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BAND V DERSCHRIFTENREIHE DES DIWIV
t>eutsches tnstitut fiir wirtschaftliche Arbeit in cier 3ffentHchen Verwaltung
REFORMEN
INDENSTADTISCHI
VERWALTUNGEN
MATER1ALSAMMLUNG
Herausgegeben auf Veranlassung
des Deutschen Stadtetages und des Reichsstadtebundes
in Verbindung mit dem Deutschen Institutfiir wirtschaftliche
Arbeit In der offentUchen Verwaltung
DIWIV
Dr. Loser
Beigeordneter des Deutschen
Stadtetages
von
Dr. Co live
Reichsbahnrat, Sekrotar des
Dlwiv
CARL HEYMANNS VERLA6 BERLIN W8
Qedruckt bei Julius Sittenfeld, Berlin W 8, 1930
Yerlags-Archiv 9893
Vorbemerkung
Die atadtischen Verwaltungen betrachten es mit Recht als ihre Pflieht, die naoh dem Kriege
stark vermehrten vielg'estaltigen Verwaltungsaufgaben, die ihnen obliegen, auf diesparsamste
und wirknngsvolhte. Weise zu bewaltigen. Manehe gestalten ihre gesamte Verwaltung
nach einheitlichem Plan urn, andere gehen abschnittweise vor, indem sie zunachst einige bestimmte
Arbeitsgebiete, z. B. das Kassenwesen oder die Verwaltung des Schriftgutea, rationalisieren. Zu-
meist werden diese Eeformen nicht oder nicht in dem MaBe, das erwiinscht ware, liber den Bereich
der einzelnen Stadt hinaus bekannt. Wenn nun aueb Eeformen, die an einer Stelle erfolgreich
gewesen sind, nicht ohne weiteres auf andere Verwaltungen iibertragen werden konnen, so lassen
sich doch aus ihnen vielfaehe Anregungen fiir andere Verwaltungen gewinnen; Versuche mit
neuen Arbeitsverfahren konnen erspart oder mindestens eingeschrankt werden.
Die Herausgeber haben daher nach den Erfahrungen des Beutschen Stadtetages, des Eeichs-
stadtebundes und des Diwiv Beispiele und Berichte Tiber die Eationalisierung der Verwaltung
kleiner, mittlerer und groBer Stadte zusammengestellt und moglichst auch Dienstanweisungen,
welche die neuen Arbeitsverfahren regeln, erlauternde Bilder, Vordrucke und Muster beigefugt.
Die so entstandene Materialsammlung soil der Praxis dienen, indem sie den stadtischen Verwal-
tungen Beispiele technischer Verwaltungsreformen bietet. Wer sie nutzen will, hat naturgemafi
die ortlichen Besonderheiten zu beriicksiehtigen. Jede Stadtverwaltung mufi selbst entscheiden,
welche Wege der Eeform sie einschlagen will. Nicht alles, was die Sammlung bringt, wird sie an-
nehmen konnen. Darum wiirde es den Herausgebern nur erwiinscht sein, wenn die Stadtverwal-
tungen auch mit einer Kritik an den Beispielen der Sammlung nicht zuriickhalten und die Er-
gebnisse ihrer vielleicht andersartigen Eeformen mitteilen wiirden.
Allen Stadtverwaltungen, die fiir die Materialsammlung Unterlagen zur Verfiigung gestellt,
und den Mitarbeitern, die iiber ihre Erfahrungen berichtet haben, sei nochmals herzlich gedankt.
Dank sei auch den Verwaltungen und Mitarbeitern, deren Beitrage wegen Eaummangels nicht
aufgenommen werden konnten.
Berlin, im September 1930
Die Herausgeber
Inhaltsverzeichnis
Sefte
Vorbemerkung . . • • HI
I. Einfuhrung . . . • 1
a) Dr. L6ser: Der Deutsche Stadtetag und die Rationalisierung .,,,., 1
b) Textor: Die Auskunftstelle des Deutsehen Stadtetages und des ReichsstSdtebundes beim Diwiv ...... 3
c) Dr. Couv<S: Die Bestgestaltung der Arbeit im Behordenburo ....................... 6
II. Organisatorische Eeformen 9
a) Beriebt fiber den Stand der RationaliBierung der Stadtverwaltung Frankfurt a. M 9
b) Dr. Goerdeler und SchwartinBki: Neuorganisation der stadtischen Verwaltung in K8nigsberg i. Pr. . . . , . . 17
e) Bttnger: NeugUederung der Verwaltung in Harburg - Wilhelmsburg 27
d) Dr. Eisner; Reorganisation der Stadtverwaltung Liegnitz 31
e) MaBnahmen zur Vereinfaehung und Verbilligung der stadtischen Verwaltung in Plauen 36
f) Wiebusch: Bfiroorganisation in kleineren und mittleren Verwaltungen 39
g) Ehmer: Biiroreform in einer Kleinstadt 41
III. Organisatorische Teilproblerae 43
a) Lentzen: Die Einteilung der Gemeindeverwaltung in Anlehnung an den Haushaltsplan 43
b) Lentzen: Das Zehnersystem als organisatorisohes Hilfsmittel bei der Stadt Kohl 45
c) Textor: Der Dienstplan der Stadtverwaltung Dortmund unter Zugrundelegung des Zehnersystems 46
d) Richtlinien der Stadt Bochum fiir die selbst&ndige Bearbeitung von Geschaffcssachen durch Biirobearbeiter . . 51
e) Vogtherr: Die organisatorischen Aufgaben des Revisionsamts 53
IV. Reformen in einzelnen Amtern 56
a) Saeger; Aus der Organisation des Wohlfahrtswesens 55
b) Dr. Kaestner: Die Rationalisierung des Wahlamts in Altona 56
o) Semrau: Ersparnis von Schreibwerk beim Impfgeschaft 61
d) Gesohaftsgang behn Stadtleihamt Dortmund 61
V. Geschaftsordnungen 63
a) Gescbaftsordnung fiir die Stadtverwaltung zu G6rlitz , . 63
b) Schneider: Dienstordnung fiir die Stadtverwaltung Plettenberg 70
VI. Normung und Vordruoke 75
a) Beyer: tJberbliok fiber den Stand der Normung 75
b) Mix: Der wohldurchdachte Vordruck 82
VII. Aktenverwaltung 84
a) Gutachten des Diwiv fiber den registraturlosen Gesohaftsgang 84
b) Textor: Aussonderung und Lagerung entbehrlicher Akten 86
c) Zusammenstellung von Aktenplanen {Material fur einen Einheitsaktenplan) 90
VIII. Karteien 92
a) Westphal: Grundztige der Karteinutzung 92
b) Rhaese: Das Ortsrecht der Stadt Tilsit als Loseblattbuch 96
c) Muller: Karteien in der Wohlfahrtspflege kleinerer und mittlerer Verwaltungen 97
d) Aufbewahrung von Hebekarten in der Steuerverwaltung der Stadt Dessau . 99
IX. Mechanisierung 102
a) Wieohmann: Vervielfaltigungsmittel im Behordenburo 102
b) Schmidt: Adressiermasohinen im Dienste der Gemeindeverwaltung 104
o) Riedel: Gesiohtspunkte fiir die Wahl von Reohen- und Buchungsmaschinen 130
d) Instandhaltung der Schreibmasohinen {AWV-Merkblatt Nr. 1) .133
e) Regeln der Stadtverwaltung Dortmund fiir die Behandlung und Reinigung der Schreibmaschinen ..... 134
V
Soite
X. Buchungs- und Kassenwesen , , 135
a) Berk: Das Kassen-, Reohnungs- und Revisionswesen der Stadt Osnabriiok 135
b) Bericht des Stadtmagistrats Riistringen tiber Vereinfachung in der Buchhalterei 137
0) Knoth: 6 Jahre Durchschreibebuchhaltung in Penig 137
d) Saeger: ZusammenschluB des Geldverkehrs der stadtischen Btiros 140
e) Anweisung fur den Gebrauch von Registrierkassen und Buchungsraasehinen bei den Kassen und Stadtamtern
der Stadt Dortmund , 142
f) Riecke: Verwendung einer Buohungsmasohine fiir die zentrale Kbntrolle der Baukredite 143
g) Lentzen: Die zentrale Lohn- und Gehaltsverrechnung bei der Stadtverwaltung K6ln 150
h) Das Lohnberechnungsverfahren bei der Stadtverwaltung Dortmund 151
i) Die zentrale Gehaltsbereohnung mit Benutzung von Masohinen bei der Stadtverwaltung Dortmund 154
k) Geechafteordnung der Stadtverwaltung Bochum fiir die Durchfiihrung der zentralen Lohnabrechnung . . .154
1) Geschaftsordnung der Stadtverwaltung Bochum fiir die Durchfiihrung der maschineUen Gehaltsabrechnung und
-buehung 158
m) Ziegler: Moderne Organisation und burotechnische Fortschritte der Sparkassen 160
XL Besohaffungswesen , 167
a) Glaser: Neue Wege im beh6rdliehen Besohaffungswesen 167
b) Textor: Einkaufsordnung der Stadtverwaltung Dortmund 169
i&Vfitoa-A^v^...-- ■
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I. Einfuhrung
Der Deutsche Stadtetag und die Rationalisierung
Dr. Loser, Beigeordneter des Deutscken Stadtetages, Berlin
Jede verwaltende Tatigkeit, sei sie offentlicker oder
privates Art, muB, will sie als ordnungsmafiig aner-
kannt werden, rationell sein, einfacker ausgedriickt,
mit geringstem Aufwand die beste Wirkung erzielen.
DaJB dieser Grundsatz, der an sick eine platte Selbst-
verstandlickkeit entkalt, zurzeit lebkaft gefordert
und nack alien Eicktungen untersuckt und erortert
wird, ist kein gutes Zeicken fiir die Verwaltung;
diirf en wir dock darauf scklieBen, daB er nickt iiberail
durckgefiibrt wird, weil es Sckwierigkeiten bereitet,
ihm zu geniigen. In der Tat ist es an dem. Die Ver-
waltungsarbeit ist so ausgedeknt und mannigfaltig,
weckselseitig bedingt und uniibersicktlick geworden,
benotigt einen so groBen Einsatz von Mensoken,
Sacken und Geld, daB Rationalisierung keute ein
dringlickes Problem bedeutet, in verstarktem MaBe
angesickts der auBeren Bedrangnis und inneren Not
unseres Vaterlandes.
Die Stadte bilden einen Teil der allgemeinen offent-
licken Verwaltung, als ortlicke Trager ikre unterste
Stufe. Nickt nur in ikren Zustandigkeiten und Be-
fugnissen, sondern auck in ikrer Tatigkeit und Or-
ganisation kangen sie von den Landern und dem Eeick
ab. Insoweit bestimmen sick fur sie die Moglickkeiten
zu rationalisieren nack den MaBnakmen dieser iiber-
geordneten Gebietskorpersckaften; sie sind darauf
beschrankt, Kritik zu uben und Anregungen zu geben.
Das gilt fur die Verteilung der Zustandigkeiten
zwiscken Eeich, Landern und Gemeinden, die Ein-
gliederung der Stadte in den staats- und verwaltungs-
recktlicken Aufbau des Reicks, das ganze Gebiet der
Verfassungs- und Verwaltungsreform. Wo die Stadte
nickt derartig gebunden sind, ist es ikre eigenste
Aufgabe, ikre Verwaltung so einfaok, zweckmaBig
und billig als mogliok einzurickten. Diese Tatigkeit
kaben wir uns gewohnt als wirtsckaftlicke oder
teckniscke Verwaltungsreform oder, einen etwas zu
engen Ausdruck weiter auslegend, als Birroreform zu
bezeichnen. Sie erfaflt die gesamte innere Organisation
der Verwaltung.
Die teckniscke Verwaltungsreform ist nickt neu,
sondern so alt wie die Verwaltung selbst; nur
verlangt sie unter den wirtsckaftlicken und sozialen
Verhaltnissen, den gewaltig gesteigerten Aufgaben
unserer Tage ausgedekntere und vertieftere Kennt-
nisse und mackt mekr Arbeit als in f riikeren Zeiten.
Sie setzt geeignete, besonders kerangezogene und
ausgebildete Personlichkeiten voraus. Die einzelne
Stadt kann nickt mekr fiir sick allein vorgeken,
sondern ist darauf angewiesen, sick die Erfakrungen
anderer Stadte nutzbar zu macken. Dazu sind zen-
trale Einricktungen notwendig. Die gemeinsame
Stelle, welcke iiber die einscklagigen Fragen Material
sammelt, Eat und Auskunft erteilt, ist im allgemeinen
fiir die Stadte, deren Einwoknerzakl 25000 oder mekr
betragt, der Deutsche Stadtetag 1 ).
Der Stadtetag bietet in sick ein Beispiel rationeller
Organisation, indem er in einer personlick und sack-
lick einkeitlicken Gesckaftsstelle zugleick die Ange-
gelegenkeiten der deutscken und der preuBiscken
Stadte bearbeitet. — DaB sick die Zusaramenfassung
bewakrt, sollte auck fiir staatsrecktlicke Reformen
beacktet werden! — Urn seiner Aufgabe, den Er-
fakrungsaustausck zwiscken den Stadten zu er-
leicktern, gereckt zu werden, sammelt der Stadtetag
systematisch. alles erreickbare Material. Die Mit-
giiedstadte sind satzungsmaBig verpflicktet, ihm
wicktigere Drucksacken ikres Verwaltungsbereicks
kostenfrei zu iiberlassen. In einer nack Scklagworten
geordneten Sammlung werden gleickartige Bestim-
mungen, wie Bau-, Steuer-, Gebuhren-, Verwaltungs-
und Gesckaftsordnungen aus versckiedenen Stadten
zusammen mit den einscklagigen Gesetzen und Ver-
ordnungen, wissensckaftlicken und politiseken Ab-
kandlungen bereitgekalten. Das Zusammengetragene
wird nack dem praktiscken Bedarf der Mitglieder zu
Grundsatzen, z. B. fur die Ausbildung der Kommunal-
beamten okne akademiscke Vorbildung, Eicktlinien,
z. B. fiir eine einkeitlicke Bewertung des.stadtiscken
Vermogens oder fiir die Haushaltsplane und die
Recknungslegung, und Mustern, z. B. fiir Haus-
haltsplane der stadtisckem Woklfakrtspflege, aus-
gewertet.
Mit der wacksenden Inansprucknakme der Auskiinfte
und des Rates des Stadtetages wurde es zweckmaBig,
einzelne Gebiete, die mit vermekrter Intensitat be-
arbeitet werden muBten, auszusondern und innerkalb
des Stadtetages fiir sick zu bekandeln oder eigens fiir
sie bestimmten Stellen zu iibertragen. Soweit die
Bearbeitung von Teilgebieten innerkalb des Stadte-
tages verselbstandigt wird, pflegt dies meist so zu
gesckeken, daB die Eragen einem AussckuB iibertragen
werden, in dem darm, wie im finanziellen, wirtsckaft-
licken oder teckniscken AusschuB, Sackverstandige
aus einer groBeien Anzakl von Stadten zu "Wbrte
*) Die gleichen Aufgaben nehmen fiir ihre Mitglieder, die
iibrigen Stadte, Landgemeinden, Kreise und Provinaen, die
andern kommunalen Spitzenorganisationen, der Reichsstadte-
bund, der Landgemeindetag, der Landkreistag und der Ver-
band der Provinzen weix.
I. EINPUHRUNG
kommen. Eigene Stellen werden eingericbtet, wenn
es zur Bewaltigung der laufenden Arbeiten erforder-
lick wird, so ftir die Beratung der preuBiscken Stadte
in Sckulangelegenkeiten, fur die allgemeine Beratung
der Stadte in Bauangelegenheiten, insbesondere fiir
Sckulbau- und Sckuleinricktungsfragen, ferner ein
GutackteraussckuB fiix das offentlicke Krankenkaus-
wesen und eine Beratungsstelle fiir den Ban von
Krematorien. Zurzeit wild ein Sackverstandigenaus-
schuB und eine Auskunftstelle fur das Scklacktkofwesen
gebildet.
Die gesckilderte Spezialisierung gent kaufig Hand in
Hand mit einer zunehmenden Gemeinsckaftsarbeit
mit anderen. Hat die Differenzierung der Arbeiten
ihre Ursacke in den Sckwierigkeiten der Probleme und
in der Fiille des Stoffes, so entspringt die Gemein-
sckaftsarbeit dem Bestreben, neben den stadtiscken
auck die anderwarts gemachten Erfakrungen aus-
zunutzen und gleickzeitig dafiir zu sorgen, daB nickt
mekrere Stellen versckiedener Organisationen neben-
einanderker arbeiten und unwirtsckaftlicke Doppel-
arbeit leisten.
Die Gemeinsckaftsarbeit erstreckt sick zunackst ganz
selbstverstandlicker Weise auf die iibrigen kommunalen
Spitzenorganisationen, die z. B. gemeinsam in dem
Reicksarbeitgeberverband Deutsoker Gemeinden und
Kommunalverbande, dem Inter kommunalen Aussckufi
fiir das Gesundkeitswesen, der Arbeitsgemeinscbaft fiir
gemeindlickeUnfallversickerung vertretensind, sodann
auf von Beamtenorganisationen getragene Einricktun-
gen — wie das Deutscke Institut fiir wirtsckaftlicke Ar-
beit inder of fentliekenVerwaltung — , auf denDeutscken
Sparkassen- und Giroverband, die Trager der Reicks-
versickerung und der freien Woklfakrtspflege, den
Deutscken Verein fiir of fentlicke und private Fiirsorge,
Reicks- und Staatsstellen und allgemein-wirtsckaft-
lioke Einricktungen. So ist der Stadtetag im Reicks-
wirtsckaftsrat vertreten, er arbeitet mit im Reicks-
eisenbaknrat, im Luftbeirat, im Beirat fiir das Kraft-
fakrwesen, im Reiekswasserstrafienbeirat, im Reicks-
koklenbeirat, im Beirat fiir Elektrizitatswirtsckaft, in
dem ReicksverdingungsaussckuB beim Reicksfinanz-
ministerium, im Beirat fiir das Vermessungswesen, in
dem von der Reicksregierung eingesetzten AussckuB
zur Untersuckung der Erzeugungs- und Absatz-
bedingungen der deutscken Wirtsckaft (Enquete-
AussckuB)
An wirtsckaftlicken Organisationen, mit denen der
Stadtetag in Rationalisierungsfragen zusammen-
arbeitet, waren etwa zu nennen: die Treukand-
gesellsckaft fiir kommunale Unternekmungen, die
kommunale Betriebe revidiert und berat, das Reicks-
kuratorium fiir Wirtsckaftlickkeit, namentlick seine
Aussckiisse fiir das Biiro-, Recknungs- und Auftrags-
wesen, der NbrmenaussckuB der Deutscken Industrie,
dessen UnteraussckuB Krankenkaus z. B. unter weit-
gekender Beteiligung der kommunalen Spitzenver-
bande und Verwaltungen gebildet worden ist. Die
Vereinigung teckniscker Oberbeamter deutsoker Stadte
wirkt zusammen mit dem Stadtetag bei den Normen
fiir Grundstiicksbewasserungs- und -entwasserungsJ
ardagen und bei den Vorsckriften fiir den Betrieb
dieser Anlagen mit. Auck an den Normen fiir StraBen-
bau, Kleinpflaster und Bordsteine fiir Hockbau,
Eenster, Tiiren und Treppen, fiir Feuerwekrdruck-
scklaucke, -spritzen, -leitern usw. arbeiten gemeind-
licke Vertreter mit, ebenso im Verwaltungsrat und
Sackverstandigenrat der Reicksforsckungsgesellsckaft
fiir Wirtsckaftlickkeit im Bau- und Woknungswesen,
in der Studiengesellsckaft fiir AutomobilstraBenbau,
im Bund deutscker Verkekrsvereine und in anderen
mekr.
Als den versckiedenen Formen der Zusammenarbeit,
Mitarbeit, Vertretung und Beteiligung gemeinsam mag
kervorgekoben werden, dafi die Gemeinsckaftsarbeit
sick vollig zwanglos vollziekt. Es wixd weniger Weit
darauf gelegt, ob die gesckaftsfiikrende Leitung bei
diesem oder jenem liegt, als vielmekr darauf, daB die
Sackverstandigen, auf die es ankommt, zusammen-
gebrackt und daB die Arbeiten zusammengefaBt
werden, die zweckmaflig nur von einer Stelle ge-
leistet werden konnen. Die Beteiligten sorgen ikrer-
seits dafiir, daB die ausgetausckten Erfakrungen und
gewonnenen Ergebnisse innerkalb der von iknen ver-
tretenen Organisationen und ikres Wirkungsbereicks
angewendet werden.
Besonders ansckaulick vereinigt die fiir die gelaufigsten
Fragen der Biiroreform in erster Linie in Betrackt
kommende Stelle, die gemeinsam vom Stadtetag und
Reicksstadtebund bei dem Deutscken Institut fiir
wirtsckaftlicke Arbeit in der offentlicken Verwaltung
erricktete Auskunftstelle fiir biiroteckniscke Fragen 1 )
die mannigfacken Verastelungen der Gemeinsckafts-
arbeit in sick. Durck das Deutscke Institut fiir wirt-
sckaftlicke Arbeit in der offentlicken Verwaltung
ist die Beamtensckaft vertreten, auBerdem u. a. von
Reicksbekorden das Reicksfinanzministerium, der
Reickssparkommissar, das Reicksinnenministerium,
die Reickspost, die Reicksbakn, die kommunalen
Spitzenverbande, das Reickskuratorium fiir Wirt-
sckaftlickkeit.
Den SckluBstein der Organisation des Erfabrungs-
austausckes im Interesse der Rationalisierung der
gemeindlicken Verwaltungen bildet der Internationale
Gemeindeverband. Ibm gekoren zusammen mit dem
Deutscken Stadtetag Gemeinden und gemeindlicke
Organisationen aus 28 europaiscken und auBer-
europaiscken Landern an. Der Verband befaBt sick
satzungsgemaB mit dem Studium aller Eragen der
Organisation und der Betatigung der Gemeinden.
Er verfolgt sein Ziel durck periodiscke internationale
Kongresse, durck Fbrderung zwisckengemeindlicker
Beziekungen von Land zu Land und durck ein stan-
diges Biiro in Briissel, das dem internationalen Aus-
tausck gemeindlicker Nackrickten und praktiscker
Erfakrungen dient. Wie weitgekend das Feld seiner
Tatigkeit zu dem Problemkreise der Rationalisierung
gekort, zeigt ein Blick auf die Tagesordnungen seiner
Kongresse, in denen bald umfassende Fragen, wie die
finanzielle Organisation und die wirtsckaftlicke Be-
tatigung der Gemeinden, bald speziellere Gebiete,
wie die Instandsetzung und der Umbau alter Stadt-
zentren bekandelt worden sind.
Die vorstebende tlkersickt darf nickt gescklossen
werden okne einen Hinweis auf die Gefakren, welcke
der Hilfsarbeit droken, die der Rationalisierungsarbeit
l ) Die Auskunftstelle wird in dem folgenden Auf satis behandelt.
DIE AUSKUNFTSTELLE DES DEUTSCHEN STADTETAGES UND DBS REICHSSTADTEBUNDES BE1M D1W1V
Hilfe, nicht Ariweisungen und Vorschriften zu geben.
Mit Reehfc betont er immer wieder, daB alle Samm-
lungen und ilire Bigebnisse, Richtlinien, Grundsatze,
Muster oder, wie sie sonst heifien mogen, ihren Sinn
und ibren Zweck verfehlen wiirden, wenn sie dazu
f tihren sollten, die Rucksicht auf die Eigentiimlich-
keiten, die Gr6Be und Struktur der Stadte und die
vielgestaltigen Besonderheiten im Osten und Westen,
Norden und Suden auBer acbt zu lassen. Jede Ge-
meinde muB selbst entscbeiden, was und wie sie ra-
tionalisieien will, Das Material, das ihr zux Vexfiigung
gestellt wird, soil nicbt blind naebgeabmt werden,
sondern zum Nachdenken und zu schopferischer Ver-
waltungsarbeit aniegen. Bisweilen wird es seinen
Zweck am besten erf iillen, wenn die einzelne Gemeinde
sich an ihm daruber klar wird, warum sie es anders
macben muB.
der Gemeinden geleistet werdensoll: t)berorganisation
und Schematismus. Wenngleich die Rationalisierung
einer Uberorganisation bisher nicht erlegen ist, wird
es sorgfaltigster Auf merksamkeit bediirf en, eine Uber-
organisation aucb fiir die Zukunft zu vermeiden,
indem alle unter Hintansetzung von Sonderwiinscben
sich dafiir einsetzen, daB die Sammlung und For-
scbung jeweils nur von der wirklieh berufenen Stelle
geleistet wird.
Gegen die Gef ahr en des Scbematismus sind die kommu-
nalen Organisationen durcb die Selbstandigkeit und
Selbstveiantwoxtung, die bestes Gedankengut dex
Selbstverwaltung sind, vielleicbt gewappneter als
andere. Deshalb ist sicb aucb der Stadtetag bewuBt,
daB seine Mitarbeit an der Rationalisierung ihren
Wert darin findet, daB sie auf dem Boden der Frei-
willigkeit getan wird und nur darauf abzielt, Rat und
Die Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages
und des Reichsstadtebundes beim Diwiv
Textor, Obermagistratsrat, Dortmund
Infolge der in der Kriegs- und Nachkriegszeit zwangs-
lauf ig eingetretenen erheblichen Vermehrung der Ver-
waltungsgeschafte der Kommunen trat in steigendem
MaBe das Bedurfnis hervor, die Personal- und Sach-
kosten der stadtischen Verwaltungen durch Arbeits-
zeit und -kraft ersparende Einricbtungen technisch-
maschineller Art und dadurch vielfacb bedingte oder
erst ermoglichte buxoorganisatorische MaBnahmen
soweit als irgend moglich herabzumindern, wobei
gleichzeitig der Geschaftsgang vereinfacbt und be-
schleunigt werden sollte. Wenn auch manohe kom-
munalen Verwaltungen sich schon in den vorauf-
gegangenen Jahren bemuht hatten, ihren Geschafts-
gang in diesem Sinne zu verbilligen, so ergab sich
doch vielfacb, daB die in den letzten Jabren heraus-
gekommenen Neuerungen auf dem Gebiete der Biiro-
Organisation so zahlreich und vielgestaltig waren,
daB es bei der standig fortschreitenden Entwicklung
auf diesem Gebiete fur die einzelnen Verwaltungen
recbt scbwierig war, die fur den jeweiligen Zweck be-
sonders vorteilhafte Einrichtung, namentlich ma-
schineller Art, riobtig auszuwablen oder die vorhan-
denen Einricbtungen techniscb restlos auszunutzen.
In Wiirdigung dieser Schwierigkeiten und der erheb-
lichen Bedeutung dieser Frage erschien es deshalb
zweckmaBig, eine Auskunftstelle zu errichten, deren
Aufgabe es sein sollte, alle N euerscheinungen auf
dem Gebiete des Burowesens unter Beachtung
der einschlagigen Fachpxesse und der Fortschritte der
biirotechniscben Industrie standig zu beobachten und
zu priifen und an Hand der bisherigen Erfahrungen
in kommunalen und kaufmannischen Betrieben den
Mitgliedstadten auf Wunsch Auskunfi und Bat
auf diesem Gebiete zu erteilen. Die tatsachlichen
Bediirfnisse und finanziellen Moglichkeiten dex zu
beratenden Stadtverwaltungen sollten je nach GrbBe
und Eigenart sachverstandige Wiirdigung finden.
Der Vorstand des Deutschen Stadtetages be-
schloB daher am 5. Febxuar 1926, eine besondere
Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages fur
burotechnische Fragen einzurichten und diese
dem Berichterstatter zu iibertragen. Die Mitglied-
stadte sowie die Landes- und Provinzialstadtetage
wurden alsbald von der Einrichtung der Auskunft-
stelle und ihren Aufgaben durcb den Deutschen Stadte-
tag in Kenntnis gesetzt mit der Empfehlung, von der
neuen Auskunftstelle im Interesse der Verbilligung
ihres Geschaftsbetriebes durcb moglichst umfassende
Meehanisierung und Rationalisierung ausgiebigen
Gebraucb zu machen. Als Aufgaben der Auskunft-
stelle im einzelnen wurden festgelegt: Auskunfts-
erteilungen iiber:
Schreib-, Additions- und Rechenmaschinen,
Vervielfaltigungs- und Druckmaschinen,
Diktier- und Sprechmaschinen,
Briefoffnungs-, Briefverschliefi- und Frankierma-
scbinen,
Buohungsmaschinen und Registrierkassen,
Adressiermaschinen,
Robrpost- und Seilpost-Anlagen,
Automatische Femsprechanlagen,
Lochkarten fur maschinelle Statistik und Betriebs-
verrecbnung,
Verwendung von Zweckmobeln (Karteipulten,
-schranken, Versenktiscben, Aktenschranken usw. )
in Biiros und Kassen, Registratursysteme in
horizontaler, vertikaler und Hangelagerung, die
zugehorigen Aufbewahrungsmappen, Karteien,
Loseblatterbiicher, Einrichtung stadtiscbex Buch-
druckereien und Lichtpausanstalten fiir den
eigenen Bedarf.
Ein weiterer Ausbau der Auskunftstelle in bezug auf
die Behandlung der mebr biiro-organisatorischen
Fragen sollte dem Bedarf vorbehalten bleiben.
I. BINFUHRUNG
Bei Aufnahme der Tatigkeit der Auskunftstelle am
20. Februar 1926 erwies es sich zunachst als eine
umfangreiche Aufgabe, das auBerordentlich zahl-
reiehe Drucksachenmaterial iiber alle die verscbiedenen
Einrichtungen, Gerate, Mascbinen, Karteien, Re-
gistratursysteme usw. zu sammeln. Die in Frage
kommenden Firmen zeigten weitgehendes Entgegen-
kommen, so daB die Auskunftstelle bald in der Lage
war, der Beantwortung von Anfragen die entsprechen-
den erlauternden Drucksachen (Prospekte) bei-
zufiigen.
Im ersten Halbjabr des Bestehens der Auskunft-
stelle (ab 20. 2. 26) wurden insgesamt 144 Auskunfte
erteilt, die sicb vorwiegend erstreckten auf:
Schreib- und Rechenmaschinen,
Vervielfaltigungs- und Dxuckmaschinen,
Diktier- und Sprechmaschinen,
BriefverschlieB- und Frankiermaschinen,
Buchungsmaschinen und Registrierkassen,
Adressiermascbinen,
Registratursysteme und
Karteien.
Die Auskunfte verteilten sicb auf die versohiedenen
Provinzen bzw. Lander wie folgt:
6
2
16
Bayern 3
12
26
2
12
15
8
17
Wiirttemberg
Hessen
Meoklenb.-Sehwerin
Liibeck
Anhalt
Thiiringen ....
Oldenburg ....
Lippe
Braunschweig . . .
OstpreuBen . .
Grenzmark . .
Scblesien . . .
Pommern , . .
Brandenburg . .
Saohsen ....
Schleswig-Holstein
Hannover . . .
Westfalen ...
Hessen-Nassau .
Rheinprovinz . .
Von den Anfragen entfielen auf:
Stadte bis zu 50 000 Einwobner .... 100
„ von 50 000 bis 100 000 Einwobner 24
„ iiber 100 000 Einwobner .... 20
Inzwiscben wurde aucb den Mitgliedern des Reichs-
stadtebundes die Auskunftstelle zur Verfiigung
gestellt.
Wabrend in dem ersten Halbjabr der Tatigkeit der
Auskunftstelle vorwiegend Anfragen iiber Biiro-
mascbinen (Scbreib-, Additions-, Rechen-, Verviel-
faltigungsmascbinen usw.) sowie iiber Registratur-
systeme usw. gestellt wurden, erstreckten sicb in der
Folgezeit die gewiinscbten Auskunfte auBerdem viel-
fach auf groBere zusammenhangende Gebiete der
Biirotecbnik und gewisse damit inVerbindung stebende
organisatoriscbe Fragen. Dabei kamen insbesondere
Auskunfte iiber die Umgestaltung des Geschafts-
betriebes der Steuerkassen, Stadtbauptkassen usw.
in bezug auf die Durcbfubrung der Bucbbaltung auf
technisch-maschineller Grundlage unter weitgebender
Verwendung des Lose-Konten-Systems und desDurch-
schreibeverfahrens nacb den verscbiedenen Systemen
in Betracbt. Ferner entfiel ein groBer Teil der Aus-
kiinfte auf die Einricbtung von Karteien und ibre
Ausgestaltung £(alphabetische oder iJSTummem-Kopf-
leisten, Auskerbung der Anfangsbuchstaben, Sicbt-
karteien usw.) fur die verscbiedensten Verwaltungs-
zweige sowie auf die Anlage von Lagerbiicbern usw.
Es wurden in der 2. Halfte des ersten Jahres insgesamt
105 Auskunfte erteilt, die sicb auf die verscbiedenen
Provinzen und Lander wie folgt verteilten:
Brandenburg
Hannover . .
Hessen- Nassau
OstpreuBen
Pommern .
Rbeinprovinz
Sacbsen . .
Scblesien .
5
13
4
6
4
14
15
5
Scblesw.-Holstein . 1
Westfalen .... 24.
Baden ...... 2
Bayein 5
Braunschweig
Bremen . . .
Meckl.-Schwerin
Wiirttemberg .
1
2
2
2
Von den Anfragen entf alien auf:
Stadte bis zu 50000 Einwobner 74
Stadte von 50 000 bis 100 000 Einwobner ... 16
Stadte iiber 100000 Einwobner 15
Schon die bisberige Inanspruebnabme der Auslninft-
stelle lieB, namentlich binsicbtlicb der Art ibrer An-
fragen, erkennen, wie sebr die Auskunftstelle einem
tatsachlichen Bediirfnis der kommunalen Verwal-
tungen entsprocben hatte. Aucb im zweiten Berichts-
jahr zeigte sicb dasselbe Bild, mit dem einzigen Unter-
scbiede, daB mebr und mehr infolge der inzwiscben
stattgefundenen Diwiv-Kurse Anfragen iiber ein-
facbere Einrichtungen, Mascbinen und Gerate zu-
riicktraten binter die scbwierigeren Fragen besonders
solcbe bucbungstechniscber Art und solcbe biiro-
organisatoriscber Art, die einen immer groBeren Raum
in der Zabl der Anfragen einnabmen. Im 2. Jahre des
Bestehens der Auskunftstelle wurden 190 Auskunfte
erteilt, die sicb auf die verscbiedenen Provinzen bzw.
Lander wie folgt verteilten:
Brandenburg
Hannover . .
Hessen-Nassau
OstpreuBen
Pommern .
Rbeinprovinz
Sacbsen . .
Schlesien .
Mecklenb.-Scbwerin
Baden
23 Scblesw.-Holstein
2 Westfalen . .
11 Bayern ....
2 Tbiiringen. . .
8 Braunschweig
18 freie Reichsstadte
30 Anbalt ....
16 Osterreich . .
3 Oldenburg . ,
3 Wiirttemberg .
37
6
7
1
5
1
1
4
4
Von den Anfragen entfallen auf
Stadte bis zu 50 000 Einwobner ....... 123
von 50 000 bis 100 000 Einwohner . . 27
iiber 100 000 Einwohner 40
Inzwiscben war der Wunscb aufgetreten, die Aus-
kunftstelle fur burotechnische und -organisatoriscbe
Fragen der kommunalen Verwaltungen zusammen-
zufassen mit der in der Zwischenzeit ebenfalls all-
mahlich entstandenen Auskunftstelle des Deutscben
Instituts fur wirtschaftliche Arbeit in der offentlichen
Verwaltung in Berlin, die ihre Tatigkeit ausiibte fur
staatliche, aber auch fiir kommunale Organisationen,
soweit sie der Auskunftstelle des Deutscben Stadte-
tages nicht angeschlossen waren. jDer in dieser An-
regung liegende.gesunde Gedanke der durcb die Zu-
sammenfassung des Auskunftswesens zu ermoglichen-
den Rationalisierung dieser Aufgaben fiihrte dann mit
Wirkung vom 1. April 1928 zu einerf.Vereinigung der
Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages* vaitj der
Auskunftstelle des Diwiv, der sich dann aucb
gleichzeitig der Reicbsstadtebund und der Land-
DIE BESTGESTALTUNG DER ARBEIT IM BEHORDENBURO
gemeindeveiband ansoHossen. Da auBerdem die
Beichs- und Staatsbehorden im wesentlichen sich
dieser Auskunftstelle, wenn auch vorbehaltlich ge-
wisser eigener Einiiehtungen, anzuschliefien bereit
erklarten, war der erstrebte Zweck der Zusammen-
fassung damit im wesentlichen erreicht. Es blieb zu-
voi noch die Aufgabe zu losen, das vielseitige Material
und die besonderen Erfahrungen und Richtlinien,
die durch die Praxis der bis dahin bestandenen be-
sonderen Auskunftstelle des Deutsehen Stadtetages
gewonnen waren, der Auskunftstelle des Diwiv zu-
ganglich zu macben. ^Das wurde durch Zusammen-
fassung der dem Diwiv zur Verfiigung stehenden
Fachberater in mebreren langeren Sitzungen unter
dem Vorsitze des Berichterstatters erreicht, so daB
seit dieser Zeit die Auskunftstelle nunmehr einheit-
lick zum Nutzen der sie in Anspruch nebmenden
Behorden arbeitet.
Inzwischen bat ibre Inanspruchnahme insbesondere
durch miindliche und fernmiindliche Anfragen stark
zugenommen. Die Auskiinfte erstrecken sich auf das
gesamte Gebiet der Biirotechnik, auf Arbeitstechnik,
arbeitswissenscbaftlicbe Untersuchungen, Psycho-
tecbnik, Beleuchtung, Fdrderanlagen, Sicherungs-
einrichtungen u. dgl. Um diese vielseitigen Anfragen
zu beantworten, nimmt das Diwiv die Hilfe seiner
fachlichen Berater aus den verschiedenen Verwal-
tungen in Anspruch. Ihre Mitteilungen bilden eine
wesentlicbe Grundlage fiir eine Sammlung aller biiro-
tecbnischen Erfabrungen. Weitere Erfabrungen flie-
Ben dem Diwiv zu durch die Mitteilungen des Herrn
Reichssparkommissars, des Reiehsbahnzentralamtes,
Reichspostzentralamtes, und der Auskunftsstelle fiir
Buromaschinen beimReicbsfinanzministerium. Soweit
es erforderlich erscheint, stellt das Diwiv auch eigene
arbeitswissenschaftliche Untersuchungen ' an, deren
Ergebnisse bei der Auskunfterteilung mit verwertet
werden. Als weitere Hilfsmittel dienen die Karteien,
die das Diwiv nach den Mitteilungen in Zeitschriften
anlegt. Der Auskunftstelle steht ferner eine fast
liickenlose Sammlung von einschlagigen Werbeblattern
zur Verfiigung. Bei Auskunfterteilung konnen daher
Werbeblatter sogleich beigefiigt werden.
Dadurch, daB mit der Auskunftstelle des Deutsehen
Stadtetages jetzt auch eine standige Ausstellung er-
probter, besonders typischer Maschinen und Gerate
verbunden ist, haben Interessenten jederzeit die
Gelegenheit, neben schrifthcher Beratung auch miind-
liche Aussprache zu pflegen und an Ort und Stelle
die fiir sie zweckmaBig in Betracht kommenden Ein-
richtungen unter sachverstandiger Leitung und Be-
ratung zu studieren. Eine Moglichkeit, von der noch
mehr als bisher Gebrauch gemacht werden sollte.
Die Bestgestaltung der Arbeit im Behordenburo
Dr. Couve, Reichsbahnrat, Sekretar des Diwiv
Nach dem Kriege nahmen die Rationalisierungs-
arbeiten in Deutschland einen friiher nicht gekannten
Umfang an. Die Ergebnisse der Rationalisierung
greif en tief ein in die Beziehungen zwischen Erzeuger
und Verbraucher, Handler und Kauf er, Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Es ist daher nicht verwunderbch,
daB die Aufgaben und Ergebnisse der Rationalisierung
vielfach umstritten sind.
Die einen sehen in der Rationalisierung das Mittel,
die Leistungen zu steigern, die Wiitschaftlichkeit zu
erhohen und uns aus den Schwierigkeiten der gegen-
wartigen Lage zu befreien.
Fiir die anderen ist die Rationalisierung gerade die Ur-
sache der wirtschaftlichen Note, unter denen wir zn
leiden haben. Arbeitslosigkeit und Absatzstockung
sind nach ihrer Meinung vor allem eine Folge der
Rationalisierung.
Auf diese Auseinandersetzungen hier einzugehen,
scheint nicht notig. Fiir einen Betrieb gibt es keinen
Zweif el bei der Frage, ob er am Alten, Hergebraehten
festhalten oder zu neuen wirtschaftlicheren Arbeits-
verfahren iibergehen wolle; er mufi vorwartsschreiten.
Dies gilt insbesondere fiir jeden Betrieb, der im Wett-
bewerb mit anderen Unternehmungen steht. Es gilt
aber auch fiir die Behorden, die standig bemiiht sein
miissen, die sich steigernden Verwaltungsausgaben
mit geringsten Mitteln und unter Schonung des Steuer-
zahlers zu bewaltigen.
Rationalisierung ist keine Modelaune und kein
Scblagwort, sondern ist bedingt durch die Notwendig-
keit, die Arbeitsverfakren unter Beachtung aller
Erfahrungen vemunftgemdfi weiter zu entwik-
keln. Im Laufe der Zeit zeigen sich bei jeder Arbeit
Fehler und Mangel. Die Leistungen gehen zuriick,
weil sich im Betriebe Hemmungen ergeben. Niemand
kann diese Mangel bestehen lassen, sie miissen be-
seitigt werden. Rationalisierung ist daher keine ein-
malige MaBnahme, sondern sie besteht in der aus fort-
laufender Beobachtung des Betriebes gewonnenen
planvollen Bestgestaltung der Arbeit. Das Ziel der
Rationalisierung laflt sich nur erreichen, wenn auf
die Schonung der Arbeitskraft und die Erhalr
tung] der Arbeitsfreude Bedacbt genommen
wird. Mit iibermafiig beanspruchtem oder arbeits-
unlustigem Personal lassen sich bestmogliche Arbeits-
leistungen niemals erreichen.
In Deutsehland gehen die Bestrebungen von jeher
dahin, die Rationalisierung unter Beriicksichtigung
des Faktors Menscb durchzufuhren. Die bisher in
der Industrie und auch bei einzelnen Behorden durch-
gefiihrten Reformen sind das Ergebnis von syste-
matischen arbeitswissenschaftlichen Untersuchungen,
die alle Bedingungen der Arbeit umfassen.
Die Rationabsierung muB planvoll und umfassend
sein. Die Einfiihrung von Verbesserungen bei dem
einen oder anderen Arbeitsgang kann bestenf alls Teil-
I. EINFtfHRCJNG
erfolge bringen. In vielen Fallen wird aber durch das
Nebeneinander von Reformen, die ohne Zusammen-
hang durchgefuhrt werden, Unsicherheit und TJn-
klarbeit hervorgerufen.
Da die gesamte Arbeit als ein einheitlicb.es Ganzes
anzuseben ist, muB die Rationalisierung or-
ganised, aus dem Betriebe heraus erwaehsen.
Es geht nicbt an, die an einer Stelle als zweckmafiig
erkannten MaBnahmen ohne weiteres zu iibernehmen.
Jeder Reform sollte daber die genaue Untersuchung
aller Arbeitsgange voraufgehen, damit die jeweils
nach den besonderen Umstanden erforderlichen Ver-
bessemngen durchgefiihrt werden konnen.
Die Durchfiihrung der Reformen erfordett genaue
Kenntnis des Betriebes, die in der Regel nur derjenige
besitzt, der im Betriebe selbst tatig ist. Betraut man
eine betriebsfremde Person mit der Reform, so erha.lt
man zwar sicber sehr schnell Vorschlage, die iiberaus
durchgreifende Veranderungen verlangen. Bei naherer
Priif ung stellt sich dann aber heraus, daB sehr wesent-
licbe Voraussetzungen tibersehen wurden, die eine
Durchfiihrung der vorgeschlagenen Verbesserungen
unmoglich machen. Die Rationalisierung muB daher
einem arbeitswissensohaftlich gut geschulten
Angehorigen der eigenen Verwaltung iiber-
tragen werden.
Dieser Beamte wird natiirlich enge Fuhhmg mit den
Organisatoren anderer Verwaltungen und Betriebe
halten und sich nach dem Schrifttum iiber die Ratio-
nalisierungsergebnisse unterrichten.
Um den Erfahrungsaustausch zwischen den auf dem
Gebiet der Rationalisierung arbeitenden Beamten
zu erleicbtern, wurde das Deutsche Institut fur wirt-
schaftliche Arbeit in der offentlichen Verwaltung
(Diwiv) begriindet. In besonderen buroorganisa-
torischen und burotechnischen Lehrgangen werden
den Beamten die grundlegenden Kenntnisse der Biiro-
organisation, Biirotechmk und der Arbeitswissen-
schaft vermittelt. Das folgende Bild gibt einen Uber-
1. Einfuhrung
2. Grundziige fiir die Neuordnung des
Registraturwesens mit Ubungen, Er-
fahrungsaustausch
3. Praktische Ubungen in der Registrator
4. Behordiiches Beschaffungswesen
5. Bestgestaltung der Arbeit im Be-
hordenbtiro
6. Schreibmaschinenarbeit,Kurzschrift,
Diktieren
7. a) Vervielfaitigung und Adressierma-
schinen
b) Durchschreibeverfahren
8. Papiernormung und Vordruckwesen
9.Karteien, Konteien, Loseblattbiicher
10. Additionsmaschinen undVierspezies-
maschinen
11. Buchungsmaschinen und Registrier-
kassen
Bild 1. Biiroorganisatorischer und biirotechnischer
Lehrgang
blick iiber den Lehrstoff eines solchen Kursus.
Der Ausgangspunkt der Rationalisierung ist die
Arbeitsuntersuchung , in der alle Einzelheiten
eines Dienstzweiges genau gepriift werden. Ziel der
Arbeitsuntersuchung ist die Erkenntnis der im Be-
triebe vorkommenden Fehler und Mangel und dieEnt-
wicklung der zweckmaBigsten Arbeitsverfahren. Fiir
die Durchfiihrung der Arbeitsuntersuchung lassen
sich allgemeingiiltige feste Regeln nicht geben. Das
Vorgehen hangt vielmehr jeweils von der Art der
Arbeit ab.
Nach den bisher gesammelten Erfahrungen konnen
fiir die Durchfiihrung der Arbeitsuntersuchungen
folgende allgemeine Riehtlinien gegeben werden:
1. Die Arbeitsuntersuchung darf sich nur
auf ein bestimmtes, genau abgegrenztes
Teilgebiet eines Dienstzweiges erstreeken.
Dehnt man die Untersuchung sogleich. auf einen
zu groBen Arbeitskreis aus, so wird das zu bear-
beitende Material meist zu urafangreich werden,
um ohne Verzogerung bearbeitet werden zu konnen.
Ein schrittweises Vorgehen fiihrt bei der Ratio-
nalisierung schneller zum Ziel.
2. Jeder Arbeitsgang wird bei der Arbeits-
ausfiihrung bis in seine Einzelheiten be-
obachtet.
Zur Erkenntnis der Zusammensetzung der Arbeit
und der in die Arbeitszeit fallenden Zeitverluste
durch Pausen, Warten auf Arbeit, Heranschaffen
des Arbeitsgerates und nachBeendigung der Arbeit
Aufraumen des Arbeitsplatzes, Unterbrechungen
der Arbeit durch Nebenarbeiten, Ruckfragenu. dgl.
ist eine weitgehende Gliederung des gesamten
Arbeitsganges notwendig. Das Schema hierfiir
wird in Bild 2 gegeben.
In den meisten Fallen geniigt die Beobachtung der
Arbeit durch einen arbeitswissensohaftlich ge-
schulten Beamten. Wo es jedoch notwendig er-
scheint, den fur die Arbeit benotigten Zeitver-
brauch genau zu ermitteln, werden Zeitstudien
angestellt.
3. Zeitstudien konnen brauchbare Ergebnisse
nur liefern, wenn sie sick iiber mehrere
Dienstsckiehten erstreeken und die Arbeit
zu den verschiedenen' Zeiten und bei ver-
sohiedenen durehschnittlichen Arbeitskraf-
ten erfassen.
Die Zeitstudie soil Zeitwerte liefern, die von
durchschnittlichen Arbeitskraften ohne ubermaBige
Belastung erreicht werden konnen. Bei diesem
Vorgehen werden die Zeitstudien auch das Ver-
trauen des Personals gewinnen, ja sogar haufig als
objektives Mittel zur Gewinnung von Leistungs-
maBstaben begriiBt werden.
4. Die Arbeitsuntersuchung erstreckt sich
auf
a) den organisatorisehen Aufbau der Arbeit,
b) die technisehen Hilfsmittel,
c) die psychologisehen und physiologi-
schen Bedingungen der Arbeit.
Diese umfassende Zielsetzung zeigt bereits, daB
es bei der nach der Arbeitsuntersuchung duroh-
gefuhrten Rationalisierung nicht darauf ankommt,
6
DIE BESTGESTALTUNG DER ARBEIT IM BEhORDENBORO
eine Einzelheit zu verbessern, %. B. durch Ein-
ftihrung einer Biiromasclmiej sondern den gesamten
Arbeitsablauf planvoll auf das Zweckmafiigste zu
gestalten.
5. Die Mrgebnisse der Arbeitsuntersuchung
werden in einem Befundsbogen festgelegt,
der zugleieh dazu dient, die Durokfiihrung
der Verbesserungen einzuleiten und zu
uberwachen.
6. Die Arbeitsuntersuchung zeigt, welche
Mangel in der Organisation des Betriebes
bestehen.
Insbesondere wild festgestellt, ob die Arbeit
durch unzweckmaBige Einteilung verzogert oder
ob sie unnotig umstandlich ausgefiihrt wird. Zu
fordern ist:
a) Besehaftigung der Bediensteten nach ihren
Fahigkeiten und Kenntnissen,
b) fortlaufender FluB der Arbeit, Zuteilung gleich-
artiger Arbeitsgange an die einzelnen Bedien-
steten, well durch Arbeitswechsel beim Zu- und
Abriisten unnotige Zeitverluste entstehen,
c) Ausschaltung von doppelter und iiberfliissiger
Arbeit,
d) Anordnung der "Arbeitsplatze nach dem Ab-
lauf der Arbeitsvorgange, daher Vermeidung
von unnotigen Wegen. Die Uberlegung, wie die
Bediensteten zweckmaBig nach dem FluB der
Arbeit
RUstarbeit (R)
Nutzarbeit (A)
[
Verlusiarbeit (V)
UrmrmaidbarS
Lesrielt (L)
zurilsten
abrUsteit
Hauptarboit
(HA)
NebenarbeH
<NA)
Handarbeit
veruieidliare
<VV)
unvermaidbare
(OV)
Matchinan-
arbalt
Bild 2: Gliederuncj der Arbeit nach der Leistung.
Arbeit zu setzen sind, fiihrt in der Regel zu
erheblichen Verbesserungen und Leistungs-
steigerimgen,
e) Zusammenfassung zusammengehoriger Arbeits-
posten in einem Arbeitsraum. Die Verteilung
von Bediensteten, die an einer Gruppenarbeit
beteiligt sind, auf mehrere Zimmer mufl zu
Arbeitsverzogerungen fiihren. Durch Zusam-
menfassen der Gruppen wird in den meisten
Fallen aucb erheblich an Arbeitsraum ge-
spart. "Wir konnten haufig die Erfahrung
maehen, dafi Stellen, die vor der Untersuchung
Erweiterung der Arbeitsraume gewunscht hat-
ten, nach planvoller Ordnung der Arbeits-
platze und nach der Beseitigung zahlreicher
nicht erforderlieher Einzelarbeitsplatze in be-
sonderen Zimmern noch wertvollen Arbeits-
raum sparten,
f) Ausnutzen der durch unregelmafiigen Arbeits-
anfall entstebenden Unterbrechungen durch
Nebenarbeiten. Hierbei ist natiirlich darauf
zu achten, dafl die zur Vermeidung voTzeitiger
Ermiidung erforderlichen Pausen erhalten
bleiben,
g) Zusammenlegen gleichartiger Betriebe, z. B.
Vereinigung aller Kassengeschafte an einer
Stelle.
Die Arbeitsuntersuchung liefert objehtive
Urteile uber die Zweokmafiiglieit und Wirtr-
schaftlichkeit von technischen Hilfsmitteln
im Buro.
Fur die Biiroarbeit werden jetzt Masehinen und
neuzeitliehe Gerate in iibergrofier Zahl bereit-
gestellt. Bei ihrer Auswahl konnen die Anprei-
sungen der Firmen nicht immer maBgebend sein.
Auszugehen ist vielmehr stets von der Feststellung,
welche wirtschaftlichen und arbeitstechnischen
Vorteile mit der Mechanisierung der Biiroarbeit
verbunden sind. Die objektiven Unterlagen fiir
die Beurteilung dieser Frage liefert die Arbeits-
untersuchung, notigenfalls in Verbindung mit
einer Zeitstudie. Soweit es sich nicht um die Ein-
fuhrung bereits gentigend bekannter Masehinen
handelt, sollte eine arbeitswissenschaftliche Be-
:7
I. EINFUHRUNG
trachtung jeder Beschaffung vorangehen. Erst
hieraus exgeben sich die Grundlagen fur einen
zweckmaBigen Einsatz der Maschinen sowie fur
eiae zuverlassige Wirtschaftlichkeitsberechnung.
Das Diwiv hat Arbeitsuntersuchungen an einer
Reihe von Biiromaschinen und -geraten durch-
geftihrt und Material iiber die an andeien Stellen
durchgefiihrten Untersuchungen gesammelt. Die
Auskunftstelle des Deutschen Stadtetages und
Reichsstadtebundes beim Diwiv erteilt hieriiber
den kommunalen Verwaltungen gern jede Aus-
kunft.
8. Die Arbeitsuntersuchung zeigt, welche
geistigen und IcorperMchen Krdfte bei der
Arbeit beansprucht werden und wie sie
nach den in planvollen Untersuchungen
gefundenen Erhenntnissen entlastet wer-
den konnen.
9. Die Entlastung der Arbeitsfunktionen um-
fafit
a) intellehtuelle Funhtionen, z. B. Regelung
des Arbeitsverlaufs durch einen Vordruck, daher
Ersparnis der sonst jedesmal beim Entwurf des
Schriftsatzes anzustellenden Uberlegungen. In
gleicher Richtung wirken Normung und Typung.
In gewissem Umfange konnen auch durch
Biiromaschinen, wie Eegistrierkassen und
Lochkarteranaschinen intellektuelle Leistungen
ersetzt werden;
b) Aufmerksamkeitsfunktionen, z. B. Ein-
fiihrung vonDurchschreibeverfahren, mit deren
Hilfe in der Buchhaltung zwei Arbeitsgange,
die bisher getrennt verliefen, zu einem ver-
einigt werden. Hierdurch wird das Vergleichen
der beiden friiher getrennt vorgenommenen
Eintragungen entbehrlich;
c) Sinnesfunktionen, z. B. des Auges bei Ver-
wendung von Schwenkkarteien an Stelle von
Biichern oder durch Einfiihrung einer zweok-
maBigen das Auge schonenden und ausreichen-
den Beleuchtung;
d) Bewegungsfunktionen, z. B. G-estaltung des
Arbeitsplatzes naoh den Anforderungen der
Arbeit und in Anpassung an die fitr den Men-
schen giinstigste Korperhaltung. Hierdurch
werden Kraftleistungen erspart, die in keiner
Weise der Arbeitsleistung zugute kommen,
die Arbeitskraft jedoch in Anspruoh nehmen.
Der Arbeitsplatz des Biirobearbeiters muJJ so
gestaltet sein, dafl das Arbeitsgut stets griff-
bereit zur Hand ist. Neuzeitliche Schreib-
tische mit ihren Beisatzmobeln und zweck-
maJBige Drehstiihle tragen bereits erheblich
zur Ersparnis von Bewegungen und zur Ver-
meidung vorzeitiger Ermiidung bei;
e) Gefuhlsfunktionen, z, B. Hebung der Ar-
beitsfreude durch Verbesserung der Arbeits-
bedingungen, Schaffung eines angenehmen
Arbeitsmilieus, BeteiHgung des Personals an
der Fortentwicklung der Arbeitsverfahren,
Belohnungen fiir Erfindungen und Betriebs-
verbesserungen. Soil die Rationalisierung er-
folgreich sein, so ist gerade diesen Fragen be-
sondere Aufmerksamkeit zu schenken;
f) CharakterfunkUonen,z. B. sorgfaltige Uber-
wachung des Dienstbetriebes, insbesondexe in
den Kassen, Einfiihrung zwangslaufiger Kon-
trollen und mechanischer Sicherungen. Hier-
durch wird das wirksamste Gegenmittel gegen
die Auswirkungen von Mangeln in der Cha-
rakterveranlagung (Schwache, Unzuverlassig-
keit, Untreue) erreicht. An groBerem Material
angestellte Untersuchungen haben gezeigt, daB
die Mehrzahl der UnregelmaJBigkeiten letzten
Endes darauf zuriickzuftihren war, daB alle
wirksamen Kontrollen fehlten.
Eine nach griindlicher Untersuchung der Arbeit plan-
voll durchgefuhrte Rationalisierung bedeutet, wie
die oben aufgefuhrtenBeispiele zeigen, eine organische
Fortentwicklung der Arbeitsverfahren und die Aus-
schaltung von Fehlem, Mangeln und UnregelmaBig-
keiten, die sich im Lauf der Zeit eingeschlichen haben.
Diese Rationalisierung will nicht an die Stelle von
alten Arbeitsverfahren neue setzen oder als besonders
leistungsiahig gelobte Buroniaschinen in den Betrieb
eingliedern, sondern ihr Ziel ist die organisch aus dem
Vorhandenen entwickelte Bestgestaltung der Arbeit.
Ihr Schwergewicht liegt auf der Beriicksichtigung der
menschlichen Arbeitsfunktionen. Sie ist bemiihfc, die
Arbeit so zu gestalten, daB bei gerechter Bemessung
der Durchschnittsleistungen die Arbeitsfreude des
Personals erhalten bleibt. -
8
II. Organisatorische Reformen
Bericht liber den Stand der Rationalisierung
der Stadtverwaltung Frankfurt a. M.
Erwagungen iiber die Rationalisierung der kommu-
ftalen Verwaltung miissen davon ausgehen, daB eine
grofie Gemeindeverwaltung kein starres Gebilde, das
nur in seinem Gesamtumfang einheitlich verandert
werden konnte, ist, sondern einlebendigerOrganismus,
dessen einzelne Zellen in einer dauernden Umbildung
und Anpassung an die sich andernden auBeren Ver-
haltnisse begriffen sind.- Die Anderungeines fur die
Gemeinden wichtigen Gesetzes, eine Anderung der
wirtschaftlichen Struktur, sogar schon eine Konjunk-
turanderung konnen entsprechende Anderungen ein-
zelner Telle des kommunalen Verwaltungsapparates
bedingen. Da selbstverstandlich bei solchen Ver-
anderungen auch jeweils fur den neu zu gestaltenden
Teil die zweckmaBigste Organisationsform gesucht
wird, wird allein bierdurch ein Erstarren der Ver-
waltung in iiberlebten Eormen verbindert. Unter dem
Zwang der finanziellen Lage, die gebieterisch Ver-
meidung jeder nicbt unbedingt notwendigen Ausgabe
fordexte, konnte man sich jedoch hiermit nicbt zu-
frieden geben, muBte vielmebr versuehen, die in der
Privatwirtschaft schon in erheblichem MaBe . ver-
werteten Ergebnisse systematiscber Untersuchungen
iiber die Rationalisierung von Verwaltungsapparaten
sowie die eine solcbe Rationalisierung vielfach erst
ermoglichenden Fortscbritte im Bau von Biiro-
maschinen auch fur die hiesige Stadtverwaltung nutz-
bar zu macben. Die Durchfunrung der biernach not-
wendigen Mafinahmen ist nocb nicht beendigt, immer-
hin sind aber wesentlicbe Einzelteile erledigt und
andere so weit geiordert, dafi nunmehr im folgenden
hieruber ein zusammenfassender Bericht gegeben
werden kann. Nicht beriicksicbtigt werden in diesem
Bericht alle RationalisierungsmaBnahmen im rein
tecbnischen Betrieb } die, wie beispielsweise die Um-
stellung der Elektrizitatserzeugung auf Drehstrom,
die Umstellung der Miillabfubr auf das Tonnenum-
leersystem, zwar ebenfalls von groBer wirtschaftlicher
Tragweite sind, die aber nicbt unter den Begriff Ver-
waltungsrationalisierung fallen.
Der Bericht ist gegliedert nach
1. MaBnahmert, deren Auswirkung iiber die Gesamtverwaltung
oder einen groBen Teil derselben reicht,
2. EinzelmaBnahmen,
3. finanzielle und sonstige Auswirkungen.
Zu 1:
Zunachst miissen diejenigen Verbesserungen im Ver-
waltungsbetrieb ins Auge gefafit werden, deren Wir-
kung tiber die ganze Verwaltung oder doch zum min-
desten iiber grofie Teile derselben, wie etwa die wirt-
schaftlichen Betriebe, sich erstreckt. Hier sei zu-
nachst auf die erstmalig im Rechnungsjahr 1927 in
Erscheinung getretene Umgestaltung des Haus-
haltsflans hingewiesen. Dieser ist in Anpassung
an das vom Deutscben Stadtetag gegebene Schema
neu gegliedert, in wesentlicben Teilen unter Ver-
wendung des Zehner systems normah'siert und
weiter durch Zusammenziehen vieler kleiner Positionen
zu grofleren Sammelposten, ohne Aufgabe der Kkr-
heit im einzelnen, die durcb zahlreicbe Anmerkungen
gewahrleistet wird, iibersicbtlicher gestaltet worden.
Vor allem aber ist durcb die konsequente Anwendung
des Erstattungsprinzips, durch das jede Stelle mit
alien durch sie veranlaBten Kosten auch tatsachlicb
belastet wird, erstmalig ein ricbtiger Uberblick iiber
die wirklichen Kosten jedes einzelnen Verwaltungs-
zweiges und damit auch die Mogliehkeit geschaffen
worden, Mangel in def Organisation, die sich ja immer
2 T) 1 w i v , Jloformon In don stiidHsohen Voiwiiltungen
auch finanziell auswirken, schneller zu erkennen und
zu beseitigen.
Entsprechend der bedeutenden Rolle, die das Rech-
nungs- und Kassenwesen in jeder offentlichen Ver-
waltung spielt, waren gerade auf diesem Gebiete die
Bemiihungen, zu Verbesserungen zu gelangen, be-
sonders intensiv. Zunachst ist die kameralistische
Buchfuhrung, soweit sie nicbt durch die kauf-
mdnnisehe ersetzt werden mufite, erheblicb ver-
einfacht worden.
Lochkartenverfahren
Seit 1. 4. 1929 ist die Buchfuhrung der Stadthaupt-
kasse auf das Lochkartenverfahren umgestellt. Die
bierf iir notwendige Schliisselung der Wortbegriffe usw.
wurde wesentlich erleichtert durch die oben erwahnte,
bei der Umgestaltung des Haushaltsplanes in wesent-
licben Teilen durchgefiihrte Verwendung des deka-
discben Bezifferungssystems. Wa.hr end zunachst nur
die cbronologiscbe Kassenbuchfiihrung mittels der
taglicb anfallenden Lochkarten dargestellt wurde, wird
seit 1. 4. 1930 auch die systematische Buchfuhrung
II. ORGAN rSATOMSCHE REFORMEN
vermittels der Lochkarten aufgestellt. Die bisher
bei den Amts- und Dienststellen gefuhrten Amts-
hauptbiicher sind in Wegfall gekommen. An ibrer
Stelle weiden lediglich Anweisungsregister, die nacb
der Etateinteilung gegliedert sind, gef iihrt. Die Buch-
fiibrung der Amts- und Dienststellen der Stadt-
verwaltung, deren Kassengeschafte von der Stadt-
hauptkasse wabrgenommen werden, ist somit aus-
schlieBlich auf das Loehkartenverfahren abgestellt.
Die Stellen mit kaufmanniseher Bucbfiibrung und
solcbe mit eigenen Kasseneinrichtungen sind vorerst
in dieses System nur insoweit einbezogen, als sie mit
der Stadtbauptkasse im Abrechnungsverkehr stehen.
Durcb die Einfiihrung des Lochkartenverfahrens
wurde es moglicb, die Buchfuhrung bei der jetzt
„Stadtbuchhalterei" bezeicbneten Locbkartenzentrale
zu zentralisieren unter Wegfall der friiher weit-
gebendst dezentralisierten Amtsbucbbaltereien. Scbon
jetzt ist bei der Stadtbauptkasse durcb das neue Ver-
fabren eine Personalersparnis eingetreten. Die mit
Sicberbeit von der Anwendung des Locbkarten-
verfabrens zu erwartenden wesentlieberen wirtschaft-
licben Vorteile werden sicb aber erst nacb vblliger
Durcbf Ubrung der in dieser Hinsicbt nocb in Aussicbt
genommenen MaBnabmen auswirken. Die erledigten
Belege nebst einer Zusammenstellung geben taglich
dem Revisionsamt zu, wo sie einen Monat lang auf-
bewabrt und dann den Dienststellen zuriickgegeben
werden. Die Dienststellen selbst erhalten taglich bzw.
monatlieb eine gepriifte Zusammenstellung der sie
betreffenden Buchungen.
Abgeseben von der Stadtbauptkasse wurden bisber
noch folgende Stellen auf das Loebkartenverfabren
umgestellt :
a) die stadtiscbe Materialienverwaltung beziiglicb der
Materialverrecbnung sowie der Aufstellung der
B estandsbucbf iihrung,
b) der Fuhrpark beziiglicb des Verrechnungswesens
der Fuhrleistungen,
c) das Krankenbaus Saobsenbausen beziiglicb der
Verrecbnung der Inventarien und Materialien,
d) das Amt fur Wasser, Elektrizitat und Gas beziig-
licb der Verrecbnung des Verbraucbs an elektri-
scbem Strom, Gas und Wasser, ferner derMaterial-
betriebsverrechnung.
(Zu c und d: Durcbfiibrung zurzeit noch nicht ab-
geschlossen.)
Begonuen ist weiter mit den Vorarbeiten zur T)ber-
fiihrung der Betriebe mit kaufmanniseber Bucb-
fiibrung auf das Locbkartensystem. Ferner ist zur-
zeit ein Materialeinheitsscbliissel fiir die Anwendung
des Lochkartenverfahrens bei der Stadtverwaltung
in Vorbereitung.
Kaufman nische Buchfiihrung
Zwecks zwangslaufigei Verbindung der Erfolgs- und
der Bestandsrecbnung wurde bei den wirtscbaftlichen
Unternehmungeu der Stadt die zwar nicbt billigere,
aber hierftir zweekmafiigere kaufmannische Buch-
fiihrung eingef iihrt. Die Anfange wurden schon
1924 bei der StraBenbahn gemacbt, es folgten die Ar-
beitszentrale fiir Erwerbsbeschrankte, das Pfand-
amt, die Sparkasse, die Hafenanstalten, Marktver-
waltung, Verwaltung fiir den bebauten und unbe-
bauten Grundbesitz, Scblacht- und Viehbof, Schul-
kinderspeisung, Fubrpark und Strafienreinigung so-
wie Wasser-, Elektrizitats- und Gaswerke. Vor der
Urastellung der letztgenannten Betriebe wurde, um
moglichste Einbeitlicbkeit des Aufbaues der ver-
scbiedenen Bucbfiibrungen (nicbt der Technik) zu
gewahrleisten, ein „N ormallcontewplan" (Bild 3/4)
aufgestellt, der bei weitgebender Normalisierung
anderereits die fiir die Ausgestaltung der Bucbfiib-
rungen bei den ganz verschieden gearteten Unter-
nebmungen notwendige Bewegungsfreiheit gewahrt.
Auf diesen Normalkontenplan wurden dann aucb die
bereits vorbandenen kaufmannischen Bucbfiihrungen
der Arbeitszentrale und des Pfandamtes umgestellt.
Wesentlicb bei dieser sehr verfeinerten Form deT kauf-
mannischen Buchfiibrung ist, daB in sie die Kalku-
lation und ein erbeblicber Teil der Betriebsstatistik
eingearbeitet ist, daB durcb sie also zwangslaufig
Zahlenmaterial mitgeliefert wird, das bei einer ge-
wobnlicben kaufmanniscben Bucbfiibrung nur durcb
besondere Arbeitfgange mit neuen Feblerquellen er-
langt werden kann. Das System gestattet die Auf-
stellung sehr stark detaillierter Monatsbilanzen obne
Inventur und ermoglicht damit eine standige t)ber-
wacbung des Betriebs im ganzen wie in alien Einzel-
teilen. Nicbt nacb dem Normalkontenplan eingerich-
tet wurden die kaufmannische Buchfiihrung der
stadtischen Sparkasse, was sich aus der Eigenart
dieses mehr bankmaBigen Betriebes erklart, die kauf-
mannische Buchfiihrung der StraBenbahn, die aber
allmahlicb dem Normalkontenplan angepaBt wird
und eine besondere kaufmannische Buchfiihrung,
die fiir den Geldverkebr, die Fonds und die Scbulden-
reebnung beim Rechnungsamt, Finanzverwaltung,
eingerichtet worden ist. Samtliche kaufmannischen
Buchfiihrungen sind unter Anwendung der fur den
betreffenden Betrieb zweckmaBigsten Technik mit
weitgebender Mecbanisierung eingerichtet, teilweise
als reine Mascbinenbucbfiibrung (Arbeitszentrale,
Pfandamt, Wasser-, Elektrizitats- und Gaswerke),
teilweise als Handdurchschreibebuchfiihrung (Hafen-
anstalten, Scblacht- und Viehhof Schulkinderspei-
sung), teilweise auch in anderen zweckentsprechen-
den Formen.
Registraturen
Auch die Umgestaltung des seither noch verhaltnk-
maBig riickstandigen Registraturwesens wurde mit
Nacbdruck in Angrif f genommen. Auf diesem Gebiet
muBten die erheblichen Fortschritte in der Technik
des Sammelns und Aufbewahrens von Scbriftstiicken
der stadtischen Verwaltung nutzbar gemacbt werden;
auSerdem muBte die mangelnde Einheitlichkeit im
inneren Aufbau der Amtsregistraturen hergestellt
werden. Zu letzterem Zweck wurde vom Organi-
sationsburo ein „N ormalregistratwplan" fiir die
Unternebmungen der Stadtverwaltung entworfen,
der neuerdings verschiedene Abanderungen erfahren
wird. Dienstanweisungen fiir die stadtischen Re-
gistraturen sind in Vorbereitung. In teebnischer Hin-
sicbt wurde das Fadenbeftsystem und die Horizontal-
registratur zugunsten der mechanischen Scbnell-
hefter, die in Vertikalregistraturen zusammengefaBt
werden, verlassen. Das neue System, durch das be-
10
BERICHT UBER DEN STAND DEE RATIONALISIERTJNG DEE, STADTVERWALTUNG FRANKFURT A. M.
sonders das zeitraubende und kostspielige Fadenheften
ersetzt wird, biingt durch seine Ubersichtlichkeit und
leichte Handhabung so groBe Vorteile, daB sick die
Einricbtungskosten in kurzer Zeit bezahlt maohen.
Die Umstellung ist erst bei einem Teil der Eegistra-
turen vorgenommen, die restliche Durchfiihrung wird
noch einige Zeit erfordern, da es sich urn eine betracht-
liche Anzahl von Eegistraturen bandelt, und bei jeder
einzelnen Umstellung gepriift werden muB, ob die
jetzt noob allgemein iibliche Form der Zentralregi-
stratui nicbt durch die sogenannte Expedientenregi-
stratur — ■ die Aktenaufbewahrung beim Sachbear-
beiter — ■ ersetzt werden muB.
ZentrallohnbiJro
Bedeutende Fortschritte sind auf dem Gebiet des
Lohnrechnungswesens eneicht worden. Hier, wo
es sich um die Bewaltigung einer groBen Anzabl
gleiohartiger Schreib- und Eechenvorgange bandelt,
lag eine Mechanisierung besonders nahe. Er-
fahrungsgemaB bringt die Mecbanisierung um so
groBere Vorteile, je mehr die Arbeit an zentraler, mit
zweckmaBigen Mascbinen ausgertisteter Stelle zu-
sammengefaflt wird. Durcb das dem Personaldezernat
unterstellte Zentrallohnbttro, welches mit 58 plan- und
auBerplanmaBigen Beamten sowie 6 Arbeitern besetzt
ist, werden die LobnUsten fiir iiber 1200 stadtische
ATbeiter aufgestellt. Ab 1. 4. 1930 wird obne Per-
sonalvermehrung von dem Buro nocb die Aufstellung
und Anweisung der Euhegebalter und Hinterbliebenen-
beziige fiir ca. 2000 Beamte, Angestellte und Arbeiter
sowie Hinterbliebene solcber erledigt.
Mechanische Hilfsmittel
Es sei bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen,
welcb grofle Bedeutung ganz allgemein der Mechani-
sierung im Eabinen der Verwaltungsrationalisierung
zukommt. Es ist zwar Mecbanisierung nicbt an sich
schon gleicbbedeutend mit Eationalisierung und es
geniigt durcbaus nicbt, Biiromaschinen anzuschaffen,
wenn ibre zweckmaBige Verwendung nicbt sicher-
gestellt ist, es ist aber andererseits die Eationali-
Zu 2 (EinzelmaRnahmen):
Neben den bisher genannten generellen MaBnahmen
sind im Lauf e der letzten Jabre eine grofie Eeibe von
Einzel-Eationalisierungen durchgefiihrt worden, die
in ibrer Gesamtwrrkung den erstgenannten nicbt nach-
steben. Sie konnen bei ibrer groflen Zahl nicbt samt-
licb einzeln aufgefuhrt werden, im folgenden sind
vielmehr nur die wicbtigeren erwahnt.
Personalabteilung
So wurde bei der Personalabteilung unter Verwendung
eines modernen Sicbtkarteisystems eine Persondl-
kartei geschaffen, die den Uberbliek iiber den ge-
samten Personalbestand erleicbtert und fiir die oft
notwendigen umfangreichen statistischen Arbeiten
eine brauchbare Dauergrundlage scbafft.
Botenmeisterei
Fur die Botenmeisterei wurde neben den vorbandenen
Frankiermaschinen alteren Systems eine Franko-
sierung einer Verwaltung in modernen Formen obne
Mecbanisierung kaum denkbar. Alle die vielen me-
cbaniscben Hilfsmittel von der gewohnlichen Scbreib-
maschine bis zur kompliziertesten recbnenden Bu-
chungsmaschine sind fiir einen modernen BiirogroB-
betrieb unentbehrlich gewoiden. DaB dieser Tatsache
bei der Stadtverwaltung in ausreicbendem MaBe
Eecbnung getragen worden ist, ergibt die nachstebend
•wied.exgegeben.& Auf stellung iiber die gegenwdrtig
vorhandenen biirotechnischen Maschinen und
Einrichtungen(s."Bild5 8. 16). Uber die Verwendung
dieser Mascbinen, soweit ibrer nicbt scbon im Vor^
stehenden Erwabnung getan ist, wird bei der nach-
folgenden Ubersicht iiber die EinzelmaBnahmen teil-
weise nocb Naheres gesagt werden.
Eingemeindung
Veranlassung zu eingreifenden organisatorischen MaB-
nabmen bot die ami. 4. 1928 in Kraft getretene Ein-
gemeindung der Stadtgemeinde Hochst mit den
Stadtteilen Unterliederbach, Zeilsbeim, SindHngen
sowie der Landgemeinden Griesheim, Nied, Sossen-
beim, Scbwanbeim und Fecbenbeim. Soweit angangig,
wurden die bei diesen Vororten vorbandenen Ein-
ricbtungen, insbesondere die Betriebe, den Frank-
furter zentralen Deputationen unterstellt. Daneben
wurde in der Bezirksverwaltung Hochst, welcbe neben
der friiberen Stadtgemeinde Hocbst mit Unterlieder-
bacb, Sindlingen und Zeilsbeim nocb die Geineinden
Nied und Sossenheim umfaBt, erstmals eine Depu-
tation mit ortlich begrenztem Aufgabenkreis geschaf-
fen. Vollstandig aufgelost wurden die Material-
beschaffungsstelle, die Druckerei, die Botenmeisterei
und die Bucbbinderei der friiberen Stadtgemeinde
Hocbst. Die Geschafte der in den Vororten ein-
gerichteten Verwaltungsstellen und Standesamter
wurden durcb Zusammenlegung weitgebend verein-
facbt. Die in den besetzten Vororten Griesbeim,
Scbwanbeim, Nied und Sossenbeim bestebenden
kommunalen Polizeivexwaltungen wurden der Poli-
zeiverwaltung Hochst angegliedert. Diese MaB-
nahmen erlaubten es, zablreiche Beamte, Angestellte
und Arbeiter fiir andere Zwecke frei zu machen.
typmaschine sowie ein Motortransportdreirad be->
scbafft und damit eine Beschleunigung der Abferti-
gung ohne Personalvermehrung ermoglicht.
Stadthauptkasse
Bei der Stadthauptkasse ist, abgesehen von den
schon erwahnten Anderungen im Verfolg der Anderung
des Buchfiihrungssystems vor allem der Bank- und
Postschechverkekr unter Verwendung aller mecha-
niscben Hilfsmittel wie recbnende Scbreibmascbinen,
Adrema-Maschine, sebreibende Additionsmaschinen
von Grund auf neu organisiert worden mit dem Erfolg,
daB nicbt nur der eigene sebr stark angewachsene
Uberweisungsverkehr bewaltigt, sondern dazu nocb
die regelmaBige Uberweisung von Unterstiitzungs-
betragen des Fiirsorgeamts (ca. 9 — 10 000 Stuck
monatlich) sowie der Beamten- und Angestellten-
gebalter obne eine nennenswerte Personalvermehrung
iibernommen werden konnte. Der bargeldlose Uber-
2*
11
NORMALKONTENPLAN
fur die Unternehmungen der Stadt Frankfurt am Main
Bilanz
B Erfolgskonten
Bestandsrechnung
Erfolgsrechnung
7 Verwaltungsaufwendungenund
Betriebsrechnung
Abschreibungen
1. Verwaltungsbuchhaltung
70 Allgemeine Verwaltung
A Bestandskonten
700 Personal
Anlagewerte
7000 GehSlter (Beamte)
00 Grundsiucke
7001 GehSlter (Angesteilte)
01 Gebaude
7002 Lflhne
02 Anlagewerte der Verwaltung
7003 Sonstiges
021 Buroeinrichiungen
701 Mieten, Pachten und Anerkennungs-
020 Biiromaschinen
gebiihren
03 Anlagewerte des Betriebes
702 Reintgung,Heizung,Beleuchtung,Kraft-
04 Erweiterungsrechnung
verbrauch und Bewachung
05 Immaterielle Werte
703 Burosachen (einschlieSlich BUcher und
1 Zahlungsmittel
Zeitungen)
704 Post- und Fernsprechgebiihren
10Kasse
705 Sachversicherungen
11 Stadthauptkasse
706 Befdrderungskosten
12 Reichsbank
707 Anwalts- und Gerichtskosten
13 Sonstige Banken
708 Unterhaltung
14 Postscheck
709 Sonstige Aufwendungen
15 Wechsel
16 Wertpapiere
71 Soziale Aufwendungen
2 Vo irate der Verwaltung
710 Sozialversicherungen
3 Schuldner
711 Lohnfortzahlungen
4 Mitt el des Unternehmens
712 Ruhegehalts- und Hinterbliebenenver-
sorgung
40 Eigene Mittel
713 Abfindungsgelder und Abbauentscha-
400 Kapifal
digungen
401 Abschreibungskonto
714 Betriebsvertretungen
402 Riicklagen
403 Erneuerungsrechnung
715 Fehlgelder und Falschgeldersatz
716 Rechtsbeistand
41 Fremde Mittel
717 Verbrauch und Unterhaltung vonDienst-
410 Anleihen
und Schutzkleidung
411 Langfristige fremde Mittel
718 Schutz-, Wasch-, E6- und Baderaume
4110 Bankkredite
4111 Hypotheken
719 Sonstige soziale Aufwendungen
4112 Akzepte
4113 Kautionen
72 Abgaben und Steuern
5 Glaubiger
720 Betriebsabgaben an die Stadt
6 Verrechnungskonien
721 Sonstige Abgaben an die Stadt
722 Sonstige Abgaben
Blld 3/4. Normalkontenplan fur die Unter-
weisungsverkehr wurde derart gefordert, dafi Bar-
auszahlungen an der Stadthauptkasse nahezu vollig
aufgehort haben.
Revisionsamt
Auch die Organisation, des Revisionsamts muBte
den Veranderungen in der Verwaltung angepaJJt
werden, in starkerem Umfang als seither mufite sich
die Revision mit kaufmannischen und tech-
nischen Fragen beschaftigen; fur die lefczteren
Aufgaben wurden daher rait entsprechend vorge-
bildetem Personal Sonderabteihmgen geschaffen. Das
Revisionsamt gliedert sich deranach jetzt in eine
Abteilung fur die verwaltungsmeLBige Revision, eine
Abteilung fiir die kaufmannisch-wirtschaftliohe Re-
vision und eine Abteilung fiir die technische Revision.
Hierzu tritt noch eine Organisationsabteilung, sobald
der Ausbau der Revisionsdeputation zu einer Revi-
12
723 Kdrperschafts-(Einkommen-)Steuer
724 Vermogenssteuern
725 Gewerbesteuern
726 Umsatzsteuern
727 Industriebelastung
728 Grund- und Gebaudesteuem
729 Sonstige Steuern
73Zinsen, Vergiitungen, Nachlasse
74 Reisen, Besuche
75 Werbung
76 Aufwendungen fur Lager der Ver-
waltung
760 Gehalter (Beamte)
761 Gehalter (Angestellte)
762 Lohne
763 Sonstiges
77 Aufwendungen fur Vertrieb
770 Gehalter (Beamte)
771 Gehalter (Angestellte)
772 Lohne
773 Fuhrpark
774 Sonstiges
78 Anleihetiigungskonto
79 Abschreibungen
790 Ordentliche Abschreibungen
7900 Abschreibungen auf Gebiiudo
7901 Abschreibungen auf Anlagewerte der
Verwaltung
7902 Abschreibungen auf VorrSte der Ver-
waltung
7903 Abschreibungen auf Schuldner
791 Aufterordentliche Abschreibungen
7910 Abschreibungen auf GebStide
7911 Abschreibungen auf Anlagewerte der
Verwaltung
7912 Abschreibungen auf VorrSte der Ver-
waltung
7913 Abschreibungen auf Schuldner
8 Ertrage
80 Allgemeine Einnahmen
81 Betriebseinnahmen
82 Zinsen
83 Sonstige Einnahmen
II. Betriebsrechnung
9 Betriebsverrechnung
A Bestandskonten
90 Vorrate der Betriebe
900 Roh material ien
901 Hilfsmaterialien
902 Werkzeuge
903 Halbfabrikate
904 Ware in Fabrikation
B Erfolgskonten
a) Kostenarten
91 Materialaufwendungen (Werk- und Be-
triebsstoffe)
92 Lohnaufwendungen
93 Platzaufwendungen
930 Personal
9300 Gehalter (Beamte)
9301 Gehalter (Angestellte)
9302 Lohne
9303 Sonstiges
931 Mieten, Pachten, Anerkennungsge-
btihren
932 Reinigung,Heizung,Beieuchtung, Kraft"
verbrauchundBewachung(Sachkosten)
933 Burosachen
934 Post- und Fernsprechgebiihren
935 Sachversicherungen
936 Beforderungskosten
937 Abschreibungen der Betriebswerte
9370 Ordentliche Abschreibungen
93700 Abschreibungen auf An-
lagewerte des Betriebes
93701 Abschreibungen auf Vor-
rate des Betriebes
9371 AuOerordentliche Abschreibungen
93710 Abschreibungen auf An-
lagewerte des Betriebes
93711 Abschreibungen auf Vor-
rate des Betriebes
938 Unterhaltung
939 Sonstige Aufwendungen
b) Kostenstelien
94 Hilfskostenstellen
95 Produktive Kostenstelien
c) Kostentrager
96 untergeteilt nach den Erzeugnissen
oder Betriebsaufgaben
nehmungen der Stadt Frankfurt am Main
sions- und Organisationsdeputation durcbgefiihrt ist.
In der Zwischenzeit weiden jedoch die Organisations-
arbeiten, wie dies bereits seit einiger Zeit der Fall
ist, vom Revisionsamt erledigt.
Statistisches Amt
Bei dem Statistiscben Amt wurde eine sogenannte
Sckenabrundstanzmasohine eingefiibrt } mit deren
Hilfe die Zablkarten mit bestimmten Meikmalen ver-
seben werden konnen, wodurch die Auszahlarbeiten
erleichtert und beschleunigt werden *). '
Mieteinigungsamt
Erbeblicbe Erspaxnisse konnten im Binigungsamt
fiir Miet- und Hypothekensacben durcb Zusammen-
a ) Die Verwendung der Lochkartenmaschineii fiir die Ver-
arbeitung des anfallenden statistischen Materials ist in Vor-
bereitung.
13
II. OBGANISATOBISOHE REFORMBN
legung von 3 auf 2 Abteilungen erzielt werden; es
wurde dadurch nicht nur eine Personalersparnis
(2 Beamte und 2 Amtsboten), sondern auch eine
Mietersparnis von jahrlich 3400 EM erreicht.
WahEamt
Zurzeit wird gepruft:
a) ob eine Verschmelzung des stadtischen Ein-
wohnerregisters mit dem polizeilichen Melde-
wesen moglich ist,
b) welche Vorteile die Anwendung der Adrema
bietet,
c) ob und welche Funktionen des Wahlamtes von
anderen stadtischen Dienststellen wahTgenommen
werden konnen (Ausstellung der Armutszeug-
nisse).
Wohnungsamt
Auch beira Wohnungsamt wurden durch Zusammen-
legung von Abteilungen und Erweiterung der Be-
stimmungen iiber die Ausstellung von Mietberech-
tigungsscheinen bisher insgesamt 40 Beamte frei
gemacht.
Feldpolizei
Die Feldpolizei konnte dutch Ausstattung ihrer Be-
amten mit Fahrradern die von den Interessenten
dringend geforderte Personalverstarkung vermeiden.
Straftenbahn
Bei der StraBenbahn wurde, abgesehen von der
schon erwahnten Einfuhrung der kaufmannischen
Buchfiihrung mit alien ihren bedeutenden Vor-
teilen, die Verwaltung weitgehend mechanisiert; auBer
Schreib-, Kechen- und Buchungsmaschinen wurden
angeschafft: eine Geldzahlmaschine fur die Hartgeld-
absechnung auf dem Betriebsbahnhof Gneisenau-
strafie, eine Druckmaschine (Schwarzpresse) und ein
Kardex-Karteisystem fur die Materialienverwaltung.
Wasser-, Elektrizitats- und Gasamt
Abgesehen von der Umstellung des gesamten Ver-
anlagungs- und Verrechnungswesens auf das Loch-
kartensystem sind weitere sehr erhebliche organisa-
torische Veranderungen vorgenommen worden. Nach-
dem die Umstellung auf die kaufmannische Buch-
fuhrung durchgefiihrt war, wurde die gesamte Ver-
waltung der Werke und der Hauptstelle unter einer
Direktion zusammengefaBt und damiteineeinheitliche
kaufmannische Geschaftsfiihrung mit einheitlichem
Einkauf, einheitlioher Lager haltungusw. erreicht. Das
Akten-, Kanzlei- und Nachrichtenwesen wurde zusam-
mengefaBt und zweiBiirokassenzusammengelegt. Be-
sonder e Sorgf alt wurde der bei demHebedienst des Was-
ser-, Elektrizitats- und Gasamts zentralisiertenVeran-
lagung und Erhebung der Gebiihren zugewandt. geit
1. 4. 1929 ist dem stadtischen Hebedienst auch die Ab-
lesung, Veranlagung und Einziehung der Gebiihren der
Frankfurter Gas A.-G. tibertragen worden. Ablesung,
Veranlagung und Einziehung der Gebiihren fur Gas,
Wasser und Elektrizitat erfolgt somit fiir das gesamte
Stadtgebiet von einer Zentralstelle, dem „Hebedienst
fiir Wasser, Elektrizitat und Gas". Wasser, Gas und
Elektrizitat werden fiir jeden Abnehmer zusammen
auf einer Kontenkarte veranlagt und mit einer Eech-
nung angefordert; Die Buchungsvorgange sind unter
Verwendung von rechnenden Schreibmaschinen und
Begistrierkassen weitgehend mechanisiert. Durch
diese Zusammenlegung wurde eine nicht unerhebliche
Personalersparnis und rationellere Ausnutzung des
vorhandenen Ableser- und Erheberpersonals erreicht.
Im Jahre 1924 waren fiir 90 500 Zahler und Messer
bei 90500 Abnehmern 114 Erheber bzw. Ableser not-
wendig. Zurzeit werden fiir 309 890 Zahler und
Messer bei 180 000 Abnehmern 195 Erheber bzw.
Ableser benotigt.
Fuhrpark und StraBenreinigung
Nach Aufhebung der Hauptstelle des Feuer- undFuhr-
amts wurde die Fuhrparks- und StraBenreinigungs-
verwaltung mit Wirkung vom 1. April 1929 auf
kaufmannische Durchschreibebuchhaltung (Sy-
stem Schaber) umgestellt und die seitherige Bestands-
buchhaltung durch eine moderne Lagerbuchhaltung
in Karteiform ersetzt. Fiir die Werkstatte wurde
ferner ein Horograph in Betrieb genommen, der es
ermoglicht, den Zeitaufwand fiir den einzelnen Auf-
trag zu registrieren, ferner am Ende der Woche nach-
zuweisen, daU die 48 stiindige Arbeitszeit durch Auf-
trage tatsachlich ausgefiillt war.
Bestattungsamt
Die Umorganisation des Bestattungsamtes verbunden
mit einer weitgehenden Mechanisierung der Behand-
lung von Bestattungsantragen wird zum 1. April 1930
durchgefiihrt sein. Auch der technische Betrieb auf
dem Hauptf riedhof soil durch eine zweckmafiige Kartei
eine Vereinfachung erfahren.
Pfandamt
Beim Pfandamt, bei dem ebenfalls kaufmannische
Buchfiihrung besteht, ist der ganze Versatzverkehr
stark mechanisiert. Die Pfandscheine werden unter
Verwendung von Elliot-Fishermaschinen maschinell
geschrieben und gebucht, es sind eine Bohrpostanlage,
eine Seilpostanlage fiir Goldpfander, elektrische
Nuramernanzeiger und zwei Begistrierkassen vor-
handen. Durch diese Einrichtungen konnte der im
Jahre 1928 gegen 1913 umetwa 34% gestiegene Um-
satz ohne Personalvermehrung bewaltigt worden.
Arbeitszentrale
Die Arbeitszentrale fiir Erwerbsbeschrankte wurde im
Laufe der Jahre 1926 und 1927 von Grund auf
reorganisiert. Die Verwaltungs- und Buchfuhrungs-
einrichtungen arbeiten jetzt so, daB jederzeit ein
klarer Uberblick iiber die Lage des Betriebs und seiner
einzelnen Zweige gegeben ist und UnregelmaBigkeiten
und Storungen nach menschlichem Ermessen aus-
geschlossen sind.
Sparkasse
Die stadtische Sparkasse wurde nach Ubernahme der
Leitung durch den neuen Direktor bei gleichzeitiger
Erweiterung des Geschaftskreises vollkommen neu or-
ganisiert. Es wurde eine zweckentsprechende neue
Buchfiihrung geschaffen, der Sparverkehr wurde
auf die Verwendung von Maschinen umgestellt
14
BEBIOHT UBER DEN STAND DEE, RATION ALISIERUNG DER STADTVERWALTUNG FRANKFURT A. M.
und aucli im iibrigen alle modernen mechanischen
Hilfsmittel, wie elektrische Nummernanzeiger, Rechen-
maschinen und Karteien hexangezogen.
Schulbehorden
Nieht unbedeutende Vereinfachungen konnten im
Schulwesen durchgefiihrt weiden durcb Zusammen-
legung der Verwaltungsbiiros der stadtischen Schul-
beholden und des Berufsschulamts. Abgesehen hier-
von erfolgt seit einigei Zeit die Aufstellung dei Ge-
haltslisten sowie der Ruhegehaltslisten fiir die Lehrer
unter Verwendung einer Smith-Premier-Maschine.
Zur Belief erung der Schulen sowie von gemein-
mitzigen Vereinen mit Lichtbildern und Filmen wurde
eine zentrale Lichtbildstelle eingerichtet.
Beim Gartenbetrieb der Beiufsscbule IV wurde eine
neuzeitliche kaufmannische Buchhaltung nacb dem
Handdurcbsohreibeverfabren Hinz eingefiihrt, welche
gleichzeitig Lehrzwecken dient.
Museen und Bibliotheken
Zur Vermeidung der Zersplitterung sowie von Doppel-
bescbaffungen wurden die stadtischen Museen sowie
die stadtiscben Bibliotbeken, einschlieBlich dei Uni-
versitatsbibliothek, je unter einem Generaldirektor
zusammengefaBt. Die Vorteile einer zentralen Leitung
sind geeignet, bei gleicbzeitiger scharfer Abgienzung
der verscbiedenen Interessengebiete den planvollen
Ausbau der Sammlungen und Bestande zu fordern.
Beziiglicb der Bibliotbeken ist zu bemerken, daB durcb
Scbaffung eines Zentralkatalogs eine bessere Uber-
sicbt iiber die Bestande gescbaffen sowie die Be-
nutzungsmoglichkeit erleicbtert wird. Die Versorgung
der Vororte mit guten Biicbern wurde wesentlich
gefordert durcb Scbaffung einer den stadtiscben
Volksbiichereien angegliederten Autobiicherei.^
Stadtische Biihnen
Bei den stadtiscben Biihnen, welcbe aus der Geselk
schaftsform in stadtische Regie iibernommen worden
sind, wurde eine kaufmannische Buchbaltung nach
dem Handdurchschreibesystem Taylorix eingefuhrt,
welche neben anderen Vorteilen eine eingebende
Selbstkostenberechnung ermoglicbt. Gleichzeitig
wurde der gesamte Kassen- und Recbnungsdienst
den stadtiscben Vorscbriften entspiecbend umgestellt.
Fiirsorgeamt
Besondere Aufmerksamkeit wurde den Verwaltungs-
einricbtungen der "Woblfahrtspflege und Jugend-
fiirsorge zugewandt, bandelt es sicb bierbei doch um
diejenigen Stellen, die gegenwartig den groBten Zu-
schufi aus Steuermitteln verbrauchen. Die kata-
strophale Lage des Arbeitsmarktes im Jabre 1926 mit
ibrer Rtickwirkung auf die Wohlfahrtspflege verhin-
derte zunachst eine planmaBige Durchorganisation,
da in erster Linie mit alien Mitteln versucht werden
muBte, die riesig angewacbsene laufende Arbeit zu
bewaltigen und dabei nocb die entstandenen Riick-
stande zu beseitigen. Dies konnte ohne Zeitverlust
nur . durcb eine betrachtliche Personalvermebrung
gescbehen. Nacbdem durcb voriibergehende Besserung
der wirtsehaftlichen Lage zeitweilig die Verhaltnisse
der Woblfahrtspflege wieder iibersichtlicher geworden
waren, konnte mit der Durchfiihrung der scbon seit
langerer Zeit bestebenden Reorganisationsabsichten,
die auf eine organische Verschmelzung von Wohl-
f abrts- und Jugendamt hinauslauf en, begonnen werden.
Diese Verschmelzung ist im Laufe des Rechnungs-
jahres 1928 durchgefiibrt worden. Die fiirsorgerischen
Zentralstellen der beiden Amter blieben als Faeh-
direktionen bestehen, wahrend die fiir beide Amter
gemeinsamen Aufgaben der Verwaltung des Kassen-
und Verrecbnungswesens und der Registraturen in
einer Verwaltungsabteilung zusammengefaBt wurden.
Die 13 Kreisstellen des Woblf abrts- und die 9 Kreis-
stellen des Jugendamtes wurden vereinigt und auf 10
vermindert. Sie erledigen die gesamten ortlichen
Fiirsorgeaufgaben, auch die der Gesundheitsfursorge
und die der Kriegsbeschadigten und Hinterbliebenen.
Die bisher zentral gefiibrten Geschafte der Amts-
vormundscbaft und des Gemeindewaisenrates wurden
auf die Kreisstellen verteilt und dort in einer Fach-
abteilung „Amtsvormundschaft und Erziehung" zu-
sammengefaBt. Der AuBendienst der beiden Amter
wurde vollig verscbmolzen. Es wurde das System
der Bezirksfamilientursorge eingefiihrt unter mog-
licbster Ausschaltung von Spezialftirsorgerinnen. Auch
die Gesundheitsfiirsorge (SaugKngsfursorge) wird von
den Familienfiirsorgerinnen erledigt.
Durch diese organisatorischen MaBnahmen ist nicbt
nur eine persb'nliehere Betreuung der Hilfsbedurftigen
und eine Vertiefung der Ftirsorge erreicht worden,
sondern es werden auch Doppelunterstiitzungen und
die Betreuung einer Familie von mehreren Stellen
aus vermieden. Ferner hatten sie eine wesentliche
Vereinfacbung des Geschaftsganges zur Folge. Der
stark angeschwollene Personalbestand der beiden
Amter wurde wesentlicb vermindert.
Unabhangig von diesen Veranderungen im Aufbau
der Amtsstellen wurde schdn vor eihiger Zeit die
Auszahlung eines Teils derlaufendenUnterstiitzungen,
Zusatzrenten und Pflegegelder an die Stadthauptkasse
iibertragen, die sie in rationellster "Weise unter Ver-
wendung der Adremamaschine erledigt.
Krankenhaus Sachsenhausen
Im Krankenhaus Sachsenhausen wurde fiir die Ein-
ziehung der Verpflegungs- und Bebandlungsgebiibren
eine besondere Nebenkasse gescbaffen und fiir die
Veranlagung ein Karteisystem eingefiihrt, wodurch
eine erbeblicbe Vereinfachung des Geschaftsganges
eTreicht werden konnte.
Steuerverwaltung
Bei der Steuerverwaltung konnten die groBen Vor-
teile recbnender Schreibmascbinen fiir die Anf ertigung
der Kontobucher und das Schreiben der Steuerzettel
nutzbar gemacht werden; diese beiden Arbeiten
werden nunmehr in einem Gang erledigt. Dariiber
hinaus konnte durcb Verwendung einer Adrema'-
Maschine fiir die Gewerbesteuerveranlagung eine
gerade bei dieser ertragreicben Steuer sehr wichtige
Besehleunigung des Veranlagungsverfabrens bei gleicb-
zeitiger Senkung der Kosten erzielt werden. Mit
gutem Erfolg wurde hier auBerdem ein Register der
Gewerbesteuerpflichtigen in Form einer Kardex-
15
II, ORGANISATORISOHE BEPOBMEN
kartothek aufgestellt. Insgesamt konnten durchdiese
verschiedenen Maflnahmen 12 Beamte eingespart
werden.
Steuereinziehurtgsdienst
Besonders schwierig liegen die Verhaltnisse im Steuer-
einziehungsdienst. Die einziehenden Kassen miissen
hier, ganz abgesehen von der starken Vermehrung der
Zahlungstermine, in erheblichem Umfang Zahkmgen
ohne vorangegangene Veranlagung entgegennehmen,
was eine auBerordentliche Erschwerung der Ge-
schaitsabwicklung bedeutet. Ferner ist zu bertick-
'sichtigen, daB in ganz anderem Umfang wie friiher
Herabsetzung von Steuerbetragen im Wege der
Stundung und Niederschlagung duroh die steuerein-
ziehenden Stellen erfolgt {besondeis bei Gewerbe-
steuer und Hauszinssteuer), wahrend friiher in solchen
Fallen im allgemeinen eine Berichtigung der Ver-
anlagung durch die Steuerveiwaltung in Betracht kam.
Wenn es duroh geeigneteMaBnahmen wie Ausstattung
der Steuerkassen mit Registrierkassen, mit Eechen-
und Schreibmascbinen sowie durob zweckmaBige
innere Organisation der Steuerkassen moglich war,
ohne entsprechende Personalvermehrung nicht nur
die eigentliche Abgabeneinziehung zu bewaltigen,
sondern dariiber hinaus aucb nook die Einziehung der
Mieten und Pacbten zu iibernehmen, so diirfte hier-
duich der Beweis erbracbt sein, dafi der Betrieb
wesentlich verbessert worden ist. Es ist beabsiohtigt,
von den heute bestehenden 16 Steuerkassen IB auf-
zuheben und diese in einem zentral gelegenen Ge-
baude zusammenzulegen. Hierdurch sind ganz auBer-
ordentlicbe Ersparnisse an Personal- und'sachlichen
Aufwendungen zu erwarten. AuBerdem wilrden etwa
1 5 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugef iilirt werden
konnen.
Zu 3 (finanzielle und sonstige Auswirkungen):
Auswirkungen der Raiionaiisierung
Wenn man die Frage nacb der Auswirkung aller
dieser MaBnahmen stellt, soweit sie nicht im vorstehen-
den schon beantwortet ist, so muB man vor allem in
Betracht ziehen, daB nicht jede Rationalisierung eine
unmittelbare Kostensenkung zur Folge haben muB,
daB ihre Vorteile vielmehr oft nur mittelbar in Er-
scheinung treten konnen, ohne deshalb geringer zu
776 Stuck
{darunter etwa 61* Adlermaschinen Modell 7 und 52
Torpedoschreibmaschinen).
2. Additionsmaschinen
115 „
(darunter T4 Astra-Maschinen).
3. Rechenmaschinen (Mufti-
plikationsmaschinen)
108 ,,
(darunter 33 Brunsviga-, 24 Triumphator-, 14Thale8-
maschlnen und 14 Bergman ns-Kalkulatoren).
4. Vervielfaliigungsmaschinen
30 „
5. Druckmaschinen
6 ,,
e. Diktiermaschinen . .
17 ,,
(3 Lindstrom, 12 Paragraph, i stenophon, 1 Dikta-
phon).
7. Briefoffnungsmaschine ....
1 .,
bei der Botenmeisterel.
8. BriefverschlieBmaschinen . .
5 „
(darunter 3 Perforiermasehinen Clusor).
9. Frankiermaschinen
io. Buchungsmaschinen
6 „
28 ,,
bei der Botenmeisterei und der SUdt. Sparfcasae
(darunter 1 Francotvp).
(darunter 13 Mercedes-Elektra, 11 Elliot-Fisher,
4 Smith-Premier).
38 „
14 „
(darunter 34 Nationalkassen, 3 Kruppkassen und
1 Schubert-salzer-Kasse, letztere veraltet).
(darunter 2 kleine Handmaschlnen).
13. Rohr- und Seilpostanlagen .
6 ,,
4 Seilpostanlagen werden lurjcit nicht benutzt.
14. Moderne Kartei-Systeme . .
86, davon
bei 8 Dienststellen (Steuerverwaltung allein 34 An-
lagen).
c) Astral 1 „ > horii
ontale SJchtkarteien.
tkartei)
i»
t'i'lralksrteit
d) Visible* 8 ,, j
e) Farp . . . . 2 , , j
1) Standard 2 ,, (Sicl
g) N. 0. 1 >>
h) optima 1 „
is. Moderne Registraturen, 11 Anlagen
(4 Komplox, 2 Index, 2 Regis, 2 Pol und 1 Universal).
Bild 5.
Zusammenstellung der biirotechnischen Maschinen und Einrichturtgen bei der Stadtverwaltung
Frankfurt a. M. rtach dem Stand vom 15. Dezernber 1929
16
NEUORGANISATION DER STADTISCHEN VERWALTUNG IN KONIGSBERG I. PR.
sein. Ein Beispiel hierfiir ist der Obergang von der
kameralistischen zu einer weit ausgebauten kauf-
mannischenBuchfuhrung; hier wird in den seltensten
Fallen eine diiekte Kostenersparnis eintreten konnen.
Die Voiteiie liegen vielmehr darin, daB der Betrieb
in ganz anderem Mafie als vorher von der Betriebs-
leitung in alien seinen Teilen iiberwacht werden kann
und das mangelhafte Funktionieren eines Betriebs-
teiles aus den in ausfiihruehen Monatsbilanzen zu-
sammengefaBten Buchhaltungszahlen erkannt werden
kann. Die Betriebsleitung wird hierdurch in die Lage
versetzt, rechtzeitig ftir Abstellung von Mangeln zu
sorgen, und so gegen unangenehme Uberraschungen
gesichert. Da die Monatsbilanzen gleichzeitig eine
wertvolleBetriebsstatistik darstellen, aus der beispiels-
weise bestimmte Saisonschwankungen deutlich zu
ersehen sind, wird der Betriebsleitung das richtige
Vordisponieren erleicbtert, z. B. kann die Lager-
haltung den jeweiligen Bediirfnissen rechtzeitig an-
gepaBt weiden und abnliches, alles mittelbare Aus-
wirkungen, 1 die das wirtscbaftlicbe Gesamtergebnis
recbt betracbtlich nach der gunstigen Seite beein-
flussen, ohne ira einzelnen zahlenmaBig erfaBbar zu
sein. Gerade duroh eine zweckmaBige kaufmarmische
Buchftihrung wird auBerdem bei einem Versagen der
Betriebsleitung der Revision und der fur die gesamte
Finanzgebarung der Stadt verantwoitlicben Stelle die
Moglichkeit gegeben, im Notfalle aucb von sich aus
einzugreifen.
Bei der Betracbtung der Auswirkungen mufi man
ferner bedenken, daB die Stadtverwaltung an sicb
durcb das Anwaohsen der Bevolkerung, durch Zu-
weisung und f reiwillige Ubernahme neuer Aufgaben in
einer standigen Brweiterung begriffen ist. Tatsach-
licbe weitgehende Ersparnisse durcb Raiionalisierung
konnen daber in zablreicben Fallen eingetreten sein,
ohne daB dies wegen der gleicbzeitigen Erweiterung
des Aufgabenkreises zahlenmaBig in Erscheinung
tritt. Nur eine genaue Untersucbung des Einzelfalles
vermag alsdann zu zeigen, in welchem Umfange
zweckmaBige Organisation hohere Leistung und Ver-
raeidung steigender Aufwendungen bedeutet bat.
Wie schon im Eingang betont, ist die planmaBige
Durchorganisation der biesigen Verwaltung nocb nicht
beendet, Projekte von erbeblicher Tragweite, ins-
besondere die Anwendung des Loohkartenverfabrens
auf weitere Verwaltungszweige, sind noeb im Stadium
der Vorprufung. Es wird daber zu gegebener Zeit
uber die Fortsetzung des Rationalisierangswerkes ein
weiterer Bericht erstattet werden; bis dahin werden
dann aucb die Erfolge der bis jetzt geleisteten Arbeit
in starkerem Mafie nacb aufien hin in Erscbeinung
getreten sein.
Neuorganisation der stadtischen Verwaltung in Konigsberg i. Pr.
Dr. Goerdeler, Oberbtirgermeister, Leipzig 1 )
unter Mitwirkung des Ersten Biirodirektors Scbwartinski, Konigsberg i. Pr.
Organisation darf in der Praxis im Gegensatz zur
Wissenscbaft nie als Ding an sicb betrieben werden.
In dieser Richtung baben in der Kriegs- und Nach-
kriegszeit folgenscbwere Irrtumer geberrscbt. Viel-
fach glaubte man, daB eine in ausgezeicbneten Be-
stimmungen auf dem Papier angeordnete Organisation,
daB die Aufmachung einer neuen Behorde bereits die
Erreiehung des sachlichen Zieles bedeuteten; in Wirk-
licbkeit muB umgekebrt vorgegangen werden. Der
sacblicbe Zweck einer Organisation muB ibren Inbalt
und ibre Form bestimmen, Ein VerstoB gegen diesen
Grundsatz ist ein sobwerer volkswirtschaftlicher und
verwaltungstecbniscber Febler. Somit ist jeder neuen
Organisation gegeniiber, auf welcbem Gebiete sie
immer aucb auftaucben mag, groBte Vorsicbt geboten.
Haufig verbirgt sicb binter ibr nur Unklarbeit des
sacblicben Zweckes und des Weges, daber ist zunachst
festzustellen, ob der Zweck nicbt aucb von einer vor-
bandenen Organisation, also mit billigeren Mitteln,
erreicht werden kann. Dieselbe Vorsicbt ist alien
Planen auf Um- oder New-Organisation gegen-
iiber am Platze. Aucb sie ist wegen des Kraitever-
braucbs nur gerechtfertigt, wenn sacblicbe Ziele
oder teehnische Neuerungen sie erfordern, wenn also
sicbergestellt ist, dafi der neue oder umorganisierte
l ) Bisher Zweiter Biirgermeister in Konigsberg i. Pr.
Apparat seine alten oder neuen Zwecke besser und
billiger erreicbt. —
Diese Erkenntnis war fiir die Umorganisation der
stadtischen Verwaltung in Konigsberg maBgebend, die
in rubigen Vorkriegszeiten unter dem bekannten
Oberbiirgermeister Dr. Eorte Vorziigliches geleistet
batte.
1. Zusammenfassung und
klare Gliederung der Verwaltung
Die Gescbichte lehrt, daB den erschiitteinden Wir-
kungen von Revolution und Wabrungsverfall auf die
offentlichen Verwaltungen nur begegnet werden kann,
wenn eine von starkem Willen getragene, die Ver-
haltnisse in ihrem Zusammenhang iiberblickende
Zentralgewalt in die Lage versetzt wird, ibre wirt-
scbaftlicbe Erkenntnis und verwaltungspolitische Ein-
sicbt schnell zur einheitlichen Auswirkung in den
einzelnen Verwaltungszweigen zu bringen. Nur auf
diesem Wege ist es moglich, Ordnung, Vertrauen und
damit die jeder Verwaltung unentbehrliche Autoritat
wiederherzustellen.
Die Erkenntnis der Lage, in die OstpreuBen und seine
Provinzialbauptstadt durch das Diktat von Versailles
geraten sind, sowie der Wille, sich auf deutschem
Boden als Pionier deutscben Wesens, deutscber
Wirtschaft und deutscber Kultur zu behaupten,
17
II. ORGANISATORISCHE REFORMEN
haben den letzten AnstoB zur Neugliederung und Zu-
sammenfassung der stadtischen Verwaltung gegeben,
denn mit der alten Organisation der Verwaltung
konnten die obenerwahnten Ziele nicht mehr erreicht
werden. In ihr fiel eine ausgesprochene Vielgliederung
mit sehr weitgebender Verselbstandigung kleinster
Arbeitsgebiete auf. Fur die wahr end des Krieges immer
zahlreicher auftretenden Kriegsaufgaben wurden
stets neue Dienststellen gescbaffen. Dem Hang zur
Dezentralisation wideistrebte es, die neuen Aufgaben
durob vorhandene Dienststellen unter entsprecbender
Erweitexung bewaltigen zu lassen oder in einem
„Kriegsburo" zusammenzufassen (vgl. Bild 6, S. 19).
Zu den einzelnen Dienststellen traten dann nocb ver-
schiedene Einzelamter zur Bewaltigung der Zwangs-
wirtscbaft auf ibren verscbiedenen Gebieten.
Der in der rbeiniscben Verwaltung einfacbei exreich-
bare Zusammenbalt ist in der Magistratsveifassung
jedenfalls nur erreiobbar bei klarer Gliederung dei
Arbeitsgebiete und straffer Zusammenfassung. Da-
durob werden Eeibungen ausgeschaltet, Kxafte und
Zeit erspart und aucb in der Kollegialverfassung ein
einheitlieher, leitender Wille erzielt, der es ermoglicht,
aus alien voneinander abbangigen Arbeitsgebieten
grofie Dezernate zu schaffen, sie mit anderen zu-
sammenhangenden zu verschmelzen oder durcb Kode-
zernate zu verbinden.
Neben diese ft Zare horizontale Gliederung muBten
straffe, zentralisierend wirkende vertikale Bestre-
bungen treten.
Fiir die borizontale Gliederung war riohtunggebend
der EntschluB, die wirtscbaftlicben Unternebmungen
und Betiiebe der Stadt nicht mehr in bffentlich-
recbtlicber, an den Haushaltsplan gebundener Ver-
waltungsform zu betreiben, sondern nacb kauf-
mannisehen Gesichtspunkten in der Form privat-
recbtlicber Unternebmungen. Dieser EntscbluB wurde
in Konigsberg liickenlos durchgefuhrt.
Die Stadt Konigsberg hat ibr Elektrizitats-, Gas- und
Wasserwerk, StraBenbahn und Kanalisation in der
„K6nigsberger Werke- und StraBenbahn-G, m. b. H. *',
ibren Hafenbetrieb in der „K6nigsberger Hafen-
betriebs~G. m. b. H.", ihren StraBenreinigungs- und
Fuhrbetrieb in der „K6nigsberger Fuhr-G. m. b. H.",
ihr MeBwesen in der „MeBamt Konigsberg/Pr.- G. m.
b. H." organisiert. — Alle diese Gesellsehaften sind
nioht Eigentums-, sondern reine Betriebs- Gesell-
sehaften. Eine weitere Eigenart ist, dafi das Stamm-
kapital samtlicher Gesellsehaften sieb ausscblieBlich
in Handen der Stadt befindet, und daB endlich die
Aufsichtsrate im wesentlicben aus Mitgliedexn der
beiden stadtischen Korpexschaften unter Zuziebung
anderer sachverstandiger PersorJichkeiten zusammen-
gesetzt sind. Die Organe der Gesellsehaften arbeiten
nach MaBgabe der Satzungen, der Verwaltungsgrund-
satze und der Betriebsauftxage selbstandig; nur An-
derungen der erwahnten Grundsatze bedtirfen der
Zustimmung der stadtischen Korpexschaften. Die
Stadthauptkasse wurde von der Stadtbank auf-
gesogen (vgl. Ziff. 3).
Mit dieser Aussonderung der wirtscbaftlicben Betriebe
aus der behordlichen Verwaltung war die Grundlage
fiir deren weitere Organisation gegeben.
Die verbleibenden Arbeitsgebiete wurden — nacb
in
sachlicben Gesichtspunkten zusammengefaBt
der Hand der Dezernenten vereinigt.
Durch die Zusammenfassung innerlieh zusam-
menhdngender Arbeitsgebiete erhielten die De-
zernenten einen umfassenden Uberblick iiber Einzel-
heiten und Zusammenhange und die Moglichkeit fiir
eine von engsten Stellen sicb abbebende scbnelle und
sacbliche Verwaltung. Die gleicben Gesicbtspunkte
wurden fiir die Or ganisation des inner en Dienst-
betriebes maBgebend. Aucb hierfiir muBten zur
Vermeidung von Eeibungen, toricbten Ressort-
streitigkeiten und personellen Aufblahungen zu-
sammenbangende Arbeitsgebiete gebildet werden.
Diese unerfreulicben Erscbeinungen traten zutage,
als das Scbuldezernat auf drei verschiedene Btiros
fiir hohere, Volks- und Berufsschulen aufgeteilt war,
Vorteilhaft bat es sieh aucb nicht ausgewirkt, daB das
Woblfahrtsamt von dem mit ihm auf das engste
zusammenhangenden Gesundbeitsamt getrennt war.
Es muBte aucb zu einem Leerlauf von Kraften fiihren,
dafi Baupolizei und Wohnungsfiirsorge in getrennten
Biiros und sogar getrennten Dezernaten bebandelt
wurden. Die starke Gliederung der Organisation in
den technischen Verwaltungsgebieten entspracb nicht
mebr der gesunkenenLeistungsfahigkeit der Stadt und
so ergaben sicb die Grundsatze fiir die neue horizontale
Gliederung zwangslaufig. Schwierigkeiten entstanden
zunachst nur da, wo die Reichsgesetzgebung, wie auf
dem Gebiete des Wohlfahrtswesens, eine gewisse
Zersplitterung begiinstigte. Konigsberg ist der durcb
das Ermachtigungsgesetz einsetzenden Vereinfachung
der Organisation vorauseilend schon im Jahre 1922
dazu ubergegangen, alle diese Arbeitsgebiete in das
Wohlfahrtsamt zusammenzulegen, — Schwierig-
keiten ergaben sich auch, wo verwandte Arbeitsgebiete
zu groB waren, um nocb in einem Dezernat oder in
einer Dienststelle zusammengefaBt zu werden, und wo
ein einzelnes Arbeitsgebiet und zwar in jeder beteiligten
Dienststelle mit dem gleichen Erfolge hatte bearbeitet
werden konnen, aber die Mitwirkung mehrerer Dezer-
nenten geboten erschien. Als Beispiel sei genannt die
Gemeinschaft, die zwischen Grundstucksverwaltung,
Stadterweiterungswesen und StxaBenbau-Abteilung
besteht. In diesen Fallen ist Rat geschaffen durch
Einricbtung von Kodezernaten, so daB die sachlich
interessierten Dezernenten rechtzeitig miteinander
Fiiblung nehmen miissen' und gemeinsam die Ver-
antwortung tragen.
Auf diesem Wege ist es gelungen, die Zahl der
stadtischen Dienststellen von 64 im Jahre 1918
auf 24 im Jahre 1929 zu vermindem, wobei die in
privatwirtscbaftlicber Form betriebenen Unterneh-
mungen bereits mit eingereehnet sind. Die stadtische
Verwaltung ist nunmehr in 1 7 Stadtiimter , 2 Gemeinde-
anstalten und 5 Gesellsehaften eingeteilt. Der Oxgani-
eationsstand von 1914, 1918 und 1929 ist aus dem Bild 6,
Seite 19, ersichtlich. Die vertikale straffe Zusammen-
fassung ist dadurcb erfolgt, daB alle MaBnahmen, die
durch die ganze Verwaltung hindurch unbedingt nacb
einbeitlicbenGesichtspunktengetroffenwerdenmussen,
einer zu dieser zusammenfassenden Arbeit geeigneten
Dienststelle iibextragen und die Dezernenten dieser
Dienststellen durcb GemeindebeschluB oder Ge-
schaftsanweisung mit besonderen Befugnissen aus-
18
1929
Stadtamt
I — Hauptverwaltungsamt
II — Stadtkammerei
III a und III b — Stadtsteuer-
amter
IV — Stadthauptbuehhalterei
und Stadtsteuerkasse
V — Grundstiicksamt . . .
VI — Tief bauamt
VII — Hoohbauamt .
VIII --Amt fur Wirtsbhaft
und Statistik
IX — Stadtschulamt . . .
• Wohlfahrtsamt , . .
{einsohl. Versiche-
rungsamt) . . . ,
XI — Stadt. Verkehrsamt
XII — Betriebskrankenkasse
XIII — Feuerwehramt . . .
XIV — Standesamt ....
XV — Garfcenamt
XVI — Stadt, Krankenanstalt
XVII — Gemeindefriedhof . . .
Schlacht- und Viehhof ....
Stadtsparkasse und Leihamt .
Konigsberger Werke u. Strafien-
bahn, G. m. b. H.
Konigsberger Hafenbetriebsge-
sellschaft m. b. H
Konigsberger Fuhr-G. m. b. H.
MeBamt Ko'nigsberg i. Pr.
G.m.b. H
Stadtbank Konigsberg i. Pr.,
Komraanditgesellschaft
1918
Zentralbiiro, Biiro I — Personalbtiro, Buro lie —
Haftpflichtsachen, StadtausschuB, Botenmeisterei.
Reohnungsamt.
Biiros X und XI — Steuerbiiros.
Stadthauptkasse, Biiro lib — Requisitionssachen.
Biiro Ha — Grundstiicksverwaltung.
Biiro VIII — Tief bauverwaltung, Tiefbauamter I u. II,
Vermessungsamt.
Hoehbauamter I und II, Baupolizei, Wohnungsamt,
Maschinen&mt, Mieteinigungsamt.
Statistisches Amt, Biiro IX — Gewerbewesen.
Buro V — Hohere Sehulen, Biiro VI — Volks-
sehulen, Biiro VII — Berufsschulen, Stadtarchiv,
Stadtbibliothek .
Biiros III und IV — Armenverwaltung, Fiirsorgestelle
und Arbeitsnachweis f. Kriegabeschadigte.
Biiro He A — Unterstiitzung der Eltern von Kriegs-
teilnehmern, Biiro lie R — Rentensachen, Reehts-
schutzstelle f. Kriegsteilnehmer, Biiro IX • — Ver-
sicherungswesen, Armenhaus, Siechenhaus.
Betriebskrankenkasse.
Feuerwehr.
Standesamt.
Park- und Gartenverwaltung.
Krankenanstalt.
Schlacht- und Viehhof.
Sparkasse, Leihamt.
Elektrizitatswerk und StraBenbahn, Gasanstalt, Ka-
nalisationswerke, Wasseramt.
Werfthalle.
Fuhramt, Reinigungsamt.
Buro lie U — Kriegsfamilienunterstiitzung, Biiro He
E — Ermittlungen bei der Heeresverwaltung, Biiro
lie A. S. — Verreohnung der Kriegsunterstiitzungen
auf Armengeld, Biiro II e P — Abrechnung mit
auswartigen Lieferungsverbanden, Biiro IIo W —
Wochenhilfe, Biiro lie K, H. — Kriegshilfskasse,
Biiro lie M. — Allgemeine Militarangelegenheiten,
Biiro Ho M. K. — Militarische Kriegsleistungen,
Hauptkanzlei, Waisenhaus, Lebensmittelamter
I— V, Arbeitsnachweis, Berufsamt.
1914
Zentralbiiro, Biiro I — - Personal-
buro, StadtausschuB, Boten-
meisterei.
Reohnungsamt.
Biiros X u. XI — Steuerbiiros.
Stadthauptkasse.
Biiro II — Grundstiicksverwaltg.
Biiro VIII — Tieibauverwaltung,
Tiefbauamter I u. II, Ver-
messungsamt.
Hoehbauamter I und II, Bau-
polizei, Wohnungsamt, Ma-
schinenamt.
Statistisches Amt,
Gewerbewesen.
Buro IX—
Biiro V — H6here Sehulen, Biiro
VI — • Volkssehulen, Biiro VII
— Berufssohulen, Stadtarchiv,
Stadtbibliothek.
Biiros III und IV — Armenver-
waltung.
Biiro IX — Versieherungswesen,
Armenhaus, Siechenhaus,
Betriebskrankenkasse.
Feuerwehr.
Standesamt.
Park- und Gartenverwaltung.
Krankenanstalt.
Schlacht- und Viehhof.
Sparkasse, Leihamt.
Elektriaitatswerk und StraBen-
bahn, Gasanstalt, Kanalisa-
tionswerke, Wasseramt.
Werfthalle.
Fuhramt, Reinigungsamt.
Hauptkanzlei, Waisenhaus, Ar-
beitsnachweis.
Bild 6. Verzeichnis der Dienststellen der Stadt Konigsberg i. Pr, in den Jahren 1929, 1918, 1914
19
II. ORGANISATORISCHE BBFORMEN
gestattet wurden. In dieser Richtung enthalt ja die
Instruktion f iir die Stadt-Magistrate vom 25. Mai 1835
ausgezeichnete, noch heute anwendbarc und ver-
niinftige Richtlinien. —
In erster Linie gilt es als selbstverstandlich, dera Ober-
biirgermeister nicht nur die Initiative, sondern auch
die einheitliche Leitung der Verwaltung zu sichern.
Diesem Zweck dienen zwei Bestimmungen der von
den stadtischen Korperschaften beschlossenen Ver-
waltungsordnung. Nach der ersten hat der Ober-
biirgermeister, dem schon das Recht zur Ernenramg
der Magistratsmitglieder in den Deputationen zusteht,
auch die Befugnis, die Magistratsmitglieder fur die
Aufsichtsrate der stadtischen Gesellschaften zu er-
nennen, und auch in diesen Aufsichtsraten jederzeit
selbst den Vorsitz zu iibernehmen. — ■ Die zweite
Bestimmung macht die Ausfuhrung von Beschliissen
der Deputation davon abhangig, daB der Oberbiirger-
meister den Verhandlungsniederschriften semen Sicht-
vermerk erteilt; er kann also die Ausfuhrung von
Deputations-Beschlussen zunachst verhindern, Auf-
klarung veranlassen nnd gegebenenfalls Magistrats-
beschluB herbeifiihren,
Um die Einheitlichkeit der Verwaltungsorganisation
zu sichern, wurden alle organisatorischen Aufgaben
dem Stadtamt la (Burgermeisterei) iibertragen.
Bei diesen Arbeiten sind wiederholt Versuche gemacht
worden, durch Preisausschreiben giinstige An-
regungen aus der Praxis durch Beamte, Angestellte
und Arbeiter selbst zu erhalten. Die Erfolge waren
iiberrasehenderweise nur gering. Nicht daB es an
Vorschlagen gefehlt hatte, aber der groBte Teil war
entweder undurchfuhrbar oder bereits bekannt.
Mit der Organisation untrennbar verbunden ist die
Personalfolitik (vgl. Ziff. 5). Auch fur dieses Ge-
biet wurde die nnentbehrliche Einheitlichkeit durch
Zusammenfassung der Angelegenheiten der Beamten,
Angestellten und Arbeiter hn Personaldezernat sicher-
gestellt. Diese Zusammenfassung erscheint um so
notwendiger, als die Grundlagen fur die Personal-
politik gegentiber den Arbeitern seit dem Jahre 1921
durch den Reichsarbeitgeberverband deutscher Ge-
meinden und Kommunalverbande und durch den
Arbeitgeberverband OstpreuBischer Gemeinden und
Kommunalverbande geschaffen werden.
Nicht nur die Erfahrungen der Inflationszeit, sondern
auch die fortschreitende Verschlechterung unserer
wirtschaftlichen Lage, die daraus hervorgehende Ver-
knappung der Steuermittel, hat zwangslaufig dazu
gefiihrt, dem Finanz-Dezernenten mit den ihm
unterstellten Stadtamtern eine zentrale Zustandig-
Iceit in alien Fragen zu geben, bei denen das finan-
zielle Interesse der Stadt beriihrt wird. Das gilt
sowohl fur die Aufstellung des Haushalts, die dauernde
Cfberwachung seiner Innehaltung, die Notwendigkeit,
unvorhergesehene Ausgaben zu ermoglichen, als auch
flir alle VerwaltungsmaBnahmen, bei denen die Wirt-
schaftlichkeit ihrer Inangriffnahme und ihrer Durch-
fiihrung von Bedeutung fur die laufende Finanz-'
verwaltung und flir die dauernde Belastung der Stadt
sein kann. Wieweit man grundsatzlich bei einer
solchen vertikalen Zusammenfassung gehen will,
muB sich nach den Zeitumstanden richten. Wir
sind heute angesichts der Unmoglichkeit, langf ristige
Kredite zu beschaffen, und angesichts eines bedroh-
lichen Eortschreitens des Niedergangs der ostpreuBi-
schen Wirtschaft zu sehr weitgehenden Bestimmungen
in dieser Richtung gelangt. Unsere Organisation er-
moglicht uns bewegliche Anpassung.
Wirtschaftliche Erwagungen waren auch maBgebend
fur eine Zusammenfassung des Beschaffungs-
wesens, das auBerste Sparsamkeit und wirtschaft-
liche Ausnutzung der Konjunktur erforderte. Diese
wirtschaftlichen Dispositionen konnten nicht je-
dem Dienststellenleiter iiberlassen werden, sondern
muBten, soweit sie die gleichen Zwecke fiir alle oder
mehrere Verwaltungszweige betrafen, in einer ge-
schulten Hand vereinigt werden. Eine besondere
Beschaffungs-Gesellschaft wurde hier nicht gebildet,
weil es nicht darauf ankommen sollte, eine Vorrats-
wirtschaft zu fiihren, sondern richtig zu disponieren
und Vorratskaufe nur insoweit zu tatigen, als sie
unbedingt zweckmaBig erscheinen. Die Moglichkeit,
das Beschaffungswesen einem der wirtschaftlichen
Betriebe der Stadt zu iibertragen, ist gepriift, aber als
zu umstandlich abgelehnt worden; hier wiirde auch
das Interesse des Wirtschaftsbetriebes an sach-
gemaBer Erledigung fehlen. So wurde das Beschaf-
fungswesen einem hierzu besonders geeigneten Ver-
waitungsbeamten (Verwaltungsdirektor) iibertragen.
Die Erfahrungen einzelner Dienststellen und Gesell-
schaften, bei denen die Beschaffung bestimmter
Gegenstande besondere Bedeutung hatte, wurden da-
durch nutzbar gemacht, daB der Verwaltungsdirektor
angewiesen wurde, mit ihnen in dauernder Verbindung
zu bleiben. Ausgeschlossen von gemeinsamer Be-
schaffung wurde ferner derjenige Bedarf, der nur
an einer Stelle auftrat, weil fiir seine Beschaffung
an dieser Stelle erfahrungsgemaB sich mit der groBen
Sachkunde das lebhafte Eigeninteresse vereinigt. Der
Bedarf wird unbesehranktausgeschrieben, nurbeiklei-
neren Mengen beschrankt. Einkaufe, Verwaltung und
Buchfuhrung erfolgen nach kaufmannischen Grund-
satzen. Endlich konnte auch dem Verwaltungs-
direktor infolge der wirtschaftlichen Erfahrungen, die
sich bei ihm sammelten, eine weitere sehr wichtige
Aufgabe iibertragen werden. Die Verwaltungsstellen,
Gemeindeanstalten und Gesellschaften sind namlich
gehalten, alle Lieferungen und Leistungen, die von
einer anderen stadtischen Verwaltungsstelle oder
Gesellschaft nach MaBgabe der fur sie geltenden
Grundsatze (vgl. oben) ausgefuhrt werden konnen,
bei dieser zu bestellen. An Dritte diirfen sie derartige
Auftrage nur mit Magistratsgenehmigung nach MaB-
gabe besonderer, die Wirtschaftlichkeit der gesamten
Verwaltung sichernden Bestimmungen vergeben. Dar-
aus ergibt sich die Gefahr, daB stadtische Betriebe
eine sachlich nicht begriindete Monopolstellung er-
halten. Sie ist nicht einfach zu bannen, weil auf der
anderen Seite die Wirtschaftlichkeit jedes Betriebes
mit seiner Ausnutzung bis zur Hochstgrenze der
Leistungsfahigkeit wachst. Die uberaus wichtige Auf-
gabe, hier im Einzelfalle unparteiisch die wirtschaft-
liche Wirkung fiir die gesamte Verwaltung zu er-
kennen, ist dem Verwaltungsdirektor iibertragen,
selbstverstandlich unter Verantwortung des zu-
standigen Dezernenten. Ihm ist als Ziel gesteckt, die
Kapazitat der Gesellschaften und Gemeindeanstalten
20
Deputation fur besondere Angelegenheiten
K&mmerei-Deputation 1
Verwaltungsrat der Stadthalle 1
Deputation fur Ban- und Siedlungswesen . . 1
Deputation filr Wirtschaft und Statistik ... 1
Stadtsohuldeputation I
Deputation fur Kulturpflege 1
Verwaltungsrat der hoheren Schulen .... ]
Verwaltungsrat der Mittelschulen 1
Verwaltungsrat der Berufssehulen 1
Turn- und SpielausschuB zur Pflege der Leibes-
ubungen 1
Wohlfahrtsdeputation 1
AussehuB fur Gesundheitswesen 1
AussehuB fur Jugendwohlfahrt 1
Feuerwehrdeputation 1
Park- und ITriedhofsdeputation 1
Verkehrsbeirat I
Deputation fur den Schlacht- und Viehhof . 1
Kuratorium der Stadtsparkasse (zugleieh Ver-
waltungsrat der Stadtbank) 1
Aufsiehtsrat der Konigsberger Werke und
Straflenbahn-G. m. b. H. , . . 1
Aufsiehtsrat der Konigsberger Hafenbetriebs-
G. m. b. H 1
Aufsiehtsrat der Konigsberger l?uhr G. ra. b. H. 1
Aufsiehtsrat der MeBamt Konigsberg-G. m. b. H. 1
Insgesamt: 23
Lohnkommission, Deputation zum Ankauf von Schreib-
materialien, Servis- und Einquartierungs-Deputa-
tion, Sozialisierungskommission 4
Kammerei-Deputation 1
—
Hochbaudeputation, Tiefbaudeputation, Wohnungs-
deputation, Kommission fur Siedlungswesen, Kom-
mission fiir Bevolkerungspolitik ........ 5
Verwaltungsdeputation fiir Statistik, tJbergangswirt-
schaftsdeputation, Versorgungsdeputation .... 3
Stadtsohuldeputation . , I
Bibliotheksdeputation, Kommission fiir das Stadt-
theater- und das Theaterwesen 2
Gymnasialdeputation, Kommission zur Bearbeitung
aller Fragen des hoheren und mittleren Madchen-
sohulwesens, Stipendienkommission 3
—
Verwaltungsrat fiir das stadtische Berufsschulwesen 1
—
Armendirektion, Deputation des Alters- und Pflege-
heims, Sieohenhausdeputation, Bekleidungskommis-
sion bei der Armendirektion, LegatenausschuB,
StiftsstellenausschuB, Kuratorium der Kaiser-Wil-
helm-Heimstatte fiir Genesende in Juditten, Ver-
waltungsaussohuB fiir das stadtische Kinderasyl,
Vorsteheramt des stadtisohen Waisenhauses ... 9
Gesundheitskommission, Krankenhausdeputation . , 2
Deputation Mr die Waisenpflege 1
Deputation zur Verwaltung der Angelegenheiten der
Feuerwehr, der StraCenreinigung und. Miillabfuhr 1
Parkdeputation, Friedhofsdeputation 2
—
Deputation fiir die Verwaltung des . stadtisohen
Schlacht- und Viehhofs I
Kuratorium der Sparkasse, Sparkassen-Revisions-
deputation, Leihamts-Revisionsdeputation, Depo-
sitalkuratoren 4
Aufsiehtsrat der Gasbetriebsgesellschaft m. b. H.,
Kanalisationsdeputation, Deputation fiir die Ver-
waltung der Wasserwerke 3
Hafendeputation 1
Deputation zur Verwaltung des stadtisohen Fuhr-
wesens 1
—
Deputation zur Auslosung Konigsberger Stadtanleihen 1
Kassenpriifungskommission 1.
Insgesamt 47
Bifd 7. Verzeichnis der Verwaltungsdeputationen und der Aufsichtsrate der stadtisohen Gesellschaften
moglichst auszunutzen, und auf der anderen Seite
zu vermeiden, daft sie von der Stadt ohne Kiicksicht
auf die Hone ihrer Preise gewissermaBen garantiert
beschaftigt werden.
Eine weitere Zusammenfassung hat sieh im Verkehr
*>nit der OffentUchkeit ergeben. Alle hier und
anderwarts gemachten Versuche, den einzelnen De-
zernaten und Dienststellen im Verkehr mit der Presse
weitgehendste Preiheit zu geben, muBten und miissen
scheitern, weil namlich das Interesse der Presse selbst
an dieser Preiziigigkeit gar kein einbeitlich.es ist und
s ^in kann. Diese Bewegungsfreibeit fiihrt zu einem
letzten Endes auob fiir die Presse nicht mebr ertrag-
'icben Wettbewerb. Wir haben deswegen den Verkehr
*pit der Presse bei einer Nachriehtenstelle zentra-
bsiert, an welche die Presse sieh ausschlieBlich mit
Aren "Wunschen zu wenden hat und die fiir die aktive
Betatigung der Verwaltung der Presse gegeniiber
zustandig ist. Um durch diese Zentralisierung keine
Erstarrung eintreten zu lassen, ist der Leiter der
Nachrichtenstelle ermachtigt, in Einzelfallen mit Ge-
nebmigung seines Dezernenten einen unmittelbaren
Verkehr des beteiligten Dezernats mit der Presse
herzustellen. Dabei hat er sieh stets die Prage vor-
zulegen, ob die gewtinschte Information unbedenklich
einem einzelnen Presseorgan gegeben werden kann,
oder gleichzeitig der gesamten Presse mitgeteilt werden
muB . Nach Bedarf stattf indende Pressebespr echungen
haben aus diesem System auch den letzten Kest von
Verkalkungsneigungen entfernt und sieh ganz vor-
ziiglich bewahrt.
Das System der Versteifung ist dann vollendet dureh
die Bestimmung, daB keine Angelegenheit, die eine
SpeziaHrage betrifft, auoh nicht nebenher, von einer
anderen Stelle miterledigt werden darf . So darf kein
Grundstiick von einer stadtisohen Dienststelle oder
Gesellschaft ohne Mitwirkung des Grundstiicksamts
erworben werden, kein Hoehbau wird errichtet ohne
21
IL ORGANISATORISCHE REFORMEN
Beteiligung des Hochbauamts, keine Untersttitzung
mit Ausnahme von Sonderstipendien gewahrt, ohne
daB das Wohlfahrtsamt zugezogen wird usw.
Mit dieser Neugliederung und Zusammenfassung dei
Verwaltung gingen gleichgerichtete MaBnahmen im
Deputationswesen Hand in Hand. Die 47 Depu-
tationen, Kommissionen und Ausschiisse sind auf 23
vermindert (vgl. Bild 7, Seite 25).
2. Vereinfachung des Geschaftsverkehrs
Eine wesentliche Vereinfachung undBeschleunigung des
GeschaftsverkehrssowiePersonalverminderungbrachte
die Neuordnung des Aktenwesens, diebereits 1921
durch dieAbschafmngderTagebuchereingeleitetwurde.
Den Karteien wurde groBe Aufmerksamkeit ge-
widmet. Die gebundenen Biicher und Listen wurden
durch Steil- und Elachkarteien ersetzt. Als Beispiele
seien Flachkarteien in dem Grundstiicksamt und in
der stadtischen Betriebskrankenkasse erwahnt. In
unserer Wahlabteihmg bat sich eine Steilkartei
(System Union-ZeiB) bewahrt. In Listen und Karteien
ist die alpbabetiscbe Gliederung unterZugrundelegung
der,,Emheits-A-B-C-Regeln''eingeMhrt;nurdieWahl-
kartei ist nach phonetiscber Oidnung gegliedert.
Eine organisatoriscbe Anderung steht durch die be-
absichtigte, von Staat und Stadt grundsatzlieh ge-
nehmigte Yerbindung des stadtischen Wahl-
buros mit dem staatUehen Einwohnermeldeamt
in Form einer Arbeitsgemeinschafb bevor, die erheb-
liche Personalersparnisse biingt.
Die Erkenntnis, daB die Verwendung geeigneter Yor-
drucke bei der Bearbeitung wiederkehrender, gleich-
artiger Arbeitsvorgange den Geschaftsbetrieb ganz
wesentlich beschleunigt und eine groBere Sicherheit
gewahrleistet, fiihrte zu einer durcbgreifenden Dber-
arbeitung der Vordruoke an einer zentralen Stelle.
Das Ergebnis war die Steigerung von bisher 50 Vor-
drucken allgemeiner Art auf 179. Die Normung der
Sondeivordrucke fiir die einzelnen Dienststellen ist
im Gange.
Die im Jabre 1920 teilweise durchgefiihrte raum-
Uche Vereinigung der stadtischen Dienst-
stellen hatte eine Neuregehmg des Botendienstes zur
Folge, gleichzeitig wurde der Aktentransport me-
chanisiert. Dem Verkehr mit den aufienliegenden
Dienststellen und anderen Behorden dient ein Akten-
auto. Durch diese MaBnahmen wurde die Zahl der
Boten fiir die 14 im Stadtbause zusammengezogenen
Dienststellen von 37 auf 22, also urn 37% verringert.
Die Berechnung und Auszahlung der Arbeiterlohne
und Vergiitungen fiir Angestellte, die bis zum Jahre
1923 bei den einzelnen Dienststellen erfolgte, wurde
in einem H awptlohnburo zusammengezogen; hier-
durcb ist eine einheitliehe Bearbeitung dieser Angele-
genheiten sicbergestellt und die Moglichkeit zur Aus-
nutzung von Mascbinen zur Beschleunigung der Ar-
beiten gegeben.
Die Zusammenfassung des Ermittlungsdien-
stes fur die gesamte Verwaltung haben bisher nur
wenige Stadte durchgefiihrt. Auch diese Einrichtung
hat sich sehr gut bewahrt. Samtliche Auskiinfte, die
fiir die Verwaltung von Dritten innerhalb des Stadt-
gebietes auf miindlichem Wege eingeholt werden mtis-
sen, werden von dieser Stelle erledigt. Die Ermitt-
lungsbeamten arbeiten also nicbt nur in Steuer- und
Wohlfahrtsangelegenheiten, sondern sie sind zur
Einholung aller Auskiinfte im Eahmen ihres Bezirks
verpflichtet. Der Beamte wird dadurcb vielseitig;
er lernt seinen Bezirk in alien Einzelheiten kennen.
In der Konigsberger Verwaltung ist der Kanzlei-
dienst vollig dezentralisiert, die Hauptkanzlei
aufgelost. Die Kanzleikrafte (Stenotypistinnen) sind
auf die einzelnen Stadtamter verteilt und versehen
z. T. gleichzeitig den Vorzimmerdienst bei den De-
zernenten. Auf die sachgemafie Aus- und Fortbildung
der Stenotypistinnen wird groBter Wert gelegt, sie
und die Beamten sind auf Einheitskurzschrift ein-
gestellt. Die Stenotypistinnen haben Gelegenheit zur
Teilnahme an Kursen fiir Schul- und Redeschrift. Das
Zehnfinger-Tastschreiben wird von dem Nachwuchs
der Kanzleikrafte gefordert. Die bereits in der Ver-
waltung arbeitenden Stenotypistinnen werden auf
dieses System umgeschult. Bewahrt haben sich Vor-
trage uber Burokunde fiir das Kanzleipersonal.
3. Neuorganisation des Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesens
Eine wesentliche Umgestaltung hat der Haushalts-
flan erfahren. Wahrend vor dem Kriege auch alle
Gemeindeanstalten, jetzt in Gesellschaffcsform ge-
fiihrten Wirtscbaftsunternehmungen im Haushalts-
plan erschienen, wird er jetzt nur noch fiir die be-
hdrdliche Verwaltung aufgestellt. Die Gesellschaften
und Gemeindeanstalten werden im Haushaltsplan
lediglich mit ihren Wirtschaftsergebnissen aufgeftihrt.
Ferner wird fiir jede Gemeindeanstalt und Gesell-
schaft ein Wirtschaftsplan aufgestellt und als An-
lage dem Haushaltsplan beigefiigt. Die einzelnen
Haushaltsplane sind der Organisation der Verwaltung
entsprechend stark zusammengefaSt. Die Haushalts-
plane enthalten neben der Gliederung nach Ab-
schnitten, Kapiteln und Titeln noch eine Einteilung
nach Sachkonten.
In der Buchfuhrung ist fiir die behordliche Ver-
waltung das kameralistische System, fiir Ge-
sellschaften und Gemeindeanstalten (Wirtschafts-
unternehmungen) die kaufmannisehe Buch-
fuhrung durchgefiihrt. Die kameralistische Buch-
fuhrung ist in der Stadthauptbuohbalterei zentrali-
siert, so dafi Buchhaltung und Kasse von der anweisen-
den Stelle personlich und raumlich getrennt sind.
Auch zwischen Buchhaltung und Rechnungspriifung
bestehen keine Verbindungen. Die kameralistische
Buchhaltung ist mit den modernen biirotechnischen
Hilfsmitteln wie Buchungsmaschinen, Rechenma-
schinen, laufenden Bandern usw. ausgestattet.
Die kaufmannisehe Buchfuhrung erfolgt bei den ein-
zelnen Unternehmungen dezentralisiert. Das Wirt-
schaftsergebnis wird zum JahresschluB und inner-
halb des Wirtschaftsjahres in gewissen Zeitabstanden
durch Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt.
Zu den Wirtschaftsunternehmungen zahlen die Ge-
sellschaften, Gemeindeanstalten, eine selbstandige
unter Aufsicht des Magistrats stehende Wohnungs-
baustiftung, Sparkasse mit Leihamt, Scblacht- und
Viehhof, Grundstiicksverwaltung ohne offentlicheVer-
waltungsgrundstiicke, Gemeindefriedhof und Stadt-
anzeiger.
22
NEUORGANISATIOST DER STADTISCHEN VERWALTUNG IN KONIGSBERG I. PR.
Unsere Versuche, kameralistische und kaufmannische
Buchf iihrung zu vereinen durcli Wirtschaftsabschliisse,
Bilanz, Buchhaltungen usw., haben nicht zu einem
praktisch empfehlensweiten Ergebnis gefiihrt. Man
muB feststellen, daB Wirtschaftsergebnisse und Ver-
mogensveranderungen nur dann einwandfrei naeh-
gewiesen werden konnen, wenn die laufende Buchhal-
tung zwangslaufig dieses Ziel erstrebt. Diesen Vor-
teil hat die kaufmannische, doppelte Buchfiihrung,
ohne daB ibr damit eine Uberlegenheit iiber die ka-
meralistische Buchfiihrung fiir die Hoheitsverwaltung
zugebilligt werden kann.
Die Aufgaben der friiheren Stadthauptkasse sind auf
die Stadtbank iibertragen. Neben ihr gibt es keine
weiteren Haupt- und Nebenkassen. Das Wohlfahrts-
amt empfangt zur Auszahlung von Unterstiitzungen
sofort abrechenbare Vorschiisse. Die wirtschaftlichen
Unternehmungen haben zwar eigene Kassen, ftihren
aber die Tagesbestande taglich an die Stadtbank ab
und leisten Ausgaben durch Anweisung auf die Stadt-
bank. Nut fur die Steuereinzahlungen ist eine Steuer-
kasse bestehen geblieben, die jedoch lediglioh als Ein-
nahmehilfskasse der Stadtbank aufgezogen ist.
Die Verbindung zwischen Stadthauptbuchhalterei,
Stadtbank und Stadtkammerei war nicht einfach,
Sie ergab sich schlieBlich aus der Erwagung, daB die
Stadt nur Kundin der Bank sein darf, und daher in
Zins- und Unkostenzahlung wie jeder andeie Bank-
kunde behandelt werden muB. So werden die stadti-
schen Mittel stets zinstragend angelegt und arbeiten,
soweit sie nicht fiir stadtische Zwecke gebraucht wer-
den, im Wirtschaftsleben, ohne daB irgendwelche be-
sonderen Besohliisse notwendig sind. Technisoh ist
die Zusammenarbeit wie folgt geregelt: Das zustan-
dige Stadtamt weist an, die Stadtkammerei priifb die
Anweisung sachlich und wirtschaftlich und gibt sie
zur Stadthauptbuchhalterei, hier wird die etatsrecht-
liche Priifung vorgenommen und der Zahlungsauf-
trag an die Stadtbank gegeben. Die Stadtbank gibt
an die Stadthauptbuchhalterei von den Tages-
buchungen Durchschriften; sie ersetzen bei der
Stadthauptbuchhalterei das Journal. Nach ihrem
Eingange werden die Kassenanweisungen der Stadt-
amter mit einem Erledigungsstempel versehen, sie
erhalten das Datum der Buchung bei der Stadtbank,
dann erfolgt die Buchung auf den Karten der Stadt-
hauptbuchhalterei zur Legung der Jahresreohnung.
Alle Einnahmen mit Ausnahme der Steuerzahlungen
gehen an die Stadtbank; aueh hier erhalt die Stadt-
hauptbuchhalterei Durchschriften und bucht darauf-
hin die Einnahmen in ihren Karten. Nur die Verrech-
nungsbuchung innerhalb der behordlichenVerwaltung
vollizeht sich ohne Inanspruchnahme der Stadtbank.
Ursprtinglich aufgetaucnte Schwierigkeiten sind be-
seitigt, seitdem Stadthauptbuchhalterei und Stadt-
bank ihre Buchungen taglich abstreichen. Die Stadt-
kammerei erhalt an jedem Morgen von der Stadtbank
die Salden der stadtischen Konten und von der
Stadthauptbuchhalterei einen Tag spater auf Grund
der Abstreichung mit der Stadtbank auch den Stand
der einzelnen Haushaltsverwaltungen und stadtischen
Vermogensmassen. Sie ist also in der Lage, schnell
und zuverlassig zu disponieren; das alles ein Erfolg
straffer Zusammenfassung.
Die Rechnungs'prufung erfolgt fiir die Wirtschaffcs-
unternehmungen durch besonders vorgebildete kauf-
mannische Krafte; im iibrigen durch Verwaltungs-
beamte. Die Kassenanweisungen werden voi der
Buchung und Zahlung gepriiffc, der Vermerk des
Priifungsbeamten macht die Kassenanweisung fiir
die Stadthauptbuchhalterei erst vollzugsfahig. Das
hat den Vorteil groBtei Verantwortlichkeit der Prii-
fungsbeamten und grdBerer Genauigkeit der einzelnen
Dienststellen. Eehler werden sofort entdeckt. Auch
der Priifungsbeamte ist besser in der Lage, die An-
gemessenheit von Lohnen und Preisen zu verfolgen.
Endlich kann die Jahresrechnung sofort nach Jahres-
abschluB zur Entlastung vorgelegt werden. Die Wirt-
schaftsfuhrung wirtschaftlicher Unternehmungen und
groBere wirtschaftliche Geschaftsvorgange werden
an Ort und Stelle stichprobenweise naohgepriift, da-
durch erhalten die Priifungsbeamten standige Eiihlung
mit der Praxis und mit der Verwaltung.
4. ZweckmaBige Unterbringung
und Ausstattung
Wie bereits oben (Ziff . 1) erwahnt, waren die einzelnen
stadtischen Dienststellen im ganzen Stadtgebiet in
39 verschiedenen Gebauden untergebracht. Schon
diese Zahl laBt auf die Unzulanglichkeit ihrer Unter-
bringung schlieBen. Die Mehrzahl der benutzten Ge-
baude waren schon Jahrhunderte alt und befandensich
in den engst gebauten Stadtteilen. An einzelnen
Arbeitsplatzen waren neben dem Fenster Kletter-
taue angebracht, um im Ealle eines Eeuers eine Ret-
tung zu ermoglichen. Im Jahre 1924 wurden nur noch
25 Gebaude — jetzt schon zumgroBtenTeilzusammen-
hangend gelegen — ■ beanspiucht, von denen 1926
weitere 15 Gebaude durch weitere Zusammenziehung
der Verwaltung frei gemacht werden konnten. Im
gleichen Jahre wurde beschlossen, die gesamte Ver-
waltung in ein urspriinglich fiir andere Zwecke er-
richtetes, modernes, aber einfaches Verwal-
tungsgebdude, den ehemaligen „H andelshof" am
Hansaring, zu verlegen. Diese MaBnahme ist durch-
gefiihrt und hat sich durch Ersparnisse an Personal-
und Sachausgaben giinstig ausgewirkt. Personen-
und Lastenaufziige erleichtern und beschleunigen
den Verkehr innerhalb dieses Hauses. AuBer den
Stellen, die aus sachlichen Griinden in den verschie-
densten Stadtteilen untergebracht sein miissen, wie
Feuerwehramt, Gartenamt, Standesamter, Beratungs-
stellen aller Art, ist die Verwaltung nunmehr in diesem
„Stadthause" bis auf das Wohlfahrtsamt und das
Wohnungsamt vereinigt. Fur das Wohlfahrtsamt
ist ein Anbau an das Stadthaus in Aussicht genommen,
sobald die Verhaltnisse es gestatten. Das Wohnungs-
amt verbleibt bis zu seiner Verringerung auf das nor-
male MaB in seiner jetzigen nahe gelegenen Unter-
kunft. Die Vorteile dieser Vereinigung im Verkehr
der Dienststellen und der Dezernenten, die Annehm-
Iichkeiten fiir die Bevolkerung, an einer Stelle die
meisten stadtischen Dienststellen vereinigt zu finden,
liegen auf der Hand.
Bei der Unterbringung im Stadthause wurde auch auf
eine zweckmdfiige Einordnung der einzelnen
Dienststellen und auf die geeignete Verteilung der
23
II. ORGANISATORISOHE REEORMEN
Arbeitsplatze geachtet. Die Dezementen wurden
innerhalb der zu ihrem Dezernat gehorigen Verwal-
tungsstellen oder mindestens in deren unmittelbarer
Nahe untergebracht; die Sachbearbeiter so verteilt,
daB weite Wege unter alien Umstanden veimieden
wurden, ebenso fanden auch die Stenotypistinnen
in deren unmittelbarer Nahe Arbeitsplatze. Gleich-
zeitig mit der Ubersiedlung der stadtischen Verwal-
tung in das Stadthaus erneuerten wir auch die Aus-
stattung unserer Buros. Die ganzlich veralteten
Mobel wie Stehpulte, Sclireibtisehe mit Aufsatzen,
(BiH8) sowie ferner die in der Kriegs- und Nack-
kriegszeit beschafften Behelfsmobel, macbten mo-
dernen Zweckmobeln Platz (Bild 9). Samtliche Amts-
zimmer macben heute einen iibersichtlichen und
freundlicben Eindruck. Die Ausstattung ist beute
bis auf die Beschaffung von Aktenschranken, die
Hand in Hand mit der Neuordnung des Aktenwesens
vor sicb gehen soil, nahezu beendet.
Zugleich mit der Vereinigung der Verwaltung wurde
eine Neuorganisation des Femsprechwesens
durchgefuhrt und die vorhandenen 83 Haupt-, 264
Nebenanschliisse in einer halbautomatischen Anlage
vereinigt. Nacb dem gleichen System in den stadti-
schen Anstalten und Gesellschaften eingeriohtete An-
lagen mit Querverbindungen ermoglichen den Fern-
sprechverkehr mit alien stadtischen Stellen ohne Post-
vermittlung.
Der fortschreitenden Technik auf dem Gebiete des
Biirowesens und der Biiromaschinen wurde jede
nur mogliche Aufmerksamkeit gewidmet. Der Be-
stand an Schreibmascbinen ist von 70 Stuck im Jabre
1920 auf 140 Stuck im Jabre 1929 vermehrt. Es wird
darauf gehalten, daB die Sachbearbeiter langere Sobrif t-
satze in die Maschine diktieren und zwai Entwurf und
Reinschrift in einem Arbeitsgang. Zur weiteren Me-
chanisierung der Verwaltung werden an geeigneten Stel-
len u. a. Rechenmaschinen, Buchungsmaschinen, Lohn-
berechnungsmascbinen, BriefschlieB- und Frankier-
maschinen und Registrierkassen angescbafft. Die
Magistratsdruckerei und -Buchbinderei wurden eben-
falls mit neuzeitlichen Maschinen insbesondere einer
Adrema ausgestattet, so daB sie in der Lage sind,
alle stadtischen Auftrage auszufiihren. Privatauftrage
werden grundsatzlich nicht ausgefiihrt. Die Wirt-
schaftlichkeit der Druckerei und Buchbinderei wird
durch monatlicbe Abschliisse kontrolliert. Im Be-
reiche der gesamten Verwaltung werden nur noch
die vom NormenausschuB der aeutschen Industrie
aufgestellten Papierformate {DIN ^Formate) ver-
wendet. Das Papier gelangt erst nach Markierung
eines Heftrandes in Gebrauch.
5. Verringemng und Vervollkommnung
des Personals
Trager jeder Organisation sind Menschen. Zweck-
maBige Personalpolitik ist Voraussetzung zweckma-
fiiger Organisation. Die Vermehrung der. Dienststellen
mit sich tiberschneidenden Zustandigkeiten hatte die
an sich begreifliche Vermehrung des Personals noch
weiterhin gefordert. 1920 waren 2872 Beamte und
Angestellte gegeniiber 1480 im Jabre 1914 tatig.
Dieser Vergleich war ebenso erschreckend wie richtung-
gebend. Im Jahre 1920 wurde der Abbau des Verwal-
tungskorpers mit alien Mitteln begonnen. Ein Teil
des Personals war nicht voll ausgenutzt. Sticbproben
ergaben, daB die Uberfullung an Personal oft gerade-
zu gegenseitige Behinderung und Verhinderung inten-
sivster Arbeitsleistung bewirkte und so konntedieerste
AbstoBung ungeeigneter Krafte ohne eine gleichzeitige
sachliche Anderung der Organisation in Angriff ge-
nommen werden. Fiir dieAuswahl der zu Entlassen-
den wurde j edeunsachliche Bindung auBer Betrachtge-
lassen. Entscheidend fiir das Verbleiben in der stadti-
schen Verwaltung durften nur Leistungsfahigkeit und
Eignung sein. Nur bei gleichen Leistungen waren
soziale Momente entscheidend. Die jeweils fur offent-
liche Verwaltungen verantwortlichen Personen haben
nicht dasRecht, auf Kosten einer bereits mit schweren
Lasten ringenden Burgerschaft die Grundsatze der
Sachlichkeit und des gemeinen Bestens zugunsten
bequemerer Gefiihlspolitik zu verlassen. Die Zahl
der Beamten und Angestellten war am 1. April
1921 auf 2428 herabgedrtickt. Tiichtige Hilfskrafte
wurden nunmehr dadurch gehalten, daB ihre Stellen
in Dauerstellungen umgewandelt wurden. Der Ab-
bau der auBernalb dieser Gruppen verbleibenden
Hilfskrafte vollzog sicb Hand in Hand mit der sach-
lichen Umorganisation der Verwaltung, so daB beute
nur noch unentbehrliche Stenotypistinnen, wissen-
scbaftlich besonders vorgebildete Krafte, also Spe-
zialisten, und die unter gesetzlichem Schutz stehenden
Schwerkriegsbeschadigten in Angestelltenstellungen
sich befinden.
Die Beamtenzahl konnte zunachst nicht vermindert
werden; die Griinde dafiir sind bekannt. Der Magistrat
teilt mit voller Uberzeugung den Standpunkt, daB
ein mit den stadtischen Interessen dauernd und eng
verkniipftes, woklausgebildetes, arbeitsfreudiges
und fflichtbewujites Berufsbeamtentum auch
in Zukunft das Riickgrat der Verwaltung bleiben
mtisse.
Unter Aufrechterhaltung strenger disziplinarischer
Grundsatze, die den anstandigen, tucntigen und
f leiBigen Beamten, Angestellten und Arbeiter schiitzen,
ungeeignete Krafte aber riicksichtslos entfernen,
wurden die Anforderungen an den Nachwuchs des
Beamtenkorpers verscharft. Es muB das Ziel jeder
offentlichen Verwaltung bleiben, bei der ersten Aus-
lese der Anwarter einen so sorgfaltig nach rein sach-
lichen Gesichtspunkten ausgesuchten, gewissenhaft
gehandhabten MaBstab anzulegen, daB ungeeignete
Krafte moglichst frtihzeitig und vor der Anstellung
beseitigt werden und auch dadurch spdtere Mifi-
erfolge nach Moglichlceit ausgesehaltet sind.
Je unbeirrter dieser Grundsatz durchgeflihrt wird,
um so besser fiir die Verwaltung und fiir den Anwarter
sowie die Beamtenschaft. Fiir sie hat die Zuriick-
fuhrung des Verwaltungsapparates auf einen mog-
lichst geringen Umfang bei bester Qualifizierung der
Beschaftigten noch den Vorteil, daB dadurch erst
angemessene Besoldung ermoglicht wird. Im Jahre
1922 wurden neue Bestimmungen fiir die Annahme,
Ausbildung und Beforderung der Beamten der Stadt
Konigsberg erlassen und die Priifungsordnungen neu
festgelegt. Eine weitere Neuordnung trat 1927 auf der
Grundlage der vom Pr euBiseben Stadtetag empf ohlenen
24
Bild 8. Veralieter Arbeitsplatz
Bild 9. Neuzeitlich eingerichteter Arbeitsplatz fiir Sachbearbeiter
3 Dlwiv, lletorru«n in den stadtischeii Verwnltungen
25
II. ORGANISATORISCHE REFORMEN
Ausbildungsgrundsatze in Kraft. Diesen Grundsatzen
entsprechend wurde auch eine Beamtenschule mit
Ausbildungslehrgangen und Aufbaulehrgangen ein-
gerichtet. Zur zweiten Prufung wird nur zugelassen,
wer die erste Prufung bestanden und in dreijahriger
Beamtendienstzeit sich bewahrt und den Aufbaulehr-
gang besucbt hat. Bei der Beforderung der Beamten
wurde ganz folgerichtig der Grundsatz der „Ochsen-
tour" verworfen. Urn auf der anderen Seite zu ver-
meiden, daJJ duroh ungleiche Beurteilungen verschie-
dener Vorgesetzter unvergleicbbare Ergebnisse und
damit Ungerechtigkeiten gezeitigt wurden, durfte in
Zweifelsf alien die Entscheidung erst dann getroffen
werden, wenn mebrere Dienststellenvorsteher zu
dem gleicben Urteil gelangt war en. AuBerdem wurde
in den einzelnen Gruppen insofern Beriieksichtigung
des Dienstalters sichergestellt, als der dienstaltere
von einem dienstj linger en Beamten nur iibersprungen
werden durfte, wenn dessen groJJere Eignung fiir die
Beforderungsstelle zweifellos feststand. Auf diese
Weise ist eine Reihe tatkraftiger jiingerer Beamten
im Laufe der letzten Jahre in gehobene Stellen ein-
geriickt.
Das letzte Mittel, nra die Leistungen der Beamten-
schaft zu erhohen, war endlieh die Hebung der
Selbstandigkeit und V erantwortlichkeit in alien
Gruppen. Der Grundsatz, daJJ keine Arbeit von einer
hoher bezahlten Kraft ausgefiihrt werden soil, fiir
die eine Kraft mit geringerer Besoldung ausreicht, ist
einf acb und klar und sollte iiberall gelten, Aber auob
nacb aufien bin muB jeder Beamte, der eine Arbeit
oder ein W erk scbaf ft, als ibr verantwortlicber Schopf er
erscbeinen. Er soil seinen Namen darunter setzen;
man soil daber alien Beamten, denen eine solcbe Selb-
standigkeit und der ricbtige Gebraucb des ibnen iiber-
tragenen Entscheidungsreehts nacb Vorbildung, Lei-
stung und Cbaarkter anvertraut werden kann, dieses
Recbt geben. Selbstverstandlich muB Entscbeidungen
von grundsatzlicher oder besonderer finanzieller Be-
deutung fiir die Stadt eine T)berpriifung durob eine
besonders qualifizierte Kraft vorbebalten bleiben und
ebenso selbstverstandlicb muB der einzelne den
stadtischen Korperschaften verantwortlicbe Dezernent
die Moglichkeit haben, jederzeit ordnend in die Aus-
iibung der Handlungsfreibeit der ibm unterstellten
Beamten einzugreifen. In diesen Grenzen ist in
Konigsberg 1920 eine Regelung getroffen, sie bat sich
vollkommen bewahrt. Urn die Bedeutung der Ver-
leihung des Zeicbnungsrecbts zu erkennen, er-
folgt sie durcb eine besondere Verfiigung des Magi-
stratsdirigenten unter Mitzeiebnung des Sach- und
Personaldezernenten, die damit aucb die Verant-
wortung fiir die Verleihung iibernehmen.
Nacb diesen Grundsatzen vollzog sicb der Abbau von
220 Beamten, als dieAnderung derReichs- und Staats-
gesetzgebung ibn ermoglichte.
Die Zahl der Beamten und Angestellten in der stadti-
scben Verwaltung einscblieBlicb der jetzt privatwirt-
schaftlich betriebenen Unternebmungen ist von 2872
im Jabre 1920 auf 2233 im Jabre 1929 gesunken.
Hierin ist das gesamte Personal der neueingericbteten
Stadtbank mit 318 Kopfen entbalten, ferner 222
Krafte, die 1914 mit den gleicben Funktionen aber im
Arbeiterverhaltnis beschaftigt waren und inzwischen
in das Angestelltenverhaltnis uberfiihrt sind. Werden
von den 2233 Kopfen insgesamt diese 540 abgezogen,
dann verbleiben 1693 gegeniiber 1480 Kraften im
Jahre 1914. Werden dann noch diejenigen Krafte
abgesetzt, die in den durcb die Kriegsfolgen neu auf-
gezwungenen Dienststellen beschaftigt sind, so ergibt
sicb gegeniiber 1914 eine Verminderung des Personals
umrund 3%.
Bei den Arbeitern war Ende des Jabres 1927
ein gleich giinstiges Ergebnis gegeniiber 1914 er-
zielt. Die Zahl der stadtischen Arbeiter war sogar
gegeniiber 1914 staTk gesunken, trotzdem der Auf-
gabenkreis nach den mit Arbeitern besetzten Unter-
nehmungen und Dienststellen gewachsen war. Das
war erreicht durch AbscbluB von Tarifvertragen, die
eine 10 stiindige Arbeitszeit und damit eine voile Aus-
nutzung der Arbeitskraft des Einzelnen vorsaben.
Die durch die Arbeitszeit-Novelle erzwungene Herab-
setzung der Arbeitszeit, die wir 1928 — -1929 haben
durchfiihren miissen, hat seit 1928 ein erbebliches An-
Ziehen der Zahl der Arbeiter zur Folge gehabt (mehr
als 750), so daB wir heute wieder 40% mehr Arbeiter
haben als ira Jahre 1914. Das ist eine Folge der
Arbeitszeitregelung, die nur zu einem kleinen Teile
durcb teehnische Verbesserungen ausgeglichen werden
kann.
6. Zusammenfassung der fur Verwaltung und
Geschaftsfuhrung erlassenen Bestimmungen.
Das vorstehend gescbilderte alle Teile der Verwal-
tung umfassende Reorganisationswerk konnte nur
durchgefiihrt und in seiner Wirkung sichergestellt
werden, indem es in iibersicbtliche fiir alle Beteiligten
leicht fafiliche Bestimmungen zusammengefaBt wurde.
Die „Y erwaltungsordnung" regelt die Zustandig-
keit fiir die Erfullung der der Stadt obliegenden oder
von ihr iibemommenen Aufgaben; sie enthalt ferner
Bestimmungen iiber Ziele und Art der Verwaltung.
Auf Grund des Geschaftsplans sind Arbeitsplane fiir
jede Dienststelle und Arbeitsrate aufgestellt; sie bilden
die Grundlage fiir den Stellenplan. Zur Forderung
eines schnellen und reibungslosen Geschaftsverkehrs
ist eine ,,Ordmmg fur den Geschaftsverkehr" auf-
gestellt, die am 1. Oktober 1929 in Kraft getreten ist.
Auf dem Gebiete des Finanzwesens wurden eine „Haus-
haltungsordnung ", „ Massenvermogensordnung ",
„Darlehns-, Biirgschafts- und Wechselordnung", „Ge-
schaftsanweisung fiir die Stadthauptbuchhalterei und
Stadtsteuerkasse", ,,Anweisung fiir die Prufung der
Rechnungsfiibrung", und ,, Bestimmungen iiber die
Abrecbnungen von Bauten sowie zur Verhiitung von
Oberscbreitungen bewilligter Mittel" erlassen. Eine
„Aktenordnung", eine„Personal-undDienstordnung",
eine „Ordnung fiir die Fiihrung der Vermogensnach-
weise" und eine „Hinterlegungsordnung" sind in
Bearbeitung.
Das gesamte in Konigsberg geltende Ortsrecbt wird,
nachdem die Eingemeindungen im Jahre 1928 ab-
geschlossen sind, neu bearbeitet und in einer Sammlung
vereinigt. Sie wird nicht nur fiir die stadtischen
Dienststellen, sondern auch fur die Burger groBen
praktiscben Nutzen haben. Erwogen wird die Mog-
26
§
i
NEUORGANISATION DER STADTISCHEN
licKkeit einer einheitlichen Verwendung des Dezimal-
systems fiir die Gliederung der Dienststellen, den
Haushaltsplan und das gesamte Aktenwesen. Die
dabei erfordexlicli werdenden weiteren Umstellungen
konnen naturgemafi erst im Laufe der Zeit erfolgen.
Der Wert des Reorganisationswerks ist gegenwartig
auf emeErsparnis von rund 1 % Millionen RM
VERWALTUNG IN KONIGSBERG I. PR.
berechnet, dabei sind selbstverstandlich die bier und
da z. B. durch den Personalabbau bei Beamten ent-
standenen Aufwendungen (Abfindungen, Pensions-
lasten} mitberiicksichtigt. Diese Erspamis ist der
ntichterne Gegenwartswert; der Zukunftswert wird
von einer spiiteren Zeit beurteilt werden, .
Neugliederung der Verwaltung in Harburg-Wilhelmsburg
B linger, Stadtamtmann, Harburg-Wilhelmsburg.
Bei unseren ReformmaBnahmen haben wir allem
anderen die gleichmafiig iibersichtliche Gestaltung
des Geschaftsganges in seiner inneren Anordnung und
Einteilung vorangestellt in der Erkenntnis, daB nur
eine sorgfaltige, scharf abgegrenzte Gliederung- des
Behordenauf baues und' : eine klare, festumrissene Ver-
teilung der Geschafte auf die Amtsstellen die Sicher-
heit des Geschaftsbetriebes gewahrleistet; sie ist die
Lebensnotwendigkeit und Voraussetzung der Be-
hordenorganisation.
Die Verwaltung der Stadt Harburg hatte bereits im
Laufe der Zeit den als starr und unzeitgemaB erkann-
ten Behordenaufbau beweglicher gestaltet. Aus-
gehend von den vorangefuhrten Gesichtspunkten,
schritt sie aber im Anfang des Jahres 1926 zur Neu-
gliederung des Behordenauf baues. Nachdem die
ehrenamtlichen Magistratsmitglieder ihre Dezernate,
deren Arbeitsgebiete bei den verschiedenen Verwal-
tungszweigen herausgenommen waren, abgegeben
hatten und nunmehr alle zusammenhangenden Auf-
gabengebiete vereinigt werden konnten, wurden
iibersichtliche Verwaltungsabteilungen gebildet. Die
Verwaltung gliederte sich in 6 Saulen:
Hauptverwaltung,
Finanzverwaltung,
Bauverwaltung,
Wohlfahrtsverwaltung,
Betriebsverwaltung,
Polizeidirektion.
Zur fortgesetzten t)berwachung des Verwaltungs-
apparats und zur Priifung der Anwendungsmoglich-
keiten von Neuerungen auf dem Gebiet der Biiro-
teehnik wurde ein Organisationsamt errichtet. Es
untersteht unmittelbar dem Magistratsdirigenten,
der die Leitung aller Verwaltungsgeschafte hat.
Auf Grund dieser Gliederung wurden neue Dezernate
gebildet und diese nur noch hauptamtlichen Dezer-
nenten iibertragen. Hierduroh und infolge der durch-
geftihrten Organisation der einzelnen Amtsstellen
wurden klare Ordnungsprinzipien geschaffen und
eine scharf abgegrenzte Aufgabengebietsverteilung
auf die Sachbearbeiter vorgenommen.
Durch die Verstaatlichung der Polizei und den am
1. Juli 1927 erfolgten ZusammensehluB der beiden
Stadte Harburg und Wilhelmsburg wurde eine Ver-
anderung des Behordenaufbaues der Stadtverwaltung
bedingt. Die eingangs erwahnte Saule polizeidirek-
tion" kam in Eortfall. Die der Stadtverwaltung ver-
bleibenden Polizeizweige wurden in einer „Polizei-
behorde" zusammengefaBt und diese der Hauptver-
waltung angegliedert.
Dank der bereits fruher erfolgten Durehorganisation
des Verwaltungsapparates der Stadt Harburg voll-
zog sich der ZusammensehluB des behordlichen
Verwaltungsapparates der beiden Stadte fast reibungs-
los und unmerklich. Trotzdem bei erweitertem Auf-
gabengebiet mehrere Nebenstellen im Stadtteil Wil-
helmsburg errichtet werden muBten, konnte noch
Personal eingespart werden, gewiB ein Zeichen fiir die
durchsichtige und geordnete Geschaftsverfceilung in
unserer Gemeindeverwaltung. Der Behordenauf bau
der Stadt Harburg-Wilhelmsburg gliedert sich nun
wie in Bild 10 dargestellt.
Wie bereits vorher betont, ist die Gliederung auch
in den einzelnen Amtsstellen scharf abgegrenzt wor-
den, wie 3 Beispiele (Bild 11, 12, 13) zeigen.
Mit dieser neu vorgenommenen Verteilung der Ge-
schafte ging auch die Neuordnung des gesamten Ak-
tenwesens Hand in Hand. Die scharfe Trennung der
Sachgebiete erforderte neben aufierlichem Kennt-
lichmachen der gesamten Akten, Eingangs-, Umlanf-
und Vorlegemappen, ein besonderes Sckciftkenn-
zeichen. Diesen Bediirfnissen und Erfordernissen
neuzeitlicher Biiroorganisation soil der „Geschdfts-
verkehrsplan der Stadtverwaltung Harburg-
Wilhelmsburg" (Bild 14, Seite 29) gerecht werden.
Dieser Plan ist auf dem sogenannten Dezimalsystem
aufgebaut worden und leitet in seiner Anordnung vom
GescMftszeichen auf das Aktenzeichen tiber.
Beispiel:
— Verwaltungsgruppe 1 Hauptverwaltung ... 1
— Amtsstelle 1 Hauptamt ..... 1
— Sachgebiet Reich ......
~ Untergruppe Reichsverfassung
Aktenzeichen: 11 00
Die bereits genannten 5 Hauptgruppen der Verwal-
tung erhielten als Kennfarben:
Hauptverwaltung weiB
Finanzverwaltung rot
Bauverwaltung gelb
Wohlfahrtsverwaltung blau
Betriebsverwaltung griin.
In derselben Earbe sind auch samtliche Eingangs-,
Umlaufs- und Unterschriftsmappen aller Amtsstellen
der betreffenden Verwaltung gehalten.
27
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Bild 10. GEiederung der Verwaltung der Stadt Harburg-Wilhelmsburg
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Bild 11. Gliederung des Organ isationsamts
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11
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Zknaifos- S/f.
Bild 12. Giiederung des Presse-, Verkehrs-, Statistischen und Wahlamts
Wie auch die Erf ahiung gelehrt hat, lassen sich zu einer
der 5 Hauptgruppen samtliche Verwaltungszweige
zuteilen. Fur Stadte unserer GroBe ist die Fiinf-
teilung vollkommen ausreichend.
Es bedarf keiner besonderen Betontmg, daB wir auch
auf das raumliche Beieinanderliegen der verwandten
und gegenseitig auf sich angewiesenen Amtsstellen
den groBten Wert Iegen. Weiterhin lassen wir es uns
angelegen sein, die inner e Organisation durchdieMittel
der modernen Biirotechmk zu unterstiitzen.
Der gewiinschte Eifolg — reibungsloser innerer und
auBerer GescMftsverkehr, Freisein von alien Kora-
petenzkonflikten usw. — hat sich eingestellt und (
damit auch die Gewifiheit, daB der eingeschlagene
Weg der richtige ist. \
11
Qj/edmng asrBammlerha^mg -Bauftdfe - TonmrH
Thdiltrei ZJmisten/ ffiuurti sJikxedi
ShtisUK
Bild 13. Giiederung der Bauunterhaltung, Bauhofe, Tonwerk
29'
1 Hauptverwaltung
10 Kollegialburo
11 Hauptamt
12 Organisationsamt
13 Presse- und Verkehrsamt
• 14 Statist, und Wahlamt
15 Rechtsamt
16 Versieherungsamt
17 Sehul- und Volksbildungsamt
18 Poliaeiamt
19 Standesamt I
11/P Peraonalamt
11/L Lohnamt
11/D Deich- und Sielamt
U/P Feuerwehru. Beschaffungsstelle IV
11/S Stadtbad
12/B Beschaffungsstelle I
12/D Druckerei
12/P Fernsprechwesen
12/K Kraftfahrbetdeb
12/R Ratskeller
13/V Verwaltungsbiicherei
I5/R Reehtsauskunftsstelle
15/M Mieteinigungsamt
17/B Beschaffungsstelle II
17/H Volkshoehsohule
17/St Stadtbiicherei
17/T Stadttheater
17/Z Sohulzahnldinik
18/U Stadt. TJntersuchungsamt
I9/S Standesamt II
weiB
2 J?
inanzverwaltung
20 Rechnungsamt
21 Vermogens- u. Sohuldenverwaltung
22 Hauptbuchhaltung
23 Stadthauptkasse
24 Steueramt
25 Stadtsparkasse Harburg
26
27
28
29
23/H Steuerkasse Harburg
23/W „ Wilhelmsburg
25/W Stadtsparkasse Wilhelmsburg
rot
3 E
auverwaltung
30 Bauverwaltungsamt
31 Baupolizei mit stat. Abteilung-
32 Stadtebau und Bauberatung
33 Neubau
34 Tiefbau
35 Bauhof
36 Stadtreinigungsamt
37 Stadtgartenamt
38
39
35/B Beschaffungsstelle III
35/0 Bauunterhaltung
35/Z Ziegelei
35/E Eigenbetrieb
36/W Stadtreinigungsamt Wilhelmsburg
gelb
4 V
ybhlfahrtsverwal
fcung
40 Wohlfahrtsamt
41 Jugendamt
42 Gesundheitsamt
43 Wohnungsamt
44 Krankenanstalten
45
46
47
48 .
49
40/A Alters- und Versorgungsheim
40/O Asyl fur Obdachlose
40/V Augusta- Viktoriastift
40/K Stadt. Kinderheim
40/F Hastedtsches Feierabendhaus
40/H Kinder- und Pflegeheim Huckfeld
40/D Kindererholungsheim Dibbersen
40/W Wohlfahrtsamt Wilhelmsburg
(Nebenatelle)
41/L Stadtamt fur Leibestibungen
blau
5 I
etriebsverwaltun
g
50 Liegenschaftsamt
51 Stadt. Werkverwaltung
52
63
54
65
66
67
58
59 Schlachthof
50/V Vermessungsamt
griin
Bilcf 14. Geschaftsverkehrsplan der Stadtverwaltung Harburg-Wilhelmsburg
30
REORGANISATION DER ST ADT VERWALTUNG
Reorganisation der Stadtverwaltung
Dr. Eisner, Stadtrat, Liegnitz
„Die Verfceilung. der Geschafte regelt der Oe-
schaftsverteilungs'plan. In ihm sind die
Arbeitsgebiete nach sachlichen Gesichtspunkten
klar und scharf abzugrenzen. Dies ist die erste
Voraussetzwng'im: sohnelle und reibungslose
Arbeit."
Diesen Grundsatz stellt die in vielen Beziehungen
auch fur Bttroreformen in der Kommunalverwaltung
vorbildliche Gemcinsame Geschaftsordnung der
Reichsministerien 1 ) in § 6 ihres Allgemeinen Teiles
auf. Leider ist die Entwickelung, die die Kriegs-
und Nachkriegszeit fiir die Verwalkmg der Kommunen
gebracht hat, der Einfiihrung klarer und iibersicht-
licher Organisationsplane nicht giinstig gewesen. Die
fortwahrenden Veranderungen,. denen die standig
wechselnde Gesetzgebung die Aufgabengebiete der
Stadte unterwarf, Kaben naturgemaB dazu gefuhrt,
daB der organisatorische A-ufbau der Stadtver-
waltungen unubersichtlich wurde. Die Mangel in
der Struktur der stadtischen Verwaltungsorgani-
sation betreffen die Bildung der Arbeitsgebiete der
leitenden Beamten {Dezernatsverteilung) wie die
Verteilung der Geschafte auf die Verwaltungsstellen
(Buroorganisatiori) und wirken sich schliefilich
auob in dem Aufbau der stadtiscben Verwaltungs-
ausscbiisse (Deputationen und Kommissionen)
aus.
1. Die Dezernatsverteilung
Bei der Abgrenzung der Arbeitsgebiete der leitenden
Beamten setzt siob der Gedanke, daB der personliche
Wirkungskreis des Dezernenten zugleich ein sach-
lieb in sich geschlossenes zusammenhangendes Ganze
darstellen soil, erst allmahlich durch. Wie oft sind
Dezernate noch buntseheckige Gebilde, die in-
folge zufalliger Entwickelung oder personlicher Lieb-
haberei die verschiedenartigsten Dinge vereinigen.
Nicht selten erscheinen auch einzelne Geschafte, die
riohtigerweise in einen der groBen Verwaltungszweige
einzugliedern war en, als besondere Dezernate. „Es
wird zwar haufig der Standpunkt vertreten, daB die
hoheren Beamten moglichst vielseitig beschaftigt
werden miissen, um einen Nachwuchs fiir leitende
Stellen zu sicbern, aber dieses berechtigte Ziel darf
nicht dazu fiihren, eine klare Geschaftsverteilung un-
moglich zu machen. Beamte, die andere Arbeitsgebiete
kennen lernen wollen, konnen allmahlich durch ver-
schiedene Dezernate gefuhrt werden, in die sie dann
griindlicher Einblick nebmen, als wenn sie gleich-
zeitig verschiedene, nicht zusammengehorige Sach-
gebiete bearbeiten 2 }." Erst die Bildung der Dezernate
aus grofien, sacJiUeh ein einheiiliches Ganze
darstellenden Yerwaltungszvjeigen gewahrt dem
Dezernenten einen umfassenden Uberblick iiber zu-
l ) Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern, vgl.
auch Breoht, Die Geschaftsordnung der Reichsministerien,
Bd. 1 der Sehriftenreihe des Diwiv.
) Vgl. R'auBmann, Die Buroreform als Teil der Verwaltungs-
reform, S. 18.
sammenhangende Arbeitsgebiete und ermoglicht die
gleichmafiige Handhabung der Verwaltungsgeschafte
und die Ausbildung einer einheitlichen Verwaltungs-
praxis. ...
Will man solche Ordnungsprinzipien in der De-
zernatsverteilung zur Durcbiiihrung bringen, so ist
die Gesamtverwaltung nach ihren hauptsachlichen Ta-
tigkeitsgebieten in Verwaltungsgruppen einzuteilen.
Solcbe Verwaltungsgruppen, die obne Eucksicht
auf die GroBe und die Besonderheiten der Gemeinde
jede stadtische Verwaltung aufweist, sind
1. Allgemeine Verwaltung,
2. Recht und Sicherheit,
3. Technik,
i. Wirtschaft,
5. Schule und Bildung,
6. Volkswohlfahrt,
7. Finanzen.
Sind 7 hauptamtliche Dezernenten vorbanden, so
erha.lt jeder eine derartige Verwaltungsgruppe als
sein Dezernat, so daB das personliche Arbeitsgebiet
eines Dezernenten zugleich einen der 7 in sich ge-
scblossenen sachlichen Wirkungskreise der Verwaltung
darstellt. Ist die Zahl der Dezernenten geringer, so
sind mehrere Verwaltungsgruppen in einer Hand zu
vereinigen, ist sie groBer, so mufi wiederUm nach rein
sachlichen Gesichtspunkten eine Unterteilung der
Gruppen stattfinden.. Wenn auch somit die Zahl der
Dezernate je nach dem Umfang der Verwaltung, der
ubrigens sich nicht unbedingt nur nach der Einwobner-
zahl der Stadt richtet, verschieden ist, so muB doch in
jedem Falle das Durcheinander zufallig abgegrenzter,
oft zusammengewtirfelter Dezernate durch eine scharf
gegliederte Einteilung ersetzt werden, bei der ein
Gebiet zusammengehoriger Aufgaben von einer Stelle
aus einheitlich geleitet wird. Einer planvollen Ver-
waltungsorganisation widersprecben wirrde es, ein
Dezernat beispielsweise zu bilden aus Personalien,
Grundbesitz und Jugendfiirsorge oder aus ein-
zelnen nicht zusammengehorigen Arten von Geschaf-
ten (z. B. Arbeiterangelegenheiten, Badeanstalten,
Innungssachen, Volkshochschule und Wohnungsnach-
weis).
Ekrenamtliehe Vorstandsbeamte konnen ent-
weder zu Pf legem ganzer Verwaltungsgruppen oder
einzelner Teile derselben bestellt werden, ohne eigene
Dezernententatigkeit auszuuben, oder sie konnen
selbst Dezernenten fiir einzelne den Verwaltungs-
gruppen eingegliederte Anstalten und Betriebe werden,
wobei allerdings dem hauptamtlichen Dezernenten
der zugehorigen Verwaltungsgruppe das Kodezernat
eingeraumt werden muB, um die Einheitlichkeit der
Verwaltung aufrecht zu erhalten. In kleineren Ver-
waltungen laBt es sich nicht vermeiden, Ehrenbeamte
mit dem Dezernat einer vollen Verwaltungsgruppe
zu belasten. GroBe Verwaltungen konnen sich auch
darauf beschranken, sie lediglicb zur Mitwirkung an
den Beratungen des Gemeindevorstandes und zu
31
II. ORGANISATORISCHE REFORMEN
gelegentlicher Vertretung hauptamtlichei Dezernenten
heranzuziehen. Unzweckmafiig und einer klaren Ge-
schaftsverteilung zuwider ist es aber, wenn ehrenamt-
lichen Dezernenten einzelne, aus dem sachlichen Zu-
sammenhang des einschlagigen Verwaltungszweiges
herausgerissene Geschafte der inneren Verwaltung als
besonderes Dezernat iibertragen werden, wie z. B.
Konzessionssachen, Rentnerfiirsorge usw.
2. Die Biiroorganisation
Eine noch starkere Neigung zur Zersflitterung als
die Dezernatsbildung pflegt die Biiroorganisation auf-
zuweisen. Auch fiir kleinere und kleinste Arbeits-
gebiete finden sich selbstandige Biiros, die in einem
gewissen formlichen Verkehr untereinander und mit
dem Magistrat stehen und meist auch von einer eigenen
Deputation verwaltet werden. Andererseits besteht
regelmaBig ein sogenanntes Zentralburo, das im
Laufe der Zeit mit alien moglichen Aufgaben, die man
anderweitig nicht einzugliedern wuBte, betraut worden
ist. Auch sogenannte Dezernentenburos, welche
lediglich durch die Person eines Dezernenten zu-
fallig verbundene, in keinem sachlichen Zusammen-
hang stehende Geschafte bearbeiten, erscheinen in
den Organisationsplanen. Zwischen der Dezernats-
verteilung und der Biiroorganisation fehlt der erforder-
liche Zusammenhang, da ein und dasselbe Euro haufig
fiir mehrere Dezernenten tatig ist. Ein Organi-
sationsfehler ist es zweifellos, wenn beispielsweise
die Verwaltungsorganisation einer groSeren Mittel-
stadt in den ersten Jahren nach Kriegsende fiir die
Wohlfahrtspflege 5 besondere Dienststellen, ein Armen-
amt, eine Berufsvormundschaft, eine Kriegshinter-
bliebenen- und Kriegsverletztenfiirsorgestelle, ein
Kriegsunterstiitzungsamt und eine RentenzuschuB-
stelle, statt eines einheitlichen "Wohlfahrtsamtes,
fiir die Kriegs- und Notwirtschaft 6 besondere Dienst-
stellen, eine Handelserlaubnisstelle, eine Ortskohlen-
stelle, eine Brotmarkenstelle, eine Mehlverteilungs-
stelle, ein Lebensmittelamt und eine Preispriifungs-
stelle. statt eines einheitlichen Kriegswirtschaftsamtes
vorsah, wenn vor der Verreichlichung der Arbeitsfiir-
sorge bisweilen kommunaler Arbeitsnachweis und Er-
werbslosenfursorge 2 getrennte Dienststellen bildeten,
oder wenn heute noch die Aufgaben der Wohnungs-
wirtschaft sich auf getrennte Stellen (Wohnungsfiir-
sorge, Wohnungsnachweis, Wohnungsaufsicht) ver-
teilen.
Die Biiroorganisation darf nur nach sachlichen
Gesichtspunkten aufgebaut sein und muB darauf
Bedacht nehmen, sachlich Zusammengehoriges auch
organisatorisch zu vereinigen. Jedes Geschaft muB
demjenigen Biiro zugewiesen werden, dessen all-
gemeinem Arbeitsgebiet es seinem Inhalt nach am
nachsten steht. Dabei sind die Buros als Unterein-
heiten der Verwaltungsgruppen aufzuziehen, wodurch
erreicht wird, daB jedes Biiro stets nur ein en
Dezernenten hat. Um die Obersichtlichkeit der
Verwaltungsorganisation zu erhohen und um zu
vermeiden, daB der Dezernent mit allzu vielen
Biiros zutun hat, muB die Zahl der einer Verwaltungs-
gruppe zugehorigen Biiros gering sein. Biiros mit
nur einem Beamten sollten nicht vorkommen. Unter
Umstanden empfiehlt es sich, alien einer Verwaltungs-
gruppe angehorigen Biiros biirotechnisch eine Spitze
zu geben, so daB der Vorstand eines Biiros biiro-
technische AuMchtsbefugnisse mit Verantwortlieh-
keit gegeniiber dem Dezernenten iiber samtliche
Biiros der Verwaltungsgruppe erha.lt. Innerhalb
jedes Biiros wiederum muB ein genauer Arbeitsplan
bestehen, der die Aufgaben nach sachlichen Gesichts-
punkten auf die einzelnen Beamten verteilt. Die
Anstalten und Betriebe, also diejenigen Ein-
richtungen, die auBerhalb der inneren Verwaltung
stehen, mtissen, soweit sie nicht in privatwirtschaft-
lichen Organisationsformen gefiihrt werden, unbe-
schadet ihrer freieren Gesehaits- und Wirtschafts-
fiihrung in derselben Weise wie die Dienststellen der
inneren Verwaltung derjenigen Verwaltungsgruppe
eingegliedert werden, zu deren Wirkungskreis die
ihnen obliegenden Aufgaben inhaltlich gehoren.
3. Die Raumverteiiung
Der Verwaltungsorganisation muB die Raumverteiiung
innerhalb der Behorde angepaBt werden. Was sach-
lich und damit organisatorisch zusammengehort, muB
auch raumlich beieinander liegen. Gerade eine solche
Raumordnung diirfte bei dem Platzmangel, der als
Folge des erweiterten Aufgabenkreises der Stadtver-
waltungen allenthalben auf den Rathausern herrscht
und zur Hinzunahme von auBerhalb des Rathauses
gelegenen Raumen fiir Verwaltungszwecke gefiihrt
hat, nicht leicht durchzufiihren sein.
4. Die stadtische Organ isationsreform in der
Praxis
Mannigfach sind die Versuche, die die kommunale
V erwaltungspraxis in den letzten Jahren mit der
Aufstellung moderner Organisationsplane gemacht
hat. Von besonderem Interesse war zunachst die von
der Stadt Guben 1 ) bereits wahrend der Inflationszeit
eingefiihrte Verwaltungsorganisation, die die Ge-
samtverwaltung straff in 5 Hauptdezernate einteilte:
das Leitungs-, Personalien- und Generalien-Dezemat,
dem noch das Schul- und Bildungswesen sowie die
Polizeiverwaltung angegliedert wurden, das Bau-,
Siedelungs- und Grundbesitz-Dezernat, das Finanz-
und Steuer-Dezernat, das Wohlfahrts-Dezemat und
das Dezernat der stadtischen Betriebe. Von den Grofi-
stadten ging u. a. Konigsberg 2 ) mit der Reform
seiner Verwaltungsorganisation voran, dessen Ge-
schaftsplan von 1924 an die Stelle der 1918 bestehen-
den 64 Biiros 15 Stadtamter der behordlichen Ver-
waltung setzte, wahrend die Betriebe in privatwirt-
schaftliche Gesellsehaften umgewandelt wurden. Die
in Konigsberg eingefiihrte Gliederung in Stadtamter,
welche die Zusammenfassung mehrerer Amter in
eine Verwaltungsgruppe nicht kennt, findet sich auch
in der Verwaltung der Stadt Frankfurt a. M, Andere
westdeutsche GroBstadte, beispielsweise Dortmund
und Koln, haben wiederum der Einteilung der Ge-
samtverwaltung in Verwaltungsgruppen und der Ver-
2 ) Vgl. Gliicksmann, Innere Verwaltungsorganisation — in
Mitzlaff -Stein, Die Zukunftsaufgaben der dentschen Stadte.
2 ) Vgl. Goerdeler, Organisation der Verwaltung — in Die Ver-
waltung der Stadt Konigsberg i. Pr, nach dem Rriege. Fest-
schrift des Magistrats anlafilich der 200-Jahr-Feier der Ver-
einigung usw.
32
REORGANISATION DER STADTVERWALTUNG
waltungsgruppen in Amter den Vorzug gegeben. So
sieht der Dienstplan der Stadt Dortmund vom
15. August 1927 9 Verwaltungsgruppen {Hauptver-
waltung, Finanzverwaltung, Wohlfahrtsverwaltung,
Hochbauverwaltung, Tiefbau- und Grundstiicksver-
waltiing, Kunst und Wissenschaft, Polizeiverwaltung,
Schulverwaltung, Betriebe) unter Verwendung des
Dezimalorganisationssystems vor. Der Organisations-
plan der Stadt Koln vom 31. Januar 1928 verteilt
die Geschafte der Verwaltung (auBer den Eetrieben)
auf 19 Amter, welche sich in 5 Verwaltungsgruppen
gliedern: Allgemeine und Polizeiverwaltung, Bauwe-
seuj Schulen und Kultur, Volkswohlfahrt, Finanzen.
Fur die Bezeichnung der Amter verwendet Koln nicht
das Dezimalsystem, sondern fortlaufende arabische
Ziffern. Von Interesse ist schlieBIich auch der Bnt-
wurf eines Normal-Geschaftsverteilungsplans fiir die
Berliner Bezirksamter, der die Gesamtverwaltung
in 7 den besoldeten Mitgliedern des Bezirksamtes vor-
belialtene Hauptdezernate (Generalien, Personalien,
Syndikat — Kammereiyerwaltung — Schulen, Kunst-
und Bildungswesen — Wohlfahrtswesen einschlieBlich
Jugend- und Kriegsfiirsorge — Gesundheitswesen —
Versicherungswesen, Arbeitsamt, Wohnungsamt —
Hoch- und Tiefbau) gliedert und die Hauptdezernate
in insgesamt 11 Dienststellen unterteilt.
5. Der Einheitsorganisationsplan
In neuerer Zeit haben sich Bestrebungen dahin
geltend gemaeht, ahnlich dem beieits bestehenden
Einheitshaushaltsplan fiir den Aufbau der stadtischen
Verwaltungsorganisation einen Einheitsorgani-
sationsplan fiir das gesamte Reichsgebiet auf-
zustellen. Ein derartiger Gedanke erscbeint durch-
aus moglich, denn wenn aucb das stadtische Ver-
fassungsrecht in Deutsehland eine auBerordentliche
Zersplitterung und Buntscheckigkeit aufweist, so ist
dock der Aufgabenkreis der Stadte in seinen Giund-
ziigen stets der gleicbe. Es liegt zunachst nabe, einem
derartigen Einheitsorganisationsplan vollstandig das
Muster des Einheitshaushaltsplans zugiunde zu
legen und es sind aucb einzelne Stadtevereinigungen
dazu iibergegangen, ihren Mitgliedsstadten Einheits-
organisationsplane unter Anlehnung an den Einheits-
hausbaltsplan vorzuschlagen 1 ). Andere wiederum
wollen den Einheitsorganisationsplan auf dem System
der reichsgesetzlich vorgeschriebenen Einanzstati-
stik aufbauen, das jedocb eine zu groBe Anzabl von
obersten Einheiten aufweist. Von den Vorschlagen,
die fiir die Aufstellung eines Einheitsorganisations-
planes in der Literatur gemaeht worden sind, seien die
beiden von Eioke und Kleinstiick erwahnt. Klein-
stuck*) stellt einen Organisationsplan auf, der nicht
auf dem Dezimalsystem beruht, vielmehr 12 Stadt-
amter als oberste Einheiten vorsiebt. Anders verhalt
es sich mit dem Organisationsplan von Eicke s ).
Dieser schafft unter DuTcbfiihrung desDezimalsystems
5 Verwaltungsgruppen (Hauptverwaltung, Wirtschaft,
1 ) Vgl. Hegener-Lesker, Einheitsregistraturplan, herausgege-
ben im Auftrage des Westfalischen Stadtebundee.
2 ) Kleinstiick, Der Geschaftsverteilungspla.il einer GroGstadt,
Zeitsohrift fiir Kommunalwirtschaft 1928, S. 489 if.
a ) Eicke, Der Geschaftsverteilungsplan einer GroBstadt, Zeit-
sehrift fur Kommunalwirtschaft 1928, S. '314 ff. ;;..;■,..
Tecbnik, Volkswohlfahrt, Kultur). Jede Gruppe um-
faBt Abteilungen, die sich auf die Hoheitsverwaltung
beziehen und Abteilungen, die die Unternehmungen
darstellen. Sowohl Kleinstiick wie Eicke bezeichnen
ihre Vorschlage ausdriicklich als Geschaftsverteilungs-
plane fiir GroBstadte.
Ein Organisationsplan, der die Einteilung in Ver-
waltungsgruppen zum Ausgangspunkt nimmt und sich
fiir Stadte jeder Grofie eignen diirfte, auchgeniigend
Spielraum fiir ortliche Besonderheiten und kiinftige
Entwicklungen enthalt, ist in Bild 15 dargestellt. Er
kniipffc in gewissen Beziehungen wieder an den Ein-
heitshaushaltsplan an, weist aber den Betrieben und
Unternehmungen eine Stellung zu, die der Systematik
besser Rechnung tragt. Welches Ergebnis aucb immer
die Bestrebungen auf Einfiihrung eines Einheitsorgani-
sationsplans haben mogen, entscheidend ist, daB die
Stadtverwaltungen iiberhaupt dazu iibergehen, nach
klaren Ordnungsprinzipien ihre Verwaltungen
dezernatsmaBig und. buroorganisatorisch durchzu-
gliedern,
6. Der Aufbau der Verwaliungsausschiisse
Im engsten Zusammenhang mit der Durchftthrung
einer klar gegliederten Verwaltungsorganisation steht
der Aufbau der stadtischen Verwaltungsaus-
schusse. Auch die Organisation der Ausschiisse
neigt in groBem Mafie zur Spezialisierung. Diese
Keigung, die allein schon aus der groflen Zahl der
in ; den Verwaltungen bestehenden Ausschiisse er-
sichtlich ist, fiihTt zu einem jede Einheitlichkeit und
Ubersicht verwischenden Neben- und Gegeneinander-
arbeiten und zu einer kaum. mehr tragbaren Be-
lastung fiir die Zeit und die Kraft der in den Aus-
schiissen tatigen Personen, insbesondere der Ehren-
beamten und Stadtverordneten. Nur allzusehr hat
sich im Laufe der Zeit der Charakter der Ausschiisse
von dem urspriinglichen Sinn dieser Einrichtungen
entfernt. Der urspriingliche Sinn der Deputationen
war der, daB diese als Abteilungen des Magistrats
Trager deT Einzelverwaltungen sein sollen, ebenso
wie der Magistrat selbst Trager der Gesamtverwaltung
ist. Deputation im urspriinglichen Sinn bedeutet
ungefahr dasselbe wie Verwaltungsabteilung. Dieser
Charakter der Deputationen findet sich heute bei-
spielsweise noch in den freien Stadten wieder, wo die
einzelnen Abteilungen der Staatsverwaltung, die in
den iibrigen Landern Ministerien genannt werden,
Senatskommissionen heiBen, Bei der Reform des
AusschuBwesens muB man auf den urspriinglichen
Charakter der Deputationen wieder zuriickkommen.
Das heiBt, nicht wie heute Kommissionen fiir alle
moglichen Einzelgeschafte und Sonderzwecke ein-
setzen, sondern entsprechend der Einteilung der Ver-
waltung in groBe Verwaltungsgruppen auch nur
wenige Deputationen bilden, die den Verwaltungs-
gruppen entsprechen. Soweit irgend moglich, sollte
fiir das Arbeitsgebiet einer Verwaltungsgruppe immer
auch nur ein AusschuB zustandig sein. Eine derartige
Organisation des AusschuBwesens fiihrt zugleieh zu
einer Vertiefung der AusschuBarbeit iiberhaupt, da
jedes AusschuBmitglied stets Einblick in ein sachlich
geschlossenes Aufgabengebiet erhalt. Abgesehen von
. dieser Intensivierung der gesamten Verwaltungsarbeit
33
tritt aber eine nicht zu unterschatzende Zeit- und
Kraftersparnis ein, wenn statt 50 und mehr Aus-
sehiissen nur 10 bis 15 tatig sind.
Die Verwaltungsausschiisse 1 )
fiii die Gruppen 1 {Allgemeines) und 2 (Recht
und Sicherheit)
1. HauptausschuB, fiir die Gruppe 2 wird ein be-
sonderer AusschuB nicbt
bendtigt, da diese Gruppe
im wesentliohen Staatsauf-
tragsangelegenbeiten zu er-
ledigen hat;
fiir die Gruppe 3 (Teehnik)
2. BauausschuB,
II. ORGANISATORISCHE REJ?ORMEN
8. Berufsschulaus-
schuB,
fiir die Gruppe 4 (Wirtschaft)
Wirtschafts- zugleieh Verwaltungsrat fiir
die Wirtschaftsbetriebe, die
nicbt in Gesellscbaftsform
gefiibrt werden;
auf ministerielier Muster-
satzung beruhend;
ausschuB,
Sparkassen-
vorstand,
fiir die Gruppe 5 (Kultur)
BildungsausscbuB ,
Sehuldeputation,
AusscbuB fiir die
hoheren Scbulen,
auf zwingender Vorschrift be-
ruhend;
auf zwingender Vorscbrift be-
ruhend;
] ) Soweit gesetzliche oder ministerie]le Vorschriften beriick-
siohtigt sind, ist das preufiisohe Recht zugrunde gelegt.
auf zwingender Vorschrift be-
ruhend;
fiir die Gruppe 6 (Volkswohlfahrt)
9. Wohlfahrtsausschufi,
10. Jugendamtsaus- auf zwingender Vorschrift be-
schuB, ruhend;
11. Gesundbeitsaus- auf zwingender Vorschrift be-
schuB, ruhend;
fiir die Gruppe 7 (Finanzen)
12. FinanzausschuB.
Eine Verminderung der Zahl ihrer Ausschiisse
haben sogar GroBstadte, wie Konigsberg und
Berlin, durcbgefiihrt, so daB sie wohl aucb Mittel-
und Kleinstadten moglich sein diiTfte. Auch fiir
die Zukunft wird auf diese Weise eine Neubildung
von Aussehiissen in ; der Regel ausgeschlossen sein.
Denn da jede neu an die Verwaltung berantretende
Aufgabe, sof ern sie nicbt iiberhaupt aus dem Bahmen
der gegenwartigen Tatigkeit der Stadtvervvaltung
herausfallt, ohne Schwierigkeiten ibrem sacblicben
Inhalt nach einer der bestebenden Verwaltungs-
gruppen zugeteilt werden kann, ist fiir sie auch der der
Verwaltungsgruppe beigegebene AusschuB ohne wei-
teres zustandig. Auf zwingender gesetzlicher
Vorschrift berahenden Aussehiissen konnen noch
andere als die gesetzlich vorgescbriebehen Aufgaben
iibertragen werden, wodurch die Bildung besonderer
Ausschiisse fiir diese Zwecke vermieden wird (z, B.
der preuBischen Gesundheitskommission die Ver-
waltung der Gesundheitseinrichtungen und die Pflege
der Leibesiibungen).
ffl aimalorQanifationsDkm einer Stadtuemakm .
Cntmirfin von S/ad/rvt Ik Eisner
Stadtuenwlhing
Bild 15. Dezimalorganisationsplan einer Stadtverwaltung
34
MASSNAHMEN ZUR VEREINEACHUNG UND VERBILLIGUNG DER STADTISCHEN VERWALTUNG
7. Die Auswirkungen der Reorganisation
Bin rein sachlichen Gesichtspunkten folgender Auf-
bau der Dezernate, Biiros und Ausschiisse ist die
Yoraussetzung fiir einen geordneten Gang der Ver-
waltung, fiir die planmaBige Fiihrung der Personal-
molitilti fiir die iibersicbfcliche Gestaltung der
ftegistratur, fiir die Abschaffung schwerfalliger und
kostspieliger Verwaltungskontrollen und damit fiir
die Durchfiihrung von Btiroreformmafinahmen
iiberhaupt. Nur dann, wenn eine klare Verwaltungs-
organisatioia es ermoglicht, die fiir die Bearbeitung
eines Vorganges zustandige Stelle jederzeit zweifellos
zu ermitteln, kann an die Abschaffung der Tage-
bilcher ohne Gefahrdung des ordnungsmaBigen Ge-
sohaftsganges herangegangen werden. Die Durch-
fiihrung der Biiroorganisation nach einheitlichen Ord-
nungsprinzipien ist zugleich die Grundlage fiir die
Einrichtung der E xpedientenregistraturen, die
bei der tagebuchlosen Geschaftsfiihiung an die Stelle
der Zentralregistratur zu treten und den ihrer Be-
arbeitung unterliegenden Aktenbestand nach eiriem
auf dem Organisationsplan der Verwaltung beruhenden
Akteriplan zu verwalten haben. Der Dezimal-
aktenplan, das Merkmal der modernen Expedienten-
registratur, ist somit eine der praktischen Auswir-
kungen des Dezimalorganisationsplans. Nur eine
gut gegliederte Verwaltungsorganisation ermoglicht
es, den wirklichen Personalbedarf der einzelnen Ver-
waltungsabteilungen nacb rein sacblichen Gesichts-
punkten unter Ausscbaltung personlicher Riicksichten
festzustellen und den Wert der einzelnen Beamten-
uhd Angestelltenstellen ricbtig einzuscbatzen, Or-
ganisationsreform ist infolgedessen zugleicb Vor-
bedingung fiir jede Personalreform und damit fiir
alle Rationalisierungsbestrebungen der stadtischen
Personalpolitik. Schliefilich wird mit der Einfiibrung
klarer Ordnurigsprinzipien im Aufbau der stadtischen
Verwaltung erreicbt, dafi der stadtiscbe Verwaltungs-
organismus, der der Bevolkerung ieider noeb oft ein
Buch mit sieben Siegeln ist, dieser naher gebracht und
verstandlich gemacht wird. So kann letzten Endes
die Reorganisation der stadtischen Verwaltung
dazu beitragen, dafl in der Biirgerschaft, in
deren Diensten die Verwaltung steht, das Inter-
ess e fiir Aufgaben und Inbalt der deutschen
Selbstverwaltung iiberhaupt gekoben wird.
s
MaBnahmen zur Vereinfachung und Verbilligung
der stadtischen Verwaltung in Plauen
m
m
Um die Ausgaben fiir die offentliche Verwaltung,'
die durch die Zuweisung immer neuer Aufgaben an
die Gemeinden seit dem Kriege eine starke Steigerung
erfabren haben, nacb Moglichkeit herabzumindern,
ist, wie andere Behorden, auch der Eat der Kreis-
stadt Plauen seit Jahren bemiibt gewesen, den Ge-
schaftsbetrieb der stadtischen Verwaltung in den
ihm durch die vielfache Abhangigkeit der Gemeinden
von Reich und Staat gesteckten Grenzen zu ver-
einfachen und zu verbilligen. Die naehstehenden
Darlegungen sollen zeigen, was in dieser Beziehung
sowohl nach der organisatorischen wie nach der biiro-
technischen Seite hin geschehen ist.
I. Organisatorische Anderungen
Hier ist in erster Linie der Ausbau der stdndigen
gemischten Aussohusse zu nennen. Diesen Aus-
schiissen, friiher in der Hauptsache nur beratend und
begutachtend tatig, ist im AnschluB an die Be-
stimmungen der Sachsischen Gemeindeordnung durch
die neue Stadtverfassung und die dazu ergangenen
Gesehaftsordnungen des Rates und der Stadtver-
ordneten in weitgehendem MaBe das Recht zur
selbstandigenBeschlufifassung (an Stelle von Rat
und Stadtverordneten) gegeben worden.
Auch fiir die einzelnen Ratsabteilungen und ihre
loiter hat die Ratsgeschaftsordnung die Bereoh-
tigung zur selbstdndigen Erledigung von
Dienstgeschaften wesentlich erweitert, so nament-
lich auf dem Gebiete der Bewilligung von Er-
lassen, der Einraumung von Stundungen und
der Eingehung von Prozessen. Auf anderem
Grunde aufgebaut, aber zugleich auch eine Geschafts-
vereinfachung bedeutend, ist die — aus Erwagungen
finanzieller Art erfolgte — Ermachtigung des Rats-
vorsitzenden und des Vorstandes des Grundstiicks-
amtes, gemeinschaftlich iiber den Erwerb von Grund-
stiicken im Wege der Zwangsversteigerung selbstandig
EntschlieBung zu fassen.
Die Beratungen des Stadtverordneten-Kolle-
giums sind weiter dadurch vereinfacht worden, daB
iiber die einzelnen Beratungsgegenstande nur dann
noch Bericht erstattet wird, wenn es von mindestens
5 Stadtverordneten oder vom Rate begehrt wird.
All diese Mafinahmen haben einmal ganz allgemein
eine erfreuliche Vereinfachung und Beschleunigung
des Geschaftsganges der Stadtverwaltung gebracht;
ein Vorteil, der sich nicht nur im inneren Betriebe der
Verwaltung auswirkt, sondern der ganzen "Wirtschafts-
fiihrung der Stadt (auch finanziell) forderlich ist und
ebenso auch den weitesten Bevolkerungskreisen, die
mit der Stadt zu tun haben, zugute kommt. Zugleich
sind dadurch aber auch Gesamtrat wie Stadtver-
ordneten-Kollegium ganz wesentlich von Arbeiten
entlastet worden: mit dem Arbeitsstoffe haben ihre
Sitzungen nach Zahl wie Zeit verringert werden
konnen, und die Mitglieder der stadtischen Korper-
schaften brauchen bei weitem nicht mehr in dem
Umfange wie friiher ihrer sonstigen Betatigung ent-
zogen zu werden.
In diesem Zusammenhange verdient auch Erwahnung
die vollige Aussehaltung aller „Ressortpolitik" ,
wie sie friiher manchmal zum Schaden des grofien
Ganzen recht merkwiirdige Bliiten trieb (man denke
nur an die noch gar nicht so lange zuriickliegenden
Konkurrenzkampfe zwischen Gas- und Elektrizitats-
35
II. ORGANISATORISCHE RBFORMEN
werken in den Gemeinden), durch die EinfUgung samt-
lieher Geschaftsstellen und ihrer Betatigung in den
Interessenkreis der (resamfverwaltung.
Eine weitere Erleichterung und Besehleunigung des
Geschaftsverkehrs ist dadurch herbeigefiihrt worden,
daJ3 gegen friiher in stark erweitertem Umfange auch
nachgeoidnete Beamte zur selbstandigen Er-
ledigung von Dienstgeschaften bestimmter Ait
ermachtigt worden sind, eine MaBnahme, die zugleich
auch die Arbeitsfreudigkeit und das Verantwortungs-
bewuBtsein des einzelnen Beamten erhoht und dadurch
mittelbar wiederum die Behandlung und Erledigung
der Arbeiten der Stadt in giinstigster Weise beein-
fluBt. Zu erwahnen ist auch die Zuziehung der die
Vorarbeiten leistenden Beamten zum Vortrag und
zur Mitberatung in den Ausschiissen, ge-
gebenenfalls auch zu den Sitzungen des Gesamtrats
oder der Stadtverordneten, und die Heranziehung
von Beamten zur Vertretung der Stadt vor
Gerichten und V erwaltungsbehorden. Ober-
haupt ist Ieitender Grundgedanke in der Gliederung
und Beschaftigung der Beamtensehaft, dafl
die einzelnen Arbeiten von den Beamten verrichtet
werden, die nach ihrer ganzen Vor- und Ausbildung
gerade dazu geeignet und bestimmt erscheinen, und
daB es verfehlt und eine Vergeudung an wertvoller
Arbeitskraft und Zeit ware, wenn Arbeiten, die
ebensogut eine weniger ausgebildete und niedriger
besoldete Kraft eTledigeu kann, ein hoher besoldeter
Beamter besorgen sollte.
Die am 11. November 1924 erlassene Verwaltungs-
ordnung fur die stadtischen Betriebe hat die
Werke, zunachst das Gas-, Elektrizitats- und Wasser-
werk, zu selbstandigen wirtschaftlichen Unter-
nehmungen der Stadt erhoben; sie werden seitdem
getrennt von der iibrigen Verwaltung nach kauf-
mannischen Grundsatzen mr-'Rechnung der Stadt
betrieben und bilden mit ihrem Vermogen einen
gesondert zu verwaltenden Teil des Stadtvermdgens.
Diese Selbstandigmachung gibt den Betrieben die
gar nicht hoch genug einzuschatzende Moglichkeit,
sich in ihrer ganzen Geschaftsfiihrung jederzeit ohne
weiteres den wechselnden Bediirfnissen des geschaft-
lichen Verkehrs anzupassen, alle wirtschaftlichen Vor-
teile des taglichen Lebens auszuntitzen und damit
fiir die Stadt wirtschaftlich viel vorteilhafter zu
arbeiten, als das unter dem in der stadtischen Ver-
waltung herrschenden biirokratisch-parlamentarischen
System moglich ware. Zugleich bedeutet die Uber-
tragung eines groBen Teiles der Befugnisse der
stadtischen Korperschaften auf den aus Ratsmit-
gliedern und Stadtverordneten bestehenden Ver-
waltungsrat der Betriebe natiirlich auch eine
wesentlicheEntlastung der stadtischenKorperschaften.
Die Vorteile dieser Vereinfachung sind noch gesteigert
worden durch die Vereinigung der vordem in ver-
schiedenen Handen ruhenden Verwaltung der ein-
zelnen Betriebe in der Hand eines Ratsmitgliedes,
durch die Errichtung' eines einheitlichen Betriebs-
amtes, dem inzwischen auch das Heizungsamt und
die maschinentechnische Abteilung des Stadtbau-
amtes mit unterstellt worden sind, und durch die Zu-
sammenlegung des Kassen- und Rechnungs-
wesens zunachst des Gas- und Elektrizitatswerks,
36
Die Zusammenlegung des Kassen- und Rechnungs-
wesens aller drei Betriebe soil noch erfolgen.
Cm die Unterstellung weitefer Betriebe der Stadt
unter die Verwaltungsordnung vorzubereiten, ist dem
Vorstande des Betriebsamtes auch die Verwaltung
des Vieh- und Schlachthofes und der Meischzer-
setzungsanstalt iibertragen worden. In der Durch-
fiihrung begriffen ist ferner zur wirtschaftlicheren
Ausnutzung der Wagen und des Personals die
Vereinigung des gesamten Kraftwagenbe-
triebs der Stadt (Personeri- wie Betriebswagen,
mit Ausnahme der Eeuerwehrautos und der durch
die Feuerwehr bedienten Krankenwagen) und ihre
Unterstellung ebenfalls unter die Leitung des Vor-
standes des Betriebsamtes. Es bedarf keiner weiteren
Darlegung, daB die Zusammenfassung aller Betriebs-
unternehmungen und der damit verwandten Betriebe
unter eine einheitliche sachverstandige Leitung, die
zugleich den gemeinsamen Einkauf von Heiz-
und Betriebsstoffen und anderen Materialien
sowie eine bessere und gleichmaBigere Auswertung
aller Arbeitskrafte ermoglicht, wertvolle Verein-
fachungen und Ersparnisse mit sich bringt, nicht zu
vergessen den Vorteil, daB eine solche Vereinigung auch
die mancherlei sonst nur zu leicht auftretenden ge-
schaftlichen Reibungen und Umstandlichkeiten
zwischen den verschiedenen Betrieben zum Vorteil
des Ganzen von vornherein unterbindet.
Das gesamte Verkehrswesen — ausschlieBlich der
StraBenbahnangelegenheiten, die beim Betriebsamte
mit erledigt werden — • ist mit Riicksicht auf die
immer mehr steigende Bedeutung in einem besonderen
Verkehrsamte vereinigt worden.
Von sonstigen organisatorischen Anderungen, die
wesentliche Geschaftsvereinfachungen, zum Teil auch
Einsparungen an Personal gezeitigt haben, seien
weiter noch erwahnt: die Zusammenlegung der
Abteilung fur Kriegev fur serge mit dem "Wohl-
fahrtsamte, die Errichtung eines stadtischen
Gesundheitsamtes und die Vereinigung dieses A mtes
mit der Tatigkeit des Stadtbezirksarztes (eine Ver-
einigung, die bei der engen Geschaftsverbindung
zwischen Gesundheitsabteilung und BezirksaTzt er-
klarlicherweise eine sehr stark ins Gewicht fallende
Vereinfachung der Verwaltung und Verminderung
des Schriftverkehrs gebracht hat), die Eingliederung
der Bchulgesundheitspflege und des Pflegamts
fiir sittlich Gefahrdete in das Gesundheitsamt,
die Zuteilung der Baderangelegenheiten und der
Wohlfahrtsfflege fiir die schulentlassene Ju-
gend an das Stadtamt fiir Leibesiibungen, die Ver-
schmelzung des Gebuhrenamtes mit dem Steuer-
amte, die Angliederung der Archivverwaltung an
die Hauptverwaltung, die Zusammenlegung des Er-
orterungsdienstes des Wohlfahrts-, Jugend-, Gesund-
heits- und Steueramtes und der Verwaltungspolizei
und die Zusammenlegung des Druckereibetriebs beim
Vermessungsamte mit dem bei der Feuerwehr und
dessen Vereinigung mit der damit in engster Beziehung
stehenden Materialienverwaltung.
Hierher gehort auch die jetzt beim- Wohlfahrtsamte
eingefiihrte streng individuelle Behandlung der
Vntersiiitzungsfdlle. Diese verursacht zwar mehr
Arbeit und Auseinandersetzungen mit den Unter-
tjmmm
MASSNAHMEN ZUR VEREINFACHUNG UND VERBILLIGUNG DER STADTISCHEN VERWALTUNG]
stiitzungsempfangern und erfordert auch etwas mehr
personal, als die f riiher auch. hier iibliclie mehr sche-
matische Behandlung; sie gewahrleistet dafiir aber
eine gerechtere Verteilung der Untersttitzungsmittel
und sichert der Stadt sparsamste Unterstiitzungswirt-
schaft ohne Beeintrachtigung der wirklich Unter-
stiitzungsbediirftigen, denen sie im Gegenteil eine
bessere Bertioksichtigung der besonderen Notlage
ihres Einzelfalles und durcbgreifendere Hilfe geben
last.
Mit den organisatorischen Anderungen ist — ■ zur
Sicherung sparsamster Wirtschaftsfuhrung in. der ge-
samten Stadtverwaltung und zur Vermeidung aller
iiberfliissigen Unkosten — aucb eine straffe Zu-
saminenfassung der Verwaltung auf dem Ge-
biete des Finanzwesens durchgefiihrt worden.
Jede Vorlage zur Einstellung neuer oder auBerordent-
licber Ausgaben in den Hausbaltplan, jede CHber-
schreitung und jede Inansprucbnahme auBerhaushalt-
planmaBiger Mittel ist zunachst dem Oberbiirger-
meister als dem Leiter der stadtischen Finanzver-
waltungvorzulegen. Ihmliegtdie(?e«eftmtgrw«<7 aller
Dienstreisen (mit Ausnahme derjenigen fur gewisse
standig wiederkehrende auswartige Dienstgeschafte,
insbesondere bei den Betrieben) und die Kontrolle
uber die Verwendung der stadtischen Kraft-
wagen, der Stra/ienbahnfreikarten und Fahr-
marken ob, wie ibm aucb sonst weitgehende Kontroll-
befugnisse auf finanziellem Gebiete ubertragen sind.
Aucb das bat erfreulicb zur Erzielung von Erspar-
nissen beigetragen.
Einen be3onders wicbtigen Teil in der Zusammen-
fassung der Finanzverwaltung der Stadt bildet die
seit Beginu der Inflation streng durcbgefiihrte
Zentralisierung der gesamten Geldwirtschaft
der Stadt, einschlieBlich derjenigen der Betriebe, in
der dem Oberbiirgermeister unterstehenden Stadt-
kammerei; ausgeschlossen gebbeben davon ist nur der
Geldverkehr der Sparkasse, der aus erklarlichen
Griinden gesondert von der iibrigen stadtischen Ver-
waltung nach b33onderen Vorscbriften gefiihrt wird.
Mit Einrichtung dieser Zentralisierung wurden nacb
und nacb alle nicbt unbedingfc notigen Kassenstellen
aufgeboben; 4 Haupt- und 35 Nebenkassen kamen
dadurch in Wegfall, 4 Beamte wurden vollstandig
eingespart, die iibrigen Beamten, bisber meist neben-
ber mit Kassengeschaften befaBt, wurden fiir andere
Arbeiten f rei. DaduTch wurden sonst notwendig gewe-
sene Beamtenvermehrungen vermieden. Fiir die ver-
bliebenen Kassen sind Hochstbetrage ibrer zulassigen
Barbestande festgelegt; ibre Hohe ist nacb dem Um-
fang der Geschafte der einzelnen Kassen so bemessen,
daB im gesamten Stadtbetriebe an Bargeld stetsnur
das in den Kassen liegt, was fiir den jeweilig laufenden
Bedarf der einzelnen Stellen unbedingt notwendig ist,
Aucb sind Vorkebrungen zur Verbiitung von Zins-
verlusten getroffen.
Sine entsprechende Zusammenfassung ist aucb auf
dem Gebiete des Personalwesens getroffen worden.
Jeder Antrag auf Vermebrung von Personal, ein-
schlieBlich der Hilfskrafte, ist dem Personalamte
vorzulegen, das unter Mitwirkung des Biirodirektors
zunacbst priift, ob die Vermebrung nicbt durcb Ver-
tomderung des Personals an anderer Stelle oder durcb
eine andere Einteilung der Arbeiten bintangebalten
werden kann. Fiir vorubergehenden Mebrbedarf
in einzelnen Abteilungen bestebt beim Personalamt
eine Ausgleichsstelle. Personalamt und Biiro-
direktor haben aucb dauernd zu iiberwachen, daB das
Personal, das durch Einschrankung des Aufgaben-
kreises einer Geschaftsstelle entbebrlicb wird, recht-
zeitig anderen Stellen zugewiesen oder entlassen wird.
Urn fiir die Verwaltung wie fiir die Bevolkerung eine
bessere Obersicbt und groBere Klarheit uber das
geltende Ortsreeht und damit ein leichteres Arbeiten
zu scbaffen, sollen samtliche Ortsgesetze, Regulative
und Polizeiverordnungen der Stadt daraufhin nach-
gepriift werden, ob sie nicbt durcb die Reichs- und
Lande3gesetzgebung oder durcb die veranderten Ver-
baltnisse iiberbolt und binfallig oder abanderungs-
bediirftig geworden sind oder ob sieb der mit ibnen
verfolgte Zweck nicbt auf einfacbere Weise erreicben
la fit. Nacb Beendigung dieser Priifung soil das ge-
samte Ortsrecbt zu einer nacb Sacbgebieten geord-
neten Sammlung vereinigb werden.
II. Biiro- und kasseirtechnische
Vereinfachungen
In der Erkenntnis, daB eine einbeitlicbe Handhabung
der Dienstgeschafte den Geschaftsgang erleicbtert und
bescbleunigt, sind samtlicbe in bezug auf den Dienst-
betrieb seit Jabren ergangenen Anordnungen und
Beschliisse in einer Allgemeinen Dienstordnung
fiir die stddtische Verwaltung zusammengefaBt
und den Erfordernissen der Neuzeit entsprecbend ab-
geandert und erganzt worden. Gleicbzeitig mit der
Dienstordnung sind aucb Vorschriften uber die
Handhabung des Bestelldienstes erlassen wor-
den. Die Einbaltung der Bestimmungen der Dienst-
ordnung wird durch den dem Oberbiirgermeister un-
mittelbar unterstebenden Biirodirektor standig iiber-
wacbt, der aucb die Oberaufsicbt iiber das Bestellamt
fiibrt und im Einvernebmen mit den Kanzleivor-
standen dauernd auf Geschaftsvereinfachungen und
-verbesserungen binzuwirken hat (Kanzleikontrolle).
Aucb die zweekmaBige Verteilung und Ausnutzung
der einzelnen Dienstraume im Rathause und in den
sonstigen stadtischen Dienstgebauden unterstebt seiner
Kontrolle (im Rathause und in dem damit verbun-
denen Sparkassengebaude sind jetzt fast samtliche
stadtischen Verwaltungsstellen zentralisiert).
Der Biirodirektor ist ferner bei Einfiihrung wicb-
tiger Neuerungen oder Vereinfachungen im Geschafts-
betriebe der Abteilungen und in alien wicbtigeren
Fragen des Dienstbetriebes, bei der Bescbaffung von
Biiromaschinen und, wie schon erwahnt, bei Ver-
anderungen im Personalbestande von den Abteilungen
gutachtlich zu horen. Die Abteilungen haben ibn
bei der Ausiibung seines Dienstes, insbesondere bei
der Vornahme von Erbebungen, zu unterstiitzen und
ibm jede gewiinschte Auskunft zu erteilen. XJber seine
Wabrnebmungen erstattet er dem Oberbiirgermeister
unmittelbar Bericht.
Fiir zweekmaBige Vorschlage zur Vereinfachung
und Verbilligung des Geschaftsver'kehr$ i Her-
beifiihrung von Ersparnissen oder ErschlieBung neuer
Einnahmequellen werden alljahrlich Pramien aus-
gesetzt, die erfreulicherweise wiederholt schon stadti-
37
II. ORGANISATORISCHE REFORMEN
schen Beamten und Angestellten zugesprochen werden
konnten.
Von den MaBnahmen zur Veieinf achung des Geschafts-
betriebes in den Kanzleien, die vom Eatsvorsitzenden
bereits durch Verftigung vom 31. Marz 1921 angeordnet
worden waren und in der Allgemeinen Dienstordnung
wiederholt worden sind, sind besonders zu nennen:
die gegeniiber dem alten Verfahren ganz wesentliche
Vereinf achung der Fuhrung der Registranden
und deren Ersatz, soweit moglich, durch Listen
oder Karteien, die Ubertragung der Registranden-
fiihrung auf jungere und geringeT besoldete Krafte,
die vereinf achte Behandlung gewisser Ein-
gdnge, die Vereinf tichung der Ausfertigungen
(gleichzeitige Vorlegung von Entwurf und Beinschrif t,
teilweiser Wegfall der Entwurf e), die unterschrift-
liche Vollziehung von Ausfertigungen durch
untergeordnete Beamte, der Wegfall der Ab-
gangsbucher und die Vereinf achung des Be-
stelldienstes, die Art der Aktenhaltung (Akten-
fiihrung in erster Linie nach dem sachlichen Zu-
sammenhang und nicht lediglich nacb der Zeitfoige,
Weglassung die Akten stark ftillender belangloser
Sachen, die nur Eintagswert haben) und dieausgiebige
Verwendung von Vordrucken und Stempeln
und der Kurzschrift. Anstelle des Gabelsber-
gerscben Systems ist seit dem 1. Januar 1926 die
Einheitskurzschrift eingefiibrt. Alle Verwaltungs-
beamten bis zum 30. Lebensjahre,. samtliche Beamten-
anwarter und das gesamte Personal des Kanzlei-
dienstes sind zur Erlernung der Einheitskurzschrift
dienstlich verpflichtet. Die Befolgung dieser An-
ordnung wird durcb die alljahrliche Abhaltung
stenografhischer Probesehreiben iiberwacht.
Durcb bereits seit 1914 eingefuhrte stenographische
Preisschreiben, bei denen die besten Leistungen
durcb Geldpreise ausgezeichnet werden, werden die
stadtischen Beamten und Angestellten angespornt,
ihre Leistungsfahigkeit in der Kurzschrift noch iiber
das bei den Probesehreiben geforderte MaB hinaus
zu steigern. Die Bestimmungen iiber diese Probe-
und Preisschreiben sind wiederholt in der steno-
graphischen Fachpresse als vorbildlich bezeiebnet und
einer Denkscbrift des Deutscben Stenograpbenbundes
an die Eeiebsregierung iiber die Einfiihrung der
Einheitskurzschrift im Behordenbetriebe im Februar
1927 als Material beigefugt worden.
DaB aucb der Fernsprecher an Stelle des Schrift-
verkehrs in ausgedehntem MaBe benutzt wird, und
daB ferner Schreib- und Rechenmaschinen,
V ervielfaltigungsafparate und sonstige biiro-
technische Hilfsmittel in der stadtischen Verwal-
tung jetzt weit mehr als friiher verwendet werden) ist
bei der fortschreitenden Mechanisierung des Biiro-
betriebs eine Selbstverstandlichkeit, soil aber der
Vollstandigkeit wegen nicht unerwahnt bleiben. Bei
den Werken und bei verschiedenen anderen Abtei-
lungen sind neben schreibenden Rechen- und rech-
nenden Schreibmaschinen auch Buchungsmaschi-
nen eingefiihrt worden. Beim Steueramte und
neuerdings auch bei der Stadthauptkasse, mit der auch
die Ratssportelkasse, die Schulgeldereinnahme und
die Grundstiicksamtskasse verbunden sind, sind zur
Beschleunigung der Kassengeschafte Na^onaZAassew
in Gebrauch. Die Einfiihrung weiterer solcher Ma-
sehinen, insbesondere bei der Sparkasse und der
Theaterkasse, ist beabsichtigt. Die Anlegung von
Karteien fur die Dcpositen- und die Strafien-
bauhasse an Stelle der jetzt sehr umstandlichen
und unubersichtlichen Bucher ist im Gange.
Wie fur die Handhabung der Kanzleigeschafte, so
sind auch iiber die Kassen- und Rechnungs-
fuhrung neue Vorschriften erlassen worden, in denen
im Interesse der Klarheit und Ubersichtlichkeit die
im Laufe der Jahre ergangenen Anordnungen
einheitlich zusammengefaBt wurden. Von den MaB-
nahmen, die zur Vereinfachung der Kassen- und
Reehnungsfuhrung und Verbilligung der gesamten
Verwaltung getroffen wurden, seien besonders ge-
nannt: die bereits erwahnte Zusammenlegung von
Kassen, die Vereinfachung der Grundsatze fiir die
Beleg- und Rechnungspriifungen, die Obertragung
der vordem den Abteilungsvorstanden obliegenden
Verpflichtung zur Zahlungsanweisung auf nach-
geordnete Beamte und der Wegfall der Vorpriifung
der Belege durch das Rechnungsamt. Zur Ver-
minderung der Kassenbelege ist u. a. auch die
Einrichtung getroffen worden, daB samtliche Ein-
riickungskosten, iiber die nur noch Monatsrechnungen
erteilt werden, von einer Sammelstelle auf ein Sam-
melkonto angewiesen und erst am Schlusse des Rech-
nungsjabres auf die einzelnen Haushaltplanabschnitte
verteilt werden.
III. Sonstige Sparmaftnahmen
Um sich die Vorteile gemeinsamen Einhaufs von
Bedarfsgegenstanden aller Art zunutze zu
machen, sind von der Stadtverwaltung folgende
MaBnahmen getroffen worden:
Die Besehaffung des Biirobedarfs, die vor dem
Kriege durch das Eechnungsamt erfolgte, ist in-
zwischen weiter ausgebaut und einer besonderen
Abteilung (der M aterialienverwaltung) iibertragen
worden. Diese beliefert nicht nur die Kanzleien,
sondern auch die Betriebe, Anstalten und Schulen
und bildet zugleich die Zentralstelle fiir alle in der
Stadtverwaltung zur Vergebung kommenden Druck-
auftrage. Fiir die Herstellung der Drucksachen ist,
neben der Lichtpausanstalt .beim Vermessungsamt,
eine besondere Druckerei bei der Berufsfeuerwehr
eingerichtet. Mafigebend dafiir war in erster Linie
die Beschaftigung der Berufsfeuerwehrmannschaft
wa.hr end ihrer Bereitschaft auf Wache. Selbstver-
standlich vermag diese Druckerei nicht samtliche
Drucksachen der Stadt zu liefern. Umfangreichere
Druckauftrage werden auch heute noch an Privat-
druckereien vergeben.
Die Besehaffung von Buchern, Zeitschriften,
Gesetzblattern usw. bedarf der Genehmigung des
Eatsvorsitzenden, Die Besehaffung erfolgt einheit-
lich durch die Verwaltung der Ratsbiicherei.
Auch die in den stadtischen Verwaltungsgebauden,
Anstalten, Schulen usw. benotigten W aschestucke,
Reinigungsmittel und sonstigen Gebrauchs-
gegenstdnde (abgesehen naturlich von Spezial-
sachen) werden von der stadtischen Kleiderkammer
beschafft, die urspriinglich nur zu dem Zwecke er-
richtet worden war, den Erwerbslosen und Wohl-
38
BUROORGANISATION IN KLEINEREN UND MITTLEREN VERWALTUNGE NT
fahrtsunterstutzungsempfangern Wasche, Kleidungs-
atiioke, Schuhwerk, Betten usw. zu giinstigen Be-
dingimgen zu beschaffen. Mit der Kleiderkammer ist
e ine Schuhmacherwerkstatt, eine Nahstube und eine
"fferkstatt fur Hausratinstandsetzung verbunden.
Ihr Betrieb ist in XTbereinstimmung mit den Ver-
tretungen der beteiligten Berufskreise so gestaltet,
dafl die Einkaufe im wesentliehen bei einheimischen
Geschaftsleuten bewirkt und zu den Ausbesserungs-
arbeiten auch einheimische Meister mit herangezogen
werden.
Die Reinigung der Wasche flir die stadtischen
Dienstgebaude und Anstalten wird seit Anfang 1916
einheitlich im stadtischen Konig-Albert-Bad vorge-
nommen.
Zur Erleicbterung fur die Einwohnerschaft ist die
Einrichtung getroffen worden, daB die Rechnungen
iiber Gas und Blektrizitat sowie die Fried-
hofsgebukren auch bei der Stadtbauptkasse mit-
bezahlt werden konnen. Diese Einricbtung bat zu-
gleicb aucb eine erfreuliche Verminderung des Schreib-
werks (Mabnungen) mit sich gebracht.
Alle stadtischen Versieherungen (Haftpflicht-,
Feuer-, Explosions-, Einbruchsdiebstahl-, Autover-
sicherung), ausschlieBlich der Immobilien, sind bei
der Stadtkammerei zusammengefaBt, in dei Haupt-
sacbe in der Form der Selbstversicbenmg.
Die Automobilisierung der Feuer wehr, derMiill-
abfuhr, der Strafienbesprengung und der Kran-
henbeforderung ist im wesentliehen durchgefiihrt
Buroorganisation in kleineren und mittleren Verwaltungen
Fr. Wiebuscb, Wittenberge
Eine zweokentsprechende Buroorganisation, — im
weitesten Sinne — darf nicht iibersehen, daB die
Kommunalverwaltung, insbesondere die kleinere
und mittlere als geschlossenes Ganzes und nicht in
verscbiedenenEinzelverwaltungen in die Erscheinung
treten muB. Die Biiroorganisation sollte insbesondere
so bescbaffen sein, daB der innerdienstlicbe Verkebr
zwisohen den Biiros auf ein MindestmaB berabgedriickt
und der Unf ug der personlichen Zuschriften innerhalb
der Biiros ganz beseitigt werden kann.
Die Organisation der Biiros kann dann allerdings
nicht auf die Person abgestellt werden, auf den Biiro-
vorsteber, auf den Dezernenten, den Amtsinhaber
usw., sondern ist nach saohlichen Gesichtspunk-
ten zu regeln. Die Arbeitsgebiete sind auf die Biiros
so zu verteilen, der Gesckdftsverteilungsplan ist
so zu entwickeln, daB verwandte Arbeitsgebiete
buroorganisatorisch und biiroteckniseh in einer
Hand zusammengefaBt werden, Damit wird nicht
allein Doppelarbeit vermieden, sondern auch eine
Verwaltungspraxis gewahrleistet, die nachfesten
<3Wnd!sa£ze«.arbeitenkann. Die verwaltungsmaBige
Entwicklung der letzten Jahre hat die Forderung
einer derartigen Organisation allerdings gehemmt,
wenn nicht bereits vorhandene gute Ansatze in ihr
Gegenteil verkehrt. Auf dem Gebiete der Wohl-
Jahrtspflege z. B. sind iiberall als AusfluB der Be-
stimmungen der Gesetze und Anordnungen „Amter",
„Fursorgestellen" usw. entstanden, die buroorgani-
satorisch und -technisoh innerhalb der Biiroorgani-
sation selbstandig dastehen, trotzdem sie verwandte
Arbeitsgebiete zu erledigen haben. Die „Amter" sind
gezwungen, untereinander einen regen Schriftwechsel
zu fiihren, so, als ob es sich um einander vollkommen
iremde Behorden handelte. Die Fiirsorgebediirftigen
Werden oft von mehreren Stellen betreut, die nichts
, voneinander zu wissen scheinen. Das trifft, um bei
dem Wohlfahrtswesen zunachst zu bleiben, auch auf
/die „AuBenstellen", die Wohlfahrtsanstalten und -ein-
: nehtungen zu. Nicht selten erscheint auch der „tech-
v&ische" Berater als selbstandige Dienststelle. Es
bleibt nur nocb iibrig, statt einer Amtsvormundschaft
einen Amtsvormund, statt allgemeiner Amtsbezeich-
nungen, Spezialamtsbezeicbnungen zu fiihren oder
sogar Spezialanstellungen vorzunehmen, und dieser
Verwaltungszweig ist erstarrt und unbeweglich.
Es ist aber kein besonderer Grund ersichtlich, wes-
halb das gesamte Wohlfahrtswesen einschliefilich
-anstalten und -einrichtungen mindestens bei klei-
neren und mittleren Verwaltungen selbst auch dann
nicht buroorganisatorisch und -technisch in einer
Hand vereinigt werden soil, wenn die Unterbringung
der Verwaltung in zusammenbangenden Bitumen
nicht immer moglich ist und die Zusammenfassung
fordern hilft.
Die Anstalten, insbesondere Krankenhauser, braucben
von dieser Buroorganisation durchaus nicht ausge-
nommen zu werden. Diese werden im Gegenteil an
der bei einer Zusammenfassung moglicben besseren
Verwendung der Verwaltungskraite teilnebmen und
ihre Verwaltungsausgaben herabmindern konnen.
Im iibrigen ist bei einer Zusammenfassung eine
Wahrung der finanziellen Interessen mehr gegeben,
als wenn jedes ,,Amt" fiir sich arbeiten kann. Jedes
buroorganisatorisch und -technisch selbstandige Amt
wird seine Existenzberechtigung beweisen wollen, wo-
bei nicht immer Verwaltungsinteressen verstandlicher-
weise im Vordergrunde stehen konnen,
Fiir andere Zweige der Verwaltung lassen sich ahn-
liche Notwendigkeiten herausstellen. So gehoren
Volizviverwaltung und Yolizei-E xekutive biiro-
technisch und -organisatorisch in eine Hand. Sind
beide getrennt, laBt sich Doppelarbeit nicht ver-
meiden. Ganz zu schweigen von dem notwendigen
Schrif tverkehr zwiscben beiden Stellen. Dabei werden
einer so zusammengefaBten Polizeiverwaltung auch
Aufgaben iibertragen werden konnen, die nicht un-
bedingt unter „polizeiliche Angelegenheiten" einzu-
gruppieren sind. Das Wablamt z. B. wird zu seinem
Vorteil in dem bei der Polizeiverwaltung untergebrach-
ten Einwohnermeldeamt seinen Platz finden miissen
und die Lustbarkeitssteuerstelle laBt sich ebensogut
39
II. ORGANISATORISCHE RBPORMEN
im Interesse der Kontrolle durch die Exekutivbeamten,
der Erledigung eines Geschaftsvorfalles an einer Stelle
{Tanzerlaubnis, Polizeistundenverlangerung) bei der
Polizeiverwaltung unterbringen. Daneben wird die
Polizei eine Reihe anderer Aufgaben nicbt ausschlieB-
lich polizeilicher Natur iibernehmen konnen. Der
vor kurzem ergangene ErlaB iiber die Amtsbezeich-
nungen der Polizei- V erwaltungs~beamtein. paBt aller-
dings nicht in den Rahmen einer modemen Biiro-
organisation. Die Ausf iihrung muB daber wobl iiber-
legt werden, und zwar nicht allein im Interesse der
Verwaltungen, sondern aucb der betroffenen Be-
amten.
Wie stebt es iiberhaupt mit den Personalien? Durcb
die Gesetzgebung und Praxis des Ietzten Jabrzebnts
sind fiir alle bei der Kommunalverwaltung Beschaf-
tigten (Angestellte, Beamte, Lebrer) wohl in manchen
Fallen gleiche Verhaltnisse gegeben. Es dient nur der
gleichmaBigen Behandlung, allgemeinen Befriedigung
und damit dem Vorteil der Verwaltung, wenn die
Bearbeitung nacb gleichmaBigen Grundsatzen an
einer Stelle erfolgt. Damit ist biiroorganisatoriseh
die Angliederung der Sobulverwaltung an die all-
gemeine Verwaltung gegeben. DaB die Bearbeitung
der Personalien der Kommunalbeamten in den Dienst-
stellen erfolgt, ist iiberbaupt zu verwerfen.
Generelle Arbeiterfragen (Tarife usw.) wird diejenige
Dienststelle bearbeiten miissen, die an diesen Fragen
in erster Linie interessiert ist, wabrend die laufenden
Fragen (Lohnung) zweckmaBig den Einzelverwal-
tungen zur Erledigung verbleiben, soweit in diesen
nicht Krafte ausschlieBlich mit diesen Aufgaben be-
schaftigt sind. In diesera Falle empfiehlt sich unter
Verwendung vorhandener — ■ nicht zusatzlicher —
Krafte die organisatoriscbe Verbindung samtlicher
Aufgaben mit der Dienststelle I. DaJ3 sich ahnliche
Verbindungen auok fur andere alien oder
mehreren Verwaltungszweigen oder -Buros
gemeinsame Aufgaben ergeben miissen, sei in
diesem Zusammenhang ausdriicklich betont. Anzu-
streben ist jedoch, daB nicbt zusatzliches Personal
erforderlioh ist, vielmehr der Bedarf aus dem vor-
handenen Bestand miihelos gedeckt werden kann.
Das schlieBt bei der Moglichkeit der Erziehmg be-
achtenswerter wirtschaffclicber Vorteile aus der zu-
sammengefaBten Erledigung gemeinsamer Aufgaben
nicht aus, auch notwendige Zusatzkrafte in Kauf zu
nehmen. Die Verhaltnisse konnen iiberall ver-
scbieden gelagert sein, Es wird jedoch' das Biiro die
Geschaftsf iihrung iibernehmen miissen, das bisher
an dem gemeinsamen Aufgabengebiet den groBeren
Anteil hatte, wenn nicbt eine Zusammenfassung an
einer bisher unbeteiligten Stelle gegeben ist.
Eine sehr dankbare Aufgabe kann es auch sein, der
Bearbeitung von Grundstuchsangelegenheiten
den richtigen Weg zu weisen. Es darf nicht zwischen
bebautem und unbebautem Grundbesitz unterschie-
den werden. Das Bestreben zur Vermeidung von
Doppelarbeit zwingt zur Vereinigung. Der innerdienst-
licbe Verkehr wird erheblicb gedrosselt werden konnen,
ohne daB die Verwaltung Schaden zu nehmen braucht.
Es soil iiberhaupt nicht erst ein zahlenmafiig zu er-
rechnender Erfolg bei der Biiroorganisation den Aus-
schlag geben, sondern es muB geniigen, daB allein
40
schonVereinfachung undBeschleunigung desGeschafts-
verkehrs neben der Ausscbaltung an und fiir sich
uberflassigen_ Schreibwerks den AnstoB fiir organi-
satoriscbe Anderungen geben. Grund'prinzi'p
mufi sein, die Verwaltungsaufgaben so zu-
sammenzufassen, daft nach Moglichkeit in
einem Ami, in einer Dienststelle usw. eine
Sache absehlie fiend erledigt werden kann.
Es geht nicht an, daB mit der Erledigung irgend-
eines Schriftstticks verschiedene Stellen befaBt werden
miissen. "Wo sich dies docb nicht vermeiden lafit,
werden Wege gefunden werden miissen, die wenigstens
fiir das Publikum ertraglich sind und diesem eine
natiirliche Uber sicbt ver schaf f en. Friedhofsange-
legenheiten konnen gerade" mit Riicksicht auf
das Publikum vorteilhaft ihre Erledigung im
Standesamt finden. Dabei wird der „Betriebsbeamte"
iiberdies von Verwaltungsarbeiten befreit werden
konnen, die ihn von der fiir ihn vorgesehenen Tatig-
keit nur abbalten. Jede Verwaltung wird im iibrigen
in bezug auf die Organisation der Biiros beacbfcens-
werte Fingerzeige erhalten, wenn bei alien Fragen
auf diesem Gebiet zunachst festgestellt wird, an
welcher Dienststelle der Verwaltung das Publikum
aus einfacher Uberlegung beraus die Erledigung der
einen oder anderen Sache suchen wird. Wenn z. B.
ein Baugesuch, wie es der Fall sein soil, bis zur Erle-
digung eine Reihe Leidensstationen durchlaufen
muB und vom Baulustigen in der Verwaltung nicbt
wieder entdeckt werden kann, dann gilt es, Ver-
einfachungen zu schaffen. Das geschiebt nicht
allein durch eine wohldurchdachte GescMftsver-
teilung, sondern beginnt bereits bei der Postvertei-
lung. EinFehler bei der taglichen Eingangsvertei-
lung kann sich, insbesondere in der Wiederholung, zu
einer Anderung der Geschaftsverteilung auswirken.
Eronittlungsersuehen, Rechtshilfesachen usw.
konnen bei einer Kommunalverwaltung erhebliche
Bedeutung gewinnen. Und wie verscbieden ist die
Bearbeitung'. Oft wird angstlich dariiber gewacht,
daB das Biiro aucb tatsachlich den Eingang erhalt,
fiir das er bestimmt ist, trotzdem dieses ohne In-
ansprucbnabme der Ermittlungsbeamten, eines ande-
ren Biiros usw. eine Erledigung nicbt bewirken kann.
Es wird, abgesehen von Sonderfallen, zweckdienlich
sein, derartige Eingange dorthin zu leiten, wo un-
mittelbare Erledigung moglich ist. Oder es wird ohne
besondere Zuscbriften noch ein Biiro eingescbaltet,
bei fehlender Wohnungsangabe z. B. das Einwobner-
meldeamt, das nach Vermerk der "Wohnung die Sache
an die zustandige Abteilung, z. B. die Vollstreckungs-
behorde ohne weiteres abgibt.
Abteilungen, Dienststellen, Biiros usw. unter Be-
riicksichtigung vorstehender Gesichtspunkte und Ge-
danken — ■ die Beispiele HeBen sich noch beliebig ver-
mehren — zusammengefaBt, aufgebaut und in das
groBe Raderwerk eingeschaltet, konnen aber nur dann
ihre Aufgabe und zwar nunmehr in biirotechnischer
Beziehung erfiillen, wenn sie fest in einer Hand ver-
einigt sind, damit sich der Geschaftsverkehr nach
gleichbleibenden Gesichtspunkten abwickeln laBt und
hierdurch scblieBlich eine Gesamtverwaltung mit
festen Richtungen und Grundsatzen in Betrieb ge-
balten werden kann. Dazu ist es unerlaBlich, daB
j^
BUROREFORM IN EINER KLEINSTADT
samtliche Ein- und Ausgange einer Abteilung zu-
nachst durch eine Hand gehen. An dieser Stelle des
Biiros, fur die auch eine automatisch einsetzende Ver-
tretung, ebenso wie in alien ander en Fallen, vorhanden
sein muB, muB auch die Gesamtverantwortungliegen,
damit die Gewahr gegeben ist, daB auch nicht zuletzt
die burotechmschen Fragen laufend Beachtung finden.
Das Verhaltnis zur Zentrale, zur Spitze der Gesamt-
verwaltung, kann und muB dabei aber zur Forderung
selbstandiger Arbeit nur lose, in alien grundsatz-
lichen, organisatorischen Frag en, iiberhaupt bei
Interessen der Gesamtverwaltung, desto unbedingter
gegeben sein. So wirdsich eine gesunde Dekonzen-
tration entwickeln, die das Ganze nicht „auflosen"
laBt. Das Gegenteil diirfte nicht vereinzelt dastehen,
wenigstens nicht in bezug auf einzelne Biiros, Gebiete
usw. Dabei drangt sich die Frage auf, ob diese Er-
scheinung nieht durch die Bezeichnung einzelner Ver-
waltungszweige eine Forderung erfahrt und es auch
geboten ist, bei der Biiroorganisation dieser vielleicht
nebensachlich erscheinenden Frage Beachtung zu
schenken. Jedenfalls konnen Kennzeichnungen wie
,,Amter" usw. Vorstellungen erwecken und Bestre-
bungen auslosen, die dem Ganzen abtraglich sind.
Auch. durch die Art der Verteilung der Dezernate
kann der Anreiz zur Vernachlassigung der unbe-
dingt zu wahrenden Gesamtiriteressen zugunsten
einer nur scheinbar notwendigen ,,eigenen Verwal-
tung" gegeben werden. Eine Biiroorganisation,
laufend beachtet, kann auch aus der fortgesetzten
Bearbeitung biirotechnischer Fragen Anregungen usw.
erhalten. Schon aus dem unablassigen Bestreben,
auch die kleinste Doppelarbeit auszuschalten, konnen
sichNotwendigkeiten fur eine andereBilroorganisation
herausstellen. Da jedoch nicht zuletzt bei der ander-
weitigen Festsetzung des Aufgabengebietes einer
Dienststelle das Fiir und Wider in finanzieller Be-
ziehung zu priifen bleibt, ist es unerla-Blich, recht-
zeitig festzustellen, ob nicht die eine Dienststelle
unvollkommen entlastet und die andere Abteilung
die weitere Belastung nicht mehr ohne friihere
oder spatere Anforderung von Zusatzpersonal iiber-
nehmen kann. Das Arbeitsgebiet eines Beamten kann
sich z. B. nur um 25% vermindern, damit die Ver-
setzung ausschliefien, fiir einen anderen aber eine um
diesen Prozentsatz hohere und damit auf die Dauer
nicht tragbare Beanspruchung bedingen. Ist auf Ah-
hieb oder im Wege der Entwicklung in Jahren eine
anderweitige Organisation moglich gewesen, dann
muB vor oder mit dieser auch innerhalb der Biiros die
Verteilung der Arbeit planmafiig eifolgen oder aus
dem Geschaftsverteilungsplan fiir jedes Biiro ein
A r b eitsp Ian abgeleitet werden, der die Arbeitsgebiete
der Expedienten klar erkennen laBt und in vielen
Fallen erst, z. B. Registratur, die Grundlage fiir biiro-
technische Reformen abgibt. Biiros und Verwaltungen
nach diesen Gesichtspunkten unter Ausschaltung
aller kleinlicher Bedenken und Zustandigkeitsfragen
nach weitgehenden sachlichen Erwagungen organi-
siert, werden in erster Linie den Geschaftsverkehr
vereinfachen und damit auch beschleunigen, eine Not-'
wendigkeit, die heute mehr denn je gegeben ist.
Buroreform in einer Kleinstadt
Diplomvolkswirt Ehmer, Bin-germeister, WeiBensee (Thttr,'
Bemerkung der Herausgeber: Der Beitrag
zeigt in aller Kiirze, auf welehe Punkte
eine Kleinstadt bei der Buroreform den
grOfiten Wert gelegt hat. Die in den ande-
ren Abschnitten dieses Heftes in ausfuhr-
licherer Form gegebenen Darstellungen
uber die Durchfiihrung der Reformen
werden in sinngemafier Berucksichtigong
der TJnterschiede aueh fiir die Kleinstadt
in Betracht kommen.
In der Kriegs- und Nachkriegszeit sind Gesetze und
Verordnungen in reicher Fiille ergangen. Durch die
offentliche Fursorge, die Kleinrentner- und Sozial-
rentnerfiirsorge, die Erwerbslosenfursorge, das Sied-
lungswesen, die Hauszinssteuer, die Bekampfung der
Geschlechtskrankheiten und die Finanzstatistik ist
den Gemeinden mehr Verwaltungsarbeit erwachsen.
Die bisherige Registratur wurde dadurch immer
uniibersichtlicher und die Verwaltung kostspieliger.
Die Sichtung der A ktenhaltung und die ErmaBigung
der Verwaltungskosten erschien daher notwendig.
Das bisher peinlich gefiihrte Tagebuch wurde auf-
gegeben. An Stelle der zentralen Registratur traten
Expedientenregistraturen ohne Tagebuch, die von
den Expedienten mitverwaltet werden. Die Termin-
kalender wurden auch aufgegeben. Jede Expedienten-
registratur bekam ein Fristenverzeichnis, in das nur
wiederkehrende Fristen aufgenommen werden. Die
iibrigen Fristen (WiedeTvorlagen) werden nicht mehr
aufgezeichnet; sie werden lediglich terminmaBig auf-
geschichtet. Die tlherwachung der Fristen iibt jeder
Expedient selbst mit aus. Dadurch bekommt und
behalt er den so erwiinschten sicheren t)berblick iiber
sein Arbeitsgebiet. Die Aktenblatter werden nicht
mehr mit Heftnadel und Zwirn in Aktendeckel ein-
geheftet, sondern sie gelangen in Schnellhefter. Neben
Tinte und Federhalter steht auf jedem Arbeitsplatz
eine Schreibmaschine, mit der jeder Expedient schnell
und leserlich arbeitet. Er kann dadurch ohne Zeit-
aufwand gleichzeitig Durchschriften anf ertigen. Fern-
spreeher erleichtern dem Expedienten notwendige
Feststellungen und machen sonst erforderliche Dienst-
gange entbehrlich. Postkarten werden stets ver-
wendet, wenn der Inhalt der Schriftstiicke es ge-
stattet, damit kostspieligeres Briefporto erspart wird.
Die Wahlberechtigten werden in einer W ahlJcartei
aufgefuhrt, die die Aufstellung von Wahllisten ent-
behrlich macht. Ein auf die Wahlurnen aufgeschraub-
ter Wahlurneneinwurf, der durch Fingerdruck 'vom
Wahlleiter geoffnet wird, zahlt jeden Wahlbrief und
4 riwiv, Reformer! in den afciidtlschen VerwaJttmgen
41
II. ORGANISATOR1S0HB SEFORMEN
erspart dadurch bei der Nachpriifung des Wahl-
ergebnisses zeitraubende Zahl- und Schreibarbeiten.
Auch die Bucbbaltung in der Stadthaupt- und Steuer-
kasse ist inzwischen mit Erfolg umgestellt worden.
An die Stelle der bisherigen Funning der Einnahme-
und Ausgabebiicber und der Manuale ist die Konten-
buohbaltung getreten. Der ganze Buchungsvorgang,
der bisher bintereinander ausgefiihit wurde, wird
durch Durchschrift bergestellt. Dutch die Durch-
scbrift stimmt der ganze Buchungsvorgang iiberein.
Obertragungsfehler werden von vornherein ausge-
scbieden. Die ganze Bucbhaltung ist stets laufend.
Es kann nicht vorkommen, daB Ubertragungen
wocbenlang nachgebolt werden miissen. Haushalts-
blatt, Tagebuchblatt und Quittung werden gleich-
zeitig bergestellt. In einem einfacben Bucbungs-
gerat, das im wesentlichen aus einer starken, besonders
hergerichteten Aluminiumplatte, mit zwei teilweise
unabhangig voneinander arbeitenden Halteschienen
besteht, werden scbnell und sachgemaB die Blatter
aufeinander gelegt. Die Durcbscbrift wird mit be-
sonders dazu geeigneten GoldMlfederhaltern be-
wirkt. Der Buchungstext wird so kurz, wie dies nur
moglich ist, gehalten. Fur jeden Absobnitt im Haus-
haltsplan ist eine Leitkarte vorgesehen. Die Leit-
karte, die entsprechend beschrieben wird, erleicbtert
dem Buchbalter das scbnelle Auffinden der Haus-
balts- oder Personenkonten. Auf die Leitkarte werden
Metallreiter aufgesetzt und mit Tuscbe beschrieben.
Die Tagebucbblatter, die bereits erledigt sind, werden
in Ablegemappen aufbewabrt. Die ganze Bucbbaltung
kann dadurch billig aufbewahrt werden. Die Auf-
bewabrung nimmt weiter wenig Raum in Anspruob.
Der Haushaltsplan kann beliebig viel Ansatze baben.
Eiir jede Sache kann, wenn es notig sein sollte, ein
besonderes Konto angelegt werden. Das gesamte
Rechnungswesen wird dadurcb iiberaus iibersicht-
lich und durchsicbtig. Die Priifung der Rechnung
ist leichter. Der Tagesabschlufi ist auBerordentlich
einfacb. Der Buchhalter braucbt nur die Einnahme-
und Ausgabespalte, die siob beide auf einem Blatt
befinden, aufzurechnen. Der MonatsabschluB kann
ohne groBen Zeitautwand zu jeder Zeit erfolgen.
Auch der JahresabschluB nimmt kaum noob Zeit
in Ansprucb.
Der ganze Buchungsvorgang erfolgt handschrift-
lich, laBt sich aber auch durch eine Buchungsmaschine
ausfiihren.
Mit der Schreibmaschine, die auch in der Stadthaupt-
und Steuerkasse unentbebrlich ist, werden die Konten
beschrieben, die Mahnzettel und Vervielfaltigungen
aller Art schnell und leserlich angefertigt.
Eine voile Arbeitskraft wurde in der Biiroverwaltung
eingespart. In der Stadthaupt- und Steuerkasse ist
durch die Umstellung der Buchbaltung eine weitere
Arbeitsstelle eingezogen worden.
Durcb die skizzierte Umstellung der gesamten Ver-
waltung der 3000 Einwobner zahlenden Stadtgemeinde
WeiBensee i. TbUr. werden alljahrlich annahernd
3500 EM Verwaltungsausgaben eingespart.
42
I. Organisatorische Teilprobleme
Die Einteilung der Gemeindeverwaltung
in Anlehnung an den Haushaltsplan
Lent z en, Leiter der Organisationsabteilung der Stadtverwaltung Koln
In zahlreichen Veroffentlichungen wurde bereits
der Grundsatz entwickelt, daB Einteilung der Ge-
meindeverwaltung und Einteilung des Haushalts-
plans im engsten Zusammenliange stehen und gleich-
artig gestaltet werden mussen. Bis dieses Ziel erreicht
ist, kommt es allerdings wirklich nicht darauf an,
Meinungsverschiedenheiten zu schliohten, die wegen
Zugehorigkeit des einen oder anderen Aufgaben-
gebietes zu dieser oder jener Gruppe entstehen
konnten.
Zwei Gesichtspunkte schalen sich aus diesem Ge-
dankenkreise heraus, einmal die Frage der Schaffung
einer fur alle Gemeinden giiltigen Norm fur Ver-
waltungsorganisation und Haushaltsplan und dann
die Frage der Herbeifiihrung einer Ubereinstimmung
zwischen Verwaltungsorganisation und Haushaltsplan
in der einzelnen Gemeinde. Fiir den Erfolg der
MaBnahme ist es an sich gleicbgiiltig, ob die Frage
von der Verwaltungsgliederung oder vom, Haushalts-
plan aus untersucht wird. Ein aus organisatorischen
Gesichtspunkten heraus zu unternehmender Versuch
wird niemals restlos befriedigen konnen, weil er-
fahrungsmaflige und rechtliche Riicksichten den
Normungsabsichten stets gewisse Schranken setzen
werden, Sich iiber diese Schranken hinwegsetzen,
hieBe historische tlberlieferungen aufier acht lassen
und unnotig den Kampf der Geister entfesseln.
Die Entwicklung hat dazu gefiihrt, daB bisher haupt-
sachlich vom Standpunkt des Haushaltsplans aus
eine Normung versucht worden ist. Vorwiegend
Riicksichten auf die Finanzstatistik haben Tetzlaff
veranlaBt, Reformvorschlage fur das kommunale
Etat- und Rechnungswesen zu machen. Hierbei
kommt der Angleichung an die Verwaltungsgliederung
eine untergeordnete Bedeutung zu. Aus diesem
Grunde werden auch die Vorschlage, die hauptsachlich
den statistisehen Erfordernissen Rechnung tragen,
von den Verfechtern der Auffassung, daB auf die
Verwaltungsgliederung die gebiihrende Riicksicht zu
nehmen sei, bekampft. Eine restlose Klarung der
Meinungen ist aber bishef noch nicht erfolgt.
Besonders bemerkenswert ist die Auffassung des
Reichssparkommissars, der einer Angleichung der
Haushaltsplane eine groBe Bedeutung vom Stand-
punkt der Verwaltungsvereinfacb.ung aus beimiBt.
Dieses Ziel konne dem Grundsatz nach heute als
allgemein anerkannt bezeichnet werden, wenn man
nicht eine vollige mechanische Gleichformigkeit,
4*
sondern eine Angleichung der auBeren Form, der
Bezeichnungen, der Reihenfolge und vielleicht auch
die Gewinnung gemeinschaffclicher Grundsatze fiir
einen mdgliehst gemeinschaftlichen tJberblick erstrebt.
Es werden daher fiir den Haushaltsplan folgende
Grundforderungen aufgestellt:
1. Einheitliche Benennung der Gliederungselemente
(Abschnitte, Abteilungen, Kapitel, Titel),
2. Einheitliche Reihenfolge und Kumerierung der
Gliederungselemente,
3. Einheitliche Anordmmg des Satzes in horizontaler
und vertikaler Gliederung (Spaltenordnung),
4. Einheitliche Umgrenzung des Sachinhaltes der
Gliederungselemente.
Aus den Beratungen, die das Fragengebiet in dem
zustandigen AusschuB des Stadtetages gefunden hat,
seien nachstehende Gedanken wiedergegeben: Theo-
retisch sei jedes einheitliche Etatschema durchfiihrbar ;
die Schematisierung eritwerte jedoch den stadtischen
Haushaltsplan fur seine Hauptaufgabe, Spiegelbild der
ortlichen Verwaltung zu sein. Die Vereinheitlichung
der auBeren Form sei keineswegs gleichbedeutend mit
der Erzielung einer inneren Vergleichbarkeit, da eine
Gleichartigkeit der Haushaltsansatze lediglieh vor-
getauscht werde, die wegen des verschiedenen ver-
waltungsrechtlichen Aufbaus der Stadte nicht ge-
geben sei. Die wirtschaftliche Struktur jeder Stadt
sei so eigenartig, daB auch dadurch der Inhalt auBer-
lich gleichartiger Positionen von Stadt zu Stadt
starke Abweichungen aufweisen musse, die somit
jeweils besonders zu erlautern seien. Soweit sich rein
finanzpolitische Fragen fiir eine weitere Erorterung
eignen, solle jedoch die Frage der Einheitlichkeit
weiter behandelt werden.
Diesen Gedankengangen schliefit sich bis zu einem
gewissen Grade das Statistische Reichsamt an, das
somit die Anregungen des Reichssparkommissars
ablehnt und nur eine Normung der Bausteine des
Haushaltsplans erstrebt und GrundriB und AufriB des
Haushaltsplans nicht antasten will. Gleichwohl wird
es wiinschenswert erscheinen, daB sich allmahlich auch
eine gewisse aufiere einheitliche Gestalt des Gemeinde-
haushaltsplans herausbildet.
Trotz der Schwierigkeiten, die somit schon die Frage
der Einheitlichkeit der Haushaltsplane bietet, wird
die vielfach in der Presse und in der sonstigen Offent-
lichkeit aufgeworfene Frage der leichten Vergleich-
barkeit der gemeindlichen Haushaltsplane und der
43
Glied
erung
Verwaltung
Haushaltsplan
1 Allgemeine und Polizeiverwaltung
1 Allgemeine Verwaltung
Amt 1 — Organisations- und Personalamt
Zentralverwaltung
,, 2 — Arbeits- und Versicherungsamt
„ 3 — Statistisches und Wahlamt
„ 4 — • Liegenschafts- und Landwirtschaftsamt
Liegenschafts- und Landwirtschaftsverwaltung
„ 5 — Verkehrs- und Wirtschaftsamt
Verkehrs- und Wirtschaftsamt
II Polizeiverwaltung
„ 6 — Rechts- und Polizeiamt
Stadtisohe Polizei
(AuGerdem kommen noch verschiedene andere
Einzel-
haushaltsplane in Frage: Zentralverwaltung,
Reohts-
auskunftstelle, Wohnungsfiirsorge.)
II Bauwesen
Ill Bauverwaltung
„ 7 — Hoehbauamt
Hoohbauamt
„ 8 — Stadtebauamt
Stadtebauamt
„ 9 — Tiefbauamt
. Tiefbauverwaltung
III Betriebe
IV Selbstandige Betriebe
— Bahnen
Bahnen
— Hafen
Hafen
— Gaswerke
Gaswerke
— Wasserwerke
Wasserwerke
— Elektrizitatswerke
Blektrizitatswerke ,
— Schlachthefe und Viehhof
Schlaoht- und Viehhof
— Milrkte
Markte
— Sparkasse und Hypothekenanstalt
Sparkasse
— Leihhaus
Leihhaus
— Offentliches Schatzungsamt
(Haushaltsplan, Liegenschafts- und Landwirtschaftsver-
— Fuhrpark, StraBenreinigung und Miillverwertung
waltung)
Mullverwertungsanstalt
(Auch Haushaltsplan, StraBenreinigung und Fuhrpark)
V Sonstige Betriebe u. Unternehrr
lungen
(siehe Tiefbauamt)
Kanalbauabteilung
(siehe Fuhrpark, StraBenreinigung u. Mtillverwertung)
StraBenreinigung und Fuhrpark
— Flughafen
Flughafen und Luftverkehr
— Berufsfeuerwehr
Feuerlosehanstalten
— Bader
Bader
— Garten
Offentliche Anlagen
(siehe Verkehrs- und Wirtschaftsamt)
Stadtisohe Sale und Wirtschaften
(desgleichen)
Ausstellungsbauten
— Friedhofe
Begrabniswesen und Friedhofe
— Botanischer Garten
(Haushaltsplan Offentliche Anlagen)
IV Schule und Kultur
VI Schulwesen
Amt 10 — Schulamt
Volkssehulen
Mittelsohulen
Hohere Schulen
Faeh- und Fortbildungsschulen
Staatliche Schulen
VII Kunst und Wissenschaft
,, 11 — Amt fur Kunst und Volksbildung
Stadtisohe Bflhnen
Orchester
Hochschule fiir Musik, Orchesterschule und Rheinische
Musikschule
Museen usw.
V Volkswohlfahrt
VIII Wohlfahrtspflege
„ 12 — WobJfahrtsamt
Allgemeine Fiirsorge
„ 13 — Jugendamt
Kinder-, Jugend- und Waisenfursorge
„ 14 — Amt fiir Jugendpflege und Leibesiibungen
Jugendpflege und Leibesiibungen
„ 15 — Gesundheitsamt
Gesundheitsfursorge
Krankenfiirsorge
Kriippelfiirsorge
,, 16 — Wohnungs- und Mieteinigungsamt
Wohnungsfiirsorge
(siehe. auch Amt 6 — Rechts- und Polizeiamt)
VI Finanzen
IX Finanzen und Steuern
,, 17 — Finanzamt
Fmanaverwaltung
(siehe Amt 4 — Liegenschafts- und Landwirt-
schaftsamt)
(desgleiohen)
Grundstticksverwaltung
Armenvermdgen usw.
,, 18 — Kassen- und Rechnungspriifungsamt
(siehe Haushaltsplan Zentralverwaltung)
,, 19 — Steueramt -
Steuerverwaltung
Bild 16. Gliederung der Verwaltung in Anlehnung an den Haushaltsplan
44
DAS ZEHNERSYSTEM ALS ORGANISATORISCHES HILFSMITTEL BEI DER STADT KOLN
einzelnen Arbeitsgebiete weiter er ortert werden mtissen .
Bine wirklicb praktisclie Vorarbeit in diesem Sinne
bilden die von der Vereinigung der Finanzdezernenten
ausgearbeiteten „Grundsatze fiir die Aufstellung der
Hausbaltsplane". Hiernach soil sicb „der Haus-
haltsplan, da seine Aufstellung die planm&Bige Zu-
sammenfassung aller gemeindlicben Krafte zu den
gemeindlieben Verwaltungszielen gewahrleisten soil,
in seinem Aufbau der zweckmaBigen Verwaltungs-
organisation anpassen. Die Gliederung des Haus-
haltsplans muB auf sacblicber Grundlage beruhen
und darf nicbt in Fortsetzung des gescbicbtlicb Ge-
wordenen oder im AnschluB an die Gliederung der
Gemeindekassen mebr oder weniger zufaJliger Ent-
wicklung iiberlassen sein."
Wie die Stadt Koln entsprechend den Ricbtlinien
der Finanzdezernentenvereinigung den Hausbaltsplan
gegliedert bat und wie sich in Anlebnung an diese
Gliederung die Einteilung der Verwaltung gestaltet,
zeigt Bild 16, Seite 44.
Bei aufmerksamer Betracbtung der Gegeniiberstellung,
in der namentlicb beziiglich des Hausbaltsplans auf
eine weitergehende Einzelauff iibrung verzicbtet wurde,
weil dies im Rabmen dieses Aufsatzes zu weit fiibren
wurde, zeigt sich, daB in einer Reibe von Fallen eine
restlose Angleicbung der verwaltungsorganisatorisohen
und der haushaltsplanmafiigen Begriffe erreicbt ist.
Soweit einetlbereinstimmung nicbt erzielt ist, sind die
Abweiobungen entweder in tecbniscben Fragen des
Verwaltungsaufbaus oder des Aufbaus des Hausbalts-
plans begriindet. Ein Beispiel bierfur ist das Rechts-
und Polizeiamt — Amt 6 — , das in folgende Ab-
teilungen zerfallt:
Recbtsabteilung (Bearbeitung von Recbtsfragen der
gesamten Verwaltung einscbliefllich StadtausscbuB
und Recbtsauskunffcstelle}
Polizeiabteilung (Verwaltungsbtiro des Amts und
Polizeiinspektion)
Tecbnische Polizeiabteilung (Baupolizei)
Abteilung Wobnungsfursorge (Gemeinntitziger Wob-
nungsbau).
Fiir die Zusammenfassung dieser Aufgabengebiete
im Recbts- und Polizeiamt waren ausscblieBlicb ver-
waltungsorganisatoriscbe Griinde mafigebend. So
wird z. B. zur Ersparung von Personalkosten ein Teil
der Aufgaben des gemeinniitzigen Wohnungsbaus von
den gleicben tecbniscben Beamten erledigt wie das
Aufgabengebiet der Baupolizei. Hausbaltsplanmafiig
bat selbstverstandlicb der gemeinntitzige Wobnungs-
bau nicbts mit der Baupolizei zu tun. Abnlicbe Er-
wagungen waren aucb in einer Reibe von anderen
Fallen maBgebend. Derartige sicb aus besonderen
Griinden ergebende Abweicbungen brauchen jedoch
die grofie Lime, die Gliederung der Verwaltung und
die Gliederung des Hausbaltsplans moglichst in Uber-
einstimmung zu bringen, nicbt zu gefabrden.
Das Zehnersystem als organisatorisches Hilfsmittel
bei der Stadt Koln
Lentzen, Leiter der Organisationsabteilung der Stadtverwaltung Koln
Mit dem Begriff „Rationalisierungsmai3nahmen" ver-
bindet sicb meist die Vorstellung von umfangreicben
organisatorischen Umstellungen, die ins Auge fallende
Erfolge aufweisen. Vielfach wird iiberseben, dafi zu
den Voraussetzungen fiir eine Rationalisierung aufler
der inneren Umstellung des einzelnen Menscben, die
sicb immer vollziehen mufi, wenn iiberbaupt ein Erfolg
erwartet werden soil, eine Reibe von EinzelmaBnahmen
gebdren, die erst in ihrer Zusammenwirkung auBerlicb
sicbtbare Vorteile zur Folge baben werden. Zu diesen
EinzelmaBnabmen gehort die Anwendung des
Zehner systems, das sicb mehr und mebr aucb in
der offentlicben Verwaltung einbiirgert.
Die Zebnergliederung wurde vor etwa 60 Jabren
erstmalig von dem Amerikaner Dewey angewandt;
sie will durcb einf acbe Zablenspracbe eine international
verstandlicbe Bezeicbnung fur jeden zu ordnenden
Begriff festlegen.
Nacb dem Dewey'schen System wurde eine Inter-
nationale Ordnung der WeltUteratur durch-
gefiihrt, die zum Verstandnis der Zablenordnung in
ihren Hauptgruppen nacbstebend aufgefiibrt wird:
= Allgemeine Werke;
1 = Philosophic;
2 = Religion;
3 = Sozialwissenschaften, Recht;
4 =
5 =
9
Sprachwissenschaf t. ;
Mathematik, Naturwissenschaft;
Angewandte Wissenschaften, Technik;
Schone Kiinste;
Sch6ne Literatur;
Geschichte.
Jede einzelne Gruppe kann wieder his zu 10 Gruppen, jede
Gruppe bis zu 10 Untergruppen und so fort eingeteilt werden.
Die Hauptgruppe 6 — Angewandte Wissenschaften, Tech-
nik — ist z. B. wie folgt untergeteilt:
60 = AUgemeines;
61 = Heilkunde;
62 = Ingenieurwesen;
63 = Landwirtschaft;
64 = Hauswirtschaft;
65 = Handels- und Verkehrstechnik;
66 = Chemische Technologie;
67 = Verschiedene Industrien;
68 = Handwerk;
69 = Bauwesen.
Auch bei diesen Gruppen ist wieder eine Zehnergliederung
raSglich.
Auf die Verwaltung iibertragen bedeutet dies, dajB
sicb samtlicbe Gliederungsmerkmale nacb Zebner-
zablen einteilen lassen und daB gleicbe Begriffe unter
alien Umstanden unter gleicben Kennziffern darzu-
stellen sind. Bei den Gemeinden lassen sicb die Auf-
gabengebiete bequem in Hauptgruppen gliedern, deren
Anzabl 10 nicbt iibersteigt. So bat beispiel sweise die
45
IIL OEGANISATORISOHB TEILPROBLEMB
Stadt Koln in Anlehnung an die Gliederung des
Haushaltsplans folgende Hauptgruppen gebildet:
1 = Aligemeine und Polizeiverwaltung;
2 = Bauwesen;
3 = Betriebe;
4 = Kunst und Volksbildung;
5 = Volkswohlfahrt;
6 — Enanzen.
Die Gebietskorperschaften (Reich, Staat, Gemeinden
usw.) weisen folgende gemeinsame Merkmale auf:
Gebiet (Reichsgebiet, Staatsgebiet usw.),
Bevolkerung,
zusammenfassende Gewalt (Regierung einschlieBlich
parlamentarischeKorperschaften) ; dazukommendie
Finanzen (Haushaltsplan usw.).
Diese 4 Merkmale sind, selbstverstandlich in sinn-
gemaB abgewandelter Form, fast bei jeder Ver-
waltungsdienststelle wahrnehmbar. Bei Beriicksich-
tigung dieser Merkmale in der Zehnergliederung wiirde
beispielsweise die Hinzufiigung der Kennziffer 4 fiir
den Begriff „Finanzen" zu den allgemeinen Ein-
teilungsziffern 1 — 6, also die Bildung der Zahlen 14,
24, 34, 44, 54, 64 bedeuten, dafl die Zahl 14 das Ge-
biet der Finanzen der Allgemeinen und Polizei-
verwaltung, die Zahl 24 das Gebiet der Finanzen des
Bauwesens bezeiehnet usw. Die Anfiihrung dieser
Zifferverbindungen stellt selbstverstandlich nur ein
Beispiel dar, in Wirklichkeit wird eine viel fein-
gliederigere Teilung, vielleicht bis zu 4 und 5 Ziffern,
erfolgen miissen, bei der aber immer wieder jede
Ziffer einen gleichwertigen Begriff darstellen muB.
Die Zehnereinteilung kann im praktischen Ver-
waltungsbetrieb u. a. angewandt werden fiir die
auBere Verwaltungseinteilung, die Gliederung des
Haushaltsplans, fiir die Einteilung der Akten, der
Verwaltungsbucherei, fiir die Bezeichnung der Inven-
targegenstandesowie der samtlichen in der Verwaltung
benotigten Waren, fiir die Gliederung von Dienst-
anweisungen, fiir die Bezeichnung der Schriftstiicke
an Stelle von Tagebuchnummern usw.
Die Anwendung gewisser neuzeitlicher Arbeitsweisen
bei der Ordnung und Aufzeichnung von Begriffen,
welche die Benutzung von Schliisselzahlen voraus-
setzen (Lochkartenverfahren), zwingt dazu, ein me-
thodised aufgebautes Zahlensystem naeh der Zehner-
einteilung zu schaffen.
Die zielbewufite Anwendung der Zehnerzahlen in der
Verwaltung fiihrt zu einem klaren, methodischenAuf-
bau in alien Zweigen der Verwaltung. Die Zehner-
zahlen zeigen z. B, mathematiseh genau mit unerbitt-
licher Strenge an, an welohen Ecken der Verwaltung
die gleiche Arbeit geleistet wird, bei welcher Stelle
iiber das gleiche Arbeitsgebiet Akten vorhanden sind
usw. ; sie zeigen also zwangslaufig an, wo Doppel-
arbeit in der Verwaltung geleistet wird und wo Doppel-
zustandigkeiten bestehen. Antworten auf Schreiben,
die mit der das Sachgebiet betreffenden Zehnerzahl
versehen sind, werden bestimmt stets die zustandige
Stelle erreichen, weil die jeweilige Zehnerzahl nur
eimnal in der Verwaltung vorkommen kann. Fehl-
leituhgen solcher Schriftstiicke und die damit ver-
bundenen Unannehmlichkeiten, Verzogerungen usw.
sind somit ausgeschlossen.
Die Durchfiihrung des Zehnersystems in der Ver-
waltung bedeutet hiernach zweifellos einen wesent-
lichen Fortschrift auf dem Wege zur Rationalisierung.
Mit der individuell gestalteten Durchfiihrung der
Zehnergliederung in jeder Gemeinde kann und darf
aber das Ziel nicht als erreicht angesehen werden.
Die Vorteile werden sich erst dann voll und ganz
zeigen, wenn samtliche Gemeinden die gleichen
Zehnerzahlen fiir die gleichen Begriffe und Merkmale
anwenden. Bei Schriftwechsel zwischen zwei Ge-
meinden wiirde dann z. B. das mit einem bestimmten
Zahlenbegriff versehene Schriftstuck sogleich an die
zustandige Stelle gelangen konnen, bei der unter
der gleichen Kennziffer das gleiche Gebiet bearbeitet
wird. "Welche Vorteile sich sonst noch ergeben
wiirden, ist nicht auszudenken. Bei der Erreichung
eines derartigen Zieles, das durchaus den Eigentum-
lichkeiten der einzelnen Gemeinde freien Raum laBt,
miiBten allerdings partikularistische Gesichtspunkte
unter alien Umstanden zuriickgestellt werden.
DaB ein solches Ziel keinesfalls unerreichbar ist und
tatsachlich Erfolge verspricht, zeigt das Beispiel
einer groBen Zahl von hollandischen Gemeinden.
Etwa 150 hollandische Gemeinwesen wenden das von
einer hollandischen Kommission bearbeitete Zehner-
system in diesem Sinne an. Der gute Erfolg hat diese
MaBnahme in jeder Weise gerechtfertigt.
Der Internationale Gemeindeverband in Briissel
(union internationale des villes) erstrebt, die „Dezimal-
klassifikation" auf „internationaler Grundlage" zu
erreichen. Er bedient sich hierbei vornehmlich der
in Holland geleisteten Vorarbeiten und der auf diesem
Gebiete auch in einzelnen deutschen Stadten ge-
machten Versuche.
Der Dienstplan der Stadtverwaltung Dortmund unter Zugrunde-
legung des Dezimal-KIassifikationssystems (Zehnersystem)
Textor, Obermagistratsrat
Bereits in Band II der Schriftenreihe des Deutschen
Instituts fiir wirtschaftliche Arbeit in der offentlichen
Verwaltung (Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8)
hat der Unterzeichnete gelegentlich seiner Abhand-
lung iiber „burotechnische und -organisatorische
RationalisierungsmaBnahmen in der Kommunalver-
waltung" u. a. bestimmte Ausfuhrungen iiber die
Notwendigkeit zeitgemafier Organisation des kom-
munalen Geschaftsbetriebesgemacht. DerKiirzehalber
wird darauf Bezug genommen (Band II, Seite 74).
Die dortigen Ausfuhrungen sind auch Ausgangspunkt
einer Verfiigung des Magistrate der Stadt Dortmund
vom 21. Juli 1927 gewesen, durch welche die Gesamt-
verwaltung in scharfer Abgrenzung und Zusammen-
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Bild 17. Organisation des Stadtwohlfahrtsamtes Dortmund
fassung zusammengehoriger Aufgabengebiete nach
sachlichen Gesichtspunkten dezernats- und biiro-
maBig unter Verwendung des Zehnersystems
neugegliedert worden ist. Die nachfolgend wieder-
gegebene Verfiigung begriindet und erlautert den
neuen Dienstplan derarfc eingehend, daJJ zunachst in
dieser Beziehung weiteres zur Erklarung nioht zu
sagen ware.
,,Dienstpian" der Stadtverwattung
Voraussetzung fur eine wirtschafblichere Gestaltung
des Geschaftsganges ist eine klare Gliederung des
Aufbaues der Verwaltung. Sie ist geradezu Bedingung
fur einen geordneten Gang der Verwaltung und flir
die Ubersichtlichkeit ihres Geschaftsbetriebes. Dazu
gehort weiter, daB, soweit irgend tunlich, der Arbeits-
bereich der leitenden Beamten (Dezernatsverteilung)
und der Dienststellen (Geschaftsverteilung) nach.
sachlich zusammengehorigen, einbeitlicben Arbeits-
gebieten und mit entsprechender raumlicher Zu-
sammenlegung zweekmaflig zusammengefafit und ab-
gegrenzt wird.
Jede Dienststelle muB die Gliederung der Verwaltung
aucb auBerlich in die Erscheinung treten lassen
dadurch, daB sie eine besondere Kennfarbe fiir ihre
gesamten Akten, Eingangs-, Umlauf- und Vorlege-
mappen erhalt, ebenso ihr besonderes Sckriftkenn-
zeichen nach dem Aktenplan der Verwaltung. Eine
solche Geschaftseinteilung ist um so notwendiger, je
groBer die Verwaltung und ihr Betrieb wird.
Bei der hiesigen Stadtverwaltung ist besonders in
den letzten Jahren, soweit irgend moglich, schon
darauf gehalten, dafi in bezug auf die sachliche Glie-
derung eine schaTfe Abgrenzung unter Zusamraen-
fassung zusammengehoriger Aufgaben sowohl in den
Dezernats- als auch in den biiromaBigen Geschaften
erreioht wurde. Dieses Bestreben wird auch fernerhin
zu verfolgen sein.
Beziiglich der duffer en Ordnung entspricht die vor
vielen Jahren unter wesentlich einfacheren Ver-
haltnissen der Stadtverwaltung getroffene Einteilung
und Bezeichnung (Geschaftszeichen) der Dienst-
stellen und der Akten nicht mehr den Anforderungen
des tatsachlichen Bediirfnisses und neuzeitlichen
Geschaitsformen,
Es ist deshalb nach wiederholten Besprechungen der
Dezernenten und der Dienstleiter ein neuer, als Anlage
beigefiigter .jDienstplan" aufgestellt worden, der am
15. August 1927 in Kraft tritt. Dieser Plan, der
zugleich beziiglich des Gescbaftszeichens die Grund-
lage fiir die Neuordnung des Aktenwesens ist, ist in
Anlehnung an das sogenannte Dezimalsystem auf-
gestellt, das — wie bereits im Registraturwesen
groBerer Verwaltungen (z. B. bei dem Reichsmini-
sterium des Innern und bei der Reichspostverwaltung}
— auch hier bei der Ordnung des Aktenwesens an-
gewandt werden wird. Die Stadtverwaltung ist in
9 Hauptgruppen — Spalte 1 des Dienstplans — (Ver-
waltungen: 1 — 9, auf die Verwendung der Null ist
dabei verzichtet) eingeteilt, die nach Dezernaten und
verwandten Dezernaten zusammengefaBt sind: 1 =
Hauptverwaltung, 2 = Einanzverwaltung usw. Von
den Verwaltungen zweigen sich die Dienststellen und
Betriebe — Spalte 2 — ab, die in der Zehnerreihe
die Ziffer der Hauptgruppe (Verwaltung) und in der
Einerreihe die nach der Gruppierung in Erage kom-
mende Ziffer fuhren, z. B. StraJBenbauamt (Zweig der
Tiefbauverwaltung: = 4) 41 usw. Soweit etwa noch,
vorwiegend raumlich, abgetrennte Dienstzweige be-
sonders herauszuheben sind, geschieht dies durch
buchstabenmaBige Bezeichnung neben der Dienst-
stellenzahl, z. B. Waisenhaus (als Teil des Jugend-
amts: = 31} 31/W, Pflegehaus (als Teil des "Wohl-
fahrtsamtes: — 30) 30/Pfl, in Spalte 3 des Dienstplans.
Die in Spalte 2 des- Dienstplans aufgefuhrten Dienst-
stellen heiBen von jetzt an ,,Stadtamter", die Vor-
steher der „Stadtamter": „ Dienstleiter." Die Be-
zeichnungen „Buro" und „Biirovorsteher" fallen fort.
Die Bezeichnung ,,Stadtamt" ist im inner en Ge-
sckdftsverkehr, &. h. im Verkehr der Dienststellen
untereinander, anzuwenden, und zwar — zur Ver-
minderung des Sehreibwerks — in abgekiirzter Eorm,
z. B. „St. A. 37", also nicht „8tadtamt 37", ebenso
nicht ,,Versieherungsamt". Im schriftlichen Verkehr
nach aufien (mit anderen Behorden und Privaten) ist
dagegen nicht die einheitliche Bezeichnung ,,Stadt-
47
III. ORGANISATORISCHE TEILPROBLEME
amt", sondern die besondeie Bezeichnung zu wahlen,
also „Versicherungsamt", nicht „Stadtamt 37".
In Zukunft sind im Kopf der Brief bogen ausschliefllich
die nach dem Dienstplan in Frage kommenden neuen
Geschaftszeicken zu benutzen, z. B. vom Stadt-
steueramt: .,24" (anstatt bisber V), vom Versiche-
rungsamt: „37" (anstatt bisher VI), vom Land- und
Forstwirtschaftsamt: ,,45" (anstatt bisher IV G. L.),
und zwar, wie bereits aus den Beispielen ersichtlich,
obne jeden Zusatz, also auch nicht „St. A. 37",
sondern lediglich ,,37". Nach demnachstiger Neu-
aufstellung des Alttenplans der einzelnen Dienst-
stellen wird das die Ziff er des Stadtamts wiedergebende
Aktenzeichen zu verwenden sein.
Soweit bei den Stadtamtern besondere Abteilungen
eingerichtet sind, werden diese durch Zusetzen von
arabischen Ziffern zum Geschaftszeichen bezeichnet
z, B. Personalamt 11; Abteilungen:
1. Peisonalien der Beamten ..... 11/1,
2. Personalien der Angestellten . . . 11/2,
3. Gebaltsbucbhaltung 11/3.
Wegen der Aufstelkmg der neuen Aktenplane durcb
die einzelnen Stadtamter ergebt in kurzem besondere
Verftigung." (Siebe Bild 18.)
Bine Dienststelle, die eine besonders weitgehende
Unterteilung infolge der GroUe ibres Betriebes und
der Zahl ihrer Abteilungen notig macbt, ist das Wohl-
fahrtsamt — St. A. 30 — . Das nacbfolgende Schema
zeigt, in wie unbegrenzter Weise diese Unterteilung
moglich ist und in kurzester Form im inneren Dienst-
betrieb bezeichnet werden kann. (Siehe Bild 17.)
Die inzwischen verflossenen 3 Jabre baben gezeigt,
wie zweckma.fi ig die getroffene Gliederung der Ver-
waltung auf der Grundlage des Zehnersystems, aus-
gebend von der Grofie und den organisatorischen
Bedtirfnissen einer Stadt wie Dortmund, ist.
Neuerdings bekannt gewordene Dienstplane der einen
oder anderen Verwaltung glauben sich auf etwa 5,
6 oder 7 Hauptgruppen beschranken zu miissen.
Warum ? Die grofien Axbeitsstoffgebiete sind doch
vorhanden. Man kann selbstverstandlicb je nach der.
GroBe der Verwaltung dartiber sprechen, ob nicht das
gesamte Bauwesen jedweder Art unter einer Haupt-
Dienstplan der Stadtverwaltung Dortmund
Bild 18
1
2
3
1 Haupt verwaltung
10 Hauptamt
11 Personalamt
12 Arbeiterlohnamt
13 Rechtsamt
14 Stadtarchiv und Verwaltungsbiblioth.
15 Statistiseb.es Amt
16 Verkehrs- und Presseamt
17 Standesamt
18 StadtaussehuB
19
10/Ap = V.St. D.-Aplerbeck,
10/Ba = V.St. D.-Barop,
10/Br = V.St. D.-Braokel,
10/De = V.St. D.-Derne,
10/Do = V.St. D.-Dorstfeld,
10/Et = V.St. D.-Eving
10/Hd = V.St. D.-Horde,
10/Hu = V.St. D.Huckarde,
10/Ki = V.St. D.-Kirohhbrde,
10/Ku = V.St. D.-Kurl,
10/Lu = V.St. D.-Lutgendortmund,
10/Ma = V.St. D.-Marten,
10/Me = V.St. D.-Mengede,
10/We = V.St. D.-Wellinghofen,
10/V = Verwaltungssohule.
blau
2 Fi
nanzverwaltung
20 Stadtkammerei
21 Stadtkasse
22 Rechnungsamt
23 Stadtaparkasse
24 Stadtsteueramt
25
26
27
28
29
21/N = Steuerkasse Zweigstelle Nord
23/W = Sparkasse Zweigstelle West
23/Ho = „ „ D.-Horde
23/Wi = „ „ D.-Wickede-
Asseln
23/De = „ „ D.-Derne
23/Do = . „ „ D.-Dorstfeld
usw.
hellbraun
Anna.: V.St. = Verwaltungsstelle.
48
Fortsetzung von Bild 18
1
2
3
30 Wohlfahrtsamt
30/A = Obdachlosenasyl
30/Pfl = Pflegehaus
31 Jugendamt
31/SA = Sauglingsasyl
31/SH = Sauglingsheim
31/KH = Kinderheilsfcatte
31/KT = Kindertagesheim
31/W = Waisenhaus
31/JH = Jugendheim
31/KB = Kampfbahn „Rote Erde"
31/Schw.V = Schwimmbahn ,,Volks«
park"
31/Soh'sv.H = Schwimmbahn ,,Harden-
berg"
32 Gesundheitsamt
32/HB = Hyg. bakt. Institut
3 Wohlfahrtsverwaltung
32/LF = Fiirsorgestelle f . Lungenkranke
(einschl. Gesundheitswesen, so-
32/E = Entseuchungsanstalt
ziale Angelegenheiten, Woh-
33 Krankenanstalten
33/CH = Chirurgische Klinik
nungswesen)
33/1 = Innere Klinik
t
33/H.N.O. = Klinik fur HaIs-,Nasen- u.
Ohrenkrankheiten
33/H = Hautklinik
hellgriin
33/Fr = Erauenklinik
33/K = Kinderklinik
33/A = Augenklinik
33/0 = Orthopadische Klinik
33/P = Pathologisches Institut
33/Do = Stadt. Krankenhaus Dort-
mund-Dorstfeld
33/Ev = Stadt. Krankenhaus I>ort-
mund-Eving
34 Badeanatalten
34/S = Badeanstalt Siid
34/N = „ Nord
34/ W = „ West
35 Chem. TTntersuchungsamt.
36 Stadtleihamt
37 Versicherungsamt
38 Wohnurgsamt
39 Mieteinigungsamt
40 Tiefbauverwaltungsamt
41 StraBenbauamt I
4 Tiefbau-, Grundstticksverwaltung
42 StraBenbauamt II
und Stadterweiterung
43 Vermessungsamt
44 Grundstucksamt
45 Land- u. Forstwirtschaftsamt einschl.
rosa
Bieselfelder
46 Stadterweiterungsamt
47 Entwasserungsamt
48
49
50 Hochbauverwaltungsamt
6 Hochbauverwaltung
51 Hochbauunterhaltungsamt
52 Hochbauneubauamt
63 Maschinenamt
64
gelb
55
56
57
58
59
60 Stadtsohulamt '
60/1 = Hocheehulinstitut
60/W= Werklehrerseminar
60/P = Praktikantenamt
6 Sehulverwaltung
81 Schulaufsicht I— IV
CO T ' -T_ J.T**U ^ —til.
60/Z = Schulzahnklinik
b2 liichtbildamt
rot I
63
64
65
66
67
68
69
49
Fortsetzung von Bild 18
1
2
3
7 Kunst und Wissenschaft
70 Stadtbibliothek
71 Theater, Orchester, Musikschulen
72 Museen u. Hausergruppe Markt 12/16
73 Volkshochschule
74
75
76
77
78
79
71/St = Stadttheater
71/0 = Orchester
71/M r= Musikschulen
72/KG — Kunst- u. Gewerbemuseum
72/3ST = Naturwissensehaftlich. Museum
72/M = Hausergruppe Markt 12/16
griin
8 Poliz<
jiverwaltung
80 Stadtpolizeiamt
81 Stadtpolizei-Inspektion
82 Einwohnermeldeamt
83 Baupolizeiamt
84 Stadt. statisches Prufungsamt
85
86
87
88
89
80/V = Veterinarbiiro Sehlaohthof
Dortmund
braun
9 Betri
ehe
90 Feuerwehr
91 GroBmarkt und Markthallen
92 Hafen- und Kleinbahnamt
93 Garten- und Friedhofsamt
94 Schlaoht- und Viehhofe
93 Fuhrpark u. Stadtreinigungsamt
96
97
98
99
92/HM == Hafenmeisterei
92/Bhf.Ha = BahnhofHafen
92/Bhf. We = „ Westerholz
92/Bhf. Ev. = „ Obereving
92/Bhf. K6 = „ Korne
92/G Schii == Giiterabfertigungsstelle
Schiiren
92/BW = Bahnbetriebswerk
92/BM = Bahnmeisterei
93/H = Hauptfriedhof
93/0 = Ostfriedhof
93/SW = Siidwestfriedhof
93/N = Nordfriedhof
93/Do = Dorstfelder Friedhof
94/Sch' = Sehlaohthof
94/FV = Fettviehhof
94/MV = Magerviehhof
95/F = Fuhrpark
95/M = Miillabfuhr
95/StR = StraBenreinigung
95/TK = Tierkorperverwertungaanstalt
Iila (dunkel
Bild 18. Dienstplan der Stadt verwaltung Dortmund
gruppe zusammengefaBt werden kann. Stadte von
der Grofle Dortmunds — mehr als 500 000 Ein-
wohner — werden gut tun, eine Unterteilung in dieser
Art stattfinden zu lassen; kleinere Groflstaclte mogen
eine Zusammenfassung eintreten lassen, das ist nioht
das Entscheidende. Nicht richtig aber will es dem
Verfasser scheinen, von vornheiein allzusehr die
Verwaltung in moglichst wenig Hauptgruppen zu-
sammenzudrangen, da darin keinerlei Vorteil liegt,
viel eher ein Nachteil bei weiterem "Waehsen der
Stadt in der Eolge. Wenn auch selbstverstandlich
der Dienstplan etwas Abanderungsfakiges ist, so ist
seine Abanderung, nicht zu verweckseln mit seiner
Erganzung innerhalb des dekadisehen Rakmens,
durck auftretende Erweiterungsnotwendigkeiten doch
sicker nicht erwiinscht. Warum also von vornherein
den Plan zu eng ziehen?
Ein Zweites! Soil der von der Einanzdezernenten-
Vereinigung aufgestellte Einheitshaushaltsplan auck
fur die Diensteinteilung der Verwaltung zugrunde
gelegt werden? Ick stehe nicht an, diese Erage
theoretisch zu bej alien. Praktisck aber scheint mir
das keute nock nicht moglieh zu sein, Bei aller
schuldigen Achtung vor dem Ergebnis der Sach-
verstandigenberatung derEinanzdezernenten inBezug
auf den Einheitshaushaltsplan kann doch gesagt
werden, daB das Schema des Einheitshaushaltsplans
in erster Lime aufgestellt worden ist unter dem
Gesichtswinkel der Finanzdezernenten nack den
finanztechnischen Bedurfnissen. Jenen liegt, da sie
50
RICHTLINIEN DER STADT BOCHUM Ft?R DIE SELBSTANDIGE BEARBEITUNG VON GESCHAFTSSACHEN
in. der Regel niclit gleiehzeitig Organisationsdezer-
nenten sind, die organisatorische Gliederung des Vcr-
waltungsbetriebes (nicht der Verwaltungsfinanzen)
ferner und ist von ihnen, wenn auch vielleicht ge-
streift, so doch nicht zu einem grundlegenden Aus-
gangspunkt ihrer Erorterung in Verbindung mit dem
Emheitshaushaltsplan gemacht. Das hat zur Folge,
dafi, praktisch betrachtet, starke Abwgjchungen be-
stehen zwischen einem -wirklich zweckmiiBigen, d. h.
organisatorisohen Bediirfnissen Eechnung tragenden
Organisationsplan mittlerer und groBer Verwaltungen
und dem Schema des Einheitshaushaltsplanes, Ich
moehte deshalb meinen, daB, da es sich um getrennte
Dinge handelt, man auch beide nicht, wenigstens
nicht beim jetzigen Stande der Dinge, miteinander
vermengen sollte. Beide mogen, da sie sich noch in
einer Zeitspanne nicht ausreiehend langjahriger Er-
probung befinden, fiir sich ausreifen. Einer spateren
Zeit mag es vorbehalten bleiben, dann irgendeinen
Ausgleich nach der einen oder anderen Richtung hin
zu finden und durchzufiihren.
Ein Weiteres! Manche Verwaltungen bleiben bei der
Aufstellung des Dienstplanes auf dezimaler Grund-
lage auf halbem Wege stehen, Entweder sie bezeichnen
die HauptveTwaltungsgebiete nach Buohstaben und
gliedern dann die einzelnen Dienststellen dekadisch
an, oder sie machen es umgekehrt. Auch hier warum ?
Das Beispiel und die zwischenzeitliche Erfahrung der
Stadtverwaltung Dortmund und anderer Stadte
zeigen, daB es durchaus nicht bedenklich oder gar
unzweckmaBig ist, das dekadische System anzu-
wenden, zumal es sich auf alien anderen Gebieten des
kulturellen und wirtschaftlichen Lebens immer mehr
durchsetzt. Sobald namlich der dekadische Dienst-
plan den Dienststellen und Beamten in Fleisch und
Blut ubergegangen ist, was viel schneller geschieht,
als zunachst angenommen wird, ergeben sich fur
viele Fragen des inneren Dienstes Vereinfachungs-
moglichkeiten kiirzester Bezeichnung im Vordruck-
wesen, im Mappenverkehr, in der Auszeichnung der
Eingange usw., die gar nicht genug hervorgehoben
werden konnen.
Andererseits diirf te dem - auf merksamen Leser des
Dienstplanes der Stadt Dortmund die Bezeichnung
der Unterabteilungen der Dienststellen aufgefallen
sein, die, wie das Beispiel des Wohlf ahrtsamtes zeigt,
nicht in der weiteren Verwendung der Dekade des
Dezimalsystems bis zum Ende f olgerichtig welter
gegangen ist, sondern sich bewu&termaBen fur die
weitere Unterteilung zur Verwendung von Bruch-
zahlen entschlossen hat. Der Grund — ob notig oder
nicht notig, sei dahingestellt — liegt darin, daB die
3. und 4. Stelle des Dezimalsystems nicht fiir die
Dienstplaneinteilung vorweg in Anspruch genommen,
sondern der Bezeichnung der Haupt- bzw. Sachgruppe
und der Untergruppe des Aktenplanes jeder Dienst-
stelle vorbehalten werden sollte. Hierauf im Augen-
blick naher einzugehen, wiirde den Rahmen dieser
Abhandlung uberschreiten.
Nach diesen Richtlinien ist die Gliederung der Ver-
waltung hier nunmehr seit 3 Jahren mit Nutzen
durchgeflihrt. Es ware zu wiinschen, daB auch
moglichst viele andere Verwaltungen an Stelle der
bisherigen veralteten und vielfach iiberholten Ein-
teilung sich ebenfalls zu einer sachgemaBen Neu-
gliederung ihrer Verwaltung entschlieBen und dabei
die Vorteile des Dezimalsystems sich zu eigen machen
wiirden. Jede nach ihren ortlichen Bediirfnissen. Ich
halte es durchaus nicht fiir zweckmaBig oder auch nur
ratsam, daB das alles bereits nach einem einheitlichen
Schema geschieht, dazu ist die ortliche Verschieden-
heit der einzelnen Verwaltungen eine viel zu groBe
und die Umstellung der Kommunalverwaltungen nach
neuzeitlichen btiroorganisatorischen Gesichtspunkten
noch nicht weit genug gediehen. Erst dann, wenn
diese augenblieklich noch im FluB befindliche Ent-
wicklung einen gewissen AbschluB erreicht hat und
sich dabei allmahlich mehr und mehr ein bestimmtes
Durchschnittsschema als zweckmaBig fur groBe,
mittlere und kleine Verwaltungen ergeben hat, kann
der Frage der Aufstellung und praktischen Durch-
fiihrung eines Einheitsplanes nahergetreten werden.
Zur Zeit halte ich die praktische Durchf iihrung dieses
Gedankens noch fiir verfriiht.
Richtlinien der Stadt Bochum fiir die selbstandige Bearbeitung von
Geschaftssachen durch Buroarbeiter
i.
Um die Dezementen zu entlasten und zugleioh die not-
wendige Vereinfaohung und Beschleunigung des Geschafts-
ganges herbeizufuhren, sind in Zukanft alle laufenden Ange-
legenheiten, die von g ering er er B ed eutung sind
und sich im Rahmen bestehender Gesetze, Satzungen, Vor-
sohriften, Beatimmungen und Verfiigungen bewegen, von den
Dienststellenvorstehern selbstandig zu erledigen
und unterschriftlich zu vollziehen. Die Unterschrift hat in
diesen Fallen beim inneren dienstlichen Verkehr z. B.
zu lauten:
, , Wohlf ahrtsamt
(Name) ".
Im aufieren Schriftverkehr ist z. B. folgende Untersehrifts-
form anzuwenden:
Die Zeichnung
,,Der Magistrat
Wohlf ahrtsamt,
(Name des Diensfcstellenvorstehers".
„Der Magistrat
I. A."
darf nur durch die Hilfsdezernenten oder die juristischen
Dezementen erfolgen. Diese Unterschriftsform gilt auch fiir
Berichte an Aufsichtsbehorden, wie den Regierungsprasi-
denten, Schreiben an den Landeshauptmann oder andere
wichtige Behorden. Solche Schriftstiicke sind daher, soweit
eine Dnterzeiohnung durch den Dezementen — Ziffer 2e —
nicht in Frage kommt, den Hilfsdezernenten oder den juri-
stischen Dezementen vorzulegen.
5a
III. 0RGANISAT0R1SCHE TEILPROBLEME
Nicht unter die laufenden Angelegenheiten fallen u. a.
a) Angelegenheiten von grundsatzlicher oder be-
sonderer B edeulung oder gro'Berer Tragweite,
b) Ubernahme von Verpfliehtungen £ur die Stadt,
c) Entscheidungen auf B es chwerd en ,
d) Veroffentlichungen in der P r e s s e ,
e) Berichte an Aufsichtsbehorden,
f) ortsr echtlich e Bestimmungen jeder Art (Orts-
gesetze, Ordnungen usw.).
Alle Angelegenheiten dieser Art sind stets dem Dezernenten
vorzulegen.
Soweit als moglich, ist jedem als fahig und zuver-
l&ssig er pr obten B earn ten ein abg eg r enztes
Arb eitsg ebiet anzuweisen, das er unter eigener Ver-
antwortung moglichst selbstandig zu bearbeiten hat. t)ber
die Auswahl der hierfiir in Frage kommenden Beamten und
die Abgrenzung ihrer Arbeitsgebiete entscheidet der De-
zernent im Benehmen mit dem Dienststellenvorsteher.
B es o nd er s wi oh tig e Eingange werden zunaehst
dem Oberbtirgermeister und dem Dezernenten vorgelegt.
Alle anderen Eingange gelangen von der Eingangsstelle des
Hauptamtes unmittelbar an den Dienststellenvorateher.
Dieser legt, soweit erforderlich, wichtige Stiicke dem De-
zernenten vor und verteilt alle anderen Eingange sofort auf
die einzelnen Beamten.
Der Dienststellenvorsteher nimmt mit Ausnahme der unter
Zif fer 6 genannten Sehriftstficke von den selbstandig arbeiten-
den Beamten die erledigten Stiicke, die das Gegenzeichen des
Bearbeiters tragen mussen, entgegen. Die Entwurfe der nicht
selbstandig arbeitenden Beamten hat der Dienststellenvor-
steher zu uberpriifen und zu zeiclmen. Bei besonders wich-
tigen Saohen, an deren mitverantwortlicher Zeiehnung dem
Dezernenten gelegen sein mufi, hat der Dienststellenvorsteher
die Entwurfe der selbstandig arbeitenden Beamten gegenau-
zeichnen. Die bearbeiteten Stiicke legt der Dienststellen-
vorsteher, sofern er sie nieht naeh Ziffer 1 dieser Riohtlinien
selbst zu unterschreiben hat, dem Dezernenten zur Unter-
sohrift vor.
Der Dienststellenvorsteher hat das Recht, die Entwurfe
der selbstandig arbeitenden Beamten durehzusehen und saeh-
lioh zu andern, wobei allerdings kleinliehe Gesiehtspunkte
ausscheiden sollen. Grundsateliche Meinungsverschiedenhei-
ten zwisehen dem Dienststellenvorsteher und dem bearbeiten-
den Beamten sind duroh personliche Riioksprache zu klaren
und, wenn dies nicht moglich ist, dem Dezernenten zur Ent-
soheidung vorzulegen.
Bestellscheine sind grundsatzlich von den Dienststellen-
vorsteherh zu .unterschreiben. Bei groBeren Dienststellen
kann diese Befugnis auch den Abteilungsleitern und aus-
nahmsweise auoh den Sachbearbeitern iibertragen werden,
wenn die Genehmigung zu der Bestellung vorher von dem
Dienststellenvorsteher oder Abteilungsleiter erteilt worden ist.
Fur die Verwaltungsstellen gel ten diese Vorschriften sinn-
gemaB.
5.
Im Verkehr von einer stadtisohen Dienststelle zur andern,
mit den Verwaltungsstellen oder mit anderen g I ei ch -
g eordn et en Behorden kann, wenn es sich nur urn
formlose F eststellung en , Anfragen und die
Beantwortung s olcher handelt, der beSrbeitende
Beamte die Schriftstiieke selbst vollziehen, z. B.
„Wohlfahrtsamt
I. A."
Besteht die Dienststelle aus mehreren Abteilungen, so ist
unter der Dienststelle die Abteilung anzugeben. Der Letter
der Abteilung unterzeichnet dann z. B.
„Wohlfahrtsamt
Abt.E".
Eur den Saohbearbeiter, der nicht zugleich Leiter der Abtei-
lung ist, lautet die Bezeichnung z. B.
„Wohlfahrtsamt
Abt. E."
LA.
Alle grundsatzlichen, wi chtig er en An-
fragen und Aniworten gehen aber in beiden
Fallen durch die Hand des Dienststellenvorstehers oder des
Dezernenten und sind von diesen gem&B den Ziffern 1 und 2
zu zeichnen.
Bescheide, Urkunden, Berichte an Aufsichtsbehorden und son-
stige Reinschriften, fur die die Unterschrift eines Magistrats-
mitgliedes rechtlich oder nach bestehenden Vorschriften er-
forderlich oder aus besonderen Griinden zweckm&Big ist,
werden von dem Dezernenten unterzeichnet. Alle ubrigen,
von den Dezernenten, Hilfsdezernenten oder juristischen
Dezernenten im Entwurf unterzeichneten Bescheide und
Reinschriften werden jedocb. von dem fur die Richtigkeit der
Reinschrift verantwortlichen Beamten untersehriftlich in
folgender Form vollzogen:
„Der Magistrat bzw. der Magistrat
I. A.
gez. Name des (Dezernenten, des Hilf s- oder
des juristischen Dezernenten).
Beglaubigt:
(Unterschrift)
(Amtsbezeichnung)
In alien ubrigen Fallen findet eine Beglaubigung nicht statt.
Solche Reinschriften sind vielmehr duroh den Dienststellen-
vorsteher oder den verantwortlichen Beamten gemaB den
Ziffern 1 und 5 zu unterzeichnen.
Durch die Neuregelung bleibt die Verantwortlichkeit der
Dezernenten und der Dienststellenvorsteher fur den ganzen
Geschaftsverkehr unberiihrt. Sowohl die Dezernenten als auch
die Dienststellenvorsteher sind berechtigt und verpfliehtet,
sich zeitweise das ganze Dezernat zur Bearbeitung vorlegen
zu lassen. Die Dienststellenvorsteher haben sich in ange-
messenen Zeitraumen mindestens aber zweimal in jedem
Monat, davon zu iiberzeugen, daB die Beamten und Ange-
stellten Reste nicht haben. Erforderliehenfalls ist den be-
treffenden Beamten sogleich die verliehene Selbstandigkeit
zu beschranken oder wieder ganz zu nehmen und dariiber
zu beriohten.
8.
Die selbstandig arbeitenden Beamten sind, soweit moglich,
nach dem Ermessen der Dezernenten zu den Sitzungen der
Ausschiisse als Protokollfiihrer hinzuzuziehen. Die Dienst-
freudigkeit des einzelnen Beamten soil hierdurch gehoben
und sein Interesse an der Sache gefSrdert werden. Selbst-
verstandlioh wird dadurch den Befugnissen der Dezernenten,
im allgemeinen den Vortrag selbst zu halten, nicht vorge-
griffen.
Fur die Ausschiisse der Stadtverordnetenversammlung gilt
diese Regelung nicht.
9.
Es bleibt Aufgabe der Dienststellenvorsteher, durch Bespreeh-
ung mit den einzelnen Beamten dafiir zu sorgen, daB die
Arbeiten nach einheitlichen Riohtlinien sachgemaU und
rechtzeitig erledigt werden. Die Dienststellenvorsteher
haben dabei die Pflicht, alien Beamten in jeder Weise Rat
und Auskunft zu erteilen. Neue Gesetze oder auBergewo'hn-
liche Arbeiten sind mit alien Beamten zu besprechen. t)ber-
haupt muB das Verhaltnis zwisehen Dienststellenvorsteher
und Beamten ein Vertrauensverhaltnis und beiderseits von
besonderem Taktgefiihl getragen sein.
10.
Es ist selbstverstandlich, daB die Dienststellenvorsteher einen
Teil der Dienstsachefl, insbesondere alle wichtigen und per-
sonliehen Saohen, selbst bearbeiten und daB ihnen auch von
den Dezernenten besondere Sachen des Dezernats zur per-
sonlichen Erledigung iibertragen werden konnen. Der zu-
standige Beamte soil, soweit es sich nicht um vertrauliche
Angelegenheiten handelt, in solchen Fallen tiber die Art der
Erledigung und den Verbleib des Vorganges unterrichtet
werden. In Angelegenheiten, die sich nur auf den Einzelfall
beziehen, die also nicht fur die Bearbeitung gleicher Ange-
legenheiten durch andere Beamte Bedeutung haben, soil der
Dezernent nach MSglichkeit den betreffenden Bearbeiter
52
DIE ORGANISATORISCHEN AUFGABEN DES REVISIONSAMTS
selbst Kur Riicksprache heranziehen. Sache der Dienst-
stellenvorsteher und der Bearbeiter ist es, dafiir zu sorgen,
daB auch in dieser Beziehung stets nur das dienstliche und
nicht das personliche Interesse in den Vordergrund tritt.
11.
Jleinungsverschiedenheiten zwischen dem an Amtsstelle vor-
apreohenden Burger und dem abfertigenden Beamten soil
der Dienststellenvorsteher zu schlichten suchen, sofern der
Burger nicht auf den Weg der schriftlichen Eingabe verwiesen
■werden muB, der schriftliche Bescheidung zu folgen hat. In
Zweifelsfallen ist die Entscheidung des Dezernenten einzu-
holen.
12.
Einfachere und rein mechanische Arbeiten, die unbedenklioh
von einer billigeren Kraft ausgefuhrt werden konnen, sollen
nicht von einem iibergeordneten Beamten, der dadurch von
der Erledigung wichtigerer Arbeiten abgehalten wird, ge-
Ieistet werden. Andererseits sollen aber auch alle wich-
tigeren Arbeiten nicht mehr durch mehrera Beamte oder
Aagestellte bearbeitet oder nachgepruft, sondern sogleich
von dem Beamten selbst bearbeitet werden, der sie verant-
wortlich zeichnet.
13.
Von der Kurzschrift so'wie den Schreib- und Rechenmaschinen
ist weitgehend Gebraiioh zu maehen. Es ist nicht mehr zu
schreiben, als unbedingt notig ist. Uberflussige Eormeln 6ind
in dem amtlichen Sehriftwechsel grundsatzlieh fortzulassen.
Tagebiieher werden nicht gefiihrt.
Von Termin- und Eristsachen abgesehen, sind die Wieder-
vorlagen nicht unbestimmt, z. B. „nach zwei Wochen" usw.,
sondern mfigliehst nur zu bestimmten regelmafligen Tagen,
z. B. zum 5., 10.. 15., 20., 25. und 30. eines jeden Monats zu
verfiigen.
Die Verteilung oder Zusammenfassung der Kanzleikrafte ist
so vorzunehmen, daB deren restlose Beschaftigung mit Kanz-
leiarbeiten gewahrleistet ist. Der Dienststellenvorsteher ist
fur die ordnungsmaCige Verteilung und tlberwachung der
Kanzleikrafte verantwortlich.
14.
Mit den Buromaterialien ist groBte Sparsamkeit zu iiben.
Nur der unbedingt notwendige Bedarf ist gemftB der Ver-
fugung vom 16. Dezember 1927 — Gesehaftszeichen la —
beim Hauptamt anzufordern.
Mit Ausnahme der vertraulichen Saohen haben alle Stiicke
innerhalb der atadtischen Verwaltung nur durch Mappen und
nicht durch Briefumschlage zu laufen.
Fur den Geschaftsverkehr innerhalb der Stadtverwaltung
sind, von besonderen Eilsachen abgesehen, in Zukunft nur
noch die regelmafiigen Botengange zu benutzen und nicht
besondere Boten zu schicken.
Nicht unbedingt erforderliche Mobelstitcke und Eernsprech-
ansehlusse sowie bei der betreffenden Dienststelle nicht
standig in Benutzung befindliche Schreib- oder Rechen-
maschinen sind dem Hauptamt zur Verfugung zu stellen.
Fur alle geeigneten Falle sind Stempel oder Vordrucke zu
verwenden.
15.
Bei Beurlaubung oder sonstiger Abwesenheit des Dienst-
stellenvorstehers gehen seine Rechte und Pflichten auf den
ihn vertretenden Dienstaltesten oder den hierfur von dem
zustandigen Dezernenten besonders bestimmten Beamten
iiber.
16.
Die durch diese Richtlinien eingefuhrte Verselbstandigung der
Beamten gilt auf jederzeitigen Widerruf.
Die organisatorischen Aufgaben des Revisionsamts
Vogtherr, stadt. Revisionsdirektor, Niirnberg.
Fur jede groBere Stadt ergibt sich die Notwendigkeit,
ein eigenes Revisionsamt als Kontrollorgan der
Stadtverwaltung zu unterhalten. Dieses Amt hat
im Bereiche des gesamten Haushalts der Stadtver-
waltung den Revisionsdienst auszuiiben. Es hat
dartiber zu wachen, daB der Haushaltsvoranschlag
sowie die erganzenden Anordnungen und Aufbrage
hierzurichtig vollzogen und eingehalten werden, ferner,
daB die gesamte Geschaf bs- und Betriebsfiihrung der
Gemeinde nach wirtschaftlichen Grundsa tzen gesetz-
maBig und ehrlich erfolgt. Die ordnungsgemafle und
wirksame Erfttllung dieser Aufgabe hat zur Voraus-
setzung, daB das Revisionsamt eine sachlich unab-
Mngige Stelle der Stadtverwaltung ist.
Das Priifungsgeschaft, welches sich nicht allein auf
die Priifung des Kassen- und Rechnungswesens zu
beschranken hat, wird im einzelnen so durchzuiuhren
sein, daB dutch, haufige Nachschau in den Amts- und
Geschaffcsraumen und unmittelbare Fiihlungnahme
mit den Beamten die Geschaffcsvorgange auch auf ihre
Wirtschaftlichkeit beaufsichtigt und — soweit er-
forderlich — beeinfluBt werden. Dadurch wird das
Revisionsamt zu einem lebendigen Gliede desgemeind-
lichen Wirtschaftskdrpers.
Die Revisionsbeamten sollen nur ihrem eigenen
Urteil folgen und sich von niemand beeinflussen
lassen. Sie sollen alle Bemerkungen und Anregungen,
zu welchen ihnen die Ausiibung ihres Dienstes nach
pflichtgemaBer und sachverstandiger Uberzeugung
Anlafl gibt, ohne Ansehen der Person und ohne Riick-
sicht auf Gunst oder Mifigunst, frei von aller Leiden-
schaft in sachlicher Weise zum Ausdruck bringen.
Wahrend ihrer Tatigkeit sollen sie keinem im Rang
hoheren Beamten der zu priifenden Stellen unter-
stehen; sie sollen von diesem auch keinerlei Auord-
nungen oder Auftrage entgegenzunehmen haben.
Fiir jeden Revisor muB ein bestimmtes Geschaf ts-
gebiet festgelegt sein, welches derselbe moglichst
mehrere Jahre bearbeiten soil. Ein Wechsel der
Arbeitsgebiete, der sich natiirlich auf die Dauer nicht
hintanhalten laBt, auch gar nicht ausgeschlossen sein
soil, empfiehlt sich nur in groBeren Zeitabstanden,
damit der Revisor die zu seinem Arbeitsgebiete ge-
horenden Amter, Anstalten und Betriebe in jeder
Hinsicht genau kennen lernt.
Bei den hohen Anforderungen, die der Revisions-
dienst an die Beamten stellt, wird es das Bestreben
jeder Stadtverwaltung sein mtissen, bei Besetzung
solcher Stellen nur Beamte auszuwahlen, deren per-
sonliches Auftreten, Tiichtigkeit, Geschaftserfahrung
und Sachlichkeit sie fiir diesen Dienst besonders ge-
eignet erscheinen laBt.
Eine richtige Auffassung der Revision fiihrt zwangs-
weise dazu, daB der Revisor nicht allein die Tatigkeit
des Apparates, sondern auch den Apparat selbst
genau beobachten, d. h. also auch die ganze Ein-
53
III. ORGANISATORISCHE TEILPROBLEME
richtung und Organisation eines Amtes, einer An-
stalt odei eines Betriebes im einzelnen und im Rahmen
der Gesamtverwaltung immer von neuem iiber-
prttfen muB. Dabei muB er stets von der Frage aus-
gehen: Wie wird mit dem geringsten Aufwand die
groBtmoglichste Leistung erzielt?
Deshalb besteht firr den Revisor auch Veranlassung,
sich mit der Biiroreform, den technischen Hilfs-
mitteln usw., die zur Arbeifcsvereinfachung geeignet
und notwendig sind, zu besehaftigen und zwar im
allgemeinen, wie auch im einzelnen im Hinblick auf
die von ihni zu priifenden Stellen. Dazu ist er natiir-
lich nur in der Lage, wenn ibm seine Behoide die er-
forderliche Literatur, wie Schriftenreihe des DIWIV,
gute Organisationszeitschriften usw., zur Verfiigung
stellt. Er mufi sich weiter vertraut machen mit alien
auf dem Markte erscheinenden technischen Hilfsmit-
teln, 'ihren Verwendungsmoglichkeiten und ihren Vor-
und Nachteilen. Hierher gehoren vor allem d ie verschie-
denen Durchschreibeverf abren, die Rechenmaschinen,
Buchungsmasohinen, Registrierkassen, Gebuhrenkar-
tendruckmaschinen, Stempelmaschinen, Karteien ver-
scbiedenster Art, Loseblatterbucher, Adressieranlagen
und was dergleicben Einrichtungen mehr sind. Das
setztselbstverstandlich voraus, daB er diese Gerateund
Hilfsmittel nicbt nur zu sehen } sondern auch praktiscb
auszuproben Gelegenheit hat. Da dieses Bediirf nis fiir
jeden Revisor gegeben ist, bat das Revisionsarat die
Aufgabe, die Kenntnis dieser Sacben zu vermitteln.
Es muB daber stets enge Fiihlung balten mit der
einschlagigen Industrie durch deren Vertreter, hat
auf diese Weise auch einen gewissen EinfluB auf den
weiteren Ausbau und die praktische Ausgestaltung
der Maschinen und Hilfsmittel und erhalt anderer-
seits stets Kenntnis von den neuesten Erscheinungen
und VeTbesserungen auf diesem Gebiete. Dadurch
wird das Revisionsarat auch in die Lage versetzt, fiir
die Stadtverwaltung immer das beste Mo dell zur
Verfiigung zu haben und einheitliche Typen fiir die
einzelnen Arbeitsvorgange zu sichern.
Das Zusammenfassen von gleicben Arbeitsgangen
wird nicht immer ohne Anderung im Aufbau der
stadtischen Amter usw. vor sich gehen ko'nnen, die
notwendigen Grenzen zu finden wird dem Revisions-
amt aber leicht fallen, da Verbesserungsmoglich-
keiten in der Organisation der Stadtverwaltung durcb
gemeinsame Besprechungen der Revisionsbeamten
sich f eststellen lassen. Diese gemeinsamen Besprechun-
gen und der gegenseitige Erfahrungsaustausch bieten
auch am besten Gewahr dafiir, daB der einzelne Re-
visor nicht sozusagen Ressortpolitik innerbalb des
ihm zugewiesenen Arbeitsgebietes treibt, sondern
immer das groBe Ganze im Auge bebalten wird. Auf
diese Weise wird auch verhindert, daB verscbiedene
Stellen der Stadtverwaltung fiir ein und dieselbe
Arbeit gleicbeEinrichtungen treffen und so wirtschaft-
Iicb gegeneinander arbeiten, wahrend eine Stelle fiir
die ganze Stadtverwaltung die Arbeit obne weiteres
leisten konnte.
Nachdem der Revisor und damit das Revisionsarat
sich bei richtiger Ausiibung seiner Tiitigkeit an und
fiir sich sehon mit Fragen der Organisation, der
Biiroeinrichtung und der Geschaftsvereinfachung be-
fassen muB, liegt es fiir die Stadtverwaltung nabe,
die gesammelte Erfahrung zu verwerten und das
Revisionsamt offiziell mit der Wahrnehmung auch
dieser Aufgaben zu beauftragen. Obne Mehrkosten
wird auf diese Art und Weise eine sachverstandige
und mit den Einzelheiten der technischen Arbeits-
abwicklung vertraute Stelle geschaffen, welche die
Bestellung eines besonderen Organisationsausscbusses
oder einer Geschaftsstelle fiir Organisation iiber-
fliissig macbt. Im iibrigen wiirden letztere Stellen ja
doch auf eine Mitwirkung der Revision nicht vollig
verzichten konnen.
Durcb Vorschlage fiir die Ratibnalisierung der Ver-
waltung kann das Revisionsamt veihindern, daB sich
einzelne Stellen mit unzulanglichen oder iiberholten
Hilfsmitteln, Maschinen usw. ausriisten.
Zu einer guten Organisation gehort es auch, den
richtigen Mann an den richtigen Platz zu bringen.
Auch hier diirfte das Revisionsamt insofern mit-
zuwirken haben, als es auf MiBstande aufmerksam
zu machen hat. Wie bei alien MaBnahmen organi-
satorischer Art, bat sich das Revisionsamt auch bei
Antragen auf Personalvermehrung gutachtlich zu
auBern.
Die zweckmaBige Organisation ist- nicht zuletzt auch
eine Frage der Raumbescbaffung. Dieser Punkt
macbt oft besondere Schwierigkeiten, da mit den
gegebenen Verhaltnissen gerecbnet werden muB.
Es wird sich bier darum handeln, die Gesehaftsab-
teilungen so aneinander zu reihen, daB eine natiir-
licbe Abwicklung der Arbeitsvorgange sich ermog-
lichen laBt, z. B. Einlauf - Registrator - Sachbear-
beitung - Auslauf, raumliche Zusammenfassung der
Ref erate usw. So weit sich Geschaftsabteilungen auBer-
halb des Rathauses befinden, wird die Beforderung
der Akten einer besonders sorgfaltigen Regelung be-
diiTfen. Auch hier werden von einer Mitwirkung des
Revisionsamtes auf Grund seiner Kenntnis der Be-
diirfnisse der einzelnen Stellen zweckdienliche Vor-
schlage zu erwarten sein.
Alles zusammengenommen diirfte sich ohne Zweifel
ergeben, daB fiir eine Stadtverwaltung die Ve'r-
bindung der Organisationsstelle mit dem
Revisionsamt die beste und erfolgversprechendste
Losung darstellt.
54
IV. Reformen in einzelnen Amtern
Aus der Organisation des Wohlfahrtswesens
Saeger, Verwaltungsdirektor, Duisburg
Von den Aufgaben, die die Selbstverwaltungskorper
zvl erftillen haben, nimmt das Wohlfahrtswesen einen
breiten Eaum ein. Die Arbeiten auf alien Gebieten
des Wohlfahrtswesens, sei es die wirtschaftliche Fiir-
sorge, Gesundheitsf iirsorge oder Jugendfursorge, haben
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Bei der
wirtschaftlichen Fursorge ist dies in erster Linie auf
den starken Zustrom an Wohlfahrtserwerbslosen und
Sozialrentnern zuruckzufiihren. Der erhebliche Ver-
kehr bedingt eine schnelle und reibungslose Ab-
wickelung der Geschafte. Vorbedingung hierfiir ist
eine gute Organisation und zwar nicht nur ira ver-
waltungs-, sondern auch im biirotechnischen Sinne.
Ein Kernstiiok der Biiroorganisation bildet die
Aktenhaltung.
Nachstehende Ausfiihrungen geben einen kurzen
t)berblick iiber die Aktenverwaltung des Fiirsorge-
und Unterstiitzungsamtes der Stadtverwaltung
Duisburg.
Die Aktenaufbewahrung wurde bereits vor einigen
Jahren neuzeitlich gestaltet, besonderen "Wert legte
man hierbei auf die leichte Einordnung der Vorgange
und auf die schnelle Greifbarkeit der Einzelverhand-
lungen. Der Umgestaltung liegt das bibliothekarische
System zu Grunde.
Die Akten werden von den Sachbearbeitern ver-
waltet, in deren Dienstzimmern sie untergebracht
sind. Die Sachbearbeiter heften alle Schriftstiicke
jeweils sofort ein, so daS lose Stiicke nicht zu finden
sind.
Die Registrator ist in einen allgemeinen Teil und in
eine Persohalregistrator fiir die einzelnen Unter-
stutzungsfalle gegliedert. Dem Plan fiir die all-
gemeinen Akten liegt das Dezimalsystem zu
Grunde. Es bestehen folgende Hauptgruppen :
1. Allgemeines und Organisation,
2. Finanzwesen und Statistik
3. Offene Fursorge
4. Geschlossene Fursorge
5. Gehobene und Sonderfiirsorge
6. Freie Wohlfahrtspflege
7. Fursorge fiir Kriegsbeschadigte und -Hinter-
bliebene.
Die Hauptgruppen sind wiederum in Untergruppen
geteilt, z. B. Nr. 43: Stadtische Altersheime, Nr. 433:
Curtius-Pilgrim-Stift. Das Dezimalsystem ermoglicht
eine weitgehende Ausdehnung des Aktenplanes. Fiir
jeden laufenden Unterstiitzungsf all ist ein Personal-
aktenheft angelegt. Dafiir werden Hefter verwandt.
Sofort nach der Anlegung werden sie in das bei
den einzelnen Abfertigungsstellen befindliche Akten-
verzeichnis eingetragen. Die Aktennummer dient
zugleich als Bezeiohnung des Personalhefters. Um
einen geniigenden Spielraum zu haben, verfugt jede
Abfertigungsstelle iiber 100000 Nummern. Die
Aktenverzeichnisse sind wie die Abfertigungsstellen
nach der Buchstabenfolge eingeteilt. Da bei dem
starken Publikumverkehr ein schnelles Auffinden von
groBem Wert ist, wird die Gliederung der Namen
bis auf den 4. Buchstaben durchgefiihrt. Ein ent-
sprechender Vordruck des Aktenverzeichnisses er-
leichtert die Eintragung und Ubersieht. Im Akten-
verzeichnis wird der Verbleib der Personalakten von
der Anlegung bis zur endgiiltigen Erledigung laufend
vermerkt. Die Vermerke sind in kiirzester Form ge-
halten, z. B. 3/8 bedeutet: am 3/8 wieder vorzulegen,
22/8 12 = 22/8 dem 12. Wohlfahrtsbezirk, 2/9 X =
am 2/9 dem Kontrollbiiro, 5/9 St = am 5/9 der Steuer-
kasse iibersandt, 20/9 |j = am 20/9 zu den Akten.
Auf diese Weise eriibrigt sieh die Fiihrung einer be-
sonderen Kontrolliste (Terminkalender), wie sie in
manehen Stadten iiblich ist und auch hier friiher
gebrauchlich war.
Die Personalakten zerfallen in eine sogenannte
lebende und tote Registrator. In letztere werden die
Akten hineingebracht, die abgeschlossen sind. Eine
gewisse Zeit heben die Abfertigungsstellen sie selbst
auf, dann kommen sie zur Altaktenstelle. Die le-
bende Registratur gehort zu den Einrichtungen,
die bei den Verwaltungen erst wenig eingefiihrt sind.
Ihr werden die laufenden, auf bestimmte Tage zuriick-
gelegten Stiicke einverleibt. Fiir jeden Tag ist bei
den Abfertigungsstellen ein Ordner vorhanden, der
die zur Wiedervorlage gehenden Hefter aufnimmt.
Tagtaglich werden die zustandigen Ordner entleert
und die Angelegenheiten bearbeitet. Es hat sich als
zweckmaflig erwiesen, die Personalakten naeh kauf-
mannischen Grundsatzen zu heften; das neueste
Stuck befindet sich stets oben, was besonders die
Unterschriften erleichtert.
Mit der neuen Wohlfahrtsregistratur sind die besten
Erfahrungen gemacht worden. Trotz der vielen
Arbeiten des Wohlfahrtsamtes war es moglich, eine
einwandfreie Ordnung und Ubersieht zu halten. Die
zahlreichen Besucher anderer Stadtverwaltungen
haben sich nur lobend iiber die Einrichtung aus-
gesprochen.
55
IV. EEEOEMEN IN EINZELNEN AMTEEN
Die Raiionallsierung des Wahlamts in Altona
Dr. Kaestner, Direktor des Statistischen Amts
Wahrend die Leiter der stadtischen Betriebe (a. B. die
Gas- imd Wasserfachmanner) und die Direktoren der
Presseamter, Archive, Vermessungsamter, Feuerwehr,
Statistischen Amter und anderer stadtischen Dienst-
8tellen sich von Zeit zu Zeit treffen und ibxe Er-
fahrungen austauschen oder sogar eigene Fachzeit-
schriften besitzen, stehen die Leiter der Wahlamter
ihren Berufsproblemen ohne gegenseitige Fiihlung-
nahme und ohne Kenntnis der Methoden, Versuche
und Erfahrungen in anderen Stadten gegemiber.
Es ist deshalb vielleicht von einigem Interesse, etwas
iiber den Ausbau eines Wahlamtes zu horen.
Das Wahlamt in Altona ist, wie vielfach ander-
warts, dem Statistischen Amt angegliedert. Diese
Organisationsform entspricht auch der Identitat des
Statistischen Reichsamts mit dem Biiro und der
Person des Eeichswahlleiters. Ebenso fallen in
PreuBen das PreuBische Statistische Landesamt und
die Landeswahlleitung zusammen. Aber auch die
zahlreichen Beriihrungspunkte der Wahlkartei urid
der Bevolkerungsstatistik (gemeinsame Auswertung
der standesamtlichen und polizeilichen Meldungen),
des Wahlamts und der Wahlstatistik gaben Ver-
anlassung zu dieser Vereinigung der beiden Dienst-
stellen. Es wird dadurch noch folgender Zweck er-
reicht: Das Statistische Amt und auch das Wahlamt
haben von Zeit zu Zeit voriibergehend starken Per-
sonalbedarf (Zahlungen und Warden) . Dieser Personal-
bedarf kann nicht uneingeschrankt aus dem Personal
anderer Dienststellen und aus Erwerbslosenkreisen
befriedigt werden, da fur bestimmte Zahlungs- und
Wahlarbeiten nur eingearbeitetes Personal in Frage
kommt. Die enge Verbindung des Wahlamts und
Statistischen Amts jedoch ermoglicht ohne weiteres
den Einsatz von eingearbeitetem Personal aus zwei
Dienststellen. Es ist also fur Sonderaktidnen zuver-
lassiges eigenes Personal vorhanden, ohne daB iiber-
zahliges Personal durch die zahlungsfreien und wahl-
ruhigen Zeiten hindurchgeschleppt werden mttfite;
daneben kommen bei Zahlungen und Wahlen natur-
lich noch Hilfskrafte zur Verwendung.
Nach der Inflation wurde mit der Reorganisation des
Altonaer Wahlamts begonnen. Es wurden erst einmal
in einer „Denksohrift zur Reform der Wahl-
kartei in Altona" die Schwachen des damaligen
Zustandes und ihre Ursachen aufgedeckt und Richt-
linien fur die Zukunft entworfen. Ferner wurde ein
neuer Organisationsplan des Statistischen Amts
und Wahlamts ausgearbeitet, der die Tatigkeit und
Verteilung des Personals in alien Einzelheiteri regelte.
Diese Neugliederung der beiden Dienststellen wurde
auch graphisch dargestellt; das wird deshalb er-
wahnt, weil sich das Schaubild als wertvolles Hilfs-
mittel der Neuorganisation erwies. Es traten namlich
im Bilde die Uberschneidungen besonders sinnfallig
hervor. AuBerdem wurde auf Veranlassung der
Hauptverwaltung auch zu der Frage einer Ver-
schmelzung des Statistischen Amts, Wahlamts, Steuer-
56
amts, Einwohnermeldeamts, Staatsangehor igkeitsburos
und der Standesamter zu einem ze.ntralen Per-
sonenstandsamt gutachtlich Stellung genommen.
Als der Organisator Dr.-Ing. Eicke in einem Gut-
achten iiber die Reorganisation der Stadtverwaltung
Altona auch das Statistische Amt und Wahlamt
kritisierte, legte das Statistische Amt ein ausfiihr-
liches Gegengutachten vor. In all diesen Denk-
schriften und Gutachten wurden die zahlreiehen
Organisationsprobleme des Wahlamts nach alien
Richtungen hin eingehend erforscht; derartige wissen-
schaftliche Untersuchungen sind eine unentbehrliche
Voraussetzung und der ■ wiehtigste Bestandteil jeder
erfolgreichen und zielbewuBten Organisationsarbeit.
Die Reorganisation erstreckte sich auf folgende Auf-
gaben:
1. Arbeitsgemeinschaft des Personals
Mechanisierung ist nicht Rationalisierung, sondern nur
ein Teil der Rationalisierung, Mindestens ebenso
wichtig wie die Maschine ist der Mensch im Betriebe.
Im Wahlamt waren anfangs nur unstandige Hilfs-
krafte beschaftigt. Es zeigte sich, daB die auf kurz-
fristige Kiindigung angestellten Personen erst ein-
gearbeitet werden muBten (Leerlauf), meist gleich-
giiltig arbeiteten und eine standige Kontrolle ihrer
Arbeiten erforderlich machten (Doppelarbeit), ihre
Tatigkeit als Pro visor ium betrachteten, die Be-
schaftigung durch langsames Arbeiten hinauszuziehen
versuchten iind vom AuBendienst oft ganz frag-
wiirdige Ergebnisse mitbrachten. Die ausschheBliche
Verwendung von Hilfskraften war deshalb eine
standige Gefahr der Kartei. Dem Wahlamte war
damit nicht gedient, daB ein Hilfsangestellter beim
Versagen entlassen wurde; die Fehler, die gemacht
wurden, blieben ja in der Kartei. Die Karteiarbeiten
erfordern ein gewissenhaftes und schreibgewandtes
Personal, das sich auch starkem Publikumsverkehr
vor und bei den Wahlen gewachsen zeigt. Aus
diesem Grunde wurde das Personal — soweit
es sich bewdhrte — planmdfiig in das Tar if -
verhdltnis uberfiihrt und allmdhlich hoher
grufpiert.
Ferner wurde versucht, die Beamten und Angestellten
des Wahlamts zu einer engen Mitarbeit heranzuziehen.
Es wurden monatliche . Betriebskonferenzen der
Beamten eingefiihrt, in denen alle wichtigen Fragen
des Statistischen Amts und des Wahlamts besprochen
werden. AuBerdem wurde jedem Beamten. im Sta-
tistischen Amt und Wahlamt bei der Neugliederung
beider Dienststellen eine selbstdndige Abteilung
ubertragen, also die Moglichkeit eigener Initiative
gegeben und eine unmittelbare standige Fuhlung-
zwischen dem Direktor und jedem Beamten ohne
Zwischeninstanz hergestellt. In langeren Zwischen-
raumen miissen samtliche Angestellten bestimmte
Probleme des Wahlamts sehriftlich bearbeiten
(z. B, Feststellung von Strafiennamen, die zu Ver-
Bti
DIE RATIONALISIERUNG DES WAHLAMTS IN ALTONA
wechslungen Anlafi geben). Versehiedentlich wurden
hierbei von. den Angestellten auf Grand ihrer tag-
lichen Erfahrungen beachtenswerte Anregungen ge-
geben. Aus diesen Arbeiten gewinnt der Direktor
aber aucli ein unmittelbares Bild liber das Konnen
eines jeden Angestellten.
2. Bereinigung der Wahlkartei
Wahrend der Verstaatlichung der Altonaer Polizei
blieben die samtlichen Meldungen aus einem Viertel-
jahr (Okt./Dez. 1924) bei der Polizei unerledigt liegen,
■was katastrophale Wirkungen firr die Wahlkartei
zur Eolge hatte. Da sich auBerdem in Altona er-
fahrungsgemafi 13% der von Altona fortziehenden
Personen nicht polizeilich abmelden (Eluktuation iiber
die Hamburger G-renze), hauften sich in der Wahl-
kartei Ende 1924 die iiberzahligen Karten. In den
Wahlerlisten fiir die Reichsprasidentenwahl im April
1925 waren iiber- 153 000 Wahler eingetragen, wahrend
bei der Volkszahlung desselben Jahres nur 128 000
Reichsdeutsche im wahlfahigen Alter in Altona er-
mittelt werden konnteh, so dafJ 25 000 iiberzahlige
Karten vorhanden sein muBten. Es sind deshalb
4 Reinigungsaktionen durohgefiihrt worden:
a) Bei samtlichen Personen, die nach der Kartei-
ka,ite einige Male nicht zur Wahl erschienen
waren, wurde nachgepriift, ob sie noch lebten
und in Altona unter der angegebenen Adresse
wohnten. Bei dieser Priif ung wurden 21 552 iiber-
zahlige Karten entdeckt.
b) Den Parteien wurden bei Wablen Abschriften
der Wahlerlisten unter den Selbstkosten
iiber lass en gegen die Verpflichtung, dem Wahlamt
die beim Schleppdienst ermittelten Unstimmig-
keiten der Wahlerlisten zu melden. Auf diese
Weise wurden ebenfalls zahlreiche Doppelkarten
ermittelt.
c) Beim Vol?cs.begehren und Volksentscheid
„Enteignung der Fiirstenvermogen" wurden
die Parteien aufgefordert, die ausgelegten Wahler-
listen auf ihre Vollstandigkeit zu priifen. Die
Linksparteien hatten ein Interesse daran } dafi
die Zahl der Stimmberechtigten mogliehst klein
sei, wahrend die Rechtsparteien mogliehst viele
Stimmberechtigte in die Listen aufgenommen
wissen wollten. Es gab deshalb zahlreiche Antrage
auf Streichungen und Neuaufnahmen. Bei der
Nachpriifung dieser Meldungen konnten 1803 iiber-
zahlige Karten festgestellt werden.
d) Im Oktober 1926 wurde im AnschluB an die
Personenstandsaufnahme eine besondere Er-
hebung der Wahlberechtigten veranstaltet. Das
Ergebnis der Priifung waren 7502 iiberzahlige
Karten, darunter 2215 Karten von Wahlern, die
polizeilich noch gemeldet, aber inzwischen ver-
storben oder weggezogen waren.
Umgekehrt muBten im Laufe der verschiedenen
Sauberungsaktionen Tausende von Wahlberechtigten
in die Kartei aufgenommen werden.
Nach der Eingemeindung mu&ten auch die aus den
Vororten ubernommenen Karteien an der Hand
der Personenstandsaufnahme 1927 und zahlreicher
Erkundigungen an Ort und Stelle bereinigt werden.
Verschiedene Antrage beim Polizeiprasidium suchten
Verbesserungen im Geschaftsverkehr zwischen dem
staatlichen Einwohnermeldeamt und dem stadtischen
Wahlamt zu erreichen. Es wurde u. a. nach Ham-
burger Vorbild die Ausstellung der Meldescheine
dureh Polizeibeamte beantragt. In Altona werden
namlich die Meldescheine vom Publikum ausgefiillt.
Viele Namen und StraBen sind deshalb in den Melde-
scheinen mehr oder minder unleserlioh. Eerner
kommen auch Verwechslungen von StraBen vor, da
die Unterscheidungsmerkmale vieler Altonaer StrafJen-
namen nur in Anhangseln bestehen, die von den
nach Altona zuziehenden Personen fur nebensachlich
erachtet und deshalb im Meldeschein weggelassen
oder verwechselt werden (z. B. Kleine LagerstraBe —
Lagerstrafie, oder Bahnhof straBe — Gr. BahnstraBe —
Kl. BahnstraBe). Jede solche undeutliche oder falsche
Eintragung eines Eamilien- oder StraBennamens
fiihrt dazu, daB in der Kartei eine Karte falsch be-
schriftet oder falsch eingereiht wird. Beim offent-
lichen Auslegen der Wahlerlisten wird dann Ein-
spruch erhoben und eine neue Karte ausgestellt; es
sind dann uberzahlige Karten in der Wahlkartei vor-
handen. Eine Anderung des bisherigen Verfahrens
konnte jedoch beim Polizeiprasidium noch nicht
erreicht werden.
Die rechtzeitige Ubermittlung der Meldescheine an
das Wahlamt wurde seit December 1925 durch
tagliche Abholung gesichert. Friiher war es iiblich,
die Meldescheine alle 8 oder 14 Tage beim Polizei-
prasidium abzuholen, Dadurch waren viele Mel-
dungen verloren gegangen bzw. bis zur Bearbeitung
oft schon durch neue Meldungen iiberholt. Eerner
wurde die tlbermittlung aller Meldungen, die
der Polizei nicht auf Meldeschein, sondem
auf andere Weise zugehen, in die Wege geleitet.
Neben dem Meldeschein gibt es in Altona namlich
noch 2 Meldeverfahren: Einmal die Eremdenliste
(fiir Personen, die erst naeh einer gewissen Aufent-
haltszeit auf Meldeschein ubernommen werden) und
ferner die miindlichen oder schriftlichen Angaben
dritter Personen. Manchmal wird auch anlaBlich von
polizeilichen Nachforschungen ein Wohnungswechsel
ermittelt oder es gehen dem Einwohnermeldeamt von
auswarts Mitteilungen zu iiber auswarts verstorbene
Altonaer oder iiber auswartige EheschlieBungen von
Altonaer Einwohnern.
Die zahlreichen sonstigen Anregungen beim Polizei-
prasidium (z. B. Einbehalten der alten An-
meldescheinebeimWegzug oder Umzug,sowiedie
Einholung eines Gutachtens des Statistischen
Amis vor jeder Abdnderung der Melde-
scheine) konnen hier wegen Raummangels nicht
besprochen werden.
Das Statistische Amt legte schon im Jahre 1926 in
einer Denkschrift eine Umbenennung der Strap en
nahe, da in Altona auffallend viele StraBen mit
ahnlichen Namen vorhanden waren, die zu Ver-
wechslungen Anlafi gaben. Ein entsprechender Antrag
wurde spater vom Statistischen Amt beim Magistrat
eingereicht. Durch die groBen Eingemeindungen im
Jahre 1927 erhohte sich die Zahl der gleich- und ahn-
lichlautenden StraBennamen auBerordentlich; es gab
nach der Eingemeindung z. B. 6 Bahnhof straBen und
5 Diwlv, Eoformen in den stiidtischen Vcrwnitungcn
57
IV. EEPORMEN IN EINZELNEN AMTERN
6 SchuIstraBen nebeneinander. Durch eine groBe
Umbenenaungsaktion, an der das Statistische Amt
beteiligt war, erhielten 214 Straflen und StraBenteile
neue Namen. Es wurde dadurch eine der wichtigsten
Fehlerquellen der Wahlkartei verstopft. AuBerdem
bekamen zahlreiche unbenannte Straiten in den land-
lichen Vororten nunmehr Namen und viele Hauser
endlioh Nummern. Die Karteien in diesen Stadtteilen,
die friiher nach Familiennamen geordnet waren,
wurden deshalb nach Strafien angelegt. Nach der
TJmbenennung stellte das Wahlamt die StraBenum-
benennungen, Strafien und Wahlbezirke in einem Buch
„Die Strafien und Waklbezirke in Altona" zu-
sammen, das bei der Wahl jedem Wahlvorsteher aus-
gehandigt wird und im Wahlamt Verwendungfindet.
In der Wahlkartei selbst wurde eine verscharfte
Kontrolle eingefiihrt, damit nicht durch Nachlassig-
keit neue Fehler in die Kartei hereinkommen. Zu
diesem Zwecke wird ein Stempel verwendet, mit dem
auf den Meldescheinen vermerkt wird, ob, wann und
von wem sie bearbeitet wurden. Ferner wurde die
Wahlkartei auf das Personal aufgeteilt, um jeden
Angestellten mit voller Verantwortung fiir sein
Arbeitsgebiet zu belasten.
Seit November 1925 wurde die Bearbeitung der
Ekesehliefiungen fiir Wahlkarteizwecke aufge-
nommen, da verschiedentlich Doppelkarten weiblicher
Personen unter dem Madchennamen und Frauen-
namen festgestellt worden waren.
Bei neuhinzugezogenen Personen, die sckon frilher
in Altona wohnten, wird neuerdings stets die Kartei
durchgesehen, ob nicht unter der friiheren Adresse
noch eine Doppelkarte vorhanden ist.
3. Altersreserve
In manchen Stadten muB die Bevolkerung bei Er-
reichung des wahlfahigen Alters ihre Aufnahme in
die Wahlkartei beantragen. Dieses System fiihrt zu
einer Unmenge von Einspriichen und Beschwerden
kurz vor der Wahl und stort die Abwicklung der
Wahlen. Es sei nur daran erinnert, daB bei jeder
Keklamation, welche die Aufnahme in die Wahl-
kartei zur Folge hat, die betreffende Person nach den
gesetzlichen Bestimmungen von der Eintragung be-
nachrichtigt werden muB. Gewohnlich kommen
Hunderte von solehen Mitteilungskarten vor jeder
Wahl als unbestellbar von der Post zuriick und es
besteht weiterhin die Moglichkeit, daB Karten irgend-
wo im Hause abgegeben und von Unbefugten zur
Wahl verwendet werden. In Altona werden deshalb
durch periodische Sondererhebungen im AnschluB
an die Personenstandsaufnahmen Altersreserven in
die Wahlkartei hereingenommen. Bei Erreichung
des wahlfahigen Alters werden die betreffenden Per-
sonen, ohne daB es eines besonderen Antrages bedarf,
von Amts wegen in die Wahlkartei aufgenommen.
Die letzten Sondererhebungen fanden im Oktober 1921
und 1926 statt. Jeder Reserve] ahrgang bedeutet
naturlich die Unterbringung, Ausf iillung und standige
Bearbeitung von Tausenden von Karteikarten.
4.Wahlvorsteher,WahElokale und Wahlbezirke
Bei Wahlen wachst die Organisation des Wahlamtes
iiber das Dienstgebaude hinaus und umfaBt auch
58
Wahlvorsteher, Wahllokale und Wahlbezirke. Fiir
jede Wahl sind in Altona 316 Wahlvorsteher und
stellvertretende Wahlvorsteher erforderlich. Daneben
kommt die 4fache Zahl als Reserve in Betracht, da
manche Wahlvorsteher am Wahltage verhrndert sind.
Es handelt sich in Altona um 1400 Personen, fiir die
eine besondere Kartei der Wahlvorsteher angelegt
wurde. Aus jeder Karteikarte sind ersichtlich:
Stimmbezirk, Name, Alter, Beruf und Wohnung des
Wahlvorstehers, die Art seiner Mitwirkung bei den
einzelnen Wahlen und die Grunde einer etwaigen
Ablehnung.
Als Leitfaden bei der Durchf iihrung des Wahlgeschaf-
tes kommen fur die Wahlvorsteher gewohnlich ent-
weder die Wahlniederschriften oder die Wahlgesetze
und Wahlordnungen in Frage; erstere sind zu
wenig ausf iihrlich und zu unklar, letztere zu umfang-
reich. Aus diesem Grunde lafit das Wahlamt vor
jeder Wahl eine besondere Instruction der Wahl-
vorsteher im Druck erscheinen, aus der jede Einzel-
heit des WahlgescMfts von Wahlbeginn bis zur tele-
fonischen Obermittlung des Wahlergebnisses ersicht-
lich ist.
Eine Entschddigung der Mitglieder des Wahl-
vorstandes, die in einigen eingemeindeten Vor-
orten iiblich war (meist 10RM je Wahl und Mit-
glied), wurde nach der Eingemeindung abgeschafft.
Ebenso wurden die Entsehddigungen fiir die
W ahllokalinhaber , die wahrend der Inflation
(Kohlennot) in Alt- Altona eingefiihrt worden waren,
nach der Stabilisierung der Wanning wieder aufge-
hoben. In den westlichen Nachbargemcinden wurden
solche Entschadigungen teilweise noch bis zur Ein-
gemeindung im Jahre 1927 bezahlt (bis zu 50 RM je
Wahl und Wahllokal); nach der Eingemeindung
wurden diese Ausgaben ebenfalls gestrichen.
Die bei der Eingemeindung ubemommenen Wahl-
bezirke in den Vororten lagen teilweise wirr dureh-
einander. Es schoben sich manche Wahlbezirke so
ineinander, daB sie in zusammenhanglose Teile zer-
rissen waren. Aus diesem Grunde wurde eine N'eu-
einteilung der Wahlbezirke in den Vororten
durchgefiihrt; dabei wurde eine Verkleinerung der
Wahlbezirke im Inter esse der Wahler und im Inter esse
einer schnellen Wahlabwicklung vorgenommenund eine
klar e Abgr enzung der Wahlbezirke durch die Bahnlinien
undHauptstraBen angestrebt. DieWahlbezirksgrenzen
wurden in die Strafienmitte verlegt, da erfanrungs-
gemaiJ die Hinterhauser und die abseits der StraBen
zwischen Feldern und Garten Hegenden Hauser sonst
bei der Abgrenzung Schwierigkeiten hervorrufen.
Eine t)berprufung der Wahlbezirke der Innenstadt
wird nach denselben Gesichtspunkten demnachst
in Angriff genommen.
5. Wahlkartei staff Meldekartei
Bis Ende 1927 besaB das Wahlamt nur eine Melde-
kartei, die bei Wahlen zur Aufstellung besonderer
Wahlerlisten diente; sie war primitiv untergebracht
und vollig verstaubt. Nach eingehenden Vorarbeiten
wurde eine Wahlkartei (System Nog) angeschafft, die
im Abstimmungsraum unmittelbar zur Wah 1 verwendet
wird und mit Stangen und Schlossern gegen ein will-
kurliches Herausnehmen von Karten gesichert ist.
DIE RATIONALISIERUNG DES WAHLAMTiS IN ALTONA
Dieser Vbergang von Meldekartei zur Wahl-
kartei liatte folgende Griinde:
1. Durch die Verwendung einer Wahlkartei statt der
Wahlerlisten werden bei einer Wahl die Kosten fiir
die Aufstellung der Wahlerlisten erspart. Die Wahl-
kartei wird in wahlruhigen Zeiten von wenigen und
zuverlassigen Angestellten fortgeschrieben. Bs fallt
also bei den Wahlen die Hetzarbeit mit Uberstunden,
Nachtarbeit nnd ungeschultem Personal fur diesen
Zweck weg, gleichzeitig damit auch die vielen Fehler
bei der Ubertragung der Personalien aus der Kartei
auf die Wahlerliste. Die Wahlvorbereitungen werden
also vereinfacht und abgekiirzt.
2. Die Wahlkartei liegt stets nach neuestem Stand
gebrauchsf ertig vor 3 wahrend f riiher oft ganz veraltete
Wahlerlisten bei Wahlen Verwendung fanden.
3. Das Auffinden von Namen ist in der Wahlkartei
leiohter als in der Wahlerliste, da es hier keine 3 bis
4 Nachtrage gibt und da bei der Abstimmung von
Stunde zu Stunde immer mehr Karten durch Umlegen
ausgesondert werden, so daB die Zahl der Karten, in
denen die Namen der neuerscheinenden Wahler zu
suchen sind, immer geringer wird.
4. Bei starker Wahlbeteiligung wird das Auszahlen
der Abstimmvermerke erleichtert. Es sind nur die
wenigen stehenden Karten der Nichtwahler zu zahlen;
durch Abzug von der Gesamtzahl der Wahlberech-
tigten ergibt sioh miihelos die Zahl der abgegebenen
Stimmen. Bei Unstimmigkeiten zwischen dieser
errechneten Ziffer und der Zahl der abgegebenen
Stimmzettel stehen dem Wahlvorsteher beim Kartei-
system 2 Kontrollmoglichkeiten zur Verfiigung, ein-
mal die Auszahlung der Abstimmungsvermerke und
dann die Auszahlung der umgelegten Karten; die
Wahlerliste kennt dagegen als Kontrolle nur eine
Auszahlung der Abstimmungsvermerke.
5. Bei der Eingemeindung wurden aus mehreren
Vororten Wahlkarteien ubernommen. Ein Neben-
einander von Wahlkartei und Wahlerliste war auf die
Dauer natiirlich nicht moglich.
6. Vor allem aber notigten Anderungen bei der Wahl-
kostenerstattung zur Einfuhrung der Wahlkartei. An
die Stelle eines Ersatzes der tatsachlichen Kosten
war namlich die Abstufung naoh der Zahl der Wahl-
berechtigten getreten, d.h. die wirkliohen Kosten einer
umstandlichen und teueren Wahler listenaufstellung
blieben kiinftig unberiicksichtigt und wurden nur
zura geringen Teile gedeckt.
Freilich hat eine Wahlkartei auch verschiedene Nach-
teile :
1. Die Schriftfiihrer mancher Wahlbezirke verschmie-
ren leicht einen Bezirk durch die Benutzung einer
falschen Spalte oder durch Zusatze auf der Karte oder
durch zu groBe Abstimmungsvermerke. Das wirkt
sich ganz anders aus wie in einer Wahlerliste, die fast
von Wahl zu Wahl neu aufgestellt werden muB.
2. Der Transport der Kasten zum Wahllokal ist un-
vergleichlich beschwerlicher als die Ubermittlung von
Wahlerlisten.
3. Der Wahlvorsteher kann an der Hand einer Wahler-
liste seine Beisitzer viel leichter von Haus zu Haus
heraussuchen als unter Zuhilfenahme einer Wahl-
kartei.
4. Eine Auskunfterteilung am Wahltage an die Wahler
und Abstimmungsvorsteher ist infolge Hinausgabe der
Wahlkartei in die Wahllokale unterbunden.
Bei der Anschaffung der Wahlkartei zeigte es sich,
wie wichtig ein gegenseitiger Gedanken- und Er-
fahrungsaustausch der Wahlamter sein wiirde. Bei
der Vorfiihrung der verschiedenen Karteisysteme
hort man ja nur von Vorteilen jedes Systems.
Die Anschaffung einer Adremaanlage kam nicht
in Betraeht. Der erforderliche Raum hieifiir war nicht
vorhanden. Eine Wahl karte ist 0,25 mm stark, da-
gegen eine Schabione 3 mm; es kommen also auf eine
Adremaschablone in Wirklichkeit 12 Wahlkarten.
Selbst wenn man berucksichtigt, daB bei der Wahl-
kartei zur Erhohung der Ubersichtlichkeit mehr Prefl-
spankarten benutzt werden und dafi das Format der
Schablonen kleiner als das Format der Wahlkarten
ist, so rniiBte man immerhin noch mit einer 4 — 5fach
groBeren Raumbeanspruchung bei Verwendung einer
Adrema rechnen, zumal auch die Prag- und Druck-
maschinen Platz beanspruchen.
Die Anschaffung skosten einer Adrema sind viel
hoher als die Anschaffungskosten einer Wahlkartei.
Der Preis einer Wahlkarte, wie sie Altona verwendet,
beziffert sich auf 1,48 Rpf., dagegen kostet eine Scha-
bione GroBe III, wie sie fiir Wahlzwecke erforderlich
ist, ungepragt 7% Rpf. Der Preisunterschied je Karte
oder Schabione belauft sich also auf rund 6 Rpf.
Fiir das Pragen einer Schabione werden auBerdem
6% Rpf. gerechnet, so daB die voile Beschriftung einer
Schabione 14 Rpf, kostet (die manuell beschriftete
Karte kommt vielleicht auf 5 Rpf.). Aber auch die
laufenden T) 'nterhaltung skosten einer Adrema sind
viel hoher als bei einer Wahlkartei. Es wurde ja be-
reits erwahnt, daB die Schablonen kostspielig sind;
viele dieser Schablonen werden durch das wiederholte
Umpragen (z. B. bei' Umziigen) unbrauchbar und
mussen durch neue Schablonen ersetzt werden.
Gerade hier in Altona mit der stark fluktuierenden
Bevolkerung und mit den zablreiohenHausangestellten
in den Elbvororten wurden diese Falle sehr haufig
eintreten. Diese Schablonen miifiten weggeworfen
werden, bevor sie bestimmungsgemaB zu einer Wahl
Verwendung gefunden hatten. Mit anderen Worten:
Die Wahlen wiederholen sich fiir das Adremaver-
fahren nicht oft genug und die Anschriften andern
sich zwischen den Wahlen zu oft. AuBerdem ist auch
zur Bedienung einer Adrema mehr Personal erforder-
lich als zur Bedienung einer Wahlkartei. Die Adrema-
anlage dehnt sich namlich — wie bereits naher aus-
gef iihrt wurde — ■ iiber einen 4 — 5fach groBeren Raum
aus, d. h. der Weg zwischen Arbeitsplatz und Scha-
bione ware 4— 5mal so lang wie in einer Wahlkartei.
Vor allem aber ist das standige Heraussuchen von
Schablonen {bei Umziigen, Todesfallen und Weg-
zttgen) viel schwieriger und wiirde viel langsamer vor
sich gehen als die entsprechende Arbeit in einer
Wahlkartei; denn die Metallschablonen lassen sich
nie derartig umlegen, blattern und lesen wie Kartei-
karten. Bei der Adrema mu£ die Schabione erst
herausgesucht, dann applaniert, hierauf umgepragt
und eingereiht werden. Dem Applanieren einer alten
Adresse von vielleicht 25 Buchstaben beim Adrema-
verfahren entspricht beim manuelleh Vofahren ein
59
IV. REEORMEN IN EINZELNEN AMTERN
einziger Federstrich in der Karteikarte, mit dem die
frtihere Adresse durchstrichen wird. Bei den WahU
vorbereitungen zeigt die Walilkartei ebenfalls Vor-
ziige vor der Adremamaschine, Mit Hilfe der auto-
matisclieii Listenfiihrung konnen in einem Tage und
mit einer Maschine hochstens 20 000 Namen in die
Wahlerlisten eingedruckt werden d. h. die Adrema-
anlage ware vor einer Wahl viele Wochen lang tatig,
ran Wahlerlisten firr die Wahlvorstande und poli-
tisclien Parteien herunterzudrucken. Die fertigen
Wahlerlisten — soweit sie nicht von den politischen
Parteien bestellt werden — wiirden dann in die Ab-
stimmungslokale versandt und bei der Wahl ver-
wendet. Bei unserer Wahlkarfcei ist das Verfahren viel
einfacher. Es wird keine wochenlange Maschinen-
arbeit benotigt, um Wahlerlisten herzustellen, sondern
wir geben einfach unsere Wahlkartei kurz vor dem
Wahltage in die Abstimmungslokale hinaus zur un-
mittelbaren Verwendung bei der Abtsimmung. Eine
periodische Bereinigung der Kartei von iiber-
zahligen Karten ist bei einer Sehablonensammlung
unmoglich (im Gegensatz zu unserer Wahlkartei).
An der Hand der Wahlkartei ist ohne weiteres fest-
zustellen, ob jemand bei mehreren Wahlen nachein-
ander nicht zur Urne ging; es kann dann ermittelt
werden, ob der Betreffende noch lebt und noch in der
angegebenen Wohnung wohnt. Dagegen sind in den
Adremaschablonen keine Abstimmungsvermerke ent-
halten und auch an Hand der Wahlerlisten IieBe es
sich nicht feststellen, ob jemand bei mehreren Wahlen
nicht abstimmte; denn in den Wahlerlisten andert sich
die Aufeinanderfolge der Namen von Wahl zu Wahl
und auflerdem wechselt auch die Wohnung durch die
Umziige. Es ist zwar ein Vorteil der Adrema, dafi die
Abschriften der Wahlerlisten fiir die politischen
Parteien billig und schnell und in beliebiger Anzahl
hergestellt werden konnen. Aber dieser technische Vor-
teil wirkt sich f inanziell nachteilig aus : Wahrend der
Ausliegezeit sind namlich die Ausliegestellen zur Ent-
gegennahme der Einspriiche von unserem Personal
und neueingestellten Hilf skraften besetzt. Der Besuch
der Ausliegestellen ist zu gewissen Tagesstunden und
an gewissen Tagen schwach. Wahrend dieser ruhigen
Zeit konnen die Hilf sangestellten mit demAbschreiben
der Wahlerlisten fiir die politischen Parteien beschaf-
tigt werden; andernfalls wiirden sie untatig herum-
sitzen, da sie mit den laufenden statistischen Arbeiten
nicht vertraut sind. Dagegen sind unbestrittene
Vorteile der Adrema darin zu erblicken, dalJ die
Sehablonensammlung am Wahltage im Wahlamt ver-
bleibb und zur Auskunftserteilung verwendet werden
kann, und dafi der Transport schwerer Karteikasten
in die Wahlbezirke wegfallt. Man sieht also, dafi das
Adremaverfahren Vorteile und Nachteile mit sich
bringt.
Diese langeren Ausfiihrungen ttber Wahlkartei und
Adrema erschienen notwendig, da sie augenblicklich
das Kernproblem jedes Wahlamts sind. Altona ent-
schied sich fiir eine Wahlkartei. Ob spater einmal ein
Ubergang zum Adremaverfahren erfolgen wird, wenn
mehr Raum vorhanden und ein gemeinsames Seha-
blonenarchiv mit einer anderen Dienststelle moglich
ist, steht dahin. Es ist dabei an den Ersatz der Volks-
zahlungen durch die Personenstandsaufnahmen und
60
an die teilweise Angliederung des Steueramts an das
, Statistisehe Amt gedacht.
6. Biiroeinrichtung
Bei dem Massentransport der massiven Karteikasten
in die Wahllokale kamen verschiedentlich Ver-
schrammungen und auch Beschadigungen durch Regen
vor. Es wurden deshalb besondere Schutzhiillen
konstruiert, die wasserdicht und an den gefahrdeten
Stellen gepolstert sind und nur denTraggriff freilassen.
Als Erganzung der Wahlkartei wurden 3 Hilfs-
karteien eingerichtet, namlich eine Kartei der Nicht-
wahler (Kinder, Auslander, Bntmundigten und Be-
straften), ferner eine Kartei der „nach unbekannt" ver-
zogenen Personen und eine sogenannte „tote" Kartei
(durch Tod oder Wegzug in Abgang gekommene
Wahler). Fiir die nach jeder Wahl erforderlicheDuroh-
sicht von 175 000 Stimmzettelumschlagen wurde von
einem Angestellten des Wahlamts eine besondere
Durekleuchtungsvorrichtung erbaut, die sich gut
bewahrt hat.
Es wurden ferner eine grofiere Anzahl von zusam-
menlegbaren Doppelwahlzellen (Konstrukteur:
Stadtamtmann Biinger in Harburg-Wilhelmsburg)
angeschafft. Von der Hauptverwaltung wurden dem
Wahlamt in der letzten Zeit neue eiserne Formular-
schranke und Ahtenschranke mit Rolljalousien
iiberwiesen. Die Lieferung neuer Schreibtische und
Arbeit stische steht bevor.
7, Sonsiige MaBnahmen
Durch den Ausbau von Flurteilen zu Zimmern
wurde der beengte Raum des Statistischen Amts und
Wahlamts etwas vergrofiert.
Weiterhin wurde die tagebuehlose Registrator ein-
gefiihrt. Die liegenden Akten sind durch stehende
Ahten ersetzt worden. Der AJctenflan wurde neu
ausgearbeitet und auf das Dezimal-Klassifikations-
Zahlensystem umgestellt.
Fiir jede Wahlart sind immerwdhrende Termin-
kalender entworfen worden; zur Ermoglichung einer
steten Gebrauchsfertigkeit wird der Termin (Tag)
nicht mit Tag und Monat bezeichnet, die ja von Wahl
zu Wahl wechseln, sondern mit „. . . Tag vor dem
Wahltag".
Fiir Auskunf bszwecke und fiir die Offentlichkeit sollen
im nachsten Jahre die gesamten Wahlergebnisse
fiir Altona und Schleswig-Holstein seit 1870
in Buchform zusammengestellt werden; diese Arbeit
wird als Heft der „Wirtschaftsberichte fiir Altona
und Schleswig-Holstein" erseheinen.
Nach langen Bemiihungen konnte endlich eine Be-
seitigung der kostspieligen und zeitraubenden Ur-
Usten fiir Schoffen und. Geschworene herbei-
gef iihrt werden. Die Ausschiisse fiir die Auswahl der
Schoffen und Geschworenen treten nunmehr in den
Raumen des Wahlamts zusammen und suchen hier
unmittelbar aus der Wahlkartei sich die geeigneten
Personen heraus,
Der Ausbau des Wahlamts vollzieht sich also, wie in
den vorstehenden Zeilen kurz geschildert wurde,
Schritt fiir Schritt in zahlreichen Einzelmafinahmen,
die f reilioh durch Wahlen immer wieder unterbrochen
werden.
GESCHAFTSGANG BEIM STADTLEIHAMT IN DORTMUND
Jmpflisfe
Ersparnis an Schreibwerk
beim Impfgeschaft
A. Semrau, Stadtsekretar, Dortmund
Zur Durchfubrung mad Kontrolle des ImpfgescMftes
sind umfengreicbe Schreibarbeiten (Irapflisten, Impf-
aufforderungen mit Zustellungsbescbeinigungen, Kon-
trollstreifen und Impfscbeine) notwendig. Zur Verein-
facbung dieser Arbeiten wurde vom Verfasser das
nacbstebend beschriebene Verfabren ausgearbeitet :
Die bisbermitder Eubrung der Impflisten beauftragten
Personen (Standesbeamte und Lehrpersonen}scbreiben
mit der Impfliste die staffelformig miter der Liste
angeordneten Impfaufforderungen, Kontrollzettel und
Impfscbeine (Bild 19) automatisch mit bis auf den
Impfbermin, der von dem Biiro fur Impfangelegen-
beiten eingestempelt wird. Der Kontrollstreifen, der
im Tmpftermin abgetrennt wird, wird nachtraglicb
geheftet und erubrigt die Fiihrung der Hilfslisten. Das
Biiro fiir Impfangelegenhciten ist bei Anwendung der
Impiscbeinstaffel tatsacblicb von jeder Scbreibarbeit
befreit, obne daB von dem Standesbeamten oder
den Lebrpersonen eine Mebrarbeit geleistet zu werden
braucbt. Durcb die Anwendung der Impf scbeinstaf fel
ist eine erbeblicbe Arbeit-, Zeit- und Geldersparnis
gegeben. Das Durchsebreibeverfabren zur Verein-
facbung des Impfgescbaftes bat sicb in Dortmund
sehr gut bewabrt.
Inzwischen sind die Impfscbeinstaffeln bereits von
zablreiehen Stadtverwaltungen eingefubrt worden.
Bild 19. Impfscheinstaffel
Geschaftsgang beim Stadtieihamt in Dortmund
Das Leihamt der Stadt Dortmund ist bereits als ernes der ersten
in Deutschland vor dem Kriege mit Registrierkassen sowie mit
(flachschreibenden) Elliott-Fisher- Schreibmaschinen ausge-
stattet worden. Pfandschein und Pfandbuoh (letzteres damals
nooh in festgebundener Form !) wurden in einem Arbeitsgang
mittels Durchschreibeverfahrens duroh die flachschreibenden
EIliott-Fisher-Maschinen bescbrieben.
Die Inflation fiihrte im Jahre 1923 zur Stillegung des Leih-
amtsbetriebes. Naoh Eintritt stabiler Wahrungsverhaltnisse
konnte der Wiedereroffnung des Leihamtes naher getreten
werden. Das gab Veranlassung, den wieder zu eroflnenden
Betrieb von vornherein auf neuzeitliche Formen, insbesondere
in techniseh-maschineller Hinsioht, einzustellen,
Bei der Wiedereroffnung ist das Stadtieihamt zur Verehv
f achung tind Beschleunigung des Geschaftsganges u. a, mit
folgenden maschinellen Einrichtungen, die eine nennenswerte
Ersparnis an Personalkosten gegeniiber dem bisherigen Zu-
stande mit sieh brachten, ausgestattet worden:
1 National-Registrier-Kasse,
1 Mercedes- Addelektra- (Buohungs-)Maschine,
1 Mercedes-Schreibmaschine,
I Seilpostanlage,
1 Lastenaufzug,
sowie fahrbare Transportgerate.
Neuerdings ist noeb eine Zahlensignalanlage (vgl. weiter unten)
eingebaut worden.
Der Geschaftsgang wiekelt sich im einaselnen wie folgt ab:
1. Pfandbuch
Es ist das Lose-Blatt- System( Ablegemappen) imGebrauch. Das
Pfandbuohblatt ist fortlaufend numeriert; es enthalt auf der
Seite 15 Nummern (Dinformat). Zeug- und Goldpfander wer-
den in verscbiedenen Spalten gefuhrt, Pfandbuohblatt und
Pfandschein werden in einem Arbeitsgang auf der Mercedes-
Addelektramasehine geschrieben. Auf letzterer befinden sich
zwei Zahlwerke, die die Pfanddarleben automatisch auf-
addieren. Die Addition dieser Zahlwerke muB mit dem Aus-
gabekonto der National-Registrierkasse uber Darlehen uber-
einstimmen. Eingeloste oder erneuerte Pfander werden in
der Sp&Ite Bemerkungen des Pfandbuches mit einem ver-
stellbarem Datumstempol geloscht.
2. Pfandschein
Der Pfandschein tragt die gleichlautende Nummer des Pfand-
buches. Es ist ein Doppelsehein, der an der zu beschreibenden
Stelle auf der Rtickseite karbonisiert ist, wodureh die Ver-
wendung des Kohlepapiers uberflussig wird. Es werden in
einem Arbeitsgang also drei Ausfertigungen, und zwar das
Pfandbuohblatt und zwei Ausfertigungen des Pfandscheins
geschrieben. Die erste Ausfertigung des Pfandscheines erhalt
der Darlehnsnehmer. Die zweite Ausfertigung wird im Leih-
amt naoh dem Alphabet (Einheits-ABC-Regeln) gelegt, damit
bei Reklamationen ein schnelleres Auffinden des Versetzers
moglich ist. Die zweite Ausfertigung wird auBerdem als
61
IV. REFORMED IN EINZELNEN AMTERN
Kassenbeleg fur die wSchentlioh stattfindenden Versteige-
rungen benutzt. Im Leihamt befinden sich ftir die Auf-
bewahrung der Pfandscheine und Pfandbucher zwei eigens
hierfiir konstruierte eiserne Schranke. In einem Schrank
werden die Pfandscheine der eingelosten oder erneuerten
Pfander nach der Nummer sortiert, in dem andern die Zweit-
ausfertigungen, wie bereits erwahnt, nach dem Alphabet
geordnet, aufbewahrt,
3. Versteigerungen
Nach Ablauf der ftir die Versteigerung vorgeschriebenen Frist
werden die Pfandscheine (Zweitausfertigungen) des betreffen-
den Monats aus dem Alphabet nach der Nummer gelegt.
An Hand der bereits nach der Nummer liegenden Erstaus-
fertigungen werden die eingelSsten bzw. erneuerten Scheme
aus den Zweitausfertigungen ausgesondert, so daB die Scheme
der nieht eingeldsten Pfander zuriickbleiben. An Hand dieser
Scheine werden die zur Versteigerung kommenden Pfander
aus den Lagern geholt und in eine Versteigerungsliste ein-
getragen. Bei den auf Grund dieser Unterlagen zur Ver-
steigerung kommenden Pfandern werden auf der Zweitaus-
fertigung des Pfandseheines die aufzukommenden Betrage an
Darlehen und Gebiihren errechnet. Die Pfiinder werden zu
dem aufzukommenden Sollbetrage in der Versteigerung an-
geboten und der Versteigerungserlds in die Pfandschein-
zweitausfertigung eingetragen. Der Versteigerungserlos wird
sofort eingezogen und vereinnahmt. Naehdem der Betrag in
der Versteigerungsliste verbucht ist, wird die Buchung durch
die National-Registrierkasse vorgenommen. Die Pfandschein-
zweitausfertigung dient in der Folgezeit als Kassenbeleg.
Die in der Versteigerung nicht abgehenden Pfander werden
vom Leihamt erworben und als freiverkauflich behandelt.
Der Verkauf dieser Sachen findet taglich statt. Die Be-
handlung der aufzukommenden Gelder im Freiverkauf ist
die gleiehe wie bei den Versteigerungen. An Hand der Ver-
steigerungsliste werden auch gegen Vorlage der Pfandschein-
erstausfertigungen die errechneten tJberschusse ausgezahlt.
4. Freiverkauf
Eur den Freiverkauf werden besondere Listen nicht gefuhrt.
Die Kontrolle iiber die freivorkauflichen Sachen wird an
Hand der vorhandenen Pfandscheinzweiiausfertigungen, die
in Kontrollmappen abgeheftet sind, getibt. Die freiverkauf-
lichen Pfander werden mit einem Etikett versehen, auf dem
der aufzukommende Betrag plus 10% als Verkaufspreis
stent. Die Kaufer der Pfander erhalten Zahlzettel nach
besonderem Muster. Die Zahlung erfolgt durch den Kaufer
an der Kasse. Hier wird der Betrag auf der Pfandschein-
zweitausfertigung gebucht; der Kaufer erhalt einen Kassen-
scheck. An Hand des Kassenscheeks wird das Pfand aus-
gehandigt.
5. Reklamationen bei Pfandschernverlusten
Der Verlierer meldet den Verlust an dem betref f enden Sehalter.
An Hand der Zweitausfertigungen des Pfandseheines wird
das betr. Pf andstiick ■ herausgesucht. Der Verlierer erhalt
eine Verlustbescheinigung nach besonderem Muster. Im
Pfandbuoh und an dem betr. Pfand wird ein Vermerk iiber
den Verlust gemacht. Aufierdem wird eine Verlustkarte aus-
gestellt, auf welcher die vom Verlierer gezahlte Schreibgebuhr
durch die National-Registrierkasse gebucht wird.
6. National-Registrierkasse
Die Maschine ist besonders fur Leihamtszwecke eingerichtet,
d. h. sie hat auf der einen Seite Vorrichtungen zum Buchen
von Pfandbuchnummern und daneben die einzelnen Konten-
nummern. Auf der andern Seite Vorrichtungen zum Buchen
yon Geldbetragen bis zu 100 000 RM. Sie addiert sowohl
innerhalb der einzelnen Konten als auch in der Gesamtsumrne,
und zwar Einnahme und Ausgabe gesondert. Der Haushalts-
plan des Stadtleihamtea ist in Einnahme und Ausgabe auf
die betr. Konten der Maschine so verteilt, dal} jederzeit iiber
die Einnahmen und Ausgaben nach den betr. Nummern des
Haushaltsplanes ein klarer tJberblick zu erzielen ist, An Hand
der National-Registrierkasse kann mit unbedingter Sicherheit
in wenigen Minuten ein KassenabschluB gefertigt werden. Der
Kassenstreifen der Maschine wird taglich herausgenommen,
in ein besonderes Buch eingeklebt und gilt als KassenabschluB.
Neben demselben wird noch ein Geldsortenzettel gefuhrt.
7. Kassenhauptbuch
Uber die Einnahmen und Ausgaben des Leihamtes wird ein
Kassenhauptbuch handschriftlich gefuhrt, welches in Ver-
bindung mit den Kassenbelegen, einer Gewinn- und Verlust-
berechnung und der Bilanz als Jahresrechnung alljahrlich
terminmafiig vorgelegt wird. Das Hauptbuch dient zur
Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben. Wahrend die
Einnahmen an zuriickgezahlten Darlehen und Gebiihren
sowie sonstige Einnahmen aus dem Kassenstreifen ins Kassen-
hauptbuch am MonatsschluB ubernommen werden, diirfen die
Ausgaben nur auf Grund der Zahlungsanweisungen erfolgen.
8. Lagerraume
Es sind drei ubereinanderliegende Lagerraume im Hofgebaude
vorhanden, die etwa 600 qm Lagerflache enthalten. Die Lager
sind durch einen Lastenaufzug miteinander verbunden. Siimt-
liche Pfandgegenstande werden mittels des Aufzuges in die
Lagerraume befb'rdert bzw. aus ihnen wieder herausgeholt.
Das Herausbringen der Pfandgegenstande in den Aufzug bzw.
an den Ausgabeort erfolgt mittels fahrbarer Transportgerate.
9. Tresojk
Fur die Aufbewahrung der Gold- und Silberpfander sowie
der Jiiwelen ist ein moderner Tresor vorhanden. Soweit
Goldpfander fiir einen Versatz zusammengehoren, werden sie
in Titten aufbewahrt, auf welchen mit einem Gummiband
die Pfandnummer befestigt ist. Pur die Numerierung aller
Pfander dienen im iibrigen dreiteilige Blocks mit der gleich-
lautenden Nummer des Pfand buches und des Pfandseheines.
Von diesen dreiteiligenBlocks erhalt derDaiiehensnehmer einen
AbriB, mit dem er sich an der Kasse bei Empfangnabme des
Geldes ausweist. Die beiden andern Abrisse werden an das
Pfand geheftet und einmal lose hineingesteckt, damit Ver-
wechselungen auf alle Falle ausgeschlossen sind.
Alle Hangepfander hangen auf Kleiderbiigeln, wahrend die
Liegepfander gerollt und mit einem Bindfaden verschniirt
sind. Beim Versand von Pfandern nach auswarts werden an
Verpackungskosten 50 Pfg. erhoben.
10. Zahlensignalanfage.
Um die Diskretion zu wahren, wird im Leihamt niemand mit
seinem Namen aufgerufen. Jeder wird durch die Zahlen-
geberanlage nach der Nummer in seiner Hand, die sich mit
der Pfandnummer deckt, an den Kassen- oder Ausgabe-
schalter herangeholt. Die Anlage gewahrleistet Beschleu-
nigung, SicheTheit und Ruhe in der Abfertigung.
11. Verkehrsabwickiung.
Der Darlehnsnehmer begibt sich mit seinem Pfandgegenstand
in den Annahmeraum und iibergibt das Pfand dem Taxator
zum Zwecke der Abschatzung. Dieser bestimmt die Hohe
des Darlehns, diktiert der Maschmenschreiberin die Angaben
zur Ausstellung des Pfandseheines und iibergibt dem Ver-
setzer einen AbriB von dem dreiteiligen Block. Letzterer be-
gibt sich mit diesem AbriB in den Kassenraum. Der Pfand-
schein wird gleichzeitig mittels der Seilpost in den Kassen-
raum befordert. Hier wird der Pfandschein gebucht und dem
Versetzer das Darlehen ausgehandigt. Bei Einlb'sung eines
Pfandes ist das umgekehrte Verfahren zu beobachten. Der
Versetzer begibt sich zunaehst in den Kassenraum, um Dar-
lehen und Gebiihren dort zu bezahlen, Nach Buchung und
Zahlung erhalt er einen Kassenscheck, mit dem er sich in
den Ausgaberaum begibt, wahrend der Pfandschein mitteis
der Seilpost ins Lager befordert wird. Hier wird das Pfand
herausgeholt und auf Grund des Kassenscheeks an der Aus-
gabestelle nach Signalisierung der Pfandnummer ausgehandigt.
{Vgl. Ziffer 8 und 10.)
Die Erneuerungsantrage werden wie Antrage auf Einlosung
behandelt. Der Antragsteller begibt sich nach Zahlung der
Gebiihren in den Annahmeraum; er empfangt dort nach der
Neuabschatzung des Pfandes eine neue Nummer und begibt
sich mit dieser zuruck in den Kassenraum, um dort den neuen
Pfandschein nach Buchung mittels der National-Registrier-
kasse ausgehandigt zu bekommen.
12. Polizeirufanlagen
Samtliehe Lager, Tresors, Kassenschranke und die Buro-
raume sind im Stadtleihamt an die Polizeirufanlage ange-
62
V. Geschaftsordnungen
Geschafts-Ordnung fur die Stadtverwaltung zu Gorlitz
Bemerkung der Herausgeber;
Die Stadtverwaltung Gorlite hat erne Geschaftsordnung auf-
gestellt, die den Anforderungen neuzeitliehen Biirobetriebes
Rechnung tragt.
Wir lassen nachstehend den Wortlaut der 3 Telle
Geschaftsordnung,
Aktenordnung,
Kanzleiordnung
folgen.
1. Teil. Geschafts-Ordnung (Gesch. O.)
Abschnitt A. Allgemeines
Zweck der Geschaftsordnung
1. Die Gesch.O. regelt die auBeren Formen des Gesohafts-
ganges in der Stadtverwaltung. Das in ihr erstrebte Ziel,
den Geschaftsgang aufs auBerste zu vereinfaehen und zu
beschleunigen, kann nur dann voll erreicht werden, wenn
jeder AngehSrige der Stadtverwaltung im Rahmen seiner
Geschafte in diesem Sinne mitarheitet. Dies gekort zu
den Dienstpjlichten des Beamten.
2. Alle Angehorigen der Stadtverwaltung haben sieh mit dem
Inhalt der Gesch.O. vertraut zu maohen.
Geschaftsverteilung
3. Die Stadtverwaltung ist in folgende Zweige gegliedert:
1. Hauptverwaltung,
2. Bauverwaltung,
3. Unterriehtsverwaltung,
4. Wohlfahrtsamt,
5. Finanzverwaltung,
6. Grundstiicksverwaltung,
7. Steuerverwaltung,
8. Versicherungsamt,
9. Betriebe und Unternehmen.
4. Jeder Zweig besteht aus einer oder mehreren Abteilungen.
Der Oberburgermeister bestimmt das Nahere, Die Ab-
teilungen werden von Vorstehem geleitet, deren Amts-
bezeichnung. der Besoldungsplan vorschreibt.
5. Die Vorsteher haben fur die Regelung und den glatten
Gang des Geschaftsbetriebs zu sorgen. Der erste Vor-
steher der Hauptverwaltung ist fur den geregelten Biiro-
dienst in alien Abteilungen verantwortlich. Jede Arbeits-
kraft mulJ voll beschaftigt sein. Durch straffe Dienst-
aufsicht ist dafiir zu sorgen, dafl alle Angelegenheiten
ohne Nachteil fur die saohliche Arbeit mit gro'Bter Be-
schleunigung erledigt werden.
6. Durch den „Geschaftsplan" werden die Geschafte auf die
Abteilungen verteilt. In ihm sind die Arbeitsgebiete nach
saohlichen Gesichtspunkten hlar und scharf abzu-
grenzen als erste Voraussetzung fiir eine scknelle
tinA reibungslose Arbeit.
Abschnitt B. Bearbeitung der Eingange
Erste Behandlung der Eingange
7. Die Eingange mit genauer Abteilungs-Aufsehrift (z. B
,,Magistrat, Bauverwaltung" oder „Magistrat — Ab-
teilung 6") werden vom Botenamt ungeoffnet den Abtei-
lungen mit dem nachsten. Botengang zugestellt. Die
anderen Eingange werden im Botenamt geoffnet, wenn
sie nicht einen Vermerk tragen, aus dem zu ersehen ist,
dal$ fiir die Offnung ein bestimmter Terrain festgesetzt
ist. Die geoffneten Eingange sind mit dem Eingangs-
stempel so zu versehen, dafl man sieht, ob die Sache vor-
oder nachmittags eingegangen ist. Neben den Stempel
ist das Geschaftszeiehen zu setzen.
8. Die Zahl der Anlagen ist auf dem H'auptstiick zu ver-
merken. Anlagen von besonderer Bedeutung (Urkunden,
Akten u. a., auch Brief marken oder Bargeld) werden hier-
bei nach Zahl und Art aufgefuhrt. Das Fehlen von An-
lagen ist zu vermerken.
9. Sind Name oder Wohnung des Einsenders oder der Tag
des Schreibens nicht deutlich erkennbar, so wird der Brief-
umschlag bei dem Schriftstuck belassen.
10. Einschreib-, Wert- und Geldsendungen werden in der
Stadthauptkasse geoffnet. Schriftstflcke, die nicht zur
Kasse gehoren, sind von dieser unverziiglich der zustan-
digen Abteilung zuzusenden.
Vorlage der Eingange
1 1. Die Vorsteher der Abteilungen und des Botenamts haben
Eingange von besonderer Bedeutung unmittelbar dem
Oberburgermeister in besonderen Mappen: ,, Eingange"
sofort vorzulegen. Die Vorsteher sind dafiir verantwort-
lich, daB diese und andere wichtige Eingange rechtzeitig
zur Kenntnis der Dezernenten gelangen.
Alle anderen Eingange gibt der Vorsteher unverziig-
lich den Sachbearbeitern, soweit er sie nicht selbst erledigt.
12. Die Eingange mit personlicher Anschrift des Oberburger-
meisters gehen vom Botenamt ungeoffnet in die Zentrale
der Hauptverwaltung, wo sie nach Bestimmung des Ober-
burgermeisters behandelt werden.
Geschaftsgangvermerke
13. Fur Vermerke ist dem Oberburgermeister der Blaustift,
den Dezernenten der Rotstift, den Vorstehern der Griin-
stift vorbehalten.
14. Es bedeuten:
Namenszeichen oder Strich: Kenntnis genommen,
+ # T : SchluBzeichnung der Verf iigung durch Ober-
burgermeister: +, Dezement: :$, Vorsteher: 4=
V: zum Vortrag (saohliche Erorterung der Angelegenheit),
R: zur Riicksprache, moglichst inner halb dreier Tage,
M. S.: zur Magistrats-Sitzung,
D. S.: zur Deputations- Sitzung.
Zustandigk.eit
15. Bei Zweifeln in der Zustandigkeit der Abteilungen ent-
scheidet der erste Vorsteher der Hauptverwaltung.
16. Bei der Abgabe an eine andere Behorde ist dem Einsender
eine Abgabenaohricht zuzusenden. (Gemeinsames Form-
blatt l.) 1 )
Zeit der Erledigung. Fristen. Wiedervorlagen
Erinnerungen
17. Es ist ebenso wichtig, eine Sache rechtzeitig zu erledigen,
wie sie richtig zu erledigen.
18. Sofortsachen sind vor Eilsachen, diese vor den gewohn-
lichen zu bearbeiten. Es ist zu vermeiden, daB durch
anfanglich verzogerte Behandlung am Ende besondere
x ) Die Formblatter sind nicht abgedruckt.
63
: w
V. GESOHAFTSORDNUNGEN
Beschleunigungsvermerke erforderlich werden. Diesesollen
zur Entlastung des Geschaftsbetriebs fiberhaupt nur
wenig verwendet werden. Der Grand zur Beschleunigung
iat stets anzugeben, z. B. Fristsache, Terminsache, Haus-
haltsplanaufstellung usw.
19. Besonders eilige Entwiirfe sind duicli besonderen Boten
oder den Sachbearbeiter personlieh weiterzugeben und
von letzterem zu iiberwachen.
20. Kann nicht in kurzer Zeit geantwortet werden, so ist dem
Einsender eine „Eangangsbestatigung" oder ein,, Zwischen-
bescheid" zu erteilen, (Gemeins. Formblatt 2 und 3.)
21. Um unndtige Wiedervorlagen und Erinnerungen zu ver-
meiden, sind die Fristen ausreiehend z% bemessen.
Die bis zum Absenden der Reinschrift verstreichende Zeit
ist dabei zu berucksichtigen.
22. Der Grund der Wiedervorfage ist bei der Verfiigung kennt-
lieh zu machen.
23. Wird verfiigt ,,erinnern", so ist fur das Schreiben ail-
gemein ein Vordruck auf Postkarte zu benutzen. (Ge-
meins. Eormbl. 4.)
Ablage der erledigten Sachen
24. Bei Schriftstiicken, die geringere Bedeutung haben und
nicht notwendig in den Akten veiwahrt werden miissen,
ist nioht „z. d. A", sondern ,,wegl." zu verfiigen. Um die
Akten zu entlasten, ist diese Verfiigung mSglichst viel anzu-
wenden. (tJber die Behandlung der Weglegesaehen siehe
Akten-Ordnung, Ziff. 30 und 31.)
25. Schriftstiieke, die nicht „wegzulegen" sind, sollen so be-
handelt werden, daB sie mSglichst bald zu den Akten
kommen. Sie werden entweder saehlich eiiedigt oder ,,z.
d. A." geschrieben, oder es wird ihre Wiedervorlage mit
langerer Frist angeordnet. (Siehe „Aktenordnung"
Ziff. 29.)
Urschriftliche Verfiigung
26. Die urschriftliche Verfiigung soil eine besondere Reinschrift
uberfhissig machen. Sie ist mogliohst oft anzuwenden,
namentlich wenn der Inhalt eines Schriftstficks fur die
Akten entbehrlich ist. (Vgl. Ziff. 36.)
Entwurf
27. Der Entwurf ist auf den Eingang selbst oder einen be-
sonderen Bogen zu schreiben. Leere Blatter sind abzu-
trennen und zu verwerten, halbe oder viertel Bogen zu
verwenden, wo sie geniigen.
28. Die Reinschrift ist bei einem Diktat zugleich mit der TJr-
schrift herzustellen und vorzulegen, sonst dureh die den
Abteilungen zugeteilten Kanzlistinnen oder durch die
Kanzlei zu fertigen.
20. Vom Diktat ist in weitem TJmfange Gebrauch zu machen,
besonders bei groBeren Entwiirfen.
30. Die kurzschriftliche Aufnahme ist bald in die Reinschrift
zu tibertragen. Ein Durchschlag ist zu den Akten zu
nehmen. Kleine handschriftliche Verbesserungen in der
Reinschrift konnen dabei vorgenommen werden.
31. Von eiligen und umfangreichen Fallen abgesehen, sind
Schreibkrafte erst heranzuziehen, wenn sich mehrere
Sachen angesammelt haben. Bevor eine Sohreibkraft ge-
rufen wird, muB der Stoff so vorbereitet sein, daB kein
Aufenthalt beim Diktieren eintritt. Eur einzelne gering-
fiigige Entwiirfe sollen Schreibkrafte nicht in Anspruch
genommen werden.
32. Hat der Saohbearbeiter einen Entwurf vorzulegen, der
voraussichtlich nicht geandert wird, so soil or bei einfaehen
Mitteilungen kurzen Inhalts in der Regel den Entwurf
als Reinschrift schreiben und an Stelle des Entwurfs einen
kurzen Vermerk fiber den Inhalt zu den Akten bringen.
Eiir Verbesserungen gilt Ziffer 30,
33. Eur einfache Palle geniigt vielfach an Stelle des Entwurfs
eine stichwortartige Anweisung an den Sachbearbeiter
zur eigenen Erledigung,' z. B. „iibersenden nach Antrag"
oder ,,ablehnen" (wenn es sich um regelmaflig wieder-
kehrende Form und TJnwichtiges handelt.)
Der Sachbearbeiter fuhrt die Verfiigung selbstandig aus
und zeichnet „I. A." (Im Auftrage).
34. Ist ein Formblatt vorgesehen, so geniigt an Stelle des Ent-
wurfs eine stichwortartige Anweisung an die Kanzlei,
z.B.:
„Abgabenachricht nach G. F. 1"
,, Eingang bestatigennach G. F. 2"
,,Zwischenbescheid nach G. F. 3"
,,erinne:n nach G. F. 4"
„Anlagen zeksd. nach G. F. 5".
Das Schreiben geht vom Sachbearbeiter,, I. A." gezeiohnet
hinaus.
35. Fur Antrage, Angaben, Mitteilungen u. a,,, die sich oft
wiederholen, sind Vordrucke und Stempel zu verwenden.
Stempel sind billiger, miissen in knappster Form alles Er-
forderliche enthalten, sind aber in der GrfiBe beschrankt.
36. Wenn ausnahmsweise uber ein an eine andere Behorde
abgegebenes Schreiben ein besonderer Vermerk bei den
eigenen Akten bleiben soil, ist das Gemeinsame Formblatt 6
zu verwenden.
37. Wenn ausnahmsweise fiber eine 17. R. oder im Umlauf
eingegangene Saehe ein Aktenvermerk no'tig ist, ist das
Gemeinsame Formblatt 7 zu verwenden.
38. Der Entwurf muB frei lassen:
a) auf jeder Seite eines Blattes das linke Drittel fur An-
derungen und Zusatze und
b) auf der ersten Seite links, auf der zweiten rechts
einen Heftrand von mindestens 1 % Zentimeter Breite.
39. Der Entwurf auf besonderem Bogen und die Reinschrift
tragen als Kopf links oben stets die Bezeichnung : „Der
Magistrat", darunter: ,,Geschaftszeichen Nr. . . .". Wird
das Schriftstuek nicht von einem Magistratsmitglied ge-
zeichnet, so ist zwischen ,,Der Magistrat" und ,,Geschafts-
zeichen" die absendende Abteilung anzugeben, z. B.:
„Der Magistrat
Wohnungsamt
Gesch.-Zch. Nr. . . ."
40. Die Anschrift ist vollstandig und genau anzugeben. Ab-
gekfirzte Anschriften sind in dor Reinschrift nur zulassig,
wenn ihre Bedeutung genau festgelegt ist. An einen Be-
amten mit Naraensangabe sind Schreiben nur zu richten,
wenn es sich um eine personliche Angelegenheit des Emp-
fangers handelt. Soil das Schreiben vom Empfanger
selbst geoffnet werden, so ist zu seinem Namen der Ver-
merk „Eigenhandig" stu setzen.
41. Im Wortlaut des Schreibens sind besondere Eingangs-
formeln zu vermeiden. Zum Hinweis auf Vorgange dient
in der Regel der Kopfvermerk: „ZuNr vom . , . .",
wenn nicht . der Vordruck schon entsprechende Platz-
anordnung vorsieht. Bei Schreiben an Behorden ist stets
der behandelte Gegenstand in Stichworten anzugeben.
42. Der Entwurf muB so gefaBt sein, daB ihn die Kanzlei nur
abzuschreiben braucht. Deutliche Schrift ist anzu-
streben. Im Entwurf sind Abkurzungen erlaubt, die der
Kanzlei verstandlich sind. Abkurzungen, die nicht amt-
lich festliegen, sind in'der Reinschrift nicht zu verwenden.
43. Ist die Reinschrift schwierig, z. B. bei stark verbessertem
Entwurf, so ist zu verfiigen: „Durchschlag z. d. A.".
44. Das, was zu sagen ist, soil klar, erschopfend, aber nicht
weitschweifig gesagt werden. Auf eine gedrangte, dem
Empfanger leicht verstandliche Darstellung in einwand-
freier, einfacher Sprache ist besonderer Wert zu legen.
Die Kiirze darf nicht zur Schroffheit fiihren. Zu ver-
meiden sind besonders:
unnotige Fremdworter und veraltete KanzJei-
ausdrucke,
das Haufen von Hauptwortern, namentlich solchen auf
,.ung",
die Ausdriicke „erfo!gt" usw. an Stelle des einfaehen
passiven, besser noeh aktiven Satzes,
lange und ungegliederte Satze,
alle iiberfliissigen Worter, die das Verstandnis nur er-
sehweren.
Die Schreibweise richtet sich nach den amtlichen Regeln
fiir die Deutsche Rechtschreibung und den behordlich
festgelegten Abkurzungen.
45. Hflflichkeifswendungen wie ,,gehorsamst", „ergebenst",
ebenso Anreden wie ,,Hochgeboren", „HochwohlgeboTen"
sind zu vermeiden.
46. Schreiben an fibergeordnete BehOrden werden als „Be-
richte", an gleichgestellte als „Schreiben" bezeichnet.
47. Auf Anlagen ist am Kopf des Schreibens hinzuweisen.
Ihre Zahl und notigenfalls die Art mufi auch iiber einem
links neben dem Inhalt zu setzenden Anlagestrieh im Ent-
wurf angegeben. und so genau bezeichnet werden (z- B.
64
GESCHAETS-ORDNUNG EUR DIB STADTVERWALTUNG ZU GORLITZ
durch Zeichen auf den Anlagen), dafi Zweifel nioht ent-
stehen kOnnen. (Vgl. Akten-Ordnung Ziffer ,27.)
Wenn Eragebogen an Behorden, Krmen oder Ver-
bande gesandt werden, ist moglichst ein Doppel fiir den
Empfanger beizulegen.
48. Die Sendungen nach aufierhalb werden frei gemacht
(Min. d. I. v. 20. 10. 20).
49. Sehriffcstiicke, die fiir mehrere Verwaltungszweige wiehtig
sind, sollen ihnen abschriftlich mitgeteilt werden. Dabei ist
darauf zu achten, dafi die notwendige Zahl von Ab-
schriften mit gefertigt ■wild. Gehen Schreiben an mehrere
Stellen, so ist in der Anschrift oder im Wortlaut ersicht-
lich zu machen, wer sie erhalten hat. Die Anschrift, an
die das einzelne Schreiben abgeht, ist in der Reinschrift
zu unterstreiohen.
60. Eehlanzeige ist auf eingehende Rundfragen nur zu senden,
wenn besonders darum ersucht ist.
61. Der Saohbearbeiter versieht seine Entwiirfe am Schlusse
unten rechts mit Namenszeiehen und Tag und Iegt sie
dem Dezernenten vor. Nur die vom Dezernenten mit
,,P. U." (Personliche Unterschrift) bezeiohneten Sachen
werden ihm auch in Reinschrift vorgelegt. Alle iibrigen
Schreiben sind mit der Untersohrift des Sachbearbeiters
unter dem Vermerk „Beglaubigt" abzusenden, soweit er
nioht I. A. zu zeicbnen berechtigt ist (vgl. Z. 33, 34 und 54).
52. Sind mehrere Dezernenten beteiligt, so ist am Schlusse
des Entwurfs links unten zu vermerken: „Herrn
z. Mz." (,,zur Mitzeichnung"),
63. Zur Gegenzeichmmg durch den Oberbiirgermeister sind
vorzulegen:
1. die Stadtverordneten-Vorlagen,
2. die Entwiirfe auf Eingange, die mit einem blauen +
versehen sind,
3. Berichte und Antrage wiehtigen Inhalts an die Auf-
sichtsbehorden der Stadtverwaltung,
4. wiohtige Entwiirfe nach Auswahl der Dezernenten und
, Abteilungs vorsteher ,
5. die Aufzeiohnungen iiber Deputations-, Kommissions-
usw, -Sitzungen.
6. Verfiigungen in Sachen, deren Bearbeitung sieh der
Oberbiirgermeister vorbehalten hat.
Die Vorlage erfolgt mit dem Vermerk: „Z. Ggz.".
64. Das Zeiohnungsrecht der Abteilungsvorsteher und'Sach-
bearbeiter nach auBen und unter Kassenanweisungen wird
durch besondere Verfiigung des Oberbiirgermeisters ge-
regelt. Die Zeiohnung erfolgt unter dem Vermerk „I. A.".
Innerhalb der Verwaltung (von Abteilung zu Abteilung)
zeichnen die Saohbearbeiter unter dem Geschiiftszeichen
ihrer Abteilung.
Zusammenarbeit
66. Die Saohbearbeiter und die Abteilungen sollen hilfsbererf*
zusammenarbeiten. Zusammenarbeit niitzt dem Staat und
der Stadt, Gegeneinanderarbeit sohadigt sie.
56. Beteiligte Abteilungen sind moglichst sohon bei den der
Entscheidung voraufgehenden Erwagungen und Eest-
stellungen zuzuziehen, Verstandigung ist auf dem kiir-
zesten Wege herbeizufuhren; ein Schriftwechsel innerhalb
der Abteilungen ist zu vermeiden,
67. Magistratsbesohltisse sollen erst herbeigefiibrt werden,
nachdem die zustandige Deputation, Kommission oder
das Kuratorium beschlossen hat.
Sitzungen
58. Ehe Sitzungen anberaumt werden, ist der Sitzungssaal
zu sichern. Das Aufheben einer Sitzung ist sofort der Ab-
teilung mitzuteileu, die iiber den Saal verfugt.
59. Die Einladungsfristen sind nicht zu kurz, moglichst auf
eine Woche zu bemessen.
Die Sitzungsunterlagen sind den Teilnehmern fruhzeitig
vor der Sitzung, spatestens aber mit der Einladung zuzu-
stellen. Bei der Einladung ist der Gegenstand der Be-
ratung so sorgfaltig zu bezeichnen, dafl die Teilnehmer
in der Sitzung nicht vor Eragen gestellt werden, auf die
sie nicht vorbereitet sind. Die zu behandelnden Eragen
sind moglichst einzeln aufz'ufiihren.
60. Die Sitzungen begirmen piinktlich zu der in der Ein-
ladung f estgesetzten Zeit. Fiir regelmafiig wiederkehrende
Sitzungen sind Wochentag und Stunde moglichst einheit-
lich festzusetzen. Die Mittwoch- und die Sonnabend-Nach-
mittage sollen in der Regel sitzungsfrei bleiben.
61. Die Aufzeiohnungen iiber den Verlauf der Sitzungen habon
ein Verzeichnis der Teilnehmer (Gemeins. Formblatt 8)
und den Wortlaut der in den einzelnen Voriagen gefaBten
Beschliisse zu enthalten. Sie sind dem Oberbiirgermeister
innerhalb 24 Stunden vorzulegen (vgl. Z. 53 zu 5).
Abschrtitt C. Magistratssitzurtgssachen
Vorbereitung
62. Eine Zusammenstellung der Sachen, die jeder Dezernent
in der nachsten Magistratssitzung vortragen will, ist
spatestens jeden Sonnabend bis 12 Uhr der Zentrale der
Hauptverwaltung auf Vordruck vorzulegen. Auf Grund
dieser Zusammenstellungen wird die Tagesordnung auf-
gestellt. In ihf sind die einzelnen Vortragssachen auf-
zufiihren unter Bekanntgabe der Referenten und des-
jenigen, der mit dem Vortrag beginnt. Die Tagesord-
nungen werden den Magistratsmitgliedern im Laufe des
Montag vormittags im verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift ,,Geheim" zugestellt.
Beschliisse
63. Die Beschliisse werden von dem Dezernenten auf jeder
Sache als ,,V. a. V." (Verfiigung auf Vortrag) nieder-
geschrieben und „z. Ggz." vorgelegt.
64. Die Zentrale der. Hauptverwaltung tragt die Beschliisse
aus den Akten in ein Protokollbuch in der Reihenfolge
der Tagesordnung ein. Diese Mederschrift ist von einem
Bearaten der Hauptverwaltung zu beglaubigen.
65. Beschliisse in Eilsaohen, die gefaBt wurden, ohne dai) die
Sachen auf der Tagesordnung standen, sind hinter den
auf der Tagesordnung verzeiehneten Sachen einzutragen.
Abschnitt D. Hausordnung. Dienstversaumnis
Dienststunden. Dienstraume
66. Die Dienststunden werden vom Magistrat besonders fest
gesetzt. Sonntagsdienst ist moglichst zu vermeiden.
67. Das Rauohen in den Dienstraumen, die dem offentlichen
VerkehT dienen, ist wahrend der Verkehrsstunden ver-
boten.
Besucher sollen in den Dienstraumen nioht unbeaufsichtigt
verweilen. Schriftstiicke oder Akten diirfen ihnen ohne
Erlaubnis des Dezernenten nicht vorgelegt oder ausge-
handigt werden. Offene Akten sollen nicht in Warte- oder
Anmeldezimmern unbeaufsichtigt abgelegt werden.
68. Geld und Wertpapiere diirfen in Schuben, Schranken und
sonstigen MSbeln, die keine besondere Sicherung haben
nicht aufbewahrt werden.
Dienstzlmmer und Gerate
69. Die Zentrale der Hauptverwaltung hat die Arbeitsraume
nach sachlichen Gesichtspunkten den Abteilungen so
zuzuweisen, wie es fiir die schnelle und einfache Zu-
sammenarbeit am zweckmaBigsten ist. Die Raume diirfen
nur mit Zustimmung der Zentrale der Hauptverwaltung
gewechselt werden. Innerhalb der Abteilungen regeln die
Vorsteher die Platzanordnung.
70. An den Zimmertiiren sind die Bezeichnung der Abteilung,
der Name und die Amtsbezeichnung der Beamten anzu-
bringen. Wer in den Dienststunden langere Zeit abwesend
ist, hat in seinem Zimmer, gegebenenfalls auch bei der
Eernsprechvermittlung zu hinterlassen, wo er zu erreichen
ist. Beamte in Einzelzimmem haben bei mehrtagiger Ab-
wesenheit (Dienstreise, Urlaub) die Dauer der Abwesenheit
und die Vertretung an der Tiir ersichtlich zu maohen.
71. Das erforderliche Dienstgerat (Sohreibmaschinen, Papier,
Tinte usw.) wird den Vorstehern von der Hauptver-
waltung nach besonderen Vorschriften geliefert und ist
von ihnen an die Arbeitskrafte nach Bedarf auszugeben.
Ausscheidende haben das Dienstgerat einscWiefilich der
gebrauchten Kurzschrif thefte dem Vorsteher zu iibergeben.
Handakten sind dem Dienstnachfolger zu uberlassen.
65
V. GESCHAFTSORDNUNGEN
Auskiinfte
72. AUgemeine Auskiinfte fiber Zustiindigkeit der Abteilungen
und ihre Baume erteilt die Zentrale der Hauptverwaltung.
73. Bei Auskiinften iiber den Stand einzelner Angelegen-
heiten durch die Sachbearbeiter ist das Dienstgeheimnis
zu wabren. Dem Fragenden ist hoflich, aber kurz und
mbglichst genau Aufschlufi zu geben. Zuruckhaltung und
Vorsicht ist am Fernsprecher geboten, der Anfragende ist
unter Umstanden auf den schriftliohen Weg zu verweisen.
Fernsprecher
74. Vora Fernsprecher ist stets Gebrauch zu machen, wenn
durch ihn eine dienstliche Angelegenheit schnell erledigt
und Schriftwechsel vermiedenwerdenkann. Ferngesprache
iiber wichtige Sachen sind in den Akten zu vermerken.
76. Zu nichtdienstlichen Gesprachen darf die amtliche Leitung
nur in dringenden Fallen bemvtzt werden. Die Gebuhren
dafur sind an das Botenamt zu zahlen.
76. Ferngesprache nach auswarts (d. h. solche, bei denen das
Fernamt der Post in Anspruch zu nehmen ist) diirfen
nicht iinmittelbar bei den Fernsprechamtern bestellt,
sondern mtissen bei der Fernsprechvermittlung des Magi-
strats unter gleichzeitiger Angabe des bestellenden Be-
amten angemeldet werden. Der Besteller des Gesprachs
hat dafiir zu sorgen, daB er oder sein Vertreter nach Her-
stellung der Verbindung sofort erreichbar ist; andernfalls
tragt er die Kosten. Uberfliissig gewordene Ferngesprache
mulJ der Besteller sofort bei der Vermittlung abraelden.
77. Fur Privatpersonen (Sitzungsteilnehmer, Besueher usw.)
konnen Ferngesprache mit Erlaubnis des am Anschlufl
tatigen Beamten ausnahmsweise vermittelt werden. Die
Gesprachsgebuhren sind sofort f estzustellen und durch den
Besteller zu bezahlen. Der Beamte, dessen Ansehlufi be-
nutzt wurde, ist fur die Einziehung der Gebuhren ver-
antwortlich und haftbar.
Stadtgesprache und solche innerhalb der Verwaltung
sollen Privatpersonen nur in dringenden Ausnahmefallen
erlaubt werden. Liegt dabei lediglich personliches Inter-
esse der Besteller vor, so sind die postamtliohen Gebuhren
einzuziehen und dem Botenamt abzuliefern.
78. Storungen sind unter Nr. 399 umgehend zu melden.
Dienstreisen
79. Fur Dienstreisen gelten die staatlichen Vorschriften, Ihre
Anwendung auf die verschiedenen Beamtengruppen ist
besonders geregelt. Jede Dienstreise innerhalb des Ver-
waltungsbereichs der Stadt (Stadtische Besitzungen) ist
vom zustandigen Dezernenten, jede weitere Dienstreise
vom Oberbiirgermeister vor Beginn schriftlieh nach be-
sonderem Vordruok zu genehmigen.
Dienstunterbrechung
80. Zur Urlaubserteilung sind berechtigt:
die Abteilungsvorsteher bis zu einem halben Tag,
die Dezernenten bis zu 5 Tagen,
der Oberbiirgermeister bis zu 4 Woohen,
der Magistrat daruber hinaus.
Urlaubsantrage fur mehr als 5 Tage sind auf dem Dienst-
wege rechtzeitig schriftlieh der Hauptverwaltung vorzu-
legen (Gemeins. Formbl. 9). Sie miissen Beginn und Ende
des Urlaubs, die Anschrift wahrend des Urlaubs und den
Namen des Vertreters enthalten.
Fur den regelmilfiigen jahrlichen Urlaub gelten besondere
Bestimmungen, die durch Umlauf bekannt gemacht
werden. Als Vordruck fur die Samraeiantrage gilt Ge-
meinsames Formblatt 10.
Antritt des Urlaubs und Ruckkehr sind dem Vorsteher
und gegebenenfalls der Fernsprechvermittlung zu melden.
Der Beurlaubte hat dafur zu sorgen, daB ihn jederzeit
dienstliche Mitteilungen erreichen.
81. Krankheit, die dienstunfahig macht, ist unverziiglich fern-
miindlich oder schriftlieh dem Abteilungsvorsteher unter
Angabe der voraussichtlichen Dauer anzuzeigen. Dieser
hat die Anzeige an die Zentrale der Hauptverwaltung
binnen 24 Stunden weiterzugeben.
Der erkrankte Beamte hat die Notwendigkeit der Dienst-
versaumnis spatestens 3 Tage nach Beginn des Fern-
bleibens durch Vorlage eines Krankenscheines zu beweisen.
(Gemeins. Formbl. 11.)
Abschnitt E. Biicher und Presse
Biicher
82. Das Besehaffen von Biichern fur die Verwaltung (die
Stadtbiicherei ausgenommen) ist der Hauptverwaltung,
Statistisohe Abteilung (Abteilung 12) vorbehalten.
83. Diese Abteilung fiihrt ein Verzeichnis aller dienstlich be-
schafften Biicher und ihrer Standorte. Werden aus-
nahmsweise von einzelnen Verwaltungszweigen Biicher
gekauft, so sind sie der Abteilung 12 zur Eintragung in
ihre Naehweise vorzulegen.
Presse
84. Den Verkehr mit der Tagespresse regelt fur die gesamte
Verwaltung Abteilung 12 (Hauptverwaltung, Statistischo
Abteilung).
85. Amtliche unveroffentlichte Unterlagen diirfen auBeramt-
lieh nur mit Genehmigung des Oberbiirgermeisters ganz
oder teilweise verbffentlicht werden.
86. Bekanntmaehungen sind mb'glichst einzuschranken, auch
in Form und Inhalt kurz zu fassen.
2. Teil. Akten-Ordnung (Akt.O.)
Abschnitt A. AHgemeines
Zweck der Aktenordnung
1. Die Aktenordnung regelt die Formen, nach denen die
Eingange aufbewahrt, geordnet, uberwacht und abgelegt
werden.
2. Jeder Beamte hat die Pfiicht, in seinem Dienstbereich
fordernd tatig zu sein mit dem Ziel, die Arbeit mbglichst
zu vereinfachen und zu beschleunigen und die Akten mbg-
lichst ubersichtlich und knapp zu halten.
Abschnitt B. Aktenfiihrung
Aktenverzeichnis
3. Der im Jahre 1928 aufgestellte Aktenplan ist die Grund-
lage fiir die gesamte Aktenfiihrung.
(Aktenplan- Ubersicht siehe Anl. 1, S. 68/69.)
Er ist so angelegt, daB
a) weiter Spielraum fur Erweiterungen bleibt,
b) jederzeit Aktengruppen ausgesondert werden konnen,
c) das Aktenzeiohen als Geschaftszeichen dienen kann.
4. Die Bezeichnung erfolgt in der Kegel nach dem Seohs-
ziffem-System, in dem bezeichnen:
die erste Ziffer: die Verwaltung,
die zweite Ziffer: die Abteilung,
die dritte Ziffer: die Hauptgruppe,
66
die vierte Ziffer: die Nebengruppe,
die fiinfte und seehste Ziffer; die fortlaufende Nummer
der Einzel- Akten.
5. Jede Verwaltung und jede Abteilung fiihrt einen Akten-
plan und ein Akten-Verzeichnis nach Anl. 2 und 3 1 ).
6. Akten mit neuer Inhaltsbezeiohnung diirfen nur mit Zu-
stimmung des Abteilungs-Vorstehers eingefiigt werden.
Dabei sind das Bediirfnis, die Aufschrift und der Ort des
Einfiigens sorgfaltig zu priifen.
Aktenstiicke
7. Jedes Aktenstuck ist mit der Aufschrift: ,, Magistrat
Gorlitz" zu versehen. Darunter ist der Inhalt und unter
diesem die Nummer (siehe Ziff. 4) anzugeben. Alte Vor-
drueke sind aufzubrauchen.
8. Bei gehefteten Akten, die liegend aufbewahrt werden,
hat der Aktenschwanz die abgekiirzte Inhaltsbezeiohnung
und in auffalligen Ziffern die Nummern zu enthalten.
9. Nach Moglichkeit sind mechanische Ordner einzufiihren.
Fiir die Aufschrift auf dem Deckel gilt Ziff. 7. Die Riicken,
in der Farbe der betreffenden Verwaltung, tragen die
Akten-Nummer und die abgekiirzte Inhaltsbezeiohnung
nach Anlage 4.
x ) Anlagen 2 — 8 sind nicht abgedruekt.
GESCHAFTS-ORDNUNG FUR DIE STADTVERWALTUNG ZU G0RL1TZ
Akteniibersicht
10. Auf iibersichtliche Aktenfiihrung ist groBter Wert zu legen.
Pen Akten allgemeinen Inhalts kann ein Inhaltsver-
zeichnis, das nur wesentliehe Stiehworte angibt, vor-
geheftet werden.
11. Bezieht sioh ein Stuck auf mehrere Akten, so ist. es zu
denen zu nehmen, zu denen es nach seinem Hauptinhalt
gehort. Zu den anderen Akten ist ein Hinweis, ein Aus-
zug oder eine Absehrift rait Angabe, wo die Urschrift sioh
befindet, zu bringen.
12. Di© J«m laufenden Gebrauch der Akten nicht unbedingt
notigen Schriftstiieke, Anlagen, Sammlungen usw. sind in
Einlageordner oder in Beiakten zu bringen, auf die im
Hauptaktenstiick zu verweisen ist.
13. Aktenreife Schriftstiieke sind sofort zu den Akten zu
nehmen.
Akfenabgabe
14. Die Ausgabe von Akten an andere Abteilungen oder
Behorden soil durch ein Ausgabebuch oder duroh eine
Kartei ubeTwacht werden. Dort, wo mechanische Ordner
verwendet werden, ist an Steile des Aktenstiicks die „Ent-
nahmetafel" mit entsprechendem Vermerk einzustellen.
16. An Privatpersonen duifen Akten nur mit sohriftlicher Ge-
nehmigung des Oberburgermeisters ausgegeben werden.
16. Alljahrlich zum 1. April sind die Aktenbestande durch-
zusehen, um archivreife oder zu vernichtende Bestande
nach den bestehenden besonderen Vorschriften an die
Statistische Abteilung (12) abzugeben.
(Jberfiihrung liegender Heftakten in mechanische
Ordner
17. Abteilungen, die mit mechanischen Ordnern ausgeriistet
werden, haben grundsatzlich von einem Stichtage ab nach
dem neuen System zu arbeiten. Die alten Akten sind nur
so weit aufzulosen und in die Ordner einzureihen, als es
nach Umfang und Inhalt notig ist. Sorgfaltige Auswahl
ist erforderlioh. Die Ordner konnen auch nach und nach
dureh Ubernahme von wichtigen Stucken, Abdrucken oder
Ausziigen aus den Vorakten so vervollstandlgt werden,
daB die Vorakten fur den laufenden Gebrauch entbehrlich
werden,
18. Haupt- (General-) und Neben- (Spezial-) Akten sind in
den mechanischen Ordnern so lange in einem Band zu
fiihren, als der Raum es gestattet. Die Trennung erfolgt
durch Zwischenblatter (farbige oder Karton) oder durch
Einzelhefter.
Ordnungsmittel
19. Wo der Geschaftsumfang oder die tlbersicht es reeht-
fertigen, sind einfaohe Ordnungskarten oder Ordnungs-
listen nach Anlage 6 und 6 zu fiihren.
20. Tagebiicher iiber die Eingange oder durchlaufenden
Sachen diirfen grundsatzlich nicht mehr gefuhrt werden.
Vorsorge fiir Abwesenheit
21. Unerledigte Eingange und wiedervorzulegende Schrift-
stiieke verwahrt der . Sachbearbeiter in Mappen oder
Faehern mit entsprechender Aufschrift so, daB sie auch bei
seiner Abwesenheit gefunden werden konnen,
AbschnittC. Behandlung der Schriftstiieke
Geschaftszeichen
22. DasAktenzeicheniststetsalsGeschaf tszeichen zu verwenden .
23. Wenn bei Eingangen das Aktenzeichen noch nicht fest-
gestellt werden kann, ist immer die Verwaltungs-, Ab-
teilungs- und Hauptgruppennummer auffallig aufzu-
schreiben. Die Nummer der Verwaltung ist stets neben
dem Eingangsstempel vom Eingangsempfanger (Ab-
teilungs-Vorsteher) auf dem Schriftstiick und auf alien
dazu gehorigen Anlagen einzutragen.
24. Werden nach Ziffer 20 Ordnungs-Karten oder -Listen
gefuhrt, ist ihr Kennzeichen hinter der Verwaltungs- und
Abteihmgs-Nummer, gegebenenfalls nach einem Bruch-
strich, beizuschreiben.
25. Auf jeder Seite der Schriftstiieke ist oben das
Geschaftszeichen anzugeben.
26. InReinschriftenstehtdasGesehaftszeichenlinksobenunter
dem Vordruck: „Der Magistrate (Vgl. Ziff. 39 Gesch.O.)
27. Anlagen zu Schriftstiicken sind oben rechts mit dem Ver-
merk: ,, Anlage Nr zu Geschaftszeichen " zu
versehen .
Mitzeichnungsliste, Frist-Blatter und Wieder-
vorlagen
28. Der rechtzeitige Eingang von Berichten, die Riickgabe der
unter Riickerbittung (,,U. R.") abgegangenen, zur Kennt-
nis an andere Abteilungen oder Behorden gesandten
Sachen ist durch eine ,, Mitzeichnungsliste" nach Anl. 7
zu uberwachen.
29. Bei langeren Fristen sind die Sachen zu den Akten zu
bringen, damit sie bei der Arbeit auf Grund der Akten
nicht ubersehen werden. Ihre Wiedervorlage ist durch
Fristblatter zu sichern, wie sie fur dauernd wiederkehrende
Termine verwendet werden. Anl. 8.
Weglegesachen
30. Eingange, bei denen wegen ihrer Unwichtigkeit „wegl."
statt ,,z. d. A." verfiigt ist — • vgl. Ziffer 24 Gesch.O. — ,
werden lose gesammelt, Wenn nichts anderes angeordnet
ist, werden am Ende jedes Kalenderjahres die im vorher-
gehenden Jahre weggelegten Stiicke vernichtet.
31. Die Weglegesachen sind nach dem Datum des Eingangs
des ersten Schriftstiieks zu ordnen.
Mappen
32. Fiir den Umlauf in der Stadtverwaltung sind die Schrift-
stiieke in Mappen zu legen.
33. Jeder Verwaltungszweig hat die Mappen mit seiner
Kennfarbe zu bekleben. {Ganze Vorderseite oder 3 Zenti-
meter breite Streifen oben und unten.)
34. Die Mappen sollen auf der Vorderseite in groBen Ziffern
die Nummer der absendenden Verwaltung und Abteilung,
darunter — etwas kleiner • — die Nummer der emp-
fangenden Verwaltung und Abteilung oder den Namen
des Dezernenten enthalten.
35. Schriftstiieke, die nicht sofort bearbeitet werden (z. B.
Unterschriften), sind den Mappen beim Minqang zu
entnehmen. Die leeren Mappen sind sofort an die
absendende Verwaltung zuriickzugeben. Leere Mappen
gehoren stets in den Besitz derjenigen Verwaltung, deren
Geschaftszeichen als erstes auf der Mappe steht,
36. "Unzulassig ist die Benutzung von Mappen anderer Ver-
waltungszweige zur Beforderung von ' Schriftstiicken in
anderer Reihe, als die Aufschrift nach Ziffer 34 ergibt.
Aitdern der Aufschrift durch andere Abteilungen
ist untersagt.
37. Zu unregelmaBigem Umlauf bestimmte Mappen haben
den Farbstreifen der absendenden Steile (Ziff. 34) und
moglichst auch ihr Geschaftszeichen iiber dem iiblichen
gekastelten Vordruck, in dem die Empfanger bezeichnet
sind, zu tragen, Sie gehen nach Erledigung an die Aus-
gangsstelle zuriick.
38. Die Dringlichkeit kann durch Anklammern eines farbigen
(moglichst roten) Reiters an der Mappe oder durch Ein-
legen eines an der Sache festgesteckten und die Mappe
iiberragenden roten Pappstreifens kenntlich gemacht
werden.
Geheim- und Personalsachen
39. Die als ,, Geheim" zu behandelnden und die rein person-
lichen Schriftstiieke sind in Brief umschlagen zu befordern.
Das Absenden der Briefe
40. Die im Lauf des Tages unterschriebenen Sachen sollen
an demselben Tage abgesandt werden.
41. Die Sachbearbeiter haben die Briefe versandfertig zu
machen und in der Regel auch zu versehlieBen. Nur bei
groBeren Mengen von Sendungen gleichen Inhalts, sowie
bei Paketen ist das Botenamt zum VersohluB in Anspruch
zu nehmen.
42. Die in Sammelsendungen abgehenden Sachen (an die
Regierung, an den Landeshauptmann und die Landes-
versicherungsanstalt Schlesien) sind dem Botenamt in be-
sonderen Mappen vorzulegen.
43. Nach Moglichkeit ist von Fenster brief 'umschlagen
Gebrauch zu machen.
Bekanntmachungen
44. Von Bekanntmachungen, durch die ein Eroffnungstermin
fiir Sendungen bestimmt wird (Bewerbungen, Lieferungs-
angebote usw.) muB die Briefeingangsstelle (Botenamt)
Absehrift erhalten, damit die eingehenden Briefe nicht
vorzeitig geoffnet werden.
67
V. GESCHAFTSORDNUNGEJST
Anlage 1 zu Ziffer 3 der Akten-Ordnung
Aktenplan-Ubersicht
Stadt GdrlHz
Verwaltung Abteilung Hauptgruppe
1 10 100 Allgemeines
Hanpt- Zentrale 101 Reichs- und Landesverf assung
verwaltung und -Verwaltung
102 Prov.- u. Stande-Verfassung
und -Verwaltung
103 Stadtverf assung
104 Stadtverwaltung
105 Staatl. Auftragssachen
106 Stadtverordneten-Versamml.
Verwaltung Abteilung Hauptgruppe
4
Wohlfahrtsamt
36 360 Allgemeines
Theater 361 Betrieb
362 Orchester
40 400 Organisation
Zentrale 401 Private Wohlfahrt
41 Familienfiirsorge (Aufien-
dienst)
12
Statistische
Stelle
120 Organisation
121 Biicherei
122 Statistik
123 Archiv
124 Wahlamt
2
Bau-
erwaltung
20
Zentrale
200 Organisation
201 Stadterweiterung
202 Land- und Luftverkehr
203 Streitsachen
204 Feuerversicherung
205 Grundstiicksakten
21
Hochbau
210 Organisation
211 Bauakten
212 Springbrunnen u. Denkmale
22
Tiefbau
220 Organisation
221 StraGenbau
222 Kanalbau
223 Wasserbau
224 StraBenieinigung
225 Wasserwerk
42
420 Allgemeine Fiirsorge
aterstiitzgs.-
421 Sozialrentner
-Amt
422 Kleinrentner
423 Krieger-Fiirsorge
424 Siechenhaus
425 Hospital
426 Stiftungen
43
430 Organisation
Gesundheits
- 431 Klein- u. Schulkinder-Fursor.
amt
432 Tuberkulose-Fiirsorge
433 Alkoholkranken-Fiirsorge
434 Geisteskranken-, Kruppel-,
Blinden-, Taubstummen-
Fiirsorge
435 Schwangeren- und WOoh-
ncrinnen-Fursorge
436 Geschlechtakranken -Fiirsorge
44
440 Organisation
Jugendamt
441 Amtsvormundschaft
23 230 Organisation
Vermessungs-
wesen
24 240 Organisation
Baupolizei
25 2B0 Organisation
Wohnungspflege 261 Beteiligungen
3
Unterrichts-
Verwaltung
26 260 Organisation
"Ziegelei
30 300 Allgemeines
Zentrale 301 Privatschulen
302 Schulverbandssachen
31 310 Allgemeines
Gemeinde- 311 Hilfsschule
schulen 312 Werkschule
313 Schulratssachen
32 320 Allgemeines
Mittelschule 321 Madchen-Mittelschule
322 Knaben-Mittelsohule
33 330 Gymnasium
Hshere 331 Realgymnasium
Schulen 332 Oberrealsehule
333 Luisensehule
34 340 Gewerbl. Berufssehule
Fach- und 341 Kaufm. Berufssehule
Berufs- 342 Haushaltungs-u. Gewerbesch.
Schulen 343 Baugewerkssehule
344 Maschinenbauschule
345 Landwirtscha'ftl. Winterschul.
35 350 Allgemeines
Korper- 351 Bader
ausbitdung 352 Sportplatze
353 Andere Sporteinriohtungen
5
Finanz-
Verwaltung
Grundstiicks-
Verwaltung
442 Gemeinde-Waisenrat
443 Fiirsorge-Erziehung
444 Gerichts- und Polizeihilfe
445 Jugendsehutz
446 Anstalten, Heime, Horte
447 Pflegeamt
45 450 Allgemeines
Lebens- 451 Finanzen
mittelstelle 452 Getreide- u. Mehlversorgung
453 Fleisch-, Kartoffel, u. Milch-
versorgung
454 Wohlfahrtssaehen
455 Marktsaohen
46 460 Verwaltungssachen
KrankenhauB 461 Personalsachen
462 Grundstiicke und Gebaude
463 Betrieb
50 500 Kassenverwaltung
Zentrale 501 Vermogensverwaltung
502 Anleiheverwaltung
62 620 Hauptverwaltung
Sparkasse 521 Sparabteilung
522 H'ypotheken und Darlehen
523 Aufwertungsabteilung
524 Hypotheken-Anstalts-Auf-
wertung
525 Stadtschuldbuch
60 600 Organisation
Zentrale 601 Patronat
602 Stadthalle
603 Packhof
604 Tierangelegenheiten
61 610 KamraereifoTst
Forst 611 Hospital-Forst und -Gtiter
62 620 Giiter und Grundstiicke im
Grundstucke Landkreise
621 Grundstiicke im Stadtkreis
68
GESCHAFTS-ORDNTJNG FUR DIE STADTVERWALTUNG ZU GORLITZ
HI
$mi
M f:
Verwaltung Abteilung
7
Steuer-
Verwaltung
8
Hauptgruppe
70 Allgemeines
71 Direkte Steuern
72 Indirekte Steuern
73 Uberweisungs- Steuern
80 800 Organisation
Versicherungs- Sozial- 801 Kranken-Versicherung
am t Versioherung 802 Unfall- Versioherung
803 Invaliden- Versioherung
804 Angestellten- Versioherung
805 Arbeitslosen- Versioherung
81 810 Organisation "
Innungen 811 Inriungen
Handw.-Kammer 812 Handwerkskammer
82 820 Organisation
Stadtausschufl 821 Gewerbesachen
822 Spruohsachen
823 Sekt. d. Niederschl. Landw.
Beruf s- Genossensehaf t
83 830 Allgemeines
Mieteinigungs- 831 Verfahren
amt
84 840 Allgemeines
Kleingarten 841 Verfahren
Sohiedsgericht
85 850 Allgemeines
Private 851 Einz. Unternehmer
Versicherungen
86 860 Allgemeines
Rechtsauskunft 861 Verfahren
Verwaltung Abteilung
87
Landw. Berufs-
Genossenschaft
9 90
Betriebe Stadtische
Betriebswerke
91
Schlachthof
Hauptgruppe
870 Allgemeines
900 Hauptverwaltung
901 Elektrizitatswerk-Stadt-
zentrale
902 Elektrizit&tswerk-Uberland-
zentrale
903 Gaswerk
904 Bergwerk
910 Allgemeines
911 Personalsachen
912 Veterinarsachen
913 Grundstiicke und Gebaude
914 Betrieb
92 920 Allgemeines
Feuerwehr 921 Feuerl6schbetrieb
93 930 Parkverwaltung
Park-Friedhof 931 Priedhofsverwaltung — Erd-
bestattung
932 Friedhofsverwaltung —
Feuerbestattung
94 940 Biicherei und Lesehalle
Stadt biicherei 941 Milichsche Bibliothek
942 Volkshochsehule
95 950 Verwaltungsaachen
Gedenkhalle 951 Personalsachen
952 Grundstiioke und Gebaude
953 Innere Angelegenheiten
3. Teil. Kanzlei-Ordnung (Kzl.O.)
Leitung und Persona!
1. Die Kanzleivorsteherin verteilt die Arbeiten an die in der
Zentralkanzlei und in den Vorzimmern der Dezernenten
tatigen Kanzlei-Assistentinnen und Hilfskrafte, sorgt fiir
rechtzeitige Erledigung und iiberwacht die den Abteilungen
zugeteilten Kanzlistinnen. Den Urlaub und die Vertretung
dieser Beamtinnen regelt der erste Vorsteher der Haupt-
verwaltung, dem auch die Vorsteherin untersteht.
2. Das den Abteilungen zugeteilte Kanzleipersonal empfangt
sein.e Arbeit vom Abteilungsvorsteher und ist ihm unter-
stellt. Bei nioht genugender Besohaftigung mit Kanzlei-
arbeiten der Abteilung, bei Urlaubs- und Krankheits-
vertretungen haben sich die Abteilungsvorsteher und die
Kanzleivorsteherin ins Einvernehmen zu setzen. Streit-
falle schlichtet der erste Vorsteher der Hauptver-
waltung.
Lauf der Eingange
3. Die Eingange sind mit dem Stempel der Kanzlei und mit
Eingangsdatum zu versehen und in der Kegel in der
Reihenfolge des Eingangs zu erledigen.
Sofort- und Eilsachen
4. Sofort- und Eilsachen sind noch am Tage des Eingangs
in der Kanzlei, spatestens am folgenden Tage, die Sofort-
saohen vor den Eilsachen, diese vor den gewohnlichen
Sachen zu erledigen.
Form der Schriftstiicke
5. Fiir Briefe, Briefumsehlage, Postkarten und Formblatter
sind die „Din-Formate" zu verwenden. Andere Bestande
sind aufzubrauchen.
6. Fur Reinschriften werden einheitliohe Behordenbriefbogen
eingefiihrt (Anlage 1 und 2) 1 ).
J ) Die Anlagen sind nioht abgedruckt.
7. Briefumsehlage sind den Reinschriften stets beizulegen,
wenn nioht Fensterbriefumschlage benutzt werden konnen.
Soweit als moglieh sind Fensterbriefumschlage zu ver-
wenden, Grofie Aktenbriefumschlage sind moglichst
wiederholt zu gebrauchen.
8. Auf Papiererspamis ist zu aehten. Din A 6 und 6 sind
zu verwenden, wo sie geniigen.
9. Kurze, nicht als vertraulich oder geheim bezeiehnete Mit-
teilungen sind in der Regel auf Postkarten zu schreiben,
wenn dies nioht nach den Umstanden als ungeeignet
erscheint oder wenn nicht ausdriicklich verfiigt ist „durch
Brief" oder „nicht auf Postkarte".
Reinschriften
10. In der Reinschrift diirfen nur die amtlich festgelegten
Abkiirzungen gebrauoht werden (siehe Gesch.O. Ziff. 42).
11. Bei stark abgeanderten oder aus anderen Akten zu ver-
vollstandigenden oder sonst umibersichtlichen Entwiirfen
und bei alien umgedruckten Schreiben ist stets ein Duroh-
sehlag zu den Akten zu geben.
12. Anlagen zu Reinschriften oder Urkunden mussen stets das
Geschaftszeichen der Saohe tragen, zu der sie gehoren.
Unterschrift. Beglaubigung
13. Die Reinschrift erhalt die Unterschrift des Oberbui'ger-
meisters, wenn er die Verfiigung gegengezeichnet hat.
14. Eigenhandig zeichnet der Dezernent nur die Schreiben,
bei deren Entwurf „P. U." (Personliche Unterschrift) ver-
fiigt ist (Ziff. 51 der Geschaftsordnung).
15. Die nicht handsohriftlich zu zeiohnenden Reinschriften be-
glaubigt der Sachbearbeiter. Die Reinschriften mussen
deshalb unter dem Namen des Dezernenten, der den Ent-
wurf gezeichnet hat, den Vermerk erhalten;
„Beglaubigt.
(Name),
(Amtsbezeichnung)."
69
V. GESCHAFTSORDNUNGEN
Dienstordnung fur die Stadtverwaltung Plettenberg
Dr. Schneider, Burgermeister, Plettenberg i. Westfalen
Bemerkung der Herausgeber:
Das folgende Beispiel der Dienstordnung der Stadt Pletten-
berg zeigt, wie eine kleinere Stadt unter Beriieksichtigung ein-
facherer Verhaltnisse die Arbeitsvorgange im Biiro durch eine
Dienstordnung geregelt hat. Die hier wiedergegebene Dienst-
ordnung ist auf besondere ortliche Verhaltnisse zugeschnitten
und kann deshalb anderen StMten nicht in alien Punkten
ohne weiteres als Grundlage f fir die Auf stellung von Gesohafts-
anweisungen dienen. Bei t)bernahme der Dienstordnung von
anderen Stellen muB sie vielmehr den jeweiligen ortlichen
Verhaltnissen angepafit werden.
A. Personalangelegenheiten
§ 1. Aufsicht.
Die Oberaufsicht und Leitiing des Verwattungsdienstes
sowie die Disziplinargewalt iiber das Personal iibt
der Biirgermeister aus. Das Personal ist verpflichtet,
den dienstlichen Anordnungen des Biirgermeisters
Folge zu leisten, insbe3ondere ist die naehstehende
Dienstordnung, die eine einfache und ordnungs-
maBige Erledigung der Dienstgeschafte herbeifiihren
soil, zu beachten. Die Befugnisse des Biirgermeisters
gehen bei seiner Abwesenheit auf seinen gesetzlichen
Vertreter, den Beigeordneten iiber. Jedocb darf
letzterer an der bisher beachteten Ordnung und in
den vom Biirgermeister getroffenen Einrichtungen,
insbesondere an dieser Dienstordnung, nichts andern.
In Fallen, die eine Anderung dringend erfordern, miis-
sen die Anordnungen und die Griinde fiir dieselben
schriftlich niedergelegt werden. Das Schriftstiick
ist dem Burgermeister nach seiner Riickkehr vor-
zulegen. Der Biirodirektor hat stets die Pflicht, die
Beachtung dieser Dienstordnung mit zu iiberwachen
und erforderlichenfalls dem Burgermeister Anzeige
zu erstatten.
§2. Amtsverschwiegenheit.
Alle Beamten und Angestellten sind zur unbe-
dingten Amtsverschwiegenheit verpflichtet und diir-
fen dritten Personen und den offentlichen Blattern
keinerlei Mitteilung iiber Gegenstande raachen, welche
amtlich zu ihrer Kenntnis gekommen sind oder amt-
liche Angelegenheiten betreffen. Amtliche Schrift-
stiicke diirfen dritten Personen, die die Sache nicht
personlich betrifft, nur mit Genehmigung des Biirger-
meisters zur Kenntnis- oder Einsichtnahme unter-
' breitet werden; hiervon gibt es keine Ausnahme.
§ 3. Verhalten der Beamten und Angestellten
gegeniiber dem Publikum.
Die Beamten und Angestellten haben sich gegeniiber
dem Publikum hoflich und zuvorkommend zu be-
nehmen Und demselben Rat und Beistand, soweit es
in den Rahmen des Dienstes fallt, zu gewahren. Bei
Verhandlungen 1 ) mit dem Publikum sind weitere, in
den Dienstraum eintretende Personen, die mit der
betreffenden gerade zu verhandelnden Sache nichts
*} Bemerkung der Herausgeber t Ist wohl nur n6tig, wenn es
besondere Umstande erfordern.
zu tun haben, zu bitten, vor dem. Dienstzimmer zu
warten, bis der "Vordermann dasselbe verlaBt.
§4. Beurlaubungen und Erkrankungen.
1. Alljahrlich «im April wird vom Biirodirektor ein
•Urlaubsplan entworfen, der der Genehmigung des
Biirgermeisters bedarf. Im tibrigen haben die Beamten
und Angestellten, falls sie Urlaub wiinschen, ihre dies-
beziiglichen Wiinsche dem Burgermeister zu unter-
breiten. Die Polizeibeamten haben ihre Urlaubs-
gesuche zunachst dem Leiter der Polizeiabteilung, die
Beamten und Angestellten sowie die Arbeiter, die dem
Stadtbauamt unterstellt sind, zunachst dem Stadt-
baumeister und die sonstigen Beamten und An-
gestellten dem Biirodirektor vorzulegen.
2. Im Falle einer Brkrankung hat jeder Beamte und
Angestellte dem Biirgermeister sofort schriftlich
iiber die Art und voraussichtliche Dauer der Krank-
heit eventuell unter Angabe des behandelnden Arztes
Mitteilung zu machen. Mitteilungen anderer Art
geniigen nicht. Der Tag der Wiederauf nahme des Dien-
stes ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
B, Dienstbeirieb im Besonderen
§5. Dienststunden.
Zeit und Dauer der Dienststunden werden vom Biir-
germeister bestimmt. Sie miissen eingehalten werden.
Bei Anhaufung der Arbeit sind die Beamten und An-
gestellten verpflichtet, auch iiber die gewohnliehen
Dienststunden hinaus zu arbeiten. Kein Beamter oder
Angestellter darf wahrend der Dienststunden den
Dienst auch nur vorubergehend zu Privatzwecken
ohne vorherige Zustimmung des Biirgermeisters, oder
in dessen Abwesenheit des Biirodirektors, unter-
brechen. Das Lesen von anderen als dienstlichen
Sachen, sowie Unterhaltungen in anderen als dienst-
lichen Sachen sind wahrend der Dienststunden
untersagt.
§ 6. Arbeitsteilung.
Es werden folgende Abteilungen gebildet:
Abteilung I. (Zentralburo)
Uberwachung des Dienstbetriebes
Personalsachen 1 soweit diese Arbeiten nicht vom
Sparkassensachenj Burgermeister erledigt werden.
Rechnungswesen
Vermogens- und Schuldenverwaltung
Mitwirkung bei Kassenrevisionen und Kontrolle deT
Stadtkasse
Gefrierfleischversorgung
Schlachthofsachen
Verkehrs- und Heimatpflege
Mietssachen der stadtischen Hauser.
Abteilung la.
Sekretariat des Biirgermeisters und Poststelle.
Postsachen (Eingange und Ausgange)
Bibliothek.
70
DIENSTORDNUNG Ft)R DIE STADTVERWALTUNG PLETTENBERG
Abteilung lb,
Ausf ertigung der Einnakme- und Ausgabeanweisungen,
Fiihren der Einnakmekontrolle
Registrator fur I und lb
Aufstellung von Hebelisten fur Gebiihren und Bei-
trage (Kanal- und Miillabfuhrgebiihren, Handels-,
Handwerks- und Landwirtschaftskammerbeitrage)
Fortbildungssckule
Kkchenwesen
Madchenschule
Realschule
Volksschulen
Verwaltung des stadtischen Archivs.
Abteilung II.
Polizeiverwaltung
a) Verwaltongspolizei.
Fundsachen
Gewerbepolizei
Konzessionsangelegenheiten
Nahrungsmittelpolizei
Pafiwesen
Unfalhmtersucbungen
Veterinarpolizei.
b) Exekutivpolizei.
Feuerpolizei (evtl. mit Abteilung B)
Kriminalpolizei
Marktpolizei
Sittenpolizei
tlberwackung von Filmvorfiihrungen und sonstigen
Veranstaltungen
Vereins- und Versammlungswesen
Verkekrs- und Sicker heitspolizei
Wucherbekampfung.
c) Meldeamt.
Ausstellen von Versicherungskarten
Meldewesen.
Abteilung III.
Wohlfakrtsamt, Standesamt.
Armenverwaltung
Beerdigungswesen
Erwerbslosenfiirsoige
Jugendfiirsorge
Kleinrentnerfiirsorge
Kriegswoklfahrtspflege
Kruppelfursorge
Medizinal- und Seuchenangelegenheiten
Rentenwesen
Sauglingsfursorge
Stiftungen
Sozialrentnerfursorge
Tuberkulosenfiirsorge
Standesamtsangelegenheiten.
Abteilung Ilia.
Woknungsamt, Mieteinigungsamt.
Abteilung IV.
Steuerbiiro
Gemeindesteuern
Kreissteuern
Personenstandsaufnakme
Staatssteuern
Reickssteuern
Wahlangelegenkeiten.
Abteilung B.
Stadtbauamt
Baupolizei
Feuerpolizei (evtl. mit Abteilung II)
Grundstiicks- und Gebaudeverwaltung
Kanalisation
StraBen- und Wegebau
Stadtiscke Bauten
Tecknische Nothilfe
Wasserwerk.
Abteilung K.
Stadtkasse und Vollstreckungsbehorde.
Zu §6.
Die Arbeit laBt sick bei einer groBeren Verwaltung
nock besser gliedern. Je kleiner die Stadt ist (Pletten-
berg kat ca. 7 300 Einwohner), um so sehwerer ist eine
systematiscke Gliederung.
§7. Neue Postsachen.
1. Die Post wird vormittags und nachmittags beim
Postamt in sich automatisch schliefienden Kasten
abgekolt. Auf dem Wege von der Post ist auck der
auf dem Flur des Eathauses befindlicke Briefkasten
zu leeren. Die Postsachen sind dann unverztiglich
auf dem Dienstzimmer des Burgermeisters abzugeben.
Sie werden von einer vom Burgermeister dazu be-
stimmten Hilfskraft geoffnet, mit dem Eingangs-
stempel und dem Kennzeicken der zustandigen Ab-
teilung verseken. Briefe, die den Vermerk personlieh
oder gekeim tragen, diirfen nur der Burgermeister
bzw. sein Vertreter offnen. Die Eingange werden in
den dazu bestimmten Mappen der einzelnen Ab-
teilungen dem Biirgermeister vorgelegt. Der Burger-
meister kennzeicknet seine Einsickt in das betreffende
Sckriftstock durck ein Zeicken mit Griinstift (kein
Beamter oder Angestellter der Stadtverwaltung darf
einen Griinstift fiikren und anwenden). Nunmekr
werden die Eingange in den Mappen von der Post-
stelle den einzelnen Abteilungen direkt tiberbracht.
Die leeren Mappen sind so scknell wie moglich an
die Poststelle zuriickzugeben. Tagebiicher werden
nickt gefiihrt.
2. Als neue Postsachen bzw. als Eingange gelten
a) samtliche mit dem Eingangsstempel versekenen
Postsachen,
b) die Ausziige aus den BeschluBbiickern des Ma-
gistrats, der stadtischen Kommissionen usw., so wie
der Stadtverordnetenversammlung. Als Tag des
Eingangs gilt der Tag nach der BesehluBfassung,
c) die Wiedervorlagesachen. Hier gilt als Tag des
Eingangs der Tag, an dem die Sachen von der
Registrator vorgelegt werden,
d) Verfugungen die von dem Burgermeister auf
Schriftstiicken getroffen werden. Hier gilt als
Tag des Eingangs der Tag, an dem die Verfiigung
von mir getroffen wird.
Zu § 7.
Es kann alien Verwaltungen mir dringend empfohlen
werden, sich die automatisck schlieBenden Postkasten
anzuschaffen. Es sind 2 solcker Kasten notwendig.
Nachdem der gefullte Kasten aus dem PostscklieBfack
71
Sill
V. GESCHAFTSOKDNUNGEN
kerausgezogen worden ist, wird der zweite Kasten
mit der geoffneten Riickseite in das PostscklieBfack
kineingesckoben. Beim Herauszieken scklieBt sich
die kintere Offnung des Kastens, durck die die Post-
sacken im Innern des Postamtes in den Kasten gelegt
werden, automatisch. Auf diese Weise wird dem be-
liebten Durcksckniiffeln der Postsacken durcli Un-
berufene ein Ende bereitet. Audi konnen Postsen-
dungen auf dem Wege von der Post zur Verwaltung
nicht verloren geken.
Die Verwaltung muB sick zur besseren Ubersickt bei
Akten und Formularen die Farbe dienstbar macken,
so z. B. sind bei uns die Einnakmeanweisungen rot,
die Ausgabeanweisungen weiB, die Ausziige aus dem
Protokollbuch des M'agistrats griin und aus dem der
Stadtverordnetenversammlung rosa. Auck muB der
Ckef der Verwaltung einen Farbstift f ukr en, der sonst
in der Verwaltung niokt zur Verwendung kommen
darf. Aus jedem Striok, aus jeder Randbemerkung,
aus jedem Unterstreicken, Durckstreicken usw, kann
man erseken, von wem die MaBnakme ausgekt. Un-
erlaUlick ist es, daB der Ckef der Verwaltung die Ein-
gange beim Sickten sofort einteilt in solcke, die er
selbst bearbeiten will, die er sick zur Untersckrift vor-
bebalt und solcke, die die Abteilungsleiter selbstandig
erledigen sollen. Bei uns gesokiekt das durck Doppel-
kreuz, Kreuz und Striok auf dem Sckriftstiick.
Der Leiter einer Verwaltung muB auck seine Arbeits-
zeit gliedern. Ick kabe folgendes durckgefiikrt: Bis
etwa 9 Ukr vormittags Sickten der Eingange (§ 7,
Abs. 1). Die Abteilungsleiter erkalten die Eingange
sckon vormittags zwisoken 9 und 9,30 Ukr. Nack
Sickten der Eingange: Erledigung der von mir selbst
zu bearbeitenden an demselben Morgen eingegangenen
Korrespondenzen. Von 11 — 12 Ukr Riickspracken im
Hause, wobei die am Vormittage eingegangenen zur
Riickspracke geschriebenen Sacken sckon besprocken
werden sollen. Von 12 — 13 Ukr Spreckstunde fur das
Publikum, am Nackmittage Erledigung der Unter-
sckriften, Sitzungen und Bearbeitung sckwieriger
Probleme. Die Beamtensckaft, aber auch die gesamte
Bevolkerung kinsicktlick der Spreckstunden, kaben
sick an diese Zeiteinteilung sekr gut gewoknt. Min-
destens eine Stunde am Tage muB sick der Leiter
einer kleinen Kommune nekmen, um auck jeden
Burger, der ikn sprecken will, anzukoren. Die Stunde
von 12 — 13 Ukr ist gewaklt, weil in dieser Zeit die
kiesigen Betriebe Mittagspause kaben und deskalb
alleArbeiter und Angestellten okneVerlust an Arbeits-
zeit zur Spreckstunde kommen konnen.
§8. Die Bearbeitung der Sacken.
1. Die Bearbeitung der Eingange kat okne Verzug,
nack Moglickkeit am Tage des Eingangs zu erfolgen.
Hinsicktlick der Eingange, die den Vermerk „R"
(Riickspracke) tragen, ist umgekend, spatestens aber
innerkalb 3 Tagen mit dem Biirgermeister Riick-
spracke zu nekmen. Die Erledigung der Sacken kat
dann alsbald zu erfolgen. Die mit „ Sofort" bezeick-
neten Sacken sind spatestens innerkalb 24 Stunden,
die mit „Eilt" bezeickneten Sacken spatestens inner-
kalb 2 Tagen zu erledigen. Alle anderen Sacken
diirfen keinesfalls langer als 10 Tage unerledigt
bleiben, es sei derm, daB von irgendeiner Stelle ein
72
spaterer Termin gesetzt ist oder ein besonderer Grand
vorliegt. Die von den Bekorden festgesetzten Termine
sind in jedem Pake innezukalten. Die Erledigung
von Terminsacken muB einige Tage vor dem Termin
erfolgen, weil bei dem Gesckaftsgang groflerer Be-
korden immer 1 — 2 Tage vergeken, bis das Sckrift-
stiick dem zustandigen Sackbearbeiter vorliegt. Ist
die Innekaltung des Termins nickt moglick, so ist
dieses der betreffenden Stelle evtl. unter Angabe der
Grunde mitzuteilen.
2. Alle Sacken, die vom Biirgermeister nur mit einem
griinen Strick verseken sind, konnen nack ikrer
Bearbeitung von den einzelnen Abteikragsvorstekern,
nickt aber von den iknen zur Hilfe beigegebenen
Beamten und Angestellten „im Auftrage" unter-
zeicknet 'werden, ebenso alle unwicktigeren und ein-
facken Sacken. Ist die Sacke nickt zweifellos klar
und einfack, dann erfolgt Vorlage an den Biirger-
meister. Diese Ermacktigung wird dem betreffenden
Abteilungsvorsteker entzogen, sobald wider Erwarten
festgestellt wird, daB eine frist- und sackgemaBe
Erledigung nickt erfolgt. Die mit einem Kreuz (+)
versekenen Sacken beka.lt sick der Biirgermeister
zur Untersckrift vor. Sacken mit einem Doppelkreuz
{#) erledigt er selbst.
3. Die dem Biirgermeister zur Untersckrift vorzu-
legenden Sacken sind von dem betreffenden Ab-
teilungsleiter mit dem Anfangsbuckstaben seines
Zunamens gegenzuzeicknen und in den Untersckrifts-
mappen an einem in der Poststelle bestimmten
Platz niederzulegen. Der Leiter dieser Stelle legt
dem Biirgermeister die Unter sckriften 'taglick vor,
es sei denn, daB es sick um eine eilige Sacke kandelt,
die dann besonders vorgelegt werden kann. 4. Gekoren
zu einer Sacke 5 Blatter und mekr, so sind dieselben
ordnungsmaBig zu keften und mit Blattzaklen (Blau-
stift) zu verseken, eke Vorlage an den Biirgermeister
erfolgt.
5. Alle Sacken, soweit sie nickt gerade bearbeitet
werden, gekoren entweder
a) in die Mappe der „unerledigten Sacken". Jeder
Beamte und Angestellte kat eine solcke Mappe
nack dem vorgesckriebenen Muster zu fukren.
b) in die Wiedervorlagemappen,
c) zu den Akten,
d) zu den Weglegesacken (unwicktige Sacken, die,
um die Akten nickt unnotig anzukaufen, nack
einem Jakre vernicktet werden konnen).
Hiervon gibt es keine Ausnakme.
§9. Absenden der Sacken.
1. Alle Untersckriften, die dem Biirgermeister in der
Untersckriftsmappe vorgelegt werden, geken von ikm
sofort zur Poststelle. Die Untersckriften miissen also
bei der Vorlage an den Biirgermeister ,,absendereif"
sein, z. B. miissen etwaige Termine notiert sein. DaB
dieses gesckeken ist, ist auf dem betreffenden Sckrift-
stiick kenntlick zu macken.
2. Die Postsacken, die von den einzelnen Abteikmgs-
vorstekern im Auftrage untersckrieben worden sind,
sind bis spatestens 5 Ukr nackmittags „absendereif"
bei der Poststelle abzugeben, damit die Sacken an
dem gleicken Tage nock zur Absendung gelangen
konnen.
DIENSTORDNUNG EUR DIE STADTVERWALTUNG PLETTENBERG
§10. Aktenfiihrung (Registratur) und Archiv.
1. Die Aktenfiihrung ist wie folgt dezentialisiert :
Abteilung I und I b (Zentralbiiro pp.) }
Abteilung II (Polizeibiiro),
Abteilung III (Wohlfahrtsamt),
Abteilung IV (Steuerbiiro),
Abteilung B (Stadtbauamt),
Abteilung K (Stadtkasse).
Auf Ordnung und Ubersichtlichkeit bei den Regi-
straturen wird besonderer Wert gelegt 1 ).
2. Im Jahre 1926 ist ein stadtisches Archiv an feuer-
sicherer Stelle eingerichtet worden, in dem die fiir
die geschichtliche Entwicklung der Stadt Plettenberg
in Frage kommenden Urkunden und Akten auf-
bewahrt werden. Das Bestandsverzeichnis des Archivs
ist auf dem laufenden zu halten. Durchfuhrung dieser
Anordnung durch Abb. I b.
§ 11. Terminkalender, Wiedervorlagemappen,
Bestellbiieher.
1. Die Abteilungen fiihren einen Terminkalender in
Karthotekform und Wiedervorlagemappen. Die Wie-
dervorlagen sind fiir den 5., 10., 15., 20., 25. und 30.
zu verftigen.
2. Je ein Bestellbucb wird beim Bauamt und den
Abteilungen I und II geftihrt. Weitere Bestellbucber
diirfen nicbt gefubrt werden. Zur Ausstellung von
Bestellzetteln sind nur die Abteilungsleiter, beim
Stadtbauamt aucb der Bauobersekretar bereohtigt.
§12. Urkunden, Vertrage, Prozesse, Kon-
trollen und Photomappe.
1. Abteilung I hat alle Urkunden, die zum Beweise
von Reehten und Rechtsverhaltnissen fiir die Stadt-
gemeinde von Bedeutung sind, soweit sie nicht zum
Lagerbuch gehoren, ordnungsma-Big in einem Ur-
kundenheft zu sammeln, und in einem Inhaltsver-
zeichnis der Urkunden einzutragen. Die Sammlung
und das Verzeiohnis sind sorgfaltig auf dem laufenden
zu halten. Urkunden, die ihre Bedeutung verloren
baben, gehoren in das Archiv (§ 10 Abs. 2). In den
allgemeinen Akten sollen sick nur Abscbriften der
Urkunden (Vertrage usw.) befinden, wabrend die
Originate in dem Urkundenheft im eisernen Sohrank
aufbewahrt werden.
2. Alle Prozesse, auch die im Verwaltungsstreit-
verfahren, die die Stadt betreffen, sind in die Prozefl-
liste einzutragen. Nach Erledigung des Rechts-
streites sind erforderlichenfalls von dem Reehts-
anwalt der Stadt die ProzeBakten einzuzieben. In
jedem Falle ist eine Entscheidung des Biirgermeisters
dartiber einzubolen, wieviel Jahre der Schriftwechsel
iiber den ProzeB, die Urteile bzw. die Vergleicbe
aufzubewahren sind. Betriffb der ProzeB Grund-
stticke, Wege, Wasserlaufe, so sind die ProzeBakten
•wie Urkunden zu behandeln. Durchfuhrung dieser
Anordnung durch Abteilung I.
3. Kontrollen. Bei dem Ausbau von StraBen und
dem Anlegen von neuen StraBen sind in der Regel
die meisten Grundstiicke nocb unbebaut. Die Anlieger-
beitrage werden vielfach erst in einigen Jahrzehnten
fallig. In jedem dieser Falle bat eine Benachrich-
tigung der Grundstiickseigentiimer iiber die Hohe
der bei der Bebauung zur Erbebung kommenden
Anliegerbeitrage gegen Empfangsbescbeinigung oder
Postzustellungsurkunde zu erfolgen. Der Entwurf
der Benaehricbtigung und die Zustellungsurkunde
sind wie Urkunden (Abs. 1) zu behandeln. Eine iiber-
sicbtlicbe Kontrolle der noch fallig werdenden An-
liegerbeitrage ist angelegt und von Abteilung I auf
dem laufenden zu halten.
4. Die Baufluchtlinien'plane und insbesondere
die Bekanntmachungen und Verbandlungen iiber die
ordnungsmaBige Durchfuhrung des Baufluehtlinien-
verfabrens miissen wie wertvolle Urkunden behandelt
werden. Die Bekanntmachungsunterlagen iiber die
Durchfuhrung des Baufluchtlinienverfahrens diirfen
niemals aus der Hand gegeben werden. Es wird nach
Jahren und Jahrzehnten noch notwendig sein, nach-
zuweisen, daB das Bauf luchtlinienverfahren ordnungs-
maBig durchgefiihrt ist. Das ist aber nur dann mog-
lich, wenn die Unterlagen spater in einwandfreier
Weise zum Beweise vorgelegt werden konnen. Durch-
. f uhrung dieser Anordnung durch Abteilung B,
5. Photomafpe. Soweit innerhalb der Stadt An-
derungen durch bauliche MaBnahmen geschaffen
werden, z. B. durch Neu- und Ausbau von StraBen,
Anlegung von Biirgersteigen, Beseitigung von groBeren
Hocbwasserschaden, hat das Stadtbauamt dafiir zu
sorgen, daB der alte Zustand durch eine Lichtbild-
auf nabme festgelegt wird. Diese MaBnahme ist schon
deshalb von besonderer Bedeutung, weil sich nach der
baulichen Anderung oft Streitigkeiten iiber den
friiheren Zustand entwickeln. Von den Aufnahmen
sind mindestens 2 Exemplare herzustellen. Ein
Exemplar kommt zu den betreffenden Akten und ein
Exemplar in eine aus dauerhaftem Material anzu-
legende „Photomappe". Neben den Lichtbildern ist
zu vermerken, um was es sich handelt. Sofern wegen
des Zustandes offentlicher Wege, Briieken, Wasser-
laufe pp. die Stadt durch Unfalle von irgendeiner
Seite wegen Schadensersatz in Anspruch genommen
werden konnte, ist ebenfalls der Zustand der Unfall-
stelle durch einwandfreie Personen, die als Zeuge fiir
die Stadt auftreten konnen, und gegebenenfalls durch
photographische Aufnahmen sicherzustellen. Durch-
fuhrung dieser Anordnung durch Abteilung B.
§ 13. Lagerbucb.
Das neuaufgestellte Lagerbucb hat folgende Ab-
schnitte:
A. Vermogen.
I. Grundstiicke.
II. Gebaude einscblieBlich Betriebsanlagen.
in.
IV.
*) Bemerkung der Herausgeber: "Dber die Etihrung der Akten
durch Biirobearbeiter siehe Seite 84.
Dingliche Rechte an Grundstiicken (Vor-
kaufsrechte, Vormerkungeh zur Sicherung
des Reehts auf Auflassung, Wegerechte,
Renten, Erbpachte usw.).
Hypotheken, Sicherungshypotheken, Grund-
schulden, Schuldscbeinforderungen (Dar-
lehen) und langfristig gestundete Abgaben
usw.
6 D i w I v , KeJormcn in den st&dtlsohcn Verwattungen
73
V. GESOHAFTSORDNUNGEN
V. Wertpapiere (Aktien; Pfandbriefe usw.),
Sparkassenguthaben, einschlieBlich Fonds
firr gemeindliche Zweeke, sowie Stifbungs-
vermogen.
VI. Bewegliche Gegenstande, Gerate usw.'
B. Schulden. '
VII. ■ Schulden der Stadt.
VIII. Burgschaften, die die Stadt ubernommen
hat.
Das Lagerbuch ist auf dem lauf enden zu halten und
zwar die Abschnitte I und II von Abteilung B und
die Abschnitte III bis VIII von Abteilung I.
Die zu dem Lagerbuch gehorigen Urkunden sind mit
den einzelnen Abschnitten zu bezeichnen, fortlaufend
zu numerieren und sorgfaltig aufzubewahren.
Zu §§12 und 13.:
Die §§ 12 und 13 erscheinen besonders wiohtig. Wohl
auf keinen Gebieten sind die Vernachlassigungen
groBer als auf den hier gestreiften und doch sind gerade
die hier getroffenen Regelungen so auBerordentlich
wichtig und notwendig. Was in den §§ 12,und 13 ge-
regelt und bei uns durchgef iihrt ist, ist insbesondere
hinsichtlich des Lagerbuches eine miihsame Arbeit
von etwa 3 Jahren gewesen. Erst jetzt haben wir die
Einrichtung so, wie sie ein geordneter Betrieb er-
fordert. Die in der Regierungs-Kassenordnung ent-
haltenen Muster fiir Lagerbiicher sind veraltet. Es
fehlt u. a. auch der Abschnitt iiber Burgschaften, die
die Gemeinde ubernommen hat. Besondere Auf-
merksamkeit muB auch der Kontrolle iiber die auBen-
stehenden StraBenbaukosten {vgl. § 12, Ziff. 3) ge-
widmet werden; Diese Kontrolle wird hier nach einem
von mir entworfenen Muster gef iihrt. Jedem Burger
kann auf Vorstellung innerhalb einer Minute gesagt
werden, welche StraBenbaukosten : auf dieser oder
jener Parzelle lasten. Was vor einigen Monaten die
Wirtschaftspartei im PreuB. Landtag anregte, nam-
lich die Gemeinden zu verpflichten, einwandfreie
Ubersichten iiber die bei einer Bebauung an Strafien
fallig werdenden StraBenbaukosten zu fiihren, ist
bei uns bereits seit einem Jahre geschehen.
Die Photomappe ist besonders fiir Gemeinden mit
schneller Entwicklung ein unentbehrliches Album.
Hier wird der Zustand „wie er einst war" im Bilde
festgelegt. Nach 50 und mehr Jahren wird ein solches
Album einen sehr hohen Wert haben,
§ 14. Ortsrecht.
Die in der Stadtgemeinde Plettenberg vorhandenen
Ortsstatute, Polizeiverordnungen usw. . einschlieBlich
der Statuten der Sparkasse, des Krankenhauses Und
der Plettenberger StraBenbahn sind mit alien Nach-
tragen und Anderungen versehen in einem dauerhaft
eingebundenen Buche, das am Anfang mit einem
Inhaltsverzeichnis versehen ist, gesammelt worden.
Diese MaBnahme hat sich als durchaus notwendig
erwiesen, dadurch wird das sehr oft. vorkommende
Suchen in den Akten nach diesem oder jenem schon
vor langerer Zeit erlassenen und daher nicht mehr
bekannten prtsgesetz vermieden. Samtliche. Nach-
trage oder Anderungen, die zu den schon bestehenden
Ortsstatuten erlassen werden, sind sofort an der
entspreehenden Stelle nachzuheften, damit man auf
den ersten Blick sieht, was rechtens ist. Der Haupt-
sammlung des Ortsrechts miissen auch die Unter-
lagen iiber die vorschriftsmaBige ortsiibliche Be-
kanntmaehung der Ortsstatuten, Polizeiverordnungen
usw. beigefiigt werden. Durcliftihrung dieser An-
ordnung durch Abt. la.
Zu § 14.
Ubernimmt ein Biirgermeister die Leitung einer
KommunalvCrwaltung, dann kennt er im allgemeinen
das in Frage kommende Reichs- und Staatsrecht, und
wenn er aus derselben Provinz kommt, auch das
provinzielle Recht. Er kann aber nicht das Ortsrecht
kennen. Beim Dienstantritt miissen ihm vollstandige
Exemplare der Ortsstatuten und der ortlichen Polizei-
verordnungen vorgelegt werden. Es darf nicht vor-
kommen, daB sich der Leiter einer Kommune die
einzelnen Ortsstatuten zusammensuchen und wenn er
diese gliicklich gefunden hat, dann noch nach den
erlassenen Nachtragen . forschen muB, die sich teils
hier, teils dort befinden. Sofern die Kosten nicht ge-
scheut werden, . empfiehlt es sich, das daB gesamte
Ortsrecht zusammengefaBt in Buchdruck heraus-
zugeben.
§15. Bibliothek.
1. Die Beaufsichtigung der amtlichen Schriften,
Biicher usw. ist Sache der Abteilung la. Ohne deren
Erlaubnis darf kein Buch oder Gesetzblatt usw. ent-
nommen werden, auBer zu unmittelbarem Gebrauch,
innerhalb des Bibliothekzimmers. Bei Entnahme von
Oesetzbucherh aus dem Bibliothekzimmer ist auf
den bereitliegenden Karten Quittung zu leisten.
Die Quittung wird dahin gelegt, wo das Buch zu
stehen hat. Dieses ist nicht allein der Ordnung
halber; sondern auch schon deshalb erf order lich,
damit ohne Ruckfrage festgestellt werden kann, auf
welchem Biiro sich das entliehene Buch befindet.
Nach Gebrauch sind die Biicher sofort an ihren Ort
zuruckzubringen. Die Quittung iiber das Buch ist
dann zu entfernen.
2. Die eingehenden Gesetzblatter, Zeitschriften usw.
gelangen, nachdem der Biirgermeister sie gelesen und
mit einem griinen Strich versehen hat, zunachst an.
den Biirodirektor. Nach Durchsicht gehen die Blatter
zur Bibliothek, wo sie gesammelt werden. ■.
§ 16. Ordnung in den Dienstraumen.
In den Dienstraumen hat stets die.groBte Ordnung
und Reinlichkeit zu herrschen.
Akten, Fbrmulare, Schriftstiicke usw. diirfen.nach
DienstschluB nicht auf den Schreibtischeh und
Schranken umherliegen, sie sind vielmehr an den da-
zu bestimmten Stellen aufzubewahren.
VI. Normung und Vordrucke
Uberblick liber den Stand der Normung
Martin Beyer, Berlin
Die Normung erstrebt die Scbaffung der zweck-
majiigsten und wirtschaftlicksten Form. In
ibrer Auswirkung bedeutet sie Ersparnis an geistiger
und korperlicber Energie. Sie erzielt dureh Verein-
heitlicbung Vereinfacbung der Arbeit, steigert dieAus-
fiibrungsleistung und -giite, verringert den Stoffver-
braucb und die Lagerbaltung, erleiobtert die Auslese
und die Bescbaffung, erniedrigt den Preis und ver-
mindert damit den Bedarf an Kapital.
Die Normen werden gescbaffen in freier Arbeitsge-
meinscbaft von Erzeugern, Verbraucbern, Beborden,
Wissenscbaft und Handel. Ibre Aufstellung erfolgt
nur, wenn wirtscbaftlicbe Vorteile zu erwarten sind.
Die Vorscblage werden unter of fentlicbe Kritik gestellt
in der Facbpresse und in den Din-Mitteilungen des
Deutscben Normenausscbusses e. V. 1 ), Berlin NW 7,
Dorotheenstr. 47,' des Tragers der Normungsarbeiten
in Deutscbland. Die Normenpriifstelle untersucbt, ob
die Normentwiirfe in Widersprucb zu bereits fest-
gelegten Normen steben und gleicbt sie diesen notigen-
f alls an. Das Ergebnis der Arbeiten wird in den Norm-
blattern niedergelegt. Bestebende Normen werden
von Zeit zu Zeit einer Prufung unterzogen und gege-
benenfalls in Anpassung an die fortschreitende tecb-
niscbe Entwicklung geandert oder erweitert.
Um Erzeugern und Verbrauchern eine Handbabe fiir
einbeitlicbe Beurteilung von Stoffen zu geben, sind
Qutevorschriften gescbaffen worden, die Mindest-
grenzen fur den stof flicben Inbalt, die auBere Bescbaf-
fenheit usw. bestimmen. Bisweilen sind aucb Be-
scbaffenbeitsklassen festgelegt. Es weiB somit der
Hersteller, was er zu liefern bat, und der Verbraucber,
welcbe Anforderungen er an das Erzeugnis stellen
kann.
Eiir offentlicbe Verwaltungen ist besondeTs beacbtens-
wert das Normblatt DIN 827, das Stoff, Festigkeit
und Verwendung ides Papiers bebandelt. Eine engere
Auswabl der bierin aufgefubrten Papiersorten ist in
dem von der Verlagsabteilung der Reicbsdruckerei,
Berlin SW 68, Alte JakobstralJe 106, berausgegebenen
,,Verzeicbnis der fur Beborden bestimmten Papier e"
und in dem als Nacbtrag erscbienenen „Musterbucb
der fiir Beborden bestimmten Druckpapiere" getrof fen.
Es sind dabei beriicksicbtigt Papier e fiir Schreib-
zwecke, ■ Scbreibmascbinen-, Durcbsoblag-, Verviel-
faltigungs- und Umscblagpapiere, Papiere fiir Akten-
deckel, Loscb- und Druckpapiere. Eine tlbersicbt
iifyer die Hersteller dieser Normalpapiere, deren Ver-
a ) Zu beziehen duroh die VDI-Buchhandlung, Berlin NW 7,
Friedrich Ebertstr. '27.
6*
wendung durcb den RunderlaB des Ministeriums fiir
Wissenscbaft, Kunst und Volksbildung namens der
PreuBiscben Staatsregierung vom 10. Juni 1926 A.
7528/25 fiir die preuBiscben Staatsbeborden und durcb
eine Reibe von Verfiigungen einzelner Beborden an-
geordnet ist, gibt die von dem Staatlicben Material-
priifungsamt Berlin-Dahlem berausgegebene „Liste
der Papierfabriken". Eine Anleitung fiir die „ein-
fache Werkstoff prufung fiir Papier" bat der AusscbuB
fiir wirtscbaftliche Eertigung — AWE — in dem Norm-
blatt DIN 1831 veroffentlicbt. Dem dort vorgeschla-
genen Verfabren wird jedocb in den weitaus meisten
Fallen die Papierpriifung durcb eines der Staatlicben
Materialpriifungsamter oder durcb ein sonstiges
wissenscbaftlicbes Institut vorzuzieben sein. Von
weiteren Vorscbriften fiir Biirobedarf sind erwabnens-
wert die Lieferbedingungen fiir Scbreibstifte RAL
931 A, Minen fiir Fiillstifte DIN-RAL 931/2, die
Lief eTbedingungen fiir Farbbander RAL 302 A und
fiir Farbtiicber RAL 302 B, die Lieferbedingungen
und Priifverfabren fiir Kohlepapier RAL 476 A, fiir
vegetabiliscbe Leime, Klebstoffe undBindemittelRAL
280 A und fiir Siegellack DIN-RAL 932/1.
Die Grundlage fiir die N utzflachen- und Eaum-
normung in der Biirotecbnik bilden die Papierfor-
maie, die durcb Normblatt DIN 476 festgelegt sind.
Die Reibe A, beginnend mit dem BogenmaB 4 A O
von 1682 X 2378 mm = 4m 2 , ist die Urreibe. Aus
ibr sind alle unabhangigen PapiergroBen (fiir Ge-
scbaftspapiere, Vordrucke, Karteikarten, Zeicbnungen
u, a.) zu- wablen, Besonders im Bucbungs-, Kartei-
und Werbewesen — es sei bier an die Meldeamtskar-
teien erinnert — muB diese Normreibe in Zukunft
mebr beacbtet werden. Das wicbtigste Blatt der For-
matnormung DIN 198 (siebeBild20) gibt die Anleitung
zur Anwendung dieser Reibe. Zur Vereinfacbung der
Aktenbaltung sollten die Beborden aucb stets darauf
seben, daB neben der Verwendung der Norm-Formate
im eigenen Bereicb aucb die eingebenden Gesucbe,
Anfragen, Bewerbungen, Eingaben, Bestellungen,
Recbnungen, Quittungen, Lieferungsangebote, Liefer-
scbeine, Vordrucke, Werbeblatter, Scbriften und
Drucksacben eine EormatgroBe der A-Reibe besitzen.
Das Diwiv bat zur Unterricbtung der Qffentlicbkeit
ein Werbeblatt (siehe Bild 21} berausgegeben; das auf
Wunscb in groBerer StiLckzahl an Beborden.abgegeben
wird. Es muB unbedingt vermieden werden, die fur.
abhangige Formate (Briefhiillen usw.) geltenden
Reiben B und C fiir Scbreibfl'acben zu verwenden, da
dies:einen VerstoB gegen die Grundziige der .Normung.
75
VI. NOEMUNG UND VORDRUCKE
bedeutet. Die in den friiheren Ausgaben des Norm-
blattes DIN 476 nocb angefiibrte Zusatzreibe D ist
neuerdings als iiberfliissig weggefallen. Streifen-
formate werden durcb Langsbalffceln, -vierteln und
-acbteln der Hauptformate gewonnen.
Im Vordruckwesen ist die wichtigste Norm das Blatt
DIN 676 iiber den G-escbaftsbrief im Format A i (210
X 297 mm). Sie ist aufgestellt unter Beriioksicbtigung
neuzeitlicher arbeitstechniscber G-rundsatze. Wenn
auch die bier vorgescblagene Form des Briefes bis bart
Abmessungen
der Formate
mm
i
X
***
Z
***
a
X
10
if)
X
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O
CM
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X
t-
0)
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X
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X
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10
X
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CO
X
8
8
X
00
03
X
(0
(0
0»
Kurzzeichen der Formate
AO
A1
A3
A3
A4
A5
A6
A7
A8
Ad
aio
A11
A19A13
AbreiSkalender, Blocks ....
1t Untarlagen . .
AdreBbUcher
Amtsblatt
Akten
A4
AS
A6
A7
AS
A9
A2
A3
A4
AS
A6
A7
A4
A5
A4
A4
AS
....
A3
A4
AS
Anlagemarken
Bescheinigungen
Bestellzettel
Besuchakarten ■ ■ • -
Betrieb&vordrucke
Brief Elnholtebrlef=Akte . . .
,, Hdbbrlef
BUcher (Broschllfen) ....
Durchschlagpapier
Einheltsbrlef
Fahrplane
FerneprechbUcher
Fotogramme, technische ■ ■
Qoschttftapapiere
Karteikarten
Katatoge
Kiebemarken
Klebezettel
Kostenanschlage ......
Kurvenbiatter
Normblatt <«.ome20) ....
NotizblockB und Notizzettel
Paketadreseen <ium Aufkieben)
Patent- u. Musterzelchnungen
A8
A9
Aio
All
A4
A5
A6
A4
AS
A6
A6
A7
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A3
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AS
A6
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A9
AIO
All
A4
AS
A4
AS
A6
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A8
A4
AS
A4
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A1
A2
A3
A4
A6
A6
A7
A4
AS
A3
A4
AB
A6
A7
A2
A3
A4
A5
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A4
AS
A6
A7
A4
A6
A6
A7
A4
AS
A6
A7
A8
A6
A7
A8
A9
A 10
AH
A 12
A13
A6
A7
A8
A9
A4
AS
A3
A4
AO
A1
A2
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A4
AS
A6
AS
A4
A4
AS
A6
A7
AS
A6
A3
A4
AO
At
A2
A3
A4
AS
A6
A4
AS
A6
A7
AS
A6
A4
AS
ScheCk <». DIN 879)
Scheckkontenve rzei chnisse
Schilder (». oin am) .... .
Tabellenblatter
Ver8andanzeigen und -zettel
Vorschrlften
Werbeachen
Zeichnungen (a. din 823; . . .
Zeitschriften («, din sis) . . .
A4
AS
A6
A4
AS
AO
A1
A2
A3
A4
AS
A6
A7
A8
A9
A 10
A11
A 12
A4
AB
AS
A6
A7
A4
AS
A6
A3
A4
AS
A6
AO
A1
A2
A3
A4
AS
A6
A7
A8
A9
AIO
All
A 12
A13
AO
A1
A2
A3
A4
AS
A6
A3
A4
AS
A6
A1
A2
A3
A4
AB
* m
BilrJ 20. Formatnormung DIN 198
an die Grenze der Normungsmoglichkeit gebt, so
bietet sie doch nocb geniigend Spielraum zur An-
pasaung an die kiinstleriscben und werblichen Be-
diirfnisse. Sie wird heute bereits von vielen Verwal-
tungen benutzt, umsomebr. als daduroh eine Verein-
f acbung der Scbreibaibeit erreicht wird und sicb durcb
die Moglichkeit der Verwendung von Fensterbiillen
aucb Ersparnisse erzielen lassen (siebe ErlaB des Herrn
Reicbspostministers Nr, 47/1929 Fensterbriefhullen
I/VI 2121 — 2 vom 5. 2. 1929 und EunderlaB des
PreuBiscben Finanzministeriums zugleich im Namen
des Ministeriums des Innern betr. Fensterbriefum-
seblage I C 2. 4273 b vom 27.6.1929). Das Norm-
blatt DIN 677 bebandelt die Halbbriefe. Diese Brief-
76
«iws
Deutsche s Institut
fiir wirtschaftliche Arbeit in der offentlichen Verwaltun
DIWIV
Berlin W8, Charlottenstrafie 50/51 — Fernruf : A4 Zentrum 990
Verwendet DIN-Formatel
Format DIN A 4 (210x297 mm) GeschaftsbrieF. ...
Format DIN A 5 (148x210 mm) Halbbrlef.
Format DIN A 6 (105x148 mm) Postkarte.
Normung der Papierformate bringt Vereinfachung und Verbiiligung
Daher werden bei Behdrden, Reichsbahn und
Reichspost nur noch DIN- Formate verwendet
Kanzleien und Registraturen sind auf DIN-Formate umgestellt
Quart- und Folioformate erschweren die Arbeit
sie passen nicht in Ordner, Hefter und Briefhulien
Sonderformate sind unwirtschaftlich und uberflussig
JEDER Vordruck
laftt sich in einem DIN-Format der Reihe A herstellen!
Gesuche
Bewerbungen
Eingaben
Anfragen
Besuchskarten
Angebote von Lieferern
WerbebEatter
Lieferscheine, Rechnungen
Beachtet die NormblatterE
Briefumschlage
Zeitschriften
Vordrucke
Drucksachen aller Art
Helft sparen!
Bitcl 21. Werbeblatt: Verwendet DIN-Formate!
77
VI. NORMUNG UND VORDRUCKE
form sollte nur dann angewendet werden, weun sich
erhebliche Einsparungen bei den Herstelluhgskosten
durch den geringeren Papierbedarf nachweisen lassen.
Es sei bier erwahnt, daB bei gleiehzeitiger Fiihrung
eines Geschaftsbriefes im Format A 4 eine Kosten-
minderung erst bei Auflagen von iiber 10 000 Stuck
erzielt wird. Bei geringerer Anzahl iiberwiegen die
Satz- und Druckkosten die Ersparnis an. Papier. Auch
fiir die Sehriftgutablage ist die A 5-GroBe nicht son-
derliob giinstig. Soweit es angangig ist, sollten aus
Ersparnisgriinden bei kurzen Mitteilungen Postkarten,
Normblatt DIN 679, verwendet werden.
Die Geschafts- und Warenkarte im Format A 6 be-
bandelt das in Kiirze erscheinende Blatt DIN 681.
Durch die einheitliebe Gestaltung des Kartenkopfes
ist dem Verbraucher . die Moglichkeit gegeben, obne
Kostenaufwand eine Bezugsquellen- und Warenkartei
zu scbaffen, vorausgesetzt, da£ Industrie und Handel
von dieser Form der Geschafts- und "Warenkarte all-
gemein Gebrauch machen.
Auf dem Gebiete des Biiehereiwesens sind zwei Vor-
drucke in Bearbeitung, der Leihzettel und die Buch-
karte. Fiir beide ist als Format DIN A 6 vorgesehen.
Die gleicbe GroBe weist auoh der vom Fachausschufi
fur Bankwesen — EAB — beim RKW bearbeitete
Einheitsscheck auf. Es ist je einEinbeitsvordruck fiir
den Uberbringer- und den Ordersoheck geschaffen.
Schatzungsweise sind bereits 50% aller im Verkebr
befindliohen Schecks vereinbeitlicbt. Der von dem
gleicben FacbausscbuB entworfene Einheitswechsel ist
durch tatige Mitwirkung der Vordruckdrucker eien j etzt
vollkommen vorherrschend. An dieser Stelle sei aucb
auf den im Jahre 1928 eingefiihrten Uberweisungs-
vordruck der Reichsbank fiir den In- und Auslands-
verkebr hingewiesen, der die gleicbzeitige Ausfertigung
eines Avises fiir den Empfanger im Durchschreibever-
fahren gestattet. Richtlinien fiir Rechnungsvordrucke
sind durcb RKW-Veroffentlichung Nr. 16 und fiir die
des Einkaufs- und Lagerwesens in Nr. 39 der gleicben
Scbriftenreibe gegeben. Bei dem Entwurf von Vbr-
drucken muB zudem stets der in den Schreibmaschinen-
normen DIN 2101, 2114 und 2105 bis 2107 festgelegte
Schreibzeilenabstand von 4,25 mm und der Abstand
der Buchstabenmitten der kleinen Schreibmaschinen-
druckscbrift (Pica) von 2,6 mm beacbtet werden. Aus-
iuhrlicher wird zu der Frage des normgerechten Vor-
druckes in dem nacbfolgenden Aufsatz Stellung ge-
nommen.
Die Bnefkullenformate behandelt das Normblatt
DIN 678. Berucksicbtigt sind die GroBen C 7 bis
C 4 und B 6 bis B 4. Zur Erleichterung des Post-
verteilungsdienstes sollte die Verwendung der Norm-
biillen von alien offentlichen Verwaltungen gefordert
werden. Briefbiillen, die das NormmaB in Lange oder
Breite oder in beiden Ausdebnungen iiberscbreiten,
erschweren beim Verteilen nacb Eisenbabnkursen das
Einfacbern. Sie sind aucb beim Beforderungsdienst in
starkerenr MaBe Beschadigungen ausgesetzt. Fiir
Fensterbrief hiillen, die eine Ersparnis an Schreibarbeit
gestatten und die Verwecbselung von Briefinbalt und
Hiille unmoglich macben, ist das Normblatt DIN 680
aufgestellt. Bei Beschaffungen muB auf gut durcb-
scheinende Fenster geachtet werden.
78
Im Zeichnungswesen sind besonders beacbtenswert
die Normblatter liber Formate und Mafistabe DIN 823,
Faltung auf Format A 4 fiir Ordner DIN 824, Zeich-
nungsarten DIN 199, Scbriftfeld und Stiickliste
DIN 28, und Linien DIN 15. Die Formen der Buch-
staben und Ziffern der scbragen Blockschrift fiir
Zeicbnungen sind dargestellt in Blatt 1 und die Scbrift-
groBen im Blatt 2 DIN 16. Entstebung, Zweck und
Stand der Normungsarbeiten behandelt eingebend das
Dinbuch8:ZeichnungsnormenvonDr.-Ing. A. Heilandt
und A. Maier,
Eine feste Norm fiir die Ausgestaltung von Biichern
besteht nicbt. Es liegt bisber nur ein Normblatt-
entwurf DIN 829 „Buchformate" vor. Nacb diesem
kommen als NormgroBen A 2 bis A 8 in Frage. Wo
die A-Formate nicbt zur Anwendung gelangen
konnen, will man die GroBen B 3 bis B 6 fiir zulassig
erklaren. Im allgemeinen sollte jedocb den GroBen
A 4, A 5 und A 6 der Vorzug gegeben werden. Ge-
beftete und bescbnittene Biicber sind genau in dem
vorgescbriebenen Mafi zu balten. Bei gebundenen
Biichern gilt das Normformat fiir den Buchdeckel, die
Blatter des Bucbes konnen etwas kleiner sein,
Bei Zeiisohriften sind als FormatgroBen A3, A 4,
A 5 und A 6 anzuwenden. Uber Satzspiegel und Bild-
breiten der Zeitscbrift im Format A 4 bestebt das
Blatt DIN 826. Die Ordnungsleiste auf der ersten
Umscblagseite erlautert das Normblatt DIN 1501. Fiir
das Zitieren wissenscbaftlicher Schriften sind in dem
als Vornorm ersebienenen Blatt „Zitiertitel" DIN 1502
Grundsatze aufgestellt. Die in Arbeit befindlichen
,,Richtlinien fiir eine zweekmaBige Zeitschriftenge-
staltung" DIN 1503 sind nocb unvollendet.
Ebenso ist die Bearbeitung der Normschriften
DIN 1451 und der Normziffern DIN~Nagra 21 nocb
nicht abgescblossen.
Kurzzeiohen fiir Abkiirzungen im Text sind im
Normblatt DIN 1301 „Einheiten" festgelegt. Eine
weite Verbreitung ist den einbeitlicben „Korrektur-
zeicben" DIN-Nagra 11 zu wiinschen, die vom
NormenausscbuB fiir das grapbische Gewerbe ge-
sehaffen sind.
Fiir die Systematic in der Ordnung von Scbriftgut
und Karteikarten wie aucb bei der Aufstellung von
Listen, Verzeichnissen, Nachschlagewerken usw. sind
besonders wicbtig die vom AusschuB fiir wirtscbaftlicbe
Verwaltung unter Nr. 6 der RKW- Veroffentlicbungen
berausgegebenen „Einheits-ABC-Regeln".
Fiir allgemeine Ordmmgszwecke plant der Facb-
normenausschuB fiir Bibliotbeks-, Bucb- und Zeit-
scbriftenwesen die Herstelhing einer deutschen Aus-
gabe der internationalen Dezimal-Klassifikation
— ■ DK — ■ unter weitgehender Verbesserung und Er-
weiterung der Briisseler Fassung von 1927/29. Als
erstes Ergebnis seiner Arbeiten ist eine Ubersetzung
der Abteilung O, Allgemeines, veroffentlicbt. Das
Gebiet der Elektrotecbnik wird demnachst folgen.
Die Nummerung aller deutscben Ortschaften ist in
dem vom AusschuB fiir wirtscbaftlicbe Verwaltung
berausgegebenen Ortsnummernverzeicbnis des Deut-
scben Reiches festgelegt. Fiir das Bank- und Kassen-
wesen bedeutet die vom Fachausschufi fiir Bankwesen
— ■ FAB — beim RKW aufgestellte Wertpapier-
numerierung eine wesentliche Erleichterung in der
ttBERBLICK UBER DEN STAND DEB NORMUNG
Buchung und im Verkehr. Von der gleichen Arbeits-
gruppe ist aucb eine Bankennumerierung geplant.
Einheitliche Gestaltung dei Formate im Anschlag-
•wesen bezweckt neben DIN 625 ,,Schildformate"
u nd DIN 682 „Tafeln und Rahmen fur Bilder und
Muster" das NoTmblatt DIN 685 „Plakatformate".
AIs Hauptbogen gilt die Gr6Be A 1 (594 X 841 mm).
Wenn auch. f iir die Stadt Berlin eine einheitliche GroBe
der Plakate {720 x 960 mm) bereits bestebt, so ist
doch der Zersplitterung im Reicb erst duroh allgemein
giiltige Normen gesteuert. Fiir die Anordnung der
Bogen empfieblt der Reichsverband der Plakatan-
schlag-Unternehmen E. V. die Querlage. Dadnreb
ist die Moglichkeit gegeben, die Normformate aucb an
Berliner Anscklagsaulen zu verwenden.
Fur bildliche und graphiscke Darstellungen sind
beaebtenswert die Normblatter DIN 108 „Diapositive:
AuBenmaBe, GroBe der nutzbaren Bildflache, Be-
zeichnungsstreifen" und DIN 461 „Graphische Dar-
stellungen durcb Scbaulinien" und der vom AWV
veroffentlicbte Entwurf ,,Richtlinien fiir die organi-
sations- tecbm'scbe Darstelkmg von Arbeitsablaufen".
Die Behalter- und Mobelnormung ist trotz jahre-
langer Gemeinsckaftsarbeit nock stark im Riickstand.
Eine Einigung zwischen den interessierten Kreisen der
Hersteller, Handler und Verbraucher ist im Kartei-
wesen erzielt. Das Normblatt DIN 4544 stellt das
Ergebnis der Verkandlungen iiber die Karteikasten
dar. Grundlegend ist die Querlagerung der Karten.
Die licbten MaBe der Karteikasten sind in der Hohe
und Breite fiir die Formate
A 3 (297 X 420 mm)
A 4 (210 X 297 mm)
A 5 {148 X 210 ram)
A 6 (105 X 148 mm)
A 7 ( 74 X 105 mm)
A8 ( 52 X 74 ram)
Das letzte MaB wird nur beriicksichtigt, wenn groBere
Kasten fiir das Format A 8 unterteilt werden.
Die Abmessungen sind als RichtmaBe fiir den Bau
der Kasten anzusehen. Als Mindestmafi fiir die
Innenbreite gilt das um 3 mm groBere MaB als die
jeweilige Kartenbreite. Die HohenmaBe gelten nur
fiir gescblossene Karteikasten. Formate fiir Sonder-
zwecke, z. B. fiir Bucbhaltungsmascbinen, sollen
spater als Sonderformate fiir den einzelnen Verwen-
dungszweck genormt werden.
Bestimmendfiir denNormentwurf DIN821 ^Mappen,
Ordner, Hefter" ist das Format A 4 des Geschafts-
briefes. tJber die GroBe der Mappen ist man sicb
nock nickt endgiiltig schliissig. Es sind vorgescblagen
270 mm als GroBthohe einscbliefilicb Ordnungs-
merkmalen (Tabe. usw.) und 320 mm als groBte Breite.
Fiir Ordner mit starren Auf reibstiften sind als AuBen-
groBtmaBe 320 mm in der H6be und 290 mm in der
Breite vorgesehen, wobei die groBte Rtickenbreite
der Hebelordner 85 mm und der Abstand von Mitte
Griffloch bis zum unteren Rand 80 mm betragen soil.
Fiir Hefter mit biegsamen Aufreibern ist ebenfalls eine
Hoke von 320 mm und eine Breite von 270 mm ein-
scblieBlick Riickenfalzung in Aussicbt genommen.
Bei Einhangebefbern soil die Hohe mit 310 mm und
der Abstand zwiscben Locbmitte des Einhangers und
AuBenkante des Tabs mit 240 mm bemessen werden.
327 X 426 mm
240 X 303 mm
173 X 213 mm
130 X 152 mm
99 X 108 mm und fur
in der Breite 77 ram.
Die Anordnung und die Abmessung der Aufreiher
wird beeinfluBt durcb den Lochdurchmesser von
5,5 mm, den als KleinstmaB vorgesehenen Lbchmitten-
abstand von 10 mm vom Band der Schriftstiicke und
die Abstande von Locbmitte zu Locbmitte von 80 mm
auBen und 60 mm innen bei der Doppellocbung und
von je 80 mm bei der Viererlochung.
Abhangig von den AuBenmaBen der Mappen, Hefter
und Ordner sind wiederum die Fachgrofien der Ab-
lagemobel, die der Normvorscblag DIN 4545 be-
kandelt. Nacb den bisber gemacbten Erfahrungen
diirfte fiir buchmaBige Abstellung von Ordnern und
Heftern und fiir Breitablage eine Fachhobe von 340 mm,
eine Facbtiefe von 320 mm und ein GrundmaB von
700 mm fiir die Innenbreite am zweckmaBigsten sein.
Fiir die bangende und stehende Breitabstellung von
Mappen und Heftern wird sicb voraussicktlicb ein
licbtes BreitenmaB des Kdrpers von 340 mm allgemein
durcbsetzen. Die lickte H6be diirfte bei annabernd
290 mm am giinstigsten liegen.
Fiir die Normung von Typenschranken sind — ab-
geseben von den „Kleiderschranken ausStabl f iirWerk-
statt und Biiro" DIN 4547 — die Hersteller bisher
nocb nicbt gewonnen worden. Das Diwiv wiirde die
Schaffung eines genormten, seeks Facber bohen
Grundscbrankes fiir Ablagezwecke befiirworten mit
den FestmaBen von 340 mm Fachbohe, 320 mm Facb-
tiefe und 700 mm Facbbreite und mit RichtraaBen
fiir die auBeren Abmessungen in Holz- und Stahl-
ausfiibrung. Die bier vorgeschlagene innere Raum-
einteilung erfaBt nicbt nur verscbiedene Ablagearten
der Ordner und Hefter, sondern aucb die Lagerung
von Vordrucken, gebeftetem und gebiindeltem Schrift-
gut usw. Die sicb aus dem InnenmaBe und der Wand-
starke des Werkstoffes ergebenden AuBenmaBe steken
zu der im Normblatt DIN 4549 festgelegten Platten-
grofte des Schreibtisches von 780 X 1560 mm in
giinstigem Verhaltnis. Man wiirde somit aucb dem
Verlangen der Arcbitekten nacb einbeitlicben MaBen,
die bei Entwiirfen fiir Neubauten erwunscht sind;
entgegenkommen. Die InnenmaBe der Schreibtiscb-
seitenkorper sind im vorerwaknten Normentwurf 4545
beriicksichtigt, Fiir ScJireibmaschinentiscke sind
im Normvorschlag DIN 4550 bei einer einheitlicken
AuBenhohe von 680 mm als PlattengroBen vorgeseben:
bei Ausf iibrungen obne Seitenkorper 440 X 780 mm
mit 1 „ 500 X 900 und
580 x1160 mm
„ „ „ 2 Seitenkorpern 500 x 1300 und
580X1560 mm,
wobei die ersten MaBe die mit Ziigen, die zweiten die
mit Sckiiben ausgestatteten Tiscbe betreffen.
Uber Zeichen- und Mefigerat befinden sich Norm-
blatter fiir Reifibretter DIN 3100, ReiBschienen
DIN 3101, Dreiecke DIN 3102, Bandstabllineale
VERM1 und Bandstabldreiecke VERM2 in Be-
arbeitung.
Von den im ,,Verzeichnis der Normen fiir Schreib-
maschinen" DIN 2100 aufgefiibrten Normblattern
ist neben den im Abscbnitt Vordrucke bereits er-
wahnten DIN 2101 und 2114 iiber Schreibwalzen,
DIN 2105, 2106 und 2107 iiber Scbwingbebel- und
StoBstangentypen und DIN 2103 iiber Farbbandspulen
besonders das Blatt „Tastenfeld, Zuordnung der
79
VI. NORMUNG TJND VORDRUOKE
Zeichen" DIN 2112 hervorzuheben. Nach den Fest-
stellungen des Deutschen Normenausschusses wird das
einheitliche Tastenfeld trotz der arbeitstechnischen
Vorziige — dem Schreiber wird beim t)bergang zu
einem anderen Schreibraaschinensystem das Um-
lernen fast vollkommen erspait — bei Beschaffungen
seitens stadtischer Behorden noch zu wenig beachtet.
Das Diwiv gibt auf Wunsch jederzeit Auskunft iiber
die auf dem Markt befindlichen mit Normtastaturen
ausgestatteten Mascbinen. Fur die Pflege der Schreib-
maschine gibt das AWV-Merkblatt 1 einheitliche Vor-
schriften. In dem Merkblatt2 ist der Versuch ge-
mackt, dem Maschinenschreiber Richtlinien fur die
Scbreibarbeit zu geben.
Den Grundstein fur die Systematik der Farben bildet
die Farblehre von Prof. Wilhelm Ostwald. Die Ost-
waldsche Farbtonreihe ist anschaulich in der beim
Verlag Unesma G. m. b. II., Leipzig, erschienenen
Farbenfibel wiedergegeben. Im iibrigen konnen als
Grundlage fiir die Farbenbestimmung die 24 Farb-
mefidreiecke (Taschenausgabe nebst kurzem AbriB der
Ostwaldschen Farblebre, herausgegeben von Professor
F. A. 0. Kriiger, Deutsche Werkstelle fiir Farbkunde,
Dresden, Verlag Dresdener Etiquettenfabrik Schupp
& Nierth A. G-., Dresden) wegen ihres wohlfeilenPreises
bestens empfohlen werden. Um Herstellern und Ver-
brauckern eine sicbere Handbabe fiir die Farbenwahl
zu geben und um eine gewisse Beschrankung in den
Farbtonen zu erzielen, hat der ReichsaussehuB fiir
Lieferbedingungen eine Reike von Farbtonkarten her-
ausgebracht. Bisher sind ersehienen eine Farbenkarte
fiir Biiromobelbeizen RAL 840 F, eine Farbtonkarte
fiir FuBbodenanstriche RAL 840 C und fiir Fahrzeug-
anstriche RAL 840 B. Eine Farbenauswahl fiir Stahl-
mobel DIN-RAL 840/1 wird in Kiirze folgen.
Erwahnenswert sind auch die Normungsbestrebungen
in der Buchfiihrung (RKW-Veroffentlichung Nr. 43
„Der Kontenrahmen" von Prof. Dr. E. Sobmalenbach),
im Verpackungswesen {RKW - Veroff entlickungen
Nr. 5, 7, 20, 35, 36 und 45) und in der Behandlung der
Geschaftspost (RKW- Veroffentlichung Nr. 26 „Richt-
linien fiir die Behandlung der Geschaftspost").
Zum Schlusse sei noch auf zwei mustergiiltige Neu-
erscheinungen hingewiesen. Dr. Walter Porstmann
hat das Dinbuch 1 „Normformate" in 3. Auflage neu
bearbeitet. Das Buch bietet einen vortrefflichen
TJberblick iiber das Gebiet der Formatnormung. Ober
das Gesamtgebiet der Rationalisierung und der damit
zusammenhangenden Normungs- und Vereinheit-
lickungsfragen unterrichtet das vomReichskuratorium
fiir Wirtschaftlichkeit kerausgegebene „Handbuch der
Rationalisierung", das in Kiirze in 3. Auflage er-
sokeinen wird. Das fiir nur 15, — RM durcb den Buck-
kandel erhaltliche Werk ist zutreffend als Bibel der
Sparsamkeit bezeichnet worden.
Der voile Nutzen des Normungswerks wird erst ein-
treten, wenn die Verbraucher weit mehr als bisher auf
die Durchfuhrung der Normen dringen. Entspreckend
dem engliscken Vorbild sollte in Liefervorschriffcen,
Preislisten und Bestellungen der folgende Vermerk
aufgenommen werden:
Soweit bei Bestellungen und Angeboten keine
besonderen Angaben gemacht werden, sind die
deutschen Normen mil. dem DIN^Zeiehen mafi-
gebend, soweit solehe bestehen.
■
Verzeichnis
Normen, Normentwiirfe, Bezeichnungs- und Giitevorschriften im BUrowesen
Stoff e :
Papier: Stoff, Festigkeit,Verwendung DIN 827
Verzeichnis der fiir Behorden bestimmten Papiere 1 )
Musterbuch der fiir Behorden bestimmten Druck-
papiere 1 )
Einfache Werkstoffpriifung: Papier DIN 1831
Lieferbedingungen f. Schreibstifte RAL 931 A
Minen fiir Fiillstifte (Blei-, Kopier-
und Farbminen)
Lieferbedingungen fiir Farbbander
Lieferbedingungen fiir Farbtiicker
Lieferbedingungen und Prtifverfah-
ren fiir Kohlepapiere
Lieferbedingungen und Priifverfah-
ren fiir vegetabilisehe Leime,Kleb
stoffe und Bindemittel
Lieferbedingungen und Priifverfah-
ren fiir Siegellack
DIN-RAL 931/2
RAL 302 A
RAL 320 B
RAL 476 A
RAL 280 A
DIN-RAL 932/1
Papierformate :
Papier formate, 3.
1930
Ausgabe April
DIN 476
I ) Zu beziehen durch die Verlagsabteilung der Reichsdruckerei,
Berlin SW 68, Alte Jakobstr. 106; (beide Musterbiieher
werden vereinigt und im Herbst 1930 neu aufgelegt)
Papierformate nack DIN 476: An-
wendungen der A-Reihe
Dinbuoh 1: Normformate, 3. Aufl.
von Dr. W. Porstmann
DIN 198
Vordrucke :
Normblatt, Abmessungen und Aus-
gestaltung DIN 820
Geschaftsbrief , Format A 4 DIN 676
Geschaftsbriefe, Halbbrief e, Format
A 5 DIN 67?
Geschaftspostkarte, Format A 6,
Weltpostformat DIN 679
Geschafts- und Warenkarte, Format
A 6 (in Arbeit) DIN 681
Buchkarte (in Vorbereitung)
Leihzettel fiir Bibliotheken (i. Arbeit)
Einheitsscheck 2 ) RKW-Sonderdr.
Einheitswechsel 2 ) „
Richtlinien fiir Rechnungsvordrucke RKW- Veroff ent-
lichung Nr. 16
Einkaufs- und Lagerwesen
Nr. 39
s ) Zu beziehen durch die Geschaftsstelle des Reichskurato-
riuma fiir Wirtschaftlichkeit, Berlin NW 6, Luisenstr. 58/59
80
t)BERBLICK "DBER den stand der normung
Briefhiilten :
Briefhullenfoimate DIN 678
Fensterbrief hiillen, 3. Ausgabe Marz
1930 DIN 680
Zeichnungen:
Zeichnungen: Formate, MaBstiibe DIN 823
Zeichnungen: Faltung auf A 4 fur
Ordner DIN 824
Zeichnungsarten DIN 199
Zeichnungen : Schriftf eld und Stiick-
liste DIN 28
. Blatt 1—5
Zeichnungen: Linien DIN 15
Zeichnungen: Schrage Blockschrift,
Buchstaben und Ziffern DIN 16 Blatt 1
Zeichnungen: Schrage Blockschrift,
SchriftgroBen DIN 16 Blatt 2
Dinbuch 8: Zeichnungsnormen von
Dr.-Ing. A. Heilandt und A. Maier
5. Auflage
Biicher und Zeitschrifien :
Buchformate (in Arbeit} DIN 829
Zeitschrift im Format A 4: Satz-
spiegel Bildbreiten DIN 826
Richtlinien fiir zweckmaBige Zeit-
schriftengestaltung (in Vorbereit.) DIN 1503
Zeitschriffcen: Ordnungsleiste auf der
ersten Umschlagseite DIN 1501
Zitiertitel : Grundsatze fiir das Zi-
tieren wissenschaftlicher Zeit-
schriften (Vornorm) DIN 1502
Schriftarten und Zeichen :
Hohen fur Buchstaben, Ziffern und
Zeichen DIN 1450
Normschriffcen (in Arbeit) DIN 1451
Normziffern: Einheitsziffern (iArb.) DIN-Nagra 21
Einheiten: Kurzzeichen DIN 1301
Korrekturzeichen DIN-Nagra 11
Systematik und Nummerung :
Einheits-ABC-Regeln RKW-Veroffent-
lichung Nr. 6
Dezimal-Klassif ikation, Abteilung 0,
Allgemeines DK 025 . 45
= 3
Ortsnummernverzeichnis des Deut-
schen Belches 1 ) AWV-Sonderdr.
Wertpapiernumerierung 2 ) RKW- Sonder dr .
Bankennumerierung (in Vorbereitung)
Anschlagwesen und bildliche Darstellung :
Plakatformate DIN 685
Schildf ormate DIN 825
Tafeln und Rahmen fiir Bilder und
Muster DIN 682
Graphische Darstellungen durch
Schaulinien DIN 461
J ) Zu beziehen durch den Verlag Paul Rath, Leipzig
2 ) Zu beziehen durch die GSeschaftsstelle des Reiehskura-
toriunas fiir Wirtschaftlichkeit, Berlin NW 6, Luisenstr. 58/69
Richtlinien fiir die organisations-
technische Darstellung von Arbeits-
ablaufen (Vorentwurf) 2 ) AWV-Sonderdr.
Diapositive: AuBenmaBe, GroBeder
nutzbaren Bildflache, Bezeich-
nungsstreifen DIN 108
Behalter und Mobel :
Karteikasten: Kartenformatej lichte
MaBe der Karteikasten DIN 4544
Hefter, Mappen, Ordner (in Arbeit) DIN 821
Ablagebehalter (in Arbeit) DIN 4545
Kleiderschranke aus Stahl fiir Werk-
statt und Biiro, AuBenmaBe (Vor-
norm) DIN 4547
Buroschreibtische: AuBenmaBe DIN 4549
Schreibmaschinentische, AuBen-
maBe (in Arbeit) DIN 4550
Zeichen- und MeBgerat:
Reifibretter (in Arbeit) DIN 3100
ReiBschienen (in Arbeit) DIN 3101
Dreiecke (in Arbeit) ' DIN 3102
Bandstahllineale (in Arbeit) VERM 1
Bandstahldreiecke (in Arbeit) VERM 2
Schreibmaschinen, Schreibmaschinenarbeit
Verzeichnis der Normen fiir Schreib-
maschinen DIN 2100
Schreibmaschineneinzelteile und
Schreibmaschinenzubehor DIN 2101—2132
Dienstanweisung fiir Maschinen-
schreiber AWV-Merkbl. 1
Richtlinien fiir Maschinenschreiber :
Der Geschaftsbrief (Anordnung,
Schrift) AWV-Merkbl. 2
Farben :
Die Farbenfibel von Wilhelm Ost-
wald 3 )
Einfache Priifung von Farben und
Lacken RAL840A2
Farbenkarte fiir Btiromobelbeizen RAL 840 F
Farbtonkarte fiir Stahlmobel (in Arb. ) DIN-RAL 840/1
FarbtonkartefiirFuBbodenanstriche RAL 840 C
Farbtonkarte fiir Fahrzeuganstriche RAL 840 B
Verschiedenes:
Der Kontenrahmen von Prof. Dr. E.
Schmalenbach RKW-Veroffentl.
Nr. 43
Verpackung aus Holz „ Nr. 5
SeemaBige Verpackung „ Nr. 7
ZweckmaBige Verpackung aus Pappe „ Nr. 35
ZweckmaBige Verpackung aus Blech
und Metall „ Nr. 36
Verpackung und Versand von Post-
paketen „ Nr. 45
Verschliisse und Sicherungen fiir Ver-
packungszwecke ,, Nr. 20
Richtlinien fiir die Bebandlung der
Geschaftspost ,, Nr. 26
9 ) Zu beziehen durch den Verlag Unesma Q. m. b. H., Leipzig
81
VI. NORMUNG TJNT> VORDRUCKE
Schriften:
Normblatfcverzeichriis, Stand der Normung Dezember 1929,
herausgegeben vom Deutschen .NormenausschuB ■
Handbuch der Rationalisierung, im Auftrage des Vorstandes
herausgegeben vom gesohaftsf iibxenden VorstandsmitgHed des
Reichskuratoriums fur Wirtschaftliehkeit, bearbeitet von
Dr. ETitz Reuter, Berlin, Industrieverlag Spaeth Sc Linde,
Berlin W 10 -...-■
Handworterbuch der Verwaltimgspraxis, in Verbindung mit
dem AusschuB fiir wirtschaftliche Verwaltung und dem Deut-
schen Institat fur wirfcschaftliche Arbeit in.der offentlichen
Verwaltung herausgegeben von Ministerialdirigent Walther
Gartner, Beigeordneten Dr. Ewald Loser und Postrat Laurens
Schneider, Verlagsabteilung der Reichsdruckerei, Berlin SW 68
Samtliche in der Bearbeitung abgeschlossenen Norm-
blatter und Schriften sind, soweit die Bezugsquelle
nicht besonders; angegeben ist, vom' Beuth-Verlag
G. m. b. H., Berlin 8 14, Dresdener Str. 97, erhiiltlich.
Der wohldurchdachte Vordruck
Eugen Mix, Berlin
Das Entwerfen von Vordrucken ist nicht einfach.
Die Mangel des Entwurfs stellen sich meist erst durch
den praktisehen G-ebrauch der fertigen Vordrucke
heraus, so daB mindestens bis zum ersten Nachdruck
gewisse Unbequemlichkeiten in Kauf genommen
werden miissen. Obgleich man sich durch moglichst
niedrige Bemessung der Erstauflagen gegen die be-
kannten Erstlingskrankheiten schiitzen kann, lohnt
ein Uberblick iiber die fiir den zweckgereehten Vor-
druekentwurf wichtigsten Gesiehtspunkte
eigensehaffcen des Papiers werden durch das vor-
gesehene Arbeitsverfahren bestimmt, z. B. erfordert
die Ausfiilhmg des Vordrueks mit Walzenschreib-
maschinen rauhe, nicht fasernde Papiere (Manila- Art).
East alle Vordrucke lassen sich auf Dinformate der
Vorzugreihe A (Nbrmblatt DIN 476) drucken. Bei
der Formatwahl ist eine iibertriebene Sparsamkeit
zu vermeiden. Zu knappe Eormate verursachen
meist Mehrarbeit bei der Ausfulhmg, deren Kosten
die geringe Papierersparnis leicht iibertreffen.
Papier, Format
Die Klasse des zu verwendenden Papiers (Norm-
blatt DIN 827) richtet sich nach der Beanspruchung,
die der Vordruck im Arbeitsablauf erfahrt. Sonder-
Raumeiirteilung
Die Roheinteilung des Raumes fiir Eelder, Spalten
und Schreibzeilen ist der schwierigste Teil des Vor-
druckentwurfs, da der Umfang der Eintrage nur
,71
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Bilcl 22. Linienblatt fiir Vordruckeniwurfe
selten gleichmaJJig ist. Es ist zu vermeiden, dendurch
das Format gegebenen Platz durch Auseinanderziehen
des Aufdrucks um jeden Preis voll auszunutzen.
Freier Kauris am Schlusse der Vordrucke ist fiir un-
vorhergesehene Erganzungen sehr -willkommen.
Ein Vordruck soil fiir handschrif tliche und maschinelle
Ausfiillung gleichmafiig gut geeignet sein. Daher geht
man bei der endgiiltigen Einteilung nicht allein von
dem gesunden Geiiihl fiir eine zweckmafiige Raum-
aufteilung, sondern von der Arbeitsweise der ge-
normten Schreibmaschine aus. Naeh den Norm-
blattern 2101 und 2114 fiir Schreibwalzen betragt der
Schreibzeilenabstand — gemessen auf einer durch-
schnittlich 0,15 mm dicken Papierschicht — 4,25 mm.
Dieser Schreibzeilenabstand laBt sich durch ent-
sprechende Einstellung des Zeilensehalthebels auf
8,5 mm verdoppeln und auf 12,75 mm verdreifachen,
Der doppelte Schreibzeilenabstand (8,5 mm) ist fiir
82
"rtw-yiWivyW^TV.:-"
DER WOHLDURCHDACHTE VORDRUCK
jlandschriffc besonders gut geeignet. — ■ Der Mitten-
abstand der Buchstaben fur die zu bevorzugende
tleine Schreibmaschinen-Druckschrift (Pica) betragt
nach den Normblattern DIN 2105—2107 2,6 mm.
Zur Erleichterung des Entwerfens • von Vordrucken
dienen Linienblatter, die wagrecMe Linien in 4,25 mm
Entfernung und senkrechte Linien in 2,6 mm Ent-
fernung enthalten (Bild 22).
Die Handhabung der Linienblatter, die demnachst
duroh das Diwiv bezogen werden konnen, ergibt sich
aus der vorstehenden Abbildung. Alle Schreibzeilen
miissen sich mit den wagrecbten Linien des Linien-
blattes decken; alle Spaltenlinien miissen senkrecht
durcb die Mitte der Eelder laufen, es sei denn, dafi
man bei geniigendem Platz das Druokbild durcb
Preisgabeje eines Scbreibmascbinenanscblags zwischen
zwei benacbbarten Spalten etwas auflockem kann,
wie es in der Abbildung zwiscben Tag- und Namen-
spalte gescbeben ist.
Hat man nur altere ungenormte Schreibmaschinen
zur Verfiigung, dann schafft man sicb eigene Zeichen-
bebelfe, indem man auf einen Bogen Papier mit der
fur die Vordruekausfiillung bestimmten Mascbine
ununterbrochene Reihen von Nullen schreibt:
0000000000000000000000000000000000000
0000000000000000000000000000000000000
0000000000000000000000000000000000000
0000000000000000000000000000000000000
0000000000000000000000000000000000000
0000000000000000000000000000000000000
00000000000000000000000000000000 usw.
und iiber diesen Bogen einen durcbsiehtigen Ent-
wurfsbogen legt, auf den der Vordruckentwurf ebenso
wie bei der Verwendung von Linienblattern gezeichnet
werden kann.
Mit Hilfe solcber Linienblatter kann man die Spalten-
breiten nacb der Zabl der in jeder Spalte vorkommen-
den Anschlage unschwer bemessen. Eine Spalte fur
Tag und Monat umfaBt z. B, den Raum fiir 6 An-
schlage (je 2 fiir Tag und Monat, ferner 2 fiir die Zei-
chensetzung). Der genau nacb Entwurf gesetzte
Vordruck bietet fiir den Mascbinenschreiber die An-
nehmlichkeit, dafl das einmal auf die Zeile und Spalte
ausgericbtete Blatt bis zum SchluB zeilen- und
spaltengerecbt beschrieben werden kann, obne daB
es der zeitraubenden Betatigung der Stecbvorricbtung
bedarf.
Allgemeine Richtlinien fiir Vordrucke
Beim Entwerfen von Vordrucken sind .auBer den vor-
stebend und^ nur auszugweise bebandelten Grund-
satzen sehr viele Gesichtspunkte zu beacbten, die bis
beute im Fachschrifttum an keiner Stelle zusammen-
fassend bebandelt wurden. Das Diwiv bearbeitet
zurzeit allgemein giiltige Richtlinien fiir Beborden-
vordrucke, die es jedem Bearbeiter ermoglicben
werden, vorteilbaf te Vordrucke zu scbaffen. Die
Richtlinien werden u. a. folgende Abscbnitte ent-
halten:
' allgemeine Anwendungsgrundsatze,
Lehre vom Vordruck,
Zusammenhange zwiscben Vordruck und Organi-
sation,
Drucktechnik,
Auflagenbemessung,
Verwendungsformen.
Die durcb eine zweckmafiige Vordruckgestaltung ge-
gebenen Ersparnismoglicbkeiten liegen auf dem Ge-
biete der sachlichen und personlichen Kosten. Es
kann einerseits an den Herstellungskosten der Vor-
drucke gespart, andererseits kann durch folgericbtige
und einbeitlicbe Ausgestaltung der Vordrucke der
eigentliche Arbeitsablauf beschleunigt, vereinfacht
und verbilligt werden. Zwiscben dem Vordruck-
wesen, der Buchdruckerkunst und der Verwendung
von Biiromascbinen bestehen enge Zusammenbange.
Da nieht jeder, der mit dem Entwerfen von Vor-
drucken zu tun hat, alle diese Wissensgebiete be-
berrscben kann, wird die Herausgabe der Richtlinien
zweif ellos begriiBt werden. Eine grundsatzliche Durch-
arbeitung des behordlichen Vordruckwesens ist auch
aus Rttcksicht auf die Offentlichkeit notwendig, die
den Vordruck zumeist als Ausbangeschild der Behorde
betrachtet und ein wohlbegriindetes Recbt auf iiber-
sicbtliche, leicbt ausfiillbare Vordrucke hat.
83
VII. Aktenverwaltung
Gutachten des Diwiv liber den registraturlosen Geschaftsgang
Das Diwiv hat die Erage, ob sich die Einftthrung von
sogenannten Expedientenregistraturen empfiehlt und in
welchem Umfange und unter welchen Voraussetzungen, ein-
gehend gepriift.
Es hat dabei namentlich die bei dem Bezirksamt Neukolln,
dem Reichspostministerium und dem Reichsministerium des
Innern eingerichteten Expedientenregistraturen besicbtigt.
Die tatsaehlichen Eeststelhmgen ergeben sich aus der Anlage.
Vollst&ndige Einigung tiber alle Eragen konnte nicht erzielt
werden .
Es ergab sich aber tiber folgende Punkte Einmiitigkeit:
1. Die Verwaltung der Akten durch den Bearbeiter des
Sehriftguts ist eine Neuerung, deren Einfuhrung sich unter
gewissen Voraussetzungen (Nr. 3 bis 6) in weitem Umfang
empfiehlt.
2. Die Einrichtung ist besonders fur die Provinzial-, Lokal-
und Gemeindebehorden zweckmaBig; auch fib? alle anderen
Verwaltungen ist eingehende Priifung der Erage zu emp-
fehlen.
3. Die Einrichtung ist in der Regel nur zweckmafiig,
a) wenn der Verwalter des Sehriftguts den iiberwiegenden
Teil der Eingange auch saehlich bearbeitet. Trifft diese
Voraussetzung nicht zu, so ist es besaer und billiger,
die Verwaltung der Akten einer Registratur zu belassen;
b) wenn sich das Saehgebiet des Bearbeiters von den
iibrigen Sachgebieten der Behorde klar abteilen lafit
und klar abgeteilt worden ist.
4. Eur die Aktenverwaltung zusammengehorige Arbeits-
gebiete mehrerer Bearbeiter konnen, wenn dies vorteilhaft
ist, in der Weise zusammengefafit werden, dafi die Akten-
verwaltung nur ein em Beamten ubertragen wird.
5. Eiir die eigene Aktenverwaltung miissen dem Bearbeiter
die eiftfachsten Hilfsmittel zur Verfiigung stehen, ins-
besondere in der Regel einfach zu bedienende mechanische
Ordner, die bei seinem Arbeitsplatz in Greifweite unter-
gebracht sind. Die Akten miissen iibersehbar sein und ein-
fache Bezeichnungen tragen, aus denen sich ihre Ordnung
ohne weiteres ergibt, so dafi auch ein Vertreter sie leioht
findet. Das Aktenverzeichnis ist systematisch aufzustellen
und fortzufuhren,
6. Die dem Bearbeiter vorgeschriebene Kontrollfwhrwng
muJJ sich auf ein sehr geringes Mali besehrdnken.
Eine Kontrolle iiber die Vorlago der Geschaftsstiicke an
die bei der Bearbeitung regelmafiig beteiligten Stellen darf
ihm nicht vorgeschrieben werden. Ebenso soil ihm eine
Eintragung aller oder des gro'Bten Teiles der Eingange in
Biicher oder Listen im allgemeinen nicht obliegen. Schrift-
stiieke allgemeinen und besonderen Inhalts sind sorgfaltig
zu trennen (z. B. durch Unterordner oder Sonderakten).
Die allgemeinen Akten sind mit Inhaltsverzeichnis zu ver-
sehen.
7. Eiir die Ordnung und Bezeichnung der Akten und fur die
Mittel der Kontrollfuhrung miissen in jeder Behorde be-
stimmte einheitliche Vorsehriften getroffen werden,
damjt bei Vertretung und Wechsel des Bearbeiters und
bei Anderungen der Arbeitsverteilung die Bedienung der
Akten und Kontrollmittel keine Schwierigkeiten bereitet.
Das schliefit nicht unbedingt aus, daB z. B. fiir die Kontroll-
fuhrung mehrere klar beschriebene Methoden zur Wahl ge-
stellt werden. Auf iibersichtliche Aktenflihrung ist grdBter
Wert zu Iegen.
8. Es empfiehlt sich, fiir Behorden oder Abteilungen mogliehst
einheitliehe Aktenverzeichnisse mit durehlaufenden Akten -
zeichen ohne Riicksicht auf die gerade bestehende Arbeits-
verteilung einzufiihren, damit bei Wechsel von Arbeits-
84
gebieten sich die Aktenzeichen nicht andern. Die Be-
teiligten erhalten je nach den ITmstanden das ganze Ver-
zeichnis oder einen ihr Arbeitsgebiet betreffenden Auszug.
Wenn getrennte Expedientenaktenverzeichnisse eingefiihrt
werden, empfiehlt es sich, jedenfalls daneben ein Haupt-
aktenverzeichnis — am beaten in Karteiform — zu fiihren,
das die die Akten verwaltende Stelle und die Lagerungs-
raume der Akten bezeichnen mufi.
ANLAGE
zum Gutachten des Diwiv
A. Aus der Priifung der Verhaltnisse des Bezirhsamts
Neukolln laflt sich folgendes sagen:
Das Tagebuch ist fortgefallen. Andere weitgehende Verbesse-
rungen und Vereinfachungen im Biirobetriebe sind eingefiihrt.
An Ordnungsarbeiten verbleiben hauptsachlich die Anlegung
und Etihrung der Akten, die Behandlung der Wiedervorlagen,
das Beifiigen von Vorgilngen, die Kontrolle der Aktenausgabe,
die Priifung der Sehriftstucke auf geschaftsmaBige Erledigung
und die Kontrolle der IT. R. an andere Abteilungen und Stellen
gesandten Akten und Schriftstiicke. An Kontrollmitteln wer-
den nur Merkblatter und Aktenkontrolltafeln geftihrt. Durch
die Merkblatter wird kontrolliert, an wen das Schriftstuck
gelangt und wann erinnert ist. Sie werden nur verwandt,
wenn die Sehriftstucke nicht im regelmaftigen Geschaftsgange
laufen.
Besichtigt wurden 2 Expedientenregistraturen (registraturlos
arbeitende Expeditionen) :
a) In der Expedition fur Generalsachen sind 2 Beamte {bis-
herige Bes. Gr. VII und IX) beschaftigt. Die Ordnungs-
arbeiten verrichtet hier der Beamte der Besoldungsgruppe VII.
Die Zahl der Aktenstiicke betragt 73.
Das Stoffgebiet umfaiit:
Organisation,
Verwaltung der stadtischen Gebaude und Mietraume,
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten personlicher Art,
Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten sachlieher Art,
Bezirkskorperschaften, Deputationen, Kommissionen,
Ausschusse usw. (Bildung und Zusammensetzung).
b) In der 2weiten Expedition werden die Personalien und
Semin.arangelegenheiten von 3 Beamten der bisherigen Be-
soldungsgruppen VII bis IX bearbeitet. Die Zahl der General-
akten betragt 18, der Spezialakten rund 800.
Im Ealle zu a) werden 25% der Saehen von den Expedienten
selbstandig gezeichnet; auf Akten vorgange wird nur selten
zuriickgegriffen, Akten werden nur vereinzelt den Entwiirfen
beigefiigt.
In Personalsachen besteht fiir die Expedienten keine selb-
standige Zeichnungsbefugnis.
Im allgemeinen liegen die Verhaltnisse in der Gemeindever-
waltung Berlin nach den erlangten Auskiinften wie f olgt ;
Das System der Expedientenregistraturen ist uberall durch-
gefiihrt, wenn auch hier und da nicht ganz so genau und
restlos, wie die anordnende Stelle es gewollt hat. So werden
an einigen Stellen Eingangskontrollen zum Teil in Kartei-
form geftihrt, die allerdings gleiehzeitig als Terminkalender
fiir die an andere Stellen, gehenden Vorgange dienen. Aus
Anlafi von UnregelmaCigkeiten hat die Zentralsteuerver-
waltung des Magistrats im Jahre 1626 angeordnet, dafi alle
Grundstiicksverkaufsnachrichten zunachst in eine Kontroll-
liste eingetragen werden, bevor sie an den zustandigen Expe-
dienten gelangen. In den Steuerkassen ist die Buchkontrolle
tiber die eingehenden Einziehungsersuchen nach und nach
verscharft worden. An verschiedenen Stellen iiben nicht die
GUTACHTEN DES DIWIV t)BER DEN REGISTRATURLOSEN GESCHAFTSGANG
Expedienten, sondern Hilfskrafte die verbleibende Registratur-
tatigkeit aus, z. B. im Baupolizeiamt und bei den Stadt-
vormiindern. Dies wird als tJbergangsmaBnahme bezeichnet.
Die Baupolizeiamter sind meist in Reviere eingeteilt, die je
mit mehreren Technikem und 1 bis 2 Biirobeamten besetzt
sind. Die Techniker miissen auch als Expedienten tatig sein,
uberlassen aber zWeckmafiigerweise die Aktenhaltung den
Verwaltungsbeamten.
Die Magistrats- und Bezirksverwaltungen der Stadt Berlin
sind alle in scharf abgegrenzte Arbeitsgebiete eingeteilt
(Rechnungs- und Finanzwesen, Steuerveranlagung, Schul-
wesen, Wohlfahrt, Hochbauamt, Tiefbauamt, Vermessungs-
amt usw.). Die Verteilung der Eingilnge auf die zustandigen
Dienststellen ist infolgedessen einfach. Die Unterverteilung
auf die Expedienten geschieht nicht von einer Zentrale aus,
sondern von der Dienststelle nach dem fiir sie bestehenden
Geschaftsverteilungsplane. Das Gesehaftszeichen setzt sich
aus dem Dienststellenzeichen und der Expeditionsnummer zu-
sammen (z. B. Schul 4), gegebenenfalls tritt die Nmnmer des
Aktenstiieks hinzu.
Die Aktenwanderung innerhalb der Behorden zu gleich- und
nachgeordneten Stellen ist verhaltnismaBig gering. Die ein-
zelnen Verfiigungen werden haufig ohne Akten, sonst meist
nur mit einem Aktensttick vorgelegt. Fiir die Gegen- und
Unterzeiehnungen kommen nur wenige Personen in Frage:
Biiroleiter, Dezernent, im geringen ITmfang juristischer Dezer-
nent. Beim zentralen Magistrat werden mehrere Unterschriften
und die Vorlage bei anderen Dezernaten haufiger sein. In
den Bezirken, z. T. auch in der Zentrale, werden viele weniger
wichtige Saehen vom Expedienten gezeichnet, gewisse Sachen
vom Biiroleiter.
Es ist kein Zufall, daB gerade Gemeindebehorden das neue
Gesohaftsverfahren stark ausgebildet haben. Das Verfahren
ist sozusagen aus der Praxis herausgewachsen. Namentlich
wahrend des Krieges mit seinen ganz ungewohnten Arbeiten
in Verbindung mit dem groBten Personalmangel sind die
Gemeindebehorden geradezu gezwungen gewesen, radikale
Vereinfaehungen des Burobetriebs vorzunehmen. In der
Naohkriegszeit hat sioh in vielen Zweigen der Wohlfahrts-
pftege besonders der Publikuraverkehr auBerordentlich ge-
steigert, so daB man sioh jetzt gar nicht mehr vorstellen
kann, daB solohe Abteilungen iiberhaupt noeh nach dem
alten Gesohaftsverfahren arbeiten konnten.
Das Bezirksamt Neukolln beschaftigt zurzeit:
23 Dezernenten (Referenten),
14 Hilfsdezernenten (Stadtamtmanner der bisherigen
B. Gr. X und XI),
230 Expedienten (bisherige B. Gr. VII bis IX).
B. Die Priifung der Verhaltnisse bei dem Reichspostmini-
Sterium, fiihrte zu folgendem Ergebnisse:
Es bestehen 27 Expedientenregistraturen (Fachakteien) und
eine Hauptregistratur, die mit 16 Beamten besetzt ist. Die
Zahl der Referenten betragt 70, die der Expedienten 360.
Expedientenregistraturen sind eingerichtet fiir folgende Stoff-
gebiete:
Gewahrleistung fiir Postsendungen;
Postauftrage, Postnachnahmen, Postanweisungen;
Postraub, Einbriiche, tJberfalle, Betriigereien, Sicherheits-
mafinahmen ;
Zollangelegenheiten ;
Verluste im Weltpostverkehr, Gewahrleistung im Welt-
postverkehr, Postberaubung im Weltpostverkehr;
Postzeitungswesen ;
Postfuhrwesen;
Kraftf ahrwesen ;
Schiffahrtswesen; ,
Leitbehelf e ;
Kraftfahrzeuge, Hallen und Werkstatten, Betriebsstoffe
und Betriebsstof f lagerung ;
Luftpostwesen ;
Postscheckverkehr und Postscheckbetrieb ;
Postreklame,
Besichtigt wurden die Expedientenregistraturen des Post-
zeitungswesens und Luftpostwesens.
a) Postzeitungswesen':
Die Zahl der ■ laufenden Akten betragt 75, auf besondere
Vorgange braucht nicht zuriickgegriffen zu werden. An
Registraturkontrollmitteln werden fiir Vorgange, die erst
nach lilngerem Zeitraum wieder vorzulegen sind, „Wieder-
vorlageblatter" gefuhrt. Die Wiedervorlagen werden nach
dem Datum geordnet in Mappen gesammelt. Der Eingang
von Sammelberichten wird nach dem Wiedervorlageverfahren
kontrolliert. Erinnert wird, wenn Berichte nicht rechtzeitig
eingehen. Der Expedient bearbeitet fast samtliche Sachen.
b) Luftpostdienst :
Die Zahl der Akten betragt 65, sonst wie a). Die beiden
Expedientenregistraturen sind in einera Zimmer unter-
gebracht, es sind 3 Beamte tatig.
Der Umfang der bei diesen beiden Expedientenregistraturen
zu verriohtenden Ordnungsarbeiten deokt sich. nahezu mit
denen der Expedientenregistraturen des Bezirksamts Neu-
kolln.
Vergliohen mit der Gesamtzahl der Expedienten (360) ist
die Zahl der Expedientenregistraturen (27) eine verhaltnis-
maBig geringe, der Prozentsatz betragt 7,5. Die Entwicklung
ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Es soil schrittweise
weitergegangen werden. Aus vorstehender Auffiihrung der
Stoffgebiete ergibt sich, daB es sich urn scharf abgegrenzte
Spezialgebiete handelt. Bei der Auswahl der Stoffgebiete
wird beaehtet, daB stets nur ein Referent federfuhrend ist
und daB nur ein Expedient mit dem Geschaftsfall befaBt wird.
Nach Mitteilung des zustandigen Referenten, Herrn Mini-
sterialrats Gerbeth, verbleibt beim Reichspostministerium ein
Kern von Gesehaftsstoff, etwa die Halfte, der sich nach seiner
Meinung in Fachakteien nicht unterbringen laBt. Es sind
dies in der Hauptsache Gebiete, bei denen mehrere Referenten
die gleichen Akten benutzen.
Die Zahl der Referenten zu den Expedienten beim Reichs-
postministerium verha.lt sich wie 1 : 5,1, beim Bezirksamt
Neukolln 1 : 10. Auch beim Reichspostministerium wird der
groBte Toil der Sachen von den Expedienten bearbeitet. Bei
den Akteien des Reiohspostministeriums kommen fiir die
Bearbeitung nur laufende Akten in Betracht, die meistens
ihre Bedeutung schon nach kuraem Zeitraum verlieren und
dann lose gebiindelt beiseite gelegt werden.
Die Hauptregistratur ist auf das neue System umgestellt
(Kippordner, Vierziffern). Auch hier wird auf altere Akten
nur in vereinzelten Fallen zuriickgegriffen.
0. Die Prufung der Verhaltnisse des Beichsministeriwtns
des Inn em hatte folgendes Ergebnis:
Es wurden besichtigt:
a) die Expedienten — Personalregistratur,
b) die Expedientenregistratur fiir die ,,Ver6'ffentlichungs-
organe des Reichs",
c) die Expedientenregistratur fiir „Turaultschaden des
Reichs",
d) die Reformregistratur der Abteilung I.
Zu a) : Die Personalregistratur wird von den 3 Beamten des
Hauptburos neben ihrer sonstigen Tatigkeit besorgt. Es sind
200 Akten vorhanden. An Kontrollmitteln werden nur Akten-
kontrolltafeln gefuhrt. Die Expedientenregistratur ist mit
modernsten technischen Hilfsmitteln ausgestattet (stehende
Kippordner).
Zub): Die Registrator umfaBt 35 Akten, sie wird im Haupt-
biiro von einem Beamten nebenbei besorgt. An Kontroll-
mitteln werden verwendet: Mitzeichnungsliste, Terminkalen-
der und Aktenkontrolltafein. Der Gesehaftsstoff ,,Ver6'ffent-
Iichungsorgane des Reichs" bietet das Merkmal scharfster
Abgrenzung von den sonstigen dienstlichen Aufgaben der
Abteilung I. Ein Behbrdenunterbau kommt fiir dieses Gebiet
nicht in Frage. Es wird von nur einem Referenten und-
einem Expedienten bearbeitet. Die Registraturtatigkeit be-
ansprucht % der Zeit der Expediententatigkeit, da der Expe-
dient an der sachlichen Bearbeitung vielfach nicht beteiligt
ist. Er bearbeitet die Saehen neben seiner sonstigen Tatigkeit
im Hauptbiiro. Die Expedientenregistratur ist mit modernen
Hilfsmitteln ausgeriistet.
Zv, c): Diese Expedientenregistratur wurde bereits im Jahre
1921 eingerichtet, Moderne technische Hilfsmittel werden
nicht verwandt. Es wird ein Tagebuch gefuhrt. Das Stoff-
gebiet ist nahezu erloschen. Dieser Fall ist ein Beispiel,
daB auch bei Zentralbehorden des Reichs schon friiher Expe-
dientenregistraturen eingerichtet wurden. Das Stoifgebiet
„Tumultschaden" steht in keinem Zusammenhange mit dem
iibrigen Stoff des Reichsinnenministeriums; die zii losende
Aafgabe ist eine voriibergehende.
m
VII. AKTENVERWALTUNG
.Zv, d): Die Reformregistratur der Abteilung I ist seit dem
1. Januar 1926 vereinfacht und mit neuzeitliehen teohnischen
Hilfsmitteln ausgestattet. Sie entspricht in ihrer Einrichtung
den Bestinamungen der Gemeinsamen Geschaitsordnung der
Reichsministerien, Allgemeiner Teil (GGOI).
An Kontrollmitteln werden gef libit:
1. Eine Einsenderkartei: Sie weist nach, daB ein Schrift-
stiick eingegangen, auf welche Akten es ausgezeichnet ist
und ob es an eine andere Behorde abgegeben wurde. Di©
Eintragung ist nicht fiir alle Ealle vorgesehrieben.
An Behorden, mit denen diese Abteilung des Reichsministe-
riums des Itmern in standigem Gescbaftsverkehr steht, sind
in der Einsenderkartei folgende Gattungen in einer Gesamt-
zahl von rund 160 Behorden aufgefuhrt:
Reichsbehorden,
PreuBische Ministerien,
Ministerien der Lander,
Gesandtscbaften, Konsulate,
nachgeordnete Dienststellen,
sonstige Berliner Behorden.
2. Die MitzeichnwngsUste. Durch sie wird der gesehaft-
liche Lauf der Schriftstiicke kontrolliert, wenn sie den regel-
ma-Bigen Geschaftsgang (Expedient, Referent, Abteilungs-
leiter, Staatssekretar, Minister, Kanzlei) verlassen.
3. Das AMeninhaltsverzeichnis, das fur wichtigere oder
uniibersichtliche Akten vorgesehrieben ist, gibt einen t)ber-
bliek uber den Inhalt jedes Aktenstuckes. Es- enthalt ein
Stichwort fur alle wichtigen Sohriftstiicke; das Auffinden im
Aktenbande ist dadurch wesentlich erleichtert. In Ver-
bindung mit dem systematischen Aktenverzeichnisse erspart
es in hervorragendem Mafie Sucharbeit.
4. Der Terminkalender.
B. Die Aktenkonirolltaf ein ersetzen das Aktenausgabebueh.
Diese wenigen Kontrollmittel neben den besseren teohnischen
Hilfsmitteln (Kippordner, Unterordner) stellen ein neues
Registraturverfahren dar, das dort, wo Expedientenregistra-
turen nicht eingerichtet werden konnen, wesentliehe Verein-
fachungen bietet.
In der Reformregistratur werden mit eigentlichen Registratur-
arbeiten nur 3 Beamte (bisherige Bes. Or. IV bis IX)
leschaftigt, davon jeder Beamte selbstandig mit
einem Teilgebiete, Der Registraturvorsteher (Bes. Gr. X)
leitet zwar noch, wird aber nach ausreichender Sieherung
des Verfahrens voraussiehtlich entbehrt werden konnen.
Das Stoffgebiet der Abteilung umfafit:
1. die Verfassung,
2. Wahlangelegenheiten, Volksentscheid und Neu-
gliederung,
3. Religion und Religionsgesellschaften,
4. besondere Staatshoheitssachen,
5. die Verwaltung,
6. das Beamtenrecht.
In dieser Registrator lagern 1100 neue Reformakten, 1690 alte
Akten, 2600 zuruckgelegte Akten alterer Jahrgange. Eine
starke Aussonderung von Akten unter Mitwirkung des Reiehs^
archive hat 1926 stattgefunden.
Uber die Personalverhaltnisse dieser Abteilung ist folgendes
zu sagen. Es sind in ihr 13 Referenten und 11 Expedienten
(13 : 11 oder 1 : -~) tatig. Dieses Zahlenverhaltnls weicht
lo
von dem des Bezirksamts Neuko'Iln (1 ; 10) und dem des
Reichspostministeriums (1 : 6,1) stark ab. Die Expedienten
sind in vielen Arbeitsgebieten an der Bearbeitung der Ein-
gange nicht regelmafiig beteiligt. Sie gehoren uberwiegend
der Besoldungsgruppe 2d an, die Registratoren den Be-
soldungsgruppen 4b bis 4c {der Registraturleiter 2d).
Die Abteilungs-Registratur legt die mit Vorgangen versehenen
Eingange bis 10 TJhr vormittags den Referenten vor, die
entscheiden, welche Stiicke von dem Expedienten zu be-
arbeiten sind.
II 8|
Aussonderung und Lagerung entbehrlicher Akten
Text or, Obermagistratsrat, Dortmund
Bemerkung der Herausgeber: Entspreehende Vorschriften sind
auch anderen Stadten z. B. in Bochum, eingefiihrt worden.
Die Beseitigung der friiher auch in der Kommunal-
verwaltuiig iiberwiegend vorhandenen umfangreichen
und schwerfallig arbeitenden Zentralregistraturen
durch Auflosung in Sachbearbeiter (Einzel)-Registra-
turen, soweit nicht noch hier und da als Zwisehen-
glied die Abteilungsregistratur eingeschoben ist,
ist inzwischen, nicht zuletzt auf Grund der Bestim-
inungen der gemeinsamen Geschaftsordnung : der
Beichsministerien vom Jahre 1926, mehr und mehr
als notig erkannt. Bin Einblick in andere Verwal-
tungen oder die Aussprache mit Vertretern anderer
Verwaltungen zeigt, wie sehr die Umstellung in alien
fortschrittlich eingestellten Verwaltungen zurzeit im
Gauge ist; eine fiir jede Verwaltung groBe und be-
deutungsvolle Arbeit, mit der auch noch die Schaffung
eines . neuen Aktenplanes, in der Hauptsache heute
nach dem dekadischen System, verbunden ist. Diese
Umstellung wird in ihrer Auswirkung aus raumlichen
und sonstigen ZweckmaBigkeitsgriinden stark be-
dingt durch eine mehr oder minder scharfe Trennung
der laufend benotigten Akten von solchen, deren
Einsichtnahme nur noch hin und wieder durch den
Geschaf bsbetrieb ■ erforderlich wird, die daher zu den
an anderer Stelle aufzubewahrenden — friiher so-
genannten reponierten — .Akten genQmmen werden.
miissen. Diese scharfe Trennung ist notwendig, ein-
mal aus raumlichen Griinden. Will man namlich dem
einzelnen Sachbearbeiter die von ihm laufend beno-
tigten Akten unmittelbar zur Hand geben, so darf
diese Registrator nicht zu groB sein, weil der Umkreis"
seines Arbeitsplatzes in der Regel beschrankt sein
wird und weil anderer seits, je geringer die Zahl der
ihm erreichbar nahe lagernden Akten ist, er umso
schneller die einzelnen Aktenstiicke ohne Suchen
herausgreifen kann,
Die Notwendigkeit des Aussonderns der zuriickzu-
legenden Akten aus den laufenden Akten ist zwar
auch friiher immer erkannt worden, nur vielfach
mangels bestimmter Vorschriften jahrelang hinaus-
geschoben, bis es nicht mehr anders ging. Dadurch
wurde in der Zwischenzeit der Geschaftsbetrieb
raumlich und arbeitstechnisch unnotig belastet,
bis dann die Aussonderung vielfach iiberstiirzt und
nicht .'SachgemaB durchgefuhrt wurde. Bs gilt also,
schon hier den Hebel anzusetzen und dafiir zu sorgen,
daB in standig wiederkehrender Aussonderung die
Lagerung der laufend benotigten Akten entlastet
wird: Hinzu komint ein zweiter,' nicht unwichtiger
Umstand. Wie werden namlich die zuriickgelegten
Akten gelagert ? Wohl in vielen Verwaltungen eine
betrubliche Angelegenheit ! Die einzelnen Dienststellen
habeh in der Regel hieifiir je einen oder mehr ere
86
AUSSONDERUNG UND LAGERUNG. ENTBEHRLICHER AKTEN
IIH
Dach- oder Kellerraume zur Veffiigung, die beziiglich
gtoffteilung, Beleuchtung, Heizung, Grofle und R6he
der Gef acheinteilung mehr oder minder unz'weckmaBig
eingerichtet sind. Vielleicht war urspriinglich noch
eine bestimmte Systematik der Lagerung vorbanden;
diese ist jedoch vielfach bald iiberholt durch den Wust
der nachriickenden Aktenmengen. Wer bekiimmert
sich um die richtige Aufbewahrung und sachgemaBe
Pflege der Akten ? Die leitenden Beamten baben in
der Kegel diese Aktenraume nie gesehen; die Biiro-
vorsteher selten; irgend jemand der unteren Krafte
wird beauftragt. Tatsachlich holen dann die jiingsten
Gehilfen oder Lehrlinge jeweils benotigte, zurtick-
gelegte Akten und sortieren sie nach Gebrauch mehr
oder minder f luchtig wieder ein. Mit der Zeit entstebt
ein heilloses Durcbeinander, in das niemand wegen
des dort lagernden Staubes und Scbmutzes hinein-
greifen mag. Hinzu kommen bei der Art der Raume
die Scbaden durch Eeuchtigkeit, RuB usw. Icb glaube
nicbt, daft dieses Bild, im Durchschnitt betrachtet,
zu sobwarz gemalt ist. - Die Akten verkommen, sie
werden nicbt gefunden, sie werden desbalb nicbt mebr
benutzt, trotz vielfach wicbtigen Inbaltes.
Zum Nachteil der Aufgaben der Verwaltung ! So darf
es in einer geordneten Verwaltung nicbt bleiben. Der
Fehler liegt eben darin, daB, weil zu viel Personen da-
mit beauftragt sind, niemand verantwortlich ist.
So sehr der Yerfasser schriftlich (vgl. Band II der
Schriftenreihe des ;Deutschen Instituts fiir wirtschaft-
licbe Arbeit in der offentlichen Verwaltung „Buro-
tecbniscbe und -organisatorische Rationalisierungs-
maJBnahmen in der Kommunalverwaltung'') und in
Vortragen die Auflosung der laufehden Registraturen
empfoblen bat, vertritt er in bezug auf die Verwaltung
der ausgesonderten Akten auf Grand jabrelanger Er-
fahrimgen nachdriicklich die Zusammenfassung dieser
Akten an einer Stelle, in der besonderseinzurichtenden
A Uablage fiir die zuriickgelegten Akten der gesamten
Verwaltung mit einem fiir diese Aufgaben geeigneten
Beamten oder Angestellten, der fiir die zweckmaJBige
Lagerung (nach den verschiedenen Stoffgebieten) und
pflegliche Behandlung verantwortlicb ist. Dazu be-
darf es natiir-lich aucb einer zweckentsprecbenden
Losung der Raumfrage, am besten durch Ausbaueines
Dacbgeschosses mit Heizung undBeleucbtung, um die
Altablage aucb wahrend des Winters verwalten zu
konnen. Umfang und Ausgestaltung ist selbstver-
standlich abbangig von der jeweiligen Gr6Be der Ver-
waltung. Der Gedanke selbst aber rntiBte in jeder
geordneten Verwaltung in mehr oder minder be-
seheidener oder ausgedebnter Form durcbgefixbrt
werden. (Man vgl. auch die grofien Altablagen in-
dustrieller Konzerne mit ihrem wertvollen Vertrags-
und Berechnungsmaterial, die ganz nach gleichen Ge-
sichtspunkten aufgezogen sind.)
Die vorstebenden Gedanken sind die Gruridlage der
nacbf olgend wiedergegebenen Bestimmungen, hinsicht-
lich der en aber ein Weiteres zuvor erortert werden
mag.
Selbstverstandlicb ist mit der sachgemaBen Lagerung
und pfleglicben Bebandlung der zuriickgelegten Akten
die bier in Rede stebende Frage nicbt erschopft.
Denn ebenso wie die laufenden Akten von dem Ballast
der nicht laufend benotigten Akten befreit werden
mussen, so' bedarf es aucb zu einer weitereh Entlastung
der Sammlung der zuriickgelegten Akten auf weitere
Sicht bin, einmal der Vernicbturig derjenigen Ak-
ten, Listen usw., die nach Ablauf gewisser: Fristen
nach keiner Richtung bin fiir die weitere Zukunft
ncch Wert baben und desbalb zu vernichten sind,
zum anderen aber der Aussonderung und weiteren
Aufbewahrung derjenigen Akten (aucb Denkschriften,
Jahresberichte, gescbicbtlichen tJbeiblieke, Listen,
■ Kassen- und Geschaftsbucher), deren dauernde Auf-
bewahrung aus gescbicbtlichen, wirtschaftlichen,
kulturellen und anderen Griinden angebracht ist.
Diese Ietzteren sind dann dem Arcbiv zuzuweisen.
Sei es, daB die Stadt ein besonderes historiscbes Archiv
unter wissenschaftlich-archivalischer Leitung bat, sei
es, daB sie im Zusammenbang mit der Altablage eine
arcbivalische Abteilung fiir dauernd aufzubewahrende
Akten, Urkunden usw. schafft. . Die nachfolgenden
Bestimmungen gehen desbalb aus verwaltungstech-
niscben ZweckmaBigkeits?griiriden davon aus, die Alt-
ablage der biiromaBig sachverstandigen Stelle, nam-
lich der Hauptverwaltung — dem Rauptamt — als
der standig iiberwachenden Stelle anzugliedern. Sie
sichern aber durch die Hinzuziehung des Leiters
des Arcbivs bei alien Aktenaussonderungen und
Aktenvernicbtungen sich das archivaliscb-histo-
rische Sacbverstandnis des Archiv-Leiters. Die
Verwaltung der Altablage dem Arcbivar selbst zu
unterstellen, wie es in der Abhandlung „Das Stadt-
arcbiv als Mittel der Verwaltungsreform" des Stadt-
arcbivars Dr. H. Kownatzki, Elbing, in Reft 9 der
„Mitteilungen des Deutschen Stadtetages vom 25. Sep-
tember 1929" vorgeschlagen wird, mochte ich nicht
fiir ricbtig halten, denn es ist nicht rationell, Arbeiten,
die von einer geringer besoldeten Itraft erledigt
werden konnen, dllrcb eine boher besoldete wahrneh-
men zu lassen und sie dadurch ihren eigentlichen Auf-
gaben zu entzieben. Die Verwaltung der Altablage
ist aber eine buro-verwaltungsmal3ige Ai beit und muB
deshalb aucb einer so vorgebildeten Kraft iibertragen
werden. Die Ausfiihrungeii der genannten Abband 2
lung gehen meiner Ansicht nach in dieser Rinsicht
fehl, sind auch ihres inner en Kerns beraubt, ■ wenn
die Mitwirkung des Archivars bei Aussonderung und
Vernicbtung der Akten so gesicbert ist, wie die nach- :
stehend angefiihrten Richtlinien zeigen werden. Zu-
zustimmeri aber ist dem Veifasser in dem Gedanken,
dafi jede Stadt, auch die kleinste,- sich ein Archiv
fiir ihre bistorisch, kulturell oder wirtschaftlich wich-
tigen Akten und Urkvmden anlegen sollte.' Zuviel ist
in den letzten Jahrzehnten wabrend des gewaltigen
Anwacbsens der Stadte in dieser Beziehurig leider
versaumt. Es ware bedauerlicb, wenn die Nachwelt
uns mit Recht Vorwiirf e macben konnte, wie wir sie
der letzten Vergangenheit gegeniiber in' vielen Verwal-
tungen zu erbeben AnlaB baben. Viel zu wenig be-
kannt ist und zunutze gemacht wisd die Bereitwillig-
keit der Arbeitsgemeinschaften der provinziell vor-
handenen Arcbivare groBer' staatlicber und Provin-
zial-Verwaltungen, mittleren und kleinen Verwal-
tungen an die Hand zu gehen mit einer Beratung zur
bestmoglichsten- " Emrichtung einfacher, d. h. ohne
groBen Kostenaufwand anzulegender Stadtarchive.
Mogen nun nach den voraufgegangenen Ausf iibriingen
87
VII. AKTENAUEBEWAHRUNG
die Richtlinien fur sich selber spreclien. Sie sind, ab-
gesehen von der einen oder anderen kleinen Erganzung,
von dem Unterzeichneten bereits vor 2 Jahrzehnten
durchgefiihrt, neueidings in saehverstandigem Kreis
nochmals durchberaten und erganzt und haben sich
bewahrt. Ihre Durehfuhrung wiirde jeder Verwaltung
die Sicherbeit und ZweckmaBigkeit aucb desjenigen
Teiles der Verwaltung verbiirgen, der nicbt obne
weiteres offen zutage liegt, der aber ebenso in Ord-
nung Iaufen muB, nra nicbt Schaden und nicht wieder
auszugleichende Versaumnisse fur spatere Zeiten
herbeizufiihren.
,,Bestimmungen fiber Aufbewahrung und Vernichtung
von Akten, Listen-,
I. Sachakten
Unter Akten im Sinne dieser Bestiramungen sind zu
versteben die gesamten durcb die einzelnen Geschaf fcs-
vorfalle jeweilig entstandenen Schriftstiicke alter
Dienstzweige einschlieBlich der Nachweisungen, Listen
usw.
Die Akten der Verwaltung werden entweder
a) in den einzelnen Stadtamtem oder
b} in einer gemeinsamen Ablage fur zuruokge-
legte Akten oder
c) im (historischen) Archiv
aufbewahrt.
In den einzelnen Stadtamtem sollen sicb nur die
Akten, die im laufenden Gesehaifcsgang gebraucbt
werden, befinden.
In der Ablage fiir zuriickgelegte Akten (Alt-
ablage) sollen die Akten nacb ibrer Aussonderung aus
den einzelnen Stadtamternsolange aufbewabrt werden,
bis nacb den unten angegebenen Bestiramungen ent-
weder die Vernicbtung der Akten oder ibre Uber-
fiihrung in das Arcbiv angeordnet worden ist.
Das Archiv soil alle Akten (aucb Denkscbriften,
Jahresbericbte, geschicbtlicbe tJberblicke), der en
dauernde Aufbewahrung aus gesobicbtlicben, wirt-
scbafblicben, kulturellen und anderen Griinden an-
gebracbt ist, aufnebmen.
Jahrlich im Monat Juni baben die Dienstleiter der
einzelnen Stadtamter ibre Scbriftgutablagen einer
genauen Durchsicht zu unterzieben und festzustellen,
welcbe Akten, Listen usw. f iir den laufenden Geschafts-
gang entbebrliob geworden sind. Dabei soil besonders
darauf geaebtet werden, daB die Ablagen in weitestem
Umfange entlastet werden. t)ber die zur Zuriick-
legung vorgeschlagenen Akten ist ein Verzeicbnis in
doppelter Ausfertigung Anfang Juli an die Altablage
zu senden. Von dieser werden die ausgesonderten
Akten wabrend der Monate Juli, August und Sep-
tember nach und nacb eingefordert und der Ablage
fiir zuriickgelegte Akten (Altablage) unter Trennung
nach den verscbiedenen Sacbgebieten eingefttgt.
Bine Ausfertigung des Verzeicbnisses gebt an das ab~
liefernde Stadtamt mit Bestatigung der Ablieferung
zuriick. Die zweite Ausfertigung bleibt im Besitz der
Ablage fiir zuruekgelegte Akten.
t)ber die Akten dieser Altablage wird ein Aktenver-
zeichnis in Form einer Kartei gefiihrt.
Jahrlicb im Monat Oktober bat ein aus dem stadti-
scben Archivar, dem Dienstleiter des Hauptamtes
und dem fiir die Altablage zustandigen Beamten be-
stebender Ausschiifl eine Durchsicht der Ablage fiir
zuriickgelegte Akten ' vorzunebmen und zu priifen,
ob und welehe Akten nacb Ablauf der untenstehenden
Fristen vernichtet oder an das Archiv abgeliefert
88
Kassen- und Geschaftsbtichern"
werden konnen. Das Priif ungsergebnis des Ausscbusses
ist in einem Verzeicbnis festzulegen. Das Verzeicbnis
wird dem zustandigen Dezernenten zur Entscbeidung
vorgelegt, inwieweit dem Vorscblage des Ausscbusses
zu entsprecben ist.
Werden Akten vernicbtet oder an das Arcbiv ab-
gegeben, so ist dies auf der Karteikarte zu vermerken.
Die mit dem Vernicbtungs- oder Abgabevermerk
versebenen Karteikarten sind aus der laufenden
Kartei auszusondern und in einer besonderen Kartei
dauernd weiter aufzubewabren.
Die Vernichtung der Akten ist amtlich zu uberwachen,
insbesondere ist dabei zu verhuten, daB Unbef agte Ein-
sicht in die Akten nebmen konnen.
IE. Personalakten
A. Es sind dauernd aufzubewahren und deshalb
von jeder Vernichtung auszuschlieBen:
Die Personalakten der Oberbiirgermeister, BiiTger-
meister und besoldeten Magistratsmitglieder so-
wie der Beamten und Angestellten in Stellen
von bervorragender Bedeutung.
Diese Akten sind unmittelbar nacb ibrem AbschluB,
d. b. nach Einstellung der letzten Zahlung der
Dienstbeziige, der Rubegebalter oder Hinter-
bliebenenversorgung, an das Archiv abzuliefern.
B. 30 Jahre sind aufzubewahren:
Die Personalakten der Beamten nacb ibrem Ab-
scbluB.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist vor Ver-
nichtung der Akten das Archiv zu horen.
C. 15 Jahre sind aufzubewahren:
Die Personalakten der ausgescbiedenen Veiwal-
tungslehrlinge, Verwaltungsanwarter , Verwaltungs-
gebilfen, der Beamtenanwarter sowie aller Dauer-,
Tarif- und Zeitangestellten.
Vor Vernichtung aller Personalakten ist ein Ver-
zeicbnis aufzustellen, das folgende Angaben zu
enthalten hat:
Name, Dienstbezeichnung, Geburtsdatum, Ge-
burtsort, Tag des Eintritts in den stadtischen
Dienst, Dienststellung beim Eintritt, Tag des. Aus-
tritts, . Grand des Austritts.
"i
III. Listen-, Kassen-und Geschaftsbucherusw.
A. Es sind dauernd aufzubewahren- und deshalb
von jeder Vernichtung auszuscblieBen:
1. Das nach der Stadteordnung zu fiihrende
Lagerbucb. (Auch ein etwa gescblossenes
Lagerbuch, das durch ein neu angelegtes Lager-
buch ersetzt worden ist.)
2. Die Vermogens-, Kapitalien- und Urkunden-
verzeichnisse.
AUSSONDERUNG UND LAGERUNG NIOHT ENTBEHRLICHER AKTEN
3. Die Sitzungsniedersckriften der Stadtverord-
netenversammlung, des Magistrats, der Ver-
waltungsdeputationen und Kommissionen, Ku-
ratorien und sonstiger Aussckiisse.
4. Die Jakresreckmmgen der Stadtkauptkasse,
der Neubaukassen, der Sparkasse und aller
sonstigen stadtiscken Kassen.
5. Die Bilanzen, Gewinn- und Verlustrecknungen
der Sparkasse nebst den dazu gehorigen Ak-
tiv- und Passivnackweisungen, Kontenkarten
der Sparkasse nebst den Verzeicknissen der
Sparer und Sparbiicker der Sparkasse, liber
die AussckluBurteile ergangen sind.
6. Aktenverzeicknisse.
7. Die Verzeicknisse iiber gewerbliche Konzessio-
nen.
8. Die Graber- und Beerdigungsverzeichnisse.
9. Die gebundenen Jahrgange der laufenden
Tageszeitungen der Stadt.
10. Bauakten liber Baugenekmigungen (vgl. ErlaB
des PreuBiscken Ministers fiir Volkswoklfakrt
vom 22. Marz 1928 ~~ II 8, Nr. 543 — )•
11. Bauanscklage iiber mekr als 30 000 EM, deren
Aufbewakrung nack dem Ermessen des Ma-
gistrats besonderen Wert bat, sowie zuge-
korige Zeicknungen.
12. Scklufiabrecknungen iiber grofiere von Unter-
nekmern ausgef ttkrte Bauten, sofern sick darin
Angaben befinden, die auf die Konstruktion
und die Dauer des Bauwerkes von wesentlichem
EinfluB sind.
13. Vertrage iiber Erwerb und Verlust des Eigen-
tums an Grundstiicken nebst etwaigen Ver-
messungsunterlagen und Lageplanen sowie
Anweisungen und Empfangsbesckeinigungen
iiber den gezaklten Kaufpreis.
14. Vertrage iiber den Erwerb und die Aufkebung
von Reckten an Grundstiicken und von son-
stigen dauernden Reckten sowie Vertrage iiber
dauernde Lasten und Verbindlickkeiten mit
den dazu gekorigen Anweisungen und Emp-
fangsbesckeinigungen.
15. Sckuldversckreibungen und andere Urkunden
undSekriften, deren Vernicktung moglickerweise
von Nackteil fiir die Stadtgemeindesein konnte.
16. Urkunden iiber Sonder- und Gewoknkeits-
reckte sowie iiber Pamilien- und Erbreckte.
17. Sckriftstiicke, die einen erkeblicken gesckickt-
licken Wert kaben.
Die unter A aufgefiikrten Kassenbiicker, Listen
usw. werden nack ihrer Ubergabe an die Ablage
fiir zuriickgelegte Akten zunackst 10 Jakre in
dieser Ablage aufbewakrt und nack Ablauf der
10 Jakre an das Arekiv abgeliefert.
B. 30 Jahre sind aufzubewahren:
1. Die Verzeicknisse iiber ausgeloste oder ge-
kiindigte und eingeloste Anleikesckeine.
2. Die Verzeicknisse iiber eingeloste Anleike-
zinssckeine.
3. Die Hinterlegungsnebenbiicker sowie Nieder-
sckriften des Hinterlegungsaussckusses.
4. Die Kassenkauptbiicker aller stadtiscken
Kassen.
5. Die Hebebiicker der Steuerkasae.
6. Die Kassen- und Recknungsbelege der Stadt-
kauptkasse, der Sparkasse und aller iibrigen
stadtiscken Kassenverwaltungen.
7. Die Pfandverzeicknisse des Leikamtes.
8. Die Wakllisten.
C. 20 Jahre sind aufzubewahren:
1. Gesckaftstagebiicker.
2. Die Bankgegenbiicker.
D. 15 Jahre sind aufzubewahren:
Die Kassen- und Buckkalterei-Tagebiicker aller
stadtiscken Kassen.
E. 10 Jahre sind aufzubewahren:
1. SamtlickeKassenkontrollen und Kassenbiicker,
die unter B, C und D nickt aufgefiikrt sind.
2. Die Polizeistraflisten.
3. Nackweisung der TJnfallverkandlungen.
4. Die Biirokassenbiicker.
5. Die Posteingangs- und Postquittungsbiicker.
6. Die Veranlagungsrollen, Zu- und Abgangs-,
Ausfall- und ErlaMsten fiir den Steuerein-
ziekungsdienst nebst zugekorigen Belegen,
7. Die Hebebiicker iiber Sckiedsmannsstrafen,
8. Die Abrecknungen und Belege iiber Jagdpackt-
gelder.
9. Die Gesckaftsbucker des Eickmeisters oder der
Eicknebenstelle. ■
10. Die eingelosten Anleikesckeine.
11. Die eingelosten Zinssckeine.
12. Die Finalabsckliisse der Stadtkauptkasse.
13. Die Nackweisungen der Nebenkassenbiicker
iiber Beitrage zur Kranken-, Invaliden- und
Angestelltenversickerung.
14. Die Nackweisungen der Ergebnisse der Pfand-
verkaufe.
15. Die monatlicken Gesckaf tsiiber sickten des Leik-
amtes.
E. 5 Jahre sind aufzubewahren:
1. Die Strafaktenbogen.
2. Die Personenstandsaufnakmezettel.
3. Die Pfandungsniedersckriften.
4. Die Sckulversaumnislisten.
5. Die Terminkalender.
6. Die Meldezettel.
7. Die Kontroll- und Notizbiicker der Voll-
ziekungsbeamten.
8. Die eingelosten Pfandsckeine des Leikamtes.
9. Die Bestellzettelbiicker.
G. 2 Jahre sind aufzubewahren:
Verzeicknisse usw., denen keinerlei Bedeutung fiir
das Kassenwesen oder den sonstigen Gesckafts-
verkekr beigelegt werden kann, ferner die Sckrift-
stiicke, die als Weglegesacken von vornkerein nur
gebiindelt aufbewakrt worden sind.
H. Sind Verzeicknisse usw. in dieser Aufstelkmg nickt
aufgefiikrt oder nickt unter einin diesem Verzeick-
nis genanntes Stickwort zu bringen, so muB zur
Erganzung dieses Verzeicknisses von dem Dienst-
leiter der betreffenden Kasse oder des Stadtamtes
eine Vorlage gemackt werden.
D i w I v , Rcformcn in don stadtischen Verwaltungen
89
VII. AKTENVERWALTUNG
J. Sof ern im Einzelfalle ixber die Aufbewahrung oder
Vernichtung von Belegen, Listen usw. besondere
gesetzliche oder andere Voischriften er lass en sind,
beha.lt es bei diesen sein Bewenden.
K. Alle fiir die Aufbewahrung der Rechmmgen,
Kassenbticher und Belege festgesetzten Fristen
beginnen mit dem Tage der Entlastung der be-
treffenden Rechnungen. Alle ubrigen Fristea
nehmen ihren Anfang mit dem ersten Tage des
Jahres, welches auf das die Liste usw. betreffende
letzte Jahr folgt."
Zusammenstellung von Aktenplanen
(Material fiir einen Einheitsaktenplan.) (Dazu Bild 23, Seite 91.)
Die Grundlage fiir die Neuordnung des Aktenwesens bei dem
Eortfall der Tagebucher und bei der Einfuhtung der Expe-
dientenregistraturen (sogenannte registraturlose Arbeit) ist
der fiir die gesamte Verwaltung systematisch und einheitlich
aufgestellte Aktenplan. Bei Reichs- und Staatsbehorden sind
in den letzten Jahren Aktenplane fiir die einzelnen Ver-
waltungen entstanden. Da bei den Kommunalvervvaltungen
trotz der durch drtliche Verhaltnisse bedingten Verschieden-
heiten in den Grundziigen gleiche Aufgabegebiete vorliegen,
lag der Gedanke nahe, einen Aktenplan zu schaffen, dessen
Gerippe als Anhalt fiir die Aufstellung von Aktenplanen
dienen kann.
Die naehstehende Zusammenstellung zeigt, dafl die bisher
veroffentlichten Aktenplane oder die in Bearbeitung be-
findlicben Entwiirfe (z. B. des Deutsehen Stadtetages) in
ihrer Einteilung der Hauptgruppen im weaentlichen iiberein-
stimmen.
90
ZUSAMMENSTELLUNG VON AKTENPLANEN
1. Verbande.
Deutsche!
Allgemeine
Potted verwal-
Batwerwal-
Betriebeund
Schulen
Kunst und
Woblfahrta-
Flnanzver-
St&dtetag
Verwaltung
tung
tung
Unterneh-
mungen
Wissen-
schaft
pflego
waltung
Beichsstadte-
Allgemeine
Pollzeiver-
Bau- und
Gemeinde-
Schulwesen
Kunst und
WohKahrt
Finaniiver-
Abgaben-
bund (schon
Verwaltung
waitung
Verkehrs-
veranstal- ,
Wissen-
waltung
waltung
alter)
verwaltung
tungen
schaft
Nach dem
Allgemcine
Folizeivcr-
Bauverwal-
Qemeinde-
Volksblldung
Wohlfahrts-
Finanzver-
Hausllalta-
Verwaltung
waltung
tung
veransfcal-
pflege
waltung
plan des
tungen
Beiehsstfidte-
bundeB v. Dr.
Gollaseh
Farbo :
rot
hellgriin
braun
blau
gdb
vlolett
dunkelgriin
Tlmringer
Allgemeine
Polizei
Bauverwal-
WirtBChalts-
Volksbildung
Wohlfahrt
Finanzver-
Stadtcver-
Verwaltung
tung
fBrderung
und Arbeit
waltung
band e. V.
u. kommu-
nale Veran-
Btaltnngen
Sachsischer
VerfaSsung,
Pofijei
Grundbesitz,
Betricbe,
Schulen, sonstige Bll-
Wohifahrta-
Flnanzver-
Volksge-
Gemcindetag
aligememe
Bauverwal-
TJnterneh-
dungaeinriehtungen,
pflege
Tvaltung,
sundheit,
Verwaltung,
tuisg, Ver-
mungen
Kultur
Steuer-
Wohnungs-
Personal-
kcbrswege
wesen
wesen
aachen
Wurttember-
Verfaesung u.
Offentliehe
Bau- u. Fener-
Wirtachaita-
Kulturleben
Fiirsorge-
Steucrweaen
Eechtspflegc
Geaund-
glsche Ge-
Verwaltung
Sicherheit,
polizei, Ver-
leben
wesen und
Heeresan-
heitswesen
meindever-
Ordming und
kehrswesen,
Wohlfahrts-
gelegcn-
waltung
Sitte
Bffentliohe
Gewasser
pflege
heiten, Sta-
tistlk
Westf&Iischer
Allgemcine
Polizeiver-
Bauverwal-
Betriebe und
Schul- und BJIdungawea. ,
Fu'rsorge-
Finanzver-
St&dtebund
Verwaltung
waltung
tung
TJnterneh-
mungcn
Bcligton
veiwaltung
waltung u.
kommunaie
WirtucbaSt
2. Staote.
Breslau
Allgemeine
BanpoIlKei
Ban-, Sied-
Betricbe u.
Sohulyer-
Kunst und
Wohlfahrts-
Finanz- und
Griinanlag.,
Sonder-
Verwaltung
lungs- und
Unterneh-
■waitung
Wiaaen-
furaorge,
Steuer-
Friodhofe
gerichto
Grundstiicfcs-
mungen
schaft
Geaund-
wesen
und Bestftt-
wesen
heitsweaen
u. soziale
Fiirsorge
fcungawesen
Dortmund
Hauptver-
Polizeiver-
Tlefbau-,
Betriebe
Schulver-
Kunst und
■Wohlfahrts-
Knanzver-
Hoohbau-
waltung
waltung
Grundstucks-
verwaltung
u, Stadt-
erweltecung
waltung
Wlssen-
Bchaft '
verwaltung
waitung
verwaltung
b!au
braun
rosa
lila
orange
dunkelgrun
hoHgriin
gelb-braun
GOrlitz
Hauptver-
Bauverwal-
Betriebe u.
TJnterrichtaverwaltung
WohSfahrta-
Finanzver-
Stcuerver-
Versiche-
waltung
tung
Unterneh-
mungen
anit
waltung
waltung
rungsamt,
Grund-
atuoksver-
waltung
Koln
Allgemcine und Polizetver-
waltung
Bauwesen
Betriebe
Schule und Kultur
Voikawohl-
fahrt
■Finanzen
Llcgnitz
Hauptvcr-
Polizeiver-
Bauvcrwal-
Betriehsver-
TJnterrichtsverwaltung
Wohlfahrts-
Finanzver-
Grund-
waltung
walttmg
tung
waltung
verwaitung
waltung
stuckaver-
waltung
Miinohen
Gemeindevcr-
waltuug und
Finanzwesen
Polizeiweseu,
Lebensmlttcl-
versorgung,
Einburge-
rung,
Staatsangc-
horigkeit
Gcmcindebesitz,
StraBenbau,
Verkehrawcsen
Schulwesen
Jugendfiir-
Borge, StiS-
tungawesen,
Hypothek-
Darlehen
8. 1
Bild 23. ZusammenstGllung von Aktenplanen
91
\
VIII. Karteien
Grundzuge der Karteinutzung
Westphal, Stadtoberinspektor, Berlin
I. Kartei urtd Buch
Der moderne Biirobetrieb ist ohne die Kartei nicht
mehr denkbar. In einer Vielheit von Formen, die
kaum ein anderes Hilfsmittel der Biiroarbeit aufzu-
weisen vermag, verschafft sie sich iiberall Geltung.
Von der Zettelsammlung des Kaufmannes und Ge-
lehrten im primitiven Zufallsbehalter — mochte es
Zigarrenkiste oder Pappschachtel sein — bis zu dem
hoehentwickelten, feinfiihligen Karteigerat neuester
Konstruktion ist allerdings ein weiter Weg gewesen.
Auch an Gegnern hat es der Kartei nicht gefehlt. Aber
der Gegenwart ist sie ein unentbehrliches Instrument
der Ordnung und T)bersicht, unentbehrliob nicht nur
in der Wirtschaft, sondern auch in der Verwaltung.
Die Behorden haben sich im allgemeinen schwerer
zum Obergang auf die neue Form der Schreibflache
entschlossen. Das ist verstandlich. Ihnen gait das
Buch, durch Jahrhunderte die Form der Aufbe-
wahrung gleichgroBer Blatter, als das Fundament
einer gesicherten Arbeitsweise. Die Tradition war zu
stark. Je umfangreicher aber die Verwaltungen und
ihre Aufgaben wurden, um so mehr machte sich eine
Abkehr vom Buche bemerkbar, stellte sich die Kartei
als neue Hauptform der Schreibflache ebenbiirtig
neben das Buch. Ja, wie so oft, zeigten sich auBerste
Gegensatze in der Bewertung. t)berschatzung und
damit Wahllosigkeit in der Anwendung waren die
Folge ungerechtfertigter Nichtachtung.
Die Hemmungen, die der Ubernahme der Kartei-
form anfangs entgegenstanden — so auch fiir die
Wirtschaft in der Bestimmung des Paragraphen 43 des
Handelsgesetzbuches (Fiihrung gebundener Biicher) — ,
hatten den Fragenkomplex zugespitzt in dem grund-
satzlichen Entweder-Oder: Buch oder Kartei. Diese
Fragestellung erwies sich als falsch und fand eine
keineswegs iiberraschende Losung in der Antwort:
Buch und Kartei. Denn beide gleichberechtigten
Formen der Schreibflache haben ihre Eigenwerte, die
begriindet und begrenzt sind durch die besondere Art
des Arbeitsmittels, Die wissenschaftliche Betrach-
tung J ) zeigt uns, dafi es sich bei dem Buche um eine
einfach gerichtete Stoffanordnung handelt. Ihm
fallt die Aufgabe zu, einen einfach ausgedehnten
SehriftfluB — die einzelnen Zeilen bilden, aneinander
gereiht, einen lauf enden Streif en, dessen Breite gegen-
tiber der Lange verschwindend ist — in einem drei-
dimensionalen Raume unterzubringen. Im Gegen-
J ) Vgl. die Hauptgruppe „Die Sohreibflache" in Dr. Porst-
manns: Karteikunde, Verlag fiir Wirtschaft und Verkehr,
Stuttgart 1928.
satz zu dieser eindimensionalen Wirkung des Buches,
einer horizontalen Bewegung des Stoffes, ist die Kartei
das Darstellmittel fiir viele Ausdehnungsformen.
Der Unterschied zeigt sich bereits, wenn die an sich
zweidimensionale Papierflache nach ihren beiden Aus-
dehnungen zugleich genutzt werden soil, d. h. zu der
horizontalen (zeilenmaBigen) eine vertikale (spalten-
maBige) Bewegung hinzutritt, wie etwa bei der Buch-
fiihrung. Die unformigen, vielgeteilten Blattflachen
eines der iiblichen Kassenbiicher und die Notwendig-
keit standiger Verweisungen, wenn Mangel an den
urspriinglich vorgesehenen Blattern eintritt, beweisen,
daB dem Buche seiner Natur nach Grenzen gesetzt
sind. Grenzen, die hauptsachlich durch seine Bindung
bedingt werden. Starre Gebundenheit kann will-
kommen sein, in vielen Fallen aber ist sie ein Nachteil,
den die Kartei bewuBt vermeidet.
Im Grunde ist die Kartei nichts anderes als ein
ungebundenes Buch. Sie entwickelt nur die Moglich-
keiten, die in einem StoB gleichgrofier Blatter liegen,
nach anderen Richtungen. Wenn das gebundene
Buch das selbstverstandliche Arbeitsmittel fiir das
Verzeichnen in der Zeit aufeinander folgender Ge-
schaftsvorfalle, Bestande u. dgl. ist, bei denen also
Zeilen und Seiten sich dem zeitlichen Verlauf unter-
ordnen lassen, und auch nach der Zeit wieder gesucht
werden kann, ist die Kartei die Arbeitsgrundlage zur
Beherrschung sachlich geordneter, verwickelter Vor-
gange. Richtunggebend ist nicht mehr die Zeit,
sondern der Stoff. Das bedeutet: Die Kartei ist
das gegebene Hllfsmittel fiir das Ordnungsprinzip
der Schaltung, das — im Gegensatz zu der Ordnungs-
weise der Reihung als einer unabanderlichen Folge —
einen standigen Wechsel in der Anordnung (Ein-,
Aus- und Umschaltungen) voraussetzt. Der Grundzug
der Kartei ist die Beweglichkeit. Zwar wird sie auch
als Ordnungsmittel der Reihung angewandt, fiir diesen
Zweck kann jedoch auch das Buch mit bestem Erfolg
eingesetzt werden, dessen Vorziige in der gesicherten
Unterbringung der Schreibflache, in der leichten Be-
schriftung von Vorder- und Riickseite des Blattes und
in der Handlichkeit und bequemen Abstellweise liegen.
Wo aber das Buch zweckm&Big arbeitet, behalt es
seine Bereehtigung; es wird durch die Kartei lediglich
von Gebieten verdrangt, die ihrem ganzen Wesen nach
nur oder besser von ihr bewaltigt werden konnen,
trotz der Versuehe des Buches, sich den neuzeitlichen
Forderungen anzupassen. Es bedarf aus diesen
Grimden im einzelnen Falle der TIberlegung, welches
Arbeitsmittel sich als geeigneter erweist. Unter Um-
92
grundzUge dee. karteinutzung
standen konnen Buck und Kartei sich wirksam er-
ga'nzen.
AIs Vorteile der Kartei, die sie zu einem mit dem
Buche schlechthin nicht mehr vergleichbaren Biiro-
hilfsmittel gemacht haben, lassen sich zusammenT
fassen
Beweglichkeit: der Karteiinhalt (die einzelnen, unge-
bundenen Karten) kann ausgewechselt und in der
Reihenfolge beliebig vertauscht werden;
Erweiterung ohne Beeintrachtigung des Ordnungs-
prinzips ;
Aussonderung des toten Materials : durch die Heraus-
nabme erledigter Karten brauobt niobt mehr
unniitzer Ballast mitgefuhrt zu werden, der Platz
beansprucht und die Ubersicht und Zuverlassigkeit
gefahrdet;
mascbinelle Beschrjftung und bessere Nutzung fur
Durchschriften;
Arbeitsteihmg: der Karteiinhalt ist mebreren Arbeits-
kraften gleicbzeitig zuganglicb;
weitgehende und vielseitige Ordnung: das umfang-
reicbe Blickfeld
a) durch planmaBige Nutzung der Gesamtheit
der Kartenkanten,
b) durcb Sichtrander infolge Staffellage der
Karten,
ermoglicbt systematische Ubersicht nacb ver-
schiedenartigsten Gesicbtspunkten, leiobte Find-
barkeit bestimmter Karten und selbsttatigen Hin-
weis auf fehlende oder verstellte Karten und auf
notwendige MaBnahmen;
Unabhangigkeit der Auf bewahrungsf orm vom Inbalt :
die Bindung der Kartei, der Behalter, bleibt brauch-
bar, aucb wenn die Karten erledigt sind.
II. Anwendungsbereich der Kartei
Die Kartei bedeutet Verbesserung menscbliober
Arbeitstecbnik, Sie ist zugleicb das Gedachtnis des
Betriebes. Alle inner en Aufgaben, alle Gescbafts-
vorfalle konnen unter geordneter Darstellung des
Stoffes durcb die Kartei erfaBt werden, die immer
als ein Ganzes erscheint und niemals als abgescblossen
gilt. Wo sie zweokgerecbt eingesetzt wird, bringt sie
unbedingt Ersparnis an Zeit und Arbeit. Sie will
in der Hauptsaobe Ermittelungen und Kontrollen
iiber Tatbestande und Arbeiten scbnell und iiber-
sicbtlicb ermoglicben. Werte — Sack- und Geldwerte
— wie Personen eignen sicb zur karteiartigen Ver-
waltung.
Nacb groBen Gesichtspunkten betracbtet, kann die
Kartei dienen
zur Auskunftserteilung : die Karte bait grundlegende,
cbarakteristiscbe Angaben fest, wobei optiscbe
Kennzeichen und Symbole wie
grapbische Zeicben (Strich, Kreuz usw.),
Formveranderungen der Karte (Tab, Kerb,
Eckenscbnitt),
aufsetzbare, beweglicbe Merkmale (Reiter)
und die Anordnung der Karten arbeitserleicbternd
wirken;
zur Ubersicht: durcb die blickfangenden Symbole
treten Ersobeinungen zutage, deren Ermittelung
an sicb zunachst niebt beabsicbtigt gewesen zu
sein braucbt (z, B. wird sicb bei Verwendung von
Reitern fiir irgendeinen bestimmten Zweck dem
Bbck ungewollt aufdrangen, daB sicb inner balb
farbig unterscbiedener Kartengruppen Reiter an-
haufen oder auffallig vereinzelt steben, woraus sicb
entsprechende Riickschlttsse zieben lassen};
zur Hinterlegung: die Karteikarten bewirken die
Einteilung des binterlegten Stoffes, sie bilden
gewissermaBen eine bewegliche Fachereinteilung
(Beispiel: Fristeniiberwachung) ;
zum Bucben: auf der Karte wird neben den ein-
maligen Angaben, die sie entba.lt, laufend einge-
tragen (Beispiel: Loseblatt-Bucbfiihrung).
Karteien, die Bucbungsaufgaben erfiillen — gerade
auf diesem Gebiete wird das gebundene Bucb mebr
und mebr verdrangt, seit bandscbriftlicbe und
mascbinelle Durcbschreibverfabren sicb das Gebiet
der Bncbbaltung erobert baben — , konnen als
Schreibkarteien bezeichnet werden. Die anderen
Zwecken (Nachschlagezwecken) dienenden Karteien
lassen sicb mit einem zusammenfassenden Begriffe
als Leseharteien kennzeicbnen. Eine reinliche
Scbeidung nacb diesen beiden Grundarten braucbt
keineswegs immer der Fall zu sein; stets werden jedoch
die Karteiaufgaben nacb der einen oder anderen Seite
iiberwiegen. Dieses Moment ist, wie nocb zu ent-
wickeln bleibt, von Bedeutung fiir die Wabl der
Karteiform.
"Weitere Unterscheidungen sind neben diesen im
Wesen der Kartei begriindeten Begriffsbestimmungen
— von der Form abgeseben — stofflicher Art. Es
liegt nicbt im Rahmen dieser einfiihrenden Zeilen,
die materiell vorbandenen und moglichen Karteien
zu bescbreiben. Die Anwendungsgebiete sind uberaus
zablreicb. In der Kommunalverwaltung sind fast in
alien Geschaftszweigen Kartenanlagen als Hilfsmittel
einer verbesserten Gescbaftsform einsetzbar und
groBenteils im Gebraucb. Die weiteren Abhandlungen
innerbalb des Abscbnittes Kartei bringen einige
Beispiele der angewandten Karteitechnik. Diese
Beispiele gentlgen. Eine ersehopfende Darstellung,
an welcber Stelle jeder einzelnen Verwaltung die Kartei
sicb eTfolgreicb verwenden laBt, ist vorerst im Grunde
ebensowenig wesentlicb wie die genaue Angabe des
Kartenvordrueks. Lager-, Personal-, Inventar kon-
trollen u. a. sehen sich auf den verscbiedensten Ge-
bieten abnlicb, so daB es unrationell erscbeint, die
Karten in jedem Einzelfalle besonders auszuarbeiten.
Und es ist durcbaus denkbar, ja vielleicbt sogar
wiinscbenswert, dafi die Karte einer Wabl- oder
Meldekartei — um beliebig eine Materie beraus-
zugreifen — allerorts vordrucbmafiig gleicbgestaltet
ist. Die Normung des Kartenvordrueks — daB
Kartenformate und Karteimobel genormt sind, be-
darf kaum nocb der Erwabnung — konnte einmal
eine bedeutsame Rolle spielen; die Vorziige liegen auf
der Hand. In der Wirtschaft gibt es bereits lager-
maBige, also allgemeingultige Vordrucke, so etwa fiir
Kundenwerbung, Ein- und Verkauf, Lagerkontrolle,
Maschinenverwaltung u. dgl. Fubrende Karteifirmen
baben versucbt, diesen Gedanben auch auf Beborden-
karteikarten zu iibertragen, indem sie systematiscb
aus einzelnen Auftragen die Norm ableiteten. Aber
wenn die Normung durcbdringen soil, mufi sie von dem
Willen der Verwaltung selbst getragen werden. Dafur
93
VIII. KARTEIEN
scheint die Zeit noch nicht gekommen. Sonderwiinsche
sind fast in jedem Falle zu beobachten, und es ist
zuzugeben, daB die Verschiedenheit der ortlichen
Verhaitnisse sich erschwerend fiir die Vereinheit-
lichungsbestrebungen auswirkt. Alles Gebotene bleibt
aus diesem Grunde vorlaufig uur ein Muster, das
Anregungen und Anhalte gibt, aber auf das sich ver-
zichten laBt. UnerlaBlich jedoch ist die Kenntnis des
Wesens und der Formen der Kartei, die Vermittlung
der Karteikunde. Wer ibre grundsatzlichen Fragen
beherrscht, besitzt das Eiistzeug, die einzelne Aufgabe
der Praxis zweckdienlich zu losen. Die Systemfrage
stebt im Vordergrunde, denn ein jeder Vordruck ver-
magschlieBlichjederKarteiform angepaBt zu werden.
III. Karteiformen
So vielseitig die Anwendungsmoglichkeit der Kartei
ist, so zahlreich sind ihre technischen Ausdrucksformen.
Die Ftille verwirrt fast, und es erscbeint auf den. ersten
Bliek scbwer, das Geeignete herauszufinden. Dennocb
sind alle Systeme auf zwei Grundformen zuriick-
zufiihren, deren Bestandteile die gleichen bleiben:
Karte, Behalter und Ordnungsmittel.
Die urspriinglicbe Form ist die Steilkartei. Ihr
Bild ist bekannt. Die Karten steben auf einer ibrer
Breitkanten — ■ die Querabstellung bildet die Regel —
in einem Bebalter (Einzelkasten, Sobubscbrank oder
Trog) aufreobt bintereinander und sind obne weiteres
herausnehmbar. Ihre (rein auBere) Bindung bewirkt
also der Bebalter. Die Sicberbeit des Bucbblattes
ist damit aufgegeben. Sine besondere Sicherung
der Karten, die sich durcb mechauisehe Mittel
(ScblieBstangen) erreicben laBt, bat sicb aucb bis auf
Ausnabmen als iiberf lussig erwiesen. Die Summe aller
oberen — ■ und teilweise seitlicben — ■ Kartenrander
bildet das Blick- oder Siebtfeld, das im Verein mit den
gruppentrennenden Leitkarten durcb Aufnabme der
Ordnungs- und Findemerkmale (Kerb, Tab, Reiter)
die t)bersicht vermittelt.
Die Steilkartei bat einen gewissen Dauerzustand
erreicbt. Entwicklungsfahig ist das Aufbewahrgerat
geblieben, das man sicb den Karteiaufgaben besser
anzupassen benmht. Aucb neue Baustoffe fiir die
Bebalter wie Aluminium oder Sperrholz werden
erprobt.
Aber das Auffinden einer Karte ist im allgemeinen
trotz Ausnutzung aller Ubersicbtsmoglichkeiten an
ein Durchblattern des Kartenmaterials gebunden.
Man erstrebte daber einen "Oberblick und eine Zu-
ganglichkeit der Karten, die iiber die Eigenschaften
der Steilkartei binausgingen. Aucb wimschte man,
bei den Anforderungen an die Scbnelligkeit des
Arbeitstempos die Handgriffe, die fiir Eintragungen
auf den Karten unumganglicb waren, auf ein Mindest-
maB zu beschranken. Diese Ziele iuhrten zur Aus-
bildung der zweiten Grundform, der Flachkartei.
DasCharakteristische der Flachkarteiist die Schuppen-
lage der Karten. Sie liegen flacb und staffelformig
in der Weise iiber einander, daB von jeder Karte ein
etwa 6 mm breiter Rand zu . seben bleibt. Dieser
Sicbtstreifen, aucb Kopf- (oder FuB-)leiste genannt,
nimmt die verscbiedenartigen Ordnungsmerkmale auf
(Besebriftung, Farbsignale, Zeicben usw.). Durcb die
Sicbtstreifen sind alle Karten eines Behalters gleich-
zeitig zu iiberblicken und mit dem Auge die ge-
suchten scbnell herauszufinden, ohne zu blattern.
Diese Eigenscbaft bat der neuen Form dieBezeicbnung
,,Sicbtkartei" eingetragen, zutreffend, aber nicbt ganz
mit Recht, wenn sie damit in Gegensatz zu der
Steilkartei gesetzt werden soil, die aucb ihr Sichtfeld
besitzt. Immerbin ist der Sicbtstreifen, das muB
anerkannt werden, dem Blicke zuganglicher und
geeignet, Tab, Kerb und Leitkarte zu ersetzen. Das
Sichtrand-System laBt sicb bis zur graphischen
Darstellung ausbauen. Aber nocb etwas anderes
kommt bei weiterer Ausgestaltung der Flacbkartei
hinzu. Sie kehrt zu einer Bucheigenschaft zuriick,
indem sie die einzelnen Karten um eine Kaute drebbar
aufbangt. Die Karten lassen sicb somit wie die
Blatter des Buches umscblagen, sie sind jedocb losbar.
Dieser Umstand ermoglicht auf der einen Seite die
Auswechselbarkeit der Karte, auf der anderen ihre
Beschriftung, ohne dap eine Entnahme aus der
Verwahrungsstelle notwendig wird. Darin liegt
der zweite Vorteil der Flachkartei, dem sicb als
drittes Moment die im allgemeinen grofiere Sicherbeit
gegen das unbemerkte Feblen und das Verlegen von
Karten zugesellt. Denn durcb die entnommene Karte
wird die Reihe der Sicbtstreifen unterbrochen, d. h.
es bietet sich dem Auge durcb die entstehende Liicke
selbsttatig eine Fehlanzeige dar, und die gut ilber-
blickbaren Ordnungsmerkmale auf den Sicbtrandern
lassen eine falsche Kartenablage sogleich erkennen.
Die Karten werden zu etwa 60 in einem Rahmen
aufbewabrt. Sie werden in ibm durcb jederzeit ein-
setz- und herausuehmbare Kartentrager (Drahte,
Hiilsen, Pappstreifen) festgehalten oder in Taschen
gesteckt, die ihrerseits in dem Rahmen drebbar be-
festigt sind. In der technischen Losung der Auf-
hangeart und damit in der mebr oder weniger leichten
Auswecbselbarkeit der Karten liegen die Unterschiede
zwischen den einzelnen Flachkarteisystemen, deren
es viele gibt, aber wenige, die sich zu einem wirklicb
brauchbaren Gerat auszubauen vermocht haben.
Die technischen Feinheiten beeinflussen die Brauch-
barkeit bei Dauerbenutzung wesentlich. Gleichzeitig
zeigt sich ein Nachteil: Die Vertauscbbarkeit der
Karten ist infolge ihrer — wenn aucb losbaren —
Bindung gegeniiber der Steilkartei stark einge-
sehrankt.
Die Rahmen werden waagerecht der Breite oder Tief e
nach in Holz- oder Stahlschranken verwaltet; sie
wirken in diesen Fallen als Ziige. Sie konnen aber
auch senkrecht an der Wand oder an Standern hangen,
so daB sie wie Tafeln erscheinen.
Die an sich wirkungsvolle Einrichtung der Flacb-
kartei, die zudem aus dem Auslande kam, bat zunachst
zu einer Uberschatzung gefuhrt. Ihre Vorteile sind
unbestritten, wenn die Karteiaufgabe darin besteht,
dauernd viele Kurzeintragungen vorzunehmen,
ohne daB die Karten einem allzu groBen Wechsel
unterworfen sind, d. h. die Kartei sebr fllissig ist.
Neben dem bereits erwahnten Nachteile des er-
scbwerten Kartenwechsels besteben aber weitere, die
in erheblicbem MaBe den ersten giinstigen Eindruck
vermindern.
Die Flachkartei beansprucht bei gleicher Karten-
menge bedeutend mehr Raum als die Steilkartei.
mmm
GBUNDZUGE DER KARTEINUTZUNG
Sebon bei einigen tausend Karten verbindet sicb damit
zugleicb ein arbeitstecbnischer Naohteil. Die Hand-
auflage — oder der Schreibpunkt — wandert unaus-
gesetzt in alien drei Dimensionen: seitlich, in der
H6be und in der Tiefe. Bei GroBanlagen bat diese
Scbwierigkeit, die Karten anf engem Raum. arbeits-
bereit unterzubringen, zu dem Versucb eines Hilfs-
mittels gefiibrt, das eines komiscben Beigescbmackes
nicbt entbebrt, zu der Verwendung fabrbarer, auf
Scbienen laufender Stiible. Eine andere, unver-
gleicblieb bessere Losung stellt die Trommelkartei dar,
eine Flacbkartelart in Walzenform, die'es ermoglicbt,
durcb Dreben der Trommel das gesamte Kartengut an
den Bearbeiter obne Verlegung des Sitzplatzes beran-
zubringen. Docb versagt die Flachkartei auch, wenn
es gilt, aus der ganzen Anlage einige wenige Karten,
die ein bestimmtes Signal tragen, scbnell heraus-
zusucben. Dem retardierenden Moment der einzeln
zu dffnenden und zu uberpriifenden vielen Ziige der
Flacbkartei stebt bier das ubersichtlicbe Gesamt-
blickfeld einer in neuzeitlicben Trogen untergebracbten
Steilkartei gegeniiber. Ausscblaggebend ist zuletzt,
daB der Preis der Flachkartei infolge des feinftihlig
ausgestalteten Gerates weit hoher ist. Auf die einzelne
Karte umgerecbnet, steben die Kosten im giinstigen
Falle im Verhaltnis von 1 : 10 (je Karte der Steil-
kartei 0,03— 0,06 RM, der Flachkartei 0,30—0,70 RM).
Die Wirtsebaftlicbkeit der Flachkartei ist daber von
Fall zu Fall genau zu untersucben; nicbt jeder Kartei-
stoff kann zweckmaBig durcb sie erfaBt werden.
Ibr Einsatz ist, wie bereits betont, besonders dann
gegeben, wenn die Karten zahlreichen und regel-
mafligen Kurzbucbungen zu dienen bestimmt sind,
mit anderen Worten, wenn die Staffellage der Karten
(Moment der Findbarkeit) und ibre bucbblattartige
Drehbarkeit (Moment der Bescbriftung) ausgenutzt
werden konnen. Der Unterscbied im Nutzwert der
beiden Grundformen der Kartei liegt also in ibrer
Wesensverscbiedenbeit begriindet. Es entsprechen
sich im Regelfalle Lese- und Steilkartei, Scbreib- und
Flachkartei.
Die Vor- und Nacbteile auf beiden Seiten baben eine
Reihe von Sonderformen entstebenlassen. In neuester
Zeit sind zweckmaBige Verbindungen der Steil- und
Flacbkartei entwickelt worden, indem sowobl die
Steilkartei Eigenarten der Flacbkartei ubernommen
bat als auch umgekebrt. Die Flacbkartei ist aucb
auBerlich zur Bucbform zuriickgekebrt; sie befestigt
die Karten gestaffelt in Bucbmecbaniken (Buchflach-
kaxtei) und fiibrt auf diese Weise eine Vereinigung
der Vorzuge von Bucb und Kartei berbei, wie sie
das Loseblattbuob bisber nicbt aufzuweisen vermooht
hat. Andererseits bat sie die aufierste Entwicklungs-
stufe in der Streifentafel erreicbt, bei der die haupt-
sachlichste Eigenscbaft der Flacbkartei, der Sicht-
streifen, nnter Fortfall des iibrigen Kartenteiles zu
einem selbstandigen Gebilde ausgebaut worden ist.
Fur mascbinelle Bescbriftung, zu der die Karte dem
Behalter entnommen werden muB, ist ferner die
Bindung aufgegeben worden; die Karten werden in
den Rahmen oder Tafeln nur aufgesteckt. Auto-
matiscbe Sortierkarteien suoben auf mechaniscbem
Wege das Finden der Karten zu bewerkstelligen.
Die Ziele all dieser Mischformen und Neubildungen
aber sind die gleicben; sie werden beberrscbt von dem
Streben nacb
Anpassungsfabigkeit an die gestellten Aufgaben,
einfacber und ubersichtlicher Handbabung,
leicbter Kartenbescbriftung,
groBem Fassungsraum,
Bearbeitungsmoglichkeit in Reichweite und
Preisverbilligung.
IV. Probleme der Karteieinrichtung
Die "Wahl des Karteisystems ist, wie bereits ausgef iihrt,
in erster Linie von der Aufgabe abhangig, die durcb
die Kartei erfiillt werden soil, in Verbindung mit
dem Kostenaufwande, der im Verbaltnis zum Er-
folge steben muB. Daneben sind GroBe der Anlage,
Kartenformat, Arbeitsweise und der zur VeTfiigung
stebende Raum maBgebend.
Der Erfolg des sachhchen Zweckes liegt in der erhohten
Ordnung und Kontrolle, in groBerer Zwangslauf igkeit
und in der Vereinigung von Arbeitsgangen; der Er-
folg des geldwerten Zweckes in einer Kostensenkung
durcb verminderten Aufwand an Arbeitskrafb und
Materialbei gleicbem Leistnngsergebnis, wenn moglicb,
bei Steigerung der Leistung.
Die GroBe der Anlage, die Kartenmenge, legt bereits
in groBen Ziigen die Bebalterart fest, soweit sie nicbt
durcb das gewablte System vorgescbrieben wird.
Die Steilkartei gestattet bier eine groBere Bewegungs-
freibeit. Bei kleineren Kartensammlungen genilgen
Einzelkasten und Scbreibtiscbscbub, bei ausge-
debnteren muB zu Schranken und Trogen gegriffen
werden. Dabei spielt das Format der Karte eine
Rolle. Je groBer die Karte, um so umfangreicbere
Bebalter miissen bei gleicber Kartenzabl berangezogen
werden. Die Beziebung der Karte zum Karteimbbel
auBert sicb im Raum. Der For matf rage bommt
daber eine Bedeutung zu, die oft nicbt recbtzeitig
erkannt wird. Geschickte Vordruckgestaltung lafit
ein unnotbr grofies Kartenformat vermeiden. Die
Selbstverstandlichkeit der Verwendung genormter
Karten ist beilaufig scbon erwahnt worden. Als
Grenzformate gelten Din A 4 und A 7; allzu groJJe
Karten sind unbandlicb fur das Beschriften, zu kleine
lassen sicb scblecbt blattern und erfordern kiirzere
AufbewabTungskasten, da infolge der geringen H6be
der Karten bei dem Zusammenpressen mit der Stell-
wand der mittlere Teil leicbt nacb oben berausge-
driickt wird.
Auf ein weiteres Moment verdient in diesem Zu-
sammenbange bingewiesen zu werden, auf das Wacbs-
tum der Kartenanlage. Es wird durcb zwei Umstande
bedingt: durcb den Zugang an neuen Karten und
durcb die Vielbeit der Eintragungen. Rascbes Wachs-
tum erbobt sebr bald den Material- und Raumbedarf,
ja greifb unter Umstanden auf den Personalbedarf
iiber. Die raumliche Vorsorge ricbtet sicb naeb dem
voraussicbtlicben Grade des Anwacbsens. Eine ge-
wisse GleicbmaBigkeit vorausgesetzt, bestimmen drei
Faktoren die Berecbnung :
Anfangsbestand des Kartengutes,
Zuwacbs (abzttglich der laufenden Abgange) und
Zeit.
Eine solcbe Betracbtung ermoglicbt einen Riick-
scbluB auf die Einricbtungskosten wie auf die Kosten
95
VIII. KARTEIBN
der Unterhaltung; sie ist ein Mafistab dafiir, mit
welchem Geldaufwande gerechnet und welcher Erfolg
dementsprechend erwartet und aufgebracht werden
mufi.
Das jeweils zweckmaBigste Karteimobel — um noch
einmal darauf zuriickzukommen — wird ferner durch
Raum und Arbeitsweiae mitbestimmt. Es ist weder
gleichgultig, welcher Raum zur Verf ttgung stent, noch
wie an der Kartei gearbeitet werden soil. Bei be-
schrankten Raumverhaltnissen wird die Nutzung der
Wandflachen erwimscht, mithiu werden Schrank-
anlagen vorzuziehen sein, die horizontal wenig Stell-
flache erfordern. Ihre Ausdehnungsrichtungen sind
H6he {Augen- bis Kniehohe) und Breite. Ist reich-
licherer Plate vorhanden, so konnen Troganlagen
verwendet werden, bei denen die Arbeitsflache (nur
eine Kartenschicht) in die Ebene verlegt ist und die
arbeitstechnisch eine Reihe von Vorziigen bieten.
Handelt es sich beispielsweise um dauernde, niclit nur
nachschlagsweise Arbeit an der Kartei, etwa um stan-
dige, zablreiche Auskiinfte oder Buchungen, so muB
das gesamte Kartengut offen zuganglich sein. Das
ununterbrochene Offnen und SchlieBen von Schiiben
wirkt in diesem Falle im hochsten MaB e hemmend. Der
Trog ist jedoch auch angebracht, wenn an der Kar-
tei — und zwar am Gesamtkartengut — von mehreren
Personen gleichzeitig gearbeitet werden muB. Dies
um so mehr, je starker die Benutzung der Kartei ist.
Erst bei geringem Beanspruchungsgrade verlieren die
Nachteile des Sehubschrankes an Bedeutung. Ebenso
entlasten Trogpult und Trogtisch den Allein-Kartei-
fiihrer, der bei schwacher Inanspruchnahme der ein-
zelnen Karte in der Lage ist, tausende zu verwalten,
aber doch durch die Menge der Karten gezwungen
wird, sie alle stets griffbereit in einer Arbeitsebene
zur Hand zu haben.
Nicht zuletzt hangt der Erfolg einer Kartei von der
Art ihrer Bearbeitung ab. Die Grundforderung
richtiger Personalauslese gilt hier wie iiberall. Ge-
wissenhaftigkeit und Ordnungssinn sind Eigenschaften,
ohne die ein Karteibearbeiter schwerlioh einwandfreie
Leistungen erreichen wird. Beherrschung der Be-
dienungstechnik des Arbeitsgerates ist eine selbst-
verstandliche Voraussetzung, deren Vernachlassigung
oft genug — und nicht nur bei Maschinen — Mangel
verursacht, djie zu Unrecht dem System zur Last
gelegt werden.
Ausschlaggebend fur den Grad des Gelingens einer
jeden Arbeit ist die Bestgestaltung der beiden Teil-
krafte: Person und Arbeitsmittel. Diese Erkenntnis
muB weitgehend beachtet werden fur die Nutzung der
Kartei, die ein anspruchsloses Hilfsmittel, aber auch
ein bis zum auBersten feinfiihliges Instrument neu-
zeitlicher Arbeitstechnik sein kann.
Das Ortsrecht der Stadt Tilsit als Loseblattbuch
Rhaese, Biirooberinspektor, Tilsit
Die zahlreichen Vorschriften, die fur den Bezirk einer
Stadtgemeinde Geltung haben, unterliegen haufigen
Anderungen. Es kostet Miihe, sich durch die Vor-
schriften hindurchzufinden, die fur den Bezirk eines
einzigen groBeren Gemeinwesens Geltung haben.
Die Bestimmungen sind in den meisten Fallen nicht
zweckentsprechend gesammelt, sondern in den ver-
schiedensten Akten der Stadtverwaltung, in Amts-
blattern, Tageszeitungen usw. zu find en. Viele Miihe
muB aufgewendet werden, um sie dort zu finden.
Weiteren groBen Zeitaufwand erfordert die Fest-
stellung, ob Anderungen eingetreten sind, die mit
beriicksichtigt werden mttssen.
Um alle diese Miihe zu vermeiden und alle Orts-
vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ge-
sammelt beisammen zu haben, so daB alle zeitrauben-
den Uberlegungen, ob diese oder jene Bestimmung
vielleicht abgeandert oder aufgehoben ist, uberfliissig
sind, hat sich die Stadtverwaltung Tilsit dazu ent-
schlossen, eine stets auf dem laufenden zu haltende
gedruckte Sammlung der Ortsbestimmungen
herauszugeben. Die Sammlung ist nach dem vom
Verfasser entworfenen Endlos-Registerbuchsystem *)
gedruckt worden, und zwar sind samtliche Orts-
satzungen, Steuerordnungen, Polizeiverordnungen,
Gemeindebeschliisse usw. nach Sachgebieten geordnet,
die mit romischen Ziffern bezeichnet sind, z. B. ist die
!) DRGM. Nr. 1 032 210.
Bezirksvorsteherordnung dem Sachgebiet I „AU-
gemeine Verwaltung, Verfassung, Organisation", die
Besoldungsordnung dem Sachgebiet II „Stadtische
Beamte, Angestellte und Arbeiter" zugeteilt worden.
Der Sammlung ist ein Inhaltsverzeichnis beigegeben,
in dem fiir jedes Sachgebiet besondere lose Blatter
vorgesehen sind. Innerhalb eines jeden Sachgebietes
sind die einzelnen Bestimmungen unter laufenden
Nummern, immer mit „1" anfangend, in alphabe-
tischer Reihenfolge der Stichworte aufgeftthrt, die
Stichworte zum Zwecke des leichteren Auffindens
fett gedruckt. Um spater neu zu erlassende Vor-
schriften jederzeit an den geeigneten Stellen 'leicht
in das Buch aufnehmen zu konnen, ist an bestimmten
Stellen z. B. unter „3., 4., 5." Raum frei gelassen
worden, um andiesen Stellen iiber neue Bestimmungen
Deckblatter einkleben zu konnen, die vorgummiert
geliefert werden. Diese neue Druckanordnung gibt
die Moglichkeit, jederzeit Nachtrage in unbegrenzter
Zahl an richtiger Stelle einfiigen zu konnen. Jeder
Teil des Buches kann nach Bedarf beliebig viele
Blatter zum Inhaltsverzeichnis hinzubekommen, wenn
ein Blatt nicht ausreicht. Andererseits kann jeder
Teil unbegrenzt geloirzt werden, ohne daB die Samm-
lung dadurch in ihrem Bestande als vollstandiges
Werk jemals beeintrachtigt wird. Die einzelnen
Bestimmungen selbst sind ebenfalls auf lose Blatter
von derselben Grofie wie die Inhaltsverzeichnisblatter
gedruckt und am auBeren Rande oben mit der Be-
96
KARTEIEN IN DEB WOHLFAHRTSPFLEGE KLEINERER UND MITTLERER VERWALTUNGEN
zeichnung versehen, unter der sie im endlosen Register
erscheinen, z. B.
die Bezirksvorsteherordnung , . Teil I Nr. 8,
die Besoldungsordnung .... Teil II Nr. 1 usw.
Um jede einzelne Stelle des Buehes leicht bezeichnen
und auffindenzu konnen, erhalten die Ortsvorschriften
in sich Seitennummern.
Nach dem endlosen, in seiner Einteilung nach Sach-
gebieten sehr iibersiehtlichen Register wird jede Be-
stimmung in dem Buch miibelos aufgefunden. Die
Inhaltsverzeichnisblatter haben des leichteren Auf~
findens wegen noch einen seitlichen Registeransatz
(Daumenregister) mit der Bezeichnung des Sach-
gebietes.
Zwischen der Uberschrift der Bestimmung und dem
Text ist Zwischenraum gelassen fur die Bezeichnung
des Datums der Bestimmung und der Daten der etwa
spater kommenden Anderungen. Die Daten und
Unterschriften am Schlufi der Verprdnungen sind
zweckmaBig meistens nicht gedruckt, damit bei
spateren Anderungen die Daten und Namen nicht
mit berichtigt zu werden brauohen. Die ganze Samm-
lung, Inhaltsverzeichnisblatter wie aueh die nach
diesen Inhaltsverzeichnissen geordneten Bestim-
mungen, wird zusammengehalten durch dauerhaffce
Klemmruckenmappen, die ganz leichtes Auswechseln
der Blatter gestatten und dennoch das Aussehen eines
gebundenen Buehes haben. Buchbinderkosten fallen
also ganz fort.
Wenn der Stoff in einem Bande zu umfangreieh wird,
so kann leicht jeder Teil herausgenommen und in
einen anderen Einbanddeckel gelegt werden.
Bei Anderungen des • Ink alts erhalt jeder Besitzer
der Sammhmg umgehend eine Anweisung zum Berich-
tigen des Buehes mit den eiforderlichen Deckblattern
und neuen Druckstiicken. Beim AuBerkrafttreten von
Bestimmung enist die Nr. im Inhaltsverzeichnislediglich
zu streichen und das Drucksttick der Bestimmungen
zu entfernen. Diese Beriehtigungsanweisungen werden
laufend numeriert, so daB jeder Bezieher priifen
kann, ob er die Nachtrage restlos erhalten hat.
Die Tilsiter Ortsstatutensammlung hat weiter den
groflen Vorteil, daB die Bestimmungen auch einzeln,
aufierhalb der vollstandigen Sammlung verwendet
werden konnen. Nach Bedarf werden von neuen
Bestimmungen neben den ftir die vollstandigen
Sammlungen benotigten Stiicken gleiohzeitig noch
soviel.Einzeldruckstucke hergestellt, als fur den Hand-
gebrauch, fiir Akten, Behorden oder Privatpersonen
gebraucht werden. Die nie veraltende Sammlung
erfordert also gar keine besonderen Druckkosten.
„Das Ortsrecht der Stadt Tilsit" hat wesentlich zur
Vereinfachung der Verwaltung unserer Stadt bei-
getragen. Em Beamier hat den Aufbrag erhalten,
liber jede Anderung der Bestimmungen gedruckte
Anweisungen zur Berichtigung der Biicher alien
Besitzern des Buehes zustellen zu lassen. Er ist dafur
verantwortlich, daB jede Anderung berucksichtigt
wird. Auf diese Weise fallen die zeitraubenden Fest-
stellungen, ob die Bestimmungen inzwischen ab-
geandert sind, und die ganze Sucharbeit nach den
bisher verstreut gewesenen Ortssatzungen fort. Die
Sammlung steht jederzeit liickenlos und auf den
neuesten Stand gebracht zur Benutzung zur Verfiigung
und wird bei auftauchenden Eragen gern zu Hilfe
genommen, auf diese Weise die Arbeit in der Ver-
waltung bedeutend vereinfachend und den Arbeits-
aufwand erheblich verringernd.
Karteien in der Wohlfahrtspflege
kleinerer und mittlerer Verwaltungen
Waldemar Miiller, Stadtamtmann, Wittenberge
Die von den Kommunen teils freiwillig, teils auf
Grund gesetzlicher oder verwaltungsmafiiger Vor-
schriffcen zu leistendenWohlfahrtsaufgaben sindheute
im Gegensatz zur friiheren Armenverwaltung so
umfangreieh, mannigfach und vielseitig, daB es einer
starken Zusammenfassung aller Stellen, Einrichtungen
und Anstalten, die gleichen oder ahnliehen Aufgaben
dienen, bedarf, um eine planmafiige, schnelle und
wirksame Hilfe neben wirtschaftlicher Verwendung
der Mittel zu gewahrleisten.
Grundsatz der Wohlfahrtspflege muB die individuelle
Beurteilung und Bearbeitung jedes einzelnen Ealles
sein. Dieser Grundsatz kann aber nur in die Praxis
umgesetzt werden, wemi das Biiro iiber ein Hilfs-
mittel verfiigt, das, rasch und bequem benutzbar,
stets liickenlos iiber Personalien und gewahrte Hilfe-
leistungen usw. AufschluB gibt.
Durch welches Hilfsmittel kann nun eine derartige
tJbersicht ohne erJieblichen V erwaltungsauf-
wand erreicht werden?
Es gilt in erster Linie eine Verbindung zwischen
den PersonalaJcten und sonstigen Vorgdngen
aus alien Hauptabschnitten der wirtschaft-
Uchen Fursorge, der Jugendfursorge und -pflege
und der Gesundheitsfiirsorge herzustellen, durch die
eine richtige Beurteilung aller in v Erage kommenden
Gesichtspunkte sichergestellt wird.
Die Akten oder aktenmaBigen Vorgange jedes
Einzelfalles miissen vorweg
1. ein Kostenblatt, d. i. . eine tlbersicht der ge-
leisteten Ausgaben und der Erstattungen und
2. einen Abhorbogen, einen Vordruck iiber die
personlichen und wirtschaftlichen Verhaltnisse,
der jeweils zu beiichtigen bzw. zu erganzen ist,
enthalten. Die tJbersicht liber einen Einzelfall aus
alien Gebieten wird nun durch eine Kartei her-
gestellt werden konnen, bei der dann auf Einzelheiten
iiber Kosten und Verhaltnisse, die jeder zeit in den
Akten mlihelos zu finden sind, verzichtet wird. Die
Kartei ist lediglich eine Such- oder StichJcartei,
97
k
VIII. KARTEIEN
die fiir alle unterstiitzten oder sonst betreuten (z. B.
Schutzaufsicht usw.) Personen immer angibt, in wel-
chem Umfang eine Familie oder Person von der Fiir-
sorge erfafit worden ist, Sie dient so auch zur Aus~
kunftserteilung in der Zusammenarbeit mit den
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege.
Die Vorderseite einer solchen Karteikarte sieht wie
Bild 24 aus.
Die Karten sind Familimkarten, d. h. sie werden auf
den Namen des Haushaltsvorstandes angelegt, sofern
die Familienmitglieder zusammenleben. Bei getrennt
lebenden Personen gentigt eine zweite Karte, mit
einem entsprechenden Hinweis zur Familienkarte.
Die Karten werden in der iiblioben Weise durch Aus-
nutzung von Tab-, Kerb- und Beiterbahn fiir die
praktische Arbeit entsprecbend geordnet.
Neben den Personalien enthiilt die Karte die Be-
zeichnung aller Aktenzeichen etwaiger in den Teil-
gebieten vorhandenen Vorgange. Weitere Vorgange,
die nicht aktenmaBig aufbewahrt werden, werden
ebenfalls unter Angabe der Aufbewahrungsstelle {z. B.
in der Kriippelfiirsorge usw.) vermerkt.
Auf der Eiickseite der Karte ist geniigend Raum fiir
kurzeHinweise beivorubergehenderB.ilie, beidenen
nicht Personal akt en angelegt werden, vorhanden.
Grundsatzlich werden die Vorgange in Personalakten
Vorna.me
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geboren am ;
i. Aktara,; FWs
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111. Aktenz.: Jug.
Nr.
!!, Akfenz. ; Kriegsf,;
Nr.
W, Akt«n«.s.
Vorgange sind vorhanden:
(durch Kreiiz ksnntlich ' m'ac'hen)
Tuberkulose-Fiirsorge ■ ' .
Aufbcvahrungsstcllt
Ge-fahideten-Fursorge
AulKe*AhitM0$3teli*»
Knippel-Fursorge
^^i^^^KH
Erboiungs-FSrsorge •
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is sr.in H.iftz Fibr*, BesSin Jfiiricnri.ii!
Fi/rft^'lo'!' jfiii D R ?
j A.P, ! J '
Bild 24. Karteikatte fur Wohlfahrtspflege
aufbewahrt. Bei einmaliger oder vortibergehender
Hilfe dient aber der Erleichterung der Alctenfiihrung
die Zusammenfassung der Schriffcstiicke in einem
Handaktenstiiok, das alphabetisoh (z. B. unter der
Bezeiehnung „BIattsammhmg") aufbewahrt wird.
Die Such- oder Stiehkartei ermoglicht also
gleichzeitig auch eine wesentliche Verwal-
tungsvereinfachung.
Ahnlich ist auch eine Stiehkartei fiir die Amtsvor-
mundschaft (Miindel und Vater) eingerichtet.
Die Kartei muB selbstverstandlich auf die ortlichen
Verhaltnisse Riicksicht nehmen. Sie wird aber die
tlbersichtliehJoeit der Fursorgemafinahtnen im
einzelnen ohne erhebliche Verwaltungsarbeit
immer fcirdern und in Verbindung mit dem doch
nicht zu entbehrenden Aktenstiick bei Verwendung
offentlicher Mittel neben streng durchgefiihrter indi-
vidueller Fursorge grofitmoglichste Wirtschaft-
lichkeit gewahrleisten und jede Doppelarbeit aus-
schlieBen. Eine Flach- oder Steillcartei, in der uber
jeden Fiir sorgef all in vielen Spalten gebucht werden
soil, eriibrigt sich. Da auf die Alctenfiihrung nicht
verzichtet werden kann, bedeutet eine Buchungs-
kartei unnotige Doppelarbeit mit dem Mangel, daB
weder Kartei noch Akten in Ordnung sind. Jeden-
falls hat sich die einfache, billige Such- und Stieh-
kartei in unserer Wohlfahrtsverwaltung — einer
Stadt von 26500 Einw. — sehr gut bewahrt.
98
zzzmmmmmiiiimiii
AUPBEWAHEUNG VON HEBEKARTEN IN DER STEUERVERWALTUNG DEE STADT DESSAU
Aufbewahrung von Hebekarten
in der Steuerverwaltung der Stadt Dessau
Durch die vollkommen veranderten Nachkriegs-
verhaltnisse hat sick in der Steuerverwaltung eine
nicht unerhebliche Arbeitsvermehrung eingestellt.
DieseMehrleistungenkonntennur mitgroBem Kosten-
aufwand und mit bedeutendem Zeitverbrauch be-
waltigt werden. Die Verwendung von Biiromaschinen
und anderen mechanischen Hilfsmitteln hat siob zur
Entlastung des Personals und zur Einsparung der
verursachten boben Personalkosten mebr und mebr
eingefiihrt. Im besonderen aber war dies aucb zur
scbnelleren Abwicklung des G-eschaitsganges unum-
ganglich notwendig. Hierbei bat siob als eines der
wichtigsten Hilfsmittel in der Steuerverwaltung die
„Kartei" ausgebreitet.
Die Kartei ersetzt die bisher ublicben Listen fur die
Steuerveranlagung und'tritt an die Stelle der Bucher
in den Steuerkassen. Die durcb den Umzug der
Steuerpflichtigen und aus anderen Griinden not-
wendig gewordenen Anderungen konnen zu jeder Zeit
und obne Schwierigkeit einlacb durcb LJmstellen der
betreffenden Karten bewerkstelligt werden, wahrend
man bei den Listen den Namen streicben und an der
anderen Stelle wieder neu eintragen muBte.
In Verbindung mit der Verwendung von Buchungs-
mascbinen oder des Durcb scbreibeverfabrens baben
siob gerade durcb die weitgebendste Benutzung von
Kontenkarten ganz betrachtliche Arbeitsersparnisse
erzielen lassen.
Den von vielen Seiten der Verwendung der Kartei
entgegengebracbten Bedenken (Verlust, Entwendung
und Ealschung von Karten) kann durcb zweckmaBige
Anlage der Kartei begegnet werden.
In der Stadtischen Steuerkasse der Stadt Dessau hat
sich die nacbstehend bescbriebene Kartei (Bild 25)
bewahrt.
Die Scbranke sind mit herausziehbaren WeiBblech-
kasten ausgestattet. Jeder Kasten faBt je nacb der
Starke des Materials bis zu 500 Hebekarten. Diese
Kasten ruhen, wie aucb aus dem Bild Nr. 25 ersicbtlich
ist, auf Stablschienen tind sind mit Sperrhaken ver-
sehen, um ein Herausfallen beim Herausziehen der
Kasten zu verbindern (Bild 26). Durcb die Ab-
schragung der binteren Wande der einzelnen Kasten
werden die Hebekarten so berausgestellt, daB jede
einzelne Kontenkarte leicbt und scbnell heraus-
genommeh werden kann. Insgesamt konnen in einem
Schrank etwa 21 000 Karten aufbewahrt werden.
In der Steuerkasse der Stadt Dessau sind 2 derartige
Schranke aufgestellt. An diesen beiden Scbranken
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Bild 25. Eiserner Kartenschrank
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Bild 26. Kartei der Steuerkasse Dessau
99
VIII. KARTEIEN
konnen 2 — 3 Beamte die benotigten Hebekarten
herausziehen und bis zu 700 Personen in den Kassen-
stunden (4 Stunden) ohne gegenseitige Storung des
iibrigen Apparats abfertigen.
Der VerschluB dieser Schranke erfolgt durch Stahl-
blechrolladen, die durch Federzug betatigt und durch
ein seitlich angeordnetes SicherheitsschloB gesperrt
werden. Hierdurch werden die Karteien auBerhalb
der Dienststunden stets unter einem guten VerschluB
gebalten und dem Zugriff Unbefugter entzogen. Zum
andeiu ist aber aucb die Unterbringung der Karten
in diesen Schranken bis zu einem gewissen Grade
feuergeschiitzt.
Von wesentlicber Bedeutung bei der Lagerung der
Karten ist die innere Ordnung derselben. Die Ver-
schiedenheit der Steuerarten oder aucb der Steuer-
termine erfordern ein leicbt erkennbares und obne
besondere Arbeitsleistung angewandtes Unterschei-
dungsmerkmal. AIs ein vielfach angewendetes Ord-
nungsmittel bat sick hier die Verscbiedenbeit der
Kartenfarbe reckt gut bewahrt. Die Ausnutzung
dieser Einrichtung bringt bestimmt den Vorteil mit
sich, dafi Verwecbselungen bei der Verbucbung der
einzelnen Steuerarten, insbesondere bei Massenbe-
arbeitungen, bei Verbucbung durcb Buchungsmaschi-
nen, im allgemeinen vermieden werden.
aus ZweckmaBigkeitsgriinden wird empfohlen, die
Steuerbescbeide und Steuerkarten fiir jede einzelne
Steuerait in einer iibereinstimmenden Farbe ber-
stellen zu lassen. So sind z. B. in der Steuerverwaltung
Dessau die Karten und Bescheide (Beifcragsrecbnungen)
fiir die Steuer von bebautem Grundbesitz aus
weifiem Papier bzw. Karton,
fiir die Gewerbesteuer aus gelbem Papier bzw.
Karton,
fiir die Brandhassenbeitrdge aus feuerrotem
Papier bzw. Karton,
fiir den Wasserverbrauch aus blauem Papier bzw.
Karton
usw. bergestellt.
Am Kopfe der Kontenkarten, wie aucb der Steuer-
bescbeide usw. sind die betreffeuden Hebebuch-
nummern vermerkt. Zur Erleicbterung des Auf-
findens einer Karte oder um die wieder einzusteckende
ricbtig einzuordnen, fiibrt jede Karte als mecbaniscbe
kontrolle den Kerbschnitt naeb Hunderten und
Tausenden. Ist eine Karte niebt aufzufinden, so muB
sie sich, falls sie durcb den Kerbschnitt nicht sofort
aufgefunden wird, im zugehorigen Hundert befinden,
kann also innerhalb dieses Hunderts sebr scbnell
wieder aufgefunden werden.
Die Einteilung der Karten erfolgt praktiscberweise.
nacb Str alien oder nacb dem Alpbabet, je nachdera,
welcben Zwecken die Karte zu dienen bestimmt ist.
Zur scbnellen Auffindung beim Heraussuchen der
Karten ist es natiirlich notwendig, daB aucb die ein-
zelnen Kasten durcb Anbringung eines Scbildes
anzeigen, welche Hebekarten ibrer Nummer oder
ibrem Buchstaben nacb sich in den betreffeuden
Kasten befinden sollen.
Die Verwaltung, insbesondere aber aucb die Leiter
von Steuerkassen miissen taglich iiber den Stand der
Erhebung unterrichtet sein oder sfcb scbnell unter-
100
ricbten konnen. Besonderer Wert mufl auf die Er-
kennbarkeit bewilligter Stundungen und der erfolgten
Mabuuug zum Zwecke der Oberwachung der Zwangs-
vollstreckung im Verwaltungszwangsverfahren usw.
gelegt werden. Es ist dies sebr gut durcb Anbringung
von Merkmalen an den Karten moglich, wahrend es
bei der Listenfiihrung besonders Schwierigkeiten be-
reitete. Verscbiedenfarbige und in der Form ver-
schiedenartige Eeiter oder Tabs, sowie farbige Papier-
zeichen zum Aufkleben bilden sehr gute Merkmale,
Durcb Kombination solcber Hilfsmittel konnen die
Karten auf unzablige Weise ubersicbtlieh gekenn-
zeicbnet werden. Als praktisch bat sicb aucb die
besondere Lagerung der Eestanten in den Karten-
schranken oder Kartenpulten ergeben.
Nacb der Beendigung jeder terminmaBigen Erbebung
werden die Karten der Restanten in dem binten
gelegenen Teil der Kartei, die Karten iiber bezablte
Steuern in dem vorderen Karteiabteil gelagert, so daB
eine strenge Trennung der Zabler und Restanten sicb
obne weiteres ergibt. Nacb den hierdurcb abgeson-
derten Restantenkarten werden die Auftrage fiir die
Vollziehungsbeamten ausgefertigt. Unmittelbar vor
Beginn der neuen Erbebung werden samtliche Konten-
karten wieder in die Karteiabteile laufend abgestellt.
Es erubrigt sicb somit, fur die Durcbfubrung des Ver-
waltungszwangsverfabrens nacb den Falligkeitster-
minen die bezablten Karten nochmals durchzupriifen.
Aucb die im Laufe des Steuer jabres durcb Zabhmgen
usw. zur Erledigung gekommenen Karten werden
zweckmaBig, nachdem sie laufend aufgerecbnet und
abgescblossen sind, besonders in den Schranken
gelagert. Hierdurcb werden die zum Ende des Rech-
nungsjahres sicb zusammendrangenden AbschluB-
arbeiten erleicbtert, und es wird erreicbt, daB nach
einer verhaltnismaJBig kurzen Zeit nacb Ablauf des
letzten Zablungstermines die verbliebenen Reste end-
giiltig festgestellt werden und jede einzelne Steuer-
art abgescblossen werden kann.
Die alljahrlich abgescblossenen Karten werden ge-
sondert von den Karten des laufenden Rechnungs-
jabres verwabrt. Da eine Inanspruchnabme der
Karten aus den Vorjahren nicbt allzuhaufig sein
wird, geniigt die Aufbewabrung in Stapeln verschniirt,
mit kurzen Bezeichnungen -versehen. Gegen eine
Vernichtuug der Karten nacb Ablauf von 10 Jabren
von der letzten Eintragung an gerecbnet, diirften
keine Bedenken besteben,
Fiir die Verwabrung und Verwaltung der Karteien
in der Steuerverwaltung mufi der Grundsatz besteben,
daB die Kartei, die als Unterlage fiir dieVeranlagung
dient, und die in der Steuer kasse verwendeten Hebe-
karten getrennt verwaltet und gelagert werden. Die
Veranlagungsstellen und die Steuerkassen miissen be-
sonderen Wert darauf Iegen„daJB Karten zur Nach-
priifung irgendwelcber Angelegenbeiten nicht heraus-
gegeben werden. Wird iiberall hieran streng fest-
gehalten, werden sicb MiBstande nicht ergeben. Die
Gefabr des Verlustes oder der Verscbleppung einer
Karte wird auf ein ganz geringes MaB eingescbrankt
werden.
Soweit Bedenken wegen der Benutzung der losen
Karten noch besteben, darf versicbert werden, daB
da, wo Ordnung herrscbt, keine Karte verscbwinden
AUFBEWAHRUNG VON HEBEKARTEN IN DER
kann, wo aber keine Ordnung berrscbt, aucb Biicber
verscbwinden konnen.
Eine weitere Sicberbeitgegen den Verlust von Konten-
karten bildet eine standige Kontrolle iiber den Karten-
bestand, die durcb regelmaJJige und auBerordentlicbe
Revisionen an Hand von Nummernverzeichnissen, die
mit den Hebebuchnummern der Karten gleichlaufen,
STEUERVERWALTUNG DER STADT DESSAU
ausgeiibt wird. In der Steuerkasse Dessau werden
bereits seit fast 20 Jahren Kontenkarten verwendet.
Es ist bisber nicht vorgekommen, dafl eine Konten-
karte verloren gegangen ist. Eine voriibergebende
Verscbleppung der Karten von einer Steuerart in die
andere ist durcb die Farbenunterscbiede fast aus-
gescblossen.
101
IX. Mechanisierung
Vervielfaltigungsmittel im Behordenburo
Karl Wiechmann, Berlin-Schoneberg
Neben Schreib- und Rechenmaschinen ist der Ver-
vieltaltigungsapparat das unentbehrlichste Hilfs-
mittel neuzeitlieher Biirotechnik im kommunalen
Verwaltungsdienst. Er iibertrifft in der Vielseitig-
keit seiner Verwendung alle anderen Biirogerate. Sie
erstrecktsich von der einfachen Herstellung kurzer Mit-
teilungen, Geschaftsanweisungen usw. fiir den inneren
Betrieb, von Rundschreiben im engeren oder weiteren
Kreise, von Formblattern, Lieferscbeinen, Rechnun-
gen, Empfangsbescbeinigungen bis zum reklamepsy-
cbologiscb fein ausgestalteten Werbeblatt, zu bau- und
maschinentechnisch vielseitigen Planen und Zeich-
nungen, zum Festhalten von kostbaren Bucbseiten
und Bildern oder wicbtigen Dokumenten bis zur
Herstellung ganzer Amts- und Verordnungsblatter.
Diesem vielseitigen Verwendungszweck entspricbt
die Vielzakl der auf dem Markt befindlicben Modelle
und Typen an Vervielfaltigungsapparaten, die — nocb
durch keinerlei Normung eingeschrankt — die Aus-
wabl des ricbtigen Apparats durch die Beschaffungs-
stelle ungemein scbwierig macht, Fiir diese Auswabl
einige Anhaltspunkte zu geben, ist der Zweck der
nacbstehenden Ausfiibrungen. Dabei muB vorweg
gesagt werden, daJJ es ganz unmoglich ist, fiir irgend-
ein Biiro einen bestimmten Vervielfaltigertyp zu
benennen. Die Wirkungsweise der vielen vorbandenen
Apparate ahnelt sick so, die Verwendungsmoglich-
keiten iiberschneiden sick dermafien vielfacb, daJJ
erst eine genaue Prttfung der ortliehen Umstande
— ■ naob den weiter unten gegebenen Ricbtlinien —
zur Entscbeidung fiibren kann, Fiir den einzelnen
Abdruck kann aucb durch einfachere Apparate viel-
facb ein Ergebnis erzielt werden, das der Leistung hoch-
wertigerer Apparate recbt nabe kommt. Der Unter-
sobied tritt jedoch stark bervor, wenn die GroBe und
Art der Vorlage, die Notwendigkeit, eine bestimmte
Papierart zu verwenden, die Zahl der notigen Ab-
drucke und die Kiirze der Zeit, in der sie beschafft
werden miissen, eine ausscblaggebende Rolle spielen.
Um einen Uberblick iiber das weite Feld der Biiro-
Vervielfaltigungsmittel zu gewinnen, ist die Auf-
teilung nach Verfabrensarten notig. Diese sind
in Bild 27 systematiseh zusammengestellt; neben der
Art des Verfahrens sind die Untergruppen, die be-
sonderen Merkmale und einige Typen jeder Art soweit
dargestellt, wie es auf knappem Raum moglicb ist.
Zur Erganzung sei folgendes bemerkt:
Zu 1 (Bild 27, Seite 103}: Dwchschldge rait der
Sehreibmascbine ermoglichen im allgemeinen nicht
mehr als 6 — 8 gut lesbare Vervielfaltigungen, bei Ver-
wendung von elektriscb betriebenen Scbreibmascbinen
bis zu 25. Das Verfabren ist zweifellos das einfaobste.
Fiir Bucbbaltungen (besonders in Lohnstellen) kann
das DurchscAre^'&everfahren mit Hand zweckmaBig
sein, wenn nicbt mehr als 3 — 4 Durcbschriften notig
sind. Kofieren kann aus kandelsgerichtlichen
Griinden erwiinscht sein, es gebt im Mascbinenver-
fabren sebr scbnell und sauber vor sich.
Zu 2: Das seit etwa 1850 bekannte Abzugsver-
fahren bat den Vorzug, dafi eine besondere Einfar-
bung nicht erforderlicb ist. Die handschriftlich mit
Hektograpbentinte oder mit Sehreibmascbine durch ein
bektograpbisches Earbband bergestellte Vorlage wird
als Spiegelscbriffc auf die Leimglyzerin- oder Tonerde-
masse iibertragen. Zu jedem Abzug wird ein Papier-
blatt auf die Schrift gelegt und mit einer Biirste oder
Handwalzefest angepreJSt. Jeder Abzug nimmt einTeil-
cben der auf der Masse befindlicben Farbschicbt weg.
Die Abziige werden desbalb allmahlich blasser, ihre
Hochstzahl ist mit 50 — 60 begrenzt. Fiir anspruchs-
lose Vervielfaltigungen ist das Abzugsverfahren aucb
beute nock geeignet und durck den einfachen Arbeits-
vorgang besonders woblfeil. Das Oimigverfabren
ermoglicht eine bohe Arbeitsgescbwindigkeit durch
Runddruck, kommt im Preise aber schon ungefahr
dem Schablonendruck gleicb.
Zu 3: Zur Herstellung der Vorlage fiir den ScJia-
blonendmck miissen Wachs- oder Dauer-(Gummi-
haut-)schablonen — Matrizen — verwendet werden,
deren besondere Kosten mit in Rechnung gestellt wer-
den miissen. Jene sind etwas billiger, miissen aber
sorgf altig vor Druck, Knittern und Warmeeinwirkung
gesckiitzt werden, diese unempfindlich gegen solche
Einwirkungen, also haltbarer und dafur teurer.
Auf das Beschreiben der Schablonen ist besondere
Sorgf alt zu verwenden, je besser es gescbiekt, desto
vorteilkafter ist das Aussehen der Abziige. Diese
konnen in Flach- oder in Drebapparaten hergestellt
werden. . Flacbapparate sind durchweg einfacke,
kastenformige Behalter mit Schablonenrakmen; die
Einfarbung geschieht meistens mit Hand. Soge-
nannte Stapeldrucker ermoglicken schon 6 — 700 Ab-
ziige in der Stunde. Bei den SckablonentZre^verviel-
faltigern unterscbeidet man Eintrommel- und Zwei-
trommelsysteme. Erstere arbeiten durchweg mit
fliissiger Wasser-, olhaltiger oder diinner Vaselinfarbe,,
letztere mit dicker Vaselin- oder sogenannter Fest-
farbe. Die besseren Apparate sind mit Zusatzeinrich-
tungen aller Art versehen (naheres s. unten) und er-
moglicken hoke Leistungen.
102
VERVIELFALTIGUNGSMITTEL IM BEH0RDENBt)RO
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Z« 4; Zum Z7mdr«c&verfabren muB die Vor lag e
durcb Aufpressen oder mittels Durcblicbtung auf
einen Zwiscbentrager (Stein-, Metall- oder Glasplatte)
gebracbt werden; beim Rotaprintapparat findet un-
mittelbares Bescbreiben einer Metallfolie statt (die
■0bertragung auf den Zwiscbentrager [Gummiwalze]
gebt hier automatiscb wabrend des Druckes vor sicb).
Pur die Einfarbung sind sinnreicb gebaute Earbwerke
vorgeseben, die zum Teil Mebrfarbendruck in einem
Arbeitsgang ermoglicben. Der Druck gebt in bucb-
druckabnlicben Mascbinen vor sicb, die bis zur bocb-
sten Vollkommenbeit awgestaltet sind. Beim Glas-
druck (Opalograpbdruck) gibt es einfacbe Flacb-
drucker, Scbnell-Elacbdrucker und Runddrucker mit
Halbzylindern ans Opalglas. Filr das Durcblicbtungs-
verfahren sind besondere Hilfseinricbtungen vorge-
seben. Das Umdruckverfabren ist in Tecbnik tind
Leistungen so vielseitig, daB es den bdcbsten An-
Art des Verfahrens
Untergruppen
Besondere Merkmale
Typen 1 )
1.
Absehreiben
Durchschlagen,
Durchschreiben
Kopieren
Durchschreibebrett mit od.
ohne Federn,
Presse, Masehine
Taylorix Definitiv,
Viktoria
2.
Abziehen von Hektogra-
phen- oder Tonerdemasse
Kastenform, Blatter,
Rollen
Sondertyp „Ormig"
}> Ohne Einfarbung
SpiegelBchrHtabdruck
Hektorol, Sohapirograph
Edol, Ormig-Udrum.
3.
Sehablonen- (Matrizen- )
Druck mit Wachs- oder
Dauermatriaen
EIach-(Stapel-)Drucker
Eintrommel t Drehver-
Zweitrommel J vielfaltiger
] Mit Einfarbung, zahl-
j- reiche Zusatzeinrieh-
J tungen
Greif, Typido, Wenuso,
Roneo, Arlac, Roto, Ro-
tafix, Gestetner
4.
Umdruok auf Stein, Zink-,
Aluminium oder Glas-
platten oder mittels Me-
tallfolien
Lithographie, Algraphie,
Zinkdruck, Glasdruck,
Offsetdruck, Rotaprint-
druck
Mit Einfarbung fiber Zwi-
schentrager
Norispresse, Wenzelpresse,
Opalograph,Opalo,Klein-|
Offset-Presse, Schwarz-J
presse, Rotaprint
5.
Typendruok mit geraden
oder T-formigen Metall-
lettern (Lang- u. Kurz-
typen)
Flachdruck
Runddruck
Mit Earbtuch oder Earb-
werk und Zusatzeinrieh-
tungen
Debego, Roneo, Dapag,
Multigraph, Presilo, Ro-
deka, Sondertyp: Baro-
graph (Thonitypie)
6 a.
Photochemische Verviel-
faltigung
Handverfahren, Maschinen
(Ozalidverfabren)
Ohne Optik Blau-, Braun-,
Rot-, Schwarz- (Licht-)
pausen
6b.
Photographische Verviel-
faltigung
■
Mit Optik und alien Hilfs-
einrichtungen der Photo-
graphie, Verkleinerung,
VergroBerung (aucb. von
Korpern)
Kontophot-Goerz, lea Ea-
mulus, BromographjPho-
tokopist
7.
Buchdruok
Hochdruck, Tiefdruck,
Flachdruck
Grofite Vielseitigkeit, Ste-
reotypic, Klisoheedruck
verschiedenster Art
-
J ) Die der Raumbeschrankui
ig wegen notige A u s w a h 1
stellt keinen WertmaBstab da
ir.
Bid 27. Vervielfaltigungsverfahren
spriicben geniigen kann. Die groBen Mascbinen be-
dingen einen entsprecbenden Anscbaffungspreis (etwa
4—13 000 EM).
Zu 5: Der Vervielfaltigung durcb Typendruch
muB das Herstellen des Satzspiegels vorausgeben
(zeilenweises Setzen, Zusammenfugen der Zeilen
in Keil- oder Scbranbrabmen, Einfiigen von Druck-
stocken) abnlicb wie beim Buebdruck. Diese Arbeit
erfordert naturgemafi langere Zeit; sie wird durcb
Scbnell-Setzapparate erleicbtert und bescbleunigt.
Das Einfarben kann mit Earbtucb oder Farbwerk ge-
schehen. Die Drucke werden besonders klar (scbreib-
'mascbinenscbriftabnlioh) und lassen groBe Vielseitig-
keit durcb wecbselnde BucbstabengroBe zu. Das Ver-
fabren ist f iir Werbebrief e u. dgl. besonders beliebt.
Seine Metbode ermoglicbt jederzeit, aucb wenn mit
dem Drucken scbon begonnen ist, weitgebende Bericb-
tigungen oder Anderungen des Textes. Es gibt Elacb-
und Runddrucker. Bei den letzteren werden die T-
formigen Typen unmittelbar in die Scbienen einer
Drucktronrmel gescboben. Nacb Beendigung des
Diuckens muB der Satz wieder abgelegt werden; aucb
bierfiir gibt es Hilfsgerate.
■Zu 6: Das Licbtpausverfabren ist bekannt, es wird
viel fur Bauplane ■ und Werkstattzeicbnungen
verwandt. — ■ Das pbotographiscbe Verfabren ist be-
103
IX. MECHANISIERUNG
sonders wertvoll zum Festhalten von Urkunden
oder sonst wichtigen Sehriftstiicken, Buchseiten
u. dgl., anon von Gegenstanden in einer Keihe von
Abdrucken. Sein Vorteil ist, daB die Vorlage un-
verandert bleibt. Es bietet auch die einfachste Mog-
licnkeib zu Verkleinerungen und VergroBerungen.
Die Arbeitsweise mit photographischen Vervielfal-
tigern ist leicht zu erlemen. Die Auf nahmen erfolgen
ohne Dunkelkammer unter Anwendung starker,
kiinstlicher Lichtquellen, die Entwicklung wird in
iiblicher Weise vorgenommen.
Alle leistungsfabigen Vervielfaltigungsapparate haben
Hilfseinrichtungen, die den Arbeitsvorgang erleichtern
und das Arbeitsergebnis verbessern. In Frage kommen
vor allem die automatische Papieranlage, die erst
die bohe Vervielfaltigungsgeschwindigkeit erlaubt,
die selbsttatige Farbverteilung, Kopfeins teller, Druck-
regler, selbsttatige Stoppeinrichtungen (sobald der
Papiervorrat erschopft ist) und Zahler. Von mancben
Typen sind einfache und hochentwickelte Modelle
auf dem Markt; einige Ausfiihrungen gestatten die
Weiterentwickhmg durcb nach.traglich.es Hinzufugen
von Hilfseinrichtungen. Es gibt auch kombinierte Ver-
vielfiiltigungsmaschinen fur wablweise Benutzung
verschiedener Verfahrensarten (Opalo, Presilo u. a.)
und Vervielfaltiger mit Adressiereinriobtungen (Roto-
grapb, Multigraph, Triograph).
Fiir die Auswahl eines Vervielfaltigers im Behorden-
biiro sind in der Hauptsache folgende Gesichtspunkte
maBgebend :
1. Was soil vervielfaltigt werden (Handschrift, Ma-
scbinenscbrift, Druckschrift, Zeichnung, Bild, Korper
usw.), und wie muB der Abzug aussehen (GroBe, Deut-
licbkeit, Eindruck des Einzelbriefs [fiir Propaganda]),
ein- oder mehrfarbig, wetterbestandig usw.) ?
2. Wieviel Abziige sind in der Regel erforderlicb ?
Welobe Mindestz&hl und welcbe Hdchstzahl ist
anzunehmen ?
3. Wieviel Zeit steht zur Herstellung der Abziige
zur Verfiigung ? Ist besondere Beschleunigung der
Vervielfaltigung notwendig oder spielt ihre Dauer
keine ausschlaggebe'nde Rolle?
i. Wie oft wird der Apparat voraussicbtlich ge-
brauoht ?
5. Auf welcber Art Papier soil vervielfaltigt werden ?
Kommt immer das gleicbe Papier in Frage oder ist
mit wechselnder Bescbaffenbeit zu recbnen?
6. Mtissen die Vorlagen nacb Beginn des Verviel-
faltigens nock berieJitigt (korrigiert) werden? Ist
Wiederbenutzung einer Vorlage unter geringen
Anderungen bei spaterer Gelegenheit in Betracbt zu
zieben ?
7. Miissen Originalvorlagen, z. B. Urkunden, Brief e,
Buchseiten, Bilder u. dgl. unbesehddigt und un-
verdndert bleiben?
8. Steben besonders qualifizierte und eingeiibte
Arbeitshrafte fiir das Vervielfaltigen zur Verfiigung
oder miissen einfacbe Hilfskrafte damit fertig werden
konnen ?
9. Welchen Anscbaffungspreis recbtfertigt der Ver-
wendungszweck ?
ZweckmaBig wird fiir die Auswahl ein zuverlassiger
Facbmann zu Rate gezogen; in besonderen Fallen
empfiehlt sicb Riickfrage bei der amtlicben buroteeb-
nischen Auskunftstelle der kommunalen Spitzen-
verbande beim Diwiv.
Allgemein ist der Rat am Platze, die Grenzen fiir die
Biirovervielfaltigung nicbt iibermaBig weit zu stecken
und lediglicb' aus diesem Grunde groBe und teuere
Vervielfaltigungsmascbinen anzuschaffen. Fiir ge-
wisse Zwecke und bei hoheren Auflagen wird stets
zu priifen sein, ob nicht der gewerblicbe Buchdruck
wirtscbaftlicber ist. Man kann diesen Grundsatz
anerkennen, obne die groBe Vielseitigkeit und die bobe
Leistungsfabigkeit der Biiro-Vervielfaltigungsmittel
in Frage zu stellen. '
Die Adressiermaschinen im Dienste der Gemeindeverwaltung
Oscar Schmidt, Stadtverw.-Direktor, Kanzleirevisor in Leipzig
Vorbemerkung : Da der Veriasser seine praktisehen
Erfahrungen mit Adremam sohinen gemaeht hat,
legt er dieses Maschinensystem seinen Ausf iibiungen
zugrunde.
I.
„Massenscbreibarbeiten", d. s. in kiirzeren oder lange-
ren Zeitraumen und in mebr oder minder groBem
Umfange regelmaBig wiederkebrende Schreibarbeiten,
bei denen in der Hauptsache gedruokte Zufertigun-
gen (Steuerzettel, Verbraucberrecbnungen u. a.) zu
adressier en und inbaltlieb mit kurzen Texterganzungen
zu verseben sind oder Personallisten (Heberegister,
Wahllisten u. a.) aufgestellt werden miissen, sind von
jeher Schmerzenskinder der Verwaltungen gewesen.
Die Herstellung ist zwar unbestritten notwendig,
die bandsohriftliohe Anfertigung aber sebr zeit-
raubend und wenig befriedigend. Entweder mufi in
104
groBeren Verwaltungszweigen dazu dauernd ein
groBerer Personalbestand bereitgebalten werden, der
diese Arbeiten mit leisten soil, oder die Herstellung
erfolgt bei geringerem Personalbestande durch dieses
Personal in Uberstunden oder es miissen voriiber-
gebend besondere Aushilfskrafte auf kiirzere oder
langere Zeit eingestellt werden. Nur in wenigen
Verwaltungen wird es moglich sein, den Verwaltungs-
apparat so aufzubauen, daB ein Krafteausgleich
zwischen den in Frage kommenden Abteilungen
zur Bewaltigung dieser „Saisonarbeiten" durchgefiihrt
werden kann (fliegende Abteilungen). Auf welchem
Wege aber die bandschriftlicbe Herstellung dieser
ungewohnlichen Arbeiten erfolgen mag, sie ist teuer
und gleicbzeitig rneist unzuverlassig. Beamtetes oder
festangestelltes Personal wird meist nach Arbeits-
leistungen besoldet, die fortlaufend notwendig sind
DIE ADRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG
und boher bewertet werden, als mechaniscbe Ab-
schreibarbeiten. Ausbilfskrafte aber miissen nach
hoberen Tarifsatzen entschadigt werden, als diese
Arbeiten wert sind. Dabei bat die handscbriftliche
Herstellung auob nocb den Nachteil, dafl — insbe-
sondere durcb das ungeiibte, mit der Veiwaltung zu
wenig vertraute, und nicbt mit dem, denBeamten an-
erzogenen, VerantwortKchkeitsgefiibl bescbwerte Aus-
bilfspersonal — erfahrungsgemaB viel Fehler unter-
laufen und aus Sieherbeitsgriinden eine Nacbprtif ung
durcb andere Krafte erf order lich wird. Das aber kostet
wiederum Zeit und Geld, verhindert auob, Spitzen-
leistungen aus diesen Arbeitskraffcen berauszubolen.
Da bei einem grofien Teile dieser „Massenscbreib-
arbeiten" immer wieder ein bestimmter Personen-
kreis — ■ Gemeindeeinwobner — oft in kurzen Zwischen-
raumen erf aBt werden mufi — wie z. B. die Abnehmer
von Wasser, Gas und elektriscbem Strom in Monats-
oder 2-Monatsf risten oder bei Aufstellung von Steuer-
listen und Ausfertigung von Steuerzetteln, Schul-
geldzetteln usw. alljabrUch die Zensiten — oder bei
raseb aufeinander folgenden Wahlen die Abstimmungs-
berechtigten — , setzte bier aucb zunachst das Be-
streben ein, die handscbriftliche Fertigung entweder
durcb meobaniscbe Herstellung zu ersetzen, oder
Listen und Register so anzulegen, daB sie mebifacb
und langere Zeit verwendet werden konnen. Die Ver-
sucbe, Adressen, die im Laufe etwa eines Jabres
mebrfaeb gebrauoht werden, durcb Steindruck auf
gummierten Papieren zu vervielfaltigen und dann
auf die Zufertigungen aufzukleben, befriedigen nur
dann, wenn sie einen kleinen Kreis betreffen, der gar
keinen oder wenigen Veranderungen unterworfen ist,
bei Mengen, die in viele Zebn- oder Hunderttausende
geben, erfordert aber die Bericbtigung dieses Adressen-
materials zu viel Arbeitskrafte und Zeit und damit
aucb zu bobe Ausgaben. Listen — Heberegister — ,
die fur das Recbmmgswerk benotigt werden, lassen
sicb scbwer fur mebrere Jabre verwenden, da sie
nacb Rechnungslegung fur Priifungszwecke zur Ver-
fiigung steben miissen, bei Wabllisten aber verursacbt
die Bericbtigung vor der zweiten oder dritten Ver-
wendung genau so viel Zeit, Arbeitskrafte und Kosten,
wie eine Neuaufstellung.
Als das zurzeit beste Hilfsmittel zur Herstellung der
oben gescbilderten Massenscbreibarbeiten wurde
schlieBlich die Adressiermascbine — von denen es
zurzeit eine ganze Anzabl Systeme gibt — erkannt
und eingefiibrt. Die Vorteile der Adressiermascbinen
gegeniiber den ubrigen Herstellungsweisen besteben
einmal darin, daB auf die zum Druek bestimmten
Matrizen alle Angaben gebracbt werden konnen, die
den zu erfassenden Kunden, Steuerpf Ucbtigen, Wabl-
berecbtigten usw. betreffen, daB Abanderungen
(Wobnungen, Stand usw.) moglieh sind, und daB die
mit den einmal ricbtig bergestellten Matrizen be-
druckten ZufeTtigungen und Listen keiner Nacb-
priifung mehr bediiTfen, da die Drucke einmal wie
das andere Mai lauten, wahrend bei bandscbriftlicber
Herstellung sicb immer wieder Abscbriftsfebler ein-
sebleicben. Zum anderen bestebt der Vorteil darin,
daB die Matrizen beweglicb sind und sofort um-
gestellt werden konnen, wenn Veranderungen in der
Wobnung, dem Bezirke oder der Kontonummer
eintreten und eine andere Eingruppierung notwendig
macben. Zum Dritten ist aber auob die gleichmaBige
klare Scbrift von nicbt zu unterscbatzender Wicbtig-
keit gegeniiber den, zumal in Kartensammlungen
entbaltenen, verscbiedenartigen Handscbriften, die
oft infolge der bei solcben Massenarbeiten geforderten
Scbnelligkeit f lucbtig und unleserlicb und gerade da-
durcb die Ursacben neuer Scbreibfebler sind. Von
besonderem Werte ist aber, daB sowobl zum Pragen
als aucb zum Drucken billigeres Personal (Arbeits-
madcben) verwendet werden konnen, als bei band-
scbriftlicber Herstellung. Adressiermascbinen arbeiten
entweder mit Metall- oder Fibromatrizen. Je nacbdem,
ob in einem Arbeitsgange ein oder mebrere Drucke
bergestellt werden sollen, oder ob der Matrizen-
Inbalt fur einen oder mebrere Zweoke Verwendung
finden soil, wird es sicb ricbten, fur welcbes System
man sicb entscbeidet, Hier bat man sicb fur das
Metallplattensystem und die „Adrema"-Maschinen
entscbieden, wesbalb aucb nur dieses System und
die damit durohgefiibrten Arbeiten naher gescbildert
werden sollen.
II.
Der Grundgedanke des Adremaverfabrens ist, Druck-
platten fiir oft wiederkebrende Beschriftungen und
Listenaufstellungen im voraus so bereitzustellen, daB
mit ihnen im Bedarfsfalle selbst groBte Mengen der
gescbilderten Massenarbeiten in kiirzesten Zeitraumen
mecbaniscb und unter Aussobaltung teurer Arbeits-
krafte bergestellt werden konnen. Das Ziel wird
dadurcb erreicbt, daB fiir jede in Frage kommende
Person auf einer besonderen Metallplatte alle die
fiir einen oder mebrere Verwendungszwecke er-
forderlicben Angaben (z. B. Namen, Vornamen,
Stand, Geburtstag, Wobnung, Steuer-Konto, Nummer
usw.) durcb die Pragemascbinen aufgebracbt (ge-
stanzt) werden. Die Platten sind von so zabem
Material, daB es moglicb ist, die Pragungen ganz oder
teilweise wieder einzuebnen, so daB z. B. Wobnungs-
oder sonstige Personalangaben bericbtigt werden
konnen oder auf den aus irgend welcben Griinden
auszuscbeidenden Platten der ganze Inbalt geloscht
(planiert) und mit neuen Angaben bepragt werden
kann. Eine Platte bait etwa 5 — 6 Einebnungen
und Neupragungen aus. Die Pragemascbinen konnen
mit FuB- oder elektriscbem Antrieb betatigt werden.
Die Platten werden in 3 verscbiedenen GroBengeliefeit,
Pragemascbinen konnen mit verscbiedenen Scbrift-
arten und -groBen ausgestattet werden. Platten konnen
— ■ je nach Textumfang — in der Stunde 20 — 30 von
einer geiibten Pragerin gepragt werden (Bild 28 — 30).
Die Herstellung der Adressier- oder Listenarbeiten
erfolgt mit besonderen Druckmascbinen, die ent-
weder mit Hand- oder elektriscbem Antriebe verseben
sind. Das Druckverfabren laBt sicb — je nacb Be-
diirfnis — verscbiedenartig regeln. Es ist moglicb,
Einzeldrucke — Rechnungen, sonstige Zufertigungen
oder Briefumscblage — ein- oder mebrmals binter-
einander zu drucken durcb entsprecbende Regu-
lierung der Plattenzufiibrung, ebenso Listendrucke
ein- oder mehsmals im Durcbdruckverfahren zu ge-
winnen. Die Zufubrung der fiir den Einzeldruck be-
notigten Vordrucke oder Briefumschlage erfolgt ent-
8 r> i w I v , Reformer in den stadtischen Tcrwaltimgen
105
Bild 28. Plattensammlung und Druck-Anlagen (von Westen nach Osten)
106
Bild 29. Plattensammlung und Druck-Anlagen (von Osten nach Westen)
DIB ADRESSIERMASOHINEN IM DIENSTE DEE GEMEINDEVERWALTUNG
weder durch die Hand der Druckerin oder durch
Automaten mechanise!*; Listen miissen durch die
Druckerin in die Listenf iihrung eingespannt warden,
werden dann aber mechanisch durch die Druckaus-
losung in die erforderlichen Druckabstande weiter-
gezogen, so daJJ die Druckerin inzwischen neues
Druckmaterial vorbereiten kann. Statt der Hand-
anlage kann das Druekpapier auch von einer Rolle
abgenommen und in bestimmten Abscbnitten ge-
trennt werden. Durcb besondere Auswahlsignale
— d. s. Einkerbungen — konnen die Druckplatten,
trotzdem sie fur verschiedene Arbeitszwecke bestimmt
werden, in einer Sammlung nacb bestimmten Regeln
zusammengelegt werden (nacb dem Alphabet oder
nacb der Wohnung). Die Dnickmascbine laBt dann
mechaniseh nur die Platten zum Druck kommen,
die das fur einen bestimmten Verwendungszweck
ausgewablte Signal tragen, wahrend die iibrigen
ungedruckt die Mascbine passieren. Da jede Platte
bis zu 13 (bei anderen Adrema-Modellen bis zu 30)
derartiger Signale tragen kann, ist es nicbt erforder-
licb, fur eine Person mebrere Platten in der Samm-
lung zu baben, sondern es gentigt eine Platte mit
soviel Signalen, als die Person fur die verschie-
denen Verwendungszwecke in Frage kommen kann.
Die Auswabl der zum Druck bestimmten Platten
kann aber durcb Kombination von Drucksignalen
auf der Druckmascbine nocb vielf acb geteilt werden.
Durcb besonders gefoimte Druckkissen kann wei-
terbin erreicbt werden, dafi vom Platteninbalte nur
die Teile zum Abdruck kommen, die fur den gerade
benotigten Zweck notwendig sind. Die entsprechen-
den Beispiele werden spater gegeben werden, Druck-
mascbinen konnen aucb mit Numerierungsvorrichtung
verseben werden, die dann automatiscb die Drucke
mit fortlaufender Nummer verseben, so daS das nacb-
traglicbe Numerierenz.B. bei Listen, wegfallt, wahrend
mit einem automatiscben Zahler die Zahl der herge-
stellten Drucke gezahlt werden kann. Fiir besondere
Zwecke konnen die Druckmascbinen aucb nocb mit
Kliscbeeplatten verseben werden, so daB sie einen f est-
stebenden Text — Briefkopf, Quittung usw. — gleich-
zeitig mit der Adresse drucken, aucb konnen dutch
eingebaute Licbtsignale der druckenden Person Hin-
weise zum Wecbsel der Vordrucke gegeben werden,
z. B. wenn in einer Plattensammlung Beitragspflichtige
fiir verscbiedene Steuern (Grund-, Hunde-, Kircben-
steuer) zusammengelegt sind, aber fiir jede Steuerart
ein anderer Vordruck zu verwenden ist.
Die vielseitige Verwendung der Adrema in unserer
Verwaltung wird in Abschnitt III naher erlautert
"werden.
III.
Innerhalb der Verwaltung der Stadt Leipzig bestehen
zurzeit 3 Adremaanlagen und zwar je eine Anlage
fiir die Stadtwerke mit 1 Prage- und 3 Druck-
mascbinen mit elektrischem Antrieb,
fiir die Stadtbank mit einer Druckmascbine,
eine Zentralanlage fiir allgemeine Verwaltungsr-
zwecke mit 5 Prage- und 5 Druckmaschinen.
Bild 30. Pragemaschinen und Einzeldrucker
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107
Muster 1
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Bild 31. Vordrucke der Stadtisch-technischen Werke
108
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Fjip" Obermonteur
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Bild 32 nebenstehend
Vordrucke der Stadtisch-
techrtischen Werke
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Bild 33. Vordrucke der Stadtfsch-iechnlschen Werke
109
IX. MECHANISIERUNG
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Bild 34. Vordrucke der Stadtisch-technischen Werke
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Biid 35. Kontoauszug der Stadtbank
IX, MECHANISIEKUNG
A. Stadtwerke
Die Anlage ist bereits seit 1921 in Betrieb. Bis zu
diesem Zeitpunkte wurden bier die Verbrauchs-
recbnungen fiir die damals etwa 150000 Abnehmer
von Gas, Strom und Wasser einschliefilich der An-
schriften bandschriftlicb hergestellt. Bei diesem Ver-
fabren konnten von einer Rechnungsangestellten
stiindlicb nur etwa 90 Reehnungsanschriften her-
gestellt werden, taglich also im Hocbstfalle 720 Stuck.
Es gehorte demnacb scbon ein groBerer Personal-
bestand dazu, urn diese Rechnungsvorarbeiten zu
leisten. Urn dieses zeitraubende Vorschreiben ab-
zulosen, wurden zunachst 2 Adremadruckmaschinen
und eine Pragemaschine (zur Erganzung und Berich-
tigung der Anschriftenplatten) aufgestellt. Infolge
starker Zunahme der Abnehmer — zurzeit rund
200 000 — machte sich scbon nach einigen Jahren
die Aufstellung einer 3. Druckmascbine erforderlich.
Die Abwicklung des Rechnungswesens erfolgt in der
Weise, dafi die im Stadtgebiete eingebauten rund
330000 Verbrauchsmesser, die in 1200 Bezirksgange
mit je 250 — 300 Messern eingeteilt sind, innerhalb
je 2 Monaten, also mit taglich 20 — 30 Gangen, ab-
gelesen und abgereohnet sein miissen. Die Adrema-
abteilung muB Zug urn Zug fiir diese taglicb 20 — 30
Gauge die erforderlichen Reehnungsanschriften und
die anhangenden Quittungsabrisse vordrucken, damit
anschlieBend sofort die Verbrauchs- und Einheiten-
mengen eingesetzt werden konnen. Die danacb
taglich zu liefernden rund 1500 Reehnungsanschriften
und Quittungsabrisse (Doppeldruck!) werden von
den 3 Druckerinnen in 1% Stunden hergestellt,
wahrend bei bandscbriftlicher Anfertigung 4 Arbeits-
krafte je 8 Stunden dazu brauchen wurden. (Gesamt-
leistung mit Adrema demnach 4% Stunden taglich
gegenuber 32 Stunden bandscbriftlicher Arbeitszeit.)
Von der Adrema-Abteilung wird gleicbzeitig das
Kundenregister der Werke gefuhrt. Es wird von den
gleicben Flatten gedruckt wie die Rechnungsan-
schriften. Die Kundenplatten sind auf Grund der
eingehenden Meldezettel und Werksnachricbten fort-
laufend zu erganzen und zu berichtigen, wobei grund-
satzlich alle Anderungen binnen 3 Tagen eingearbeitet
sein mtissen, damit die falligen Gange obne Fehler
gedruckt werden konnen. Fiir diese Umpragearbeiten
sind taglicb 1% Stunden vorgeseben.
Neben diesen laufenden Arbeiten baben die Adrema-
angestellten die Monatsrecbnungen groBerer Ab-
nehmer nebst den dazu gehorenden Briefumschlags-
aufdrucken vorzubereiten und sonstige gelegentlicbe
Arbeiten (Adressierarbeiten) zu erledigen. AuBerdem
sind wochentlich fiir 2000 Arbeiter die Lohn- und
monatlich fiir etwa 750 Beamte und Angestellte die
Gebaltslisten vorzudrucken.
Der Inbalt einer Prageplatte fiir das Rechnungs-
wesenweist auf: die Kontonummer, denNamen oder
die Firma des Kunden und die Adresse, ferner die
Art der Entnabme (Gas, Strom, Wasser) und die
Zabl der Messer und Vermietungsgegenstande, die
Nummer des Bezirksganges. Damit werden gedruckt
1. das Kundenverzeichnis :
Muster 1.
2. die Ablesekarte fiir den Zahlerwart (Bild. 31):
Muster 2.
Muster 3.
Muster 4.
3. die Vermietungskarte (Bild 33):
Muster 5.
4. die Rechnung (Bild 32) :
Muster 6.
5. Fiir den Lohn- und Gebaltslistendiuck werden
die Platten nur mit dem Namen des Arbeiters,
Beamten oder Angestellten gepragt. Lohn-
liste bezw. Gehaltsliste mit den notwendigen
Durchscbriften: Muster 7—12 (Bild 34}.
B. Siadtbank
Hier wurde das Adrema-System im Oktober 1925
eingefiibrt. Es wurde urspriinglich nur zum Drucken
der Anscbriften auf den Briefumscblagen verwendet,
nach und nach auch zum Anfertigen anderer Arbeiten
herangezogen. Es werden jetzt z, B, die Register-
karten in mebrfacber Ausfertigung hergestellt, so
daB im gesamten Betriebe beliebig viel Registratuien
gefubrt, auch Register fiir besondere Zwecke an-
gefertigt werden konnen. Seit neuerer Zeit ist
man auch dazu iibergegangen, die Kopfe der den
Kunden zuzusendenden Eontenausziige damit zu
bedrucken. Durcb den Druck der Adremaanlage
werden viele Scbreib- und Adressierarbeiten er-
ledigt, deren handschriftliche Anfertigung taglich
mindestens 2 voile Arbeitskrafte erfordern wiirde,
wahrend sie mit der Adrema in 1% Stunden er-
ledigt werden.
Die Adrema bedruckt den Kopf des Kontos und zu-
gleicb des Kontoauszuges (Bild 35):
Muster 13 u. 14.
C. Die Zentralanlage
Neben den vorstehend gescbilderten Anlagen, die
durch die besonderen Zwecke, denen sie dienen, voll
bescbaftigt und nutzbar gemacbt worden sind, aus
techniscben Griinden sich aber schwer mit einer ande-
ren Anlage vereinigen lassen, ist zur Herstellung der
fiir die iibrigen Verwaltungszweige erforderlichen,
oft wiederkebrenden Adressierarbeiten und Listen-
aufstellungen eine zentrale Adremaanlage aufgestellt
worden. Hier wurden bisher die Druckarbeiten er-
ledigt, deren Herstellung in den einzelnen Abteilungen
durch eigene Maschinen nicbt wirtschaftlich gewesen
ware, die aber zusammengefaBt eine Prage- und eine
Druckmaschine auslasteten. Diese Anlage ist seit
kurzer Zeit dadurch um ein Vielfaches erweitert wor-
den, dafi ibr die Herstellung der Wahl- und Steuer-
unterlagen mit iibertragen worden ist.
Die von dieser Anlage zu leistenden Arbeiten sind
folgende:
1. Beamtenfiirsorgekasse.
Die zur Uberweisung von Witwen- und Waisenrenten,
aus der besonders bestehenden Witwen- und Waisen-
kasse, notwendigen Zahlungsanweisungen und die
Sammeluberweisungen fiir das Postscheckkonto so-
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112
WHf^
DIE ADRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE JDER GEMEINDEVERWALTUNG
wie den Kassenbeleg (Muster sieheunter Jugendamt). Arbeitszeit fifcc -wochantlich rund 80 Einladungen:
Das Auszahlungsverfakren nahm friiher 1 Beamten mit der Adrema 5 Minuten,
an 4: Tagen im Vierteljahr in Anspruch. Die Herstel- handschriftlich 1 Stunde.
lung der Uberweisungen, der Sammeliiberweisung Ahnlich liegen die Verhaltnisse bei der Stadtver-
und des Kassenbeleges mit der Adrema erfordert ordneten-Kanzlei, die mit eigener Handdrucker-An-
2 Stunden. lage die von den Stadtverordneten ausgehenden
2. Hauptkanzlei, Sitzungseinladungen adressiert (Bild 36).
Die zur Versendung von Einladungen und sonstigen Muster 15—17.
Schriffcsfciieken an Ratsmitglieder, Stadtverordnete
■und Ausschufimitglieder aus der Biirgerschaft er- 3. Nachrichten- und Verkehrsamt.
forderlichen Briefumschlage, die friiher band- oder Die Adressierung des Leipziger Wochenprogramms
maschinenschriffclich hergestellt wurden (einfache (Auflage 200 Stuck), ferner Eintrittskarten zu kleine-
Adressierarbeit). ren Veranstaltungen, Vortragen usw. in Fallen, wo
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Bild 36. Zufertigungen
Hauptkanzlei
der
113
IX. MBCHANIS1ERUNG
die Auflage so klein ist, daB Satz und Druck unver-
haltnismaflig teuer sein wurden, ferner Werbeschriften
und sonstige Zufertigungen, monatlieh insgesamt
3000 Stuck (Bild 37) :
Muster 18—21
i. Jugendamt.
Zahlungsanweisungen und Samraeliiberweisungen fur
das Postscheckamt sowie Zahlungsnachweise fur die
Akten und die Kasse zur Auszahlnng von Pflege-
geldem an Pflegeeltern (Bild 38).
Muster 18
EHRENKARTE
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QOItia f 9 f 2 f'srsonen.
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Muster 19
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mit dw Biite -urn JDurchsicht
• und fcaldige' HOckga"be,
/Betrim VerV.-Berioht 1929/
feohri ahtensmt ,
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Der Aushang der beifolgenden
Plal&te ist geaehinlgt. ;
Bitektori&l -Registrant,* am. . . . . . * • .■
Wlr bitten diesas Plafeat , S
auazuhSngen
Der Hat dei-* Stsdt Leipsig
Verkenrsamt-
Bild 37. Druckarbeiten des Nachrichten- und
Verkehrsamtes
Vor der Emfiihrung des Adrema-Verfahrens wurden
hier bereits die Verpfleggelder monatlieh durch Sam-
meliiberweisung im Postscheckverkehr angewiesen.
Die Sammeliiberweisungen wurden durcb Schreib-
mascbinen an der Hand der von der Kartei band-
scbriftlicb ausgefertigten Barscheek-Eormulare ge-
scbrieben. An der Ausfertigung der Scbecks mufiten
sicb 6 Mitarbeiter der Kartei beteiligen. Eine bestimm-
te Zeit war dafiir nicbt vorgesehen, vielmebr muBte
jeder sehen, so rasob wie moglich damit fertig zu wer-
den, um fiir seine eigene Arbeit die Hande wieder
freizubekommen. Damals umfaBten die Sammel-
iiberweisungen rund 1100 Einzelfalle. Man kann die
Dauer der Scbeckschreibungen fiir eine Person auf
ungefabr 3 voile Arbeitstage schatzen, muB dabei
aber flottes, ungestortes Arbeiten voraussetzen. Da-
nacb scbrieb eine Mascbine (2 Mascbinen abwechselnd)
gut 1 Y 2 Tag an der Liste. Die Vergleicbung, die Zu-
sammenrechnung, die Paginierung der Schecks er-
forderten nocbmals fiir eine Person 2 Tage.
Jetzt sind rund 1500 Einzelfalle monatlieh zu iiber-
weisen. Die Vorarbeiten erfordern von einer Kraft
einen guten balben Tag. Der Druck der Scbecks und
der Liste in doppetter Ausfertigung dauert Y z Tag.
Die Vergleicbung mit den Zablbogen, die Erganzung
der letzteren und der Scbecks erfordext fiir einen
Mann 1% Tag. Die Zusammenrecbnung (85 Seiten),
Paginierung (Scbecks nnd 2 Listen) und die Kontie-
rung erfordert fiir einen Mann 1% — 2 Tage.
Es ergibt sicb daraus fiir die friihere Erledigung
6% Tage und fiir die jetzige Erledigung 4 — 4% Tage.
Dabei ist zu beriicksichtigen, daB jetzt in dieser ge-
ringeren Zeit y 3 Mehrarbeit geleistet wird.
1 . Platteninbalt :
Muster 22.
2 . Zablungsanweisung :
Muster 23.
3. Sammeliiberweisung und Kassenbeleg (Doppel-
druck): Muster 24.
5. Marktballen.
Den Aufdruck der Namen der Standinhaber auf die
Quittungskarten iiber das Markthallen-Standgeld
(Bild 35):
Muster 25.
6. Ortsamt fiir Kriegerfiiisorge.
Zahlungsanweisungen und Sammeliiberweisungen an
das Postscheckamt, sowie Sammelzahlungsbeleg fiir
die Kasse iiber die Auszablung von Renten und Lehr-
beihilfen an Kriegsbeschadigte und Hinterbliebene.
Es werden gedruckt
a) vierteljahrlich die Listen- fiir Bescbadigte, Hin-
terbliebene und fur Lebrbeihilfen mit rund
9000 Namen von Empf angsberechtigten {Bild 40) :
Muster 26.
b) monatlicb 9000 Zahlungsanweisungen.
s. a. Muster 23
Die Renten und Beihilfen wurden friiher bar ausge-
zablt. Die Barauszablung unter den heutigen Ver-
haltnissen wiirde nach vorsicbtigen Schatzungen
114
DIE ADRESSIERMASCHJNEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG
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Bild 38. Sammeliiberweisungen des Jugendamtes
115
IX. MEOHANISIBRUNG
etwa 300 Arbeitsstunden beanspruchen. (Dabei sind
berechnet: 6 Zahlstellen, die mit je 2 Personen be-
setzt sind und an 3 Tagen zahlen = 288 Arbeits-
stunden, und 12 Stunden fiir die Arbeit dei Haupt-
kasse fiir die Verrechnung usw.).
Die Herstellung der Anweisungen, Sammeluberwei-
sungen und Kassenbelege durch die Adrema erfordert
folgende Zeiten:
das Drucken der Uberweisungslisten . . 8 Stunden
das Drucken der Zahlungsanweisungen 16 „
das Schreiben der Betrage auf die Zah-
lungsanweisungen (25 Personen je 2
Stunden) 50 Stunden
das Schreiben der "Oberweisungslisten
mit der Buchungsmascbine (2 Personen,
6 Tage je 8 Stunden) 96 „
das Vergleicben der Listen mit den An-
weisungen (25 Personen je 1 Std.). . 25 „
die Verrechnungsarbeiten usw. der Kasse .5 „
200 Stunden
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BMd 39. Quittungskarte iiber Nlarkihallen-Statidgeld
Der Vergleiob zwiscben Barzahlung und t)berweisung
bringt nacb obigen Berecbnungen monatlicb 100 Ar-
beitsstunden Ersparnis. Dies erscneint wenig. Aber
man muB mit in Betracbt zieben, daB das Amt durcb
die "Oberweisung andere scbwerwiegende Vorteile bat.
Die Beschadigten und Hinterbliebenen werden durcb
die tJberweisung vom Amte f erngebalten. Erfabrungs-
gemafi baben sie beim Er scbeinen im Amte immerWiin-
scbe. Ansammlungen und dadurcb bervorgeruf ene ge-
genseitige Beeinflussung werden vermieden. Viele Emp-
fanger waren bei Barzablung im Amte gezwungen, die
StraBenbabn zu benutzen, da sie iniolge ibres Kriegs-
leidens und duieh den allgemeinen scblecbten G-e-
sundheitszustand den weiten Weg aus den Vororten
ins Zentrum nicbt laufen konnen, AuJJerdem sind
die Eaume des Amtes fiir eine Barzablung ungeeignet,
die Korridore zu eng. Eine dezentralisierte Aus-
zablung EJJt sicb aus Mangel an geeigneten Raumen
in den Vororten aucb nicbt durcbfiibren. Wenn
116
Eaume bescbafft wtirden, batte das Amt nicbt ge-
niigend Personal, um moglicbst viele Zablstellen zu
besetzen.
Den Vorteilen steben natiirlicb aucb Nacbteile der
XJberweisung gegeniiber. Die Kosten der t)berweisung
betragen jabrlicb etwa EM 21000, darunter etwa
EM 18000 an Porto. Aucb liefie sicb durcb die Bar-
zahlung die Verrechnung der Zusatzrente mit dem
Eeicbe vereinfachen.
Es ist desbalb wiederholt eingehend — zuletzt im
Mai 1928 — ■ gepriift worden, ob die Zablungsweise
zu andern sei, man ist dabei aber zu der t)berzeugung
gekommen, daB das t)berweisungssystem das bessere
ist.
7. Steueramt.
Auskunftsersucben fiber Betriebsverbaltnisse zur Eest-
setzung des Schleusenbeitrags industrieller und ge-
werblicher Anlagen, Veranlagungszufertigungen und
B ehandigungsnachweise.
DIE ADEJESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG
Muster 26
1. S>ninbbojtnnuiitmt< k« Oriwmttt,?
2. <5runMl|1tnrammn: H . -■■ 't
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Bild 40. Sammeliiberweisungen des Ortsamtes fiir Kriegerfiirsorge
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IX. MBCHANISIERUNG
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Muster 27
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BflEgaljtogra ni,c fits Ser goljlfteltf: tel|tsnt
Bild 41. Vordrucke des Stadtsteueramtes
Die Veranlagung erfolgt vierteljabrlich nacb den
durcb die Anfragen festgestellten Betriebsverbalt-
nissen. Zuizeit rund 280 Betriebe. Die bandsehrift-
liche Ausfertigung erforderte rund 4 Stunden Arbeits-
zeit, der Druck mit der Adrema erfolgt in % Stunde.
Kopf fur Anfrage und Bescbeid (Bild 41) :
Muster 27.
Muster 28.
8. Vieh- und Schlacbtbof.
Wochentl. 170 Quittungen iiber die Verkaufsstand-
miete,
monatl. 300 Quittungen iiber die Kuhlzellenmiete,
viertelj. 400 Eechnungen (Bild 42),
Muster 29-32.
9. Schulkasse.
Grehaltsquittungsliste und Gebaltsbogen fur 910
Lebrer an stadtiseben boberen Scbulen usw. (Bild 43).
118
DIE APRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DEB GEMEINDEVERWALTUNG
Muster 29
Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig.
Quittung.
1 Gefnerraummtete fur Monat September
165,- RM
. vdj&tfipaia SohuU* * ft .
Muster 30
Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig,
Quittung.
Kdhlzellenmlete fdr Oktofcer bis Dezember
t3i t 44 KM
f&tmi Setwise & a.
Muster 31
Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig
Quittung.
Verkaufsstanderpiete fur Woche v 19 8.-E4 8 n?9
3<P'» 'Ai ,2ftS*.
65,— RM
von Flrma Schulze ft a,
filrVeritauf estand 40
si J
Muster 32
Stadtischer Vieh- und Schlachthof Leipzig.
Quittung.
Buroraummiete fur Monat Sepjensber
empfangen
127,30 m
von Firna Schulze & tt.
far BUrocaum 98
Leipzig, arn 192
Kassenverwaltung,
£&£tfft&^
Bild 42. Quittungen des Stadtischen Vieh- und Schiachthofes
119
IX. MBCHANISIBRUNG
Briefumschlagsaufdrucke zum Verkebr mit den
Schulen.
DieHerstellung der Gebaltsquittungslisten (Muster 33)
und die Obertragung auf die Gebaltsbogen (Muster 34)
eiforderte bandscbriftlicb je 20 Stunden, von der
Adrema werden diese Arbeiten in 7 Stunden er-
6 Ig ' Muster 33.
Muster 34.
Auflerdem werden die "Oberweisungen der Entscba-
digungen an die Schularzte und die Sammehiber-
weisungen sowie die Kassenbelege dariiber mit der
Adrema hergestellt.
11. Vermietungsamt.
Sollkarten, Lieferscbeine, Inkassolisten zur Ein-
bebung der Mieten fur stadtiscte Wobnungen, Garten
usw. fur zusammen 6 050 Mieter (Muster 35— 42).
Die bandscbriftlicbe Herstellung erforderte monatlieb
120 Stunden, mit der Adrema sind diese Arbeiten in
24 Stunden erledigt.
Muster 35 (Bild 44).
Muster 36 (Bild 45).
Muster 37—39 (Bild 46).
Muster 40—42 (Bild 47).
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Muster 33
Qtitttimcjslijte 9te.
fltt ^J ufro. ber ., Jax.Klinger-S.cliule..
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Bild 43. Gehaftsbogen und Quittungsliste
120
DIE ADRESSIERMASCHtNEN IM DIENSTE DEB GEMEINDEVERWALTUNG
Muster 35
KoHto Nr.68 bei der Stadtbatik
Mietzias fiir a&s
Vermietungsamt
Hans E 86
Arnold 3
Leipzig W. 33
Groppler Str,54 It
Fr.M.423,-"RM,
Vertr.Mr.7880
42,30
Macftste Zahlstelle
Stadtbanknebenstelle .
Rathaus Sttftteritz.
Bild 44. Vordruck des Vermietungsamtes
Max E 86
MantTte 2
Leipzig ¥.33
G^ppler Str.54 E.l.
Vertr.Nr.7679
36, - -
Mu$ter 36
Bild 45. Vordruck des Vermietungsamtes
9 D i w 1 V , Eefocmen In den st&dtiachen Venvaltnngeo
121
IX. MECHANISIERUNG
12. Wahl- und Steueramt.
Die umfanglichsten Massenschreibarbeiten innerhalb
einer Gemeindeverwaltung miissen fiir Wahl- und
Steuerzwecke geleistet werden, da dabei der groBte
Teil der BevoLkerung erfaBt werden muB, in Listen
(Wahl- oder Hebelisten, Veranlagungsregister usw.)
einzutragen ist, Steuerzettel, Lohnsteuerkarten und
Behandigungsnachweiseanzufertigen sind, auoh groBe
Auf lagen von Mahnungen angefertigt werden miissen.
Ala Unterlage fiir die Herstellung . der Wahlliste
wurde hier bisher eine Wahllcartei geftihrt, in der
sioh iiber jede im wahlmundigen Alter befindliche
Person eine Karte befand, die die Persohalien (Pa-
milien- und Vornamen, Stand oder Beruf, Geburtstag,
-jahr und -ort, Religion oder Konfession, Dauer des
Aufenthaltes in Leipzig, Staatsangehorigkeit, etwaige
WahlausschruBgriinde und die Wohnung) enthielt.
Diese Wahlerkartei muBte auf Grund polizeilicher
Meldungen, standesamtlicher und gerichtlicher Nach- •
richten fortgesetzt iiber die Veranderungen in der
Wohnung, der Staatsangehorigkeit, des Pamilien-
standes und des Ruhens oder Wiederauflebens des
des Wahlrechtes berichtigt und erganzt werden. Die
Karten waren nach Ortsteilen und innerhalb derselben
nach Straflen und Hausnummern geordnet, zwischen
den Hausern stand als Trennkarte eine sogenannte
Hauskarte. Bei Wohnungsveranderungen wurde die
neue Wohnung auf die Karteikarte aufgetragen,
auBerdem auf die Hauskarte der alten Wohnung
die Personalien des Auszieheriden und seine neue
Wohnung. Diese doppelte Sehreibarbeit auf Kartei-
und Hauskarte und ferner die riesige Sortierarbeit,
die durch das fortgesetzte Umlegen der Karten ent-
stand — bei jahrlich iiber 300 000 Veranderungen ! — ,
erforderte fiir das Wahlamt einen starken Personal-
bestand — 18 Beamte und Angestellte — ■ nur zur
m lip
"litis
wm
!&|f^-'''.
iil
o Boidt ■'.:■" 10 ,
Leipzig W. 33
O G-?£pT,l$!,- Sfcr-?6 B.i-
Fr.MO^,-- RK.
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[MariH
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Muster 39
'(Sbbdffleltipflg:
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HattagrUiid'rttiek:
^MuSte* 38
In Lelpilg*
■ MJaiart:
Geprg E 86
HShl 4
.m?* 1 ? *-33" „...
Grtfppler Str.54 I 1.
Vettr.Nr,7801
Bild 46. Vordrucke des Vermietungsamtes
122
? 'Fellb'fit
Bild 47. Vordrucke des Vermletungsamtes
9*
123
IX. r MBOHANISIERUNG
Erledigung dieser Arbeiten. Zur Herstellung einer
Wahlliste ftir die rund 500 000 Wahlberechtigten
mufiten aber 200 Hilfskrafte eingestellt werden, die
in 2 Wochen die Wahlliste zu schreiben raid dann
mit den Karteikarten nochmals zu vergleichen batten,
weil durcb dieses Aushilfspersonal viele Fehler in den
Listen entstanden. Ahnlich entwickelten sich die
Verbaltnisse, wenn eine bereits vorbandene Wahlliste
nochmals verwendet werden sollte. Bei den riesigen
Wohnungsveranderungen muBte eine Vergleichung
der Wahlliste Eintrag fur Eintrag mit den Kartei-
karten vorgenommen werden, wobei diejenigen Per-
sonen zu streichen waren, deren Karteikarte sich nicht
mehr in dem Grundstiicke befand, in der der Eintrag
bewirkt war, und jeder Wahlbereohtigte in der Liste
nachzutragen war, iiber den eine Karte zwar im Grund-
stiicke vorhanden, der Eintrag in der entsprechenden
Stelle der Liste aber fehlte. Aushilfspersonal und
Arbeitszeit waren unter diesen Umstanden fast von
gleichem Umfange wie bei einer Neuaufstellung dei
Listen. An eine Herstellung von ListenabschTiften
flir die Parteien war dabei nicht zu denken.
East noeh schlimmer als beim Wahlamte — wo die
Listenarbeiten meist in unregelmaBigen Zwischen-
raumen von langerer Dauer auftraten • — ■ waren die
Verbaltnisse beim Steueramte. Auf Grund der Per-
sonenstandsaufnahme mit den Hauslisten muJJten
alljahrlich die Urliste fur die Einkommensteuer, die
Lohnsteuerkarten, die Kirchensteuerheberegister und
die Kirchensteuerzettel, sowie die erforderlichen
Behandigungsnachweise dazu herausgeschrieben wer-
den. Zur Bewaltigung dieser Arbeiten, die zeitlicb
nicht zusammenfallen, muBten mehimals im Jahre
je rund 100 Aushilfskrafte eingestellt werden, wodurch
bobe Kosten entstanden. Mit dem zeitlichen Aus-
einanderliegen der Arbeiten war aber nocb ein groBer
Nachteil dadurch verbunden, dafi die Wohnungen
zu den Eegistern und Zufertigungen nur nacb dem
! ^i-m^^iiPr' : ; .,,■■; Primal- }
JtUn-. ein Eiumenges ch. witz ,
Hof "Ii; l'.- : ' G
^ 27 1
Muster 4?
■• 'aaW&M' 1 -
Bild 48. Druckplatte mit chifffierter StraOenbezeichnung
Stande vom 12. Oktober bekannt sind. Da bis zur
Ausfertigung der Lohnsteuerkarten aber schon 1 Mo-
nat und bis zur Fertigung der Kirchensteuer-Zuferti-
gungen 8 Monate verflieBen, in diesen Zeitraumen
aber bereits wieder viele Wohnungsveranderungen
entstanden sind, kommen groJBe Mengen unbestell-
barer Zufertigungen zuriick, zu denen die'neuen Woh-
nungen auf dem Polizeimeldeamte erkundet werden
miissen.
Um die Herstellungszeiten f iir die Wahl- und Steuer-
unterlagen zu verkurzen, die Beschaftigung von
Aushilfskraften naoh Moglichkeit auszuschalten und
die Steuerzufertigungen mit dem neuesten Wohnungs-
stande hinausgehen zu lassen, ist diese Plattensamm-
lung so aufgebaut worden, dafi sie fur Wahl- und
Steuerzwecke verwendet werden kann. .Dazu war
notwendig eine besondere Textgliederung der Plat-
ten und die Verwendung von Signaldruckmaschinen.
Die Druckplatten enthalten die Nummer der Steuer-
hebestelle, Familiennamen, Vornamen, Religion, Stand
oder Beruf, Wohnungsangabe, Zuzugstag und -ort,
Geburtstag, -jahr und -ort, Staatsangehorigkeit und
ferner je 1 Drucksignal fiir Wahlliste und Urliste,
Steuerkarte, Kirchensteuerheberegister nnd -zettel
nach obenstehendem Schema Muster 43 (Bild 43).
Um die Platten fiir moglichst larige Zeit nutzbar zu
machen, ist der StraBenname symbolisch dargestellt,
damit er so wenig Platz wegnimmt, als nur irgend mog-
lich ist. Es konnen -dadurch auf der Wohnungszeile
eine Anzahl StraBennamen zunaohst nebeneinander
gesetzt werden, und die Uberpragung einer eingeebne-
ten Stelle findet erst bei dem 6. oder 8. Wohnungs-
wechsel statt. Wahrend bei voll ausgepragten StraBen-
namen die Platte nach der 4. oder 5. Einebnung der
Wohnungszeile neu gepragt werden mufite, ist das
bei dieser symbolisohen StraBendarstellung erst bei
der 30. — -40. Veranderung erforderlich. Die dadurch
notwendigen besonderen Vofkehrungen beim Druck-
verfahren werden spater erklart werden. Die StraBen-
symbole sind dadurch gewonnen worden, daB die
gesamten StraBen Leipzigs innerhalb des Alphabetes
der Anf angsbuchstaben fortlauf end numeriert worden
sind, die Aachener StraBe also die Bezeichnung A 1,
die Baalsdorfer StraBe B 1 usw, fuhren.
In der Plattensammlung sind aus steuerlichen Griinden
alle Personen vom 14. Lebensjahre ab enthalten.
Soweit die Platten fiir Steuerzwecke erfaBt werden
miissen, aber nicht fiir Wahlzwecke benotigt werden,
tragen sie nur die Signale der Steuerzwecke, fiir die
sie erfaBt werden sollen. Die Platten fiber Wahl-
124
DIE ADRESSIERMASCHINEN IM DIENSTE DER GEMEINDEVERWALTUNG
unmundige oder vom Wahlrecht Ausgeschlossene
haben also zunachst kein Wahlsignal. Umgekehrt
ist es genau so mit den Wahlberechtigten, die nicht
steuerpflichtig sind. Deren Platten tragen keine
Steuersignale. Die Erganzung der Signale f indet aber
sofort statt, sobald die Steuerpflicht oder das Wahl-
recht begriindet wird. Uber die Wahlunmiindigen,
dauernd oder voriibergehend vom Wahlrecht Aus-
geschlossenen wird eine besondere Zettelkartei ge-
fiihrt, die nach der Zeitfolge geordnet ist, in der das
Wahlrecht auflebt, und nach der dann taglich die Ein-
pragung des Wahlsignales auf die in Frage kommen-
den Platten vorgenommen wird.
Die Plattensammlung stent, ahnlich wie friiher die
Wahlerkartei, nach StraBen und Hausnummern in
eisernen Laden und Schranken, abgeteilt nach Grund-
stiicken dnrch Kupferplatten; doch ist die Trennung
nach Ortsteilen, sowie die Hauskarte und die Nach-
weisung der aus einem Hause verzogenen Personen,
weggefallen. Wohnungsberiehtigungen sind also nur
noch einmal — auf der Platte — notwendig. Die Laden
tragen StraBennamen und StraBensymbol.
Die Bearbeitung der Plattensammlung (Erganzung
und Berichtigung infolge Zu-, Um- oder Verzugs)
erfolgt in der Weise, daB die Polizeimeldungen zu-
nachst mittels Handdruoker durch besondere Druck-
plattchen das StraBensymbol der neuen Wohnung
erhalten, damit Pragerinnen nicht von Eall zu Fall
dieses Symbol suchen. miissen. Die Meldungen uber
neu zugezogene Personen bekommen auBerdem einen
Vermerk Tiber die erforderlichen Signale und die
Steuerhebestellen-Nummer. Dann werden die neu an-
zulegenden Platten gepragt, die Veranderungen auf
die vom pragef reien Personal (siehe spater) inzwischen
aus der Sammlung entnommenen Platten aufgepragt,
nach Beendigung der Pragearbeiten die Platten ge-
schwarzt und an die entsprechende Stelle in der
Sammlung wieder eingereiht. Bei diesen Berichti-
gungen werden die Steuerhebestellen-Nummern dann
nicht geandert, wenn der Wohnungsumzug zwischen
dem 12. Oktober und dem Druck der Kirchensteuer-
bescheide erfolgt. Die Griinde hierfur werden spater
erlautert werden. Als Grundsatz fur die laufende
Bearbeitung der Plattensammlung gilt, daB die Poli-
zeimeldungen innerhalb 24 Stunden nach Eingang
bearbeitet sein miissen, auch wahrend der Ausf iihrung
von Druckarbeiten, damit Reste vermieden werden,
fiir deren Aufarbeitung nur mehr Maschinen und
Personal gebraucht werden wurden, als aus wirt-
schaftlichen Griinden eingestellt werden sollen.
Fiir die Bearbeitung der Plattensammlung sind
4 Pragemaschinen und 8 ausgebildete Pragerinnen
vorgesehen, 4 davon sind mit Pragearbeiten beschaf-
tigt, die anderen i mit dem Heraussuchen, Schwarzen
und Wiedereinstellen der Platten. Wochentlieh soil
ein Austausch stattfinden, damit das gesamte Per-
sonal immer in der Pragung so getibt bleibt, daB auch
bei starkem Geschaftsgange, Urlaub oder Krankheit
keine Stockung in der Arbeit eintritt.
Zur Herstellung der Druckarbeiten dieser Sammlung
sind 4 Druckmachinen bereitgestellt, die mit beson-
deren Einrichtungen fiir die in Erage kommenden
Zwecke versehen sind. Wie die Pragemaschinen, sind
auch die Druckmaschinen mit elektrischem Antriebe
versehen; ferner enthalten sie Signaleinrichtungen
fiir den Druck der verschiedenen Listen und Zu-
fertigungen. Vor und hinter der iiblichen Druck-
platte sind Kassetten zur Aufnahme der Druck-
plattchen der StraBennamen eingebaut, weil die
Platten an Stelle der StraBennamen nur das StraBen-
symbol tragen; auBerdem enthalten die Maschinen
Numerateure fur den Listendruck (wodurch ein nach-
tragliches Numerieren von Listen mit der Paginier-
maschine erspart wird), ferner auch Zahler zum Ab-
zahlen der getatigten Drucke. Daneben sind Vor-
richtungen fiir die Herstellung von Mehrfachdrueken
von einer Platte vorhanden, auch besondere Druck-
kissen, um damit entweder nur einen Teil des Platten-
inhaltes abzudrucken oder Durchdrucke bis zu 9 Stuck
herauszuholen.
v- Beruf und Wohnung Geburts-Datum
Fercl.-RhO(ie-Str.
111!
Ver»r,4rk der
erfolgten
Stlmmabgabe
Land-
tags-
Wahl
12. 3,
IMS
Semerkungen
i
, , Ferdinand. -Rhodes ir.l
00117
Pc^ischaf fner
i 1,90
00118
Bild 49. Wahliistenkopf
Illlfiii
^f^^l^^^BSS^j^
ftlltlf
125
IX. MECHANISIERUNG
Das Druckverfahren mit den nur StraBensymbole
tragenden Platten ist in folgender Weise geregelt:
Der Druckstock und das Druckkissenist je aus 3 Teilen
zusammengesetzt. Bei dem Druckstock ist iiber und
unter dem Durchgangsfelde der Druckplatten je
eine Kassette ausgelassen. Bei Listendruck wird das
Platteben. mit dem ausgeschriebenen StraBennamen
oberhalb des Durchgangsfeldes, beiZustellungsdrucken
unterkalb desselben eingesetzt und bleibt darin so-
lange, als Platten mit dem entsprechenden StraJBen-
symbol durchlaufen. Das Druokkissen besteht aus
3 Teilen, einem breiten, feststehenden, fiir die durck-
laufenden Platten und 2 schmaleren, auswechsel-
baren fur den StraBendruck. Sollen Listen gedruckt
werden, so wird das auf das oberkalb eingesetzte
Plattcken passende Stuck in das Druckkissen ein-
gescboben, druckt als ersten Druck den StraBennamen
als Listenkopf, und wird dann wieder zuriickgezogen.
Dann drucken nacheinander dieHausplatte mit Strafie
und Hausnummer, und dann die Personalplatten,
bei denen die Woknungsangaben abgedeckt sind,
weil sie durch die Hausplatte sckon gegeben wurden.
Muster 44 {Bild 49).
Bei dem Druck von Zufertigungen rnuB, da auf jedem
Stiick der ausgeschriebene Stralenname zu erscheinen
hat, das auf das unterbalb des Durcbgangsfeldes
liegende StraBenblattchen passende schmale Druck-
kissen dauernd eingesetzt sein.
Muster 45 (Bild 50).
[ kk ,***<**. At'
Bieigaianii
U
Jnh .ein Bl-umengesch. ■■•..,
Hof ti 1,
27
Ferd,~ Rhode -Str.
Bild ,50. Anschrift mit iiberseizter Straflenbezeichnung
Die zu leistenden Druekarbeiten bestehen aus in
bestimmter Zeitfolge regelmaJJig wiederkehrenden
(Steuerunterlagen) und unvorhergesehenen (Wahl-
listen).
Die regelmaBig entstehenden Druekarbeiten kommen
in folgender Reihe zur Abwickelung:
Nacb dem Stande vom 12. Oktober werden zuerst die
Steuer-Urliste im Doppelstuck und anschlieBend die
Lobnsteuerkarten gedruckt. Die Steuerliste wird
vom Steueramte mit den kereingekommenen Haus-
listen, die nach dem gleichen Tagesstande aufgestellt
sind, verglicben und etwa auftretende Differenzen
in der Urliste und im Doppelstuck berichtigt. Das
Hauptstiick der Urliste wird dann an das Einanzamt
weitergegeben, das Doppelstuck aber gelangt an die
Adrema-Abteilung zuruck, die danach die jahrlicbe
allgemeine Revision und Berichtigung der Platten-
sammlung vornimmt. Dabei werden aucb die no1>
wendigen Berichtigungen der Steuerhebestellen-
Nummern vorgenommen. Der Druck der Kirchen-
steuerregister erfolgt Ende Dezember, der Druck der
Kirckensteuer-Benachrichtigungen und Zustellungs-
nackweise aber erst im Juli bzw. August des nacbsten
Jahres, da die Kirchensteuerveranlagungen erst nacb
Eeststellung des Einkommensteuersolls — ■ was erst
bis dabin ermittelt werden kann — vorgenommen
werden konnen. Das Kirchensteuerheberegister weist
dabei durcb den spateren Druck gegeniiber dem
12. Oktober-Stand Veranderungen auf, die sick bei
Ermittelungen des Steuersatzes auf Grund der
Steuerurliste bemerkbar macben. Dieser Umstand
wird aber dadurcb aufgeboben, dafi von' alien Woh-
nungsveranderungen, die nack dem 12. Oktober
eintreten, Plattenabdriicke an das Steueramt gelangen.
Da die Steuerkebestellen-Nummer, wie bereits er-
wa-bnt, bis zum Drucke der Kirckensteuerbescheide
nicbt geandert wird, laufen diese Veranderungs-
anzeigen an die am 12. Oktober zustandige Hebestelle
und ermoglicben das Auffinden des Steuerpflicktigen,
aucb wenn er in den Listen einer anderen Hebestelle
erscbeint. Ahnlich gestaltet sicb das Verfabren mit
den nock viel spater gedruckten Kirchensteuerzetteln,
die durcb die Beibebaltung der Steuerbebestellen-
Nummer vom 12. Oktober und die VeranderungE-
anzeigen dock zur ricbtigen Veranlagungsstelle ge-
langen.
Das oben gescbilderte Verfahren mag auf den ersten
Blick etwas umstandlick ersckeinen, wird aber doch
als praktiscb anerkannt werden mtissen, wenn be-
riicksicbtigt wird, daB die Adrema-Anlage die Lobn-
steuerkarten in 6 Tagen, die sonstigen Steuerunter-
lagen aber in je 5 Tagen liefern kann, und daJB dadurcb
die Einstellung zablreicber Hilfskrafte, die bisber
monatelang tatig waren, auf ein geringes Mafi zuriick-
gedriickt werden kann, weil nur die Vergleichungs-
arbeiten erforderlicb bleiben, die bandscbriftliche
126
_ , , _,,^, T - rr -„ r , _ _
Muster *s-o
i-;'^
Zuname, Vorname
Beruf und Wohnung
Moltkestr.
;:;(^tvi;
Moltkestr.52
Berger .
Alwin
Werner
Waither
Kassierer
Werner
Martha
Gef . -Oberauf ssher in
Thomas
Karl
Kauf m. Angastei 1 ter
Thomas
Johanna, ge^Maschfee
Ehefrau
Moltkestr.53
Schulza
Johannes
Hand i ungs r e i sender
Schulae
liUiee,geb.MUl,ler
e.B.
PrUfer
Kurt
: Steindruoker
PrUfer
Anna ■■, geb , Haaring
Ehefrau
Oertel
Adolf
Kraftwagenftihrer
MoHHestr.54
Meyer
Karl- '
Chef-Dekorateur ,^
.QisburtSrDatuiKi:
Lfd. Nr.
oowm
13.11.86
00580
12.12.99
00581
21. 3.79
©00582
?. 6.88
00583
>0. 4,88
00584
0058?
7. 12. S3
lisl^sej;
15. 9;86
00588
13.12.89:
00589
U. 6.04
00590
Vermflirk ssr
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nabgabe
Land-
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Wahl:
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V1929V
73 :■:
Bomerkiingen .
Bild 51. Siimmliste
IX, MECHANISIKRVNG
toaMaawji iOijui ii ui].!
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Biid 53. Vordrucke fiir Kirchensteuerzwecke
129
IX. MECHANISIEBUNG
Ausfertigung von rund 300 000 Lohnsteuerkarten,
je 350 000 handschriftlichen Eintragen in die Steuer-
Urliste und die Kirehensteuer-Hebeliste, sowie die
Anfertigung von. 350000 Kirchensteuerbescheiden
wegfallt und nur die Einsetzung der Betrage noch zu
erf olgen hat. Aufi erdem kann das Zustellungsverf ahr en
mit den nach dem neuesten Wohnungsstande beschrif-
teten Bescheiden ohne groBe Reste und zeitraubende
Ermittelungen vor sich geben.
Die Herstellung der Wahllisten mit rund 500 000
Wahlberechtigten wickelt sich in ahnlioher "Weise ab
wie der Druck der Steuer-Urlisten. Die Anfertigung
nimmt etwa 4 — 5 Tage in Anspruch, was gegenuber
der handschriftlichen Anfertigung schon einen Zeit-
gewinn von rund 10 Tagen bedeutet. Der Vorteil,
der dabei besonders in die Ersoheinung tritt, ist der,
daB die Aufstellung dieser Liste urn 10 Tage naher
an den Auslegungsbeginn herangeschoben werden
kann, was fiir die Richtigkeit und Verwendbarkeit
der Liste von grofltem Werte ist. Auch die Moglich-
keit, mit dem Durchdruckverfahren bis zu 9 Stuck
der Wahlliste in einem Arbeitsgange herstellen und
dadurch die Parteien mit Listenabschriften bedienen
zu konnen, mufi ala groJSer Gewinn betrachtet werden.
Neben diesen ideellen Erfolgen stebt aber noch die
grofie Ersparnis, die sich aus dem Listendrucke ergibt.
Statt von 200 Aushilfskraften in 14 Tagen werden die
Listen jetzt durch 8 Druckerinnen in 5 Tagen her-
gestellt, wobei Schreibfehler und unleserliche Hand-
schriften vollkommen ausgeschaltet sind.
Das beigefiigte Muster 46 zeigt den klaren und schonen
Eindruck, den eine solche Liste hervorruft.
Muster 46 (Bild 51).'
Muster 47 (Bild 52).
Muster 48.-50 (Bild 53).
Um den Druck der Steuer- und Wahlunterlagen so
wirtschaftlich als moglich zu gestalten und insbeson-
dere fur die gesamten Prage- und Druckarbeiten nicht
einen unverhaltnismafiig groBen Maschinenpark zu be-
lasten, sind fiir die Druckarbeiten Doppelschichten
vorgesehen, d. h. es arbeiten an den 4 Druckmaschinen
8 Druckerinnen in getrennten Schichten, wodurch
auchteueret)berstundenzuschlage ausf alien. Auch fiir
Pragearbeiten ist im Bedarfsfalle das gleiche Verfahren
vorgesehen. Fiir die geschilderten Druckarbeiten
soil auch nicht das Pragepersonal eingesetzt werden,
sondern Aushilfspersonal, damit die Erganzungs-
und Berichtigungsarbeiten an der Plattensammlung
keine Stockungen erfahren.
Eur den Fall, daB von den Parteien Abschriften der
Wahllisten gefoxdert werden, ist ferner zu beriick-
sichtigen, daB eine Druckerin wahrend des Listen-
druckes nur 2 Durchdruckbogen zwischen 3 Listen-
blatter einlegen kann. Sollen mehr Durchschlage
eingestellt werden, so miissen besondere Krafte das
Einlegen der Durchdruckbogen vornehmen. Das
wird aber die Kosten der Wahllisten-Herstellung
nicht erhohen, da die Ausgaben fiir Listenpapier,
Durchdruckpapier und Vorbereitung des Druckes
der Abschriften als den Parteien zu berechnende ■
Selbstkosten anzusetzen sind.
Neben der vorstehend geschilderten Sammlung fiir
Wahl- und Steuerzwecke sollen hier noch einige
Sondersammlungen iiber Gewerbe-, Grund- und
Hundesteuerpflichtige angegliedert werden. Eine
Verschmelzung dieser Sammlungen ineinander wiirde
nicht rationell sein, da diese Sondersammlungen in
keinem entsprechenden GroJJenverhaltnis zur Gesamt-
anlage stehen und bei dem Drucken der Unterlagen
fiir diese Sonderzwecke zu viel Leerlauf im Arbeits-
gange entstehen wiirde.
Die Kosten der Gesamtanlage mit einem Platten-
bestande von rund 700 000 Stiick erforderte etwa
200 000 EM, denen die Jahresersparnisse, nach Ab-
setzung der Abschreibungen in Ho'he von 20 bzw.
10% fiir Maschinen und Platten, von rund 86 000 RM
gegeniiberstehen werden.
Fiir die nachste Zeit wird eine Erweiterung der An-
lage dahingehend erfolgen, daB eine Anzahl Arbeiten
fiir eine Anfang Oktober zu errichtende zentrale
Lokn- und Gekaltsrechnungsstelle von der Adre-
ma zu leisten sind. Die dafiir erforderlichen Platten
sollen inhaltlich so ausgestattet werden, daB damit
die Gehalts- und Lohnlisten, Arbeitskarten, Jahres-
lohnkarten, Gehalts- und Lohnbeutel, An- und Ab-
meldungen zu Krankenkassen usw., die Lohn- und
Gehaltsempfanger-Karteien, bedruckt werden konnen.
Wetter ist in Aussicht genommen, eine Plattensamm-
lung der Schiller und Sohiilerinnen hoherer Schulen
aufzustellen und damit die Schulgeldzettel zu be-
drucken,
Gesichtspunkte fur die Wahl von Rechen- und Buchungsmaschinen
Philipp Riedel, Berlin-Steglitz
Die Buromasehinenindustrie ist eine verhaltnismaBig
junge Industrie. Sie befindet sich noch in der Entwick-
lung. In jedem Monat kann man beachtenswerte
Fortschritte feststellen.
Die Rechen- und Buchungsmaschinen sind Wunder-
werke der Feinmechanik, die ahnlich wie z. B. in der
Uhrenindustrie, nur auf Grand langjahriger Erfah-
rungen von auserlesenen Facharbeitern hergestellt
werden sollten, damit sie einwandfrei und lange
Jahre die mechanischen Biiroarbeiten erledigen
konnen.
Durch die grofie Zahl von Fabrikaten und Modellen
ist es fiir den Kaufer schwer, die beste und zweck-
maBigste Biiromaschine herauszufinden. Da die mei-
sten Kaufer vonBiiromaschinen nicht die erf order liche
Sachkenntnis besitzen, entscheidet oft nicht die Quali-
tat und Geeignetheit des Burohilfsmittels, sondern die
Geschicklichkeit und TJberr edungskunst desVerkauf ers.
130
GESICHTSHTNKTE EtJR DIE WAHL VON RECHEN- UND BUCHUNGSMASCHINEN
Wie wichtig aber die Wahl der riohtigen Bliro-
maschine ist, erkennt man, wenn wertvolle Maschinen
unbenutzt beiseite stehenoder wenn Arbeiten trotz Ver-
wendung von Maschinen nicht schneller und richtiger
als friiher erledigt werden. In Eikenntnis dieser Tat-
sachen ist fiir dieMitglieder des DeutschenStadtetages
beim Diwiv eine Auskunftstelle iiber burotechnische
Fragen eingerichtet worden. Dem Diwiv steht eine
grofiere Zabl Mitarbeiter zur Verfiigung, die auf Grand
der Erfahrungen in den einzelnen Behorden und Be-
hordenbetrieben in der Lage sind, bei der Wahl von
Biiromasehinen sachverstandig zu helfen. Viele An-
fragen, die beim Diwiv einlauf en, sind aber unklar ab-
gefaBt, weil die Mehrzahl der ratauchenden Stellen nur
selten Biiromasehinen beschaffen und deshalb iiber die-
ses Gebiet keinenUberblick haben konnen. Die Art und
die Haufigkeit der mit Biiromasehinen zu erledigenden
Arbeiten sollten atets angegeben werden. Aber auch
andere Gesichtspunkte sind bei der Wahl wichtig.
Wir wollen daher verschiedene grundsatzliche Fragen
erortem, die bei der Wahl von Rechen- und Buchungs-
masohinen beachtet werden sollten.
Rechenmaschinen
Bereits der Begriff „Reehenmaschinen" ist sehr un-
klar. Im engeren Sinne versteht man unter Rechen-
maschinen nur solche Maschinen, die addieren, sub-
trahieren, multiplizieren und dividieren, die also
die vier Reehnungsarten ausfiihren. Maschinen, die
nur addieren oder addieren und subtrahieren nennt
man Addier- und Subtrahiermaschinen. Addier- und
Subtrahiermaschinen schreiben im Gegensatz zu den
Rechenmaschinen auch die Aufgabe und das Er-
gebnis nieder. Mit breitem Wagen und sonstigen
Buchungseinrichtungen versehen, werden sie als
Buchungsmaschinen verwendet. Wir betrachten des-
halb die einfachen Addier- und Subtrahiermaschinen
spater gleichzeitig mit den Buchungsmaschinen.
Bei den Rechenmaschinen linden wir grofie Unter-
schiede, die erstens durch das System und dann durch
die Ausstattung bedingt sind. Wir unterscheiden
Staffelwalzen- oder Thomasmaschinen, Sprossenrad-
maschinen und Zahnstangenmaschinen. Diese Sy-
steme f iihrenMultiplikationen undDivisionen imWege
der gehauften Additionen und Subtraktionen aua.
Ein weiteres System, das in Deutschland nur selten
anzutreffen ist, ist das Multiplikationskorper-System.
Die Einstellung erfolgt entweder durch Schieber,
Hebel oder Tasten. Der Tasteneinstellung ist im
allgemeinen der Vorzug zu geben. Bei Maschinen,
mit denen fast ohne Unterbrechung gearbeitet wird,
sollte sie stets vorhanden sein, Maschinen mit Hebel-
einstellung sind 200 bis 500 RM billiger als Tasten-
maschinen. Die Einstellung mit Schieber ist unbequem
und wird nur noch bei wenigen Modellen geliefert.
In der Regel werden Rechenmaschinen mit Einstell-
kontrolle versehen. Die im Einstellwerk eingestellten
Zahlen kann man vor Beginn und nach Ausfiihrung
der Rechnung ablesen. Rechenmaschinen ohne Ein-
stellkontrolle sollten nieht gekauft werden, trotzdem
der Preis solcher Maschinen (auf Kosten der Sicher-
heit) herabgesetzt ist.
Jede Rechenmaschine hat ein Umdrehungszahlwerk,
das die Zahl der Umdrehungen in der Einerstelle,
Zehnerstelle, Hunderterstelle usw. anzeigt. Das
Umdrehungszahlwerk sollte durchgehende Zehner-
iibertragung haben, damit man abgekiirzt multi-
plizieren und ohne Schwierigkeiten dividieren kann.
Das Resultatwerk mit ablesbarem Resultat sollte min-
destens in den ersten Stellen mit durchgehenderZeh.-
neriibertragung ausgeriistet sein, denn sonst konnten
bei bestimmten Aufgaben Rechenfehler vorkommen.
Diese drei Werke, Einstellwerk, Umdrehungszahlwerk
und Resultatwerk haben alle Rechenmaschinen,
Daraus erkennt man, daB sie hauptsachlich fiir das
Multiplizieren und Dividieren in Frage kommen.
Bei der Wahl einer einfachen Rechenmaschine ist u. a.
zu achten auf eine schnelle Loschung der drei Werke,
auf eine bequeme und leichte Kurbeldrehung, auf
eine mbglichst einfache Umstellung der Maschine
beim Ubergang von einer Rechnungsart auf eine
andere (wichtig, wenn Aufgaben der 4 Reehnungs-
arten in der Regel durcheinander gelost werden
mussen). Die Maschine soil sperren, wenn sich nicht
alle Hebel in Grund- oder Arbeitsstellung befinden.
Sollen hauptsachlich Divisionen ausgefiihrt werden,
ist es ratsam, Maschinen zu wahlen, die eine unmittel-
bare Einstellung des Dividenden im Resultatwerk
zulassen und die mehr oder weniger selbsttatig die
Division durchfiihren.
In der Regel gemigen fiir einfachere Rechenarbeiten
die bisher beschriebenen Rechenmaschinen. Bei
Losung schwierigerer Aufgaben z. B. (a X b x c) — ■
(d x e X f ) konnen diese Maschinen nur Teillosungen
errechnen. Kommen haufig schwierige Rechenarbeiten
vor, so muB man sich naeh entsprechend eingerichteten
Rechenmaschinen umsehen. Gelingt es, derartige
Aufgaben vollkommen maschinell in ununterbro-
chenem Arbeitsgang zu losen, dann hat man die
Gewifiheit, daB sich keine Ubertragungs- oder son-
stigen Rechenfehler eingeschlichen haben. Einige der
gebrauchlichsten Typen wollen wir uns kurz ansehen :
1. Aufgabe: a X b X c = ?
Modell: Rechenmaschine mit mechanischei- Riick-
iibertragung des Zwischenergebnisses von a x b
aus dem Resultatwerk in das Einstellwerk,
2. Aufgabe: a x b= ?
c x d= ?
e X f:
oder (axb) + (cxd)-(exf)= ?
Modell: Rechenmaschine entweder mit zweitem
Resultatwerk oder mit besonderem Speicherwerk
oder mit vielstelligem Resultatwerk, dessen vor-
derer Teil gesplitet werden kann und durch
mechanische Ubertragung die Einzelresultate
sammelt.
Aufgabe: a x b = ?
c X d = ?
exf=?
Modell: Maschine mit einem zweiten Umdrehungs-
zahlwerk, das die einzelnen Multiplikatoren zu-
sammenzahlt.
4. Aufgabe: (a x b X c) + (d x e X f) — ?
Modell, das die Eigenschaften des unter 1. be-
131
IX. MECHANISIERUNG
schriebenen Modells hat und gleichzeitig mit
doppeltem Resultatwerk ausgeriistet ist.
Neben der Art der zu losenden Aufgaben ist bei der
Wahl der Rechenmaschinen noch dieFrage wichtig, ob
man Handantr ieb oder elektr ischen Antrieb wahlen soil.
Auch bier ist die Haufigkeit der Rechenarbeiten aus-
scblaggebend. Wild eine Rechenmaschine baglich von
derselben Person drei bis vier Stunden benutzt, sollte
cine moglichst vollkommene Maschine mit elektr ischem
Antrieb, Tasteneinstellung, selbsttatiger Multiplikation
oder Division (oder beides) gekauft werden.
Buchungsmaschinen
Bei den Buchungsmaschinen unterscheidet man
zwischen solchen, die sich entwickelt baben aus der
1. Scbreibmaschine,
2. Addier- und Subtrahiermaschine,
3. Registrierkasse,
4. Eecbenmaschine,
5. Lochkartenmascbine.
1. Schreibmaschinen, die mit Vorsteek- und Durch-
ziebeinricbtung, Dezimaltabulator und breiterem Wa-
gen ausgeriistet sind, bezeichnet man als Buchungs-
mascbinen. Durch Anbringen eines achtstelligen
Zahlwerkes kann man bei fast jeder gewohnlichen
Scbreibmaschine eine Spalte langs oder quer addieren
oder saldieren. In vielen Fallen reioht ein Zahlwerk
nicht aus. Durch Vorstecken von mehreren Zahl-
werken (bis zu 30 Stuck) ermoglichen ,,rechnende
Schreibmaschinen" das Buchen und gleichzeitige
senkrechte Aufrechnen von mehreren Spalten und
die selbsttatige Bildung der Quersumme oder des
Saldos fiir jede Zeile.
Sind etwa 300 Posten oder mehr taglich zu buchen, ist
die Beschaff ung von rechnenden Schreibmaschinen mit
elektr ischem Antrieb (fiir Schreib- und Rechentasten)
und selbsttatigem Wagenaufzug zu empfehlen.
Da diese Maschinen sehr teuer sind (4000 BM und
mehr}, sollten sie moglicbst auch fiir andere Arbeiten,
wie Zusammenstellungen mit gleichzeitiger Aufrech-
nung vieler Spalten und dergleichen ausgenutzt werden.
DaB es aucb Schreibmaschinen mit fest eingebauten
Zahlwerken oder in fester Verbindung mit einer
Addiermaschine gibt, soil der Vollstandigkeit halber
nur erwahnt werden.
2, Im Gegensatz zu den aus den Schreibmaschinen
entwickelten Buchungsmaschinen der Gruppe 1 kann
bei den Addierbuchungsmaschinen kein Text ge-
schrieben werden. An Stelle des Textes kann
man nur Nummernschliissel oder feststehende Buch-
stabensymbole (bis zu 27 Stuck) verwenden. Dieser
Nachteil wird aber meist zum Vorteil, da durch die
Sehliisselung der Buchungstext kurz, aber trotzdem
einwandfrei ausgedriickt wird.
Die einfachen Addier- und Subtrahiermaschinen sind
mit feststehender Papierrolle, mit Tasten und Hand-
oder elektrischem Antrieb ausgeriistet. Es gibt Mo-
delle, die nur addieren. Oft werden diese Maschinen
falschlieher Weise auch als Subtrahiermaschinen
angeboten, da man mit Hilfe von Komplementar-
zahlen auch subtrahieren konne.
Man unterscheidet nach dem Einstellwerk zwischen
Volltastatur- oder Zehnertastatur-Maschinen. Bei der
Volltastatur braucht man im Gegensatz zur Zehner-
tastatur die Nullen nicht anzuscblagen. Die Zehner-
tastatur kann andererseits ,, blind" bedient werden.
Die Frage, ob Volltastatur oder Zehnertastatur ist
sehr umstritten. Es wiirde zu weit fiihren, diese
Fragen hier' zu erortern,
Als Buchungsmaschinen konnen die Addier- und
Subtrahiermaschinen folgende Einrichtung haben:
Vorsteek- und Durchzieheinriehtung, Formular-Ein-
werfer, selbsttatige Niederschrift des Datums, Nicht-
addiervorricbtung z. B. fiir Kontonummern, Nicht-
scbreibvorricbtung, Repetiervorrichtung, Moglichkeit
Zwisehensummen niederzuschreiben, senkrecht oder
wagerecht zurechnen, breiter Wagen, der als Schiittel-
wagen ausgebildet sein kann, geteilte Wake.
Meist sind 1 oder 2 Zablwerke zu 10 oder 15 Stellen
vorhanden. Neuerdings konnen Addierbuchungsma-
schinen mit bis zu 15 Speicberwerken gelief ert werden,
Bei Addierbuchungsmaschinen, die die verschiedenen
Arbeitsvorgange selbsttatig (nach Einstellung vor Be-
ginn der Arbeit) einschalten, ist die Buchungs-
geschwindigkeit bedeutend hoher als bei rechnenden
Schreibmaschinen.
Auch dio Addierbuchungsmaschinen konnen fiir an-
dere Arbeiten mitverwendet werden.
3. Bei den Registrierbuchungsmaschinen ist Wert auf
die Kassensicherheit gelegt. So werden z. B, nur
Originaldrucke (bis zu 5), keine Durchschlage ge~
fertigt. Die Maschine kann mit 27 Addierwerken
ausgeriistet werden. Den Stand der einzelnen Addier-
werke kann man sich jeder Zeit abdrucken lassen.
Die Registrierbuchungsmaschinen sind besonders ge-
eignet, wenn viele gleichartige Buchungen zu er-
ledigen sind oder groBte Sicherheit der Buchungen
verlangt wird.
4. Neuerdings kann man auch schreibende Rechen-
maschinen als Buchungsmaschinen verwenden. Eine
Rechenmaschine ist mit einer schreibenden Addier-
und Subtrahiermaschine so gekuppelt, daB die Auf-
gabe (auch bei Multiplikationen und Divisionen) und
das Ergebnis niedergeschiieben werden. Text oder
Buchstabensymbole kann diese Maschine nicht
■schreiben. Die Arbeitsschnelligkeit ist groB, da die
verschiedenen Arbeitsvorgange durch die Maschine
selbsttatig eingeschaltet werden.
Die schreibende Rechenmaschine kommt nur fiir
solche Buchungen in Frage, bei denen regelmaSig
Multiplikationen oder Divisionen auszu fiihren sind.
5. Der Vollstandigkeit halber sollen noch die Loch-
kartenmaschinen genannt werden, die nur groBte
Betriebe wirtschaftlich verwenden konnen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dafi die Wahl
der Buchungsmaschinen besonders schwierig ist. Die
Art des Buchungsgeschaftes sollte die Gattung und
die Haufigkeit der Buchungen die Ausstattung der
Buchungsmaschine bestimmen.
Fiir Behorden sollte es selbstverstandllch sein, vor
jeder Beschaff ung einer Rechen- oder Buchungs-
maschine zu priifen, ob nicht ein deutsches Erzeugnis
gewahlt werden kann. Viele Millionen Mark werden
jahrlich in Deutschland fiir auslandische Biiroma-
schinen ausgegeben, obwohl die deutsche Biiro-
maschinenindustrie nach Amerika die starkste in
der Welt ist und ihre Erzeugnisse in weitem Um-
fange vom Auslande gekauft werden.
132
INST ANDHALTUNG DER SCHREIBMASCHINE
Dienslanweisung fiir Maschinenschreiber:
Instandhaltung der Schreibmaschine
^ :
(AWV-Merkblatt 1)
Herausgegeben vom Ausschufi £iir wirtschaftliche Venvaltung beim Reiohskuratorium fur Wirtschaftlichkeit
Allgemeines
1. Bei der Viernahme der Maschine stelle auf Grand
der Gebrauchsanweisung ihren Zustand fest, Du bist
fiir sie verantwortlieh.
2. Die Gebrauchsanweisung., die zu deiner Maschine
gehort, mufit du grundlich beherrschen. Lies sie deshalb
yon Zeit zu Zeit durch. Halte sie stets handbereit. Ziehe
sie zu Rate, wenn bei der Arbeit irgendwelohe Fragen
oder Schwierigkeiten auftauchen.
3. Wi&'die Maschine stehen soil: Nieht zu feueht,
sonst rosten die Metallteile. Nieht zu warm, sonst trocknet
der Gumrai em, wird hart und springt.
4. Tragc die Maschine nieht unnotig von einer Stelle
zur andern. Beim Tragen fasse sie nur auBen am festen
Rahmen an; das empfindliche Schreibwerk im Innern
darfst du dabei nieht beriihren.
5. Der Tisch mufi vollkommen waagerecht stehen. Er soil
so hooh sein, daB der Unterarmwagerecht bleibt, wenn
die Hande in Schreibhaltung auf der untersten Tasten-
reihe ruhen.
6. 7ju starkes Gerausch beim Schreiben laBt sioh duroh
Unterlegen einer Filzplatte dampfen. Doch aohte darauf,
daB die Tastenhebel beim Sohreiben nieht den Filz be-
ruhren. Auch GummifuBe usw. schaffen Abhilfe.
7. Naeh Benutzttng deoke die Maschine zum Sehutze gegen
Staub zu. Bei versohlossener Maschine ist an geeigneter
Stelle (Deckel, Tisch) der SchMsselinhaber anzugeben,
damit die Maschine im Bedarfsfalle von anderer Seite
ausgenutzt werden kann. Vereinbare dabei Arbeitsdauer
und Mitreinigung.
Das Schreiben
8. Das Band muB unbedingt genau die vorgeschriebene
Breite und Lange und womGglich Webkanten haben. Es
kann nur dann glatt laufen, wenn es gut auf der Rolle be-
f estigt, sehr sorgf altig aufgespult und durch die Fiihrungs-
teile richtig durchgezogen wird. Steuere rechtzeitig um,
sonst entstehen Locher an den Enden des Bandes, Schalte
die 2. Zone ein, sobald du bemerkst, daB in der 1, Zone
die Parbe aus dem Gewebe herausgetrieben ist. Auch
mit dem Ausweehseln des Bandes warte nieht zu lange,
damit Storungen beim Auf- und Abspulen infolge zu
starker Abnutzung des Bandes vermieden werden.
9. Der Anschlag sei leicht federnd und mOglichst gleich-
maBig. Uberwache ihn mit dem Ohr. Viele gute Lehrer
empfehlen, mit 8 Fingern zu schreiben und dabei nieht
auf die Tasten zu sehen, sondern BHok und Aufmerksam-
keit nur auf Vorlage und Schriftstiiek zu riohten. Beim
Satzzeichen und anderen sehr kleinen Zeichen schlage
weniger stark an, weil sonst Locher im Papier und Ver-
tiefungen in der Walze entstehen.
10, Verfangene ife&eJbringerecht vorsichtig und schonend
in Ordnung; keinesfalls reiBe dabei an den Tastkopfen.
11, Radieren sollst du nur in den auBersten Notf alien.
Lege dabei stets die Radiersehablone auf und nimm den
Wagen moglichst weit nach derjenigen Seite, auf der sieh
der Fehler befindet; dann fallt der Radierstaub neben die
Maschine und nieht in das empfindliche Schreibwerk.
12, Schone die Walze. Schlage die Tasten nieht an, wenn
kem Bogen eingespannt ist. Wenn du ohne Durchschlag
arbeitest, fuhre stets ein Sohutzblatt (z, B. Olkarton)
zugleich mit dem Sohreibpapier ein.
13. Den Wagen fuhre nach Beendigung einer Zeile behut-
sam zuriick. Hierbei betatige den Zeilen-Sohalthebel.
Wirf den Wagen nieht zuru'ek. Alles StoBen und Werfen
verdirbt die Maschine.
14. Das Herausziehen des eingespannten Bogens soil
immer nach vom und niemals riickwarts erfolgen. Du
muBt dabei die Papierausldsung benutzen und die Walze
stets mitdrehen.
Pflege
15. Taglich reinigen sollst du
das Gehause und die leicht zuganglichen Teile mit
Pinsel und Flanellappen,
die Typen; dabei biirste in der Riohtung der Typen-
hebel und -Stangen.
Selbstverstandlich lege beim Bursten ein Sohutzblatt
auf die Tasten, damit du dir spater beim Schreiben die
Finger nieht mit Farbe beschmutzt. Achte auch darauf,
daB du keine Spiralfeder aushakst oder besehadigst.
16. Olen darfst du nur, wenn du den betreffenden Maschinen-
teil zuvor griindlieh gereinigt hast. Nimm nur gutes 01,
das harz- und saurefrei ist und die Metallteile nieht an-
greift. Ti'age nur wenige Tropfen auf, genau so wie es
die Gebrauchsanweisung verlangt, und sorge fiir gute
Verteilung. Im allgemeinen sind alle Reibungsstellen
(insbesondere Achsen, Gleitschienen und Schaltmesser)
zu olen. t)berfliissiges 01 entferne sorgsam, sonst gibt
es bose Olfleoke.
17. Die tagliche Reinigung und das Olen laB dir von dem-
jenigen, von dem du die Maschine ubernimmst, vom
Mechaniker oder von sonst jemandem, der es gut versteht,
genau zeigen.
18. Grundlich reinigen und nachsehen muB man jede
Maschine etwa alle 2 — 3 Monate. Hiermit soil nieht ge-
wartet werden, bis die Maschine durch Stdrungen oder
vollstandiges Versagen daran mahnt. Ist weder der Schrei-
ber in dieser Arbeit geschult noch ein anderer Angestellter
des Betriehes, oder fehlt die notige Ausrustung, dann soil
man die Maschine einem zuverlassigen Fachmechaniker
in regeimafiige Pflege und Uberwaohung geben.
19. Storungen an deiner Masohine, die haufiger vorzu-
koramen pflegen, suche dir aus der Gebrauchsanweisung
zu erklaren, um sie vermeiden zu konnen. Findest du
keine Erklarung, so merke dir die Frage fiir den nachsten
' Besuch des Mechanikers sohriftlich vor. Sohraube und
biege nie versuchsweise an dem empfindliehen Hebel-
und Raderwerk herum, sondern rufe moglichst bald den
Mechaniker. Selbstverstandlich. muBt du alle Teile, auch
die kleinsten, die sich etwa bei einem Schaden von der
Maschine lOsen, aufs sorgsamste aufbewahren.
SchluObemerkung
20. Je besser du deine Maschine verstehst, um so williger
und storungsloser wird sie dir dienen. Je liebevoller
du deine Maschine pflegst, um so erfreulicher und leichter
wird dir die Arbeit sein.
Mechaniker:
Ansohrift:
Fernruf ;
10 D 1 w 1 v , Eelormea in den stadtUehen Vetwaltutigen
133
IX. MECHANISIERUNG
Regefn der Stadtverwaliung Dortmund
fur die Behandlung und Reinigung der Schreibmaschinen
Allgemeines
1. Die Stenotypistinnen und Maschinenschreiberinnen mussen
die zur Maschine gehorende ,,Gebrauchsanweisung" grtind-
lich beherrschen und yon Zeit zu Zeit wieder lesen. Die
Anweisung ist stets handbereit zu halten und g. F. bei
auftauchenden Zweifeln oder Sohwierigkeiten einzusehen.
2. Die Stenotypistinnen und Maschinenschreiberinnen sind
fiir die zugewiesene Schreibmasohine einschl. samtlieher
Ersatz- und ZubehSrteile (u. a. auoh Unterlage, Konzept-
halter, hinterer RandmaBstab — Zeilenmesser — , Reini-
gungsgerate) personlich haftbar.
3. Bei Versetztingen von Stenotypistinnen und Maschinen-
schreiberinnen ist die Maachine mit samtlichen Zubehor-
teilen der Naohfolgerin in Anwesenheit des Dienst- bzw.
Abteilungsleiters oder eines von ihm hierzu besondera
bestimmten Beamten zu iibergeben; etwaige Mangel sind
sofort anzugeben.
4. Der Schreibniaschinentisoh muB vollkommen waage-
recht und so hoch stehen, daB der Unterarm der Steno-
typistin waagerecht bleibt, wenn die Hande in Schreib-
haltung auf der untersten Tastenreihe ruhen.
5. Das Auflegen von sohweren Akten stuck en auf die
Schreibmasohine ist, da hierdurch der hintere RandmaB-
stab (Zeilenmesser) beschadigt wird oder aogar abbricht,
zu unterlaaaen.
6. Beim T rag en ist die Maschine nur auBen am festen
Rahmen anzufassen; das empfindliche Schreibwerk im
Innem darf dabei nioht bertihrt werden.
7. Die Maschine ist nach BuroaehluB vorsichtig einzu-
schliefien und vor StoBen zu bewahren. Hierbei ist
auf den Walzenfreilaufknopf besonders Obacht zu geben,
da dieser sich leicht verbiegt oder abbricht.
Pflege
8. Sauberkeit und sorgfdltige Behandlung ist die
Voraussetzung fiir tadellosen Gang und Lebensdauer der
Schreibmasohine. Der ganze Meehanismus der Schreib-
masohine — insbesondere der Typen — mufl daher pein-
lichst sauber gehalten werden. Wird die Maschine nioht
benutzt, so darf sie nicht, namentlich nicht aufierhalb
der Dienststunden, unverdeckt stehen. Eine ver-
schmutzte Maschine kann nicht zuverlassig
arbeiten.
9. Das Reinigen der Typen hat jeden Morgen vor
Oebrauch zu geachehen (leicht in der Langsrichtung der
Typenhebel biirsten, niemals quer uber samtliehe Typen!) ;
Staub und Radierreste mussen sorgfaltig entfernt werden.
Beim Bursten ist ein Schutzblatt auf die Tasten zu
legen, damit spater beim Schreiben die Finger nicht mit
Farbe besohmutzt werden.
10. Jeden Sonnabend ist die Maschine — bei BfiroschluB —
griindlich zu reinigen, d. h. alle leicht zuganglichen Telle
mit Tuch und Pinsel. Die Typen sind dann auch ent-
sprechend der beaonderen Anweisung des Mechanikera
zu reinigen. Zum Schutz der Maschine ist dabei stets
das Reinigungstuch unter die Typen zu legen. (Vgl. auch
Ziffer 9, SchhiBsatz.)
11. Radierstaub ist der Maschine auBerst schadlich. Beim
Radieren ist deshalb der Wagen ganz naoh rechts oder links
herauszusehieben, damit der Radierstaub neben die
Maschine und nioht in den Mechaniamus der Maschine
fallen kann.
12. Storungen an der Maschine diirfen nicht selb-
standig beseitigt werden, da durch unsachgemaBe
Behandlung leicht groBerer Schaden entsteht. Die Ab-
stellung der Mangel mufi sofort bei der Beschaffungs-
stelle (nicht unmittelbar beim Mechaniker) unter Angabe
der Maschinen-Nr. und des Standortes (Dienststelle und
Zimmernummer) der Maschine beantragt werden.
Es ist aufs strengste untersagt, Versuehe zur Beaeitigung
von Mangeln, die nur durch den Mechaniker behoben
werden konnen, selbst vorzunehmen.
13. Storungen in der Farbbandfuhrung werden dadurch
vermieden, daB beim Aufsetzen eines neuen Farbbandes
dieses auf die Originalspule, die zu jeder Maschine
geliefert wird, genommen und nicht mit der Spule des
neuen Farbbandes aufgesetzt wird. Das Farbband kann
nur dann glatt laufen, wenn es gut auf der Rolle befestigt,
sehr sorgfaltig aufgespult und durch die Fuhrungsteile
richtig durchgezogen wird.
14. F a lis bei Hemmungen oder sonstigen St6rungen ein
Olen der Maaohinen notwendig erscheint, geniigt eine
kurze telefoniache Mitteilung an die Beschaffungsstelle.
Schreiben
16. Der Tastenanschlag muB gleichmaOig und leicht
federnd sein. Der Anschlag darf nur so stark sein, wie
es mit Rticksicht auf die Konstruktion der Maschine zum
deutliohen Abdruok der Typen unbedingt notwendig ist.
TJngleichmaBiger Anschlag bringtungleichmaBige, schleoht
ausaehende Sehrift hervor. Bei Satzzeichen und an-
deren sehr kleinen Zeichen ist weniger stark anzu-
schlagen, weil sonst Locher im Papier und Vertiefungen
in der Walze entstehen.
16. Z%r Schonung der Walze wird, falls keine Durch-
schlage zu fertigen sind, zugleich mit dem Schreib-
papier stets ein Schutzblatt (z. B. dtinner Olkarton)
eingefuhrt.
Daa oft ubliche versuchsweise Ansohlagen der Taaten
ohne Einspannung von Papier ist zu unterlassen.
17. Qleichzeitiges Ansohlagen mehrerer Tasten ist
zu vermeiden, Haben sich die Typen durch gleioh-
zeitiges Anschlagen mehrerer Tasten verfangen, so sind
sie durch leiohtes AnstoBen der Hebel selbst, nioht durch
Zerren an den Taaten in die Ruhelage zuriickzubringen.
18. Der Wagenruoklauf darf nicht durch zu starkes Zu-
riickschlagen bzw, -werfen bewirkt werden. Durch die
Erschlitterung leidet die Maschine in alien ihren Teilen.
19. Die obere und untere Farbbandhdlfte miissen
gleichmcifiig abgenutzt werden. Die Spulen sind da-
her jeden 3. Tag derart umzusetzen, dafi die untere Band-
kante nach oben kommt. Hierdurch wird auoh dauernd
gleiche Schriftstarke f r groBe und kleine Buchstaben
erzielt. Alle 14 Tage (etwa am 1, und 15. jedea Mts.)
muB aufierdem das Band ganz umgespult werden, damit
die vorher dem Papier zugewandte Seite sich den Typen
gegeniiber bewegt.
20. Abgeschriebene Farbbdnder miissen rechtzeitig er-
neuert werden. Ein abgeschriebenes Farbband kann
keine Mare, deutliche Schrift hervorbringen, verleitet zu
iibermaBig starkem Anschlag, der die Hebelanordnung
schadigt und die ganze Maschine vorzeitig unbrauchbar
macht. AuBerdem wird dadurch die Walze uneben und
schlechter Abdruck der Typen verursacht.
21. Daa Herausziehen des eingesparinten Bogens ist immer
naoh vom und niemals nach riickwarts zu bewirken.
Dabei aoll die Papieraualosung benutzt und die Walze
mitgedreht werden.
Schltiftbemerkungen
22. Gebrauchte Farbbander und Spulen sind zu satn-
meln und bei Neuanforderungen zuruekzuliefern.
23. Die Koaten der durch Nichtbeachtung der Bestimmungen
und vorstehend abgedruckter Regeln etwa entatehenden
Schaden werden den verantwortlichen Stenotypistinnen
und Maschinenschreiberinnen zur Last gelegt.
134
■If
X. Buchungs- und Kassenwesen
Das Kassen-, Rechnungs- und Revisionswesen
der Stadt Osnabriick 1 )
Berk, Stadtkammer er
Das standige Anwachsen der Verwaltungsgeschafte
der Behbrden, die wirtschaftliche Lage und besonders
die Finanznot zwingen die Sadte, nack Moglichkeit
an Arbeitskraften zu sparen. Das lafit sick erreichen
durch Vereinfachung der alten Buchfuhrung unter
Zuhilfenahme moderner Maschinen. Eine Umstellung
bewahrter Einricktungen setzt voraus, daB man sich
zunackst dariiber klar wird, ob das Kammereisystem
der organiscken Zusammengehbrigkeit von Buch-
kaltung und Kasse beizubehalten ist oder ob Trennung
und gesonderte Verwaltung dieser beiden Glieder
zweckmaBiger erscheint. t)ber Vorziige und Nach-
teile beider Systeme sowie dariiber, inwieweit nack
jeder Richtung kin Ersparnisse durck Vereinfachung
und Verbesserung der Kassen- und Buekfukrung bei
weitgekender Kontrolle und denkbar groBter Sicher-
keit zu erreicken seien, sind vor der Modernisierung
der Stadthauptkasse und der Steuerkasse eingekende
Prufungen vorgenommen worden. Das Ergebnis war
Beibekaltung des bisherigen Systems des organiscken
Zusammenhangs von Kasse und Buchfuhrung unter
Anwendung einer durchgreifenden Meckanisierung des .
gesamten Betriebes beider Kassen. Gegen die in
einigen GroBstadten durchgefuhrte Trennung von
Buckkaitung und Kasse sprickt die nacktraglicke
Verbuckung der der Kasse okne Anweisung zu-
gekenden Einnahmen, besonders aber die von der
Rechnungsbuckhaltung abgetrennte, in der Kasse
befindlioke Buckkaitung iiber Vorsckiisse und Ver-
wakrgelder.
Von den am 1. April 1929 durckgefukrten Anderungen
sind die stadtiscken Betriebswerke (Gaswerk, Wasser-
werk, Elektrizitatswerk und StraBenbahn), das Stadt-
krankenkaus, das Stadttkeater und der Stadtkafen,
die bisker sckon eigene Kassen und kaufmannische
Buchfuhrung batten, unbertthrt geblieben. Betriebs-
kasse und Hafenkasse steken mit der Stadtkaupt-
kasse im Kontokorrentverkehr. Der Grundsatz der
strengen Trennung zwischen Anordnung, Ausfiihrung
und Revision ist unverandert erkalten geblieben.
Anweisung und Kontrolle
Alle Anweisungen werden in den zustandigen Dienst-
stellen bearbeibet, in die Sollkontrolle eingetragen
und gehen dann zur endgiiltigen Nackpriifung an das
Revisionsbiiro bzw. die technische Revisionsstelle.
J ) Dieser Aufsatz ist bereits in der Zeitsohrift ,,Der Stadte-
tag" erschienen.
10*
Diese verseken die Anweisungen nack Ricktigbefund
mit dem Revisionsstempel und leiten sie den Dezer-
nenten zur Vollziehung zu. Von da geken die voll-
zogenen Anweisungen an die Kassen. Die Zursoll-
stellung aller Einnakmen und Ausgaben gesekiekt,
wie sckon erwahnt, in den Dienststellen oder von den
Beamten, die iiber in ihren Geschaftsbereich ent-
fallende Kredite zu verfiigen kaben. Der Vorzug
dieser Einrichtung gegentiber der Zursollstellung in
der Buckhaltung ist der, da6 die kontrollfuhrenden
Beamten nicht nur zur sparsamen Bewirtschaftung
der ihrer Kontrolle unterliegenden Kredite erzogen
werden, sondern auck in der Lage und verpflicktet
sind, drokende Uberschreitungen recktzeitig den zu-
standigen Dezernenten anzuzeigen und Ausgabe-
anweisungen okne Deckung anzukalten, bis fur
Deckung gesorgt ist. Auf gewissenkafte Kontroll-
fiihrung und Beacktung der dariiber erlassenen Vor-
schriften wird daher streng gebalten.
Stadthauptkasse
Das in der Stadtkauptkasse eingefiihrte masckinelle
Buckungssystem ist, soweit unsere Feststellungen
reicken, nock nirgends erprobt. Kassen- und Rech-
nungsbuchkaltung sind vereinigt; es weiden gefiihrt:
Hauptbuck, Hauptbuck-Nebenblatter und Kassen-
tagebuck.
Das Hauptbuch wird in der bisher iiblichen kame-
ralistiscken Form kandschriftlick gefiihrt und dient
nack dem JahresabschluB als Jahresrechnung. Die
Hauptbuch-Nebenblatter {lose Konten) dienen zur
Aufnakme aller Ist-Buckungen, die bisher im Haupt-
buche selbst erfolgten. Die Buckungen gesckehen
mittels einer sckreibenden, mit zwei Zahlwerken ver-
sekenenMercedes-Addelektra-Buckungsmaschine.Eine
Durckschrift dieser Ist-Buchungen dient als Kassen-
tagebuch, das an Stelle des friiheren Kassierertage-
buckes und des Gegenbuckes getreten ist. Wenn
bisker durch kandschriftliche Fiihrung dieser beiden
Biicher und des Hauptbuches eine gewaltige Arbeit
zu leisten war, so ist jetzt durck die Buckungsmaschine
eine wesentlieke Arbeitsersparnis und Vereinfackung
erzielt, indem drei Arbeitsgange in einem erledigt
werden. AuBer dem Hauptbuch-Nebenblatt und dem
Kassentagebuck schreibt die Maschine auck nock eine
Empfangsbestatigung und, wenn keine Einnahme-
Anweisung vorliegt, einen Buchungszettel, so daB
vier Arbeitsgange in einem getatigt werden konnen.
135
X. BUOHUNQS- UND KASSENWESEN
Der Vorteil des maschinellen Buchens liegt aber nicht
nur in der Ersparung von Schreibarbeit, sondern auch
im automatischen maschinellen Rechnen. Die Zahl-
werke der Buchungsmaschine — je eins fur Ein-
nahme und Ausgabe — zeigen jederzeit die Gesamt-
summen der an dem betref f endenTage auf den einzelnen
Konten verbuchten Einnahme- und Ausgabeposten.
Die Ergebnisse der Zablwerke unter Hinzurechnung
des Bestandes des letzten Tagesabschlusses ergeben
den buchmaBigen Bestand, dem im Tagesabschlufi-
buch der Kassenbestand gegeniibergestellt wird, Die
Abschliisse des Hauptbuches und der losen Konten
erfolgen monatlich. Letztere werden durchlaufend
addiert, und die am jeweiligen Monatsende errecbneten
Gesamtsummen werden in das Hauptbuch iibertragen.
Dieses ist nacb Abschnitten getrennt angelegt und
umfaBt auBer den im Haushaltsplan enthaltenen
Abteilungen die Stiftungen, Verwahrgelder und Vor-
schiisse. Das neue Buchungsverfahren nimmt durcb
das Heraussuchen und Einspannen der Kontenkarten
in die Maschine etwas mehr Zeit in Anspruch als das
bisberige Verfahren. Damit die Abfertigung des
Publikums daiunter nicbt leidet, sind alle Massen-
einnahmen, wie Mieten, Pachten, Baugebiihren u. dgl.
der Steuerkasse, deren Einricbtungen fur Massen-
abfertigung hergestellt sind, zur Einziehung iiber-
wiesen worden.
Steuerkasse
Diese war bisher schon mit zwei National-Registrier-
kassen ausgestattet. AuBerdem wurden wegen Ein-
fiihrung von Karteien eine Mercedes-Addelektra-
Buchungsmaschine und eine Elliott-Rapid-Adres-
siermascbine beschafffc. Mit Einfiibrung der
Kartei sind die Handbucbungen fortgefallen und
durch Mascbinenbucbung ersetzt. Gleicbzeitig mit
dem Druck £ der Quittung wird der eingezablte
Betrag auf der Kontenkarte verbucht, wodurch
TTbertragungsfehler und Falschbuchungen ver-
mieden werden. Alltaglich naoh KassenschluB werden
die gebrauchten Kontenkarten auf der Mercedes-
Addelektra-Buchungsmaschine nacb Buchhaltereien
zusammengestellt. Die Endsummen der Buchhalte-
reien mttssen mit der Gesamtsumme der National-
Registrierkassen ubereinstimmen. Hierauf werden die
Tagessummen der einzelnen Steuerarten in dem hand-
scbriftlich in Staffelform gefuhxten Hauptbucb ver-
einnahmt und die abgelieferten Betrage verausgabt,
so daB taglicb der. Stand der Steuerarten zu kon-
trollieren ist. Eine weitere Vereinfachung ist durch
die verringerte Zahl der Steuerzettel erreicht. 'Ober-
die Grund- und Gebaudeabgaben, die von jetzt ab
samtlich monatlich gehoben werden, wird mir ein
Steuerzettel ausgefertigt. Ein zweiter Steuerzettel
umfaBt Gewerbesteuer, Berufsschulbeitrage, Hand-
werkskammerbeitrage und Hundesteuer, die viertel-
jahrlich zu zahlen sind. Die Scbulgelder der Mittel-
schulen, des Oberlyzeums und des Ratsgymnasiums
werden auf einem besonderen Steuerzettel vereinigt.
Ihre Erhebung erfolgt vierteljahrlich, sie konnen auf
Wunscb aber auch monatlich gezahlt werden. Die
Zabl der Steuerzettel vermindert sich sonach von
bisher acht auf drei Stuck.
Revision
Die Tatigkeit der Revisoren umfaBt drei Arbeits-
gange. Wie schon erwahnt, werden die yon den Ver-
waltungsstellen vorbereiteten Belege, ehe sie zur An-
weisung und darauf zur Kasse gelangen, einer ein-
gehenden Prufung unterzogen; diese erstreckt sicb
sowobl auf sachlicbe und recbnerische. als auch auf
wirtschaftliche Ricbtigkeit, wobei fur besondere
techniscbe Prufung der vom Stadtbauamt bearbeiteten
Belege gesorgt ist. Diese sehr eingehende Revision
ist wegen der mit Einfuhrung der Buchungsmaschine
ermoglichten sofortigen Ist-Buchung in der Recbnung
notwendig geworden, weil es nicht angangig ist, dafi
beim Buchen die Kasse nocb durcb Nachfragen
irgendwelcher Art bei den Anweisungsstellen, wie es
vordem vorkam, Verzogerungen im Arbeitsgange
erleidet. Der geringe Nachteil der langeren Umlaufs-
zeit der Belege wird durcb verseharfte Sicherheit
und Kontrolle ausgeglichen. Als zweite'Revision setzt
die Priifung der Kassenvorgange ein. Nach dem
taglichen KassenabscbluB wird das von der Maschine
durchgeschriebene Kontrollblatt mit den dazu ge-
horigen Belegen durch einen Revisor gepriift, der sich
so von der Richtigkeit und Ordnungsm&fiigkeit der
erfolgten Buchungen iiberzeugt. SchlieBlich ver-
bleibt noeh die Endrevision am SchluB des Rech-
nungsjabres, die infolge der bereits endgultig erfolgten
Belegpriifung und der monatlich vofzunehmenden
Revision der Kontenkarten und Hau'ptbuchiiber-
tragungen nicht mehr allzu umfangreich ist, was
wiederum den Vorteil der schnelleren Recbnungs-
entlastung in sicb schlieBt.
Zusammenfassend mag auf die durch die Umgestaltung
erzielten Vorziige hingewiesen werden. Als erstes
wiinscbenswertes Ergebnis waren Ersparaisse genannt.
Diese sind sowohl als Personal- als auch als Material-
ersparnis erreicht. Durch die Arbeit'sleistung der
Maschine werden etwa 20 — 25% des Personals frei.
Die Materialersparnis ist allerdings nicht so erheblich,
als eigentliche Ersparnis kann wohl nur der Fortfall
des Kassierertagebuch.es verbucht werden. Mehr als
diese Ersparnisse fallt die Vereinfachung des Bu-
chungsapparates und der Recbnungsfuhrung ins Ge-
wicht. Zunachst ist durch Beibebalturig der Zen-
tralisation die Einheitlichkeit; Ubersicbtlichkeit und
schnellere Durchfuhrung der kassentechnischen Auf-
gaben gewahrleistet. Ferner iaflt sich das buchmafiige
Ist der verschiedenen Haushaltstitel jeden Augenblick
feststellen, nacbdem die t)bertragungsarbeiten der
Bucbbalter fortgefallen sind.' Hiermit ist gleicbzeitig
groBere Sicherheit gegeben, da tJbertragungsfehler
ausgeschlossen sind. Monatsabschllisse.sihd an Stelle
der friiheren Vierteljahrsabschlusse getreten, sie lassen
sich in etwa ein bis zwei Tagen anfertigen. Fiir den
schnelleren JabresabschluB ist die automatische t)ber-
tragung der Istzahlen ebenfalls von Vorteil.
Die strenge Scheidung von Anweisung, Ausfiihrung
und Revision bietet an und fiir sich schon ein geniigend
groBes MaB Sicherheit, das weiterhin erhoht wird
durch sorgfaltigste Prufung der Belege, ehe sie zur
kassenmaBigen Erledigung freigegeben werden. Wenn
dann noch bedacht wird, daB sof ort nach TagesabschluB
erneute Kontrolle einsetzt, so mochte man sagen, daB
groBere Sicherheit nicht gewahrleistet werden kann.
136
6 JAHRE DURCHSCHREIBEBUCHHALTUNG IN PENIG
Bericht des Stadtmagistrats Rustringen
iiber Vereinfachung in der Buchhalterei
Bis zum I. April 1929 fiihrten wir in einer besonderen
Buchhaltung Hauptbiicher iiber Einnahmen und
Ausgaben mit einer Soil- und Iststellung und in der
Stadtkasse liber die Einnahmen Kontenkarten, iiber
die Ausgaben ein Kassenbuch in losen Blattern sowie
gebundene Abschlufibticher, in die, wir die SchluJB-
zahlen der Tageseinnahmen und -ausgaben ubertrugen.
Am 1. April d. Js, haben wir die selbstandige Buch-
haltung aufgehoben. Die Stadtkasse fiihrt seit der
Zeit das Hauptbuch iiber die Einnahmen, das sich
in der Eorm nicht verandert hat. Da jetzt aber nur
eine Stelle bucht, ist die Fiihrung einer Kontrolle
iiber die Einnahmen im Rechnungsamt angeordnet
worden. Am JahresschluB wird die Kontrolle
mit dem Einnahme-Hauptbuch abgestimmt werden.
Beziiglich der Ausgaben ist die Sollstellung aufgehoben
worden. Die Kasse fiihrt das Ausgabehauptbuch in
losen Blattern. Die Anschaffung der Mercedes-Add-
elelctra-Buchungsmaschine hat es uns ermoglicht, in
einem Arbeitsgang zu buchen:
a) die Eintragung fiir das Ausgabehauptbuch,
b) die Eintragung fiir das Kassenbuch,
c) deii Auftrag fiir die stadtische Sparkasse zur
Leistung der angewiesenen Ausgaben.
Die Durchsohreibung erfolgt so, dafi an die unterste
Stelle das Kassenbuch (loses Blatt) und dariiber der
Auftrag fiir die Sparkasse gelegt wird. Die Konten-
blatter des Hauptbuches werden vorgesteckt, Der
weitaus groiJte Teil der Ausgaben wird durch die
Sparkasse iiberwiesen. Die wenigen Barzahlungen
werden nach AbschluB der Barkasse gebucht. Die
TagesschluBzahlen werden wie friiher in das Ab-
schlufibuch iibernommen. Bei diesem Verfahren
haben wir einen taglichen AbschluB samtlicher Po-
sitionen der Rechnung. Wir sparen wesentliche Ar-
beitskraft fiir das' . handschriftliche Eiihren der
Biicher und das Aufrechnen der vielen Konten und
Kassenbiicher, weil die Recbnungsergebnisse dureh die
Maschine gegeben werden. Infolge der Durchsohrei-
bung sind Ubertragungsfehler ausgeschlossen. Die
Vierteljahresabschliisse bringen uns keine Unstimmig-
keiten mehr. Trotz dieser Vereinfachung sind wir der
Auffassung, da£ wir an Sicherheit nichts eingebiifit
haben. Der Kassenbuchhalter gibt die quittierten
Ausgabebelege mit deii zugehorigen Kassenblatterh
taglich an das Priifungsamt zur Priifung. Dieses
gibt die mit einem Priifungsvermerk versehenen
Belege sofort an die Stadtkasse zuriick, die diese Be-
lege nach Positionen des Hauptbuches ordnet und
aufbewahrt. Die Priifungsstelle iiberzeugt sich auch
taglich von derrichtigen Ubertragung der Tagesschlufi-
zahlen in die Abschlufibiicher,
6 Jahre Durchschreibebuchhaltung in Penig
W. Knoth, Erster Biirgermeister in Penig (Sa.)
Als wir vor 6 Jahren die Durchschreibebuchhaltung in
unserer Stadtkasse einfiihrten, waren wir die erste
Verwaltung, die dieses neue Arbeitsmittel fiir die
kameralistische Buchiuhrung verwendete.
Damals waren es nur wenige, die den hohen Wert
dieser Neuerung erkannten. Viele prophezeiten ein
schlimmes Ende. Man befiirchtete, die losen Blatter
konnten verloren gehen, die Abfertigung des Publi-
kums werde verzogert, die Sicherheit gefahrdet, die
Durchschrift verwische, sie bringe Erschwernis statt
Erleichterung, dieses Verfahren eigne sich nur fiir
kleinere Kassen usf.
Inzwischen hat sie eine ungeahnte Verbreitung ge-
funden. Alle Vorurteile sind geschwunden. Wer
einmal die neuen Arbeitsmittel verwendet hat, will
sie nicht mehr missen.
Die Durchschreibebuchhaltung bringt: Arbeitsver-
einfachung, -Verbillignng und -Beschleunigung. Je-
der Geschaftsvorfall ist stets nach 3 Gesichtspunkten
zu verbuchen: nach Person, Zeit und Sache.
Seither sind diese 3 Buchungen hintereinander
ausgefiihrt worden:
die Zeitbuchungen in Tagebiichern, Journaien,
Tageskassenbiichern,
die Sachhuchungen in Memoralen, Handbiichern,
Hauptbiichern, Rechnungsbiichern,
die Personenbuchungen in Heberegistern, Soll-
biichern u. dgl.
Die Durchschreibebuchhaltung macht diese 3 Bu-
chungen gleichzeitig in einem Zuge. Hierdurch
wird efreicht:
Schreibwerkminderung: statt 3 Buchungen nur
eine;
stele Tagfertigkeit: jeder Geschaftsvorfall jst
v* sogleich endgiiltig ver bucht. Es gibt kejn Nach-
hinken, die Buchhaltiing ist immer abschlufl-
; fertig ; .;
erhohte Sicherheit: Ubertragungsfehler sind aus-
. geschlossen. Die ganze Ubertragungsarbeit fallt
' weg. Zeit-, Sach- und Persdnenbuchung stimmen
von selbst genau iiberein. Alles Vergleichen und
Eehlersuchen fallt weg; '\
bessere Vbersichtliehkeit und Klarheit: jede
Sache hat ein besonderes Konto. Neu hinzu-
kommende Konten kommen jederzeit an den
richtigen Platz. 'Zusammenstellungen oder;Aus. T
ziige fallen weg.
137
X. BUOHUNGS- UJSTD KASSENWESEN-
In Penig wird die Taylorix-Buckkaltung angewandt.
Die Arbeitsmittel sind zweckmafiig und braucb-
bar.
Statt Biicher verwendet die Durchschreibebucb-
haltung lose Blatter. (Die Vorurteiie gegen das lose
Blatt sind versehwunden, nachdem langst in Re-
giatraturen, Melde-, Versicherungs-, Wahl&mtern,
Sparkassen, Steueramtern das star re Buck durck die
bewegliche Karte ersetzt worden ist. }
Die Linien der verschiedenen . Vordrucke stimmen
genau uberein.
BiJd 54. Durchschreibebuchhaltung
Mit Hilfe des Buchungsapparates (Bild 54), der wie
eine Schreibunterlage bequem vor dem Buckhalter
liegt, werden die Vordrucke mit einem einfachen
Handgriffe so iibereinandergelegt, daB sick die zu
besckreibenden Zeilen genau deoken. Das Schiehten
und Ausweehseln der Blatter gekt viel einfacher und
sokneller, als der Eernstekende aknt.
G-ebucbb wird trotz der Durcksckriffc mit Tinte. Man
kann besondere Durckschreibefedern verwenden, die
sick von der gewohnlichen Schreibfeder kaum unter-
scheiden. Bs gibt aber auck sckon sekr brauckbare
FttlKederhalter.
Ein Konteikasten (Bild 55) dient zur Aufbewahrung
der Rechnungs- und Personenblatter. Aluminium-
stiitzen geben diesen diinnen Blattern festen Halt.
Man kann blattern wie in einem Bucke.
Leitkarten aus PreBspan mit aufgesetzten Emaille-
reitern geben gute tJbersicht. Mit einem einzigen
Bild 55. Kartiekarten
Griff ist das gesuckte Blatt zur Hand. Die Biattei
ist auBerordehtlich beweglich. Die Stelle, aus der
man ein Blatt entnimmt, bleibt so lange offen, bis es
wieder zuriickgelegt ist. . Hierdurck wird das Riick-
stellen erleioktert und das ricktige Ablegen gesickert.
Das Durcksckreibepapier (Blaupapier), das im
Buckungsapparat f estgeklemmt ist, gibt klare, sckarfe
Durcksckriften und sckmiert nickt.
t)ber die Verwendung der Durcksckreibebuckkaltung
bei der Sladt- oder Gemeindekasse sei kurz
folgendes bericktet:
Weder am kameralistiscken System nock an den
ortlichen Sonderkeiten wird geandert. Alles bleibt
wie seitker. Nur die Arbeitsmittel werden geweckselt.
An Stelle des starren Bucks tritt das beweglioke Blatt,
Die Durcksckreibebuckkaltung benntzt der Buck-
halter (auch Kontrolleur oder Gegenbuchfiihrer ge-
nannt) . Der Kassierer kingegen wird. von der Neuerung
nickt betroffen, Er fiibrt, wie seitker, sein Geldbuck.
An Vordrucken werden verwendet: Rechnungs-
blatter, Tagesblatter, Personenblatter und Sammel-
blatter. .
Die Rechnungsblatter nehmen die Sacbbuckungen
auf. Eur jeden Ansatz im Hauskaltplan ist ein be-
sonderes Rechnungsblatt vorkanden. Am Jahres-
schluB werden die Rechnungsblatter gebunden. So
erka.lt man die Jahresrechnung.
Beispiel: Reisekosten sind zu verbucken. Das Rech-
nungsblatt Reisekosten wird aufgelegt, Tag, Emp-
fanger, Betrag und Kontennummer wird geschrieben.
Der Sachbetreff fallt weg, weil er aus der Aufschrift
des Recknungsblattes ersichtlick ist. (Die weitgekende
Unterteilung der Rechnungsblatter brin'gt groBe
Schreibwerkminderung. )
Den Eintrag hat gleichfalls das Tagesblatt (in Durch-
schrift) aufgenommen. Es zeigt also alle Buchungen,
der Zeitfolge nach. Nach KassenschluB wird das
Tagesblatt aufgerechnet. Der Untersckiedsbetrag
zwiscken Einnahme und Ausgabe ergibt den Kassen-
bestand, den der Kassierer nackzuweisen hat. Stimrat
der TagesabschluB, dann stimmen auch die Eintrage
auf den Rechnungsblattern. Nachtragliches Ver-
gleicken oder sonstige Abstimmungen konnen unter-
bleiben.
Die Personenblatter sind eine besondere Art von
Einnakmerecknungsblattern, die dann verwendet
werden, wenn eine Person in einer Sacke jakflick
mekrere Zaklungen ' Ieistet. (Miete oder Schulgeld,
wenn sie monatlich bezahlt werden.)
Besondere Sollbiicker fallen also hi'er weg. Fur jeden
Mietschuldner ist ein Personenblatt vorhanden,' auf
dem die Monate aufgedruckt sind und aus dem auch
die Sollbetrage ersichtlick- sind. Es braucht also nur
geschrieben zu werden: Zakltag, Mietbetrag und
Kontennummer. Damit ist die Buchung schon
erledigt. Mietname, Miethaus, Mietmonat und son-
stige Angaben, die bei der veraltefcen Ubertragungs-
buchhaltuhg unerlaBIich wareri, sind jetzt uber-
flussig. Auch das Abloschen der Sollbuchef
fallt wegl
RegelmaBig in Verbindung mit Personenblattern
werden Sammelblatter mit beschrieben (als 2. Durch-
sckrift). Wahrend die Personenblatter riackweisen,
was der einzelne gezahlt hat, ist aus deni Sammel-
138
6 JAHRE DURCHSCHREIBEBUCHHALTUNG IN PENIG
blatte jeden Augenblick ersichtlich, wieviel Miete,
Schulgeld u. dgl. insgesamt eingegangen ist.
Monatlich einmal, fur den Monatsabschlufi, werden
die Rechnungs- und Sammelblatter aufgerechnet.
Die fortgeschriebenen Monatssummen werden in
einem Abschluflbuch zusammengestellt. Die AbschluB-
ziffern miissen rait den Umsatzziffern des Tages-
blattes ubereinstimmen.
Dieser AbschluB zeigt den Stand jedes Haushalts,
jedes Abscbnitts, jeder Gruppe und jedes Ansatzes.
An Hand dieses AbschluBbuchs kann der Kassen-
sowie der Gemeindeleiter wiehtige ' Entscheidungen
treffen. Er kann obne Miihe und Zeitaufwand fest-
stellen, ob sioh die Ausgaben in den gezogenen Grenzen
halten, ob die Einnabmen den Erwartungen ent-
sprechen. Er ersiebt rechtzeitig, ob Kredite uber-
schritten werden, ob Anleiben aufzunehmen sind,
wann, in welcber Hobe usw.
Der Jahresabschlufi ist der 13. MonatsabschluB. Er
erfordert jetzt weder besondere Miihe noch be-
sonderen Zeitaufwand.
Noch vorteilhafter ist die Verwendung der Durch-
schreibebucbhaltung bei Steuerkassen,
Es ist ein Naohteil der seitherigen Steuerbuchhaltung,
daB sie keinen tJberblick gibt, was der einzelne
insgesamt an Steuern zahlen soil und was er insgesamt
gezablt bat. Diese Angaben miissen vielmehr in
jedem Ealle erst aus iiber 20 Steuerregistern heraus-
gezogen und zusammengestellt werden.
Ein weiterer Ubelstand ist, daB die Steuereingange
zunachst in das Tagebuch (Einnabmebuoh, Kassen-
bueb) eingetragen und dann erst, meist naob Kassen-
scbluB, Posten fur Posten in die Hauptbiicher (Haupt-
steuerlisten, Hebelisten, Steuerregister, Sollbiicher)
iibertragen werden miissen.
Durch die doppelte Verbucbung, einmal ins Tagebucb
in zeitlicber Ordnung, dann ins Hauptbuch in sach-
licber Ordnung, entstehen TJbertragungsfehler. Des-
balb stimmt der JabresabscbluB selten sofort. Nun
muB jede Steuer noobmals Posten fur Posten
verglichen und die riehtige "Obertragung gepTiift
werden. Eine zeitraubende, geisttotende Arbeit, die
Kraft und Nerven kostet und den Steuerbeamten oft
verzweifeln laBt.
Die Taylorix-Steuerbuchhaltung hat mit einfacben
Mitteln diese Mangel beseitigt.
Jeder Steuerpfliobtige hat ein Personenblatt. Mit
einem Blick ist zu ersehen, was er zahlen soil und was
er gezahlt bat. Die 12 am haufigsten Yorkommenden
Steuer arten werden je in einer Sender spalte, die
weniger oft vorkommenden gemeinsam in der Spalte
Sonstiges verrechnet.
Das Tagesblatt, das iede Buchung in Durchscbrift
aufnimmt, zeigt in jedem Augenblick, was insgesamt
an Steuern eingegangen ist und wie sicb die Gesamt-
einnabme auf die einzelnen Steuerarten verteilt.
Selbst die Steuerarten, die in der Spalte Sonstiges
verrechnet werden, sind durch Sammelblatter auf-
geteilt, die gleichfalls in Durchscbrift bescbriebeh
werden.
Die Personenblatter sind in einem Konteikasten durch
Leitkarten ubersichtlich unterteilt. Ob sie nach
Numraern oder nach der Wohnung geordnet werden,
ist gleicbgiiltig und ricbtet sich ganz nach den ort-
lichen Gepflogenheiten. Ein Bucbungsapparat, der
gleiche wie fur die Stadtkassen, dient zur schnelien
Sebichtung der Vordrucke.
Auch hier werden einige Buchungsbeispiele das Ver-
standnis fordern:
A bezahlt Aufwertungs- (oder Hauszins-), Grund-
und Hundesteuer. Man nimmt das Personenblatt
aus dem Konteikasten (schnell gefunden, da fur
Miiller, deren es eine groBere Anzahl gibt, eine be-
sondere Leitkarte vorhanden ist), legt es auf den
Durchschreibeapparat und schreibt:
654 = Kontennummer (auBerer Rand recbts),
5. 7. = Zabltag (in Tagesspalte),
RM 25,75 in Steuerspalte 2 = Grundsteuer,
RM 25,75 in „ 3 = Grundsteuerzu-
schlag,
RM 10,— in ,, 1 = Aufwertungs (Haus-
zins-)steuer,
RM 15,— in „ 8 — Hundesteuer.
Damit ist die Buchung erledigt. Das Personenblatt
ist abgeloscbt. Das Tagesblatt zeigt in Durchscbrift
die gleicben Steuerposten. Die Kontennummer am
Rande recbts sagt, wer bezahlt hat. AUes ist auf
dem Laufenden. Der Buchhalter braucht sicb nicbt
nochmals mit derselben Sacbe zu bescbaffcigen.
Jede Nacharbeit fallt weg.
B bezahlt Gewerbe- und Vergntigungssteuer. AuBer
dem Personenblatt ist jetzt das Sammelblatt „Ver-
gmigungssteuer" einzulegen.
In die Spalte ,,Art" koramt ein V = Vergntigungs-
steuer. Es ist somit gebucht:
1. Person (im Personenblatt),
2. Zeit (im Tagesblatt) und
3. Sache (im Sammelblatt).
Dafi das Sammelblatt ,,Vergniigungsteuer" gleicb-
zeitig den Posten Gewerbesteuer aufgenommen hat,
ist belanglos; im Sammelblatt bat eben nur die
Spalte „Sonstiges" Bedeutung. Nur sie wird auf-
gerechnet.
Aber auch fur den Kassierer bringt die neue Steuer-
bucbhaltung Erleichterung. Er bat iiberhaupt niclits
■mehr zu schreiben. Er erhalt vom Buchhalter
regelmaBig das gebuchte Personenblatt, fruft den
letzten Eintrag nach und verwahrt es bis zum
KassenscbluB. Stimmt die vom Buchhalter auf Grund
seiner Tageskasse festgestellte Tageseinnabme mit
dem Geldbestand des Kassierers uberein, dann er-
ledigt sicb jede Nacharbeit. Wer es fur notig bait,
kann die Personenblatter noch durch die Additions-
mascbine geben lassen.
Die Personenblatter geben bierauf an den Buchhalter
zuriick, der sie in die Blattei einordnet. Das schnelle
und ricbtige Rilckstellen der Personenblatter hat er
sicb schon bei der Entnahme gesicbert durch Ein-
iegen von Fehlkarten. Soviel Eehlkarten, soviel
Personenblatter miissen an die durch die Eehlkarten
bezeiebneten Stellen zuriickgehen. Die Praxis bat
gezeigt, daB das Riickstellen von 100 Personenblattern
20 Minuten erfordert.
Der MonatsabscbluB macbt keinerlei Sebwierigkeiten.
Die Spalten der Tagesblatter zeigen den gesamten
Steuereingang, aufgeteilt in die verschiedenen Steuer-
arten; die Spalte Sonstiges ist durch die Sammel-
blatter aufgeteilt.
139
X. BUOHUNGS- UNI> KASSENWBSEN
Die Ablieferung wickelt sich ab wie seither. Irgend-
welche Abstimmungen mit den Personenblattern sind
infolge der Durchschrift vollkommen iiberfliissig.
Personenblatter und Tagesblatter stimmen von selbst
iiberein.
Nur jahrlich einmal, fur den JahresabschluB, werden
auch die Personenblatter aufgerechnet. Der Jahres-
abschluB laBt sich aber schon im Laufe des Jahres
dadurch vorbereiten, dafl grundsatzlich auf jedem
Personenblatt das Gesamtist eingestellt wird,
sobald es erfiillt ist, Dann sind am JahresschluB
nur noch die Personenblatter aufzurechnen, die
Riickstande zeigen.
Die neue Steuerbuchhaltung laJJt auch die Verwendung
technischer und mechanischer Hilfsmittel zu. So
konnen die Personenblatter rait Adrema bedruckt
und mit Ordnungspunkten gekennzeicknet werden
{Grundstiickseigentiimer, Girokunden, stadtische
Grundstiicke usw.). Mit Merkreitern konnen die
Ealligkeiten, Mahnungen, Pfandungen, Stundungen
usw. angezeigt werden. In Durchschrift lassen sick
anfertigen: Steuerbescheide, Steuerquittungen, Rest-
listen, Belastungszettel der Stadtbank u. dgl. •
Wer die Vorteile der Durchsehreibebuchhaltung erst
einmal erkannt hat, sucht dann gariz von selbst
neue Anwendungsmoglichkeiten. Sie bieten sick
reichlich und in alien Amtern. Hieriur einige Bei-
spiele:
Seither wurde der Lohn im Stundenbuch errechnet
und in einer Lohnliste zusammengestellt. Nebenher
wurde die Lohntiite beschrieben und die Arbeiter-
karte nachgetragen. AuBerdeni wurden aber fiir
Steuer, Berufsgenossenschaft, Krankenkass'e oder eine
andere Stelle besondere Aufstellungen angefertigt.
Die Durchschrift macht alles gleichzeitig. In einem
Zuge werden beschrieben: Arbeiterblatt, Lohnliste,
Lohnbeutel. Das Arbeiterblatt gibt, ubersichtlich
zusammengestellt, Uberblick iiber den Jahreslohn und
seine- Teile. Die Lohnliste, die, wemr notig, ohne
jede Mehrarbeit doppelt ausgefertigt werden kann,
bildet die Buehungsunterlage. Den Lohnbeutel erhalt
der Arbeiter ausgehandigt. Die Durchschrift auf
dem Lohnbeutel stimmt also mit der Urschrift auf
der Arbeiterkarte naturgetreu iiberein; Ealsehungen
lassen sich nicht mehr als bloBe „Versehen" ent-
schuldigen.
Die Gehaltsbuchhaltung lafit sich in gleicher Weise
vereinfachen. Personalblatt, Gehaltsliste und Ge-
haltsbenachrichtigung werden in einem Zuge be-
schrieben. Wo die Gehalter nicht in bar ausgezahlt,
sondern uberwiesen werden, erhalt die t)berweisungs-
stelle als Belastungsunterlage eine 2. Durchschrift
der Gehaltsliste,
Aber auch alle Ausgangsrechnungen konnen
durchgeschrieben werden, und zwar auf einen Be-
lastungsbogen. Beispiel: die Krankenhausrechnung,
die wir schon seit Jahren benutzen. Wo Kassen-
stelle und Verwaltungsstelle getrennt sind, konnen in
Durchschrift mehrere Belastungsbogen angefertigt
werden. Solche Durchschriften lassen sich mit Erfolg
verwenden fiir Schlaehthofe, Bauverwaltungen und
alle werbenden Betriebe.
Zusammenfassend ist festzustellen, daB die Durch-
schreibebuchhaltung immer fertig und immer
riohtig ist, uberflussiges Schreibwerk beseitigt,
fiir Bearbeiter, Revisoren, Chefs und Stadtverordnete
erhohte Vbersiehtlichkeit bringt, zeitraubende
Nacharbeit vermeidet, die starksten Fehler-
quellen verstopft. Sie hat sich bei Gemeinden
bis zu 30 000 Einwohnern (groBere verwenden
Maschinen) gut bewahrt.
ZusammenschluB des Geldverkehrs der stadtischen Biiros
Saeger, Verwaltungsdirektor, Duisburg
Auf dem Gebiete des Kassen- und Rechnungswesens
ist in den letzten Jahren vie! geschehen, um den
Betrieb einfacher und sicherer zu gestalten. Dem
Geldverkehr kann nicht genug Aufmerksamkeit zu-
gewandt werden. Das gilt nicht nur fiir die groBen
Kassen, die besonders durch Einfiihrung moderner
Maschinen verbessert werden konnten, sondern auch
fiir die kleinen Kassen. Zu ihnen rechnen die Buro-
kassen, die in fast alien Stadtverwaltungen vor-
handen sind.
Macht man einen Gang durch die Dienststellen der
Stadte, so ist man erstaunt, zu sehen, wie viel Per-
sonen " mit Geldgeschaften zu tun haben. In erster
Linie handelt es sich um Verwaltungsgebuhren,
die fiir die verschiedensten Amtshandlungen erhoben
werden. Sie kommen in Frage bei Ausstellung von
Bescheinigungen aller Art, insbesondere in polizei-
lichen Angelegenheiten, fiir Wohnungsauskunfte, Ent-
nabme von Kartenausziigen, Zweitausfertigungen
von Steuerkarten und Impfscheinen, Erlaubnisscheine
140
in Schulsachen, StadtausschuBgenehmigungen, als
Gebiihren der Standesamter usw. Daneben werden
von den Dienststellen Gelder fiir . die Abgabe von
Stadtplanen, Steuerordnungen, Hundesteuermarken,
Wanderkarten, Verdingungsunterlagen und sonstigen
Vordrucken vereinnabmt. Amtsvormundschaften ver-
walten Miindel-Gelder und -Sparbiicher selbst. Hier
und da sind in den Biiros PoTtokassen zu finden, die
fiir die Absendung eiliger Postsachen beansprucht
werden. Bei manchen Dienststellen erstreckt sich das
Geldgeschaft auf die Auszahhmg der Arbeiterlohne.
In Biiros mit starkem Publikumverkehr, bei denen
die meisten Amtshandlungen gebiihrenpflichtig sind,
z. B. bei den Standesamtern, ist der Geldverkehr
derart dezentralisiert, daB fast alle- Beamten Geld-
betrage anzunehmen haben.
Die starke Zersplitterung des Geldverkehrs hat den
Gedanken an eine Zentralisierung aufkommen
lassen. Es erscheint zudem angebracht, fur den
Geidumsatz nicht alle moglichen Beamten, sondern
ZUSAMMBNSOHLUSS DES GELDVERKEHRS DEB STADTISCHEN BtiROS
SUB
nur Kassenbeamte in Anspruch zu nelimen. Auf diese
Weise kann der Grundsatz der Trennung von An-
ordnung und Zahlung besser durchgefuhrt werden.
Von diesen Erwagungen geleitet, .hat die Stadt-
verwaltung Duisburg seit einiger Zeit den Geld-
verkehr der Dienststellen zusammengelegt. Samtliche
Btirokassen wurden aufgehoben und alle Geldge-
schafte der Dienststellen, einschlieBIich der Porto-
kassen, den Kassenstellen iibertragen, die ent-
weder bereits vorhanden waren oder neu ein-
gerichtet worden sind. In jedem Verwaltungs-
gebdude befindet sioh seitdem nur eine Kassen-
stelle. Liegen mehrere Verwaltungsgebaude zu-
sammen, so geniigt fiir sieeinegemeinsameKasse. Eur
die vorhandenen Kassenstellen ist eine nennenswerte
Mehrbelastung nicht eingetreten; eine Personalver-
mebrung war nicht erforderlich. Die Gegenbuch-
fiihrer der neuen Kassen konnten den Euros ent-
nommen werden, die den groBten Geldverkehr batten.
Soweit diese Kassenstellen mit dem Geldverkehr der
Dienststellen nicht voll beschaftigt sind, haben sie
anderweitige Aufgaben iibertragen bekommen. Die
Kassen gelten als Nebenstellen der Stadthauptkasse
und unterstehen der Aufsicht des Stadtrentmeisters.
AuBer der zentralen Verwaltung ist eine schnellere
Ablieferung der Gelder erreicbt worden. Die Gelder
werden jetzt taglioh an die Stadthauptkasse abge-
liefert, wahrend dies friiher in der Kegel nur einmal
wochentlich geschah. Den Dienststellen ist es unter-
sagt, irgendwelche Geldbetrage anzunehmen.
Fiir die Verwaltungsgebiihren werden GebiLhren-
marken verwandt. Die Marken haben einen be-
stimmten Geldwert, in der Kegel von 10— 60Rpf.
und 1 — 50 KM. Sie unterliegen einer genauen Kon-
trolle, die sich von der Drucklegung bis zur Verwen-
dung erstreckt, Bei der Anfertigung der Marken
fiihren 2 stadtische Beamte die Aufsicht. Die Ge-
btihrenmarken werden nur von den Kassenstellen
verwaltet. Ist eine gebuhrenpflichtige Amtshandlung
vorzunehmen, z. B. beim Standesamt, so holt sich
die betreffende Person bei der Kassenstelle eine
Gebiihrenmarke von bestimmtem Werte. In der
Zwischenzeit konnen im Biiro schon die Vorberei-
tungen an Hand der zuriickbehaltenen Unterlagen
— Familienbuch usw. — getroffen werden. An der
Kassenstelle ist fiir schnellste Abfertigung gesorgt.
Bei groBeren Kassen werden die Marken an einem
besonderen Schalter verausgabt. Die Dienststellen
entwerten die Gebuhrenmarken auf der Bescheinigung,
Karte oder dergleichen.
Die Abgabe der einzelnen Gebiihrenmarke braucht
nicht verbucht zu werden. Es geniigt ein ahnliches
Verf ahren wie bei der Post. Die Kassenstellen fuhren
ein Marhenausgabebuok, in das der Tageserlos
aus dem Markenverkauf summarisch, getrennt nach
Einzelwerten, und gleichzeitig der noch verbleibende
Markenbestand, ebenfalls nach Werten getrennt,
eingetragen wird. Der Gegenbuchfuhrer bescheinigt
bei der Eintragung des Tageserloses in das Einnahme-
buch die Richtigkeit der Abrechnung im Marken-
ausgabebuch unter Hinweis auf die Stelle der Ver-
einnahmung. Bei der Stadtkammerei — Buch-
haltung — ■ werden alle Einnahmen aus dem Marken-
verkauf auf eine einheitliche Etatstelle iibernommen
Eine Umbuchung auf die Konten oder Haushalte
der einzelnen Dienststellen ist nicht erforderlich,
Immerhin ist sie moglich und kann in Sonderfallen
am Jahreschlusse vorgenommen werden. In diesem
Ealle und zwar nur dann fiihrt die Dienststelle eine
Liste, in der jeder gebiihrenpflichtige Einzelfall
vermerkt wird.
Die Mundelgelder werden nicht mehr von der
Amtsvormundschaft, sondern nur noch von der
Stadthauptkasse oder deren Zweigstellen entgegen-
genommen. Die Amtsvormundschaft erhalt taglioh
Nachricht iiber die eingegangenenBetrage. Am Jahres-
schlusse wird die Ubereinstimmung der Isteinnahmen
der Stadtkammerei — Buchhaltung — und der
Miindelkarten festgestellt und bescheinigt, daB die
Gesamtsumme der Ausgaben mit der Gesamtsumme
der Einnahmen ubereinstimmt. Die Miindelspar-
biicher werden von der Stadthauptkasse — ■ Hinter-
legungsstelle — verwaltet, die auf Anweisung alle
Zu- und Abschreibungen besorgt.
Unter das allgemeine Verbot des Geldverkehrs in den
Dienststellen fallt auch die Lohnzahlung. Die
Lohne werden den stadtischen Arbeitern nur durch
Kassenbeamte ausgehandigt. An Hand der An-
weisungen und Stundenzettel des Lohnamtes macht
die Stadthauptkasse die Lohntiiten fertig. Eur die
Lohnung ist ein Zahlungsplan aufgestellt. Die Zahl-
termine sind so gelegt, daB moglichst wenig Arbeits-
ausfalle entstehen. An der Lohnza,hlung sind die
Stadthauptkasse oder deren Zweigstellen in den
AuBenbezirken beteiligt. 2 Kassenbeamte f ahren
von einem Betrieb zum andern und zahlen an Ort
und Stelle an die Arbeiter, die durch Betriebsbeamte
legitimiert werden. Arbeiter, die ohne Grund bei
der Lohnzahlung fehlen, mussen sich den Lohn aufier-
halb der Dienstzeit an der Kasse abholen. Bei Be-
trieben, die eigene Kassenstellen haben, z. B. Gas-,
Wasser- und Elektrizitatswerken, Schlachthofen,
Anschlufibahn, werden die Lohne durch diese Kassen
gezahlt. Eine „Schwarzfuhrung" von Arbeitern ist bei
dem jetzigen Verf ahren ausgeschlossen.
Die Zusammenfassung der Geldgeschafte bezieht sich
nicht nur auf den Barverkehr, sondern in gleicher
Weise auf den bargeldlosen Zahlung sverhelir.
Spar kassen-, Postscheck- oder Bankkonten, die in
Dienststellen vorhanden waren, wurden aufgehoben
und etwaige Bestande der Stadthauptkasse iiber-
wiesen. Als Sicherheitsleistung dienende Wertpapiere
und Wechsel diirfen nur von der Stadthauptkasse,
nicht aber von den einf or dernden Dienststellen an-
genommen werden. Zur Beseitigung des Geldverkehrs
der Dienststellen trug endlich die Einrichtung von
Verrechnungskonten bei den Gerichtskassen und von
Erachtenkonten bei den Giiterabfertigungen und
Spediteuren bei. Versicherungsmarken werden vom
Lohnamt nur durch rote Reichsbankschecks, die die
Stadthauptkasse auf das Postamt ausstellt, beschafft.
Der ZusammenschluB des Geldverkehrs der Dienst-
stellen hat sich bestens bewahrt. Die beteiligten
Stellen sind damit sehr zufrieden. Klagen sind von
keiner Seite laut geworden.
141
X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN
Anweisung fur den Gebrauch von Registrierkassen und Buchungs-
maschinen bei den Kassen und Stadtamtern der Stadt Dortmund
1. Die Registrierkassen sollen bei den Kassen und Stadt-
amtern grundsatzlieh nur durch den Beamten bediont
werden, dem das Zahlgeschaft und die Verwaltung des
Kassenbestandes obliegt. Ausnahmen konnen nur fur
Zeiten besonders starken Kassenverkehrs zugelassen wer-
den; sie bediirfen der Genehmigung dea Magistrats, die
in dringenden Fallen nachtraglieh eingeholt werden kann.
Die Verantwortung fiir die Richtigkeit der Maachinen-
buchung tragt in jedem Falle der Kassenverwalter, Auf
dem Registrierstreifen ist unter Angabe der Nummern
zu vermerken, weleher Beamte die Verbuohung vorge-
nommen hat. Bei den Biichtingsmaschinen ist sinn-
gemali zu verfahren.
2. Den mit der Bedienung der Maschinen beauftragten Be-
amten wird zur beaonderen Pfliohtgemacht, die Maschinen
in aauberem und gebrauchsfiihigem Zustande zu erhalten.
Die mit den Maschinen gelieferten Gebrauehsanweisungen
sind genau zu beachten.
3. Der die Maschine Bedienende soli grundsatzlieh nur den
Schltissel zu der Motortaste und zu den Sohubladen in
Handen haben, bei den Maschinen mit autom&tischem
Endsummendruck auoh den Schltissel fiir die Ablese-
vorrichtung. Die iibrigen Schltissel (Hauptzahlwerk,
Nebenzahlwerke, Sohutzhaube ftir den Buchungsstreifen
und die Druckvorrichtung, Postenzahler usw.) hat der
hierfur bestimmte Aufsichtsbeamte oder der fiir die
tagliche Abnahme der Belege und Loschzettel zustandige
Rechnungsbeamte (nachstehend auoh als Aufsichta-
beamter bezeiohnet) personlich unter sioherem VerschluB
zu halten.
Sofern das Hauptzahlwerk oder die Nebenzahlwerke
monatlich oder am Jahresschlusse auf Null gesfcellt wet-
den, ist der hierfur erforderliche Schltissel beim Rechnungs-
amt aufzubewahren.
Die Doppelsehliissel sind an die Stadtkammerei zwecks
Hinterlegung abzugeben.
Fiir jede Maschine ist von der Kasse oder dem Stadtamt
ein Verzeichnis anzulegen, das iiber die Anzahl der
SeMiissel.ihre Bezeichnung,ihren Verwendungszweck und
tiber die Verwahrung AufschluB gibt. Die Empfangs-
bescheinigungen fiber die Schliissel sind in diesem Ver-
zeichnisse abzugeben. Eine Abschrift des Verzeichnissea
ist dem Rechnungsamt einzureichen, dem auch samtliche
Veranderungen sofort mitzuteilen sind.
Sofern ein Schliissel abhanden gekommen ist, ist sofort
Meldung an das Rechnungsamt zu erstatten. Ob fiir
verloren gegangene Schliissel Ersatz zu beschaffen ist,
oder ob der VerschluU geandert werden soil, ist von Fall
zu Fall zu entseheiden. Fiir Unkosten, die durch Ver-
schulden oder Fahrliissigkeit eines Beamten entstehen, ist
er haftbar zu maehen.
4. Die Maschine ist abzuschlieBen, sobald sie auBer Betrieb
ist, damit nicht durch Unbefugte Betrage in die Maschine
geschlagen oder Storungen verursacM werden kSnnen.
6. Die Verbuchung der Einnahmen mittels der Maschine
hat in jedem Falle sofort zu gesohehen. Die Annahme
von Betragen, die nicht vorher durch die Maschinen
gebucht sind, ist untersagt. Die Ausgaben kSnnen nach
SohluB der Kassenstunden verbucht werden.
6. Die Empfangsbescheinigungen tlber die eingezahlten Gel-
der sind durch Maschinenaufdruck auf der Zahlungsauf-
forderung ^ usw. zu erteilen, sofern die Maschine dafiir
eingerichtet ist. Eine handschriftliche Empfangsbeschei-
nigung ist- nur auf besonderes Verlangen und dann auch
nur in Erganzung des Maschinendrueks zu geben.
Wird trotz Verbuchung und Empfangsbescheinigung der
Betrag nicht oder nicht in voller H5he gezahlt, so ist die
Empfangsbestatigung mit Tinte zu durchstreichen. Die
Riehtigstellung der Buchung ist nach Ziffer 8 vorzu-
nehmen.
7. Das Gesamtergebnis der Maschinenbuchungen ist tiigHch
nach SchluB der Kassenstunden durch den Aufsichts-
142
beamten in Gegenwart des die Maschine Bedienenden
aufzunehmen.
Die Richtigkeit des durch Maschinenaufdruck oder durch
Ablesen der Zahlwerke festgestellten Gesamtergebnisaes
ist in den Streifenbiichern und gegebenenfalls auoh auf
den besonderen AbschluBzetteln von den beteiligten
Beamten zu bescheinigen. Die Ubereinatimmung der Ge-
samtsumme der Nebenzahlwerke mit der Summe des
Hauptzahlwerkes ist von dem Aufsiehtisbeamten fest-
zustellen.
Der Aufsichtsbeamte hat darauf zu achten, daB die
Buchungsnummern fortlaufend auf dem Registrierstreifen
erscheinen und dafl die erste Nummer des neuen Streifena
an die letzte des vorhergehenden Streifena anschlieBt.
Ferner ist darauf zu achten, daB die Anzahl der Buchungen
mit der Summe der Postenzahler und diese wieder mit
der Anzahl der Loschzettel oder der sonstigen Belege
iibereinstimmt. Auf den AbsehluBzetteln ist die erste
und die letzte Nummer der Maschinenbuchung anzugeben.
Im ubrigen hat der Aufsichtsbeamte auf Jedem AbschluB-
zettel zu bescheinigen, daB eine entsprechende Nach"
priifung (fortlaufende Buchungsnummer, Anzahl der
Buchungen, Summe der Postenzahler, Anzahl der Losch-
zettel usw.) stattgefunden hat.
8. Fehlbuchungen {auch Nullbuchungen) sind auf dem
Registrierstreifen, den Loschzetteln und den sonstigen
Unterlagen zu streichen oder in anderer Weise deutlich
kenntlich zu maehen und von dem Kassenverwalter und
dem Aufsichtsbeamten ausdrucklieh ais Fehlbuchung zu
bescheinigen. Die Richtigstellung hat in der Weise zu ge-
schehen , daB der richtige Betrag in die Maschine geschlagen
und der falsch gebuchte Betrag durch eine neue Buchung
auf das Werk fiir Absetzungen gebracht wird. Hat die
Maschine keine Absetzungswerke, so ist der falsch ge-
buchte Betrag in eine als Anlage zum Streifenbuche zu
fiihrende Nachweisung (Einnahmen und Ausgaben ge-
trennt) aufzunehmen. Sofern eine Berichtigung nicht
in Frage kommt, weil es sich um eine irrttimliche Buchung
handelt, ist nur das Absetzungswerk zu betatigen oder
der Betrag in die Absetzungsnachweisung einzutragen.
Die Summen der Absetzungswerke oder der Nachweisung
sind taglich als Absetzung in das Kassentagebuch zu
iibernehmen, falls der Ausgleich nicht auf besonderen
Tagesabschluflzetteln oder bei dem Abschlusse im Streifen-
buche vorgenommen werden kann . Bei den Abstimmungen
awischen Rechnungsbuchhalterei und Kasse und bei den
Nullstellungen sind die Summen der Fehlbuchungen ent-
sprechend zu berucksichtigen„ Die Aufzeichnungen der
Rechnungsbuchhalterei iiber die Abstimmung sind auf-
zubewahren.
iJowohl bei der Fehlbuchung ala auch bei der Richtig-
buchun£ ist ein gegenseitiger Hinweis zu maehen. Die
zu der Fehlbuchung gehorenden Loschzettel sind in dem
Streifenbuche der Maschine unmittelbar hinter dem
letzten Streifen des betreffenden Tages einzukleben. Die
Nummer der Absetzungsbuchung ist auf den Loschzetteln
zu vermerken. Auf genaue Durohfiihrung dieser Sicher-
heitsmafinahme ist zu achten.
Den Kassenverwaltern wird ausdriicklich untersagt, Fehl-
buchungen dadurch auszugleichen, daB bei Verbuchung
anderer Einnahmen oder Ausgaben mehr oder weniger
in die Maschine geschlagen wird.
Werden innerhalb der Einnahmen oder Ausgaben an sich
richtige Betrage auf ein falsches Nebenwerk gebracht,
so kann der Ausgleich bei den Absehliissen oder im
Kassentagebuche vorgenommen werden.
Die nachtragliche handschriftliche Anderung oder Ergan-
zung des Typendruckes der Maschine auf den Buchungs-
unterlagen und- dem Registrierstreifen ist verboten.
Einnahmeabsetzungen auf Grund von Kassenanweisungen
sind wie Ausgaben, Ausgabeahsetzungen wie Einnahmen
zu behandeln.
H
VERWENDUNG EINER BUCHUNGSMASCHINE PtjR DIE ZENTRALE KONTROLLE DER BATJKREDITE
9. Die Buchungsstreifen der Regiatrierfcasssew sind taglioh
durch die Aufsichtsbeamten daraufhin zu priifen, ob bei
]'eder Buchung auch das dazu gehorige Buchungszeichen
maschinell vermerkt ist. Eerner ist — bei Maschinen,
die so eingerichtet sind — festzustellen, ob vor dem
registrierten Betrage an Stelle von Ziffern Sterne oder
ahnliche Zeichen maschinell gemacht worden, und ob
und aus welchem Anlafi auBer den regelmaBigen durch
die Maschine gemachten Zeilenliicken etwa noch weitei:e
Liicken vorhanden sind. Bei Abweichungen ist Meldung
zu erstatten. Die Durchpriifung ist von dem Aufsichts-
beamten zu bescheinigen.
10. Eur die ordnungsgemafie Aufbewahrang aller Buchungs-
unterlagen der Registrierkassen und Buchungsmaschinen,
insbesondere der Registrierstreifen und der LQschzettel,
ist Sorge zu tragen.
Die Registrierstreifen sind fortlaufend in geheftete
Btioher einzukleben.
11. Die Eritfernung der besonderen Schutzhaube fiir den
Registrierstreifen und die Di'uokvorriohtung der Masohine,
sowie das Einstellen des Datums, Abnahme und Erneue-
rung des Streifens usw; darf nur in Gegenwart des Auf-
siehtsbeamten geschehen.
Vor Beginn der Buchungen hat der die Masohine Be-
dienende sioh davon zu; iiberzeugen, daB die in Erage
kommenden Zahlwerke auf Null stehen; er hat sich auch
davon zu iiberzeugen, ob die Masohine richtig die an-
schlieflende fortlaufende Nummer druckt.
12. Wird die Maschine zur Verbuchung der haushaltsplan-
mafiigen Einnahmen und Ausgaben benutzt und die
Gegenbuchung und Uberwachung im einzelnen durch eine
Rechnungsbuchhalterei vorgenommen, so ist das Haupt-
zahlwerk nur am Jahressohlusse auf Null zu stellen. Auch
bei den Ubrigen Masohinen soil das Hauptzahlwerk bis
zum Jahressohlusse weiterlaufen, wenn nicht aus be-
sonderen Griinden eine tagliche oder monatliche Ent-
leerung zugelassen wird. DieNebenzahlwerke kSnnen nach
Bedarf entleert werden . In welcher Weise verf ahren werden
soil, ist fur jede Maschine besonders zu bestimmen.
tJber die Nullstellung des Hauptzahlwerkes der Maschine
sind vom Rechnungsamt in Listenform Aufzeichnungen
■ zu machen, aus denen der Stand der Maschine vor und
nach der Entleerung, die Veranderung der Kontrollzahlen
und der Grund der Veranderung zu ersehen sind.
Bei der Nullstellung ist tJbereinstimmung der Zahlwerke
mit den Kassentage- und Gegentagebilchern und den
Absetzungswerken usw. festzustellen und im Streifen-
buche zu bescheinigen.
Bei der Nullstellung des Hauptzahlwerkes sind auch die
Absetzungswerke zu entleeren:
Die fortlaufende Nummer der Maschine darf nicht taglich
auf Null gestellt werden, sondern soil weiterlaufen. Die
Postenzahler sind taglioh auf Null zu stellen. .
Die Nullstellung (Entleerung der Maschine oder der
Nebenzahlwerke) darf nur durch einen Beamten des
Rechnungsamtes oder den Aufsiehtsbeamten und in
Gegenwart des Kassenverwalters im unmittellaren An-
schluB an die Eeststellung des Gesamtergebnisses vor-
genommen werden. Die Veranderung der Schlofizahler
oder der Kontrollnummern ist zu vermerken. Abwei-
chungen von der Regel sind zu begrunden.
Probebuchungen diirfen nur nach SchluB der- Kassen-
stunden und nach der Abnahme der Maschine vorge-
nommen werden.
13. Die Schliissel zu den Registrierkassen und Buchungs-
maschinen, die fiir langere Zeit auBer Gebrauch gesetzt
werden, sind an das Rechnungsamt abzugeben. Vor der
Wiederinbetriebnahme sind die Maschinen durch den Auf-
siehtsbeamten einer Nachpriifung zu unterziehen, die sich
insbesondere darauf zu erstrecken hat, daB die Kontroll-
nummer seit dem letzten AbsohluB und der ansohlieBend
erfolgten Nullstellung unverandert geblieben ist.
14, Beim Versagen von Registrierkassen und Buchungs-
maschinen ist dem Rechnungsamt und dem Hauptamt
sofort Mitteilung zu machen; Mangel oder UnregelmaBig-
keiten, die in der praktischen Handhabung beobachtet
werden, sind gleichfalls dem Rechnungsamt und dem
Hauptamt sobnellstens mitzuteilen. Im ubrigen hat der
Kassen- oder Dienstleiter sofort geeignete Anordmmgen
zu treffen, daB das Zahl- oder Buchungsgeschaft keinen
Aufschub erleidet und ordnungsmaCig gehandhabt wird.
Gewaltsame Handhabungen oder Eingriffe in den Mecha-
nismus der Masohinen durch Beamte oder Angestellte
sind verboten.
15, Alle Reparaturen an Registrierkassen und Buchungs-
maschinen durfen nicht vor dem Erscheinen eines Be-
amten des Rechnungsamtes vorgenommen werden. Die
Ausfiihrung der Reparaturen darf nurvonderBeschaffungs-
stelle I veranlafit werden. Diese hat auch dafur zu sorgen,
daB die Maschinen regelmaBig gereinigt und geolt werden.
Das Rechnungsamt hat uber die Reparaturen eine Nieder-
sehrift zu fertigen, in der Ursache, Art und Bedeutung,
sowie etwaige Veranderungen in den Buchungsnummern
und Kontrollzahlen festzulegen sind.
16. Samtliche Registrierkaasen und Buchungsmaschinen — ■
mit Ausnahme der National 2000 — sind gegen unbefugtes
Offnen des Gehauses durch Plombieren zu schiitzen. Die
Entfernung und die Emeuerung der Plomben darf nur in
Gegenwart eines Beamten des Rechnungsamtes vorge-
nommen werden. Der Aufsichtsbeamte und der Kassen-
verwalter haben sich taglich davon zu iiberzeugen, daB
die Plomhe unverletzt ist. Beschadigungen sind sofort dem
Rechnungsamt mitzuteilen, das das Weitere zu veranlassen
hat.
Die Abgabe oder Ieihweise Uberlassung von Registrier-
kassen oder Buchungsmaschinen an andere Stadtamter
usw. ist nur nach vorherigem Benehmen mit dem Rech-
nungsamt zulassig.
Wer als Aufsichtsbeamter im Sinne dieser AnweiSung tatig
sein soil, ist fur jede Kasse oder jedes Stadtamt mit
Registrierkassen und Buchungsmaschinen durch besondere
Verfiigung zu bestimmen.
Die Kassen- oder Dienstleiter sind fiir die genaue Einhal-
tung der Bestimmungen der ,, Anweis^ung fiir den Gebrauch
von Registrierkassen und Buchungsmaschinen" personlicb
verantwortlich; sie haben sich in geeigneter Weise von der
Beachtung der Bestimmungen laufend zu iiberzeugen.
19^ Soferri fiir die Registrierkassen und Buchungsmaschinen
einer Kasse oder eines Stadtamtes durch eine besondere
Anweisung weitergehende oder besonderen Verhaltnissen
Rechming tragende Anordnungen getroffen worden sind,
behalt es dabei sein Bewenden. Im ubrigen sollen fiir diese
Stellen die etwa weitergehenden Bestimmungen dieser
„Anweisung" ebenfalls Geltung haben.
17
18,
Verwendung einer Buchungsmaschine
fur die zentrale Kontrolle der Baukredite
W. Riecke, Rechnungsdirektor, Magdebuig
Bevor auf das eigentliche Thema eingegangen
werden soil, sei in knappen Worten die Organisation
des Recknungswesens der Stadt Magdeburg skiz-
ziert. Die Rechnungsangelegenheiten sind seit dem
Jabie 1924 dezentralisiert und werden von jeder
Dienststelle selbst bearbeitet. Bei den groBen Dienst-
stellen, wie bei der Hocbbau-, lielbau-, Garten- nnd
Friednofs-, Scbulverwaltung nnd dem Woblfabrts-
amt liegen diese Obliegenheiten in den Handen be-
sonderer Rechnungsbeamten. Die Reohnungsbeamten
143
X: BUOHUNGS- UND KASSENWESEN
fiihren lediglich Soll-{Etat-)Kontrollen iiber samt-
liehe in ihrem Verwaltungsbereich angewiesenen
Einnahmen. Die Fiihrung von Ausgabe-Sbllkohtrollen
ist — von einigen Ausnahmen abgesehen — Auf gabe
der fiir die Verwaliung von Geldmitteln verantwort-
licben Stellen, damit ihnen die Moglichkeit gegeben
ist, jederzeit den Stand ihrer Kredite iibersehen und
drohende Uberschreitungen reohtzeitig melden zu
konnen. Die Kassenf iihrung beschrankt sich — gleich-
falls seit 1924 — unter Verwendung von Handbiichern
nach dem Muster der amerikanischen Buchfiihrung
auf die reine Istbuchfiihrung. Aufler Vereinfachungs-
griinden sprach hierftir, daJJ aus dem Kassensoll
Ubersehreitungen nicht friih genug festzustellen und
fiir die Sicherung der Einnahmen und Ausgaben die
in den Dienststellen gefiihrten Einnahme- und Aus-
gabesollkontrollen als vollauf geniigend anzusehen
seien. Infolge der s either sieb in den rechnungs-
Iegenden Kassen immer mebr einbiirgernden, in-
zw.ischen auch in der biesigen Stadtbauptkasse ein-
gefiibTten textschreibenden Bucbungsmaschinen ent-
wickelt siob das behordliche Buchfiihrungswesen zwei-
fellos weiterhin in der angedeuteten Richtung fort.
In der stddtischen Hochbauverwaltung lag die
Fiihrung der AusgabensoII- (Kredit-) kontrolle bis
zum Beginn dieses Rechnungsjahres in den Handen
der Bauleiter und Bauverwalter. Die mannigfacben
Klagen iiber die verspatete Anweisung von Rech-
nungen, die bierdurcb hervorgerufenen zeitraubenden
Nachfragen der Lieferanten, die Schwierigkeiten des
Auf findens angemahnter Recbnungen, ferner aber
die trotz strenger Vorscbriften immer wieder be-
obaobtete verzogerte Meldung von t)berschreitungen
seitens der techniscben Beamten liefien die Notwendig-
keit einer bescbleunigteren Abwicklung und schar-
feren Oberwachung der Rechnungen sowie des Stan-
des der Kredite durch Einfuhrung einer zentralen
Kontrolle erkennen. >.
Mit der Wabrnehmung dieser Aufgabe wurde die
Wirtschaftsabteilung der Hockbauverwaltung
betraut und der Geschaftsgang fiir samtliche die
Bauverwaltung durchlaufenden Rechnungen wie folgt
geregelt:
Die eingehenden Recbnungen werden in der Ver-
teilungsstelle der Hocbbauverwaltung mit dem Ein-
gangsstempel und einem fortlaufenden Nummern-
aufdruck versehen. Von bier gejangen sie zur Wirt-
schaftsabteilung, die die Recbnungen der Nummern-
folge nacb in das Rechnungs-Einganp-sbueh unter
Angabe des Rechnungsausstellers und des Sachbear-
beiters eintragt. Sodann werden die Rechnungen dem
zustandigen technischen Beamten zur Vornabme der
sachlicben Priifung sowie zur Eintragung der Ver-
rechnungsstellen vorgelegt. Nach weiterer Priifung
durch den Vorsteher der Neubau- bzw. der Gebaude-
unterbaltungsabteilung gelangen die Recbnungen iiber
den Rechnungsbeamten, der die recbneriscbe Riehtig-
keit feststellt, an die Wirtschaftsabteilung zuriick.
Die Rechnungen werden nunmehr nacb Bauleitern
und Bauverwaltern sowie nach Kreditnummern ge-
ordnet und auf einer mit fiinf Zahlwerken ausgestat-
teten textschreibenden Buchungsmascbine nacb ver-
scbiedenen Gesichtspunkten in einem Arbeitsgange
chronologisch und systematisch verbucht.
144
Als weiteres Arbeitsgerat dient ein Vertikal-Sickt-
harteihasten, der samtliche der Verwaltung des
Hochbaudezernats unterliegenden Haushaltsplanan-
satze und Kredite in Loseblattform entha.lt. DieKon-
ten sind nacb Bauleitern und sodann nach Dienst-
stellen bzw. Hausbaltsplanen unter Einscbaltung von
Leitkarten iibersicbtlich geordnet. Eiir jede sich auf
die Gebaude- und Inventarunterhaltung beziehende
Verrechnungsstelle wird im allgemeinen nur ein Kon-
tenblatt {B ild 56 — 58 Muster 1 ) gef iibrt. Bei den eigent-
lichen Bauvorhaben werden dieKreditsummen denTi-
teln der Kostenanschlage entsprechend aufgeteilt und
mehrere Kontenblatter nacb gleichem Muster an-
gelegt, da die Bauleiter an die Innehaltung der einzel-
nen Abschnitte der Kostenanschlage gebunden sind
und die gegenseitige Obertragung von Mitteln nur
mit Zustimmung der Finanzverwaltung zulassig ist.
Die Kontenblatter ersetzen bei der Abrechnung der
Kredite zugleich die friiher mit erheblichem Schrab-
aufwand hergestellten Belegezusammenstellungen.
Der Buchungsvorgang selbst geht folgendermaBen
vor sich:
In der Buchungsmaschine liegen standig einge-
spannt und durch Blaubogen getrennt
1. der Bucbungsbogen fiir die AusgabensoII- (Kr edit-)
kontrolle fiir die technischen Sachbearbeiter
(Bild 56— 88 Muster 2),
2. der Buchungsbogen fiir die Auftragnehmerkartei
(Muster S),\
3. das Grundblatt fiir die zeitliche Verbuchung
(Muster 4).
Das an Hand der vorliegenden Recbnung zu beschrif-
tende Konto wird dem Karteikasten entnommen und
in die Vorsteckeinrichtung der Buchungsmascbine
so eingefiihrt, da£ sich sowohl die Spalten wie auch der
nachste freie Zeilenraum des Karteiblattes mit den
darunterliegenden Bogen genau decken.
Die Buchungsmaschine nimmt nun folgende Ein-
tragungen vor:
1. Alter Bestand,
2. Kreditnummer,
3. Belegnummer (laufende Nummer der Recbnung
innerhalb des Kredites),
4. Rechnungsdatum und Nummer des Rechnungs-
ausstellers,
5. Eingangsnummer laut Rechnungseingangsbuch,
6. Auftragnehmer und Art der Leistung,
7. Betrag der Recbnung,
8. von der Kreditsumme bzw. Bewilligung verfiigbar
gebliebener Bestand,
9. abgekiirzter Name des technischen Sachbearbeiters.
Von folgenden'beiden Ausnahmen: — Verbuchung des
alten Bestand es lediglich auf dem Grundblatt und
Fortlassung der Bezeichnung des techniscben Sach-
bearbeiters auf dem Buchungsbogen fiir die Auftrag-
nehmerkartei — abgesehen, wiederholt sich der Bu-
chungstext auf samtlichen Formularen in gleich-
lautender Weise.
In Fallen, in denen Rechnungsbetrage gepfandet oder
zediert worden sind, hat die Maschinenscbreiberin
den Vermerk „Pf" oder „Z" einzutragen. An Hand
einer iiber der Buehungsmaschinp. angebrachten Tafel
der zurzeit laufenden Pfandungsbeschliisse oder
Zessionen hat die Maschinenschreiberm eine Mit-
VERWENDTJNG EINER BUCHUNGSMASCHINE Ft)R DIE ZENTRALE KONTROLLE DER BAUKREDITE
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kontrolle dariiber auszuiiben,
nungen der berechtigte Zahlungsempfanger benannt
worden ist. Gelangen zu gleicber Zeit mehr als' drei
Rechnungen auf eine Verrechnungsstelle zur Ver-
bucbung, so wird zur Vereinf achung des Anweisungs-
verfabrens gleicbzeitig mit der Verbucbung derRecb-
nung eine Zusammenstellung der Einzelrechnungen
(Bild 59) binter die Kontenkarte gesteckt und aus-
gefiillt. Die Zwischensumme fiir die Zusammen-
stellung wird auf einem besonderen Zablwerk er-
mittelt.
X. 8UCHUNGS- UND KASSENWESBN
da6 in den Recb- Nacb eifolgter Verbucbung wird jede Recbnung mit
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Bild 59. Zusammenstellung der Einzelrechnungen
einem Erledigungsvermerk nnd der aus dem Konten-
blatt bervorgebenden Iaufenden Bucmmgsnummer
als Belegnummer versehen und das Konto sofort wie-
der in den Karteikasten abgeatellt.
Sind samtliche Recbnungen in der vorgescbriebenen
Weise verbuobt worden, so wird auf dem Grundblatt
duich Leerschreiben des Summenzahlwerks die Ge-
samtsumme gezogen und dieser Betrag nebst der
Anzahl der verarbeiteten Belege auf ein fiir statistische
Zwecke gefuhrtes Sonderkonto iibertragen. Die Zahl
der von der Wirt-
scbaftsabteilung mo-
natlioh zu verbuchen-
den Recbnungen be-
tragt 1800-2500 Stuck.
Das Grundblatt bleibt
in Verwahrung der
W irtscbaftsabteilung.
Der erste Buchungs-
bogen (Bild 56—58) ist
zur Weiterleitung an
die zustandigen Bau-
leiter und Bauver-
walter bsstimmt. Er
ist auf der Riickseite
gummiert und laUt sich
an den perforierten
Stellen muhelos nach
den zustandigen Sacb-
bearbeitern und Ver-
reebnungsstellen . aus-
einandertrennen. Diese
Abrisse gehen den Bau-
leitern am gleichen
Tage zur Kenntnis zu
und sind von ihnen
mindestens einmal wo-
chentlich durcb Hilfs-
krafte in eine Kartei
(Bild 60), die ein ge-
naues Spiegelbild der
in der Wirtscbaftsab-
teilung gefuhrten Kar-
tei darstellt, einkleben
zu lassen. Etwaige
t)berschreitungen, die
von der Buobungs-
maschine in der Be-
standsspalte durcb
scbraggestellte Zif fern
angezeigt werden, sind
unter Angabe der
Griinde unverziiglicb
dem Dezernenten . zu
melden, was von der
Wirtscbaftsabteilung
an Hand ihrer Konten-
blatter kontrolliert
wird.
Der zweite Bucbungs-
bogen fiir die Auftfag-
nebmerkartei (Bild 57}
ist i Q gleioher Weise
Pfennig, dan__- .
146
VERWENDUNG EINEE BUCHUNGSMASOHINE EUR DIE ZENTRALE KONTROLLE DER BAUKRBDITE
gummiert und peiforiert. Die einzelnen Abrisse
werden in die iu der Wirtsohaftsabteilung {Bild 61)
gefuhrte Kartei eingeklebt. Die Kartei veriblgt den
Zweck, etwaig'e Nachf ragen nach Erledigung von Rech-
nungen sehnellstens beantworten und die dem Unter-
nehmer zugeflossenen Zahlungen fiir die steuerliche
Veranlagung auswerten zu konnen.
Auf den erledigten Eeohnungen wild' die nach den
Erfahrungen psychotechnischer Prtifungen verein-
fachte Anweisungsformel (vgl. hierzu das Formular
fiir die Zusammenstellung Bild 59) von der Masehi-
nenschreiberin handschriftlich ausgefiillt und die Voll-
ziehung duich den Dezernenten oder, falls es sich urn
Anweisungen bis 500 RM handelt, durch den Refe-
renten veranlaflt.
Die Rechnung ist nunmebr reif zur Abgabe an die
Kasse. Der Abgabetag wird durcb Stempelaufdruck
sowohl in der Rechnung wie im oben erwabnten Rech-
nungseingangsbuch vermerkt. ImRechnungseingangs-
buch innerlialb 14 Tagen nicht ausgebucbte Eeoh-
nungen werden angemahnt. Aus dem Stande der Vei-
buchung ist der Verbleib der Rechnung obne weiteres
feststellbar. Die Abgabe von ScbluJJrecbnungen an
die Kassen erfolgt erst, nacbdem von dem Rechnungs-
aussteller eine Erklarung abgegeben woiden ist, daB
er sicb binsichtlicb seiner Anspriiche aus dem Ver-
trage, fiir voll befriedigt erklart und sicb zur Riick-
zablung etwa nocb festgestellter Uberzahlungen ver-
pflicbtet.
Welcbe Vorteile baben sicb aus der Verwendung
einer Buobungsmaschine fiir die zentrale Kontrolle
der Baukredite in der Hochbauverwaltung ergeben
und welcber Mebraufwarid an Arbeit, Personal und
Sacbkosten steben dem gegeniiber ?
Als Mehrarbeit gegeniiber dem friiheren Buchungs-
verfahren kann eigentlich nur die Einrichtung des
Recbnungs-Eingangsbucbes angesehen werden. Die
Fiihrung dieses Buches ist aber mit so geringem
Scbreibwerk verbunden, daB die hieraus erwachsende
Mebrarbeit nicbt sonderlich ins Gewicht fallt und
durcb den auBerordentlichen praktisehen Nutzen bei
weitem wieder aufgeboben wird. Die bierdurcb ei-
moglichte Kontrolle bat es jedenfalls vermocht, die
Bearbeitungsdauer der Rechnungen auf 7 — 14 Tage
einzuschranken und die Klagen wegen langen Liegen-
bleibens und Abbandenkommens von Recbnungen
ganzlicb verstummen zu lassen.
Die mittels der Buchungsmasehine neben der friiber
handschriftlich gefiihrten Ausgaben-Sollkontrolle im
gleicben Arbeitsgange bergestellten Zweitschriften
fiir den Sachbearbeiter und fiir die Auf tragnehmer-
kartei bedeuten, von dem mecbanisch auszuf iibrenden
Einkleben in die Karteien abgesehen, keine Mebrarbeit,
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sondern einen bei gleicbem Arbeitsaufwand ent-
standenen Gewinn infolge der erreicbten taglichen
Information des Dezernenten und der Bauleiter iiber
den Stand der Kredite, der Vorbeugung von Ober-
scbreitungen und der Auswertung des Materials fiir
steuerlicbe Zwecke.
Als Mehrkosten fiir Personal und Sacbauf wand gegen-
iiber dem friiber en Ver f ahren kommen lediglicb in Fr age
die Anschaffung und Unterhaltung der Bucbungs-
masebine sowie die Bescbaffung des erforderlicben
Karten- und Formularmaterials. Die fur die Be-
dienung de* Maschine benotigte Kraft bat sicb an
anderer Stelle dadurch einsparen lassen, dafi die
bisher handschriftlicb aufgestellten Gehalts- und
Lohnlisten heute durcb die Bucbungsmasebine in
vereinfachter Form aufgestellt werden konnen. Die
durch die Einrichtung entstandenen laufenden Mehr-
kosten miissen zweifellos als gering und in Anbetracbt
der erzielten Vorteile als auBerordentlich nutzbringend
bezeichnet werden.
Das gleicbe Buchuhgsverfahren liefie sicb fiir alle
Verwaltungszweige, die eine grofie Zahl von Recb-
nungen zu verarbeiten haben, mit demselben Er-
folge anwenden. An . dieser Frage ist die Finanz-
verwaltung in erbeblicbem Mafie interessiert, da die
Scbnelligkeit und Piinktlicbkeit der Verbucbung der
Recbnungen in den Ausgabesollkontrollen dazu bei-
tragt, den verfiigungsberecbtigten Beamten die dro-
bende Erschopfung ihrer Kredite recbtzeitig anzu-
zeigen und daher Oberschreitungen vorzubeugen.
Durcb tagliche Einreicbung der Grundblatter an die
Finanzverwaltung ware es auch dieser moglich, die
Innebaltung der Bewilligungen zu iiberwacben. Voll-
kommen wird allerdings das Ziel der Verhutung von
tJberschreitungen erst dann erreicht werden, wenn
die Kontrolle nicht erst im Zeitpunkt des Einganges
der Rechnung, sondern bereits mit der Bestellung
einsetzt. Die Finanznot der Gemeinden und die
daduroh bedingte scharfere 'Oberwachung aller geld-
verausgabenden Stellen wird dabin fiihren, die Er-
ganzung der Ausgabensollkontrollen durch eine Vor-
kontrolle iiber den Wert der erteilten Bestellungen
und Zuschlage ins Auge zu fassen. Auch diese Kon-
trollen diirften, wenn sie unbedingt sicber sein sollen,
niebt dem Bauleiter allein iiberlassen bleiben, sondern
zweckmaBig mit der zentralen Verbucbung der Bau-
kredite, wie sie in der Hocbbauverwaltung eingefiihrt
worden ist, zu verbinden sein. Unteisuebungen dieser
Art haben bereits stattgefunden, jedoeh nocb nicht
zu einem greifbaren Ergebnis gefiibrt.
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Bild 60. Kartei fiir den Bauleiter
Bild 61. Kartei fiir Wirtsohaftsabteilung
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DIE ZENTRALE LOHN- UND GEHALTSVERRECHNUNG BEI BER STABTVERWALTUNG KOLN
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DIE ZENT11ALE LOHN- UND GBHALTSVERRECHNUNG BEI DEB STADTVEBWALTUNG KOLN
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X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN
Die zentrale Lohn- und Gehaltsverrechnung
bei der Stadtverwaltung Koln
A. Lentzen, Leiter der Organisationsabteilung
Nach dem organisatorischen Grundsatz „gleichartige
Arbeitsvorgange zusammenzufassen", hat die Stadt-.
verwaltung Koln das Lohnwesen der stadtischen
Arbeiter sowie die Gehaltsverrechnung der
stadtischen Beamten, Angestellten und
stadtischen Lehrer bei zentralen Stellen zu-
sammengefaBt. Die Stelle fur die Arbeiterlohn-
angelegenheiten ist mit modernen Buchhaltungs-
maschinen (rechnenden Schreibmaschinen) und
fjonstigen Hilfsmaschinen ausgestattet, wahrend fiir
die Gehaltsverrechnung der Beamten usw. Loch-
kartenmaschinen verwendet werden.
Die gelegentlich der Kolner Herbstmesse 1929 inner-
halb der Sondergruppe „Das moderne Btiro" veran-
staltete „Organisationsschau der Stadt Koln"
bot die Moglichkeit, die beiden Arbeitsweisen der
Of fentlichkeit durch Schaubilder in Form von Arbeits-
ablaufplanen und erlauternden tlbersichten sowie zu-
gleich praktisch vorzufiihren (Bild 62 = Lohn-
zentrale, Bild 63 — Gehaltszentrale).
Soweit die Arbeitsablaufplane nach den genannten
Richtlinien aufgestellt sind, zeigen die wgerechten
Zeilen (1, 2, 3 usw.) die Arbeitsstufen in ihrer Zeit-
folge. Am Kopfe der senkrechten Spalten sind die
Arbeitsstellen bezeichnet, soweit moglich, unter
Hinzufiigung eines Lichtbildes des Arbeitshilfsmittels.
Die rechte Seite dieser Plane enthalt eine Zusammen-
stellung der im Arbeitsgang verwendeten Vordrucke
usw.
Lohnwesen der Arbeiter
Die Grundlage fiir die Lohnberechnung der Arbeiter
bildet der Arbeitsbericht der Dienststelle. Aus
diesem Arbeitsbericht ubertragt die Lohnbuchhaltung
die geleisteten Arbeitsschichten, Oberstunden usw.
auf die Lohnkarte und stellt die Lohnbetrage sowie
die Lohnabziige (Steuer, Versicherungsbeitrage usw.)
f est. Fiir j eden Arbeiter wird auf der Pragemaschine
eine Matrize hergestellt, die die Lohnkontrollnummer,
den Namen usw. des Arbeiters enthalt. Mit diesen
Matrizen werden die Lohnlisten mit zwei Durch-
schlagen auf der Druckmaschine hergestellt. Die von
der Lohnbuchhaltung vorbereiteten Lohnkarten wer-
den zusammen mit den Lohnlisten an die Buchungs-
maschine gegeben zur Ubertragung der Zahlen aus
den Lohnkarten in die Lohnlisten. Die Buehungs-
maschine rechnet die Lohnlisten auf und priiffc
gleiohzeitig die in der Buchhaltung errechneten Be-
trage nach. Lohnlisten und Lohnkarten gehen an
die Buchhaltung zurtick, welche die Lohnlisten kassen-
mafiig fertig macbb'und die Nettobetrage handschrift-
lich auf die mit der Druckmaschine vorbereiteten
Lohntiiten auffcragt. In die Lohntiiten werden die
mit der Schneidemaschine von dem zweiten Durch-
schlag der Lohnliste abgetrennten Lohnabrechnungs-
streifen gelegt. Die Lohnlisten werden mit der
Richtigkeitsbescheinigung versehen und zur Zahlung
angewiesen. Auf Grund eines Schecks der Stadt-
hauptkasse erhalt die Lohnzentrale von der Spar-
kasse die Nettolohnsumme und die Betrage fiir die
Invalidenmarken. Es folgt das Binlegen des Geldes in
die Lohntiiten und die Ausgabe der Lohntiiten an die
Beauftragten der Dienststellen zur Aushandigung an
die Lohnempfanger. Die Lohnlisten erhalt die Stadt-
hauptkasse mit dem Vermerk iiber die richtige Aus-
zahlung der Lohne und das ordnungsmaflige Ein-
kleben der Invalidenmarken als Kassenbeleg.
Die Zusammenlegung von 225 Einzellohnstellen zu
1 Lohnstelle hatte neben Ersparnis an Sachkosten
eine Personalverminderung von 173 auf 55 Arbeits-
krafte zur Folge.
Gehaltsverrechnung der Beamten usw.
Die Gehaltsstammkarte bildet hier die Grundlage
fiir die loohhartenmajiige Bearbeitung,
Allgemein ist das Lochkartenverfahren da anwend-
bar, wo zahlreiche gleichartige Geschaftsvorfalle nach
verschiedenen Gesichtspunkten zu ordnen und mit
alien oder einzelnen Merkmalen niederzuschreiben
sind. Voraussetzung fiir die Anwendung des Loch-
kartenverfahrens ist ferner, dafi jeder in diesem Ver-
fahren zu verwertende Begriff durch eine Zahl
(Schliisselzahl) bezeiehnet wird. In die Lochkarte
wird unter Verwendung einer Stanzmaschine (Locher)
der in Frage kommende Begriff in „Lochschrift"
iibertragen. Die gelochten Karten werden mit der
Sortiermaschine in der gewiinschten Weise geordnet.
Sie konnen mittels der Tabelliermaschine in „Zahlen-
schrift" iibersetzt und fortlaufend oder in Teilen
aufgereehnet werden.
Auf der Gehaltstammkarte sind neben den monat-
lichen Gehaltsbeziigen die Betrage der Lohnsteuer
angegeben, auBerdem die Art der sonstigen regel-
maBig wiederkehrenden Abziige. Die Betrage dieser
Abziige und der Zeitpunkt ihrer Einbehaltung werden
in die Abzugslochkarten gelocht. Diese Karten sind
nach Priifung bis zur Verwendung bei der Gehalts-
zahlung, getrennt nach Abzugsarten, in der Kartei
aufzubewahren. Bei regelmaBigen Abziigen wird
nur eine immer wieder zu verwendende Karte gelocht.
Die Abzugslochkarten werden vor jedem Gehalts-
zahltag in der Sortiermaschine so geordnet, daB alle
einen Besoldeten betreffenden Karten zusammen-
liegen. Dann wird mit der Tabelliermaschine die
Hauptabzugsliste geschrieben. Die Buchhaltung iiber-
nimmt die in dieser Liste aufgefiihrten Abziige sowie
die Gehalts- und Lohnsteuerbetrage in die Gehalts-
stammkarten. Von der Buchhaltung gelangen diese
Karten zur Buchungsmaschine. Hier wird eine
Gesamtaufstellung angefertigt und im gleichen Ar-
150
DAS LOHNBERECHNUNGSVERFAHREN BEI DER STADTVERWALTUNG DORTMUND
beitsgang auch die Gehaltslochkarte gelocht. Diese
wird fiir jede Zahlung neu gelocht, damit die
Besoldungsausgaben von Beginn des Jahres ab
jederzeit nach Bedarf zusammengestellt werden
konnen. Die Eichtigkeit der Lochungen in den
Gehaltslochkarten wird durch Vergleichen der Bu-
ehungen auf den Gehaltsstamrnkarten mit der Ge-
samtaufstellung, die zugleich als Lohnsteuemachweis
dientj gepriift. Die Summe der „sonstigen Abziige"
muB mit der Summe der Abzttge der Abzugsliste
iibereinstimmen, die Summe der Gehaltssollbetrage
dem auf der Rechenmaschine festgestellten Betrage
entsprechen, ferner mu6 die Summe der auszuzahlen-
den Betrage zuzuglich Lohnsteuer und der sonstigen
Abziige die gesamten Gehalts brutto betrage (Gehalts-
soll} ergeben.
Die Gehaltslochkarten sind mit der Sortiermaschine
nach Zahlstellen, ferner nach Sparbuchnummern usw.
zu ordnen. Die Zahlungslisten nebst einer Zusammen-
stellung der Listensummen, deren Endbetrag mit
der Gesamtaufstellung iibereinstimmen mufl, werden
auf der Tabelliermaschine geschrieben. Die Zahlungs-
listen bilden die Unterlage fiir die Oberweisung der
Gehaltsbetrage an Sparkassen, Banken, Postscheck-
amter usw. In ahnlicher Weise werden die Gehalts-
listen als Unterlage fiir die auf die einzelnen Haus-,
haltsplane entfallenden Gehaltserstattungen an die
Gehaltskasse aufgestellt. Auf Grund der nach Ge-
haltsnummern geordneten Gehalts- und Abzugs-
karten wird die Gehaltsabrechnung, die jeder Be-
soldete erhalt, auf der Tabelliermaschine geschrieben.
Die Namen usw. der Gehaltsempfanger sind zur
Geheimhaltung der Abrechnung nur auf dem Brief-
umschlag vermerkt, und zwar im maschinellen
Adressierverfahren.
Erwahnt sei noch } dafi die bei der Gehalts verrechnung
gewonnenen Lochkarten in. weitgehendem MaBe fiir
statistische Erhebungen und fiir die Kassenkontrolle
dienen. Nach der Erfolgsstatistik wurden bei der
friiheren Arbeitsweise, die allerdings auch schont
bei einer zentralen Stelle erfolgte, beschaftigt
bei 8900 Besoldeten und 26 000 Abzugsposten
18 Krafte,
bei 9200 Besoldeten und 31 500 Abzugsposten werden
12 Krafte
in dem jetaigen Arbeitsverfahren benotigt.
Die Frage, das Lohnwesen der stadtischen Arbeiter
und die Gehaltsverrechnung der Beamten anstatt
bei zwei zentralen Stellen bei nur einer Stelle unter
Anwendung der gleichen Arbeitsweise zu bearbeiten,
wird zurzeit gepriift. Grundsatzlich kann bereits
j etzt gesagt werden, dafi eine zweckmaBige Anwendung
des Lochkartenverfahrens auch fiir das Arbeiterlohn-
wesen sich dann empfehlen wird, wenn die fiir die
Lohnverreehnung benotigte Lochkarte sich gewisser-
maBen als „Nebenerzeugnis" aus dem Betriebe selbst
ergibt, d. h., wenn etwa bei Selbstkostenberechnungen
in den Betrieben und Werkstatten die auf den einzelnen
Arbeiter entfallenden Lohnstunden bereits auf den
Unkostenkarten vermerkt sind, und diese Karten
somit fur verschiedene Zwecke veiwendet werden
konnen.
Das Lohnberechnungsverfahren bei der Stadtverwaltung Dortmund
Einsteltung der Arbeiter
Die stadtischen Arbeiter werden durch die Betriebe eingestellt.
Vor Einstellung eines Arbeiters haben sich die Betriebsleitun-
gen mit dem Arbeiterlohnarat kurz zu verstandigen, ob etwa
bei einem anderen Betriebe iiberzahlige Arbeiter vorhanden
sind, die g. F. iiberwiesen werden konnten.
Durch die Betriebsleitung wird der einzustellende Arbeiter mit
einer kurzen Mitteilung dem Lohnamt iiberwiesen.
Arztliche Untersuchung
Das Lohnamt lafit durch den Vertrauensarzt den Arbeiter auf
seine Brauchbarkeituntersuchen. Nach erf olgter Untersuchung
iiberbringt der TJntersuchte das arztliche Gutaohten dem Lohn-
amt. Der Arbeiter wird dann, sofern er als tauglich befunden
worden 1st, mit dem verschlossenen Untersuohungsergebnis
zum Betrieb verwiesen. Der Betrieb erhalt gleichzeitig Mit-
teilung, da8 gegen die Einstellung keine Bedenken erhoben
werden.
Bei Untauglichkeit wird dem Arbeiter unter Angabe des
Grundes der Untauglichkeit er&ffnet, dafl die Einstellung nicht
erfolgen kann. Die Betriebsleitung wird ebenfalls verstandigt.
Der Betrieb stellt den tauglichen Arbeiter ein und iibersendet
dem Lohnamt eine Einstellungsanzeige nebst den Arbeits-
papieren (Versicherungskarte und Steuerkarte). Die Ver-
sioherungskarten und Steuerkarten werden — betriebsweise
geordnet — beim Arbeiterlohnamt aufbewahrt. Die Ein-
stellungsanzeige wird spater nach Erledigung mit dem arzt-
liehen Untersuohungsergebnis zu den anzulegenden Personal-
akten des Arbeiters genommen.
Drucken der Lohnlisten usw.
Nach Erhalt der Einstellungsanzeige und der Papiere beginnt
die Arbeit der Lohnbuchhaltung. Die Einstellungsanzeige
wird nunmehr der Beschaffungsstelle I zur Herstellung der
Lohnlisten, Lohntiiten, Personalkarten, der Wochenzettel
{Nachweisung iiber die geleisteten Arbeitsstunden) mittels der
„Adrema" iibermittelt.
Ubersendung der Lohnlisten an das Lohnamt
Die Lohnlisten sind betriebsweise geordnet und gelangen jeden
Montag urn 8 Uhr von der Beschaffungsstelle I mit den vor-
gedruckten Lohntiiten an die Buchhaltung des Lohnamtes.
Lohnberechnung
Die Wochenzettel — Nachweisung iiber die geleisteten Ar-
beitsstunden — ■ werden Montags bis 9 Uhr vormittags durch
die Betriebe dem Arbeiterlohnamt zugestellt. Hier werden diese
Wochenzettel durch den Leiter der Lohnbuchhaltung darauf-
hin durchgepruft, ob die tariflichen und arbeitszeitgesetzlichen
Bestimmungen. beachtet sind. Der Beamte iibergibt darauf die
Wochenzettel den Buchhaltern.
Die Berechnung wird mit einer rechnenden Schreibmaschine
vorgenommen. Der Buchhalter diktiert die Stunden-Anzahl
und die auf Grund besonderer Tabellen zu schreibenden Be-
trage. Nach Berechnung sehreibt er den Nettobetrag auf die
Lohntute.
Die Lohnliste wird mit einem zweiten Bogen in die Buchungs-
maschine eingespannt. Die Lohne werden auf der Lohnkarte,
die vorgesteckt wird, berechnet, so daB Lohnkarte, Lohnliste
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Bild 64. Lohnberechnungsverfahren der Sfadt Dortmund
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DAS LOHNBERECHNUNGSVEREAHREN BEI DEE STADTVERWALTUNG DORTMUND
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X. BUCHUNGS- TJND KASSENWESEN
und der zweite Bogen in einem Arbeitsgang mittels Durch-
schreibeverfahrens ausgefertigt werden. Diese Bereohnung
wild wochentlich vorgenommen (Bild 64).
Im Gegensatz zur Gehaltsberechnung beim Personalamt wird
die Brutto- und Nettoberechnung auf einer Karte vorgenom-
men. Also Originalabrechnung auf der Lohnkarte und Ab-
schrift auf der Lohnliste und auf dem zweiten Bogen mittels
Durchschreibens. Der zweite Bogen wird auf einer Schneide-
maschine zersehnitten. Die Streifen werden in die Lohntiiten
gesteckt.
Nachpriifung
Die fettiggestellten Lohnlisten werden betriebsweise rait den
Lohntiiten dem Priifungsbeamten iibergeben, der sie nach
erfolgter Nachpriifung an die Stadthauptkasse weitergibt,
Lohnzahlung
Nach Eertigstellung der Gesamtlohnung wird Donnerstag
nachmittags die Verbuchungsnaehweisung mit der Buehungs-
maschine hergestellt und der Stadthauptkasse iibergeben, bei
der die Gelder in die Lohntiiten geffillt werden. Die Lohne
werden Freitags gezahlt. Die gefiillten Lohntiiten werden
durch einen Beauftragten der Betriebe bei der Kasse gegen
Quittungsleistung abgeholt. Die Kassen der selbstandigen
Betriebe erhalten zu den Lohntiiten eine Ausgabeanweisung,
Eur die in der Zwischenzeit austretenden Arbeiter werden vor-
laufige Lohnanweisungen ausgestellt. Die Verrechnung ge-
schieht bei der nachsten Lohnberechnung.
Versicherungsmarken
Die Versicherungsmarken werden auf Grund der Lohnlisten
wochentlich zusammengestellt und angefordert. Die Marken
werden wGehentlich durch die Buchhalter fur die in der vorauf-
gegangenen Woche berechneten Lohne unter Verwendung
einea Follenstempels entwertet. Die Eiohtigkeit wird durch
einen zweiten Beamten nachgeprtift und in der Lohnliste
bescheinigt.
Anderungen des Familienstandes, der Lohngruppe usw; werden
der „Adrema"-Abteilung der Beschaffungsstelle durch Zettel
mitgeteilt.
Es werden z. Zt. mit drei Buchungsmaschinen wochentlich
2600 Lohnberechnungen hergestellt.
Die Abreohnungen fur die zu leistenden Arbeitslosen- und
Krankenkassenbeitrage erfolgen monatlich. Die hierzu be-
nbtigten Zusammenstellungen uaw. werden ebenfalls durch die
Buchungsmaschinen hergestellt. !
In gleieher Weise wird die Lohnberechnung wochentlich f fir
z. Zt. 5000 Wohlfahrtsarbeiter mit 3 Buchungsmaschinen
ausgefuhrt.
Die zentrale Gehaltsberechnung mit Benutzung von Maschinen
bei der Stadtverwaltung Dortmund
Die fortschreitende Geldentwertung in der Nachkriegszeit und
die sich daraus ergebende Notwendigkeit, die Beamtengehalter
dem Familienstande und den ortlichen Verhaltnissen anzu-
passen, ergab zwangslaufig eine ITmstellung in dem Gehalts-
anweisungsverfahren. Wahrend bislang die Qehalter in festen
Summen festeesetzt waren, die im Laufe des Jahres nur hie
und da eine Anderung erfuhren, verursachte die Zusammen-
setzung der Beamtenbeziige aus Grundgehalt, Ortazuschlag,
Erauen- und Kinderbeihilfen, Srtl.Sonderzuschlag, Besatzungs-
und Notzulagen, eine Neubereehnung der Jahresbeziige im
Laufe des Rechnungsjahres in den meisten Fallen. Es kam
hinzu die Erfassung der Einkommensteuer an der Quelle,
Antrage auf Kiirzung von Gewerkschafts-, Krankenkassen-
und Versicherungsbeitragen. Diese vermehrte Arbeit konnte
der Kasse nicht zugemutet werden, gehorte auch nicht zu den
Obliegenheiten der Kasse. Daher wurde die Trennung der
Buchhaltung von der Kasse. durchgefiihrt und die Be-
reohnung und Anweisung der Gehiilter an einer Stelle zu-
sammengefafJt.
Es lag nahe, durch Ausnutzung mascMneller Einrichtun-
gen eine weitere Vereinfachung und Arbeitsersparnis zu er-
zielen. Nach der Trennung von Buchhaltung und Kasse
wurden fur jeden Beamten zwei Kontenblatter (Brutto- und
Nettokarte) angelegt. Die erstmalige Anlegung dieser Karten,
femer die Herstellung der nach Dienststellen geordneten Ge-
haltslisten nebst Durchschlag (Abrechnungsstreifen fiir die
Beamten), der Barzahlungslisten, Sammelnachweisungen fiir
die Banken und Zahlstellen, lieCen die Benutzung einer
Adressiermaschine geboten erscheinen. Das gesamte fur die
Monatszahlung erforderliehe Listenmaterial wird von dieser
fertig geliefert (Bild 66).
Die Bereohnung des Bruttogehaltes wird handschriftlich vor
genommen, da die verhaltnismaiiig einfache Bereehnungsart
eine rationelle Ausnutzung der Maschine nicht gestattet. Die
tlbertragung des Bruttogehaltes von der Brutto- auf die
Nettokarte wird ebenfalls handschriftlich vorgenommen. Die
Bereohnung des Nettogehaltes erfolgt durch die Bvchungs-
maschine. In einem Arbeitsgang liefert die Maschine Ge-
haltaliste, Abrechnung fiir die Beamten und Nettoberechnung
auf der Nettokarte. Sanrtliche Zahlen werden aufierdem senk-
recht addiert, so daB durch einfache Zusammenstellung der
Endzahlen der Dienststellen sich der MonatsabschluB ergibt
und mit diesem die SchluBzahl der Abziige an Steuern, Kran-
kenkassenbeitragen usw., so dafi aich nur noch die Erteilung
der Anweisung fiir das Einanzamt usw. eriibrigt.
Der weitere Arbeitsgang spielt sich folgendermaflen ab:
Nachdem, wie oben bereits erwahnt, Gehaltsliste, Nettokarte
und Abrechnungsstreifen fiir die Beamten in einem Arbeits-
gang hergestellt sind, werden die Nettogehaltsbetrage mit der
schreibenden Additionsmaschine aus der Gehaltsliste in die
Barzahlungslisten und Nachweisungen fiir die Sparkassen und
Banken iibertragen und gleichzeitig addiert. Diese Nachwei-
sungen werden den Zahlungsanweisungen, die fiber die
SchluBsummen ausgestellt werden, beigefiigt. Bei den Ruhe-
gehalts-, Witwen- und Waisengeldempfangern werden Einzel-
anweisungen gefertigt. Hierzu werden Zahlungsbogen be-
nutzt, die fiir das ganze Jahr ausreichen.
Durch die gesehilderte vielaeitige Verwendung der Biiro-
maschinen wird eine wesentliche Vereinfachung des Geschafts-
ganges und Ersparnis an Zeit und Arbeitskraft erzielt.
Geschaftsordnung der Stadtverwaltung Bochum
fiir die Durchfuhrung der zentralen Lohnabrechnung
An Stelle des bisherigen Lohnungsverfahrens tritt rait Wirkung
vom 1. August 1929 ab die zentrale Lohnabrechnung durch
die Stadthauptkasse (Gehalts- und Lohnbuchhaltung) unter
Verwendung der Mercedea-Addelektra-Buchhaltungsraaschine.
Die stadtisehen Beleuchtungs- und Wasserwerke sowie die
stadtische Sparkasse werden von dieser Regelung vorlaufig
ausgenommen. Efir die ubrigen Dienststellen gelten die nach-
stehenden Vorschriften.
154
GESOHAFESORDNUNG DER STADTVERWALTUNG BOCHUM Ft)R DIE ZENTRALE LOHNABRECHNUNG
1. Einstellung und Entlassung der Arbeiter
Die Ann'ahme und Entlassung der Arbeiter regeln die Betriebs-
abteilungen in der tosher ublichen Weise. Von alien Vorfallen,
die auf die Lohnabreehmmg EiniluB oder fur statistische Er-
hebungen Bedeutung baben, geben die Betriebsabteilungen
der Lohnbuchhaltung unverziiglich Kenntnis.
Bei Neueinstellungen fertigt die Betriebsabteilung die An-
meldung zur Krankenkasse, fullt die auf der Riickseite des
Durohsehlages vorgesehenen Spalten aus und ttbersendet die
Anmeldung mit der Steuer- und der Invalidenkarte des Ar-
beiters umgehend der Lohnbuchhaltung,
Die Mitgliedskarte fiir die Ruhegeldkasse der stiidtischen
Arbeiter wird in der bisherigen Eorm vom Versicherungsamt
Kef uhrt, dem die lohnbuchhaltung die Lohnkontenkarten zur
tJbemahrae der Jahresbetrage am Schlusse des Kalenderjahres
auf kurze Zeit zur Verfugung stellt. Die bisher von den Be-
triebsabteilungen gefiihrte, die einzelnen Monatsergebnisse ent-
haltende Statistik fallt fort. Bei Entlassungen haben die Be-
triebsabteilungen den Beschaftigungsausweis und die Ab-
raeldung aus der Krankenkasse auszufertigen und der Lohn-
buchhaltung schnellstens zuzuleiten. GroBere Entlassungen
sind der Lohnbuchhaltung so friihzeitig mitzuteilen, daB die
zur ordnungsmaKigen Berechnung der Restlohne und Ver-
vollstandigung der Invalidenkarten erforderliche Zeit zur
Verfugung steht.
2. Feststellung der Arbeitsleistung, Beschaftigungs-
nachweise
Die Aufsichtspersonen — Schachtmeister, Aufaeher usw, —
benutzen zur I?eststellung der Arbeitsleistung Vordrucke, die
von den Betriebsabteilungen vorbereitet und verabfolgt
werden. Die Lohnbuchhaltung erhalt im Laufe des Montags
jeder Woche die von den Betriebsabteilungen gefertigten und
bescheinigten Beschaftigungsnachweise. Auf gewissenhafte
und s&ubere Ausfullung der Vordrucke ist groCter Wert zu
legen. Die punktliche Ubersendung an die Lohnbuchhaltung
ist Vorbedingung fiir die reehtzeitige Eertigstellung der Lb'h-
nungsunterlagen.
Das Durcheinanderschreiben von Zahlen ist untersagt.
3. Lohnkontenblatt
Die maschinelle Lohnabrechnung bringt die Einfiahrung eines
Lohnkontenblattes mit sich. Es enthalt bis auf geringe Ab-
weichungen die Angaben der Lohnliste; bei der Aufstellung
der Lohnabrechnung ist daher an der Buchhaltungsmaschine
das Vorsteckverfahren durchfiihrbar. Das Lohnkontenblatt
unterseheidet sich jedoch insofern von der Lohnliste, als es die
auf den Lohn beziiglichen einzelnen Angaben fur alle Monate
des Jahres ubersiehtlich enthalt.
Die Lohnkontenblatter sind zu nummern, nach derBuchstaben-
folge zu ordnen und in Yerscblie&baren Kasten aufBubewahren,
Bild 66. Mercedes-Buchhaltungsmaschine
4. Lohnliste
Die Lohnliste enthalt im Kopfaufdruck im wesentlichen die-
selben Angaben wie das Lohnkontenblatt und entspricht auch
in der Spaltenaufteilung den zu benutzenden Reohenwerken.
Zwei Bogen werden nachgelegt ; der erste lief ert die Lohnbeutel-
einlage (Abrechnung fiir den Arbeiter), der zweite die Anwei-
sungsunterlagen fiir die Betriebsabteilung. Beide Bogen er-
halten zweckentsprechenden Aufdruck. Die Lohnbeutelein-
lagen werden durch eine Schneidemaschine getrennt,
Der Bruttolohn und die nicht feststehenden Abziige sind auf
dem Beschaftigungsnachweis mit einer Reohenmaschine vor-
gerechnet.
Die Mercedes-Buchhaltungsmaschine (Bild 66) schreibt nun
alle Eintragungen fortlaufend in einem Arbeitsgange auf saint-
liche Einlagen und zwar
a) das Lohnkontenblatt — Bild 67 — ,
b) die Lohnliste — Bild 68 — ,
c) die Lohnbeuteleinlage (Abrechnung fiir den Arbeiter)
— Bild 69 — ,
d) die Anweisungsliste (Durchsehlagsblatt der Lohnliste)
— ■ Bild 70 — .
Die Maschine addiert und subtrahiert sowohl zeilen- als auch
spaltenweise.
Wenn alle Eintragungen erf olgt sind, werden die Endergebnisse
der Zahlwerke niedergeschrieben. Hiermit sind dann die oben
unter a) bis d) genannten Unterlagen zu gleicher Zeit fertig-
gestellt.
Die Niederschrirt der Ergebnisse kontrolliert sich auf mecha-
nische Weise doppelt durch Quer- und Vertikalrechenwerke.
(Anm.: Der Maschinenwagenist 60 cm breit; die erforderlichen
155
X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN
Zahlwerke konnen zu jeder Arbeit in der notwendigen Stellen-
grofie am richtigen Ort angebracht werden.)
Vor der Weitergabe in den Geschaftsgang iiberpruft der Sach-
bearbeiter die Richtigkeit und Vollstandigkeit der Maschinen-
niedersehrift. Der Leiter der Lolmbuchhaltung priift die
Ubereinstimnvung des Bruttogesamtlobnes jeder Lohnliste mit
den Lohnkontenblattern. Diese beiden Beamten bescheinigen
sodann die sachliche und rechnerisohe Richtigkeit und unter-
zeichnen die vorgesohriebene Beseheinigung fur die Auszahlung
der Lohnbetrage,
5. Lohnabschnitt
Die Lohnwoche beginnt am Montag friih 6 Uhr und endet
am naohsten Montag friih 6 Uhr. Diese Regelung ermoglicht
die Ubereinstimmung mit den Lohnwoehen der Invaliden-
versioherung.
6. Auszahlung
Die Auszahlung der Lohne erfoigt wie bisher duroh die Be-
triebsabteilungen mittels Lohnbeutel auf der Arbeitsstatte,
Zahltag ist der Freitag.
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Bild 71. Ausgabeanweisung
Das Eintuten der Lohne gesehieht unter Verwendung einer
Lohnauszahlmasohine durch die Stadthauptkasse. Letztere
iibernimrat damit die Verantwortung fur den richtigen Inhalt
der Lohnbeutel. Die von den Betriebsabteilungen beatimmten
Beamten oder Angestellten haben die verschlossenen Lohn-
beutel bei der Stadthauptkasse in Empfang zu nehmen und
dies durch Namensuntersehrift zu bescheiriigen. Die Stadt-
hauptkasse hat dafiir Sorge zu tragen, dafi die Lohnbeutel am
Zahltage vormittags 9 Uhr zum Abholen bereit liegen.
7. Empfangsbescheinigung
Nach Moglichkeit soli die persbnliche Empfangsbescheinigung
der Arbeitnehmer unterbleiben. In den dafiir geeigneten
Fallen geniigt die Beseheinigung der auszahlenden Beamten,
Angestellten oder Schachtmeister. Hierfiir wird ein Stempel-
aufdruek verwandt, der jeder Lohnliste zuzusetzen und ge-
wissenhaft auszufiillen ist.
Die Namen der mit der Auszahlung der Lohne Beauftragten
sind der Lohnbuohhaltung anzugeben; letztere versieht die
vorgesohriebene Beseheinigung mit einem entsprechenden
Vermerk.
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X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN
8. Verrechnung auf die Sachkonten des Haushalts-
planes
Die Verteilung deT Lohnaummen geschieht wie bisher duroh die
Betriebsabteilungen. Als Unterlage wird die von der Lohn-
buehhaltung angefertigte Anweisungsliste — Bild 70 —
benutzt. Diese und die dazu gehSrigen Unterlagen bleiben bei
der Anweisungsstelle und sind ubersichtlich geordnet aufzu-
bewahren. Die vorschriftsmaBige Ausgabeanweisung (Bild 71)
muB innerhalb einer Woche nach der Lohnung bei der
Stadthauptkasse vorliegen. Nur auf Grund dieser Anweisung
darf die Buchung der Au3gabe zur Entlastung der Kasse er-
folgen. Der Hinweis in der Ausgabeanweisung muB so klar
aein, daB Irrtiimer bei der Verrechnung ausgeaohlossen sind,
Bei der Ausfilllung der Vordrucke ist im Einvernehmen mit
der Lohnbuehhaltung nach Mogliehkeit die Mercedes-Add-
elektra-Buchhaltungsmaschine zu benutzen.
Die erledigten Lohnlisten, Beachaftigungsnachweisejund die
dazu gehorigen Ausgabeanweisungen werden von der Lohn-
buehhaltung iibersichtlieh geordnet aufbewahrt.
9. Nachweis des Jahresverdienstes, der Lohnsteuern
und der Invalidenversicherungsmarken
Das Lohnkontenblatt soil in iibersichtlicher 3?orm den Nach-
weis des Jahresverdienstes und der Lohnsteuern enthalten.
Die bisher fur diesen Zweck gef tihrten Biicher fallen fort. Die
Eiihrung der Beitragslisten fur die Invalidenveraicherung er-
iibrigt sioh ebenfalls, da auf dem Lohnkontenblatt die erforder-
liohen Woohennachweise enthalten sind.
Alle Steuerkarten, Invalidenkarten und sonstigen Auaweis-
papiere sind in der Lohnbuehhaltung aufzubewahren; diese
Abteilung beschafft und entwertet auoh die zu verwendenden
Invalidenmarken und bewirkt den rechtzeitigen Umtausch
der Invalidenkarten.
Geschaftsordnung der Stadtverwaltung Bochum fur die Durch-
fuhrung der maschinellen Gehaltsabrechnung und -buchung
Allgemeines
DieAusf ertigung der Ausgabeanweisungen erf olgt bis auf weiteres
mit der bisher ublichen monatlichen Gesamtnaehweisung.
Einzelanweiaungen tiber fortlaufende Beziige unterbleiben in
Zukunft. Im Laufe des Monats eintretende Veranderungen
werden in der nachsten Monatsnachweisung berucksichtigt.
Bei Zahlung und Aufreehnung von Vorschiissen erha.lt die
Buohhaltung Kenntnis von der Bewilligungsverfiigung.
Die Fiihrung der Amtskontrolle fiir fortlaufende Bezuge kann
unterbleiben, da die monatlichen Nachweisungen alle rech-
nungsmafligen Unterlagen fiir das ganze Jahr enthalten.
Samtliche bisher in der Besoldungsbuchhaltung gefiihrten
Ausgabehauptbiicher und Steuereinnahmebiicher fallen fort.
An ihre Stelle tritt fiir jeden Empfanger bzw. Pfliehtigen ein
Besoldungsblatt. Es enthalt alle grundlegenden Angaben in
sachlieher und kassenmaBiger Hinsioht a ).
Die bisher gefiihrte Sollnachweisung ist auch weiterhin zu
fiihren. Uber die Summen der Zahlungsnachweisungen (Soll-
betrage) ist eine Jahreszusammenstellung zu fertigen. Monats-
und Jahressummen der Buchungsblatter sind in Monats- und
Jahreszusammenstellungen nachzuweisen; ebenfalls sind die
Jahressummen der Besoldungsblatter — Bruttogehalt — ■ in
einer ZusammensteHung aufzufiihren.
Kassenanweisungen
a) Beamte, Angestellte und stiidtische Lehr -
personen.
Fiir jede Dienststelle (Sohule) ist zu Beginn des Rechnungs-
jahres eine namentliche Zahlungsnachweisung (Bild 72)
anzulegen und das ganze Rechnungsjahr hindurch unter fort-
schreitender Vervollstandigung zu fiihren. Hiervon sind im
Masohinendurchsohreibeverfahren zwei Ausfertigungen herzu-
stellen; die erste behalt die anweisende Stelle, die zweite geht
zur Besoldungsbuchhaltung, -wo sie die Unterlage fiir die
Zahlung bildet. Fiir allmonatliche rechtzeitige Vervollstandi-
gung ist Sorge zu tragen 2 ).
Naoh der Aufstellung der monatlichen Zahlungsnaohweisung
eintretende Veranderungen sind der Buohhaltung umgehend
mitzuteilen und zur Aufnahme in die nachfolgende Monats-
nachweisung vorzumerken.
*) Sobald feststeht, daB die Erteilung einer J alires anwei-
sung zu Beginn des Rechnungsjahres wesentliche Arbeits-
ersparnis bringen wird, ist diese Anweisungsart einzufiihren.
2 ) Wenn sich nach praktischer Einarbeitung der Masohine der
erforderliche Zeitaufwand ubersehen laBt, hat die Kassenlei-
tung im Einvernehmen mit den Rechnungsstellen fiir den Be-
ginn der Arbeiten T ermine vorzuschlagen, die eine geordnete
Durchftthrung der Zahlungen gewahrleisten.
b) Auftragszahlungen fiir Rechnung der Landes-
schulkasse und der Landesmittelschulkasse.
Da die Regierung die Benutzung der staatlichen sogenannten
Pendelanweisung vorschreibt, kann das zu a) beschriebene
Verfahren bei den Auftragszahlungen zunachst keine Ver-
wendung finden. Deshalb sind die Pendelanweisungen bis
zu einer etwaigen Anderung im Einvernehmen mit der Re-
gierung allmonatlich zu einer iibersichtlichen Ausgabeanwei-
sung zusammenzustellen s ).
c) Zahlungen aus staatlichen Kassen.
Beziiglich der Anweisung dieser Zahlungen verbleibt es behn
bisherigen Verfahren (Pendelanweisung); Besoldungsblatter
werden aber fiir diese Ealle gef iihrt. Die Buohhaltung hat zu
versuchen, die Zahlungsvorbereitungen unter Benutzung der
vom Provinzialschulkollegium erteilten Anweisungen auf
zweckentsprechende Weise unserer Masohinenabrechnung
einzufiigen.
Zahlungsvorbereitung, Verbuchung und Abrechnung
mit den Verrechnungsstellen des Haushaltsplans
durch die Buohhaltung
Das Besoldungsblatt (Bild 73) bildet die Grundlage fiir
alle Arbeiten. Es ist so zu fiihren, daB fortlaufend der zu-
treffende Stand des Gehaltskontos nachgewiesen wird. Die
Besoldungsblatter sind zu nummern, nach der Buchstabenfolge
zu ordnen und in verschlieBbaren Kasten aufzubewahren.
Die maschinellen Buchungen sind in den vorgesehenen Spalten
auf das gewissenhaf teste auszufuhren. Eine Ausgabe- oder
Einnahmebuehung darf nur in der Weise orfolgen, daB Be-
soldungsblatt und Buchungsblatt (Bild 74) zwangs-
laufig in einem Arbeitsgange die gleiche Buchung
erhalten. .
Eur tlberweisungsem-pfdnger sind in einem Arbeitsgange
auf der Masohine alle Zahlungs-, Buchungs- und Benachrich-
tigungsausweise auszufertigen. Fur Barempf anger werden
zunachst die Empfangsbescheinigungsvordruoke (Bild 75)
(mit anhangender Benacbrichtigung) maschinell hergestellt
und nach erfolgter Zahlung hierfiir sowie fiir die besonderen
Ausgaben (Einnahmen) die Buchungs- und Verrechnungs-
naohweise ebenfalls masohinell angefertigt.
Die Verrechnung der geleisteten Ausgaben auf die Sachkonten
des Haushaltsplans hat allmonatlich so zeitig zu erfolgen, daB
die Summen noch im AbsehluB der Hauptbuchhaltung er-
scheinen konnen.
Die allgemeinen und besonderen Kassen- ' bzw. Buohungs-
vorschriften finden auch im maschinellen Buohungsverfahren
sinngemaBe Anwendung.
s ) Nach Einigung mit der Regierung sind die etwa zu ent-
werfenden Vordrucke der Masohinenabrechnung anzupassen.
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X. BUOHUNGS- UND KASSENWESEN
Auszahlung an die Empf anger
Bei ttberweisung auf ein Konto sind den Sparkassen oder
Banken die erforderlichen Unterlagen so zeitig zu iibersenden,
daB der Empfanger am Tage vor der gesetzlichen Falligkeit
dariiber verfiigen kann l ).
Zur Erreichung einer iiberaichtlichen und scbnellen Abfertigung
der Barempfanger haben die Dienstatellen und Schulsysteme
die terminmafiigen Abhebungen gemeinsam dureh je einen
Beauf tragten ausf uhren zu lassen. Jeder Empfanger hat zuvor
seine Empfangabescheinigung selbst zu vollziehen; der Ab-
holer der Gesamtsumme bestatigt aufierdem den Empfang
durch seine Unterschrift.
*) Die Auszahlung an die Barempfanger erfolgt in der bis-
herigen Art und Weise. Die in der Abfertigungsstelle der
Hauptkasse gefiihrten besonderen Nachweisungen (Gehalts-
bogen) werden vorlaufig beibehalten.
Die fur die Auszahlungen allgemein geltenden Vorschriften
sind zu beachten.
Buchung und Verrechnung der Abziige
Jeder Abzug atellt fiir die Kaase eine Einnahme dar und ist
als solohe ordnungsmaDig nachzuweisenundtaglieh zu buchen,
Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften iiber den Lohn-
abzug und die Beitrage zur Kranken-, Invaliden- und Ange-
stelltenveraicliDrung sowie die vorherige Prufung der Richtig-
keit und Zulasaigkeit aller Gehaltskiirzungen werden der
Buchhaltung zur besonderen Pflicht gemaeht. In Zweifelsfallen
ist die Entscheidung des Stadtrentmeisters, evtl . des Magistrate,
einzuholen.
Der Buchhaltung aind fiir die Verrechnung von Abziigen jeder
Art ordnungsmaflige Unterlagen zu iibergeben. Dazu
gehort nieht nur die Angabe der Einzelbetrage, sondein auch
die Anfertigung einer Zusammenstellung.
Moderne Organisation und burotechnische Fortschritte
der Sparkassen
Ziegler, Sparkassendirektor a. D., Berlin
Eine gewaltige Arbeit haben die deutschen Sparkassen
seit der Stabilisierung der Eeichswahrung leisten
miissen. Die durch. die Inflation vernichtete Kapital-
ansammlung der breiten Volksschichten in den Spar-
kassen mufite von neuem begonnen und es muBten
die Sparkassen selbst neu wieder aufgebant werden.
Vor Beginn des Weltkrieges verwalteten die deutschen
Sparkassen rund 20 Milliarden M Volksvermogen,
Ende des Jahres 1928 waren es rund 7 Milliarden KM
Spareinlagen und 1,68 Milliarden EM Giroeinlagen.
Bis Ende September 1929 hat sich die Summe der
Spareinlagen erhoht auf rund 8,6 Milliarden EM,
wahrend die Giroeinlagen sich niclrt vermehrt haben 1 ).
Bei einem Vergleich der Spareinlagen gegen den Vor-
kriegsstand ergibt sich unter Beriicksichtigung des
jetzigen Lebenshaltungsindex ein Verhaltnis von 20
zu 5,7, d. h. der Wert der etwa 8,6 Milliarden EM
Spareinlagen Ende September 1929 betragt 28,5%
des Vorkriegsstandes. Immerhin entf alien gegenwartig
in PreuBen auf je 100 Einwohner der Bevolkerung
20 Sparbiicher gegen 3 Sparbiicher 1924, dem ersten
Jahr des Wiederaufbaues der Spartatigkeit. Im
Jahre 1914 betrug die entsprechende Zahl rund 35,
im Jahre 1919 nahezu 55. Aus dieaem Vergleich
ergibt sich, daB die Zahl der Sparer schneller wa.ch.st
als die Summe der Spareinlagen. Diese Erscheimmg
hat ihren Grand in der Verarrmmg Deutschlands und
den Schwierigkeiten der Kapitalneubildung. Hinzu
kommt eine gegen f riiher viel groBere Beweglichkeit
der Spareinlagen.
Der Durchschnittsbestand eines Guthabens steigt
jetzt nur in geringem Mafie infolge Erschwerung der
Kapitalansammlung und Zunahme der Sparbiicher
durch das Kleinsparwesen. So betrug das Durch-
schnittsguthaben Ende 1926 527 EM, Ende 1927
nur 21 EM mehr, namlich 548 EM. Etwa 34,2%
aller Sparbiicher entfallen namlich auf Betrage bis
20 EM, 48,3% auf Betrage bis 100 EM und 86,6%
x ) Am Schlusse des Jahrea 1929 erreiohte der Spareinlagen.
bestand die Hohe von 9 016 Millionen RM.
auf Betrage bis 1000 EM. Nur 13,4% aller Spar-
biicher lauten auf Betrage iiber mehr als 1000 KM.
Der Durchschnittsbestand eines Girokontos bei den
preuBischen Sparkassen betrug nach der amtlichen
Statistik Ende 1927 gar nur 73,5 EM. Hieraus erhellt,
daB die Sparkassen iiberwiegend Kleinkonten ver-
walten und ihre Tatigkeit zum grofiten Teil vom
Kleingeschaft beherrscht wird.
Diese Tatsache zwingt die Sparkassen zu genauer
Kalkulation ihrer Betriebskosten und scharfer Ka-
tionalisierung. Dadurch, daB sie auch wahrend der
schlimmsten Inflationszeit das Kleingeschaft nicht
eingeschrankt und die dieses begehrenden Bevol-
kerungskreise nicht abgestoBen haben, ist das Ver-
trauen nicht erschiittert worden. Die groBe Masse
der Sparer ist, wenn auch im Zwange der wirtschaft-
lichen Verhaltnisse erst allmahlich, wieder zu ihnen
zuriickgekehrt. Ereilich sind die Unkosten heute viel
hoher als in der Vorkriegszeit, zumal bei den in der
Vorkriegszeit noch nicht gepflegten bankgeschaft-
lichen Sparten wie z. B. der, Giroiiberweisung und
dem Wertpapiergeschaft.
Fiir die deutschen Sparkassen war es daher ein Vor-
teil, daB sie schon vor dem Kriege in ihrem Betriebe
mechanische Hilfsmittel verwendet und in der Kriegs-
und Inflationszeit bei der tTbernahme neuer Aufgaben
ihre Technik nach Moglichkeit in moderner Weise
gestaltet hatten. Sie konnten dieses ohne Schwierig-
keiten tun, weil sie fiir ihreKundenkonten die Lose-
Blatt- Buchfiihrung schon vorher eingef iihrt
hatten. Die selbstschreibende Addiermaschine war be-
reits vor dem Kriege (seit 1905 — 1910) Hausgerat der
Sparkassen, noch vor Kriegsbeginn hatten groBere
SparkassenKegistriermaschinen in ihrem Betriebe ein-
gef Uhrt; andere folgten unmittelbar nach Kriegsende.
Noch in der Inflationszeit, als die Wertpapierge-
schafte einen nie geahnten und gekannten Umfang
annahmen und die Kontokorrentkonten taglieh mehr-
mals bewegt wurden, haben eine ganze Anzahl Spar-
kassen Buchungsmaschinen zur Verwendung fiir
160
MODERNE ORGANISATION UND BUROTECHNISCHE EORTSOHRITTE PER SPARKASSEN
iliren Seheck-, Giro-, Depositen- und Kontokorrent-
veikehr, zum Teil auch fur ihre Effektengeschafte
erworben. Zum Teil war en dies Maschinenmodelle,
die aus einer verbesserten Konstruktion der selbst-
sckreibenden Addier- und SubtraMermaschinen her-
vorgegangen waren, zum Teil die damals auf dem Markt
erscheinenden recknenden Schreibmaschinen rait auf-
gesetzten Zahlwerken. Zum Sobreiben von Buchungs-
text fiir die verschiedenen Geschaftsvorfalle und be-
sonders fiir die vielen Effektenbezeichnungen kamen
diese Masohinen sehr gelegen.
Die Personalnot in der Inflationszeit erheischte
dringend die Verwendung meckaniscber Hilfsmittel,
die wegen der Durcksckreibemoglichkeit die Buch-
fuhrung vereinfachten Die ungeheure Zabl der
Buchungsfalle, die Menge der Zaklen konnte rein
manuell fast nickt mehr bewaltigt werden (trotz
t)berstunden bis in die Nackt hinein), und nun
konnten mit der Buchung und dem Beleg Benach-
ricktigung und Auszug fiir den Kunden in einem
Arbeitsgange geschrieben werden.
Organisatoriscb muBte eine ganze Reike von Auf-
gaben gelost werden. Organisationsplane wurden ge-
sckaffen fiir die Buckkalterei, die Kontofiihrung,
die Abrecbnung bei den verschiedenen Sparten, den
Seheck- und tTberweisungsverkehr, den gesamten
Effektenverkehr mit derKundschaft und den Effekten-
handlern (Banken), sowie fiir die Depotverwaltung.
Nickt fiir alle Buchungen waren Maschinen geeignet,
ein groBer Teil muBte nack wie vor handsckriftk'ck
ausgefiihrt werden. Aber es bedeutete eine wesent-
lioke Brleicbterung, daB auch diese Arbeiten duroh
das manuelle Durckscbreibeverfahren wesentlicb
vereinfackt und in kiirzerer Zeit erledigt werden
konnten. Neben dem praktisch hervorgetretenen Be-
diirfnis nach Arbeitsvereinfackung war es aucb der
Kostenpunkt, der die Ansckaffung der Sckreibmaschi-
nen mit Zahlwerken und von Durchsckreibeapparaten
fiir das HanddurohsckreibeveTfahren begiinstigte.
Die fortsckreitende Inflation setzte jedock der Ver-
wendung von Buckungsmaschinen bald ein Ziel, nur
die Addier- und Kechenmasckinen konnten sich noch
teilweise behaupten. Im ganzen batte sick auch nur
eine geringe Anzahl von Sparkassen mit den neuen
recknenden Schreibmaschinen versehen kdnnen. Eine
grofiere Verbreitung bei den Sparkassen hatten die
Registriermaschinen, von denen es damals zwei
Systeme gab (Anker und National), gefunden. Als
weiteres Aktivum einer neuzeitlichen Biiroorgani-
sation besaBen die meisten Sparkassen am Ende der
Inflation ihre seit 15 — 20 Jahren eingefiihrten schrei-
benden Addiermaschinen.
So war der Stand ihrer Betriebsteoknik, als mit
Beginn des Jakres 1924 die deutsohen Sparkassen
infolge der vollstandigen Entwertung ihrer Spar-,
Giro- und Depositen-Einlagen ihre Arbeit ganz von
vorn beginnen muBten. Eine Unmenge Kleinarbeit
und eine auch durch Riickscklage nicht abzu-
sckreckende Werbetatigkeit waren notwendig, urn
das' Vertrauen der Bevolkerung wieder kerzustellen
und die Kapitalneubildung anzufacken und vorwarts
zu bringen. Die Organisation muBte neu aufgebaut
und auf groBeTe ICostenersparnis eihgestellt werden.
Es begann auoh fiir die Sparkassen das Zeitalter der
Rationalisierung
Diese muBte alsbald und planmaBig einsetzen, ehe
durck das Anwaeksen der Geschaftsfalle und Konten
neue Umstellungen und damit vermehrte Kosten
notwendig wurden.
Die gegen die Vorkriegszeit betraglich viel geringer
gewordenen Einzeleinlagen, ihre groBere Beweglich-
keit, die groBe Zahl von Kleinkonten im Giro- und
Sckeckverkehr und das gesamte Kleingeschaft be-
dingen bei einer ganz erkeblick gesteigerten Zahl
von Geschaftsfallen, also einem vermehrten Umsatz,
eine Verringerung der Arbeitsgange und deren Me-
chanisierung unter weitgehendster Schonung der
menschlichen Arbeitskrafte, die fiir andere und
sckwierigere Aufgaben geeignetere Verwendung f inden
. miissen. Wakrend in der Vorkriegszeit die Verwal-
tungskosten sich auf 0,15 — 0,20%, durchschnittlick
auf 0,18% der Einlagen stellten, betrugen sie am
Schlusse des Jahres 1927 2,63% und nach Abzug der
Verwaltungseinnahmen, Gebiikren, Provisionen 1,88%
durchschnittlick also das Zeknfache der Vorkriegszeit.
Demgegeniiber war der Einlagenbestand in Preufien
Ende 1913 rund 13 Milliarden Mark, 1927 riur 3,1 Milli-
arden RM und unter Hinzurechnung der Depositen-,
Seheck-, Giro- und Kontokorrenteinlagen von
810 Millionen RM, insgesamt erst 3,9 Milliarden RM.
Um einen Ausgleick herbeizufuhren, hat man Neu-
einstellungen von Arbeitskraften vorgenommen und
die Arbeitsleistungen der Beamten und Angestellten
gesteigert, Damit allein konnte die Rentabilitat aber
nickt kergestellt oder gewahrt werden. Die Spar-
kassen muBten bald erkennen, daB sie, um leben und
sick entwickeln zu konnen, rationalisieren mufiten.
Nur liber AusmaB und Tempo der Rationalisierung
gingen die Ansickten auseinander. Man sak vielfach
ein Zaudern und Zogern, weil man immer nock etwas
Besseres und Neueres und damit Vollkommeneres
erwartete. Die Mannigfaltigkeit der von der Btiro-
industrie kergestellten Maschinen und mechanischen
Hilfsmittel erleichterte auch gerade nicht die Wahl
des fiir die einzelne Kasse anzuwendenden Systems.
Denn bei den Sparkassen ist die groBe Versckiedenkeit
nach GroBenldassen und nach ihrem Wirkungskreise
in Stadt-, Industrie-, Agrarbezirken mit entsprechend
gearteter Gesckaftstatigkeit von erkeblicker Be-
deutung. Eine einkeitlicke Organisation des Betriebes
gibt es nickt, nur gleichgeartete Kassen konnen
gleiche Mittel benutzen und beim Aufbau ihrer
Organisation sick gleichmaBig auf die fiir sie passende
Betriebsweise einstellen. So sind bei den Sparkassen
die verschiedensten Maschinen und Apparate — ver-
schieden auch fiir die gleichen Arbeiten — anzutref fen
und infolge dieser Mannigfaltigkeit ist die Ubersicht
iiber den Stand der Rationalisierung und Mecha-
nisierung und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse
und Auswirkungen sekr erschwert.
Man bermiht sich neuerdings, zu einer
Systematik in der Rationalisierung und Mo-
dern isierung
zu gelangen. Das Problem ist aber sehr schwierig, weil
die Sparkassen bei ihren heutigen Aufgaben ein so um-
f angr eiches Betatigungsf eld haben, daB es beispielsweise
unmoglich ist, zur Erledigung aller Buchungsfalle eine
161
X. BUCHUKGS- UND KASSENWESEN
Einheitsmaschine zu konstruieren, wie dies neuerdings
f iir die Finanzkassen des Reichs geschehen ist. Letztere
sind Einnahmekassen, die Sparkassen abei sind Ein-
nahme- und Ausgabekassen. 90% aller preuBischen
Sparkassen betreiben neben dem seit 100 Jahren
gepflegten Sparverkehr noch den Bankverkehr, haben
viel mehr Konten und miissen jedes Konto zweimal
fiihren oder unterteilen, namlich fiir Soil und Haben.
Die Be3trebungen, aus der Vielgestaltigkeit zu einer
gewissen Klarheit und Obereinstimmung iiber be-
stimmte Systeme zu gelangen, sind im Wachsen und
werden sick acHieBlich durchsetzen. Es soil hier ver-
sucht werden, zunachst die Grundsdtze aufzustellen,
nach denen bei Umstellung der Organisation zu ver-
fahren ist.
Bei alien Sparkassen besteht fiir Spareinlagen, De-
positee, Scheck-, Giro- und Kontokorrenteinlagen
sowie Depotkunden lose Kontenfiihrung. Nicht
iiberall durehgeiiibrt ist die Lose-Blatt-Buchfiihrung
fiir die Aktivkapitalien, die Anlagenwerte der Spar-
kassen. Zum groBeren Teile durchgefiihrt ist sie
fiir die ausgeliehenen Hypotheken und die verschie-
denen Personalkredite (einschlieBlich Wechsel), zum
Teil nur fiir die eigenen Wertpapiere und die Ef fekten-
geschafte der Kunden, in geringerem Umfange fiir
Darlehen an offentlich-rechtliche Korperschaften,
Genossenschaften, fur die Geldanlagen bei den offent-
licben und privaten Geldanstalten, fiir den Verkehr
mit Nebenkassen, Zweigstellen usw., fast gar nicht
fiir die Verwaltungsausgaben (Geschaftskosten) und
-einnahmen, fiir Verwahrgelder (Asservate), Vor-
sehiisse, Grundstiicke, Mobilien, Riicklagen. Zu-
nachst muB Klarheit bestehen iiber das System der
Bucbfiihrung. Grundelement in dieser ist das lose
Blatt, die Kontokarte, die jetzt auch von den Behor-
den anerkannt und zugelassen wird (vgl. Reichsabga-
ben- und Reichskassenordnung).
Allgemein sind die Sparkassen, abgesehen von kleinen
Instituten und solchen nur mit Sparverkehr, zur
kaufmannischen Buchf uhrung tibergegangen und zwar
folgerichtig zur doppelten Buchf uhrung. Verschieden-
heiten bestehen aber in der Anwendung des Systems.
GroBe Sparkassen bevorzugen das amerikanische
System, auch mittlere Kassen bekennen sich dazu,
ein groBer Teil aber hat das deutsche Buchfuhrungs-
system gewahlt. Ein geringer Prozentsatz ist, wie
schon erwahnt, bei der kameralistischen Buchf iihrungs-
form geblieben. Die alte kaufmanische Buchfiihrung
hat durch Maschinisierung und Mechanisierung grlind-
liche, teilweise umstiirzende Anderungen erfahren. Die
modernste Form, die Beleg-Buchhaltung, unter Ab-
schaffung der Grundbuchungen in die Memoriale ist
auch bei den Sparkassen eingedrungen. Die Sparkassen
sind nach ministerieller Anordnung gehalten, Zwei-
monatsbilanzen aufzustellen und ihre Liquiditat
nachzuweisen. Nach diesen Vorbemerkungen sollen die
Grundsatze fiir die moderne Organisation
der Sparkassen
aufgezeigt werden. Eine gute Organisation ist die Vor-
bedingung fiir eine zeitgemafie Rationalisierung und
Mechanisierung. Die Grundgedanken heiBen:
Ubersichtlichkeit der Geschaftsf uhrung und Ge-
schaftszweige,
Schnelligkeit des Geschaitsganges und -verfahrens,
Durehsichtigkeit der Buchfiihrung,
Rationelle Arbeitsverteilung und Zeiteinteilung,
Tagfertigkeit der Buchhaltung,
Lose-Blatt-Buchfiihrung mit Verwendung von Ma-
schinen und modernen mechanischen Hilfs-
mitteln,
Standige, im Betriebe verankerte bzw. unmittel-
bar anschliefiende Kontrolle.
Der Betrieb muB wirtschaftlich gestaltet, er soil aber
auch stets bilanzfertig und weitgehendst gesichert
sein. Die Maschinen und die mechanischen Werk-
zeuge sind Glieder in der fortschrittlichen Organi-
sation. Sie miissen die Schnelligkeit und die Ein-
ordnung in die Zeit bis zur Minute verwirklichen.
Urn rationalisieren zu konnen, miissen die Leistungen
nach Menge und Zeit genau gemessen und in die Kal-
kulation eingestellt werden konnen. Unser Verkehrs-
zeitalteT duldet keinen langeren Aufenthalt an den
Kassen- und Abfertigungsschaltern; schnelle und
prompte Erledigung, sei es im personlichen, sei es
imsohriftlichen Verkehr, ist eine elementare Forderung
fiir jede neuzeitliche Organisation. Neben der Schnel-
ligkeit miissen Zuverlassigkeit und Sicherheit ge-
wahrt bleiben und die Richtigkeit gewahrleistet sein.
Das Ziel ist, iiberfliissige Arbeit zu beseitigen, tiber-
maBige Arbeit zu verringern, immer wiedeTkehrende
Arbeit auf mechanischem Wege auszufiihren, Arbei-
ten mehrerer Stellen oder fiir mehrere Stellen,
anstatt zu wiederholen, durch technische Hilfs-
mittel (moglichst in einem Arbeitsgang) zusammen-
zufassen, auch andere Arbeiten in ahnlicher Weise
zu vereinfachen und dadurch Krafte frei zu machen
fiir die gedankliche, beaufsichtigende, lenkende und
kontrollierende Tatigkeit. Der menschliche Geist
und die Menschenkraft sollen von niederer und er-
schopfender Kleinarbeit, soweit irgend moglich, be-
freit werden, um sich voll den geschaftlichen, wirt-
schaftlichen und sozialen Aufgaben widmen zu konnen.
Die Biiromaschinen miissen an Stelle der Menschen-
kraft, aber von ihr gefiihrt, Buchungs- und ein-
fache Rechenarbeiten, aber auch Prozentrechnungen,
Saldierungen, Massenarbeiten (Zusammenstellungen),
Vervielfaltigungen leisten und liefern, das Durch-
schreibeverfahren dient der Zusammenf assung mehre-
rer Arbeiten, der Unterverteilung. Die Buchungs-
maschine (Buchhaltungsmaschine) ist Teil der Spar-
kassenbuchhaltung, die Rechenmaschine Werkzeug
der Kontrolle und Revision, sowie der vorbereitenden
Biiroexpedition. Die Buehungsmaschine in den Spar-
kassen hat gleichzeitig Buchfiihrung und Korrespon-
denz auszufiihren, sie hat in Durchschrift die Gegen-
buchungen zu liefern, wodurch sie zugleich gewisse
Kontrollfunktionen erfiillt. Die moderne Kontrolle
bei den Sparkassen ist heute in den Betrieb gestellt,
sie muB den Vorgang in der Gegenwart erfassen. Die
Sicherheit soil durch die maschinellen Mittel erhoht
und vervollkommnet werden. Bei den neuen Maschi-
nenmodellen geschieht dies mechanisch und zwangs-
laufig.
Nach diesen Grundgedanken und Grundsatzen muB
organisiert, mechanisiert und rationalisiert werden
und viele, die Zeit verstehende und nutzende Kassen-
vorstande und Kassenleiter haben es im groBen ganzen
162
MODERNE ORGANISATION UND BtlROTECHNISCHE EORTSCHRITTE DER SPARKASSEN
getan. Die Durchfiihrung im einzelnen muB nach
den Verhaltnissen jeder Kasse oder bei gleichartigen
Verhaltnissen, wie schon oben angedeutet, nach
Gruppen von Kassen erfolgen. Wenn sich Kassen von
gleiclier Grofie und Betriebsart zusammentun, um
ihre Organisation anzugleichen und ihre Buchfuhrung
und Buchhaltung in Ubereinstimmung zu bringen,
wird das gesamte Sparkassenwesen gewinnen und
eine bessere Ubersicht iiber die Einrichtungen und
schlieBlich aucb mebT und mehr Einheitlichkeit er-
zielt werden.
Aufgabe der Kassenleiter muB es, noch mehr als bis-
her schon, sein, ihre Beamten und Angestellten far
einen modernen Ausbau der Kassen zu interessieren
und sie mit den Buromaschinen und ihren Zwecken
vertraut zu machen. Das Personal ist zu belehren,
dafi die Maschinen notwendige Organe in der heutigen
BetriebswiTtschaft sind. Von den leitenden Beamten
muS verlangt werden, dafi sie Kenntnis von den Ein-
richtungen. und Leistungen der zu beschaffenden
Maschinen und Werkzeuge, ihrer Verwendungsmog-
lichkeiten und vollstandigen Ausnutzung im Spar-
kassendienst besitzen. Den Beamten und Anwartern
muB Gelegenheit zvl eigenen Studien in der Betriebs-
technik mit Maschinenbenutzung gegeben werden,
in den Fortbildungskursen und Schuleinrichtungen
muss en geeignete Maschinen vorgefiihrt und ihre Be-
nutzung und Verwendung praktisch gelehrt werden,
denn in der eigenen Kasse ist infolge der Beschran-
kung auf ein oder wenige Modelle die Moglichkeit
dazu nicht vorhanden.
Als Buromaschinen im Betriebe der Sparkassen und
kommunalen Banken kommen u. a. folgende Maschi-
nensysteme in Betracht:
1. Addier- und Subtrahiermaschinen,
2. Registrierbuehungsmasehinen,
3. Addierbuchungsmaschinen,
i. Rechnende Schreibmaschinen als Buchhaltungs-
^J maschinen,
5. Lochkartenmaschmen,
6. Nichtschreibende Rechen- (Vierspezies-) Maschinen.
Grappe 1: Addier- und Subtrahiermaschinen
Bei den Addier- und Subtrahiermaschinen sind zu
unterscheiden :
Maschinen mit Volltastatur und
Zehn-Tasten-Maschinen (kleine Tastatur).
Im Sparkassenbetriebe haben sich schon vor dem
Kriege 15 und 17 stellige Addiermaschinen mit Voll-
tastatur bestens bewahrt. Auch 10 stellige Maschinen
verwendet man, doch verdienen die ersteren wegen der
Unterteilung des Addierwerkes den Vorzug. Neben
der Kontomimmer kann man bis zu 4 Betragsspalten
nebeneinander gleichzeitig schreiben und addieren.
Sie werden hauptsachlich fur die Tageszusammen-
stellungen und -kontrollen, die Gruppenkontrollen
und Jahresnachweisungen der Einleger verwendet.
Bei den Sparkassen sind neben der amerikanischen
Burroughs Addiermaschine {17 stellig) die deutschen
Volltastaturmaschinen Continental (Wanderer- Werke,
Chemnitz} und Goerz A (ZeiB-Ikon A. G., Berlin-
Lichterfelde 1) in Benutzung. Die deutschen Ma-
schinen werden seit 1919 bzw. 1926 hergestellt.
Eur dieselben Arbeiten haben nach dem Kriege als
Zehntastenmaschinen die amerikanischen Dalton- und
Sundstrandmaschinen und seit 1924 hauptsachlich
die deutschen Astramaschinen (Astra -Werke, Chem-
nitz) Eingang gefunden.
Sie haben eine Kapazitat von 10 Stellen (0 — 9) und
erleichtern die Handhabung infolge geringer Ta-
stenzahl und schnellen Uberblicks; doch mufi bei
alien mehrstelligen Zahlen (10, 100, 1000 usw.), soweit
eine Null in Betracht kommt, diese gedriickt werden,
wahrend bei den Maschinen mit Volltastatur die Null
automatiseh erscheint. Beispielsweise braucht bei
der Volltastaturmaschine bei der Zahl 6000 nur die
6 in der vierten, der Tausendeneihe (bei Mark und
Pfennigrechnung in der 6. Reihe) angeschlagen zu
werden, bei der 10-Tastenmaschine System Dalton
und Sundstrand muB die 6 und dreimal die Null, also
i Tasten bzw. 6 Tasten angeschlagen werden. Da bei
den Sparkassen der allergroBte Teil der Ein- und Riick-
zahlungen in runden Betragen — Zehnern, Hundertern,
Tausendem — erfolgt, ist fiir groBe Zusammen-
stellungen, wie Tages- und Gruppenkontrolle, die
Volltastaturmaschine vorzuziehen. Wohl aber ist
eine Zehntastenmaschine sehr geeignet fiir Schnell-
Additionen, wechselndeAdditionen und Subtraktionen
und einfachere Rechnungen, z. B. fiir die Zusammen-
stellung von Kassenzahlungen, Scheckzahlungen,
Abrechnungen von Zweigkassen und Annahmestellen
und ahnlichen Kontrollzusammenstellungen, beson-
ders, wenn nicht zu hohe Einzelbetrage mit vielen
Nullen in Frage kommen. Zur Erleichterung der
Handhabung hat z. B. die , , Astra" noch zwei Hilfs-
tasten, namlich 00 und 000 (also tatsachlich 12 Tasten),
wodurch sich die Anschlage entsprechend vermindern.
Dieser Umstand hat sehr zur Einfiihrung der Astra
beigetragen.
Die drei genannten Maschinen sind in mehreren Mo-
dellen vertreten, insbesondere als Buchungsmaschinen,
wovon spater noch die Rede sein wird.
Kleine handliche und preiswerte Volltastatur-Ma-
schinen werden von Continental geliefert, neuerdings
auch mit elektrischem Antrieb. Zu erwahnen ist auch
noch die Tasma, die ebenfalls Volltastatur (kleine
Tasten) und elektrischen Antrieb besitzt.
Gruppe 2: Registrier-Buchungsmaschinen
Hier kam bis vor kurzem fiir die Sparkassen nur eine
Maschine in Betracht:
Die in Dayton, USA, hergestellte National-Buchungs-,
auch National- Saldiermaschine genannt (Klasse2000).
Die Maschine besitzt 27 Addierwerke und 3 Gesamt-
addier- oder Gruppenwerke und eine Registrierfahig-
keit von 9999999,99 RM. Die Maschine leistet3-, i-
oder 5 fachen Originaldruck auf Buchungsstreifen
(Tagebuch), Kontokarte mit Auszug, Buchungs-
zettel und Quittung, und im Sparverjjehr : Bu-
chungsstreifen, Kontokarte, Sparbuch, Buchungs-
oder Loschzettel. Gleichzeitig mit der Buchung er-
folgt die Aufrechnung. Die zu bedruckende Spalte
wird von der Maschine automatiseh gewahlt. Die
Maschine zahlt automatiseh die Posten jedes Addier-
werks und druckt automatiseh die Endsummen, so
daB ein vollstandiger KassenabschluB geliefert wird,
Ein Ablesen und Abschreiben eriibrigt sich daher. Et
163
X. BUOHUNGS- UND KASSENWESEN
enthalt neben den Ein- und Ausgangssummen die Um-
satzsummenunddieSaldensummen der bewegtenKon-
ten, so dafl die bisher iibliche besondere Bestandskon-
trolle (aber nicht die Gruppenkontrolle) entfallt. Ein
Addierwerk kann als Summierungswerk zu Zwischen-
additionen benutzt werden. Die Maschine schreibt
keinenText, aber Buchungszeichen (Symbole), z.B.Rb
(Reichsbank), Zs (Zinsen) zur Bezeichnung der Kon-
ten u. dgl. Die Nullen werden automatiscb mitge-
druckt. Zahlwerke und Kontrollstreifen liegen unter
VerschluB, so daB unbef ugte Anderungen nicht mog-
lioh sind. SchloB-Kontrollzahler verhiiten das Drucken
der Endsummen oder die Nullstellung durch Unbe-
fugte. Der Kassierersebliissel ist am Abdruck er-
kennbar, so daB stets der die Masohine Bedienende
festzustellen ist; jeder Schliissel bat ein anderes Zei-
cben (wichtig bei Wecbsel und Vertretung).
Es gibt auch ein Modell mit 18 Einzel- und 2 Gesamt-
zahlwerken.
Die National-Saidiermaschine hat bei den Sparkassen
weitgehende Verbreitung und Benutzung gefunden,
Viele Kassen verwenden sie fur ihre gesamten Bu-
chungen im Spar- und Bankverkehr und benutzen
dann mehrere Maschinen, z. B. eine (oder zwei) fiir
den Spar- und eine fiir den Bankverkehr, oder eiue
fiir den Barverkebr und eine fiir den bargeldlosen
Verkebr usw. Die Addierwerke werden je zur Halfte
fiir Soil- und Habenbuchungen benutzt. Durch die
Maschinen sind die Tagebiicher der Kassierer und die
Gegenbiicher der Annahmebeamten in Fortfall ge-
kommen. Es wird nur noeh ein AbschluBbuch ge-
fiihrt, in das die AbschluBzahlen der Masohine iiber-
tragen werden.'
Andere Kassen benutzen die Maschinen nur fiir den
Sparverkehr oder fiir den Kassen- (Bar-) Verkehr; es
ist aber festzustellen, daB auch diese mehr und mehr
dazu ubergehen, die Maschine auch fiir den Scheck-,
Giro- und Kontokorrentverkehr nutzbar zu maehen.
Als Grund wird die groBereSicherheit gegeniiber ande-
ren Systemen und der automatische Endsummendruck
sowie die erzielten Tagesleistungen von 1000 und mehr
Buchungen angegeben. Die Maschine wird gerade auch
von Kassen mittlerer Grofle viel benutzt. Die gegen
friiher schnellere Bedienung, die groBere Wirtschaft-
lichkeit durch die erzielten Ersparnisse und die Er-
hohung der Betriebssicherheit haben die Anschaffung
veranlaBt.
Als weitere Maschine dieser Art wird die Krupp-
Buchungsmaschine fiir Sparkassen demnachst auf
dem Markt erscheinen. Sie wird sich an die Kon-
struktion der Krupp-Maschine fiir die Einanzamter
anlehnen, die im Jahre 1928 herausgekommen ist.
Sie muB freilich erhebliehe Mehrleistungen gegen diese
aufweisen, die nur addiert, wahrend die Sparkassen-
maschine auch subtrahieren und saldieren soil. Die
Krupp-Maschine will eine weitergehende Unterteilung
zulassen und ein besonderes Summierungswerk
bringen, sie will einen automatischen T)bergang vom
Kredit ins Debet ohne besonderen Kassengang schaff en
und die Eeststellung des Standes der Debitor en und
Kreditoren zu jeder Zeit ermoglichen.
Liefer bar sind seit kurzem auch Endsummen druckende
Ankerbuchungstnaschinen der Anker- Werke in Biele-
feld.
Wahrend man bei Addier- und Eechenmaschinen,
rechnenden Schreibmaschinen und Addier-Buchungs-
maschinen in fast jedem Ealle leistungsfahige deutsche
Buromaschinen erwerben kann, ist bei Registrier-
buchungsmaschinen vor dem Kauf die Priifung er-
forderlich, wie groB die Leistungsfahigkeit der deut-
schen Registrierbuchungsmaschinen gegeniiber der
der amerikanischen Maschinen ist.
Gruppe 3: Addierbuchungsmaschinert
Sie sind aus den schon genannten Addier- und Sub-
trahiermaschinen hervorgegangen.
1. Maschinen mit Volltastatur.
Es gibt verscbiedene Modelle, auf denen das Konto-
blatt (die Kontokarte) und der Kundenauszug oder
bei geteilter Wake beide mit einem Buchungsstreifen
(Tagebuch) geschrieben werden konnen. Die Maschi-
nen haben mehrere, bis zu 15 Speicher- oder Vertikal-
zahlwerke, so dafi die entsprechenden Zahlen nicht nur
horizontal, sondern auch vertikal aufgerechnet werden
konnen. Die Maschinen schreiben den Vortrag (alten
Saldo), die neue Buchung, getrennt nach Soil und
Haben (2 Spalten), den neuen Saldo, daneben Datum,
Nummer, Buchungszeichen und Wert, und errech-
nen Umsatze und Salden.
Solche Maschinen werden von Burroughs (bis zu
6 Registern und moglicher Unterteilung bis zu 12
Kolonnen) und seit kurzerer Zeit von Continental
(bis zu 15 Speicherwerken und moglicher Unter-
teilung bis zu 30 fiinfstelligen Kolonnen) geliefert.
Die Addierbuchungsmaschinen schreiben keinen
Text, nur Wortabkiirzungen oder Symbole. Nur eine
einzige Volltastaturmaschine, die Ellis-Buchungs-
maschine (jetzt National- Klasse 3000), ermoglicht
durch eine dem Additionskorper vorgelagerte Schreib-
maschinentastatur die Niederschrift vollstandiger
Texte. Andererseits ist ihre Kapazitat begrenzt und
eine Unterteilung nicht moglich.
2. Zehn-Tastenmaschinen.
Die Maschinen haben wie die Volltastaturmaschinen
Springwagen, haben 1 — 3 Zahlwerke, sichtbare Schrift
und liefern mehrere Durchschlage. Die Maschinen
eignen sich fiir die Buchfiihrung im Kontokorrent-
verkehr, fiir Saldenkontrollen und Lohn- und Gehalts-
listen und -abrechnungen. Sie haben nach der Stabi-
lisierung Eingang gefunden und sind in neuester Zeit
wesentlich verbessert worden. Besonders wird auf
die Astra-Triplex und Astra-Duplex hingewiesen.
Gruppe 4: Rechnende Schreibmaschinen
Hiervon sind eine groBe Anzahl auch bei den Spar-
kassen seit der Inflationszeit eingefiihrt. Ihre Vor-
teile sind die Verbindung von Text und Zahlen und
die Beweglichkeit durch die beliebige Zahl aufsetz-
barer Zahlwerke.
Die Additionen und Salden miissen aus den einzelnen
Zahlwerken abgeschrieben werden.
Yon den bei den Sparkassen eingefuhrten Maschinen
ist beachtenswert die Mercedes-Addelektra-Buch-
haltungsmaschine (Mercedes Buromaschinenwerke,
Zella-Mehlis), die einfache oder Doppel- Querzahlwerke
sowie ein Komplement- Querzahlwerk (Saldierwerk)
164
MODERNE ORGANISATION UND BtJROTEOHNISOHE FORTSCHRITTE DER SPARKASSEN '
besitzt und Debet- und Kreditsalden in positiven
Zahlen angibt. Auch liat sie eine besondere Gruppe
Rechentasten. Sie eignet sich fur Buchungsarbeiten
(15 Durchschlage und & bis 5 Arbeitsgange auf einmal)
und fiir Anfertigung der Tageskontrollen mit Soll-
und Haben-Umsatzen und -Salden. Der Antrieb ge-
schiebt ausschliefllich durch Motor, der Tastanschlag
wird elektrisch iibertragen.
Neuerdings fiihrt sich auch die rechnende Naumann-
Ideal-Schreibmaschine ein. Sie besitzt keine be-
sonderen Rechentasten, bat Handantrieb und kann
auf Wunsob mit elektriscbem Wagenriicklauf gelief ert
werden.
Weiter erwahnenswert ist als einzige Flachschreib-
mascbine fiir Buchungszwecke die Elliot-Fisher-Buch-
haltungsmaschine, bei der bemerkenswert die groBe
Durcbscblagskraft und die automatiscbe Formular-
und Kohlepapierzufiihrung sind. Sie findet u. a. Ver-
wendung fiir die Beschriftung von Rollen- oder „End-
los"-Formularen. Durcb Karbonisierung der Formu-
larblatter oder Einlegung von Kohlenblattern hat die
Maschine besondere Verwendungsmoglichkeiten im
Effektenverkehr gefunden. Ein neueres Modell bat
Motorantrieb.
Der Type- Adder ist ein Zusatzapparat fur jede ge-
wohnliche Sehreibmaschine. Durch ihn erhalt sie
die Eunkfcion einer Addier-, Subtrahier- und Saldier-
masobine. Es lassen sich mit dem Type-Adder die
versohiedensten Buohungen und Aufstellungen (z. B.
Wechsel, Lohnlisten) ausfiihren unter gleichzeitiger
Aufrechnung einer Spalte.
Gruppe 5: Lochkartenmaschinen (Tabellier-
maschinen)
Es gibt zwei Systeme: Holleritb und Powers. Die
Maschinen, die drei Arbeitsverriobtungen erfordern:
Lochen, Sortieren und Tabellieren, und in Wirklich-
keit drei einzelne Maschinen sind, kommen nur fiir
GroBbetriebe in Betracbt. Es kann daber und wegen
der Raumf rage nicbt auf sie eingegangen werden. Eine
der bestorganisierten GroBsparkassen, die Hamburger
Sparkasse von 1827, hat sie im Betriebe eingefiihrt
und ist von ibren Leistungen befriedigt; sie bat sie
fiir ibre umfangreiehen Aufwertungsarbeiten zuerst
verwendet. Naheres iiber diese und andere Maschinen
enthalt mein Buob: „Moderne Buchfuhrung und
Bei dem
modernen Buchungsverfahren
werden durcb Originaldr uck oder Durcbschlage in einem
Arbeitsgange mehrere Arbeiten ausgefiihrt. In der
Regel wird gleicbzeitig das Kontoblatt oder die Konto-
karte mit einem Rechnungs- oder Kontoauszug und
dem Journal oder Memorial durchgesobrieben; statt
des Rechnungs- oder Kontoauszuges kann es auch
eine Recbnung, Quittung oder Benachricbtigung oder
ein Beleg sein. Daneben konnen bei Benutzung von
Schreibmascbinengegebenenfalls beliebige Absobrifben
als Belege fiir einzelne Abteilungen gefertigt werden.
Bei den Kassen-Buchungsmaschinen und den Flach-
scbreibmascbinen ist es moglicb, das Sparbucb mit
der Kontokarte usw. gleicbzeitig zu bedrucken, was
Kontrolle in Sparkassen, Bankbetrieben und Ge-
nossenschaften (Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9,
LinkstraBe 16).
Gruppe 6: Nichtschreibende Rechen- (Vier-
spezies-) Maschinen
Recbenmaschinen kommen fiir Sparkassen nur in be-
schranktem Umfange in Betracbt, z. B. fiir groBe
Prozentrechnungen, Wahrungsumrechnungen, Annui-
taten usw. Meist findet man sie in den Biiros fiir
Hypotbeken und langfristige Anleihen, fiir statistische
Berecbnungen und in den Revisionsstellen.
Die deutsche Bttroindustrie liefert viele langbewahrte
Modelle, beispielsweise seien genannt: Archimedes,
Brunsviga-Nova, Hamann, Mercedes-Euklid.
Gruppe 7: Schriftschutzmaschinen
Diese kleinen Maschinen, man konnte sie eher Apparate
nennen, sollen Schutz gegen die Falschung von
Sehecks, Anweisungen, Wecbseln, Quittungen u. dgl.
bieten und sind auch in neuester Zeit bei den Spar-
kassen eingef ubrt worden. Mit diesen Maschinen wird
beim Druck des Textes die Papierfaser zerstort und
gleichzeitig mit saurehaltiger Farbe Buchstaben und
Zahlen in das Papier hineingeprefit. Der Druck erfolgt
in einer oder zwei Farben, wobei diese das Papier ganz
durchdringen. Von den Maschinen, die durcb Kurbel-
drehung einer Walze betatigt werden, seien genannt:
Safe-Guard- Schecksicherungsmaschine und die Todd-
und Baby-Todd-Schriftschutzmascbinen.
Dem gleichen Zweck dienen die zu Schecksicherungs-
oder Scheckscbreibmaschinen ausgebauten Schreib-
maschinen, bei denen an Stelle gewohnlicher Schrift-
typen Nadeltypen angebracht sind, die das Papier
durchstechen. Mit der Durchloeherung des Papiers
wird dieses gleichzeitig verschiedenfarbig eingefarbt.
Man kann auch gewobnliche . Schreibmascbinen ver-
wenden, wenn Wagen und Typehkorb auswecbselbar
sind.
Zur Verhiitung von Falschungen verwendet man auch
Kleingerate, wie den ,,Scheckperforierer" und den
,,Aufrauher", ersteren zum Stanzen (Perforieren)
der Betrage und der Namen der Empfanger, letzteren
— eine Nadelwalze — zum Aufrauhen des Papiers
an den bezeichneten und sonst gefahrdeten Stellen.
eine erhohte Sicherheit gibt. Diejenigen Maschinen
werden am hochsten zu bewerten sein, die das groBt-
mogliche MaB an Sicherheit gewahren, die Arbeiten
weitgehendst in einem Gauge zusammenfassen und
die Irrtiimer durch ibre automatische Saldierung und
Niederschrift von Debet- wie Kreditzahlen.(ohne daB
eine Errechnung von Komplementzahlen und Ablesen
und Abschreiben aus den Zahlwerken stattfindet)
ausscblieBen.
In vollstandig mecbanisierten Betrieben ist auch das
Grundbucb, die Primanota oder das Memorial ver-
schwunden, man hat sich auf Belegbuchhaltung um-
gestellt und scbreibt statt der genannten Biicher oder
BogenBelegzettel aus ; den kassenmaBigen Nachweis lie-
fert der durch die Maschine gedruckteBuchungs-( Jour-
nal-) oder Kontrollstreifen. Fast alle Belege konnen
12 Diivlv, Reformen In den st&dtlflchen Verwaltiragen
165
X. BUCHUNGS- UND KASSENWESEN
wieder mit Maschinen listenweise zusammengestellt
werden und nur die Surnmen werden dann noch in
das (amerikanische) Journal iibernommen. Die mo-
dernen Maschinen ermoglichen ferner die gleichzeitige
Buchung auf Personen- und Sackelikonto. Neuzeit-
lich eingerichtete Sparkassen haben auch ihre Sachen-
konten numeriert und fuhren auch ihre Haupt-Tage-
bucher und Hauptbueher nicht mehr manuell, sondern
mit der Maschine.
Es gibt vollmechanisierte und teilweise mechanisierte
Sparkassenbetriebe. Bei Vollmechanisierung arbeiten
im Sparverkehr meist solche Maschinen, die auch das
Spaibuch bedrucken. Diese Maschinen haben sich
auch, insbesondere seit sie auch unter Null subtra-
hieren und saldieren, Eingang in die Bankabteilungen
der Sparkassen (Girokassen, Scheckabteilungen) ver-
sehafft. In diesen wird viel mit Addierbuchungsma-
schinen oder rechnenden Schreibmaschinen gearbeitet.
In den Bankabteilungen arbeiten oft verschiedene Ma-
schinensysteme nebeneinander. Die Mechanisierung
ist im Sprachverkehr weiter fortgeschritten, als in den
bankmaBigen Sparten der Sparkassen. In diesen
werden viele Arbeiten manuell verrichtet. Zum Teil
liegt das an der Mannigfaltigkeit im ganzen und an
dem geringen Umfange einzelner dieser Sparten. Hier
hat sich ais sehr brauchbar, nicht nur bei kleineren
Sparkassen, sondern auch bei mittleren
das Durchschreibeverfahren
erwiesen, aus dem die manuelle Durchsehreibe-Buch-
haltung entstanden ist. Durch die neueren Durch-
schreibeapparate und -hilfsmittel, sind unbestritten
bessere Leistungen in bezug auf Lesbarkeit, Sauber-
keit, Ubereinstimmung in der Spalteneinteilung beim
Durchschreiben und anderes erzielt worden. Man
schreibt in der Kegel Konto, Kontoauszug und Jour-
nal durch, in der Wechselabteilung Kopierbuch,
Obligoblatt, Verfallblatt, in der Depotabteilung
Personenkonto, Saehenkonto und Memorial und in
ahnlicher Weise auch in anderen Sparten. Dadurch,
daB die Buchungsapparate Spann-, Klemm- und Gleit-
vorrichtung besitzen, wird auch ein Verschieben un-
■moglich gemacht und exaktes Arbeiten gewahrleistet.
Bewahrt haben sich u. a. Taylorix, Definitiv, Ruf,
Fortschritt, Memofix. Die verhaltnismaBig geringen
Kosten erleichtern die Anschaffung dieser Durch-
schreibe-Buchfiihrungsapparate und gewahren ihnen
in kleineren Betrieben den Vorzug vor den teueren
Maschinen. Zu den Arbeitsmitteln gehoren neben dem
Durch schreibe- oder Buchungsapparat in der Form
und in der Liniatur angepaBte Vordrucke und dazu
passende Konteikasten. Eine ganze Anzahl Kassen
hat sich auf manuelle Durchschreibebuchhaltung
eingestellt.
Karteien
Die fruheren durch vertikale Ordnung und lexikalische
Orientierung in Kasten mit drehbarer Stange bekann-
ten Karteien geniigen in vielen Fallen nicht mehr den
heute weitergehenden Anforderungen. Um schnell
orientiert zu sein, muB der gegen f riiher sehr erweiterte
Inhalt der Karten jederzeit of fen sicht- und lesbar
sein. Dies hat zur Sichtkartei in verschiedenen
Formen gefiihrt: Bnchkartei in der Art des Losen-
Blatt-Buches ; Rahmen-, insbesondere Zug- und
Taschenkartei; Tafelkartei. Bei den Sparkassen sind
die Karten der beiden erstgenannten Systeme fur die
Kredit-, Wechsel-, Burgschaftskunden eingefuhrt.
Naheres ergibt sich aus meinem bereits genannten
Buche.
Sonstige Maschinen und Apparate
Hier erwahne ich die Geldzahl- und Geldsortier-
maschinen, die Geldweehsel- und Geldauszahlma-
schinen, ferner die Frankier- und Freistempler- Ma-
schinen, die auch in den Dienststellen der Verwaltung
eingefuhrt sind.
Die modernen Sparkassen verfiigen natiirlich auch
iiber Adressiermaschinen, von denen die Adrema ge-
nannfc sei, und liber Vervielfaltigungsmaschinen und
Apparate, sowie Um- und Schnelldrucker, Briefoffner-
und BriefschlieBapparate, Diktiermaschinen, Tele-
graphone.
Die moderne Betriebsweise hat auch die Registraturen
der Sparkassen erfaBt, die wie bei den Verwaltungs-
behorden nach modernen Systemen (z. B. Griinewald,
Regis, Herdegen) umgestellt worden sind. Die Ein-
teilung ist nach Generalien und Sparten vorgenommen
worden. Zeitliche Schriftstiicke werden nur noch
vorubergehend in Einzelblattsammlungen f estgehalten.
Fiir die Kunden-Korrespondenz und die Belege dienen
die bekannten und bewahrten Ordner der verschie-
densten Systeme.
GroBe Sparkassen besitzen Seilposten oder lassen die
Buchungsmaterialien dem Maschinenfiihrer mit dem
laufenden Band zufuhren.
Im ganzen gesehen, haben die Jahre seit Beginn der
Stabilisierung bedeutende Fortschritte auch in der
Betriebstechnik der Sparkassen gebracht. Der Pro-
zeB der Mechanisierung ist bei ihnen noch nicht ab-
geschlossen. Immer neue Verbesserungen und neue
Maschinenmodelle kiindigen sich an, nicht alle aber
bedeuten wirkliche Vorteile, viele fuhren nur zu gro-
Berer Mannigfaltigkeit und leider auch zur Unuber-
sichtlichkeit. Dem begegnet ein starkes Streben nach
mehr Einheitlichkeit und Systembildung unter Aus-
scheidung des weniger Brauchbaren und Nutzlichen.
Aus der Fiille der Erscheinungen drangt es zu plan-
voller, der besonderen Eigenart entsprechender Ge-
staltung. Diese wird voraussichtlich in den nachsten
Jahren zur Typisierung — durch Beschrankung auf
die bewahrtesten und besten Mittel und Verfahren —
fuhren, denn das Bessere ist immer noch der Feind
des Guten. Das gilt auch fiir die 2700 offentlichen
Sparkassen im Deutschen Reich, die, ob klein, ob
groB, modern zu sein, sich bestreben.
166
,::tM
XI. Beschaffungswesen
Neue Wege im behordlichen Beschaffungswesen
Ein Beitrag zur Frage der Verbilligung der Verwaltung
G laser, Direktor, stadt. Besohaffungsamt Chemnitz
Die Verwaltung ist nach Moglichkeit bestrebt, ihre
Geschaftsfiihrung u. a. durcb Vereinfachungen und
Verbesserungen im Beschaffungswesen zu verbilligen,
wie es seit Jabren sohon von alien Kreisen der Bevol-
kerung verlangt wird. Die von ibr eingericbteten Be-
scbaffungsstellen sind sehr verscbieden aufgezogen
worden. Ein Teil wird nacb Verwaltungsgrundsatzen
betrieben, wahrend der andere wieder auf kauf man-
niscber Grundlage aufgebaut worden ist und nacb
kaufmannisehen Gesichtspunkten geleitet wird. Wie
erklart sicb diese verschiedene Auffassung ? Der Ver-
fall der Wahrung mit seinen so iiberaus triiben Be-
gleiteracbeinungen auf dem Warenmarkte zwang aucb
die Beborden, wirtscbaftlicber zu denken und zu ar-
beiten. Es war desbalb eine natiirliche Eolge, daU. die
Beborden ihrem Beschaffungswesen mebr Aufmerk-
s^mkeit entgegenbraebten und Mafinahmen ergriffen,
um durcb Vorratskauf e den eigenen Bedarf an Waren
sicherzustellen. Der Weg, der dabei von den Gemein-
den eingescblagen wurde, war sehr verschieden. Ein-
zelne Gemeinden bestimmten die Stellen, die in ge-
wissen Waren den groflten Verbrauch hatten, zur
Hauptbeschaffungsstelle in diesen Waren. Andere
wieder bauten vorhandene Beschaffungsstellen da-
dureb aus, dafi sie deren Zustandigkeit erweiterten.
Am einscbneidendsten und f ur die Gemeinden in tech-
nischer und finanzieller Hinsicht wohl am vorteilhaf-
testen wurde das Beschaffungswesen da geordnet, wo
die Gemeinden besondere Beschaf fungsamter und Ma-
terialienverwaltungen errichteten, diese als Zentral-
beschaffungsstellen fur die gesamte Verwaltung be-
stimmten und sie mit erweiterten Rechten und Pflich-
ten auf kaufmannischer Grundlage aufbauten und
betreiben HeBen. Diese Beschaffungsstellen sind
durch die ihnen eingeraumte groBere Ereiheit in
der Lage, die vorteilhaftesten Einkaufsquellen fest-
zustellen, die Konjunktur auszunutzen und so erheb-
liche finanzielle Vorteile herauszuholen. Sie konnen
ferner durch Vereinheitliehung und Normung der
Bedurfnisse, Vereinfachung des Bestell- und; Liefer-
verfabrens sowie der Warenverteilung an der Verein-
fachung und Verbilligung der Verwaltung in wirk-
samer Weise mitwirken.
Nach den obengenanntenGesichtspuhktenist das stadti-
sche Bescbaffungsamt (B.A.) in Chemnitz eingerichtet.
Die Einrichtung des Beschaffungsamtes
Das B. A. bestebt seit 1921. Es hat die Aufgabe,
innerhalb seiner Zustandigkeit die gesamten r Be-
12*
diirfnisse fiir die stadt. Bedarfsstellen zu beschaffen,
durch Zentralisierung und Vereinheitliehung den
Bezug der Waren zu erleichtern und den Einkauf fur
die Stadt wirtschaftlich moglichst vorteilhaft zu
gestalten. Es soil weiter fiir moglichst einheitliche
Beschaffenheit der Bedurfnisse sorgen, auf sparsamen
Verbrauch in den Verwendungstellen hinwirken und
an der Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung
mitarbeiten. Zurzeit ist das B. A. zustandig fiir
die Beschaffung des Kanzlei-, Schul- und Reinigungs-
bedarfs, der Vordrucke, Drucksachen und Bucb-
binder arbeiten, aller Textil-, Schuh- und Biirsten-
waren, der Heizstoffe, von Lebensmitteln fiir ver-
sohiedene stadt. Anstalten und gemeinniitzige Ein-
richtungen, und fiir die Verwertung verfugbar werden-
der Gebrauchsgegenstandeundvon Altmaterial. Weiter
ist ihm iibertragen die Verwaltung des stadt. Speise-
hauses und die Durchfiihrung der Schulkinder-
speisungen. Zur teilweisen Herstellung der von der
Stadtverwaltung benotigten Drucksachen und Buch-
binderarbeiten betreibt es eine eigene Druckerei mit
Setzerei und' eine Buchbinderei. Ein aus vier Kraft-
wagen bestehender eigener Wagenpark besorgt die
Warenbeforderung und unterstiitzt das Amt bei der
Warenbeschaffung und Kontrolltatigkeit. Eur Dienst-
stellen, die aus irgendwelchen Grunden Schreib-
maschinen ausliilfsweise brauchen, ist ein Schreib-
maschinenleihdienst eingerichtet. Das Amt betreibt
weiter fiir verschiedene Dienststellen eine Adressier-
maschinenanlage mit Ealz- und Markenklebemaschine.
Eur das B. A. wurde eine Geschaftsordnung aufge-
stellt, die Naheres iiber den Charakter und das Ver-
mogen des Amtes, dessen Verwaltungsorgane und
die Zusammensetzung des Ausschusses bestimmt, die
Zustandigkeit des Ausschusses, des Amtsvorstandes
und des Direktors abgrenzt und den Kassenverkehr,
die Buchhaltung und die Aufstellung des Haushalt-
planes und des Abschlusses regelt.
Die Betriebsweise des Amtes
Nach dem Ortsgesetz ist das B. A. als selbstandiges,
wirtschaftliches Unternehmen nacb kaufmannisehen
Grundsatzen fiir Rechnung der Stadt zu betreiben.
SeinVermogenbildeteinen Teil des Stadtvermogens, der
aufierhalb des eigentlichenStammvermogensgesondert
zu verwalten ist. In Ausfuhrung dieser Bestimmung
unterhalt das B. A. bei der Chemnitzer Girobank, die
auch sein Vermogen verwaltet, ein eigenes Konto, auf
das alle Einnahmen und Ausgaben gebucht werden.
167
XI. BBSOHAFFUNGSWESEN
Nach den vom Ratsdirektorium fur den Verkehr
zwischen B. A. und Dienststellen erlassenen, fur alle
Bedarfsstellen verbindlichen Anordnungen sind alle
Dienststellen verpflichtet, ihren Warenbedarf, soweit
er in die Zustandigkeit des B. A. fallt, mir durch das
B. A. zu beziehen. Sie konnen nur dann unmittelbar
kaufen, wenn die Ware bei mindestens gleiob guter
Beschaffenheit billiger ist als im B. A. Diese Be-
stimmung ist im, Interesse des B. A. notwendig. Sie
ist vergleichbar. mit der Peitscbe, die das Amt zu
hochster Kraftentfaltung anspornt, die es zwingt,
unausgesetzt Aussobau zu halten nach den besten Bin-
kaufsmoglichkeiten und der besten und zweckmafiig-
sten "Ware. Sie bewahrt also das Personal vor dem
Gleichgiiltigwerden. Die stadtischen Bedarfsstellen
fordern ihre Waren mit Bestellschein im B. A. an,
erbalten sie mit Lieferschein durcb Kraftwagen zu-
gestellt und am Schlusse des Monats berecbnet.
Die finanzielle Lage des B. A.
Das B. A. soli nach kaufmannischen Grundsatzen
betrieben werden, d. b., das Amt mufi sicb selbst
erbalten und seine gesamten Unkosten selbst auf-
bringen. Tatsachlich hat aucb das B. A. bis jetzt von
der Stadt keinerlei Berechnungsgelder oder Zusebtisse
bekommen. Es bat sicb nicht nur selbst erbalten,
sondern dariiber hinaus regelmaBig Uberschiisse er-
zielt und sich in der kurzen Zeit seines Bestebens ein
erbeblicbes eigenes Vermogen erarbeitet. Dieses Ver-
mogen stammt zum Teil aus der Zeit des Wahrungs-
verfalles, in der das B. A., wie so mancber private
Geschaftsmann, im Wareneinkauf weitsehauend und
doeb vorsiohtig disponiert bat. Nach der Wahrungs-
stabilisierung hat es das Amt verstanden, sein Ver-
mogen nicht nur zu erhalten, sondern in der folgen-
den Zeit durob den Ausbau seiner Einkaufsmoglich-
keiten zu vermehren. Denn der Hauptvorteil des
B.A. fiir die Stadtverwaltung liegt nicht im
Verkauf, sondern im Einkauf oder, soweitHer-
stellung im eigenen Betriebe in frage kommt,
in moglichst billiger Herstellung seiner
Waren.
Die Vorteile des B. A. fiir die
Stadtverwaltung
Die Vorteile des B. A. fiir die Stadtverwaltung sind
finanzieller und teohniscber Art. Sie werden nach-
stehend in grofien Umrissen aufgefiihrt:
a) Durcb zentralisierten GroBeinkauf und Ausnutzung
der Konjunktur ist es dem Beschaffurigsamte
rnoglich, seine Waren an die stadtischen Ver-
brauchsstellen zu sehr niedrigen Preisen abzu-
geben. Im 9. Geschaftsbericht des Amtes wird
das an einer Gegeniiberstellung der Verkaufs-
preise des Amtes, des GroB- und Kleinhandels und
der Bucbdruckereien eingehend nachgewiesen mit
dem ausdriicklicben Hinweis, daB die dadurch
erzielten Ersparnisse sehr erbeblich sind.
b) Das Beschaffungsamt wirkt durch seine Beschaf-
fungstatigkeit stark preisregelnd. Der einzelne Be-
werber muB scharfer als friiher recbnen, wenn er
stadtisehe Auftrage erhalten will.
c) Das B. A. hat ' in viele Geschafte der Stadtver-
waltung an Stelle der fruheren Zersplitterung oder
planlosen Zentralisierung die flanmajiige Zen-
tralisierung gesetzt, Es hat die zahlreichen Einzel-
beschaffungsstellen zu einer Hauptbeschaffungs-
stelle zusammengefaBt und damit vielem Leerlauf
in der Verwaltung ein Ende gemaeht. Eur den, der
nicht taglicb mit den Einzelheiten der Verwaltung
zu tun hat, ist schwer zu iibersehen, was das be-
deutet. Man denke nur daran, wieviele Angebote
gleichzeitig oder kurz hintereinander von all den
vielen einzelnen Bedarfsstellen fur Schreib- und
Kanzleibedarf, Textilien, Reinigungsmaterial,
Scbuhwaren usw. friiher eingeholt werden mufiten!
Welcher Leerlauf der Verwaltung, 20 oder 50 mal
dasselbe durch 20 oder 50 Personen ausfiihren zu
lassen, wo es eine Person fiir alle machen kann!
Und welche verschiedene Eignung der Einkaufen-
den in kaufmannischer Beziehungl Welche Un-
erfahrenheit der Stellen mit geringem Bedarf mit
der jeweiligen Lage der einschlagenden Waren-
markte infolge der verhaltnismaBigen Seltenbeit
der Geschafte! Wie oft mag auch — ■ wegen des
Nebensachlichen dieser Geschafte gegeniiber den
Hauptgeschaften — gar nicht so peinlich immer
nach dem billigsten Preise und der be:ten Ware
geforscht worden sein!
Welche Vermeidung von Leerlauf, unnotigerZeit-,
Kraft- und Personalversehwendung bedeutet z. B.
die Textileinkaufsstelle fiir die Fiirsorgeamter und
Anstalten, die Kinder und Erwachsene mit Klei-
dung auszustatten haben. Mit diesen Personen,
die zu einem guten Teile von oben bis unten mit
allem, was sie tragen, zu versehen sind, brauchen
sie nicht mehr wie friiher in 6 — 8 verschiedene Ge-
schafte zu laufen, um die verschiedenen Waren
wie Schuhe, Striimpfe, Unterwasche, Kleider,
Handschube, Halstiicher, Schiirzen, Taschentiicher
usw. zu besorgen, sondern sie konnen ihre Pfleg-
linge im B. A. von oben bis unten einkleiden oder
schicken, wenn es sich um die Bekleidung auswarts
befindlicher Pfleglinge handelt, dem B. A. einfach
eine Liste zu, die die Wiinsche entha.lt. Alles Aus-
suchen, Verpacken und Versenden nimmt ihnen
das B. A. ab.
d) Die Betriebseinrichtungen des B. A. konnen gegen
Vergutung der Selbstkosten oder unentgeltlich
von anderen Dienststellen . mit benutzt werden.
In Erage kommen die Kraftwagen, die Lager, die
Buchdruckerei und Buchbinderei, die Adressier-
maschinen-Anlage usw. Das B. A. hat mit seinen
Einrichtungen dort einzuspringen und die Dienst-
stellen zu unterstiitzen, wo es notwendig ist und
gefordert wird. Eine fiir die stadtischen Dienst-
stellen im entgegenkommenden Sinne arbeitende
Beschaffungsstelle kann bier fiir die Stadtverwal-
tung wertvolle Dienste leisten und der Stadt
groBe Ausgaben ersparen.
e) Durch die Zentralisierung im Beschaffungswesen
ist es rnoglich geworden, die stadtischen Bediirf-
nisse zu normen. Die Normung wieder ermoglicht
groBere Abschliisse und Einkaufe, geringeren
Lagerbestand, vereinfachtes Liefer- und Bestell-
verfahren usw., Vorteile, die in wirtschaftlicher
Hinsicht fiir die Stadtverwaltung bedeutungsvoll
sind.
168
EINKAUFSORDNUNG DEB STADTVERWALTUNG DORTMUND
f) Durch die Einrichtung des B. A. konnen weitere
Vorteile erzielt werden, wenn die im Ort befind-
Iichen Beschaffungsstellen des Reichs, des Staates
und der Gemeinde zusammenarbeiten.
Zusammenfassung'
Die vorstehenden Ausfiihrungen zeigen, daB in dem
B. A. eine Einrichtung geschaffen worden ist, die fiir
die Stadt von erheblicher wirtschaftlicher und finan-
zieller Bedeutung ist.
Die hier und in einigen anderen Stadten mit dieser.
Einrichtung gemachten giinstigen Erf ahrungen sollten
deshalb alle Verwaltungen, gleichviel ob Reichs-,
Staats- oder Gemeindeverwaltungen, zur Pruning der
Erage anregen, ob und wieweit ihr Beschaf fungswesen
der Neuordnung bedarf. Doch „Eins schickt sich nicht
fiir alle!" kann man aueh ira Hinblick auf die Neu-
ordnung im Beschaffungswesen sagen. Ortliche Ver-
haltnisse und vielfach auch die Einstellung der leiten-
den Personen sind hierbei von ausscHaggebender Be-
deutung. Kleinere und mittlere Verwaltungen werden
bei der Neuordnung ihres Beschaffungswesens andere
Wege gehen miissen als grofie und grofite Verwal-
tungen. Sonst sind Eehlschlage nicht ausgeschlossen.
Im Interesse moglichst straffer Durchfiihrung der er-
lassenen Bestimmungen ist es ferner notwendig, dafi
den mit der Neuordnung des Beschaffungswesens Be-
auftragten gewisse Anordnungsvollmachten und Kon-
trollrechte eingeraumt werden in ahnlicher Weise, wie
sie die vom Reiche und den Staaten bestellten Spar-
kommissare haben. Bei jeder Neuordnung des Be-
schaffungswesens aber, mag sie aussehen, wie sie will,
mussen vier Erfordernisse unbedingt beachtet werden.
Sie sind:
1. Gut ausgebildetes, kaufmannisch denkendes und
arbeitendes und ausreichend bezahltes Personal.
2. Einrichtung und Betrieb der Beschaffungsstelle
unter dem Gesichtspunkte, dafi sie ihren Erfolg
nachzuweisen hat.
3. Riioksichtslose Ausmerzung aller Elemente aus
Personal und Lieferanten, die in moralischer Hm-
sieht bedenklich sind — Annahme von Geschenken,
Provisionen, Besteohung usw. —
4. Voranstellung des Gesamtwohls vor dieSonder-
interessen einzelner privater Geschaftskreise.
Nur wenn diese Grundbedingungen erfullt werden,
wird die Beschaffungsstelle zur Zufriedenheit arbeiten
und einen wirklichen Vorteil fiir die Verwaltung be-
deuten !
Einkaufsordnung der Stadtverwaltung Dortmund
Textor, Obermagistratsrat
Die Stadtverwaltung Dortmund hat im Jahre 1927
ihr Beschaffungswesen durch ErlaB einer Einkaufs-
ordnung neu geregelt. Die Einkaufsordnung be-
zweckte unter Ausnutzung der in anderen Stadten
gesammelten Erfahrungen und unter Vermeidung
jeder t)berspannung, die bisherigen Mangel in der
Beschaffung der Hauptbedarfsgegenstande,_ insbe-
sondere die bisher vielfach weitgehende Zersplitterung
durch bestimmte organisatorische MaBnahmen nach
Moglichkeit zu beheben. Nach eingehender Wiirdi-
gung aller fiir und. wider sprechenden Gesichtspunkte
hat man sich dabei entschlossen, von einer starren
Zentralisation des Einkaufs (etwa durch Einrichtung
eines zentralen Beschaffungsamtes) . grundsatzlich
abzusehen, da — abgesehen von anderen Bedenken —
zu befiirchten war, daB eine solche Zusammenfassung
allzusehr burokratisch sich auswirken und letzten
Endes zu einer Erhohung der Kosten fiihren wiirde. Es
ist vielmehr bewufit ein Mittelweg eingeschlagen
worden, namlich der der Dezentralisation auf die
Bedarf sstellen mit dem jeweils groBten Bedarf mit
gleichzeitiger Zentralisation des gleichartigen Bedarfs
an diesen Stellen fiir die ubrigen Bedarfsstellen. Auf
diese Weise sind fiir den Einkauf der. verschiedenen
Hauptbedarfsgegenstande 7 Beschaffungsstellen
eingerichtet worden, die also grundsatzlich denjeni-
gen Amtern und Betrieben angegliedert sind, die auf
dem betreffenden Gebiet selbst den groJBten Bedarf
und in der Begel dadurch auch wohl die grofJte Sach-
kenntnis und Erfahrung haben. Die durch die neue
Einkaufsordnung getioffene Regelung bezweckt gleich-
zeitig, durch die Zusammenfassung des Bedarfs in
den 7 Beschaffungsstellen billigeren Einkauf und
giinstigere Lieferungs-Bedingungen zu erzielen. Die
Beschaffungsstellen sind nicht Selbstzweck, sondern
haben als Beauftragte der Bedarfsstellen ihr Interesse
bestraoglichst wahrzunehmen.
Im ubrigen wird auf den Inhalt der nachstehend ab-
gedruckten Einkaufsordnung verwiesen.
..Einkaufsordnung der Stadtverwaltung
Dortmund
Urn eine einheitliche Deckung des Eigenbedarfs der
Stadtverwaltung an den Hauptbedarfsgegenstanden
die in mehr oder weniger gleicher Art und QuaMat
von den verschiedensten Stadtamtern und Be-
trieben benotigt werden, in groflerem Umfange als
bisher zu ermoglichen — wozu dringende brunde
wirtschaftlicher und allgemeiner Natur zwmgen —,
werden 7 Beschaffungsstellen gebildet. Fvx die
Organisation dieser Beschaffungsstellen und ihre in-
anspruchnahme durch die Bedarfsstellen gelten nacn-
stehende Richtlinien:
§ 1.
I. Die Beschaffungsstelle Z~ 10/2 -r, die dem
Hauptamt angegliedert ist, liefert.
a) samtliche Biiroausstattungsstiicke ^ (em-
schHefilich der Teppiche, J^v^^:
matten); ferner Lampen, ^^^^
DrahtkSrpern zur Sicherung gegen.E ebstahl
und Gliihstriimpfe Mr alle Dienststellen und
169
XL BESCHAFFUNGSWESEN
Betriebe, auch soweit diese Artikel niclit
lediglich in Biiros verwandt werden,
b) samtliche Biiromaschinen (Schreib- und
Rechenmaschihen, Registrierkassen, Verviel-
faltigungsmaschinen u. .dgl.) mit Zubehor so-
wie sonstige Biirobedarfsgegenstande,
c) das Schreib- und Zeichenmaterial, III.
d) Druckaachen und Lichtpausen, eihschlieB-
lich der Vordrucke von Verlagsfirmen und
Eintrittskarten, mit . Ausnahme der Ein-
trittskarten, Plakate und Programme, fur
die stadtiscben B.ii.hnen und Musikinstitute,
. e) samtliche Buchbinderarbeiten
i) die allgeraeinen Hausreinigungsmaterialien
(wie Besen, Biirsten, Scheuer- und Wisch-
tucher, Fensterleder u. dgl.) einschlieBlich
Fufibodenole und Seifen .sowie Seif enpulver.
Soweit Seifen und Seifehpulver von. den Be-
trieben und Anstalten aucb tiber den vor-
genannten Bedarf (als Hausreiriigungsma-^
terial) hinaus benotigt werden, scheidet
die Beschaffungsstelle I aus. In solchen
Fallen sind diese Materialien einheitlich
durcb die Beschaffungsstelle III zu be-
zieben ; lediglich die Krankenanstalten decken
ibren Bedarf an Waschmitteln fur ihre
Waschanstalt selbst.
Ferner werden alle Ausbesserungen an den Biiro-
maschinen und dem Biiroinventar durch die
Bescbaffungsstelle I erledigt.
Elektriscbe Birnen, die als Ersatz fiir verbrauchte
angefordert werden, diirfen nur gegen Riickgabe
der unbraucbbaren Birnen verabfolgt werden.
Solange die Birnenlieferung fur die stadtiscben
Biihnen und die Feuerwehr durcb Sonderver-
trage' geregelt ist, scbeidet fiir sie die Bezugsr
pflicbt bei der Beschaffungsstelle I aus.
Bei Beschaffung der Biiromobel hat sich die
Beschaffungsstelle I in besonderen Fallen der
technischen Mitwirkung des Hocbbauamtes zu IV.
bedienen. Die Beschaffung des Biiroinventars
fiir Neubauten und Umbauten, bei denen be-
zuglieh der Inneneinrichtung die Stileinbeit ge-
wabrt werden soil, erfolgt jedoch durch das
Hochbauamt im Einvernehmen mit der Be-
schaffungsstelle I. Soweit auJJer fiir Biirozwecke
Mobel von den einzelnen Betrieben und An-
stalten benotigt werden, bleibt die Anscbaffung
den Bedarf sstellen selbst ^- im Einvernebmen
mit dem Hochbauamt — uberlassen.
Die Beschaffung der Lebr- und Lernmittel hat
wie bisher durcb die Schulverwaltung, die Be-
schaffung der. Apparate und sonstigen Spezial-
artikel fur technische Amter durch diese zu
erfolgen.
Die fiir die Verwaltungsraume der stadtiscben
Dienststellen erforderlicben Textilien {Vorhange,
Handtucher usw.), die durch die Beschaffungs-
stelle IV (Wohlfahrtsamtj- zu liefern' sind, sind
nicht bei dieser unmittelbar, sondern durcb Ver-
mittlung der Beschaffungsstelle I anzufordern.
II. Das Maschinenamt (Beschaffungsstelle II)
liefert frei.Verwendungsstelle:
a) die erforderlicben Brennstbffe einschlieBlich
des Anziindematerials (Holz, Spane usw.)
nacb Mafigabe der Verfiigung vom 1. April
1910,
b) samtliche Ofen und Heizungsanlagen nebst
Zubebor,
c) Materialien fiir Telephoii- und Klingelanlagen.
Der stadtische Grofimarkt (Beschaffungs-
stelle III)
liefert samtliche Lebensmittel, soweit diese nicht
von den einzelnen Dienststellen im eigenen Be
triebe gewonnen oder unmittelbar aus den
stadtisehen Giitern (Abteilung fiir Landwirt-
schaft und Forsten) bezogen oder in geringer
Mehge zur Declcung eines augenblickliehen Be-
darfs benotigt werden.
Ausgenommen 1st ferner der Bedarf an Frisch-
und Gefrierfleiscb, Frischmilch, Fischen, Brot
u. dgl. Waren, die nur eine riach Tagen zu recb-
nende Haltbarkeit besitzen und zum sofortigen
Verbraucb bestimmt sind. Grofiere Mengen auch
an Frischgemiise sind jedoch gleichfalls durch
den GroBmarkt zu bezieheh.
Die Eindeckung des Lebensmittelbedarfs der
Schulen wird freigegeben, soweit der Einkauf
unter Heranziehung der Schtilerinnen im Rah-
men des Unterrichtsplanes erfolgt und somit
Unterrichtszwecken nutzbar gemacht wird.
Die Bezugspflicht der stadtisehen Kranken-
anstalten beim GroBmarkt im Rahmen des
Absatz 1 beschrankt sich auf folgende Massen-
artikel:
Mehl- und Miihlenfabrikate, Hulsenfriichte,
Zucker, Reis, Teigwaren, Gemiise und Friicbte,
Gemiise- imd Frucht-Konserven, Kakao und
Kaffee-Ersatz, Schmalz und Speisefett'e, Mar-
kenar tikel der Koloriial warenbr anche, Kartof f eln .
Der Einkauf der Kartoffeln fiir die Kranken-
anstalten hat im vorherigen Einvernebmen mit
diesen zu erfolgen. ;
Das Wohlfahrtsamt(BeschaffungsstellelV)
liefert:
A. die zustandige Dienst- und Arbeitskleidung
fiir samtliche Dienststellen und Betriebe
einschliefilich der Feuerwehr. Soweit die
Diehstkleidung nach' MaB angefeftigt wird, "
beschrankt sicb die Lieferung auf die Stoffe.
In den Fallen, in denen eine Entschadigung
fiir Dienstkleidung in bar gezahlt wird,
behalt es hierbei sein Bewenden, "
B: Leib- und Bettwasche, ' Bekleidung und
Hausrat fiir die Fiirsorgeberechtigten,
C. Alle sonstigen Textilien, die von den stadti-
sehen Dienststellen und Anstalten benotigt
werden, einschlieBlieh Vorhange und Hand-
tiicher, ■■■■■■■
Ausgenommen sind:
1. die von den stadtisehen Biihnen be-
■ notigten Spezialartikel, insbesOndere:
a) die historiscben und modernen Ko-
stiime und sonstige Kleidungs- -und
Ausstattuhgsstiicke,
b) die Materialien fiir die Schneider- und
Schneiderinnenwerkstatten, soweit die
gleichen Materialien nicht von der
170
EINKATJFSORDNUNG DER STADTVERWALTUNG DORTMUND
Textilstelle auch fur andere Zwecke
gefiihrt werden,
2. Verbandsmaterial,
3. Teppiche, Laufer, FuBmatten, Wisch-
und Scheuertticher, welche als Einrich-
tungsgegenstande zur Beschaffungsstelle I
gehoren.
Die Beschaffungsstelle hat sieh wegen des Ein-
kaufs zu A und C vor jedem groJJeren AbschluB
mifc den betr. Dienststellen (Bedarfsstellen) in
Verbindung zu setzen und deren Wunsche tun-
lichst zu beriicksichtigen.
V. Das Tiefbauverwaltungsamt (Beschaf-
fungsstelle V)
iiefert samtliche StraBenbau-, Pflaster- und
. Kanalisationsmaterialien, soweit die Lieferung
nicht bei Vergebung der Arbeiten nach den
Grundsatzen des. Tiefbauamtes dem Unter-
nehmer mit iibertragen wird.
VI. Die Feuerwehr (Beschaffungsstelle VI)
Iiefert das zum Betriebe aller stadtischen Kraft-
wagen erforderliche Benzol, und zwar, soweit
eigene Tankanlagen in den Betrieben vorhanden
sind, frei Betriebsstelle.
Es darf als Kraftwagenbetriebsstoff bis auf
weiteres nur Reinbenzol benutzt werden, Der
Einkauf durch die Feuerwehr hat im Einver-
nehmen mit dem. Leiter des Fuhrparks zu er-
folgen, nachdem zuvor die Proben dem chem>
Untersuohungsamt zur Untersuchung vorgelegt
sind.
VII. Die Vieh- und Sehlachthof - V erwaltung
(Beschaffungsstelle VII)
Iiefert samtliche Streu- und Futtermittel, so-
weit diese nicht von den einzelnen Dienststellen
im eigenen Betriebe gewonnen oder unmittelbar
aus den stadtischen Gutern bezogen werden
(insbesondere Stroh, Heu, Hacksel, ELafer, Kleie).
Dem Bezugszwang bei der Vieh- und Sehlacht-
hof- Verwaltung unterliegen nicht die stadtischen
Giiter fiir ihren nicht aus der eigenen Produktion
zu deckenden Bedarf.
§ 2 - .
Der Bedarf an diesen Waren ist, soweit Ausnahmen
nicht ausdriicklich zugelassen sind, von samtlichen
Stadtamtern und Betrieben ohne eigene Rechts-
personlichkeit bei den genannten Beschaffungsstellen
zu decken.
Die Bedarfsstellen konnen jedooh in besonders ge-
lagerten und begriindeten Fallen die Freigabe des
selbstandigen Einkaufs beim Oberbiirgermeister be-
antragen. Derartigen Antragen wird in Ausnahme-
fallen beispielsweise dann stattgegeben werden, wenn
den stadtischen Wohltatigkeitsanstalten wegen dieser
ihrer Eigenschaft im Einzelfalle besonders giinstige
Bezugsmoglichkeiten geboten sein sollten. In solchen
Fallen muS, soweit nicht die generelle Freigabe be-
stimmter Artikel fiir die einzelne Dienststelle erfolgt
ist, die betr. Rechnung einen Vermerk liber die
Freigabeverfiigung enthalten.
§3.
Die von der Beschaffungsstelle I zu beziehenden "Waren
sind in der Regel bei dieser in den von ihr bestimmten
Ausgabe-Zeiten abzuholen; nur groJJere Stiicke und
Mengen werden den Bedarfsstellen kostenlos zu-
gestellt.
Die Beschaffungsstellen III und VII haben ihre Waren
den Bedarfsstellen moglichst in Sammeltransporten
— und zwar die Beschaffungsstelle III in der Regel
wochentlich, die Beschaffungsstelle VII monatlich
.einmal — zuzustellen; bei plotzlich eintretendem, nicht
angemeldetem Bedarf hat Abholung durch die Be-
darfsstellen zu erfolgen, soweit die Beschaffungsstellen
erklaren, nicht rechtzeitig zustellen zu konnen.
Bei der Beschaffungsstelle IV sind die Waren durch die
Betriebe und Anstalten, die uber eigene Transport-
mittel verfiigen, abzuholen, soweit nicht die Waren
durch die Lieferanten unmittelbar der Bedarfsstelle
zugeleitet werden. In den iibrigen Fallen Iiefert die
Beschaffungsstelle IV frei Bedarfsstelle, und zwar
nach Mogliohkeit durch Vermittlung der stadtischen
Aktenwagen.
■§ 4.
Der Wert der Lieferungen der Beschaffungsstelle I
an die einzelnen Bedarfsstellen ist im allgemeinen
durch den Verwaltungskostenbeitrag abgedeckt; nur
den Stadtamtern mit eigener Kassenfiihrung stellt
die Beschaffungsstelle I die nicht in eigener Regie
hergestellten Artikel lediglich mit dem Einkaufspreis
besonders in Rechnung, falls nicht die von der Be-
schaffungsstelle anerkannte Original-Rechnung von
der Bedarfsstelle unmittelbar bezahlt wird.
Die Beschaffungsstelle II Iiefert die im § 1 zu II b
und c genannten Artikel zum Einkaufspreise, die
Brennstoffe zum jeweiligen Tagespreise des ortlichen
Kohlenhandels; sie vergiitet auf die Brennstoffpreise
am SchluB des Rechnungsjahres den Gewinn {Diffe-
renz zwischen Gesamteinnahme und -ausgabe einschl.
eigener Unkosten) im Verhaltnis des Wertes der
bezogenen Waren.
Die Beschaffungsstellen IV und V geben die Waren
zum Einkaufspreise an die Bedarfsstellen weiter und
legen ihre Unkosten am SchluB des u Rechnungs-
jahres auf die einzelnen Bedarfsstellen nach MaBgabe
des Wertes der bezogenen Waren urn.
Die Beschaffungsstellen III, VI und VII liefern die
Waren zum Einkaufspreise zuziiglich eines maBigen
Unkostenaufschlages ; der den Bedarfsstellen in Rech-
nung gestellte Preis darf hierbei den im freien Handel
geforderten Tages-Verkaufspreis — und zwar bei
kleineren Lieferungen den Kleinhandelspreis, bei
grofleren Lieferungen den Grossistenpreis — ■ nicht
iiberschreiten. Soweit diese Beschaffungsstellen Waren
nicht von ihrem Lager abgeben und Bestellungen oder
Auftrage nur vermitteln, ohne die Ware auf Lager zu
nehmen, wird ein Zuschlag zum Einstandspreise regel-
maJSig nicht berechnet, wenn die Beschaffungsstellen
Rabatt genieBen.
Die Beschaffungsstellen haben die Abwicklung ihrer
Geschafte als Beschaffungsstelle nach naherer An-
ordnung des Dezernenten fiir das Kassen- und Rech-
nungswesen so zu verbuchen, daB zum SchluB jedes
Rechnungsjahres ohne Schwierigkeiten eine Erfolgs-
rechnung aufgestellt werden kann.
Nach AbschluB jedes Rechnungsjahres sind die Ab-
rechnungen der Beschaffungsstellen nebst einer nach
171
XI. BESCHAWUNGSWESEN
kaufmannischen G-rundsatzen . aufgestellten Lager-
bestandsaufnahrae dem Magistrat (Finanzverwaltting)
vorzulegen. ,■
Bei den Beschaffungsstellen III, VI und VII sind die
beim JahresabschluB festgestellten Oberschiisse einem
fur jede dieser Beschaffungsstellen zu bildenden Aus-
gleiohstook zuzufiihren, aus dem mit Genehmigung
des Magistrats etwaige. Konjunktur-Verluste usw.
auszugleichen und Erneuerungen vorzunehmen sind.
Der Rucklagefonds soil 10% des durchschnittlichen
jiihrlichen Warenumsatzes niclit iibersteigen. Bei
dieser Hohe ist die Erzielung weiterer Uberschiisse
durch. entsprechende G-estaltung der Abgabepreise
zu vermeiden.
§ 6.
Die Rechnungen der Beschaffungsstellen. sind von den
belieferten Dienststellen im Oberweisungswege sofort
zu begleichen. Bei Verzogerung tiber 2 Wochen nach
Erhalt der Rechnung sind die Beschaffungsstellen
berechtigt, Verzugszinseri in gleicher Hohe, wie sie
im freien Handel jeweils ublich sind, zu berechnen.
§7.
Die Bedarfsstellen haben einen grofieren Bedarf den
zustandigen Beschaffungsstellen tunlichst so recht-
zeitig mitzuteilen, daB diese sich gegebenenfalls friih-
zeitig und sachgeiiiafi eindecken konnen. Vor der
Anforderung der fur den notwendigen Sachbedarf
etwa benotigten Kredite haben die Bedarfsstellen
sich mit der zustandigen Beschaffungsstelle ins Be-
nehmen zu setzen und von dieser g. F. Kostenvor-
schlage einzufordern.
§8.
Die Beschaffungsstellen haben standig den fiir sie
einschlagigen Wirtsehaftsmarkt zu beobachten. Die
stadtischen Dienststellen als Bedarfsstellen haben
alle ansiegelangenden einschlagigen Preis- und Waren-
angebote sofort an die Hustandige Beschaffungsstelle
weiterzuleiten. Die Einholung von Offerten u. dgl.
ist Sache der Beschaffungsstelle, wobei es den Be-
darfsstellen unbenommen bleibt, die Einholung be-
stimmter Preis- und Warenangebote insbesondere
dort anz-uregen, wo es sich urn Firmen handelt, die
als zuverlassig bekannt sind und die Stadtverwaltung
bisher schon in zufriedenstellender Weise bedient
haben.
Angebote, welche die Merkmale unlauteren Wett-
bewerbs zeigen, sind abzulehnen.
Die Beschaffungsstellen, die Beruhrungspunkte haben,
sollen Erfahrungen mit den einzelnen Lief eranten sich
gegenseitig mitteilen.
Die Beschaffungsstellen diirfen nur einwandfreie, den
Bediirfnissen und Zwecken der gemeindlichen Wirt-
schaft entsprechende Ware einkaufen, Jedoch ist
beim Einkauf hinsichtlich. der Beschaffenheit der Ware
in weitestgehendem MaJ3e den Wiinschen der Bedarfs-
stellen zu entsprechen.
§10.
Falls bei Beschwerden tiber die Preisgestaltung der
Beschaffungsstellen oder iiber die Warenbeschaffen-
heit sich die beteiligten Dienststellen oder Deputatio-
nen nicht einigen, entscheidet der Magistrat;
§11-
Diese Verfiigung tritt mit dem 1. 9. 1927 in Kraft.
Uber den Ausweis der Beschaffungsstellen im Haus-
haltsplan ergeht besondere Verfiigung.
Beziiglich der Bestellung von Zeitungen, Zeitschriften
und Biichern, der Besorgung des Inseratenwesens
verbleibt es bei den bisherigen Vorschriften. Im tibri-
gen sind die Dienststellen und Betriebe iiber den
Rahmen der Einkauf sordnung hinaus bei der Be-
schaffung des Eigenbedarfs nicht gebunden."
Die bei der Stadtverwaltung Dortmund mit dieser
Neuregelung gemachten Erfahrungen konnen un-
bedenklich als giinstig bezeichnet werden.
.....til <l
Alphabetisches Stichwortverzeichnis
Abzugsverfahren 102
Addier- und Subtrahiemiaachinen 131,
163
Adressiermaschinen 58, 104, 105
Aktenwesen s. Sohriftgutverwaltung
Anker-Buchungsmaschine 164
Arbeitsfunktionen 8
Arbeitsgemeinschaft des Personals 56
Arbeitsplan 41
Arbeitsuntersuchung 6
Arbeitszentrale 14
Auskunf tssfcelle fur burotechnischeFra-Ken
2, 3
Baukredite 143
Beamte, mittlere; selbstandige Erledi-
gang von Dienatgeschaften 36, 51
Behordenaufbau 27
Beschaffungswesen 20, 38, 167, 169
Beaoldungsblatt 159
Besfcattungsamt 14
Bibliotheken 15
Briefhullenforniate 78
Buchformate 78
Buchftihrung, kameralistische 9, 22
Bucbiuhrung, kaufmannische 9, 10, 22
Buchungsmaachinen 130, 132, 142, 143,
147
Biihnen, stadtisehe 15
Biirodirektor 37
Biiromaschinen 24
Deutsches Institut fur wirtsehaftliche Ar-
beit in der offentlichen Verwaltung
(Diwiv) s. Diwiv
Dewey'scke System 45
Dezernatsverteilung 31
Dezimal-Klaasifikationssystem 46
Dienstordnung 70
Dienstplan der Stadtverwaltung 46
DIN-Formate 24, 77
Diwiv 6
Diwiv, Gutaobten des 84
Diwiv, Schriftenreihe 64
Druckpapiere 75
Durchschlage 102
Durcbsehreibebuchhaltung 14, 137, 166
Eckenabrundstanzmaschine 13
Eingange 69
Eingemeindung 69
Einheitsorganisationsplan 33
Einkaufsordnung 169
Einwohnermeldeamt 22
Brmittlungsdienst 22
Femsprechwesen 24
Flaobkarfcei 94
Formatnormung 76
Frankotypmascbine 11
Fursorgeamt 15
Fuhrpark 14
Gebuhrenmarken 141
Gehaltsstammkarte 150
Gehaltsverreobnung 150, 153, 158
Geldwirtsehaffc, Zentralisierung 37, 140
Gemeindeverband, internationaler 2
Geschaftsordnung 63
Gutevorsehriften 75
Hauptlohnbiiro 22
Haushaltsplan 9, 22, 43, 50
Hebekarten 99
Impfscheinstaffel 61
Kanzleidienst 22
Kanzlei-Ordnung 69
Karteien 22, 92, 97, 99
Kerb 93
Krankenhaus 15
Kriegerfursorge 114
Krupp-Buchungsmasohine 164
Kurzachrift 38
Leihamt 61
Lichtpausverfahren 103
Lieferbedingungen 75
Lochkartenverfahren 9, 132, 150, 165
Lohnberechnungaverfahren 151, 153
Lohnbeuteleinlage 167
Lohnkontenblatt 155
Lohnreehnungswesen 11
Lohnweaen 150
Lobnzahlung 141
Loseblatt-Buchfuhrung 160
Mercedes-Buohhaltungsmaschinen 155
Museen 16
Musterbuch der fur Behorden bestimmtsn
Druckpapiere 75
Nachrichtenstelle 21
Nationalsaldiermaschine 164
Normalkontenplan 10
Normalregistraturplan 10
Normung 75
Normimg und Vordruoke 78
Oberbiirgermeister 20, 37
Organisation 17, 27, 31, 39
Organisatiortsamt 28
Orterecht, Zusammenfassung des 37, 96
Ostwaldsche Farbenlekre 80
Personalakten 55
Personalkartei 11
Personalpolitik 20, 24
Pfandamt 14
Piandbuoh 61
Pfeisausschreiben 20
Rationalisierung 6
Rechenmasehinen 130
Rechnungspriifung 23
Registraturen 10
Registrierbuckungsmaschinen 132, 163
Registrierkassen a. Zahlkassen
Reiter 94
Revision 136
Revisionsamt 12, 53
Sckablonendruck 102
Schreibmaschinen 79
Schreibmasehinen, Instandhaltung der
133, 134
Sckreibmaschinentisch 79
Schreibtischnorm 79
Sohriftgutverwaltung 22, 65, 66, 84, 87, 90
Sehriftsohutzmaschinen 165
Schulbehorden 15
Schulkasse 118
Sparkassen 14, 160
Stadtbank 23, 112
Stadthauptkasse 11
Stadtwerke 112
Steilkartei 94
Steuerkasse 136
Steuerverwaltung 15, 99, 116, 122
Stimmliste 127
StralSenbahn 14
Straflenreinigung 14
Tab 94
Trog 94
Typendruck 103
Typensckranke 79
Umdruckverfahren 103
Vervielfaltigungamittel 102
Verwaltung, Gliederung der 17
Verwaltungsausschiiase 33
Verwaltungsgebaude 23
Verwaltungsordnung 26, 36
Vieh- und Schlachthof 118
Vierspezies-Maschinen 165
Volltastaturmaschinen 132, 164
Vordruoke 82
Wablamt; -buro 14, 22, 56, 122
Wahlkartei 57, 68
Wahlzelle (Doppel-) 60
Wohlfahrtspflege 39, 55, 97
Zahlkassen 38, 61, 142
Zehnersystem 45, 46, 55
Zehnertastaturmasohinen 132, 164
Zeitatudien 6
Zentrallohnburo 11