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Full text of "Reformen in den städtischen Verwaltungen"

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BAND V DERSCHRIFTENREIHE DES DIWIV 

t>eutsches tnstitut fiir wirtschaftliche Arbeit in cier 3ffentHchen Verwaltung 



REFORMEN 
INDENSTADTISCHI 
VERWALTUNGEN 



MATER1ALSAMMLUNG 

Herausgegeben auf Veranlassung 

des Deutschen Stadtetages und des Reichsstadtebundes 

in Verbindung mit dem Deutschen Institutfiir wirtschaftliche 

Arbeit In der offentUchen Verwaltung 

DIWIV 



Dr. Loser 

Beigeordneter des Deutschen 
Stadtetages 



von 



Dr. Co live 

Reichsbahnrat, Sekrotar des 
Dlwiv 




CARL HEYMANNS VERLA6 BERLIN W8 



Qedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W 8, 1930 
Yerlags-Archiv 9893 




Vorbemerkung 

Die atadtischen Verwaltungen betrachten es mit Recht als ihre Pflieht, die naoh dem Kriege 
stark vermehrten vielg'estaltigen Verwaltungsaufgaben, die ihnen obliegen, auf diesparsamste 
und wirknngsvolhte. Weise zu bewaltigen. Manehe gestalten ihre gesamte Verwaltung 
nach einheitlichem Plan urn, andere gehen abschnittweise vor, indem sie zunachst einige bestimmte 
Arbeitsgebiete, z. B. das Kassenwesen oder die Verwaltung des Schriftgutea, rationalisieren. Zu- 
meist werden diese Eeformen nicht oder nicht in dem MaBe, das erwiinscht ware, liber den Bereich 
der einzelnen Stadt hinaus bekannt. Wenn nun aueb Eeformen, die an einer Stelle erfolgreich 
gewesen sind, nicht ohne weiteres auf andere Verwaltungen iibertragen werden konnen, so lassen 
sich doch aus ihnen vielfaehe Anregungen fiir andere Verwaltungen gewinnen; Versuche mit 
neuen Arbeitsverfahren konnen erspart oder mindestens eingeschrankt werden. 

Die Herausgeber haben daher nach den Erfahrungen des Beutschen Stadtetages, des Eeichs- 
stadtebundes und des Diwiv Beispiele und Berichte Tiber die Eationalisierung der Verwaltung 
kleiner, mittlerer und groBer Stadte zusammengestellt und moglichst auch Dienstanweisungen, 
welche die neuen Arbeitsverfahren regeln, erlauternde Bilder, Vordrucke und Muster beigefugt. 
Die so entstandene Materialsammlung soil der Praxis dienen, indem sie den stadtischen Verwal- 
tungen Beispiele technischer Verwaltungsreformen bietet. Wer sie nutzen will, hat naturgemafi 
die ortlichen Besonderheiten zu beriicksiehtigen. Jede Stadtverwaltung mufi selbst entscheiden, 
welche Wege der Eeform sie einschlagen will. Nicht alles, was die Sammlung bringt, wird sie an- 
nehmen konnen. Darum wiirde es den Herausgebern nur erwiinscht sein, wenn die Stadtverwal- 
tungen auch mit einer Kritik an den Beispielen der Sammlung nicht zuriickhalten und die Er- 
gebnisse ihrer vielleicht andersartigen Eeformen mitteilen wiirden. 

Allen Stadtverwaltungen, die fiir die Materialsammlung Unterlagen zur Verfiigung gestellt, 
und den Mitarbeitern, die iiber ihre Erfahrungen berichtet haben, sei nochmals herzlich gedankt. 
Dank sei auch den Verwaltungen und Mitarbeitern, deren Beitrage wegen Eaummangels nicht 
aufgenommen werden konnten. 



Berlin, im September 1930 



Die Herausgeber 




Inhaltsverzeichnis 

Sefte 

Vorbemerkung . . • • HI 

I. Einfuhrung . . . • 1 

a) Dr. L6ser: Der Deutsche Stadtetag und die Rationalisierung .,,,., 1 

b) Textor: Die Auskunftstelle des Deutsehen Stadtetages und des ReichsstSdtebundes beim Diwiv ...... 3 

c) Dr. Couv<S: Die Bestgestaltung der Arbeit im Behordenburo ....................... 6 

II. Organisatorische Eeformen 9 

a) Beriebt fiber den Stand der RationaliBierung der Stadtverwaltung Frankfurt a. M 9 

b) Dr. Goerdeler und SchwartinBki: Neuorganisation der stadtischen Verwaltung in K8nigsberg i. Pr. . . . , . . 17 
e) Bttnger: NeugUederung der Verwaltung in Harburg - Wilhelmsburg 27 

d) Dr. Eisner; Reorganisation der Stadtverwaltung Liegnitz 31 

e) MaBnahmen zur Vereinfaehung und Verbilligung der stadtischen Verwaltung in Plauen 36 

f) Wiebusch: Bfiroorganisation in kleineren und mittleren Verwaltungen 39 

g) Ehmer: Biiroreform in einer Kleinstadt 41 

III. Organisatorische Teilproblerae 43 

a) Lentzen: Die Einteilung der Gemeindeverwaltung in Anlehnung an den Haushaltsplan 43 

b) Lentzen: Das Zehnersystem als organisatorisohes Hilfsmittel bei der Stadt Kohl 45 

c) Textor: Der Dienstplan der Stadtverwaltung Dortmund unter Zugrundelegung des Zehnersystems 46 

d) Richtlinien der Stadt Bochum fiir die selbst&ndige Bearbeitung von Geschaffcssachen durch Biirobearbeiter . . 51 

e) Vogtherr: Die organisatorischen Aufgaben des Revisionsamts 53 

IV. Reformen in einzelnen Amtern 56 

a) Saeger; Aus der Organisation des Wohlfahrtswesens 55 

b) Dr. Kaestner: Die Rationalisierung des Wahlamts in Altona 56 

o) Semrau: Ersparnis von Schreibwerk beim Impfgeschaft 61 

d) Gesohaftsgang behn Stadtleihamt Dortmund 61 

V. Geschaftsordnungen 63 

a) Gescbaftsordnung fiir die Stadtverwaltung zu G6rlitz , . 63 

b) Schneider: Dienstordnung fiir die Stadtverwaltung Plettenberg 70 

VI. Normung und Vordruoke 75 

a) Beyer: tJberbliok fiber den Stand der Normung 75 

b) Mix: Der wohldurchdachte Vordruck 82 

VII. Aktenverwaltung 84 

a) Gutachten des Diwiv fiber den registraturlosen Gesohaftsgang 84 

b) Textor: Aussonderung und Lagerung entbehrlicher Akten 86 

c) Zusammenstellung von Aktenplanen {Material fur einen Einheitsaktenplan) 90 

VIII. Karteien 92 

a) Westphal: Grundztige der Karteinutzung 92 

b) Rhaese: Das Ortsrecht der Stadt Tilsit als Loseblattbuch 96 

c) Muller: Karteien in der Wohlfahrtspflege kleinerer und mittlerer Verwaltungen 97 

d) Aufbewahrung von Hebekarten in der Steuerverwaltung der Stadt Dessau . 99 

IX. Mechanisierung 102 

a) Wieohmann: Vervielfaltigungsmittel im Behordenburo 102 

b) Schmidt: Adressiermasohinen im Dienste der Gemeindeverwaltung 104 

o) Riedel: Gesiohtspunkte fiir die Wahl von Reohen- und Buchungsmaschinen 130 

d) Instandhaltung der Schreibmasohinen {AWV-Merkblatt Nr. 1) .133 

e) Regeln der Stadtverwaltung Dortmund fiir die Behandlung und Reinigung der Schreibmaschinen ..... 134 

V 



Soite 
X. Buchungs- und Kassenwesen , , 135 

a) Berk: Das Kassen-, Reohnungs- und Revisionswesen der Stadt Osnabriiok 135 

b) Bericht des Stadtmagistrats Riistringen tiber Vereinfachung in der Buchhalterei 137 

0) Knoth: 6 Jahre Durchschreibebuchhaltung in Penig 137 

d) Saeger: ZusammenschluB des Geldverkehrs der stadtischen Btiros 140 

e) Anweisung fur den Gebrauch von Registrierkassen und Buchungsraasehinen bei den Kassen und Stadtamtern 
der Stadt Dortmund , 142 

f) Riecke: Verwendung einer Buohungsmasohine fiir die zentrale Kbntrolle der Baukredite 143 

g) Lentzen: Die zentrale Lohn- und Gehaltsverrechnung bei der Stadtverwaltung K6ln 150 

h) Das Lohnberechnungsverfahren bei der Stadtverwaltung Dortmund 151 

i) Die zentrale Gehaltsbereohnung mit Benutzung von Masohinen bei der Stadtverwaltung Dortmund 154 

k) Geechafteordnung der Stadtverwaltung Bochum fiir die Durchfiihrung der zentralen Lohnabrechnung . . .154 

1) Geschaftsordnung der Stadtverwaltung Bochum fiir die Durchfiihrung der maschineUen Gehaltsabrechnung und 
-buehung 158 

m) Ziegler: Moderne Organisation und burotechnische Fortschritte der Sparkassen 160 

XL Besohaffungswesen , 167 

a) Glaser: Neue Wege im beh6rdliehen Besohaffungswesen 167 

b) Textor: Einkaufsordnung der Stadtverwaltung Dortmund 169 




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I. Einfuhrung 



Der Deutsche Stadtetag und die Rationalisierung 

Dr. Loser, Beigeordneter des Deutscken Stadtetages, Berlin 



Jede verwaltende Tatigkeit, sei sie offentlicker oder 
privates Art, muB, will sie als ordnungsmafiig aner- 
kannt werden, rationell sein, einfacker ausgedriickt, 
mit geringstem Aufwand die beste Wirkung erzielen. 
DaJB dieser Grundsatz, der an sick eine platte Selbst- 
verstandlickkeit entkalt, zurzeit lebkaft gefordert 
und nack alien Eicktungen untersuckt und erortert 
wird, ist kein gutes Zeicken fiir die Verwaltung; 
diirf en wir dock darauf scklieBen, daB er nickt iiberail 
durckgefiibrt wird, weil es Sckwierigkeiten bereitet, 
ihm zu geniigen. In der Tat ist es an dem. Die Ver- 
waltungsarbeit ist so ausgedeknt und mannigfaltig, 
weckselseitig bedingt und uniibersicktlick geworden, 
benotigt einen so groBen Einsatz von Mensoken, 
Sacken und Geld, daB Rationalisierung keute ein 
dringlickes Problem bedeutet, in verstarktem MaBe 
angesickts der auBeren Bedrangnis und inneren Not 
unseres Vaterlandes. 

Die Stadte bilden einen Teil der allgemeinen offent- 
licken Verwaltung, als ortlicke Trager ikre unterste 
Stufe. Nickt nur in ikren Zustandigkeiten und Be- 
fugnissen, sondern auck in ikrer Tatigkeit und Or- 
ganisation kangen sie von den Landern und dem Eeick 
ab. Insoweit bestimmen sick fur sie die Moglickkeiten 
zu rationalisieren nack den MaBnakmen dieser iiber- 
geordneten Gebietskorpersckaften; sie sind darauf 
beschrankt, Kritik zu uben und Anregungen zu geben. 
Das gilt fur die Verteilung der Zustandigkeiten 
zwiscken Eeich, Landern und Gemeinden, die Ein- 
gliederung der Stadte in den staats- und verwaltungs- 
recktlicken Aufbau des Reicks, das ganze Gebiet der 
Verfassungs- und Verwaltungsreform. Wo die Stadte 
nickt derartig gebunden sind, ist es ikre eigenste 
Aufgabe, ikre Verwaltung so einfaok, zweckmaBig 
und billig als mogliok einzurickten. Diese Tatigkeit 
kaben wir uns gewohnt als wirtsckaftlicke oder 
teckniscke Verwaltungsreform oder, einen etwas zu 
engen Ausdruck weiter auslegend, als Birroreform zu 
bezeichnen. Sie erfaflt die gesamte innere Organisation 
der Verwaltung. 

Die teckniscke Verwaltungsreform ist nickt neu, 
sondern so alt wie die Verwaltung selbst; nur 
verlangt sie unter den wirtsckaftlicken und sozialen 
Verhaltnissen, den gewaltig gesteigerten Aufgaben 
unserer Tage ausgedekntere und vertieftere Kennt- 
nisse und mackt mekr Arbeit als in f riikeren Zeiten. 
Sie setzt geeignete, besonders kerangezogene und 
ausgebildete Personlichkeiten voraus. Die einzelne 
Stadt kann nickt mekr fiir sick allein vorgeken, 
sondern ist darauf angewiesen, sick die Erfakrungen 



anderer Stadte nutzbar zu macken. Dazu sind zen- 
trale Einricktungen notwendig. Die gemeinsame 
Stelle, welcke iiber die einscklagigen Fragen Material 
sammelt, Eat und Auskunft erteilt, ist im allgemeinen 
fiir die Stadte, deren Einwoknerzakl 25000 oder mekr 
betragt, der Deutsche Stadtetag 1 ). 
Der Stadtetag bietet in sick ein Beispiel rationeller 
Organisation, indem er in einer personlick und sack- 
lick einkeitlicken Gesckaftsstelle zugleick die Ange- 
gelegenkeiten der deutscken und der preuBiscken 
Stadte bearbeitet. — DaB sick die Zusaramenfassung 
bewakrt, sollte auck fiir staatsrecktlicke Reformen 
beacktet werden! — Urn seiner Aufgabe, den Er- 
fakrungsaustausck zwiscken den Stadten zu er- 
leicktern, gereckt zu werden, sammelt der Stadtetag 
systematisch. alles erreickbare Material. Die Mit- 
giiedstadte sind satzungsmaBig verpflicktet, ihm 
wicktigere Drucksacken ikres Verwaltungsbereicks 
kostenfrei zu iiberlassen. In einer nack Scklagworten 
geordneten Sammlung werden gleickartige Bestim- 
mungen, wie Bau-, Steuer-, Gebuhren-, Verwaltungs- 
und Gesckaftsordnungen aus versckiedenen Stadten 
zusammen mit den einscklagigen Gesetzen und Ver- 
ordnungen, wissensckaftlicken und politiseken Ab- 
kandlungen bereitgekalten. Das Zusammengetragene 
wird nack dem praktiscken Bedarf der Mitglieder zu 
Grundsatzen, z. B. fur die Ausbildung der Kommunal- 
beamten okne akademiscke Vorbildung, Eicktlinien, 
z. B. fiir eine einkeitlicke Bewertung des.stadtiscken 
Vermogens oder fiir die Haushaltsplane und die 
Recknungslegung, und Mustern, z. B. fiir Haus- 
haltsplane der stadtisckem Woklfakrtspflege, aus- 
gewertet. 

Mit der wacksenden Inansprucknakme der Auskiinfte 
und des Rates des Stadtetages wurde es zweckmaBig, 
einzelne Gebiete, die mit vermekrter Intensitat be- 
arbeitet werden muBten, auszusondern und innerkalb 
des Stadtetages fiir sick zu bekandeln oder eigens fiir 
sie bestimmten Stellen zu iibertragen. Soweit die 
Bearbeitung von Teilgebieten innerkalb des Stadte- 
tages verselbstandigt wird, pflegt dies meist so zu 
gesckeken, daB die Eragen einem AussckuB iibertragen 
werden, in dem darm, wie im finanziellen, wirtsckaft- 
licken oder teckniscken AusschuB, Sackverstandige 
aus einer groBeien Anzakl von Stadten zu "Wbrte 



*) Die gleichen Aufgaben nehmen fiir ihre Mitglieder, die 
iibrigen Stadte, Landgemeinden, Kreise und Provinaen, die 
andern kommunalen Spitzenorganisationen, der Reichsstadte- 
bund, der Landgemeindetag, der Landkreistag und der Ver- 
band der Provinzen weix. 



I. EINPUHRUNG 



kommen. Eigene Stellen werden eingericbtet, wenn 
es zur Bewaltigung der laufenden Arbeiten erforder- 
lick wird, so ftir die Beratung der preuBiscken Stadte 
in Sckulangelegenkeiten, fur die allgemeine Beratung 
der Stadte in Bauangelegenheiten, insbesondere fiir 
Sckulbau- und Sckuleinricktungsfragen, ferner ein 
GutackteraussckuB fiix das offentlicke Krankenkaus- 
wesen und eine Beratungsstelle fiir den Ban von 
Krematorien. Zurzeit wild ein Sackverstandigenaus- 
schuB und eine Auskunftstelle fur das Scklacktkofwesen 
gebildet. 

Die gesckilderte Spezialisierung gent kaufig Hand in 
Hand mit einer zunehmenden Gemeinsckaftsarbeit 
mit anderen. Hat die Differenzierung der Arbeiten 
ihre Ursacke in den Sckwierigkeiten der Probleme und 
in der Fiille des Stoffes, so entspringt die Gemein- 
sckaftsarbeit dem Bestreben, neben den stadtiscken 
auck die anderwarts gemachten Erfakrungen aus- 
zunutzen und gleickzeitig dafiir zu sorgen, daB nickt 
mekrere Stellen versckiedener Organisationen neben- 
einanderker arbeiten und unwirtsckaftlicke Doppel- 
arbeit leisten. 

Die Gemeinsckaftsarbeit erstreckt sick zunackst ganz 
selbstverstandlicker Weise auf die iibrigen kommunalen 
Spitzenorganisationen, die z. B. gemeinsam in dem 
Reicksarbeitgeberverband Deutsoker Gemeinden und 
Kommunalverbande, dem Inter kommunalen Aussckufi 
fiir das Gesundkeitswesen, der Arbeitsgemeinscbaft fiir 
gemeindlickeUnfallversickerung vertretensind, sodann 
auf von Beamtenorganisationen getragene Einricktun- 
gen — wie das Deutscke Institut fiir wirtsckaftlicke Ar- 
beit inder of fentliekenVerwaltung — , auf denDeutscken 
Sparkassen- und Giroverband, die Trager der Reicks- 
versickerung und der freien Woklfakrtspflege, den 
Deutscken Verein fiir of fentlicke und private Fiirsorge, 
Reicks- und Staatsstellen und allgemein-wirtsckaft- 
lioke Einricktungen. So ist der Stadtetag im Reicks- 
wirtsckaftsrat vertreten, er arbeitet mit im Reicks- 
eisenbaknrat, im Luftbeirat, im Beirat fiir das Kraft- 
fakrwesen, im Reiekswasserstrafienbeirat, im Reicks- 
koklenbeirat, im Beirat fiir Elektrizitatswirtsckaft, in 
dem ReicksverdingungsaussckuB beim Reicksfinanz- 
ministerium, im Beirat fiir das Vermessungswesen, in 
dem von der Reicksregierung eingesetzten AussckuB 
zur Untersuckung der Erzeugungs- und Absatz- 
bedingungen der deutscken Wirtsckaft (Enquete- 
AussckuB) 

An wirtsckaftlicken Organisationen, mit denen der 
Stadtetag in Rationalisierungsfragen zusammen- 
arbeitet, waren etwa zu nennen: die Treukand- 
gesellsckaft fiir kommunale Unternekmungen, die 
kommunale Betriebe revidiert und berat, das Reicks- 
kuratorium fiir Wirtsckaftlickkeit, namentlick seine 
Aussckiisse fiir das Biiro-, Recknungs- und Auftrags- 
wesen, der NbrmenaussckuB der Deutscken Industrie, 
dessen UnteraussckuB Krankenkaus z. B. unter weit- 
gekender Beteiligung der kommunalen Spitzenver- 
bande und Verwaltungen gebildet worden ist. Die 
Vereinigung teckniscker Oberbeamter deutsoker Stadte 
wirkt zusammen mit dem Stadtetag bei den Normen 
fiir Grundstiicksbewasserungs- und -entwasserungsJ 
ardagen und bei den Vorsckriften fiir den Betrieb 
dieser Anlagen mit. Auck an den Normen fiir StraBen- 
bau, Kleinpflaster und Bordsteine fiir Hockbau, 



Eenster, Tiiren und Treppen, fiir Feuerwekrdruck- 
scklaucke, -spritzen, -leitern usw. arbeiten gemeind- 
licke Vertreter mit, ebenso im Verwaltungsrat und 
Sackverstandigenrat der Reicksforsckungsgesellsckaft 
fiir Wirtsckaftlickkeit im Bau- und Woknungswesen, 
in der Studiengesellsckaft fiir AutomobilstraBenbau, 
im Bund deutscker Verkekrsvereine und in anderen 
mekr. 

Als den versckiedenen Formen der Zusammenarbeit, 
Mitarbeit, Vertretung und Beteiligung gemeinsam mag 
kervorgekoben werden, dafi die Gemeinsckaftsarbeit 
sick vollig zwanglos vollziekt. Es wixd weniger Weit 
darauf gelegt, ob die gesckaftsfiikrende Leitung bei 
diesem oder jenem liegt, als vielmekr darauf, daB die 
Sackverstandigen, auf die es ankommt, zusammen- 
gebrackt und daB die Arbeiten zusammengefaBt 
werden, die zweckmaflig nur von einer Stelle ge- 
leistet werden konnen. Die Beteiligten sorgen ikrer- 
seits dafiir, daB die ausgetausckten Erfakrungen und 
gewonnenen Ergebnisse innerkalb der von iknen ver- 
tretenen Organisationen und ikres Wirkungsbereicks 
angewendet werden. 

Besonders ansckaulick vereinigt die fiir die gelaufigsten 
Fragen der Biiroreform in erster Linie in Betrackt 
kommende Stelle, die gemeinsam vom Stadtetag und 
Reicksstadtebund bei dem Deutscken Institut fiir 
wirtsckaftlicke Arbeit in der offentlicken Verwaltung 
erricktete Auskunftstelle fiir biiroteckniscke Fragen 1 ) 
die mannigfacken Verastelungen der Gemeinsckafts- 
arbeit in sick. Durck das Deutscke Institut fiir wirt- 
sckaftlicke Arbeit in der offentlicken Verwaltung 
ist die Beamtensckaft vertreten, auBerdem u. a. von 
Reicksbekorden das Reicksfinanzministerium, der 
Reickssparkommissar, das Reicksinnenministerium, 
die Reickspost, die Reicksbakn, die kommunalen 
Spitzenverbande, das Reickskuratorium fiir Wirt- 
sckaftlickkeit. 

Den SckluBstein der Organisation des Erfabrungs- 
austausckes im Interesse der Rationalisierung der 
gemeindlicken Verwaltungen bildet der Internationale 
Gemeindeverband. Ibm gekoren zusammen mit dem 
Deutscken Stadtetag Gemeinden und gemeindlicke 
Organisationen aus 28 europaiscken und auBer- 
europaiscken Landern an. Der Verband befaBt sick 
satzungsgemaB mit dem Studium aller Eragen der 
Organisation und der Betatigung der Gemeinden. 
Er verfolgt sein Ziel durck periodiscke internationale 
Kongresse, durck Fbrderung zwisckengemeindlicker 
Beziekungen von Land zu Land und durck ein stan- 
diges Biiro in Briissel, das dem internationalen Aus- 
tausck gemeindlicker Nackrickten und praktiscker 
Erfakrungen dient. Wie weitgekend das Feld seiner 
Tatigkeit zu dem Problemkreise der Rationalisierung 
gekort, zeigt ein Blick auf die Tagesordnungen seiner 
Kongresse, in denen bald umfassende Fragen, wie die 
finanzielle Organisation und die wirtsckaftlicke Be- 
tatigung der Gemeinden, bald speziellere Gebiete, 
wie die Instandsetzung und der Umbau alter Stadt- 
zentren bekandelt worden sind. 
Die vorstebende tlkersickt darf nickt gescklossen 
werden okne einen Hinweis auf die Gefakren, welcke 
der Hilfsarbeit droken, die der Rationalisierungsarbeit 



l ) Die Auskunftstelle wird in dem folgenden Auf satis behandelt. 




DIE AUSKUNFTSTELLE DES DEUTSCHEN STADTETAGES UND DBS REICHSSTADTEBUNDES BE1M D1W1V 

Hilfe, nicht Ariweisungen und Vorschriften zu geben. 
Mit Reehfc betont er immer wieder, daB alle Samm- 
lungen und ilire Bigebnisse, Richtlinien, Grundsatze, 
Muster oder, wie sie sonst heifien mogen, ihren Sinn 
und ibren Zweck verfehlen wiirden, wenn sie dazu 
f tihren sollten, die Rucksicht auf die Eigentiimlich- 
keiten, die Gr6Be und Struktur der Stadte und die 
vielgestaltigen Besonderheiten im Osten und Westen, 
Norden und Suden auBer acbt zu lassen. Jede Ge- 
meinde muB selbst entscbeiden, was und wie sie ra- 
tionalisieien will, Das Material, das ihr zux Vexfiigung 
gestellt wird, soil nicbt blind naebgeabmt werden, 
sondern zum Nachdenken und zu schopferischer Ver- 
waltungsarbeit aniegen. Bisweilen wird es seinen 
Zweck am besten erf iillen, wenn die einzelne Gemeinde 
sich an ihm daruber klar wird, warum sie es anders 
macben muB. 



der Gemeinden geleistet werdensoll: t)berorganisation 
und Schematismus. Wenngleich die Rationalisierung 
einer Uberorganisation bisher nicht erlegen ist, wird 
es sorgfaltigster Auf merksamkeit bediirf en, eine Uber- 
organisation aucb fiir die Zukunft zu vermeiden, 
indem alle unter Hintansetzung von Sonderwiinscben 
sich dafiir einsetzen, daB die Sammlung und For- 
scbung jeweils nur von der wirklieh berufenen Stelle 
geleistet wird. 

Gegen die Gef ahr en des Scbematismus sind die kommu- 
nalen Organisationen durcb die Selbstandigkeit und 
Selbstveiantwoxtung, die bestes Gedankengut dex 
Selbstverwaltung sind, vielleicbt gewappneter als 
andere. Deshalb ist sicb aucb der Stadtetag bewuBt, 
daB seine Mitarbeit an der Rationalisierung ihren 
Wert darin findet, daB sie auf dem Boden der Frei- 
willigkeit getan wird und nur darauf abzielt, Rat und 



Die Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages 

und des Reichsstadtebundes beim Diwiv 



Textor, Obermagistratsrat, Dortmund 

Infolge der in der Kriegs- und Nachkriegszeit zwangs- 
lauf ig eingetretenen erheblichen Vermehrung der Ver- 
waltungsgeschafte der Kommunen trat in steigendem 
MaBe das Bedurfnis hervor, die Personal- und Sach- 
kosten der stadtischen Verwaltungen durch Arbeits- 
zeit und -kraft ersparende Einricbtungen technisch- 
maschineller Art und dadurch vielfacb bedingte oder 
erst ermoglichte buxoorganisatorische MaBnahmen 
soweit als irgend moglich herabzumindern, wobei 
gleichzeitig der Geschaftsgang vereinfacbt und be- 
schleunigt werden sollte. Wenn auch manohe kom- 
munalen Verwaltungen sich schon in den vorauf- 
gegangenen Jahren bemuht hatten, ihren Geschafts- 
gang in diesem Sinne zu verbilligen, so ergab sich 
doch vielfacb, daB die in den letzten Jabren heraus- 
gekommenen Neuerungen auf dem Gebiete der Biiro- 
Organisation so zahlreich und vielgestaltig waren, 
daB es bei der standig fortschreitenden Entwicklung 
auf diesem Gebiete fur die einzelnen Verwaltungen 
recbt scbwierig war, die fur den jeweiligen Zweck be- 
sonders vorteilhafte Einrichtung, namentlich ma- 
schineller Art, riobtig auszuwablen oder die vorhan- 
denen Einricbtungen techniscb restlos auszunutzen. 
In Wiirdigung dieser Schwierigkeiten und der erheb- 
lichen Bedeutung dieser Frage erschien es deshalb 
zweckmaBig, eine Auskunftstelle zu errichten, deren 
Aufgabe es sein sollte, alle N euerscheinungen auf 
dem Gebiete des Burowesens unter Beachtung 
der einschlagigen Fachpxesse und der Fortschritte der 
biirotechniscben Industrie standig zu beobachten und 
zu priifen und an Hand der bisherigen Erfahrungen 
in kommunalen und kaufmannischen Betrieben den 
Mitgliedstadten auf Wunsch Auskunfi und Bat 
auf diesem Gebiete zu erteilen. Die tatsachlichen 
Bediirfnisse und finanziellen Moglichkeiten dex zu 
beratenden Stadtverwaltungen sollten je nach GrbBe 
und Eigenart sachverstandige Wiirdigung finden. 



Der Vorstand des Deutschen Stadtetages be- 
schloB daher am 5. Febxuar 1926, eine besondere 
Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages fur 
burotechnische Fragen einzurichten und diese 
dem Berichterstatter zu iibertragen. Die Mitglied- 
stadte sowie die Landes- und Provinzialstadtetage 
wurden alsbald von der Einrichtung der Auskunft- 
stelle und ihren Aufgaben durcb den Deutschen Stadte- 
tag in Kenntnis gesetzt mit der Empfehlung, von der 
neuen Auskunftstelle im Interesse der Verbilligung 
ihres Geschaftsbetriebes durcb moglichst umfassende 
Meehanisierung und Rationalisierung ausgiebigen 
Gebraucb zu machen. Als Aufgaben der Auskunft- 
stelle im einzelnen wurden festgelegt: Auskunfts- 
erteilungen iiber: 
Schreib-, Additions- und Rechenmaschinen, 
Vervielfaltigungs- und Druckmaschinen, 
Diktier- und Sprechmaschinen, 
Briefoffnungs-, Briefverschliefi- und Frankierma- 

scbinen, 
Buohungsmaschinen und Registrierkassen, 
Adressiermaschinen, 
Robrpost- und Seilpost-Anlagen, 
Automatische Femsprechanlagen, 
Lochkarten fur maschinelle Statistik und Betriebs- 

verrecbnung, 
Verwendung von Zweckmobeln (Karteipulten, 
-schranken, Versenktiscben, Aktenschranken usw. ) 
in Biiros und Kassen, Registratursysteme in 
horizontaler, vertikaler und Hangelagerung, die 
zugehorigen Aufbewahrungsmappen, Karteien, 
Loseblatterbiicher, Einrichtung stadtiscbex Buch- 
druckereien und Lichtpausanstalten fiir den 
eigenen Bedarf. 
Ein weiterer Ausbau der Auskunftstelle in bezug auf 
die Behandlung der mebr biiro-organisatorischen 
Fragen sollte dem Bedarf vorbehalten bleiben. 



I. BINFUHRUNG 



Bei Aufnahme der Tatigkeit der Auskunftstelle am 
20. Februar 1926 erwies es sich zunachst als eine 
umfangreiche Aufgabe, das auBerordentlich zahl- 
reiehe Drucksachenmaterial iiber alle die verscbiedenen 
Einrichtungen, Gerate, Mascbinen, Karteien, Re- 
gistratursysteme usw. zu sammeln. Die in Frage 
kommenden Firmen zeigten weitgehendes Entgegen- 
kommen, so daB die Auskunftstelle bald in der Lage 
war, der Beantwortung von Anfragen die entsprechen- 
den erlauternden Drucksachen (Prospekte) bei- 
zufiigen. 

Im ersten Halbjabr des Bestehens der Auskunft- 
stelle (ab 20. 2. 26) wurden insgesamt 144 Auskunfte 
erteilt, die sicb vorwiegend erstreckten auf: 
Schreib- und Rechenmaschinen, 
Vervielfaltigungs- und Dxuckmaschinen, 
Diktier- und Sprechmaschinen, 
BriefverschlieB- und Frankiermaschinen, 
Buchungsmaschinen und Registrierkassen, 
Adressiermascbinen, 
Registratursysteme und 
Karteien. 

Die Auskunfte verteilten sicb auf die versohiedenen 
Provinzen bzw. Lander wie folgt: 



6 

2 
16 



Bayern 3 



12 
26 

2 
12 
15 

8 
17 



Wiirttemberg 

Hessen 

Meoklenb.-Sehwerin 

Liibeck 

Anhalt 

Thiiringen .... 
Oldenburg .... 

Lippe 

Braunschweig . . . 



OstpreuBen . . 
Grenzmark . . 
Scblesien . . . 
Pommern , . . 
Brandenburg . . 
Saohsen .... 
Schleswig-Holstein 
Hannover . . . 
Westfalen ... 
Hessen-Nassau . 
Rheinprovinz . . 
Von den Anfragen entfielen auf: 
Stadte bis zu 50 000 Einwobner .... 100 
„ von 50 000 bis 100 000 Einwobner 24 
„ iiber 100 000 Einwobner .... 20 
Inzwiscben wurde aucb den Mitgliedern des Reichs- 
stadtebundes die Auskunftstelle zur Verfiigung 
gestellt. 

Wabrend in dem ersten Halbjabr der Tatigkeit der 
Auskunftstelle vorwiegend Anfragen iiber Biiro- 
mascbinen (Scbreib-, Additions-, Rechen-, Verviel- 
faltigungsmascbinen usw.) sowie iiber Registratur- 
systeme usw. gestellt wurden, erstreckten sicb in der 
Folgezeit die gewiinscbten Auskunfte auBerdem viel- 
fach auf groBere zusammenhangende Gebiete der 
Biirotecbnik und gewisse damit inVerbindung stebende 
organisatoriscbe Fragen. Dabei kamen insbesondere 
Auskunfte iiber die Umgestaltung des Geschafts- 
betriebes der Steuerkassen, Stadtbauptkassen usw. 
in bezug auf die Durcbfubrung der Bucbbaltung auf 
technisch-maschineller Grundlage unter weitgebender 
Verwendung des Lose-Konten-Systems und desDurch- 
schreibeverfahrens nacb den verscbiedenen Systemen 
in Betracbt. Ferner entfiel ein groBer Teil der Aus- 
kiinfte auf die Einricbtung von Karteien und ibre 
Ausgestaltung £(alphabetische oder iJSTummem-Kopf- 
leisten, Auskerbung der Anfangsbuchstaben, Sicbt- 
karteien usw.) fur die verscbiedensten Verwaltungs- 
zweige sowie auf die Anlage von Lagerbiicbern usw. 



Es wurden in der 2. Halfte des ersten Jahres insgesamt 
105 Auskunfte erteilt, die sicb auf die verscbiedenen 
Provinzen und Lander wie folgt verteilten: 



Brandenburg 
Hannover . . 

Hessen- Nassau 
OstpreuBen 
Pommern . 
Rbeinprovinz 
Sacbsen . . 
Scblesien . 



5 

13 

4 

6 

4 

14 

15 

5 



Scblesw.-Holstein . 1 

Westfalen .... 24. 

Baden ...... 2 

Bayein 5 



Braunschweig 
Bremen . . . 
Meckl.-Schwerin 

Wiirttemberg . 



1 
2 
2 
2 
Von den Anfragen entf alien auf: 

Stadte bis zu 50000 Einwobner 74 

Stadte von 50 000 bis 100 000 Einwobner ... 16 
Stadte iiber 100000 Einwobner 15 

Schon die bisberige Inanspruebnabme der Auslninft- 
stelle lieB, namentlich binsicbtlicb der Art ibrer An- 
fragen, erkennen, wie sebr die Auskunftstelle einem 
tatsachlichen Bediirfnis der kommunalen Verwal- 
tungen entsprocben hatte. Aucb im zweiten Berichts- 
jahr zeigte sicb dasselbe Bild, mit dem einzigen Unter- 
scbiede, daB mebr und mehr infolge der inzwiscben 
stattgefundenen Diwiv-Kurse Anfragen iiber ein- 
facbere Einrichtungen, Mascbinen und Gerate zu- 
riicktraten binter die scbwierigeren Fragen besonders 
solcbe bucbungstechniscber Art und solcbe biiro- 
organisatoriscber Art, die einen immer groBeren Raum 
in der Zabl der Anfragen einnabmen. Im 2. Jahre des 
Bestehens der Auskunftstelle wurden 190 Auskunfte 
erteilt, die sicb auf die verscbiedenen Provinzen bzw. 
Lander wie folgt verteilten: 



Brandenburg 
Hannover . . 
Hessen-Nassau 
OstpreuBen 
Pommern . 
Rbeinprovinz 
Sacbsen . . 
Schlesien . 
Mecklenb.-Scbwerin 
Baden 



23 Scblesw.-Holstein 

2 Westfalen . . 

11 Bayern .... 

2 Tbiiringen. . . 
8 Braunschweig 

18 freie Reichsstadte 

30 Anbalt .... 

16 Osterreich . . 

3 Oldenburg . , 
3 Wiirttemberg . 



37 
6 
7 
1 
5 
1 
1 
4 
4 



Von den Anfragen entfallen auf 

Stadte bis zu 50 000 Einwobner ....... 123 

von 50 000 bis 100 000 Einwohner . . 27 

iiber 100 000 Einwohner 40 

Inzwiscben war der Wunscb aufgetreten, die Aus- 
kunftstelle fur burotechnische und -organisatoriscbe 
Fragen der kommunalen Verwaltungen zusammen- 
zufassen mit der in der Zwischenzeit ebenfalls all- 
mahlich entstandenen Auskunftstelle des Deutscben 
Instituts fur wirtschaftliche Arbeit in der offentlichen 
Verwaltung in Berlin, die ihre Tatigkeit ausiibte fur 
staatliche, aber auch fiir kommunale Organisationen, 
soweit sie der Auskunftstelle des Deutscben Stadte- 
tages nicht angeschlossen waren. jDer in dieser An- 
regung liegende.gesunde Gedanke der durcb die Zu- 
sammenfassung des Auskunftswesens zu ermoglichen- 
den Rationalisierung dieser Aufgaben fiihrte dann mit 
Wirkung vom 1. April 1928 zu einerf.Vereinigung der 
Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages* vaitj der 
Auskunftstelle des Diwiv, der sich dann aucb 
gleichzeitig der Reicbsstadtebund und der Land- 




DIE BESTGESTALTUNG DER ARBEIT IM BEHORDENBURO 



gemeindeveiband ansoHossen. Da auBerdem die 
Beichs- und Staatsbehorden im wesentlichen sich 
dieser Auskunftstelle, wenn auch vorbehaltlich ge- 
wisser eigener Einiiehtungen, anzuschliefien bereit 
erklarten, war der erstrebte Zweck der Zusammen- 
fassung damit im wesentlichen erreicht. Es blieb zu- 
voi noch die Aufgabe zu losen, das vielseitige Material 
und die besonderen Erfahrungen und Richtlinien, 
die durch die Praxis der bis dahin bestandenen be- 
sonderen Auskunftstelle des Deutsehen Stadtetages 
gewonnen waren, der Auskunftstelle des Diwiv zu- 
ganglich zu macben. ^Das wurde durch Zusammen- 
fassung der dem Diwiv zur Verfiigung stehenden 
Fachberater in mebreren langeren Sitzungen unter 
dem Vorsitze des Berichterstatters erreicht, so daB 
seit dieser Zeit die Auskunftstelle nunmehr einheit- 
lick zum Nutzen der sie in Anspruch nebmenden 
Behorden arbeitet. 

Inzwischen bat ibre Inanspruchnahme insbesondere 
durch miindliche und fernmiindliche Anfragen stark 
zugenommen. Die Auskiinfte erstrecken sich auf das 
gesamte Gebiet der Biirotechnik, auf Arbeitstechnik, 
arbeitswissenscbaftlicbe Untersuchungen, Psycho- 
tecbnik, Beleuchtung, Fdrderanlagen, Sicherungs- 
einrichtungen u. dgl. Um diese vielseitigen Anfragen 
zu beantworten, nimmt das Diwiv die Hilfe seiner 
fachlichen Berater aus den verschiedenen Verwal- 



tungen in Anspruch. Ihre Mitteilungen bilden eine 
wesentlicbe Grundlage fiir eine Sammlung aller biiro- 
tecbnischen Erfabrungen. Weitere Erfabrungen flie- 
Ben dem Diwiv zu durch die Mitteilungen des Herrn 
Reichssparkommissars, des Reiehsbahnzentralamtes, 
Reichspostzentralamtes, und der Auskunftsstelle fiir 
Buromaschinen beimReicbsfinanzministerium. Soweit 
es erforderlich erscheint, stellt das Diwiv auch eigene 
arbeitswissenschaftliche Untersuchungen ' an, deren 
Ergebnisse bei der Auskunfterteilung mit verwertet 
werden. Als weitere Hilfsmittel dienen die Karteien, 
die das Diwiv nach den Mitteilungen in Zeitschriften 
anlegt. Der Auskunftstelle steht ferner eine fast 
liickenlose Sammlung von einschlagigen Werbeblattern 
zur Verfiigung. Bei Auskunfterteilung konnen daher 
Werbeblatter sogleich beigefiigt werden. 
Dadurch, daB mit der Auskunftstelle des Deutsehen 
Stadtetages jetzt auch eine standige Ausstellung er- 
probter, besonders typischer Maschinen und Gerate 
verbunden ist, haben Interessenten jederzeit die 
Gelegenheit, neben schrifthcher Beratung auch miind- 
liche Aussprache zu pflegen und an Ort und Stelle 
die fiir sie zweckmaBig in Betracht kommenden Ein- 
richtungen unter sachverstandiger Leitung und Be- 
ratung zu studieren. Eine Moglichkeit, von der noch 
mehr als bisher Gebrauch gemacht werden sollte. 



Die Bestgestaltung der Arbeit im Behordenburo 



Dr. Couve, Reichsbahnrat, Sekretar des Diwiv 

Nach dem Kriege nahmen die Rationalisierungs- 
arbeiten in Deutschland einen friiher nicht gekannten 
Umfang an. Die Ergebnisse der Rationalisierung 
greif en tief ein in die Beziehungen zwischen Erzeuger 
und Verbraucher, Handler und Kauf er, Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer. Es ist daher nicht verwunderbch, 
daB die Aufgaben und Ergebnisse der Rationalisierung 
vielfach umstritten sind. 

Die einen sehen in der Rationalisierung das Mittel, 
die Leistungen zu steigern, die Wiitschaftlichkeit zu 
erhohen und uns aus den Schwierigkeiten der gegen- 
wartigen Lage zu befreien. 

Fiir die anderen ist die Rationalisierung gerade die Ur- 
sache der wirtschaftlichen Note, unter denen wir zn 
leiden haben. Arbeitslosigkeit und Absatzstockung 
sind nach ihrer Meinung vor allem eine Folge der 
Rationalisierung. 

Auf diese Auseinandersetzungen hier einzugehen, 
scheint nicht notig. Fiir einen Betrieb gibt es keinen 
Zweif el bei der Frage, ob er am Alten, Hergebraehten 
festhalten oder zu neuen wirtschaftlicheren Arbeits- 
verfahren iibergehen wolle; er mufi vorwartsschreiten. 
Dies gilt insbesondere fiir jeden Betrieb, der im Wett- 
bewerb mit anderen Unternehmungen steht. Es gilt 
aber auch fiir die Behorden, die standig bemiiht sein 
miissen, die sich steigernden Verwaltungsausgaben 
mit geringsten Mitteln und unter Schonung des Steuer- 
zahlers zu bewaltigen. 



Rationalisierung ist keine Modelaune und kein 
Scblagwort, sondern ist bedingt durch die Notwendig- 
keit, die Arbeitsverfakren unter Beachtung aller 
Erfahrungen vemunftgemdfi weiter zu entwik- 
keln. Im Laufe der Zeit zeigen sich bei jeder Arbeit 
Fehler und Mangel. Die Leistungen gehen zuriick, 
weil sich im Betriebe Hemmungen ergeben. Niemand 
kann diese Mangel bestehen lassen, sie miissen be- 
seitigt werden. Rationalisierung ist daher keine ein- 
malige MaBnahme, sondern sie besteht in der aus fort- 
laufender Beobachtung des Betriebes gewonnenen 
planvollen Bestgestaltung der Arbeit. Das Ziel der 
Rationalisierung laflt sich nur erreichen, wenn auf 
die Schonung der Arbeitskraft und die Erhalr 
tung] der Arbeitsfreude Bedacbt genommen 
wird. Mit iibermafiig beanspruchtem oder arbeits- 
unlustigem Personal lassen sich bestmogliche Arbeits- 
leistungen niemals erreichen. 

In Deutsehland gehen die Bestrebungen von jeher 
dahin, die Rationalisierung unter Beriicksichtigung 
des Faktors Menscb durchzufuhren. Die bisher in 
der Industrie und auch bei einzelnen Behorden durch- 
gefiihrten Reformen sind das Ergebnis von syste- 
matischen arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen, 
die alle Bedingungen der Arbeit umfassen. 
Die Rationabsierung muB planvoll und umfassend 
sein. Die Einfiihrung von Verbesserungen bei dem 
einen oder anderen Arbeitsgang kann bestenf alls Teil- 



I. EINFtfHRCJNG 



erfolge bringen. In vielen Fallen wird aber durch das 
Nebeneinander von Reformen, die ohne Zusammen- 
hang durchgefuhrt werden, Unsicherheit und TJn- 
klarbeit hervorgerufen. 

Da die gesamte Arbeit als ein einheitlicb.es Ganzes 
anzuseben ist, muB die Rationalisierung or- 
ganised, aus dem Betriebe heraus erwaehsen. 
Es geht nicbt an, die an einer Stelle als zweckmafiig 
erkannten MaBnahmen ohne weiteres zu iibernehmen. 
Jeder Reform sollte daber die genaue Untersuchung 
aller Arbeitsgange voraufgehen, damit die jeweils 
nach den besonderen Umstanden erforderlichen Ver- 
bessemngen durchgefiihrt werden konnen. 
Die Durchfiihrung der Reformen erfordett genaue 
Kenntnis des Betriebes, die in der Regel nur derjenige 
besitzt, der im Betriebe selbst tatig ist. Betraut man 
eine betriebsfremde Person mit der Reform, so erha.lt 
man zwar sicber sehr schnell Vorschlage, die iiberaus 
durchgreifende Veranderungen verlangen. Bei naherer 
Priif ung stellt sich dann aber heraus, daB sehr wesent- 
licbe Voraussetzungen tibersehen wurden, die eine 
Durchfiihrung der vorgeschlagenen Verbesserungen 
unmoglich machen. Die Rationalisierung muB daher 
einem arbeitswissensohaftlich gut geschulten 
Angehorigen der eigenen Verwaltung iiber- 
tragen werden. 

Dieser Beamte wird natiirlich enge Fuhhmg mit den 
Organisatoren anderer Verwaltungen und Betriebe 
halten und sich nach dem Schrifttum iiber die Ratio- 
nalisierungsergebnisse unterrichten. 
Um den Erfahrungsaustausch zwischen den auf dem 
Gebiet der Rationalisierung arbeitenden Beamten 
zu erleicbtern, wurde das Deutsche Institut fur wirt- 
schaftliche Arbeit in der offentlichen Verwaltung 
(Diwiv) begriindet. In besonderen buroorganisa- 
torischen und burotechnischen Lehrgangen werden 
den Beamten die grundlegenden Kenntnisse der Biiro- 
organisation, Biirotechmk und der Arbeitswissen- 
schaft vermittelt. Das folgende Bild gibt einen Uber- 



1. Einfuhrung 

2. Grundziige fiir die Neuordnung des 
Registraturwesens mit Ubungen, Er- 
fahrungsaustausch 

3. Praktische Ubungen in der Registrator 

4. Behordiiches Beschaffungswesen 

5. Bestgestaltung der Arbeit im Be- 
hordenbtiro 

6. Schreibmaschinenarbeit,Kurzschrift, 
Diktieren 

7. a) Vervielfaitigung und Adressierma- 

schinen 
b) Durchschreibeverfahren 

8. Papiernormung und Vordruckwesen 
9.Karteien, Konteien, Loseblattbiicher 

10. Additionsmaschinen undVierspezies- 
maschinen 

11. Buchungsmaschinen und Registrier- 
kassen 



Bild 1. Biiroorganisatorischer und biirotechnischer 
Lehrgang 



blick iiber den Lehrstoff eines solchen Kursus. 
Der Ausgangspunkt der Rationalisierung ist die 
Arbeitsuntersuchung , in der alle Einzelheiten 
eines Dienstzweiges genau gepriift werden. Ziel der 
Arbeitsuntersuchung ist die Erkenntnis der im Be- 
triebe vorkommenden Fehler und Mangel und dieEnt- 
wicklung der zweckmaBigsten Arbeitsverfahren. Fiir 
die Durchfiihrung der Arbeitsuntersuchung lassen 
sich allgemeingiiltige feste Regeln nicht geben. Das 
Vorgehen hangt vielmehr jeweils von der Art der 
Arbeit ab. 

Nach den bisher gesammelten Erfahrungen konnen 
fiir die Durchfiihrung der Arbeitsuntersuchungen 
folgende allgemeine Riehtlinien gegeben werden: 

1. Die Arbeitsuntersuchung darf sich nur 
auf ein bestimmtes, genau abgegrenztes 
Teilgebiet eines Dienstzweiges erstreeken. 

Dehnt man die Untersuchung sogleich. auf einen 
zu groBen Arbeitskreis aus, so wird das zu bear- 
beitende Material meist zu urafangreich werden, 
um ohne Verzogerung bearbeitet werden zu konnen. 
Ein schrittweises Vorgehen fiihrt bei der Ratio- 
nalisierung schneller zum Ziel. 

2. Jeder Arbeitsgang wird bei der Arbeits- 
ausfiihrung bis in seine Einzelheiten be- 
obachtet. 

Zur Erkenntnis der Zusammensetzung der Arbeit 
und der in die Arbeitszeit fallenden Zeitverluste 
durch Pausen, Warten auf Arbeit, Heranschaffen 
des Arbeitsgerates und nachBeendigung der Arbeit 
Aufraumen des Arbeitsplatzes, Unterbrechungen 
der Arbeit durch Nebenarbeiten, Ruckfragenu. dgl. 
ist eine weitgehende Gliederung des gesamten 
Arbeitsganges notwendig. Das Schema hierfiir 
wird in Bild 2 gegeben. 

In den meisten Fallen geniigt die Beobachtung der 
Arbeit durch einen arbeitswissensohaftlich ge- 
schulten Beamten. Wo es jedoch notwendig er- 
scheint, den fur die Arbeit benotigten Zeitver- 
brauch genau zu ermitteln, werden Zeitstudien 
angestellt. 

3. Zeitstudien konnen brauchbare Ergebnisse 
nur liefern, wenn sie sick iiber mehrere 
Dienstsckiehten erstreeken und die Arbeit 
zu den verschiedenen' Zeiten und bei ver- 
sohiedenen durehschnittlichen Arbeitskraf- 
ten erfassen. 

Die Zeitstudie soil Zeitwerte liefern, die von 
durchschnittlichen Arbeitskraften ohne ubermaBige 
Belastung erreicht werden konnen. Bei diesem 
Vorgehen werden die Zeitstudien auch das Ver- 
trauen des Personals gewinnen, ja sogar haufig als 
objektives Mittel zur Gewinnung von Leistungs- 
maBstaben begriiBt werden. 

4. Die Arbeitsuntersuchung erstreckt sich 
auf 

a) den organisatorisehen Aufbau der Arbeit, 

b) die technisehen Hilfsmittel, 

c) die psychologisehen und physiologi- 
schen Bedingungen der Arbeit. 

Diese umfassende Zielsetzung zeigt bereits, daB 
es bei der nach der Arbeitsuntersuchung duroh- 
gefuhrten Rationalisierung nicht darauf ankommt, 



6 



DIE BESTGESTALTUNG DER ARBEIT IM BEhORDENBORO 



eine Einzelheit zu verbessern, %. B. durch Ein- 
ftihrung einer Biiromasclmiej sondern den gesamten 
Arbeitsablauf planvoll auf das Zweckmafiigste zu 
gestalten. 

5. Die Mrgebnisse der Arbeitsuntersuchung 
werden in einem Befundsbogen festgelegt, 
der zugleieh dazu dient, die Durokfiihrung 
der Verbesserungen einzuleiten und zu 
uberwachen. 

6. Die Arbeitsuntersuchung zeigt, welche 
Mangel in der Organisation des Betriebes 
bestehen. 

Insbesondere wild festgestellt, ob die Arbeit 
durch unzweckmaBige Einteilung verzogert oder 



ob sie unnotig umstandlich ausgefiihrt wird. Zu 
fordern ist: 

a) Besehaftigung der Bediensteten nach ihren 
Fahigkeiten und Kenntnissen, 

b) fortlaufender FluB der Arbeit, Zuteilung gleich- 
artiger Arbeitsgange an die einzelnen Bedien- 
steten, well durch Arbeitswechsel beim Zu- und 
Abriisten unnotige Zeitverluste entstehen, 

c) Ausschaltung von doppelter und iiberfliissiger 
Arbeit, 

d) Anordnung der "Arbeitsplatze nach dem Ab- 
lauf der Arbeitsvorgange, daher Vermeidung 
von unnotigen Wegen. Die Uberlegung, wie die 
Bediensteten zweckmaBig nach dem FluB der 



Arbeit 



RUstarbeit (R) 





Nutzarbeit (A) 

[ 



Verlusiarbeit (V) 



UrmrmaidbarS 
Lesrielt (L) 



zurilsten 



abrUsteit 




Hauptarboit 
(HA) 



NebenarbeH 
<NA) 




Handarbeit 




veruieidliare 
<VV) 



unvermaidbare 
(OV) 



Matchinan- 
arbalt 



Bild 2: Gliederuncj der Arbeit nach der Leistung. 



Arbeit zu setzen sind, fiihrt in der Regel zu 
erheblichen Verbesserungen und Leistungs- 
steigerimgen, 

e) Zusammenfassung zusammengehoriger Arbeits- 
posten in einem Arbeitsraum. Die Verteilung 
von Bediensteten, die an einer Gruppenarbeit 
beteiligt sind, auf mehrere Zimmer mufl zu 
Arbeitsverzogerungen fiihren. Durch Zusam- 
menfassen der Gruppen wird in den meisten 
Fallen aucb erheblich an Arbeitsraum ge- 
spart. "Wir konnten haufig die Erfahrung 
maehen, dafi Stellen, die vor der Untersuchung 
Erweiterung der Arbeitsraume gewunscht hat- 
ten, nach planvoller Ordnung der Arbeits- 
platze und nach der Beseitigung zahlreicher 
nicht erforderlieher Einzelarbeitsplatze in be- 
sonderen Zimmern noch wertvollen Arbeits- 
raum sparten, 

f) Ausnutzen der durch unregelmafiigen Arbeits- 
anfall entstebenden Unterbrechungen durch 
Nebenarbeiten. Hierbei ist natiirlich darauf 
zu achten, dafl die zur Vermeidung voTzeitiger 



Ermiidung erforderlichen Pausen erhalten 

bleiben, 
g) Zusammenlegen gleichartiger Betriebe, z. B. 

Vereinigung aller Kassengeschafte an einer 

Stelle. 
Die Arbeitsuntersuchung liefert objehtive 
Urteile uber die Zweokmafiiglieit und Wirtr- 
schaftlichkeit von technischen Hilfsmitteln 
im Buro. 

Fur die Biiroarbeit werden jetzt Masehinen und 
neuzeitliehe Gerate in iibergrofier Zahl bereit- 
gestellt. Bei ihrer Auswahl konnen die Anprei- 
sungen der Firmen nicht immer maBgebend sein. 
Auszugehen ist vielmehr stets von der Feststellung, 
welche wirtschaftlichen und arbeitstechnischen 
Vorteile mit der Mechanisierung der Biiroarbeit 
verbunden sind. Die objektiven Unterlagen fiir 
die Beurteilung dieser Frage liefert die Arbeits- 
untersuchung, notigenfalls in Verbindung mit 
einer Zeitstudie. Soweit es sich nicht um die Ein- 
fuhrung bereits gentigend bekannter Masehinen 
handelt, sollte eine arbeitswissenschaftliche Be- 



:7 



I. EINFUHRUNG 



trachtung jeder Beschaffung vorangehen. Erst 
hieraus exgeben sich die Grundlagen fur einen 
zweckmaBigen Einsatz der Maschinen sowie fur 
eiae zuverlassige Wirtschaftlichkeitsberechnung. 
Das Diwiv hat Arbeitsuntersuchungen an einer 
Reihe von Biiromaschinen und -geraten durch- 
geftihrt und Material iiber die an andeien Stellen 
durchgefiihrten Untersuchungen gesammelt. Die 
Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages und 
Reichsstadtebundes beim Diwiv erteilt hieriiber 
den kommunalen Verwaltungen gern jede Aus- 
kunft. 

8. Die Arbeitsuntersuchung zeigt, welche 
geistigen und IcorperMchen Krdfte bei der 
Arbeit beansprucht werden und wie sie 
nach den in planvollen Untersuchungen 
gefundenen Erhenntnissen entlastet wer- 
den konnen. 

9. Die Entlastung der Arbeitsfunktionen um- 

fafit 

a) intellehtuelle Funhtionen, z. B. Regelung 

des Arbeitsverlaufs durch einen Vordruck, daher 
Ersparnis der sonst jedesmal beim Entwurf des 
Schriftsatzes anzustellenden Uberlegungen. In 
gleicher Richtung wirken Normung und Typung. 
In gewissem Umfange konnen auch durch 
Biiromaschinen, wie Eegistrierkassen und 
Lochkarteranaschinen intellektuelle Leistungen 
ersetzt werden; 

b) Aufmerksamkeitsfunktionen, z. B. Ein- 
fiihrung vonDurchschreibeverfahren, mit deren 
Hilfe in der Buchhaltung zwei Arbeitsgange, 
die bisher getrennt verliefen, zu einem ver- 
einigt werden. Hierdurch wird das Vergleichen 
der beiden friiher getrennt vorgenommenen 
Eintragungen entbehrlich; 

c) Sinnesfunktionen, z. B. des Auges bei Ver- 
wendung von Schwenkkarteien an Stelle von 
Biichern oder durch Einfiihrung einer zweok- 
maBigen das Auge schonenden und ausreichen- 
den Beleuchtung; 

d) Bewegungsfunktionen, z. B. G-estaltung des 
Arbeitsplatzes naoh den Anforderungen der 
Arbeit und in Anpassung an die fitr den Men- 
schen giinstigste Korperhaltung. Hierdurch 
werden Kraftleistungen erspart, die in keiner 



Weise der Arbeitsleistung zugute kommen, 
die Arbeitskraft jedoch in Anspruoh nehmen. 
Der Arbeitsplatz des Biirobearbeiters muJJ so 
gestaltet sein, dafl das Arbeitsgut stets griff- 
bereit zur Hand ist. Neuzeitliche Schreib- 
tische mit ihren Beisatzmobeln und zweck- 
maJBige Drehstiihle tragen bereits erheblich 
zur Ersparnis von Bewegungen und zur Ver- 
meidung vorzeitiger Ermiidung bei; 

e) Gefuhlsfunktionen, z, B. Hebung der Ar- 
beitsfreude durch Verbesserung der Arbeits- 
bedingungen, Schaffung eines angenehmen 
Arbeitsmilieus, BeteiHgung des Personals an 
der Fortentwicklung der Arbeitsverfahren, 
Belohnungen fiir Erfindungen und Betriebs- 
verbesserungen. Soil die Rationalisierung er- 
folgreich sein, so ist gerade diesen Fragen be- 
sondere Aufmerksamkeit zu schenken; 

f) CharakterfunkUonen,z. B. sorgfaltige Uber- 
wachung des Dienstbetriebes, insbesondexe in 
den Kassen, Einfiihrung zwangslaufiger Kon- 
trollen und mechanischer Sicherungen. Hier- 
durch wird das wirksamste Gegenmittel gegen 
die Auswirkungen von Mangeln in der Cha- 
rakterveranlagung (Schwache, Unzuverlassig- 
keit, Untreue) erreicht. An groBerem Material 
angestellte Untersuchungen haben gezeigt, daB 
die Mehrzahl der UnregelmaJBigkeiten letzten 
Endes darauf zuriickzuftihren war, daB alle 
wirksamen Kontrollen fehlten. 

Eine nach griindlicher Untersuchung der Arbeit plan- 
voll durchgefuhrte Rationalisierung bedeutet, wie 
die oben aufgefuhrtenBeispiele zeigen, eine organische 
Fortentwicklung der Arbeitsverfahren und die Aus- 
schaltung von Fehlem, Mangeln und UnregelmaBig- 
keiten, die sich im Lauf der Zeit eingeschlichen haben. 
Diese Rationalisierung will nicht an die Stelle von 
alten Arbeitsverfahren neue setzen oder als besonders 
leistungsiahig gelobte Buroniaschinen in den Betrieb 
eingliedern, sondern ihr Ziel ist die organisch aus dem 
Vorhandenen entwickelte Bestgestaltung der Arbeit. 
Ihr Schwergewicht liegt auf der Beriicksichtigung der 
menschlichen Arbeitsfunktionen. Sie ist bemiihfc, die 
Arbeit so zu gestalten, daB bei gerechter Bemessung 
der Durchschnittsleistungen die Arbeitsfreude des 
Personals erhalten bleibt. - 



8 



II. Organisatorische Reformen 



Bericht liber den Stand der Rationalisierung 

der Stadtverwaltung Frankfurt a. M. 



Erwagungen iiber die Rationalisierung der kommu- 
ftalen Verwaltung miissen davon ausgehen, daB eine 
grofie Gemeindeverwaltung kein starres Gebilde, das 
nur in seinem Gesamtumfang einheitlich verandert 
werden konnte, ist, sondern einlebendigerOrganismus, 
dessen einzelne Zellen in einer dauernden Umbildung 
und Anpassung an die sich andernden auBeren Ver- 
haltnisse begriffen sind.- Die Anderungeines fur die 
Gemeinden wichtigen Gesetzes, eine Anderung der 
wirtschaftlichen Struktur, sogar schon eine Konjunk- 
turanderung konnen entsprechende Anderungen ein- 
zelner Telle des kommunalen Verwaltungsapparates 
bedingen. Da selbstverstandlich bei solchen Ver- 
anderungen auch jeweils fur den neu zu gestaltenden 
Teil die zweckmaBigste Organisationsform gesucht 
wird, wird allein bierdurch ein Erstarren der Ver- 
waltung in iiberlebten Eormen verbindert. Unter dem 
Zwang der finanziellen Lage, die gebieterisch Ver- 
meidung jeder nicbt unbedingt notwendigen Ausgabe 
fordexte, konnte man sich jedoch hiermit nicbt zu- 



frieden geben, muBte vielmebr versuehen, die in der 
Privatwirtschaft schon in erheblichem MaBe . ver- 
werteten Ergebnisse systematiscber Untersuchungen 
iiber die Rationalisierung von Verwaltungsapparaten 
sowie die eine solcbe Rationalisierung vielfach erst 
ermoglichenden Fortscbritte im Bau von Biiro- 
maschinen auch fur die hiesige Stadtverwaltung nutz- 
bar zu macben. Die Durchfunrung der biernach not- 
wendigen Mafinahmen ist nocb nicht beendigt, immer- 
hin sind aber wesentlicbe Einzelteile erledigt und 
andere so weit geiordert, dafi nunmehr im folgenden 
hieruber ein zusammenfassender Bericht gegeben 
werden kann. Nicht beriicksicbtigt werden in diesem 
Bericht alle RationalisierungsmaBnahmen im rein 
tecbnischen Betrieb } die, wie beispielsweise die Um- 
stellung der Elektrizitatserzeugung auf Drehstrom, 
die Umstellung der Miillabfubr auf das Tonnenum- 
leersystem, zwar ebenfalls von groBer wirtschaftlicher 
Tragweite sind, die aber nicbt unter den Begriff Ver- 
waltungsrationalisierung fallen. 



Der Bericht ist gegliedert nach 



1. MaBnahmert, deren Auswirkung iiber die Gesamtverwaltung 
oder einen groBen Teil derselben reicht, 

2. EinzelmaBnahmen, 

3. finanzielle und sonstige Auswirkungen. 



Zu 1: 

Zunachst miissen diejenigen Verbesserungen im Ver- 
waltungsbetrieb ins Auge gefafit werden, deren Wir- 
kung tiber die ganze Verwaltung oder doch zum min- 
desten iiber grofie Teile derselben, wie etwa die wirt- 
schaftlichen Betriebe, sich erstreckt. Hier sei zu- 
nachst auf die erstmalig im Rechnungsjahr 1927 in 
Erscheinung getretene Umgestaltung des Haus- 
haltsflans hingewiesen. Dieser ist in Anpassung 
an das vom Deutscben Stadtetag gegebene Schema 
neu gegliedert, in wesentlicben Teilen unter Ver- 
wendung des Zehner systems normah'siert und 
weiter durch Zusammenziehen vieler kleiner Positionen 
zu grofleren Sammelposten, ohne Aufgabe der Kkr- 
heit im einzelnen, die durcb zahlreicbe Anmerkungen 
gewahrleistet wird, iibersicbtlicher gestaltet worden. 
Vor allem aber ist durcb die konsequente Anwendung 
des Erstattungsprinzips, durch das jede Stelle mit 
alien durch sie veranlaBten Kosten auch tatsachlicb 
belastet wird, erstmalig ein ricbtiger Uberblick iiber 
die wirklichen Kosten jedes einzelnen Verwaltungs- 
zweiges und damit auch die Mogliehkeit geschaffen 
worden, Mangel in def Organisation, die sich ja immer 

2 T) 1 w i v , Jloformon In don stiidHsohen Voiwiiltungen 



auch finanziell auswirken, schneller zu erkennen und 
zu beseitigen. 

Entsprechend der bedeutenden Rolle, die das Rech- 
nungs- und Kassenwesen in jeder offentlichen Ver- 
waltung spielt, waren gerade auf diesem Gebiete die 
Bemiihungen, zu Verbesserungen zu gelangen, be- 
sonders intensiv. Zunachst ist die kameralistische 
Buchfuhrung, soweit sie nicbt durch die kauf- 
mdnnisehe ersetzt werden mufite, erheblicb ver- 
einfacht worden. 

Lochkartenverfahren 

Seit 1. 4. 1929 ist die Buchfuhrung der Stadthaupt- 
kasse auf das Lochkartenverfahren umgestellt. Die 
bierf iir notwendige Schliisselung der Wortbegriffe usw. 
wurde wesentlich erleichtert durch die oben erwahnte, 
bei der Umgestaltung des Haushaltsplanes in wesent- 
licben Teilen durchgefiihrte Verwendung des deka- 
discben Bezifferungssystems. Wa.hr end zunachst nur 
die cbronologiscbe Kassenbuchfiihrung mittels der 
taglicb anfallenden Lochkarten dargestellt wurde, wird 
seit 1. 4. 1930 auch die systematische Buchfuhrung 




II. ORGAN rSATOMSCHE REFORMEN 



vermittels der Lochkarten aufgestellt. Die bisher 
bei den Amts- und Dienststellen gefuhrten Amts- 
hauptbiicher sind in Wegfall gekommen. An ibrer 
Stelle weiden lediglich Anweisungsregister, die nacb 
der Etateinteilung gegliedert sind, gef iihrt. Die Buch- 
fiibrung der Amts- und Dienststellen der Stadt- 
verwaltung, deren Kassengeschafte von der Stadt- 
hauptkasse wabrgenommen werden, ist somit aus- 
schlieBlich auf das Loehkartenverfahren abgestellt. 
Die Stellen mit kaufmanniseher Bucbfiibrung und 
solcbe mit eigenen Kasseneinrichtungen sind vorerst 
in dieses System nur insoweit einbezogen, als sie mit 
der Stadtbauptkasse im Abrechnungsverkehr stehen. 
Durcb die Einfiihrung des Lochkartenverfahrens 
wurde es moglicb, die Buchfuhrung bei der jetzt 
„Stadtbuchhalterei" bezeicbneten Locbkartenzentrale 
zu zentralisieren unter Wegfall der friiher weit- 
gebendst dezentralisierten Amtsbucbbaltereien. Scbon 
jetzt ist bei der Stadtbauptkasse durcb das neue Ver- 
fabren eine Personalersparnis eingetreten. Die mit 
Sicberbeit von der Anwendung des Locbkarten- 
verfabrens zu erwartenden wesentlieberen wirtschaft- 
licben Vorteile werden sicb aber erst nacb vblliger 
Durcbf Ubrung der in dieser Hinsicbt nocb in Aussicbt 
genommenen MaBnabmen auswirken. Die erledigten 
Belege nebst einer Zusammenstellung geben taglich 
dem Revisionsamt zu, wo sie einen Monat lang auf- 
bewabrt und dann den Dienststellen zuriickgegeben 
werden. Die Dienststellen selbst erhalten taglich bzw. 
monatlieb eine gepriifte Zusammenstellung der sie 
betreffenden Buchungen. 

Abgeseben von der Stadtbauptkasse wurden bisber 
noch folgende Stellen auf das Loebkartenverfabren 
umgestellt : 

a) die stadtiscbe Materialienverwaltung beziiglicb der 
Materialverrecbnung sowie der Aufstellung der 
B estandsbucbf iihrung, 

b) der Fuhrpark beziiglicb des Verrechnungswesens 
der Fuhrleistungen, 

c) das Krankenbaus Saobsenbausen beziiglicb der 
Verrecbnung der Inventarien und Materialien, 

d) das Amt fur Wasser, Elektrizitat und Gas beziig- 
licb der Verrecbnung des Verbraucbs an elektri- 
scbem Strom, Gas und Wasser, ferner derMaterial- 
betriebsverrechnung. 

(Zu c und d: Durcbfiibrung zurzeit noch nicht ab- 
geschlossen.) 

Begonuen ist weiter mit den Vorarbeiten zur T)ber- 
fiihrung der Betriebe mit kaufmanniseber Bucb- 
fiibrung auf das Locbkartensystem. Ferner ist zur- 
zeit ein Materialeinheitsscbliissel fiir die Anwendung 
des Lochkartenverfahrens bei der Stadtverwaltung 
in Vorbereitung. 

Kaufman nische Buchfiihrung 

Zwecks zwangslaufigei Verbindung der Erfolgs- und 
der Bestandsrecbnung wurde bei den wirtscbaftlichen 
Unternehmungeu der Stadt die zwar nicbt billigere, 
aber hierftir zweekmafiigere kaufmannische Buch- 
fiihrung eingef iihrt. Die Anfange wurden schon 
1924 bei der StraBenbahn gemacbt, es folgten die Ar- 
beitszentrale fiir Erwerbsbeschrankte, das Pfand- 
amt, die Sparkasse, die Hafenanstalten, Marktver- 
waltung, Verwaltung fiir den bebauten und unbe- 



bauten Grundbesitz, Scblacht- und Viehbof, Schul- 
kinderspeisung, Fubrpark und Strafienreinigung so- 
wie Wasser-, Elektrizitats- und Gaswerke. Vor der 
Urastellung der letztgenannten Betriebe wurde, um 
moglichste Einbeitlicbkeit des Aufbaues der ver- 
scbiedenen Bucbfiibrungen (nicbt der Technik) zu 
gewahrleisten, ein „N ormallcontewplan" (Bild 3/4) 
aufgestellt, der bei weitgebender Normalisierung 
anderereits die fiir die Ausgestaltung der Bucbfiib- 
rungen bei den ganz verschieden gearteten Unter- 
nebmungen notwendige Bewegungsfreiheit gewahrt. 
Auf diesen Normalkontenplan wurden dann aucb die 
bereits vorbandenen kaufmannischen Bucbfiihrungen 
der Arbeitszentrale und des Pfandamtes umgestellt. 
Wesentlicb bei dieser sehr verfeinerten Form deT kauf- 
mannischen Buchfiibrung ist, daB in sie die Kalku- 
lation und ein erbeblicber Teil der Betriebsstatistik 
eingearbeitet ist, daB durcb sie also zwangslaufig 
Zahlenmaterial mitgeliefert wird, das bei einer ge- 
wobnlicben kaufmanniscben Bucbfiibrung nur durcb 
besondere Arbeitfgange mit neuen Feblerquellen er- 
langt werden kann. Das System gestattet die Auf- 
stellung sehr stark detaillierter Monatsbilanzen obne 
Inventur und ermoglicht damit eine standige t)ber- 
wacbung des Betriebs im ganzen wie in alien Einzel- 
teilen. Nicbt nacb dem Normalkontenplan eingerich- 
tet wurden die kaufmannische Buchfiihrung der 
stadtischen Sparkasse, was sich aus der Eigenart 
dieses mehr bankmaBigen Betriebes erklart, die kauf- 
mannische Buchfiihrung der StraBenbahn, die aber 
allmahlicb dem Normalkontenplan angepaBt wird 
und eine besondere kaufmannische Buchfiihrung, 
die fiir den Geldverkebr, die Fonds und die Scbulden- 
reebnung beim Rechnungsamt, Finanzverwaltung, 
eingerichtet worden ist. Samtliche kaufmannischen 
Buchfiihrungen sind unter Anwendung der fur den 
betreffenden Betrieb zweckmaBigsten Technik mit 
weitgebender Mecbanisierung eingerichtet, teilweise 
als reine Mascbinenbucbfiibrung (Arbeitszentrale, 
Pfandamt, Wasser-, Elektrizitats- und Gaswerke), 
teilweise als Handdurchschreibebuchfiihrung (Hafen- 
anstalten, Scblacht- und Viehhof Schulkinderspei- 
sung), teilweise auch in anderen zweckentsprechen- 
den Formen. 

Registraturen 

Auch die Umgestaltung des seither noch verhaltnk- 
maBig riickstandigen Registraturwesens wurde mit 
Nacbdruck in Angrif f genommen. Auf diesem Gebiet 
muBten die erheblichen Fortschritte in der Technik 
des Sammelns und Aufbewahrens von Scbriftstiicken 
der stadtischen Verwaltung nutzbar gemacbt werden; 
auSerdem muBte die mangelnde Einheitlichkeit im 
inneren Aufbau der Amtsregistraturen hergestellt 
werden. Zu letzterem Zweck wurde vom Organi- 
sationsburo ein „N ormalregistratwplan" fiir die 
Unternebmungen der Stadtverwaltung entworfen, 
der neuerdings verschiedene Abanderungen erfahren 
wird. Dienstanweisungen fiir die stadtischen Re- 
gistraturen sind in Vorbereitung. In teebnischer Hin- 
sicbt wurde das Fadenbeftsystem und die Horizontal- 
registratur zugunsten der mechanischen Scbnell- 
hefter, die in Vertikalregistraturen zusammengefaBt 
werden, verlassen. Das neue System, durch das be- 



10 



BERICHT UBER DEN STAND DEE RATIONALISIERTJNG DEE, STADTVERWALTUNG FRANKFURT A. M. 



sonders das zeitraubende und kostspielige Fadenheften 
ersetzt wird, biingt durch seine Ubersichtlichkeit und 
leichte Handhabung so groBe Vorteile, daB sick die 
Einricbtungskosten in kurzer Zeit bezahlt maohen. 
Die Umstellung ist erst bei einem Teil der Eegistra- 
turen vorgenommen, die restliche Durchfiihrung wird 
noch einige Zeit erfordern, da es sich urn eine betracht- 
liche Anzahl von Eegistraturen bandelt, und bei jeder 
einzelnen Umstellung gepriift werden muB, ob die 
jetzt noob allgemein iibliche Form der Zentralregi- 
stratui nicbt durch die sogenannte Expedientenregi- 
stratur — ■ die Aktenaufbewahrung beim Sachbear- 
beiter — ■ ersetzt werden muB. 

ZentrallohnbiJro 

Bedeutende Fortschritte sind auf dem Gebiet des 
Lohnrechnungswesens eneicht worden. Hier, wo 
es sich um die Bewaltigung einer groBen Anzabl 
gleiohartiger Schreib- und Eechenvorgange bandelt, 
lag eine Mechanisierung besonders nahe. Er- 
fahrungsgemaB bringt die Mecbanisierung um so 
groBere Vorteile, je mehr die Arbeit an zentraler, mit 
zweckmaBigen Mascbinen ausgertisteter Stelle zu- 
sammengefaflt wird. Durcb das dem Personaldezernat 
unterstellte Zentrallohnbttro, welches mit 58 plan- und 
auBerplanmaBigen Beamten sowie 6 Arbeitern besetzt 
ist, werden die LobnUsten fiir iiber 1200 stadtische 
ATbeiter aufgestellt. Ab 1. 4. 1930 wird obne Per- 
sonalvermehrung von dem Buro nocb die Aufstellung 
und Anweisung der Euhegebalter und Hinterbliebenen- 
beziige fiir ca. 2000 Beamte, Angestellte und Arbeiter 
sowie Hinterbliebene solcber erledigt. 

Mechanische Hilfsmittel 

Es sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, 
welcb grofle Bedeutung ganz allgemein der Mechani- 
sierung im Eabinen der Verwaltungsrationalisierung 
zukommt. Es ist zwar Mecbanisierung nicbt an sich 
schon gleicbbedeutend mit Eationalisierung und es 
geniigt durcbaus nicbt, Biiromaschinen anzuschaffen, 
wenn ibre zweckmaBige Verwendung nicbt sicher- 
gestellt ist, es ist aber andererseits die Eationali- 

Zu 2 (EinzelmaRnahmen): 

Neben den bisher genannten generellen MaBnahmen 
sind im Lauf e der letzten Jabre eine grofie Eeibe von 
Einzel-Eationalisierungen durchgefiihrt worden, die 
in ibrer Gesamtwrrkung den erstgenannten nicbt nach- 
steben. Sie konnen bei ibrer groflen Zahl nicbt samt- 
licb einzeln aufgefuhrt werden, im folgenden sind 
vielmehr nur die wicbtigeren erwahnt. 

Personalabteilung 

So wurde bei der Personalabteilung unter Verwendung 
eines modernen Sicbtkarteisystems eine Persondl- 
kartei geschaffen, die den Uberbliek iiber den ge- 
samten Personalbestand erleicbtert und fiir die oft 
notwendigen umfangreichen statistischen Arbeiten 
eine brauchbare Dauergrundlage scbafft. 

Botenmeisterei 

Fur die Botenmeisterei wurde neben den vorbandenen 
Frankiermaschinen alteren Systems eine Franko- 



sierung einer Verwaltung in modernen Formen obne 
Mecbanisierung kaum denkbar. Alle die vielen me- 
cbaniscben Hilfsmittel von der gewohnlichen Scbreib- 
maschine bis zur kompliziertesten recbnenden Bu- 
chungsmaschine sind fiir einen modernen BiirogroB- 
betrieb unentbehrlich gewoiden. DaB dieser Tatsache 
bei der Stadtverwaltung in ausreicbendem MaBe 
Eecbnung getragen worden ist, ergibt die nachstebend 
•wied.exgegeben.& Auf stellung iiber die gegenwdrtig 
vorhandenen biirotechnischen Maschinen und 
Einrichtungen(s."Bild5 8. 16). Uber die Verwendung 
dieser Mascbinen, soweit ibrer nicbt scbon im Vor^ 
stehenden Erwabnung getan ist, wird bei der nach- 
folgenden Ubersicht iiber die EinzelmaBnahmen teil- 
weise nocb Naheres gesagt werden. 

Eingemeindung 

Veranlassung zu eingreifenden organisatorischen MaB- 
nabmen bot die ami. 4. 1928 in Kraft getretene Ein- 
gemeindung der Stadtgemeinde Hochst mit den 
Stadtteilen Unterliederbach, Zeilsbeim, SindHngen 
sowie der Landgemeinden Griesheim, Nied, Sossen- 
beim, Scbwanbeim und Fecbenbeim. Soweit angangig, 
wurden die bei diesen Vororten vorbandenen Ein- 
ricbtungen, insbesondere die Betriebe, den Frank- 
furter zentralen Deputationen unterstellt. Daneben 
wurde in der Bezirksverwaltung Hochst, welcbe neben 
der friiberen Stadtgemeinde Hocbst mit Unterlieder- 
bacb, Sindlingen und Zeilsbeim nocb die Geineinden 
Nied und Sossenheim umfaBt, erstmals eine Depu- 
tation mit ortlich begrenztem Aufgabenkreis geschaf- 
fen. Vollstandig aufgelost wurden die Material- 
beschaffungsstelle, die Druckerei, die Botenmeisterei 
und die Bucbbinderei der friiberen Stadtgemeinde 
Hocbst. Die Geschafte der in den Vororten ein- 
gerichteten Verwaltungsstellen und Standesamter 
wurden durcb Zusammenlegung weitgebend verein- 
facbt. Die in den besetzten Vororten Griesbeim, 
Scbwanbeim, Nied und Sossenbeim bestebenden 
kommunalen Polizeivexwaltungen wurden der Poli- 
zeiverwaltung Hochst angegliedert. Diese MaB- 
nahmen erlaubten es, zablreiche Beamte, Angestellte 
und Arbeiter fiir andere Zwecke frei zu machen. 



typmaschine sowie ein Motortransportdreirad be-> 
scbafft und damit eine Beschleunigung der Abferti- 
gung ohne Personalvermehrung ermoglicht. 

Stadthauptkasse 

Bei der Stadthauptkasse ist, abgesehen von den 
schon erwahnten Anderungen im Verfolg der Anderung 
des Buchfiihrungssystems vor allem der Bank- und 
Postschechverkekr unter Verwendung aller mecha- 
niscben Hilfsmittel wie recbnende Scbreibmascbinen, 
Adrema-Maschine, sebreibende Additionsmaschinen 
von Grund auf neu organisiert worden mit dem Erfolg, 
daB nicbt nur der eigene sebr stark angewachsene 
Uberweisungsverkehr bewaltigt, sondern dazu nocb 
die regelmaBige Uberweisung von Unterstiitzungs- 
betragen des Fiirsorgeamts (ca. 9 — 10 000 Stuck 
monatlich) sowie der Beamten- und Angestellten- 
gebalter obne eine nennenswerte Personalvermehrung 
iibernommen werden konnte. Der bargeldlose Uber- 



2* 



11 



NORMALKONTENPLAN 


fur die Unternehmungen der Stadt Frankfurt am Main 


Bilanz 


B Erfolgskonten 


Bestandsrechnung 




Erfolgsrechnung 


7 Verwaltungsaufwendungenund 


Betriebsrechnung 


Abschreibungen 


1. Verwaltungsbuchhaltung 


70 Allgemeine Verwaltung 


A Bestandskonten 


700 Personal 


Anlagewerte 


7000 GehSlter (Beamte) 


00 Grundsiucke 


7001 GehSlter (Angesteilte) 


01 Gebaude 


7002 Lflhne 


02 Anlagewerte der Verwaltung 


7003 Sonstiges 


021 Buroeinrichiungen 


701 Mieten, Pachten und Anerkennungs- 


020 Biiromaschinen 


gebiihren 


03 Anlagewerte des Betriebes 


702 Reintgung,Heizung,Beleuchtung,Kraft- 


04 Erweiterungsrechnung 


verbrauch und Bewachung 


05 Immaterielle Werte 


703 Burosachen (einschlieSlich BUcher und 


1 Zahlungsmittel 


Zeitungen) 
704 Post- und Fernsprechgebiihren 


10Kasse 


705 Sachversicherungen 


11 Stadthauptkasse 


706 Befdrderungskosten 


12 Reichsbank 


707 Anwalts- und Gerichtskosten 


13 Sonstige Banken 


708 Unterhaltung 


14 Postscheck 


709 Sonstige Aufwendungen 


15 Wechsel 




16 Wertpapiere 


71 Soziale Aufwendungen 


2 Vo irate der Verwaltung 


710 Sozialversicherungen 


3 Schuldner 


711 Lohnfortzahlungen 


4 Mitt el des Unternehmens 


712 Ruhegehalts- und Hinterbliebenenver- 
sorgung 


40 Eigene Mittel 


713 Abfindungsgelder und Abbauentscha- 


400 Kapifal 


digungen 


401 Abschreibungskonto 


714 Betriebsvertretungen 


402 Riicklagen 

403 Erneuerungsrechnung 


715 Fehlgelder und Falschgeldersatz 

716 Rechtsbeistand 


41 Fremde Mittel 


717 Verbrauch und Unterhaltung vonDienst- 


410 Anleihen 


und Schutzkleidung 


411 Langfristige fremde Mittel 


718 Schutz-, Wasch-, E6- und Baderaume 


4110 Bankkredite 

4111 Hypotheken 


719 Sonstige soziale Aufwendungen 


4112 Akzepte 

4113 Kautionen 


72 Abgaben und Steuern 


5 Glaubiger 


720 Betriebsabgaben an die Stadt 


6 Verrechnungskonien 


721 Sonstige Abgaben an die Stadt 

722 Sonstige Abgaben 



Blld 3/4. Normalkontenplan fur die Unter- 



weisungsverkehr wurde derart gefordert, dafi Bar- 
auszahlungen an der Stadthauptkasse nahezu vollig 
aufgehort haben. 

Revisionsamt 

Auch die Organisation, des Revisionsamts muBte 
den Veranderungen in der Verwaltung angepaJJt 
werden, in starkerem Umfang als seither mufite sich 
die Revision mit kaufmannischen und tech- 



nischen Fragen beschaftigen; fur die lefczteren 
Aufgaben wurden daher rait entsprechend vorge- 
bildetem Personal Sonderabteihmgen geschaffen. Das 
Revisionsamt gliedert sich deranach jetzt in eine 
Abteilung fur die verwaltungsmeLBige Revision, eine 
Abteilung fiir die kaufmannisch-wirtschaftliohe Re- 
vision und eine Abteilung fiir die technische Revision. 
Hierzu tritt noch eine Organisationsabteilung, sobald 
der Ausbau der Revisionsdeputation zu einer Revi- 



12 



723 Kdrperschafts-(Einkommen-)Steuer 

724 Vermogenssteuern 

725 Gewerbesteuern 

726 Umsatzsteuern 

727 Industriebelastung 

728 Grund- und Gebaudesteuem 

729 Sonstige Steuern 

73Zinsen, Vergiitungen, Nachlasse 

74 Reisen, Besuche 

75 Werbung 

76 Aufwendungen fur Lager der Ver- 
waltung 

760 Gehalter (Beamte) 

761 Gehalter (Angestellte) 

762 Lohne 

763 Sonstiges 

77 Aufwendungen fur Vertrieb 

770 Gehalter (Beamte) 

771 Gehalter (Angestellte) 

772 Lohne 

773 Fuhrpark 

774 Sonstiges 

78 Anleihetiigungskonto 

79 Abschreibungen 

790 Ordentliche Abschreibungen 

7900 Abschreibungen auf Gebiiudo 

7901 Abschreibungen auf Anlagewerte der 
Verwaltung 

7902 Abschreibungen auf VorrSte der Ver- 
waltung 

7903 Abschreibungen auf Schuldner 

791 Aufterordentliche Abschreibungen 

7910 Abschreibungen auf GebStide 

7911 Abschreibungen auf Anlagewerte der 
Verwaltung 

7912 Abschreibungen auf VorrSte der Ver- 
waltung 

7913 Abschreibungen auf Schuldner 

8 Ertrage 

80 Allgemeine Einnahmen 

81 Betriebseinnahmen 

82 Zinsen 

83 Sonstige Einnahmen 



II. Betriebsrechnung 
9 Betriebsverrechnung 

A Bestandskonten 

90 Vorrate der Betriebe 

900 Roh material ien 

901 Hilfsmaterialien 

902 Werkzeuge 

903 Halbfabrikate 

904 Ware in Fabrikation 

B Erfolgskonten 
a) Kostenarten 

91 Materialaufwendungen (Werk- und Be- 
triebsstoffe) 

92 Lohnaufwendungen 

93 Platzaufwendungen 

930 Personal 

9300 Gehalter (Beamte) 

9301 Gehalter (Angestellte) 

9302 Lohne 

9303 Sonstiges 

931 Mieten, Pachten, Anerkennungsge- 
btihren 

932 Reinigung,Heizung,Beieuchtung, Kraft" 
verbrauchundBewachung(Sachkosten) 

933 Burosachen 

934 Post- und Fernsprechgebiihren 

935 Sachversicherungen 

936 Beforderungskosten 

937 Abschreibungen der Betriebswerte 

9370 Ordentliche Abschreibungen 

93700 Abschreibungen auf An- 
lagewerte des Betriebes 

93701 Abschreibungen auf Vor- 
rate des Betriebes 

9371 AuOerordentliche Abschreibungen 

93710 Abschreibungen auf An- 
lagewerte des Betriebes 

93711 Abschreibungen auf Vor- 
rate des Betriebes 

938 Unterhaltung 

939 Sonstige Aufwendungen 

b) Kostenstelien 

94 Hilfskostenstellen 

95 Produktive Kostenstelien 

c) Kostentrager 

96 untergeteilt nach den Erzeugnissen 
oder Betriebsaufgaben 



nehmungen der Stadt Frankfurt am Main 



sions- und Organisationsdeputation durcbgefiihrt ist. 
In der Zwischenzeit weiden jedoch die Organisations- 
arbeiten, wie dies bereits seit einiger Zeit der Fall 
ist, vom Revisionsamt erledigt. 

Statistisches Amt 

Bei dem Statistiscben Amt wurde eine sogenannte 
Sckenabrundstanzmasohine eingefiibrt } mit deren 
Hilfe die Zablkarten mit bestimmten Meikmalen ver- 



seben werden konnen, wodurch die Auszahlarbeiten 
erleichtert und beschleunigt werden *). ' 

Mieteinigungsamt 

Erbeblicbe Erspaxnisse konnten im Binigungsamt 
fiir Miet- und Hypothekensacben durcb Zusammen- 

a ) Die Verwendung der Lochkartenmaschineii fiir die Ver- 
arbeitung des anfallenden statistischen Materials ist in Vor- 
bereitung. 



13 



II. OBGANISATOBISOHE REFORMBN 



legung von 3 auf 2 Abteilungen erzielt werden; es 
wurde dadurch nicht nur eine Personalersparnis 
(2 Beamte und 2 Amtsboten), sondern auch eine 
Mietersparnis von jahrlich 3400 EM erreicht. 

WahEamt 

Zurzeit wird gepruft: 

a) ob eine Verschmelzung des stadtischen Ein- 
wohnerregisters mit dem polizeilichen Melde- 
wesen moglich ist, 

b) welche Vorteile die Anwendung der Adrema 
bietet, 

c) ob und welche Funktionen des Wahlamtes von 
anderen stadtischen Dienststellen wahTgenommen 
werden konnen (Ausstellung der Armutszeug- 
nisse). 

Wohnungsamt 

Auch beira Wohnungsamt wurden durch Zusammen- 
legung von Abteilungen und Erweiterung der Be- 
stimmungen iiber die Ausstellung von Mietberech- 
tigungsscheinen bisher insgesamt 40 Beamte frei 
gemacht. 

Feldpolizei 

Die Feldpolizei konnte dutch Ausstattung ihrer Be- 
amten mit Fahrradern die von den Interessenten 
dringend geforderte Personalverstarkung vermeiden. 

Straftenbahn 

Bei der StraBenbahn wurde, abgesehen von der 
schon erwahnten Einfuhrung der kaufmannischen 
Buchfiihrung mit alien ihren bedeutenden Vor- 
teilen, die Verwaltung weitgehend mechanisiert; auBer 
Schreib-, Kechen- und Buchungsmaschinen wurden 
angeschafft: eine Geldzahlmaschine fur die Hartgeld- 
absechnung auf dem Betriebsbahnhof Gneisenau- 
strafie, eine Druckmaschine (Schwarzpresse) und ein 
Kardex-Karteisystem fur die Materialienverwaltung. 

Wasser-, Elektrizitats- und Gasamt 

Abgesehen von der Umstellung des gesamten Ver- 
anlagungs- und Verrechnungswesens auf das Loch- 
kartensystem sind weitere sehr erhebliche organisa- 
torische Veranderungen vorgenommen worden. Nach- 
dem die Umstellung auf die kaufmannische Buch- 
fuhrung durchgefiihrt war, wurde die gesamte Ver- 
waltung der Werke und der Hauptstelle unter einer 
Direktion zusammengefaBt und damiteineeinheitliche 
kaufmannische Geschaftsfiihrung mit einheitlichem 
Einkauf, einheitlioher Lager haltungusw. erreicht. Das 
Akten-, Kanzlei- und Nachrichtenwesen wurde zusam- 
mengefaBt und zweiBiirokassenzusammengelegt. Be- 
sonder e Sorgf alt wurde der bei demHebedienst des Was- 
ser-, Elektrizitats- und Gasamts zentralisiertenVeran- 
lagung und Erhebung der Gebiihren zugewandt. geit 
1. 4. 1929 ist dem stadtischen Hebedienst auch die Ab- 
lesung, Veranlagung und Einziehung der Gebiihren der 
Frankfurter Gas A.-G. tibertragen worden. Ablesung, 
Veranlagung und Einziehung der Gebiihren fur Gas, 
Wasser und Elektrizitat erfolgt somit fiir das gesamte 
Stadtgebiet von einer Zentralstelle, dem „Hebedienst 
fiir Wasser, Elektrizitat und Gas". Wasser, Gas und 
Elektrizitat werden fiir jeden Abnehmer zusammen 



auf einer Kontenkarte veranlagt und mit einer Eech- 
nung angefordert; Die Buchungsvorgange sind unter 
Verwendung von rechnenden Schreibmaschinen und 
Begistrierkassen weitgehend mechanisiert. Durch 
diese Zusammenlegung wurde eine nicht unerhebliche 
Personalersparnis und rationellere Ausnutzung des 
vorhandenen Ableser- und Erheberpersonals erreicht. 
Im Jahre 1924 waren fiir 90 500 Zahler und Messer 
bei 90500 Abnehmern 114 Erheber bzw. Ableser not- 
wendig. Zurzeit werden fiir 309 890 Zahler und 
Messer bei 180 000 Abnehmern 195 Erheber bzw. 
Ableser benotigt. 

Fuhrpark und StraBenreinigung 

Nach Aufhebung der Hauptstelle des Feuer- undFuhr- 
amts wurde die Fuhrparks- und StraBenreinigungs- 
verwaltung mit Wirkung vom 1. April 1929 auf 
kaufmannische Durchschreibebuchhaltung (Sy- 
stem Schaber) umgestellt und die seitherige Bestands- 
buchhaltung durch eine moderne Lagerbuchhaltung 
in Karteiform ersetzt. Fiir die Werkstatte wurde 
ferner ein Horograph in Betrieb genommen, der es 
ermoglicht, den Zeitaufwand fiir den einzelnen Auf- 
trag zu registrieren, ferner am Ende der Woche nach- 
zuweisen, daU die 48 stiindige Arbeitszeit durch Auf- 
trage tatsachlich ausgefiillt war. 

Bestattungsamt 

Die Umorganisation des Bestattungsamtes verbunden 
mit einer weitgehenden Mechanisierung der Behand- 
lung von Bestattungsantragen wird zum 1. April 1930 
durchgefiihrt sein. Auch der technische Betrieb auf 
dem Hauptf riedhof soil durch eine zweckmafiige Kartei 
eine Vereinfachung erfahren. 

Pfandamt 

Beim Pfandamt, bei dem ebenfalls kaufmannische 
Buchfiihrung besteht, ist der ganze Versatzverkehr 
stark mechanisiert. Die Pfandscheine werden unter 
Verwendung von Elliot-Fishermaschinen maschinell 
geschrieben und gebucht, es sind eine Bohrpostanlage, 
eine Seilpostanlage fiir Goldpfander, elektrische 
Nuramernanzeiger und zwei Begistrierkassen vor- 
handen. Durch diese Einrichtungen konnte der im 
Jahre 1928 gegen 1913 umetwa 34% gestiegene Um- 
satz ohne Personalvermehrung bewaltigt worden. 

Arbeitszentrale 

Die Arbeitszentrale fiir Erwerbsbeschrankte wurde im 
Laufe der Jahre 1926 und 1927 von Grund auf 
reorganisiert. Die Verwaltungs- und Buchfuhrungs- 
einrichtungen arbeiten jetzt so, daB jederzeit ein 
klarer Uberblick iiber die Lage des Betriebs und seiner 
einzelnen Zweige gegeben ist und UnregelmaBigkeiten 
und Storungen nach menschlichem Ermessen aus- 
geschlossen sind. 

Sparkasse 

Die stadtische Sparkasse wurde nach Ubernahme der 
Leitung durch den neuen Direktor bei gleichzeitiger 
Erweiterung des Geschaftskreises vollkommen neu or- 
ganisiert. Es wurde eine zweckentsprechende neue 
Buchfiihrung geschaffen, der Sparverkehr wurde 
auf die Verwendung von Maschinen umgestellt 



14 



BEBIOHT UBER DEN STAND DEE, RATION ALISIERUNG DER STADTVERWALTUNG FRANKFURT A. M. 



und aucli im iibrigen alle modernen mechanischen 
Hilfsmittel, wie elektrische Nummernanzeiger, Rechen- 
maschinen und Karteien hexangezogen. 

Schulbehorden 

Nieht unbedeutende Vereinfachungen konnten im 
Schulwesen durchgefiihrt weiden durcb Zusammen- 
legung der Verwaltungsbiiros der stadtischen Schul- 
beholden und des Berufsschulamts. Abgesehen hier- 
von erfolgt seit einigei Zeit die Aufstellung dei Ge- 
haltslisten sowie der Ruhegehaltslisten fiir die Lehrer 
unter Verwendung einer Smith-Premier-Maschine. 
Zur Belief erung der Schulen sowie von gemein- 
mitzigen Vereinen mit Lichtbildern und Filmen wurde 
eine zentrale Lichtbildstelle eingerichtet. 
Beim Gartenbetrieb der Beiufsscbule IV wurde eine 
neuzeitliche kaufmannische Buchhaltung nacb dem 
Handdurcbsohreibeverfabren Hinz eingefiihrt, welche 
gleichzeitig Lehrzwecken dient. 

Museen und Bibliotheken 

Zur Vermeidung der Zersplitterung sowie von Doppel- 
bescbaffungen wurden die stadtischen Museen sowie 
die stadtiscben Bibliotbeken, einschlieBlich dei Uni- 
versitatsbibliothek, je unter einem Generaldirektor 
zusammengefaBt. Die Vorteile einer zentralen Leitung 
sind geeignet, bei gleicbzeitiger scharfer Abgienzung 
der verscbiedenen Interessengebiete den planvollen 
Ausbau der Sammlungen und Bestande zu fordern. 
Beziiglicb der Bibliotbeken ist zu bemerken, daB durcb 
Scbaffung eines Zentralkatalogs eine bessere Uber- 
sicbt iiber die Bestande gescbaffen sowie die Be- 
nutzungsmoglichkeit erleicbtert wird. Die Versorgung 
der Vororte mit guten Biicbern wurde wesentlich 
gefordert durcb Scbaffung einer den stadtiscben 
Volksbiichereien angegliederten Autobiicherei.^ 

Stadtische Biihnen 

Bei den stadtiscben Biihnen, welcbe aus der Geselk 
schaftsform in stadtische Regie iibernommen worden 
sind, wurde eine kaufmannische Buchbaltung nach 
dem Handdurchschreibesystem Taylorix eingefuhrt, 
welche neben anderen Vorteilen eine eingebende 
Selbstkostenberechnung ermoglicbt. Gleichzeitig 
wurde der gesamte Kassen- und Recbnungsdienst 
den stadtiscben Vorscbriften entspiecbend umgestellt. 

Fiirsorgeamt 

Besondere Aufmerksamkeit wurde den Verwaltungs- 
einricbtungen der "Woblfahrtspflege und Jugend- 
fiirsorge zugewandt, bandelt es sicb bierbei doch um 
diejenigen Stellen, die gegenwartig den groBten Zu- 
schufi aus Steuermitteln verbrauchen. Die kata- 
strophale Lage des Arbeitsmarktes im Jabre 1926 mit 
ibrer Rtickwirkung auf die Wohlfahrtspflege verhin- 
derte zunachst eine planmaBige Durchorganisation, 
da in erster Linie mit alien Mitteln versucht werden 
muBte, die riesig angewacbsene laufende Arbeit zu 
bewaltigen und dabei nocb die entstandenen Riick- 
stande zu beseitigen. Dies konnte ohne Zeitverlust 
nur . durcb eine betrachtliche Personalvermebrung 
gescbehen. Nacbdem durcb voriibergehende Besserung 
der wirtsehaftlichen Lage zeitweilig die Verhaltnisse 
der Woblfahrtspflege wieder iibersichtlicher geworden 



waren, konnte mit der Durchfiihrung der scbon seit 
langerer Zeit bestebenden Reorganisationsabsichten, 
die auf eine organische Verschmelzung von Wohl- 
f abrts- und Jugendamt hinauslauf en, begonnen werden. 
Diese Verschmelzung ist im Laufe des Rechnungs- 
jahres 1928 durchgefiibrt worden. Die fiirsorgerischen 
Zentralstellen der beiden Amter blieben als Faeh- 
direktionen bestehen, wahrend die fiir beide Amter 
gemeinsamen Aufgaben der Verwaltung des Kassen- 
und Verrecbnungswesens und der Registraturen in 
einer Verwaltungsabteilung zusammengefaBt wurden. 
Die 13 Kreisstellen des Woblf abrts- und die 9 Kreis- 
stellen des Jugendamtes wurden vereinigt und auf 10 
vermindert. Sie erledigen die gesamten ortlichen 
Fiirsorgeaufgaben, auch die der Gesundheitsfursorge 
und die der Kriegsbeschadigten und Hinterbliebenen. 
Die bisher zentral gefiibrten Geschafte der Amts- 
vormundscbaft und des Gemeindewaisenrates wurden 
auf die Kreisstellen verteilt und dort in einer Fach- 
abteilung „Amtsvormundschaft und Erziehung" zu- 
sammengefaBt. Der AuBendienst der beiden Amter 
wurde vollig verscbmolzen. Es wurde das System 
der Bezirksfamilientursorge eingefiihrt unter mog- 
licbster Ausschaltung von Spezialftirsorgerinnen. Auch 
die Gesundheitsfiirsorge (SaugKngsfursorge) wird von 
den Familienfiirsorgerinnen erledigt. 
Durch diese organisatorischen MaBnahmen ist nicbt 
nur eine persb'nliehere Betreuung der Hilfsbedurftigen 
und eine Vertiefung der Ftirsorge erreicht worden, 
sondern es werden auch Doppelunterstiitzungen und 
die Betreuung einer Familie von mehreren Stellen 
aus vermieden. Ferner hatten sie eine wesentliche 
Vereinfacbung des Geschaftsganges zur Folge. Der 
stark angeschwollene Personalbestand der beiden 
Amter wurde wesentlicb vermindert. 
Unabhangig von diesen Veranderungen im Aufbau 
der Amtsstellen wurde schdn vor eihiger Zeit die 
Auszahlung eines Teils derlaufendenUnterstiitzungen, 
Zusatzrenten und Pflegegelder an die Stadthauptkasse 
iibertragen, die sie in rationellster "Weise unter Ver- 
wendung der Adremamaschine erledigt. 

Krankenhaus Sachsenhausen 

Im Krankenhaus Sachsenhausen wurde fiir die Ein- 
ziehung der Verpflegungs- und Bebandlungsgebiibren 
eine besondere Nebenkasse gescbaffen und fiir die 
Veranlagung ein Karteisystem eingefiihrt, wodurch 
eine erbeblicbe Vereinfachung des Geschaftsganges 
eTreicht werden konnte. 

Steuerverwaltung 

Bei der Steuerverwaltung konnten die groBen Vor- 
teile recbnender Schreibmascbinen fiir die Anf ertigung 
der Kontobucher und das Schreiben der Steuerzettel 
nutzbar gemacht werden; diese beiden Arbeiten 
werden nunmehr in einem Gang erledigt. Dariiber 
hinaus konnte durcb Verwendung einer Adrema'- 
Maschine fiir die Gewerbesteuerveranlagung eine 
gerade bei dieser ertragreicben Steuer sehr wichtige 
Besehleunigung des Veranlagungsverfabrens bei gleicb- 
zeitiger Senkung der Kosten erzielt werden. Mit 
gutem Erfolg wurde hier auBerdem ein Register der 
Gewerbesteuerpflichtigen in Form einer Kardex- 



15 



II, ORGANISATORISOHE BEPOBMEN 



kartothek aufgestellt. Insgesamt konnten durchdiese 
verschiedenen Maflnahmen 12 Beamte eingespart 
werden. 

Steuereinziehurtgsdienst 

Besonders schwierig liegen die Verhaltnisse im Steuer- 
einziehungsdienst. Die einziehenden Kassen miissen 
hier, ganz abgesehen von der starken Vermehrung der 
Zahlungstermine, in erheblichem Umfang Zahkmgen 
ohne vorangegangene Veranlagung entgegennehmen, 
was eine auBerordentliche Erschwerung der Ge- 
schaitsabwicklung bedeutet. Ferner ist zu bertick- 
'sichtigen, daB in ganz anderem Umfang wie friiher 
Herabsetzung von Steuerbetragen im Wege der 
Stundung und Niederschlagung duroh die steuerein- 
ziehenden Stellen erfolgt {besondeis bei Gewerbe- 
steuer und Hauszinssteuer), wahrend friiher in solchen 
Fallen im allgemeinen eine Berichtigung der Ver- 



anlagung durch die Steuerveiwaltung in Betracht kam. 
Wenn es duroh geeigneteMaBnahmen wie Ausstattung 
der Steuerkassen mit Registrierkassen, mit Eechen- 
und Schreibmascbinen sowie durob zweckmaBige 
innere Organisation der Steuerkassen moglich war, 
ohne entsprechende Personalvermehrung nicht nur 
die eigentliche Abgabeneinziehung zu bewaltigen, 
sondern dariiber hinaus aucb nook die Einziehung der 
Mieten und Pacbten zu iibernehmen, so diirfte hier- 
duich der Beweis erbracbt sein, dafi der Betrieb 
wesentlich verbessert worden ist. Es ist beabsiohtigt, 
von den heute bestehenden 16 Steuerkassen IB auf- 
zuheben und diese in einem zentral gelegenen Ge- 
baude zusammenzulegen. Hierdurch sind ganz auBer- 
ordentlicbe Ersparnisse an Personal- und'sachlichen 
Aufwendungen zu erwarten. AuBerdem wilrden etwa 
1 5 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugef iilirt werden 
konnen. 



Zu 3 (finanzielle und sonstige Auswirkungen): 

Auswirkungen der Raiionaiisierung 

Wenn man die Frage nacb der Auswirkung aller 
dieser MaBnahmen stellt, soweit sie nicht im vorstehen- 
den schon beantwortet ist, so muB man vor allem in 



Betracht ziehen, daB nicht jede Rationalisierung eine 
unmittelbare Kostensenkung zur Folge haben muB, 
daB ihre Vorteile vielmehr oft nur mittelbar in Er- 
scheinung treten konnen, ohne deshalb geringer zu 





776 Stuck 


{darunter etwa 61* Adlermaschinen Modell 7 und 52 
Torpedoschreibmaschinen). 


2. Additionsmaschinen 


115 „ 


(darunter T4 Astra-Maschinen). 


3. Rechenmaschinen (Mufti- 






plikationsmaschinen) 


108 ,, 


(darunter 33 Brunsviga-, 24 Triumphator-, 14Thale8- 
maschlnen und 14 Bergman ns-Kalkulatoren). 


4. Vervielfaliigungsmaschinen 


30 „ 




5. Druckmaschinen 


6 ,, 




e. Diktiermaschinen . . 


17 ,, 


(3 Lindstrom, 12 Paragraph, i stenophon, 1 Dikta- 
phon). 


7. Briefoffnungsmaschine .... 


1 ., 


bei der Botenmeisterel. 


8. BriefverschlieBmaschinen . . 


5 „ 


(darunter 3 Perforiermasehinen Clusor). 


9. Frankiermaschinen 

io. Buchungsmaschinen 


6 „ 

28 ,, 


bei der Botenmeisterei und der SUdt. Sparfcasae 
(darunter 1 Francotvp). 

(darunter 13 Mercedes-Elektra, 11 Elliot-Fisher, 
4 Smith-Premier). 




38 „ 
14 „ 


(darunter 34 Nationalkassen, 3 Kruppkassen und 
1 Schubert-salzer-Kasse, letztere veraltet). 

(darunter 2 kleine Handmaschlnen). 


13. Rohr- und Seilpostanlagen . 


6 ,, 


4 Seilpostanlagen werden lurjcit nicht benutzt. 


14. Moderne Kartei-Systeme . . 


86, davon 


bei 8 Dienststellen (Steuerverwaltung allein 34 An- 
lagen). 


c) Astral 1 „ > horii 


ontale SJchtkarteien. 

tkartei) 
i» 

t'i'lralksrteit 


d) Visible* 8 ,, j 


e) Farp . . . . 2 , , j 


1) Standard 2 ,, (Sicl 


g) N. 0. 1 >> 


h) optima 1 „ 


is. Moderne Registraturen, 11 Anlagen 


(4 Komplox, 2 Index, 2 Regis, 2 Pol und 1 Universal). 



Bild 5. 



Zusammenstellung der biirotechnischen Maschinen und Einrichturtgen bei der Stadtverwaltung 
Frankfurt a. M. rtach dem Stand vom 15. Dezernber 1929 



16 



NEUORGANISATION DER STADTISCHEN VERWALTUNG IN KONIGSBERG I. PR. 



sein. Ein Beispiel hierfiir ist der Obergang von der 
kameralistischen zu einer weit ausgebauten kauf- 
mannischenBuchfuhrung; hier wird in den seltensten 
Fallen eine diiekte Kostenersparnis eintreten konnen. 
Die Voiteiie liegen vielmehr darin, daB der Betrieb 
in ganz anderem Mafie als vorher von der Betriebs- 
leitung in alien seinen Teilen iiberwacht werden kann 
und das mangelhafte Funktionieren eines Betriebs- 
teiles aus den in ausfiihruehen Monatsbilanzen zu- 
sammengefaBten Buchhaltungszahlen erkannt werden 
kann. Die Betriebsleitung wird hierdurch in die Lage 
versetzt, rechtzeitig ftir Abstellung von Mangeln zu 
sorgen, und so gegen unangenehme Uberraschungen 
gesichert. Da die Monatsbilanzen gleichzeitig eine 
wertvolleBetriebsstatistik darstellen, aus der beispiels- 
weise bestimmte Saisonschwankungen deutlich zu 
ersehen sind, wird der Betriebsleitung das richtige 
Vordisponieren erleicbtert, z. B. kann die Lager- 
haltung den jeweiligen Bediirfnissen rechtzeitig an- 
gepaBt weiden und abnliches, alles mittelbare Aus- 
wirkungen, 1 die das wirtscbaftlicbe Gesamtergebnis 
recbt betracbtlich nach der gunstigen Seite beein- 
flussen, ohne ira einzelnen zahlenmaBig erfaBbar zu 
sein. Gerade duroh eine zweckmaBige kaufmarmische 
Buchftihrung wird auBerdem bei einem Versagen der 
Betriebsleitung der Revision und der fur die gesamte 
Finanzgebarung der Stadt verantwoitlicben Stelle die 



Moglichkeit gegeben, im Notfalle aucb von sich aus 
einzugreifen. 

Bei der Betracbtung der Auswirkungen mufi man 
ferner bedenken, daB die Stadtverwaltung an sicb 
durcb das Anwaohsen der Bevolkerung, durch Zu- 
weisung und f reiwillige Ubernahme neuer Aufgaben in 
einer standigen Brweiterung begriffen ist. Tatsach- 
licbe weitgehende Ersparnisse durcb Raiionalisierung 
konnen daber in zablreicben Fallen eingetreten sein, 
ohne daB dies wegen der gleicbzeitigen Erweiterung 
des Aufgabenkreises zahlenmaBig in Erscheinung 
tritt. Nur eine genaue Untersucbung des Einzelfalles 
vermag alsdann zu zeigen, in welchem Umfange 
zweckmaBige Organisation hohere Leistung und Ver- 
raeidung steigender Aufwendungen bedeutet bat. 
Wie schon im Eingang betont, ist die planmaBige 
Durchorganisation der biesigen Verwaltung nocb nicht 
beendet, Projekte von erbeblicher Tragweite, ins- 
besondere die Anwendung des Loohkartenverfabrens 
auf weitere Verwaltungszweige, sind noeb im Stadium 
der Vorprufung. Es wird daber zu gegebener Zeit 
uber die Fortsetzung des Rationalisierangswerkes ein 
weiterer Bericht erstattet werden; bis dahin werden 
dann aucb die Erfolge der bis jetzt geleisteten Arbeit 
in starkerem Mafie nacb aufien hin in Erscbeinung 
getreten sein. 



Neuorganisation der stadtischen Verwaltung in Konigsberg i. Pr. 

Dr. Goerdeler, Oberbtirgermeister, Leipzig 1 ) 

unter Mitwirkung des Ersten Biirodirektors Scbwartinski, Konigsberg i. Pr. 



Organisation darf in der Praxis im Gegensatz zur 
Wissenscbaft nie als Ding an sicb betrieben werden. 
In dieser Richtung baben in der Kriegs- und Nach- 
kriegszeit folgenscbwere Irrtumer geberrscbt. Viel- 
fach glaubte man, daB eine in ausgezeicbneten Be- 
stimmungen auf dem Papier angeordnete Organisation, 
daB die Aufmachung einer neuen Behorde bereits die 
Erreiehung des sachlichen Zieles bedeuteten; in Wirk- 
licbkeit muB umgekebrt vorgegangen werden. Der 
sacblicbe Zweck einer Organisation muB ibren Inbalt 
und ibre Form bestimmen, Ein VerstoB gegen diesen 
Grundsatz ist ein sobwerer volkswirtschaftlicher und 
verwaltungstecbniscber Febler. Somit ist jeder neuen 
Organisation gegeniiber, auf welcbem Gebiete sie 
immer aucb auftaucben mag, groBte Vorsicbt geboten. 
Haufig verbirgt sicb binter ibr nur Unklarbeit des 
sacblicben Zweckes und des Weges, daber ist zunachst 
festzustellen, ob der Zweck nicbt aucb von einer vor- 
bandenen Organisation, also mit billigeren Mitteln, 
erreicht werden kann. Dieselbe Vorsicbt ist alien 
Planen auf Um- oder New-Organisation gegen- 
iiber am Platze. Aucb sie ist wegen des Kraitever- 
braucbs nur gerechtfertigt, wenn sacblicbe Ziele 
oder teehnische Neuerungen sie erfordern, wenn also 
sicbergestellt ist, dafi der neue oder umorganisierte 

l ) Bisher Zweiter Biirgermeister in Konigsberg i. Pr. 



Apparat seine alten oder neuen Zwecke besser und 

billiger erreicbt. — 

Diese Erkenntnis war fiir die Umorganisation der 

stadtischen Verwaltung in Konigsberg maBgebend, die 

in rubigen Vorkriegszeiten unter dem bekannten 

Oberbiirgermeister Dr. Eorte Vorziigliches geleistet 

batte. 

1. Zusammenfassung und 

klare Gliederung der Verwaltung 

Die Gescbichte lehrt, daB den erschiitteinden Wir- 
kungen von Revolution und Wabrungsverfall auf die 
offentlichen Verwaltungen nur begegnet werden kann, 
wenn eine von starkem Willen getragene, die Ver- 
haltnisse in ihrem Zusammenhang iiberblickende 
Zentralgewalt in die Lage versetzt wird, ibre wirt- 
scbaftlicbe Erkenntnis und verwaltungspolitische Ein- 
sicbt schnell zur einheitlichen Auswirkung in den 
einzelnen Verwaltungszweigen zu bringen. Nur auf 
diesem Wege ist es moglich, Ordnung, Vertrauen und 
damit die jeder Verwaltung unentbehrliche Autoritat 
wiederherzustellen. 

Die Erkenntnis der Lage, in die OstpreuBen und seine 
Provinzialbauptstadt durch das Diktat von Versailles 
geraten sind, sowie der Wille, sich auf deutschem 
Boden als Pionier deutscben Wesens, deutscber 
Wirtschaft und deutscber Kultur zu behaupten, 

17 



II. ORGANISATORISCHE REFORMEN 



haben den letzten AnstoB zur Neugliederung und Zu- 
sammenfassung der stadtischen Verwaltung gegeben, 
denn mit der alten Organisation der Verwaltung 
konnten die obenerwahnten Ziele nicht mehr erreicht 
werden. In ihr fiel eine ausgesprochene Vielgliederung 
mit sehr weitgebender Verselbstandigung kleinster 
Arbeitsgebiete auf. Fur die wahr end des Krieges immer 
zahlreicher auftretenden Kriegsaufgaben wurden 
stets neue Dienststellen gescbaffen. Dem Hang zur 
Dezentralisation wideistrebte es, die neuen Aufgaben 
durob vorhandene Dienststellen unter entsprecbender 
Erweitexung bewaltigen zu lassen oder in einem 
„Kriegsburo" zusammenzufassen (vgl. Bild 6, S. 19). 
Zu den einzelnen Dienststellen traten dann nocb ver- 
schiedene Einzelamter zur Bewaltigung der Zwangs- 
wirtscbaft auf ibren verscbiedenen Gebieten. 
Der in der rbeiniscben Verwaltung einfacbei exreich- 
bare Zusammenbalt ist in der Magistratsveifassung 
jedenfalls nur erreiobbar bei klarer Gliederung dei 
Arbeitsgebiete und straffer Zusammenfassung. Da- 
durob werden Eeibungen ausgeschaltet, Kxafte und 
Zeit erspart und aucb in der Kollegialverfassung ein 
einheitlieher, leitender Wille erzielt, der es ermoglicht, 
aus alien voneinander abbangigen Arbeitsgebieten 
grofie Dezernate zu schaffen, sie mit anderen zu- 
sammenhangenden zu verschmelzen oder durcb Kode- 
zernate zu verbinden. 

Neben diese ft Zare horizontale Gliederung muBten 
straffe, zentralisierend wirkende vertikale Bestre- 
bungen treten. 

Fiir die borizontale Gliederung war riohtunggebend 
der EntschluB, die wirtscbaftlicben Unternebmungen 
und Betiiebe der Stadt nicht mehr in bffentlich- 
recbtlicber, an den Haushaltsplan gebundener Ver- 
waltungsform zu betreiben, sondern nacb kauf- 
mannisehen Gesichtspunkten in der Form privat- 
recbtlicber Unternebmungen. Dieser EntscbluB wurde 
in Konigsberg liickenlos durchgefuhrt. 
Die Stadt Konigsberg hat ibr Elektrizitats-, Gas- und 
Wasserwerk, StraBenbahn und Kanalisation in der 
„K6nigsberger Werke- und StraBenbahn-G, m. b. H. *', 
ibren Hafenbetrieb in der „K6nigsberger Hafen- 
betriebs~G. m. b. H.", ihren StraBenreinigungs- und 
Fuhrbetrieb in der „K6nigsberger Fuhr-G. m. b. H.", 
ihr MeBwesen in der „MeBamt Konigsberg/Pr.- G. m. 
b. H." organisiert. — Alle diese Gesellsehaften sind 
nioht Eigentums-, sondern reine Betriebs- Gesell- 
sehaften. Eine weitere Eigenart ist, dafi das Stamm- 
kapital samtlicher Gesellsehaften sieb ausscblieBlich 
in Handen der Stadt befindet, und daB endlich die 
Aufsichtsrate im wesentlicben aus Mitgliedexn der 
beiden stadtischen Korpexschaften unter Zuziebung 
anderer sachverstandiger PersorJichkeiten zusammen- 
gesetzt sind. Die Organe der Gesellsehaften arbeiten 
nach MaBgabe der Satzungen, der Verwaltungsgrund- 
satze und der Betriebsauftxage selbstandig; nur An- 
derungen der erwahnten Grundsatze bedtirfen der 
Zustimmung der stadtischen Korpexschaften. Die 
Stadthauptkasse wurde von der Stadtbank auf- 
gesogen (vgl. Ziff. 3). 

Mit dieser Aussonderung der wirtscbaftlicben Betriebe 
aus der behordlichen Verwaltung war die Grundlage 
fiir deren weitere Organisation gegeben. 
Die verbleibenden Arbeitsgebiete wurden — nacb 



in 



sachlicben Gesichtspunkten zusammengefaBt 
der Hand der Dezernenten vereinigt. 
Durch die Zusammenfassung innerlieh zusam- 
menhdngender Arbeitsgebiete erhielten die De- 
zernenten einen umfassenden Uberblick iiber Einzel- 
heiten und Zusammenhange und die Moglichkeit fiir 
eine von engsten Stellen sicb abbebende scbnelle und 
sacbliche Verwaltung. Die gleicben Gesicbtspunkte 
wurden fiir die Or ganisation des inner en Dienst- 
betriebes maBgebend. Aucb hierfiir muBten zur 
Vermeidung von Eeibungen, toricbten Ressort- 
streitigkeiten und personellen Aufblahungen zu- 
sammenbangende Arbeitsgebiete gebildet werden. 
Diese unerfreulicben Erscbeinungen traten zutage, 
als das Scbuldezernat auf drei verschiedene Btiros 
fiir hohere, Volks- und Berufsschulen aufgeteilt war, 
Vorteilhaft bat es sieh aucb nicht ausgewirkt, daB das 
Woblfahrtsamt von dem mit ihm auf das engste 
zusammenhangenden Gesundbeitsamt getrennt war. 
Es muBte aucb zu einem Leerlauf von Kraften fiihren, 
dafi Baupolizei und Wohnungsfiirsorge in getrennten 
Biiros und sogar getrennten Dezernaten bebandelt 
wurden. Die starke Gliederung der Organisation in 
den technischen Verwaltungsgebieten entspracb nicht 
mebr der gesunkenenLeistungsfahigkeit der Stadt und 
so ergaben sicb die Grundsatze fiir die neue horizontale 
Gliederung zwangslaufig. Schwierigkeiten entstanden 
zunachst nur da, wo die Reichsgesetzgebung, wie auf 
dem Gebiete des Wohlfahrtswesens, eine gewisse 
Zersplitterung begiinstigte. Konigsberg ist der durcb 
das Ermachtigungsgesetz einsetzenden Vereinfachung 
der Organisation vorauseilend schon im Jahre 1922 
dazu ubergegangen, alle diese Arbeitsgebiete in das 
Wohlfahrtsamt zusammenzulegen, — Schwierig- 
keiten ergaben sich auch, wo verwandte Arbeitsgebiete 
zu groB waren, um nocb in einem Dezernat oder in 
einer Dienststelle zusammengefaBt zu werden, und wo 
ein einzelnes Arbeitsgebiet und zwar in jeder beteiligten 
Dienststelle mit dem gleichen Erfolge hatte bearbeitet 
werden konnen, aber die Mitwirkung mehrerer Dezer- 
nenten geboten erschien. Als Beispiel sei genannt die 
Gemeinschaft, die zwischen Grundstucksverwaltung, 
Stadterweiterungswesen und StxaBenbau-Abteilung 
besteht. In diesen Fallen ist Rat geschaffen durch 
Einricbtung von Kodezernaten, so daB die sachlich 
interessierten Dezernenten rechtzeitig miteinander 
Fiiblung nehmen miissen' und gemeinsam die Ver- 
antwortung tragen. 

Auf diesem Wege ist es gelungen, die Zahl der 
stadtischen Dienststellen von 64 im Jahre 1918 
auf 24 im Jahre 1929 zu vermindem, wobei die in 
privatwirtscbaftlicber Form betriebenen Unterneh- 
mungen bereits mit eingereehnet sind. Die stadtische 
Verwaltung ist nunmehr in 1 7 Stadtiimter , 2 Gemeinde- 
anstalten und 5 Gesellsehaften eingeteilt. Der Oxgani- 
eationsstand von 1914, 1918 und 1929 ist aus dem Bild 6, 
Seite 19, ersichtlich. Die vertikale straffe Zusammen- 
fassung ist dadurcb erfolgt, daB alle MaBnahmen, die 
durch die ganze Verwaltung hindurch unbedingt nacb 
einbeitlicbenGesichtspunktengetroffenwerdenmussen, 
einer zu dieser zusammenfassenden Arbeit geeigneten 
Dienststelle iibextragen und die Dezernenten dieser 
Dienststellen durcb GemeindebeschluB oder Ge- 
schaftsanweisung mit besonderen Befugnissen aus- 



18 



1929 



Stadtamt 

I — Hauptverwaltungsamt 



II — Stadtkammerei 

III a und III b — Stadtsteuer- 
amter 

IV — Stadthauptbuehhalterei 
und Stadtsteuerkasse 

V — Grundstiicksamt . . . 

VI — Tief bauamt 



VII — Hoohbauamt . 



VIII --Amt fur Wirtsbhaft 
und Statistik 

IX — Stadtschulamt . . . 



• Wohlfahrtsamt , . . 
{einsohl. Versiche- 
rungsamt) . . . , 



XI — Stadt. Verkehrsamt 
XII — Betriebskrankenkasse 

XIII — Feuerwehramt . . . 

XIV — Standesamt .... 
XV — Garfcenamt 

XVI — Stadt, Krankenanstalt 

XVII — Gemeindefriedhof . . . 

Schlacht- und Viehhof .... 

Stadtsparkasse und Leihamt . 

Konigsberger Werke u. Strafien- 
bahn, G. m. b. H. 



Konigsberger Hafenbetriebsge- 
sellschaft m. b. H 

Konigsberger Fuhr-G. m. b. H. 

MeBamt Ko'nigsberg i. Pr. 
G.m.b. H 

Stadtbank Konigsberg i. Pr., 
Komraanditgesellschaft 



1918 



Zentralbiiro, Biiro I — Personalbtiro, Buro lie — 

Haftpflichtsachen, StadtausschuB, Botenmeisterei. 

Reohnungsamt. 

Biiros X und XI — Steuerbiiros. 

Stadthauptkasse, Biiro lib — Requisitionssachen. 

Biiro Ha — Grundstiicksverwaltung. 

Biiro VIII — Tief bauverwaltung, Tiefbauamter I u. II, 
Vermessungsamt. 

Hoehbauamter I und II, Baupolizei, Wohnungsamt, 
Maschinen&mt, Mieteinigungsamt. 

Statistisches Amt, Biiro IX — Gewerbewesen. 



Buro V — Hohere Sehulen, Biiro VI — Volks- 
sehulen, Biiro VII — Berufsschulen, Stadtarchiv, 
Stadtbibliothek . 



Biiros III und IV — Armenverwaltung, Fiirsorgestelle 
und Arbeitsnachweis f. Kriegabeschadigte. 

Biiro He A — Unterstiitzung der Eltern von Kriegs- 
teilnehmern, Biiro lie R — Rentensachen, Reehts- 
schutzstelle f. Kriegsteilnehmer, Biiro IX • — Ver- 
sicherungswesen, Armenhaus, Siechenhaus. 



Betriebskrankenkasse. 

Feuerwehr. 

Standesamt. 

Park- und Gartenverwaltung. 

Krankenanstalt. 

Schlacht- und Viehhof. 

Sparkasse, Leihamt. 

Elektrizitatswerk und StraBenbahn, Gasanstalt, Ka- 
nalisationswerke, Wasseramt. 

Werfthalle. 

Fuhramt, Reinigungsamt. 



Buro lie U — Kriegsfamilienunterstiitzung, Biiro He 
E — Ermittlungen bei der Heeresverwaltung, Biiro 
lie A. S. — Verreohnung der Kriegsunterstiitzungen 
auf Armengeld, Biiro II e P — Abrechnung mit 
auswartigen Lieferungsverbanden, Biiro IIo W — 
Wochenhilfe, Biiro lie K, H. — Kriegshilfskasse, 
Biiro lie M. — Allgemeine Militarangelegenheiten, 
Biiro Ho M. K. — Militarische Kriegsleistungen, 
Hauptkanzlei, Waisenhaus, Lebensmittelamter 
I— V, Arbeitsnachweis, Berufsamt. 



1914 



Zentralbiiro, Biiro I — - Personal- 
buro, StadtausschuB, Boten- 
meisterei. 

Reohnungsamt. 

Biiros X u. XI — Steuerbiiros. 

Stadthauptkasse. 

Biiro II — Grundstiicksverwaltg. 

Biiro VIII — Tieibauverwaltung, 
Tiefbauamter I u. II, Ver- 
messungsamt. 

Hoehbauamter I und II, Bau- 
polizei, Wohnungsamt, Ma- 
schinenamt. 



Statistisches Amt, 
Gewerbewesen. 



Buro IX— 



Biiro V — H6here Sehulen, Biiro 
VI — • Volkssehulen, Biiro VII 
— Berufssohulen, Stadtarchiv, 
Stadtbibliothek. 

Biiros III und IV — Armenver- 
waltung. 

Biiro IX — Versieherungswesen, 
Armenhaus, Siechenhaus, 



Betriebskrankenkasse. 

Feuerwehr. 

Standesamt. 

Park- und Gartenverwaltung. 

Krankenanstalt. 

Schlacht- und Viehhof. 

Sparkasse, Leihamt. 

Elektriaitatswerk und StraBen- 
bahn, Gasanstalt, Kanalisa- 
tionswerke, Wasseramt. 

Werfthalle. 

Fuhramt, Reinigungsamt. 



Hauptkanzlei, Waisenhaus, Ar- 
beitsnachweis. 



Bild 6. Verzeichnis der Dienststellen der Stadt Konigsberg i. Pr, in den Jahren 1929, 1918, 1914 



19 



II. ORGANISATORISCHE BBFORMEN 



gestattet wurden. In dieser Richtung enthalt ja die 
Instruktion f iir die Stadt-Magistrate vom 25. Mai 1835 
ausgezeichnete, noch heute anwendbarc und ver- 
niinftige Richtlinien. — 

In erster Linie gilt es als selbstverstandlich, dera Ober- 
biirgermeister nicht nur die Initiative, sondern auch 
die einheitliche Leitung der Verwaltung zu sichern. 
Diesem Zweck dienen zwei Bestimmungen der von 
den stadtischen Korperschaften beschlossenen Ver- 
waltungsordnung. Nach der ersten hat der Ober- 
biirgermeister, dem schon das Recht zur Ernenramg 
der Magistratsmitglieder in den Deputationen zusteht, 
auch die Befugnis, die Magistratsmitglieder fur die 
Aufsichtsrate der stadtischen Gesellschaften zu er- 
nennen, und auch in diesen Aufsichtsraten jederzeit 
selbst den Vorsitz zu iibernehmen. — ■ Die zweite 
Bestimmung macht die Ausfuhrung von Beschliissen 
der Deputation davon abhangig, daB der Oberbiirger- 
meister den Verhandlungsniederschriften semen Sicht- 
vermerk erteilt; er kann also die Ausfuhrung von 
Deputations-Beschlussen zunachst verhindern, Auf- 
klarung veranlassen nnd gegebenenfalls Magistrats- 
beschluB herbeifiihren, 

Um die Einheitlichkeit der Verwaltungsorganisation 
zu sichern, wurden alle organisatorischen Aufgaben 
dem Stadtamt la (Burgermeisterei) iibertragen. 
Bei diesen Arbeiten sind wiederholt Versuche gemacht 
worden, durch Preisausschreiben giinstige An- 
regungen aus der Praxis durch Beamte, Angestellte 
und Arbeiter selbst zu erhalten. Die Erfolge waren 
iiberrasehenderweise nur gering. Nicht daB es an 
Vorschlagen gefehlt hatte, aber der groBte Teil war 
entweder undurchfuhrbar oder bereits bekannt. 
Mit der Organisation untrennbar verbunden ist die 
Personalfolitik (vgl. Ziff. 5). Auch fur dieses Ge- 
biet wurde die nnentbehrliche Einheitlichkeit durch 
Zusammenfassung der Angelegenheiten der Beamten, 
Angestellten und Arbeiter hn Personaldezernat sicher- 
gestellt. Diese Zusammenfassung erscheint um so 
notwendiger, als die Grundlagen fur die Personal- 
politik gegentiber den Arbeitern seit dem Jahre 1921 
durch den Reichsarbeitgeberverband deutscher Ge- 
meinden und Kommunalverbande und durch den 
Arbeitgeberverband OstpreuBischer Gemeinden und 
Kommunalverbande geschaffen werden. 
Nicht nur die Erfahrungen der Inflationszeit, sondern 
auch die fortschreitende Verschlechterung unserer 
wirtschaftlichen Lage, die daraus hervorgehende Ver- 
knappung der Steuermittel, hat zwangslaufig dazu 
gefiihrt, dem Finanz-Dezernenten mit den ihm 
unterstellten Stadtamtern eine zentrale Zustandig- 
Iceit in alien Fragen zu geben, bei denen das finan- 
zielle Interesse der Stadt beriihrt wird. Das gilt 
sowohl fur die Aufstellung des Haushalts, die dauernde 
Cfberwachung seiner Innehaltung, die Notwendigkeit, 
unvorhergesehene Ausgaben zu ermoglichen, als auch 
flir alle VerwaltungsmaBnahmen, bei denen die Wirt- 
schaftlichkeit ihrer Inangriffnahme und ihrer Durch- 
fiihrung von Bedeutung fur die laufende Finanz-' 
verwaltung und flir die dauernde Belastung der Stadt 
sein kann. Wieweit man grundsatzlich bei einer 
solchen vertikalen Zusammenfassung gehen will, 
muB sich nach den Zeitumstanden richten. Wir 
sind heute angesichts der Unmoglichkeit, langf ristige 



Kredite zu beschaffen, und angesichts eines bedroh- 
lichen Eortschreitens des Niedergangs der ostpreuBi- 
schen Wirtschaft zu sehr weitgehenden Bestimmungen 
in dieser Richtung gelangt. Unsere Organisation er- 
moglicht uns bewegliche Anpassung. 
Wirtschaftliche Erwagungen waren auch maBgebend 
fur eine Zusammenfassung des Beschaffungs- 
wesens, das auBerste Sparsamkeit und wirtschaft- 
liche Ausnutzung der Konjunktur erforderte. Diese 
wirtschaftlichen Dispositionen konnten nicht je- 
dem Dienststellenleiter iiberlassen werden, sondern 
muBten, soweit sie die gleichen Zwecke fiir alle oder 
mehrere Verwaltungszweige betrafen, in einer ge- 
schulten Hand vereinigt werden. Eine besondere 
Beschaffungs-Gesellschaft wurde hier nicht gebildet, 
weil es nicht darauf ankommen sollte, eine Vorrats- 
wirtschaft zu fiihren, sondern richtig zu disponieren 
und Vorratskaufe nur insoweit zu tatigen, als sie 
unbedingt zweckmaBig erscheinen. Die Moglichkeit, 
das Beschaffungswesen einem der wirtschaftlichen 
Betriebe der Stadt zu iibertragen, ist gepriift, aber als 
zu umstandlich abgelehnt worden; hier wiirde auch 
das Interesse des Wirtschaftsbetriebes an sach- 
gemaBer Erledigung fehlen. So wurde das Beschaf- 
fungswesen einem hierzu besonders geeigneten Ver- 
waitungsbeamten (Verwaltungsdirektor) iibertragen. 
Die Erfahrungen einzelner Dienststellen und Gesell- 
schaften, bei denen die Beschaffung bestimmter 
Gegenstande besondere Bedeutung hatte, wurden da- 
durch nutzbar gemacht, daB der Verwaltungsdirektor 
angewiesen wurde, mit ihnen in dauernder Verbindung 
zu bleiben. Ausgeschlossen von gemeinsamer Be- 
schaffung wurde ferner derjenige Bedarf, der nur 
an einer Stelle auftrat, weil fiir seine Beschaffung 
an dieser Stelle erfahrungsgemaB sich mit der groBen 
Sachkunde das lebhafte Eigeninteresse vereinigt. Der 
Bedarf wird unbesehranktausgeschrieben, nurbeiklei- 
neren Mengen beschrankt. Einkaufe, Verwaltung und 
Buchfuhrung erfolgen nach kaufmannischen Grund- 
satzen. Endlich konnte auch dem Verwaltungs- 
direktor infolge der wirtschaftlichen Erfahrungen, die 
sich bei ihm sammelten, eine weitere sehr wichtige 
Aufgabe iibertragen werden. Die Verwaltungsstellen, 
Gemeindeanstalten und Gesellschaften sind namlich 
gehalten, alle Lieferungen und Leistungen, die von 
einer anderen stadtischen Verwaltungsstelle oder 
Gesellschaft nach MaBgabe der fur sie geltenden 
Grundsatze (vgl. oben) ausgefuhrt werden konnen, 
bei dieser zu bestellen. An Dritte diirfen sie derartige 
Auftrage nur mit Magistratsgenehmigung nach MaB- 
gabe besonderer, die Wirtschaftlichkeit der gesamten 
Verwaltung sichernden Bestimmungen vergeben. Dar- 
aus ergibt sich die Gefahr, daB stadtische Betriebe 
eine sachlich nicht begriindete Monopolstellung er- 
halten. Sie ist nicht einfach zu bannen, weil auf der 
anderen Seite die Wirtschaftlichkeit jedes Betriebes 
mit seiner Ausnutzung bis zur Hochstgrenze der 
Leistungsfahigkeit wachst. Die uberaus wichtige Auf- 
gabe, hier im Einzelfalle unparteiisch die wirtschaft- 
liche Wirkung fiir die gesamte Verwaltung zu er- 
kennen, ist dem Verwaltungsdirektor iibertragen, 
selbstverstandlich unter Verantwortung des zu- 
standigen Dezernenten. Ihm ist als Ziel gesteckt, die 
Kapazitat der Gesellschaften und Gemeindeanstalten 



20 



Deputation fur besondere Angelegenheiten 



K&mmerei-Deputation 1 

Verwaltungsrat der Stadthalle 1 

Deputation fur Ban- und Siedlungswesen . . 1 



Deputation filr Wirtschaft und Statistik ... 1 

Stadtsohuldeputation I 

Deputation fur Kulturpflege 1 

Verwaltungsrat der hoheren Schulen .... ] 

Verwaltungsrat der Mittelschulen 1 

Verwaltungsrat der Berufssehulen 1 

Turn- und SpielausschuB zur Pflege der Leibes- 

ubungen 1 

Wohlfahrtsdeputation 1 



AussehuB fur Gesundheitswesen 1 

AussehuB fur Jugendwohlfahrt 1 

Feuerwehrdeputation 1 

Park- und ITriedhofsdeputation 1 

Verkehrsbeirat I 

Deputation fur den Schlacht- und Viehhof . 1 

Kuratorium der Stadtsparkasse (zugleieh Ver- 
waltungsrat der Stadtbank) 1 

Aufsiehtsrat der Konigsberger Werke und 

Straflenbahn-G. m. b. H. , . . 1 

Aufsiehtsrat der Konigsberger Hafenbetriebs- 

G. m. b. H 1 

Aufsiehtsrat der Konigsberger l?uhr G. ra. b. H. 1 

Aufsiehtsrat der MeBamt Konigsberg-G. m. b. H. 1 

Insgesamt: 23 



Lohnkommission, Deputation zum Ankauf von Schreib- 
materialien, Servis- und Einquartierungs-Deputa- 
tion, Sozialisierungskommission 4 

Kammerei-Deputation 1 

— 

Hochbaudeputation, Tiefbaudeputation, Wohnungs- 
deputation, Kommission fur Siedlungswesen, Kom- 
mission fiir Bevolkerungspolitik ........ 5 

Verwaltungsdeputation fiir Statistik, tJbergangswirt- 
schaftsdeputation, Versorgungsdeputation .... 3 

Stadtsohuldeputation . , I 

Bibliotheksdeputation, Kommission fiir das Stadt- 
theater- und das Theaterwesen 2 

Gymnasialdeputation, Kommission zur Bearbeitung 
aller Fragen des hoheren und mittleren Madchen- 
sohulwesens, Stipendienkommission 3 

— 
Verwaltungsrat fiir das stadtische Berufsschulwesen 1 

— 
Armendirektion, Deputation des Alters- und Pflege- 

heims, Sieohenhausdeputation, Bekleidungskommis- 
sion bei der Armendirektion, LegatenausschuB, 
StiftsstellenausschuB, Kuratorium der Kaiser-Wil- 
helm-Heimstatte fiir Genesende in Juditten, Ver- 
waltungsaussohuB fiir das stadtische Kinderasyl, 
Vorsteheramt des stadtisohen Waisenhauses ... 9 
Gesundheitskommission, Krankenhausdeputation . , 2 

Deputation Mr die Waisenpflege 1 

Deputation zur Verwaltung der Angelegenheiten der 

Feuerwehr, der StraCenreinigung und. Miillabfuhr 1 
Parkdeputation, Friedhofsdeputation 2 

— 
Deputation fiir die Verwaltung des . stadtisohen 

Schlacht- und Viehhofs I 

Kuratorium der Sparkasse, Sparkassen-Revisions- 
deputation, Leihamts-Revisionsdeputation, Depo- 

sitalkuratoren 4 

Aufsiehtsrat der Gasbetriebsgesellschaft m. b. H., 
Kanalisationsdeputation, Deputation fiir die Ver- 
waltung der Wasserwerke 3 

Hafendeputation 1 

Deputation zur Verwaltung des stadtisohen Fuhr- 

wesens 1 

— 

Deputation zur Auslosung Konigsberger Stadtanleihen 1 
Kassenpriifungskommission 1. 

Insgesamt 47 



Bifd 7. Verzeichnis der Verwaltungsdeputationen und der Aufsichtsrate der stadtisohen Gesellschaften 



moglichst auszunutzen, und auf der anderen Seite 
zu vermeiden, daft sie von der Stadt ohne Kiicksicht 
auf die Hone ihrer Preise gewissermaBen garantiert 
beschaftigt werden. 

Eine weitere Zusammenfassung hat sieh im Verkehr 
*>nit der OffentUchkeit ergeben. Alle hier und 
anderwarts gemachten Versuche, den einzelnen De- 
zernaten und Dienststellen im Verkehr mit der Presse 
weitgehendste Preiheit zu geben, muBten und miissen 
scheitern, weil namlich das Interesse der Presse selbst 
an dieser Preiziigigkeit gar kein einbeitlich.es ist und 
s ^in kann. Diese Bewegungsfreibeit fiihrt zu einem 
letzten Endes auob fiir die Presse nicht mebr ertrag- 
'icben Wettbewerb. Wir haben deswegen den Verkehr 
*pit der Presse bei einer Nachriehtenstelle zentra- 
bsiert, an welche die Presse sieh ausschlieBlich mit 
Aren "Wunschen zu wenden hat und die fiir die aktive 
Betatigung der Verwaltung der Presse gegeniiber 
zustandig ist. Um durch diese Zentralisierung keine 



Erstarrung eintreten zu lassen, ist der Leiter der 
Nachrichtenstelle ermachtigt, in Einzelfallen mit Ge- 
nebmigung seines Dezernenten einen unmittelbaren 
Verkehr des beteiligten Dezernats mit der Presse 
herzustellen. Dabei hat er sieh stets die Prage vor- 
zulegen, ob die gewtinschte Information unbedenklich 
einem einzelnen Presseorgan gegeben werden kann, 
oder gleichzeitig der gesamten Presse mitgeteilt werden 
muB . Nach Bedarf stattf indende Pressebespr echungen 
haben aus diesem System auch den letzten Kest von 
Verkalkungsneigungen entfernt und sieh ganz vor- 
ziiglich bewahrt. 

Das System der Versteifung ist dann vollendet dureh 
die Bestimmung, daB keine Angelegenheit, die eine 
SpeziaHrage betrifft, auoh nicht nebenher, von einer 
anderen Stelle miterledigt werden darf . So darf kein 
Grundstiick von einer stadtisohen Dienststelle oder 
Gesellschaft ohne Mitwirkung des Grundstiicksamts 
erworben werden, kein Hoehbau wird errichtet ohne 



21 



IL ORGANISATORISCHE REFORMEN 



Beteiligung des Hochbauamts, keine Untersttitzung 
mit Ausnahme von Sonderstipendien gewahrt, ohne 
daB das Wohlfahrtsamt zugezogen wird usw. 
Mit dieser Neugliederung und Zusammenfassung dei 
Verwaltung gingen gleichgerichtete MaBnahmen im 
Deputationswesen Hand in Hand. Die 47 Depu- 
tationen, Kommissionen und Ausschiisse sind auf 23 
vermindert (vgl. Bild 7, Seite 25). 

2. Vereinfachung des Geschaftsverkehrs 

Eine wesentliche Vereinfachung undBeschleunigung des 
GeschaftsverkehrssowiePersonalverminderungbrachte 
die Neuordnung des Aktenwesens, diebereits 1921 
durch dieAbschafmngderTagebuchereingeleitetwurde. 
Den Karteien wurde groBe Aufmerksamkeit ge- 
widmet. Die gebundenen Biicher und Listen wurden 
durch Steil- und Elachkarteien ersetzt. Als Beispiele 
seien Flachkarteien in dem Grundstiicksamt und in 
der stadtischen Betriebskrankenkasse erwahnt. In 
unserer Wahlabteihmg bat sich eine Steilkartei 
(System Union-ZeiB) bewahrt. In Listen und Karteien 
ist die alpbabetiscbe Gliederung unterZugrundelegung 
der,,Emheits-A-B-C-Regeln''eingeMhrt;nurdieWahl- 
kartei ist nach phonetiscber Oidnung gegliedert. 
Eine organisatoriscbe Anderung steht durch die be- 
absichtigte, von Staat und Stadt grundsatzlieh ge- 
nehmigte Yerbindung des stadtischen Wahl- 
buros mit dem staatUehen Einwohnermeldeamt 
in Form einer Arbeitsgemeinschafb bevor, die erheb- 
liche Personalersparnisse biingt. 
Die Erkenntnis, daB die Verwendung geeigneter Yor- 
drucke bei der Bearbeitung wiederkehrender, gleich- 
artiger Arbeitsvorgange den Geschaftsbetrieb ganz 
wesentlich beschleunigt und eine groBere Sicherheit 
gewahrleistet, fiihrte zu einer durcbgreifenden Dber- 
arbeitung der Vordruoke an einer zentralen Stelle. 
Das Ergebnis war die Steigerung von bisher 50 Vor- 
drucken allgemeiner Art auf 179. Die Normung der 
Sondeivordrucke fiir die einzelnen Dienststellen ist 
im Gange. 

Die im Jabre 1920 teilweise durchgefiihrte raum- 
Uche Vereinigung der stadtischen Dienst- 
stellen hatte eine Neuregehmg des Botendienstes zur 
Folge, gleichzeitig wurde der Aktentransport me- 
chanisiert. Dem Verkehr mit den aufienliegenden 
Dienststellen und anderen Behorden dient ein Akten- 
auto. Durch diese MaBnahmen wurde die Zahl der 
Boten fiir die 14 im Stadtbause zusammengezogenen 
Dienststellen von 37 auf 22, also urn 37% verringert. 
Die Berechnung und Auszahlung der Arbeiterlohne 
und Vergiitungen fiir Angestellte, die bis zum Jahre 
1923 bei den einzelnen Dienststellen erfolgte, wurde 
in einem H awptlohnburo zusammengezogen; hier- 
durcb ist eine einheitliehe Bearbeitung dieser Angele- 
genheiten sicbergestellt und die Moglichkeit zur Aus- 
nutzung von Mascbinen zur Beschleunigung der Ar- 
beiten gegeben. 

Die Zusammenfassung des Ermittlungsdien- 
stes fur die gesamte Verwaltung haben bisher nur 
wenige Stadte durchgefiihrt. Auch diese Einrichtung 
hat sich sehr gut bewahrt. Samtliche Auskiinfte, die 
fiir die Verwaltung von Dritten innerhalb des Stadt- 
gebietes auf miindlichem Wege eingeholt werden mtis- 
sen, werden von dieser Stelle erledigt. Die Ermitt- 



lungsbeamten arbeiten also nicbt nur in Steuer- und 
Wohlfahrtsangelegenheiten, sondern sie sind zur 
Einholung aller Auskiinfte im Eahmen ihres Bezirks 
verpflichtet. Der Beamte wird dadurcb vielseitig; 
er lernt seinen Bezirk in alien Einzelheiten kennen. 
In der Konigsberger Verwaltung ist der Kanzlei- 
dienst vollig dezentralisiert, die Hauptkanzlei 
aufgelost. Die Kanzleikrafte (Stenotypistinnen) sind 
auf die einzelnen Stadtamter verteilt und versehen 
z. T. gleichzeitig den Vorzimmerdienst bei den De- 
zernenten. Auf die sachgemafie Aus- und Fortbildung 
der Stenotypistinnen wird groBter Wert gelegt, sie 
und die Beamten sind auf Einheitskurzschrift ein- 
gestellt. Die Stenotypistinnen haben Gelegenheit zur 
Teilnahme an Kursen fiir Schul- und Redeschrift. Das 
Zehnfinger-Tastschreiben wird von dem Nachwuchs 
der Kanzleikrafte gefordert. Die bereits in der Ver- 
waltung arbeitenden Stenotypistinnen werden auf 
dieses System umgeschult. Bewahrt haben sich Vor- 
trage uber Burokunde fiir das Kanzleipersonal. 

3. Neuorganisation des Haushalts-, 
Kassen- und Rechnungswesens 

Eine wesentliche Umgestaltung hat der Haushalts- 
flan erfahren. Wahrend vor dem Kriege auch alle 
Gemeindeanstalten, jetzt in Gesellschaffcsform ge- 
fiihrten Wirtscbaftsunternehmungen im Haushalts- 
plan erschienen, wird er jetzt nur noch fiir die be- 
hdrdliche Verwaltung aufgestellt. Die Gesellschaften 
und Gemeindeanstalten werden im Haushaltsplan 
lediglich mit ihren Wirtschaftsergebnissen aufgeftihrt. 
Ferner wird fiir jede Gemeindeanstalt und Gesell- 
schaft ein Wirtschaftsplan aufgestellt und als An- 
lage dem Haushaltsplan beigefiigt. Die einzelnen 
Haushaltsplane sind der Organisation der Verwaltung 
entsprechend stark zusammengefaSt. Die Haushalts- 
plane enthalten neben der Gliederung nach Ab- 
schnitten, Kapiteln und Titeln noch eine Einteilung 
nach Sachkonten. 

In der Buchfuhrung ist fiir die behordliche Ver- 
waltung das kameralistische System, fiir Ge- 
sellschaften und Gemeindeanstalten (Wirtschafts- 
unternehmungen) die kaufmannisehe Buch- 
fuhrung durchgefiihrt. Die kameralistische Buch- 
fuhrung ist in der Stadthauptbuohbalterei zentrali- 
siert, so dafi Buchhaltung und Kasse von der anweisen- 
den Stelle personlich und raumlich getrennt sind. 
Auch zwischen Buchhaltung und Rechnungspriifung 
bestehen keine Verbindungen. Die kameralistische 
Buchhaltung ist mit den modernen biirotechnischen 
Hilfsmitteln wie Buchungsmaschinen, Rechenma- 
schinen, laufenden Bandern usw. ausgestattet. 
Die kaufmannisehe Buchfuhrung erfolgt bei den ein- 
zelnen Unternehmungen dezentralisiert. Das Wirt- 
schaftsergebnis wird zum JahresschluB und inner- 
halb des Wirtschaftsjahres in gewissen Zeitabstanden 
durch Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. 
Zu den Wirtschaftsunternehmungen zahlen die Ge- 
sellschaften, Gemeindeanstalten, eine selbstandige 
unter Aufsicht des Magistrats stehende Wohnungs- 
baustiftung, Sparkasse mit Leihamt, Scblacht- und 
Viehhof, Grundstiicksverwaltung ohne offentlicheVer- 
waltungsgrundstiicke, Gemeindefriedhof und Stadt- 
anzeiger. 



22 



NEUORGANISATIOST DER STADTISCHEN VERWALTUNG IN KONIGSBERG I. PR. 



Unsere Versuche, kameralistische und kaufmannische 
Buchf iihrung zu vereinen durcli Wirtschaftsabschliisse, 
Bilanz, Buchhaltungen usw., haben nicht zu einem 
praktisch empfehlensweiten Ergebnis gefiihrt. Man 
muB feststellen, daB Wirtschaftsergebnisse und Ver- 
mogensveranderungen nur dann einwandfrei naeh- 
gewiesen werden konnen, wenn die laufende Buchhal- 
tung zwangslaufig dieses Ziel erstrebt. Diesen Vor- 
teil hat die kaufmannische, doppelte Buchfiihrung, 
ohne daB ibr damit eine Uberlegenheit iiber die ka- 
meralistische Buchfiihrung fiir die Hoheitsverwaltung 
zugebilligt werden kann. 

Die Aufgaben der friiheren Stadthauptkasse sind auf 
die Stadtbank iibertragen. Neben ihr gibt es keine 
weiteren Haupt- und Nebenkassen. Das Wohlfahrts- 
amt empfangt zur Auszahlung von Unterstiitzungen 
sofort abrechenbare Vorschiisse. Die wirtschaftlichen 
Unternehmungen haben zwar eigene Kassen, ftihren 
aber die Tagesbestande taglich an die Stadtbank ab 
und leisten Ausgaben durch Anweisung auf die Stadt- 
bank. Nut fur die Steuereinzahlungen ist eine Steuer- 
kasse bestehen geblieben, die jedoch lediglioh als Ein- 
nahmehilfskasse der Stadtbank aufgezogen ist. 
Die Verbindung zwischen Stadthauptbuchhalterei, 
Stadtbank und Stadtkammerei war nicht einfach, 
Sie ergab sich schlieBlich aus der Erwagung, daB die 
Stadt nur Kundin der Bank sein darf, und daher in 
Zins- und Unkostenzahlung wie jeder andeie Bank- 
kunde behandelt werden muB. So werden die stadti- 
schen Mittel stets zinstragend angelegt und arbeiten, 
soweit sie nicht fiir stadtische Zwecke gebraucht wer- 
den, im Wirtschaftsleben, ohne daB irgendwelche be- 
sonderen Besohliisse notwendig sind. Technisoh ist 
die Zusammenarbeit wie folgt geregelt: Das zustan- 
dige Stadtamt weist an, die Stadtkammerei priifb die 
Anweisung sachlich und wirtschaftlich und gibt sie 
zur Stadthauptbuchhalterei, hier wird die etatsrecht- 
liche Priifung vorgenommen und der Zahlungsauf- 
trag an die Stadtbank gegeben. Die Stadtbank gibt 
an die Stadthauptbuchhalterei von den Tages- 
buchungen Durchschriften; sie ersetzen bei der 
Stadthauptbuchhalterei das Journal. Nach ihrem 
Eingange werden die Kassenanweisungen der Stadt- 
amter mit einem Erledigungsstempel versehen, sie 
erhalten das Datum der Buchung bei der Stadtbank, 
dann erfolgt die Buchung auf den Karten der Stadt- 
hauptbuchhalterei zur Legung der Jahresreohnung. 
Alle Einnahmen mit Ausnahme der Steuerzahlungen 
gehen an die Stadtbank; aueh hier erhalt die Stadt- 
hauptbuchhalterei Durchschriften und bucht darauf- 
hin die Einnahmen in ihren Karten. Nur die Verrech- 
nungsbuchung innerhalb der behordlichenVerwaltung 
vollizeht sich ohne Inanspruchnahme der Stadtbank. 
Ursprtinglich aufgetaucnte Schwierigkeiten sind be- 
seitigt, seitdem Stadthauptbuchhalterei und Stadt- 
bank ihre Buchungen taglich abstreichen. Die Stadt- 
kammerei erhalt an jedem Morgen von der Stadtbank 
die Salden der stadtischen Konten und von der 
Stadthauptbuchhalterei einen Tag spater auf Grund 
der Abstreichung mit der Stadtbank auch den Stand 
der einzelnen Haushaltsverwaltungen und stadtischen 
Vermogensmassen. Sie ist also in der Lage, schnell 
und zuverlassig zu disponieren; das alles ein Erfolg 
straffer Zusammenfassung. 



Die Rechnungs'prufung erfolgt fiir die Wirtschaffcs- 
unternehmungen durch besonders vorgebildete kauf- 
mannische Krafte; im iibrigen durch Verwaltungs- 
beamte. Die Kassenanweisungen werden voi der 
Buchung und Zahlung gepriiffc, der Vermerk des 
Priifungsbeamten macht die Kassenanweisung fiir 
die Stadthauptbuchhalterei erst vollzugsfahig. Das 
hat den Vorteil groBtei Verantwortlichkeit der Prii- 
fungsbeamten und grdBerer Genauigkeit der einzelnen 
Dienststellen. Eehler werden sofort entdeckt. Auch 
der Priifungsbeamte ist besser in der Lage, die An- 
gemessenheit von Lohnen und Preisen zu verfolgen. 
Endlich kann die Jahresrechnung sofort nach Jahres- 
abschluB zur Entlastung vorgelegt werden. Die Wirt- 
schaftsfuhrung wirtschaftlicher Unternehmungen und 
groBere wirtschaftliche Geschaftsvorgange werden 
an Ort und Stelle stichprobenweise naohgepriift, da- 
durch erhalten die Priifungsbeamten standige Eiihlung 
mit der Praxis und mit der Verwaltung. 

4. ZweckmaBige Unterbringung 
und Ausstattung 

Wie bereits oben (Ziff . 1) erwahnt, waren die einzelnen 
stadtischen Dienststellen im ganzen Stadtgebiet in 
39 verschiedenen Gebauden untergebracht. Schon 
diese Zahl laBt auf die Unzulanglichkeit ihrer Unter- 
bringung schlieBen. Die Mehrzahl der benutzten Ge- 
baude waren schon Jahrhunderte alt und befandensich 
in den engst gebauten Stadtteilen. An einzelnen 
Arbeitsplatzen waren neben dem Fenster Kletter- 
taue angebracht, um im Ealle eines Eeuers eine Ret- 
tung zu ermoglichen. Im Jahre 1924 wurden nur noch 
25 Gebaude — jetzt schon zumgroBtenTeilzusammen- 
hangend gelegen — ■ beanspiucht, von denen 1926 
weitere 15 Gebaude durch weitere Zusammenziehung 
der Verwaltung frei gemacht werden konnten. Im 
gleichen Jahre wurde beschlossen, die gesamte Ver- 
waltung in ein urspriinglich fiir andere Zwecke er- 
richtetes, modernes, aber einfaches Verwal- 
tungsgebdude, den ehemaligen „H andelshof" am 
Hansaring, zu verlegen. Diese MaBnahme ist durch- 
gefiihrt und hat sich durch Ersparnisse an Personal- 
und Sachausgaben giinstig ausgewirkt. Personen- 
und Lastenaufziige erleichtern und beschleunigen 
den Verkehr innerhalb dieses Hauses. AuBer den 
Stellen, die aus sachlichen Griinden in den verschie- 
densten Stadtteilen untergebracht sein miissen, wie 
Feuerwehramt, Gartenamt, Standesamter, Beratungs- 
stellen aller Art, ist die Verwaltung nunmehr in diesem 
„Stadthause" bis auf das Wohlfahrtsamt und das 
Wohnungsamt vereinigt. Fur das Wohlfahrtsamt 
ist ein Anbau an das Stadthaus in Aussicht genommen, 
sobald die Verhaltnisse es gestatten. Das Wohnungs- 
amt verbleibt bis zu seiner Verringerung auf das nor- 
male MaB in seiner jetzigen nahe gelegenen Unter- 
kunft. Die Vorteile dieser Vereinigung im Verkehr 
der Dienststellen und der Dezernenten, die Annehm- 
Iichkeiten fiir die Bevolkerung, an einer Stelle die 
meisten stadtischen Dienststellen vereinigt zu finden, 
liegen auf der Hand. 

Bei der Unterbringung im Stadthause wurde auch auf 
eine zweckmdfiige Einordnung der einzelnen 
Dienststellen und auf die geeignete Verteilung der 

23 



II. ORGANISATORISOHE REEORMEN 



Arbeitsplatze geachtet. Die Dezementen wurden 
innerhalb der zu ihrem Dezernat gehorigen Verwal- 
tungsstellen oder mindestens in deren unmittelbarer 
Nahe untergebracht; die Sachbearbeiter so verteilt, 
daB weite Wege unter alien Umstanden veimieden 
wurden, ebenso fanden auch die Stenotypistinnen 
in deren unmittelbarer Nahe Arbeitsplatze. Gleich- 
zeitig mit der Ubersiedlung der stadtischen Verwal- 
tung in das Stadthaus erneuerten wir auch die Aus- 
stattung unserer Buros. Die ganzlich veralteten 
Mobel wie Stehpulte, Sclireibtisehe mit Aufsatzen, 
(BiH8) sowie ferner die in der Kriegs- und Nack- 
kriegszeit beschafften Behelfsmobel, macbten mo- 
dernen Zweckmobeln Platz (Bild 9). Samtliche Amts- 
zimmer macben heute einen iibersichtlichen und 
freundlicben Eindruck. Die Ausstattung ist beute 
bis auf die Beschaffung von Aktenschranken, die 
Hand in Hand mit der Neuordnung des Aktenwesens 
vor sicb gehen soil, nahezu beendet. 
Zugleich mit der Vereinigung der Verwaltung wurde 
eine Neuorganisation des Femsprechwesens 
durchgefuhrt und die vorhandenen 83 Haupt-, 264 
Nebenanschliisse in einer halbautomatischen Anlage 
vereinigt. Nacb dem gleichen System in den stadti- 
schen Anstalten und Gesellschaften eingeriohtete An- 
lagen mit Querverbindungen ermoglichen den Fern- 
sprechverkehr mit alien stadtischen Stellen ohne Post- 
vermittlung. 

Der fortschreitenden Technik auf dem Gebiete des 
Biirowesens und der Biiromaschinen wurde jede 
nur mogliche Aufmerksamkeit gewidmet. Der Be- 
stand an Schreibmascbinen ist von 70 Stuck im Jabre 
1920 auf 140 Stuck im Jabre 1929 vermehrt. Es wird 
darauf gehalten, daB die Sachbearbeiter langere Sobrif t- 
satze in die Maschine diktieren und zwai Entwurf und 
Reinschrift in einem Arbeitsgang. Zur weiteren Me- 
chanisierung der Verwaltung werden an geeigneten Stel- 
len u. a. Rechenmaschinen, Buchungsmaschinen, Lohn- 
berechnungsmascbinen, BriefschlieB- und Frankier- 
maschinen und Registrierkassen angescbafft. Die 
Magistratsdruckerei und -Buchbinderei wurden eben- 
falls mit neuzeitlichen Maschinen insbesondere einer 
Adrema ausgestattet, so daB sie in der Lage sind, 
alle stadtischen Auftrage auszufiihren. Privatauftrage 
werden grundsatzlich nicht ausgefiihrt. Die Wirt- 
schaftlichkeit der Druckerei und Buchbinderei wird 
durch monatlicbe Abschliisse kontrolliert. Im Be- 
reiche der gesamten Verwaltung werden nur noch 
die vom NormenausschuB der aeutschen Industrie 
aufgestellten Papierformate {DIN ^Formate) ver- 
wendet. Das Papier gelangt erst nach Markierung 
eines Heftrandes in Gebrauch. 

5. Verringemng und Vervollkommnung 
des Personals 

Trager jeder Organisation sind Menschen. Zweck- 
maBige Personalpolitik ist Voraussetzung zweckma- 
fiiger Organisation. Die Vermehrung der. Dienststellen 
mit sich tiberschneidenden Zustandigkeiten hatte die 
an sich begreifliche Vermehrung des Personals noch 
weiterhin gefordert. 1920 waren 2872 Beamte und 
Angestellte gegeniiber 1480 im Jabre 1914 tatig. 
Dieser Vergleich war ebenso erschreckend wie richtung- 



gebend. Im Jahre 1920 wurde der Abbau des Verwal- 
tungskorpers mit alien Mitteln begonnen. Ein Teil 
des Personals war nicht voll ausgenutzt. Sticbproben 
ergaben, daB die Uberfullung an Personal oft gerade- 
zu gegenseitige Behinderung und Verhinderung inten- 
sivster Arbeitsleistung bewirkte und so konntedieerste 
AbstoBung ungeeigneter Krafte ohne eine gleichzeitige 
sachliche Anderung der Organisation in Angriff ge- 
nommen werden. Fiir dieAuswahl der zu Entlassen- 
den wurde j edeunsachliche Bindung auBer Betrachtge- 
lassen. Entscheidend fiir das Verbleiben in der stadti- 
schen Verwaltung durften nur Leistungsfahigkeit und 
Eignung sein. Nur bei gleichen Leistungen waren 
soziale Momente entscheidend. Die jeweils fur offent- 
liche Verwaltungen verantwortlichen Personen haben 
nicht dasRecht, auf Kosten einer bereits mit schweren 
Lasten ringenden Burgerschaft die Grundsatze der 
Sachlichkeit und des gemeinen Bestens zugunsten 
bequemerer Gefiihlspolitik zu verlassen. Die Zahl 
der Beamten und Angestellten war am 1. April 

1921 auf 2428 herabgedrtickt. Tiichtige Hilfskrafte 
wurden nunmehr dadurch gehalten, daB ihre Stellen 
in Dauerstellungen umgewandelt wurden. Der Ab- 
bau der auBernalb dieser Gruppen verbleibenden 
Hilfskrafte vollzog sicb Hand in Hand mit der sach- 
lichen Umorganisation der Verwaltung, so daB beute 
nur noch unentbehrliche Stenotypistinnen, wissen- 
scbaftlich besonders vorgebildete Krafte, also Spe- 
zialisten, und die unter gesetzlichem Schutz stehenden 
Schwerkriegsbeschadigten in Angestelltenstellungen 
sich befinden. 

Die Beamtenzahl konnte zunachst nicht vermindert 
werden; die Griinde dafiir sind bekannt. Der Magistrat 
teilt mit voller Uberzeugung den Standpunkt, daB 
ein mit den stadtischen Interessen dauernd und eng 
verkniipftes, woklausgebildetes, arbeitsfreudiges 
und fflichtbewujites Berufsbeamtentum auch 
in Zukunft das Riickgrat der Verwaltung bleiben 
mtisse. 

Unter Aufrechterhaltung strenger disziplinarischer 
Grundsatze, die den anstandigen, tucntigen und 
f leiBigen Beamten, Angestellten und Arbeiter schiitzen, 
ungeeignete Krafte aber riicksichtslos entfernen, 
wurden die Anforderungen an den Nachwuchs des 
Beamtenkorpers verscharft. Es muB das Ziel jeder 
offentlichen Verwaltung bleiben, bei der ersten Aus- 
lese der Anwarter einen so sorgfaltig nach rein sach- 
lichen Gesichtspunkten ausgesuchten, gewissenhaft 
gehandhabten MaBstab anzulegen, daB ungeeignete 
Krafte moglichst frtihzeitig und vor der Anstellung 
beseitigt werden und auch dadurch spdtere Mifi- 
erfolge nach Moglichlceit ausgesehaltet sind. 
Je unbeirrter dieser Grundsatz durchgeflihrt wird, 
um so besser fiir die Verwaltung und fiir den Anwarter 
sowie die Beamtenschaft. Fiir sie hat die Zuriick- 
fuhrung des Verwaltungsapparates auf einen mog- 
lichst geringen Umfang bei bester Qualifizierung der 
Beschaftigten noch den Vorteil, daB dadurch erst 
angemessene Besoldung ermoglicht wird. Im Jahre 

1922 wurden neue Bestimmungen fiir die Annahme, 
Ausbildung und Beforderung der Beamten der Stadt 
Konigsberg erlassen und die Priifungsordnungen neu 
festgelegt. Eine weitere Neuordnung trat 1927 auf der 
Grundlage der vom Pr euBiseben Stadtetag empf ohlenen 



24 




Bild 8. Veralieter Arbeitsplatz 




Bild 9. Neuzeitlich eingerichteter Arbeitsplatz fiir Sachbearbeiter 

3 Dlwiv, lletorru«n in den stadtischeii Verwnltungen 



25 



II. ORGANISATORISCHE REFORMEN 



Ausbildungsgrundsatze in Kraft. Diesen Grundsatzen 
entsprechend wurde auch eine Beamtenschule mit 
Ausbildungslehrgangen und Aufbaulehrgangen ein- 
gerichtet. Zur zweiten Prufung wird nur zugelassen, 
wer die erste Prufung bestanden und in dreijahriger 
Beamtendienstzeit sich bewahrt und den Aufbaulehr- 
gang besucbt hat. Bei der Beforderung der Beamten 
wurde ganz folgerichtig der Grundsatz der „Ochsen- 
tour" verworfen. Urn auf der anderen Seite zu ver- 
meiden, daJJ duroh ungleiche Beurteilungen verschie- 
dener Vorgesetzter unvergleicbbare Ergebnisse und 
damit Ungerechtigkeiten gezeitigt wurden, durfte in 
Zweifelsf alien die Entscheidung erst dann getroffen 
werden, wenn mebrere Dienststellenvorsteher zu 
dem gleicben Urteil gelangt war en. AuBerdem wurde 
in den einzelnen Gruppen insofern Beriieksichtigung 
des Dienstalters sichergestellt, als der dienstaltere 
von einem dienstj linger en Beamten nur iibersprungen 
werden durfte, wenn dessen groJJere Eignung fiir die 
Beforderungsstelle zweifellos feststand. Auf diese 
Weise ist eine Reihe tatkraftiger jiingerer Beamten 
im Laufe der letzten Jahre in gehobene Stellen ein- 
geriickt. 

Das letzte Mittel, nra die Leistungen der Beamten- 
schaft zu erhohen, war endlieh die Hebung der 
Selbstandigkeit und V erantwortlichkeit in alien 
Gruppen. Der Grundsatz, daJJ keine Arbeit von einer 
hoher bezahlten Kraft ausgefiihrt werden soil, fiir 
die eine Kraft mit geringerer Besoldung ausreicht, ist 
einf acb und klar und sollte iiberall gelten, Aber auob 
nacb aufien bin muB jeder Beamte, der eine Arbeit 
oder ein W erk scbaf ft, als ibr verantwortlicber Schopf er 
erscbeinen. Er soil seinen Namen darunter setzen; 
man soil daber alien Beamten, denen eine solcbe Selb- 
standigkeit und der ricbtige Gebraucb des ibnen iiber- 
tragenen Entscheidungsreehts nacb Vorbildung, Lei- 
stung und Cbaarkter anvertraut werden kann, dieses 
Recbt geben. Selbstverstandlich muB Entscbeidungen 
von grundsatzlicher oder besonderer finanzieller Be- 
deutung fiir die Stadt eine T)berpriifung durob eine 
besonders qualifizierte Kraft vorbebalten bleiben und 
ebenso selbstverstandlicb muB der einzelne den 
stadtischen Korperschaften verantwortlicbe Dezernent 
die Moglichkeit haben, jederzeit ordnend in die Aus- 
iibung der Handlungsfreibeit der ibm unterstellten 
Beamten einzugreifen. In diesen Grenzen ist in 
Konigsberg 1920 eine Regelung getroffen, sie bat sich 
vollkommen bewahrt. Urn die Bedeutung der Ver- 
leihung des Zeicbnungsrecbts zu erkennen, er- 
folgt sie durcb eine besondere Verfiigung des Magi- 
stratsdirigenten unter Mitzeiebnung des Sach- und 
Personaldezernenten, die damit aucb die Verant- 
wortung fiir die Verleihung iibernehmen. 

Nacb diesen Grundsatzen vollzog sicb der Abbau von 
220 Beamten, als dieAnderung derReichs- und Staats- 
gesetzgebung ibn ermoglichte. 

Die Zahl der Beamten und Angestellten in der stadti- 
scben Verwaltung einscblieBlicb der jetzt privatwirt- 
schaftlich betriebenen Unternebmungen ist von 2872 
im Jabre 1920 auf 2233 im Jabre 1929 gesunken. 
Hierin ist das gesamte Personal der neueingericbteten 
Stadtbank mit 318 Kopfen entbalten, ferner 222 
Krafte, die 1914 mit den gleicben Funktionen aber im 



Arbeiterverhaltnis beschaftigt waren und inzwischen 
in das Angestelltenverhaltnis uberfiihrt sind. Werden 
von den 2233 Kopfen insgesamt diese 540 abgezogen, 
dann verbleiben 1693 gegeniiber 1480 Kraften im 
Jahre 1914. Werden dann noch diejenigen Krafte 
abgesetzt, die in den durcb die Kriegsfolgen neu auf- 
gezwungenen Dienststellen beschaftigt sind, so ergibt 
sicb gegeniiber 1914 eine Verminderung des Personals 
umrund 3%. 

Bei den Arbeitern war Ende des Jabres 1927 
ein gleich giinstiges Ergebnis gegeniiber 1914 er- 
zielt. Die Zahl der stadtischen Arbeiter war sogar 
gegeniiber 1914 staTk gesunken, trotzdem der Auf- 
gabenkreis nach den mit Arbeitern besetzten Unter- 
nehmungen und Dienststellen gewachsen war. Das 
war erreicht durch AbscbluB von Tarifvertragen, die 
eine 10 stiindige Arbeitszeit und damit eine voile Aus- 
nutzung der Arbeitskraft des Einzelnen vorsaben. 
Die durch die Arbeitszeit-Novelle erzwungene Herab- 
setzung der Arbeitszeit, die wir 1928 — -1929 haben 
durchfiihren miissen, hat seit 1928 ein erbebliches An- 
Ziehen der Zahl der Arbeiter zur Folge gehabt (mehr 
als 750), so daB wir heute wieder 40% mehr Arbeiter 
haben als ira Jahre 1914. Das ist eine Folge der 
Arbeitszeitregelung, die nur zu einem kleinen Teile 
durcb teehnische Verbesserungen ausgeglichen werden 
kann. 

6. Zusammenfassung der fur Verwaltung und 
Geschaftsfuhrung erlassenen Bestimmungen. 

Das vorstehend gescbilderte alle Teile der Verwal- 
tung umfassende Reorganisationswerk konnte nur 
durchgefiihrt und in seiner Wirkung sichergestellt 
werden, indem es in iibersicbtliche fiir alle Beteiligten 
leicht fafiliche Bestimmungen zusammengefaBt wurde. 
Die „Y erwaltungsordnung" regelt die Zustandig- 
keit fiir die Erfullung der der Stadt obliegenden oder 
von ihr iibemommenen Aufgaben; sie enthalt ferner 
Bestimmungen iiber Ziele und Art der Verwaltung. 
Auf Grund des Geschaftsplans sind Arbeitsplane fiir 
jede Dienststelle und Arbeitsrate aufgestellt; sie bilden 
die Grundlage fiir den Stellenplan. Zur Forderung 
eines schnellen und reibungslosen Geschaftsverkehrs 
ist eine ,,Ordmmg fur den Geschaftsverkehr" auf- 
gestellt, die am 1. Oktober 1929 in Kraft getreten ist. 
Auf dem Gebiete des Finanzwesens wurden eine „Haus- 
haltungsordnung ", „ Massenvermogensordnung ", 
„Darlehns-, Biirgschafts- und Wechselordnung", „Ge- 
schaftsanweisung fiir die Stadthauptbuchhalterei und 
Stadtsteuerkasse", ,,Anweisung fiir die Prufung der 
Rechnungsfiibrung", und ,, Bestimmungen iiber die 
Abrecbnungen von Bauten sowie zur Verhiitung von 
Oberscbreitungen bewilligter Mittel" erlassen. Eine 
„Aktenordnung", eine„Personal-undDienstordnung", 
eine „Ordnung fiir die Fiihrung der Vermogensnach- 
weise" und eine „Hinterlegungsordnung" sind in 
Bearbeitung. 

Das gesamte in Konigsberg geltende Ortsrecbt wird, 
nachdem die Eingemeindungen im Jahre 1928 ab- 
geschlossen sind, neu bearbeitet und in einer Sammlung 
vereinigt. Sie wird nicht nur fiir die stadtischen 
Dienststellen, sondern auch fur die Burger groBen 
praktiscben Nutzen haben. Erwogen wird die Mog- 



26 



§ 
i 



NEUORGANISATION DER STADTISCHEN 

licKkeit einer einheitlichen Verwendung des Dezimal- 
systems fiir die Gliederung der Dienststellen, den 
Haushaltsplan und das gesamte Aktenwesen. Die 
dabei erfordexlicli werdenden weiteren Umstellungen 
konnen naturgemafi erst im Laufe der Zeit erfolgen. 
Der Wert des Reorganisationswerks ist gegenwartig 
auf emeErsparnis von rund 1 % Millionen RM 



VERWALTUNG IN KONIGSBERG I. PR. 

berechnet, dabei sind selbstverstandlich die bier und 
da z. B. durch den Personalabbau bei Beamten ent- 
standenen Aufwendungen (Abfindungen, Pensions- 
lasten} mitberiicksichtigt. Diese Erspamis ist der 
ntichterne Gegenwartswert; der Zukunftswert wird 
von einer spiiteren Zeit beurteilt werden, . 



Neugliederung der Verwaltung in Harburg-Wilhelmsburg 



B linger, Stadtamtmann, Harburg-Wilhelmsburg. 

Bei unseren ReformmaBnahmen haben wir allem 
anderen die gleichmafiig iibersichtliche Gestaltung 
des Geschaftsganges in seiner inneren Anordnung und 
Einteilung vorangestellt in der Erkenntnis, daB nur 
eine sorgfaltige, scharf abgegrenzte Gliederung- des 
Behordenauf baues und' : eine klare, festumrissene Ver- 
teilung der Geschafte auf die Amtsstellen die Sicher- 
heit des Geschaftsbetriebes gewahrleistet; sie ist die 
Lebensnotwendigkeit und Voraussetzung der Be- 
hordenorganisation. 

Die Verwaltung der Stadt Harburg hatte bereits im 
Laufe der Zeit den als starr und unzeitgemaB erkann- 
ten Behordenaufbau beweglicher gestaltet. Aus- 
gehend von den vorangefuhrten Gesichtspunkten, 
schritt sie aber im Anfang des Jahres 1926 zur Neu- 
gliederung des Behordenauf baues. Nachdem die 
ehrenamtlichen Magistratsmitglieder ihre Dezernate, 
deren Arbeitsgebiete bei den verschiedenen Verwal- 
tungszweigen herausgenommen waren, abgegeben 
hatten und nunmehr alle zusammenhangenden Auf- 
gabengebiete vereinigt werden konnten, wurden 
iibersichtliche Verwaltungsabteilungen gebildet. Die 
Verwaltung gliederte sich in 6 Saulen: 

Hauptverwaltung, 

Finanzverwaltung, 

Bauverwaltung, 

Wohlfahrtsverwaltung, 

Betriebsverwaltung, 

Polizeidirektion. 

Zur fortgesetzten t)berwachung des Verwaltungs- 
apparats und zur Priifung der Anwendungsmoglich- 
keiten von Neuerungen auf dem Gebiet der Biiro- 
teehnik wurde ein Organisationsamt errichtet. Es 
untersteht unmittelbar dem Magistratsdirigenten, 
der die Leitung aller Verwaltungsgeschafte hat. 
Auf Grund dieser Gliederung wurden neue Dezernate 
gebildet und diese nur noch hauptamtlichen Dezer- 
nenten iibertragen. Hierduroh und infolge der durch- 
geftihrten Organisation der einzelnen Amtsstellen 
wurden klare Ordnungsprinzipien geschaffen und 
eine scharf abgegrenzte Aufgabengebietsverteilung 
auf die Sachbearbeiter vorgenommen. 
Durch die Verstaatlichung der Polizei und den am 
1. Juli 1927 erfolgten ZusammensehluB der beiden 
Stadte Harburg und Wilhelmsburg wurde eine Ver- 
anderung des Behordenaufbaues der Stadtverwaltung 
bedingt. Die eingangs erwahnte Saule polizeidirek- 
tion" kam in Eortfall. Die der Stadtverwaltung ver- 



bleibenden Polizeizweige wurden in einer „Polizei- 
behorde" zusammengefaBt und diese der Hauptver- 
waltung angegliedert. 

Dank der bereits fruher erfolgten Durehorganisation 
des Verwaltungsapparates der Stadt Harburg voll- 
zog sich der ZusammensehluB des behordlichen 
Verwaltungsapparates der beiden Stadte fast reibungs- 
los und unmerklich. Trotzdem bei erweitertem Auf- 
gabengebiet mehrere Nebenstellen im Stadtteil Wil- 
helmsburg errichtet werden muBten, konnte noch 
Personal eingespart werden, gewiB ein Zeichen fiir die 
durchsichtige und geordnete Geschaftsverfceilung in 
unserer Gemeindeverwaltung. Der Behordenauf bau 
der Stadt Harburg-Wilhelmsburg gliedert sich nun 
wie in Bild 10 dargestellt. 

Wie bereits vorher betont, ist die Gliederung auch 
in den einzelnen Amtsstellen scharf abgegrenzt wor- 
den, wie 3 Beispiele (Bild 11, 12, 13) zeigen. 
Mit dieser neu vorgenommenen Verteilung der Ge- 
schafte ging auch die Neuordnung des gesamten Ak- 
tenwesens Hand in Hand. Die scharfe Trennung der 
Sachgebiete erforderte neben aufierlichem Kennt- 
lichmachen der gesamten Akten, Eingangs-, Umlanf- 
und Vorlegemappen, ein besonderes Sckciftkenn- 
zeichen. Diesen Bediirfnissen und Erfordernissen 
neuzeitlicher Biiroorganisation soil der „Geschdfts- 
verkehrsplan der Stadtverwaltung Harburg- 
Wilhelmsburg" (Bild 14, Seite 29) gerecht werden. 
Dieser Plan ist auf dem sogenannten Dezimalsystem 
aufgebaut worden und leitet in seiner Anordnung vom 
GescMftszeichen auf das Aktenzeichen tiber. 

Beispiel: 

— Verwaltungsgruppe 1 Hauptverwaltung ... 1 

— Amtsstelle 1 Hauptamt ..... 1 

— Sachgebiet Reich ...... 

~ Untergruppe Reichsverfassung 

Aktenzeichen: 11 00 

Die bereits genannten 5 Hauptgruppen der Verwal- 
tung erhielten als Kennfarben: 

Hauptverwaltung weiB 

Finanzverwaltung rot 

Bauverwaltung gelb 

Wohlfahrtsverwaltung blau 
Betriebsverwaltung griin. 

In derselben Earbe sind auch samtliche Eingangs-, 
Umlaufs- und Unterschriftsmappen aller Amtsstellen 
der betreffenden Verwaltung gehalten. 



27 




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Bild 10. GEiederung der Verwaltung der Stadt Harburg-Wilhelmsburg 



Cjliederung <&$ Orgonisaliomamh. 

\ Dezemeni. I 



ftmlsle/iefi 




•ts/ai. 



Bild 11. Gliederung des Organ isationsamts 



28 



11 



if 



Qliederungdes Pmse^DerKefips- SkUsliscfien-wd Wchlamis. 



J3ezeri?enl 



ij.t/ailJtirpiFntef&r I \ 




Stmi/ft Ifi/iler u 
Jfemmittitittii 



Zknaifos- S/f. 



Bild 12. Giiederung des Presse-, Verkehrs-, Statistischen und Wahlamts 



Wie auch die Erf ahiung gelehrt hat, lassen sich zu einer 
der 5 Hauptgruppen samtliche Verwaltungszweige 
zuteilen. Fur Stadte unserer GroBe ist die Fiinf- 
teilung vollkommen ausreichend. 
Es bedarf keiner besonderen Betontmg, daB wir auch 
auf das raumliche Beieinanderliegen der verwandten 
und gegenseitig auf sich angewiesenen Amtsstellen 
den groBten Wert Iegen. Weiterhin lassen wir es uns 



angelegen sein, die inner e Organisation durchdieMittel 
der modernen Biirotechmk zu unterstiitzen. 
Der gewiinschte Eifolg — reibungsloser innerer und 
auBerer GescMftsverkehr, Freisein von alien Kora- 
petenzkonflikten usw. — hat sich eingestellt und ( 
damit auch die Gewifiheit, daB der eingeschlagene 
Weg der richtige ist. \ 



11 



Qj/edmng asrBammlerha^mg -Bauftdfe - TonmrH 




Thdiltrei ZJmisten/ ffiuurti sJikxedi 



ShtisUK 



Bild 13. Giiederung der Bauunterhaltung, Bauhofe, Tonwerk 



29' 



1 Hauptverwaltung 




10 Kollegialburo 

11 Hauptamt 

12 Organisationsamt 

13 Presse- und Verkehrsamt 
• 14 Statist, und Wahlamt 

15 Rechtsamt 

16 Versieherungsamt 

17 Sehul- und Volksbildungsamt 

18 Poliaeiamt 

19 Standesamt I 


11/P Peraonalamt 

11/L Lohnamt 

11/D Deich- und Sielamt 

U/P Feuerwehru. Beschaffungsstelle IV 

11/S Stadtbad 

12/B Beschaffungsstelle I 

12/D Druckerei 

12/P Fernsprechwesen 

12/K Kraftfahrbetdeb 

12/R Ratskeller 

13/V Verwaltungsbiicherei 

I5/R Reehtsauskunftsstelle 
15/M Mieteinigungsamt 

17/B Beschaffungsstelle II 

17/H Volkshoehsohule 

17/St Stadtbiicherei 

17/T Stadttheater 

17/Z Sohulzahnldinik 

18/U Stadt. TJntersuchungsamt 

I9/S Standesamt II 




weiB 










2 J? 


inanzverwaltung 




20 Rechnungsamt 

21 Vermogens- u. Sohuldenverwaltung 

22 Hauptbuchhaltung 

23 Stadthauptkasse 

24 Steueramt 

25 Stadtsparkasse Harburg 
26 

27 
28 
29 


23/H Steuerkasse Harburg 
23/W „ Wilhelmsburg 

25/W Stadtsparkasse Wilhelmsburg 




rot 










3 E 


auverwaltung 




30 Bauverwaltungsamt 

31 Baupolizei mit stat. Abteilung- 

32 Stadtebau und Bauberatung 

33 Neubau 

34 Tiefbau 

35 Bauhof 

36 Stadtreinigungsamt 

37 Stadtgartenamt 
38 

39 


35/B Beschaffungsstelle III 

35/0 Bauunterhaltung 

35/Z Ziegelei 

35/E Eigenbetrieb 

36/W Stadtreinigungsamt Wilhelmsburg 




gelb 










4 V 


ybhlfahrtsverwal 


fcung 


40 Wohlfahrtsamt 

41 Jugendamt 

42 Gesundheitsamt 

43 Wohnungsamt 

44 Krankenanstalten 
45 

46 
47 
48 . 
49 


40/A Alters- und Versorgungsheim 
40/O Asyl fur Obdachlose 
40/V Augusta- Viktoriastift 
40/K Stadt. Kinderheim 
40/F Hastedtsches Feierabendhaus 
40/H Kinder- und Pflegeheim Huckfeld 
40/D Kindererholungsheim Dibbersen 
40/W Wohlfahrtsamt Wilhelmsburg 

(Nebenatelle) 
41/L Stadtamt fur Leibestibungen 




blau 










5 I 


etriebsverwaltun 


g 


50 Liegenschaftsamt 

51 Stadt. Werkverwaltung 
52 

63 
54 
65 
66 
67 
58 
59 Schlachthof 


50/V Vermessungsamt 




griin 











Bilcf 14. Geschaftsverkehrsplan der Stadtverwaltung Harburg-Wilhelmsburg 



30 



REORGANISATION DER ST ADT VERWALTUNG 



Reorganisation der Stadtverwaltung 



Dr. Eisner, Stadtrat, Liegnitz 

„Die Verfceilung. der Geschafte regelt der Oe- 
schaftsverteilungs'plan. In ihm sind die 
Arbeitsgebiete nach sachlichen Gesichtspunkten 
klar und scharf abzugrenzen. Dies ist die erste 
Voraussetzwng'im: sohnelle und reibungslose 
Arbeit." 

Diesen Grundsatz stellt die in vielen Beziehungen 
auch fur Bttroreformen in der Kommunalverwaltung 
vorbildliche Gemcinsame Geschaftsordnung der 
Reichsministerien 1 ) in § 6 ihres Allgemeinen Teiles 
auf. Leider ist die Entwickelung, die die Kriegs- 
und Nachkriegszeit fiir die Verwalkmg der Kommunen 
gebracht hat, der Einfiihrung klarer und iibersicht- 
licher Organisationsplane nicht giinstig gewesen. Die 
fortwahrenden Veranderungen,. denen die standig 
wechselnde Gesetzgebung die Aufgabengebiete der 
Stadte unterwarf, Kaben naturgemaB dazu gefuhrt, 
daB der organisatorische A-ufbau der Stadtver- 
waltungen unubersichtlich wurde. Die Mangel in 
der Struktur der stadtischen Verwaltungsorgani- 
sation betreffen die Bildung der Arbeitsgebiete der 
leitenden Beamten {Dezernatsverteilung) wie die 
Verteilung der Geschafte auf die Verwaltungsstellen 
(Buroorganisatiori) und wirken sich schliefilich 
auob in dem Aufbau der stadtiscben Verwaltungs- 
ausscbiisse (Deputationen und Kommissionen) 
aus. 

1. Die Dezernatsverteilung 

Bei der Abgrenzung der Arbeitsgebiete der leitenden 
Beamten setzt siob der Gedanke, daB der personliche 
Wirkungskreis des Dezernenten zugleich ein sach- 
lieb in sich geschlossenes zusammenhangendes Ganze 
darstellen soil, erst allmahlich durch. Wie oft sind 
Dezernate noch buntseheckige Gebilde, die in- 
folge zufalliger Entwickelung oder personlicher Lieb- 
haberei die verschiedenartigsten Dinge vereinigen. 
Nicht selten erscheinen auch einzelne Geschafte, die 
riohtigerweise in einen der groBen Verwaltungszweige 
einzugliedern war en, als besondere Dezernate. „Es 
wird zwar haufig der Standpunkt vertreten, daB die 
hoheren Beamten moglichst vielseitig beschaftigt 
werden miissen, um einen Nachwuchs fiir leitende 
Stellen zu sicbern, aber dieses berechtigte Ziel darf 
nicht dazu fiihren, eine klare Geschaftsverteilung un- 
moglich zu machen. Beamte, die andere Arbeitsgebiete 
kennen lernen wollen, konnen allmahlich durch ver- 
schiedene Dezernate gefuhrt werden, in die sie dann 
griindlicher Einblick nebmen, als wenn sie gleich- 
zeitig verschiedene, nicht zusammengehorige Sach- 
gebiete bearbeiten 2 }." Erst die Bildung der Dezernate 
aus grofien, sacJiUeh ein einheiiliches Ganze 
darstellenden Yerwaltungszvjeigen gewahrt dem 
Dezernenten einen umfassenden Uberblick iiber zu- 

l ) Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern, vgl. 
auch Breoht, Die Geschaftsordnung der Reichsministerien, 
Bd. 1 der Sehriftenreihe des Diwiv. 

) Vgl. R'auBmann, Die Buroreform als Teil der Verwaltungs- 
reform, S. 18. 



sammenhangende Arbeitsgebiete und ermoglicht die 
gleichmafiige Handhabung der Verwaltungsgeschafte 
und die Ausbildung einer einheitlichen Verwaltungs- 
praxis. ... 

Will man solche Ordnungsprinzipien in der De- 
zernatsverteilung zur Durcbiiihrung bringen, so ist 
die Gesamtverwaltung nach ihren hauptsachlichen Ta- 
tigkeitsgebieten in Verwaltungsgruppen einzuteilen. 
Solcbe Verwaltungsgruppen, die obne Eucksicht 
auf die GroBe und die Besonderheiten der Gemeinde 
jede stadtische Verwaltung aufweist, sind 

1. Allgemeine Verwaltung, 

2. Recht und Sicherheit, 

3. Technik, 

i. Wirtschaft, 

5. Schule und Bildung, 

6. Volkswohlfahrt, 

7. Finanzen. 

Sind 7 hauptamtliche Dezernenten vorbanden, so 
erha.lt jeder eine derartige Verwaltungsgruppe als 
sein Dezernat, so daB das personliche Arbeitsgebiet 
eines Dezernenten zugleich einen der 7 in sich ge- 
scblossenen sachlichen Wirkungskreise der Verwaltung 
darstellt. Ist die Zahl der Dezernenten geringer, so 
sind mehrere Verwaltungsgruppen in einer Hand zu 
vereinigen, ist sie groBer, so mufi wiederUm nach rein 
sachlichen Gesichtspunkten eine Unterteilung der 
Gruppen stattfinden.. Wenn auch somit die Zahl der 
Dezernate je nach dem Umfang der Verwaltung, der 
ubrigens sich nicht unbedingt nur nach der Einwobner- 
zahl der Stadt richtet, verschieden ist, so muB doch in 
jedem Falle das Durcheinander zufallig abgegrenzter, 
oft zusammengewtirfelter Dezernate durch eine scharf 
gegliederte Einteilung ersetzt werden, bei der ein 
Gebiet zusammengehoriger Aufgaben von einer Stelle 
aus einheitlich geleitet wird. Einer planvollen Ver- 
waltungsorganisation widersprecben wirrde es, ein 
Dezernat beispielsweise zu bilden aus Personalien, 
Grundbesitz und Jugendfiirsorge oder aus ein- 
zelnen nicht zusammengehorigen Arten von Geschaf- 
ten (z. B. Arbeiterangelegenheiten, Badeanstalten, 
Innungssachen, Volkshochschule und Wohnungsnach- 
weis). 

Ekrenamtliehe Vorstandsbeamte konnen ent- 
weder zu Pf legem ganzer Verwaltungsgruppen oder 
einzelner Teile derselben bestellt werden, ohne eigene 
Dezernententatigkeit auszuuben, oder sie konnen 
selbst Dezernenten fiir einzelne den Verwaltungs- 
gruppen eingegliederte Anstalten und Betriebe werden, 
wobei allerdings dem hauptamtlichen Dezernenten 
der zugehorigen Verwaltungsgruppe das Kodezernat 
eingeraumt werden muB, um die Einheitlichkeit der 
Verwaltung aufrecht zu erhalten. In kleineren Ver- 
waltungen laBt es sich nicht vermeiden, Ehrenbeamte 
mit dem Dezernat einer vollen Verwaltungsgruppe 
zu belasten. GroBe Verwaltungen konnen sich auch 
darauf beschranken, sie lediglicb zur Mitwirkung an 
den Beratungen des Gemeindevorstandes und zu 



31 



II. ORGANISATORISCHE REFORMEN 



gelegentlicher Vertretung hauptamtlichei Dezernenten 
heranzuziehen. Unzweckmafiig und einer klaren Ge- 
schaftsverteilung zuwider ist es aber, wenn ehrenamt- 
lichen Dezernenten einzelne, aus dem sachlichen Zu- 
sammenhang des einschlagigen Verwaltungszweiges 
herausgerissene Geschafte der inneren Verwaltung als 
besonderes Dezernat iibertragen werden, wie z. B. 
Konzessionssachen, Rentnerfiirsorge usw. 

2. Die Biiroorganisation 

Eine noch starkere Neigung zur Zersflitterung als 
die Dezernatsbildung pflegt die Biiroorganisation auf- 
zuweisen. Auch fiir kleinere und kleinste Arbeits- 
gebiete finden sich selbstandige Biiros, die in einem 
gewissen formlichen Verkehr untereinander und mit 
dem Magistrat stehen und meist auch von einer eigenen 
Deputation verwaltet werden. Andererseits besteht 
regelmaBig ein sogenanntes Zentralburo, das im 
Laufe der Zeit mit alien moglichen Aufgaben, die man 
anderweitig nicht einzugliedern wuBte, betraut worden 
ist. Auch sogenannte Dezernentenburos, welche 
lediglich durch die Person eines Dezernenten zu- 
fallig verbundene, in keinem sachlichen Zusammen- 
hang stehende Geschafte bearbeiten, erscheinen in 
den Organisationsplanen. Zwischen der Dezernats- 
verteilung und der Biiroorganisation fehlt der erforder- 
liche Zusammenhang, da ein und dasselbe Euro haufig 
fiir mehrere Dezernenten tatig ist. Ein Organi- 
sationsfehler ist es zweifellos, wenn beispielsweise 
die Verwaltungsorganisation einer groSeren Mittel- 
stadt in den ersten Jahren nach Kriegsende fiir die 
Wohlfahrtspflege 5 besondere Dienststellen, ein Armen- 
amt, eine Berufsvormundschaft, eine Kriegshinter- 
bliebenen- und Kriegsverletztenfiirsorgestelle, ein 
Kriegsunterstiitzungsamt und eine RentenzuschuB- 
stelle, statt eines einheitlichen "Wohlfahrtsamtes, 
fiir die Kriegs- und Notwirtschaft 6 besondere Dienst- 
stellen, eine Handelserlaubnisstelle, eine Ortskohlen- 
stelle, eine Brotmarkenstelle, eine Mehlverteilungs- 
stelle, ein Lebensmittelamt und eine Preispriifungs- 
stelle. statt eines einheitlichen Kriegswirtschaftsamtes 
vorsah, wenn vor der Verreichlichung der Arbeitsfiir- 
sorge bisweilen kommunaler Arbeitsnachweis und Er- 
werbslosenfursorge 2 getrennte Dienststellen bildeten, 
oder wenn heute noch die Aufgaben der Wohnungs- 
wirtschaft sich auf getrennte Stellen (Wohnungsfiir- 
sorge, Wohnungsnachweis, Wohnungsaufsicht) ver- 
teilen. 

Die Biiroorganisation darf nur nach sachlichen 
Gesichtspunkten aufgebaut sein und muB darauf 
Bedacht nehmen, sachlich Zusammengehoriges auch 
organisatorisch zu vereinigen. Jedes Geschaft muB 
demjenigen Biiro zugewiesen werden, dessen all- 
gemeinem Arbeitsgebiet es seinem Inhalt nach am 
nachsten steht. Dabei sind die Buros als Unterein- 
heiten der Verwaltungsgruppen aufzuziehen, wodurch 
erreicht wird, daB jedes Biiro stets nur ein en 
Dezernenten hat. Um die Obersichtlichkeit der 
Verwaltungsorganisation zu erhohen und um zu 
vermeiden, daB der Dezernent mit allzu vielen 
Biiros zutun hat, muB die Zahl der einer Verwaltungs- 
gruppe zugehorigen Biiros gering sein. Biiros mit 
nur einem Beamten sollten nicht vorkommen. Unter 
Umstanden empfiehlt es sich, alien einer Verwaltungs- 



gruppe angehorigen Biiros biirotechnisch eine Spitze 
zu geben, so daB der Vorstand eines Biiros biiro- 
technische AuMchtsbefugnisse mit Verantwortlieh- 
keit gegeniiber dem Dezernenten iiber samtliche 
Biiros der Verwaltungsgruppe erha.lt. Innerhalb 
jedes Biiros wiederum muB ein genauer Arbeitsplan 
bestehen, der die Aufgaben nach sachlichen Gesichts- 
punkten auf die einzelnen Beamten verteilt. Die 
Anstalten und Betriebe, also diejenigen Ein- 
richtungen, die auBerhalb der inneren Verwaltung 
stehen, mtissen, soweit sie nicht in privatwirtschaft- 
lichen Organisationsformen gefiihrt werden, unbe- 
schadet ihrer freieren Gesehaits- und Wirtschafts- 
fiihrung in derselben Weise wie die Dienststellen der 
inneren Verwaltung derjenigen Verwaltungsgruppe 
eingegliedert werden, zu deren Wirkungskreis die 
ihnen obliegenden Aufgaben inhaltlich gehoren. 

3. Die Raumverteiiung 

Der Verwaltungsorganisation muB die Raumverteiiung 
innerhalb der Behorde angepaBt werden. Was sach- 
lich und damit organisatorisch zusammengehort, muB 
auch raumlich beieinander liegen. Gerade eine solche 
Raumordnung diirfte bei dem Platzmangel, der als 
Folge des erweiterten Aufgabenkreises der Stadtver- 
waltungen allenthalben auf den Rathausern herrscht 
und zur Hinzunahme von auBerhalb des Rathauses 
gelegenen Raumen fiir Verwaltungszwecke gefiihrt 
hat, nicht leicht durchzufiihren sein. 

4. Die stadtische Organ isationsreform in der 
Praxis 

Mannigfach sind die Versuche, die die kommunale 
V erwaltungspraxis in den letzten Jahren mit der 
Aufstellung moderner Organisationsplane gemacht 
hat. Von besonderem Interesse war zunachst die von 
der Stadt Guben 1 ) bereits wahrend der Inflationszeit 
eingefiihrte Verwaltungsorganisation, die die Ge- 
samtverwaltung straff in 5 Hauptdezernate einteilte: 
das Leitungs-, Personalien- und Generalien-Dezemat, 
dem noch das Schul- und Bildungswesen sowie die 
Polizeiverwaltung angegliedert wurden, das Bau-, 
Siedelungs- und Grundbesitz-Dezernat, das Finanz- 
und Steuer-Dezernat, das Wohlfahrts-Dezemat und 
das Dezernat der stadtischen Betriebe. Von den Grofi- 
stadten ging u. a. Konigsberg 2 ) mit der Reform 
seiner Verwaltungsorganisation voran, dessen Ge- 
schaftsplan von 1924 an die Stelle der 1918 bestehen- 
den 64 Biiros 15 Stadtamter der behordlichen Ver- 
waltung setzte, wahrend die Betriebe in privatwirt- 
schaftliche Gesellsehaften umgewandelt wurden. Die 
in Konigsberg eingefiihrte Gliederung in Stadtamter, 
welche die Zusammenfassung mehrerer Amter in 
eine Verwaltungsgruppe nicht kennt, findet sich auch 
in der Verwaltung der Stadt Frankfurt a. M, Andere 
westdeutsche GroBstadte, beispielsweise Dortmund 
und Koln, haben wiederum der Einteilung der Ge- 
samtverwaltung in Verwaltungsgruppen und der Ver- 

2 ) Vgl. Gliicksmann, Innere Verwaltungsorganisation — in 
Mitzlaff -Stein, Die Zukunftsaufgaben der dentschen Stadte. 
2 ) Vgl. Goerdeler, Organisation der Verwaltung — in Die Ver- 
waltung der Stadt Konigsberg i. Pr, nach dem Rriege. Fest- 
schrift des Magistrats anlafilich der 200-Jahr-Feier der Ver- 
einigung usw. 



32 



REORGANISATION DER STADTVERWALTUNG 



waltungsgruppen in Amter den Vorzug gegeben. So 
sieht der Dienstplan der Stadt Dortmund vom 
15. August 1927 9 Verwaltungsgruppen {Hauptver- 
waltung, Finanzverwaltung, Wohlfahrtsverwaltung, 
Hochbauverwaltung, Tiefbau- und Grundstiicksver- 
waltiing, Kunst und Wissenschaft, Polizeiverwaltung, 
Schulverwaltung, Betriebe) unter Verwendung des 
Dezimalorganisationssystems vor. Der Organisations- 
plan der Stadt Koln vom 31. Januar 1928 verteilt 
die Geschafte der Verwaltung (auBer den Eetrieben) 
auf 19 Amter, welche sich in 5 Verwaltungsgruppen 
gliedern: Allgemeine und Polizeiverwaltung, Bauwe- 
seuj Schulen und Kultur, Volkswohlfahrt, Finanzen. 
Fur die Bezeichnung der Amter verwendet Koln nicht 
das Dezimalsystem, sondern fortlaufende arabische 
Ziffern. Von Interesse ist schlieBIich auch der Bnt- 
wurf eines Normal-Geschaftsverteilungsplans fiir die 
Berliner Bezirksamter, der die Gesamtverwaltung 
in 7 den besoldeten Mitgliedern des Bezirksamtes vor- 
belialtene Hauptdezernate (Generalien, Personalien, 
Syndikat — Kammereiyerwaltung — Schulen, Kunst- 
und Bildungswesen — Wohlfahrtswesen einschlieBlich 
Jugend- und Kriegsfiirsorge — Gesundheitswesen — 
Versicherungswesen, Arbeitsamt, Wohnungsamt — 
Hoch- und Tiefbau) gliedert und die Hauptdezernate 
in insgesamt 11 Dienststellen unterteilt. 

5. Der Einheitsorganisationsplan 

In neuerer Zeit haben sich Bestrebungen dahin 
geltend gemaeht, ahnlich dem beieits bestehenden 
Einheitshaushaltsplan fiir den Aufbau der stadtischen 
Verwaltungsorganisation einen Einheitsorgani- 
sationsplan fiir das gesamte Reichsgebiet auf- 
zustellen. Ein derartiger Gedanke erscbeint durch- 
aus moglich, denn wenn aucb das stadtische Ver- 
fassungsrecht in Deutsehland eine auBerordentliche 
Zersplitterung und Buntscheckigkeit aufweist, so ist 
dock der Aufgabenkreis der Stadte in seinen Giund- 
ziigen stets der gleicbe. Es liegt zunachst nabe, einem 
derartigen Einheitsorganisationsplan vollstandig das 
Muster des Einheitshaushaltsplans zugiunde zu 
legen und es sind aucb einzelne Stadtevereinigungen 
dazu iibergegangen, ihren Mitgliedsstadten Einheits- 
organisationsplane unter Anlehnung an den Einheits- 
hausbaltsplan vorzuschlagen 1 ). Andere wiederum 
wollen den Einheitsorganisationsplan auf dem System 
der reichsgesetzlich vorgeschriebenen Einanzstati- 
stik aufbauen, das jedocb eine zu groBe Anzabl von 
obersten Einheiten aufweist. Von den Vorschlagen, 
die fiir die Aufstellung eines Einheitsorganisations- 
planes in der Literatur gemaeht worden sind, seien die 
beiden von Eioke und Kleinstiick erwahnt. Klein- 
stuck*) stellt einen Organisationsplan auf, der nicht 
auf dem Dezimalsystem beruht, vielmehr 12 Stadt- 
amter als oberste Einheiten vorsiebt. Anders verhalt 
es sich mit dem Organisationsplan von Eicke s ). 
Dieser schafft unter DuTcbfiihrung desDezimalsystems 
5 Verwaltungsgruppen (Hauptverwaltung, Wirtschaft, 



1 ) Vgl. Hegener-Lesker, Einheitsregistraturplan, herausgege- 
ben im Auftrage des Westfalischen Stadtebundee. 

2 ) Kleinstiick, Der Geschaftsverteilungspla.il einer GroGstadt, 
Zeitsohrift fiir Kommunalwirtschaft 1928, S. 489 if. 

a ) Eicke, Der Geschaftsverteilungsplan einer GroBstadt, Zeit- 
sehrift fur Kommunalwirtschaft 1928, S. '314 ff. ;;..;■,.. 



Tecbnik, Volkswohlfahrt, Kultur). Jede Gruppe um- 
faBt Abteilungen, die sich auf die Hoheitsverwaltung 
beziehen und Abteilungen, die die Unternehmungen 
darstellen. Sowohl Kleinstiick wie Eicke bezeichnen 
ihre Vorschlage ausdriicklich als Geschaftsverteilungs- 
plane fiir GroBstadte. 

Ein Organisationsplan, der die Einteilung in Ver- 
waltungsgruppen zum Ausgangspunkt nimmt und sich 
fiir Stadte jeder Grofie eignen diirfte, auchgeniigend 
Spielraum fiir ortliche Besonderheiten und kiinftige 
Entwicklungen enthalt, ist in Bild 15 dargestellt. Er 
kniipffc in gewissen Beziehungen wieder an den Ein- 
heitshaushaltsplan an, weist aber den Betrieben und 
Unternehmungen eine Stellung zu, die der Systematik 
besser Rechnung tragt. Welches Ergebnis aucb immer 
die Bestrebungen auf Einfiihrung eines Einheitsorgani- 
sationsplans haben mogen, entscheidend ist, daB die 
Stadtverwaltungen iiberhaupt dazu iibergehen, nach 
klaren Ordnungsprinzipien ihre Verwaltungen 
dezernatsmaBig und. buroorganisatorisch durchzu- 
gliedern, 

6. Der Aufbau der Verwaliungsausschiisse 

Im engsten Zusammenhang mit der Durchftthrung 
einer klar gegliederten Verwaltungsorganisation steht 
der Aufbau der stadtischen Verwaltungsaus- 
schusse. Auch die Organisation der Ausschiisse 
neigt in groBem Mafie zur Spezialisierung. Diese 
Keigung, die allein schon aus der groflen Zahl der 
in ; den Verwaltungen bestehenden Ausschiisse er- 
sichtlich ist, fiihTt zu einem jede Einheitlichkeit und 
Ubersicht verwischenden Neben- und Gegeneinander- 
arbeiten und zu einer kaum. mehr tragbaren Be- 
lastung fiir die Zeit und die Kraft der in den Aus- 
schiissen tatigen Personen, insbesondere der Ehren- 
beamten und Stadtverordneten. Nur allzusehr hat 
sich im Laufe der Zeit der Charakter der Ausschiisse 
von dem urspriinglichen Sinn dieser Einrichtungen 
entfernt. Der urspriingliche Sinn der Deputationen 
war der, daB diese als Abteilungen des Magistrats 
Trager deT Einzelverwaltungen sein sollen, ebenso 
wie der Magistrat selbst Trager der Gesamtverwaltung 
ist. Deputation im urspriinglichen Sinn bedeutet 
ungefahr dasselbe wie Verwaltungsabteilung. Dieser 
Charakter der Deputationen findet sich heute bei- 
spielsweise noch in den freien Stadten wieder, wo die 
einzelnen Abteilungen der Staatsverwaltung, die in 
den iibrigen Landern Ministerien genannt werden, 
Senatskommissionen heiBen, Bei der Reform des 
AusschuBwesens muB man auf den urspriinglichen 
Charakter der Deputationen wieder zuriickkommen. 
Das heiBt, nicht wie heute Kommissionen fiir alle 
moglichen Einzelgeschafte und Sonderzwecke ein- 
setzen, sondern entsprechend der Einteilung der Ver- 
waltung in groBe Verwaltungsgruppen auch nur 
wenige Deputationen bilden, die den Verwaltungs- 
gruppen entsprechen. Soweit irgend moglich, sollte 
fiir das Arbeitsgebiet einer Verwaltungsgruppe immer 
auch nur ein AusschuB zustandig sein. Eine derartige 
Organisation des AusschuBwesens fiihrt zugleieh zu 
einer Vertiefung der AusschuBarbeit iiberhaupt, da 
jedes AusschuBmitglied stets Einblick in ein sachlich 
geschlossenes Aufgabengebiet erhalt. Abgesehen von 
. dieser Intensivierung der gesamten Verwaltungsarbeit 



33 



tritt aber eine nicht zu unterschatzende Zeit- und 
Kraftersparnis ein, wenn statt 50 und mehr Aus- 
sehiissen nur 10 bis 15 tatig sind. 

Die Verwaltungsausschiisse 1 ) 

fiii die Gruppen 1 {Allgemeines) und 2 (Recht 
und Sicherheit) 

1. HauptausschuB, fiir die Gruppe 2 wird ein be- 

sonderer AusschuB nicbt 
bendtigt, da diese Gruppe 
im wesentliohen Staatsauf- 
tragsangelegenbeiten zu er- 
ledigen hat; 

fiir die Gruppe 3 (Teehnik) 

2. BauausschuB, 



II. ORGANISATORISCHE REJ?ORMEN 

8. Berufsschulaus- 
schuB, 



fiir die Gruppe 4 (Wirtschaft) 
Wirtschafts- zugleieh Verwaltungsrat fiir 

die Wirtschaftsbetriebe, die 
nicbt in Gesellscbaftsform 
gefiibrt werden; 
auf ministerielier Muster- 
satzung beruhend; 



ausschuB, 



Sparkassen- 
vorstand, 



fiir die Gruppe 5 (Kultur) 
BildungsausscbuB , 



Sehuldeputation, 

AusscbuB fiir die 
hoheren Scbulen, 



auf zwingender Vorschrift be- 
ruhend; 

auf zwingender Vorscbrift be- 
ruhend; 



] ) Soweit gesetzliche oder ministerie]le Vorschriften beriick- 
siohtigt sind, ist das preufiisohe Recht zugrunde gelegt. 



auf zwingender Vorschrift be- 
ruhend; 

fiir die Gruppe 6 (Volkswohlfahrt) 
9. Wohlfahrtsausschufi, 

10. Jugendamtsaus- auf zwingender Vorschrift be- 
schuB, ruhend; 

11. Gesundbeitsaus- auf zwingender Vorschrift be- 
schuB, ruhend; 

fiir die Gruppe 7 (Finanzen) 

12. FinanzausschuB. 

Eine Verminderung der Zahl ihrer Ausschiisse 
haben sogar GroBstadte, wie Konigsberg und 
Berlin, durcbgefiihrt, so daB sie wohl aucb Mittel- 
und Kleinstadten moglich sein diiTfte. Auch fiir 
die Zukunft wird auf diese Weise eine Neubildung 
von Aussehiissen in ; der Regel ausgeschlossen sein. 
Denn da jede neu an die Verwaltung berantretende 
Aufgabe, sof ern sie nicbt iiberhaupt aus dem Bahmen 
der gegenwartigen Tatigkeit der Stadtvervvaltung 
herausfallt, ohne Schwierigkeiten ibrem sacblicben 
Inhalt nach einer der bestebenden Verwaltungs- 
gruppen zugeteilt werden kann, ist fiir sie auch der der 
Verwaltungsgruppe beigegebene AusschuB ohne wei- 
teres zustandig. Auf zwingender gesetzlicher 
Vorschrift berahenden Aussehiissen konnen noch 
andere als die gesetzlich vorgescbriebehen Aufgaben 
iibertragen werden, wodurch die Bildung besonderer 
Ausschiisse fiir diese Zwecke vermieden wird (z, B. 
der preuBischen Gesundheitskommission die Ver- 
waltung der Gesundheitseinrichtungen und die Pflege 
der Leibesiibungen). 



ffl aimalorQanifationsDkm einer Stadtuemakm . 



Cntmirfin von S/ad/rvt Ik Eisner 



Stadtuenwlhing 




Bild 15. Dezimalorganisationsplan einer Stadtverwaltung 



34 



MASSNAHMEN ZUR VEREINEACHUNG UND VERBILLIGUNG DER STADTISCHEN VERWALTUNG 



7. Die Auswirkungen der Reorganisation 

Bin rein sachlichen Gesichtspunkten folgender Auf- 
bau der Dezernate, Biiros und Ausschiisse ist die 
Yoraussetzung fiir einen geordneten Gang der Ver- 
waltung, fiir die planmaBige Fiihrung der Personal- 
molitilti fiir die iibersicbfcliche Gestaltung der 
ftegistratur, fiir die Abschaffung schwerfalliger und 
kostspieliger Verwaltungskontrollen und damit fiir 
die Durchfiihrung von Btiroreformmafinahmen 
iiberhaupt. Nur dann, wenn eine klare Verwaltungs- 
organisatioia es ermoglicht, die fiir die Bearbeitung 
eines Vorganges zustandige Stelle jederzeit zweifellos 
zu ermitteln, kann an die Abschaffung der Tage- 
bilcher ohne Gefahrdung des ordnungsmaBigen Ge- 
sohaftsganges herangegangen werden. Die Durch- 
fiihrung der Biiroorganisation nach einheitlichen Ord- 
nungsprinzipien ist zugleich die Grundlage fiir die 
Einrichtung der E xpedientenregistraturen, die 
bei der tagebuchlosen Geschaftsfiihiung an die Stelle 
der Zentralregistratur zu treten und den ihrer Be- 
arbeitung unterliegenden Aktenbestand nach eiriem 
auf dem Organisationsplan der Verwaltung beruhenden 
Akteriplan zu verwalten haben. Der Dezimal- 



aktenplan, das Merkmal der modernen Expedienten- 
registratur, ist somit eine der praktischen Auswir- 
kungen des Dezimalorganisationsplans. Nur eine 
gut gegliederte Verwaltungsorganisation ermoglicht 
es, den wirklichen Personalbedarf der einzelnen Ver- 
waltungsabteilungen nacb rein sacblichen Gesichts- 
punkten unter Ausscbaltung personlicher Riicksichten 
festzustellen und den Wert der einzelnen Beamten- 
uhd Angestelltenstellen ricbtig einzuscbatzen, Or- 
ganisationsreform ist infolgedessen zugleicb Vor- 
bedingung fiir jede Personalreform und damit fiir 
alle Rationalisierungsbestrebungen der stadtischen 
Personalpolitik. Schliefilich wird mit der Einfiibrung 
klarer Ordnurigsprinzipien im Aufbau der stadtischen 
Verwaltung erreicbt, dafi der stadtiscbe Verwaltungs- 
organismus, der der Bevolkerung ieider noeb oft ein 
Buch mit sieben Siegeln ist, dieser naher gebracht und 
verstandlich gemacht wird. So kann letzten Endes 
die Reorganisation der stadtischen Verwaltung 
dazu beitragen, dafl in der Biirgerschaft, in 
deren Diensten die Verwaltung steht, das Inter- 
ess e fiir Aufgaben und Inbalt der deutschen 
Selbstverwaltung iiberhaupt gekoben wird. 



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MaBnahmen zur Vereinfachung und Verbilligung 

der stadtischen Verwaltung in Plauen 



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Um die Ausgaben fiir die offentliche Verwaltung,' 
die durch die Zuweisung immer neuer Aufgaben an 
die Gemeinden seit dem Kriege eine starke Steigerung 
erfabren haben, nacb Moglichkeit herabzumindern, 
ist, wie andere Behorden, auch der Eat der Kreis- 
stadt Plauen seit Jahren bemiibt gewesen, den Ge- 
schaftsbetrieb der stadtischen Verwaltung in den 
ihm durch die vielfache Abhangigkeit der Gemeinden 
von Reich und Staat gesteckten Grenzen zu ver- 
einfachen und zu verbilligen. Die naehstehenden 
Darlegungen sollen zeigen, was in dieser Beziehung 
sowohl nach der organisatorischen wie nach der biiro- 
technischen Seite hin geschehen ist. 

I. Organisatorische Anderungen 

Hier ist in erster Linie der Ausbau der stdndigen 
gemischten Aussohusse zu nennen. Diesen Aus- 
schiissen, friiher in der Hauptsache nur beratend und 
begutachtend tatig, ist im AnschluB an die Be- 
stimmungen der Sachsischen Gemeindeordnung durch 
die neue Stadtverfassung und die dazu ergangenen 
Gesehaftsordnungen des Rates und der Stadtver- 
ordneten in weitgehendem MaBe das Recht zur 
selbstandigenBeschlufifassung (an Stelle von Rat 
und Stadtverordneten) gegeben worden. 
Auch fiir die einzelnen Ratsabteilungen und ihre 
loiter hat die Ratsgeschaftsordnung die Bereoh- 
tigung zur selbstdndigen Erledigung von 
Dienstgeschaften wesentlich erweitert, so nament- 
lich auf dem Gebiete der Bewilligung von Er- 
lassen, der Einraumung von Stundungen und 
der Eingehung von Prozessen. Auf anderem 
Grunde aufgebaut, aber zugleich auch eine Geschafts- 



vereinfachung bedeutend, ist die — aus Erwagungen 
finanzieller Art erfolgte — Ermachtigung des Rats- 
vorsitzenden und des Vorstandes des Grundstiicks- 
amtes, gemeinschaftlich iiber den Erwerb von Grund- 
stiicken im Wege der Zwangsversteigerung selbstandig 
EntschlieBung zu fassen. 

Die Beratungen des Stadtverordneten-Kolle- 
giums sind weiter dadurch vereinfacht worden, daB 
iiber die einzelnen Beratungsgegenstande nur dann 
noch Bericht erstattet wird, wenn es von mindestens 
5 Stadtverordneten oder vom Rate begehrt wird. 
All diese Mafinahmen haben einmal ganz allgemein 
eine erfreuliche Vereinfachung und Beschleunigung 
des Geschaftsganges der Stadtverwaltung gebracht; 
ein Vorteil, der sich nicht nur im inneren Betriebe der 
Verwaltung auswirkt, sondern der ganzen "Wirtschafts- 
fiihrung der Stadt (auch finanziell) forderlich ist und 
ebenso auch den weitesten Bevolkerungskreisen, die 
mit der Stadt zu tun haben, zugute kommt. Zugleich 
sind dadurch aber auch Gesamtrat wie Stadtver- 
ordneten-Kollegium ganz wesentlich von Arbeiten 
entlastet worden: mit dem Arbeitsstoffe haben ihre 
Sitzungen nach Zahl wie Zeit verringert werden 
konnen, und die Mitglieder der stadtischen Korper- 
schaften brauchen bei weitem nicht mehr in dem 
Umfange wie friiher ihrer sonstigen Betatigung ent- 
zogen zu werden. 

In diesem Zusammenhange verdient auch Erwahnung 
die vollige Aussehaltung aller „Ressortpolitik" , 
wie sie friiher manchmal zum Schaden des grofien 
Ganzen recht merkwiirdige Bliiten trieb (man denke 
nur an die noch gar nicht so lange zuriickliegenden 
Konkurrenzkampfe zwischen Gas- und Elektrizitats- 



35 



II. ORGANISATORISCHE RBFORMEN 



werken in den Gemeinden), durch die EinfUgung samt- 
lieher Geschaftsstellen und ihrer Betatigung in den 
Interessenkreis der (resamfverwaltung. 
Eine weitere Erleichterung und Besehleunigung des 
Geschaftsverkehrs ist dadurch herbeigefiihrt worden, 
daJ3 gegen friiher in stark erweitertem Umfange auch 
nachgeoidnete Beamte zur selbstandigen Er- 
ledigung von Dienstgeschaften bestimmter Ait 
ermachtigt worden sind, eine MaBnahme, die zugleich 
auch die Arbeitsfreudigkeit und das Verantwortungs- 
bewuBtsein des einzelnen Beamten erhoht und dadurch 
mittelbar wiederum die Behandlung und Erledigung 
der Arbeiten der Stadt in giinstigster Weise beein- 
fluBt. Zu erwahnen ist auch die Zuziehung der die 
Vorarbeiten leistenden Beamten zum Vortrag und 
zur Mitberatung in den Ausschiissen, ge- 
gebenenfalls auch zu den Sitzungen des Gesamtrats 
oder der Stadtverordneten, und die Heranziehung 
von Beamten zur Vertretung der Stadt vor 
Gerichten und V erwaltungsbehorden. Ober- 
haupt ist Ieitender Grundgedanke in der Gliederung 
und Beschaftigung der Beamtensehaft, dafl 
die einzelnen Arbeiten von den Beamten verrichtet 
werden, die nach ihrer ganzen Vor- und Ausbildung 
gerade dazu geeignet und bestimmt erscheinen, und 
daB es verfehlt und eine Vergeudung an wertvoller 
Arbeitskraft und Zeit ware, wenn Arbeiten, die 
ebensogut eine weniger ausgebildete und niedriger 
besoldete Kraft eTledigeu kann, ein hoher besoldeter 
Beamter besorgen sollte. 

Die am 11. November 1924 erlassene Verwaltungs- 
ordnung fur die stadtischen Betriebe hat die 
Werke, zunachst das Gas-, Elektrizitats- und Wasser- 
werk, zu selbstandigen wirtschaftlichen Unter- 
nehmungen der Stadt erhoben; sie werden seitdem 
getrennt von der iibrigen Verwaltung nach kauf- 
mannischen Grundsatzen mr-'Rechnung der Stadt 
betrieben und bilden mit ihrem Vermogen einen 
gesondert zu verwaltenden Teil des Stadtvermdgens. 
Diese Selbstandigmachung gibt den Betrieben die 
gar nicht hoch genug einzuschatzende Moglichkeit, 
sich in ihrer ganzen Geschaftsfiihrung jederzeit ohne 
weiteres den wechselnden Bediirfnissen des geschaft- 
lichen Verkehrs anzupassen, alle wirtschaftlichen Vor- 
teile des taglichen Lebens auszuntitzen und damit 
fiir die Stadt wirtschaftlich viel vorteilhafter zu 
arbeiten, als das unter dem in der stadtischen Ver- 
waltung herrschenden biirokratisch-parlamentarischen 
System moglich ware. Zugleich bedeutet die Uber- 
tragung eines groBen Teiles der Befugnisse der 
stadtischen Korperschaften auf den aus Ratsmit- 
gliedern und Stadtverordneten bestehenden Ver- 
waltungsrat der Betriebe natiirlich auch eine 
wesentlicheEntlastung der stadtischenKorperschaften. 
Die Vorteile dieser Vereinfachung sind noch gesteigert 
worden durch die Vereinigung der vordem in ver- 
schiedenen Handen ruhenden Verwaltung der ein- 
zelnen Betriebe in der Hand eines Ratsmitgliedes, 
durch die Errichtung' eines einheitlichen Betriebs- 
amtes, dem inzwischen auch das Heizungsamt und 
die maschinentechnische Abteilung des Stadtbau- 
amtes mit unterstellt worden sind, und durch die Zu- 
sammenlegung des Kassen- und Rechnungs- 
wesens zunachst des Gas- und Elektrizitatswerks, 



36 



Die Zusammenlegung des Kassen- und Rechnungs- 
wesens aller drei Betriebe soil noch erfolgen. 
Cm die Unterstellung weitefer Betriebe der Stadt 
unter die Verwaltungsordnung vorzubereiten, ist dem 
Vorstande des Betriebsamtes auch die Verwaltung 
des Vieh- und Schlachthofes und der Meischzer- 
setzungsanstalt iibertragen worden. In der Durch- 
fiihrung begriffen ist ferner zur wirtschaftlicheren 
Ausnutzung der Wagen und des Personals die 
Vereinigung des gesamten Kraftwagenbe- 
triebs der Stadt (Personeri- wie Betriebswagen, 
mit Ausnahme der Eeuerwehrautos und der durch 
die Feuerwehr bedienten Krankenwagen) und ihre 
Unterstellung ebenfalls unter die Leitung des Vor- 
standes des Betriebsamtes. Es bedarf keiner weiteren 
Darlegung, daB die Zusammenfassung aller Betriebs- 
unternehmungen und der damit verwandten Betriebe 
unter eine einheitliche sachverstandige Leitung, die 
zugleich den gemeinsamen Einkauf von Heiz- 
und Betriebsstoffen und anderen Materialien 
sowie eine bessere und gleichmaBigere Auswertung 
aller Arbeitskrafte ermoglicht, wertvolle Verein- 
fachungen und Ersparnisse mit sich bringt, nicht zu 
vergessen den Vorteil, daB eine solche Vereinigung auch 
die mancherlei sonst nur zu leicht auftretenden ge- 
schaftlichen Reibungen und Umstandlichkeiten 
zwischen den verschiedenen Betrieben zum Vorteil 
des Ganzen von vornherein unterbindet. 
Das gesamte Verkehrswesen — ausschlieBlich der 
StraBenbahnangelegenheiten, die beim Betriebsamte 
mit erledigt werden — • ist mit Riicksicht auf die 
immer mehr steigende Bedeutung in einem besonderen 
Verkehrsamte vereinigt worden. 
Von sonstigen organisatorischen Anderungen, die 
wesentliche Geschaftsvereinfachungen, zum Teil auch 
Einsparungen an Personal gezeitigt haben, seien 
weiter noch erwahnt: die Zusammenlegung der 
Abteilung fur Kriegev fur serge mit dem "Wohl- 
fahrtsamte, die Errichtung eines stadtischen 
Gesundheitsamtes und die Vereinigung dieses A mtes 
mit der Tatigkeit des Stadtbezirksarztes (eine Ver- 
einigung, die bei der engen Geschaftsverbindung 
zwischen Gesundheitsabteilung und BezirksaTzt er- 
klarlicherweise eine sehr stark ins Gewicht fallende 
Vereinfachung der Verwaltung und Verminderung 
des Schriftverkehrs gebracht hat), die Eingliederung 
der Bchulgesundheitspflege und des Pflegamts 
fiir sittlich Gefahrdete in das Gesundheitsamt, 
die Zuteilung der Baderangelegenheiten und der 
Wohlfahrtsfflege fiir die schulentlassene Ju- 
gend an das Stadtamt fiir Leibesiibungen, die Ver- 
schmelzung des Gebuhrenamtes mit dem Steuer- 
amte, die Angliederung der Archivverwaltung an 
die Hauptverwaltung, die Zusammenlegung des Er- 
orterungsdienstes des Wohlfahrts-, Jugend-, Gesund- 
heits- und Steueramtes und der Verwaltungspolizei 
und die Zusammenlegung des Druckereibetriebs beim 
Vermessungsamte mit dem bei der Feuerwehr und 
dessen Vereinigung mit der damit in engster Beziehung 
stehenden Materialienverwaltung. 
Hierher gehort auch die jetzt beim- Wohlfahrtsamte 
eingefiihrte streng individuelle Behandlung der 
Vntersiiitzungsfdlle. Diese verursacht zwar mehr 
Arbeit und Auseinandersetzungen mit den Unter- 



tjmmm 



MASSNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG UND VERBILLIGUNG DER STADTISCHEN VERWALTUNG] 



stiitzungsempfangern und erfordert auch etwas mehr 
personal, als die f riiher auch. hier iibliclie mehr sche- 
matische Behandlung; sie gewahrleistet dafiir aber 
eine gerechtere Verteilung der Untersttitzungsmittel 
und sichert der Stadt sparsamste Unterstiitzungswirt- 
schaft ohne Beeintrachtigung der wirklich Unter- 
stiitzungsbediirftigen, denen sie im Gegenteil eine 
bessere Bertioksichtigung der besonderen Notlage 
ihres Einzelfalles und durcbgreifendere Hilfe geben 

last. 

Mit den organisatorischen Anderungen ist — ■ zur 
Sicherung sparsamster Wirtschaftsfuhrung in. der ge- 
samten Stadtverwaltung und zur Vermeidung aller 
iiberfliissigen Unkosten — aucb eine straffe Zu- 
saminenfassung der Verwaltung auf dem Ge- 
biete des Finanzwesens durchgefiihrt worden. 
Jede Vorlage zur Einstellung neuer oder auBerordent- 
licber Ausgaben in den Hausbaltplan, jede CHber- 
schreitung und jede Inansprucbnahme auBerhaushalt- 
planmaBiger Mittel ist zunachst dem Oberbiirger- 
meister als dem Leiter der stadtischen Finanzver- 
waltungvorzulegen. Ihmliegtdie(?e«eftmtgrw«<7 aller 
Dienstreisen (mit Ausnahme derjenigen fur gewisse 
standig wiederkehrende auswartige Dienstgeschafte, 
insbesondere bei den Betrieben) und die Kontrolle 
uber die Verwendung der stadtischen Kraft- 
wagen, der Stra/ienbahnfreikarten und Fahr- 
marken ob, wie ibm aucb sonst weitgehende Kontroll- 
befugnisse auf finanziellem Gebiete ubertragen sind. 
Aucb das bat erfreulicb zur Erzielung von Erspar- 
nissen beigetragen. 

Einen be3onders wicbtigen Teil in der Zusammen- 
fassung der Finanzverwaltung der Stadt bildet die 
seit Beginu der Inflation streng durcbgefiihrte 
Zentralisierung der gesamten Geldwirtschaft 
der Stadt, einschlieBlich derjenigen der Betriebe, in 
der dem Oberbiirgermeister unterstehenden Stadt- 
kammerei; ausgeschlossen gebbeben davon ist nur der 
Geldverkehr der Sparkasse, der aus erklarlichen 
Griinden gesondert von der iibrigen stadtischen Ver- 
waltung nach b33onderen Vorscbriften gefiihrt wird. 
Mit Einrichtung dieser Zentralisierung wurden nacb 
und nacb alle nicbt unbedingfc notigen Kassenstellen 
aufgeboben; 4 Haupt- und 35 Nebenkassen kamen 
dadurch in Wegfall, 4 Beamte wurden vollstandig 
eingespart, die iibrigen Beamten, bisber meist neben- 
ber mit Kassengeschaften befaBt, wurden fiir andere 
Arbeiten f rei. DaduTch wurden sonst notwendig gewe- 
sene Beamtenvermehrungen vermieden. Fiir die ver- 
bliebenen Kassen sind Hochstbetrage ibrer zulassigen 
Barbestande festgelegt; ibre Hohe ist nacb dem Um- 
fang der Geschafte der einzelnen Kassen so bemessen, 
daB im gesamten Stadtbetriebe an Bargeld stetsnur 
das in den Kassen liegt, was fiir den jeweilig laufenden 
Bedarf der einzelnen Stellen unbedingt notwendig ist, 
Aucb sind Vorkebrungen zur Verbiitung von Zins- 
verlusten getroffen. 

Sine entsprechende Zusammenfassung ist aucb auf 
dem Gebiete des Personalwesens getroffen worden. 
Jeder Antrag auf Vermebrung von Personal, ein- 
schlieBlich der Hilfskrafte, ist dem Personalamte 
vorzulegen, das unter Mitwirkung des Biirodirektors 
zunacbst priift, ob die Vermebrung nicbt durcb Ver- 
tomderung des Personals an anderer Stelle oder durcb 



eine andere Einteilung der Arbeiten bintangebalten 
werden kann. Fiir vorubergehenden Mebrbedarf 
in einzelnen Abteilungen bestebt beim Personalamt 
eine Ausgleichsstelle. Personalamt und Biiro- 
direktor haben aucb dauernd zu iiberwachen, daB das 
Personal, das durch Einschrankung des Aufgaben- 
kreises einer Geschaftsstelle entbebrlicb wird, recht- 
zeitig anderen Stellen zugewiesen oder entlassen wird. 
Urn fiir die Verwaltung wie fiir die Bevolkerung eine 
bessere Obersicbt und groBere Klarheit uber das 
geltende Ortsreeht und damit ein leichteres Arbeiten 
zu scbaffen, sollen samtliche Ortsgesetze, Regulative 
und Polizeiverordnungen der Stadt daraufhin nach- 
gepriift werden, ob sie nicbt durcb die Reichs- und 
Lande3gesetzgebung oder durcb die veranderten Ver- 
baltnisse iiberbolt und binfallig oder abanderungs- 
bediirftig geworden sind oder ob sieb der mit ibnen 
verfolgte Zweck nicbt auf einfacbere Weise erreicben 
la fit. Nacb Beendigung dieser Priifung soil das ge- 
samte Ortsrecbt zu einer nacb Sacbgebieten geord- 
neten Sammlung vereinigb werden. 

II. Biiro- und kasseirtechnische 
Vereinfachungen 

In der Erkenntnis, daB eine einbeitlicbe Handhabung 
der Dienstgeschafte den Geschaftsgang erleicbtert und 
bescbleunigt, sind samtlicbe in bezug auf den Dienst- 
betrieb seit Jabren ergangenen Anordnungen und 
Beschliisse in einer Allgemeinen Dienstordnung 
fiir die stddtische Verwaltung zusammengefaBt 
und den Erfordernissen der Neuzeit entsprecbend ab- 
geandert und erganzt worden. Gleicbzeitig mit der 
Dienstordnung sind aucb Vorschriften uber die 
Handhabung des Bestelldienstes erlassen wor- 
den. Die Einbaltung der Bestimmungen der Dienst- 
ordnung wird durch den dem Oberbiirgermeister un- 
mittelbar unterstebenden Biirodirektor standig iiber- 
wacbt, der aucb die Oberaufsicbt iiber das Bestellamt 
fiibrt und im Einvernebmen mit den Kanzleivor- 
standen dauernd auf Geschaftsvereinfachungen und 
-verbesserungen binzuwirken hat (Kanzleikontrolle). 
Aucb die zweekmaBige Verteilung und Ausnutzung 
der einzelnen Dienstraume im Rathause und in den 
sonstigen stadtischen Dienstgebauden unterstebt seiner 
Kontrolle (im Rathause und in dem damit verbun- 
denen Sparkassengebaude sind jetzt fast samtliche 
stadtischen Verwaltungsstellen zentralisiert). 
Der Biirodirektor ist ferner bei Einfiihrung wicb- 
tiger Neuerungen oder Vereinfachungen im Geschafts- 
betriebe der Abteilungen und in alien wicbtigeren 
Fragen des Dienstbetriebes, bei der Bescbaffung von 
Biiromaschinen und, wie schon erwahnt, bei Ver- 
anderungen im Personalbestande von den Abteilungen 
gutachtlich zu horen. Die Abteilungen haben ibn 
bei der Ausiibung seines Dienstes, insbesondere bei 
der Vornahme von Erbebungen, zu unterstiitzen und 
ibm jede gewiinschte Auskunft zu erteilen. XJber seine 
Wabrnebmungen erstattet er dem Oberbiirgermeister 
unmittelbar Bericht. 

Fiir zweekmaBige Vorschlage zur Vereinfachung 
und Verbilligung des Geschaftsver'kehr$ i Her- 
beifiihrung von Ersparnissen oder ErschlieBung neuer 
Einnahmequellen werden alljahrlich Pramien aus- 
gesetzt, die erfreulicherweise wiederholt schon stadti- 



37 



II. ORGANISATORISCHE REFORMEN 



schen Beamten und Angestellten zugesprochen werden 
konnten. 

Von den MaBnahmen zur Veieinf achung des Geschafts- 
betriebes in den Kanzleien, die vom Eatsvorsitzenden 
bereits durch Verftigung vom 31. Marz 1921 angeordnet 
worden waren und in der Allgemeinen Dienstordnung 
wiederholt worden sind, sind besonders zu nennen: 
die gegeniiber dem alten Verfahren ganz wesentliche 
Vereinf achung der Fuhrung der Registranden 
und deren Ersatz, soweit moglich, durch Listen 
oder Karteien, die Ubertragung der Registranden- 
fiihrung auf jungere und geringeT besoldete Krafte, 
die vereinf achte Behandlung gewisser Ein- 
gdnge, die Vereinf tichung der Ausfertigungen 
(gleichzeitige Vorlegung von Entwurf und Beinschrif t, 
teilweiser Wegfall der Entwurf e), die unterschrift- 
liche Vollziehung von Ausfertigungen durch 
untergeordnete Beamte, der Wegfall der Ab- 
gangsbucher und die Vereinf achung des Be- 
stelldienstes, die Art der Aktenhaltung (Akten- 
fiihrung in erster Linie nach dem sachlichen Zu- 
sammenhang und nicht lediglich nacb der Zeitfoige, 
Weglassung die Akten stark ftillender belangloser 
Sachen, die nur Eintagswert haben) und dieausgiebige 
Verwendung von Vordrucken und Stempeln 
und der Kurzschrift. Anstelle des Gabelsber- 
gerscben Systems ist seit dem 1. Januar 1926 die 
Einheitskurzschrift eingefiibrt. Alle Verwaltungs- 
beamten bis zum 30. Lebensjahre,. samtliche Beamten- 
anwarter und das gesamte Personal des Kanzlei- 
dienstes sind zur Erlernung der Einheitskurzschrift 
dienstlich verpflichtet. Die Befolgung dieser An- 
ordnung wird durcb die alljahrliche Abhaltung 
stenografhischer Probesehreiben iiberwacht. 
Durcb bereits seit 1914 eingefuhrte stenographische 
Preisschreiben, bei denen die besten Leistungen 
durcb Geldpreise ausgezeichnet werden, werden die 
stadtischen Beamten und Angestellten angespornt, 
ihre Leistungsfahigkeit in der Kurzschrift noch iiber 
das bei den Probesehreiben geforderte MaB hinaus 
zu steigern. Die Bestimmungen iiber diese Probe- 
und Preisschreiben sind wiederholt in der steno- 
graphischen Fachpresse als vorbildlich bezeiebnet und 
einer Denkscbrift des Deutscben Stenograpbenbundes 
an die Eeiebsregierung iiber die Einfiihrung der 
Einheitskurzschrift im Behordenbetriebe im Februar 
1927 als Material beigefugt worden. 
DaB aucb der Fernsprecher an Stelle des Schrift- 
verkehrs in ausgedehntem MaBe benutzt wird, und 
daB ferner Schreib- und Rechenmaschinen, 
V ervielfaltigungsafparate und sonstige biiro- 
technische Hilfsmittel in der stadtischen Verwal- 
tung jetzt weit mehr als friiher verwendet werden) ist 
bei der fortschreitenden Mechanisierung des Biiro- 
betriebs eine Selbstverstandlichkeit, soil aber der 
Vollstandigkeit wegen nicht unerwahnt bleiben. Bei 
den Werken und bei verschiedenen anderen Abtei- 
lungen sind neben schreibenden Rechen- und rech- 
nenden Schreibmaschinen auch Buchungsmaschi- 
nen eingefiihrt worden. Beim Steueramte und 
neuerdings auch bei der Stadthauptkasse, mit der auch 
die Ratssportelkasse, die Schulgeldereinnahme und 
die Grundstiicksamtskasse verbunden sind, sind zur 
Beschleunigung der Kassengeschafte Na^onaZAassew 



in Gebrauch. Die Einfiihrung weiterer solcher Ma- 
sehinen, insbesondere bei der Sparkasse und der 
Theaterkasse, ist beabsichtigt. Die Anlegung von 
Karteien fur die Dcpositen- und die Strafien- 
bauhasse an Stelle der jetzt sehr umstandlichen 
und unubersichtlichen Bucher ist im Gange. 
Wie fur die Handhabung der Kanzleigeschafte, so 
sind auch iiber die Kassen- und Rechnungs- 
fuhrung neue Vorschriften erlassen worden, in denen 
im Interesse der Klarheit und Ubersichtlichkeit die 
im Laufe der Jahre ergangenen Anordnungen 
einheitlich zusammengefaBt wurden. Von den MaB- 
nahmen, die zur Vereinfachung der Kassen- und 
Reehnungsfuhrung und Verbilligung der gesamten 
Verwaltung getroffen wurden, seien besonders ge- 
nannt: die bereits erwahnte Zusammenlegung von 
Kassen, die Vereinfachung der Grundsatze fiir die 
Beleg- und Rechnungspriifungen, die Obertragung 
der vordem den Abteilungsvorstanden obliegenden 
Verpflichtung zur Zahlungsanweisung auf nach- 
geordnete Beamte und der Wegfall der Vorpriifung 
der Belege durch das Rechnungsamt. Zur Ver- 
minderung der Kassenbelege ist u. a. auch die 
Einrichtung getroffen worden, daB samtliche Ein- 
riickungskosten, iiber die nur noch Monatsrechnungen 
erteilt werden, von einer Sammelstelle auf ein Sam- 
melkonto angewiesen und erst am Schlusse des Rech- 
nungsjabres auf die einzelnen Haushaltplanabschnitte 
verteilt werden. 

III. Sonstige Sparmaftnahmen 

Um sich die Vorteile gemeinsamen Einhaufs von 
Bedarfsgegenstanden aller Art zunutze zu 
machen, sind von der Stadtverwaltung folgende 
MaBnahmen getroffen worden: 
Die Besehaffung des Biirobedarfs, die vor dem 
Kriege durch das Eechnungsamt erfolgte, ist in- 
zwischen weiter ausgebaut und einer besonderen 
Abteilung (der M aterialienverwaltung) iibertragen 
worden. Diese beliefert nicht nur die Kanzleien, 
sondern auch die Betriebe, Anstalten und Schulen 
und bildet zugleich die Zentralstelle fiir alle in der 
Stadtverwaltung zur Vergebung kommenden Druck- 
auftrage. Fiir die Herstellung der Drucksachen ist, 
neben der Lichtpausanstalt .beim Vermessungsamt, 
eine besondere Druckerei bei der Berufsfeuerwehr 
eingerichtet. Mafigebend dafiir war in erster Linie 
die Beschaftigung der Berufsfeuerwehrmannschaft 
wa.hr end ihrer Bereitschaft auf Wache. Selbstver- 
standlich vermag diese Druckerei nicht samtliche 
Drucksachen der Stadt zu liefern. Umfangreichere 
Druckauftrage werden auch heute noch an Privat- 
druckereien vergeben. 

Die Besehaffung von Buchern, Zeitschriften, 
Gesetzblattern usw. bedarf der Genehmigung des 
Eatsvorsitzenden, Die Besehaffung erfolgt einheit- 
lich durch die Verwaltung der Ratsbiicherei. 
Auch die in den stadtischen Verwaltungsgebauden, 
Anstalten, Schulen usw. benotigten W aschestucke, 
Reinigungsmittel und sonstigen Gebrauchs- 
gegenstdnde (abgesehen naturlich von Spezial- 
sachen) werden von der stadtischen Kleiderkammer 
beschafft, die urspriinglich nur zu dem Zwecke er- 
richtet worden war, den Erwerbslosen und Wohl- 



38 



BUROORGANISATION IN KLEINEREN UND MITTLEREN VERWALTUNGE NT 



fahrtsunterstutzungsempfangern Wasche, Kleidungs- 
atiioke, Schuhwerk, Betten usw. zu giinstigen Be- 
dingimgen zu beschaffen. Mit der Kleiderkammer ist 
e ine Schuhmacherwerkstatt, eine Nahstube und eine 
"fferkstatt fur Hausratinstandsetzung verbunden. 
Ihr Betrieb ist in XTbereinstimmung mit den Ver- 
tretungen der beteiligten Berufskreise so gestaltet, 
dafl die Einkaufe im wesentliehen bei einheimischen 
Geschaftsleuten bewirkt und zu den Ausbesserungs- 
arbeiten auch einheimische Meister mit herangezogen 
werden. 

Die Reinigung der Wasche flir die stadtischen 
Dienstgebaude und Anstalten wird seit Anfang 1916 
einheitlich im stadtischen Konig-Albert-Bad vorge- 
nommen. 



Zur Erleicbterung fur die Einwohnerschaft ist die 
Einrichtung getroffen worden, daB die Rechnungen 
iiber Gas und Blektrizitat sowie die Fried- 
hofsgebukren auch bei der Stadtbauptkasse mit- 
bezahlt werden konnen. Diese Einricbtung bat zu- 
gleicb aucb eine erfreuliche Verminderung des Schreib- 
werks (Mabnungen) mit sich gebracht. 
Alle stadtischen Versieherungen (Haftpflicht-, 
Feuer-, Explosions-, Einbruchsdiebstahl-, Autover- 
sicherung), ausschlieBlich der Immobilien, sind bei 
der Stadtkammerei zusammengefaBt, in dei Haupt- 
sacbe in der Form der Selbstversicbenmg. 
Die Automobilisierung der Feuer wehr, derMiill- 
abfuhr, der Strafienbesprengung und der Kran- 
henbeforderung ist im wesentliehen durchgefiihrt 



Buroorganisation in kleineren und mittleren Verwaltungen 



Fr. Wiebuscb, Wittenberge 

Eine zweokentsprechende Buroorganisation, — im 
weitesten Sinne — darf nicht iibersehen, daB die 
Kommunalverwaltung, insbesondere die kleinere 
und mittlere als geschlossenes Ganzes und nicht in 
verscbiedenenEinzelverwaltungen in die Erscheinung 
treten muB. Die Biiroorganisation sollte insbesondere 
so bescbaffen sein, daB der innerdienstlicbe Verkebr 
zwisohen den Biiros auf ein MindestmaB berabgedriickt 
und der Unf ug der personlichen Zuschriften innerhalb 
der Biiros ganz beseitigt werden kann. 
Die Organisation der Biiros kann dann allerdings 
nicht auf die Person abgestellt werden, auf den Biiro- 
vorsteber, auf den Dezernenten, den Amtsinhaber 
usw., sondern ist nach saohlichen Gesichtspunk- 
ten zu regeln. Die Arbeitsgebiete sind auf die Biiros 
so zu verteilen, der Gesckdftsverteilungsplan ist 
so zu entwickeln, daB verwandte Arbeitsgebiete 
buroorganisatorisch und biiroteckniseh in einer 
Hand zusammengefaBt werden, Damit wird nicht 
allein Doppelarbeit vermieden, sondern auch eine 
Verwaltungspraxis gewahrleistet, die nachfesten 
<3Wnd!sa£ze«.arbeitenkann. Die verwaltungsmaBige 
Entwicklung der letzten Jahre hat die Forderung 
einer derartigen Organisation allerdings gehemmt, 
wenn nicht bereits vorhandene gute Ansatze in ihr 
Gegenteil verkehrt. Auf dem Gebiete der Wohl- 
Jahrtspflege z. B. sind iiberall als AusfluB der Be- 
stimmungen der Gesetze und Anordnungen „Amter", 
„Fursorgestellen" usw. entstanden, die buroorgani- 
satorisch und -technisoh innerhalb der Biiroorgani- 
sation selbstandig dastehen, trotzdem sie verwandte 
Arbeitsgebiete zu erledigen haben. Die „Amter" sind 
gezwungen, untereinander einen regen Schriftwechsel 
zu fiihren, so, als ob es sich um einander vollkommen 
iremde Behorden handelte. Die Fiirsorgebediirftigen 
Werden oft von mehreren Stellen betreut, die nichts 
, voneinander zu wissen scheinen. Das trifft, um bei 
dem Wohlfahrtswesen zunachst zu bleiben, auch auf 
/die „AuBenstellen", die Wohlfahrtsanstalten und -ein- 
: nehtungen zu. Nicht selten erscheint auch der „tech- 
v&ische" Berater als selbstandige Dienststelle. Es 



bleibt nur nocb iibrig, statt einer Amtsvormundschaft 
einen Amtsvormund, statt allgemeiner Amtsbezeich- 
nungen, Spezialamtsbezeicbnungen zu fiihren oder 
sogar Spezialanstellungen vorzunehmen, und dieser 
Verwaltungszweig ist erstarrt und unbeweglich. 
Es ist aber kein besonderer Grund ersichtlich, wes- 
halb das gesamte Wohlfahrtswesen einschliefilich 
-anstalten und -einrichtungen mindestens bei klei- 
neren und mittleren Verwaltungen selbst auch dann 
nicht buroorganisatorisch und -technisch in einer 
Hand vereinigt werden soil, wenn die Unterbringung 
der Verwaltung in zusammenbangenden Bitumen 
nicht immer moglich ist und die Zusammenfassung 
fordern hilft. 

Die Anstalten, insbesondere Krankenhauser, braucben 
von dieser Buroorganisation durchaus nicht ausge- 
nommen zu werden. Diese werden im Gegenteil an 
der bei einer Zusammenfassung moglicben besseren 
Verwendung der Verwaltungskraite teilnebmen und 
ihre Verwaltungsausgaben herabmindern konnen. 
Im iibrigen ist bei einer Zusammenfassung eine 
Wahrung der finanziellen Interessen mehr gegeben, 
als wenn jedes ,,Amt" fiir sich arbeiten kann. Jedes 
buroorganisatorisch und -technisch selbstandige Amt 
wird seine Existenzberechtigung beweisen wollen, wo- 
bei nicht immer Verwaltungsinteressen verstandlicher- 
weise im Vordergrunde stehen konnen, 
Fiir andere Zweige der Verwaltung lassen sich ahn- 
liche Notwendigkeiten herausstellen. So gehoren 
Volizviverwaltung und Yolizei-E xekutive biiro- 
technisch und -organisatorisch in eine Hand. Sind 
beide getrennt, laBt sich Doppelarbeit nicht ver- 
meiden. Ganz zu schweigen von dem notwendigen 
Schrif tverkehr zwiscben beiden Stellen. Dabei werden 
einer so zusammengefaBten Polizeiverwaltung auch 
Aufgaben iibertragen werden konnen, die nicht un- 
bedingt unter „polizeiliche Angelegenheiten" einzu- 
gruppieren sind. Das Wablamt z. B. wird zu seinem 
Vorteil in dem bei der Polizeiverwaltung untergebrach- 
ten Einwohnermeldeamt seinen Platz finden miissen 
und die Lustbarkeitssteuerstelle laBt sich ebensogut 



39 



II. ORGANISATORISCHE RBPORMEN 



im Interesse der Kontrolle durch die Exekutivbeamten, 
der Erledigung eines Geschaftsvorfalles an einer Stelle 
{Tanzerlaubnis, Polizeistundenverlangerung) bei der 
Polizeiverwaltung unterbringen. Daneben wird die 
Polizei eine Reihe anderer Aufgaben nicbt ausschlieB- 
lich polizeilicher Natur iibernehmen konnen. Der 
vor kurzem ergangene ErlaB iiber die Amtsbezeich- 
nungen der Polizei- V erwaltungs~beamtein. paBt aller- 
dings nicht in den Rahmen einer modemen Biiro- 
organisation. Die Ausf iihrung muB daber wobl iiber- 
legt werden, und zwar nicht allein im Interesse der 
Verwaltungen, sondern aucb der betroffenen Be- 
amten. 

Wie stebt es iiberhaupt mit den Personalien? Durcb 
die Gesetzgebung und Praxis des Ietzten Jabrzebnts 
sind fiir alle bei der Kommunalverwaltung Beschaf- 
tigten (Angestellte, Beamte, Lebrer) wohl in manchen 
Fallen gleiche Verhaltnisse gegeben. Es dient nur der 
gleichmaBigen Behandlung, allgemeinen Befriedigung 
und damit dem Vorteil der Verwaltung, wenn die 
Bearbeitung nacb gleichmaBigen Grundsatzen an 
einer Stelle erfolgt. Damit ist biiroorganisatoriseh 
die Angliederung der Sobulverwaltung an die all- 
gemeine Verwaltung gegeben. DaB die Bearbeitung 
der Personalien der Kommunalbeamten in den Dienst- 
stellen erfolgt, ist iiberbaupt zu verwerfen. 
Generelle Arbeiterfragen (Tarife usw.) wird diejenige 
Dienststelle bearbeiten miissen, die an diesen Fragen 
in erster Linie interessiert ist, wabrend die laufenden 
Fragen (Lohnung) zweckmaBig den Einzelverwal- 
tungen zur Erledigung verbleiben, soweit in diesen 
nicht Krafte ausschlieBlich mit diesen Aufgaben be- 
schaftigt sind. In diesera Falle empfiehlt sich unter 
Verwendung vorhandener — ■ nicht zusatzlicher — 
Krafte die organisatoriscbe Verbindung samtlicher 
Aufgaben mit der Dienststelle I. DaJ3 sich ahnliche 
Verbindungen auok fur andere alien oder 
mehreren Verwaltungszweigen oder -Buros 
gemeinsame Aufgaben ergeben miissen, sei in 
diesem Zusammenhang ausdriicklich betont. Anzu- 
streben ist jedoch, daB nicbt zusatzliches Personal 
erforderlioh ist, vielmehr der Bedarf aus dem vor- 
handenen Bestand miihelos gedeckt werden kann. 
Das schlieBt bei der Moglichkeit der Erziehmg be- 
achtenswerter wirtschaffclicber Vorteile aus der zu- 
sammengefaBten Erledigung gemeinsamer Aufgaben 
nicht aus, auch notwendige Zusatzkrafte in Kauf zu 
nehmen. Die Verhaltnisse konnen iiberall ver- 
scbieden gelagert sein, Es wird jedoch' das Biiro die 
Geschaftsf iihrung iibernehmen miissen, das bisher 
an dem gemeinsamen Aufgabengebiet den groBeren 
Anteil hatte, wenn nicbt eine Zusammenfassung an 
einer bisher unbeteiligten Stelle gegeben ist. 
Eine sehr dankbare Aufgabe kann es auch sein, der 
Bearbeitung von Grundstuchsangelegenheiten 
den richtigen Weg zu weisen. Es darf nicht zwischen 
bebautem und unbebautem Grundbesitz unterschie- 
den werden. Das Bestreben zur Vermeidung von 
Doppelarbeit zwingt zur Vereinigung. Der innerdienst- 
licbe Verkehr wird erheblicb gedrosselt werden konnen, 
ohne daB die Verwaltung Schaden zu nehmen braucht. 
Es soil iiberhaupt nicht erst ein zahlenmafiig zu er- 
rechnender Erfolg bei der Biiroorganisation den Aus- 
schlag geben, sondern es muB geniigen, daB allein 

40 



schonVereinfachung undBeschleunigung desGeschafts- 
verkehrs neben der Ausscbaltung an und fiir sich 
uberflassigen_ Schreibwerks den AnstoB fiir organi- 
satoriscbe Anderungen geben. Grund'prinzi'p 
mufi sein, die Verwaltungsaufgaben so zu- 
sammenzufassen, daft nach Moglichkeit in 
einem Ami, in einer Dienststelle usw. eine 
Sache absehlie fiend erledigt werden kann. 
Es geht nicht an, daB mit der Erledigung irgend- 
eines Schriftstticks verschiedene Stellen befaBt werden 
miissen. "Wo sich dies docb nicht vermeiden lafit, 
werden Wege gefunden werden miissen, die wenigstens 
fiir das Publikum ertraglich sind und diesem eine 
natiirliche Uber sicbt ver schaf f en. Friedhofsange- 
legenheiten konnen gerade" mit Riicksicht auf 
das Publikum vorteilhaft ihre Erledigung im 
Standesamt finden. Dabei wird der „Betriebsbeamte" 
iiberdies von Verwaltungsarbeiten befreit werden 
konnen, die ihn von der fiir ihn vorgesehenen Tatig- 
keit nur abbalten. Jede Verwaltung wird im iibrigen 
in bezug auf die Organisation der Biiros beacbfcens- 
werte Fingerzeige erhalten, wenn bei alien Fragen 
auf diesem Gebiet zunachst festgestellt wird, an 
welcher Dienststelle der Verwaltung das Publikum 
aus einfacher Uberlegung beraus die Erledigung der 
einen oder anderen Sache suchen wird. Wenn z. B. 
ein Baugesuch, wie es der Fall sein soil, bis zur Erle- 
digung eine Reihe Leidensstationen durchlaufen 
muB und vom Baulustigen in der Verwaltung nicbt 
wieder entdeckt werden kann, dann gilt es, Ver- 
einfachungen zu schaffen. Das geschiebt nicht 
allein durch eine wohldurchdachte GescMftsver- 
teilung, sondern beginnt bereits bei der Postvertei- 
lung. EinFehler bei der taglichen Eingangsvertei- 
lung kann sich, insbesondere in der Wiederholung, zu 
einer Anderung der Geschaftsverteilung auswirken. 
Eronittlungsersuehen, Rechtshilfesachen usw. 
konnen bei einer Kommunalverwaltung erhebliche 
Bedeutung gewinnen. Und wie verscbieden ist die 
Bearbeitung'. Oft wird angstlich dariiber gewacht, 
daB das Biiro aucb tatsachlich den Eingang erhalt, 
fiir das er bestimmt ist, trotzdem dieses ohne In- 
ansprucbnabme der Ermittlungsbeamten, eines ande- 
ren Biiros usw. eine Erledigung nicbt bewirken kann. 
Es wird, abgesehen von Sonderfallen, zweckdienlich 
sein, derartige Eingange dorthin zu leiten, wo un- 
mittelbare Erledigung moglich ist. Oder es wird ohne 
besondere Zuscbriften noch ein Biiro eingescbaltet, 
bei fehlender Wohnungsangabe z. B. das Einwobner- 
meldeamt, das nach Vermerk der "Wohnung die Sache 
an die zustandige Abteilung, z. B. die Vollstreckungs- 
behorde ohne weiteres abgibt. 

Abteilungen, Dienststellen, Biiros usw. unter Be- 
riicksichtigung vorstehender Gesichtspunkte und Ge- 
danken — ■ die Beispiele HeBen sich noch beliebig ver- 
mehren — zusammengefaBt, aufgebaut und in das 
groBe Raderwerk eingeschaltet, konnen aber nur dann 
ihre Aufgabe und zwar nunmehr in biirotechnischer 
Beziehung erfiillen, wenn sie fest in einer Hand ver- 
einigt sind, damit sich der Geschaftsverkehr nach 
gleichbleibenden Gesichtspunkten abwickeln laBt und 
hierdurch scblieBlich eine Gesamtverwaltung mit 
festen Richtungen und Grundsatzen in Betrieb ge- 
balten werden kann. Dazu ist es unerlaBlich, daB 



j^ 



BUROREFORM IN EINER KLEINSTADT 



samtliche Ein- und Ausgange einer Abteilung zu- 
nachst durch eine Hand gehen. An dieser Stelle des 
Biiros, fur die auch eine automatisch einsetzende Ver- 
tretung, ebenso wie in alien ander en Fallen, vorhanden 
sein muB, muB auch die Gesamtverantwortungliegen, 
damit die Gewahr gegeben ist, daB auch nicht zuletzt 
die burotechmschen Fragen laufend Beachtung finden. 
Das Verhaltnis zur Zentrale, zur Spitze der Gesamt- 
verwaltung, kann und muB dabei aber zur Forderung 
selbstandiger Arbeit nur lose, in alien grundsatz- 
lichen, organisatorischen Frag en, iiberhaupt bei 
Interessen der Gesamtverwaltung, desto unbedingter 
gegeben sein. So wirdsich eine gesunde Dekonzen- 
tration entwickeln, die das Ganze nicht „auflosen" 
laBt. Das Gegenteil diirfte nicht vereinzelt dastehen, 
wenigstens nicht in bezug auf einzelne Biiros, Gebiete 
usw. Dabei drangt sich die Frage auf, ob diese Er- 
scheinung nieht durch die Bezeichnung einzelner Ver- 
waltungszweige eine Forderung erfahrt und es auch 
geboten ist, bei der Biiroorganisation dieser vielleicht 
nebensachlich erscheinenden Frage Beachtung zu 
schenken. Jedenfalls konnen Kennzeichnungen wie 
,,Amter" usw. Vorstellungen erwecken und Bestre- 
bungen auslosen, die dem Ganzen abtraglich sind. 
Auch. durch die Art der Verteilung der Dezernate 
kann der Anreiz zur Vernachlassigung der unbe- 
dingt zu wahrenden Gesamtiriteressen zugunsten 
einer nur scheinbar notwendigen ,,eigenen Verwal- 
tung" gegeben werden. Eine Biiroorganisation, 
laufend beachtet, kann auch aus der fortgesetzten 
Bearbeitung biirotechnischer Fragen Anregungen usw. 



erhalten. Schon aus dem unablassigen Bestreben, 
auch die kleinste Doppelarbeit auszuschalten, konnen 
sichNotwendigkeiten fur eine andereBilroorganisation 
herausstellen. Da jedoch nicht zuletzt bei der ander- 
weitigen Festsetzung des Aufgabengebietes einer 
Dienststelle das Fiir und Wider in finanzieller Be- 
ziehung zu priifen bleibt, ist es unerla-Blich, recht- 
zeitig festzustellen, ob nicht die eine Dienststelle 
unvollkommen entlastet und die andere Abteilung 
die weitere Belastung nicht mehr ohne friihere 
oder spatere Anforderung von Zusatzpersonal iiber- 
nehmen kann. Das Arbeitsgebiet eines Beamten kann 
sich z. B. nur um 25% vermindern, damit die Ver- 
setzung ausschliefien, fiir einen anderen aber eine um 
diesen Prozentsatz hohere und damit auf die Dauer 
nicht tragbare Beanspruchung bedingen. Ist auf Ah- 
hieb oder im Wege der Entwicklung in Jahren eine 
anderweitige Organisation moglich gewesen, dann 
muB vor oder mit dieser auch innerhalb der Biiros die 
Verteilung der Arbeit planmafiig eifolgen oder aus 
dem Geschaftsverteilungsplan fiir jedes Biiro ein 
A r b eitsp Ian abgeleitet werden, der die Arbeitsgebiete 
der Expedienten klar erkennen laBt und in vielen 
Fallen erst, z. B. Registratur, die Grundlage fiir biiro- 
technische Reformen abgibt. Biiros und Verwaltungen 
nach diesen Gesichtspunkten unter Ausschaltung 
aller kleinlicher Bedenken und Zustandigkeitsfragen 
nach weitgehenden sachlichen Erwagungen organi- 
siert, werden in erster Linie den Geschaftsverkehr 
vereinfachen und damit auch beschleunigen, eine Not-' 
wendigkeit, die heute mehr denn je gegeben ist. 



Buroreform in einer Kleinstadt 

Diplomvolkswirt Ehmer, Bin-germeister, WeiBensee (Thttr,' 



Bemerkung der Herausgeber: Der Beitrag 
zeigt in aller Kiirze, auf welehe Punkte 
eine Kleinstadt bei der Buroreform den 
grOfiten Wert gelegt hat. Die in den ande- 
ren Abschnitten dieses Heftes in ausfuhr- 
licherer Form gegebenen Darstellungen 
uber die Durchfiihrung der Reformen 
werden in sinngemafier Berucksichtigong 
der TJnterschiede aueh fiir die Kleinstadt 
in Betracht kommen. 

In der Kriegs- und Nachkriegszeit sind Gesetze und 
Verordnungen in reicher Fiille ergangen. Durch die 
offentliche Fursorge, die Kleinrentner- und Sozial- 
rentnerfiirsorge, die Erwerbslosenfursorge, das Sied- 
lungswesen, die Hauszinssteuer, die Bekampfung der 
Geschlechtskrankheiten und die Finanzstatistik ist 
den Gemeinden mehr Verwaltungsarbeit erwachsen. 
Die bisherige Registratur wurde dadurch immer 
uniibersichtlicher und die Verwaltung kostspieliger. 
Die Sichtung der A ktenhaltung und die ErmaBigung 
der Verwaltungskosten erschien daher notwendig. 
Das bisher peinlich gefiihrte Tagebuch wurde auf- 
gegeben. An Stelle der zentralen Registratur traten 
Expedientenregistraturen ohne Tagebuch, die von 
den Expedienten mitverwaltet werden. Die Termin- 
kalender wurden auch aufgegeben. Jede Expedienten- 



registratur bekam ein Fristenverzeichnis, in das nur 
wiederkehrende Fristen aufgenommen werden. Die 
iibrigen Fristen (WiedeTvorlagen) werden nicht mehr 
aufgezeichnet; sie werden lediglich terminmaBig auf- 
geschichtet. Die tlherwachung der Fristen iibt jeder 
Expedient selbst mit aus. Dadurch bekommt und 
behalt er den so erwiinschten sicheren t)berblick iiber 
sein Arbeitsgebiet. Die Aktenblatter werden nicht 
mehr mit Heftnadel und Zwirn in Aktendeckel ein- 
geheftet, sondern sie gelangen in Schnellhefter. Neben 
Tinte und Federhalter steht auf jedem Arbeitsplatz 
eine Schreibmaschine, mit der jeder Expedient schnell 
und leserlich arbeitet. Er kann dadurch ohne Zeit- 
aufwand gleichzeitig Durchschriften anf ertigen. Fern- 
spreeher erleichtern dem Expedienten notwendige 
Feststellungen und machen sonst erforderliche Dienst- 
gange entbehrlich. Postkarten werden stets ver- 
wendet, wenn der Inhalt der Schriftstiicke es ge- 
stattet, damit kostspieligeres Briefporto erspart wird. 
Die Wahlberechtigten werden in einer W ahlJcartei 
aufgefuhrt, die die Aufstellung von Wahllisten ent- 
behrlich macht. Ein auf die Wahlurnen aufgeschraub- 
ter Wahlurneneinwurf, der durch Fingerdruck 'vom 
Wahlleiter geoffnet wird, zahlt jeden Wahlbrief und 



4 riwiv, Reformer! in den afciidtlschen VerwaJttmgen 



41 



II. ORGANISATOR1S0HB SEFORMEN 



erspart dadurch bei der Nachpriifung des Wahl- 
ergebnisses zeitraubende Zahl- und Schreibarbeiten. 
Auch die Bucbbaltung in der Stadthaupt- und Steuer- 
kasse ist inzwischen mit Erfolg umgestellt worden. 
An die Stelle der bisherigen Funning der Einnahme- 
und Ausgabebiicber und der Manuale ist die Konten- 
buohbaltung getreten. Der ganze Buchungsvorgang, 
der bisher bintereinander ausgefiihit wurde, wird 
durch Durchschrift bergestellt. Dutch die Durch- 
scbrift stimmt der ganze Buchungsvorgang iiberein. 
Obertragungsfehler werden von vornherein ausge- 
scbieden. Die ganze Bucbhaltung ist stets laufend. 
Es kann nicht vorkommen, daB Ubertragungen 
wocbenlang nachgebolt werden miissen. Haushalts- 
blatt, Tagebuchblatt und Quittung werden gleich- 
zeitig bergestellt. In einem einfacben Bucbungs- 
gerat, das im wesentlichen aus einer starken, besonders 
hergerichteten Aluminiumplatte, mit zwei teilweise 
unabhangig voneinander arbeitenden Halteschienen 
besteht, werden scbnell und sachgemaB die Blatter 
aufeinander gelegt. Die Durcbscbrift wird mit be- 
sonders dazu geeigneten GoldMlfederhaltern be- 
wirkt. Der Buchungstext wird so kurz, wie dies nur 
moglich ist, gehalten. Fur jeden Absobnitt im Haus- 
haltsplan ist eine Leitkarte vorgesehen. Die Leit- 
karte, die entsprechend beschrieben wird, erleicbtert 
dem Buchbalter das scbnelle Auffinden der Haus- 
balts- oder Personenkonten. Auf die Leitkarte werden 
Metallreiter aufgesetzt und mit Tuscbe beschrieben. 
Die Tagebucbblatter, die bereits erledigt sind, werden 



in Ablegemappen aufbewabrt. Die ganze Bucbbaltung 
kann dadurch billig aufbewahrt werden. Die Auf- 
bewabrung nimmt weiter wenig Raum in Anspruob. 
Der Haushaltsplan kann beliebig viel Ansatze baben. 
Eiir jede Sache kann, wenn es notig sein sollte, ein 
besonderes Konto angelegt werden. Das gesamte 
Rechnungswesen wird dadurcb iiberaus iibersicht- 
lich und durchsicbtig. Die Priifung der Rechnung 
ist leichter. Der Tagesabschlufi ist auBerordentlich 
einfacb. Der Buchhalter braucbt nur die Einnahme- 
und Ausgabespalte, die siob beide auf einem Blatt 
befinden, aufzurechnen. Der MonatsabschluB kann 
ohne groBen Zeitautwand zu jeder Zeit erfolgen. 
Auch der JahresabschluB nimmt kaum noob Zeit 
in Ansprucb. 

Der ganze Buchungsvorgang erfolgt handschrift- 
lich, laBt sich aber auch durch eine Buchungsmaschine 
ausfiihren. 

Mit der Schreibmaschine, die auch in der Stadthaupt- 
und Steuerkasse unentbebrlich ist, werden die Konten 
beschrieben, die Mahnzettel und Vervielfaltigungen 
aller Art schnell und leserlich angefertigt. 
Eine voile Arbeitskraft wurde in der Biiroverwaltung 
eingespart. In der Stadthaupt- und Steuerkasse ist 
durch die Umstellung der Buchbaltung eine weitere 
Arbeitsstelle eingezogen worden. 
Durcb die skizzierte Umstellung der gesamten Ver- 
waltung der 3000 Einwobner zahlenden Stadtgemeinde 
WeiBensee i. TbUr. werden alljahrlich annahernd 
3500 EM Verwaltungsausgaben eingespart. 



42 



I. Organisatorische Teilprobleme 



Die Einteilung der Gemeindeverwaltung 

in Anlehnung an den Haushaltsplan 

Lent z en, Leiter der Organisationsabteilung der Stadtverwaltung Koln 



In zahlreichen Veroffentlichungen wurde bereits 
der Grundsatz entwickelt, daB Einteilung der Ge- 
meindeverwaltung und Einteilung des Haushalts- 
plans im engsten Zusammenliange stehen und gleich- 
artig gestaltet werden mussen. Bis dieses Ziel erreicht 
ist, kommt es allerdings wirklich nicht darauf an, 
Meinungsverschiedenheiten zu schliohten, die wegen 
Zugehorigkeit des einen oder anderen Aufgaben- 
gebietes zu dieser oder jener Gruppe entstehen 
konnten. 

Zwei Gesichtspunkte schalen sich aus diesem Ge- 
dankenkreise heraus, einmal die Frage der Schaffung 
einer fur alle Gemeinden giiltigen Norm fur Ver- 
waltungsorganisation und Haushaltsplan und dann 
die Frage der Herbeifiihrung einer Ubereinstimmung 
zwischen Verwaltungsorganisation und Haushaltsplan 
in der einzelnen Gemeinde. Fiir den Erfolg der 
MaBnahme ist es an sich gleicbgiiltig, ob die Frage 
von der Verwaltungsgliederung oder vom, Haushalts- 
plan aus untersucht wird. Ein aus organisatorischen 
Gesichtspunkten heraus zu unternehmender Versuch 
wird niemals restlos befriedigen konnen, weil er- 
fahrungsmaflige und rechtliche Riicksichten den 
Normungsabsichten stets gewisse Schranken setzen 
werden, Sich iiber diese Schranken hinwegsetzen, 
hieBe historische tlberlieferungen aufier acht lassen 
und unnotig den Kampf der Geister entfesseln. 
Die Entwicklung hat dazu gefiihrt, daB bisher haupt- 
sachlich vom Standpunkt des Haushaltsplans aus 
eine Normung versucht worden ist. Vorwiegend 
Riicksichten auf die Finanzstatistik haben Tetzlaff 
veranlaBt, Reformvorschlage fur das kommunale 
Etat- und Rechnungswesen zu machen. Hierbei 
kommt der Angleichung an die Verwaltungsgliederung 
eine untergeordnete Bedeutung zu. Aus diesem 
Grunde werden auch die Vorschlage, die hauptsachlich 
den statistisehen Erfordernissen Rechnung tragen, 
von den Verfechtern der Auffassung, daB auf die 
Verwaltungsgliederung die gebiihrende Riicksicht zu 
nehmen sei, bekampft. Eine restlose Klarung der 
Meinungen ist aber bishef noch nicht erfolgt. 
Besonders bemerkenswert ist die Auffassung des 
Reichssparkommissars, der einer Angleichung der 
Haushaltsplane eine groBe Bedeutung vom Stand- 
punkt der Verwaltungsvereinfacb.ung aus beimiBt. 
Dieses Ziel konne dem Grundsatz nach heute als 
allgemein anerkannt bezeichnet werden, wenn man 
nicht eine vollige mechanische Gleichformigkeit, 

4* 



sondern eine Angleichung der auBeren Form, der 
Bezeichnungen, der Reihenfolge und vielleicht auch 
die Gewinnung gemeinschaffclicher Grundsatze fiir 
einen mdgliehst gemeinschaftlichen tJberblick erstrebt. 
Es werden daher fiir den Haushaltsplan folgende 
Grundforderungen aufgestellt: 

1. Einheitliche Benennung der Gliederungselemente 
(Abschnitte, Abteilungen, Kapitel, Titel), 

2. Einheitliche Reihenfolge und Kumerierung der 
Gliederungselemente, 

3. Einheitliche Anordmmg des Satzes in horizontaler 
und vertikaler Gliederung (Spaltenordnung), 

4. Einheitliche Umgrenzung des Sachinhaltes der 
Gliederungselemente. 

Aus den Beratungen, die das Fragengebiet in dem 
zustandigen AusschuB des Stadtetages gefunden hat, 
seien nachstehende Gedanken wiedergegeben: Theo- 
retisch sei jedes einheitliche Etatschema durchfiihrbar ; 
die Schematisierung eritwerte jedoch den stadtischen 
Haushaltsplan fur seine Hauptaufgabe, Spiegelbild der 
ortlichen Verwaltung zu sein. Die Vereinheitlichung 
der auBeren Form sei keineswegs gleichbedeutend mit 
der Erzielung einer inneren Vergleichbarkeit, da eine 
Gleichartigkeit der Haushaltsansatze lediglieh vor- 
getauscht werde, die wegen des verschiedenen ver- 
waltungsrechtlichen Aufbaus der Stadte nicht ge- 
geben sei. Die wirtschaftliche Struktur jeder Stadt 
sei so eigenartig, daB auch dadurch der Inhalt auBer- 
lich gleichartiger Positionen von Stadt zu Stadt 
starke Abweichungen aufweisen musse, die somit 
jeweils besonders zu erlautern seien. Soweit sich rein 
finanzpolitische Fragen fiir eine weitere Erorterung 
eignen, solle jedoch die Frage der Einheitlichkeit 
weiter behandelt werden. 

Diesen Gedankengangen schliefit sich bis zu einem 
gewissen Grade das Statistische Reichsamt an, das 
somit die Anregungen des Reichssparkommissars 
ablehnt und nur eine Normung der Bausteine des 
Haushaltsplans erstrebt und GrundriB und AufriB des 
Haushaltsplans nicht antasten will. Gleichwohl wird 
es wiinschenswert erscheinen, daB sich allmahlich auch 
eine gewisse aufiere einheitliche Gestalt des Gemeinde- 
haushaltsplans herausbildet. 

Trotz der Schwierigkeiten, die somit schon die Frage 
der Einheitlichkeit der Haushaltsplane bietet, wird 
die vielfach in der Presse und in der sonstigen Offent- 
lichkeit aufgeworfene Frage der leichten Vergleich- 
barkeit der gemeindlichen Haushaltsplane und der 

43 



Glied 


erung 




Verwaltung 


Haushaltsplan 




1 Allgemeine und Polizeiverwaltung 


1 Allgemeine Verwaltung 




Amt 1 — Organisations- und Personalamt 


Zentralverwaltung 




,, 2 — Arbeits- und Versicherungsamt 






„ 3 — Statistisches und Wahlamt 






„ 4 — • Liegenschafts- und Landwirtschaftsamt 


Liegenschafts- und Landwirtschaftsverwaltung 




„ 5 — Verkehrs- und Wirtschaftsamt 


Verkehrs- und Wirtschaftsamt 
II Polizeiverwaltung 




„ 6 — Rechts- und Polizeiamt 


Stadtisohe Polizei 






(AuGerdem kommen noch verschiedene andere 


Einzel- 




haushaltsplane in Frage: Zentralverwaltung, 


Reohts- 




auskunftstelle, Wohnungsfiirsorge.) 




II Bauwesen 


Ill Bauverwaltung 




„ 7 — Hoehbauamt 


Hoohbauamt 




„ 8 — Stadtebauamt 


Stadtebauamt 




„ 9 — Tiefbauamt 


. Tiefbauverwaltung 




III Betriebe 


IV Selbstandige Betriebe 




— Bahnen 


Bahnen 




— Hafen 


Hafen 




— Gaswerke 


Gaswerke 




— Wasserwerke 


Wasserwerke 




— Elektrizitatswerke 


Blektrizitatswerke , 




— Schlachthefe und Viehhof 


Schlaoht- und Viehhof 




— Milrkte 


Markte 




— Sparkasse und Hypothekenanstalt 


Sparkasse 




— Leihhaus 


Leihhaus 




— Offentliches Schatzungsamt 


(Haushaltsplan, Liegenschafts- und Landwirtschaftsver- 


— Fuhrpark, StraBenreinigung und Miillverwertung 


waltung) 
Mullverwertungsanstalt 






(Auch Haushaltsplan, StraBenreinigung und Fuhrpark) 




V Sonstige Betriebe u. Unternehrr 


lungen 


(siehe Tiefbauamt) 


Kanalbauabteilung 




(siehe Fuhrpark, StraBenreinigung u. Mtillverwertung) 


StraBenreinigung und Fuhrpark 




— Flughafen 


Flughafen und Luftverkehr 




— Berufsfeuerwehr 


Feuerlosehanstalten 




— Bader 


Bader 




— Garten 


Offentliche Anlagen 




(siehe Verkehrs- und Wirtschaftsamt) 


Stadtisohe Sale und Wirtschaften 




(desgleichen) 


Ausstellungsbauten 




— Friedhofe 


Begrabniswesen und Friedhofe 




— Botanischer Garten 


(Haushaltsplan Offentliche Anlagen) 




IV Schule und Kultur 


VI Schulwesen 




Amt 10 — Schulamt 


Volkssehulen 

Mittelsohulen 

Hohere Schulen 

Faeh- und Fortbildungsschulen 

Staatliche Schulen 

VII Kunst und Wissenschaft 




,, 11 — Amt fur Kunst und Volksbildung 


Stadtisohe Bflhnen 
Orchester 






Hochschule fiir Musik, Orchesterschule und Rheinische 




Musikschule 






Museen usw. 




V Volkswohlfahrt 


VIII Wohlfahrtspflege 




„ 12 — WobJfahrtsamt 


Allgemeine Fiirsorge 




„ 13 — Jugendamt 


Kinder-, Jugend- und Waisenfursorge 




„ 14 — Amt fiir Jugendpflege und Leibesiibungen 


Jugendpflege und Leibesiibungen 




„ 15 — Gesundheitsamt 


Gesundheitsfursorge 

Krankenfiirsorge 

Kriippelfiirsorge 




,, 16 — Wohnungs- und Mieteinigungsamt 


Wohnungsfiirsorge 




(siehe. auch Amt 6 — Rechts- und Polizeiamt) 






VI Finanzen 


IX Finanzen und Steuern 




,, 17 — Finanzamt 


Fmanaverwaltung 




(siehe Amt 4 — Liegenschafts- und Landwirt- 
schaftsamt) 
(desgleiohen) 


Grundstticksverwaltung 




Armenvermdgen usw. 




,, 18 — Kassen- und Rechnungspriifungsamt 


(siehe Haushaltsplan Zentralverwaltung) 




,, 19 — Steueramt - 


Steuerverwaltung 





Bild 16. Gliederung der Verwaltung in Anlehnung an den Haushaltsplan 



44 



DAS ZEHNERSYSTEM ALS ORGANISATORISCHES HILFSMITTEL BEI DER STADT KOLN 



einzelnen Arbeitsgebiete weiter er ortert werden mtissen . 
Bine wirklicb praktisclie Vorarbeit in diesem Sinne 
bilden die von der Vereinigung der Finanzdezernenten 
ausgearbeiteten „Grundsatze fiir die Aufstellung der 
Hausbaltsplane". Hiernach soil sicb „der Haus- 
haltsplan, da seine Aufstellung die planm&Bige Zu- 
sammenfassung aller gemeindlicben Krafte zu den 
gemeindlieben Verwaltungszielen gewahrleisten soil, 
in seinem Aufbau der zweckmaBigen Verwaltungs- 
organisation anpassen. Die Gliederung des Haus- 
haltsplans muB auf sacblicber Grundlage beruhen 
und darf nicbt in Fortsetzung des gescbicbtlicb Ge- 
wordenen oder im AnschluB an die Gliederung der 
Gemeindekassen mebr oder weniger zufaJliger Ent- 
wicklung iiberlassen sein." 

Wie die Stadt Koln entsprechend den Ricbtlinien 
der Finanzdezernentenvereinigung den Hausbaltsplan 
gegliedert bat und wie sich in Anlebnung an diese 
Gliederung die Einteilung der Verwaltung gestaltet, 
zeigt Bild 16, Seite 44. 

Bei aufmerksamer Betracbtung der Gegeniiberstellung, 
in der namentlicb beziiglich des Hausbaltsplans auf 
eine weitergehende Einzelauff iibrung verzicbtet wurde, 
weil dies im Rabmen dieses Aufsatzes zu weit fiibren 
wurde, zeigt sich, daB in einer Reibe von Fallen eine 
restlose Angleicbung der verwaltungsorganisatorisohen 
und der haushaltsplanmafiigen Begriffe erreicbt ist. 
Soweit einetlbereinstimmung nicbt erzielt ist, sind die 



Abweiobungen entweder in tecbniscben Fragen des 
Verwaltungsaufbaus oder des Aufbaus des Hausbalts- 
plans begriindet. Ein Beispiel bierfur ist das Rechts- 
und Polizeiamt — Amt 6 — , das in folgende Ab- 
teilungen zerfallt: 

Recbtsabteilung (Bearbeitung von Recbtsfragen der 
gesamten Verwaltung einscbliefllich StadtausscbuB 

und Recbtsauskunffcstelle} 
Polizeiabteilung (Verwaltungsbtiro des Amts und 

Polizeiinspektion) 
Tecbnische Polizeiabteilung (Baupolizei) 
Abteilung Wobnungsfursorge (Gemeinntitziger Wob- 

nungsbau). 
Fiir die Zusammenfassung dieser Aufgabengebiete 
im Recbts- und Polizeiamt waren ausscblieBlicb ver- 
waltungsorganisatoriscbe Griinde mafigebend. So 
wird z. B. zur Ersparung von Personalkosten ein Teil 
der Aufgaben des gemeinniitzigen Wohnungsbaus von 
den gleicben tecbniscben Beamten erledigt wie das 
Aufgabengebiet der Baupolizei. Hausbaltsplanmafiig 
bat selbstverstandlicb der gemeinntitzige Wobnungs- 
bau nicbts mit der Baupolizei zu tun. Abnlicbe Er- 
wagungen waren aucb in einer Reibe von anderen 
Fallen maBgebend. Derartige sicb aus besonderen 
Griinden ergebende Abweicbungen brauchen jedoch 
die grofie Lime, die Gliederung der Verwaltung und 
die Gliederung des Hausbaltsplans moglichst in Uber- 
einstimmung zu bringen, nicbt zu gefabrden. 



Das Zehnersystem als organisatorisches Hilfsmittel 

bei der Stadt Koln 

Lentzen, Leiter der Organisationsabteilung der Stadtverwaltung Koln 



Mit dem Begriff „Rationalisierungsmai3nahmen" ver- 
bindet sicb meist die Vorstellung von umfangreicben 
organisatorischen Umstellungen, die ins Auge fallende 
Erfolge aufweisen. Vielfach wird iiberseben, dafi zu 
den Voraussetzungen fiir eine Rationalisierung aufler 
der inneren Umstellung des einzelnen Menscben, die 
sicb immer vollziehen mufi, wenn iiberbaupt ein Erfolg 
erwartet werden soil, eine Reibe von EinzelmaBnahmen 
gebdren, die erst in ihrer Zusammenwirkung auBerlicb 
sicbtbare Vorteile zur Folge baben werden. Zu diesen 
EinzelmaBnabmen gehort die Anwendung des 
Zehner systems, das sicb mehr und mebr aucb in 
der offentlicben Verwaltung einbiirgert. 
Die Zebnergliederung wurde vor etwa 60 Jabren 
erstmalig von dem Amerikaner Dewey angewandt; 
sie will durcb einf acbe Zablenspracbe eine international 
verstandlicbe Bezeicbnung fur jeden zu ordnenden 
Begriff festlegen. 

Nacb dem Dewey'schen System wurde eine Inter- 
nationale Ordnung der WeltUteratur durch- 
gefiihrt, die zum Verstandnis der Zablenordnung in 
ihren Hauptgruppen nacbstebend aufgefiibrt wird: 

= Allgemeine Werke; 

1 = Philosophic; 

2 = Religion; 

3 = Sozialwissenschaften, Recht; 



4 = 

5 = 



9 



Sprachwissenschaf t. ; 

Mathematik, Naturwissenschaft; 

Angewandte Wissenschaften, Technik; 

Schone Kiinste; 

Sch6ne Literatur; 

Geschichte. 



Jede einzelne Gruppe kann wieder his zu 10 Gruppen, jede 
Gruppe bis zu 10 Untergruppen und so fort eingeteilt werden. 
Die Hauptgruppe 6 — Angewandte Wissenschaften, Tech- 
nik — ist z. B. wie folgt untergeteilt: 

60 = AUgemeines; 

61 = Heilkunde; 

62 = Ingenieurwesen; 

63 = Landwirtschaft; 

64 = Hauswirtschaft; 

65 = Handels- und Verkehrstechnik; 

66 = Chemische Technologie; 

67 = Verschiedene Industrien; 

68 = Handwerk; 

69 = Bauwesen. 

Auch bei diesen Gruppen ist wieder eine Zehnergliederung 
raSglich. 

Auf die Verwaltung iibertragen bedeutet dies, dajB 
sicb samtlicbe Gliederungsmerkmale nacb Zebner- 
zablen einteilen lassen und daB gleicbe Begriffe unter 
alien Umstanden unter gleicben Kennziffern darzu- 
stellen sind. Bei den Gemeinden lassen sicb die Auf- 
gabengebiete bequem in Hauptgruppen gliedern, deren 
Anzabl 10 nicbt iibersteigt. So bat beispiel sweise die 



45 



IIL OEGANISATORISOHB TEILPROBLEMB 



Stadt Koln in Anlehnung an die Gliederung des 
Haushaltsplans folgende Hauptgruppen gebildet: 

1 = Aligemeine und Polizeiverwaltung; 

2 = Bauwesen; 

3 = Betriebe; 

4 = Kunst und Volksbildung; 

5 = Volkswohlfahrt; 

6 — Enanzen. 

Die Gebietskorperschaften (Reich, Staat, Gemeinden 
usw.) weisen folgende gemeinsame Merkmale auf: 
Gebiet (Reichsgebiet, Staatsgebiet usw.), 
Bevolkerung, 

zusammenfassende Gewalt (Regierung einschlieBlich 
parlamentarischeKorperschaften) ; dazukommendie 
Finanzen (Haushaltsplan usw.). 
Diese 4 Merkmale sind, selbstverstandlich in sinn- 
gemaB abgewandelter Form, fast bei jeder Ver- 
waltungsdienststelle wahrnehmbar. Bei Beriicksich- 
tigung dieser Merkmale in der Zehnergliederung wiirde 
beispielsweise die Hinzufiigung der Kennziffer 4 fiir 
den Begriff „Finanzen" zu den allgemeinen Ein- 
teilungsziffern 1 — 6, also die Bildung der Zahlen 14, 
24, 34, 44, 54, 64 bedeuten, dafl die Zahl 14 das Ge- 
biet der Finanzen der Allgemeinen und Polizei- 
verwaltung, die Zahl 24 das Gebiet der Finanzen des 
Bauwesens bezeiehnet usw. Die Anfiihrung dieser 
Zifferverbindungen stellt selbstverstandlich nur ein 
Beispiel dar, in Wirklichkeit wird eine viel fein- 
gliederigere Teilung, vielleicht bis zu 4 und 5 Ziffern, 
erfolgen miissen, bei der aber immer wieder jede 
Ziffer einen gleichwertigen Begriff darstellen muB. 
Die Zehnereinteilung kann im praktischen Ver- 
waltungsbetrieb u. a. angewandt werden fiir die 
auBere Verwaltungseinteilung, die Gliederung des 
Haushaltsplans, fiir die Einteilung der Akten, der 
Verwaltungsbucherei, fiir die Bezeichnung der Inven- 
targegenstandesowie der samtlichen in der Verwaltung 
benotigten Waren, fiir die Gliederung von Dienst- 
anweisungen, fiir die Bezeichnung der Schriftstiicke 
an Stelle von Tagebuchnummern usw. 
Die Anwendung gewisser neuzeitlicher Arbeitsweisen 
bei der Ordnung und Aufzeichnung von Begriffen, 
welche die Benutzung von Schliisselzahlen voraus- 
setzen (Lochkartenverfahren), zwingt dazu, ein me- 
thodised aufgebautes Zahlensystem naeh der Zehner- 
einteilung zu schaffen. 

Die zielbewufite Anwendung der Zehnerzahlen in der 
Verwaltung fiihrt zu einem klaren, methodischenAuf- 
bau in alien Zweigen der Verwaltung. Die Zehner- 



zahlen zeigen z. B, mathematiseh genau mit unerbitt- 
licher Strenge an, an welohen Ecken der Verwaltung 
die gleiche Arbeit geleistet wird, bei welcher Stelle 
iiber das gleiche Arbeitsgebiet Akten vorhanden sind 
usw. ; sie zeigen also zwangslaufig an, wo Doppel- 
arbeit in der Verwaltung geleistet wird und wo Doppel- 
zustandigkeiten bestehen. Antworten auf Schreiben, 
die mit der das Sachgebiet betreffenden Zehnerzahl 
versehen sind, werden bestimmt stets die zustandige 
Stelle erreichen, weil die jeweilige Zehnerzahl nur 
eimnal in der Verwaltung vorkommen kann. Fehl- 
leituhgen solcher Schriftstiicke und die damit ver- 
bundenen Unannehmlichkeiten, Verzogerungen usw. 
sind somit ausgeschlossen. 

Die Durchfiihrung des Zehnersystems in der Ver- 
waltung bedeutet hiernach zweifellos einen wesent- 
lichen Fortschrift auf dem Wege zur Rationalisierung. 
Mit der individuell gestalteten Durchfiihrung der 
Zehnergliederung in jeder Gemeinde kann und darf 
aber das Ziel nicht als erreicht angesehen werden. 
Die Vorteile werden sich erst dann voll und ganz 
zeigen, wenn samtliche Gemeinden die gleichen 
Zehnerzahlen fiir die gleichen Begriffe und Merkmale 
anwenden. Bei Schriftwechsel zwischen zwei Ge- 
meinden wiirde dann z. B. das mit einem bestimmten 
Zahlenbegriff versehene Schriftstuck sogleich an die 
zustandige Stelle gelangen konnen, bei der unter 
der gleichen Kennziffer das gleiche Gebiet bearbeitet 
wird. "Welche Vorteile sich sonst noch ergeben 
wiirden, ist nicht auszudenken. Bei der Erreichung 
eines derartigen Zieles, das durchaus den Eigentum- 
lichkeiten der einzelnen Gemeinde freien Raum laBt, 
miiBten allerdings partikularistische Gesichtspunkte 
unter alien Umstanden zuriickgestellt werden. 
DaB ein solches Ziel keinesfalls unerreichbar ist und 
tatsachlich Erfolge verspricht, zeigt das Beispiel 
einer groBen Zahl von hollandischen Gemeinden. 
Etwa 150 hollandische Gemeinwesen wenden das von 
einer hollandischen Kommission bearbeitete Zehner- 
system in diesem Sinne an. Der gute Erfolg hat diese 
MaBnahme in jeder Weise gerechtfertigt. 
Der Internationale Gemeindeverband in Briissel 
(union internationale des villes) erstrebt, die „Dezimal- 
klassifikation" auf „internationaler Grundlage" zu 
erreichen. Er bedient sich hierbei vornehmlich der 
in Holland geleisteten Vorarbeiten und der auf diesem 
Gebiete auch in einzelnen deutschen Stadten ge- 
machten Versuche. 



Der Dienstplan der Stadtverwaltung Dortmund unter Zugrunde- 
legung des Dezimal-KIassifikationssystems (Zehnersystem) 



Textor, Obermagistratsrat 

Bereits in Band II der Schriftenreihe des Deutschen 
Instituts fiir wirtschaftliche Arbeit in der offentlichen 
Verwaltung (Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8) 
hat der Unterzeichnete gelegentlich seiner Abhand- 
lung iiber „burotechnische und -organisatorische 
RationalisierungsmaBnahmen in der Kommunalver- 
waltung" u. a. bestimmte Ausfuhrungen iiber die 



Notwendigkeit zeitgemafier Organisation des kom- 
munalen Geschaftsbetriebesgemacht. DerKiirzehalber 
wird darauf Bezug genommen (Band II, Seite 74). 
Die dortigen Ausfuhrungen sind auch Ausgangspunkt 
einer Verfiigung des Magistrate der Stadt Dortmund 
vom 21. Juli 1927 gewesen, durch welche die Gesamt- 
verwaltung in scharfer Abgrenzung und Zusammen- 



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Bild 17. Organisation des Stadtwohlfahrtsamtes Dortmund 



fassung zusammengehoriger Aufgabengebiete nach 
sachlichen Gesichtspunkten dezernats- und biiro- 
maBig unter Verwendung des Zehnersystems 
neugegliedert worden ist. Die nachfolgend wieder- 
gegebene Verfiigung begriindet und erlautert den 
neuen Dienstplan derarfc eingehend, daJJ zunachst in 
dieser Beziehung weiteres zur Erklarung nioht zu 
sagen ware. 

,,Dienstpian" der Stadtverwattung 

Voraussetzung fur eine wirtschafblichere Gestaltung 
des Geschaftsganges ist eine klare Gliederung des 
Aufbaues der Verwaltung. Sie ist geradezu Bedingung 
fur einen geordneten Gang der Verwaltung und flir 
die Ubersichtlichkeit ihres Geschaftsbetriebes. Dazu 
gehort weiter, daB, soweit irgend tunlich, der Arbeits- 
bereich der leitenden Beamten (Dezernatsverteilung) 
und der Dienststellen (Geschaftsverteilung) nach. 
sachlich zusammengehorigen, einbeitlicben Arbeits- 
gebieten und mit entsprechender raumlicher Zu- 
sammenlegung zweekmaflig zusammengefafit und ab- 
gegrenzt wird. 

Jede Dienststelle muB die Gliederung der Verwaltung 
aucb auBerlich in die Erscheinung treten lassen 
dadurch, daB sie eine besondere Kennfarbe fiir ihre 
gesamten Akten, Eingangs-, Umlauf- und Vorlege- 
mappen erhalt, ebenso ihr besonderes Sckriftkenn- 
zeichen nach dem Aktenplan der Verwaltung. Eine 
solche Geschaftseinteilung ist um so notwendiger, je 
groBer die Verwaltung und ihr Betrieb wird. 
Bei der hiesigen Stadtverwaltung ist besonders in 
den letzten Jahren, soweit irgend moglich, schon 
darauf gehalten, dafi in bezug auf die sachliche Glie- 
derung eine schaTfe Abgrenzung unter Zusamraen- 
fassung zusammengehoriger Aufgaben sowohl in den 
Dezernats- als auch in den biiromaBigen Geschaften 
erreioht wurde. Dieses Bestreben wird auch fernerhin 
zu verfolgen sein. 

Beziiglich der duffer en Ordnung entspricht die vor 
vielen Jahren unter wesentlich einfacheren Ver- 
haltnissen der Stadtverwaltung getroffene Einteilung 
und Bezeichnung (Geschaftszeichen) der Dienst- 
stellen und der Akten nicht mehr den Anforderungen 



des tatsachlichen Bediirfnisses und neuzeitlichen 
Geschaitsformen, 

Es ist deshalb nach wiederholten Besprechungen der 
Dezernenten und der Dienstleiter ein neuer, als Anlage 
beigefiigter .jDienstplan" aufgestellt worden, der am 
15. August 1927 in Kraft tritt. Dieser Plan, der 
zugleich beziiglich des Gescbaftszeichens die Grund- 
lage fiir die Neuordnung des Aktenwesens ist, ist in 
Anlehnung an das sogenannte Dezimalsystem auf- 
gestellt, das — wie bereits im Registraturwesen 
groBerer Verwaltungen (z. B. bei dem Reichsmini- 
sterium des Innern und bei der Reichspostverwaltung} 
— auch hier bei der Ordnung des Aktenwesens an- 
gewandt werden wird. Die Stadtverwaltung ist in 
9 Hauptgruppen — Spalte 1 des Dienstplans — (Ver- 
waltungen: 1 — 9, auf die Verwendung der Null ist 
dabei verzichtet) eingeteilt, die nach Dezernaten und 
verwandten Dezernaten zusammengefaBt sind: 1 = 
Hauptverwaltung, 2 = Einanzverwaltung usw. Von 
den Verwaltungen zweigen sich die Dienststellen und 
Betriebe — Spalte 2 — ab, die in der Zehnerreihe 
die Ziffer der Hauptgruppe (Verwaltung) und in der 
Einerreihe die nach der Gruppierung in Erage kom- 
mende Ziffer fuhren, z. B. StraJBenbauamt (Zweig der 
Tiefbauverwaltung: = 4) 41 usw. Soweit etwa noch, 
vorwiegend raumlich, abgetrennte Dienstzweige be- 
sonders herauszuheben sind, geschieht dies durch 
buchstabenmaBige Bezeichnung neben der Dienst- 
stellenzahl, z. B. Waisenhaus (als Teil des Jugend- 
amts: = 31} 31/W, Pflegehaus (als Teil des "Wohl- 
fahrtsamtes: — 30) 30/Pfl, in Spalte 3 des Dienstplans. 
Die in Spalte 2 des- Dienstplans aufgefuhrten Dienst- 
stellen heiBen von jetzt an ,,Stadtamter", die Vor- 
steher der „Stadtamter": „ Dienstleiter." Die Be- 
zeichnungen „Buro" und „Biirovorsteher" fallen fort. 
Die Bezeichnung ,,Stadtamt" ist im inner en Ge- 
sckdftsverkehr, &. h. im Verkehr der Dienststellen 
untereinander, anzuwenden, und zwar — zur Ver- 
minderung des Sehreibwerks — in abgekiirzter Eorm, 
z. B. „St. A. 37", also nicht „8tadtamt 37", ebenso 
nicht ,,Versieherungsamt". Im schriftlichen Verkehr 
nach aufien (mit anderen Behorden und Privaten) ist 
dagegen nicht die einheitliche Bezeichnung ,,Stadt- 



47 



III. ORGANISATORISCHE TEILPROBLEME 



amt", sondern die besondeie Bezeichnung zu wahlen, 
also „Versicherungsamt", nicht „Stadtamt 37". 
In Zukunft sind im Kopf der Brief bogen ausschliefllich 
die nach dem Dienstplan in Frage kommenden neuen 
Geschaftszeicken zu benutzen, z. B. vom Stadt- 
steueramt: .,24" (anstatt bisber V), vom Versiche- 
rungsamt: „37" (anstatt bisher VI), vom Land- und 
Forstwirtschaftsamt: ,,45" (anstatt bisher IV G. L.), 
und zwar, wie bereits aus den Beispielen ersichtlich, 
obne jeden Zusatz, also auch nicht „St. A. 37", 
sondern lediglich ,,37". Nach demnachstiger Neu- 
aufstellung des Alttenplans der einzelnen Dienst- 
stellen wird das die Ziff er des Stadtamts wiedergebende 
Aktenzeichen zu verwenden sein. 

Soweit bei den Stadtamtern besondere Abteilungen 
eingerichtet sind, werden diese durch Zusetzen von 
arabischen Ziffern zum Geschaftszeichen bezeichnet 

z, B. Personalamt 11; Abteilungen: 

1. Peisonalien der Beamten ..... 11/1, 

2. Personalien der Angestellten . . . 11/2, 

3. Gebaltsbucbhaltung 11/3. 



Wegen der Aufstelkmg der neuen Aktenplane durcb 
die einzelnen Stadtamter ergebt in kurzem besondere 
Verftigung." (Siebe Bild 18.) 

Bine Dienststelle, die eine besonders weitgehende 
Unterteilung infolge der GroUe ibres Betriebes und 
der Zahl ihrer Abteilungen notig macbt, ist das Wohl- 
fahrtsamt — St. A. 30 — . Das nacbfolgende Schema 
zeigt, in wie unbegrenzter Weise diese Unterteilung 
moglich ist und in kurzester Form im inneren Dienst- 
betrieb bezeichnet werden kann. (Siehe Bild 17.) 
Die inzwischen verflossenen 3 Jabre baben gezeigt, 
wie zweckma.fi ig die getroffene Gliederung der Ver- 
waltung auf der Grundlage des Zehnersystems, aus- 
gebend von der Grofie und den organisatorischen 
Bedtirfnissen einer Stadt wie Dortmund, ist. 
Neuerdings bekannt gewordene Dienstplane der einen 
oder anderen Verwaltung glauben sich auf etwa 5, 
6 oder 7 Hauptgruppen beschranken zu miissen. 
Warum ? Die grofien Axbeitsstoffgebiete sind doch 
vorhanden. Man kann selbstverstandlicb je nach der. 
GroBe der Verwaltung dartiber sprechen, ob nicht das 
gesamte Bauwesen jedweder Art unter einer Haupt- 



Dienstplan der Stadtverwaltung Dortmund 



Bild 18 



1 


2 


3 


1 Haupt verwaltung 




10 Hauptamt 

11 Personalamt 

12 Arbeiterlohnamt 

13 Rechtsamt 

14 Stadtarchiv und Verwaltungsbiblioth. 

15 Statistiseb.es Amt 

16 Verkehrs- und Presseamt 

17 Standesamt 

18 StadtaussehuB 
19 


10/Ap = V.St. D.-Aplerbeck, 
10/Ba = V.St. D.-Barop, 
10/Br = V.St. D.-Braokel, 
10/De = V.St. D.-Derne, 
10/Do = V.St. D.-Dorstfeld, 
10/Et = V.St. D.-Eving 
10/Hd = V.St. D.-Horde, 
10/Hu = V.St. D.Huckarde, 
10/Ki = V.St. D.-Kirohhbrde, 
10/Ku = V.St. D.-Kurl, 
10/Lu = V.St. D.-Lutgendortmund, 
10/Ma = V.St. D.-Marten, 
10/Me = V.St. D.-Mengede, 
10/We = V.St. D.-Wellinghofen, 
10/V = Verwaltungssohule. 




blau 










2 Fi 


nanzverwaltung 




20 Stadtkammerei 

21 Stadtkasse 

22 Rechnungsamt 

23 Stadtaparkasse 

24 Stadtsteueramt 
25 

26 
27 
28 
29 


21/N = Steuerkasse Zweigstelle Nord 

23/W = Sparkasse Zweigstelle West 
23/Ho = „ „ D.-Horde 
23/Wi = „ „ D.-Wickede- 

Asseln 
23/De = „ „ D.-Derne 
23/Do = . „ „ D.-Dorstfeld 
usw. 




hellbraun 











Anna.: V.St. = Verwaltungsstelle. 



48 



Fortsetzung von Bild 18 



1 


2 


3 




30 Wohlfahrtsamt 


30/A = Obdachlosenasyl 
30/Pfl = Pflegehaus 




31 Jugendamt 


31/SA = Sauglingsasyl 

31/SH = Sauglingsheim 

31/KH = Kinderheilsfcatte 

31/KT = Kindertagesheim 

31/W = Waisenhaus 

31/JH = Jugendheim 

31/KB = Kampfbahn „Rote Erde" 

31/Schw.V = Schwimmbahn ,,Volks« 

park" 
31/Soh'sv.H = Schwimmbahn ,,Harden- 

berg" 




32 Gesundheitsamt 


32/HB = Hyg. bakt. Institut 


3 Wohlfahrtsverwaltung 




32/LF = Fiirsorgestelle f . Lungenkranke 


(einschl. Gesundheitswesen, so- 




32/E = Entseuchungsanstalt 


ziale Angelegenheiten, Woh- 


33 Krankenanstalten 


33/CH = Chirurgische Klinik 


nungswesen) 




33/1 = Innere Klinik 


t 




33/H.N.O. = Klinik fur HaIs-,Nasen- u. 
Ohrenkrankheiten 










33/H = Hautklinik 




hellgriin 






33/Fr = Erauenklinik 








33/K = Kinderklinik 










33/A = Augenklinik 






33/0 = Orthopadische Klinik 






33/P = Pathologisches Institut 






33/Do = Stadt. Krankenhaus Dort- 






mund-Dorstfeld 






33/Ev = Stadt. Krankenhaus I>ort- 






mund-Eving 




34 Badeanatalten 


34/S = Badeanstalt Siid 
34/N = „ Nord 
34/ W = „ West 




35 Chem. TTntersuchungsamt. 






36 Stadtleihamt 






37 Versicherungsamt 






38 Wohnurgsamt 






39 Mieteinigungsamt 






40 Tiefbauverwaltungsamt 






41 StraBenbauamt I 




4 Tiefbau-, Grundstticksverwaltung 


42 StraBenbauamt II 




und Stadterweiterung 


43 Vermessungsamt 










44 Grundstucksamt 

45 Land- u. Forstwirtschaftsamt einschl. 












rosa 




Bieselfelder 

46 Stadterweiterungsamt 

47 Entwasserungsamt 
48 

49 












50 Hochbauverwaltungsamt 




6 Hochbauverwaltung 


51 Hochbauunterhaltungsamt 

52 Hochbauneubauamt 










63 Maschinenamt 
64 












gelb 




55 
56 

57 
58 










59 






60 Stadtsohulamt ' 


60/1 = Hocheehulinstitut 
60/W= Werklehrerseminar 
60/P = Praktikantenamt 


6 Sehulverwaltung 


81 Schulaufsicht I— IV 

CO T ' -T_ J.T**U ^ —til. 


60/Z = Schulzahnklinik 






b2 liichtbildamt 






rot I 


63 

64 










65 
66 










67 






68 






69 





49 











Fortsetzung von Bild 18 


1 


2 


3 


7 Kunst und Wissenschaft 


70 Stadtbibliothek 

71 Theater, Orchester, Musikschulen 

72 Museen u. Hausergruppe Markt 12/16 

73 Volkshochschule 
74 

75 
76 
77 
78 
79 


71/St = Stadttheater 

71/0 = Orchester 

71/M r= Musikschulen 

72/KG — Kunst- u. Gewerbemuseum 

72/3ST = Naturwissensehaftlich. Museum 

72/M = Hausergruppe Markt 12/16 




griin 










8 Poliz< 


jiverwaltung 




80 Stadtpolizeiamt 

81 Stadtpolizei-Inspektion 

82 Einwohnermeldeamt 

83 Baupolizeiamt 

84 Stadt. statisches Prufungsamt 
85 

86 
87 
88 
89 


80/V = Veterinarbiiro Sehlaohthof 
Dortmund 




braun 










9 Betri 


ehe 




90 Feuerwehr 

91 GroBmarkt und Markthallen 

92 Hafen- und Kleinbahnamt 

93 Garten- und Friedhofsamt 

94 Schlaoht- und Viehhofe 

93 Fuhrpark u. Stadtreinigungsamt 

96 
97 
98 
99 


92/HM == Hafenmeisterei 
92/Bhf.Ha = BahnhofHafen 
92/Bhf. We = „ Westerholz 
92/Bhf. Ev. = „ Obereving 
92/Bhf. K6 = „ Korne 
92/G Schii == Giiterabfertigungsstelle 

Schiiren 
92/BW = Bahnbetriebswerk 
92/BM = Bahnmeisterei 
93/H = Hauptfriedhof 
93/0 = Ostfriedhof 
93/SW = Siidwestfriedhof 
93/N = Nordfriedhof 
93/Do = Dorstfelder Friedhof 
94/Sch' = Sehlaohthof 
94/FV = Fettviehhof 
94/MV = Magerviehhof 
95/F = Fuhrpark 
95/M = Miillabfuhr 
95/StR = StraBenreinigung 
95/TK = Tierkorperverwertungaanstalt 




Iila (dunkel 











Bild 18. Dienstplan der Stadt verwaltung Dortmund 



gruppe zusammengefaBt werden kann. Stadte von 
der Grofle Dortmunds — mehr als 500 000 Ein- 
wohner — werden gut tun, eine Unterteilung in dieser 
Art stattfinden zu lassen; kleinere Groflstaclte mogen 
eine Zusammenfassung eintreten lassen, das ist nioht 
das Entscheidende. Nicht richtig aber will es dem 
Verfasser scheinen, von vornheiein allzusehr die 
Verwaltung in moglichst wenig Hauptgruppen zu- 
sammenzudrangen, da darin keinerlei Vorteil liegt, 
viel eher ein Nachteil bei weiterem "Waehsen der 
Stadt in der Eolge. Wenn auch selbstverstandlich 
der Dienstplan etwas Abanderungsfakiges ist, so ist 
seine Abanderung, nicht zu verweckseln mit seiner 
Erganzung innerhalb des dekadisehen Rakmens, 
durck auftretende Erweiterungsnotwendigkeiten doch 



sicker nicht erwiinscht. Warum also von vornherein 
den Plan zu eng ziehen? 

Ein Zweites! Soil der von der Einanzdezernenten- 
Vereinigung aufgestellte Einheitshaushaltsplan auck 
fur die Diensteinteilung der Verwaltung zugrunde 
gelegt werden? Ick stehe nicht an, diese Erage 
theoretisch zu bej alien. Praktisck aber scheint mir 
das keute nock nicht moglieh zu sein, Bei aller 
schuldigen Achtung vor dem Ergebnis der Sach- 
verstandigenberatung derEinanzdezernenten inBezug 
auf den Einheitshaushaltsplan kann doch gesagt 
werden, daB das Schema des Einheitshaushaltsplans 
in erster Lime aufgestellt worden ist unter dem 
Gesichtswinkel der Finanzdezernenten nack den 
finanztechnischen Bedurfnissen. Jenen liegt, da sie 



50 




RICHTLINIEN DER STADT BOCHUM Ft?R DIE SELBSTANDIGE BEARBEITUNG VON GESCHAFTSSACHEN 



in. der Regel niclit gleiehzeitig Organisationsdezer- 
nenten sind, die organisatorische Gliederung des Vcr- 
waltungsbetriebes (nicht der Verwaltungsfinanzen) 
ferner und ist von ihnen, wenn auch vielleicht ge- 
streift, so doch nicht zu einem grundlegenden Aus- 
gangspunkt ihrer Erorterung in Verbindung mit dem 
Emheitshaushaltsplan gemacht. Das hat zur Folge, 
dafi, praktisch betrachtet, starke Abwgjchungen be- 
stehen zwischen einem -wirklich zweckmiiBigen, d. h. 
organisatorisohen Bediirfnissen Eechnung tragenden 
Organisationsplan mittlerer und groBer Verwaltungen 
und dem Schema des Einheitshaushaltsplanes, Ich 
moehte deshalb meinen, daB, da es sich um getrennte 
Dinge handelt, man auch beide nicht, wenigstens 
nicht beim jetzigen Stande der Dinge, miteinander 
vermengen sollte. Beide mogen, da sie sich noch in 
einer Zeitspanne nicht ausreiehend langjahriger Er- 
probung befinden, fiir sich ausreifen. Einer spateren 
Zeit mag es vorbehalten bleiben, dann irgendeinen 
Ausgleich nach der einen oder anderen Richtung hin 
zu finden und durchzufiihren. 
Ein Weiteres! Manche Verwaltungen bleiben bei der 
Aufstellung des Dienstplanes auf dezimaler Grund- 
lage auf halbem Wege stehen, Entweder sie bezeichnen 
die HauptveTwaltungsgebiete nach Buohstaben und 
gliedern dann die einzelnen Dienststellen dekadisch 
an, oder sie machen es umgekehrt. Auch hier warum ? 
Das Beispiel und die zwischenzeitliche Erfahrung der 
Stadtverwaltung Dortmund und anderer Stadte 
zeigen, daB es durchaus nicht bedenklich oder gar 
unzweckmaBig ist, das dekadische System anzu- 
wenden, zumal es sich auf alien anderen Gebieten des 
kulturellen und wirtschaftlichen Lebens immer mehr 
durchsetzt. Sobald namlich der dekadische Dienst- 
plan den Dienststellen und Beamten in Fleisch und 
Blut ubergegangen ist, was viel schneller geschieht, 
als zunachst angenommen wird, ergeben sich fur 
viele Fragen des inneren Dienstes Vereinfachungs- 
moglichkeiten kiirzester Bezeichnung im Vordruck- 
wesen, im Mappenverkehr, in der Auszeichnung der 
Eingange usw., die gar nicht genug hervorgehoben 
werden konnen. 



Andererseits diirf te dem - auf merksamen Leser des 
Dienstplanes der Stadt Dortmund die Bezeichnung 
der Unterabteilungen der Dienststellen aufgefallen 
sein, die, wie das Beispiel des Wohlf ahrtsamtes zeigt, 
nicht in der weiteren Verwendung der Dekade des 
Dezimalsystems bis zum Ende f olgerichtig welter 
gegangen ist, sondern sich bewu&termaBen fur die 
weitere Unterteilung zur Verwendung von Bruch- 
zahlen entschlossen hat. Der Grund — ob notig oder 
nicht notig, sei dahingestellt — liegt darin, daB die 
3. und 4. Stelle des Dezimalsystems nicht fiir die 
Dienstplaneinteilung vorweg in Anspruch genommen, 
sondern der Bezeichnung der Haupt- bzw. Sachgruppe 
und der Untergruppe des Aktenplanes jeder Dienst- 
stelle vorbehalten werden sollte. Hierauf im Augen- 
blick naher einzugehen, wiirde den Rahmen dieser 
Abhandlung uberschreiten. 

Nach diesen Richtlinien ist die Gliederung der Ver- 
waltung hier nunmehr seit 3 Jahren mit Nutzen 
durchgeflihrt. Es ware zu wiinschen, daB auch 
moglichst viele andere Verwaltungen an Stelle der 
bisherigen veralteten und vielfach iiberholten Ein- 
teilung sich ebenfalls zu einer sachgemaBen Neu- 
gliederung ihrer Verwaltung entschlieBen und dabei 
die Vorteile des Dezimalsystems sich zu eigen machen 
wiirden. Jede nach ihren ortlichen Bediirfnissen. Ich 
halte es durchaus nicht fiir zweckmaBig oder auch nur 
ratsam, daB das alles bereits nach einem einheitlichen 
Schema geschieht, dazu ist die ortliche Verschieden- 
heit der einzelnen Verwaltungen eine viel zu groBe 
und die Umstellung der Kommunalverwaltungen nach 
neuzeitlichen btiroorganisatorischen Gesichtspunkten 
noch nicht weit genug gediehen. Erst dann, wenn 
diese augenblieklich noch im FluB befindliche Ent- 
wicklung einen gewissen AbschluB erreicht hat und 
sich dabei allmahlich mehr und mehr ein bestimmtes 
Durchschnittsschema als zweckmaBig fur groBe, 
mittlere und kleine Verwaltungen ergeben hat, kann 
der Frage der Aufstellung und praktischen Durch- 
fiihrung eines Einheitsplanes nahergetreten werden. 
Zur Zeit halte ich die praktische Durchf iihrung dieses 
Gedankens noch fiir verfriiht. 



Richtlinien der Stadt Bochum fiir die selbstandige Bearbeitung von 

Geschaftssachen durch Buroarbeiter 



i. 

Um die Dezementen zu entlasten und zugleioh die not- 
wendige Vereinfaohung und Beschleunigung des Geschafts- 
ganges herbeizufuhren, sind in Zukanft alle laufenden Ange- 
legenheiten, die von g ering er er B ed eutung sind 
und sich im Rahmen bestehender Gesetze, Satzungen, Vor- 
sohriften, Beatimmungen und Verfiigungen bewegen, von den 
Dienststellenvorstehern selbstandig zu erledigen 
und unterschriftlich zu vollziehen. Die Unterschrift hat in 
diesen Fallen beim inneren dienstlichen Verkehr z. B. 
zu lauten: 

, , Wohlf ahrtsamt 

(Name) ". 

Im aufieren Schriftverkehr ist z. B. folgende Untersehrifts- 
form anzuwenden: 



Die Zeichnung 



,,Der Magistrat 
Wohlf ahrtsamt, 
(Name des Diensfcstellenvorstehers". 



„Der Magistrat 
I. A." 



darf nur durch die Hilfsdezernenten oder die juristischen 
Dezementen erfolgen. Diese Unterschriftsform gilt auch fiir 
Berichte an Aufsichtsbehorden, wie den Regierungsprasi- 
denten, Schreiben an den Landeshauptmann oder andere 
wichtige Behorden. Solche Schriftstiicke sind daher, soweit 
eine Dnterzeiohnung durch den Dezementen — Ziffer 2e — 
nicht in Frage kommt, den Hilfsdezernenten oder den juri- 
stischen Dezementen vorzulegen. 



5a 



III. 0RGANISAT0R1SCHE TEILPROBLEME 



Nicht unter die laufenden Angelegenheiten fallen u. a. 

a) Angelegenheiten von grundsatzlicher oder be- 
sonderer B edeulung oder gro'Berer Tragweite, 

b) Ubernahme von Verpfliehtungen £ur die Stadt, 

c) Entscheidungen auf B es chwerd en , 

d) Veroffentlichungen in der P r e s s e , 

e) Berichte an Aufsichtsbehorden, 

f) ortsr echtlich e Bestimmungen jeder Art (Orts- 
gesetze, Ordnungen usw.). 

Alle Angelegenheiten dieser Art sind stets dem Dezernenten 
vorzulegen. 



Soweit als moglich, ist jedem als fahig und zuver- 
l&ssig er pr obten B earn ten ein abg eg r enztes 
Arb eitsg ebiet anzuweisen, das er unter eigener Ver- 
antwortung moglichst selbstandig zu bearbeiten hat. t)ber 
die Auswahl der hierfiir in Frage kommenden Beamten und 
die Abgrenzung ihrer Arbeitsgebiete entscheidet der De- 
zernent im Benehmen mit dem Dienststellenvorsteher. 



B es o nd er s wi oh tig e Eingange werden zunaehst 
dem Oberbtirgermeister und dem Dezernenten vorgelegt. 
Alle anderen Eingange gelangen von der Eingangsstelle des 
Hauptamtes unmittelbar an den Dienststellenvorateher. 
Dieser legt, soweit erforderlich, wichtige Stiicke dem De- 
zernenten vor und verteilt alle anderen Eingange sofort auf 
die einzelnen Beamten. 

Der Dienststellenvorsteher nimmt mit Ausnahme der unter 
Zif fer 6 genannten Sehriftstficke von den selbstandig arbeiten- 
den Beamten die erledigten Stiicke, die das Gegenzeichen des 
Bearbeiters tragen mussen, entgegen. Die Entwurfe der nicht 
selbstandig arbeitenden Beamten hat der Dienststellenvor- 
steher zu uberpriifen und zu zeiclmen. Bei besonders wich- 
tigen Saohen, an deren mitverantwortlicher Zeiehnung dem 
Dezernenten gelegen sein mufi, hat der Dienststellenvorsteher 
die Entwurfe der selbstandig arbeitenden Beamten gegenau- 
zeichnen. Die bearbeiteten Stiicke legt der Dienststellen- 
vorsteher, sofern er sie nieht naeh Ziffer 1 dieser Riohtlinien 
selbst zu unterschreiben hat, dem Dezernenten zur Unter- 
sohrift vor. 

Der Dienststellenvorsteher hat das Recht, die Entwurfe 
der selbstandig arbeitenden Beamten durehzusehen und saeh- 
lioh zu andern, wobei allerdings kleinliehe Gesiehtspunkte 
ausscheiden sollen. Grundsateliche Meinungsverschiedenhei- 
ten zwisehen dem Dienststellenvorsteher und dem bearbeiten- 
den Beamten sind duroh personliche Riioksprache zu klaren 
und, wenn dies nicht moglich ist, dem Dezernenten zur Ent- 
soheidung vorzulegen. 

Bestellscheine sind grundsatzlich von den Dienststellen- 
vorsteherh zu .unterschreiben. Bei groBeren Dienststellen 
kann diese Befugnis auch den Abteilungsleitern und aus- 
nahmsweise auoh den Sachbearbeitern iibertragen werden, 
wenn die Genehmigung zu der Bestellung vorher von dem 
Dienststellenvorsteher oder Abteilungsleiter erteilt worden ist. 
Fur die Verwaltungsstellen gel ten diese Vorschriften sinn- 
gemaB. 

5. 
Im Verkehr von einer stadtisohen Dienststelle zur andern, 
mit den Verwaltungsstellen oder mit anderen g I ei ch - 
g eordn et en Behorden kann, wenn es sich nur urn 
formlose F eststellung en , Anfragen und die 
Beantwortung s olcher handelt, der beSrbeitende 
Beamte die Schriftstiieke selbst vollziehen, z. B. 

„Wohlfahrtsamt 
I. A." 

Besteht die Dienststelle aus mehreren Abteilungen, so ist 
unter der Dienststelle die Abteilung anzugeben. Der Letter 
der Abteilung unterzeichnet dann z. B. 

„Wohlfahrtsamt 
Abt.E". 
Eur den Saohbearbeiter, der nicht zugleich Leiter der Abtei- 
lung ist, lautet die Bezeichnung z. B. 

„Wohlfahrtsamt 
Abt. E." 
LA. 



Alle grundsatzlichen, wi chtig er en An- 
fragen und Aniworten gehen aber in beiden 
Fallen durch die Hand des Dienststellenvorstehers oder des 
Dezernenten und sind von diesen gem&B den Ziffern 1 und 2 
zu zeichnen. 

Bescheide, Urkunden, Berichte an Aufsichtsbehorden und son- 
stige Reinschriften, fur die die Unterschrift eines Magistrats- 
mitgliedes rechtlich oder nach bestehenden Vorschriften er- 
forderlich oder aus besonderen Griinden zweckm&Big ist, 
werden von dem Dezernenten unterzeichnet. Alle ubrigen, 
von den Dezernenten, Hilfsdezernenten oder juristischen 
Dezernenten im Entwurf unterzeichneten Bescheide und 
Reinschriften werden jedocb. von dem fur die Richtigkeit der 
Reinschrift verantwortlichen Beamten untersehriftlich in 
folgender Form vollzogen: 

„Der Magistrat bzw. der Magistrat 
I. A. 

gez. Name des (Dezernenten, des Hilf s- oder 
des juristischen Dezernenten). 

Beglaubigt: 

(Unterschrift) 

(Amtsbezeichnung) 



In alien ubrigen Fallen findet eine Beglaubigung nicht statt. 
Solche Reinschriften sind vielmehr duroh den Dienststellen- 
vorsteher oder den verantwortlichen Beamten gemaB den 
Ziffern 1 und 5 zu unterzeichnen. 



Durch die Neuregelung bleibt die Verantwortlichkeit der 
Dezernenten und der Dienststellenvorsteher fur den ganzen 
Geschaftsverkehr unberiihrt. Sowohl die Dezernenten als auch 
die Dienststellenvorsteher sind berechtigt und verpfliehtet, 
sich zeitweise das ganze Dezernat zur Bearbeitung vorlegen 
zu lassen. Die Dienststellenvorsteher haben sich in ange- 
messenen Zeitraumen mindestens aber zweimal in jedem 
Monat, davon zu iiberzeugen, daB die Beamten und Ange- 
stellten Reste nicht haben. Erforderliehenfalls ist den be- 
treffenden Beamten sogleich die verliehene Selbstandigkeit 
zu beschranken oder wieder ganz zu nehmen und dariiber 
zu beriohten. 

8. 
Die selbstandig arbeitenden Beamten sind, soweit moglich, 
nach dem Ermessen der Dezernenten zu den Sitzungen der 
Ausschiisse als Protokollfiihrer hinzuzuziehen. Die Dienst- 
freudigkeit des einzelnen Beamten soil hierdurch gehoben 
und sein Interesse an der Sache gefSrdert werden. Selbst- 
verstandlioh wird dadurch den Befugnissen der Dezernenten, 
im allgemeinen den Vortrag selbst zu halten, nicht vorge- 
griffen. 

Fur die Ausschiisse der Stadtverordnetenversammlung gilt 
diese Regelung nicht. 

9. 
Es bleibt Aufgabe der Dienststellenvorsteher, durch Bespreeh- 
ung mit den einzelnen Beamten dafiir zu sorgen, daB die 
Arbeiten nach einheitlichen Riohtlinien sachgemaU und 
rechtzeitig erledigt werden. Die Dienststellenvorsteher 
haben dabei die Pflicht, alien Beamten in jeder Weise Rat 
und Auskunft zu erteilen. Neue Gesetze oder auBergewo'hn- 
liche Arbeiten sind mit alien Beamten zu besprechen. t)ber- 
haupt muB das Verhaltnis zwisehen Dienststellenvorsteher 
und Beamten ein Vertrauensverhaltnis und beiderseits von 
besonderem Taktgefiihl getragen sein. 

10. 

Es ist selbstverstandlich, daB die Dienststellenvorsteher einen 
Teil der Dienstsachefl, insbesondere alle wichtigen und per- 
sonliehen Saohen, selbst bearbeiten und daB ihnen auch von 
den Dezernenten besondere Sachen des Dezernats zur per- 
sonlichen Erledigung iibertragen werden konnen. Der zu- 
standige Beamte soil, soweit es sich nicht um vertrauliche 
Angelegenheiten handelt, in solchen Fallen tiber die Art der 
Erledigung und den Verbleib des Vorganges unterrichtet 
werden. In Angelegenheiten, die sich nur auf den Einzelfall 
beziehen, die also nicht fur die Bearbeitung gleicher Ange- 
legenheiten durch andere Beamte Bedeutung haben, soil der 
Dezernent nach MSglichkeit den betreffenden Bearbeiter 



52 




DIE ORGANISATORISCHEN AUFGABEN DES REVISIONSAMTS 



selbst Kur Riicksprache heranziehen. Sache der Dienst- 
stellenvorsteher und der Bearbeiter ist es, dafiir zu sorgen, 
daB auch in dieser Beziehung stets nur das dienstliche und 
nicht das personliche Interesse in den Vordergrund tritt. 

11. 
Jleinungsverschiedenheiten zwischen dem an Amtsstelle vor- 
apreohenden Burger und dem abfertigenden Beamten soil 
der Dienststellenvorsteher zu schlichten suchen, sofern der 
Burger nicht auf den Weg der schriftlichen Eingabe verwiesen 
■werden muB, der schriftliche Bescheidung zu folgen hat. In 
Zweifelsfallen ist die Entscheidung des Dezernenten einzu- 
holen. 

12. 
Einfachere und rein mechanische Arbeiten, die unbedenklioh 
von einer billigeren Kraft ausgefuhrt werden konnen, sollen 
nicht von einem iibergeordneten Beamten, der dadurch von 
der Erledigung wichtigerer Arbeiten abgehalten wird, ge- 
Ieistet werden. Andererseits sollen aber auch alle wich- 
tigeren Arbeiten nicht mehr durch mehrera Beamte oder 
Aagestellte bearbeitet oder nachgepruft, sondern sogleich 
von dem Beamten selbst bearbeitet werden, der sie verant- 
wortlich zeichnet. 

13. 
Von der Kurzschrift so'wie den Schreib- und Rechenmaschinen 
ist weitgehend Gebraiioh zu maehen. Es ist nicht mehr zu 
schreiben, als unbedingt notig ist. Uberflussige Eormeln 6ind 
in dem amtlichen Sehriftwechsel grundsatzlieh fortzulassen. 
Tagebiieher werden nicht gefiihrt. 

Von Termin- und Eristsachen abgesehen, sind die Wieder- 
vorlagen nicht unbestimmt, z. B. „nach zwei Wochen" usw., 
sondern mfigliehst nur zu bestimmten regelmafligen Tagen, 
z. B. zum 5., 10.. 15., 20., 25. und 30. eines jeden Monats zu 
verfiigen. 



Die Verteilung oder Zusammenfassung der Kanzleikrafte ist 
so vorzunehmen, daB deren restlose Beschaftigung mit Kanz- 
leiarbeiten gewahrleistet ist. Der Dienststellenvorsteher ist 
fur die ordnungsmaCige Verteilung und tlberwachung der 
Kanzleikrafte verantwortlich. 

14. 
Mit den Buromaterialien ist groBte Sparsamkeit zu iiben. 
Nur der unbedingt notwendige Bedarf ist gemftB der Ver- 
fugung vom 16. Dezember 1927 — Gesehaftszeichen la — 
beim Hauptamt anzufordern. 

Mit Ausnahme der vertraulichen Saohen haben alle Stiicke 
innerhalb der atadtischen Verwaltung nur durch Mappen und 
nicht durch Briefumschlage zu laufen. 

Fur den Geschaftsverkehr innerhalb der Stadtverwaltung 
sind, von besonderen Eilsachen abgesehen, in Zukunft nur 
noch die regelmafiigen Botengange zu benutzen und nicht 
besondere Boten zu schicken. 

Nicht unbedingt erforderliche Mobelstitcke und Eernsprech- 
ansehlusse sowie bei der betreffenden Dienststelle nicht 
standig in Benutzung befindliche Schreib- oder Rechen- 
maschinen sind dem Hauptamt zur Verfugung zu stellen. 
Fur alle geeigneten Falle sind Stempel oder Vordrucke zu 
verwenden. 

15. 
Bei Beurlaubung oder sonstiger Abwesenheit des Dienst- 
stellenvorstehers gehen seine Rechte und Pflichten auf den 
ihn vertretenden Dienstaltesten oder den hierfur von dem 
zustandigen Dezernenten besonders bestimmten Beamten 
iiber. 

16. 
Die durch diese Richtlinien eingefuhrte Verselbstandigung der 
Beamten gilt auf jederzeitigen Widerruf. 



Die organisatorischen Aufgaben des Revisionsamts 



Vogtherr, stadt. Revisionsdirektor, Niirnberg. 

Fur jede groBere Stadt ergibt sich die Notwendigkeit, 
ein eigenes Revisionsamt als Kontrollorgan der 
Stadtverwaltung zu unterhalten. Dieses Amt hat 
im Bereiche des gesamten Haushalts der Stadtver- 
waltung den Revisionsdienst auszuiiben. Es hat 
dartiber zu wachen, daB der Haushaltsvoranschlag 
sowie die erganzenden Anordnungen und Aufbrage 
hierzurichtig vollzogen und eingehalten werden, ferner, 
daB die gesamte Geschaf bs- und Betriebsfiihrung der 
Gemeinde nach wirtschaftlichen Grundsa tzen gesetz- 
maBig und ehrlich erfolgt. Die ordnungsgemafle und 
wirksame Erfttllung dieser Aufgabe hat zur Voraus- 
setzung, daB das Revisionsamt eine sachlich unab- 
Mngige Stelle der Stadtverwaltung ist. 
Das Priifungsgeschaft, welches sich nicht allein auf 
die Priifung des Kassen- und Rechnungswesens zu 
beschranken hat, wird im einzelnen so durchzuiuhren 
sein, daB dutch, haufige Nachschau in den Amts- und 
Geschaffcsraumen und unmittelbare Fiihlungnahme 
mit den Beamten die Geschaffcsvorgange auch auf ihre 
Wirtschaftlichkeit beaufsichtigt und — soweit er- 
forderlich — beeinfluBt werden. Dadurch wird das 
Revisionsamt zu einem lebendigen Gliede desgemeind- 
lichen Wirtschaftskdrpers. 

Die Revisionsbeamten sollen nur ihrem eigenen 
Urteil folgen und sich von niemand beeinflussen 
lassen. Sie sollen alle Bemerkungen und Anregungen, 
zu welchen ihnen die Ausiibung ihres Dienstes nach 



pflichtgemaBer und sachverstandiger Uberzeugung 
Anlafl gibt, ohne Ansehen der Person und ohne Riick- 
sicht auf Gunst oder Mifigunst, frei von aller Leiden- 
schaft in sachlicher Weise zum Ausdruck bringen. 
Wahrend ihrer Tatigkeit sollen sie keinem im Rang 
hoheren Beamten der zu priifenden Stellen unter- 
stehen; sie sollen von diesem auch keinerlei Auord- 
nungen oder Auftrage entgegenzunehmen haben. 
Fiir jeden Revisor muB ein bestimmtes Geschaf ts- 
gebiet festgelegt sein, welches derselbe moglichst 
mehrere Jahre bearbeiten soil. Ein Wechsel der 
Arbeitsgebiete, der sich natiirlich auf die Dauer nicht 
hintanhalten laBt, auch gar nicht ausgeschlossen sein 
soil, empfiehlt sich nur in groBeren Zeitabstanden, 
damit der Revisor die zu seinem Arbeitsgebiete ge- 
horenden Amter, Anstalten und Betriebe in jeder 
Hinsicht genau kennen lernt. 

Bei den hohen Anforderungen, die der Revisions- 
dienst an die Beamten stellt, wird es das Bestreben 
jeder Stadtverwaltung sein mtissen, bei Besetzung 
solcher Stellen nur Beamte auszuwahlen, deren per- 
sonliches Auftreten, Tiichtigkeit, Geschaftserfahrung 
und Sachlichkeit sie fiir diesen Dienst besonders ge- 
eignet erscheinen laBt. 

Eine richtige Auffassung der Revision fiihrt zwangs- 
weise dazu, daB der Revisor nicht allein die Tatigkeit 
des Apparates, sondern auch den Apparat selbst 
genau beobachten, d. h. also auch die ganze Ein- 



53 



III. ORGANISATORISCHE TEILPROBLEME 



richtung und Organisation eines Amtes, einer An- 
stalt odei eines Betriebes im einzelnen und im Rahmen 
der Gesamtverwaltung immer von neuem iiber- 
prttfen muB. Dabei muB er stets von der Frage aus- 
gehen: Wie wird mit dem geringsten Aufwand die 
groBtmoglichste Leistung erzielt? 
Deshalb besteht firr den Revisor auch Veranlassung, 
sich mit der Biiroreform, den technischen Hilfs- 
mitteln usw., die zur Arbeifcsvereinfachung geeignet 
und notwendig sind, zu besehaftigen und zwar im 
allgemeinen, wie auch im einzelnen im Hinblick auf 
die von ihni zu priifenden Stellen. Dazu ist er natiir- 
lich nur in der Lage, wenn ibm seine Behoide die er- 
forderliche Literatur, wie Schriftenreihe des DIWIV, 
gute Organisationszeitschriften usw., zur Verfiigung 
stellt. Er mufi sich weiter vertraut machen mit alien 
auf dem Markte erscheinenden technischen Hilfsmit- 
teln, 'ihren Verwendungsmoglichkeiten und ihren Vor- 
und Nachteilen. Hierher gehoren vor allem d ie verschie- 
denen Durchschreibeverf abren, die Rechenmaschinen, 
Buchungsmasohinen, Registrierkassen, Gebuhrenkar- 
tendruckmaschinen, Stempelmaschinen, Karteien ver- 
scbiedenster Art, Loseblatterbucher, Adressieranlagen 
und was dergleicben Einrichtungen mehr sind. Das 
setztselbstverstandlich voraus, daB er diese Gerateund 
Hilfsmittel nicbt nur zu sehen } sondern auch praktiscb 
auszuproben Gelegenheit hat. Da dieses Bediirf nis fiir 
jeden Revisor gegeben ist, bat das Revisionsarat die 
Aufgabe, die Kenntnis dieser Sacben zu vermitteln. 
Es muB daber stets enge Fiihlung balten mit der 
einschlagigen Industrie durch deren Vertreter, hat 
auf diese Weise auch einen gewissen EinfluB auf den 
weiteren Ausbau und die praktische Ausgestaltung 
der Maschinen und Hilfsmittel und erhalt anderer- 
seits stets Kenntnis von den neuesten Erscheinungen 
und VeTbesserungen auf diesem Gebiete. Dadurch 
wird das Revisionsarat auch in die Lage versetzt, fiir 
die Stadtverwaltung immer das beste Mo dell zur 
Verfiigung zu haben und einheitliche Typen fiir die 
einzelnen Arbeitsvorgange zu sichern. 
Das Zusammenfassen von gleicben Arbeitsgangen 
wird nicht immer ohne Anderung im Aufbau der 
stadtischen Amter usw. vor sich gehen ko'nnen, die 
notwendigen Grenzen zu finden wird dem Revisions- 
amt aber leicht fallen, da Verbesserungsmoglich- 
keiten in der Organisation der Stadtverwaltung durcb 
gemeinsame Besprechungen der Revisionsbeamten 
sich f eststellen lassen. Diese gemeinsamen Besprechun- 
gen und der gegenseitige Erfahrungsaustausch bieten 
auch am besten Gewahr dafiir, daB der einzelne Re- 
visor nicht sozusagen Ressortpolitik innerbalb des 
ihm zugewiesenen Arbeitsgebietes treibt, sondern 
immer das groBe Ganze im Auge bebalten wird. Auf 
diese Weise wird auch verhindert, daB verscbiedene 



Stellen der Stadtverwaltung fiir ein und dieselbe 
Arbeit gleicbeEinrichtungen treffen und so wirtschaft- 
Iicb gegeneinander arbeiten, wahrend eine Stelle fiir 
die ganze Stadtverwaltung die Arbeit obne weiteres 
leisten konnte. 

Nachdem der Revisor und damit das Revisionsarat 
sich bei richtiger Ausiibung seiner Tiitigkeit an und 
fiir sich sehon mit Fragen der Organisation, der 
Biiroeinrichtung und der Geschaftsvereinfachung be- 
fassen muB, liegt es fiir die Stadtverwaltung nabe, 
die gesammelte Erfahrung zu verwerten und das 
Revisionsamt offiziell mit der Wahrnehmung auch 
dieser Aufgaben zu beauftragen. Obne Mehrkosten 
wird auf diese Art und Weise eine sachverstandige 
und mit den Einzelheiten der technischen Arbeits- 
abwicklung vertraute Stelle geschaffen, welche die 
Bestellung eines besonderen Organisationsausscbusses 
oder einer Geschaftsstelle fiir Organisation iiber- 
fliissig macbt. Im iibrigen wiirden letztere Stellen ja 
doch auf eine Mitwirkung der Revision nicht vollig 
verzichten konnen. 

Durcb Vorschlage fiir die Ratibnalisierung der Ver- 
waltung kann das Revisionsamt veihindern, daB sich 
einzelne Stellen mit unzulanglichen oder iiberholten 
Hilfsmitteln, Maschinen usw. ausriisten. 
Zu einer guten Organisation gehort es auch, den 
richtigen Mann an den richtigen Platz zu bringen. 
Auch hier diirfte das Revisionsamt insofern mit- 
zuwirken haben, als es auf MiBstande aufmerksam 
zu machen hat. Wie bei alien MaBnahmen organi- 
satorischer Art, bat sich das Revisionsamt auch bei 
Antragen auf Personalvermehrung gutachtlich zu 
auBern. 

Die zweckmaBige Organisation ist- nicht zuletzt auch 
eine Frage der Raumbescbaffung. Dieser Punkt 
macbt oft besondere Schwierigkeiten, da mit den 
gegebenen Verhaltnissen gerecbnet werden muB. 
Es wird sich bier darum handeln, die Gesehaftsab- 
teilungen so aneinander zu reihen, daB eine natiir- 
licbe Abwicklung der Arbeitsvorgange sich ermog- 
lichen laBt, z. B. Einlauf - Registrator - Sachbear- 
beitung - Auslauf, raumliche Zusammenfassung der 
Ref erate usw. So weit sich Geschaftsabteilungen auBer- 
halb des Rathauses befinden, wird die Beforderung 
der Akten einer besonders sorgfaltigen Regelung be- 
diiTfen. Auch hier werden von einer Mitwirkung des 
Revisionsamtes auf Grund seiner Kenntnis der Be- 
diirfnisse der einzelnen Stellen zweckdienliche Vor- 
schlage zu erwarten sein. 

Alles zusammengenommen diirfte sich ohne Zweifel 
ergeben, daB fiir eine Stadtverwaltung die Ve'r- 
bindung der Organisationsstelle mit dem 
Revisionsamt die beste und erfolgversprechendste 
Losung darstellt. 



54 






IV. Reformen in einzelnen Amtern 



Aus der Organisation des Wohlfahrtswesens 



Saeger, Verwaltungsdirektor, Duisburg 

Von den Aufgaben, die die Selbstverwaltungskorper 
zvl erftillen haben, nimmt das Wohlfahrtswesen einen 
breiten Eaum ein. Die Arbeiten auf alien Gebieten 
des Wohlfahrtswesens, sei es die wirtschaftliche Fiir- 
sorge, Gesundheitsf iirsorge oder Jugendfursorge, haben 
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bei der 
wirtschaftlichen Fursorge ist dies in erster Linie auf 
den starken Zustrom an Wohlfahrtserwerbslosen und 
Sozialrentnern zuruckzufiihren. Der erhebliche Ver- 
kehr bedingt eine schnelle und reibungslose Ab- 
wickelung der Geschafte. Vorbedingung hierfiir ist 
eine gute Organisation und zwar nicht nur ira ver- 
waltungs-, sondern auch im biirotechnischen Sinne. 
Ein Kernstiiok der Biiroorganisation bildet die 
Aktenhaltung. 

Nachstehende Ausfiihrungen geben einen kurzen 
t)berblick iiber die Aktenverwaltung des Fiirsorge- 
und Unterstiitzungsamtes der Stadtverwaltung 
Duisburg. 

Die Aktenaufbewahrung wurde bereits vor einigen 
Jahren neuzeitlich gestaltet, besonderen "Wert legte 
man hierbei auf die leichte Einordnung der Vorgange 
und auf die schnelle Greifbarkeit der Einzelverhand- 
lungen. Der Umgestaltung liegt das bibliothekarische 
System zu Grunde. 

Die Akten werden von den Sachbearbeitern ver- 
waltet, in deren Dienstzimmern sie untergebracht 
sind. Die Sachbearbeiter heften alle Schriftstiicke 
jeweils sofort ein, so daS lose Stiicke nicht zu finden 
sind. 

Die Registrator ist in einen allgemeinen Teil und in 
eine Persohalregistrator fiir die einzelnen Unter- 
stutzungsfalle gegliedert. Dem Plan fiir die all- 
gemeinen Akten liegt das Dezimalsystem zu 
Grunde. Es bestehen folgende Hauptgruppen : 

1. Allgemeines und Organisation, 

2. Finanzwesen und Statistik 

3. Offene Fursorge 

4. Geschlossene Fursorge 

5. Gehobene und Sonderfiirsorge 

6. Freie Wohlfahrtspflege 

7. Fursorge fiir Kriegsbeschadigte und -Hinter- 
bliebene. 

Die Hauptgruppen sind wiederum in Untergruppen 
geteilt, z. B. Nr. 43: Stadtische Altersheime, Nr. 433: 
Curtius-Pilgrim-Stift. Das Dezimalsystem ermoglicht 
eine weitgehende Ausdehnung des Aktenplanes. Fiir 
jeden laufenden Unterstiitzungsf all ist ein Personal- 



aktenheft angelegt. Dafiir werden Hefter verwandt. 
Sofort nach der Anlegung werden sie in das bei 
den einzelnen Abfertigungsstellen befindliche Akten- 
verzeichnis eingetragen. Die Aktennummer dient 
zugleich als Bezeiohnung des Personalhefters. Um 
einen geniigenden Spielraum zu haben, verfugt jede 
Abfertigungsstelle iiber 100000 Nummern. Die 
Aktenverzeichnisse sind wie die Abfertigungsstellen 
nach der Buchstabenfolge eingeteilt. Da bei dem 
starken Publikumverkehr ein schnelles Auffinden von 
groBem Wert ist, wird die Gliederung der Namen 
bis auf den 4. Buchstaben durchgefiihrt. Ein ent- 
sprechender Vordruck des Aktenverzeichnisses er- 
leichtert die Eintragung und Ubersieht. Im Akten- 
verzeichnis wird der Verbleib der Personalakten von 
der Anlegung bis zur endgiiltigen Erledigung laufend 
vermerkt. Die Vermerke sind in kiirzester Form ge- 
halten, z. B. 3/8 bedeutet: am 3/8 wieder vorzulegen, 
22/8 12 = 22/8 dem 12. Wohlfahrtsbezirk, 2/9 X = 
am 2/9 dem Kontrollbiiro, 5/9 St = am 5/9 der Steuer- 
kasse iibersandt, 20/9 |j = am 20/9 zu den Akten. 
Auf diese Weise eriibrigt sieh die Fiihrung einer be- 
sonderen Kontrolliste (Terminkalender), wie sie in 
manehen Stadten iiblich ist und auch hier friiher 
gebrauchlich war. 

Die Personalakten zerfallen in eine sogenannte 
lebende und tote Registrator. In letztere werden die 
Akten hineingebracht, die abgeschlossen sind. Eine 
gewisse Zeit heben die Abfertigungsstellen sie selbst 
auf, dann kommen sie zur Altaktenstelle. Die le- 
bende Registratur gehort zu den Einrichtungen, 
die bei den Verwaltungen erst wenig eingefiihrt sind. 
Ihr werden die laufenden, auf bestimmte Tage zuriick- 
gelegten Stiicke einverleibt. Fiir jeden Tag ist bei 
den Abfertigungsstellen ein Ordner vorhanden, der 
die zur Wiedervorlage gehenden Hefter aufnimmt. 
Tagtaglich werden die zustandigen Ordner entleert 
und die Angelegenheiten bearbeitet. Es hat sich als 
zweckmaflig erwiesen, die Personalakten naeh kauf- 
mannischen Grundsatzen zu heften; das neueste 
Stuck befindet sich stets oben, was besonders die 
Unterschriften erleichtert. 

Mit der neuen Wohlfahrtsregistratur sind die besten 
Erfahrungen gemacht worden. Trotz der vielen 
Arbeiten des Wohlfahrtsamtes war es moglich, eine 
einwandfreie Ordnung und Ubersieht zu halten. Die 
zahlreichen Besucher anderer Stadtverwaltungen 
haben sich nur lobend iiber die Einrichtung aus- 
gesprochen. 



55 



IV. EEEOEMEN IN EINZELNEN AMTEEN 



Die Raiionallsierung des Wahlamts in Altona 



Dr. Kaestner, Direktor des Statistischen Amts 

Wahrend die Leiter der stadtischen Betriebe (a. B. die 
Gas- imd Wasserfachmanner) und die Direktoren der 
Presseamter, Archive, Vermessungsamter, Feuerwehr, 
Statistischen Amter und anderer stadtischen Dienst- 
8tellen sich von Zeit zu Zeit treffen und ibxe Er- 
fahrungen austauschen oder sogar eigene Fachzeit- 
schriften besitzen, stehen die Leiter der Wahlamter 
ihren Berufsproblemen ohne gegenseitige Fiihlung- 
nahme und ohne Kenntnis der Methoden, Versuche 
und Erfahrungen in anderen Stadten gegemiber. 
Es ist deshalb vielleicht von einigem Interesse, etwas 
iiber den Ausbau eines Wahlamtes zu horen. 
Das Wahlamt in Altona ist, wie vielfach ander- 
warts, dem Statistischen Amt angegliedert. Diese 
Organisationsform entspricht auch der Identitat des 
Statistischen Reichsamts mit dem Biiro und der 
Person des Eeichswahlleiters. Ebenso fallen in 
PreuBen das PreuBische Statistische Landesamt und 
die Landeswahlleitung zusammen. Aber auch die 
zahlreichen Beriihrungspunkte der Wahlkartei urid 
der Bevolkerungsstatistik (gemeinsame Auswertung 
der standesamtlichen und polizeilichen Meldungen), 
des Wahlamts und der Wahlstatistik gaben Ver- 
anlassung zu dieser Vereinigung der beiden Dienst- 
stellen. Es wird dadurch noch folgender Zweck er- 
reicht: Das Statistische Amt und auch das Wahlamt 
haben von Zeit zu Zeit voriibergehend starken Per- 
sonalbedarf (Zahlungen und Warden) . Dieser Personal- 
bedarf kann nicht uneingeschrankt aus dem Personal 
anderer Dienststellen und aus Erwerbslosenkreisen 
befriedigt werden, da fur bestimmte Zahlungs- und 
Wahlarbeiten nur eingearbeitetes Personal in Frage 
kommt. Die enge Verbindung des Wahlamts und 
Statistischen Amts jedoch ermoglicht ohne weiteres 
den Einsatz von eingearbeitetem Personal aus zwei 
Dienststellen. Es ist also fur Sonderaktidnen zuver- 
lassiges eigenes Personal vorhanden, ohne daB iiber- 
zahliges Personal durch die zahlungsfreien und wahl- 
ruhigen Zeiten hindurchgeschleppt werden mttfite; 
daneben kommen bei Zahlungen und Wahlen natur- 
lich noch Hilfskrafte zur Verwendung. 
Nach der Inflation wurde mit der Reorganisation des 
Altonaer Wahlamts begonnen. Es wurden erst einmal 
in einer „Denksohrift zur Reform der Wahl- 
kartei in Altona" die Schwachen des damaligen 
Zustandes und ihre Ursachen aufgedeckt und Richt- 
linien fur die Zukunft entworfen. Ferner wurde ein 
neuer Organisationsplan des Statistischen Amts 
und Wahlamts ausgearbeitet, der die Tatigkeit und 
Verteilung des Personals in alien Einzelheiteri regelte. 
Diese Neugliederung der beiden Dienststellen wurde 
auch graphisch dargestellt; das wird deshalb er- 
wahnt, weil sich das Schaubild als wertvolles Hilfs- 
mittel der Neuorganisation erwies. Es traten namlich 
im Bilde die Uberschneidungen besonders sinnfallig 
hervor. AuBerdem wurde auf Veranlassung der 
Hauptverwaltung auch zu der Frage einer Ver- 
schmelzung des Statistischen Amts, Wahlamts, Steuer- 

56 



amts, Einwohnermeldeamts, Staatsangehor igkeitsburos 
und der Standesamter zu einem ze.ntralen Per- 
sonenstandsamt gutachtlich Stellung genommen. 
Als der Organisator Dr.-Ing. Eicke in einem Gut- 
achten iiber die Reorganisation der Stadtverwaltung 
Altona auch das Statistische Amt und Wahlamt 
kritisierte, legte das Statistische Amt ein ausfiihr- 
liches Gegengutachten vor. In all diesen Denk- 
schriften und Gutachten wurden die zahlreiehen 
Organisationsprobleme des Wahlamts nach alien 
Richtungen hin eingehend erforscht; derartige wissen- 
schaftliche Untersuchungen sind eine unentbehrliche 
Voraussetzung und der ■ wiehtigste Bestandteil jeder 
erfolgreichen und zielbewuBten Organisationsarbeit. 
Die Reorganisation erstreckte sich auf folgende Auf- 
gaben: 

1. Arbeitsgemeinschaft des Personals 

Mechanisierung ist nicht Rationalisierung, sondern nur 
ein Teil der Rationalisierung, Mindestens ebenso 
wichtig wie die Maschine ist der Mensch im Betriebe. 
Im Wahlamt waren anfangs nur unstandige Hilfs- 
krafte beschaftigt. Es zeigte sich, daB die auf kurz- 
fristige Kiindigung angestellten Personen erst ein- 
gearbeitet werden muBten (Leerlauf), meist gleich- 
giiltig arbeiteten und eine standige Kontrolle ihrer 
Arbeiten erforderlich machten (Doppelarbeit), ihre 
Tatigkeit als Pro visor ium betrachteten, die Be- 
schaftigung durch langsames Arbeiten hinauszuziehen 
versuchten iind vom AuBendienst oft ganz frag- 
wiirdige Ergebnisse mitbrachten. Die ausschheBliche 
Verwendung von Hilfskraften war deshalb eine 
standige Gefahr der Kartei. Dem Wahlamte war 
damit nicht gedient, daB ein Hilfsangestellter beim 
Versagen entlassen wurde; die Fehler, die gemacht 
wurden, blieben ja in der Kartei. Die Karteiarbeiten 
erfordern ein gewissenhaftes und schreibgewandtes 
Personal, das sich auch starkem Publikumsverkehr 
vor und bei den Wahlen gewachsen zeigt. Aus 
diesem Grunde wurde das Personal — soweit 
es sich bewdhrte — planmdfiig in das Tar if - 
verhdltnis uberfiihrt und allmdhlich hoher 
grufpiert. 

Ferner wurde versucht, die Beamten und Angestellten 
des Wahlamts zu einer engen Mitarbeit heranzuziehen. 
Es wurden monatliche . Betriebskonferenzen der 
Beamten eingefiihrt, in denen alle wichtigen Fragen 
des Statistischen Amts und des Wahlamts besprochen 
werden. AuBerdem wurde jedem Beamten. im Sta- 
tistischen Amt und Wahlamt bei der Neugliederung 
beider Dienststellen eine selbstdndige Abteilung 
ubertragen, also die Moglichkeit eigener Initiative 
gegeben und eine unmittelbare standige Fuhlung- 
zwischen dem Direktor und jedem Beamten ohne 
Zwischeninstanz hergestellt. In langeren Zwischen- 
raumen miissen samtliche Angestellten bestimmte 
Probleme des Wahlamts sehriftlich bearbeiten 
(z. B, Feststellung von Strafiennamen, die zu Ver- 



Bti 




DIE RATIONALISIERUNG DES WAHLAMTS IN ALTONA 



wechslungen Anlafi geben). Versehiedentlich wurden 
hierbei von. den Angestellten auf Grand ihrer tag- 
lichen Erfahrungen beachtenswerte Anregungen ge- 
geben. Aus diesen Arbeiten gewinnt der Direktor 
aber aucli ein unmittelbares Bild liber das Konnen 
eines jeden Angestellten. 

2. Bereinigung der Wahlkartei 

Wahrend der Verstaatlichung der Altonaer Polizei 
blieben die samtlichen Meldungen aus einem Viertel- 
jahr (Okt./Dez. 1924) bei der Polizei unerledigt liegen, 
■was katastrophale Wirkungen firr die Wahlkartei 
zur Eolge hatte. Da sich auBerdem in Altona er- 
fahrungsgemafi 13% der von Altona fortziehenden 
Personen nicht polizeilich abmelden (Eluktuation iiber 
die Hamburger G-renze), hauften sich in der Wahl- 
kartei Ende 1924 die iiberzahligen Karten. In den 
Wahlerlisten fiir die Reichsprasidentenwahl im April 
1925 waren iiber- 153 000 Wahler eingetragen, wahrend 
bei der Volkszahlung desselben Jahres nur 128 000 
Reichsdeutsche im wahlfahigen Alter in Altona er- 
mittelt werden konnteh, so dafJ 25 000 iiberzahlige 
Karten vorhanden sein muBten. Es sind deshalb 
4 Reinigungsaktionen durohgefiihrt worden: 

a) Bei samtlichen Personen, die nach der Kartei- 
ka,ite einige Male nicht zur Wahl erschienen 
waren, wurde nachgepriift, ob sie noch lebten 
und in Altona unter der angegebenen Adresse 
wohnten. Bei dieser Priif ung wurden 21 552 iiber- 
zahlige Karten entdeckt. 

b) Den Parteien wurden bei Wablen Abschriften 
der Wahlerlisten unter den Selbstkosten 
iiber lass en gegen die Verpflichtung, dem Wahlamt 
die beim Schleppdienst ermittelten Unstimmig- 
keiten der Wahlerlisten zu melden. Auf diese 
Weise wurden ebenfalls zahlreiche Doppelkarten 
ermittelt. 

c) Beim Vol?cs.begehren und Volksentscheid 
„Enteignung der Fiirstenvermogen" wurden 
die Parteien aufgefordert, die ausgelegten Wahler- 
listen auf ihre Vollstandigkeit zu priifen. Die 
Linksparteien hatten ein Interesse daran } dafi 
die Zahl der Stimmberechtigten mogliehst klein 
sei, wahrend die Rechtsparteien mogliehst viele 
Stimmberechtigte in die Listen aufgenommen 
wissen wollten. Es gab deshalb zahlreiche Antrage 
auf Streichungen und Neuaufnahmen. Bei der 
Nachpriifung dieser Meldungen konnten 1803 iiber- 
zahlige Karten festgestellt werden. 

d) Im Oktober 1926 wurde im AnschluB an die 
Personenstandsaufnahme eine besondere Er- 
hebung der Wahlberechtigten veranstaltet. Das 
Ergebnis der Priifung waren 7502 iiberzahlige 
Karten, darunter 2215 Karten von Wahlern, die 
polizeilich noch gemeldet, aber inzwischen ver- 
storben oder weggezogen waren. 

Umgekehrt muBten im Laufe der verschiedenen 
Sauberungsaktionen Tausende von Wahlberechtigten 
in die Kartei aufgenommen werden. 
Nach der Eingemeindung mu&ten auch die aus den 
Vororten ubernommenen Karteien an der Hand 
der Personenstandsaufnahme 1927 und zahlreicher 
Erkundigungen an Ort und Stelle bereinigt werden. 



Verschiedene Antrage beim Polizeiprasidium suchten 
Verbesserungen im Geschaftsverkehr zwischen dem 
staatlichen Einwohnermeldeamt und dem stadtischen 
Wahlamt zu erreichen. Es wurde u. a. nach Ham- 
burger Vorbild die Ausstellung der Meldescheine 
dureh Polizeibeamte beantragt. In Altona werden 
namlich die Meldescheine vom Publikum ausgefiillt. 
Viele Namen und StraBen sind deshalb in den Melde- 
scheinen mehr oder minder unleserlioh. Eerner 
kommen auch Verwechslungen von StraBen vor, da 
die Unterscheidungsmerkmale vieler Altonaer StrafJen- 
namen nur in Anhangseln bestehen, die von den 
nach Altona zuziehenden Personen fur nebensachlich 
erachtet und deshalb im Meldeschein weggelassen 
oder verwechselt werden (z. B. Kleine LagerstraBe — 
Lagerstrafie, oder Bahnhof straBe — Gr. BahnstraBe — 
Kl. BahnstraBe). Jede solche undeutliche oder falsche 
Eintragung eines Eamilien- oder StraBennamens 
fiihrt dazu, daB in der Kartei eine Karte falsch be- 
schriftet oder falsch eingereiht wird. Beim offent- 
lichen Auslegen der Wahlerlisten wird dann Ein- 
spruch erhoben und eine neue Karte ausgestellt; es 
sind dann uberzahlige Karten in der Wahlkartei vor- 
handen. Eine Anderung des bisherigen Verfahrens 
konnte jedoch beim Polizeiprasidium noch nicht 
erreicht werden. 

Die rechtzeitige Ubermittlung der Meldescheine an 
das Wahlamt wurde seit December 1925 durch 
tagliche Abholung gesichert. Friiher war es iiblich, 
die Meldescheine alle 8 oder 14 Tage beim Polizei- 
prasidium abzuholen, Dadurch waren viele Mel- 
dungen verloren gegangen bzw. bis zur Bearbeitung 
oft schon durch neue Meldungen iiberholt. Eerner 
wurde die tlbermittlung aller Meldungen, die 
der Polizei nicht auf Meldeschein, sondem 
auf andere Weise zugehen, in die Wege geleitet. 
Neben dem Meldeschein gibt es in Altona namlich 
noch 2 Meldeverfahren: Einmal die Eremdenliste 
(fiir Personen, die erst naeh einer gewissen Aufent- 
haltszeit auf Meldeschein ubernommen werden) und 
ferner die miindlichen oder schriftlichen Angaben 
dritter Personen. Manchmal wird auch anlaBlich von 
polizeilichen Nachforschungen ein Wohnungswechsel 
ermittelt oder es gehen dem Einwohnermeldeamt von 
auswarts Mitteilungen zu iiber auswarts verstorbene 
Altonaer oder iiber auswartige EheschlieBungen von 
Altonaer Einwohnern. 

Die zahlreichen sonstigen Anregungen beim Polizei- 
prasidium (z. B. Einbehalten der alten An- 
meldescheinebeimWegzug oder Umzug,sowiedie 
Einholung eines Gutachtens des Statistischen 
Amis vor jeder Abdnderung der Melde- 
scheine) konnen hier wegen Raummangels nicht 
besprochen werden. 

Das Statistische Amt legte schon im Jahre 1926 in 
einer Denkschrift eine Umbenennung der Strap en 
nahe, da in Altona auffallend viele StraBen mit 
ahnlichen Namen vorhanden waren, die zu Ver- 
wechslungen Anlafi gaben. Ein entsprechender Antrag 
wurde spater vom Statistischen Amt beim Magistrat 
eingereicht. Durch die groBen Eingemeindungen im 
Jahre 1927 erhohte sich die Zahl der gleich- und ahn- 
lichlautenden StraBennamen auBerordentlich; es gab 
nach der Eingemeindung z. B. 6 Bahnhof straBen und 



5 Diwlv, Eoformen in den stiidtischen Vcrwnitungcn 



57 



IV. EEPORMEN IN EINZELNEN AMTERN 



6 SchuIstraBen nebeneinander. Durch eine groBe 
Umbenenaungsaktion, an der das Statistische Amt 
beteiligt war, erhielten 214 Straflen und StraBenteile 
neue Namen. Es wurde dadurch eine der wichtigsten 
Fehlerquellen der Wahlkartei verstopft. AuBerdem 
bekamen zahlreiche unbenannte Straiten in den land- 
lichen Vororten nunmehr Namen und viele Hauser 
endlioh Nummern. Die Karteien in diesen Stadtteilen, 
die friiher nach Familiennamen geordnet waren, 
wurden deshalb nach Strafien angelegt. Nach der 
TJmbenennung stellte das Wahlamt die StraBenum- 
benennungen, Strafien und Wahlbezirke in einem Buch 
„Die Strafien und Waklbezirke in Altona" zu- 
sammen, das bei der Wahl jedem Wahlvorsteher aus- 
gehandigt wird und im Wahlamt Verwendungfindet. 
In der Wahlkartei selbst wurde eine verscharfte 
Kontrolle eingefiihrt, damit nicht durch Nachlassig- 
keit neue Fehler in die Kartei hereinkommen. Zu 
diesem Zwecke wird ein Stempel verwendet, mit dem 
auf den Meldescheinen vermerkt wird, ob, wann und 
von wem sie bearbeitet wurden. Ferner wurde die 
Wahlkartei auf das Personal aufgeteilt, um jeden 
Angestellten mit voller Verantwortung fiir sein 
Arbeitsgebiet zu belasten. 

Seit November 1925 wurde die Bearbeitung der 
Ekesehliefiungen fiir Wahlkarteizwecke aufge- 
nommen, da verschiedentlich Doppelkarten weiblicher 
Personen unter dem Madchennamen und Frauen- 
namen festgestellt worden waren. 
Bei neuhinzugezogenen Personen, die sckon frilher 
in Altona wohnten, wird neuerdings stets die Kartei 
durchgesehen, ob nicht unter der friiheren Adresse 
noch eine Doppelkarte vorhanden ist. 

3. Altersreserve 

In manchen Stadten muB die Bevolkerung bei Er- 
reichung des wahlfahigen Alters ihre Aufnahme in 
die Wahlkartei beantragen. Dieses System fiihrt zu 
einer Unmenge von Einspriichen und Beschwerden 
kurz vor der Wahl und stort die Abwicklung der 
Wahlen. Es sei nur daran erinnert, daB bei jeder 
Keklamation, welche die Aufnahme in die Wahl- 
kartei zur Folge hat, die betreffende Person nach den 
gesetzlichen Bestimmungen von der Eintragung be- 
nachrichtigt werden muB. Gewohnlich kommen 
Hunderte von solehen Mitteilungskarten vor jeder 
Wahl als unbestellbar von der Post zuriick und es 
besteht weiterhin die Moglichkeit, daB Karten irgend- 
wo im Hause abgegeben und von Unbefugten zur 
Wahl verwendet werden. In Altona werden deshalb 
durch periodische Sondererhebungen im AnschluB 
an die Personenstandsaufnahmen Altersreserven in 
die Wahlkartei hereingenommen. Bei Erreichung 
des wahlfahigen Alters werden die betreffenden Per- 
sonen, ohne daB es eines besonderen Antrages bedarf, 
von Amts wegen in die Wahlkartei aufgenommen. 
Die letzten Sondererhebungen fanden im Oktober 1921 
und 1926 statt. Jeder Reserve] ahrgang bedeutet 
naturlich die Unterbringung, Ausf iillung und standige 
Bearbeitung von Tausenden von Karteikarten. 

4.Wahlvorsteher,WahElokale und Wahlbezirke 

Bei Wahlen wachst die Organisation des Wahlamtes 
iiber das Dienstgebaude hinaus und umfaBt auch 

58 



Wahlvorsteher, Wahllokale und Wahlbezirke. Fiir 
jede Wahl sind in Altona 316 Wahlvorsteher und 
stellvertretende Wahlvorsteher erforderlich. Daneben 
kommt die 4fache Zahl als Reserve in Betracht, da 
manche Wahlvorsteher am Wahltage verhrndert sind. 
Es handelt sich in Altona um 1400 Personen, fiir die 
eine besondere Kartei der Wahlvorsteher angelegt 
wurde. Aus jeder Karteikarte sind ersichtlich: 
Stimmbezirk, Name, Alter, Beruf und Wohnung des 
Wahlvorstehers, die Art seiner Mitwirkung bei den 
einzelnen Wahlen und die Grunde einer etwaigen 
Ablehnung. 

Als Leitfaden bei der Durchf iihrung des Wahlgeschaf- 
tes kommen fur die Wahlvorsteher gewohnlich ent- 
weder die Wahlniederschriften oder die Wahlgesetze 
und Wahlordnungen in Frage; erstere sind zu 
wenig ausf iihrlich und zu unklar, letztere zu umfang- 
reich. Aus diesem Grunde lafit das Wahlamt vor 
jeder Wahl eine besondere Instruction der Wahl- 
vorsteher im Druck erscheinen, aus der jede Einzel- 
heit des WahlgescMfts von Wahlbeginn bis zur tele- 
fonischen Obermittlung des Wahlergebnisses ersicht- 
lich ist. 

Eine Entschddigung der Mitglieder des Wahl- 
vorstandes, die in einigen eingemeindeten Vor- 
orten iiblich war (meist 10RM je Wahl und Mit- 
glied), wurde nach der Eingemeindung abgeschafft. 
Ebenso wurden die Entsehddigungen fiir die 
W ahllokalinhaber , die wahrend der Inflation 
(Kohlennot) in Alt- Altona eingefiihrt worden waren, 
nach der Stabilisierung der Wanning wieder aufge- 
hoben. In den westlichen Nachbargemcinden wurden 
solche Entschadigungen teilweise noch bis zur Ein- 
gemeindung im Jahre 1927 bezahlt (bis zu 50 RM je 
Wahl und Wahllokal); nach der Eingemeindung 
wurden diese Ausgaben ebenfalls gestrichen. 
Die bei der Eingemeindung ubemommenen Wahl- 
bezirke in den Vororten lagen teilweise wirr dureh- 
einander. Es schoben sich manche Wahlbezirke so 
ineinander, daB sie in zusammenhanglose Teile zer- 
rissen waren. Aus diesem Grunde wurde eine N'eu- 
einteilung der Wahlbezirke in den Vororten 
durchgefiihrt; dabei wurde eine Verkleinerung der 
Wahlbezirke im Inter esse der Wahler und im Inter esse 
einer schnellen Wahlabwicklung vorgenommenund eine 
klar e Abgr enzung der Wahlbezirke durch die Bahnlinien 
undHauptstraBen angestrebt. DieWahlbezirksgrenzen 
wurden in die Strafienmitte verlegt, da erfanrungs- 
gemaiJ die Hinterhauser und die abseits der StraBen 
zwischen Feldern und Garten Hegenden Hauser sonst 
bei der Abgrenzung Schwierigkeiten hervorrufen. 
Eine t)berprufung der Wahlbezirke der Innenstadt 
wird nach denselben Gesichtspunkten demnachst 
in Angriff genommen. 

5. Wahlkartei staff Meldekartei 

Bis Ende 1927 besaB das Wahlamt nur eine Melde- 
kartei, die bei Wahlen zur Aufstellung besonderer 
Wahlerlisten diente; sie war primitiv untergebracht 
und vollig verstaubt. Nach eingehenden Vorarbeiten 
wurde eine Wahlkartei (System Nog) angeschafft, die 
im Abstimmungsraum unmittelbar zur Wah 1 verwendet 
wird und mit Stangen und Schlossern gegen ein will- 
kurliches Herausnehmen von Karten gesichert ist. 





DIE RATIONALISIERUNG DES WAHLAMTiS IN ALTONA 



Dieser Vbergang von Meldekartei zur Wahl- 
kartei liatte folgende Griinde: 

1. Durch die Verwendung einer Wahlkartei statt der 
Wahlerlisten werden bei einer Wahl die Kosten fiir 
die Aufstellung der Wahlerlisten erspart. Die Wahl- 
kartei wird in wahlruhigen Zeiten von wenigen und 
zuverlassigen Angestellten fortgeschrieben. Bs fallt 
also bei den Wahlen die Hetzarbeit mit Uberstunden, 
Nachtarbeit nnd ungeschultem Personal fur diesen 
Zweck weg, gleichzeitig damit auch die vielen Fehler 
bei der Ubertragung der Personalien aus der Kartei 
auf die Wahlerliste. Die Wahlvorbereitungen werden 
also vereinfacht und abgekiirzt. 

2. Die Wahlkartei liegt stets nach neuestem Stand 
gebrauchsf ertig vor 3 wahrend f riiher oft ganz veraltete 
Wahlerlisten bei Wahlen Verwendung fanden. 

3. Das Auffinden von Namen ist in der Wahlkartei 
leiohter als in der Wahlerliste, da es hier keine 3 bis 
4 Nachtrage gibt und da bei der Abstimmung von 
Stunde zu Stunde immer mehr Karten durch Umlegen 
ausgesondert werden, so daB die Zahl der Karten, in 
denen die Namen der neuerscheinenden Wahler zu 
suchen sind, immer geringer wird. 

4. Bei starker Wahlbeteiligung wird das Auszahlen 
der Abstimmvermerke erleichtert. Es sind nur die 
wenigen stehenden Karten der Nichtwahler zu zahlen; 
durch Abzug von der Gesamtzahl der Wahlberech- 
tigten ergibt sioh miihelos die Zahl der abgegebenen 
Stimmen. Bei Unstimmigkeiten zwischen dieser 
errechneten Ziffer und der Zahl der abgegebenen 
Stimmzettel stehen dem Wahlvorsteher beim Kartei- 
system 2 Kontrollmoglichkeiten zur Verfiigung, ein- 
mal die Auszahlung der Abstimmungsvermerke und 
dann die Auszahlung der umgelegten Karten; die 
Wahlerliste kennt dagegen als Kontrolle nur eine 
Auszahlung der Abstimmungsvermerke. 

5. Bei der Eingemeindung wurden aus mehreren 
Vororten Wahlkarteien ubernommen. Ein Neben- 
einander von Wahlkartei und Wahlerliste war auf die 
Dauer natiirlich nicht moglich. 

6. Vor allem aber notigten Anderungen bei der Wahl- 
kostenerstattung zur Einfuhrung der Wahlkartei. An 
die Stelle eines Ersatzes der tatsachlichen Kosten 
war namlich die Abstufung naoh der Zahl der Wahl- 
berechtigten getreten, d.h. die wirkliohen Kosten einer 
umstandlichen und teueren Wahler listenaufstellung 
blieben kiinftig unberiicksichtigt und wurden nur 
zura geringen Teile gedeckt. 

Freilich hat eine Wahlkartei auch verschiedene Nach- 
teile : 

1. Die Schriftfiihrer mancher Wahlbezirke verschmie- 
ren leicht einen Bezirk durch die Benutzung einer 
falschen Spalte oder durch Zusatze auf der Karte oder 
durch zu groBe Abstimmungsvermerke. Das wirkt 
sich ganz anders aus wie in einer Wahlerliste, die fast 
von Wahl zu Wahl neu aufgestellt werden muB. 

2. Der Transport der Kasten zum Wahllokal ist un- 
vergleichlich beschwerlicher als die Ubermittlung von 
Wahlerlisten. 

3. Der Wahlvorsteher kann an der Hand einer Wahler- 
liste seine Beisitzer viel leichter von Haus zu Haus 
heraussuchen als unter Zuhilfenahme einer Wahl- 
kartei. 



4. Eine Auskunfterteilung am Wahltage an die Wahler 
und Abstimmungsvorsteher ist infolge Hinausgabe der 
Wahlkartei in die Wahllokale unterbunden. 
Bei der Anschaffung der Wahlkartei zeigte es sich, 
wie wichtig ein gegenseitiger Gedanken- und Er- 
fahrungsaustausch der Wahlamter sein wiirde. Bei 
der Vorfiihrung der verschiedenen Karteisysteme 
hort man ja nur von Vorteilen jedes Systems. 
Die Anschaffung einer Adremaanlage kam nicht 
in Betraeht. Der erforderliche Raum hieifiir war nicht 
vorhanden. Eine Wahl karte ist 0,25 mm stark, da- 
gegen eine Schabione 3 mm; es kommen also auf eine 
Adremaschablone in Wirklichkeit 12 Wahlkarten. 
Selbst wenn man berucksichtigt, daB bei der Wahl- 
kartei zur Erhohung der Ubersichtlichkeit mehr Prefl- 
spankarten benutzt werden und dafi das Format der 
Schablonen kleiner als das Format der Wahlkarten 
ist, so rniiBte man immerhin noch mit einer 4 — 5fach 
groBeren Raumbeanspruchung bei Verwendung einer 
Adrema rechnen, zumal auch die Prag- und Druck- 
maschinen Platz beanspruchen. 
Die Anschaffung skosten einer Adrema sind viel 
hoher als die Anschaffungskosten einer Wahlkartei. 
Der Preis einer Wahlkarte, wie sie Altona verwendet, 
beziffert sich auf 1,48 Rpf., dagegen kostet eine Scha- 
bione GroBe III, wie sie fiir Wahlzwecke erforderlich 
ist, ungepragt 7% Rpf. Der Preisunterschied je Karte 
oder Schabione belauft sich also auf rund 6 Rpf. 
Fiir das Pragen einer Schabione werden auBerdem 
6% Rpf. gerechnet, so daB die voile Beschriftung einer 
Schabione 14 Rpf, kostet (die manuell beschriftete 
Karte kommt vielleicht auf 5 Rpf.). Aber auch die 
laufenden T) 'nterhaltung skosten einer Adrema sind 
viel hoher als bei einer Wahlkartei. Es wurde ja be- 
reits erwahnt, daB die Schablonen kostspielig sind; 
viele dieser Schablonen werden durch das wiederholte 
Umpragen (z. B. bei' Umziigen) unbrauchbar und 
mussen durch neue Schablonen ersetzt werden. 
Gerade hier in Altona mit der stark fluktuierenden 
Bevolkerung und mit den zablreiohenHausangestellten 
in den Elbvororten wurden diese Falle sehr haufig 
eintreten. Diese Schablonen miifiten weggeworfen 
werden, bevor sie bestimmungsgemaB zu einer Wahl 
Verwendung gefunden hatten. Mit anderen Worten: 
Die Wahlen wiederholen sich fiir das Adremaver- 
fahren nicht oft genug und die Anschriften andern 
sich zwischen den Wahlen zu oft. AuBerdem ist auch 
zur Bedienung einer Adrema mehr Personal erforder- 
lich als zur Bedienung einer Wahlkartei. Die Adrema- 
anlage dehnt sich namlich — wie bereits naher aus- 
gef iihrt wurde — ■ iiber einen 4 — 5fach groBeren Raum 
aus, d. h. der Weg zwischen Arbeitsplatz und Scha- 
bione ware 4— 5mal so lang wie in einer Wahlkartei. 
Vor allem aber ist das standige Heraussuchen von 
Schablonen {bei Umziigen, Todesfallen und Weg- 
zttgen) viel schwieriger und wiirde viel langsamer vor 
sich gehen als die entsprechende Arbeit in einer 
Wahlkartei; denn die Metallschablonen lassen sich 
nie derartig umlegen, blattern und lesen wie Kartei- 
karten. Bei der Adrema mu£ die Schabione erst 
herausgesucht, dann applaniert, hierauf umgepragt 
und eingereiht werden. Dem Applanieren einer alten 
Adresse von vielleicht 25 Buchstaben beim Adrema- 
verfahren entspricht beim manuelleh Vofahren ein 



59 



IV. REEORMEN IN EINZELNEN AMTERN 



einziger Federstrich in der Karteikarte, mit dem die 
frtihere Adresse durchstrichen wird. Bei den WahU 
vorbereitungen zeigt die Walilkartei ebenfalls Vor- 
ziige vor der Adremamaschine, Mit Hilfe der auto- 
matisclieii Listenfiihrung konnen in einem Tage und 
mit einer Maschine hochstens 20 000 Namen in die 
Wahlerlisten eingedruckt werden d. h. die Adrema- 
anlage ware vor einer Wahl viele Wochen lang tatig, 
ran Wahlerlisten firr die Wahlvorstande und poli- 
tisclien Parteien herunterzudrucken. Die fertigen 
Wahlerlisten — soweit sie nicht von den politischen 
Parteien bestellt werden — wiirden dann in die Ab- 
stimmungslokale versandt und bei der Wahl ver- 
wendet. Bei unserer Wahlkarfcei ist das Verfahren viel 
einfacher. Es wird keine wochenlange Maschinen- 
arbeit benotigt, um Wahlerlisten herzustellen, sondern 
wir geben einfach unsere Wahlkartei kurz vor dem 
Wahltage in die Abstimmungslokale hinaus zur un- 
mittelbaren Verwendung bei der Abtsimmung. Eine 
periodische Bereinigung der Kartei von iiber- 
zahligen Karten ist bei einer Sehablonensammlung 
unmoglich (im Gegensatz zu unserer Wahlkartei). 
An der Hand der Wahlkartei ist ohne weiteres fest- 
zustellen, ob jemand bei mehreren Wahlen nachein- 
ander nicht zur Urne ging; es kann dann ermittelt 
werden, ob der Betreffende noch lebt und noch in der 
angegebenen Wohnung wohnt. Dagegen sind in den 
Adremaschablonen keine Abstimmungsvermerke ent- 
halten und auch an Hand der Wahlerlisten IieBe es 
sich nicht feststellen, ob jemand bei mehreren Wahlen 
nicht abstimmte; denn in den Wahlerlisten andert sich 
die Aufeinanderfolge der Namen von Wahl zu Wahl 
und auflerdem wechselt auch die Wohnung durch die 
Umziige. Es ist zwar ein Vorteil der Adrema, dafi die 
Abschriften der Wahlerlisten fiir die politischen 
Parteien billig und schnell und in beliebiger Anzahl 
hergestellt werden konnen. Aber dieser technische Vor- 
teil wirkt sich f inanziell nachteilig aus : Wahrend der 
Ausliegezeit sind namlich die Ausliegestellen zur Ent- 
gegennahme der Einspriiche von unserem Personal 
und neueingestellten Hilf skraften besetzt. Der Besuch 
der Ausliegestellen ist zu gewissen Tagesstunden und 
an gewissen Tagen schwach. Wahrend dieser ruhigen 
Zeit konnen die Hilf sangestellten mit demAbschreiben 
der Wahlerlisten fiir die politischen Parteien beschaf- 
tigt werden; andernfalls wiirden sie untatig herum- 
sitzen, da sie mit den laufenden statistischen Arbeiten 
nicht vertraut sind. Dagegen sind unbestrittene 
Vorteile der Adrema darin zu erblicken, dalJ die 
Sehablonensammlung am Wahltage im Wahlamt ver- 
bleibb und zur Auskunftserteilung verwendet werden 
kann, und dafi der Transport schwerer Karteikasten 
in die Wahlbezirke wegfallt. Man sieht also, dafi das 
Adremaverfahren Vorteile und Nachteile mit sich 
bringt. 

Diese langeren Ausfiihrungen ttber Wahlkartei und 
Adrema erschienen notwendig, da sie augenblicklich 
das Kernproblem jedes Wahlamts sind. Altona ent- 
schied sich fiir eine Wahlkartei. Ob spater einmal ein 
Ubergang zum Adremaverfahren erfolgen wird, wenn 
mehr Raum vorhanden und ein gemeinsames Seha- 
blonenarchiv mit einer anderen Dienststelle moglich 
ist, steht dahin. Es ist dabei an den Ersatz der Volks- 
zahlungen durch die Personenstandsaufnahmen und 

60 



an die teilweise Angliederung des Steueramts an das 
, Statistisehe Amt gedacht. 

6. Biiroeinrichtung 

Bei dem Massentransport der massiven Karteikasten 
in die Wahllokale kamen verschiedentlich Ver- 
schrammungen und auch Beschadigungen durch Regen 
vor. Es wurden deshalb besondere Schutzhiillen 
konstruiert, die wasserdicht und an den gefahrdeten 
Stellen gepolstert sind und nur denTraggriff freilassen. 
Als Erganzung der Wahlkartei wurden 3 Hilfs- 
karteien eingerichtet, namlich eine Kartei der Nicht- 
wahler (Kinder, Auslander, Bntmundigten und Be- 
straften), ferner eine Kartei der „nach unbekannt" ver- 
zogenen Personen und eine sogenannte „tote" Kartei 
(durch Tod oder Wegzug in Abgang gekommene 
Wahler). Fiir die nach jeder Wahl erforderlicheDuroh- 
sicht von 175 000 Stimmzettelumschlagen wurde von 
einem Angestellten des Wahlamts eine besondere 
Durekleuchtungsvorrichtung erbaut, die sich gut 
bewahrt hat. 

Es wurden ferner eine grofiere Anzahl von zusam- 
menlegbaren Doppelwahlzellen (Konstrukteur: 
Stadtamtmann Biinger in Harburg-Wilhelmsburg) 
angeschafft. Von der Hauptverwaltung wurden dem 
Wahlamt in der letzten Zeit neue eiserne Formular- 
schranke und Ahtenschranke mit Rolljalousien 
iiberwiesen. Die Lieferung neuer Schreibtische und 
Arbeit stische steht bevor. 

7, Sonsiige MaBnahmen 

Durch den Ausbau von Flurteilen zu Zimmern 
wurde der beengte Raum des Statistischen Amts und 
Wahlamts etwas vergrofiert. 

Weiterhin wurde die tagebuehlose Registrator ein- 
gefiihrt. Die liegenden Akten sind durch stehende 
Ahten ersetzt worden. Der AJctenflan wurde neu 
ausgearbeitet und auf das Dezimal-Klassifikations- 
Zahlensystem umgestellt. 

Fiir jede Wahlart sind immerwdhrende Termin- 
kalender entworfen worden; zur Ermoglichung einer 
steten Gebrauchsfertigkeit wird der Termin (Tag) 
nicht mit Tag und Monat bezeichnet, die ja von Wahl 
zu Wahl wechseln, sondern mit „. . . Tag vor dem 
Wahltag". 

Fiir Auskunf bszwecke und fiir die Offentlichkeit sollen 
im nachsten Jahre die gesamten Wahlergebnisse 
fiir Altona und Schleswig-Holstein seit 1870 
in Buchform zusammengestellt werden; diese Arbeit 
wird als Heft der „Wirtschaftsberichte fiir Altona 
und Schleswig-Holstein" erseheinen. 
Nach langen Bemiihungen konnte endlich eine Be- 
seitigung der kostspieligen und zeitraubenden Ur- 
Usten fiir Schoffen und. Geschworene herbei- 
gef iihrt werden. Die Ausschiisse fiir die Auswahl der 
Schoffen und Geschworenen treten nunmehr in den 
Raumen des Wahlamts zusammen und suchen hier 
unmittelbar aus der Wahlkartei sich die geeigneten 
Personen heraus, 

Der Ausbau des Wahlamts vollzieht sich also, wie in 
den vorstehenden Zeilen kurz geschildert wurde, 
Schritt fiir Schritt in zahlreichen Einzelmafinahmen, 
die f reilioh durch Wahlen immer wieder unterbrochen 
werden. 





GESCHAFTSGANG BEIM STADTLEIHAMT IN DORTMUND 



Jmpflisfe 




Ersparnis an Schreibwerk 
beim Impfgeschaft 

A. Semrau, Stadtsekretar, Dortmund 

Zur Durchfubrung mad Kontrolle des ImpfgescMftes 
sind umfengreicbe Schreibarbeiten (Irapflisten, Impf- 
aufforderungen mit Zustellungsbescbeinigungen, Kon- 
trollstreifen und Impfscbeine) notwendig. Zur Verein- 
facbung dieser Arbeiten wurde vom Verfasser das 
nacbstebend beschriebene Verfabren ausgearbeitet : 
Die bisbermitder Eubrung der Impflisten beauftragten 
Personen (Standesbeamte und Lehrpersonen}scbreiben 
mit der Impfliste die staffelformig miter der Liste 
angeordneten Impfaufforderungen, Kontrollzettel und 
Impfscbeine (Bild 19) automatisch mit bis auf den 
Impfbermin, der von dem Biiro fur Impfangelegen- 
beiten eingestempelt wird. Der Kontrollstreifen, der 
im Tmpftermin abgetrennt wird, wird nachtraglicb 
geheftet und erubrigt die Fiihrung der Hilfslisten. Das 
Biiro fiir Impfangelegenhciten ist bei Anwendung der 
Impiscbeinstaffel tatsacblicb von jeder Scbreibarbeit 
befreit, obne daB von dem Standesbeamten oder 
den Lebrpersonen eine Mebrarbeit geleistet zu werden 
braucbt. Durcb die Anwendung der Impf scbeinstaf fel 
ist eine erbeblicbe Arbeit-, Zeit- und Geldersparnis 
gegeben. Das Durchsebreibeverfabren zur Verein- 
facbung des Impfgescbaftes bat sicb in Dortmund 
sehr gut bewabrt. 

Inzwischen sind die Impfscbeinstaffeln bereits von 
zablreiehen Stadtverwaltungen eingefubrt worden. 



Bild 19. Impfscheinstaffel 



Geschaftsgang beim Stadtieihamt in Dortmund 



Das Leihamt der Stadt Dortmund ist bereits als ernes der ersten 
in Deutschland vor dem Kriege mit Registrierkassen sowie mit 
(flachschreibenden) Elliott-Fisher- Schreibmaschinen ausge- 
stattet worden. Pfandschein und Pfandbuoh (letzteres damals 
nooh in festgebundener Form !) wurden in einem Arbeitsgang 
mittels Durchschreibeverfahrens duroh die flachschreibenden 
EIliott-Fisher-Maschinen bescbrieben. 

Die Inflation fiihrte im Jahre 1923 zur Stillegung des Leih- 
amtsbetriebes. Naoh Eintritt stabiler Wahrungsverhaltnisse 
konnte der Wiedereroffnung des Leihamtes naher getreten 
werden. Das gab Veranlassung, den wieder zu eroflnenden 
Betrieb von vornherein auf neuzeitliche Formen, insbesondere 
in techniseh-maschineller Hinsioht, einzustellen, 
Bei der Wiedereroffnung ist das Stadtieihamt zur Verehv 
f achung tind Beschleunigung des Geschaftsganges u. a, mit 
folgenden maschinellen Einrichtungen, die eine nennenswerte 
Ersparnis an Personalkosten gegeniiber dem bisherigen Zu- 
stande mit sieh brachten, ausgestattet worden: 

1 National-Registrier-Kasse, 

1 Mercedes- Addelektra- (Buohungs-)Maschine, 

1 Mercedes-Schreibmaschine, 

I Seilpostanlage, 

1 Lastenaufzug, 

sowie fahrbare Transportgerate. 
Neuerdings ist noeb eine Zahlensignalanlage (vgl. weiter unten) 
eingebaut worden. 
Der Geschaftsgang wiekelt sich im einaselnen wie folgt ab: 



1. Pfandbuch 

Es ist das Lose-Blatt- System( Ablegemappen) imGebrauch. Das 
Pfandbuohblatt ist fortlaufend numeriert; es enthalt auf der 
Seite 15 Nummern (Dinformat). Zeug- und Goldpfander wer- 
den in verscbiedenen Spalten gefuhrt, Pfandbuohblatt und 
Pfandschein werden in einem Arbeitsgang auf der Mercedes- 
Addelektramasehine geschrieben. Auf letzterer befinden sich 
zwei Zahlwerke, die die Pfanddarleben automatisch auf- 
addieren. Die Addition dieser Zahlwerke muB mit dem Aus- 
gabekonto der National-Registrierkasse uber Darlehen uber- 
einstimmen. Eingeloste oder erneuerte Pfander werden in 
der Sp&Ite Bemerkungen des Pfandbuches mit einem ver- 
stellbarem Datumstempol geloscht. 

2. Pfandschein 

Der Pfandschein tragt die gleichlautende Nummer des Pfand- 
buches. Es ist ein Doppelsehein, der an der zu beschreibenden 
Stelle auf der Rtickseite karbonisiert ist, wodureh die Ver- 
wendung des Kohlepapiers uberflussig wird. Es werden in 
einem Arbeitsgang also drei Ausfertigungen, und zwar das 
Pfandbuohblatt und zwei Ausfertigungen des Pfandscheins 
geschrieben. Die erste Ausfertigung des Pfandscheines erhalt 
der Darlehnsnehmer. Die zweite Ausfertigung wird im Leih- 
amt naoh dem Alphabet (Einheits-ABC-Regeln) gelegt, damit 
bei Reklamationen ein schnelleres Auffinden des Versetzers 
moglich ist. Die zweite Ausfertigung wird auBerdem als 



61 



IV. REFORMED IN EINZELNEN AMTERN 



Kassenbeleg fur die wSchentlioh stattfindenden Versteige- 
rungen benutzt. Im Leihamt befinden sich ftir die Auf- 
bewahrung der Pfandscheine und Pfandbucher zwei eigens 
hierfiir konstruierte eiserne Schranke. In einem Schrank 
werden die Pfandscheine der eingelosten oder erneuerten 
Pfander nach der Nummer sortiert, in dem andern die Zweit- 
ausfertigungen, wie bereits erwahnt, nach dem Alphabet 
geordnet, aufbewahrt, 

3. Versteigerungen 

Nach Ablauf der ftir die Versteigerung vorgeschriebenen Frist 
werden die Pfandscheine (Zweitausfertigungen) des betreffen- 
den Monats aus dem Alphabet nach der Nummer gelegt. 
An Hand der bereits nach der Nummer liegenden Erstaus- 
fertigungen werden die eingelSsten bzw. erneuerten Scheme 
aus den Zweitausfertigungen ausgesondert, so daB die Scheme 
der nieht eingeldsten Pfander zuriickbleiben. An Hand dieser 
Scheine werden die zur Versteigerung kommenden Pfander 
aus den Lagern geholt und in eine Versteigerungsliste ein- 
getragen. Bei den auf Grund dieser Unterlagen zur Ver- 
steigerung kommenden Pfandern werden auf der Zweitaus- 
fertigung des Pfandseheines die aufzukommenden Betrage an 
Darlehen und Gebiihren errechnet. Die Pfiinder werden zu 
dem aufzukommenden Sollbetrage in der Versteigerung an- 
geboten und der Versteigerungserlds in die Pfandschein- 
zweitausfertigung eingetragen. Der Versteigerungserlos wird 
sofort eingezogen und vereinnahmt. Naehdem der Betrag in 
der Versteigerungsliste verbucht ist, wird die Buchung durch 
die National-Registrierkasse vorgenommen. Die Pfandschein- 
zweitausfertigung dient in der Folgezeit als Kassenbeleg. 
Die in der Versteigerung nicht abgehenden Pfander werden 
vom Leihamt erworben und als freiverkauflich behandelt. 
Der Verkauf dieser Sachen findet taglich statt. Die Be- 
handlung der aufzukommenden Gelder im Freiverkauf ist 
die gleiehe wie bei den Versteigerungen. An Hand der Ver- 
steigerungsliste werden auch gegen Vorlage der Pfandschein- 
erstausfertigungen die errechneten tJberschusse ausgezahlt. 

4. Freiverkauf 

Eur den Freiverkauf werden besondere Listen nicht gefuhrt. 
Die Kontrolle iiber die freivorkauflichen Sachen wird an 
Hand der vorhandenen Pfandscheinzweiiausfertigungen, die 
in Kontrollmappen abgeheftet sind, getibt. Die freiverkauf- 
lichen Pfander werden mit einem Etikett versehen, auf dem 
der aufzukommende Betrag plus 10% als Verkaufspreis 
stent. Die Kaufer der Pfander erhalten Zahlzettel nach 
besonderem Muster. Die Zahlung erfolgt durch den Kaufer 
an der Kasse. Hier wird der Betrag auf der Pfandschein- 
zweitausfertigung gebucht; der Kaufer erhalt einen Kassen- 
scheck. An Hand des Kassenscheeks wird das Pfand aus- 
gehandigt. 

5. Reklamationen bei Pfandschernverlusten 

Der Verlierer meldet den Verlust an dem betref f enden Sehalter. 
An Hand der Zweitausfertigungen des Pfandseheines wird 
das betr. Pf andstiick ■ herausgesucht. Der Verlierer erhalt 
eine Verlustbescheinigung nach besonderem Muster. Im 
Pfandbuoh und an dem betr. Pfand wird ein Vermerk iiber 
den Verlust gemacht. Aufierdem wird eine Verlustkarte aus- 
gestellt, auf welcher die vom Verlierer gezahlte Schreibgebuhr 
durch die National-Registrierkasse gebucht wird. 

6. National-Registrierkasse 

Die Maschine ist besonders fur Leihamtszwecke eingerichtet, 
d. h. sie hat auf der einen Seite Vorrichtungen zum Buchen 
von Pfandbuchnummern und daneben die einzelnen Konten- 
nummern. Auf der andern Seite Vorrichtungen zum Buchen 
yon Geldbetragen bis zu 100 000 RM. Sie addiert sowohl 
innerhalb der einzelnen Konten als auch in der Gesamtsumrne, 
und zwar Einnahme und Ausgabe gesondert. Der Haushalts- 
plan des Stadtleihamtea ist in Einnahme und Ausgabe auf 
die betr. Konten der Maschine so verteilt, dal} jederzeit iiber 
die Einnahmen und Ausgaben nach den betr. Nummern des 
Haushaltsplanes ein klarer tJberblick zu erzielen ist, An Hand 
der National-Registrierkasse kann mit unbedingter Sicherheit 
in wenigen Minuten ein KassenabschluB gefertigt werden. Der 
Kassenstreifen der Maschine wird taglich herausgenommen, 
in ein besonderes Buch eingeklebt und gilt als KassenabschluB. 
Neben demselben wird noch ein Geldsortenzettel gefuhrt. 



7. Kassenhauptbuch 

Uber die Einnahmen und Ausgaben des Leihamtes wird ein 
Kassenhauptbuch handschriftlich gefuhrt, welches in Ver- 
bindung mit den Kassenbelegen, einer Gewinn- und Verlust- 
berechnung und der Bilanz als Jahresrechnung alljahrlich 
terminmafiig vorgelegt wird. Das Hauptbuch dient zur 
Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben. Wahrend die 
Einnahmen an zuriickgezahlten Darlehen und Gebiihren 
sowie sonstige Einnahmen aus dem Kassenstreifen ins Kassen- 
hauptbuch am MonatsschluB ubernommen werden, diirfen die 
Ausgaben nur auf Grund der Zahlungsanweisungen erfolgen. 

8. Lagerraume 

Es sind drei ubereinanderliegende Lagerraume im Hofgebaude 
vorhanden, die etwa 600 qm Lagerflache enthalten. Die Lager 
sind durch einen Lastenaufzug miteinander verbunden. Siimt- 
liche Pfandgegenstande werden mittels des Aufzuges in die 
Lagerraume befb'rdert bzw. aus ihnen wieder herausgeholt. 
Das Herausbringen der Pfandgegenstande in den Aufzug bzw. 
an den Ausgabeort erfolgt mittels fahrbarer Transportgerate. 

9. Tresojk 

Fur die Aufbewahrung der Gold- und Silberpfander sowie 
der Jiiwelen ist ein moderner Tresor vorhanden. Soweit 
Goldpfander fiir einen Versatz zusammengehoren, werden sie 
in Titten aufbewahrt, auf welchen mit einem Gummiband 
die Pfandnummer befestigt ist. Pur die Numerierung aller 
Pfander dienen im iibrigen dreiteilige Blocks mit der gleich- 
lautenden Nummer des Pfand buches und des Pfandseheines. 
Von diesen dreiteiligenBlocks erhalt derDaiiehensnehmer einen 
AbriB, mit dem er sich an der Kasse bei Empfangnabme des 
Geldes ausweist. Die beiden andern Abrisse werden an das 
Pfand geheftet und einmal lose hineingesteckt, damit Ver- 
wechselungen auf alle Falle ausgeschlossen sind. 
Alle Hangepfander hangen auf Kleiderbiigeln, wahrend die 
Liegepfander gerollt und mit einem Bindfaden verschniirt 
sind. Beim Versand von Pfandern nach auswarts werden an 
Verpackungskosten 50 Pfg. erhoben. 

10. Zahlensignalanfage. 

Um die Diskretion zu wahren, wird im Leihamt niemand mit 
seinem Namen aufgerufen. Jeder wird durch die Zahlen- 
geberanlage nach der Nummer in seiner Hand, die sich mit 
der Pfandnummer deckt, an den Kassen- oder Ausgabe- 
schalter herangeholt. Die Anlage gewahrleistet Beschleu- 
nigung, SicheTheit und Ruhe in der Abfertigung. 

11. Verkehrsabwickiung. 

Der Darlehnsnehmer begibt sich mit seinem Pfandgegenstand 
in den Annahmeraum und iibergibt das Pfand dem Taxator 
zum Zwecke der Abschatzung. Dieser bestimmt die Hohe 
des Darlehns, diktiert der Maschmenschreiberin die Angaben 
zur Ausstellung des Pfandseheines und iibergibt dem Ver- 
setzer einen AbriB von dem dreiteiligen Block. Letzterer be- 
gibt sich mit diesem AbriB in den Kassenraum. Der Pfand- 
schein wird gleichzeitig mittels der Seilpost in den Kassen- 
raum befordert. Hier wird der Pfandschein gebucht und dem 
Versetzer das Darlehen ausgehandigt. Bei Einlb'sung eines 
Pfandes ist das umgekehrte Verfahren zu beobachten. Der 
Versetzer begibt sich zunaehst in den Kassenraum, um Dar- 
lehen und Gebiihren dort zu bezahlen, Nach Buchung und 
Zahlung erhalt er einen Kassenscheck, mit dem er sich in 
den Ausgaberaum begibt, wahrend der Pfandschein mitteis 
der Seilpost ins Lager befordert wird. Hier wird das Pfand 
herausgeholt und auf Grund des Kassenscheeks an der Aus- 
gabestelle nach Signalisierung der Pfandnummer ausgehandigt. 
{Vgl. Ziffer 8 und 10.) 

Die Erneuerungsantrage werden wie Antrage auf Einlosung 
behandelt. Der Antragsteller begibt sich nach Zahlung der 
Gebiihren in den Annahmeraum; er empfangt dort nach der 
Neuabschatzung des Pfandes eine neue Nummer und begibt 
sich mit dieser zuruck in den Kassenraum, um dort den neuen 
Pfandschein nach Buchung mittels der National-Registrier- 
kasse ausgehandigt zu bekommen. 

12. Polizeirufanlagen 

Samtliehe Lager, Tresors, Kassenschranke und die Buro- 
raume sind im Stadtleihamt an die Polizeirufanlage ange- 



62 




V. Geschaftsordnungen 



Geschafts-Ordnung fur die Stadtverwaltung zu Gorlitz 



Bemerkung der Herausgeber; 

Die Stadtverwaltung Gorlite hat erne Geschaftsordnung auf- 
gestellt, die den Anforderungen neuzeitliehen Biirobetriebes 
Rechnung tragt. 



Wir lassen nachstehend den Wortlaut der 3 Telle 
Geschaftsordnung, 
Aktenordnung, 
Kanzleiordnung 



folgen. 



1. Teil. Geschafts-Ordnung (Gesch. O.) 



Abschnitt A. Allgemeines 
Zweck der Geschaftsordnung 

1. Die Gesch.O. regelt die auBeren Formen des Gesohafts- 
ganges in der Stadtverwaltung. Das in ihr erstrebte Ziel, 
den Geschaftsgang aufs auBerste zu vereinfaehen und zu 
beschleunigen, kann nur dann voll erreicht werden, wenn 
jeder AngehSrige der Stadtverwaltung im Rahmen seiner 
Geschafte in diesem Sinne mitarheitet. Dies gekort zu 
den Dienstpjlichten des Beamten. 

2. Alle Angehorigen der Stadtverwaltung haben sieh mit dem 
Inhalt der Gesch.O. vertraut zu maohen. 

Geschaftsverteilung 

3. Die Stadtverwaltung ist in folgende Zweige gegliedert: 

1. Hauptverwaltung, 

2. Bauverwaltung, 

3. Unterriehtsverwaltung, 

4. Wohlfahrtsamt, 

5. Finanzverwaltung, 

6. Grundstiicksverwaltung, 

7. Steuerverwaltung, 

8. Versicherungsamt, 

9. Betriebe und Unternehmen. 

4. Jeder Zweig besteht aus einer oder mehreren Abteilungen. 
Der Oberburgermeister bestimmt das Nahere, Die Ab- 
teilungen werden von Vorstehem geleitet, deren Amts- 
bezeichnung. der Besoldungsplan vorschreibt. 

5. Die Vorsteher haben fur die Regelung und den glatten 
Gang des Geschaftsbetriebs zu sorgen. Der erste Vor- 
steher der Hauptverwaltung ist fur den geregelten Biiro- 
dienst in alien Abteilungen verantwortlich. Jede Arbeits- 
kraft mulJ voll beschaftigt sein. Durch straffe Dienst- 
aufsicht ist dafiir zu sorgen, dafl alle Angelegenheiten 
ohne Nachteil fur die saohliche Arbeit mit gro'Bter Be- 
schleunigung erledigt werden. 

6. Durch den „Geschaftsplan" werden die Geschafte auf die 
Abteilungen verteilt. In ihm sind die Arbeitsgebiete nach 
saohlichen Gesichtspunkten hlar und scharf abzu- 
grenzen als erste Voraussetzung fiir eine scknelle 
tinA reibungslose Arbeit. 

Abschnitt B. Bearbeitung der Eingange 

Erste Behandlung der Eingange 

7. Die Eingange mit genauer Abteilungs-Aufsehrift (z. B 
,,Magistrat, Bauverwaltung" oder „Magistrat — Ab- 
teilung 6") werden vom Botenamt ungeoffnet den Abtei- 
lungen mit dem nachsten. Botengang zugestellt. Die 
anderen Eingange werden im Botenamt geoffnet, wenn 
sie nicht einen Vermerk tragen, aus dem zu ersehen ist, 
dal$ fiir die Offnung ein bestimmter Terrain festgesetzt 
ist. Die geoffneten Eingange sind mit dem Eingangs- 
stempel so zu versehen, dafl man sieht, ob die Sache vor- 
oder nachmittags eingegangen ist. Neben den Stempel 
ist das Geschaftszeiehen zu setzen. 



8. Die Zahl der Anlagen ist auf dem H'auptstiick zu ver- 
merken. Anlagen von besonderer Bedeutung (Urkunden, 
Akten u. a., auch Brief marken oder Bargeld) werden hier- 
bei nach Zahl und Art aufgefuhrt. Das Fehlen von An- 
lagen ist zu vermerken. 

9. Sind Name oder Wohnung des Einsenders oder der Tag 
des Schreibens nicht deutlich erkennbar, so wird der Brief- 
umschlag bei dem Schriftstuck belassen. 

10. Einschreib-, Wert- und Geldsendungen werden in der 
Stadthauptkasse geoffnet. Schriftstflcke, die nicht zur 
Kasse gehoren, sind von dieser unverziiglich der zustan- 
digen Abteilung zuzusenden. 

Vorlage der Eingange 

1 1. Die Vorsteher der Abteilungen und des Botenamts haben 
Eingange von besonderer Bedeutung unmittelbar dem 
Oberburgermeister in besonderen Mappen: ,, Eingange" 
sofort vorzulegen. Die Vorsteher sind dafiir verantwort- 
lich, daB diese und andere wichtige Eingange rechtzeitig 
zur Kenntnis der Dezernenten gelangen. 

Alle anderen Eingange gibt der Vorsteher unverziig- 
lich den Sachbearbeitern, soweit er sie nicht selbst erledigt. 

12. Die Eingange mit personlicher Anschrift des Oberburger- 
meisters gehen vom Botenamt ungeoffnet in die Zentrale 
der Hauptverwaltung, wo sie nach Bestimmung des Ober- 
burgermeisters behandelt werden. 

Geschaftsgangvermerke 

13. Fur Vermerke ist dem Oberburgermeister der Blaustift, 
den Dezernenten der Rotstift, den Vorstehern der Griin- 
stift vorbehalten. 

14. Es bedeuten: 

Namenszeichen oder Strich: Kenntnis genommen, 
+ # T : SchluBzeichnung der Verf iigung durch Ober- 
burgermeister: +, Dezement: :$, Vorsteher: 4= 
V: zum Vortrag (saohliche Erorterung der Angelegenheit), 
R: zur Riicksprache, moglichst inner halb dreier Tage, 
M. S.: zur Magistrats-Sitzung, 
D. S.: zur Deputations- Sitzung. 

Zustandigk.eit 

15. Bei Zweifeln in der Zustandigkeit der Abteilungen ent- 
scheidet der erste Vorsteher der Hauptverwaltung. 

16. Bei der Abgabe an eine andere Behorde ist dem Einsender 
eine Abgabenaohricht zuzusenden. (Gemeinsames Form- 
blatt l.) 1 ) 

Zeit der Erledigung. Fristen. Wiedervorlagen 
Erinnerungen 

17. Es ist ebenso wichtig, eine Sache rechtzeitig zu erledigen, 
wie sie richtig zu erledigen. 

18. Sofortsachen sind vor Eilsachen, diese vor den gewohn- 
lichen zu bearbeiten. Es ist zu vermeiden, daB durch 
anfanglich verzogerte Behandlung am Ende besondere 



x ) Die Formblatter sind nicht abgedruckt. 



63 



: w 



V. GESOHAFTSORDNUNGEN 



Beschleunigungsvermerke erforderlich werden. Diesesollen 
zur Entlastung des Geschaftsbetriebs fiberhaupt nur 
wenig verwendet werden. Der Grand zur Beschleunigung 
iat stets anzugeben, z. B. Fristsache, Terminsache, Haus- 
haltsplanaufstellung usw. 

19. Besonders eilige Entwiirfe sind duicli besonderen Boten 
oder den Sachbearbeiter personlieh weiterzugeben und 
von letzterem zu iiberwachen. 

20. Kann nicht in kurzer Zeit geantwortet werden, so ist dem 
Einsender eine „Eangangsbestatigung" oder ein,, Zwischen- 
bescheid" zu erteilen, (Gemeins. Formblatt 2 und 3.) 

21. Um unndtige Wiedervorlagen und Erinnerungen zu ver- 
meiden, sind die Fristen ausreiehend z% bemessen. 
Die bis zum Absenden der Reinschrift verstreichende Zeit 
ist dabei zu berucksichtigen. 

22. Der Grund der Wiedervorfage ist bei der Verfiigung kennt- 
lieh zu machen. 

23. Wird verfiigt ,,erinnern", so ist fur das Schreiben ail- 
gemein ein Vordruck auf Postkarte zu benutzen. (Ge- 
meins. Eormbl. 4.) 

Ablage der erledigten Sachen 

24. Bei Schriftstiicken, die geringere Bedeutung haben und 
nicht notwendig in den Akten veiwahrt werden miissen, 
ist nioht „z. d. A", sondern ,,wegl." zu verfiigen. Um die 
Akten zu entlasten, ist diese Verfiigung mSglichst viel anzu- 
wenden. (tJber die Behandlung der Weglegesaehen siehe 
Akten-Ordnung, Ziff. 30 und 31.) 

25. Schriftstiieke, die nicht „wegzulegen" sind, sollen so be- 
handelt werden, daB sie mSglichst bald zu den Akten 
kommen. Sie werden entweder saehlich eiiedigt oder ,,z. 
d. A." geschrieben, oder es wird ihre Wiedervorlage mit 
langerer Frist angeordnet. (Siehe „Aktenordnung" 
Ziff. 29.) 

Urschriftliche Verfiigung 

26. Die urschriftliche Verfiigung soil eine besondere Reinschrift 
uberfhissig machen. Sie ist mogliohst oft anzuwenden, 
namentlich wenn der Inhalt eines Schriftstficks fur die 
Akten entbehrlich ist. (Vgl. Ziff. 36.) 

Entwurf 

27. Der Entwurf ist auf den Eingang selbst oder einen be- 
sonderen Bogen zu schreiben. Leere Blatter sind abzu- 
trennen und zu verwerten, halbe oder viertel Bogen zu 
verwenden, wo sie geniigen. 

28. Die Reinschrift ist bei einem Diktat zugleich mit der TJr- 
schrift herzustellen und vorzulegen, sonst dureh die den 
Abteilungen zugeteilten Kanzlistinnen oder durch die 
Kanzlei zu fertigen. 

20. Vom Diktat ist in weitem TJmfange Gebrauch zu machen, 
besonders bei groBeren Entwiirfen. 

30. Die kurzschriftliche Aufnahme ist bald in die Reinschrift 
zu tibertragen. Ein Durchschlag ist zu den Akten zu 
nehmen. Kleine handschriftliche Verbesserungen in der 
Reinschrift konnen dabei vorgenommen werden. 

31. Von eiligen und umfangreichen Fallen abgesehen, sind 
Schreibkrafte erst heranzuziehen, wenn sich mehrere 
Sachen angesammelt haben. Bevor eine Sohreibkraft ge- 
rufen wird, muB der Stoff so vorbereitet sein, daB kein 
Aufenthalt beim Diktieren eintritt. Eur einzelne gering- 
fiigige Entwiirfe sollen Schreibkrafte nicht in Anspruch 
genommen werden. 

32. Hat der Saohbearbeiter einen Entwurf vorzulegen, der 
voraussichtlich nicht geandert wird, so soil or bei einfaehen 
Mitteilungen kurzen Inhalts in der Regel den Entwurf 
als Reinschrift schreiben und an Stelle des Entwurfs einen 
kurzen Vermerk fiber den Inhalt zu den Akten bringen. 
Eiir Verbesserungen gilt Ziffer 30, 

33. Eur einfache Palle geniigt vielfach an Stelle des Entwurfs 
eine stichwortartige Anweisung an den Sachbearbeiter 
zur eigenen Erledigung,' z. B. „iibersenden nach Antrag" 
oder ,,ablehnen" (wenn es sich um regelmaflig wieder- 
kehrende Form und TJnwichtiges handelt.) 

Der Sachbearbeiter fuhrt die Verfiigung selbstandig aus 
und zeichnet „I. A." (Im Auftrage). 

34. Ist ein Formblatt vorgesehen, so geniigt an Stelle des Ent- 
wurfs eine stichwortartige Anweisung an die Kanzlei, 
z.B.: 



„Abgabenachricht nach G. F. 1" 
,, Eingang bestatigennach G. F. 2" 
,,Zwischenbescheid nach G. F. 3" 
,,erinne:n nach G. F. 4" 
„Anlagen zeksd. nach G. F. 5". 

Das Schreiben geht vom Sachbearbeiter,, I. A." gezeiohnet 

hinaus. 

35. Fur Antrage, Angaben, Mitteilungen u. a,,, die sich oft 
wiederholen, sind Vordrucke und Stempel zu verwenden. 
Stempel sind billiger, miissen in knappster Form alles Er- 
forderliche enthalten, sind aber in der GrfiBe beschrankt. 

36. Wenn ausnahmsweise uber ein an eine andere Behorde 
abgegebenes Schreiben ein besonderer Vermerk bei den 
eigenen Akten bleiben soil, ist das Gemeinsame Formblatt 6 
zu verwenden. 

37. Wenn ausnahmsweise fiber eine 17. R. oder im Umlauf 
eingegangene Saehe ein Aktenvermerk no'tig ist, ist das 
Gemeinsame Formblatt 7 zu verwenden. 

38. Der Entwurf muB frei lassen: 

a) auf jeder Seite eines Blattes das linke Drittel fur An- 
derungen und Zusatze und 

b) auf der ersten Seite links, auf der zweiten rechts 
einen Heftrand von mindestens 1 % Zentimeter Breite. 

39. Der Entwurf auf besonderem Bogen und die Reinschrift 
tragen als Kopf links oben stets die Bezeichnung : „Der 
Magistrat", darunter: ,,Geschaftszeichen Nr. . . .". Wird 
das Schriftstuek nicht von einem Magistratsmitglied ge- 
zeichnet, so ist zwischen ,,Der Magistrat" und ,,Geschafts- 
zeichen" die absendende Abteilung anzugeben, z. B.: 

„Der Magistrat 

Wohnungsamt 

Gesch.-Zch. Nr. . . ." 

40. Die Anschrift ist vollstandig und genau anzugeben. Ab- 
gekfirzte Anschriften sind in dor Reinschrift nur zulassig, 
wenn ihre Bedeutung genau festgelegt ist. An einen Be- 
amten mit Naraensangabe sind Schreiben nur zu richten, 
wenn es sich um eine personliche Angelegenheit des Emp- 
fangers handelt. Soil das Schreiben vom Empfanger 
selbst geoffnet werden, so ist zu seinem Namen der Ver- 
merk „Eigenhandig" stu setzen. 

41. Im Wortlaut des Schreibens sind besondere Eingangs- 
formeln zu vermeiden. Zum Hinweis auf Vorgange dient 

in der Regel der Kopfvermerk: „ZuNr vom . , . .", 

wenn nicht . der Vordruck schon entsprechende Platz- 
anordnung vorsieht. Bei Schreiben an Behorden ist stets 
der behandelte Gegenstand in Stichworten anzugeben. 

42. Der Entwurf muB so gefaBt sein, daB ihn die Kanzlei nur 
abzuschreiben braucht. Deutliche Schrift ist anzu- 
streben. Im Entwurf sind Abkurzungen erlaubt, die der 
Kanzlei verstandlich sind. Abkurzungen, die nicht amt- 
lich festliegen, sind in'der Reinschrift nicht zu verwenden. 

43. Ist die Reinschrift schwierig, z. B. bei stark verbessertem 
Entwurf, so ist zu verfiigen: „Durchschlag z. d. A.". 

44. Das, was zu sagen ist, soil klar, erschopfend, aber nicht 
weitschweifig gesagt werden. Auf eine gedrangte, dem 
Empfanger leicht verstandliche Darstellung in einwand- 
freier, einfacher Sprache ist besonderer Wert zu legen. 
Die Kiirze darf nicht zur Schroffheit fiihren. Zu ver- 
meiden sind besonders: 

unnotige Fremdworter und veraltete KanzJei- 

ausdrucke, 
das Haufen von Hauptwortern, namentlich solchen auf 

,.ung", 
die Ausdriicke „erfo!gt" usw. an Stelle des einfaehen 

passiven, besser noeh aktiven Satzes, 
lange und ungegliederte Satze, 

alle iiberfliissigen Worter, die das Verstandnis nur er- 
sehweren. 
Die Schreibweise richtet sich nach den amtlichen Regeln 
fiir die Deutsche Rechtschreibung und den behordlich 
festgelegten Abkurzungen. 

45. Hflflichkeifswendungen wie ,,gehorsamst", „ergebenst", 
ebenso Anreden wie ,,Hochgeboren", „HochwohlgeboTen" 
sind zu vermeiden. 

46. Schreiben an fibergeordnete BehOrden werden als „Be- 
richte", an gleichgestellte als „Schreiben" bezeichnet. 

47. Auf Anlagen ist am Kopf des Schreibens hinzuweisen. 
Ihre Zahl und notigenfalls die Art mufi auch iiber einem 
links neben dem Inhalt zu setzenden Anlagestrieh im Ent- 
wurf angegeben. und so genau bezeichnet werden (z- B. 



64 




GESCHAETS-ORDNUNG EUR DIB STADTVERWALTUNG ZU GORLITZ 



durch Zeichen auf den Anlagen), dafi Zweifel nioht ent- 
stehen kOnnen. (Vgl. Akten-Ordnung Ziffer ,27.) 
Wenn Eragebogen an Behorden, Krmen oder Ver- 
bande gesandt werden, ist moglichst ein Doppel fiir den 
Empfanger beizulegen. 

48. Die Sendungen nach aufierhalb werden frei gemacht 
(Min. d. I. v. 20. 10. 20). 

49. Sehriffcstiicke, die fiir mehrere Verwaltungszweige wiehtig 
sind, sollen ihnen abschriftlich mitgeteilt werden. Dabei ist 
darauf zu achten, dafi die notwendige Zahl von Ab- 
schriften mit gefertigt ■wild. Gehen Schreiben an mehrere 
Stellen, so ist in der Anschrift oder im Wortlaut ersicht- 
lich zu machen, wer sie erhalten hat. Die Anschrift, an 
die das einzelne Schreiben abgeht, ist in der Reinschrift 
zu unterstreiohen. 

60. Eehlanzeige ist auf eingehende Rundfragen nur zu senden, 
wenn besonders darum ersucht ist. 

61. Der Saohbearbeiter versieht seine Entwiirfe am Schlusse 
unten rechts mit Namenszeiehen und Tag und Iegt sie 
dem Dezernenten vor. Nur die vom Dezernenten mit 
,,P. U." (Personliche Unterschrift) bezeiohneten Sachen 
werden ihm auch in Reinschrift vorgelegt. Alle iibrigen 
Schreiben sind mit der Untersohrift des Sachbearbeiters 
unter dem Vermerk „Beglaubigt" abzusenden, soweit er 
nioht I. A. zu zeicbnen berechtigt ist (vgl. Z. 33, 34 und 54). 

52. Sind mehrere Dezernenten beteiligt, so ist am Schlusse 

des Entwurfs links unten zu vermerken: „Herrn 

z. Mz." (,,zur Mitzeichnung"), 

63. Zur Gegenzeichmmg durch den Oberbiirgermeister sind 
vorzulegen: 

1. die Stadtverordneten-Vorlagen, 

2. die Entwiirfe auf Eingange, die mit einem blauen + 
versehen sind, 

3. Berichte und Antrage wiehtigen Inhalts an die Auf- 
sichtsbehorden der Stadtverwaltung, 

4. wiohtige Entwiirfe nach Auswahl der Dezernenten und 
, Abteilungs vorsteher , 

5. die Aufzeiohnungen iiber Deputations-, Kommissions- 
usw, -Sitzungen. 

6. Verfiigungen in Sachen, deren Bearbeitung sieh der 
Oberbiirgermeister vorbehalten hat. 

Die Vorlage erfolgt mit dem Vermerk: „Z. Ggz.". 

64. Das Zeiohnungsrecht der Abteilungsvorsteher und'Sach- 
bearbeiter nach auBen und unter Kassenanweisungen wird 
durch besondere Verfiigung des Oberbiirgermeisters ge- 
regelt. Die Zeiohnung erfolgt unter dem Vermerk „I. A.". 
Innerhalb der Verwaltung (von Abteilung zu Abteilung) 
zeichnen die Saohbearbeiter unter dem Geschiiftszeichen 
ihrer Abteilung. 

Zusammenarbeit 

66. Die Saohbearbeiter und die Abteilungen sollen hilfsbererf* 
zusammenarbeiten. Zusammenarbeit niitzt dem Staat und 
der Stadt, Gegeneinanderarbeit sohadigt sie. 

56. Beteiligte Abteilungen sind moglichst sohon bei den der 
Entscheidung voraufgehenden Erwagungen und Eest- 
stellungen zuzuziehen, Verstandigung ist auf dem kiir- 
zesten Wege herbeizufuhren; ein Schriftwechsel innerhalb 
der Abteilungen ist zu vermeiden, 

67. Magistratsbesohltisse sollen erst herbeigefiibrt werden, 
nachdem die zustandige Deputation, Kommission oder 
das Kuratorium beschlossen hat. 

Sitzungen 

58. Ehe Sitzungen anberaumt werden, ist der Sitzungssaal 
zu sichern. Das Aufheben einer Sitzung ist sofort der Ab- 
teilung mitzuteileu, die iiber den Saal verfugt. 

59. Die Einladungsfristen sind nicht zu kurz, moglichst auf 
eine Woche zu bemessen. 

Die Sitzungsunterlagen sind den Teilnehmern fruhzeitig 
vor der Sitzung, spatestens aber mit der Einladung zuzu- 
stellen. Bei der Einladung ist der Gegenstand der Be- 
ratung so sorgfaltig zu bezeichnen, dafl die Teilnehmer 
in der Sitzung nicht vor Eragen gestellt werden, auf die 
sie nicht vorbereitet sind. Die zu behandelnden Eragen 
sind moglichst einzeln aufz'ufiihren. 

60. Die Sitzungen begirmen piinktlich zu der in der Ein- 
ladung f estgesetzten Zeit. Fiir regelmafiig wiederkehrende 
Sitzungen sind Wochentag und Stunde moglichst einheit- 



lich festzusetzen. Die Mittwoch- und die Sonnabend-Nach- 
mittage sollen in der Regel sitzungsfrei bleiben. 
61. Die Aufzeiohnungen iiber den Verlauf der Sitzungen habon 
ein Verzeichnis der Teilnehmer (Gemeins. Formblatt 8) 
und den Wortlaut der in den einzelnen Voriagen gefaBten 
Beschliisse zu enthalten. Sie sind dem Oberbiirgermeister 
innerhalb 24 Stunden vorzulegen (vgl. Z. 53 zu 5). 



Abschrtitt C. Magistratssitzurtgssachen 

Vorbereitung 

62. Eine Zusammenstellung der Sachen, die jeder Dezernent 
in der nachsten Magistratssitzung vortragen will, ist 
spatestens jeden Sonnabend bis 12 Uhr der Zentrale der 
Hauptverwaltung auf Vordruck vorzulegen. Auf Grund 
dieser Zusammenstellungen wird die Tagesordnung auf- 
gestellt. In ihf sind die einzelnen Vortragssachen auf- 
zufiihren unter Bekanntgabe der Referenten und des- 
jenigen, der mit dem Vortrag beginnt. Die Tagesord- 
nungen werden den Magistratsmitgliedern im Laufe des 
Montag vormittags im verschlossenen Umschlag mit der 
Aufschrift ,,Geheim" zugestellt. 

Beschliisse 

63. Die Beschliisse werden von dem Dezernenten auf jeder 
Sache als ,,V. a. V." (Verfiigung auf Vortrag) nieder- 
geschrieben und „z. Ggz." vorgelegt. 

64. Die Zentrale der. Hauptverwaltung tragt die Beschliisse 
aus den Akten in ein Protokollbuch in der Reihenfolge 
der Tagesordnung ein. Diese Mederschrift ist von einem 
Bearaten der Hauptverwaltung zu beglaubigen. 

65. Beschliisse in Eilsaohen, die gefaBt wurden, ohne dai) die 
Sachen auf der Tagesordnung standen, sind hinter den 
auf der Tagesordnung verzeiehneten Sachen einzutragen. 



Abschnitt D. Hausordnung. Dienstversaumnis 

Dienststunden. Dienstraume 

66. Die Dienststunden werden vom Magistrat besonders fest 
gesetzt. Sonntagsdienst ist moglichst zu vermeiden. 

67. Das Rauohen in den Dienstraumen, die dem offentlichen 
VerkehT dienen, ist wahrend der Verkehrsstunden ver- 
boten. 

Besucher sollen in den Dienstraumen nioht unbeaufsichtigt 
verweilen. Schriftstiicke oder Akten diirfen ihnen ohne 
Erlaubnis des Dezernenten nicht vorgelegt oder ausge- 
handigt werden. Offene Akten sollen nicht in Warte- oder 
Anmeldezimmern unbeaufsichtigt abgelegt werden. 

68. Geld und Wertpapiere diirfen in Schuben, Schranken und 
sonstigen MSbeln, die keine besondere Sicherung haben 
nicht aufbewahrt werden. 

Dienstzlmmer und Gerate 

69. Die Zentrale der Hauptverwaltung hat die Arbeitsraume 
nach sachlichen Gesichtspunkten den Abteilungen so 
zuzuweisen, wie es fiir die schnelle und einfache Zu- 
sammenarbeit am zweckmaBigsten ist. Die Raume diirfen 
nur mit Zustimmung der Zentrale der Hauptverwaltung 
gewechselt werden. Innerhalb der Abteilungen regeln die 
Vorsteher die Platzanordnung. 

70. An den Zimmertiiren sind die Bezeichnung der Abteilung, 
der Name und die Amtsbezeichnung der Beamten anzu- 
bringen. Wer in den Dienststunden langere Zeit abwesend 
ist, hat in seinem Zimmer, gegebenenfalls auch bei der 
Eernsprechvermittlung zu hinterlassen, wo er zu erreichen 
ist. Beamte in Einzelzimmem haben bei mehrtagiger Ab- 
wesenheit (Dienstreise, Urlaub) die Dauer der Abwesenheit 
und die Vertretung an der Tiir ersichtlich zu maohen. 

71. Das erforderliche Dienstgerat (Sohreibmaschinen, Papier, 
Tinte usw.) wird den Vorstehern von der Hauptver- 
waltung nach besonderen Vorschriften geliefert und ist 
von ihnen an die Arbeitskrafte nach Bedarf auszugeben. 
Ausscheidende haben das Dienstgerat einscWiefilich der 
gebrauchten Kurzschrif thefte dem Vorsteher zu iibergeben. 
Handakten sind dem Dienstnachfolger zu uberlassen. 



65 



V. GESCHAFTSORDNUNGEN 



Auskiinfte 

72. AUgemeine Auskiinfte fiber Zustiindigkeit der Abteilungen 
und ihre Baume erteilt die Zentrale der Hauptverwaltung. 

73. Bei Auskiinften iiber den Stand einzelner Angelegen- 
heiten durch die Sachbearbeiter ist das Dienstgeheimnis 
zu wabren. Dem Fragenden ist hoflich, aber kurz und 
mbglichst genau Aufschlufi zu geben. Zuruckhaltung und 
Vorsicht ist am Fernsprecher geboten, der Anfragende ist 
unter Umstanden auf den schriftliohen Weg zu verweisen. 

Fernsprecher 

74. Vora Fernsprecher ist stets Gebrauch zu machen, wenn 
durch ihn eine dienstliche Angelegenheit schnell erledigt 
und Schriftwechsel vermiedenwerdenkann. Ferngesprache 
iiber wichtige Sachen sind in den Akten zu vermerken. 

76. Zu nichtdienstlichen Gesprachen darf die amtliche Leitung 
nur in dringenden Fallen bemvtzt werden. Die Gebuhren 
dafur sind an das Botenamt zu zahlen. 

76. Ferngesprache nach auswarts (d. h. solche, bei denen das 
Fernamt der Post in Anspruch zu nehmen ist) diirfen 
nicht iinmittelbar bei den Fernsprechamtern bestellt, 
sondern mtissen bei der Fernsprechvermittlung des Magi- 
strats unter gleichzeitiger Angabe des bestellenden Be- 
amten angemeldet werden. Der Besteller des Gesprachs 
hat dafiir zu sorgen, daB er oder sein Vertreter nach Her- 
stellung der Verbindung sofort erreichbar ist; andernfalls 
tragt er die Kosten. Uberfliissig gewordene Ferngesprache 
mulJ der Besteller sofort bei der Vermittlung abraelden. 

77. Fur Privatpersonen (Sitzungsteilnehmer, Besueher usw.) 
konnen Ferngesprache mit Erlaubnis des am Anschlufl 
tatigen Beamten ausnahmsweise vermittelt werden. Die 
Gesprachsgebuhren sind sofort f estzustellen und durch den 
Besteller zu bezahlen. Der Beamte, dessen Ansehlufi be- 
nutzt wurde, ist fur die Einziehung der Gebuhren ver- 
antwortlich und haftbar. 

Stadtgesprache und solche innerhalb der Verwaltung 
sollen Privatpersonen nur in dringenden Ausnahmefallen 
erlaubt werden. Liegt dabei lediglich personliches Inter- 
esse der Besteller vor, so sind die postamtliohen Gebuhren 
einzuziehen und dem Botenamt abzuliefern. 

78. Storungen sind unter Nr. 399 umgehend zu melden. 

Dienstreisen 

79. Fur Dienstreisen gelten die staatlichen Vorschriften, Ihre 
Anwendung auf die verschiedenen Beamtengruppen ist 
besonders geregelt. Jede Dienstreise innerhalb des Ver- 
waltungsbereichs der Stadt (Stadtische Besitzungen) ist 
vom zustandigen Dezernenten, jede weitere Dienstreise 
vom Oberbiirgermeister vor Beginn schriftlieh nach be- 
sonderem Vordruok zu genehmigen. 



Dienstunterbrechung 

80. Zur Urlaubserteilung sind berechtigt: 

die Abteilungsvorsteher bis zu einem halben Tag, 

die Dezernenten bis zu 5 Tagen, 

der Oberbiirgermeister bis zu 4 Woohen, 

der Magistrat daruber hinaus. 
Urlaubsantrage fur mehr als 5 Tage sind auf dem Dienst- 
wege rechtzeitig schriftlieh der Hauptverwaltung vorzu- 
legen (Gemeins. Formbl. 9). Sie miissen Beginn und Ende 
des Urlaubs, die Anschrift wahrend des Urlaubs und den 
Namen des Vertreters enthalten. 

Fur den regelmilfiigen jahrlichen Urlaub gelten besondere 
Bestimmungen, die durch Umlauf bekannt gemacht 
werden. Als Vordruck fur die Samraeiantrage gilt Ge- 
meinsames Formblatt 10. 

Antritt des Urlaubs und Ruckkehr sind dem Vorsteher 
und gegebenenfalls der Fernsprechvermittlung zu melden. 
Der Beurlaubte hat dafur zu sorgen, daB ihn jederzeit 
dienstliche Mitteilungen erreichen. 

81. Krankheit, die dienstunfahig macht, ist unverziiglich fern- 
miindlich oder schriftlieh dem Abteilungsvorsteher unter 
Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen. Dieser 
hat die Anzeige an die Zentrale der Hauptverwaltung 
binnen 24 Stunden weiterzugeben. 

Der erkrankte Beamte hat die Notwendigkeit der Dienst- 
versaumnis spatestens 3 Tage nach Beginn des Fern- 
bleibens durch Vorlage eines Krankenscheines zu beweisen. 
(Gemeins. Formbl. 11.) 

Abschnitt E. Biicher und Presse 
Biicher 

82. Das Besehaffen von Biichern fur die Verwaltung (die 
Stadtbiicherei ausgenommen) ist der Hauptverwaltung, 
Statistisohe Abteilung (Abteilung 12) vorbehalten. 

83. Diese Abteilung fiihrt ein Verzeichnis aller dienstlich be- 
schafften Biicher und ihrer Standorte. Werden aus- 
nahmsweise von einzelnen Verwaltungszweigen Biicher 
gekauft, so sind sie der Abteilung 12 zur Eintragung in 
ihre Naehweise vorzulegen. 

Presse 

84. Den Verkehr mit der Tagespresse regelt fur die gesamte 
Verwaltung Abteilung 12 (Hauptverwaltung, Statistischo 
Abteilung). 

85. Amtliche unveroffentlichte Unterlagen diirfen auBeramt- 
lieh nur mit Genehmigung des Oberbiirgermeisters ganz 
oder teilweise verbffentlicht werden. 

86. Bekanntmaehungen sind mb'glichst einzuschranken, auch 
in Form und Inhalt kurz zu fassen. 



2. Teil. Akten-Ordnung (Akt.O.) 

Abschnitt A. AHgemeines 

Zweck der Aktenordnung 

1. Die Aktenordnung regelt die Formen, nach denen die 
Eingange aufbewahrt, geordnet, uberwacht und abgelegt 
werden. 

2. Jeder Beamte hat die Pfiicht, in seinem Dienstbereich 
fordernd tatig zu sein mit dem Ziel, die Arbeit mbglichst 
zu vereinfachen und zu beschleunigen und die Akten mbg- 
lichst ubersichtlich und knapp zu halten. 

Abschnitt B. Aktenfiihrung 
Aktenverzeichnis 

3. Der im Jahre 1928 aufgestellte Aktenplan ist die Grund- 
lage fiir die gesamte Aktenfiihrung. 

(Aktenplan- Ubersicht siehe Anl. 1, S. 68/69.) 
Er ist so angelegt, daB 

a) weiter Spielraum fur Erweiterungen bleibt, 

b) jederzeit Aktengruppen ausgesondert werden konnen, 

c) das Aktenzeiohen als Geschaftszeichen dienen kann. 

4. Die Bezeichnung erfolgt in der Kegel nach dem Seohs- 
ziffem-System, in dem bezeichnen: 

die erste Ziffer: die Verwaltung, 
die zweite Ziffer: die Abteilung, 
die dritte Ziffer: die Hauptgruppe, 

66 



die vierte Ziffer: die Nebengruppe, 
die fiinfte und seehste Ziffer; die fortlaufende Nummer 
der Einzel- Akten. 

5. Jede Verwaltung und jede Abteilung fiihrt einen Akten- 
plan und ein Akten-Verzeichnis nach Anl. 2 und 3 1 ). 

6. Akten mit neuer Inhaltsbezeiohnung diirfen nur mit Zu- 
stimmung des Abteilungs-Vorstehers eingefiigt werden. 
Dabei sind das Bediirfnis, die Aufschrift und der Ort des 
Einfiigens sorgfaltig zu priifen. 

Aktenstiicke 

7. Jedes Aktenstuck ist mit der Aufschrift: ,, Magistrat 
Gorlitz" zu versehen. Darunter ist der Inhalt und unter 
diesem die Nummer (siehe Ziff. 4) anzugeben. Alte Vor- 
drueke sind aufzubrauchen. 

8. Bei gehefteten Akten, die liegend aufbewahrt werden, 
hat der Aktenschwanz die abgekiirzte Inhaltsbezeiohnung 
und in auffalligen Ziffern die Nummern zu enthalten. 

9. Nach Moglichkeit sind mechanische Ordner einzufiihren. 
Fiir die Aufschrift auf dem Deckel gilt Ziff. 7. Die Riicken, 
in der Farbe der betreffenden Verwaltung, tragen die 
Akten-Nummer und die abgekiirzte Inhaltsbezeiohnung 
nach Anlage 4. 



x ) Anlagen 2 — 8 sind nicht abgedruekt. 








GESCHAFTS-ORDNUNG FUR DIE STADTVERWALTUNG ZU G0RL1TZ 



Akteniibersicht 

10. Auf iibersichtliche Aktenfiihrung ist groBter Wert zu legen. 
Pen Akten allgemeinen Inhalts kann ein Inhaltsver- 
zeichnis, das nur wesentliehe Stiehworte angibt, vor- 
geheftet werden. 

11. Bezieht sioh ein Stuck auf mehrere Akten, so ist. es zu 
denen zu nehmen, zu denen es nach seinem Hauptinhalt 
gehort. Zu den anderen Akten ist ein Hinweis, ein Aus- 
zug oder eine Absehrift rait Angabe, wo die Urschrift sioh 
befindet, zu bringen. 

12. Di© J«m laufenden Gebrauch der Akten nicht unbedingt 
notigen Schriftstiieke, Anlagen, Sammlungen usw. sind in 
Einlageordner oder in Beiakten zu bringen, auf die im 
Hauptaktenstiick zu verweisen ist. 

13. Aktenreife Schriftstiieke sind sofort zu den Akten zu 
nehmen. 

Akfenabgabe 

14. Die Ausgabe von Akten an andere Abteilungen oder 
Behorden soil durch ein Ausgabebuch oder duroh eine 
Kartei ubeTwacht werden. Dort, wo mechanische Ordner 
verwendet werden, ist an Steile des Aktenstiicks die „Ent- 
nahmetafel" mit entsprechendem Vermerk einzustellen. 

16. An Privatpersonen duifen Akten nur mit sohriftlicher Ge- 
nehmigung des Oberburgermeisters ausgegeben werden. 

16. Alljahrlich zum 1. April sind die Aktenbestande durch- 
zusehen, um archivreife oder zu vernichtende Bestande 
nach den bestehenden besonderen Vorschriften an die 
Statistische Abteilung (12) abzugeben. 

(Jberfiihrung liegender Heftakten in mechanische 
Ordner 

17. Abteilungen, die mit mechanischen Ordnern ausgeriistet 
werden, haben grundsatzlich von einem Stichtage ab nach 
dem neuen System zu arbeiten. Die alten Akten sind nur 
so weit aufzulosen und in die Ordner einzureihen, als es 
nach Umfang und Inhalt notig ist. Sorgfaltige Auswahl 
ist erforderlioh. Die Ordner konnen auch nach und nach 
dureh Ubernahme von wichtigen Stucken, Abdrucken oder 
Ausziigen aus den Vorakten so vervollstandlgt werden, 
daB die Vorakten fur den laufenden Gebrauch entbehrlich 
werden, 

18. Haupt- (General-) und Neben- (Spezial-) Akten sind in 
den mechanischen Ordnern so lange in einem Band zu 
fiihren, als der Raum es gestattet. Die Trennung erfolgt 
durch Zwischenblatter (farbige oder Karton) oder durch 
Einzelhefter. 

Ordnungsmittel 

19. Wo der Geschaftsumfang oder die tlbersicht es reeht- 
fertigen, sind einfaohe Ordnungskarten oder Ordnungs- 
listen nach Anlage 6 und 6 zu fiihren. 

20. Tagebiicher iiber die Eingange oder durchlaufenden 
Sachen diirfen grundsatzlich nicht mehr gefuhrt werden. 

Vorsorge fiir Abwesenheit 

21. Unerledigte Eingange und wiedervorzulegende Schrift- 
stiieke verwahrt der . Sachbearbeiter in Mappen oder 
Faehern mit entsprechender Aufschrift so, daB sie auch bei 
seiner Abwesenheit gefunden werden konnen, 

AbschnittC. Behandlung der Schriftstiieke 

Geschaftszeichen 

22. DasAktenzeicheniststetsalsGeschaf tszeichen zu verwenden . 

23. Wenn bei Eingangen das Aktenzeichen noch nicht fest- 
gestellt werden kann, ist immer die Verwaltungs-, Ab- 
teilungs- und Hauptgruppennummer auffallig aufzu- 
schreiben. Die Nummer der Verwaltung ist stets neben 
dem Eingangsstempel vom Eingangsempfanger (Ab- 
teilungs-Vorsteher) auf dem Schriftstiick und auf alien 
dazu gehorigen Anlagen einzutragen. 

24. Werden nach Ziffer 20 Ordnungs-Karten oder -Listen 
gefuhrt, ist ihr Kennzeichen hinter der Verwaltungs- und 
Abteihmgs-Nummer, gegebenenfalls nach einem Bruch- 
strich, beizuschreiben. 

25. Auf jeder Seite der Schriftstiieke ist oben das 
Geschaftszeichen anzugeben. 

26. InReinschriftenstehtdasGesehaftszeichenlinksobenunter 
dem Vordruck: „Der Magistrate (Vgl. Ziff. 39 Gesch.O.) 

27. Anlagen zu Schriftstiicken sind oben rechts mit dem Ver- 
merk: ,, Anlage Nr zu Geschaftszeichen " zu 

versehen . 



Mitzeichnungsliste, Frist-Blatter und Wieder- 
vorlagen 

28. Der rechtzeitige Eingang von Berichten, die Riickgabe der 
unter Riickerbittung (,,U. R.") abgegangenen, zur Kennt- 
nis an andere Abteilungen oder Behorden gesandten 
Sachen ist durch eine ,, Mitzeichnungsliste" nach Anl. 7 
zu uberwachen. 

29. Bei langeren Fristen sind die Sachen zu den Akten zu 
bringen, damit sie bei der Arbeit auf Grund der Akten 
nicht ubersehen werden. Ihre Wiedervorlage ist durch 
Fristblatter zu sichern, wie sie fur dauernd wiederkehrende 
Termine verwendet werden. Anl. 8. 

Weglegesachen 

30. Eingange, bei denen wegen ihrer Unwichtigkeit „wegl." 
statt ,,z. d. A." verfiigt ist — • vgl. Ziffer 24 Gesch.O. — , 
werden lose gesammelt, Wenn nichts anderes angeordnet 
ist, werden am Ende jedes Kalenderjahres die im vorher- 
gehenden Jahre weggelegten Stiicke vernichtet. 

31. Die Weglegesachen sind nach dem Datum des Eingangs 
des ersten Schriftstiieks zu ordnen. 

Mappen 

32. Fiir den Umlauf in der Stadtverwaltung sind die Schrift- 
stiieke in Mappen zu legen. 

33. Jeder Verwaltungszweig hat die Mappen mit seiner 
Kennfarbe zu bekleben. {Ganze Vorderseite oder 3 Zenti- 
meter breite Streifen oben und unten.) 

34. Die Mappen sollen auf der Vorderseite in groBen Ziffern 
die Nummer der absendenden Verwaltung und Abteilung, 
darunter — etwas kleiner • — die Nummer der emp- 
fangenden Verwaltung und Abteilung oder den Namen 
des Dezernenten enthalten. 

35. Schriftstiieke, die nicht sofort bearbeitet werden (z. B. 
Unterschriften), sind den Mappen beim Minqang zu 
entnehmen. Die leeren Mappen sind sofort an die 
absendende Verwaltung zuriickzugeben. Leere Mappen 
gehoren stets in den Besitz derjenigen Verwaltung, deren 
Geschaftszeichen als erstes auf der Mappe steht, 

36. "Unzulassig ist die Benutzung von Mappen anderer Ver- 
waltungszweige zur Beforderung von ' Schriftstiicken in 
anderer Reihe, als die Aufschrift nach Ziffer 34 ergibt. 
Aitdern der Aufschrift durch andere Abteilungen 
ist untersagt. 

37. Zu unregelmaBigem Umlauf bestimmte Mappen haben 
den Farbstreifen der absendenden Steile (Ziff. 34) und 
moglichst auch ihr Geschaftszeichen iiber dem iiblichen 
gekastelten Vordruck, in dem die Empfanger bezeichnet 
sind, zu tragen, Sie gehen nach Erledigung an die Aus- 
gangsstelle zuriick. 

38. Die Dringlichkeit kann durch Anklammern eines farbigen 
(moglichst roten) Reiters an der Mappe oder durch Ein- 
legen eines an der Sache festgesteckten und die Mappe 
iiberragenden roten Pappstreifens kenntlich gemacht 
werden. 

Geheim- und Personalsachen 

39. Die als ,, Geheim" zu behandelnden und die rein person- 
lichen Schriftstiieke sind in Brief umschlagen zu befordern. 

Das Absenden der Briefe 

40. Die im Lauf des Tages unterschriebenen Sachen sollen 

an demselben Tage abgesandt werden. 

41. Die Sachbearbeiter haben die Briefe versandfertig zu 
machen und in der Regel auch zu versehlieBen. Nur bei 
groBeren Mengen von Sendungen gleichen Inhalts, sowie 
bei Paketen ist das Botenamt zum VersohluB in Anspruch 
zu nehmen. 

42. Die in Sammelsendungen abgehenden Sachen (an die 
Regierung, an den Landeshauptmann und die Landes- 
versicherungsanstalt Schlesien) sind dem Botenamt in be- 
sonderen Mappen vorzulegen. 

43. Nach Moglichkeit ist von Fenster brief 'umschlagen 
Gebrauch zu machen. 

Bekanntmachungen 

44. Von Bekanntmachungen, durch die ein Eroffnungstermin 
fiir Sendungen bestimmt wird (Bewerbungen, Lieferungs- 
angebote usw.) muB die Briefeingangsstelle (Botenamt) 
Absehrift erhalten, damit die eingehenden Briefe nicht 
vorzeitig geoffnet werden. 



67 



V. GESCHAFTSORDNUNGEJST 



Anlage 1 zu Ziffer 3 der Akten-Ordnung 



Aktenplan-Ubersicht 

Stadt GdrlHz 

Verwaltung Abteilung Hauptgruppe 

1 10 100 Allgemeines 

Hanpt- Zentrale 101 Reichs- und Landesverf assung 

verwaltung und -Verwaltung 

102 Prov.- u. Stande-Verfassung 

und -Verwaltung 

103 Stadtverf assung 

104 Stadtverwaltung 

105 Staatl. Auftragssachen 

106 Stadtverordneten-Versamml. 



Verwaltung Abteilung Hauptgruppe 



4 
Wohlfahrtsamt 



36 360 Allgemeines 

Theater 361 Betrieb 
362 Orchester 

40 400 Organisation 
Zentrale 401 Private Wohlfahrt 

41 Familienfiirsorge (Aufien- 

dienst) 





12 

Statistische 
Stelle 


120 Organisation 

121 Biicherei 

122 Statistik 

123 Archiv 

124 Wahlamt 


2 
Bau- 

erwaltung 


20 
Zentrale 


200 Organisation 

201 Stadterweiterung 

202 Land- und Luftverkehr 

203 Streitsachen 

204 Feuerversicherung 

205 Grundstiicksakten 




21 

Hochbau 


210 Organisation 

211 Bauakten 

212 Springbrunnen u. Denkmale 




22 
Tiefbau 


220 Organisation 

221 StraGenbau 

222 Kanalbau 

223 Wasserbau 

224 StraBenieinigung 

225 Wasserwerk 



42 


420 Allgemeine Fiirsorge 


aterstiitzgs.- 


421 Sozialrentner 


-Amt 


422 Kleinrentner 




423 Krieger-Fiirsorge 




424 Siechenhaus 




425 Hospital 




426 Stiftungen 


43 


430 Organisation 


Gesundheits 


- 431 Klein- u. Schulkinder-Fursor. 


amt 


432 Tuberkulose-Fiirsorge 




433 Alkoholkranken-Fiirsorge 




434 Geisteskranken-, Kruppel-, 




Blinden-, Taubstummen- 




Fiirsorge 




435 Schwangeren- und WOoh- 




ncrinnen-Fursorge 




436 Geschlechtakranken -Fiirsorge 


44 


440 Organisation 


Jugendamt 


441 Amtsvormundschaft 



23 230 Organisation 
Vermessungs- 

wesen 

24 240 Organisation 
Baupolizei 

25 2B0 Organisation 
Wohnungspflege 261 Beteiligungen 



3 

Unterrichts- 
Verwaltung 



26 260 Organisation 

"Ziegelei 

30 300 Allgemeines 

Zentrale 301 Privatschulen 

302 Schulverbandssachen 



31 310 Allgemeines 
Gemeinde- 311 Hilfsschule 
schulen 312 Werkschule 

313 Schulratssachen 

32 320 Allgemeines 
Mittelschule 321 Madchen-Mittelschule 

322 Knaben-Mittelsohule 

33 330 Gymnasium 
Hshere 331 Realgymnasium 
Schulen 332 Oberrealsehule 

333 Luisensehule 

34 340 Gewerbl. Berufssehule 
Fach- und 341 Kaufm. Berufssehule 
Berufs- 342 Haushaltungs-u. Gewerbesch. 
Schulen 343 Baugewerkssehule 

344 Maschinenbauschule 

345 Landwirtscha'ftl. Winterschul. 

35 350 Allgemeines 
Korper- 351 Bader 

ausbitdung 352 Sportplatze 

353 Andere Sporteinriohtungen 



5 

Finanz- 

Verwaltung 



Grundstiicks- 
Verwaltung 



442 Gemeinde-Waisenrat 

443 Fiirsorge-Erziehung 

444 Gerichts- und Polizeihilfe 

445 Jugendsehutz 

446 Anstalten, Heime, Horte 

447 Pflegeamt 

45 450 Allgemeines 
Lebens- 451 Finanzen 

mittelstelle 452 Getreide- u. Mehlversorgung 

453 Fleisch-, Kartoffel, u. Milch- 

versorgung 

454 Wohlfahrtssaehen 

455 Marktsaohen 

46 460 Verwaltungssachen 
KrankenhauB 461 Personalsachen 

462 Grundstiicke und Gebaude 

463 Betrieb 

50 500 Kassenverwaltung 

Zentrale 501 Vermogensverwaltung 
502 Anleiheverwaltung 

62 620 Hauptverwaltung 

Sparkasse 521 Sparabteilung 

522 H'ypotheken und Darlehen 

523 Aufwertungsabteilung 

524 Hypotheken-Anstalts-Auf- 

wertung 

525 Stadtschuldbuch 

60 600 Organisation 
Zentrale 601 Patronat 

602 Stadthalle 

603 Packhof 

604 Tierangelegenheiten 

61 610 KamraereifoTst 

Forst 611 Hospital-Forst und -Gtiter 

62 620 Giiter und Grundstiicke im 
Grundstucke Landkreise 

621 Grundstiicke im Stadtkreis 



68 





GESCHAFTS-ORDNTJNG FUR DIE STADTVERWALTUNG ZU GORLITZ 



HI 



$mi 



M f: 



Verwaltung Abteilung 

7 
Steuer- 
Verwaltung 



8 



Hauptgruppe 

70 Allgemeines 

71 Direkte Steuern 

72 Indirekte Steuern 

73 Uberweisungs- Steuern 



80 800 Organisation 
Versicherungs- Sozial- 801 Kranken-Versicherung 
am t Versioherung 802 Unfall- Versioherung 

803 Invaliden- Versioherung 

804 Angestellten- Versioherung 

805 Arbeitslosen- Versioherung 

81 810 Organisation " 
Innungen 811 Inriungen 

Handw.-Kammer 812 Handwerkskammer 

82 820 Organisation 
Stadtausschufl 821 Gewerbesachen 

822 Spruohsachen 

823 Sekt. d. Niederschl. Landw. 

Beruf s- Genossensehaf t 

83 830 Allgemeines 
Mieteinigungs- 831 Verfahren 

amt 

84 840 Allgemeines 
Kleingarten 841 Verfahren 
Sohiedsgericht 

85 850 Allgemeines 
Private 851 Einz. Unternehmer 

Versicherungen 

86 860 Allgemeines 
Rechtsauskunft 861 Verfahren 



Verwaltung Abteilung 

87 
Landw. Berufs- 
Genossenschaft 

9 90 

Betriebe Stadtische 
Betriebswerke 



91 

Schlachthof 



Hauptgruppe 
870 Allgemeines 



900 Hauptverwaltung 

901 Elektrizitatswerk-Stadt- 

zentrale 

902 Elektrizit&tswerk-Uberland- 

zentrale 

903 Gaswerk 

904 Bergwerk 

910 Allgemeines 

911 Personalsachen 

912 Veterinarsachen 

913 Grundstiicke und Gebaude 

914 Betrieb 



92 920 Allgemeines 
Feuerwehr 921 Feuerl6schbetrieb 

93 930 Parkverwaltung 
Park-Friedhof 931 Priedhofsverwaltung — Erd- 

bestattung 
932 Friedhofsverwaltung — 
Feuerbestattung 

94 940 Biicherei und Lesehalle 
Stadt biicherei 941 Milichsche Bibliothek 

942 Volkshochsehule 

95 950 Verwaltungsaachen 

Gedenkhalle 951 Personalsachen 

952 Grundstiioke und Gebaude 

953 Innere Angelegenheiten 



3. Teil. Kanzlei-Ordnung (Kzl.O.) 

Leitung und Persona! 

1. Die Kanzleivorsteherin verteilt die Arbeiten an die in der 
Zentralkanzlei und in den Vorzimmern der Dezernenten 
tatigen Kanzlei-Assistentinnen und Hilfskrafte, sorgt fiir 
rechtzeitige Erledigung und iiberwacht die den Abteilungen 
zugeteilten Kanzlistinnen. Den Urlaub und die Vertretung 
dieser Beamtinnen regelt der erste Vorsteher der Haupt- 
verwaltung, dem auch die Vorsteherin untersteht. 

2. Das den Abteilungen zugeteilte Kanzleipersonal empfangt 
sein.e Arbeit vom Abteilungsvorsteher und ist ihm unter- 
stellt. Bei nioht genugender Besohaftigung mit Kanzlei- 
arbeiten der Abteilung, bei Urlaubs- und Krankheits- 
vertretungen haben sich die Abteilungsvorsteher und die 
Kanzleivorsteherin ins Einvernehmen zu setzen. Streit- 
falle schlichtet der erste Vorsteher der Hauptver- 
waltung. 

Lauf der Eingange 

3. Die Eingange sind mit dem Stempel der Kanzlei und mit 
Eingangsdatum zu versehen und in der Kegel in der 
Reihenfolge des Eingangs zu erledigen. 

Sofort- und Eilsachen 

4. Sofort- und Eilsachen sind noch am Tage des Eingangs 
in der Kanzlei, spatestens am folgenden Tage, die Sofort- 
saohen vor den Eilsachen, diese vor den gewohnlichen 
Sachen zu erledigen. 

Form der Schriftstiicke 

5. Fiir Briefe, Briefumsehlage, Postkarten und Formblatter 
sind die „Din-Formate" zu verwenden. Andere Bestande 
sind aufzubrauchen. 

6. Fur Reinschriften werden einheitliohe Behordenbriefbogen 
eingefiihrt (Anlage 1 und 2) 1 ). 

J ) Die Anlagen sind nioht abgedruckt. 



7. Briefumsehlage sind den Reinschriften stets beizulegen, 
wenn nioht Fensterbriefumschlage benutzt werden konnen. 
Soweit als moglieh sind Fensterbriefumschlage zu ver- 
wenden, Grofie Aktenbriefumschlage sind moglichst 
wiederholt zu gebrauchen. 

8. Auf Papiererspamis ist zu aehten. Din A 6 und 6 sind 
zu verwenden, wo sie geniigen. 

9. Kurze, nicht als vertraulich oder geheim bezeiehnete Mit- 
teilungen sind in der Regel auf Postkarten zu schreiben, 
wenn dies nioht nach den Umstanden als ungeeignet 
erscheint oder wenn nicht ausdriicklich verfiigt ist „durch 
Brief" oder „nicht auf Postkarte". 

Reinschriften 

10. In der Reinschrift diirfen nur die amtlich festgelegten 
Abkiirzungen gebrauoht werden (siehe Gesch.O. Ziff. 42). 

11. Bei stark abgeanderten oder aus anderen Akten zu ver- 
vollstandigenden oder sonst umibersichtlichen Entwiirfen 
und bei alien umgedruckten Schreiben ist stets ein Duroh- 
sehlag zu den Akten zu geben. 

12. Anlagen zu Reinschriften oder Urkunden mussen stets das 
Geschaftszeichen der Saohe tragen, zu der sie gehoren. 

Unterschrift. Beglaubigung 

13. Die Reinschrift erhalt die Unterschrift des Oberbui'ger- 
meisters, wenn er die Verfiigung gegengezeichnet hat. 

14. Eigenhandig zeichnet der Dezernent nur die Schreiben, 
bei deren Entwurf „P. U." (Personliche Unterschrift) ver- 
fiigt ist (Ziff. 51 der Geschaftsordnung). 

15. Die nicht handsohriftlich zu zeiohnenden Reinschriften be- 
glaubigt der Sachbearbeiter. Die Reinschriften mussen 
deshalb unter dem Namen des Dezernenten, der den Ent- 
wurf gezeichnet hat, den Vermerk erhalten; 

„Beglaubigt. 

(Name), 

(Amtsbezeichnung)." 



69 



V. GESCHAFTSORDNUNGEN 



Dienstordnung fur die Stadtverwaltung Plettenberg 

Dr. Schneider, Burgermeister, Plettenberg i. Westfalen 



Bemerkung der Herausgeber: 

Das folgende Beispiel der Dienstordnung der Stadt Pletten- 
berg zeigt, wie eine kleinere Stadt unter Beriieksichtigung ein- 
facherer Verhaltnisse die Arbeitsvorgange im Biiro durch eine 
Dienstordnung geregelt hat. Die hier wiedergegebene Dienst- 
ordnung ist auf besondere ortliche Verhaltnisse zugeschnitten 
und kann deshalb anderen StMten nicht in alien Punkten 
ohne weiteres als Grundlage f fir die Auf stellung von Gesohafts- 
anweisungen dienen. Bei t)bernahme der Dienstordnung von 
anderen Stellen muB sie vielmehr den jeweiligen ortlichen 
Verhaltnissen angepafit werden. 

A. Personalangelegenheiten 

§ 1. Aufsicht. 
Die Oberaufsicht und Leitiing des Verwattungsdienstes 
sowie die Disziplinargewalt iiber das Personal iibt 
der Biirgermeister aus. Das Personal ist verpflichtet, 
den dienstlichen Anordnungen des Biirgermeisters 
Folge zu leisten, insbe3ondere ist die naehstehende 
Dienstordnung, die eine einfache und ordnungs- 
maBige Erledigung der Dienstgeschafte herbeifiihren 
soil, zu beachten. Die Befugnisse des Biirgermeisters 
gehen bei seiner Abwesenheit auf seinen gesetzlichen 
Vertreter, den Beigeordneten iiber. Jedocb darf 
letzterer an der bisher beachteten Ordnung und in 
den vom Biirgermeister getroffenen Einrichtungen, 
insbesondere an dieser Dienstordnung, nichts andern. 
In Fallen, die eine Anderung dringend erfordern, miis- 
sen die Anordnungen und die Griinde fiir dieselben 
schriftlich niedergelegt werden. Das Schriftstiick 
ist dem Burgermeister nach seiner Riickkehr vor- 
zulegen. Der Biirodirektor hat stets die Pflicht, die 
Beachtung dieser Dienstordnung mit zu iiberwachen 
und erforderlichenfalls dem Burgermeister Anzeige 
zu erstatten. 

§2. Amtsverschwiegenheit. 
Alle Beamten und Angestellten sind zur unbe- 
dingten Amtsverschwiegenheit verpflichtet und diir- 
fen dritten Personen und den offentlichen Blattern 
keinerlei Mitteilung iiber Gegenstande raachen, welche 
amtlich zu ihrer Kenntnis gekommen sind oder amt- 
liche Angelegenheiten betreffen. Amtliche Schrift- 
stiicke diirfen dritten Personen, die die Sache nicht 
personlich betrifft, nur mit Genehmigung des Biirger- 
meisters zur Kenntnis- oder Einsichtnahme unter- 
' breitet werden; hiervon gibt es keine Ausnahme. 

§ 3. Verhalten der Beamten und Angestellten 

gegeniiber dem Publikum. 
Die Beamten und Angestellten haben sich gegeniiber 
dem Publikum hoflich und zuvorkommend zu be- 
nehmen Und demselben Rat und Beistand, soweit es 
in den Rahmen des Dienstes fallt, zu gewahren. Bei 
Verhandlungen 1 ) mit dem Publikum sind weitere, in 
den Dienstraum eintretende Personen, die mit der 
betreffenden gerade zu verhandelnden Sache nichts 



*} Bemerkung der Herausgeber t Ist wohl nur n6tig, wenn es 
besondere Umstande erfordern. 



zu tun haben, zu bitten, vor dem. Dienstzimmer zu 
warten, bis der "Vordermann dasselbe verlaBt. 

§4. Beurlaubungen und Erkrankungen. 

1. Alljahrlich «im April wird vom Biirodirektor ein 
•Urlaubsplan entworfen, der der Genehmigung des 
Biirgermeisters bedarf. Im tibrigen haben die Beamten 
und Angestellten, falls sie Urlaub wiinschen, ihre dies- 
beziiglichen Wiinsche dem Burgermeister zu unter- 
breiten. Die Polizeibeamten haben ihre Urlaubs- 
gesuche zunachst dem Leiter der Polizeiabteilung, die 
Beamten und Angestellten sowie die Arbeiter, die dem 
Stadtbauamt unterstellt sind, zunachst dem Stadt- 
baumeister und die sonstigen Beamten und An- 
gestellten dem Biirodirektor vorzulegen. 

2. Im Falle einer Brkrankung hat jeder Beamte und 
Angestellte dem Biirgermeister sofort schriftlich 
iiber die Art und voraussichtliche Dauer der Krank- 
heit eventuell unter Angabe des behandelnden Arztes 
Mitteilung zu machen. Mitteilungen anderer Art 
geniigen nicht. Der Tag der Wiederauf nahme des Dien- 
stes ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen. 

B, Dienstbeirieb im Besonderen 

§5. Dienststunden. 
Zeit und Dauer der Dienststunden werden vom Biir- 
germeister bestimmt. Sie miissen eingehalten werden. 
Bei Anhaufung der Arbeit sind die Beamten und An- 
gestellten verpflichtet, auch iiber die gewohnliehen 
Dienststunden hinaus zu arbeiten. Kein Beamter oder 
Angestellter darf wahrend der Dienststunden den 
Dienst auch nur vorubergehend zu Privatzwecken 
ohne vorherige Zustimmung des Biirgermeisters, oder 
in dessen Abwesenheit des Biirodirektors, unter- 
brechen. Das Lesen von anderen als dienstlichen 
Sachen, sowie Unterhaltungen in anderen als dienst- 
lichen Sachen sind wahrend der Dienststunden 
untersagt. 

§ 6. Arbeitsteilung. 
Es werden folgende Abteilungen gebildet: 
Abteilung I. (Zentralburo) 
Uberwachung des Dienstbetriebes 
Personalsachen 1 soweit diese Arbeiten nicht vom 
Sparkassensachenj Burgermeister erledigt werden. 
Rechnungswesen 

Vermogens- und Schuldenverwaltung 
Mitwirkung bei Kassenrevisionen und Kontrolle deT 

Stadtkasse 
Gefrierfleischversorgung 
Schlachthofsachen 
Verkehrs- und Heimatpflege 
Mietssachen der stadtischen Hauser. 

Abteilung la. 
Sekretariat des Biirgermeisters und Poststelle. 
Postsachen (Eingange und Ausgange) 
Bibliothek. 



70 




DIENSTORDNUNG Ft)R DIE STADTVERWALTUNG PLETTENBERG 



Abteilung lb, 

Ausf ertigung der Einnakme- und Ausgabeanweisungen, 
Fiihren der Einnakmekontrolle 

Registrator fur I und lb 

Aufstellung von Hebelisten fur Gebiihren und Bei- 
trage (Kanal- und Miillabfuhrgebiihren, Handels-, 
Handwerks- und Landwirtschaftskammerbeitrage) 

Fortbildungssckule 

Kkchenwesen 

Madchenschule 

Realschule 

Volksschulen 

Verwaltung des stadtischen Archivs. 

Abteilung II. 
Polizeiverwaltung 

a) Verwaltongspolizei. 
Fundsachen 
Gewerbepolizei 
Konzessionsangelegenheiten 
Nahrungsmittelpolizei 
Pafiwesen 

Unfalhmtersucbungen 
Veterinarpolizei. 

b) Exekutivpolizei. 
Feuerpolizei (evtl. mit Abteilung B) 
Kriminalpolizei 
Marktpolizei 
Sittenpolizei 
tlberwackung von Filmvorfiihrungen und sonstigen 

Veranstaltungen 
Vereins- und Versammlungswesen 
Verkekrs- und Sicker heitspolizei 
Wucherbekampfung. 

c) Meldeamt. 
Ausstellen von Versicherungskarten 
Meldewesen. 

Abteilung III. 
Wohlfakrtsamt, Standesamt. 
Armenverwaltung 
Beerdigungswesen 
Erwerbslosenfiirsoige 
Jugendfiirsorge 
Kleinrentnerfiirsorge 
Kriegswoklfahrtspflege 
Kruppelfursorge 

Medizinal- und Seuchenangelegenheiten 
Rentenwesen 
Sauglingsfursorge 
Stiftungen 

Sozialrentnerfursorge 
Tuberkulosenfiirsorge 
Standesamtsangelegenheiten. 

Abteilung Ilia. 
Woknungsamt, Mieteinigungsamt. 

Abteilung IV. 
Steuerbiiro 
Gemeindesteuern 
Kreissteuern 
Personenstandsaufnakme 
Staatssteuern 
Reickssteuern 
Wahlangelegenkeiten. 



Abteilung B. 
Stadtbauamt 
Baupolizei 

Feuerpolizei (evtl. mit Abteilung II) 
Grundstiicks- und Gebaudeverwaltung 
Kanalisation 
StraBen- und Wegebau 
Stadtiscke Bauten 
Tecknische Nothilfe 
Wasserwerk. 

Abteilung K. 
Stadtkasse und Vollstreckungsbehorde. 

Zu §6. 
Die Arbeit laBt sick bei einer groBeren Verwaltung 
nock besser gliedern. Je kleiner die Stadt ist (Pletten- 
berg kat ca. 7 300 Einwohner), um so sehwerer ist eine 
systematiscke Gliederung. 

§7. Neue Postsachen. 

1. Die Post wird vormittags und nachmittags beim 
Postamt in sich automatisch schliefienden Kasten 
abgekolt. Auf dem Wege von der Post ist auck der 
auf dem Flur des Eathauses befindlicke Briefkasten 
zu leeren. Die Postsachen sind dann unverztiglich 
auf dem Dienstzimmer des Burgermeisters abzugeben. 
Sie werden von einer vom Burgermeister dazu be- 
stimmten Hilfskraft geoffnet, mit dem Eingangs- 
stempel und dem Kennzeicken der zustandigen Ab- 
teilung verseken. Briefe, die den Vermerk personlieh 
oder gekeim tragen, diirfen nur der Burgermeister 
bzw. sein Vertreter offnen. Die Eingange werden in 
den dazu bestimmten Mappen der einzelnen Ab- 
teilungen dem Biirgermeister vorgelegt. Der Burger- 
meister kennzeicknet seine Einsickt in das betreffende 
Sckriftstock durck ein Zeicken mit Griinstift (kein 
Beamter oder Angestellter der Stadtverwaltung darf 
einen Griinstift fiikren und anwenden). Nunmekr 
werden die Eingange in den Mappen von der Post- 
stelle den einzelnen Abteilungen direkt tiberbracht. 
Die leeren Mappen sind so scknell wie moglich an 
die Poststelle zuriickzugeben. Tagebiicher werden 
nickt gefiihrt. 

2. Als neue Postsachen bzw. als Eingange gelten 

a) samtliche mit dem Eingangsstempel versekenen 
Postsachen, 

b) die Ausziige aus den BeschluBbiickern des Ma- 
gistrats, der stadtischen Kommissionen usw., so wie 
der Stadtverordnetenversammlung. Als Tag des 
Eingangs gilt der Tag nach der BesehluBfassung, 

c) die Wiedervorlagesachen. Hier gilt als Tag des 
Eingangs der Tag, an dem die Sachen von der 
Registrator vorgelegt werden, 

d) Verfugungen die von dem Burgermeister auf 
Schriftstiicken getroffen werden. Hier gilt als 
Tag des Eingangs der Tag, an dem die Verfiigung 
von mir getroffen wird. 

Zu § 7. 
Es kann alien Verwaltungen mir dringend empfohlen 
werden, sich die automatisck schlieBenden Postkasten 
anzuschaffen. Es sind 2 solcker Kasten notwendig. 
Nachdem der gefullte Kasten aus dem PostscklieBfack 

71 



Sill 



V. GESCHAFTSOKDNUNGEN 



kerausgezogen worden ist, wird der zweite Kasten 
mit der geoffneten Riickseite in das PostscklieBfack 
kineingesckoben. Beim Herauszieken scklieBt sich 
die kintere Offnung des Kastens, durck die die Post- 
sacken im Innern des Postamtes in den Kasten gelegt 
werden, automatisch. Auf diese Weise wird dem be- 
liebten Durcksckniiffeln der Postsacken durcli Un- 
berufene ein Ende bereitet. Audi konnen Postsen- 
dungen auf dem Wege von der Post zur Verwaltung 
nicht verloren geken. 

Die Verwaltung muB sick zur besseren Ubersickt bei 
Akten und Formularen die Farbe dienstbar macken, 
so z. B. sind bei uns die Einnakmeanweisungen rot, 
die Ausgabeanweisungen weiB, die Ausziige aus dem 
Protokollbuch des M'agistrats griin und aus dem der 
Stadtverordnetenversammlung rosa. Auck muB der 
Ckef der Verwaltung einen Farbstift f ukr en, der sonst 
in der Verwaltung niokt zur Verwendung kommen 
darf. Aus jedem Striok, aus jeder Randbemerkung, 
aus jedem Unterstreicken, Durckstreicken usw, kann 
man erseken, von wem die MaBnakme ausgekt. Un- 
erlaUlick ist es, daB der Ckef der Verwaltung die Ein- 
gange beim Sickten sofort einteilt in solcke, die er 
selbst bearbeiten will, die er sick zur Untersckrift vor- 
bebalt und solcke, die die Abteilungsleiter selbstandig 
erledigen sollen. Bei uns gesokiekt das durck Doppel- 
kreuz, Kreuz und Striok auf dem Sckriftstiick. 
Der Leiter einer Verwaltung muB auck seine Arbeits- 
zeit gliedern. Ick kabe folgendes durckgefiikrt: Bis 
etwa 9 Ukr vormittags Sickten der Eingange (§ 7, 
Abs. 1). Die Abteilungsleiter erkalten die Eingange 
sckon vormittags zwisoken 9 und 9,30 Ukr. Nack 
Sickten der Eingange: Erledigung der von mir selbst 
zu bearbeitenden an demselben Morgen eingegangenen 
Korrespondenzen. Von 11 — 12 Ukr Riickspracken im 
Hause, wobei die am Vormittage eingegangenen zur 
Riickspracke geschriebenen Sacken sckon besprocken 
werden sollen. Von 12 — 13 Ukr Spreckstunde fur das 
Publikum, am Nackmittage Erledigung der Unter- 
sckriften, Sitzungen und Bearbeitung sckwieriger 
Probleme. Die Beamtensckaft, aber auch die gesamte 
Bevolkerung kinsicktlick der Spreckstunden, kaben 
sick an diese Zeiteinteilung sekr gut gewoknt. Min- 
destens eine Stunde am Tage muB sick der Leiter 
einer kleinen Kommune nekmen, um auck jeden 
Burger, der ikn sprecken will, anzukoren. Die Stunde 
von 12 — 13 Ukr ist gewaklt, weil in dieser Zeit die 
kiesigen Betriebe Mittagspause kaben und deskalb 
alleArbeiter und Angestellten okneVerlust an Arbeits- 
zeit zur Spreckstunde kommen konnen. 

§8. Die Bearbeitung der Sacken. 
1. Die Bearbeitung der Eingange kat okne Verzug, 
nack Moglickkeit am Tage des Eingangs zu erfolgen. 
Hinsicktlick der Eingange, die den Vermerk „R" 
(Riickspracke) tragen, ist umgekend, spatestens aber 
innerkalb 3 Tagen mit dem Biirgermeister Riick- 
spracke zu nekmen. Die Erledigung der Sacken kat 
dann alsbald zu erfolgen. Die mit „ Sofort" bezeick- 
neten Sacken sind spatestens innerkalb 24 Stunden, 
die mit „Eilt" bezeickneten Sacken spatestens inner- 
kalb 2 Tagen zu erledigen. Alle anderen Sacken 
diirfen keinesfalls langer als 10 Tage unerledigt 
bleiben, es sei derm, daB von irgendeiner Stelle ein 

72 



spaterer Termin gesetzt ist oder ein besonderer Grand 
vorliegt. Die von den Bekorden festgesetzten Termine 
sind in jedem Pake innezukalten. Die Erledigung 
von Terminsacken muB einige Tage vor dem Termin 
erfolgen, weil bei dem Gesckaftsgang groflerer Be- 
korden immer 1 — 2 Tage vergeken, bis das Sckrift- 
stiick dem zustandigen Sackbearbeiter vorliegt. Ist 
die Innekaltung des Termins nickt moglick, so ist 
dieses der betreffenden Stelle evtl. unter Angabe der 
Grunde mitzuteilen. 

2. Alle Sacken, die vom Biirgermeister nur mit einem 
griinen Strick verseken sind, konnen nack ikrer 
Bearbeitung von den einzelnen Abteikragsvorstekern, 
nickt aber von den iknen zur Hilfe beigegebenen 
Beamten und Angestellten „im Auftrage" unter- 
zeicknet 'werden, ebenso alle unwicktigeren und ein- 
facken Sacken. Ist die Sacke nickt zweifellos klar 
und einfack, dann erfolgt Vorlage an den Biirger- 
meister. Diese Ermacktigung wird dem betreffenden 
Abteilungsvorsteker entzogen, sobald wider Erwarten 
festgestellt wird, daB eine frist- und sackgemaBe 
Erledigung nickt erfolgt. Die mit einem Kreuz (+) 
versekenen Sacken beka.lt sick der Biirgermeister 
zur Untersckrift vor. Sacken mit einem Doppelkreuz 
{#) erledigt er selbst. 

3. Die dem Biirgermeister zur Untersckrift vorzu- 
legenden Sacken sind von dem betreffenden Ab- 
teilungsleiter mit dem Anfangsbuckstaben seines 
Zunamens gegenzuzeicknen und in den Untersckrifts- 
mappen an einem in der Poststelle bestimmten 
Platz niederzulegen. Der Leiter dieser Stelle legt 
dem Biirgermeister die Unter sckriften 'taglick vor, 
es sei denn, daB es sick um eine eilige Sacke kandelt, 
die dann besonders vorgelegt werden kann. 4. Gekoren 
zu einer Sacke 5 Blatter und mekr, so sind dieselben 
ordnungsmaBig zu keften und mit Blattzaklen (Blau- 
stift) zu verseken, eke Vorlage an den Biirgermeister 
erfolgt. 

5. Alle Sacken, soweit sie nickt gerade bearbeitet 
werden, gekoren entweder 

a) in die Mappe der „unerledigten Sacken". Jeder 
Beamte und Angestellte kat eine solcke Mappe 
nack dem vorgesckriebenen Muster zu fukren. 

b) in die Wiedervorlagemappen, 

c) zu den Akten, 

d) zu den Weglegesacken (unwicktige Sacken, die, 
um die Akten nickt unnotig anzukaufen, nack 
einem Jakre vernicktet werden konnen). 

Hiervon gibt es keine Ausnakme. 

§9. Absenden der Sacken. 

1. Alle Untersckriften, die dem Biirgermeister in der 
Untersckriftsmappe vorgelegt werden, geken von ikm 
sofort zur Poststelle. Die Untersckriften miissen also 
bei der Vorlage an den Biirgermeister ,,absendereif" 
sein, z. B. miissen etwaige Termine notiert sein. DaB 
dieses gesckeken ist, ist auf dem betreffenden Sckrift- 
stiick kenntlick zu macken. 

2. Die Postsacken, die von den einzelnen Abteikmgs- 
vorstekern im Auftrage untersckrieben worden sind, 
sind bis spatestens 5 Ukr nackmittags „absendereif" 
bei der Poststelle abzugeben, damit die Sacken an 
dem gleicken Tage nock zur Absendung gelangen 
konnen. 




DIENSTORDNUNG EUR DIE STADTVERWALTUNG PLETTENBERG 



§10. Aktenfiihrung (Registratur) und Archiv. 

1. Die Aktenfiihrung ist wie folgt dezentialisiert : 

Abteilung I und I b (Zentralbiiro pp.) } 

Abteilung II (Polizeibiiro), 

Abteilung III (Wohlfahrtsamt), 

Abteilung IV (Steuerbiiro), 

Abteilung B (Stadtbauamt), 

Abteilung K (Stadtkasse). 
Auf Ordnung und Ubersichtlichkeit bei den Regi- 
straturen wird besonderer Wert gelegt 1 ). 

2. Im Jahre 1926 ist ein stadtisches Archiv an feuer- 
sicherer Stelle eingerichtet worden, in dem die fiir 
die geschichtliche Entwicklung der Stadt Plettenberg 
in Frage kommenden Urkunden und Akten auf- 
bewahrt werden. Das Bestandsverzeichnis des Archivs 
ist auf dem laufenden zu halten. Durchfuhrung dieser 
Anordnung durch Abb. I b. 

§ 11. Terminkalender, Wiedervorlagemappen, 
Bestellbiieher. 

1. Die Abteilungen fiihren einen Terminkalender in 
Karthotekform und Wiedervorlagemappen. Die Wie- 
dervorlagen sind fiir den 5., 10., 15., 20., 25. und 30. 
zu verftigen. 

2. Je ein Bestellbucb wird beim Bauamt und den 
Abteilungen I und II geftihrt. Weitere Bestellbucber 
diirfen nicbt gefubrt werden. Zur Ausstellung von 
Bestellzetteln sind nur die Abteilungsleiter, beim 
Stadtbauamt aucb der Bauobersekretar bereohtigt. 

§12. Urkunden, Vertrage, Prozesse, Kon- 
trollen und Photomappe. 

1. Abteilung I hat alle Urkunden, die zum Beweise 
von Reehten und Rechtsverhaltnissen fiir die Stadt- 
gemeinde von Bedeutung sind, soweit sie nicht zum 
Lagerbuch gehoren, ordnungsma-Big in einem Ur- 
kundenheft zu sammeln, und in einem Inhaltsver- 
zeichnis der Urkunden einzutragen. Die Sammlung 
und das Verzeiohnis sind sorgfaltig auf dem laufenden 
zu halten. Urkunden, die ihre Bedeutung verloren 
baben, gehoren in das Archiv (§ 10 Abs. 2). In den 
allgemeinen Akten sollen sick nur Abscbriften der 
Urkunden (Vertrage usw.) befinden, wabrend die 
Originate in dem Urkundenheft im eisernen Sohrank 
aufbewahrt werden. 

2. Alle Prozesse, auch die im Verwaltungsstreit- 
verfahren, die die Stadt betreffen, sind in die Prozefl- 
liste einzutragen. Nach Erledigung des Rechts- 
streites sind erforderlichenfalls von dem Reehts- 
anwalt der Stadt die ProzeBakten einzuzieben. In 
jedem Falle ist eine Entscheidung des Biirgermeisters 
dartiber einzubolen, wieviel Jahre der Schriftwechsel 
iiber den ProzeB, die Urteile bzw. die Vergleicbe 
aufzubewahren sind. Betriffb der ProzeB Grund- 
stticke, Wege, Wasserlaufe, so sind die ProzeBakten 
•wie Urkunden zu behandeln. Durchfuhrung dieser 
Anordnung durch Abteilung I. 

3. Kontrollen. Bei dem Ausbau von StraBen und 
dem Anlegen von neuen StraBen sind in der Regel 
die meisten Grundstiicke nocb unbebaut. Die Anlieger- 



beitrage werden vielfach erst in einigen Jahrzehnten 
fallig. In jedem dieser Falle bat eine Benachrich- 
tigung der Grundstiickseigentiimer iiber die Hohe 
der bei der Bebauung zur Erbebung kommenden 
Anliegerbeitrage gegen Empfangsbescbeinigung oder 
Postzustellungsurkunde zu erfolgen. Der Entwurf 
der Benaehricbtigung und die Zustellungsurkunde 
sind wie Urkunden (Abs. 1) zu behandeln. Eine iiber- 
sicbtlicbe Kontrolle der noch fallig werdenden An- 
liegerbeitrage ist angelegt und von Abteilung I auf 
dem laufenden zu halten. 

4. Die Baufluchtlinien'plane und insbesondere 
die Bekanntmachungen und Verbandlungen iiber die 
ordnungsmaBige Durchfuhrung des Baufluehtlinien- 
verfabrens miissen wie wertvolle Urkunden behandelt 
werden. Die Bekanntmachungsunterlagen iiber die 
Durchfuhrung des Baufluchtlinienverfahrens diirfen 
niemals aus der Hand gegeben werden. Es wird nach 
Jahren und Jahrzehnten noch notwendig sein, nach- 
zuweisen, daB das Bauf luchtlinienverfahren ordnungs- 
maBig durchgefiihrt ist. Das ist aber nur dann mog- 
lich, wenn die Unterlagen spater in einwandfreier 
Weise zum Beweise vorgelegt werden konnen. Durch- 

. f uhrung dieser Anordnung durch Abteilung B, 

5. Photomafpe. Soweit innerhalb der Stadt An- 
derungen durch bauliche MaBnahmen geschaffen 
werden, z. B. durch Neu- und Ausbau von StraBen, 
Anlegung von Biirgersteigen, Beseitigung von groBeren 
Hocbwasserschaden, hat das Stadtbauamt dafiir zu 
sorgen, daB der alte Zustand durch eine Lichtbild- 
auf nabme festgelegt wird. Diese MaBnahme ist schon 
deshalb von besonderer Bedeutung, weil sich nach der 
baulichen Anderung oft Streitigkeiten iiber den 
friiheren Zustand entwickeln. Von den Aufnahmen 
sind mindestens 2 Exemplare herzustellen. Ein 
Exemplar kommt zu den betreffenden Akten und ein 
Exemplar in eine aus dauerhaftem Material anzu- 
legende „Photomappe". Neben den Lichtbildern ist 
zu vermerken, um was es sich handelt. Sofern wegen 
des Zustandes offentlicher Wege, Briieken, Wasser- 
laufe pp. die Stadt durch Unfalle von irgendeiner 
Seite wegen Schadensersatz in Anspruch genommen 
werden konnte, ist ebenfalls der Zustand der Unfall- 
stelle durch einwandfreie Personen, die als Zeuge fiir 
die Stadt auftreten konnen, und gegebenenfalls durch 
photographische Aufnahmen sicherzustellen. Durch- 
fuhrung dieser Anordnung durch Abteilung B. 

§ 13. Lagerbucb. 
Das neuaufgestellte Lagerbucb hat folgende Ab- 
schnitte: 

A. Vermogen. 

I. Grundstiicke. 
II. Gebaude einscblieBlich Betriebsanlagen. 



in. 



IV. 



*) Bemerkung der Herausgeber: "Dber die Etihrung der Akten 
durch Biirobearbeiter siehe Seite 84. 



Dingliche Rechte an Grundstiicken (Vor- 
kaufsrechte, Vormerkungeh zur Sicherung 
des Reehts auf Auflassung, Wegerechte, 
Renten, Erbpachte usw.). 
Hypotheken, Sicherungshypotheken, Grund- 
schulden, Schuldscbeinforderungen (Dar- 
lehen) und langfristig gestundete Abgaben 



usw. 



6 D i w I v , KeJormcn in den st&dtlsohcn Verwattungen 



73 



V. GESOHAFTSORDNUNGEN 



V. Wertpapiere (Aktien; Pfandbriefe usw.), 
Sparkassenguthaben, einschlieBlich Fonds 
firr gemeindliche Zweeke, sowie Stifbungs- 
vermogen. 
VI. Bewegliche Gegenstande, Gerate usw.' 
B. Schulden. ' 

VII. ■ Schulden der Stadt. 

VIII. Burgschaften, die die Stadt ubernommen 
hat. 

Das Lagerbuch ist auf dem lauf enden zu halten und 
zwar die Abschnitte I und II von Abteilung B und 
die Abschnitte III bis VIII von Abteilung I. 
Die zu dem Lagerbuch gehorigen Urkunden sind mit 
den einzelnen Abschnitten zu bezeichnen, fortlaufend 
zu numerieren und sorgfaltig aufzubewahren. 

Zu §§12 und 13.: 
Die §§ 12 und 13 erscheinen besonders wiohtig. Wohl 
auf keinen Gebieten sind die Vernachlassigungen 
groBer als auf den hier gestreiften und doch sind gerade 
die hier getroffenen Regelungen so auBerordentlich 
wichtig und notwendig. Was in den §§ 12,und 13 ge- 
regelt und bei uns durchgef iihrt ist, ist insbesondere 
hinsichtlich des Lagerbuches eine miihsame Arbeit 
von etwa 3 Jahren gewesen. Erst jetzt haben wir die 
Einrichtung so, wie sie ein geordneter Betrieb er- 
fordert. Die in der Regierungs-Kassenordnung ent- 
haltenen Muster fiir Lagerbiicher sind veraltet. Es 
fehlt u. a. auch der Abschnitt iiber Burgschaften, die 
die Gemeinde ubernommen hat. Besondere Auf- 
merksamkeit muB auch der Kontrolle iiber die auBen- 
stehenden StraBenbaukosten {vgl. § 12, Ziff. 3) ge- 
widmet werden; Diese Kontrolle wird hier nach einem 
von mir entworfenen Muster gef iihrt. Jedem Burger 
kann auf Vorstellung innerhalb einer Minute gesagt 
werden, welche StraBenbaukosten : auf dieser oder 
jener Parzelle lasten. Was vor einigen Monaten die 
Wirtschaftspartei im PreuB. Landtag anregte, nam- 
lich die Gemeinden zu verpflichten, einwandfreie 
Ubersichten iiber die bei einer Bebauung an Strafien 
fallig werdenden StraBenbaukosten zu fiihren, ist 
bei uns bereits seit einem Jahre geschehen. 
Die Photomappe ist besonders fiir Gemeinden mit 
schneller Entwicklung ein unentbehrliches Album. 
Hier wird der Zustand „wie er einst war" im Bilde 
festgelegt. Nach 50 und mehr Jahren wird ein solches 
Album einen sehr hohen Wert haben, 

§ 14. Ortsrecht. 
Die in der Stadtgemeinde Plettenberg vorhandenen 
Ortsstatute, Polizeiverordnungen usw. . einschlieBlich 
der Statuten der Sparkasse, des Krankenhauses Und 
der Plettenberger StraBenbahn sind mit alien Nach- 
tragen und Anderungen versehen in einem dauerhaft 
eingebundenen Buche, das am Anfang mit einem 
Inhaltsverzeichnis versehen ist, gesammelt worden. 
Diese MaBnahme hat sich als durchaus notwendig 
erwiesen, dadurch wird das sehr oft. vorkommende 
Suchen in den Akten nach diesem oder jenem schon 



vor langerer Zeit erlassenen und daher nicht mehr 
bekannten prtsgesetz vermieden. Samtliche. Nach- 
trage oder Anderungen, die zu den schon bestehenden 
Ortsstatuten erlassen werden, sind sofort an der 
entspreehenden Stelle nachzuheften, damit man auf 
den ersten Blick sieht, was rechtens ist. Der Haupt- 
sammlung des Ortsrechts miissen auch die Unter- 
lagen iiber die vorschriftsmaBige ortsiibliche Be- 
kanntmaehung der Ortsstatuten, Polizeiverordnungen 
usw. beigefiigt werden. Durcliftihrung dieser An- 
ordnung durch Abt. la. 

Zu § 14. 

Ubernimmt ein Biirgermeister die Leitung einer 
KommunalvCrwaltung, dann kennt er im allgemeinen 
das in Frage kommende Reichs- und Staatsrecht, und 
wenn er aus derselben Provinz kommt, auch das 
provinzielle Recht. Er kann aber nicht das Ortsrecht 
kennen. Beim Dienstantritt miissen ihm vollstandige 
Exemplare der Ortsstatuten und der ortlichen Polizei- 
verordnungen vorgelegt werden. Es darf nicht vor- 
kommen, daB sich der Leiter einer Kommune die 
einzelnen Ortsstatuten zusammensuchen und wenn er 
diese gliicklich gefunden hat, dann noch nach den 
erlassenen Nachtragen . forschen muB, die sich teils 
hier, teils dort befinden. Sofern die Kosten nicht ge- 
scheut werden, . empfiehlt es sich, das daB gesamte 
Ortsrecht zusammengefaBt in Buchdruck heraus- 
zugeben. 

§15. Bibliothek. 

1. Die Beaufsichtigung der amtlichen Schriften, 
Biicher usw. ist Sache der Abteilung la. Ohne deren 
Erlaubnis darf kein Buch oder Gesetzblatt usw. ent- 
nommen werden, auBer zu unmittelbarem Gebrauch, 
innerhalb des Bibliothekzimmers. Bei Entnahme von 
Oesetzbucherh aus dem Bibliothekzimmer ist auf 
den bereitliegenden Karten Quittung zu leisten. 
Die Quittung wird dahin gelegt, wo das Buch zu 
stehen hat. Dieses ist nicht allein der Ordnung 
halber; sondern auch schon deshalb erf order lich, 
damit ohne Ruckfrage festgestellt werden kann, auf 
welchem Biiro sich das entliehene Buch befindet. 
Nach Gebrauch sind die Biicher sofort an ihren Ort 
zuruckzubringen. Die Quittung iiber das Buch ist 
dann zu entfernen. 

2. Die eingehenden Gesetzblatter, Zeitschriften usw. 
gelangen, nachdem der Biirgermeister sie gelesen und 
mit einem griinen Strich versehen hat, zunachst an. 
den Biirodirektor. Nach Durchsicht gehen die Blatter 
zur Bibliothek, wo sie gesammelt werden. ■. 

§ 16. Ordnung in den Dienstraumen. 

In den Dienstraumen hat stets die.groBte Ordnung 
und Reinlichkeit zu herrschen. 
Akten, Fbrmulare, Schriftstiicke usw. diirfen.nach 
DienstschluB nicht auf den Schreibtischeh und 
Schranken umherliegen, sie sind vielmehr an den da- 
zu bestimmten Stellen aufzubewahren. 





VI. Normung und Vordrucke 
Uberblick liber den Stand der Normung 



Martin Beyer, Berlin 

Die Normung erstrebt die Scbaffung der zweck- 
majiigsten und wirtschaftlicksten Form. In 
ibrer Auswirkung bedeutet sie Ersparnis an geistiger 
und korperlicber Energie. Sie erzielt dureh Verein- 
heitlicbung Vereinfacbung der Arbeit, steigert dieAus- 
fiibrungsleistung und -giite, verringert den Stoffver- 
braucb und die Lagerbaltung, erleiobtert die Auslese 
und die Bescbaffung, erniedrigt den Preis und ver- 
mindert damit den Bedarf an Kapital. 
Die Normen werden gescbaffen in freier Arbeitsge- 
meinscbaft von Erzeugern, Verbraucbern, Beborden, 
Wissenscbaft und Handel. Ibre Aufstellung erfolgt 
nur, wenn wirtscbaftlicbe Vorteile zu erwarten sind. 
Die Vorscblage werden unter of fentlicbe Kritik gestellt 
in der Facbpresse und in den Din-Mitteilungen des 
Deutscben Normenausscbusses e. V. 1 ), Berlin NW 7, 
Dorotheenstr. 47,' des Tragers der Normungsarbeiten 
in Deutscbland. Die Normenpriifstelle untersucbt, ob 
die Normentwiirfe in Widersprucb zu bereits fest- 
gelegten Normen steben und gleicbt sie diesen notigen- 
f alls an. Das Ergebnis der Arbeiten wird in den Norm- 
blattern niedergelegt. Bestebende Normen werden 
von Zeit zu Zeit einer Prufung unterzogen und gege- 
benenfalls in Anpassung an die fortschreitende tecb- 
niscbe Entwicklung geandert oder erweitert. 
Um Erzeugern und Verbrauchern eine Handbabe fiir 
einbeitlicbe Beurteilung von Stoffen zu geben, sind 
Qutevorschriften gescbaffen worden, die Mindest- 
grenzen fur den stof flicben Inbalt, die auBere Bescbaf- 
fenheit usw. bestimmen. Bisweilen sind aucb Be- 
scbaffenbeitsklassen festgelegt. Es weiB somit der 
Hersteller, was er zu liefern bat, und der Verbraucber, 
welcbe Anforderungen er an das Erzeugnis stellen 
kann. 

Eiir offentlicbe Verwaltungen ist besondeTs beacbtens- 
wert das Normblatt DIN 827, das Stoff, Festigkeit 
und Verwendung ides Papiers bebandelt. Eine engere 
Auswabl der bierin aufgefubrten Papiersorten ist in 
dem von der Verlagsabteilung der Reicbsdruckerei, 
Berlin SW 68, Alte JakobstralJe 106, berausgegebenen 
,,Verzeicbnis der fur Beborden bestimmten Papier e" 
und in dem als Nacbtrag erscbienenen „Musterbucb 
der fiir Beborden bestimmten Druckpapiere" getrof fen. 
Es sind dabei beriicksicbtigt Papier e fiir Schreib- 
zwecke, ■ Scbreibmascbinen-, Durcbsoblag-, Verviel- 
faltigungs- und Umscblagpapiere, Papiere fiir Akten- 
deckel, Loscb- und Druckpapiere. Eine tlbersicbt 
iifyer die Hersteller dieser Normalpapiere, deren Ver- 

a ) Zu beziehen duroh die VDI-Buchhandlung, Berlin NW 7, 

Friedrich Ebertstr. '27. 

6* 



wendung durcb den RunderlaB des Ministeriums fiir 
Wissenscbaft, Kunst und Volksbildung namens der 
PreuBiscben Staatsregierung vom 10. Juni 1926 A. 
7528/25 fiir die preuBiscben Staatsbeborden und durcb 
eine Reibe von Verfiigungen einzelner Beborden an- 
geordnet ist, gibt die von dem Staatlicben Material- 
priifungsamt Berlin-Dahlem berausgegebene „Liste 
der Papierfabriken". Eine Anleitung fiir die „ein- 
fache Werkstoff prufung fiir Papier" bat der AusscbuB 
fiir wirtscbaftliche Eertigung — AWE — in dem Norm- 
blatt DIN 1831 veroffentlicbt. Dem dort vorgeschla- 
genen Verfabren wird jedocb in den weitaus meisten 
Fallen die Papierpriifung durcb eines der Staatlicben 
Materialpriifungsamter oder durcb ein sonstiges 
wissenscbaftlicbes Institut vorzuzieben sein. Von 
weiteren Vorscbriften fiir Biirobedarf sind erwabnens- 
wert die Lieferbedingungen fiir Scbreibstifte RAL 
931 A, Minen fiir Fiillstifte DIN-RAL 931/2, die 
Lief eTbedingungen fiir Farbbander RAL 302 A und 
fiir Farbtiicber RAL 302 B, die Lieferbedingungen 
und Priifverfabren fiir Kohlepapier RAL 476 A, fiir 
vegetabiliscbe Leime, Klebstoffe undBindemittelRAL 
280 A und fiir Siegellack DIN-RAL 932/1. 
Die Grundlage fiir die N utzflachen- und Eaum- 
normung in der Biirotecbnik bilden die Papierfor- 
maie, die durcb Normblatt DIN 476 festgelegt sind. 
Die Reibe A, beginnend mit dem BogenmaB 4 A O 
von 1682 X 2378 mm = 4m 2 , ist die Urreibe. Aus 
ibr sind alle unabhangigen PapiergroBen (fiir Ge- 
scbaftspapiere, Vordrucke, Karteikarten, Zeicbnungen 
u, a.) zu- wablen, Besonders im Bucbungs-, Kartei- 
und Werbewesen — es sei bier an die Meldeamtskar- 
teien erinnert — muB diese Normreibe in Zukunft 
mebr beacbtet werden. Das wicbtigste Blatt der For- 
matnormung DIN 198 (siebeBild20) gibt die Anleitung 
zur Anwendung dieser Reibe. Zur Vereinfacbung der 
Aktenbaltung sollten die Beborden aucb stets darauf 
seben, daB neben der Verwendung der Norm-Formate 
im eigenen Bereicb aucb die eingebenden Gesucbe, 
Anfragen, Bewerbungen, Eingaben, Bestellungen, 
Recbnungen, Quittungen, Lieferungsangebote, Liefer- 
scbeine, Vordrucke, Werbeblatter, Scbriften und 
Drucksacben eine EormatgroBe der A-Reibe besitzen. 
Das Diwiv bat zur Unterricbtung der Qffentlicbkeit 
ein Werbeblatt (siehe Bild 21} berausgegeben; das auf 
Wunscb in groBerer StiLckzahl an Beborden.abgegeben 
wird. Es muB unbedingt vermieden werden, die fur. 
abhangige Formate (Briefhiillen usw.) geltenden 
Reiben B und C fiir Scbreibfl'acben zu verwenden, da 
dies:einen VerstoB gegen die Grundziige der .Normung. 

75 



VI. NOEMUNG UND VORDRUCKE 



bedeutet. Die in den friiheren Ausgaben des Norm- 
blattes DIN 476 nocb angefiibrte Zusatzreibe D ist 
neuerdings als iiberfliissig weggefallen. Streifen- 
formate werden durcb Langsbalffceln, -vierteln und 
-acbteln der Hauptformate gewonnen. 



Im Vordruckwesen ist die wichtigste Norm das Blatt 
DIN 676 iiber den G-escbaftsbrief im Format A i (210 
X 297 mm). Sie ist aufgestellt unter Beriioksicbtigung 
neuzeitlicher arbeitstechniscber G-rundsatze. Wenn 
auch die bier vorgescblagene Form des Briefes bis bart 






Abmessungen 
der Formate 

mm 


i 

X 
*** 

Z 


*** 

a 

X 

10 


if) 

X 

i 


O 

CM 

*t 

X 

t- 
0) 
d 


O) 
(N 
X 
O 


O 

X 


s 

X 

■O 
O 


10 
O 

X 


2 

X 


d 
10 

X 

to 


CO 

X 

8 


8 

X 
00 


03 

X 
(0 


(0 

0» 


Kurzzeichen der Formate 


AO 


A1 


A3 


A3 


A4 


A5 


A6 


A7 


A8 


Ad 


aio 


A11 


A19A13 


AbreiSkalender, Blocks .... 

1t Untarlagen . . 

AdreBbUcher 

Amtsblatt 

Akten 










A4 


AS 


A6 


A7 


AS 


A9 














A2 


A3 


A4 


AS 


A6 


A7 






















A4 


A5 


























A4 




























A4 


AS 
















.... 








A3 


A4 


AS 


















Anlagemarken 

Bescheinigungen 

Bestellzettel 

Besuchakarten ■ ■ • - 

Betrieb&vordrucke 

Brief Elnholtebrlef=Akte . . . 

,, Hdbbrlef 

BUcher (Broschllfen) .... 

Durchschlagpapier 

Einheltsbrlef 

Fahrplane 

FerneprechbUcher 

Fotogramme, technische ■ ■ 

Qoschttftapapiere 

Karteikarten 

Katatoge 

Kiebemarken 

Klebezettel 

Kostenanschlage ...... 

Kurvenbiatter 

Normblatt <«.ome20) .... 
NotizblockB und Notizzettel 
Paketadreseen <ium Aufkieben) 
Patent- u. Musterzelchnungen 


















A8 


A9 


Aio 


All 














A4 


A5 


A6 
























A4 


AS 


A6 




























A6 


A7 


A8 


















A3 


A4 


AS 


A6 


A7 


AS 


A9 


AIO 


All 














A4 






























AS 


























A4 


AS 


A6 


A7 


A8 




















A4 


AS 


























A4 




















AO 


A1 


A2 


A3 


A4 


A6 


A6 


A7 






















A4 


AS 
























A3 


A4 


AB 


A6 


A7 


















A2 


A3 


A4 


A5 
























A3 


A4 


AS 


A6 


A7 






















A4 


A6 


A6 


A7 






















A4 


AS 


A6 


A7 


A8 
























A6 


A7 


A8 


A9 


A 10 


AH 


A 12 


A13 














A6 


A7 


A8 


A9 


















A4 


AS 
























A3 


A4 




















AO 


A1 


A2 


A3 


A4 


AS 


A6 


























AS 


























A4 




























A4 


AS 


A6 


A7 
























AS 


A6 






















A3 


A4 




















AO 


At 


A2 


A3 


A4 


AS 
































A6 
























A4 


AS 


A6 


A7 
























AS 


A6 


























A4 


AS 


















ScheCk <». DIN 879) 

Scheckkontenve rzei chnisse 
Schilder (». oin am) .... . 
Tabellenblatter 

Ver8andanzeigen und -zettel 

Vorschrlften 

Werbeachen 

Zeichnungen (a. din 823; . . . 
Zeitschriften («, din sis) . . . 










A4 


AS 






























A6 
























A4 


AS 


















AO 


A1 


A2 


A3 


A4 


AS 


A6 


A7 


A8 


A9 


A 10 


A11 


A 12 












A4 


AB 




























AS 


A6 


A7 






















A4 


AS 


A6 






















A3 


A4 


AS 


A6 
















AO 


A1 


A2 


A3 


A4 


AS 


A6 


A7 


A8 


A9 


AIO 


All 


A 12 


A13 


AO 


A1 


A2 


A3 


A4 


AS 


A6 






















A3 


A4 


AS 


A6 


















A1 


A2 


A3 


A4 


AB 



















* m 



BilrJ 20. Formatnormung DIN 198 



an die Grenze der Normungsmoglichkeit gebt, so 
bietet sie doch nocb geniigend Spielraum zur An- 
pasaung an die kiinstleriscben und werblichen Be- 
diirfnisse. Sie wird heute bereits von vielen Verwal- 
tungen benutzt, umsomebr. als daduroh eine Verein- 
f acbung der Scbreibaibeit erreicht wird und sicb durcb 
die Moglichkeit der Verwendung von Fensterbiillen 



aucb Ersparnisse erzielen lassen (siebe ErlaB des Herrn 
Reicbspostministers Nr, 47/1929 Fensterbriefhullen 
I/VI 2121 — 2 vom 5. 2. 1929 und EunderlaB des 
PreuBiscben Finanzministeriums zugleich im Namen 
des Ministeriums des Innern betr. Fensterbriefum- 
seblage I C 2. 4273 b vom 27.6.1929). Das Norm- 
blatt DIN 677 bebandelt die Halbbriefe. Diese Brief- 



76 




«iws 



Deutsche s Institut 
fiir wirtschaftliche Arbeit in der offentlichen Verwaltun 



DIWIV 

Berlin W8, Charlottenstrafie 50/51 — Fernruf : A4 Zentrum 990 

Verwendet DIN-Formatel 



Format DIN A 4 (210x297 mm) GeschaftsbrieF. ... 



Format DIN A 5 (148x210 mm) Halbbrlef. 



Format DIN A 6 (105x148 mm) Postkarte. 




Normung der Papierformate bringt Vereinfachung und Verbiiligung 
Daher werden bei Behdrden, Reichsbahn und 
Reichspost nur noch DIN- Formate verwendet 

Kanzleien und Registraturen sind auf DIN-Formate umgestellt 



Quart- und Folioformate erschweren die Arbeit 
sie passen nicht in Ordner, Hefter und Briefhulien 
Sonderformate sind unwirtschaftlich und uberflussig 

JEDER Vordruck 
laftt sich in einem DIN-Format der Reihe A herstellen! 



Gesuche 
Bewerbungen 
Eingaben 
Anfragen 



Besuchskarten 
Angebote von Lieferern 
WerbebEatter 
Lieferscheine, Rechnungen 



Beachtet die NormblatterE 



Briefumschlage 
Zeitschriften 
Vordrucke 
Drucksachen aller Art 

Helft sparen! 



Bitcl 21. Werbeblatt: Verwendet DIN-Formate! 



77 



VI. NORMUNG UND VORDRUCKE 



form sollte nur dann angewendet werden, weun sich 
erhebliche Einsparungen bei den Herstelluhgskosten 
durch den geringeren Papierbedarf nachweisen lassen. 
Es sei bier erwahnt, daB bei gleiehzeitiger Fiihrung 
eines Geschaftsbriefes im Format A 4 eine Kosten- 
minderung erst bei Auflagen von iiber 10 000 Stuck 
erzielt wird. Bei geringerer Anzahl iiberwiegen die 
Satz- und Druckkosten die Ersparnis an. Papier. Auch 
fiir die Sehriftgutablage ist die A 5-GroBe nicht son- 
derliob giinstig. Soweit es angangig ist, sollten aus 
Ersparnisgriinden bei kurzen Mitteilungen Postkarten, 
Normblatt DIN 679, verwendet werden. 

Die Geschafts- und Warenkarte im Format A 6 be- 
bandelt das in Kiirze erscheinende Blatt DIN 681. 
Durch die einheitliebe Gestaltung des Kartenkopfes 
ist dem Verbraucher . die Moglichkeit gegeben, obne 
Kostenaufwand eine Bezugsquellen- und Warenkartei 
zu scbaffen, vorausgesetzt, da£ Industrie und Handel 
von dieser Form der Geschafts- und "Warenkarte all- 
gemein Gebrauch machen. 

Auf dem Gebiete des Biiehereiwesens sind zwei Vor- 
drucke in Bearbeitung, der Leihzettel und die Buch- 
karte. Fiir beide ist als Format DIN A 6 vorgesehen. 
Die gleicbe GroBe weist auoh der vom Fachausschufi 
fur Bankwesen — EAB — beim RKW bearbeitete 
Einheitsscheck auf. Es ist je einEinbeitsvordruck fiir 
den Uberbringer- und den Ordersoheck geschaffen. 
Schatzungsweise sind bereits 50% aller im Verkebr 
befindliohen Schecks vereinbeitlicbt. Der von dem 
gleicben FacbausscbuB entworfene Einheitswechsel ist 
durch tatige Mitwirkung der Vordruckdrucker eien j etzt 
vollkommen vorherrschend. An dieser Stelle sei aucb 
auf den im Jahre 1928 eingefiihrten Uberweisungs- 
vordruck der Reichsbank fiir den In- und Auslands- 
verkebr hingewiesen, der die gleicbzeitige Ausfertigung 
eines Avises fiir den Empfanger im Durchschreibever- 
fahren gestattet. Richtlinien fiir Rechnungsvordrucke 
sind durcb RKW-Veroffentlichung Nr. 16 und fiir die 
des Einkaufs- und Lagerwesens in Nr. 39 der gleicben 
Scbriftenreibe gegeben. Bei dem Entwurf von Vbr- 
drucken muB zudem stets der in den Schreibmaschinen- 
normen DIN 2101, 2114 und 2105 bis 2107 festgelegte 
Schreibzeilenabstand von 4,25 mm und der Abstand 
der Buchstabenmitten der kleinen Schreibmaschinen- 
druckscbrift (Pica) von 2,6 mm beacbtet werden. Aus- 
iuhrlicher wird zu der Frage des normgerechten Vor- 
druckes in dem nacbfolgenden Aufsatz Stellung ge- 
nommen. 

Die Bnefkullenformate behandelt das Normblatt 
DIN 678. Berucksicbtigt sind die GroBen C 7 bis 
C 4 und B 6 bis B 4. Zur Erleichterung des Post- 
verteilungsdienstes sollte die Verwendung der Norm- 
biillen von alien offentlichen Verwaltungen gefordert 
werden. Briefbiillen, die das NormmaB in Lange oder 
Breite oder in beiden Ausdebnungen iiberscbreiten, 
erschweren beim Verteilen nacb Eisenbabnkursen das 
Einfacbern. Sie sind aucb beim Beforderungsdienst in 
starkerenr MaBe Beschadigungen ausgesetzt. Fiir 
Fensterbrief hiillen, die eine Ersparnis an Schreibarbeit 
gestatten und die Verwecbselung von Briefinbalt und 
Hiille unmoglich macben, ist das Normblatt DIN 680 
aufgestellt. Bei Beschaffungen muB auf gut durcb- 
scheinende Fenster geachtet werden. 

78 



Im Zeichnungswesen sind besonders beacbtenswert 
die Normblatter liber Formate und Mafistabe DIN 823, 
Faltung auf Format A 4 fiir Ordner DIN 824, Zeich- 
nungsarten DIN 199, Scbriftfeld und Stiickliste 
DIN 28, und Linien DIN 15. Die Formen der Buch- 
staben und Ziffern der scbragen Blockschrift fiir 
Zeicbnungen sind dargestellt in Blatt 1 und die Scbrift- 
groBen im Blatt 2 DIN 16. Entstebung, Zweck und 
Stand der Normungsarbeiten behandelt eingebend das 
Dinbuch8:ZeichnungsnormenvonDr.-Ing. A. Heilandt 
und A. Maier, 

Eine feste Norm fiir die Ausgestaltung von Biichern 
besteht nicbt. Es liegt bisber nur ein Normblatt- 
entwurf DIN 829 „Buchformate" vor. Nacb diesem 
kommen als NormgroBen A 2 bis A 8 in Frage. Wo 
die A-Formate nicbt zur Anwendung gelangen 
konnen, will man die GroBen B 3 bis B 6 fiir zulassig 
erklaren. Im allgemeinen sollte jedocb den GroBen 
A 4, A 5 und A 6 der Vorzug gegeben werden. Ge- 
beftete und bescbnittene Biicber sind genau in dem 
vorgescbriebenen Mafi zu balten. Bei gebundenen 
Biichern gilt das Normformat fiir den Buchdeckel, die 
Blatter des Bucbes konnen etwas kleiner sein, 
Bei Zeiisohriften sind als FormatgroBen A3, A 4, 
A 5 und A 6 anzuwenden. Uber Satzspiegel und Bild- 
breiten der Zeitscbrift im Format A 4 bestebt das 
Blatt DIN 826. Die Ordnungsleiste auf der ersten 
Umscblagseite erlautert das Normblatt DIN 1501. Fiir 
das Zitieren wissenscbaftlicher Schriften sind in dem 
als Vornorm ersebienenen Blatt „Zitiertitel" DIN 1502 
Grundsatze aufgestellt. Die in Arbeit befindlichen 
,,Richtlinien fiir eine zweekmaBige Zeitschriftenge- 
staltung" DIN 1503 sind nocb unvollendet. 
Ebenso ist die Bearbeitung der Normschriften 
DIN 1451 und der Normziffern DIN~Nagra 21 nocb 
nicht abgescblossen. 

Kurzzeiohen fiir Abkiirzungen im Text sind im 
Normblatt DIN 1301 „Einheiten" festgelegt. Eine 
weite Verbreitung ist den einbeitlicben „Korrektur- 
zeicben" DIN-Nagra 11 zu wiinschen, die vom 
NormenausscbuB fiir das grapbische Gewerbe ge- 
sehaffen sind. 

Fiir die Systematic in der Ordnung von Scbriftgut 
und Karteikarten wie aucb bei der Aufstellung von 
Listen, Verzeichnissen, Nachschlagewerken usw. sind 
besonders wicbtig die vom AusschuB fiir wirtscbaftlicbe 
Verwaltung unter Nr. 6 der RKW- Veroffentlicbungen 
berausgegebenen „Einheits-ABC-Regeln". 
Fiir allgemeine Ordmmgszwecke plant der Facb- 
normenausschuB fiir Bibliotbeks-, Bucb- und Zeit- 
scbriftenwesen die Herstelhing einer deutschen Aus- 
gabe der internationalen Dezimal-Klassifikation 
— ■ DK — ■ unter weitgehender Verbesserung und Er- 
weiterung der Briisseler Fassung von 1927/29. Als 
erstes Ergebnis seiner Arbeiten ist eine Ubersetzung 
der Abteilung O, Allgemeines, veroffentlicbt. Das 
Gebiet der Elektrotecbnik wird demnachst folgen. 
Die Nummerung aller deutscben Ortschaften ist in 
dem vom AusschuB fiir wirtscbaftlicbe Verwaltung 
berausgegebenen Ortsnummernverzeicbnis des Deut- 
scben Reiches festgelegt. Fiir das Bank- und Kassen- 
wesen bedeutet die vom Fachausschufi fiir Bankwesen 
— ■ FAB — beim RKW aufgestellte Wertpapier- 
numerierung eine wesentliche Erleichterung in der 





ttBERBLICK UBER DEN STAND DEB NORMUNG 



Buchung und im Verkehr. Von der gleichen Arbeits- 
gruppe ist aucb eine Bankennumerierung geplant. 
Einheitliche Gestaltung dei Formate im Anschlag- 
•wesen bezweckt neben DIN 625 ,,Schildformate" 
u nd DIN 682 „Tafeln und Rahmen fur Bilder und 
Muster" das NoTmblatt DIN 685 „Plakatformate". 
AIs Hauptbogen gilt die Gr6Be A 1 (594 X 841 mm). 
Wenn auch. f iir die Stadt Berlin eine einheitliche GroBe 
der Plakate {720 x 960 mm) bereits bestebt, so ist 
doch der Zersplitterung im Reicb erst duroh allgemein 
giiltige Normen gesteuert. Fiir die Anordnung der 
Bogen empfieblt der Reichsverband der Plakatan- 
schlag-Unternehmen E. V. die Querlage. Dadnreb 
ist die Moglichkeit gegeben, die Normformate aucb an 
Berliner Anscklagsaulen zu verwenden. 
Fur bildliche und graphiscke Darstellungen sind 
beaebtenswert die Normblatter DIN 108 „Diapositive: 
AuBenmaBe, GroBe der nutzbaren Bildflache, Be- 
zeichnungsstreifen" und DIN 461 „Graphische Dar- 
stellungen durcb Scbaulinien" und der vom AWV 
veroffentlicbte Entwurf ,,Richtlinien fiir die organi- 
sations- tecbm'scbe Darstelkmg von Arbeitsablaufen". 
Die Behalter- und Mobelnormung ist trotz jahre- 
langer Gemeinsckaftsarbeit nock stark im Riickstand. 
Eine Einigung zwischen den interessierten Kreisen der 
Hersteller, Handler und Verbraucher ist im Kartei- 
wesen erzielt. Das Normblatt DIN 4544 stellt das 
Ergebnis der Verkandlungen iiber die Karteikasten 
dar. Grundlegend ist die Querlagerung der Karten. 
Die licbten MaBe der Karteikasten sind in der Hohe 
und Breite fiir die Formate 

A 3 (297 X 420 mm) 

A 4 (210 X 297 mm) 

A 5 {148 X 210 ram) 

A 6 (105 X 148 mm) 

A 7 ( 74 X 105 mm) 

A8 ( 52 X 74 ram) 
Das letzte MaB wird nur beriicksichtigt, wenn groBere 
Kasten fiir das Format A 8 unterteilt werden. 
Die Abmessungen sind als RichtmaBe fiir den Bau 
der Kasten anzusehen. Als Mindestmafi fiir die 
Innenbreite gilt das um 3 mm groBere MaB als die 
jeweilige Kartenbreite. Die HohenmaBe gelten nur 
fiir gescblossene Karteikasten. Formate fiir Sonder- 
zwecke, z. B. fiir Bucbhaltungsmascbinen, sollen 
spater als Sonderformate fiir den einzelnen Verwen- 
dungszweck genormt werden. 

Bestimmendfiir denNormentwurf DIN821 ^Mappen, 
Ordner, Hefter" ist das Format A 4 des Geschafts- 
briefes. tJber die GroBe der Mappen ist man sicb 
nock nickt endgiiltig schliissig. Es sind vorgescblagen 
270 mm als GroBthohe einscbliefilicb Ordnungs- 
merkmalen (Tabe. usw.) und 320 mm als groBte Breite. 
Fiir Ordner mit starren Auf reibstiften sind als AuBen- 
groBtmaBe 320 mm in der H6be und 290 mm in der 
Breite vorgesehen, wobei die groBte Rtickenbreite 
der Hebelordner 85 mm und der Abstand von Mitte 
Griffloch bis zum unteren Rand 80 mm betragen soil. 
Fiir Hefter mit biegsamen Aufreibern ist ebenfalls eine 
Hoke von 320 mm und eine Breite von 270 mm ein- 
scblieBlick Riickenfalzung in Aussicbt genommen. 
Bei Einhangebefbern soil die Hohe mit 310 mm und 
der Abstand zwiscben Locbmitte des Einhangers und 
AuBenkante des Tabs mit 240 mm bemessen werden. 



327 X 426 mm 

240 X 303 mm 

173 X 213 mm 

130 X 152 mm 
99 X 108 mm und fur 
in der Breite 77 ram. 



Die Anordnung und die Abmessung der Aufreiher 
wird beeinfluBt durcb den Lochdurchmesser von 
5,5 mm, den als KleinstmaB vorgesehenen Lbchmitten- 
abstand von 10 mm vom Band der Schriftstiicke und 
die Abstande von Locbmitte zu Locbmitte von 80 mm 
auBen und 60 mm innen bei der Doppellocbung und 
von je 80 mm bei der Viererlochung. 
Abhangig von den AuBenmaBen der Mappen, Hefter 
und Ordner sind wiederum die Fachgrofien der Ab- 
lagemobel, die der Normvorscblag DIN 4545 be- 
kandelt. Nacb den bisber gemacbten Erfahrungen 
diirfte fiir buchmaBige Abstellung von Ordnern und 
Heftern und fiir Breitablage eine Fachhobe von 340 mm, 
eine Facbtiefe von 320 mm und ein GrundmaB von 
700 mm fiir die Innenbreite am zweckmaBigsten sein. 
Fiir die bangende und stehende Breitabstellung von 
Mappen und Heftern wird sicb voraussicktlicb ein 
licbtes BreitenmaB des Kdrpers von 340 mm allgemein 
durcbsetzen. Die lickte H6be diirfte bei annabernd 
290 mm am giinstigsten liegen. 
Fiir die Normung von Typenschranken sind — ab- 
geseben von den „Kleiderschranken ausStabl f iirWerk- 
statt und Biiro" DIN 4547 — die Hersteller bisher 
nocb nicbt gewonnen worden. Das Diwiv wiirde die 
Schaffung eines genormten, seeks Facber bohen 
Grundscbrankes fiir Ablagezwecke befiirworten mit 
den FestmaBen von 340 mm Fachbohe, 320 mm Facb- 
tiefe und 700 mm Facbbreite und mit RichtraaBen 
fiir die auBeren Abmessungen in Holz- und Stahl- 
ausfiibrung. Die bier vorgeschlagene innere Raum- 
einteilung erfaBt nicbt nur verscbiedene Ablagearten 
der Ordner und Hefter, sondern aucb die Lagerung 
von Vordrucken, gebeftetem und gebiindeltem Schrift- 
gut usw. Die sicb aus dem InnenmaBe und der Wand- 
starke des Werkstoffes ergebenden AuBenmaBe steken 
zu der im Normblatt DIN 4549 festgelegten Platten- 
grofte des Schreibtisches von 780 X 1560 mm in 
giinstigem Verhaltnis. Man wiirde somit aucb dem 
Verlangen der Arcbitekten nacb einbeitlicben MaBen, 
die bei Entwiirfen fiir Neubauten erwunscht sind; 
entgegenkommen. Die InnenmaBe der Schreibtiscb- 
seitenkorper sind im vorerwaknten Normentwurf 4545 
beriicksichtigt, Fiir ScJireibmaschinentiscke sind 
im Normvorschlag DIN 4550 bei einer einheitlicken 
AuBenhohe von 680 mm als PlattengroBen vorgeseben: 
bei Ausf iibrungen obne Seitenkorper 440 X 780 mm 
mit 1 „ 500 X 900 und 

580 x1160 mm 
„ „ „ 2 Seitenkorpern 500 x 1300 und 

580X1560 mm, 
wobei die ersten MaBe die mit Ziigen, die zweiten die 
mit Sckiiben ausgestatteten Tiscbe betreffen. 
Uber Zeichen- und Mefigerat befinden sich Norm- 
blatter fiir Reifibretter DIN 3100, ReiBschienen 
DIN 3101, Dreiecke DIN 3102, Bandstabllineale 
VERM1 und Bandstabldreiecke VERM2 in Be- 
arbeitung. 

Von den im ,,Verzeichnis der Normen fiir Schreib- 
maschinen" DIN 2100 aufgefiibrten Normblattern 
ist neben den im Abscbnitt Vordrucke bereits er- 
wahnten DIN 2101 und 2114 iiber Schreibwalzen, 
DIN 2105, 2106 und 2107 iiber Scbwingbebel- und 
StoBstangentypen und DIN 2103 iiber Farbbandspulen 
besonders das Blatt „Tastenfeld, Zuordnung der 



79 



VI. NORMUNG TJND VORDRUOKE 



Zeichen" DIN 2112 hervorzuheben. Nach den Fest- 
stellungen des Deutschen Normenausschusses wird das 
einheitliche Tastenfeld trotz der arbeitstechnischen 
Vorziige — dem Schreiber wird beim t)bergang zu 
einem anderen Schreibraaschinensystem das Um- 
lernen fast vollkommen erspait — bei Beschaffungen 
seitens stadtischer Behorden noch zu wenig beachtet. 
Das Diwiv gibt auf Wunsch jederzeit Auskunft iiber 
die auf dem Markt befindlichen mit Normtastaturen 
ausgestatteten Mascbinen. Fur die Pflege der Schreib- 
maschine gibt das AWV-Merkblatt 1 einheitliche Vor- 
schriften. In dem Merkblatt2 ist der Versuch ge- 
mackt, dem Maschinenschreiber Richtlinien fur die 
Scbreibarbeit zu geben. 

Den Grundstein fur die Systematik der Farben bildet 
die Farblehre von Prof. Wilhelm Ostwald. Die Ost- 
waldsche Farbtonreihe ist anschaulich in der beim 
Verlag Unesma G. m. b. II., Leipzig, erschienenen 
Farbenfibel wiedergegeben. Im iibrigen konnen als 
Grundlage fiir die Farbenbestimmung die 24 Farb- 
mefidreiecke (Taschenausgabe nebst kurzem AbriB der 
Ostwaldschen Farblebre, herausgegeben von Professor 
F. A. 0. Kriiger, Deutsche Werkstelle fiir Farbkunde, 
Dresden, Verlag Dresdener Etiquettenfabrik Schupp 
& Nierth A. G-., Dresden) wegen ihres wohlfeilenPreises 
bestens empfohlen werden. Um Herstellern und Ver- 
brauckern eine sicbere Handbabe fiir die Farbenwahl 
zu geben und um eine gewisse Beschrankung in den 
Farbtonen zu erzielen, hat der ReichsaussehuB fiir 
Lieferbedingungen eine Reike von Farbtonkarten her- 
ausgebracht. Bisher sind ersehienen eine Farbenkarte 
fiir Biiromobelbeizen RAL 840 F, eine Farbtonkarte 
fiir FuBbodenanstriche RAL 840 C und fiir Fahrzeug- 



anstriche RAL 840 B. Eine Farbenauswahl fiir Stahl- 
mobel DIN-RAL 840/1 wird in Kiirze folgen. 
Erwahnenswert sind auch die Normungsbestrebungen 
in der Buchfiihrung (RKW-Veroffentlichung Nr. 43 
„Der Kontenrahmen" von Prof. Dr. E. Sobmalenbach), 
im Verpackungswesen {RKW - Veroff entlickungen 
Nr. 5, 7, 20, 35, 36 und 45) und in der Behandlung der 
Geschaftspost (RKW- Veroffentlichung Nr. 26 „Richt- 
linien fiir die Behandlung der Geschaftspost"). 
Zum Schlusse sei noch auf zwei mustergiiltige Neu- 
erscheinungen hingewiesen. Dr. Walter Porstmann 
hat das Dinbuch 1 „Normformate" in 3. Auflage neu 
bearbeitet. Das Buch bietet einen vortrefflichen 
TJberblick iiber das Gebiet der Formatnormung. Ober 
das Gesamtgebiet der Rationalisierung und der damit 
zusammenhangenden Normungs- und Vereinheit- 
lickungsfragen unterrichtet das vomReichskuratorium 
fiir Wirtschaftlichkeit kerausgegebene „Handbuch der 
Rationalisierung", das in Kiirze in 3. Auflage er- 
sokeinen wird. Das fiir nur 15, — RM durcb den Buck- 
kandel erhaltliche Werk ist zutreffend als Bibel der 
Sparsamkeit bezeichnet worden. 
Der voile Nutzen des Normungswerks wird erst ein- 
treten, wenn die Verbraucher weit mehr als bisher auf 
die Durchfuhrung der Normen dringen. Entspreckend 
dem engliscken Vorbild sollte in Liefervorschriffcen, 
Preislisten und Bestellungen der folgende Vermerk 
aufgenommen werden: 

Soweit bei Bestellungen und Angeboten keine 
besonderen Angaben gemacht werden, sind die 
deutschen Normen mil. dem DIN^Zeiehen mafi- 
gebend, soweit solehe bestehen. 



■ 



Verzeichnis 

Normen, Normentwiirfe, Bezeichnungs- und Giitevorschriften im BUrowesen 



Stoff e : 

Papier: Stoff, Festigkeit,Verwendung DIN 827 
Verzeichnis der fiir Behorden bestimmten Papiere 1 ) 
Musterbuch der fiir Behorden bestimmten Druck- 

papiere 1 ) 
Einfache Werkstoffpriifung: Papier DIN 1831 
Lieferbedingungen f. Schreibstifte RAL 931 A 
Minen fiir Fiillstifte (Blei-, Kopier- 

und Farbminen) 
Lieferbedingungen fiir Farbbander 
Lieferbedingungen fiir Farbtiicker 
Lieferbedingungen und Prtifverfah- 

ren fiir Kohlepapiere 
Lieferbedingungen und Priifverfah- 

ren fiir vegetabilisehe Leime,Kleb 

stoffe und Bindemittel 
Lieferbedingungen und Priifverfah- 

ren fiir Siegellack 



DIN-RAL 931/2 
RAL 302 A 
RAL 320 B 

RAL 476 A 



RAL 280 A 



DIN-RAL 932/1 



Papierformate : 

Papier formate, 3. 
1930 



Ausgabe April 



DIN 476 



I ) Zu beziehen durch die Verlagsabteilung der Reichsdruckerei, 
Berlin SW 68, Alte Jakobstr. 106; (beide Musterbiieher 
werden vereinigt und im Herbst 1930 neu aufgelegt) 



Papierformate nack DIN 476: An- 
wendungen der A-Reihe 

Dinbuoh 1: Normformate, 3. Aufl. 
von Dr. W. Porstmann 



DIN 198 



Vordrucke : 

Normblatt, Abmessungen und Aus- 

gestaltung DIN 820 

Geschaftsbrief , Format A 4 DIN 676 

Geschaftsbriefe, Halbbrief e, Format 

A 5 DIN 67? 

Geschaftspostkarte, Format A 6, 

Weltpostformat DIN 679 

Geschafts- und Warenkarte, Format 

A 6 (in Arbeit) DIN 681 

Buchkarte (in Vorbereitung) 
Leihzettel fiir Bibliotheken (i. Arbeit) 
Einheitsscheck 2 ) RKW-Sonderdr. 

Einheitswechsel 2 ) „ 

Richtlinien fiir Rechnungsvordrucke RKW- Veroff ent- 

lichung Nr. 16 



Einkaufs- und Lagerwesen 



Nr. 39 



s ) Zu beziehen durch die Geschaftsstelle des Reichskurato- 
riuma fiir Wirtschaftlichkeit, Berlin NW 6, Luisenstr. 58/59 



80 



t)BERBLICK "DBER den stand der normung 



Briefhiilten : 

Briefhullenfoimate DIN 678 

Fensterbrief hiillen, 3. Ausgabe Marz 
1930 DIN 680 

Zeichnungen: 

Zeichnungen: Formate, MaBstiibe DIN 823 
Zeichnungen: Faltung auf A 4 fur 

Ordner DIN 824 

Zeichnungsarten DIN 199 

Zeichnungen : Schriftf eld und Stiick- 

liste DIN 28 

. Blatt 1—5 
Zeichnungen: Linien DIN 15 

Zeichnungen: Schrage Blockschrift, 

Buchstaben und Ziffern DIN 16 Blatt 1 

Zeichnungen: Schrage Blockschrift, 

SchriftgroBen DIN 16 Blatt 2 

Dinbuch 8: Zeichnungsnormen von 

Dr.-Ing. A. Heilandt und A. Maier 

5. Auflage 

Biicher und Zeitschrifien : 

Buchformate (in Arbeit} DIN 829 

Zeitschrift im Format A 4: Satz- 

spiegel Bildbreiten DIN 826 

Richtlinien fiir zweckmaBige Zeit- 

schriftengestaltung (in Vorbereit.) DIN 1503 
Zeitschriffcen: Ordnungsleiste auf der 

ersten Umschlagseite DIN 1501 

Zitiertitel : Grundsatze fiir das Zi- 

tieren wissenschaftlicher Zeit- 

schriften (Vornorm) DIN 1502 

Schriftarten und Zeichen : 

Hohen fur Buchstaben, Ziffern und 

Zeichen DIN 1450 

Normschriffcen (in Arbeit) DIN 1451 

Normziffern: Einheitsziffern (iArb.) DIN-Nagra 21 
Einheiten: Kurzzeichen DIN 1301 

Korrekturzeichen DIN-Nagra 11 

Systematik und Nummerung : 

Einheits-ABC-Regeln RKW-Veroffent- 

lichung Nr. 6 
Dezimal-Klassif ikation, Abteilung 0, 
Allgemeines DK 025 . 45 

= 3 
Ortsnummernverzeichnis des Deut- 

schen Belches 1 ) AWV-Sonderdr. 

Wertpapiernumerierung 2 ) RKW- Sonder dr . 

Bankennumerierung (in Vorbereitung) 

Anschlagwesen und bildliche Darstellung : 

Plakatformate DIN 685 

Schildf ormate DIN 825 

Tafeln und Rahmen fiir Bilder und 

Muster DIN 682 

Graphische Darstellungen durch 

Schaulinien DIN 461 



J ) Zu beziehen durch den Verlag Paul Rath, Leipzig 

2 ) Zu beziehen durch die GSeschaftsstelle des Reiehskura- 

toriunas fiir Wirtschaftlichkeit, Berlin NW 6, Luisenstr. 58/69 



Richtlinien fiir die organisations- 

technische Darstellung von Arbeits- 

ablaufen (Vorentwurf) 2 ) AWV-Sonderdr. 

Diapositive: AuBenmaBe, GroBeder 

nutzbaren Bildflache, Bezeich- 

nungsstreifen DIN 108 

Behalter und Mobel : 

Karteikasten: Kartenformatej lichte 
MaBe der Karteikasten DIN 4544 

Hefter, Mappen, Ordner (in Arbeit) DIN 821 

Ablagebehalter (in Arbeit) DIN 4545 

Kleiderschranke aus Stahl fiir Werk- 
statt und Biiro, AuBenmaBe (Vor- 
norm) DIN 4547 

Buroschreibtische: AuBenmaBe DIN 4549 

Schreibmaschinentische, AuBen- 
maBe (in Arbeit) DIN 4550 

Zeichen- und MeBgerat: 

Reifibretter (in Arbeit) DIN 3100 

ReiBschienen (in Arbeit) DIN 3101 

Dreiecke (in Arbeit) ' DIN 3102 

Bandstahllineale (in Arbeit) VERM 1 

Bandstahldreiecke (in Arbeit) VERM 2 

Schreibmaschinen, Schreibmaschinenarbeit 

Verzeichnis der Normen fiir Schreib- 

maschinen DIN 2100 

Schreibmaschineneinzelteile und 

Schreibmaschinenzubehor DIN 2101—2132 

Dienstanweisung fiir Maschinen- 

schreiber AWV-Merkbl. 1 

Richtlinien fiir Maschinenschreiber : 

Der Geschaftsbrief (Anordnung, 

Schrift) AWV-Merkbl. 2 

Farben : 

Die Farbenfibel von Wilhelm Ost- 

wald 3 ) 
Einfache Priifung von Farben und 

Lacken RAL840A2 

Farbenkarte fiir Btiromobelbeizen RAL 840 F 
Farbtonkarte fiir Stahlmobel (in Arb. ) DIN-RAL 840/1 
FarbtonkartefiirFuBbodenanstriche RAL 840 C 
Farbtonkarte fiir Fahrzeuganstriche RAL 840 B 

Verschiedenes: 

Der Kontenrahmen von Prof. Dr. E. 

Schmalenbach RKW-Veroffentl. 

Nr. 43 
Verpackung aus Holz „ Nr. 5 

SeemaBige Verpackung „ Nr. 7 

ZweckmaBige Verpackung aus Pappe „ Nr. 35 
ZweckmaBige Verpackung aus Blech 

und Metall „ Nr. 36 

Verpackung und Versand von Post- 

paketen „ Nr. 45 

Verschliisse und Sicherungen fiir Ver- 

packungszwecke ,, Nr. 20 

Richtlinien fiir die Bebandlung der 

Geschaftspost ,, Nr. 26 

9 ) Zu beziehen durch den Verlag Unesma Q. m. b. H., Leipzig 



81 



VI. NORMUNG TJNT> VORDRUCKE 



Schriften: 

Normblatfcverzeichriis, Stand der Normung Dezember 1929, 
herausgegeben vom Deutschen .NormenausschuB ■ 

Handbuch der Rationalisierung, im Auftrage des Vorstandes 
herausgegeben vom gesohaftsf iibxenden VorstandsmitgHed des 
Reichskuratoriums fur Wirtschaftliehkeit, bearbeitet von 
Dr. ETitz Reuter, Berlin, Industrieverlag Spaeth Sc Linde, 
Berlin W 10 -...-■ 

Handworterbuch der Verwaltimgspraxis, in Verbindung mit 



dem AusschuB fiir wirtschaftliche Verwaltung und dem Deut- 
schen Institat fur wirfcschaftliche Arbeit in.der offentlichen 
Verwaltung herausgegeben von Ministerialdirigent Walther 
Gartner, Beigeordneten Dr. Ewald Loser und Postrat Laurens 
Schneider, Verlagsabteilung der Reichsdruckerei, Berlin SW 68 

Samtliche in der Bearbeitung abgeschlossenen Norm- 
blatter und Schriften sind, soweit die Bezugsquelle 
nicht besonders; angegeben ist, vom' Beuth-Verlag 
G. m. b. H., Berlin 8 14, Dresdener Str. 97, erhiiltlich. 






Der wohldurchdachte Vordruck 

Eugen Mix, Berlin 



Das Entwerfen von Vordrucken ist nicht einfach. 
Die Mangel des Entwurfs stellen sich meist erst durch 
den praktisehen G-ebrauch der fertigen Vordrucke 
heraus, so daB mindestens bis zum ersten Nachdruck 
gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf genommen 
werden miissen. Obgleich man sich durch moglichst 
niedrige Bemessung der Erstauflagen gegen die be- 
kannten Erstlingskrankheiten schiitzen kann, lohnt 
ein Uberblick iiber die fiir den zweckgereehten Vor- 
druekentwurf wichtigsten Gesiehtspunkte 



eigensehaffcen des Papiers werden durch das vor- 
gesehene Arbeitsverfahren bestimmt, z. B. erfordert 
die Ausfiilhmg des Vordrueks mit Walzenschreib- 
maschinen rauhe, nicht fasernde Papiere (Manila- Art). 
East alle Vordrucke lassen sich auf Dinformate der 
Vorzugreihe A (Nbrmblatt DIN 476) drucken. Bei 
der Formatwahl ist eine iibertriebene Sparsamkeit 
zu vermeiden. Zu knappe Eormate verursachen 
meist Mehrarbeit bei der Ausfulhmg, deren Kosten 
die geringe Papierersparnis leicht iibertreffen. 



Papier, Format 

Die Klasse des zu verwendenden Papiers (Norm- 
blatt DIN 827) richtet sich nach der Beanspruchung, 
die der Vordruck im Arbeitsablauf erfahrt. Sonder- 



Raumeiirteilung 

Die Roheinteilung des Raumes fiir Eelder, Spalten 
und Schreibzeilen ist der schwierigste Teil des Vor- 
druckentwurfs, da der Umfang der Eintrage nur 






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Bilcl 22. Linienblatt fiir Vordruckeniwurfe 



selten gleichmaJJig ist. Es ist zu vermeiden, dendurch 
das Format gegebenen Platz durch Auseinanderziehen 
des Aufdrucks um jeden Preis voll auszunutzen. 
Freier Kauris am Schlusse der Vordrucke ist fiir un- 
vorhergesehene Erganzungen sehr -willkommen. 
Ein Vordruck soil fiir handschrif tliche und maschinelle 
Ausfiillung gleichmafiig gut geeignet sein. Daher geht 
man bei der endgiiltigen Einteilung nicht allein von 
dem gesunden Geiiihl fiir eine zweckmafiige Raum- 



aufteilung, sondern von der Arbeitsweise der ge- 
normten Schreibmaschine aus. Naeh den Norm- 
blattern 2101 und 2114 fiir Schreibwalzen betragt der 
Schreibzeilenabstand — gemessen auf einer durch- 
schnittlich 0,15 mm dicken Papierschicht — 4,25 mm. 
Dieser Schreibzeilenabstand laBt sich durch ent- 
sprechende Einstellung des Zeilensehalthebels auf 
8,5 mm verdoppeln und auf 12,75 mm verdreifachen, 
Der doppelte Schreibzeilenabstand (8,5 mm) ist fiir 



82 




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DER WOHLDURCHDACHTE VORDRUCK 



jlandschriffc besonders gut geeignet. — ■ Der Mitten- 
abstand der Buchstaben fur die zu bevorzugende 
tleine Schreibmaschinen-Druckschrift (Pica) betragt 
nach den Normblattern DIN 2105—2107 2,6 mm. 
Zur Erleichterung des Entwerfens • von Vordrucken 
dienen Linienblatter, die wagrecMe Linien in 4,25 mm 
Entfernung und senkrechte Linien in 2,6 mm Ent- 
fernung enthalten (Bild 22). 

Die Handhabung der Linienblatter, die demnachst 
duroh das Diwiv bezogen werden konnen, ergibt sich 
aus der vorstehenden Abbildung. Alle Schreibzeilen 
miissen sich mit den wagrecbten Linien des Linien- 
blattes decken; alle Spaltenlinien miissen senkrecht 
durcb die Mitte der Eelder laufen, es sei denn, dafi 
man bei geniigendem Platz das Druokbild durcb 
Preisgabeje eines Scbreibmascbinenanscblags zwischen 
zwei benacbbarten Spalten etwas auflockem kann, 
wie es in der Abbildung zwiscben Tag- und Namen- 
spalte gescbeben ist. 
Hat man nur altere ungenormte Schreibmaschinen 
zur Verfiigung, dann schafft man sicb eigene Zeichen- 
bebelfe, indem man auf einen Bogen Papier mit der 
fur die Vordruekausfiillung bestimmten Mascbine 
ununterbrochene Reihen von Nullen schreibt: 

0000000000000000000000000000000000000 
0000000000000000000000000000000000000 
0000000000000000000000000000000000000 
0000000000000000000000000000000000000 
0000000000000000000000000000000000000 
0000000000000000000000000000000000000 
00000000000000000000000000000000 usw. 

und iiber diesen Bogen einen durcbsiehtigen Ent- 
wurfsbogen legt, auf den der Vordruckentwurf ebenso 
wie bei der Verwendung von Linienblattern gezeichnet 
werden kann. 

Mit Hilfe solcber Linienblatter kann man die Spalten- 
breiten nacb der Zabl der in jeder Spalte vorkommen- 
den Anschlage unschwer bemessen. Eine Spalte fur 
Tag und Monat umfaBt z. B, den Raum fiir 6 An- 
schlage (je 2 fiir Tag und Monat, ferner 2 fiir die Zei- 
chensetzung). Der genau nacb Entwurf gesetzte 
Vordruck bietet fiir den Mascbinenschreiber die An- 



nehmlichkeit, dafl das einmal auf die Zeile und Spalte 
ausgericbtete Blatt bis zum SchluB zeilen- und 
spaltengerecbt beschrieben werden kann, obne daB 
es der zeitraubenden Betatigung der Stecbvorricbtung 
bedarf. 

Allgemeine Richtlinien fiir Vordrucke 

Beim Entwerfen von Vordrucken sind .auBer den vor- 
stebend und^ nur auszugweise bebandelten Grund- 
satzen sehr viele Gesichtspunkte zu beacbten, die bis 
beute im Fachschrifttum an keiner Stelle zusammen- 
fassend bebandelt wurden. Das Diwiv bearbeitet 
zurzeit allgemein giiltige Richtlinien fiir Beborden- 
vordrucke, die es jedem Bearbeiter ermoglicben 
werden, vorteilbaf te Vordrucke zu scbaffen. Die 
Richtlinien werden u. a. folgende Abscbnitte ent- 
halten: 
' allgemeine Anwendungsgrundsatze, 

Lehre vom Vordruck, 

Zusammenhange zwiscben Vordruck und Organi- 
sation, 

Drucktechnik, 

Auflagenbemessung, 

Verwendungsformen. 
Die durcb eine zweckmafiige Vordruckgestaltung ge- 
gebenen Ersparnismoglicbkeiten liegen auf dem Ge- 
biete der sachlichen und personlichen Kosten. Es 
kann einerseits an den Herstellungskosten der Vor- 
drucke gespart, andererseits kann durch folgericbtige 
und einbeitlicbe Ausgestaltung der Vordrucke der 
eigentliche Arbeitsablauf beschleunigt, vereinfacht 
und verbilligt werden. Zwiscben dem Vordruck- 
wesen, der Buchdruckerkunst und der Verwendung 
von Biiromascbinen bestehen enge Zusammenbange. 
Da nieht jeder, der mit dem Entwerfen von Vor- 
drucken zu tun hat, alle diese Wissensgebiete be- 
berrscben kann, wird die Herausgabe der Richtlinien 
zweif ellos begriiBt werden. Eine grundsatzliche Durch- 
arbeitung des behordlichen Vordruckwesens ist auch 
aus Rttcksicht auf die Offentlichkeit notwendig, die 
den Vordruck zumeist als Ausbangeschild der Behorde 
betrachtet und ein wohlbegriindetes Recbt auf iiber- 
sicbtliche, leicbt ausfiillbare Vordrucke hat. 



83 



VII. Aktenverwaltung 



Gutachten des Diwiv liber den registraturlosen Geschaftsgang 



Das Diwiv hat die Erage, ob sich die Einftthrung von 
sogenannten Expedientenregistraturen empfiehlt und in 
welchem Umfange und unter welchen Voraussetzungen, ein- 
gehend gepriift. 

Es hat dabei namentlich die bei dem Bezirksamt Neukolln, 
dem Reichspostministerium und dem Reichsministerium des 
Innern eingerichteten Expedientenregistraturen besicbtigt. 
Die tatsaehlichen Eeststelhmgen ergeben sich aus der Anlage. 
Vollst&ndige Einigung tiber alle Eragen konnte nicht erzielt 
werden . 

Es ergab sich aber tiber folgende Punkte Einmiitigkeit: 

1. Die Verwaltung der Akten durch den Bearbeiter des 
Sehriftguts ist eine Neuerung, deren Einfuhrung sich unter 
gewissen Voraussetzungen (Nr. 3 bis 6) in weitem Umfang 
empfiehlt. 

2. Die Einrichtung ist besonders fur die Provinzial-, Lokal- 
und Gemeindebehorden zweckmaBig; auch fib? alle anderen 
Verwaltungen ist eingehende Priifung der Erage zu emp- 
fehlen. 

3. Die Einrichtung ist in der Regel nur zweckmafiig, 

a) wenn der Verwalter des Sehriftguts den iiberwiegenden 
Teil der Eingange auch saehlich bearbeitet. Trifft diese 
Voraussetzung nicht zu, so ist es besaer und billiger, 
die Verwaltung der Akten einer Registratur zu belassen; 

b) wenn sich das Saehgebiet des Bearbeiters von den 
iibrigen Sachgebieten der Behorde klar abteilen lafit 
und klar abgeteilt worden ist. 

4. Eur die Aktenverwaltung zusammengehorige Arbeits- 
gebiete mehrerer Bearbeiter konnen, wenn dies vorteilhaft 
ist, in der Weise zusammengefafit werden, dafi die Akten- 
verwaltung nur ein em Beamten ubertragen wird. 

5. Eiir die eigene Aktenverwaltung miissen dem Bearbeiter 
die eiftfachsten Hilfsmittel zur Verfiigung stehen, ins- 
besondere in der Regel einfach zu bedienende mechanische 
Ordner, die bei seinem Arbeitsplatz in Greifweite unter- 
gebracht sind. Die Akten miissen iibersehbar sein und ein- 
fache Bezeichnungen tragen, aus denen sich ihre Ordnung 
ohne weiteres ergibt, so dafi auch ein Vertreter sie leioht 
findet. Das Aktenverzeichnis ist systematisch aufzustellen 
und fortzufuhren, 

6. Die dem Bearbeiter vorgeschriebene Kontrollfwhrwng 
muJJ sich auf ein sehr geringes Mali besehrdnken. 
Eine Kontrolle iiber die Vorlago der Geschaftsstiicke an 
die bei der Bearbeitung regelmafiig beteiligten Stellen darf 
ihm nicht vorgeschrieben werden. Ebenso soil ihm eine 
Eintragung aller oder des gro'Bten Teiles der Eingange in 
Biicher oder Listen im allgemeinen nicht obliegen. Schrift- 
stiieke allgemeinen und besonderen Inhalts sind sorgfaltig 
zu trennen (z. B. durch Unterordner oder Sonderakten). 
Die allgemeinen Akten sind mit Inhaltsverzeichnis zu ver- 
sehen. 

7. Eiir die Ordnung und Bezeichnung der Akten und fur die 
Mittel der Kontrollfuhrung miissen in jeder Behorde be- 
stimmte einheitliche Vorsehriften getroffen werden, 
damjt bei Vertretung und Wechsel des Bearbeiters und 
bei Anderungen der Arbeitsverteilung die Bedienung der 
Akten und Kontrollmittel keine Schwierigkeiten bereitet. 
Das schliefit nicht unbedingt aus, daB z. B. fiir die Kontroll- 
fuhrung mehrere klar beschriebene Methoden zur Wahl ge- 
stellt werden. Auf iibersichtliche Aktenflihrung ist grdBter 
Wert zu Iegen. 

8. Es empfiehlt sich, fiir Behorden oder Abteilungen mogliehst 
einheitliehe Aktenverzeichnisse mit durehlaufenden Akten - 
zeichen ohne Riicksicht auf die gerade bestehende Arbeits- 
verteilung einzufiihren, damit bei Wechsel von Arbeits- 

84 



gebieten sich die Aktenzeichen nicht andern. Die Be- 
teiligten erhalten je nach den ITmstanden das ganze Ver- 
zeichnis oder einen ihr Arbeitsgebiet betreffenden Auszug. 
Wenn getrennte Expedientenaktenverzeichnisse eingefiihrt 
werden, empfiehlt es sich, jedenfalls daneben ein Haupt- 
aktenverzeichnis — am beaten in Karteiform — zu fiihren, 
das die die Akten verwaltende Stelle und die Lagerungs- 
raume der Akten bezeichnen mufi. 

ANLAGE 
zum Gutachten des Diwiv 

A. Aus der Priifung der Verhaltnisse des Bezirhsamts 
Neukolln laflt sich folgendes sagen: 

Das Tagebuch ist fortgefallen. Andere weitgehende Verbesse- 
rungen und Vereinfachungen im Biirobetriebe sind eingefiihrt. 
An Ordnungsarbeiten verbleiben hauptsachlich die Anlegung 
und Etihrung der Akten, die Behandlung der Wiedervorlagen, 
das Beifiigen von Vorgilngen, die Kontrolle der Aktenausgabe, 
die Priifung der Sehriftstucke auf geschaftsmaBige Erledigung 
und die Kontrolle der IT. R. an andere Abteilungen und Stellen 
gesandten Akten und Schriftstiicke. An Kontrollmitteln wer- 
den nur Merkblatter und Aktenkontrolltafeln geftihrt. Durch 
die Merkblatter wird kontrolliert, an wen das Schriftstuck 
gelangt und wann erinnert ist. Sie werden nur verwandt, 
wenn die Sehriftstucke nicht im regelmaftigen Geschaftsgange 
laufen. 

Besichtigt wurden 2 Expedientenregistraturen (registraturlos 
arbeitende Expeditionen) : 

a) In der Expedition fur Generalsachen sind 2 Beamte {bis- 
herige Bes. Gr. VII und IX) beschaftigt. Die Ordnungs- 
arbeiten verrichtet hier der Beamte der Besoldungsgruppe VII. 
Die Zahl der Aktenstiicke betragt 73. 

Das Stoffgebiet umfaiit: 
Organisation, 

Verwaltung der stadtischen Gebaude und Mietraume, 
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten personlicher Art, 
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten sachlieher Art, 
Bezirkskorperschaften, Deputationen, Kommissionen, 
Ausschusse usw. (Bildung und Zusammensetzung). 

b) In der 2weiten Expedition werden die Personalien und 
Semin.arangelegenheiten von 3 Beamten der bisherigen Be- 
soldungsgruppen VII bis IX bearbeitet. Die Zahl der General- 
akten betragt 18, der Spezialakten rund 800. 

Im Ealle zu a) werden 25% der Saehen von den Expedienten 
selbstandig gezeichnet; auf Akten vorgange wird nur selten 
zuriickgegriffen, Akten werden nur vereinzelt den Entwiirfen 
beigefiigt. 

In Personalsachen besteht fiir die Expedienten keine selb- 
standige Zeichnungsbefugnis. 

Im allgemeinen liegen die Verhaltnisse in der Gemeindever- 
waltung Berlin nach den erlangten Auskiinften wie f olgt ; 
Das System der Expedientenregistraturen ist uberall durch- 
gefiihrt, wenn auch hier und da nicht ganz so genau und 
restlos, wie die anordnende Stelle es gewollt hat. So werden 
an einigen Stellen Eingangskontrollen zum Teil in Kartei- 
form geftihrt, die allerdings gleiehzeitig als Terminkalender 
fiir die an andere Stellen, gehenden Vorgange dienen. Aus 
Anlafi von UnregelmaCigkeiten hat die Zentralsteuerver- 
waltung des Magistrats im Jahre 1626 angeordnet, dafi alle 
Grundstiicksverkaufsnachrichten zunachst in eine Kontroll- 
liste eingetragen werden, bevor sie an den zustandigen Expe- 
dienten gelangen. In den Steuerkassen ist die Buchkontrolle 
tiber die eingehenden Einziehungsersuchen nach und nach 
verscharft worden. An verschiedenen Stellen iiben nicht die 




GUTACHTEN DES DIWIV t)BER DEN REGISTRATURLOSEN GESCHAFTSGANG 



Expedienten, sondern Hilfskrafte die verbleibende Registratur- 
tatigkeit aus, z. B. im Baupolizeiamt und bei den Stadt- 
vormiindern. Dies wird als tJbergangsmaBnahme bezeichnet. 
Die Baupolizeiamter sind meist in Reviere eingeteilt, die je 
mit mehreren Technikem und 1 bis 2 Biirobeamten besetzt 
sind. Die Techniker miissen auch als Expedienten tatig sein, 
uberlassen aber zWeckmafiigerweise die Aktenhaltung den 
Verwaltungsbeamten. 

Die Magistrats- und Bezirksverwaltungen der Stadt Berlin 
sind alle in scharf abgegrenzte Arbeitsgebiete eingeteilt 
(Rechnungs- und Finanzwesen, Steuerveranlagung, Schul- 
wesen, Wohlfahrt, Hochbauamt, Tiefbauamt, Vermessungs- 
amt usw.). Die Verteilung der Eingilnge auf die zustandigen 
Dienststellen ist infolgedessen einfach. Die Unterverteilung 
auf die Expedienten geschieht nicht von einer Zentrale aus, 
sondern von der Dienststelle nach dem fiir sie bestehenden 
Geschaftsverteilungsplane. Das Gesehaftszeichen setzt sich 
aus dem Dienststellenzeichen und der Expeditionsnummer zu- 
sammen (z. B. Schul 4), gegebenenfalls tritt die Nmnmer des 
Aktenstiieks hinzu. 

Die Aktenwanderung innerhalb der Behorden zu gleich- und 
nachgeordneten Stellen ist verhaltnismaBig gering. Die ein- 
zelnen Verfiigungen werden haufig ohne Akten, sonst meist 
nur mit einem Aktensttick vorgelegt. Fiir die Gegen- und 
Unterzeiehnungen kommen nur wenige Personen in Frage: 
Biiroleiter, Dezernent, im geringen ITmfang juristischer Dezer- 
nent. Beim zentralen Magistrat werden mehrere Unterschriften 
und die Vorlage bei anderen Dezernaten haufiger sein. In 
den Bezirken, z. T. auch in der Zentrale, werden viele weniger 
wichtige Saehen vom Expedienten gezeichnet, gewisse Sachen 
vom Biiroleiter. 

Es ist kein Zufall, daB gerade Gemeindebehorden das neue 
Gesohaftsverfahren stark ausgebildet haben. Das Verfahren 
ist sozusagen aus der Praxis herausgewachsen. Namentlich 
wahrend des Krieges mit seinen ganz ungewohnten Arbeiten 
in Verbindung mit dem groBten Personalmangel sind die 
Gemeindebehorden geradezu gezwungen gewesen, radikale 
Vereinfaehungen des Burobetriebs vorzunehmen. In der 
Naohkriegszeit hat sioh in vielen Zweigen der Wohlfahrts- 
pftege besonders der Publikuraverkehr auBerordentlich ge- 
steigert, so daB man sioh jetzt gar nicht mehr vorstellen 
kann, daB solohe Abteilungen iiberhaupt noeh nach dem 
alten Gesohaftsverfahren arbeiten konnten. 
Das Bezirksamt Neukolln beschaftigt zurzeit: 

23 Dezernenten (Referenten), 

14 Hilfsdezernenten (Stadtamtmanner der bisherigen 
B. Gr. X und XI), 
230 Expedienten (bisherige B. Gr. VII bis IX). 

B. Die Priifung der Verhaltnisse bei dem Reichspostmini- 

Sterium, fiihrte zu folgendem Ergebnisse: 

Es bestehen 27 Expedientenregistraturen (Fachakteien) und 

eine Hauptregistratur, die mit 16 Beamten besetzt ist. Die 

Zahl der Referenten betragt 70, die der Expedienten 360. 

Expedientenregistraturen sind eingerichtet fiir folgende Stoff- 

gebiete: 

Gewahrleistung fiir Postsendungen; 

Postauftrage, Postnachnahmen, Postanweisungen; 

Postraub, Einbriiche, tJberfalle, Betriigereien, Sicherheits- 
mafinahmen ; 

Zollangelegenheiten ; 

Verluste im Weltpostverkehr, Gewahrleistung im Welt- 
postverkehr, Postberaubung im Weltpostverkehr; 

Postzeitungswesen ; 

Postfuhrwesen; 

Kraftf ahrwesen ; 

Schiffahrtswesen; , 

Leitbehelf e ; 

Kraftfahrzeuge, Hallen und Werkstatten, Betriebsstoffe 
und Betriebsstof f lagerung ; 

Luftpostwesen ; 

Postscheckverkehr und Postscheckbetrieb ; 

Postreklame, 
Besichtigt wurden die Expedientenregistraturen des Post- 
zeitungswesens und Luftpostwesens. 

a) Postzeitungswesen': 
Die Zahl der ■ laufenden Akten betragt 75, auf besondere 
Vorgange braucht nicht zuriickgegriffen zu werden. An 
Registraturkontrollmitteln werden fiir Vorgange, die erst 



nach lilngerem Zeitraum wieder vorzulegen sind, „Wieder- 
vorlageblatter" gefuhrt. Die Wiedervorlagen werden nach 
dem Datum geordnet in Mappen gesammelt. Der Eingang 
von Sammelberichten wird nach dem Wiedervorlageverfahren 
kontrolliert. Erinnert wird, wenn Berichte nicht rechtzeitig 
eingehen. Der Expedient bearbeitet fast samtliche Sachen. 

b) Luftpostdienst : 
Die Zahl der Akten betragt 65, sonst wie a). Die beiden 
Expedientenregistraturen sind in einera Zimmer unter- 
gebracht, es sind 3 Beamte tatig. 

Der Umfang der bei diesen beiden Expedientenregistraturen 
zu verriohtenden Ordnungsarbeiten deokt sich. nahezu mit 
denen der Expedientenregistraturen des Bezirksamts Neu- 
kolln. 

Vergliohen mit der Gesamtzahl der Expedienten (360) ist 
die Zahl der Expedientenregistraturen (27) eine verhaltnis- 
maBig geringe, der Prozentsatz betragt 7,5. Die Entwicklung 
ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Es soil schrittweise 
weitergegangen werden. Aus vorstehender Auffiihrung der 
Stoffgebiete ergibt sich, daB es sich urn scharf abgegrenzte 
Spezialgebiete handelt. Bei der Auswahl der Stoffgebiete 
wird beaehtet, daB stets nur ein Referent federfuhrend ist 
und daB nur ein Expedient mit dem Geschaftsfall befaBt wird. 
Nach Mitteilung des zustandigen Referenten, Herrn Mini- 
sterialrats Gerbeth, verbleibt beim Reichspostministerium ein 
Kern von Gesehaftsstoff, etwa die Halfte, der sich nach seiner 
Meinung in Fachakteien nicht unterbringen laBt. Es sind 
dies in der Hauptsache Gebiete, bei denen mehrere Referenten 
die gleichen Akten benutzen. 

Die Zahl der Referenten zu den Expedienten beim Reichs- 
postministerium verha.lt sich wie 1 : 5,1, beim Bezirksamt 
Neukolln 1 : 10. Auch beim Reichspostministerium wird der 
groBte Toil der Sachen von den Expedienten bearbeitet. Bei 
den Akteien des Reiohspostministeriums kommen fiir die 
Bearbeitung nur laufende Akten in Betracht, die meistens 
ihre Bedeutung schon nach kuraem Zeitraum verlieren und 
dann lose gebiindelt beiseite gelegt werden. 
Die Hauptregistratur ist auf das neue System umgestellt 
(Kippordner, Vierziffern). Auch hier wird auf altere Akten 
nur in vereinzelten Fallen zuriickgegriffen. 

0. Die Prufung der Verhaltnisse des Beichsministeriwtns 
des Inn em hatte folgendes Ergebnis: 
Es wurden besichtigt: 

a) die Expedienten — Personalregistratur, 

b) die Expedientenregistratur fiir die ,,Ver6'ffentlichungs- 
organe des Reichs", 

c) die Expedientenregistratur fiir „Turaultschaden des 
Reichs", 

d) die Reformregistratur der Abteilung I. 

Zu a) : Die Personalregistratur wird von den 3 Beamten des 
Hauptburos neben ihrer sonstigen Tatigkeit besorgt. Es sind 
200 Akten vorhanden. An Kontrollmitteln werden nur Akten- 
kontrolltafeln gefuhrt. Die Expedientenregistratur ist mit 
modernsten technischen Hilfsmitteln ausgestattet (stehende 
Kippordner). 

Zub): Die Registrator umfaBt 35 Akten, sie wird im Haupt- 
biiro von einem Beamten nebenbei besorgt. An Kontroll- 
mitteln werden verwendet: Mitzeichnungsliste, Terminkalen- 
der und Aktenkontrolltafein. Der Gesehaftsstoff ,,Ver6'ffent- 
Iichungsorgane des Reichs" bietet das Merkmal scharfster 
Abgrenzung von den sonstigen dienstlichen Aufgaben der 
Abteilung I. Ein Behbrdenunterbau kommt fiir dieses Gebiet 
nicht in Frage. Es wird von nur einem Referenten und- 
einem Expedienten bearbeitet. Die Registraturtatigkeit be- 
ansprucht % der Zeit der Expediententatigkeit, da der Expe- 
dient an der sachlichen Bearbeitung vielfach nicht beteiligt 
ist. Er bearbeitet die Saehen neben seiner sonstigen Tatigkeit 
im Hauptbiiro. Die Expedientenregistratur ist mit modernen 
Hilfsmitteln ausgeriistet. 

Zv, c): Diese Expedientenregistratur wurde bereits im Jahre 
1921 eingerichtet, Moderne technische Hilfsmittel werden 
nicht verwandt. Es wird ein Tagebuch gefuhrt. Das Stoff- 
gebiet ist nahezu erloschen. Dieser Fall ist ein Beispiel, 
daB auch bei Zentralbehorden des Reichs schon friiher Expe- 
dientenregistraturen eingerichtet wurden. Das Stoifgebiet 
„Tumultschaden" steht in keinem Zusammenhange mit dem 
iibrigen Stoff des Reichsinnenministeriums; die zii losende 
Aafgabe ist eine voriibergehende. 



m 



VII. AKTENVERWALTUNG 



.Zv, d): Die Reformregistratur der Abteilung I ist seit dem 
1. Januar 1926 vereinfacht und mit neuzeitliehen teohnischen 
Hilfsmitteln ausgestattet. Sie entspricht in ihrer Einrichtung 
den Bestinamungen der Gemeinsamen Geschaitsordnung der 
Reichsministerien, Allgemeiner Teil (GGOI). 
An Kontrollmitteln werden gef libit: 

1. Eine Einsenderkartei: Sie weist nach, daB ein Schrift- 
stiick eingegangen, auf welche Akten es ausgezeichnet ist 
und ob es an eine andere Behorde abgegeben wurde. Di© 
Eintragung ist nicht fiir alle Ealle vorgesehrieben. 

An Behorden, mit denen diese Abteilung des Reichsministe- 
riums des Itmern in standigem Gescbaftsverkehr steht, sind 
in der Einsenderkartei folgende Gattungen in einer Gesamt- 
zahl von rund 160 Behorden aufgefuhrt: 

Reichsbehorden, 

PreuBische Ministerien, 

Ministerien der Lander, 

Gesandtscbaften, Konsulate, 

nachgeordnete Dienststellen, 

sonstige Berliner Behorden. 

2. Die MitzeichnwngsUste. Durch sie wird der gesehaft- 
liche Lauf der Schriftstiicke kontrolliert, wenn sie den regel- 
ma-Bigen Geschaftsgang (Expedient, Referent, Abteilungs- 
leiter, Staatssekretar, Minister, Kanzlei) verlassen. 

3. Das AMeninhaltsverzeichnis, das fur wichtigere oder 
uniibersichtliche Akten vorgesehrieben ist, gibt einen t)ber- 
bliek uber den Inhalt jedes Aktenstuckes. Es- enthalt ein 
Stichwort fur alle wichtigen Sohriftstiicke; das Auffinden im 
Aktenbande ist dadurch wesentlich erleichtert. In Ver- 
bindung mit dem systematischen Aktenverzeichnisse erspart 
es in hervorragendem Mafie Sucharbeit. 

4. Der Terminkalender. 

B. Die Aktenkonirolltaf ein ersetzen das Aktenausgabebueh. 
Diese wenigen Kontrollmittel neben den besseren teohnischen 
Hilfsmitteln (Kippordner, Unterordner) stellen ein neues 



Registraturverfahren dar, das dort, wo Expedientenregistra- 
turen nicht eingerichtet werden konnen, wesentliehe Verein- 
fachungen bietet. 

In der Reformregistratur werden mit eigentlichen Registratur- 
arbeiten nur 3 Beamte (bisherige Bes. Or. IV bis IX) 
leschaftigt, davon jeder Beamte selbstandig mit 
einem Teilgebiete, Der Registraturvorsteher (Bes. Gr. X) 
leitet zwar noch, wird aber nach ausreichender Sieherung 
des Verfahrens voraussiehtlich entbehrt werden konnen. 
Das Stoffgebiet der Abteilung umfafit: 

1. die Verfassung, 

2. Wahlangelegenheiten, Volksentscheid und Neu- 
gliederung, 

3. Religion und Religionsgesellschaften, 

4. besondere Staatshoheitssachen, 

5. die Verwaltung, 

6. das Beamtenrecht. 

In dieser Registrator lagern 1100 neue Reformakten, 1690 alte 
Akten, 2600 zuruckgelegte Akten alterer Jahrgange. Eine 
starke Aussonderung von Akten unter Mitwirkung des Reiehs^ 
archive hat 1926 stattgefunden. 

Uber die Personalverhaltnisse dieser Abteilung ist folgendes 
zu sagen. Es sind in ihr 13 Referenten und 11 Expedienten 

(13 : 11 oder 1 : -~) tatig. Dieses Zahlenverhaltnls weicht 

lo 
von dem des Bezirksamts Neuko'Iln (1 ; 10) und dem des 
Reichspostministeriums (1 : 6,1) stark ab. Die Expedienten 
sind in vielen Arbeitsgebieten an der Bearbeitung der Ein- 
gange nicht regelmafiig beteiligt. Sie gehoren uberwiegend 
der Besoldungsgruppe 2d an, die Registratoren den Be- 
soldungsgruppen 4b bis 4c {der Registraturleiter 2d). 
Die Abteilungs-Registratur legt die mit Vorgangen versehenen 
Eingange bis 10 TJhr vormittags den Referenten vor, die 
entscheiden, welche Stiicke von dem Expedienten zu be- 
arbeiten sind. 



II 8| 



Aussonderung und Lagerung entbehrlicher Akten 

Text or, Obermagistratsrat, Dortmund 



Bemerkung der Herausgeber: Entspreehende Vorschriften sind 
auch anderen Stadten z. B. in Bochum, eingefiihrt worden. 

Die Beseitigung der friiher auch in der Kommunal- 
verwaltuiig iiberwiegend vorhandenen umfangreichen 
und schwerfallig arbeitenden Zentralregistraturen 
durch Auflosung in Sachbearbeiter (Einzel)-Registra- 
turen, soweit nicht noch hier und da als Zwisehen- 
glied die Abteilungsregistratur eingeschoben ist, 
ist inzwischen, nicht zuletzt auf Grund der Bestim- 
inungen der gemeinsamen Geschaftsordnung : der 
Beichsministerien vom Jahre 1926, mehr und mehr 
als notig erkannt. Bin Einblick in andere Verwal- 
tungen oder die Aussprache mit Vertretern anderer 
Verwaltungen zeigt, wie sehr die Umstellung in alien 
fortschrittlich eingestellten Verwaltungen zurzeit im 
Gauge ist; eine fiir jede Verwaltung groBe und be- 
deutungsvolle Arbeit, mit der auch noch die Schaffung 
eines . neuen Aktenplanes, in der Hauptsache heute 
nach dem dekadischen System, verbunden ist. Diese 
Umstellung wird in ihrer Auswirkung aus raumlichen 
und sonstigen ZweckmaBigkeitsgriinden stark be- 
dingt durch eine mehr oder minder scharfe Trennung 
der laufend benotigten Akten von solchen, deren 
Einsichtnahme nur noch hin und wieder durch den 
Geschaf bsbetrieb ■ erforderlich wird, die daher zu den 
an anderer Stelle aufzubewahrenden — friiher so- 
genannten reponierten — .Akten genQmmen werden. 



miissen. Diese scharfe Trennung ist notwendig, ein- 
mal aus raumlichen Griinden. Will man namlich dem 
einzelnen Sachbearbeiter die von ihm laufend beno- 
tigten Akten unmittelbar zur Hand geben, so darf 
diese Registrator nicht zu groB sein, weil der Umkreis" 
seines Arbeitsplatzes in der Regel beschrankt sein 
wird und weil anderer seits, je geringer die Zahl der 
ihm erreichbar nahe lagernden Akten ist, er umso 
schneller die einzelnen Aktenstiicke ohne Suchen 
herausgreifen kann, 

Die Notwendigkeit des Aussonderns der zuriickzu- 
legenden Akten aus den laufenden Akten ist zwar 
auch friiher immer erkannt worden, nur vielfach 
mangels bestimmter Vorschriften jahrelang hinaus- 
geschoben, bis es nicht mehr anders ging. Dadurch 
wurde in der Zwischenzeit der Geschaftsbetrieb 
raumlich und arbeitstechnisch unnotig belastet, 
bis dann die Aussonderung vielfach iiberstiirzt und 
nicht .'SachgemaB durchgefuhrt wurde. Bs gilt also, 
schon hier den Hebel anzusetzen und dafiir zu sorgen, 
daB in standig wiederkehrender Aussonderung die 
Lagerung der laufend benotigten Akten entlastet 
wird: Hinzu komint ein zweiter,' nicht unwichtiger 
Umstand. Wie werden namlich die zuriickgelegten 
Akten gelagert ? Wohl in vielen Verwaltungen eine 
betrubliche Angelegenheit ! Die einzelnen Dienststellen 
habeh in der Regel hieifiir je einen oder mehr ere 



86 



AUSSONDERUNG UND LAGERUNG. ENTBEHRLICHER AKTEN 



IIH 



Dach- oder Kellerraume zur Veffiigung, die beziiglich 
gtoffteilung, Beleuchtung, Heizung, Grofle und R6he 
der Gef acheinteilung mehr oder minder unz'weckmaBig 
eingerichtet sind. Vielleicht war urspriinglich noch 
eine bestimmte Systematik der Lagerung vorbanden; 
diese ist jedoch vielfach bald iiberholt durch den Wust 
der nachriickenden Aktenmengen. Wer bekiimmert 
sich um die richtige Aufbewahrung und sachgemaBe 
Pflege der Akten ? Die leitenden Beamten baben in 
der Kegel diese Aktenraume nie gesehen; die Biiro- 
vorsteher selten; irgend jemand der unteren Krafte 
wird beauftragt. Tatsachlich holen dann die jiingsten 
Gehilfen oder Lehrlinge jeweils benotigte, zurtick- 
gelegte Akten und sortieren sie nach Gebrauch mehr 
oder minder f luchtig wieder ein. Mit der Zeit entstebt 
ein heilloses Durcbeinander, in das niemand wegen 
des dort lagernden Staubes und Scbmutzes hinein- 
greifen mag. Hinzu kommen bei der Art der Raume 
die Scbaden durch Eeuchtigkeit, RuB usw. Icb glaube 
nicbt, daft dieses Bild, im Durchschnitt betrachtet, 
zu sobwarz gemalt ist. - Die Akten verkommen, sie 
werden nicbt gefunden, sie werden desbalb nicbt mebr 
benutzt, trotz vielfach wicbtigen Inbaltes. 
Zum Nachteil der Aufgaben der Verwaltung ! So darf 
es in einer geordneten Verwaltung nicbt bleiben. Der 
Fehler liegt eben darin, daB, weil zu viel Personen da- 
mit beauftragt sind, niemand verantwortlich ist. 
So sehr der Yerfasser schriftlich (vgl. Band II der 
Schriftenreihe des ;Deutschen Instituts fiir wirtschaft- 
licbe Arbeit in der offentlichen Verwaltung „Buro- 
tecbniscbe und -organisatorische Rationalisierungs- 
maJBnahmen in der Kommunalverwaltung'') und in 
Vortragen die Auflosung der laufehden Registraturen 
empfoblen bat, vertritt er in bezug auf die Verwaltung 
der ausgesonderten Akten auf Grand jabrelanger Er- 
fahrimgen nachdriicklich die Zusammenfassung dieser 
Akten an einer Stelle, in der besonderseinzurichtenden 
A Uablage fiir die zuriickgelegten Akten der gesamten 
Verwaltung mit einem fiir diese Aufgaben geeigneten 
Beamten oder Angestellten, der fiir die zweckmaJBige 
Lagerung (nach den verschiedenen Stoffgebieten) und 
pflegliche Behandlung verantwortlicb ist. Dazu be- 
darf es natiir-lich aucb einer zweckentsprecbenden 
Losung der Raumfrage, am besten durch Ausbaueines 
Dacbgeschosses mit Heizung undBeleucbtung, um die 
Altablage aucb wahrend des Winters verwalten zu 
konnen. Umfang und Ausgestaltung ist selbstver- 
standlich abbangig von der jeweiligen Gr6Be der Ver- 
waltung. Der Gedanke selbst aber rntiBte in jeder 
geordneten Verwaltung in mehr oder minder be- 
seheidener oder ausgedebnter Form durcbgefixbrt 
werden. (Man vgl. auch die grofien Altablagen in- 
dustrieller Konzerne mit ihrem wertvollen Vertrags- 
und Berechnungsmaterial, die ganz nach gleichen Ge- 

sichtspunkten aufgezogen sind.) 

Die vorstebenden Gedanken sind die Gruridlage der 
nacbf olgend wiedergegebenen Bestimmungen, hinsicht- 
lich der en aber ein Weiteres zuvor erortert werden 
mag. 

Selbstverstandlicb ist mit der sachgemaBen Lagerung 
und pfleglicben Bebandlung der zuriickgelegten Akten 
die bier in Rede stebende Frage nicbt erschopft. 
Denn ebenso wie die laufenden Akten von dem Ballast 
der nicht laufend benotigten Akten befreit werden 



mussen, so' bedarf es aucb zu einer weitereh Entlastung 
der Sammlung der zuriickgelegten Akten auf weitere 
Sicht bin, einmal der Vernicbturig derjenigen Ak- 
ten, Listen usw., die nach Ablauf gewisser: Fristen 
nach keiner Richtung bin fiir die weitere Zukunft 
ncch Wert baben und desbalb zu vernichten sind, 
zum anderen aber der Aussonderung und weiteren 
Aufbewahrung derjenigen Akten (aucb Denkschriften, 
Jahresberichte, gescbicbtlichen tJbeiblieke, Listen, 
■ Kassen- und Geschaftsbucher), deren dauernde Auf- 
bewahrung aus gescbicbtlichen, wirtschaftlichen, 
kulturellen und anderen Griinden angebracht ist. 
Diese Ietzteren sind dann dem Arcbiv zuzuweisen. 
Sei es, daB die Stadt ein besonderes historiscbes Archiv 
unter wissenschaftlich-archivalischer Leitung bat, sei 
es, daB sie im Zusammenbang mit der Altablage eine 
arcbivalische Abteilung fiir dauernd aufzubewahrende 
Akten, Urkunden usw. schafft. . Die nachfolgenden 
Bestimmungen gehen desbalb aus verwaltungstech- 
niscben ZweckmaBigkeits?griiriden davon aus, die Alt- 
ablage der biiromaBig sachverstandigen Stelle, nam- 
lich der Hauptverwaltung — dem Rauptamt — als 
der standig iiberwachenden Stelle anzugliedern. Sie 
sichern aber durch die Hinzuziehung des Leiters 
des Arcbivs bei alien Aktenaussonderungen und 
Aktenvernicbtungen sich das archivaliscb-histo- 
rische Sacbverstandnis des Archiv-Leiters. Die 
Verwaltung der Altablage dem Arcbivar selbst zu 
unterstellen, wie es in der Abhandlung „Das Stadt- 
arcbiv als Mittel der Verwaltungsreform" des Stadt- 
arcbivars Dr. H. Kownatzki, Elbing, in Reft 9 der 
„Mitteilungen des Deutschen Stadtetages vom 25. Sep- 
tember 1929" vorgeschlagen wird, mochte ich nicht 
fiir ricbtig halten, denn es ist nicht rationell, Arbeiten, 
die von einer geringer besoldeten Itraft erledigt 
werden konnen, dllrcb eine boher besoldete wahrneh- 
men zu lassen und sie dadurch ihren eigentlichen Auf- 
gaben zu entzieben. Die Verwaltung der Altablage 
ist aber eine buro-verwaltungsmal3ige Ai beit und muB 
deshalb aucb einer so vorgebildeten Kraft iibertragen 
werden. Die Ausfiihrungeii der genannten Abband 2 
lung gehen meiner Ansicht nach in dieser Rinsicht 
fehl, sind auch ihres inner en Kerns beraubt, ■ wenn 
die Mitwirkung des Archivars bei Aussonderung und 
Vernicbtung der Akten so gesicbert ist, wie die nach- : 
stehend angefiihrten Richtlinien zeigen werden. Zu- 
zustimmeri aber ist dem Veifasser in dem Gedanken, 
dafi jede Stadt, auch die kleinste,- sich ein Archiv 
fiir ihre bistorisch, kulturell oder wirtschaftlich wich- 
tigen Akten und Urkvmden anlegen sollte.' Zuviel ist 
in den letzten Jahrzehnten wabrend des gewaltigen 
Anwacbsens der Stadte in dieser Beziehurig leider 
versaumt. Es ware bedauerlicb, wenn die Nachwelt 
uns mit Recht Vorwiirf e macben konnte, wie wir sie 
der letzten Vergangenheit gegeniiber in' vielen Verwal- 
tungen zu erbeben AnlaB baben. Viel zu wenig be- 
kannt ist und zunutze gemacht wisd die Bereitwillig- 
keit der Arbeitsgemeinschaften der provinziell vor- 
handenen Arcbivare groBer' staatlicber und Provin- 
zial-Verwaltungen, mittleren und kleinen Verwal- 
tungen an die Hand zu gehen mit einer Beratung zur 
bestmoglichsten- " Emrichtung einfacher, d. h. ohne 
groBen Kostenaufwand anzulegender Stadtarchive. 
Mogen nun nach den voraufgegangenen Ausf iibriingen 



87 



VII. AKTENAUEBEWAHRUNG 



die Richtlinien fur sich selber spreclien. Sie sind, ab- 
gesehen von der einen oder anderen kleinen Erganzung, 
von dem Unterzeichneten bereits vor 2 Jahrzehnten 
durchgefiihrt, neueidings in saehverstandigem Kreis 
nochmals durchberaten und erganzt und haben sich 
bewahrt. Ihre Durehfuhrung wiirde jeder Verwaltung 



die Sicherbeit und ZweckmaBigkeit aucb desjenigen 
Teiles der Verwaltung verbiirgen, der nicbt obne 
weiteres offen zutage liegt, der aber ebenso in Ord- 
nung Iaufen muB, nra nicbt Schaden und nicht wieder 
auszugleichende Versaumnisse fur spatere Zeiten 
herbeizufiihren. 



,,Bestimmungen fiber Aufbewahrung und Vernichtung 



von Akten, Listen-, 



I. Sachakten 

Unter Akten im Sinne dieser Bestiramungen sind zu 
versteben die gesamten durcb die einzelnen Geschaf fcs- 
vorfalle jeweilig entstandenen Schriftstiicke alter 
Dienstzweige einschlieBlich der Nachweisungen, Listen 
usw. 

Die Akten der Verwaltung werden entweder 

a) in den einzelnen Stadtamtem oder 

b} in einer gemeinsamen Ablage fur zuruokge- 

legte Akten oder 
c) im (historischen) Archiv 
aufbewahrt. 

In den einzelnen Stadtamtem sollen sicb nur die 
Akten, die im laufenden Gesehaifcsgang gebraucbt 
werden, befinden. 

In der Ablage fiir zuriickgelegte Akten (Alt- 
ablage) sollen die Akten nacb ibrer Aussonderung aus 
den einzelnen Stadtamternsolange aufbewabrt werden, 
bis nacb den unten angegebenen Bestiramungen ent- 
weder die Vernicbtung der Akten oder ibre Uber- 
fiihrung in das Arcbiv angeordnet worden ist. 
Das Archiv soil alle Akten (aucb Denkscbriften, 
Jahresbericbte, geschicbtlicbe tJberblicke), der en 
dauernde Aufbewahrung aus gesobicbtlicben, wirt- 
scbafblicben, kulturellen und anderen Griinden an- 
gebracbt ist, aufnebmen. 

Jahrlich im Monat Juni baben die Dienstleiter der 
einzelnen Stadtamter ibre Scbriftgutablagen einer 
genauen Durchsicht zu unterzieben und festzustellen, 
welcbe Akten, Listen usw. f iir den laufenden Geschafts- 
gang entbebrliob geworden sind. Dabei soil besonders 
darauf geaebtet werden, daB die Ablagen in weitestem 
Umfange entlastet werden. t)ber die zur Zuriick- 
legung vorgeschlagenen Akten ist ein Verzeicbnis in 
doppelter Ausfertigung Anfang Juli an die Altablage 
zu senden. Von dieser werden die ausgesonderten 
Akten wabrend der Monate Juli, August und Sep- 
tember nach und nacb eingefordert und der Ablage 
fiir zuriickgelegte Akten (Altablage) unter Trennung 
nach den verscbiedenen Sacbgebieten eingefttgt. 
Bine Ausfertigung des Verzeicbnisses gebt an das ab~ 
liefernde Stadtamt mit Bestatigung der Ablieferung 
zuriick. Die zweite Ausfertigung bleibt im Besitz der 
Ablage fiir zuruekgelegte Akten. 
t)ber die Akten dieser Altablage wird ein Aktenver- 
zeichnis in Form einer Kartei gefiihrt. 
Jahrlicb im Monat Oktober bat ein aus dem stadti- 
scben Archivar, dem Dienstleiter des Hauptamtes 
und dem fiir die Altablage zustandigen Beamten be- 
stebender Ausschiifl eine Durchsicht der Ablage fiir 
zuriickgelegte Akten ' vorzunebmen und zu priifen, 
ob und welehe Akten nacb Ablauf der untenstehenden 
Fristen vernichtet oder an das Archiv abgeliefert 

88 



Kassen- und Geschaftsbtichern" 

werden konnen. Das Priif ungsergebnis des Ausscbusses 
ist in einem Verzeicbnis festzulegen. Das Verzeicbnis 
wird dem zustandigen Dezernenten zur Entscbeidung 
vorgelegt, inwieweit dem Vorscblage des Ausscbusses 
zu entsprecben ist. 

Werden Akten vernicbtet oder an das Arcbiv ab- 
gegeben, so ist dies auf der Karteikarte zu vermerken. 
Die mit dem Vernicbtungs- oder Abgabevermerk 
versebenen Karteikarten sind aus der laufenden 
Kartei auszusondern und in einer besonderen Kartei 
dauernd weiter aufzubewabren. 
Die Vernichtung der Akten ist amtlich zu uberwachen, 
insbesondere ist dabei zu verhuten, daB Unbef agte Ein- 
sicht in die Akten nebmen konnen. 

IE. Personalakten 

A. Es sind dauernd aufzubewahren und deshalb 
von jeder Vernichtung auszuschlieBen: 

Die Personalakten der Oberbiirgermeister, BiiTger- 
meister und besoldeten Magistratsmitglieder so- 
wie der Beamten und Angestellten in Stellen 
von bervorragender Bedeutung. 
Diese Akten sind unmittelbar nacb ibrem AbschluB, 
d. b. nach Einstellung der letzten Zahlung der 
Dienstbeziige, der Rubegebalter oder Hinter- 
bliebenenversorgung, an das Archiv abzuliefern. 

B. 30 Jahre sind aufzubewahren: 

Die Personalakten der Beamten nacb ibrem Ab- 
scbluB. 

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist vor Ver- 
nichtung der Akten das Archiv zu horen. 

C. 15 Jahre sind aufzubewahren: 

Die Personalakten der ausgescbiedenen Veiwal- 
tungslehrlinge, Verwaltungsanwarter , Verwaltungs- 
gebilfen, der Beamtenanwarter sowie aller Dauer-, 
Tarif- und Zeitangestellten. 
Vor Vernichtung aller Personalakten ist ein Ver- 
zeicbnis aufzustellen, das folgende Angaben zu 
enthalten hat: 

Name, Dienstbezeichnung, Geburtsdatum, Ge- 
burtsort, Tag des Eintritts in den stadtischen 
Dienst, Dienststellung beim Eintritt, Tag des. Aus- 
tritts, . Grand des Austritts. 

"i 

III. Listen-, Kassen-und Geschaftsbucherusw. 

A. Es sind dauernd aufzubewahren- und deshalb 
von jeder Vernichtung auszuscblieBen: 

1. Das nach der Stadteordnung zu fiihrende 
Lagerbucb. (Auch ein etwa gescblossenes 
Lagerbuch, das durch ein neu angelegtes Lager- 
buch ersetzt worden ist.) 

2. Die Vermogens-, Kapitalien- und Urkunden- 
verzeichnisse. 




AUSSONDERUNG UND LAGERUNG NIOHT ENTBEHRLICHER AKTEN 



3. Die Sitzungsniedersckriften der Stadtverord- 
netenversammlung, des Magistrats, der Ver- 
waltungsdeputationen und Kommissionen, Ku- 
ratorien und sonstiger Aussckiisse. 

4. Die Jakresreckmmgen der Stadtkauptkasse, 
der Neubaukassen, der Sparkasse und aller 
sonstigen stadtiscken Kassen. 

5. Die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrecknungen 
der Sparkasse nebst den dazu gehorigen Ak- 
tiv- und Passivnackweisungen, Kontenkarten 
der Sparkasse nebst den Verzeicknissen der 
Sparer und Sparbiicker der Sparkasse, liber 
die AussckluBurteile ergangen sind. 

6. Aktenverzeicknisse. 

7. Die Verzeicknisse iiber gewerbliche Konzessio- 
nen. 

8. Die Graber- und Beerdigungsverzeichnisse. 

9. Die gebundenen Jahrgange der laufenden 
Tageszeitungen der Stadt. 

10. Bauakten liber Baugenekmigungen (vgl. ErlaB 
des PreuBiscken Ministers fiir Volkswoklfakrt 
vom 22. Marz 1928 ~~ II 8, Nr. 543 — )• 

11. Bauanscklage iiber mekr als 30 000 EM, deren 
Aufbewakrung nack dem Ermessen des Ma- 
gistrats besonderen Wert bat, sowie zuge- 
korige Zeicknungen. 

12. Scklufiabrecknungen iiber grofiere von Unter- 
nekmern ausgef ttkrte Bauten, sofern sick darin 
Angaben befinden, die auf die Konstruktion 
und die Dauer des Bauwerkes von wesentlichem 
EinfluB sind. 

13. Vertrage iiber Erwerb und Verlust des Eigen- 
tums an Grundstiicken nebst etwaigen Ver- 
messungsunterlagen und Lageplanen sowie 
Anweisungen und Empfangsbesckeinigungen 
iiber den gezaklten Kaufpreis. 

14. Vertrage iiber den Erwerb und die Aufkebung 
von Reckten an Grundstiicken und von son- 
stigen dauernden Reckten sowie Vertrage iiber 
dauernde Lasten und Verbindlickkeiten mit 
den dazu gekorigen Anweisungen und Emp- 
fangsbesckeinigungen. 

15. Sckuldversckreibungen und andere Urkunden 
undSekriften, deren Vernicktung moglickerweise 
von Nackteil fiir die Stadtgemeindesein konnte. 

16. Urkunden iiber Sonder- und Gewoknkeits- 
reckte sowie iiber Pamilien- und Erbreckte. 

17. Sckriftstiicke, die einen erkeblicken gesckickt- 
licken Wert kaben. 

Die unter A aufgefiikrten Kassenbiicker, Listen 
usw. werden nack ihrer Ubergabe an die Ablage 
fiir zuriickgelegte Akten zunackst 10 Jakre in 
dieser Ablage aufbewakrt und nack Ablauf der 
10 Jakre an das Arekiv abgeliefert. 

B. 30 Jahre sind aufzubewahren: 

1. Die Verzeicknisse iiber ausgeloste oder ge- 
kiindigte und eingeloste Anleikesckeine. 

2. Die Verzeicknisse iiber eingeloste Anleike- 
zinssckeine. 

3. Die Hinterlegungsnebenbiicker sowie Nieder- 
sckriften des Hinterlegungsaussckusses. 

4. Die Kassenkauptbiicker aller stadtiscken 
Kassen. 



5. Die Hebebiicker der Steuerkasae. 

6. Die Kassen- und Recknungsbelege der Stadt- 
kauptkasse, der Sparkasse und aller iibrigen 
stadtiscken Kassenverwaltungen. 

7. Die Pfandverzeicknisse des Leikamtes. 

8. Die Wakllisten. 

C. 20 Jahre sind aufzubewahren: 

1. Gesckaftstagebiicker. 

2. Die Bankgegenbiicker. 

D. 15 Jahre sind aufzubewahren: 

Die Kassen- und Buckkalterei-Tagebiicker aller 
stadtiscken Kassen. 

E. 10 Jahre sind aufzubewahren: 

1. SamtlickeKassenkontrollen und Kassenbiicker, 
die unter B, C und D nickt aufgefiikrt sind. 

2. Die Polizeistraflisten. 

3. Nackweisung der TJnfallverkandlungen. 

4. Die Biirokassenbiicker. 

5. Die Posteingangs- und Postquittungsbiicker. 

6. Die Veranlagungsrollen, Zu- und Abgangs-, 
Ausfall- und ErlaMsten fiir den Steuerein- 
ziekungsdienst nebst zugekorigen Belegen, 

7. Die Hebebiicker iiber Sckiedsmannsstrafen, 

8. Die Abrecknungen und Belege iiber Jagdpackt- 
gelder. 

9. Die Gesckaftsbucker des Eickmeisters oder der 
Eicknebenstelle. ■ 

10. Die eingelosten Anleikesckeine. 

11. Die eingelosten Zinssckeine. 

12. Die Finalabsckliisse der Stadtkauptkasse. 

13. Die Nackweisungen der Nebenkassenbiicker 
iiber Beitrage zur Kranken-, Invaliden- und 
Angestelltenversickerung. 

14. Die Nackweisungen der Ergebnisse der Pfand- 
verkaufe. 

15. Die monatlicken Gesckaf tsiiber sickten des Leik- 
amtes. 

E. 5 Jahre sind aufzubewahren: 

1. Die Strafaktenbogen. 

2. Die Personenstandsaufnakmezettel. 

3. Die Pfandungsniedersckriften. 

4. Die Sckulversaumnislisten. 

5. Die Terminkalender. 

6. Die Meldezettel. 

7. Die Kontroll- und Notizbiicker der Voll- 
ziekungsbeamten. 

8. Die eingelosten Pfandsckeine des Leikamtes. 

9. Die Bestellzettelbiicker. 

G. 2 Jahre sind aufzubewahren: 

Verzeicknisse usw., denen keinerlei Bedeutung fiir 
das Kassenwesen oder den sonstigen Gesckafts- 
verkekr beigelegt werden kann, ferner die Sckrift- 
stiicke, die als Weglegesacken von vornkerein nur 
gebiindelt aufbewakrt worden sind. 

H. Sind Verzeicknisse usw. in dieser Aufstelkmg nickt 
aufgefiikrt oder nickt unter einin diesem Verzeick- 
nis genanntes Stickwort zu bringen, so muB zur 
Erganzung dieses Verzeicknisses von dem Dienst- 
leiter der betreffenden Kasse oder des Stadtamtes 
eine Vorlage gemackt werden. 



D i w I v , Rcformcn in don stadtischen Verwaltungen 



89 



VII. AKTENVERWALTUNG 



J. Sof ern im Einzelfalle ixber die Aufbewahrung oder 
Vernichtung von Belegen, Listen usw. besondere 
gesetzliche oder andere Voischriften er lass en sind, 
beha.lt es bei diesen sein Bewenden. 

K. Alle fiir die Aufbewahrung der Rechmmgen, 
Kassenbticher und Belege festgesetzten Fristen 



beginnen mit dem Tage der Entlastung der be- 
treffenden Rechnungen. Alle ubrigen Fristea 
nehmen ihren Anfang mit dem ersten Tage des 
Jahres, welches auf das die Liste usw. betreffende 
letzte Jahr folgt." 



Zusammenstellung von Aktenplanen 

(Material fiir einen Einheitsaktenplan.) (Dazu Bild 23, Seite 91.) 



Die Grundlage fiir die Neuordnung des Aktenwesens bei dem 
Eortfall der Tagebucher und bei der Einfuhtung der Expe- 
dientenregistraturen (sogenannte registraturlose Arbeit) ist 
der fiir die gesamte Verwaltung systematisch und einheitlich 
aufgestellte Aktenplan. Bei Reichs- und Staatsbehorden sind 
in den letzten Jahren Aktenplane fiir die einzelnen Ver- 
waltungen entstanden. Da bei den Kommunalvervvaltungen 
trotz der durch drtliche Verhaltnisse bedingten Verschieden- 
heiten in den Grundziigen gleiche Aufgabegebiete vorliegen, 



lag der Gedanke nahe, einen Aktenplan zu schaffen, dessen 
Gerippe als Anhalt fiir die Aufstellung von Aktenplanen 
dienen kann. 

Die naehstehende Zusammenstellung zeigt, dafl die bisher 
veroffentlichten Aktenplane oder die in Bearbeitung be- 
findlicben Entwiirfe (z. B. des Deutsehen Stadtetages) in 
ihrer Einteilung der Hauptgruppen im weaentlichen iiberein- 
stimmen. 



90 




ZUSAMMENSTELLUNG VON AKTENPLANEN 



1. Verbande. 



Deutsche! 


Allgemeine 


Potted verwal- 


Batwerwal- 


Betriebeund 


Schulen 


Kunst und 


Woblfahrta- 


Flnanzver- 






St&dtetag 


Verwaltung 


tung 


tung 


Unterneh- 
mungen 




Wissen- 
schaft 


pflego 


waltung 






Beichsstadte- 


Allgemeine 


Pollzeiver- 


Bau- und 


Gemeinde- 


Schulwesen 


Kunst und 


WohKahrt 


Finaniiver- 


Abgaben- 




bund (schon 


Verwaltung 


waitung 


Verkehrs- 


veranstal- , 




Wissen- 




waltung 


waltung 




alter) 






verwaltung 


tungen 




schaft 










Nach dem 


Allgemcine 


Folizeivcr- 


Bauverwal- 


Qemeinde- 


Volksblldung 


Wohlfahrts- 


Finanzver- 






Hausllalta- 


Verwaltung 


waltung 


tung 


veransfcal- 




pflege 


waltung 






plan des 








tungen 












Beiehsstfidte- 




















bundeB v. Dr. 




















Gollaseh 




















Farbo : 


rot 


hellgriin 


braun 


blau 


gdb 


vlolett 


dunkelgriin 






Tlmringer 


Allgemeine 


Polizei 


Bauverwal- 


WirtBChalts- 


Volksbildung 


Wohlfahrt 


Finanzver- 






Stadtcver- 


Verwaltung 




tung 


fBrderung 




und Arbeit 


waltung 






band e. V. 








u. kommu- 
nale Veran- 
Btaltnngen 












Sachsischer 


VerfaSsung, 


Pofijei 


Grundbesitz, 


Betricbe, 


Schulen, sonstige Bll- 


Wohifahrta- 


Flnanzver- 




Volksge- 


Gemcindetag 


aligememe 




Bauverwal- 


TJnterneh- 


dungaeinriehtungen, 


pflege 


Tvaltung, 




sundheit, 




Verwaltung, 




tuisg, Ver- 


mungen 


Kultur 




Steuer- 




Wohnungs- 




Personal- 




kcbrswege 








wesen 




wesen 




aachen 


















Wurttember- 


Verfaesung u. 


Offentliehe 


Bau- u. Fener- 


Wirtachaita- 


Kulturleben 


Fiirsorge- 


Steucrweaen 


Eechtspflegc 


Geaund- 


glsche Ge- 


Verwaltung 


Sicherheit, 


polizei, Ver- 


leben 




wesen und 




Heeresan- 


heitswesen 


meindever- 




Ordming und 


kehrswesen, 






Wohlfahrts- 




gelegcn- 




waltung 




Sitte 


Bffentliohe 
Gewasser 






pflege 




heiten, Sta- 
tistlk 




Westf&Iischer 


Allgemcine 


Polizeiver- 


Bauverwal- 


Betriebe und 


Schul- und BJIdungawea. , 


Fu'rsorge- 


Finanzver- 






St&dtebund 


Verwaltung 


waltung 


tung 


TJnterneh- 
mungcn 


Bcligton 


veiwaltung 


waltung u. 

kommunaie 

WirtucbaSt 







2. Staote. 



Breslau 


Allgemeine 


BanpoIlKei 


Ban-, Sied- 


Betricbe u. 


Sohulyer- 


Kunst und 


Wohlfahrts- 


Finanz- und 


Griinanlag., 


Sonder- 




Verwaltung 




lungs- und 


Unterneh- 


■waitung 


Wiaaen- 


furaorge, 


Steuer- 


Friodhofe 


gerichto 








Grundstiicfcs- 


mungen 




schaft 


Geaund- 


wesen 


und Bestftt- 










wesen 








heitsweaen 
u. soziale 
Fiirsorge 




fcungawesen 




Dortmund 


Hauptver- 


Polizeiver- 


Tlefbau-, 


Betriebe 


Schulver- 


Kunst und 


■Wohlfahrts- 


Knanzver- 


Hoohbau- 






waltung 


waltung 


Grundstucks- 
verwaltung 
u, Stadt- 
erweltecung 




waltung 


Wlssen- 
Bchaft ' 


verwaltung 


waitung 


verwaltung 






b!au 


braun 


rosa 


lila 


orange 


dunkelgrun 


hoHgriin 


gelb-braun 






GOrlitz 


Hauptver- 




Bauverwal- 


Betriebe u. 


TJnterrichtaverwaltung 


WohSfahrta- 


Finanzver- 


Stcuerver- 


Versiche- 




waltung 




tung 


Unterneh- 
mungen 




anit 


waltung 


waltung 


rungsamt, 
Grund- 
atuoksver- 
waltung 


Koln 


Allgemcine und Polizetver- 
waltung 


Bauwesen 


Betriebe 


Schule und Kultur 


Voikawohl- 
fahrt 


■Finanzen 






Llcgnitz 


Hauptvcr- 


Polizeiver- 


Bauvcrwal- 


Betriehsver- 


TJnterrichtsverwaltung 


Wohlfahrts- 


Finanzver- 


Grund- 






waltung 


walttmg 


tung 


waltung 




verwaitung 


waltung 


stuckaver- 
waltung 




Miinohen 


Gemeindevcr- 
waltuug und 
Finanzwesen 


Polizeiweseu, 
Lebensmlttcl- 
versorgung, 
Einburge- 
rung, 

Staatsangc- 
horigkeit 


Gcmcindebesitz, 

StraBenbau, 

Verkehrawcsen 


Schulwesen 


Jugendfiir- 
Borge, StiS- 

tungawesen, 
Hypothek- 
Darlehen 


8. 1 







Bild 23. ZusammenstGllung von Aktenplanen 



91 



\ 



VIII. Karteien 



Grundzuge der Karteinutzung 

Westphal, Stadtoberinspektor, Berlin 

I. Kartei urtd Buch 

Der moderne Biirobetrieb ist ohne die Kartei nicht 
mehr denkbar. In einer Vielheit von Formen, die 
kaum ein anderes Hilfsmittel der Biiroarbeit aufzu- 
weisen vermag, verschafft sie sich iiberall Geltung. 
Von der Zettelsammlung des Kaufmannes und Ge- 
lehrten im primitiven Zufallsbehalter — mochte es 
Zigarrenkiste oder Pappschachtel sein — bis zu dem 
hoehentwickelten, feinfiihligen Karteigerat neuester 
Konstruktion ist allerdings ein weiter Weg gewesen. 
Auch an Gegnern hat es der Kartei nicht gefehlt. Aber 
der Gegenwart ist sie ein unentbehrliches Instrument 
der Ordnung und T)bersicht, unentbehrliob nicht nur 
in der Wirtschaft, sondern auch in der Verwaltung. 
Die Behorden haben sich im allgemeinen schwerer 
zum Obergang auf die neue Form der Schreibflache 
entschlossen. Das ist verstandlich. Ihnen gait das 
Buch, durch Jahrhunderte die Form der Aufbe- 
wahrung gleichgroBer Blatter, als das Fundament 
einer gesicherten Arbeitsweise. Die Tradition war zu 
stark. Je umfangreicher aber die Verwaltungen und 
ihre Aufgaben wurden, um so mehr machte sich eine 
Abkehr vom Buche bemerkbar, stellte sich die Kartei 
als neue Hauptform der Schreibflache ebenbiirtig 
neben das Buch. Ja, wie so oft, zeigten sich auBerste 
Gegensatze in der Bewertung. t)berschatzung und 
damit Wahllosigkeit in der Anwendung waren die 
Folge ungerechtfertigter Nichtachtung. 
Die Hemmungen, die der Ubernahme der Kartei- 
form anfangs entgegenstanden — so auch fiir die 
Wirtschaft in der Bestimmung des Paragraphen 43 des 
Handelsgesetzbuches (Fiihrung gebundener Biicher) — , 
hatten den Fragenkomplex zugespitzt in dem grund- 
satzlichen Entweder-Oder: Buch oder Kartei. Diese 
Fragestellung erwies sich als falsch und fand eine 
keineswegs iiberraschende Losung in der Antwort: 
Buch und Kartei. Denn beide gleichberechtigten 
Formen der Schreibflache haben ihre Eigenwerte, die 
begriindet und begrenzt sind durch die besondere Art 
des Arbeitsmittels, Die wissenschaftliche Betrach- 
tung J ) zeigt uns, dafi es sich bei dem Buche um eine 
einfach gerichtete Stoffanordnung handelt. Ihm 
fallt die Aufgabe zu, einen einfach ausgedehnten 
SehriftfluB — die einzelnen Zeilen bilden, aneinander 
gereiht, einen lauf enden Streif en, dessen Breite gegen- 
tiber der Lange verschwindend ist — in einem drei- 
dimensionalen Raume unterzubringen. Im Gegen- 

J ) Vgl. die Hauptgruppe „Die Sohreibflache" in Dr. Porst- 
manns: Karteikunde, Verlag fiir Wirtschaft und Verkehr, 
Stuttgart 1928. 



satz zu dieser eindimensionalen Wirkung des Buches, 
einer horizontalen Bewegung des Stoffes, ist die Kartei 
das Darstellmittel fiir viele Ausdehnungsformen. 
Der Unterschied zeigt sich bereits, wenn die an sich 
zweidimensionale Papierflache nach ihren beiden Aus- 
dehnungen zugleich genutzt werden soil, d. h. zu der 
horizontalen (zeilenmaBigen) eine vertikale (spalten- 
maBige) Bewegung hinzutritt, wie etwa bei der Buch- 
fiihrung. Die unformigen, vielgeteilten Blattflachen 
eines der iiblichen Kassenbiicher und die Notwendig- 
keit standiger Verweisungen, wenn Mangel an den 
urspriinglich vorgesehenen Blattern eintritt, beweisen, 
daB dem Buche seiner Natur nach Grenzen gesetzt 
sind. Grenzen, die hauptsachlich durch seine Bindung 
bedingt werden. Starre Gebundenheit kann will- 
kommen sein, in vielen Fallen aber ist sie ein Nachteil, 
den die Kartei bewuBt vermeidet. 
Im Grunde ist die Kartei nichts anderes als ein 
ungebundenes Buch. Sie entwickelt nur die Moglich- 
keiten, die in einem StoB gleichgrofier Blatter liegen, 
nach anderen Richtungen. Wenn das gebundene 
Buch das selbstverstandliche Arbeitsmittel fiir das 
Verzeichnen in der Zeit aufeinander folgender Ge- 
schaftsvorfalle, Bestande u. dgl. ist, bei denen also 
Zeilen und Seiten sich dem zeitlichen Verlauf unter- 
ordnen lassen, und auch nach der Zeit wieder gesucht 
werden kann, ist die Kartei die Arbeitsgrundlage zur 
Beherrschung sachlich geordneter, verwickelter Vor- 
gange. Richtunggebend ist nicht mehr die Zeit, 
sondern der Stoff. Das bedeutet: Die Kartei ist 
das gegebene Hllfsmittel fiir das Ordnungsprinzip 
der Schaltung, das — im Gegensatz zu der Ordnungs- 
weise der Reihung als einer unabanderlichen Folge — 
einen standigen Wechsel in der Anordnung (Ein-, 
Aus- und Umschaltungen) voraussetzt. Der Grundzug 
der Kartei ist die Beweglichkeit. Zwar wird sie auch 
als Ordnungsmittel der Reihung angewandt, fiir diesen 
Zweck kann jedoch auch das Buch mit bestem Erfolg 
eingesetzt werden, dessen Vorziige in der gesicherten 
Unterbringung der Schreibflache, in der leichten Be- 
schriftung von Vorder- und Riickseite des Blattes und 
in der Handlichkeit und bequemen Abstellweise liegen. 
Wo aber das Buch zweckm&Big arbeitet, behalt es 
seine Bereehtigung; es wird durch die Kartei lediglich 
von Gebieten verdrangt, die ihrem ganzen Wesen nach 
nur oder besser von ihr bewaltigt werden konnen, 
trotz der Versuehe des Buches, sich den neuzeitlichen 
Forderungen anzupassen. Es bedarf aus diesen 
Grimden im einzelnen Falle der TIberlegung, welches 
Arbeitsmittel sich als geeigneter erweist. Unter Um- 



92 




grundzUge dee. karteinutzung 



standen konnen Buck und Kartei sich wirksam er- 

ga'nzen. 

AIs Vorteile der Kartei, die sie zu einem mit dem 

Buche schlechthin nicht mehr vergleichbaren Biiro- 

hilfsmittel gemacht haben, lassen sich zusammenT 

fassen 

Beweglichkeit: der Karteiinhalt (die einzelnen, unge- 

bundenen Karten) kann ausgewechselt und in der 

Reihenfolge beliebig vertauscht werden; 
Erweiterung ohne Beeintrachtigung des Ordnungs- 

prinzips ; 
Aussonderung des toten Materials : durch die Heraus- 

nabme erledigter Karten brauobt niobt mehr 

unniitzer Ballast mitgefuhrt zu werden, der Platz 

beansprucht und die Ubersicht und Zuverlassigkeit 

gefahrdet; 
mascbinelle Beschrjftung und bessere Nutzung fur 

Durchschriften; 
Arbeitsteihmg: der Karteiinhalt ist mebreren Arbeits- 

kraften gleicbzeitig zuganglicb; 
weitgehende und vielseitige Ordnung: das umfang- 

reicbe Blickfeld 

a) durch planmaBige Nutzung der Gesamtheit 
der Kartenkanten, 

b) durcb Sichtrander infolge Staffellage der 
Karten, 

ermoglicbt systematische Ubersicht nacb ver- 
schiedenartigsten Gesicbtspunkten, leiobte Find- 
barkeit bestimmter Karten und selbsttatigen Hin- 
weis auf fehlende oder verstellte Karten und auf 
notwendige MaBnahmen; 
Unabhangigkeit der Auf bewahrungsf orm vom Inbalt : 
die Bindung der Kartei, der Behalter, bleibt brauch- 
bar, aucb wenn die Karten erledigt sind. 

II. Anwendungsbereich der Kartei 

Die Kartei bedeutet Verbesserung menscbliober 
Arbeitstecbnik, Sie ist zugleicb das Gedachtnis des 
Betriebes. Alle inner en Aufgaben, alle Gescbafts- 
vorfalle konnen unter geordneter Darstellung des 
Stoffes durcb die Kartei erfaBt werden, die immer 
als ein Ganzes erscheint und niemals als abgescblossen 
gilt. Wo sie zweokgerecbt eingesetzt wird, bringt sie 
unbedingt Ersparnis an Zeit und Arbeit. Sie will 
in der Hauptsaobe Ermittelungen und Kontrollen 
iiber Tatbestande und Arbeiten scbnell und iiber- 
sicbtlicb ermoglicben. Werte — Sack- und Geldwerte 
— wie Personen eignen sicb zur karteiartigen Ver- 
waltung. 

Nacb groBen Gesichtspunkten betracbtet, kann die 
Kartei dienen 
zur Auskunftserteilung : die Karte bait grundlegende, 

cbarakteristiscbe Angaben fest, wobei optiscbe 

Kennzeichen und Symbole wie 
grapbische Zeicben (Strich, Kreuz usw.), 
Formveranderungen der Karte (Tab, Kerb, 
Eckenscbnitt), 
aufsetzbare, beweglicbe Merkmale (Reiter) 

und die Anordnung der Karten arbeitserleicbternd 

wirken; 
zur Ubersicht: durcb die blickfangenden Symbole 

treten Ersobeinungen zutage, deren Ermittelung 

an sicb zunachst niebt beabsicbtigt gewesen zu 

sein braucbt (z, B. wird sicb bei Verwendung von 



Reitern fiir irgendeinen bestimmten Zweck dem 

Bbck ungewollt aufdrangen, daB sicb inner balb 

farbig unterscbiedener Kartengruppen Reiter an- 

haufen oder auffallig vereinzelt steben, woraus sicb 

entsprechende Riickschlttsse zieben lassen}; 

zur Hinterlegung: die Karteikarten bewirken die 

Einteilung des binterlegten Stoffes, sie bilden 

gewissermaBen eine bewegliche Fachereinteilung 

(Beispiel: Fristeniiberwachung) ; 

zum Bucben: auf der Karte wird neben den ein- 

maligen Angaben, die sie entba.lt, laufend einge- 

tragen (Beispiel: Loseblatt-Bucbfiihrung). 

Karteien, die Bucbungsaufgaben erfiillen — gerade 

auf diesem Gebiete wird das gebundene Bucb mebr 

und mebr verdrangt, seit bandscbriftlicbe und 

mascbinelle Durcbschreibverfabren sicb das Gebiet 

der Bncbbaltung erobert baben — , konnen als 

Schreibkarteien bezeichnet werden. Die anderen 

Zwecken (Nachschlagezwecken) dienenden Karteien 

lassen sicb mit einem zusammenfassenden Begriffe 

als Leseharteien kennzeicbnen. Eine reinliche 

Scbeidung nacb diesen beiden Grundarten braucbt 

keineswegs immer der Fall zu sein; stets werden jedoch 

die Karteiaufgaben nacb der einen oder anderen Seite 

iiberwiegen. Dieses Moment ist, wie nocb zu ent- 

wickeln bleibt, von Bedeutung fiir die Wabl der 

Karteiform. 

"Weitere Unterscheidungen sind neben diesen im 
Wesen der Kartei begriindeten Begriffsbestimmungen 
— von der Form abgeseben — stofflicher Art. Es 
liegt nicbt im Rahmen dieser einfiihrenden Zeilen, 
die materiell vorbandenen und moglichen Karteien 
zu bescbreiben. Die Anwendungsgebiete sind uberaus 
zablreicb. In der Kommunalverwaltung sind fast in 
alien Geschaftszweigen Kartenanlagen als Hilfsmittel 
einer verbesserten Gescbaftsform einsetzbar und 
groBenteils im Gebraucb. Die weiteren Abhandlungen 
innerbalb des Abscbnittes Kartei bringen einige 
Beispiele der angewandten Karteitechnik. Diese 
Beispiele gentlgen. Eine ersehopfende Darstellung, 
an welcber Stelle jeder einzelnen Verwaltung die Kartei 
sicb eTfolgreicb verwenden laBt, ist vorerst im Grunde 
ebensowenig wesentlicb wie die genaue Angabe des 
Kartenvordrueks. Lager-, Personal-, Inventar kon- 
trollen u. a. sehen sich auf den verscbiedensten Ge- 
bieten abnlicb, so daB es unrationell erscbeint, die 
Karten in jedem Einzelfalle besonders auszuarbeiten. 
Und es ist durcbaus denkbar, ja vielleicbt sogar 
wiinscbenswert, dafi die Karte einer Wabl- oder 
Meldekartei — um beliebig eine Materie beraus- 
zugreifen — allerorts vordrucbmafiig gleicbgestaltet 
ist. Die Normung des Kartenvordrueks — daB 
Kartenformate und Karteimobel genormt sind, be- 
darf kaum nocb der Erwabnung — konnte einmal 
eine bedeutsame Rolle spielen; die Vorziige liegen auf 
der Hand. In der Wirtschaft gibt es bereits lager- 
maBige, also allgemeingultige Vordrucke, so etwa fiir 
Kundenwerbung, Ein- und Verkauf, Lagerkontrolle, 
Maschinenverwaltung u. dgl. Fubrende Karteifirmen 
baben versucbt, diesen Gedanben auch auf Beborden- 
karteikarten zu iibertragen, indem sie systematiscb 
aus einzelnen Auftragen die Norm ableiteten. Aber 
wenn die Normung durcbdringen soil, mufi sie von dem 
Willen der Verwaltung selbst getragen werden. Dafur 



93 



VIII. KARTEIEN 



scheint die Zeit noch nicht gekommen. Sonderwiinsche 
sind fast in jedem Falle zu beobachten, und es ist 
zuzugeben, daB die Verschiedenheit der ortlichen 
Verhaitnisse sich erschwerend fiir die Vereinheit- 
lichungsbestrebungen auswirkt. Alles Gebotene bleibt 
aus diesem Grunde vorlaufig uur ein Muster, das 
Anregungen und Anhalte gibt, aber auf das sich ver- 
zichten laBt. UnerlaBlich jedoch ist die Kenntnis des 
Wesens und der Formen der Kartei, die Vermittlung 
der Karteikunde. Wer ibre grundsatzlichen Fragen 
beherrscht, besitzt das Eiistzeug, die einzelne Aufgabe 
der Praxis zweckdienlich zu losen. Die Systemfrage 
stebt im Vordergrunde, denn ein jeder Vordruck ver- 
magschlieBlichjederKarteiform angepaBt zu werden. 

III. Karteiformen 

So vielseitig die Anwendungsmoglichkeit der Kartei 
ist, so zahlreich sind ihre technischen Ausdrucksformen. 
Die Ftille verwirrt fast, und es erscbeint auf den. ersten 
Bliek scbwer, das Geeignete herauszufinden. Dennocb 
sind alle Systeme auf zwei Grundformen zuriick- 
zufiihren, deren Bestandteile die gleichen bleiben: 
Karte, Behalter und Ordnungsmittel. 
Die urspriinglicbe Form ist die Steilkartei. Ihr 
Bild ist bekannt. Die Karten steben auf einer ibrer 
Breitkanten — ■ die Querabstellung bildet die Regel — 
in einem Bebalter (Einzelkasten, Sobubscbrank oder 
Trog) aufreobt bintereinander und sind obne weiteres 
herausnehmbar. Ihre (rein auBere) Bindung bewirkt 
also der Bebalter. Die Sicberbeit des Bucbblattes 
ist damit aufgegeben. Sine besondere Sicherung 
der Karten, die sich durcb mechauisehe Mittel 
(ScblieBstangen) erreicben laBt, bat sicb aucb bis auf 
Ausnabmen als iiberf lussig erwiesen. Die Summe aller 
oberen — ■ und teilweise seitlicben — ■ Kartenrander 
bildet das Blick- oder Siebtfeld, das im Verein mit den 
gruppentrennenden Leitkarten durcb Aufnabme der 
Ordnungs- und Findemerkmale (Kerb, Tab, Reiter) 
die t)bersicht vermittelt. 

Die Steilkartei bat einen gewissen Dauerzustand 
erreicbt. Entwicklungsfahig ist das Aufbewahrgerat 
geblieben, das man sicb den Karteiaufgaben besser 
anzupassen benmht. Aucb neue Baustoffe fiir die 
Bebalter wie Aluminium oder Sperrholz werden 
erprobt. 

Aber das Auffinden einer Karte ist im allgemeinen 
trotz Ausnutzung aller Ubersicbtsmoglichkeiten an 
ein Durchblattern des Kartenmaterials gebunden. 
Man erstrebte daber einen "Oberblick und eine Zu- 
ganglichkeit der Karten, die iiber die Eigenschaften 
der Steilkartei binausgingen. Aucb wimschte man, 
bei den Anforderungen an die Scbnelligkeit des 
Arbeitstempos die Handgriffe, die fiir Eintragungen 
auf den Karten unumganglicb waren, auf ein Mindest- 
maB zu beschranken. Diese Ziele iuhrten zur Aus- 
bildung der zweiten Grundform, der Flachkartei. 
DasCharakteristische der Flachkarteiist die Schuppen- 
lage der Karten. Sie liegen flacb und staffelformig 
in der Weise iiber einander, daB von jeder Karte ein 
etwa 6 mm breiter Rand zu . seben bleibt. Dieser 
Sicbtstreifen, aucb Kopf- (oder FuB-)leiste genannt, 
nimmt die verscbiedenartigen Ordnungsmerkmale auf 
(Besebriftung, Farbsignale, Zeicben usw.). Durcb die 
Sicbtstreifen sind alle Karten eines Behalters gleich- 



zeitig zu iiberblicken und mit dem Auge die ge- 
suchten scbnell herauszufinden, ohne zu blattern. 
Diese Eigenscbaft bat der neuen Form dieBezeicbnung 
,,Sicbtkartei" eingetragen, zutreffend, aber nicbt ganz 
mit Recht, wenn sie damit in Gegensatz zu der 
Steilkartei gesetzt werden soil, die aucb ihr Sichtfeld 
besitzt. Immerbin ist der Sicbtstreifen, das muB 
anerkannt werden, dem Blicke zuganglicher und 
geeignet, Tab, Kerb und Leitkarte zu ersetzen. Das 
Sichtrand-System laBt sicb bis zur graphischen 
Darstellung ausbauen. Aber nocb etwas anderes 
kommt bei weiterer Ausgestaltung der Flacbkartei 
hinzu. Sie kehrt zu einer Bucheigenschaft zuriick, 
indem sie die einzelnen Karten um eine Kaute drebbar 
aufbangt. Die Karten lassen sicb somit wie die 
Blatter des Buches umscblagen, sie sind jedocb losbar. 
Dieser Umstand ermoglicht auf der einen Seite die 
Auswechselbarkeit der Karte, auf der anderen ihre 
Beschriftung, ohne dap eine Entnahme aus der 
Verwahrungsstelle notwendig wird. Darin liegt 
der zweite Vorteil der Flachkartei, dem sicb als 
drittes Moment die im allgemeinen grofiere Sicherbeit 
gegen das unbemerkte Feblen und das Verlegen von 
Karten zugesellt. Denn durcb die entnommene Karte 
wird die Reihe der Sicbtstreifen unterbrochen, d. h. 
es bietet sich dem Auge durcb die entstehende Liicke 
selbsttatig eine Fehlanzeige dar, und die gut ilber- 
blickbaren Ordnungsmerkmale auf den Sicbtrandern 
lassen eine falsche Kartenablage sogleich erkennen. 
Die Karten werden zu etwa 60 in einem Rahmen 
aufbewabrt. Sie werden in ibm durcb jederzeit ein- 
setz- und herausuehmbare Kartentrager (Drahte, 
Hiilsen, Pappstreifen) festgehalten oder in Taschen 
gesteckt, die ihrerseits in dem Rahmen drebbar be- 
festigt sind. In der technischen Losung der Auf- 
hangeart und damit in der mebr oder weniger leichten 
Auswecbselbarkeit der Karten liegen die Unterschiede 
zwischen den einzelnen Flachkarteisystemen, deren 
es viele gibt, aber wenige, die sich zu einem wirklicb 
brauchbaren Gerat auszubauen vermocht haben. 
Die technischen Feinheiten beeinflussen die Brauch- 
barkeit bei Dauerbenutzung wesentlich. Gleichzeitig 
zeigt sich ein Nachteil: Die Vertauscbbarkeit der 
Karten ist infolge ihrer — wenn aucb losbaren — 
Bindung gegeniiber der Steilkartei stark einge- 
sehrankt. 

Die Rahmen werden waagerecht der Breite oder Tief e 
nach in Holz- oder Stahlschranken verwaltet; sie 
wirken in diesen Fallen als Ziige. Sie konnen aber 
auch senkrecht an der Wand oder an Standern hangen, 
so daB sie wie Tafeln erscheinen. 
Die an sich wirkungsvolle Einrichtung der Flacb- 
kartei, die zudem aus dem Auslande kam, bat zunachst 
zu einer Uberschatzung gefuhrt. Ihre Vorteile sind 
unbestritten, wenn die Karteiaufgabe darin besteht, 
dauernd viele Kurzeintragungen vorzunehmen, 
ohne daB die Karten einem allzu groBen Wechsel 
unterworfen sind, d. h. die Kartei sebr fllissig ist. 
Neben dem bereits erwahnten Nachteile des er- 
scbwerten Kartenwechsels besteben aber weitere, die 
in erheblicbem MaBe den ersten giinstigen Eindruck 
vermindern. 

Die Flachkartei beansprucht bei gleicher Karten- 
menge bedeutend mehr Raum als die Steilkartei. 



mmm 




GBUNDZUGE DER KARTEINUTZUNG 



Sebon bei einigen tausend Karten verbindet sicb damit 
zugleicb ein arbeitstecbnischer Naohteil. Die Hand- 
auflage — oder der Schreibpunkt — wandert unaus- 
gesetzt in alien drei Dimensionen: seitlich, in der 
H6be und in der Tiefe. Bei GroBanlagen bat diese 
Scbwierigkeit, die Karten anf engem Raum. arbeits- 
bereit unterzubringen, zu dem Versucb eines Hilfs- 
mittels gefiibrt, das eines komiscben Beigescbmackes 
nicbt entbebrt, zu der Verwendung fabrbarer, auf 
Scbienen laufender Stiible. Eine andere, unver- 
gleicblieb bessere Losung stellt die Trommelkartei dar, 
eine Flacbkartelart in Walzenform, die'es ermoglicbt, 
durcb Dreben der Trommel das gesamte Kartengut an 
den Bearbeiter obne Verlegung des Sitzplatzes beran- 
zubringen. Docb versagt die Flachkartei auch, wenn 
es gilt, aus der ganzen Anlage einige wenige Karten, 
die ein bestimmtes Signal tragen, scbnell heraus- 
zusucben. Dem retardierenden Moment der einzeln 
zu dffnenden und zu uberpriifenden vielen Ziige der 
Flacbkartei stebt bier das ubersichtlicbe Gesamt- 
blickfeld einer in neuzeitlicben Trogen untergebracbten 
Steilkartei gegeniiber. Ausscblaggebend ist zuletzt, 
daB der Preis der Flachkartei infolge des feinftihlig 
ausgestalteten Gerates weit hoher ist. Auf die einzelne 
Karte umgerecbnet, steben die Kosten im giinstigen 
Falle im Verhaltnis von 1 : 10 (je Karte der Steil- 
kartei 0,03— 0,06 RM, der Flachkartei 0,30—0,70 RM). 
Die Wirtsebaftlicbkeit der Flachkartei ist daber von 
Fall zu Fall genau zu untersucben; nicbt jeder Kartei- 
stoff kann zweckmaBig durcb sie erfaBt werden. 
Ibr Einsatz ist, wie bereits betont, besonders dann 
gegeben, wenn die Karten zahlreichen und regel- 
mafligen Kurzbucbungen zu dienen bestimmt sind, 
mit anderen Worten, wenn die Staffellage der Karten 
(Moment der Findbarkeit) und ibre bucbblattartige 
Drehbarkeit (Moment der Bescbriftung) ausgenutzt 
werden konnen. Der Unterscbied im Nutzwert der 
beiden Grundformen der Kartei liegt also in ibrer 
Wesensverscbiedenbeit begriindet. Es entsprechen 
sich im Regelfalle Lese- und Steilkartei, Scbreib- und 
Flachkartei. 

Die Vor- und Nacbteile auf beiden Seiten baben eine 
Reihe von Sonderformen entstebenlassen. In neuester 
Zeit sind zweckmaBige Verbindungen der Steil- und 
Flacbkartei entwickelt worden, indem sowobl die 
Steilkartei Eigenarten der Flacbkartei ubernommen 
bat als auch umgekebrt. Die Flacbkartei ist aucb 
auBerlich zur Bucbform zuriickgekebrt; sie befestigt 
die Karten gestaffelt in Bucbmecbaniken (Buchflach- 
kaxtei) und fiibrt auf diese Weise eine Vereinigung 
der Vorzuge von Bucb und Kartei berbei, wie sie 
das Loseblattbuob bisber nicbt aufzuweisen vermooht 
hat. Andererseits bat sie die aufierste Entwicklungs- 
stufe in der Streifentafel erreicbt, bei der die haupt- 
sachlichste Eigenscbaft der Flacbkartei, der Sicht- 
streifen, nnter Fortfall des iibrigen Kartenteiles zu 
einem selbstandigen Gebilde ausgebaut worden ist. 
Fur mascbinelle Bescbriftung, zu der die Karte dem 
Behalter entnommen werden muB, ist ferner die 
Bindung aufgegeben worden; die Karten werden in 
den Rahmen oder Tafeln nur aufgesteckt. Auto- 
matiscbe Sortierkarteien suoben auf mechaniscbem 
Wege das Finden der Karten zu bewerkstelligen. 
Die Ziele all dieser Mischformen und Neubildungen 



aber sind die gleicben; sie werden beberrscbt von dem 
Streben nacb 

Anpassungsfabigkeit an die gestellten Aufgaben, 

einfacber und ubersichtlicher Handbabung, 

leicbter Kartenbescbriftung, 

groBem Fassungsraum, 

Bearbeitungsmoglichkeit in Reichweite und 

Preisverbilligung. 

IV. Probleme der Karteieinrichtung 

Die "Wahl des Karteisystems ist, wie bereits ausgef iihrt, 
in erster Linie von der Aufgabe abhangig, die durcb 
die Kartei erfiillt werden soil, in Verbindung mit 
dem Kostenaufwande, der im Verbaltnis zum Er- 
folge steben muB. Daneben sind GroBe der Anlage, 
Kartenformat, Arbeitsweise und der zur VeTfiigung 
stebende Raum maBgebend. 

Der Erfolg des sachhchen Zweckes liegt in der erhohten 
Ordnung und Kontrolle, in groBerer Zwangslauf igkeit 
und in der Vereinigung von Arbeitsgangen; der Er- 
folg des geldwerten Zweckes in einer Kostensenkung 
durcb verminderten Aufwand an Arbeitskrafb und 
Materialbei gleicbem Leistnngsergebnis, wenn moglicb, 
bei Steigerung der Leistung. 

Die GroBe der Anlage, die Kartenmenge, legt bereits 
in groBen Ziigen die Bebalterart fest, soweit sie nicbt 
durcb das gewablte System vorgescbrieben wird. 
Die Steilkartei gestattet bier eine groBere Bewegungs- 
freibeit. Bei kleineren Kartensammlungen genilgen 
Einzelkasten und Scbreibtiscbscbub, bei ausge- 
debnteren muB zu Schranken und Trogen gegriffen 
werden. Dabei spielt das Format der Karte eine 
Rolle. Je groBer die Karte, um so umfangreicbere 
Bebalter miissen bei gleicber Kartenzabl berangezogen 
werden. Die Beziebung der Karte zum Karteimbbel 
auBert sicb im Raum. Der For matf rage bommt 
daber eine Bedeutung zu, die oft nicbt recbtzeitig 
erkannt wird. Geschickte Vordruckgestaltung lafit 
ein unnotbr grofies Kartenformat vermeiden. Die 
Selbstverstandlichkeit der Verwendung genormter 
Karten ist beilaufig scbon erwahnt worden. Als 
Grenzformate gelten Din A 4 und A 7; allzu groJJe 
Karten sind unbandlicb fur das Beschriften, zu kleine 
lassen sicb scblecbt blattern und erfordern kiirzere 
AufbewabTungskasten, da infolge der geringen H6be 
der Karten bei dem Zusammenpressen mit der Stell- 
wand der mittlere Teil leicbt nacb oben berausge- 
driickt wird. 

Auf ein weiteres Moment verdient in diesem Zu- 
sammenbange bingewiesen zu werden, auf das Wacbs- 
tum der Kartenanlage. Es wird durcb zwei Umstande 
bedingt: durcb den Zugang an neuen Karten und 
durcb die Vielbeit der Eintragungen. Rascbes Wachs- 
tum erbobt sebr bald den Material- und Raumbedarf, 
ja greifb unter Umstanden auf den Personalbedarf 
iiber. Die raumliche Vorsorge ricbtet sicb naeb dem 
voraussicbtlicben Grade des Anwacbsens. Eine ge- 
wisse GleicbmaBigkeit vorausgesetzt, bestimmen drei 
Faktoren die Berecbnung : 

Anfangsbestand des Kartengutes, 

Zuwacbs (abzttglich der laufenden Abgange) und 

Zeit. 
Eine solcbe Betracbtung ermoglicbt einen Riick- 
scbluB auf die Einricbtungskosten wie auf die Kosten 



95 



VIII. KARTEIBN 



der Unterhaltung; sie ist ein Mafistab dafiir, mit 
welchem Geldaufwande gerechnet und welcher Erfolg 
dementsprechend erwartet und aufgebracht werden 
mufi. 

Das jeweils zweckmaBigste Karteimobel — um noch 
einmal darauf zuriickzukommen — wird ferner durch 
Raum und Arbeitsweiae mitbestimmt. Es ist weder 
gleichgultig, welcher Raum zur Verf ttgung stent, noch 
wie an der Kartei gearbeitet werden soil. Bei be- 
schrankten Raumverhaltnissen wird die Nutzung der 
Wandflachen erwimscht, mithiu werden Schrank- 
anlagen vorzuziehen sein, die horizontal wenig Stell- 
flache erfordern. Ihre Ausdehnungsrichtungen sind 
H6he {Augen- bis Kniehohe) und Breite. Ist reich- 
licherer Plate vorhanden, so konnen Troganlagen 
verwendet werden, bei denen die Arbeitsflache (nur 
eine Kartenschicht) in die Ebene verlegt ist und die 
arbeitstechnisch eine Reihe von Vorziigen bieten. 
Handelt es sich beispielsweise um dauernde, niclit nur 
nachschlagsweise Arbeit an der Kartei, etwa um stan- 
dige, zablreiche Auskiinfte oder Buchungen, so muB 
das gesamte Kartengut offen zuganglich sein. Das 
ununterbrochene Offnen und SchlieBen von Schiiben 
wirkt in diesem Falle im hochsten MaB e hemmend. Der 
Trog ist jedoch auch angebracht, wenn an der Kar- 
tei — und zwar am Gesamtkartengut — von mehreren 
Personen gleichzeitig gearbeitet werden muB. Dies 



um so mehr, je starker die Benutzung der Kartei ist. 
Erst bei geringem Beanspruchungsgrade verlieren die 
Nachteile des Sehubschrankes an Bedeutung. Ebenso 
entlasten Trogpult und Trogtisch den Allein-Kartei- 
fiihrer, der bei schwacher Inanspruchnahme der ein- 
zelnen Karte in der Lage ist, tausende zu verwalten, 
aber doch durch die Menge der Karten gezwungen 
wird, sie alle stets griffbereit in einer Arbeitsebene 
zur Hand zu haben. 

Nicht zuletzt hangt der Erfolg einer Kartei von der 
Art ihrer Bearbeitung ab. Die Grundforderung 
richtiger Personalauslese gilt hier wie iiberall. Ge- 
wissenhaftigkeit und Ordnungssinn sind Eigenschaften, 
ohne die ein Karteibearbeiter schwerlioh einwandfreie 
Leistungen erreichen wird. Beherrschung der Be- 
dienungstechnik des Arbeitsgerates ist eine selbst- 
verstandliche Voraussetzung, deren Vernachlassigung 
oft genug — und nicht nur bei Maschinen — Mangel 
verursacht, djie zu Unrecht dem System zur Last 
gelegt werden. 

Ausschlaggebend fur den Grad des Gelingens einer 
jeden Arbeit ist die Bestgestaltung der beiden Teil- 
krafte: Person und Arbeitsmittel. Diese Erkenntnis 
muB weitgehend beachtet werden fur die Nutzung der 
Kartei, die ein anspruchsloses Hilfsmittel, aber auch 
ein bis zum auBersten feinfiihliges Instrument neu- 
zeitlicher Arbeitstechnik sein kann. 



Das Ortsrecht der Stadt Tilsit als Loseblattbuch 



Rhaese, Biirooberinspektor, Tilsit 

Die zahlreichen Vorschriften, die fur den Bezirk einer 
Stadtgemeinde Geltung haben, unterliegen haufigen 
Anderungen. Es kostet Miihe, sich durch die Vor- 
schriften hindurchzufinden, die fur den Bezirk eines 
einzigen groBeren Gemeinwesens Geltung haben. 
Die Bestimmungen sind in den meisten Fallen nicht 
zweckentsprechend gesammelt, sondern in den ver- 
schiedensten Akten der Stadtverwaltung, in Amts- 
blattern, Tageszeitungen usw. zu find en. Viele Miihe 
muB aufgewendet werden, um sie dort zu finden. 
Weiteren groBen Zeitaufwand erfordert die Fest- 
stellung, ob Anderungen eingetreten sind, die mit 
beriicksichtigt werden mttssen. 
Um alle diese Miihe zu vermeiden und alle Orts- 
vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ge- 
sammelt beisammen zu haben, so daB alle zeitrauben- 
den Uberlegungen, ob diese oder jene Bestimmung 
vielleicht abgeandert oder aufgehoben ist, uberfliissig 
sind, hat sich die Stadtverwaltung Tilsit dazu ent- 
schlossen, eine stets auf dem laufenden zu haltende 
gedruckte Sammlung der Ortsbestimmungen 
herauszugeben. Die Sammlung ist nach dem vom 
Verfasser entworfenen Endlos-Registerbuchsystem *) 
gedruckt worden, und zwar sind samtliche Orts- 
satzungen, Steuerordnungen, Polizeiverordnungen, 
Gemeindebeschliisse usw. nach Sachgebieten geordnet, 
die mit romischen Ziffern bezeichnet sind, z. B. ist die 



!) DRGM. Nr. 1 032 210. 



Bezirksvorsteherordnung dem Sachgebiet I „AU- 
gemeine Verwaltung, Verfassung, Organisation", die 
Besoldungsordnung dem Sachgebiet II „Stadtische 
Beamte, Angestellte und Arbeiter" zugeteilt worden. 
Der Sammlung ist ein Inhaltsverzeichnis beigegeben, 
in dem fiir jedes Sachgebiet besondere lose Blatter 
vorgesehen sind. Innerhalb eines jeden Sachgebietes 
sind die einzelnen Bestimmungen unter laufenden 
Nummern, immer mit „1" anfangend, in alphabe- 
tischer Reihenfolge der Stichworte aufgeftthrt, die 
Stichworte zum Zwecke des leichteren Auffindens 
fett gedruckt. Um spater neu zu erlassende Vor- 
schriften jederzeit an den geeigneten Stellen 'leicht 
in das Buch aufnehmen zu konnen, ist an bestimmten 
Stellen z. B. unter „3., 4., 5." Raum frei gelassen 
worden, um andiesen Stellen iiber neue Bestimmungen 
Deckblatter einkleben zu konnen, die vorgummiert 
geliefert werden. Diese neue Druckanordnung gibt 
die Moglichkeit, jederzeit Nachtrage in unbegrenzter 
Zahl an richtiger Stelle einfiigen zu konnen. Jeder 
Teil des Buches kann nach Bedarf beliebig viele 
Blatter zum Inhaltsverzeichnis hinzubekommen, wenn 
ein Blatt nicht ausreicht. Andererseits kann jeder 
Teil unbegrenzt geloirzt werden, ohne daB die Samm- 
lung dadurch in ihrem Bestande als vollstandiges 
Werk jemals beeintrachtigt wird. Die einzelnen 
Bestimmungen selbst sind ebenfalls auf lose Blatter 
von derselben Grofie wie die Inhaltsverzeichnisblatter 
gedruckt und am auBeren Rande oben mit der Be- 



96 




KARTEIEN IN DEB WOHLFAHRTSPFLEGE KLEINERER UND MITTLERER VERWALTUNGEN 



zeichnung versehen, unter der sie im endlosen Register 
erscheinen, z. B. 
die Bezirksvorsteherordnung , . Teil I Nr. 8, 
die Besoldungsordnung .... Teil II Nr. 1 usw. 
Um jede einzelne Stelle des Buehes leicht bezeichnen 
und auffindenzu konnen, erhalten die Ortsvorschriften 
in sich Seitennummern. 

Nach dem endlosen, in seiner Einteilung nach Sach- 
gebieten sehr iibersiehtlichen Register wird jede Be- 
stimmung in dem Buch miibelos aufgefunden. Die 
Inhaltsverzeichnisblatter haben des leichteren Auf~ 
findens wegen noch einen seitlichen Registeransatz 
(Daumenregister) mit der Bezeichnung des Sach- 
gebietes. 

Zwischen der Uberschrift der Bestimmung und dem 
Text ist Zwischenraum gelassen fur die Bezeichnung 
des Datums der Bestimmung und der Daten der etwa 
spater kommenden Anderungen. Die Daten und 
Unterschriften am Schlufi der Verprdnungen sind 
zweckmaBig meistens nicht gedruckt, damit bei 
spateren Anderungen die Daten und Namen nicht 
mit berichtigt zu werden brauohen. Die ganze Samm- 
lung, Inhaltsverzeichnisblatter wie aueh die nach 
diesen Inhaltsverzeichnissen geordneten Bestim- 
mungen, wird zusammengehalten durch dauerhaffce 
Klemmruckenmappen, die ganz leichtes Auswechseln 
der Blatter gestatten und dennoch das Aussehen eines 
gebundenen Buehes haben. Buchbinderkosten fallen 
also ganz fort. 

Wenn der Stoff in einem Bande zu umfangreieh wird, 
so kann leicht jeder Teil herausgenommen und in 
einen anderen Einbanddeckel gelegt werden. 
Bei Anderungen des • Ink alts erhalt jeder Besitzer 
der Sammhmg umgehend eine Anweisung zum Berich- 



tigen des Buehes mit den eiforderlichen Deckblattern 
und neuen Druckstiicken. Beim AuBerkrafttreten von 
Bestimmung enist die Nr. im Inhaltsverzeichnislediglich 
zu streichen und das Drucksttick der Bestimmungen 
zu entfernen. Diese Beriehtigungsanweisungen werden 
laufend numeriert, so daB jeder Bezieher priifen 
kann, ob er die Nachtrage restlos erhalten hat. 
Die Tilsiter Ortsstatutensammlung hat weiter den 
groflen Vorteil, daB die Bestimmungen auch einzeln, 
aufierhalb der vollstandigen Sammlung verwendet 
werden konnen. Nach Bedarf werden von neuen 
Bestimmungen neben den ftir die vollstandigen 
Sammlungen benotigten Stiicken gleiohzeitig noch 
soviel.Einzeldruckstucke hergestellt, als fur den Hand- 
gebrauch, fiir Akten, Behorden oder Privatpersonen 
gebraucht werden. Die nie veraltende Sammlung 
erfordert also gar keine besonderen Druckkosten. 
„Das Ortsrecht der Stadt Tilsit" hat wesentlich zur 
Vereinfachung der Verwaltung unserer Stadt bei- 
getragen. Em Beamier hat den Aufbrag erhalten, 
liber jede Anderung der Bestimmungen gedruckte 
Anweisungen zur Berichtigung der Biicher alien 
Besitzern des Buehes zustellen zu lassen. Er ist dafur 
verantwortlich, daB jede Anderung berucksichtigt 
wird. Auf diese Weise fallen die zeitraubenden Fest- 
stellungen, ob die Bestimmungen inzwischen ab- 
geandert sind, und die ganze Sucharbeit nach den 
bisher verstreut gewesenen Ortssatzungen fort. Die 
Sammlung steht jederzeit liickenlos und auf den 
neuesten Stand gebracht zur Benutzung zur Verfiigung 
und wird bei auftauchenden Eragen gern zu Hilfe 
genommen, auf diese Weise die Arbeit in der Ver- 
waltung bedeutend vereinfachend und den Arbeits- 
aufwand erheblich verringernd. 



Karteien in der Wohlfahrtspflege 

kleinerer und mittlerer Verwaltungen 



Waldemar Miiller, Stadtamtmann, Wittenberge 

Die von den Kommunen teils freiwillig, teils auf 
Grund gesetzlicher oder verwaltungsmafiiger Vor- 
schriffcen zu leistendenWohlfahrtsaufgaben sindheute 
im Gegensatz zur friiheren Armenverwaltung so 
umfangreieh, mannigfach und vielseitig, daB es einer 
starken Zusammenfassung aller Stellen, Einrichtungen 
und Anstalten, die gleichen oder ahnliehen Aufgaben 
dienen, bedarf, um eine planmafiige, schnelle und 
wirksame Hilfe neben wirtschaftlicher Verwendung 
der Mittel zu gewahrleisten. 

Grundsatz der Wohlfahrtspflege muB die individuelle 
Beurteilung und Bearbeitung jedes einzelnen Ealles 
sein. Dieser Grundsatz kann aber nur in die Praxis 
umgesetzt werden, wemi das Biiro iiber ein Hilfs- 
mittel verfiigt, das, rasch und bequem benutzbar, 
stets liickenlos iiber Personalien und gewahrte Hilfe- 
leistungen usw. AufschluB gibt. 
Durch welches Hilfsmittel kann nun eine derartige 
tJbersicht ohne erJieblichen V erwaltungsauf- 
wand erreicht werden? 



Es gilt in erster Linie eine Verbindung zwischen 
den PersonalaJcten und sonstigen Vorgdngen 
aus alien Hauptabschnitten der wirtschaft- 
Uchen Fursorge, der Jugendfursorge und -pflege 
und der Gesundheitsfiirsorge herzustellen, durch die 
eine richtige Beurteilung aller in v Erage kommenden 
Gesichtspunkte sichergestellt wird. 
Die Akten oder aktenmaBigen Vorgange jedes 
Einzelfalles miissen vorweg 

1. ein Kostenblatt, d. i. . eine tlbersicht der ge- 
leisteten Ausgaben und der Erstattungen und 

2. einen Abhorbogen, einen Vordruck iiber die 
personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnisse, 
der jeweils zu beiichtigen bzw. zu erganzen ist, 

enthalten. Die tJbersicht liber einen Einzelfall aus 
alien Gebieten wird nun durch eine Kartei her- 
gestellt werden konnen, bei der dann auf Einzelheiten 
iiber Kosten und Verhaltnisse, die jeder zeit in den 
Akten mlihelos zu finden sind, verzichtet wird. Die 
Kartei ist lediglich eine Such- oder StichJcartei, 



97 



k 



VIII. KARTEIEN 



die fiir alle unterstiitzten oder sonst betreuten (z. B. 
Schutzaufsicht usw.) Personen immer angibt, in wel- 
chem Umfang eine Familie oder Person von der Fiir- 
sorge erfafit worden ist, Sie dient so auch zur Aus~ 
kunftserteilung in der Zusammenarbeit mit den 
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege. 
Die Vorderseite einer solchen Karteikarte sieht wie 
Bild 24 aus. 

Die Karten sind Familimkarten, d. h. sie werden auf 
den Namen des Haushaltsvorstandes angelegt, sofern 
die Familienmitglieder zusammenleben. Bei getrennt 
lebenden Personen gentigt eine zweite Karte, mit 
einem entsprechenden Hinweis zur Familienkarte. 



Die Karten werden in der iiblioben Weise durch Aus- 
nutzung von Tab-, Kerb- und Beiterbahn fiir die 
praktische Arbeit entsprecbend geordnet. 
Neben den Personalien enthiilt die Karte die Be- 
zeichnung aller Aktenzeichen etwaiger in den Teil- 
gebieten vorhandenen Vorgange. Weitere Vorgange, 
die nicht aktenmaBig aufbewahrt werden, werden 
ebenfalls unter Angabe der Aufbewahrungsstelle {z. B. 
in der Kriippelfiirsorge usw.) vermerkt. 
Auf der Eiickseite der Karte ist geniigend Raum fiir 
kurzeHinweise beivorubergehenderB.ilie, beidenen 
nicht Personal akt en angelegt werden, vorhanden. 
Grundsatzlich werden die Vorgange in Personalakten 



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(lial FraiMO inset SebKFti'nart'e) , 



geboren am ; 



i. Aktara,; FWs 



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111. Aktenz.: Jug. 



Nr. 



!!, Akfenz. ; Kriegsf,; 



Nr. 



W, Akt«n«.s. 



Vorgange sind vorhanden: 


(durch Kreiiz ksnntlich ' m'ac'hen) 


Tuberkulose-Fiirsorge ■ ' . 


Aufbcvahrungsstcllt 


Ge-fahideten-Fursorge 


AulKe*AhitM0$3teli*» 


Knippel-Fursorge 


^^i^^^KH 


Erboiungs-FSrsorge • 


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v:ffi5sSSiSSB^S^i|ttjliS^^^^^ 


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BiliffiSBIilfi 


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Bild 24. Karteikatte fur Wohlfahrtspflege 



aufbewahrt. Bei einmaliger oder vortibergehender 
Hilfe dient aber der Erleichterung der Alctenfiihrung 
die Zusammenfassung der Schriffcstiicke in einem 
Handaktenstiiok, das alphabetisoh (z. B. unter der 
Bezeiehnung „BIattsammhmg") aufbewahrt wird. 
Die Such- oder Stiehkartei ermoglicht also 
gleichzeitig auch eine wesentliche Verwal- 
tungsvereinfachung. 

Ahnlich ist auch eine Stiehkartei fiir die Amtsvor- 
mundschaft (Miindel und Vater) eingerichtet. 
Die Kartei muB selbstverstandlich auf die ortlichen 
Verhaltnisse Riicksicht nehmen. Sie wird aber die 
tlbersichtliehJoeit der Fursorgemafinahtnen im 
einzelnen ohne erhebliche Verwaltungsarbeit 



immer fcirdern und in Verbindung mit dem doch 
nicht zu entbehrenden Aktenstiick bei Verwendung 
offentlicher Mittel neben streng durchgefiihrter indi- 
vidueller Fursorge grofitmoglichste Wirtschaft- 
lichkeit gewahrleisten und jede Doppelarbeit aus- 
schlieBen. Eine Flach- oder Steillcartei, in der uber 
jeden Fiir sorgef all in vielen Spalten gebucht werden 
soil, eriibrigt sich. Da auf die Alctenfiihrung nicht 
verzichtet werden kann, bedeutet eine Buchungs- 
kartei unnotige Doppelarbeit mit dem Mangel, daB 
weder Kartei noch Akten in Ordnung sind. Jeden- 
falls hat sich die einfache, billige Such- und Stieh- 
kartei in unserer Wohlfahrtsverwaltung — einer 
Stadt von 26500 Einw. — sehr gut bewahrt. 



98 



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AUPBEWAHEUNG VON HEBEKARTEN IN DER STEUERVERWALTUNG DEE STADT DESSAU 

Aufbewahrung von Hebekarten 

in der Steuerverwaltung der Stadt Dessau 



Durch die vollkommen veranderten Nachkriegs- 
verhaltnisse hat sick in der Steuerverwaltung eine 
nicht unerhebliche Arbeitsvermehrung eingestellt. 
DieseMehrleistungenkonntennur mitgroBem Kosten- 
aufwand und mit bedeutendem Zeitverbrauch be- 
waltigt werden. Die Verwendung von Biiromaschinen 
und anderen mechanischen Hilfsmitteln hat siob zur 
Entlastung des Personals und zur Einsparung der 
verursachten boben Personalkosten mebr und mebr 
eingefiihrt. Im besonderen aber war dies aucb zur 
scbnelleren Abwicklung des G-eschaitsganges unum- 
ganglich notwendig. Hierbei bat siob als eines der 
wichtigsten Hilfsmittel in der Steuerverwaltung die 
„Kartei" ausgebreitet. 

Die Kartei ersetzt die bisher ublicben Listen fur die 
Steuerveranlagung und'tritt an die Stelle der Bucher 
in den Steuerkassen. Die durcb den Umzug der 
Steuerpflichtigen und aus anderen Griinden not- 
wendig gewordenen Anderungen konnen zu jeder Zeit 
und obne Schwierigkeit einlacb durcb LJmstellen der 
betreffenden Karten bewerkstelligt werden, wahrend 
man bei den Listen den Namen streicben und an der 
anderen Stelle wieder neu eintragen muBte. 
In Verbindung mit der Verwendung von Buchungs- 
mascbinen oder des Durcb scbreibeverfabrens baben 



siob gerade durcb die weitgebendste Benutzung von 
Kontenkarten ganz betrachtliche Arbeitsersparnisse 
erzielen lassen. 

Den von vielen Seiten der Verwendung der Kartei 
entgegengebracbten Bedenken (Verlust, Entwendung 
und Ealschung von Karten) kann durcb zweckmaBige 
Anlage der Kartei begegnet werden. 
In der Stadtischen Steuerkasse der Stadt Dessau hat 
sich die nacbstehend bescbriebene Kartei (Bild 25) 
bewahrt. 

Die Scbranke sind mit herausziehbaren WeiBblech- 
kasten ausgestattet. Jeder Kasten faBt je nacb der 
Starke des Materials bis zu 500 Hebekarten. Diese 
Kasten ruhen, wie aucb aus dem Bild Nr. 25 ersicbtlich 
ist, auf Stablschienen tind sind mit Sperrhaken ver- 
sehen, um ein Herausfallen beim Herausziehen der 
Kasten zu verbindern (Bild 26). Durcb die Ab- 
schragung der binteren Wande der einzelnen Kasten 
werden die Hebekarten so berausgestellt, daB jede 
einzelne Kontenkarte leicbt und scbnell heraus- 
genommeh werden kann. Insgesamt konnen in einem 
Schrank etwa 21 000 Karten aufbewahrt werden. 
In der Steuerkasse der Stadt Dessau sind 2 derartige 
Schranke aufgestellt. An diesen beiden Scbranken 



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Bild 25. Eiserner Kartenschrank 



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Bild 26. Kartei der Steuerkasse Dessau 



99 



VIII. KARTEIEN 



konnen 2 — 3 Beamte die benotigten Hebekarten 
herausziehen und bis zu 700 Personen in den Kassen- 
stunden (4 Stunden) ohne gegenseitige Storung des 
iibrigen Apparats abfertigen. 

Der VerschluB dieser Schranke erfolgt durch Stahl- 
blechrolladen, die durch Federzug betatigt und durch 
ein seitlich angeordnetes SicherheitsschloB gesperrt 
werden. Hierdurch werden die Karteien auBerhalb 
der Dienststunden stets unter einem guten VerschluB 
gebalten und dem Zugriff Unbefugter entzogen. Zum 
andeiu ist aber aucb die Unterbringung der Karten 
in diesen Schranken bis zu einem gewissen Grade 
feuergeschiitzt. 

Von wesentlicber Bedeutung bei der Lagerung der 
Karten ist die innere Ordnung derselben. Die Ver- 
schiedenheit der Steuerarten oder aucb der Steuer- 
termine erfordern ein leicbt erkennbares und obne 
besondere Arbeitsleistung angewandtes Unterschei- 
dungsmerkmal. AIs ein vielfach angewendetes Ord- 
nungsmittel bat sick hier die Verscbiedenbeit der 
Kartenfarbe reckt gut bewahrt. Die Ausnutzung 
dieser Einrichtung bringt bestimmt den Vorteil mit 
sich, dafi Verwecbselungen bei der Verbucbung der 
einzelnen Steuerarten, insbesondere bei Massenbe- 
arbeitungen, bei Verbucbung durcb Buchungsmaschi- 
nen, im allgemeinen vermieden werden. 
aus ZweckmaBigkeitsgriinden wird empfohlen, die 
Steuerbescbeide und Steuerkarten fiir jede einzelne 
Steuerait in einer iibereinstimmenden Farbe ber- 
stellen zu lassen. So sind z. B. in der Steuerverwaltung 
Dessau die Karten und Bescheide (Beifcragsrecbnungen) 

fiir die Steuer von bebautem Grundbesitz aus 

weifiem Papier bzw. Karton, 
fiir die Gewerbesteuer aus gelbem Papier bzw. 

Karton, 
fiir die Brandhassenbeitrdge aus feuerrotem 

Papier bzw. Karton, 
fiir den Wasserverbrauch aus blauem Papier bzw. 

Karton 
usw. bergestellt. 

Am Kopfe der Kontenkarten, wie aucb der Steuer- 
bescbeide usw. sind die betreffeuden Hebebuch- 
nummern vermerkt. Zur Erleicbterung des Auf- 
findens einer Karte oder um die wieder einzusteckende 
ricbtig einzuordnen, fiibrt jede Karte als mecbaniscbe 
kontrolle den Kerbschnitt naeb Hunderten und 
Tausenden. Ist eine Karte niebt aufzufinden, so muB 
sie sich, falls sie durcb den Kerbschnitt nicht sofort 
aufgefunden wird, im zugehorigen Hundert befinden, 
kann also innerhalb dieses Hunderts sebr scbnell 
wieder aufgefunden werden. 

Die Einteilung der Karten erfolgt praktiscberweise. 
nacb Str alien oder nacb dem Alpbabet, je nachdera, 
welcben Zwecken die Karte zu dienen bestimmt ist. 
Zur scbnellen Auffindung beim Heraussuchen der 
Karten ist es natiirlich notwendig, daB aucb die ein- 
zelnen Kasten durcb Anbringung eines Scbildes 
anzeigen, welche Hebekarten ibrer Nummer oder 
ibrem Buchstaben nacb sich in den betreffeuden 
Kasten befinden sollen. 

Die Verwaltung, insbesondere aber aucb die Leiter 
von Steuerkassen miissen taglich iiber den Stand der 
Erhebung unterrichtet sein oder sfcb scbnell unter- 

100 



ricbten konnen. Besonderer Wert mufl auf die Er- 
kennbarkeit bewilligter Stundungen und der erfolgten 
Mabuuug zum Zwecke der Oberwachung der Zwangs- 
vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren usw. 
gelegt werden. Es ist dies sebr gut durcb Anbringung 
von Merkmalen an den Karten moglich, wahrend es 
bei der Listenfiihrung besonders Schwierigkeiten be- 
reitete. Verscbiedenfarbige und in der Form ver- 
schiedenartige Eeiter oder Tabs, sowie farbige Papier- 
zeichen zum Aufkleben bilden sehr gute Merkmale, 
Durcb Kombination solcber Hilfsmittel konnen die 
Karten auf unzablige Weise ubersicbtlieh gekenn- 
zeicbnet werden. Als praktisch bat sicb aucb die 
besondere Lagerung der Eestanten in den Karten- 
schranken oder Kartenpulten ergeben. 
Nacb der Beendigung jeder terminmaBigen Erbebung 
werden die Karten der Restanten in dem binten 
gelegenen Teil der Kartei, die Karten iiber bezablte 
Steuern in dem vorderen Karteiabteil gelagert, so daB 
eine strenge Trennung der Zabler und Restanten sicb 
obne weiteres ergibt. Nacb den hierdurcb abgeson- 
derten Restantenkarten werden die Auftrage fiir die 
Vollziehungsbeamten ausgefertigt. Unmittelbar vor 
Beginn der neuen Erbebung werden samtliche Konten- 
karten wieder in die Karteiabteile laufend abgestellt. 
Es erubrigt sicb somit, fur die Durcbfubrung des Ver- 
waltungszwangsverfabrens nacb den Falligkeitster- 
minen die bezablten Karten nochmals durchzupriifen. 
Aucb die im Laufe des Steuer jabres durcb Zabhmgen 
usw. zur Erledigung gekommenen Karten werden 
zweckmaBig, nachdem sie laufend aufgerecbnet und 
abgescblossen sind, besonders in den Schranken 
gelagert. Hierdurcb werden die zum Ende des Rech- 
nungsjahres sicb zusammendrangenden AbschluB- 
arbeiten erleicbtert, und es wird erreicbt, daB nach 
einer verhaltnismaJBig kurzen Zeit nacb Ablauf des 
letzten Zablungstermines die verbliebenen Reste end- 
giiltig festgestellt werden und jede einzelne Steuer- 
art abgescblossen werden kann. 
Die alljahrlich abgescblossenen Karten werden ge- 
sondert von den Karten des laufenden Rechnungs- 
jabres verwabrt. Da eine Inanspruchnabme der 
Karten aus den Vorjahren nicbt allzuhaufig sein 
wird, geniigt die Aufbewabrung in Stapeln verschniirt, 
mit kurzen Bezeichnungen -versehen. Gegen eine 
Vernichtuug der Karten nacb Ablauf von 10 Jabren 
von der letzten Eintragung an gerecbnet, diirften 
keine Bedenken besteben, 

Fiir die Verwabrung und Verwaltung der Karteien 
in der Steuerverwaltung mufi der Grundsatz besteben, 
daB die Kartei, die als Unterlage fiir dieVeranlagung 
dient, und die in der Steuer kasse verwendeten Hebe- 
karten getrennt verwaltet und gelagert werden. Die 
Veranlagungsstellen und die Steuerkassen miissen be- 
sonderen Wert darauf Iegen„daJB Karten zur Nach- 
priifung irgendwelcber Angelegenbeiten nicht heraus- 
gegeben werden. Wird iiberall hieran streng fest- 
gehalten, werden sicb MiBstande nicht ergeben. Die 
Gefabr des Verlustes oder der Verscbleppung einer 
Karte wird auf ein ganz geringes MaB eingescbrankt 
werden. 

Soweit Bedenken wegen der Benutzung der losen 
Karten noch besteben, darf versicbert werden, daB 
da, wo Ordnung herrscbt, keine Karte verscbwinden 




AUFBEWAHRUNG VON HEBEKARTEN IN DER 

kann, wo aber keine Ordnung berrscbt, aucb Biicber 
verscbwinden konnen. 

Eine weitere Sicberbeitgegen den Verlust von Konten- 
karten bildet eine standige Kontrolle iiber den Karten- 
bestand, die durcb regelmaJJige und auBerordentlicbe 
Revisionen an Hand von Nummernverzeichnissen, die 
mit den Hebebuchnummern der Karten gleichlaufen, 



STEUERVERWALTUNG DER STADT DESSAU 

ausgeiibt wird. In der Steuerkasse Dessau werden 
bereits seit fast 20 Jahren Kontenkarten verwendet. 
Es ist bisber nicht vorgekommen, dafl eine Konten- 
karte verloren gegangen ist. Eine voriibergebende 
Verscbleppung der Karten von einer Steuerart in die 
andere ist durcb die Farbenunterscbiede fast aus- 
gescblossen. 



101 



IX. Mechanisierung 



Vervielfaltigungsmittel im Behordenburo 



Karl Wiechmann, Berlin-Schoneberg 

Neben Schreib- und Rechenmaschinen ist der Ver- 
vieltaltigungsapparat das unentbehrlichste Hilfs- 
mittel neuzeitlieher Biirotechnik im kommunalen 
Verwaltungsdienst. Er iibertrifft in der Vielseitig- 
keit seiner Verwendung alle anderen Biirogerate. Sie 
erstrecktsich von der einfachen Herstellung kurzer Mit- 
teilungen, Geschaftsanweisungen usw. fiir den inneren 
Betrieb, von Rundschreiben im engeren oder weiteren 
Kreise, von Formblattern, Lieferscbeinen, Rechnun- 
gen, Empfangsbescbeinigungen bis zum reklamepsy- 
cbologiscb fein ausgestalteten Werbeblatt, zu bau- und 
maschinentechnisch vielseitigen Planen und Zeich- 
nungen, zum Festhalten von kostbaren Bucbseiten 
und Bildern oder wicbtigen Dokumenten bis zur 
Herstellung ganzer Amts- und Verordnungsblatter. 
Diesem vielseitigen Verwendungszweck entspricbt 
die Vielzakl der auf dem Markt befindlicben Modelle 
und Typen an Vervielfaltigungsapparaten, die — nocb 
durch keinerlei Normung eingeschrankt — die Aus- 
wabl des ricbtigen Apparats durch die Beschaffungs- 
stelle ungemein scbwierig macht, Fiir diese Auswabl 
einige Anhaltspunkte zu geben, ist der Zweck der 
nacbstehenden Ausfiibrungen. Dabei muB vorweg 
gesagt werden, daJJ es ganz unmoglich ist, fiir irgend- 
ein Biiro einen bestimmten Vervielfaltigertyp zu 
benennen. Die Wirkungsweise der vielen vorbandenen 
Apparate ahnelt sick so, die Verwendungsmoglich- 
keiten iiberschneiden sick dermafien vielfacb, daJJ 
erst eine genaue Prttfung der ortliehen Umstande 
— ■ naob den weiter unten gegebenen Ricbtlinien — 
zur Entscbeidung fiibren kann, Fiir den einzelnen 
Abdruck kann aucb durch einfachere Apparate viel- 
facb ein Ergebnis erzielt werden, das der Leistung hoch- 
wertigerer Apparate recbt nabe kommt. Der Unter- 
sobied tritt jedoch stark bervor, wenn die GroBe und 
Art der Vorlage, die Notwendigkeit, eine bestimmte 
Papierart zu verwenden, die Zahl der notigen Ab- 
drucke und die Kiirze der Zeit, in der sie beschafft 
werden miissen, eine ausscblaggebende Rolle spielen. 
Um einen Uberblick iiber das weite Feld der Biiro- 
Vervielfaltigungsmittel zu gewinnen, ist die Auf- 
teilung nach Verfabrensarten notig. Diese sind 
in Bild 27 systematiseh zusammengestellt; neben der 
Art des Verfahrens sind die Untergruppen, die be- 
sonderen Merkmale und einige Typen jeder Art soweit 
dargestellt, wie es auf knappem Raum moglicb ist. 
Zur Erganzung sei folgendes bemerkt: 
Zu 1 (Bild 27, Seite 103}: Dwchschldge rait der 
Sehreibmascbine ermoglichen im allgemeinen nicht 
mehr als 6 — 8 gut lesbare Vervielfaltigungen, bei Ver- 



wendung von elektriscb betriebenen Scbreibmascbinen 
bis zu 25. Das Verfabren ist zweifellos das einfaobste. 
Fiir Bucbbaltungen (besonders in Lohnstellen) kann 
das DurchscAre^'&everfahren mit Hand zweckmaBig 
sein, wenn nicbt mehr als 3 — 4 Durcbschriften notig 
sind. Kofieren kann aus kandelsgerichtlichen 
Griinden erwiinscht sein, es gebt im Mascbinenver- 
fabren sebr scbnell und sauber vor sich. 
Zu 2: Das seit etwa 1850 bekannte Abzugsver- 
fahren bat den Vorzug, dafi eine besondere Einfar- 
bung nicht erforderlicb ist. Die handschriftlich mit 
Hektograpbentinte oder mit Sehreibmascbine durch ein 
bektograpbisches Earbband bergestellte Vorlage wird 
als Spiegelscbriffc auf die Leimglyzerin- oder Tonerde- 
masse iibertragen. Zu jedem Abzug wird ein Papier- 
blatt auf die Schrift gelegt und mit einer Biirste oder 
Handwalzefest angepreJSt. Jeder Abzug nimmt einTeil- 
cben der auf der Masse befindlicben Farbschicbt weg. 
Die Abziige werden desbalb allmahlich blasser, ihre 
Hochstzahl ist mit 50 — 60 begrenzt. Fiir anspruchs- 
lose Vervielfaltigungen ist das Abzugsverfahren aucb 
beute nock geeignet und durck den einfachen Arbeits- 
vorgang besonders woblfeil. Das Oimigverfabren 
ermoglicht eine bohe Arbeitsgescbwindigkeit durch 
Runddruck, kommt im Preise aber schon ungefahr 
dem Schablonendruck gleicb. 

Zu 3: Zur Herstellung der Vorlage fiir den ScJia- 
blonendmck miissen Wachs- oder Dauer-(Gummi- 
haut-)schablonen — Matrizen — verwendet werden, 
deren besondere Kosten mit in Rechnung gestellt wer- 
den miissen. Jene sind etwas billiger, miissen aber 
sorgf altig vor Druck, Knittern und Warmeeinwirkung 
gesckiitzt werden, diese unempfindlich gegen solche 
Einwirkungen, also haltbarer und dafur teurer. 
Auf das Beschreiben der Schablonen ist besondere 
Sorgf alt zu verwenden, je besser es gescbiekt, desto 
vorteilkafter ist das Aussehen der Abziige. Diese 
konnen in Flach- oder in Drebapparaten hergestellt 
werden. . Flacbapparate sind durchweg einfacke, 
kastenformige Behalter mit Schablonenrakmen; die 
Einfarbung geschieht meistens mit Hand. Soge- 
nannte Stapeldrucker ermoglicken schon 6 — 700 Ab- 
ziige in der Stunde. Bei den SckablonentZre^verviel- 
faltigern unterscbeidet man Eintrommel- und Zwei- 
trommelsysteme. Erstere arbeiten durchweg mit 
fliissiger Wasser-, olhaltiger oder diinner Vaselinfarbe,, 
letztere mit dicker Vaselin- oder sogenannter Fest- 
farbe. Die besseren Apparate sind mit Zusatzeinrich- 
tungen aller Art versehen (naheres s. unten) und er- 
moglicken hoke Leistungen. 



102 




VERVIELFALTIGUNGSMITTEL IM BEH0RDENBt)RO 



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Z« 4; Zum Z7mdr«c&verfabren muB die Vor lag e 
durcb Aufpressen oder mittels Durcblicbtung auf 
einen Zwiscbentrager (Stein-, Metall- oder Glasplatte) 
gebracbt werden; beim Rotaprintapparat findet un- 
mittelbares Bescbreiben einer Metallfolie statt (die 
■0bertragung auf den Zwiscbentrager [Gummiwalze] 
gebt hier automatiscb wabrend des Druckes vor sicb). 
Pur die Einfarbung sind sinnreicb gebaute Earbwerke 
vorgeseben, die zum Teil Mebrfarbendruck in einem 



Arbeitsgang ermoglicben. Der Druck gebt in bucb- 
druckabnlicben Mascbinen vor sicb, die bis zur bocb- 
sten Vollkommenbeit awgestaltet sind. Beim Glas- 
druck (Opalograpbdruck) gibt es einfacbe Flacb- 
drucker, Scbnell-Elacbdrucker und Runddrucker mit 
Halbzylindern ans Opalglas. Filr das Durcblicbtungs- 
verfahren sind besondere Hilfseinricbtungen vorge- 
seben. Das Umdruckverfabren ist in Tecbnik tind 
Leistungen so vielseitig, daB es den bdcbsten An- 





Art des Verfahrens 


Untergruppen 


Besondere Merkmale 


Typen 1 ) 


1. 


Absehreiben 


Durchschlagen, 
Durchschreiben 

Kopieren 


Durchschreibebrett mit od. 

ohne Federn, 
Presse, Masehine 


Taylorix Definitiv, 
Viktoria 


2. 


Abziehen von Hektogra- 
phen- oder Tonerdemasse 


Kastenform, Blatter, 
Rollen 
Sondertyp „Ormig" 


}> Ohne Einfarbung 
SpiegelBchrHtabdruck 


Hektorol, Sohapirograph 
Edol, Ormig-Udrum. 


3. 


Sehablonen- (Matrizen- ) 
Druck mit Wachs- oder 
Dauermatriaen 


EIach-(Stapel-)Drucker 
Eintrommel t Drehver- 
Zweitrommel J vielfaltiger 


] Mit Einfarbung, zahl- 
j- reiche Zusatzeinrieh- 
J tungen 


Greif, Typido, Wenuso, 
Roneo, Arlac, Roto, Ro- 
tafix, Gestetner 


4. 


Umdruok auf Stein, Zink-, 
Aluminium oder Glas- 
platten oder mittels Me- 
tallfolien 


Lithographie, Algraphie, 
Zinkdruck, Glasdruck, 
Offsetdruck, Rotaprint- 
druck 


Mit Einfarbung fiber Zwi- 
schentrager 


Norispresse, Wenzelpresse, 
Opalograph,Opalo,Klein-| 
Offset-Presse, Schwarz-J 
presse, Rotaprint 


5. 


Typendruok mit geraden 
oder T-formigen Metall- 
lettern (Lang- u. Kurz- 
typen) 


Flachdruck 
Runddruck 


Mit Earbtuch oder Earb- 
werk und Zusatzeinrieh- 
tungen 


Debego, Roneo, Dapag, 
Multigraph, Presilo, Ro- 
deka, Sondertyp: Baro- 
graph (Thonitypie) 


6 a. 


Photochemische Verviel- 
faltigung 


Handverfahren, Maschinen 
(Ozalidverfabren) 


Ohne Optik Blau-, Braun-, 
Rot-, Schwarz- (Licht-) 
pausen 




6b. 


Photographische Verviel- 
faltigung 


■ 


Mit Optik und alien Hilfs- 
einrichtungen der Photo- 
graphie, Verkleinerung, 
VergroBerung (aucb. von 
Korpern) 


Kontophot-Goerz, lea Ea- 
mulus, BromographjPho- 
tokopist 


7. 


Buchdruok 


Hochdruck, Tiefdruck, 
Flachdruck 


Grofite Vielseitigkeit, Ste- 
reotypic, Klisoheedruck 
verschiedenster Art 


- 


J ) Die der Raumbeschrankui 


ig wegen notige A u s w a h 1 


stellt keinen WertmaBstab da 


ir. 



Bid 27. Vervielfaltigungsverfahren 



spriicben geniigen kann. Die groBen Mascbinen be- 
dingen einen entsprecbenden Anscbaffungspreis (etwa 
4—13 000 EM). 

Zu 5: Der Vervielfaltigung durcb Typendruch 
muB das Herstellen des Satzspiegels vorausgeben 
(zeilenweises Setzen, Zusammenfugen der Zeilen 
in Keil- oder Scbranbrabmen, Einfiigen von Druck- 
stocken) abnlicb wie beim Buebdruck. Diese Arbeit 
erfordert naturgemafi langere Zeit; sie wird durcb 
Scbnell-Setzapparate erleicbtert und bescbleunigt. 
Das Einfarben kann mit Earbtucb oder Farbwerk ge- 
schehen. Die Drucke werden besonders klar (scbreib- 
'mascbinenscbriftabnlioh) und lassen groBe Vielseitig- 



keit durcb wecbselnde BucbstabengroBe zu. Das Ver- 
fabren ist f iir Werbebrief e u. dgl. besonders beliebt. 
Seine Metbode ermoglicbt jederzeit, aucb wenn mit 
dem Drucken scbon begonnen ist, weitgebende Bericb- 
tigungen oder Anderungen des Textes. Es gibt Elacb- 
und Runddrucker. Bei den letzteren werden die T- 
formigen Typen unmittelbar in die Scbienen einer 
Drucktronrmel gescboben. Nacb Beendigung des 
Diuckens muB der Satz wieder abgelegt werden; aucb 
bierfiir gibt es Hilfsgerate. 

■Zu 6: Das Licbtpausverfabren ist bekannt, es wird 
viel fur Bauplane ■ und Werkstattzeicbnungen 
verwandt. — ■ Das pbotographiscbe Verfabren ist be- 

103 



IX. MECHANISIERUNG 



sonders wertvoll zum Festhalten von Urkunden 
oder sonst wichtigen Sehriftstiicken, Buchseiten 
u. dgl., anon von Gegenstanden in einer Keihe von 
Abdrucken. Sein Vorteil ist, daB die Vorlage un- 
verandert bleibt. Es bietet auch die einfachste Mog- 
licnkeib zu Verkleinerungen und VergroBerungen. 
Die Arbeitsweise mit photographischen Vervielfal- 
tigern ist leicht zu erlemen. Die Auf nahmen erfolgen 
ohne Dunkelkammer unter Anwendung starker, 
kiinstlicher Lichtquellen, die Entwicklung wird in 
iiblicher Weise vorgenommen. 

Alle leistungsfabigen Vervielfaltigungsapparate haben 
Hilfseinrichtungen, die den Arbeitsvorgang erleichtern 
und das Arbeitsergebnis verbessern. In Frage kommen 
vor allem die automatische Papieranlage, die erst 
die bohe Vervielfaltigungsgeschwindigkeit erlaubt, 
die selbsttatige Farbverteilung, Kopfeins teller, Druck- 
regler, selbsttatige Stoppeinrichtungen (sobald der 
Papiervorrat erschopft ist) und Zahler. Von mancben 
Typen sind einfache und hochentwickelte Modelle 
auf dem Markt; einige Ausfiihrungen gestatten die 
Weiterentwickhmg durcb nach.traglich.es Hinzufugen 
von Hilfseinrichtungen. Es gibt auch kombinierte Ver- 
vielfiiltigungsmaschinen fur wablweise Benutzung 
verschiedener Verfahrensarten (Opalo, Presilo u. a.) 
und Vervielfaltiger mit Adressiereinriobtungen (Roto- 
grapb, Multigraph, Triograph). 
Fiir die Auswahl eines Vervielfaltigers im Behorden- 
biiro sind in der Hauptsache folgende Gesichtspunkte 
maBgebend : 

1. Was soil vervielfaltigt werden (Handschrift, Ma- 
scbinenscbrift, Druckschrift, Zeichnung, Bild, Korper 
usw.), und wie muB der Abzug aussehen (GroBe, Deut- 
licbkeit, Eindruck des Einzelbriefs [fiir Propaganda]), 
ein- oder mehrfarbig, wetterbestandig usw.) ? 

2. Wieviel Abziige sind in der Regel erforderlicb ? 
Welobe Mindestz&hl und welcbe Hdchstzahl ist 
anzunehmen ? 



3. Wieviel Zeit steht zur Herstellung der Abziige 
zur Verfiigung ? Ist besondere Beschleunigung der 
Vervielfaltigung notwendig oder spielt ihre Dauer 
keine ausschlaggebe'nde Rolle? 
i. Wie oft wird der Apparat voraussicbtlich ge- 
brauoht ? 

5. Auf welcber Art Papier soil vervielfaltigt werden ? 
Kommt immer das gleicbe Papier in Frage oder ist 
mit wechselnder Bescbaffenbeit zu recbnen? 

6. Mtissen die Vorlagen nacb Beginn des Verviel- 
faltigens nock berieJitigt (korrigiert) werden? Ist 
Wiederbenutzung einer Vorlage unter geringen 
Anderungen bei spaterer Gelegenheit in Betracbt zu 
zieben ? 

7. Miissen Originalvorlagen, z. B. Urkunden, Brief e, 
Buchseiten, Bilder u. dgl. unbesehddigt und un- 
verdndert bleiben? 

8. Steben besonders qualifizierte und eingeiibte 
Arbeitshrafte fiir das Vervielfaltigen zur Verfiigung 
oder miissen einfacbe Hilfskrafte damit fertig werden 
konnen ? 

9. Welchen Anscbaffungspreis recbtfertigt der Ver- 
wendungszweck ? 

ZweckmaBig wird fiir die Auswahl ein zuverlassiger 
Facbmann zu Rate gezogen; in besonderen Fallen 
empfiehlt sicb Riickfrage bei der amtlicben buroteeb- 
nischen Auskunftstelle der kommunalen Spitzen- 
verbande beim Diwiv. 

Allgemein ist der Rat am Platze, die Grenzen fiir die 
Biirovervielfaltigung nicbt iibermaBig weit zu stecken 
und lediglicb' aus diesem Grunde groBe und teuere 
Vervielfaltigungsmascbinen anzuschaffen. Fiir ge- 
wisse Zwecke und bei hoheren Auflagen wird stets 
zu priifen sein, ob nicht der gewerblicbe Buchdruck 
wirtscbaftlicber ist. Man kann diesen Grundsatz 
anerkennen, obne die groBe Vielseitigkeit und die bobe 
Leistungsfabigkeit der Biiro-Vervielfaltigungsmittel 
in Frage zu stellen. ' 



Die Adressiermaschinen im Dienste der Gemeindeverwaltung 

Oscar Schmidt, Stadtverw.-Direktor, Kanzleirevisor in Leipzig 



Vorbemerkung : Da der Veriasser seine praktisehen 
Erfahrungen mit Adremam sohinen gemaeht hat, 
legt er dieses Maschinensystem seinen Ausf iibiungen 
zugrunde. 

I. 

„Massenscbreibarbeiten", d. s. in kiirzeren oder lange- 
ren Zeitraumen und in mebr oder minder groBem 
Umfange regelmaBig wiederkebrende Schreibarbeiten, 
bei denen in der Hauptsache gedruokte Zufertigun- 
gen (Steuerzettel, Verbraucberrecbnungen u. a.) zu 
adressier en und inbaltlieb mit kurzen Texterganzungen 
zu verseben sind oder Personallisten (Heberegister, 
Wahllisten u. a.) aufgestellt werden miissen, sind von 
jeher Schmerzenskinder der Verwaltungen gewesen. 
Die Herstellung ist zwar unbestritten notwendig, 
die bandsohriftliohe Anfertigung aber sebr zeit- 
raubend und wenig befriedigend. Entweder mufi in 

104 



groBeren Verwaltungszweigen dazu dauernd ein 
groBerer Personalbestand bereitgebalten werden, der 
diese Arbeiten mit leisten soil, oder die Herstellung 
erfolgt bei geringerem Personalbestande durch dieses 
Personal in Uberstunden oder es miissen voriiber- 
gebend besondere Aushilfskrafte auf kiirzere oder 
langere Zeit eingestellt werden. Nur in wenigen 
Verwaltungen wird es moglich sein, den Verwaltungs- 
apparat so aufzubauen, daB ein Krafteausgleich 
zwischen den in Frage kommenden Abteilungen 
zur Bewaltigung dieser „Saisonarbeiten" durchgefiihrt 
werden kann (fliegende Abteilungen). Auf welchem 
Wege aber die bandschriftlicbe Herstellung dieser 
ungewohnlichen Arbeiten erfolgen mag, sie ist teuer 
und gleicbzeitig rneist unzuverlassig. Beamtetes oder 
festangestelltes Personal wird meist nach Arbeits- 
leistungen besoldet, die fortlaufend notwendig sind 




DIE ADRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG 



und boher bewertet werden, als mechaniscbe Ab- 
schreibarbeiten. Ausbilfskrafte aber miissen nach 
hoberen Tarifsatzen entschadigt werden, als diese 
Arbeiten wert sind. Dabei bat die handscbriftliche 
Herstellung auob nocb den Nachteil, dafl — insbe- 
sondere durcb das ungeiibte, mit der Veiwaltung zu 
wenig vertraute, und nicbt mit dem, denBeamten an- 
erzogenen, VerantwortKchkeitsgefiibl bescbwerte Aus- 
bilfspersonal — erfahrungsgemaB viel Fehler unter- 
laufen und aus Sieherbeitsgriinden eine Nacbprtif ung 
durcb andere Krafte erf order lich wird. Das aber kostet 
wiederum Zeit und Geld, verhindert auob, Spitzen- 
leistungen aus diesen Arbeitskraffcen berauszubolen. 
Da bei einem grofien Teile dieser „Massenscbreib- 
arbeiten" immer wieder ein bestimmter Personen- 
kreis — ■ Gemeindeeinwobner — oft in kurzen Zwischen- 
raumen erf aBt werden mufi — wie z. B. die Abnehmer 
von Wasser, Gas und elektriscbem Strom in Monats- 
oder 2-Monatsf risten oder bei Aufstellung von Steuer- 
listen und Ausfertigung von Steuerzetteln, Schul- 
geldzetteln usw. alljabrUch die Zensiten — oder bei 
raseb aufeinander folgenden Wahlen die Abstimmungs- 
berechtigten — , setzte bier aucb zunachst das Be- 
streben ein, die handscbriftliche Fertigung entweder 
durcb meobaniscbe Herstellung zu ersetzen, oder 
Listen und Register so anzulegen, daB sie mebifacb 
und langere Zeit verwendet werden konnen. Die Ver- 
sucbe, Adressen, die im Laufe etwa eines Jabres 
mebrfaeb gebrauoht werden, durcb Steindruck auf 
gummierten Papieren zu vervielfaltigen und dann 
auf die Zufertigungen aufzukleben, befriedigen nur 
dann, wenn sie einen kleinen Kreis betreffen, der gar 
keinen oder wenigen Veranderungen unterworfen ist, 
bei Mengen, die in viele Zebn- oder Hunderttausende 
geben, erfordert aber die Bericbtigung dieses Adressen- 
materials zu viel Arbeitskrafte und Zeit und damit 
aucb zu bobe Ausgaben. Listen — Heberegister — , 
die fur das Recbmmgswerk benotigt werden, lassen 
sicb scbwer fur mebrere Jabre verwenden, da sie 
nacb Rechnungslegung fur Priifungszwecke zur Ver- 
fiigung steben miissen, bei Wabllisten aber verursacbt 
die Bericbtigung vor der zweiten oder dritten Ver- 
wendung genau so viel Zeit, Arbeitskrafte und Kosten, 
wie eine Neuaufstellung. 

Als das zurzeit beste Hilfsmittel zur Herstellung der 
oben gescbilderten Massenscbreibarbeiten wurde 
schlieBlich die Adressiermascbine — von denen es 
zurzeit eine ganze Anzabl Systeme gibt — erkannt 
und eingefiibrt. Die Vorteile der Adressiermascbinen 
gegeniiber den ubrigen Herstellungsweisen besteben 
einmal darin, daB auf die zum Druek bestimmten 
Matrizen alle Angaben gebracbt werden konnen, die 
den zu erfassenden Kunden, Steuerpf Ucbtigen, Wabl- 
berecbtigten usw. betreffen, daB Abanderungen 
(Wobnungen, Stand usw.) moglieh sind, und daB die 
mit den einmal ricbtig bergestellten Matrizen be- 
druckten ZufeTtigungen und Listen keiner Nacb- 
priifung mehr bediiTfen, da die Drucke einmal wie 
das andere Mai lauten, wahrend bei bandscbriftlicber 
Herstellung sicb immer wieder Abscbriftsfebler ein- 
sebleicben. Zum anderen bestebt der Vorteil darin, 
daB die Matrizen beweglicb sind und sofort um- 
gestellt werden konnen, wenn Veranderungen in der 
Wobnung, dem Bezirke oder der Kontonummer 



eintreten und eine andere Eingruppierung notwendig 
macben. Zum Dritten ist aber auob die gleichmaBige 
klare Scbrift von nicbt zu unterscbatzender Wicbtig- 
keit gegeniiber den, zumal in Kartensammlungen 
entbaltenen, verscbiedenartigen Handscbriften, die 
oft infolge der bei solcben Massenarbeiten geforderten 
Scbnelligkeit f lucbtig und unleserlicb und gerade da- 
durcb die Ursacben neuer Scbreibfebler sind. Von 
besonderem Werte ist aber, daB sowobl zum Pragen 
als aucb zum Drucken billigeres Personal (Arbeits- 
madcben) verwendet werden konnen, als bei band- 
scbriftlicber Herstellung. Adressiermascbinen arbeiten 
entweder mit Metall- oder Fibromatrizen. Je nacbdem, 
ob in einem Arbeitsgange ein oder mebrere Drucke 
bergestellt werden sollen, oder ob der Matrizen- 
Inbalt fur einen oder mebrere Zweoke Verwendung 
finden soil, wird es sicb ricbten, fur welcbes System 
man sicb entscbeidet, Hier bat man sicb fur das 
Metallplattensystem und die „Adrema"-Maschinen 
entscbieden, wesbalb aucb nur dieses System und 
die damit durohgefiibrten Arbeiten naher gescbildert 
werden sollen. 

II. 

Der Grundgedanke des Adremaverfabrens ist, Druck- 
platten fiir oft wiederkebrende Beschriftungen und 
Listenaufstellungen im voraus so bereitzustellen, daB 
mit ihnen im Bedarfsfalle selbst groBte Mengen der 
gescbilderten Massenarbeiten in kiirzesten Zeitraumen 
mecbaniscb und unter Aussobaltung teurer Arbeits- 
krafte bergestellt werden konnen. Das Ziel wird 
dadurcb erreicbt, daB fiir jede in Frage kommende 
Person auf einer besonderen Metallplatte alle die 
fiir einen oder mebrere Verwendungszwecke er- 
forderlicben Angaben (z. B. Namen, Vornamen, 
Stand, Geburtstag, Wobnung, Steuer-Konto, Nummer 
usw.) durcb die Pragemascbinen aufgebracbt (ge- 
stanzt) werden. Die Platten sind von so zabem 
Material, daB es moglicb ist, die Pragungen ganz oder 
teilweise wieder einzuebnen, so daB z. B. Wobnungs- 
oder sonstige Personalangaben bericbtigt werden 
konnen oder auf den aus irgend welcben Griinden 
auszuscbeidenden Platten der ganze Inbalt geloscht 
(planiert) und mit neuen Angaben bepragt werden 
kann. Eine Platte bait etwa 5 — 6 Einebnungen 
und Neupragungen aus. Die Pragemascbinen konnen 
mit FuB- oder elektriscbem Antrieb betatigt werden. 
Die Platten werden in 3 verscbiedenen GroBengeliefeit, 
Pragemascbinen konnen mit verscbiedenen Scbrift- 
arten und -groBen ausgestattet werden. Platten konnen 
— ■ je nach Textumfang — in der Stunde 20 — 30 von 
einer geiibten Pragerin gepragt werden (Bild 28 — 30). 
Die Herstellung der Adressier- oder Listenarbeiten 
erfolgt mit besonderen Druckmascbinen, die ent- 
weder mit Hand- oder elektriscbem Antriebe verseben 
sind. Das Druckverfabren laBt sicb — je nacb Be- 
diirfnis — verscbiedenartig regeln. Es ist moglicb, 
Einzeldrucke — Rechnungen, sonstige Zufertigungen 
oder Briefumscblage — ein- oder mebrmals binter- 
einander zu drucken durcb entsprecbende Regu- 
lierung der Plattenzufiibrung, ebenso Listendrucke 
ein- oder mehsmals im Durcbdruckverfahren zu ge- 
winnen. Die Zufubrung der fiir den Einzeldruck be- 
notigten Vordrucke oder Briefumschlage erfolgt ent- 



8 r> i w I v , Reformer in den stadtischen Tcrwaltimgen 



105 




Bild 28. Plattensammlung und Druck-Anlagen (von Westen nach Osten) 




106 



Bild 29. Plattensammlung und Druck-Anlagen (von Osten nach Westen) 



DIB ADRESSIERMASOHINEN IM DIENSTE DEE GEMEINDEVERWALTUNG 



weder durch die Hand der Druckerin oder durch 
Automaten mechanise!*; Listen miissen durch die 
Druckerin in die Listenf iihrung eingespannt warden, 
werden dann aber mechanisch durch die Druckaus- 
losung in die erforderlichen Druckabstande weiter- 
gezogen, so daJJ die Druckerin inzwischen neues 
Druckmaterial vorbereiten kann. Statt der Hand- 
anlage kann das Druekpapier auch von einer Rolle 
abgenommen und in bestimmten Abscbnitten ge- 
trennt werden. Durcb besondere Auswahlsignale 
— d. s. Einkerbungen — konnen die Druckplatten, 
trotzdem sie fur verschiedene Arbeitszwecke bestimmt 
werden, in einer Sammlung nacb bestimmten Regeln 
zusammengelegt werden (nacb dem Alphabet oder 
nacb der Wohnung). Die Dnickmascbine laBt dann 
mechaniseh nur die Platten zum Druck kommen, 
die das fur einen bestimmten Verwendungszweck 
ausgewablte Signal tragen, wahrend die iibrigen 
ungedruckt die Mascbine passieren. Da jede Platte 
bis zu 13 (bei anderen Adrema-Modellen bis zu 30) 
derartiger Signale tragen kann, ist es nicbt erforder- 
licb, fur eine Person mebrere Platten in der Samm- 
lung zu baben, sondern es gentigt eine Platte mit 
soviel Signalen, als die Person fur die verschie- 
denen Verwendungszwecke in Frage kommen kann. 
Die Auswabl der zum Druck bestimmten Platten 
kann aber durcb Kombination von Drucksignalen 
auf der Druckmascbine nocb vielf acb geteilt werden. 
Durcb besonders gefoimte Druckkissen kann wei- 
terbin erreicbt werden, dafi vom Platteninbalte nur 



die Teile zum Abdruck kommen, die fur den gerade 
benotigten Zweck notwendig sind. Die entsprechen- 
den Beispiele werden spater gegeben werden, Druck- 
mascbinen konnen aucb mit Numerierungsvorrichtung 
verseben werden, die dann automatiscb die Drucke 
mit fortlaufender Nummer verseben, so daS das nacb- 
traglicbe Numerierenz.B. bei Listen, wegfallt, wahrend 
mit einem automatiscben Zahler die Zahl der herge- 
stellten Drucke gezahlt werden kann. Fiir besondere 
Zwecke konnen die Druckmascbinen aucb nocb mit 
Kliscbeeplatten verseben werden, so daB sie einen f est- 
stebenden Text — Briefkopf, Quittung usw. — gleich- 
zeitig mit der Adresse drucken, aucb konnen dutch 
eingebaute Licbtsignale der druckenden Person Hin- 
weise zum Wecbsel der Vordrucke gegeben werden, 
z. B. wenn in einer Plattensammlung Beitragspflichtige 
fiir verscbiedene Steuern (Grund-, Hunde-, Kircben- 
steuer) zusammengelegt sind, aber fiir jede Steuerart 
ein anderer Vordruck zu verwenden ist. 
Die vielseitige Verwendung der Adrema in unserer 
Verwaltung wird in Abschnitt III naher erlautert 
"werden. 

III. 
Innerhalb der Verwaltung der Stadt Leipzig bestehen 
zurzeit 3 Adremaanlagen und zwar je eine Anlage 
fiir die Stadtwerke mit 1 Prage- und 3 Druck- 
mascbinen mit elektrischem Antrieb, 
fiir die Stadtbank mit einer Druckmascbine, 
eine Zentralanlage fiir allgemeine Verwaltungsr- 
zwecke mit 5 Prage- und 5 Druckmaschinen. 




Bild 30. Pragemaschinen und Einzeldrucker 



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107 



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Bild 31. Vordrucke der Stadtisch-technischen Werke 



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Bild 32 nebenstehend 

Vordrucke der Stadtisch- 

techrtischen Werke 



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technischen 



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(Gfgcbcacnfaik Mahsjuisg im Sinmc unastehenden 



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Bild 33. Vordrucke der Stadtfsch-iechnlschen Werke 



109 



IX. MECHANISIERUNG 



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Bild 34. Vordrucke der Stadtisch-technischen Werke 



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Biid 35. Kontoauszug der Stadtbank 






IX, MECHANISIEKUNG 



A. Stadtwerke 

Die Anlage ist bereits seit 1921 in Betrieb. Bis zu 
diesem Zeitpunkte wurden bier die Verbrauchs- 
recbnungen fiir die damals etwa 150000 Abnehmer 
von Gas, Strom und Wasser einschliefilich der An- 
schriften bandschriftlicb hergestellt. Bei diesem Ver- 
fabren konnten von einer Rechnungsangestellten 
stiindlicb nur etwa 90 Reehnungsanschriften her- 
gestellt werden, taglich also im Hocbstfalle 720 Stuck. 
Es gehorte demnacb scbon ein groBerer Personal- 
bestand dazu, urn diese Rechnungsvorarbeiten zu 
leisten. Urn dieses zeitraubende Vorschreiben ab- 
zulosen, wurden zunachst 2 Adremadruckmaschinen 
und eine Pragemaschine (zur Erganzung und Berich- 
tigung der Anschriftenplatten) aufgestellt. Infolge 
starker Zunahme der Abnehmer — zurzeit rund 
200 000 — machte sich scbon nach einigen Jahren 
die Aufstellung einer 3. Druckmascbine erforderlich. 
Die Abwicklung des Rechnungswesens erfolgt in der 
Weise, dafi die im Stadtgebiete eingebauten rund 
330000 Verbrauchsmesser, die in 1200 Bezirksgange 
mit je 250 — 300 Messern eingeteilt sind, innerhalb 
je 2 Monaten, also mit taglich 20 — 30 Gangen, ab- 
gelesen und abgereohnet sein miissen. Die Adrema- 
abteilung muB Zug urn Zug fiir diese taglicb 20 — 30 
Gauge die erforderlichen Reehnungsanschriften und 
die anhangenden Quittungsabrisse vordrucken, damit 
anschlieBend sofort die Verbrauchs- und Einheiten- 
mengen eingesetzt werden konnen. Die danacb 
taglich zu liefernden rund 1500 Reehnungsanschriften 
und Quittungsabrisse (Doppeldruck!) werden von 
den 3 Druckerinnen in 1% Stunden hergestellt, 
wahrend bei bandscbriftlicher Anfertigung 4 Arbeits- 
krafte je 8 Stunden dazu brauchen wurden. (Gesamt- 
leistung mit Adrema demnach 4% Stunden taglich 
gegenuber 32 Stunden bandscbriftlicher Arbeitszeit.) 
Von der Adrema-Abteilung wird gleicbzeitig das 
Kundenregister der Werke gefuhrt. Es wird von den 
gleicben Flatten gedruckt wie die Rechnungsan- 
schriften. Die Kundenplatten sind auf Grund der 
eingehenden Meldezettel und Werksnachricbten fort- 
laufend zu erganzen und zu berichtigen, wobei grund- 
satzlich alle Anderungen binnen 3 Tagen eingearbeitet 
sein mtissen, damit die falligen Gange obne Fehler 
gedruckt werden konnen. Fiir diese Umpragearbeiten 
sind taglicb 1% Stunden vorgeseben. 

Neben diesen laufenden Arbeiten baben die Adrema- 
angestellten die Monatsrecbnungen groBerer Ab- 
nehmer nebst den dazu gehorenden Briefumschlags- 
aufdrucken vorzubereiten und sonstige gelegentlicbe 
Arbeiten (Adressierarbeiten) zu erledigen. AuBerdem 
sind wochentlich fiir 2000 Arbeiter die Lohn- und 
monatlich fiir etwa 750 Beamte und Angestellte die 
Gebaltslisten vorzudrucken. 

Der Inbalt einer Prageplatte fiir das Rechnungs- 
wesenweist auf: die Kontonummer, denNamen oder 
die Firma des Kunden und die Adresse, ferner die 
Art der Entnabme (Gas, Strom, Wasser) und die 
Zabl der Messer und Vermietungsgegenstande, die 
Nummer des Bezirksganges. Damit werden gedruckt 

1. das Kundenverzeichnis : 

Muster 1. 



2. die Ablesekarte fiir den Zahlerwart (Bild. 31): 

Muster 2. 
Muster 3. 
Muster 4. 

3. die Vermietungskarte (Bild 33): 

Muster 5. 

4. die Rechnung (Bild 32) : 

Muster 6. 

5. Fiir den Lohn- und Gebaltslistendiuck werden 
die Platten nur mit dem Namen des Arbeiters, 
Beamten oder Angestellten gepragt. Lohn- 
liste bezw. Gehaltsliste mit den notwendigen 
Durchscbriften: Muster 7—12 (Bild 34}. 



B. Siadtbank 

Hier wurde das Adrema-System im Oktober 1925 
eingefiibrt. Es wurde urspriinglich nur zum Drucken 
der Anscbriften auf den Briefumscblagen verwendet, 
nach und nach auch zum Anfertigen anderer Arbeiten 
herangezogen. Es werden jetzt z, B, die Register- 
karten in mebrfacber Ausfertigung hergestellt, so 
daB im gesamten Betriebe beliebig viel Registratuien 
gefubrt, auch Register fiir besondere Zwecke an- 
gefertigt werden konnen. Seit neuerer Zeit ist 
man auch dazu iibergegangen, die Kopfe der den 
Kunden zuzusendenden Eontenausziige damit zu 
bedrucken. Durcb den Druck der Adremaanlage 
werden viele Scbreib- und Adressierarbeiten er- 
ledigt, deren handschriftliche Anfertigung taglich 
mindestens 2 voile Arbeitskrafte erfordern wiirde, 
wahrend sie mit der Adrema in 1% Stunden er- 
ledigt werden. 

Die Adrema bedruckt den Kopf des Kontos und zu- 
gleicb des Kontoauszuges (Bild 35): 

Muster 13 u. 14. 



C. Die Zentralanlage 

Neben den vorstehend gescbilderten Anlagen, die 
durch die besonderen Zwecke, denen sie dienen, voll 
bescbaftigt und nutzbar gemacbt worden sind, aus 
techniscben Griinden sich aber schwer mit einer ande- 
ren Anlage vereinigen lassen, ist zur Herstellung der 
fiir die iibrigen Verwaltungszweige erforderlichen, 
oft wiederkebrenden Adressierarbeiten und Listen- 
aufstellungen eine zentrale Adremaanlage aufgestellt 
worden. Hier wurden bisher die Druckarbeiten er- 
ledigt, deren Herstellung in den einzelnen Abteilungen 
durch eigene Maschinen nicbt wirtschaftlich gewesen 
ware, die aber zusammengefaBt eine Prage- und eine 
Druckmaschine auslasteten. Diese Anlage ist seit 
kurzer Zeit dadurch um ein Vielfaches erweitert wor- 
den, dafi ibr die Herstellung der Wahl- und Steuer- 
unterlagen mit iibertragen worden ist. 
Die von dieser Anlage zu leistenden Arbeiten sind 
folgende: 

1. Beamtenfiirsorgekasse. 
Die zur Uberweisung von Witwen- und Waisenrenten, 
aus der besonders bestehenden Witwen- und Waisen- 
kasse, notwendigen Zahlungsanweisungen und die 
Sammeluberweisungen fiir das Postscheckkonto so- 



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112 



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DIE ADRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE JDER GEMEINDEVERWALTUNG 

wie den Kassenbeleg (Muster sieheunter Jugendamt). Arbeitszeit fifcc -wochantlich rund 80 Einladungen: 

Das Auszahlungsverfakren nahm friiher 1 Beamten mit der Adrema 5 Minuten, 

an 4: Tagen im Vierteljahr in Anspruch. Die Herstel- handschriftlich 1 Stunde. 

lung der Uberweisungen, der Sammeliiberweisung Ahnlich liegen die Verhaltnisse bei der Stadtver- 

und des Kassenbeleges mit der Adrema erfordert ordneten-Kanzlei, die mit eigener Handdrucker-An- 

2 Stunden. lage die von den Stadtverordneten ausgehenden 

2. Hauptkanzlei, Sitzungseinladungen adressiert (Bild 36). 

Die zur Versendung von Einladungen und sonstigen Muster 15—17. 
Schriffcsfciieken an Ratsmitglieder, Stadtverordnete 

■und Ausschufimitglieder aus der Biirgerschaft er- 3. Nachrichten- und Verkehrsamt. 

forderlichen Briefumschlage, die friiher band- oder Die Adressierung des Leipziger Wochenprogramms 

maschinenschriffclich hergestellt wurden (einfache (Auflage 200 Stuck), ferner Eintrittskarten zu kleine- 

Adressierarbeit). ren Veranstaltungen, Vortragen usw. in Fallen, wo 



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Bild 36. Zufertigungen 
Hauptkanzlei 



der 



113 



IX. MBCHANIS1ERUNG 



die Auflage so klein ist, daB Satz und Druck unver- 
haltnismaflig teuer sein wurden, ferner Werbeschriften 
und sonstige Zufertigungen, monatlieh insgesamt 
3000 Stuck (Bild 37) : 

Muster 18—21 

i. Jugendamt. 

Zahlungsanweisungen und Samraeliiberweisungen fur 
das Postscheckamt sowie Zahlungsnachweise fur die 
Akten und die Kasse zur Auszahlnng von Pflege- 
geldem an Pflegeeltern (Bild 38). 




Muster 18 



EHRENKARTE 

luitsBasudi dor Suss'.elljn? 
, HU1TE« UNO KiWO"' 
t im *<!romaOn.5Ui tuts 15. Jan. — 3. J'obr. 1929. 

QOItia f 9 f 2 f'srsonen. 



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Muster 19 



'Si 

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mit dw Biite -urn JDurchsicht 
• und fcaldige' HOckga"be, 

/Betrim VerV.-Berioht 1929/ 

feohri ahtensmt , 






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Der Aushang der beifolgenden 
Plal&te ist geaehinlgt. ; 

Bitektori&l -Registrant,* am. . . . . . * • .■ 




Wlr bitten diesas Plafeat , S 
auazuhSngen 



Der Hat dei-* Stsdt Leipsig 
Verkenrsamt- 









Bild 37. Druckarbeiten des Nachrichten- und 
Verkehrsamtes 



Vor der Emfiihrung des Adrema-Verfahrens wurden 
hier bereits die Verpfleggelder monatlieh durch Sam- 
meliiberweisung im Postscheckverkehr angewiesen. 
Die Sammeliiberweisungen wurden durcb Schreib- 
mascbinen an der Hand der von der Kartei band- 
scbriftlicb ausgefertigten Barscheek-Eormulare ge- 
scbrieben. An der Ausfertigung der Scbecks mufiten 
sicb 6 Mitarbeiter der Kartei beteiligen. Eine bestimm- 
te Zeit war dafiir nicbt vorgesehen, vielmebr muBte 
jeder sehen, so rasob wie moglich damit fertig zu wer- 
den, um fiir seine eigene Arbeit die Hande wieder 
freizubekommen. Damals umfaBten die Sammel- 
iiberweisungen rund 1100 Einzelfalle. Man kann die 
Dauer der Scbeckschreibungen fiir eine Person auf 
ungefabr 3 voile Arbeitstage schatzen, muB dabei 
aber flottes, ungestortes Arbeiten voraussetzen. Da- 
nacb scbrieb eine Mascbine (2 Mascbinen abwechselnd) 
gut 1 Y 2 Tag an der Liste. Die Vergleicbung, die Zu- 
sammenrechnung, die Paginierung der Schecks er- 
forderten nocbmals fiir eine Person 2 Tage. 
Jetzt sind rund 1500 Einzelfalle monatlieh zu iiber- 
weisen. Die Vorarbeiten erfordern von einer Kraft 
einen guten balben Tag. Der Druck der Scbecks und 
der Liste in doppetter Ausfertigung dauert Y z Tag. 
Die Vergleicbung mit den Zablbogen, die Erganzung 
der letzteren und der Scbecks erfordext fiir einen 
Mann 1% Tag. Die Zusammenrecbnung (85 Seiten), 
Paginierung (Scbecks nnd 2 Listen) und die Kontie- 
rung erfordert fiir einen Mann 1% — 2 Tage. 
Es ergibt sicb daraus fiir die friihere Erledigung 
6% Tage und fiir die jetzige Erledigung 4 — 4% Tage. 
Dabei ist zu beriicksichtigen, daB jetzt in dieser ge- 
ringeren Zeit y 3 Mehrarbeit geleistet wird. 

1 . Platteninbalt : 

Muster 22. 

2 . Zablungsanweisung : 

Muster 23. 

3. Sammeliiberweisung und Kassenbeleg (Doppel- 
druck): Muster 24. 

5. Marktballen. 

Den Aufdruck der Namen der Standinhaber auf die 
Quittungskarten iiber das Markthallen-Standgeld 
(Bild 35): 

Muster 25. 

6. Ortsamt fiir Kriegerfiiisorge. 

Zahlungsanweisungen und Sammeliiberweisungen an 
das Postscheckamt, sowie Sammelzahlungsbeleg fiir 
die Kasse iiber die Auszablung von Renten und Lehr- 
beihilfen an Kriegsbeschadigte und Hinterbliebene. 
Es werden gedruckt 

a) vierteljahrlich die Listen- fiir Bescbadigte, Hin- 
terbliebene und fur Lebrbeihilfen mit rund 
9000 Namen von Empf angsberechtigten {Bild 40) : 

Muster 26. 

b) monatlicb 9000 Zahlungsanweisungen. 

s. a. Muster 23 

Die Renten und Beihilfen wurden friiher bar ausge- 
zablt. Die Barauszablung unter den heutigen Ver- 
haltnissen wiirde nach vorsicbtigen Schatzungen 



114 



DIE ADRESSIERMASCHJNEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG 



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i m^Reinhar^tf: '1<M \ '■ Karl Hoffmann 

; : ;sbhi»;i;M^ l.w.» 

FranW Mttlier. ■"/ ^ Kuhturms.t 

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Friedrlcb Bod© , ■ ' <$iiflgj|w»^ *wwffl^^ 

Nendel.fferda L.0,27 

Karl hof foann - ' 
: Jterttscfcel , G'arifeifcljr . $i 
: Oawltt. Kirschner .■<„.' ■;-•-'.,-: -.vV ' ■'- <K|N;27r* 










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Bild 38. Sammeliiberweisungen des Jugendamtes 



115 



IX. MEOHANISIBRUNG 



etwa 300 Arbeitsstunden beanspruchen. (Dabei sind 

berechnet: 6 Zahlstellen, die mit je 2 Personen be- 

setzt sind und an 3 Tagen zahlen = 288 Arbeits- 

stunden, und 12 Stunden fiir die Arbeit dei Haupt- 

kasse fiir die Verrechnung usw.). 

Die Herstellung der Anweisungen, Sammeluberwei- 

sungen und Kassenbelege durch die Adrema erfordert 

folgende Zeiten: 

das Drucken der Uberweisungslisten . . 8 Stunden 

das Drucken der Zahlungsanweisungen 16 „ 



das Schreiben der Betrage auf die Zah- 
lungsanweisungen (25 Personen je 2 
Stunden) 50 Stunden 

das Schreiben der "Oberweisungslisten 
mit der Buchungsmascbine (2 Personen, 
6 Tage je 8 Stunden) 96 „ 

das Vergleicben der Listen mit den An- 
weisungen (25 Personen je 1 Std.). . 25 „ 

die Verrechnungsarbeiten usw. der Kasse .5 „ 

200 Stunden 



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t£tbgeic(>o&: Stafib <Jlt. 
©oleile: „ >, 5 



17,18,29 



Guittuttfisfatte 192 . 



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I September 

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BMd 39. Quittungskarte iiber Nlarkihallen-Statidgeld 



Der Vergleiob zwiscben Barzahlung und t)berweisung 
bringt nacb obigen Berecbnungen monatlicb 100 Ar- 
beitsstunden Ersparnis. Dies erscneint wenig. Aber 
man muB mit in Betracbt zieben, daB das Amt durcb 
die "Oberweisung andere scbwerwiegende Vorteile bat. 
Die Beschadigten und Hinterbliebenen werden durcb 
die tJberweisung vom Amte f erngebalten. Erfabrungs- 
gemafi baben sie beim Er scbeinen im Amte immerWiin- 
scbe. Ansammlungen und dadurcb bervorgeruf ene ge- 
genseitige Beeinflussung werden vermieden. Viele Emp- 
fanger waren bei Barzablung im Amte gezwungen, die 
StraBenbabn zu benutzen, da sie iniolge ibres Kriegs- 
leidens und duieh den allgemeinen scblecbten G-e- 
sundheitszustand den weiten Weg aus den Vororten 
ins Zentrum nicbt laufen konnen, AuJJerdem sind 
die Eaume des Amtes fiir eine Barzablung ungeeignet, 
die Korridore zu eng. Eine dezentralisierte Aus- 
zablung EJJt sicb aus Mangel an geeigneten Raumen 
in den Vororten aucb nicbt durcbfiibren. Wenn 

116 



Eaume bescbafft wtirden, batte das Amt nicbt ge- 
niigend Personal, um moglicbst viele Zablstellen zu 
besetzen. 

Den Vorteilen steben natiirlicb aucb Nacbteile der 
XJberweisung gegeniiber. Die Kosten der t)berweisung 
betragen jabrlicb etwa EM 21000, darunter etwa 
EM 18000 an Porto. Aucb liefie sicb durcb die Bar- 
zahlung die Verrechnung der Zusatzrente mit dem 
Eeicbe vereinfachen. 

Es ist desbalb wiederholt eingehend — zuletzt im 
Mai 1928 — ■ gepriift worden, ob die Zablungsweise 
zu andern sei, man ist dabei aber zu der t)berzeugung 
gekommen, daB das t)berweisungssystem das bessere 
ist. 

7. Steueramt. 
Auskunftsersucben fiber Betriebsverbaltnisse zur Eest- 
setzung des Schleusenbeitrags industrieller und ge- 
werblicher Anlagen, Veranlagungszufertigungen und 
B ehandigungsnachweise. 





DIE ADEJESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG 



Muster 26 



1. S>ninbbojtnnuiitmt< k« Oriwmttt,? 

2. <5runMl|1tnrammn: H . -■■ 't 






3. 9M$re« Stjriijn 

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<Stta6« iinb Sausnummer 

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A6ertrog.' 

Elsa Zsohooh 
geb.Beyer 

Leipzig CI 
Hofer Str.55 IX 
14. 4.19 Ursula 














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2222 

79575 

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Gretel Herold 
geb.Scbmidt 

Leipzig W. 32 
Ratzelstr.45 I 
11. 3.12 Martba 
















Z223 
79576y 

- c/e \' ; ' 


Jtelene Dora 
: j': ; :;-gelj.^rtsoH : . .'.;■■• 

leipzig V.32 
Hermann Meyer Str . 27 I 
■ 19, 6.16 Oertrud 












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- Z224 
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c/e 


Margarete MBller ' ■'■.'- 
geb.salzer 

Leipzig C.l 
Sternwartenstr .6 
20. 7.18 Frieda 


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Oertrud Friedrieb 
geb.Tbiemig 

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Bild 40. Sammeliiberweisungen des Ortsamtes fiir Kriegerfiirsorge 



117 



IX. MBCHANISIERUNG 



3at)iffeilc; SififHrnniemntt, .ftebeftelle 5, Seisin. C 1, SRritf ousting 5, ir-rhg. t. 



| tflilw, (tin wn (H»[*iti ig<n Mil) ttlini) l|miaeti jinji gtl»>' 

_ 5^i^ 5 G P 227 

.;&unM : v:.'-.\'. : ' '■:;£.' ' .■''.':'"';'i\. ':.■■.'.'.■' ; : '■■■".''- i; 
DireKUon der stSdt.Gaswerke 

Leipzig C lj 
BrUhl SO | 



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Muster 27 









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iMjfit. Saw! M> nhnfi*S«S*i»a^ias5fa!!!iB!t.:«!8#f«.s 
BflEgaljtogra ni,c fits Ser goljlfteltf: tel|tsnt 




Bild 41. Vordrucke des Stadtsteueramtes 



Die Veranlagung erfolgt vierteljabrlich nacb den 
durcb die Anfragen festgestellten Betriebsverbalt- 
nissen. Zuizeit rund 280 Betriebe. Die bandsehrift- 
liche Ausfertigung erforderte rund 4 Stunden Arbeits- 
zeit, der Druck mit der Adrema erfolgt in % Stunde. 
Kopf fur Anfrage und Bescbeid (Bild 41) : 

Muster 27. 
Muster 28. 



8. Vieh- und Schlacbtbof. 
Wochentl. 170 Quittungen iiber die Verkaufsstand- 

miete, 
monatl. 300 Quittungen iiber die Kuhlzellenmiete, 
viertelj. 400 Eechnungen (Bild 42), 
Muster 29-32. 

9. Schulkasse. 
Grehaltsquittungsliste und Gebaltsbogen fur 910 
Lebrer an stadtiseben boberen Scbulen usw. (Bild 43). 



118 



DIE APRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DEB GEMEINDEVERWALTUNG 



Muster 29 



Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig. 



Quittung. 

1 Gefnerraummtete fur Monat September 




165,- RM 



. vdj&tfipaia SohuU* * ft . 



Muster 30 



Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig, 

Quittung. 

Kdhlzellenmlete fdr Oktofcer bis Dezember 



t3i t 44 KM 
f&tmi Setwise & a. 




Muster 31 



Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig 



Quittung. 

Verkaufsstanderpiete fur Woche v 19 8.-E4 8 n?9 



3<P'» 'Ai ,2ftS*. 



65,— RM 
von Flrma Schulze ft a, 

filrVeritauf estand 40 



si J 



Muster 32 



Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig. 

Quittung. 

Buroraummiete fur Monat Sepjensber 



empfangen 



127,30 m 

von Firna Schulze & tt. 
far BUrocaum 98 

Leipzig, arn 192 

Kassenverwaltung, 



£&£tfft&^ 



Bild 42. Quittungen des Stadtischen Vieh- und Schiachthofes 



119 



IX. MBCHANISIBRUNG 



Briefumschlagsaufdrucke zum Verkebr mit den 

Schulen. 

DieHerstellung der Gebaltsquittungslisten (Muster 33) 

und die Obertragung auf die Gebaltsbogen (Muster 34) 

eiforderte bandscbriftlicb je 20 Stunden, von der 

Adrema werden diese Arbeiten in 7 Stunden er- 

6 Ig ' Muster 33. 

Muster 34. 
Auflerdem werden die "Oberweisungen der Entscba- 
digungen an die Schularzte und die Sammehiber- 
weisungen sowie die Kassenbelege dariiber mit der 
Adrema hergestellt. 



11. Vermietungsamt. 
Sollkarten, Lieferscbeine, Inkassolisten zur Ein- 
bebung der Mieten fur stadtiscte Wobnungen, Garten 
usw. fur zusammen 6 050 Mieter (Muster 35— 42). 
Die bandscbriftlicbe Herstellung erforderte monatlieb 
120 Stunden, mit der Adrema sind diese Arbeiten in 
24 Stunden erledigt. 

Muster 35 (Bild 44). 

Muster 36 (Bild 45). 
Muster 37—39 (Bild 46). 
Muster 40—42 (Bild 47). 



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Muster 33 



Qtitttimcjslijte 9te. 



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Bild 43. Gehaftsbogen und Quittungsliste 



120 



DIE ADRESSIERMASCHtNEN IM DIENSTE DEB GEMEINDEVERWALTUNG 



Muster 35 



KoHto Nr.68 bei der Stadtbatik 



Mietzias fiir a&s 
Vermietungsamt 
Hans E 86 

Arnold 3 

Leipzig W. 33 
Groppler Str,54 It 
Fr.M.423,-"RM, 
Vertr.Mr.7880 



42,30 



Macftste Zahlstelle 
Stadtbanknebenstelle . 
Rathaus Sttftteritz. 



Bild 44. Vordruck des Vermietungsamtes 



Max E 86 

MantTte 2 

Leipzig ¥.33 
G^ppler Str.54 E.l. 

Vertr.Nr.7679 



36, - - 



Mu$ter 36 



Bild 45. Vordruck des Vermietungsamtes 

9 D i w 1 V , Eefocmen In den st&dtiachen Venvaltnngeo 



121 



IX. MECHANISIERUNG 



12. Wahl- und Steueramt. 
Die umfanglichsten Massenschreibarbeiten innerhalb 
einer Gemeindeverwaltung miissen fiir Wahl- und 
Steuerzwecke geleistet werden, da dabei der groBte 
Teil der BevoLkerung erfaBt werden muB, in Listen 
(Wahl- oder Hebelisten, Veranlagungsregister usw.) 
einzutragen ist, Steuerzettel, Lohnsteuerkarten und 
Behandigungsnachweiseanzufertigen sind, auoh groBe 
Auf lagen von Mahnungen angefertigt werden miissen. 
Ala Unterlage fiir die Herstellung . der Wahlliste 
wurde hier bisher eine Wahllcartei geftihrt, in der 
sioh iiber jede im wahlmundigen Alter befindliche 
Person eine Karte befand, die die Persohalien (Pa- 
milien- und Vornamen, Stand oder Beruf, Geburtstag, 
-jahr und -ort, Religion oder Konfession, Dauer des 
Aufenthaltes in Leipzig, Staatsangehorigkeit, etwaige 
WahlausschruBgriinde und die Wohnung) enthielt. 
Diese Wahlerkartei muBte auf Grund polizeilicher 



Meldungen, standesamtlicher und gerichtlicher Nach- • 
richten fortgesetzt iiber die Veranderungen in der 
Wohnung, der Staatsangehorigkeit, des Pamilien- 
standes und des Ruhens oder Wiederauflebens des 
des Wahlrechtes berichtigt und erganzt werden. Die 
Karten waren nach Ortsteilen und innerhalb derselben 
nach Straflen und Hausnummern geordnet, zwischen 
den Hausern stand als Trennkarte eine sogenannte 
Hauskarte. Bei Wohnungsveranderungen wurde die 
neue Wohnung auf die Karteikarte aufgetragen, 
auBerdem auf die Hauskarte der alten Wohnung 
die Personalien des Auszieheriden und seine neue 
Wohnung. Diese doppelte Sehreibarbeit auf Kartei- 
und Hauskarte und ferner die riesige Sortierarbeit, 
die durch das fortgesetzte Umlegen der Karten ent- 
stand — bei jahrlich iiber 300 000 Veranderungen ! — , 
erforderte fiir das Wahlamt einen starken Personal- 
bestand — 18 Beamte und Angestellte — ■ nur zur 






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"litis 



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o Boidt ■'.:■" 10 , 

Leipzig W. 33 

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Fr.MO^,-- RK. 



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Muster 39 



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HattagrUiid'rttiek: 



^MuSte* 38 



In Lelpilg* 



■ MJaiart: 



Geprg E 86 

HShl 4 

.m?* 1 ? *-33" „... 
Grtfppler Str.54 I 1. 

Vettr.Nr,7801 



Bild 46. Vordrucke des Vermietungsamtes 



122 




? 'Fellb'fit 



Bild 47. Vordrucke des Vermletungsamtes 



9* 



123 



IX. r MBOHANISIERUNG 



Erledigung dieser Arbeiten. Zur Herstellung einer 
Wahlliste ftir die rund 500 000 Wahlberechtigten 
mufiten aber 200 Hilfskrafte eingestellt werden, die 
in 2 Wochen die Wahlliste zu schreiben raid dann 
mit den Karteikarten nochmals zu vergleichen batten, 
weil durcb dieses Aushilfspersonal viele Fehler in den 
Listen entstanden. Ahnlich entwickelten sich die 
Verbaltnisse, wenn eine bereits vorbandene Wahlliste 
nochmals verwendet werden sollte. Bei den riesigen 
Wohnungsveranderungen muBte eine Vergleichung 
der Wahlliste Eintrag fur Eintrag mit den Kartei- 
karten vorgenommen werden, wobei diejenigen Per- 
sonen zu streichen waren, deren Karteikarte sich nicht 
mehr in dem Grundstiicke befand, in der der Eintrag 
bewirkt war, und jeder Wahlbereohtigte in der Liste 
nachzutragen war, iiber den eine Karte zwar im Grund- 
stiicke vorhanden, der Eintrag in der entsprechenden 
Stelle der Liste aber fehlte. Aushilfspersonal und 
Arbeitszeit waren unter diesen Umstanden fast von 



gleichem Umfange wie bei einer Neuaufstellung dei 
Listen. An eine Herstellung von ListenabschTiften 
flir die Parteien war dabei nicht zu denken. 
East noeh schlimmer als beim Wahlamte — wo die 
Listenarbeiten meist in unregelmaBigen Zwischen- 
raumen von langerer Dauer auftraten • — ■ waren die 
Verbaltnisse beim Steueramte. Auf Grund der Per- 
sonenstandsaufnahme mit den Hauslisten muJJten 
alljahrlich die Urliste fur die Einkommensteuer, die 
Lohnsteuerkarten, die Kirchensteuerheberegister und 
die Kirchensteuerzettel, sowie die erforderlichen 
Behandigungsnachweise dazu herausgeschrieben wer- 
den. Zur Bewaltigung dieser Arbeiten, die zeitlicb 
nicht zusammenfallen, muBten mehimals im Jahre 
je rund 100 Aushilfskrafte eingestellt werden, wodurch 
bobe Kosten entstanden. Mit dem zeitlichen Aus- 
einanderliegen der Arbeiten war aber nocb ein groBer 
Nachteil dadurch verbunden, dafi die Wohnungen 
zu den Eegistern und Zufertigungen nur nacb dem 







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JtUn-. ein Eiumenges ch. witz , 
Hof "Ii; l'.- : ' G 



^ 27 1 



Muster 4? 




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Bild 48. Druckplatte mit chifffierter StraOenbezeichnung 



Stande vom 12. Oktober bekannt sind. Da bis zur 
Ausfertigung der Lohnsteuerkarten aber schon 1 Mo- 
nat und bis zur Fertigung der Kirchensteuer-Zuferti- 
gungen 8 Monate verflieBen, in diesen Zeitraumen 
aber bereits wieder viele Wohnungsveranderungen 
entstanden sind, kommen groJBe Mengen unbestell- 
barer Zufertigungen zuriick, zu denen die'neuen Woh- 
nungen auf dem Polizeimeldeamte erkundet werden 
miissen. 

Um die Herstellungszeiten f iir die Wahl- und Steuer- 
unterlagen zu verkurzen, die Beschaftigung von 
Aushilfskraften naoh Moglichkeit auszuschalten und 
die Steuerzufertigungen mit dem neuesten Wohnungs- 
stande hinausgehen zu lassen, ist diese Plattensamm- 
lung so aufgebaut worden, dafi sie fur Wahl- und 
Steuerzwecke verwendet werden kann. .Dazu war 
notwendig eine besondere Textgliederung der Plat- 
ten und die Verwendung von Signaldruckmaschinen. 
Die Druckplatten enthalten die Nummer der Steuer- 
hebestelle, Familiennamen, Vornamen, Religion, Stand 
oder Beruf, Wohnungsangabe, Zuzugstag und -ort, 
Geburtstag, -jahr und -ort, Staatsangehorigkeit und 
ferner je 1 Drucksignal fiir Wahlliste und Urliste, 
Steuerkarte, Kirchensteuerheberegister nnd -zettel 
nach obenstehendem Schema Muster 43 (Bild 43). 



Um die Platten fiir moglichst larige Zeit nutzbar zu 
machen, ist der StraBenname symbolisch dargestellt, 
damit er so wenig Platz wegnimmt, als nur irgend mog- 
lich ist. Es konnen -dadurch auf der Wohnungszeile 
eine Anzahl StraBennamen zunaohst nebeneinander 
gesetzt werden, und die Uberpragung einer eingeebne- 
ten Stelle findet erst bei dem 6. oder 8. Wohnungs- 
wechsel statt. Wahrend bei voll ausgepragten StraBen- 
namen die Platte nach der 4. oder 5. Einebnung der 
Wohnungszeile neu gepragt werden mufite, ist das 
bei dieser symbolisohen StraBendarstellung erst bei 
der 30. — -40. Veranderung erforderlich. Die dadurch 
notwendigen besonderen Vofkehrungen beim Druck- 
verfahren werden spater erklart werden. Die StraBen- 
symbole sind dadurch gewonnen worden, daB die 
gesamten StraBen Leipzigs innerhalb des Alphabetes 
der Anf angsbuchstaben fortlauf end numeriert worden 
sind, die Aachener StraBe also die Bezeichnung A 1, 
die Baalsdorfer StraBe B 1 usw, fuhren. 
In der Plattensammlung sind aus steuerlichen Griinden 
alle Personen vom 14. Lebensjahre ab enthalten. 
Soweit die Platten fiir Steuerzwecke erfaBt werden 
miissen, aber nicht fiir Wahlzwecke benotigt werden, 
tragen sie nur die Signale der Steuerzwecke, fiir die 
sie erfaBt werden sollen. Die Platten fiber Wahl- 



124 




DIE ADRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG 



unmundige oder vom Wahlrecht Ausgeschlossene 
haben also zunachst kein Wahlsignal. Umgekehrt 
ist es genau so mit den Wahlberechtigten, die nicht 
steuerpflichtig sind. Deren Platten tragen keine 
Steuersignale. Die Erganzung der Signale f indet aber 
sofort statt, sobald die Steuerpflicht oder das Wahl- 
recht begriindet wird. Uber die Wahlunmiindigen, 
dauernd oder voriibergehend vom Wahlrecht Aus- 
geschlossenen wird eine besondere Zettelkartei ge- 
fiihrt, die nach der Zeitfolge geordnet ist, in der das 
Wahlrecht auflebt, und nach der dann taglich die Ein- 
pragung des Wahlsignales auf die in Frage kommen- 
den Platten vorgenommen wird. 
Die Plattensammlung stent, ahnlich wie friiher die 
Wahlerkartei, nach StraBen und Hausnummern in 
eisernen Laden und Schranken, abgeteilt nach Grund- 
stiicken dnrch Kupferplatten; doch ist die Trennung 
nach Ortsteilen, sowie die Hauskarte und die Nach- 
weisung der aus einem Hause verzogenen Personen, 
weggefallen. Wohnungsberiehtigungen sind also nur 
noch einmal — auf der Platte — notwendig. Die Laden 
tragen StraBennamen und StraBensymbol. 
Die Bearbeitung der Plattensammlung (Erganzung 
und Berichtigung infolge Zu-, Um- oder Verzugs) 
erfolgt in der Weise, daB die Polizeimeldungen zu- 
nachst mittels Handdruoker durch besondere Druck- 
plattchen das StraBensymbol der neuen Wohnung 
erhalten, damit Pragerinnen nicht von Eall zu Fall 
dieses Symbol suchen. miissen. Die Meldungen uber 
neu zugezogene Personen bekommen auBerdem einen 
Vermerk Tiber die erforderlichen Signale und die 
Steuerhebestellen-Nummer. Dann werden die neu an- 
zulegenden Platten gepragt, die Veranderungen auf 
die vom pragef reien Personal (siehe spater) inzwischen 
aus der Sammlung entnommenen Platten aufgepragt, 
nach Beendigung der Pragearbeiten die Platten ge- 
schwarzt und an die entsprechende Stelle in der 
Sammlung wieder eingereiht. Bei diesen Berichti- 
gungen werden die Steuerhebestellen-Nummern dann 
nicht geandert, wenn der Wohnungsumzug zwischen 



dem 12. Oktober und dem Druck der Kirchensteuer- 
bescheide erfolgt. Die Griinde hierfur werden spater 
erlautert werden. Als Grundsatz fur die laufende 
Bearbeitung der Plattensammlung gilt, daB die Poli- 
zeimeldungen innerhalb 24 Stunden nach Eingang 
bearbeitet sein miissen, auch wahrend der Ausf iihrung 
von Druckarbeiten, damit Reste vermieden werden, 
fiir deren Aufarbeitung nur mehr Maschinen und 
Personal gebraucht werden wurden, als aus wirt- 
schaftlichen Griinden eingestellt werden sollen. 
Fiir die Bearbeitung der Plattensammlung sind 
4 Pragemaschinen und 8 ausgebildete Pragerinnen 
vorgesehen, 4 davon sind mit Pragearbeiten beschaf- 
tigt, die anderen i mit dem Heraussuchen, Schwarzen 
und Wiedereinstellen der Platten. Wochentlieh soil 
ein Austausch stattfinden, damit das gesamte Per- 
sonal immer in der Pragung so getibt bleibt, daB auch 
bei starkem Geschaftsgange, Urlaub oder Krankheit 
keine Stockung in der Arbeit eintritt. 
Zur Herstellung der Druckarbeiten dieser Sammlung 
sind 4 Druckmachinen bereitgestellt, die mit beson- 
deren Einrichtungen fiir die in Erage kommenden 
Zwecke versehen sind. Wie die Pragemaschinen, sind 
auch die Druckmaschinen mit elektrischem Antriebe 
versehen; ferner enthalten sie Signaleinrichtungen 
fiir den Druck der verschiedenen Listen und Zu- 
fertigungen. Vor und hinter der iiblichen Druck- 
platte sind Kassetten zur Aufnahme der Druck- 
plattchen der StraBennamen eingebaut, weil die 
Platten an Stelle der StraBennamen nur das StraBen- 
symbol tragen; auBerdem enthalten die Maschinen 
Numerateure fur den Listendruck (wodurch ein nach- 
tragliches Numerieren von Listen mit der Paginier- 
maschine erspart wird), ferner auch Zahler zum Ab- 
zahlen der getatigten Drucke. Daneben sind Vor- 
richtungen fiir die Herstellung von Mehrfachdrueken 
von einer Platte vorhanden, auch besondere Druck- 
kissen, um damit entweder nur einen Teil des Platten- 
inhaltes abzudrucken oder Durchdrucke bis zu 9 Stuck 
herauszuholen. 




v- Beruf und Wohnung Geburts-Datum 



Fercl.-RhO(ie-Str. 



111! 



Ver»r,4rk der 

erfolgten 
Stlmmabgabe 

Land- 

tags- 
Wahl 

12. 3, 

IMS 



Semerkungen 









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, , Ferdinand. -Rhodes ir.l 



00117 



Pc^ischaf fner 



i 1,90 

00118 



Bild 49. Wahliistenkopf 



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^f^^l^^^BSS^j^ 



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125 



IX. MECHANISIERUNG 



Das Druckverfahren mit den nur StraBensymbole 
tragenden Platten ist in folgender Weise geregelt: 
Der Druckstock und das Druckkissenist je aus 3 Teilen 
zusammengesetzt. Bei dem Druckstock ist iiber und 
unter dem Durchgangsfelde der Druckplatten je 
eine Kassette ausgelassen. Bei Listendruck wird das 
Platteben. mit dem ausgeschriebenen StraBennamen 
oberhalb des Durchgangsfeldes, beiZustellungsdrucken 
unterkalb desselben eingesetzt und bleibt darin so- 
lange, als Platten mit dem entsprechenden StraJBen- 
symbol durchlaufen. Das Druokkissen besteht aus 
3 Teilen, einem breiten, feststehenden, fiir die durck- 
laufenden Platten und 2 schmaleren, auswechsel- 
baren fur den StraBendruck. Sollen Listen gedruckt 
werden, so wird das auf das oberkalb eingesetzte 



Plattcken passende Stuck in das Druckkissen ein- 
gescboben, druckt als ersten Druck den StraBennamen 
als Listenkopf, und wird dann wieder zuriickgezogen. 
Dann drucken nacheinander dieHausplatte mit Strafie 
und Hausnummer, und dann die Personalplatten, 
bei denen die Woknungsangaben abgedeckt sind, 
weil sie durch die Hausplatte sckon gegeben wurden. 

Muster 44 {Bild 49). 

Bei dem Druck von Zufertigungen rnuB, da auf jedem 
Stiick der ausgeschriebene Stralenname zu erscheinen 
hat, das auf das unterbalb des Durcbgangsfeldes 
liegende StraBenblattchen passende schmale Druck- 
kissen dauernd eingesetzt sein. 

Muster 45 (Bild 50). 



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Bieigaianii 



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Jnh .ein Bl-umengesch. ■■•.., 
Hof ti 1, 



27 

Ferd,~ Rhode -Str. 












Bild ,50. Anschrift mit iiberseizter Straflenbezeichnung 



Die zu leistenden Druekarbeiten bestehen aus in 
bestimmter Zeitfolge regelmaJJig wiederkehrenden 
(Steuerunterlagen) und unvorhergesehenen (Wahl- 
listen). 

Die regelmaBig entstehenden Druekarbeiten kommen 
in folgender Reihe zur Abwickelung: 
Nacb dem Stande vom 12. Oktober werden zuerst die 
Steuer-Urliste im Doppelstuck und anschlieBend die 
Lobnsteuerkarten gedruckt. Die Steuerliste wird 
vom Steueramte mit den kereingekommenen Haus- 
listen, die nach dem gleichen Tagesstande aufgestellt 
sind, verglicben und etwa auftretende Differenzen 
in der Urliste und im Doppelstuck berichtigt. Das 
Hauptstiick der Urliste wird dann an das Einanzamt 
weitergegeben, das Doppelstuck aber gelangt an die 
Adrema-Abteilung zuruck, die danach die jahrlicbe 
allgemeine Revision und Berichtigung der Platten- 
sammlung vornimmt. Dabei werden aucb die no1> 
wendigen Berichtigungen der Steuerhebestellen- 
Nummern vorgenommen. Der Druck der Kirchen- 
steuerregister erfolgt Ende Dezember, der Druck der 
Kirckensteuer-Benachrichtigungen und Zustellungs- 
nackweise aber erst im Juli bzw. August des nacbsten 
Jahres, da die Kirchensteuerveranlagungen erst nacb 
Eeststellung des Einkommensteuersolls — ■ was erst 
bis dabin ermittelt werden kann — vorgenommen 
werden konnen. Das Kirchensteuerheberegister weist 
dabei durcb den spateren Druck gegeniiber dem 



12. Oktober-Stand Veranderungen auf, die sick bei 
Ermittelungen des Steuersatzes auf Grund der 
Steuerurliste bemerkbar macben. Dieser Umstand 
wird aber dadurcb aufgeboben, dafi von' alien Woh- 
nungsveranderungen, die nack dem 12. Oktober 
eintreten, Plattenabdriicke an das Steueramt gelangen. 
Da die Steuerkebestellen-Nummer, wie bereits er- 
wa-bnt, bis zum Drucke der Kirckensteuerbescheide 
nicbt geandert wird, laufen diese Veranderungs- 
anzeigen an die am 12. Oktober zustandige Hebestelle 
und ermoglicben das Auffinden des Steuerpflicktigen, 
aucb wenn er in den Listen einer anderen Hebestelle 
erscbeint. Ahnlich gestaltet sicb das Verfabren mit 
den nock viel spater gedruckten Kirchensteuerzetteln, 
die durcb die Beibebaltung der Steuerbebestellen- 
Nummer vom 12. Oktober und die VeranderungE- 
anzeigen dock zur ricbtigen Veranlagungsstelle ge- 
langen. 

Das oben gescbilderte Verfahren mag auf den ersten 
Blick etwas umstandlick ersckeinen, wird aber doch 
als praktiscb anerkannt werden mtissen, wenn be- 
riicksicbtigt wird, daB die Adrema-Anlage die Lobn- 
steuerkarten in 6 Tagen, die sonstigen Steuerunter- 
lagen aber in je 5 Tagen liefern kann, und daJB dadurcb 
die Einstellung zablreicber Hilfskrafte, die bisber 
monatelang tatig waren, auf ein geringes Mafi zuriick- 
gedriickt werden kann, weil nur die Vergleichungs- 
arbeiten erforderlicb bleiben, die bandscbriftliche 



126 



_ , , _,,^, T - rr -„ r , _ _ 



Muster *s-o 



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Zuname, Vorname 
Beruf und Wohnung 



Moltkestr. 



;:;(^tvi; 



Moltkestr.52 



Berger . 

Alwin 



Werner 

Waither 

Kassierer 



Werner 
Martha 
Gef . -Oberauf ssher in 



Thomas 

Karl 

Kauf m. Angastei 1 ter 



Thomas 

Johanna, ge^Maschfee 

Ehefrau 



Moltkestr.53 



Schulza 
Johannes 

Hand i ungs r e i sender 



Schulae 

liUiee,geb.MUl,ler 

e.B. 



PrUfer 
Kurt 
: Steindruoker 



PrUfer 

Anna ■■, geb , Haaring 

Ehefrau 



Oertel 

Adolf 

Kraftwagenftihrer 



MoHHestr.54 



Meyer 
Karl- ' 
Chef-Dekorateur ,^ 



.QisburtSrDatuiKi: 
Lfd. Nr. 



oowm 



13.11.86 

00580 



12.12.99 

00581 



21. 3.79 

©00582 



?. 6.88 

00583 



>0. 4,88 

00584 



0058? 



7. 12. S3 



lisl^sej; 



15. 9;86 
00588 



13.12.89: 

00589 



U. 6.04 

00590 



Vermflirk ssr 
erfoioteir 
nabgabe 

Land- 
tags- ■■■ 
Wahl: 

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Bild 51. Siimmliste 



IX, MECHANISIKRVNG 



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Bild 52. Steuerurliste 



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Biid 53. Vordrucke fiir Kirchensteuerzwecke 



129 



IX. MECHANISIEBUNG 



Ausfertigung von rund 300 000 Lohnsteuerkarten, 
je 350 000 handschriftlichen Eintragen in die Steuer- 
Urliste und die Kirehensteuer-Hebeliste, sowie die 
Anfertigung von. 350000 Kirchensteuerbescheiden 
wegfallt und nur die Einsetzung der Betrage noch zu 
erf olgen hat. Aufi erdem kann das Zustellungsverf ahr en 
mit den nach dem neuesten Wohnungsstande beschrif- 
teten Bescheiden ohne groBe Reste und zeitraubende 
Ermittelungen vor sich geben. 
Die Herstellung der Wahllisten mit rund 500 000 
Wahlberechtigten wickelt sich in ahnlioher "Weise ab 
wie der Druck der Steuer-Urlisten. Die Anfertigung 
nimmt etwa 4 — 5 Tage in Anspruch, was gegenuber 
der handschriftlichen Anfertigung schon einen Zeit- 
gewinn von rund 10 Tagen bedeutet. Der Vorteil, 
der dabei besonders in die Ersoheinung tritt, ist der, 
daB die Aufstellung dieser Liste urn 10 Tage naher 
an den Auslegungsbeginn herangeschoben werden 
kann, was fiir die Richtigkeit und Verwendbarkeit 
der Liste von grofltem Werte ist. Auch die Moglich- 
keit, mit dem Durchdruckverfahren bis zu 9 Stuck 
der Wahlliste in einem Arbeitsgange herstellen und 
dadurch die Parteien mit Listenabschriften bedienen 
zu konnen, mufi ala groJSer Gewinn betrachtet werden. 
Neben diesen ideellen Erfolgen stebt aber noch die 
grofie Ersparnis, die sich aus dem Listendrucke ergibt. 
Statt von 200 Aushilfskraften in 14 Tagen werden die 
Listen jetzt durch 8 Druckerinnen in 5 Tagen her- 
gestellt, wobei Schreibfehler und unleserliche Hand- 
schriften vollkommen ausgeschaltet sind. 
Das beigefiigte Muster 46 zeigt den klaren und schonen 
Eindruck, den eine solche Liste hervorruft. 

Muster 46 (Bild 51).' 

Muster 47 (Bild 52). 

Muster 48.-50 (Bild 53). 

Um den Druck der Steuer- und Wahlunterlagen so 
wirtschaftlich als moglich zu gestalten und insbeson- 
dere fur die gesamten Prage- und Druckarbeiten nicht 
einen unverhaltnismafiig groBen Maschinenpark zu be- 
lasten, sind fiir die Druckarbeiten Doppelschichten 
vorgesehen, d. h. es arbeiten an den 4 Druckmaschinen 
8 Druckerinnen in getrennten Schichten, wodurch 
auchteueret)berstundenzuschlage ausf alien. Auch fiir 
Pragearbeiten ist im Bedarfsfalle das gleiche Verfahren 
vorgesehen. Fiir die geschilderten Druckarbeiten 



soil auch nicht das Pragepersonal eingesetzt werden, 
sondern Aushilfspersonal, damit die Erganzungs- 
und Berichtigungsarbeiten an der Plattensammlung 
keine Stockungen erfahren. 

Eur den Fall, daB von den Parteien Abschriften der 
Wahllisten gefoxdert werden, ist ferner zu beriick- 
sichtigen, daB eine Druckerin wahrend des Listen- 
druckes nur 2 Durchdruckbogen zwischen 3 Listen- 
blatter einlegen kann. Sollen mehr Durchschlage 
eingestellt werden, so miissen besondere Krafte das 
Einlegen der Durchdruckbogen vornehmen. Das 
wird aber die Kosten der Wahllisten-Herstellung 
nicht erhohen, da die Ausgaben fiir Listenpapier, 
Durchdruckpapier und Vorbereitung des Druckes 
der Abschriften als den Parteien zu berechnende ■ 
Selbstkosten anzusetzen sind. 

Neben der vorstehend geschilderten Sammlung fiir 
Wahl- und Steuerzwecke sollen hier noch einige 
Sondersammlungen iiber Gewerbe-, Grund- und 
Hundesteuerpflichtige angegliedert werden. Eine 
Verschmelzung dieser Sammlungen ineinander wiirde 
nicht rationell sein, da diese Sondersammlungen in 
keinem entsprechenden GroJJenverhaltnis zur Gesamt- 
anlage stehen und bei dem Drucken der Unterlagen 
fiir diese Sonderzwecke zu viel Leerlauf im Arbeits- 
gange entstehen wiirde. 

Die Kosten der Gesamtanlage mit einem Platten- 
bestande von rund 700 000 Stiick erforderte etwa 
200 000 EM, denen die Jahresersparnisse, nach Ab- 
setzung der Abschreibungen in Ho'he von 20 bzw. 
10% fiir Maschinen und Platten, von rund 86 000 RM 
gegeniiberstehen werden. 

Fiir die nachste Zeit wird eine Erweiterung der An- 
lage dahingehend erfolgen, daB eine Anzahl Arbeiten 
fiir eine Anfang Oktober zu errichtende zentrale 
Lokn- und Gekaltsrechnungsstelle von der Adre- 
ma zu leisten sind. Die dafiir erforderlichen Platten 
sollen inhaltlich so ausgestattet werden, daB damit 
die Gehalts- und Lohnlisten, Arbeitskarten, Jahres- 
lohnkarten, Gehalts- und Lohnbeutel, An- und Ab- 
meldungen zu Krankenkassen usw., die Lohn- und 
Gehaltsempfanger-Karteien, bedruckt werden konnen. 
Wetter ist in Aussicht genommen, eine Plattensamm- 
lung der Schiller und Sohiilerinnen hoherer Schulen 
aufzustellen und damit die Schulgeldzettel zu be- 
drucken, 



Gesichtspunkte fur die Wahl von Rechen- und Buchungsmaschinen 



Philipp Riedel, Berlin-Steglitz 

Die Buromasehinenindustrie ist eine verhaltnismaBig 
junge Industrie. Sie befindet sich noch in der Entwick- 
lung. In jedem Monat kann man beachtenswerte 
Fortschritte feststellen. 

Die Rechen- und Buchungsmaschinen sind Wunder- 
werke der Feinmechanik, die ahnlich wie z. B. in der 
Uhrenindustrie, nur auf Grand langjahriger Erfah- 
rungen von auserlesenen Facharbeitern hergestellt 
werden sollten, damit sie einwandfrei und lange 



Jahre die mechanischen Biiroarbeiten erledigen 
konnen. 

Durch die grofie Zahl von Fabrikaten und Modellen 
ist es fiir den Kaufer schwer, die beste und zweck- 
maBigste Biiromaschine herauszufinden. Da die mei- 
sten Kaufer vonBiiromaschinen nicht die erf order liche 
Sachkenntnis besitzen, entscheidet oft nicht die Quali- 
tat und Geeignetheit des Burohilfsmittels, sondern die 
Geschicklichkeit und TJberr edungskunst desVerkauf ers. 



130 




GESICHTSHTNKTE EtJR DIE WAHL VON RECHEN- UND BUCHUNGSMASCHINEN 



Wie wichtig aber die Wahl der riohtigen Bliro- 
maschine ist, erkennt man, wenn wertvolle Maschinen 
unbenutzt beiseite stehenoder wenn Arbeiten trotz Ver- 
wendung von Maschinen nicht schneller und richtiger 
als friiher erledigt werden. In Eikenntnis dieser Tat- 
sachen ist fiir dieMitglieder des DeutschenStadtetages 
beim Diwiv eine Auskunftstelle iiber burotechnische 
Fragen eingerichtet worden. Dem Diwiv steht eine 
grofiere Zabl Mitarbeiter zur Verfiigung, die auf Grand 
der Erfahrungen in den einzelnen Behorden und Be- 
hordenbetrieben in der Lage sind, bei der Wahl von 
Biiromasehinen sachverstandig zu helfen. Viele An- 
fragen, die beim Diwiv einlauf en, sind aber unklar ab- 
gefaBt, weil die Mehrzahl der ratauchenden Stellen nur 
selten Biiromasehinen beschaffen und deshalb iiber die- 
ses Gebiet keinenUberblick haben konnen. Die Art und 
die Haufigkeit der mit Biiromasehinen zu erledigenden 
Arbeiten sollten atets angegeben werden. Aber auch 
andere Gesichtspunkte sind bei der Wahl wichtig. 
Wir wollen daher verschiedene grundsatzliche Fragen 
erortem, die bei der Wahl von Rechen- und Buchungs- 
masohinen beachtet werden sollten. 

Rechenmaschinen 

Bereits der Begriff „Reehenmaschinen" ist sehr un- 
klar. Im engeren Sinne versteht man unter Rechen- 
maschinen nur solche Maschinen, die addieren, sub- 
trahieren, multiplizieren und dividieren, die also 
die vier Reehnungsarten ausfiihren. Maschinen, die 
nur addieren oder addieren und subtrahieren nennt 
man Addier- und Subtrahiermaschinen. Addier- und 
Subtrahiermaschinen schreiben im Gegensatz zu den 
Rechenmaschinen auch die Aufgabe und das Er- 
gebnis nieder. Mit breitem Wagen und sonstigen 
Buchungseinrichtungen versehen, werden sie als 
Buchungsmaschinen verwendet. Wir betrachten des- 
halb die einfachen Addier- und Subtrahiermaschinen 
spater gleichzeitig mit den Buchungsmaschinen. 
Bei den Rechenmaschinen linden wir grofie Unter- 
schiede, die erstens durch das System und dann durch 
die Ausstattung bedingt sind. Wir unterscheiden 
Staffelwalzen- oder Thomasmaschinen, Sprossenrad- 
maschinen und Zahnstangenmaschinen. Diese Sy- 
steme f iihrenMultiplikationen undDivisionen imWege 
der gehauften Additionen und Subtraktionen aua. 
Ein weiteres System, das in Deutschland nur selten 
anzutreffen ist, ist das Multiplikationskorper-System. 
Die Einstellung erfolgt entweder durch Schieber, 
Hebel oder Tasten. Der Tasteneinstellung ist im 
allgemeinen der Vorzug zu geben. Bei Maschinen, 
mit denen fast ohne Unterbrechung gearbeitet wird, 
sollte sie stets vorhanden sein, Maschinen mit Hebel- 
einstellung sind 200 bis 500 RM billiger als Tasten- 
maschinen. Die Einstellung mit Schieber ist unbequem 
und wird nur noch bei wenigen Modellen geliefert. 
In der Regel werden Rechenmaschinen mit Einstell- 
kontrolle versehen. Die im Einstellwerk eingestellten 
Zahlen kann man vor Beginn und nach Ausfiihrung 
der Rechnung ablesen. Rechenmaschinen ohne Ein- 
stellkontrolle sollten nieht gekauft werden, trotzdem 
der Preis solcher Maschinen (auf Kosten der Sicher- 
heit) herabgesetzt ist. 

Jede Rechenmaschine hat ein Umdrehungszahlwerk, 
das die Zahl der Umdrehungen in der Einerstelle, 



Zehnerstelle, Hunderterstelle usw. anzeigt. Das 
Umdrehungszahlwerk sollte durchgehende Zehner- 
iibertragung haben, damit man abgekiirzt multi- 
plizieren und ohne Schwierigkeiten dividieren kann. 
Das Resultatwerk mit ablesbarem Resultat sollte min- 
destens in den ersten Stellen mit durchgehenderZeh.- 
neriibertragung ausgeriistet sein, denn sonst konnten 
bei bestimmten Aufgaben Rechenfehler vorkommen. 
Diese drei Werke, Einstellwerk, Umdrehungszahlwerk 
und Resultatwerk haben alle Rechenmaschinen, 
Daraus erkennt man, daB sie hauptsachlich fiir das 
Multiplizieren und Dividieren in Frage kommen. 
Bei der Wahl einer einfachen Rechenmaschine ist u. a. 
zu achten auf eine schnelle Loschung der drei Werke, 
auf eine bequeme und leichte Kurbeldrehung, auf 
eine mbglichst einfache Umstellung der Maschine 
beim Ubergang von einer Rechnungsart auf eine 
andere (wichtig, wenn Aufgaben der 4 Reehnungs- 
arten in der Regel durcheinander gelost werden 
mussen). Die Maschine soil sperren, wenn sich nicht 
alle Hebel in Grund- oder Arbeitsstellung befinden. 
Sollen hauptsachlich Divisionen ausgefiihrt werden, 
ist es ratsam, Maschinen zu wahlen, die eine unmittel- 
bare Einstellung des Dividenden im Resultatwerk 
zulassen und die mehr oder weniger selbsttatig die 
Division durchfiihren. 

In der Regel gemigen fiir einfachere Rechenarbeiten 
die bisher beschriebenen Rechenmaschinen. Bei 
Losung schwierigerer Aufgaben z. B. (a X b x c) — ■ 
(d x e X f ) konnen diese Maschinen nur Teillosungen 
errechnen. Kommen haufig schwierige Rechenarbeiten 
vor, so muB man sich naeh entsprechend eingerichteten 
Rechenmaschinen umsehen. Gelingt es, derartige 
Aufgaben vollkommen maschinell in ununterbro- 
chenem Arbeitsgang zu losen, dann hat man die 
Gewifiheit, daB sich keine Ubertragungs- oder son- 
stigen Rechenfehler eingeschlichen haben. Einige der 
gebrauchlichsten Typen wollen wir uns kurz ansehen : 

1. Aufgabe: a X b X c = ? 

Modell: Rechenmaschine mit mechanischei- Riick- 
iibertragung des Zwischenergebnisses von a x b 
aus dem Resultatwerk in das Einstellwerk, 



2. Aufgabe: a x b= ? 
c x d= ? 



e X f: 



oder (axb) + (cxd)-(exf)= ? 

Modell: Rechenmaschine entweder mit zweitem 

Resultatwerk oder mit besonderem Speicherwerk 

oder mit vielstelligem Resultatwerk, dessen vor- 

derer Teil gesplitet werden kann und durch 

mechanische Ubertragung die Einzelresultate 

sammelt. 

Aufgabe: a x b = ? 

c X d = ? 

exf=? 



Modell: Maschine mit einem zweiten Umdrehungs- 
zahlwerk, das die einzelnen Multiplikatoren zu- 
sammenzahlt. 

4. Aufgabe: (a x b X c) + (d x e X f) — ? 

Modell, das die Eigenschaften des unter 1. be- 



131 



IX. MECHANISIERUNG 



schriebenen Modells hat und gleichzeitig mit 
doppeltem Resultatwerk ausgeriistet ist. 
Neben der Art der zu losenden Aufgaben ist bei der 
Wahl der Rechenmaschinen noch dieFrage wichtig, ob 
man Handantr ieb oder elektr ischen Antrieb wahlen soil. 
Auch bier ist die Haufigkeit der Rechenarbeiten aus- 
scblaggebend. Wild eine Rechenmaschine baglich von 
derselben Person drei bis vier Stunden benutzt, sollte 
cine moglichst vollkommene Maschine mit elektr ischem 
Antrieb, Tasteneinstellung, selbsttatiger Multiplikation 
oder Division (oder beides) gekauft werden. 

Buchungsmaschinen 

Bei den Buchungsmaschinen unterscheidet man 
zwischen solchen, die sich entwickelt baben aus der 

1. Scbreibmaschine, 

2. Addier- und Subtrahiermaschine, 

3. Registrierkasse, 

4. Eecbenmaschine, 

5. Lochkartenmascbine. 

1. Schreibmaschinen, die mit Vorsteek- und Durch- 
ziebeinricbtung, Dezimaltabulator und breiterem Wa- 
gen ausgeriistet sind, bezeichnet man als Buchungs- 
mascbinen. Durch Anbringen eines achtstelligen 
Zahlwerkes kann man bei fast jeder gewohnlichen 
Scbreibmaschine eine Spalte langs oder quer addieren 
oder saldieren. In vielen Fallen reioht ein Zahlwerk 
nicht aus. Durch Vorstecken von mehreren Zahl- 
werken (bis zu 30 Stuck) ermoglichen ,,rechnende 
Schreibmaschinen" das Buchen und gleichzeitige 
senkrechte Aufrechnen von mehreren Spalten und 
die selbsttatige Bildung der Quersumme oder des 
Saldos fiir jede Zeile. 

Sind etwa 300 Posten oder mehr taglich zu buchen, ist 
die Beschaff ung von rechnenden Schreibmaschinen mit 
elektr ischem Antrieb (fiir Schreib- und Rechentasten) 
und selbsttatigem Wagenaufzug zu empfehlen. 
Da diese Maschinen sehr teuer sind (4000 BM und 
mehr}, sollten sie moglicbst auch fiir andere Arbeiten, 
wie Zusammenstellungen mit gleichzeitiger Aufrech- 
nung vieler Spalten und dergleichen ausgenutzt werden. 
DaB es aucb Schreibmaschinen mit fest eingebauten 
Zahlwerken oder in fester Verbindung mit einer 
Addiermaschine gibt, soil der Vollstandigkeit halber 
nur erwahnt werden. 

2, Im Gegensatz zu den aus den Schreibmaschinen 
entwickelten Buchungsmaschinen der Gruppe 1 kann 
bei den Addierbuchungsmaschinen kein Text ge- 
schrieben werden. An Stelle des Textes kann 
man nur Nummernschliissel oder feststehende Buch- 
stabensymbole (bis zu 27 Stuck) verwenden. Dieser 
Nachteil wird aber meist zum Vorteil, da durch die 
Sehliisselung der Buchungstext kurz, aber trotzdem 
einwandfrei ausgedriickt wird. 

Die einfachen Addier- und Subtrahiermaschinen sind 
mit feststehender Papierrolle, mit Tasten und Hand- 
oder elektrischem Antrieb ausgeriistet. Es gibt Mo- 
delle, die nur addieren. Oft werden diese Maschinen 
falschlieher Weise auch als Subtrahiermaschinen 
angeboten, da man mit Hilfe von Komplementar- 
zahlen auch subtrahieren konne. 
Man unterscheidet nach dem Einstellwerk zwischen 
Volltastatur- oder Zehnertastatur-Maschinen. Bei der 
Volltastatur braucht man im Gegensatz zur Zehner- 



tastatur die Nullen nicht anzuscblagen. Die Zehner- 
tastatur kann andererseits ,, blind" bedient werden. 
Die Frage, ob Volltastatur oder Zehnertastatur ist 
sehr umstritten. Es wiirde zu weit fiihren, diese 
Fragen hier' zu erortern, 

Als Buchungsmaschinen konnen die Addier- und 
Subtrahiermaschinen folgende Einrichtung haben: 
Vorsteek- und Durchzieheinriehtung, Formular-Ein- 
werfer, selbsttatige Niederschrift des Datums, Nicht- 
addiervorricbtung z. B. fiir Kontonummern, Nicht- 
scbreibvorricbtung, Repetiervorrichtung, Moglichkeit 
Zwisehensummen niederzuschreiben, senkrecht oder 
wagerecht zurechnen, breiter Wagen, der als Schiittel- 
wagen ausgebildet sein kann, geteilte Wake. 
Meist sind 1 oder 2 Zablwerke zu 10 oder 15 Stellen 
vorhanden. Neuerdings konnen Addierbuchungsma- 
schinen mit bis zu 15 Speicberwerken gelief ert werden, 
Bei Addierbuchungsmaschinen, die die verschiedenen 
Arbeitsvorgange selbsttatig (nach Einstellung vor Be- 
ginn der Arbeit) einschalten, ist die Buchungs- 
geschwindigkeit bedeutend hoher als bei rechnenden 
Schreibmaschinen. 

Auch dio Addierbuchungsmaschinen konnen fiir an- 
dere Arbeiten mitverwendet werden. 

3. Bei den Registrierbuchungsmaschinen ist Wert auf 
die Kassensicherheit gelegt. So werden z. B, nur 
Originaldrucke (bis zu 5), keine Durchschlage ge~ 
fertigt. Die Maschine kann mit 27 Addierwerken 
ausgeriistet werden. Den Stand der einzelnen Addier- 
werke kann man sich jeder Zeit abdrucken lassen. 
Die Registrierbuchungsmaschinen sind besonders ge- 
eignet, wenn viele gleichartige Buchungen zu er- 
ledigen sind oder groBte Sicherheit der Buchungen 
verlangt wird. 

4. Neuerdings kann man auch schreibende Rechen- 
maschinen als Buchungsmaschinen verwenden. Eine 
Rechenmaschine ist mit einer schreibenden Addier- 
und Subtrahiermaschine so gekuppelt, daB die Auf- 
gabe (auch bei Multiplikationen und Divisionen) und 
das Ergebnis niedergeschiieben werden. Text oder 
Buchstabensymbole kann diese Maschine nicht 
■schreiben. Die Arbeitsschnelligkeit ist groB, da die 
verschiedenen Arbeitsvorgange durch die Maschine 
selbsttatig eingeschaltet werden. 

Die schreibende Rechenmaschine kommt nur fiir 
solche Buchungen in Frage, bei denen regelmaSig 
Multiplikationen oder Divisionen auszu fiihren sind. 

5. Der Vollstandigkeit halber sollen noch die Loch- 
kartenmaschinen genannt werden, die nur groBte 
Betriebe wirtschaftlich verwenden konnen. 
Zusammenfassend kann gesagt werden, dafi die Wahl 
der Buchungsmaschinen besonders schwierig ist. Die 
Art des Buchungsgeschaftes sollte die Gattung und 
die Haufigkeit der Buchungen die Ausstattung der 
Buchungsmaschine bestimmen. 

Fiir Behorden sollte es selbstverstandllch sein, vor 
jeder Beschaff ung einer Rechen- oder Buchungs- 
maschine zu priifen, ob nicht ein deutsches Erzeugnis 
gewahlt werden kann. Viele Millionen Mark werden 
jahrlich in Deutschland fiir auslandische Biiroma- 
schinen ausgegeben, obwohl die deutsche Biiro- 
maschinenindustrie nach Amerika die starkste in 
der Welt ist und ihre Erzeugnisse in weitem Um- 
fange vom Auslande gekauft werden. 



132 




INST ANDHALTUNG DER SCHREIBMASCHINE 



Dienslanweisung fiir Maschinenschreiber: 

Instandhaltung der Schreibmaschine 



^ : 



(AWV-Merkblatt 1) 

Herausgegeben vom Ausschufi £iir wirtschaftliche Venvaltung beim Reiohskuratorium fur Wirtschaftlichkeit 



Allgemeines 

1. Bei der Viernahme der Maschine stelle auf Grand 
der Gebrauchsanweisung ihren Zustand fest, Du bist 
fiir sie verantwortlieh. 

2. Die Gebrauchsanweisung., die zu deiner Maschine 
gehort, mufit du grundlich beherrschen. Lies sie deshalb 
yon Zeit zu Zeit durch. Halte sie stets handbereit. Ziehe 
sie zu Rate, wenn bei der Arbeit irgendwelohe Fragen 
oder Schwierigkeiten auftauchen. 

3. Wi&'die Maschine stehen soil: Nieht zu feueht, 
sonst rosten die Metallteile. Nieht zu warm, sonst trocknet 
der Gumrai em, wird hart und springt. 

4. Tragc die Maschine nieht unnotig von einer Stelle 
zur andern. Beim Tragen fasse sie nur auBen am festen 
Rahmen an; das empfindliche Schreibwerk im Innern 
darfst du dabei nieht beriihren. 

5. Der Tisch mufi vollkommen waagerecht stehen. Er soil 
so hooh sein, daB der Unterarmwagerecht bleibt, wenn 
die Hande in Schreibhaltung auf der untersten Tasten- 
reihe ruhen. 

6. 7ju starkes Gerausch beim Schreiben laBt sioh duroh 
Unterlegen einer Filzplatte dampfen. Doch aohte darauf, 
daB die Tastenhebel beim Sohreiben nieht den Filz be- 
ruhren. Auch GummifuBe usw. schaffen Abhilfe. 

7. Naeh Benutzttng deoke die Maschine zum Sehutze gegen 
Staub zu. Bei versohlossener Maschine ist an geeigneter 
Stelle (Deckel, Tisch) der SchMsselinhaber anzugeben, 
damit die Maschine im Bedarfsfalle von anderer Seite 
ausgenutzt werden kann. Vereinbare dabei Arbeitsdauer 
und Mitreinigung. 

Das Schreiben 

8. Das Band muB unbedingt genau die vorgeschriebene 
Breite und Lange und womGglich Webkanten haben. Es 
kann nur dann glatt laufen, wenn es gut auf der Rolle be- 
f estigt, sehr sorgf altig aufgespult und durch die Fiihrungs- 
teile richtig durchgezogen wird. Steuere rechtzeitig um, 
sonst entstehen Locher an den Enden des Bandes, Schalte 
die 2. Zone ein, sobald du bemerkst, daB in der 1, Zone 
die Parbe aus dem Gewebe herausgetrieben ist. Auch 
mit dem Ausweehseln des Bandes warte nieht zu lange, 
damit Storungen beim Auf- und Abspulen infolge zu 
starker Abnutzung des Bandes vermieden werden. 

9. Der Anschlag sei leicht federnd und mOglichst gleich- 
maBig. Uberwache ihn mit dem Ohr. Viele gute Lehrer 
empfehlen, mit 8 Fingern zu schreiben und dabei nieht 
auf die Tasten zu sehen, sondern BHok und Aufmerksam- 
keit nur auf Vorlage und Schriftstiiek zu riohten. Beim 
Satzzeichen und anderen sehr kleinen Zeichen schlage 
weniger stark an, weil sonst Locher im Papier und Ver- 
tiefungen in der Walze entstehen. 

10, Verfangene ife&eJbringerecht vorsichtig und schonend 
in Ordnung; keinesfalls reiBe dabei an den Tastkopfen. 

11, Radieren sollst du nur in den auBersten Notf alien. 
Lege dabei stets die Radiersehablone auf und nimm den 
Wagen moglichst weit nach derjenigen Seite, auf der sieh 
der Fehler befindet; dann fallt der Radierstaub neben die 
Maschine und nieht in das empfindliche Schreibwerk. 

12, Schone die Walze. Schlage die Tasten nieht an, wenn 
kem Bogen eingespannt ist. Wenn du ohne Durchschlag 
arbeitest, fuhre stets ein Sohutzblatt (z, B. Olkarton) 
zugleich mit dem Sohreibpapier ein. 



13. Den Wagen fuhre nach Beendigung einer Zeile behut- 
sam zuriick. Hierbei betatige den Zeilen-Sohalthebel. 
Wirf den Wagen nieht zuru'ek. Alles StoBen und Werfen 
verdirbt die Maschine. 

14. Das Herausziehen des eingespannten Bogens soil 
immer nach vom und niemals riickwarts erfolgen. Du 
muBt dabei die Papierausldsung benutzen und die Walze 
stets mitdrehen. 

Pflege 

15. Taglich reinigen sollst du 

das Gehause und die leicht zuganglichen Teile mit 

Pinsel und Flanellappen, 
die Typen; dabei biirste in der Riohtung der Typen- 

hebel und -Stangen. 

Selbstverstandlich lege beim Bursten ein Sohutzblatt 
auf die Tasten, damit du dir spater beim Schreiben die 
Finger nieht mit Farbe beschmutzt. Achte auch darauf, 
daB du keine Spiralfeder aushakst oder besehadigst. 

16. Olen darfst du nur, wenn du den betreffenden Maschinen- 
teil zuvor griindlieh gereinigt hast. Nimm nur gutes 01, 
das harz- und saurefrei ist und die Metallteile nieht an- 
greift. Ti'age nur wenige Tropfen auf, genau so wie es 
die Gebrauchsanweisung verlangt, und sorge fiir gute 
Verteilung. Im allgemeinen sind alle Reibungsstellen 
(insbesondere Achsen, Gleitschienen und Schaltmesser) 
zu olen. t)berfliissiges 01 entferne sorgsam, sonst gibt 
es bose Olfleoke. 

17. Die tagliche Reinigung und das Olen laB dir von dem- 
jenigen, von dem du die Maschine ubernimmst, vom 
Mechaniker oder von sonst jemandem, der es gut versteht, 
genau zeigen. 

18. Grundlich reinigen und nachsehen muB man jede 
Maschine etwa alle 2 — 3 Monate. Hiermit soil nieht ge- 
wartet werden, bis die Maschine durch Stdrungen oder 
vollstandiges Versagen daran mahnt. Ist weder der Schrei- 
ber in dieser Arbeit geschult noch ein anderer Angestellter 
des Betriehes, oder fehlt die notige Ausrustung, dann soil 
man die Maschine einem zuverlassigen Fachmechaniker 
in regeimafiige Pflege und Uberwaohung geben. 

19. Storungen an deiner Masohine, die haufiger vorzu- 
koramen pflegen, suche dir aus der Gebrauchsanweisung 
zu erklaren, um sie vermeiden zu konnen. Findest du 
keine Erklarung, so merke dir die Frage fiir den nachsten 

' Besuch des Mechanikers sohriftlich vor. Sohraube und 
biege nie versuchsweise an dem empfindliehen Hebel- 
und Raderwerk herum, sondern rufe moglichst bald den 
Mechaniker. Selbstverstandlich. muBt du alle Teile, auch 
die kleinsten, die sich etwa bei einem Schaden von der 
Maschine lOsen, aufs sorgsamste aufbewahren. 

SchluObemerkung 

20. Je besser du deine Maschine verstehst, um so williger 
und storungsloser wird sie dir dienen. Je liebevoller 
du deine Maschine pflegst, um so erfreulicher und leichter 
wird dir die Arbeit sein. 

Mechaniker: 

Ansohrift: 

Fernruf ; 



10 D 1 w 1 v , Eelormea in den stadtUehen Vetwaltutigen 



133 



IX. MECHANISIERUNG 



Regefn der Stadtverwaliung Dortmund 

fur die Behandlung und Reinigung der Schreibmaschinen 



Allgemeines 

1. Die Stenotypistinnen und Maschinenschreiberinnen mussen 
die zur Maschine gehorende ,,Gebrauchsanweisung" grtind- 
lich beherrschen und yon Zeit zu Zeit wieder lesen. Die 
Anweisung ist stets handbereit zu halten und g. F. bei 
auftauchenden Zweifeln oder Sohwierigkeiten einzusehen. 

2. Die Stenotypistinnen und Maschinenschreiberinnen sind 
fiir die zugewiesene Schreibmasohine einschl. samtlieher 
Ersatz- und ZubehSrteile (u. a. auoh Unterlage, Konzept- 
halter, hinterer RandmaBstab — Zeilenmesser — , Reini- 
gungsgerate) personlich haftbar. 

3. Bei Versetztingen von Stenotypistinnen und Maschinen- 
schreiberinnen ist die Maachine mit samtlichen Zubehor- 
teilen der Naohfolgerin in Anwesenheit des Dienst- bzw. 
Abteilungsleiters oder eines von ihm hierzu besondera 
bestimmten Beamten zu iibergeben; etwaige Mangel sind 
sofort anzugeben. 

4. Der Schreibniaschinentisoh muB vollkommen waage- 
recht und so hoch stehen, daB der Unterarm der Steno- 
typistin waagerecht bleibt, wenn die Hande in Schreib- 
haltung auf der untersten Tastenreihe ruhen. 

5. Das Auflegen von sohweren Akten stuck en auf die 
Schreibmasohine ist, da hierdurch der hintere RandmaB- 
stab (Zeilenmesser) beschadigt wird oder aogar abbricht, 
zu unterlaaaen. 

6. Beim T rag en ist die Maschine nur auBen am festen 
Rahmen anzufassen; das empfindliche Schreibwerk im 
Innem darf dabei nioht bertihrt werden. 

7. Die Maschine ist nach BuroaehluB vorsichtig einzu- 
schliefien und vor StoBen zu bewahren. Hierbei ist 
auf den Walzenfreilaufknopf besonders Obacht zu geben, 
da dieser sich leicht verbiegt oder abbricht. 

Pflege 

8. Sauberkeit und sorgfdltige Behandlung ist die 
Voraussetzung fiir tadellosen Gang und Lebensdauer der 
Schreibmasohine. Der ganze Meehanismus der Schreib- 
masohine — insbesondere der Typen — mufl daher pein- 
lichst sauber gehalten werden. Wird die Maschine nioht 
benutzt, so darf sie nicht, namentlich nicht aufierhalb 
der Dienststunden, unverdeckt stehen. Eine ver- 
schmutzte Maschine kann nicht zuverlassig 
arbeiten. 

9. Das Reinigen der Typen hat jeden Morgen vor 
Oebrauch zu geachehen (leicht in der Langsrichtung der 
Typenhebel biirsten, niemals quer uber samtliehe Typen!) ; 
Staub und Radierreste mussen sorgfaltig entfernt werden. 
Beim Bursten ist ein Schutzblatt auf die Tasten zu 
legen, damit spater beim Schreiben die Finger nicht mit 
Farbe besohmutzt werden. 

10. Jeden Sonnabend ist die Maschine — bei BfiroschluB — 
griindlich zu reinigen, d. h. alle leicht zuganglichen Telle 
mit Tuch und Pinsel. Die Typen sind dann auch ent- 
sprechend der beaonderen Anweisung des Mechanikera 
zu reinigen. Zum Schutz der Maschine ist dabei stets 
das Reinigungstuch unter die Typen zu legen. (Vgl. auch 
Ziffer 9, SchhiBsatz.) 

11. Radierstaub ist der Maschine auBerst schadlich. Beim 
Radieren ist deshalb der Wagen ganz naoh rechts oder links 
herauszusehieben, damit der Radierstaub neben die 
Maschine und nioht in den Mechaniamus der Maschine 
fallen kann. 

12. Storungen an der Maschine diirfen nicht selb- 
standig beseitigt werden, da durch unsachgemaBe 
Behandlung leicht groBerer Schaden entsteht. Die Ab- 
stellung der Mangel mufi sofort bei der Beschaffungs- 
stelle (nicht unmittelbar beim Mechaniker) unter Angabe 
der Maschinen-Nr. und des Standortes (Dienststelle und 
Zimmernummer) der Maschine beantragt werden. 



Es ist aufs strengste untersagt, Versuehe zur Beaeitigung 
von Mangeln, die nur durch den Mechaniker behoben 
werden konnen, selbst vorzunehmen. 

13. Storungen in der Farbbandfuhrung werden dadurch 
vermieden, daB beim Aufsetzen eines neuen Farbbandes 
dieses auf die Originalspule, die zu jeder Maschine 
geliefert wird, genommen und nicht mit der Spule des 
neuen Farbbandes aufgesetzt wird. Das Farbband kann 
nur dann glatt laufen, wenn es gut auf der Rolle befestigt, 
sehr sorgfaltig aufgespult und durch die Fuhrungsteile 
richtig durchgezogen wird. 

14. F a lis bei Hemmungen oder sonstigen St6rungen ein 
Olen der Maaohinen notwendig erscheint, geniigt eine 
kurze telefoniache Mitteilung an die Beschaffungsstelle. 

Schreiben 

16. Der Tastenanschlag muB gleichmaOig und leicht 
federnd sein. Der Anschlag darf nur so stark sein, wie 
es mit Rticksicht auf die Konstruktion der Maschine zum 
deutliohen Abdruok der Typen unbedingt notwendig ist. 
TJngleichmaBiger Anschlag bringtungleichmaBige, schleoht 
ausaehende Sehrift hervor. Bei Satzzeichen und an- 
deren sehr kleinen Zeichen ist weniger stark anzu- 
schlagen, weil sonst Locher im Papier und Vertiefungen 
in der Walze entstehen. 

16. Z%r Schonung der Walze wird, falls keine Durch- 
schlage zu fertigen sind, zugleich mit dem Schreib- 
papier stets ein Schutzblatt (z. B. dtinner Olkarton) 
eingefuhrt. 

Daa oft ubliche versuchsweise Ansohlagen der Taaten 
ohne Einspannung von Papier ist zu unterlassen. 

17. Qleichzeitiges Ansohlagen mehrerer Tasten ist 
zu vermeiden, Haben sich die Typen durch gleioh- 
zeitiges Anschlagen mehrerer Tasten verfangen, so sind 
sie durch leiohtes AnstoBen der Hebel selbst, nioht durch 
Zerren an den Taaten in die Ruhelage zuriickzubringen. 

18. Der Wagenruoklauf darf nicht durch zu starkes Zu- 
riickschlagen bzw, -werfen bewirkt werden. Durch die 
Erschlitterung leidet die Maschine in alien ihren Teilen. 

19. Die obere und untere Farbbandhdlfte miissen 
gleichmcifiig abgenutzt werden. Die Spulen sind da- 
her jeden 3. Tag derart umzusetzen, dafi die untere Band- 
kante nach oben kommt. Hierdurch wird auoh dauernd 
gleiche Schriftstarke f r groBe und kleine Buchstaben 
erzielt. Alle 14 Tage (etwa am 1, und 15. jedea Mts.) 
muB aufierdem das Band ganz umgespult werden, damit 
die vorher dem Papier zugewandte Seite sich den Typen 
gegeniiber bewegt. 

20. Abgeschriebene Farbbdnder miissen rechtzeitig er- 
neuert werden. Ein abgeschriebenes Farbband kann 
keine Mare, deutliche Schrift hervorbringen, verleitet zu 
iibermaBig starkem Anschlag, der die Hebelanordnung 
schadigt und die ganze Maschine vorzeitig unbrauchbar 
macht. AuBerdem wird dadurch die Walze uneben und 
schlechter Abdruck der Typen verursacht. 

21. Daa Herausziehen des eingesparinten Bogens ist immer 
naoh vom und niemals nach riickwarts zu bewirken. 
Dabei aoll die Papieraualosung benutzt und die Walze 
mitgedreht werden. 

Schltiftbemerkungen 

22. Gebrauchte Farbbander und Spulen sind zu satn- 
meln und bei Neuanforderungen zuruekzuliefern. 

23. Die Koaten der durch Nichtbeachtung der Bestimmungen 
und vorstehend abgedruckter Regeln etwa entatehenden 
Schaden werden den verantwortlichen Stenotypistinnen 
und Maschinenschreiberinnen zur Last gelegt. 



134 




■If 



X. Buchungs- und Kassenwesen 

Das Kassen-, Rechnungs- und Revisionswesen 

der Stadt Osnabriick 1 ) 



Berk, Stadtkammer er 

Das standige Anwachsen der Verwaltungsgeschafte 
der Behbrden, die wirtschaftliche Lage und besonders 
die Finanznot zwingen die Sadte, nack Moglichkeit 
an Arbeitskraften zu sparen. Das lafit sick erreichen 
durch Vereinfachung der alten Buchfuhrung unter 
Zuhilfenahme moderner Maschinen. Eine Umstellung 
bewahrter Einricktungen setzt voraus, daB man sich 
zunackst dariiber klar wird, ob das Kammereisystem 
der organiscken Zusammengehbrigkeit von Buch- 
kaltung und Kasse beizubehalten ist oder ob Trennung 
und gesonderte Verwaltung dieser beiden Glieder 
zweckmaBiger erscheint. t)ber Vorziige und Nach- 
teile beider Systeme sowie dariiber, inwieweit nack 
jeder Richtung kin Ersparnisse durck Vereinfachung 
und Verbesserung der Kassen- und Buekfukrung bei 
weitgekender Kontrolle und denkbar groBter Sicher- 
keit zu erreicken seien, sind vor der Modernisierung 
der Stadthauptkasse und der Steuerkasse eingekende 
Prufungen vorgenommen worden. Das Ergebnis war 
Beibekaltung des bisherigen Systems des organiscken 
Zusammenhangs von Kasse und Buchfuhrung unter 
Anwendung einer durchgreifenden Meckanisierung des . 
gesamten Betriebes beider Kassen. Gegen die in 
einigen GroBstadten durchgefuhrte Trennung von 
Buckkaitung und Kasse sprickt die nacktraglicke 
Verbuckung der der Kasse okne Anweisung zu- 
gekenden Einnahmen, besonders aber die von der 
Rechnungsbuckhaltung abgetrennte, in der Kasse 
befindlioke Buckkaitung iiber Vorsckiisse und Ver- 
wakrgelder. 

Von den am 1. April 1929 durckgefukrten Anderungen 
sind die stadtiscken Betriebswerke (Gaswerk, Wasser- 
werk, Elektrizitatswerk und StraBenbahn), das Stadt- 
krankenkaus, das Stadttkeater und der Stadtkafen, 
die bisker sckon eigene Kassen und kaufmannische 
Buchfuhrung batten, unbertthrt geblieben. Betriebs- 
kasse und Hafenkasse steken mit der Stadtkaupt- 
kasse im Kontokorrentverkehr. Der Grundsatz der 
strengen Trennung zwischen Anordnung, Ausfiihrung 
und Revision ist unverandert erkalten geblieben. 

Anweisung und Kontrolle 

Alle Anweisungen werden in den zustandigen Dienst- 
stellen bearbeibet, in die Sollkontrolle eingetragen 
und gehen dann zur endgiiltigen Nackpriifung an das 
Revisionsbiiro bzw. die technische Revisionsstelle. 

J ) Dieser Aufsatz ist bereits in der Zeitsohrift ,,Der Stadte- 
tag" erschienen. 

10* 



Diese verseken die Anweisungen nack Ricktigbefund 
mit dem Revisionsstempel und leiten sie den Dezer- 
nenten zur Vollziehung zu. Von da geken die voll- 
zogenen Anweisungen an die Kassen. Die Zursoll- 
stellung aller Einnakmen und Ausgaben gesekiekt, 
wie sckon erwahnt, in den Dienststellen oder von den 
Beamten, die iiber in ihren Geschaftsbereich ent- 
fallende Kredite zu verfiigen kaben. Der Vorzug 
dieser Einrichtung gegentiber der Zursollstellung in 
der Buckhaltung ist der, da6 die kontrollfuhrenden 
Beamten nicht nur zur sparsamen Bewirtschaftung 
der ihrer Kontrolle unterliegenden Kredite erzogen 
werden, sondern auck in der Lage und verpflicktet 
sind, drokende Uberschreitungen recktzeitig den zu- 
standigen Dezernenten anzuzeigen und Ausgabe- 
anweisungen okne Deckung anzukalten, bis fur 
Deckung gesorgt ist. Auf gewissenkafte Kontroll- 
fiihrung und Beacktung der dariiber erlassenen Vor- 
schriften wird daher streng gebalten. 

Stadthauptkasse 

Das in der Stadtkauptkasse eingefiihrte masckinelle 
Buckungssystem ist, soweit unsere Feststellungen 
reicken, nock nirgends erprobt. Kassen- und Rech- 
nungsbuchkaltung sind vereinigt; es weiden gefiihrt: 
Hauptbuck, Hauptbuck-Nebenblatter und Kassen- 
tagebuck. 

Das Hauptbuch wird in der bisher iiblichen kame- 
ralistiscken Form kandschriftlick gefiihrt und dient 
nack dem JahresabschluB als Jahresrechnung. Die 
Hauptbuch-Nebenblatter {lose Konten) dienen zur 
Aufnakme aller Ist-Buckungen, die bisher im Haupt- 
buche selbst erfolgten. Die Buckungen gesckehen 
mittels einer sckreibenden, mit zwei Zahlwerken ver- 
sekenenMercedes-Addelektra-Buckungsmaschine.Eine 
Durckschrift dieser Ist-Buchungen dient als Kassen- 
tagebuch, das an Stelle des friiheren Kassierertage- 
buckes und des Gegenbuckes getreten ist. Wenn 
bisker durch kandschriftliche Fiihrung dieser beiden 
Biicher und des Hauptbuches eine gewaltige Arbeit 
zu leisten war, so ist jetzt durck die Buckungsmaschine 
eine wesentlieke Arbeitsersparnis und Vereinfackung 
erzielt, indem drei Arbeitsgange in einem erledigt 
werden. AuBer dem Hauptbuch-Nebenblatt und dem 
Kassentagebuck schreibt die Maschine auck nock eine 
Empfangsbestatigung und, wenn keine Einnahme- 
Anweisung vorliegt, einen Buchungszettel, so daB 
vier Arbeitsgange in einem getatigt werden konnen. 

135 



X. BUOHUNQS- UND KASSENWESEN 



Der Vorteil des maschinellen Buchens liegt aber nicht 
nur in der Ersparung von Schreibarbeit, sondern auch 
im automatischen maschinellen Rechnen. Die Zahl- 
werke der Buchungsmaschine — je eins fur Ein- 
nahme und Ausgabe — zeigen jederzeit die Gesamt- 
summen der an dem betref f endenTage auf den einzelnen 
Konten verbuchten Einnahme- und Ausgabeposten. 
Die Ergebnisse der Zablwerke unter Hinzurechnung 
des Bestandes des letzten Tagesabschlusses ergeben 
den buchmaBigen Bestand, dem im Tagesabschlufi- 
buch der Kassenbestand gegeniibergestellt wird, Die 
Abschliisse des Hauptbuches und der losen Konten 
erfolgen monatlich. Letztere werden durchlaufend 
addiert, und die am jeweiligen Monatsende errecbneten 
Gesamtsummen werden in das Hauptbuch iibertragen. 
Dieses ist nacb Abschnitten getrennt angelegt und 
umfaBt auBer den im Haushaltsplan enthaltenen 
Abteilungen die Stiftungen, Verwahrgelder und Vor- 
schiisse. Das neue Buchungsverfahren nimmt durcb 
das Heraussuchen und Einspannen der Kontenkarten 
in die Maschine etwas mehr Zeit in Anspruch als das 
bisberige Verfahren. Damit die Abfertigung des 
Publikums daiunter nicbt leidet, sind alle Massen- 
einnahmen, wie Mieten, Pachten, Baugebiihren u. dgl. 
der Steuerkasse, deren Einricbtungen fur Massen- 
abfertigung hergestellt sind, zur Einziehung iiber- 
wiesen worden. 



Steuerkasse 

Diese war bisher schon mit zwei National-Registrier- 
kassen ausgestattet. AuBerdem wurden wegen Ein- 
fiihrung von Karteien eine Mercedes-Addelektra- 
Buchungsmaschine und eine Elliott-Rapid-Adres- 
siermascbine beschafffc. Mit Einfiibrung der 
Kartei sind die Handbucbungen fortgefallen und 
durch Mascbinenbucbung ersetzt. Gleicbzeitig mit 
dem Druck £ der Quittung wird der eingezablte 
Betrag auf der Kontenkarte verbucht, wodurch 
TTbertragungsfehler und Falschbuchungen ver- 
mieden werden. Alltaglich naoh KassenschluB werden 
die gebrauchten Kontenkarten auf der Mercedes- 
Addelektra-Buchungsmaschine nacb Buchhaltereien 
zusammengestellt. Die Endsummen der Buchhalte- 
reien mttssen mit der Gesamtsumme der National- 
Registrierkassen ubereinstimmen. Hierauf werden die 
Tagessummen der einzelnen Steuerarten in dem hand- 
scbriftlich in Staffelform gefuhxten Hauptbucb ver- 
einnahmt und die abgelieferten Betrage verausgabt, 
so daB taglicb der. Stand der Steuerarten zu kon- 
trollieren ist. Eine weitere Vereinfachung ist durch 
die verringerte Zahl der Steuerzettel erreicht. 'Ober- 
die Grund- und Gebaudeabgaben, die von jetzt ab 
samtlich monatlich gehoben werden, wird mir ein 
Steuerzettel ausgefertigt. Ein zweiter Steuerzettel 
umfaBt Gewerbesteuer, Berufsschulbeitrage, Hand- 
werkskammerbeitrage und Hundesteuer, die viertel- 
jahrlich zu zahlen sind. Die Scbulgelder der Mittel- 
schulen, des Oberlyzeums und des Ratsgymnasiums 
werden auf einem besonderen Steuerzettel vereinigt. 
Ihre Erhebung erfolgt vierteljahrlich, sie konnen auf 
Wunscb aber auch monatlich gezahlt werden. Die 
Zabl der Steuerzettel vermindert sich sonach von 
bisher acht auf drei Stuck. 



Revision 

Die Tatigkeit der Revisoren umfaBt drei Arbeits- 
gange. Wie schon erwahnt, werden die yon den Ver- 
waltungsstellen vorbereiteten Belege, ehe sie zur An- 
weisung und darauf zur Kasse gelangen, einer ein- 
gehenden Prufung unterzogen; diese erstreckt sicb 
sowobl auf sachlicbe und recbnerische. als auch auf 
wirtschaftliche Ricbtigkeit, wobei fur besondere 
techniscbe Prufung der vom Stadtbauamt bearbeiteten 
Belege gesorgt ist. Diese sehr eingehende Revision 
ist wegen der mit Einfuhrung der Buchungsmaschine 
ermoglichten sofortigen Ist-Buchung in der Recbnung 
notwendig geworden, weil es nicht angangig ist, dafi 
beim Buchen die Kasse nocb durcb Nachfragen 
irgendwelcher Art bei den Anweisungsstellen, wie es 
vordem vorkam, Verzogerungen im Arbeitsgange 
erleidet. Der geringe Nachteil der langeren Umlaufs- 
zeit der Belege wird durcb verseharfte Sicherheit 
und Kontrolle ausgeglichen. Als zweite'Revision setzt 
die Priifung der Kassenvorgange ein. Nach dem 
taglichen KassenabscbluB wird das von der Maschine 
durchgeschriebene Kontrollblatt mit den dazu ge- 
horigen Belegen durch einen Revisor gepriift, der sich 
so von der Richtigkeit und Ordnungsm&fiigkeit der 
erfolgten Buchungen iiberzeugt. SchlieBlich ver- 
bleibt noeh die Endrevision am SchluB des Rech- 
nungsjabres, die infolge der bereits endgultig erfolgten 
Belegpriifung und der monatlich vofzunehmenden 
Revision der Kontenkarten und Hau'ptbuchiiber- 
tragungen nicht mehr allzu umfangreich ist, was 
wiederum den Vorteil der schnelleren Recbnungs- 
entlastung in sicb schlieBt. 

Zusammenfassend mag auf die durch die Umgestaltung 
erzielten Vorziige hingewiesen werden. Als erstes 
wiinscbenswertes Ergebnis waren Ersparaisse genannt. 
Diese sind sowohl als Personal- als auch als Material- 
ersparnis erreicht. Durch die Arbeit'sleistung der 
Maschine werden etwa 20 — 25% des Personals frei. 
Die Materialersparnis ist allerdings nicht so erheblich, 
als eigentliche Ersparnis kann wohl nur der Fortfall 
des Kassierertagebuch.es verbucht werden. Mehr als 
diese Ersparnisse fallt die Vereinfachung des Bu- 
chungsapparates und der Recbnungsfuhrung ins Ge- 
wicht. Zunachst ist durch Beibebalturig der Zen- 
tralisation die Einheitlichkeit; Ubersicbtlichkeit und 
schnellere Durchfuhrung der kassentechnischen Auf- 
gaben gewahrleistet. Ferner iaflt sich das buchmafiige 
Ist der verschiedenen Haushaltstitel jeden Augenblick 
feststellen, nacbdem die t)bertragungsarbeiten der 
Bucbbalter fortgefallen sind.' Hiermit ist gleicbzeitig 
groBere Sicherheit gegeben, da tJbertragungsfehler 
ausgeschlossen sind. Monatsabschllisse.sihd an Stelle 
der friiheren Vierteljahrsabschlusse getreten, sie lassen 
sich in etwa ein bis zwei Tagen anfertigen. Fiir den 
schnelleren JabresabschluB ist die automatische t)ber- 
tragung der Istzahlen ebenfalls von Vorteil. 
Die strenge Scheidung von Anweisung, Ausfiihrung 
und Revision bietet an und fiir sich schon ein geniigend 
groBes MaB Sicherheit, das weiterhin erhoht wird 
durch sorgfaltigste Prufung der Belege, ehe sie zur 
kassenmaBigen Erledigung freigegeben werden. Wenn 
dann noch bedacht wird, daB sof ort nach TagesabschluB 
erneute Kontrolle einsetzt, so mochte man sagen, daB 
groBere Sicherheit nicht gewahrleistet werden kann. 



136 



6 JAHRE DURCHSCHREIBEBUCHHALTUNG IN PENIG 



Bericht des Stadtmagistrats Rustringen 

iiber Vereinfachung in der Buchhalterei 



Bis zum I. April 1929 fiihrten wir in einer besonderen 
Buchhaltung Hauptbiicher iiber Einnahmen und 
Ausgaben mit einer Soil- und Iststellung und in der 
Stadtkasse liber die Einnahmen Kontenkarten, iiber 
die Ausgaben ein Kassenbuch in losen Blattern sowie 
gebundene Abschlufibticher, in die, wir die SchluJB- 
zahlen der Tageseinnahmen und -ausgaben ubertrugen. 
Am 1. April d. Js, haben wir die selbstandige Buch- 
haltung aufgehoben. Die Stadtkasse fiihrt seit der 
Zeit das Hauptbuch iiber die Einnahmen, das sich 
in der Eorm nicht verandert hat. Da jetzt aber nur 
eine Stelle bucht, ist die Fiihrung einer Kontrolle 
iiber die Einnahmen im Rechnungsamt angeordnet 
worden. Am JahresschluB wird die Kontrolle 
mit dem Einnahme-Hauptbuch abgestimmt werden. 
Beziiglich der Ausgaben ist die Sollstellung aufgehoben 
worden. Die Kasse fiihrt das Ausgabehauptbuch in 
losen Blattern. Die Anschaffung der Mercedes-Add- 
elelctra-Buchungsmaschine hat es uns ermoglicht, in 
einem Arbeitsgang zu buchen: 

a) die Eintragung fiir das Ausgabehauptbuch, 

b) die Eintragung fiir das Kassenbuch, 

c) deii Auftrag fiir die stadtische Sparkasse zur 
Leistung der angewiesenen Ausgaben. 

Die Durchsohreibung erfolgt so, dafi an die unterste 
Stelle das Kassenbuch (loses Blatt) und dariiber der 



Auftrag fiir die Sparkasse gelegt wird. Die Konten- 
blatter des Hauptbuches werden vorgesteckt, Der 
weitaus groiJte Teil der Ausgaben wird durch die 
Sparkasse iiberwiesen. Die wenigen Barzahlungen 
werden nach AbschluB der Barkasse gebucht. Die 
TagesschluBzahlen werden wie friiher in das Ab- 
schlufibuch iibernommen. Bei diesem Verfahren 
haben wir einen taglichen AbschluB samtlicher Po- 
sitionen der Rechnung. Wir sparen wesentliche Ar- 
beitskraft fiir das' . handschriftliche Eiihren der 
Biicher und das Aufrechnen der vielen Konten und 
Kassenbiicher, weil die Recbnungsergebnisse dureh die 
Maschine gegeben werden. Infolge der Durchsohrei- 
bung sind Ubertragungsfehler ausgeschlossen. Die 
Vierteljahresabschliisse bringen uns keine Unstimmig- 
keiten mehr. Trotz dieser Vereinfachung sind wir der 
Auffassung, da£ wir an Sicherheit nichts eingebiifit 
haben. Der Kassenbuchhalter gibt die quittierten 
Ausgabebelege mit deii zugehorigen Kassenblatterh 
taglich an das Priifungsamt zur Priifung. Dieses 
gibt die mit einem Priifungsvermerk versehenen 
Belege sofort an die Stadtkasse zuriick, die diese Be- 
lege nach Positionen des Hauptbuches ordnet und 
aufbewahrt. Die Priifungsstelle iiberzeugt sich auch 
taglich von derrichtigen Ubertragung der Tagesschlufi- 
zahlen in die Abschlufibiicher, 



6 Jahre Durchschreibebuchhaltung in Penig 



W. Knoth, Erster Biirgermeister in Penig (Sa.) 

Als wir vor 6 Jahren die Durchschreibebuchhaltung in 
unserer Stadtkasse einfiihrten, waren wir die erste 
Verwaltung, die dieses neue Arbeitsmittel fiir die 
kameralistische Buchiuhrung verwendete. 
Damals waren es nur wenige, die den hohen Wert 
dieser Neuerung erkannten. Viele prophezeiten ein 
schlimmes Ende. Man befiirchtete, die losen Blatter 
konnten verloren gehen, die Abfertigung des Publi- 
kums werde verzogert, die Sicherheit gefahrdet, die 
Durchschrift verwische, sie bringe Erschwernis statt 
Erleichterung, dieses Verfahren eigne sich nur fiir 
kleinere Kassen usf. 

Inzwischen hat sie eine ungeahnte Verbreitung ge- 
funden. Alle Vorurteile sind geschwunden. Wer 
einmal die neuen Arbeitsmittel verwendet hat, will 
sie nicht mehr missen. 

Die Durchschreibebuchhaltung bringt: Arbeitsver- 
einfachung, -Verbillignng und -Beschleunigung. Je- 
der Geschaftsvorfall ist stets nach 3 Gesichtspunkten 
zu verbuchen: nach Person, Zeit und Sache. 
Seither sind diese 3 Buchungen hintereinander 
ausgefiihrt worden: 
die Zeitbuchungen in Tagebiichern, Journaien, 
Tageskassenbiichern, 



die Sachhuchungen in Memoralen, Handbiichern, 

Hauptbiichern, Rechnungsbiichern, 
die Personenbuchungen in Heberegistern, Soll- 
biichern u. dgl. 
Die Durchschreibebuchhaltung macht diese 3 Bu- 
chungen gleichzeitig in einem Zuge. Hierdurch 
wird efreicht: 

Schreibwerkminderung: statt 3 Buchungen nur 

eine; 
stele Tagfertigkeit: jeder Geschaftsvorfall jst 
v* sogleich endgiiltig ver bucht. Es gibt kejn Nach- 
hinken, die Buchhaltiing ist immer abschlufl- 
; fertig ; .; 

erhohte Sicherheit: Ubertragungsfehler sind aus- 

. geschlossen. Die ganze Ubertragungsarbeit fallt 

' weg. Zeit-, Sach- und Persdnenbuchung stimmen 

von selbst genau iiberein. Alles Vergleichen und 

Eehlersuchen fallt weg; '\ 

bessere Vbersichtliehkeit und Klarheit: jede 

Sache hat ein besonderes Konto. Neu hinzu- 

kommende Konten kommen jederzeit an den 

richtigen Platz. 'Zusammenstellungen oder;Aus. T 

ziige fallen weg. 

137 



X. BUOHUNGS- UJSTD KASSENWESEN- 



In Penig wird die Taylorix-Buckkaltung angewandt. 

Die Arbeitsmittel sind zweckmafiig und braucb- 

bar. 

Statt Biicher verwendet die Durchschreibebucb- 

haltung lose Blatter. (Die Vorurteiie gegen das lose 

Blatt sind versehwunden, nachdem langst in Re- 

giatraturen, Melde-, Versicherungs-, Wahl&mtern, 

Sparkassen, Steueramtern das star re Buck durck die 

bewegliche Karte ersetzt worden ist. } 

Die Linien der verschiedenen . Vordrucke stimmen 

genau uberein. 




BiJd 54. Durchschreibebuchhaltung 



Mit Hilfe des Buchungsapparates (Bild 54), der wie 
eine Schreibunterlage bequem vor dem Buckhalter 
liegt, werden die Vordrucke mit einem einfachen 
Handgriffe so iibereinandergelegt, daB sick die zu 
besckreibenden Zeilen genau deoken. Das Schiehten 
und Ausweehseln der Blatter gekt viel einfacher und 
sokneller, als der Eernstekende aknt. 
G-ebucbb wird trotz der Durcksckriffc mit Tinte. Man 
kann besondere Durckschreibefedern verwenden, die 
sick von der gewohnlichen Schreibfeder kaum unter- 
scheiden. Bs gibt aber auck sckon sekr brauckbare 
FttlKederhalter. 

Ein Konteikasten (Bild 55) dient zur Aufbewahrung 
der Rechnungs- und Personenblatter. Aluminium- 
stiitzen geben diesen diinnen Blattern festen Halt. 
Man kann blattern wie in einem Bucke. 
Leitkarten aus PreBspan mit aufgesetzten Emaille- 
reitern geben gute tJbersicht. Mit einem einzigen 




Bild 55. Kartiekarten 



Griff ist das gesuckte Blatt zur Hand. Die Biattei 
ist auBerordehtlich beweglich. Die Stelle, aus der 
man ein Blatt entnimmt, bleibt so lange offen, bis es 
wieder zuriickgelegt ist. . Hierdurck wird das Riick- 
stellen erleioktert und das ricktige Ablegen gesickert. 
Das Durcksckreibepapier (Blaupapier), das im 
Buckungsapparat f estgeklemmt ist, gibt klare, sckarfe 
Durcksckriften und sckmiert nickt. 
t)ber die Verwendung der Durcksckreibebuckkaltung 
bei der Sladt- oder Gemeindekasse sei kurz 
folgendes bericktet: 

Weder am kameralistiscken System nock an den 
ortlichen Sonderkeiten wird geandert. Alles bleibt 
wie seitker. Nur die Arbeitsmittel werden geweckselt. 
An Stelle des starren Bucks tritt das beweglioke Blatt, 
Die Durcksckreibebuckkaltung benntzt der Buck- 
halter (auch Kontrolleur oder Gegenbuchfiihrer ge- 
nannt) . Der Kassierer kingegen wird. von der Neuerung 
nickt betroffen, Er fiibrt, wie seitker, sein Geldbuck. 
An Vordrucken werden verwendet: Rechnungs- 
blatter, Tagesblatter, Personenblatter und Sammel- 
blatter. . 

Die Rechnungsblatter nehmen die Sacbbuckungen 
auf. Eur jeden Ansatz im Hauskaltplan ist ein be- 
sonderes Rechnungsblatt vorkanden. Am Jahres- 
schluB werden die Rechnungsblatter gebunden. So 
erka.lt man die Jahresrechnung. 
Beispiel: Reisekosten sind zu verbucken. Das Rech- 
nungsblatt Reisekosten wird aufgelegt, Tag, Emp- 
fanger, Betrag und Kontennummer wird geschrieben. 
Der Sachbetreff fallt weg, weil er aus der Aufschrift 
des Recknungsblattes ersichtlick ist. (Die weitgekende 
Unterteilung der Rechnungsblatter brin'gt groBe 
Schreibwerkminderung. ) 

Den Eintrag hat gleichfalls das Tagesblatt (in Durch- 
schrift) aufgenommen. Es zeigt also alle Buchungen, 
der Zeitfolge nach. Nach KassenschluB wird das 
Tagesblatt aufgerechnet. Der Untersckiedsbetrag 
zwiscken Einnahme und Ausgabe ergibt den Kassen- 
bestand, den der Kassierer nackzuweisen hat. Stimrat 
der TagesabschluB, dann stimmen auch die Eintrage 
auf den Rechnungsblattern. Nachtragliches Ver- 
gleicken oder sonstige Abstimmungen konnen unter- 
bleiben. 

Die Personenblatter sind eine besondere Art von 
Einnakmerecknungsblattern, die dann verwendet 
werden, wenn eine Person in einer Sacke jakflick 
mekrere Zaklungen ' Ieistet. (Miete oder Schulgeld, 
wenn sie monatlich bezahlt werden.) 
Besondere Sollbiicker fallen also hi'er weg. Fur jeden 
Mietschuldner ist ein Personenblatt vorhanden,' auf 
dem die Monate aufgedruckt sind und aus dem auch 
die Sollbetrage ersichtlick- sind. Es braucht also nur 
geschrieben zu werden: Zakltag, Mietbetrag und 
Kontennummer. Damit ist die Buchung schon 
erledigt. Mietname, Miethaus, Mietmonat und son- 
stige Angaben, die bei der veraltefcen Ubertragungs- 
buchhaltuhg unerlaBIich wareri, sind jetzt uber- 
flussig. Auch das Abloschen der Sollbuchef 
fallt wegl 

RegelmaBig in Verbindung mit Personenblattern 
werden Sammelblatter mit beschrieben (als 2. Durch- 
sckrift). Wahrend die Personenblatter riackweisen, 
was der einzelne gezahlt hat, ist aus deni Sammel- 



138 



6 JAHRE DURCHSCHREIBEBUCHHALTUNG IN PENIG 



blatte jeden Augenblick ersichtlich, wieviel Miete, 
Schulgeld u. dgl. insgesamt eingegangen ist. 
Monatlich einmal, fur den Monatsabschlufi, werden 
die Rechnungs- und Sammelblatter aufgerechnet. 
Die fortgeschriebenen Monatssummen werden in 
einem Abschluflbuch zusammengestellt. Die AbschluB- 
ziffern miissen rait den Umsatzziffern des Tages- 
blattes ubereinstimmen. 

Dieser AbschluB zeigt den Stand jedes Haushalts, 
jedes Abscbnitts, jeder Gruppe und jedes Ansatzes. 
An Hand dieses AbschluBbuchs kann der Kassen- 
sowie der Gemeindeleiter wiehtige ' Entscheidungen 
treffen. Er kann obne Miihe und Zeitaufwand fest- 
stellen, ob sioh die Ausgaben in den gezogenen Grenzen 
halten, ob die Einnabmen den Erwartungen ent- 
sprechen. Er ersiebt rechtzeitig, ob Kredite uber- 
schritten werden, ob Anleiben aufzunehmen sind, 
wann, in welcber Hobe usw. 

Der Jahresabschlufi ist der 13. MonatsabschluB. Er 
erfordert jetzt weder besondere Miihe noch be- 
sonderen Zeitaufwand. 

Noch vorteilhafter ist die Verwendung der Durch- 
schreibebucbhaltung bei Steuerkassen, 
Es ist ein Naohteil der seitherigen Steuerbuchhaltung, 
daB sie keinen tJberblick gibt, was der einzelne 
insgesamt an Steuern zahlen soil und was er insgesamt 
gezablt bat. Diese Angaben miissen vielmehr in 
jedem Ealle erst aus iiber 20 Steuerregistern heraus- 
gezogen und zusammengestellt werden. 
Ein weiterer Ubelstand ist, daB die Steuereingange 
zunachst in das Tagebuch (Einnabmebuoh, Kassen- 
bueb) eingetragen und dann erst, meist naob Kassen- 
scbluB, Posten fur Posten in die Hauptbiicher (Haupt- 
steuerlisten, Hebelisten, Steuerregister, Sollbiicher) 
iibertragen werden miissen. 

Durch die doppelte Verbucbung, einmal ins Tagebucb 
in zeitlicber Ordnung, dann ins Hauptbuch in sach- 
licber Ordnung, entstehen TJbertragungsfehler. Des- 
balb stimmt der JabresabscbluB selten sofort. Nun 
muB jede Steuer noobmals Posten fur Posten 
verglichen und die riehtige "Obertragung gepTiift 
werden. Eine zeitraubende, geisttotende Arbeit, die 
Kraft und Nerven kostet und den Steuerbeamten oft 
verzweifeln laBt. 

Die Taylorix-Steuerbuchhaltung hat mit einfacben 
Mitteln diese Mangel beseitigt. 
Jeder Steuerpfliobtige hat ein Personenblatt. Mit 
einem Blick ist zu ersehen, was er zahlen soil und was 
er gezahlt bat. Die 12 am haufigsten Yorkommenden 
Steuer arten werden je in einer Sender spalte, die 
weniger oft vorkommenden gemeinsam in der Spalte 
Sonstiges verrechnet. 

Das Tagesblatt, das iede Buchung in Durchscbrift 
aufnimmt, zeigt in jedem Augenblick, was insgesamt 
an Steuern eingegangen ist und wie sicb die Gesamt- 
einnabme auf die einzelnen Steuerarten verteilt. 
Selbst die Steuerarten, die in der Spalte Sonstiges 
verrechnet werden, sind durch Sammelblatter auf- 
geteilt, die gleichfalls in Durchscbrift bescbriebeh 
werden. 

Die Personenblatter sind in einem Konteikasten durch 
Leitkarten ubersichtlich unterteilt. Ob sie nach 
Numraern oder nach der Wohnung geordnet werden, 
ist gleicbgiiltig und ricbtet sich ganz nach den ort- 



lichen Gepflogenheiten. Ein Bucbungsapparat, der 
gleiche wie fur die Stadtkassen, dient zur schnelien 
Sebichtung der Vordrucke. 

Auch hier werden einige Buchungsbeispiele das Ver- 
standnis fordern: 

A bezahlt Aufwertungs- (oder Hauszins-), Grund- 
und Hundesteuer. Man nimmt das Personenblatt 
aus dem Konteikasten (schnell gefunden, da fur 
Miiller, deren es eine groBere Anzahl gibt, eine be- 
sondere Leitkarte vorhanden ist), legt es auf den 
Durchschreibeapparat und schreibt: 
654 = Kontennummer (auBerer Rand recbts), 
5. 7. = Zabltag (in Tagesspalte), 
RM 25,75 in Steuerspalte 2 = Grundsteuer, 
RM 25,75 in „ 3 = Grundsteuerzu- 

schlag, 
RM 10,— in ,, 1 = Aufwertungs (Haus- 

zins-)steuer, 
RM 15,— in „ 8 — Hundesteuer. 

Damit ist die Buchung erledigt. Das Personenblatt 
ist abgeloscbt. Das Tagesblatt zeigt in Durchscbrift 
die gleicben Steuerposten. Die Kontennummer am 
Rande recbts sagt, wer bezahlt hat. AUes ist auf 
dem Laufenden. Der Buchhalter braucht sicb nicbt 
nochmals mit derselben Sacbe zu bescbaffcigen. 
Jede Nacharbeit fallt weg. 
B bezahlt Gewerbe- und Vergntigungssteuer. AuBer 
dem Personenblatt ist jetzt das Sammelblatt „Ver- 
gmigungssteuer" einzulegen. 
In die Spalte ,,Art" koramt ein V = Vergntigungs- 
steuer. Es ist somit gebucht: 

1. Person (im Personenblatt), 

2. Zeit (im Tagesblatt) und 

3. Sache (im Sammelblatt). 

Dafi das Sammelblatt ,,Vergniigungsteuer" gleicb- 
zeitig den Posten Gewerbesteuer aufgenommen hat, 
ist belanglos; im Sammelblatt bat eben nur die 
Spalte „Sonstiges" Bedeutung. Nur sie wird auf- 
gerechnet. 

Aber auch fur den Kassierer bringt die neue Steuer- 
bucbhaltung Erleichterung. Er bat iiberhaupt niclits 
■mehr zu schreiben. Er erhalt vom Buchhalter 
regelmaBig das gebuchte Personenblatt, fruft den 
letzten Eintrag nach und verwahrt es bis zum 
KassenscbluB. Stimmt die vom Buchhalter auf Grund 
seiner Tageskasse festgestellte Tageseinnabme mit 
dem Geldbestand des Kassierers uberein, dann er- 
ledigt sicb jede Nacharbeit. Wer es fur notig bait, 
kann die Personenblatter noch durch die Additions- 
mascbine geben lassen. 

Die Personenblatter geben bierauf an den Buchhalter 
zuriick, der sie in die Blattei einordnet. Das schnelle 
und ricbtige Rilckstellen der Personenblatter hat er 
sicb schon bei der Entnahme gesicbert durch Ein- 
iegen von Fehlkarten. Soviel Eehlkarten, soviel 
Personenblatter miissen an die durch die Eehlkarten 
bezeiebneten Stellen zuriickgehen. Die Praxis bat 
gezeigt, daB das Riickstellen von 100 Personenblattern 
20 Minuten erfordert. 

Der MonatsabscbluB macbt keinerlei Sebwierigkeiten. 
Die Spalten der Tagesblatter zeigen den gesamten 
Steuereingang, aufgeteilt in die verschiedenen Steuer- 
arten; die Spalte Sonstiges ist durch die Sammel- 
blatter aufgeteilt. 



139 



X. BUOHUNGS- UNI> KASSENWBSEN 



Die Ablieferung wickelt sich ab wie seither. Irgend- 
welche Abstimmungen mit den Personenblattern sind 
infolge der Durchschrift vollkommen iiberfliissig. 
Personenblatter und Tagesblatter stimmen von selbst 
iiberein. 

Nur jahrlich einmal, fur den JahresabschluB, werden 
auch die Personenblatter aufgerechnet. Der Jahres- 
abschluB laBt sich aber schon im Laufe des Jahres 
dadurch vorbereiten, dafl grundsatzlich auf jedem 
Personenblatt das Gesamtist eingestellt wird, 
sobald es erfiillt ist, Dann sind am JahresschluB 
nur noch die Personenblatter aufzurechnen, die 
Riickstande zeigen. 

Die neue Steuerbuchhaltung laJJt auch die Verwendung 
technischer und mechanischer Hilfsmittel zu. So 
konnen die Personenblatter rait Adrema bedruckt 
und mit Ordnungspunkten gekennzeicknet werden 
{Grundstiickseigentiimer, Girokunden, stadtische 
Grundstiicke usw.). Mit Merkreitern konnen die 
Ealligkeiten, Mahnungen, Pfandungen, Stundungen 
usw. angezeigt werden. In Durchschrift lassen sick 
anfertigen: Steuerbescheide, Steuerquittungen, Rest- 
listen, Belastungszettel der Stadtbank u. dgl. • 
Wer die Vorteile der Durchsehreibebuchhaltung erst 
einmal erkannt hat, sucht dann gariz von selbst 
neue Anwendungsmoglichkeiten. Sie bieten sick 
reichlich und in alien Amtern. Hieriur einige Bei- 
spiele: 

Seither wurde der Lohn im Stundenbuch errechnet 
und in einer Lohnliste zusammengestellt. Nebenher 
wurde die Lohntiite beschrieben und die Arbeiter- 
karte nachgetragen. AuBerdeni wurden aber fiir 
Steuer, Berufsgenossenschaft, Krankenkass'e oder eine 
andere Stelle besondere Aufstellungen angefertigt. 
Die Durchschrift macht alles gleichzeitig. In einem 
Zuge werden beschrieben: Arbeiterblatt, Lohnliste, 



Lohnbeutel. Das Arbeiterblatt gibt, ubersichtlich 
zusammengestellt, Uberblick iiber den Jahreslohn und 
seine- Teile. Die Lohnliste, die, wemr notig, ohne 
jede Mehrarbeit doppelt ausgefertigt werden kann, 
bildet die Buehungsunterlage. Den Lohnbeutel erhalt 
der Arbeiter ausgehandigt. Die Durchschrift auf 
dem Lohnbeutel stimmt also mit der Urschrift auf 
der Arbeiterkarte naturgetreu iiberein; Ealsehungen 
lassen sich nicht mehr als bloBe „Versehen" ent- 
schuldigen. 

Die Gehaltsbuchhaltung lafit sich in gleicher Weise 
vereinfachen. Personalblatt, Gehaltsliste und Ge- 
haltsbenachrichtigung werden in einem Zuge be- 
schrieben. Wo die Gehalter nicht in bar ausgezahlt, 
sondern uberwiesen werden, erhalt die t)berweisungs- 
stelle als Belastungsunterlage eine 2. Durchschrift 
der Gehaltsliste, 

Aber auch alle Ausgangsrechnungen konnen 
durchgeschrieben werden, und zwar auf einen Be- 
lastungsbogen. Beispiel: die Krankenhausrechnung, 
die wir schon seit Jahren benutzen. Wo Kassen- 
stelle und Verwaltungsstelle getrennt sind, konnen in 
Durchschrift mehrere Belastungsbogen angefertigt 
werden. Solche Durchschriften lassen sich mit Erfolg 
verwenden fiir Schlaehthofe, Bauverwaltungen und 
alle werbenden Betriebe. 

Zusammenfassend ist festzustellen, daB die Durch- 
schreibebuchhaltung immer fertig und immer 
riohtig ist, uberflussiges Schreibwerk beseitigt, 
fiir Bearbeiter, Revisoren, Chefs und Stadtverordnete 
erhohte Vbersiehtlichkeit bringt, zeitraubende 
Nacharbeit vermeidet, die starksten Fehler- 
quellen verstopft. Sie hat sich bei Gemeinden 
bis zu 30 000 Einwohnern (groBere verwenden 
Maschinen) gut bewahrt. 



ZusammenschluB des Geldverkehrs der stadtischen Biiros 



Saeger, Verwaltungsdirektor, Duisburg 

Auf dem Gebiete des Kassen- und Rechnungswesens 
ist in den letzten Jahren vie! geschehen, um den 
Betrieb einfacher und sicherer zu gestalten. Dem 
Geldverkehr kann nicht genug Aufmerksamkeit zu- 
gewandt werden. Das gilt nicht nur fiir die groBen 
Kassen, die besonders durch Einfiihrung moderner 
Maschinen verbessert werden konnten, sondern auch 
fiir die kleinen Kassen. Zu ihnen rechnen die Buro- 
kassen, die in fast alien Stadtverwaltungen vor- 
handen sind. 

Macht man einen Gang durch die Dienststellen der 
Stadte, so ist man erstaunt, zu sehen, wie viel Per- 
sonen " mit Geldgeschaften zu tun haben. In erster 
Linie handelt es sich um Verwaltungsgebuhren, 
die fiir die verschiedensten Amtshandlungen erhoben 
werden. Sie kommen in Frage bei Ausstellung von 
Bescheinigungen aller Art, insbesondere in polizei- 
lichen Angelegenheiten, fiir Wohnungsauskunfte, Ent- 
nabme von Kartenausziigen, Zweitausfertigungen 
von Steuerkarten und Impfscheinen, Erlaubnisscheine 

140 



in Schulsachen, StadtausschuBgenehmigungen, als 
Gebiihren der Standesamter usw. Daneben werden 
von den Dienststellen Gelder fiir . die Abgabe von 
Stadtplanen, Steuerordnungen, Hundesteuermarken, 
Wanderkarten, Verdingungsunterlagen und sonstigen 
Vordrucken vereinnabmt. Amtsvormundschaften ver- 
walten Miindel-Gelder und -Sparbiicher selbst. Hier 
und da sind in den Biiros PoTtokassen zu finden, die 
fiir die Absendung eiliger Postsachen beansprucht 
werden. Bei manchen Dienststellen erstreckt sich das 
Geldgeschaft auf die Auszahhmg der Arbeiterlohne. 
In Biiros mit starkem Publikumverkehr, bei denen 
die meisten Amtshandlungen gebiihrenpflichtig sind, 
z. B. bei den Standesamtern, ist der Geldverkehr 
derart dezentralisiert, daB fast alle- Beamten Geld- 
betrage anzunehmen haben. 

Die starke Zersplitterung des Geldverkehrs hat den 
Gedanken an eine Zentralisierung aufkommen 
lassen. Es erscheint zudem angebracht, fur den 
Geidumsatz nicht alle moglichen Beamten, sondern 




ZUSAMMBNSOHLUSS DES GELDVERKEHRS DEB STADTISCHEN BtiROS 



SUB 






nur Kassenbeamte in Anspruch zu nelimen. Auf diese 
Weise kann der Grundsatz der Trennung von An- 
ordnung und Zahlung besser durchgefuhrt werden. 
Von diesen Erwagungen geleitet, .hat die Stadt- 
verwaltung Duisburg seit einiger Zeit den Geld- 
verkehr der Dienststellen zusammengelegt. Samtliche 
Btirokassen wurden aufgehoben und alle Geldge- 
schafte der Dienststellen, einschlieBIich der Porto- 
kassen, den Kassenstellen iibertragen, die ent- 
weder bereits vorhanden waren oder neu ein- 
gerichtet worden sind. In jedem Verwaltungs- 
gebdude befindet sioh seitdem nur eine Kassen- 
stelle. Liegen mehrere Verwaltungsgebaude zu- 
sammen, so geniigt fiir sieeinegemeinsameKasse. Eur 
die vorhandenen Kassenstellen ist eine nennenswerte 
Mehrbelastung nicht eingetreten; eine Personalver- 
mebrung war nicht erforderlich. Die Gegenbuch- 
fiihrer der neuen Kassen konnten den Euros ent- 
nommen werden, die den groBten Geldverkehr batten. 
Soweit diese Kassenstellen mit dem Geldverkehr der 
Dienststellen nicht voll beschaftigt sind, haben sie 
anderweitige Aufgaben iibertragen bekommen. Die 
Kassen gelten als Nebenstellen der Stadthauptkasse 
und unterstehen der Aufsicht des Stadtrentmeisters. 
AuBer der zentralen Verwaltung ist eine schnellere 
Ablieferung der Gelder erreicbt worden. Die Gelder 
werden jetzt taglioh an die Stadthauptkasse abge- 
liefert, wahrend dies friiher in der Kegel nur einmal 
wochentlich geschah. Den Dienststellen ist es unter- 
sagt, irgendwelche Geldbetrage anzunehmen. 

Fiir die Verwaltungsgebiihren werden GebiLhren- 
marken verwandt. Die Marken haben einen be- 
stimmten Geldwert, in der Kegel von 10— 60Rpf. 
und 1 — 50 KM. Sie unterliegen einer genauen Kon- 
trolle, die sich von der Drucklegung bis zur Verwen- 
dung erstreckt, Bei der Anfertigung der Marken 
fiihren 2 stadtische Beamte die Aufsicht. Die Ge- 
btihrenmarken werden nur von den Kassenstellen 
verwaltet. Ist eine gebuhrenpflichtige Amtshandlung 
vorzunehmen, z. B. beim Standesamt, so holt sich 
die betreffende Person bei der Kassenstelle eine 
Gebiihrenmarke von bestimmtem Werte. In der 
Zwischenzeit konnen im Biiro schon die Vorberei- 
tungen an Hand der zuriickbehaltenen Unterlagen 
— Familienbuch usw. — getroffen werden. An der 
Kassenstelle ist fiir schnellste Abfertigung gesorgt. 
Bei groBeren Kassen werden die Marken an einem 
besonderen Schalter verausgabt. Die Dienststellen 
entwerten die Gebuhrenmarken auf der Bescheinigung, 
Karte oder dergleichen. 

Die Abgabe der einzelnen Gebiihrenmarke braucht 
nicht verbucht zu werden. Es geniigt ein ahnliches 
Verf ahren wie bei der Post. Die Kassenstellen fuhren 
ein Marhenausgabebuok, in das der Tageserlos 
aus dem Markenverkauf summarisch, getrennt nach 
Einzelwerten, und gleichzeitig der noch verbleibende 
Markenbestand, ebenfalls nach Werten getrennt, 
eingetragen wird. Der Gegenbuchfuhrer bescheinigt 
bei der Eintragung des Tageserloses in das Einnahme- 
buch die Richtigkeit der Abrechnung im Marken- 
ausgabebuch unter Hinweis auf die Stelle der Ver- 
einnahmung. Bei der Stadtkammerei — Buch- 
haltung — ■ werden alle Einnahmen aus dem Marken- 



verkauf auf eine einheitliche Etatstelle iibernommen 
Eine Umbuchung auf die Konten oder Haushalte 
der einzelnen Dienststellen ist nicht erforderlich, 
Immerhin ist sie moglich und kann in Sonderfallen 
am Jahreschlusse vorgenommen werden. In diesem 
Ealle und zwar nur dann fiihrt die Dienststelle eine 
Liste, in der jeder gebiihrenpflichtige Einzelfall 
vermerkt wird. 

Die Mundelgelder werden nicht mehr von der 
Amtsvormundschaft, sondern nur noch von der 
Stadthauptkasse oder deren Zweigstellen entgegen- 
genommen. Die Amtsvormundschaft erhalt taglioh 
Nachricht iiber die eingegangenenBetrage. Am Jahres- 
schlusse wird die Ubereinstimmung der Isteinnahmen 
der Stadtkammerei — Buchhaltung — und der 
Miindelkarten festgestellt und bescheinigt, daB die 
Gesamtsumme der Ausgaben mit der Gesamtsumme 
der Einnahmen ubereinstimmt. Die Miindelspar- 
biicher werden von der Stadthauptkasse — ■ Hinter- 
legungsstelle — verwaltet, die auf Anweisung alle 
Zu- und Abschreibungen besorgt. 
Unter das allgemeine Verbot des Geldverkehrs in den 
Dienststellen fallt auch die Lohnzahlung. Die 
Lohne werden den stadtischen Arbeitern nur durch 
Kassenbeamte ausgehandigt. An Hand der An- 
weisungen und Stundenzettel des Lohnamtes macht 
die Stadthauptkasse die Lohntiiten fertig. Eur die 
Lohnung ist ein Zahlungsplan aufgestellt. Die Zahl- 
termine sind so gelegt, daB moglichst wenig Arbeits- 
ausfalle entstehen. An der Lohnza,hlung sind die 
Stadthauptkasse oder deren Zweigstellen in den 
AuBenbezirken beteiligt. 2 Kassenbeamte f ahren 
von einem Betrieb zum andern und zahlen an Ort 
und Stelle an die Arbeiter, die durch Betriebsbeamte 
legitimiert werden. Arbeiter, die ohne Grund bei 
der Lohnzahlung fehlen, mussen sich den Lohn aufier- 
halb der Dienstzeit an der Kasse abholen. Bei Be- 
trieben, die eigene Kassenstellen haben, z. B. Gas-, 
Wasser- und Elektrizitatswerken, Schlachthofen, 
Anschlufibahn, werden die Lohne durch diese Kassen 
gezahlt. Eine „Schwarzfuhrung" von Arbeitern ist bei 
dem jetzigen Verf ahren ausgeschlossen. 
Die Zusammenfassung der Geldgeschafte bezieht sich 
nicht nur auf den Barverkehr, sondern in gleicher 
Weise auf den bargeldlosen Zahlung sverhelir. 
Spar kassen-, Postscheck- oder Bankkonten, die in 
Dienststellen vorhanden waren, wurden aufgehoben 
und etwaige Bestande der Stadthauptkasse iiber- 
wiesen. Als Sicherheitsleistung dienende Wertpapiere 
und Wechsel diirfen nur von der Stadthauptkasse, 
nicht aber von den einf or dernden Dienststellen an- 
genommen werden. Zur Beseitigung des Geldverkehrs 
der Dienststellen trug endlich die Einrichtung von 
Verrechnungskonten bei den Gerichtskassen und von 
Erachtenkonten bei den Giiterabfertigungen und 
Spediteuren bei. Versicherungsmarken werden vom 
Lohnamt nur durch rote Reichsbankschecks, die die 
Stadthauptkasse auf das Postamt ausstellt, beschafft. 
Der ZusammenschluB des Geldverkehrs der Dienst- 
stellen hat sich bestens bewahrt. Die beteiligten 
Stellen sind damit sehr zufrieden. Klagen sind von 
keiner Seite laut geworden. 



141 



X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN 



Anweisung fur den Gebrauch von Registrierkassen und Buchungs- 
maschinen bei den Kassen und Stadtamtern der Stadt Dortmund 



1. Die Registrierkassen sollen bei den Kassen und Stadt- 
amtern grundsatzlieh nur durch den Beamten bediont 
werden, dem das Zahlgeschaft und die Verwaltung des 
Kassenbestandes obliegt. Ausnahmen konnen nur fur 
Zeiten besonders starken Kassenverkehrs zugelassen wer- 
den; sie bediirfen der Genehmigung dea Magistrats, die 
in dringenden Fallen nachtraglieh eingeholt werden kann. 
Die Verantwortung fiir die Richtigkeit der Maachinen- 
buchung tragt in jedem Falle der Kassenverwalter, Auf 
dem Registrierstreifen ist unter Angabe der Nummern 
zu vermerken, weleher Beamte die Verbuohung vorge- 
nommen hat. Bei den Biichtingsmaschinen ist sinn- 
gemali zu verfahren. 

2. Den mit der Bedienung der Maschinen beauftragten Be- 
amten wird zur beaonderen Pfliohtgemacht, die Maschinen 
in aauberem und gebrauchsfiihigem Zustande zu erhalten. 
Die mit den Maschinen gelieferten Gebrauehsanweisungen 
sind genau zu beachten. 

3. Der die Maschine Bedienende soli grundsatzlieh nur den 
Schltissel zu der Motortaste und zu den Sohubladen in 
Handen haben, bei den Maschinen mit autom&tischem 
Endsummendruck auoh den Schltissel fiir die Ablese- 
vorrichtung. Die iibrigen Schltissel (Hauptzahlwerk, 
Nebenzahlwerke, Sohutzhaube ftir den Buchungsstreifen 
und die Druckvorrichtung, Postenzahler usw.) hat der 
hierfur bestimmte Aufsichtsbeamte oder der fiir die 
tagliche Abnahme der Belege und Loschzettel zustandige 
Rechnungsbeamte (nachstehend auoh als Aufsichta- 
beamter bezeiohnet) personlich unter sioherem VerschluB 
zu halten. 

Sofern das Hauptzahlwerk oder die Nebenzahlwerke 
monatlich oder am Jahresschlusse auf Null gesfcellt wet- 
den, ist der hierfur erforderliche Schltissel beim Rechnungs- 
amt aufzubewahren. 

Die Doppelsehliissel sind an die Stadtkammerei zwecks 
Hinterlegung abzugeben. 

Fiir jede Maschine ist von der Kasse oder dem Stadtamt 
ein Verzeichnis anzulegen, das iiber die Anzahl der 
SeMiissel.ihre Bezeichnung,ihren Verwendungszweck und 
tiber die Verwahrung AufschluB gibt. Die Empfangs- 
bescheinigungen fiber die Schliissel sind in diesem Ver- 
zeichnisse abzugeben. Eine Abschrift des Verzeichnissea 
ist dem Rechnungsamt einzureichen, dem auch samtliche 
Veranderungen sofort mitzuteilen sind. 
Sofern ein Schliissel abhanden gekommen ist, ist sofort 
Meldung an das Rechnungsamt zu erstatten. Ob fiir 
verloren gegangene Schliissel Ersatz zu beschaffen ist, 
oder ob der VerschluU geandert werden soil, ist von Fall 
zu Fall zu entseheiden. Fiir Unkosten, die durch Ver- 
schulden oder Fahrliissigkeit eines Beamten entstehen, ist 
er haftbar zu maehen. 

4. Die Maschine ist abzuschlieBen, sobald sie auBer Betrieb 
ist, damit nicht durch Unbefugte Betrage in die Maschine 
geschlagen oder Storungen verursacM werden kSnnen. 

6. Die Verbuchung der Einnahmen mittels der Maschine 
hat in jedem Falle sofort zu gesohehen. Die Annahme 
von Betragen, die nicht vorher durch die Maschinen 
gebucht sind, ist untersagt. Die Ausgaben kSnnen nach 
SohluB der Kassenstunden verbucht werden. 

6. Die Empfangsbescheinigungen tlber die eingezahlten Gel- 
der sind durch Maschinenaufdruck auf der Zahlungsauf- 
forderung ^ usw. zu erteilen, sofern die Maschine dafiir 
eingerichtet ist. Eine handschriftliche Empfangsbeschei- 
nigung ist- nur auf besonderes Verlangen und dann auch 
nur in Erganzung des Maschinendrueks zu geben. 
Wird trotz Verbuchung und Empfangsbescheinigung der 
Betrag nicht oder nicht in voller H5he gezahlt, so ist die 
Empfangsbestatigung mit Tinte zu durchstreichen. Die 
Riehtigstellung der Buchung ist nach Ziffer 8 vorzu- 
nehmen. 

7. Das Gesamtergebnis der Maschinenbuchungen ist tiigHch 
nach SchluB der Kassenstunden durch den Aufsichts- 

142 



beamten in Gegenwart des die Maschine Bedienenden 
aufzunehmen. 

Die Richtigkeit des durch Maschinenaufdruck oder durch 
Ablesen der Zahlwerke festgestellten Gesamtergebnisaes 
ist in den Streifenbiichern und gegebenenfalls auoh auf 
den besonderen AbschluBzetteln von den beteiligten 
Beamten zu bescheinigen. Die Ubereinatimmung der Ge- 
samtsumme der Nebenzahlwerke mit der Summe des 
Hauptzahlwerkes ist von dem Aufsiehtisbeamten fest- 
zustellen. 

Der Aufsichtsbeamte hat darauf zu achten, daB die 
Buchungsnummern fortlaufend auf dem Registrierstreifen 
erscheinen und dafl die erste Nummer des neuen Streifena 
an die letzte des vorhergehenden Streifena anschlieBt. 
Ferner ist darauf zu achten, daB die Anzahl der Buchungen 
mit der Summe der Postenzahler und diese wieder mit 
der Anzahl der Loschzettel oder der sonstigen Belege 
iibereinstimmt. Auf den AbsehluBzetteln ist die erste 
und die letzte Nummer der Maschinenbuchung anzugeben. 
Im ubrigen hat der Aufsichtsbeamte auf Jedem AbschluB- 
zettel zu bescheinigen, daB eine entsprechende Nach" 
priifung (fortlaufende Buchungsnummer, Anzahl der 
Buchungen, Summe der Postenzahler, Anzahl der Losch- 
zettel usw.) stattgefunden hat. 
8. Fehlbuchungen {auch Nullbuchungen) sind auf dem 
Registrierstreifen, den Loschzetteln und den sonstigen 
Unterlagen zu streichen oder in anderer Weise deutlich 
kenntlich zu maehen und von dem Kassenverwalter und 
dem Aufsichtsbeamten ausdrucklieh ais Fehlbuchung zu 
bescheinigen. Die Richtigstellung hat in der Weise zu ge- 
schehen , daB der richtige Betrag in die Maschine geschlagen 
und der falsch gebuchte Betrag durch eine neue Buchung 
auf das Werk fiir Absetzungen gebracht wird. Hat die 
Maschine keine Absetzungswerke, so ist der falsch ge- 
buchte Betrag in eine als Anlage zum Streifenbuche zu 
fiihrende Nachweisung (Einnahmen und Ausgaben ge- 
trennt) aufzunehmen. Sofern eine Berichtigung nicht 
in Frage kommt, weil es sich um eine irrttimliche Buchung 
handelt, ist nur das Absetzungswerk zu betatigen oder 
der Betrag in die Absetzungsnachweisung einzutragen. 
Die Summen der Absetzungswerke oder der Nachweisung 
sind taglich als Absetzung in das Kassentagebuch zu 
iibernehmen, falls der Ausgleich nicht auf besonderen 
Tagesabschluflzetteln oder bei dem Abschlusse im Streifen- 
buche vorgenommen werden kann . Bei den Abstimmungen 
awischen Rechnungsbuchhalterei und Kasse und bei den 
Nullstellungen sind die Summen der Fehlbuchungen ent- 
sprechend zu berucksichtigen„ Die Aufzeichnungen der 
Rechnungsbuchhalterei iiber die Abstimmung sind auf- 
zubewahren. 

iJowohl bei der Fehlbuchung ala auch bei der Richtig- 
buchun£ ist ein gegenseitiger Hinweis zu maehen. Die 
zu der Fehlbuchung gehorenden Loschzettel sind in dem 
Streifenbuche der Maschine unmittelbar hinter dem 
letzten Streifen des betreffenden Tages einzukleben. Die 
Nummer der Absetzungsbuchung ist auf den Loschzetteln 
zu vermerken. Auf genaue Durohfiihrung dieser Sicher- 
heitsmafinahme ist zu achten. 

Den Kassenverwaltern wird ausdriicklich untersagt, Fehl- 
buchungen dadurch auszugleichen, daB bei Verbuchung 
anderer Einnahmen oder Ausgaben mehr oder weniger 
in die Maschine geschlagen wird. 

Werden innerhalb der Einnahmen oder Ausgaben an sich 
richtige Betrage auf ein falsches Nebenwerk gebracht, 
so kann der Ausgleich bei den Absehliissen oder im 
Kassentagebuche vorgenommen werden. 
Die nachtragliche handschriftliche Anderung oder Ergan- 
zung des Typendruckes der Maschine auf den Buchungs- 
unterlagen und- dem Registrierstreifen ist verboten. 
Einnahmeabsetzungen auf Grund von Kassenanweisungen 
sind wie Ausgaben, Ausgabeahsetzungen wie Einnahmen 
zu behandeln. 



H 



VERWENDUNG EINER BUCHUNGSMASCHINE PtjR DIE ZENTRALE KONTROLLE DER BATJKREDITE 



9. Die Buchungsstreifen der Regiatrierfcasssew sind taglioh 
durch die Aufsichtsbeamten daraufhin zu priifen, ob bei 
]'eder Buchung auch das dazu gehorige Buchungszeichen 
maschinell vermerkt ist. Eerner ist — bei Maschinen, 
die so eingerichtet sind — festzustellen, ob vor dem 
registrierten Betrage an Stelle von Ziffern Sterne oder 
ahnliche Zeichen maschinell gemacht worden, und ob 
und aus welchem Anlafi auBer den regelmaBigen durch 
die Maschine gemachten Zeilenliicken etwa noch weitei:e 
Liicken vorhanden sind. Bei Abweichungen ist Meldung 
zu erstatten. Die Durchpriifung ist von dem Aufsichts- 
beamten zu bescheinigen. 

10. Eur die ordnungsgemafie Aufbewahrang aller Buchungs- 
unterlagen der Registrierkassen und Buchungsmaschinen, 
insbesondere der Registrierstreifen und der LQschzettel, 
ist Sorge zu tragen. 

Die Registrierstreifen sind fortlaufend in geheftete 
Btioher einzukleben. 

11. Die Eritfernung der besonderen Schutzhaube fiir den 
Registrierstreifen und die Di'uokvorriohtung der Masohine, 
sowie das Einstellen des Datums, Abnahme und Erneue- 
rung des Streifens usw; darf nur in Gegenwart des Auf- 
siehtsbeamten geschehen. 

Vor Beginn der Buchungen hat der die Masohine Be- 
dienende sioh davon zu; iiberzeugen, daB die in Erage 
kommenden Zahlwerke auf Null stehen; er hat sich auch 
davon zu iiberzeugen, ob die Masohine richtig die an- 
schlieflende fortlaufende Nummer druckt. 

12. Wird die Maschine zur Verbuchung der haushaltsplan- 
mafiigen Einnahmen und Ausgaben benutzt und die 
Gegenbuchung und Uberwachung im einzelnen durch eine 
Rechnungsbuchhalterei vorgenommen, so ist das Haupt- 
zahlwerk nur am Jahressohlusse auf Null zu stellen. Auch 
bei den Ubrigen Masohinen soil das Hauptzahlwerk bis 
zum Jahressohlusse weiterlaufen, wenn nicht aus be- 
sonderen Griinden eine tagliche oder monatliche Ent- 
leerung zugelassen wird. DieNebenzahlwerke kSnnen nach 
Bedarf entleert werden . In welcher Weise verf ahren werden 
soil, ist fur jede Maschine besonders zu bestimmen. 
tJber die Nullstellung des Hauptzahlwerkes der Maschine 
sind vom Rechnungsamt in Listenform Aufzeichnungen 

■ zu machen, aus denen der Stand der Maschine vor und 
nach der Entleerung, die Veranderung der Kontrollzahlen 
und der Grund der Veranderung zu ersehen sind. 
Bei der Nullstellung ist tJbereinstimmung der Zahlwerke 
mit den Kassentage- und Gegentagebilchern und den 
Absetzungswerken usw. festzustellen und im Streifen- 
buche zu bescheinigen. 

Bei der Nullstellung des Hauptzahlwerkes sind auch die 
Absetzungswerke zu entleeren: 

Die fortlaufende Nummer der Maschine darf nicht taglich 
auf Null gestellt werden, sondern soil weiterlaufen. Die 
Postenzahler sind taglioh auf Null zu stellen. . 
Die Nullstellung (Entleerung der Maschine oder der 
Nebenzahlwerke) darf nur durch einen Beamten des 
Rechnungsamtes oder den Aufsiehtsbeamten und in 
Gegenwart des Kassenverwalters im unmittellaren An- 
schluB an die Eeststellung des Gesamtergebnisses vor- 
genommen werden. Die Veranderung der Schlofizahler 
oder der Kontrollnummern ist zu vermerken. Abwei- 
chungen von der Regel sind zu begrunden. 
Probebuchungen diirfen nur nach SchluB der- Kassen- 



stunden und nach der Abnahme der Maschine vorge- 
nommen werden. 

13. Die Schliissel zu den Registrierkassen und Buchungs- 
maschinen, die fiir langere Zeit auBer Gebrauch gesetzt 
werden, sind an das Rechnungsamt abzugeben. Vor der 
Wiederinbetriebnahme sind die Maschinen durch den Auf- 
siehtsbeamten einer Nachpriifung zu unterziehen, die sich 
insbesondere darauf zu erstrecken hat, daB die Kontroll- 
nummer seit dem letzten AbsohluB und der ansohlieBend 
erfolgten Nullstellung unverandert geblieben ist. 

14, Beim Versagen von Registrierkassen und Buchungs- 
maschinen ist dem Rechnungsamt und dem Hauptamt 
sofort Mitteilung zu machen; Mangel oder UnregelmaBig- 
keiten, die in der praktischen Handhabung beobachtet 
werden, sind gleichfalls dem Rechnungsamt und dem 
Hauptamt sobnellstens mitzuteilen. Im ubrigen hat der 
Kassen- oder Dienstleiter sofort geeignete Anordmmgen 
zu treffen, daB das Zahl- oder Buchungsgeschaft keinen 
Aufschub erleidet und ordnungsmaCig gehandhabt wird. 
Gewaltsame Handhabungen oder Eingriffe in den Mecha- 
nismus der Masohinen durch Beamte oder Angestellte 
sind verboten. 

15, Alle Reparaturen an Registrierkassen und Buchungs- 
maschinen durfen nicht vor dem Erscheinen eines Be- 
amten des Rechnungsamtes vorgenommen werden. Die 
Ausfiihrung der Reparaturen darf nurvonderBeschaffungs- 
stelle I veranlafit werden. Diese hat auch dafur zu sorgen, 
daB die Maschinen regelmaBig gereinigt und geolt werden. 
Das Rechnungsamt hat uber die Reparaturen eine Nieder- 
sehrift zu fertigen, in der Ursache, Art und Bedeutung, 
sowie etwaige Veranderungen in den Buchungsnummern 
und Kontrollzahlen festzulegen sind. 

16. Samtliche Registrierkaasen und Buchungsmaschinen — ■ 
mit Ausnahme der National 2000 — sind gegen unbefugtes 
Offnen des Gehauses durch Plombieren zu schiitzen. Die 
Entfernung und die Emeuerung der Plomben darf nur in 
Gegenwart eines Beamten des Rechnungsamtes vorge- 
nommen werden. Der Aufsichtsbeamte und der Kassen- 
verwalter haben sich taglich davon zu iiberzeugen, daB 
die Plomhe unverletzt ist. Beschadigungen sind sofort dem 
Rechnungsamt mitzuteilen, das das Weitere zu veranlassen 
hat. 

Die Abgabe oder Ieihweise Uberlassung von Registrier- 
kassen oder Buchungsmaschinen an andere Stadtamter 
usw. ist nur nach vorherigem Benehmen mit dem Rech- 
nungsamt zulassig. 

Wer als Aufsichtsbeamter im Sinne dieser AnweiSung tatig 
sein soil, ist fur jede Kasse oder jedes Stadtamt mit 
Registrierkassen und Buchungsmaschinen durch besondere 
Verfiigung zu bestimmen. 

Die Kassen- oder Dienstleiter sind fiir die genaue Einhal- 
tung der Bestimmungen der ,, Anweis^ung fiir den Gebrauch 
von Registrierkassen und Buchungsmaschinen" personlicb 
verantwortlich; sie haben sich in geeigneter Weise von der 
Beachtung der Bestimmungen laufend zu iiberzeugen. 
19^ Soferri fiir die Registrierkassen und Buchungsmaschinen 
einer Kasse oder eines Stadtamtes durch eine besondere 
Anweisung weitergehende oder besonderen Verhaltnissen 
Rechming tragende Anordnungen getroffen worden sind, 
behalt es dabei sein Bewenden. Im ubrigen sollen fiir diese 
Stellen die etwa weitergehenden Bestimmungen dieser 
„Anweisung" ebenfalls Geltung haben. 



17 



18, 



Verwendung einer Buchungsmaschine 

fur die zentrale Kontrolle der Baukredite 

W. Riecke, Rechnungsdirektor, Magdebuig 



Bevor auf das eigentliche Thema eingegangen 
werden soil, sei in knappen Worten die Organisation 
des Recknungswesens der Stadt Magdeburg skiz- 
ziert. Die Rechnungsangelegenheiten sind seit dem 
Jabie 1924 dezentralisiert und werden von jeder 



Dienststelle selbst bearbeitet. Bei den groBen Dienst- 
stellen, wie bei der Hocbbau-, lielbau-, Garten- nnd 
Friednofs-, Scbulverwaltung nnd dem Woblfabrts- 
amt liegen diese Obliegenheiten in den Handen be- 
sonderer Rechnungsbeamten. Die Reohnungsbeamten 



143 



X: BUOHUNGS- UND KASSENWESEN 



fiihren lediglich Soll-{Etat-)Kontrollen iiber samt- 
liehe in ihrem Verwaltungsbereich angewiesenen 
Einnahmen. Die Fiihrung von Ausgabe-Sbllkohtrollen 
ist — von einigen Ausnahmen abgesehen — Auf gabe 
der fiir die Verwaliung von Geldmitteln verantwort- 
licben Stellen, damit ihnen die Moglichkeit gegeben 
ist, jederzeit den Stand ihrer Kredite iibersehen und 
drohende Uberschreitungen reohtzeitig melden zu 
konnen. Die Kassenf iihrung beschrankt sich — gleich- 
falls seit 1924 — unter Verwendung von Handbiichern 
nach dem Muster der amerikanischen Buchfiihrung 
auf die reine Istbuchfiihrung. Aufler Vereinfachungs- 
griinden sprach hierftir, daJJ aus dem Kassensoll 
Ubersehreitungen nicht friih genug festzustellen und 
fiir die Sicherung der Einnahmen und Ausgaben die 
in den Dienststellen gefiihrten Einnahme- und Aus- 
gabesollkontrollen als vollauf geniigend anzusehen 
seien. Infolge der s either sieb in den rechnungs- 
Iegenden Kassen immer mebr einbiirgernden, in- 
zw.ischen auch in der biesigen Stadtbauptkasse ein- 
gefiibTten textschreibenden Bucbungsmaschinen ent- 
wickelt siob das behordliche Buchfiihrungswesen zwei- 
fellos weiterhin in der angedeuteten Richtung fort. 
In der stddtischen Hochbauverwaltung lag die 
Fiihrung der AusgabensoII- (Kredit-) kontrolle bis 
zum Beginn dieses Rechnungsjahres in den Handen 
der Bauleiter und Bauverwalter. Die mannigfacben 
Klagen iiber die verspatete Anweisung von Rech- 
nungen, die bierdurcb hervorgerufenen zeitraubenden 
Nachfragen der Lieferanten, die Schwierigkeiten des 
Auf findens angemahnter Recbnungen, ferner aber 
die trotz strenger Vorscbriften immer wieder be- 
obaobtete verzogerte Meldung von t)berschreitungen 
seitens der techniscben Beamten liefien die Notwendig- 
keit einer bescbleunigteren Abwicklung und schar- 
feren Oberwachung der Rechnungen sowie des Stan- 
des der Kredite durch Einfuhrung einer zentralen 
Kontrolle erkennen. >. 

Mit der Wabrnehmung dieser Aufgabe wurde die 
Wirtschaftsabteilung der Hockbauverwaltung 
betraut und der Geschaftsgang fiir samtliche die 
Bauverwaltung durchlaufenden Rechnungen wie folgt 
geregelt: 

Die eingehenden Recbnungen werden in der Ver- 
teilungsstelle der Hocbbauverwaltung mit dem Ein- 
gangsstempel und einem fortlaufenden Nummern- 
aufdruck versehen. Von bier gejangen sie zur Wirt- 
schaftsabteilung, die die Recbnungen der Nummern- 
folge nacb in das Rechnungs-Einganp-sbueh unter 
Angabe des Rechnungsausstellers und des Sachbear- 
beiters eintragt. Sodann werden die Rechnungen dem 
zustandigen technischen Beamten zur Vornabme der 
sachlicben Priifung sowie zur Eintragung der Ver- 
rechnungsstellen vorgelegt. Nach weiterer Priifung 
durch den Vorsteher der Neubau- bzw. der Gebaude- 
unterbaltungsabteilung gelangen die Recbnungen iiber 
den Rechnungsbeamten, der die recbneriscbe Riehtig- 
keit feststellt, an die Wirtschaftsabteilung zuriick. 
Die Rechnungen werden nunmehr nacb Bauleitern 
und Bauverwaltern sowie nach Kreditnummern ge- 
ordnet und auf einer mit fiinf Zahlwerken ausgestat- 
teten textschreibenden Buchungsmascbine nacb ver- 
scbiedenen Gesichtspunkten in einem Arbeitsgange 
chronologisch und systematisch verbucht. 

144 



Als weiteres Arbeitsgerat dient ein Vertikal-Sickt- 
harteihasten, der samtliche der Verwaltung des 
Hochbaudezernats unterliegenden Haushaltsplanan- 
satze und Kredite in Loseblattform entha.lt. DieKon- 
ten sind nacb Bauleitern und sodann nach Dienst- 
stellen bzw. Hausbaltsplanen unter Einscbaltung von 
Leitkarten iibersicbtlich geordnet. Eiir jede sich auf 
die Gebaude- und Inventarunterhaltung beziehende 
Verrechnungsstelle wird im allgemeinen nur ein Kon- 
tenblatt {B ild 56 — 58 Muster 1 ) gef iibrt. Bei den eigent- 
lichen Bauvorhaben werden dieKreditsummen denTi- 
teln der Kostenanschlage entsprechend aufgeteilt und 
mehrere Kontenblatter nacb gleichem Muster an- 
gelegt, da die Bauleiter an die Innehaltung der einzel- 
nen Abschnitte der Kostenanschlage gebunden sind 
und die gegenseitige Obertragung von Mitteln nur 
mit Zustimmung der Finanzverwaltung zulassig ist. 
Die Kontenblatter ersetzen bei der Abrechnung der 
Kredite zugleich die friiher mit erheblichem Schrab- 
aufwand hergestellten Belegezusammenstellungen. 
Der Buchungsvorgang selbst geht folgendermaBen 
vor sich: 

In der Buchungsmaschine liegen standig einge- 
spannt und durch Blaubogen getrennt 

1. der Bucbungsbogen fiir die AusgabensoII- (Kr edit-) 
kontrolle fiir die technischen Sachbearbeiter 
(Bild 56— 88 Muster 2), 

2. der Buchungsbogen fiir die Auftragnehmerkartei 
(Muster S),\ 

3. das Grundblatt fiir die zeitliche Verbuchung 
(Muster 4). 

Das an Hand der vorliegenden Recbnung zu beschrif- 
tende Konto wird dem Karteikasten entnommen und 
in die Vorsteckeinrichtung der Buchungsmascbine 
so eingefiihrt, da£ sich sowohl die Spalten wie auch der 
nachste freie Zeilenraum des Karteiblattes mit den 
darunterliegenden Bogen genau decken. 
Die Buchungsmaschine nimmt nun folgende Ein- 
tragungen vor: 

1. Alter Bestand, 

2. Kreditnummer, 

3. Belegnummer (laufende Nummer der Recbnung 
innerhalb des Kredites), 

4. Rechnungsdatum und Nummer des Rechnungs- 
ausstellers, 

5. Eingangsnummer laut Rechnungseingangsbuch, 

6. Auftragnehmer und Art der Leistung, 

7. Betrag der Recbnung, 

8. von der Kreditsumme bzw. Bewilligung verfiigbar 
gebliebener Bestand, 

9. abgekiirzter Name des technischen Sachbearbeiters. 
Von folgenden'beiden Ausnahmen: — Verbuchung des 
alten Bestand es lediglich auf dem Grundblatt und 
Fortlassung der Bezeichnung des techniscben Sach- 
bearbeiters auf dem Buchungsbogen fiir die Auftrag- 
nehmerkartei — abgesehen, wiederholt sich der Bu- 
chungstext auf samtlichen Formularen in gleich- 
lautender Weise. 

In Fallen, in denen Rechnungsbetrage gepfandet oder 
zediert worden sind, hat die Maschinenscbreiberin 
den Vermerk „Pf" oder „Z" einzutragen. An Hand 
einer iiber der Buehungsmaschinp. angebrachten Tafel 
der zurzeit laufenden Pfandungsbeschliisse oder 
Zessionen hat die Maschinenschreiberm eine Mit- 



VERWENDTJNG EINER BUCHUNGSMASCHINE Ft)R DIE ZENTRALE KONTROLLE DER BAUKREDITE 



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145 



kontrolle dariiber auszuiiben, 
nungen der berechtigte Zahlungsempfanger benannt 
worden ist. Gelangen zu gleicber Zeit mehr als' drei 
Rechnungen auf eine Verrechnungsstelle zur Ver- 
bucbung, so wird zur Vereinf achung des Anweisungs- 
verfabrens gleicbzeitig mit der Verbucbung derRecb- 
nung eine Zusammenstellung der Einzelrechnungen 
(Bild 59) binter die Kontenkarte gesteckt und aus- 
gefiillt. Die Zwischensumme fiir die Zusammen- 
stellung wird auf einem besonderen Zablwerk er- 
mittelt. 



X. 8UCHUNGS- UND KASSENWESBN 
da6 in den Recb- Nacb eifolgter Verbucbung wird jede Recbnung mit 






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Vorrechn'urtgastellen _ — ,-■...- 

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ZUSAMMENSTELLUNG 



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Bild 59. Zusammenstellung der Einzelrechnungen 



einem Erledigungsvermerk nnd der aus dem Konten- 
blatt bervorgebenden Iaufenden Bucmmgsnummer 
als Belegnummer versehen und das Konto sofort wie- 
der in den Karteikasten abgeatellt. 
Sind samtliche Recbnungen in der vorgescbriebenen 
Weise verbuobt worden, so wird auf dem Grundblatt 
duich Leerschreiben des Summenzahlwerks die Ge- 
samtsumme gezogen und dieser Betrag nebst der 
Anzahl der verarbeiteten Belege auf ein fiir statistische 
Zwecke gefuhrtes Sonderkonto iibertragen. Die Zahl 

der von der Wirt- 
scbaftsabteilung mo- 
natlioh zu verbuchen- 
den Recbnungen be- 
tragt 1800-2500 Stuck. 
Das Grundblatt bleibt 
in Verwahrung der 
W irtscbaftsabteilung. 
Der erste Buchungs- 
bogen (Bild 56—58) ist 
zur Weiterleitung an 
die zustandigen Bau- 
leiter und Bauver- 
walter bsstimmt. Er 
ist auf der Riickseite 
gummiert und laUt sich 
an den perforierten 
Stellen muhelos nach 
den zustandigen Sacb- 
bearbeitern und Ver- 
reebnungsstellen . aus- 
einandertrennen. Diese 
Abrisse gehen den Bau- 
leitern am gleichen 
Tage zur Kenntnis zu 
und sind von ihnen 
mindestens einmal wo- 
chentlich durcb Hilfs- 
krafte in eine Kartei 
(Bild 60), die ein ge- 
naues Spiegelbild der 
in der Wirtscbaftsab- 
teilung gefuhrten Kar- 
tei darstellt, einkleben 
zu lassen. Etwaige 
t)berschreitungen, die 
von der Buobungs- 
maschine in der Be- 

standsspalte durcb 
scbraggestellte Zif fern 
angezeigt werden, sind 
unter Angabe der 
Griinde unverziiglicb 
dem Dezernenten . zu 
melden, was von der 
Wirtscbaftsabteilung 
an Hand ihrer Konten- 

blatter kontrolliert 
wird. 

Der zweite Bucbungs- 
bogen fiir die Auftfag- 
nebmerkartei (Bild 57} 
ist i Q gleioher Weise 



Pfennig, dan__- . 




146 




VERWENDUNG EINEE BUCHUNGSMASOHINE EUR DIE ZENTRALE KONTROLLE DER BAUKRBDITE 



gummiert und peiforiert. Die einzelnen Abrisse 
werden in die iu der Wirtsohaftsabteilung {Bild 61) 
gefuhrte Kartei eingeklebt. Die Kartei veriblgt den 
Zweck, etwaig'e Nachf ragen nach Erledigung von Rech- 
nungen sehnellstens beantworten und die dem Unter- 
nehmer zugeflossenen Zahlungen fiir die steuerliche 
Veranlagung auswerten zu konnen. 
Auf den erledigten Eeohnungen wild' die nach den 
Erfahrungen psychotechnischer Prtifungen verein- 
fachte Anweisungsformel (vgl. hierzu das Formular 
fiir die Zusammenstellung Bild 59) von der Masehi- 
nenschreiberin handschriftlich ausgefiillt und die Voll- 
ziehung duich den Dezernenten oder, falls es sich urn 
Anweisungen bis 500 RM handelt, durch den Refe- 
renten veranlaflt. 

Die Rechnung ist nunmebr reif zur Abgabe an die 
Kasse. Der Abgabetag wird durcb Stempelaufdruck 
sowohl in der Rechnung wie im oben erwabnten Rech- 
nungseingangsbuch vermerkt. ImRechnungseingangs- 
buch innerlialb 14 Tagen nicht ausgebucbte Eeoh- 
nungen werden angemahnt. Aus dem Stande der Vei- 
buchung ist der Verbleib der Rechnung obne weiteres 
feststellbar. Die Abgabe von ScbluJJrecbnungen an 
die Kassen erfolgt erst, nacbdem von dem Rechnungs- 
aussteller eine Erklarung abgegeben woiden ist, daB 
er sicb binsichtlicb seiner Anspriiche aus dem Ver- 
trage, fiir voll befriedigt erklart und sicb zur Riick- 
zablung etwa nocb festgestellter Uberzahlungen ver- 
pflicbtet. 

Welcbe Vorteile baben sicb aus der Verwendung 
einer Buobungsmaschine fiir die zentrale Kontrolle 
der Baukredite in der Hochbauverwaltung ergeben 
und welcber Mebraufwarid an Arbeit, Personal und 
Sacbkosten steben dem gegeniiber ? 
Als Mehrarbeit gegeniiber dem friiheren Buchungs- 
verfahren kann eigentlich nur die Einrichtung des 
Recbnungs-Eingangsbucbes angesehen werden. Die 
Fiihrung dieses Buches ist aber mit so geringem 
Scbreibwerk verbunden, daB die hieraus erwachsende 
Mebrarbeit nicbt sonderlich ins Gewicht fallt und 
durcb den auBerordentlichen praktisehen Nutzen bei 
weitem wieder aufgeboben wird. Die bierdurcb ei- 
moglichte Kontrolle bat es jedenfalls vermocht, die 
Bearbeitungsdauer der Rechnungen auf 7 — 14 Tage 
einzuschranken und die Klagen wegen langen Liegen- 
bleibens und Abbandenkommens von Recbnungen 
ganzlicb verstummen zu lassen. 
Die mittels der Buchungsmasehine neben der friiber 
handschriftlich gefiihrten Ausgaben-Sollkontrolle im 
gleicben Arbeitsgange bergestellten Zweitschriften 
fiir den Sachbearbeiter und fiir die Auf tragnehmer- 
kartei bedeuten, von dem mecbanisch auszuf iibrenden 
Einkleben in die Karteien abgesehen, keine Mebrarbeit, 



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sondern einen bei gleicbem Arbeitsaufwand ent- 
standenen Gewinn infolge der erreicbten taglichen 
Information des Dezernenten und der Bauleiter iiber 
den Stand der Kredite, der Vorbeugung von Ober- 
scbreitungen und der Auswertung des Materials fiir 
steuerlicbe Zwecke. 

Als Mehrkosten fiir Personal und Sacbauf wand gegen- 
iiber dem friiber en Ver f ahren kommen lediglicb in Fr age 
die Anschaffung und Unterhaltung der Bucbungs- 
masebine sowie die Bescbaffung des erforderlicben 
Karten- und Formularmaterials. Die fur die Be- 
dienung de* Maschine benotigte Kraft bat sicb an 
anderer Stelle dadurch einsparen lassen, dafi die 
bisher handschriftlicb aufgestellten Gehalts- und 
Lohnlisten heute durcb die Bucbungsmasebine in 
vereinfachter Form aufgestellt werden konnen. Die 
durch die Einrichtung entstandenen laufenden Mehr- 
kosten miissen zweifellos als gering und in Anbetracbt 
der erzielten Vorteile als auBerordentlich nutzbringend 
bezeichnet werden. 

Das gleicbe Buchuhgsverfahren liefie sicb fiir alle 
Verwaltungszweige, die eine grofie Zahl von Recb- 
nungen zu verarbeiten haben, mit demselben Er- 
folge anwenden. An . dieser Frage ist die Finanz- 
verwaltung in erbeblicbem Mafie interessiert, da die 
Scbnelligkeit und Piinktlicbkeit der Verbucbung der 
Recbnungen in den Ausgabesollkontrollen dazu bei- 
tragt, den verfiigungsberecbtigten Beamten die dro- 
bende Erschopfung ihrer Kredite recbtzeitig anzu- 
zeigen und daher Oberschreitungen vorzubeugen. 
Durcb tagliche Einreicbung der Grundblatter an die 
Finanzverwaltung ware es auch dieser moglich, die 
Innebaltung der Bewilligungen zu iiberwacben. Voll- 
kommen wird allerdings das Ziel der Verhutung von 
tJberschreitungen erst dann erreicht werden, wenn 
die Kontrolle nicht erst im Zeitpunkt des Einganges 
der Rechnung, sondern bereits mit der Bestellung 
einsetzt. Die Finanznot der Gemeinden und die 
daduroh bedingte scharfere 'Oberwachung aller geld- 
verausgabenden Stellen wird dabin fiihren, die Er- 
ganzung der Ausgabensollkontrollen durch eine Vor- 
kontrolle iiber den Wert der erteilten Bestellungen 
und Zuschlage ins Auge zu fassen. Auch diese Kon- 
trollen diirften, wenn sie unbedingt sicber sein sollen, 
niebt dem Bauleiter allein iiberlassen bleiben, sondern 
zweckmaBig mit der zentralen Verbucbung der Bau- 
kredite, wie sie in der Hocbbauverwaltung eingefiihrt 
worden ist, zu verbinden sein. Unteisuebungen dieser 
Art haben bereits stattgefunden, jedoeh nocb nicht 
zu einem greifbaren Ergebnis gefiibrt. 











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Bild 60. Kartei fiir den Bauleiter 



Bild 61. Kartei fiir Wirtsohaftsabteilung 



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DIE ZENTRALE LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG BEI BER STABTVERWALTUNG KOLN 




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X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN 



Die zentrale Lohn- und Gehaltsverrechnung 

bei der Stadtverwaltung Koln 



A. Lentzen, Leiter der Organisationsabteilung 

Nach dem organisatorischen Grundsatz „gleichartige 
Arbeitsvorgange zusammenzufassen", hat die Stadt-. 
verwaltung Koln das Lohnwesen der stadtischen 
Arbeiter sowie die Gehaltsverrechnung der 
stadtischen Beamten, Angestellten und 
stadtischen Lehrer bei zentralen Stellen zu- 
sammengefaBt. Die Stelle fur die Arbeiterlohn- 
angelegenheiten ist mit modernen Buchhaltungs- 
maschinen (rechnenden Schreibmaschinen) und 
fjonstigen Hilfsmaschinen ausgestattet, wahrend fiir 
die Gehaltsverrechnung der Beamten usw. Loch- 
kartenmaschinen verwendet werden. 
Die gelegentlich der Kolner Herbstmesse 1929 inner- 
halb der Sondergruppe „Das moderne Btiro" veran- 
staltete „Organisationsschau der Stadt Koln" 
bot die Moglichkeit, die beiden Arbeitsweisen der 
Of fentlichkeit durch Schaubilder in Form von Arbeits- 
ablaufplanen und erlauternden tlbersichten sowie zu- 
gleich praktisch vorzufiihren (Bild 62 = Lohn- 
zentrale, Bild 63 — Gehaltszentrale). 
Soweit die Arbeitsablaufplane nach den genannten 
Richtlinien aufgestellt sind, zeigen die wgerechten 
Zeilen (1, 2, 3 usw.) die Arbeitsstufen in ihrer Zeit- 
folge. Am Kopfe der senkrechten Spalten sind die 
Arbeitsstellen bezeichnet, soweit moglich, unter 
Hinzufiigung eines Lichtbildes des Arbeitshilfsmittels. 
Die rechte Seite dieser Plane enthalt eine Zusammen- 
stellung der im Arbeitsgang verwendeten Vordrucke 
usw. 

Lohnwesen der Arbeiter 

Die Grundlage fiir die Lohnberechnung der Arbeiter 
bildet der Arbeitsbericht der Dienststelle. Aus 
diesem Arbeitsbericht ubertragt die Lohnbuchhaltung 
die geleisteten Arbeitsschichten, Oberstunden usw. 
auf die Lohnkarte und stellt die Lohnbetrage sowie 
die Lohnabziige (Steuer, Versicherungsbeitrage usw.) 
f est. Fiir j eden Arbeiter wird auf der Pragemaschine 
eine Matrize hergestellt, die die Lohnkontrollnummer, 
den Namen usw. des Arbeiters enthalt. Mit diesen 
Matrizen werden die Lohnlisten mit zwei Durch- 
schlagen auf der Druckmaschine hergestellt. Die von 
der Lohnbuchhaltung vorbereiteten Lohnkarten wer- 
den zusammen mit den Lohnlisten an die Buchungs- 
maschine gegeben zur Ubertragung der Zahlen aus 
den Lohnkarten in die Lohnlisten. Die Buehungs- 
maschine rechnet die Lohnlisten auf und priiffc 
gleiohzeitig die in der Buchhaltung errechneten Be- 
trage nach. Lohnlisten und Lohnkarten gehen an 
die Buchhaltung zurtick, welche die Lohnlisten kassen- 
mafiig fertig macbb'und die Nettobetrage handschrift- 
lich auf die mit der Druckmaschine vorbereiteten 
Lohntiiten auffcragt. In die Lohntiiten werden die 
mit der Schneidemaschine von dem zweiten Durch- 
schlag der Lohnliste abgetrennten Lohnabrechnungs- 



streifen gelegt. Die Lohnlisten werden mit der 
Richtigkeitsbescheinigung versehen und zur Zahlung 
angewiesen. Auf Grund eines Schecks der Stadt- 
hauptkasse erhalt die Lohnzentrale von der Spar- 
kasse die Nettolohnsumme und die Betrage fiir die 
Invalidenmarken. Es folgt das Binlegen des Geldes in 
die Lohntiiten und die Ausgabe der Lohntiiten an die 
Beauftragten der Dienststellen zur Aushandigung an 
die Lohnempfanger. Die Lohnlisten erhalt die Stadt- 
hauptkasse mit dem Vermerk iiber die richtige Aus- 
zahlung der Lohne und das ordnungsmaflige Ein- 
kleben der Invalidenmarken als Kassenbeleg. 
Die Zusammenlegung von 225 Einzellohnstellen zu 
1 Lohnstelle hatte neben Ersparnis an Sachkosten 
eine Personalverminderung von 173 auf 55 Arbeits- 
krafte zur Folge. 

Gehaltsverrechnung der Beamten usw. 

Die Gehaltsstammkarte bildet hier die Grundlage 
fiir die loohhartenmajiige Bearbeitung, 
Allgemein ist das Lochkartenverfahren da anwend- 
bar, wo zahlreiche gleichartige Geschaftsvorfalle nach 
verschiedenen Gesichtspunkten zu ordnen und mit 
alien oder einzelnen Merkmalen niederzuschreiben 
sind. Voraussetzung fiir die Anwendung des Loch- 
kartenverfahrens ist ferner, dafi jeder in diesem Ver- 
fahren zu verwertende Begriff durch eine Zahl 
(Schliisselzahl) bezeiehnet wird. In die Lochkarte 
wird unter Verwendung einer Stanzmaschine (Locher) 
der in Frage kommende Begriff in „Lochschrift" 
iibertragen. Die gelochten Karten werden mit der 
Sortiermaschine in der gewiinschten Weise geordnet. 
Sie konnen mittels der Tabelliermaschine in „Zahlen- 
schrift" iibersetzt und fortlaufend oder in Teilen 
aufgereehnet werden. 

Auf der Gehaltstammkarte sind neben den monat- 
lichen Gehaltsbeziigen die Betrage der Lohnsteuer 
angegeben, auBerdem die Art der sonstigen regel- 
maBig wiederkehrenden Abziige. Die Betrage dieser 
Abziige und der Zeitpunkt ihrer Einbehaltung werden 
in die Abzugslochkarten gelocht. Diese Karten sind 
nach Priifung bis zur Verwendung bei der Gehalts- 
zahlung, getrennt nach Abzugsarten, in der Kartei 
aufzubewahren. Bei regelmaBigen Abziigen wird 
nur eine immer wieder zu verwendende Karte gelocht. 
Die Abzugslochkarten werden vor jedem Gehalts- 
zahltag in der Sortiermaschine so geordnet, daB alle 
einen Besoldeten betreffenden Karten zusammen- 
liegen. Dann wird mit der Tabelliermaschine die 
Hauptabzugsliste geschrieben. Die Buchhaltung iiber- 
nimmt die in dieser Liste aufgefiihrten Abziige sowie 
die Gehalts- und Lohnsteuerbetrage in die Gehalts- 
stammkarten. Von der Buchhaltung gelangen diese 
Karten zur Buchungsmaschine. Hier wird eine 
Gesamtaufstellung angefertigt und im gleichen Ar- 



150 



DAS LOHNBERECHNUNGSVERFAHREN BEI DER STADTVERWALTUNG DORTMUND 



beitsgang auch die Gehaltslochkarte gelocht. Diese 
wird fiir jede Zahlung neu gelocht, damit die 
Besoldungsausgaben von Beginn des Jahres ab 
jederzeit nach Bedarf zusammengestellt werden 
konnen. Die Eichtigkeit der Lochungen in den 
Gehaltslochkarten wird durch Vergleichen der Bu- 
ehungen auf den Gehaltsstamrnkarten mit der Ge- 
samtaufstellung, die zugleich als Lohnsteuemachweis 
dientj gepriift. Die Summe der „sonstigen Abziige" 
muB mit der Summe der Abzttge der Abzugsliste 
iibereinstimmen, die Summe der Gehaltssollbetrage 
dem auf der Rechenmaschine festgestellten Betrage 
entsprechen, ferner mu6 die Summe der auszuzahlen- 
den Betrage zuzuglich Lohnsteuer und der sonstigen 
Abziige die gesamten Gehalts brutto betrage (Gehalts- 
soll} ergeben. 

Die Gehaltslochkarten sind mit der Sortiermaschine 
nach Zahlstellen, ferner nach Sparbuchnummern usw. 
zu ordnen. Die Zahlungslisten nebst einer Zusammen- 
stellung der Listensummen, deren Endbetrag mit 
der Gesamtaufstellung iibereinstimmen mufl, werden 
auf der Tabelliermaschine geschrieben. Die Zahlungs- 
listen bilden die Unterlage fiir die Oberweisung der 
Gehaltsbetrage an Sparkassen, Banken, Postscheck- 
amter usw. In ahnlicher Weise werden die Gehalts- 
listen als Unterlage fiir die auf die einzelnen Haus-, 
haltsplane entfallenden Gehaltserstattungen an die 
Gehaltskasse aufgestellt. Auf Grund der nach Ge- 
haltsnummern geordneten Gehalts- und Abzugs- 
karten wird die Gehaltsabrechnung, die jeder Be- 
soldete erhalt, auf der Tabelliermaschine geschrieben. 
Die Namen usw. der Gehaltsempfanger sind zur 



Geheimhaltung der Abrechnung nur auf dem Brief- 
umschlag vermerkt, und zwar im maschinellen 
Adressierverfahren. 

Erwahnt sei noch } dafi die bei der Gehalts verrechnung 
gewonnenen Lochkarten in. weitgehendem MaBe fiir 
statistische Erhebungen und fiir die Kassenkontrolle 
dienen. Nach der Erfolgsstatistik wurden bei der 
friiheren Arbeitsweise, die allerdings auch schont 
bei einer zentralen Stelle erfolgte, beschaftigt 

bei 8900 Besoldeten und 26 000 Abzugsposten 
18 Krafte, 

bei 9200 Besoldeten und 31 500 Abzugsposten werden 
12 Krafte 

in dem jetaigen Arbeitsverfahren benotigt. 
Die Frage, das Lohnwesen der stadtischen Arbeiter 
und die Gehaltsverrechnung der Beamten anstatt 
bei zwei zentralen Stellen bei nur einer Stelle unter 
Anwendung der gleichen Arbeitsweise zu bearbeiten, 
wird zurzeit gepriift. Grundsatzlich kann bereits 
j etzt gesagt werden, dafi eine zweckmaBige Anwendung 
des Lochkartenverfahrens auch fiir das Arbeiterlohn- 
wesen sich dann empfehlen wird, wenn die fiir die 
Lohnverreehnung benotigte Lochkarte sich gewisser- 
maBen als „Nebenerzeugnis" aus dem Betriebe selbst 
ergibt, d. h., wenn etwa bei Selbstkostenberechnungen 
in den Betrieben und Werkstatten die auf den einzelnen 
Arbeiter entfallenden Lohnstunden bereits auf den 
Unkostenkarten vermerkt sind, und diese Karten 
somit fur verschiedene Zwecke veiwendet werden 
konnen. 



Das Lohnberechnungsverfahren bei der Stadtverwaltung Dortmund 



Einsteltung der Arbeiter 

Die stadtischen Arbeiter werden durch die Betriebe eingestellt. 
Vor Einstellung eines Arbeiters haben sich die Betriebsleitun- 
gen mit dem Arbeiterlohnarat kurz zu verstandigen, ob etwa 
bei einem anderen Betriebe iiberzahlige Arbeiter vorhanden 
sind, die g. F. iiberwiesen werden konnten. 
Durch die Betriebsleitung wird der einzustellende Arbeiter mit 
einer kurzen Mitteilung dem Lohnamt iiberwiesen. 

Arztliche Untersuchung 

Das Lohnamt lafit durch den Vertrauensarzt den Arbeiter auf 
seine Brauchbarkeituntersuchen. Nach erf olgter Untersuchung 
iiberbringt der TJntersuchte das arztliche Gutaohten dem Lohn- 
amt. Der Arbeiter wird dann, sofern er als tauglich befunden 
worden 1st, mit dem verschlossenen Untersuohungsergebnis 
zum Betrieb verwiesen. Der Betrieb erhalt gleichzeitig Mit- 
teilung, da8 gegen die Einstellung keine Bedenken erhoben 
werden. 

Bei Untauglichkeit wird dem Arbeiter unter Angabe des 
Grundes der Untauglichkeit er&ffnet, dafl die Einstellung nicht 
erfolgen kann. Die Betriebsleitung wird ebenfalls verstandigt. 
Der Betrieb stellt den tauglichen Arbeiter ein und iibersendet 
dem Lohnamt eine Einstellungsanzeige nebst den Arbeits- 
papieren (Versicherungskarte und Steuerkarte). Die Ver- 
sioherungskarten und Steuerkarten werden — betriebsweise 
geordnet — beim Arbeiterlohnamt aufbewahrt. Die Ein- 
stellungsanzeige wird spater nach Erledigung mit dem arzt- 
liehen Untersuohungsergebnis zu den anzulegenden Personal- 
akten des Arbeiters genommen. 



Drucken der Lohnlisten usw. 

Nach Erhalt der Einstellungsanzeige und der Papiere beginnt 
die Arbeit der Lohnbuchhaltung. Die Einstellungsanzeige 
wird nunmehr der Beschaffungsstelle I zur Herstellung der 
Lohnlisten, Lohntiiten, Personalkarten, der Wochenzettel 
{Nachweisung iiber die geleisteten Arbeitsstunden) mittels der 
„Adrema" iibermittelt. 

Ubersendung der Lohnlisten an das Lohnamt 

Die Lohnlisten sind betriebsweise geordnet und gelangen jeden 
Montag urn 8 Uhr von der Beschaffungsstelle I mit den vor- 
gedruckten Lohntiiten an die Buchhaltung des Lohnamtes. 

Lohnberechnung 

Die Wochenzettel — Nachweisung iiber die geleisteten Ar- 
beitsstunden — ■ werden Montags bis 9 Uhr vormittags durch 
die Betriebe dem Arbeiterlohnamt zugestellt. Hier werden diese 
Wochenzettel durch den Leiter der Lohnbuchhaltung darauf- 
hin durchgepruft, ob die tariflichen und arbeitszeitgesetzlichen 
Bestimmungen. beachtet sind. Der Beamte iibergibt darauf die 
Wochenzettel den Buchhaltern. 

Die Berechnung wird mit einer rechnenden Schreibmaschine 
vorgenommen. Der Buchhalter diktiert die Stunden-Anzahl 
und die auf Grund besonderer Tabellen zu schreibenden Be- 
trage. Nach Berechnung sehreibt er den Nettobetrag auf die 
Lohntute. 

Die Lohnliste wird mit einem zweiten Bogen in die Buchungs- 
maschine eingespannt. Die Lohne werden auf der Lohnkarte, 
die vorgesteckt wird, berechnet, so daB Lohnkarte, Lohnliste 



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Bild 64. Lohnberechnungsverfahren der Sfadt Dortmund 



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DAS LOHNBERECHNUNGSVEREAHREN BEI DEE STADTVERWALTUNG DORTMUND 



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153 



X. BUCHUNGS- TJND KASSENWESEN 



und der zweite Bogen in einem Arbeitsgang mittels Durch- 
schreibeverfahrens ausgefertigt werden. Diese Bereohnung 
wild wochentlich vorgenommen (Bild 64). 
Im Gegensatz zur Gehaltsberechnung beim Personalamt wird 
die Brutto- und Nettoberechnung auf einer Karte vorgenom- 
men. Also Originalabrechnung auf der Lohnkarte und Ab- 
schrift auf der Lohnliste und auf dem zweiten Bogen mittels 
Durchschreibens. Der zweite Bogen wird auf einer Schneide- 
maschine zersehnitten. Die Streifen werden in die Lohntiiten 
gesteckt. 

Nachpriifung 

Die fettiggestellten Lohnlisten werden betriebsweise rait den 
Lohntiiten dem Priifungsbeamten iibergeben, der sie nach 
erfolgter Nachpriifung an die Stadthauptkasse weitergibt, 

Lohnzahlung 

Nach Eertigstellung der Gesamtlohnung wird Donnerstag 
nachmittags die Verbuchungsnaehweisung mit der Buehungs- 
maschine hergestellt und der Stadthauptkasse iibergeben, bei 
der die Gelder in die Lohntiiten geffillt werden. Die Lohne 
werden Freitags gezahlt. Die gefiillten Lohntiiten werden 
durch einen Beauftragten der Betriebe bei der Kasse gegen 
Quittungsleistung abgeholt. Die Kassen der selbstandigen 
Betriebe erhalten zu den Lohntiiten eine Ausgabeanweisung, 



Eur die in der Zwischenzeit austretenden Arbeiter werden vor- 
laufige Lohnanweisungen ausgestellt. Die Verrechnung ge- 
schieht bei der nachsten Lohnberechnung. 

Versicherungsmarken 

Die Versicherungsmarken werden auf Grund der Lohnlisten 

wochentlich zusammengestellt und angefordert. Die Marken 

werden wGehentlich durch die Buchhalter fur die in der vorauf- 

gegangenen Woche berechneten Lohne unter Verwendung 

einea Follenstempels entwertet. Die Eiohtigkeit wird durch 

einen zweiten Beamten nachgeprtift und in der Lohnliste 

bescheinigt. 

Anderungen des Familienstandes, der Lohngruppe usw; werden 

der „Adrema"-Abteilung der Beschaffungsstelle durch Zettel 

mitgeteilt. 

Es werden z. Zt. mit drei Buchungsmaschinen wochentlich 

2600 Lohnberechnungen hergestellt. 

Die Abreohnungen fur die zu leistenden Arbeitslosen- und 

Krankenkassenbeitrage erfolgen monatlich. Die hierzu be- 

nbtigten Zusammenstellungen uaw. werden ebenfalls durch die 

Buchungsmaschinen hergestellt. ! 

In gleieher Weise wird die Lohnberechnung wochentlich f fir 

z. Zt. 5000 Wohlfahrtsarbeiter mit 3 Buchungsmaschinen 

ausgefuhrt. 



Die zentrale Gehaltsberechnung mit Benutzung von Maschinen 

bei der Stadtverwaltung Dortmund 



Die fortschreitende Geldentwertung in der Nachkriegszeit und 
die sich daraus ergebende Notwendigkeit, die Beamtengehalter 
dem Familienstande und den ortlichen Verhaltnissen anzu- 
passen, ergab zwangslaufig eine ITmstellung in dem Gehalts- 
anweisungsverfahren. Wahrend bislang die Qehalter in festen 
Summen festeesetzt waren, die im Laufe des Jahres nur hie 
und da eine Anderung erfuhren, verursachte die Zusammen- 
setzung der Beamtenbeziige aus Grundgehalt, Ortazuschlag, 
Erauen- und Kinderbeihilfen, Srtl.Sonderzuschlag, Besatzungs- 
und Notzulagen, eine Neubereehnung der Jahresbeziige im 
Laufe des Rechnungsjahres in den meisten Fallen. Es kam 
hinzu die Erfassung der Einkommensteuer an der Quelle, 
Antrage auf Kiirzung von Gewerkschafts-, Krankenkassen- 
und Versicherungsbeitragen. Diese vermehrte Arbeit konnte 
der Kasse nicht zugemutet werden, gehorte auch nicht zu den 
Obliegenheiten der Kasse. Daher wurde die Trennung der 
Buchhaltung von der Kasse. durchgefiihrt und die Be- 
reohnung und Anweisung der Gehiilter an einer Stelle zu- 
sammengefafJt. 

Es lag nahe, durch Ausnutzung mascMneller Einrichtun- 
gen eine weitere Vereinfachung und Arbeitsersparnis zu er- 
zielen. Nach der Trennung von Buchhaltung und Kasse 
wurden fur jeden Beamten zwei Kontenblatter (Brutto- und 
Nettokarte) angelegt. Die erstmalige Anlegung dieser Karten, 
femer die Herstellung der nach Dienststellen geordneten Ge- 
haltslisten nebst Durchschlag (Abrechnungsstreifen fiir die 
Beamten), der Barzahlungslisten, Sammelnachweisungen fiir 
die Banken und Zahlstellen, lieCen die Benutzung einer 
Adressiermaschine geboten erscheinen. Das gesamte fur die 
Monatszahlung erforderliehe Listenmaterial wird von dieser 
fertig geliefert (Bild 66). 



Die Bereohnung des Bruttogehaltes wird handschriftlich vor 
genommen, da die verhaltnismaiiig einfache Bereehnungsart 
eine rationelle Ausnutzung der Maschine nicht gestattet. Die 
tlbertragung des Bruttogehaltes von der Brutto- auf die 
Nettokarte wird ebenfalls handschriftlich vorgenommen. Die 
Bereohnung des Nettogehaltes erfolgt durch die Bvchungs- 
maschine. In einem Arbeitsgang liefert die Maschine Ge- 
haltaliste, Abrechnung fiir die Beamten und Nettoberechnung 
auf der Nettokarte. Sanrtliche Zahlen werden aufierdem senk- 
recht addiert, so daB durch einfache Zusammenstellung der 
Endzahlen der Dienststellen sich der MonatsabschluB ergibt 
und mit diesem die SchluBzahl der Abziige an Steuern, Kran- 
kenkassenbeitragen usw., so dafi aich nur noch die Erteilung 
der Anweisung fiir das Einanzamt usw. eriibrigt. 

Der weitere Arbeitsgang spielt sich folgendermaflen ab: 
Nachdem, wie oben bereits erwahnt, Gehaltsliste, Nettokarte 
und Abrechnungsstreifen fiir die Beamten in einem Arbeits- 
gang hergestellt sind, werden die Nettogehaltsbetrage mit der 
schreibenden Additionsmaschine aus der Gehaltsliste in die 
Barzahlungslisten und Nachweisungen fiir die Sparkassen und 
Banken iibertragen und gleichzeitig addiert. Diese Nachwei- 
sungen werden den Zahlungsanweisungen, die fiber die 
SchluBsummen ausgestellt werden, beigefiigt. Bei den Ruhe- 
gehalts-, Witwen- und Waisengeldempfangern werden Einzel- 
anweisungen gefertigt. Hierzu werden Zahlungsbogen be- 
nutzt, die fiir das ganze Jahr ausreichen. 
Durch die gesehilderte vielaeitige Verwendung der Biiro- 
maschinen wird eine wesentliche Vereinfachung des Geschafts- 
ganges und Ersparnis an Zeit und Arbeitskraft erzielt. 



Geschaftsordnung der Stadtverwaltung Bochum 

fiir die Durchfuhrung der zentralen Lohnabrechnung 



An Stelle des bisherigen Lohnungsverfahrens tritt rait Wirkung 
vom 1. August 1929 ab die zentrale Lohnabrechnung durch 
die Stadthauptkasse (Gehalts- und Lohnbuchhaltung) unter 
Verwendung der Mercedea-Addelektra-Buchhaltungsraaschine. 



Die stadtisehen Beleuchtungs- und Wasserwerke sowie die 
stadtische Sparkasse werden von dieser Regelung vorlaufig 
ausgenommen. Efir die ubrigen Dienststellen gelten die nach- 
stehenden Vorschriften. 



154 



GESOHAFESORDNUNG DER STADTVERWALTUNG BOCHUM Ft)R DIE ZENTRALE LOHNABRECHNUNG 



1. Einstellung und Entlassung der Arbeiter 

Die Ann'ahme und Entlassung der Arbeiter regeln die Betriebs- 
abteilungen in der tosher ublichen Weise. Von alien Vorfallen, 
die auf die Lohnabreehmmg EiniluB oder fur statistische Er- 
hebungen Bedeutung baben, geben die Betriebsabteilungen 
der Lohnbuchhaltung unverziiglich Kenntnis. 
Bei Neueinstellungen fertigt die Betriebsabteilung die An- 
meldung zur Krankenkasse, fullt die auf der Riickseite des 
Durohsehlages vorgesehenen Spalten aus und ttbersendet die 
Anmeldung mit der Steuer- und der Invalidenkarte des Ar- 
beiters umgehend der Lohnbuchhaltung, 
Die Mitgliedskarte fiir die Ruhegeldkasse der stiidtischen 
Arbeiter wird in der bisherigen Eorm vom Versicherungsamt 
Kef uhrt, dem die lohnbuchhaltung die Lohnkontenkarten zur 
tJbemahrae der Jahresbetrage am Schlusse des Kalenderjahres 
auf kurze Zeit zur Verfugung stellt. Die bisher von den Be- 
triebsabteilungen gefiihrte, die einzelnen Monatsergebnisse ent- 
haltende Statistik fallt fort. Bei Entlassungen haben die Be- 
triebsabteilungen den Beschaftigungsausweis und die Ab- 
raeldung aus der Krankenkasse auszufertigen und der Lohn- 
buchhaltung schnellstens zuzuleiten. GroBere Entlassungen 
sind der Lohnbuchhaltung so friihzeitig mitzuteilen, daB die 
zur ordnungsmaKigen Berechnung der Restlohne und Ver- 
vollstandigung der Invalidenkarten erforderliche Zeit zur 
Verfugung steht. 



2. Feststellung der Arbeitsleistung, Beschaftigungs- 
nachweise 

Die Aufsichtspersonen — Schachtmeister, Aufaeher usw, — 
benutzen zur I?eststellung der Arbeitsleistung Vordrucke, die 
von den Betriebsabteilungen vorbereitet und verabfolgt 
werden. Die Lohnbuchhaltung erhalt im Laufe des Montags 
jeder Woche die von den Betriebsabteilungen gefertigten und 
bescheinigten Beschaftigungsnachweise. Auf gewissenhafte 
und s&ubere Ausfullung der Vordrucke ist groCter Wert zu 
legen. Die punktliche Ubersendung an die Lohnbuchhaltung 
ist Vorbedingung fiir die reehtzeitige Eertigstellung der Lb'h- 
nungsunterlagen. 
Das Durcheinanderschreiben von Zahlen ist untersagt. 

3. Lohnkontenblatt 

Die maschinelle Lohnabrechnung bringt die Einfiahrung eines 
Lohnkontenblattes mit sich. Es enthalt bis auf geringe Ab- 
weichungen die Angaben der Lohnliste; bei der Aufstellung 
der Lohnabrechnung ist daher an der Buchhaltungsmaschine 
das Vorsteckverfahren durchfiihrbar. Das Lohnkontenblatt 
unterseheidet sich jedoch insofern von der Lohnliste, als es die 
auf den Lohn beziiglichen einzelnen Angaben fur alle Monate 
des Jahres ubersiehtlich enthalt. 

Die Lohnkontenblatter sind zu nummern, nach derBuchstaben- 
folge zu ordnen und in Yerscblie&baren Kasten aufBubewahren, 




Bild 66. Mercedes-Buchhaltungsmaschine 



4. Lohnliste 

Die Lohnliste enthalt im Kopfaufdruck im wesentlichen die- 
selben Angaben wie das Lohnkontenblatt und entspricht auch 
in der Spaltenaufteilung den zu benutzenden Reohenwerken. 
Zwei Bogen werden nachgelegt ; der erste lief ert die Lohnbeutel- 
einlage (Abrechnung fiir den Arbeiter), der zweite die Anwei- 
sungsunterlagen fiir die Betriebsabteilung. Beide Bogen er- 
halten zweckentsprechenden Aufdruck. Die Lohnbeutelein- 
lagen werden durch eine Schneidemaschine getrennt, 
Der Bruttolohn und die nicht feststehenden Abziige sind auf 
dem Beschaftigungsnachweis mit einer Reohenmaschine vor- 
gerechnet. 

Die Mercedes-Buchhaltungsmaschine (Bild 66) schreibt nun 
alle Eintragungen fortlaufend in einem Arbeitsgange auf saint- 
liche Einlagen und zwar 



a) das Lohnkontenblatt — Bild 67 — , 

b) die Lohnliste — Bild 68 — , 

c) die Lohnbeuteleinlage (Abrechnung fiir den Arbeiter) 
— Bild 69 — , 

d) die Anweisungsliste (Durchsehlagsblatt der Lohnliste) 
— ■ Bild 70 — . 

Die Maschine addiert und subtrahiert sowohl zeilen- als auch 

spaltenweise. 

Wenn alle Eintragungen erf olgt sind, werden die Endergebnisse 

der Zahlwerke niedergeschrieben. Hiermit sind dann die oben 

unter a) bis d) genannten Unterlagen zu gleicher Zeit fertig- 

gestellt. 

Die Niederschrirt der Ergebnisse kontrolliert sich auf mecha- 

nische Weise doppelt durch Quer- und Vertikalrechenwerke. 

(Anm.: Der Maschinenwagenist 60 cm breit; die erforderlichen 



155 



X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN 



Zahlwerke konnen zu jeder Arbeit in der notwendigen Stellen- 
grofie am richtigen Ort angebracht werden.) 
Vor der Weitergabe in den Geschaftsgang iiberpruft der Sach- 
bearbeiter die Richtigkeit und Vollstandigkeit der Maschinen- 
niedersehrift. Der Leiter der Lolmbuchhaltung priift die 
Ubereinstimnvung des Bruttogesamtlobnes jeder Lohnliste mit 
den Lohnkontenblattern. Diese beiden Beamten bescheinigen 
sodann die sachliche und rechnerisohe Richtigkeit und unter- 
zeichnen die vorgesohriebene Beseheinigung fur die Auszahlung 
der Lohnbetrage, 



5. Lohnabschnitt 

Die Lohnwoche beginnt am Montag friih 6 Uhr und endet 
am naohsten Montag friih 6 Uhr. Diese Regelung ermoglicht 
die Ubereinstimmung mit den Lohnwoehen der Invaliden- 
versioherung. 

6. Auszahlung 

Die Auszahlung der Lohne erfoigt wie bisher duroh die Be- 
triebsabteilungen mittels Lohnbeutel auf der Arbeitsstatte, 
Zahltag ist der Freitag. 



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Bild 71. Ausgabeanweisung 



Das Eintuten der Lohne gesehieht unter Verwendung einer 
Lohnauszahlmasohine durch die Stadthauptkasse. Letztere 
iibernimrat damit die Verantwortung fur den richtigen Inhalt 
der Lohnbeutel. Die von den Betriebsabteilungen beatimmten 
Beamten oder Angestellten haben die verschlossenen Lohn- 
beutel bei der Stadthauptkasse in Empfang zu nehmen und 
dies durch Namensuntersehrift zu bescheiriigen. Die Stadt- 
hauptkasse hat dafiir Sorge zu tragen, dafi die Lohnbeutel am 
Zahltage vormittags 9 Uhr zum Abholen bereit liegen. 



7. Empfangsbescheinigung 

Nach Moglichkeit soli die persbnliche Empfangsbescheinigung 
der Arbeitnehmer unterbleiben. In den dafiir geeigneten 
Fallen geniigt die Beseheinigung der auszahlenden Beamten, 
Angestellten oder Schachtmeister. Hierfiir wird ein Stempel- 
aufdruek verwandt, der jeder Lohnliste zuzusetzen und ge- 
wissenhaft auszufiillen ist. 

Die Namen der mit der Auszahlung der Lohne Beauftragten 
sind der Lohnbuohhaltung anzugeben; letztere versieht die 
vorgesohriebene Beseheinigung mit einem entsprechenden 
Vermerk. 



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X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN 



8. Verrechnung auf die Sachkonten des Haushalts- 
planes 

Die Verteilung deT Lohnaummen geschieht wie bisher duroh die 
Betriebsabteilungen. Als Unterlage wird die von der Lohn- 
buehhaltung angefertigte Anweisungsliste — Bild 70 — 
benutzt. Diese und die dazu gehSrigen Unterlagen bleiben bei 
der Anweisungsstelle und sind ubersichtlich geordnet aufzu- 
bewahren. Die vorschriftsmaBige Ausgabeanweisung (Bild 71) 
muB innerhalb einer Woche nach der Lohnung bei der 
Stadthauptkasse vorliegen. Nur auf Grund dieser Anweisung 
darf die Buchung der Au3gabe zur Entlastung der Kasse er- 
folgen. Der Hinweis in der Ausgabeanweisung muB so klar 
aein, daB Irrtiimer bei der Verrechnung ausgeaohlossen sind, 
Bei der Ausfilllung der Vordrucke ist im Einvernehmen mit 
der Lohnbuehhaltung nach Mogliehkeit die Mercedes-Add- 
elektra-Buchhaltungsmaschine zu benutzen. 
Die erledigten Lohnlisten, Beachaftigungsnachweisejund die 



dazu gehorigen Ausgabeanweisungen werden von der Lohn- 
buehhaltung iibersichtlieh geordnet aufbewahrt. 

9. Nachweis des Jahresverdienstes, der Lohnsteuern 
und der Invalidenversicherungsmarken 

Das Lohnkontenblatt soil in iibersichtlicher 3?orm den Nach- 
weis des Jahresverdienstes und der Lohnsteuern enthalten. 
Die bisher fur diesen Zweck gef tihrten Biicher fallen fort. Die 
Eiihrung der Beitragslisten fur die Invalidenveraicherung er- 
iibrigt sioh ebenfalls, da auf dem Lohnkontenblatt die erforder- 
liohen Woohennachweise enthalten sind. 
Alle Steuerkarten, Invalidenkarten und sonstigen Auaweis- 
papiere sind in der Lohnbuehhaltung aufzubewahren; diese 
Abteilung beschafft und entwertet auoh die zu verwendenden 
Invalidenmarken und bewirkt den rechtzeitigen Umtausch 
der Invalidenkarten. 



Geschaftsordnung der Stadtverwaltung Bochum fur die Durch- 
fuhrung der maschinellen Gehaltsabrechnung und -buchung 



Allgemeines 

DieAusf ertigung der Ausgabeanweisungen erf olgt bis auf weiteres 
mit der bisher ublichen monatlichen Gesamtnaehweisung. 
Einzelanweiaungen tiber fortlaufende Beziige unterbleiben in 
Zukunft. Im Laufe des Monats eintretende Veranderungen 
werden in der nachsten Monatsnachweisung berucksichtigt. 
Bei Zahlung und Aufreehnung von Vorschiissen erha.lt die 
Buohhaltung Kenntnis von der Bewilligungsverfiigung. 
Die Fiihrung der Amtskontrolle fiir fortlaufende Bezuge kann 
unterbleiben, da die monatlichen Nachweisungen alle rech- 
nungsmafligen Unterlagen fiir das ganze Jahr enthalten. 
Samtliche bisher in der Besoldungsbuchhaltung gefiihrten 
Ausgabehauptbiicher und Steuereinnahmebiicher fallen fort. 
An ihre Stelle tritt fiir jeden Empfanger bzw. Pfliehtigen ein 
Besoldungsblatt. Es enthalt alle grundlegenden Angaben in 
sachlieher und kassenmaBiger Hinsioht a ). 
Die bisher gefiihrte Sollnachweisung ist auch weiterhin zu 
fiihren. Uber die Summen der Zahlungsnachweisungen (Soll- 
betrage) ist eine Jahreszusammenstellung zu fertigen. Monats- 
und Jahressummen der Buchungsblatter sind in Monats- und 
Jahreszusammenstellungen nachzuweisen; ebenfalls sind die 
Jahressummen der Besoldungsblatter — Bruttogehalt — ■ in 
einer ZusammensteHung aufzufiihren. 

Kassenanweisungen 

a) Beamte, Angestellte und stiidtische Lehr - 
personen. 

Fiir jede Dienststelle (Sohule) ist zu Beginn des Rechnungs- 
jahres eine namentliche Zahlungsnachweisung (Bild 72) 
anzulegen und das ganze Rechnungsjahr hindurch unter fort- 
schreitender Vervollstandigung zu fiihren. Hiervon sind im 
Masohinendurchsohreibeverfahren zwei Ausfertigungen herzu- 
stellen; die erste behalt die anweisende Stelle, die zweite geht 
zur Besoldungsbuchhaltung, -wo sie die Unterlage fiir die 
Zahlung bildet. Fiir allmonatliche rechtzeitige Vervollstandi- 
gung ist Sorge zu tragen 2 ). 

Naoh der Aufstellung der monatlichen Zahlungsnaohweisung 
eintretende Veranderungen sind der Buohhaltung umgehend 
mitzuteilen und zur Aufnahme in die nachfolgende Monats- 
nachweisung vorzumerken. 



*) Sobald feststeht, daB die Erteilung einer J alires anwei- 
sung zu Beginn des Rechnungsjahres wesentliche Arbeits- 
ersparnis bringen wird, ist diese Anweisungsart einzufiihren. 
2 ) Wenn sich nach praktischer Einarbeitung der Masohine der 
erforderliche Zeitaufwand ubersehen laBt, hat die Kassenlei- 
tung im Einvernehmen mit den Rechnungsstellen fiir den Be- 
ginn der Arbeiten T ermine vorzuschlagen, die eine geordnete 
Durchftthrung der Zahlungen gewahrleisten. 



b) Auftragszahlungen fiir Rechnung der Landes- 

schulkasse und der Landesmittelschulkasse. 
Da die Regierung die Benutzung der staatlichen sogenannten 
Pendelanweisung vorschreibt, kann das zu a) beschriebene 
Verfahren bei den Auftragszahlungen zunachst keine Ver- 
wendung finden. Deshalb sind die Pendelanweisungen bis 
zu einer etwaigen Anderung im Einvernehmen mit der Re- 
gierung allmonatlich zu einer iibersichtlichen Ausgabeanwei- 
sung zusammenzustellen s ). 

c) Zahlungen aus staatlichen Kassen. 
Beziiglich der Anweisung dieser Zahlungen verbleibt es behn 
bisherigen Verfahren (Pendelanweisung); Besoldungsblatter 
werden aber fiir diese Ealle gef iihrt. Die Buohhaltung hat zu 
versuchen, die Zahlungsvorbereitungen unter Benutzung der 
vom Provinzialschulkollegium erteilten Anweisungen auf 
zweckentsprechende Weise unserer Masohinenabrechnung 
einzufiigen. 

Zahlungsvorbereitung, Verbuchung und Abrechnung 
mit den Verrechnungsstellen des Haushaltsplans 
durch die Buohhaltung 

Das Besoldungsblatt (Bild 73) bildet die Grundlage fiir 
alle Arbeiten. Es ist so zu fiihren, daB fortlaufend der zu- 
treffende Stand des Gehaltskontos nachgewiesen wird. Die 
Besoldungsblatter sind zu nummern, nach der Buchstabenfolge 
zu ordnen und in verschlieBbaren Kasten aufzubewahren. 
Die maschinellen Buchungen sind in den vorgesehenen Spalten 
auf das gewissenhaf teste auszufuhren. Eine Ausgabe- oder 
Einnahmebuehung darf nur in der Weise orfolgen, daB Be- 
soldungsblatt und Buchungsblatt (Bild 74) zwangs- 
laufig in einem Arbeitsgange die gleiche Buchung 
erhalten. . 

Eur tlberweisungsem-pfdnger sind in einem Arbeitsgange 
auf der Masohine alle Zahlungs-, Buchungs- und Benachrich- 
tigungsausweise auszufertigen. Fur Barempf anger werden 
zunachst die Empfangsbescheinigungsvordruoke (Bild 75) 
(mit anhangender Benacbrichtigung) maschinell hergestellt 
und nach erfolgter Zahlung hierfiir sowie fiir die besonderen 
Ausgaben (Einnahmen) die Buchungs- und Verrechnungs- 
naohweise ebenfalls masohinell angefertigt. 
Die Verrechnung der geleisteten Ausgaben auf die Sachkonten 
des Haushaltsplans hat allmonatlich so zeitig zu erfolgen, daB 
die Summen noch im AbsehluB der Hauptbuchhaltung er- 
scheinen konnen. 

Die allgemeinen und besonderen Kassen- ' bzw. Buohungs- 
vorschriften finden auch im maschinellen Buohungsverfahren 
sinngemaBe Anwendung. 

s ) Nach Einigung mit der Regierung sind die etwa zu ent- 
werfenden Vordrucke der Masohinenabrechnung anzupassen. 



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159 



X. BUOHUNGS- UND KASSENWESEN 



Auszahlung an die Empf anger 

Bei ttberweisung auf ein Konto sind den Sparkassen oder 
Banken die erforderlichen Unterlagen so zeitig zu iibersenden, 
daB der Empfanger am Tage vor der gesetzlichen Falligkeit 
dariiber verfiigen kann l ). 

Zur Erreichung einer iiberaichtlichen und scbnellen Abfertigung 
der Barempfanger haben die Dienstatellen und Schulsysteme 
die terminmafiigen Abhebungen gemeinsam dureh je einen 
Beauf tragten ausf uhren zu lassen. Jeder Empfanger hat zuvor 
seine Empfangabescheinigung selbst zu vollziehen; der Ab- 
holer der Gesamtsumme bestatigt aufierdem den Empfang 
durch seine Unterschrift. 



*) Die Auszahlung an die Barempfanger erfolgt in der bis- 
herigen Art und Weise. Die in der Abfertigungsstelle der 
Hauptkasse gefiihrten besonderen Nachweisungen (Gehalts- 
bogen) werden vorlaufig beibehalten. 



Die fur die Auszahlungen allgemein geltenden Vorschriften 
sind zu beachten. 

Buchung und Verrechnung der Abziige 

Jeder Abzug atellt fiir die Kaase eine Einnahme dar und ist 
als solohe ordnungsmaDig nachzuweisenundtaglieh zu buchen, 
Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften iiber den Lohn- 
abzug und die Beitrage zur Kranken-, Invaliden- und Ange- 
stelltenveraicliDrung sowie die vorherige Prufung der Richtig- 
keit und Zulasaigkeit aller Gehaltskiirzungen werden der 
Buchhaltung zur besonderen Pflicht gemaeht. In Zweifelsfallen 
ist die Entscheidung des Stadtrentmeisters, evtl . des Magistrate, 
einzuholen. 

Der Buchhaltung aind fiir die Verrechnung von Abziigen jeder 
Art ordnungsmaflige Unterlagen zu iibergeben. Dazu 
gehort nieht nur die Angabe der Einzelbetrage, sondein auch 
die Anfertigung einer Zusammenstellung. 



Moderne Organisation und burotechnische Fortschritte 

der Sparkassen 



Ziegler, Sparkassendirektor a. D., Berlin 

Eine gewaltige Arbeit haben die deutschen Sparkassen 
seit der Stabilisierung der Eeichswahrung leisten 
miissen. Die durch. die Inflation vernichtete Kapital- 
ansammlung der breiten Volksschichten in den Spar- 
kassen mufite von neuem begonnen und es muBten 
die Sparkassen selbst neu wieder aufgebant werden. 
Vor Beginn des Weltkrieges verwalteten die deutschen 
Sparkassen rund 20 Milliarden M Volksvermogen, 
Ende des Jahres 1928 waren es rund 7 Milliarden KM 
Spareinlagen und 1,68 Milliarden EM Giroeinlagen. 
Bis Ende September 1929 hat sich die Summe der 
Spareinlagen erhoht auf rund 8,6 Milliarden EM, 
wahrend die Giroeinlagen sich niclrt vermehrt haben 1 ). 
Bei einem Vergleich der Spareinlagen gegen den Vor- 
kriegsstand ergibt sich unter Beriicksichtigung des 
jetzigen Lebenshaltungsindex ein Verhaltnis von 20 
zu 5,7, d. h. der Wert der etwa 8,6 Milliarden EM 
Spareinlagen Ende September 1929 betragt 28,5% 
des Vorkriegsstandes. Immerhin entf alien gegenwartig 
in PreuBen auf je 100 Einwohner der Bevolkerung 
20 Sparbiicher gegen 3 Sparbiicher 1924, dem ersten 
Jahr des Wiederaufbaues der Spartatigkeit. Im 
Jahre 1914 betrug die entsprechende Zahl rund 35, 
im Jahre 1919 nahezu 55. Aus dieaem Vergleich 
ergibt sich, daB die Zahl der Sparer schneller wa.ch.st 
als die Summe der Spareinlagen. Diese Erscheimmg 
hat ihren Grand in der Verarrmmg Deutschlands und 
den Schwierigkeiten der Kapitalneubildung. Hinzu 
kommt eine gegen f riiher viel groBere Beweglichkeit 
der Spareinlagen. 

Der Durchschnittsbestand eines Guthabens steigt 
jetzt nur in geringem Mafie infolge Erschwerung der 
Kapitalansammlung und Zunahme der Sparbiicher 
durch das Kleinsparwesen. So betrug das Durch- 
schnittsguthaben Ende 1926 527 EM, Ende 1927 
nur 21 EM mehr, namlich 548 EM. Etwa 34,2% 
aller Sparbiicher entfallen namlich auf Betrage bis 
20 EM, 48,3% auf Betrage bis 100 EM und 86,6% 

x ) Am Schlusse des Jahrea 1929 erreiohte der Spareinlagen. 
bestand die Hohe von 9 016 Millionen RM. 



auf Betrage bis 1000 EM. Nur 13,4% aller Spar- 
biicher lauten auf Betrage iiber mehr als 1000 KM. 
Der Durchschnittsbestand eines Girokontos bei den 
preuBischen Sparkassen betrug nach der amtlichen 
Statistik Ende 1927 gar nur 73,5 EM. Hieraus erhellt, 
daB die Sparkassen iiberwiegend Kleinkonten ver- 
walten und ihre Tatigkeit zum grofiten Teil vom 
Kleingeschaft beherrscht wird. 
Diese Tatsache zwingt die Sparkassen zu genauer 
Kalkulation ihrer Betriebskosten und scharfer Ka- 
tionalisierung. Dadurch, daB sie auch wahrend der 
schlimmsten Inflationszeit das Kleingeschaft nicht 
eingeschrankt und die dieses begehrenden Bevol- 
kerungskreise nicht abgestoBen haben, ist das Ver- 
trauen nicht erschiittert worden. Die groBe Masse 
der Sparer ist, wenn auch im Zwange der wirtschaft- 
lichen Verhaltnisse erst allmahlich, wieder zu ihnen 
zuriickgekehrt. Ereilich sind die Unkosten heute viel 
hoher als in der Vorkriegszeit, zumal bei den in der 
Vorkriegszeit noch nicht gepflegten bankgeschaft- 
lichen Sparten wie z. B. der, Giroiiberweisung und 
dem Wertpapiergeschaft. 

Fiir die deutschen Sparkassen war es daher ein Vor- 
teil, daB sie schon vor dem Kriege in ihrem Betriebe 
mechanische Hilfsmittel verwendet und in der Kriegs- 
und Inflationszeit bei der tTbernahme neuer Aufgaben 
ihre Technik nach Moglichkeit in moderner Weise 
gestaltet hatten. Sie konnten dieses ohne Schwierig- 
keiten tun, weil sie fiir ihreKundenkonten die Lose- 
Blatt- Buchfiihrung schon vorher eingef iihrt 
hatten. Die selbstschreibende Addiermaschine war be- 
reits vor dem Kriege (seit 1905 — 1910) Hausgerat der 
Sparkassen, noch vor Kriegsbeginn hatten groBere 
SparkassenKegistriermaschinen in ihrem Betriebe ein- 
gef Uhrt; andere folgten unmittelbar nach Kriegsende. 
Noch in der Inflationszeit, als die Wertpapierge- 
schafte einen nie geahnten und gekannten Umfang 
annahmen und die Kontokorrentkonten taglieh mehr- 
mals bewegt wurden, haben eine ganze Anzahl Spar- 
kassen Buchungsmaschinen zur Verwendung fiir 



160 



MODERNE ORGANISATION UND BUROTECHNISCHE EORTSOHRITTE PER SPARKASSEN 



iliren Seheck-, Giro-, Depositen- und Kontokorrent- 
veikehr, zum Teil auch fur ihre Effektengeschafte 
erworben. Zum Teil war en dies Maschinenmodelle, 
die aus einer verbesserten Konstruktion der selbst- 
sckreibenden Addier- und SubtraMermaschinen her- 
vorgegangen waren, zum Teil die damals auf dem Markt 
erscheinenden recknenden Schreibmaschinen rait auf- 
gesetzten Zahlwerken. Zum Sobreiben von Buchungs- 
text fiir die verschiedenen Geschaftsvorfalle und be- 
sonders fiir die vielen Effektenbezeichnungen kamen 
diese Masohinen sehr gelegen. 

Die Personalnot in der Inflationszeit erheischte 
dringend die Verwendung meckaniscber Hilfsmittel, 
die wegen der Durcksckreibemoglichkeit die Buch- 
fuhrung vereinfachten Die ungeheure Zabl der 
Buchungsfalle, die Menge der Zaklen konnte rein 
manuell fast nickt mehr bewaltigt werden (trotz 
t)berstunden bis in die Nackt hinein), und nun 
konnten mit der Buchung und dem Beleg Benach- 
ricktigung und Auszug fiir den Kunden in einem 
Arbeitsgange geschrieben werden. 
Organisatoriscb muBte eine ganze Reike von Auf- 
gaben gelost werden. Organisationsplane wurden ge- 
sckaffen fiir die Buckkalterei, die Kontofiihrung, 
die Abrecbnung bei den verschiedenen Sparten, den 
Seheck- und tTberweisungsverkehr, den gesamten 
Effektenverkehr mit derKundschaft und den Effekten- 
handlern (Banken), sowie fiir die Depotverwaltung. 
Nickt fiir alle Buchungen waren Maschinen geeignet, 
ein groBer Teil muBte nack wie vor handsckriftk'ck 
ausgefiihrt werden. Aber es bedeutete eine wesent- 
lioke Brleicbterung, daB auch diese Arbeiten duroh 
das manuelle Durckscbreibeverfahren wesentlicb 
vereinfackt und in kiirzerer Zeit erledigt werden 
konnten. Neben dem praktisch hervorgetretenen Be- 
diirfnis nach Arbeitsvereinfackung war es aucb der 
Kostenpunkt, der die Ansckaffung der Sckreibmaschi- 
nen mit Zahlwerken und von Durchsckreibeapparaten 
fiir das HanddurohsckreibeveTfahren begiinstigte. 
Die fortsckreitende Inflation setzte jedock der Ver- 
wendung von Buckungsmaschinen bald ein Ziel, nur 
die Addier- und Kechenmasckinen konnten sich noch 
teilweise behaupten. Im ganzen batte sick auch nur 
eine geringe Anzahl von Sparkassen mit den neuen 
recknenden Schreibmaschinen versehen kdnnen. Eine 
grofiere Verbreitung bei den Sparkassen hatten die 
Registriermaschinen, von denen es damals zwei 
Systeme gab (Anker und National), gefunden. Als 
weiteres Aktivum einer neuzeitlichen Biiroorgani- 
sation besaBen die meisten Sparkassen am Ende der 
Inflation ihre seit 15 — 20 Jahren eingefiihrten schrei- 
benden Addiermaschinen. 

So war der Stand ihrer Betriebsteoknik, als mit 
Beginn des Jakres 1924 die deutsohen Sparkassen 
infolge der vollstandigen Entwertung ihrer Spar-, 
Giro- und Depositen-Einlagen ihre Arbeit ganz von 
vorn beginnen muBten. Eine Unmenge Kleinarbeit 
und eine auch durch Riickscklage nicht abzu- 
sckreckende Werbetatigkeit waren notwendig, urn 
das' Vertrauen der Bevolkerung wieder kerzustellen 
und die Kapitalneubildung anzufacken und vorwarts 
zu bringen. Die Organisation muBte neu aufgebaut 
und auf groBeTe ICostenersparnis eihgestellt werden. 
Es begann auoh fiir die Sparkassen das Zeitalter der 



Rationalisierung 

Diese muBte alsbald und planmaBig einsetzen, ehe 
durck das Anwaeksen der Geschaftsfalle und Konten 
neue Umstellungen und damit vermehrte Kosten 
notwendig wurden. 

Die gegen die Vorkriegszeit betraglich viel geringer 
gewordenen Einzeleinlagen, ihre groBere Beweglich- 
keit, die groBe Zahl von Kleinkonten im Giro- und 
Sckeckverkehr und das gesamte Kleingeschaft be- 
dingen bei einer ganz erkeblick gesteigerten Zahl 
von Geschaftsfallen, also einem vermehrten Umsatz, 
eine Verringerung der Arbeitsgange und deren Me- 
chanisierung unter weitgehendster Schonung der 
menschlichen Arbeitskrafte, die fiir andere und 
sckwierigere Aufgaben geeignetere Verwendung f inden 
. miissen. Wakrend in der Vorkriegszeit die Verwal- 
tungskosten sich auf 0,15 — 0,20%, durchschnittlick 
auf 0,18% der Einlagen stellten, betrugen sie am 
Schlusse des Jahres 1927 2,63% und nach Abzug der 
Verwaltungseinnahmen, Gebiikren, Provisionen 1,88% 
durchschnittlick also das Zeknfache der Vorkriegszeit. 
Demgegeniiber war der Einlagenbestand in Preufien 
Ende 1913 rund 13 Milliarden Mark, 1927 riur 3,1 Milli- 
arden RM und unter Hinzurechnung der Depositen-, 
Seheck-, Giro- und Kontokorrenteinlagen von 
810 Millionen RM, insgesamt erst 3,9 Milliarden RM. 
Um einen Ausgleick herbeizufuhren, hat man Neu- 
einstellungen von Arbeitskraften vorgenommen und 
die Arbeitsleistungen der Beamten und Angestellten 
gesteigert, Damit allein konnte die Rentabilitat aber 
nickt kergestellt oder gewahrt werden. Die Spar- 
kassen muBten bald erkennen, daB sie, um leben und 
sick entwickeln zu konnen, rationalisieren mufiten. 
Nur liber AusmaB und Tempo der Rationalisierung 
gingen die Ansickten auseinander. Man sak vielfach 
ein Zaudern und Zogern, weil man immer nock etwas 
Besseres und Neueres und damit Vollkommeneres 
erwartete. Die Mannigfaltigkeit der von der Btiro- 
industrie kergestellten Maschinen und mechanischen 
Hilfsmittel erleichterte auch gerade nicht die Wahl 
des fiir die einzelne Kasse anzuwendenden Systems. 
Denn bei den Sparkassen ist die groBe Versckiedenkeit 
nach GroBenldassen und nach ihrem Wirkungskreise 
in Stadt-, Industrie-, Agrarbezirken mit entsprechend 
gearteter Gesckaftstatigkeit von erkeblicker Be- 
deutung. Eine einkeitlicke Organisation des Betriebes 
gibt es nickt, nur gleichgeartete Kassen konnen 
gleiche Mittel benutzen und beim Aufbau ihrer 
Organisation sick gleichmaBig auf die fiir sie passende 
Betriebsweise einstellen. So sind bei den Sparkassen 
die verschiedensten Maschinen und Apparate — ver- 
schieden auch fiir die gleichen Arbeiten — anzutref fen 
und infolge dieser Mannigfaltigkeit ist die Ubersicht 
iiber den Stand der Rationalisierung und Mecha- 
nisierung und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse 
und Auswirkungen sekr erschwert. 
Man bermiht sich neuerdings, zu einer 

Systematik in der Rationalisierung und Mo- 
dern isierung 

zu gelangen. Das Problem ist aber sehr schwierig, weil 
die Sparkassen bei ihren heutigen Aufgaben ein so um- 
f angr eiches Betatigungsf eld haben, daB es beispielsweise 
unmoglich ist, zur Erledigung aller Buchungsfalle eine 



161 



X. BUCHUKGS- UND KASSENWESEN 



Einheitsmaschine zu konstruieren, wie dies neuerdings 
f iir die Finanzkassen des Reichs geschehen ist. Letztere 
sind Einnahmekassen, die Sparkassen abei sind Ein- 
nahme- und Ausgabekassen. 90% aller preuBischen 
Sparkassen betreiben neben dem seit 100 Jahren 
gepflegten Sparverkehr noch den Bankverkehr, haben 
viel mehr Konten und miissen jedes Konto zweimal 
fiihren oder unterteilen, namlich fiir Soil und Haben. 
Die Be3trebungen, aus der Vielgestaltigkeit zu einer 
gewissen Klarheit und Obereinstimmung iiber be- 
stimmte Systeme zu gelangen, sind im Wachsen und 
werden sick acHieBlich durchsetzen. Es soil hier ver- 
sucht werden, zunachst die Grundsdtze aufzustellen, 
nach denen bei Umstellung der Organisation zu ver- 
fahren ist. 

Bei alien Sparkassen besteht fiir Spareinlagen, De- 
positee, Scheck-, Giro- und Kontokorrenteinlagen 
sowie Depotkunden lose Kontenfiihrung. Nicht 
iiberall durehgeiiibrt ist die Lose-Blatt-Buchfiihrung 
fiir die Aktivkapitalien, die Anlagenwerte der Spar- 
kassen. Zum groBeren Teile durchgefiihrt ist sie 
fiir die ausgeliehenen Hypotheken und die verschie- 
denen Personalkredite (einschlieBlich Wechsel), zum 
Teil nur fiir die eigenen Wertpapiere und die Ef fekten- 
geschafte der Kunden, in geringerem Umfange fiir 
Darlehen an offentlich-rechtliche Korperschaften, 
Genossenschaften, fur die Geldanlagen bei den offent- 
licben und privaten Geldanstalten, fiir den Verkehr 
mit Nebenkassen, Zweigstellen usw., fast gar nicht 
fiir die Verwaltungsausgaben (Geschaftskosten) und 
-einnahmen, fiir Verwahrgelder (Asservate), Vor- 
sehiisse, Grundstiicke, Mobilien, Riicklagen. Zu- 
nachst muB Klarheit bestehen iiber das System der 
Bucbfiihrung. Grundelement in dieser ist das lose 
Blatt, die Kontokarte, die jetzt auch von den Behor- 
den anerkannt und zugelassen wird (vgl. Reichsabga- 
ben- und Reichskassenordnung). 
Allgemein sind die Sparkassen, abgesehen von kleinen 
Instituten und solchen nur mit Sparverkehr, zur 
kaufmannischen Buchf uhrung tibergegangen und zwar 
folgerichtig zur doppelten Buchf uhrung. Verschieden- 
heiten bestehen aber in der Anwendung des Systems. 
GroBe Sparkassen bevorzugen das amerikanische 
System, auch mittlere Kassen bekennen sich dazu, 
ein groBer Teil aber hat das deutsche Buchfuhrungs- 
system gewahlt. Ein geringer Prozentsatz ist, wie 
schon erwahnt, bei der kameralistischen Buchf iihrungs- 
form geblieben. Die alte kaufmanische Buchfiihrung 
hat durch Maschinisierung und Mechanisierung grlind- 
liche, teilweise umstiirzende Anderungen erfahren. Die 
modernste Form, die Beleg-Buchhaltung, unter Ab- 
schaffung der Grundbuchungen in die Memoriale ist 
auch bei den Sparkassen eingedrungen. Die Sparkassen 
sind nach ministerieller Anordnung gehalten, Zwei- 
monatsbilanzen aufzustellen und ihre Liquiditat 
nachzuweisen. Nach diesen Vorbemerkungen sollen die 

Grundsatze fiir die moderne Organisation 
der Sparkassen 

aufgezeigt werden. Eine gute Organisation ist die Vor- 
bedingung fiir eine zeitgemafie Rationalisierung und 
Mechanisierung. Die Grundgedanken heiBen: 

Ubersichtlichkeit der Geschaftsf uhrung und Ge- 
schaftszweige, 



Schnelligkeit des Geschaitsganges und -verfahrens, 

Durehsichtigkeit der Buchfiihrung, 

Rationelle Arbeitsverteilung und Zeiteinteilung, 

Tagfertigkeit der Buchhaltung, 

Lose-Blatt-Buchfiihrung mit Verwendung von Ma- 
schinen und modernen mechanischen Hilfs- 
mitteln, 

Standige, im Betriebe verankerte bzw. unmittel- 
bar anschliefiende Kontrolle. 
Der Betrieb muB wirtschaftlich gestaltet, er soil aber 
auch stets bilanzfertig und weitgehendst gesichert 
sein. Die Maschinen und die mechanischen Werk- 
zeuge sind Glieder in der fortschrittlichen Organi- 
sation. Sie miissen die Schnelligkeit und die Ein- 
ordnung in die Zeit bis zur Minute verwirklichen. 
Urn rationalisieren zu konnen, miissen die Leistungen 
nach Menge und Zeit genau gemessen und in die Kal- 
kulation eingestellt werden konnen. Unser Verkehrs- 
zeitalteT duldet keinen langeren Aufenthalt an den 
Kassen- und Abfertigungsschaltern; schnelle und 
prompte Erledigung, sei es im personlichen, sei es 
imsohriftlichen Verkehr, ist eine elementare Forderung 
fiir jede neuzeitliche Organisation. Neben der Schnel- 
ligkeit miissen Zuverlassigkeit und Sicherheit ge- 
wahrt bleiben und die Richtigkeit gewahrleistet sein. 
Das Ziel ist, iiberfliissige Arbeit zu beseitigen, tiber- 
maBige Arbeit zu verringern, immer wiedeTkehrende 
Arbeit auf mechanischem Wege auszufiihren, Arbei- 
ten mehrerer Stellen oder fiir mehrere Stellen, 
anstatt zu wiederholen, durch technische Hilfs- 
mittel (moglichst in einem Arbeitsgang) zusammen- 
zufassen, auch andere Arbeiten in ahnlicher Weise 
zu vereinfachen und dadurch Krafte frei zu machen 
fiir die gedankliche, beaufsichtigende, lenkende und 
kontrollierende Tatigkeit. Der menschliche Geist 
und die Menschenkraft sollen von niederer und er- 
schopfender Kleinarbeit, soweit irgend moglich, be- 
freit werden, um sich voll den geschaftlichen, wirt- 
schaftlichen und sozialen Aufgaben widmen zu konnen. 
Die Biiromaschinen miissen an Stelle der Menschen- 
kraft, aber von ihr gefiihrt, Buchungs- und ein- 
fache Rechenarbeiten, aber auch Prozentrechnungen, 
Saldierungen, Massenarbeiten (Zusammenstellungen), 
Vervielfaltigungen leisten und liefern, das Durch- 
schreibeverfahren dient der Zusammenf assung mehre- 
rer Arbeiten, der Unterverteilung. Die Buchungs- 
maschine (Buchhaltungsmaschine) ist Teil der Spar- 
kassenbuchhaltung, die Rechenmaschine Werkzeug 
der Kontrolle und Revision, sowie der vorbereitenden 
Biiroexpedition. Die Buehungsmaschine in den Spar- 
kassen hat gleichzeitig Buchfiihrung und Korrespon- 
denz auszufiihren, sie hat in Durchschrift die Gegen- 
buchungen zu liefern, wodurch sie zugleich gewisse 
Kontrollfunktionen erfiillt. Die moderne Kontrolle 
bei den Sparkassen ist heute in den Betrieb gestellt, 
sie muB den Vorgang in der Gegenwart erfassen. Die 
Sicherheit soil durch die maschinellen Mittel erhoht 
und vervollkommnet werden. Bei den neuen Maschi- 
nenmodellen geschieht dies mechanisch und zwangs- 
laufig. 

Nach diesen Grundgedanken und Grundsatzen muB 
organisiert, mechanisiert und rationalisiert werden 
und viele, die Zeit verstehende und nutzende Kassen- 
vorstande und Kassenleiter haben es im groBen ganzen 



162 



MODERNE ORGANISATION UND BtlROTECHNISCHE EORTSCHRITTE DER SPARKASSEN 



getan. Die Durchfiihrung im einzelnen muB nach 
den Verhaltnissen jeder Kasse oder bei gleichartigen 
Verhaltnissen, wie schon oben angedeutet, nach 
Gruppen von Kassen erfolgen. Wenn sich Kassen von 
gleiclier Grofie und Betriebsart zusammentun, um 
ihre Organisation anzugleichen und ihre Buchfuhrung 
und Buchhaltung in Ubereinstimmung zu bringen, 
wird das gesamte Sparkassenwesen gewinnen und 
eine bessere Ubersicht iiber die Einrichtungen und 
schlieBlich aucb mebT und mehr Einheitlichkeit er- 
zielt werden. 

Aufgabe der Kassenleiter muB es, noch mehr als bis- 
her schon, sein, ihre Beamten und Angestellten far 
einen modernen Ausbau der Kassen zu interessieren 
und sie mit den Buromaschinen und ihren Zwecken 
vertraut zu machen. Das Personal ist zu belehren, 
dafi die Maschinen notwendige Organe in der heutigen 
BetriebswiTtschaft sind. Von den leitenden Beamten 
muS verlangt werden, dafi sie Kenntnis von den Ein- 
richtungen. und Leistungen der zu beschaffenden 
Maschinen und Werkzeuge, ihrer Verwendungsmog- 
lichkeiten und vollstandigen Ausnutzung im Spar- 
kassendienst besitzen. Den Beamten und Anwartern 
muB Gelegenheit zvl eigenen Studien in der Betriebs- 
technik mit Maschinenbenutzung gegeben werden, 
in den Fortbildungskursen und Schuleinrichtungen 
muss en geeignete Maschinen vorgefiihrt und ihre Be- 
nutzung und Verwendung praktisch gelehrt werden, 
denn in der eigenen Kasse ist infolge der Beschran- 
kung auf ein oder wenige Modelle die Moglichkeit 
dazu nicht vorhanden. 

Als Buromaschinen im Betriebe der Sparkassen und 
kommunalen Banken kommen u. a. folgende Maschi- 
nensysteme in Betracht: 

1. Addier- und Subtrahiermaschinen, 

2. Registrierbuehungsmasehinen, 

3. Addierbuchungsmaschinen, 

i. Rechnende Schreibmaschinen als Buchhaltungs- 
^J maschinen, 

5. Lochkartenmaschmen, 

6. Nichtschreibende Rechen- (Vierspezies-) Maschinen. 

Grappe 1: Addier- und Subtrahiermaschinen 

Bei den Addier- und Subtrahiermaschinen sind zu 

unterscheiden : 
Maschinen mit Volltastatur und 
Zehn-Tasten-Maschinen (kleine Tastatur). 

Im Sparkassenbetriebe haben sich schon vor dem 
Kriege 15 und 17 stellige Addiermaschinen mit Voll- 
tastatur bestens bewahrt. Auch 10 stellige Maschinen 
verwendet man, doch verdienen die ersteren wegen der 
Unterteilung des Addierwerkes den Vorzug. Neben 
der Kontomimmer kann man bis zu 4 Betragsspalten 
nebeneinander gleichzeitig schreiben und addieren. 
Sie werden hauptsachlich fur die Tageszusammen- 
stellungen und -kontrollen, die Gruppenkontrollen 
und Jahresnachweisungen der Einleger verwendet. 
Bei den Sparkassen sind neben der amerikanischen 
Burroughs Addiermaschine {17 stellig) die deutschen 
Volltastaturmaschinen Continental (Wanderer- Werke, 
Chemnitz} und Goerz A (ZeiB-Ikon A. G., Berlin- 
Lichterfelde 1) in Benutzung. Die deutschen Ma- 
schinen werden seit 1919 bzw. 1926 hergestellt. 



Eur dieselben Arbeiten haben nach dem Kriege als 
Zehntastenmaschinen die amerikanischen Dalton- und 
Sundstrandmaschinen und seit 1924 hauptsachlich 
die deutschen Astramaschinen (Astra -Werke, Chem- 
nitz) Eingang gefunden. 

Sie haben eine Kapazitat von 10 Stellen (0 — 9) und 
erleichtern die Handhabung infolge geringer Ta- 
stenzahl und schnellen Uberblicks; doch mufi bei 
alien mehrstelligen Zahlen (10, 100, 1000 usw.), soweit 
eine Null in Betracht kommt, diese gedriickt werden, 
wahrend bei den Maschinen mit Volltastatur die Null 
automatiseh erscheint. Beispielsweise braucht bei 
der Volltastaturmaschine bei der Zahl 6000 nur die 
6 in der vierten, der Tausendeneihe (bei Mark und 
Pfennigrechnung in der 6. Reihe) angeschlagen zu 
werden, bei der 10-Tastenmaschine System Dalton 
und Sundstrand muB die 6 und dreimal die Null, also 
i Tasten bzw. 6 Tasten angeschlagen werden. Da bei 
den Sparkassen der allergroBte Teil der Ein- und Riick- 
zahlungen in runden Betragen — Zehnern, Hundertern, 
Tausendem — erfolgt, ist fiir groBe Zusammen- 
stellungen, wie Tages- und Gruppenkontrolle, die 
Volltastaturmaschine vorzuziehen. Wohl aber ist 
eine Zehntastenmaschine sehr geeignet fiir Schnell- 
Additionen, wechselndeAdditionen und Subtraktionen 
und einfachere Rechnungen, z. B. fiir die Zusammen- 
stellung von Kassenzahlungen, Scheckzahlungen, 
Abrechnungen von Zweigkassen und Annahmestellen 
und ahnlichen Kontrollzusammenstellungen, beson- 
ders, wenn nicht zu hohe Einzelbetrage mit vielen 
Nullen in Frage kommen. Zur Erleichterung der 
Handhabung hat z. B. die , , Astra" noch zwei Hilfs- 
tasten, namlich 00 und 000 (also tatsachlich 12 Tasten), 
wodurch sich die Anschlage entsprechend vermindern. 
Dieser Umstand hat sehr zur Einfiihrung der Astra 
beigetragen. 

Die drei genannten Maschinen sind in mehreren Mo- 
dellen vertreten, insbesondere als Buchungsmaschinen, 
wovon spater noch die Rede sein wird. 
Kleine handliche und preiswerte Volltastatur-Ma- 
schinen werden von Continental geliefert, neuerdings 
auch mit elektrischem Antrieb. Zu erwahnen ist auch 
noch die Tasma, die ebenfalls Volltastatur (kleine 
Tasten) und elektrischen Antrieb besitzt. 

Gruppe 2: Registrier-Buchungsmaschinen 

Hier kam bis vor kurzem fiir die Sparkassen nur eine 
Maschine in Betracht: 

Die in Dayton, USA, hergestellte National-Buchungs-, 
auch National- Saldiermaschine genannt (Klasse2000). 
Die Maschine besitzt 27 Addierwerke und 3 Gesamt- 
addier- oder Gruppenwerke und eine Registrierfahig- 
keit von 9999999,99 RM. Die Maschine leistet3-, i- 
oder 5 fachen Originaldruck auf Buchungsstreifen 
(Tagebuch), Kontokarte mit Auszug, Buchungs- 
zettel und Quittung, und im Sparverjjehr : Bu- 
chungsstreifen, Kontokarte, Sparbuch, Buchungs- 
oder Loschzettel. Gleichzeitig mit der Buchung er- 
folgt die Aufrechnung. Die zu bedruckende Spalte 
wird von der Maschine automatiseh gewahlt. Die 
Maschine zahlt automatiseh die Posten jedes Addier- 
werks und druckt automatiseh die Endsummen, so 
daB ein vollstandiger KassenabschluB geliefert wird, 
Ein Ablesen und Abschreiben eriibrigt sich daher. Et 



163 



X. BUOHUNGS- UND KASSENWESEN 



enthalt neben den Ein- und Ausgangssummen die Um- 
satzsummenunddieSaldensummen der bewegtenKon- 
ten, so dafl die bisher iibliche besondere Bestandskon- 
trolle (aber nicht die Gruppenkontrolle) entfallt. Ein 
Addierwerk kann als Summierungswerk zu Zwischen- 
additionen benutzt werden. Die Maschine schreibt 
keinenText, aber Buchungszeichen (Symbole), z.B.Rb 
(Reichsbank), Zs (Zinsen) zur Bezeichnung der Kon- 
ten u. dgl. Die Nullen werden automatiscb mitge- 
druckt. Zahlwerke und Kontrollstreifen liegen unter 
VerschluB, so daB unbef ugte Anderungen nicht mog- 
lioh sind. SchloB-Kontrollzahler verhiiten das Drucken 
der Endsummen oder die Nullstellung durch Unbe- 
fugte. Der Kassierersebliissel ist am Abdruck er- 
kennbar, so daB stets der die Masohine Bedienende 
festzustellen ist; jeder Schliissel bat ein anderes Zei- 
cben (wichtig bei Wecbsel und Vertretung). 
Es gibt auch ein Modell mit 18 Einzel- und 2 Gesamt- 
zahlwerken. 

Die National-Saidiermaschine hat bei den Sparkassen 
weitgehende Verbreitung und Benutzung gefunden, 
Viele Kassen verwenden sie fur ihre gesamten Bu- 
chungen im Spar- und Bankverkehr und benutzen 
dann mehrere Maschinen, z. B. eine (oder zwei) fiir 
den Spar- und eine fiir den Bankverkehr, oder eiue 
fiir den Barverkebr und eine fiir den bargeldlosen 
Verkebr usw. Die Addierwerke werden je zur Halfte 
fiir Soil- und Habenbuchungen benutzt. Durch die 
Maschinen sind die Tagebiicher der Kassierer und die 
Gegenbiicher der Annahmebeamten in Fortfall ge- 
kommen. Es wird nur noeh ein AbschluBbuch ge- 
fiihrt, in das die AbschluBzahlen der Masohine iiber- 
tragen werden.' 

Andere Kassen benutzen die Maschinen nur fiir den 
Sparverkehr oder fiir den Kassen- (Bar-) Verkehr; es 
ist aber festzustellen, daB auch diese mehr und mehr 
dazu ubergehen, die Maschine auch fiir den Scheck-, 
Giro- und Kontokorrentverkehr nutzbar zu maehen. 
Als Grund wird die groBereSicherheit gegeniiber ande- 
ren Systemen und der automatische Endsummendruck 
sowie die erzielten Tagesleistungen von 1000 und mehr 
Buchungen angegeben. Die Maschine wird gerade auch 
von Kassen mittlerer Grofle viel benutzt. Die gegen 
friiher schnellere Bedienung, die groBere Wirtschaft- 
lichkeit durch die erzielten Ersparnisse und die Er- 
hohung der Betriebssicherheit haben die Anschaffung 
veranlaBt. 

Als weitere Maschine dieser Art wird die Krupp- 
Buchungsmaschine fiir Sparkassen demnachst auf 
dem Markt erscheinen. Sie wird sich an die Kon- 
struktion der Krupp-Maschine fiir die Einanzamter 
anlehnen, die im Jahre 1928 herausgekommen ist. 
Sie muB freilich erhebliehe Mehrleistungen gegen diese 
aufweisen, die nur addiert, wahrend die Sparkassen- 
maschine auch subtrahieren und saldieren soil. Die 
Krupp-Maschine will eine weitergehende Unterteilung 
zulassen und ein besonderes Summierungswerk 
bringen, sie will einen automatischen T)bergang vom 
Kredit ins Debet ohne besonderen Kassengang schaff en 
und die Eeststellung des Standes der Debitor en und 
Kreditoren zu jeder Zeit ermoglichen. 
Liefer bar sind seit kurzem auch Endsummen druckende 
Ankerbuchungstnaschinen der Anker- Werke in Biele- 
feld. 



Wahrend man bei Addier- und Eechenmaschinen, 
rechnenden Schreibmaschinen und Addier-Buchungs- 
maschinen in fast jedem Ealle leistungsfahige deutsche 
Buromaschinen erwerben kann, ist bei Registrier- 
buchungsmaschinen vor dem Kauf die Priifung er- 
forderlich, wie groB die Leistungsfahigkeit der deut- 
schen Registrierbuchungsmaschinen gegeniiber der 
der amerikanischen Maschinen ist. 

Gruppe 3: Addierbuchungsmaschinert 

Sie sind aus den schon genannten Addier- und Sub- 
trahiermaschinen hervorgegangen. 

1. Maschinen mit Volltastatur. 
Es gibt verscbiedene Modelle, auf denen das Konto- 
blatt (die Kontokarte) und der Kundenauszug oder 
bei geteilter Wake beide mit einem Buchungsstreifen 
(Tagebuch) geschrieben werden konnen. Die Maschi- 
nen haben mehrere, bis zu 15 Speicher- oder Vertikal- 
zahlwerke, so dafi die entsprechenden Zahlen nicht nur 
horizontal, sondern auch vertikal aufgerechnet werden 
konnen. Die Maschinen schreiben den Vortrag (alten 
Saldo), die neue Buchung, getrennt nach Soil und 
Haben (2 Spalten), den neuen Saldo, daneben Datum, 
Nummer, Buchungszeichen und Wert, und errech- 
nen Umsatze und Salden. 

Solche Maschinen werden von Burroughs (bis zu 
6 Registern und moglicher Unterteilung bis zu 12 
Kolonnen) und seit kurzerer Zeit von Continental 
(bis zu 15 Speicherwerken und moglicher Unter- 
teilung bis zu 30 fiinfstelligen Kolonnen) geliefert. 
Die Addierbuchungsmaschinen schreiben keinen 
Text, nur Wortabkiirzungen oder Symbole. Nur eine 
einzige Volltastaturmaschine, die Ellis-Buchungs- 
maschine (jetzt National- Klasse 3000), ermoglicht 
durch eine dem Additionskorper vorgelagerte Schreib- 
maschinentastatur die Niederschrift vollstandiger 
Texte. Andererseits ist ihre Kapazitat begrenzt und 
eine Unterteilung nicht moglich. 

2. Zehn-Tastenmaschinen. 
Die Maschinen haben wie die Volltastaturmaschinen 
Springwagen, haben 1 — 3 Zahlwerke, sichtbare Schrift 
und liefern mehrere Durchschlage. Die Maschinen 
eignen sich fiir die Buchfiihrung im Kontokorrent- 
verkehr, fiir Saldenkontrollen und Lohn- und Gehalts- 
listen und -abrechnungen. Sie haben nach der Stabi- 
lisierung Eingang gefunden und sind in neuester Zeit 
wesentlich verbessert worden. Besonders wird auf 
die Astra-Triplex und Astra-Duplex hingewiesen. 

Gruppe 4: Rechnende Schreibmaschinen 

Hiervon sind eine groBe Anzahl auch bei den Spar- 
kassen seit der Inflationszeit eingefiihrt. Ihre Vor- 
teile sind die Verbindung von Text und Zahlen und 
die Beweglichkeit durch die beliebige Zahl aufsetz- 
barer Zahlwerke. 

Die Additionen und Salden miissen aus den einzelnen 
Zahlwerken abgeschrieben werden. 
Yon den bei den Sparkassen eingefuhrten Maschinen 
ist beachtenswert die Mercedes-Addelektra-Buch- 
haltungsmaschine (Mercedes Buromaschinenwerke, 
Zella-Mehlis), die einfache oder Doppel- Querzahlwerke 
sowie ein Komplement- Querzahlwerk (Saldierwerk) 



164 



MODERNE ORGANISATION UND BtJROTEOHNISOHE FORTSCHRITTE DER SPARKASSEN ' 



besitzt und Debet- und Kreditsalden in positiven 
Zahlen angibt. Auch liat sie eine besondere Gruppe 
Rechentasten. Sie eignet sich fur Buchungsarbeiten 
(15 Durchschlage und & bis 5 Arbeitsgange auf einmal) 
und fiir Anfertigung der Tageskontrollen mit Soll- 
und Haben-Umsatzen und -Salden. Der Antrieb ge- 
schiebt ausschliefllich durch Motor, der Tastanschlag 
wird elektrisch iibertragen. 

Neuerdings fiihrt sich auch die rechnende Naumann- 
Ideal-Schreibmaschine ein. Sie besitzt keine be- 
sonderen Rechentasten, bat Handantrieb und kann 
auf Wunsob mit elektriscbem Wagenriicklauf gelief ert 
werden. 

Weiter erwahnenswert ist als einzige Flachschreib- 
mascbine fiir Buchungszwecke die Elliot-Fisher-Buch- 
haltungsmaschine, bei der bemerkenswert die groBe 
Durcbscblagskraft und die automatiscbe Formular- 
und Kohlepapierzufiihrung sind. Sie findet u. a. Ver- 
wendung fiir die Beschriftung von Rollen- oder „End- 
los"-Formularen. Durcb Karbonisierung der Formu- 
larblatter oder Einlegung von Kohlenblattern hat die 
Maschine besondere Verwendungsmoglichkeiten im 
Effektenverkehr gefunden. Ein neueres Modell bat 
Motorantrieb. 

Der Type- Adder ist ein Zusatzapparat fur jede ge- 
wohnliche Sehreibmaschine. Durch ihn erhalt sie 
die Eunkfcion einer Addier-, Subtrahier- und Saldier- 
masobine. Es lassen sich mit dem Type-Adder die 
versohiedensten Buohungen und Aufstellungen (z. B. 
Wechsel, Lohnlisten) ausfiihren unter gleichzeitiger 
Aufrechnung einer Spalte. 

Gruppe 5: Lochkartenmaschinen (Tabellier- 
maschinen) 

Es gibt zwei Systeme: Holleritb und Powers. Die 
Maschinen, die drei Arbeitsverriobtungen erfordern: 
Lochen, Sortieren und Tabellieren, und in Wirklich- 
keit drei einzelne Maschinen sind, kommen nur fiir 
GroBbetriebe in Betracbt. Es kann daber und wegen 
der Raumf rage nicbt auf sie eingegangen werden. Eine 
der bestorganisierten GroBsparkassen, die Hamburger 
Sparkasse von 1827, hat sie im Betriebe eingefiihrt 
und ist von ibren Leistungen befriedigt; sie bat sie 
fiir ibre umfangreiehen Aufwertungsarbeiten zuerst 
verwendet. Naheres iiber diese und andere Maschinen 
enthalt mein Buob: „Moderne Buchfuhrung und 



Bei dem 

modernen Buchungsverfahren 

werden durcb Originaldr uck oder Durcbschlage in einem 
Arbeitsgange mehrere Arbeiten ausgefiihrt. In der 
Regel wird gleicbzeitig das Kontoblatt oder die Konto- 
karte mit einem Rechnungs- oder Kontoauszug und 
dem Journal oder Memorial durchgesobrieben; statt 
des Rechnungs- oder Kontoauszuges kann es auch 
eine Recbnung, Quittung oder Benachricbtigung oder 
ein Beleg sein. Daneben konnen bei Benutzung von 
Schreibmascbinengegebenenfalls beliebige Absobrifben 
als Belege fiir einzelne Abteilungen gefertigt werden. 
Bei den Kassen-Buchungsmaschinen und den Flach- 
scbreibmascbinen ist es moglicb, das Sparbucb mit 
der Kontokarte usw. gleicbzeitig zu bedrucken, was 



Kontrolle in Sparkassen, Bankbetrieben und Ge- 
nossenschaften (Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9, 
LinkstraBe 16). 

Gruppe 6: Nichtschreibende Rechen- (Vier- 
spezies-) Maschinen 

Recbenmaschinen kommen fiir Sparkassen nur in be- 
schranktem Umfange in Betracbt, z. B. fiir groBe 
Prozentrechnungen, Wahrungsumrechnungen, Annui- 
taten usw. Meist findet man sie in den Biiros fiir 
Hypotbeken und langfristige Anleihen, fiir statistische 
Berecbnungen und in den Revisionsstellen. 
Die deutsche Bttroindustrie liefert viele langbewahrte 
Modelle, beispielsweise seien genannt: Archimedes, 
Brunsviga-Nova, Hamann, Mercedes-Euklid. 

Gruppe 7: Schriftschutzmaschinen 

Diese kleinen Maschinen, man konnte sie eher Apparate 
nennen, sollen Schutz gegen die Falschung von 
Sehecks, Anweisungen, Wecbseln, Quittungen u. dgl. 
bieten und sind auch in neuester Zeit bei den Spar- 
kassen eingef ubrt worden. Mit diesen Maschinen wird 
beim Druck des Textes die Papierfaser zerstort und 
gleichzeitig mit saurehaltiger Farbe Buchstaben und 
Zahlen in das Papier hineingeprefit. Der Druck erfolgt 
in einer oder zwei Farben, wobei diese das Papier ganz 
durchdringen. Von den Maschinen, die durcb Kurbel- 
drehung einer Walze betatigt werden, seien genannt: 
Safe-Guard- Schecksicherungsmaschine und die Todd- 
und Baby-Todd-Schriftschutzmascbinen. 
Dem gleichen Zweck dienen die zu Schecksicherungs- 
oder Scheckscbreibmaschinen ausgebauten Schreib- 
maschinen, bei denen an Stelle gewohnlicher Schrift- 
typen Nadeltypen angebracht sind, die das Papier 
durchstechen. Mit der Durchloeherung des Papiers 
wird dieses gleichzeitig verschiedenfarbig eingefarbt. 
Man kann auch gewobnliche . Schreibmascbinen ver- 
wenden, wenn Wagen und Typehkorb auswecbselbar 
sind. 

Zur Verhiitung von Falschungen verwendet man auch 
Kleingerate, wie den ,,Scheckperforierer" und den 
,,Aufrauher", ersteren zum Stanzen (Perforieren) 
der Betrage und der Namen der Empfanger, letzteren 
— eine Nadelwalze — zum Aufrauhen des Papiers 
an den bezeichneten und sonst gefahrdeten Stellen. 



eine erhohte Sicherheit gibt. Diejenigen Maschinen 
werden am hochsten zu bewerten sein, die das groBt- 
mogliche MaB an Sicherheit gewahren, die Arbeiten 
weitgehendst in einem Gauge zusammenfassen und 
die Irrtiimer durch ibre automatische Saldierung und 
Niederschrift von Debet- wie Kreditzahlen.(ohne daB 
eine Errechnung von Komplementzahlen und Ablesen 
und Abschreiben aus den Zahlwerken stattfindet) 
ausscblieBen. 

In vollstandig mecbanisierten Betrieben ist auch das 
Grundbucb, die Primanota oder das Memorial ver- 
schwunden, man hat sich auf Belegbuchhaltung um- 
gestellt und scbreibt statt der genannten Biicher oder 
BogenBelegzettel aus ; den kassenmaBigen Nachweis lie- 
fert der durch die Maschine gedruckteBuchungs-( Jour- 
nal-) oder Kontrollstreifen. Fast alle Belege konnen 



12 Diivlv, Reformen In den st&dtlflchen Verwaltiragen 



165 



X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN 



wieder mit Maschinen listenweise zusammengestellt 
werden und nur die Surnmen werden dann noch in 
das (amerikanische) Journal iibernommen. Die mo- 
dernen Maschinen ermoglichen ferner die gleichzeitige 
Buchung auf Personen- und Sackelikonto. Neuzeit- 
lich eingerichtete Sparkassen haben auch ihre Sachen- 
konten numeriert und fuhren auch ihre Haupt-Tage- 
bucher und Hauptbueher nicht mehr manuell, sondern 
mit der Maschine. 

Es gibt vollmechanisierte und teilweise mechanisierte 
Sparkassenbetriebe. Bei Vollmechanisierung arbeiten 
im Sparverkehr meist solche Maschinen, die auch das 
Spaibuch bedrucken. Diese Maschinen haben sich 
auch, insbesondere seit sie auch unter Null subtra- 
hieren und saldieren, Eingang in die Bankabteilungen 
der Sparkassen (Girokassen, Scheckabteilungen) ver- 
sehafft. In diesen wird viel mit Addierbuchungsma- 
schinen oder rechnenden Schreibmaschinen gearbeitet. 
In den Bankabteilungen arbeiten oft verschiedene Ma- 
schinensysteme nebeneinander. Die Mechanisierung 
ist im Sprachverkehr weiter fortgeschritten, als in den 
bankmaBigen Sparten der Sparkassen. In diesen 
werden viele Arbeiten manuell verrichtet. Zum Teil 
liegt das an der Mannigfaltigkeit im ganzen und an 
dem geringen Umfange einzelner dieser Sparten. Hier 
hat sich ais sehr brauchbar, nicht nur bei kleineren 
Sparkassen, sondern auch bei mittleren 

das Durchschreibeverfahren 

erwiesen, aus dem die manuelle Durchsehreibe-Buch- 
haltung entstanden ist. Durch die neueren Durch- 
schreibeapparate und -hilfsmittel, sind unbestritten 
bessere Leistungen in bezug auf Lesbarkeit, Sauber- 
keit, Ubereinstimmung in der Spalteneinteilung beim 
Durchschreiben und anderes erzielt worden. Man 
schreibt in der Kegel Konto, Kontoauszug und Jour- 
nal durch, in der Wechselabteilung Kopierbuch, 
Obligoblatt, Verfallblatt, in der Depotabteilung 
Personenkonto, Saehenkonto und Memorial und in 
ahnlicher Weise auch in anderen Sparten. Dadurch, 
daB die Buchungsapparate Spann-, Klemm- und Gleit- 
vorrichtung besitzen, wird auch ein Verschieben un- 
■moglich gemacht und exaktes Arbeiten gewahrleistet. 
Bewahrt haben sich u. a. Taylorix, Definitiv, Ruf, 
Fortschritt, Memofix. Die verhaltnismaBig geringen 
Kosten erleichtern die Anschaffung dieser Durch- 
schreibe-Buchfiihrungsapparate und gewahren ihnen 
in kleineren Betrieben den Vorzug vor den teueren 
Maschinen. Zu den Arbeitsmitteln gehoren neben dem 
Durch schreibe- oder Buchungsapparat in der Form 
und in der Liniatur angepaBte Vordrucke und dazu 
passende Konteikasten. Eine ganze Anzahl Kassen 
hat sich auf manuelle Durchschreibebuchhaltung 
eingestellt. 

Karteien 

Die fruheren durch vertikale Ordnung und lexikalische 
Orientierung in Kasten mit drehbarer Stange bekann- 



ten Karteien geniigen in vielen Fallen nicht mehr den 
heute weitergehenden Anforderungen. Um schnell 
orientiert zu sein, muB der gegen f riiher sehr erweiterte 
Inhalt der Karten jederzeit of fen sicht- und lesbar 
sein. Dies hat zur Sichtkartei in verschiedenen 
Formen gefiihrt: Bnchkartei in der Art des Losen- 
Blatt-Buches ; Rahmen-, insbesondere Zug- und 
Taschenkartei; Tafelkartei. Bei den Sparkassen sind 
die Karten der beiden erstgenannten Systeme fur die 
Kredit-, Wechsel-, Burgschaftskunden eingefuhrt. 
Naheres ergibt sich aus meinem bereits genannten 
Buche. 

Sonstige Maschinen und Apparate 

Hier erwahne ich die Geldzahl- und Geldsortier- 
maschinen, die Geldweehsel- und Geldauszahlma- 
schinen, ferner die Frankier- und Freistempler- Ma- 
schinen, die auch in den Dienststellen der Verwaltung 
eingefuhrt sind. 

Die modernen Sparkassen verfiigen natiirlich auch 
iiber Adressiermaschinen, von denen die Adrema ge- 
nannfc sei, und liber Vervielfaltigungsmaschinen und 
Apparate, sowie Um- und Schnelldrucker, Briefoffner- 
und BriefschlieBapparate, Diktiermaschinen, Tele- 
graphone. 

Die moderne Betriebsweise hat auch die Registraturen 
der Sparkassen erfaBt, die wie bei den Verwaltungs- 
behorden nach modernen Systemen (z. B. Griinewald, 
Regis, Herdegen) umgestellt worden sind. Die Ein- 
teilung ist nach Generalien und Sparten vorgenommen 
worden. Zeitliche Schriftstiicke werden nur noch 
vorubergehend in Einzelblattsammlungen f estgehalten. 
Fiir die Kunden-Korrespondenz und die Belege dienen 
die bekannten und bewahrten Ordner der verschie- 
densten Systeme. 

GroBe Sparkassen besitzen Seilposten oder lassen die 
Buchungsmaterialien dem Maschinenfiihrer mit dem 
laufenden Band zufuhren. 

Im ganzen gesehen, haben die Jahre seit Beginn der 
Stabilisierung bedeutende Fortschritte auch in der 
Betriebstechnik der Sparkassen gebracht. Der Pro- 
zeB der Mechanisierung ist bei ihnen noch nicht ab- 
geschlossen. Immer neue Verbesserungen und neue 
Maschinenmodelle kiindigen sich an, nicht alle aber 
bedeuten wirkliche Vorteile, viele fuhren nur zu gro- 
Berer Mannigfaltigkeit und leider auch zur Unuber- 
sichtlichkeit. Dem begegnet ein starkes Streben nach 
mehr Einheitlichkeit und Systembildung unter Aus- 
scheidung des weniger Brauchbaren und Nutzlichen. 
Aus der Fiille der Erscheinungen drangt es zu plan- 
voller, der besonderen Eigenart entsprechender Ge- 
staltung. Diese wird voraussichtlich in den nachsten 
Jahren zur Typisierung — durch Beschrankung auf 
die bewahrtesten und besten Mittel und Verfahren — 
fuhren, denn das Bessere ist immer noch der Feind 
des Guten. Das gilt auch fiir die 2700 offentlichen 
Sparkassen im Deutschen Reich, die, ob klein, ob 
groB, modern zu sein, sich bestreben. 



166 



,::tM 



XI. Beschaffungswesen 



Neue Wege im behordlichen Beschaffungswesen 

Ein Beitrag zur Frage der Verbilligung der Verwaltung 

G laser, Direktor, stadt. Besohaffungsamt Chemnitz 



Die Verwaltung ist nach Moglichkeit bestrebt, ihre 
Geschaftsfiihrung u. a. durcb Vereinfachungen und 
Verbesserungen im Beschaffungswesen zu verbilligen, 
wie es seit Jabren sohon von alien Kreisen der Bevol- 
kerung verlangt wird. Die von ibr eingericbteten Be- 
scbaffungsstellen sind sehr verscbieden aufgezogen 
worden. Ein Teil wird nacb Verwaltungsgrundsatzen 
betrieben, wahrend der andere wieder auf kauf man- 
niscber Grundlage aufgebaut worden ist und nacb 
kaufmannisehen Gesichtspunkten geleitet wird. Wie 
erklart sicb diese verschiedene Auffassung ? Der Ver- 
fall der Wahrung mit seinen so iiberaus triiben Be- 
gleiteracbeinungen auf dem Warenmarkte zwang aucb 
die Beborden, wirtscbaftlicber zu denken und zu ar- 
beiten. Es war desbalb eine natiirliche Eolge, daU. die 
Beborden ihrem Beschaffungswesen mebr Aufmerk- 
s^mkeit entgegenbraebten und Mafinahmen ergriffen, 
um durcb Vorratskauf e den eigenen Bedarf an Waren 
sicherzustellen. Der Weg, der dabei von den Gemein- 
den eingescblagen wurde, war sehr verschieden. Ein- 
zelne Gemeinden bestimmten die Stellen, die in ge- 
wissen Waren den groflten Verbrauch hatten, zur 
Hauptbeschaffungsstelle in diesen Waren. Andere 
wieder bauten vorhandene Beschaffungsstellen da- 
dureb aus, dafi sie deren Zustandigkeit erweiterten. 
Am einscbneidendsten und f ur die Gemeinden in tech- 
nischer und finanzieller Hinsicht wohl am vorteilhaf- 
testen wurde das Beschaffungswesen da geordnet, wo 
die Gemeinden besondere Beschaf fungsamter und Ma- 
terialienverwaltungen errichteten, diese als Zentral- 
beschaffungsstellen fur die gesamte Verwaltung be- 
stimmten und sie mit erweiterten Rechten und Pflich- 
ten auf kaufmannischer Grundlage aufbauten und 
betreiben HeBen. Diese Beschaffungsstellen sind 
durch die ihnen eingeraumte groBere Ereiheit in 
der Lage, die vorteilhaftesten Einkaufsquellen fest- 
zustellen, die Konjunktur auszunutzen und so erheb- 
liche finanzielle Vorteile herauszuholen. Sie konnen 
ferner durch Vereinheitliehung und Normung der 
Bedurfnisse, Vereinfachung des Bestell- und; Liefer- 
verfabrens sowie der Warenverteilung an der Verein- 
fachung und Verbilligung der Verwaltung in wirk- 
samer Weise mitwirken. 

Nach den obengenanntenGesichtspuhktenist das stadti- 
sche Bescbaffungsamt (B.A.) in Chemnitz eingerichtet. 

Die Einrichtung des Beschaffungsamtes 

Das B. A. bestebt seit 1921. Es hat die Aufgabe, 
innerhalb seiner Zustandigkeit die gesamten r Be- 

12* 



diirfnisse fiir die stadt. Bedarfsstellen zu beschaffen, 
durch Zentralisierung und Vereinheitliehung den 
Bezug der Waren zu erleichtern und den Einkauf fur 
die Stadt wirtschaftlich moglichst vorteilhaft zu 
gestalten. Es soil weiter fiir moglichst einheitliche 
Beschaffenheit der Bedurfnisse sorgen, auf sparsamen 
Verbrauch in den Verwendungstellen hinwirken und 
an der Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung 
mitarbeiten. Zurzeit ist das B. A. zustandig fiir 
die Beschaffung des Kanzlei-, Schul- und Reinigungs- 
bedarfs, der Vordrucke, Drucksachen und Bucb- 
binder arbeiten, aller Textil-, Schuh- und Biirsten- 
waren, der Heizstoffe, von Lebensmitteln fiir ver- 
sohiedene stadt. Anstalten und gemeinniitzige Ein- 
richtungen, und fiir die Verwertung verfugbar werden- 
der Gebrauchsgegenstandeundvon Altmaterial. Weiter 
ist ihm iibertragen die Verwaltung des stadt. Speise- 
hauses und die Durchfiihrung der Schulkinder- 
speisungen. Zur teilweisen Herstellung der von der 
Stadtverwaltung benotigten Drucksachen und Buch- 
binderarbeiten betreibt es eine eigene Druckerei mit 
Setzerei und' eine Buchbinderei. Ein aus vier Kraft- 
wagen bestehender eigener Wagenpark besorgt die 
Warenbeforderung und unterstiitzt das Amt bei der 
Warenbeschaffung und Kontrolltatigkeit. Eur Dienst- 
stellen, die aus irgendwelchen Grunden Schreib- 
maschinen ausliilfsweise brauchen, ist ein Schreib- 
maschinenleihdienst eingerichtet. Das Amt betreibt 
weiter fiir verschiedene Dienststellen eine Adressier- 
maschinenanlage mit Ealz- und Markenklebemaschine. 
Eur das B. A. wurde eine Geschaftsordnung aufge- 
stellt, die Naheres iiber den Charakter und das Ver- 
mogen des Amtes, dessen Verwaltungsorgane und 
die Zusammensetzung des Ausschusses bestimmt, die 
Zustandigkeit des Ausschusses, des Amtsvorstandes 
und des Direktors abgrenzt und den Kassenverkehr, 
die Buchhaltung und die Aufstellung des Haushalt- 
planes und des Abschlusses regelt. 

Die Betriebsweise des Amtes 

Nach dem Ortsgesetz ist das B. A. als selbstandiges, 
wirtschaftliches Unternehmen nacb kaufmannisehen 
Grundsatzen fiir Rechnung der Stadt zu betreiben. 
SeinVermogenbildeteinen Teil des Stadtvermogens, der 
aufierhalb des eigentlichenStammvermogensgesondert 
zu verwalten ist. In Ausfuhrung dieser Bestimmung 
unterhalt das B. A. bei der Chemnitzer Girobank, die 
auch sein Vermogen verwaltet, ein eigenes Konto, auf 
das alle Einnahmen und Ausgaben gebucht werden. 

167 



XI. BBSOHAFFUNGSWESEN 



Nach den vom Ratsdirektorium fur den Verkehr 
zwischen B. A. und Dienststellen erlassenen, fur alle 
Bedarfsstellen verbindlichen Anordnungen sind alle 
Dienststellen verpflichtet, ihren Warenbedarf, soweit 
er in die Zustandigkeit des B. A. fallt, mir durch das 
B. A. zu beziehen. Sie konnen nur dann unmittelbar 
kaufen, wenn die Ware bei mindestens gleiob guter 
Beschaffenheit billiger ist als im B. A. Diese Be- 
stimmung ist im, Interesse des B. A. notwendig. Sie 
ist vergleichbar. mit der Peitscbe, die das Amt zu 
hochster Kraftentfaltung anspornt, die es zwingt, 
unausgesetzt Aussobau zu halten nach den besten Bin- 
kaufsmoglichkeiten und der besten und zweckmafiig- 
sten "Ware. Sie bewahrt also das Personal vor dem 
Gleichgiiltigwerden. Die stadtischen Bedarfsstellen 
fordern ihre Waren mit Bestellschein im B. A. an, 
erbalten sie mit Lieferschein durcb Kraftwagen zu- 
gestellt und am Schlusse des Monats berecbnet. 

Die finanzielle Lage des B. A. 

Das B. A. soli nach kaufmannischen Grundsatzen 
betrieben werden, d. b., das Amt mufi sicb selbst 
erbalten und seine gesamten Unkosten selbst auf- 
bringen. Tatsachlich hat aucb das B. A. bis jetzt von 
der Stadt keinerlei Berechnungsgelder oder Zusebtisse 
bekommen. Es bat sicb nicht nur selbst erbalten, 
sondern dariiber hinaus regelmaBig Uberschiisse er- 
zielt und sich in der kurzen Zeit seines Bestebens ein 
erbeblicbes eigenes Vermogen erarbeitet. Dieses Ver- 
mogen stammt zum Teil aus der Zeit des Wahrungs- 
verfalles, in der das B. A., wie so mancber private 
Geschaftsmann, im Wareneinkauf weitsehauend und 
doeb vorsiohtig disponiert bat. Nach der Wahrungs- 
stabilisierung hat es das Amt verstanden, sein Ver- 
mogen nicht nur zu erhalten, sondern in der folgen- 
den Zeit durob den Ausbau seiner Einkaufsmoglich- 
keiten zu vermehren. Denn der Hauptvorteil des 
B.A. fiir die Stadtverwaltung liegt nicht im 
Verkauf, sondern im Einkauf oder, soweitHer- 
stellung im eigenen Betriebe in frage kommt, 
in moglichst billiger Herstellung seiner 
Waren. 

Die Vorteile des B. A. fiir die 
Stadtverwaltung 

Die Vorteile des B. A. fiir die Stadtverwaltung sind 
finanzieller und teohniscber Art. Sie werden nach- 
stehend in grofien Umrissen aufgefiihrt: 

a) Durcb zentralisierten GroBeinkauf und Ausnutzung 
der Konjunktur ist es dem Beschaffurigsamte 
rnoglich, seine Waren an die stadtischen Ver- 
brauchsstellen zu sehr niedrigen Preisen abzu- 
geben. Im 9. Geschaftsbericht des Amtes wird 
das an einer Gegeniiberstellung der Verkaufs- 
preise des Amtes, des GroB- und Kleinhandels und 
der Bucbdruckereien eingehend nachgewiesen mit 
dem ausdriicklicben Hinweis, daB die dadurch 
erzielten Ersparnisse sehr erbeblich sind. 

b) Das Beschaffungsamt wirkt durch seine Beschaf- 
fungstatigkeit stark preisregelnd. Der einzelne Be- 
werber muB scharfer als friiher recbnen, wenn er 
stadtisehe Auftrage erhalten will. 

c) Das B. A. hat ' in viele Geschafte der Stadtver- 
waltung an Stelle der fruheren Zersplitterung oder 



planlosen Zentralisierung die flanmajiige Zen- 
tralisierung gesetzt, Es hat die zahlreichen Einzel- 
beschaffungsstellen zu einer Hauptbeschaffungs- 
stelle zusammengefaBt und damit vielem Leerlauf 
in der Verwaltung ein Ende gemaeht. Eur den, der 
nicht taglicb mit den Einzelheiten der Verwaltung 
zu tun hat, ist schwer zu iibersehen, was das be- 
deutet. Man denke nur daran, wieviele Angebote 
gleichzeitig oder kurz hintereinander von all den 
vielen einzelnen Bedarfsstellen fur Schreib- und 
Kanzleibedarf, Textilien, Reinigungsmaterial, 
Scbuhwaren usw. friiher eingeholt werden mufiten! 
Welcher Leerlauf der Verwaltung, 20 oder 50 mal 
dasselbe durch 20 oder 50 Personen ausfiihren zu 
lassen, wo es eine Person fiir alle machen kann! 
Und welche verschiedene Eignung der Einkaufen- 
den in kaufmannischer Beziehungl Welche Un- 
erfahrenheit der Stellen mit geringem Bedarf mit 
der jeweiligen Lage der einschlagenden Waren- 
markte infolge der verhaltnismaBigen Seltenbeit 
der Geschafte! Wie oft mag auch — ■ wegen des 
Nebensachlichen dieser Geschafte gegeniiber den 
Hauptgeschaften — gar nicht so peinlich immer 
nach dem billigsten Preise und der be:ten Ware 
geforscht worden sein! 

Welche Vermeidung von Leerlauf, unnotigerZeit-, 
Kraft- und Personalversehwendung bedeutet z. B. 
die Textileinkaufsstelle fiir die Fiirsorgeamter und 
Anstalten, die Kinder und Erwachsene mit Klei- 
dung auszustatten haben. Mit diesen Personen, 
die zu einem guten Teile von oben bis unten mit 
allem, was sie tragen, zu versehen sind, brauchen 
sie nicht mehr wie friiher in 6 — 8 verschiedene Ge- 
schafte zu laufen, um die verschiedenen Waren 
wie Schuhe, Striimpfe, Unterwasche, Kleider, 
Handschube, Halstiicher, Schiirzen, Taschentiicher 
usw. zu besorgen, sondern sie konnen ihre Pfleg- 
linge im B. A. von oben bis unten einkleiden oder 
schicken, wenn es sich um die Bekleidung auswarts 
befindlicher Pfleglinge handelt, dem B. A. einfach 
eine Liste zu, die die Wiinsche entha.lt. Alles Aus- 
suchen, Verpacken und Versenden nimmt ihnen 
das B. A. ab. 

d) Die Betriebseinrichtungen des B. A. konnen gegen 
Vergutung der Selbstkosten oder unentgeltlich 
von anderen Dienststellen . mit benutzt werden. 
In Erage kommen die Kraftwagen, die Lager, die 
Buchdruckerei und Buchbinderei, die Adressier- 
maschinen-Anlage usw. Das B. A. hat mit seinen 
Einrichtungen dort einzuspringen und die Dienst- 
stellen zu unterstiitzen, wo es notwendig ist und 
gefordert wird. Eine fiir die stadtischen Dienst- 
stellen im entgegenkommenden Sinne arbeitende 
Beschaffungsstelle kann bier fiir die Stadtverwal- 
tung wertvolle Dienste leisten und der Stadt 
groBe Ausgaben ersparen. 

e) Durch die Zentralisierung im Beschaffungswesen 
ist es rnoglich geworden, die stadtischen Bediirf- 
nisse zu normen. Die Normung wieder ermoglicht 
groBere Abschliisse und Einkaufe, geringeren 
Lagerbestand, vereinfachtes Liefer- und Bestell- 
verfahren usw., Vorteile, die in wirtschaftlicher 
Hinsicht fiir die Stadtverwaltung bedeutungsvoll 
sind. 



168 



EINKAUFSORDNUNG DEB STADTVERWALTUNG DORTMUND 



f) Durch die Einrichtung des B. A. konnen weitere 
Vorteile erzielt werden, wenn die im Ort befind- 
Iichen Beschaffungsstellen des Reichs, des Staates 
und der Gemeinde zusammenarbeiten. 

Zusammenfassung' 

Die vorstehenden Ausfiihrungen zeigen, daB in dem 
B. A. eine Einrichtung geschaffen worden ist, die fiir 
die Stadt von erheblicher wirtschaftlicher und finan- 
zieller Bedeutung ist. 

Die hier und in einigen anderen Stadten mit dieser. 
Einrichtung gemachten giinstigen Erf ahrungen sollten 
deshalb alle Verwaltungen, gleichviel ob Reichs-, 
Staats- oder Gemeindeverwaltungen, zur Pruning der 
Erage anregen, ob und wieweit ihr Beschaf fungswesen 
der Neuordnung bedarf. Doch „Eins schickt sich nicht 
fiir alle!" kann man aueh ira Hinblick auf die Neu- 
ordnung im Beschaffungswesen sagen. Ortliche Ver- 
haltnisse und vielfach auch die Einstellung der leiten- 
den Personen sind hierbei von ausscHaggebender Be- 
deutung. Kleinere und mittlere Verwaltungen werden 
bei der Neuordnung ihres Beschaffungswesens andere 
Wege gehen miissen als grofie und grofite Verwal- 
tungen. Sonst sind Eehlschlage nicht ausgeschlossen. 
Im Interesse moglichst straffer Durchfiihrung der er- 



lassenen Bestimmungen ist es ferner notwendig, dafi 
den mit der Neuordnung des Beschaffungswesens Be- 
auftragten gewisse Anordnungsvollmachten und Kon- 
trollrechte eingeraumt werden in ahnlicher Weise, wie 
sie die vom Reiche und den Staaten bestellten Spar- 
kommissare haben. Bei jeder Neuordnung des Be- 
schaffungswesens aber, mag sie aussehen, wie sie will, 
mussen vier Erfordernisse unbedingt beachtet werden. 

Sie sind: 

1. Gut ausgebildetes, kaufmannisch denkendes und 
arbeitendes und ausreichend bezahltes Personal. 

2. Einrichtung und Betrieb der Beschaffungsstelle 
unter dem Gesichtspunkte, dafi sie ihren Erfolg 
nachzuweisen hat. 

3. Riioksichtslose Ausmerzung aller Elemente aus 
Personal und Lieferanten, die in moralischer Hm- 
sieht bedenklich sind — Annahme von Geschenken, 
Provisionen, Besteohung usw. — 

4. Voranstellung des Gesamtwohls vor dieSonder- 
interessen einzelner privater Geschaftskreise. 

Nur wenn diese Grundbedingungen erfullt werden, 
wird die Beschaffungsstelle zur Zufriedenheit arbeiten 
und einen wirklichen Vorteil fiir die Verwaltung be- 
deuten ! 



Einkaufsordnung der Stadtverwaltung Dortmund 



Textor, Obermagistratsrat 

Die Stadtverwaltung Dortmund hat im Jahre 1927 
ihr Beschaffungswesen durch ErlaB einer Einkaufs- 
ordnung neu geregelt. Die Einkaufsordnung be- 
zweckte unter Ausnutzung der in anderen Stadten 
gesammelten Erfahrungen und unter Vermeidung 
jeder t)berspannung, die bisherigen Mangel in der 
Beschaffung der Hauptbedarfsgegenstande,_ insbe- 
sondere die bisher vielfach weitgehende Zersplitterung 
durch bestimmte organisatorische MaBnahmen nach 
Moglichkeit zu beheben. Nach eingehender Wiirdi- 
gung aller fiir und. wider sprechenden Gesichtspunkte 
hat man sich dabei entschlossen, von einer starren 
Zentralisation des Einkaufs (etwa durch Einrichtung 
eines zentralen Beschaffungsamtes) . grundsatzlich 
abzusehen, da — abgesehen von anderen Bedenken — 
zu befiirchten war, daB eine solche Zusammenfassung 
allzusehr burokratisch sich auswirken und letzten 
Endes zu einer Erhohung der Kosten fiihren wiirde. Es 
ist vielmehr bewufit ein Mittelweg eingeschlagen 
worden, namlich der der Dezentralisation auf die 
Bedarf sstellen mit dem jeweils groBten Bedarf mit 
gleichzeitiger Zentralisation des gleichartigen Bedarfs 
an diesen Stellen fiir die ubrigen Bedarfsstellen. Auf 
diese Weise sind fiir den Einkauf der. verschiedenen 
Hauptbedarfsgegenstande 7 Beschaffungsstellen 
eingerichtet worden, die also grundsatzlich denjeni- 
gen Amtern und Betrieben angegliedert sind, die auf 
dem betreffenden Gebiet selbst den groJBten Bedarf 
und in der Begel dadurch auch wohl die grofJte Sach- 
kenntnis und Erfahrung haben. Die durch die neue 
Einkaufsordnung getioffene Regelung bezweckt gleich- 



zeitig, durch die Zusammenfassung des Bedarfs in 
den 7 Beschaffungsstellen billigeren Einkauf und 
giinstigere Lieferungs-Bedingungen zu erzielen. Die 
Beschaffungsstellen sind nicht Selbstzweck, sondern 
haben als Beauftragte der Bedarfsstellen ihr Interesse 
bestraoglichst wahrzunehmen. 
Im ubrigen wird auf den Inhalt der nachstehend ab- 
gedruckten Einkaufsordnung verwiesen. 

..Einkaufsordnung der Stadtverwaltung 
Dortmund 

Urn eine einheitliche Deckung des Eigenbedarfs der 
Stadtverwaltung an den Hauptbedarfsgegenstanden 
die in mehr oder weniger gleicher Art und QuaMat 
von den verschiedensten Stadtamtern und Be- 
trieben benotigt werden, in groflerem Umfange als 
bisher zu ermoglichen — wozu dringende brunde 
wirtschaftlicher und allgemeiner Natur zwmgen —, 
werden 7 Beschaffungsstellen gebildet. Fvx die 
Organisation dieser Beschaffungsstellen und ihre in- 
anspruchnahme durch die Bedarfsstellen gelten nacn- 
stehende Richtlinien: 

§ 1. 

I. Die Beschaffungsstelle Z~ 10/2 -r, die dem 

Hauptamt angegliedert ist, liefert. 

a) samtliche Biiroausstattungsstiicke ^ (em- 

schHefilich der Teppiche, J^v^^: 

matten); ferner Lampen, ^^^^ 

DrahtkSrpern zur Sicherung gegen.E ebstahl 

und Gliihstriimpfe Mr alle Dienststellen und 

169 



XL BESCHAFFUNGSWESEN 



Betriebe, auch soweit diese Artikel niclit 
lediglich in Biiros verwandt werden, 

b) samtliche Biiromaschinen (Schreib- und 
Rechenmaschihen, Registrierkassen, Verviel- 
faltigungsmaschinen u. .dgl.) mit Zubehor so- 
wie sonstige Biirobedarfsgegenstande, 

c) das Schreib- und Zeichenmaterial, III. 

d) Druckaachen und Lichtpausen, eihschlieB- 
lich der Vordrucke von Verlagsfirmen und 
Eintrittskarten, mit . Ausnahme der Ein- 
trittskarten, Plakate und Programme, fur 
die stadtiscben B.ii.hnen und Musikinstitute, 

. e) samtliche Buchbinderarbeiten 
i) die allgeraeinen Hausreinigungsmaterialien 
(wie Besen, Biirsten, Scheuer- und Wisch- 
tucher, Fensterleder u. dgl.) einschlieBlich 
Fufibodenole und Seifen .sowie Seif enpulver. 
Soweit Seifen und Seifehpulver von. den Be- 
trieben und Anstalten aucb tiber den vor- 
genannten Bedarf (als Hausreiriigungsma-^ 
terial) hinaus benotigt werden, scheidet 
die Beschaffungsstelle I aus. In solchen 
Fallen sind diese Materialien einheitlich 
durcb die Beschaffungsstelle III zu be- 
zieben ; lediglich die Krankenanstalten decken 
ibren Bedarf an Waschmitteln fur ihre 
Waschanstalt selbst. 
Ferner werden alle Ausbesserungen an den Biiro- 
maschinen und dem Biiroinventar durch die 
Bescbaffungsstelle I erledigt. 
Elektriscbe Birnen, die als Ersatz fiir verbrauchte 
angefordert werden, diirfen nur gegen Riickgabe 
der unbraucbbaren Birnen verabfolgt werden. 
Solange die Birnenlieferung fur die stadtiscben 
Biihnen und die Feuerwehr durcb Sonderver- 
trage' geregelt ist, scbeidet fiir sie die Bezugsr 
pflicbt bei der Beschaffungsstelle I aus. 
Bei Beschaffung der Biiromobel hat sich die 
Beschaffungsstelle I in besonderen Fallen der 
technischen Mitwirkung des Hocbbauamtes zu IV. 
bedienen. Die Beschaffung des Biiroinventars 
fiir Neubauten und Umbauten, bei denen be- 
zuglieh der Inneneinrichtung die Stileinbeit ge- 
wabrt werden soil, erfolgt jedoch durch das 
Hochbauamt im Einvernehmen mit der Be- 
schaffungsstelle I. Soweit auJJer fiir Biirozwecke 
Mobel von den einzelnen Betrieben und An- 
stalten benotigt werden, bleibt die Anscbaffung 
den Bedarf sstellen selbst ^- im Einvernebmen 
mit dem Hochbauamt — uberlassen. 
Die Beschaffung der Lebr- und Lernmittel hat 
wie bisher durcb die Schulverwaltung, die Be- 
schaffung der. Apparate und sonstigen Spezial- 
artikel fur technische Amter durch diese zu 
erfolgen. 

Die fiir die Verwaltungsraume der stadtiscben 
Dienststellen erforderlicben Textilien {Vorhange, 
Handtucher usw.), die durch die Beschaffungs- 
stelle IV (Wohlfahrtsamtj- zu liefern' sind, sind 
nicht bei dieser unmittelbar, sondern durcb Ver- 
mittlung der Beschaffungsstelle I anzufordern. 
II. Das Maschinenamt (Beschaffungsstelle II) 
liefert frei.Verwendungsstelle: 
a) die erforderlicben Brennstbffe einschlieBlich 



des Anziindematerials (Holz, Spane usw.) 
nacb Mafigabe der Verfiigung vom 1. April 
1910, 

b) samtliche Ofen und Heizungsanlagen nebst 
Zubebor, 

c) Materialien fiir Telephoii- und Klingelanlagen. 
Der stadtische Grofimarkt (Beschaffungs- 
stelle III) 

liefert samtliche Lebensmittel, soweit diese nicht 
von den einzelnen Dienststellen im eigenen Be 
triebe gewonnen oder unmittelbar aus den 
stadtisehen Giitern (Abteilung fiir Landwirt- 
schaft und Forsten) bezogen oder in geringer 
Mehge zur Declcung eines augenblickliehen Be- 
darfs benotigt werden. 

Ausgenommen 1st ferner der Bedarf an Frisch- 
und Gefrierfleiscb, Frischmilch, Fischen, Brot 
u. dgl. Waren, die nur eine riach Tagen zu recb- 
nende Haltbarkeit besitzen und zum sofortigen 
Verbraucb bestimmt sind. Grofiere Mengen auch 
an Frischgemiise sind jedoch gleichfalls durch 
den GroBmarkt zu bezieheh. 
Die Eindeckung des Lebensmittelbedarfs der 
Schulen wird freigegeben, soweit der Einkauf 
unter Heranziehung der Schtilerinnen im Rah- 
men des Unterrichtsplanes erfolgt und somit 
Unterrichtszwecken nutzbar gemacht wird. 
Die Bezugspflicht der stadtisehen Kranken- 
anstalten beim GroBmarkt im Rahmen des 
Absatz 1 beschrankt sich auf folgende Massen- 
artikel: 

Mehl- und Miihlenfabrikate, Hulsenfriichte, 
Zucker, Reis, Teigwaren, Gemiise und Friicbte, 
Gemiise- imd Frucht-Konserven, Kakao und 
Kaffee-Ersatz, Schmalz und Speisefett'e, Mar- 
kenar tikel der Koloriial warenbr anche, Kartof f eln . 
Der Einkauf der Kartoffeln fiir die Kranken- 
anstalten hat im vorherigen Einvernebmen mit 
diesen zu erfolgen. ; 

Das Wohlfahrtsamt(BeschaffungsstellelV) 
liefert: 

A. die zustandige Dienst- und Arbeitskleidung 
fiir samtliche Dienststellen und Betriebe 
einschliefilich der Feuerwehr. Soweit die 
Diehstkleidung nach' MaB angefeftigt wird, " 
beschrankt sicb die Lieferung auf die Stoffe. 
In den Fallen, in denen eine Entschadigung 
fiir Dienstkleidung in bar gezahlt wird, 
behalt es hierbei sein Bewenden, " 
B: Leib- und Bettwasche, ' Bekleidung und 

Hausrat fiir die Fiirsorgeberechtigten, 
C. Alle sonstigen Textilien, die von den stadti- 
sehen Dienststellen und Anstalten benotigt 
werden, einschlieBlieh Vorhange und Hand- 
tiicher, ■■■■■■■ 
Ausgenommen sind: 
1. die von den stadtisehen Biihnen be- 
■ notigten Spezialartikel, insbesOndere: 

a) die historiscben und modernen Ko- 
stiime und sonstige Kleidungs- -und 
Ausstattuhgsstiicke, 

b) die Materialien fiir die Schneider- und 
Schneiderinnenwerkstatten, soweit die 
gleichen Materialien nicht von der 



170 



EINKATJFSORDNUNG DER STADTVERWALTUNG DORTMUND 



Textilstelle auch fur andere Zwecke 
gefiihrt werden, 

2. Verbandsmaterial, 

3. Teppiche, Laufer, FuBmatten, Wisch- 
und Scheuertticher, welche als Einrich- 
tungsgegenstande zur Beschaffungsstelle I 
gehoren. 

Die Beschaffungsstelle hat sieh wegen des Ein- 
kaufs zu A und C vor jedem groJJeren AbschluB 
mifc den betr. Dienststellen (Bedarfsstellen) in 
Verbindung zu setzen und deren Wunsche tun- 
lichst zu beriicksichtigen. 
V. Das Tiefbauverwaltungsamt (Beschaf- 
fungsstelle V) 

iiefert samtliche StraBenbau-, Pflaster- und 
. Kanalisationsmaterialien, soweit die Lieferung 
nicht bei Vergebung der Arbeiten nach den 
Grundsatzen des. Tiefbauamtes dem Unter- 
nehmer mit iibertragen wird. 
VI. Die Feuerwehr (Beschaffungsstelle VI) 
Iiefert das zum Betriebe aller stadtischen Kraft- 
wagen erforderliche Benzol, und zwar, soweit 
eigene Tankanlagen in den Betrieben vorhanden 
sind, frei Betriebsstelle. 

Es darf als Kraftwagenbetriebsstoff bis auf 
weiteres nur Reinbenzol benutzt werden, Der 
Einkauf durch die Feuerwehr hat im Einver- 
nehmen mit dem. Leiter des Fuhrparks zu er- 
folgen, nachdem zuvor die Proben dem chem> 
Untersuohungsamt zur Untersuchung vorgelegt 
sind. 
VII. Die Vieh- und Sehlachthof - V erwaltung 
(Beschaffungsstelle VII) 
Iiefert samtliche Streu- und Futtermittel, so- 
weit diese nicht von den einzelnen Dienststellen 
im eigenen Betriebe gewonnen oder unmittelbar 
aus den stadtischen Gutern bezogen werden 
(insbesondere Stroh, Heu, Hacksel, ELafer, Kleie). 
Dem Bezugszwang bei der Vieh- und Sehlacht- 
hof- Verwaltung unterliegen nicht die stadtischen 
Giiter fiir ihren nicht aus der eigenen Produktion 
zu deckenden Bedarf. 

§ 2 - . 
Der Bedarf an diesen Waren ist, soweit Ausnahmen 

nicht ausdriicklich zugelassen sind, von samtlichen 

Stadtamtern und Betrieben ohne eigene Rechts- 

personlichkeit bei den genannten Beschaffungsstellen 

zu decken. 

Die Bedarfsstellen konnen jedooh in besonders ge- 

lagerten und begriindeten Fallen die Freigabe des 

selbstandigen Einkaufs beim Oberbiirgermeister be- 

antragen. Derartigen Antragen wird in Ausnahme- 

fallen beispielsweise dann stattgegeben werden, wenn 

den stadtischen Wohltatigkeitsanstalten wegen dieser 

ihrer Eigenschaft im Einzelfalle besonders giinstige 

Bezugsmoglichkeiten geboten sein sollten. In solchen 

Fallen muS, soweit nicht die generelle Freigabe be- 

stimmter Artikel fiir die einzelne Dienststelle erfolgt 

ist, die betr. Rechnung einen Vermerk liber die 

Freigabeverfiigung enthalten. 

§3. 
Die von der Beschaffungsstelle I zu beziehenden "Waren 
sind in der Regel bei dieser in den von ihr bestimmten 



Ausgabe-Zeiten abzuholen; nur groJJere Stiicke und 
Mengen werden den Bedarfsstellen kostenlos zu- 
gestellt. 

Die Beschaffungsstellen III und VII haben ihre Waren 
den Bedarfsstellen moglichst in Sammeltransporten 
— und zwar die Beschaffungsstelle III in der Regel 
wochentlich, die Beschaffungsstelle VII monatlich 
.einmal — zuzustellen; bei plotzlich eintretendem, nicht 
angemeldetem Bedarf hat Abholung durch die Be- 
darfsstellen zu erfolgen, soweit die Beschaffungsstellen 
erklaren, nicht rechtzeitig zustellen zu konnen. 
Bei der Beschaffungsstelle IV sind die Waren durch die 
Betriebe und Anstalten, die uber eigene Transport- 
mittel verfiigen, abzuholen, soweit nicht die Waren 
durch die Lieferanten unmittelbar der Bedarfsstelle 
zugeleitet werden. In den iibrigen Fallen Iiefert die 
Beschaffungsstelle IV frei Bedarfsstelle, und zwar 
nach Mogliohkeit durch Vermittlung der stadtischen 
Aktenwagen. 

■§ 4. 

Der Wert der Lieferungen der Beschaffungsstelle I 
an die einzelnen Bedarfsstellen ist im allgemeinen 
durch den Verwaltungskostenbeitrag abgedeckt; nur 
den Stadtamtern mit eigener Kassenfiihrung stellt 
die Beschaffungsstelle I die nicht in eigener Regie 
hergestellten Artikel lediglich mit dem Einkaufspreis 
besonders in Rechnung, falls nicht die von der Be- 
schaffungsstelle anerkannte Original-Rechnung von 
der Bedarfsstelle unmittelbar bezahlt wird. 
Die Beschaffungsstelle II Iiefert die im § 1 zu II b 
und c genannten Artikel zum Einkaufspreise, die 
Brennstoffe zum jeweiligen Tagespreise des ortlichen 
Kohlenhandels; sie vergiitet auf die Brennstoffpreise 
am SchluB des Rechnungsjahres den Gewinn {Diffe- 
renz zwischen Gesamteinnahme und -ausgabe einschl. 
eigener Unkosten) im Verhaltnis des Wertes der 
bezogenen Waren. 

Die Beschaffungsstellen IV und V geben die Waren 
zum Einkaufspreise an die Bedarfsstellen weiter und 
legen ihre Unkosten am SchluB des u Rechnungs- 
jahres auf die einzelnen Bedarfsstellen nach MaBgabe 
des Wertes der bezogenen Waren urn. 
Die Beschaffungsstellen III, VI und VII liefern die 
Waren zum Einkaufspreise zuziiglich eines maBigen 
Unkostenaufschlages ; der den Bedarfsstellen in Rech- 
nung gestellte Preis darf hierbei den im freien Handel 
geforderten Tages-Verkaufspreis — und zwar bei 
kleineren Lieferungen den Kleinhandelspreis, bei 
grofleren Lieferungen den Grossistenpreis — ■ nicht 
iiberschreiten. Soweit diese Beschaffungsstellen Waren 
nicht von ihrem Lager abgeben und Bestellungen oder 
Auftrage nur vermitteln, ohne die Ware auf Lager zu 
nehmen, wird ein Zuschlag zum Einstandspreise regel- 
maJSig nicht berechnet, wenn die Beschaffungsstellen 
Rabatt genieBen. 

Die Beschaffungsstellen haben die Abwicklung ihrer 
Geschafte als Beschaffungsstelle nach naherer An- 
ordnung des Dezernenten fiir das Kassen- und Rech- 
nungswesen so zu verbuchen, daB zum SchluB jedes 
Rechnungsjahres ohne Schwierigkeiten eine Erfolgs- 
rechnung aufgestellt werden kann. 
Nach AbschluB jedes Rechnungsjahres sind die Ab- 
rechnungen der Beschaffungsstellen nebst einer nach 



171 



XI. BESCHAWUNGSWESEN 



kaufmannischen G-rundsatzen . aufgestellten Lager- 
bestandsaufnahrae dem Magistrat (Finanzverwaltting) 
vorzulegen. ,■ 

Bei den Beschaffungsstellen III, VI und VII sind die 
beim JahresabschluB festgestellten Oberschiisse einem 
fur jede dieser Beschaffungsstellen zu bildenden Aus- 
gleiohstook zuzufiihren, aus dem mit Genehmigung 
des Magistrats etwaige. Konjunktur-Verluste usw. 
auszugleichen und Erneuerungen vorzunehmen sind. 
Der Rucklagefonds soil 10% des durchschnittlichen 
jiihrlichen Warenumsatzes niclit iibersteigen. Bei 
dieser Hohe ist die Erzielung weiterer Uberschiisse 
durch. entsprechende G-estaltung der Abgabepreise 
zu vermeiden. 

§ 6. 
Die Rechnungen der Beschaffungsstellen. sind von den 
belieferten Dienststellen im Oberweisungswege sofort 
zu begleichen. Bei Verzogerung tiber 2 Wochen nach 
Erhalt der Rechnung sind die Beschaffungsstellen 
berechtigt, Verzugszinseri in gleicher Hohe, wie sie 
im freien Handel jeweils ublich sind, zu berechnen. 

§7. 
Die Bedarfsstellen haben einen grofieren Bedarf den 
zustandigen Beschaffungsstellen tunlichst so recht- 
zeitig mitzuteilen, daB diese sich gegebenenfalls friih- 
zeitig und sachgeiiiafi eindecken konnen. Vor der 
Anforderung der fur den notwendigen Sachbedarf 
etwa benotigten Kredite haben die Bedarfsstellen 
sich mit der zustandigen Beschaffungsstelle ins Be- 
nehmen zu setzen und von dieser g. F. Kostenvor- 
schlage einzufordern. 

§8. 
Die Beschaffungsstellen haben standig den fiir sie 
einschlagigen Wirtsehaftsmarkt zu beobachten. Die 
stadtischen Dienststellen als Bedarfsstellen haben 
alle ansiegelangenden einschlagigen Preis- und Waren- 
angebote sofort an die Hustandige Beschaffungsstelle 
weiterzuleiten. Die Einholung von Offerten u. dgl. 



ist Sache der Beschaffungsstelle, wobei es den Be- 
darfsstellen unbenommen bleibt, die Einholung be- 
stimmter Preis- und Warenangebote insbesondere 
dort anz-uregen, wo es sich urn Firmen handelt, die 
als zuverlassig bekannt sind und die Stadtverwaltung 
bisher schon in zufriedenstellender Weise bedient 
haben. 

Angebote, welche die Merkmale unlauteren Wett- 
bewerbs zeigen, sind abzulehnen. 
Die Beschaffungsstellen, die Beruhrungspunkte haben, 
sollen Erfahrungen mit den einzelnen Lief eranten sich 
gegenseitig mitteilen. 

Die Beschaffungsstellen diirfen nur einwandfreie, den 
Bediirfnissen und Zwecken der gemeindlichen Wirt- 
schaft entsprechende Ware einkaufen, Jedoch ist 
beim Einkauf hinsichtlich. der Beschaffenheit der Ware 
in weitestgehendem MaJ3e den Wiinschen der Bedarfs- 
stellen zu entsprechen. 

§10. 
Falls bei Beschwerden tiber die Preisgestaltung der 
Beschaffungsstellen oder iiber die Warenbeschaffen- 
heit sich die beteiligten Dienststellen oder Deputatio- 
nen nicht einigen, entscheidet der Magistrat; 

§11- 

Diese Verfiigung tritt mit dem 1. 9. 1927 in Kraft. 
Uber den Ausweis der Beschaffungsstellen im Haus- 
haltsplan ergeht besondere Verfiigung. 
Beziiglich der Bestellung von Zeitungen, Zeitschriften 
und Biichern, der Besorgung des Inseratenwesens 
verbleibt es bei den bisherigen Vorschriften. Im tibri- 
gen sind die Dienststellen und Betriebe iiber den 
Rahmen der Einkauf sordnung hinaus bei der Be- 
schaffung des Eigenbedarfs nicht gebunden." 

Die bei der Stadtverwaltung Dortmund mit dieser 
Neuregelung gemachten Erfahrungen konnen un- 
bedenklich als giinstig bezeichnet werden. 



.....til <l 



Alphabetisches Stichwortverzeichnis 



Abzugsverfahren 102 

Addier- und Subtrahiemiaachinen 131, 

163 
Adressiermaschinen 58, 104, 105 
Aktenwesen s. Sohriftgutverwaltung 
Anker-Buchungsmaschine 164 
Arbeitsfunktionen 8 
Arbeitsgemeinschaft des Personals 56 
Arbeitsplan 41 
Arbeitsuntersuchung 6 
Arbeitszentrale 14 

Auskunf tssfcelle fur burotechnischeFra-Ken 
2, 3 

Baukredite 143 

Beamte, mittlere; selbstandige Erledi- 

gang von Dienatgeschaften 36, 51 
Behordenaufbau 27 
Beschaffungswesen 20, 38, 167, 169 
Beaoldungsblatt 159 
Besfcattungsamt 14 
Bibliotheken 15 
Briefhullenforniate 78 
Buchformate 78 

Buchftihrung, kameralistische 9, 22 
Bucbiuhrung, kaufmannische 9, 10, 22 
Buchungsmaachinen 130, 132, 142, 143, 

147 
Biihnen, stadtisehe 15 
Biirodirektor 37 
Biiromaschinen 24 

Deutsches Institut fur wirtsehaftliche Ar- 
beit in der offentlichen Verwaltung 
(Diwiv) s. Diwiv 

Dewey'scke System 45 

Dezernatsverteilung 31 

Dezimal-Klaasifikationssystem 46 

Dienstordnung 70 

Dienstplan der Stadtverwaltung 46 

DIN-Formate 24, 77 

Diwiv 6 

Diwiv, Gutaobten des 84 

Diwiv, Schriftenreihe 64 

Druckpapiere 75 

Durchschlage 102 

Durcbsehreibebuchhaltung 14, 137, 166 

Eckenabrundstanzmaschine 13 
Eingange 69 
Eingemeindung 69 
Einheitsorganisationsplan 33 
Einkaufsordnung 169 
Einwohnermeldeamt 22 
Brmittlungsdienst 22 

Femsprechwesen 24 
Flaobkarfcei 94 
Formatnormung 76 
Frankotypmascbine 11 



Fursorgeamt 15 
Fuhrpark 14 

Gebuhrenmarken 141 
Gehaltsstammkarte 150 
Gehaltsverreobnung 150, 153, 158 
Geldwirtsehaffc, Zentralisierung 37, 140 
Gemeindeverband, internationaler 2 
Geschaftsordnung 63 
Gutevorsehriften 75 

Hauptlohnbiiro 22 
Haushaltsplan 9, 22, 43, 50 
Hebekarten 99 



Impfscheinstaffel 61 

Kanzleidienst 22 
Kanzlei-Ordnung 69 
Karteien 22, 92, 97, 99 
Kerb 93 
Krankenhaus 15 
Kriegerfursorge 114 
Krupp-Buchungsmasohine 164 
Kurzachrift 38 

Leihamt 61 

Lichtpausverfahren 103 
Lieferbedingungen 75 
Lochkartenverfahren 9, 132, 150, 165 
Lohnberechnungaverfahren 151, 153 
Lohnbeuteleinlage 167 
Lohnkontenblatt 155 
Lohnreehnungswesen 11 
Lohnweaen 150 
Lobnzahlung 141 
Loseblatt-Buchfuhrung 160 

Mercedes-Buohhaltungsmaschinen 155 
Museen 16 

Musterbuch der fur Behorden bestimmtsn 
Druckpapiere 75 

Nachrichtenstelle 21 
Nationalsaldiermaschine 164 
Normalkontenplan 10 
Normalregistraturplan 10 
Normung 75 
Normimg und Vordruoke 78 

Oberbiirgermeister 20, 37 
Organisation 17, 27, 31, 39 
Organisatiortsamt 28 
Orterecht, Zusammenfassung des 37, 96 
Ostwaldsche Farbenlekre 80 

Personalakten 55 
Personalkartei 11 
Personalpolitik 20, 24 
Pfandamt 14 



Piandbuoh 61 

Pfeisausschreiben 20 

Rationalisierung 6 
Rechenmasehinen 130 
Rechnungspriifung 23 
Registraturen 10 

Registrierbuckungsmaschinen 132, 163 
Registrierkassen a. Zahlkassen 
Reiter 94 
Revision 136 
Revisionsamt 12, 53 

Sckablonendruck 102 
Schreibmaschinen 79 
Schreibmasehinen, Instandhaltung der 

133, 134 
Sckreibmaschinentisch 79 
Schreibtischnorm 79 
Sohriftgutverwaltung 22, 65, 66, 84, 87, 90 
Sehriftsohutzmaschinen 165 
Schulbehorden 15 
Schulkasse 118 
Sparkassen 14, 160 
Stadtbank 23, 112 
Stadthauptkasse 11 
Stadtwerke 112 
Steilkartei 94 
Steuerkasse 136 

Steuerverwaltung 15, 99, 116, 122 
Stimmliste 127 
StralSenbahn 14 
Straflenreinigung 14 

Tab 94 

Trog 94 
Typendruck 103 

Typensckranke 79 

Umdruckverfahren 103 

Vervielfaltigungamittel 102 
Verwaltung, Gliederung der 17 
Verwaltungsausschiiase 33 
Verwaltungsgebaude 23 
Verwaltungsordnung 26, 36 
Vieh- und Schlachthof 118 
Vierspezies-Maschinen 165 
Volltastaturmaschinen 132, 164 
Vordruoke 82 

Wablamt; -buro 14, 22, 56, 122 
Wahlkartei 57, 68 
Wahlzelle (Doppel-) 60 
Wohlfahrtspflege 39, 55, 97 

Zahlkassen 38, 61, 142 
Zehnersystem 45, 46, 55 
Zehnertastaturmasohinen 132, 164 
Zeitatudien 6 
Zentrallohnburo 11