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Full text of "Familiengeschichtliche Quellenkunde : herausgegeben auf veranlassung der Zentralstelle für deutsche personen und familiengeschichte, sitz Leipzig"

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HEYDEN  REICH 

FAMILIENGESCHICHTLICHE 
QUELLENKUNDE 


*      ' 


SEINER  MAJESTÄT 

FRIEDRICH  AUGUST  III. 

KÖNIG  VON  SACHSEN 

SEI  DIESER 

BEITRAG  ZUR  FÖRDERUNG  DES  FAMILIENSINNES 
BEI  ADEL  UND  BÜRGERTUM 

MIT  ALLERHÖCHSTER  GENEHMIGUNG 

IN  TIEFSTER  EHRFURCHT 

VEREHRUNGSVOLL  DARGEBRACHT 

VOM 
VERFASSER  UND  VERLEGER 


/ 1 


FAMILIEN- 
GESCHICHTLICHE 
QUELLENKUNDE 


HERAUSGEGEBEN  AUF  VERANLASSUNG  DER 
ZENTRALSTELLE  FÜR  DEUTSCHE  PERSONEN- 
UND    FAMILIENGESCHICHTE,    SITZ  LEIPZIG 

VON 
REGIERUNGSRAT  PROFESSOR 

D5  EDUARD  HEYDENREICH 

KOMMISSAR  FÜR  ADELSANGELEGENHEITEN 

IM  KÖNIGLICHEN  MINISTERIUM  DES  INNERN  ZU  DRESDEN 

RITTER  pp. 


Motto :   Wohl  dem,  der  seiner  Väter  gern  gedenkt, 
Der  froh  von  ihren  Taten,  ihrer  Größe 
Den  Hörer  unterhält  und  still  sich  freuend 
Ans  Ende  dieser  schönen  Kette  sich 
Geschlossen  sieht.  Goethe. 


LEIPZIG 

H.  A.  LUDWIG  DEGENER 

1909 


Heil  dem  Manne,  der  die  Blicke 
Gern  zu  seinen  Ahnen  kehrt, 
Seiner  Väter  soll  sich  freuen, 
Wer  sich  fühlt  der  Väter  wert. 

Hesekiel. 


Am  Baum  der  Menschheit  drängt  sich  Blut  an  Blüte, 
Nach  ew'gen  Regeln  wiegen  sie  sich  drauf; 
Wenn  hier  die  eine  matt  und  welk  verglühte, 
Springt  dort  die  andre  voll  und  prächtig  auf; 
Ein  ewig  Kommen  und  ein  ewig  Gehen 
Und  nun  und  nimmer  träger  Stillestand, 
Wir  sehn  sie  auf-,  wir  sehn  sie  niedergehen; 
Und  ihre  Lose  ruhn  in  Gottes  Hand. 

Freiligrath. 


Alle  Rechte  vorbehalten,  auch  das  der  Übersetzung 

und  einschließlich  der  Länder,   welche  der  Berner 

Konvention  nicht  angehören. 


HAROLD  B.  LEE  LIBRARV 

BRIGHAM  YOUNQ  UNIVErtSITV 
PROVO.  UTAH 


Vorwort. 


In  gotis  namen  amen.  Wenn  alle  ding,  so  gesehen  in  der  zeit, 
sich  verrücken  und  verlaufen,  dieweil  das  menschliche  gedechtnus  mit 
manch  geschieht  und  sorgnis  gehindert  ist:  dorumb  hat  des  menschen 
synn  erdacht,  was  do  geschiet  von  den  vorderen,  daß  man  daz  beveste 
mit  der  schrift  oder  mit  warem  gezygnisse  den  nachkomelingen  zu  irkennen. 
So  bleibet  es  bey  der  warheit  und  ewiglichen  ungeletztheit. 

Anfang  einer  alten  Urkunde  nach  Bernhard  Koerner 

im  Vorwort  zum  7.  Bande  (1900)   des  Genealogischen 

Handbuches  bürgerlicher  Familien. 

Wie  man  familiengeschichtliche  Forschungen  unternehmen  soll  und  schließ- 
lich zu  einer  das  gesammelte  Material  zusammenfassenden,  lesbaren  Darstellung 
gelangen  kann,  ist  in  neuerer  Zeit  wiederholt  in  Kürze  auseinandergesetzt  worden. 
In  besonders  glücklicher  Weise  geschah  dies  in  der  kleinen,  sehr  populär  ge- 
haltenen Schrift  von  W.  L.  Freiherrn  von  Lütgendorff-Leinburg,  „Familien- 
geschichte, Stammbaum  und  Ahnenprobe.  Kurzgefaßte  Anleitung  für  Familien- 
geschichtsforscher", Frankfurt,  Verlag  von  Heinrich  Keller. 

Eine  einigermaßen  erschöpfende,  die  einschlagenden  Fragen  kritisch  erörternde 
familiengeschichtliche  Quellenkunde  gab  es  bis  jetzt  nicht.  Die  Zahl  der  Familien- 
forscher ist  in  den  letzten  Jahren  sehr  gestiegen,  das  Bedürfnis  nach  umfassen- 
den Quellennachweisen  und  brauchbaren  bibliographischen  Zusammenstellungen 
sowie  nach  kritischen  Orientierungen  immer  dringender  geworden;  wenn  nicht 
alle  Zeichen  trügen,  wird  sich  in  Zukunft  die  Zahl  der  Familienforscher  nament- 
lich aus  bürgerlichen  Kreisen  noch  stark  vermehren.  Der  Unterzeichnete  hat  daher 
einen  Versuch  gewagt,  diese  Lücke  auszufüllen.  Er  hat  sich  bestrebt,  keine  für 
den  Familienforscher  irgendwie  wichtige  Quellenart  zu  übergehen;  denn  es  ist 
völlig  richtig,  was  von  Schlechta-Wssehrd  im  Monatsblatt  der  K.  K.  Heraldischen 
Gesellschaft  „Adler"  III,  1891,  Seite  49,  bemerkt:  „Für  den  genealogischen  Forscher 
ist  die  Benutzung  möglichst  vieler  Hilfsquellen  die  wesentlichste  Bedingung  einer 
gediegenen  Facharbeit."  Dem  Unterzeichneten  lag  es  ganz  fern,  bloß  für  einen 
einzelnen  Stand,  z.  B.  etwa  nur  für  den  Adel,  zu  schreiben,  dessen  Bedürfnissen 
er  allerdings  ausführlich  Rechnung  getragen  hat.  Vielmehr  will  er  die  Quellen  der 
Familiengeschichte  für  alle  Stände  angeben;  er  bietet  daher  auch  für  bürgerliche 
und  bäuerliche  Geschlechter  alle   nötige  die  Quellen  betreffende  Auskunft,   wie 


VI 

er  andererseits  über  die  regierenden  Herrscherhäuser  die  genealogische  Literatur 
in  größerem  Umfang  nachweist  als  dies  bisher  irgendwo  geschehen  ist.  Im 
Mittelpunkte  der  Darstellung  stehen  Deutschland  und  Österreich -Ungarn.  Aber 
auch  die  übrigen  europäischen  Staaten  sind  ausführlich  behandelt,  und  selbst  über 
außereuropäische  Verhältnisse,  die  für  den  Familienforscher  in  Betracht  kommen, 
finden  sich  Nachweise. 

Speziell  habe  ich  alle  Quellen  und  Hilfsmittel  berücksichtigt,  welche  der  im 
Königreich  Sachsen  Staatsangehörige  Adel,  einschließlich  des  aus  Polen  stammen- 
den, in  die  Lage  kommen  kann  zu  dem  Zwecke  zu  gebrauchen,  daß  er  gemäß 
dem  Gesetze  vom  19.  September  1902  seinen  Adel  zur  Eintragung  in  das  säch- 
sische „Adelsbuch"  (Adelsmatrikel)  nachweist. 

Die  folgenden  Erörterungen  und  bibliographischen  Nachweise  sind  in  erster 
Linie  für  diejenigen  bestimmt,  welche  eingehendere  historische  Studien  nicht  ge- 
trieben haben.  Doch  wird  auch  der  Historiker  von  Fach  gar  manches  bequem 
zusammengestellt  finden,  was  er  sich  erst  mit  großem  Zeitaufwand  suchen  müßte. 
Denn  sowohl  meine  gegenwärtige  öffentliche  Stellung,  als  auch  mein  früheres 
archivalisches  Amt  gaben  mir  Gelegenheit,  aus  dem  Vollen  zu  schöpfen  und  auch 
zu  dem  geistreichen,  noch  immer  klassischen  Werke  von  Ottokar  Lorenz,  Lehr- 
buch der  gesamten  wissenschaftlichen  Genealogie  (Berlin  1898)  Ergänzungen  zu 
bieten.  Insbesondere  enthalten  die  bibliographischen  Angaben  Nachträge  zu 
Dahlmann- Waitz-Brandenburgs  Quellenkunde  zur  Deutschen  Geschichte, 
die  bei  vielen  Vorzügen  doch  gerade  über  Familiengeschichte,  wie  ich  in  meiner 
Anzeige  der  neuesten  Auflage  in  der  Berliner  Zeitschrift  für  das  Gymnasial- 
wesen, herausgegeben  von  H.  J.  Müller,  Jahrgang  1905,  Seite  440 — 446  und 
Jahrgang  1906,  Seite  736 — 738  näher  begründet  habe,  äußerst  lückenhaft  ist. 
Es  war  mein  Bemühen,  durch  Rücksicht  auf  kulturgeschichtliche  Momente  und 
dadurch,  daß  ich  die  Quellen  gelegentlich  selber  sprechen  ließ,  den  an  sich 
etwas  trockenen  Gegenstand  möglichst  zu  beleben.  Die  eingelegten  Proben  des 
Wortlautes  einzelner  interessanter  Quellenstücke  sollen  dem  Neuling  auf  diesem 
Gebiet  die  Orientierung  erleichtern.  Die  Auswahl  des  Stoffes,  insbesondere  der 
bibliographischen  Nachweise  ist  in  der  Weise  getroffen,  daß  auch  diejenigen 
Familienforscher,  welche  fern  von  Bibliotheken  und  Archiven  wohnen,  durch  die 
vorliegenden  Zusammenstellungen  in  ihren  Studien  gefördert  werden.  Man  wird 
aus  meiner  Arbeit  entnehmen  können,  welche  Bücher  man  sich  von  einer  Bibliothek 
oder  einem  Buchhändler  bestellen  bezw.  welche  archivalischen  Quellen  man  ein- 
sehen muß,  um  in  den  familiengeschichtlichen  Studien  vorwärts  zu  kommen.  Aus 
der  Geschichte  einzelner  Familien  habe  ich  zur  Charakterisierung  des  quellen- 
kundlichen Materials  und  der  familiengeschichtlichen  Methode  eine  Anzahl  Speziali- 
täten aufgenommen;  diese  waren  zum  Teil  bisher  nicht  gedruckt. 

Das  „Autorenregister"  stellt  durch  die  beigefügten  Seitenzahlen  die  genaueren 
Titel  der  besprochenen  und  zitierten  Arbeiten  zusammen  und  bietet  dadurch  zu- 
gleich eine  Bibliographie  der  wichtigeren,  für  familiengeschichtliche  Forschungen 
in  Betracht  kommenden  Literatur.  Das  erschöpfende  „Personen-  und  Sachregister" 
läßt  ersehen,  wo  im  vorliegenden  Buch  über  die  genannten  Personen  und  Sachen 
gehandelt  ist.     In  dieses  Register  sind  auch  die  Orte  hineingearbeitet,  in  denen 


VII 

die  einzelnen  Bücher,  Archivalien  und  sonstigen  Hilfsmittel  liegen.  Durch  kleinere 
Schrift  habe  ich  Seite  190 — 195  andeuten  wollen,  daß  die  genannten  Arbeiten  für 
den  gegenwärtigen  Stand  der  Familienforschung  weniger  in  Betracht  kommen,  als 
die  mit  größerer  Schrift  verzeichneten.  An  allen  übrigen  Stellen,  wo  Petit  im 
Text  verwendet  ist,  soll  hierdurch  nicht  ein  Werturteil  ausgesprochen,  sondern 
lediglich  die  Übersichtlichkeit  gefördert  werden,  so  namentlich  auch  Seite  246—279. 
Es  ist  in  den  letzten  Jahrzehnten  eine  lange  Reihe  wissenschaftlicher  Arbeiten 
über  die  Geschichte  einzelner  Familien  erschienen.  Eine  Bibliographie  derselben 
lag  außerhalb  der  diesem  Buche  gezogenen  Grenzen.  Ich  erwähne  hier  aus  dieser 
Literatur  beispielsweise:  Fraustadt,  Geschichte  des  Geschlechts  von  Schönberg 
meißnischen  Stammes,  Leipzig  1878;  Generalmajor  Ernst  Freiherr  von]  Friesen, 
Geschichte  der  reichsfreiherrlichen  Familie  von  Friesen.  2  Bände.  Dresden  1899; 
Kypke,  Chronik  des  alten  Adelsgeschlechtes  der  von  dem  Lentcze  nebst  den 
bürgerlichen  Abzweigungen  der  Lenz  (Lentze,  Lentz),  Halle  a.  S.  1904;  J.  Loserth, 
Genealogische  Studien  zur  Geschichte  des  steirischen  Uradels.  Das  Haus  Stuben- 
berg bis  zur  Begründung  der  habsburgischen  Herrschaft  in  Steiermark  (=  For- 
schungen zur  Verfassungs-  und  Verwaltungsgeschichte  der  Steiermark.  Heraus- 
gegeben von  der  Historischen  Landes-Kommission  für  Steiermark,  VI.  Band,  1.  Heft), 
Graz  1905;  F.  v.  Meyenn,  Urkundliche  Geschichte  der  Familie  von  Pentz, 
Schwerin  1891;  G.  A.  von  Mülverstedt,  Geschichte  des  altadligen  Geschlechts 
von  Oppen  (mit  Urkundenbuch  und  dem  Tagebuch  des  Matthias  von  Oppen), 
4  Bände.  1893 — 98;  B.  Schmidt,  Geschichte  des  Geschlechts  von  Maltzan  und 
von  Maltzahn  (N.  F.  Bd.  V  bis  VII,  1902  der  „Baltischen  Studien",  und  Schleiz 
1907);  G.  Schmidt,  Die  Familie  der  Grafen  von  Hohenthal,  Halle  1896;  ders., 
Das  Geschlecht  von  Bismarck  (=  Geschichte  des  Fürsten  Bismarck  in  Einzel- 
darstellungen, herausgeg.  v.  Johannes  Penzier,  I),  Berlin  1908;  ders.,  Das  Ge- 
schlecht von  der  Schulenburg  (Ursprung,  Wappen,  Lehenswesen  usw.),  Bretgen- 
dorf  1908,  zu  beziehen  durch  die  Hofbuchhandlung  von  Mittler  in  Berlin;  Wolf 
von  Tümpling,  Geschichte  des  Geschlechtes  von  Tümpling,  3  Bände,  Weimar, 
Böhlau  1888 — 1894.  Derartige  Werke  zeigen  deutlich,  wie  wichtig  die  Familien- 
geschichte nicht  nur  für  die  einzelne  Familie,  sondern  auch  für  die  Geschichte 
des  Landes  werden  kann,  in  welchem  diese  gewohnt  und  gewirkt  hat.  Möchte 
meine  Arbeit  dazu  beitragen,  daß  sich  die  familiengeschichtlichen  Studien  weiter 
verbreiten  und  vertiefen!  Denn  die  Verse,  welche  der  Kaiserliche  Legationsrat  WoTf 
von  Tümpling  als  Motto  für  die  Geschichte  seines  Geschlechtes  gewählt  hat, 
ind  wahr  und  beherzigenswert: 

Rühmlich,  christlich,  auch  tröstlich  ist, 
Daß  man  zu  keiner  Zeit  vergißt 
Der  alten,  lieben  Vorfahren, 
Die  vor  uns  in  dem  Leben  waren. 

Die  Herren  Chas.  A.  Bernau,  Pendeen,  Bowes  Road,  Walton -on-Thames, 
England,  Königlich  Bayerischer  Ministerresident  in  Bern,  früher  Chef  des  Königlich 
Bayerischen  Reichsheroldsamtes  und  des  Königlich  Bayerischen  Geheimen  Haus- 
und Staatsarchivs  Exzellenz  Dr.  Ritter  von  Böhm,  Dr.  Ritter  von  Borosini 
Edler    von    Hohenstern    in   Loschwitz    und    Berlin,    Königlicher    Kammerherr 


VIII 

von  Boxberg  auf  Großwelka,  Rechtsanwalt  Dr.  Breymann,  Vorsitzender  der 
Zentralstelle  für  deutsche  Personen-  und  Familiengeschichte  in  Leipzig,  Exzellenz 
Generalleutnant  Baron  O'Byrn  in  Dresden,  Oberst  von  Domarus  in  Klotzsche- 
Königswald,  D.  G.  van  Epen,  Directeur  des  Centraal  Bureau  voor  Genealogie  en 
Heraldiekin  's-Gravenhage,  Generalmajor  Freiherr  von  Friesen  in  Dresden,  II.  Staats- 
archivar Dr.  Hegi  in  Zürich,  Kammerherr  Dr.  jur.  et  phil.  Kekule  von  Stra- 
donitz  und  Dr.  Kurt  Klemm  in  Groß-Lichterfelde  bei  Berlin,  Bücherwart  des 
Vereins  „Roland",  Vereins  zur  Förderung  der  Stammkunde,  Inspektor  a.  D.  Neefe 
und  Amtshauptmann  Dr.  Krug  von  Nidda  in  Dresden,  Oberstleutnant  Freiherr 
von  Oer  in  Fulda,  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  von  Oppen,  Vortragender  Rat  im 
Königl.  Sächsischen  Ministerium  des  Innern,  und  Hofmarschall  Graf  von  Rex  in 
Dresden,  Pfarrer  emer.  Scheuffler,  Obmann  der  Dresdner  Ortsgruppe  des  „Roland", 
Vereins  zur  Förderung  der  Stammkunde,  in  Klotzsche- Königswald,  Ständischer 
Bibliothekar  Dr.  Armin  Tille  und  Studienrat  Prof.  Dr.  Unbescheid,  Vor- 
sitzender des  „Roland",  Vereins  zur  Förderung  der  Stammkunde  in  Dresden, 
Exzellenz  Obersthofmarschall  Graf  Vitzthum  von  Eckstädt  auf  Lichtenwalde, 
Hof-  und  Gerichtsadvokat  Dr.  Witting  in  Wien  und  Arthur  Freiherr  von 
Zedtwitz  in  Dresden  stellten  mir  Material  zur  Verfügung.  Allen  diesen  Herren 
spreche  ich  hierdurch  meinen  besten  Dank  aus.  Besonderen  Dank  schulde  ich 
auch  Herrn  Reichsarchivrat  z.  D.  Dr.  Pius  Witt  mann  in  München,  der  mir  eine 
Reihe  von  Einzelheiten  namentlich  über  süddeutsche  Verhältnisse  mitteilte  und 
mich  bei  der  Korrektur  der  Druckbogen  unterstützte. 

Vorschläge  zu  Änderungen  und  Nachträgen  werden  gewissenhaft  geprüft  und 
für  eine  zweite  Auflage  tunlichst  berücksichtigt  werden. 

Zum  Schlüsse  dieser  Vorbemerkungen  möchte  ich  die  Worte  wiederholen, 
die  einer  unserer  bedeutendsten  Historiker,  der  selbst  um  Familiengeschichte 
rühmlichst  verdiente  Geheime  Archivrat  Dr.  H.  Grotefend  in  Schwerin,  in  seiner 
Arbeit  über  Stammtafeln  (Jahrbücher  des  Vereins  für  mecklenburgische  Geschichte 
und  Altertumskunde,  70.  Jhrg.,  Schwerin  1905,  Seite  1  ff.)  hinsichtlich  des  Wertes 
der  Geschlechterforschung  gesprochen  hat: 

„Es  ist  ein  erfreuliches  Bild,  daß  in  einer  Zeit,  die  voll  ist  von  zersetzenden 
gesellschaftsfeindlichen  Bestrebungen,  sich  überall  der  Familiensinn  geltend  macht, 
und  daß  in  adligen  wie  in  bürgerlichen  Familien  der  Wunsch  hervortritt,  sich 
fester  aneinander  zu  schließen,  um  in  der  Familie  den  festen  Halt  zu  gewinnen, 
den  bei  der  größeren  Zerstreuung  über  das,  gottlob!,  geeinte  Deutsche  Reich  das 
einzelne  Familienmitglied  leicht  zu  verlieren  Gefahr  läuft." 

„Gerade  in  unserer  Zeit,  wo  durch  einseitiges  und  übermäßiges  Hervorheben 
des  Einzelwesens  und  seiner  vermeintlichen  Rechte  das  Gesamtleben  in  seinen 
Wurzeln  mehr  und  mehr  verletzt  wird,  in  einer  Zeit,  wo  mehr  als  jemals  die 
Selbstsucht  über  den  Gemeinsinn  zu  siegen  sucht,  ist  die  Flucht  in  die  Familie 
und  die  Einkehr  in  ihre  Geschichte  gewiß  die  reinste  und  ergiebigste  Quelle  des 
Mutes  für  den,  der  noch  selbstlos  genug  ist,  die  Interessen  einer  Gemeinschaft 
über  die  Interessen  der  sie  bildenden  Einzelwesen  zu  stellen." 

„Die  Familie  ist  die  erste  und  ursprüngliche  Gemeinschaft  im  Leben,  sie  ist 
die  Grundlage  und  das  Vorbild  aller  gesellschaftlichen  und  staatlichen  Gemeinsam- 


IX 

keitsgebilde.  Sie  ist  daher  auch  am  ersten  geeignet,  wenn  nur  der  gute  Wille 
nicht  fehlt,  dem  Menschengeiste  auf  dem  Fluge  zum  Idealen  die  Schwingen  zu 
stählen,  ihn  stark  zu  machen  für  den  Kampf  mit  dem  einzelnen  Ich,  das  sich 
groß  zu  machen  sucht  gegenüber  dem  doch  zumeist,  wenn  nicht  allein  berech- 
tigten Wir  der  Gemeinschaft,  in  die  es  gestellt  ist." 

„Man  sehe  daher  nicht  mit  spöttischem  Lächeln,  wie  es  so  oft  in  den  Kreisen 
der  sogenannten  Gebildeten  geschieht,  auf  das  Treiben  derer  hin,  die  sich  be- 
streben, das  Dunkel  zu  klären,  das  etwa  über  der  Herkunft  ihrer  Familie  ruht, 
die  Glied  um  Glied  ihre  Vorväter  und  deren  Abkömmlinge  aneinander  reihen, 
um  zu  wissen,  mit  wem  zum  gemeinsamen  Kampf  des  Lebens  das  Schicksal  sie 
am  meisten  verbunden  hat." 

„Alle  die  sich  so  bestreben,  wollen  ja  teil  haben  an  dem  Segen,  den  Goethe 
durch  den  Mund  der  Iphigenie  über  sie  ausspricht" : 

„Wohl  dem,  der  seiner  Väter  gern  gedenkt, 
Der  froh  von  ihren  Taten,  ihrer  Größe 
Den  Hörer  unterhält  und  still  sich  freuend 
Ans  Ende  dieser  schönen  Reihe  sich 
Geschlossen  sieht." 

Dresden,  im  Februar  1909. 

Eduard  Heydenreich. 


Inhaltsverzeichnis. 

Seite 

Kirchenbücher  und  Standesamtsregister 1 

Geschichte  der  Kirchenbücher 1 

Die  Nürnberger  Totengeläutbücher 8 

Sammlung  von  Kirchenbuchauszügen  über  Hugenottenfamilien  in  Leiden 9 

Mittelnamen     10 

Eintragungen  der  unehelichen  Geburten  in  die  Kirchenbücher    .   .    .    • 11 

Die  Kirchenbücher  als  historische  Quelle 14 

Ausfüllung  genealogischer  Lücken  in  den  Kirchenbüchern 15 

Mängel  des  Kirchenbuchwesens 16 

Herkunftszeugnisse,  Geburtsbriefe 19 

Staatliche  Buchungen,  die  Personenstandsverhältnisse  und  das  Eherecht 20 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  Frankreich 21 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  Belgien 22 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  den  Niederlanden 22 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  der  Schweiz 23 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  Italien 23 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  Spanien 24 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  England     24 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  Österreich 26 

Die  Personenstandsbeurkundungen  in  Deutschland      36 

Ein  Mangel  bei  den  Standesregistern 40 

Familienstammbücher 41 

Zusammenfassende  Betrachtung 42 

Gebetsverbrüderungen,  Nekrologien  und  verwandte  Quellen  des  Mittelalters 44 

Familiengeschichte  und  Heraldik 54 

Quellen  der  Heraldik 54 

Nationale  Kennzeichen 57 

Kennzeichen  des  Standes     58 

Das  Lehnsverhältnis  und  die  Wappengruppen 59 

Wappengleichheit  und  Genealogie 62 

Heraldische  Andeutungen  unehelicher  Geburt 70 

Wappen  und  Besitzverhältnisse 71 

Symbolik  der  Wappenfiguren 73 

Namenwappen 75 

Hausmarken 77 

Wappen-Comptoirs 79 

Verzeichnis  hervorragender  Wappenmaler  und  Graveure 81 


XII 

Seite 

Numismatik  und  Familiengeschichte 82 

Allgemeine  Hilfsmittel  der  Numismatik   .  • 82 

Ausscheidung  von  Fälschungen 83 

Legende 87 

Porträt 89 

Wappen 94 

Die  monumentalen  Quellen  der  Familiengeschichte 98 

Burgen 98 

Kirchen  und  Klöster 105 

Häuser 108 

Steinmetzzeichen.    Künstlerzeichen 111 

Glasmalereien 112 

Hausgerät 114 

Grabdenkmäler 115 

Wappen  auf  Grabdenkmälern 124 

Ahnenproben  auf  Werken  der  bildenden  Kunst 125 

Glocken 127 

Das  Porträt.    Deutung  der  Gesichtszüge  (Physiognomik)     131 

Die  mündliche  Tradition 139 

Die  Eigennamen  und  der  Gebrauch  des  Wortes  „von"  (de,  di).    Mit  einer  Übersicht  über 

die  Wörterbücher  der  deutschen  Dialekte 142 

Die  Museen  als  familiengeschichtliche  Hilfsmittel 162 

Die  bibliothekarischen  Hilfsmittel  des  Familienforschers 170 

Allgemeines:  Die  für  den  Familienforscher  wichtigsten  Bibliotheken  und  die  Literatur 

über  dieselben 170 

Werke,  welche  allgemein  über  die  Familie  überhaupt  handeln 174 

Praktische  Winke  bei  der  Benutzung  von  Bibliotheken 175 

Die  ältere  familiengeschichtliche  Literatur   in  Deutschland  und  Österreich   bis  zum 

Ende  des  18.  Jahrhunderts 179 

Genealogien  deutscher  Fürstenhäuser  aus  dem  19.  Jahrhundert 190 

Leichenpredigten 195 

Trauergedichte  (Epicedien) 198 

Ordnungen  bei  Trauungen,  Einholungen,  Begräbnissen  und  anderen  Gelegenheiten  199 

Stammbäume 200 

Kalender  und  Almanache 202 

Jubiläumsschriften.   Berufshandbücher.   Arbeiten  über  Visitationen 205 

Schulschriften 208 

Universitätsmatrikeln 210 

Bürger-  und  Ratslisten 225 

Adreßbücher 227 

Steuerlisten 227 

Innungsverzeichnisse 228 

Ranglisten  und  Regimentsgeschichten 229 

Ordensgeschichtliche  Literatur 230 

Exulanten-Literatur 234 

Biographische  Literatur 237 

Memoiren  und  Selbstbiographien 243 

Gelcgenheitsdichter 245 

Theaterzettel 246 


XIII 

Seite 

Zeitungen 246 

Der   Handapparat    des   Familienforschers:   Kritische   Besprechung   der   wichtigsten 

Druckwerke  des  In-  und  Auslandes     246 

Anhang:  1.  Literatur  über  Siegelkunde.    Nachweis  größerer  Siegelsammlungen  .    .    .  270 

2.  J.  Siebmachers  Wappenbuch 276 

3.  Die  genealogischen  Taschenbücher 279 

4.  Familiengeschichtliche  Zeitschriften 280 

5.  Genealogische  Antiquariate 282 

6.  Verzeichnis  von  Herren,  welche  genealogische  Nachforschungen  gegen 
Entgelt  übernehmen 283 

Die  archivalischen  Quellen  des  Familienforschers 287 

Allgemeines:  Die  Aufgaben  der  Archive  und  die  familiengeschichtliche  Forschung  .  287 

Gesuche  um  Vorlage  von  Archivalien 290 

Archivbenutzungsordnungen 291 

Inventarisationsarbeiten  über  Archive 294 

Sphragistisch-heraldisch-genealogische  Sammlungen  in  Archiven     297 

Das  Adelsarchiv  bei  dem  K.  K.  Ministerium  des  Innern  in  Wien 301 

Praktische  Winke  für  die  Forschungsarbeit  in  den  Archiven 303 

Die  wichtigsten  Handbücher  über  die  historischen  Hilfswissenschaften 305 

Register,  Lehnbriefe  und  Verwandtes 308 

Gerichtsakten.    Testamente.    Ehestiftungen  .    .    ■ • 313 

Grundakten 318 

Das  Wetzlarer  Reichskammergerichtsarchiv 320 

Schöffenbücher 322 

Die  polnischen  Grodbücher 323 

Stadt-,  Grund-,  Flur-,  Gewähr-,  Stock-,  Lager-,  Sal-,  Erbebücher 323 

Landtafeln 335 

Achtbücher 337 

Protokollbücher 339 

Eigentumsübertragungen  auf  dem  Lande 340 

Steuerübersichten.    Rechnungen 340 

Bewerbungsschreiben.    Stipendienakten 342 

Schuldbücher  der  Landschaften  und  Städte 343 

Listen     345 

Volkszählungszettel 352 

Melderegister.    Schiffahrtsregister 354 

Wappen-,  Adels-,  Freiherrn-  und  Grafendiplome 355 

Urkundenfälschungen 364 

Ahnentafeln 367 

Aufschwörbücher 374 

Ritterbank-Protokolle 375 

Adelsmatrikeln 376 

Stadt-Chroniken 376 

Darstellungen  von  einzelnen  Seiten  des  städtischen  Wesens     .    • 380 

Klosterchroniken 380 

Familien-  und  Hauschroniken  („Hausbücher") 381 

Memoiren  und  Tagebücher 383 

Kürzere  genealogische  Zusammenstellungen 384 

Fälschungen  von  Chroniken • 385 


XIV 

Seite 

Briefe  und  Briefbücher 387 

Furierzettel 388 

Stammbuchblätter  und  Stammbücher 389 

Autogramme.    „Handschriftendeutungskunde"  (Graphologie) 393 

Schenkungsurkunden.    Traditionsbücher.    Urbare  und  urbariale  Aufzeichnungen    .    .  395 

Fürbitter  und  Zeugen  in  mittelalterlichen  Urkunden 403 

Heroldsämter  und  verwandte  Behörden.  Nebst  Angaben  der  wichtigsten  zusammenfassen- 
den adelsgeschichtlichen  Literatur 407 

Allgemeines:  Schutz  von  Adelsprädikaten  und  Adelstiteln     407 

Heroldamtliche  Archive 408 

Preußen 409 

Bayern 411 

Sachsen 412 

Württemberg 417 

Baden 417 

Die  übrigen  deutschen  Staaten 418 

Die  Schweiz 418 

England 420 

Frankreich 425 

Italien 428 

Spanien  und  Portugal   .    .   .    . " 429 

Niederlande  und  Belgien 430 

Dänemark 434 

Schweden • 435 

Rußland 436 

Österreich-Ungarn 445 

Autorenregister • 450 

Personen-  und  Sachregister 485 


Abkürzungsverzeichnis. 


A  Archiv    der    Gesellschaft    für    ältere 

deutsche  Geschichtskunde. 

AF  Archiv  für  Frankfurter  Geschichte  und 
Kunst. 

AG  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts- 
vereins. 

AKDV  Anzeiger  für  Kunde  der  deutschen 
Vorzeit  (Organ  des  Germanischen 
Museums  in  Nürnberg). 

ANR  Annalen  des  historischen  Vereins  für 
den  Niederrhein. 

AÖG     Archiv  für  Österreichische  Geschichte. 

ASG      Archiv  für  Sächsische  Geschichte. 

ASW     Archiv  für  Stamm-  und  Wappenkunde. 

AVN  Annalen  des  Vereins  für  Nassauische 
Altertumskunde. 

AZ        Archivalische  Zeitschrift. 

BAW  Berichte  und  Mitteilungen  des  Alter- 
tumsvereins zu  Wien. 

BJ  Bremisches  Jahrbuch,   hrsg.  von  der 

Historischen  Gesellschaft  des  Künst- 
lervereins. 

BS  Baltische  Studien,  hrsg.  von  der  Ge- 
sellschaft für  Pommersche  Geschichte 
und  Altertumskunde. 

BW  Burgwart  (Organ  der  „Vereinigung 
zur  Erhaltung   deutscher  Burgen"). 

DGB  Deutsche  Geschichtsblätter,  hrsg.  von 
Tille. 

DH  Der  Deutsche  Herold,  Zeitschrift  für 
Wappen-,  Siegel-  und  Familienkunde. 

FBAB  Familiengeschichtliche  Blätter  für  ad- 
lige und  bürgerliche  Geschlechter. 

FBP  Forschungen  zur  Brandenburgischen 
und  Preußischen  Geschichte. 

FDG     Forschungen  zur  DeutschenGeschichte. 

GGA     Göttinger  Gelehrte  Anzeigen. 

GWP  Geschichtsblätter  für  Waldeck  und 
Pyrmont. 

HGB     Hansische  Geschichtsblätter. 

HT        Historisches  Taschenbuch  (Leipzig). 


HV        Historische  Vierteljahrschrift  (Leipzig). 

HZ        Historische  Zeitschrift  (München). 

HZJ  Hohenzollern -Jahrbuch,  Forschungen 
und  Abbildungen  zur  Geschichte 
der  Hohenzollern  in  Brandenburg- 
Preußen. 

JAW  Jahrbuch  der  K.  K.  Heraldischen  Ge- 
sellschaft „Adler"  in  Wien. 

JBL  Jahrbuch  der  Gesellschaft  für  Loth- 
ringische Geschichte  und  Altertums- 
kunde. 

JSs  Jahresbericht  der  schlesischen  Gesell- 
schaft für  vaterländische  Kultur. 

JVH  Jahresberichte  des  Vogtländischen  alter- 
tumsforschenden Vereins  zu  Hohen- 
leuben. 

KGV  Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins 
der  deutschen  Geschichts-  und  Alter- 
tumsvereine. 

MaG     Mannheimer  Geschichtsblätter. 

MAGZ  Mitteilungen  der  antiquarischen  Gesell- 
schaft in  Zürich. 

MAW  Monatsblätter  der  K.  K.  Gesellschaft 
„Adler"  in  Wien. 

MDGL  Mitteilungen  der  Deutschen  Gesell- 
schaft für  Erforschung  vaterländi- 
scher Sprache  und  Altertümer  in 
Leipzig. 

MF        Märkische  Forschungen. 

MFA  Mitteilungen  des  Freiberger  Altertums- 
vereins. 

MG       Magdeburger  Geschichtsblätter. 

MGDB  Mitteilungen  des  Vereins  für  die  Ge- 
schichte der  Deutschen  in  Böhmen. 

MGB     Mühlhäuser  Geschichtsblätter. 

MGBn  Mitteilungen  des  Vereins  für  die  Ge- 
schichte Berlins. 

MGSS  Monumenta  Germaniae,  Abteilung  der 
Scriptores. 

MIÖG  Mitteilungen  des  Instituts  für  Öster- 
reichische Geschichtsforschung. 


XVI 


Mon.  Boic.  =  Monumenta  Boica. 

MRWG  Monatsschrift  für  Rheinisch -West- 
fälische Geschichtsforschung  und 
Altertumskunde. 

MSK     Mitteilungen  aus  dem  Stadtarchiv  Köln. 

MZK  Mitteilungen  der  K.  K.  Zentralkom- 
mission in  Wien. 

NA  Neues  Archiv  für  ältere  deutsche  Ge- 
schichtskunde. 

NASG  NeuesArchivfürSächsischeGeschichte. 

NBV  Verhandlungen  des  historischen  Ver- 
eins für  Niederbayern. 

NF        Neue  Folge. 

NLM     Neues  Lausitzer  Magazin. 

OBA  Oberbayerisches  Archiv  für  vater- 
ländische Geschichte. 

OR  Verhandlungen  des  historischen  Ver- 
eines von  Oberpfalz  und  Regensburg. 

PfG       Pfälzische  Geschichtsblätter. 

PPA  Publikationen  aus  den  Königlich 
Preußischen  Staatsarchiven. 

SHL  Zeitschrift  der  Gesellschaft  für  die 
Geschichte  der  Herzogtümer  Schles- 
wig, Holstein  und  Lauenburg. 

TVG  Taschenbuch  für  vaterländische  Ge- 
schichte, hrsg.  von  Hormayr. 

ÜB        Urkundenbuch. 

UFA  Archiv  des  historischen  Vereins  für 
Unterfranken  und  Aschaffenburg. 

VAG  Mitteilungen  des  Vereins  für  Anhal- 
tische Geschichte  U.Altertumskunde. 

VGG  Aus  der  Heimat.  Blätter  des  Vereins 
für  Gothaisehe  Geschichte. 

VJH  Vierteljahrsschrift  Herold.  Viertel- 
jahrsschrift für  Heraldik,  Sphragistik 
und  Genealogie,  (später)  f  ürWappen-, 
Siegel-  und  Familienkunde. 

VKR  Mitteilungen  des  Vereins  fürGeschichte 
u.  Altertumskunde  zu  Kahla  u.  Roda. 


VLG  Mitteilungen  des  Vereins  für  Lübecker 
Geschichte. 

VMG  Jahresberichte  des  Vereins  für  Mecklen- 
burgische Geschichte. 

VMSA  Verein  für  das  Museum  schlesischer 
Altertümer. 

VNS  Zeitschrift  des  historischen  Vereins 
für  Niedersachsen. 

WJb  oder  WVL  Württembergische  jahrbücher 
für  Statistik  und  Landeskunde.  Stutt- 
gart, Kohlhammer. 

WZ  Westdeutsche  Zeitschrift  für  Geschichte 
und  Kunst. 

ZBG  Zeitschrift  des  Bergischen  Geschichts- 
vereins. 

ZHbG  Zeitschrift  des  Vereins  für  Hamburger 
Geschichte. 

ZHG  Zeitschrift  des  Vereins  für  hessische 
Geschichte. 

ZHGP  Zeitschrift  der  Historischen  Gesell- 
schaft für  die  Provinz  Posen. 

ZHV  Zeitschrift  des  Harzvereins  für  Ge- 
schichte und  Altertumskunde. 

ZKu       Zeitschrift  für  Kulturgeschichte. 

ZLG  Zeitschrift  des  Vereins  für  Lübeckische 
Geschichte. 

ZOR  Zeitschrift  für  die  Geschichte  des 
Oberrheins. 

ZPF  Mitteilungen  der  Zentralstelle  für 
deutsche  Personen-  und  Familien- 
geschichte. 

ZTG  Zeitschrift  des  Vereins  für  thüringische 
Geschichte  und  Altertumskunde. 

ZWG    Zeitschrift   des  Westpreußischen   Ge- 
schichtsvereins. 
Also  heißt  z.  B.  AZ  NF  8, 10:  Archivalische 

Zeitschrift,  Neue  Folge,  Band  8,  Seite  10. 
Die  übrigen  Zeitschriften  sindohne 

derartige  Abkürzungen  zitiert. 


Kirchenbücher  und  Standesamtsregister. 

ÜCHER,  welche  Getaufte  erwähnen,  müssen  schon  früh  im  Gebrauch  ge- 
wesen sein;  Hinkmar,  Erzbischof  von  Rheims,  erklärt  auf  dem  Konzil  von 
Soissons  (853),  daß  das  System  und  die  Geltung  der  kirchlichen  Gesetze 
dahin  gehe,  für  alle  kirchlichen  Handlungen  die  Schriftlichkeit  zu  verlangen, 
so,  daß,  wer  der  Taufe  teilhaftig  wird,  gehalten  ist,  seinen  Namen  anzugeben.  Ver- 
zeichnisse aus  Hinkmars  Zeiten  sind  keine  mehr  vorhanden.  Die  frühesten  Kirchen- 
register, die  sich  bis  in  unsere  Zeit  erhalten  haben  und  die  den  Stand  einer  Person 
festlegen,  sind  aus  Italien  bekannt1).    Als  Alessandro  Vellutello  sich  ums  Jahr  1525 


*)  Es  ist  in  neuester  Zeit  viel  aus  Kirchenbüchern  exzerpiert,  viele  Tauf-,  Ehe-  und 
Sterberegister  der  einzelnen  Pfarreien  sind  inventarisiert  worden.  Trotzdem  habe  ich  mit  Jakobs, 
dessen  verdienstvollen  Darlegungen  ich  im  Text  gefolgt  bin,  die  Ansicht  von  v.  Inama- 
Sternegg,  daß  sich  die  Geschichte  der  Kirchenbuchführung  erst  auf  Grund  des  vollen 
Überblickes  über  ihren  Bestand  werde  schreiben  lassen.  (Statistische  Monatsschrift,  herausgeg. 
v.  d.  K.  K.  Statistischen  Zentralkommission  in  Wien,  XV.  Jahrg.,  S.  440.)  Über  die  Kirchen- 
bücher ist  folgende  Literatur  vorhanden:  Arenstorf f,  A.  v.,  Auszug  aus  den  Kirchenbüchern 
zu  Mierow  in  Mecklenburg,  VJH  26.  —  Auerbach  verzeichnete  die  Kirchenbücher  vom 
Fürstentum  Reuß  j.  L.  im  JVH  74.  75.  —  Baetheke,  Aus  Gräfenhains  Kirchenbuch,  VGG  2. — 
Bär,  Max,  Die  Kirchenbücher  der  Provinz  Westpreußen  (=  Abhandlungen  zur  Landeskunde 
der  Provinz  Westpreußen.  Hrsg.  v.  d.  Provinzialkommission  zur  Verwaltung  der  westpreußischen 
Provinzialmuseen,  Heft  XIII),  Danzig,  Kommissionsverlag  von  L.  Sauniers  Buchhandl.  1908.  — 
Benoit,  Extraits  des  Actes  de  Bapteme  conserves  ä  la  Mairie  de  Luneville,  JAW  1884.  — 
Chas.  A.  Bernau,  Bonds  to  Secure  Parish  against  charges,  The  genealogist's  Pocket  library, 
vol  I  Some  special  studies  in  genealogy,  chapter  III :  the  genealogy  of  the  submerged.  Verlag 
des  Verf.  Walton-on-Thames,  England.  —  Blanckmeister,  Die  sächsischen  Kirchen- 
bücher. Leipzig  1893,  Verlag  von  Fr.  Richter:  „Aus  dem  kirchlichen  Leben  des  Sachsenlandes. 
Kulturbilder  aus  vier  Jahrhunderten",  Heft  IV;  derselbe  KGV  1901;  „Alter  und  Bestand  der 
Kirchenbücher  im  Königreich  Sachsen",  Neues  sächsisches  Kirchenblatt  1900,  Nr.  52,  Sp.  821  ff.; 
„Die  Kirchenbücher  im  Königreich  Sachsen"  (mit  Unterstützung  des  Kgl.  Sachs.  Hauptstaats- 
archives;  nach  ausführlicher  Einleitung  wird  hier  eine  genaue  Statistik  dargeboten,  welche 
ersichtlich  macht,  aus  welcher  Zeit  sich  in  den  einzelnen  Pfarrarchiven  Tauf-,  Trau-  und 
Totenregister  erhalten  haben),  Beiträge  zur  sächsischen  Kirchengeschichte,  15.  Heft,  Leipzig 
1901.  —  Philipp  Freiherr  von  Blittersdorff,  Der  Adel  in  den  Kirchenbüchern  der  Stadt 
Braunau  am  Inn  in  Oberösterreich,  MAW  4.  —  Bobbe,  Über  die  Kirchenbücher  in  Anhalt, 
VAG  7.  —  A.  Bötticher,  Die  zwanzig  ältesten  Berliner  evangelischen  Kirchen  und  ihre 
Kirchenbücher,  ASW  7.  —  von  Bötticher,  W.,  Nachrichten  über  Adelsgeschlechter  aus  den 
Kirchenbüchern  von  Göda  (Kgl.  Sachs.  Amtshauptmannschaft  Bautzen),  VJH  21.  —  Brooke, 
J.  M.  S.,  The  Parish  Registers  of  London,  St.  Mary  Woolnoth  and  St.  Mary  Woolchurch  Haw 
from  1538—1760,  edited   by  J.  M.  S.  Brooke   and  A.  W.  C.  Hallen  1886.   —    Bruiningk", 

Heydenreich ,  Familiengeschtchtliche  Quellenkunde.  1 


mit  der  Herausgabe  und  Bearbeitung  von  Petrarcas  Schriften  beschäftigte  und 
dabei  auch  persönliche  Nachrichten  über  Laura,  Petrarcas  Geliebte,  sammelte, 
sah  er  sich  nach  den  Kirchenbüchern  ihrer  provenzalischen  Heimatgegend  um. 
Er  wandte  sich  an  den  Pfarrer  von  Cabrüres,  Dep.  Vancluse  und  fand  zwei  Re- 
gister, die  von  1305  bis  1375  und  1378  reichten.  Daraus  ergab  sich,  daß  Laura 
am  4.  Juni  1314  getauft  war.     Etwas    später   war   diese  Einrichtung  auch  schon 


H.  v.,  Die  älteren  Kirchenbücher  Livlands,  Sitzungsber.  der  Gesellsch.  f.  Gesch.  u.Altertumsk.  der 
Ostseeprovinzen  Rußlands  f.  d.  Jahr  1897.  —  Brunstorf f,  Einiges  über  englische  Kirchenbücher, 
DH  34.  —  Bulkeley,  E.  W.,  The  Parish  Registers  of  St.  Mary,  Stockport,  Cheshire,  con- 
taining  the  Baptisms,  Marriages  and  Burials  from  1584—1620,  with  Notes.  1889.  —  Conrad, 
Familiennachrichten  aus  ostpreußischen  Kirchenbüchern,  VJH  26.  —  Crain,  Das  Kirchenbuch 
des  Grauen  Klosters  zu  Wismar,  VMG  6.  —  Croston,  James,  The  Register  Book  of 
Christenings,  Weddings  and  Burials  within  the  Parish  of  Prestbury  within  the  County  of 
Chester  1560—1636.  1881.  —  v.  Dassel,  O.,  Auszüge  aus  dem  Trauregister  der  Evangelischen 
Hof-  und  Sophienkirche  zu  Dresden,  FBAB  2.3;  Auszüge  aus  den  Kirchenbüchern  der  katho- 
lischen Kirche  zu  Endersdorf  in  Schlesien,  Bd.  3.  —  Decker,  Geschichte  der  evangelischen 
Parochien  in  der  Provinz  Posen.  Posen  1898.  —  Egli,  Zwingli  und  die  Pfarrbücher, 
Zwingliana  Nr.  1,  S.  86;  Nochmals  Zwingli  und  die  Pfarrbücher,  Zwingliana  Nr.  2,  S.  125.  — 
Ehrhardt,  Drei  interessante  Auszüge  aus  dem  Kirchenbuch  der  Kirche  Divi  Blasii  zu  Mühl- 
hausen i.  Thür.,  MGB  6.  —  Elvius,  Sofus,  Aus  dänischen  Kirchenbüchern,  DH  25. —  Ersch 
und  Grubers  Allgemeine  Enzyklopädie  II,  36.  —  Farner,  Die  pfarramtlichen  Register  im 
Gebiet  des  Kantons  Zürich,  ihre  Geschichte  und  wissenschaftliche  Ausbeute,  Züricher 
Taschenbuch  1899.  —  Feilitzsch,  Hnr.  E.  Ferd.  von,  Zur  Familiengeschichte  der  Deutschen, 
insonderheit  des  Meißnischen  Adels  von  1570  bis  ca.  1820.  Kirchenbuchauszüge.  Großenhain 
und  Leipzig  1896;  derselbe,  Zur  Kenntnis  der  alten  Kirchenbücher,  in:  Der  Wahrheitszeuge, 
Christi.  Monatsbl.  f.  d.  Kirchengemeinden  Wittgensdorf,  Glösa  u.  Auerswalde  (Druck  u.  Verlag 
v.  Oskar  Schirrmeister  in  Wittgensdorf)  4.  Jahrg.  1908. —  Finster,  von,  Evangelische  Pfarr- 
amtsarchive in  Russisch-Polen,  ASW  1905.  —  Fischer,  Adlige  Familiennachrichten  aus  dem 
Sterberegister  der  Kirche  St.  Aegidii  zu  Braunschweig  1754 — 1812,  DH  33.  —  Fishwick,  H., 
The  Registers  of  the  Parish  Church  of  Rochdale  in  the  County  of  Lancashire  from  October 
1582  to  March  1641.  2  vols.  1888/89.  —  Flanß,  R.  v.,  Auszüge  aus  den  Kirchenbüchern  der 
benachbarten  Kirchspiele  Wittgendorf,  Heuckewalde  im  Zeitzer  Kreise,  Gr.-Aga  im  Fürstentum 
Reuß  j.  L,  Polzig  und  Dobitschen  im  Herzogtum  Sachsen-Altenburg,  VJH  13.  —  Foster,  Jos., 
London  Marriages  Licenses  1521  —  1869.  1887.  —  Fothergilt,  Gerald,  Parish  Registres,  be- 
treffend Emigrants  to  America  in:  „Some  special  studies  in  genealogy"  (=  Bd.  I  von:  The 
Genealogist's  Pocket  Library,  hrsg.  v.  Chas.  A.  Bernau,  Walton -on-Thames,  England).  — 
Franke,  Aus  Zwickaus  alten  Kirchenbüchern,  in:  Kirchl.  Mitteilungen  für  Zwickau  1893, 
Nr.  10.  —  Gatty,  The  First  Book  of  the  Marriage,  Baptismal  and  Burial  Registers  of  Eccles- 
field  Parish  Church,  Yorkshire,  from  1558  to  1619,  also  the  Churchwardens  Accounts  from 
1520  to  1546.  1878.  —  Gibbons,  Alf r.,  Marriage  Licenses.  An  abstract  of  the  Allegation 
Books  preserved  in  the  Registry  of  the  Bishop  of  Lincoln  1598  to  1628.  1888.—  Gibson,  E.  P., 
Parish  Register  of  Stock  Harvard.  Essex  1563—1700.  1881.  —  Glanville-Richards,  The 
Parish  Registers  of  Windelsham,  Surrey,  from  1677  to  1783  with  Biographical  Notices  of 
some  Past  and  Present  Families  now  Residing  in  the  Parish  etc.  1881.  —  Gmelin,  Die 
Verwertung  der  Kirchenbücher,  DGB  1;  vgl.  Tille  DGB  7,  22.  —  Frhr.  von  Gutten- 
berg  KGV43.  45.  —  Hach,  Über  Kirchenbücher  in  Lübeck,  VLG  7.—  Handel-Mazzetti, 
Victor,  Frhr.  von,  Miszellaneen  aus  den  Kirchenmatrikeln  Oberösterreichs,  als  Beitrag  zur 
Geschichte  des  Adels  in  Oberösterreich,  MAW  4,  205  ff.  —  Has,  Kirchenbücher  im  Kreise 
Minden,  ASW  8.  —  Havergal,  Reverend  F.  T.,  Records  of  Upton  Bishop,  Hereford,  con- 
tainmg  hst  of  all  the  Marriages  1571—1883.  1883.  —  Herzog-Haugk,  Realenzyklopädie 
für  protestantische  Theologie  und  Kirche  XVI.  —  Hof  er,  Paul,  Die  schweizerischen  Zivil- 
standsregister.    Ihre    Entstehung   und    Entwickelung   und   ihr  Verhältnis   zur   Statistik    (hier 


weiter  nach  Norden,  nach  Mittelfrankreich,  vorgedrungen  und  aus  dem  Städtchen 
Givry,  Depart.  Saone  et  Loire,  ist  noch  ein  Eheregister  von  1336 — 1350  und  von 
Begräbnissen  zwischen  1335 — 1348  auf  uns  gekommen.  Daß  hier  diese  Register- 
führung noch  neu  war,  dürfen  wir  daraus  schließen,  daß  diese  Verzeichnisse  sich 
an  ein  Lagerbuch  der  Pfarrei  anschließen.  Er  hielt  anscheinend  gleichen  Schritt 
mit   der  Verbilligung   des  Schreibmaterials.     Von  Süden   her  verbreitete   sich  der 


werden  auch  die  Kirchenbücher  der  Schweiz  behandelt;  beigegeben  ist  eine  „Photographische 
Nachbildung  der  zwei  ersten  Seiten  des  Taufregisters  von  Pruntrut  von  1481"  in  Großquart) 
in:  Zeitschr.  f.  schweizerische  Statistik,  Jahrg.  1907.  —  Hof  mann,  J.  H.,  Uit  de  Utrechtsche 
begrafenis-boeken  (1623 — 1722),  Rijswijk  1900;  derselbe,  Uit  het  dodenboek  der  momber- 
kramer  van  Utrecht  (1710—1749),  Rijswijk  1903.   —    Horst,  Frhr.  v.  d.,  VJH  27,  DH  1896 
bis  1899. —  Hovenden,  Rob.,  1)  The  Register-Booke  of  christenings,  Marriages  and  Burialls 
within  the  precinct  of  the   Cathedral  and  Metropolitical  Church  of  Christ   of  Canterbury, 
Kent  1878.  2)  Extract  from  the  Parish  Registres  of  Erith,  Kent  1879.  3)  The  Parish-Registres 
of   London,    St.  James,    Clerkenwell,   3  vols,    Harlian  Society   1888.   —    Hugo,  C.  v.,    Das 
Kirchenbuch  zu  Holzhausen,  VJH  30.  —  Jakobs,  KOV  1901  u.  1902.  —  Jewers,  The  Parish 
Registers  of  St.  Columb  Major,  Cornwall  1540—1780.  1881.  —  Kelleter  behandelt  die  älteren 
Kölner  Kirchenbücher,  MSK  9.  —  Kleinwächter,  Hnrch.,  Das  älteste  protestantische  Kirchen- 
buch der  Stadt  Posen,  HZGP  9. —  Kortzfleisch,  G.  von,  Vollständige  Zusammenstellung 
aller  in  dem  Taufregister  der  Löbenichtschen  Kirche  zu  Königsberg  1654 — 1684  enthaltenen 
Taufen,    soweit    dieselben   adelige    Familien    betreffen.   —    Krieg,   Alter   und    Bestand    der 
Kirchenbücher  in  Lippe,  Birkenfeld,  Lübeck,  Waldeck  und  Schaumburg,  VNS  1895;  über  die 
Kirchenbücher  Mecklenburgs,  VMG  60.  68;  derselbe  KGV  43.  45.  47  und  1907  und  in:  Neue 
Mittlgn.  aus  dem  Gebiet  histor.-antiquar.  Forschungen  XIX,  1,  1895;  derselbe,  „Das  Alter  und 
der  Bestand  der  Kirchenbücher  im  Herzogtum  Braunschweig",  ZHV  28;    derselbe,  Inventari- 
sationen  der  Kirchenbücher,  KGV  1907.  —  Kröber,  F.  E.,  Das  Pfarrarchiv  und  das  Studium 
desselben  in  seinem  Nutzen  für  Amt  und  Gemeinde,  im  Neuen  Sachs.  Kirchenblatt  IV,  1897, 
Sp.  517 ff.   —   Lange,  Auszüge  aus  dem  Kirchenbuch  in  der  Hauptmannschaft  Windau  in 
Kurland,  VJH  17.   —   Langley,  Alfr.,  The   Parish  Registers   of  Broseley,   Shropshire  1570 
bis  1700.    1889.   —   Legat,  G.  Th.  v.,  Auszüge   aus    den  Kopulationsregistern   und  Sterbe- 
registern des  Kirchenarchivs  zu  Staßfurt  (1608—1738),  VJH  20.  —  Lobe,  Ernst,  Nachrichten 
über  Adelige  aus  den  Kirchenbüchern  der  Parochie  Orlamünde,  VKR  6.   —    Mach,  Anton 
von,  Aus  den  Kirchenbüchern  des  katholischen  Pfarramtes  Sullenczin  im  westpreuß.  Kreise 
Carthaus,  VJH  13.  —  Macholz,  Ernst,  behandelt  die  Kirchenbücher  in  Ostpreußen  in  den 
„Mitteilungen  der  Literarischen  Gesellschaft  Masovia",  10.  Jahrg.  (Lötzen  1904),  S.  192  ff.;  in 
den  „Oberländischen  Geschichtsbüchern",  7.  Heft,  Mühlhausen  1905,  S.  177  ff.;  in  der  „Zeit- 
schrift der  Altertumsgesellschaft  Insterburg",  9.  Heft,  Insterburg  1905,  S.  23  ff,;  in  VJH  34; 
in  den  „Mitteilungen  der  Litauischen  Literarischen  Gesellschaft  in  Tilsit",  5.  Bd.  (Tilsit  1906); 
derselbe,  Familiennachrichten  aus  altpreußischen  Kirchennachrichten,  I.  Das  Kirchenbuch  der 
reformierten   Kirchengemeinden   Soldau-Morungen,    Oberland.  Geschichtsblätter,   9.  Heft.  — 
Margerison,  Registers  of  the  Parish  Church  of  Calverley,  Yorkshire,  with  a  Description 
of  the  Church,  and  a  sketch  of  its  History  prior  to  1650.    3  vols.    1870—77.  —    Marshall, 
The    Parish    Registers    of    Perlethorpe,    Notts    1887.    —     Metzsch.    G.  v.,    Beiträge    zur 
Geschichte   adliger   Familien    aus    den   Kirchenbüchern    der  Umgebung    Leipzigs,    ZPF    2; 
Auszüge  aus  den  Kirchenbüchern  der  Nikolaikirche  zu  Leipzig,  FBAB  4,  1906.  —  Meyer,  H., 
im  Jahrbuch    der  Historischen  Gesellschaft   für  den  Netzedistrikt   1898.   —   Muelen,  J.  C. 
van   der,    De   registers   der  graven   in  de   Kloosterkerk   te  's-Gravenhage.   's-Gravenhage 
1886.    —    Nathusius,  v.,  Die  Frankfurter  Kirchenbücher,  im  Archiv  f.  Frankfurter  Gesch., 
3.  F.,  VI,  1898.   —   Newman,  Josiah,  Index  to  Births,  Marriages  and  Deaths,  betreffend 
die   Quäker- Urkunden,   The   Genealogist  Pocket  Library,  vol.  I.    Some    special    studies    in 
genealogy,  hrsg.  v.  Chas.  A.  Bernau,  Walton -on-Thames,  England.    —    Oberländer, 
Eine  notwendige  Inventarisierung,  ASW  8.  —   Pauls,  E.,  Auszüge   aus   den   älteren  Zivil- 

1* 


4 

Brauch  dann  weiter  nach  Norden.  Im  Jahre  1406  schreibt  der  Bischof  von  Nantes 
die  Führung  von  Taufregistern  vor,  der  von  Angers  im  Jahre  1504.  Ein  noch 
erhaltenes  derartiges  Register  zu  St.  Jean  en  Greve  in  Paris  setzt  1515  ein. 

In  Italien  können  wir  selbst  aus  kleineren  Orten  kirchliche  Register  nach- 
weisen, welche  bis  ins  H.Jahrhundert  zurückreichen,  so  die  mit  dem  Jahre  1374 
beginnenden  Totenregister  zu  St.  Sepolcro,  Provinz  Arezzo,  und  das  Taufregister 


Standsregistern  der  Pfarre  Raeren  (Kreis  Eupen),  VJH  6.  —  Poirier,  F.  J.,  Documents 
genealogiques  d'apres  les  registres  des  paroisses  1561 — 1792,  Paris  1899,  vgl.  dazu 
W[olfram],  JBL  11.  —  Quadt,  v.,  Genealogisches  aus  den  Kirchenbüchern  zu 
Wickrathberg,  DH  32.  —  Rfaab],  C.  v.,  Auszüge  aus  den  Kirchenbüchern  der  im 
sächsischen  Vogtland  gelegenen  Pfarren,  VJH  13.  14.  16.  18.  —  Radcliffe,  John, 
The  Parish  Registers  of  Saddleworth.  York  1613  to  1751.  1887.  —  Rahden,  A.  v., 
Notizen  aus  Mitauischen  Kirchenbüchern,  VJH  20.  —  Rodde,  C.  Frhr.  v.,  Aus  Mecklen- 
burgischen Kirchenbüchern,  FBAB  1908,  Oktober.  —  Rosbund,  Felix,  Einige  Mitteilungen 
über  die  Kirchenbücher  Niederschlesiens,  ASW  1905.  —  Rose,  Rieh.,  Die  Kirchenbücher 
der  Provinz  Westpreußen,  ASW  6.  —  Sägmüller,  Die  Entstehung  und  Entwickelung  der 
Kirchenbücher  im  katholischen  Deutschland  bis  zur  Mitte  des  18.  Jahrhunderts,  Theologische 
Quartalschrift  B.  81,  1899.  —  Schell  bez.  d.  Landgerichtsbezirk  Elberfeld,  KGV  40.  — 
Schön,  Theod.,  Aus  württembergischen  Kirchenbüchern,  DH  37.  —  Scholler  bez.  den 
Regierungsbez.  Aachen,  AG  13.  —  -Schulze,  Exzerpte  aus  Kirchenbüchern  von  Schlaben- 
dorf,  VJH  27.  29.  —  Schwarz,  Paul,  Die  Kirchenbücher  der  Neumark,  der  Kreise  Ost- 
sternberg, Weststernberg,  Züllichau-Schwiebus  und  Kronen  (=  Schriften  des  Ver.  f.  Gesch. 
d.  Neumark,  Die  Kirchenbücher  der  Mark  Brandenburg  1),  Landsberg  a.  W.  1900.  —  Seuber- 
lich,  Notizen  über  Bürger  der  Kreisstadt  Werden  in  Livland  nach  Pastor  H.  von  Baumanns 
Manuskript,  sowie  dem  ältesten  Kirchenbuche  Wendens  (1758 — 1773),  ASW  7.  —  A.  Spring- 
born, Mitteilungen  aus  einem  Frankfurter  Kirchenbuch,  ZHGP  2.  —  Squire,  J.  T.,  The 
Registers  of  the  Parish  of  Wandsworth,  Surrey,  1603—1787.  1887—1889.  —  Stolze,  Nach- 
richten über  Adelige  aus  den  Kirchenbüchern  der  Ephorie  Kahla,  VKR  5.  —  Stuhr  ver- 
zeichnet den  Bestand  der  Kirchenbücher  Mecklenburgs,  VMG  60.  —  Tille  NR  63  u.  ZPF  2. — 
Turner,  „Northowham,  orColey  Register,  the  Nonconformist  Register  of  Baptisms,  Marriages 
and  Deaths;;,  compiled  by  Rev.  O.  Heywood,  and  T.  Dickenson  1644—1702, 1702—1752.  1881.  — 
Uihlein,  Über  den  Ursprung  und  die  Beweiskraft  der  Pfarrbücher,  Archiv  für  zivilistische 
Praxis,  Bd.  15.  —  Vorberg,  Schriften  des  Vereins  für  Geschicte  der  Neumark,  15.  Heft, 
1906;  derselbe,  Die  Kirchenbücher  im  Bezirk  der  Generalsuperintendentur  Berlin  und  in  den 
Kreisen  Lebus  und  Stadt  Frankfurt,  Veröff.  d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Mark  Brandenburg,  Leipzig, 
Duncker  u.  Humblot  1905. —  Vorsterman  van  Oyen,  A.  A.,  De  oude  Kerkregisters  in  ons 
Land,  's-Gravenhage  1892;  teilweise  sind  die  Kirchenbücher  auch  veröffentlicht  in:  Verslagen 
omtrent's  Ryks  oude  Ankieven  (Staatspublikation).  —  Voß,  H.  v.,  Aus  alten  Kirchenbüchern 
(Lohma  SA),  VJH.  —  Wasch,  C.  J.,  Een  doopregister  der  Hollanders  in  Brazilie  1889, 
s-Gravenhage.  —  Waters,  R.  E.  ehester,  Parish  Registers  in  England,  their  History  and 
Contents,  with  suggestions  for  securing  their  better  Custody  and  Preservation.  New 
edition  1883.  —  Wehrmann  in  den  Baltischen  Studien  XLII,  1  ff.,  Quartalblatt  des  histor.Ver. 
f.d.  Großherzogtum  Hessen  1897;  derselbe,  Die  Kirchenbücher  in  Pommern,  Archiv  für  Frankfurter 
Geschichte  VI,  1898.  —  Welzl,  Über  mährische  Pfarrarchive,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  d.  Gesch. 
Mährens  u.  Schlesiens,  3.  Jahrg.,  Brunn  1899,  S.  225  ff.  —  Wetzer  u.  Weite,  Kirchenlexikon 
oder  Enzyklopädie  der  katholischen  Theologie  u.  ihrer  Hilfswissenschaften,  2.Aufl.,  VII,  S.  522.— 
Winning,  v.,  Das  Kirchenbuch  zu  Buchholz,  Kreis  West-Sternburg,  VJH  27.  —  Wolfram, 
Über  die  Kirchenbücher  der  Stadt  Metz,  KGV  41.  —  Zahn,  W.,  Genealogische  Mitteilungen 
aus  den  Kirchenbüchern  der  St.  Stephanskirche  zu  Tangermünde,  DH  25.  —  Zeitschel,  im 
„Evangelischen  Kirchenblatt  für  die  Niederlausitz"  17.  Jahrg.  1891,  Nr.  16—18,  auch  abge- 
druckt in  den  „Niederlausitzer  Mitteilungen",  2.  Bd.,  Guben,  1892,  S.  50ff.  —  H.,  Hand- 
schriftenproben aus  Kirchenbüchern  der  Jahre  1558—1567,  ASW  7.  —  Zeller,  H.  M.,  Nach- 


zu  Gemona,  Provinz  Udine,  das  1379  anfängt.  Von  Florenz  hören  wir,  daß  die 
gewöhnlich  am  spätesten  einsetzenden  Totenregister  1450  ihren  Anfang  nahmen 
und  daß  bereits  1490  die  Personenregister  an  den  Diözesan  eingesandt  werden 
mußten.  Zu  Ravenna  sind  die  Taufregister  von  1492  an  im  Archivio  del  battisterio 
erhalten. 

Auf  der  Iberischen  Halbinsel  konnten  die  christlichen  Fürstentümer  jahr- 
hundertelang nur  mühsam  ihr  eigenes  Kulturleben  entfalten.  Hier  hören  wir 
daher  auch  nicht  so  früh  wie  in  der  Provence  und  Italien  Nachricht  von  Kirchen- 
büchern. Im  Jahre  1497  veranlaßte  Erzbischof  Ximenes  von  Toledo  die  daselbst 
versammelte  Synode,  die  Führung  von  Geburts-  und  Trauregistern  seitens  aller 
Pfarrer  zu  verordnen.  Diese  Einrichtung  wurde  durch  heillose  Zustände  im  Lande 
veranlaßt.  Es  wurden  nämlich  in  leichtsinnigster  Weise  Ehen  geschlossen  und 
mit  dem  Vorgeben  gelöst,  daß  zwischen  den  Gatten  ein  von  der  römischen  Kirche 
statuiertes  Ehehindernis,  eine  Patenschaft,  eine  cognatio  spiritualis  stattfinde,  und 
stets  fanden  sich  gewissenlose  Leute,  die  das  beschworen.  Um  dem  vorzubeugen, 
sollten  hinfort  amtliche  Tauf-  und  Eheregister  mit  Angabe  der  Zeugen  und  Bürg- 
schaftsleister geführt  werden.  Etliche  Jahrzehnte  scheint  dieser  Vorgang  auch  auf 
Portugal  eingewirkt  zu  haben;  denn  wir  hören,  daß  der  Infant  Alfons,  Erzbischof 
von  Lissabon,  auf  einer  daselbst  im  Jahre  1536  abgehaltenen  Synode  die  Kirchen- 
buchführung anordnen  ließ. 

In  England  wurden  alle  drei  Hauptregister  von  Taufen,  Trauungen  und  Be- 
gräbnissen  zwei  Jahre   nach  der  Trennung  von  der  römisch-katholischen  Kirche 


richten  aus  Kirchenbüchern  von  Borna  usw.,  VJH  17;  Nachrichten  aus  Kirchenbüchern  und 
Urkunden,  VJH  22.  23.  —  Die  Kirchenbücher  Schlesiens  beider  Konfessionen,  herausgeg.  vom 
Verein  f.  Gesch.  Schlesiens,  Breslau  1901.  Die  evangelischen  Register  hat  Eberlein,  die 
katholischen  Jungnitz  bearbeitet.  —  Aus  den  Tauf-,  Trau-  und  Begräbnis-Registern  der 
evangel.  Schloßkirche  zu  Goschütz,  DH  33.  —  Auszug  aus  den  im  Archiv  des  evangelischen 
Pfarramts  A.  C.  zu  Wien  aufbewahrten  Matrikeln  der  königl.  dänischen  und  königl.  schwe- 
dischen Gesandtschaften,  DH  21.  —  Etwas  aus  den  Kirchenbüchern  zu  Unteröwensheim  im 
Kraichgau  (Großherzogtum  Baden)  VJH  27.  —  Exzerpte  aus  alten  Kirchenbüchern  VJH  8,  9, 
11,  12.  —  Verzeichnis  der  Militärkirchenbücher  vor  1806,  wo  sie  sind  und  wie  weit  vor- 
handen, VJH  20.  —  Der  10.  Band  der  „Zeitschrift  für  die  Geschichte  des  Oberrheins,  Neue 
Folge"  enthält  ein  „Register  der  in  Nr.  1—17  der  , Mitteilungen  der  Badischen  Historischen 
Kommission'  veröffentlichten  Verzeichnisse  der  Archivalien,  der  Gemeinden,  Pfarreien, 
Grundherrschaften"  usw.  —  Hierzu  kommt  noch  eine  Fülle  gelegentlicher  kleiner  Notizen 
aus  Kirchenbüchern  in  Hunderten  von  Zeitschriftennummern.  Für  Deutschland  fehlt  es 
gegenwärtig  noch  an  einem  großem  zusammenfassenden  Werk  über  die  Kirchenbücher.  In 
England  gibt  es  einen  „Schlüssel  zu  den  alten  Pfarr-Registern  von  England  und  Wales", 
welcher  ein  großes  Material  in  einem  handlichen  Band  zusammenfaßt.  Dieses  Werk  ist  be- 
titelt: Key  to  the  ancient  Parish  Registers  of  England  and  Wales  by  Arthur  Meredyth  Burke, 
London  1908.  8°.  Was  die  Schweiz  betrifft,  so  mußten  auf  Anordnung  des  eidgen.  Justiz- 
und  Polizeidepartements,  als  Aufsichtsbehörde  über  das  Zivilstandswesen,  in  allen  Kantonen 
Verzeichnisse  über  die  vorhandenen  alten  Pfarrbücher  (Kirchenbücher)  aufgenommen  werden. 
Das  Ergebnis  dieser  Aufnahme  für  den  Kanton  Luzern  wird  mitgeteilt  im  „Vaterland",  Luzern 
13.  März  1901,  Beilage  zu  Nr.  60.  In  Holland  sind  mehrere  Kirchenbücher  vollständig  publi- 
ziert von  der  Genealogisch-heraldiek  Genootschap  „De  Nederlandsche  Leeuw"  (Praesident: 
Kolonel  a.  D.  Wagner,  's-Gravenhage),  a)  im  „Algemeen  Nederlandsch  Familieblad"  (17  Jahr- 
gänge), b)  im  „De  Wapenheraut"  (13.  Jahrgänge),  c)  in  „Geneal.  Herald  Bladen"  (3  Jahr- 
gänge).   Weiter  finden  sich  solche  noch  in  De  Navorscher  (57  Jahrgänge). 


durch  Verordnung  König  Heinrichs  VIII.  vom  Jahre  1538  eingeführt  und  fanden 
ungemein  schnelle  Verbreitung,  in  Schottland  erst  seit  1551,  in  Irland  viel  später. 

In  Deutschland,  wo  wir  vereinzelt  Taufregister  schon  im  15.  Jahrhundert  von 
Synoden  angeordnet  sehen,  ist  das  älteste  Überbleibsel  eines  Kirchenbuches  in 
neuerem  Sinne  das  Bruchstück  eines  Taufbuchs  von  St.  Theodor  in  Basel  von 
1490—1497,  seit  1861  ins  Britische  Museum  nach  London  gelangt.  Es  ist  als 
ein  echtes,  dem  öffentlichen  kirchlichen  Gemeindegebrauch  dienendes  Register 
gedacht  und  angelegt.  Aber  trotz  dieses  öffentlichen  Charakters  erwies  sich  dieses 
Unternehmen  als  ein  verfrühter  Versuch  seines  Urhebers.  Das  war  Johann  Surgaut, 
ein  Sohn  des  Oberelsaß,  ein  tüchtiger  Gelehrter,  viermal  Rektor  der  Baseler  Uni- 
versität. Als  Hörer  der  Sorbonne  mußte  er  in  Frankreich  die  kirchliche  Register- 
führung, insbesondere  die  der  Taufbücher,  kennen  gelernt  haben  und  suchte  die- 
selbe auch  an  seinem  späteren  Wirkungsort  einzuführen.  Aber  so  sehr  war  dieses 
Unternehmen  auf  seine  Person  angewiesen,  daß,  als  er  im  Jahre  1497,  vielleicht 
infolge  von  Krankheit  oder  Arbeitslast,  mit  den  Einzeichnungen  aufhörte,  die  Sache 
liegen  blieb.  Nachdem  er  1503  gestorben  war,  legte  auch  der  Pfarrer  nicht  Hand 
an.  Als  aber  im  Jahre  1529  nicht  nur  zu  St.  Theodor,  sondern  an  allen  Kirchen 
von  Basel  die  Kirchenbuchführung  Eingang  fand,  war  eine  neue  Zeit  angebrochen. 
Die  Reformation  war  es,  welche,  in  Deutschland  die  Kirchenbuchführung  erzeugte: 
überall  von  den  Alpen  bis  an  den  Harz,  von  den  Vogesen  bis  nach  Schlesien, 
in  der  Schweiz,  im  Elsaß,  in  Schwaben,  in  der  Wetterau,  in  Frankfurt  a.  M.,  Nürn- 
berg, Böhmen,  Sachsen-Thüringen  und  Schlesien  finden  wir  Kirchenbücher  von 
den  ersten  Anfängen  der  Reformation  bis  zum  Jahre  1540.  So  sehr  war  diese  Ver- 
zeichnung der  an  Personen  vorgenommenen  heiligen  Handlungen  damals  in  Deutsch- 
land Sache  der  Reformationsverwandten,  daß  z.  B.  im  Mai  1533  der  Rat  der  Reichs- 
stadt Lindau  anordnete,  daß,  soweit  die  Stadt  zwinglisch  geworden,  die  Kinder, 
die  das  Taufsakrament  empfangen,  von  den  Geistlichen  in  ein  Buch  verzeichnet 
werden  sollten,  wie  das  im  Jahre  darauf  in  entsprechender  Weise  mit  den  Ge- 
trauten geschah.  Für  die  Katholiken  wurden  diese  Bücher  hier,  wie  überall 
anderswo,  erst  viel  später  eingeführt.  Recht  merkwürdig  und  augenfällig  tritt 
dieser  Unterschied  bei  späteren  Staatenbildungen  zutage,  die,  wie  Württemberg 
und  Baden,  aus  mannigfaltigen  Gebieten  verschiedenen  Bekenntnisses  zusammen- 
gesetzt sind.  Während  also  in  Baden  die  seit  1531  bis  in  die  sechziger  Jahre 
erhaltenen  13  ältesten  Kirchenbücher  alle  protestantisch  sind,  beginnt  das  älteste 
katholische  Kirchenbuch,  das  von  Hagnau  am  Bodensee,  im  Jahre  1569.  Auch 
nach  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  fuhr  man  in  der  Einführung  kirchlicher  Re- 
gisterbücher fort;  diese  fanden  z.  B.  Eingang  im  Braunschweigischen  1569,  in 
Kurbrandenburg  1573,  und  zwar  in  beiden  Ländern  alle  drei  Register,  in  Olden- 
burg 1573  nur  die  Taufbücher,  im  Schleswig-Holstein  1587,  in  Mecklenburg  1602 
Tauf-  und  Eheregister,  in  Pommern  1617  alle  drei  Register  usf.  Im  allgemeinen 
kann  man  sie  je  weiter  nach  Norden  und  den  Küsten  des  deutschen  und  baltischen 
Meeres  zu  um  so  später  einsetzen  sehen,  so  insbesondere  bei  den  großen  See- 
städten Bremen  und  Hamburg,  wo  teilweise  die  eigentlich  auswärtigen  nieder- 
ländischen Register  die  ältesten  sind. 

Obwohl   in  verschiedenen  abendländischen   Kulturländern  die  Taufen,   Ehen, 


teilweise  auch  die  Todesfälle  oder  Begräbnisse  schon  weit  früher  geführt  waren, 
so  wurden  in  der  römischen  Kirche  als  solcher  die  Tauf-  und  Ehebücher  doch 
erst  durch  die  24.  Sitzung  des  Tridentiner  Konzils  am  11.  November  1563  allgemein 
angeordnet.  Es  hat  geraume  Zeit  gedauert,  ehe  diese  wichtigen  Dekrete  öffentlich 
verkündet  wurden;  in  Deutschland  geschah  es  in  den  verschiedenen  Bistümern  inner- 
halb mehr  als  eines  halben  Jahrhunderts,  und  auch  dann  wurde  die  Anordnung 
keineswegs  allgemein  befolgt.  Prag  und  Ermeland  gingen  1564  und  1565  voran, 
1567  folgte  Konstanz,  1569  Trier,  Breslau  1580,  Mainz  1582,  andere  später,  Chur 
1604,  Münster  1616.  Dringend  anempfohlen,  wenn  auch  nicht  verfügt,  wurden 
alle  drei  Hauptregister,  außerdem  noch  die  der  Gefirmten  und  des  Status  animarum, 
durch  das  mittels  Breve  Papst  Paul  V.  vom  16.  Juni  1614  veröffentlichte  Rituale 
Romanum.  Wie  die  Geschichte  der  Kirchenbücher  in  den  katholischen  Gegenden 
verlief,  läßt  sich  an  Tirol  und  Salzburg  zeigen.  Kaum  irgendwo  in  deutschen 
Landen  ist  aus  dem  überlieferten  Bestand  der  Gang  der  Dinge  so  klar  zu  er- 
kennen wie  hier.  Wenige  Jahre  nach  dem  Tridentium  beginnen  die  Tiroler 
Kirchenbücher,  keines  eher;  dann  aber  mehren  sie  sich  allmählich,  so  daß  gegen 
Ende  des  17.  Jahrhunderts,  abgesehen  von  den  Begräbnisregistern,  entschieden  die 
meisten  Pfarreien  mit  dieser  wichtigen  kirchlichen  Personalurkunde  versehen  sind. 
Durchgängig  heben  die  Pfarrer  die  kanonischen  Bücher,  wie  sie  hier  zu  Lande  hießen, 
sorgfältig  im  „Trühele",  der  kleinen  festen  Truhe,  auf.  Von  Verlust  durch  Brand 
ist  wenig  die  Rede.  In  der  Riesenfeste  seiner  heimischen  Berge  entging  Tirol 
auch  den  Verwüstungen  des  Dreißigjährigen  Krieges.  So  konnte  es  kommen,  daß 
hier,  soweit  die  Ottenthal-Redlichschen  Archivberichte  dies  bisher  berechnen  lassen, 
zwischen  1618  und  1650  nicht  weniger  als  79  Register  ihren  Anfang  und  regel- 
mäßigen Verlauf  nehmen.  Ähnlich  steht  es  mit  Salzburg.  Auch  hier  nehmen  die 
Register  erst  nach  dem  Tridentinum  ihren  Anfang,  das  älteste  1575,  aber  von  124 
beginnen  62,  also  gerade  die  Hälfte,  zwischen  1601  und  1650,  darunter  die 
meisten  während  des  Dreißigjährigen  Krieges.  Durch  den  Italiener  Feliciano 
Ninguarda  erhielten  die  Salzburger  Kirchenbücher  und  von  hier  später  auch  die 
in  den  Suffraganbistümern  eine  besonders  praktische  Einrichtung  durch  die  An- 
ordnung von  Pfarrzugehörigkeits-  und  Familienbüchern.  Während  im 
deutschredenden  Teile  Tirols  sämtliche  Kirchenregister  erst  nach  dem  Tridentinum 
anheben,  treten  sie  in  dem  wälschredenden  Teile  schon  am  Schluß  des  Mittel- 
alters hervor:  alle  drei  Register  zu  Tione  an  der  Sarca  nehmen  im  Jahre  1500 
ihren  Anfang.  Zu  Graun  und  Meano  fangen  die  Taufbücher  1518  und  1519  an. 
Ähnlich  verhält  es  sich  mit  den  österreichischen  Küstenländern  an  der  Adria,  so- 
weit mit  den  Italienern  italienische  Kultur  hier  einzog. 

Je  weiter  sich  Glieder  vom  Körper  unseres  alten  Reiches  nach  Osten  vor- 
streckten oder  davon  gesondert  unter  fremden  Völkern  angesiedelt  saßen,  um  so 
weniger  reicht  ihre  Registerführung  in  frühe  Zeit  zurück.  Unter  46  evangelischen 
Pfarreien  Siebenbürgens  reichen  die  zwölf  ältesten  in  die  Zeit  von  1612  bis  1649 
zurück,  31  gehören  mit  ihren  Anfängen  noch  dem  späteren  17.  Jahrhundert  an. 
In  den  baltischen  Provinzen  Rußlands  begann  die  kirchliche  Registerführung  zu 
Ende  des  16.  Jahrhunderts;  es  sind  aber  meist  nur  jüngere  Bücher  auf  uns  ge- 
kommen.   Nach  Skandinavien,  Dänemark,  Norwegen,  Schweden  kamen  die  Kirchen- 


bücher  erst  1646,  1685  und  1686,  obwohl  in  allen  drei  Reichen  eine  Anzahl  von 
Registern  weiter  ins  17.  Jahrhundert  zurückreicht1). 

Wo  Kirchenbücher  fehlen,  bieten  an  einzelnen  Orten  die  losen  Zettel  einen 
Ersatz,  auf  Grund  deren  die  Eintragungen  in  die  Kirchenbücher  erfolgten.  Eine 
sorgfältig  gebundene  Sammlung  solcher  Zettel  besitzt  das  Pfarrarchiv  der  Kreuz- 
kirche in  Dresden. 

Eine  besondere   Erwähnung  verdienen   die    Nürnberger    Totengeläutbücher2). 

Die  Reichsstadt  Nürnberg  hatte  nur  zwei  Pfarreien:  St.  Sebald  für  die  Stadt- 
seite rechts  der  Pegnitz  und  St.  Lorenz  für  die  Stadtseite  links  der  Pegnitz.  In 
beiden  Pfarreien  gehen  die  Kirchenbücher  bis  ins  16.  Jahrhundert  zurück:  Die 
Ehebücher  beginnen  mit  Michaelis  1524,  die  Taufbücher  mit  dem  Januar  1533, 
während  die  Totenbücher  bei  St.  Lorenz  mit  dem  Jahre  1547,  bei  St.  Sebald  erst 
mit  dem  19.  Juni   1557  ihren  Anfang  nehmen. 

Einen  Ersatz  für  die  Totenbücher  gewähren  die  sogenannten  Totengeläut- 
bücher, die  weit  ins  15.  Jahrhundert  zurückreichen.  Erhalten  sind  im  Original 
oder  in  Abschriften: 

1.  Das  I.  Großtotengeläutbuch  von  St.  Sebald  aus  den  Jahren  1439 — 1517. 

2.  Das  II.  Großtotengeläutbuch  von  St.  Sebald  aus  den  Jahren  1517 — 1572. 

3.  Das  Großtotengeläutbuch*  von   St.  Lorenz   aus  den  Jahren  1454 — 1517. 

Auf  das  II.  Großtotengeläutbuch  von  St.  Sebald  ist  bereits  des  öfteren  in  den 
Mitteilungen  aus  dem  Germanischen  Nationalmuseum  hingewiesen  worden,  und 
Jordan  hat  darüber  gehandelt. 

Den  Ausdruck  „Totengeläut"  kennt  man  jetzt  in  Nürnberg  nicht  mehr;  es 
wird  von  den  Protestanten  gegenwärtig  bei  der  Beerdigung  nur  einmal  auf  den 
Kirchhöfen  geläutet,  wenn  die  Leiche  dort  vom  Leichenhause  aus  zu  Grabe  getragen 
wird,  aber  dieses  Geläut  führt  keinen  besonderen  Namen.  Daß  jedoch  das  Toten- 
geläut nicht  identisch  gewesen  sein  kann  mit  dem  Sterbegeläut,  dem  Läuten  kurz 
nach  dem  Absterben  eines  Menschen,  das  noch  heut  in  katholischen  Gemeinden 
üblich  ist  und  je  nach  der  Gegend  mit  den  Bezeichnungen  „Ausläuten"  („der 
Tote  wird  ausgeläutet"),  „Schiedung",  „Zügenglöcklein",  „Sterbeglöcklein",  „Toten- 
glocke" belegt  wird,  geht  schon  daraus  hervor,  daß  bei  dem  Sterbegeläut  von 
jeher  nur  immer  eine,  und  zwar  eine  kleinere  Glocke  gezogen  wird,  während  in 
Alt-Nürnberg  bei  dem  großen  Totengeläut  mehrere,  und  zwar  die  großen  Glocken 
in  Tätigkeit  traten.  Auch  wurde  das  Totengeläut  nicht,  wie  bei  dem  Sterbegeläut 
zu  erwarten  gewesen  wäre,    in  der  Pfarrei,  zu  welcher  der  Verstorbene  gehörte, 


J)  Formulare  für  alle  Kirchenbuchforscher,  Nr.  1—3,  st.  3  Pfg.  der  Bogen; 
Probesendung:  3  Titelbogen  und  4  Einlagebogen,  gegen  Einsendung  von  30  Pfg.  in  Marken. 
Ludwig  Striepling  in  Hameln  a.  d.  Weser,  Buch-  und  Steindruckerei,  entworfen  von  v.  Unger. 
—  Fragebogen  zur  Aufstellung  von  Genealogien  von  Q.  v.  Jordan,  Straßburg  i.  E. 
Preis  das  Stück  5  Pf.,  50  Stück  2  M.  nebst  Erklärung,  Anleitung  zur  Verwendung  derselben 
Preis  20  Pf.  bei  Gebr.  Vogt,  Verlag  und  Kunstdruckerei  Papiermühle  S.-A. 

*)  Alfr.  Bauch,  Über  die  ältesten  Totengeläutbücher  von  St.  Sebald  und  St.  Lorenz  in 
Nürnberg,  Archival.  Zeitschrift  N.  F.  VIII,  119  ff.  —  Chr.  Jordan,  Einiges  von  den  Nürnberger 
Kirchenbüchern  aus  dem  16.  Jahrhundert,  in  Th.  Koldes  Beiträgen  zur  bayer.  Kirchengeschichte 
3.  Bd.,  Erlangen  1897,  S.  151—170- 


auschließlich  geläutet,  sondern  jeder  konnte  das  Totengeläut  in  beiden  Pfarr- 
kirchen und  in  anderen  Kirchen  der  Stadt,  wie  dies  auch  sonst  vielfach  vorkommt, 
läuten  lassen.  Endlich  wurde  es  öfter  —  und  das  ist  ausschlaggebend  —  erst 
zwei  oder  drei  Tage  nach  dem  erfolgten  Tode  geläutet,  so  daß  also  das  Toten  - 
geläut  nur  das  Geläut  bei  der  Beerdigung  gewesen  sein  kann. 

Dienten  die  Totengeläutbücher  ursprünglich  als  Behelfe  für  das  Kassenwesen, 
so  sind  sie  für  uns  eine  wichtige  historische  Quelle  zunächst  für  genealogische 
Studien.  Es  sind  in  den  ältesten  Großtotengeläutbüchern  von  St.  Sebald  und 
St.  Lorenz  sämtliche  Nürnberger  Patrizierfamilien  mit  ihren  verstorbenen  Mit- 
gliedern vertreten,  für  welche  sich  Einträge  über  das  Geläut  zumeist  in  beiden 
Pfarreien  gebucht  finden.  Aber  auch  für  die  ehrbaren,  nicht  patrizischen  Ge- 
schlechter und  die  begüterten  oder  sich  zu  den  besseren  Ständen  zählenden  bürger- 
lichen Familien  sind  die  Großtotengeläutbücher  eine  nicht  genug  zu  schätzende 
Fundgrube  für  biograpische  Forschungen.  Insbesondere  sind  sie  für  die  Genea- 
logie des  Patriziates  noch  viel  zu  wenig  ausgebeutet.  Die  Stammtafeln  der  Nürn- 
berger Patrizierfamilien  sind  nur  zu  häufig  auf  den  Angaben  der  Epitaphien,  der 
Totenschilde  und  der  in  den  Kirchen  angebrachten  Gedächtnistafeln  aufgebaut. 
Allein  die  Inschriften  auf  denselben  wurden  vielfach  erst  nachträglich  angebracht 
und  leiden  an  großen  Irrtümern.  Hier  würden  die  Totengeläutbücher  ein  weit 
zuverlässigeres  Material  an  die  Hand  geben.  Aber  auch  für  die  Familiengeschichte 
Nürnberger  Künstler  und  Gelehrten  sind  sie  noch  viel  zu  wenig  benützt,  wie  die 
vielen  unrichtigen  Mitteilungen  in  der  gedruckten  Literatur  über  die  Todesjahre 
beweisen.  Es  werden  in  den  Großtotengeläutbüchern  außerdem  eine  große  Zahl 
Adeliger  genannt,  die  in  Nürnberg  entweder  beamtet  waren,  wie  die  Reichs- 
schultheißen, oder  zuletzt  ihren  Wohnsitz  in  Nürnberg  genommen  oder  zufällig 
dort  ihren  Tod  gefunden  hatten,  endlich  auch  solche,  denen  der  Rat,  weil  er  zu 
ihnen  in  enger  Beziehung  gestanden,  das  Totengeläut  als  letzte  Ehrung  zuteil 
werden  ließ. 

Bei  der  hohen  Gebühr  für  das  Großtotengeläut,  die  einen  Gulden  rheinisch, 
nach  heutigem  Gelde  etwa  7  Mark,  betrug,  ist  es  klar,  daß  weniger  vermögende 
Bürger  ihre  verstorbenen  Angehörigen  mit  dem  Kleintotengeläut  beerdigen  ließen. 
Über  Michael  Wolgemuts  Vater  z.  B.,  den  Maler  Valentin  Wolgemut,  der  um 
1469  starb,  findet  sich  weder  im  Großtotengeläutbuche  von  St.  Sebald  noch 
St.  Lorenz  ein  Eintrag.  Wären  Kleintotengeläutbücher,  auch  wenn  nur  privatim 
von  den  Mesnern  geführt,  auf  uns  gekommen,  wir  hätten  in  ihnen  für  genea- 
logische und  andere  Zwecke  eine  ebenso  wichtige,  ja  in  mancher  Beziehung  viel- 
leicht noch  wichtigere  Quelle  als  die  erhaltenen  Großtotengeläutbücher  von 
St.  Sebald  und  St.  Lorenz. 

Die  Commission  de  l'histoire  des  eglises  wallones,  welche  seit  1877  eine 
segensreiche  Tätigkeit  entfaltet  hat,  hat  sich  u.  a.  die  Aufgabe  gestellt,  eine 
„Collection  de  fiches",  d.  h.  eine  Zettelsammlung  anzulegen,  in  welcher  alles 
dasjenige  enthalten  ist,  was  sich  auf  die  Genealogie  der  einzelnen  Familien  huge- 
nottischen Ursprungs  bezieht.  Zu  diesem  Zwecke  sind  auf  gleich  große  Zettel 
ausgezogen  die  bisher  erreichbaren  Kirchenbücher  —  Taufen,  Trauungen,  Todes- 
fälle, die  Liste  der  Offiziere  französischen  Ursprungs  von  1668 — 1808,  die  Listen 


10 

französischer  Damen  von  1746—1792,  welche  eine  Pension  erhalten  haben,  die 
Listen  der  Refugies,  welche  in  Amsterdam  und  Leiden  von  1685 — 1688  unter- 
stützt worden  sind. 

Diese  Zettel,  aufgestellt  in  der  Bibliothek  der  Universität  Leiden,  füllten 
schon  1894  über  100  Kästen,  von  denen  jeder  1000  Zettel  enthält.  Sie  sind 
chronologisch  und  alphabetisch  geordnet,  so  daß  man  sofort  feststellen  kann,  ob 
etwa  und  was  über  eine  Familie  vorhanden  ist.  Auch  die  Wappen  der  einzelnen 
Familien  sind,  soweit  sie  erreichbar  waren,  beigefügt.  Diese  Zettelsammlung  um- 
faßt  keineswegs  nur  Auszüge  aus  holländischen  Akten,  sondern  auch  solche  aus 
Frankreich  und  Deutschland. 

Abschriften  aus  der  Sammlung  sind  zu  erhalten  auf  einen  Antrag  an  den 
Sekretär  der  Kommission,  dessen  jeweilige  Adresse  die  Direktion  der  Universitäts- 
bibliothek in  Leiden  mitteilen  kann.  Die  Kosten  betragen  für  jeden  Auszug 
20  Pfennig  und  für  die  Nachforschung  bei  jeder  Familie  50  Pfennig,  sowie  das 
Porto.  „Jedenfalls",  so  bemerkt  mit  Recht  Befringuier]1),  „ein  geringfügiger  Preis 
für  das  Material,  welches  dem  Genealogen  gewährt  wird." 

Die  Amerikaner  geben  ihren  Kindern  sogenannte  Mittelnamen,  die  weder 
Vornamen  noch  Familiennamen  sind,  die  aber  dem  Gesamtnamen  Rundung  und 
Fülle  verleihen.  Ein  Kind  mag  den  Familiennamen  der  Mutter  als  Mittelname 
erhalten,  ein  anderes  den  eines  geschichtlichen  Helden,  in  welchem  Falle  meist 
Vorname  und  Familienname  des  Helden  dem  eigenen  Familiennamen  des  Kindes 
vorgesetzt  werden :  etwa  Theodore  Roosevelt  Brown,  George  Washington  Bings  u.  dgl. 
Der  Vater  des  Georg  von  Lengerke  Meyer,  des  bisherigen  amerikanischen  Bot- 
schafters (früher  in  Rom),  der  als  Generalpostmeister  in  Roosevelts  Kabinett  be- 
rufen wurde,  hatte  einen  Geschäftsteilhaber  des  Namens  von  Lengerke,  und  diesen 
Namen  gab  er  seinem  Sohne  Georg  als  Mittelnamen.  Dabei  ergab  sich  aber  eine 
Schwierigkeit:  der  Mittelname  wird  meist  nur  mit  dem  Anfangsbuchstaben  ge- 
schrieben und  so  kommt  es,  daß  der  genannte  Meyer  jun.  meistens  als  Georg 
von  L.  Meyer  erscheint.  Auf  diese  Weise  können  die  ältesten  und  stolzesten 
Namen  in  amerikanischer  Verjüngung  nach  Europa  zurückgelangen;  jeder  Schmidt 
kann  seinem  Sohne  ein  „von  Bismarck"  als  Mittelnamen  geben.  Auch  dem  Hoch- 
staplertum  eröffnen  sich  hierdurch  neue  Möglichkeiten.  Hier  liegt  offenbar  eine 
Lücke  im  amerikanischen  Naturalisierungsgesetz  oder  doch  in  seiner  Handhabung 
vor.  Das  Gesetz  verlangt,  daß  adelige  Einwohner  auf  erbliche  Titel  und  ihren 
Adel  verzichten,  ehe  sie  das  Bürgerrecht  erhalten.  Kein  naturalisierter  ehemaliger 
Deutscher  kann  sich  also  als  Amerikaner  Graf  oder  Baron  nennen,  wohl  aber 
behält  er  häufig  das  Adelsprädikat  „von"  bei,  als  ob  es  wie  das  holländische 
„van"  nur  ein  Teil  des  Familiennamens  wäre,  nicht  schon  an  sich  den  Namen 
adelte.  Wüßten  die  amerikanischen  Gerichte  oder  der  Kongreß,  daß  in  allen 
solchen  Fällen  kein  völliger  Verzicht  auf  den  Adelsstand  geleistet  wurde,  so 
würden  sie  vermutlich  einschreiten. 

Mittelnamen  sind  auch  in  England  und  bei  den  Skandinaviern  gebräuchlich. 
So   findet   sich   z.  B   in  „Slaegtstavle  over  Familien  Klem.  d.  Udgave,    Kristiania 


x)  Be[ringuier]  in  „Der  deutsche  Herold"  XXV,  1894.  S.  51. 


11 

1889,"  S.  61:  Sophie  Magdalena  Lewetzan  Schaf alitzky  de  Muckadd  Klem,  die 
sich  Schaffa  nennt  und  mit  ihrem  Vetter  Peter  Grönbach  Klem  verheiratet  ist. 
Die  Mittelnamen  hat  sie  von  ihrer  Großmutter  Sophie  Magdalena  (v.)  Lewetzan 
und  von  deren  Mutter  Gräfin  Schafalitzky  de  Muckadd,  1749 — 1786,  erhalten. 

Eine  besondere  Aufmerksamkeit  verdient  die  Eintragung  unehelicher 
Geburten.  Die  Prüfung  der  Kirchenbucheinträge  in  dieser  Beziehung  ist  schon 
deshalb  familiengeschichtlich  wichtig,  weil  der  Adel  durch  uneheliche  Geburt  ver- 
loren geht.1) 

Nach  den  Regeln  über  die  Beweiskraft  von  Urkunden  beweist  eine  Urkunde 
nur  dasjenige,  über  dessen  Beurkundung  sie  ausgestellt  ist.  Ein  Taufzeugnis  be- 
weist also  in  erster  Linie  zunächst  nur,  daß  an  dem  und  dem  Orte  das  betreffende 
Kind  getauft  worden  ist  und  in  der  Taufe  die  aus  der  Eintragung  ersichtlichen 
Vornamen  erhalten  hat.  Die  Taufeintragung  beweist  weiter,  daß  das  Kind  die 
aus  der  Eintragung  ersichtlichen  Paten  bekommen  hat.  Die  Taufeintragung  be- 
weist ferner,  daß  diejenigen  Personen,  welche  die  Vornahme  der  Taufe  durch  den 
betreffenden  Geistlichen  herbeiführten,  die  aus  der  Eintragung  ersichtlichen  Per- 
sonen als  Eltern  des  Täuflings  angegeben  haben.  Nicht  beweist  die  Eintragnng, 
daß  diese  Personen  auch  ehelich  verbunden  waren,  ja  sie  beweist  nicht  einmal 
die  tatsächliche  Existenz  der  in  der  Eintragung  als  Eltern  genannten  Personen. 
Der  Beweis,  daß  die  im  Taufschein  genannten  Eltern  des  Täuflings  tatsächlich 
rechtlich  verbundene  Eheleute  gewesen  sind,  kann  erst  durch  einen  Trauschein 
oder  durch  eine  Urkunde  von  ähnlichem  Inhalt  und  ähnlicher  Beweiskraft  (Ehe- 
beeidung, Testament,  Erbschaftsregulierung  usw.)  als  erbracht  gelten.  Wenn  sich 
auch  Beispiele  finden,  daß  die  in  die  Kirchenbücher  eingetragenen  Eltern  des 
Täuflings  gar  nicht  gelebt  haben,  so  sind  dies  doch  seltene  Ausnahmen.  Wenn 
die  Eltern  dem  taufenden  Geistlichen  genau  bekannt  sein  mußten,  so  wird  man 
in  der  Regel  den  Angaben  über  die  Eltern  des  Täuflings  auf  den  Trauscheinen 
Glauben  schenken  dürfen. 

Wenn  es  sich  um  die  Taufen  unehelich  geborener  Kinder  handelte,  pflegten 
die  Geistlichen  die  Unehelichkeit  im  Kirchenbuche  ausdrücklich  hervorzuheben; 
jedoch  ist  dieses  nicht  immer  der  Fall.  Wenn  es  sich  um  uneheliche  Kinder 
adeliger  oder  vornehmer  Väter  handelte,  suchten  nicht  selten  die  Geistlichen  den 
Tatbestand  zu  verschleiern.  In  dieser  Beziehung  gibt  der  Stand  der  Paten  wert- 
volle Fingerzeige.  Sind  nämlich  die  Paten,  welche  aus  dem  Kirchenbuch  ersicht- 
lich sind,  bei  Kindern  protestantischer,  adeliger  oder  aus  höheren  Gesellschafts- 
kreisen stammender,  bürgerlicher  Eltern  ganz  oder  fast  ausschließlich  auffallend 
niederen  Standes,    so    muß    der  betreffende  Taufschein  mindestens  als  verdächtig 


*)  Zwei  Rechtsstreite  (Heimburg  gegen  Heimburg  und  Lothmer  gegen  Lothmer)  sind  in 
jüngster  Zeit  zur  Entscheidung  durch  das  Reichsgericht  in  Leipzig  gelangt  in  dem  Sinne,  daß 
den  Nachkommen  unehelicher  Sprößlinge  zweier  bekannter  Adelsfamilien  das  Recht  zur 
Führung  des  Namens  und  Adelszeichens  des  unehelichen  Erzeugers  auf  Antrag  berechtigter 
Mitglieder  der  betreffenden  Adelsfamilie  aberkannt  wurde,  obwohl  die  Nachkommenschaft 
den  adeligen  Namen,  auf  Grund  unberechtigter  Eintragung  des  Namens  des  unehelichen  Er- 
zeugers im  Kirchenbuch,  seit  mehreren  Generationen,  unbeanstandet  geführt  hatte.  Kekule 
von  Stradonitz,  JAWNF  15,  u.  Ausgew.  Aufs,  aus  d.  Geb.  d.  Staatsrechts  u.  d.  Genealogie, 
N.  F.  1907,  S.  102. 


12 

angesehen  werden.  Bei  den  Katholiken  ist  dieser  Gesichtspunkt  deshalb  nicht 
durchschlagend,  weil  diese,  um  die  verschiedenen  Unannehmlichkeiten  bei  der 
Patenwahl,  Taufgeschenke  usf.,  zu  vermeiden,  zeitweise  arme  Leute  absichtlich 
als  Paten  wählten.  Was  aber  die  Protestanten  betrifft,  so  ist  hier  auf  das  Merk- 
mal Gewicht  zu  legen,  ob  die  Paten  aus  Bevölkerungsschichten  stammten,  mit 
denen  ein  gesellschaftlicher  Verkehr  derjenigen  Gesellschaftsschichten,  welchen  der 
vornehmere  Teil  der  Eltern  angehört,  nicht  zu  bestehen  pflegt.  Belanglos  ist 
hier  naturgemäß  der  Unterschied  zwischen  Adel  und  Bürgerstand.  Mit  dem 
höheren  Bürgerstande  und  seinen  gebildeten  Klassen  verkehrte  der  Adel  stets  ge- 
sellschaftlich. Sind  aber  die  Paten  beispielsweise  Handwerker,  Tagelöhner, 
Arbeiter  u.  dgl.,  so  ist  für  angeblich  adelige  oder  sonst  vornehme  Geburten  die 
Ehelichkeit  als  ungemein  zweifelhaft  zu  bezeichnen.  Selbst  in  Fällen  von  Not- 
taufen pflegte  man  auf  die  Standesmäßigkeit  der  Paten  Rücksicht  zu  nehmen, 
und  wenn  keine  solchen  zu  finden  waren,  sich  mit  der  Wahl  des  Küsters  und 
dessen  Ehefrau  und  ähnlicher  Personen  zu  helfen.  Die  Verschleierung  der  Un- 
ehelichkeit geschah  besonders  häufig  in  der  Weise,  daß  beim  Taufvermerk  in  das 
Kirchenbuch  der  Name  des  adeligen  Vaters,  als  ob  er  der  eheliche  Vater  des 
Täuflings  wäre,  beim  letzten  Paten  aber  der  Vermerk  „unehelich"  eingetragen 
wurde:  gemeint  ist,  daß  nicht  der  letzte  Pate,  sondern  der  Täufling  unehelich 
geboren  ist.  Hierfür  ist  die  Eintragung  über  die  Taufe  von  Johann  David  Ludwig 
(von)  Jork,  dem  später  so  berühmt  gewordenen  General  der  Freiheitskriege  und 
nachherigen  Grafen  York  von  Wartenburg,  ein  gutes  Beispiel.  Die  Kirchenbuch- 
eintragung ist  aus  folgender  Kopie  zu  ersehen: 
Abschrift. 


S.  786. 

Namen 

Geburts- 

Jahrgang 1759 

Namen  der  Eltern. 

der 

und 

N. 

Söhne. 

Tauftag. 

P.  Hr.  David  von  Jork, 

Johann  David 

September 

Hr.  Lieut.  v.  Jork 

71 

Cap.  v.  2ten  Bat.  Garde 

Ludewig 

26 

v.  Schenkendorff.  Rgt. 

M.  Maria  Sophia  Pflügen 

30 

Mstr.  Pflug 

Fr.  Schlobachen 

Fr.  Haken  (unehelich) 

Die  Richtigkeit  der  wörtlichen  Abschrift  bescheinigt 

Potsdam,  den  26.  Mai  1900. 

Der  Königliche  Hofprediger  und  Garnisonspfarrer, 
(L.  S.)  Gez.  Keßler. 

Die  Unehelichkeit  ist  hier  dadurch  angedeutet,  daß  das  Wort  „unehelich" 
zwar  nicht  in  der  zweiten  Spalte,  unter  dem  Täufling,  wohin  es  eigentlich  ge- 
hören würde,  aber  doch  zur  letzten  Patin,  auf  die  es  sich  aber  nicht  bezieht, 
eingetragen  ist.  Der  niedere  Stand  der  Paten:  „Mstr.  Pflug,  Fr.  Schloßachen, 
Fr.  Haken",  die  neben  dem  Bruder  des  Vaters  des  Täuflings,  dem  „Hr.  Lieut. 
v.  Jork  v.  Schenkendorff.  Rgt.",  auftreten,   würde  die  Ehelichkeit  der  Geburt  des 


13 

Täuflings  —  auch  ohne  den  Vermerk  „unehelich"  —  verdächtig  machen. 
Vgl.  J.  G.  Droysen,  Das  Leben  des  Feldmarschalls  Grafen  York  von  Wartenburg 
(Leipzig  1890,  2.  Bd.,  S.  6),  der  indessen  die  Unehelichkeit  der  Geburt  nicht  er- 
kannt hat. 

Es  kommt  auch  der  Fall  vor,  daß  die  Eintragung  ins  Kirchenbuch  in  raffi- 
nierter Weise  zwar  nicht  behauptet,  daß  der  Täufling  ehelich  geboren  ist,  aber 
durch  kein  Wort  den  Tatbestand  der  Unehelichkeit  erkennen  läßt.  In  solchem 
Falle  läßt  sich,  namentlich  wenn  auch  die  Schwierigkeit,  standesmäßige  Paten  zu 
beschaffen  oder  durch  den  niederen  Stand  der  Paten  die  Unehelichkeit  für  später 
erkennbar  zu  machen,  geschickt  umgangen  wird,  nur  aus  der  ungewöhnlichen 
Fassung  des  Eintrags  ein  Verdacht  gegen  die  Ehelichkeit  schöpfen.1) 

Ein  Beispiel  hierfür  ist  folgendes: 
Ev.  Pfarramt  Falkenberg-Ferchlig. 

Kirchenkreis  Seehausen  (Altmark).  Falkenberg,  den  

Geburts-  und  Taufschein. 
Auf  Wunsch  wörtliche  Abschrift: 
1755. 
„Den  16.  Febr.  ist  Sophie  Schultzen  aus  Betzendorff  gebürtig  von  einem  jungen 
Sohn,    davon    der   hiesige    älteste  Herr  Baron    von  Bülow   Vater    ist,    entbunden, 
welcher  an  eben  dem  Tage  getauft  und  Friedrich  Wilhelm  benahmst  worden.    Weil 
das  Kind  die  Nothtaufe  empfangen,  so  sind  keine  Gevattern  erbeten,  sondern  der 
Vater  hat  es  zur  Taufe  gehalten." 

Solches  wird  hiermit  auf  Grund  des  Kirchenbuches  von  Falkenberg  pfarr- 
amtlich bescheinigt. 

Falkenberg,  den  18.  Mai  1900.  Das  evangelische  Pfarramt 

gez.  Rungworth,  ev.  Pfarrer. 

Der  Täufling  dieses  „Geburts-  und  Taufscheines"  ist  der  nachmals  berühmt 
gewordene  Kriegsheld:  Graf  Bülow  von  Dennewitz.  Hier  ist  die  Unehelichkeit 
aus  dem  Taufschein  nicht  erkennbar,  wenn  dieser  auch  jedem  Genealogen  von 
Fach  verdächtig  erscheinen  muß.  Zwar  ist  die  Bezeichnung  der  Mutter  als  Ehe- 
frau des  Vaters  vermieden.  Allein  kein  Vermerk  wie  „unehelich",  „spurius"  kenn- 
zeichnet den  Tatbestand.  Die  Schwierigkeit,  standesmäßige  Paten  zu  beschaffen, 
oder  durch  den  niederen  Stand  der  Paten  die  Unehelichkeit  für  später  erkennbar 
zu  machen,  ist  geschickt  umgangen. 

Es  ist  auch  gelungen,  tatsächlich  die  Unehelichkeit  der  Geburt  des  berühmten 
Feldmarschalls  lange  Zeit  hindurch  zu  verbergen.  Sowohl  in  der  Familiengeschichte 
der  von  Bülow,  von  Paul  von  Bülow,  Berlin  1858,  als  in  Varnhagen  von  Enses 
Monographie  über  ihn  (Leben  des  Generals  Grafen  Bülow  von  Dennewitz  (Berlin 
1853)    erscheint  er  als    ehelich  geboren.     Seine  Mutter  erscheint  hier  als  Super- 


*)  Stephan  Kekule  von  Stradonitz,  Über  Eintragungen  der  Taufen  unehelicher 
Kinder  aus  höheren  Ständen  in  den  Kirchenbüchern  älterer  Zeiten  unter  besonderer  Berück- 
sichtigung preußischer  Verhältnisse,  JAWNF  15;  wieder  abgedruckt  in  seinen  Ausgewählten 
Aufsätzen  aus  d.  Gebiet  d.  Staatsr.  u.  d.  Genealogie,  Neue  Folge,  Berlin  1907,  S.  79  ff. 


14 

intendenten-Tochter.  Erst  durch  Dietrichs  und  Parisius,  „Bilder  aus  der  Altmark", 
Hamburg  1883,  Bd.  2,  S.  270,  wurde  die  Wahrheit  bekannt,  indem  hier  der  Trau- 
schein des  Vaters  des  Feldmarschalls  mit  der  angeblichen  Superintendenten-,  in 
Wahrheit  Kantorstochter  veröffentlicht  wurde.  Die  Trauung  fand  sieben  Jahre 
nach  der  Geburt  des  Feldmarschalls  statt. 

Ich  füge  noch  ein  Beispiel  an  für  die  Eintragung  von  Personen  als  Eltern 
eines  unehelichen  Kindes  ins  Kirchenbuch,  welche  unter  diesem  Namen  gar  nicht 
existiert  haben. 

Konsistorium 
der  Französischen  Kirche 

zu  Berlin.  Le  23.  Fevrier  1804  Mr.  le  P.  Hauchecorne 

le  7.  November  1821.  a  baptise  en  chambre  Elisabeth  Marie  Aimee,  nee 

autorise  par  le  Consistoire  le  2.  Janvier  1804  (a:  c:)  ä  lO1^  heures  du  Soir, 

Rimidalv  changement  —  Fille  de  Pierre  Michel  Rimidalphe  et  de  Marie 

Aimee  de  Vobul.  Elle  a  ete  presentee  par  Mr. 
le  Conseiller  Formey  et  par  Mme  Formey  nee 
Krüger.     Les  parain  et  maraine. 

(L.  S.)  Unterschrift. 

Durch  Gerichtserkenntnis  ist  später  festgestellt  worden,  daß  das  hier  genannte 
Kind  als  Tochter  der  Frau  von  Tscherkoff  aus  Moskau,  Gemahlin  eines  russischen 
Generals,  zu  Berlin  in  aller  Heimlichkeit  zufolge  Ehebruchs  geboren  worden  ist. 
Der  Erzeuger  des  Kindes  war  ein  russischer  Fürst  mit  dem  Vornamen  Peter 
Michael  Wladimir.  Dreht  man  den  Vornamen  Wladimir  um,  so  erhält  man  den 
Familiennamen  „Rimidalphe"  oder  „Rimidalv",  unter  dem  das  Kind  in  das  Kirchen- 
buch eingetragen  wurde.     Bemerkenswert  ist  auch  hier  der  Stand  der  Paten. 

Eine  umfassende  Kirchenbücherforschung  ergibt  außer  familiengeschichtlichen 
auch  allgemein  interessante,  kulturhistorische  Aufschlüsse,  so  z.  B.  über  die  Geschichte 
der  Namen,  der  Güterbewegung,  der  Berufsstände,  der  Vererbung  von  Talenten. 
In  dem  Stammbuch  Tizians  z.  B.  findet  man  neun  Maler  in  ganz  richtiger  Gene- 
rationsfolge verzeichnet.  Es  gibt  29  ansehnliche  Tonkünstler,  lauter  Verwandte 
von  Sebastian  Bach,  innerhalb  eines  Zeitraums  von  200  Jahren;  und  in  derselben 
Familie  zählt  man  überdies  über  50  Musiker.  In  der  Wissenschaft  steht  die 
Familie  Bernoulli  als  ein  ebenso  merkwürdiges  Beispiel  der  Vererbung  physi- 
kalischer und  mathematischer  Talente  da,  wie  die  Familie  De  Jussieu  in  bezug 
auf  Vererbung  botanischer  Gelehrsamkeit1).  Freilich;  manche  Talente,  die  in 
früheren  Zeiten  von  Geschlecht  zu  Geschlecht  sich  vererbten,  sind  in  diesen 
Geschlechtern  erloschen.    Das  Werk  des  Geheimen  Archivrates  Dr.  v.  Mülverstedt2) 


*)  O.  Lorenz,  Leopold  v.  Ranke,  Die  Generationenlehre  und  der  Geschichtsunterricht 
(=  Die  Geschichtswissenschaft  in  Hauptrichtungen  und  Aufgaben,  2.  Teil).  Berlin,  S.  267  ff. 
Vgl.  weiter  unten  unter:  „Ahnentafeln". 

*)  Der  abgestorbene  Adel  der  Provinz  Sachsen  (ausschließlich  der  Altmark),  bearbeitet 
von  G.  A.  v.  Mülverstedt,  illustriert  von  Ad.  M.  Hildebrandt,  Nürnberg  1884  (=  Sieb- 
macher, Großes  und  allgemeines  Wappenbuch,  6.  Bd.,  6.  Abtig.),  dazu  Ergänzungsband 
(=  Siebmachers  Wappenbuch,  7.  Bd.,  Nürnberg  1901). 


15 

über  den  ausgestorbenen  Adel  der  Provinz  Sachsen  und  ähnliche  Bücher  reden 
eine  mächtige  Sprache  über  den  Verfall  einzelner  Familien.  Verhältnismäßig  nur 
wenigen  aus  dem  Mittelalter  hergewachsenen  Geschlechtern  war  es  vergönnt,  im 
Urstamme  bis  zur  Gegenwart  fortzutreiben1).  Zu  ihnen  gehören  z.  B.  die  Bünau, 
Schönberg,  Pflug  und  Schleinitz,  welche  man  die  vier  Säulen  des  Meißnischen 
Adels  genannt  hat2). 

Wenn  man  nur  den  Ort,  etwa  eine  Großstadt  weiß,  aus  welcher  ein  Familien- 
glied stammt,  nicht  aber  die  betreffende  Kirche,  wo  es  getauft,  getraut  oder  auf 
welchem  Kirchhof  es  beerdigt  wurde,  so  empfiehlt  es  sich,  daß  man  an  die  oberste 
kirchliche  Behörde  in  dieser  Stadt  geht,  oder  an  den  zuständigen  Superintendenten 
oder  Bischof  mit  der  Bitte,  ein  Rundschreiben  an  die  unterstellten  Geistlichen  zu 
erlassen,  worin  diese  zu  den  einschlagenden  Kirchenbuchforschungen,  ob  der  Be- 
treffende an  ihrer  Kirche  getauft,  getauft,  bzw.  beerdigt  worden  sei,  aufgefordert 
werden.  Wenn  die  Kirchenbücher  der  betreffenden  Pfarre  verbrannt  sind,  so 
frage  man  zunächst  bei  den  zuständigen  kirchlichen  Behörden,  z.  B.  den  Super- 
intendenturen,  an,  ob  ein  Duplikat  vorhanden  ist.  Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  ist 
zunächst  die  Möglichkeit  in  Betracht  zu  ziehen,  ob  in  den  Akten  der  kirchlichen 
Oberbehörde  oder  der  weltlichen  Kircheninspektionen  (im  Königreich  Sachsen  der 


a)  So  zahlreich  der  deutsche  Adel  zur  Zeit  der  Stauten  war,  so  wenig  ist  davon  mehr 
übrig,  von  hundert  Geschlechtern  kaum  eins.  Der  damals  weit  reichere  Kindersegen  reichte 
nicht  aus,  weil  dem  Adel  der  Kriegsdienst  zu  Roß,  welcher  ihm  anfangs  ausschließlich  und 
noch  bis  zum  dreißigjährigen  Kriege  größtenteils  oblag,  an  seiner  Zahl  großen  Abbruch  tat; 
es  sind  ja  oft  zwölf  und  mehr  von  einem  Geschlecht  auf  einem  Schlachtfeld  gefallen;  dazu 
nahm  der  ehelose  geistliche  Stand  mindestens  den  vierten  Teil  seiner  Sprossen  in  Anspruch. 
Pusikan,  VJH  4.  Klein,  Der  Verfall  der  Adelsgeschlechter,  Leipzig  1882.  Was  F.  X.  von 
Wegele,  Vorträge  und  Abhandlungen,  1898,  S.  52,  über  die  Schicksale  der  alten  Adels- 
geschlechter der  Provinz  Ostfranken  sagt,  gilt  mehr  oder  weniger  auch  von  den  übrigen 
Teilen  Deutschlands:  „Schon  im  Verlauf  des  dreizehnten  und  noch  vielmehr  des  vierzehnten 
Jahrhunderts  erlischt  hier  wie  anderwärts  eine  verhältnismäßig  gute  Anzahl  derselben  und 
tritt  vom  Schauplatze  ab,  um  der  ungeduldig  nachdrängenden  Geschlechterreihe  jüngeren 
und  bescheideneren  Ursprungs  Platz  zu  machen.  Wenn  wir  uns  nach  dem  Grunde  dieser 
Tatsache  fragen,  so  reicht  die  Berufung  auf  ein  allerdings  in  der  menschlichen  Natur  be- 
gründetes Gesetz  nicht  aus.  Sehen  wir  doch,  wie  solche  Geschlechter  oft  mitten  in  der 
stolzesten  Blüte  körperlicher  und  geistiger  Kraftfülle  dahingehen.  Wir  müssen  also  noch 
nach  anderen  Erklärungsgründen  suchen,  und  diese  liegen  nahe  genug.  Von  den  stets  wieder- 
kehrenden Römerzügen  und  Kriegsheerfahrten  nicht  zu  reden,  sei  nur  an  die  niemals  ruhen- 
den kleinen  Kriege  und  die  Fehden  erinnert,  die  selten  massenhafte,  aber  um  so  ununter- 
brochener ihre  Opfer  forderten.  Ferner  die  zur  Regel  gewordene  Sitte,  daß  die  nach- 
geborenen Söhne  der  adligen  Häuser,  den  Forderungen  der  Familienpolitik  entsprechend, 
in  die  geistlichen  Stifte  eintraten  und  sich  so  dem  Gebote  der  Ehelosigkeit  beugten.  Weiter- 
hin an  die  ganz  außerordentlichen  Wirkungen,  von  welchen  die  Kreuzzüge  mit  allen  ihren 
Zutaten  in  dieser  Richtung  begleitet  waren:  sie  haben  einerseits  einen  kaum  schon  zur  Ge- 
nüge gewürdigten  Besitzwechsel  im  Gefolge  gehabt  und  andererseits  in  den  Bestand  der 
einzelnen  Familien  häufig  in  der  empfindlichsten  Weise  eingegriffen.  Wer  hat  die  Ge- 
schlechter schon  gezählt,  die  auf  diesem  Wege  ein  Haupt  oder  einen  Zweig  ihres  Namens 
vor  der  Zeit  verloren,  deren  Gebeine  auf  den  Schlachtfeldern  des  Morgenlandes  bleichten, 
oder  die,  was  nicht  selten  vorkam,  bei  Gelegenheit  der  Überfahrt  in  den  Tiefen  des  Meeres 
ihr  Ziel  fanden?" 

2)  Fr.  Alb.  Voigt,  VJH  21,  346. 


16 

zuständigen  Amtshauptmannschaften1)  sich  einschlagendes  Material  findet.  An 
einzelnen  Orten,  z.  B.  in  Frankenthal  in  der  Pfalz  haben  sich  Kirchenbücher  seit 
dem  16.  Jahrhundert  im  städtischen  Archiv  erhalten.  („Stadtgemeinde  Franken- 
thal. Verzeichnis  der  im  städtischen  Archiv  befindlichen  Akten  und  Urkunden." 
1901,  S.  7  ff.) 

Zur  Feststellung  des  Ortes,  bzw.  der  Kirche,  wo  eine  Eintragung  in  die 
Kirchenbücher  zu  vermuten  ist,  leisten  auch  diejenigen  Bücher  gute  Dienste, 
welche  die  Geistlichen  eines  Ortes,  einer  Gegend  oder  eines  Landes  zusammen- 
fassen und  ferner  Zusammenstellungen  über  die  zu  je  einer  Parochie  gehörenden 
Ortschaften.  Indem  ich  auf  das  verweise,  was  ich  weiter  unten  unter  „Berufs- 
handbücher", „Listen"  und  unter  „Gerichtsakten"  zusammengestellt  habe,  nenne 
ich  hier  noch:  Das  evangelische  Deutschland,  Jahr-  und  Adreßbuch  zum 
praktischen  Gebrauch  für  die  kirchlichen  Behörden  und  die  gesamte  evangelische 
Geistlichkeit.  Nach  amtlichen  Unterlagen  zusammengestellt  (3.  Jahrg.  1900,  Leipzig, 
Schulze  u.  Co.,  Langestr.  Nr.  28).  Auf  katholischer  Seite  kommen  hier  die 
sogenannten  Diözesanschematismen  in  Betracht.  Eine  größere  Anzahl  unserer 
Kalender  leistet  in  dieser  Hinsicht,  wenn  auch  nur  für  einen  je  nach  der  Art  des 
Kalenders  beschränkten  Umkreis,  brauchbare  Dienste. 

Wenn  alle  diese  Wege  zu  keinem  Ergebnis  führen,  müssen  die  sonstigen 
Quellen  zur  Ausfüllung  der  übriggebliebenen  genealogischen  Lücken  herangezogen 
werden.  Im  Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin  wird  die  Benutzung  der  Kirchen- 
bücher dadurch  wesentlich  erleichtert,  daß  die  älteren  Kirchenbücher  der  Kirchen 
landesherrlichen  Patronats  sämtlich  im  Großherzoglich  mecklenburgischen  Geheim- 
und  Hauptarchiv  aufbewahrt  werden,  während  Abschriften  aller  Kirchenbücher, 
auch  diejenigen  der  Kirchen  privaten  Patronats,  seit  etwa  1740  bei  den  Super- 
intendenturen  zu  finden  sind. 

Diese  Zentralisation  der  älteren  Kirchenbücher  in  Mecklenburg  ist  grund- 
sätzlich als  Vorbild  für  andere  Staaten  zu  bezeichnen.  Daß  in  den  Pfarren  alte 
Kirchenbücher  aufbewahrt  werden,  ist  nicht  nur  häufig  wegen  feuergefährlicher 
oder  sonst  (Feuchtigkeit,  Insekten)  ungünstiger  Aufbewahrungsräume  nicht  zu 
wünschen,  sondern  auch  deswegen,  weil  die  damit  herbeigeführte  Zerstreutheit 
der  Quellen  dem  Forscher  ganz  gewaltige  Erschwerungen,  der  betreffenden  Kirchen- 
gemeinde aber  gar  keinen  Nutzen  bringt.  Wenn  man  gesagt  hat,  der  Pfarrer 
müsse  die  ihm  anvertrauten  alten  Kirchenbücher  als  Archivar  behandeln  und  dem- 
entsprechend vorlegen,  so  ist  dabei  häufig  nicht  beachtet  worden,  daß  der  Pfarrer 
in  der  Regel  über  archivalische  Vorkenntnisse  nicht  verfügt,  auch  sie  zu  erwerben 
häufig  weder  Gelegenheit  noch  Zeit  hat,  und  daß  ein  Pfarrrer  mit  ausgedehntem 


*)  Gemeinde-  und  Ortsverzeichnis  für  das  Königreich  Sachsen.  Verzeichnis  der  Stadt- 
und  Landgemeinden  und  der  selbständigen  Outsbezirke,  sowie  der  zugehörigen  Wohnplätze 
und  der  einen  besonderen  Namen  führenden  Ortsteile,  nach  Kreis-  und  Amtshauptmannschaften 
geordnet,  nebst  alphabetischem  Ortsregister.  Dritte  Auflage  des  „Alphabetischen  Verzeich- 
nisses der  im  Königreich  Sachsen  belegenen  Stadt-  und  Landgemeinden  usw."  Bearbeitet 
durch  das  Statistische  Bureau  des  Kgl.  Ministeriums  des  Innern,  Dresden  1904.  Druck  und 
Kommissionsverlag  von  C.  Heinrich.  (Hier  auch  verzeichnet  die  zugehörigen  Amts-  und 
Landgerichte  der  evangelisch-lutherischen  Kirchspiele.) 


17 

Amt  ein  Recht  hat,  unter  Hinweis  auf  seine  seelsorgerischen  Pflichten  eine  irgend- 
welche archivalische  Tätigkeit,  sei  es  auch  nur  ein  Entgegenkommen  den  Familien- 
forschern gegenüber,  schon  mit  Rücksicht  auf  deren  stets  mehr  anwachsende  Zahl, 
grundsätzlich  abzulehnen.  Daher  ist  es  auch  im  Interesse  des  pfarramtlichen 
Dienstes  gelegen,  wenn  die  alten  Kirchenbücher  den  zerstreuten  Dorfgemeinden 
abgenommen  werden.  Es  kommt  leider  noch  ein  dringlicher  Grund  hinzu,  den 
man  bei  einem  pflichttreuen  Beamten  nicht  erwarten  sollte,  am  wenigsten  bei 
einem  Geistlichen.  Tatsache  ist,  daß  einzelne  Geistliche  in  sträflichem  Leicht- 
sinn die  unersetzlichen  Kirchenbücher  an  Familienforscher  in  deren  Privatwohnung 
übersenden,  was  mit  Recht  bei  allen  Beständen  öffentlicher  Archive  streng  ver- 
boten ist.  Daraus  oder  aus  anderem  Leichtsinn  erklärt  es  sich,  daß  Kirchenbücher, 
die  von  Familienforschern  in  unseren  Tagen  benutzt  wurden,  inzwischen  spurlos 
verschwunden  sind.  Mit  Recht  bemerkt  der  „Deutsche  Herold",  39.  Jahrg.  1908, 
Nr.  3,  S.  48:  „Herr  von  Trebra  erzählte  Betrübendes  über  das  Verschwinden  von 
Kirchenbüchern,  die  er  selbst  vor  einigen  Jahren  noch  benutzt  hat.  Es  ist  wirk- 
lich die  höchste  Zeit,  daß  Anstalten  zur  Sicherung  der  Kirchenbücher  getroffen 
werden."  Es  würde  ein  großer  Fortschritt  sein,  wenn  die  kirchlichen  Oberen 
aller  Bekenntnisse  die  älteren  Bestände  der  Kirchenbücher  in  Zentralstätten  ver- 
einigten; die  Spesen  könnten  dabei,  wie  es  ebenfalls  in  Mecklenburg  bereits  durch- 
geführt ist,  an  die  betreffenden  Einzelkirchen,  die  ja  auf  die  Spesen  ein  altes  Recht 
haben,  auch  in  Zukunft  abgeführt  werden.  BeiSuperintendentur-oderDiözesanarchiven 
läßt  sich  auch  die  Anstellung  eines  irgendwie  im  Lesen  alter  Schriften  kundigen  Beamten 
wohl  ermöglichen.  Daß  bei  gutem  Willen  für  wichtige  kirchliche  Archive  —  und 
kirchliche  Zentralstellen  der  gekennzeichneten  Art  wären  für  den  Familien-,  Kirchen- 
und  Kulturhistoriker  in  der  Tat  sehr  wichtig  —  viel  getan  werden  kann,  dafür 
gibt  z.  B.  die  tatkräftige  und  erfolgreiche  Fürsorge  Seiner  Eminenz  des  Fürst- 
bischofs Kardinal  Kopp  für  das  Breslauer  Diözesanarchiv  einen  schlagenden  Be- 
weis. (J.  Jungnitz,  Das  Breslauer  Diözesanarchiv  in  der  Zeitschrift  des  Vereins 
f.  Gesch.  und  Altertum  Schlesiens,  39.  Bd.,  Breslau  1905,  S.  52  ff.)  Die  alten 
Kirchenbücher  aus  den  früheren  Jahrhunderten  —  über  einen  Termin  könnte  man 
sich  ja  bald  einigen,  etwa  die  vor  1800  —  haben  auf  unseren  Dörfern  oft  gar 
keinen  Zweck  mehr.  Dasselbe  gilt  überhaupt  von  älteren  Urkunden  und  Akten, 
deren  Verbleib  in  Pfarrarchiven  wir  z.  B.  aus  den  Archivberichten  von  Ottenthai 
und  Redlich  über  Tirol  erkennen  (s.  u.).  Mit  Recht  hat  daher  z.  B.  die  Stadt  Mühl- 
hausen in  Thüringen  veranlaßt,  daß  die  bereits  mit  dem  Jahre  1318  beginnenden 
Urkunden  des  Pfarramtes  zu  Görmar,  das  unter  Mühlhauser  Patronatsrecht  steht, 
an  das  Archiv  der  Stadt  Mühlhausen  abgeliefert  und  daselbst  deponiert  wurden1). 
Wie  für  die  Urkunden,  so  kommen  auch  für  die  alten  Kirchenbücher  neben  den 
Superintendenturen  und  Staatsarchiven,  auf  die  sich  in  Mecklenburg  die  genannte 
Zentralisation  beschränkt,  auch  die  Stadtarchive  als  zentrale  Aufbewahrungsorte 
ernstlich  in  Betracht.  Denn  die  Kirchspiele  hatten  in  einer  Reihe  von  Städten, 
besonders  am  Rhein,  ursprünglich  zwar  nicht,  wie  Arnold  behauptet,2)  polititsche, 

x)  K.  v.  Kauffungen,  Regesten  zu  den  im  Archiv  der  Stadt  Mühlhausen  i.  Th.  depo- 
nierten Urkunden  des  Pfarramtes  zu  Görmar  MGB  8. 

J)  Arnold,  Verfassungsgeschichte  der  deutschen  Freistädte  II,  S.  230. 
Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  2 


18 

wohl  aber  kommunale  Bedeutung1).  Die  Kirchspiele  sind  im  14.  Jahrhundert  zu 
Territorien  geworden,  die  verliehen,  verkauft,  verschenkt  werden.  Dieser  äußeren 
Entwicklung  ging  eine  innere  zur  Seite.  Ursprünglich  hatten  die  Parochien  nur 
eine  kirchliche  Bedeutung,  aber  indem  sie  ihre  Angehörigen  zu  einer  Gemeinsam- 
keit in  Kirchenbesuch  und  Totenbestattung  zusammenschlössen,  bildeten  sie  für 
die  Ansätze  einer  kommunalen  Entwicklung  die  geeignetsten  Haltpunkte.  Daß 
die  Kirchspiele  eine  kommunale  Tätigkeit  durch  die  Gemeinsamkeit  der  Leistungen 
und  der  für  deren  Erhebung  eingesetzten  Beamten  übte,  umschreibt  eine  Urkunde 
von  12382)  mit  den  Worten:  „in  cesura  lignorum  in  animalibus  nutriendis,  in 
pecoribus  pascendis  et  aliis  rebus  libertatem  habeant  et  potestatem  hoc  est 
Gewalt  in  der  Gemeynden."  In  den  Rheinlanden  haben  die  Parochialgemeinden 
die  Bedeutung  von  Gerichtsbezirken  erlangt.  In  Dithmarschen  haben  sich  die 
Kirchspiele  als  Kommunalbezirke  bis  auf  den  heutigen  Tag  erhalten3).  Es  liegt  also 
Grund  genug  dafür  vor,  daß  neben  den  kirchlichen  auch  die  kommunalen  Behörden, 
insbesondere  auch  die  Stadtarchive  die  älteren  Kirchenbücher  in  sich  ver- 
einigen, sicher  aufbewahren  und  der  Forschung  zugänglich  machen.  Einzelne 
Ansätze  hierzu  sind  bereits  vorhanden.  So  enthält  z.  B.  das  Stadtarchiv  zu 
Ochsenfurt  Taufmatrikeln  der  St. -Andreas -Pfarrkirche  von  1672  — 1809,  ferner 
Traumatrikeln  1652  —  1822  und  Totenbücher  1641—1834.  (Paul  Glück  und 
Alois  Mitterwies  er,  Das  Stadtarchiv  zu  Ochsenfurt,  Archival.  Zeitschr.  N.  F. 
XII,  1905,  S.  278.) 

Das  Verhalten  der  Pfarrer  gegenüber  der  familiengeschichtlichen  Forschung 
bedarf  an  manchen  Orten  mehrfach  einer  Verbesserung.  So  sehr  einerseits  ein 
weitgehendes  Entgegenkommen  derselben  gerühmt  werden  muß,  so  kommen  doch 
leider  auch  nicht  selten  unliebsame  Ausnahmen  vor.  Die  Pfarrer  sollten  sich, 
wie  es  bei  jedem  Berufe  die  Pflicht  des  gesellschaftlichen  Anstandes  erfordert, 
bei  Anfragen  der  Familienforscher  über  Eintragungen  in  die  Kirchenbücher  nicht 
einfach  in  Stillschweigen  hüllen,  sondern  in  angemessener  Frist,  etwa  innerhalb 
vier  bis  sechs  Wochen,  antworten,  wobei,  wenn  der  Anfrager  das  Rückporto  nicht 
beigelegt  hat,  die  Zusendung  als  „portopflichtige  Dienstsache"  oder,  wo  dies  nicht 
angängig  ist,  unfrankiert  erfolgen  könnte.  Zur  Beantwortung  bestimmt  formu- 
lierter Anfragen,  welche  ausreichende  Anhaltspunkte  für  die  Forschung  angeben, 
hätte  der  Pfarrer  entweder  selbst  die  Listen  durchzusehen  oder  sich  um  eine 
dafür  geeignete  Person  zu  bemühen;  der  Auskunft  Begehrende  hätte  für  die 
Mühe  des  Durchsehens  ein  Stundenhonorar  zu  entrichten.  Gehörig  legiti- 
mierten und  ihrem  Bildungsgrad  nach  zur  Durchsicht  befähigten  Personen 
wäre  die  persönliche  Einsichtnahme  in  die  Kirchenbücher  unter  entsprechen- 
der und  angemessener  Aufsicht  seitens  des  Pfarrers  oder  eines  beauftragten 
Stellvertreters  zu  gestatten.  Dies  gilt  in  erhöhtem  Grade  bei  den  alten  Kirchen- 
büchern,   deren    Entzifferung    nicht   selten    paläographische    Kenntnisse   verlangt; 

1)  Georg  Liebe,  Die  kommunale  Bedeutung  der  Kirchspiele  in  den  deutschen  Städten. 
Ein  Beitrag  zur  Verfassungsgeschichte  des  deutschen  Mittelalters.    Berlin  1885. 

2)  Lacomblet,  Niederrheinisches  Urkundenbuch  IV,  Nr.  659. 

3)  Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte  I,  S.  91,  261.  Liebe,  Die  kommunale  Be- 
deutung des  Kirchspiels,  S.  11. 


19 

hier  kann  der  Pfarrer,  dem  dergleichen  Kenntnisse  in  der  Regel  fehlen,  leicht 
durch  Lesefehler  irreführen,  während  ein  paläographisch  geschulter  Familien- 
forscher diese  Irrwege  unschwer  vermeidet.  Mit  Recht  hat  das  Evangelische 
Konsistorium  zu  Danzig  am  8.  März  1905  der  Zentralstelle  für  deutsche  Personen- 
und  Familiengeschichte  zu  Leipzig  sich  bereit  erklärt,  auf  die  Geistlichen,  bzw.  Ge- 
meindekirchenräte seines  Aufsichtsbezirkes  dahin  einzuwirken,  „daß  auch  sie  zur 
Förderung  familiengeschichtlicher  Forschungen  von  Privatpersonen  in  der  Weise 
beitragen,  daß  sie  gehörig  legitimierten  und  geeigneten  Persönlichkeiten  die 
Einsichtnahme  in  die  alten  Kirchenbücher  gestatten,  damit  zunächst  die  für  jene 
Forschungen  wichtigen  Eintragungen  ermittelt  und  näher  festgestellt  werden 
können".  Aber  auch  die  Gebührenordnungen  für  Kirchenbuchszeugnisse  bedürfen 
vielfach  einer  Revision;  denn  dieselben  nehmen  meist  auf  solche  Fälle  Rücksicht, 
wo  es  sich  um  Rechtsansprüche  handelt,  während  der  Familienforscher  häufig  rein 
wissenschaftliche  Zwecke  verfolgt.1)  Auch  von  einem  vielbeschäftigten  katholischen 
Pfarrer  kann  erwartet  werden,  daß  er  auf  Kosten  der  Familienforscher  wenigstens 
den  Versuch  macht,  einen  Stellvertreter  zu  beschaffen,  unter  dessen  Aufsicht  die 
Kirchenbücher  gegen  entsprechende  Bezahlung  eingesehen  werden  können. 

Die  Ausfüllung  solcher  Lücken,  welche  durch  Vernichtung  von  Kirchenbüchern 
dem  Genealogen  in  seinen  Stammbäumen  entstehen,  auf  Grund  anderer  Hilfs- 
mittel, wie  solche  in  Büchern  und  Archivalien  gegeben  sind,  ist  oft  sehr  zeit- 
raubend und  sehr  schwierig.  Am  einfachsten  ist  es,  wenn  ein  Herkunftszeugnis 
das  Kirchenbuchzeugnis  ersetzen  kann.  Wer  nämlich  ein  zünftiges  Handwerk  er- 
lernen wollte,  mußte  ein  Herkunftszeugnis  vorlegen.  Da  zum  Eintritt  in  eine 
Zunft  die  ehrliche  Abstammung  erforderlich  war,  ist  in  den  von  der  weltlichen 
Obrigkeit  ausgestellten  Zeugnissen,  wenigstens  seit  dem  17.  Jahrhundert,  auf 
Grund  der  Kirchenbücher  das  Geburtsdatum,  aber  nicht  minder  das  Heiratsdatum 
der  Eltern  und  ihre  Herkunft  angegeben,  so  daß  mitunter  in  einem  Zeugnis  über 
drei  Generationen  Angaben  enthalten  sind.1)  Einen  solchen  Geburtsbrief  hat 
Tille  in  der  Zeitschrift  „Niedersachsen",  11.  Jahrg.,  Nr.  5  (1.  Dez.  1905),  S.  85, 
veröffentlicht.  Darin  bezeugen  am  12.  November  1745  Schultheiß  und  Schöffen  des 
Kirchspiels  Altenbruch  im  Lande  Hadeln,  daß  David  Hermann  Stender  verwaist, 
geboren  sei  als  Sohn  des  Diakonus  Henri cus  Stender  und  seiner  Gemahlin 
Anna  Magdalena,  Tochter  des  Ulrich  Johann  Voigt.  Der  Großvater  väterlicher- 
seits hieß  Justus  Stender,  seine  Frau  Margaretha.  Der  Großvater  mütterlicher- 
seits war  Ulrich  Johann  Voigt,  seine  Frau,  Anna  Sophie,  eine  geborene  Wurf  fei.2) 


*)  ZPF  2,  5  f.,  21  f.  Rooyen,  A.  J.  Servaas  van,  Inventaris  van  de  Buurboeken,  Buurt- 
brieven,  en  losse  stucken,  betr.  de  Buurten,  berustende,  in  het  Ond-Archief  der  gemeente 
s'„Gravenhage",  1903. 

2)  Mehr  über  diese  Herkunftszeugnisse  und  die  damit  verwandten  Lehrbriefe  bei 
Tille  in  den  Mitteilungen  der  Zentralstelle  für  deutsche  Personen-  und  Familiengeschichte, 
2.  Heft,  Leipzig  1906,  S.  61.  Allerdings  enthalten  nicht  alle  Qeburtsbriefe  die  Namen  der 
Eltern.  So  enthält  z.  B.  der  Geburtsbrief  des  Chemnitzer  Abtes  Heinrich  für  Pawel  Rudel 
aus  Borna  bei  Chemnitz  vom  6.  März  1429  nach  dem  Text  von  Buchwald  (Mitteilungen  d. 
Ver.  f.  Chemnitzer  Geschichte  VII,  1891,  S.  148,  149)  nichts  weiter  als  die  Bekundung,  daß  Pawel 
Rudel  ehelicher  Sohn  ist  und  sich  fromm  und  ehrbar  gehalten  hat. 

2* 


20 

Auch  Gevatterbriefe1)  und  Eheberedungen  und  Familienverträge  aller  Art  können 
dazu  dienen,  die  fehlenden  Angaben  von  Kirchenbüchern  zu  ergänzen. 

Außer  den  kirchlichen  kommen  auch  die  staatlichen  Buchungen  über 
Personenstandsverhältnisse  als  eine  Quelle  ersten  Ranges  für  den  Familien- 
forscher in  Betracht.  Dieser  muß  daher  wissen,  seit  welchem  Zeitpunkt  es  solche 
staatliche  Buchungen  gegeben  hat.  Dieser  Zeitpunkt  war  in  den  verschiedenen 
Staaten  verschieden.     Hierüber  wollen  die  nachfolgenden  Zeilen  orientieren. 

Die  Beschaffenheit  der  von  Staats  wegen  vorzunehmenden  Buchungen  über 
die  Personenstandsverhältniss2)  sind  aufs  engste  mit  der  Geschichte  des  Ehe- 
rechtes verknüpft.  Ein  anderes  als  ein  konfessionell,  katholisch  oder  evangelisch 
gestaltetes  Eherecht  gab  es  ursprünglich  nicht.  Die  Toleranz  und  die  Parität 
ließen  es  immer  mehr  unangemessen  erscheinen,  ein  solches  konfessionelles  Recht 
andern  Religionsverwandten  aufzudrängen.    Die  Zulassung  eines  besonderen  und 


2)  Ein  fürstlicher  Gevatterbrief,  Mühlhäuser  Geschichtsblätter  1906. 

*)  Mayrhofer,  Handbuch  für  den  polit.  Verwaltungsdienst,  1895.  Hinschius,  Kirchen- 
recht, 1878.  Friedberg,  Das  Recht  der  Eheschließung,  1865.  Stein,  Innere  Verwaltungs- 
lehre. H eifert,  Von  den  Rechten  und  Pflichten  der  Pfarrer  und  ihrer  Gehilfen  und  Stell- 
vertreter, 1832.  Seidl,  Matrikenführung  nach  den  in  Österreich  geltenden  kirchl.  und  staatl. 
Gesetzen  und  Verordnungen,  3.  Aufl.,  1897.  Ferd.  Schmid,  Die  Standesregister  in  Öster- 
reich, Statist.  Monatsschrift,  15.  Jahrg.  1889.  Alfred  Lorenz,  Das  Matrikenwesen  in  Öster- 
reich, Jahrbuch  der  K.  K.  heraldischen  Gesellschaft  „Adler",  N.  F.,  15.  Bd.,  Wien  1905,  235  ff. 
Ludw.  Schiviz  von  Schivizhoff en,  Der  Adel  in  den  Matriken  der  Grafschaft  Görz  und 
Gradiska,  Görz  1904,  statistisch  bearbeitet  von  v.  Inama-Sternegg,  Statistische  Monats- 
schrift, 9.  Jahrg.,  N.  F.,  1904,  S.  202.  —  Stephan  Kekule  von  Stradonitz,  Über  Ein- 
tragungen der  Taufen  unehelicher  Kinder  aus  höheren  Ständen  in  den  Kirchenbüchern  älterer 
Zeiten  unter  besonderer  Berücksichtigung  preußischer  Verhältnisse,  Jahrbuch  der  K.  K.  Heral- 
dischen Gesellschaft  „Adler",  N.  F.,  15.  Bd.,  S.  197  ff.  Ludwig  Maurer,  Das  Verehelichungs- 
wesen  in  Bayern,  Augsbnrg  1892.  Örtel,  Das  Personenstandesgesetz  usw.  zum  Handgebrauch 
für  Justiz-  und  Verwaltungsbehörden,  Staatsbeamte  und  Pfarrämter,  Flöha  i.  S.  1903.  Peter, 
Die  Zivilehe  nach  ihren  Ursachen  und  Folgen,  Dresden,  ohne  Jahresangabe.  W.  Rathmann, 
Zehn  Jahre  Zivilstandesgesetz  in  Preußen,  1886  (=  Zeitfragen  des  christlichen  Volkslebens, 
Bd.  12,  Heft  3.)  Hinschius,  Das  Reichsgesetz  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes 
und  die  Eheschließung  vom  6.  Februar  1875.  Mit  Kommentar  in  Anmerkungen,  Berlin  1875, 
3.  Aufl.,  1890.  O.  Philler,  Das  Deutsche  Reichs -Zivilehegesetz,  das  Gesetz  über  die  Beur- 
kundung des  Personenstandes  und  der  Eheschließung  vom  6.  Februar  1875,  Berlin  1875. 
Wohlers,  Das  Reichsgesetz  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes  und  die  Ehe- 
schließung vom  6.  Februar  1875  nebst  den  dazu  ergangenen  Ausführungsbestimmungen,  In- 
struktionen und  Entscheidungen  des  Bundesrates  und  des  Preußischen  Ministeriums,  nach  den 
Ministerialakten  bearbeitet  und  herausgegeben,  3.  Aufl.,  Berlin  1886.  Stötzel,  Das  Ehe- 
schließungsrecht im  Gebiet  des  Preußischen  Gesetzes  vom  9.  März  1874,  Berlin  1874.  Der 
Kommentar  zum  Personenstandsregister  von  Roger  erschien  in  3.  Aufl.,  von  Damos, 
Ansb.  1900,  von  Käubier,  Leipzig  1901,  von  Sartorius,  München  1902.  Kruse,  Das 
Standesamt,  Handbuch  für  Standesbeamte,  6.  Aufl.  des  Wohlersschen  Kommentars,  Berlin 
1902.  Erichsen,  Die  Führung  der  Standesregister,  9.  Aufl.  von  Weiße,  Berlin  1904.  Weiße, 
S<andesamtsarchiv,  Sammlung  der  bis  zum  Jahre  1900  ergangenen  Gesetze,  Berlin  1904. 
Manlik,  Anleitung  zur  Matrikenführung,  Prag  1905.  Ungenannt,  Auszug  aus  den  Matriken 
der  K.  K.  Hof-  und  Burgpfarre  in  Wien,  Jahrbuch  der  Gesellschaft  „Adler",  N.  F.,  12,  1902, 
S.  1—75.  Riegler,  Ungarns  staatliche  Matrikelämter  samt  zugeteilten  Ortschaften  mit  ihren 
ungarischen,  deutschen,  slawischen  und  rumänischen  Benennungen  nach  Komitaten  und  alpha- 
betisch geordnet,  Graz  1903.  Bachern,  Staatslexikon,  Verlag  von  Herder  in  Freiburg  i.  Br., 
2.  Aufl.,  1903,  4.  Bd.,  Personenstand-Beurkundung. 


21 

eigenen  Eherechtes  für  jede  Konfession  und  religiöse  Sekte  war  andererseits,  ohne 
die  Zerstörung  der  Rechtseinheit  und  Herbeiführung  von  Kollisionsfällen  für  ge- 
mischte Ehen  nicht  möglich.  Unter  diesen  Verhältnissen  bleibt  allein  eine  ein- 
heitliche Regelung  des  Eherechtes  durch  den  Staat  von  seinem  Standpunkt  aus 
übrig,  indem  er  es  dem  Gewissen  des  einzelnen  überläßt,  die  religiösen  Gebote 
zu  befolgen,  welche  seine  Kirche  oder  Religionsgesellschaft  aufstellt. 

Den  größten,  aus  dem  konfessionellen  Eherecht  hervorgehenden  Übelständen 
hatte  man  schon  frühe  durch  vereinzelte  Maßregeln  abzuhelfen  versucht.  Schon 
1580  wurde  die  fakulative  Zivilehe  in  den  Provinzen  Holland  und  Westfriesland 
und  1653  die  obligatorische  in  England  eingeführt.1) 

In  Frankreich  wies  erst  die  Ordonnance  von  Blois  1579,  welche  eben  im 
Anschlüsse  an  die  Bestimmungen  des  Tridentinums  die  kirchliche  Trauung  als  abso- 
lutes Erfordernis  der  Eheschließung  aufstellte,  die  Überwachung  der  Eheregister 
den  Greffiers  zu;  ihnen  hatten  die  Geistlichen  die  abgeschlossenen  Kirchenbücher 
zu  überbringen.  Seither  hat  sich  die  Staatsregierung  in  Frankreich  oft  und  ziem- 
lich eingehend  mit  der  Regelung  des  Standesregisterwesens  beschäftigt.  Unter 
Heinrich  IV.  ging  die  eben  erwähnte  Funktion  der  Greffiers  auf  die  übrigens  bald 
wieder  verschwundenen  Greffiers  des  insinuations  ecclesiastiques  über.  Es  folgen 
dann  wiederholt  königliche  Verordnungen,  insbesondere  in  den  Jahren  1629,  1653 
und  1667,  welche  den  Geistlichen  die  in  der  Ordonnance  von  Blois  ausgesprochene 
Verpflichtung  zur  Vorlage  der  von  ihnen  geführten  Register  an  die  Greffiers  von 
neuem  in  Erinnerung  brachten  und  auch  über  viele  Details  entsprechende  Be- 
stimmungen trafen.  Im  Laufe  der  Zeit  wurden  noch  verschiedene  andere  Kontroll- 
ämter geschaffen,  wie  die  Greffiers  gardes  et  conservateurs  des  registres  de  bapteme, 
mariages  et  sepultures  (1691),  die  Contröleurs  des  registres  et  des  extraits  de 
baptemes,  mariages  et  sepultures  (1705)  und  viele  andere.  Letztere  wurden 
durch  ein  Edikt  von  1716  wieder  aufgehoben,  nachdem  sie  tatsächlich  schon 
längst  zu  bestehen  aufgehört  hatten.  Alle  diese  Verfügungen  waren  aber  größten- 
teils nur  formeller  Natur;  erst  die  Deklaration  vom  9.  April  1736,  welche  die 
Beobachtung  der  älteren  Normen  neuerlich  streng  anordnete,  enthielt  auch  wesent- 
liche Bestimmungen  materiellrechtlichen  Inhalts. 

Diese  Anordnungen  galten,  obwohl  zunächst  nur  für  die  Katholiken  erlassen, 
doch  auch  für  die  Protestanten,  bis  in  der  Folge  durch  die  vielfachen  Protestanten- 
verfolgungen das  Standesregisterwesen  dieser  Konfessionsgenossen  in  Unordnung 
geriet,  welcher  erst  durch  das  Edikt  vom  28.  November  1787,  das  die  fakultative 
Zivilehe  in  Frankreich  einführte,  ein  Ende  bereitet  wurde.  Kurz  darauf  führte 
die  französische  Revolution  jene  vollständige  Umgestaltung  des  Standesregister- 
wesens in  Frankreich  herbei,  welche  durch  die  in  der  französischen  Kirchen- 
wissenschaft herrschend  gewordene  Doktrin  der  Trennung  von  Sakrament  und 
Kontrakt  in  der  Ehe  längst  vorbereitet  worden  war. 

Die  Konstitution  vom  14.  September  1791  erklärte,  daß  das  Gesetz  die  Ehe 
nur  als  bürgerlichen  Vertrag  betrachte,  und  daß  die  gesetzgebende  Gewalt  für 
alle    Staatsbürger    den    Modus    festsetzen    werde,    wie    die    Geburten,    Heiraten 


Das  Folgende  aus  Alfred  Lorenz  a.  a.  O. 


22 

und   Todesfälle    konstatiert   und    die   darüber   aufgenommenen    Akte    aufbewahrt 

werden  sollen. 

Diese  grundsätzlichen  Bestimmungen  fanden  in  dem  Gesetze  vom  20.  September 
1792  ihre  Ausführung,  dessen  sonstiger  Inhalt  im  wesentlichen  den  königlichen 
Dekreten  von  1667  und  1736  entnommen  war.  Ein  Gesetz  vom  28.  pluviöse 
des  Jahres  VIII  (18.  Februar  1800)  betraute  die  Maires  und  ihre  Adjunkten  mit 
der  Führung  der  neuen  Register;  diese  Bestimmungen  sind  dann  in  den  Code 
civil  als  II.  Teil  des  actes  de  l'etat  civil  übergegangen  und  bilden  noch  heute  im 
großen  und  ganzen  die  Grundlage  des  französischen  Standesregisterwesens.1) 

Die  erste  Hauptform  des  modernen  Standesregisterwesens  charakterisiert  sich 
einerseits  durch  die  vollständige  Loslösung  dieses  Instituts  von  dem  kirchlichen 
Registerwesen  und  anderseits  durch  ihren  engen  Zusammenhang  mit  den  Kom- 
munalbehörden, deren  Organe  zugleich  mit  der  Führung  der  Register  betraut  sind. 

Auf  diesen  Grundlagen  ruht  gegenwärtig  das  Standesregisterwesen  in  Belgien, 
Holland,  der  Schweiz,  in  Italien,  Rumänien,  im  Deutschen  Reiche,  sowie  in 
Spanien  und  Griechenland. 

In  Belgien  datiert  die  Einführung  von  Zivilstandsregistern  seit  dem  Gesetze 
vom  17.  Juni  1796,  welches  die  Bestimmungen  des  französischen  Gesetzes  vom 
20.  September  1792  auch  für  dieses  Land  rezipierte.  Übrigens  hatte  es  die  Staats- 
regierung auch  früher  schon  nicht  an  Versuchen  fehlen  lassen,  in  das  kirchliche 
Registerwesen,  das  sich  trotz  der  tridentinischen  Bestimmungen  keineswegs  überall 
im  besten  Zustande  befand,  Ordnung  zu  bringen.  Dies  bezweckte  schon  ein 
1611  erlassenes  Edikt,  das  im  allgemeinen  die  Grundsätze  der  französchen 
Ordonnance  von  Blois  adoptierte  und  ein  späteres  Edikt  Maria  Theresias  vom 
6.  August  1778.  Im  Art.  9  der  belgischen  Verfassung  von  1831  wurde  das  In- 
stitut der  Zivilstandesregister  neuerdings  mit  den  Worten  sanktioniert:  „la  re- 
daction  des  actes  de  Petat  civile  et  la  tenue  des  registres  sont  exclusivement 
dans  les  attributions  des  autorites  communales."  Dies  wurde  dann  durch  das 
Gemeindegesetz  dahin  ausgeführt,  daß  der  Bürgermeister  oder  ein  vom  Gemeinde- 
kollegium hierzu  delegierter  Schöffe  die  Funktionen  des  Standesbeamten  zu  ver- 
sehen habe. 

In  den  Niederlanden  hatten  die  Provinzen  Holland  und  Westfriesland  schon 
im  16.  Jahrhundert  die  fakultative  Zivilehe  eingeführt,  und  bereits  vor  der  Revo- 
lution war  dieselbe  für  die  Reformierten  ein  allgemeines  Institut.  Im  Zusammen- 
hange damit  finden  sich  denn  auch  schon  vor  der  französischen  Herrschaft  in 
Holland  Anfänge  von  Zivilstandesregistern.  Nach  der  Vereinigung  des  Landes 
mit  Frankreich  wurde  allgemein  die  obligatorische  Zivilehe  eingeführt,  und  dem- 
zufolge sind  auch  hier  die  Prinzipien  des  französischen  Zivilstandsregisterwesens 
zur  Geltung  gekommen;  ihre  nähere  Ausführung  haben  dieselben  im  bürgerlichen 
Gesetzbuche  (burgerlijk  wetboek)  und  in  den  Gemeindegesetzen  gefunden.2) 


*)  Zivilstandsregister  aus  der  Zeit  der  französischen  Okkupation  haben  sich  im  Ham- 
burger Staatsarchiv  erhalten.  Über  die  sonstigen  Hamburger  Tauf-,  Trau-  und  Sterberegister, 
sowie  die  Zivilstandsregister  orientiert  Hagedorn,  Das  Hamburger  Staatsarchiv  und  die 
Personenforschung,  DH  1908. 

2)  Auf  dem  Standesamte  werden  auch  alle  Kirchenbücher  vor  1812  aufbewahrt. 


23 

Die  Einheitsbestrebungen  in  der  Schweiz  dehnten  sich  auch  auf  das  Zivil- 
standeswesen aus.  Im  Gesetz  vom  15.  Februar  1799  über  die  Munizipalitäten 
und  Gemeindeverwaltungen  werden  die  Munizipalitäten  (Einwohnergemeinden) 
verpflichtet,  sich  mit  den  Geburts-,  Sterbe-  und  Eheregistern  der  Bürger  „zu  be- 
schäftigen", ohne  jedoch  die  Pfarrer  der  Pflichten  zu  entledigen,  die  sie  bis  dahin 
über  diese  Gegenstände  gehabt  haben.  Allein  nur  im  Kanton  Waadt  scheint 
dieses  Gesetz  durchgreifend  ausgeführt  worden  zu  sein.1)  Indessen  wurde  auch 
dort  die  Zivilstandsregisterführung  1801  ebenfalls  wieder  den  Pfarrern  übergeben. 
Genf,  das  damals  französisch  war,  hatte  seit  1798  die  rein  bürgerliche  Zivil- 
standsregisterführung, gemäß  des  französischen  Gesetzes  vom  20.  September  1 793. 
Es  behielt  dieselbe  in  der  Folge  bis  1876  bei.  Am  Vorabend  der  Einführung  des 
schweizerischen  Zivilstandsgesetzes  findet  man  eine  wahre  Musterkarte  von  ver- 
schiedenen Systemen  der  Zivilstandsregisterführung  im  Gebiete  der  Schweiz.  In 
den  Kantonen  Obwalden,  Nidwaiden,  Appenzell  1.  Rh.  war  die  Personenstands- 
registerführung ganz  der  Kirche  überlassen,  ebenso  in  Uri,  wo  daneben  zur  Kon- 
trolle noch  eine  rein  bürgerliche  bestand.  Ähnlich,  wenn  auch  in  größerer  Ab- 
hängigkeit vom  Staate,  war  sie  im  Thurgau  organisiert.  In  Genf,  Neuenburg  und 
Tessin  war  sie  rein  bürgerlich  im  engen  Anschluß  an  die  französische  Gesetz- 
gebung. Auch  St.  Gallen  hatte  die  rein  bürgerliche  Registerführung,  aber  mehr 
in  Anlehnung  an  österreichisches  Vorbild.  Auch  in  den  nicht  mit  Pfarrern  ver- 
sehenen katholischen  Gemeinden  im  bernischen  Jura  bestand  seit  1773  die  rein 
bürgerliche  Zivilstandsregisterführung.  Die  übrigen  Kantone  endlich  hatten  noch 
das  Zwitterding  der  bürgerlich-kirchlichen  Registerführung  beibehalten,  jeder  mit 
Variationen  eigener  Art.2)  Die  Vereinheitlichung  des  gesamten  Zivilstands- 
registerwesens  erfolgte  für  die  Schweiz  durch  das  Bundesgesetz  vom  24.  Dezember 
1874,  betreffend  Feststellung  und  Beurkundung  des  Zivilstandes  und  der  Ehe. 
Dieses  Gesetz  ist  seit  dem  1.  Januar  1876  in  Kraft;  es  spricht  jedoch  nur  das 
allgemeine  Prinzip  aus,  daß  dreierlei  Standesregister  zu  führen  seien,  und  zwar 
unter  der  Bezeichnung:  Geburts-,  Toten-  und  Eheregister,  und  daß  die  mit  der 
Führung  zu  betrauenden  Funktionäre  weltlichen  Standes  sein  müssen;  die  nähere 
Regelung  im  einzelnen  ist  den  Kantonen  überlassen,  so  insbesondere  die  Ein- 
teilung der  Sprengel  und  die  Bestimmungen  über  die  Ernennung  und  Entlohnung 
der  Zivilstandesbeamten. 

In  Italien  war  schon  unter  der  napoleonischen  Herrschaft  unterm  27.  März 
1806  das  Zivilstandsrecht  des  französischen  Code  civil  eingeführt  worden.  Wie- 
wohl später  nach  dem  Zusammenbruche  der  französischen  Herrschaft  das  Institut 
der  obligatorischen  Zivilehe  wieder  abgeschafft  wurde,  erhielt  sich  doch  in  einigen 
Teilen  des  Landes  die  bürgerliche  Registerführung.  Das  in  Parma  und  Piacenza 
am  23.  März  1820    eingeführte   bürgerliche  Gesetzbuch   und  das  für  Modena  er- 


a)  Vgl.  den  Artikel  „Etat  civil"  im  Supplement  du  dictionnaire  historique,  geographique 
et  statistique,  du  canton  de  Vaud,  2e  livraison,  Lausanne  1887. 

2)  Näheres  über  die  Personenstandsregisterführung  in  der  Schweiz  findet  man  in  der 
höchst  lehrreichen,  sorgfältigen  Abhandlung  von  Paul  Hof  er,  Die  schweizerischen  Zivilstands- 
register, ihre  Entstehung  und  Entwicklung  und  ihr  Verhältnis  zur  Statistik,  Zeitschrift  für 
schweizerische  Statistik,  Jahrg.  1907. 


24 

lassene  Regolamento  vom  2.  Dezember  1814  hielten  die  Einrichtung  der  bürger- 
lichen Standesregister  aufrecht;  das  gleiche  geschah  auch  im  Königreiche  Neapel, 
wo  das  Gesetz  vom  12.  Dezember  1816  die  Funktionen  des  Standesbeamten 
auch  fernerhin  dem  Syndikus  der  Gemeinde  übertrug.  Dagegen  war  in  Sardinien 
die  kirchliche  Registerführung  wiederhergestellt  worden,  allerdings  unter  staat- 
licher Kontrolle. 

Erst  durch  den  mit  dem  königlichen  Dekrete  vom  25.  Juni  1865  publizierten 
Codice  civile  wurden  im  Königreiche  Italien  allgemein  zugleich  mit  der  obligato- 
rischen Zivilehe  auch  bürgerliche  Standesregister  eingeführt;  dieselben  werden  bei 
den  Munizipalbehörden  geführt.  In  einigen  großen  Gemeinden  bestehen  mehrere 
Standesamtsbezirke,  kleinere  Gemeinden  halten  vielfach  gemeinsam  einen  Sekretär; 
dieser  übt  jedoch  die  Funktionen  eines  Standesbeamten  nur  kraft  Delegation  des 
Sindaco  aus,  der,  wie  in  Frankreich  der  Maire,  allein  als  der  kompetente  Standes- 
beamte erscheint. 

In  Spanien  waren  durch  das  Gesetz  vom  18.  Juni  1870  die  obligatorische 
Zivilehe  und  Zivilstandsregister  eingeführt  worden.  Durch  das  Dekret  vom 
9.  Februar  1875  wurde  zwar  für  die  Katholiken  die  kirchliche  Trauung  als  Ehe- 
schließungsform gesetzlich  wiederhergestellt,  die  Führung  der  Standesregister 
jedoch  verblieb  den  Munizipalrichtern  in  den  Gemeinden  oder  Gemeindedistrikten, 
und  die  katholischen  Pfarrer  sind  verpflichtet,  die  von  ihnen  erfolgten  Ehe- 
schließungen bei  den  Munizipalrichtern  zur  Eintragung  in  die  bürgerlichen  Ehe- 
register anzumelden. 

Die  kirchlichen  Trauungsregister  und  die  daraus  gezogenen  Urkunden  ge- 
nießen nur  dann  öffentliche  Beweiskraft,  wenn  sie  gemäß  den  gerichtlichen  Regle- 
ments legalisiert  sind.  Die  katholische  Kirche  besitzt  allein  das  Recht  zur 
Führung  von  Eheschließungsregistern,  allerdings  nur  mit  der  eben  erwähnten 
Beschränkung  ihrer  Beweiskraft,  während  für  die  Angehörigen  aller  übrigen 
Glaubensgemeinschaften  überhaupt  nur  bürgerliche  Registerführung  besteht. 

Durch  das  seither  in  Kraft  getretene  neue  bürgerliche  Gesetzbuch  für  Spanien 
ist  an  diesem  Rechtszustande  nichts  geändert  worden. 

Neben  dem  französischen  Systeme  und  seinen  Nachbildungen  steht  als  zweite 
Hauptform  des  Standesregisterwesens  das  englische  System. 

In  England  hatte,  wie  schon  erwähnt,  die  Staatsregierung  schon  in  der  ersten 
Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  die  Führung  der  Kirchenbücher  zu  regeln  begonnen. 
Infolgedessen  sah  sich  die  in  ihrem  Selbstbestimmungsrechte  bedrohte  Kirche, 
als  in  der  zweiten  Hälfte  desselben  Jahrhunderts  neue  Pläne  einer  Verstaatlichung 
des  Registerwesens  auftauchten,  genötigt,  die  Regelung  des  allerdings  immer  mehr 
in  Verwirrung  geratenden  Registerwesens  selbst  zu  versuchen,  was  insbesondere 
durch  die  Verordnungen  der  Synode  von  Canterbury  vom  25.  Oktober  1597  geschah. 

Unter  dem  Einflüsse  des  Independentismus  verfügte  eine  unter  Cromwell 
erlassene  Verordnung  (der  Commonwealth)  vom  14.  August  1653  für  England  die 
Einführung  von  Zivilstandsregistern;  dasselbe  geschah  bald  darauf  auch  für  Schott- 
land und  Irland. 

Nach  der  Restauration  kam  jedoch  die  Führung  dieser  Register  wieder  ab, 
ohne  daß  eine  förmliche  Aufhebung  dieser  Gesetze  jemals  erfolgt  wäre. 


25 

Im  17.  und  18.  Jahrhundert  erließ  die  englische  Gesetzgebung  zur  Bekämpfung 
der  heimlichen  Ehen  viele  Bestimmungen  über  die  ordnungsmäßige  Führung  der 
Kirchenbücher,  Bemühungen,  welche  selbst  bis  in  unsere  Zeit  noch  fortgesetzt 
blieben. 

Noch  das  Statut  52  vom  Jahre  1812  (An  act  for  the  better  regulating  and 
preserving  parish  and  other  registers  of  births,  baptisms,  marriages  and  burials 
in  England),  wodurch  eine  durchgreifende  Neuregelung  der  Kirchenbücher  an- 
gestrebt wurde,  hielt  an  dem  Prinzipe  der  kirchlichen  Registerführung  fest. 

Erst  als  durch  den  Bericht  einer  vom  Parlament  1830  zur  Prüfung  des  eng- 
lischen Registerwesens  eingesetzten  Kommission  ein  höchst  unerfreulicher  Zustand 
desselben  enthüllt  worden  war,  entschloß  sich  die  englische  Gesetzgebung  zu 
einer  gründlichen  Reform,  welche  durch  die  von  Lord  Rüssel  zustande  gebrachte 
Act  of  registering  bearths,  deaths  and  marriages  in  England  durchgeführt  wurde. 
(Publiziert  am  17.  August  1836.) 

Das  Standesregisterwesen  wurde  hiernach  verstaatlicht,  und  in  Anlehnung  an 
die  durch  das  Statut  4  und  5  von  1834  erfolgte  Neuregelung  des  Armenwesens 
wurden  die  Organe  der  neuen  Armensprengel  (Boards  of  Guardians)  als  Super- 
intendent Registrars  mit  der  Überwachung  der  neuen  Zivilstandsregister  betraut. 

Die  genannten  Beamten  sind  berechtigt,  ihre  Bezirke  mit  Genehmigung  des 
General-Registrar,  welchem  die  oberste  Leitung  des  Registerwesens  zusteht,  in 
Unterbezirke  zu  teilen  und  für  jeden  derselben  eine  hierzu  geeignete  Person  als 
eigentlichen  Registrar  zur  Führung  der  Register  zu  bestellen. 

Die  Pfarrgeistlichen  der  Staatskirche  behielten  das  Recht  zur  Führung  staat- 
lich anerkannter  Trauungsbücher,  sind  jedoch  verpflichtet,  ihre  Aufschreibungen 
auf  den  gesetzlich  vorgeschriebenen  Formularen  zu  machen  und  vieteljährlich 
Duplikate  an  das  Registrars-Office,  d.  i.  das  Zentralarchiv  des  General-Registrars 
einzusenden;  die  besonderen  Zivilstandesbeamten  führen  nur  ergänzende  Ver- 
zeichnisse über  die  Eheschließungen,  die  nach  anderen  als  den  staatskirchlichen 
Formen  erfolgen,  und  üben  rücksichtlich  der  Trauungen  überhaupt  nur  eine  kon- 
trollierende und  ergänzende  Funktion. 

Diese  Grundsätze  des  englischen  staatlichen  Registerwesens  sind  durch 
Statut  7  und  8  vom  29.  August  1844  auf  Irland  und  17  und  18  vom  17.  August 
1854  auch  auf  Schottland  ausgedehnt  worden;  für  diese  beiden  Länder  bestehen 
besondere  Generalregisterämter. 

Das  englische  System  der  Standesregister,  welches  sich  auf  ganz  selbständiger 
Grundlage  und  in  eigenartiger  Weise  entwickelt  hat,  unterscheidet  sich  vom  franzö- 
sischen dadurch,  daß  es  sich  einerseits  nicht  unmittelbar  an  den  Organismus  der 
Gemeindeverwaltung  anschließt,  sondern  zur  Führung  der  Register  besondere 
Organe  beruft,  andererseits  die  bürgerlichen  Standesbeamten  nur  in  Ausnahms- 
fällen als  Trauungsorgane  bestellt  und  die  Vornahme  dieses  Zivilstandesaktes 
vielmehr  in  der  Regel  ebenso  wie  die  Führung  der  Trauungsregister  den  kirch- 
lichen Funktionären  überläßt. 

Mit  dem  englischen  System  des  Standesregisterwesens  stimmt  im  großen  und 
ganzen,  von  einigen  Abweichungen  abgesehen,  auch  das  in  den  Vereinigten  Staaten 
von  Nordamerika  bestehende  System  überein. 


26 

Die  Staatsgesetzgebung  in  Österreich  beginnt  erst  unter  Maria  Theresia,  die 
Ordnung  der  Kirchenbücher  in  den  Bereich  ihrer  Tätigkeit  zu  ziehen.  Es  ge- 
schah dies  schon  durch  die  Verordnung  von  6.  Oktober  1770  und  mit  dem  Patente 
vom  10.  März  1773.  Durch  eine  Verordnung  vom  2.  März  1771  wurden  die 
Ordinariate  angewiesen,  die  Pfarrer  zu  überwachen,  daß  sie  die  Kirchenbücher, 
für  welche  in  dieser  Zeit  schon  der  Ausdruck  „Matriken"  erscheint,  nach  den 
bestehenden  Vorschriften  führen.  Von  Maria  Theresia  stammen  auch  die  ersten 
Maßnahmen  her,  welche  die  Schaffung  von  Standesregistern  für  die  Israeliten  be- 
zweckten. Es  waren  dies  die  Verordnungen  vom  27.  Januar  1766  und  vom  25.  No- 
vember 1779. 

Aber  erst  das  bekannte  Patent  Kaiser  Josefs  II.  vom  20.  Februar  1784  schuf 
für  das  österreichische  Matrikenwesen  jene  feste  Grundlage,  auf  welcher  dasselbe 
im  wesentlichen  noch  heute  ruht.  Die  einleitenden  Worte  zu  diesem  Patente 
beweisen,  in  wie  hohem  Maße  die  damalige  Staatsverwaltung  die  Wichtigkeit 
eines  gut  geregelten  Matrikenwesens  zu  würdigen  wußte. 

Der  Inhalt  dieses  Patentes  ist  in  großen  Zügen  folgender:  Nach  §  1  des- 
selben ist  jeder  Pfarrer  verpflichtet,  für  seinen  Sprengel  drei  gesonderte  Bücher 
zu  führen,  eines  zur  Eintragung  der  Geborenen,  ein  Trauungsbuch  und  ein  drittes 
über  die  Gestorbenen. 

Die  Form  der  Eintragungen  wurde  im  einzelnen  durch  Erlassung  einheit- 
licher Formularien  des  näheren  geregelt;  die  Aufsicht  über  die  Matriken  wurde 
den  Bischöfen,  welche  sie  bei  Gelegenheit  ihrer  kanonischen  Visitation  auszuüben 
hatten  (§  7),  und  den  Kreisbeamten  (§  8)  übertragen.  Das  Recht  und  die  Pflicht 
zur  Führung  von  Handregistern  mit  voller  bürgerlicher  Beweiskraft  kam  jedoch, 
abgesehen  von  den  Israeliten,  nur  den  Pfarrgeistlichen  der  römisch-  und  griechisch- 
katholischen und  der  griechisch-orientalischen  Kirche  zu.  Den  protestantischen 
Seelsorgern  war  zwar  die  Führung  von  Registern  zum  Privatgebrauche  seit  dem 
Toleranzpatente  vom  13.  Oktober  1781  gestattet,  sie  hatten  jedoch  alle  Matriken- 
fälle den  katholischen  Matriken  behufs  Eintragung  in  die  katholischen  Matriken 
anzuzeigen,  da  nur  diesen  volle  bürgerliche  Beweiskraft  zukam. 

Das  Hofdekret  vom  22.  Februar  1784  sanktionierte  diesen  Rechtszustand, 
wie  er  sich  im  Anschlüsse  an  das  Toleranzpatent  entwickelt  hatte.  Erst  durch 
die  Allerhöchste  Entschließung  vom  20.  November  1829,  bzw.  durch  das  Hofdekret 
vom  26.  November  1829  erhielten  auch  die  protestantischen  Pfarrgeistlichen  das 
Recht  zur  Führung  öffentlicher  Matriken;  doch  blieb  den  katholischen  Matriken- 
führern immer  noch  ein  gewisses  Aufsichtsrecht  gewahrt,  weshalb  ihnen  auch 
Duplikate  der  Eintragungen  behufs  Verzeichnung  in  den  katholischen  Matriken 
zugesendet  werden  mußten. 

Dies  dauerte  bis  zum  Jahre  1849,  wo  mit  dem  Erlasse  des  k.  k.  Ministeriums 
des  Innern  vom  30.  Januar,  Reichsgesetzblatt  Nr.  107,  die  volle  Gleichstellung 
der  Protestanten  bezüglich  ihrer  Matriken  mit  den  Katholiken  ausgesprochen 
wurde. 

Für  die  griechisch-orientalischen  Pfarrgeistlichen  dagegen  galten  die  Be- 
stimmungen des  Josefinischen  Patentes  ohne  Einschränkung  wie  für  die  katho- 
lischen, dessen  Vorschriften  durch  das  Hofreskript  von  29.  April  1786,  Z.  11  (§  44), 


27 

speziell  für  die  griechisch-orientalische  Pfarrgeistlichkeit  nochmals  ausgesprochen 
wurden. 

Vor  der  Erlassung  des  Josefinischen  Patentes  wurden  weder  in  der  Bukowina 
noch  in  Dalmatien  von  den  orientalischen  Griechen  ordentliche  Matriken  geführt1). 

Auch  für  das  Registerwesen  der  griechisch-katholischen  Kirche  bedeutet  das 
Josefinische  Patent  einen  großen  Fortschritt.  Ob  und  welche  Vorschriften  in 
dieser  Beziehung  von  der  kirchlichen  Gesetzgebung  vorher  erlassen  worden  sind, 
oder  ob  in  Ermangelung  partikulärer  Normen  die  Bestimmungen  des  tridentinischen 
Konzils  als  anwendbar  erachtet  wurden,  entzieht  sich  unserer  Kenntnis. 

Eines  aber  ist  sicher,  daß  die  Führung  ordnungsmäßiger  Register  seitens  der 
griechisch-katholischen  Pfarrgeistlichen  vor  dieser  Zeit  ziemlich  selten  war,  daß 
diese  Register  vielmehr  erst  durch  das  Josefinische  Patent  zu  einer  allgemeinen 
Institution  wurden. 

Sowohl  den  griechisch-orientalischen  als  auch  den  griechisch-katholischen 
Pfarrgeistlichen  kam,  wie  schon  erwähnt,  das  Recht  zur  Führung  öffentlicher 
Matriken  zu;  eine  Ausnahme  bestand  nur  bezüglich  des  griechisch-katholischen 
Pfarrers  in  Wien,  welcher  zwar  das  Recht  der  Matrikenführung  für  seine  Zwecke 
besaß,  jedoch  jeden  Matrikenfall  dem  römisch-katholischen  Pfarrer  zur  Eintragung 
in  dessen  Kirchenbücher  anzeigen  mußte.  Diese  Bestimmung  des  Hofdekretes 
vom  15.  Januar  1815  beweist,  daß  sich  die  österreichische  Gesetzgebung  bei  der 
Regelung  des  Matrikenwesens  der  nicht  der  herrschenden  römisch-katholischen 
Kirche  angehörenden  Glaubensgenossen  seit  dem  Josefinischen  Patente  nicht  mehr 
ausschließlich  von  konfessionellen,  sondern  in  erster  Linie  von  Zweckmäßigkeits- 
gründen leiten  ließ,  da  die  Führung  besonderer  Register  für  eine  beschränkte 
oder  zerstreute  Zahl  von  Glaubensgenossen  naturgemäß  mit  mannigfachen  Schwierig- 
keiten und  Unzukömmlichkeiten  verbunden  ist. 

Was  die  Israeliten  betrifft,  so  hatte  die  schon  vorher  erwähnte  Verordnung 
Maria  Theresias  vom  27.  Januar  1766  die  israelitischen  Gemeinden  in  Böhmen 
zur  Führung  von  Geburtsbüchern  verpflichtet,  ohne  jedoch  dieses  Ziel  zu  erreichen. 

Erst  das  Josefinische  Patent  schrieb  im  §  6  auch  für  die  Israeliten  allgemein 
die  Führung  von  drei  Registern  vor,  welche  von  dem  Ortsrabbiner,  bzw.  von  dem 
dem  betreffenden  Orte  am  nächsten  wohnenden  Rabbiner  geführt  werden  sollten. 
Doch  ließen  die  neu  angelegten  jüdischen  Matriken  viel  zu  wünschen  übrig  be- 
züglich ihrer  Genauigkeit  und  Zuverlässigkeit,  so  daß  sich  die  österreichische 
Gesetzgebung  noch  unter  Kaiser  Josef  II.  und  auch  später  wiederholt  gezwungen 
sah,  zur  Erzielung  größerer  Richtigkeit  dieser  Matriken  die  Kontrollvorschriften 
und  die  Anzeigepflicht  zu  verschärfen,  z.  B.  mit  den  Verordnungen  für  Böhmen 
vom  25.  Oktober  und  vom  22.  November  1887  u.  a.  m. 

Die  für  die  einzelnen  Länder  erflossenen  Judenpatente  trafen  dann  noch  ge- 
nauere Bestimmungen,  die  zum  Teil  darauf  hinausgingen,  das  bestehende  Auf- 
sichtsrecht der  katholischen  Pfarrgeistlichen  auch  auf  die  jüdischen  Matriken  aus- 
zudehnen;   letzteres   geschah   durch  das  Judenpatent  für  Böhmen  vom  3.  August 


*)  Zuschriften  der  Konsistorien  von  Cattaro  und  Zara  an  die  statistische  Zentral-Kom- 
mission  vom  26.  November  1888,  Z.  1592,  und  vom  27.  November  1888,  Z.  1239. 


28 

1797  (§9),  während  jenes  für  Galizien  vom  7.  Mai  1789  (§30)  die  Gemeinde- 
vorstände als  Aufsichtsorgane  beruft.  In  Mähren  trafen  die  Verordnungen  vom 
27.  Januar  1795  und  vom  30.  Januar  1825  behufs  genauerer  Evidenzhaltung  der 
außerhalb  der  Gemeinde  lebenden  Israeliten  verschärfte  Bestimmungen. 

In  Niederösterreich  kam  die  Führung  der  israelitischen  Matrikenbücher  dem 
Magistrate  in  Wien  zu;  sie  ging  später  auf  einen  eigenen  Judenkommissär  und 
hierauf  von  diesem  auf  die  Polizeidirektion  über,  welche  sie  auch  noch  nach 
dem  Regierungszirkular  vom  11.  September  1849  zu  führen  hatte,  freilich  nicht 
primär,  sondern  nur  als  Zentralaufsichtsbehörde;  in  erster  Linie  kam  sie  den 
jüdischen  Religionslehrern  zu. 

In  Schlesien,  wo  kein  Rabbiner  einen  Sitz  hatte,  waren  die  Steuerkollektoren 
mit  der  Führung  der  israelitischen  Matriken  betraut. 

In  den  südlichen  Landesteilen  Österreichs  waren  infolge  der  französischen 
Okkupation  unter  Napoleon  Zivilstandesregister  zur  Einführung  gelangt;  sie  wurden 
von  den  Bürgermeistern  geführt,  die  in  dieser  Eigenschaft  in  den  italienischen 
Gebieten  ufficiali  dello  stato  genannt  wurden;  an  diese  mußten  von  den  Seel- 
sorgern die  Matriken  abgeliefert  werden. 

Nach  dem  Sturze  der  französischen  Herrschaft  wurden  die  von  den  Pfarrern 
geführten  Bücher  den  letzteren  wieder  zurückgestellt,  während  die  inzwischen 
von  den  Zivilstandesbeamten  geführten  Register  den  Gemeindeverwaltungen  und 
den  Zivilgerichten  zur  Aufbewahrung  übergeben  werden  sollten.  Nach  den 
Dekreten  der  Zentralhoforganisationskommission  vom  21.  August  1815  und  vom 
14.  März  1818  und  einer  besonderen  Verordnung  für  Tirol  vom  21.  September 
1815  sollten  jene  Pfarrer,  welche  die  Kirchenbücher  auch  während  der  französischen 
Herrschaft  nach  den  Vorschriften  des  Josefinischen  Patentes  fortgesetzt  hatten, 
dieselben  mit  den  Zivilstandsregistern  vergleichen  und  vorkommende  Abweichungen 
anzeigen,  jene  aber,  welche  die  Bücher  nicht  fortgeführt  hatten,  für  ihre  Pfarr- 
bezirke Auszüge  aus  den  Zivilstandsregistern  machen. 

In  Dalmatien  insbesondere  hatten  vor  der  französischen  Herrschaft  wenigstens 
für  die  Registerführung  der  orientalischen  Griechen  gar  keine  Vorschriften  be- 
standen, und  es  waren  auch  demgemäß  nur  von  sehr  wenigen  Seelsorgern  dieser 
Konfession  Matriken  geführt  worden. 

Seit  dem  Josefinischen  Patente  ist  in  Österreich  eine  prinzipielle  Neuregelung 
des  Matrikenwesens  nicht  erfolgt;  Gesetzgebung  und  Verwaltung  waren  vielmehr 
nur  bemüht,  durch  spezielle  Bestimmungen  jene  Änderungen  herbeizuführen,  welche 
durch  das  mittlerweile  zur  allgemeinen  Anerkennung  gelangte  Prinzip  der  kon- 
fessionellen Gleichheit  und  der  Religionsfreiheit  geboten  waren. 

So  wurde  durch  den  Ministerialerlaß  vom  30.  Januar  1848,  R.-G.-Bl.  Nr.  107, 
den  von  der  evangelischen  Geistlichkeit  unter  ihrer  alleinigen  Fertigung  aus- 
gestellten Matrikenauszügen  die  Beweiskraft  öffentlicher  Urkunden  verliehen. 
Durch  das  Gesetz  vom  10.  Juli  1868,  R.-G.-BL  Nr.  12,  betreffend  die  Beweis- 
kraft der  Geburts-,  Trauungs-  und  Sterbematriken  der  Israeliten,  wurde  die  bis 
dahin  zu  Recht  bestehende  Kontrolle,  Beglaubigung  und  Vidierung  der  israeliti- 
schen Matrikenbücher,  bzw.  der  Auszüge  aus  denselben  durch  die  katholische 
Geistlichkeit  aufgehoben.     (Art.  IL) 


29 

Für  Galizien  und  die  Bukowina  wurden  in  Ausführung  dieses  Gesetzes  be- 
sondere Verordnungen  erlassen  (kundgemacht  am  14.  September  1876,  L.-G.-Bl. 
Nr.  55,  bzw.  am  13.  Februar  1877,  L.-G.-Bl.  N.  3)  und  Mähren  wurde  zufolge 
des  Erlasses  des  Ministeriums  des  Innern  vom  12.  Juli  1877,  Z.  15.  552,  in 
55  israelitische  Matrikenbezirke  eingeteilt;  in  den  übrigen  Ländern  gelten  be- 
züglich der  Matrikenführung  der  Israeliten  im  großen  und  ganzen  noch  die  alten, 
oft  recht  lückenhaften  Bestimmungen. 

Mit  der  Verordnung  vom  18.  Oktober  1877,  R.-G.-BI.  Nr.  99,  erhielt  die  alt- 
katholische Kirche  in  Österreich  die  staatliche  Anerkennung  und  damit  auch  das 
Recht  zur  Führung  staatlich  anerkannter  Matriken  durch  ihre  Pfarrgeistlichen; 
die  Einrichtung  derselben  wurde  durch  die  Verordnung  vom  8.  November  1877, 
R.-G.-Bl.  Nr.  100,  näher  geregelt. 

Auf  Grund  der  mit  der  Verordnung  vom  30.  März  1880,  R.-G.-Bl.  Nr.  40, 
ausgesprochenen  Anerkennung  der  evangelischen  Brüderkirche  (Herrnhuter)  kommt 
auch  den  Seelsorgern  dieser  Religionsgenossenschaft  das  Recht  zur  Führung 
staatlich  anerkannter  Matriken  zu  (Ministerialverordnung  vom  26.  November  1882). 
Die  gleiche  Eigenschaft  besitzen  auch  die  Register  der  armenisch-orientalischen 
Kultusgemeinde  in  Suczawa,  teilweise  auch  der  kleinrussischen  Bauernsekte  der 
Lipowaner  in  der  Bukowina,  die  dortselbst  fünf  Kultusgemeinden  besitzen,  end- 
lich auch  die  Bücher  der  Sekte  der  Karaiten  in  Halicz,  ohne  daß  bezüglich  der 
letzteren  eine  Regelung  im  gesetzlichen  oder  im  Verordnungswege  ei  folgt  wäre; 
ihre  öffentliche  Geltung  beruht  lediglich  auf  dem  Herkommen. 

Was  die  Militärmatriken  anbelangt,  welchen  ich  doch  einige  Worte  mehr 
widmen  möchte,  so  erklärt  sich  ihre  Besonderheit  aus  der  Exemption  vom  Pfarr- 
vorstande,  welche  die  in  aktiven  Militärdiensten  stehenden  Personen  in  Öster- 
reich frühzeitig  erlangt  haben. 

Schon  das  Militärreglement  vom  Jahre  1768  sagt,  daß  die  Matrikenbücher 
für  die  Militärpersonen  von  den  Militärgeistlichen  zu  führen  seien;  nach  späteren 
Vorschriften  unterschied  man  zwischen  Personen,  welche  zur  militia  vaga,  und 
solchen,  welche  zur  militia  stabilis  gehörten;  für  die  letzteren  führte  der  Zivil- 
seelsorger die  Matriken,  für  die  ersteren  regelmäßig  die  Militärgeistlichkeit.  Er- 
folgte ein  Ausmarsch,  so  waren  die  Militärmatriken  abzuschließen  und  dem  Feld- 
superiorate  der  Provinz  am  Sitze  des  Landesgeneralkommandos  zur  Aufbewahrung 
zu  übergeben.  Über  die  im  Felde  vorkommenden  Matrikenfälle  wurden  Manual- 
protokolle geführt. 

Von  aufgelösten  Regimentern  waren  die  Matriken  an  den  Feldsuperior  des 
Landes,  in  welchem  sie  ihren  Werbbezirk  hatten,  von  aufgelösten  Feldspitälern 
und  sonstigen  Heeresanstalten  an  den  Feldsuperior  des  Landes,  in  welchem  die 
Auflösung  geschah,  abzugeben.  Bei  den  Feldsuperioren  waren  sie  durch  drei 
Jahre  hindurch  aufzubewahren  und  sodann  dem  Feldkonsistorium  einzusenden. 

In  neuerer  Zeit  wurde  die  Führung  der  Militärmatriken  durch  die  Zirkular- 
verordnung des  k.  u.  k.  Reichskriegsministeriums  vom  5.  Juli  1887,  Präs.-Nr  3401, 
(V.-Bl.  23),    geregelt,1)    wodurch    die  Bestimmungen   der  Zirkularverordnung  vom 


J)  Mayrhofer,  Handbuch  1895,  II,  S.  1130. 


30 

26.  Mai  1869,  Präs.-Nr.  2014,  teilweise  abgeändert  wurden.  Dieselbe  enthält 
genaue  Bestimmungen  über  die  Führung  der  Militärmatriken  im  Frieden  einer- 
seits und  im  Kriege  andrerseits. 

Im  Frieden  obliegt  die  Matrikenführung  den  Militärpfarrern,  den  Militär- 
kuraten,  den  exponierten  katholischen  und  allen  griechisch-orientalischen  Militär- 
kaplänen,  den  geistlichen  Professoren,  welche  mit  der  Ausübung  der  Seelsorge  in 
den  Militärerziehungs-  und  Bildungsanstalten  betraut  sind,  den  evangelischen 
Militärseelsorgern,  welchen  gemäß  der  Zirkularverordnung  des  Reichskriegsministe- 
riums vom  30.  August  1883,  Präs.-Nr.  4098,  der  Titel:  evangelische  Militär- 
prediger zukommt,  und  schließlich  den  in  größeren  Garnisonorten  mit  der 
subsidiarischen  Militärseelsorge  betrauten  Zivilgeistlichen. 

Diese  haben  Tauf-,  Trauungs-  und  Sterbebücher  und  außerdem  Duplikate 
derselben  zu  führen;  letztere  sind  mit  Ende  jedes  Jahres  abzuschließen  und  von 
den  Militärkuraten,  den  exponierten  katholischen  und  den  griechisch-orientalischen 
Militärkaplänen,  dann  von  den  mit  der  subsidiarischen  Militärseelsorge  betrauten 
Zivilgeistlichen  dem  an  der  Spitze  des  Militärseelsorgebezirkes  stehenden  Militär- 
pfarrer einzusenden,  welcher  die  eingelangten  Duplikate  zu  überprüfen  und  einen 
Monat  nachher  gleichzeitig  mit  den  von  ihm  selbst  geführten  Duplikaten  dem 
apostolischen  Feldvikariate  zur*  Aufbewahrung  vorzulegen  hat.  In  gleicher  Weise 
sind  die  Duplikate  auch  von  den  Seelsorgern  der  Militärerziehungs  und  -bildungs- 
anstalten  und  von  den  evangelischen  Militärseelsorgern  jährlich  abzuschließen  und 
von  den  ersteren  dem  apostolischen  Feldvikariate  unmittelbar,  von  letzteren  aber 
durch  das  vorgesetzte  Korps- (Militär-)  Kommando  dem  Reichskriegsministerium  vor- 
zulegen, welches  dieselben  wieder  dem  apostolischen  Feldvikariate  zur  Auf- 
bewahrung übermittelt. 

Von  jedem  Militärpfarrer  wird  nebst  den  Matriken  der  zugewiesenen  Truppen- 
körper und  -anstalten  usw.  noch  die  Militärpfarrmatrikel  geführt,  welche  für  den 
Amtssitz  des  Militärpfarrers  zugleich  als  Garnisonsmatrikel  anzusehen  ist;  dieselbe 
dient  überdies  zur  Aufnahme  jener  Matrikenfälle,  die  sich  bei  den  im  betreffen- 
den Militärterritorialbezirke  angestellten,  nicht  im  Verbände  eines  Truppenkörpers 
oder  einer  mit  eigenen  Matriken  dotierten  Anstalt  stehenden  Militärpersonen 
ergeben.  Im  übrigen  enthält  die  zitierte  Zirkularverordnung  in  ihrem  ersten 
Teile  noch  genaue  Vorschriften  über  die  Matrikenführung  durch  die  oben  genannten 
Organe,  insbesondere  über  das  Vorgehen  bei  Eheschließungen,  im  zweiten  Teile 
aber  genaue  Bestimmungen  über  die  Matrikenführung  im  Kriege.  Den  bei  den 
höheren  Kommandos  der  Armee  im  Felde  eingeteilten  Militärgeistlichen  werden 
keine  gebundenen  Martrikeln  beigegeben;  dieselben  haben  daher  die  vorkommen- 
den Matrikelfälle  für  jeden  der  ihnen  zugewiesenen  Truppenkörper  und  desgleichen 
für  jede  Anstalt  auf  besonderen,  je  nach  Bedarf  in  Hefte  gefaßten  Matrikelbogen 
aufzunehmen,  wobei  die  allenfalls  vorkommenden  Fälle  über  die  nicht  zum  Ver- 
bände eines  Truppenkörpers  oder  einer  Anstalt  gehörigen  Einzelpersonen  (auch 
jener  des  Zivilstandes  im  Gefolge  der  Amee)  in  einem  eigenen  Hefte  gemein- 
schaftlich nachzuweisen  sind.  Bei  Sterbefällen  wird  dem  Militärgeistlichen  der 
Totenbeschauzettel  oder  das  vom  Militärarzte  bestätigte  Legitimationsblatt  zugestellt, 
ev.  nachträglich    auch    noch  das  Nationale   bekannt  gegeben.     Nach  vollzogener 


31 

Funktion  hat  der  Militärgeistliche  sogleich  den  Auszug  aus  dem  Matrikelhefte 
dem  Standeskörper  (Kommando)  zu  übergeben,  von  welchem  dieses  Dokument 
im  Wege  des  Ersatz-(Stamm-)Körpers,  bzw.  der  Stammanstalt,  ev.  des  Reichs- 
Kriegsministeriums  an  den  nach  §  2  der  Verordnung  zuständigen  Militärpfarrer 
einzusenden  ist;  dieser  nimmt  den  Fall  in  die  betreffende  Matrikel  auf  und  über- 
mittelt den  Auszug  nach  beigesetzter  Bestätigung  der  Protokollierung  der  mit  der 
Führung  des  Hauptgrundbuches  betrauten  Verwaltungskommission. 

Es  folgen  dann  noch  nähere  Bestimmungen  über  die  Immatrikulierung  der 
auf  dem  Schlachtfelde  gebliebenen  und  der  in  den  Divisions-Sanitätsanstalten  ver- 
storbenen Personen.  Zu  bemerken  ist  schließlich  noch,  daß  die  von  den  Militär- 
geistlichen im  Felde  geführten  Matrikelbogen  (Hefte)  mit  Ende  eines  jeden  Monates 
abzuschließen,  von  dem  Militärgeistlichen  unter  Beidruck  des  Dienstsiegels  zu 
fertigen  und  sodann  von  den  Divisionsseelsorgern  und  dem  Seelsorger  des  Armee- 
oberkommandos dem  vorgesetzten  Feldsuperior,  von  den  evangelischen  Divisions- 
seelsorgern dem  evangelischen  Seelsorger  der  Armee  einzusenden  sind.  Der  Feld- 
superior sendet  die  an  ihn  gelangten  Matrikelbogen  (Hefte),  ferner  die  ihm  von 
den  Feldspitalskuraten  zugekommenen  Matrikelduplikate  samt  den  von  ihm  selbst 
geführten  Matrikelbogen  an  das  apostolische  Feldvikariat.  Der  evangelische  Seel- 
sorger der  Armee  und  der  Feldrabbiner  leiten  die  Matrikelbogen  im  Wege  der 
Militärabteilung  des  Armee-Generalkommandos  an  das  Reichs-Kriegsministerium, 
welches  diese  Matrikelbogen  an  das  apostolische  Feldvikariat  übermittelt;  dasselbe 
hat  bei  eintretender  Demobilisierung  zu  geschehen. 

Nach  der  Zirkularverordnung  des  Landesverteidigungs-Ministeriums  vom  4.  Mai 
1876,  Z.  4757/VI,  ist  für  die  im  Verbände  der  aktiven  Landwehr  und  der  Landes- 
schützen stehenden  Militärpersonen  im  Frieden  die  Zivilgeistlichkeit  zur  Matriken- 
führung berufen;  bei  eingetretener  Mobilisierung  steht  diese  Funktion  den  Militär- 
seelsorgern zu. 

Zur  Matrikenführung  für  die  Gendarmerie1),  welche  nach  dem  Gesetze  vom 
26.  Februar  1876,  R.-G.-Bl.  Nr.  19,  ein  militärisch  organisiertes  Wachtkorps  ist,  sind 
die  Geistlichen  des  stehenden  Heeres  berufen;  das  gleiche  gilt  auch  bezüglich 
der  Militärwachtkorps  für  die  Zivilgerichte  Wiens  und  der  Polizeiwachtkorps  in 
Lemberg  und  Krakau. 

Die  Zirkularverordnung  des  Reichs-Kriegsministeriums  vom  3.  Februar  1870, 
Abt.  I  Marinesektion,  regelt  die  Matrikenführung  bei  der  österreichisch-ungarischen 
Kriegsmarine.  Danach  obliegt  die  Führung  der  Tauf-,  Trauungs-  und  Sterbe- 
matriken bei  der  Marine  dem  Marinepfarrer  in  Pola,  dem  selbständigen  Marine- 
kuraten  des  daselbst  befindlichen  Marine-Haupthospitals,  dem  Kuraten  der  Marine- 
akademie in  Fiume  und  dem  griechisch-orientalischen  Marinegeistlichen;  die  in 
Orten  außerhalb  des  Amtssitzes  des  Marinepfarrers  angestellten  Marinegeistlichen 
und  Zivilgeistlichen,  welche  mit  der .  subsidiären  Seelsorge  in  einer  Marinestation 
oder  -Anstalt  betraut  sind,  haben  nur  Tauf-  und  Sterbematriken,  die  an  Bord 
der  Kriegsschiffe  befindlichen  Marinekapläne  nur  die  üblichen  Handprotokolle  zu 
führen.     Die  Standesangelegenheiten   der  Marinepersonen   evangelischen   Bekennt- 


x)  C.  Seidl,  Matrikenführung  1897,  S.  402. 


32 

nisses  sind  vom  nächsten  Militärseelsorger  des  betreffenden  Glaubensbekenntnisses 

zu  registrieren. 

Eine  gute  Übersicht  über  die  Zahl  der  in  Österreich  bestehenden  Militär- 
matrikenstellen ist  in  zwei  Tabellen  in  der  Statistischen  Monatsschrift,  XV.  Jahrg. 
(1889),  S.  423,  länderweise  zusammengestellt. 

Eine  erwähnenswerte  Anomalie  liegt  darin,  daß  sich  mitunter  mehrere  Seel- 
sorgestationen in  die  Führung  der  einzelnen  Matriken  für  eine  oder  die  andere 
Ortschaft  teilen. 

So  z.  B.  führt  die  Dechantei  St.  Nikolaus  in  Eger  für  einige  Orte,  wie  Honners- 
dorf,  Langenbruck,  Reichersdorf,  Reißig,  Schiada,  Sebenbach,  Stein,  Tirschnitz 
und  Triesenhof,  nur  Tauf-  und  Trauungsmatriken,  während  die  Sterbematriken 
von  anderen  Pfarreien,  z.  B.  für  die  Ortschaften  Honnersdorf,  Langenbruck,  Reichers- 
dorf, Sebenbach  und  Tirschnitz  von  der  Pfarre  Trebendorf,  für  die  Ortschaft 
Schiada  von  der  Pfarre  Ober-Lohma  geführt  werden. 

Die  Dechantei  Königgrätz  führt  für  einige  Ortschaften,  wie  Lotha,  Malschowa, 
Maleschowitz  und  Swinar  die  Tauf-  und  Trauungsmatriken,  das  Pfarramt  Neu- 
Königgrätz  aber  die  Sterbematriken  usw. 

Diese  Ausnahmen,  die  wohl  in  lokalen  Verhältnissen  ihre  Erklärung  finden 
dürften,  sind  mit  dem  ja  noch  immer  in  Kraft  stehenden  Josefinischen  Patente 
nicht  gut  vereinbar;  denn  dieses  schreibt  ausdrücklich  vor,  daß  jeder  Pfarrer  zur 
Führung  dreier  gesonderter  Matriken  für  seinen  Sprengel  verpflichtet  ist;  einige 
spätere  Verordnungen  aus  dem  Jahre  1784  bestimmen  dann  noch,  daß,  falls  einer 
Pfarre  mehrere  Ortschaften  einverleibt  sind,  zur  Vermeidung  von  Irrungen  die 
Matriken  für  jeden  Ort  abgesondert  zu  führen  sind. 

Aus  den  Bestimmungen  des  Josefinischen  Patentes  scheint  ferner  auch  hervor- 
zugehen, daß  nur  Pfarrgeistlichen  das  Recht  zur  Führung  staatlich  anerkannter 
Matriken  zustehen  soll,  und  daß  dieses  Recht  zugleich  auch  die  Pflicht  zur 
Führung  aller  drei  Matriken,  der  Tauf-,  Trauungs-  und  Sterbebücher,  in  sich 
schließen  soll;  auch  die  eben  erwähnten  Nachtragsverordnungen  sprechen  immer 
nur  vom  „Pfarrer",  während  das  Hofdekret  vom  1.  Juni  1784  schon  den  Ausdruck 
„alle  angestellten  Seelsorger"  gebraucht,  jedoch  an  einer  anderen  Stelle  wieder 
von  Eintragungen  in  die  „Pfarr-Register"   spricht. 

Nichtsdestoweniger  hat  die  spätere  Praxis  die  Bestimmungen  des  Josefinischen 
Patentes  auf  alle  Seelsorger,  welche  einer  Seelsorgestation  selbständig  vorstehen, 
wie  die  Pfarradministatoren,  Lokalkapläne,  Expositen  usw.  angewendet  und  be- 
trachtet alle  diese  kirchlichen  Funktionäre,  später  mitunter  sogar  auch  die  nicht 
selbständigen  als  zur  Führung  staatlich  anerkannter  Matriken  berechtigt,  ohne 
daß  jedoch  diese  Praxis  bisher  eine  gesetzliche  Sanktion  gefunden  hätte. 

Veranlassung  zu  dieser  extensiven  Interpretation  der  Josefinischen  Bestim- 
mungen durch  die  Praxis  gab  insbesondere  die  in  den  südlichen  Ländern  schon 
lange  verbreitete  Einrichtung  der  „curati  amovibiles",  und  so  hat  sich  namentlich 
in  Südtirol  und  Krain  die  Gepflogenheit  herausgebildet,  daß  eine  beträchtliche 
Anzahl  von  Kuraten  und  Expositen  entweder  nur  Tauf-  und  Sterbebücher,  hier 
und  da  auch  nur  Taufbücher  führt,  während  die  Führung  der  Trauungs-,  bzw. 
der  Sterbematriken    dem    zuständigen  Pfarrer    vorbehalten    ist;    auch    in    anderen 


33 

Kronländern  finden  sich  vereinzelte  Beispiele  dieser  Art.  Man  muß  jedoch  bei 
diesen  —  Professor  Schmid  nennt  sie:  Matrikenstellen  mit  beschränkter  Berech- 
tigung —  unterscheiden  zwischen  solchen,  bei  welchen  der  betreffende  Kurat, 
Exposit  usw.  die  Matriken  nur  in  Form  von  Vormerksprotokollen  führt,  deren 
Inhalt  in  regelmäßigen  Zeitabschnitten  den  übergeordneten  Pfarrstellen  zur  Ein- 
tragung in  die  Pfarrmatriken  bekanntgegeben  wird,  und  solchen,  bei  welchen  der 
genannte  Vorgang  nicht  stattfindet,  sondern  die  Eintragungen  des  betreffenden 
Kuraten  usw.  gleich  als  vollwertige  Matriken  angesehen  werden;  eigentlich  sind 
nur  die  letzteren  als  Matriken  mit  „beschränkter  Berechtigung"  im  vollen  Sinne 
des  Wortes  zu  bezeichnen,  während  die  ersteren  eigentlich  nur  als  Hilfsprotokolle 
zu  betrachten  sind,  welche  zur  Erleichterung  der  Geschäftsführung,  zu  internen 
Zwecken,  sozusagen  pro  domo  geführt  werden;  in  der  Praxis  ist  freilich  die 
Grenze  zwischen  diesen  beiden  Matrikenarten  oft  nicht  leicht  zu  ziehen,  und  es 
bestehen  da  manche  Unklarheiten,  die  noch  durch  einen  anderen  Usus,  der 
gleichfalls  mit  den  gesetzlichen  Vorschriften  im  Widerspruche  steht,  vermehrt 
werden. 

Es  ist  dies  nämlich  die  Gepflogenheit,  daß  an  gewissen  Anstalten  von  einem 
anderen  Geistlichen  als  dem  zuständigen  Pfarrer  und  unabhängig  von  diesem 
Matriken  geführt  werden.  Das  Hofdekret  vom  15.  September  1786  schon  hatte 
den  Grundsatz  ausgesprochen,  daß  für  Zivilkrankenanstalten,  Gebär-  und  Findel- 
häuser nicht  die  für  diese  Anstalten  etwa  bestellten  Seelsorger,  sondern  die 
Pfarrer,  in  deren  Sprengel  die  Anstalten  gelegen  sind,  die  Matriken  zu  führen 
haben;  entgegen  dieser  Bestimmung  hat  jedoch  die  Praxis  manchen  in  Kranken- 
häusern, Straf-  und  sonstigen  Anstalten  zur  Ausübung  der  Seelsorge  berufenen 
Geistlichen  die  Führung  entweder  sämtlicher  oder  doch  gewisser  Matriken  zu- 
gestanden; der  Umfang  dieser  Berechtigung  ist,  wie  es  scheint,  nur  durch  interne 
Ordinariatsinstruktionen  geregelt,  ähnlich  wie  bei  den  oben  besprochenen  Matriken- 
stellen mit  beschränkter  Berechtigung.  Der  Inhalt  derselben  gibt  auch  hier  öfters 
zu  dem  Zweifel  Veranlassung,  ob  die  Führung  dieser  Bücher  nur  pro  domo  oder 
mit  äußerer  Rechtswirkung  stattzufinden  habe;  aber  auch  wo  das  erstere  der  Fall 
ist,  werden  die  Matrikenfälle  regelmäßig  nicht  an  den  parochus  Ordinarius,  in 
dessen  Sprengel  die  Anstalt  liegt,  wie  es  das  eben  erwähnte  Hofdekret  vorschreibt, 
sondern  meist  an  die  Seelsorger  des  letzten  Wohnsitzes  der  Immatrikulierten  be- 
kannt gegeben.  Natürlich  weicht  die  Praxis  bezüglich  aller  dieser  Punkte  in  den 
einzelnen  Kronländern  vielfach  ab. 

Im  folgenden  sollen  einige  Beispiele  von  Matrikenstellen  mit  beschränkter 
Berechtigung  aus  mehreren  Ländern  gegeben  werden: 

In  Niederösterreich  führen  die  Filiale  Velm  (politischer  Bezirk  Mödling)  und 
das  Benefizium  Schönau  (politischer  Bezirk  Baden)  seit  dem  Jahre  1874  nur  Tauf- 
matriken, während  die  übrigen  Register  in  Moosbrunn,  bzw.  Sollenau  (politischer 
Bezirk  Wr.-Neustadt)  geführt  werden.  Das  Benefizium  in  Zwölfaxing  (politischer 
Bezirk  Brück  a.  d.  L.)  führt  seit  1843  Vormerkprotokolle  über  Taufen  und  Sterbe- 
fälle, die  eigentlichen  Matriken  befinden  sich  jedoch  bei  der  Pfarre  in  Schwechat. 

In  Steiermark  führt  das  Krankenhaus  in  Graz  Tauf-  und  Sterberegister,  die 
Kaplanei  Maria-Grün  nur  Taufregister. 

Heydenreich,  Famiiiengeschichtliche  Quellenkunde.  3 


34 

In  Krain  werden  in  der  Männerstrafanstalt  in  Laibach  Sterbe-  und  in  der 
Weiberstrafanstalt  in  Vigaun  (politischer  Bezirk  Radmannsdorf)  und  im  Landes- 
spitale  Tauf-  und  Sterbematriken  geführt;  zehn  Exposituren  führen  teilweise  schon 
seit  dem  18.  Jahrhundert  Tauf-  und  Sterbebücher,  während  die  Trauungsmatriken 
sich  beim  übergeordneten  Pfarramte  befinden. 

Im  Küstenlande  werden  im  Zivilspitale  und  für  das  Armenhaus  in  Triest  alle 
drei  Matriken  geführt.  Die  Matrikenführung  des  Armenhauses  ist  zwar  mit  jener 
der  Pfarre  Neustadt  vereinigt,  doch  bestehen  für  beide  Matrikenstellen  getrennte 
Register;  außerdem  haben  in  der  Triester  Diözese  noch  ca.  30  Kaplaneien  und 
Exposituren  das  Recht  zur  Registerführung;  dieselben  sind  jedoch  verpflichtet, 
die  Matrikenfälle  monatlich  den  zuständigen  Pfarrämtern  zur  Eintragung  bekannt- 
zugeben, die  allein  befugt  sind,  Matrikenscheine  auszustellen.  Auch  der  Expo- 
situs  von  S.  Pietro  de  Nembi  in  der  Diözese  Veglia  hat  ähnliche  beschränkte 
Befugnis  zur  Registerführung;  auch  er  muß  die  verzeichneten  Matrikenfälle,  und 
zwar  wöchentlich  dem  Pfarrer  von  Lussin  grande  mitteilen.  In  der  Oörzer  Diözese 
führen  jedoch  die  Vikariatsämter:  Begliano,  Pieris  und  Viscone  Tauf-  und  Sterbe- 
bücher mit  voller  äußerer  Rechtskraft.  Bis  1877  hatte  auch  das  Vikariatsamt 
Borgnano  nur  die  Berechtigung  zur  Führung  dieser  beiden  Matriken.  In  der 
Strafanstalt  in  Gradisca  werden  nur  Sterberegister  geführt. 

Am  häufigsten  jedoch  kommen  diese  Matrikenstellen  mit  beschränkter  Be- 
rechtigung vor  in  Tirol  und  speziell  in  der  Diözese  Trient.  In  der  Diözese 
Brixen  sind  nur  drei  Exposituren  zur  Führung  von  Tauf-  und  Sterberegistern 
berechtigt,  nämlich  Müselbach,  Trafoi  und  Tschötsch;  eine  beschränkte  Befugnis 
hat  ferner  der  Kurat  der  Landes-Gebäranstalt  in  Innsbruck;  nach  der  Ordinariats- 
Instruktion  in  Innsbruck  vom  26.  Juni  1876,  Z.  2382,  obliegt  demselben  die 
Führung  von  Tauf-  und  Sterbebüchern  bezüglich  der  in  der  Anstalt  verpflegten 
Personen,  während  die  kirchliche  Jurisdiktion  über  die  Beamten  der  Anstalt  und 
deren  Familien  der  Stadtpfarre  in  Innsbruck  zusteht;  die  Führung  dieser  Matriken 
geschieht  jedoch  nur  pro  domo,  denn  alle  Eintragungen  müssen  gemäß  der  ge- 
nannten Instruktion  den  betreffenden  zuständigen  Seelsorgern  zur  Aufnahme  in 
ihre  Matriken  bekanntgegeben  werden. 

In  der  Trienter  Diözese  hingegen  besitzen  ca.  80  Seelsorgestellen  das  Recht 
zur  Führung  bloß  von  Tauf-  und  Sterbebüchern,  wobei  die  letzteren  mitunter 
nur  zur  Registrierung  verstorbener  Kinder  bestimmt  sind,  während  die  Todes- 
fälle der  erwachsenen  Personen  ebenso  wie  die  Trauungen  in  die  Pfarrmatrik 
eingetragen  werden. 

Es  wäre  zu  weitläufig,  wollte  man  die  Namen  aller  jener  Seelsorgestellen  in 
Tirol  anführen,  welche  ihre  Matriken  nur  mit  beschränkter  Berechtigung  und 
nicht  im  vollen  Umfange  führen.  Dieselben  sind  in  der  Statistischen  Monats- 
schrift, 15.  Jahrgang  1889,  S.  429,  zusammengestellt. 

In  den  übrigen  Ländern  finden  sich  Matrikenstellen  mit  beschränkter  Berech- 
tigung ziemlich  selten  und  fast  nur  in  Kranken-  und  Strafanstalten. 

In  Böhmen  führt  die  Weiberstraftanstalt  in  Repy  (politischer  Bezirk  Smichov) 
Tauf-  und  Sterbematriken,  in  Mähren  die  Strafanstalt  für  Männer  in  Mürau  (poli- 
tischer Bezirk  Hohenstadt)  und  die  Landes-Gebäranstalt  in  Brunn  Sterbematriken. 


35 

Ferner  besitzt  die  Expositur  in  Schwillbogen  (politischer  Bezirk  Hohenstadt)  seit 
1880  eine  Taufmatrik. 

In  Galizien  werden  von  dem  Krankenhause  in  Lemberg  alle  drei  Matriken 
und  in  den  Männerstrafanstalten  in  Lemberg  und  Stanislau  nur  Sterbematriken, 
und  zwar  getrennt  nach  den  verschiedenen  Konfessionen,  geführt. 

In  der  Bukowina  endlich  bestehen  bei  den  Gerichtsgefängnissen  in  Czernowitz 
und  Suczawa  Tauf-  und  Sterberegister,  die  allerdings  nur  pro  domo  geführt  werden. 

Die  Register  der  nicht-katholischen,  insbesondere  der  nicht-christlichen  Religions- 
gesellschaften in  Österreich  sind  weit  weniger  alt  als  die  der  römisch-katholischen 
Kirche  und  können  sich  auch,  was  Genauigkeit  und  Vollständigkeit  derselben 
anbelangt,  mit  jenen  größtenteils  nicht  messen.  So  z.  B.  reicht  von  den  16  grie- 
chisch-katholischen Matriken  in  der  Bukowina  keine  über  das  Jahr  1800  zurück; 
die  ältesten,  die  sich  in  Czernowitz  befinden,  datieren  aus  dem  Jahre  1813. 

Die  Matrikenführung  der  orientalischen  Griechen  in  der  Bukowina  beginnt 
erst  mit  der  Okkupation  des  Landes  durch  Österreich;  etwas  älter  ist  dieselbe 
in  Dalmatien,  das  immerhin  einige  Matriken,  die  bis  in  das  17.  Jahrhundert  reichen, 
aufzuweisen  hat;  so  z.  B.  Knin  (1679),  Smokovic  (1612,  bzw.  1629),  Zagora  (1636 
und  1633).  In  bedeutender  Anzahl  und  in  geordnetem  Zustande  finden  wir  jedoch 
die  orientalisch-griechischen  Matriken  in  Dalmatien  erst  von  1825  an. 

Daß  auch  die  evangelischen  Matriken,  die  ja  vor  dem  Toleranzpatente  Josefs  II. 
keinen  staatlichen  Schutz  genossen  und  volle  Gleichstellung  mit  den  katholischen 
erst  im  19.  Jahrhundert  erlangten,  im  allgemeinen  kein  hohes  Alter  aufzuweisen 
haben,  ist  ja  begreiflich.  Nichtsdestoweniger  finden  wir  insbesondere  in  Böhmen 
manche  evangelische  Matriken,  die  aus  dem  17.,  einige  wenige  sogar,  die  aus 
dem  16.  Jahrhundert  stammen,  so  z.  B.  Asch  (1650,  fragmentarisch  bis  1630), 
Roßbach  (1581).  Sehr  alte  Matriken  besitzen  auch  die  in  Preußen  und  Sachsen 
gelegenen  evangelischen  Seelsorgestellen,  deren  Sprengel  sich  auch  auf  öster- 
reichisches Gebiet  erstreckt,  z.B.  Marklissa  (1625),  Seidenberg  (1630),  Regnitzlosau  in 
Bayern  (1643)  usw.  Auch  in  Galizien  gibt  es  mehrere  Matriken,  die  über  das  Tole- 
ranzpatent hinausreichen:  Lemberg  (1779),  Zaleszczyki  (1771,  bzw.  1768  und  1767). 

Über  die  Entwicklung  des  Matrikenwesens  der  Israeliten  wurde  schon  ge- 
sprochen; zu  erwähnen  wäre  etwa  noch,  daß  die  ältesten  israelitischen  Matriken, 
welche  sogar  über  die  Zeit  Maria  Theresias  hinaufreichen,  sich  in  Prag  (1721) 
befinden,  ferner  in  Schüttenhofen  (1759),  Teplitz  (1750),  und  daß  es  meist  nur 
Geburtsmatriken  sind,  welche  soweit  zurückdatieren. 

Über  das  Alter  der  Militärmatriken  läßt  sich  leider  ein  übersichtliches  Bild 
in  kurzgefaßter  Darstellung  nicht  gut  geben;  es  mag  daher  genügen,  anzuführen, 
daß  die  ältesten  (die  meisten  davon  in  den  Militärseelsorgebezirken:  Graz,  Josef- 
stadt und  Krakau)  aus  der  ersten  Hälfte  des  18.  Jahrhunderts  stammen. 

Von  älteren  Matriken,  welche  sich  in  Bibliotheken  und  Archiven  von  Stiftern, 
Gutsverwaltungen,  Stadtgemeinden  usw.  befinden,  wären  noch  zu  erwähnen  die 
in  der  Universitätsbibliothek  in  Lemberg  befindlichen  Tauf-,  Trauungs-  und  Sterbe- 
register der  Gutsherrschaft  Tarnowice  (1784 — 1788).  Im  Archiv  der  Stadt  Aussig 
gibt  es  Aufzeichnungen  über  Taufen,  Trauungen  und  Todesfälle  aus  dem  Jahre  1745. 
Sehr  alte  Matriken,  teilweise  in  ruthenischer  Sprache  abgefaßt,  besitzt  das  Osso- 

3* 


36 

linskische  National-Institut  in  Lemberg  (die  ältesten  bis  1554  und  mehrere  aus 
dem  17.  und  18.  Jahrhundert).  Im  Hauptarchiv  der  Stadt  Wien  sind  Totenproto- 
kolle aus  der  Zeit  von  1648  bis  1799,  jedoch  vielfach  unterbrochen;  überdies 
befinden  sich  einige  Totenprotokolle  im  Archiv  des  Bürgerspitals. 

Im  Landesarchiv  zu  Graz  befinden  sich  ältere  Matriken  der  dortigen  evange- 
lischen Gemeinde,  die  Freiherr  v.  Hammer-Purgstall  1886  dem  Grazer  Landes- 
ausschusse zum  Geschenke  machte.  Die  umfassendste  Sammlung  älterer  und 
auch  neuerer  Matriken  (Militärmatriken)  ist  unstreitig  im  Archiv  des  apostolischen 
Feldvikariates  in  Wien;  die  Zahl  derselben  soll  sich  auf  14351)  (80  Nummern) 
belaufen.  Hier  erscheint  der  Gedanke  eines  Zentralarchivs,  dessen  Aufgabe  die 
Ordnung,  Erhaltung  und  Zugänglichmachung  aller  Matriken  sein  soll,  schon  in 
glücklicher  Weise  verwirklicht. 

In  Deutschland  schieden  sich  die  Länder,  in  denen  die  französische  Gesetz, 
gebung  eingeführt  war,  also  die  preußische  Rheinprovinz2),  die  bayrische  Rhein- 
pfalz3), Rheinhessen4),  das  hessen-homburgische  Oberamt  Meisenheim6),  von  denen, 
welche  von  der  fremden  Gesetzgebung  unberührt  geblieben  waren.  In  diesen 
letzteren  behielt  das  frühere  konfessionell  ausgebildete  und  gesonderte  Eherecht 
Geltung,  ja,  dieser  Zustand  blieb  auch  für  solche  Länder,  welche  die  französische 
Gesetzgebung  angenommen  hatten,  so  für  Baden  und  für  das  oldenburgische 
Fürstentum  Birkenfeld  nicht  ohne  Einfluß,  insofern  als  im  erstgedachten  Lande 
nach  Einführung  des  zum  badischen  Landrecht  umgearbeiteten  Code  Napoleon  im 
Jahre  1809  durch  das  Edikt  vom  6.  Juni  1 8 1 1 6)  die  Pfarrer  sämtlicher  christlichen 
Konfessionen  zu  Beamten  des  bürgerlichen  Standes  behufs  Führung  der  Standes- 
bücher in  ihren  Sprengein  ernannt  wurden,  und  für  Birkenfeld  das  Organisations- 
edikt vom  2.  September  18177)  angeordnet  hatte,  daß  außer  der  durch  Artikel  165 
des  Code  angeordneten  Form  zur  Gültigkeit  der  Ehe  noch  die  kirchliche  Form 
notwendig  sein  sollte. 

Als  im  Jahre  1848  die  Trennung  von  Staat  und  Kirche  die  Losung  der  Parteien 
geworden  war,  stellten  die  von  diesen  Anschauungen  beeinflußten  deutschen  Grund- 
rechte das  Prinzip  der  obligatorischen  Zivilehe  und  der  bürgerlichen  Standes- 
buchführung auf.     Ihre  §§20,  21   lauteten: 

„Die  bürgerliche  Gültigkeit  der  Ehe  ist  nur  von  der  Vollziehung  des  Zivil- 
aktes abhängig;  die  kirchliche  Trauung  kann  nur  nach  der  Vollziehung  des  Zivilaktes 
stattfinden.  Die  Religionsverschiedenheit  ist  kein  bürgerliches  Ehehindernis.  Die 
Standesbücher  werden  von  der  bürgerlichen  Behörde  geführt." 


*)  Nach  dem  Stande  des  Jahres  1887. 

8)  Philippi,  Die  Zivilstandsgesetze  i.  d.  preuß.  Rheinprovinz,  3.  Aufl.,  Elberfeld  1865,  S.  17. 
8)  Siebenpfeiffer,  Handb.  d.  Verfassung,  Gerichtsordnung  usw.  Rheinbayerns,  3.  207  ff. 
*)  Köhler,  Handb.  d.  kirchl.  Gesetzgebung  des  Großh.  Hessen- Darmstadt  1847,  2,  682, 
706,  716. 

b)  Lottner,  Sammlung  der  für  die  preuß.  Rheinprovinz  ergangenen  Gesetze  7,  202. 

6)  Bad.  Regierungsblatt  v.  1811,  Nr.  16,  S.  65  ff.,  vgl.  dazu  Stalin  in  Dove  u.  Fried- 
berg, Zeitschrift  für  Kirchenrecht  5,  188. 

7)  Diese  Vorschrift  ist  durch  das  Gesetz  vom  24.  August  1870  (u.  a.  abgedruckt  im  All- 
gemeinen Kirchenblatt  v.  1871,  S.  559)  beseitigt  worden.  Über  die  Verhältnisse  im  ehe- 
maligen Großherzogtum  Berg  vgl.  Philippi  a.  a.  O.  S.  19  u.  Stalin  a.  a.  O.  4,  366. 


37 

Unter  dem  Einfluß  dieser  in  den  Grundrechten  zum  Ausdruck  gekommenen 
Anschauungen  wurde  die  obligatorische  Zivilehe  und  die  bürgerliche  Standes- 
buchführung in  Anhalt-Köthen  und  Dessau  durch  Gesetz  vom  24.  September  18491) 
und  in  Frankfurt  a.  M.  durch  die  beiden  Gesetze  vom  19.  November  18502),  in 
Kurhessen  dagegen  nur  die  erstere  durch  Gesetz  vom  29.  Oktober  18483)  ein- 
geführt. Die  Verfassungen  anderer  deutscher  Staaten,  so  die  preußische  vom 
5.  Dezember  1848,  die  oldenburgische  vom  18.  Februar  1849,  die  schwarzburg- 
sondershausensche  vom  12.  Dezember  1849,  die  waldecksche  vom  23.  Mai  1849, 
die  mecklenburgische  vom  10.  Oktober  1849,  die  Reuß-Schleizer  vom  30.  November 
1849,  und  die  anhalt-bernburgische  vom  28.  Februar  1850,  welche  unter  dem  Einfluß 
der  Bewegungen  des  Jahres  1848  zustande  gekommen  waren,  nahmen  zwar  die 
erwähnten  Bestimmungen  der  Grundrechte  auf,  behielten  aber  ihre  Ausführung 
späteren  Gesetzen  vor.4)  Diese  sind  indessen  niemals  ergangen,  ja  zum  Teil  auch 
die  betreffenden  Verfassungsurkunden  selbst  bald  wieder  beseitigt  worden.  Ein 
gleiches  Schicksal  hatten  die  bereits  erwähnten  Gesetze  für  Anhalt  und  Kurhessen, 
da  in  dem  ersteren  Lande  das  Gesetz  vom  18.  November  1851  die  obligatorische 
kirchliche  Trauung  wieder  herstellte5)  und  in  Kurhessen  die  Verordnung  vom 
13.  April  1853 6),  welche  freilich  nicht  von  den  Ständen  genehmigt  war,  das  Gesetz 
von  1 848  für  die  Anhänger  der  bestehenden  christlichen  Kirche  außer  Wirksamkeit 
setzte.  So  blieb  die  obligatorische  Zivilehe  allein  in  Frankfurt  a.  M.  bestehen, 
und  im  übrigen  war  es  schon  viel,  wenn  wenigstens  eine  verfassungsmäßige  Ver- 
heißung der  Einführung  der  Zivilehe  und  der  bürgerlichen  Standesbuchführung 
in  den  revidierten  Staatsgrundgesetzen,  wie  in  der  preußischen  Verfassungsurkunde 
vom  31.  Januar  1850  (Art.  19),  ausgesprochen  wurde. 

Außerdem  war  es  eine  dauernde  Folge  der  Bewegungen  des  Jahres  1848,  daß 
in  Braunschweig  und  Hessen-Homburg  noch  in  demselben  Jahre7)  und  in  Hamburg 
im  Jahre  18498)  durch  Einführung  der  Zivilehe  für  diesen  besonderen  Fall  die 
Eheschließung  zwischen  Christen  und  Juden  ermöglicht,  sowie  in  Oldenburg9)  die 
fakultative  Zivilehe  eingeführt  wurde. 

Ferner  verstand  man  sich  auch  dazu,  für  den  Fall,  daß  die  Anhänger  der 
christlichen  Kirchen  eine  Eheeingehung  vor  dem  Geistlichen  ihrer  Konfession  nicht 
ermöglichen  konnten,  durch  die  Gewährung  der  Notzivilehe  zu  helfen.  Teils 
geschah  dies  noch  unter  dem  fortwirkenden  Einfluß  der  Bewegungen  des  Jahres  1848, 


*)  Friedberg,  Das  Recht  der  Eheschließung,  Leipzig  1865,  S.  678,  679,  772. 

2)  Gesetz-  und  Statuten -Sammlung  der  freien  Stadt  Frankfurt  a.  M.,  Bd.  10,  Frankfurt 
1853,  S.  345,  354,  s.  auch  Friedberg  a.  a.  O.  S.  662,  765. 

3)  Samml.  v.  Gesetzen  für  Kurhessen,  Bd.  11,  Jahrg.  1846—1848,  S.  133  ff.;    Friedberg 
a.  a.  O.  S.  745,  806. 

*)  Friedberg  a.  a.  O.  S.  665,  667,  668,  670,  704,  738. 

6)  Friedberg  a.  a.  O. 

°)  Friedberg  a.  a.  O.  S.  679. 

7)  Samml.  v.  Gesetzen  usw.  für  Kurhessen,  Bd.  13,  Jahrg.  1853,  S.33;  Friedberg  a.a.O. 
S.  746. 

8)  Braunschweiger  Gesetz  v.  23.  Mai  1848   bei  Friedberg  a.  a.  O.  S.  814,  Hessen-Hom- 
burger Gesetz  v.  21.  Juni  1848. 

°)  Verordn.  v.  24.  Oktober  1849,  s.  Friedberg  a.  a.  O.  S.  676. 


38 

teils  gab  aber  dazu  die  verschärfte  Geltendmachung  eines  rigorosen  Standpunktes 
seitens  der  Geistlichkeit  der  christlichen  Kirche  Veranlassung.  Es  gehören  hierher 
die  Gesetze,  welche  für  Lübeck  (vom  27.  April  18521),  für  Württemberg  (vom 
l.Mai  18552),  für  Baden  (vom  3.  Oktober  18603)  und  für  das  Königreich  Sachsen 
(vom  20.  Juni  18704)  ergangen  sind. 

Endlich  hatte  die  Notwendigkeit,  eine  staatliche  Eheschließungsform  für  die 
Anhänger  der  nicht  anerkannten  christlichen  Kirchen  zu  schaffen,  zur  Gewährung 
der  Zivilehe  für  die  sog.  Dissidenten  und  Juden  geführt.  Für  beide  war  in  Alt- 
preußen schon  durch  die  Verordnung  vom  30.  März  1847  (für  Dissidenten)  und 
das  Gesetz  vom  23.  Juli  1847  (für  Juden5)  die  Zivilehe  als  einzige  Eheschließungs- 
form hingestellt.  In  betreff  der  ersteren  wurde  dieselbe  auch  in  Anhalt-Bernburg 
(Gesetz  vom  13.  Februar  1851)6),  in  Württemberg,  in  Nassau  (durch  Gesetz  vom 
19.  November  1863)7),  in  Sachsen-Weimar  (durch  Gesetz  vom  9.  April  1864)8),  in 
der  Provinz  Hannover  (durch  Verordnung  vom  29.  September  1867)9),  in  Bayern 
(durch  Gesetz  vom  2.  Mai  1868)10),  in  Reuß  jüngere  Linie  (durch  Gesetz  vom 
19.  Oktober  1872)11)  als  Eheeingehungsform  offen  gelassen,  obligatorisch  aber  ein- 
geführt für  Anhänger  „solcher  Religionsgesellschaften,  welche  weder  der  prote- 
stantischen noch  der  römisch-katholischen  Kirche  angehören"  in  Sachsen-Koburg- 
Gotha  (durch  Gesetz  vom  2.  Juli  1863)12),  für  Dissidenten  im  Königreich  Sachsen 
(durch  das  schon  zitierte  Gesetz)  und  in  Schwarzburg-Sondershausen  (durch  Gesetz 
vom  l.März  1872)13). 

In  Hamburg  ist  später  durch  das  Gesetz  vom  17.  November  186514)  die 
Führung  der  Zivilstandsregister,  sowie  die  Vornahme  der  Eheaufgebote  auf  staat- 
liche Beamte  übertragen,  aber  die  Zivilehe  als  fakultative  fortbestehen  gelassen. 

Dagegen  sah  sich  Baden  infolge  der  Konflikte,  welche  die  Notzivilehe  hervor- 


*)  Gesetz  v.  31.  Mai  1855  bei  Friedberg  a.  a.  O.  S.  767. 

')  Friedberg  a.a.O.  S.  739  ff.,  805.  Hier  ist  aber  auch  zugleich  die  fakultative 
Zivilehe  gestattet  worden,  da  der  §  1  des  Gesetzes  lautet:  „In  allen  anderen  Fällen  da- 
gegen, in  welchen  die  christliche  oder  jüdische  Trauung  von  den  Verlobten  nicht  begehrt 
wird,  oder  nicht  statthaft  ist,  muß  die  Ehe,  wenn  sie  zivilrechtliche  Wirkungen  haben  soll, 
nach  den  Vorschriften  dieses  Gesetzes  geschlossen  sein." 

3)  Friedberg  a.  a.  O.  S.  682,  777. 

5)  A.  a.  O.  S.  687,  784. 

*)  U.  a.  abgedruckt  bei  Dove  und  Friedberg,  Zeitschr.  f.  Kirchenrecht  9,  460;  aber 
§§  16,  17  beschränken  die  Statthaftigkeit  auf  den  Fall,  daß  jeder  Teil  einer  anderen  vom 
Staate  anerkannten  Religionsgesellschaft  angehört.  —  Auch  in  Anhalt  war  wenigstens  mit 
landesherrlicher  Erlaubnis  für  jeden  Einzelfall  die  Notzivilehe  gestattet,  Gesetz  v.  18.  Nov.  1851, 
ausgedehnt  durch  Gesetz  v.  2.  April  1868  auf  Bernburg  (Gesetzsamml.  für  Anhalt,  Bd.  4,  1870, 
S.  1145). 

ö)  Friedberg  a.  a.  O.  S.  786,  793. 

')  Friedberg  a.  a.  O.  S.  738,  803. 

8)  A.  a.  O.  S.  754,  815. 

9)  U.  a.  abgedruckt  in  Dove  u.  Fried berg,  Zeitschr.  f.  Kirchenrecht  8,  479. 
10)  A.  a.  O.  8.  485. 

u)  Abgedruckt  im  Allg.  Kirchenblatt  f.  d.  evangel.  Deutschland,  Jahrg.  1873,  S.  148. 
»)  Friedberg,  Recht  der  Eheschließung,  S.  750,  809. 

13)  Abgedruckt  im  Allg.  Kirchenblatt  f.  d.  evangel.  Deutschland,  Jahrg.  1873,  S.  417. 
u)  Hamburg,  gedruckt  bei  Meißner  1865. 


39 

rief1),  veranlaßt,  durch  Gesetz  vom  21.  Dezember  18692)  die  obligatorische 
Zivilehe  einzuführen. 

Dieser  Zustand  blieb  bis  zur  Errichtung  des  Norddeutschen  Bundes  und 
während  der  Dauer  desselben  in  Deutschland  bestehen.  Der  Bund  selbst  erließ 
nun  ein  Gesetz  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung  des  Personen- 
standes von  Bundesangehörigen  im  Auslande  (vom  4.  Mai  1870),  welches  für  solche 
die  fakultative  Zivilehe  insofern  gestattete,  als  es  dem  Reichskanzler  die  Befugnis 
gewährte,  diplomatischen  Vertretern  des  Bundes  oder  Konsuln  desselben  die  Er- 
mächtigung zu  den  erforderlichen  Amtshandlungen  zu  erteilen.3) 

Der  bunte  Rechtszustand,  welcher  in  den  deutschen  Ländern  bezüglich  der 
Registerführung  herrschte  und  dem  deutschen  Reichstage  durch  eine  vom  Bundesrate 
am  24.  Mai  1872  vorgelegte  Übersicht  klargelegt  wurde,  ist  durch  das  Reichsgesetz 
über  die  Beurkundung  des  Personenstandes  und  die  Eheschließung  vom  6.  Februar 
1875  beseitigt.  Dieses  Reichsgesetz  bedeutete  vor  allem  insofern  einen  wesentlichen 
Fortschritt  für  Deutschland,  als  durch  dasselbe  die  bis  dahin  mangelnde  Einheit  in  der 
Beurkundung  des  Personenstandes  und  in  der  Eheschließungsform  hergestellt  wurde. 

Die  Prinzipien,  welche  in  diesem  Gesetze  zum  Ausdrucke  gelangen,  sind,  was 
die  äußere  Form  der  Registerführung  betrifft,  im  wesentlichen  die  des  französischen 
Rechtes.  Die  Standesamtsbezirke,  deren  Bildung  in  die  Kompetenz  der  höheren 
Verwaltungsbehörde  fällt,  sollen  sich  möglichst  an  die  Sprengel  der  Gemeinden 
anlehnen  und  in  denselben  regelmäßig  die  Vorsteher  der  Gemeinden  die  Geschäfte 
der  Standesbeamten  besorgen,  sofern  nicht  hierfür  besondere  Standesbeamte  durch 
die  höhere  Verwaltungsbehörde  bestellt  sind.  Die  Kosten  der  ganzen  Institution 
tragen  die  Gemeinden,  die  Aufsicht  führen  die  Verwaltungsbehörden,  und  zwar 
zunächst  die  unteren,  in  höherer  Instanz  die  übergeordneten,  sofern  nicht  die 
Landesgesetze  andere  Aufsichtsorgane  bestimmen. 

Es  sind  drei  Register  zu  führen  unter  der  Bezeichnung  Geburts-,  Heirats-  und 
Sterberegister,  und  zwar  für  jeden  Standesamtsbezirk  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl 
und  die  Größe  der  dazu  gehörigen  Gemeinden. 

Es  besteht  jedoch  kein  Hindernis,  daß  in  jenen  Ländern,  in  welchen  auch 
noch  andere  Arten  von  Registern  geführt  werden,  auch  die  Führung  dieser  den 
Standesbeamten  übertragen  werde,  ohne  daß  jedoch  diesen  Registern  die  Bedeutung 
reichsgesetzlicher  Standesregister  zukäme;  dies  gilt  z.  B.  von  den  in  Württemberg 
seit  alter  Zeit  hergebrachten  Familienregistern,  die  dort  für  jede  Ortsgemeinde 
geführt  werden.  Diese  Familienregister  wurden  in  Württemberg  bisher  für  jede 
Ortsgemeinde  in  der  betreffenden  Parochie  geführt,  und  zwar  in  der  Art,  daß  jeder, 


x)  Friedberg,  Der  Staat  und  die  katholische  Kirche  im  Großherzogtum  Baden,  Leipzig 
1871,  S.  69  ff. 

2)  Abgedruckt  in  der  zitierten  Schrift  von  Friedberg,  S.  322,  bei  Dove  u.  Friedberg, 
Zeitschr.  f.  Kirchenrecht  10,  113;  auch  bei  Kah,  Die  Ehe  und  das  bürgerliche  Standesamt 
nach  badischem  Recht,  2.  Aufl.,  Heidelberg  1872,  S.  47. 

3)  Bundesgesetzblatt  v.  1870,  S.  599.  Dasselbe  ist  nunmehr  Reichsgesetz,  s.  Gesetz  betr. 
die  Verfassung  des  deutschen  Reichs  v.  16.  April  1871 ,  Reichsgesetzblatt  S.  63  und  dazu 
Reichsgesetzblatt  v.  1870,  S.  647,  656,  ferner  Gesetz  betr.  die  Einführung  von  deutschen 
Bundesgesetzen  in  Bayern  v.  22.  April  1871  (Reichsgesetzblatt  S.  87),  in  Elsaß -Lothringen  v. 
8.  Februar  1875  (Gesetzblatt  f.  Elsaß-Lothringen  S.  9). 


40 

der  einen  eigenen  Haushalt  hat,  auf  besonderem  Blatte  nach  alphabetischer  Ordnung 
aufgeführt  und  auf  dem  Blatte  nach  vorgedrucktem  Formulare  jede  Veränderung 
in  seiner  Familie,  sowie  jede  die  Familie  betreffende  Nachricht  aus  den  Kirchen- 
registern eingetragen  wurde. 

Andere  Verpflichtungen  als  die  Führung  der  Standesregister  und  die  Vornahme 
der  dazu  gehörigen  Geschäfte  legt  das  Reichsgesetz  den  Standesbeamten  nicht  auf, 
es  schließt  aber  nicht  aus,  daß  dies  durch  die  Bundesgesetzgebung  geschehen  kann. 

So  war  den  preußischen  Standesbeamten  im  Bereiche  des  Gesetzes  vom 
9.  März  1874  u.a.  zur  Pflicht  gemacht: 

1.  Alle  Geburts-  und  Sterbefälle,  welche  eine  Bevormundung  erforderlich 
machen,  dem  zuständigen  Gerichte  behufs  Einleitung  einer  solchen  anzuzeigen, 
durch  Reskripte  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Justiz  vom  8.  September  1874 
(preuß.  Min.-Bl.  f.  d.  innere  Verwaltung  S.  196  und  Justiz-Min.-Bl.  S.  247). 

2.  Die  Totenlisten  für  die  Zwecke  der  Erbschaftssteuer-Verwaltung  anzufertigen 
und  den  Erbschaftssteuer-Ämtern  periodisch  einzureichen,  s.  Zirkular-Reskript  des 
Finanzministers  und  Ministers  des  Innern  vom  15.  August  1874  (preuß.  Min.-Bl. 
f.  d.  innere  Verwaltung,  S.  243);  Gesetz  vom  30.  Mai  1873  betr.  die  Erbschafts- 
steuern §  29  (Ges.Samml.  S.  329);  Zirkular-Verf.  des  Finanzministers  vom  2.  Dezember 
1873  (u.a.  in  der  Zeitschrift -der  Standesbeamten  Nr.  2,  S.  13);  —  im  Bezirk  des 
Appellhofes  zu  Köln,  namentlich 

1.  die  vorhin  zu  2  gedachten  Listen  aufzustellen  und  einzureichen, 

2.  den  Friedensrichtern  die  Sterbefälle  mitzuteilen,  wenn  Minderjährige  hinter- 
bleiben, 

3.  die  Sterbefälle  der  Gemeindeverwaltung  zur  Veröffentlichung  wöchentlich, 

4.  dem  Kreisphysikus  wegen  der  Medizinalpolizei  vierteljährlich  unter  Angabe 
der  Krankheit  und  des  Namens  des  behandelnden  Arztes  anzuzeigen. 

Für  Baden,  vgl.  Verordn.  v.  7.  Januar  1870,  den  Vollzug  und  die  Überwachung 
der  Leichenschau  und  die  statistischen  Erhebungen  aus  den  Standesbüchern  betr. 
(Ges.-  u.  Verordn.-BI.  Nr.  2,  auch  bei  Kah  a.a.O.,  S.  154).  Alle  diese  und  ähn- 
liche Vorschriften  bleiben  neben  dem  Reichsgesetze  in  Kraft. 

Die  heutigen  standesamtlichen  Urkunden  enthalten  zwar  alles,  was  über  den 
betreffenden  Einzelfall  wissenswert  ist,  dagegen  fehlt  ihnen  ein  ausreichender 
Zusammenhang  untereinander.  Hierzu  wäre  es  nötig,  daß  jede  einzelne  Urkunde 
einen  Hinweis  auf  eine  der  zurückliegenden  Urkunden  enthielte,  daß  jede  einzelne 
Urkunde  den  Schlüssel  zu  der  gesamten  Abstammung  derjenigen  Personen  böte, 
auf  die  sie  sich  bezieht.  Einen  derartigen  Hinweis  enthalten  aber  heute  nur  die 
Sterbeurkunden  und  die  Heiratsurkunden.  Erstere  geben  das  Alter  und  den  Geburts- 
ort des  Verstorbenen  an,  so  daß  seine  Geburtsurkunde  beschafft  werden  kann ;  die 
Heiratsurkunden  aber  nennen  den  Geburtsort  und  Geburtstag  des  Eheschließenden 
und  ermöglichen  dadurch  die  Ermittlung  ihrer  Geburtsurkunden.  Wenn  nun  auch 
die  Geburtsurkunde  einen  Hinweis  auf  die  Heiratsurkunde  der  Eltern  des  be- 
treffenden Kindes  enthielten,  so  würde  ein  ausreichender  Zusammenhang  der 
wichtigsten  Urkunden  untereinander  gestellt  sein.    Denn  alsdann  würde  verweisen : 

1.  jede  Sterbeurkunde:  auf  die  Geburtsurkunde  des  Toten; 

2.  die  Geburtsurkunde:  auf  die  Heiratsurkunde  der  Eltern: 


41 

3.  die  Heiratsurkunde  der  Eltern:  auf  ihre  Geburtsurkunde; 

4.  die  Geburtsurkunde  der  Eltern:  auf  die  Heiratsurkunden  der  Großeltern, 
und  auf  demselben  Wege  immer  weiter  zurück. 

Um  nun  einen  Zusammenhang  zwischen  einer  Geburtsurkunde  und  der  Heirats- 
urkunde der  Eltern  des  betreffenden  Kindes  herzustellen,  genügt  es,  wenn  in  der 
Geburtsurkunde  mit  wenigen  Worten  der  Ort  der  Heirat  der  Eltern  angegeben 
wird  (bei  unehelichen  Kindern  der  Geburtsort  der  Mutter).  Den  Zeitpunkt  der 
Heirat  anzugeben  ist  nicht  nötig  und  auch  nicht  ratsam.  Ein  dahinzielender 
Vorschlag  ist  von  Heinrich  Dillmann  in  Nieder-Schönhausen  bei  Berlin  dem 
deutschen  Reichskanzler  unterbreitet  worden.  Dieser  Gedanke  ist  sehr  beachtenswert 
und  wohl  auch  praktisch  durchführbar.  Dagegen  scheitert  die  Ausführbarkeit  des 
von  verschiedenen  Seiten  (Lots  in  der  Deutschen  Juristen-Zeitung,  herausgegeben 
vonLabandund  Staub,  8,1903,  Nr.  23,  S.  5447  und  ASW  VII,  17;  Oppermann,  „Ein 
großer  Mangelposten  in  den  Geburtsregistern  der  Standesämter",  Archiv  für  Stamm- 
und  Wappenkunde,  1903,  S.  35)  angeregten  Planes,  bei  dem  Geburtsdatum  des 
Kindes  durch  die  Standesämter  auch  Ort  und  Zeit  der  Geburt  der  Eltern  an- 
zugeben, schon  daran,  daß  viele  kleine  Leute  darüber  keine  Auskunft  geben  können. 
Langwierige  Ermittlungen  dienen  aber  nicht  dem  Interesse  der  schnellen  Be- 
urkundung, würden  auch  die  Arbeitslast  der  Standesbeamten  unverhältnismäßig 
erhöhen.  Auch  der  Vorschlag,  daß  den  Standesbeamten  aufzugeben  sei,  „durch 
Meldekarten  1.  bei  Eheschließungen  den  Standesbeamten  des  Geburtsortes  jedes 
Ehegatten,  2.  bei  Geburten  den  Standesbeamten  des  Geburtsortes  der  Mutter, 
3.  bei  Todesfällen  den  Standesbeamten  des  Geburtsortes  zu  benachrichtigen",  geht 
über  das  praktisch  Durchführbare  hinaus,  so  sehr  auch  eine  derartige  Erweiterung 
der  Pflichten  der  Standesbeamten  der  familiengeschichtlichen  Forschung  nützen 
würde  (Lots  a.  a.  O.),  weil  sie  auf  die  häufige  Anmeldung  von  Geburten  durch 
die  Hebamme  nicht  Rücksicht  nimmt  und  nur  auf  einen  bestimmten  Fall  zu- 
geschnitten ist,  nämlich  den,  wo  der  Ehemann  den  Geburtsfall  anmeldet.  Um  alle 
in  §  18  des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875  genannten  Anzeigefälle  zu  treffen, 
hat  deshalb  eine  vom  „Roland,  Verein  zur  Förderung  der  Stammkunde"  nieder- 
gesetzte Kommission,  in  deren  Auftrag  Dr.  jur.  Drechsel,  Regierungsrat,  einen  im 
„Roland,  Verein  zur  Förderung  der  Stammkunde"  (Beilage  zum  Archiv  für  Stamm- 
und  Wappenkunde)  Nr.  57,  1.  Februar  1907,  abgedruckten  Bericht  erstattet  hat, 
empfohlen,  daß  an  geeigneter  Stelle,  etwa  hinter  dem  Namen  der  Eltern,  in  der 
Urkunde  eingeschoben  werde:  „Eheschließungsort:  Düsseldorf".  Es  erscheint  Ände- 
rung des  Reichsgesetzes  vom  6.  Februar  1875  durch  ein  Reichsgesetz  notwendig, 
und  zwar  wäre  im  §  22  des  Gesetzes  in  Punkt  5  hinter  „Gewerbe"  zu  setzen: 
„Eheschließungs-  und  Wohnort  der  Eltern".  Eine  in  diesem  Sinne  abgefaßte  Ein- 
gabe des  Vereins  Roland  an  den  deutschen  Reichskanzler  Fürsten  von  Bülow  in 
Berlin  ist  von  H.  Unbescheid  in  der  Rolandbeilage  Nr.  65  des  Archivs  für 
Stamm-  und  Wappenkunde  veröffentlicht. 

Nicht  wenige  Standesämter  lassen  es  sich  jetzt  angelegen  sein,  den  Familien- 
sinn zu  heben  und  den  Wert  einer  zusammengestellten  Chronik  den  breiteren 
Volksmassen  klarzumachen.  Es  wird  z.  B.  in  Berlin  jedem  neuvermählten  Paar 
auf  Wunsch   ein  Familienstammbuch  von  den  Standesbeamten  gegen  Entrichtung 


42 

von  50  Pf.  ausgefertigt,  das  gleich  mit  Eintragung  und  Beglaubigung  in  betreff 
der  Eheschließung  versehen  ist.  Wenn  man  bedenkt,  daß  jede  Ausstellung  einer 
Urkunde  bei  den  Standesämtern  allein  50  Pf.  kostet,  so  ist  das  in  sehr  gediegener 
Ausstattung,  ganz  in  Leinen  mit  Goldpressung  gebundene  und  aus  bestem  Schreib- 
papier bestehende,  55  Seiten  starke  Familienstammbuch  geradezu  ein  Geschenk 
der  Reichshauptstadt,  welches  das  Angenehme  mit  dem  Nützlichen  verbindet;  denn 
dieses  Buch  vereinigt  in  seinem  Innern  sämtliche  Urkunden,  sowohl  die  standes- 
amtlichen wie  kirchlichen  auf  kleinstem  Raum,  empfiehlt  sich  also  schon  durch 
seine  Übersichtlichkeit  und  bietet  außerdem  noch  den  Vorteil,  daß  Eintragungen 
von  Geburts-  und  Sterbefällen,  welche  Familienmitglieder  betreffen  und  unmittelbar 
nach  der  Anmeldung  erfolgen,  gebührenfrei  erteilt  werden  und  dennoch  den  vollen 
Wert  der  Urkunde,  beglaubigt  durch  Stempel  und  Unterschrift  des  Standesbeamten,  bzw. 
des  vollziehenden  Geistlichen,  besitzen.  Das  Inhaltsverzeichnis  eines  solchen  Buches 
weist  folgende  Abschnitte  auf :  Vorwort  1.  Ehegatten,  2.  die  Kinder,  3.  Großeltern 
der  Ehegatten,  4.  Gedenkblätter.  Ein  Anhang  enthält:  1.  Die  Vorschriften  für  die 
Anmeldung  und  Beurkundung  der  Geburten  und  Sterbefälle,  2.  den  Gebührentarif. 

Derartige  Familienstammbücher  werden  auch  in  zahlreichen  anderen  Orten, 
z.  B.  in  Leipzig  und  Dresden,  von  den  Standesämtern  ausgegeben.  Es  würde  von 
großer  Bedeutung  für  die  FamiHenkunde  sein,  wenn  es  gelingen  sollte,  bei  allen 
Standesämtern  die  Einführung  von  Familienstammbüchern  durchzusetzen.  Dafür 
macht  Manfred  Mayer,  „Die  Genealogie  bürgerlicher  und  bäuerlicher  Geschlechter" 
in  den  von  E.  Oelenheinz  und  H.  von  Kohlhagen  herausgegebenen  heraldisch- 
genealogischen Blättern  für  adlige  und  bürgerliche  Geschlechter,  IV.  1907,  S.  164, 
mit  Recht  folgende  Punkte  geltend:  Erstens  wird  der  Familiensinn  und  das  Gefühl 
für  Zusammengehörigkeit  gehoben.  Zweitens  wird  in  juristischer  Beziehung  Auf- 
klärung bei  Erbstreitigkeiten  und  anderen  Dingen  geschaffen.  Drittens  wird  der 
sozialen  Wissenschaft  eine  Handhabe  geboten  zur  Feststellung  des  Standeswechsels 
der  einzelnen  Generationen  der  Bevölkerungsbewegung,  des  Vermischungsgrades. 

Leider  hat  selbst  der  Magistrat  der  Haupt-  und  Residenzstadt  München  die 
merkwürdige  Erklärung  abgegeben :  Für  die  Einführung  von  Familienstammbüchern 
bei  den  Standesämtern  sei  kein  Bedürfnis  vorhanden.  Der  Wert  der  Geschichte 
ihrer  eigenen  Familie  wurde  somit  von  den  Herren  Magistratsräten  und  Gemeinde- 
bevollmächtigten äußerst  gering  eingeschätzt  und  ein  neuer  Beweis  dafür  geschaffen, 
daß  über  die  Genealogie  als  Wissenschaft  nicht  nur  breitere  Volksschichten,  sondern 
selbst  die  sog.  gebildeten  Klassen  noch  bedeutender  Aufklärung  bedürfen. 

Wie  aus  den  vorstehenden  Ausführungen  ersichtlich  ist,  haben  sich  Kirche  und 
Standesamt  um  die  Familienforschung  große  Verdienste  erworben  (H.  Reichert, 
Kirche  und  Standesamt  im  Dienste  der  Familienforschung,  Archiv  für  Stamm-  und 
Wappenkunde,  4,  1904,  S.  116  f.).  Dabei  soll  nicht  geleugnet  werden,  daß  einzelne 
Kirchenbücher1)  infolge  von  Vakanzen,  Nachlässigkeiten  und  schlechter  Einrichtung 
Mängel  aufweisen.  Es  gibt  z.  B.  Taufbücher,  die  zwar  das  Taufdatum,  aber  nicht 
das  Geburtsdatum,  Register,  die  zwar  das  Beerdigungsdatum,  aber  nicht  den  Todes- 


*)  J.  S.  Grimm,  Über  Pastoralarchive  und  deren  Nutzen,  Neues  Lausitzisches  Magazin 
XII,  315;  Gmelin,  DGB  1. 


43 

tag  oder  das  Alter  des  Verstorbenen  enthalten.  In  den  Heiratsregistern  fehlen 
häufig  die  Angaben  über  die  Eltern  der  Braut.  Nach  Einführung  der  standes- 
amtlichen Beurkundungen  durch  Reichsgesetz  vom  6.  Februar  1875  sind  die  Kirchen- 
bücher beibehalten,  werden  aber  nicht  mehr  denselben  Wert  und  Bedeutung  für 
Vollständigkeit  haben,  da  ein  kirchlicher  Akt  nicht  unbedingt  vorgeschrieben  ist. 
Immerhin  ist  zu  wünschen,  daß  auch  die  Kirchenbücher  im  ganzen  Deutschen  Reich 
einheitlich  nach  einem  Muster  geführt  werden  möchten,  wodurch  UnVollständigkeiten 
fast  ausgeschlossen  wären  und  die  Übersicht  erleichtert  würde.  In  neuester  Zeit  legt 
aber  auch  die  evangelische  Kirche  vielfach  Wert  auf  Mitarbeit  an  der  Stammkunde, 
indem  sie  bei  Hochzeiten  dem  jungen  Paare  eine  Traubibel  oder  ein  Neues  Testament 
überreicht,  in  welchem  vorn  Platz  zum  Eintragen  wichtiger  Familienereignisse 
gelassen  ist.  Es  soll  dadurch  die  gute  alte  Sitte  der  Familienbibel  wacherhalten 
werden.  So  dankenswert  nun  dieses  Verhalten  der  Geistlichkeit  auch  ist,  so  bedarf 
doch  andererseits  die  Anlage  einer  solchen  Beigabe  von  familienchronistischen 
Eintragungen,  wenn  sie  wirklich  gut  sein  soll,  der  Beihilfe  eines  stammkundigen 
Sachverständigen.  Es  ist  dem  Verfasser  dieses  Buches  gelegentlich  eine  solche 
Beigabe  zu  Gesicht  gekommen,  die  er  trotz  aller  Anerkennung  des  guten  Willens 
doch  als  sehr  ungeschickt  bezeichnen  muß:  ein  unendlicher  Platz  für  die  kirch- 
lichen Paten,  aber  fast  gar  keiner  für  die  nächsten  Anverwandten! 

In  einem  Umfang,  wie  bisher  wohl  noch  niemals,  sind  die  im  vorstehenden 
erwähnten  familiengeschichtlichen  Quellen  ganzer  Länder  inhaltlich  ausgebeutet 
worden  in  Österreich  durch  die  beiden  Werke:  „Der  Adel  in  den  Matriken  der 
Grafschaft  Görz  und  Gradisca",  herausgegeben  von  Ludwig  Schiviz  von  Schiviz- 
hoffen  (Görz  1904,  Selbstverlag  des  Verfassers,  Druck  von  Karl  Gerolds  Sohn  in 
Wien  I,  Barbaragasse  Nr.  2,  510  S.,  4°)  und  „Der  Adel  in  den  Matriken  des  Herzog- 
tums Krain",  herausgegeben  von  demselben  (Görz  1905,  Druck  der  „Gorisza 
Tiskarna",  A.  Gabescek  in  Görz,  Selbstverlag  des  Verfassers,  504  S.,  4°).  Schiviz 
von  Schivizhoffen  ist,  von  den  geistlichen  Ordinariaten  unterstützt,  von  Pfarrei 
zu  Pfarrei  gezogen  und  hat  alle  adlige  Personen  betreffenden  Einträge  so,  wie  er 
sie  fand,  sorgfältig  abgeschrieben  und  im  Druck  der  Öffentlichkeit  vorgelegt.  Die 
Arbeit  wurde  in  Görz-Gradisca  dadurch  etwas  erleichtert,  daß  wenigstens  seit  1835 
Duplikate  der  Pfarrmatriken  bei  den  Ordinariaten  ruhen,  so  daß  also  von  dieser 
Zeit  an  die  Durchsicht  an  den  Sitzen  der  Ordinariate,  in  Görz  und  Triest,  erfolgen 
konnte.  Wie  der  Herausgeber  angibt,  enthält  das  Buch  über  Görz  und  Gradisca 
rund  20000  Kirchenbüchern  entnommene  Einzeldaten,  und  für  Krain  dürfte  die 
Zahl  ungefähr  dieselbe  sein.  Außerordentlich  eingehende  Register  erleichtern  die 
Benutzung  beider  Bände  und  das  Auffinden  einzelner  Daten,  geben  aber  auch 
negativ  die  Gewähr,  daß  Personen,  die  das  Register  nicht  nennt,  im  Texte  tat- 
sächlich nicht  erwähnt  werden.  Möchte  diese  vorbildliche  mutige  Tat1)  eines 
Einzelnen  recht  viele  gleich  verdienstvolle  Nachahmungen  finden!2) 


l)  Tille,  DGB  7,  76  f.  u.  ZPF  1906,  S.  28  f. 

9)  Formulare  zu  Personenaufnahmen  (bei  Abfassung  von  Familiengeschichten,  Auf- 
stellung von  Stammbäumen,  Ahnentafeln  usw.  kaum  entbehrlich)  nach  den  Vorschriften  des 
Vereins  Herold,  Preis  pro  20  Stück  M.  0,60  portofrei,  50  Stück  M.  1,20,  100  Stück  M.  2.—, 
Packung  zwischen  Pappen  15  Pf.  extra.  Verlag  von  C.  A.  Starke  in  Görlitz. 


Gebetsverbrüderungen,  Nekrologien  und  verwandte 
Quellen  des  Mittelalters. 

EN  seit  dem  16.  Jahrhundert  allgemein  üblichen  pfarramtlichen  Registern, 
den  Geburts-  und  Taufbüchern,  Traubüchern,  Totenbüchern  und  seit  dem 
19.  Jahrhundert  hinzugekommenen  standesamtlichen  Registern  gehen  im 
Mittelalter  die  Totenbücher  voraus.  Der  familiengeschichtliche  Forscher 
befindet  sich  allerdings  bei  Benutzung  der  mittelalterlichen  Totenbücher  im  Vergleich 
zu  den  späteren  Kirchenbüchern  und  standesamtlichen  Beurkundungen  im  Nachteil. 
Denn  während  wir  bei  diesen  späteren  kirchlichen  und  profanen  Registern  eine  genaue 
Angabe  nach  Tag  und  Jahr  antreffen,  fehlt  bei  den  mittelalterlichen  Totenbüchern 
in  der  Regel  eine  Jahresangabe;  und  wenn  eine  solche  eingetragen  ist,  müssen 
zu  einem  richtigen  Ansatz  nach  moderner  Zeitrechnung  die  in  alter  Zeit  üblich 
gewesenen  verschiedenen  Jahresanfänge  in  Rechnung  gestellt  werden.  Auch  er- 
fordern die  Abkürzungen  in  den  den  einzelnen  Totenbüchern  zugrunde  liegenden 
Kaiendarien  eine  genaue  Kenntnis  der  Berechnungen  des  Sonnen-  und  Mondjahres.1) 
Die  Tagesangabe  muß  erst  aus  der  mittelalterlichen  Heiligenberechnung  in  die 
moderne  Tagesbezeichnung  umgesetzt  werden.  Man  pflegte  im  Mittelalter  irgend- 
einen der  nach  Ort  und  Diözese  oft  erheblich  verschiedenen  Heiligenkalender  zu- 
grunde zu  legen  und  in  diesen  Kalender  die  Namen  der  im  Laufe  der  Zeiten  an  den 
einzelnen  Tagen  verstorbenen  Gläubigen  einzutragen,  um  für  ihr  Seelenheil  am 
Sterbetage  beten,  beziehentlich  das  Meßopfer  darbringen  zu  können.  Die  ungefähre 
Zeit  der  einzelnen  Eintragung  kann  in  der  Regel  nur  durch  die  genaueste  kritische 
Untersuchung  der  paläographischen  Einzelheiten  der  betreffenden  Handschrift  und 
durch  eine  lautgeschichtliche  und  grammatische  Prüfung  der  betreffenden  Eigen- 
namen erschlossen  werden.  Wo  die  Formen  der  Namen  auf  ältere  Zeit,  als  die 
Einzelheiten  der  Schriftzüge  weisen,  ist  eine  spätere  Kopie  eines  früheren  Originales 
anzunehmen.  Da  die  Einzelheiten  der  einschlagenden  Wissensgebiete  noch  nicht 
allseitig  hinreichend  festgestellt  sind,  so  ist  im  Zweifelsfalle  zu  empfehlen,  daß 
das  Urteil  einer  hervorragenden  Fachautorität  angerufen  wird.  Ist  es  schon  möglich, 
daß  eine  einfache  Urkunde  zu  chronologischen  Irrtümern  Veranlassung  gibt2),  wie 

*)  Zur  augenfälligen  Illustrierung  dieses  Gesichtspunktes  sei  auf  Seh  um,  Exempla  codicum 
Amplonianorum  Erfurtensium  saeculi  IX— XV,  Berlin  1882,  Tafel  VIII  und  Text  S.  5,  verwiesen. 

2)  Herquet,  Mühlhäuser  Urkundenbuch,  Urkunde  1297,  7.  November,  in  Vergleich  mit 
ürotefend,  Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelalters,  II,  1892,  167. 


45 

viel  mehr  ist  dies  bei  den  nach  Zeit  und  Schriftart  so  mannigfachen  Eintragungen 
in  die  mittelalterlichen  Totenbücher  der  Fall.  Wie  mannigfach  eine  einzige  Seite 
eines  solchen  Totenbuches  sein  kann,  zeigt  die  mittels  Photographie  und  Licht- 
druck vorzüglich  hergestellte  Abbildung  einer  Seite  eines  im  Marburger  Staats- 
archiv aufbewahrten  Nekrologiums  in  Arndt-Tangls  Schrifttafeln  zur  Erlernung 
der  lateinischen  Paläographie  (2.  Heft,  3.  Aufl.  1898,  Tafel  61).  Zur  weiteren  Ver- 
anschaulichung mittelalterlicher  Totenbücher  dienen  die  Faksimile  des  zweiten  und 
dritten  Nekrologienbandes  der  Monumenta  Germaniae  historica.1)  Wie  die  laut- 
geschichtliche und  grammatische  Form  der  Eigennamen  zur  chronologischen  Fest- 
stellung mittelalterlicher  Niederschriften  verwertet  werden  kann,  zeigt  die  auf  einem 
weit  ausgedehnten  schwierigen  Stoff  aufgebaute,  höchst  lehrreiche  Abhandlung  von 
Edward  Schröder,  „Urkundenstudien  eines  Germanisten"  in  den  Mitteilungen 
des  österreichischen  Institutes  für  Geschichtsforschung  (XVIII,  1897).  Trotz  enormer 
Verluste  einschlagenden  Materials  hat  sich  doch,  wie  ein  Blick  in  die  Monumenta 
Germaniae  historica  (Necrologia  Germaniae  I,  1888,  ed.  Baumann;  II,  1904,  ed. 
Herzberg -Fränkel;  III,  1905,  ed.  Baumann),  oder  wie  das  Verzeichnis  gedruckter 
Nekrologien  in  Wattenbachs  Deutschen  Geschichtsquellen  (6.  Aufl.  1893,  I.,  437  ff.) 
zeigt,  ein  stattliches  Material  mittelalterlicher  Totenbücher  erhalten.  Wie  reich 
dieses  Material  ist,  lehren  schon  die  indices  zu  den  Nekrologienbänden  der  Monu- 
menta Germaniae  historica  oder  zu  der  Ausgabe  der  Konfraternitäts-  oder  Ver- 
brüderungsbücher, welche  Piper  in  den  genannten  Monumenta  besorgt  hat  (Libri 
confraternitatum  sancti  Galli  Augiensis  Fabariensis,  edid.  Paulus  Piper,  Berlin  1884). 
Dieses  reiche  Material  wird  den  Betätigungen  christlicher  Fürbitten  verdankt. 
Das  „Seelbuch  des  Geschlechts  von  Langenau"  z.  B.  spricht  es  klar  aus,  daß  die 
kirchlichen  Gedächtnisfeiern  für  die  Verstorbenen  des  Geschlechts  von  Langenau 
zu  dem  Zwecke  gehalten  werden  sollen,  daß  durch  die  christlichen  Fürbitten  der 
allmächtige  Gott  sich  bewegen  lasse,  den  Verstorbenen  die  Pein  im  Fegefeuer  zu 
verkürzen  und  ihnen  ewige  Rast  und  ewige  Ruhe  zu  geben.  Der  Anfang  dieses 
Seelbuches  lautet  wörtlich: 

„Seelbuch  des  Geschlechts  von  Langenau.  fol.  1.  Memoria  mortuorum 
dominicis  diebus  et  quatuor  temporum. 

Dyt  ist  daz  selebuch  der  ganerben  von  Langenauwe  und  hait  her  Johan  von 
Langenauwe  daz  dun  machen,  uff  daz  man  alle  sondagis  und  besunder  in  den 
viere  fronefasten,  dye  in  dem  iare  gelegin  sint,  aller  der  gedencken,  dye  hye  inne 
beschrieben  sint  und  dye  auch  uffentlichen  in  der  capellen  also  gelesen  werden 
und  wer  eyn  capellain  zu  Langenauwe  ist,  der  hayt  da  von,  daz  er  dyt  selebuch 
lesit  als  vorgeschrieben  ist  sondagen  und  fronefasten,  ye  zu  der  fronefasten  eyn  par 
schoe  und  dye  sal  eyn  buwemeyster,  de  der  capellen  buwemeister  ist,  yme 
bezalen. 

Myne  lieben  frunde  Cristi,  duyt  wale  durch  gotz  wyllen  und  helffet  uns 
byeden  vor  der  ganerben  seien  von  Langenauwe,  des  namen  hernae  geschrieben 
steent,  abe  dye  seien  sin  in  eyner  pyne  dez  vegefurys,  daz  sye  der  almechtige  got 


x)  Vgl.  das  Faksimile  einer  Ostertafel  bei  Steffens,  Lateinische  Paläographie,  II,  Tafel  58, 
und  dazu  Rühl,  Chronologie  des  Mittelalters  und  der  Neuzeit,  Berlin  1897,  S.  113. 


46 

ire    pyne  wolle    kurtzen    und    dar    usz    nemen    und   ine   geben   ewige   rast    und 
ewige  ruwe. 

1.  Item  vor  hern  Hylgers  von  Langenau  eyns  rytters,  des  eyn  anheber  was 
zu  Langenawe  und  daz  buweke  und  syner  huysfrauwen  und  irer  kinder. 

2.  Item  vor  hern  Hylgers  eyns  ritters,  der  oiraniche  waz  hern  Johans  von 
Langenauwe  und  fader  was  hern  Friederichs  von  Langenauwe,  hern  Johans  rechte 
aniche. 

3.  Item  vor  frauwen  Aylheiden  Schencken  von  Lebensteyn,  hern  Friederichs 
huys  frauwen. 

4.  Item  vor  hern  Johans  eyns  ritters  ires  sonis  und  frauwen  Heylken  von 
Lurinburg  syner  huysfrauwen." *) 

Die  Jünger  Christi  kamen  einander  mit  Tat  und  Gebet  zu  Hilfe.2)  Man  betete 
für  den  von  Herodes  eingekerkerten  Apostel  Petrus  (Apostelgeschichte,  Kap.  12, 
Vers  5),  Paulus  gedenkt  der  Glieder  der  römischen  Gemeinde  in  seinem  Gebete 
(Epistel  an  die  Römer,  Kap.  1,  Vers  9  und  10;  vgl.  Epistel  an  die  Epheser, 
Kap.  I,  Vers  16  usw.)  und  bittet,  daß  auch  sie  ihm  gleiche  Dienste  erweisen 
mögen  (Epistel  an  die  Römer,  Kap.  15,  Vers  30;  vgl.  Epistel  an  die  Korinther  II, 
Kap.  1,  Vers  11  usw.).  Aber  die  Gläubigen  beschränkten  ihre  gebettätige  För- 
derung nicht  einzig  auf  die  rm  Zeitlichen  Wandelnden,  sondern  sie  dehnten  ihre 
Teilnahme  auch  auf  Verstorbene  aus,  und  die  Zurückgebliebenen  beteten  für 
das  Seelenheil  ihrer  ins  Jenseits  geschiedenen  Glaubensbrüder.  Dieser  Liebes- 
dienst, den  wir  von  christlichen  Gemeinden  geübt  sehen,  mußte  eine  um  so 
eifrigere  Leistung  in  den  Klöstern  finden,  da  sich  diese  ganz  besonders  auf  die 
Pflege  des  Gebets  gewiesen  sahen.  Den  Gliedern  einer  solchen  monastischen 
Gemeinde  jedoch  genügte  es  nicht,  gegenseitig  für  einander  zu  beten,  sondern  sie 
suchten  dieser  Fürbitte  durch  Vergesellschaftung  verstärkte  Wirkung  zu  verleihen. 
Kloster  trat  zu  Kloster,  und  ihre  weltabgeschlossenen  Insassen  reichten  über  die 
Mauer  ihrer  engen  Umfriedigung  zu  Schutz  und  Hilfe  in  jeder  geistigen  Not 
zum  Gebete  in  und  nach  dem  Leben  einander  verbrüdernd  die  Hand.  Gebets- 
verbrüderungen wurden  entweder  zwischen  Klöstern  untereinander  oder  zwischen 
Kloster  und  Einzelpersonen  vertragsmäßig  erworben.    Dieses  brüderliche  Verhältnis 


*)  W.  Sauer,  AVN  20,  S.  57. 

2)  Ebner,  Die  klösterlichen  Qebetsverbrüderungen  (1890). —  Zappert,  Über  sogenannte 
Verbrüderungsbücher  und  Nekrologien  im  Mittelalter  (Sitzungsberichte  der  philosophisch- 
historischen Klasse  der  Kaiserl.  Akademie  der  Wissenschaften,  Wien  X,  1853,  und  XI,  1854.  — 
Delisle  in  der  Bibliotheque  de  l'ecole  des  chartes,  Serie  II,  Tome  3,  Paris  1846.  —  Das 
Verbrüderungsbuch  von  St.  Gallen  ist,  nebst  dem  Buche  der  Gelübte,  auch  von  A.  Arbenz 
herausgegeben  und  erläutert,  Mitt.  z.  vaterl.  Gesch.  XIX,  St.  Gallen  1884.  Vgl.  auch  C.  Will, 
Monumenta  Blidenstatensia  p.  XX— XXII.  —  Über  den  Liber  vitae  von  Remiremont  vgl.  NA  19, 
47-83.  —  Mühlbacher  MJÖG  X,  449—479.  —  Wedekind,  Über  Nekrologien,  in  seinen 
Noten  zu  einigen  Geschichtschreibern  des  deutschen  Mittelalters,  I,  Hamburg  1823.  —  Herz- 
berg-Fränkel  und  Baumann  NA  13.  —  A.  Molinier,  Les  obituaires  francais  au  moyen 
äge  1890.  —  Wattenbach,  Deutschlands  Geschichtsquellen  im  Mittelalter,  1.  Bd.,  7.  Aufl., 
1904,  69  ff.  —  B.  Dudik,  Über  Nekrologe  der  Olmützer  Domkirche,  im  Archiv  f.  Österreich. 
Gesch.  1884,  Bd.  LXV,  S.  489 ff.  —  P.  Wittmann,  Zwei  Mortuarien  des  Hochstifts  Augs- 
burg, Jahrb.  d.  Histor.  Ver.  Dillingen,  XII,  1899.  —  Ein  Teil  der  folgenden  Ausführungen  ist 
im  „Dresdner  Journal"  1904,  Nr.  209  f.  und  MGB  5  veröffentlicht. 


47 

ist  zwischen  Klöstern  ein  einfach  gegenseitiges,  gegenüber  Einzelpersonen  aber 
ein  Beweis  besonderen,  meist  auf  Dankbarkeit  beruhenden  Wohlwollens.  Man 
hat  die  erstere  Art  als  „rein  klösterliche",  die  letzteren  als  „gemischte  Gebets- 
verbrüderungen" bezeichnet.  In  der  Mitte  stehen  die  „synodalen  Gebetsverbrüde- 
rungen", auch  „Totenbünde"  genannt,  die  von  den  auf  Konzilien  versammelten 
Bischöfen  und  Äbten  für  sich  und  ihre  Untergebenen  geschlossen  wurden.  Im 
Verfolge  der  Jahrhunderte  sehen  wir  nicht  nur  Klöster  mit  Klöstern,  sondern  auch 
Klöster  mit  Domkapiteln,  Nonnen  mit  Mönchsklöstern,  Domkapitel  mit  Domkapitel 
in  Verbrüderung  treten  und  den  Pakt  urkundenförmlich  mit  Zeugenunterfertigung 
bekräftigen.  Die  zur  Ausführung  des  Gebets  für  die  Verbündeten  aufgestellten 
Listen  bieten  eine  große  Fülle  von  Namen  und  müssen  als  wichtige  Quelle  der 
Familiengeschichte  bezeichnet  werden.  Das  Verbrüderungsbuch  von  Reichenau,  das 
Piper  in  den  Monumenta  Germaniae  historica  herausgegeben  hat,  mag  als  Bei- 
spiel dienen:  kaum  ein  Jahrzehnt  nach  der  Reformation  des  Klosters  durch  den 
hl.  Benedikt  von  Aniane  angelegt,  enthält  dasselbe  die  Namenreihen  von  54  Klöstern 
und  Kapiteln,  zu  denen  noch  im  Laufe  des  9.  Jahrhunderts  fast  ebenso  viele  weitere 
kommen.  Es  stand  demnach  Reichenau  allein  damals  in  Verbrüderung  mit  mehr 
als  100  geistlichen  Stiften  im  ganzen  Umfange  des  fränkischen  Reiches  und  noch 
darüber  hinaus  von  Benevent  und  Rom  bis  Lyon,  Paris  und  Rouen,  Corvey  (bei 
Höxter  an  der  Weser  in  Westfalen)  und  Verdun.  Alle  diese  Kapitel  und  Konvente 
waren  in  gleicher  Weise  verpflichtet,  die  Namen  ihrer  Verbündeten  aufzuschreiben, 
und  es  darf  kaum  bezweifelt  werden,  daß  dies  wenigstens  eine  Zeitlang  geschah, 
wenn  auch  die  Führung  solcher  „Bücher  des  Lebens"  nicht  überall  mit  gleichem 
Eifer  betätigt  worden  sein  mag.  Während  andere  Quellen  nur  für  bestimmte 
Stände  als  Quelle  der  Familiengeschichte  gelten  können,  z.  B.  die  Lehensurkunden 
gewisser  Gegenden  nur  für  den  Adel  oder  die  in  den  Zünften  geführten  Listen 
von  Meistern,  Gesellen,  durchwandernden  Burschen  und  Lehrjungen  nur  für  bürger- 
liche Kreise,  führen  uns  die  Namen  der  Gebetsverbrüderungen  in  alle  Stände,  selbst 
in  die  Dienstleute  und  Leibeigenen.  Ein  Verbrüderungsbuch  von  St.  Gallen  zählt 
2600  Namen  auf,  ein  Reichenauer  nicht  weniger  als  4000.  Die  Beurkundung  bestand 
im  Eintrag  des  Namens  in  das  Buch  der  Verbrüderten,  in  alter  Zeit  nur  selten  in 
Abfassung  eigener  Urkunden;  dagegen  wurden  in  späteren  Jahrhunderten  einzelnen 
Verbrüderten  „Bruderschaftsbriefe"  als  Beleg  der  gewährten  Gebetsgemeinschaft 
gewöhnlich  ausgefertigt. 

Neben  die  Gebetsverbrüderungen  von  mehr  oder  weniger  Klöstern  und  die 
ihnen  ähnlichen  Totenbünde  und  zum  Teil  an  ihre  Stelle  traten,  begünstigt  durch 
den  Aufschwung  des  Städtewesens,  der  zünftigen  Organisationen  und  der  Bettel- 
orden, die  kirchlichen  Bruderschaften  (confraternitates,  fraternitates,  sodalitates). 
Bestehend  entweder  aus  Geistlichen  oder  aus  Geistlichen  und  Laien  oder  aus  Laien 
beiderlei  Geschlechts,  bezweckten  sie,  die  Mitglieder  zu  fortgesetzter  Übung  be- 
stimmter kirchlicher  Aufgaben  anzuhalten.  Bruderschaften  dieser  Art  begegnen  z.  B. 
innerhalb  der  Geistlichkeit  an  einer  Domkirche,  z.  B.  in  Konstanz,  an  einer  Pfarr- 
kirche, z.  B.  in  Eßlingen  und  Heilbronn,  in  einem  Dekanatssprengel.  Sie  konnten 
gebildet  werden  zwischen  einem  Kloster  und  Teilen  der  städtischen  Bürgerschaft 
oder  von  Zünften,  deren  Angehörige  sich  dann  einen  Schutzheiligen  wählten.  Aus  den 


48 

zuletzt  genannten  Vereinigungen  sind  in  Niederdeutschland  die  Kaiandbrüder- 
schaften hervorgegangen.1) 

Wenn  geistliche  Genossenschaften  in  Gebetsverbrüderung  traten,  so  pflegten 
sie  einander  die  Namen  ihrer  lebenden  und  verstorbenen  Brüder  mitzuteilen,  auf 
daß  dieselben  in  das  „Buch  des  Lebens"  eingetragen  würden.  Bezüglich  der  Ver- 
storbenen beschränkte  man  sich  meist  auf  die  letzte  Generation  und  ging  höchstens 
mit  den  Namen  der  verstorbenen  Bischöfe  oder  Äbte  weiter  zurück. 

Die  Eintragung  des  Sterbetages  wurde  teils  durch  mündliche,  teils  durch 
schriftliche  Anzeige  vermittelt.  Letztere  erfolgte  entweder  als  Anhang  zu  einem 
Schreiben  anderen  Inhalts  oder  zu  einem  besonderen  Privatschreiben,  oder  aber 
als  offizielle  Todesanzeige,  die  man  „Breve"  nannte.  Erfolgte  der  Hintritt  einer 
um  die  Kirche  besonders  hochverdienten  Persönlichkeit  des  geistlichen  oder  auch 
des  Laienstandes,  so  erließ  man  nach  dem  Beispiele  der  ersten  christlichen  Jahr- 
hunderte Trauerrundschreiben,  in  der  lateinischen  Sprache  des  Mittelalters  „Rotuli" 
genannt.  Man  richtete  sie  teils  an  alle  Klöster  des  gleichen  Ordens,  teils  auch, 
wenigstens  der  Formel  nach,  an  gesamte  Kirchen.  In  manchen  dieser  Rotuli  wird 
bloß,  wie  im  Breve,  der  Sterbetag  des  Hingeschiedenen  angegeben,  doch  andere 
bringen  neben  dem  Sterbetag  mit  urkundenförmlicher  Genauigkeit  noch  das  Sterbe- 
jahr des  Betrauerten  und  zeigen  zuweilen  am  Schluß  des  Schreibens  noch  einige 
andere  Verstorbene  an,  deren  Andenken  sie  gleichfalls  dem  Gebete  der  Gläubigen 
empfehlen. 

Der  Rotulus  bestand  aus  einer  langen  Pergamentrolle,  die  durch  einen  besonderen 
Boten  (rotularius,  gerulus,  pelliger)  in  die  Klöster  herumgetragen  wurde.  Man 
schrieb  unterwegs  auf  solche  Totenrotel  die  in  den  verbrüderten  Klöstern  ver- 
storbenen Brüder  ein.  Auch  bestätigte  man  den  Empfang  der  Nachricht  und  ver- 
merkte die  Zeit  der  Ankunft,  damit,  wie  es  mehr  als  einmal  in  den  Rotein  heißt, 
der  Bote,  der  des  beschwerlichen  Reisens  müde  werden  mochte,  nicht  „nach  seiner 
Gewohnheit"  betrügen  könne.  Diese  Bemerkungen  nannte  man  „Tituli"  und  behielt 
diese  Bezeichnung  auch  bei,  als  diese  Titel  durch  Aufnahme  von  Beileidsbezeigungen 
in  Prosa  und  in  Versen  einen  ansehnlichen  Umfang  angenommen  hatten.  Die 
Todesanzeige  schrieb  und  empfing  in  vielen  Klöstern  der  Bibliothekar,  der  auch 
zuweilen  die  Stelle  des  Archivars  mitbekleidete;  sein  Geschäft  war  es,  die  ad  acta 
gelegten  Menschen,  die  abgeschlossenen  Leben  in  das  Buch  der  Toten  zu  regi- 
strieren.   Der  Eintrag  erfolgte  ohne  Unterschied  des  Standes,  bloß  in  chronologischer 


!)  A.  Qierke,  Das  deutsche  Genossenschaftsrecht  I,  Berlin  1868,  S.  238 f.  —  Th.  Kolde, 
Die  kirchlichen  Brüderschaften  und  das  religiöse  Leben  im  modernen  Katholizismus,  Erlangen 
1895.  —  Rautenstrauch,  Die  Kaiandbrüderschaften  des  Mittelalters,  Dresden  1903.  —  Wer- 
minghoff,  Verfassungsgeschichte  der  deutschen  Kirche  im  Mittelalter,  im  Grundriß  der  Ge- 
schichtswissenschaft, hrsg.v.  Aloys  Meister,  Leipzig,  B.G.Teubner  II,  6,  1907,  S.65f.—  Lisch, 
Ein  Kalandsbuch  der  Stadt  Güstrow,  VMG  44.  Aus  diesem  Kalandsbuch  hier  einige  Proben: 
„Nomina  fratrum  vivorum.  Dominus  Johannes  Berndes.  Dominus  Henricus  Vichel  . . .  Do- 
minus Johannes  Ghoren;  fideiusserunt  pro  eo  domini  Cosmas  Raetge  et  Johannes  Kleest.  — 
Dominus  Joachim  Schade;  fideiusserunt  pro  eo  domini  Johannes  Cleuena  et  Johannes  Kleest . . . 
Nomina  illorum  qui  dederunt  votiuas.  Primo  dominus  Jacobus  Worpel  dedit  triginta  solidos  . . . 
Dominus  Conradus  Gantzow  dedit  unam  marcam  pro  se  et  nomine  parentum  suorum  Hennynghi 
et  Elizabeth  Gantzouwen." 


49 

Ordnung:  Geistliche  und  weltliche  Fürsten,  Päpste,  Kaiser  und  Könige;  vorzugs- 
weise aber  die  Landesherren,  Metropolitanen  und  Diözesanbischöfe;  die  Äbte, 
Äbtissinnen,  Pröpste  usw.  des  Stifts  selbst;  seine  Ordensmitglieder  (nostrae  con- 
gregationis  fratres);  die  Schüler  und  Pilger  (peregrini),  die  im  Kloster  starben;  die 
bekehrten,  in  den  Mönchsstand  getretenen  Sünder  (conversi,  monachi  ad  succur- 
rendum);  die  in  früher  Jugend  dem  geistlichen  Stande  geweihten  Jünglinge  und 
Jungfrauen  (oblati,  velatae,  servi  ac  ancillae  Christi);  die  eingezellten  Büßenden 
und  Einsiedler  (reclusi,  inclusae,  solitarii);  dann  auch  die  unteren  Kirchenbedienten 
(subdiaconi,  acolythi)  und  die  Ordensleuten  dienenden  Personen  oder  Laienbrüder 
und  Laienschwestern  (fratres  et  sorores  laici).  Eine  Hauptstelle  nahmen  die  Stifter 
(fundatores)  mit  ihren  Familien  ein;  nicht  weniger  Raum  beanspruchen  die  übrigen 
Wohltäter  (fautores  et  benefactores),  die  für  ihre  Gaben  die  Fraternität  oder  Brüder- 
schaft des  Klosters  gewannen  (fratres  conscripti),  oder  doch  sich  und  ihren  Freunden 
und  Verwandten  Seelmessen  bedungen  hatten.  Ganz  fremde  Personen  aus  ent- 
fernten Ländern  kamen  in  die  einheimischen  Totenbücher,  seitdem  Stifter  und 
Klöster  unter  sich  in  Verbrüderung  getreten  waren. 

Die  Bücher,  in  welche  die  Namen  der  mit  einem  Kloster  in  Gebetsverbrüderung 
stehenden  Personen  eingetragen  wurden,  waren  verschiedener  Art.  Man  scheidet 
sie  nach  Zweck,  Form  und  Inhalt  in  zwei  Hauptgruppen:  die  „Bücher  des  Lebens" 
(libri  vitae)  und  die  „Nekrologien".  Erstere  waren  zum  Gebrauch  bei  der  Messe 
bestimmt,  letztere,  wenigstens  zunächst,  zur  Verlesung  beim  klösterlichen  officium 
capituli;  und  während  die  ersteren  im  Anschlüsse  an  die  Form  der  altchristlichen 
Diptychen  die  Namen  von  Lebenden  und  von  Verstorbenen  verzeichnen,  enthalten 
die  letzteren  nur  Verstorbene,  und  zwar  stets  nach  der  Ordnung  des  Kalenders. 
Der  biblische  Sprachgebrauch  von  einem  himmlischen  Buche,  in  das  die  zum  Leben 
der  Gnade  und  Glorie  Berufenen  eingetragen  sind,  war  dem  Mittelalter  in  Urkunden 
wie  in  liturgischen  Gebeten  sehr  geläufig.  Letzteres  gilt  besonders  von  der  galli- 
kanischen  Liturgie.  In  den  Orationen  nach  der  Verlesung  der  Diptychen  („post 
nomina")  betete  man  gern  zum  Herrn,  es  möchten  die  Namen  derjenigen,  die  aus 
diesem  irdischen  Buche  verlesen  worden  seien,  um  des  hochheiligen  Opfers  willen 
bei  ihm  Gnade  finden  und  eingeschrieben  werden  in  das  himmlische  Buch  des 
Lebens.  Was  lag  da  näher,  als  hiervon  diese  Bezeichnung  auf  das  irdische  Abbild 
zu  übertragen  und  das  Verzeichnis  der  in  das  Gebet  und  Opfer  Eingeschlossenen 
„liber  vitae"  oder  „liber  viventium"  zu  nennen?  Dieser  Name  wurde  allgemein 
und  blieb  bis  in  das  späte  Mittelalter  in  Übung. 

Hatte  man  sich  in  den  älteren  Zeiten  damit  begnügt,  den  Todestag  einer 
einem  Kloster  durch  geistige  oder  zeitliche  Wohltat  besonders  werten  Persönlich- 
keit im  Kalendarium  oder  im  Buche  der  Klosterregel  anzumerken,  so  schwollen 
bei  der  wachsenden  Zahl  der  Namen  die  Supplementblätter  dermaßen  an,  daß  das 
Necrologium  als  selbständiges  Buch  in  die  Reihe  der  Kirchenbücher  trat.  Das  Mittel- 
alter wählte  zur  Bezeichnung  seiner  Sterbetagsverzeichnisse  jedoch  nicht  den  heutigen 
Namen  Nekrologium,  sondern  gebrauchte  die  Bezeichnungen  Calendarium,  Calen- 
darium  mortuorum,  Calendarium  defunctorum,  Liber  defunctorum,  Catalogus  de- 
functorum,  Memoriale  defunctorum,  Rotulus  defunctorum,  Matricula,  Mortilogium, 
Regula  usw. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  4 


50 

Eine  besondere  Art  von  Totenbüchern  waren  die  „Anniversarien".  Schon  frühe 
kam  die  Sitte  auf,  für  Würdenträger  der  Gotteshäuser  und  besondere  Wohltäter 
jährlich  an  ihrem  Todestage  nicht  nur  im  Chore  zu  beten,  sondern  für  dieselben 
jährlich  einen  eigenen  sog.  Jahrtag  zu  feiern.  Derselbe  bestand  darin,  daß  für 
die  Verstorbenen  eine  Messe  gelesen  oder  gesungen  wurde;  nicht  selten  aber  wurde 
dieser  Gottesdienst  noch  erweitert,  indem  schon  am  Vorabend  des  Todestages  für 
den  Verstorbenen  alljährlich  eine  Seelenvesper  gebetet  wurde  und  am  Tage  selbst 
nach  der  Messe  eine  Prozession  über  sein  Grab  ging  u.  dgl.  Auch  wurden  im 
Jahre  für  einen  Verstorbenen  mehrere  Jahrtage  gehalten. 

Die  volle  Ausbildung  gewannen  die  Anniversarienbücher  seit  dem  14.  Jahr- 
hundert namentlich  in  den  bischöflichen  Kirchen.  Diese  seitdem  geschriebenen 
Anniversarienbücher  geben  nämlich  nicht  nur  an,  aus  wessen  Mitteln  der  betreffende 
Jahrtag  gehalten  werden  müsse,  sondern  sie  zählen  auch  ganz  ins  einzelne  ein- 
gehend auf,  wie  er  zu  feiern  sei  und  wie  das  für  ihn  bestimmte  Einkommen,  die 
Präbende,  unter  die  Beteiligten  zu  verteilen  sei.  Schließlich  verzeichnete  man  in 
die  Anniversarienbücher  überhaupt  alle  Stiftungen,  z.  B.  die  besonderen  Festtage, 
bei  denen  Gelder  zur  Verteilung  kamen.  Ja  man  ging  noch  weiter.  Man  zögerte 
nicht,  auch  anderweitige  gottesdienstliche  Handlungen,  in  sie  einzutragen,  wie  Ab- 
haltung von  Prozessionen,  Kirchen- und  Altarweihen,  Verleihung  von  Ablässen  u.dgl.; 
Hauptsache  der  Anniversarienbücher  blieb  immer,  die  Jahrestage,  deren  Feier  und 
Erträgnis  festzulegen.  Deshalb  gab  man  ihnen  nicht  selten  auch  Abschriften  der 
Ordinationen,  d.  i.  der  Stiftungsurkünden,  oder  nach  Orten  geordnete  Verzeichnisse 
der  Stiftungszinsen  als  Anhang  bei,  ja  man  schrieb  diese  Verzeichnisse  sogar  in 
eigene  Bücher  ein.  Endlich  trieb  man  seit  dem  14.  Jahrhundert  die  Sorgfalt  so 
weit,  daß  man  gleichzeitig  mehrere  Exemplare  der  Anniversarienbücher  anfertigte. 

Nekrologien  und  Anniversarienbücher  sind  nach  ihrem  Wesen  verschieden. 
Der  Nekrolog  diente  unmittelbar  im  Chore,  das  Anniversarienbuch  dagegen  ge- 
hörte nicht  in  den  Chor,  sondern  in  die  Sakristei;  es  ist  nur  eine  Anleitung, 
wie  an  den  einzelnen  Tagen  der  Gottesdienst,  selbstverständlich  in  erster  Reihe 
der  für  die  Verstorbenen,  gehalten  werden  solle. 

In  diesem  Zusammenhang  sind  auch  die  „Toten-Annalen"  zu  erwähnen.  Diese 
sind  von  den  Nekrologien  durch  die  Anordnung  verschieden;  während  die  Nekro- 
logien nach  dem  Kalender  geordnet  sind,  geschieht  die  Anordnung  der  Totenannalen 
nach  den  Jahren.1)  Es  macht  sich  nämlich  mit  dem  stets  reger  werdenden  Sinne 
für  Geschichtliches  auch  das  Streben  bemerkbar,  das  Nekrologium  nicht  bloß  für 
religiöse,  sondern  auch  für  historische  Zwecke  nutzbar  zu  machen.  Man  zeichnete 
gelegentlich  welthistorische  Ereignisse  ein.  So  danken  wir  dem  Gebete  für  Tote 
auch  die  Kenntnis  vieler  Schlachttage.  Namen,  die  sonst  durch  ungünstige  Einflüsse 
aus  der  Erinnerung  verdrängt  worden  wären,  fanden  in  den  Totenbüchern  ein  Asyl: 
Freund  und  Feind,  Herrn  und  Knecht  vereint  eine  Kolonne,  zuweilen  eine  Zeile. 

')  Toten-Annalen  sind  z.  B.  aus  Fulda  von  779 — 1065  erhalten  (erste  vollständige  Ausgabe 
von  G.  Waitz:  Annales  necrologici  Fuldenses,  Monumenta  Germaniae  historica,  Scriptores 
XIII,  161—215)  und  an  diese  sich  anschließend,  aber  weit  weniger  reichhaltig  aus  Prüm 
von  1039—1104  (Ausgabe  ebenda  Seite  219—223)  und  aus  St.  Blasien  1036—1474  (Necrol.  I, 
329—333). 


51 

Als  die  Stiftung  der  Anniversarien  sich  sehr  häufte  und  der  Raum  für  die 
eigenen  Wohltäter  kaum  hinreichte,  und  als  nach  dem  Beispiele  des  früheren 
Allerheiligenfestes  (1.  November)  im  13.  Jahrhundert  der  Allerseelentag  (omnium 
animarum,  2.  November)  in  den  Kirchen  Deutschlands  allgemeiner  geworden  war, 
begnügte  man  sich,  diese  Rollen  in  der  Kapitelstube  abzulesen  und  die  Namen 
in  die  allgemeine  Fürbitte  einzuschließen. 

Eine  besondere  Erwähnung  verdienen  die  alten  Diptycha,  in  welche  Namen 
ohne  Daten  eingetragen  wurden,  um  sie  der  Fürbitte  teilhaftig  werden  zu  lassen, 
wobei  auf  die  Ordnung  nichts  ankam;  aus  Fulda,  Trier,  Novara  haben  sich  der- 
gleichen erhalten.1) 

Hierher  gehört  noch  die  Sitte,  in  Evangelienbücher  Namen  einzutragen, 
wovon  man  sich  gute  Folgen  für  das  Seelenheil  versprach.  So  schrieb  in  einem 
Evangeliar  des  Castorstifts  in  Koblenz  der  Schreiber  selbst  hinzu:  „Waniggus 
peccator  nomen  habeo.  in  vitae  libro  mei  memoriam  condo."  Darauf  folgen 
andere  Namen.2)    Beispiele  davon  kommen  auch  sonst  in  Sacramentarien  vor.3) 

Ausgelöscht  wurden  in  den  Totenbüchern  Personen,  wenn  man  später  erfuhr, 
daß  sie  irrgläubig  gewesen  waren  oder  zum  Nachteil  des  Stifters  und  der  Stifter- 
familie gehandelt  hatten.  Auch  fand  im  Nekrologium  Löschung  des  Namens  statt, 
wenn  der  Verstorbene  in  die  Zahl  der  Heiligen  aufgenommen  wurde;  dann  rückte 
er  aus  dem  Nekrologium  in  den  Kanon  vor.  Die  Ursache  für  die  Löschung  von 
Namen  in  den  Totenbüchern  war  häufig  Mangel  an  Raum.  Wenn  das  Totenbuch 
überfüllt  und  noch  kein  neues  angelegt  war,  mußten  die  alten  Namen  den  neuen 
Wohltätern  Platz  machen;  dies  Schicksal  traf  mitunter  selbst  die  älteren  Heiligen. 
Auch  bei  der  Umarbeitung  eines  Nekrologs  ließ  man  manche  bedeutende  Namen 
ausfallen,  um  so  für  weiter  in  der  Folge  stattfindende  Einzeichnung  Raum  zu 
gewinnen;  alte  Tote  mußten  neueren  Platz  machen.  Mancher  bedeutende  Name 
ging  verloren,  wenn  das  Geschäft  des  Einschreibens  unwissenden  Mönchen  zufiel. 

Versuchen  wir,  den  Wert  der  vorgenannten  mittelalterlichen  Quellen  näher 
abzuschätzen,  so  sagen  die  Bücher  des  Lebens  nicht  mehr  aus,  als  daß  die  Ver- 
zeichneten in  das  Gebet  eingeschlossen  wurden;  sie  nennen  bloße  Namen,  und 
zwar  in  der  Periode,  aus  welcher  der  größte  Teil  dieser  Quellen  stammt,  Taufnamen, 
bestenfalls  mit  dem  geistlichen  Titel  versehen,  aber  ohne  Beziehung  auf  Orts- 
zugehörigkeit der  Familie.  Sie  kämen  deshalb  fast  nur  für  die  Sprachforschung 
in  Betracht,  böte  nicht  die  Gruppierung  des  Stoffes  nach  gewissen  Gesichtspunkten 
die  Möglichkeit,  sie  auch  für  die  Geschichte  zu  verwerten;  denn  wenn  man  auch 
einzelne  Bischöfe  und  Äbte  mit  Sicherheit  bestimmen  kann,  so  läßt  sich  doch  mit 
Einträgen  wie  Karl  oder  Theoto  oder  mit  einer  langen  Reihe  von  Mönchsnamen 
nur  dann  etwas  beginnen,  wenn  die  Überschrift  der  Spalten:  Ordo  regum,  ordo 
ducum  oder  Fratres  de  S.  Gallo  einen  Fingerzeig  für  die  Deutung  gibt.  Und  selbst 
in  diesem  Fall   ist  der  Gewinn  gering,  solange  wir  nicht  den  Nachweis  erbracht 


*)  Das  älteste  stammt  aus  dem  6.  bis  7.  Jahrh.  und  befindet  sich  jetzt  im  Museum  des 
Louvre  in  Paris,  vgl.  Omont  im  Journal  des  Savants  1901,  S.  101—105. 

2)  K.  Lamprecht  Westd.  Zeitschr.  IV,  156. 

3)  L.  Delisle,  Bibl.  de  l'Ecole  des  eh.  176,  484;  Delisle,  Mem.  sur  d'anciens  sacra- 
mentaires  p.  85,  96,  99,  125  etc. 

4* 


52 

haben,  daß  der  Plan  der  Anlage  genau  und  vollständig  durchgeführt  ist.  Wenn  wir 
wissen,  daß  der  Schreiber  die  Absicht  hat,  alle  salzburgischen  Bischöfe  zu  nennen 
oder  die  bayrischen  zusammenzufassen,  oder  wenn  wir  wissen,  daß  er  bemüht  ist, 
sie  nach  der  Zeitfolge  zu  ordnen,  so  sind  weitgehende  Folgerungen  gestattet.  Die 
Namen  z.  B.  der  Brüder  zu  St.  Gallen  sind  an  sich  nicht  von  großem  Belang;  erst 
die  Gewißheit,  daß  der  Verfasser  ein  vollständiges  Verzeichnis  eintragen  wollte, 
gibt  uns  das  Recht,  die  Meldung  einer  Chronik,  dieser  oder  jener  Mann  sei  damals 
Mönch  in  St.  Gallen  gewesen,  in  Zweifel  zu  ziehen,  wenn  sein  Name  in  jenem 
Kataloge  fehlt.  Was  die  Frage  der  Vollständigkeit  betrifft,  so  darf  man  an  die 
Leistungen  mittelalterlicher  Redaktoren  keinen  allzu  strengen  Maßstab  anlegen.  Am 
ehesten  wird  man  noch  im  Grundstock  leidliche  Genauigkeit  finden,  da  hier  meist 
der  ganze  vorhandene  Bestand  von  Namen  zusammengefaßt  werden  soll.  Auf  die 
gewöhnlich  geringere  Zuverlässigkeit  der  Zusätze  wirken  verschiedene  Umstände 
ein:  daß  man  die  erste  Anlage  in  einer  Blütezeit  klösterlichen  Lebens  ausführte, 
die  nicht  lange  anzuhalten  pflegt,  daß  die  große  Zahl  der  Fortsetzer  die  Einheitlich- 
keit der  Arbeit  zerstört,  daß  der  Zweck  des  Verbrüderungsbuches  auch  auf  andere 
Weise,  etwa  durch  Eintragung  des  Namens  in  ein  Sakramentar,  erreicht  wird,  ohne 
daß  wir  die  Möglichkeit  der  Kontrolle  hätten.  Bei  allen  Folgerungen  also,  die  von 
der  Vollständigkeit  einer  solchen  Quelle  ausgehen,  insbesondere  bei  allen  Beweisen 
e  silentio  ist  größte  Vorsicht  vonnöten.  Die  Ausdrucksweise  der  Nekrologien 
ist  anfänglich  knapp  und  geht  nicht  weit  über  die  der  Verbrüderungsbücher  hinaus; 
allmählich  gewinnen  sie  an  Fülle  und  fügen  zum  Taufnamen  oft  den  Bischofssitz, 
das  Alter,  das  Geschlecht  oder  den  Ort  der  Herkunft  hinzu.  Jahresdaten  aber  darf 
man  noch  am  Ende  des  12.  Jahrhunderts  nicht  als  regelmäßige  Bestandteile  ansehen. 
Das  bezeichnende  Merkmal  ist  die  Ordnung  nach  dem  Kalender,  die  Angabe  des 
Todestages;  darin  liegt  der  Vorzug  der  Totenbücher  vor  den  Büchern  des  Lebens, 
daß  sie  nicht  bloß  aussagen:  diese  Menschen  haben  gelebt,  sondern  auch:  diese 
Menschen  sind  an  diesen  Tagen  gestorben.  Und  im  ganzen  sind  ihre  Angaben  bis 
ins  13.  Jahrhundert  hinein  verläßlich.  Der  Genealoge  wird  mit  Freuden  einen  Fund 
begrüßen,  durch  den  er  ein  bisher  unbekanntes  Mitglied  eines  alten  Geschlechtes 
kennen  lernt  oder  in  dunkle  Verwandtschaftsverhältnisse  plötzlichen  Einblick  gewinnt.1) 
Es  sei  mir  gestattet,  die  allgemeinen  Betrachtungen  noch  durch  Vorführung 
eines  speziellen  Beispieles  zu  erläutern.  Ich  wähle  dazu  das  mittelalterliche  Nekro- 
logium  im  Archiv  der  Stadt  Mühlhausen  in  Thüringen.  Zugrunde  gelegt  ist  diesem 
Nekrologium  ein  Kalender,  welcher,  wie  ich  in  den  MGB  6,  25  ff.  nachgewiesen 
zu  haben  glaube,  ein  Vorläufer  der  vom  Geheimen  Archivrat  Grotefend  (Zeitrech- 
nung II,  2,  1898,  S.  37  ff.)  veröffentlichten  alten  Franziskanerkalender  ist.  Die  Ein- 
tragungen in  diesen  Kalender  geschahen  am  häufigsten  derart,  daß  am  Todestage 
der  betreffenden  Person  ein  kurzes  „es  starb"  mit  folgendem  Namen,  häufig  auch 
mit  Angabe  des  Ortes,  woher  der  oder  die  Verstorbene  gekommen  war,  vermerkt 
wurde.  So  wurde  ein  Thfeodor]  vom  Steinweg  eingetragen,  so  ferner  ein  Schüler 
Bruder  Eckhard  aus  Gottern,  so  der  Bruder  Konrad  Tunkel,  Guardian  in  Mühl- 
hausen, so  Johannes  von  Heiligenstadt,  Heinrich  von  Gernrode,  Elisabeth  aus  Tuder- 


l)  Herzberg-Fränkel,  MIÖG  14. 


53 

stad.  Auch  wird  gelegentlich  eine  genealogische  Bemerkung  mit  eingeschoben. 
Bei  der  Eintragung  des  Todes  von  Albert  Proyso  von  Stein  findet  sich  so  z.  B. 
der  Zusatz,  daß  er  der  Sohn  des  Herrn  Hermann  war.  Ferner  wird  zum  Tode 
des  Junkers  Reinhard  Rost  bemerkt,  daß  dessen  Vater  Peter  hieß.  Dergleichen 
genealogische  Notizen  begegnen  am  ehesten  bei  der  Angabe  der  jährlichen  Ge- 
dächtnisfeier einer  einzelnen  Familie.  So  erfahren  wir,  daß  der  Ritter  Reynhard 
Rost,  der  im  heiligen  Lande  starb,  eine  Schwester  Alhed  von  Greußen  hatte;  deren 
Jahresgedächtnis  wurde  am  Tage  des  heiligen  Symon  und  des  heiligen  Judas 
(28.  Oktober)  mit  Vigilien  und  am  folgenden  Tage  mit  einer  Messe  begangen.  Die 
Jahresfeier  des  Herrn  Wetekynd  von  Melre  und  seiner  Gattin  Elisabeth  und  ihrer 
Töchter  Alheyd  und  Margaretha  fand  im  Dezember  statt.  Ebenso  erfahren  wir 
gelegentlich  einer  Jahresfeier,  daß  Johann  Hausen  eine  Gattin  Elisabeth  und  eine 
Tochter  gleichen  Namens  hatte. 

Sehr  häufig  wird  bemerkt,  daß  der  Tote  auch  hier,  d.  h.  in  Mühlhausen,  be- 
graben liegt.  Mit  der  kurzen  Notiz  „hier  begraben"  sind  z.  B.  eingetragen  Volpate 
von  Kuzzeleyben,  Herrin  Elisabeth,  die  Gattin  Hermanns  von  Forst,  Herrin  Adelheid 
von  Hagen,  Nonne  Adelheid  von  Germar,  Herr  Johannes  von  Seebach,  Friedrich 
von  Langensalza,  Nonne  Adelheid  von  Langula,  Herrin  Tela  von  Wernrode,  Herrin 
Margareta  von  Kulstete,  Witwe  Jutta  aus  Göttingen,  Herrin  Thele  von  Weimar, 
Ritter  Heinrich  Toppelstein,  Herr  Gieselher  von  Nordhausen,  proconsul. 

Ganz  besonders  häufig  findet  sich,  wie  dies  bei  einem  klösterlichen  Nekro- 
logium  natürlich  ist,  der  Eintrag  „Prediger  und  Beichtvater"  (predicator  et  confessor). 
Mit  diesem  Titel  sind  als  Verstorbene  z.  B.  eingetragen  die  Klosterbrüder  Henricus 
Wulburn,  Paulus  Segel,  Joha[n]  de  bechstet,  Conr.  Tuderstad,  Nicol[aus]  de  Erfordia, 
Christan[us]  de  ho[n]nigede,  Dekan  Conrad  von  Eisenach,  Hermann  von  Langen- 
salza, Joh.  Groß,  der  am  Kirchweihtag  1424  starb. 

Die  Todesjahre  werden  nur  selten  beigefügt.  So  heißt  es:  „Im  Jahre  des 
Herrn  1341  starb  Junker  Kozboth,  geboren  im  Lande  der  advocati  (d.  i.  im  Vogtland), 
hier  begraben."  „1369  starb  Bruder  Hermann  von  Speier,  der  hier  viele  nützliche 
Gebäude  aufgeführt  hat." 

Schließlich  teile  ich  aus  dem  Januar  noch  folgenden  Eintrag  in  deutscher 
Übersetzung  mit:  „27.  Januar.  |  Es  starb  |  Herrin  Ku[n]ne  hopphen  |  Tochter  |  der 
Mutter  hed[wig]  hopphe[n]  |  und  |  unsers  |  Bruders.  Es  ist  zu  bemerken,  daß  am 
Mittwoch  vor  Maria  Reinigung  abends  mit  Vigilien  und  morgends  mit  einer  Messe 
die  Brüder  jenes  Konventes  jährlich  die  Jahresfeier  abhalten  müssen  zu  beständiger 
Zeit  der  Herrin  Katherine  Beyern,  der  Herrin  Michthildis  von  Worbis,  deren  Mutter, 
deren  Sohnes  Johannes  und  der  Schwester  Katherina,  der  Töchter  und  aller  Nach- 
kommen von  ihr  selbst." 


Familiengeschichte  und  Heraldik. 

EICH  und  mannigfaltig  sind  die  Quellen  der  Heraldik.1)  In  Siegeln,  auf 
Münzen,  auf  Grabsteinen2),  in  Fenstern3)  an  den  Toren  der  Burgen  und 
Häuser,  an  Pfeilern  der  Hallen  oder  im  Schmuck  der  Decken,  kurz,  auf  den 
verschiedensten  Gegenständen  brachte  man  das  Wappen,  welches  in  seiner 
farbenprächtigen  Erscheinung  auch  eine  beliebte  Dekoration  bildete4),  zur  Dar- 
stellung bald  vollständig,  bald  nur  einzelne  Teile,  Schild  oder  Helm  oder  auch  nur 


x)  Zur  Einführung  in  die  Heraldik  sind  zu  empfehlen:  Hildebrandt,  Ad.  M.,  Wappen- 
fibel, 7.  Aufl.,  Frankfurt  a.  M.,  Heinrich  Keller  1909.  —  Sacken,  Ed.  Frhr.  v.,  Grundzüge 
der  Wappenkunde,  in  Webers  Illustrierten  Katechismen,  7.  Aufl.  1905.  —  F.  Warnecke, 
Heraldisches  Handbuch.  Mit  318  Abbildungen  nach  Handzeichnungen  von  E.  Doepler  d.  J., 
8.  Aufl.,  Frankfurt  a.  M.,  Heinrich  Keller  1893.  —  H.  G.  Ströhl,  Heraldischer  Atlas,  eine 
Sammlung  von  heraldischen  Musterblättern  für  Künstler,  Gewerbtreibende  sowie  für  Freunde 
der  Wappenkunde,  Stuttgart  1899.  —  Zur  Einführung  ist  ferner  gut  geeignet  das  Buch  von 
E.  A.  Stückelberg,  Das  Wappen  in  Kunst  und  Gewerbe  (2.  Aufl.,  Leipzig  1906),  dessen 
erster  Teil  eine  allgemeine  Darstellung  der  Grundsätze  der  Wappenkunde  enthält.  Zur  Ein- 
führung ist  auch  zu  empfehlen  der  Artikel  „Heraldik"  von  Erich  Gritzner  im  „©rundriß 
der  Geschichtswissenschaft",  hrsg.  von  Aloys  Meister  (Leipzig,  Teubner),  I,  1906,  S.  364  ff. — 
Carl  Ritter  von  Meyer,  Heraldisches  ABCbuch,  München  1857.  —  Zur  Lektüre  sei  ferner 
empfohlen  K.  E.  Graf  zu  Leiningen-Westerburg,  Heraldische  Sitten  und  Unsitten  usw. 
1884,  sowie  meine  Arbeit  „Über  Heraldik",  in  der  Wissenschaftl.  Beilage  der  kgl.  Leipziger 
Zeitung  1908.  —  Ströhl,  H.  G.,  Deutsche  Wappenrolle,  Stuttgart  1897.  —  Ders.,  Öster- 
reichisch-ungarische Wappenrolle,  Wien  1890.  —  Ders.,  Heraldische  Vorlagen,  Stuttgart  1900. 

—  Alfred  von  Eberstein,  Hand-  und  Adreßbuch  der  Genealogen  und  Heraldiker  unter 
besonderer  Berücksichtigung  der  Familiengeschichtsforscher.  Erste  Abteilung  des  Handbuches 
für  den  deutschen  Adel,  Berlin  1889,  Verlag  von  Mitscher  &  Röstell. 

2)  Wie  reich  das  hier  einschlagende,  zum  Teil  noch  nicht  veröffentlichte  Material  ist, 
kann  man  beispielsweise  ersehen  aus  den  Arbeiten  „Die  Bronzeepitaphien  der  Friedhöfe  von 
Nürnberg"  von  Gerlach  und  Bosch,  Wien  1896  ff.  —  Bosch,  Katalog  der  im  Germanischen 
Museum  befindlichen  Bronzeepitaphien  des  15.— 18.  Jahrhunderts,  Nürnberg  1891.  —  Lind, 
Atlas  kirchlicher  Denkmäler  im  österreichischen  Kaiserstaat,  Wien  1872  (Abteilung  10  enthält 
566  verschiedene  Grabmäler  von  1142  ab).  —  Gerlach,  Totenschilder  und  Grabsteine, 
Wien  1896.  —  Lind,  „Die  Totenschilde"  im  „Österreichischen  Jahrbuche",  hrsg.  vom  österr. 
Volksschriften-Verein  in  Wien  I,  Salvatorgasse  12,  VIII.  Jahrgang  1884.  —  E.  A.  Stückelberg, 
Das  Wappen  in  Kunst  und  Gewerbe,  Zürich  1901,  2.  Aufl.,  Leipzig  1906.  —  Ad.  M.  Hilde- 
brandt, Heraldisches  Musterbuch  für  Edelleute,  Kunstfreunde,  Architekten  usw.,  Berlin  1897. 

—  Ders.,  Heraldische  Meisterwerke  in  der  Heraldischen  Ausstellung  zu  Berlin,  Berlin  1882. 

—  Lion,  I.  M.,  Heraldieke  Modellen,  's  Gravenhage  1899  (vgl.  „Der  deutsche  Herold",  XXVI, 


55 

das  Wappenbild.  Die  Heraldik  ist  jetzt  nicht  mehr,  wie  früher,  nur  ein  Zweig 
der  Diplomatik  oder  eine  historische  Hilfswissenschaft;  sie  gehört  auch  nicht  nur 
als  ein  wichtiger  Bestandteil  der  Ornamentik  nur  der  bildenden  Kunst  an;  die 
Industrie,  dieser  Angelpunkt  unseres  nationalökonomischen  Zeitalters,  hat  sich  ihrer 
bemächtigt  und  verwendet  sie  mit  Gewinn.1) 

Während  im  18.  Jahrhundert  allenfalls  Petschaftstecher  und  Maler  der  Ahnen- 
tafeln sich  mit  Darstellung  der  Wappen  beschäftigten,  wird  jetzt  die  Tätigkeit 
nicht  bloß  etwa  der  Graveure  und  etwa  noch  der  Steinmetzen,  sondern  auch  der 
Emaillemaler  für  Ordenszeichen  und  Bijouterien,  der  Porzellanmaler  für  Vasen, 
Tassen  und  Pfeifenköpfe,  der  Lackierer  für  Wagen  und  Firmenschilder,  der  Gürtler 
für  Livreeknöpfe,  für  Stempel  zum  Stempeln  des  Briefpapiers,  der  Weber  für 
Wandteppiche,    Tischdecken    und   Servietten,    der  Posamentierer   für    Livree-    und 


1895,  S.  38).  —  H.  Th.  von  Kohlhagen,  Die  Heraldik  an  äußeren  Bamberger  Bauten,  und: 
Die  Bedeutung  der  Heraldik  (beides  zu  beziehen  vom  Verfasser:  Redaktion  der  „Heraldisch- 
Genealogischen  Blätter",  Bamberg,  Bayern).  —  Reiches  Material  enthalten  auch  die  Inventa- 
risationswerke  der  Bau-  und  Kunstdenkmäler.  Über  diese  Werke  gibt  eine  gute 
Übersicht  Polaczek  in  Tilles  Deutschen  Geschichtsblättern  1,  1899,  S.270.  Weitere  spezielle 
Literatur  wird  weiter  unten  in  dem  Abschnitt  über  die  monumentalen  Quellen  der  Familien- 
geschichte verzeichnet.  —  Eine  gute,  knappe  Übersicht  über  die  geführten  Wappen  gibt 
Rietstap,  J.  B.,  Armorial  general,  contenant  la  description  des  armoiries  des  familles  nobles 
et  patriciennes  de  l'Europe,  precede  d'un  dictionnaire  des  termes  du  blason,  Gouda,  Van  Goor 
1861.    2.  Aufl.,  Gouda  1884— 87. 

3)  H.  Meyer,  Die  schweizerische  Sitte  der  Fenster-  und  Wappenschenkung  vom  15.  bis 
17.  Jahrhundert,  1884.  —  W.  Wortmann,  Oberdeutsche  Wappenscheiben,  in  Archives  Heral- 
diques  Suisses,  XXI,  1907,  Zürich,  Schultheß  &  Co. 

4)  Freiherr  von  Hausen,  Die  Heraldik  im  Sinne  von  Ornamentik,  1879.  —  Zeller, 
Das  heraldische  Ornament  in  der  Baukunst,  Berlin  1903.  —  H.  Luchs,  Die  Heraldik  eine 
Hilfswissenschaft  der  Kunstgeschichte,  Breslau  1864.  —  Lüdecke  und  Schultz,  in  der  „Zeit- 
schrift für  Bauwesen",  Berlin  1864.  —  v.  Biedermann,  Frhr.,  Anleitung  zur  praktischen 
Darstellung  und  Ausführung  heraldischer  Ornamente  für  das  gesamte  Kunstgewerbe  (Zeitschrift 
des  Kunstgewerbevereins  in  München,  1885).  —  Grenser,  Alfred,  Die  Künstler  im  Dienste 
der  Heraldik,  Wien  1876.  —  Ders.,  Über  die  gewerbliche,  ornamentale  und  dekorative  An- 
wendung der  Wappen  (Blätter  für  Kunst  u.  Wissenschaft,  Wien  1866,  Nr.  1 — 3).  —  Hilde- 
brandt, Heraldisches  Alphabet,  2.  Aufl.,  Frankfurt  a.  M.,  Heinrich  Keller.  —  Ders.,  Heral- 
disches Musterbuch  (44  Seiten  Text  mit  48  Tafeln,  Berlin,  Mitscher  &  Rösteil,  1897).  — 
Doepler  d.  j.,  E.,  Heraldischer  Formenschatz,  Heraldische  Kunstblätter  aus  dem  15.  Jahrh. 
bis  in  die  neueste  Zeit,  Berlin  1898.  —  Fürst  F.  K.  zu  Hohenlohe-Waldenburg,  Der 
heraldische  Styl,  Kupferzeil  1881.  —  Hrachowina,  Karl,  Wappenbücher  für  Kunstjünger 
und  Kunsthandwerker,  Wien  1883.  —  Otto,  R.,  Heraldische  Skizzen,  Berlin,  Selbstverlag  des 
Verf.  —  Warnecke,  Kunstblätter,  2.  Aufl.,  Görlitz  1891,  und  War  necke,  Musterblätter 
(heraldische)  für  Künstler  und  Kunstgewerbtreibende,  2.  Aufl.,  Berlin  1880,  enthalten  Repro- 
duktionen der  schönsten  heraldischen  Stiche  und  Handzeichnungen  aus  dem  15.  bis  17.  Jahr- 
hundert. —  Clericus,  Ludwig,  Vorlagen  für  Wappenstickerei  auf  Canevas,  Dresden,  Verlag 
v.  R.  v.  Grumbkow,  1887.  —  Über  die  japanische  Heraldik  sind  zu  vergleichen:  H.  G.  Ströhl» 
Japanische  Familien-Zeichen,  DH  41;  ders.,  Einiges  über  das  Wappenwesen  der  Japaner, 
DH  35.  „Bunsei  bukan"  (Spiegel  der  Büke  oder  Krieger  aus  dem  Nengo  oder  der  Periode 
Bunsei,  1818—1829).  „Kayei  bukan"  (Spiegel  der  Krieger  aus  dem  Nengo  Kayei,  1849—1859). 
„Irohabiki  moncho"  (Wappenbuch  nach  dem  Iroha,  d.  h.  nach  dem  japanischen  Alphabet 
geordnet,  mit  1314  Wappen  (1881).  „Kodai  moyo.  Koeki  moncho"  (Muster  aus  alter  Zeit. 
Vermehrtes  Wappenbuch)  mit  2340  Wappen  (1891). 

!)  Grote,  Münzstudien  3,  1863,  S.  408. 


56 

Kutscherborten,  der  Buchbinder  für  Prachtbände,  der  Zinngießer  für  Sargverzie- 
rungen, der  Lithographen  für  Visitenkarten,  der  Stickmusterzeichner  für  zahllose 
Hochzeits-  und  Geburtstagsgeschenke  an  Rückenkissen  oder  Portefeuilles,  der  Maler 
zur  Anfertigung  von  Fahnen  für  jede  Stadt,  jeden  Flecken,  jedes  Dorf,  dessen 
Deputierte  an  irgend  einem  Kongresse  teilnehmen  sollen,  der  Architekten  zur 
äußeren  und  der  Tapezierer  und  Dekorateure  zur  inneren  Verzierung  der  Gebäude 
aller  Art  und  vieler  anderer  Gewerbtreiber  von  der  Heraldik  in  Anspruch  genommen. 
Frühe  war  man  bestrebt,  heraldische  Darstellungen  zu  kopieren.  Von  dem 
löblichen  Bestreben,  Siegel  abzuzeichnen,  gibt  manches  Kopialbuch  Zeugnis.  Ein 
Abt  des  Klosters  Waldsassen  ließ  sogar  die  ältesten  und  wichtigsten  Wappensiegel 
in  Farben  ausführen.  In  glücklicher  Stunde  traf  man  in  Waldsassen  diese  Vorsichts- 
maßregel; denn  jetzt  fehlt  der  eine  Teil  der  Siegel,  der  andere  aber  ist  meist  in 
einem  Zustande,  welcher  Bild  und  Legende  nur  schwer  mehr  erkennen  läßt.  Das 
Bestreben,  wertvolle  Handschriften  zu  illustrieren,  hat  manch  wichtige  heraldische 
Überlieferung  bewirkt.  So  begegnen  wir  z.  B.  zahlreichen  Wappenschilden  und 
Bannern  mittelalterlicher  Geschlechter  im  Codex  Balduini  Trevirensis  über  die 
Romfahrt  des  Kaisers  Heinrich  VII.  Die  bunte  Pracht  der  Wappen  brachte  diesen 
viele  Liebhaber  und  auch  Sammler.  Unter  den  ältesten  Wappensammlungen1)  ist 
die  Züricher  Wappenrolle  besonders  berühmt.  Sie  stammt  entweder  aus  dem  Ende 
des  13.  Jahrhunderts  oder  erst  aus  der  ersten  Hälfte  des  14.  und  ist  nicht  nur 
ein  kostbarer  Schatz  für  alle  Freunde  der  „edlen  Heroldskunst",  sondern  auch 
eine  reiche  Quelle  der  Belehrung  für  die  Kulturgeschichte  unseres  deutschen 
Mittelalters.2)  Eine  Reihe  anderer  Sammlungen  folgte.  Die  moderne  Technik  poly- 
chromer Vervielfältigungskunst  hat  einige  derselben  reproduziert  und  durch  den 
Buchhandel  weiteren  Kreisen  zugänglich  gemacht,  so  insbesondere  das  Wappenbuch 
des  Conrad  Grünenberg  von  1483.3)  Die  umfangreichste  heraldische  Sammlung, 
welche  es  gibt,  zu  deren  Erläuterung  eine  weit  zerstreute  Literatur  herangezogen 


J)  Eine  Übersicht   über   die  Wappenrollen    bis   zum  Beginn    des  16.  Jahrhunderts   hat 

E.  Gritzner  veröffentlicht  in  seiner  Abhandlung  „Heraldik"  in  A.  Meisters  Grundriß  der 
Geschichtswissenschaft,  I,  1906,  S.  365  f.  Vgl.  Bach,  „Über  einige  Wappenhandschriften  des 
15.  Jahrhunderts  und  ihr  Verhältnis  zueinander",  DH  1900,  S.  120  ff.  Die  vollständigste  Über- 
sicht  über   die   Wappensammlungen    des    14.  und    15.  lahrhunderts    bietet  F.  K.  (d.  i.  Fürst 

F.  K.  von  Hohenlohe- Waidenburg)  in  den  Beilagen  zu  seinem  Buche  „Das  heraldische  Pelz- 
werk (1867)  und  in  der  Abhandlung  „Verzeichnis  gemalter  Wappen  aus  der  Zeit  vor  dem 
Jahre  1500"  im  Anzeiger  für  Kunde  der  deutschen  Vorzeit,  1867,  S.  172  ff.  Hier  erwähne  ich 
als  Nachtrag  zu  E.  Gritzner:  „Die  Romfahrt  Kaiser  Heinrichs  VII.  im  Bilder-Zyklus  des 
Codex  Balduini  Trevirensis,  hrsg.  von  der  Direktion  der  Kgl.  Preuß.  Staatsarchive.  Er- 
läuternder Text  von  Georg  Irmer"  (Berlin  1881).—  Herzberg-Fränkel,  Die  Brüderschafts- 
und Wappenbücher  von  N.  Christof  auf  dem  Arlberg,  MIÖG,  6.  Ergänzungsband  1901.  Dazu 
kommt  die  Literatur  über  die  Turnierbücher,  s.  weiter  unten. 

2)  Die  Wappenrolle  von  Zürich.  Ein  heraldisches  Denkmal  des  14.  Jahrhunderts,  hrsg.  von 
der  antiquar.  Gesellschaft  in  Zürich,  im  Selbstverlage  der  Gesellschaft.  Über  sie  vgl.:  Ernst 
Edler  von  Franzenshuld  in  den  Mitteilungen  der  K.  K.  Zentralkommission  zur  Erforschung 
und  Erhaltung  der  Baudenkmale,  11.  Jahrg.,  Wien  1866,  S.  LI  ff.  —  A.  Weiß,  JAW  1872, 
175  ff.  —  Fürst  zu  Hohenlohe-Waldenburg,  JAW  1881,  1  f.  —  P.  Ganz,  Das  Wappen- 
buch des  Stadtschreibers  Rennward  Cysat  von  Luzern  1581,  Schweizer.  Archiv  f.  Heraldik,  1900. 

3)  Ausgabe  in  Farbendruck  von  Graf  Stillfried  Alcantara  und  Ad.  M.  Hildebrandt 
mit  Ergänzungsband,  Görlitz  1875—83. 


57 

werden  kann,  erscheint  unter  dem  Titel:  „J.  Siebmachers  Wappenbuch"  im  Verlag 
von  Bauer  u.  Raspe  in  Nürnberg,  und  umfaßt  gegenwärtig  bereits  weit  über 
100  starke  Quartbände.1)  Dieses  reiche  Material  ist  allerdings  nur  mit  Kritik  zu 
benutzen.  Denn  zahlreiche  Wappen  sind  im  Laufe  der  Jahrhunderte  willkürlich 
entstellt  worden.  Häufig  bedarf  es  zur  Richtigstellung  des  alten,  unverfälschten 
Wappens  sehr  langwieriger  und  schwieriger  archivalischer  Forschungen.  Aber  trotz 
dieses  Übelstandes  bietet  das  vorhandene  heraldische  Material,  wie  es  teils  durch 
den  Buchhandel  veröffentlicht  ist,  teils  noch  ungehoben  in  den  Archiven  lagert, 
eine  wichtige  Quelle  für  die  Familiengeschichte. 

Die  Heraldik  als  familiengeschichtliche  Hilfswissenschaft  ist  leider  nicht  so 
bekannt,  als  wünschenswert  ist.  Kommt  sie  doch  selbst  in  Knothes  sonst  so 
mustergültigen  Arbeiten  nicht  zu  ihrem  vollen  Rechte.2)  Und  doch  bietet  sie 
gelegentlich  die  Möglichkeit,  Nationalität,  Stamm,  Lehnsverhältnisse  und  Amt  eines 
Geschlechts  zu  erkennen,  gleichnamige  Geschlechter  und  Linien  desselben  Ge- 
schlechtes zu  scheiden,  uneheliche  Geburt,  Besitz  und  genealogische  Verhältnisse, 
sowie  besondere  Vorkommnisse  aus  der  Geschichte  einzelner  Familien  zu  erforschen 
und  die  Namen  des  Geschlechtes  aus  dem  Wappen  abzulesen. 

Es  gibt  gewisse  Wappentypen,  die  für  eine  einzelne  Nation  charakteristisch 
sind.  So  sind  die  ungeteilten  Schilde  mit  einfachen  Wappenfiguren  und  einem 
Helme  ohne  Decken,  auf  welchem  wiederum  einfache  Helmzierden  sich  befinden, 
für  den  heraldischen  Gebrauch  beim  polnischen  Adel  typisch.  Frei  über  dem 
Helme  schwebende  Helmzierden  ohne  Helm,  welche  mit  dem  Schilde  in  gar  keiner 
Verbindung  stehen,  sind  charakteristisch  für  die  englische  Heraldik  und  finden 
sich  außerhalb  Englands  nirgends.3)  Die  französische,  auch  in  Rußland  gebräuch- 
liche Baronskrone  ist  ein  mit  Perlenschnur  mehrfach  umwundener  goldener  Reifen 
ohne  Zacken.     Die  schwedische  Freiherrnkrone  hat  acht  Perlen,   auf  welcher  an 


1)  Neben  Siebmacher  sind  die  Wappenbücher  von  I.  A.  Tyroff  gegenwärtig  die  voll- 
ständigsten Sammlungen,  nämlich:  Wappenbuch  der  österreichen  Monarchie,  36  Bde.,  Nürn- 
berg 1831—68.  —  Wappenbuch  der  preußischen  Monarchie,  29  Bde.,  1844—68;  Wappenbuch 
des  Kgr.  Bayern,  24  Bde.,  1818—61;  Wappenbuch  des  Kgr.  Württemberg,  Bd.  1—3,  1833  ff.; 
Wappenbuch  der  Sachs.  Staaten,  13  Bde.,  1852—67/8.  Vgl.  Siebenkees,  Joh.  Christian, 
Geschlechts-  u.  Wappenbeschreibung  zu  dem  Tyroff  sehen  Wappenwerke,  15  Hefte,  Nürnberg 
1792— 1808.  —  Da  auch  die  Ex  libris  Material  zur  Heraldik  enthalten,  sei  verwiesen  auf 
Warnecke,  Die  deutschen  Bücherzeichen  (Ex-libris)  von  ihren  Ursprüngen  bis  zur  Gegen- 
wart; Berlin  1890,  J.  A.  Stargard  (255  S.  mit  einem  Titelblatt  von  E.  Doepler  d.  j.,  zahlreichen 
Textillustrationen  und  26  photographischen  Tafeln).  —  Seiler,  G.  A.,  Illustriertes  Handbuch 
der  Ex-libris-Kunde,  mit  60  Abbildungen,  Berlin  1895.  —  K.  E.  Graf  zu  Leiningen-Wester- 
burg,  Deutsche  und  österreichische  Bibliothekzeichen,  Exlibris.  Ein  Handbuch  für  Sammler, 
Bücher-  und  Kunstfreunde,  Stuttgart  1901.  Derselbe  Verfasser  hat  kurz  in  populär-wissen- 
schaftlicher Weise  über  „Ex  libris  (Bibliothekzeichen)"  gehandelt  im  Jahrb.  f.  Genealogie, 
Heraldik  und  Sphragistik,  1895  (Mitau  1896),  S.  122  ff.  —  Krahl,  Ernst,  Ex  libris,  MAW  5, 
220  ff.  —  Ex  libris,  Zeitschrift  für  Bibliothekzeichen,  Bücherkunde  und  Gelehrtengeschichte. 
Organ  des  Exlibris-Vereins  zu  Berlin.  Mit  dem  Jahre  1907  beginnt  der  17.  Jahrgang  in  ver- 
änderter Ausgabe,  und  zwar  umfaßt  diese  jährlich  3  Hefte  unter  dem  Titel:  „Zeitschrift  für 
Exlibris,  Buchkunst  und  angewandte  Graphik",  sowie  5  Hefte  „Mitteilungen  des  Exlibris- Vereins 
zu  Berlin"  (Verlag  von  C.  A.  Starke). 

2)  von  Mülverstedt,  NASG  8,  349fg. 

3)  Über  deutsche  und  englische  Heraldik,  DH  34. 


58 

der  Seite  und  in  der  Mitte  noch  drei  weitere  Perlen  ruhen.1)    Heraldische  Unter- 
schiede durch  abweichende  Schildeinfassungen  weisen  nach  Spanien.2) 

Kann  man  also  in  einzelnen  Fällen,  insbesondere  in  neuerer  Zeit3)  aus  dem 
Wappen  die  Nationalität  erkennen,  so  viel  häufiger  insbesondere  auf  deutschem 
Gebiete  den  Stand.  Am  bekanntesten  sind  in  dieser  Hinsicht  die  verschiedenen 
Kronen.  Freilich  herrscht  gerade  hier  viel  Mißbrauch.  Auf  wie  manchem  Grab- 
stein unserer  heutigen  Friedhöfe  prangt  z.  B.  eine  Freiherrnkrone  bei  einer  dem 
untitulierten  Adel  angehörenden  Persönlichkeit,  die  doch  nur  auf  die  einfache 
sogenannte  Helmkrone  Anspruch  hat!  Der  offene  Turnier-  oder  Spangenhelm4) 
gibt  für  gewisse  Zeiten  einen  Wahrscheinlichkeitsgrund  für  adligen  Stand.  Wir 
finden  nämlich,  daß  von  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  an  der  Turnierhelm  den 
Bürgerlichen  abgesprochen  wird.  Bei  Erhebung  von  Wappenbürgern  in  den  Adels- 
stand wurde  seitdem  häufig  der  Stechhelm  zum  Zeichen  der  Standeserhöhung 
„eröffnet",  d.  h.  in  einen  Spangenhelm  verwandelt.  Den  Bürgerlichen  aber  wurde 
fortan  regelmäßig  der  Stechhelm  verliehen.  Wenn  man  auch  nicht  behaupten  kann, 
daß  allen  Bürgerlichen  der  Turnierhelm  verboten  war,  so  bestand  doch  die  Absicht, 
die  Bürgerlichen  auf  den  Stechhelm  zu  beschränken,  zweifelsohne  in  den  maß- 
gebenden Kreisen.  Auf  deutschem  Gebiete  weist  ein  einfaches  Wappen  auf  alte 
Zeit,6)  ein  kombiniertes,  mit -zahlreichen  Einzelheiten  überladenes  auf  späte  Zeit. 
Eine  uradlige  Familie  führte  z.  B.,  wie  das  große  mit  Unterstützung  der  Land- 
stände der  Provinz  Westfalen  herausgegebene  Siegelwerk  im  Bild  darstellt,  ein 
Kammrad  im  Schild,  also  ein  sehr  einfaches  Wappen,  auch  eine  einfache  Helmzier, 
nämlich  zwei  mit  Pfauenfedern  besteckte  Scheiben  oder  das  Kammrad  wiederholt. 
Dagegen  führt  eine  andere  gleichnamige,  von  Grote,  Geschlechts-  und  Wappen- 
buch des  Königreichs  Hannover  und  des  Herzogtums  Braunschweig  (Hannover  1843) 
zum  „Briefadel  und  erblich  gewordenen  Dienstadel"  gerechnete  Familie  folgendes 
Wappen:  In  Blau  eine  goldene  Sturzbrücke,  begleitet  oben  von  je  einer  roten 
goldbesamten  Rose,  unten  von  einem  viereckigen,  an  den  Rändern  eingebogenen, 
goldenen  Schnallenrand  ohne  Heftel  und  Dorn  und  belegt  mit  goldenem  Herz- 
schild, in  welchem  ein  schwarzer  Löwe  mit  rot  ausgeschlagener  Zunge.  Helm: 
Wulst  von  Gold  und  Blau.  Zwei  Büffelhörner,  übereck  schräg  von  Gold  und 
Blau  geteilt.  Helmdecken:  Golden  und  Blau.  Bei  einer  Familie  solchen  Wappens 
kann  von  „Uradel"  nicht  die  Rede  sein,  es  sei  denn,  daß  vorliegend  der  Herz- 
schild das  Stammwappen  bildete  und  der  Rückschild  die  Zutat  einer  Wappen- 
vermehrung sei. 


x)  Die  Kronenbildung  bei  Schweden  ist  so  aufzufassen,  daß  auf  dem  Reifen  drei  Gruppen 
von  je  drei  Perlen  stehen  und  dazwischen  noch  zwei  einzelne  Perlen,  also  gewissermaßen  auch  fünf 
Teile.  Es  gehören  drei  Perlen  immer  zusammen  und  sind  eigentlich  als  eine  einzige  aufzufassen. 

2)  Lorenz,  Lehrbuch  der  Genealogie  1898,  S.  186. 

3)  Häufig,  aber  keineswegs  immer,  weist  die  Lilie  nach  Frankreich;  hier  nahmen  nicht 
nur  alle  Nebenlinien  des  Königshauses,  sondern  auch  zahlreiche  Städte,  endlich  viele  fremde 
Söldner  dieses  Zeichen  in  ihren  Schild. 

4)  Suttner,  Gustav  Freiherr  von,  Der  Helm  von  seinem  Ursprünge  bis  gegen  die  Mitte 
des  17.  Jahrhunderts,  Wien  1878. 

6)  Leesenberg,  Über  Ursprung  und  erstes  Vorkommen  unserer  heutigen  Wappen, 
Berlin  1877. 


59 

Eine  wichtige  Stelle  in  dem  Kapitel  „Familiengeschichte  und  Heraldik"  be- 
trifft das  Verhältnis  des  Wappenwesens  der  Dienstmannen  zu  dem  Wappen  ihrer 
Herren.  Wolfram  v.  Eschenbach  beschreibt  uns  am  Anfange  des  13.  Jahrhunderts 
das  aus  zwölf  Fürsten  bestehende  Gefolge  Josweizes,  welche  alle  dessen  Wappen 
führen: 

also  was  ouch  Josweizes  art: 

durch  daz  die  selben  hervart 

Josweizes  dem  swanen  truoc 

und  landes  herrn  mit  im  genuoc 

mit  dem  wäpen  was  bevangen. 

ze  halse  gehangen 

zwelf  fürsten  sine  schilte 

truogen  durch  sin  milte.1) 

Auch  Herbort  v.  Fritzlar  kennt  diese  Sitte.  Er  läßt  die  Gefährten  des  Königs 
Remus,  selbst  die  Grafen  und  die  Herzoge  alle  das  gleiche  Wappen  führen: 

sine  (Remus)  gesellen  waren  wol  gezogen 

siben  grafen,  vier  herzogen 

manic  ritter  milde. 

glich  waren  ir  Schilde, 

ir  wapen  und  ir  baniere 

von  einer  harde  ziere.2) 

Häufig,  zumal  in  späterer  Zeit,  waren  die  Dienstmannen  indessen  nicht  ganz 
ebenso  wie  ihr  Herr  gewappnet,  sondern  sie  trugen  entweder  nur  einen  Teil  des 
Herrenwappens,  etwa  den  Schild  oder  den  Helm  oder  einen  Teil  des  Wappen- 
bildes, oder  sie  führten  es  in  anderen  Farben,  so  daß  meist  ein  Unterschied 
zwischen  Herr  und  Gefolge  bestehen  blieb.  Wolfram  v.  Eschenbach  läßt  die 
bretagnischen  Ritter  das  Wappen  des  Königssohnes  Ilynot,  das  Gampilun,  entweder 
auf  dem  Schild  oder  auf  dem  Helm  führen: 

ouch  hat  jeglich  Bertun 

durch  bekanntnisse  ein  gampilun 

eintweder  uf  heim  oder  uf  den  schilt 

nach  Ilynotes  wapne  gesilt 

daz  was  Artus  werder  suon.3) 

In  abweichender  Tingierung  läßt  der  Pleier  (um  1280)  die  Ritter  Eskilabons 
das  Wappen  ihres  Herrn  führen.  Eskilabon  selbst  trägt  einen  goldenen  Adler 
in  Blau: 

sin  schilt  was  von  lasure  bla, 

von  arabischem  golde  da 

was  drufe  erhaben  ein  richer  ar.4) 


!)  Wilhelm  v.  Oranse,  386,  22. 

2)  Liet  van  Troye,  4007. 

3)  Parzival,  383,  1. 

4)  Garel,  3467. 


60 

Seine  Ritter  dagegen  reiten  unter  weißen  Bannern  mit  schwarzen  Adlern: 

nach  de  fuor  des  wirtes  schar 
unde  vier  banieren  licht  gevar: 
die  waren  wiz  snevar 
dar  innen  swebete  ein  zöbelin  ar.1) 

Auch  aus  Courtoisie  oder  bei  vorübergehenden  Dienst-  oder  Genossenschafts- 
verhältnissen wurde  dieser  Brauch  geübt.  Ulrich  v.  Liechtenstein  erzählt,  daß,  als 
er  auf  das  Turnier  zu  Neuburg  zog,  der  Domvogt  von  Regensburg  und  fünfzig 
Ritter  ihm  zu  Ehren  seinen  Schild  trugen,  dagegen  ihr  eigenes  Helmkleinod: 

alle,  die  den  schilt  min  da 
truogen  — 

sie  truogen  ir  heim  sunderlich.2) 

Ähnlich  trugen  die  von  Wildon,  welche  Marschälle  von  Steiermark  waren,  zuweilen 
den  steiermärkischen  Panther  im  Schilde,  bei  anderen  Gelegenheiten  aber  ihr 
eigenes  Wappen,  die  drei  Seeblätter.  Schon  Herrand  von  Wildon  führt  1195  oben 
im  Schilde  den  steierischen  Panther,  unten  die  drei  Seeblätter,  Ulrich  von  Wildon 
1223  nur  die  Seeblätter,  Marschall  Hartnid  1278  nur  den  Panther. 

In  einer  Reihe  von  Fällen  können  wir  aus  den  Wappen  das  Amt  erkennen, 
mit  dem  eine  Familie  belehnt  war.  So  führten  z.  B.  die  Schenk  von  Basel  einen 
roten  Doppelbecher  in  weißem  Schild.  Dasselbe  Wappen  führten  die  v.  Liebenberg, 
welche  Schenken  der  Grafen  von  Kyburg  waren.  Berthold,  Schenk  von  Kyburg, 
siegelte  so  1258  mit  einem  Doppelbecher  im  Schilde.  Die  Schenk  von  Brom- 
garten führten  ein  goldenes  Schenkgefäß  in  Blau,  die  Schenk  von  Roßberg  einen 
goldenen,  mit  schwarzen  Hahnenfedern  besteckten  Becher  als  Helmkleinod;  die 
Truchseß  von  Diessenhofen  einen  schwarzen  Becher  in  Silber,  die  Truchseß  von 
Ytlingen  einen  goldenen  Kessel  in  Schwarz,  die  Truchseß  von  Lentzburg  eine 
silberne  Schüssel  in  Rot.  Bei  anderen  Familien  ist  das  Amt  aus  den  nach  Art 
der  Beizeichen  den  Wappen  hinzugefügten  Emblemen  zu  erkennen.  So  legten  die 
Schenk  von  Limburg,  die  schon  in  der  goldenen  Bulle  als  mit  dem  Reichserb- 
schenkenamte  belehnt  genannt  werden,  und  die  von  Erbach  einen  goldenen  Becher 
auf  die  Herzstelle  ihres  Wappens  wegen  des  Reichsschenkenamtes.  Die  Grafen 
von  Weinsberg,  die  vor  den  Hohenzollern  das  Reichserbkämmereramt  besaßen  und 
selber  von  den  Herren  von  Falkenstein,  die  schon  in  der  goldenen  Bulle  damit 
belehnt  erscheinen,  am  Anfange  des  15.  Jahrhunderts  es  überkommen  hatten, 
führten  in  einer  der  Fahnen,  mit  denen  ihr  Helmkleinod  besteckt  war,  ein  goldenes 
Zepter  in  Blau.  Die  Spaur  gaben  dem  roten  Löwen  in  Silber,  den  sie  als  Wappen 
führten,  einen  goldenen  Becher  in  die  Tatzen,  seitdem  sie  1450  das  Erbland- 
mundschenkenamt  von  Tirol  erhalten  hatten. 

Aus  dem   14.  und  15.  Jahrhundert  liegen   in  Westfalen,  wie  wir  aus  Ilgens 


x)  Ebenda. 

2)  Vrouwendienst,  hrsg.  von  Lachmann,  Berlin  1841,  S.  297,  7. 


61 

Untersuchungen1)  wissen,  sichere  Beispiele  vor,  daß  Beamte  die  Wappenfiguren 
ihrer  fürstlichen  Herren  oder  Herrinnen  ganz  oder  teilweise  in  ihre  Siegel  auf- 
nahmen. Der  Richter  der  Neustadt  Osnabrück,  Everhard,  genannt  Cocus,  der  einen 
Sparren  im  Schilde  führte,  auf  dessen  Spitze  ein  Rabe  kauert,  brachte  in  der 
Siegelumschrift  deutlich  sein  früheres  Verhältnis  zum  Osnabrücker  Bischof  Ludwig 
von  Ravensberg  zum  Ausdrucke.  Nicht  minder  interessant  sind  die  Siegel  des 
abteilichen  Richters  in  Herford,  Levolds  von  dem  Hove  aus  dem  15.  Jahrhundert. 
Unter  zwei  Äbtissinnen,  Mathilde  von  Waldeck  und  Margarete  von  Gleichen,  hat 
er  seines  Amtes  gewaltet.  Er  entstammt  offenbar  bürgerlichen  oder  bäuerlichen 
Kreisen;  denn  in  der  unteren  Hälfte  des  Schildes  sieht  man  seine  Hausmarke, 
über  dieser  hat  er  nun,  solange  er  der  Äbtissin  Mathilde  diente,  aus  deren  Wappen 
den  halben  achtstrahligen  Stern  angebracht,  während  er  als  Richter  unter  Margarete 
von  Gleichen,  deren  Geschlecht  einen  gekrönten  Löwen  im  Schilde  trug,  diesen 
an  Stelle  des  halben  Stern  setzte  und  ihn  zwar  nicht  aufgerichtet,  aber  mit  Rück- 
sicht auf  den  verfügbaren  Raum  des  Schildes  schreitend  darstellte.  (Ilgen,  S.  26,  27.) 

Anspielungen  auf  die  Lehensverhältnisse  und  Aufnahme  des  lehnsrechtlichen 
Wappens  mit  veränderten  Farben  oder  Beizeichen  oder  einzelne  Teile  desselben 
kommen  überhaupt  häufig  vor.  Im  Aar-,  Thur-  und  Zürich-Gau  ist  das  Bild  des 
Löwen  deshalb  so  zahlreich  vertreten,  weil  die  Grafen  von  Kyburg  und  Harzburg, 
die  großen  Landesherren,  Löwen  im  Schilde  führten.  Den  Habsburger  Löwen 
zeigen  die  Wappen  ihrer  Dienstmannen  von  Reinach  (in  Gelb  roter  Leu  mit  blauem 
Kopf),  von  Iffenthal  (in  Gelb  roter  Leu  mit  blauem  Querbalken),  von  Eschenz  auf 
dem  Hauenstein  (gespalten:  1.  v.  Habsburg  und  2.  dreimal  schräg  geteilt  blauweiß). 

Die  von  Erlach  führen  als  Kastellane  der  Grafen  von  Nidau  (gelber  Pfahl  mit 
drei  schwarzen  Sparren  in  Rot)  einen  weißen  Pfahl  mit  schwarzem  Sparren  in  Rot. 
Als  Dienstleute  der  Grafen  von  Rapperswil  (in  Gelb  drei  rote  Rosen)  führen  die 
von  Dübelstein  bei  Zürich  in  Rot  zwei  weiße  Rosen,  die  vom  Rambach  im  Amt 
Grüningen  in  rot-weiß  gespaltenem  Schilde  eine  weiße  und  eine  rote  Rose,  die 
Marschälle  von  Rapperswil  in  Schwarz  eine  weiße  Rose.  Der  Freiherrn  von  Regens- 
berg Wappenbild  (gepfählt  von  Blau  und  Weiß  mit  roten  Querbalken)  erscheint 
im  Schilde  der  von  Lunkhofen  (Zürich)  nur  gedreht  (sechsmal  geteilt  von  Blau 
und  Weiß'2)   mit  rotem  Pfahl),  was  sich  durch  ein  Ministerialenverhältnis  erklärt. 

Im  Uri  haben  die  Vorsteher  des  Freistaates  bis  ins  späte  Mittelalter  das 
Wappenbild  des  Landes,  den  Stierkopf,  als  Familienwappen  erwählt.  Die  Meyer 
von  Erstfelden  führen  in  Weiß  einen  roten  Stierkopf  mit  gelbem  Stern,  ebenso  die 
Meyer  von  Silinen  und  die  zur  Frauen  in  Gelb  einen  schwarzen  Stierkopf  von 
zwei  schwarzen  Sternen  begleitet.3) 


x)  Die  westfälischen  Siegel  des  Mittelalters,  1.  Heft  von  F.  Philippi  und  G.  Tumbült, 
2.  Heft  von  G.  Tumbült,  3.  und  4.  Heft  von  Th.  Ilgen.    Münster  1882—1900. 

2)  Gelb  und  Weiß  als  Wappenfarben  gibt  es  eigentlich  nicht,  wenn  man  sich  auch  dieser 
Ausdrucksweise  zu  bedienen  vielfach  gewöhnt  hat.  Es  ist  eigentlich  überall  Gold  und  Silber 
gemeint.  Nur  weil  Gold  und  Silber  nicht  immer  zu  beschaffen  waren,  wurde  zur  Aushilfe 
Gelb  und  Weiß  genommen. 

3)  Ganz,  Paul,  Geschichte  der  heraldischen  Kunst  in  der  Schweiz  im  12.  und  13.  Jahr- 
hundert, 1899. 


62 

Man  hat  dementsprechend  auch  in  anderen  Gegenden  die  Wahrnehmung  ge- 
macht, daß  einzelne  Familien  des  niederen  Adels,  welche  in  Abhängigkeitsverhältnis 
zu  dynastischen  Geschlechtern  —  und,  selbstverständlich  in  diesem  Falle,  Herr- 
schafts- und  Schloßbesitzern  —  standen,  Schilde  oder  Helmfiguren  führen,  die  eine 
größere  oder  geringere  Ähnlichkeit  mit  den  heraldischen  Insignien  ihrer  Lehns- 
herren, d.  h.  dieselben  ganz  oder  teilweise  zeigen.  So  sehen  wir  z.  B.,  daß  die 
von  Veitheim  dasselbe  Wappen  führen  wie  die  Grafen  von  Veitheim;  ferner  im 
Wappen  der  von  Osterburg,  die  Rauten,  welche  ihre  Lehnsherren,  die  Grafen  von 
Osterburg,  in  der  Fünfzahl  führen,  in  der  Dreizahl,  die  von  Ritterbeck,  deren 
gleichnamiger  Stammsitz  im  Gebiete  der  Grafen  von  Lichow  liegt,  führen  im 
Schilde  die  später  in  drei  Würfel  verwandelten  Rauten  aus  dem  Wappen  ihrer 
Lehnsherren.  Eins  der  Burgmannsgeschlechter  von  Salza  führt  das  gleiche  Schild- 
zeichen wie  die  Dynasten  desselben  Namens.  Die  von  Zerbst,  niederen  Adels, 
führen  Kopf  und  Hals  eines  Löwen  dreimal  im  Schilde,  offenbar  eine  Variante  des 
einfachen  wachsenden  Löwen  im  Wappen  ihrer  Oberherren,  der  Dynasten  von  Zerbst. 

Diese  Wappengleichheit,  bzw.  Ähnlichkeit  hat  in  vielen  Fällen  zu  unbewiesenen 
Behauptungen  hinsichtlich  einer  Stammesgemeinschaft  zwischen  gleichnamigen 
Dynasten-  und  Burgmannsgeschlechtern  Veranlassung  gegeben.  Diese  Behaup- 
tungen, abgesehen  von  der  Mangelhaftigkeit  der  betreffenden  genealogischen  De- 
duktionen, zerfallen  in  nichts,  sobald  es  gelingt,  festzustellen,  welchen  Einfluß 
überhaupt  das  Ministerialverhältnis  auf  die  Gestaltung  des  Wappens  eines  Ge- 
schlechtes ausgeübt  hat. 

Es  scheint  sich  beweisen  zu  lassen,  daß  die  Burgmannsfamilien  und  Ministe- 
rialen einer  größeren  landesherrlichen  Burg  —  wie  z.  B.  Salzwedel,  Spandau  und 
Mühlhausen  —  zur  Kennzeichnung  dieses  Verhältnisses  und  gewissermaßen  als 
ein  Erkennungs-  und  Abhängigkeitszeichen  bezüglich  ihrer  Schloß-,  Landes-  und 
Lehnsherren,  deren  Schildzeichen  ganz  oder  teilweise  führen  durften  oder  vielleicht 
auch  mußten,  ja  es  sogar  oft  allein  an  Stelle  ihres  altväterlichen  Schildzeichens 
setzten.  Es  werden  hierher  zu  rechnen  sein  die  zahlreichen  Familien  der  Mark 
Brandenburg,  welche  einen  roten  Raubvogelfuß  (Adlerfuß,  nicht  wie  meistens 
blasoniert  zu  werden  pflegt,  Greifenklaue)  im  Schilde  führten,  wie  die  von  Kerkow, 
Gladow,  Jeetze,  Welstawe,  Knesebeck,  Schulenburg,  Groben,  Barth.1) 

Der  verewigte  Freiherr  von  Ledebur  hat  in  seiner  verdienstlichen  Abhandlung 
über  Wappengruppen  in  den  Märkischen  Forschungen,  Band  III,  versucht,  diesen 
Geschlechtern  mit  gleichem  oder  ähnlichem  Wappenbilde  eine  gemeinsame  Ab- 
stammung zu  vindizieren,  welche  bei  verschiedenen  Namen  durch  die  Gleichheit 
des  heraldischen  Emblems  zum  Ausdruck  gebracht  sein  soll.  Jedoch  hat  der  Be- 
weis für  eine  tatsächliche  Stammesgemeinschaft  jener  Familien  bisher  nicht  geführt 
werden  können;  es  ist  irrig,  wenn  noch  vor  kurzem  A.  von  Schlippenbach  (Ent- 
stehung des  deutschen  Adels,  in  den  Arbeiten  des  Uckermärkischen  Museums-  und 
Geschichts-Vereins  Heft  5)  sich  der  Theorie  des  Freiherrn  von  Ledebur  rückhaltlos 
als  einer  richtigen  anschließt.     Es  liegt  vielmehr  nahe,  anzunehmen,  daß  das  ge- 


*)  Vgl.  auch  Seyler,  Das  heraldische  Lehnsrecht,  Vierteljahrsschrift  für  Wappenkunde 
I  1873,  S.  1  ff. 


63 

meinsame  Schildzeichen  jener  Familien  der  Mark  Brandenburg  nichts  anderes  ist, 
als  der  heraldische  Ausdruck  ihres  gemeinschaftlichen  Verhältnisses  zur  Burg  Salz- 
wedel, der  Residenz  ihrer  markgräflichen  Lehnherren  und  zu  diesen  selbst,  insofern 
als  in  dem  roten  Adlerbein  ein  Teil  des  markgräflichen  Wappentieres,  des  roten 
Adlers,  zu  erblicken  ist.  Es  wird  hierdurch  zugleich  die  auffallende  Tatsache  Er- 
klärung finden,  daß  wir  bei  einzelnen  Familien,  wie  denen  von  Veitheim,  von  dem 
Knesebeck,  zwei  ganz  verschiedene  Wappen  gleichzeitig  in  Gebrauch  finden.  Man 
hat  bisweilen  angenommen,  daß  es  sich  in  solchem  Falle  um  verschiedene  Familien 
gleichen  Namens  handle.  Die  Wappenduplizität  dürfte  sich  vielmehr  darauf  zurück- 
führen lassen,  daß  ein  Mitglied  des  betreffenden  Geschlechtes  infolge  seines  Burg- 
manns- und  Ministerialverhältnisses  das  lehnsherrliche  Wappen  ganz  oder  teilweise 
annahm  oder  vielleicht  annehmen  mußte,  und  daß  dessen  Nachkommen  dasselbe 
weiter  führten,  während  die  nicht  im  Burgmannsverhältnis  stehenden  Geschlechts- 
vettern das  ursprüngliche  Stammwappen  beibehielten.1) 

Es  ist  hierbei  nicht  außer  acht  zu  lassen,  daß  in  ähnlicher  Weise  auch  in 
späterer,  ja  selbst  noch  in  neuester  Zeit  die  vom  römischen  Kaiser,  bzw.  sonstigen 
Landesherren  (Brandenburg,  Kurpfalz  usw.)  geadelten,  baronisierten  oder  gegraften 
Familien  in  den  ihnen  verliehenen  oder  verbesserten  Wappen  häufig  die  Insignien 
ihrer  Landes-  und  Lehnsherren  ganz  oder  teilweise  erhielten.  So  erblicken  wir  in 
den  Wappen  zahlreicher  preußischer  Geschlechter  bisweilen  den  ganzen  preußischen 
Adler,  bisweilen  einzelne  Körperteile  desselben,  den  Kopf,  die  Flügel,  oder  einen 
derselben,  oder  selbst  auch  nur  ein  Bein. 

Nicht  minder  sind  jedem  Heraldiker  die  zahlreichen  Städtewappen2)  bekannt, 
in  welchen   das  Wappenbild   ihrer  Landes-  oder  Grundherren  ganz  oder  teilweise 


x)  Vgl.  dazu  auch  Hauptmann,  Zehn  mittelrheinische  Wappengruppen,  JAW,  N.  F.  X, 
1900,  1  ff. 

2)  Literatur  über  Städtewappen:  Otto  Hupp,  Die  Wappen  und  Siegel  der  deutschen 
Städte,  Flecken  und  Dörfer  (Frankfurt  a.  M.,  Keller;  bis  jetzt  3  Hefte);  hier  wird  auch  die 
zahlreiche,  sehr  zerstreute  Zeitschriftenliteratur  zusammengetragen.  —  F.  v.  Weech,  Siegel 
der  badischen  Städte  in  chronologischer  Reihenfolge,  hrsg.  von  der  badischen  historischen 
Kommission.  Heft  1,  2.  Heidelberg  1899  ff.  —  Siebmachers  Wappenbuch,  1.  Band  4.  Ab- 
teilung, Städtewappen,  bearbeitet  von  v.  Hefner,  Gautsch  und  Clericus.  Nürnberg  1885.  — 
M.  Gritzner,  Deutsche  Städtewappen.  Frankfurt  a.  M.  1891.  —  Bernh.  Endrulat,  Nieder- 
rheinische Städtesiegel  des  12. — 16.  Jahrhunderts.  Düsseldorf  1882.  —  H.  Luchs,  Schlesische 
Landes-  und  Städtewappen.  Breslau  1881.  —  v.  Saurma-Jeltsch,  Wappenbuch  der  schlesi- 
schen  Städte  und  Städtel.  Berlin  1870.  —  C.  Beckherrn,  Die  Wappen  der  Städte  Altpreußens. 
Königsberg  1892  (auch  in  der  Altpreuß.  Monatsschr.  29).  —  G.  G.  Winkel,  Die  Wappen  und 
Siegel  der  Städte,  Flecken  und  Dörfer  der  Altmark.  Magdeburg  1894.  —  M.  Wessel,  Hessisches 
Wapenbuch,  darinnen  auch  die  Fürsten  zu  Hessen  .  .  und  Städte  Wapen.  Cassel  1621.  — 
C.  F.  Günther,  Wappenbuch  der  Städte  im  Großherzogtum  Hessen  nach  ihren  Siegeln.  Mit 
97  Siegelabbildungen.  Darmstadt  1843.  —  M.  v.  L'Estocq,  Hessische  Landes-  und  Städte- 
wappen. Kassel  1884.  —  Vossberg,  F.  A.,  Wappenbuch  der  Städte  des  Großherzogtums 
Posen.  Mit  145  Wappenabbildungen.  Berlin  1866.  —  Otto  Posse,  Die  Wappen  und  Farben 
der  Städte  des  Königreichs  Sachsen.  Zittau  1896.  —  C.  Teske,  Die  Wappen  der  Groß- 
herzogtümer Mecklenburg,  ihrer  Städte  und  Flecken.  Mit  55  kolorierten  Wappen.  Görlitz 
1885.  —  Paul  Zimmermann,  Die  Städtewappen  des  Herzogtums  Braunschweig.  Braun- 
schweiger Magazin  1905.  —  L.  Schoenhaupt,  Wappenbuch  der  Gemeinden  des  Elsaß. 
Straßburg  1900  ff.    —   C.  Lapaix,   Armorial    de  villages  bourgs  et  villages  de  la  Lorraine. 


64 

enthalten  ist.  Da  die  Grundherren  oft  Adlige  waren,  so  lassen  sich  in  den  Wappen 
vieler  einst  abhängiger  Städte  adlige  Wappen  nachweisen.  Oft  sogar  ist  beim 
Fehlen  anderer  Nachrichten  das  Vorkommen  eines  solchen  in  einem  Stadtwappen 
der  einzige  Beweis,  daß  die  Stadt  dem  betreffenden  Oeschlechte  einmal  gehört  hat. 

Es  ist  noch  zu  untersuchen,  ob  gewisse  Familien  des  alten  Adels,  deren  Wappen 
schon  im  Mittelalter  als  zusammengesetzt  sich  darstellen  und  in  einem  ihrer  Teile 
Wappenbilder  enthalten,  die  offenbar  denen  ihrer  Landes-  und  Lehensherren  gleichen 
oder  als  Teile  derselben  aufzufassen  sind,  infolge  eines  Dienstverhältnisses  zu  einer 
solchen  Vermehrung  ihres  angeborenen  Wappens  (ohne  Diplom)  gelangt  sind. 

Wir  denken  hier  namentlich  an  die  zahlreichen  Wappen  mit  halbem  Adler 
in  gespaltenem  Felde,  an  diejenigen  Wappen  mecklenburgischer  Familien,  welche 
den  halben  Stierkopf  zeigen,  u.  a.  m.  Noch  verdient  ein  altes  Zeugnis  angeführt 
zu  werden,  wonach  es  den  Burgmannen  gestattet,  wenn  nicht  zur  Pflicht  gemacht 
wurde,  die  Helme  ihrer  Wappen  mit  dem  Zimier  ihrer  Burgherren  zu  zieren. 
Hierher    könnte    es    gehören,   wenn    das  bekannte  Adelsgeschlecht  Sack,    das    im 


II.  edition.  Nancy  1877  (dazu  ein  Supplement,  Saint-Nicolas  de  Port  1878).  —  Gustav  Wust- 
mann, Das  Leipziger  Stadtwappen.  Seine  Geschichte,  seine  Gestalt,  seine  Bedeutung.  Mit 
20  Holzschnitten  und  2  Kupfertafeln.  Leipzig,  F.  A.  Seemann  1897  (darüber  Siegenfeld 
MAW  IV,  1897,  S.251).  —  Gautsch,  K[arl],  Das  Zittauer  Stadtwappen,  ASG  11.  —  Gautsch 
und  Gerlach,  Das  Wappen  der  Stadt  Freiberg,  MFA  9.  —  Clericus,  Ldwg.,  Das  Wappen 
der  Stadt  Magdeburg.  Berlin,  Stargard  1884.  —  Ernst  von  Destouches,  Münchens  Stadt- 
wappen und  das  Münchner  Kindl.  Historisch-heraldische  Abhandlung,  Velhagen  und  Klasings 
Monatshefte,  Febr.  1904.  —  Schuegraf,  J.  R.,  Kritische  Untersuchungen  über  den  Ursprung  des 
Straubingschen  Stadtwappens  mit  dem  Pflug  und  das  Ratsgeschlecht  der  Straubinger  von  Regens- 
burg. Mit  9  Wappenabbildungen.  Regensburg  1844. —  Rössel,  Das  Stadtwappen  von  Wiesbaden. 
Wiesbaden  1861.  —  Wagner,  Das  Wappen  der  Stadt  Wiesbaden,  AVN  1902, 1903;  derselbe,  Die 
Siegel  und  das  Wappen  der  Stadt  Weilburg,  AVN  1906,  1907.  —  E.  v.  Oidtman,  Das  Wappen 
der  Stadt  Aachen,  AG  19,  20.  —  Widimsky,  Städtewappen  d.  Österreich.  Kaiserstaates  1864  (nur: 
Böhmen,  Schlesien,  Salzburg  und  Steiermark;  nicht  recht  zuverlässig).  —  Städte- Wappen  von 
Österreich-Ungarn.  Nebst  den  Landeswappen  und  Landesfarben.  Text  von  Dr.  Carl  Lind. 
Herausgeg.  von  A.  Schroll.  Wien  1886  folg.  —  Recht  zuverlässig  ist  das  leider  unvollendet 
gebliebene  Werk  von  G.  Altenburger  und  B.  Rumbold,  Wappenbuch  des  Kgr.  Ungarn 
und  seiner  Nebenländer,  1880.  —  Ströhl,  Städtewappen  von  Österreich-Ungarn,  2.  Aufl. 
Wien  1904.  —  C.  Fischnaler  und  K.  Rickolt,  Wappenbuch  der  Städte  und  Märkte  der 
gefürsteten  Grafschaft  Tirol.  Innsbruck  1894,  Verlag  des  Museums  Ferdinandeum.  —  F.  Frei- 
herr von  Lipperheide,  Wappenbuch  der  Städte  und  Märkte  der  gefürsteten  Grafschaft 
Tirol,  1894.  —  Pettenegg,  Die  von  Franz  Josef  I.  verliehenen  Märkte-  und  Städte-Wappen. 
Mit  6  färb.  Taf.,  in  der  Festschrift  z.  50jähr.  Regier.-Jubil.  Franz  Josefs  I.,  hrsg.  v.  d.  histor. 
Vereinen  Wiens.  Wien  1898.  —  Wappen-Buch  darinnen  aller  Geistlichen,  Prelaten  Herre  und 
Landleut  auch  der  Stett  des  löblichen  Fürstenthumbs  Steyer  Wappen  und  Insignien.  Mit 
168  Wappentafeln.  Grätz  (Zach.  Bartsch  1567.  Faksimile-Ausgabe,  Graz  1893,  mit  historischen 
und  heraldischen  Anmerkungen  von  J.  v.  Zahn  und  A.  v.  Siegenfeld).  —  Ströhl,  Wappen 
und  Siegel  der  Orte  Vorarlbergs,  Jahrb.  der  K.  K.  Herald.  Ges.  „Adler"  in  Wien,  1893.  — 
Alfred  Grenser,  Das  Wappen  der  Stadt  Wien,  seine  Entstehung  und  seine  Geschichte. 
Wien  1866.  —  Carl  Lind,  Das  Wappen  der  Stadt  Wien.  Ein  Versuch  zur  Feststellung  der 
Geschichte  dieses  Wappens.  Wien  1866.  —  Hafner,  Siegel  der  Stadt  Winterthur  =  Neujahrs- 
blatt der  Bürger-  (Stadt-)  Bibliothek  zu  Winterthur  1883.  —  Kolar,  Die  taboritischen  Siegel 
der  großen  Kommune  von  Tabor  und  der  Stadtkommune  von  Tabor,  Progr.  d.  Taborer  K.  K. 
Staatsmittelschule  von  Tabor,  1865.  —  d'Ablaing  von  Giessenburg,  Nederlandsche  Ge- 
meente  Wapens.  Haag  1862.  —  Honig,  Gerrit  Jan,  Beschryving  en  Geschiedenis  der  Zaan- 
landsche  Gemeente  wapens.    Haag  1870. 


65 

Lüneburgischen  wohnte  und  hier  von  den  Herzögen  von  Braunschweig  Lehen 
besaß,  im  14.  Jahrhundert,  zur  Zeit,  als  u.  a.  einer  des  Geschlechts  Vogt  zu  Lüchow 
war,  die  braunschweigischen  Helmsicheln  als  Zimier  führte,  eine  von  der  ihrer 
neumärkischen  Vettern  völlig  abweichende  Helmzier.  Wir  können  hierbei  aber 
auch  mit  Fug  an  die  zahlreichen  Fälle  denken,  in  denen  die  Helme  geadelter 
Personen  z.  B.  mit  dem  brandenburgischen  oder  preußischen  Helmschmuck,  dem 
offenen  Fluge,  unter  ausdrücklicher  Kennzeichnung  desselben  als  solchen  geziert 
wurden.     Herr  und  Diener  führten  denselben  Helmschmuck.1) 

Auch  Qanerbschaften  scheinen  oft  Anlaß  zur  Bildung  von  Wappengruppen 
gegeben  zu  haben.  Die  Erforschung  des  Ursprungs  und  der  Abstammung  der 
Geschlechter  des  niederen  Adels  im  Mittelalter  wird  besonders  durch  den  Umstand 
erschwert,  daß  viele  Familien  von  einem  Ganerbenhause  einen  gemeinschaftlichen 
Namen,  ja  auch  ein  gemeinschaftliches  Siegel  geführt  haben,  ohne  unter  sich  in 
der  mindesten  Geschlechtsverwandtschaft  gestanden  zu  haben.  So  gibt  es  am  Rhein 
eine  Reihe  von  Beispielen  dafür,  daß  die  Ganerbenhäuser  ihr  eigenes  Hauswappen 
haben,  daß  die  Hausgenossen  dieses  Hauswappen  bald  ganz,  bald  zum  Teil  als 
ihr  Geschlechtswappen  aufnahmen  und  auf  ihre  Nachkommen  vererbten.  Diese 
Geschlechter  behielten  ein  derartiges  Wappen  selbst  dann  bei,  wenn  sich  das  alte 
ganerbschaftliche  Verhältnis  gelöst  hatte.2) 

Noch  mag  nicht  unerwähnt  sein,  daß  nicht  alle  sich  gleichenden  Wappen 
eine  Wappengruppe  bilden,  sondern  ein  Zusammenhang  vorhanden  sein  muß.  So 
bilden  z.  B.  die  Manteufel,  die  französischen  Bethune  und  die  Schweizer  Sukenriet 
keine  Wappengruppe,  obschon  sie  nicht  nur  ähnliche,  sondern  sogar  das  gleiche 
Wappen  führen,  nämlich  den  roten  Balken  in  Silber.  Wohl  aber  bilden  die  Wappen 
Württemberg,  Veringen  und  Neuenbürg,  die  alle  drei  Hirschstangen  zeigen,  eine 
Gruppe,  da  die  Familien,  die  sie  führten,  gemeinsamen  Ursprungs  sind  und  die 
Verschiedenheit  der  Wappen  durch  Veränderung  der  Tinkturen  des  gemeinsamen 
Stammwappens  entstanden  ist.3) 

Es  sind  nicht  nur  die  ministerialen,  die  unfreien  Dienstmannen,  die  das  Wappen 
ihres  Herrn  führten,  auch  bei  Freien,  die  von  einem  andern  ein  Lehen  trugen, 
konnte  dieses  Abhängigkeitsverhältnis  durch  Tragen  des  Wappens  des  Herrn  zum 
Ausdrucke  gebracht  werden.  Hieraus  hat  Hauptmann  in  seinem  klassischen  Werke 
über  das  Wappenrecht  (Bonn  1896),  dem  ich  im  vorstehenden  wiederholt  gefolgt 
bin,   es  gut  erklärt,   daß  zahlreiche  Reichsfürsten   einen  Adler  im  Wappen  führen. 

Wollte  man  mit  Seyler  („Adler",  Jahrbuch  1893,  S.  144)  die  symbolische  Be- 
deutung des  Adlers  (Großmut,  Milde,  Freigebigkeit)  für  den  Grund  zu  der  häufigen 
Wahl  dieses  Wappenbildes  halten,  so  ist  nicht  einzusehen,  weshalb  dann  nicht 
ebensoviele  andere  Tiere  mit  ähnlichen  Bedeutungen  —  Löwe:  Großmut;  Hund: 
Treue;  Stier  und  Bär:  Stärke  —  gewählt  worden  sind.  Vielmehr  war  offenbar 
oft  das  Lehnsverhältnis  vom  Herrn  des  Reiches,  vom  Kaiser,  die  Ursache,  aus 
welcher  die  Reichsfürsten,  die  ja  ihr  Fürstentum  von  ihm  zu  Lehen  trugen,  beim 
Aufkommen  des  Wappenwesens  so  oft  mit  einem  Adler  uns  entgegentreten.    Es  ist 


i)  Ad.  M.  H[ildebrandt],  CGV  25,  6  ff . 

2)  Bodmann,  Rheingauische  Altertümer,  Mainz  1819,  S.  369. 

3)  Hauptmann,  Zehn  mittelrheinische  Wappengruppen,  JAW  NF  10. 

Heydenrtich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde. 


66 

dieses  nicht  etwa  das  älteste  Wappen  des  betreffenden  Fürstenhauses,  sondern  es 
ist  der  kaiserliche  Adler,  den  sie  als  Lehnsmannen  des  Reichs  auf  dem  Schilde 
trugen.1)  So  führte  z.  B.  einen  Adler  Ottokar  I.  von  Böhmen  1199,  Herzog 
Berthold  IV.  von  Zähringen  1157,  Herzog  Heinrich  Jasomirgott  von  Österreich  1170, 
Herzog  Berthold  von  Dalmatien  1184,  Herzog  Adalbert  von  Teck  1190,  Graf 
Konrad  von  Heiligenberg  1208,  Markgraf  Heinrich  V.  von  Baden  1207.  Auch  in 
der  Geschichte  der  Wettiner  kommt,  wenn  auch  nur  vorübergehend,  ein  solcher 
Adler  vor.  Dedo,  der  Sohn  Konrads  des  Großen,  führte  noch  kein  Wappen  im 
Siegel.  Erst  das  Siegel  seines  Sohnes  Dieterich  (f  1207)  zeigt  ein  monogrammatisch 
zusammengesetztes  Wappen:  den  halben  Löwen  und  den  halben  Adler.  Graf 
Dieterich  nahm  nämlich  als  Schildschmuck,  gleich  seinem  Bruder  Konrad,  den 
Löwen  der  Meißner  Hauptlinie  an,  vereinigte  aber,  nachdem  er  Pfalzgraf  von 
Sommerschenburg  geworden,  durch  monogrammatische  Zusammenstellung  den 
Löwen  mit  dem  Adler  der  Pfalzgrafen  von  Sachsen  zu  einem  Wappen.  Daß  aber 
der  Adler  das  Familienwappen  der  ausgestorbenen  Pfalzgrafen  von  Sachsen  war, 
ist  nach  den  Untersuchungen  von  Posse  (Siegel  der  Wettiner,  1893,  S.  8)  nicht 
zu  bezweifeln. 

Indem  das  Wappen  des  Lehnsherrn  teils  unverändert,  teils  verschieden  verändert 
von  den  Lehensleuten  geführt" wurde,  ergab  sich  eine  interessante  Mannigfaltigkeit. 
Als  Beispiel  führe  ich  nach  Seyler,  Geschichte  der  Heraldik  (=  Abteilung  A  des 
Siebmacherschen  Wappenbuches,  Nürnberg  1885—89,  S.  133),  das  Wappen  des 
Bistums  Straßburg  an.  Dasselbe  war  ein  silberner  Schrägbalken  in  Rot.  Von 
bischöflichen  Lehensleuten  führten  dasselbe  unverändert: 

1.  die  von  Kagenek; 

2.  die  Wetzel  von  Marsilien; 

3.  die  von  Aschenheim   (nämlich   eine  Familie  dieses   Namens,   die  schon   im 

15.  Jahrhundert  erlosch). 

Mit  Abänderungen  führten  das  Bistumswappen: 

4.  den  Schrägbalken,  mit  drei  schwarzen  Kugeln  belegt:  die  Ottfriedrich  (er- 
loschen im   16.  Jahrhundert); 

5.  mit  einem  blauen  Turnierkragen  im  Schildeshaupt:  die  von  Blumenau.  Das 
Siegel  des  Johannes  de  Blumenowe  1311  zeigt  statt  des  Turnierkragens  im 
Obereck  neben  dem  Balken  eine  Muschel; 

6.  mit  einem  goldenen  Turnierkragen  im  Schildhaupt:  die  von  Rumeinhein  (ein 
zerstörtes  Dorf  bei  Molshein); 

7.  mit  einem  goldenen  Lilienhaspel  über  dem  Schrägbalken:  die  Reimboeldelin, 
so  Ritter  Reimbold  Reimboeldelin  1317  und  ein  anderer  Ritter  gleichen 
Namens  1344; 

8.  die  Burggrafen  von  Straßburg; 

9.  mit   drei   blauen   Eisenhütchen    im   Schrägbalken:    die  Stoer,    die  Ende    des 

16.  Jahrhunderts  ausstarben,   nachdem  ihre  Wappengenossen,   die  von  Sanct- 
Amarin  und  Nordwind,  schon  im   15.  Jahrhundert  erloschen  waren. 

*)  E.  Gritzner,  Heraldik,  in  A.  Meisters  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft  I,  1906. 
S.  372. 


67 

Die  Veränderungen  eines  Wappens  zur  Unterscheidung  verschiedener  Glieder 
oder  Linien  des  gleichen  Geschlechtes1)  werden  unter  der  Bezeichnung  Brisüren 
zusammengefaßt.  Sie  stammen  aus  Frankreich  (Archives  heraldiques  1896.  Bouty 
de  Lesdain,  Les  brisures  d'apres  les  sceaux)  und  sind  daselbst  mit  den  Wappen 
zugleich  im  12.  Jahrhundert  nachzuweisen.  Die  Sitte  der  Unterscheidung  hat  sich 
in  allen  Ländern  eingebürgert,  aber  eine  ganz  verschiedene  Ausbildung  erhalten. 
Mehr  oder  weniger  der  Willkür  des  einzelnen  anheimgestellt  bleiben  die  Brisüren 
in  Frankreich  und  in  Deutschland.  Einzig  in  England  haben  sie  sich  zu  einem 
äußerst  geregelten  und  leicht  verständlichen  Systeme  ausgereift.  In  Frankreich  ist 
die  Veränderung  im  Schilde  vorgenommen  worden,  und  zwar  durch  Hinzufügung 
eigens  erfundener  Beizeichen,  wie  des  Turnierkragens  (Lambet),  des  Ortes  (Canton), 
des  Schildrandes  (Bordüre),  des  Fadens  (bände  oder  bäton)  usw.  In  der  Schweiz 
scheint  die  Unterscheidung  vorerst  durch  Farbenwechsel  im  Schilde  gemacht  worden 
zu  sein,  und  später,  nach  der  Verbreitung  der  Helmzierden,  durch  diese,  wie 
überall  in  deutschen  Landen.2)     Die  Brisüren  kann  man  in  drei  Arten  teilen: 

1.  Veränderung  der  Wappenfarben, 

2.  Veränderung  der  Wappenfigur, 

3.  Hinzufügen  der  „Beizeichen". 

Als  Beispiele  für  den  Farbenwechsel  mögen  dienen: 

Die  Pfalzgrafen  von  Tübingen  und  ihre  Nachkommen,  welche  alle  die  Kirchen- 
fahne im  Schilde  führten.    Tübingen  (rote  Fahne  in  Gelb),  Tübingen-Asperg  (gelbe 
Fahne    in  Weiß),    Grafen    von    Montfort-Tetnang   (rote    Fahne    in  Weiß),    Grafen 
Wardenberg-Sargan  (weiße  Fahne  in  Rot),  die  Grafen  von  Wardenberg-Heiligenberg 
(eine  schwarze  Fahne  in  Weiß).    Vom  alten  Wappen  der  Grafen  von  Kyburg,  das 
im   Clipearius   des  Konrad  von   Mure  beschrieben    ist,    haben    sich    in   der  Folge 
drei   verschiedene  Farbenpaarungen  gebildet.     Das  alte  Wappen   (in   Schwarz   ein 
gelber  Schrägbalken,  von  zwei  gelben  Löwen  begleitet)  behält  bei  der  Teilung  von 
ca.  1180  der  ältere  Bruder  Hartmann  III.  zu  Kyburg  bei,  der  jüngere,  Adalbert  II. 
zu  Dillingen,  verdoppelt  die  Löwen  und  ändert  das  schwarze  Feld  in  ein  blaues  um 
(in   Blau   ein  gelber  Schrägbalken    von   vier  gelben   Löwen    begleitet).     Um   1250 
verwandelt  Hartmann  der  jüngere  zu  Burgsdorf  das  Schwarz   des  Schildfeldes  in 
Rot  (in  Rot  ein  gelber  Schrägbalken  von  zwei  gelben  Löwen  begleitet)  und  seine 
Erben,    die  neuen  Grafen  von   Kyburg   aus  habsburgischem   Geblüt,    übernehmen 
dasselbe  in  dieser  Form.     Eine  dritte  Brisüre  enthalten  die  Wappenmalereien  des 
Hauses  zum  Loch  in  Zürich  (in  Weiß  ein  roter,  von  zwei  roten  Löwen  begleiteter 
Schrägbalken);  sie  ist  wahrscheinlich  von  den  1264  erloschenen  Grafen  von  Kyburg 
zu  Kyburg  geführt  worden.    Eine  weitere  Gruppe  bilden  die  Grafen  von  Württem- 
berg, Veringen   und  Neuenbürg,  deren   Schildbild  drei  Hirschstangen  sind.     Die 
Grafen  von  Württemberg  führen  dieselben  Schwarz  in  Gelb,  die  Grafen  von  Veringen 

x)  Das  Folgende  nach  Ganz,  Paul,  Gesch.  f.  herald.  Kunst  in  der  Schweiz  im  12.  und 
13.  Jahrhundert,  1899. 

2)  v.  Löher,  Über  der  Helmkleinode  Bedeutung,  Recht  und  Geschichte.  (Sitzungs- 
berichte der  Kgl.  Bayr.  Akad.  d.  Wiss.,  philos.-philol.  Kl.,  Sitzung  vom  7.  März  1885).  —  Fürst 
zu  Hohenlohe-Waldenburg,  Über  den  Gebrauch  der  heraldischen  Helmzierden  im  Mittel- 
alter, Stuttgart  1868. 


68 

Rot  in  Gelb  und  die  Grafen  von  Neuenbürg  Blau  in  Gelb.  Die  Freiherren  von 
Wädensweil  haben  in  Blau  eine  weiße  Schnalle,  die  Linie  Wädensweil-Unspunnenn 
die  weiße  Schnalle  in  Rot.  Das  Stammwappen  der  Grafen  von  Fenis-Neuenburg 
soll  in  Gelb  drei  rote  Pfähle  getragen  haben.  Seit  der  ca.  1223  erfolgten  Teilung 
des  Besitzes  führen  Bertold  von  Neuenburg  und  seine  Nachkommen  (romanische 
Neuenburger)  in  Gelb  einen  oder  mehrere  rote  Pfähle  und  weißen  Sparren,  Ulrich  IV. 
und  seine  Söhne  in  Rot  einen  oder  mehrere  gelbe  Pfähle  mit  schwarzen  Sparren. 
Die  Söhne  Ulrichs  IV.  gründeten  die  Linien  Nidau,  Straßberg  und  Arberg-Valangin 
und  behielten  das  väterliche  Wappen  bei  mit  Veränderung  der  Balkenzahl. 

Graf  Rudolf  I.  von  Nidau  führt  in  Rot  drei  gelbe  Pfähle  mit  schwarzen  Sparren 
und  Graf  Ulrich  von  Arberg  einen  gelbschwarz  gesparrten  Pfahl  in  Rot.  Die 
einzelnen  Glieder  und  Linien  des  ganzen  Grafenhauses  haben  sich  überdies  nach 
deutschem  Brauche  durch  verschiedenartige  Helmzierden  unterschieden.  Die  Dienst- 
leute von  Reinach  (Aargau)  haben  den  roten  Leu  der  Grafen  von  Habsburg  in  Gelb 
mit  blauem  Kopfe,  die  von  Luternau  (Bern,  Luzern)  eine  weiße  Mauerzinne  in 
Schwarz,  als  Teil  des  Wappenbildes  ihrer  Lehensherren,  der  Freiherren  von  Wol- 
husen  (in  Gelb  eine  rote  Burg).  Aus  dem  Gebiete  des  Deutschen  Reiches  diene 
als  Beispiel  für  den  Brauch,  die  Linien  eines  Geschlechtes  durch  den  Helmschmuck 
zu  unterscheiden,  das  Geschlecht  von  Strantz.  Das  Wappen,  ein  gekrönter,  auf- 
gerichteter schwarzer  Löwe  in  weißem  Felde,  blieb  bei  Abzweigung  —  der  Peters- 
dorfer  Linie  1443  unverändert,  die  aber  aus  dem  Helme  statt  der  Straußfedern, 
welche  die  Sieversdorfer  Linie  ferner  behielt,  sich  Pfauenfedern  beilegte,  1802  aber 
ausstarb,  wogegen  die  jetzige  neue  Petershagener  sowohl  als  die  Barkower  Linie 
beide  die  Straußfedern  als  Helmschmuck  führen.1) 

Je  spärlicher  zeitweise  die  übrigen  Quellen  zur  Familiengeschichte  fließen,  um 
so  wichtiger  ist  das  Wappen  oder  das  dieses  enthaltende  Siegel.  Mit  Recht  bemerkt 
Posse  in  dem  Vorwort  zu  seinem  klassischen  Werke  über  die  Siegel  des  Adels 
der  Wettiner  Lande  bis  zum  Jahre  1500  (I.  Band,  Dresden  1903):  „Für  die  Er- 
forschung der  Geschlechtergeschichte  des  Mittelalters  ist  die  Sphragistik  eine  der 
wesentlichsten  Hilfswissenschaften.  Oft  wird  hierbei  dem  mit  dieser  vertrauten 
Forscher  das  Siegel,  in  Anbetracht  seiner  großen  Bedeutung,  die  es  im  Rechtsleben 
des  Mittelalters  gehabt  hat,  wertvolleren  Aufschluß  geben,  als  der  oft  recht  dürftige 
Rechtsinhalt  der  Urkunde,  z.  B.  die  Schenkung  von  einigen  Schock  Groschen  u.  a." 

Freilich  das  Wappen  allein  beweist  die  Identität  verschieden  benannter  Familien 
noch  nicht;  das  folgt  schon  daraus,  daß,  als  die  Wappen  aufkamen,  Händler,  die 
für  Geld  Wappen,  und  zwar  oft  Wanpen  mit  denselben  Figuren  oder  Heroldsbildern, 
an  jedermann  verkauften,  von  Ort  zu  Ort  zogen.2)    Vielmehr  ist  auf  die  Wappen- 

x)  C.  F.  F.  v.  Strantz,  Geschichte  des  deutschen  Adels  1853,  I,  285. 

2)  Außer  dem  Zufall,  der,  insbesondere  bei  weit  voneinander  entferten  Orten  leicht  zur 
Wahl  eines  und  desselben  Wappenbildes  bei  durchaus  nicht  verwandten  Familien  führen 
konnte,  gab  ferner  auch  die  gleiche  natürliche  Beschaffenheit  Veranlassung,  dasselbe  Wappen- 
bild zu  wählen,  ohne  daß  deshalb  auch  nur  der  geringste  Grad  genealogischer  Verwandtschaft 
angedeutet  werden  sollte.  In  bergreichen  Gegenden,  wo  zahlreiche  Städte,  Dörfer  und 
Familiennamen  nach  dem  Berg  benannt  sind,  tritt  das  Bild  desselben  in  zahllosen  Variationen 
und  Farben  auf.  In  der  Schweiz  dürften  Berge  fast  in  einem  Fünftel  aller  Wappenschilde  zu 
finden  sein.    Auf  der  Wappentafel  der  Talschaft  Lötschen    beim  Prior  zu  Kippel    enthalten 


69 

gleichheit  mehrerer  Familien  nur  dann  Wert  zu  legen,  wenn  sich  bei  ihnen  dieselben 
Vornamen  wiederholen,  oder  wenn  die  Familien,  sei  es  auch  nur  in  der  ersten  Zeit 
ihres  Vorkommens,  in  derselben  Gegend  wohnen  und  zusammenstoßende  oder 
gemeinsame  Güter  besitzen.  So  darf  man  z.  B.  die  alten  Dynasten  von  Franken- 
stein mit  den  Grafen  von  Gleichen  trotz  des  gemeinsamen  Leoparden  nicht  zu- 
sammenwerfen, da  beide  ganz  getrennte  Stammgüter  besitzen  und  verschiedene 
Namen  tragen.  Dagegen  sind  die  Herren  von  Baumbach  in  Hessen  identisch  mit 
den  Herren  von  Farmoda,  so  genannt  von  dem  gleichnamigen  Dorfe  bei  Eisenach, 
welches  an  die  Burggrafen  von  Kirchberg  überging,  während  die  Herren  von  Farmoda 
nach  Wenig-Lupnitz  übersiedelten  und  dort  1607  erloschen.  Das  Wappen  ist  ein 
Halbmond  mit  aufwärts  gekehrten  Enden,  an  deren  jedem  ein  Stern  glänzt;  ge- 
meinsame Taufnamen  sind  Helmrich,  Ludwig,  Hermann  u.  a.  Am  südlichen  Laufe 
der  Werra  begegnen  uns  seit  1320  die  Schrimpf  und  die  Herrn  von  dem  Berge 
oder  am  Berge  (de  Monte)  als  reiche  hennebergische  Vasallen  mit  gemeinsamen 
Wappen  und  Namen,  wie  Hertnid,  Heinrich,  Hermann,  Conrad.  Der  letzte  Schrimpf 
starb  kurz  vor  1600  und  nannte  sich  Schrimpf  von  Berg.  Derselben  Gegend  ge- 
hören die  Herren  von  Allendorf  an,  so  genannt  von  einem  Dorfe  nahe  bei  Salzungen 
(Conrad  1289,  Heinrich  1304),  von  wo  ein  Zweig  sich  nach  der  Rhön  wandte 
und  sowohl  in  als  um  Kaltennordheim  Güter  erwarb.  Dieser  Zweig  nannte  sich 
Fasolt,  Vasold  oder  Fasant.  Einer  von  ihnen,  Heinrich,  wurde  1313  Burgmann  in 
Tonna  bei  Gotha,  wo  sich  die  Familie  lange  erhielt,  während  der  ältere  Stamm 
an  der  Rhön  schon  im  16.  Jahrhundert  erlosch.  Dem  Wappen  zufolge  waren 
die  auf  dem  Eichsfelde  wohnhaften  Geschlechter  von  Lengefeld,  Weidensee  und 
Bedungen,  Geze  und  Schierbrand  mit  den  im  15.  Jahrhundert  erloschenen  Herren 
von  Ammera  verwandt,  wie  auch  gleiche  Besitzungen  dies  bezeugen.  Einige  dieses 
Stammes  wandten  sich  nach  Mühlhausen  i.  Th.  und  nannten  sich  nach  diesem  Orte; 
denn  zweifellos  gehört  Ernst,  der  sich  in  der  Urkunde  von  1238  dei  gratia  prefectus 
in  Mulehusen  und  in  der  Siegelunterschrift  de  Molehusen  nennt,  dem  Schildzeichen 
nach  zu  der  Ammernschen  Familie.1) 


15  von  40  Schilden  je  einen  Dreiberg,  auf  der  Tafel  von  Zöfingen  41  von  80.  —  Sehr  richtig 
behauptet  schon  1868  A.  Freih.  v.  Hoiningen-Huene,  Notizen  in  betreff  der  geographisch- 
heraldischen Gruppen,  AKDV,  N.  F.  XV,  S.  55  ff.,  daß  die  Entstehung  solcher  heraldisch- 
geographischen Gruppen  mit  gemeinsamen  Wappenbildern  nicht  immer  auf  demselben  Grunde 
beruht.  Noch  heute  gilt  die  ebenda  Seite  56  aufgestellte  Behauptung  als  durchaus  richtig:  „Die 
Betrachtung  der  heraldisch-geographischen  Gruppen  ist  gewiß  für  genealogische  Forschungen 
von  großer  Wichtigkeit;  und  es  wäre  zu  wünschen,  daß  derselben  eine  möglichst  große 
Aufmerksamkeit  geschenkt  würde."  Sammlungen,  nach  Ort  und  Zeit  geordnet,  in  dieser 
Richtung  würden  auch  noch  heutzutage  verdienstlich  sein.  Vgl.  Andreas  de  Roever,  Kan 
heraldiek  verwantschap  nit  maken?"  Haag  1887.  Meine  Arbeit,  „Familiengeschichte  und 
und  Heraldik",  Jahrburch  der  Kgl.  Akademie  gemeinnütziger  Wissenschaften  in  Erfurt,  1908. 
a)  Posse,  Die  Siegel  des  Adels  der  Wettiner  Lande,  I,  1903,  S.  46 ff.  Vgl.  über  die 
Verwandtschaft  und  Verzweigung  der  von  Rodau,  von  Machwitz,  von  Mylin,  von  Reinolsdorf, 
v.  Faßmann  und  v.  Neiperg:  Gradl  in  der  Vierteljahresschrift  für  Heraldik,  Sphragistik  und 
Genealogie  XII,  1884,  S.  20  ff .  Dazu  C.  v.  R[aab],  Beitr.  zur  Gesch.  des  vogtl.  Adels,  in 
den  Mitteilungen  des  Plauener  Altertumsver.  1»83,  S.  28 f.  —  Rud.  Frhr.  v.  Reitzenstein 
in  d.  Verhandlungen  d.  histor.  Ver.  d.  Oberpfalz  XXXIII  und  Biedermann,  Geschlechts- 
Regesten  der  löblichen  Ritterschaft  im  Vogtlande,  Kulmbach  1752.    Die  Röder  führten  das 


70 

Die  heraldischen  Andeutungen'  unehelicher  Abstammung  sind  für  die  Familien- 
geschichte mit  Vorsicht  verwertbar.  Den  unehelichen,  legitimierten  Kindern  er- 
teilte man  das  unveränderte  väterliche  Wappen  nur  dann,  wenn  die  Familie  aus- 
gestorben war.  Blühte  die  Familie  selbst  weiter,  dann  veränderte  man  das  Wappen 
für  den  Legitimierten  durch  ein  Beizeichen  oder  sonstwie,  oder  gab  ihm  ein  neues 
Wappen.  Das  heraldische  Beizeichen  für  Uneheliche  war  ein  Schrägbalken  (Bastard- 
faden) oder  nur  das  mittlere  Stück  desselben,  ein  sog.  „mittlerer  Einbruch".  Doch 
werden  auch  andere  Beizeichen  genommen,  da  die  vorgenannten  bei  ihrer  Be- 
deutung wohl  nur  ungern  geführt  wurden.  Der  nach  der  linken  Seite  absteigende 
Balken  wird  in  der  Regel  für  das  Beizeichen  Nachgeborener  vom  Blute,  der  nach 
der  rechten  Seite  absteigende  als  Beizeichen  der  Bastards  angenommen.  Doch 
gibt  es  zahlreiche  Beispiele,  daß  man  hierbei  nicht  besonders  ängstlich  war;  es 
finden  sich  Bastardfäden  auch  schräglinks,  und  umgekehrt.  Ist  doch  im  Grunde 
schräglinks  und  schrägrechts  heraldisch  ganz  gleich:  es  ist  nur  ein  Schrägbalken 
das  Wesentliche.  Den  Bastardfaden  als  Zeichen  unechter  Abstammung  führten  u.  a. : 
Johann  v.  Broich,  ein  natürlicher  Sohn  Herzogs  Wilhelm  I.  v.  Jülich,  siegelte  1361 
mit  dem  Jülicher  Löwen,  den  Schild  überdeckt  mit  einem  Bastardfaden.  Johann 
Georg,  natürlicher  Sohn  des  Herzogs  Ludwig  von  Württemberg,  führte  den  ihm 
vom  König  Friedrich  I.  von  Württemberg  1807  verliehenen  Titel  eines  Grafen  von 
Sontheim  und  als  Wappen  in  Gold  die  drei  württembergischen  schwarzen  Hirsch- 
stangen unter  einem  roten  Bastardfaden.  Karl  Ludwig  Ferdinand  Ruknik  von 
Mengen,  natürlicher  Sohn  des  Herzogs  Ludwig  von  Württemberg,  wurde  1806  vom 
König  Friedrich  I.  von  Württemberg  in  den  Freiherrnstand  erhoben  und  ihm  als 
Wappen  zwei  goldene  Hirschstangen  in  Schwarz  (aus  dem  württembergischen 
Wappen)  überdeckt  durch  einen  blauen  Bastardfaden  gegeben.  Er  erhielt  also 
nicht  nur  das  Beizeichen  des  Bastardbalkens,  sondern  es  wurde  auch  die  Schild- 
figur verändert  (zwei  Hirschstangen  statt  drei)  und  die  Tinkturen  verwechselt. 
Statt  des  Bastardfadens  wurden  oft  andere  Beizeichen  der  verschiedensten  Art  dem 
Wappen  zugefügt.  Die  Dynasten  von  Ochsenstein  führten  zwei  weiße  Balken  in 
Rot;  die  v.  Landeck,  ein  ochsensteinsches  Bastardgeschlecht,  führten  zwischen  den 
Balken  drei  goldene  Sterne.  Kaiser  Friedrich  III.  legitimierte  1455  den  Heinrich 
v.  Beinheim  und  verlieh  ihm  das  Wappen  seines  Vaters  Heinrich  v.  Finkenstein 
mit  dem  Buchstaben  H  in  der  Mitte  als  Beizeichen. 

Der  Turnierkragen  in  Form  eines  Balkens  mit  drei  bis  sieben  abwärts  stehenden 
Orten  (Lätzen)  diente  in  einzelnen  Fällen  als  Unterscheidungszeichen  der  jüngeren 
Linie  eines  Geschlechtes.    Aber  gerade  hier  zeigt  es  sich,  mit  wie  großer  Vorsicht 


nämliche  Wappenschild  wie  die  von  Feilitzsch,  von  Zedtwitz,  von  der  Heyde,  von  Machwitz, 
von  Jeßnitz  (Gößnitz),  von  Perglas  und  die  Zwinnenberge  (von  Quingenberg).  Alle  diese 
Familen  gebrauchten  einen  in  den  Farben  Rot,  Schwarz  und  Silbern  dreifach  quergeteilten 
Schild,  nur  daß  bei  den  Rödern  die  Reihenfolge  der  Farben  eine  andere  war,  als  bei  den 
Wachwitz.  Von  letzterer  Familie  stammen  auch  die  Tussel,  später  Thussel  von  Taltitz  genannt, 
ab,  die  jedoch  mit  der  Zeit  sich  eines  anderen  Wappens  bedienten.  Aus  dem  Geschlechte 
von  Mylin  gingen  wiederum  mit  gleichem  Wappenschilde  die  von  Wiedersberg  und  von  Heils- 
dorf, aus  den  Vasman  die  von  Dobeneck  und  von  Falkenstein  und  endlich  aus  denen  von 
Reinoldsdorf  die  Thossen  und  die  Weischals  (von  Weischlitz)  hervor. 


71 

man  aus  derartigen  heraldischen  Momenten,  verschieden  je  nach  Gegend  und  Zeit, 
familiengeschichtliche  Schlüsse  ziehen  muß.  Im  Anschluß  an  die  französische  und 
englische  Heraldik  vermutet  zwar  Tumbült  (Westfäl.  Siegel  I  2,  S.  5),  daß  Ansewin 
von  Gemen  seinen  Schild  um  einen  Turnierkragen  deshalb  1313  vermehrte,  weil 
er  der  jüngste  Sohn  war.  Daß  aber  der  Turnierkragen  Zweit-,  Dritt-  usw.  Geburt 
anzeigen  solle  (L.  v.  Ledebur,  Archiv  f.  deutsche  Adelsgeschichte  I,  4),  läßt  sich 
für  Westfalen,  wie  Ilgen  in  seinen  bahnbrechenden  Untersuchungen  (Westfäl. 
Siegel  IV,  S.  32)  bemerkt,  nicht  beweisen.  Der  Schultheiß  Heinrich  von  Soest, 
bei  dem  er  uns  am  frühesten  begegnet,  ist  der  älteste  von  drei  Brüdern.  Auch 
bei  Albert  von  Horde,  bei  Albert  Droste  ist  nicht  zu  sagen,  ob  der  Turnier- 
kragen zur  Geburtsabstufung  gedient  hat.  Sein  häufiges  Vorkommen  als  selb- 
ständige Wappenfigur  in  Westfalen  läßt  sich  nicht  gut  mit  einer  solchen  Neben- 
rolle vereinbaren.  Hierzu  kommt,  daß  nach  Freih.  v.  Ledebur  (Archiv  f.  deutsche 
Adelsgeschichte  I,  S.  57 f.)  der  Turnierkragen  da,  wo  er  als  Hauptstück  auftritt, 
stets  die  Gerichtsbank  vorstellen  soll.  Aber  wie  läßt  sich  wiederum  damit,  so 
fragt  mit  Recht  Ilgen  (a.  a.  O.  S.  18)  die  enge  örtliche  Begrenzung  —  die  einen 
Turnierkragen  in  Westfalen  führenden  Familien  waren  mit  geringen  Ausnahmen 
in  der  Gegend  südlich  von  Münster  angesessen  —  in  Einklang  bringen?  Wie 
ist  es  ferner  zu  erklären,  fragt  Ilgen  weiter,  daß  uns  z.  B.  aus  Soest  keine  Richter- 
siegel mit  dem  Turnierkragen  überliefert  sind,  trotzdem  hier  das  städtische 
Gericht  ausdrücklich  die  Bezeichnung  „vor  den  vier  Bänken"  trägt? 

Auch  auf  Besitzverhältnisse1)  geben  die  Wappen  Rückschlüsse  an  die  Hand. 
Der  Erwerb  neuer  Besitzungen  wurde  die  Veranlassung  zur  Annahme  eines  von 
den  bisherigen  Familienwappen  abweichenden  Zeichens.  Simon  von  Gemen,  der 
im  Jahre  1259  den  Hof  Raesfeld  von  dem  Edlen  Adam  von  Berge  gekauft  hat, 
gilt  als  der  Stammvater  der  von  Raesfeld,  die  statt  des  Gemenschen  Balkens  mit 
den  Pfahlstücken  einen  gegitterten  Balken  führten.     Jüngere  Linien,   die  sich  von 


x)  Hier  sei  die  wichtigste  Literatur  über  Familienfideikommisse  zusammengestellt: 
Kurt  Freiherr  von  Reibnitz,  Familienfideikommisse,  ihre  wirtschaftlichen,  sozialen  und 
politischen  Wirkungen.  —  Martin  Wolff,  Die  Neugestaltung  des  Familienfideikommißrechts 
in  Preußen.  (Diese  beiden  Bücher  erschienen  in  Carl  Heymanns  Verlag.  Berlin,  W.  8,  Mauer- 
straße 43/44.)  —  S.  Meyer,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Familienfideikommisse.  Bonn.  Diss. 
1878.  —  v.  Miaskowski,  Das  Erbrecht  und  die  Grundeigentumsverteilung  im  Deutschen 
Reiche.  I.  II.  1882—84  (Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik.  XX.  XXV).  — Über  das  seit  dem 
8.  Jahrhundert  bezeugte  angelsächsische  Familienfideikommiß  vgl.  Brunn  er,  Zur  Rechts- 
geschichte der  Römischen  und  Germanischen  Urkunde,  Bd.  1  (mehr  nicht  erschienen).  Berlin 
1880,  190 ff.  —  Loersch  und  Schröder,  Urkunden  zur  Geschichte  des  Deutschen  Reichs, 
1.  Privatrecht,  2.  A.  Bonn  1881,  Nr.  66.  —  Eugen  Moritz,  Die  Familienfideikommisse  Preußens. 
Berlin  1901.  —  C.  von  Salza-Lichtenau,  Die  Lehre  von  Familien-,  Namen-  und  Geschlechts- 
fideikommissen.  Leipzig  1838.  —  Lewis,  Das  Recht  der  Familienfideikommisse,  Berlin  1868. 
—  Vgl.  auch  Erwin  Betzier,  Die  Erhaltung  von  Familiengütern.  Eine  Untersuchung  der 
im  Reichsrecht  gegebenen  Mittel  unter  Berücksichtigung  des  preußischen  Landrechtes.  Greifs- 
walder  Dissertation  1907.  —  Hoff  mann,  Das  Recht  des  Adels  und  der  Fideikommisse  in 
Bayern,  München  1896.  —  Schnelle,  Die  Adelskorporation  und  die  Fideikommißstiftungen 
in  Mecklenburg,  Hamburg  1845.  —  Inama-Sternegg,  v.,  Die  Familienkommisse  in  Öster- 
reich. Wien  1883.  —  Pfaff  und  Hoffmann,  Zur  Geschichte  der  Fideikommisse.  Exkurse 
über  österreichisches  allgemeines  bürgerliches  Recht.  Wien  1884. 


72 

dem  Hauptstamm  abzweigten  und  einen  neuen  Burgsitz  errichteten,  modelten  in 
alter  Zeit  das  ursprüngliche  Familienzeichen  in  verschiedener  Weise  um.  Das 
sehen  wir  anschaulich  an  den  Siegeln  der  Brüder  Johann  und  Gottschalk  von 
Padberg,  die  das  väterliche  Erbteil  unter  sich  geteilt  haben.  Johann,  der  ältere 
von  beiden,  erhält  den  Stammsitz  des  Geschlechts  und  wird  auch  vom  Vater  das 
Wappenbild,  zwei  Fehreihen  im  Schildeshaupt,  übernommen  haben.  Gottschalk 
hingegen  gründet  auf  dem  neuen  Haus  Padberg  die  Seitenlinie,  die  sich  dann 
später  noch  in  die  Familien  von  Adorf  und  Scharfenberg  verzweigt,  und  zieht  den 
Fehschmuck  statt  im  Schildeshaupt  auf  einem  Rechtbalken  über  den  Schild.  Die 
Rosen,  mit  denen  er  den  Rechtbalken  beseitet  hat,  entstammen  wahrscheinlich  der 
Wappenfigur  der  Familie  seiner  Frau  (Ilgen  28*). 

Söhne  von  Adligen  gaben,  wenn  sie  Erbtöchter  heirateten,  entweder  das  väter- 
liche Wappenbild  völlig  auf  und  adoptierten  das  der  Familie  ihrer  Frau,  wie  uns 
das  Beispiel  Friedrichs  von  Horde  lehrt,  oder  aber  sie  vereinigten  beide  Siegel, 
wie  wir  dies  bei  dem  Grafen  Engelbert  II.  von  der  Mark,  bei  Engelbert  von  Gemen, 
der  Bernhard,  gen.  Paschedags  älteste  Tochter  zur  Frau  hatte,  und  bei  Rabolo 
von  Schele,  der  1396  der  Gemahl  der  einzigen  Tochter  Sveders  von  Schiedehausen 
wurde,  bemerken  (Ilgen  28*,  29*). 

Für  familiengeschichtliche*  Forschungen  ist  der  bei  Domherren  im  13.  und 
14.  Jahrhundert  bisweilen  vorkommende  Brauch  bemerkenswert,  in  ihren  Siegeln  das 
Siegelbild  oder  die  Wappenfigur  des  Vaters  mit  dem  oder  der  der  Mutter  zu  verbinden. 
Der  Domkellner  Werner  von  Volmestein  ist,  den  Lebensumständen  nach  zu 
schließen,  ein  Sohn  Heinrichs  III.  von  Volmestein  und  der  Sophia  von  Isenberg, 
der  Tochter  des  Mörders  Erzbischofs  Engelbert  I.  von  Köln.  Von  der  Mutter  hat 
er  die  Rose  überkommen,  die  er  mit  dem  Volmesteinschen  Schild  belegt  hat. 
Ein  Seitenstück  zu  dem  Siegel  Werners  von  Volmestein  ist  das  des  Propstes 
Bernhard  von  Schildesche,  des  Sohnes  Ottos  III.  von  Ravensberg  und  der  Hedwig 
zur  Lippe  von  1325.  Im  runden  Siegelfelde  sieht  man  die  lippische  Rose,  bedeckt 
mit  dem  ravensbergischen  Sparrenschild,  worauf  die  Schüssel  mit  dem  Kopf  Jo- 
hannis  des  Täufers  gelegt  ist.  Dieser  heraldische  Brauch  wurde,  wie  es  scheint, 
dadurch  veranlaßt,  daß  die  Domherren  zum  Gerade,  dem  Nachlaß  der  Mutter, 
bevorrechtet  waren  und  infolgedessen  Anlaß  fanden,  die  Abstammung  von  ihr  auch 
äußerlich  zu  bekunden.  Er  verschwindet  im  15.  Jahrhundert  mehr  und  mehr;  die 
Siegel  der  Domherrren,  in  denen  nur  die  Waopenfigur  des  Vaters  wiedergegeben 
ist,  werden  von  dieser  Zeit  ab  die  gebräuchlicheren  (Ilgen  30*). 

Auf  Frauensiegeln1)  kommen  im  Mittelalter  neben  den  regelmäßigen  Alliance- 
wappen  in  zwei  Schilden  und  den  sehr  häufigen  monogrammatisch  zusammen- 
geschobenen in  einem  Schilde  bisweilen  ganz  eigentümliche  heraldische  Kombina- 
tionen vor.  Derartige  heraldische  Kombinationen  auf  mittelalterlichen  Siegeln 
dienen  oft  zur  Aufklärung  genealogischer  Probleme  oder  zur  Unterstützung 
familiengeschichtlicher    Hypothesen.      Als    Beispiel    hierfür    diene    das    von    Fürst 

x)  L.  v.  Ledebur,  Über  die  Frauensiegel  des  deutschen  Mittelalters,  Berlin  1859.  — 
Melly,  Über  Siegel  und  Siegelweise  österreichischer  Damen,  in  seinen  Beiträgen  zur  Siegel- 
kunde des  Mittelalters  (I.  T.  Wien  1846).  —  Ilgen,  Sphragistik,  in  A.  Meister's  Grundriß  der 
Geschichtswissenschaft  I,  1906,  5.  S.  354. 


73 

zu  Hohenlohe-Waldenburg  in  seinen  „Sphragistischen  Aphorismen"  (1882,  Tafel  IV, 
Nr.  41)  veröffentlichte  Siegel  der  Elisabeth  von  Hohenlohe-Brauneck  aus  dem  Jahre 
1331.  Dasselbe  zeigt  ein  Hifthorn  über  einem  Leoparden.  Obwohl  es  urkund- 
lich nicht  nachzuweisen  gewesen,  aus  welchem  Geschlecht  Elisabeth,  Gemahlin 
Gebhards  von  Hohenlohe-Brauneck,  stammt,  so  ist  doch  die  Vermutung  des  Ver- 
fassers sehr  wahrscheinlich,  daß  sie  eine  geborene  Neifen  war  und  von  den  drei 
Hifthörnern  ihres  angestammten  Wappens  ebenso  nur  eines  in  diesem  Siegel 
führte,  wie  von   den  beiden  Leoparden  ihres  angeheirateten  Wappens  nur  einen. 

Wie  in  diesem  Falle,  so  kommt  es  auch  sonst  gelegentlich  vor,  daß  eine 
heraldische  Einzelheit  Licht  über  die  Geschichte  eines  Geschlechtes  in  einer  Zeit 
wirft,  aus  welcher  dasselbe  Urkunden  nicht  aufzuweisen  vermag:  Ist  schon 
der  stehende  Löwe,  welcher  in  der  älteren  Zeit  von  den  Pentzen  im  Schild 
geführt  wurde,  eine  nicht  eben  häufig  vorkommende  heraldische  Figur,  so  ist 
die  Pentzische  Helmzier  durchaus  ungewöhnlich.  Die  gleichen  Wappenzeichen, 
mit  den  Pentzischen  in  Schild  und  Helm  genau  übereinstimmend,  finden  sich  bei 
dem  Bremischen  Geschlecht  von  Marssei,  genannt  von  Keding.  Nachweislich  sind 
Glieder  bremischer  Adelsgeschlechter  am  Ausgange  des  13.  und  zu  Beginn  des 
14.  Jahrhunderts  in  Mecklenburg  eingewandert.  Während  aus  den  gegenwärtig 
bekannten  Urkunden  der  Ursprung  des  Geschlechtes  von  Pentz  sich  nicht  be- 
stimmen läßt,  ist  es  lediglich  die  Heraldik,  welche  uns  Bremen  als  Heimat  des- 
selben nachweist.1) 

Die  Symbolik  der  Wappenfiguren  bietet  Gelegenheit,  besondere  Vorkommnisse 
aus  der  Geschichte  einzelner  Familien  zu  erforschen.  Über  die  Wahl  der  Wappen- 
bilder bemerkt  Bernd  S.  68  seiner  allgemeinen  Wappenwissenschaft:  „Bei  welcher 
Gelegenheit,  zu  welches  Geschehenen,  welcher  Tat  Andenken  diese  Bilder  —  dienen, 
—  können  nur  die  wissen,  welche  diese  Wappen  und  Wappenbilder  wählten  oder 
erteilten,  und  können  andere  nur  durch  Mitteilung  von  demselben  erfahren.  Es 
ist  daher  eine  sonderbare  Zumutung  und  unbillige  Forderung,  wenn  man  von 
einem  Wappenlehrer  verlangt,  daß  er  jedes  vorgelegte  Wappen  deuten  und  er- 
klären soll."  Diese  Zumutung  wird  von  Laien  beständig  gestellt,  sie  sehen  in 
solcher  Deutung  den  einzigen  Gegenstand  der  Heraldik,  und  Anfänger  in  der 
Wissenschaft  fühlen  sich  in  dieser  Hoffnung  fast  immer  getäuscht.  Bis  zum 
dreißigjährigen  Kriege  wurde  in  Deutschland  stets  festgehalten,  daß  das  Wappen 
nicht  dem  Einzelnen,  sondern  dem  ganzen  Geschlecht  angehört.  Geschehenes 
konnte  also  auf  Schild  und  Helm  nur,  wenn  es  besonders  wichtig  und  fast  wunder- 
bar war,  verewigt  werden.  Ob  die  Bilder,  welche  man  wählte,  wirklich  den  Sinn 
hatten,  den  zahlreiche  Wappensagen  ihnen  gegeben  haben,  ist  vielfach  zweifelhaft. 
Das  reiche  Material,  welches  Pusikan  (Oskar  Göschen)  in  seiner  Schrift  „Über  die 
Bedeutung  der  Wappenfigureri"  (Nürnberg  1877)  und  in  seiner  hinterlassenen  lehr- 
reichen Arbeit  „Entstehung  und  Bedeutung  der  Wappenbilder"  (Jahrb.  der  Gesell- 
schaft „Adler",  N.  F.   Bd.  16,   Wien  1906,    S.  lff.)    zusammengestellt    hat2),    mag 

*)  F.  v.  Meyenn,  Urkundliche  Geschichte  der  Familie  von  Pentz,  Bd.  I.  S.  45 ff. 

4)  Vgl.  auch  A.  M.  Mensinga,  Die  Abzeichen  der  Religion  in  den  Wappen,  VJH  7.  — 
Eine  nützliche  Übersicht  bietet  in  lexikalischer  Form  Paul  Qründel,  Wappensymbolik. 
Leipzig,  Moritz  Kühl  1907. 


74 

immerhin  Veranlassung  geben,  den  Traditionen  der  einzelnen  Familien  an  der  Hand 
von  Urkunden  und  Akten  weiter  nachzugehen.  So  können  z.  B.  die  häufig  vor- 
kommenden Schafscheren  nach  Fürst  Karl  Friedrich  Hohenlohe  erbliches  Schäferei- 
recht andeuten.  Wenn  man  erwägt,  wie  schwer  sumpfiges  Weideland  vorteilhaft 
zu  verwerten,  daß  es  also  zum  dauernden  Besitze  gleichsam  vorherbestimmt  ist, 
so  läßt  sich  wohl  glauben,  daß  ein  Erbherr  von  meilengroßen  Schafmooren  der- 
gleichen Wappenbild  oder  Helmzier  erkor.  Auf  Fischfang  deuten  die  Fischwappen 
von  Schweizer  Geschlechtern,  deren  Stammsitze  an  Seen  liegen,  oder  der  Familien- 
Gloucester,  aus  deren  Grafschaft  die  schönsten  Fische  kamen,  so  daß  man  bei 
dem  Namen  Gloucester  sogleich  an  Salmen  dachte.  Zu  den  wichtigsten  Boden- 
schätzen gehörte  das  Salz.  Salzpfannen  führten  die  Erb-Sälze  zu  Werl  in  Westfalen, 
Brandis,  Crispin,  Mellin,  wohl  in  ähnlicher  Bedeutung  die  Celle,  Burgmänner  zu  Rüden, 
Salzhaken  nach  Herrn  von  Mayrfels  auch  die  salzverwandten  Saurzapf  in  Bayern. 

Schon  die  Heraldiker  des  16.  und  17.  Jahrhunderts  haben  auch  den  Herolds- 
bildern eine  symbolische  Bedeutung  untergelegt.  So  sollten  nach  Rudolphi1)  die 
v.  Ehningen  einen  oder  zwei  goldene  Sparren  im  schwarzen  Schild  geführt  haben, 
„weil  sie  unter  den  alten  Kaisern  der  Zimmer-Leute  Vorgesetzte  sollen  gewesen 
seyn".  Daß  derartige  Auslegungen  willkürlich  sind,  liegt  auf  der  Hand.  Doch 
scheint  nach  neueren  Untersuchungen  einigen  Heroldsfiguren  wenigstens  in  einzelnen 
Fällen  eine  symbolische  Bedeutung  zuzukommen.  Diejenige  achtfache  Teilung 
eines  Wappenschildes,  die  in  der  Heraldik  „Ständerung"  genannt  wird,  gibt  gleich- 
sam den  Grundriß  einer  nach  dem  Jus  in  silvis,  Achtwort  genannt,  vorgenommenen 
Waldteilung.  Da  ist  es  nun  sehr  merkwürdig,  daß  nach  L.  v.  Ledebur  (Allgem. 
Archiv  f.  d.  Geschichtskunde  d.  preuß.  Staates  I,  1830,  S.  158 ff.)  alle  Geschlechter, 
soviel  sich  deren  bis  jetzt  mit  diesem  Wappenbilde  haben  auffinden  lassen,  in 
ihrem  Namen  oder  in  ihrem  Amte  eine  gemeinsame,  auf  Wald  sich  beziehende 
Bedeutung  hatten.  Zu  diesen  Geschlechtern  gehören  die  Waldboten,  die  von 
Waldeck,  die  von  Ardey  (synonym  mit  Ardenne  und  Hard,  eine  gewöhnliche  Be- 
zeichnung für  Waldgebirge),  die  Grafen  von  Bruchhausen,  welche  das  Holzgrafen- 
amt über  die  Desemer  Mark  bekleideten,  u.  a.  Mehrmalige  Längs-  und  Quer- 
teilung des  Schildes  ergibt  eine  Heroldsfigur,  die  seit  den  ältesten  Zeiten  als 
Schachierung  bezeichnet  wird.  Das  redende  Wappen  der  v.  Dachenhausen,  welche 
einen  von  Silber  und  Schwarz  geschachteten  Schild  mit  rotem  Schildeshaupt  als 
Wappen  führen,  bewirkte  die  Entdeckung,  daß  die  Schachierung  in  einer  Reihe 
von  Fällen  das  heraldische  Bild  von  Mauerwerk  ist.  In  allen  solchen  Fragen  der 
Wappensymbolik  hat  man  sich  aber  vor  Verallgemeinerung  zu  hüten.  Nicht  jede 
geistreiche  Wappendeutung  entspricht  der  historischen  Wahrheit. 

Bei  dem  Überhandnehmen  des  Briefadels  begann  man  nach  dem  dreißigjährigen 
Kriege  auch  in  deutschen  Landen  Figuren  zu  verleihen,  welche  auf  Beruf  oder 
Verdienste  des  in  den  Adelsstand  erhobenen  Untertanen  anspielten:  Dem  Stand- 
haften wird  eine  Säule,  dem  Sieger  ein  Lorbeerkranz,  dem  Fleißigen  eine  oder 
mehrere  Bienen,  dem  Bergmann  ein  Stollen  verliehen.   In  neuester  Zeit  treten  die 


*)  Rudolphi,    Heraldica   curiosa,   2.  Aufl.    1718.    Vgl.  v.  Hoverden,    H.  Graf,    Zur 
Wappen-Symbolik;  Über  die  Bedeutung  der  Herold-Stücke.     München  1870.    OBA  30. 


75 

modernen  Ergebnisse  der  Technik  hinzu:  dem  Eisenschmelzer  wird  ein  Hochofen, 
dem  Eisenbahner  gekreuzte  Signalfahnen,  wo  nicht  gar  eine  Lokomotive  in  das 
Wappen  gegeben. 

Eine  Reihe  von  Wappenzeichen   entsprang  religiöser  Gesinnung.     War  doch 
die  Symbolik  der  Kirche  um  1200  den  Geistern  geläufig.     Engel  z.  B.  führen  als 
Namenwappen  die  von  Seraphin,  de  Angeli,  die  französischen  Langelerie,  die  Liv- 
länder  Nothelfer,  letztere  einen  als  Helfer  in  der  Not  herbeifliegenden  Engel;  die 
ausgestorbenen  Kärtner  Litzelhofen    hatten    einen   Engel   mit  Anker  (hoffen).     Die 
Pascall  und  Paschal  in  Frankreich,  die  Pascall  in  England,  die  Nördlinger  Oster- 
tag   führen    das  Lamm   mit  der  Siegesfahne:  Auferstanden  ist  der  Herr!     Tauben 
sind  Zeichen    des    heiligen   Geistes,   wie    die  zu  Chateilmerveil,    das  Wappenbild 
des  St.  Gral    oder    sang  real,    für  König  Titurel    redend.     Eine  Taube    in   diesem 
Sinne  haben  die  Geist  von  Wildeck,  Siebmacher  III,  110.    Anders  gemeint  ist  die 
Wandertaube  mit  oder  Ölzweig,  welche  nachweislich  von  mehreren  ausgewanderten 
Geschlechtern    in    späterer  Zeit,    doch    schon   unter  Kaiser  Karl  V.,  zum  sinnbild- 
lichen Helmschmuck  genommen  worden  ist,  so  von  den  Grafen  Thurn-Valsassina. 
Das  Bild  uns.  lieb.  Frau  mit  dem  Jesuskind  sieht  man  im  Strahlenglanz  auf  dem 
Helm  der  bayrischen  Rohr.  Ein  echt  heroldkünstlerisches  Bild  der  Himmelskönigin 
führen  die  westfriesischen  Roorda:  Die  Jungfrau-Mutter,  über  dem  Haupt  die  Sternen- 
krone, stehend  auf  dem  Halbmond,  wie  sie  der  Katholik  unzähligemal  dargestellt  sah. 
Beim  fünfstrahligen  Stern  mag  man  fast  immer  an  die  Stella  maris    gedacht 
haben.     Auch    die  Rose  gehört    in  einer  Reihe  von  Fällen  hierher.     Sonst  ist  die 
Lilie  die  Blume  der  heiligen  Gottesgebärerin  und  reinen  Magd.    In    diesem  Sinne 
wird  wohl  das  Lilienwappen    den  Fugger  von    der  Gilgen    gegeben  worden   sein; 
denn    unter  Kaiser  Friedrich  III.  war    die  alte  Bedeutung  der  Figuren   noch  nicht 
ganz    vergessen;    es    passen    dazu    der  Wahlspruch:    „Gott   und  Maria"    und    die 
Engel  als  Schildhalter.    Die  Lilie,  teils  wappenkünstlerisch,  teils  mit  dem  Stengel, 
teils    als  Stab,    war  zuweilen  Schildbefestigung,    ein    andermal    die   zierliche  Be- 
säumung  eines    kostbaren  Stoffes,  welcher  auf  den  Schild  gelegt   oder    als  Über- 
zug genommen  worden;  sie  kann  auch  wohl  erbliches  Herrscher-,  Richter-,  Statt- 
halteramt angedeutet  haben,   mag  auch  aus  einem  Roch  verzeichnet  worden  sein, 
ist  häufig  aus  dem  Schilde  der  Lehnsherren  gekommen;  öfter  aber  als  all  das  zu- 
sammen, liegt  bei  den  ältesten  deutschen  Lilienwappen  der  Marienkultus  zugrunde. 
Als  Mahnung  zum  Besuche  und  zur  Befreiung  des  heiligen  Grabes  können  Pilger- 
stäbe und  -flaschen,  dann  die  englischen  Waterbudgets,  bei  Reisen  durch  die  Wüste 
über  dem  Saumsattel  zu    legen,  auch  vielleicht  ein  oder  der  andere  Stern  gedeutet 
werden;    das    meiste  Derartige  ist  aber    unter  die  Namenwappen  einzureihen,  so 
die  Pilgerstäbe,  französisch  bourdon  des  schachberühmten  de  la  Bourdonnaye  und 
der  altenglischen  Bourdon,  sowie  der  Sachsen  Römer  zu  Römerfahrt. 

Die  Heraldik  gewährt  auch  gelegentlich  die  Möglichkeit,  den  Namen  des  Ge- 
schlechtes aus  dem  Wappen  abzulesen.  Jede  Anspielung  auf  den  Namen  des 
Wappenführers    genügt,    um    das  Wappen    als  Namenwappen    zu    kennzeichnen.1) 


x)  Redende  Wappen   aus    dem  hohen  Adel  findet  man  zusammengestellt  in  dem  (bald 
wieder  eingegangenen)  „Neuen  deutschen  Herold",  Jahrg.  1872,  Nr.  2,  S.  13. 


76 

Schon   in   der  Kudrun   kommen   mehrere  Wappen   vor,  die  in   irgendeiner  Weise 
auf  den  Namen  anspielen,  z.B.   1371  ff . : 

Noch  sihe  ich  ir  einen  mit  lichten  sparren  rot 
da  stent  örter  inne,  des  kument  helde  in  not 
der  ist  Ortwines  da  her  von  Ortriche. 

Das  deutsche  Wappenwesen  ist  sehr  reich  an  Namenwappen,  Dies  gilt  be- 
sonders vom  Mittelalter,  da  es  unsern  aufgeweckten,  aber  nicht  schriftgelehrten 
Vorfahren  besonders  daran  gelegen  sein  mußte,  ihren  Namen  rebusartig  in  gemein- 
faßlicher Weise  von  Schild  und  Helm  herab  auszudrücken.  Die  Steiner  Donners- 
perg  führen  Schwarz  (vom  Gewitter):  aus  blauem  zu  vier  gewölkten  Haupte  (dem 
schon  reinen  Himmel)  drei  goldene  Flammen  strahlen  nebeneinander  in  einen 
goldenen  (erleuchteten)  Dreiberg  herabfahrend. 

Viele  Wappen  reden  in  einer  anderen  als  der  neuhochdeutschen  Schriftsprache. 
Die  Staufen  in  Schwaben  führen  drei  Kelche,  vom  mittelhochdeutschen  stouf, 
Kelch.  Die  von  Olvenstedt  im  Magdeburgischen  führen  ein  Kamel  als  redendes 
Wappen,  z.  B.  Bernhard  v.  O.,  Ritter  im  Jahre  1299;  im  Mittelalter  nannte  man 
nämlich  das  Kamel  „olbent".1)  Das  Wappen  der  v.  Carow  erklärt  sich  nach  Pusikan 
aus  dem  französischen  carreau  (Viereck).  Die  Zanotti  von  Ravenna  führen  Fleder- 
mäuse; le  Zä  nott,  landschaftlich,  es  ist  schon  Nacht.  Nicht  selten  reden  die  Wappen 
in  slawischer  Sprache.  So  erklärt  sich  das  Wappen  der  v.  Schwerin,  eine  Raute, 
aus  dem  Wendischen  czwerin;  der  Lindenast  des  Freiherrn  Gottfried  Wilhelm 
von  Leibnitz  aus  dem  wendischen  lipa,  Linde;  der  Ziegenhahn  der  Schlesier  Ko- 
korsch  aus  dem  polnischen  Kokorykac,  krähen ;  der  goldengehörnte,  schwarze  Stier, 
wütig,  in  Silber  der  Kärtner  Warlreß  von  volvo  rosh,  Ochsengestrüpp,  wo  die 
Siegelumschrift  Waldres  oder  Wudris  den  Zusammenhang  noch  mehr  verbirgt, 
zumal  die  Trümmer  jener  Burg  in  einem  Landesteile  liegen,  welcher  seit  600  Jahren 
völlig  deutsch  ist.  Auch  die  Bubna  brachten  ihr  Trommel-bubna  aus  der  böhmischen 
Heimat.  Tschechischen  Wappenbildern  gegenüber  wird  es  meist  heißen,  „ich  ver- 
staun dein  Sprach  nit",  wie  dem  Kärntner  Herzog  durch  den  Schwabenspiegel 
empfohlen  wird,  seinen  wendischen  Untertanen  zu  antworten,  falls  sie  ihm  etwas 
auf  slovenisch  vortragen  sollten.2) 


J)  Lexer,  Mittelhochdeutsches  Handwörterbuch  II,  151. 

2)  Da  einzelne  Familien  einen  bestimmten  Sinnspruch  als  Wappendevise  führen,  so  kann 
eine  solche  Devise  unter  Umständen  dem  Forscher  einen  zuverlässigen  Anhaltspunkt  geben. 
Über  diese  Devisen  ist  zu  vergleichen:  Chassant,  Alph.  et  H.  Tausin,  Dictionnaire  des  De- 
vises  historiques  et  heraldiques.  3  vols.  Paris  1878  bis  1895.  —  Cris  de  guerre  et  Devises, 
par  le  comte  de  C.  Paris  1852.  —  Dielitz,  Wahl-  und  Denksprüche,  Feldgeschrei,  Losungen 
usw.  Görlitz  1882  f.  —  Wahl-  und  Wappensprüche.  Ein  Beitrag  zur  Sprachpoesie.  Berlin 
1880.  —  Radowitz,  J.  v.,  Die  Devisen  und  Motto  des  späteren  Mittelalters,  Stuttgart  und 
Tübingen  1850.  —  Scheffler,  Wahl-  und  Waffensprüche  deutscher  Studenten.  Ein  Beitrag 
zur  geistigen  Eigenart  deutschen  Studentenlebens,  Leipzig  1896.  —  (Fürst  Hohenlohe- 
Waldenburg,  F.  K.)  40  Hohenlohesche  Mottos  und  Devisen.  Kupferzell  1880;  ders.,  Hohen- 
lohesche  Mottos  und  Devisen  und  Verschiedenes  über  den  Phönix.  Heilbronn  1882.  — 
Lobe,  M.,  Wahlsprüche,  Devisen  und  Sinnsprüche  deutscher  Fürstengeschlechter  des  16.  bis 
17.  Jahrh.  Leipzig  1883;  ders.,  Wahlsprüche,  Devisen  und  Sinnsprüche  der  Kurfürsten  und 
Herzöge  von  Sachsen  Ernestinischer  Linie,  Leipzig  1877.     Mühler,  H.  v.,  Wahlsprüche  der 


77 

Nicht  unerwähnt  mögen  schließlich  noch  die  Hausmarken1)  sein,  da  sie  in 
einzelnen  Fällen  z.  B.  von  polnischen  Adelsfamilien  noch  heutigen  Tages  in  den 
Wappen  geführt  werden  und  vielfach  in  Bürgersiegeln  vorkommen;  sie  werden 
häufig  heraldisiert,  d.  h.  in  den  Schild  gesetzt.  Mit  den  Hausmarken  verwandt 
sind  die  Steinmetzzeichen.  Die  Meisterzeichen  wurden  seit  dem  14.  Jahrhundert 
schildartig  umzogen  und  kommen  so  auch  auf  Siegeln  vor.  Die  Geburt  verlieh 
den  Anspruch  auf  eine  gewisse  Basis  der  Hausmarke,  das  Erbrecht  aber  den  auf 
eine  nähere  Gestaltung  dieser  Grundlage.  Homeyer  hat  gezeigt,  daß  die  Haus- 
marke des  Stammvaters  zunächst  durch  eine  Anzahl  von  Geschlechtsfolgen  un- 
verändert blieb,  daß  aber  bei  Abzweigungen  neuer  Linien  Beistriche  hinzugesetzt 
wurden. 

Während  die  Hausmarken  außer  Gebrauch  kamen,  haben  sich  manche  alt- 
bürgerliche Wappen  von  Geschlecht  zu  Geschlecht  vererbt  und  bis  in  die  Gegen- 
wart herübergerettet.  Zahlreiche  Wappen  gingen  im  18.  Jahrhundert  dadurch 
zugrunde,  daß  der  Zeitgeschmack  auf  Petschaften,  Siegelringen  und  in  Stamm- 
büchern Allegorien  und  Symbole  bevorzugte.    Dazu  kam  der  in  der  zweiten  Hälfte 


Hohenzollern.  29  Tafeln  und  Text.  Breslau  1883.  —  Zu  Leiningen-Westerburg,  Graf 
Karl  Emich,  Leiningensche  Wahl-  und  Denksprüche  aus  4  Jahrhunderten.  Pfälzisches  Museum 
1884,  Nr.  8. 

x)  Becker,  Über  die  Salzburger  Haus-  und  Hofmarken.  —  Conrad,  Georg,  Über  Hof- 
marken im  Kr.  Preuß.-Holland  (Separatabdruck  Königsberg  1890).  —  Conrady,  L.,  Nassauische 
Hausmarken,  AVN  33,  34.  —  Friedländer,  E.,  Westfälische  Hausmarken  und  verwandte 
Zeichen  (Separatabdruck,  Münster  1872).  —  Grueber,  Hauszeichen,  Aus  Kärnten  22,  S.  169. 
—  Heyne,  M.,  Über  Basler  Goldschmiedezeichen,  AKDV  1883,  209  ff .  —  Homeyer,  Die 
Haus-  und  Hofmarken.  Mit  XLIV  Tafeln.  Berlin  1870  [noch  immer  der  Ausgangspunkt  dieser 
Studien,  bahnbrechende  Arbeit,  vgl.  auch  Hantgemal  und  Hausmarke,  VJH  2  ff.].  —  Jan n er, 
Ferd.,  Die  Bauhütten  des  deutschen  Mittelalters.  Leipzig  1876.  —  Ders.,  Die  Bauhütten 
des  Mittelalters.  Jahresber.  des  Kgl.  Lyceums  in  Regensburg  für  1870/71.  —  Klemm,  Inter- 
essante Steinmetzzeichen  an  der  Marienkirche  zu  Reutlingen,  Reutlinger  Geschichtsbl.  1896, 
S.  1  ff.  —  Klemm,  WVL  5,  11—32.  —  Klemm,  Runen,  Steinmetzzeichen  und  Hausmarken, 
WVL  8.  —  Klemm,  Meister-  und  Bildhauerzeichen  und  -Namen,  WVL  8.  —  Lisch,  Über 
die  Hausmarken  und  das  Loosen  in  Mecklenburg,  VMG  20.  —  Losch,  Frdr.,  Runen  unter 
den  Steinmetzzeichen,  WVL  8.  —  Lüthi,  E.,  Die  Steinmetzzeichen  als  Geschichtsquellen 
(Pionier,  Organ  der  schweizerischen  permanenten  Schulausstellung  in  Bern,  27.  Jahrg.  1906, 
Nr.  2/3)  [gibt  zunächst  eine  Geschichte  der  Steinmetzzeichen  überhaupt  und  verbreitet  sich 
sodann  über  die  Steinmetzzeichen  an  zähringischen  Burgen].  —  Meli,  Zu  den  Bürger-,  Haus-, 
Hof-  und  Siegelmarken,  MZK  22,  21  ff.  —  Meyermann,  Göttinger  Hausmarken  und  Familien- 
wappen. Göttingen  1904  (s.  u.).  —  v.  Münchhausen,  Über  die  gothischen  Steinmetz-  und 
Wappenzeichen,  Vaterländisches  Archiv  für  Hannover- Braunschweigische  Geschichte,  Jahrg. 
1833.  Lüneburg,  bei  Herold  &  Wahlstab  1833,  236ff.  —  Nüesch,  A.,  und  H.  Bruppacher, 
Das  alte  Zollikon.  Kulturhistorisches  Bild  einer  Züricher  Landgemeinde.  Zürich  1899  [dieses 
Buch  bildet  S.  445  die  Hausmarken  der  an  der  Holzkorporation  beteiligten  Bürger  der  Ge- 
meinde ab  (Holzrodel  v.  1844)  mit  Angabe  der  Eigentümer  und  Ausführungen  über  das  Institut 
dieser  Zeichen;  S.  393 — 444  werden  zahlreiche  Geschlechter  behandelt].  —  Pantz,  Anton  von, 
Beiträge  zur  Geschichte  der  Innerberger  Hauptgewerkschaft.  Graz  1904  (aus  den  Veröffent- 
lichungen der  historischen  Landeskommission  für  Steiermark.  Graz  1903,  XIX).  —  Pfaff,  Zur 
Geschichte  der  Steinmetzen  und  ihrer  Zeichen  in  „Der  Sammler",  Verlag  von  Karl  Siegismund, 
Berlin  SW,  Dessauerstraße  13,  XIX  1897,  Nr.  4.  —  Ris-Paquot,  Dictionnaire  des  poincons, 
symboles  etc.  des  orfevres.  Paris  1890.  —  Rosenberg,  Marc,  Die  Aachener  Goldschmiede, 
ihre  Arbeiten  und  ihre  Merkzeichen,  Ag  15;  ders.,  Der  Goldschmiede  Merkzeichen.     Frank- 


78 

des  Jahrhunderts  auftauchende  Gebrauch  der  gummierten  Briefhüllen,  wodurch 
Petschaft  und  Siegelring  mehr  und  mehr  außer  Kurs  gesetzt  wurden.  Vor  allem 
aber  sah  der  auf  dem  Boden  der  französischen  Staatsumwälzung  von  1789  er- 
wachsene Liberalismus  des  19.  Jahrhunderts  mit  der  ihm  eigentümlichen  Verkennung 
des  geschichtlich  Gewordenen  in  den  Wappen  nur  Symbole  des  als  besonderer 
sozialer  Stand  zu  Grabe  getragenen  Adels.1)  Und  doch  kommen  bürgerliche 
Wappen  schon  seit  dem  Mittelalter  vor.  Der  nämliche  Familienstolz,  der  den 
echten  Edelmann  antreibt,  den  Ehrenschild  seines  Geschlechtes  rein  zu  halten, 
hat  auch  gar  manches  wackeren  Bürgers  Herz  höher  schlagen  lassen.  Auch  von 
den  bürgerlichen  Wappen  gilt  das  schöne  Wort  des  bekannten  Berliner  Heraldikers 
Prof.  Hildebrandt: 

Es  sollen  die  Schilde  und  Helme  uns  sagen 
Von  der  Väter  vergangenen  glorreichen  Tagen; 
Da  Ritter  und  Bürger  umstanden  den  Thron 
In  männlichem  Kampfe  für  Kreuz  und  für  Krön'. 
Es  sollen  die  Schilde  und  Helme  uns  mahnen, 
Zu  wandeln,  wie  jene  auf  rühmlichen  Bahnen; 
Zu  streiten,  .wie  jene  einst  —  nimmer  gereufs  — 
In  Treue  und  Ehre  für  Krone  und  Kreuz. 

Es  kann  daher  nur  mit  freudiger  Genugtuung  begrüßt  werden,  daß  in  neuerer  Zeit 
auch  in  zahlreichen,  nicht  adligen  Kreisen  die  Freude  an  einem  Familienwappen 
sich  wieder  mächtig  regt  und  nicht  wenige  Familien  zur  Annahme  eines  solchen 
bewogen  hat.  Wenn  diese  Bestrebungen  zu  einem  besseren  Erfolg  führen  und 
auch  das  Beispiel  alteingesessener  adliger  Familien,  z.  B.  der  v.  Böse,  v.  Gersdorf, 


fürt  a.  M.  1889.  —  Rziha,  Graphik  der  Steinmetzzeichen,  KQV  1880;  ders.,  Instruktion 
für  die  Sammlung  von  Steinmetzzeichen,  Zeitschr.  des  Deutschen  Palästinavereins,  IV.  Heft 
1  u.  2,  S.  93— 96;  ders.,  Studien  über  Steinmetz-Zeichen,  MZK.  —  Schneider,  F.,  Über 
die  Steinmetzzeichen  und  insbesondere  die  des  Mainzer  Doms,  in  dem  Organ  für  christl.  Kunst, 
hrsg.  v.  J.  van  Endert  in  Köln,  Nr.  5ff.  —  Schneider,  F.,  und  Rud.  Redtenbacher,  KGV 
1877. —  Seemann,  Arthur,  Deutsche  Kunstgewerbezeichen.  Ein  Adreßbuch  deutscher  Künstler. 
Leipzig  1843.  —  Seyler,  Geschichte  der  Heraldik,  1885,  333  ff .  —  Stiperger  und  Größer, 
MZK  20,  98.  —  Styger,  Wappen  und  Hauszeichen  auf  den  Trinkgeschirren  zu  Arth  und 
Steinen,  Mittlgn.  d.  histor.  Ver.  des  Kantons  Schwyz,  4.  Heft  1885,  73  ff .  —  Walderdorff, 
Graf  H.  v.,  Steinmetzzeichen  und  Hausmarken,  Verhandlungen  d.  histor.  Ver.  f.  Oberpfalz  u. 
Regensburg.  —  Wer  nicke,  Schlesische  Steinmetzzeichen,  Ber.  33,  34.  39  des  VMSA.  — 
Zahn,  W.,  Tangermünder  und  Stendaler  Wappen  und  Hausmarken,  DH  22;  ders.,  Alt- 
märkische Wappen  und  Hausmarken,  DH  23;  ders.,  Wappen  und  Hausmarken  aus  Werden 
in  der  Altmark,  DH  26.  —  Hausmarken  in  Mecklenburg  und  im  Fürstentum  Ratzeburg,  VMG  60 
(Bericht  2,  26  u.  3,  36).  —  Sammlung  von  Hausmarken  auf  den  Grabsteinen  zu  St.  Rochus 
und  zu  St.  Johannes  zu  Nürnberg,  AKDV  1863.  —  Eine  besondere  Art  von  Hauszeichen  sind 
die  auf  den  Teßlen  der  Alpengemeinden.  Teßlen  sind  mehr  oder  weniger  lange,  viereckige 
Stäbe;  auf  ihnen  hat  jeder  Beteiligte  der  Reihe  nach  ein  Hauszeichen,  die  das  Besitzrecht  an 
einem  Gegenstand  angeben  und  die  Rangordnung  von  gewissen  Pflichten  im  Gemeindedienst 
fixieren.  Diese  Teßlen  heißen  deshalb  auch  Kehrteßlen  oder  Listenteßlen.  Mehr  über  diese 
Teßlen  findet  man  bei  Stebler,  F.  G.,  Das  Gorns  und  die  Gornser.  Zürich,  F.  Amberger, 
1903  (Beilage  z.  Jahrbuch  S.  A.  C.  Bd.  38). 

!)  Knötel,  Bürgerliche  Heraldik,  Tarnowitz,  Kothe,  1902,  S.  22. 


79 

der  Freiherren  von  Hausen,  der  Krug  von  Nidda,  der  v.  Wolffersdorff  und  v.  Zesch- 
witz1),  die  alten  schönen  Wappen  von  späterer  Verunstaltung  zu  befreien  und  das 
so  gereinigte  Wappen  durch  Familiensatzungen  festzustellen,  immer  mehr  Nach- 
ahmung findet,   dann  wird  das  Wort  unseres  Schiller  immer  mehr  zur  Wahrheit: 

„Auch  des  Wappens  nette  Schilder 
Loben  den  erfahrnen  Bilder." 

Ein  Wappen  sich  zu  wählen,  das  von  einer  anderen  Familie  nicht  bereits 
geführt  wird  und  dabei  doch  durch  geschmackvolle  Komposition  den  Kunstsinn 
befriedigt,  ist  nicht  ganz  einfach.  Diesbezüglich  kann  gar  nicht  nachdrücklich 
genug  vor  den  sogenannten  „Wappen-Comtoirs",  die  in  fast  allen  größeren  Städten 
bestehen,  gewarnt  werden.2)  Hunderte  von  Fällen  beweisen,  daß  diese  Geschäfts- 
inhaber zumeist  Leute  sind,  denen  jede  Kenntnis  der  Heraldik  abgeht.  Aus  diesem 
Grunde  entnehmen  sie  dem  sogenannten  Großen  Siebmacher  (dem  Fürst-Weigel- 
schen  Wappenbuch),  das  gewöhnlich  als  „Europäische  Wappensammlung"  bezeichnet 
wird,  entweder  kurzweg  das  Wappen  irgend  einer  adligen  Familie  gleichen  Namens 
mit  derjenigen,  die  um  Ausstellung  „ihres  Wappens"  ersucht  hat,  oder  sie  greifen, 
falls  dieser  Name  sich  im  Siebmacher  nicht  findet,  das  einer  ähnlich  klingenden 
oder  aber  auch  das  einer  ganz  beliebigen  Adelsfamilie  heraus. 

Dieses  Wappen  wird  nun  in  Quartgröße,  in  bunten  Farben,  mit  Gold  und 
Silber  (gewöhnlich  auf  Glacepapier)  gemalt,  mit  der  Unterschrift  „Wappen  der 
Familie  N.  N."  bezeichnet  und  der  Sendung  eine  fabelhafte,  gewöhnlich  mit  den 
Kreuzzügen  beginnende  Geschlechtserzählung  hinzugefügt,  die  selbstredend  zu 
irgendeinem  Adelsgeschlecht  gehört  und  zumeist  wörtlich  aus  einem  beliebigen 
Adelslexikon  abgeschrieben  ist. 

Es  gibt  in  Nord-  und  Süddeutschland  nachweisbar  zahllose,  auch  bäuerliche 
Familien,  welche  auf  die  Annoncen  oder  die  Anpreisungen  von  Agenten  oder  Reisenden 
derartiger  Wappenbureaus  (das  „Geschäft"  muß  also  lohnend  sein)  hereingefallen  sind 
und  für  ihr  teures  Geld  sich  im  Besitze  einer  meist  ganz  unheraldisch  gefertigten 
Wappenzeichnung  und  einer  gestohlenen  genealogischen  Beschreibung  befinden. 
Wenn  das  betreffende  Adelsgeschlecht,  dessen  Wappen  hier  gemißbraucht  wird, 
durch  Zufall  davon  Kenntnis  erhält  und  Strafantrag  stellt,  so  zieht  sich  der  durch 
ein  solches  „Wappen-Comtoir"  oder  „Wappen-Bureau"  Hereingefallene  außer  den 
Kosten,  welche  diese  Geschäftsstellen  berechnen,  noch  eine  gerichtliche  Bestrafung 
zu.  Will  irgend  eine  Familie  sich  ein  Wappen  zulegen,  das  mit  keinem  der  vor- 
handenen Adelswappen  kollidieren  soll,  so  empfiehlt  sich  in  allen  Fällen,  daß  die 
Betreffenden  sich  mit  dem  Vorstande  oder  einem  erfahrenen  Mitgliede  eines  der  be- 


*)  Vgl.  meinen  Aufsatz  „Hilfsmittel  und  Quellen  der  sächsischen  Adelsgeschichte"  in 
der  Wissenschaftlichen  Beilage  der  „Leipziger  Zeitung"  1905,  Nr.  103,  S.  409.  —  Vgl.  auch 
Adelsrolle,  illustrierte  deutsche,  des  19.  Jahrh.  Vollständige  Sammlung  der  Wappen  des 
deutschen  Adels  auf  41  geprägten  Tafeln  nebst  Text.    Leipzig  1858—60. 

2)  Das  Folgende  nach  M.  G ritzner,  Über  bürgerliche  Wappen  und  deren  Führung, 
ASW  6,  1906  Nr.  10,  dem  ich  mich  nur  vollständig  anschließen  kann.  —  Vgl.  auch  meinen 
Aufsatz  „Das  Recht  zur  Wappenführung"  ZPF  3. 


80 

stehenden  heraldischen  Vereine1)  in  Verbindung  setzen.  Freilich  gibt  es  gegen  die 
Nachahmungen  bürgerlicher  Wappen  einen  Schutz  nicht;  es  sei  denn,  daß  der 
Besitzer  den  gesetzlichen  Schutz  der  Eintragung  in  das  Warenzeichenregister  nicht 
verschmäht,  wozu  allerdings  wohl  nur  Kaufleute  berechtigt  sind.2) 

Es  ist  zu  wünschen,  daß  recht  viele  bürgerliche  Familien  statt  des  langweiligen 
nichtssagenden  und  sehr  leicht  zu  Verwechslungen  führenden  „Monogramms"  sich 
ein  hübsches  Wappen  konstruieren  lassen,  sintemal  noch  heute  der  alte  Spruch  gilt: 

„Ain  Wapen  ist  ein  guotes  Ding,  voll  achtem  Prunk  und  Wesen!" 

Ein  Wappen  zu  führen  ist  weder  strafbar,  noch  eitel,  es  ist  ein  historisch 
erwiesenes  Recht,  das  auch  dem  Bürger  zusteht;  nur  ein  Narr  oder  ein  Ungebildeter 
wird  aus  der  Führung  eines  bürgerlichen  Wappens  die  Behauptung  der  Überhebung 
herleiten.3) 

Zum  Schluß  dieser  Erörterungen  über  Heraldik  mögen  die  Adressen  einer 
Anzahl  bekannter  Wappenmaler  und  Zeichner  folgen: 


*)  Vereine  für  Heraldik  und  Familienkunde  sind:  „Herold",  Verein  für  Heraldik,  Sphra- 
gistik  und  Genealogie  in  Berlin.  Nähere  Auskunft  durch  Professor  Hildebrandt  in  Berlin  W., 
Schillstraße  3.  —  „Adler",  K.  K.  heraldische  Gesellschaft  in  Wien.  Schriftführer:  Dr.  Witting, 
Wien  I.,  Rathausstraße  8.  —  „Verein  zur  Begründung  und  Erhaltung  einer  Zentral- 
stelle für  Deutsche  Personen-  und  Familiengeschichte"  in  Leipzig.  Vorsitzender:  Rechts- 
anwalt Dr.  Breymann,  Neumarkt  29.  —  „Roland",  Verein  für  Stammkunde.  Nähere  Auskunft 
durch  Studienrat  Prof.  Dr.  Unbescheid  in  Dresden,  Lüttichaustr.  11.  —  „Roter  Löwe",  Verein 
für  Geschichte  und  geschichtliche  Hilfswissenschaften  an  der  Universität  Leipzig.  —  „Zum 
Kleeblatt",  Verein  zur  Pflege  der  Heraldik  für  kunstgewerbliche  Interessen  in  Hannover.  — 
„St.  Michael",  Verein  Deutscher  Edelleute  zur  Pflege  der  Geschichte  und  Wahrung  historisch 
berechtigter  Standesinteressen.  I.  Vorsitzender:  Friedrich  Freiherr  von  Gaisberg-Schöckingen, 
Schloß  Schöckingen,  Württemberg,  O.-A.  Leonberg.  —  Genealogisch- heraldik  Genootschaft 
„de  Nederlandische  Leeuw"  te  's-Gravenhage.  —  „De  Nederlandische  Herauf, 
genealogisch-heraldische  Gesellschaft  zu  's-Gravenhage.  —  „Societe  heraldique  et  genea- 
logique  de  France"  in  Paris.  —  „Societe  heraldique  de  Suisse",  Schweizerische 
heraldische  Gesellschaft  zu  Neuchätel.  —  „Reale  accademia  araldo-genealogica"  zu  Pisa. 
—  „Collegio  araldico"  in  Rom.  —  „Magyar  heraldikaies  genealogiai  Tärsasäg" 
in  Budapest.  —  „New-England",  historische  und  genealogische  Gesellschaft  zu  Boston.  — 
In  Amerika,  wo  gegenwärtig  der  Sinn  für  Genealogie  und  Familienforschung  stark  entwickelt 
ist,  gibt  es  eine  größere  Zahl  von  Vereinen  zur  Pflege  dieser  Wissenschaften. 

2)  Hugo  Gerard  Ströhl,  Schutzmarken  und  Fabrikzeichen.  Wien  1890.  —  Speckler, 
Heraldik  und  Schutzmarke.  Hamburg  1883.  —  J.  A.  Koopmans,  Handels-  en  fabrieksmerken 
in  verband  met  de  heraldiek.  's-Gravenhage  1888.  —  De  l'heraldisation  de  la  marque  de  pro- 
priete  et  des  origines  du  blason,  in:  La  Revue  Heraldique,  Historique  et  Nobiliaire,  fondee 
en  1862.  Tome  XXIII.  4.  Serie.  Tome  VI.  —  Josef  Ritter  von  Bauer,  Das  Wappen  als 
gewerbliche  Marke,  JAW,  N.  F.  13.  —  K.  E.  Graf  zu  Leiningen-Westerburg,  Über  Waren- 
zeichen-Heraldik, DH  36.  —  Über  die  Warenzeichen  orientiert  das  vom  kaiserlichen  Patent- 
amt herausgegebene  „Warenzeichenblatt"  (Verlag  P.  Stankiewicz,  Berlin  SW.). 

3)  Im  Verlag  von  Gebr.  Vogt,  Papiermühle  S.-A.,  sind  erschienen:  Wappenschablonen, 
fertig  geprägt,  auf  weißem  starken  Karton,  „gut  heraldisch  ausgeführt".  50  Pf.  pro  Stück 
(fünf  verschiedene  Muster).  Größere  Anzahl  billiger.  Die  Größe  des  Kartons  ist  38  x  30  cm. 
Desgleichen  auf  gewöhnlichem  Papier,  in  Blockform,  100  Stück  1  M.,  „auf  besserem  Kolorier- 
papier" 50  Stück  M.  1,20.  Papiergröße  9x12  cm.  Derselbe  Verlag  bietet  an  als  soeben 
neu  erschienen:  Wappenschablonen  von  Osk.  Roick,  Berlin,  entworfen,  7  verschiedene 
Muster,  in  Blockform  auf  Zeichenpapier,  100  Stück  2  M.  (einzeln  nicht  unter  25  Stück). 
Papiergröße  12x20  cm.    Höhe  des  Schablonenwappens  8,5  cm. 


81 

Ad.  Cloß,  Stuttgart,  Neckarstr.  61. 

E.  Döpler  d.  j.,  Prof.,  Berlin,  Dörnbergstr.  2. 

H.  Heling,  Hofwappenmaler,  Berlin  N,  Wörther  Str.  8. 

R.  von  Haken,  Berlin  SW,  Königgrätzer  Str.  67. 

Ad.  M.  Hildebrandt,  Prof.,  Berlin  W,  Schillstr.  3. 

Jantzen,  Freiburg  in  Baden. 

Ernst  Krahl,  K.  K.  Hofwappenmaler,  Wien  III,  Am  Heumarkt  9. 

Max  Lehmann,  Dresden-A.,  Bayreuther  Str.  1/2. 

H.  Nah  de,  Hofwappenmaler,  Berlin  S,  Prinzenstr.  21. 

Georg  Otto,  Berlin,  Unter  den  Linden  40. 

Lor.  M.  Rheude,  München,  Augustenstr.  109,  III. 

O.  Roick,  Berlin  S,  Dresdener  Str.  106. 

Chr.  Zacharias,  Hannover,  Gr.  Aegidienstr.  7. 

Während  noch  bis  vor  etwa  dreißig  Jahren  die  Gravierkunst  sehr  im  argen 
lag  und  den  Graveuren  vielfach  die  Schuld  an  der  Mißgestaltung  der  Wappen  bei- 
gemessen werden  mußte,  hat  sich  in  neuerer  Zeit  ein  bedeutender  Umschwung 
auf  diesem  Gebiete  vollzogen.  Es  ist  heutzutage  leicht,  tadellose  Petschafte  in 
beliebigen  Stilen  zu  erhalten.  An  den  heraldischen  Ausstellungen  zu  Berlin1)  haben 
sich  folgende  Graveure  beteiligt: 

1.  Robert  Fritz,  Suhl  i.  Thür. 

2.  Gustav  Hanneck,  Braunschweig. 

3.  M.  Haseroth  jun.,  Berlin. 

4.  H.  Held,  Hofgraveur,  Magdeburg. 

5.  Jauner,  Wien. 

6.  Armand  Lamm,  Berlin. 

7.  Karl  Lubig,  Berlin. 

8.  R.  Otto,  Hofgraveur. 

9.  Renton  Warner,  London. 

10.  G.  Schuppan,  Hofgraveur,  Berlin. 

11.  J.  Schwerdtner,  Wien. 

12.  Reinh.  Tips,  Berlin. 

13.  P.  Wedel,  Augsburg. 


x)  Ad.  M.  Hildebrandt,  Heraldische  Meisterwerke  von  der  heraldischen  Ausstellung 
zu  Berlin.   Berlin,  Jul.  Springer  1882.  —  Ders.,  Wappenfibel,  7.  Aufl.  1909,  S.  68  f .,  28  f. 


Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde. 


Numismatik  und  Familiengeschichte.1* 

IE  Wichtigkeit  der  Numismatik2)  für  familiengeschichtliche  Forschung  ist 
besonders  aus  dem  alten  Rom  bekannt.  Nennt  man  doch  (vgl.  Schmiede, 
Nachtrag  zu  dem  Handwörterbuch  der  ges.  Münzkunde  1815,  S.  54)  die- 
jenigen Römermünzen,  welche  während  der  republikanischen  Verfassung 
mit  der  Aufschrift  vornehmer,  zu  den  höheren  Würden  aufgestiegener  Familien  geprägt 
wurden,  schlechthin  „Familienmünzen".  Drei  Beamte  waren  als  Aufseher  über  das 
Münzwesen  gesetzt,  welche  Triumviri  auro  argento  aere  flando  feriundo  genannt 
wurden.  Ihr  jähriges  Münzrecht  benutzten  sie,  um  sich  während  desselben  bei  dem 
Volk  durch  verbesserte  Gepräge  beliebt  zu  machen  und  das  ehrenvolle  Andenken  ihrer 
Familien  zu  erneuern,  indem  sie  die  merkwürdigen  Taten  der  Berühmtesten  ihrer  Ge- 
schlechter zum  Inhalt  der  Gepräge  wählten.  Die  dadurch  hervorgerufene  Mannigfaltig- 
keit der  Gepräge  wurde  noch  dadurch  vermehrt,  daß  die  Magistratspersonen,  wenn 
sie  erst  einmal  Ädilen  gewesen  waren,  das  jus  denarios  flandi  et  feriundi  für  ihre 
Lebenszeit  behielten,  vermöge  dessen  sie  Geld  mit  ihrem  Stempel  fortprägen  lassen 
durften,  wenn  sie  das  Silber  dazu  anschaffen  konnten.  Diesen  republikanischen 
Münzen  reiht  sich  eine  Serie  von  Bildnissen  senatorischer  Statthalter  zur  Zeit  des 
Augustus  an.  Dieser  gab  in  denjenigen  Provinzen,  deren  Statthalter  vom  Senat 
ernannt  wurden,  diesen  Statthaltern  das  Recht,  neben  ihre  Namensinschrift  auch 
ihr  Bildnis  auf  die  Münzen  zu  setzen.  Dieser  Anordnung  verdanken  wir  Deutsche 
das  Bildnis  des  P.  Quinctilius  Varus.  Ehe  dieser  im  Teutoburger  Walde  fiel,  war 
er  Prokonsul  der  Provinz  Afrika.  Sein  in  der  Stadt  Achulla  geprägtes  Bildnis  ist 
in  Alfred  v.  Sallets  „Münzen  und  Medaillen"  veröffentlicht.3) 

Der  erste,  der  das  Recht  erhielt,  sein  eigenes  Bildnis  auf  die  Münzen  zu 
setzen,  war  bei  den  Römern  Julius  Cäsar;  er  erhielt  dies  Recht  erst  im  Jahre  seines 
Todes,  hat  aber  in  der  kurzen,  ihm  noch  gegönnten  Lebenszeit  von  diesem  Rechte 


*)  Wiederabdruck  aus  dem  Dresdner  Journal  1905. 

2)  Zur  Einführung  in  die  Numismatik  ist  zu  empfehlen  Halke,  Einleitung  in  das  Studium 
der  Numismatik,  2.  Aufl.  Berlin,  3.  Aufl.  Berlin,  Georg  Reimer  1905.  Vgl.  auch  Dannen- 
berg,  Grundzüge  der  Münzkunde,  Leipzig  1891.  Bibliographie  bei  A.  Giry,  Manuel  de 
diplomatique  1894,  S.  428  ff.;  über  die  Literatur  von  1889—1897  A.  Blanchet  in:  Congres 
bibliographique  usw.,  1900,  Bd.  2,  S.  1—26. 

»)  Handbücher  der  Kgl.  Museen  zu  Berlin,  Berlin  1898,  S.  52. 


83 

aufs  reichlichste  Gebrauch  gemacht.  Vor  Cäsar  durften  nur  die  Köpfe  berühmter 
Verstorbener  auf  römischen  Münzen  geprägt  werden.  Ehe  der  geistlose,  schema- 
tische byzantinische  Münzstil  hereinbrach,  haben  wir  zahlreiche  Porträts  römischer 
Herrscher  auf  Münzen  erhalten.  Der  Mangel  einer  hinreichenden  Anzahl  von 
Kontrollbildern  und  Nachrichten  erschwert  allerdings  das  Urteil,  inwieweit  auf 
römischen  oder  griechischen  Münzen  Porträtähnlichkeit  vorliegt. 

Aus  der  Betrachtung  des  Verhältnisses  der  Numismatik  zur  Familiengeschichte 
scheiden  im  allgemeinen  die  Münzfälschungen  aus.  Wie  bei  Siegeln,  Urkunden 
und  Altertümern  aller  Art,  so  begegnen  auch  bei  den  Münzen  Falsifikate.  Ich 
erinnere  beispielsweise  an  die  „Paduaner",  Münzen,  die  nach  neueren  Stempeln 
innerhalb  und  außerhalb  Italiens  mit  Kunst  und  Geschmack  verfertigt  wurden  und 
das  Ansehen  antiker  Münzen  nachahmten.  Auch  gibt  es  insbesondere  von  Julius 
Cäsar  bis  Hadrian  viele  unechte  Medaillen  (Kr o seh,  Kennzeichen  unechter  Münzen. 
Ein  Beitrag  zur  Münzkunde.  Aus  den  rheinischen  Provinzialblättern  besonders 
abgedruckt:  Cöln  am  Rhein  1838).  Wie  oft  gefälscht  wurde,  deutet  z.  B.  auch 
Köhler  (Münzbel.  I  1729,  S.  234)  an,  indem  er  sagt:  „Die  Kuriosität  und  Begierde 
einiger  Münzliebhaber  ist  so  groß  und  unersättlich,  daß  sie  auch  dem  falschen 
Ruf  von  einigen  Münzen  glauben,  die  doch  niemals  in  der  Welt  zu  gehöriger  Zeit 
gewesen  und  damit  Selbsten  Anlaß  geben,  daß  die  Gewinnsucht  und  Arglist  böser 
Leute  sie  mit  erdichteten  und  unechten  Stücken  zu  äffen  und  ihnen  ein  Blend- 
werk vorzumachen  suchet."  Auch  die  Reproduktionen  angeblicher  Münzen  müssen 
genau  auf  ihre  Echtheit  hin  angesehen  werden,  ehe  sie  zu  familiengeschichtlichen 
Forschungen  verwendet  werden  können.  Es  kommt  hier  sehr  viel  auf  die  Zu- 
verlässigkeit des  publizierenden  Autors  an.  Vielleicht  gibt  es  von  niemand  so  viel 
Medaillen  als  von  Luther.  Aber  in  Christian  Junkers  Buch  „Das  goldene  und 
silberne  Ehrengedächtnis  Martini  Lutheri"  (Frankfurt  und  Leipzig  1706,  8°)  finden 
sich  doch  auch  viel  Holzstiche  zweifelhafter  Richtigkeit,  wie  schon  Joubert  in 
seiner  Einleitung  zur  Medaillen-Wissenschaft  (Nürnberg  1738)  bemerkt  hat.  Der 
Gesichtspunkt  der  persönlichen  Zuverlässigkeit  des  Autors  sei  beispielshalber  noch 
im  Anschluß  an  Grotes  Münzstudien  (VI,  1865,  S.  1  f.)  durch  Hinweis  auf  Bei- 
schlag erläutert: 

Beischlag  lieferte  in  seiner  schätzbaren  „Münzgeschichte  Augsburgs"  (Stutt- 
gart 1835)  eine  vollständige  Übersicht  über  die  schwäbische  Münzkunde  im  Mittel- 
alter, namentlich  des  jetzigen  bayrischen  Schwabens.  Er  war  aber  vorzugsweise 
Urkunderrforscher;  die  Kenntnis  der  Münzen  selbst  war  ihm  so  gut  wie  ganz 
fremd,  und  ihm  fehlte  die  Gelegenheit,  sich  auch  nur  behufs  seines  Buches  damit 
bekannt  zu  machen.  Sein  kritischer  Standpunkt  wird  am  besten  durch  die  Ent- 
stehungsart einiger  seiner  Abbildungen  charakterisiert.  In  Michels  „Öttingischer 
Bibliothek"  findet  er  eine  Öttingische  Münze  von  1499  beschrieben;  bei  Adam 
Berg  findet  er  eine  Fratze  ohne  Umschriften  mit  der  Jahreszahl  1525,  deren  Typen 
der  Michelschen  Beschreibung  ähnlich  sein  könnten.  Nach  diesem  Material  läßt 
er  Tafel  VIII,  Figur  3  mit  Abbildung  der  Münze  von  1499  zusammen  phantasieren! 
—  Aus  Rottweil  bekommt  er  Siegelabdrücke  alter  Münzstempel  —  bloß  Averse  — 
zugeschickt;  daraus  setzt  er  Tafel  VIII,  Figur  2  eine  Münze  zusammen,  von  der 
die  eine  Seite  dem  15.,  die  andere  dem  17.  Jahrhundert  angehört. 

6* 


84 

Im  systematischen  Zusammenhang  sind  die  Münzen  für  familiengeschichtliche 
Forschungen  zuerst  im  Lande  alten  Adels  und  früher  reich  entwickelter  Heraldik, 
d.  i.  in  Frankreich,  verwandt  worden.  Es  kommt  hier  insbesondere  in  Betracht 
das  Werk  von  Jacques  de  Bie,  Les  familles  de  la  France  illustrees  par  les  monu- 
mens  des  medailles  anciennes  et  modernes,  tirees  des  plus  rares  et  curieux  cabinetz 
du  Royaume  sur  les  metaux  d'Or,  Argent  et  Bronze.  Paris  1636.  Fol.  245  Seiten. 
Dies  Buch  bietet  medailles  des  papes  francois,  medailles  des  cardinaux  francois, 
medailles  des  princes  et  princesses  du  Sang,  autres  Princes  &  grands  Seigneurs, 
medailles  des  chanceliers,  gardes-des-Scaux,  Premiers  Presidens,  conseillers  d'Estat 
et  autres.  Die  Abbildungen  zeigen  auffälligerweise  keine  Wappen.  Das  Werk  darf 
freilich  nur  mit  größter  Vorsicht  benutzt  werden.  Denn  in  ihm  werden,  wie 
G.  E.  v.  Hall  er,  Schweizerisches  Münz-  und  Medaillenkabinett  I,  1780,  S.  505,  be- 
merkt, „verschiedene  Münzen  beschrieben  und  abgebildet,  an  deren  Dasein  man 
allerdings  zweifeln  soll,  da  sie  zum  Teil  sonst  niemand  gesehen  hat,  und  da  der 
Verfasser  offenbar  falsche  anzuführen  sich  nicht  schämt." 

Das  Beispiel  von  Jacques  de  Bie  fand  bald  Nachahmung.  So  verwertete 
Evelyns  die  Münzen  in  englischer  Sprache.1)  Die  portugiesischen  Münzen  aber 
behandelte  Sousa  im  Zusammenhang  mit  der  Geschichte  des  portugiesischen 
Königshauses  und  anderer  vornehmen  Familien.2)  Eine  Historie  de  Louis  le  Grand 
par  les  medailles  enblemes  devises  jettons  veröffentlicht  Menetrier  in  einem  wieder- 
holt aufgelegten  Buche.3)  Die  Münzen  schwedischer  Männer  und  Frauen  stellte 
Berch  zusammen4)  usf. 

Lange  Zeit  stand  Frankreich  an  der  Spitze  der  Bestrebungen,  Münzen  zu  ver- 
öffentlichen und  zu  erklären.  Dies  zeigt  sich  noch  in  dem  großen  Werke  von 
Duby,  das  in  Paris  am  Ende  des  18.  Jahrhunderts  erschien,  die  Münzen  aller 
Größen  und  Gewalthaber  in  Frankreich  darstellen  und  erläutern  und  damit,  wie 
der  umständliche  Titel  angibt,  eine  Ergänzung  zu  den  historischen  Denkmalen 
Frankreichs  bieten  wollte.5) 

Veröffentlichungen  von  Medaillen  auf  berühmte  Privatpersonen  aller  Art,  als 
Kriegshelden,  Staatsmänner,  Kardinäle,  Gelehrte,  Künstler,  Patrizier  und  auch  von 
Vertretern  des  weiblichen  Geschlechts  gibt  es  jetzt  viele.  Köhler  hat  in  seinen 
Münzbelustigungen  in  22  Teilen  und  Lochner  in  seiner  Sammlung  von  acht  Bänden, 


a)  Evelyns,  To.,  Numismata.  A  Discourse  of  medals,  antient  and  modern.  Together 
with  some  account  of  heads  and  effigies,  of  illustrious  and  famous  Persons,  in  sculps  and 
Taille  douce,  of  whom  we  have  no  Medals  extant;  and  of  the  use  to  be  derived  from  thenu 
To  which  is  added  a  Digression  concerning  Physiognomy.    Lond.  1697  f. 

2)  Sousa,  Historia  genealogica  da  casa  real  Portugueza,  desde  a  sua  origem  ate  o 
presente,  com  as  familias  illustres  etc.    Lissabon  1745 — 48.    gr.  4. 

3)  Paris  1691  f.    2.  vermehrte  Aufl.    Paris  1693  f.  und  ebenda  1700  f. 

4)  Berch,  C.  R.,  Celebrium  Suevorum  virorum  feminarumque  nummi  memoriales  ad- 
iunctis  vitis.    2  Fase.    Holmiae  1777.   4°. 

6)  Duby,  Tratte  des  monnaies  des  Barons  ou  representation  et  explication  de  toutes 
les  monnaies  d'or,  d'argent,  de  billon  et  de  cuivre,  qu'ont  fait  frapper  les  possesseures  de 
grande  fiefs,  pairs,  eveques,  abbes,  chapitres,  villes  et  autres  Seigneurs  de  France,  pour  servir 
de  complement  aux  monuments  historiques  de  la  France  en  general  et  de  chaeune  de  ses 
provinces  en  particul.    2  Bände.    Paris  1790. 


85 

sowie  auch  Joachim,  van  Loon  usw.  haben  verschiedene,  Haller  die  schweizerischen, 
Langermann  hamburgische,  Spieß  brandenburgische,  der  von  Cörnlein  und  Negelein 
herausgegebene  Thesaurus  numism.  die  von  1700  bis  1710  zum  Vorschein  ge- 
kommenen, Snelling  (London  1776  fol.)  englische,  Kundmann  schlesische  berühmte 
Männer  vorgestellt  oder  beschrieben.  Mosen  hat  in  seiner  Beschreibung  einer 
Berliner  Medaillensammlung  (Berlin  1773,  4°)  mit  den  Ärzten  ein  gleiches  getan. 
In  den  Jahren  1761  ff.  kam  das  Museum  Mazzachellianum  zu  Venedig  in  zwei 
Foliobänden  zum  Vorschein,  welches  auf  208  Tafeln  eine  große  Anzahl  hierher- 
gehöriger Medaillen  in  Kupferstich  lieferte,  mit  einer  lateinischen  Beschreibung  vom 
Grafen  Gaetani,  wozu  ein  Ritter  Cosmus  Meo  die  italienische  Übersetzung  bei- 
gefügt hat.1)  Epochemachend  war  die  Veröffentlichung  der  Medaillensammlung  von 
Hedlinger,  erläutert  von  Chretien  de  Mechel  in  Basel  17762),  und  zwei  Jahre  darauf 
wurde  von  demselben  Verfasser  eine  historische  und  kritische  Erläuterung  dazu 
veröffentlicht.3) 

Der  große  Münzkenner  und  Sammler  Lengnich,  weil.  Archidiakonus  zu 
Danzig,  hat  im  Journal  von  und  für  Deutschland  im  Jahrgang  1791  und 
im  folgenden  Jahrgang  eine  deutliche  Beschreibung  von  900  Medaillen  bekannt 
gemacht. 

Die  Sammlungen  Tetzels4)  und  des  Tresor  de  numismatique6)  sind  für  die 
familiengeschichtlichen  Forschungen  in  früheren  Jahrhunderten  nützlich.  Dagegen 
enthält  der  Katalog  der  Hauschildschen  Sammlung  von  Medaillen  und  Schaustücken 
auf  Privatpersonen  —  er  erschien  gedruckt  bei  Joh.  Frdr.  Hauschild,  Beytrag  zur 
neueren  Münz-  und  Medaillengeschichte  vom  15.  Jahrhundert  bis  jetzo,  Dresden 
1 806,  S.  463  ff.  —  die  Legenden  nur  unvollständig  und  die  Wappen  gar  nicht. 
Im  übrigen  darf  auf  die  bekannten  numismatischen  Bibliographien  von  Lipsius6) 
und  Leitzmann7)  verwiesen  werden. 

Von  neueren  Sammlungen  mögen  hervorgehoben  werden  die  Arbeiten  von  Armand8), 


x)  Mazzuchellianum  Museum,  numismata  virorum  doctrina  praestantium  quae  apud 
Jo.  Mar.  Comitem  Mazzuchellum  Brixiae  servantur  a  Pet.  Ant.  de  comitibus  Qaetanis  Brixiano 
Presbytero  et  Patricio  Romano  edita  et  illustrata.    T.  I.  II.  Venet.  1761 — 1763. 

2)  Oeuvre  du  Chevalier  Hedlinger  ou  Recueil  des  Medailles  de  ce  celebre  artiste,  gravees 
en  taille  douce,  accompagnees  d'une  explication  historique,  et  critique  et  precedees  de  la  vie 
de  l'Auteur.     Par  Chretien  de  Mechel  ä  Basle.    1776  fol. 

3)  Explication  historique  et  critique  des  Medailles  de  l'oeuvre  du  Chevalier  Hedlinger, 
precedees  de  l'Eloge  historique  de  ce  celebre  artiste  par  Chretien  de  Mechel  1778. 

4)  Tentzel,  Saxonia-Numismatica  oder  Medaillen-Cabinet  von  Gedächtnismünzen.  Dres- 
den 1705  ff.    4  Bde.  4<>. 

6)  Tresor  de  numismatique  et  de  glyptique.  Choix  de  medailles  executes  en  Allemagne 
aux  XVI  et  XVII  siecles.    Paris  1841  fol. 

6)  J.  G.  Lipsii  Bibliotheca  numaria  sive  Catalogus  auctorum  qui  usque  ad  finem  se- 
culi  XVIII  de  re  monetaria  aut  numis  scripserunt,  praefatus  est  Chr.  Gottl.  Heyne. 
Leipzig  1801. 

7)  Leitzmann,  J.  J.,  Verzeichniß  sämmtlicher  seit  1800  bis  jetzo  erschienenen  numis- 
matischen Werke,  als  Fortsetzung  der  Bibliotheca  numaria  von  J.  G.  Lipsius.  Weißensee  1841. 
Vgl.  auch  Brückmann,  F.  E.,  Bibliotheca  numismatica  oder  Verzeichniß  der  meisten  Schrifften, 
so  von  Müntz-Wesen  handeln.    Wolfenbüttel  1729. 

8)  Armand,  Les  medailleurs  italiens  des  XVe  et  XVIe  siecles.    Paris  1883 — 87.    3  vols. 


86 

Beierlein1),  Donnebauer2),  Erbstein3),  Fiala*),  Friedländer6),  Gutekunst6),  Heiß7), 
Menadiers),  Miltner9)  und  Neumann10),  Rüppel11)  und  Weyl12). 

Als  ein  vorzügliches  Beispiel,  wie  Münzen  für  familiengeschichtliche  Studien 
zu  verwenden  sind,  kann  das  mit  Unterstützung  der  kaiserlichen  Akademie  der 
Wissenschaften  herausgegebene,  dem  Erzherzog  Albrecht  Friedrich  Rudolph  von 
Österreich  gewidmete  Werk  von  Josef  Bergmann  gelten:  „Medaillen  auf  berühmte 
und  ausgezeichnete  Männer  des  österreichischen  Kaiserstaats  vom  16.  bis  zum 
19.  Jahrhundert."  In  treuen  Abbildungen  mit  biographischen  Notizen.  (Wien  1858. 
681  Seiten  in  gr.  4°,  dazu  25  Münztafeln.)  „Ich  wollte",  sagt  der  Verfasser  in  der 
Vorrede,  „nicht  mehr  als  ein  Zeichen  geben,  daß  sich  manchem,  äußerlich  ganz 
unscheinbarem  Medaillchen,  wie  die  hier  auf  Läsla  v.  Edlasberg,  von  Gendorf, 
Gewardt,  Hirsvogel,  Schallantzer  usw.  sind,  eine  historische  Seite  abgewinnen 
lassen,  und  daß  sie  als  Bausteine,  wenn  auch  als  kleine,  für  die  vaterländische 
Geschichte  benutzt  werden  können."  An  die  Münzabbildungen  und  Münzbeschrei- 
bungen hat  Bergmann  biographische  und  genealogische  Darlegungen  geknüpft; 
die  zerstreutesten  Notizen  über  manchen  verschollenen  Namen  mußten  dabei  müh- 
sam gesammelt  werden,  um  demselben  Halt  und  Gestalt,  kurz  wieder  Leben  zu 
verleihen. 

Wenn  wir  nun  das  umfangreiche  numismatische  Material13),  wie  es  in  der 
gedruckten  Literatur  oder  in  öffentlichen  und  privaten  Sammlungen  vorliegt,  nach 
seiner  Verwendbarkeit  für  familiengeschichtliche  Forschung  überschlagen,  so  ergibt 
sich  eine  solche  Verwendbarkeit  in  Rücksicht  auf  Legende,  Porträt  und  Wappen. 


x)  Beierlein,  Die  bayerischen  Münzen  des  Hauses  Witteisbach  von  1180 — 1550.  Mit 
201  Münzabbildungen  auf  9  Tafeln.  München  1869.  Hierzu  vgl.  Kuli,  J.  V.,  Studien  zur 
Geschichte  der  oberpfälz.  Münzen  des  Hauses  Witteisbach  1329 — 1794.  Mit  2  Stammtafeln. 
Regensburg  1890/91. 

2)  Donnebauer,  Beschreibung  (6122)  böhmischer  Münzen  und  Medaillen  in  numis- 
matisch-geschichtlicher Bearbeitung. 

3)  J.  u.  A.  Erbstein,  Die  Ritter  von  Schultheß-Rechbergsche  Münz-  und  Medaillen- 
Sammlung.    Dresden  1868 — 69. 

*)  Fiala  in  Prag  (Selbstverlag),  1888-89.  2  Bde.  Lex.  VIII,  714  Seiten  mit  etwa  1500  Ab- 
bildungen auf  83  lithographischen  Tafeln  und  genealogischen  Tabellen. 

6)  Friedländer,  J.,  Die  italienischen  Schaumünzen  des  15.  Jahrhunderts.  Berlin  1880—82. 
8)  Gutekunst,  Katalog  der  Sammlung  des  Marchese  P.  in  Mailand  und  einer  gewählten 

Sammlung  deutscher  und  italienischer  Medaillen  des  15.  und  16.  Jahrhunderts.   Stuttgart  1882. 

7)  Heiß,  Les  medailleurs  de  la  Renaissance.    Paris  1881. 

8)  Menadier,  Schaumünzen  des  Hauses  Hohenzollern.    Berlin  1901. 

9)  Miltner  und  10)  Neu  mann,  Beschreibung  der  bisher  bekannten  böhmischen  Privat- 
münzen und  Medaillen.    Prag  1852. 

")  Rüppel,  Beschreibung  und  Abbildung  von  Schaumünzen,  die  zum  Angedenken  von 
Bewohnern  Frankfurts  gefertigt  wurden.    Frankfurt  a.  M.  1855. 

12)  Weyl,  Die  Paul  Henckelsche  Sammlung  Brandenburg -Preußischer  Münzen  und 
Medaillen.    Berlin  1876. 

Weitere  wichtige  Münzkataloge  sind  verzeichnet  bei  Halke,  Einleitung  in  das  Studium 
der  Numismatik,  Seite  192.   Andere  Werke  vgl.  weiter  unten. 

13)  Gute  Literaturübersichten  über  die  numismatische  Literatur,  auch  über  die  des  Aus- 
lands, enthält  der  stattliche  Band  von  Engel  und  Serrure,  Traite  de  numismatique  moderne 
et  contemporaine.     Paris  1897. 


87 

Die  Legende1)  ist  im  allgemeinen  bei  Begräbnis-  oder  Sterbemünzen  umfang- 
reich, weil  sie  die  Summe  eines  ganzen  Lebens  zieht.  Die  Aufschriften  des  Reverses 
pflegen  aufzuweisen  1.  Geburtsjahr  und  -tag,  oft  auch  den  Ort,  2.  die  Zeit,  wann 
der  Verewigte  zur  Regierung  oder  zu  geistlichen  Würden  oder  Staatsämtern  gelangt 
ist,  3.  Todesjahr  und  -tag,  auch  Ort,  4.  das  erreichte  Alter  und  Regierungsjahr, 
5.  endlich  besondere  Umstände,  wie  z.  B.  auf  der  Sterbemünze  des  Grafen  v.  Mans- 
feld  J.  Georg  III.  1710:  Evangelicae  stirpis  ultimus.  Mit  solchen  Daten  ist  zuweilen 
bei  Spärlichkeit  anderweiten  Materials  schon  recht  viel  für  die  Familiengeschichte 
an  einer  lückenreichen  Stelle  gewonnen.  Aber  freilich  die  bloßen  Lebens-  und 
Amtsjahre  mögen  vielleicht  gestatten,  die  betreffende  Persönlichkeit  in  den  Stamm- 
baum einzurangieren.  Viel  weiter  werden  wir  gewöhnlich  durch  solche  Legende 
nicht  geführt,  und  doch  bleibt  dem  Familienforscher  als  goldener  Wahlspruch  der 
Satz  von  Lipsius  in  treuem  Gedächtnis:  „Nee  nuda  genealogia  sit,  sed  facta  et 
dieta  interdum  inserat,  quod  ego  probo:  nee  me  ceperint  sola  stemmata  et  sine 
alio  fruetu  familiarum  rami".  Umfangreichere  Legenden,  die  entweder  weitere 
Einzelheiten  aus  dem  Leben  der  Persönlichkeit,  zu  deren  Gedächtnis  die  Münze 
geschlagen  ist,  enthalten,  oder  Sprüche,  die  den  Charakter  dieser  Persönlichkeit 
beleuchten,  sind  daher  sehr  erwünscht.  Die  Medaille  auf  Kardinal  Schrattembach 
bei  Köhler,  Münzbelustigungen  4,  265,  zeigt  innerhalb  der  Umschrift  auf  19  Zeilen 
eine  Biographie,  wie  sie  unsere  Zeitungen  beim  Tode  bedeutender  Persönlichkeiten 
bringen.  In  dem  für  die  Geschichte  dänischer  Familien  sehr  wichtigen,  mit  Porträts, 
Wappen,  Grabdenkmälern  und  Stammbäumen  ausgestatteten  Werke  von  Tycho 
Hof  man,  Portraits  historiques  des  hommes  illustres  de  Dannemark,  remarquables 
par  leur  merite,  leurs  charges  et  leur  noblesse  avec  leurs  tables  genealogiques, 
6  Teile  (ohne  Orts-  und  Verlegerangabe,  1746)  II,  7  (in  der  histoire  de  la  famille 
de  Rantzau)  findet  sich  eine  Medaille  von  1567  auf  Daniel  Rantzovius,  deren 
Revers  auf  23  Zeilen  eine  ganze  Feldzugsbeschreibung  enthält. 

Ein  anderes  Beispiel  einer  Münze  mit  längerer  Inschrift  entnehme  ich  aus 
dem  Buche  „Silesia  numismatica,  oder  Einleitung  zu  dem  Schlesischen  Müntz- 
Cabinet,  in  welchem  biß  368  theils  sehr  alte  rare  und  schöne,  im  Lande  verfertigte 
Müntzen  durch  aecurate  Kupffer  gewiesen  umbständlich  erklärt  und  dabey  viele 
in  der  Schlesischen  Historie  begangene  Fehler  deutlich  entdecket  werden"  von 
Gottfried  Dewerdeck,  Jauer  1711.  Tafel  XII  Nr.  85.  Als  1675  der  letzte  aus 
dem  plastischen  Stamme  unterging,  wurden  Begräbnismedaillen  geprägt.  Dewer- 
deck sagt  darüber:  „Waren  jemalen  schöne  Begräbnismedaillen  gesehen  worden, 
so  geschah  es  itzund.  Uns  sind  deren  fünff  bekannt,  die  alle  von  feinem  Silber 
sind,  die  größte  wieget  fast  3  Loth,  und  hat  auf  der  einen  Seite  des  hochseligen 
Herzogs  geharnischtes  Brust-Bildnis  und  Titul:  Georg  Wilhelm'  D.  G.  Dux  Silesi 
Lig.  Bregensis  &  &  Wolaviensis.  Auff  dem  Revers  lieset  man  nachfolgende  Schrifft: 
Piasti  ETNARCHAE  POLONI/E  ULTIMI  NEPOS.  Princeps  XV  vix  Annos.  Natus 
sed  tarnen  Majorennis  post  Nonimestre  Ducatuum  Regimen  Die  XXI.  Novemb.  A : 
MDCLXXV.   sibi.   Regiae   Familiae    novemque    seculorum,    Senio.    Fatalem    Figit. 


*)  H.  Dannenberg,  Deutsche  Inschriften  auf  Münzen  des  Mittelalters,  AKDV,  N.  F.  9, 
S.  236  ff. 


88 

Terminum  Ambigente  Silesia  Num.  Piasti  Natalibus  Plus  Gratiae  GEORGII 
GUILIELMI  Fato  Plus  Lachrymarum  Debeat,  George  Wilhelm  von  GOttes  Gnaden, 
Hertzog  in  Schlesien,  zu  Liegnitz,  Brieg  und  Wohlau  Piasti  des  Fürsten  in  Pohlen 
letzter  Prince,  ein  Fürst,  der  kaum  15  Jahre  alt,  und  dennoch  vormündisch  er- 
kläret worden,  setzte  nach  Neun-monatlicher  Beherrschung  der  Fürstenthümer  d. 
21.  Nov.-Ao.  1675  sich,  dem  Königlichen  Hause  und  dem  Alterthum  von  neun- 
hundert Jahren  das  abgemessene  Ziel,  wobei  Schlesien  zweifelt,  ob  es  des  Piasti 
Geburth  mehr  Danck  als  Georgii  Wi/helmi  Tode  mehr  Thränen  schuldig  sey." 

Inhaltreich  ist  auch  ein  brandenburgischer  Siegestaler,  den  Kurfürst  Friedrich 
Wilhelm  I.  1675  nach  der  Schlacht  bei  Fehrbellin  prägen  ließ.  Innere  Umschrift: 
Ob  subditos  Servatos  (dem  römischen:  ob  cives  servatos  nachgeahmt).  Äußere 
Umschrift:  Name  und  Titel,  Revers  in  13  Zeilen:  Justum  Suecorum  exercitum, 
Marchiam  Pomeraniamque  dum  ipse  alibi  oppressis  adest,  vastantem  prope  Fehr- 
bellinum  die  18.  Jun.  A.  1675  nactus  solo  cum  equitatu  suo  imo  vero  sola  dei  ope 
fretus  cradit  fundit  septimestres  praedones  Septem  diebus  terris  suis  ejicit.  S(oli) 
D  (eo)  G(loria).  Das  solo  cum  equitatu  suo,  noch  mehr  aber  das  septimestres 
praedones  war  für  Schweden  sehr  kränkend,  daher  wurde  dieser  Taler  heimlich 
eingewechselt  und  vernichtet.  Als  dieses  der  Kurfürst  erfuhr,  war  er  nicht  minder 
tätig,  ihn  mit  neuen  Stempeln  nachprägen  zu  lassen.  Daher  hat  man  zwanzig 
verschiedene  Gepräge,  auf  deren  einigen  der  Kurfürst  rechts,  auf  anderen  links 
gewendet  ist.  Doch  hat  man  bei  den  letzten  Schlägen  den  anzüglichen  Schluß 
weggelassen.1)  Diese  Münze  ist  Zeugnis  des  stolzen  Siegesbewußtseins  des  Großen 
Kurfürsten  und  in  den  letzten  Schlägen,  bei  denen  die  Legende  verkürzt  wurde, 
auch  für  seine  politische  Klugheit.  Eine  Reihe  anderer  Legenden  bezeugt  die 
Frömmigkeit  des  Herzogs  Ernst  des  Frommen  zu  Sachsen -Gotha  1665 — 72  auf 
den  sog.  Katechismustalern.2)  Es  gehören  dazu  1.  der  Tauftaler,  2.  der  Glaubens- 
taler, 3.  der  Ehestandstaler,  4.  der  Sterbenstaler  und  5.  der  Seligkeitstaler.  Herzog 
Ernst  hat  außer  diesen  Talern,  die  als  gute  Spezies  ausgegeben  wurden,  gar  kein 
gewöhnliches  Kurant  prägen  lassen;  denn  er  wollte  jede  Gelegenheit  benutzen, 
auf  diesem  Wege  fromme  Gesinnungen  unter  seinen  Untertanen  zu  verbreiten. 
Dies  verursachte  manche  Unbequemlichkeit,  weil  die  Fremden  im  Handel  und 
Wandel  nicht  nach  den  Moralien,  sondern  nach  Schrot  und  Korn  fragten,  das  auf 
keinem  Stücke  angegeben  war,  weshalb  man  sie  nicht  gern  nahm.  Die  Gepräge 
hat  der  Herzog  alle  selbst  angegeben;  die  Verse  aber  hat  auf  seinen  Befehl  der 
damalige  Prinzenlehrer  und  nachmalige  Bibliothekar  Meier  gemacht  und  wohl 
zehnmal  abändern  müssen,  ehe  sie  dem  Herzog  recht  waren.  Als  Beispiel  diene 
der  Ehestandstaler  des  genannten  Fürsten  vom  Jahre  1669.  Auf  dem  Avers  ein 
gekröntes  Brautpaar,  Christum  und  die  Kirche  vorstellend.  Beide  reichen  einander 
die  Hände.  In  ihrer  Mitte  schwebt  der  heilige  Geist  als  Taube,  über  ihnen  ein 
strahlendes  ni  rv>,  dabei  steht  Eph.  V,  32:  „Das  Geheimniß  ist  groß,  ich  sage  von 
Christo  und  der  Gemeine".  Im  Abschnitt:  Gotha  1669.  Umschrift:  „Was  nun 
Gott  zusammengefügt  hat,  soll  der  Mensch  nicht  scheiden".    Revers  in  12  Zeilen: 


*)  Schmieder,  Handwörterbuch  der  gesamten  Münzkunde,  1811,  S.169,  Fehrbellinstaler. 
2)  Ebenda,  S.  251,  Katechismustaler. 


89 

„Furcht*  Gott,  der  dein  Ehstifter  ist  —  Glaub'  bis  ans  End'  an  Jesum  Christ  — 
Trag  gern  dein  Kreuz,  das  Gott  schickt  ein,  —  Lieb  dein  Gemahl  stets  und  allein 
—  Sey  friedlich,  flieh  die  Lust  der  Welt  —  Thu  das,  wozu  dich  Gott  bestellt  — 
Erbau  dich  und  dein  Haus  zugleich  Ja  männiglich  zum  Himmelreich".  Diese 
Schaumünze  wurde  auf  die  Vermählung  des  Prinzen  Friedrich  von  Sachsen-Gotha 
geprägt. 

Es  gibt  Tausende  von  Inschriften  in  Stein  und  Erz,  nicht  alle  Inschriften  sind 
echt;  über  die  Kriterien  ihrer  Echtheit  ist  Corpus  inscriptionum  I  S.  XXIX  f.  und 
in  Boecks  Encyklopädie  und  Methodologie  der  philologischen  Wissenschaften  1877 
S.  188 ff.  gehandelt.1)  Auch  die  Inschriften  auf  Münzen2)  verraten  durch  ihre  Fehler, 
daß  sie  mitsamt  den  Münzen  unecht  sind.  So  steht  auf  den  Abbildungen  einer 
Ehrenmedaille  (nummus  Tymeus  [Ti/ustog])  in  Luckii  Sylloge  numismatum  elegan- 
tiorum  Argentinae  1620  pag.  78  und  in  Mieris  Histori  der  nederlandsche  Vorsten 
Tom.  III  p.  94,  über  das  von  Sebastian  Schädlin  von  Burtenbach  erreichte  Alter 
fälschlich  SEINS  ALTERS  87  IAR.  Die  richtige  Ziffer  SEINES  ALTERS  82  IAR 
steht  auf  einer  Medaille,  die  beschrieben  ist  in  Binders  Württembergischer  Münz- 
und  Medaillenkunde,  Stuttgart  1846,  S.  581.  Ein  sog.  Mönchschriftstaler  auf 
BogislawX.,  Herzog  von  Pommern  1474—1523,  aus  dem  Jahre  1498  verrät  seine 
Unechtheit  ebenfalls  durch  die  Legende;  diese  Legende  zeigt  die  Namensform 
BOGESLAVS  mit  E  in  der  zweiten  Silbe  an  Stelle  der  allein  richtigen  Form  mit  I. 
Das  Falsifikat  ist  zusammen  mit  noch  anderen  Fälschungen  in  Arends  Münzbuch 
herausgegeben  und  in  Grotes  Münzstudien  I  1857,  S.  413  ff.  in  seiner  Unechtheit 
nachgewiesen.  Dieses  durch  seine  Fälschungen  berüchtigte  „Münzbuch"  von  Arend 
gehört  zu  der  Gattung  illustrierter  Münzbücher  für  Reisende,  Bankiers  und  Geld- 
wechsler, in  denen  die  kursierenden  Münzen  der  verschiedenen  Staaten  mit  Hinzu- 
fügung ihres  Wertes  nach  inländischem  Gelde  abgezeichnet  sind.  Unter  derartigen 
Münzbüchern  ist  das  in  den  Niederlanden  erschienene,  von  Parys  gezeichnete  Buch 
besonders  berühmt.  Nach  Köhlers  Münzbelustigungen  XIII  S.  168  ist  das  Arendsche 
Buch  (Hamburg  1636)  identisch  mit  denen  von  Zitter  (Frankfurt  1631)  und  Wolders 
(Hamburg  1631). 

Die  Wichtigkeit  des  Porträts  für  familiengeschichtliche  Forschung  ist  erst 
neuerdings  in  Lorenz'  berühmtem  Handbuch  der  Genealogie  und  anderwärts  (s.  u.) 
hervorgehoben  worden.  Die  Zahl  der  auf  Münzen  überlieferten  Porträts  ist  sehr 
groß.  Viele  Münzen  bieten  mehr  als  ein  Bildnis  dar;  drei  Bilder  z.  B.  findet  man 
auf  den  Münzen  mit  den  jungen  Herzögen  Christian  IL,  Johann  Georg  und  August, 
die  in  Erbsteins  Erörterungen  auf  dem  Gebiet  der  sächsischen  Münz-  und  Medaillen- 
geschichte II  1890,  S.  97  ff.,  besprochen  sind.  Sieben  Porträts  von  Kirchenfürsten 
finden  sich  wiederholt  auf  englischen  Münzen  bei  Evelyn  Numismata,  A  discourse 
of  medals,  Antient  and  Modern  (London  1697,  p.  155).  Ein  Taler  Herzog  Fried- 
richs IL  zu  Sachsen-Gotha,  in  Köhlers  Münzbelustigungen  VII  1735,  S.  105,  erörtert, 
zeigt  auf  dem  Avers   das   Bildnis   des   Herzogs,    auf  dem   Revers   die  Bilder  der 


*)  Vgl.  auch  Larfeld  im  Handbuch  der  klassischen  Altertumswissenschaft,  herausgegeben 
von  J.  Müller.    2.  Aufl.  1892.  Bd.  I,  S.  491  ff. 

2)  Über  die  Inschriften  auf  antiken  Münzen  vgl.  Eckhel,  Doctrina  numorum  veterum 
vol  I.,  prolegomena  generalia  pag.  LXXXVH  ff. 


90 

sieben  Prinzen.  Der  Häufigkeit  der  Porträtdarstellungen  auf  Münzen  steht  leider 
die  Seltenheit  guter  und  verbürgter  Ähnlichkeit  des  Porträts  mit  der  abgebildeten 
Person  gegenüber.  Ob  ein  Porträt  auf  einer  Münze  ähnlich  sei  oder  nicht,  wird 
in  der  numismatischen  Literatur  verhältnismäßig  nur  selten  bemerkt.  So  heißt  es 
bei  Will,  Nürnbergische  Münzbelustigungen  I,  1764,  35.  Stück  vom  29.  August  1767, 
über  eine  Wermuthsche  Medaille  auf  den  kursächsischen  Oberhofprediger  D.  Bernh. 
Walther  Marperger:  „Das  Bild  hat  nicht  die  geringste  Ähnlichkeit  mit  der  Person, 
die  abgebildet  werden  soll.  Wer  Marpergern  entweder  gekannt,  oder  den  Windte- 
rischen  Kupferstich  oder  auch  die  schöne  Vestnerische  Medaille  gesehen  hat,  wird 
meinem  Urteil  beipflichten."  Dasselbe  Werk  (I  Nr.  18,  8.  Mai  1765)  bringt  betreffs 
eines  Jettons  auf  den  künstlichen  Münz -Eisenschneider  Valentin  Maler  die  Be- 
merkung: „Das  Bildniß  Valentin  Malers  auf  dem  Avers  mag  ihm  sehr  ähnlich 
sein.  Ich  habe  ihn  im  Kupferstich  von  Matthia  v.  Sommer,  in  welchem  nicht  nur 
die  Vorstellung,  wie  er  mit  der  einen  Hand  nach  dem  Fußgestelle  der  Bildsäule 
greift  und  mit  der  anderen  den  doppelten  Zirkel  hält,  sondern  auch  die  Gesichts- 
bildung mit  unserem  Jetton  vollkommen  übereintrift."  *)  Hnr.  Bolzenthal  (Skizzen 
zur  Kunstgeschichte  der  modernen  Medaillon-Arbeit  [1429 — 1840],  mit  30  Kupfer- 
tafeln, Berlin  1840)  rühmt  Faltz  und  Crocker  wegen  seiner  Porträtähnlichkeit. 
Raimund  Faltz,  geboren  1658,  war  korrekt  in  der  Zeichnung,  tüchtig  in  der  Technik 
und  erreichte  dabei  eine  seltene  Ähnlichkeit.  Die  meisten  seiner  Medaillen  beziehen 
sich  auf  das  königl.  preußische  und  auf  das  kurfürstlich  braunschweigische  Haus 
(Bolzenthal,  S.  215 f.).  Johann  Crocker,  geboren  1670  zu  Dresden,  wurde  1705 
Obergraveur  der  englischen  Münze.  Ungefähr  von  dieser  Zeit  ab  bis  einige  Jahre 
vor  seinem  Tode  (1741)  gingen  aus  seinen  Händen  viele  Medaillen  hervor,  die 
größtenteils  auf  das  königliche  Haus  in  England  sich  beziehen  und  ihren  Wert 
hauptsächlich  in  dem  tüchtig  ausgeführten  und  mit  Ähnlichkeit  ausgestatteten 
Porträt  haben  dürften  (Bolzenthal,  S.  264). 

Für  den  Familienforscher  ist  bei  einem  Porträt  auf  einer  Münze  die  Ähnlich- 
keit das  Wichtigste.  Diesbezüglich  ist  das  Urteil  von  Spon  interessant,  das  er  in 
einer  auf  römischen  Kaisermünzen  aufgebauten  Abhandlung  „de  Putilite  des  Me- 
dailles  par  l'etude  de  la  physionomie" 2)  veröffentlicht  hat.  Spon  sagt:  „il  faut 
demeurer  d'accord  que  rien  n'est  plus  propre  ä  nous  representer  les  portraits 
fidelles  des  Princes  et  des  grands  hommes  de  l'antiquite  que  les  medailles.  Car 
comme  elles  ont  este  faites  de  leur  temps  et  par  d'excellens  graveurs  elles  nous 
les  depeignent  bien  plus  fidellement  que  les  historiens  qui  d'ailleurs  negligent 
assez  souvent  les  particularitez  des  traits  du  visage  de  ceux  dont  ils  ecrivent 
l'histoire.  Elles  nous  les  representent  mesme  plus  sürement  que  les  statues  et 
les  gravures  antiques  qui  sont  ordinairement  sans  nom  et  qui  ne  se  reconnai- 
troient  pas  mesme  sans  le  rapport  qu'elles  ont  aux  Medailles."  Diese  Sätze  von 
der  größeren  ikonologischen  Zuverlässigkeit  der  Medaillen  gegenüber  der  Literatur 
können  für  die  römische  Kaiserzeit  ganz  im  allgemeinen  eine  gewisse  Berechtigung 

x)  Über  die  „unverkennbare  Lebenswahrheit"  Pisanos  vgl.  Halke,  Einleitung  in  das 
Studium  der  Numismatik,  1889,  S.  171. 

2)  Spon,  Recherches  curieuses  d'antiquite,  contenues  en  plusieurs  dissertations  sur  des 
medailles,  Bas— reliefs,  statues,  mosaiques  &  inscriptions  antiques.    Lyon.    1683,  p.  353ff. 


91 

beanspruchen.  Aber  so  große  Künstler,  wie  sie  sich  im  kaiserlichen  Rom  zur 
Prägung  von  Münzen  zusammengefunden,  haben  den  Münzherren  der  späteren 
Zeiten  keineswegs  immer  zur  Verfügung  gestanden.  Das  Verhältnis  der  Münz- 
prägungen zu  Holz-  und  Kupferstich,  sowie  zur  Literatur  ist  hinsichtlich  der  Porträt- 
ähnlichkeit im  Laufe  der  Jahrhunderte  ein  verschiedenes  gewesen.  Erst  im  Jahr- 
hundert der  Photographie  und  des  Lichtdrucks  ist  eine  beständige  sichere  Kontrolle 
der  Porträtähnlichkeit  der  Münzen  möglich  geworden. 

In  den  älteren  Zeiten  der  deutschen  Münzgeschichte  wird  die  Porträtähnlich- 
keit der  Prägungen  häufig  durch  einen  gewissen  typischen,  starren,  der  Indivi- 
dualisierung entgegenstehenden  Zug  der  Münzen  beeinträchtigt.  Wir  sind  keines- 
wegs immer  in  der  Lage,  eine  genaue  ikonologische  Kontrolle  der  Münzen  vor- 
zunehmen. Eine  solche  hat  Eduard  Frhr.  v.  Packin  in  seiner  Arbeit  über  die 
authentischen  Porträts  König  Rudolfs  von  Habsburg  veröffentlicht,  die  in  der  Fest- 
schrift zur  600  jährigen  Gedenkschrift  der  Belehnung  des  Hauses  Habsburg  mit 
Österreich  (Wien  1882)  erschienen  ist.  Das  wichtigste  Porträt  Rudolfs  gab  sein 
Grabstein  im  Dome  zu  Speyer,  der  mit  einer  für  jene  Zeit  außergewöhnlichen 
Treue  und  Sorgfalt  hergestellt  wurde.  Mit  diesem  stimmen  aber  die  Münzen  recht 
wenig  überein.     Diesbezüglich  heißt  es  in  der  genannten  Festschrift  (S.  121): 

„Noch  weniger  deutliche  Anhaltspunkte  gewähren  die  Münzen,  Denare  kleinen 
Formats.  Die  Darstellung  ihrer  Averse  folgt  nach  den  Prägeorten  in  zwei  ver- 
schiedenen Typen.  Die  von  den  Münzstätten  Essen,  Ratingen  und  Dortmund 
(Tremonia)  zeigen  den  König,  ganz  ähnlich  wie  auf  den  Siegeln,  thronend,  Zepter 
und  Reichsapfel  in  den  Händen,  bekrönt,  unbärtig,  das  Haar  lang,  in  unten  aufge- 
rollten Locken.  Ganz  verschieden  ist  das  Bild  auf  dem  Averse  der  Münzen  von 
Aachen.  Hier  sehen  wir  einen  Thronenden  mit  breitem  Pelzkragen,  in  der  rechten 
Hand  ein  mächtiges  Schwert,  in  der  linken  Hand  den  übergroßen  Reichsapfel; 
das  martialisch  aussehende  Gesicht  hat  einen  langen,  weit  abstehenden  Schnurr- 
bart, das  Haar  ist  sehr  üppig  und  lang.  In  diesem  konventionellen  Typus,  der 
ähnlich  auf  den  Münzen  der  Vorgänger  Rudolfs,  Wilhelm  von  Holland  und  Richard 
von  England,  vorkommt,  haben  wir  wohl  kein  individuelles  Porträt  zu  suchen, 
sondern  es  ist  hier  wahrscheinlich  der  Regenerator  der  römischen  Kaiserwürde 
und  Patron  Aachens,  Kaiser  Karl  der  Große,  in  idealer  Weise  dargestellt." 

Die  Sitte1)  sich  medaillenartige  Bildnisse  anfertigen  zu  lassen  und  sie  mit 
Freunden  ebenso  auszutauschen,  wie  wir  heute  unsere  Photographien  austauschen, 
wird  um  1510  aus  Italien  nach  Süddeutschland  gekommen  sein.2)  Die  Kunst 
selbst  hat  sich  bei  uns  in  ganz  selbständiger  Weise  entwickelt  und  beruht  auf 
einem  anderen  Boden  als  in  Italien.  Sie  beruht  auf  der  Bildschnitzerei  und  ist 
aus  ihr  erwachsen;  deutlich  erkennt  man  noch,  wie  zunächst  das  Porträt  in  Holz 


J)  Er  man,  Deutsche  Medaillen  S.  7  ff.  Vgl.  denselben  im  Bd.  XII  der  Zeitschrift  für 
Numismatik  von  A.  v.  Sallet. 

2)  Vgl.  auch  Hartmann-Franzenshuld,  Deutsche  Personen-Medaillen  im  16.  Jahrh., 
besonders  einiger  Wiener  Geschlechter  (Wien  1874,  Separat-Abdruck  aus  dem  „Archiv  für 
österreichische  Geschichte",  Lex.-8.  88  Seiten  mit  8  Tafeln).  —  J.  C.  Beierlein,  Medaillen  auf 
ausgezeichnete  und  berühmte  Bayern,  in  Abbildungen  und  mit  biographisch-historischen  No- 
tizen, OBA  10  ff. 


92 

oder  Stein  Selbstzweck  ist  und  wie  erst  allmählich  der  Abguß  in  Metall  mehr  in 
den  Vordergrund  tritt.  Aber  auch  dann  noch  bleibt  das  Modell  das  Hauptstück; 
man  bemalt  und  vergoldet  es  gern  und  bewahrt  es  sorgfältig  in  einem  zierlichen 
Holzkästchen  auf.  Die  älteren  Medaillen  sind  zum  großen  Teil  einseitig,  die 
Rückseite  bleibt  ganz  leer  oder  trägt  nur  einige  Zeilen  Schrift;  kleine  Wappen- 
schilder oder  figürliche  Darstellungen  finden  sich  nur  selten.  Erst  bei  den  kleineren 
Arbeiten  des  Medailleurs  von  1526  werden  die  Reverse  zur  festen  Regel  und  in 
bestimmter  Weise  gestaltet;  erst  damit  trennt  sich  die  eigentliche  Medaillentechnik 
von  der  Bildschnitzerei  ab. 

Man  wird  gut  tun,  bei  der  Beurteilung  des  Stiles  der  deutschen  Medaillen 
und  ihrer  Porträtähnlichkeit1)  stets  im  Auge  zu  behalten,  inwieweit  die  Arbeit 
durch  das  Material  des  Modells  beeinflußt  ist.  Gerade  bei  dieser  Kleinplastik 
zeigt  sich  das  Material  tyrannisch;  ein  Künstler,  der  seine  Modelle  in  Buchs- 
baumholz ausführt,  wird  notwendig  anders  arbeiten  wie  der,  welcher  den  weichen 
Kehlheimer  Stein  benutzte.  Und  wenn  bei  Valentin  Maler  und  seinen  Nachfolgern 
die  äußerliche  Mache  immer  mehr  hervortritt,  so  hat  das  gewiß  nicht  zum  wenigsten 
seinen  Grund  darin,  daß  sie  ihre  Modelle  in  Wachs  bossierten. 

Daß  ein  Künstler  bald  in  einem,  bald  in  anderem  Material  seine  Modelle 
anfertigte,  mag  ja  auch  wohl  vorgekommen  sein;  doch  ist  zu  bemerken,  daß  bei 
Medailleuren,  von  denen  mehrere  Modelle  bekannt  sind,  wie  bei  Hagenauer  und 
Wolff,  diese  stets  das  gleiche  Material  zeigen. 

Holzmodelle  haben  schon  angefertigt  Hans  Schwarz  (1518  ff.),  Friedrich  Hage- 
nauer (1526  bis  1544),  der  Nürnberger  von  1526  (wenigstens  bei  seinen  großen 
Arbeiten),  die  unbekannten  Augsburger  Medailleure  der  Jahre  1519  bis  1541   u.a. 

Ein  Steinmodell  wurde  bereits  zu  der  bekannten  Medaille  vom  Jahre  1514 
mit  dem  Dürermonogramm  benutzt.  In  Stein  haben  ferner  schon  gearbeitet  Peter 
Flötner  und  wohl  die  meisten  Nürnberger  Künstler  bis  gegen  1570.  Die  Stein- 
modelle wurden  von  den  Wachsmodellen  verdrängt,  nur  in  Schlesien,  Sachsen  und 
Brandenburg  hat  man  sie  noch  länger  benutzt. 

Das  älteste  Wachsmodell  ist  (nach  Erman  S.  9)  das  zu  der  Medaille  Andreas  I. 
von  Valentin  Maler  vom  Jahre  1569.  Es  ist  nicht  zu  bezweifeln,  daß  Maler,  Carl 
sowie  fast  sämtliche  Medailleure  des  17.  Jahrhunderts  ihre  Modelle  in  Wachs 
bossiert  haben;  von  einigen,  wie  Knopf,  Pfründt,  Braun,  wird  uns  dies  übrigens 
ausdrücklich  überliefert. 

Wie  sehr  auch  betreffs  der  Porträtähnlichkeit  selbst  ein  großer  Künstler  von 
der  Technik  des  Herstellungsverfahrens  abhängt,  dafür  kann  Leygebe  als  Zeuge 
angeführt  werden. 

Der  Große  Kurfürst  von  Brandenburg  stellte  Leygebe  mittels  Bestallung  vom 


J)  Vgl.  auch  das  große  Sammelwerk  Heraeus,  Bildnisse  der  regierenden  Fürsten  und 
berühmter  Männer  vom  14.  bis  18.  Jahrhundert,  in  einer  Reihenfolge  von  Schaumünzen. 
Wien  1828.  —  Widmer,  M.  J.  v.,  und  Zimmermann,  J.  A.,  Domus  Wittelsbachensis  numis- 
mata  oder  Sammlung  aller  existierenden  Münzen  und  Medaillen  der  wittelsbacher  Stamm- 
häuser. München  1784.  —  Tentzel,  W.  E.,  Sächsisches  Medaillen-Cabinet  von  Gedächtniß- 
Münzen  und  Schau-Pfennigen,  welche  die  Durchl.  Chur-  und  Fürsten  zu  Sachsen  Ernestinisch- 
und  Albertinischen-Hauptlinien  seit  200  Jahren  haben    prägen   lassen.    Frankfurt  1705.   1714. 


93 

6.  April  1668  als  Münzschneider  an  und  sagt  von  ihm  am  13.  April  1668:  „Nun 
haben  wir  gleichwoll  alle  Müntzen,  auf  welche  bishero  Unser  Bildnüs  gepräget 
worden  und  so  mir  gesehen  haben,  so  heßlich  formirt  gefunden,  daß  es  woll 
nicht  übeler  seyn  könte,  dahergegen  dieser  Leigeber  das  Bildnüs  viel  zierlicher 
und  eigentlicher  getroffen."  Wir  können  daher  wohl  zwei  undatierte  ge- 
gossene Medaillen  des  Großen  Kurfürsten,  die  Friedländer,  aus  dem  ungefähren 
Alter  des  Dargestellten  schließend,  mit  einem  Fragezeichen  in  diese  Zeit  setzt, 
mit  Sicherheit  in  dieselbe  setzen.  Das  Urteil  des  Großen  Kurfürsten  über  die 
Schönheit  dieser  beiden  ihn  darstellenden  Medaillen  (abgebildet  in  Seidels  Hohen- 
zollernjahrbuch,  Jahrg.  II,  1898,  S.  95)  gilt  noch  heute  in  vollem  Maße;  und  weder 
Leygebe  selber  noch  ein  anderer  Künstler  hat  sie  je  wieder  übertroffen.  Der  Grund 
hierfür  liegt  nicht  etwa  in  einem  mangelnden  Können,  sondern  in  der  damals 
aufkommenden  Sitte,  auch  Medaillen  mit  dem  Prägestock  herzustellen,  um  mit 
Leichtigkeit  in  kurzer  Zeit  möglichst  viele  Exemplare  erhalten  zu  können.  Die 
gegossenen  Medaillen,  wie  jene  beiden  des  Großen  Kurfürsten,  werden  freihändig 
in  Wachs  modelliert,  die  weichsten  und  zartesten  Teile  der  Arbeit  des  Künstlers 
kommen  in  dem  Abgüsse  voll  und  ungeschmälert  zur  Geltung,  während  der  müh- 
sam in  den  Stahl  gegrabene  Prägestock  stets  nur  in  unvollkommener  und  unter 
allen  Umständen  weniger  künstlerischer  Form  das  Bild  des  Dargestellten  wieder- 
zugeben vermag.  Das  große  Bedürfnis  nach  Medaillen,  die  in  gewisser  Beziehung 
unsere  heutigen  Orden  ersetzten,  diente  somit  leider  nicht  zur  Förderung  dieser 
schönen  Kunst,  sondern  wurde  die  Ursache,  daß  die  beiden  soeben  genannten 
Stücke  die  letzten  gegossenen  Medaillen  des  Großen  Kurfürsten  oder  seiner  Fa- 
milie sind. 

Wenn  also  schon  im  allgemeinen  die  Porträtähnlichkeit  auf  Münzen  nicht 
eben  hoch  eingeschätzt  werden  kann,  so  ist  dieses  dem  Familienforscher  so  fatale 
Verhältnis,  wenn  besondere  Schwierigkeiten  hinzutreten,  noch  übler.  Aus  Schwierig- 
keiten, welche  im  Charakter  Friedrichs  des  Großen  begründet  sind,  ergibt  es 
sich,  daß  die  zahlreichen  Münzen  und  Medaillen  des  großen  Königs  in  bezug  auf 
Porträtähnlichkeit  sehr  viel  zu  wünschen  übrig  lassen.  Die  erstaunliche  Lebhaftig- 
keit der  Gesichtszüge  ließ  sich  nicht  auf  die  Leinwand  bringen.  Sodann  aber 
hat  Friedrich  seit  seinem  Regierungsantritt  stets  nach  dem  Grundsatz  gehandelt, 
den  er  am  14.  Dezember  1774  in  einem  Schreiben  an  d'Alembert  so  ausdrückt; 
„Man  muß  Apollo,  Mars  und  Adonis  sein,  um  sich  malen  zu  lassen,  da  ich  nun 
aber  nicht  die  Ehre  habe,  einem  dieser  Herren  zu  gleichen,  so  habe  ich  mein 
Antlitz,  soviel  es  von  mir  abhing,  dem  Pinsel  der  Maler  entzogen" ;  diese  Gering- 
schätzung, welche  Friedrich  der  bildlichen  Darstellung  seiner  Person  entgegen- 
brachte, machte  den  Medailleuren  große  Schwierigkeiten.  Charakterisch  für  Friedrich 
sind  die  Worte,  mit  denen  er  die  Übersendung  der  auf  die  Huldigung  der  west- 
preußischen Stände  in  Marienburg  geprägten  Medaille  an  Voltaire  am  1.  No- 
vember 1772  begleitete:  „Vous  saurez  que  ne  me  faisant  jamais  peindre,  ni  mes 
portraits  ni  mes  medailles  ne  me  ressemblent.  D'ailleurs  les  medailles  attestent 
plutot  les  epoques  qu'elles  ne  sont  fideles  aux  ressemblances." 

Die  ikonologische  Kontrolle  der  Münzen  ist  unter  solchen  Umständen  bei 
Friedrich  dem  Großen  eine  ganz  andere  wie  sonst.    In  der  Regel  bilden  bei  einer 


94 

Untersuchung  der  äußeren  Erscheinung  von  hervorragenden  historischen  Persönlich- 
keiten die  erhaltenen  Bildnisse  die  Hauptsache,  mit  denen  dann  sonstige  Schilde- 
rungen nach  Möglichkeit  in  Einklang  gesetzt  werden.  Die  eingehenden  literarischen 
Schilderungen  seiner  Zeitgenossen,  von  denen  ein  großer  und  darum  der  wichtigste 
Teil  nicht  für  die  Veröffentlichung  und  jedenfalls  nicht  für  das  Auge  des  Königs 
bestimmt  waren,  setzen  uns  heute  allein  in  den  Stand,  ein  klares  ungetrübtes 
Urteil  darüber  zu  gewinnen,  wie  Friedrich  der  Große  in  Wirklichkeit  ausgesehen 
hat,  während  die  uns  erhaltenen  Bildnisse  zum  größten  Teil  entweder  nur  elegante 
Paradebilder  geben,  wo  wir  den  kommenden  Mann  oder  den  genialen  Feldherrn 
der  drei  Schlesischen  Kriege  zu  sehen  wünschen,  oder  in  künstlerischer  Beziehung 
oft  geradezu  zu  Karikaturen  herabsinken,  die  wohl  als  Zeichen  der  außerordent- 
lichen Popularität  des  alten  Fritz,  nicht  aber  als  historische  Quellen  angesehen 
werden  können.  Diesem  Alexander  ist  sein  Apelles  erst  ein  halbes  Jahrhundert 
nach  seinem  Tode  erstanden,  und  abgesehen  von  der  künstlerischen  Meisterschaft 
Menzels  hat  gerade  der  Mangel  an  wirklich  guten  Bildnissen  Friedrichs  seiner 
Schöpfung,  welche  die  unklaren  und  verschwommenen  Vorstellungen  über  die 
äußere  Erscheinung  des  Königs  mit  festen  genialen  Strichen  klarstellte  und  einen 
Typus  schuf,  von  dem  man  sagen  kann:  Wenn  Friedrich  der  Große  nicht  so  aus- 
gesehen hat,  so  hätte  er  so  aussehen  müssen,  zu  ihrem  durchschlagenden  Erfolge 
verholfen.1) 

Die  Münzen  und  Medaillen  sind  für  die  familiengeschichtliche  Forschung  außer 
durch  Legende  und  Porträt  auch  noch  durch  das  so  häufig  auf  ihnen  abgebildete 
Wappen  wichtig. 

Münzen  und  Medaillen  mit  Wappendarstellungen  gehen  nicht  so  weit  im  Alter 
zurück  wie  Wappensiegel;  denn  während  letztere  bereits  vom  13.  Jahrhundert  ab 
prächtige  Kunstschöpfungen  aufweisen,  lag  die  Münzpräge  noch  ganz  im  argen, 
und  höchstens  einzelne  Wappenfiguren,  wie  Löwen  und  Adler,  lassen  sich  aus 
den  Münzen  jener  Zeit  für  heraldische  Kunstgeschichte  verwerten.  Erst  mit  dem 
Jahrhundert  und  in  den  Jahrzehnten  der  großen  Erfindungen  der  Ölmalerei,  der 
Kupferstecherkunst,  der  Buchdruckerei,  kommen  uns  aus  Italien  die  ersten  Meister- 
werke der  modernen  Medailleurkunst  zu,  während  in  Deuschland  nicht  früher  als 
unter  Kaiser  Maximilian  I.  bedeutendere  Schöpfungen  dieser  Art  auftauchen.  Freilich 
nimmt  sie  hier  sofort,  unterstützt  durch  den  Reichtum  der  Nürnberger  und  Augs- 
burger Patrizier  und  die  Geschicklichkeit  der  Goldschmiede  des  16.  Jahrhunderts, 
in  deren  Händen  die  Graveurkunst  damals  lag,  großartige  Dimensionen  an;  und 
die  Reihen  von  Familienmedaillen  jener  Zeit,  fast  alle  auch  wappengeschmückt, 
zählen  noch  heute  zu  den  kostbarsten  Denkmälern  altdeutschen  Kunstfleißes  auf 
diesem  Gebiete.2) 

Verkürzungen  und  sonstige  Abweichungen  von  der  gewöhnlichen  Heraldik 
bieten  gerade  die  Münzen  besonders  vielfach.     Die  bekanntesten  Beispiele   liefern 


*)  Menadier,  Schaumünzen  des  Hauses  Hohenzollern,  Berlin  1891.  Königliche  Museen. 
Derselbe  im  Hohenzollernjahrbuch  V,  1901,  S.  143  ff.  Koser  und  Seidel,  Die  äußere  Er- 
scheinung Friedrichs  des  Großen,  ebenda  I,  1897,  S.  87  ff. 

2)  Grenser,  Die  Numismatik  auf  der  heraldisch-genealogisch-sphragistischen  Ausstellung 
zu  Wien  1878.    Jahrb.  des  heraldisch-genealog.  Ver.  Adler  in  Wien,  1881,  S;  159. 


95 

die  brandenburgischen  Pfennige,  auf  denen  häufig  der  markgräfliche  Adler,  durch 
den  halben  Adler,  den  Kopf  oder  den  Flug  allein  vertreten  ist.  Die  schlesischen 
Brakteaten  des  13.  Jahrhunderts  tragen  außer  dem  ganzen  Adler  auch  den  wachsenden 
Adler,  einen  oder  zwei  Adlerköpfe,  den  Adlerflug  oder  gar  die  Adlerklaue.  Auf 
den  Nordhäuser  Hohlpfennigen  des  14.  Jahrhunders  treffen  wir  bald  einen  ganzen 
Adler,  bald  einen  halben  Adler  neben  seiner  Krone,  bald  nur  zwei  Adlerköpfe 
unter  der  Krone.  Die  Mühlhäuser  Pfennige  zeigen  bisweilen  den  ganzen  Adler 
mit  dem  Mühleisen  auf  der  Brust,  bisweilen  den  wachsenden  Adler  über  dem 
Mühleisen;  doch  begnügte  man  sich  dort  auch  damit,  das  Mühleisen  mit  Adler- 
flügeln zu  versehen.1)  Auch  auf  den  Goslarer  Arenköppen  des  15.  Jahrhunderts 
wird  der  Adler  lediglich  durch  den  Kopf  vertreten.  In  gleicher  Weise  zeigen  die 
hannoverschen  Kreuzpfennige  die  weifischen  Herzöge  in  den  Kreuzwinkeln  um  den 
Löwenkopf  an  Stelle  des  ganzen  herzoglichen  Wappens,  und  ebenso  die  Göttinger 
Pfennige  Herzogs  Albrecht  des  Fetten :  auch  tragen  in  späterer  Zeit  die  Vierlinge 
der  Stadt  Braunschweig  nur  einen  wachsenden  Löwen.  Die  Laufenburger  Münzen 
bringen  den  habsburgischen  Löwen  bald  in  voller  Gestalt  zur  Anschauung,  bald 
als  wachsenden  Löwen,  bald  nur  als  Löwenkopf.  Auf  den  Arnstedter  Hohlpfennigen 
wechseln,  abgesehen  von  den  Adlerköpfen,  der  schreitende  Löwe,  der  wachsende 
Löwe  und  der  Löwenkopf.  Dasselbe  ist  der  Fall  auch  bei  den  landgräflich  hessischen 
Münzen.  Ebenso  zeigen  die  Schleizer  Pfennige  der  Herren  von  Lobdeburg  bald 
den  ganzen  Ochsen,  bald  nur  den  Ochsenkopf,  und  besteht  das  Prägebild  des 
einzigen  umschriftlich  bezeugten  Pfennigs  des  Edelherrn  Ulrich  von  Pack  lediglich 
in  einem  Hirschkopfe,  während  auf  dem  Siegel  der  Hirsch  in  voller  Figur  auftritt. 
Wohin  wir  auch  immer  blicken,  allüberall  zeigt  sich  dieselbe  Ungebundenheit  und 
Freiheit  von  dem  heraldischen  Zwange  der  neueren  Zeit.2)  Außer  dieser  Un- 
gebundenheit der  Wappen  begegnen  wir  aber  auf  Münzen  auch  direkte  heraldische 
Fehler,  und  vor  solchen  hat  sich  der  Forscher  auf  dem  Gebiete  der  Familien- 
geschichte besonders  zu  hüten.  Denn  da  häufig  sich  einzelne  Linien  einer  Familie 
nur  durch  kleine  Variationen  des  Wappens  unterscheiden,  kann  eine  falsche  Prägung 
leicht  zu  starken  familiengeschichtlichen  Irrtümern  führen.  Von  falschen  heraldischen 
Prägungen  sei  hier  nur  ein  Beispiel  geboten. 

In  der  geschmackvollen  Einrahmung  der  Vorderseite  der  Denkmünze  auf 
Andreas  von  Österreich,  Kardinal-Fürstbischof  von  Brixen  und  Konstanz,  vom 
Jahre  1600  (abgebildet  in  der  heraldisch-genealogischen  Zeitschrift  des  Vereins 
„Adler",  III,  1873,  S.  56),  befinden  sich  drei  kleine  runde  Schilde  als  Wappen-  und 
Emblemenhüllen  eingesetzt.  Die  Farben  dieser  Wappen  sind  nicht  überall  richtig 
angegeben.  Das  an  der  Mitte  des  rechtsseitigen  Medaillonrands  befindliche  Schild 
führt  die  vereinten  Wappenfiguren  der  Fürstbistümer  Kostnitz  und  Brixen.  Das 
Wappen  von  Kostnitz  ist  in  Wirklichkeit:  in  Rot  ein  schmales  weißes  Kreuz.  Die 
Emaillearbeit  bei  dieser  Denkmünze  zeigt  aber  irrigerweise  in  Weiß  ein  schmales 


*)  A.  Erbstein,  Numismatischer  Beitrag  zur  Geschichte  des  Doppeladlers.  Anzeiger 
für  Kunde  der  deutschen  Vorzeit.  N.  F.  XI  (1864)  Sp.  28.  Meine  Schrift  „Aus  der  Geschichte 
der  Reichsstadt  Mühlhausen"  1900,  S.  XVII  und  Tafel  V,  Nr.  8. 

2)  J.  Menadier,  Deutsche  Münzen.  Gesammelte  Aufsätze  III,  1895,  S.  7  ff.  Vgl.  dazu  auch 
Grote  im  Numismatischen  Anzeiger  1872,  S.  49  und  Seyler,  Geschichte  der  Heraldik,  S.  746. 


96 

rotes  Kreuz,  verwechselt  also  die  Farben.  Das  linksseitige  Rundbild  enthält  im 
oberen  Teile  das  Wappenbild  der  Abtei  Murbach,  den  springenden  schwarzen  Wind- 
hund im  weißen  Felde  mit  gelbem  Halsbande;  ferner  im  unteren  Halbkreise  jenes 
der  Abtei  Lüders,  eine  aus  rotem  Ärmel  hervorragende  Hand  im  schwarzen  Felde. 
Nach  Leutholf  v.  Frankenberg,  „Europ.  Herold  vom  Jahre  1705"  führt  aber  die 
Abtei  Lüders  die  Hand  mit  grauem  Ärmel  auf  rotem  Grunde  als  Wappen.  Dr.  Trier, 
Einleitung  zu  der  Wappenkunst  S.  499,  gibt  auch  diese  Farben  an. 

Im  einzelnen  bieten  zum  Studium  der  Heraldik  auf  Münzen  Rentzmann, 
Numismatisches  Wappenlexikon  des  Mittelalters  und  der  Neuzeit  (Berlin  1876) 
und  Kautzsch,  Wappenbüchlein  zur  Erklärung  von  einfachen  und  zusammen- 
gesetzten Schildern  und  Kleinoden  deutscher  Gebietswappen,  hauptsächlich  auch 
solcher  auf  Münzen  (2.  Aufl.,  Leipzig  1903)  nützliches  Material.  Wie  sehr  Numis- 
matik und  Heraldik  Hand  in  Hand  gehen,  lehrt  ein  Blick  in  die  Literatur.  So 
erschien  ein  Aufsatz  über  „Alte  und  neue  Heraldik"  in  Grotes  Münzstudien.  Eine 
unserer  numismatischen  Zeitschriften,  die  von  Köhne,  führt  den  Titel  „Zeitschrift 
für  Münz-,  Siegel-  und  Wappenkunde".  Ebenso  nennt  sich  die  in  Haag  erscheinende 
„Heraldieke  Bibliotheek"  von  Rietstap:  „Tijdschrift  voor  wapen-,  geslacht-,  zegel- 
en  penningkunde".  Die  Geschichte  der  Staatswappen  erfordert  ein  genaues  Münz- 
studium. So  beruht  z.  B.  Gritzners  schöne  Abhandlung  über  die  Geschichte  des 
Sächsischen  Wappens  im  29.  Jahrgang  der  Vierteljahrsschrift  für  Wappen-,  Siegel- 
und  Familienkunde  zu  einem  wesentlichen  Teile  auf  Münzen.  Prägungen  der  Edlen 
Herren  v.  Querfurth  sind  von  den  Brüdern  Erbstein  im  Gerbstedter  Schatz  auf 
Grund  heraldischer  Untersuchungen  nachgewiesen.1)  Die  Numismatik  ist  für  die 
Heraldik  auch  deshalb  ganz  besonders  wichtig,  weil  die  Münzen  datiert  sind,  was 
man  von  sonstigen  heraldischen  Darstellungen  keineswegs  immer  sagen  kann.  Da- 
durch können  brauchbare  Bausteine  zur  Spezialgeschichte  einzelner  Wappen  ge- 
wonnen werden.  So  wird  die  Devise  der  Herren  v.  Salza  „virtute  paratur  honor" 
zuerst  vom  Fürstbischof  Jakob  v.  Salza  auf  Münzen  geführt.  Eine  solche  Münze  ist 
abgebildet  bei  Friedensburg  u.  Seger,  Schlesiens  Münzen  und  Medaillen  der  neueren 
Zeit,  Breslau  1901,  S.  43;  es  ist  eine  Medaille  zu  fünf  Dukaten  aus  dem  Jahre  1535. 

Monographische  Veröffentlichungen  von  Münzen  einer  einzigen  Familie  sind 
innerhalb  Deutschlands,  von  den  Familien  fürstlichen  Geblüts  abgesehen,  freilich 
nur  ganz  wenige  publiziert.  So  erschien  Nürnberg  1787  ein  Numophylacium 
Welserianum,  d.  i.  ein  Verzeichnis  aller  Münzen  und  Schaustücke,  die  Welsern 
zu  Ehren  geprägt  wurden  und  auf  denen  Weiserische  Namen  oder  Wappen  stehen. 

Zum  Schluß  noch  eine  sprachliche  Bemerkung  zu  dem  Thema  „Numismatik 
und  Familiengeschichte":  Familiennamen,  die  Geldsorten  bezeichnen,  waren  in 
alter  Zeit  nichts  Seltenes  und  haben  sich  zum  Teil  noch  erhalten,  z.  B.  Helbling, 
Plappart,  Oertl,  Heller,  Gröschl,  Kreuzer,  Guidein,  Taler  usw.  Hierhin  gehören 
die  Wiener  Namen  Agier  (anno  1420  hieß  „Agier"  eine  silberne  Münzsorte)  und 


l)  Julius  und  Albert  Erbstein,  Zur  mittelalterlichen  Münzgeschichte  der  Grafen 
v.  Mansfeld  und  der  Edlen  Herren  v.  Querfurth.  Dresden  1876,  S.  19  ff.  Zur  Genealogie 
der  Edlen  Herren  v.  Querfurth  vgl.  Holstein  und  v.  Arnstedt  in  den  Geschichtsblättern  für 
Stadt  und  Land.     Magdeburg  VI,  1871,  S.  33  ff.,  459  ff. 


97 

Blezger  (das  Wort  Bletzger  oder  Blutzger,  auch  Pletzer,  Blötzer,  bezeichnete  eine 
alte  silberne  Scheidemünze  in  verschiedenen,  deutschen  Ländern,  namentlich  in 
Graubünden).1) 

Wohl  wendet  sich  die  Münzkunde  als  selbständige  Wissenschaft  der  Ent- 
wicklung des  Münz-  und  Geldwesens  als  eines  der  vornehmlichsten  Faktoren  aller 
materiellen  Kultur  zu.  Aber  daneben  dient  sie  als  Hilfswissenschaft  für  eine 
ganze  Reihe  von  Disziplinen,  so  für  Nationalökonomie  und  politische  Geschichte. 
In  familiengeschichtlicher  Beziehung  geht  die  Numismatik  Hand  in  Hand  mit  der 
Archivkunde,  der  Urkundenlehre,  der  Kunstgeschichte,  der  Heraldik,  der  kritischen 
Wertschätzung  auch  der  bloß  mündlichen  Tradition  usw.  Umgekehrt  bietet  die 
familiengeschichtliche  Forschung  namentlich  über  die  mit  Münzrecht  ausgestatteten- 
Dynasten  und  Fürsten  der  Numismatik  eine  Fülle  dankenswerten  Stoffes. 


J)  Franzenshuld,  Geschlechterbuch  der  Wiener  Erbbücher,  S.  94. 


Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde. 


Monumentale  Quellen  der  Familiengeschichte.1* 

ONUMENTALE  Quellen  der  Familiengeschichte2)  sind  Burgen,  Kirchen, 
Klöster  und  Häuser,  insbesondere  die  kirchlichen  und  profanen 
Glasmalereien  und  die  Grabstätten  in  Gotteshäusern  und  auf 
Friedhöfen. 

Ein  Zauber  umschwebt  die  trutzigen  Mauern  der  altersgrauen  Burgen,  deren 
Türme  allerorten  in  Deutschlands  Gauen  an  die  entschwundenen  Zeiten  der  Ritter 
und  Sänger,  an  Fehde  und  Turniere,  an  holde  Burgfrauen  und  Minnedienst  er- 
innern. Die  Steine  geschwärzt,  von  Frost  und  Regen  zerklüftet,  von  stürmender 
Kriegerfaust  gebrochen,  von  zehrenden  Feuersgi uten  geborsten,  dauern  sie  dennoch 
durch  die  Jahrhunderte.  Wie  für  die  Ewigkeit  gebaut,  bilden  sie  Merkzeichen  der 
Landschaften,  Sage  und  Geschichte  schlingen  einen  immergrünen  Kranz  darum 
und  lassen  sie  —  die  Zeugen  längstvergangener  Zeiten  —  noch  heute  vernehmlich 
zu  uns  Enkeln  reden. 

Während  die  Trümmer  der  alten  Pracht  in  unseren  großen  Reichsstädten  uns 
durch  den  wahlverwandten  Geist  anheimeln,  der  immer  noch  jene  verblichene 
Handels-  und  Gewerbsgröße  mit  unserer  modernen  Industriegröße  verbindet,  bergen 
die  gebrochenen  Burgen  des  Rittertums,  einsam  auf  pfadlos  verwachsenen  Berg- 
höhen gelagert,  die  Poesie  des  Rätsels  für  uns,  und  gerade  das  Fremdartige  an 
diesen  Stein  gewordenen  „Märchen  aus  alten  Zeiten"  ist  es,  was  als  ein  so  wunder- 
barer Laut  dichterischer  Romantik  in  unserer  Seele  wiedertönt.3)  Es  wird  nicht 
viele  unter  uns  Deutschen  geben,  die  nicht  schon  den  eigentümlichen  Zauber4) 
selbst  erfahren  hätten,  den  die  malerischen  Burgen  des  Mittelalters,  oder  ihre 
moosbewachsenen  Trümmer  auf  das  Gemüt  von  alters  her  ausübten.  Wie  wir 
uns  die  römische  Campagna  nicht  ohne  die  gewaltigen  Bogen  eines  antiken 
Aquädukts,  wie  wir  uns  eine  chinesische  Gegend  nicht  ohne  eine  vierstöckige 
Pagode  denken  können,  so  gehört  vor  unserem  geistigen  Auge  in  das  mittel-  und 

!)  Die  Denkmalspflege.     Zeitschrift,  verlegt  von  Ernst  &  Sohn. 

2)  Elster,  Denkmäler,  Denksteine  und  Erinnerungszeichen  an  die  Herzöge  von  Braun- 
schweig, 1888. 

3)  Riehl,  Die  bürgerliche  Gesellschaft,  als  2.  Band  der  Naturgeschichte  des  deutschen 
Volkes  (2.  Aufl.  1854). 

*)  Carl  Bader,  „Burgenzauber",  Die  Qrenzboten  1907,  Nr.  34,  S.  399  ff .  und  Nr.  35, 
S.  453  ff.  »ii 


99 

süddeutsche  Landschaftsbild  eine  ragende  Burg  oder  eine  einsame  Ruine.  Was 
wäre  der  Rhein  ohne  seine  Burgen,  was  die  Vogesen,  die  Bergstraße,  der  Schwarz - 
wald,  was  Tyrol?  Es  ist  nun  eine  merkwürdige  Tatsache,  daß  man  gerade  in 
der  romantischen  Zeit,  als  man  mit  besonderer  Begeisterung  auf  den  Bergen  die 
Burgen  in  tausend  Liedern  feierte,  mit  diesen  Denkmälern  am  pietätlosesten  um- 
ging, die  Ruinen  mit  Vorliebe  dazu  benutzte,  Straßen  oder  Ställe  für  Rinder  und 
Schafe  zu  bauen.  Wenn  noch  irgendwo  ein  schöner  Burgbau  in  die  Gegenwart 
hineinragte,  so  deckte  man  ihn  ab,  beraubte  ihn  des  schützenden  Holzwerkes  und 
überließ  ihn  der  Vernichtung  durch  die  Witterung  und  der  menschlichen  Zer- 
störungswut. Die  Rester  eines  solchen  mutwillig  zerstörten  Bauwerks  sahen 
hernach  dann  um  so  malerischer  und  poetischer  aus.  So  dankenswert  es  nun 
auch  ist,  daß  in  diesen  Zeiten  der  Romantik  manche  Geschichte  eines  Ritter- 
geschlechtes und  seiner  Burg  geschrieben  wurde,  so  hat  doch  diese  gedankenlose 
Romantik  die  Monumente  selbst  teilweise  zerstört.  Erst  in  unseren  Zeiten  hat 
das  Eingreifen  methodisch  arbeitender  Gelehrten,  wie  Piper,  dessen  Burgenkunde 
bereits  in  2.  Auflage  erschienen  ist,  und  von  Fachleuten  auf  dem  Gebiete  der 
Baukunst,  wie  Essenwein,  Steinbrecht,  Ebhardt  Besserung  hervorgerufen.  Es  hat 
sich  eine  „Vereinigung  zur  Erhaltung  deutscher  Burgen"  gebildet,  deren  Organ, 
„Der  Burgwart",  für  Erhaltung  und,  soweit  es  angängig  erscheint,  auch  für  die 
Wiederherstellung  dieser  Denkmäler  kräftig  ins  Hörn  stößt. 

Die  Literatur  über  Burgenkunde  ist  sehr  umfangreich.  Ich  stelle  hier  eine 
Reihe  von  Arbeiten  in  alphabetischer  Folge  zusammen: 

Bader,  Josef,  Badenia;  oder  das  badische  Land  und  Volk  (Zeitschrift  für  Vaterland. 
Geschichte  und  Landeskunde).  Karlsruhe  und  Freiburg  1839  ff.  (mit  vielen  Beschreibungen 
und  Abbildungen  badischer  Burgen). 

Bege,  C,  Geschichte  einiger  der  berühmtesten  Burgen  u.  Familien  d.  Herzogt.  Braun- 
schweig.    Wolfenbüttel  1844. 

Benkert.F.  G.,  Die  Osterburg  am  Rhöngebirge  und  die  Osterburg  an  der  Werra,  UFA  13. 

Berchtold,  L.  Graf,  Vergangenheit  und  Gegenwart  der  Herrenburg  Buchlau  im  mäh- 
rischen Marsgebirge.     Brunn  1893. 

Braakenburg,  Lamb.  Joh.  Apollonius,  Het  slot  Kinkelenburg  in  Geldern,  Neder- 
Iandsche  Leeuw  1884,  Nr.  8. 

Chlingensberg,  M.  v.,  Bayern,  das  Königreich,  in  seinen  altertüml.,  geschichtl.,  artist. 
u.  maier.  Schönheiten,  enth.  in  einer  Reihe  von  Stahlstichen  die  interessantesten  Gegenden, 
Städte,  Klöster,  Burgen,  Bäder  usw.  mit  bezügl.  Text.  3  Bde.  =  60  Hefte.   München  1843 — 54. 

von  Cohausen,  Die  Befestigungswesen  der  Vorzeit  und  des  Mittelalters,  Wiesbaden 
1898;  die  Burgen  in  Nassau  AVN  22;  die  Burgen  in  Rüdesheim  AVN  20. 

Cori,  Bau  und  Einrichtung  der  deutschen  Burgen  im  Mittelalter.  Linz  1874.  2.  Aufl. 
v.  A.  Czerny.     Darmstadt  1899. 

Dellinger,  Joach.,  Igling,  Schloß  u.  Hof  mark  im  Kgl.  Landgericht  Landsberg,  mit  dem 
Stoff ersberg  u.  Erpfling  OBA  12. 

Duval,  C.  u.  F.,  Das  Eichsfeld  1845  (Sehr  reiches  Material,  mit  Abbildungen). 

Eberbach,  O.,  Die  deutsche  Höhenburg  des  Mittelalters  in  ihrer  baulichen  Anlage, 
Entwickelung  und  Konstruktion.     Dissertation.    Stuttgart  1903. 

Ebhardt,  Bodo,  Die  Grundlagen  der  Erhaltung  und  Wiederherstellung  deutscher 
Burgen.  Berlin  1901;  Deutsche  Burgen  in  Wort  und  Bild.  Berlin  1899  ff.,  dazu  Ergänzungs- 
heft I:  Die  Hohkönigsburg.  Mit  gegen  100  Textillustrationen,  Extratafeln  und  Farbendrucken 
1908;  Burgen  der  Hohenzollern  HZJ  9;  die  Burgen  des  Elsaß.    Berlin  1904. 

Eckart,  Th.,  Geschichte  Südhannoverscher  Burgen  und  Klöster.   2.  Aufl.  Leipzig  1894. 


100 

Ensfelder,  Ed.,  Die  zwei  Schlösser  Bilstein,  JBL  1889. 

Erhard,  A.,  Burgen  u.  Schlösser  im  bayr.  Anteile  des  ehemal.  Fürstent.  Passau,  NBV  7. 

Essenwein,    Die  Kriegsbaukunst.  =  Handbuch    der  Architektur,    hrsg.  v.  Durm  u.  a. 

4.  Bd.  1.  Heft.     Darmstadt  1889. 

Ferchl,  G.,  Beiträge  zur  Geschichte  des  Schlosses  Karlstein  bei  Reichenhall  vom 
16.  Jahrh.  an.    München  1891. 

Föringer,  Über  den  Grundplan  der  Burg  Karlsberg,  OBA  2. 

Franck,  Der  deutsche  Burgenbau,  Picks  Monatsschrift  von  1881. 

Fugger,  E.  Graf  von,  Schloß  Biederstein,  OBA  49. 

Gautsch,  Die  alten  Burgen  und  Rittersitze  um  Freiberg,  MFA  14. 

Geiß,  Ernst,  Geschichte  des  Schlosses  Rein  und  seiner  Besitzer,  OBA  3. 

Gurlitt,  Cornelius,    Schloß    Rochsburg,   Archiv    des    deutschen  Adels,  Jahrg.  I,  1889, 

5.  71  ff. ;  Bau  des  Schlosses  Freudenstein,  MFA  15. 

Haenel,  Adam  und  Gurlitt,  Sächsische  Herrensitze  u.  Schlösser.     Dresden  1885. 

Happel,  E.,  Mittelalterliche  Befestigungsbauten  in  Niederhessen.  Kassel  1903;  Hessi- 
sche Burgenkunde.    Marburg  1905. 

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v.  Hefner-Alteneck,  Die  Burg  Tannenberg  und  ihre  Ausgrabungen.  Im  Auftrage 
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förenirsgens  ärsskrifter),  seit  1890  erscheinend;  hierin  eine  Menge  Abbildungen  und  Be- 
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Illustrierte  Zeitung  1901  und  Straßburger  Zeitung  1901;  Baumeisterrechnungen  von  Schaum- 
burg in  d.  Ortenau  1438 — 1447  (Urkunden  zur  Burgenkunde)  BW  02;  Der  Giebichenstein, 
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burgen Mecklenburg  u.  Werls  VMG  6,  21 ;  Über  die  Burgen  Ilow,  Neuburg,  Dobin,  Hohe 
Burg,  VMG  7;  Über  die  wendischen  Burgen  Rostock  u.  Kissin,  VMG  9;  Über  die  Schlösser 
zu  Wismar  u.  Schwerin,  VMG  26. 

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der  Burgenkunde  (Sammlung  Göschen  119,  Leipzig,  2.  Aufl.  1904);  Die  angebliche  Wieder- 
herstellung d.  Hohkönigsburg,  München  1902;  Österreichische  Burgen,  4  T.,  Wien  1903—1906. 

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Zeller-Wardmüller,  H.,  Zürcherische  Burgen  (mit  zahlreichen  Notizen  über  d.  Adel). 
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Alphabetisches  Verzeichnis  aller  alten  Burgen  und  Raubschlösser  in  Süd-Ober-Sachsen. 
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Die  Burgvesten  und  Ritterschlösser  der  österreichischen  Monarchie.    Brunn  1819.    Die 


103 

Denkmäler  des  Hauses  Habsburg  in  der  Schweiz,  hrsg.  mit  Unterstützung  Sr.  Maj.  d.  Kaisers 
Franz  Josef  I.  von  Österreich  von  der  antiquarischen  Gesellschaft  zu  Zürich  1871,  Verlag 
bei  Höhr  (Habsburg,  Kyburg,  Königsfelden). 

1888  stellte  zur  Feier  des  Kaiser-Jubiläums  das  Mährische  Gewerbemuseum  unter 
Leitung  des  Direktors  Professors  Aug.  Prokop  ein  Album  zusammen,  das  die  photogra- 
phischen Abbildungen  fast  aller  Burgen  und  Schlösser  der  Markgrafschaft  Mähren  enthält, 
welche  zu  diesem  Behuf e  von  den  Hof-Photographen  Freiherrn  von  Stillfried  aufge- 
nommen wurden.  Die  einzelnen  Blätter  wurden  mit  den  Wappen  der  Besitzer  der  abgebil- 
deten Schlösser  geschmückt  und  das  heraldische  Institut  des  Hof-Wappenmalers  Karl  Krahl 
in  Wien  mit  der  Ausführung  der  Zeichnungen  hierfür  betraut.  Die  Klichees  dieser  Wappen- 
zeichnungen wurden  dann  zu  einem  besonderen  Album  benutzt  (Wappenbuch  des  Mährischen 
Adels.  Brunn  1889).  —  Eine  ganze  Reihe  von  Burgen  sind  erörtert  in  Hormayrs  Taschen- 
buch für  die  vaterländische  Geschichte  (München,  Georg  Franz).  —  Sehr  viele  Abbildungen 
und  Beschreibungen  bayerischer  Burgen  sind  in  dem  68.  Jahrgang  des  „Kalender  f.  kathol. 
Christen"  (Sulzbach,  Seidel)  enthalten. 

Als  ein  großartiges  Muster,  die  Geschichte  einer  Burg  zu  behandeln,  erwähne 
ich  zum  Schluß  das  Werk:  Die  Wartburg.  Ein  Denkmal  deutscher  Geschichte 
und  Kunst.  Dem  deutschen  Volke  gewidmet  vom  Großherzog  Karl  Alexander 
von  Sachsen.  Dargestellt  in  Monographien  von  Karl  Alexander  von  Sachsen- 
Weimar-Eisenach,  Richard  Voß,  Karl  Wenck,  Paul  Weber,  Ernst  Martin,  Wilhelm 
Oncken,  Max  Baumgärtel,  Otto  von  Ritgen,  August  Trinius  und  in  706  authen- 
tischen Abbildungen  im  Text  und  auf  54  Tafeln  bearbeitet  vom  Herausgeber 
Max    Baumgärtel.     Berlin,  Historischer  Verlag  Baumgärtel  1907.    (Preis   260  M.) 

Im  weiten  deutschen  Sprachgebiet  gibt  es  wohl  kaum  einen  Flecken  Erde, 
der  in  gleicher  Ausdehnung  eine  solch  große  Anzahl  von  mittelalterlichen  Burgen 
und  Ruinen  in  sich  vereinigt,  wie  die  Gegend  des  Basler,  Solothurner  und  Berner 
Juras.  In  einem  Umkreis  von  drei  bis  vier  Stunden  lassen  sich  um  Basel  herum 
nicht  weniger  als  etwa  40  Burgen  nachweisen,  die  zum  weitaus  größten  Teil 
zwar  heute  verfallen  sind,  aber  gleichwohl  eine  Fülle  von  interessanten  und  lehr- 
reichen Beispielen  dieser  ehemaligen  Feudalsitze  bieten.1)  Von  den  zahlreichen 
Burgen  der  gesegneten  Rheinlande  erwähne  ich  beispielsweise  die  durch  ihre 
modernen  Wiederherstellungsarbeiten  auch  weiteren  Kreisen  bekannt  gewordene 
größte  elsässische  Vogesenburg,  die  Hohkönigsburg.  Wer  immer  an  den  mäch- 
tigen Geschütztürmen  vorüber  durch  die  lange  Reihe  von  Toren  um  die  ge- 
waltigen Felsen  hin  die  Höhe  des  Burghofes  erreicht  hat,  wird  auch  heute  noch 
überwältigt  sein  von  den  großartigen  Baumassen  und  der  glänzend  sicheren  Kon- 
struktion der  großen  Hallen.  Ersteigt  der  Besucher  dann  die  hochragenden 
Dächer  des  Wohnbaus,  so  wirkt  der  Gegensatz  zwischen  den  schwerlastenden 
Burgräumen  mit  ihren  mächtigen  Gewölben,  engen  Höfen,  Kellern  und  Treppen 
und  dem  gen  Osten  unbeschränkten  Fernblick  unvergeßlich.  Zwischen  Köln  und 
Mainz,  im  berühmten  Rheintal,  ist  wohl  keine  andere  Burg  imstande,  ein  so  ge- 
treues Bild  des  Lebens  und  der  Kunstvergangenheit  deutscher  Geschlechter  zu 
geben,  wie  die  Marxburg.  Niemals  durch  Krieg  und  Unwetter,  auch  nicht  durch 
ein  Erdbeben,  welches  die  Bewohner  im  18.  Jahrhundert  erschreckte,  zerstört, 
heute  noch,  wenn  auch  geschwärzt  und  im  einzelnen  vielfach  verbaut,  im  ganzen 


*)  Eugen  Propst,  Über  Burgen  in  der  nordwestlichen  Schweiz,  Burgwart  I3ff. 


104 

in  der  ursprünglichen  Gestalt  seit  dem  Mittelalter  erhalten,  noch  mit  den  Dächern, 
den  Wehrgängen,  den  Toren  in  alter  Weise  versehen,  ragt  sie  auf  hohem  Berge 
weit  über  das  unten  liegende  Städtchen  Braubach  empor  und  überdauerte  die 
Jahrhunderte  als  ein  Beweis  für  die  Tüchtigkeit  der  deutschen  Bauleute  in  ver- 
gangenen Zeiten.  Nacheinander  im  Besitz  berühmter  deutscher  Geschlechter,  der 
Grafen  von  Arnstein,  der  Herren  von  Eppstein,  der  Grafen  von  Katzenellenbogen, 
fiel  die  Burg  nach  dem  Aussterben  der  letzteren  im  Jahre  1479  an  Hessen.  Die 
Vereinigung  zur  Erhaltung  deutscher  Burgen  hat  sich  entschlossen,  mit  Hilfe 
opferfreudiger  Freunde  einen  Ausbau  beschädigter  Bauteile  vorzunehmen  und  dann 
aus  der  Burg  einen  Wallfahrtsort  und  ein  historisches  Museum  für  die  Kunde 
des  deutschen  Mittelalters  zu  schaffen. 

Von  den  zahlreichen  Burgen  in  deutschen  Landen  nenne  ich  noch  den  Han- 
stein, eine  Ruine,  die  in  den  Überresten  der  dreifachen  Ringmauern,  der  hohen 
Wachttürme,  der  gähnenden  Spalten  und  Schießscharten,  der  schaurigen  Burg- 
verließe, Zeugnis  gibt  von  der  einstmaligen  Festigkeit  und  Bedeutung.  Die  Aus- 
sicht von  der  Zinkplatte  des  noch  gut  erhaltenen  Hauptturmes  gehört  zum 
Schönsten,  was  man  überhaupt  auf  deutscher  Erde  schauen  kann. 

Vor  dir  des  Meißners  Bergeshüne,  Und  heißt  der  Hanstein  auch  „der  Alte", 

Im  Tal  der  Werra  Silberstreif,  —  Und  er  ist  wahrlich  schon  ein  Greis!  — 

Weithin  des  Blachlands  reiche  Bühne  Auf  seinem  starrenden  Basalte 

Und  rechts  des  Harzes  blauer  Reif;  Wird  jede  Seele  jung  und  heiß. 

Des  Eichsfelds  grüne  Hügelkette,  Wie  ein  Gespenst  der  grau'sten  Zeiten 

Die  roten  Dörfer  eingestreut:  So  finster  schaut  er  tief  zu  Tal, 

Ist  Einer,  dem  geschwiegen  hätte  Und  sieht  doch  gern  die  Jugend  schreiten 

Das  Herz  bei  solcher  Herrlichkeit?  Zum  Tanz  in  seinen  Ahnensaal! 

Ein  besonderer  Vorzug,  den  die  altersgraue  Burg  für  sich  in  Anspruch  nehmen 
kann,  besteht  darin,  daß  sie  mit  dem  Namen  des  Geschlechts,  durch  welches  sie 
erbaut  wurde,  noch  heute  eng  verbunden  ist.  Die  weit  verzweigte,  namentlich  in 
ihrer  nächsten  Nachbarschaft  angesessene  und  begüterte  Familie  von  Hanstein 
ist  zurzeit  noch  Eigentümerin  der  Burg.  In  den  Jahren  1838 — 40  hat  sie  in  der 
Ruine  einen  Saalbau  wieder  herrichten  lassen,  der  zu  den  Geschlechtszusammen- 
künften benutzt  wird,  und  damit  ein  nachahmenswertes  Beispiel  für  die  Pflege 
heimatlichen  Sinnes  und  der  Familienzusammengehörigkeit  gegeben. 

Die  Burg  Kriebstein  an  der  Zschopau  steht  noch  heute  in  allem  Wesentlichen 
ganz  so,  wie  sie  von  dem  Ritter  von  Bernwalde  1382 — 1407  erbaut  wurde.  Die 
groteske  Lage  auf  steilem  Fels,  die  reizvolle  Kontur  der  Baulichkeiten,  die  satte 
Farbe  des  Gemäuers,  welches  mit  dem  Felsen  wie  verwachsen  erscheint,  das  Grün 
der  Berge  und  der  klare  Fluß  zu  Füßen,  alles  dies  vereint  sich  zu  einem  Bilde 
von  seltener  Anmut.  Die  Halle  ist  mit  Wappenschilden  geziert.  Es  ist  nicht 
unwichtig,  zu  bemerken,  daß  das  Anbringen  von  Wappenbildern  keinen  Beweis 
für  den  Besitzstand  des  Adels  abgibt.  In  Kriebstein  befindet  sich  als  einer  der 
ältesten  Wappenschilde  des  Landes  der  der  Krähe  oder  der  Honsperg.  Besessen 
aber  haben  diese  Geschlechter  den  Kriebstein  nie;  auch  waren  die  Frauen  der 
drei  ersten  Besitzer  keine  Krähe  oder  Honsperg. 

Drei    Burgen,    uralte    Sitze    sächsischer  Herrengeschlechter,    schauen    in    den 


105 

Stromspiegel  des  unteren  Eibtales  hinab,  von  der  Höhe  der  Berge  Siebeneichen 
und  Scharffenberg,  unten  im  Tale  Gauernitz.  Der  rege,  vorwärts  strebende  Sinn 
des  sächsischen  Volkes  hat  zwar  nicht  gelitten,  daß,  wie  so  oft  am  Rheine,  die 
Schlösser  in  ihrer  frühesten  Erscheinung  uns  überkommen  sind;  ein  baulustiges 
Geschlecht  hat  stets  Neues  zum  Vorhandenen  zu  fügen  gestrebt  und  so  von  Schritt 
zu  Schritt  den  Stil  der  Bauwerke  geändert.  Erst  als  mit  dem  17.  Jahrhundert  der 
Adel  an  den  Höfen,  in  dem  Treiben  der  Städte  den  Schwerpunkt  seiner  Tätigkeit 
zu  suchen  begann,  als  die  Landsitze  mehr  und  mehr  sich  entvölkerten,  weil  ihre 
Herren  im  Kriege,  in  der  Diplomatie,  im  Verwaltungsfach  der  Fürsten  dienten, 
erst  dann  schloß  der  schnellere  Gang  der  Entwicklung  ab,  erst  dann  fingen  die 
Formen  an,  auf  längere  Zeit  bleibende  zu  werden. 

Zahlreiche  Kirchen  und  Klöster  bieten  in  ihren  Votivtafeln  und  Inschriften, 
ihrem  heraldischen  Schmuck,  ihren  Gemälden,  insbesondere  den  in  ihnen  an- 
gebrachten Bildern  verdienter  Geistlichen,  ihren  Glasfenstern  und  Grabmälern  dem 
Familienforscher    wertvolles    Material.      Die    einschlagende    Spezialliteratur1)    gibt 


x)  Da  Spezialwerke  über  einzelne  Kirchen  und  Klöster  in  Dahlmann-Waitz-Brandenburgs 
Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte  nicht  verzeichnet  sind,  mögen  hier  die  folgenden 
Titel  genannt  werden:  Breymann,  Die  Marienkirche  in  Mühlhausen  in  Thüringen  (hier 
auch  über  merkwürdigen  Wappenschmuck),  Neue  Mitteilungen  aus  dem  Gebiet  historisch- 
antiquarischer Forschungen.  Halle  XVII  1886.  —  Burckhardt,  J.,  Die  Kirche  zu  Ottmars- 
heim im  Elsaß.  Basel  1844.  —  Christeil,  J.  M.,  „Besondere  u.  ausführl.  Nachrichten  v.  d. 
evangel.  Barfüßer-  u.  St.  Jacobs-Kirchen  in  Augspurg".  Augsburg  1733.  —  Dehn-Rotfelser, 
H.  v.,  u.  F.  Köberlein,  Die  Pfarrkirche  u.  d.  Marienkapelle  zu  Frankenberg.  Cassel  1882.— 
Destouches,  C.  v.,  Das  ehemalige  Spital  u.  d.  Kirche  d.  Elisabethinerinnen  zu  d.  hl.  fünf 
Wunden  vor  d.  Sendlingerthore.  München  1870;  ders.,  Das  ehemal.  Spital  u.  d.  Kirche  d. 
Barmherzigen  Brüder  zu  St.  Max  vor  d.  Sendlingerthore.  München  1870.  —  Drechsel,  F., 
Die  Goldschmiedekapelle  in  Augsburg  u.  die  darin  neu  aufgefundenen  Wandmalereien. 
Augsburg  1892.  —  Ebert,  Der  Dom  zu  Meißen.  1835.  —  Egle,  J.  v.,  Der  Münster  in  Ulm. 
Stuttgart  1872.  —  Essenwein,  A.,  Der  Bildschmuck  der  Liebfrauenkirche  zu  Nürnberg. 
1881.  —  Freyberg,  C.  A.,  Historie  der  Frauen-Kirche  in  Neu-Dresden,  wie  auch  Lebens- 
Geschichte  der  Prediger  bey  diesem  Gottes-Hause.  Dresden  1728.  —  Geissei,  Der  Kaiser- 
dom zu  Speyer.  Mainz  1823.  3  Bde.  —  Genssl  er,  W.  A.  F.,  Die  herzogl.  Hofkirche  zur 
Ehrenburg  in  Koburg  seit  dem  Zeitalter  der  Reformation.  Koburg  1838.  —  Gmelin,  L.,  Die 
St.  Michaelskirche  in  München  u.  ihr  Kirchenschatz.  Bamberg  1890.  —  H[ame],  A.  E.( 
Histor.  Beschreibung  d.  Erz-Domkirche  zu  Cöln  a.  Rh.  nebst  ihren  Denkmälern  u.  Merkwürdig- 
keiten. Cöln  1821.  Vgl.  auch  Streuesdorf ,  M.  H.  v.,  Archidioec.  Colon,  descriptio  hist.  poet. 
per  ordines  et  status  digesta  ed.  II.  c.  13  tab.  Cöln  1670  (unter  den  13  Tafeln  sind  12  Wappen- 
tafeln). —  Heideloff,  C.  v.,  Die  Ritternamen  der  in  Stein  gehauenen  Wappenschilde  in  der 
Ritterkapelle  in  Haßfurt.  2.  Aufl.  Haßfurt  1859.  —  Herberger.  F.,  Die  ältesten  Glas- 
gemälde im  Dom  zu  Augsburg.  1860.  —  Heuchler,  E.,  Der  Dom  zu  Freiberg  in  geschicht- 
licher und  kunsthistorischer  Beziehung.  Freiberg  1862.  (Weitere  kleinere  Arbeiten  ein- 
schlagenden Inhalts  über  Freiberg  verzeichnet  mein  Bibliographisches  Repetitorium  über  die 
Geschichte  der  Stadt  Freiberg.  1885,  Nr.  164ff.)  —  Heydenreich,  G.  H.,  Kirchen-  u.  Schul- 
chronik d.  Stadt  u.  Ephorie  Weißenfels.  Weißenfels  1840.  —  Hocker,  J.  L.,  Hailsbronner 
Antiquitätenschatz,  enth.  d.  uralten  Burggrafen  v.  Nürnberg,  dann  d.  Churfürsten  u.  Mark- 
grafen v.  Brandenburg,  auch  einiger  gräfl.  u.  adl.  Familien  in  d.  vorm.  Closter- Kirche  zu 
Hailsbronn  befindl.  Grab-Stätte,  Wappen  u.  Gedächtnis-Schrifften.  2  Tle.  u.  Suppl.  Ansbach 
1731.  —  Holzschuher,  J.  C.  F.,  Nachrichten  v.  d.  Capelle  a.  d.  Gottes-Acker  zu  St.  Johannis 
bey  Nürnberg  als  d.  Familien- Begräbnis  d.  Geschlechts  d.  Holzschuher.  Nürnberg  1788.  — 
Köhler,  O.,  Die  Marienkirche  zu  Bernburg.     Ein  Beitrag  zur  anhaltischen  Geschichte  und 


106 

hierüber,  soweit  sie  sich  nicht  auf  die  religiösen  und  kunstgeschichtlichen  Ge- 
sichtspunkte beschränkt,  sondern  auch  die  Altertümer  in  Betracht  zieht,  vielfach 
Auskunft.  Manche  Einzelheit  ist  auch  in  den  Inventarisationswerken  der  Kunst- 
denkmäler und  in  den  Geschichten  einzelner  Städte,  in  denen  ja  die  Kirchen  eine 
wichtige  Rolle  spielen,  verzeichnet.  Da  aber  in  allen  diesen  Druckwerken  das 
familiengeschichtliche  Moment  nur  nebenher  zur  Geltung  kommt,  wird  es  häufig 
sich  empfehlen,    daß    der  Familienforscher  an  Ort  und  Stelle  eine  Nachlese  hält 


Altertumskunde.  1891.  —  Landgraf,  J.  R.,  Geschichte  des  Doms  zu  Bamberg  mit  s.  Denk- 
mälern, Inschriften,  Wappen  u.  Gemälden  nebst  der  Reihenfolge  der  Fürstbischöfe  1007 — 1803. 
Bamberg  1876.  —  Lösch,  J.  C.  E.,  Geschichte  u.  Beschreibung  d.  Kirche  zu  St.  Jakob  in 
Nürnberg  nach  ihrer  Erneuerung  1824/25.  Nürnberg  1825.  —  Merlo,  J.  J.,  Die  Glasmalereien 
von  1508/9  im  Kölner  Dom  u.  ihre  Meister.  Bonn  1877.  —  Merz,  Beschreibung  der  Kirchen 
u.  Kapellen,  welche  zu  Rothenburg  o.  T.  in  verschiedenen  Zeiten  abgebrochen  wurden. 
Ansbach  1868;  ders.,  Die  Franziskanerkirche  in  Rothenburg  o.  T.  Ansbach  1870.  —  Neu- 
mann, C.  W.,  Das  Haus  d.  Auer  v.  Prennberg  m.  d.  Kapelle  St.  Thomae  u.  d.  St.  Thomaskeller 
a.  Römling  in  Regensburg.  Regensburg  1876.  —  Niedermayer,  A.,  Die  Dominikanerkirche 
in  Regensburg.  Regensburg  1858.  —  Otto,  J.  G.,  Die  Schloß-  u.  Domkirche  zu  Magdeburg, 
ihre  Denkmäler  u.  Merkwürdigkeiten.  Merseburg  1834.  —  Plass,  J. ,  Die  Wappen  in  der 
Kirche  v.  Fronau.  Regensburg  1868.  —  Puttrich,  L.,  Schloßkirche  zu  Wechselburg,  dem 
ehemaligen  Kloster  Zschillen.  Mit  einer  Einleitung  von  L.  L.  Stieglitz.  Leipzig  1835.  — 
Pyl,  T.,  Geschichte  der  Greifswalder  Kirchen  u.  Klöster  u.  ihrer  Denkmäler.  3  Teile.  1885 — 87. 
—  Remling,  F.  X.,  Der  Speyrer  Dom,  zunächst  über  dessen  Bau,  Begabung,  Weihe  unter 
d.  Saliern.  Mainz  1861.  —  Rosenberg,  M.,  Der  Hochaltar  im  Münster  zu  Alt-Breisach, 
nebst  Einleitung  üb.  d.  Baugesch.  d.  Münsters.  Heidelberg  1877.  —  Salzmann  u.  Luchs, 
Die  Martinikirche  in  Breslau  u.  d.  v.  Rechenbergsche  Altarwerk  in  Klitschdorf.  Breslau  1883. — 
Schmidtner,  A.,  Die  Glasgemälde  in  d.  Pfarrkirche  zu  Gauting.  München  1879.  —  Schnee- 
gans, L.,  L'eglise  de  Saint  Thomas  ä  Straßbourg  et  ses  monuments.  1842.  —  Schreiber,  F., 
Die  Domkirche  zu  Breslau.  Ihre  Merkwürdigkeiten  u.  Denkmäler.  Breslau  1843.  —  Schue- 
graf,  J.  R.,  Geschichte  des  Domes  v.  Regensburg  u.  der  dazugehörigen  Gebäude.  2  Bde.  u. 
Nachtrag.  Regensburg  1847 — 55.  —  Schwartzenberger,  A.,  Der  Dom  zu  Speyer.  2  Bde. 
Neustadt  1903.  —  Schwarz,  F.  J.,  Die  ehemalige  Benediktiner-Abteikirche  zum  heiligen  Vitus 
in  Ellwangen.  Stuttgart  1882.  —  Sighart,  J.,  Der  Dom  zu  Freising.  Freising  1851.  — 
Sinn  ach  er,  F.  A.,  Beyträge  zur  Gesch.  d.  bischöfl.  Kirche  Säben  u.  Brixen  in  Tyrol.  9  Bde. 
1821—1837.  —  Sponsel,  J.  L.,  Die  Frauenkirche  zu  Dresden.  Dresden  1893;  ders.,  Die 
Abteikirche  zu  Amorbach.  Dresden  1896.  —  Stegmann,  H.,  Die  Rochus-Kapelle  zu  Nürn- 
berg u.  ihr  künstlerischer  Schmuck.  München  1885.  —  Stieglitz,  C.  L.,  Über  d.  Kirche  d. 
Heil.  Kunigunde  zu  Rochlitz  u.  d.  Steinmetzhütte  daselbst.  Leipzig  1829. —  Trechsel,  J.  M., 
Erneuertes  Gedächtnis  d.  Nürnberger  Johannes-Kirchhofs,  samt  e.  Beschreibg.  d.  Kirche  u. 
Kapelle.  Frankfurt  1736. —  Ursinus,  Geschichte  der  Domkirche  zu  Meißen.  Dresden  1782. — 
Vischer,  P.,  Die  wichtigsten  Bildwerke  am  Sebaldusgrabe  in  Nürnberg.  2  Tle.  mit  erläuternd. 
Text  u.  60  Kupferstichen  von  A.  Reindel.  Nürnberg  o.  J.  (ca.  1850).  —  Wagner,  Die  älteste 
Geschichte  des  Domes  u.  Domstiftes  zu  Köln-Berlin  bis  1535.  Hohenzollern-Jahrbuch  1904.  — 
War  necke,  F.  v.,  Die  mittelalterlichen  heraldischen  Kampfschilde  in  der  St.  Elisabethkirche 
zu  Marburg.  Berlin  1884.  —  Watten bach,  W.,  Das  Schriftwesen  im  Mittelalter.  3.  Aufl. 
Leipzig  1896.  Hierin  über  Kirchenbibliotheken  S.  570  ff.;  über  die  Archive  der  Kirchen  und 
Klöster  S.  628  ff.  —  Wilisch,  Christian  Gotthold,  Kirchen-Historie  der  Stadt  Freyberg  und 
der  in  dasige  Superintendur  eingepfarrten  Städte  u.  Dörffer.  Leipzig  1737.  —  Wolff,  C.,  Der 
Kaiserdom  in  Frankfurt  am  Main.  Frankfurt  1892.  —  Anemüller,  E.,  Urkundenb.  des  Klosters 
Paulinzelle.  Jena  1905.  —  Bellermann,  J.  J.,  Das  graue  Kloster  in  Berlin,  mit  s.  alten  Denk- 
mälern, als  Franziskanerkloster  und  Gymnasium.  4  Tle.  in  1  Bd.  1824.  —  Beyer,  E.,  Das 
Cisterzienser-Stift  in  Kloster  Alt-Zelle  in  dem  Bistum  Meißen.  Dresden  1855;  und  dazu 
meine  Geschichte  des  Kirchspieles  Leubnitz  bei  Dresden.     Leipzig  1878.    —    Binder,  G., 


107 

oder  halten  läßt.  Von  besonderer  Wichtigkeit  sind  die  Glasfenster  und  Grab- 
denkmäler, worüber  weiter  unten  noch  speziell  gehandelt  wird.  Vielfach  sind 
Grabplatten,  welche  einen  Teil  des  Fußbodens  der  Kirche  ausmachen,  durch  das 
Darauftreten  der  Gläubigen  gröblichst  beschädigt.  Wo  es  unmöglich  ist,  der- 
gleichen Monumente  von  ihrem  alten  Platze  zu  entfernen  und  dadurch  vor  weiterer 
Zerstörung  zu  retten,  sollten  sie  wenigstens  überall  in  genauen  Abbildungen  der 
Nachwelt  erhalten   werden. 


Geschichte  d.  bayer.  Brigitten-Klöster.  Regensburg  1896.  —  Burckhardt  u.  Riggenbach, 
Die  Klosterkirche  Klingenthal  in  Basel.  Basel  1860.  —  Chronicon  Gotvicense  s.  annales 
monasterii  Gotvicensis  ord.  S.  Benedicti  inferioris  Austriae.  Tegernsee  1732  (Verf.  ist  Joh. 
Georg  Bessel,  der  sich  mit  seinem  Ordensnamen  Gottfried  nennt;  über  dieses  berühmte 
Werk  vgl.  Harry  Bresslau,  Handb.  d.  Urkundenlehre  I  1889,  S.  31  f.).  —  Fischer,  A.,  Ge- 
schichte des  ehemal.  Augustiner- Klosters  Schönthal  im  Regenkreise.  Mindelheim  1836.  — 
Fugger,  E.  Graf  v.,  Kloster  Dietramszell.  Nach  Urkunden  u.  Chroniken  v.  J.  1098—1880. 
München  1880;  ders.,  Geschichte  d.  Klosters  Indersdorf  v.  s.  Gründung  bis  auf  unsere  Zeit. 
München  1893;  ders.,  Kloster  Wessobrunn,  e.  Stück  Kulturgeschichte  unseres  engen  Vater- 
landes. 1885.  —  Geiß,  E.,  Geschichte  d.  regul.  Augustiner-Chorherren-Stifts  Högelward  im 
Erzbist.  München-Freysing.  München  1852. —  Gentner,  H.,  Geschichte  d. Benediktinerklosters 
Weihenstephan  bey  Freysing.  München  1854.  —  Grieninger,  HChK,  Kloster  Pillenreuth. 
3  Tle.  Rothenburg  1888.  —  Hager,  Gg.,  Die  Bau-  u.  Kunstdenkmale  d.  Klosters  Steingaden. 
München  1892;  ders.,  Die  Bautätigkeit  u.  Kunstpflege  im  Kloster  Wessobrunn  und  die  Wesso- 
brunner  Stuccatoren.  München  1892.  —  Hendel,  J.  C,  Historische  Beschreibung  d.  Peters- 
berges u.  d.  August.-Klosters.  Halle  1808.  —  Hörn,  G.  v.,  Das  Clarissen-Kloster  in  Bamberg. 
Bamberg  1879.  —  Hundt,  FH.,  Kloster  Scheyern,  s.  ältesten  Aufzeichnungen,  s.  Besitzungen. 
Beitr.  z.  Gesch.  d.  Hauses  Scheyern- Witt  elsb.  Mit  Stammtafeln.  München  ca.  1860.  — 
Jaeck,  H.  J.,  Gallerie  d.  vorzügl.  Klöster  Deutschlands,  historisch,  statistisch  u.  topo- 
graphisch v.  vielen  beschrieben.  Nürnberg  1831.  —  Jäger,  }.,  Kloster  Ebrach.  Aus  d.  Zeit  d. 
letzten  Abts  Eugen  Montag  u.  d.  Säkularisation  d.  Klosters.  Gerolzh.  1897.  —  Jung,  C.  F., 
Antiquitates  monasteris  S.  Petri  et  Pauli  in  Wilzburg,  d.  i.  hist.  Beschrbg.  d.  Abt-  u.  Probstey 
zu  Wilzburg.  Schwabach  1736.  —  Knauth,  J.  C,  Des  Stiffts-Klosters  Alten-Zella,  sowie  d. 
Städte  Roßwein,  Siebenlehn  u.  Nossen  geograph.  u.  histor.  Vorstellung.  8  Tle.  in  2  Bdn. 
Dresden  1721—22.  —  Knitl,  M.,  Scheyern  als  Burg  u.  Kloster.  1880.  —  Königsdorfer,  C, 
Geschichte  d.  Benediktiner-Klosters  z.  Hl.  Kreutz  in  Donauwörth.  3  Bde.  in  4  Abtlgn.  Donau- 
wörth 1819 — 29.  —  Lehnes,  G.  L.,  Geschichtl.  Nachrichten  v.  d.  Ort  u.  ehemal.  Kloster 
Birkenfeld.  Neustadt  1833;  ders.,  Geschichl.  Nachr.  v.  d.  Orten  u.  ehemal.  Klöstern  Riedfeld 
u.  Münchsteinach.  Neustadt  1883.  —  Lindner,  A.,  Die  Aufhebung  d.  Klöster  in  Deutsch- 
tirol 1782—87.  3  Tle.  Innsbruck  1884—86.  —  Link,  G.,  Klosterbuch  d.  Diözese  Würzburg. 
2  Bde.  Würzburg  1873—76.  —  Möller,  J.  H.,  Urkundl.  Geschichte  d.  Klosters  Reinhards- 
brunn. Gotha  1843.  —  Monumenta  Ettalensia.  Diplomatarium  miscellum.  Mit  e.  Ansicht 
des  Klosters  Ettal,  Wappen-  u.  Siegelabbildungen.  München  1766.  —  Monumenta  Weihen- 
stephanensia.  Codex  traditionum  et  diplomatarium  miscellum.  Mit  e.  Ansicht  des  Klosters 
Weihenstephan.  München  1777.  —  Monumenta  Wessofontana.  Codex  traditionum  et 
diplomatarium  miscellum.  Mit  e.  Ansicht  des  Klosters  Wessobrunn.  München  1766.  — 
Monumenta  Windbergensia.  Mit  e.  Ansicht  des  Klosters  Windberg.  München  1784.  — 
Muck,  G.,  Beiträge  zur  Geschichte  des  Klosters  Heilbronn.  Ansbach  1859.  —  Paulus,  E., 
Die  Cisterzienserabtei  Babenhausen.  Stuttgart  1886—87;  ders.,  Die  Cisterzienserabtei  Maul- 
bronn. Stuttgart  1884.  —  Peetz,  H.,  Die  Kiemsee-Klöster.  Kiemgauer  Wirtschaftscharakteristik 
aus  Archiv  u.  Leben.  Stuttgart  1879. —  Reimers,  H.,  Die  Säkularisation  der  Klöster  in  Ost- 
friesland, in:  Abhandlungen  u.  Vorträge  zur  Geschichte  Ostfrieslands  hrsg.  v.  Wächter, 
Heft  6.  Aurich,  Verl.  v.  Friemann.  —  Reisach,  J.  N.  A.  v.,  Anzeige  d.  in  d.  Herzogt.  Neu- 
burg entleg.  Klöstern.  Regensburg  1780.  —  Rost,  Geschichte  d.  fränkischen  Cisterzienser 
Abtei  Bildhausen.  Würzburg  o.  J.  —  Sächerl,  J.,  Chronik  d.  Benediktiner-Klosters  Frauenzell 


108 

Die  Geschichte  des  Hauses  ist  auch  für  den  Familienforscher  gewinnbringend. 
War  doch  einst  dem  Bürger  sein  Haus  von  ungleich  größerer  Bedeutung  als  heute; 
es  bot  ihm  mehr  als  eine  bloße  Wohnstätte:  Bürgerrecht  konnte  nur  ausüben, 
wer  Haus  und  Herd  sein  Eigen  nannte.  Das  Haus  war  der  Sitz  von  Familie  und 
Gesinde.  Dort  betrieb  der  Bürger  sein  Handwerk;  in  den  Gewölben  speicherte  er  seine 
Waren  und  Vorräte  auf;  in  die  Keller  lagerte  er  den  Wein;  seine  höchsten  Rechte, 
gar  häufig  die  Überlieferungen  seines  Geschlechtes  und  die  Erinnerungen  seiner 
Jugend  ketteten  ihn  mit  festen  Banden  an  sein  Heim.  Herzog  Albrecht  II.  wußte 
recht  wohl,  daß  er  dieser  Anhänglichkeit  an  die  ererbte  Wohnstätte  Rechnung 
trug,  wenn  er  verfügte:  „daz  einem  igleichen  purger  sein  hous  sein  vest  sei  und 
ein  sicheren  zueflucht,  im  und  seinen  mitwesern."1) 

Schon  der  Name  des  Hauses  kann  dem  Familienforscher  gelegentlich  Winke 
geben.     Zur  Erläuterung  dieser  Behauptung  wähle  ich   die  Hausnamen   der   ober- 


nebst geschichtlichen  Nachrichten  über  Brennberg,  Bruckbach,  Altenhan  etc.  Regensburg 
1853.  —  Schamelius,  J.  M.,  Histor.  Beschreibung  d.  Klosters  St.  Moritz  vor  Naumburg. 
Beschreibung  d.  Nonnenklosters  zu  Roßleben.  Beschreibung  d.  Bened.-Klosters  zu  Memleben. 
Beschreibung  d.  Bened.-Klosters  auf  d.  Petersberge  zu  Salfeld.  4  Tle.  Naumburg  1729.  — 
Schuegraf,  J.  R.,  Das  Karmeliten-Kloster  zu  Abensberg.  Mit  1  Ansicht,  ein  Grundriß  und 
4  Grabdenkmälern.  Landshut  1860.  —  Schumacher,  Notizen  z.  Gesch.  d.  (Prämonstra- 
tenser-)  Klosters  Sulz.  Ansbach  1846.  —  Sennert,  A.,  Inscriptiones  Wittenbergenses.  ed.  II. 
2  tomi.  Leipzig  U.Wittenberg  1675—78.  —  Sprenger,  P.,  Geschichte,  diplomat.,  der  Bene- 
dictiner-Abtey  Brenz  in  Franken  u.  1050 — 1251.  Nürnberg  1803.  —  Steinbach,  O.,  Diplo- 
matische Sammlung  historischer  Merkwürdigkeiten  aus  d.  Archive  d.  Cisterzienserstifts  Saar 
in  Mähren.  Enthaltend  e.  genealog.  Abhandig.  v.  d.  Stamme  d.  Stifter  d.  Grafen  v.  Berneck 
und  Nidda,  dann  Herrn  v.  Kunstat  u.  Podiebrad,  eine  chronolog.  Gesch.  d.  Stifts  u.  e.  Ver- 
zeichnis aller  Äbte.  Mit  Stammtafeln.  Prag  1783.  —  Stillfried,  R.  G.,  Kloster  Heilbronn. 
Beitrag  zu  d.  hohenzollernschen  Forschungen.  Mit  90  photolith.  Tafeln  u.  vielen  Textabbldgn. 
Berlin  1877.  —  Stubenvoll,  P.  B.,  Geschichtl.  Skizze  über  d.  ehemal.  Karmelitenkloster  u. 
Karmelitengotteshaus  in  München.  München  1875.  —  Tille,  A.,  Die  Benediktinerabtei 
St.  Martin  bei  Trier.  Triersches  Archiv,  Heft  4.  —  Wolff,  G.  A.  B.,  Chronik  d.  Klosters 
Pforta  bis  z.  Gründung  d.  Schule  1583.  Leipzig  1843 — 47.  —  Zapf,  G.  W.,  Reisen  in  einige 
Klöster  Schwabens,  durch  d.  Schwarzwald  u.  in  d.  Schweiz  i.  J.  1871.  Erlangen  1886. —  Zech 
v.  Lobming,  N.  F.,  Anzeige  d.  in  d.  Churfürstenth.  Baiern  etc.  befindl.  Klöstern,  Graf-  u. 
Herrschaften,  Hofmärkten,  Edelmannsitzen  etc.  2.  Aufl.  München  1778.  —  Zierngibl,  R., 
Geschichte  d.  Probstei  Hainspach.  München  1802.  —  Viel  Material  zur  Geschichte  der 
Klöster  und  Kirchen  ist  auch  in  den  städtischen  Urkundenbüchern  enthalten.  —  Im  übrigen 
ist  auf  die  allgemeinen  Werke  zur  kirchlichen  Topographie  und  Statistik  zu  verweisen.  Diese 
sind,  leider  nicht  vollständig,  verzeichnet  bei  Dahlmann-Waitz-Brandenburg,  Quellenkunde  der 
deutschen  Geschichte.  1906,  Nr.  1865 ff.  Beispielsweise  sei  genannt  C.  J.  Böttcher,  Germania 
sacra,  ein  topographischer  Führer  durch  die  Kirchen-  und  Schulgeschichte  deutscher  Lande. 
Leipzig  1874—75. 

J)  Tomaschek,  Die  Rechte  und  Freiheiten  der  Stadt  Wien  I,  108.  —  Staub  im  Vor- 
wort zu  den  Quellen  der  Geschichte  der  Stadt  Wien,  Grundbücher,  I.  Bd.  —  Häuserchroniken, 
welche  die  Besitzer  verzeichnen,  können  dem  Familienforscher  gelegentlich  große  Dienste 
leisten.  Derartige  Arbeiten  sind  z.  B.  D.  Hintermeister,  Verzeichnis  der  Namen  und 
Nummern  aller  Wohnhäuser  der  Stadt  Zürich  mit  Angabe  ihrer  Eigentümer.  Zürich  1859.  — 
Hermann  Gutbier,  Beiträge  zur  Häuserchronik  der  Stadt  Langensalza,  Heft  1.  Langen- 
salza, Herrn.  Schütz,  1907.  —  Gerlach  und  Penin,  Überlinger  Häuserbuch.  Überlingen, 
Schoy,  1890.  —  Geschichtliche  Ortsbeschreibung  der  Stadt  Freiburg  i.  B.  Teil  1:  Straßen 
und  Plätze,  bearb.  v.  A.  Poinsignon.  Freiburg  1891.  Teil  2:  Häuserstand  1400—1806,  von 
H.  Flamm.     Freiburg  1903. 


109 

schwäbischen  Dörfer.  In  diesen  Dörfern  führt  seit  Menschengedenken  jedes  Haus 
seinen  besonderen  Namen,  entweder  nach  dem  jetzigen  Besitzer,  und  in  diese  Klasse 
fallen  die  meisten  Häuser  der  sog.  Kleinen,  Kleinhäusler  oder  Kuhbauern;  oder 
nach  einem  früheren  Besitzer,  und  in  diese  Klasse  zählen  die  meisten  Häuser  der 
„Großen",  der  Hof-  oder  Roßbauern.  Alle  Hof-  und  Hausnamen  stehen  im 
Genitiv  und  sind  unvollkommene  Namen,  weil  ihr  Grundwort  „Haus",  „Hof"  weg- 
gelassen wird  und  nur  das  Bestimmungswort  im  Genitiv  den  Namen  repräsentiert. 
Anstatt  Hanseshaus,  Jörgenhof  sagt  man  daher  einfach  „Hansis,  Jörgen".  Wir 
haben  1.  Hofnamen  nach  Familiennamen,  letztere  bald  im  schwachen,  bald  im 
starken  Genitiv,  z.  B.  Fricken,  Gluizen,  Stotzen  neben  Frickes,  Gluizis,  Stotzes  aus 
den  Familiennamen  Frick,  Gluiz,  Stotz.  Auch  Doppelgenitive  kommen  vor,  z.  B. 
Beckesen  von  Beck,  wo  der  starke  Genitiv  Beckes  noch  einmal  schwach  gebeugt 
ist.  2.  Hofnamen  nach  dem  Familien-  und  Taufnamen  eines  früheren  Besitzers. 
Der  Geschlechtsname  geht  bald  voraus,  bald  folgt  er  nach,  daher  die  Hofnamen: 
Appenhansen,  Briementonis,  Buckenhänsis  (d.  i.  Hof  des  Hans  App,  Antoni 
Briem,  Hänsi  Bück);  Mangenwilmen  (Hof  des  Magnus  Wilm).  3.  Hofnamen  nach 
dem  einfachen  Taufnamen  des  Besitzers,  z.  B.  Brosis  (Ambrosii),  Tonis  (Antonii), 
4.  Hofnamen  nach  Vornamen  mit  dem  nachfolgenden  Zusatz  -bauren  oder  dem 
vorausgehenden  Prädikat  Baur,  z.  B.  Hansenbauren,  Baurhansen.  5.  Häuser- 
namen nach  Spitznamen.  6.  Hausnamen  nach  der  Lage,  z.  B.  Bergweber.  Hieß 
ein  einstiger  Besitzer  „Brosi"  (Ambrosius),  so  heißt  das  Haus  „'s  Brosis"  oder 
„Brosis";  der  Besitzer  selbst  wird  nach  seinem  Hause  „Brosi"  genannt,  wenn  er 
schon  Michel,  Hans,  Kaspar  oder  Josef  getauft  ist.  Erst  die  Neubauten  erhalten 
den  Familiennamen  des  Erbauers.  Die  Familiennamen  sind  jetzt  mehr  in  Ge- 
brauch gekommen,  seitdem  die  Geschworenen-  und  Wählerlisten,  Stammrollen 
und  Steuerzettel  auch  dem  Landbewohner  seinen  Geschlechtsnamen  oft  genug  ins 
Gedächtnis  zurückrufen.1) 

Spezielles  über  die  Bewohner  der  Häuser  verkünden  die  Inschriften  an  den- 
selben. Wir  besitzen  über  einzelne  Städte  Sammlungen  von  dergleichen  Inschriften, 
so  für  Leipzig  von  Stepner2),  für  Mühlhausen  in  Thüringen  von  Jordan3);  auch 
die  Arbeiten  über  Volkskunde4)  haben  sich  der  Hausinschriften  angenommen.  Leider 
kommt  die  schöne  Sitte  der  Haussprüche  immer  mehr  ab;  diese  Sprüche,  die 
früher  fast  an  jedem  Hause  standen,  gehen  mit  den  Neubauten  der  neuen  Zeit 
immer  mehr  verloren.  Und  doch  wie  anheimelnd  waren  und  erscheinen  uns  noch 
heute  die  übrig  gebliebenen  Reste!     Sie  berichten   von   dem   Sinne  der  Bewohner 


!)  Bück,  Die  Hausnamen  der  oberschwäbischen  Dörfer,  WVL  9,  u.  Verhdlgn.  d.  Ver. 
f.  Kunst  u.  Altertum  in  Ulm  und  Oberschwaben,  Neue  Reihe,  5.  Heft,  S.  46  ff. 

2)  Stepner,  Inscriptiones  Lipsienses  1675,  4°.  Zeitlich  fortgesetzt  wurde  die  Sammlung 
in  einem  anderen  Werke:  Heinrich  Heinlein,  Der  Friedhof  zu  Leipzig  in  seiner  jetzigen 
Gestalt.  Vollständige  Sammlung  aller  Inschriften  auf  den  ältesten  und  neuesten  Denkmälern 
daselbst.    Leipzig  1844.     Weitere  Literatur  findet  sich  weiter   unten  unter  „Grabdenkmäler". 

3)  Jordan,  Inscriptiones  Mulhusinae,  Die  öffentlichen  Inschriften  der  Stadt  Mühlhausen 
in  Thür.,  gesammelt  von  W.  Bader,  neu  herausgegeben.  Verlag  der  Dannerschen  Buch- 
druckerei in  Mühlhausen  in  Thür.  —  Paul  Mitzschke,  Naumburger  Inschriften.  Naum- 
burg a.  S.  1877-81. 

*)  Rieh.  Andree,  Braunschweiger  Volkskunde,  2.  Aufl.    Braunschweig  1906,  S.  199ff. 


110 

und  erzählen  uns  ein  Stück  Baugeschichte,  nennen  das  Jahr  der  Errichtung  des 
Hauses  und  den  Namen  des  Ehepaares,  das  hier  zuerst  Einzug  hielt.  Auch  der 
Baumeister  ist  zuweilen  genannt.  War  das  Haus  nach  einem  Brande  entstanden, 
so  ist  oft  ein  Bericht  über  den  Brand  hinzugefügt.  So  steht  z.  B.  an  der  Tür 
des  Eulenspiegelhauses  in  Kneitlingen  (in  Braunschweig): 

Gott  schütze  die  verliehenen  Güter, 

Lass  uns  die  Gaben  wohl  gedeihn, 

Lass  Feuersglut  und  Ungewitter 

Entfernt  von  unsern  Grenzen  sein. 

Wir  bauen  nicht  aus  Stolz  und  Pracht, 

Sondern  die  Feuersglut  hat 

Uns  am  29.  November  1821  dazu  gebracht. 

Errichtet  am  20.  Juni  1822.     Friedrich  Fricke. 
Frau  Anna  Elisabeth  Fricken  geborene  Sticheln. 

Besonders  vielseitig  sind  die  oft  von  Humor  gewürzten  Hausinschriften  Ober- 
deutschlands, namentlich  in  den  Alpen.1) 

Die  Geschichte  des  deutschen  Hauses  ist  in  den  letzten  Jahrzehnten  vielfach 
erforscht  worden.  Wenn  man  schon  im  allgemeinen,  auch  vom  Hause  in  der 
Stadt,  bis  zu  einem  gewissen  Grade  sagen  kann,  daß  seine  Erbauung  und  innere 
Einrichtung  den  Geist  seines  Erbauers  und  seiner  Bewohner  kennzeichnet,  so  ist 
es  für  das  ländliche  Haus  eine  brennende,  besonders  durch  Heyne2)  und 
Stephani3)  sowie  früher  namentlich  durch  Landau4),  Henning5)  und  Meitzen6) 
geförderte  Frage  der  wissenschaftlichen  Forschung,  ob  und  inwieweit  der  Haus- 
typus als  Stammeszeichen  angesehen  werden  kann.  Vancza  hat  in  seinem  Werke 
„Geschichte  Nieder-  und  Oberösterreichs  (I.  Bd.,  Gotha  1905)  die  Formen  der 
Häuser  im  österreichischen  Kolonialland  als  eins  der  Mittel  benutzt,  um  durch 
die  glückliche  Verbindung  der  Ortsnamenforschung  und  Hausforschung  die  Her- 
kunft derjenigen  zu  ergründen,  die  das  Land  zuerst  besiedelt  haben.  Die  Unter- 
suchungen über  das  deutsche  Bauernhaus  sind  mit  großem  Eifer  von  Historikern, 
Geographen,  Germanisten  und  Architekten  geführt  und  haben  in  dem  vom  Gesamt- 
verein der  deutschen  Architekten-  und  Ingenieurvereine  (Dresden  1899 — 1906) 
herausgegebenen  Werke  „Das  Bauwesen  im  Deutschen  Reich"  einen  nach  der 
technischen    und    künstlerischen  Seite    hin    mustergültigen    Erfolg    hervorgebracht, 


!)  In  alten  Städten,  namentlich  freien  Reichsstädten,  herrschte  die  Sitte,  alte  Kaufbriefe 
von  den  frühesten  Zeiten  bis  zur  Gegenwart  dem  neuen  Besitzer  zu  behändigen.  Dergleichen 
Kaufbriefe  haben  sich  z.  B.  in  Augsburg  für  ein  einzelnes  Anwesen  bis  ins  15.  Jahrhundert 
zurück  erhalten. 

2)  Heyne,  Fünf  Bücher  deutscher  Hausaltertümer.    Leipzig  1899. 

3)  Stephani,  Der  älteste  deutsche  Wohnbau  und  seine  Einrichtung.    Leipzig  1902 — 03. 

4)  Landau,  Der  Hausbau.  Beilage  zum  Korrespondenzblatt  des  Gesamtver.  der  deutsch. 
Gesch.-  u.  Altert.-Vereine.     1857—58,  September  1859,  Dezember  1860,  Januar  1862. 

5)  Henning,  Das  deutsche  Haus  und  seine  historische  Entwickelung.  Straßburg  1882. 
=  Quellen  und  Forschungen  zur  Sprache  und  Kulturgeschichte  der  germanischen  Völker, 
47.  Heft.  —  Ders.,  Die  deutschen  Haustypen,  1886  (=  LV  2  derselben  Sammlung). 

6)  Meitzen,  Das  deutsche  Haus  in  seinen  volkstümlichen  Formen.     Berlin  1882. 


111 

bedürfen  aber  noch  vielseitiger  Ergänzung,  insbesondere  einer  genauen  geographischen 
Statistik x). 

Ein  weiteres  Hilfsmittel  für  familiengeschichtliche  Forschungen  sind  die 
Steinmetzzeichen.  Diese  kommen  zuerst  in  der  Afrakapelle  des  Speirer  Doms 
(seit  1190)  und  in  Algirsbach  (1089),  dann  massenhaft  seit  1150  bis  ca.  1700 
vor.  Im  Backsteingebiet,  wie  auch  in  einzelnen  Gegenden  und  selbst  an  einzelnen 
Bauwerken  und  Bauteilen  fehlen  sie  ganz.  Das  Steinmetzzeichen  ist  eine  Marke, 
welche  der  Steinmetz  als  verantwortlicher  Verfertiger  auf  dem  von  ihm  be- 
arbeiteten Werkstücke  als  ein  ihn  persönlich  kennzeichnendes  Merkmal  anbrachte. 
Es  wurde  daher  mit  dem  Namen  des  betreffenden  Gesellen  in  das  Hütten- 
buch eingetragen,  und  niemand  durfte  weder  ein  anderes  Zeichen  führen,  als 
das  ihm  von  der  Hütte  verliehene,  noch  das  Zeichen  eines  anderen  Zunft- 
genossen sich  aneignen.  Viele  dieser  Steinmetzzeichen  sind  zwar  mehr  oder 
weniger  einander  ähnlich,  aber  in  ein  und  derselben  Bauhütte  niemals  gleich 
und  entwickeln  sich  aus  dem  Winkel,  Kreuze,  Kreise  oder  Halbkreise.  Durch 
jede  willkürliche  Zusammensetzung  konnten  dieselben  bis  ins  Unendliche  ver- 
vielfältigt werden.  Während  die  Gesellenzeichen  meist  aus  sich  schneidenden 
Horizontal-  und  Vertikallinien  bestehen,  sind  die  Meisterzeichen  in  einem  Wappen- 
schilde oder  an  sonst  hervorragender  Stelle  und  in  größeren  Dimensionen  an- 
gebracht; ihnen  gehört  ein  bestimmter  Grundtypus  an,  welchen  alle  derselben 
Bauhütte  oder  Familie  angehörige  Meister  mit  geringen,  die  Individualität  bezeich- 
nenden Zusätzen  getreu  bewahrt  haben.  In  Bezirken,  die  nach  Zeit  und  Ort  be- 
schränkt sind,  läßt  sich  das  Material  der  Steinmetzzeichen  dazu  verwerten,  die 
Genealogie  der  Bauten  aufzuhellen.  So  läßt  sich  z.  B.  nachweisen,  daß  ein  und 
derselbe  Geselle  bei  dem  Bau  der  Untermarkts-  und  der  Georgikirche  in 
Mühlhausen  in  Thüringen  beschäftigt  war.2)  Da  nun  aber  ein  und  dasselbe 
Zeichen  in  den  verschiedenen  Gegenden  und  Zeiten  vorkommen  kann,  so 
ist  bei  Verwertung  von  Steinmetzzeichen  zu  familiengeschichtlichen  Zwecken 
die  größte  Vorsicht  dringend  anzuempfehlen.  Diese  Quelle  hat  man  mit  Fug 
und  Recht  mit  Urkunden  etwa  dritten  Ranges  verglichen.  Auch  die  Klein- 
künstler, z.  B.  die  Goldschmiede,  die  Kupferstecher,  zum  Teil  die  Maler  und 
Teppichwirker  bedienen  sich  besonderer  Künstlerzeichen  und  Monogramme.     Die 


*)  Pressler,  Die  Hausforschung,  vornehmlich  in  Norddeutschtand  DGB  7;  ders.,  Die 
Haustypengebiete  im  Deutschen  Reiche,  in  ethnographischer  Untersuchung,  Deutsche  Erde, 
1.  u.  2.  Heft,  mit  einer  Typenkarte;  ders.,  Das  niederdeutsche  Bauernhaus,  1906  u.  DGB  1906. 
Eine  kurze  Übersicht  der  Entwickelung  des  niedersächsischen  Haustypus  und  seiner  Unter- 
arten hat  Pressler  in  der  Zeitschrift  „Niedersachsen",  Jahrg.  12,  1907,  veröffentlicht.  Die 
Spielart  des  niederrheinischen  Hauses  ist  in  der  Zeitschrift  für  rheinische  und  westfälische 
Volkskunde,  Bd.  3,  S.  272 ff.,  beschrieben.  Über  die  sächsischen  Hausformen  in  Mecklen- 
burg handelt  Pressler  in  der  Zeitschrift  „Mecklenburg",  Jahrg.  1,  Nr.  3.  Vgl.  O.  Brenner, 
Zur  geschichtlichen  und  geographischen  Hausforschung,  KGV  1908,  304.  —  Julius  Kohle, 
Das  Bauernhaus  in  der  Provinz  Posen,  ZHGP  14.  —  Erich  Schmidt,  Deutsche  Dorfansied- 
lungen im  Netzedistrikt  vom  16.— 18.  Jahrh.,  in:  „Ostmark",  Monatsblatt  des  deutschen  Ost- 
markenvereins, 3.  Jahrg.,  S.  136. 

2)  Vgl.  meine  Schrift  Bau-  und  Kunstdenkmäler  im  Eichsfeld  und  in  Mühlhausen. 
Mühlhausen  in  Thür.  1902,  S.  30. 


112 

ganze  Erscheinung  hat  wohl    ihre   tiefere  Wurzel    in  den  gemeindeutschen  Haus- 
marken.1) 

Eine  reiche  Quelle  für  familiengeschichtliche  Forschung  ist  in  den  Erzeug- 
nissen der  Glasmalerei  gegeben.  Wenn  auch  die  kirchliche  Kunst  in  der 
älteren  Zeit  biblische  Stoffe  oder  die  Geschichte  der  Heiligen  als  ihr  eigentliches 
Gebiet  ansah,  finden  sich  doch  nicht  selten  auch  Stifter  von  Kirchen  oder  Glieder 
der  landesherrlichen  Familie  durch  die  Kunst  der  Glasmalerei  im  Bilde  festgehalten. 
So  wurde  1308  auf  ein  Chorfenster  der  Pfarrkirche  zu  Wald  im  Gebiet  von 
Zürich  ein  geharnischter  Ritter  in  knieender  Figur  gemalt.  Es  ist  Ulrich  von 
Frundsperg,  der  Stifter  dieser  Kirche.  In  der  vormaligen  Abtei  Königsfelden  in 
der  Schweiz  befanden  sich  Abbildungen  einer  stattlichen  Reihe  von  Fürsten  aus 
dem  habsburgischen  Hause.  Ebenso  wurden  englische  Herrscher  und  ihre  Ver- 
wandten in  den  Kirchenfenstern  Englands,  Karl  V.,  Ferdinand  I.  und  andere 
Fürsten  in  der  Gudulakirche  zu  Brüssel  dargestellt.  Hervorragende  kirchliche 
Glasmalereien,  die  den  Familienforscher  interessieren,  befinden  sich  z.  B.  in  der 
Lorenzkirche  zu  Nürnberg,  darunter  besonders  das  berühmte  Volkmarsche  Fenster 
mit  dem  Stammbaum  Mariae  vom  Jahre  1493  und  in  der  St.  Sebalduskirche 
daselbst  das  Markgrafenfenster  von  Veit  Hirschvogel  1515.  Der  Stifter  des  zuletzt 
genannten  Fensters  ist  Markgraf  Friedrich  der  Ältere  von  Brandenburg-Ansbach 
und  Kulmbach.  Er  hat  sich  hier  selbst  mit  seiner  Gemahlin  und  seinen  acht 
Söhnen  abbilden  lassen.  Für  die  Ikonographie  der  fränkischen  Hohenzollern  ist 
dieses  Nürnberger  Fenster  von  hervorragendem  Wert,  der  noch  erhöht  wird  durch 
die  Tatsache,  daß  einzelne  der  zehn  Porträts  zweifellos  Unika  sind.  Dieses  Ge- 
mälde atmet  in  jedem  Zug  bereits  den  Geist  der  Renaissance.  Vergegenwärtigt 
man  sich  die  Anordnung  der  Donatoren  auf  mittelalterlichen  Stifterbildnissen2), 
so  wird  die  große  Kluft,  die  das  Markgrafenfenster  in  seiner  ganzen  Komposition 
von  älteren  Darstellungen  dieser  Art  trennt,  sofort  klar.  Die  Stifter  knieen  nicht 
mehr  fast  ängstlich  zusammengedrängt  und  in  verkleinertem  Maßstab  vor  den 
Himmlischen,  sie  stehen  jetzt  vielmehr  frei  und  aufrecht  da,  anscheinend  in  an- 
geregter Unterhaltung  miteinander  begriffen,  ohne  sich  um  die  Heiligen,  denen 
sie  Verehrung  zollen  sollten,  im  geringsten  zu  kümmern.  Die  heilige  Maria  und 
Sankt  Johannes,  welche  über  den  Donatoren  stehen,  wirken  nicht  mehr  wie  bei 
mittelalterlichen  Darstellungen  als  Hauptpersonen,  als  Mittelpunkt,  um  den  sich 
fast  die  ganze  Anordnung  des  Bildes  in  künstlerischer  und  gegenständlicher  Hin- 
sicht gruppiert,  sie  unterscheiden  sich  jetzt  durch  nichts  mehr  als  durch  den 
Glorienschein  von  den  Stifterfiguren,  so  daß  alle  fast  wie  die  gleichberechtigten 
Mitglieder  einer  Familie  erscheinen.  Ein  interessantes  Dokument  für  die  Ver- 
menschlichung des  Gottesideals!3) 

*)  Bergner,  Grundriß  der  kirchlichen  Kunstaltertümer  in  Deutschland,  1900,  S.  27ff. — 
Winzer,  Die  deutschen  Brüderschaften  des  Mittelalters,  insbesondere  der  Bund  der  deutschen 
Steinmetzen.     Gießen  1859. 

2)  A.  Lehmann,  Das  Bildnis  bei  den  altdeutschen  Meistern  bis  nach  Dürer.  Leipzig 
1900,  S.  201  ff.  —  Friedrich  H.  Hof  mann,  Die  Donatoren  auf  Dürers  Paumgartneraltar, 
„Die  christliche  Kunst"  I,  1905,  S.  1 69 ff. 

3)  Friedrich  H.  Hof  mann,  Das  Markgrafenfenster  in  Sankt  Sebald  zu  Nürnberg,  ein 
Beitrag  zur  Porträtkunde  der  fränkischen  Hohenzollern,  Hohenzollernjahrbuch  1905,  S.  67  ff.  — 


113 

Ein  Zweig,  der  seit  der  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  besonders  gepflegt  wurde, 
war  die  Darstellung  von  Wappen,  die,  teils  einzeln,  teils  zu  Reihen  verbunden, 
das  Andenken  an  ganze  Geschlechter  wie  an  einzelne  Männer  und  Frauen  wach 
halten  sollten,  welche  Wohltäter  der  Kirchen  waren,  sich  durch  Stiftungen  an  die- 
selben verewigt  oder  dort  ihre  Ruhestätte  gefunden  hatten.  Während  größere 
Wappen  die  Kirchenfenster  füllten,  wurden  kleine  Scheiben  mit  solchen  zwischen 
die  Butzenscheiben  der  weißen  Verglasung  eingesetzt  und  schmückten  so  außer 
den  Kirchen  auch  die  Hauskapellen  wie  die  Zunftstuben,  Rathäuser1)  und  Wohn- 
stuben. Diese  Wappendarstellungen  bildeten  für  die  nicht  kirchlichen  Glasgemälde 
von  Anfang  an  den  beliebtesten  Inhalt  und  den  Hauptinhalt.  Es  schmückten  also 
edler  und  häufiger  als  sie  die  bürgerlichen  Geschlechter  mit  ihren  in  Glas  ge- 
malten Wappen  die  Häuser,  darin  sie  wohnhaft  waren.  Zu  den  Wappen  fügte 
man  auch  ein  oder  mehrere  Bildnisse  des  Geschlechts  oder  aus  der  Zunft  oder 
ein  ganzes  figurenreiches  Geschichtsbild,  am  liebsten  ein  solches,  das  in  das 
Genre  hinüberglitt.  Diese  bürgerliche  Richtung  der  Glasmalerei  wurde  in  Deutsch- 
land besonders  von  allen  größeren,  namentlich  von  den  vielen  noch  in  Freiheit 
und  Wohlhabenheit  stolzen  Reichsstädten  gepflegt.  Was  Paul  von  Stetten  über 
sein  Augsburg  sagt:  „Es  war  vor  Zeiten  keine  Kirche,  kein  öffentliches  Gebäude, 
kein  Haus  eines  vermöglichen  Mannes,  darin  man  nicht  gern  alte  Fensterscheiben 
erblickte",  das  gilt  nicht  von  Augsburg  allein,  vornehmlich  aber  gilt  es  von  Nürn- 
berg: in  Nürnberg  wurde  die  Glasmalerei  dadurch  befruchtet,  daß  hier  schon  um 
das  Jahr  1400  sich  eine  eigentümlich  strebende  und  schaffende  Malerschule  ent- 
wickelt hatte,  daß  im  16.  Jahrhundert  hier  Albrecht  Dürer  wirkte,  der  größte 
deutsche  Maler  für  manches  Geschlecht,  daß  eben  hier  die  Bürgerschaft  von  einem 
höheren  Zuge  geistigen  Lebens  ergriffen  und  durchdrungen  war.  Um  so  natür- 
licher ist  es,  wenn  namentlich  zu  Nürnberg  die  heraldische  Glasmalerei  breiten 
Einzug  auch  in  die  Kirchen  gefunden  hat.  Zeugen  dessen  sind  z.  B.  ein  Chor- 
fenster bei  S.  Lorenz  von  1490,  auf  dem  das  Wichtigste  die  Bildnisse  Kaiser 
Friedrichs  III.  und  seiner  Gemahlin  Eleonore  von  Portugal  nebst  all  den  un- 
zähligen Wappenschilden  beider,  und  im  Chor  von  S.  Sebald  das  Maximilians- 
fenster von  1515  mit  ebensolcher  Wappenunzahl  und  den  Bildnissen  Kaiser 
Maximilians  und  anderer  seines  Hauses.  Die  Glasmalerei  vervollkommnete  sich 
derartig,  daß  sie  es  verstand,  auf  der  Fläche  eines  einzigen  Feldes  die  reichste 
Mannigfaltigkeit  der  Farben  spielen  zu  lassen  und  auch  profane  Bauten  auf  das 
prächtigste  zu  schmücken.  Die  Inhaltsangabe  eines  Glasbildes  aus  einem  Wohn- 
haus zu  Nürnberg  mag  dies  veranschaulichen:  Zu  oberst  zeigt  sich  ein  kleines 
Dorf,  überschrieben  Edelhausen,  mit  einem  Schlosse  dabei;  der  Besitzer  steht  vor 
der  Tür  und  empfängt,  die  Haube  in  der  Hand,  die  Gäste,  die  zu  ihm  kommen, 
drei  Reiter.  Der  eine  ist  bereits  vom  Pferde  gestiegen  und  verneigt  sich,  während 
ein  Engel  ihm  dasselbe  hält,  vor  dem  Schloßherrn;  die  zwei  anderen  sitzen  noch 


Die  Meisterwerke  schweizerischer  Glasmalerei.  Herausgegeben  vom  Antiquarischen  Verein 
in  Winterthur.  60  Tafeln  in  Großfolio  mit  Text.  Berlin,  Ch.  Claesen  &  Co.  (hier  handelt 
es  sich  fast  nur  um  Wappenscheiben,  bald  einzelner  Kantone  oder  Städte,  bald  der  Gilden 
und  der  hervorragenden  adeligen  oder  bürgerlichen  Familien). 

x)  Vgl.  die  Abbildung:  „Glasgemälde  im  Rathause  zu  Reutlingen",  DH  32. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  8 


114 

oben  und  sehen  sich  nach  einer  ihnen  folgenden  Kutsche  mit  zwei  Frauenzimmern 
um.  An  der  Kutsche  drei  Pferde.  Unter  diesem  Bilde  (es  ist  damit  der  junge 
Tobias  gemeint,  der  im  Geleite  des  Engels  Raphael  bei  Raguil  einkehrt)  in  der 
Mitte  des  Fensters  ein  Wappen,  zwei  Schilde  unter  einem  Helm;  rechts  davon 
der  heilige  Andreas,  links  ein  Tisch  mit  einer  Schüssel,  einem  goldenen  Becher 
und  drei  Tellern;  an  dem  Tische  sitzt  neben  noch  einer  Persen  der  Heiland,  und 
die  große  Sünderin  salbt  ihm  die  Füße  und  trocknet  sie  mit  ihren  langen, 
lockichten  Haaren.  Endlich  unten  zur  rechten  Hand  ein  männliches  Brustbild  mit 
der  Unterschrift  „Andreas  Beham  etc.  Aetatis  suae  55",  zur  Linken  ein  weib- 
liches: „Sein  Ehliche  Hausfraw  Magdalena  Ayerin  etc.  Aetatis  suae  50".  Zwischen 

beiden  die  Worte: 

Syrach  X.  Cap. 

Es  kompt  Alles  von  Gott. 
Also  auch  mir  in  meiner  Not 
Mein  lieber  Gott  bescheert  hot 
Dis  schöne  Haus  zum  auffenthalt, 
Wie  Tobias  durch  Raguil  alt. 
Der  Bschütz  mich  weiters  mit  seiner  Gnad, 
Wend  von  mir  ab  all  Sund  und  Schad, 
Verleih  auch  Zletzt  ein  säligs  End, 
Nem  meinen  geist  in  seine  Hand. 

Omnia  A  Deo.    Alles  von  Gott. 

Anno  M.  D.  LXXXV.1) 

Wie  das  Haus,  so  bietet  auch  das  Hausgerät  gelegentlich  dem  Familien- 
forscher Aufschluß.  Mit  Namen  (Anfangsbuchstaben)  und  Jahreszahlen  sind  auch 
sehr  oft  die  Himmelbetten,  Wiegen,  Kästen,  Truhen  auf  Bauernhöfen  bemalt.  In 
ihnen  finden  sich  auch  noch  Tabaksdosen,  Pfeifen,  Glocken  und  andere  beweg- 
liche Habe  mit  dem  Namen  oder  Monogramm  des  Urgroßvaters  oder  Vaters, 
ebenso  Mörser  und  Spinnräder  mit  jenen  der  Urgroß-  und  Großmutter,  desgleichen 
Zinngeschirr,  alte  Tassen,  Gläser,  Krüge,  Schlösser,  ja  selbst  Waffen  und  Tauf- 
und Firmgeschenke.  Ein  interessantes  Eislebisches  Hohlmaß,  offenbar  ein  amtlich 
geaichtes  Trockenmaß  für  die  Stadt  Eisleben  und  die  Grafschaft  Mansfeld,  ist  mit 
einer  Menge  von  Vor-  und  Familiennamen  mit  beigesetzter  Zeitangabe  aus  den 
Jahren  (15)93  bis  mit  1677  bedeckt.  Die  eingeschnittenen  Namen  scheinen  die 
von    amtlichen    städtischen    Personen    zu    sein,   die  das  Normalmaß  in  ihrer  Ver- 


')  Warnecke,  Frdr.,  Geschichte  der  Glasmalerei.  2.  Aufl.  (120  M.).  —  Wacker- 
nagel, Die  deutsche  Glasmalerei.  Leipzig  1855.  —  Gessert,  Geschichte  der  Glasmalerei. 
Stuttgart  und  Tübungen  1839.  —  Katalog  der  im  germanischen  Museum  befindlichen  Glas- 
gemälde aus  älterer  Zeit.  2.  Aufl.  Mit  Abbildungen.  Nürnberg,  Verlag  des  germanischen 
Museums  1898.  —  Glasfenster  mit  Wappen  im  Dom  zu  Havelberg  (mit  Tafel)  DH  29.  — 
Meisterwerke  der  schweizerischen  Glasmalerei,  mit  Text  von  Hafner.  Berlin  18«8.  — 
A.  Grenser,  Die  Glasscheiben  der  Bürkischen  Sammlung  schweizerischer  Altertümer, 
MAW  I,  43ff.  —  Hans  Dedekam,  Glasmaleriets  Esthetik  og  Historie.  Saetryk  af  „Norsk 
Sidskrift  fcer  Haandvaerk  og  Industri"  ved  Kristiania  Kunstindustriemuseum.  Kristiania  1908.  — 
Hans  Lehmann,  Zur  Geschichte  der  Glasmalerei  in  der  Schweiz.  Zürich  1908.  —  W.  Lübke, 
Über  die  alten  Glasgemälde  der  Schweiz.  Zürich  1866.  —  Styger,  C.,  Glasmaler  und  Glas- 
gemälde im  Lande  Schwyz  (1665 — 1680).    Einsiedeln  1878. 


115 

Währung  hatten,  um  in  Streitfällen  danach  zu  entscheiden  oder  die  Richtigkeit 
der  beim  Verkaufe  benutzten  Hohlmaße  damit  zu  prüfen.1)  Ebenso  kommen  das 
Kirchengerät  und  überhaupt  alle  für  gottesdienstliche  Zwecke  bestimmte 
Gegenstände  gelegentlich  für  den  Familienforscher  in  Betracht.  Für  diesen  sind 
unter  Umständen  die  Meßkelche,  Meßgewänder,  Monstranzen,  Kanzeldecken  und 
andere  Paramente  wertvoll,  da  sie  oft  Daten  über  die  Donatoren  liefern. 

Hervorragend  wichtige  Quellen  zur  Familiengeschichte  sind  zu  allen  Zeiten 
die  Grabdenkmäler2)  gewesen. 

Die  Grabdenkmäler  der  Griechen  und  Römer  bieten  dem  Familienforscher 
ein  reicheres  Material  zur  Geschichte  der  Familien,  als  die  altchristlichen  Monu- 
mente. Die  Griechen  begruben  ihre  Verstorbenen  vor  den  Toren  der  Stadt;  dort 
errichteten  sie  ihnen  Monumente;  mit  heiterem  oder  ernstem  Zurufe  begrüßten  die 
Totenmale  den  sich  der  Stadt  nähernden  Wanderer.  Feinsinnig  stellt  der  Grieche 
den  Entschlafenen  dar,  in  seiner  gewohnten  Beschäftigung  oder  ruhig  Abschied 
nehmend  von  seiner  Familie.  Auch  die  römischen  Kunststätten  bleiben  meist  be- 
freit von  alledem,  was  an  den  bleichen  Tod  gemahnt. 


*)  H.  Qrößler,  Ein  Eislebisches  Hohlmaß  in:  Mansf eider  Blätter.  22.  Jahrg.  Eisleben  1908. 

2)  Die  folgenden  Erörterungen  im  Text  zum  Teil  nach  Heinrich  Bergner,  Grundriß 
der  kirchlichen  Kunstaltertümer  in  Deutschland.  Göttingen  1900.  —  Es  kommt  nicht  selten 
vor,  daß  alte  Grabmonumente  von  ihrem  ursprünglichen  Standort  weggekommen  sind.  Manch- 
mal sind  sie  als  Baumaterial  zu  kirchlichen  oder  profanen  Bauten  benutzt  worden;  auch 
als  „Briickchen",  so  in  Wunsiedel,  Schirnding  usw.;  unter  Umständen  können  dann  die  be- 
treffenden Steine  noch  gefunden  werden.  Bei  Frankfurt  a.  M.  wurden  Grabsteine  in  das  Fun- 
dament einer  karolingischen  Kirche  vermauert;  zu  diesem  hat  man  stellenweise  fast  ausschließ- 
lich Sarkophagtrümmer  und  hier  und  da  auch  frühere  christliche  Grabsteine,  die  der  dortige 
uralte  Friedhof  in  reicher  Zahl  als  willkommenes  Baumaterial  darbot,  verwendet.  In  neuster 
Zeit  haben  Nachgrabungen  Inschriften  von  jenen  vermauerten  Grabmonumenten  wieder  zutage 
gefördert;  vgl.  E.  Neeb,  KGV  1908,  390 ff.  Zuweilen  fristen  die  Grabsteine  in  irgend  einem 
Winkel,  z.  B.  in  einem  Keller  oder  auf  einem  Oberboden  ein  stilles  Dasein.  Man  lasse  es  sich 
keine  Mühe  des  Suchens  verdrießen,  bis  man  alle  Möglichkeiten  erschöpft  zu  haben  glaubt, 
das  vermißte  Monument  zu  finden.  In  protestantischen  Gegenden  muß  man,  soweit  die 
Gemeinden  lutherisch  sind,  auch  nach  Altären,  Gemälden,  Grabsteinen  usw.  aus  katho- 
lischer Zeit  auf  Böden  und  in  Kellern  suchen.  Wo  Zwingiis  oder  Calvins  Lehre 
herrschend  wurde,  ist  meist  alles  zerstört,  jetzt  also  nichts  zu  finden.  Als  ein  Beispiel 
der  merkwürdigen  Schicksale,  welche  den  Grabdenkmälern  widerfahren  können,  sei  das 
des  Königs  Rudolf  von  Habsburg  angeführt.  Im  Kriege  Ludwigs  XIV.  mit  Deutschland, 
am  21.  Mai  1689,  wurden  Speier  und  dessen  Dom  von  den  Franzosen  geplündert,  die 
Kaisergräber  teilweise  arg  mitgenommen.  Die  Grabdenkmäler  wurden  zertrümmert,  die  Reste 
fortgeschleppt.  Der  Grabstein  König  Rudolfs  von  Habsburg  war  verschollen.  Er  kam  als 
Baumaterial  in  das  Johannesstift,  welches  auf  einer  Anhöhe  an  der  Wormser  Straße  lag,  in 
den  neunziger  Jahren  des  18.  Jahrhunderts  von  den  Franzosen  zerstört,  dann  verkauft  und 
zu  einer  Krappfabrik  eingerichtet  wurde.  Man  fand  ihn  hier  1812  im  Wohnhause  des  Fabrik- 
besitzers unter  den  Räumen  eines  Kellergewölbes,  wo  er  als  Deckstein  eines  Wasserabzug- 
grabens gedient  hatte;  der  Käufer  des  alten  Bauwerkes  brachte  ihn  sodann  in  einen  Kuhstall. 
Die  noch  gut  kenntliche  Gestalt  und  die  vollständig  erhaltene  Inschrift  erregten  die  Auf- 
merksamkeit des  in  Speier  wohnhaften  ehemaligen  französischen  Unterpräfekten  Verny,  welcher 
den  Stein  dem  Grafen  Dalberg  in  Hernsheim  verehrte,  jedoch  mit  der  Bedingung,  daß  er 
im  Falle  der  Rückforderung  herausgegeben  werde.  Als  nun  Kaiser  Franz  von  Österreich  mit 
seinen  Alliierten  Alexander  von  Rußland  und  Friedrich  Wilhelm  III.  von  Preußen  im  Juni  1815 
nach  Speier  kam,  ließ  der  Dom-Fabrikrat  das  Denkmal  wieder  zurückbringen  und  auf  Rudolfs 


116 

Der  Römer,  der  neben  dem  eigentlichen  Zwecke  des  Grabmals  zugleich  auch 
den  Glanz  und  die  Macht  seiner  Familie  zeigen  will,  stellt  den  Toten  dar,  um- 
geben von  seiner  Klientel,  mitten  in  seinem  Berufe,  er  führt  uns  vor  Augen,  was 
alles  der  Verstorbene  geleistet  für  seine  Mitbürger  in  Krieg  und  Frieden.  So 
wird  das  Grabmonument  ein  Ruhmesdenkmal  des  Verstorbenen  und  der  Hinter- 
bliebenen, eine  Art  Familienchronik  in  Stein.  Das  bekannteste  Denkmal  römischer 
Grabsteinkunst  diesseits  der  Alpen  ist  die  Igler  Säule.  Diese  ist  von  der  Familie  der 
Secundinier  von  Secundinius  Securus  und  seinem  Bruder  Secundinius  Aventinus  ihrem 
Vater  und  ihrem  Verwandten  gesetzt.  Man  sieht  den  Abschied  des  alten  Secun- 
dinius von  seinen  Söhnen  dargestellt.  Der  ältere  derselben  hält  ein  Tuch  auf- 
fallend präsentierend;  da  auch  in  der  Attika  Personen  damit  beschäftigt  sind, 
Tücher  aufmerksam  zu  prüfen,  so  hat  man  schon  früh  deswegen  die  Secun- 
dinier für  Tuchfabrikanten  erklärt.  Die  Lage  beschreibt  Goethe  wie  folgt:  „Auf 
dem  Wege  von  Trier  nach  Luxemburg  erfreute  mich  bald  das  Monument  in  der 
Nähe  von  Igel.  Da  mir  bekannt  war,  wie  glücklich  die  Alten  ihre  Gebäude  und 
Denkmäler  zu  setzen  wußten,  warf  ich  in  Gedanken  sogleich  die  sämtlichen  Dorf- 
hütten weg,  und  nun  stand  es  an  dem  würdigsten  Platze.  Die  Mosel  fließt  un- 
mittelbar vorbei,  mit  welcher  sich  gegenüber  ein  ansehnliches  Wasser,  die  Saar, 
verbindet.  Die  Krümmung  der  Gewässer,  das  Auf-  und  Absteigen  des  Erdreiches, 
eine  üppige  Vegetation  geben  der  Stelle  Lieblichkeit  und  Würde."  Also  schöne, 
aussichtsfreie  Natur  war  offenbar  mit  maßgebend  für  die  Wahl  des  Grabmonumentes. 

Anders  die  altchristlichen  Menschen.  Hier  ist  von  Anfang  an  der  Zug  nach 
der  geweihten  Stätte.  Wem  es  nur  irgend  die  Mittel  erlauben,  der  sucht  eine 
Ruhe  in  der  Nähe  des  im  Tabernakel  unter  Brodgestalt  verborgenen  Heilands. 
Wie  der  Vornehme  in  der  Kirche,  gemäß  dem  spätantiken  Klassensystem,  seinen 
bestimmten,  bevorzugten  Platz  im  Leben  hatte,  so  wollte  er  auch  im  Tode  in 
oder  bei  der  Kirche  begraben  sein,  hier  am  Gnadenorte  auch  für  das  Jenseits 
möglichst  viel  für  sich  und  die  Seinen  zu  gewinnen.  Beim  christlichen  Grabmal 
herrscht  überall  der  Hinweis  auf  das  künftige  Leben,  die  Ehrfurcht  vor  Gott  und 
die  Heiligen. 

Die  ältesten  christlichen  Grabdenkmäler  auf  deutschem  Boden,  welche  figür- 
liche Darstellung  zeigen,  sind  als  Schmuck  des  Sarkophages  selbst  zu  denken. 
Das  Volk  will  den  verehrten  Toten  sehen,  und  so  wird  sein  Bild  auf  dem  Deckel 
des  Sarkophages  ausgehauen,  oder  eine  Bronzeplatte  mit  dem  Bild  des  Verstor- 
benen wird  auf  die  Grabstätte  gelegt.  Der  Verstorbene  erscheint  so  gleichsam 
aufgebahrt,  mit  den  Abzeichen  seiner  Würde.  Natürlich  kommt  auch  den  welt- 
lichen Herren  dieser  Erde  ein  solcher  Grabschmuck  zu.  Bald  aber  wollen  auch 
die  kleinen  Herren  nicht  zurückstehen,  mit  dem  gesteigerten  Selbstbewußtsein 
des  Eingeborenen  wächst  der  Wunsch,  sich  zu  verewigen,  sein  Bild  in  mög- 
lichst dauerhaftem  Material  den  kommenden  Geschlechtern  zu  überliefern.  So 
wird  die  Sitte,  das  Bild  des  Verstorbenen   auf  der  Grabstätte  auszuhauen,  allge- 

Grab  legen,  wo  es  von  den  drei  Monarchen  besichtigt  wurde.  (Eduard  Freiherr  von 
Sacken  in  der  Festschrift  zur  600jährigen  Gedenkfeier  der  Belehnung  des  Hauses  Habsburg 
mit  Österreich,  Wien  1882,  Seite  123f.)  —  Götzinger,  Reallexikon  der  deutschen  Altertümer, 
Verlag  von  Urban  in  Leipzig,  Artikel  „Grabdenkmäler". 


117 

mein;  wer  sich  einen  solchen    Luxus    nicht   gestatten    kann,  läßt   wenigstens    die 
Wappen  seines  Geschlechtes  auf  der  Platte  anbringen.1) 

Aus  dem  Sarkophage  entwickelt  sich  die  Tumba,  das  Prachtgrabmal.  Auf  der 
oberen  Platte  liegt  der  Verstorbene,  die  Lang-  und  Schmalseiten  sind  entweder 
glatt,  oder  mit  Reliefs  geziert,  auch  mit  kleinen  Architekturen,  in  und  an  welchen 
Statuetten  angebracht  sind.  Eine  rechteckige,  horizontale  Platte  mit  dem  Bilde 
des  Verstorbenen  ruht  auf  zwei  vertikalen,  etwas  profilierten  Platten;  an  Stelle 
dieser  Platten  können  auch  kleine  Pfeiler  oder  sitzende  Löwen  treten. 

Diese  Form  wird  oft  als  Doppelgrabmal  in  der  Gestalt  verwertet,  daß 
zu  ebener  Erde  eine  skulptierte  Platte  liegt  und  darüber  auf  Pfeilern  die 
getragene  Platte.  So  z.  B.  das  Grabmal  des  Grafen  von  Werd  und  S.  Wilhelm 
zu  Straßburg.  Die  untere  Platte  zeigt  das  Bild  des  Kanonikus  Philipp  von  Werd 
(f  1332)  und  die  obere,  von  Löwen  getragene  den  Landgrafen  Ulrich  von  Werd 
(t  1344). 

Im  Unterschiede  zu  den  liegenden  Grabmälern  bezeichnen  stehende  Epitaphien 
nicht  den  Begräbnisplatz  selbst,  sondern  erscheinen  als  direkte  Fortsetzung  der 
antiken  Marmorsteine,  deren  Geschichte  sich  von  den  Zeiten  der  Römerherrschaft 
bis  in  das  11.  Jahrhundert  am  Rhein  verfolgen  läßt.  Die  Sitte  verliert  sich  zu- 
nächst, tritt  aber  im  15.  Jahrhundert  wieder  nachdrücklich  auf,  und  zwar  sind  es 
kleine  Bronzeplatten,  welche  kurz  die  Lebensbeschreibung  enthalten  und  in  Wände, 
in  Säulen  etc.  eingelassen  sind.  In  diese  Klasse  gehören  ferner  die  Totenschilde 
der  Ritterorden,  Gesellschaften,  Patrizierfamilien,  welche  in  Kirchen  und  Kapellen 
zur  Erinnerung  aufgehäuft  wurden,  meist  kreis-,  vierpaß-  oder  rautenförmig  aus 
Bronze,  Holz-  bemalt  oder  Leder-  gepunzt.  Doch  tritt  auch  eine  reichere  und  bil- 
dungsfähige Form  auf,  das  Andachtsbild,  eine  biblische  Szene,  meist  Christus  am 
Kreuz,  mit  dem  Verstorbenen  oder  der  ganzen  Familie  in  knieender  Stellung  dar- 
unter, wie  dieselben  von  dabei  stehenden  Heiligen  der  göttlichen  Barmherzigkeit 
empfohlen  werden. 

Das  Bestreben,  Porträtähnlichkeit  zu  erzielen,  begegnet  man  auf  Grabmonu- 
menten schon  früh.  Der  Speierer  Meister,  welcher  Rudolfs  von  Habsburg  Grab- 
figur arbeitete,  war  ängstlich  auf  Ähnlichkeit  bedacht. 

Ein  chluger  Stein-Mecz 
Ein  Pild  sawber  und  rain 
Aus  einem  Merblstain 
Schön  het  gehawen, 
Wer  daz  wolt  schawen, 
Der  mußt  im  dez  jenen2) 
Daß  er  nye  Pild  gesehen 
Einem  Manne  so  geleich.3) 


a)  Buchner,  O.,  Die  mittelalterlichen  Grabstätten  in  Nord-Thüringen  mit  besonderer 
Berücksichtigung  der  Erfurter  Denkmäler.  Studien  zur  deutschen  Kunstgeschichte.  Heft  37. 
Straßburg,  Hertz  1902. 

2)  Ihm  das  zugestehen. 

3)  Ottokars  Reimchronik.  Vgl.  Eduard  Freiherr  von  Sacken  in  der  Festschrift  zur 
600jährigen  Gedenkfeier  der  Belehnung  des  Hauses  Habsburg  mit  Österreich,  Wien  1882, 
S.  123  f. 


118 

Auf  die  Nachricht,  daß  der  Kaiser  eine  neue  Falte,  „einer  runzen  mere"  im 
Gesicht  bekommen,  soll  der  Künstler  eine  Reise  an  den  Hof  gemacht  haben,  um 
sein  Werk  nach  dem  Leben  zu  verbessern.1)  Die  einer  Idealisierung  nicht  abgeneigte 
Darstellung  des  Individuellen  der  menschlichen  Erscheinung  machte  Fortschritte.2) 
Hatte  die  hohe  sächsische  Kunst  des  13.  Jahrhunderts  Idealtypen  geschaffen,  welche 
ihre  Gestalten  in  unübertrefflicher  Hoheit  darstellte;  wurde  bei  den  Naumburger 
Stiftern  ein  solcher  Grad  von  Lebenswahrheit  erreicht,  daß  zwar  die  gleiche  Pro- 
portionierung  des  Gesichtes  und  die  gleiche  Behandlung  von  dessen  Einzelnformen 
ähnliche  Köpfe  hervorrief,  aber  doch  schon  den  Gedanken,  an  eine  porträtähnliche 
Darstellung  nahelegte;  so  finden  sich  anderseits  schon  im  ausgehenden  Mittel- 
alter eine  Reihe  von  Kunstwerken,  welche  in  erstaunlicher  Weise  wirkliche  Porträt- 
ähnlichkeit aufweisen.  So  zeigt  z.  B.  der  Kopf  des  Bischofs  Albert  von  Beich- 
lingen  in  der  Barfüßerkirche  zu  Erfurt  in  meisterhafter  Darstellung  Züge,  die 
keineswegs  von  Entsagung,  sondern  von  Daseinsfreude  und  behaglichem  Wohl- 
leben erzählen.3)  Ebenso  vortrefflich  ist  die  Charakteristik  des  Kopfes  des  Bischofs 
in  Naumburg  durchgeführt:  Vor  uns  steht  ein  kühler,  auf  seine  Würde  stolzer 
Verstandesmensch,  voll  Menschen  Verachtung,  aber  der  sinnlichen  Freude  dieser 
Welt  nicht  abhold,  ein  eigenartiges  Gepräge  von  Hochmut  und  Blasiertheit,  das 
ein  wenig  durch  einen  Zug  jovialer  Herablassung  gemildert  wird.4) 

Im  18.  Jahrhundert  verdrängt  das  Porträt  in  unbescheidener  Weise  die  ältere 
Form.  Die  geschminkte,  mit  Schönheitspflästerchen  gezierte  Dame  in  tief  aus- 
geschnittener Robe  und  der  gut  frisierte  Kriegs-,  Finanz-  oder  Domänenrat  mit 
der  zärtlich  behandelten  Allongeperücke  spiegeln  die  überwältigende  Eitelkeit  der 
Zeit  sehr  drastisch  wieder. 

Die  Trennung  des  Epitaphs  vom  Grabmal  wird  seit  dem  30  jährigen  Kriege 
immer  vollständiger.  Erst  im  18.  Jahrhundert  gewinnt  das  Mal  auf  dem  Friedhof 
selbständige  Bedeutung,  doch  in  äußerst  wechselnder  Form. 

Neben  aufrechtstehenden  Porträtfiguren  von  Bürgern  und  Bauern  im  Sonntags- 
staat, bei  welchem  der  gute  Wille  meist  höher  zu  achten  ist  als  die  Kunst,  sind 
überaus  häufig  die  laub-  und  muschelumrahmten  Kartuschen  und  Papierrollen  mit 
den  Familiennachrichten  und  Leichentext,  welche  an  Säulen,  Pyramiden  und  Urnen 
angelehnt  sind,  von  allerhand  Unholden,  Putten  und  Todesengeln  umspielt,  anderer- 
seits schmiedeeiserne  Grabkreuze  mit  Rankenornament,  bei  denen  die  Bilder  und 
Inschriften  in  einem  kleinen,  verschließbaren  Schrein  auf  Blech  gemalt  wurden. 
Als  letzten  trübseligen  Nachklang  der  Totenschilde  kann  man  die  zahllosen  Kränze 
und  Kästchen  mit  Flitterkronen  ansehen,  welche  seit  der  Zeit  der  Aufklärung  die 
Emporebrüstungen  der  protestantischen  Dorfkirchen  verunzierten.  An  Stellen,  wo 
ein  Mensch    durch  Mörderhände    fiel,  wurden    in  alter  Zeit  Kreuze  errichtet.     Es 


x)  So  die  Tradition.  Aber  das  Reisen  war  damals  beschwerlich.  Die  Überlieferung  ist 
daher  zweifelhaft. 

2)  „Die  Grabsteine  des  14.  und  15.  Jahrhunderts.  Entwicklung  des  Porträts,  Darstellung 
des  Individuellen  der  menschlichen  Erscheinung",  in  Buchner,  Die  mittelalterliche  Grab- 
plastik in  Nord-Thüringen   (Studien  zur  deutschen  Kunstgeschichte,  37.  Heft)    1902,  S.  117ff. 

3)  Abbildung  bei  Buchner  a.  a.  O.  S.  137. 

4)  Abbildung  bei  Buch ner  a.  a.  O.  S.  149. 


119 

erscheint  geradezu  als  mittelalterliche  Rechtsgewohnheit,  dem  Mörder  neben  dem 
Wehrgeld  die  Errichtung  eines  Sühnekreuzes  aufzulegen,  auf  welchem  oft  die 
Mordwaffen  oder  die  Figur  des  Erschlagenen  oder  dessen  Standesabzeichen  und 
Handwerksgeräte  abgebildet  sind.  Noch  wohlerhalten  ist  zum  Beispiel  das  Kreuz, 
welches  Graf  Heinrich  von  Schwarzburg  wegen  Ermordung  eines  Priesters  Heinrich 
von  Gispersleben  1313  bei  Erfurt  errichtete.  Aber  auch  Verunglückten  oder  plötz- 
lich Gestorbenen  wurde  an  der  Todesstelle  ein  Denkstein  gesetzt,  eine  Sitte,  die 
sich  in  den  „Marterln"  des  Hochgebirges  bis  auf  den  heutigen  Tag  erhalten  hat. 

Alle  diese  Denkmäler,  welche  über  die  Stätte  des  Todes  den  goldenen  Schein 
der  Kunst  und  der  Religion  breiten,  sind  den  Familienforschern  eine  wertvolle 
Quelle  der  Belehrung.  Die  Inschriften,  welche  auf  diesen  Denkmälern  angebracht 
wurden,  geben  über  die  Genealogie  der  Verstorbenen  und  über  den  Geist,  mit 
dem  ihrer  von  den  Hinterbliebenen  gedacht  wurde,  mannigfache  Aufklärung.  Mit 
Dank  ist  es  daher  zu  begrüßen,  daß  solche  Inschriften  gesammelt,  an  sicheren 
Stellen  aufbewahrt,  und,  wo  sich  die  finanzielle  Möglichkeit  dazu  fand,  auch  ge- 
druckt wurden.  Sehr  reichhaltig  sind  die  Monumente  in  der  sächsischen  Berg- 
hauptstadt Freiberg1),  wo  auch  eine  stattliche  Anzahl  derselben  in  den  dortigen  alt- 
ehrwürdigen Kreuzgängen  eine  schützende  Unterkunft  gefunden  hat.2)  Besonders 
wertvoll  sind  solche  Drucklegungen  dann,  wenn,  was  bei  der  Entwicklung  unserer 
Großstädte  jetzt  immer  häufiger  vorkommt,  ältere  Kirchhöfe  durch  Säkularisation 
verschwinden.  So  haben  sich  z.  B.  die  Inschriften  des  ehemaligen  Gottesackers  an 
der  Dresdner  Frauenkirche  in  dem  Druckwerk  erhalten;  Joh.  Gottfr.  Michaelis 
Dressdnische  Inscriptiones  und  Epitaphia,  welche  auf  denen  monumentis  der  in 
Gott  ruhenden,  so  all  hier  in  und  außer  der  Kirche  zu  unser  Lieben  Frauen  be- 
graben liegen  zu  finden. 

Die  gedruckte  Literatur  über  unsere  Grabdenkmäler  ist  so  groß,  daß  es  un- 
möglich ist,  Vollständigkeit  auch  nur  annähernd  zu  erreichen.  Trotz  dieser  reichen 
Literatur  ist  aber  sehr  viel  Material  noch  nirgends  veröffentlicht.  Ich  verzeichne 
die  folgenden  Arbeiten: 

Amrhein,  August,  Beiträge  zur  fränkischen  Epitaphienliteratur.  Archiv,  d.  Histor. 
Ver.  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg,  Würzburg  1904,  S.  187  ff. 

Arnswaldt,  Werner  Constantin  von,  Einige  Inschriften  und  Wappen  von  Epi- 
taphien in  Stift  Obernkirchen  und  Bückeburg,  DH  37. 

Derselbe,  Grabinschriften  der  lutherischen  Kirche  in  Rinteln,  DH  41. 

Derselbe,  Aufschriften  und  Wappen  der  Särge  in  der  Krypta  der  Stiftskirche  zu  Fisch- 
beck, DH  41. 

Bach,  Max,  Die  fürstlich  württembergischen  Epitaphien  u.  Denkmale  in  der  Stiftskirche 
zu  Stuttgart,  WJOB  7. 


*)  Grübler,  Joh.  Sara.,  Historische  Beschreibung  des  Kurf.  Begräbnisses  und  der 
gesamten  fünf  Kirchen  zu  Freiberg  samt  denen  daselbst  befindlichen  epitaphiis,  Inscriptioni- 
bus  und  Monumentis,  nebst  beygefügter  kurzer  Lebensbeschreibung  der  dasigen  Patriciorum 
und  Geschlechter  in  zwei  Teilen  1731.  1732  (der  zweite  Teil  unter  dem  Titel:  Ehre  der 
Freybergischen  Totengrüfte  usw.)  vgl.  über  die  Freiberger  Geschlechter  Bursian  MFA  2; 
Geschlechterwappen  dazu  mit  72  Abbildungen  ebenda  5;  Gautzsch,  ebenda  6;  Kade, 
ebenda  26. 

2)  Gerlach,  Die  Freiberger  Domkreuzgänge,  Mitteil.  v.  Freiberger  Altert. -Ver.  Heft  6. 
10.  14.  15.  25.  29. 


120 

Bach,  Die  Grabdenkmäler  und  Totenschilde   des  Münsters  zu  Ulm,  WVL  1893;  dazu 

DH  30,  S.  41. 

Becke-Klüchtzner.  E.  v.  d.,  Grabstätten  adeliger  Personen  auf  den  Gottesäckern  zu 
Baden-Baden  und  Lichtenthai  bei  Baden-Baden,  VJH  13. 

v.  Beckh-Widmannstetter,  Grabsteine  der  christlichen  Zeit  zu  Friesach  in  Kärnten, 
Wien  1882.  —  Ulrichs  von  Lichtenstein  des  Minnesängers  Grabmal  1871.  —  Studien  an  den 
Grabstätten  alter  Geschlechter  der  Steiermark  und  Kärntens.  Berlin  1871—78.  —  Ältere  Grab- 
denkmäler in  Kärnten,  Wien  1892.  —  Ältere  Grabdenkmäler  in  der  Steyermark,  MZKNF  17. 
—  Trauttmansdorfsche  Grabsteine  zu  Trauttmansdorf,  Grazer  Zeitung  1878,  28.  u.  29.  August. 
Bartels,  C.  v.,  Einiges  über  die  Grabdenkmäler  der  St.  Mariendomkirche  zu  Fürsten- 
walde an  der  Spree,  DH  33. 

Benndorf,  Paul,  Der  alte  Leipziger  Johannesfriedhof  und  die  Hospitalgruft,  Ein  Bei- 
trag zur  Stadtgeschichte.     Leipzig,  Georg  Merseburger. 

Berg,  Die  Hohenzollerngruft  in  der  Pfarrkirche  zu  Küstrin,  HZJ  10. 

Bergel,  Ältere  Grabsteine  an  der  Friedenskirche  zu  Schweidnitz,  ASW  8. 

Beyschlag  u.  Müller,  Die  nördlingischen  Epitaphien.  Beiträge  z.  nördling.  Geschlechts- 
historie, mit  histor.  Anmerkungen.    Nördlingen  1801—3. 

Blittersdorff,  Philipp  Freiherr  von,  Zwei  Epitaphien  (in  der  Kirche  zu  Rans- 
hofen),  MAW  5,  300. 

Boerkel,  Der  Mainzer  Friedhof,  seine  Geschichte  und  seine  Denkmäler.  Zur  Erinne- 
rung an  sein  100  jähriges  Bestehen,  im  Auftrage  der  Stadt  Mainz  dargestellt.     Mainz  1903. 

Brehmer,  Wilhelm,  Lübecks  Messingene  Grabplatten  aus  dem  14.  Jahrhundert,  HGB 
1883,  Leipzig  1884,  S.  9  ff . 

Bube,  Adolf,  Über  drei  Grabsteine  aus  dem  Mittelalter,  AKDV  1863,  S.  438  ff . 

Busch,  Nikolaus,  Grabsteine  im  Dom  (Sep.  Abdr.),  Riga  1896. 

Busserote,  Carre  Joseph  Xavier  de,  Les  tombeaux  du  cimetiere  de  la  Salle  ä  Saint- 
Symphorien,  pres  Tours;  guide  du  visiteur.    Tours,  Semeur-Laptaine.     1882. 

Cauer,  Grabdenkmäler  in  den  Kirchen  zu  Schlüchtern,  in:  Unsere  Heimat.  Mitteilungen 
des  Heimatbundes,  Verein  für  Heimatkunde  im  Kreise  Schlüchtern.    1908. 

Conrad,  Verzeichnis  der  auf  dem  Friedhofe  zu  Görlitz  ruhenden  Mitglieder  adeliger 
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Crull,  Till  Eulenspiegels  Grab,  VMG  33. 

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Dassel,  O.  v.,  Die  Familiendenkmäler  in  und  bei  Lüneburg,  FBAB  3.  4;  Familiendenk- 
mäler in  Chemnitz  und  Umgegend,  ebd.  4;  Familiengeschichtliches  und  Heraldisches  aus  d. 
Kloster  Medingen,  ebd.  5;  Grabdenkmäler  in  und  an  der  Stiftskirche  zu  Wunsdorf  bei  Han- 
nover, veröffentlicht  und  photographisch  aufgenommen,  ebd.  6;  Grabdenkmal  des  im  Jahre 
1725  verstorbenen  Pastors  Mag.  Georg  Ernst  Bachrodt  und  seiner  drei  Frauen  an  der  Kirche 
zu  Clingen  u.  Schwarzburg-Sondershausen,  ebd. 

Dassel  O.  v.  und  August  Freiherr  von  Minnigerode-Allerburg,  Grabstein  d. 
Edlen  Rieme  von  Allerburg  vom  Jahr  1300  an  der  Kirchenruine  der  Wüstung  Kirchdorf  bei 
Bockelnhagen  (Prov.  Sachsen),  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Freiherrn  von  Minnigerode, 
FBAB  6. 

Drost,  Leonhard,  Grabdenkmäler,  Ein  Beitrag  zur  Kunstgeschichte  des  Mittelalters, 
1.  Bd.,  Görlitz  1846/7. 

Duellius,  Raymundus,  Excerptorum  genealogicorum  historicorum,  Leipzig  1725, 
S.  350  ff.  bietet  epitaphia  ecclesiae,  BMV  in  Wüntzendorff,  epitaphia  in  ecclesia  Lostorffensi. 

Engel  und  v.  Hanstein,  Danzigs  mittelalterliche  Grabsteine.     Danzig  1893. 

Erhard,  Verzeichnis  der  Epitaphien  in  der  Herrenkapelle  am  Dome  zu  Passau.  OBA  6. 

Frankl,  Ludwig  Aug.,  Inschriften  des  alten  jüdischen  Friedhofes  in  Wien.  Beitrag 
zur  Altertumskunde  Österreichs.     Wien  1855. 


121 

Gelder,  H.,  Genealogische  Notizen  von  Grabdenkmälern  auf  dem  Kirchhofe  zu  Itze- 
hoe, DH  34. 

Gerlach,  Die  mittelalterlichen  gravierten  messingenen  Grabplatten  (in  Meißen  und 
Freiberg)  MFA  4. 

Gottwald,  Eduard,  Die  Sagen  über  das  Geschlecht  der  Edlen  von  Theler  und  deren 
Erbbegräbnis,  Mitteilgn.  des  Kgl.  Sachs.  Altert.  Ver.  XIII,  52 — 56. 

Grauert,  Die  Kaisergräber  im  Dom  zu  Speyer.  Sitzungsberichte  der  philos.,  philol. 
und  histor.  Klasse  der  Kgl.  Bayr.  Akad.  der  Wissenschaften  1900,  S.  539 — 617.  Dazu  ein 
Nachtrag  im  historischen  Jahrbuch  XXII,  248  ff. 

Grenser,  Heraldisch-Genealogische  Wanderungen  auf  dem  Wiener  evangel.  Friedhofe, 
im  Jahrbuch  der  Gesellschaft  für  die  Geschichte  des  Protestantismus  in  Österreich,  4.  Jahrg. 
1.  Heft,  Wien  1883. 

Gritzner,  Grabdenkmäler  adeliger  Personen  auf  Kirchhöfen  Berlins  und  seiner  Vor- 
orte, VJH  27.  28. 

Groß,  Jakob,  Zur  Abbildung  d.  Grabsteins  des  Bischofs  u.  Kanzlers  Dr.  Frdr.  Maur- 
kirchen, OBA  10. 

Gutbier,  Die  Grabdenkmäler  der  Bergkirche  zu  Langensalza  1901. 

M.  v.  H.  Das  Begräbnis  der  Herren  von  Wöllwarth  im  Kloster  Lorch  (mit  einem 
genealogischen  Schema  der  Familie  Wöllwarth)  WJSL  2. 

Haeutle,  Christian,  Genealogie  des  erlauchten  Stammhauses  Witteisbach,  München  1870, 
enthält  u.  a.  e.  Fülle  von  Nachrichten  über  Grabmäler  des  Hauses  Witteisbach;  ders.,  Vom 
Begräbnis  Herzogs  Ludwig  d.  Bärtigen  von  Bayern-Ingolstadt  u.  s.  Epitaph  i.  d.  ehemal. 
Klosterkirche  zu  Raitenhasbach.    München  1891. 

Hahn,  Die  Grabsteine  des  Klosters  Weida  bei  Algri,  WJH  25. 

Handel-Mazzetti,  Viktor  Freiherr  von,  Der  Grabstein  des  Gregor  Rathalminger, 
f  1428,  JAW  NF.  10. 

Hartmann-Franzenshuld,  Ernst  Edler  von,  Die  Ennser  Hartmann  und  die  Augs- 
burger Breyschuch.     Eine  Note  zu  den  Ennser  Grabsteinen,  JAW  3. 

Hefner,  Jos.  v.,  Über  die  Fürstengruft  u.  d.  Fürstenkapelle  zu  Scheyern,  OBA  2. 

Heideloff,  K.  A.  v.,  Deutsches  Fürsten-  u.  Ritteralbum  der  Marianischen  Ritterkapelle 
in  Haßfurt,  mit  genealogischen  Notizen  von  A.  v.  Eye,  mit  15  Tafeln,  darin  enthalten  278 
fein  in  Farben,  Gold  und  Silber  ausgeführte  Wappen.     Stuttgart  1868. 

Heinlein,  H.,  Der  Friedhof  zu  Leipzig  in  s.  jetz.  Gestalt  od.  vollständ.  Sammlung  s. 
Inschriften  auf  den  ältesten  u.  neuesten  Denkmälern.   4  Hefte.    1844. 

Henkel,  Deutsche  Grabschriften  in  dänischen  Kirchen,  DH  27. 

Hildebrandt,  Ad.  M.,  Die  Grabsteine  und  Epitaphien  adeliger  Personen  in  und  bei 
den  Kirchen  der  Altmark  I.  Die  Kreise  Salzwedel  und  Gardelegen,  Gardelegen  1868;  „He- 
raldisches aus  Erfurt",  DH  34. 

Hohenlohe-Waldenburg,  Friedr.  Karl  Fürst  zu,  Zwei  Grabsteine  im  Dorfe 
Tirol,  Heraldisch-genealog.  Zeitschrift  „Adler"  I,  1871,  S.  77  ff.;  Mittelalterliche  Grabsteine, 
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Hoverden,  Graf  v.,  Schlesiens  Grabdenkmäler  und  Grabinschriften.  Alphabetisches 
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Jungnitz,  Josef,  Die  Grabstätten  der  Breslauer  Bischöfe,  1895. 

v.  Kauffungen,  Grabsteine  adeliger  Personen,  gesammelt  auf  51  Friedhöfen  Deutsch- 
lands und  Österreichs,  VJZ  31. 

Kießkalt,  Die  alten  Grabdenkmäler  der  Stadt  Eger  in  genealogischer  und  heraldischer 
Beziehung,  JAW  NF  16.  —  Die  Grabdenkmäler  des  ehemaligen  Benediktinerklosters  Paulin- 
zella  ZTG  NF  17,  1907.  —  Die  altertümlichen  Grabdenkmäler  der  Stadt  Rothenburg  o.  Tauber, 
Heraldisch-genealogische  Blätter,  herausgeg.  von  L.  Oelenheinz  u.  H.  v.  Kohlhagen,  V  1908, 
S.  1  ff. 

Klingspor,  Karl  Arvid  v.,  Grabdenkmäler  deutscher  Adelsfamilien  in  Schweden,  DH  6. 

Knoetel,  Paul,  Die  Figurengrabmäler  Schlesiens.     Kattowitz  1890. 

Kohlhagen,  Zwei  Bamberger  Fürstbischöfe  und  ihre  Grabdenkmäler  in  der  St.  Michaels- 
kirche daselbst,  MAW  6,  85  ff. 


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Koppelmann  (Lieben),  Grabsteininschriften  des  Prager  israelitischen  alten  Friedhofes 
mit  biographischen  Skizzen.     Prag  1856. 

Krane,  Freiherr  von,  Verzeichnis  der  auf  dem  Friedhofe  zu  Görlitz  ruhenden  Mit- 
glieder adeliger  Familien,  VJH  24. 

Kraus,  Franz  Xaver,  Die  Grabschrift  des  Erzbischofs  Heinrichs  II.  von  Finstingen 
in  der  Domkirche  zu  Trier,  JBL  12. 

Lindström,  Anteckingar  om  Gotlands  Medeltid.  2  Bde.  Stockholm  1892 — 95;  der 
zweite  Band  enthält  Inschriften  aus  der  zweiten  Hälfte  des  12.  Jahrh.  bis  1521,  wie  sie  sich 
in  Stadt-  und  Klosterkirchen  Wisbys  und  sonst  finden,  gibt  auch  Ratsherrenverzeichnisse. 
Bekanntlich  bestand  bis  1471  in  allen  schwedischen  größeren  Städten  die  Hälfte  des  Rates 
aus  Deutschen. 

Lisch,  Über  die  fürstliche  Begräbniskapelle  u.  das  Grab  des  Fürsten  Pribislav  in  der 
Kirche  zu  Doberan.  WMG  19/22;  Leichensteine  zu  Dobbertin  u.  Rostock:  Peter  Vischers 
Epitaphien  auf  die  Herzogin  Helena  im  Dom  zu  Schwerin;  über  Grabplatten  in  Messing- 
schnitt, VMG  27. 

Litzel,  G.,  Historische  Beschreibung  des  Kaiserl.  Begräbnisses  im  Dom  zu  Speyer  von 
1030—1659.    Mit  17  Abb.     Hrsg.  v.  J.  M.  König,  1825. 

Luchs,  H.,  Schlesische  Fürstenbilder  des  Mittelalters.    Mit  47  Bildtafeln.    Breslau  1872. 

Luschin  v.  Ebengreuth,  Grabstätten  deutscher  Studenten  in  Italien:  a)  Siena,  b)  Bo- 
logna, NZK  1884—89. 

Mayer,  J.,  Die  Grabstätte  d.  Pfalzgrafen  bei  Rhein  u.  Herzogs  in  Bayern  Johann  in 
Neuburg  vor  d.  Walde.     Regensburg  1850. 

Mazgon,  A.,  Grabstein-Inschriften  in  den  Kirchen  und  auf  den  Friedhöfen  der  ge- 
fürsteten  Grafschaft  Görz-Gradiska,  MAW  1907  u.  1908. 

Montet,  E.  C.  A.  de,  Les  tombeaux  d'eveques  de  la  Cathedrale  de  Lausanne.  Lau- 
sanne, Lucien  Vincent  1881. 

Moos,  D.  v.,  Thuricum  sepultum  d.  i.  Sammlung  alter  u.  neuer  Grabschriften,  welche 
in  den  Kirchen  der  Stadt  u.  Landschaft  Zürich  teils  längst  verblichen  teils  noch  leserlich 
vorgefunden  werden,  samt  einigen  kurzen  Nachrichten  v.  d.  Lebens  Umständen.  5  Bände. 
O.  O.  (Zürich).    1778—80. 

Mörath,  Anton,  Deutsche  Grabdenkmäler  b.  d.  St.  Veitskirche  in  Krummau,  MGDB 
36,  98. 

M[ül  verstedt],  G.  A.  v.,  Zur  Kritik  der  Wappen  auf  einem  Moltkeschen  Grabsteine, 
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Harzvereins  für  Geschichte  u.  Altertumskunde  zu  Nordhausen,  1870,  S.  48  f f . 

von  Obernberg,  Über  zwei  sich  widersprechende  Grabschriften  zu  Wilparting,  OBA  1. 

Obs  er,  Die  Grabstätte  d.  Markgr.  Geo.  Frdr.  v.  Baden-D.,  ZOR  1898. 

Oettrich,  Gottlob,  Verzeichnis  derer  in  d.  Sophienkirche  Begrabenen.   Dresden  1709. 

Oeynhausen,  Graf  v.  d.,  Grabsteine  und  Epitaphien  in  der  Kirche  zu  Lübbecka, 
VJH  13,  424  ff. 

Oidtman,  E.  v.,  Der  Grabstein  Stephans  von  Werth,  eines  Bruders  des  Feldmarschalls 
Jan  von  Werth,  AG  11. 

von  Oppell,  Die  genealogischen  Schätze  der  evangel.  Kirche  zu  Heyersdorf,  Kreis 
Fraustadt,  DH  27. 

Oserheö,  Geza  v.  und  Josef  Gzoma,  Alte  Grabdenkmale  in  Ungarn,  Budapest  1890. 

Ow,  Anton  Frhr.  von,  Einige  Grabinschriften  aus  Deggendorf  u.  Umgeg.,  NBV  31. 

Pappenheim,  Gustav  Rob.  Frhr.  v.,  Wappen-  u.  Grabdenkmäler  in  der  Elisabeth- 
kirche zu  Marburg,  DH. 

Perschmann,  Theodor,  Nordhausens  mittelalterliche  Grabdenkmäler,  gez.  v.  Eugen 
Duval,  Nordhausen  1880. 

Petrowicz,  Paul  von,  Über  einige  Grabdenkmäler  im  Herzogtum  Meiningen,  DH  27. 

Pettenegg,  Graf  v.,  Zu  den  Grabdenkmälern  zu  St.  Peter  und  Nonnberg  zu  Salzburg, 
JAW  1873,  54.  75.  —  „Zur  Epitafik  von  Tirol",  JAW  1.  —  Heraldisches  aus  Rom  (über 
Grabdenkmäler  und  andere  monumentale  Quellen),  JAWNF  3.  —  Das  Grabmal  der  Gertrud 
Heustadlin  von  Kag  (f  1506),  ebd.  4. 


123 

Plass,  Die  Wappen  in  der  Kirche  von  Fronau,  Verhandlungen  des  histor.  Vereins  von 
Oberpfalz  und  Regensburg.  Regensburg  XXV  (N.  F.  XVII)  1868,  S.  127 ff.  Von  diesem  Plass 
befinden  sich  etwa  ein  Viertelhundert,  die  Oberpfalz  betreffende  Kollektaneenbände  in  der 
Bibliothek  des  Cassianeums  zu  Donauwörth.     Sie  enthalten  sehr  viel  genealogisches  Material. 

v.  Plieningen,  Grabdenkmäler  zu  Schaubeck,  DH  38. 

Praun,  J.,  Die  Kaisergräber  im  Dom  zu  Speyer,  ZOR  NF  14. 

Quast,  Die  Gräber  d.  Äbtissinnen  i.  d.  Schloßkirche  zu  Quedlinburg,  ZHV,  Ergän- 
zungsheft z.  9.  Jahrg.  1877. 

Rodde,  C.  Frhr.  v.,  Familiendenkmäler  in  der  Stadt  Hannover:  Grabdenkmal  der 
Anna  von  Windheim,  geb.  vom  Hagen,  f  1588,  aufgenommen  v.  O.  v.  Dassel,  FBAB,  1908,  Okt. 

Rogge,  Th.,  Inschriften  der  Leichensteine  in  dem  Kloster  zum  heil.  Kreuz  zu  Rostock, 
DH  17. 

Roth,  Das  Nassauer  Epitaphienbuch  des  Malers  Dorsen  von  Altweilnau,  VJH  19. 

Ruland,  Das  Epitaphium  des  Geschichtsschreibers  von  dem  Bischoftum  Würzburg, 
UFA  13. 

Schack,  Robert,  Nachrichten  über  die  in  der  Kirche  zu  Hohenleuben  befindliche 
Familiengruft  des  vormals  gräflichen,   jetzt   fürstlichen   Hauses   Reuß-Köstritz,  JVH  56  u.  57. 

Schmidt,  Berthold,  Die  Grabsteine  mit  dem  Kreuze,  NAV  29. 

Schönberg,  Bernh.  v.,  Die  v.  Schönbergschen  Grabdenkmäler  zu  Freiberg,  insbe- 
sondere im  Dome  und  der  Annen-Kapelle,  MFA  14. 

de  Schoutheete  de  Tervarent,  Amedee  Jean  Victor  Marie,  L'epitaphies  Wasien, 
collection  d'inscriptions  tombais  recueillies  dans  les  eglises  et  cimetieres.  Pays  &  Waes. 
A.  Nicolas. 

Schuch,  Grabdenkmäler  adeliger  Personen  auf  dem  alten  Militärfriedhofe  zu  Breslau, 
VJH  27. 

Schwab,  Joh.,  Die  Franziskaner-Kirche  in  Andernach  als  Begräbnisstätte  vornehmer 
Andernacher  Familien  im  17.  u.  18.  Jahrh.    Andernach,  Jahresber.  des  Gymnasiums  1907. 

Schweitzer,  H.,  Die  mittelalterlichen  Grabdenkmäler  mit  figürlichen  Darstellungen  in 
den  Neckargegenden.     Straßburg  1899- 

Semrau,  Die  Grabdenkmäler  der  Marienkirche  in  Thorn,  Thorn  1892  (7.  Heft  d.  Mit- 
teilungen des  Copernikus-Vereins  in  Thorn). 

Siegl,  K.,  Die  ältesten  christlichen  Grabdenkmäler  in  Eger.  Mitteilungen  der  dritten 
(Archiv-)  Sektion  der  k.  k.  Zentralkommission  zur  Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst-  u. 
histor.  Denkmäler.     VI,  2,  1906,  S.  235  ff. 

Skladny,  Grabdenkmal  des  Königs  Boleslaus  Chrobry  in  Posen,  ZJGK  4. 

Sommerfeldt,  Gustav,  Die  Lehndorff-Gräber  in  der  Kirche  zu  Haffstrom  b.  Königs- 
berg, Ostpr.,  DH  37. 

Sponsel,  Fürsten-Bildnisse  aus  dem  Hause  Wettin  (vgl.  weiter  unten  unter:  Porträt), 
enthält  auch  Grabdenkmäler. 

Steche,  Richard,  Das  Hilligersche  Epitaph  in  der  Thomaskirche  zu  Leipzig,  NAS  3. 

Steinmann,  Die  Grabstätten  der  Fürsten  des  Weifenhauses,  Braunschweig  1885. 

Stückelberg,  E.  A.,  Die  mittelalterl.  Grabdenkmäler  des  Basler  Münsters,  Basel  1896. 

Sucjiier,  R.,  Die  Grabdenkmäler  der  in  Hanau  bestatteten  gräflichen  und  fürstlichen 
Personen  aus  den  Häusern  Hanau  und  Hessen.     1879. 

Techen,  Grabsteine  im  Dom  von  Lübeck,  JLG  7. 

v.  Thüna,  Eine  Saalfelder  Grabschrift,  ZTG  NF  4. 

Voigt,  Paul,  Alte  Lissaer  Grabdenkmäler,  ZHGP  1905. 

Walz,  Mich.,  Die  Grabdenkmäler  von  St.  Peter  und  Nonnberg  zu  Salzburg.  Verlag 
der  Gesellschaft  für  Salzburger  Landeskunde.     Salzburg  1867—1875.    3  Bde. 

Winkler,  A.,  Grabdenkmäler  der  Stadtpfarrkirche  zu  Enns  im  Traunviertel  Ober- 
österreichs, JAW  3. 

Weyhe-Eimke,  Arn.  Frhr.  von,  Die  Grabdenkmäler  und  Wappenfenster  der  Frei- 
herren von  Vaux  aus  dem  Hause  Longueval  in  der  Kirche  zu  Vaux  in  der  Picardie.  Mit 
6  Tafeln,  JAW  5. 

Zimmermann,  P.,  Zu  den  Grabdenkmälern  der  Grafen  von  Honstein,  ZHV  23. 


124 

Frühgotische  Grabsteine  aus  Rothenburg  o.  T.,  DH  37.  —  Die  Grabdenksteine  in  der 
evangel.  Stadtpfarrkirche  zu  Kronstadt.  Kronstadt  1886.  —  Grabstein-Inschriften  in  den  Kirchen 
und  auf  den  Friedhöfen  der  gefürsteten  Grafschaft  Görz-Gradiska,  MAW  6.  —  Grabsteine  des 
Chiemgaues,  Heraldisch-genealogische  Blätter  für  adlige  und  bürgerliche  Geschlechter,  hrsg. 
v.  Oelenheinz  und  Kohlhagen  IV  1907.  —  Christen,  Norischer,  Freydhöfe  Gedächtnis, 
Vorstellung  und  Verzeichnis  aller  derjenigen  Monumenten,  Epitaphien  und  Grabschrifften, 
welche  auff  u.  in  denen  zu  Nürnberg  gehör.  3  Kirchhöfen  befindlich.  1682.  —  Otte,  Kirch- 
liche Kunst-Archälogie  I.  Band,  S.  435,  Grabschriften. 

Zahlreiche  „Friedhof-Notizen"  finden  sich  in  allen  Bänden  des  Monatsblattes 
der  K.  K.  Herald.  Gesellsch.  „Adler"  in  Wien.  Über  Holland  existiert  ein  aller- 
dings mangelhaftes  Inventar  der  noch  jetzt  vorhandenen  Grabsteine:  „Nederland 
in  steen  en  beeld"  veröffentlicht  von  R.  P.  van  den  Bosch.  Die  Werke  über  die 
Geschichte  oder  Altertümer  einzelner  Städte  oder  Gegenden  enthalten  manches 
einschlagende  Material.  Beispielsweise  sei  genannt  Cesnola,  L.  di,  Cypern,  seine 
alten  Städte,  Gräber  und  Tempel.  Deutsch  mit  Vorwort  von  G.  Ebers.  2  Bde. 
Mit  über  500  Holzschn.,  96  Tafeln  usw.    Jena  1879. 

Viele  Grabsteine  sind  in  staatliche  Museen  oder  in  die  Sammlungen  von 
Geschichts-  und  Altertumsvereinen  gelangt.  Eine  Menge  derselben  ist  in  den 
Veröffentlichungen,  insbesondere  in  den  Jahresschriften  dieser  Vereine  besprochen; 
häufig  sind  diese  Denkmäler  in  dieser  periodischen  Literatur  auch  abgebildet. 

Das  Wappen  auf  Grabdenkmälern  erfordert  eine  besondere  Betrachtung.1) 
In  den  ältesten  Zeiten,  d.  h.  im  13.  und  14.  Jahrhundert  pflegte  man  nur  das 
Stammwappen  der  Verstorbenen  auf  ihren  Grabsteinen  anzubringen;  hier  und  da 
auch  die  Wappen  ihrer  Eltern.  Später  wurden  5  Wappen  auf  den  Grabdenk- 
malen angebracht,  und  zwar  gewöhnlich  in  der  Mitte  das  betreffende  Stamm-  oder 
Alliancewappen,  oben  —  heraldisch  —  rechts  das  Wappen  des  Vaters  und  links 
das  Wappen  der  Mutter,  unten  rechts  das  Wappen  der  Großmutter  väterlicherseits 
und  links  das  der  Großmutter  mütterlicherseits. 

Häufig  ist  auf  den  mittelalterlichen  Grabsteinen  entweder  der  Betreffende  mit 
voller  Rüstung,  also  auch  mit  seinem  Wappenschilde  abgebildet  oder,  wenn  keine 
Figur  auf  dem  Grabsteine  angebracht  ist,  steht  in  der  Mitte  das  Wappen  des  Be- 
erdigten, wodurch  dasselbe  Wappen  dann  zweimal  vorkommt. 

Um  diese  Wiederholung  zu  vermeiden,  wurde  nicht  selten  an  der  ersten 
Stelle  oben  rechts  ein  anderes  Wappen  angebracht,  oder  es  wurden  auch  die 
anderen  drei  Wappen  in  eine  andere  Reihenfolge  gestellt.  Dadurch  wird  die 
Erklärung  oft  sehr  erschwert.  Auf  Grabmalen  verheirateter  Frauen  findet  man  bis 
5  Wappen,    zuweilen    ihr    Stammwappen    in    der  Mitte,    statt  des  Wappens  ihres 


x)  Das  Beste  über  diesen  Gegenstand  findet  man  dargestellt  von  Fürst  zu  Hohen- 
lohe-Waldenburg,  KGV  7,  20.  —  Lütgendorff-Leinburg,  Familiengeschichte,  Stamm- 
baum und  Ahnenprobe.  Frankfurt  a.  M.  1890,  S.  101  ff,  und  von  St.  Kekule  von  Strado- 
nitz,  Ahnenproben  auf  Kunstwerken,  Die  Zukunft,  10.  Jahrg.  Nr.  42  vom  19.  H.  1902,  wieder 
abgedruckt  in  seinen  ausgewählten  Aufsätzen  I,  1905,  S.  253  ff.  Interessantes  hier  einschlagendes 
Material  findet  man  in  Salver's  „Proben  des  hohen  Teutschen  Reichs-Adels",  Würzburg  1775, 
und  bei  Rudolphi,  Heraldica  curiosa  (2.  Aufl.  1718).  In  Betracht  kommt  ferner  u.  a. 
Lorenz,  Lehrbuch  der  Genealogie,  208 ff. 


125 

Vaters  aber  oben  rechts  das  ihres  Gemahles.  Zuweilen  wurden  aber  auch  statt 
der  Wappen  der  beiden  Großmütter  die  Wappen  der  Eltern  unten  kreuzweise 
überholt.     Abweichungen  von  diesen  Regeln  kommen  vor. 

Noch  schwieriger  wurde  die  Bestimmung  der  Reihenfolge  der  Wappen,  als 
man  im  XV.  Jahrhundert  anfing,  die  Wappen  von  8  oder  16  Ahnen  auf  Denk- 
malen anzubringen.  Zwar  die  Zählung  der  Ahnenquartiere  richtete  sich  nach  der 
in  den  Reichsstiftern.  Aber  es  gab  sehr  verschiedene  Arten,  nach  welchen  man 
die  gezählten  Wappen  zu  stellen  pflegte.  Welches  die  häufigste  Stellung  sei, 
darüber  weichen  die  Angaben  von  Bucelin1),  Hattstein2),  Estor3)  und 
von  Neumann4)  voneinander  ab.  Bei  8  Ahnen  war  hauptsächlich  diejenige 
Stellung  beliebt,  bei  welcher  links  vom  Sarg  die  ungerade  zu  zählenden  Wappen 
stehen  von  1 — 7,  gegenüber  die  übrigen  von  2 — 8,  so  daß  die  Nummern  7  und  8 
zu  unterst  zu  liegen  kommen.  Auf  einzelnen  Denkmalen  ist  eine  ganz  eigene 
Reihenfolge  der  Ahnen  beobachtet.  Bei  anderen  ist  man  im  Zweifel,  ob  dieselbe 
absichtlich  gewählt  worden  ist  oder  ob  sie  auf  einem  Irrtum  beruht.  Auf  anderen 
stehen  die  Wappen  rein  willkürlich. 

Bei  16  Ahnen  nahm  man  gern  die  Nummern  1  und  2  über  das  Haupt  der 
Leiche,  Nr.  15  und  16  zu  Füßen,  die  ungeraden  Nummern  3 — 13  links,  die 
geraden  4 — 14  rechts  von  der  Leiche.  Doch  finden  sich  so  zahlreiche  Ab- 
weichungen, daß  die  richtige  Lektüre  einer  nicht  durch  Inschriften  erläuterten 
gemeißelten  Wappentafel  oft  zu  den  größten  Schwierigkeiten  gehört.  An  strenge 
Regeln  scheint  sich  das  Kunsthandwerk  der  früheren  Jahrhunderte  in  dieser 
Richtung  nur  dann  gehalten  zu  haben,  wenn  es  unter  eine  genaue  Aufsicht 
genealogischer  Sachverständiger  gestellt  war.  Die  Erfahrung  lehrt  leider,  daß  dies 
nicht  allzu  häufig  der  Fall  war. 

Nicht  selten  findet  man  auf  Werken  der  bildenden  Kunst  Ahnenproben5)  dar- 
gestellt, aber  meist  nur  den  heraldischen  Teil  derselben,  also  nur  die  Wappen, 
manchmal  unter  Hinzufügung  des  Familiennamens.  Die  Vornamen  der  Personen 
wurden  gewöhnlich  weggelassen.  In  einem  solchen  Fall  findet  man  also,  entsprechend 
der  Zusammensetzung  der  Ahnenproben,  die  Familienwappen  stets  in  bestimmter 
Anzahl,  nämlich  2,  4,  8,  16,  32  usf.  Denn  jeder  Mensch  hat  bekanntlich  2  Eltern, 
4  Großeltern,  8  Urgroßeltern,  16  Ururgroßeltern,  32  Urururgroßeltern  usf.  Diese 
dem  Heraldiker  ganz  geläufige  Erscheinung  ist  den  Kunstverständigen  und  Kunst- 
historikern heutzutage  meist  ziemlich  unbekannt;  und  doch  bieten  solche  Wappen- 
gruppen die  Möglichkeit,  die  Herkunft  und  Entstehungszeit,  aber  auch  die  Fälschung 
eines  Kunstwerkes  festzustellen. 

Wenn  auf  einem  Werk  der  bildenden  Kunst  und  des  Kunstgewerbes    älterer 


1)  Bucelini,  G.,  Germania  Topo-,  Chrono-,  Stemmato-graphica  sacra  et  profana.  Pars 
altera.     Genealogica  Germaniae  Notitia.    Partis  secundae  pars  tertia. 

2)  Hattstein,  D.  H.  von  und  zu,   Die  Hoheit   des  teutschen  Reichsadels  etc.    Ex- 
plicationes  2do. 

3)  Estor,  J.  G.,  Praktische  Ahnenprobe,  S.  457. 

*)  Neumann,  J.  F.  W.  de,  Meditationes  juris  principum  de  jure  personarum  lllustnum 
earumque  ministris.    Lib.  II,  Tit.  XII,  S.  182ff. 

5)  Das  Folgende  nach  Kekule  von  Stradonitz  a.  a.  O. 


126 

Zeit  Wappen  in  der  Zahl  4,  8,  16,  32  usw.  auftreten,  so  ist  in  erster  Linie  zu 
vermuten,  daß  auf  dem  Kunstgegenstand  das  Ahnenwappen  des  Stifters  oder  Her- 
stellers bis  zu  einer  gewissen  Ahnenreihe  hinauf  angebracht  sind.  Bei  Kunst- 
und  Lokalhistorikern  findet  man  nicht  selten  die  irrige  Annahme,  das  Vorkommen 
von  z.  B.  8  Ahnenwappen  auf  einem  solchen  Kunstwerk  lasse  darauf  schließen, 
daß  dieses  auf  Kosten  von  8  verschiedenen  adeligen  Personen  hergestellt  sei,  deren 
Nachbarschaft  alsdann  vermutet  wird.  Dabei  bleibt  es  dann  oft  rätselhaft,  wie 
Mitglieder  der  8  adeligen  Familien  in  die  Gegend,  um  die  es  sich  handelt, 
gekommen  sein  sollen.  Sobald  man  aber  erkannt  hat,  daß  es  sich  um  eine  Ahnen- 
probe handelt,  entfällt  der  Gedanke,  es  handle  sich  um  Personen  ein  und  der- 
selben Gegend,  von  selbst. 

Die  Ermittelung  der  Personen,  deren  Ahnenprobe  auf  dem  Kunstgegenstande 
durch  die  Wappen  zum  Ausdruck  gebracht  ist,  und  der  Namen  all  dieser  Ahnen 
gehört  zu  den  schwierigsten  Aufgaben  der  wissenschaftlichen  Genealogie.  Vor- 
bildlich ist  sie  gelöst  worden  von  Hermann  Hahn  in  einer  Abhandlung  „Die 
Brunnenschale  in  der  Burgruine  Nannenstein  bei  Landstuhl"  (Vierteljahrsschrift 
für  Wappen-,  Siegel-  und  Familienkunde,  26.  Jahrg.,  1898,  S.  154ff.).  Nannen- 
stein ist  die  Feste,  in  der  am  7.  Mai  1525  Franz  von  Sickingen  starb.  Da  gibt 
es  eine  Brunnenschale  mit  8  Wappen.  Die  Formen  der  Schale  und  der  Wappen 
zeigen,  daß  sie  der  letzten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  angehört.  Abgesehen  von 
der  Zahl  8,  wird  schon  deshalb,  weil  die  8  Wappenschilde  sich  bei  näherer  Be- 
trachtung als  4  Paare  von  Wappenschilden  darstellen,  ersichtlich,  daß  es  sich 
auf  dieser  Brunnenschale  um  eine  heraldische  Ahnenprobe  zu  8  Ahnen  oder  um 
zwei  solche  zu  je  4  Ahnen  handelt.  Hahn  hat  mit  einem  großen  Aufwand  von 
Gelehrsamkeit  auf  das  scharfsinnigste  den  Beweis  geführt,  daß  es  sich  auf  der 
Brunnenschale  von  Nannenstein  um  die  Ahnenwappen  des  Franz  Konrad  von 
Sickingen  und  seiner  zweiten  Gemahlin  Alverta  von  Milendonk  dreht. 
Hier  liegen  also  tatsächlich  zwei  Ahnenproben  zu  je  4  Ahnen  vor.  Da  dieses 
Paar  im  Jahre  1565  die  Ehe  schloß,  so  ergibt  sich,  daß  der  Brunnen  sicher  nicht 
vor  diesem  Jahre  errichtet  worden  ist.  Da  aber  Alverta  Konrads  zweite  Ehefrau 
war  und  diese  zweite  Ehe  kinderlos  blieb,  während  Franz  Konrad  aus  erster  Ehe 
lebende  Kinder  hatte,  so  ergibt  sich  weiter  der  Schluß,  daß  er  aus  Rücksicht  auf 
seine  Kinder  erster  Ehe,  sobald  die  zweite  Frau  verstorben  war,  keinen  Brunnen 
mehr  herstellen  lassen  konnte,  der  nur  mit  den  Ahnenwappen  seiner  zweiten 
Gemahlin  geschmückt  war  und  nicht  auch  die  Ahnenwappen  der  ersten  Frau  trug. 
Da  jene  am  25.  September  1564  starb,  kann  der  Steinmetz  nicht  mit  der  Her- 
stellung des  Brunnens  nach  ihrem  Todestage  beauftragt  worden  sein.  Die  Brunnen- 
schale ist  also  zwischen  1556  und  dem  25.  September  1564  in  Auftrag  gegeben 
worden.     Das  lehren  uns  die  Wappen  und  deren  Anordnung. 

Nicht  allzuschwer  wird  es  in  der  Regel  sein,  zu  erhärten,  wo  die  Ahnenprobe 
anfängt.  Sind  8  Wappen  auf  einer  Abendmahlskanne  angebracht,  so  wird  man 
annehmen  können,  daß  die  Ahnenprobe  an  der  einen  Seite  des  Henkels  beginnt 
und  an  der  anderen  Seite  endigt.  Denn  der  Künstler  wird  die  Wappen  nicht  so 
angeordnet  haben,  daß  der  Henkel  der  Kanne  die  Ahnenprobe  zerschneidet.  Einen 
weiteren  Fingerzeig  gibt  der  Umstand,  daß  man  die  Wappen  eines  Ehepaars  und 


127 

die  darüberstehenden  Helme,  wenigstens  in  der  guten  Zeit  der  Heraldik,  einander 
zuzuneigen  pflegte.  Die  Wappenbilder  durften  einander  nicht  den  Rücken  zu- 
kehren. So  erkennt  man  wenigstens  die  zueinander  gehörenden  Wappenpaare, 
also  Ehepaare,  und  kann  bald  feststellen,  daß  8  oder  16  Ahnenwappen  aus  4  oder 
8  Ehewappenpaaren  bestehen  und  welchen  Familien  diese  Ehepaare  angehören. 
Hat  man  weiter  keinen  Anhaltspunkt,  so  muß  man  nun  allerdings  an  die 
Genealogien  der  Familien  herantreten  und  aus  der  nach  dem  Stil  des  Kunstwerkes 
in  Betracht  kommenden  Zeit  zu  schließen  versuchen,  welche  ehelichen  Verbindungen 
es  zwischen  je  zwei  der  Familien  gab. 

Wenn  2  Wappen  auf  einem  Kunstwerk  durch  Anordnung,  Gegeneinander- 
stellung, Unterbringung  unter  denselben  Helm  oder  unter  dieselbe  Krone  zweifel- 
los als  Ehewappen  gekennzeichnet  sind,  und  wenn  es  sich  nachweisen  läßt,  daß 
es  eine  eheliche  Verbindung  zwischen  den  beiden  Familien,  deren  Wappen  vor- 
liegt, nie  gab,  dann  liegt  eine  Fälschung  vor.  So  wurde  vor  einiger  Zeit  in  Berlin 
eine  gemalte  Glasscheibe  mit  den  beiden  Wappen  zweier  sehr  vornehmen  Adels- 
familien zu  hohem  Preise  versteigert.  Das  Wappenpaar  mußte  nach  der  Anord- 
nung ein  Ehewappen  sein.  Eine  eheliche  Verbindung  war  zwischen  den  beiden 
Familien  nachweislich  niemals  geschlossen  worden.  Die  Genealogie  beider  Fa- 
milien kann  als  völlig  aufgeklärt  gelten,  so  daß  es  sich  um  ein  unbekanntes 
Ehepaar  nicht  handeln  kann.  Die  Wappenscheibe  war  also  unzweifelhaft  eine 
Fälschung. 

Vor  einigen  Jahren  wurde  dem  rühmlichst  bekannten  Genealogen  Kammer- 
herrn Dr.  Kekule  von  Stradonitz,  ein  Messingkasten  zur  Prüfung  der  Echtheit 
vorgelegt.  Auf  dem  Deckel  war  ein  großes  Wappen  der  bekannten  Familie  von  A., 
auf  den  vier  Seiten  waren  zusammen  8  andere  Wappen  eingegraben.  Aus 
dieser  Anordnung  war  zu  schließen,  daß  die  8  kleineren  Wappen  eine  Ahnen- 
probe zu  8  Ahnen  eines  Mitgliedes  der  Familie  von  A.  sein  sollten.  Kekule 
von  Stradonitz  konnte  feststellen,  daß  in  der  Familie  von  A.  eine  Ehe,  welche  die 
aus  den  8  angebrachten  kleinen  Wappen  ersichtliche  Ahnenprobe  ergeben 
konnte,  nie  geschlossen  war.  Alle  denkbaren  Möglichkeiten  wurden  berücksichtigt. 
Vergebens.  Da  das  Messingkästchen  selbst  echt  schien,  mußte  also  wenigstens 
die  Gravierung  gefälscht  sein.  Durch  diese  Gravierung  wäre,  wenn  sie  echt  war, 
der  Wert  des  Kästchens  verzehnfacht  worden.  Kekule  von  Stradonitz  gelangte 
auf  diesem  rein  genealogisch-heraldischen  Wege  zu  der  Überzeugung,  daß  eine 
Fälschung  vorliege,  und  konnte  die  Familie  von  A.,  der  das  Kästchen  zu  hohem 
Preis  zum  Kauf  angeboten  wurde,  vor  beträchtlichem  Schaden  bewahren.  Bald 
darauf  hatte  Kekule  von  Stradonitz  die  Genugtuung,  daß  ein  Kenner,  Professor 
Emil  Doepler  der  Jüngere,  auf  Grund  der  übrigen  Ornamente,  die  in  das  Kästchen 
eingraviert  waren,  die  Fälschung  als  zweifellos  erkannte.  Diese  Ornamente  waren 
nämlich  nach  einer  Ornamentvorlage  getreulich  kopiert,  die  erst  in  unseren  Tagen 
entdeckt  worden  und  in  der  Zeit,  aus  der  das  Messingkästchen  selbst  stammte, 
völlig  unbekannt  war. 

Auch  die  Kirchenglocken1)  bieten  durch  ihre  Inschriften  Material,  welches 


!)  Otte,  H.,  Glockenkunde  1858.   2.  A.    Leipzig  1884.     Vgl.  besonders  S.  80 ff. 


128 

dem  Familienforscher  nützlich  werden  kann.     So  heißt  es  auf  der  Rückseite  der 
Jesus-Glocke  in  der  katholischen  Kirche  zu  Weimar1): 

1891 
In  Gottes  Namen  floß  ich, 
Heinrich  Ulrich  in  Apolda  goß  mich, 
Pfarrer  Jüngst  in  Weimar 

kaufte  mich 
von  frommen  Gaben, 
Und  taufte  mich. 

Allerdings  finden  sich  historische  Notizen  keineswegs  auf  allen  Glocken. 
Gebetsformeln,  Bibelsprüche,  Namen  einzelner  Heiligen,  magische  Zeichen,  durch 
welche  man  die  Kraft  der  geweihten  Glocken  zu  verstärken  meinte,  und  Inschriften, 
die  sich  auf  die  Bestimmung  der  Glocken  beziehen  und  worin  letztere  redend 
eingeführt  werden,  meist  in  Versen,  entbehren  des  familiengeschichtlichen  Mo- 
mentes. Die  geschichtlichen  Notizen  auf  Glocken  beschränken  sich  in  ältester 
Zeit  auf  die  Namen  oder  die  Dedizierung  der  Glocke  und  etwa  den  Namen  des 
Donators.  Auf  einer  Glocke  zu  Gilching  in  Oberbayern  steht  außer  den  zauber- 
kräftigen und  vielleicht  absichtlich  verkehrt  geschriebenen  Namen  der  vier  Evan- 
gelisten: Arnoldus  sacerdos  de  Giltekin  me  fundi  fecit,  und  dieser  Priester  findet 
sich  in  Urkunden  von  1162—1194  erwähnt.2)  Die  Glockengießer  nennen  sich  seit 
dem  14.  Jahrhundert.  Im  Laufe  des  15.  Jahrhunderts  kommen  die  ersten  Bei- 
spiele sehr  ausführlicher  historischer  Inschriften  vor,  welche  die  früheren  Schick- 
sale der  Glocken  erzählen,  die  Namen  der  Pathen,  der  Regenten  und  Kirchen- 
patrone, des  Ortsgeistlichen,  der  Kirchen-  und  Gemeindevorsteher  mit  allen  Titeln 
enthalten.  Auch  in  den  östlichen  Gebieten  fand  die  Sitte,  außer  Bibelsprüchen 
und  Heiligen  gelegentlich  auch  profane  Personen  zu  nennen,  Eingang.  So  erwähnt 
Heinrich  Kleinwächter  die  Glockeninschriften  in  der  Provinz  Posen  ZHG  15 
Seite  39  die  Inschriften:  „Generosus  dominus  Kristoforus  Micielski  me  fieri  fecit. 
Generosa  Anna  de  Solkowo  Micielska"  (1604)  und:  „Generosi  Stanislai  Bronikowsky 
cura  et  sumtibus"  (1635). 

Zum  Schluß  dieser  Betrachtung  der  monumentalen  Quellen  der  Familien- 
geschichte mögen  die  Steine  der  Grabmäler  der  Gegend  von  Trier  an  der  Mosel 
reden  aus  der  Zeit,  als  Römertum  und  Germanentum,  Heidentum  und  Christen- 
tum miteinander  um  die  Herrschaft  kämpften.3)  Bei  der  Prüfung  der  dortigen 
Grabstätten  ist  die  Trennung  zu  beobachten,  welche  man  bei  der  Anlage  für  die 
Urnengräber  und  die  daranstoßenden  christlichen  Steinsärge  beobachtete.  Sie 
ergab  sich  meistens  von  selber,  da  die  römisch-heidnische  Sitte,  die  Grabdenk- 
mäler möglichst  nahe  bei  den  Toren  der  Stadt  und  zur  Seite  der  zu  ihnen  füh- 


J)  Habbicht,  H.,  Weimars  Kirchenglocken  in  „Deutschland.  Weimarische  Landes- 
zeitung".   57.  Jahrg.  1905,  Nr.  162  ff. 

2)  Auf  mittelalterlichen  Glocken  sind  Angaben  von  Namen  deutscher  Familien  selten. 
So  kommt  z.  B.  auf  den  von  Größler,  „Glocken  des  Mansfelder  Seekreises  und  die  älteste 
mit  der  Jahreszahl  ihrer  Entstehung  versehene  Glocke  Deutschlands"  (ZHV  11,  26  ff.)  be- 
handelten Glocken  keine  einzige  deutsche  Familie  vor. 

3)  Vgl.  meine  Abhandlung:  Trier  an  der  Mosel,  ein  deutsches  Pompeji,  Dresdner 
Anzeiger,  Montagsbeilage,  I.  Jahrg.,  Nr.  38,  Seite  302. 


129 

renden  großen  Landstraßen  aufzurichten  pflegte,  die  christliche  Sitte  dagegen,  ihre 
Grabsärge  möglichst  nahe  bei  ihren  gottesdienstlichen  Versammlungsorten  in  einer 
gewissen  Entfernung    von    den   Mauern   der  Stadt  und  in  Zurückgezogenheit  von 
dem  Geräusche  der  Straßen  aufzustellen  bemüht  war.     Die  Sonderung   war   aber 
an  allen  Orten  eine  friedliche.     Die    dem    Heidentum   ergebenen   Familien  hatten 
immer  den   nach   Sonnenuntergang  liegenden   Teil    für    ihre  Hingeschiedenen  ge- 
wählt, die  zum  Christentum  übergetretenen   den   nach   Sonnenaufgang  gerichteten 
Teil  für  ihre  Entschlummerten  erworben;  und  das   enge  Aneinanderschließen   der 
einen  an  die  anderen  zeigt  einen  milden,  duldsamen  Geist,  welcher  in  Trier,  mit 
wenig  Störungen,  von  der  Pflanzung  des  Christentums  an  bis  in  die  spätrömische 
Zeit  gewaltet  zu  haben  scheint.     Mit  Teilnahme   an   fremdem   Schmerz  lesen  wir 
die  lange  Reihe  der  auf  uns  gelangten  lateinischen  und  griechischen  Grabinschriften, 
so  die  heidnischen:   „Was   du    mir   verweigert    hast,  das    habe    ich,  die    liebende 
Mutter,  dir,  meinem  Sohne  Acceptius  Artimus,  in  meinem  Kummer  getan.     Lebe 
wohl,"  oder:  „dem  Caius  Julius  Primus,  dem  Sohn  des  Adarus,  dem  Trierer,  dem 
Reiter  der  norischen  Ala,  dem  Stator,  27  Jahre  alt  und  7  Jahre  Soldat,  ließ   der 
Erbe  auf  eigene  Kosten  das  Denkmal  errichten",  oder  der  christlichen:  „Hier  ruht 
Amantia  in  Frieden,  nur  ein  Fremdling  auf  Erden;   ihr  Fleisch  liegt  hier",    „Hier 
liegt  in  Christo  Ussikinos  aus  dem  Morgenlande.     Er  war    etwas  über    29  Jahre 
alt,"    „Des  Subdiakonus  Ursinianus  Gebeine  ruhen  unter  diesem  Grabmal,  welcher 
es  verdient  hat,  daß  sein  Grab  neben  den  Gebeinen  der  Heiligen  gestellt  werde, 
so  daß  er  nicht  unter  den  Qualen  der  Hölle,  noch  unter  der  ewigen  Verdammnis 
wird  zu  dulden  haben.  Diese  Inschrift  setzte  Ladula,  seine  liebe  Gemahlin.  Er  ging 
von  hinnen  am  27.  November.   Er  lebte  33  Jahre."1)   (F.  Hettner,  Die  römischen 
Steindenkmäler  des  Provinzialmuseums  zu  Trier,  Seite  76  ff.)    Der  Römer,  der  über 
seine  Begräbnisstätte  verfügen  konnte,  wählte  zu  derselben  gerne  einen  anmutig 
gelegenen  Ort.    Petronius  z.  B.  wünscht,  daß  seine  Asche  mit  jeder  Art  von  Obst- 
bäumen  und  Reben    reichlich    umgeben  werde.     Martial    sagt,    Faenius    habe  zur 
bleibenden    Ehre    seiner   Asche    derselben    einen    Hain    mit    freundlich    bebauten 
Äckern  geweiht.     Viele  Grabinschriften  enthalten    ähnliche  Bestimmungen.     Diese 
Neigungen   brachten  die  Römer  auch  in  unsere  Heimat  mit  und  eine  Menge  von 
Orten  geben  dafür  Zeugnis.     So  erhebt    sich,  wie  ich  schon  vermerkt  habe,    das 
Grabdenkmal  in  Igel  beim  Zusammenfluß  der  Saar   und  Mosel  an   der  schönsten 
Stelle,  so  genoß  man  auf  der  halben  Höhe  des  Berges  von  Euren,  wo  sich  eine 
Grabnische  in  pompejanischem  Geschmack  mit  eingesenkter  Aschenurne  fand,  die 
trefflichste  Aussicht  ins  Tal  und  über  die  Augusta;  so   lag  ein  Grabmal,  das  zu 
einem  Landsitze  unterhalb  der  Stadt  gehörte,  an   dem   Flußufer  auf  nicht  minder 
reizender  Stelle.     Dasselbe  gilt  von   den  Rebenhügeln   und  Viridarien,   auf  denen 
man   an  der  östlichen    und    südlichen   Seite  der  Stadt  Aschengefäße  trifft.     Diese 
Sitte  finden  wir  auch  nachgeahmt  in  der  Aufstellung   der  christlichen  Steinsärge. 
Daß  die  Gläubigen  den   zur   Ruhestatt   ihrer  Entschlafenen  gewählten  Platz  nach 
antiker  Weise  bepflanzten,  darauf  weist    schon    die  Aufstellung  der  Steinsärge  in 


l)  Die  Inschrift  muß,  wenn  sie  echt  ist,  vor  Leo  I.  verfaßt  sein,  welcher  auch  für  den 
ordo  der  Subdiakonen  die  Ehelosigkeit  gebot. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  g 


130 

größeren  und  kleineren  Zwischenräumen  hin,  welche  zwanglose  Anordnung  dem 
Cömeterium  einen  freundlichen  Anblick  gewährte;  daß  sie  nach  antikem  Vorbilde 
die  Grabmäler  mit  Rosen,  Lilien  und  Violen  umgaben,  können  wir  aus  den 
Kirchenvätern  entnehmen;  daß  die  Cömeterien  mit  Bäumen  besetzt  wurden,  lernen 
wir  aus  Prudentius  kennen;  und  so  wurde  die  Ruhestätte  der  entschlafenen  Gläu- 
bigen einem  Garten  gleich,  dessen  Besuch  Chrysostomus  einen  geistig  erhebenden 
Gang  nennt.1) 


J)  v.  Wilmowsky,  Archäologische  Funde  in  Trier,  1873.  —  Kraus,  F.  X.,  Die  christ- 
lichen Inschriften  der  Rheinlande.  Freiburg  i.  B.  1890.  91.  94.  —  G.  Brambach,  Corpus  in- 
scriptionum  Rhenanarum.  Elberfeld  1867.  —  E.  Egli,  Die  christlichen  Inschriften  der  Schweiz 
vom  4.  bis  9.  Jahrh.  (Mitt.  d.  antiquar.  Gesellschaft  24).  Zürich  1896.  —  Weitere  Literatur  über 
die  antiken  Denkmäler  auf  deutschem  Boden  in  Dahlmann-Waitz-Brandenburg,  Quellenkunde 
der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl.  1906,  Nr.  2465  ff.,  und  im  Korrespondenzblatt  der  West- 
deutschen Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst. 


Das  Porträt. 


IE  Porträtkunst1)  war  bereits  im  höchsten  Altertum,  bei  den  Ägyptern, 
sehr  entwickelt,  wie  die  hölzernen  Gräbergestalten  der  Verstorbenen  und 
einige  Genrefiguren  beweisen.  Bei  den  Griechen  gelangte  sie  erst  in 
der  alexandrinischen  Zeit  zur  höchsten  Vollendung.  Mit  Lysippos  und 
seinem  Bruder  Lysistratos,  die  damit  begannen,  Gesichtsmasken  nach  dem  Leben 
abzuformen,  drang  die  realistische  Auffassung  in  die  Porträtkunst  ein,  die  von 
den  Römern  in  virtuoser  Weise  ausgebildet  wurde.  Jetzt  wurde  neben  der  alt- 
griechischen Porträtherme  auch  die  in  alexandrinischer  Zeit  erfundene  Porträtbüste 
weiter  ausgestaltet.  Im  späteren  Mittelalter  erwachte  das  Porträt  zunächst  in  der 
Grabplastik  zu  neuem  Leben.2)  Unbedingte  Naturtreue  zeigen  dann  die  Ölporträts 
von  Jan  van  Eyck  und  seiner  Schule.  Auch  in  der  italienischen  Renaissance  fiel 
den  Bildhauern  (Mino  da  Fiesole,  Desiderio  da  Settignano,  Rosellino  u.  a.)  eine 
bedeutende  Rolle  in  der  Entwickelung  zu  naturalistischer  Lebenstreue  zu.  Von 
den  Malern  des  15.  Jahrhunderts  sind  Ghirlandajo,  Botticelli,  Antonello  da 
Messina  an  erster  Stelle  zu  nennen.  Zur  höchsten  Blüte  wurde  das  Porträt 
dann  durch  Leonardo  da  Vinci,  Raffael,  Sebastiano  del  Piombo,  Tizian,  Tinto- 
retto  gebracht,  bei  denen  das  ganze  Wesen  des  Dargestellten  zum  Ausdruck 
gelangt.  Schlichter,  aber  ungemein  fein  in  der  Charakterisierung  und  der 
Durcharbeitung  der  Einzelheiten  sind  die  Bildnisse  eines  Dürer  und  Holbein. 
Im  17.  Jahrhundert  treten  besonders  die  Niederländer  Rubens,  van  Dyck,  Frans 
Hals,  Rembrandt  und  der  Spanier  Velazquez  hervor.  Die  niederländische  Malerei 
brachte  auch  die  sogenannten  Konversationsstücke  und  die  Doelen-  (Schützen-) 
und  Regentenstücke  auf,  in  denen  die  Porträtierten  zu  freien  Gruppen  bedeutungs- 
voll verbunden  wurden.  Seit  dem  17.  Jahrhundert  ist  die  Porträtbildnerei  so  sehr 
in  den  Vordergrund  getreten,  daß  kein  Figurenmaler  oder  Bildhauer  von  Bedeu- 
tung sich  ihr  entzogen  hat.  Von  bevorzugten  Porträtmalern  der  neueren  Zeit 
sind  die  Franzosen  David,  Gerard,  Ingres,  Bonnat,  Carolus-Duran,  Benjamin- 
Constant,    Besnard,    die   Engländer   Reynolds,    Sainsborough,    Lawrence,    Millais, 


1)  Meyer,  Konvers.-Lex.  VI*  1907,  S.  175f.  —  Brockhaus,  Konserv.-Lex.  II",  1908, 
S.  987  f. 

2)  Vgl.  oben  unter:  Grabdenkmäler. 

3)  Blanckmeister,  Ahnenbilder.  Zur  Pflege  der  Familienkunde,  in  „Das  Pfarrhaus"  1908, 
Nr.  2,  wieder  abgedruckt  im  Archiv  f.  Stamm-  u.  Wappenkunde  VIII,  1908.  Hier  wird  eine 
Liste  derjenigen  Familien  dargeboten,  betreffs  deren  Verf.  Porträts  von  Angehörigen  besitzt. 

9* 


132 

Watts,  Onleß,  Herkomer,  die  Amerikaner  Whistler  und  Sargent,  der  Schwede 
Zorn,  der  Däne  Kroger,  die  Ungarn  Horowitz  und  Laszlo  und  der  Pole  Pochwalski 
zu  nennen.  Unter  den  deutschen  Porträtmalern  ragen  hervor:  Angelika  Kauffmann 
(t  1807),  Graff  (f  1813),  Wach  (f  1845),  Stieler  (f  1858),  Winterhalter  (f  1873), 
Magnus  (f  1872),  Riedel  (f  1883),  Gustav  Richter  (f  1884),  Friedrich  Kaulbach, 
Lenbach,  Angeli,  Hermann  Kaulbach  und  Fr.  Aug.  von  Kaulbach,  Pohle,  Koner. 
Das  Porträt  ist  im  Vergleich  mit  den  sonstigen  Quellen  der  Familiengeschichte 
von  der  modernen  Wissenschaft  stiefmütterlich  behandelt  worden.  Es  ist  eine 
sehr  schöne  und  nachahmenswerte  Sitte,  die  Porträts  alter  und  neuer  Familien- 
glieder zu  sammeln.3)  Es  werden  sich  dabei  leicht  gewisse  Grundtypen  der  Ge- 
sichtsbildung und  auch  einzelne  merkwürdige  Beeinflussungen  des  überkommenen 
Bildes  nachweisen  lassen.  Die  Darstellungen  auf  Grabmonumenten  oder  sonstigen 
Gedächtniswerken  früherer  Zeit  aus  Stein  bedürfen  allerdings  sehr  der  Kontrolle 
durch  alte,  möglichst  gleichzeitige  Holzschnitte,  Kupferstiche,  Ölgemälde  und 
sonstige  bildliche  Darstellungen1)  sowie  der  literarischen  Beschreibung.  Was  in 
volkstümlichen  Darstellungen  berühmter  Männer  der  Vorzeit  kolportiert  wird,  ist 
meistens    höchst    ungenau,    ja    vielfach    ganz    willkürlich,    so  z.  B.  die  Bilder  der 


*)  Ich  stelle  hier  einige  Porträtwerke  zusammen,  die  im  Text  nicht  erwähnt  werden. 
Porträts  finden  sich  schon  früh  in  der  gedruckten  Literatur:  Stammbuch  oder  Chronik  des 
Uhralten  Adelichen  und  Gedenkwürdigen  Geschlechts  der  von  Berlebsch.  Durch  Johannem 
Letzenerum,  Hardessianum,  Pfarrherrn  zu  Ibra  im  Ampt  Grubenhagen  1593.  —  D.  Castos, 
Icones  X  illustr.  baronum  ex  Fuggerorum  gente  qui  domicilia  Augustae  Vind.  constituta 
habent  Aug.  Vind.  1592;  ders.,  Fuggerorum  et  Fuggerarum  quae  in  familia  natae 
quaeve  in  familiam  transierunt  Aug.  Vind.  1618.  —  Contrafehe  d.  Herren  Fugger  und 
Frawen  Fuggerin.  Augsp.  1620  (1619).  —  Kilian,  Wolfg.,  Pinacotheca  Fuggerorum. 
ed.  nova.  Ulm  1754.  —  Memorie  imprese,  e  ritratti  de  signori  academici  gelati  di 
Bologna.  Raccolta  nel  principats  del  signor  conte  Valerio  Zani  il  ritardato.  Bologna 
1672.  406  pagg.  4°  (mit  33  blattgroßen  Porträts,  wertvoller  Beitrag  zur  Gelehrten- 
geschichte Bolognas).  —  Tomasinus,  J.  P.,  Illustrium  virorum  elogia  iconibus  illustrata. 
Mit  Wappen-  und  Medaillen-Abbildungen  4.  Patavii  1630.  —  Ursinus,  F.,  Illustrium 
imagines  ex  antiquis  marmoribus  numismatibus  et  gemmis  expressae  quae  extant.  Romae, 
major  pars  apud  Fab.  Ursinum:  editio  altera  aliquot  imaginibus  et  J.  Fabri  commentario 
auctior.  Antverpiae  ex  officina  Plantin  1606,  4°  (mit  168  Porträts  von  Galle).  —  Aus  späterer 
Zeit  seien  erwähnt:  Bechstein,  L-,  Zweihundert  deutsche  Männer  in  Bildnissen  und  Lebens- 
beschreibungen. Leipzig  1854.  —  Dethier,  Ph.  A.,  Historisch-chronologische  Galerie  oder 
Porträt-Sammlung  der  berühmtesten  Männer  aller  Zeiten  und  Völker,  enthaltend:  in  24  großen 
Tafeln  an  1500  echte  Porträte  nach  Jahrhunderten  geordnet.  Cöln  1832.  —  Landmann,  O., 
Bach-Porträts.  Die  Musik  XXVII,  1907  (8\  216—228.  —  Moehsen,  J.  C.  W.,  Verzeichnis 
einer  Sammlung  von  Bildnissen,  größtenteils  berühmter  Ärzte.  Berlin  1771.  —  Seidel,  M.  F., 
Bilder-Sammlung,  in  welcher  100  größtenteils  in  d.  Mark  Brandenburg  gebohrene  wohlver- 
diente Männer  angestelet  werden,  m.  beygefügter  Erläuterung,  in  welcher  desselben  Lebens- 
umstände u.  Schriften  erzehlet  werden.  Berlin  1751.  —  Werckmeister,  R.,  Das  19.  Jahr- 
hundert in  Bildnissen.  5  Bde.  (mit  600  Porträts  nebst  biograph.  Text.  Berlin  1898—1901.  — 
Danske  malende  Portraeter,  hrsg.  von  Lund  und  Andersen.  Kopenhagen  1899  f.  —  Musee 
de  portraits  d'artistes,  hrsg.  von  Henry  Jouin.  Paris  1888.  —  Porträts  berühmter  Pädagogen. 
2.  Aufl.  Wien  1892.  —  Porträts  berühmter  Naturforscher.  Wien  1892.  —  Porträtkatalog  zur 
Geschichte  des  Theaters  u.  der  Musik.  München  1894 f.  —  Hofstede  de  Groot,  Meister- 
werke der  Porträtmalerei  auf  der  Ausstellung  im  Haag.  1903.  —  Ein  Verzeichnis  der  hervor- 
ragendsten Bildnisse  gibt  Sauerhering's  Vademecum  für  Künstler  und  Kunstfreunde.  Tl.  3. 
Stuttgart  1904. 


133 

Kaiser1)  und  Fürsten  vergangener  Zeiten.2)  Nur  in  einzelnen  Ausnahmefällen  konnte 
schon  früher  ein  sicheres  Bild  gewonnen  werden,  so  z.  B.  betreffs  der  Ikonographie 
König  Rudolfs  von  Habsburg.3) 

Sammlungen  von  Porträten  berühmter  Personen  des  griechischen  und  römischen 
Altertums,  namentlich  von  Büsten  und  geschnittenen  Steinen,  sind  schon  im  An- 
fang der  Renaissancezeit  in  Italien  angelegt  worden.  Von  da  verbreitete  sich  diese 
Liebhaberei  nach  dem  Norden,  und  im  16.  Jahrhundert  fertigten  Kupferstecher 
und  Holzschneider  bereits  ganze  Reihen  von  Bildnissen  geschichtlicher  Personen 
der  Vergangenheit  und  hervorragender  Zeitgenossen  an.  Die  künstlerisch  bedeu- 
tendste Sammlung  dieser  Art  ist  die  „Ikonographie"  des  van  Dyck  (um  1630  bis 
1640.  Van  Dyck  gab  nämlich  eine  Sammlung  seiner  Porträts  heraus,  wozu 
er  elf  eigenhändig  radierte,  während  die  anderen  von  den  besten  Stechern 
Antwerpens  ausgeführt  wurden.  Das  Werk  erschien  zuerst  von  1632  an  bei 
M.  van  den  Enden  in  84  Blättern,  dann  1645  bei  Gillis  Hendricx,  der  die  Zahl 
der  Blätter  auf  100  brachte,  unter  dem  Titel:  „Icones  principum,  virorum  doctorum 
etc.  numero  centum  ab  Antonio  van  Dyck  pictore  ad  vivum  expressae  eiusque 
sumptibus  aere  incisae".  Es  erlebte  später  noch  verschiedene  Auflagen  (vgl. 
F.  Wibiral,  L'iconographie  d'Antoine  van  Dyck  d'apres  les  recherches  de  H.  Weber, 
Leipzig  1877).  In  neuerer  Zeit  ist  das  Sammeln  von  Porträten  und  ihre  wissen- 
schaftliche Bearbeitung  wieder  sehr  in  Aufnahme  gekommen.  Vgl.  Visconti, 
Iconographie  grecque  (Par.  1808,  3  Bde.),  und  Iconographie  romaine  (das.  1818 — 33, 
4  Bde.);  Bernouilli,  Römische  Ikonographie  (Stuttgart  1882—94,  3  Teile); 
Winter,  Über  die  griechische  Porträtkunst  (Berlin  1894);  Marquet  de  Vasselot, 
Histoire  du  portrait  en  France  (Paris  1880);  Pinset  et  d'Auriac,  Histoire  du 
Portrait  en  France  (Paris  1884);  Imhof-Blumer,  Porträtköpfe  auf  römischen 
Münzen  (Leipzig  1879)  und  auf  antiken  Münzen  hellenischer  und  hellenisierter 
Völker  (Leipzig  1885);  Lehmann,  Das  Bildnis  bei  den  altdeutschen  Meistern  bis 
auf  Dürer  (Leipzig  1900);  Schaeffer,  Die  Frau  in  der  venet.  Malerei  (München 
1900);  ders.,  Das  Florentiner  Bildnis  (München  1903);  J.  Burckhardt,  Das 
Porträt  in  der  Malerei  (in  den  „Beiträgen  zur  Kunstgeschichte  in  Italien",  Basel 
1898);  Armand  Dayot,  L'image  de  femme  (Paris  1900);  Williamson,  History 
of  portrait  miniatures  (London  1904,  2  Bde.),  J.  Collier,  The  art  of  portrait 
painting  (London  1905);  Leisching,  Das  Bildnis  im  18.  und  19.  Jahrhundert 
(Wien  1906);  die  Porträtkataloge  von  Drugulin  (Leipzig  1859 — 60,  2  Bde.)  und 
Lutz  (Hanau  1887  ff.).  Einschlagende  Beiträge  enthält  auch  der  Anzeiger  des 
Germanischen  Nationalmuseums.  So  behandeln  (1904)  die  Frage  der  Porträt- 
fähigkeit einer  Zeit,  die  neuerdings  durch  Kemmerichs  Buch  über  die  früh- 
mittelalterliche Porträtmalerei  gefördert  worden  ist,  Aufsätze  von  Hagelstange 
über  eine  zuerst  1549  veröffentlichte  Folge  von  Holzschnitt-Porträts  der  Mailänder 
Visconti  aus  Jovius'  Galerie;  so  handelt  (1907)  G.  v.  Bezold  über  die  Ikono- 
graphie römischer  Kaiser.  —  Chappel,  AI.,  National  Portrait  Gallery  of  eminent 


*)  Vgl.  z.  B.  H.  Schneider  u.  Fr.  Kohlrausch,  Bildnisse  der  deutschen  Könige  und 
Kaiser.  1846. 

2)  Vgl.  z.  B.  Clemen,  P.,  Die  Porträtdarstellungen  Karls  des  Großen,  AG  11,  12. 

3)  Vgl.  oben  unter:  Grabdenkmäler. 


134 

Americains  including  orators,  statesmen,  naval  and  military  heroes,  jurists,  au- 
thors  etc.  from  original  füll  length  paintings  by  A.  Chappel,  with  biogr.  and  hist. 
narratives  by  Ev.  A.  Duyckinck.  2  vols.  With  151  engraved  portraits  (New  York). 

Eine  ansehnliche  Galerie  von  Porträts  aus  den  Jahren  1740  — 1790  befindet 
sich  in  der  Benediktinerabtei  zu  Kremsmünster.  Als  die  Kaiserin  und  Königin 
Maria  Theresia  durch  ein  aus  Wien  den  14.  September  1744  erlassenes  Diplom 
in  Kremsmünster  eine  adelige  Akademie  gegründet  hatte,  mehrte  sich  in  der  Abtei 
der  Besitz  von  Porträten,  und  es  entstand  eine  bedeutende  Sammlung  in  Öl  ge- 
malter lebensgroßer  Brustbildnisse,  welche  die  adeligen  Jünglinge  der  Akademie 
darstellten.  Diese  meist  gut  ausgeführten  Gemälde,  etliche  Hunderte  an  der  Zahl, 
von  denen  manche  mit  Familienwappen  geziert  sind,  zeigen  uns  einen  nicht  un- 
bedeutenden Teil  des  damaligen  österreichischen  Adels  aus  allen  Ländern  des 
Reichs  in  jener  mit  Spitzen  und  Tressen  reich  geschmückten  Tracht,  wie  sie  in 
jener  Zeit  bei  den  Gala-  und  Staatskleidern  eines  jungen  Edelmannes  der  Sitte 
und  Mode  nach  üblich  war.1) 

Eine  Porträtsammlung  von  etwa  2000  Tafeln  befindet  sich  auf  Schloß  Grips- 
holm bei  Mariefred  unweit  Stockholm.  Auch  im  ehemals  Wrangeischen  Schlosse 
Skoklosten  unweit  Upsala  sind  sehr  viele  interessante  Porträts  vorhanden.  Ähn- 
lich steht  es  mit  anderen  schwedischen  Rittersitzen. 

Eine  Porträtgalerie  aus  allen  Ständen  ist  die  Holtzmannsche  Bildersammlung  im 
König-Albert-Museum  neben  dem  Dom  zu  Freiberg  im  Königreich  Sachsen,  angelegt 
von  dem  Dresdner  Maler  Karl  Friedrich  Holtzmann  in  der  zweiten  Hälfte  des 
18.  Jahrhunderts  und  beschrieben  von  Wappler  in  den  Mitteilungen  vom  Frei- 
berger  Altertumsverein  43.  Heft  1907.  Der  Wert  dieser  Holtzmannschen  Samm- 
lung ist  —  abgesehen  davon,  daß  sie  wohl  die  größte  Sammlung  von  Werken 
dieses  Meisters  ist  —  ein  mehrfacher;  sie  vergegenwärtigt  die  Dresdener  Gesell- 
schaft zur  Zeit  Friedrich  Augusts  III.,  des  Bayerischen  Erbfolgekriegs  und  des 
Grafen  Karolyi  in  schönen  Bildnissen  und  dient  auch  der  Kostümkunde ;  denn  die 
hochaufgebauten,  mit  seidenen  Bändern  und  Blumen  durchflochtenen  Haarfrisuren, 
die  seidenen  und  Spitzenshawles,  die  Hof-  und  Militäruniformen,  insbesondere 
auch  die  Puderköpfe  sind  mit  vorzüglicher  Technik  gemalt.  —  Das  Sammeln  von 
Porträts  kann  als  eine  besonders  lohnende  Aufgabe  unserer  Altertumsvereine  be- 
zeichnet werden.  Als  mustergültig  für  historische  Museen  ist  das  Beispiel  des 
Dresdener  Stadtmuseums  zu  bezeichnen:  dieses  hat  sich  von  vornherein  eine 
Sammlung  von  Porträten  bedeutender  Dresdner  zur  Aufgabe  gemacht.  Auf  dieser 
Sammlung  beruht  das  vorbildliche  Werk  von  Georg  Beutel,  Bildnisse  hervor- 
ragender Dresdner  aus  fünf  Jahrhunderten.  Mit  kurzen  Lebensbeschreibungen 
(1.  Reihe  ==  Veröffentlichung  des  Vereins  für  Geschichte  Dresdens.  Dresden  1908.) 
In  der  Schweiz  hat  man  folgende  Sammlungen  veranstaltet:  Galerie  berühmter 
Schweizer  der  Neuzeit.  In  Bildern  von  Fr.  und  H.  Hasler  mit  biogr.  Text  von 
A.  Hart  mann.     2    Bände    mit    100    Porträts    in    Stahlstich    und    3    Tafeln  Auto- 


*)  Verzeichnis  der  Bilder  bei  Pachmeyr,  Historico-chronologica  series  abbatum  et 
religjosorum  monasterii  Cremifanensis,  Pars  III,  1780,  S.  747,  und  in  der  Herald.  Geneal. 
Zeitschrift  des  Vereins  „Adler"  II,  1872,  S.  161. 


135 

graphen.  Baden  1868  —  71.  Neue  Ausgabe  Zürich  1882.  —  Portrait- 
Galerie,  Schweizerische,  Heft  1—69.  Zürich  1888—1902  (wird  fortgesetzt).  — 
Bereits  1797  erschien  in  Zürich  David  Herrliberger,  Bildnisse  berühmter 
Schweizer. 

Das  vorhandene  Material  an  Bildnissen  seit  dem  Aufkommen  und  der  Ver- 
breitung des  gemalten  Porträts  und  seit  der  Zeit  des  Holzschnitts  und  der  Stecher- 
kunst, also  seit  400  Jahren,  ist,  wie  Lorenz  (Lehrbuch  der  Genealogie  S.  149) 
mit  Recht  bemerkt,  für  Erblichkeitsfragen  von  zwölf  Generationen  ausreichend 
und,  wenn  auch  zerstreut,  doch  so  massenhaft  vorhanden,  daß  man  die  Porträt- 
forschung für  einen  der  lohnendsten  Zweige  des  genealogischen  Studiums  be- 
zeichnen kann. 

Weitere  Beispiele  dafür,  daß  Sammlungen  von  Porträtdarstellungen  früher 
beliebt  waren,  sind  zu  entnehmen  aus  der  Mitteilung  von  G.  von  Böse,  „Ver- 
zeichnis der  auf  dem  Rittergute  Ober- Frankleben  befindlichen  Porträts  und 
sonstigen  Kunstwerke  aus  dem  17.  und  18.  Jahrhundert"1)  DH  1903,  94,  ferner 
aus  der  Veröffentlichung  Dr.  Grevings  (Korrespondenzblatt  der  Westdeutschen 
Zeitschrift  1899,  2  und  3)  über  22  Bildnisse  der  Pfarrer  von  S.  Columba  und 
aus  Dr.  Scharfers  Arbeit  über  ein  Verzeichnis  von  Kölner  Prälaten-  und  Stifts- 
herrenbildern aus  dem  Jahre  1635. 

Als  ein  verdienstlicher  Versuch,  die  Porträtstudien  zu  fördern,  sei  das  nahezu 
3000  Artikel  umfassende,  im  Selbstverlag  des  Verfassers  zu  Herment,  Departement 
Puy  de  Dome,  erschienene  Werk  von  Ambroise  Tardieu  erwähnt:  Dictionnaire 
iconographique  des  Parisiens,  c'est-ä-dire  liste  generale  des  personnes  nees  ä  Paris 
dont  il  existe  des  portraits  graves  et  lithographies,  avec  une  biographie  inter- 
essante de  chaque  nom  cite. 

Heutzutage  werden  leider  viele  Familienbilder  ins  Ausland  verkauft.  Es  ist 
ein  Jammer,  daß  Jahr  um  Jahr  zahllose  Familienbildnisse  aus  früheren  Jahr- 
hunderten ins  Ausland  wandern,  namentlich  nach  den  Vereinigten  Staaten,  wo  sie 
mit  fremden  Namen  die  Salons  amerikanischer  Parvenüs  schmücken.  Das  deutsche 
Haus  muß  vor  solchem  Verlust  bewahrt  werden,  mag  dies  nun  durch  die 
Schöpfung  einer  nationalen  Bildergalerie  oder  durch  andere  Mittel  geschehen. 

Veröffentlicht  sind  außer  den  Porträts  gewisser  verdienter  Persönlichkeiten, 
die  schon  lange  unsere  gedruckte  Literatur  zieren,  auf  Grund  eingehender  Nach- 
forschung neuerdings  eine  Anzahl  einzelner  Personen  aus  fürstlichen,  adeligen  und 
bürgerlichen  Familien.  Eine  Reihe  Hohenzollernbildnisse  hat  zuerst  Georg  Fried- 
rich Kasimir  von  Schad  gesammelt,  meist  jedoch  nur  Stiche  und  andere  Schwarz- 
Weiß-Reproduktionen  (veröffentlicht  in  dessen  Versuch  einer  brandenburgischen 
Pinakothek,  Nürnberg  und  Leipzig  1792).  Einzelne  im  Land  verstreute  oder  in 
preußischen  Schlössern  versteckte  Porträts  hat  dann  Graf  Stillfried  in  seinen 
Kunstdenkmälern  und  Altertümern  des  erlauchten  Hauses  Hohenzollern  (Berlin 
1839  ff.)  reproduziert,  allerdings  in  einer  Technik,  die  den  heutigen  Ansprüchen 
nicht  mehr  genügt.  Neuerdings  hat  Paul  Seidel  außerordentlich  dankenswerte 
Studien  veröffentlicht  über  die  ältesten  Bildnisse  der  brandenburgischen  Hohen- 
zollern, Hohenzollernjahrbuch  1902,  ebensolche  Koser,  Die  historischen  Denk- 
male   in    der    Siegesallee    des    Berliner    Tiergartens,    Hohenzollernjahrbuch    vom 


136 

2.  Jahrgang  (1898)  an,  Koser  und  Seidel  über  „Die  äußere  Erscheinung  Fried- 
rich des  Großen"  im  Hohenzollernjahrbuch  1897,  Seidel  über  die  „Bildnisse 
der  brandenburgischen  preußischen  Herrscher  vom  Großen  Kurfürsten  bis  zu 
Kaiser   Wilhelm  II.",    HZJ  8,    Bailleu    über    Königin    Luise    von   Preußen,  HZJ 

3.  5.  6,  Campbell  Dodyson,  in  „The  Buslington  Magazine"  (A  newly  disco- 
vered  portrait  drawing  by  Dürer,  II,  VI,  1903,  S.  286 ff.)  und  Friedrich  H.  Hof- 
mann (Hohenzollernjahrbuch  1905,  S.  67  ff.)  über  Porträt-Darstellungen  der  frän- 
kischen Hohenzollern.  Die  Arbeiten  von  Beierlein,  Kuli,  Widmer  und  Zimmer- 
mann bieten  Material  zur  Kritik  der  Porträts  von  Mitgliedern  des  Hauses 
Witteisbach  (vgl.  oben  S.  86.  92).  Es  mögen  ferner  verzeichnet  werden: 
Bildnisse  von  Herzögen  und  Herzoginnen  des  neuen  Hauses  Braunschweig. 
Biogr.  Text  von  H.  Meck.  Braunschweig  1896.  —  Frankenberg  und  E.  von 
Ludwigsdorf,  Anhaltische  Fürstenbildnisse,  B.  1.  2.  Dessau  1894 — 96.  — 
Über  die  Bildnisse  außerdeutscher  Fürstenhäuser  vgl.  F.  U.  v.  Wrangel,  Die 
souveränen  Fürstenhäuser  Europas.  Porträtsammlung  nebst  genealog.  Notizen. 
2  Bde.  Stockholm  1899.  —  Porträtgalerie  der  regierenden  Fürsten  und  Fürstinnen 
Europas,  herausgegeben  von  K.  F.  von  Schlichtegroll  u.  E.  von  Zoller.  Berlin 
1889—92. 

Eine  beachtenswerte  Porträtsammlung  ist:  „Iconographie  francaise  ou  por- 
traits  de  personnes  les  plus  illustr.  qui  ont  paru  en  France  depuis  Francois  I. 
jusqu'ä  1790".  Paris  1828  gr.  fol.  Die  Porträts  sind  von  David,  Gerard,  Guerin, 
H.  Vernet  u.  a.  gezeichnet  und  von  Hesse,  Dupre  und  Maurin  meisterhaft  litho- 
graphiert. Das  Werk  erschien  in  50  Lieferungen,  jede  zu  je  4  Porträts  und  Facsi- 
miles.  Ein  alphabetisches  Inhaltsverzeichnis  findet  sich  bei  Joh.  Günther  und 
Otto  Aug.  Schulz,  Handbuch  für  Autographensammler,  Leipzig  1856,  Seite  60 ff. 
Eine  andere  Porträtsammlung  führt  den  Titel:  Thane,  J.  British  Autography. 
A  collection  of  Fac-Similes  of  the  Handwritings  of  Royal  and  illustrious  perso- 
nages,  with  their  authentic  Portraits.  3  vols.  London  1788.  4.  Dieses  Werk 
umfaßt  250  gut  ausgeführte,  auf  rötlichem  Grund  gedruckte,  mit  einer  Randleiste 
umgebene  Porträts  in  Kupferstich  und  darunter  befindlichen  Faksimiles  der  Namen, 
zum  Teil  auch  einigen  Worten  und  mehrfach  beigefügten  Wappen.  Die  Samm- 
lung erschien  im  Selbstverlag  des  Herausgebers  und  kommt  selten  in  den 
Handel. 

Ein  treffliches  Vorbild,  wie  das  Porträt  wissenschaftlich  zu  behandeln  ist1), 
hat  über  das  Geschlecht  der  Wettiner  der  frühere  Direktor  des  Kgl.  Sachs.  Kupfer- 
stichkabinetts, jetzige  Direktor  des  Grünen  Gewölbes  in  Dresden,  Professor  Sponsel, 
aufgestellt,  in  dem  durch  größte  Gediegenheit  der  Vorstudien  und  durch  Vor- 
nehmheit der  allen  modernen  Anforderungen  gerechtwerdenden  Reproduktions- 
technik ausgezeichneten  Werke:  „Fürstenbildnisse  aus  dem  Hause  Wettin.  Her- 
ausgegeben   vom    Königlich    Sächsischen    Altertumsverein.     Bearbeitet    von    Jean 


*)  Könnecke,  Bilderatlas  zur  Geschichte  der  deutschen  Nationalliteratur.  2.  Aufl. 
Marburg,  Elwert,  1895.  —  Hans  Holbeins  exquisite  original  coloured  drawings  for  the  portraits 
of  illustrious  persons  of  the  court  of  Henry  VIII.  engraved  by  F.  Bartolozzi  with  biographical 
nots  by  E.  Lodge.   90  coloured  portraits  with  text.    London  1884. 


137 

Louis  Sponsel."  (Mit  100  Tafeln  im  Lichtdruck  und  74  Abbildungen  im  Texte, 
Dresden,  Wilhelm  Baensch,  1906).  Die  Bedeutung  dieses  Werkes1)  für  sächsische 
und  deutsche  Geschichte,  für  Kunstgeschichte  und  Kostümkunde  kann  hier  nur 
leise  angedeutet  werden.  Für  den  Genealogen  ist  die  Erhaltung  des  Familien- 
typus im  Mannesstamme  sehr  merkwürdig,  noch  merkwürdiger  aber  die  trotz  ge- 
meinsamer Züge  sehr  bald  eintretende  Verschiedenheit  zwischen  Ernestinern  und 
Albertinern.2) 

Eine  besonders  reichhaltige  Fundgrube  sind  die  Porträtschätze,  welche  die 
großen  deutschen  und  außerdeutschen  Kupferstichkabinette3)  als  ein  wertvolles 
Erbteil  früherer  Jahrhunderte  bewahren.  Es  ist  eine  dankbare  Aufgabe,  diese  Bild- 
nisse und  namentlich  die  berühmter,  in  die  Geschicke  der  Welt  kräftig  ein- 
greifender Männer  und  Frauen  zu  studieren  und  psychologisch  zu  analysieren, 
mit  der  dargestellten  Physiognomie  den  überlieferten  Charakter  in  Zusammenhang 
zu  bringen  und  aus  dem  letzteren  die  erstere  zu  erklären  und  zu  begründen. 
Wenn  man  dabei  nicht  ausschließlich  die  porträtierte  Person,  sondern  auch  die 
Künstler,  welche  sie  dargestellt  haben,  im  Auge  behält,  so  wird  man  gewahr,  daß 
in  bezug  auf  die  Auffassung  von  Bildnissen  bestimmte  Anschauungen  herrschten, 
von  denen  der  Künstler  vollständig  beeinflußt  wurde.  Mit  Hilfe  der  zu  einer 
hohen  Vollkommenheit  gebrachten  Phototypie  hat  es  Friedr.  Bruckmanns  Verlag 
in  München  unternommen,  eine  Sammlung  von  Porträts  von  berühmten  Personen 
aller  Völker  und  Stände  seit  1300  in  Faksimile -Reproduktionen  herauszugeben 
und  zu  jedem  Porträt  kurze  biographische  Daten  hinzuzufügen.  Das  Werk  er- 
schien seit  1883  unter  den  Titel:  „Allgemeines  Historisches  Porträtwerk.  Eine 
Sammlung  von  600  Porträts"  und  umfaßt  6  Bände  in  Großquart.  Die  Auswahl 
leitete  Woldemar  von  Seidlitz.  Das  verdienstvolle  Werk  bedarf  der  Nach- 
prüfung. W.  von  Seidlitz  bemerkt  im  Nachwort  im  Schlußband  (1890)  selbst, 
daß  seit  Beginn  des  Werkes  „für  manche  der  Dargestellten  sich  bessere  Vor- 
bilder haben  auffinden  lassen".4) 

Mit  Recht  haben  zahlreiche,  in  neuester  Zeit  veröffentlichte  Familiengeschichten 
adliger  und  bürgerlicher  Geschlechter  auf  eine  Beigabe  einer  Reihe  guter  Porträts 
Wert  gelegt.  Ich  nenne  in  dieser  Beziehung  beispielshalber  die  Geschichten  der 
Familien  von  Altrock5),  Baetke 6),- der  Grafen  von  Hohenthal  und  Bergen 7),  der  Lentze8), 


x)  Vgl.  die  Besprechung  dieses  Werkes  von  Ermisch  in  der  Wissenschaftlichen  Beilage 
der  Leipziger  Zeitung  1906,  Nr.  4  und  von  Devrient,  NASQ  27,  152 ff. 

2)  Woldemar  Lippert,  Das  „Sachs.  Stammbuch",  eine  Sammlung  sächs.  Fürstenbild- 
nisse, NASQ  10. 

3)  Leopold  von  Beckh-Widmanstetter,    Die    Porträts    in   Kupferstichen   der  Stei- 
rischen  Herren  und  Grafen  von  Stubenberg.     Wien  (Separatabdruck)  1883. 

4)  Vgl.  auch  Manuel  de  bibliographie  et  d'iconographie  des  femmes  celebres,  par  un 
vieux  bibliophile.     Paris  1892. 

5)  Altrock,  Constantin  von,    Geschichte    des    Geschlechts    von   Altrock.     Berlin, 
Mittler  &  Sohn,  1901. 

6)  Baetke,  A.  J.,  Geschichte  der  Familie  Baetke,  Hamburg  1898. 

')  Schmidt,  G.,  Die  Familie  der  Grafen  von  Hohenthal.     Halle  1896. 
8)  Kypke,  Chronik  des  alten  Adelsgeschlechtes  der  von  dem  Lentze  nebst  den  bürger- 
lichen Abzweigungen  der  Lenz  (Lentze,  Lentz).    Halle  a.  S.  1904. 


138 

Luther1),  Reepmaker-),  von  Schönberg3),  von  Tümpling*),  von  Wulffen5)  und  von 
Wuthenau6). 

Ganz  neuerdings  hat  Galippe,  L'heredite  des  stigmates  de  degenerescence 
et  les  familles  Souveraines,  Paris  1905,  einen  außerordentlich  großen  Stoff  an  Bild- 
nissen beigebracht.  Freilich  ist  dieser  Stoff  nicht  gründlich  gesichtet.  Es  ist 
nicht  unterschieden  zwischen  gleichzeitigen  und  späteren  Bildnissen,  zwischen 
verläßlichen  und  unverläßlichen.  Aber  es  ist  doch  auf  diese  Weise  auf  eine  Un- 
zahl von  Bildnissen  aufmerksam  gemacht,  die  allerdings  in  getreuer  Nachbildung 
durch  Photographie  dem  Leser  vor  Augen  geführt  sein  müßten,  nicht  durch 
Klischees,  bei  denen  man  nicht  ohne  weiteres  wissen  kann,  inwieweit  sie  mit  den 
Originalen  übereinstimmen.  Vgl.  noch  Graf  Theodor  Zichy,  Familientypus  und 
Familienähnlichkeiten,  29.  Jahrg.  des  „Korrespondenzblattes  der  deutschen  Gesell- 
schaft für  Anthropologie,  Ethnologie  und  Urgeschichte",  Nr.  6  vom  Juni  1898. 

Betreffs  der  physiognomischen  Deutung  des  Porträts  ist  vor  Lavater's  Werk 
„Schweizerische  Fragmente  zur  Beförderung  der  Menschenkenntnis  und  Menschen- 
liebe" (Leipzig  1775 — 78)  zu  warnen.  Nicht  sowohl  die  Schädellehre  als  das 
Studium  der  Mimik  ist  wichtig.  Mimische,  durch  Leidenschaften  und  Stimmungen 
hervorgerufene  Züge  werden  durch  häufige  Wiederholung  allmählich  zu  bleiben- 
den physiognomischen  Zügen.  Doch  liegen  falsche  Schlüsse  nahe,  da  Krank- 
heiten, Art  der  Lebensbeschäftigung  und  andere  Ursachen  den  physiognomischen 
Ausdruck  beeinflussen.  Vgl.  Piderit,  Mimik  und  Physiognomik.  2.  Aufl.  Det- 
mold 1886.  —  Mantegazza,  Physiognomik  und  Mimik  (Deutsch,  Leipzig  1890. 
2  Bde.).  —  Ledos,  Traite  de  la  physiognomie  humaine,  Paris  1894.  —  Boree, 
Physiognomische  Studien  (deutsche  Ausgabe,  Stuttgart  1900;  119  Autotypien).  — 
Gessmann,  Katechismus  der  Gesichtslesekunst.    Berlin  1896. 


*)  Richter,  D.,  Qenealogia  Lutherorum  oder  historische  Erzählung  von  D.  Mart.  Lutheri 
heutigen  Anverwandten. 

2)  Genealogie  der  Familie  Reepmaker  samengesteld  door  Jacob  Reepmaker.  A.  Aazn. 
Niet  in  den  Handel.  (Gebr.  Tuinging-Rotterdam  1905);  dies  Buch  ist  auch  durch  eine  ander- 
weite Illustrierung  (Wappen,  Grabdenkmäler,  Gebäude)  in  selten  schöner  Weise  ausgestattet. 

s)  Fraustadt,  Geschichte  des  Geschlechtes  von  Schönberg  meißnischen  Stammes. 
Leipzig  1878. 

4)  Tümpling,  Wolf  von,  Geschichte  des  Geschlechtes  von  Tümpling,  3  Bde.  Weimar 
1888—1894. 

5)  Wulffen,  F.  v.,  Nachrichten  über  die  Familie  von  Wulffen  vormals  auf  Haus-Naun- 
dorf  im  Halberstädtischen.     Frankfurt  1900. 

6)  Schmidt,  G.,  Die  Familie  von  Wuthenau.    Berlin  1893. 


Die  mündliche  Tradition. 

IE  mündliche  Tradition  ist  diejenige  Geschichtsquelle,  welche  vermöge 
ihres  Charakters  den  stärksten  Trübungen  ausgesetzt  ist.  Eine  Tra- 
dition, welche  durch  keine  urkundlichen  Unterlagen  gestützt  wird,  er- 
weist sich  häufig  als  eine  schädliche  Nebelgestalt  oder,  um  mit  Niebuhr 
zu  reden,  als  eine  Fata  Morgana,  deren  Urbild  uns  unsichtbar  bleibt.  Wahr 
bleibt  das  Wort  W.  v.  Humboldts,  daß  nichts  so  selten  ist  als  eine  buchstäblich 
wahre  Erzählung.  Schon  bei  ursprünglicher,  einfacher  Überlieferung  mischen, 
wenn  nicht  die  höchste  Vorsicht  im  Wählen  und  Abmessen  der  Ausdrücke  geübt 
wird,  kleine  Bestimmungen  über  das  Vorgegangene  hinaus  sich  ein,  woraus 
Falschheiten  und  Unrichtigkeiten  entstehen.  Selbst  die  Sprache  trägt  dazu  bei, 
da  ihr,  die  aus  der  ganzen  Fülle  des  Gemütes  quillt,  oft  Ausdrücke  fehlen,  die 
von  allen  Nebenbegriffen  frei  sind.  Außer  der  Ungenauigkeit  der  Auffassung 
einer  mitgeteilten  Erzählung,  welche  bis  zu  völligem  Mißverständnis  derselben 
gehen  kann,  spielt  bei  der  Entstellung  der  historischen  Treue  einer  mündlichen 
Tradition  die  Phantasie  und  ein  gewisses  damit  verbundenes  ästhetisches  Bedürfnis 
eine  vielgestaltige  Rolle.  Dazu  kommen  die  mannigfaltigsten  Affekte  der  Subjek- 
tivität hinzu:  persönliche  und  korporative  Eitelkeit  und  Ruhmsucht,  patriotische 
Begeisterung  und  parteiischer  Haß,  religiöse  Schwärmerei  und  konfessioneller 
Fanatismus.  Endlich  bewirken  auch  der  Verstandestrieb,  Neugier  und  Wißbegier 
starke  Entstellungen  im  Nacherzählen. 

Die  Anfänge  der  Geschlechter  waren  entstellender  Legende  besonders  ausge- 
setzt. So  hat  die  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  von  Levold  von  Northof2)  er- 
fundene Legende,  als  ob  das  Geschlecht  von  Altena  der  Name  gewesen  sei,  aus 


!)  Bernheim,  Lehrb.  d.  Histor.  Methode,  3.  u.  4.  Aufl.,  Leipzig  1903,  S.  457  ff .  — 
Engel,  Über  die  Arten  der  unbewußten  Geschichtsentstellung,  Progr.  d.  städtischen  höheren 
Bürgerschule  zu  Nauen  1879.  —  Steinthal,  Die  Sage  von  Simson,  in:  Zeitschrift  f.  Völker- 
psychologie und  Sprachwissenschaft  1862,  Bd.  2,  S.  168  ff.  — Wachsmuth,  Über  die  Quellen 
der  Geschichtsfälschung,  in:  Berichte  über  die  Verhandlungen  der  Kgl.  Sachs.  Gesellschaft 
der  Wissenschaft  zu  Leipzig,  philol.  histor.  Kl.  1856,  Bd.  VIII,  S.  125  ff.  —  Zeller,  Wie  ent- 
stehen ungeschichtliche  Überlieferungen?  in:  Deutsche  Rundschau,  herausgeg.  von  J.  Rosen- 
berg 1893,  Februarheft  S.  201  ff.  —  Loebell,  J.  W.,  Das  reale  und  das  ideale  Element  in  der 
geschichtlichen  Überlieferung  und  Darstellung,  1859,  S.  311  ff. 

2)  Northof,  Levold  von,  Chronik  der  Grafen  von  der  Mark,  veröffentlicht  von 
Troß,  Hamm  1859. 


140 

welchem  der  Zweig  der  Grafen  von  Berg  hervorgewachsen  wäre,  ein  halbes  Jahr- 
tausend die  Literatur  beherrscht.  Jetzt  wissen  wir  aus  der  kritischen  Unter- 
suchung von  Ilgen1),  der  an  der  Hand  der  Urkunden  alle  sonstigen  einschlagen- 
den Quellen  scharf  beleuchtete,  daß  das  genealogische  Verhältnis  in  Wahrheit 
das  umgekehrte  war. 

Wie  unzuverlässig  die  Berichte  über  die  Anfänge  unserer  Adelsgeschlechter 
sind,  dafür  bietet  ferner  das  Geschlecht  derer  von  Carlowitz  einen  schlagenden 
Beweis.  Die  einen  führen  dasselbe  auf  einen  der  vornehmsten  Räte  Karls  des 
Großen  zurück,  andere  auf  Karl  I.  von  Anjou,  König  von  Neapel  und  Sizilien, 
noch  andere  auf  den  bulgarischen  Helden  Marko  Carlowigo  oder  Kraljewitsch, 
über  den  noch  viele  Heldenlieder  existieren.  Und  doch  gibt  es  für  keinen  dieser 
Berichte  einen  Anhalt.  Die  von  Carlowitz  standen  wahrscheinlich  in  einem  Ab- 
hängigkeitsverhältnis zu  den  Burggrafen  von  Dohna,  und  mögen  wohl  ältere  Nach- 
weise bei  der  Zerstörung  der  Burg  zu  Dohna  verloren  gegangen  sein.2) 

Das  ehrgeizige  Bestreben  zahlreicher  Adelsgeschlechter,  ihre  Ahnen  minde- 
stens bis  in  die  Zeit  der  Kreuzzüge,  wenn  irgend  möglich  aber,  bis  auf  Karl  den 
Großen  oder  gar  noch  weiter  zurück  zu  verlegen,  hat  die  Adelsgeschichte  stark  in 
Verruf  gebracht.  Es  ist  große  Torheit  zu  glauben,  daß  der  Ahnherr  derer  von  Loben, 
wie  die  Familientradition  meldet,  von  der  Mohrenkönigin  Pelusa  in  ihrer  Residenz- 
stadt Meroe  733  zum  Ritter  geschlagen  wurde  (Graesse  S.  96),  oder  daß  die  von 
Schönburg  ihr  Wappen  deshalb  führen,  weil  Karl  der  Große  mit  dem  Blute  seines 
Lebensretters  über  dessen  Wappenschild  zwei  rote  Streifen  gezogen  habe  (Graesse 
S.  151).  Auch  die  Anknüpfung  an  die  Römer  ist  völlig  abzulehnen,  so  die  Be- 
hauptung, daß  das  Geschlecht  der  Grafen  und  Freiherren  von  Flemming  von  der 
römischen  Adelsfamilie  die  Flaminier  herstamme  oder  die  genealogische  After- 
weisheit, welche  die  von  Raab  mit  Valerius  Corvus  zusammengebracht  hat,  oder 
der  Bericht,  daß  das  Geschlecht  derer  von  Salhausen  ihren  Namen  von  der  Stadt 
Saluzzo  habe,  welche  der  Kaiser  Julian  IL  einem  Mitgliede  dieses  Geschlechtes 
zur  Belohnung  dafür  geschenkt,  daß  er  ihn,  als  er  einst  auf  der  Flucht  in  einem 
Flusse  in  Lebensgefahr  geraten  war,  rettete  und  auf  sein  Pferd  hob. 

Die  Gefahr  falscher  Übertragung  von  einer  Familie  auf  die  andere  liegt  bei 
mündlicher  Tradition  nahe.  Ein  Beispiel  bietet  die  Sage,  daß  die  von  Nostitz 
fünf  rote  Linksschrägbalken  im  silbernen  Schilde  seit  der  Schlacht  auf  dem  March- 
felde  besitzen.  Hier  soll  nämlich  nach  vollbrachtem  Kampfe  Rudolf  von  Habs- 
burg einem  Nostiz  die  Hand  gereicht  haben.  Ehe  dieser  mit  seiner  von  Wunden 
blutigen  Rechte  dieselbe  ergreifen  konnte,  zog  er  sie  eilig  über  seinen  weißen 
Waffenrock;  und  die  fünf  von  senen  blutigen  Fingern  herrührenden  roten  Streifen, 
die  sich  auf  diesem  zeigten,  blieben  fortan  das  Wappen  dieses  Geschlechtes. 
Hier  liegt  eine  Verwechslung  mit  dem  Wappen  der  Familie  v.  Aiswein  vor,  welche 
das  letztgedachte  Wappen  führt.    Die  von  Nostitz,  auch  die  Freiherren  und  Grafen 


*)  Ilgen,  Th.,  Die  ältesten  Grafen  von  Berg  und  deren  Abkömmlinge,  die  Grafen  von 
Altena  (Isenberg-Limburg  und  Mark).    Ein   Beitrag   zur  Legendenbildung,  ZBG  NF  26,  14 ff. 

2)  Graesse,  Geschlechts-,  Namen-  und  Wappensagen,  S.  29.  „Aus  dem  Archiv  der 
Familie  v.  Carlowitz".    Dresden  1875,  S.  IV. 


141 

dieses  Namens,  führen  vielmehr  im  blauen  Schilde  zwei  rot  und  weiß  abgeteilte, 
auswärts  gekehrte  Hörner.1) 

Manche  falsche  Familientradition  mag  im  16.  und  17.  Jahrhundert  durch  die 
Informatoren  der  jungen  Edelleute  entstanden  sein,  die  nach  der  Rückkehr  von 
der  üblichen  Kavalier-Reise  in  den  adeligen  Häusern  die  Stelle  der  geistlichen 
Beistände,  Schreibverständigen  und  Hausfreunde  ausfüllten,  in  ihren  Mußestunden 
die  Geschichte  der  Familie  bearbeiteten  und  das,  was  sie  nicht  fanden,  den  Ur- 
sprung des  Geschlechtes,  dazu  erfanden.2) 

Daß  es  auch  richtige  Familienüberlieferungen  gibt,  selbst  wenn  die  betreffende 
Familie  darüber  nichts  Schriftliches  in  Händen  hat,  dafür  diene  als  Beispiel  die3) 
dem  allerältesten  irischen  Adel  angehörige,  im  Staatsdienst  des  großbritannischen 
Reiches  und  in  der  Literatur  hochangesehene  Familie  Baron  O'Byrn4),  deren 
Angehörige  seit  1724  im  kurfürstlich,  bzw.  königlich  sächsischen  Kriegs-  und 
Hofdienst  stehen.  In  den  heutigen,  im  Königreich  Sachsen  lebenden  Vertretern 
dieser  Familie  hat  sich  die  Tradition  erhalten,  daß  während  des  Mittelalters 
Glieder  der  Familie  bis  zur  bischöflichen  Würde  aufgestiegen  sind.  Aus  dem 
großen  Werke  von  Garns  über  alle  bekannten  Bischöfe  der  katholischen  Kirche 
lernen  wir,  daß  diese  Tradition  vollständig  richtig  ist,  ja  daß  sogar  die  Jahre  der 
Amtierung  jener  Bischöfe  aus  dem  Geschlecht  O'Byrn5)   bekannt  sind.6) 

J)  Die  Gestaltung  der  Schildfigur  derer  von  Nostitz  bedarf  noch  genauer  sphragistischer 
Festlegung.  In  der  Literatur  wird  sie  bald  als  Elefantenzähne,  bald  als  Steinbock-  oder 
Qemsenhörner,  bald  als  Wildschweinszähne,  bald  als  musikalische  Zinnhörner  angesprochen. 
Kneschke,  Adelslex.  VI,  533;  v.  Hefner,  Sachs.  Adel  S.  40.  Vgl.  auch  die  theologisch- 
mystische Betrachtungsweise  des  Wappens  bei  Leonh.  Dav.  Hermann  in  seinem  geistlichen 
Wappenbrauch,  „denen  Christ-Edlen  Gemütern,  so  solche  (Wappen)  führen,  kürtzlich  und 
zufällig  entworfen"  (Jauer  1724). 

2)  H.  v.  P.-G.,  Geschichten  schlesischer  Familien,  Vierteljahrsschrift  für  Heraldik,  III, 
1875,  S.  32.     Hier  S.  46  ff .  Literaturnachweise  zur  Gesch.  des  schles.  Adels. 

3)  Das  Folgende  aus  der  Wissenschaftlichen  Beilage  der  Leipziger  Zeitung  1905,  Nr.  104 
wieder  abgedruckt. 

4)  Das  O  im  Namen  O'Byrn  ist  irische  Adelspartikel. 

5)  R.  comte  O'Kelly  d'Aghrim,  Essai  historique  sur  l'Irlande,  Bruxelles,  1837,  S.  2. 
Dod,  Peerage,  Baronetage  and  Knightage  of  Great  Britain  and  Ireland  for  1893,  S.  592.  — 
Garns,  Series  episcoporum  ecclesiae  catholicae  quotquot  innotuerunt.  Ratisbonae  1873.  Ein 
Mitglied  der  Familie  O'Bryn,  das  lange  in  Indien  gedient  hatte,  war  1881 — 88  Gouverneur 
von  Helgoland.  Ein  anderes  Mitglied  der  Familie  schrieb  „Parliamentary  history  of  the 
Irishland  question,  London  1881.  Nach  der  Reduktion  Irlands  gab  es  nur  noch  fünf  privi- 
legierte Familien,  die  im  Besitze  ihrer  Güter  blieben;  und  zu  ihnen  gehörten  auch  die 
O'Brien  (=  O'Byrn).  —  Nach  Murray,  The  ecclesiastical  history  of  Ireland,  London  1848, 
S.  128  genoß  die  Familie  einen  speziellen  gesetzlichen  Schutz. 

6)  Graesse,  Th.,  Geschlechts-,  Namen-  und  Wappensagen  des  Adels  deutscher  Nation. 
Mit  178  Wappenbildern  von  H.  Brückner,  Dresden.  —  Gaudy,  Freiherr  Franz  von,  Schild- 
sagen 1834.  —  Hesekiel,  Wappensagen.  Berlin,  ohne  Jahr.  —  Weininger,  Hans, 
Deutschlands  Schild-  und  Wappensagen.  Herald,  genealog.  Zeitschrift  I,  1871,  S.  99  ff.  — 
Realis,  Heraldische  Blumen.     Geschichte  und  Sage.     Wien  1840. 


Die  Eigennamen  und  der  Gebrauch  des  Wortes  „von". 

Mit  einer  Übersicht  über  die  Wörterbücher  der  deutschen  Dialekte. 

IE  Namen  haben  etwas  Dauerndes.  Sie  reichen  in  Zeiten  zurück  und 
sind  unter  Verhältnissen  entstanden,  über  die  vielleicht  gar  keine  oder 
doch  nur  spärliche  Nachricht  auf  uns  gekommen  ist.  So  ist  der  Reiz, 
aus  den  Namen  selbst  Kunde  aus  jenen  Zeiten  und  Verhältnissen  zu 
erhalten,  groß;  und  mannigfache  und  erfolgreiche  Unternehmungen  dieser  Art 
liegen  vor.  Solche  Deutung  der  Namen  ist  aber  immer  schwierig;  und  so  konnte 
es  nicht  wohl  ausbleiben,  daß  durch  vorschnelle  und  unrichtige  Deutung  der  Namen 
vielfach  auch  Irrtum  verbreitet  wurde.  Die  Verwertung  unserer  Personen-  und  Orts- 
namen für  die  familiengeschichtliche  Forschung  erfordert  genaue  Kenntnis  der 
Lautgesetze  und  gründliches  Studium  der  einschlagenden  germanistischen  Literatur. 
Die  Tatsache,  daß  uns  die  Bedeutung  zahlreicher  Familiennamen  gegenwärtig 
entschwunden  ist,  liegt  vor  allem  in  ihrem  Alter.  Dieselben  sind  vor  einem 
halben  Jahrtausend  festgeworden.  Die  Namen  aber,  die  sich  damals  als  Familien- 
bezeichnungen festsetzten,  sind  nicht  erst  damals  auch  entstanden,  sondern 
gehen  als  Personennamen  meist  höher  hinauf,  bis  in  die  Zeiten  der  Völker- 
wanderung. Nun  haben  aber  die  Eigennamen  mit  der  stetigen  Weiterentwicklung 
der  Sprache  nicht  gleichen  Schritt  gehalten,  sie  sind  je  länger,  je  weniger  mitge- 
gangen, zumal  seit  sie  als  Familiennamen  fest  geworden.  Die  Veränderungen, 
welche  die  Sprache  zu  erleiden  gehabt,  haben  sie  als  das  geheiligte  Eigentum  des 
einzelnen  nicht  gleichzeitig  mitgemacht,  sie  sind  stehen  geblieben;  die  Stürme 
der  Zeiten,  welche  die  alten  Sitten  und  Weisen  hinweggefegt,  haben  sie  nur  wenig 
berührt.  So  stehen  die  Namen  da,  gleich  den  Ruinen  der  Ritterburgen,  als  Zeugen 
einer  längst  vergangenen  Zeit.  Als  die  Namen  sich  bildeten,  waren  die  verschie- 
denen Mundarten  Deutschlands  noch  in  voller  Blüte,  eine  allgemein  herrschende 
Schriftsprache  war  noch  nicht  vorhanden.  So  setzten  sich  die  Familiennamen  für 
jede  Landschaft  zunächst  in  der  dort  verbreiteten  Mundart  fest.  Dazu  kommen 
bei  den  deutschen  Familiennamen  zahlreiche  slavische  und  romanische  Einflüsse. 
Seit  dem  Ende  des  10.  Jahrhunderts  wurden  in  Deutschland  und  Frankreich 
die  Personen  in  den  Urkunden  oft  durch  Anmerkung  ihrer  Heimat,  meist  mit  de, 
selten  im  Adjektiv,  näher  bestimmt,  z.  B.  Herbertus  Britto,  Thomas  de  Maila. 
Dieser  Zusatz  wurde  zuerst  in  den  oberen  Kreisen  allgemeiner,  wo  er  nicht  nur 
den  Wohnsitz,  sondern  auch  die  Herrschaft   bezeichnet,  und    mit    dieser    auf   die 


143 

Nachfolger  überging.  Seit  etwa  dem  Anfang  des  11.  Jahrhunderts  begannen 
Grafen  und  Edle  ihre  Herrensitze  im  Tale  zu  verlassen,  auf  den  Höhen  feste 
Burgen  zu  bauen  und  sich  nach  diesen  zu  benennen.  Auch  bei  den  niederen 
Ständen  befestigten  sich  mehr  und  mehr  die  persönlichen  Heimatsbezeichnungen 
zu  erblichen  Familiennamen.  Hier  ist  zu  beachten,  daß  es  Familien  gleichen 
Namens  gab,  die  keine  Verwandtschaft  miteinander  hatten.  Noch  im  11.  Jahr- 
hundert begnügten  sich  in  den  Urkunden  sehr  viele  mit  Titel  und  Taufnamen, 
auch  Grafen  und  Edle.  Erst  seit  der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  waren  Familien- 
namen bei  diesen  die  Regel.1)  Doch  war  ein  solcher  die  Örtlichkeit  bezeichnen- 
der Familienname  ursprünglich  noch  nicht  so  befestigt,  daß  bei  einem  Wechsel 
des  Besitzes  die  Familie  ihn  beibehalten  hätte;  vielmehr  wurde  in  solchen  Fällen 
auch  der  Name  vertauscht.  So  führten  z.  B.  die  Freiherren  von  Attinghausen 
diesen  Namen  erst  seit  ihrer  Übersiedelung  nach  Uri;  vorher  hießen  sie  nach 
ihrer  Stammburg  im  Emmental  die  Freien  von  Schweinsberg.  So  hießen  die  von 
Löwenstein  früher  Bischofshausen  von  Bischofshausen,  jetzt  Bischhausen  an  der 
Schmalm;  als  sie  aber  im  13.  Jahrhundert  ihre  neue  Burg  erbauten,  nahmen  sie 
ebenfalls  die  neumodische  Benennung  an.  Diese  Weise  wurde  aber  auch  von 
Leuten  nichtritterlichen  Stundes  frühzeitig  befolgt,  indem  sie  sich  nach  ihrem 
Stammorte  oder  ihrem  Wohnsitz  benannten.  Wer  aus  einem  fremden  Ort  zuzog, 
wurde  beim  Eintragen  in  den  Bürgerrollen  am  einfachsten  nach  dem  Orte  be- 
zeichnet, aus  welchem  er  kam.  So  sind  in  den  Bürgerrollen  von  Nordhausen  aus 
dem  13.  und  14.  Jahrhundert  Personennamen,  aus  von  (oder  lateinisch  de)  und 
einem  Ortsnamen  gebildet,  die  gewöhnlichste  Bezeichnung,  z.  B.  Henricus  de  Er- 
fordia,  Ludovicus  de  Molhusen.  Das  „von"  fiel  später  nach  und  nach  weg.  In 
Nordhausen  z.  B.  hatten  von  27  Mitgliedern  des  Rates  i.  J.  1385  noch  13  das 
„von"  mit  einem  Ortsnamen,  dagegen  1401  nur  7,  1421  nur  2,  1475  noch  einer, 
endlich  1484  keiner,  obwohl  nicht  weniger  als  sieben  einen  Ortsnamen  als  Fa- 
miliennamen führten. 

Die  Spaltung  größerer  Geschlechter  in  Linien  oder  andere  Ursachen  bis  in 
die  neueste  Zeit,  verursachten  die  Beifügung  von  unterscheidenden  Beinamen, 
welche  dann  mitunter  den  eigentümlichen  Familiennamen  verdrängten.  So  ent- 
standen Bezeichnungen,  wie  Burkhard  Hörauf  von  Seckendorf  1349  (Looshorn, 
Geschichte  des  Bistums  Bamberg  3,  215)  oder  Konrad  von  Seckendorf,  Aberdar 
genannt,  Landrichter  zu  Nürnberg  1380.  Ferner  Johann  Rosenthal  dictus  de  Plesse 
1306  (Riedel,  codex  dipl.  Br.  1,  2,  371),  Johannes  Hildebrand  alias  dictus  Duvel 
1404  (ebd.  1,  6,  360),  Haintz  Klemm  genannt  Kläbsattel  1380  (Reutl.  Gesch.-Bl. 
1892,  S.  41),  Henne  v.  Ockenheim,  den  man  nennt  Heiseweck  1403  (Reg.  Ruperti 
Nr.  1471).  Eine  zunächst  ohne  Zutun  des  Beteiligten  entstandene  Namensände- 
rung ist  bei  dem  ersten  Rektor  der  Universität  Frankfurt  a.  O.  festzustellen. 
Dieser,  Konrad  Koch,  wurde  nach  seiner  Heimat  Wimpfen  als  Konrad  Vimpina 
bezeichnet  und  1517  ließ  er  selbst  seinen  Sohn  als  Sebastian  Heinrich  Vimpina 
in  die  Matrikel  eintragen. 

In  Gegenden,  in  denen  die  Zahl  der  seit  Urzeiten  angesiedelten  Geschlechter 


*)  Lorenz,  Lehrbuch  der  gesamten  wissenschaftlichen  Genealogie  1898,  Seite  177 f. 


144 

eine  beschränkte  blieb,  wurde  man  dazu  gedrängt,  die  einzelnen  Familien  durch 
Beifügung  des  Wappenbildes  oder  der  Heimstätte  auseinander  zu  halten.  So 
finden  wir  in  Zürich  nach  dem  Wappen:  Escher  vom  Luchs,  Escher  vom  Glas, 
Keller  vom  Schlüssel  (jetzt  Steinbock),  Wolken-Keller,  Rosen-Meyer  und  Hirschen- 
Meyer,  oder  nach  der  Zunft:  Weggen-Meyer.  Nach  dem  Hause  unterschied  man 
dann  weiter:  Escher  im  Brunnen,  Escher  im  Wollenhof,  v.  Muralt  im  Schwarzen 
Garten,  Pestalozzi  in  Thalhof,  v.  Schulthiß-Rochberg,  Stocker  im  Brag,  Ziegler 
im  Pelikan. 

Ähnlich  wie  die  Familiennamen  ist  auch  ein  zweiter  Vorname  zum  Teil  ganz 
unbeabsichtigt  hervorgerufen  worden.  Man  bezeichnete  Söhne  bekannter  Männer 
gern  durch  Zufügung  von  ihres  Vaters  Namen.  Looshorn,  Geschichte  des  Bis- 
tums Bamberg  3,  159  gibt  eine  Liste  adliger  Knaben,  welche  1339  Kanoniker 
von  Bamberg  wurden;  wir  nennen  daraus: 

Eberard,  Sohn  Eberhards  v.  Randecks, 

Ludwig,  Sohn  Ludwigs  v.  Hohenloch, 

Albert,  Sohn  Leupolds  v.  Wolfstein. 
Hierdurch  mag  mancher  doppelter  Vorname  entstanden  sein.  Nicht  selten  mögen 
ferner  Erbnamen  oder  Namen,  welche  in  einer  bestimmten  Familie  besonders 
häufig  vorkommen,  die  Zufügung  eines  zweiten  Vornamen  an  erster  oder  zweiter 
Stelle  herbeigeführt  haben.  Solche  Namen  sind  Otto  bei  dem  Straßburger  Ge- 
schlecht Friedrich,  Eitel  bei  den  Hohenzollern,  Heinrich  bei  den  Fürsten  von  Reuß, 
Eitel  und  Bilgeri  bei  den  Hödorff,  Blicker  bei  den  Landschaden  u.a.m.1) 

Für  den  Adel  war  es  durchaus  unmaßgeblich,  ob  sein  Name  mit  oder  ohne 
„von"  gebildet  war.  Es  gab  eine  große  Anzahl  adeliger  Geschlechter,  welche 
dieses  Prädikat,  der  Bedeutung  ihres  Namens  gemäß,  nicht  führten,  ohne  daß 
deshalb  der  geringste  Zweifel  an  ihrer  adeligen  Stellung  entstanden  wäre.  Seit 
etwa  1350  ward  es  langsam  üblich,  daß  auch  diejenigen  Geschlechter,  welche 
ein  „von"  vor  ihrem  Namen  führten,  dies  wegließen  und  sich  einfach  mit  ihrem 
Vornamen  und  direkt  nachgestelltem  Nachnamen  nannten.  Die  Ursache  hierzu 
war  vermutlich  das  Aufblühen  des  Bürgertums  und  Städtewesens  zu  jener  Zeit, 
die  Übersiedlung  altadeliger  Geschlechter  in  die  Städte  und  Übernahme  der  städ- 
tischen Regierung  durch  dieselben.  Beispiele  für  ein  solches  Nichtführen  ihres 
Adelsprädikates  bieten  z.  B.  folgende  Geschlechter,  deren  Namen  sinngemäß  das 
„von"  verlangten:  Carlowitz,  Eichendorff,  Gersdorff,  Miltitz,  Nauendorff,  Seide- 
witz, Wolfersdorff,  Zeschau  und  viele  andere.  Dieser  Umstand  trug  dazu  bei, 
daß  der  Unterschied  zwischen  dem  niederen  Adel  und  dem  vornehmen  Bürger- 
stande, dem  Patriziate2),  eine  Zeit  lang  fast  aufgehoben  war.     Zur  Reformations- 

x)  Klemm,  Curt,  Über  doppelte  deutsche  Vornamen,  Zeitschrift  des  Vereins  für  Volks- 
kunde, Heft  4,  1897;  Ebengreuth,  A.  Luschin  v.,  Zur  Geschichte  unserer  mehrfachen 
Vornamen,  MAW  NF  6,  173 ff ;  Hackemann,  A.,  in  der  Dezember-Nummer  1906  der  Zeit- 
schrift des  allgemeinen  deutschen  Sprachvereins. 

2)Roth  von  Schreckenstein,  Das  Patriziat  in  den  deutschen  Städten,  besonders 
Reichsstädten.  2.  Ausg.  Freiburg  1886.  —  Foltz,  Beiträge  zur  Geschichte  des  Patriziates  in 
den  deutschen  Städten.  Marburg  1899.—  Wilh.  Schröder,  Lehrbuch  der  deutschen  Rechts- 
geschichte. 5.  Aufl.  1907,  S.  654.  —  Nathusius-Neinstedt,  H.  v.,  Ritterbürtige  Familien 
unter  den  Geschlechtern  der  deutschen  Städte  im  Mittelalter.    Berlin  1889. 


145 

zeit  trat  eine  Reaktion  ein.  Nach  und  nach  nahmen  während  der  folgenden  200  Jahre 
nicht  nur  viele  derjenigen  Familien,  welche  sich  von  1350  des  Prädikates  „von" 
bedient  hatten,  dieses  wieder  auf,  sondern  überhaupt  fast  alle  Familien,  die  sich 
zu  dem  Adel  gerechnet  wissen  wollten,  selbst  wenn  das  Prädikat  „von",  das  doch 
den  Besitz  eines  Ortes  oder  die  Herkunft  von  einem  Orte  ausdrückt,  widersinnig 
vor  ihrem  vielleicht  einen  bürgerlichen  Beruf  bezeichnenden  Namen  war.  Die 
Ursache  zu  dieser  Reaktion  lag,  abgesehen  von  der  ohne  Zweifel  vorhandenen 
Überzeugung  des  Adels,  daß  sie  zur  Selbsterhaltung  notwendig  sei,  noch  beson- 
ders in  der  Initiative  der  Höfe.1) 

Heutzutage  scheint  vielen  das  Prädikat  „von"  als  die  zuverlässige  und  voll- 
kommene internationale,  weil  bereits  vor  den  Namen  fast  aller  Nationalitäten,  die 
rumänische,  griechische  und  japanische  nicht  ausgenommen,  zu  findende  Adels- 
bezeichnung. Allein  diese  Anschauung,  als  beweise  das  Wörtchen  „von"  den 
Adel,  ist  durchaus  irrig.  Wie  das  französische  „du"  und  „de  la"  und  das  nieder- 
ländische „van"  äußerst  häufig  bei  rein  bürgerlichen  Familien  vorkommt,  so  gibt 
es  auch  in  Deutschland,  besonders  in  den  nordwestlichen  Gegenden,  gegenwärtig 
nicht  weniger  als  100000  bürgerliche  Familien2)  mit  dem  Wörtchen  „von".  In 
Chemnitz  gibt  es  zum  Beispiel  eine  bürgerliche  Familie  „von  der  Horst",  in 
Berlin  eine  adelige  gleichen  Namens.  Die  Rangliste  der  Preußischen  Armee  be- 
zeichnet das  Adelsprädikat  mit  „v.",  schreibt  dagegen  bei  bürgerlichen  Familien 
das  Wort  „von"  aus,  z.  B.  „von  Aspern"  (vgl.  Genealog.  Handbuch  bürgerlicher 
Familien  Band  IV,  Berlin  1896).  Es  kommt  auch  vor,  daß  das  Wort  „von"  mit 
dem  darauf  folgenden  Wort  zu  einem  neuen  Wort  zusammen  genommen  wird, 
so  bei  der  bürgerlichen  Familie  „Vonhof",  die  sich  auch  durch  die  Schreibweise  am 
Ende  des  Namens  von  der  adeligen  Familie  „von  Hoff"  unterscheidet. 

Der  Name  allein  beweist  also  über  die  adelige  Herkunft  der  Familie  nichts. 
Ein  sehr  einleuchtendes  Beispiel  bietet  der  Name  „von  Geldern".  Eine  Reihe 
von  Trägern  dieses  Namens,  z.  B.  der  Kgl.  Sächsische  Finanzrat  Dr.  von  Geldern- 
Crispendorf,  ist  adlig  auf  Grund  des  von  dem  Fürsten  Heinrich  von  Reuß  am 
28.  März  1846  erteilten  Adelsrenovations-Diploms.  Schon  das  Wappen  dieser 
Linie  spricht  gegen  die  Annahme,  daß  dieselbe  etwa  mit  den  älteren  oder  neueren 
Grafen  von  Geldern  eines  Stammes  sei.     In  Preußen  giebt  es  verschiedene  Fami- 


')  von  Braunsdorff,  Über  den  Nichtgebrauch  des  Adelsprädikates  seitens  des  niederen 
sächsischen  Adels.     Dresden  1896. 

2)  Dieses  „von"  bei  bürgerlichen  Familien  ist  nur  Namensbestandteil.  Die  Vertreter 
der  Ansicht,  daß  die  Bezeichnungen  „von",  „auf",  „aus",  „zu"  dies  auch  bei  adeligen  Fami- 
lien oder  wenigstens  bei  denen  des  Uradels  seien,  vgl.  insbesondere  von  Bülow,  Über  den 
Erwerb  eines  adeligen  Familiennamens  durch  Annahme  an  Kindesstatt  nach  dem  bürger- 
lichen Gesetzbuche,  in  der  Deutschen  Juristenzeitung  1896,  S.  132  und  in  der  Deutschen  Juristen- 
zeitung 1900,  S.  373  v.  Bülow,  Krückmann  und  Opet,  Gutachten  zum  24.  Juristentag 
Bd.  III,  S.  177  ff.  stehen  u.  a.  gegenüber  von  Staudinger,  Juristenzeitung  1898,  S.  362.  — 
Sohm,  Juristenzeitung  1899,  S.  8.  —  Bornhak  in  Schulzenstein  und  Keil's  Verwaltungsarchiv 
Bd.  8,  S.  48;  der  25.  Juristentag  hat  sich  im  Jahre  1900  nach  sehr  eingehender  Befürwortung 
von  Gierke,  Wilke,  Kekule  von  Stradonitz  und  anderen  mit  großer  Mehrheit  dafür 
entschieden,  daß  überwiegende  Gründe  dafür  sprechen,  bei  adeligen  Familien  auch  das  ein- 
fache „von"  heute  als  bloßes  Adelszeichen  zu  betrachten. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  10 


146 

lien  des  Namens  „von  Geldern",  „van  Geldern",  „van  Gelder"  usw.,  deren  Mit- 
glieder fast  durchgehend  dem  Arbeiter-  oder  kleinbürgerlichen  Stande  angehören; 
beispielshalber  sei  noch  angemerkt,  daß  im  nördlichen  Teile  der  Provinz  Han- 
nover Vertreter  bürgerlicher  Familien  des  Namens  „von  Geldern"  vorkommen; 
ebenso  gibt  es  in  Köln  und  Umgegend  eine  weitverzweigte  bürgerliche  Familie 
„von  Geldern"  israelitischer  Abstammung. 

Eine  besondere  Erwähnung  verdient  der  Brauch,  der  bei  der  Erteilung  von 
Briefadel  von  der  Wiener  Kanzlei  geübt  wurde,  da  ohne  Kenntnis  dieses  Brauches 
jemand  leicht  bei  dem  Bestreben,  seine  Familiengeschichte  aufzuhellen,  auf  Irr- 
wege geraten  kann.  Es  war  nämlich  Praxis,  daß,  wenn  Personen  geadelt  wurden, 
ihrem  Namen  ein  Ortsname,  ich  möchte  lieber  sagen  ein  örtlicher  Name  angefügt 
wurde.  Und  zwar  galt  die  Bestimmung,  daß  das  immer  ein  erdichteter  Ortsname 
sein  mußte.  Auf  diese  Weise  sollte  einer  Verwechslung  vorgebeugt  werden.  Also 
z.  B.  wenn  ein  Müller  geadelt  wurde  und  wünschte  den  Namen  Müller  von  Rosen- 
berg, so  ging  das  nicht,  weil  es  Orte  dieses  Namens  gab;  wenn  er  aber  Müller 
von  Rosenstein  heißen  wollte,  so  wäre  das  bewilligt  worden,  wenn  Orte  dieses 
Namens  im  Reiche  nicht  existierten.  Es  war  sehr  gebräuchlich,  solche  erdichteten 
Ortsnamen  dem  Familiennamen  anzuhängen.  Diese  Idee  des  erdichteten  Herr- 
schafts- und  Ortsbegriffes  ist  freilich  in  der  Praxis  der  Wiener  Kanzlei  so  weit 
geschwunden,  daß  man  dazu  gekommen  ist,  Namen  wie  „Kadich  Edler  von  Pferd" 
zu  bilden,  weil  der  Betreffende  sich  für  Pferdezucht  interessierte;  wenn  aber  ein 
Ort  „Pferd"  zufällig  in  dem  Bereiche  der  Österreichich-ungarischen  Monarchie 
vorhanden  gewesen  wäre,  so  würde  man  auch  diese  Namensform  vermieden 
haben. 

Im  südlichen  Europa  ist  zwar  die  Adelspartikel  dieselbe  wie  im  übrigen 
Europa:  de,  di,  aber  sie  kommt  hier  offiziell  beinahe  aus  dem  Gebrauch.  1890 
bedienten  sich,  nach  dem  Gothaischen  Hofkalender,  von  den  70  Provinzial- 
präfekten  in  Italien  nur  2  des  Vorwortes,  in  Spanien  von  den  51  Gouverneurs  5. 
Was  Italien  angeht,  kann  man  hier  Venedig  als  Spiegel  für  das  ganze  Land  an- 
nehmen, teils  weil  hier  der  Begriff  von  Adel  durch  das  Goldene  Buch  scharf 
bestimmt  war,  teils  weil  hier  die  Data  hoch  hinaufreichen.  Die  Namen  der 
12  nobili,  die  im  Jahre  692  den  ersten  Dogen  wählten,  waren  alle  einfach.  Wohl 
führten  mehrere  von  ihnen  während  der  Blüte  Venedigs  auch  auswärts  hohe  Titel, 
Catharina  Cornaro  war  sogar  Titularkönigin  von  Zypern.  In  Venedig  blieb  aber 
der  Name  einfach,  wenn  die  Familie  auch  noch  so  angesehen,  wenn  sie  auch 
mehrmals  bis  zur  Herzogswürde  aufgestiegen  war.  Und  so  oder  ähnlich  war  es 
auch  in  Genua  und  in  den  anderen  Republiken  und  auch  bei  den  Dynastien  im 
mittleren  Italien;  das  de,  di  kommt  wohl  vor,  aber  niemals  als  Zeichen  des  Adels, 
sowohl  bei  den  Medici  als  bei  den  Visconti  etc.  Auch  noch  heute  legen  die 
Nachkommen,  wenn  auch  hoch  in  Rang  und  Ehre,  Wert  darauf,  die  einfachen 
Namen  ihrer  Vorfahren  unverändert  zu  behalten.  Es  heißt  einfach :  Don  Giovanni 
Doria  Pamphili  Laudi,  Fürst  von  Molfieto,  Don  Philippo  Orsini,  Herzog  von 
Gravina,  Don  Giovanni  Antonio  Colonna,  Herzog  von  Cesaro,  ebenso  all  die 
höchsten  Familien. 

In  Frankreich  finden  wir  für  das  Mittelalter  dasselbe  Verhältnis.     Die  Namen 


147 

der  alten  normanischen  Ritter  waren  alle  einfach,  aber  am  Ende  des  Mittelalters 
kam  das  Vorwort  mehr  und  mehr  auf,  es  ward  Privilegium  des  Adels. 

In  Spanien  sind  die  mittelalterlichen  Namen  einfach:  Maurique,  Henrique; 
auch  der  Cid,  in  welchem  im  12.  Jahrhundert  das  Rittertum  seinen  Gipfel  er- 
reichte, führte  keinen  weiteren  Namen  als  Ruy  (Rodrigo)  Diaz;  das  hinzugefügte 
de  Bivar  bedeutet  nur  seinen  Geburtsort,  den  Flecken  dieses  Namens.  In  der 
Neuzeit  findet  sich  hier,  ebenso  wie  in  Frankreich,  der  Gebrauch,  die  Adels- 
qualität der  Familien  durch  ein  dem  Namen  angehängtes,  und  zwar  vorgesetztes 
Zeichen  auszudrücken,  und  zwar  mit  demselben  Vorwort,  dem  modernen  de,  das 
im  Latein  sowohl  mit  ab  als  mit  de  korrespondierte.  Die  Sitte  hat  sich  hier  so 
festgesetzt,  daß  selbst  die  Kaiserin  Eugenie  sich  nicht  Guzman,  sondern  „de  Guz- 
man"  unterschrieb.1) 

Die  sehr  ausgebreitete  Literatur  über  deutsche  Namenkunde  findet  man  ver- 
zeichnet an  folgenden  Stellen,  die  sich  gegenseitig  ergänzen: 

Förstemann,  Altdeutsches  Namenbuch  I,  2,  Personennamen,  1900,  Vorwort. 

So  ein,  Mittelhochdeutsches  Namenbuch.     Basel,  Hilbing  &  Lichtenhahn,  1903. 

Bahder,    H.  von,  Die    deutsche  Philologie   im  Grundriß.     Paderborn  1883. 

Jahresbericht  über  die  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete  der  germanischen 
Philologie,  herausgegeben  von  der  Gesellschaft  für  deutsche  Philologie  in  Berlin. 
Dresden  und  Leipzig.     Verlag  von  Reissner. 

Richter,  Bibliotheca  geographica  Germaniae.  Literatur  der  Landes-  und 
Volkskunde  des  Deutschen  Reiches.     Leipzig  1896,  S.  462  ff. 

Unter  den  Zeitschriften,  welche  einschlagende  Arbeiten  bringen,  ragen 
hervor:2) 

Zeitschrift  für  deutsches  Altertum  und  deutsche  Literatur,  heraus- 
gegeben von  E.  Schroeder  und  G.  Roethe. 

Zeitschrift  für  deutsches  Altertum,  herausgegeben  von  Haupt. 
Leipzig  1841  ff. 

Zeitschrift  für  deutsche  Philologie,  herausgegeben  von  Höpfner  und 
Zacher.     Halle   1869ff. 

Zeitschrift  für  deutsche  Sprache,  herausgegeben  von  Sanders.  Ham- 
burg 1887  ff. 

Beiträge  zur  Geschichte  der  deutschen  Sprache  und  Literatur  von 
Paul  und  Braune.     Halle  1874ff. 


J)  Mensinga,  Die  Adelspartikel  im  südlichen  Europa,  VJH  20,  15 ff. 

2)  Aus  der  übrigen  Zeitschriftenliteratur  seien  noch  erwähnt:  Steinhausen,  Vornamen- 
studien in:  Zeitschrift  f.  d.  dtsch.  Unterricht  1893,  S.  616 ff.  —  Tille,  Weibliche  Vornamen, 
ZKu  5,  173 ff.  —  Zur  Gesch.  d.  dt.  Personennamen  in:  Archival.  Zeitschr.  1897,  S.  243 ff.  — 
Köcher,  Die  Taufnamen,  in:  Pfarr-Haus  1891,  S.  113ff.  —  Zehntbauer,  Richard  J.,  Öster- 
reichische Verwaltungsmaßregeln  auf  dem  Gebiet  des  Namenwesens  in  der  2.  Hälfte  des 
18.  Jahrh.,  Monatsblatt  der  Gesellsch.  „Adler"  in  Wien  V,  253 ff.  —  Witte,  Hans,  Wendische 
Zu-  und  Familiennamen  aus  mecklenburgischen  Urkunden  gesammelt  und  mit  Unterstützung 
des  Herrn  Prof.  Dr.  Ernst  Mucke  in  Freiberg  (Sachsen)  bearbeitet,  VMG  1906.  —  Von  dar- 
stellenden Büchern  nenne  ich  beispielshalber  nur  Heintze,  Albert,  Die  deutschen  Familien- 
namen geschichtlich,  geographisch,  sprachlich.  Dritte  verbesserte  und  sehr  vermehrte  Auf- 
lage.   Hsg.  v.  P.  Cascorbi.    Halle  a.  S.  1908. 

10* 


148 

Bericht  über  die  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete  der  germanischen  Philo- 
logie.    Leipzig,  Reisland. 

Korrespondenzblatt  des  Gesamtvereins  der  deutschen  Geschichts-  und 
Altertumsvereine,  herausgegeben  von  P.  Bai  Heu.     Berlin.1) 

Zahlreiche  Beiträge  zur  Namenkunde  sind  auch  in  den  Veröffentlichungen 
der  Altertumsvereine  enthalten.2) 

Hier  soll  noch,  im  Anschluß  an  Lorenz,  Lehrbuch  der  gesamten  wissen- 
schaftlichen Genealogie,  S.  180  ff.,  auf  einige  sprachliche  Schwierigkeiten  hingewiesen 
werden,  die  sich  dem  Genealogen  bei  der  Aufstellung  seiner  Stammtafeln  besonders 
häufig  ergeben.3) 

1.  Die  Geistlichen  führen  nicht  nur  in  den  Klöstern  lediglich  einen  Vor- 
namen, der  oftmals  beim  Eintritt  in  den  geistlichen  Stand  erst  angenommen 
worden  ist.  Weltgeistliche  führten  auch  im  Mittelalter  zuweilen  einen  Familien- 
namen, aber  der  hohe  Klerus  bediente  sich  in  der  neuesten  Zeit  offiziell  lediglich 
des  geistlichen  Vornamens. 

2.  Der  Mangel  an  Interpunktion  in  Urkunden  führt  leicht  zu  dem  Irrtum, 
daß  zwei  oder  drei  Namen  als  einer  Person  zugehörig  betrachtet  werden.  Doppelte 
Vornamen  sind  aber  in  Deutschland  bis  zum  13.  Jahrhundert  sehr  selten,  etwas 
häufiger  schon  im  13.  Jahrhundert,  so  begegnet  in  Mühlhausen  in  Thüringen 
1220  Heinrich  Bote  von  Frauenstein,  1286  Hermann  Wolf  von  Hagen,  1296  Bert- 
hold Gulo  von  Eckardsberge.  Nach  dem  deutschen  Norden  verbreitet  sich  der 
Gebrauch  zweier  Vornamen  nur  ganz  allmählich.  So  liefert  uns  das  Verzeichnis 
der  pommerschen  Stände,  welche  im  Jahre  1500  dem  Kurfürsten  Joachim  von 
Brandenburg  und  seinem  Hause  die  Erbfolge  sicherten,  auch  nicht  ein  einziges 
Beispiel.  Aus  Sachsen  finden  wir  die  neue  Sitte  beim  Adel  befolgt  in  folgenden 
Namen:  um  1500  Hans  Sigmund  von  Feilitzsch,  1510  Hans  Georg  von  Reitzen- 
stein  und  Thomas  Otto  von  Schönberg,  1517  Georg  Friedrich  und  Hans  Heinrich 
von  Krockow,  1519  Josef  Levin  Metzsch,  Meissnischer  Rat,  später  Pastor  in  Milau.4) 


*)  Vgl.  z.  B.  im  51.  Jahrg.  Nr.  8:  Wä senke,  H.,  Orts-,  Flur-  und  Personennamen- 
forschung. 

2)  J.  Müller,  Die  wissenschaftlichen  Vereine  und  Gesellschaften  Deutschlands  im 
19.  Jahrh.  Bibliographie  ihrer  Veröffentlichungen  seit  ihrer  Begründung  bis  auf  die  Gegen- 
wart. Berlin  1883—87.  —  Hettler,  Aug.,  Jahrb.  d.  deutschen  historischen  Kommissionen, 
Institute  und  Vereine  des  Deutschen  Reiches  und  der  deutschen  Sprachgebiete  des  Auslandes. 
Halle  a.  S.  1004.  —  Schwerdfeger,  Jos.,  Die  historischen  Vereine  Wiens  1848  bis  1008 
Wien  1008  (Festschrift  zum  60jährigen  Kaiserjubiläum).  —  R.  de  Lasteyrie  et  F.  Lefevre- 
Pontalis,  Bibliographie  des  travaux  historiques  et  archeologiques  publies  par  les  societes 
savantes  de  la  France.    T.  1—3.    Paris,  seit  1888. 

3)  Über  latinisierte,  beziehentlich  gräzisierte  Namen  vgl.  Körner,  Der  deutsche  Herold 
1000,  S.  31  ff.,  und  Sembritzki,  ebenda  1001,  S.  120f.  —  Über  Pseudonyme  gibt  es  folgende 
Orientierungsmittel:  Zirka  3000  häufiger  vorkommende  Pseudonyme  vornehmlich  deutscher 
und  österreichischer  Schriftsteller,  in:  Wer  ist's?  Unsere  Zeitgenossen.  Zeitgenossenlexikon  II 
1006,  S.  84 ff.,  seitdem  wiederholt  in  neuer  Auflage  erschienen.  —  Holzmann,  M.,  Deutsches 
Pseudonymenlexikon.  Wien  1006.  —  Weller,  Lexikon  pseudonymorum.  Wörterbuch  der 
Pseudonymen  aller  Zeiten  und  Völker.  Regensburg.  —  Über  Anonyme  vgl.  M.  Holzmann 
und  H.  Bohatta,  Deutsches  Anonymen-Lexikon.    Weimar. 

*)  Klemm  im  Deutschen  Herold  26,  1805,  S.  106ff.,  111  ff. 


149 

3.  In  den  älteren  Urkunden  werden  die  Taufnamen,  selbst  die  der  höchsten 
Personen,  meist  nur  als  Sigle  verzeichnet.  Auch  die  Zeugen  werden  nur  nach 
ihrem  Standescharakter  unter  bloßer  Anführung  eines  Anfangsbuchstabens  als  Be- 
zeichnung für  den  Namen  mitgeteilt.  Hierüber  kann  nur  die  Spezialdiplomatik 
und  die  aus  sonstigen  Quellen  und  Schriftstellern  zu  schöpfende  Familiengeschichte 
Aufschlüsse  geben.1) 

4.  Das  immer  wiederholte  gleichmäßige  Vorkommen  desselben  Vornamens 
in  vielen  Familien  hat  sehr  viele  Irrtümer  in  den  Genealogien  veranlaßt,  die  nur 
durch  die  größte  Sorgfalt  vermieden  werden  können.  Es  genügt,  auf  die  Namen 
Berthold  bei  den  Zähringern,  Hermann  bei  den  älteren  Badensern  und  Heinrich 
bei  den  Reußen  hinzuweisen. 

5.  Schwankende  Schreibart  der  Tauf-  und  Familiennamen,  Anwendung  von 
Abkürzungen  und  zahlreiche  Koseformen  machen  die  genealogische  Überlieferung 
oft  so  schwierig,  daß  sich  Gatterer  veranlaßt  gesehen  hat,  ein  „Alphabetisches 
Verzeichnis  von  verkürzten  oder  auf  andere  Weise  entstellten  und  unkenntlichen 
Taufnamen"  zusammenzustellen.  Dasselbe  genügt  den  heutigen  Anforderungen 
und  dem  jetzt  vorliegenden  Quellenmateriale  nicht  mehr. 

Der  Vorname  war  schon  im  Mittelalter  nicht  immer  der  des  Taufpaten.2)  In 
manchen  Familien  waren,  wie  noch  jetzt,  einzelne  Vornamen  vorzugsweise  beliebt 
und  kamen  daher  immer  wieder  vor.  Dies  war  jedoch  im  Mittelalter  mehr  als 
heutzutage  der  Fall.  Damals  konnte  in  amtlichen  Schriften  ein  Mann  bloß  mit 
seinem  Vornamen  genannt  werden.  So  erscheint  in  Frankfurt  a.  M.  bei  den 
Knoblauchg  in  vier  Generationen  nacheinander  der  Vorname  Jakob,  bei  denen  von 
Schwarzenberg  in  sieben  Generationen  Walther,  bei  denen  von  Rückingen  in  vier 
Generationen  Claus,  bei  den  Stalburgern  in  sechs  Generationen  nacheinander  eben- 
derselbe Vorname,  bei  denen  vom  Rhein  in  ebensovielen  Heinrich,  bei  den  Neuhaus 
in  sechs  Generationen  Ulrich,  bei  den  Frosch  in  ebensovielen  Wicker,  bei  den 
Orths  endlich  in  sechs  Generationen  Philipp. 

Nicht  selten  kommt  es  vor,  daß  zwei  Geschwister  ein  und  denselben  Vor- 
namen erhielten,  und  zwar  gab  man  einem  Sohne  nicht  bloß  den  Vornamen  eines 
bereits  gestorbenen  Bruders,  sondern  auch  den  eines  noch  lebenden.  Man  unter- 
schied solche  Geschwister  durch  Zusätze,  wie  der  alte  und  der  junge,  der  erste 
und  der  andere,  voneinander.  So  kommen  z.  B.  in  der  Familie  der  Herren  von 
Kronberg  um  1400  zwei  Brüder  Hartmuth  vor.  Andere  Beispiele,  aus  der  Frank- 
furter Patriziergeschichte  entnommen,  sind  folgende:  Der  Stadtschultheiß  Sifried 
zum  Paradies  hatte  einen  gleichnamigen  jüngeren  Bruder,  welcher  fast  eben- 
solange   lebte    als    er;   Jakob  Knoblauch,  der  Freund  der  Kaiser  Ludwig  IV.  und 


J)  Zu  der  Geschichte  der  Familiennamen  bieten  die  Urkundenbücher,  insbesondere  die 
städtischen  und  die  Traditionsbücher,  hervorragendes  Material.  Sehr  beachtenswert  über 
die  Entwicklung  der  Namen  ist  Arnold,  Geschichte  der  deutschen  Freistädte  II,  S.  197ff., 
und  über  die  zeitliche  Folge  des  Vorkommens  der  Namen  Höniger,  Kölner  Schreins- 
urkunden des  12.  Jahrhunderts  I,  21  =  Publikationen  der  Gesellschaft  für  Rheinische  Ge- 
schichtskunde I,  1884. 

2)  Das  Folgende  nach  Kriegk,  Deutsches  Bürgertum  im  Mittelalter,  N.  F.  Frank- 
furt a.  M.  1871.     Hierin:  „Die  Vornamen  und  Zunamen"  S.  199ff. 


150 

Karl  IV.,  hatte  unter  seinen  Söhnen  zwei,  welche  wie  er  Jakob  hießen  und  beide 
ihn  um  mehrere  Jahrzehnte  überlebten;  in  der  Familie  von  Schwarzenberg  kommen 
im  15.  Jahrhundert  zwei  Brüder  Walther  vor;  in  der  Familie  Rorbach  gab  es 
1471  zwei  Schwestern,  welche  Anna  die  Erste  und  Anna  die  Andere  hießen;  sogar 
noch  im  18.  Jahrhundert  hießen  drei  Brüder  Orth,  welche  die  letzten  Sprößlinge 
dieser  Familie  und  alle  drei  Rechtsgelehrte  waren,  Johann  Philipp. 

Der  im  deutschen  Mittelalter  bei  Leuten  aller  Stände  am  häufigsten  vor- 
kommende Vorname  war  Johann.  Bei  ihm  war  deshalb  auch  oft  die  Hinzufügung 
eines  Vorworts  üblich,  nicht  bloß  um  Brüder,  sondern  auch  um  Nichtverwandte, 
welche  diesen  Namen  trugen,  voneinander  zu  unterscheiden.  Man  bediente  sich 
hierzu  meistens  der  vorgesetzten  Wörter  „groß"  und  „klein",  und  aus  diesem 
Gebrauche  sind  dann  die  Familienname  Großjohann,  Großhenne  und  Kleinhenne 
entstanden. 

Die  Vornamen  hatten  im  Mittelalter  eine  größere  Wichtigkeit  als  heutzutage, 
weil  es  damals  in  den  Städten  ebenso  wie  noch  unlängst  in  vielen  Dörfern  üblich  war, 
daß  die  Leute  einander  nicht  mit  den  Familien-,  sondern  mit  den  Vornamen  anredeten, 
ja  sogar,  wenn  sie  vor  einer  dritten  Person  jemand  erwähnten,  sich  des  letzteren 
bedienten.  Beides  war  nicht  bloß  in  den  unteren  und  mittleren,  sondern  auch  in 
den  höheren  Ständen  gebräuchlich.  Sogar  in  amtlichen  Schriften  und  in  den 
Korrespondenzen  städtischer  Regierungsbehörden  findet  sich  diese  Sitte.  In  den 
Frankfurter  Bürgerbüchern  des  14.  Jahrhunderts  z.  B.  werden  die  regierenden 
Bürgermeister  zuerst  bloß  mit  ihren  Vornamen  angeführt.  Noch  im  16.  Jahr- 
hundert findet  sich  in  den  Frankfurter  Ratsprotokollen  der  Syndikus  Doktor  Adolf 
Knoblauch  stets  nur  als  Doktor  Adolf  angeführt.  In  seinen  Briefen  redete  der 
Frankfurter  Rat  bis  zum  Schlüsse  des  Mittelalters  die  Adressaten,  wenn  diese  nicht 
etwa  Fürsten,  Grafen  oder  Edelleute  waren,  stets  mit  ihrem  Taufnamen  und  dem 
vorgesetzten  Worte  „Lieber"  an.  Noch  auffallender  zeigt  sich  die  damalige  Be- 
deutung des  Vornamens  darin,  daß  man  auch  die  alphabetischen  Namensverzeich- 
nisse, welche  zum  Nachschlagen  amtlicher  Bücher  angefertigt  wurden,  nicht  nach 
den  Familiennamen,  sondern  nach  den  Vornamen  (natürlich  mit  Beifügung  von 
jenen)  machte.  Selbst  noch  in  den  alphabetischen  Registern  der  Frankfurter 
Beedbücher  von  1600 — 1608  sind  die  Leute  nach  ihren  Vornamen  eingetragen. 

Die  Verwandtschaftsverhältnisse  der  Einzelnen  waren  den  Menschen  des 
Mittelalters  bei  ihrem  beschränkten  Gesichtskreise  so  bekannt,  daß  sie  mitunter 
einen  Mann,  welcher  keinen  Familiennamen  hatte,  nicht  etwa  durch  Anführung 
einer  individuellen  Eigentümlichkeit  bezeichneten,  sondern  durch  Angabe  seiner 
Verwandtschaft  mit  irgend  einer  anderen  Person.  So  nennt  z.  B.  in  einer  Urkunde 
von  1318  sogar  der  Reichs-  und  Stadtschultheiß  zu  Frankfurt  die  beiden  Verkäufer 
bloß  „Harplo  genannt  der  Reynhern  Eidam  und  Hedwig  seine  Gattin".  Es  gab 
aber  damals  und  selbst  noch  über  hundert  Jahre  später  gar  manche  Leute,  welche 
keinen  Familiennamen  hatten,  sondern  bloß  ihren  Taufnamen  führten.  Sogar  in 
einem  Frankfurter  Ratsprotokoll  von  1453  kommt  in  betreff  zweier  Männer,  welche 
städtische  Söldner  zu  werden  wünschten,  der  so  abgefaßte  Beschluß  vor:  „den 
czweien  knechten,  die  nit  namens  han,  den  dienst  abeslagen". 

Auch    in    anderen    Beziehungen   gibt    sich    der   geringe   Wert   zu    erkennen, 


151 

welchen  im  Mittelalter  der  Familienname  hatte.  Nicht  wenige  Familien,  selbst 
solche  von  edler  Herkunft,  gaben  die  Namen  ihres  Geschlechtes  ganz  auf  und 
nannten  sich  nach  ihrem  Wohnort,  d.  h.  der  Burg,  dem  Orte  oder  der  Stadt,  in 
welcher  sie  wohnten,  oder  auch  nach  dem  von  ihnen  erkauften  Wohnhause.  Dabei 
geschah  es  denn  wohl  auch,  daß  der  ursprüngliche  Familienname  entweder  für 
die  Nachwelt  ganz  unterging,  wie  in  Frankfurt  z.  B.  bei  denen  zum  Hohenhaus, 
zum  Kranich  und  im  Steinhaus,  oder  daß  derselbe  für  immer  aufhörte,  geführt 
zu  werden.  Das  letztere  war  der  Fall  bei  den  Frankfurter  Familien  Bonach, 
Mynner  und  Schurge,  welche  alle  drei  von  einem  Hause  den  Namen  von  oder 
zu  Lichtenstein  annahmen,  während  andere  den  Familiennamen  doch  mit  dem 
Hausnamen  verbunden  zu  führen  pflegten,  wie  die  Inkus  zu  Schwanau.  Von 
manchen  Familien,  z.  B.  von  der  zum  Rebstock  (im  13.  und  14.  Jahrhundert) 
weiß  man,  da  sich  von  ihnen  kein  Siegel  erhalten  hat,  nicht  einmal,  ob  der  Name, 
welchen  sie  führten,  ihnen  vom  Hause  oder  umgekehrt  diesem  von  ihnen  gegeben 
worden  ist. 

Selbst  Brüder  kommen  mit  verschiedenen  Zunamen  vor,  weil  jeder  von  ihnen 
sich  nach  seinem  Wohnhause  benannte.  Manche  behielten,  sogar  nachdem  sie 
ihr  Haus  verkauft  hatten,  den  Namen  desselben  bei,  während  auch  der  neue  Be- 
sitzer sich  nach  diesem  benannte. 

Noch  ist  zu  bemerken,  daß  die  Feststellung  des  Wortbegriffes  und  der  Her- 
leitung vieler  mittelalterlicher  Namen  durch  den  Umstand  erschwert  wird,  daß, 
weil  man  damals  nicht  so  viel  wie  jetzt  schrieb,  die  Form  eines  Namens  im 
Munde  der  Menschen  sich  leicht  umwandelte.  Drei  Beispiele  aus  frankfurtischen 
Urkunden  werden  genügen,  dies  nachzuweisen.  Am  Schluß  des  14.  Jahrhunderts 
befand  sich  unter  den  dortigen  weltlichen  Richtern  einer,  dessen  Name  in  folgenden 
drei  Formen  vorkommt :  Krauesel,  Krauweyse,  Krauisen.  Ferner  ist  im  Beedbuch 
von  1495  ein  Schreiner  mit  dem  Namen  Hans  von  Castel  eingetragen,  in  denen 
der  nächsten  zwei  Jahre  aber  heißt  er  Hans  im  Casten.  Der  Frankfurter  Gast- 
wirt, bei  welchem  Luther  1521  eingekehrt  war,  führte  die  beiden  Namen  Wolf 
Parentes  und  Johann  Bronner,  und  in  zwei  vorhandenen  Briefen  desselben  ist 
der  eine  mit  Johann  Pronner,  der  andere  mit  Johann  Bronnel  unterschrieben, 
welche  doppelte  Schreibung  Sprachkennern  leicht  erklärlich  ist.  Noch  führen  wir 
schließlich  an,  daß  ein  im  Beginn  des  15.  Jahrhunderts  oft  erwähnter  Kustos  des 
Bartholomäus-Stiftes,  welcher  jahrelang  mit  dem  Rat  in  erbittertstem  Streite 
lag,  bald  Clas  Gerstung  (wie  er  eigentlich  hieß),  bald  Clas  Gerstenesel  genannt 
wird.  Die  letztere  Benennung  beruhte  offenbar  nicht  auf  Mißverständnis,  sondern 
auf  Haß  und  auf  der  am  Ende  des  Mittelalters  herrschenden  Neigung  zum  Spotte. 

Wie  häufig  bei  Nachforschungen  sprachgeschichtlicher  Art,  so  ist  ganz  be- 
sonders bei  der  Namenforschung,  wie  schon  kurz  bemerkt  wurde,  auf  die  Ver- 
schiedenheiten der  Dialekte  ein  sorgsames  Studium  zu  verwenden.1)  Wenn  fest- 
gestellt ist,  wo  die  Heimat  der  Familie  lag  und  wie  die  ursprüngliche  Gestalt 
ihres  Namens  beschaffen  gewesen  ist,  wird  man  sich  die  Frage  vorzulegen  haben, 
welchem  der  vielen  Dialekte  der  großen  deutschen  Sprache  die  Namengebung  zu- 


»)  Schröder,  Edw.,  MIÖQ  16,  20. 


152 

zuweisen  ist.  Dann  wird  sich  an  der  Hand  des  einschlagenden  Dialektwörter- 
buches und  unter  genauer  Beachtung  der  Gesetze  der  Lautverschiebung  die  ur- 
sprüngliche Bedeutung  des  Namens  mit  mehr  oder  weniger  großer  Sicherheit 
feststellen  lassen.  Wie  notwendig  das  Studium  der  deutschen  Dialekte  für  den 
Familienforscher  ist,  möge  folgendes  Beispiel  andeuten:  Ein  eingewanderter  Kol- 
berger  Schulrektor  bemerkte  zu  den  Worten  „Henric  van  dages  decanus"  einer 
Urkunde,  eine  Familie  van  Dages  könne  er  nicht  nachweisen.  Er  wußte  nicht, 
daß  „van  (wan)  dages"  im  Niederdeutschen  so  viel  bedeutet  wie  „weiland"  oder 
„vor  Zeiten".1)  Die  Dialektwörterbücher  gehören  also  zu  dem  notwendigsten 
Handwerkszeug  des  Familienforschers.  Deshalb  folgt  hier  eine  Zusammenstellung 
der  einschlagenden  Literatur. 

Dialektwörterbücher. 

Mentz,  Ferd.,  Dialektwörterbücher  und  ihre  Bedeutung  für  den  Historiker, 
DGB  5. 

Mentz  hat  auch  ein  möglichst  vollständiges  Verzeichnis  der  Literatur  über  die  deutschen 
Mundarten  („Bibliographie  der  deutschen  Mundartenforschung")  1892  als  2.  Band  der  von 
Otto  Bremer  herausg.  „Sammlung  kurzer  Grammatiken  deutscher  Mundarten  (Leipzig,  Breit- 
kopf &  Härtel)  erscheinen  lassen  und  in  der  Zeitschrift  „Deutsche  Mundarten"  (Wien,  Fromme) 
fortgesetzt.  Vgl.  auch  Diefenbach,  Lor.,  u.  Wülcker,  Ernst,  Hoch-  und  niederdeutsches 
Wörterbuch  der  mittleren  und  neueren  Zeit.  Zur  Ergänzung  der  vorhandenen  Wörterbücher 
insbesondere  des  der  Gebr.  Grimm  (Basel  1885,  B.  Schwabe). 

Hochdeutsches  Gebiet. 
(Ober-  und  mitteldeutsche  Mundarten.) 

Über  hochdeutsche  Lexica  sei  auf  Dahlmann-Waitz-Brandenburg,  Quellen- 
kunde der  deutschen  Geschichte,  Leipzig  1906,  Nr.  128  ff.,  verwiesen.  Hier  nenne 
ich  nur  die  beiden  großen,  epochemachenden  Werke:  Mittelhochdeutsches  Wörter- 
buch. Mit  Benutzung  des  Nachlasses  von  Georg  Friedrich  Benecke  aus- 
gearbeitet von  Wilhelm  Müller.  I  1854.  II  u.  III  von  Wilh.  Müller  u.  Frdr. 
Zarncke.  II  1863.  III  1861.  Leipzig,  Hirzel. —  Math.  Lexer,  Mittelhochdeutsches 
Handwörterbuch.  Zugleich  als  Supplement  und  alphabetischer  Index  zum  mittel- 
hochdeutschen Wörterbuch  von  Benecke-Müller-Zarncke.  Leipzig,  Hirzel.  1872. 
76.  78. 

Schweiz.  Schweizerisches  Idiotikon.  Wörterbuch  der  schweizerdeutschen 
Sprache.  Gesammelt  auf  Veranstaltung  der  Antiquarischen  Gesellschaft  in  Zürich 
unter  Beihilfe  aus  allen  Kreisen  des  Schweizervolkes.     Frauenfeld,  H.  Huber. 

Dieses  umfangreichste  aller  bis  jetzt  vorhandenen  mundartlichen  Wörterbücher  umfaßt 
das  Gebiet  der  deutschen  Schweiz  und  ihre  Kolonien  im  Süden  des  Kantons  Wallis.  Außer 
der  gegenwärtigen  schweizerischen  Volkssprache  ist  auch  die  ältere  schweizerdeutsche  Litera- 
tur berücksichtigt.  Das  Werk  sammelt  u.  a.  auch  solche  Eigennamen,  deren  appellative  Natur 
noch  deutlich  erkennbar  ist,  sowie  die  Kose-  oder  Kurzformen  der  Personennamen. 

Stalder,  Frz.  Jos.,  Versuch  eines  Schweizerischen  Idiotikon  mit  etymolo- 
gischen Bemerkungen  untermischt.  Samt  Skizze  einer  schweizerischen  Dialektologie. 


x)  Jahrbuch  des  Ver.  f.  niederdeutsche  Sprachforschung  XIII,  1887,  S.  35. 


153 

I,  II  (Basel  und  Aarau,  S.  Flick,  1806;  Aarau,  H.  R.  Sauerländer,  1812.  — 
Hunziker,  J.,  Aargauer  Wörterbuch  in  der  Lautform  der  Bernauer  Mundart.  Im 
Auftrage  der  Kantonalkonferenz  verfaßt.  Aarau,  H.  R.  Sauerländer,  1877.  — 
Tobler,  Titus,  Appenzellischer  Sprachschatz.  Eine  Sammlung  appenzellischer 
Wörter,  Redensarten,  nebst  analogischer,  historischer  und  etymologischer  Be- 
arbeitung einer  Menge  von  Landeswörtern.  Zürich,  Orell,  Füßli  &  Co.,  1837. — 
Schmidt,  Sam.,  Idioticon  Bernense.  Mitgeteilt  von  Titus  Tobler.    Nürnberg  1857. 

Erschien  zuerst  in  der  Zeitschrift  „Die  deutschen  Mundarten",  Bd.  II — IV. 

Bühl  er,  V.,  Davos  in  seinem  Walser  Dialekt  I.  Lexikographischer  Teil. 
Heidelberg,  Selbstverlag  (Aarau,  H.  R.  Sauerländer),  1870. 

Elsaß.  Martin,  E.,  und  Lienhart,  H.,  Wörterbuch  der  elsässischen  Mund- 
arten. Im  Auftrage  der  Landesverwaltung  von  Elsaß-Lothringen.  Straßburg, 
Trübner,  1.  Bd.,  1879  (A.E.I.O.U.  F.V.G.H.J.  K.L.  M.  N.).  —  Scherz ii,  Johannis 
Georgii,  Glossarium  Germanicum  medii  aevi  potissimum  dialecti  Suevicae,  ed.  Jer. 
Jac.  Oberlinus.     1781,  1784. 

Fleißige  Benutzung  der  damaligen  Straßburger  Handschriften. 

Schmidt,  Charles,  Historisches  Wörterbuch  der  elsässischen  Mundart  mit 
besonderer  Berücksichtigung  der  früh-neuhochdeutschen  Periode.  Aus  dem  Nach- 
laß.    Straßburg,  J.  H.  Ed.  Heitz  (Heitz  &  Mündel),  1901. 

Trotz  großer  Lücken  und  trotzdem,  daß  der  Verf.  kein  geschulter  Germanist  war,  ist 
das  Werk  für  jeden,  der  sich  mit  älteren  elsässischen  Texten  beschäftigt,  unentbehrlich. 

Schmidt,  Charles,  Wörterbuch  der  Straßburger  Mundart.  Aus  dem  Nach- 
laß.    Straßburg,  J.  H.  Ed.  Heitz  (Heitz  8:  Mündel),  1896. 

Mit  reichlicher  Zuziehung  älterer  Schriftsteller  und  Urkunden.  Ergänzungen  zu  Schmidts 
Wörterbuch  bei  Halter,  Die  Alemannische  Mundart.  Hagenau-Straßburg  (Straßburg,  Wörter- 
verzeichnis S.  135 — 197).  Vgl.  auch  das  Glossar  zu  den  Straßburger  Chroniken  von 
C.  Schröder  (Die  Chroniken  der  deutschen  Städte  IX,  S.  1079—1134). 

Henry,  Victor,  Le  dialecte  alaman  de  Colmar  (Haute-Alsace)  en  1870. 
Grammaire  et  Lexique.  (Universite  de  Paris.  Bibliotheque  de  la  Faculte  des 
lettres  XL)     (Paris,  F.  Alcan,  1900.) 

Baden.  Heitig,  Otto,  Beiträge  zu  einem  Wörterbuch  der  ostfränkischen 
Mundarten  des  Taubergrundes.  Progr.  der  Großh.  Bad.  Realsch.  zu  Heidelberg 
(Leipzig,  Breitkopf  &  Härtel,  1894).  —  Lenz,  Der  Handschuhsheimer  Dialekt,  I. 
Wörterverzeichnis  (Progr.  Beil.  Konstanz  1887).  Nachtrag  im  Progr.  Beil.  von 
Heidelberg  (Darmstadt  1892). 

Württemberg.  Fischer,  Herrn.,  Schwäbisches  Wörterbuch.  Auf  Grund 
der  von  Adalbert  v.  Keller  begonnenen  Sammlungen  und  mit  Unterstützung  des 
Württembergischen  Staates  bearbeitet.     Tübingen,  H.  Laupp.     Seit  1901. 

Das  Wörterbuch  umfaßt  das  Königreich  Württemberg,  die  Hohenzollerischen  Fürsten- 
tümer und  Teile  von  Baden,  Bayern  und  Tirol  und  verzeichnet  neben  der  heutigen  Mundart 
dieser  Gegenden  auch  die  ältere  Sprache  vom  13.  Jahrh.  an.  Diejenigen  Mitlaute,  die  in  der 
Mundart  zusammenfallen,  z.  B.  anlautendes  b  und  p,  werden  zusammen  behandelt:  die  mund- 
artliche Form  hochdeutsch  mit  p  beginnender  Wörter  ist  unter  b  zu  suchen. 

Schmid,    Joh.    Chrph.    v.,    Schwäbisches    Wörterbuch,   mit    etymologischen 
und  historischen  Anmerkungen.     2.  Ausg.  (Stuttgart,  E.  Schweizerbart,  1844). 
Berücksichtigt  auch  die  ältere  Mundart. 


154 

Birlinger,  Anton,  Schwäbisch-Augsburgisches  Wörterbuch.  Im  Verlag  der 
K.  B.  Akademie  der  Wissensch.  (München,  Franz,  1864). 

Hier  hauptsächlich  älteres  Material  zum  Sprachschatz  derjenigen  schwäbischen  Lande, 
die  jetzt  unter  bayer.  Krone  stehen  oder  des  alten  Augsburger  Bistumgebietes.  Für  Augs- 
burg ist  auch  zu  vergleichen  das  Glossar  zu  den  Augsburger  Chroniken  von  Math.  Lexer 
(die  Chroniken  der  deutschen  Städte  IV,  357—400;  V,  441—488)  und  Fr.  Roth  (Bd.  XXII, 
530—549;  XXIII,  471—513;  XXV,  410—442). 

Bayern.  Schmeller,  J.  Andr.,  Bayerisches  Wörterbuch,  Sammlung  von 
Wörtern  und  Ausdrücken,  die  in  den  lebenden  Mundarten  sowohl  als  in  der 
alteren  und  ältesten  Provinzialliteratur  des  Kgr.  Bayern,  besonders  seiner  älteren 
Lande,  vorkommen  und  in  der  heutigen  allgemein -deutschen  Schriftsprache  ent- 
weder gar  nicht  oder  nicht  in  denselben  Bedeutungen  üblich  sind,  mit  urkund- 
lichen Belegen.  Stuttgart  u.  Tübingen  1827 — 37.  2.  Aufl.,  bearbeitet  von  G.Karl 
Frommann.  München  1872.  77.  Vgl.  F,  Keinz,  Ergänzungen  zum  Bayerischen 
Wörterbuch,  besonders  aus  der  Gegend  von  Passau.  Sitzungsber.  der  Akademie. 
München  1887. 

Rockinger,  Wörterbuch  zu  dem  Urkundenwerke  „Die  altbayrischen  land- 
ständischen Freibriefe  mit  den  Landfreiheitserklärungen"  (München,  C.Wolf,  1853). 

Wichtig  für  die  juristisch-technische  Ausdrucksweise  des  Mittelalters. 

Stocker,  P.  Bernh.,  Archivar  am  Benediktinerstift  hl.  Kreuz  zu  Donauwörth, 
Erklär,  altd.  Wörter  vom  12 — 17.  jahrh.    Donauwörth,  Singr.   1798. 

Westenrieder,  Laur.  de,  „Glossarium  Germ.  Lat.  vocum  obsolet,  primi  et 
medii  aevi,  in  primis  Bavaricarum".    Monachii,  Jos.  Zangl.  1816. 

Ferner  kommen  für  Bayern  in  Betracht  die  Glossare  zu  den  Chroniken  von 
Nürnberg  (von  Math.  Lexer  in:  Chroniken  der  deutschen  Städte  I,  477 — 501; 
II,  535—574;  III,  417—442;  IV,  821—859),  Regensburg,  Landshut,  Mühldorf, 
München  (v.  Albr.  Wagner  ebd.,  XV,  584—607). 

Pfalz.  Autenrieth,  Pfälzisches  Idiotikon.  Ein  Versuch.  Zweibrücken, 
Lehmann,  1899. 

Österreich.  Höfer,  M.,  Etymologisches  Wörterbuch  der  in  Oberdeutsch- 
land, vorzüglich  aber  in  Österreich  üblichen  Mundart.  I — III  (Linz,  Kastner,  1875). 
—  Marita,  H.,  Probe  eines  Wörterbuchs  der  österreichischen  Volkssprache  mit 
Berücksichtigung  der  älteren  deutschen  Mundarten.  Progr.  des  Schottengymn,  in 
Wien  1861,  1865).  —  Scheuchenstuel,  C.  v.,  Idiotikon  der  österreichischen 
Berg-  und  Hüttensprache.     Wien,  Braumüller,  1856. 

Tirol.  Schöpf,  J.  L.,  Tirolisches  Idiotikon.  Nach  dessen  Tod  vollendet 
von  Anton  J.  Hof  er.  Hrsg.  auf  Veranl.  u.  durch  Unterstützung  des  Ferdinandeums 
(Innsbruck,  Wagner,  1866).  Hierzu  kommt  das  Glossar  von  Jos.  Egger  in:  Die 
tirolischen  Weistümer,  im  Auftr.  d.  Kais.  Ak.  d.  Wiss.  hrsg.  von  Ignaz  V.  Zingerle 
u.  K.  Theodor  von  Inama-Sternegg,  Bd.  4  (Wien,  Braumüller,  1888). 

Salzburg.  Ein  Salzburgisches  Idiotikon  von  K.  E.  Frhr.  v.  Moll  findet 
sich  in  L.  Hübners  Beschreibung  des  Erzstiftes  und  Reichsfürstentums  Salzburg 
III  (Salzburg  1796),  S.  955—984.  Hierzu  kommt  das  Glossar  zu:  Die  Salz- 
burgischen Taidinge  (Österr.  Weistümer  I).  Im  Auftrage  der  K.  Akad.  d.  Wiss. 
hrsg.  von  Hnrch.  Siegel  u.  Karl  Tomaschek  (Wien,  Braumüller,  1870). 


155 

Niederösterreich.  Castelli,  J.  F.,  Wörterbuch  der  Mundart  in  Österreich 
unter  der  Enns.     Wien  1847. 

Eine  Sammlung  der  Wörter,  Ausdrücke  und  Redensarten,  welche,  von  der  hochdeutschen 
Sprache  abweichend,  dem  niederösterreichischen  Dialekte  eigentümlich  sind,  samt  beigefügter 
Erklärung  und  so  viel  möglich  auch  ihrer  Abstammung  u.  Verwandtschaft,  beigegeben  sind 
grammatische  u.  dialektologische  Bemerkungen  über  diese  Mundart  überhaupt.    Tendier  &  Co. 

Kärnten.  Lexer,  M.,  Kärntisches  Wörterbuch  (Leipzig,  Hirzel,  1862).  Dazu 
das  Glossar  von  Ant.  Schönbach  zu:  Steirische  und  kärnthische  Taidinge,  im 
Auftrage  der  K.  Ak.  d.  Wiss.  hrsg.  von  Ferd.  Bischoff  und  Ant.  Schönbach 
(Österr.  Weist.  VI,  Wien.  Braumüller,  1881). 

Steiermark.  Unger,  Theod.,  Steierischer  Wortschatz,  als  Ergänzung  zu 
Schmellers  bayerischem  Wörterbuch  gesammelt,  für  den  Druck  bearb.  u.  hrsg. 
v,  Ferd.  Khull  (Graz,  Leuschner  &  Lubinsky,  1903). 

Mit  reicher  Benutzung  auch  der  älteren  Literatur  u.  bes.  der  handschriftl.  Materialien  des 
bayerischen  Landesarchivs. 

Über  deutsche  Sprachinseln   im   italienischen  Sprachgebiet  handeln: 

Schmeller,  Joh.  Andr.,  Sogenanntes  Cimbrisches  Wörterbuch,  d.  i.  deutsches 
Idiotikon  der  VII  u.  XIII  comuni  in  den  venetianischen  Alpen.  Mit  Einleitung 
u.  Zusätzen  im  Auftrage  der  Kais.  Ak.  d.  Wiss.  hrsg.  v.  J.  Bergmann  (Wien, 
Hof-  und  Staatsdruckerei,  1855)  und  Zingerle,  Ignaz  V.,  Lusernisches  Wörter- 
buch (Innsbruck,  Wagner,  1869). 

Gottschee.  Schröer,  Karl  Julius,  Wörterbuch  der  Mundart  von  Gottschee 
(aus  dem  Oktoberhefte  des  Jahrganges  1868  und  dem  Maihefte  des  Jahrg.  1870 
der  Sitzungsberichte  der  philos.-hist.  Kl.  der  Kais.  Ak.  d.  Wiss.  besonders  ab- 
gedruckt.    Wien,  Hof-  und  Staatsdruckerei,  1879). 

Ungarn.  Schröer,  Karl  Julius,  Beitrag  zu  einem  Wörterbuche  der 
deutschen  Mundarten  des  ungarischen  Berglandes  (Sitzungsber.  der  Kais.  Ak.  d. 
Wiss.  in  Wien  25,  1857,  S.  213—272;  27,  1858,  S.  174—218;  auch  besonders 
ersch.  Wien  1858;  Nachtrag  dazu  ebd.  31,  1859,  S.  245—292,  u.  bes.  ersch. 
Wien   1859). 

Siebenbürgen. 

Über  die  Vorarbeiten  zu  einem  Wörterbuch  der  siebenbürgisch-deutschen  Mundart  vgl. 
das  Korrespondenzblatt  des  Vereins  für  siebenbürgische  Landeskunde  und  die  Berichte  der 
44.  Versamml.  deutscher  Philologen  in  Dresden  im  Herbst  1897.    Erschienen  sind: 

Keintzel,  Gg.,  Nösner  Idiotismen  (Festgabe  der  Stadt  Bistritz  1897,  S.  45  bis 
80).  —  Kisch,  Gust.,  Nösner  Wörter  u.  Wendungen.  Ein  Beitrag  zum  sieben- 
bürgisch-sächsischen  Wörterbuch  (Progr.  des  ev.  Obergymn.  Bistritz  1900).  — 
Kramer,  Frdr.,  Idiotismen  des  Bistritzer  Dialektes.  Beitrag  zu  einem  sieben- 
bürgisch-sächsischen  Idiotikon  (Progr.  d.  ev.  Obergymn.  in  Bistritz  1876—77). 

Böhmen.  Neubauer,  Joh.,  Altdeutsche  Idiotismen  der  Egerländer  Mund- 
art. Mit  einer  kurzen  Darstellung  der  Lautverhältnisse  dieser  Mundart.  Ein  Bei- 
trag zu  einem  Egerländer  Wörterbuche  (Wien  1887.     Neue  [Titel-]  Auflage  1898). 

Rheinland.      Müller,    Jos.,    u.   Weitz,    Wilh.,    Die    Aachener    Mundart. 

Idiotikon  nebst  einem  poetischen  Anhange  (Aachen   u.  Leipzig    Mayer,    1836).  

[Wegeier,    J.]    Wörterbuch    der    Coblenzer   Mundart  (Rhein.  Antiquarius  III,  14, 
1869,  698—759,  auch  bes.  ersch.  Coblenz,   Hergt,    1869).  —  Tonnar,  Aug.,  u. 


156 

Evers,  Wilh.,  Wörterbuch  der  Eupener  Sprache,  mit  sprachvergl.  Worterklärung 
von  W.  Altenburg  (Eupen,  Braselmann,  1899).  —  Honig,  Fritz,  Wörterbuch  der 
Kölner  Mundart.  Nebst  Einleitung  von  F.  W.  Wahlenberg  (Köln,  Heyn,  1877). 
Hierzu  kommt  das  Glossar  von  Ant.  Birlinger  zu  den  Kölner  Chroniken  (Die 
Chroniken  der  deutschen  Städte  XII,  S.  388—430  u.  XIV,  967—1007).  — 
Heinzerling,  Jak.,  Probe  eines  Wörterbuches  der  Siegerländer  Mundart  (Beil. 
zum  54.  Jahresber.  des  Realgymn.  zu  Siegen  1891).  —  Schmidt,  Karl  Chrn. 
Ldw.,  Westerwäldisches  Idiotikon  oder  Sammlung  der  auf  dem  Westerwalde  ge- 
bräuchlichen Idiotismen,  mit  etymologischen  Anmerkungen  und  der  Vergleichung 
anderer  alter  und  neuer  german.  Dialekte  (Hademar  &  Herborn,  Neue  gel.  Buch- 
handlung, 1800). 

Hessen.  Vilmar,  Aug.  Frdr.  Chrn.,  Idiotikon  von  Kurhessen  (Marburg 
u.  Leipzig,  Elwert,  1868.  Neue  billige  Ausg.  Marburg  1883).  Als  Ergänzungen 
dazu  sind  erschienen:  Bech,  Fedor,  Beiträge  zu  Vilmars  Idiotikon  von  Kurhessen 
(Progr.  des  Kgl.  Stiftsgymn.  zu  Zeitz  1868).  — Pfister,  Herrn,  v.,  Mundartliche 
u.  stammheitliche  Nachträge  zu  A.  F.  C.  Vilmars  Idiotikon  von  Hessen  (Marburg, 
Elwert,  1886)  und  Vilmar  u.  Pfister,  Idiotikon  von  Hessen,  1.  u.  2.  Erg.-Heft 
durch  Herrn,  v.  Pfister  (Marburg,  Elwert,  1889).  —  Kehr  ein,  Jos.,  Volkssprache 
u.  Volkssitte  in  Nassau.  Ein  Beitrag  zu  deren  Kenntnis  (Weilburg,  Lang,  1860); 
d er slbe,  Volkssprache  und  Wörterbuch  von  Nassau.  Leipzig  1891. —  Crecelius, 
Wilh.,  Oberhessisches  Wörterbuch  (Darmstadt,  Bergsträßer  in  Komm.,  1897).  Nach- 
träge dazu  von  A.  Ro eschen  (in:  Quartalsblätter  d.  histor.  Ver.  f.  d.  Großh.  Hessen 
1901,  S.  857 — 860).  —  Schröner,  Gust.,  Spezialidiotikon  des  Sprachschatzes 
von  Eschenrod  (Oberhessen).  (Gießner)  Inaug.-Diss.  (Heidelberg,  Winter,  1903). 
Sep.-Abdr.  aus:  Zeitschrift  f.  hochd.  Mundarten  1902  und  1903.—  D.  Saul,  Ein 
Beitrag  z.  Hessischen  Idiotikon.    Marburg  1901. 

Thüringen.  Hertel,  L.,  Thüringer  Sprachschatz.  Sammig.  mundartlicher 
Ausdrücke  aus  Thüringen,  nebst  Einleitung,  Sprachkunde  und  Sprachproben  (Weimar, 
Böhlau,  1895).  —  Reinwald,  W.  F.  H.,  Hennebergisches  Idiotikon  oder  Samm- 
lung der  in  der  gefürsteten  Grafschaft  Henneberg  gebräuchlichen  Idiotismen,  mit 
etymologischen  Anmerkungen  und  Vergleichung  anderer  alter  und  neuer  germanischer 
Dialekte  (Berlin  u.  Stettin,  F.  Nicolai,  1793,  1801). 

Provinz  Sachsen  (vgl.  auch  Niederd.  Gebiet).  Zecht,  Rieh.,  Wörterbuch 
der  Mansfelder  Mundart.  Im  Selbstverlag  des  Herausgebers  (Görlitz,  Druck  d. 
Görlitzer  Nachrichten  u.  Anzeiger,  1888).  —  Bruns,  Karl,  Volkswörter  der 
Provinz  Sachsen  (Ostteil)  nebst  vielen  geschichtlich  merkwürdigen  Ausdrücken  der 
sächsischen  Vorzeit.  Hrsg.  im  Auftr.  des  Zweigvereins  Torgau  des  Allg.  Dt. 
Sprachvereins  (Torgau,  Jacobs,  1901). 

Hierher  gehört  auch  das  von  Hertel  bearbeitete  Glossar  zum  2.  Bde.  der  Magdeburger 
Chroniken  (Die  Chron.  der  deutschen  Städte  XXVII,  S.  237—265). 

Königreich  Sachsen.  Albrecht,  Karl,  Die  Leipziger  Mundart.  Gram- 
matik und  Wörterbuch  der  Leipziger  Volkssprache.  Zugleich  ein  Beitrag  zur 
Schilderung  der  Volkssprache  im  allgemeinen.  Mit  einem  Vorwort  von  Rud. 
Hildebrand  (Leipzig,  Arnold,  1881;  S.  1—69  Grammatik,  S.  71—243  Wörter- 
buch). —  Anton,   Karl    Gottlieb,   Alphabetisches  Verzeichnis    mehrerer    in    der 


157 

Oberlausitz    üblicher,    ihr    zum    Teil    eigentümlicher    Wörter    und    Redensarten, 
Stück  1—9  (Görlitzer  Schulprogramm  1824,  29,  32—33,  35,  39,  42,  48  [Görlitz, 

Heinze]). 

Supplemente  dazu  von  Dornick  im  Neuen  Lausitzischen  Magazin  44.  Bd.  (1868), 
S.  46—66. 

Böhme,  O.,  Beiträge  zu  einem  vogtländischen  Wörterbuche  (38.  Jahresber. 
des  Progymn.  zu  Reichenbach  i.  V.  1888).  —  Göpfert,  E.,  Dialektisches  aus 
dem  Erzgebirge  (29.  u.  30.  Bericht  üb.  d.  Progymn.  Annaberg,  1872,  73). 

Schlesien.  Berndt,  Joh.  Georg,  Versuch  zu  einem  schlesischen  Idiotikon, 
nebst  einer  großen  Anzahl  anderer  veralteten  Worte,  welche  in  Documenten  und 
sonderlich  bey  alten  schlesischen  Dichtern  angetroffen  werden.  Stendal,  Frenzen  & 
Große,  1787. 

Zusätze  in  der  Lit.  Beil.  z.  d.  Schles.  Prov.-Bibl.  1787. 

Weinhold,  Karl,  Beiträge  zu  einem  schlesischen  Wörterbuche  (Sitzungsber. 
der  K.  Ak.  d.  Wiss.  in  Wien  14,  1855,  Beilage  S.  1—56,  u.  15,  1855,  Beilage 
S.  57 — 110.     Auch  bes.  ersch.  Wien,  Hof-  und  Staatsdruckerei). 

Petters,  J.,  Lexikalisches  im  Anschlüsse  an  Weinholds  Beiträge  etc.  in:  Die 
Deutschen  Mundarten  5,  1858,  S.  472—479. 

Wein  hold,  Karl,  Proben  aus  dem  schlesischen  Wörterbuche  (Mittl.  d. 
schles.  Ges.  f.  Volkskde.  VII,  2,  1900,  S.  19—26). 

Hoffmann  v.  Fallersleben,  Beiträge  zu  einem  schlesischen  Wörterbuche 
(Die  deutschen  Mundarten  4,  1857,  S.  163—192  [vgl.  auch  6,  1859,  83—84, 
372 — 373],  auch  bes.  erschienen,  Nürnberg  1857). 

Klesse,  A.,  Aus  dem  Wortschatze  des  Grafschafters.  Mundartliches 
Vokabularium  (Vierteljahrsschrift  f.  Gesch.  u.  Heimatsk.  der  Grafsch.  Glatz  3, 
1883—84,  224—235,  311—320;  4,  1884—85,152—160,245—253;  5,  1885—86, 
39_44,  113—121,  212—215;  6,  1886—87,  38—46). 

Knothe,  Fr.,  Wörterbuch  der  schlesischen  Mundart  in  Nordböhmen  (Hohen- 
elbe,  Verl.  des  österr.  Riesengebirgsvereins,  1888). 

Posen.  Bernd,  Chr.  Sam.  Theod.,  Die  deutsche  Sprache  in  dem  Groß- 
herzogtume  Posen  und  einem  Teile  des  angrenzenden  Königreichs  Polen  mit  Ver- 
gleichungen  sowohl  der  Mundarten,  als  auch  anderer  Sprachen,  und  mit  eigenen 
Forschungen  (Bonn,  Weber,  1820).   Sprachwissenschaftl.  Einleitung  u.  Wörterbuch. 

Niederdeutsches  Gebiet. 

Ein  den  wissenschaftlichen  Anforderungen  entsprechendes  neuniederdeutsches 
Gesamtwörterbuch  fehlt. 

Kosegarten,  J.  G.  L.,  Wörterbuch  der  Niederdeutschen  Sprache  älterer  und 
neuerer  Zeit  (Greifswald,  C.  A.  Koch,  1855 — 60). 

Nur  A — Angetoget  erschienen.    Verfasser  tot. 

Berghaus,  H.,  Der  Sprachschatz  der  Sassen.  Ein  Wörterbuch  der  Platt- 
deutschen Sprache  in  den  hauptsächlichsten  ihrer  Mundarten  I,  A — H  (Branden- 
burg, A.  Müller,  1880);  II  I— N  (Berlin,  Eisenschmidt,  1883). 

Nicht  recht  zuverlässig,  daher  mit  Vorsicht  zu  benutzen. 


158 

Schiller,  Karl,  und  Lübben,  Aug.,  Mittelniederdeutsches  Wörterbuch, 
6  Bände  (Bremen,  Fischer,  1875—81). 

Das  Werk  umfaßt  den  Wörterschatz  der  niederdeutschen  Sprache  etwa  von  1300  bis 
1600.  Vergriffen.  Bei  historischen  Nachforschungen  in  mittelniederdeutschen  Quellen  un- 
entbehrlich. 

Eine  kleinere  Bearbeitung  ohne  Quellenbelege  erschien  unter  dem  Titel: 
Mittelniederdeutsches  Handwörterbuch  von  Aug.  Lübben.  Nach  dem  Tode  des 
Verfassers  vollendet  von  Christoph  Walther  (Wörterbücher,  hrsg.  v.  Verein  f. 
niederd.  Sprachforschg.  II.    Norden  und  Leipzig,  Verlag  von  Soltau  1888. 

Sehr  praktisch  zum  Handgebrauch.  Hierher  gehört  auch  das  Glossar  von  P.  Feit  zum 
1. — 3.  Bande  des  Hansischen  Urkundenbuches,  enthalten  im  3.  Bd.  des  Hans.  Urkundenb., 
S.  533-585.1) 

Niederlande.  Hier  ist  zunächst  zu  nennen  das  große  Woordenboek  der 
nederlandiche  taal.  Bewerkt  door  M.  de  Vries  en  A.  Kluyver,  met  mede- 
werking  van  A.  Beets,  J.  W.,  Muller,  W.  L.  de  Vreese  en  G.  J.  Boekenoogen; 
Seit  1864.     ('s  Gravenhage  en  Leiden,  M.  Nijhoff,  A.  W.  Sijthoff.) 

Entspricht  für  das  Niederländische  dem  Wörterbuch  der  Gebr.  Grimm,  berücksichtigt 
die  Schriften  seit  dem  Erscheinungsjahre  1637  der  unter  der  Autorität  der  Generalstaaten 
verfaßten  niederländischen  Bibelübersetzung. 

Verwys,  E.,  en  Verdam,  J.,  Middelnederlandsche  woordenboek  ('s  Graven- 
hage, M.  Nijhoff,  seit  1885). 

Umfaßt  die  niederländische  Sprache  etwa  von  1200—1500. 

Stallaert,  Karel,  Glossarium  van  verouderde  rechtstermen,  kunstwoorden 
en  andere  uitdrukkingen  in  vlaamsche,  brabantsche  en  limburgsche  oorkonden 
(Leiden,  Brill,  seit  1886). 

Cornelissen,  P.  Jozef,  en  Vervliet,  J.  B.,  Idioticon  van  het  Antwerpsch 
dialect  (stad  Antwerpen  en  antwerpsche  Kempen  [Gent,  Siffer,  1899 — 1900]). 

Draaijer,  W.,  Woordenboekje  van  het  Deventersch  dialect  (Haag,  M.  Nij- 
hoff, 1896). 

Dijkstra,  Waling,  Friesch  woordenboek  (Lexicon  Frisicum).  Leeuwarden, 
Meijer  &  Schaafsma.    1900,  1903. 

Das  Werk  umfaßt  die  heutige  Volkssprache  der  niederl.  Provinz  Friesland. 

Gallee,  J.  H.,  Woordenboek  van  het  Geldersch-Overijsselsch  dialect  ('s  Graven- 
hage, M.  Nijhoff,  1895). 

Molema,  H.,  Wörterbuch  der  Groningenschen  Mundart  im  19.  Jahrh. 
(=  Wörterbücher,  hrsg.  v.  Verein  f.  nd.  Sprachforschg.,  III  [Norden  in  Leipzig, 
Soltau  1888]). 

Schuermans,  L.  W.,  Algemeen  Vlaamsch-Idioticon  (Leuven  1865 — 70). 
Dazu  ein  Bijvoegsel  1883. 


x)  Das  Mittelniederdeutsche,  d.  i.  der  Vorläufer  des  heutigen  Platt,  ist  der  für  archi- 
valische  Studien  in  Nord-  und  Mitteldeutschland  wichtigste  deutsche  Dialekt.  Zur  Einführung 
ist  zu  empfehlen:  A.  Lübben,  Mittelniederdeutsche  Grammatik  nebst  Chrestomathie  und 
Glossar  (Leipzig  1882).  Zum  weiteren  Einlesen  in  archivalisches  Material  ist  vortrefflich  das 
kulturgeschichtlich  interessante  Buch:  Mittelniederdeutsche  Beispiele  im  Stadt- Archive  zu 
Braunschweig,  gesammelt  von  Ludwig  Hänselmann  (Wolfenbüttel  1892  [=  Überlieferungen 
zur  Literatur,  Geschichte  und  Kunst,  hrsg.  von  Milchsack  und  Zimmermann.  4.  Band]). 


159 

De  Bo,  L.  L.,  Westvlaamsch  Idioticon  (Brügge,  E.  Gaillard  &  Comp.,  1873). 

Ein  neuer  Abdruck  in  kleineren  Typen,  hrsg.  v.  W.  Samyn,  unter  Verwendung  der 
Zusätze  aus  De  Bo's  Handexemplar,  erschien  1892  in  Gent  bei  Siffer. 

,  Boekenoogen,  G.  J.,  De  Zaansche  volkstaal.     Bij  drage  tot  de  kennis  van 
der  woordenschat  in  Noord-Holland  (Leiden,  Sijthoff,  1897). 

Westfalen.  Woeste,  Fr.,  Wörterbuch  der  Westfälischen  Mundart.  [Nach 
d.  Tode  d.  Verf.  hrsg.  v.  Crecelius  u.  Lübben.]  (Wörterbücher,  hrsg.  v.  d. 
Verein    f.    niederdeutsche  Sprachforschung  I  [Norden  und  Leipzig,  Soltau  1882]). 

Bezieht  sich  vorwiegend  auf  die  Mundart  der  Grafschaft  Mark. 

Koppen,  Heinr.,  Verzeichnis  der  Idiotismen  in  plattdeutscher  Mundart, 
vorzüglich  in  Dortmund  und  dessen  Umgegend  (Dortmund,  Köppensche  Buch- 
handlung, 1877). 

Waldeck.  Bauer,  Karl,  Waldeckisches  Wörterbuch  nebst  Dialektproben, 
hfsg.  v.  Herrn.  Collitz  (Wörterbücher,  hrsg.  v.  Ver.  f.  ndrd.  Sprachf  IV  [Norden 
und  Leipzig,  Soltau  1902]). 

Braunschweig.  Damköhler,  Eduard,  Probe  eines  nordostharzischen 
Idiotikons  (Wiss.  Beil.  z.  d.  Schulnachr.  des  Herz.  Gymn.  zu  Blankenburg  a.  H. 
1893  [Blankenburg  a.  H.,  Kircher,  1893]). 

Beck,  H.,  Idiotikon  von  Nordsteinke  bei  Vorsfelde  [Jhrb.  d.  Ver.  f.  niederd. 
Sprachforschg.  23,  1897,  131—154  u.  24,  1898,  113—128]). 

Vgl.  auch  die  Glossare  zu  den  Chroniken  von  Braunschweig  von  Karl  Schiller  (Die 
Chroniken  der  deutschen  Städte  VI,  482—510)  und  von  Hänselmann  (ebd.  XVI,  567—640). 

Hannover.  Schambach,  Georg,  Wörterbuch  der  niederdeutschen  Mund- 
art der  Fürstentümer  Göttingen  und  Grubenhagen  oder  Göttingisch-Gruben- 
hagensches  Idiotikon  (Hannover,  Rümpler,  1858). 

Nachträge  dazu  von  Sprenger  im  Jhrb.  des  Ver.  f.  niederdeutsche  Sprachforschg.  8, 
1882,  27—32,  ferner  im  Korrespondenzbl.  desselben  Vereins  14,  1889—1890,  77—78,  und  18, 
1894 — 1895,  26—27.  —  Hierzu  kommt  das  Glossar  von  Herrn.  Brandes  über  die  ersten 
vier  Bände  des  Hildesheimer  Urkundenbuches  (Urkundenbuch  der  Stadt  Hildesheim  Bd.  IV 
[Hildesheim,  Gerstenserg,   1897]). 

Strodtmann,  Joh.  Chr.,  Idioticon  Osnabrugense  (Leipzig  und  Altona, 
Korton,  1756). 

Stürenburg,  C.  H.,  Ostfriesisches  Wörterbuch  (Aurich,  L.  Spielmeyer,  1862). 

Doornkaat-Koolman,  J.  ten.,  Wörterbuch  der  ostfriesischen  Sprache 
etymologisch  bearbeitet  (Norden,  Breams,  1879  ff.). 

Ergänzungen  dazu  von  W.  Lüpkes  in  den  Jhrb.  d.  Ges.  f.  bild.  Kunst  u.  vaterl.  Alter- 
tümer 11,  1895,  157—171. 

Richthofen,  Karl  Frhr.  v.,  Altfriesisches  Wörterbuch  (Göttingen,  Dieterich, 
1840). 

Bremen.  [Tiling  u.  Dreyer]  Versuch  eines  Bremisch-Niedersächsischen 
Wörterbuchs,  hrsg.  von  der  deutschen  Gesellschaft  (Bremen,  Förster,  seit  1767). 

Hierin  sind  nicht  nur  die  in  und  um  Bremen,  sondern  auch  fast  die  in  ganz  Nieder- 
sachsen gebräuchlichen  mundartlichen  Eigentümkeiten  nebst  den  schon  veralteten  Wörtern 
und  Redensarten  in  bremischen  Gesetzen,  Urkunden  und  Diplomen  gesammelt,  zugleich  auch 
nach  einer  behutsamen  Sprachforschung  und  aus  Vergleichung  allerhand  neuer  verwandter 
Dialekte  erklärt.  Vor  Erscheinen  des  mittelniederdeutschen  Wörterbuches  von  Schiller  und 
Lübben  das  beste  Hilfsmittel  zum  Verständnis  des  Mittelniederdeutschen. 


160 

Hamburg.  Richey,  Michael,  Idioticon  Hamburgense  oder  Wörterbuch 
zur  Erklärung  der  eigenen,  in  und  um  (!)  Hamburg  gebräuchlichen  Nieder- 
Sächsischen  Mundart.     Hamburg  1754.     Neue  Ausgabe  1755. 

Diese  ohne  Anhänge  abgedruckt  in:  Thesaurus  juris  provincialis  et  statutarii  illustratus 
Germaniae  I.     Giesen  (!)  1756. 

Schleswig-Holstein.  Schütze,  Joh.  Frdr.,  Holsteinisches  Idiotikon,  ein 
Beitrag  zur  Volkssittengeschichte,  oder  Sammlung  plattdeutscher,  alter  und  neu- 
gebildeter Worte,  Wortformen,  Redensarten,  .  .  .  der  alten  und  neuen  Holsteiner 
Bd.  1—3  Hamburg,  H.  L.  Villaume,  1800—1802,  IV  Altona  1806. 

Mecklenburg.  [Chystraeus,  Nathan]  Nomenciator  Latina-saxonicon. 
Latinisch  vn  de  Pladdütsch  Vokabelnboek  (Rostock  1582  u.  öfter). 

Berücksichtigt  besonders  die  Mecklenburger  Mundart.  Über  die  versch.  Ausg.  vgl. 
Lisch  in  Jahrb.  d.  Ver.  f.  Meckl.  Gesch.  23,  1858,  139— 142. 

Mi  [Pseudonym  für  Sibeth,  C.  G.J,  Wörterbuch  der  Mecklenburgisch-vor- 
pommerschen  Mundart  (Leipzig,  C.  A.  Koch,  1876). 

Pommern.  Dähnert,  Joh.  Carl,  Platt-deutsches  Wörterbuch,  nach  der 
alten  und  neuen  Pommerschen  und  Rügischen  Mundart  (Stralsund,  C.  L.  Struck, 
1781). 

Für  damalige  Zeit  vortrefflich. 

Altmark.  Danneil,  Joh.  Frdr.,  Wörterbuch  der  altmärkisch-plattdeutschen 
Mundart  (Salzwedel,  J.  D.  Schmidt,  1859). 

Paris ius,  L.,  Zusätze  zu  d.  F.  Danneils  Wörterbuch  der  altmärkisch-platt- 
deutschen Mundart  (Jahresber.  d.  altmärk.  Ver.  f.  vaterl.  Gesch.  u.  Industrie,  Abt. 
f.  Gesch.  19,  1879,  37—80). 

Provinz  Sachsen  (vgl.  auch  Hochdeutsches  Gebiet).  Sprenger,  R.,  Ver- 
such eines  Quedlinburger  Idiotikons  (Jahrb.  d.  Ver.  f.  niederd.  Sprachf.  29,  1903, 
139_160). 

Hierzu  gehört  auch  das  Glossar  von  Ja  nicke  zum  1.  Bd.  der  Magdeburger  Chroniken 
(Die  Chron.  der  deutschen  Städte  VII,  434—484). 

Mark  Brandenburg.  Meyer,  Hans,  Der  richtige  Berliner  in  Wörtern  und 
Redensarten,  5.  Aufl.  (Berlin,  H.  S.  Hermann,  1904). 

Kollatz,  C,  und  Adam,  P.,  Berliner  Wortschatz  zu  den  Zeiten  Kaiser 
Wilhelms  I.  (Schriften  des  Ver.  f.  d.  Gesch.  Berlins  33,  1897,  69—196). 

Preußen  (Provinz).  Frischbier,  H.,  Preußisches  Wörterbuch,  Ost-  und 
westpreußische  Provinzialismen  in  alphabetischer  Folge  (2  Bde.  1882,  83,  Berlin, 
Enslin). 

Hennig,  G.  E.  S.,  Preußisches  Wörterbuch,  worinnen  nicht  nur  die  in 
Preußen  gebräuchliche,  eigentümliche  Mundart  und  was  sie  sonst  mit  der  nieder- 
sächsischen gemein  hat,  angezeigt,  sondern  auch  manche  in  preußischen  Schrift- 
stellern, Urkunden,  Dokumenten  u.  Verordnungen  vorkommende  veraltete  Wörter, 
Redensarten,  Gebräuche  und  Altertümer  erklärt  werden,  im  Namen  der  Kgl. 
Deutschen  Gesellschaft  zu  Königsberg  herausgegeben  (Königsberg,  Drugel,  1785). 

Fischer,  E.  L.,  Grammatik  und  Wortschatz  der  plattdeutschen  Mundart  im 
preußischen  Samlande  (Halle,  Waisenhaus  1895). 

Russische  Ostseeprovinzen.  Gutzeit,  W.  v.,  Wörterschatz  der  deutschen 
Sprache  Livlands  (Riga,  N.  Kymmel,  1859  ff.). 


161 

[Hupel,  Aug.  Wilh.]  Idiotikon  der  deutschen  Sprache  in  Lief-  und  Ehstland 
(Riga,  Hartknoch,  1795). 

Abgedruckt  aus  Hupeis  Neuen  Nordischen  Miscellaneen  Stück  11,  12,  1795.  Nachträge 
ebd.  Stück  17,  225—235,  und  in  J.  C.  Petri,  Esthland  und  die  Esthen,  II  (Gotha  1802, 
82—104). 

Sallmann,  Karl,  Lexikalische  Beiträge  zur  deutschen  Mundart  in  Estland 
(Leipzig,  Grumbach,  1877);  ders.,  Neue  Beiträge  zur  deutschen  Mundart  in  Est- 
land. Gedruckt  mit  Unterstützung  der  estl.  literar.  Gesellschaft  (Reval,  F.  Kluge, 
1880);  ders.,  Eine  Nachlese  zur  deutschen  Mundart  in  Estland  (Baltische 
Monatsschr.  34,  1888,   463—471). 

Über  die  Erforschung  der  deutschen  Dialekte  verweise  ich  behufs  weiterer 
Orientierung  auf  Paul,  Grundriß  der  germanischen  Philologie,  Straßburg,  Trübner,  I, 
1896,  2.  Aufl.  1901.  Dieser  Band  enthält  außer  anderen  Beiträgen  die  folgenden: 
Kluge,  Vorgeschichte  der  altgermanischen  Dialekte;  Behaghel,  Geschichte  der 
deutschen  Sprache;  Jan  te  Winkel,  Geschichte  der  niederländischen  Sprache; 
Theod.  Siebs,  Geschichte  der  friesischen  Sprache;  Anhang:  Die  Bearbeitung  der 
lebenden  Mundarten.  Allgemeines  von  Philipp  Wegener;  Skandinavische  Mund- 
arten von  J.  A.  Lundell;  Deutsche  und  niederländische  Mundarten  von  Friedr. 
Kauffmann. 


Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  \\ 


Die  Museen  als  familiengeschichtliche  Hilfsmittel. 

IE  Archive  und  Bibliotheken,  so  sind  auch  Museen  für  den  Familien- 
forscher Fundgruben  ersten  Ranges,  und  zwar  in  der  Gegenwart  in  weit 
höherem  Grade,  als  dies  früher  der  Fall  war.  Denn  seitdem  die  Mu- 
seen den  Übergang  von  der  Kuriositätenliebhaberei  zur  wissenschaft- 
lichen Systematik  und  der  lehrhaften  Grundrichtung  durchgemacht  haben,  sind 
sie  Volksbildungsstätten1)  geworden,  die  auch  für  die  Familienforscher  eine  Fülle 
der  Belehrung  darbieten.  Auch  die  Grundsätze  der  Aufstellung  in  den  Museen 
haben  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  geklärt.  Man  hat  aufgehört,  die  Museen 
nur  als  Speicher  anzusehen,  welche  die  Gegenstände  so  gut  wie  möglich  sichtbar 
machen.  Auch  dienen  die  Museen  in  den  großen  Städten  jetzt  nicht  allein  der 
Repräsentation.  Die  Aufstellung  soll  zum  Verweilen  und  Betrachten,  nicht  zum 
Durcheilen  einladen.  Diese  mehr  auf  das  Studium  gerichtete  Aufstellung  kommt 
auch  demjenigen,  welcher  der  Geschichte  eines  Geschlechtes  nachgeht,  zustatten. 
Zahlreiche  Kataloge2),  die  von  Jahrzehnt  zu  Jahrzehnt  praktischer  und  nützlicher 
eingerichtet  worden  sind,  erleichtern  die  Benutzung.  Freilich  darf  der  Familien- 
forscher in  den  Museen,  wie  dies  ja  auch  von  den  Archiven  und  Bibliotheken  gilt, 
nicht  erwarten,  daß  der  Stoff  nach  seinem  persönlichen  Bedürfnisse  geordnet  sei. 
Diese  Bedürfnisse  können  sich  wohl  gelegentlich  mit  den  Grundsätzen  decken, 
nach  denen  die  Aufstellung  der  einzelnen  Stücke  im  Museum  erfolgt.  Aber  in  der 
Regel  wird  der  Familienforscher  aus  der  kultur-  oder  kunsthistorischen  oder  chrono- 
logischen Aufstellung  sich  für  seine  Spezialarbeit  den  Einzelstoff  erst  zusammen- 
suchen müssen.  Für  familiengeschichtliche  Studien  besonders  ergiebig  sind  die 
Altertumsmuseen;  aber  auch  die  kunsthistorischen  und  volkstümlichen  Museen  ver- 
dienen eingehende  Berücksichtigung. 


*)  Die  Museen  als  Volksbildungsstätten.  Ergebnisse  der  12.  Konferenz  der  Zentralstelle 
für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen.  Mit  42  Abbildungen  (=  Schriften  der  Zentralstelle 
für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen.  Nr.  25).  Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag  1904.  — 
Wagner,  E.,  Über  Museen  und  über  die  Oroßh.  Staats-Sammlungen  für  Altertums-  und 
Völkerkunde  in  Karlsruhe  (Veröff.  d.  Karlsruher  Altertumsvereins).     Karlsruhe  1906. 

s)  Die  Kataloge  und  die  sonstige  museographische  Literatur  findet  man  am  besten 
verzeichnet  in  der  „Museumskunde.  Zeitschrift  für  Verwaltung  und  Technik  öffentlicher 
und  privater  Sammlungen",  herausgegeben  von  Karl  Koetschau,  Berlin,  Georg  Reimer 
(seit  1905).  Für  den  Westen  Deutschlands  ist  auf  die  „Museographie"  der  Westdeutschen 
Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst  zu  verweisen. 


163 

Eine  geschickte  Museumsleitung  läßt  die  Museen  nicht  versteinern.  Je  nach 
den  neuen  Aufgaben,  welche  jede  neue  Generation  ihnen  stellt,  wandeln  sie  sich. 
Unter  den  neuen  Museumstypen,  die  auf  solche  Art  entstanden  sind,  haben  die 
Heimatmuseen1)  ein  besonderes  Anrecht  auf  die  Aufmerksamkeit  der  Familien- 
forscher. Wie  sie  die  gesamte  Geschichte  der  Heimat  zur  Vorführung  bringen, 
so  auch  die  der  in  derselben  alteingesessenen  und  später  in  sie  eingewanderten 
Geschlechter.  Die  wissenschaftliche  Bearbeitung  der  Sammlungsgegenstände, 
welche  den  Museen  einen  Rang  neben  den  Akademien  verschafft  haben,  sind  viel- 
fach auch  dem  Familienforscher  direkt  zugute  gekommen. 

Diejenigen  Museen,  die  der  Aufbewahrung  von  Werken  einzelner  Meister 
dienen  (Goethe-Museum  in  Weimar2),  Schiller-Museum  in  Marbach3),  Körner- 
Museum  in  Dresden4),  Schubart-Museum  in  Aalen5),  Thorwaldsen-Museum  in 
Kopenhagen6),  Rauch-Museum  in  Berlin,  Rietschel-  und  Schilling-Museum  in  Dresden, 
Ingres-Museum  in  Montauban  u.  a.),  sind  selbstverständlich  Ausgangspunkte  des 
gründlichsten  Studiums  der  Meister,  deren  Werke  sie  verwahren,  enthalten  aber 
auch  über  die  Familien  dieser  Meister  gelegentlich  erwünschtes  Material. 

Neben  den  Landes-,  Provinzial-  und  Stadt-Museen  stehen  die  bescheidenen, 
aber  gerade  für  den  Familienforscher  besonders  lehrreichen  Familienmuseen.  Ich 
meine  da  nicht  nur  die  umfangreichen  Sammlungen  über  Geschlechter,  die  auf 
den  Höhen  der  Geschichte  wandeln7),  sondern  auch  die  bescheidenen  Sammlungen 
bürgerlicher  Familien8).  Ein  einziges  Beispiel  mag  diese  kleinen  Sammlungen 
charakterisieren.  Als  Theodor  Körners  Eltern  nach  dem  frühen  Tode  ihrer  beiden 
Kinder  in  Berlin  lebten,  da  hatten  sie  in  ihrer  Wohnung  ein  abgelegenes  Zimmer, 
in  welchem  die  Erinnerungen  an  die  früh  entschlafenen  Lieben,  Theodor  und 
Emma,  aufbewahrt  waren,  die  Bücher,  die  sie  gelesen,  die  Briefe,  die  sie  ge- 
schrieben, die  Gebrauchsgegenstände,  die  sie  benutzt  hatten,  nicht  zuletzt  die 
Andenken  an  das  kurze,  ehrenvolle  und  tief  tragische  Kriegerleben  des  jungen 
Dichters.  Von  Zeit  zu  Zeit  schlössen  die  Eltern  die  Tür  zu  dem  geweihten  Ge- 
mache auf  und  erneuerten  im  Anblick  jener  Zeugen  vergangener  Tage  das  Ge- 
dächtnis der  Unvergeßlichen. 

An  Gelegenheiten,  das  Haus  mit  des  Hauses  Geschichte  bekannt  zu  machen 


1)  Vgl.  z.  B.  Behn  über  das  Heimatmuseum  auf  Föhr,  Museumskunde  1908. 

2)  Die  Schätze  des  Goethe-Nationalmuseums  in  Weimar.  60  photographische  Auf- 
nahmen in  Lichtdruck.    Text  von  Ruland.     Leipzig  1887 — 1888. 

3)  Das  Schiller-Museum  in  Marbach.    Stuttgart  1906. 

4)  Mirus,  Das  Körner-Museum,  Weimar  1898.  —  Peschel,  Körner-Bibliographie. 
Leipzig  1890. 

5)  A.  V.,  Das  Schubert-Museum  in  Aalen,  Stuttgarter  Neues  Tageblatt,  26.  Nov.  1907. 

6)  Einen  Katalog  des  Thorwaldsen-Museums  verfaßte  Müller  (5  Sektionen,  Kopenhagen 
1849 — 51).  Eine  Sammlung  von  Lithographien  (120)  sämtlicher  Werke  Thorwaldsens  in  der 
Ordnung,  wie  sie  im  Museum  aufgestellt  sind,  gab  Holst  im  „Musee  Thorwaldsen"  (Kopen- 
hagen 1852).  . 

')  Kurt  Roeder,  Das  Fugger-Museum  in  Augsburg,  Illustrierte  Zeitung  1908,  Nr.  3370. 

8)  Das  Folgende  nach  Franz  Blanckmeister,  Familienkunde  und  ihre  Pflege  im 
Bürgerhause,  Leipzig,  Verlag  von  Arvved  Strauch.  Vgl.  auch  Accelin,  Adrien,  Les  archives 
domestiques  et  les  livres  de  famille.    Paris  1878. 

11* 


164 

und  den  Kindern  ein  Kolleg  über  die  Schicksale  der  Väter  zu  lesen,  fehlt  es 
nicht,  sie  bieten  sich  von  selbst.  Wie  man  das  macht,  das  schildert  Frommel  in 
seiner  heitern  Weise:  „Alles,  was  sich  von  Wissenswürdigem  aus  alter  und  neuer 
Zeit  im  Jahre  sammelt,  kommt  zusammen  in  eine  blaue  Schachtel,  die  am  Sil- 
vester umgestürzt  wird.  Am  Familientage,  an  welchem  aus  Ost  und  West  die 
Kinder  und  Geschwisterkinder  väterlicher-  und  mütterlicherseits  zusammenkommen, 
wird  der  Stammbaum  ergänzt,  ein  alter  Fund  mitgeteilt  oder  in  seiner  Echtheit 
nachgewiesen  oder  als  Familiensage  in  einem  rosenroten  Kasten  gelegt.  Daneben 
halte  ich  auch  ein  besonderes  Fach  mit  Schwarz  überzogen,  darin  sind  die  Er- 
innerungen an  die  Heimgegangenen,  Leichenreden  und  Andenken,  getrocknete 
Blätter  und  letzte  Briefe.  Bei  diesem  Fache  kommen  dem  Verfasser  freilich  manch- 
mal Tränen  in  die  Augen,  aber  das  Memento  mori  auf  dem  Deckel  tut  allezeit 
Dienste."  Und  es  braucht  nicht  Familientag  zu  sein,  die  Höhepunkte  des  Lebens 
laden  einen  Hausvater  von  selbst  dazu  ein,  auf  die  Erinnerungen  aus  der  Väter 
Tagen  zurückzugreifen.  Es  ist  Hochzeit  im  Hause,  und  ein  altes  Hochzeitskarmen 
aus  den  Tagen  „als  der  Großvater  die  Großmutter  nahm"  wird  bei  Tafel  herum- 
gereicht und  belustigt  die  Gäste.  Es  ist  Kindtaufe,  und  das  greise  Oberhaupt 
der  Familie,  der  würdige  Großvater,  bringt  die  Rede  auf  die  lange  Geschichte 
des  alten  Geschlechts,  dem  im  Neugeborenen  ein  neues  Reis  entsprossen  ist. 

Es  ist  oft  nicht  ganz  leicht  gewesen,  Familienreliquien  zu  sammeln,  und  das 
ist  nur  gut;  denn  was  Mühe  gekostet  hat,  das  bewahrt  man  um  so  sorgfältiger 
auf.  Hat  man  nur  Briefschaften  und  andere  Papiere  zusammengebracht,  so  legt 
man  das  am  zweckmäßigsten  in  geeignete  Mappen,  andere  Gegenstände  in  pas- 
sende Kästchen.  Für  größere  Bilder  empfiehlt  es  sich,  sie  im  Zimmer  aufzu- 
hängen. Verfügt  man  über  reicheres  Material,  so  birgt  man  seine  Schätze  viel- 
leicht in  eine  Truhe,  wie  sie  jetzt  wieder  modern  geworden  sind,  oder  man  läßt 
sich  ganz  nach  eigenem  Bedürfnisse  einen  Schrank  aus  Eichenholz  machen  mit 
der  Aufschrift  „Familienarchiv",  der  dem  Wohnzimmer  oder  dem  Studierzimmer 
oder  gar  dem  Salon  zur  Zierde  gereicht.  Nimmt  die  Sammlung  noch  größere 
Ausdehnung  an,  dann  räumt  man  wohl  ein  kleines  oder  großes  Zimmer  des  Hauses 
zum  Hausmuseum  ein  und  richtet  es  nach  dem  Vorbild  unserer  öffentlichen 
Sammlungen  und  Museen  ein.  Oder  ist  der  Gedanke  zu  kühn?  Die  Schlösser 
und  Villen  der  vornehmen  Welt  sind  geräumig  genug,  und  als  Haus-  und  Fa- 
milienmuseum dürfte  mancher  Raum  eine  vorzügliche  Verwendung  finden.  Ich 
sollte  meinen,  es  müßte  ein  stolzes  Gefühl  für  einen  Hausherrn,  eine  Hausfrau 
sein,  einen  Gast  in  die  Familienhalle  zu  führen,  und  nirgends  müssen  sich  Jubi- 
läen und  sonstige  Hochfeste  der  Familie  weihevoller  begehen  lassen,  als  in  solch 
einem  Raum,  wo  man  von  den  Geistern  der  Ahnen  umgeben  ist. 

Von  diesen  kleinen  Familienmuseen  bis  zu  den  großen  Fürsten-  und  Staats- 
museen ist  ein  weiter  Weg.  Zahlreiche  Zwischenstufen  ergeben  sich,  die  je  nach 
der  Anlage  für  den  Familienforscher  von  größerem  oder  geringerem  Interesse  sind. 
Von  besonderem  Wert  sind  die  Sammlungen  der  Altertumsvereine,  auch  wenn  sie 
nicht  so  umfangreich  sind,  daß  sie  zur  Gründung  eines  Museums  führen.  Diese 
Vereine  umfassen  meist  nur  einen  kleineren  Landesteil  (Provinz,  Gau)  und  gehören 
zu  den  lokalgeschichtlichen  Gesellschaften.  Zu  den  angesehensten  Vereinen  dieser 


165 

Art  in  Deutschland  gehört  der  „Verein  der  Altertumsfreunde  im  Rheinlande"  zu 
Bonn,  1841  gestiftet,  der  „Jahrbücher"  veröffentlicht.  Die  wichtigsten  Sammel- 
stätten in  der  dortigen  Gegend  sind  die  Museen  in  Bonn  und  Trier.  Die  Druck- 
schriften, welche  die  Altertumsvereine  verzeichnen,  habe  ich  weiter  unten  unter 
„Die  bibliothekarischen  Hilfsmittel  des  Familienforschers"  zusammengestellt.  1852 
schufen  sich  diese  Altertumsvereine  ihren  Mittelpunkt  in  dem  „Gesamtverein  der 
deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine",  dessen  Geschäftsleitung  seit  1885 
zu  Berlin  ist,  und  begründeten  das  „Germanische  Museum"  in  Nürnberg,  sowie 
das  „Römisch-Germanische  Zentralmuseum"  in  Mainz.  Neuerdings  traten  diesen 
Vereinen  die  Anthropologischen  Gesellschaften  und  die  Vereine  für  Volkskunde 
tatkräftig  zur  Seite.  Besonders  reich  an  Altertums-  und  Museumsvereinen  ist 
Österreich.  Erwähnt  seien  das  Johanneum  in  Graz  (seit  1810),  das  vaterländische 
Museum  zu  Prag  (1816),  das  Ferdinandeum  zu  Innsbruck  (1823),  das  Francisceum 
zu  Brunn,  der  kärntnerische  Provinzialverein  zu  Klagenfurt  und  der  steirische  zu 
Graz,  vor  allem  aber  die  durch  ihre  zahlreichen  wertvollen  Veröffentlichungen 
hervorragende  „K.  K.  Zentrakommission  zur  Erhaltung  und  Erforschung  der  Bau- 
denkmäler" in  Wien,  deren  Tätigkeit  sich  neuerdings  auf  die  gesamten  Kunst- 
und  Altertumsdenkmäler  ausgedehnt  hat.  In  dem  an  Altertümern  überreichen 
Skandinavien  ist  zu  nennen  die  „Kgl.  Gesellschaft  für  Nordische  Altertumskunde" 
in  Kopenhagen  (seit  1825).  Die  ältesten  Altertumsvereine  hat  England  aufzu- 
weisen, wo  bereits  1572  die  „Society  of  antiquaries"  gestiftet  wurde.  Unter  den 
zahlreichen  Vereinen  Frankreichs  ragt  die  „Societe  des  antiquaires  de  France"  (seit 
1814)  hervor.  Im  folgenden  mag  der  Nutzen  der  Museen  für  den,  der  die  Ge- 
schichte einer  einzelnen  Familie  verfolgt,  noch  durch  einige  Beispiele  klargestellt 
werden. 

Zu  den  umfangreichsten  Sammlungen  der  ganzen  Welt  gehört  das  Britische 
Museum  (englisch:  British  Museum)  in  London.  Allein  die  Bibliothek  desselben 
ist  ein  ungeheurer  Schatz;  ihr  Hauptkatalog  umfaßt  3000  Foliobände,  der  ge- 
druckte etwa  600  Bände.  Von  den  zwölf  Abteilungen  des  Britischen  Museums 
kommen  für  den  Familienforscher  hauptsächlich  die  Münzen  und  Kupferstiche  in 
Betracht.  Auch  die  Siegelsammlung  ist  bedeutsam.  Von  anderen  außerdeutschen 
Sammlungen  stehen  die  Museen  des  Vatikans  und  des  Kapitols  und  das  Museum 
nazionale  als  die  umfangreichsten  Roms  mit  an  erster  Stelle.  In  bezug  auf 
Mannigfaltigkeit  und  Universalität  stehen  ihnen  zur  Seite  in  Paris  der  Louvre, 
in  St.  Petersburg  die  Eremitage  und  in  Wien  die  kaiserlichen  Hofmuseen.  In 
Deutschland  stehen  die  Museen  in  Berlin,  Dresden,  Karlsruhe,  München,  Nürn- 
berg und  Weimar  obenan.1) 


*)  Murray,  David,  Museums,  Their  History  and  their  use.  With  a  Bibliography 
and  List  of  Museums  in  the  United  Kingdom  8  vo.  3  vols.  Glasgow,  Maclehose  &  Sons. 
1894  (London  1905).  —  Cowtan,  Memoirs  of  the  British  Museum.  London  1871.  — 
Heibig  &  Reich,  Führer  durch  die  öffentlichen  Sammlungen  klassischer  Altertümer 
in  Rom.  Rom  1891.  2  Bde.  Bd.  1  in  2.  Aufl.  1899.  —  „Moderner  Cicerone;  Rom"  (Stutt- 
gart 1903 — 06.  3  Bde.)  von  Holtzinger  und  Amelung  (antike  Kunst),  Harnack,  O., 
(neue  Kunst),  Schiffer,  Th.  v.,  (Umgebung).  —  Gonse,  Les  chefs  d'oeuvre  des  musees  de 
France.  Paris  1900  et  1904.  —  „Kunsthandbuch  für  Deutschland",  herausgegeben  von  der 
Generalversammlung    der    Kgl.    Museen   zu   Berlin.    6.  Aufl.,    bearbeitet   von   M.   Creutz. 


166 

Im  Germanischen  Nationalmuseum  zu  Nürnberg1)  interessieren  den  Familien- 
forscher insbesondere  die  über  25000  Exemplare  umfassende  Siegelsammlung-, 
welche  1902  durch  die  von  Kaiser  Wilhelm  II.  angekaufte  und  dem  Museum  ge- 
schenkte Posse'sche  Sammlung  deutscher  Kaisersiegel  einen  wertvollen  Zuwachs 
erhielt,  ferner  die  Sammlungen  der  Münzen  und  Medaillen  (etwa  21500  Stück), 
die  zu  den  glänzendsten  Teilen  des  Museums  gehören,  sowie  der  Kupferstiche 
(30000  Stück),  die  Glasgemälde  und  Grabdenkmäler.  Was  die  Siegelsammlung 
betrifft,  so  wird  sich  der  Familienforscher  nicht  sowohl  an  die  erste  Abteilung 
wenden,  welche  in  chronologischer  Ordnung  den  Entwickelungsgang  der  formellen 
Seite  der  Sphragistik  zeigen  soll,  als  vielmehr  an  die  zweite  Abteilung.  Diese 
soll  mit  möglichster  Rücksicht  auf  Vollständigkeit  die  Siegel  der  einzelnen  Fa- 
milien und  ihrer  Glieder,  der  Serien  der  Fürsten,  Bischöfe,  Äbte  und  Städte  auf- 
weisen. Auf  die  stattliche  Reihe  der  Kaisersiegel  folgen  die  verschiedenen  größeren 
und  kleineren  Reihen  der  Dynastensiegel,  wobei  die  Familien  in  alphabetischer 
Reihenfolge,  die  Siegel  innerhalb  der  Familie  teils  nach  Linien,  teils  einfach 
chronologisch    gelegt    sind.     Die  weltlichen  Fürsten    schließen    sich,  wiederum  in 


Berlin  1904.  —  Handbuch  der  Kunstpflege  in  Österreich.  3.  Aufl.  Wien  1902.  —  Die  be- 
deutendsten Museen  der  Schweiz  befinden  sich  in  Basel,  Bern,  Genf  und  Zürich  (Schweize- 
risches Landesmuseum).  Öffentliche  Museen  gibt  es  auch  in  Spanien  (Madrid,  Valencia, 
Sevilla,  Granada),  Schweden  (Stockholm,  Gotenburg),  Norwegen  (Christiania)  und  Däne- 
mark (Kopenhagen).  Die  an  Museen  reichsten  Städte  Deutschlands  sind  nächst  Berlin 
Dresden  und  München.  Im  ganzen  besitzt  Deutschland  über  200  Museen,  teils  den 
Staaten  oder  Landesfürsten  gehörig,  teils  städtische  oder  von  Provinzialverbänden  und  Privat- 
vereinen gegründete,  unter  denen  die  in  Aachen,  Augsburg,  Braunschweig,  Bremen,  Breslau, 
Darmstadt,  Dessau,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,  Gotha,  Hamburg,  Hannover,  Karlsruhe, 
Kassel,  Köln,  Königsberg,  Leipzig,  Magdeburg,  Mainz,  Nürnberg,  Nördlingen,  Oldenburg, 
Schwerin,  Stuttgart,  Trier  und  Weimar  die  bedeutendsten  sind.  —  Spemann's  „Handbücher 
der  Königl.  Museen  zu  Berlin"  1891  ff.  —  Muther  und  Hirsch,  Cicerone  der  Königlichen 
Gemäldegalerie  von  Berlin.  München  1889.  —  Hirth  und  Muther,  Cicerone  in  der  König- 
lichen älteren  Pinakothek.  1888.  —  Das  bayerische  Nationalmuseum  in  München.  München 
1903.  —  Riggauer,  Hans,  Geschichte  des  Kgl.  Münzkabinetts  in  München.  Bamberg, 
Buchner  1890.  —  Hauser,  Die  Münzen  und  Medaillen  der  Haupt-  und  Residenzstadt  München. 
München  1905.  —  Destouches,  E.  von,  Münchens  historische  Sammlungen.  Antiquitäten- 
Rundschau  III,  4.  —  Dr.  H.,  Das  bayerische  Nationalmuseum  zu  München.  Antiquitäten- 
Rundschau  IV,  Nr.  25.  —  Brinckmann,  Justus,  Über  das  Bayerische  National-Museum. 
Münchener  Neueste  Nachrichten  1906,  Nr.  349.  —  Über  die  Siegelsammlung  im  Kgl.  Bayer. 
Allgem.  Reichsarchiv  vgl.  weiter  unten  unter:  Primbs.  —  Führer  durch  die  königlichen  Samm- 
lungen zu  Dresden  (amtlich,  7.  Aufl.  Dresden,  1903).  —  Hübner,  Verzeichnis  der  Dresdener 
Galerie.  Dresden  1856  ff.  —  Woermann,  K.,  Katalog  der  Kgl.  Gemäldegalerie  zu  Dresden. 
1884  ff.  —  Erbstein,  Das  Kgl.  Grüne  Gewölbe  zu  Dresden.  Dresden  1884.  —  Das  Grüne 
Gewölbe  zu  Dresden  (photographisches  Prachtwerk  mit  Erläuterungen  von  Graesse.  Berlin 
1876/77). 

x)  Vgl.  außer  den  Jahresberichten  des  Germanischen  Nationalmuseums  zu  Nürnberg 
Hektor,  Geschichte  des  Germanischen  Nationalmuseums  von  seinem  Ursprung  bis  zum 
Jahre  1862  (Nürnberg  1863);  Essenwein,  Das  Germanische  Nationalmuseum,  dessen  Be- 
darf usw.  (ebd.  1884);  Leitschuh,  Franz  Friedrich,  Das  Germanische  Nationalmuseum 
in  Nürnberg.  Illustrationen  nach  Photographien  von  Christoph  Müller.  Bamberg,  Buchner. 
1890  (=  Bayerische  Bibliothek,  begründet  und  herausgegeben  von  Karl  von  Reinhard 
Pattner  &  Karl  Trautmann,  9.  Band).  —  Hampe,  Das  Germanische  Nationalmuseum  von 
1852 — 1902.    Festschrift  zur  Feier  seines  fünfzigjährigen  Bestehens.     Leipzig  1902. 


167 

alphabetischer  Reihenfolge,  die  Bischöfe  und  reichsunmittelbaren  Äbte,  innerhalb 
jeder  einzelnen  Serie  gleichfalls  chronologisch  geordnet,  an;  dann  der  niedere 
Adel,  die  Patrizier  und  die  Bürgerlichen,  einfach  alphabetisch  geordnet  und,  wo 
sich  von  einer  Familie  Serien  finden,  diese  in  chronologischer  Reihenfolge.  Zu 
der  Sammlung  der  Grabdenkmale  gehören  auch  etwa  100  Originalbronzeepitaphien, 
die  auf  Nürnberger  Friedhöfen  aufgestellt  waren,  aber  von  ihrer  Stelle  weichen 
mußten,  um  neuen  Denkmälern  Raum  zu  gewähren.  Diese  ganze  Sammlung  soll 
in  ihrer  chronologischen  Ordnung  den  Entwickelungsgang  der  Grabmonumente 
zeigen,  zugleich  aber  auch  eine  „Walhalla"  werden,  in  der  sich  die  ganze  Ge- 
schichte Deutschlands  und  seiner  großen  Männer  treulich  wiederspiegelt.  Die  Be- 
nutzung aller  dieser  Schätze  wird  durch  einen  „Wegweiser"  durch  das  ganze 
Museum  und  außerdem  durch  Spezialkataloge  für  mehrere  Abteilungen  erleichtert. 

Im  Bayerischen  Nationalmuseum  zu  München  ist  an  familiengeschichtlichem 
Material  zunächst  eine  große  Fülle  von  Bildnissen  zu  erwähnen.  Hier  steht  das 
Geschlecht  der  Witteisbacher  naturgemäß  obenan;  aber  auch  andere  Porträts  aus 
allen  Ständen  schließen  sich  an.  Neben  einer  langen  Reihe  von  Ölgemälden, 
welche  uns  die  Vertreter  des  Hauses  Witteisbach  aus  allen  Epochen  der  Welt- 
geschichte vorführen,  befindet  sich  „das  kostbare  Denkmal,  welches  Carl  Albert 
der  Genealogie  der  verschiedenen  Herrscherhäuser  in  Bayern  setzen  ließ.  Wir 
haben  hier  in  architektonischer  Umrahmung  63  Intaglios  in  blauen  Bergkristall 
geschnitten,  welche  die  Brustbilder  der  Regenten  Bayerns  von  Theodo  I.  bis  auf 
Carl  Albert  darstellen".  Es  ist  bekannt,  daß  die  Künstler  bei  Darstellungen  von 
Vorkommnissen  der  Geschichte  des  Reiches  Gottes  die  Physiognomien  gelegent- 
lich ganz  bestimmten  Personen  entnahmen;  solche  Kunsterzeugnisse  bieten  dem 
Familienforscher  hocherwünschte  Beiträge  zur  Porträtkunde.  Ein  im  Bayerischen 
Nationalmuseum  aufbewahrtes  Beispiel  hierfür  ist  ein  Abguß  des  Abendmahles 
von  A.  Kraft  (1501)  mit  Porträtfiguren  von  Nürnberger  Patriziern.  Erwähnens- 
wert sind  ferner  die  Medaillen  von  Silber,  Bronze,  Perlmutter,  Gips  und  ganz 
ausgezeichnete  Ölminiaturen  von  fürstlichen  und  anderen  auf  dem  Gebiete  des 
Geistes  oder  des  politischen  Lebens  hervorragenden  Persönlichkeiten,  dazu  als 
Gebilde  der  Bossierkunst  in  Wachs  die  sehr  schönen,  im  Jahre  1593  im  Ge- 
schmacke  der  Jamnitzer  gearbeiteten  Brustbilder  der  Nürnberger  Patrizier  und 
Ratsherren  Hieronymus  Paumgartner,  Andreas  Imhoff,  Bartholomaeus  Pömer, 
Julius  Geuder  von  Heroltzberg,  Hans  Welser,  Joachim  Nützel,  Christof  Fürer  von 
Hamendorf  und  Paulus  Harsdorffer.  Die  Fenster  sind  von  Familienwappen  ge- 
schmückt; besonders  schön  sind  die  Wappen  des  bayerischen  Herzogs  Ernst, 
Bischofs  von  Freysing,  Hildesheim,  Lüttich,  Münster  und  Erzbischofs  und  Kur- 
fürsten von  Köln  vom  Jahre  1589,  ferner  das  des  Octavian  Schrenkh  von  Nozing 
1585,  des  Bartholomäus  Vischer  von  Regensburg,  des  Hans  Ludwig  Trainer  von 
Regensburg  usw. 

Der  Direktor  des  Hohenzollern-Museums  und  Dirigent  der  Kunstsammlungen 
in  den  königlichen  Schlössern  Prof.  Dr.  Paul  Seidel  in  Berlin  hat  in  dem  von 
ihm  redigierten  Hohenzollern-Jahrbuch  eine  stattliche  Reihe  von  Schaustücken 
jenes  Museums  veröffentlicht,  welche  augenfällig  zeigen,  eine  wie  reiche  Fund- 
grube familiengeschichtlichen  Stoffes,    namentlich  für  das  Geschlecht  der  Hohen- 


168 

zollern,    daselbst   vorhanden    ist.     Außer   allerhand    Gebrauchsgegenständen,    wie 
Bechern,  Dosen,  Gläsern,  Petschaften,  Pokalen,  Schlüsseln,  Waffen  usw.,  welche 
uns  die  einzelnen  Mitglieder  des  Geschlechts   menschlich   näher  bringen  und  die 
im  Laufe  der  Zeit  sich  immer  zahlreicher  eingefunden  haben  und  neuerdings  neu 
aufgestellt  worden  sind  (Seidel,    Paul,    Veränderungen    und    neue   Erwerbungen 
im  Hohenzollern-Museum,  Hohenzollern-Jahrbuch  1899,  258 ff.),  kommen  zahlreiche 
Ölgemälde,  Kupferstiche,  Miniaturbildnisse,  Marmorbüsten,  Bronzeplakette,  Schau- 
münzen   und    Medaillen    in    Betracht.      Beispielsweise    sei    eine    vergoldete,    mit 
Diamanten    besetzte  Tafel  mit  28  Miniaturbildnissen,    darunter    denen    Friedrichs 
des  Großen    und  mehrerer    seiner  Geschwister,    erwähnt,    abgebildet    im   Hohen- 
zollern-Jahrbuch   1899,    262.     Die    Sammlung    der    Miniaturbildnisse    im    Hohen- 
zollern-Museum,   über    die   Paul    Seidel    im  Hohenzollern-Jahrbuch   1904,    231, 
handelt,  hat  in  den  letzten  Jahren  bedeutende  Vermehrungen  durch  Überweisungen 
der  Königlichen  Museen  erfahren.     Es   handelt  sich  dabei   um  Mitglieder  unseres 
Kaiserhauses  und  um  solche  Personen,    die    sich    um    dasselbe   verdient  gemacht 
haben.      Auch    die    eigenhändigen    Niederschriften    einzelner    Hohenzollern,    die 
Grundrisse  und  Abbildungen  der  von  ihnen  benutzten  Wohnstätten,  Schlösser  und 
Parkanlagen  sind  dem  Familienforscher  von  Interesse.     Besondere  Erwähnung  ver- 
dienen noch  die  Miniaturmalerei  zu  einer  Genealogie,    abgebildet    mit  dem  Titel 
„triomphe  genealogique  de  l'Auguste  Maison  de   Nassau"    Hohenzollern-Jahrbuch 
1898,  S.  189,  und  die  Totenmasken,    auf  welche  ich  als  auf  beachtenswerte  Bei- 
träge zur  Porträtkunde  besonders  aufmerksam  machen  möchte  (vgl.  die  Abbildungen 
im    Hohenzollern-Jahrbuch    1905)    und    die    Vermehrung    des    porträtkundlichen 
Materiales    durch    die    Deutung    eines  Ölgemäldes  von  Lukas  Cranach  d.  J.  (vgl. 
Seidel,  Paul,  Die  Taufe  Christi  mit  den  Bildnissen  des  Markgrafen  Johann  von 
Brandenburg-Küstrin,  seiner  Gemahlin  und  seiner  Freunde,  Hohenzollern-Jahrbuch 
1907,  275  ff.).     Die  Sammlungen  zur  Geschichte  der  Hohenzollern   sind  so  reich- 
haltig,   daß    sie   wiederholt  Veranlassung  gegeben   haben,    Ausstellungen   zu  ver- 
anstalten,   so    die    der  Sammlung  Friedrichs  des  Großen  in  den  Repräsentations- 
räumen des  deutschen  Hauses    auf  der  Pariser  Weltausstellung   und  die  von  der 
Königlichen    Akademie    der    Künste    in    Berlin    in     ihrem    Gebäude    veranstaltete 
historische    Ausstellung  zur    Feier    des    königlich    preußischen    Kronjubiläums    im 
Jahre  1901.1) 

Zu  den  Museen  gehört  auch  das  „Grüne  Gewölbe",  d.  i.  die  Königliche 
Schatzkammer  in  Dresden,  eine  seit  nun  bald  zweihundert  Jahren  Weltruf  ge- 
nießende und  im  vollsten  Sinne  des  Wortes  unschätzbare  Sammlung  von  Juwelen, 
Geschirren  aus  Gold,  Silber  und  edlen  Steinen,  Prunkstücken  aller  Art,  kostbaren 
Waffen,    Emaillen,    Mosaiken,    Elfenbeinarbeiten,  Holzschnitzereien   und  Bronzen. 


x)  Paul  Seidel,  Französische  Kunstwerke  des  XVIII.  Jahrh.  im  Besitze  Seiner  Majestät 
des  deutschen  Kaisers  und  Königs  von  Preußen;  Geschichte  der  Erwerbung  und  Verzeichnis, 
mit  14  Radierungen  und  zahlreichen  Zeichnungen  von  Professor  Peter  Halm.  Berlin  und 
Leipzig  1900.  Ebendort  Paul  Seidel,  Die  Kunstsammlungen  Friedrichs  d.  Gr.  auf  der 
Pariser  Weltausstellung  1900.  Beschreibendes  Verzeichnis  mit  45  Abbildungen  nach  Radie- 
rungen und  Zeichnungen  von  Peter  Halm.  —  Paul  Seidel,  Zwei  Hohenzollern-Aus- 
stellungen,  Hohenzollern-Jahrbuch  1901,  211  ff. 


169 

Eine  lange  Reihe  von  Gegenständen  ist  hier  vereinigt,  die  von  den  einzelnen 
Mitgliedern  des  fürstlichen  Hauses  Sachsen  Albertinischer  Linie  gebraucht  oder 
als  Geschenke  und  Andenken  aufbewahrt  worden  sind.  Ich  erwähne  beispiels- 
weise eine  Folge  der  besten  Porträtmedaillen  der  sächsischen  Fürsten  Albertinischer 
Linie  von  Herzog  Albrecht  dem  Beherzten  an  und  eine  Reihe  schönster  Medaillen 
italienischer  und  anderer,  besonders  deutscher  Meister  des  15.,  16.  und  17.  Jahr- 
hunderts. Bei  einer  Sammlung  wie  dem  Grünen  Gewölbe  kommt  nicht  nur  ein 
reiches  Material  zur  Geschichte  des  Fürstenhauses  zusammen,  dem  die  Sammlung 
gehört,  sondern  auch  zahlreiche  Stücke,  welche  das  Verhältnis  des  Fürstenhauses 
zu  seinen  Untertanen  erläutern.  So  finden  sich  im  sogenannten  Silber-  oder 
Buffetzimmer  unter  anderem  auch  zwei  silberne  Ehrenschilde,  deren  einer  dem 
1871  aus  Frankreich  siegreich  heimkehrenden  Kronprinz  Albert  von  den  Land- 
ständen des  Meißner  Kreises,  deren  anderer  ihm  von  den  Landständen  des  Bautzner 
Kreises  gewidmet  wurde. 

Schließlich  mag  noch  ein  Beispiel  eines  kleinen  Museums  angeführt  werden. 
In  dem  Kreuzgang  der  Halberstädter  Liebfrauenkirche  ist  ein  Architektur-Museum 
zusammengestellt  worden,  dessen  Hauptbestandteile  sich  aus  Grabsteinen  und 
Bruchstücken  des  vor  einigen  Jahren  abgebrannten,  aus  der  zweiten  Hälfte  des 
16.  Jahrhunderts  stammenden  Fachwerkbaues,  dem  „Schuhhof",  einem  mit  Holz- 
schnitzereien überreich  geschmückt  gewesenen  Gebäude,  zusammensetzen.  Namen, 
Wappen  und  Hausmarken  hieraus  hat  M.  Petiscus  im  Archiv  für  Stamm-  und 
Wappenkunde  VIII,  1908,  Nr.  10,  Seite  146  ff.  zusammengestellt.  Besonders  wichtig 
für  die  Familienforschung  sind  die  heraldischen  Sammlungen  unserer  Museen,  die 
nicht  nur  Hilfsmittel  kunstgeschichtlicher  Forschung1),  sondern  auch  hochwichtige 
Fingerzeige  für  Familienzusammenhänge  abgeben.  Wie  in  Halberstadt,  so  haben  sich 
auch  in  anderen  Städten,  wie  Augsburg,  Freiberg  in  Sachsen,  Nürnberg,  die  Kreuz- 
gänge der  Gotteshäuser  als  geeignete  Sammlungsräume  erwiesen.  So  sind  z.  B.  in 
den  Freiberger  Domkreuzgängen  viele  Grabmäler  des  Geschlechtes  von  Schönberg 
vereinigt. 


*)  Kekule   von  Stradonitz,  Die  Wappenkunde  in  den  Museen  als  Hilfsmittel  kunst- 
geschichtlicher Forschung,  Museumskunde  Bd.  IV. 


Die  bibliothekarischen  Hilfsmittel  des  Familien- 
forschers. 

Allgemeines:  Die  für  den  Familienforscher  wichtigsten  Bibliotheken 
und  die  Literatur  über  dieselben. 

UR  Anstellung  familiengeschichtlicher  Forschungen  empfiehlt  es  sich, 
solche  Bibliotheken  um  Übersendung  von  einschlagenden  gedruckten 
Hilfsmitteln  anzugehen,  welche  sich  zahlreicher  Anschaffungen  histo- 
rischer Publikationen  befleißigen.  Aus  den  Jahresberichten  der  Geschichts- 
wissenschaft (Berlin,  früher  Gärtners,  jetzt  Weidmanns  Verlag)  ist  zu  entnehmen,  daß 
für  ein  einzelnes  Gebiet,  wie  Sachsen-Thüringen,  jährlich  8 — 900  Veröffentlichungen 
historischen  Inhalts  kommen.  Auch  nur  die  wichtigsten  derselben  wird  in  einem 
Land  oder  einer  Provinz  im  allgemeinen  nur  je  eine  Bibliothek  anzuschaffen  in 
der  finanziellen  Lage  sein.  Im  Königreich  Sachsen  z.  B.  ist  die  Anschaffung  des 
neuerschienenen  philologisch-historischen  Materials  so  geordnet,  daß  in  der  Haupt- 
sache die  historischen  Werke  von  der  Königlichen  Öffentlichen  Bibliothek  in 
Dresden-Neustadt  (im  Japanischen  Palais),  die  philologischen  von  der  Universitäts- 
bibliothek in  Leipzig  angeschafft  werden.  Soweit  die  Namensforschung  oder  das 
Gebiet  der  deutschen  Altertümer  für  familiengeschichtliche  Forschung  in  Betracht 
kommt,  ist  auf  germanistische  Bibliotheken  zu  verweisen.  Seit  Frühjahr  1905 
ist  in  Berlin  ein  Auskunftsbureau  der  deutschen  Bibliotheken  ins  Leben  getreten; 
über  die  Benutzungsbedingungen  vgl.  Zentralblatt  f.  Bibliothekswesen  XXII  (1905), 
S.  196.  Über  den  Inhalt  unserer  größeren  deutschen  Bücherbestände  gibt  Paul 
Schwenke,  Adreßbuch  der  deutschen  Bibliotheken  (10.  Beiheft  zum  Zentralblatt 
für  Bibliothekwesen.  Leipzig,  Otto  Harrassowitz  1893)  eine  übersichtliche  kurze 
Auskunft.1)  Außerdem  kommt  in  Betracht:  G.  Hedeler,  Verzeichnis  der  Privat- 
bibliotheken.   III.  Deutschland.    Leipzig  1895. 

Als  besonders  umfangreiche  Bibliotheken  seien  hier  auf  historischem  Gebiete 
beispielsweise  genannt:  Die  königliche  Bibliothek  in  Berlin2),  W.-Platz  am  Opern- 


*)  Vgl.  auch  Minerva,  Jahrbuch  der  gelehrten  Welt,  seit  1882  jährlich  herausgegeben 
von  K.  Trübner  und  Fr.  Mentz  in  Straßburg. 

a)  Seit  Anfang  1892  wird  der  Druck  der  Akzessionen  aus  der  neu  erscheinenden  Lite- 
ratur bogenweis  ausgegeben.  Inhaltsverzeichnis  der  in  der  Handschriftenabteilung  der  Kgl. 
Bibliothek  zu  Berlin  befindlichen   Collectio  Genealogica  ex  dono  Koehnii,  Vierteljahrschr.  f. 


171 

hause,  die  Bibliothek  des  deutschen  Reichstags1),  die  Kgl.  Hof-  und  Staatsbiblio- 
thek in  München2),  die  Bibliothek  des  Germanischen  Nationalmuseums3),  die 
Kaiserl.  Universitäts-  und  Landesbibliothek  in  Straßburg4),  die  Kgl.  öffentlichen 
Bibliotheken  in  Hannover5)  und  Stuttgart6),  die  Stadtbibliothek  in  Trier7),  die 
Fürstl.  Stolberg-Wernigerodische  Bibliothek8),  die  Herzoglich  Braunschweig-Lüne- 
burgische  Bibliothek  in  Wolfenbüttel9),  die  Ratsschulbibliothek  in  Zwickau10), 
die  Stadtbibliothek  in  Breslau11),  die  Fürstl.  Fürstenbergische  Hofbibliothek,  die 
Staatsbibliothek    in  Frankfurt    a.  M.,    die  Universitätsbibliotheken    in  Erlangen12), 


Wappenkunde  XXVII,  1899,  S.  263  ff .  Die  genealogischen  Handschriften  der  Berliner  Biblio- 
thek sind:  von  Plotho,  Genealogische  Sammlung;  Collectio  genealogica  ex  dono  Koehnii; 
Hasse,  J.  E.,  Sammlung  genealogischer  Nachrichten;  König,  A.  B.,  Ordensrat  (Acta  Koeni- 
gana).  Vgl.  auch  P.  Schwenke  und  A.  Holtschanski,  Berliner  Bibliothekenführer.  Berlin, 
Weidmann,  1906. 

x)  Katalog  der  Bibliothek  des  deutschen  Reichstags,  hrsg.  v.  Aug.  Potthast,  Berlin 
1882.  Katalog  der  Bibliothek  des  Reichstages,  hrsg.  v.  Ed.  Blömeke,  Berlin  1890.  —Der 
3.  Band  des  Katalogs  der  Reichstagsbibliothek  enthält  besonders  reiche  Angaben  über  die 
Literatur  der  deutschen  Territorial-  und  Ortsgeschichte  (Berlin  1896). 

2)  Keinz,  Fr.,  Der  Journalsaal  und  die  neuere  Periodische  Literatur  an  der  Hof-  und 
Staatsbibliothek  zu  München.  München  1879.  Catalogus  codicum  manuscriptorum  bibliothecae 
regiae  Monacensis:  Codices  latini  B.  3,  1 — 4  (B.  3,  1  in  2  Abtlgn.).  B.  4,  1 — 4.  Codices  Ger- 
manica B.  5 — 6.  München  1868  ff.  Hier  liegt  massenhaft  aufgestapelt,  was  die  Säkularisation 
den  geistlichen  Stiftern  und  Klöstern  (1803)  abnahm.  Sehr  viele  Manuskripte  liegen  auch  in 
der  Kgl.  Bibliothek  zu  Bamberg.    Katalog  von  F.  Leitschuh,  Bamberg  1895. 

3)  Druckschriften  des  germanischen  Nationalmuseums.  I.  Bd.,  1.  Abt.  Nürnberg  und 
Leipzig.  1856,  S.  171—484  (auch  bes.  u.  d.  Tit.:  Bibliothek  d.  german.  Nat.-Mus.  1855.  Zu- 
wachsverzeichnisse im  Anzeiger  f.  Kunde  der  deutschen  Vorzeit  und  seit  1884  im  Anzeiger 
des  german.  Nat.-Mus.). 

4)  Hottinger,  Chr.  G.,  Die  Kaiserliche  U.  u.  K.  Bibliothek  in  Straßburg,  2.  Aufl. 
Straßburg  1875. 

6)  Hier  befindet  sich  Manecke,  Genealogischer  Schauplatz. 

6)  Stalin,  C.  F.,  Zur  Geschichte  und  Beschreibung  alter  und  neuer  Büchersammlungen 
im  Königreich  Württemberg.  Württemberg.  Jahrb.  für  vaterländische  Geschichte  1837, 
S.  293  ff.,  331  ff.,  368  ff.,  auch  separat  1838. 

')  Archiv  der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche  Geschichtskunde  VII,  1839,  S.  138  ff.; 
VIII,  1843,  S.  596  ff. 

8)  Förstemann,  E.,  Die  Gräfl.  Stollberg.  Bibliothek  zu  Wernigerode,  Nordhausen  1866. 

9)  Schoenemann,  C.  P.  O.,  Umrisse  zur  Geschichte  und  Beschr.  der  Wolfenbüttler 
Bibliothek,  Serapeum  IV  1843,  V.  1844,  XVIII  1857. 

10)  Buchwald,  G.,  Die  Bedeutung  der  Zwickauer  Ratsschulbibliothek  f.  d.  Studium  d. 
Reformationszeit,  Zeitschrift  f.  kirchl.  Wissenschaft  IV,  1883,  S.  658—662. 

11)  Neigebaur,   Die  Stadtbibliothek  in  Breslau,  N.  Anz.  f.  Bibl.  1865,  S.  246  ff.,  293  ff. 

12)  Irmischer,  J.  K,  Diplomat.  Beschreibg.  der  Mss.,  welche  sich  in  der  Kgl.  Univ.-Bibl. 
zu  Erlangen  befinden.  Nebst  d.  Gesch.  dieser  Bibl.  Bd.  1.  Erlangen  1829.  —  Kerler,  D., 
Katalog  des  Klosters  Heilsbronn  aus  dem  13.  Jahrh.  Serapeum  26.  1865.  S.  199—203.  — 
Hocker,  J.  L.,  Bibliotheca  Heilsbronnensis  s.  Catal.  librorum  tarn  msstorum  quam  impressorum, 
qui  in  cel.  monasterii  Heilsbronn,  bibliotheca  publ.  adservantur  [=  Teil  2  zu  dess.  Halisbronn. 
Antiquitaeten-Schatz].  Nürnberg  1731.  —  Oetter,  G.,  Progr.  de  memorabilibus  bibliothecae 
monasterii  S.  Jodoci  vulgo  St.  Jobst  nuncupati  Erlangen  1746.  —  Murr,  Chr.  Theoph.  de, 
Memorabilia  bibliothecarum  publ.  Norimbergens.  et  Univ.  Altdorfinae.  P.  3.  Nürnberg  1791. — 
Irmischer,  J.  K,  Hdss.-Katalog  der  Kgl.  Univ.-Bibliothek  zu  Erlangen.  Frankfurt  a.  M.  und 
Erlangen  1852. 


172 

Gießen1),  Greifswald2),  Halle3),  Würzburg4),  die  Städtische  Landesbibliothek  in 
Kassel. 

Auf  germanistischem  Gebiete  sind  außer  den  bereits  genannten  hervorragend: 
die  Stadtbibliotheken  in  Braunschweig  und  Bremen5),  die  Freiherrlich  Karl  von 
Rothschildsche  öffentliche  Bibliothek  in  Frankfurt  a.  M.6)  und  die  Göttinger  Uni- 
versitätsbibliothek.7) Da  die  Familienforschung  häufig  juristische  Werke,  besonders 
solche  über  Privatrecht  herbeiziehen  muß,  so  sei  auf  die  juristischen  Büchersamm- 
lungen aufmerksam  gemacht,  welche  sich  in  der  Bibliothek  des  deutschen  Reichs- 
gerichts8), und  in  der  Gehestiftung  in  Dresden,  Kleine  Brüderstraße9),  befinden, 
sowie  auf  die  Stadtbibliothek  in  Köln10). 

Über  die  Bücherbestände  Österreich-Ungarns  orientiert  das  in  den  Schriften 
des  „Österreichischen  Vereins  für  Bibliothekswesen"  erschienene  „Adreßbuch  der 
Bibliotheken  der  Österreich-ungarischen  Monarchie"  von  Johann  Bohatta  und 
Michael  Holzmann  (Wien,  Carl  Fromme  1900).  Hier  seien  als  historisch  her- 
vorragende Bibliotheken  erwähnt:  Die  Bibliothek  des  Mährischen  Landesarchivs 
in  Brunn11).     Daselbst  sind   vertreten    größtenteils  historische  Quellenwerke,  Ge- 

*)  Heuser,  E.,  Beitr.  zur  Gesch.  der  Universitätsbibl.  Gießen,  6.  Beiheft  des  Zentral- 
blattes f.  Bibl.  W.     Leipzig  1891. 

2)  Dähnert,  Joh.  Cas.,  Academiae  Grypiswaldensis  bibliotheca.  Greifswald  1757  f. 
Zuvvachsverzeichnisse  seit  1836. 

3)  Boehmer,  Ber.  über  d.  v.Ponickausche  Bibl. d. Universität  Halle-Wittenberg,  Halle  1867. 

4)  Reuss,  Kurzer  Abriß  einer  Gesch.  d.  Bücher-  u.  insbes.  Hdss.-Sammlungen  im  vorm. 
Hochstifte  Würzburg.  Serapeum  VI,  1845,  S.  161 — 174,  177 — 186.  —  Zugangsverzeichnisse 
seit  1850.  —  Reuss,  Kurze  Beschreibung  d.  merkwürdigsten  altdeutschen  Hdss.  d.  K.  Univ.- 
Bibl.  zu  Würzburg.  Archiv  d.  hist.  Ver.  v.  Unterfranken.  Bd.  IV,  Heft  3,  1838,  S.  152—160. 
Vgl.  dess.  Beiträge  z.  dtsch.  Hdss.-Kunde,  Ztschr.  f.  dtsch.  Altert.  III,  1843,  S.  432— 446;  V,  1845, 
S.  453—463  u.  Serapeum  XIII,  1852,  S.  11—16.  —  Archiv  d.  Ges.  f.  alt.  dtsch.  Geschichtsk. 
VII,  1839,  S.  108—111.  —  Manuskriptenkat.  d.  vorm.  Dombibl.  zu  Würzburg.  Mitget.  von 
Reuss.  Archiv  d.  hist.  Ver.  v.  Unterfranken.  Bd.  VII,  Heft  2,  1842,  S.  166—176.  Abgedr. 
Serapeum  III,  1842,  S.  376—382.  —  Die  Pergam.-Hdss.  der  K.  Univ.-Bibl.  Würzburg  in  alpha- 
betischer Reihenfolge  verzeichnet.  Würzburg  1886. 

6)  Rump,  H,  Alphabet.  Verzeichnis  sämtl.  Bücher  der  Bremischen  öffentl.  Bibliothek. 
Bremen  1833—34.     Forts.  1859. 

°)  Berghöffer,  Ch.,  Die  Einrichtung  u.  Verwaltung  d.  Frhrl.  Karl  v.  Rothschildschen 
öffentl.  Bibliothek  während  d.  Jahre  1867—1890.  Frankfurt  a.  M.  1891.  Zugangsverz.  seit  1891. 

r)  Meiners,  C.,  Beiträge  z.  Gesch.  uns.  Univ.-Bibliothek,  in  dess.  Gott.  akad.  Annalen. 
Bdchen  1,  1804,  S.  1 — 95.  —  Akzessionen  1844—47  s.  in  Nachrichten  v.  d.  Ges.  d.  Wiss. 
1845 — 54.  —  Die  Akzessionen  d.  Kgl.  Univ.-Bibl.  in  Gott.  währ.  d.  J.  1854—68.  Göttingen 
(seit  1857  Braunschweig)  1856-69  (13  Hefte). 

»)  Schulz,  K.,  Katalog  der  Bibliothek  des  Reichsgerichts  Leipzig  1882.     1890. 

")  Katalog  der  Gehestiftung  in  Dresden,  seit  1888. 

10)  Veröffentlichungen  der  Stadtbibliothek  in  Köln.  Heft  1  die  Stadtbibliothek  in  Köln, 
Ihre  Organisation  und  Verwaltung.  Von  A.  Keysser.  Köln  1886,  Heft  3,  I.  Der  Bücher- 
erwerb der  Kölner  Stadtbibliothek,  von  A.  Keysser.  2.  Bestimmungen  über  die  Verwaltung 
und  Benutzung.  1890,  Heft  4.  Zur  geschichtl.  u.  landeskundl.  Bibliographie  d.  Rheinprovinz. 
Von  A.  Keysser,  1891.     Zugangsverzeichnisse  der  Stadtbibliothek  in  Köln  seit  1890. 

")  Dudik,  Beda,  Mährens  Geschichtsquellen.  Brunn  1850.  —  Wattenbach,  W., 
Handschriften  der  ständischen  Sammlung  in  Brunn  aus  Corwei's  Nachlaß,  in:  Archiv  f.  alt. 
deutsche  Gesch.  10.  1851,  S.  685.  —  Chlumetzky,  Peter  v.  und  Chytil,  J.,  Bericht  über 
das  mährische  Landesarchiv.  1857. 


173 

schichtswerke  und  geschichtliche  Hilfswissenschaften,  soweit  sie  Mähren,  Böhmen, 
Schlesien,  die  österreichischen  Länder  und  Deutschland  betreffen.  —  Mährische 
Landesbibliothek  in  Brunn,  Museumsgasse,  im  Gebäude  des  Landesmuseums, 
(Franzensmuseum)1),  pflegt  in  erster  Linie  die  auf  die  mährische  Landeskunde  be- 
zügliche Literatur.  —  Steiermärkische  Landesbibliothek  am  Joanneum  in  Graz, 
Kalchberggasse2).  Bevorzugt  steiermärkische  Landeskunde,  Geschichte  und  Hilfs- 
wissenschaften. —  Universitätsbibliothek  Lemberg3),  besonders  wird  die  landes- 
literatur  von  Galizien  berücksichtigt.  —  Das  Museum  des  Königreiches  Böhmen 
in  Prag4),  Die  Bibliothek  bevorzugt  hauptsächlich  böhmische  Literatur,  Bohemica 
und  Geschichte.  —  Die  Bibliothek  und  das  historische  Museum  der  Stadt  Wien 
in  Wien,  Rathaus5);  bevorzugt  Geschichte  und  Topographie  von  Wien,  österrei- 
chische Geschichte,  Theatergeschichte  und  Literatur,  Städtegeschichte  und  Städte- 
verwaltung. —  Bibliothek  der  K.  K.  heraldischen  Gesellschaft  ,Adler'6),  Wien  I, 
Rosengasse  4.  —  K.  K.  Hofbibliothek.  Wien  I,  Josefsplatz,  K.  K.  Hofburg. 7)  Be- 
sonders gepflegt:  Bibliographie,  Geschichte.  —  Wiener  Universitätsbibliothek8). 
—  Die  Bibliothek  des  Ungarischen  Nationalmuseums  in  Budapest9).  —  Die 
K.  ungarische  Universitätsbibliothek10);  vertreten  besonders  Geschichte  und  Rechts- 
wissenschaft. —  Die  Bibliothek  des  Baron  Brukenthal'schen  Museums  in  Hermann- 


*)  Katalog  der  Bibliothek  des  Franzensmuseums  mit  8  Nachträgen,  verfaßt  von  Custos 
Moritz  Trapp,  Brunn  1868—79  und  vom  Bibliothekar  W.  Schräm,  Brunn  1885— 96.  — 
Katalog  der  Handschriften  des  Franzensmuseum,  verfaßt  von  W.  Schräm,  Brunn  1890.  — 
Schräm,  W.,  Geschichte  der  Bibl.  des  Franzensmuseum  (Annales  musei  Franciscei 
MDCCCXCVI,  p.  41—77). 

2)  Göth,  Das  Joanneum  in  Graz,  geschichtlich  dargestellt,  Graz  1861.  —  Zwiedineck- 
Südenhorst,  H.  v.,  Die  steierm.  Landesbibl.  am  Joanneum  zu  Graz.  Graz  1893.  —  Jahres- 
berichte des  Joanneums  Graz,  seit  1812. 

3)  Catalogus  bibliothecae  Leopold.  1795.  —  Dudik,  Beda,  Archive  im  Königreiche 
Galizien  und  Lodomerien,  AÖG  33,  113. 

4)  Portz,  Aus  dem  Handschriftenverzeichnis  des  Böhmischen  Museums  zu  Prag,  AG 
477.  —  Petters,  J.,  Deutsche  Handschriften  in  Prag,  AKD  2,  30.  141.  165.  —  Kelle,  J., 
Altdeutsche  Handschriften  aus  Prager  Bibl.  im  Serapeum  1868;  Zeitschr.  f.  deutsches  Alter- 
tum XVIII.  —  Vokrosenskij,  G.,  Die  slavischen  Handschriften  der  Bibliothek  in:  Abhand- 
lungen der  Petersburger  Akademie  XXXI,  1883,  S.  16. 

5)  [Weiß,  K.,]  Katalog  der  Bibl.  der  Reichshaupt-  und  Residenzstadt  Wien.    Wien  1865. 
8)  Bibliothekskatalog,  erschien  Wien  1890.     Die  früheren  Jahrgänge  des  Jahrbuches  des 

Vereins  ,Adler'  enthalten  wertvolle   Berichte   über  Erscheinungen   familiengeschichtlichen  In- 
haltes, besonders  auch  aus  dem  Auslande. 

')  Chmel,  J.,  Die  Handschriften  der  K.  K.  Hofbibl.  in  Wien  im  Interesse  d.  Geschichte, 
besonders  der  österreichischen  verzeichnet  und  exzerpiert.  Wien  1840 — 41.  —  Hoff  mann 
von  Fallersleben,  Verzeichnis  der  altdeutschen  Handschriften  der  K.  K.  Hofbibl.  in  Wien. 
Leipzig  1841.  —  Wattenbach,  W.,  Handschriften  der  K.  K.  Hofbibl.  in:  Archiv  für  ältere 
deutsche  Gesch.  X,  1851,  S.  447.  —  Beer,  Rudolf,  Die  K.  K.  Hofbibl.  1848—1898.  In: 
Schnitzer,  Ign.,  Franz  Joseph  I.  und  seine  Zeit.     Wien  1898,  Bd.  I. 

8)  Leithe,  Fr.,  Die  K.  K.  Universitätsbibliothek  in  Wien.  Wien  1877.  —  Grassauer, 
Ferd.,  Generalkatalog  der  laufenden  Druckschriften  an  den  österreichischen  Universitäts-  u. 
Studienbibliotheken,  hrsg.  im  Auftrage  des  K.  K.  Ministeriums  für  Kultus  und  Unterricht  von 
der  K.  K.  Universitätsbibliothek  in  Wien.    Wien  1898. 

9)  Kataloge  in  latein.  Sprache  erschienen  1799 — 1815. 

10)  Lateinische  Kataloge  der  Handschriften  erschienen  1889.  1894. 


174 

Stadt  in  Siebenbürgen1),  Baron  Brukenthal'sches  Palais,  Großer  Ring  10.  —  Biblio- 
thek des  Siebenburgischen  Museumsvereins  in  Klausenburg.2) 

Ehe  ich  in  die  Erörterungen  über  diejenigen  Bücher  eintrete,  welche  zur  Er- 
forschung einer  einzelnen  Familie  gute  Dienste  leisten,  verzeichne  ich  eine 
Anzahl  solcher  Werke,  welche  allgemein  über  die  Familie  überhaupt  handeln: 

Achelis,  Die  Entwickelung  der  Ehe.    Berlin   1893. 

Amira,  Erbenfolge  und  Verwandtschaftsgliederung  nach  den  altniederdeutschen 
Rechten.    München   1874. 

Bachofen,  J.  J.,  Das  Mutterrecht.    Stuttgart  1861. 

Dargun,  L.,  Mutterrecht  und  Raubehe  und  ihre  Reste  im  germanischen  Recht 
und  Leben  (=  Heft  16  von  O.  Gierke,  Untersuchungen  zur  deutschen  Staats- 
und Rechtsgeschichte),  Breslau  1883;  ders.,  Mutterrecht  und  Vaterrecht,  Heft  1 
(Studien  zum  ältesten  Familienrecht  1,  1),  Leipzig  1892. 

Engels,  Der  Ursprung  der  Familie,  des  Privateigentums  und  des  Staates. 
8.  Aufl.    1900. 

Ficker,  J.,  Untersuchungen  zur  Erbenfolge  der  ostgermanischen  Rechte. 
Bd.  1 — 5,  1  u.  6, 1  (=  ders.,  Untersuchungen  zur  Rechtsgeschichte).  Innsbruck  1892 
bis  1904. 

Gierke,  Erbrecht  und  Vicinenrecht  im  Edikt  Chilperichs  (Zeitschr.  d.  Savigny- 
stift.  German.  Abtlg.  21). 

Giraud-Teulon,  Les  orgines  du  mariage  et  de  la  famille.  Genf  u.  Paris  1884. 

Gothein,  E.,  Artikel  „Familie"  in:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften, 
hrsg.  v.  Conrad,  Elster,  Lexis  und  Loening.    Jena,  Gustav  Fischer,  32,   1900. 

Große,  Die  Formen  der  Familie  und  der  Wirtschaft.  Freiburg  i.  Br.  und 
Leipzig  1896. 

v.  Hellwald,  Die  menschliche  Familie  nach  ihrer  Entstehung.    Leipzig  1889. 

Laveleye,  De  la  propriete  et  de  ses  formes  primitives.  Paris  1874;  deutsch 
bearbeitet  von  Bücher  u.  d.  T.  Das  Ureigentum.  Leipzig  1879.  Vgl.  auch  Fustel 
de  Coulanges,  Le  probleme  des  origines  de  la  propriete  fonciere  (Revue  des 
quest.  hist.  45). 

Lippe rt,  Geschichte  der  Familie.    Stuttgart  1884. 

Mac-Lennan,  Studies  in  ancient  history.  London  1876;  ders.,  The  patri- 
archat  theory.  ebd.  1885. 

Maurer,  K.,  Artikel  „Familie"  in:  Bluntschli  u.  Brater,  Deutsches  Staats- 
Wörterbuch  III. 

Morgan,  Ancient  society.    London  1877. 

Mucke,  Horde  und  Familie.    Stuttgart  1895. 

Post,  Die  Geschlechtsgenossenschaft  der  Urzeit  und  die  Entstehung  der  Ehe. 
Oldenburg  1875;  ders.,  Entwickelungsgeschichte  des  Familienrechtes,  ebd.  1889; 
ders.,  Grundriß  der  ethnolog.  Jurisprudenz.    2  Bde.,  ebd.  1894.  95. 


*)  Csaki,  M.,  Das  Baron  Brukenthal'sche  Museum.     Hermannstadt  1895. 

2)  In  erster  Linie  ungarische  Literatur  und  Geschichte  Siebenbürgens.  Die  Bibliothek 
ist  mit  der  Universitätsbibliothek  vereinigt.  Deren  Kataloge  erscheinen  in  ungarischer  Sprache 
Kolozsvär  1892  ff.  —  Über  bibliographische  Hilfsmittel  zur  Familiengeschichte  der  übrigen 
Staaten  Europas  vgl.  weiter  unten  unter:  Heroldsämter. 


175 

Riehl,  Die  Familie. 

Schmoller,  Die  Urgeschichte  der  Famile,  in  „Jahrb.  f.  Gesetzgebung,  Ver- 
waltung und  Volkswirtschaft",  Bd.  23,  I.    Leipzig  1899. 

Schröder,  R.,  Geschichte  des  ehelichen  Güterrechtes  in  Deutschland,  T.  1. 
Stettin  1863. 

Sohm,  Recht  der  Eheschließung,  Trauung  und  Verlobung.  Vgl.  auch  Artikel 
Standesregister"  von  Ferd.  Schmid  im  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften, 
6.  Bd.,  2.  Aufl.,  Jena,  Fischer,  S.  981—991   und  oben  S.  20. 

Starcke,  Die  primitive  Familie.    Leipzig  1888. 

Unger,  Die  Ehe  in  ihrer  welthistorischen  Entwickelung.    Wien   1850. 

Westermarck,  History  of  human  marriage.  3.  Aufl.  London  1901;  deutsch 
Jena  1893. 

Zur  allgemeinen  Orientierung  in  der  fast  erdrückenden  Fülle  gedruckter 
Bücher  dienen: 

Bibliographie  der  deutschen  Zeitschriften-Literatur  mit  Einschluß  von  Sammel- 
werken und  Zeitungsbeilagen.  Alphabetisches,  nach  Schlagworten  sachlich  ge- 
ordnetes Verzeichnis  von  Aufsätzen,  die  in  etwa  2000  zumeist  wissenschaftlichen 
Zeitschriften,  Zeitungsbeilagen  und  Sammelwerken  deutscher  Zunge  erschienen 
sind,  mit  Autoren-Register,  herausgegeben  von  F.  Dietrich.    Leipzig,  F.  Dietrich. 

Großes,  vollständiges  Universal-Lexikon  aller  Wissenschaften  und  Künste. 
Bd.  1 — 64.  Halle  u.  Leipzig,  hrsg.  von  J.  H.  Zedier,  1732 — 50  und  Supplem. 
Bd.  1 — 4.  Leipzig  1751 — 1754.  —  Allgemeine  Encyklopädie  der  Wissenschaften 
und    Künste.     Hrsg.    von    J.  S.   Ersch  und  J.  G.  Gruber.     Leipzig  1818 — 1889. 

—  P.  Larousse,  Grand  Dictionnaire  universel  du  XIX  siecle.  Paris  1 866 ff. — 
La  grande  Encyclopedic.  Inventaire  raisonne  des  sciences,  des  lettres  et  des  arts. 
Paris  1884 ff.  —  Nuova  Enciklopedia  italiana,  6.  Aufl.  von  Boccardo.  Torino 
1875  ff.  —  The  Encyclopaedia  Britannica  9.  ed.  Vol.  1—24.    Edinburgh  1875—89. 

—  The  Encyclopaedia  Americana.  New  York,  Philadelphia,  London  1883  ff.  — 
Enciclopedia  universalis  (Barcelona,  seit  1908,  auf  25  Bände  berechnet,  hauptsäch- 
lich auch  Spanisch.Amerika  behandelnd).  —  The  Catholic  Encyclopedia  (seit  1907, 
bis  jetzt  4  Bände,  auf  15  berechnet).    New  York,  Appleton-Company. 

Kaiser,  Ch.  H.,  Vollständiges  Bücherlexikon.  I.  1750.  Leipzig  1834.  Mit 
Sach-  und  Schlagwörter-Register  1893/94  ff. 

Georgi,  Th.,  Allgem.  Europäisches  Bücherlexikon.  5  Bde.  u.  3  Siegel-Bde. 
Leipzig  1742—58. 

Heinsius,  Wilh.,  Allg.  deutsch.  Bücher-Lexikon  usw.     Leipzig  1812. 

Hinrichs  Fünfjahrs-Katalog  der  im  deutschen  Buchhandel  erschienenen  Bücher, 
Zeitschriften,  Landkarten  usw.  Herausgegeben  und  verlegt  von  der  J.  C.  Hinrich- 
schen  Buchhandlung  in  Leipzig.  Als  Ergänzung  dazu  dient  Hin  rieh's  Wöchent- 
liches Verzeichnis  der  erschienenen  und  der  vorbereiteten  Neuigkeiten  des  deut- 
schen Buchhandels. 

Stein,  Henri,  Manuel  de  Bibliographie  generale.  Paris  1897.  Dies  ist 
eine  von  kritischen  Bemerkungen  begleitete  Bibliographie  der  Bibliographien 
für  alle  Gebiete  der  Wissenschaft  und  alle  Länder.  S.  401 — 466:  Geschichte 
und  Hilfswissenschaften.    Der  Anhang  enthält  u.  a.   ein  Verzeichnis  der  Register 


176 

zu  den  wissenschaftlichen  Zeitschriften  der  Welt  und  ein  Verzeichnis  der  ge- 
druckten Kataloge  der  wichtigsten  Bibliotheken.  —  Noch  immer  mit  Nutzen  zu 
gebrauchen  ist:  J.  Petzholdt,  Bibliotheca  Bibliographica,  Leipzig  1866.  Mangel- 
haft gearbeitet  ist:  L.  Vallee,  Bibliographie  des  Bibliographies.  Paris  1884.  — 
Ein  gutes  Verzeichnis  neuerer  Bibliographien  enthält:  A.  Graesel,  Bibliotheks- 
lehre.   2.  Aufl.    Leipzig  1902  (Anhang). 

Die  besten  zusammenfassenden,  darstellenden  Werke  über  die  Quellen  zur 
deutschen  Geschichte  sind: 

Wattenbach,  W.,  Deutschlands  Geschichtsquellen  im  Mittelalter  bis  zur 
Mitte  des  13.  Jahrhunderts.  Stuttgart  und  Berlin.  I6  1893.  II6  1894.  F  umge- 
arbeitet von  Ernst  Dümmler  1904. 

Lorenz,  O.,  Deutschlands  Geschichtsquellen  seit  der  Mitte  des  13.  Jahr- 
hunderts.   3.  Aufl.    Berlin  1886/7.    2  Bde. 

Potthast,  A.,  Bibliotheca  historica  medii  aevi.  Wegweiser  durch  die  Ge- 
schichtswerke des  europäischen  Mittelalters  bis  1500.   2.  Aufl.  2  Bde.  Berlin  1896. 

Oesterley,  H.,  Wegweiser  durch  die  Literatur  der  Urkundensammlungen. 
Berlin  1886.    Brauchbar  trotz  mancher  Mängel.    Zeitgrenze  1500. 

Wegele,  v.  Franz  X.,  Geschichte  der  deutschen  Historiographie,  seit  dem 
Auftreten  des  Humanismus.  Auf  Veranlassung  Sr.  Majestät  des  Königs  von  Bayern 
hrsg.  durch  die  histor.  Kommission  bei  der  Kgl.  Akademie  der  Wissenschaften. 
München  und  Leipzig,  1885  (=  Geschichte  der  Wissenschaften  in  Deutschland. 
Neuerer  Zeit.  20.  Band).  Sehr  angenehm  zu  lesen,  aber  unvollständig,  für  die 
neueste  Zeit  nicht  genügend. 

Sehr  häufig  kommt  der  Familienforscher  in  die  Lage,  sich  historisch-geogra- 
phischer Wörterbücher  bedienen  zu  müssen.  Im  allgemeinen  muß  diesbezüglich 
auf  die  reiche  Literatur  verwiesen  werden,  welche  bei  Dahlmann-Waitz,  Quellen- 
kunde der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl.  von  Brandenburg  1906,  S.  2  ff.  und  Er- 
gänzungsband 1907,  Seite  1  u.  2  verzeichnet  ist.  Hier  sei  nur  auf  folgende  Werke 
aufmerksam  gemacht: 

Neumann,  G.,  Geographisches  Lexikon  des  Deutschen  Reichs.  Leipzig, 
4.  Aufl.    2  Bde.    1905. 

Brunkow,  O.,  Die  Wohnplätze  des  Deutschen  Reichs.  8  Bde.  Berlin  1880 
bis  1885.    2.  Aufl.    Bd.  1—3.     Ebd.  1889. 

Ritter's  Geographisch-statistisches  Lexikon.  9.  Aufl.  von  Joh.  Penzier.  I.  1905; 
II.  1906. 

Von  hervorragender  Wichtigkeit  für  den  Familienforscher  ist  zu  wissen,  wohin 
kleine  Ortschaften  eingepfarrt  sind: 

Kolbe,  Arthur,  Handbuch  der  Kirchenstatistik  für  das  Königreich  Sachsen. 
Nach  handschriftlichen  Angaben  und  amtlichen  Quellen  (N.  F.  16.  Ausg.,  Dresden, 
E.  Wulffen  1894,  seitdem  wiederholt  neu  aufgelegt).  Mit  Hilfe  des  alphabetischen 
Ortsverzeichnisses  am  Ende  dieses  Werkes  kann  man  für  jede  Ortschaft  das  zu- 
ständige Pfarramt  sofort  feststellen.  Vgl.  oben  Seite  15  und  16.  Vgl.  ferner 
Bundschuh,  Geographisch-historische  Beschreibung  Bayerns,  Schwabens  und 
Frankens  (letztere  allein  5Bde);  Roppelt,  Histor.-top.  Beschr.  d.  Fürstent.  Bam- 
berg;  Steichele,  A.  v.,    Das  Bistum  Augsburg,    histor.-statist.  beschrieben,  fort- 


177 

gesetzt   von    A.    Schröder.     Bd.  1 — 6.     Augsburg   1861 — 1903.     Dazu    kommen 
die  Diözesanschematismen  Deutschlands,  Österreichs  und  der  Schweiz. 

Im  übrigen  ist  auf  die  sonstigen  Hilfsmittel  der  kirchlichen  Geographie  zu 
verweisen.  Diesbezüglich  vgl.  die  dritte  Abteilung  des  Werkes  von  Comte  de 
Mas  Latrie,  Tresor  de  Chronologie,  d'histoire  et  de  geographie  pour  l'etude  et 
l'emploi  des  documents  du  moyen  äge,  Paris  1899.  —  Theologisches  Hilfslexikon. 
Verlag  von  F.  A.  Perthes  1894.  Bd.  2  (hier  S.  1—419:  ein  „Kirchengeschichtliches 
Ortslexikon")  und  weitere  Hilfsmittel  bei  Bernheim,  Lehrb.  d.  histor.  Methode, 
3.  u.  4.  Aufl.  1903,  S.  292  ff. 

Wenn  es  nicht  gelingt  festzustellen,  an  welchem  Ort  die  einschlagenden 
Kirchenbücher  lagern,  dann  versuche  man  durch  ein  Gesuch  an  die  für  den  be- 
treffenden Ort  zuständigen  Amtsgerichte  den  einschlagenden  Pfarrort  zu  erfahren. 

Eine  außerordentlich  große,  kaum  übersehbare  Fülle  familiengeschichtlichen 
Materials  ist  in  den  Sammlungen  und  Veröffentlichungen  unserer  Geschichts-  und 
Altertumsvereine    niedergelegt.     Über  diese  orientieren  folgende  Werke: 

Stoehr,  Hans  Adam,  Allgemeines  Deutsches  Vereins -Handbuch.  Statisti- 
sches Repertorium  der  gelehrten  Gesellschaften  und  wissenschaftlich-gemeinnützigen 
Vereins  der  Staaten  des  Deutschen  Reichs.  Frankfurt  a.  M.  1873  (hrsg.  vom  freien 
deutschen  Hochstifte  zu  Frankfurt  a.  M.). 

Müller, Johannes,  Die  wissenschaftlichen  Vereine  und  Gesellschaften  Deutsch- 
lands im  19.  Jahrhundert.  Bibliographie  ihrer  Veröffentlichungen  seit  ihrer  Be- 
gründung bis  auf  die  Gegenwart.    Berlin  1883 — 87. 

Walt  her,  Th.  A.  F.,  Systematisches  Repertorium  über  die  Schriften  sämt- 
licher historischen  Gesellschaften  Deutschlands.    Darmstadt  1845. 

Kon  er,  W.,  Repertorium  über  die  vom  Jahre  1800  bis  zum  Jahre  1850  in 
akademischen  Abhandlungen,  Gesellschaftsschriften  und  wissenschaftlichen  Journalen 
auf  dem  Gebiete  der  Geschichte  und  ihrer  Hilfswissenschaften  erschienenen  Auf- 
sätze.   2  Bde.    Berlin  1852-56. 

Hettler,  August,  Jahrbuch  der  deutschen  historischen  Kommissionen,  Insti- 
tute und  Vereine  des  Deutschen  Reichs  und  des  deutschen  Sprachgebiets  des  Aus- 
lands. I.  Jahrgang  1903.  Halle  a.  S.,  Verlag  der  Plötz'schen  Buchdruckerei  Curt 
Nietschmann,  1904.  Diese  Veröffentlichung  ist  zwar  unvollständig  und  ungleich 
gearbeitet,  aber  trotzdem  nützlich  durch  die  Angabe  über  Personalangaben  über 
die  Vorstände  der  einzelnen  Vereine. 

Nicht  selten  sind  die  Vereinshefte  im  Buchhandel  vergriffen  und  schwer  zu 
haben.  Dann  empfiehlt  es  sich,  die  Vermittelung  des  jeweiligen  Vereinsvorstandes 
behufs  Entleihung  oder  Kopierung  zu  erbitten. 

Mit  Rücksicht  auch  auf  den  germanischen  Westen  und  auf  die  aus  Frankreich 
nach  Deutschland  ausgewanderten  Familien  sei  genannt:  R.  de  Lasteyrie  et  F. 
Lefevre-Pontalis,  Bibliographie  des  travaux  historiques  et  archeologiques  publies 
par  les  societes  savantes  de  la  France,  T.  1  — 3.  Paris  1888 — 1903  (T.  4  im  Erscheinen). 

Das  Zentralorgan  der  einschlagenden  Vereine  ist  das  „Korrespondenzblatt  des 
Gesamtvereins  der  deutschen  Geschichts-  und  Altertumsvereine".  Es  wird  heraus- 
gegeben von  dem  Verwaltungsausschusse  des  Gesamtvereins  in  Berlin  und  redi- 
giert von  Geh.  Archivrat  Dr.  P.  Bailleu,  zweitem  Direktor  der  preußischen  Staats- 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  12 


178 

archive  in  Berlin,  und  ist  im  Vertrieb  bei  E.  T.  Mittler  &  Sohn,  Kgl.  Hofbuchhand- 
lung in  Berlin  SW  68,  Kochstraße  68—71. 

Die  Vermittlung  zwischen  den  historischen  Vereinen  und  der  Geschichts- 
wissenschaft suchen  als  ihr  Programm  durchzuführen  die  „Deutschen  Geschichts- 
blätter, Monatsschrift  zur  Förderung  der  landesgeschichtlichen  Forschung",  hrsg. 
von  Dr.  A.  Tille  (Gotha,  F.A.Perthes). 

Im  übrigen  sei  verwiesen  auf:  Jahresberichte  der  Geschichtswissenschaft  (seit 
1878).  Berlin  1880ff.  Jahrg.  1—3,  hrsg.  v.  F.  Abraham,  J.  Hermann,  E.  Meyer. 
Jahrg.  4.  u.  5  v.  J.  Hermann,  J.  Jastrow,  E.  Meyer.  Jahrg.  6  v.  J.Hermann 
und  J.  Jastrow.    Jahrg.  7  — 17  v.  J.  Jastrow.    Jahrg.  1 8 ff .  v.  E.  Berner. 

In  Rücksicht  auf  vielfache  Erfahrungen,  wie  sie  z.  B.  in  den  Grenzboten  1878, 
Jahrg.  37,  Bd.  I,  1  S.  251  ff.  mitgeteilt  worden,  erscheint  es  nicht  überflüssig, 
darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  jeder,  der  Bücher  auf  Bibliotheken  verlangt, 
die  Titel  so  angeben  möge,  daß  sie  ohne  Schwierigkeit  zu  finden  sind.  Man 
gebe,  wenn  es  irgend  möglich  ist,  die  Jahreszahl  des  Erscheinens  und  auch  die 
Vornamen  des  Verfassers  an.  Nicht  selten  sind  auch  unter  anscheinend  sel- 
tenen Familiennamen  mehr  Schriftsteller  vertreten  als  man  annimmt.  Also  no- 
tiere man  wenigstens  die  Anfangsbuchstaben  der  Vornamen,  z.  B.  H.,  wenn  man 
nicht  weiß,  ob  der  Verfasser  Heinrich  oder  Hermann  heißt.  Der  Titel  des  Buches 
ist  dem  genauen  Wortlaut  nach  anzugeben.  Wenn  man  diesen  nicht  weiß,  so 
empfiehlt  es  sich,  die  Unwissenheit  besonders  anzugeben;  eine  gefällige  Biblio- 
theksverwaltung wird  einer  höflichen  Bitte,  die  Ungenauigkeit  richtig  zu  stellen, 
zu  entsprechen  suchen.  Wesentlich  für  die  Genauigkeit  des  Titels  ist  namentlich, 
daß  das  Schlagwort,  welches  für  die  alphabetischen  Zettelkataloge  der  Bibliotheken 
maßgebend  ist,  nicht  etwa  fehlt.1) 

Bei  umfangreicheren  familiengeschichtlichen  Arbeiten  ist  es,  wenn  man  nicht 
eine  große  Bibliothek  am  Wohnort  benutzen  kann,  sehr  zu  empfehlen,  eine  Zeit- 
lang die  Reise  nach  einem  solchen  aufzuwenden.  Durch  persönlichen  Verkehr 
kann  man  alsdann  am  Bibliotheksort  in  kurzer  Zeit  viel  mehr  erreichen,  als  durch 
weit,  weit  längeres  Hin-  und  Herschreiben  von  Ort  zu  Ort.  Auch  versuche  man 
gegebenen  Falles  die  Erlaubnis  zur  Benutzung  der  Repertorien  und  Zettelkataloge 
zu  erlangen.  Man  kann  dann  leicht  in  die  Lage  kommen,  die  gedruckten  Litera- 
turnachweise zu  ergänzen  und  familiengeschichtliche  Seltenheiten  zu  finden.  Man 
versäume  auch  nicht,  sich  um  die  handschriftlichen  Schätze  zu  kümmern,  welche 
neben  den  gedruckten  Büchern  auf  einer  Bibliothek  verwahrt  werden.2) 


1)  Vgl.  Instruktion  für  die  aiphabet.  Kataloge  der  preuß.  Bibliotheken  usw.  Berlin  1899. 

*)  Verzeichnis  der  Handschriftenkataloge  der  deutschen  Bibliotheken  von  A.  Blau  im 
Zentralblatt  für  Bibliothekswesen  1886.  Bd.  III,  Heft  1  u.  2;  der  schweizer  Bibliotheken  von 
Q.  Meyer,  ebd.  1887,  Bd.  IV;  der  österreichischen  von  A.  Goldmann,  ebd.  1888,  Bd.  V; 
betreffs  Frankreichs  vgl.  Catalogue  general  des  manuscripts  des  bibliotheques  publiques  de 
France  1885  ff.,  auch  Deutsche  Zeitschrift  für  Geschichtswissenschaft  1892,  Bd.  VII,  S.  342, 
G.  Huet,  Catalogue  des  manuscrits  Allemands  de  la  Bibliotheque  Nationale.  Paris  1895; 
betr.  Spaniens  vgl.  R.  Beer,  Handschriftenschätze  Spaniens,  in:  Sitzungsber.  der  K.  Akad. 
d.  Wissenschaften  zu  Wien,  phil.  histor.  Klasse  1891  ff.,  Bd.  124  ff.;  betr.  Italiens  vgl.  Mazza- 
tinti,  G.,  Inventari  dei  manoscritti  dette  biblioteche  d'Italia  1886 ff;  betr.  Englands  vgl. 
R.  Priebsch,  Deutsche  Handschriften  in  England,  Bd.  1.  2.     Erlangen  1896,  1901. 


179 

Die  ältere  familiengeschichtliche  Literatur  in  Deutschland1) 
bis  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts. 

In  genealogischen  Dingen  ist  das  sogenannte  „alte  Buch"  gewöhnlich  die 
unbrauchbarste  Sache  von  der  Welt.2)  Als  ein  abschreckendes  Beispiel  jener 
Lügenhistoriographen,  welche  sich  dem  Adel  gegenüber  in  Schmeichelei  und  Unter- 
würfigkeit überboten,  sei  der  aus  Lauban  gebürtige  Abraham  Hosemann  erwähnt 
(gräzisiert  Knemiander  1561 — 1617);  hungrige  Literaten  seines  Schlages  fertigten 
teils  auf  Bestellung,  teils  um  ein  literarisches  Trinkgeld  zu  erhaschen,  jeder  be- 
liebigen adeligen  Familie  einen  bis  in  die  entfernteste  Vorzeit  reichenden  Stamm- 
baum an  und  erhoben  dabei  die  einzelnen  Familienglieder,  nicht  nur  solche,  die 
einst  wirklich  gelebt,  sondern  auch  rein  erdichtete,  bis  in  den  Himmel. 

Da  sich  die  der  genealogischen  Nachweisungen  bedürftige  Stiftsmäßigkeit  bis 
zu  einem  gewissen  Grade  mit  der  Hoffähigkeit  und  selbst  mit  der  Landstand- 
schaft kombinierte,  so  gewannen  im  ganzen  Deutschen  Reiche  völlig  kritiklose 
Kompilationen  von  der  Geltung  eines  Bürgermeisters  hohes  Ansehen.  Heute  noch 
kann  der  auf  dem  Gebiete  der  Adelsgeschichte  tätige  Forscher  dazu  verurteilt 
sein,  die  künstlich  angelegten  Irrgänge,  mit  denen  ihn  tendenziöse  Skribenten  des 
17.  und  18.  Jahrhunderts  beglückt  haben,  durchwandern  zu  müssen;  und  es  mag 
die  Klage  Roth  von  Schreckensteins  nicht  unbegründet  sein,  daß  viele  Leute  eitle 
Sagengeschichte  der  Wahrheit  vorziehen  und  es  übelnehmen,  wenn  man  sie 
darauf  aufmerksam  macht,  daß  ihre  mit  Vor-  und  Zunamen,  zuweilen  auch  mit 
Wappen  ausgerüsteten  Vorfahren,  welche  in  Werken  der  genannten  Art  dem  12., 
11.,  wohl  gar  dem  10.  Jahrhundert  zugewiesen  werden,  völlig  aus  der  Luft  ge- 
griffen sind.3)  Es  muß  nachdrücklich  betont  werden,  daß  in  allen  auf  genealo- 
gische Buchliteratur  bezüglichen  Angelegenheiten  der  neuere  und  neueste  Dar- 
steller fast  stets  eine  größere  Glaubwürdigkeit  in  Anspruch  nehmen  kann  als  der 
alte,  wenn  man  von  demselben  eine  gewissenhafte  Arbeitsweise  voraussetzen  darf, 
weil  das  heute  zur  Verfügung  stehende  urkundliche  Material  in  genealogischen 
Dingen  erheblich  größer  ist  als  dasjenige,  welches  selbst  den  besten  Schriftstellern 
älterer  Zeit  vorgelegen  hat. 

Gerade  die  Genealogien  sind  von  jeher  ein  wahrer  Tummelplatz  teils  sagen- 
hafter, teils  ganz  bewußt  erfundener  Fälschung  gewesen.  Familien-  und  National- 
eitelkeit haben  in  der  Zurückführung  der  Stammbäume  auf  Heroen  und  Helden 
das  Unglaublichste  geleistet.  Der  Wunsch,  lückenlose  Ahnenreihen  zu  besitzen, 
das  Bestreben  der  Gelehrten,  unbestimmte  Verwandtschaftsbeziehungen  sicherzu- 
stellen und  recht  vollständige  genealogische  Linien  zu  gewinnen,  sind  kaum  minder 
verhängnisvoll  geworden.     Als   ein  Beispiel    großer  Entstellung  der  tatsächlichen 


x)  Über  die  außerdeutsche  familiengeschichtliche  Literatur  älterer  Zeit  orientiert  man 
sich  am  raschesten  aus  Wachler,  Geschichte  der  historischen  Wissenschaften,  Qöttingen 
1812  —  1820,  dem  ich  auch  im  folgenden  teilweise  mich  angeschlossen  habe.  Das  Folgende 
habe  ich  zum  Teil  bereits  in  der  Wissenschaftl.   Beilage  d.  Leipziger  Zeitung  veröffentlicht. 

2)  Lorenz,  Lehrbuch  der  Genealogie  Seite  150. 

3)  v.  Wegele,  Geschichte  der  deutschen  Historiographie  1885,  S.  558  ff. 

12* 


180 

Überlieferung  können  die  fränkischen  Königslisten  angeführt  werden,  welche  Joh. 
Hübner  in  seinen  „Genealogischen  Tabellen"  (1708,  später  öfter  neu  aufgelegt) 
veröffentlicht  hat.  Nicht  selten  suchte  man  genealogische  Fälschungen  durch  ge- 
fälschte oder  erfundene  Quellennachweise  zu  unterstützen.  Als  ein  Beispiel  hier- 
für diene  das  genealogische  Werk  von  Jerome  Vignier,  La  veritable  origine 
des  tres-illustres  maisons  d'Alsace,  de  Lorraine,  d'Autriche  etc.  1649,  worin  der 
Vater  der  heiligen  Odilia  als  Stammherr  hingestellt  und  zum  Nachweise  angeb- 
lich vom  Verfasser  entdeckte  Fragmente  einer  Biographie  der  Heiligen  erfunden 
sind,  vgl.  Julien  Havet,  Questions  merovingiennes,  in  Bibliotheque  de  l'ecole 
des  chartes  1885,  Bd.  XXXXVI,  261  ff.1) 

Besonders  bedürftig  einer  kritischen  Nachprüfung  sind  die  Angaben  der 
Turnierbücher.2)  Daß  in  diesen  namentlich  in  heraldischer  Beziehung,  wenn  die 
kritische  Sondierung  das  Echte  vom  Falschen  geschieden  hat,  manch  interessante 
Überlieferung  verborgen  ist,  soll  nicht  geleugnet  werden.  Daß  aber  die  Literatur 
unseres  deutschen  Turnierwesens  noch  manchen  Wunsch  unerfüllt  läßt,  wird 
hauptsächlich  durch  die  dem  hochberühmt  gewesenen,  nun  aber  mit  Fug  und 
Recht  verrufenen  Turnierbuche  des  pfälzischen  Herolds  Georg  Rüxner  beschie- 
denen  Erfolge  verschuldet.  Durch  dieses  opulent  ausgestattete  und  sich  schon 
hierdurch  empfehlende  Werk  ist  den  Ritterspielen  und  den  Familien,  welche  sie 
besucht  haben,  im  Gegensatze  zu  anderen  Geschlechtern  eine  viel  zu  große  Be- 
deutung beigemessen  worden.  Die  Ritterschaft  nahm  leider  die  der  Eitelkeit  Tür 
und  Tor  öffnenden,  dreisten  Erfindungen  eines  Schwindlers  so  begierig  auf  und 
berief  sich  so  selbstgefällig  auf  dieselben,  daß  sie  lange  Zeit  als  historische 
Wahrheit   galten    und    der  Verbreitung   richtiger  Ansichten    hemmend    entgegen- 


x)  Bernheim,  Lehrb.  d.  histor.  Methode.    3.  u.  4.  Aufl.  1903,  S.  332  f. 

2)  Hefn  er- Alten  eck,  J.  H.  v.,  Hans  Burgkmaiers  Turnierbuch  (28  kolorierte  Tafeln 
mit  Text).  —  Frey  dal.  des  Kaisers  Maximilian  I.  Turniere  und  Mummereien,  hrsg.  von 
Quirin  von  Leitner.  Wien  1880—82  (vgl.  Monatsblatt  des  herald,  genealog.  Vereins 
„Adler"  in  Wien.  1881  Nr.  3,  S.  10).  —  Clamorinus,  Barthol.,  Thurnierbüchlein,  darinnen 
36  Thurnier  sind  gehalten  worden  u.  sampt  Register  vber  360  Deutsche  vom  Adel,  wie  sie 
in  alten  Thurnieren  vor  700  Jaren  gefunden  werden.  Dresden  1591.  —  Vgl.  auch:  Nach- 
richten über  die  Turniere  zu  Würzburg  und  Bamberg  in  den  Jahren  1479  und  1486.  Würz- 
burg, Druck  von  Friedrich  Ernst  Thein  1867.  —  Über  Rüxner,  dessen  Turnierbuch,  Sim- 
mern 1527,  1530,  1532  f.  und  oft  erschien,  vgl.  Roth  von  Schreckenstein,  Ritterwürde 
und  Ritterstand,  S.  619;  Wachler,  Geschichte  der  historischen  Wissenschaften.  I,  304  f.  — 
Appendix  Joannis  Hollandi  et  Jacobi  Pütrichii  rythmi  saec.  XV  de  familiis  Bojo- 
ariae  quae  ludis  equestribus  (vulgo  Torneamentis)  interfuerunt  ex  MSS  editi  praemissis  illa- 
rum  ex  iisdem  MSS  scutis  gentiliciis  in:  Raymundi  Duellii,  Excerptorum  General.  Histor., 
Leipzig  1725,  S.  249  ff.  Johann  Hollandt  von  Eykhenfelden  war  „bayrischer  Ehrenhold  zu- 
zeiten Herzog  Ludwigs  von  Bayern,  Grafen  zu  Martani".  —  Bellica  progymnasmata  duce 
Joachimo,  S.  R.  d.  Marchione  Brandenb.  et  Heinrico  Magnopolitano  duce  Novirupinc  cele- 
brata  et  a  P.  Vigilantio  latinitati  donata  Frankf.  a.  O.  (Hochtrabende  Beschreibung  eines  zu 
Neurupin  von  obigen  Fürsten  1512  gehaltenen  Turniers.  Mit  Benennung  aller  Teilnehmer. 
—  Turnierbuch  Herzog  Wilhems  IV.  von  Bayern  (1510 — 45)  nach  dem  Originale  der  Kgl. 
Staatsbibliothek,  hrsg.  von  Schlichtegroll  und  Sennefelder,  München  1817.  —  Turnier 
bei  Hochzeit  des  Churprinzen  1722.  Von  solchen  im  Turnierhaus  zu  München  gehaltenen 
Hof  festen,  sog.  Turnieren,  gibt  es  eine  große  Anzahl  Separatbrochüren  von  1717 — 63.  Vgl. 
auch  v.  Gumpenberg,  Die  Gumpenberger  auf  Turnieren,  1862. 


181 

wirkten.  Was  Rüxners  Schrift  in  gewissen  Kreisen  besonders  empfahl,  war  ab- 
solut unstichhaltig:  die  Vorstellung  nämlich,  daß  der  kleine  Reichsadel  im  10. 
und  1 1 .  Jahrhundert  mit  Fürsten  und  Herren  auf  der  Stechbahn  und  auch  außer- 
halb derselben  beinahe  wie  mit  seinesgleichen  verkehrt  hätte.  Turniere  hat  es 
bekanntlich  im  10.  und  11.  Jahrhundert  nicht  gegeben.  Erwägen  wir,  daß  die 
Erteilung  des  Druckprivilegiums  (1527)  für  das  Turnierbuch  nur  wenige  Jahre 
nach  dem  1522  von  Franz  v.  Sickingen  zu  Landau  abgehaltenen  Rittertage  er- 
folgte, so  ist  es  gewiß  sehr  begreiflich,  daß  die  politisch  erregten,  sich  bis  zum 
Untergange  Wilhelms  v.  Grumbach  mit  großen  Dingen  tragenden  Reichsritter, 
die  es  dem  hohen  Adel  gleichtun  wollten,  sehr  dazu  geneigt  waren,  alles  zu 
glauben,  was  ihrem  Größenwahn  den  Schein  historischer  Berechtigung  verlieh. 
Zwar  wurden  schon  im  16.  Jahrhundert  wohlbegründete  Bedenken  hinsichtlich 
der  Zuverlässigkeit  des  Turnierbuches  mehrfach  ausgesprochen.  Aber  diesen 
Bedenken  fehlte  die  erforderliche  Verbreitung  hauptsächlich  in  jenen  Schichten, 
die  sich  hätten  belehren  lassen  sollen,  während  das  Turnierbuch  von  1530 — 1750 
eine  Reihe  von  Auflagen  erlebte  und  zu  weiterem  Überflusse  durch  eine  Über- 
setzung ins  Lateinische  sowie  auch  durch  gedruckte  und  handschriftliche  Aus- 
züge fortwährend  im  Kurs  blieb  und  heute  noch  in  manchen  Werken  ge- 
spensterhaft erscheint,  die  sich  ein  gelehrtes  Ansehen  geben  möchten.  Nur 
wenige  Edelleute  der  sogenannten  guten  alten  Zeit  besaßen  die  erforderlichen 
Kenntnisse  und  die  nötige  Unbefangenheit,  um  das  Turnierbuch  nach  seinem 
wahren  Werte,  will  sagen  Unwerte,  beurteilen  zu  können.  Was  sie  in  Pagen- 
häusern, auf  Ritter-  und  Jesuitenschulen  gelernt  hatten,  diente  gewiß  nicht 
zur  Weckung  kritischer  Bedürfnisse.  Auch  auf  den  Universitäten  herrschte  die 
Methode  des  sich  besonders  im  theologischen  und  juristischen  Gebiete  breit- 
machenden Probabilismus,  bei  dem  es  bekanntlich  mehr  auf  die  Häufung  von  Aus- 
sprüchen anerkannter  Autoritäten  als  auf  Gründe  ankommt.  Wer  sollte  aber, 
wenn  es  sich  um  das  wie  ein  Palladium  der  Ritterschaft  angestaunte  Turnier- 
wesen handelte,  ein  Autor  probabilis  sein,  wenn  es  der  durch  kaiserliche  Druck- 
privilegien geschirmte  Vater  Rüxner  nicht  war? 

Man  würde  den  genealogischen  Schriftstellern  des  16.  Jahrhunderts  unrecht 
tun,  wenn  man  sie  alle  für  so  minderwertig  wie  Rüxner  halten  wollte.  Schon 
bei  Franz  Irenicus  aus  Ettlingen,  mit  dessen  Exegesis  Germaniae  (Hagenau  1518 
fol.)  die  genealogische  Wissenschaft  in  Deutschland  zuerst  einsetzt  *),  offenbart  sich 
eine  richtige  Ansicht  und  Methode  der  genealogischen  Untersuchung  und  eine 
angemessene  Benutzung  ihrer  Resultate;  aber  im  ganzen  ist  doch  die  mühsame, 
oft  geräuschvolle,  mit  beträchtlichem  Kostenaufwande  verbundene  Kraftanstrengung 
der  damaligen  deutschen  Genealogen  von  einem  unverhältnismäßig  geringem  Er- 
folg begleitet  gewesen.  Kein  deutsches  Fürstenhaus  kam  dem  österreichischen  in 
Begünstigung  und  tätiger  Unterstützung  der  genealogischen  Studien  gleich;  schon 
unter  K.  Friedrich  III.  fingen  sie  an  zu  gedeihen,  aber  weit  angelegener  läßt  sich 

*)  Was  die  Geschichte  des  Mittelalters  betrifft,  so  soll  der  Mönch  Alberich  im  13.  Jahr- 
hundert der  erste  gewesen  sein,  der  einen  Versuch  mit  Qeschlechtsregesten  machte,  vgl. 
Rose,  Artikel  Genealogie,  bei  Ersch  und  Gruber,  Allgem.  Encyklopädie.  I.  Sektion,  57.  Teil, 
speziell  Seite  366. 


182 

Maximilian  I.  ihre  Förderung  sein.  Johann  Stabius  (f  1510)  und  Ladislaus  Sunt- 
heim  mußten  Deutschland  und  andere  Teile  Europas  bereisen,  um  für  die  Ge- 
schichte des  Habsburgischen  Geschlechtes  Materialien  und  Urkunden  zu  sammeln, 
wovon  vieles  in  dem  unruhigen  Zeitalter  gegen  Ende  des  16.  und  im  Anfange 
des  17.  Jahrhunderts  untergegangen,  zerstreut  und  verfälscht  worden  ist;  Sunt- 
heims  Schriften  bleiben  als  Denkmäler  gelehrter  Emsigkeit  achtungswert1)  und 
die  Aufklärungen,  welche  Cuspianian  unter  Anschluß  an  Suntheim  über  mehrere 
Probleme  des  Mittelalters  verbreitete,  verdienen  dankbare  Erwähnung;  ohne  vielfache 
mühsame  Vorarbeiten  hätte  Hans  Jakob  Fugger  sein  ungedrucktes  pracht- 
volles Werk2)  nicht  zustande  bringen  können. 

G.  Spalatins  genealogische  Forschungen,  die  er  im  Dienste  und  auf  Be- 
gehren des  Kurfürsten  Friedrichs  des  Weisen  von  Sachsen  1514  begann  und  bis 
zu  seinem  Tod  mit  Unterbrechungen  fortführte,  sind  noch  sehr  unreif.  Über  den 
Ursprung  der  alten  Landgrafen  von  Thüringen  und  der  Markgrafen  von  Meißen 
verbreitete  er  am  kursächsischen  Hofe  falsche  Ansichten,  die  als  Haustraditionen 
bis  tief  in  das  19.  Jahrhhundert  hinein  nicht  zu  tilgen  waren.  Vorsichtiger  ging 
er  beim  Studium  der  adeligen  Geschlechter  zu  Werke,  wobei  er  Urkunden  zur 
Hand  nahm.  Ebenso  ermangelt  des  Straßburger  Hieronymus  Gebwiler  Epitome 
regii  ac  vetustissimi  ortus  Caroli  V.  et  Ferdinandi  omniumque  Archiducum 
Austriae  et  comitum  Habsburgensium  (Straßburg  1527,  mit  Holzschnitten,  voll- 
ständiger 1530,  in  4°  und  Löwen  1650  in  8°,  ohne  Holzschnitte),  sowie  des  Flam- 
länders  Jacob  Meyer  Flandricarum  rerum  tomi  X  de  orgine  antiquitate  nobilitate 
ac  genealogia  comitum  Flandriae  (Brügge  1531,  in  4°  und  Antwerpen  1531  in  8°) 
der  Sicherheit  und  Glaubwürdigkeit.  Sie  enthalten  alle  noch  Märchen  und 
Legenden  der  Geschlechter.  Unsicherheiten  und  Fabeleien  behielten  auch  in 
Ph.  Melanchtons  Theatrum  genealogicum  (Magdeburg  1598),  in  den  genea- 
logischen Versuchen  Kasp.  Peucers  und  Lazias  (Latzens)  Schrift  De  aliquot 
gentium  migrationibus  (1555  und  Frankfurt  1600)  und  in  Chyträus  Chronicum 
Saxoniae  die  Oberhand.  Der  Pfälzer  Kurfürst  Ludwig  VI.  spielte  mit  den  Ge- 
schlechtsregistern seiner  Familie  derart,  daß  er  Reime  mit  Prosa  vermengte.3) 

Erst  Reiner  Reineccius  (Reineck)  aus  Helmstedt  brachte  mehr  wissenschaft- 
liche Methode  in  die  Genealogie,  die  er  in  ihrem  ganzen  Umfange  zu  be- 
arbeiten unternahm.  Er  erregte  unter  seinen  Zeitgenossen  Aufsehen  durch  sein 
Syntagma  de  familiis  quae  in  monarchiis  tribus  prioribus  rerum  potitae  sunt 
(Basel  1574 — 1580,  4  Bde.)  und  durch  seine  Historia  Julia  seu  syntagma  he- 
roicum    (Helmstedt    1594 — 1597,    3  Bde.).     Wie   Reineccius    erwarben   sich   auch 


*)  Bauer,  Josef  Ritter  von,  Ladislaus  von  Suntheim  und  die  Anfänge  genealogischer 
Forschung  in  Österreich,  JAW  NF  14,  60  f f .  —  Ägyd  Kopriva,  Die  Suntheimer  Tafeln, 
ebd.  S.  84 ff.  Hier  auch  über  die  Ausgabe  dieser  Tafeln  bei  Hieron.  Pez,  Scriptores 
rerum  Austriacarum,  T.  i.  1721. 

2)  Wahrhaftige  Beschreibung  zweier  in  einem  der  alleredelsten  uralten  und  hochlöb- 
lichsten Geschlechter  der  Christenheit  des  Habsburgischen  und  Österreichischen  Geblüts 
1555  mit  wenigstens  10000  Wappen;  s.  v.  Aretin,  Beyträge.     Leipzig  1803,  Okt.,  S.  49  f. 

3)  Herausgegeben  v.  Fischer  in  der  novissima  scriptorum  ac  monumentorum  rerum 
germanicarum  collectio  zu  Halle  1781.     4.     2  Bde. 


183 

Hermann  Hammelmann  und  Andreas  Engel  unleugbares  Verdienst  um  die 
Geschlechterkunde.  Die  Genealogie  der  bayerischen  Fürsten  fand  an  Aventin 
und  Hund  treffliche  Bearbeiter. 

Unter  denen,  welche  mehrere  Teile  der  deutschen  Spezialgeschichte  behandelt 
haben,  ist  seines  seltenen  patriotischen  Fleißes  wegen,  und  weil  er  anderen  den 
Weg  bahnte,  beachtenswert:  Cyriacus  Spangenberg1)  aus  Nordhausen  (geb. 
1528,  gest.  1604);  dieser  war  unermüdet  tätig,  um  sich  über  einzelne  Gegenden, 
Orte  und  Geschlechter  urkundliche  Nachrichten  zu  verschaffen  und  dieselben  in 
Chroniken  zusammen  zu  stellen;  besonders  ließ  er  sich  die  Aufklärung  der 
Genealogie  angelegen  sein.  Sein  Erzählungston  ist  treuherzig  und  kräftig,  die 
Sprache  rein  und  wohlklingend.  Auch  Johann  Letzner2),  Prediger  zu  Iber  im 
Grubenhagischen,  aus  Hardegsen  (geb.  1531,  gest.  1613),  sah  viele  Handschriften, 
Diplome  und  Familienpapiere  ein  und  klärte  manches  auf.  Beider  Männer  Samm- 
lungen sind  aber  zu  unkritisch,  so  daß  man  ihren  Angaben  nicht  ohne  strenge 
Nachprüfung  folgen  kann. 

Alles  in  allem  war  noch  immer  im  einzelnen  viel  zu  wenig  vorgearbeitet, 
um  allgemeine  genealogische  Werke,  wie  solche  von  Hieronymus  Henninges3) 
aus  Lüneburg  (starb  1598)  und  von  dem  Jenaischen  Professor  Elias  Reusner4) 
unternommen  wurden,  gelingen  zu  lassen.  Bei  beiden  ist  die  Anlage  fehlerhaft 
und  die  Ableitung  der  neueren  Familien  voll  willkürlicher  Voraussetzungen  und 
unerweisbarer  Kombinationen;  die  Observanz  hatte  Behauptungen  geheiligt,  deren 
Beibehaltung  alles  Streben  nach  genealogischer  Wahrheit  vereiteln  mußte.  In 
Reusners  Bahnen  arbeitete  auch  Andreas  Hildebrand  (starb  1638).  Seine 
Tabulae  genealogicae  continentes  Pomeranorum  ducum  modernorum  progenitores 
(Sedini  1618)  besitzen  die  Königl.  Bibliothek  zu  Berlin  und  die  Königl.  und 
Universitätsbibliothek  zu  Breslau,  das  Stamm-  und  Geburtsregister  der  Könige  von 
Schweden  (Stettin  1632)  die  Universitätsbibliothek  zu  Greifswald.  Sehr  selten 
scheinen  seine  Genealogia  illustrissimorum  Pomeraniae  ducum  (Sedini  1622),  über 
welche  Otto  Heinemann  in  den  Monatsblättern,  herausgeg.  von  der  Gesellschaft 
für  Pommersche  Geschichte  und  Altertumskunde,  1905,  S.  110 ff.,  berichtet,  und 
seine  Genealogia  comitum  ab  Eberstein  (Stettini  1623)  zu  sein.  In  Deutschland 
wurde    die    Genealogie    zuerst   von    Nikolaus    Rittershausen5)    Professor    der 


*)  Leukfeld,  S.  J.  G.,  Hist.  Spangenbergensis  etc.  Quedlinburg,  1712.  4.  Adelspiegel. 
Schmalkalden  das.  1591. 

2)  Stammbuch  oder  Chron.  der  von  Berlepsch.  Erfurt  1593.  4.  Plessisches  Stammbuch 
in  Joach.  Meier  Origg.  Pless. 

3)  Genealogicarum  Tabularum  T.  1.  2.  Uelzen  1584—1587;  umgearbeitet:  Theatrum 
genealogicum,  ostentans  omnes  omnium  aetatum  familias  etc.  Magdeburg  1598.  4  Folianten. 
—  Genealogiae  aliquot  familiarum  nobilium  in  Saxonia  etc.  Uelzen  1587.  verm.  Hamburg  1590  f. 

4)  Genealogicum  Romanum  de  familiis  praecipuis  Regum,  Principum  Caesarum  Rom. 
Frankfurt  1589  f.  Opus  genealogicum  catholicum  das.  1592  f.  Stemma  Wittichindeum. 
Jena  1592.    1597  f. 

5)  Genealogiae  imperatorum,  regum,  ducum,  comitum  praecipuorumque  aliorum  pro- 
cerum  orbis  christiani.  Altdorf  1653,  Tübingen  1658;  1664;  1674;  1683  f.  —  Brevis  exegesis  hist. 
genealogiarum  imp.  etc.  Tübingen  1674  f.  —  XIV.  Tabulae  chronologicae,  quibus  exhibentur 
praecipuae  familiae  hodiernorum  Principum  Imperii.  Tübingen  1661;  1668;  1670;  1 684 f. —  Im- 
hof,  I.  W.  v.,  ergänzte  und  erweiterte  diese  Schriften  und  legte  sie  bei  seinen  Arbeiten  zugrunde. 


184 

Rechtsgelehrsamkeit  zu  Altorf  (geb.  1597,  gest.  1670),  nach  den  Regeln  der 
historischen  Kritik  wissenschaftlich  bearbeitet  und  von  abenteuerlichen  Sagen  und 
Grillen  gereinigt;  er  ging  bei  der  Ableitung  der  Geschlechter  vom  15.  christlichen 
Jahrhundert  aus  und  ließ  ein  höheres  Altertum  der  Familien  nur  als  seltene  Aus- 
nahme zu;  sein  Verfahren  ist  vorsichtig  und  auf  Zeugnisse  gestützt.  Positive 
Aufstellungen  für  die  dunkleren  Jahrhunderte  lagen  außerhalb  seines  Gesichts- 
kreises. 

Der  ehrwürdige  Theolog  Philipp  Jacob  Spener1)  aus  Rappoltsweiler  im 
Elsaß  (geb.  1635,  gest.  1705)  brachte  wissenschaftliche  Methode  in  die  von  ihm 
aus  historischem  Gesichtspunkte  betrachtete  und  mit  der  Genealogie  in  engere 
Verbindung  gestellte  Heraldik;  seine  Schriften,  besonders  das  System  der  Heraldik, 
haben  durch  Vollständigkeit,  Klarheit  in  der  Anordnung  und  technische  Präzision 
Epoche  gemacht  und  genossen  lange  klassisches  Ansehen.  Spener  gab  dem 
heraldischen  Mystizismus  den  Todesstoß,  er  erläutert  die  einzelnen  Teile  des 
Wappens  historisch,  indem  er .  sie  selbst  als  geschichtliche  Gebilde  betrachtet. 
Die  erste  Frucht  seiner  heraldischen  Studien  war  der  Kommentar  zum  sächsischen 
Wappen  (1660).  Eine  vollständige  theoretische  Übersicht  über  die  Wappenwissen- 
schaft und  Wappenkunst  ist  die  Historia  insignium,  deren  pars  specialis  1680, 
deren  pars  generalis  1690  erschien.  Auch  sein  Theatrum  nobilitatis  Europeae  ist 
ein  monumentales  Werk,  das  für  sich  allein  genügen  würde,  den  Verfasser  zum 
berühmten  Manne  zu  machen.  Speners  Werke  werden  auch  noch  heute  mit  Nutzen 
zu  Rate  gezogen  und  dürfen  in  keiner  Fachbibliothek  fehlen.8) 

Äußerst  unkritisch  und  pflichtgemäßer  Treue  und  Sicherstellung  der  oft  will- 
kürlich hingeworfenen  Angaben  ermangelnd  sind  die  bändereichen  Kompilationen 
des  Benediktiners  Gabriel  Bucelin3)  zu  Weingarten  (geb.  1599,  gest.  1681).  Wie 
ungereimt  man  noch  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  in  genealogischen  Dingen 
nicht  selten  verfuhr,  beweist  eine  sauber  gearbeitete  Stammtafel  des  Landgrafen  von 
Hessen,  die  deren  Ursprung  bis  auf  Adam  zurückführt  und  die  angibt,  daß  der 
erste  Landgraf  Heinrich  das  Kind,  welcher  1306  starb,  im  91.  Gliede  von  Adam 
abstammt.  Nachdem  dann  Joh.  Ehrenfr.  Zschackwitz  aus  Kosen  mit  seinem 
historisch -genealogischen  Schauplatze  usw.  (Lemgo  1724,  4)  einen  unglücklichen 
Versuch  gemacht  hatte,  trat  Joh.  Hübner  zu  Hamburg  mit  seinem  Lexicon  genea- 
logicum  portatile  (Hamburg  1729)  und  den  genealogischen  Tabellen  auf,  die  zwar 
allgemein  verbreitet  und  bekannt  wurden,  die  Wissenschaft  aber  an  Gründlichkeit 
und  Zuverlässigkeit  der  Forschung  wie  an  Vollständigkeit  des  Stoffes  um  keinen 
Schritt  weiter  brachten  und  außerordentlich  vieles  noch  zu  wünschen  übrig  ließen. 


*)  Insignia  serenissimae  familiae  Saxonicae  1660.  —  Historia  insignium  Illustrium  s.  Operis 
Heraldici.  Pars  specialis.  Frankfurt  1680.  Pars  generalis,  das.  1690;  1717.  —  De  insignibus 
familiae  Saxoniae,  das.  1668.  4.  —  Theatrum  nobilitatis  Europeae,  das.  1668  f.  —  Sylloge 
genealogico-historica,  das.  1675.  8.  —  Illustriores  Halliae  stirpes  tab.  geneal.  comprehensae, 
das.  1689  f. 

a)  Kekule  von  Stradonitz,  Die  Grenzboten,  60.  Jahrgang,  Nr.  13  vom  28.  März  1901, 
wieder  abgedruckt  in  seinen  Ausgewählten  Aufsätzen  aus  dem  Gebiete  des  Staatsrechts  und 
der  Genealogie.    I.    1905,  S.  181  ff. 

3)  Zu  seinen  wichtigsten  Schriften  gehört  die  Germania  topo-chrono-stemmatographica 
sacra  et  profana,  s.  u.  unter:  Handapparat  des  Familienforschers. 


185 

Die  Tabellen  erschienen  in  Leipzig  1708—1730,  Querfol.,  4  Bände,  nebst  den 
kurzen  Fragen  aus  der  Genealogie,  ebendaselbst  1719 — 1737,  12,  4  Bände,  neue 
Auflage  beider  Werke  durch  Krebel  ebendaselbst  1737 — 1766. 

Hieran  schließen  sich  Sam.  Lenzen's  aus  Stendal  historisch -genealogische 
Untersuchungen  und  Erläuterungen  dieser  Hübnerschen  Tabellen  (Köthen  1756,  4) 
und  der  Königin  Sophie  von  Dänemark  mit  Fleiß  und  Zuverlässigkeit  aus- 
gearbeitete Supplemente  zu  jenen  sechs  Lieferungen  (Kopenhagen  1822 — 1825, 
Querfol.).  Hierzu  kommen  noch  Cp.  Saxii  Tabulae  genealogicae  (Utrecht  [Leipzig] 
1783  fol.),  die  wieder  in  Faseleien  zurückfielen,  mit  mehr  Verdienst  aber  Oatterers 
Stammtafeln  zur  Weltgeschichte,  wie  auch  zur  europäischen  Staaten-  und  Reichs- 
historie (Göttingen  1790,  gr.  4). 

Im  emsigen  und  vorsichtigen  Sammeln  und  historischen  Anordnen  und  Be- 
nutzen der  Materialien  zur  allgemeinen  neueuropäischen  Geschlechterkunde  ver- 
suchte sich  Jakob  Wilhelm  von  Imhof1).  Sein  Hauptwerk  beschränkt  sich  ver- 
ständigerweise auf  Deutschland  und  behandelt  mit  Sachkunde  und  Einsicht  die 
Genealogie  der  großen  und  vornehmen  Fürsten  und  Herren  vom  Kaiser  bis  zu 
den  reichsfreien  Grafengeschlechtern;  auch  die  geistlichen  Fürsten  sind  berück- 
sichtigt. Die  übrigen  genealogischen  Schriften  Imhofs,  die  sich  mit  den  Stamm- 
bäumen der  großen  und  kleinen  Geschlechter  in  England,  Frankreich,  Italien, 
Spanien  usw.  beschäftigen,  beruhen  auf  unzulänglichen  Hilfsmitteln. 

Von  entschiedenem  Gewinn  war  die  schriftstellerische  Tätigkeit  des  berühmten 
Johann  David  Köhler  aus  Colditz.  Auf  eine  dankbare  Nachwelt  hat  Köhler 
um  deswillen  gerechte  Ansprüche,  weil  er  der  erste  war,  der  alle  wissenschaft- 
lichen Bedingungen,  unter  welchen  die  historische  Forschung  gelingen  kann,  zum 
Gegenstand  des  Unterrichts  erhob,  in  Lehrbüchern  und  Vorträgen  bearbeitete  und 
durch  einzelne  Erörterungen  und  Untersuchungen  oder  Folgerungen  auf  gelungene 
Weise  veranschaulichte.  So  bearbeitete  er  die  Genealogie  kritisch,  führte  sie  auf 
Urkunden  und  authentische  Zeugnisse  zurück  und  setzte  die  Heraldik  damit  in 
angemessene  Verbindung.  Von  seinen  Werken  seien  genannt:  Der  durchlauchtigsten 
Weltgeschichts-,  Geschlechts-  und  Wappen-Kalender  (Nürnberg  1722 — 55),  Histo- 
rische Münzbelustigungen  usw.  (Nürnberg  1727 — 65,  22  Teile),  Eine  Reihe  von 
Dissertationen  über  die  Genealogien  römisch-deutscher  Kaiser  (Altdorf  1721 — 31). 
Er  gab  Weberi  Examen  artis  heraldicae  (Göttingen  1753,  8)  mit  vielen  Ver- 
mehrungen heraus. 

Die    ersten    genealogischen  Veränderungen  verzeichnete  der  rüstige  Sammler 


x)  Spicilegium  Rittershusianum.  Tübingen  1683 — 85.  2.  fol.  —  Notitia  Procerum  S.  R. 
G.  Imperii,  das.  1684.  2.  Bd.  8;  1687,  4;  1693;  1699  f.;  verm.  herausgeg.  von  I.  D.  Köhler 
1732.  2  f.  —  Genealogiae  familiarum  Bellomaneriae,  Claromontanae,  de  Gallerande  et  Mem- 
miae.  Nürnberg  1688  F.  —  Histor.  Regum  Pariumque  M.  Brittanniae,  Nürnberg  1690; 
c.  Append,  das.  1691  f.  —  Genealogiae  XX  illustr.  Italiae  familiarum.  Amsterdam  1700;  1710f. 
—  Hist.  Ital.  et  Hisp.  geneal.  Nürnberg  1701,  2  f.  —  Genealogiae  hist.  caesarearum,  regiarum 
et  principalium  familiarum,  quae  in  terris  europaeis  post  romanae  extinctionem  monarchiae 
hucusque  imperarunt.  Frankfurt  und  Leipzig  1701.  f.  8 f.;  die  verbesserten  Lohmeierschen 
Tafeln.  —  Stemma  regum  Lucit.  Amsterdam  1708  f.  —  Recherches  Hist.  et  geneal.  des 
Grands  d'Espagne.  Amsterdam  1707.  12.  —  Genealogiae  XX.  illustr.  in  Hisp.  famil.  Leipzig 
1712  f.  u.  a.  m. 


186 

Michael  Ranft,  Prediger  zu  Gr.-Stechau  im  Altenburgischen  (geb.  1700,  gest. 
1774),  im  Genealogisch-Historischen  Archivarius,  „welcher  alles",  wie  es  auf  dem 
Titelblatt  heißt,  „was  sich  unter  den  jetzt  lebenden  in  der  Welt  an  Geburten, 
Vermählungen,  Avancements  und  Todes-Fällen  veränderliches  zuträgt.  Mit  Ein- 
rückung vieler  Lebens-Beschreibungen  sorgfältig  anmerket"  (Leipzig  1731 — 38, 
8  Bände,  8;  Geneal.-histor.  Nachr.  L.  1739 ff.,  126,  8,  und  Neue  Geneal.-histor. 
Nachr.  1752  ff.,  12  Bände,  8);  von  anderen  fortgesetzt  bis  1772.  Ein  General- 
register  zu  allen  Bänden  des  vorgenannten  „genealogischen  Archivarius"  steht  am 
Schluß  des  8.  Bandes.  Aus  dem  mannigfachen  genealogischen  und  biographischen 
Inhalt  dieses  Werkes  seien  hier  noch  eine  Reihe  von  Listen  hervorgehoben,  die 
man  hier  nicht  sucht:  Band  VI:  „Vollständiges  Verzeichnis  aller  heutigen  Ritter 
des  Heiligen  Geistes,  samt  einigen  neu  ernannten",  „Die  heutigen  Österreichischen 
Ritter  des  güldenen  Vließes",  „Verzeichnis  aller  Marschalle  von  Frankreich", 
„Die  Herren-Meister  des  Johanniter-Ordens  in  der  Marck,  Sachsen,  in  Wenden- 
land, samt  denen  unter  den  jetzigen  Herrenmeistern  zu  Sonnenburg  geschlagenen 
Ordensrittern".  Band  VII:  „Die  jetzigen  Kayserl.  würckl.  Geheimbden  Räthe  nach 
dem  Alphabet";  „Die  jetzigen  Mitglieder  des  neuen  königlich  dähnischen  Ritter- 
Ordens  de  la  Fidelite  wie  auch  die  jüngst  ernannten  sowohl  als  jüngst  ver- 
storbenen Stern-Creutz-Ordens-Damen". 

Die  Wappenkunde  fand  zwar  mehrere  Bearbeiter1),  welche  Lehrbücher  ver- 
faßten und  sich  zum  Teil  in  unsicheren  Überlieferungen  und  in  dreisten  Voraus- 
setzungen und  Vermutungen  gefielen,  aber  an  den  wackeren  Spener  schlössen 
sich  nur  Eucharius  Gottlieb  Rink2),  Professor  zu  Altdorf  (gest.  1745),  und 
Joh.  D.  Köhler  in  der  historischen  Behandlung  und  Benutzung  des  heral- 
dischen Studiums  an;  der  letztere3)  besorgte  auch  die  erste  größere  Wappen- 
sammlung. 

Gatt  er  er,  Johann  Christoph  (1727 — 1799)  entrollte  in  seiner  „Genealogischen 
Geschichte  der  Herrn  von  Holzschuher"4),  eines  Nürnberger  Patriziergeschlechtes, 
die  Vergangenheit  einer  bedeutenden  Familie  wohl  zum  erstenmal  auf  urkund- 
licher Grundlage  und  in  erschöpfender  Weise;  er  erörtert  dabei  die  Entstehung 
des  städtischen  Adels  mit  spezieller  Beziehung  auf  das  Nürnberger  Patriziat, 
allerdings  in  betreff  der  Turnierfähigkeit  desselben  in  der  früheren  Zeit  eine  zu 
nachsichtige  Kritik  übend.  Besondere  Verdienste  erwarb  er  sich  um  die  Diplomatik.5) 
Für  den  Familienforscher  kommen  namentlich  seine  genealogischen  und  heraldischen 


*)  Am  bekanntesten:  Trier,  J.  W.,  Einl.  zur  Wappenkunst.  Leipzig  1714;  vermehrt 
von  C.  J.  Feustel,  Leipzig  1744.  8.  —  Schmelzl,  M.,  Einleit.  z.  Wappenlehre.  2.  Aufl. 
Jena  1734.  8.  —  Zschackwitz,  J.  E.,  Heraldica.  Leipzig  1735.  8;  voll  unhaltbarer  Be- 
hauptungen. 

2)  Will  und  Nopitzsch,  Nürnb.  Gel. -Lex. 

3)  Das  große  und  vollständige,  anfangs  Siebmachersche,  dann  Weigelsche  Wappen- 
buch in  17  Teilen,  nebst  einer  Vorrede  J.  D.  Köhlers,  Nürnberg  1734.  Q.-F.;  Supplemente 
1755—56;  neue  Aufl.  das.  1776—91.  6  Bd.  und  8  Supplem.  Bd.  Über  die  jetzige  Gestalt  des 
Siebmacherschen  Wappenbuches  s.  weiter  unten. 

4)  Historia  genealogica  dominorum  Holzschuherorum  etc.  Patriciae  gentis  etc.  (Nürn- 
berg 1755;  Text  nebst  einem  umfassenden  Codex  diplomaticus). 

'•>)  Wegele,  Franz  X.  von,  Geschichte  der  deutschen  Historiographie  1885,  S.  760. 


187 

Arbeiten1)  in  Betracht.  Er  hatte  bereits  1767  eine  Sammlung  von  etwa  18000  Wappen 
zusammengebracht.  Gatterers  heraldische  Arbeiten  sind  sehr  verschieden  beurteilt 
worden.  Entschieden  zu  weit  im  Ausspenden  des  Lobes  geht  Hermann  Wesen- 
donk  in  seiner  von  der  philosophischen  Fakultät  der  Universität  Leipzig  gekrönten 
Preisschrift  „Die  Begründung  der  neueren  deutschen  Geschichtsschreibung  durch 
Gatterer  und  Schlözer"  (Leipzig  1876),  S.  243.  Hier  wird  die  gesamte  Geschichte 
der  Heraldik  an  drei  Namen  geknüpft:  Spener,  Gatterer  und  Karl  Ritter  von  Mayer. 
So  wenig  aber  die  Verdienste  Gatterers  um  die  Wappenkunde  geleugnet  werden 
sollen,  eine  so  grundlegende  Bedeutung,  wie  sie  Wesendonk  behauptet,  besitzt  er 
nicht.  Andererseits  geht  ein  moderner  Schriftsteller  im  Tadel  zu  weit,  wenn  er 
sagt:  „Es  hüte  sich  ein  jeder,  die  heraldischen  Werke  der  Zopfzeit  und  ihre  An- 
hänger zu  studieren,  die  Hefner  treffend  mit  der  allgemeinen  Bezeichnung 
, Gatterer  und  Kompagnie'  belegt  (Gatterer  war  der  tollste  dieser  Skribenten)". 
Daß  das  Studium  der  heraldischen  Werke  Gatterers  nicht  nutzlos  oder  gar  schäd- 
lich ist,  hat  demgegenüber  Seyler,  Geschichte  der  Heraldik,  S.  655,  betont.  Aber 
allerdings  wird  die  Theorie  Gatterers  durch  eine  unglückliche  Art  von  mathe- 
matischer Betrachtung  wesentlich  beeinträchtigt.  Nach  Gatterer  besteht  der  Kern 
der  Heraldik  in  der  Austüftelung  der  geometrisch-mathematischen  Grundlagen  der 
Heroldsbilder.  Gatterer  selbst  schreibt:  „Die  ganze  Theorie  der  Wappen  und  ins- 
besondere des  Wappenschildes  gründet  sich  vermöge  der  Erfahrung  fürnämlich  auf 
die  Veränderungen,  welche  derGebrauch  der  geraden  und  krummen  Linien  verursacht." 
Diese  „Theorie"  wird  mit  einer  Feinheit,  Gründlichkeit  und  mit  einer  Geduld  durch- 
geführt, die  einer  für  solche  Theorie  weit  besser  geeigneten  Sache  würdig  wäre. 

Zu  den  Mitarbeitern  Gatterers  gehörten  Johann  Ludwig  Levin  Gebhardi2) 
aus  Braunschweig  (geb.  1699,  gest.  1764),  Professor  in  Lüneburg,  ein  behutsamer 
und  vielbelesener  Forscher,  dem  die  Geschichte  der  deutschen  Fürstenhäuser 
mannigfaltige  Aufklärung  verdankt,  und  sein  Sohn  Ludwig  Albrecht  Gebhardi 
(geb.  1735,  gest.  1802),  welcher  mit  noch  schärferem  Blicke,  nach  des  Vaters 
Grundsätzen,  in  demselben  Fache  fortarbeitete. 

Die  Braunschweigischen  Annalen  besaßen  mehrere  treffliche  Forscher  von 
anerkannter  wissenschaftlicher,  fruchtbarer  Gründlichkeit.  Christian  Ludwig 
Scheidt3)  aus  Waidenburg   im    Hohenlohischen   (geb.  1709,   gest.  1761),  Biblio- 


*)  Handbuch  der  neuesten  Genealogie  und  Heraldik.  Nürnberg  1759—1769.  —  Abriß 
der  Genealogie  1788.  —  Von  der  Evidenz  der  Genealogie  (1769)  in  der  allgemeinen  histo- 
rischen Bibliothek  12,  3—17.  Dazu  in  unmittelbarem  Anschluß  ein  Beispiel  (S.  46)  zur  Er- 
läuterung Gattererscher  Methode  in  der  Genealogie.  —  Abriß  der  Heraldik  1773.  —  Prak- 
tische Heraldik,  Nürnberg  1791. 

2)  Meusel,  Lexikon  Bd.  4,  S.  52  f.  —  Der  europäischen  Kaiser- und  Königlichen  Häuser 
historisch-genealogische  Erläuterung  (nach  Gg.  Lohmeier),  Lüneburg  1731,  3  fol.  —  Reges 
Francorum  Merovingici  documentorum  auctoritate  asserti,  das.  1736.  4.  —  Historisch-genealo- 
gische Abhandlungen  das.  1747  f.,  4.  Th.  8;  den  3.  u.  4.  hat  sein  S.  herausgegeben.  Dieser 
ließ  auch  mit  Benutzung  des  väterlichen  Nachlasses  erscheinen:  Genealogische  Gesch.  der 
erblichen  Reichsstände  in  Deutschland.    Halle  1776—1785,  3  Bd.,  4. 

3)  Meusel,  Lexikon,  Bd.  12,  S.  120 f.  —  Origines  Guelficae,  quibus  potentissimae 
gentis  primordia,  magnitudo  variaque  fortuna  usque  ad  Ottonem  .  .  deducuntur  etc.  Hannover 
1750  flg.,  5  fol.;  den  5.  gab  J.  H.  Jung  1780  heraus.  Später  ist  der  gewaltige,  mit  Exkursen 
und  Vermutungen  durchflochtene  Apparat  zu  festeren  und  anschaulicheren  Ergebnissen  ver- 


188 

thekar  in  Hannover,  begründete  mit  kritisch-gelehrter  Benutzung  der  Leibnitz- 
Eccard sehen  Vorarbeiten  die  Geschichte  des  uralten  Guelfen-Geschlechts  urkund- 
lich und  legte  in  diesem  Werke  eine  für  das  ganze  Mittelalter,  besonders 
Deutschlands,  reichen  Schatz  tiefer  Forschungen  nieder.  Mehrere  andere  genea- 
logische und  staatsrechtlich  -  historische  Arbeiten  verfolgte  er  mit  deutscher 
Beharrlichkeit,  umfassender  Belesenheit,  reifem  Scharfblicke  und  folgerechter 
Prüfung. 

In  Kursachsen  arbeitete  der  Königlich  polnische  und  kurfürstlich  sächsische 
Akziseinspektor  zu  Kohren,  Valentin  König,  der  Verfasser  und  Herausgeber 
einer  in  Folio  seit  1727  erschienenen  dreibändigen  genealogischen  Adelshistorie 
„derer  im  Chursächsischen  und  angrenzenden  Ländern  —  zum  Teil  ehemals, 
allermeist  aber  noch  jetzt  in  gutem  Flor  stehenden  adelichen  Geschlechter".  Es 
sind  in  diesem  großen  Werke  gegen  200  Familien  abgehandelt,  also  nur  ein 
ziemlich  kleiner  Teil  der  im  Kurfürstentum  und  in  den  Herzogtümern  Sachsen 
sowie  im  Fürstentum  Anhalt,  welches  auch  hineingezogen  ist,  damals  noch  vor- 
handenen Adelsgeschlechter.  Auf  die  meisten,  welche  genealogischen  Studien  aus 
Liebhaberei  sich  hingeben ,  insbesondere  auf  adeligen  Familien  angehörige  un- 
gelehrte Mitglieder,  welche  sich  um  die  Aufstellung  von  Stammtafeln  ihrer  eigenen 
Familie  bemühen,  wird  das  weit  und  breit  bekannte,  überall  zu  findende  König- 
sche  Werk  nach  oberflächlicher  Bekanntschaft  den  Eindruck  machen,  daß  es  von 
zuverlässigem  Inhalt  und  die  Frucht  großartiger,  in  Archiven  und  in  den  sonstigen 
authentischen  Quellen  gemachter  Forschungen  sei,  ferner  daß,  wenn  ihm  auch 
nicht  das  Lob  der  größten  oder  doch  annähernden  Vollständigkeit  und  Genauig- 
keit in  den  Genealogien  gebührt,  es  doch  als  eine  gute  Grundlage  für  die 
Stemmatographie  der  in  dem  Werke  eigens  behandelten  Adelsfamilien  und  ein- 
zelner Zweige  solcher  von  hundert  anderen,  die  sich  in  dem  Werke  finden,  be- 
trachtet werden  könne.  Diese  gute  Meinung  von  Königs  kursächsischer  Adels- 
historie, dieses  Vertrauen  in  die  Richtigkeit  und  Zuverlässigkeit  seiner  Angaben 
erweist  sich  aber  leider  als  vollkommen  unhaltbar.  Die  Unzuverlässigkeit  der 
Königschen  Arbeiten,  insbesondere  ihrer  die  ältesten  Zeiten  behandelnden  Ab- 
schnitte, ist  durch  Vergleichung  mit  urkundlichen  Daten  leicht  zu  erweisen;  vor- 
nehmlich sind  die  Ahnentafeln,  die  er  in  überaus  großer  Zahl  aufgestellt,  geradezu 
als  Produkte  krasser  Unwahrheiten  und  heilloser  Erdichtungen  konstatiert  worden. 
Wir  nehmen,  was  die  Stemmatographien  anlangt,  wahr,  daß  nicht  etwa  die  Ur- 
kunden der  Archive  ihm  bei  dem  Entwürfe  seiner  Stammtafeln  gedient  haben, 
sondern  bei  einzelnen  Familien  selbst  befindlich  gewesene  handschriftliche  genea- 
logische Nachrichten  und  meistens  Leichenpredigten.  König  beginnt  die  meisten 
seiner  Genealogien  mit  dem  15.  Jahrhundert  und  hat  hierbei  nicht  selten  früher 
gedruckte  Vorgänge  nur  reproduziert;  und  die  hier  und  da  in  völlig  in- 
korrektem Abdrucke  eingestreuten  Urkunden  des  13.  bis  16.  Jahrhunderts  dürfen 
nicht    den  Schein    erwecken,    daß    er    sie    sämtlich  den  Privatarchiven  selbst  ent- 


arbeitet worden  in:  Eichhorn,  J.  G.,  Urgeschichte  des  erl.  Hauses  der  Weifen  etc.  Han- 
nover 1817,  gr.  4.  —  Histor.  u.  diplomat.  Nachricht  von  dem  hohen  und  niederen  Adel  in 
Deutschland,  das.  1754;  dazu  Mantissa  documentorum  etc.    1755.   4. 


189 

lehnt  habe;  vielmehr  sind  sie  Publikationen  aus  den  nur  mit  großer  Vorsicht 
zu  benutzenden  handschriftlichen  „Familienchroniken"  und  aus  den  bei  den  be- 
treffenden Familien  selbst  entstandenen  schriftlichen  Aufzeichnungen,  als  deren 
Urheber  sich  nicht  selten  ein  Candidatus  ministerii  oder  der  Pastor  loci  zu  er- 
kennen gibt.  Ganz  besonders  sieht  der  nach  archivalischen  Quellen  Arbeitende, 
daß  jede  der  Ahnentafeln,  von  denen  Königs  Werk  strotzt,  zum  größeren  oder 
geringeren  Teile  auf  willkürlicher  Erfindung  und  Erdichtung  beruht.  König 
wollte  jedem  der  von  ihm  behandelten  Geschlechter  eine  großartige  Ahnenprobe 
zuteil  werden  lassen;  und  wo  für  die  in  die  letzten  Fächer  der  Ahnentafeln  hinein- 
ragende Generation  die  Quellen  versiegten,  da  nahm  er  zu  Erfindungen,  um  nicht 
zu  sagen  Lügen,  seine  Zuflucht.  Und  zwar  läßt  sich  dies  mit  großer  Leichtig- 
keit und  ohne  tiefere  archivalische  Studien  fast  überall  nachweisen.  Um  nur  eine 
kleine  Blumenlese  aus  den  massenhaften  Beispielen  anzuführen,  ist  die  bei  König 
S.  128  stehende  Trothasche  Genealogie  erfunden,  wie  aus  dem  Trothaschen 
Familienwerke  und  den  dasselbe  ergänzenden  Forschungen  des  Geheimen  Archiv- 
rates v.  Mülverstedt  in  Magdeburg  hervorgeht,  erfunden  auch  die  Familie 
v.  Hodeberg  auf  Gnetschke,  aus  der  einer  mit  Hedwig  v.  „Stehen"  (Steuben!) 
vermählt  gewesen  sein  soll.  Dabei  laufen  Korruptionen  von  Namen  wie  z.  B. 
Mechs  v.  Pooestatt,  Max  v.  Poll  unter.  Seite  142  lernen  wir  eine  —  sonst 
existierende  —  Familie  Köllich  auf  Cölleda  kennen,  wo  sie  nie  begütert  ge- 
wesen ist.  Seite  140  findet  sich  abermals  eine  erdichtete  v.  Trothasche  Genea- 
logie usw.1) 

Für  Österreich  seien,  der  Fabeleien  Heinrichs  von  Gundelfingen  (1476), 
Schönlebens  D.  Lequile's  und  anderer  zu  geschweigen,  aus  der  älteren  Literatur 
genannt:  die  unreifen  Leistungen  von  Wolfgang  Latz  in  seinen  Commentationum 
in  genealogiam  Austriacam  libri  II  (Basel  1564  Fol.)  und  Abrah.  Hosmann  in  seiner 
Genealogia  Austriaca  (Leipzig  1612,  4),  Sigm.  v.  Birkens  Ehrenspiegel  des  Erz- 
hauses Österreich  (Nürnberg  1668  Fol.);  ferner  des  Pater  Marq.  Herrgott,  seine  Vor- 
gänger übertreffende  genealogia  diplomatica  aug.  gentis  Habspurgica  (Wien  1737, 
3  Bde.  Fol.)  mit  Fried.  Kopp's  Vindiciis  actorum  Mur.  (Münster  1750,  4),  und 
außer  dem  Werke  des  Fürsten  Lichnowsky  (1836)  noch  Jac.  A.  F.  Hyrtle's  Fürst- 
liche, gräfliche  und  freiherrliche  Familien  des  österreichischen  Kaiserstaates 
(Wien  1851).  An  Leupolds  Allgemeines  Adelsarchiv  in  Österreich  (zu  Wien 
in  3  Bänden  1789  erschienen)  schloß  sich  Megerle's  v.  Mühlfeld  Öster- 
reichisches Adelslexikon  des  18.  und  19.  Jahrhunderts  (Wien  1822 — 1824, 
2  Bde.).2) 

Die  Öffnung  zahlreicher,  früher  dem  Forscher  unzugänglicher  Archive,  die 
Rankesche  Schule,  sowie  zahlreiche  andere  Gelehrte,  unter  ihnen  vor  allem 
O.  Lorenz,  die  Herausgabe  der  Monumenta  Germaniae  Historica  und  vieler  anderer 


i)  Mülverstedt,  DH  26,  48 ff. 

2)  Über  die  weitere  ältere  genealogische  Literatur  in  Deutschland  und  Österreich  unter- 
richtet gut  Rose  in  Ersch  und  Gruber,  Allgem.  Encyklopädie  der  Wissenschaften  u.  Künste, 
1.  Sektion,  57.  Teil,  Leipzig  1853,  Artikel  „Genealogie",  speziell  Seite  366  ff.  Vgl.  unten  unter 
„Der  Handapparat  des  Familienforschers"  und  unter  „Heroldsämter". 


190 

Werke    brachten    der    Genealogie    mannigfache   Anregungen.     Aus    der  Fülle  der 
infolgedessen  erschienenen  Literatur  seien  im  folgenden 

die  neueren  Arbeiten  über  die  deutschen1)  Fürstenhäuser] 

zusammengestellt : 

Adlers  feld-Ballestrem,  Eufemia  von,  Ahnentafeln  zur  Geschichte  europäischer 
Dynastien,  Großenhain  1901  (enthält  viele  Druckfehler,  Versehen  und  Ungenauigkeiten,  vgl. 
Fr.  Wecken,  HV  1902,  S.  561). 

Behr,  K.  v.,  Genealogie  der  in  Europa  regierenden  Fürstenhäuser.  Leipzig 
1854.  2.  Aufl.  ebenda  1870.  Dazu:  Wappenbnch  1871.  Supplement  zur  2.  Aufl. 
ebenda  1890. 

Broemmel,  Genealogische  Tabellen  zur  Geschichte  des  Mittelalters  bis  zum 
Jahre  1273  mit  sorgfältiger  Angabe  der  Zeit  und  des  Besitzes.  Basel  1846;  ders., 
Fürstenbuch  der  europäischen  Staaten.    Regensburg  1846. 

Cohn,  L.  A. ,  Stammtafeln  zur  Geschichte  der  deutschen  Staaten  und  der 
Niederlande.  Braunschweig  1871  (neue  Bearbeitung  des  Deutschland  betreffenden 
Teils  von  Tr.  G.  Voigtel  unter  dem  Titel:  „Genealogische  Tabellen  zur  Er- 
läuterung der  Europäischen  Staatengeschichte".     Halle   1811.     Supplement  1829). 

Damberger,  J.  F.,  Sechzig  genealogische,  auch  chronologische  und  statistische 
Tabellen  zu  Fürstentafel  und  Fürstenbuch  der  europäischen  Staatengeschichte. 
Regensburg  1831. 

Dungern,  Otto  Freiherr  von,  Der  Herrenstand  im  Mittelalter.  1.  Bd. 
Papiermühle,  S.-A.,  Verlag  von  Gebr.  Vogt,  1908.  Hier  S.  28ff.  Verschwägerungen 
dynastischer  Familien  in  der  Zeit  von  1150 — 1450.  a)  Heute  regierende  Familien, 
b)  Heute  standesherrliche  Familien.  —  S.  57 ff.  Die  Stellung  der  einzelnen  ver- 
schwägerten Familien  ehemals  unfreien  Standes.  —  S.  107 ff.  Andere  gleichgestellte 
ehemals  dienstmännische  Familien.  Verschiedene  Grade  der  Annäherung  dienst- 
männischer  Familien  an  den  hohen  Adel.  —  S.  151  ff.  Übergang  vom  hohen  zum 
niederen  Adel.  —  S.  251  ff.  Die  Neubildung  des  Herrenstandes  während  der 
staufischen  Periode.  Verwandten  Inhalts  ist:  Borch,  Frhr.  L.  v.,  Ritter  und 
Dienstmannen  fürstl.  u.  gräfl.  Herkunft.     Lindau  1877. 

Held  mann,  Die  Heiraten  der  Karolinger.  Festgabe  f.  v.  Heigel.  München 
1903.     S.    1—99. 

Grote,  H.,  Stammtafeln  (=  Münzstudien,  Bd.  9).     Leipzig  1877. 

Hopf,  K.,  Historisch-genealogischer  Atlas.     Bd.  1,  2,  1 — 4.     Gotha  1858. 


x)  Für  Frankreich  sei  erwähnt:  Le  Sage  (Graf  Las  Casas),  Atlas  historique  genealo- 
gique,  chronolog.,  geograph.  Paris  1803,  1804,  1826.  Dieses  Werk  ist  ins  Deutsche  über- 
setzt u.  vermehrt  von  A.  v.  Dusch  und  J.  Eyselein.  Karlsruhe  1831.  Vgl.  auch  Koch, 
Tables  genealogiques  des  maisons  souveraines  de  l'Europe  (deutsch  Berlin  1808).  —  Tableaux 
genealogique  de  la  Dynastie  Capetienne  .  .  par  le  Comte  Jules  Boselli.  Paris,  Klincksieck. 
Das  Buch  kann  denjenigen,  welche  französische  Geschichte  studieren,  bestens  empfohlen 
werden,  weil  es  sie  der  Mühe  überhebt,  in  den  unhandlichen  Folianten  von  Sainte-Marthe, 
Anselme,  Moreri  nachzuschlagen.  Außerdem  enthält  es  die  unehelichen  Seitenlinien,  welche 
in  den  sonst  vorzüglichen,  jedoch  schon  selten  gewordenen  Tableaux  genealogiques  des 
souveraines  de  France  et  de  ses  grands  feudataires  (1863)  von  Garnier  fehlen.  Nur  die 
portugiesische  Linie  ist  nicht  enthalten;  sie  ist  allerdings  für  das  Studieren  der  Geschichte 
Frankreichs  ohne  Belang. 


191 

Lorenz,  O.,  Genealogischer  Hand-  und  Schulatlas.  Berlin  1892.  2.  Aufl. 
u.  d.  Titel:  „Genealogisches  Handbuch  der  Europäischen  Staatengeschichte." 
Ebenda  1895.  3.  Aufl.  von  Ernst  Devrient  1908.  Hierzu  einige  Berichtigungen 
in  der  Rezension  von  Kunz  von  Kauffungen  ASW  1908. 

Oertel,  Fr.  Max,  Genealogische  Tafeln  zur  Staatengeschichte  des  19.  Jahrh. 
2.  Aufl.  1857. 

Kekule  von  Stradonitz,  Stephan,  Ahnentafel-Atlas.  Ahnentafel  der  Re- 
genten Europas  und  ihrer  Gemahlinnen.  Verlag  von  J.  A.  Stargardt.  Berlin, 
Dessauer  Str.  2.     1898—1904. 

Schenk  zu  Schweinsberg,  G.  Freiherr,  Genealog.  Studien  zur  Reichs- 
Geschichte,  Arch.  f.  hessische  Gesch.    N.  F.  3,  separat,  Darmstadt  1905. 

Hiort-Lorenzen,  Hans  Rudolf,  1.  Genealogie  des  maisons  princieres  regnantes 
dans  l'Europe  depuis  le  congres  de  Vienne  en  1815.  Leipzig,  Alb.  Fritsch,  1871.  2.  Annuaire 
genealogique  des  maisons  souveraines  en  Europe  depuis  le  commencement  du  XIX.  siecle 
I— V.    Koppenhagen  1882—86. 

Bern  er,  F.,  Die  Abstammung  und  älteste  Genealogie  d.  Hohenzollern,  FBK  6. 

Bertouch,  Ernst  v.,  Ahnentafel  Ihrer  Maj.  Augusta  Viktoria,  Kaiserin  und  Königin 
des  Deutschen  Reiches  u.  v.  Preußen.  Mit  historisch-genealogischen  Erläuterungen.  Wies- 
baden, Verlag  von  Bechthold  &  Co. 

Dungern,  Otto  Freiherr  von,  Ahnen  deutscher  Fürsten,  I.  Haus  Zollern, 
Ahnen  der  Deutschen  Kaiser,  Könige  und  Herzoge  von  Preußen,  Kurfürsten  von 
Brandenburg  aus  dem  Hause  Zollern  und  ihre  Gemahlinnen.  Verlag  von  Gebr. 
Vogt,  Papiermühle  S.  A.    1906. 

Grossmann,  J.,  Berner,  E.,  Schuster,  G.,  Ziegeler,  K.  Th.,  Genealogie 
des  Gesamthauses  Hohenzollern.     Berlin,  Moeser,  1905. 

Kekule  von  Stradonitz,  Stephan,  Die  Ebenbürtigkeit  des  preußischen 
Königshauses,  Die  Grenzboten,  59.  Jahrg.  Nr.  6  vom  8.  Febr,  1900;  abgedruckt  in 
desselben  Ausgew.  Aufs,  aus  d.  Gebiete  d.  der  Staatsrechts  u.  d.  Genealogie,  I, 
1905,  33 ff.  —  Die  Ebenbürtigkeit  der  Kaiserin,  Die  Zukunft,  8.  Jahrg.,  Nr.  50 
vom  15.  Sept.  1900  abgedruckt  in  dess.  Ausgew.  Aufs,  aus  d.  G.  d.  Staatsrechts 
und  Geneal.  I,  1905,  43  ff.  —  Die  Abstammung  des  Kaisers  vom  Admiral  Coligni, 
Berliner  Tageblatt,  Nr.  528  vom  17.  Okt.  1902,  abgedruckt  in  dess.  Ausgew.  Aufs, 
aus  d.  Geb.  d.  Staatsrechts  u.  d.  Geneal.  I,  1905,  137  ff.  —  Kaiser  Wilhelms  Ab- 
stammung vom  Cid,  Berliner  Tageblatt  Nr.  616  vom  31.  Dez.  1903,  abgedruckt 
in  dess.  Ausgew.  Aufs,  aus  d.  Geb.  d.  Staates  u.  d.  Geneal.  I,  1905,  149  ff.  — 
Die  Ahnen  des  Prinzen  Georg  von  Preußen,  Jahrbücher  d.  Königl.  Akademie  ge- 
meinnütziger Wissenschaften  zu  Erfurt,  N.  F.  Heft  XXIX,  Erfurt  1903,  abgedruckt 
in  dess.  Ausgew.  Aufs,  aus  d.  Geb.  d.  Staatsr.  u.  d.  Genealogie,  II,  1907,  S.  153  ff. 

Derselbe,  Hohenzollern  als  Ritter  des  Ordens  vom  Goldnen  Vlies  in  alter 
Zeit.    HZJ  1907  (Nachtrag  dazu  in  Vorbereitung). 

Riedel,  Die  Ahnherren  des  Preußischen  Königshauses,  Berlin  1854  (Sitzungs- 
ber.  der  Akademie  der  Wissenschaften). 

Rottenhoff,  A.  v.,  Stammfolge  des  glorreichen  Hohenzollernschen  Hauses  von  Fried- 
rich I.,  Markgraf  zu  Brandenburg,  bis  auf  d.  heut.  Tag.    3.  Aufl.    Berlin  1839. 

Schuster,  Georg,  Stammtafel  der  Kurfürsten  von  Brandenburg,  der  Mark- 
grafen von  Ansbach  und  Bayreuth  und  der  Herzoge  in  Preußen,  HZJ  5.  —  Kon- 


192 

sanguinitätstafel  der  Häuser  Hohenzollern  und  Mecklenburg,  HZJ  8.  —  Der  Ur- 
stamm  Zollern  und  die  Burggrafen  von  Nürnberg.  Zollern  ebenda.  —  Konsanguini- 
tätstafel  der  Häuser  Hohenzollern  und  Braunschweig,  HZJ  9.  —  Konsanguinitäts- 
tafel  der  Häuser  Hohenzollern  und  Schleswig-Holstein,  HZJ  10.  —  Die  Verwandt- 
schaft der  Häuser  Hohenzollern  und  Wettin,  hierzu  3  Konsang.-Tafeln,  HZJ  1907. 

Schwartz,  E.,  Namentafel  des  preußischen  Königshauses.     Breslau  1898. 

Ütterodt  zu  Scharffenberg,  Vom  Hohenstaufen  zum  Hohenzollern,  deutsche 
Kaiserstammtafel  von  Kaiser  Friedrich  Barbarossa  bis  auf  S.  M.  Kaiser  Wilhelm  II.  41  Blatt 
heraldische  Tafeln   mit   begleitendem  genealogischen  Texte.    Dresden,  v.  Grumbkow,  1888. 

Nordenskjöld,  O.  v.,  Genealogie  des  deutschen  Kaiserpaares  Wilhelm  I.  und  Augusta, 
zurückgeführt  auf  den  Kaiser  Sigismund.     Hrsg.  v.  Wiese.    Berlin  1871. 

Stillfried,  R.  Graf,  Stammtafel  d.  Gesamthauses  Hohenzollern.  Berlin  1869  f. 

Vgl.  Schmid,  L,  Der  Urstamm  der  Hohenzollern  und  seine  Verzweigungen.  Tübingen 
1884.  —  Die  älteste  Geschichte  des  erlauchten  Gesamthaus  der  Königlichen  und  Fürstlichen 
Hohenzollern.  3  Th.  Tüb.  1884 — 88.  —  Die  Könige  von  Preußen  sind  Hohenzollern,  nicht 
Abenberger.  Berl.  1892  (richtet  sich  gegen  Ch.  Meyer,  Die  Herkunft  der  Burggrafen  von 
Nürnberg,  der  Ahnherrn  des  Deutschen  Kaiserhauses.    Ansb.  1889). 

Soltau,  W.,  Ist  unser  Kaiserhaus  aus  Zollernstamm  entsprungen?  (ZOR  XLV 
=  N.  F.  VI). 

Reiner,  J.,  Genealogie  des  hochfürstlichen  Hauses  Hohenzollern.  Stuttgart  1893. 
Der  oberrheinische  Adel  unter  den  Ahnen  des  Kaisers.  Heraldisch-genealogische  Blätter. 
Monatschr.  v.  Oelenheinz  u.  v.  Kohlhagen  1908,  Nr.  9. 

Haeutle,  Genealogie  des  erlauchten  Stammhauses  Witteisbach  von  dessen 
Wiedereinsetzung  in  das  Herzogtum  Bayern  (11.  Sept.  1180)  bis  herab  auf  unsere 
Tage.  (München  (vgl.  darüber  Herald,  geneal.  Ztschr.  d.  Ges.  ,AdIer'  in  Wien. 
I,  1871,  S.  II).1) 

Hofmeister,  E.,  Das  Haus  Wettin  von  seinem  Ursprung  bis  zur  neusten 
Zeit  in  allen  seinen  Haupt-  und  Nebenlinien.    Leipzig  1889. 

Posse,  O.,  Die  Wettiner.    Leipzig  1897. 

Weiland,  L.,  Handschriftliches  zur  Genealogie  der  Wettiner,  NASG  8. 

Lippert,  W.,  Zur  Genealogie  d.  Wettiner  im  15.  Jahrh.,  NASG  15,  317—321. 

Ermisch,  H.,  Noch  einige  Berichtigungen  zum  Stammbaum  des  Hauses 
Wettin,  ebd.  Seite  322. 

von  Stieglitz,  Über  den  ältesten  Ursprung  des  durchlauchtigsten  Hauses 
zu  Sachsen,  Mitteilungen  d.  Kgl.  Sachs.  Altertumsvereins.    IV,  28 — 85. 

Burkhardt,  C.  A.  H.,  Stammtafeln  der  Ernestinischen  Linien  des  Hauses 
Sachsen- Weimar  1885. 

Drevient,  Ernst,  Die  älteren  Ernestiner.  Eine  genealogische  Charakteristik. 
VJH  25,  1.    Vgl.  dazu  meine  Besprechung,  NASG  18. 

Kekule  von  Stradonitz,  Stephan,  Die  Thronfolge  in  Sachsen-Coburg  und 
-Gotha.  Die  Grenzboten,  58.  Jahrg.,  Nr.  40  vom  5.  Okt.  1899,  abgedruckt  in  dess. 
Ausgew.  Aufsätzen  a.  d.  Gebiet  d.  Staatsrechtes  u.  d.  Genealogie.    I,  4  ff. 

Pick,  B.,  Stammbaum  der  älteren  Ernestiner  in  Münzen  und  Medaillen  (mit  einer 
Tafel).  Heimatblätter.  Aus  dem  coburg-gothaischsn  Lande.  Hrsg.  v.  R.  Ehwald,  Heft  4. 
Gotha,  Fr.  A.  Perthes,  1906. 


x)  Vgl.    Böhmer,    Wittelsbachsche    Regesten    bis    1340    (Stuttgart  1854);    Wittmann, 
Monumenta  Wittelsbacensia  (Urkundenbuch,  München  1857—61,  2  Teile). 


193 

Werneburg,  A.,  Beiträge  zur  Genealogie  u.  Geschichte  des  fürstl.  Hauses 
Schwarzburg.  Nebst  einem  Anhange:  Über  das  Kevernburg- Schwarzburgische 
Wappen.     Erfurt  1877. 

Werneburg,  Beiträge  zur  Genealogie  der  Grafen  von  Henneberg  bis  zum 
Ausgang  des  13.  Jahrhunderts,  ZTG  9  NF  1. 

Rein,  W.,  Berichtigte  Stammtafel  der  Grafen  von  Weimar-Orlamünde.  Mit 
historischen,  genealogischen,   monumentalen  und  heraldischen  Zusätzen,  ZTG  6. 

Haeutle,  Christian,  Landgraf  Hermann  I.  V.Thüringen  u. seine  Familie,  ZTG  5. 

Diemar,  H.,  Kammerherr  d.  thüring.  Landgrafenhauses  und  des  hessischen 
Landgrafenhauses  bis  auf  Philipp  den  Großmütigen,  JHG  NF  27. 

Giefel,  J.,  Schön,  Th.  und  Kolb,  H.,  Stammbaum  des  württembergischen 
Fürstenhauses.    Nebst  Textheft  (Stuttgart,  Essenberger  1895).1) 

Bertouch,  E.  v.,  Das  badische  Fürstengeschlecht  der  Zähringer2).  Wies- 
baden 1885. 

Schaller,  Das  fürstl.  Haus  Zähringen-Baden.    Stammtafeln.   Karlsruhe  1906. 

Chrismar,  E.  v.,  Genealogie  des  Gesamthauses  Baden  vom  16.  Jahrh.  bis 
heute.     Gotha  1892. 

Heyck,  Geschichte  der  Herzöge  von  Zähringen  1891. 

Leichtlen,  E.  J.,  Die  Zähringer.    Freiburg  1831. 

Krüger,  Zur  Herkunft  der  Zähringer,  ZOR  NF  6,  7. 

Roller,  O.  K.,  Ahnentafeln  der  letzten  regierenden  Markgrafen  von  Baden- 
Baden  und  Baden-Durlach.     Heidelberg  1902. 

Vgl.  Dungern,  Otto  Frhr.  v.,  DH  1908,  141  ff.  —  Roller,  O.  K,  DH  39,  60,  DH  1908, 
Nr.  3,  und  Witte  im  Register  zu  Fester's  Regesten  der  Markgrafen  von  Baden  und  Hachberg 
(Innsbruck  1892  ff.). 

Hoffmeister,  J.,  Histor.  genealog.  Handbuch  über  alle  Linien  d.  hessischen 
Regentenhauses.    1861,  3  Aufl.  1874.3) 

von  Bippen,  Genealogie  der  älteren  Grafen  von  Oldenburg,  BJ  9. 

Kekule  von  Stradonitz,  Das  Haus  Oldenburg,  Neue  Preußische  (Kreuz-) 
Zeitung,  Nr.  133  vom  19.  März  1904,  abgedruckt  in  dess.  Ausgew.  Aufsätzen  a. 
dem  Gebiet  des  Staatsrechts  u.  d.  Geneal.    II,  1907,  11  ff. 

Tegner,  Friedrich,  Die  Successions-  und  Verwandtenrechte  des  Prinzen  Alexander 
von  Oldenburg  genannt  Graf  von  Welsburg  auf  Grund  des  derzeitigen  Oldenburgischen 
Staats-  und  Hausrechtes.    Berlin  W.  8,  Carl  Heymanns  Verlag. 

Wigger,  F.,  Stammtafeln  des  großherzoglichen  Hauses  von  Mecklenburg, 
VMG  26.  —  Über  die  Stammtafel  der  alten  Grafen  von  Schwerin,  VMG  34.  — 
Über  die  Verwandtschaft  des  Mecklenburgischen  Fürstenhauses  mit  den  Königen 
von  Schottland,  VMG  41. 

Beyer,  W.  G.,  König  Kruto  und  sein  Geschlecht.  Eine  histor.  Untersuchung 
über  die  Abstammung  d.  großherzogl.-mecklenburgischen  Fürstenhauses,  VMG  13. 

Lisch,  Über  die  Verbindungen  des  fürstl.  Hauses  Werle  mit  dem  herzogl. 
Hause  Braunschweig-Lüneburg,  VMG  18.   —    Genealogische  und   chronologische 


x)  Heyd,  Bibliographie  der  württembergischen  Geschichte.  Bd.  1  u.  2.  Stuttgart  1895,  96. 
Bd.  3  von  Schön,  Th.,  1907. 

a)  Schöpf lin,  Historia  Zaringo-Badensis.    Karlsruhe  1763 — 66.    6  Bde. 
3)  Ackermann,  Bibliotheca  hassiaca.    Kassel  1884,  bis  1899  Nachträge. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  13 


194 

Forschungen  zur  Geschichte  der  mecklenburgischen  Fürstenhäuser,  VMG  23.  — 
Über  die  Töchter  und  Schwiegertöchter  des  Fürsten  Johann  II.  von  Werle-Güstrow, 
VMG  26. 

Lisch,  Mooyer  und  Masch,  Zur  Genealogie  der  Grafen  von  Schwerin, 
VMG  15.  —  Wille,  Hans,  VMG  72. 

Feske,  C,  Die  Wappen  des  Großherzoglichen  Hauses  Mecklenburg  in  geschichtlicher 
Entwickelung.  Mit  23  Tafeln  und  vielen  Textabbildungen.  Dazu  eine  Anlage:  Stammtafel 
des  Großherzoglichen  Hauses  Mecklenburg.     Schwerin  1893. 

Krüger,  Emil,  Der  Ursprung  des  Weifenhauses  und  seine  Verzweigung  in 
Süddeutschland.     Wolfenbüttel  1899. 

Schmidt,  Friedrich,  Die  Anfänge  des  weifischen  Geschlechts.  Teil  I.  Die 
weifischen  Grafen  der  westlichen  und  der  östlichen  Bar.  Teil  II.  Vier  Exkurse. 
Hannover  1900  (vgl.  Roller,  HV  1901,  440  ff.). 

A.  Mn.,  Beiträge  zur  Genealogie  der  weifischen  Fürsten  vom  Beginn  der 
Karolingischen  bis  zur  Salischen  Zeit.     Leipzig  1901. 

Wäschke,  H.,  Die  Askanier  in  Anhalt.    Dessau  1904  (vgl.  Suhle,  VAG  10). 

v.  Witzleben,    Genealogie  u.  Geschichte    des   Fürstenhauses  Nassau.     Stuttgart  1855. 

Schliephake,  Von  dem  Ursprung  des  Hauses  Nassau.    Stuttgart  1857. 

Vorsterman  van  Oyen,  Het  Vorstenhuis  Orange-Nassau  1882. 

Schmidt,  B.,  Die  Reußen  Schleiz  1903.  Arnold  von  Quedlinburg  und  die 
ältesten  Nachrichten  zur  Geschichte  des  Reußischen  Hauses,  ZTG  NF  3  und  in: 
Vogtländische  Forschungen,  Dresden  1904,  Verlag  von  Wilh.  Baensch,  Seite  1  ff. 
(mit  einer  Stammtafel);  Berichtigungen  und  Zusätze  zur  Genealogie  des  Reußischen 
Hauses,  JVH  56.  57. 

Voß,  v.,  Die  Ahnen  des  Reußischen  Hauses  mit  besonderer  Rücksicht  auf 
Weida  und  Voigtswürde.  Lobenstein  1882,  vgl.  dazu  Ernst  Wülcker,  ZTG 
NF  3,  S.  397  f. 

Hoffmeister,  Histor.-geneal.  Handbuch  über  alle  Grafen  und  Fürsten  von 
Waldeck  und  Pyrmont.     Kassel  1883. 

Vorsterman  van  Oyen,  Het  Vorstenhuis  van  Waldeck  en  Pyrmont,  bene- 
vens  de  uitsgestorven  en  grafelijke  takken  van  dit  stamhuis.     Utrecht  1876. 

Glogau,  Hnr.,  Stammtafeln  des  Schleswig-Holsteinschen  Fürstenhauses  von  1460  bis 
auf  die  Gegenwart.     Kassel  1864. 

Lisch,  Über  die  letzten  Herzoge  von  Holstein-Sonderburg  von  der  Linie  Franzhagen, 
VMG  31. 

Buchwald,  G.  v.,  Beiträge  zur  Geschichte  der  letzten  Schauenburger,  SHL  10. 

Kekule  von  Stradonitz,  Untersuchungen  zur  Lippischen  Thronfolge.  An- 
gestellt im  Auftrage  der  Fürstlich  Schaumburg-Lippischen  Staatsregierung.  Berlin 
W  8.  Carl  Heymanns  Verlag:  I.  Heft:  Der  Fall  Fontanien.  II.  Heft:  Die  Ahnen 
der  Modeste  von  Unruh.  III.  Heft:  Der  Status  der  Modeste  von  Unruh.  —  Der- 
selbe, Die  staatsrechtliche  Stellung  der  Grafen  zu  Dohna  am  Ende  des  17.  und 
Anfang  des  18.  Jahrhunderts.  Rechtsgutachten  der  Fürstl.  Schaumburg -Lippeschen 
Staatsregierung  erstattet.  Carl  Heymanns  Verlag,  Berlin  W  8.  —  Derselbe,  Die 
Reichsverfassung  und  der  Lippesche  Thronfolgestreit.  Drei  Entgegnungen  gegen 
Prof.  Max  von  Seydel.    Berlin  W  8,  Carl  Heymanns  Verlag. 

Reuling,  W.  G.,  Das  Ebenburtsrecht  des  Lippeschen  Hauses  nach  Haus- 
gesetzen und  Hausobservanz.    Rechtsgutachten  Sr.  Durchl.  d.  Fürsten  zu  Schaum- 


195 

burg-Lippe  erstattet.  Mit  einem  Anlagehefte.  Vgl.  Triepel,  Der  Streit  um  die 
Thronfolge  im  Fürstentum  Lippe.     Leipzig  1903.1) 

Bülow,  G.,  Stammtafeln  des  Pommersch-Rügenschen  Fürstenhauses  und  seiner 
Nebenlinien.     Stettin  1876. 

Baltzer,  Osw.,  Genealogie  der  Piasten  (polnisch  geschrieben),  hrsg.  von  der 
Akademie  der  Wissensch.  zu  Krakau  1895  (darüber  Wertner,  MAW  4,  33  f.). 

Grotefend,  H.,  Stammtafeln  der  Schlesischen  Fürsten  bis  1740.  Breslau 
1875.    2.  Aufl.    Ebd.  1889. 

Ilgen,  Th.,  Die  ältesten  Grafen  v.  Berg  u.  deren  Abkömmlinge,  d.  Grafen 
von  Altena,  ZBG  36. 

Wertner,  Moritz,  Glossen  zur  fränkischen  Kaisergenealogie,  VJH  1886.  — 
Glossen  zur  Genealogie  der  Arpaden,  VJH  1887  (teilweise  im  Turul  1887).  — 
Zur  Genealogie  der  Karolinger,  JAW  1884.  —  Die  Allianzen  der  Arpaden,  mit 
Stammtafel  der  Arpaden,  JAW  1886  (auch  im  Turul  1885).  —  Die  letzten  Arpaden 
JAW  1888  (zugleich  mit  einer  Abschrift  über  die  Grafen  der  Champagne  aus 
JAW  1888  separat  erschienen,  mit  zahlreichen  Stammtafeln  älterer  französischer 
Dynastenhäuser). 

Gluckselig,  Studien  über  den  Ursprung  d.  österr.  Kaiserhauses.    Prag  1860. 

Wöber,  Franz-Xaver,  Genealogie  des  Hauses  Habsburg  von  den  ältesten 
Zeiten  bis  zum  Aussterben  des  Mannesstammes  1740,  Wien  1883  (nicht  im  Handel). 

Schulte,  Geschichte  der  Habsburger  in  den  ersten  drei  Jahrhunderten.  Inns- 
bruck 1887. 

Hoernes,  Österreich-Ungarn  und  das  Haus  Habsburg.  Geographisch  und 
statistisch,  geschichtlich  und  genealogisch  in  Umrissen  dargestellt.    Teschen  1892. 

Weihrich,  Franz,  Stammtafel  z.  Gesch.  d.  Hauses  Habsburg.    Prag  1893.2) 

In  diesem  Zusammenhange  sei  schließlich  noch  erwähnt:  Chas.  A.  Bernau's  Verlag 
Walton-on-Thames,  England:  The  Genealogist's  Pocket  Library,  vol.  III:  Royal  Descents, 
Scottish  Records.  chap.  I.  W.  Q.  D.  Fletcher,  How  to  trace  a  descent  from  royalty. 
chap.  II:  J.  Bolam  Johnson,  The  scottish  records. 

Eine  besondere  Besprechung  verdienen  die  Leichenpredigten.  Schon  im 
16.  Jahrhundert  entstand  bei  den  Protestanten3)  der  Gebrauch,  von  verstorbenen 
Personen  von  einiger  Bedeutung  nicht  nur  eine  weitläufige  Trauer-  (Lob-)  Rede 
oder  Parentation  zu  halten,  sondern  solche  auch  dem  Drucke  zu  übergeben.  Dieser 
Gebrauch  erreichte  während  des  17.  Jahrhunderts  seine  größte  und  allgemeinste  Aus- 
dehnung, verlor  sich  aber  alsdann  nach  und  nach.  Solchen  Leichenpredigten  wurden 
regelmäßig  sogenannte  Personalien  angehängt,  die  den  Lebenslauf  des  Verstorbenen, 
seine  Familienverhältnisse,  insbesondere  auch  seine  Abkunft,  seine  Vorfahren, 
seine  Ahnen  beibrachten;   ja    oft    dehnten   sich  diese  Predigten   zu  einer  völligen 


*)  Weerth  u.  Anemüller,  Bibliotheca  Lippiaca.     Detmold  1886. 

2)  Herrgott,  Genealogia  diplomatica  augustae  gentis  Habsburgicae.  Wien  1737 — 38. 
3  Bde.  —  Röpell,  Die  Grafen  von  Habsburg.  Halle  1832.  —  Fürst  Lichnowsky,  Gesch. 
des  Hauses  Habsburg.    8  Bde.    Wien  1836—44. 

3)  Leichenpredigten  werden  von  der  katholischen  Kirche  nur  geduldet.  Auch  in  der 
Stadtbibliothek  zu  Augsburg  finden  sich  viele  „Leichensermone",  vgl.  Zapf,  „Augsburger 
Bibliothek"  1795,  I.  Bd.,  S.  202—539  (in  demselben  Werke  finden  sich  S.  539—553  Beschrei- 
bungen der  Augsburger  Epitaphien,  ferner  Geschlechtergeschichte  und  Stammbäume). 

13* 


196 

Genealogie  der  betreffenden  Familie  aus.  In  der  sächsischen  Oberlausitz  war  es 
noch  vor  einigen  Jahrzehnten  allgemein  üblich,  daß  der  Geistliche  am  Grabe  den 
Lebenslauf  des  Verstorbenen  vorlas.  Solche  Lebensläufe  finden  sich  handschrift- 
lich an  einzelnen  Orten,  z.  B.  in  den  Pfarrarchiven  von  Frankenthal  und  Mülsen 
St.  Michael.  Daß  die  Sitte,  bei  Beerdigungen  Lebensläufe  vorzulesen,  eine  ziem- 
lich allgemeine  war,  beweist  das  Erscheinen  eines  Schriftchens  mit  dem  Titel: 
„Noth-  und  Hülfs-Büchlein  für  Schuldiener  auf  dem  Lande,  welche  in  Abfassung 
der  gewöhnlichen  Lebensläufe,  so  nach  gehaltenen  Leichenpredigten  pflegen  ab- 
gelesen zu  werden,  nicht  allzu  geübt  sind",  auf  Verlangen  herausgegeben  von 
Friedrich  Wilhelm  Baumelburg,  Pastore  zu  Reurieth  und  Beinerstadt.  Hild- 
burghausen, bey  Johann  Gottfried  Hanisch,  1796. 

Die  größte  und  bekannteste  Sammlung  von  Leichenpredigten  ist  die  sogenannte 
„Funeralien-Sammlung"    auf    dem    Schlosse    Stolberg   a.    H.     Sophie    Eleonore 
von  Stolberg-Stolberg  (1669 — 1745)  brachte  aus  Interesse  für  die  Behandlung  der 
Predigttexte  gegen  40000  Leichenpredigten  zusammen.     Nach  1870   hat  Heinrich 
Beyer  die  Sammlung  neu  und  zweckmäßig  katalogisiert.     Doppelstücke  sind  den 
Bibliotheken  zu  Roßla  —  dort  sind  jetzt  9000  Stück  — ,  zu  Wernigerode  — 
dort  befinden  sich  6635  —  sowie  elf  anderen   öffentlichen  Bibliotheken  der  Pro- 
vinz Sachsen    überwiesen    worden;   vgl.   die  näheren  Angaben  in  der  „Zeitschrift 
des  Harzvereins  für  Geschichte  und  Altertumskunde",  10.  Jahrg.  1877,  S.  343  bis 
352.     Die  drei  Sammlungen  sind  vollständig   katalogisiert,   und  die  Kataloge  ge- 
statten   eine    bequeme    Benutzung   der  Bestände.     Ein   „Register   zu  den  adeligen 
Leichenpredigten  auf  der  gräflichen  Bibliothek  zu  Stolberg  a.  H."  ist  gedruckt  in 
der  „Vierteljahrsschrift  für  Heraldik,  Sphragistik  und  Genealogie",  12.  Jahrg.  1884, 
S.  159 — 214;  es  werden  darin  die  Predigten  für  3810  Personen  und  2346  Familien 
behandelt.     Eine  andere  beträchtliche  Sammlung  befindet  sich  in  der  Stadtbibliothek 
zu  Braunschweig:  katalogisiert  sind  8279  Stück;    doch    sind   dies  noch  nicht  alle 
vorhandenen.     Sie  stammen  zum  größten  Teile  aus  Mittel-  und  Norddeutschland 
und  umfassen  die  Jahre  1560 — 1747.     Einen  Katalog  dieser  Sammlung  hat  Frei- 
herr von  Eschwege  in  der  „Vierteljahrsschrift",  7.  Jahrg.  1879,  S.  21  ff.,  99ff., 
und  15.  Jahrg.  1887,  S.  97ff.,  bearbeitet.     Auf  die  Sammlung   in    der  Bibliothek 
des  Gymnasiums  zum  grauen  Kloster  in  Berlin   hat  zuerst  Schwebel  1889  auf- 
merksam gemacht;  vgl.  MGBn  6,  86.     Hermann  Nohl  hat  dann  in  der  „Beilage 
zum  Jahresbericht  des  Berlinischen  Gymnasiums  zum  grauen  Kloster  Ostern  1902" 
den    ersten    Teil    eines    alphabetischen   Katalogs    veröffentlicht.     Dieser  Druck  ist 
antiquiert,    nachdem    er    das   um  100  neu  aufgefundene  Nummern  vermehrte  Re- 
gister vollständig  in  der  genannten  „Vierteljahrsschrift",  31.  Jahrg.  1903,  S.  191  ff., 
mitgeteilt  hat.     Die  älteste  der  aufgeführten   rund  2600  Predigten   ist  von   1546. 
Die  Bibliothek  der  Marienkirche  zu  Frankfurt  a.  O.  besitzt  eine  Sammlung,  die 
Amtsgerichtsrat    Arno    Bötticher    in    der    „Vierteljahrsschrift",    33.    Jahrg.    1905, 
S.  21  ff.,  bezüglich  aller  vorkommenden  Namen  beschrieben  hat.     Von    den    rund 
1000  Leichenpredigten    ist   die   älteste   aus    dem  Jahre  1585;  wenige  gehen  über 
1740    herab.       Über    eine    Anzahl    Leichenpredigten    dieser    Sammlung    handelt 
Bötticher  in  der  Zeitschrift  d.  histor.  Gesellsch.  f.  d.  Provinz  Posen,  herausgegeben 
von  Prümers,   19.  Bd.,   I.  Halbbd.     Posen,  Jalowicz.     Eine  kurze  Übersicht  über 


197 

die  in  der  Bibliothek  des  Gymnasium  Albertinum  zu  Freiberg  im  Königreich 
Sachsen  enthaltene  Sammlung  von  Leichenpredigten  habe  ich  veröffentlicht  in 
meinem  Bibliographischen  Repertorium  über  die  Geschichte  der  Stadt  Freiberg 
und  ihres  Berg-  und  Hüttenwesens  (Freiberg  in  Sachsen  1885)  Nr.  935 — 1199; 
ebenso  veröffentlichte  Ran tz au  ein  „Register  der  in  der  ehemaligen  Universitäts- 
Bibliothek  zu  Wittenberg  befindlichen  Leichenpredigten"  in  „Der  deutsche  Herold"  VI, 
1875,  S.  HOff.  Über  „Leichenpredigten  an  der  Frankfurter  Stadtbibliothek"  handelt 
Karl  Kiefer  in  seinen  Frankfurter  Blättern  für  Familiengeschichte  1908,  Nr.  7. — 
Zu  nennen  ist  in  diesem  Zusammenhange  auch  das  Buch  von  Eduard  Lange:  Die 
Greifswalder  Sammlung  Vitae  Pommeranorum,  alphabetisch  nach  Geschlechtern 
verzeichnet  (Greifswald,  Julius  Abel,  1898,  406  S.).  Eine  „Ergänzung"  dazu  ist 
erschienen  in  den  „Baltischen  Studien",  Neue  Folge,  9.  Bd.  (Stettin  1905),  S.  55ff. 
Es  handelt  sich  diesbezüglich  jetzt  um  die  Verarbeitung  des  in  172  Sammel- 
bänden enthaltenen  Materials.  Auf  der  Leipziger  Stadtbibliothek  sind  die  sämt- 
lichen Predigten,  deren  Zahl  sich  auch  nicht  annähernd  bestimmen  läßt,  katalogi- 
siert und  der  Katalogabteilung  „Biographien"  eingeordnet.  In  der  Ratsbibliothek 
zu  Zwickau  ist  der  Katalog  zu  den  über  die  ganze  Bibliothek  verstreuteu  Leichen- 
predigten noch  in  der  Entstehung  begriffen.  In  der  Landesbibliothek  zu  Cassel 
ist  die  Zahl  sehr  beträchtlich,  aber  nicht  genau  festgestellt,  und  der  größte  Teil 
ist  auch  katalogisiert.  Hier  finden  sich  bemerkenswerterweise  auch  nicht  wenige 
Stücke  aus  dem  19.  Jahrhundert;  und  die  Bestände  der  dortigen  Stadtbibliothek 
besitzen  ebenfalls  eine  größere  Anzahl  solcher  jüngeren  Leichenpredigten.  In  der 
Stadtbibliothek  zu  Nürnberg  befindet  sich  eine  697  Stück  umfassende  Sammlung, 
die  der  Altdorfer  Professor  Will  angelegt  hat,  aber  außerdem  sind  in  anderen 
Abteilungen  eine  Menge  einzelner  Predigten,  im  ganzen  wenigstens  noch  einmal 
so  viel  zu  finden,  die  nicht  sämtlich  nürnbergischen  Ursprungs  sind.  1614  gab 
Jo.  Eichhorn  eine  Sammlung  der  von  M.  Christophorus  Neander  gehaltenen 
Leichenreden  heraus  unter  dem  Titel:  Orationum  funebrium  in  illustri  Marchiae 
Brandenburgicae  Academia  a  M.  Christophoro  Neandro  philosophiae  moralis  pro- 
fessore  habitarum  decades  quinque  ed.  Jo.  Eichhorn.  Schließlich  sei  noch  auf 
eine  Sammlung  von  etwa  700  Stück  in  der  Gymnasialbibliothek  zu  Z erbst  hin- 
gewiesen, die  von  Professor  Sickel  inventarisiert  ist. 

Was  die  Beurteilung  der  in  den  Leichenpredigten  enthaltenen  Personalangaben 
betrifft,  so  ist  zu  unterscheiden  zwischen  denjenigen  Personen,  welche  der  Prediger 
persönlich  kannte  oder  über  die  er  doch  wenigstens  von  Zeitgenossen  Mitteilung 
empfing,  und  zwischen  den  Personen  der  vorhergehenden  Generationen. 

Bisweilen  läßt  sich  der  Todestag  nicht  erkennen,  sondern  nur  der  Begräbnis- 
tag. Nicht  ohne  Interesse  ist,  daß  nicht  eben  selten  neben  dem  Trauungstage 
auch  der  Verlobungstag1),  und  zwar  als  der  wesentliche,  genannt  wird.    Bei  Aus- 


*)  Über  das  Verhältnis  zwischen  Verlobung  und  Trauung  nach  älterem  deutschem 
Rechte  vgl.  Geffken,  „Die  Zivilehe  im  Mittelalter",  in  der  Halbmonatsschrift  „Deutsche 
Stimmen"  (Köln  1900),  S.  472  ff.,  und  ebenso  die  lehrreichen  Mitteilungen  über  die  in  der 
Reichsgrafschaft  Wartenberg  in  dieser  Hinsicht  im  18.  Jahrhundert  geltenden  Bestimmungen 
in  dem  Aufsatz  „Verlobt,  Ausgerufen,  Verheiratet"  von  Kleinberger  in  PfQ  2  (Kaisers- 
lautern 1906),  S.  21  ff. 


198 

zügen  ist  da  Sorgfalt  anzuwenden,  damit  nicht  ein  falscher  Tag  exzerpiert  wird. 
Was  die  chronologischen  Angaben  betrifft,  so  ist  zu  beachten,  daß  die  Menschen 
der  früheren  Jahrhunderte  die  uns  heute  geläufige  Genauigkeit  bei  derartigen  An- 
gaben überhaupt  nicht  kannten.  In  einer  von  Tille  besprochenen1)  Leichenpredigt 
des  Jahres  1650  wird  als  Todestag  der  Elisabeth  Lindner  „am  vergangenen 
Dienstag  früh  um  8  Uhr"  angegeben;  der  Begräbnistag,  der  15.  September,  fiel 
1650  auf  einen  Sonntag,  mithin  war  der  vorhergehende  Dienstag  der  10.  Sep- 
tember. Trotzdem  lesen  wir  in  dem  lateinischen  Nachruf  des  Rektors  der  Uni- 
versität, der  Todestag  sei  „Montag,  der  neunte  laufenden  Monats",  gewesen,  und 
dieselbe  Angabe  findet  sich  auf  dem  Titel  der  beigefügten  Trostgedichte.  An 
einer  Stelle  muß  ein  Irrtum  vorliegen;  denn  an  eine  Unsicherheit  in  den  Tages- 
angaben, wie  sie  verständlich  ist,  wenn  der  Tod  um  Mitternacht  erfolgt,  ist  hier 
nicht  zu  denken.  Auch  die  Schreibung  der  Eigennamen  war  in  den  früheren 
Jahrhunderten  von  der  heutigen  weit  entfernt.  Schwankungen  in  der  Schreib- 
weise der  Namen  kommen  früher  fortwährend  vor.  So  ist  z.  B.  in  einer  von 
Tille  an  der  zuletzt  angeführten  Stelle  behandelten  Leichenpredigt  des  17.  Jahr- 
hunderts von  Frau  Barbara  geborenen  Leidnerin  die  Rede,  aber  ihr  Vater  wird 
13  Zeilen  weiter  als  Adam  Leutner  bezeichnet.  Daß  es  sich  in  diesen  beiden 
Fällen  um  denselben  Namen  handelt,  ist  in  diesem  Zusammenhang  ohne  weiteres 
klar.  Ebenso  schwankt  die  Schreibung  der  Vornamen  von  Matthias,  Matthäus, 
Matthes  etc. 

Während  es  sich  bei  den  Angaben  der  Leichenpredigten  über  den  Verstorbenen, 
seine  Ehefrauen  und  Kinder  im  allgemeinen  für  den  Prediger  um  Zeitgenossen 
handelte,  war  er  über  die  Vorfahren  des  Verstorbenen  auf  Nachrichten  angewiesen, 
die  ihm  zum  Ruhme  der  betreffenden  Familie  zugetragen  wurden  und  über  deren 
Glaubwürdigkeit  der  Prediger  ein  Urteil  häufig  gar  nicht  haben  konnte  und  bei 
seiner  nicht  seltenen  Abhängigkeit  von  dem  Verstorbenen  oder  seiner  Familie 
auch  nicht  zu  haben  wünschen  konnte.  Was  in  den  Leichenpredigten  über  die 
womöglich  bis  in  das  graueste  Altertum  zurückreichende  Ahnenreihe  gesagt  wird, 
ist  entweder  naive  Familiensage  oder  auch  bewußte  lobhudelnde  Fälschung,  im 
günstigsten  Falle  kritiklose  Kompilation  von  mündlichen  Mitteilungen  und  etwa 
vorgefundenen  schriftlichen  Aufzeichnungen.  Durch  die  gläubige  Benutzung  solcher 
Leichenpredigten  ist  mancher  Irrtum  in  die  Genealogie  vieler  Familien  gebracht 
worden. 

Die  Trauergedichte  (Epicedien),  welche  bei  dem  Begräbnis  hervorragender 
Persönlichkeiten  teils  separat,  teils  als  Beigabe  zu  den  Leichpredigten  erschienen, 
wurden  auch  gesammelt.  Und  wenn  natürlich  viele  dieser  poetischen  oder  poetisch 
sein  wollenden  Ergüsse  sich  nur  in  Allgemeinheiten  ergehen,  so  finden  sich  doch 
gelegentlich  auch  speziell  familiengeschichtliche  oder  biographische  Beziehungen 
verwendet.  Deshalb  soll  man  auch  dieses,  allerdings  recht  kritisch  zu  prüfende 
Hilfsmittel  nicht  unbesehen  beiseite  werfen,  wenn  man  solcher  Trauergedichte 
habhaft  werden  kann.  Als  ein  Beispiel  von  Sammlungen  derselben  nenne  ich: 
Taurellus,  Nie,  Carmina  funebria,  quae  magnorum  aliquot  clarorumque  virorum 


*)  Tille,  ZPF  2,  77. 


199 

felici  memoriae  dicavit  (Nürberg  1602).  Diese  Sammlung  enthält  unter  anderem 
Gedichte  auf  Phil.  Geuder  f  1581,  Wolfg.  Haller  f  1591,  Barth.  Poemer  f  1590, 
Andr.  Duditius  f  1589,  Seb.  Welser  f  1589,  Geo.  Palm  f  1591,  Karl  Chr.  v.  Orten- 
burg  f  1591  usw.  Eine  gute  Sammlung  von  Trauer-  und  Hochzeitsgedichten 
befindet  sich  in  der  „Koninklijhe  Bibliotheek"  im  Haag. 

Ordnungen  bei  Trauungen,  Einholungen,  Begräbnissen  und  anderen 
Festlichkeiten.1)  Bei  wichtigen  familiengeschichtlichen  Vorkommnissen  fürstlicher 
Häuser  oder  vornehmer  Familien  pflegte  seit  alter  Zeit  ein  großer  Prunk  entfaltet 
zu  werden.  Bei  Trauungen,  Einholungen,  Begräbnissen  und  sonstigen  feierlichen 
Gelegenheiten  wurde  ein  genaues  Programm  aufgestellt,  welches  allen  Teilnehmern 
des  Festes  eine  bestimmte  Stellung,  ein  spezielles  Geschäft  zuwies.  Es  wurden 
nach  Namen  und  Stand  die  Personen  verzeichnet,  welche  z.  B.  den  Sarg  oder  die 
Fahne  oder  die  Fackeln  tragen  sollten.  Hierbei  wurde  eine  große  Anzahl  von 
Personen,  häufig  unter  Angabe  auch  der  Vornamen,  als  adelig  bezeichnet,  wo- 
durch für  solche  Familien,  deren  Adelsstand  zweifelhaft  ist,  eine  Zeitbestimmung 
gewonnen  wird,  wenn  sie  von  der  betreffenden  Behörde  und  dem  betreffenden 
Landesherrn  für  adelig  angesehen  worden  sind.  Aber  auch  bürgerliche  Familien 
werden  in  dergleichen  „Prozessionen",  wie  sich  solche  Programme  gelegentlich 
nennen,  aufgezählt,  z.  B.  bei  der  Dienerschaft,  besonders  häufig  aber  wurden 
viele  Geistliche  aufgeführt,  welche  dem  Sarge  folgen.  Eine  wie  reichhaltige 
Quelle  für  familiengeschichtliche  Forschungen  solche  „Ordnungen"  oder  „Pro- 
zessionen" sind,  zeigt  folgendes  Werk:  „Die  Personalien  und  Leichen-Prozessionen 
der  Herzoge  von  Pommern  und  ihrer  Angehörigen  aus  den  Jahren  1560  bis 
1663.  Gesammelt  von  Ulrich  Grafen  Behr  Negendank-Semlow  und  Julius 
Freiherrn  von  Bohlen-Bohlendorf.  Halle,  Druck  der  Buchdruckerei  des  Waisen- 
hauses, 1869."  Während  die  hier  abgedruckten  Leichenpredigten  Material  über 
die  Pommerschen  Herzoge  und  ihre  Angehörigen  bieten,  haben  die  Herausgeber 
durch  zahlreiche  Anmerkungen  wertvolle  Beiträge  zur  Geschichte  der  bei  den 
Prozessionen  beteiligten  Familien  geliefert,  leider  aber  ein  Register  zu  diesem 
lehrreichen  Quartanten  nicht  beigefügt. 

Eine  nützliche  Sammlung  solcher  „Ordnungen  "  veranstaltete  HansvonSchwei- 
nichen,  geboren  1552,  welcher  sich  als  Fürstlich  Liegnitzscher  Rat,  Marschall  und 
Hofmeister,  als  Autobiograph  und  Sittenschilderer  einen  wohlbekannten  Namen 
erworben  hat.  Wie  die  Tagebücher2)  dieses  Mannes  für  die  schlesische  Genealogie 
von  großer  Bedeutung   sind,    so    nicht    minder    seine  Sammlung  von  Ordnungen 


J)  Diese  Quellenart  kommt  häufig  in  den  Archiven  und  Bibliotheken  vor,  so  z.  B.  in 
besonders  reicher  Anzahl  in  den  Archiven  zu  Bamberg  und  Nürnberg.  Im  erstgenannten 
Archiv  lagert  auch  eine  beträchtliche  Bändezahl  sogenannter  „Hofdiarien",  in  denen  alle,  das 
Hofleben  berührende  Vorkommnisse,  wie  Reisen,  Empfänge,  Feste  ganz  eingehend  geschildert 
wurden  und  sehr  viele  Personen  genannt  sind. 

2)  Hans  von  Schweinichens  Tagebücher  wurden  zuerst  von  Büsching  herausgegeben 
unter  dem  Titel:  Lieben,  Lust  und  Leben  der  Deutschen  des  16.  Jahrh.,  3  Bde.,  Breslau 
1821 — 23,  jedoch  in  unvollständiger  und  mangelhafter  Weise;  dann  von  Hermann  Oesterley: 
Denkwürdigkeiten  des  Hans  von  Schweinichen,  Breslau  1878;  eine  populär  gehaltene  Über- 
arbeitung, bis  zur  Gefangennahme  Herzog  Heinrichs  XI.  reichend,  gab  Ernst  von  Wol- 
zogen,  Leipzig  1885,  heraus. 


200 

und  Prozessionen.  Auf  seinen  Wanderfahrten  mit  Herzog  Heinrich  XI.  durch  das 
deutsche  Reich,  Polen  usw.  sah  er  vieles  Merkwürdige  an  fremden  Höfen.  Er 
interessierte  sich  dabei  besonders  für  Festlichkeiten.  Als  fürstlicher  Marschall 
und  Hofmeister  konnte  er  ja  selbst  in  die  Lage  kommen,  eine  solche  Festlichkeit 
arrangieren  zu  müssen.  Um  solche  Solennitäten  recht  geschmackvoll  und  glänzend 
zu  veranstalten,  legte  er  sich  ein  Verzeichnis  von  solchen  Prozessionen,  die  ihm 
vorkommenden  Falles  zur  Richtschnur  dienen  könnten,  an.  Wenn  er  auch  nicht 
alle  Prozessionen  aufnahm,  bei  denen  er  beteiligt  war,  so  brachte  er  doch  ein 
stattliches  Material  zusammen.  Dasselbe  ist  zum  ersten  Male  von  Konrad 
Wutke  unter  dem  Titel  „Merkbuch  des  Hans  von  Schweinichen"  (Berlin,  Star- 
gardt  1895)  herausgegeben.  Gleich  die  erste  Ordnung1)  dieser  Sammlung  aus 
dem  Jahre  1582  bietet  eine  Fülle  von  Namen  sowohl  aus  dem  Adel,  der  die 
Trinkmarschälle,  Vorschneider,  die  „Trucksassen  von  der  Fr.  Tafel"  stellte,  die 
Stühle  bei  der  Fr.  Tafel  anwies  und  bei  den  Tischen  aufwartete,  als  auch  aus 
dem  Bürgerstand,  den  wir  im  Bier-  und  Weinkeller  bedienstet  finden  und  „auf 
der  Fürsten  und  Herren  Zimmer  zu  Aufwärtern  bestellt  worden".  Als  eine  be- 
sondere Art  der  Quellen,  die  Hans  von  Schweinichen  benutzte  und  gelegentlich 
abdruckte,  seien  die  „Futterzettel"  erwähnt,  welche  nicht  nur  Wagen  und  Rosse 
der  höchsten  Herrschaften  verzeichneten,  sondern  auch  angaben,  wie  viel  Pferde 
für  die  einzelnen,  mit  ihren  Vornamen  verzeichneten  „Landjunker"  zu  füttern 
waren.2)  Das  „Personen-,  Orts-  und  Sachregister"  der  Wutkeschen  Ausgabe 
Seite  240 — 273,  gibt  eine  für  den  Familienforscher  sehr  nützliche  Übersicht  über 
die  in  diesen  Ordnungen  vorkommenden  Personen. 

Von    den    gedruckten  Stammbäumen3)  in    alter   und    neuer  Zeit  sind  sehr 
viele    mehr  oder  weniger    unzuverlässig.4)     Gedruckte  urkundliche  Belege  für  die 


1)  „Ordnung  wie  es  auf  des  Durchlauchten  Hochgebornen  Fürsten  und  Herrn  Herrn 
Johann  Georgen  Herzog  in  Schlesien,  zur  Liegnitz  und  Brieg  etc.  hochzeitlichen  Ehrenfest 
so  mit  Durchlauchten  Hochgebornen  Fürstin  und  Fräulin  Anna  gebornen  Herzogin  zu 
Wittenberg  etc.  den  löten  Septemb.  Ao.  1582  zum  Brieg  gehalten  worden." 

2)  Auf  des  Herzog  Friedrichs  Hochzeit  1594  waren  1157  Roß  zu  füttern  „ohne  d.  F.  O. 
eigene  Roß"  (Ausgabe  von  Wutke  S.  145). 

3)  Du  Prel,  Frhr.,  Die  Bedeutung  von  Stammbäumen  für  die  Erkenntnis  des  Be- 
völkerungsganges, im  Allgem.  statist.  Archiv  IV,  Jhrg.  II,  Tübingen  187ö.  —  Über  Stamm- 
bäume handelt  näher  Rose  in  der  Allgemeinen  Encyklopädie  der  Wissenschaften  und  Künste 
von  Ersch  und  Gruber,  1.  Sektion,  57.  Teil  1853,  S.  346  ff.  Zu  dem  Besten,  was  bisher  über 
Stammbäume  geschrieben  worden  ist,  gehört  das  Kapitel  „Die  Lehre  vom  Stammbaum"  bei 
Lorenz,  Lehrbuch  der  Genealogie,  Berlin  1898,  S.  78—202.  Vgl.  auch  Lorenz,  Die  Ge- 
schichtswissenschaft in  Hauptrichtungen  und  Aufgaben,  zweiter  Teil:  Leopold  von  Ranke, 
Die  Generationenlehre  und  der  Geschichtsunterricht,  Berlin  1891,  S.  191  ff.  —  Nützlich  zu 
lesen,  weil  auf  jahrzehntelanger  Archivpraxis  beruhend,  ist  Grotefend,  H.,  Über  Stamm- 
tafeln, mit  einem  Beispiel:  Familie  Wachenhusen,  Jahrbuch  des  Vereins  für  mecklenburg. 
Gesch.  70.  —  Roller,  Die  Einwohnerschaft  der  Stadt  Durlach  im  18.  Jahrhundert,  in  ihren 
wirtschaftlichen  und  kulturgeschichtlichen  Verhältnissen  dargestellt  aus  ihren  Stammtafeln 
(Karlsruhe  1907),  und  dazu  Tille,  DGB  9,  88.  —  Frhr.  von  Müllenheim-Rechberg, 
Stammtafel  und  Ahnentafel,  ASW  3.  —  Beringuier,  Die  Stammbäume  der  Mitglieder  der 
französischen  Kolonie,  Berlin  1887. 

4)  Hörschelmann,  Sammlung  zuverlässiger  Stamm-  und  Ahnentafeln  verschiedener 
jetzt  florierenden  adligen  und  freiherrlichen  Familien.     Coburg  1774.  —   H  um  bracht,  Joh. 


201 

Richtigkeit  der  einzelnen  Angaben  eines  Stammbaumes  sind  durchaus  notwendig; 
denn  da  erfahrungsmäß  bei  Stammbäumen  sehr  leicht  Irrtümer  unterlaufen,  so  hat 
der  Benutzer  eines  Stammbaumes  das  volle  Recht,  zu  verlangen,  daß  ihm  auch 
von  Autoritäten  auf  genealogischem  Gebiet  für  jede  Angabe  die  Quelle  angegeben 
wird.  Stammbäume  ohne  Quellenangabe  sind  für  eine  exakte  Familienforschung 
so  gut  wie  wertlos  und  können  höchstens  durch  die  wissenschaftliche  Autorität  ihres 
Verfassers  relativen  Wert  erhalten.  Was  im  allgemeinen  über  den  Wert  gedruckter 
Stammbäume  zu  halten  ist,  mögen  die  der  freiherrlichen  Familie  von  Friesen  dartun. 
Unter  den  zahlreichen  Stammbäumen  dieser  Familie  ist  der  im  Jahre  1853  ge- 
legentlich der  Feier  des  200jährigen  Freiherrnjubiläums  derer  von  Friesen  von 
Dr.  Leo  Bergmann  verfaßte  im  Druck  erschienen.  Er  war  seinerzeit  der  reich- 
haltigste und  ausführlichste  Stammbaum,  den  es  in  der  genannten  Familie  gab, 
deckte  sich  auch  mit  den  Angaben  in  Valentin  Königs  Adelschronik  und  reichte 
bis  zum  Jahre  1488  zurück.  Aber  bei  der  Mehrzahl  der  darin  angeführten  Mit- 
glieder waren  Angaben  über  ihren  Geburts-,  Verheiratungs-  und  Todestag  nicht 
vorhanden.  Eine  urkundliche  Kontrolle  der  Stammbaumangaben  fehlte.  Als  nun 
Herr  General  Ernst  Frhr.  von  Friesen,  der  Verfasser  der  berühmten  „Geschichte 
der  reichsfreiherrlichen  Familie  von  Friesen"  (Dresden,  2  Bde.,  Verlag  von  Heinrich), 
von  mehr  als  100  Geistlichen  und  Kirchenbuchführern  des  In-  und  Auslandes  das 
einschlagende  urkundliche  Material  herbeizog,  ergab  sich,  daß  Bergmanns  Stamm- 
baum so  viel  Fehler  enthielt,  daß  er  eigentlich  unbrauchbar  war.  Einer  war  zum 
Sohne  seines  Bruders  gemacht,  wodurch  dessen  Sohn  wieder  zu  seinem  Enkel 
verwandelt  wurde;  ein  jüngerer  Bruder  zum  älteren  verwandelt,  wodurch  dessen 
Nachkommenschaft  die  ältere  Linie  wurde,  und  dergleichen  mehr;  Geburts-  und 
Todesdaten  waren  aber  nur  selten  richtig.  Infolgedessen  war  Herr  General  von 
Friesen  genötigt,  auf  Grund  von  Kirchenbuchnachrichten  einen  vollständig  neuen 
Stammbaum  aufzustellen.1) 

Als    ein    Muster,    wie    Stammtafeln    zu    bearbeiten    sind,    sei    empfohlen    das 


Maxin.,  Die  höchste  Zierde  Deutschlands  und  Vortrefflichkeit  des  Teutschen  Adels,  vor- 
gestellt in  der  Reichs-Freyen  Rheinischen  Ritterschaft,  Auch  auss  derselben  entsprossenen 
und  angränzenden  Geschlechtern,  so  auff  hohen  Stifftenn  aufgeschworen  oder  vor  150  Jahren 
Löblicher  Ritterschafft  einverleibt  gewesen,  Stammtafeln  und  Wapen.  Frankfurt  a.  M. 
1707f.  —  Seifert,  Joh.,  Hochadlige  Stammtafeln.  4  Bde.  Regensburg  1721.  —  Weltrich, 
Rieh.,  Schillers  Ahnen.  Eine  familiengeschichtliche  Untersuchung.  Mit  6  Stammtafeln  und 
4  in  den  Text  gedruckten  Wappen.  Weimar  1907.  (Dazu  „Schillers  Ahnen."  Wiss.  Beil.  d. 
Leipziger  Zeitung  1907,  Nr.  52.)     Vgl.  auch  weiter  unten  unter:  „Ahnentafeln". 

x)  J.  Dejerine,  L'heredite  dans  les  maladies  du  Systeme  nerveux,  Paris  1886.  Bearbeitet 
auf  Grund  zahlreicher  Stammtafeln  (vgl.  unten  unter  „Ahnentafeln").  —  Familiennachrichten 
und  Stammbaummaterialien  in  der  Zittauer  Ratsbibliothek.  Neues  Lausitzisches  Magazin  XXXI, 
80.  Vgl.  auch:  Magnus'  genealogische  Collectaneen,  Inhaltsangabe  zweier  Bände,  von 
Fr.  Schneider  ebenda  XVII,  294.  —  Unbescheid,  H.,  Chronik  und  Stammbaum  in 
Originalbeiträgen  deutscher  Dichter  1908;  ders.,  Chronik  und  Stammbaum  in  hundert  Sprü- 
chen (beide  Arbeiten  sind  in  der  Verlagsbuchhandlung  Gebr.  Vogt  in  Papiermühle,  S.-A.,  er- 
schienen); ders.,  Chronik  und  Stammbaum  im  Bürgerhause  in:  „Aus  den  Akten  einer  deut- 
schen Familie.  Ein  Mahnwort  an  Haus  und  Herd"  I,  1900,  S.  1  f .  Kahla,  A.  Wellers  Verlag. 
—  Weissenborn,  E.,  Anleitung  zur  Aufstellung  von  Stammtafeln  und  Ahnentafeln,  Gebr. 
Vogt  in   Papiermühle,    S.-A.     Dazu   Ahnentafel-   und    Stammtafel-Vordrucke,   ä  Stück  10  Pf. 


202 

klassische  Werk:  Die  Wettiner.  Genealogie  des  Gesamthauses  Wettin  Ernesti- 
nischer  und  Albertinischer  Linie,  im  Auftrage  des  Gesamthauses  herausgegeben 
von  Otto  Posse.  Leipzig  und  Berlin  1897.  Posse  begnügt  sich  hier  nicht,  auf 
Grund  eines  mit  unendlichem  Fleiße  zusammengebrachten,  weitzerstreuten  und  oft 
schwer  zugänglichen  Materials  die  Zeit  der  Geburt,  der  Heirat  und  des  Todes  der 
verschiedenen  Glieder  des  Hauses  genau,  soweit  irgend  möglich  war,  festzustellen, 
sondern  er  gibt  auch  in  einem  Anhange  die  Quellen  für  sämtliche,  auf  der  Stamm- 
tafel enthaltenen  Daten  an.  „Diese  Neuerung,  welche  in  dieser  Weise  meines 
Wissens  noch  nie  vorher  bei  Herstellung  der  Stammtafeln  eines  souveränen 
Hauses  eingeführt  worden  ist,  sollte,"  wie  Theodor  Schön  (Der  Deutsche  Herold 
XXIX,  1898,  Nr.  12,  S.  168)  sehr  richtig  bemerkt,  „fortan  bei  ähnlichen  Publi- 
kationen zur  Regel  werden.  Mit  dem  gleichen  Rechte,  wie  der  Leser  eines  histo- 
rischen Werkes  vom  Verfasser  den  Nachweis  der  Quellen  verlangt,  kann  der  Leser 
einer  Stammtafel  von  dem  Verfasser  eine  genaue  Angabe  verlangen,  woher  der- 
selbe etwaige  neue,  von  den  bisher  bekannten  abweichende  Daten  geschöpft  hat. 
Erst  wenn  der  Autor  diesem  nachgekommen  ist,  kann  der  Leser  entscheiden,  was 
auf  Rechnung  der  Kombinationsgabe  des  Autors  und  was  auf  wirklich  neue 
Forschungen  bei  diesen  neuen  Daten  zu  setzen  ist."1) 

Kalender  und  Almanache.  Eine  für  den  Familienforscher  sehr  beachtens- 
werte Quelle  sind  die  Kalender  und  Almanache.2)  Der  älteste  gedruckte  deutsche 
Kalender  wurde  1439  von  Johannes  de  Gamundia  (Hans  von  Schwäbisch-Gmünd) 
herausgegeben.  Ihm  folgten  bald  eine  Menge  anderer.  In  diese  Kalenderausgaben 
trug  man  hier  und  da  Aufzeichnungen  über  Dinge  ein,  welche  dem  Besitzer  des 
Kalenders  wichtig  erschienen.  Durch  leer  gelassene  Blätter  wurde  von  vornherein 
dafür  gesorgt,  daß  für  solche  Niederschriften  Raum  vorhanden  war.  So  trug  z.  B.  in 
das  Exemplar  des  „Calendarium  historicum"  vom  Jahre  1559  (Wittenberg  in  officina 
haeredum  Georgii  Rhann),  welches  auf  der  Hofbibliothek  in  Wien  aufbewahrt  wird 
und  die  Signatur  49,  M.  13  trägt,  der  steierische  Landschaftssekretär  Caspar  Hirsch 
verschiedene  Aufzeichnungen   ein.3)     Seinem  Beispiele  folgte  sein  Sohn  Siegfried. 


J)  Klemme  rühmt  als  nachahmenswürdig  dasselbe  Verfahren,  „welches  jedes  Datum 
mit  dem  nötigen  Quellennachweise  versieht",  MAW  2,  87,  von  dem  Werke:  „Notices 
genealogiques  tournaisiennes  dressees  sur  titres  par  le  comteP.  A.  du  Chastel  de  la 
Howardries-Neuvirenil,  Tournai  1881— 1887."  —  Eine  gute  Art,  Stammbäume  drucken  zu 
lassen  und  zu  erläutern,  ist  die,  jeder  Person  eine  Ziffer  beizugeben,  unter  der  dann  im  er- 
läuternden Text  die  biographischen  Einzelheiten  dargelegt  werden,  sowie  die,  die  Träger 
des  Familiennamens,  rot,  die  übrigen  (angeheirateten,  verschwägerten)  aber  schwarz  zu 
drucken.  So  ist  der  Stammbaum  behandelt  z.  B.  in  dem  als  Manuskript  gedruckten  Heft: 
„Erläuterungen  zum  Stammbaum  der  im  18.  Jahrhundert  aus  Johanngeorgenstadt  (Chur- 
Sachsen)  ins  Siegerland  (Hanau  a.  d.  Sieg)  eingewanderten,  jetzt  meist  im  Bergischen  (Rhein- 
land) verbreiteten  Familie  Heinrich.  Hrsg.  1907  von  Christian  Qottlieb  Heinrich,  Bürger- 
meister in  Wald  (Rheinl.)."  Ein  großes  Material  (ca.  1500  Stück)  von  Stammbäumen  erliegt 
bei  dem  Centraal  Bureau  voor  Genealogie  en  Heraldiek  in  s'  Oravenhage  sowie  bei  allen 
Heroldsämtern  (vgl.  unten). 

2)  Meniik,  Ferd.,  Sitzungsberichte  der  K.  böhm.  Gesellschaft  der  Wissenschaften, 
Prag  1885,  S.  67  (Kalendärni  Zpräv?  o-nökter^ch  moravsk^ch  bratrech). 

3)Menzik,  Ferd.,  Caspar  Hirsch  und  seine  Familienaufzeichnungen,  Jahrbuch  der 
Gesellschaft   für  die  Geschichte   des  Protestantismus   in  Österreich,  22.  Jahrg.  1901,  S.  18 ff. 


203 

Diese  Eintragungen  betreffen  teils  die  Familie  Hirsch,  teils  allgemeine  Angelegen- 
heiten. Hier  eine  Probe:  „22.  Jänner.  Anno  1579  nata  est  mihi  prima  filia  Dorothea 
ex  Susanna  uxore.  Compatres  dominus  pastor  D.  Hornberger,  dominus  de  Sarau 
Erasmus,  Ordinarius  et  d.  Joh.  Leib,  uxor  domini  Wagneri,  uxor  domini  Wilhelmi 
Ratmanst(orffer)  archigrammatici  Graecensis,  Pangriessers  uxor  ...  16.  Februar. 
Hohenberterin  Pragam  profecta  est.  Anno  1578  duxi  secundam  meam  uxorem 
Susannam  Pragensem.  17.  Februar.  Vendidi  meas  aedes,  quas  in  urbe  Vienna  habui, 
Stephano  Wolf  pro  1500  Fl.  Anno  1567.  19.  Februar.  Imp.  Ferdinandus  accepit 
coronam  et  gladium  dono  datum  a  papa  in  templo  Augustini.  1600  Pastor 
Eferdicensis  me  accusavit  apud  dominum  Erasmum  de  Starhemberg  propter  sanam 
doctrinam  universalis  electionis  et  excommunicavit." 

Die  ältesten  Kalender1)  enthalten  die  sogenannten  Kalenderpraktiken,  d.  h. 
Angaben,  an  welchen  Tagen  man  zu  purgieren,  Ader  zu  lassen,  Medizin  zu 
nehmen,  zu  baden  usw.  habe.  Eine  wesentliche  Erweiterung  ihres  Inhaltes  weisen 
die  Kalender  seit  dem  Ende  des  18.  Jahrhunderts  auf.  Man  erkannte  im  Kalender 
das  geeignetste  Mittel,  gemeinnützige  Kenntnisse  und  Aufklärung  unter  den  niederen 
Volksschichten  zu  verbreiten.  Es  bildete  sich  mit  der  Zeit  eine  förmliche  Kalender- 
literatur aus,  welche  allgemeine  Belehrung  und  Unterhaltung  als  Hauptzweck  ver- 
folgte. Diese  Belehrung  erstreckte  sich  auch  auf  gewisse  Beamtengruppen,  z.  B.  auf 
die  Geistlichen,  Stadtväter  und  Stadtverordneten  eines  bestimmten  Ortes  oder  einer 
bestimmten  Gegend.  Es  können  solche  Angaben  dem  Familienforscher  gelegent- 
lich recht  gute  Dienste  leisten. 

Almanache  nannte  man  kalenderartige  Tafeln  mit  astrologischen  und  son- 
stigen Notizen.  Der  erste  gedruckte  war  der  von  Regiomontan  1474  für  die 
Jahre  1475 — 1506  herausgegebene  und  später  bis  1551  fortgesetzte  Almanach,  der 
in  Nürnberg  in  lateinischer  Sprache  erschien.  Jährliche  Almanache  scheinen  erst 
im  16.  Jahrhundert  aufgekommen  zu  sein.  Im  17.  Jahrhundert  fing  man  an,  den 
astrologischen  und  meteorologischen  Kalendernotizen  anderweitige  Nachrichten 
hinzuzufügen.  So  gab  der  A.  royal,  der  seit  1679  in  Paris  erschien,  Notizen  über 
den  Postenlauf,  die  Hoffeste,  die  Messen  und  Märkte  usf.,  seit  1679  wurden  auch 
die  Genealogie  des  Königlichen  Hauses,  ein  Verzeichnis  der  höheren  Geistlich- 
keit u.  dgl.  hinzugefügt.  Hiermit  ist  familiengeschichtliches  Material  gegeben. 
In  Deutschland  fand  dies  bald  Nachahmung  und  seit  1730  auch  in  England.2) 


*)  Die  Braunschweigischen  Anzeigen  vom  Jahre  1743  und  1744  enthalten  Nachrichten 
von  den  ältesten  Kalendern.  Bayrische  Ordens-Almanache  und  Ordens-Kalender  sind  zu- 
sammengestellt OBA  29,  S.  256  f.  Der  Wappen-Almanach  des  K.  B.  Haus-Ritter-Ordens  vom 
heil.  Michael  enthält  nicht  nur  Wappen  und  Porträts,  sondern  auch  Ahnenproben  der  Ritter  und 
genealogische  Notizen;  1769—93  war  der  Titel:  Nouveau  Calendrier  du  tres  illustre  orde  equestre 
de  Baviere  sous  le  titre  .  .  de  Saint  Michael-Archange.   Von  1794  an  fiel  das  Nouveau  weg. 

2)  Champier,  Victor,  Les  anciens  almanachs  illustres,  histoire  du  calendrier 
depuis  les  temps  anciens  jusqu'ä  nos  jours,  ouvrage  accompagne  de  50  planches  hors  texte 
en  noir  et  en  couleur,  reproduisant  les  principaux  almanachs  illustres  ou  graves  par  Leonard 
Oaultier,  Crispin  de  Passe,  Abraham  Bosse,  de  Larmessin,  Lepautre,  Cl.  Audran,  Qravelot, 
Corhin  Queverdo,  Dorgez,  Debucourt,  Deveria  etc.  etc.  Paris,  bibliotheque  des  deux 
mondes.  E.  Frinzine  et  Cie.,  editeurs.  Rue  Bonaparte  1,  1886.  —  Welschinger,  Les 
almanachs  de  la  Revolution.  Paris  1884.  —  Grand-Carteret,  Les  almanachs  francais, 
edits  ä  Paris  1600—1895,  Paris  1896. 


204 

Einer  besonderen  Hervorhebung  wert  sind  die  Kaiendarien  der  Domstifter.1) 
In  früheren  Zeiten  pflegten  mehrere  deutsche  und  ausländische  Stifter,  bei  denen 
die  Präbendare  adeliger  Abkunft2)  sein  mußten,  alljährlich  Kalender  oder  Alma- 
nache  herauszugeben,  welche  zu  den  interessantesten  und  zugleich  auch  authen- 
tischsten heraldischen  Dokumenten  gehören.  Diese  Almanache,  in  der  Form  von 
mehr  oder  minder  großen  Tafeln  gedruckt,  geben  nämlich  stets  außer  dem  Kalen- 
darium  und  einigen  damit  zusammenhängenden  Beisätzen  die  Wappen,  Namen 
und  Titel  sämtlicher  zur  Zeit  in  dem  betreffenden  Stifte  lebender  Glieder  an,  und 
zwar  in  der  Regel  mit  großer  Genauigkeit.3)  Als  ein  Beispiel  solcher  Stiftskalender 
sei  der  für  Osnabrück  vom  Jahre  1758  erwähnt.  Der  Antiquariatskatalog  von 
Ferdinand  Schöningh  Nr.  97,  1908,  der  diesen  Kalender  für  50  Mark  anbietet, 
beschreibt  ihn  wie  folgt: 

„Calendarium  Cathedralis  Ecclesiae  Osnabrugensis.  Stiffts-Calender  a.  d.  J.  1758. 
Kupferstich  J.  W.  Baumgartner  del  Klauber  sc.  mit  reich,  figürlichen  und  ornamentalen  Dar- 
stellungen. Oben  in  Wolken  die  hl.  Dreifaltigkeit,  darunter  der  hl.  Joseph,  Petrus,  Paulus, 
Bischof  Wiho,  Crispinus,  Crispinianus,  Karl  d.  Or.  u.  d.  Wappen  d.  Bischofs  Clemens 
August.  In  der  Mitte  befindet  sich  das  Kalendarium,  umgeben  von  den  Wappen  des  derzeit. 
Domherren.  Unten  in  reicher  Cartouche  eine  hübsche  Ansicht  von  Osnabrück.  Höhe 
123  cm.  Breite  64  cm.  Die  Wappen  sind  die  derer  v.  d.  Asseburg,  zur  Hindenburg, 
v.  Spies,  v.  u.  z.  Weichs,  Stael  zu  Sutthausen  (3  mal),  v.  Wachtendonk,  v.  Oer,  v.  d.  Eggel- 
borg, v.  Meschede  z.  Alme,  Wolfr.  Metternich  z.  Werden  u.  Gracht,  v.  Roll,  v.  Beververde- 
Stockum,  v.  d.  Bussche-Hunnefeld,  v.  Hacke,  v.  u.  z.  Weicht  z.  Wenne  (3 mal),  v.  Korffgen. 
Schmising-Patenhausen,  v.  Ketteier  z.  Harcotten,  v.  Landsberg,  v.  Galen  zu  Dincklage, 
v.  u.  z.  Weichs  z.  Roesberg,   Droste  z.  Hülshoff,  v.  Kerckerinck  z.  Stapel." 

Es  gibt  jetzt  für  alle  möglichen  Berufsarten  Kalender,  von  denen  einige,  wie 
z.  B.  der  Universitätskalender  und  der  Kalender  für  Eisenbahntechniker,  zum  Teil 
mit  Beiheften  versehen,  durch  die  Bearbeitung  des  Materiales  und  die  Gediegenheit 
ihrer  Beiträge  wissenschaftliche  Bedeutung  gewonnen  haben.  Die  hier  dargebotenen 
Personenstandvermerke  sind  dem  Familienforscher  gelegentlich  nützlich.4) 

Eine  Besonderheit  in  der  Kalenderliteratur  ist  der  zu  Ende  der  1870  er  Jahre 
unter  dem  Einfluß  der  Wiederbelebung  der  deutschen  Renaissance  entstandene 
„Münchener  Kalender"  von  O.  Hupp,  der  sich  in  seinem  farbigen  Bildschmuck,  in 
der  Form  der  Typen  und  in  der  Anordnung  des  Satzes  an  die  deutschen  Druck- 
werke des  16.  Jahrhunderts  anschließt,  in  seinen  bildlichen  Darstellungen  aber 
vorzugsweise  das  Wappenwesen  pflegt. 


x)  Bormanns,  Stanislaus,  Über  die  Kaiendarien  der  Domstifter,  JAW  4,  8. 

2)  In  einigen  Domstiftern  finden  sich  neben  adeligen  auch  nichtadelige  Domherren; 
diese  legten  sich  alsdann  ein  (oft  sehr  unheraldisch  zusammengestelltes)  Wappen  bei,  falls 
ihre  Familie  nicht  schon  früher  ein  solches  geführt  hatte. 

3)  Interessantes  Material  ist  in  den  Kapitular-Protokollen  enthalten.  Den  Inhalt  solcher 
Protokolle  (conclusions  capitulaires)  aus  Lüttich  hat  Stan.  Bormanns  teilweise  veröffentlicht 
in  den  Analectes  pour  servir  ä  l'histoire  ecclesiastique  de  la  Belgique  Tom.  VI — XII  (1869  bis 
1875).  Es  existiert  davon  auch  ein  Separatabdruck  unter  dem  Titel:  Repertoire  chronologique 
des  conclusions  capitulaires  du  chapitre  de  St.  Lambert  ä  Liege,  Tom.  I,  1427 — 1650,  Liege 
1875.  Die  Wappen  der  dortigen  Domherren  befinden  sich  in  dem  Werke  von  F.  X.  deTheux, 
Le  chapitre  de  St.  Lambert  ä  Liege.    4  vols.  4  Brüssel  1871. 

4)  Knobloch,  Die  wichtigsten  Kalender  der  Gegenwart.  Wien  1885.  —  von  Reins- 
berg-Düringsfeld,  Katechismus  der  Kalenderkunde.     Leipzig  1876. 


205 

Eine  besondere  Gattung  bilden  die  Hof-  und  Staatskalender,  deren  erster 
der  „Status  particularis  regiminis  Ferdinandi  II"  (Wien  1637)  war.  Sie  enthalten 
auch  Angaben  der  Personen,  welche  bei  Hoffesten  Dienst  getan  haben,  und  fügen 
nicht  selten  auch  Stand  und  Vornamen  derselben  hinzu.  Viele  Geschlechter  finden 
daher  in  diesen  Hof-  und  Staatskalendern  eine  Reihe  ihrer  Mitglieder  vertreten.1) 
Beispielshalber  sei  der  Königlich  Preußische  Genealogische  Kalender  genannt,  der 
soeben  durch  C.  v.  Bardeleben2)  eine  vorzügliche  Wertschätzung  erfahren  hat. 
Der  berühmteste  unter  diesen  Kalendern  ist  der  „Gothaische  Genealogische  Hof- 
kalender nebst  diplomatisch-statistischem  Jahrbuch".  In  stetiger  Vervollkommnung 
ist  er  bis  zum  146.  Jahrgang  (1909)  vorgeschritten.  Nach  dem  eigentlichen  Ka- 
lender nebst  kalendarischen  Beigaben  bringt  dieser  Kalender  ein  genealogisches 
Jahrbuch  in  drei  Teilen:  1.  Genealogie  der  europäischen  Regenten  in  alphabetischer 
Reihenfolge,  2.  Genealogie  der  deutschen  Standesherren  in  alphabetischer  Reihen- 
folge, 3.  Genealogie  von  anderen,  nicht  souveränen  fürstlichen  Häusern  Europas 
in  alphabetischer  Reihenfolge.  Darauf  folgt  ein  diplomatisch -statistisches  Jahr- 
buch: Reihenfolge  der  Staaten  und  Verzeichnis  der  obersten  Zivil-  und  Militär- 
behörden der  wichtigsten  Staaten  der  Welt,  einschließlich  der  diplomatischen  Ver- 
treter, sowie  statistische  Nachrichten  über  diese  Länder.  Die  hier  dargebotenen 
Beamtennamen,  denen  auch  Vornamen  beigegeben  sind,  stellen  ein  weitverzweigtes 
Material  dar  zur  Geschichte  bürgerlicher  und  adeliger  Familien.  Der  neueste  Jahr- 
gang zählt  allein  1167  Seiten  mit  engem  Drucksatz.  Daneben  erscheint  auch  eine 
französische  Ausgabe  unter  dem  Titel:  „Almanach  de  Gotha.  Annuaire  genealogique 
diplomatique  et  statistique.  Gotha,  Justus  Perthes."  Die  Einrichtung  und  Reich- 
haltigkeit ist  dieselbe  wie  bei  der  deutschen  Bearbeitung. 

Eine  namentlich  in  neuerer  Zeit  stark  vermehrte  Literaturgattung,  die  sehr 
wertvolle  genealogische  Mitteilungen  enthält,  sei  hier  besonders  hervorgehoben:  die 
Jubiläumsschriften,  welche  gelegentlich  des  25-,  50-  und  100  jährigen  Bestehens 
von  kaufmännischen  und  industriellen  Firmen  veröffentlicht  werden.  In  ihnen 
spielen  die  Personen  der  Besitzer  und  ihre  Herkunft  eine  große  Rolle.  Ein  Ver- 
zeichnis von  60  solchen  Festschriften  hat  Tille  in  seinem  Buche  „Wirtschafts- 
archiv" (Berlin  1905,  S.  41  ff.)  veröffentlicht. 

Eine  andere  Art  von  Druckschriften,  welche  für  den  Genealogen  wertvoll  ist, 
sind  Berufshandbücher3),  d.  h.  periodisch  erscheinende  Verzeichnisse  aller  Ver- 


*)  Als  besonders  reichhaltig  verdient  der  Württemberger  Hof-  u.  Staatskalender  1879 
in  WJb  1  hervorgehoben  zu  werden,  da  er  sich  über  eine  lange  Reihe  von  Jahren  erstreckt 
(LXX  Seiten  Großquart).  Man  findet  hier  ein  Verzeichnis  der  Präsidenten  des  Geheimen 
Rates  u.  d.  Staatsministeriums,  der  Minister  u.  Departementchefs  seit  d.  8.  Nov.  1816;  Ver- 
zeichnisse der  Mitglieder  der  konstituierenden  Versammlungen  von  1815—17,  1819;  ein  Ver- 
zeichnis der  Mitglieder  der  Kammer  der  Standesherren  seit  1820  nach  Aufzeichnungen  von 
Bullinger  u.  Widmann;  ein  Verzeichnis  der  Mitglieder  der  Kammer  der  Abgeordneten 
seit  1820  nach  Aufzeichnungen  von  Bullinger  u.  Hartmann. 

2)  Vgl.  C.  von  Bardeleben,  Die  Kgl.  preußischen  Genealogischen  Kalender  von  1724 
bis  1850  in  der  Vierteljahrsschrift  für  Wappen-,  Siegel-  und  Familienkunde  1908  (auch  separat 
Berlin  1909  im  Verlag  von  Edmund  Meyer  erschienen). 

3)  Eine  Fülle  von  Staats-  und  Kommunalbeamten  ist  verzeichnet  in  Kürschners  Staats-, 
Hof-  und  Kommunalhandbuch  des  Reichs  und  der  Einzelstaaten  (nebst  Anhang:  Die  außer- 


206 

treter  eines  Berufes  mit  näheren  Angaben  über  ihre  Persönlichkeit,  z.  B.  für  Ärzte, 
Apotheker,  Geistliche,  Bibliothekare.  Namentlich  die  älteren  Jahrgänge  sind  be- 
sonders wertvoll.  Auch  zusammenfassende  Werke  dieser  Art  und  entsprechende 
Abhandlungen  in  Zeitschriften  gibt  es,  z.  B.: 

Arbusow,  Leonid,  Livlands  Geistlichkeit  vom  Ende  des  12.  bis  ins  16.  Jahrhundert, 
Jahrbuch  für  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik  1900  (Mitau  1902),  S.  33 ff.,  und 
1901,  S.  lff. 

Biederstaedt,  Herrn.,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Kirchen  und  Prediger  in  Neu- 
vorpommern.   T.  1 — 4.     Greifswald  1818;  ders.,  Nachträge  zu  den  Beiträgen.   Ebenda  1818. 

Di  et  mann,  Die  gesamte  der  ungeänderten  Augspurgischen  Confession  zugethane 
Priesterschaft  in  dem  Churfürstenthum  Sachsen  bis  1752  (5  Bände,  Dresden  und  Leipzig 
1752—1763). 

Dreves,  A.,  Geschichte  d.  Kirchen,  Pfarren,  geistlichen  Stiftungen  und  Geistlichen  des 
Lippischen  Landes.     Lemgo  1881. 

Ehrhard,  Schlesische  Presbyterologie. 

Elze,  Th.,  Die  evangelischen  Prediger  Krains  im  16.  Jahrhundert,  Jahrbuch  der  Gft. 
f.  d.  Gesch.  des  Protestantismus  in  Österreich  21,  159  ff.,  22,  53  ff. 

Haags  und  Bordier,  La  France  protestante  (Auskunft  über  französische  Protestanten 
nach  Aufhebung  des  Edikts  von  Nantes). 

Kallmeyer,  Die  evangelischen  Kirchen  und  Prediger  Kurlands,  ergänzt,  bis  zur  Gegen- 
wart fortgesetzt  und  im  Auftrage  der  kurländischen  Gesellschaft  für  Literatur  und  Kunst 
bearbeitet  von  Otto.  Mitau  1890.  —  Ein  kurländisches  Ärzte-Lexikon  vom  Jahre  1570  bis 
1825  in:  Kurland.  Ges.  für  Lit.  und  Kunst,  Sitzungsbericht  1847,  I.  Bd. 

Kayser,  Die  hannoverschen  Pfarren  und  Pfarrer  seit  der  Reformation.  Braunschweig, 
Verlag  von  Albert  Limbach  in  Braunschweig.     Im  Erscheinen  begriffen. 

Kiefer,  Ludw.  Alb.,  Pfarrbuch  der  Grafschaft  Hanau-Lichtenberg.  Straßburg,  J.  H. 
Ed.  Heitz  (Heitz  &  Mündel)  1890.  Dazu  ein  Register  von  Ludw.  Alb.  Kifer  und  Karl 
Kiefer  1907. 

Kobolt,  A.  M.,  Bairisches  Gelehrten-Lexikon.  Landshut  1795;  ders.,  Lexikon  bairischer 
Gelehrten  und  Schriftsteller,  hrsg.  Ende  des  17.  Jahrh.  Mit  Nachträgen  v.  Gandershof er. 
Landshut  1825.  Vgl.  auch  weiter  unten  unter:  Beographieen. 

Könnecke,  G.,  Hessisches  Buchdruckereibuch.    Marburg  1894. 

Kreyssig  und  Wilsdorf,  Album  der  evangel.  luther.  Geistlichen  im  Kgrch.  Sachsen 
von  der  Reformationszeit  bis  zur  Gegenwart.    2.  Aufl.     Crimmitschau  1898. 

Krause,  Schlesische  Priesterquelle. 

Lipowsky,  F.  J.,  Bairisches  Künstler-Lexikon.    2  Bde.    München  1810. 

Moderow,  Hans,  Die  evangelischen  Geistlichen  Pommerns  von  der  Reformation  bis 
zur  Gegenwart.  Auf  Grund  des  Steinbruck-Bergschen  Manuskriptes  bearbeitet.  1.  Teil:  Der 
Regierungsbezirk  Stettin.     Stettin  1903. 

Paulus,  Nachr.  von  Hess.  Schaumburg.  Superintendenten.  Rinteln  1786.  —  Vgl. 
Historie  der  Herren  Superintendenten  und  Diakone  zu  Oschatz  1722.  —  Histor.  Lebens- 
beschreibung derer  Merseburger  Superintendenten.  Zeibisch  1732.  —  Lebensbeschreibung 
Nürnberger  Geistlicher  1756—89.     Hirschberg,  Würfel.     3  Bände. 

Roth,  F.  W.  E.,  Geschichte  und  Bibliographie  der  Heidelberger  Buchdruckereien 
1485—1510,  Neues  Archiv  f.  d.  Gesch.  der  Stadt  Heidelberg  IV,  4,  1901,  S.  197ff. 


deutschen  Staaten).  23.  Ausg.  1908,  bearbeitet  von  Gerhard  Reuter  (München,  Verlag 
von  E.  Ertel).  —  In  demselben  Sinn  ist  zu  nennen:  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich. 
33.  Jahrg.  1908  (Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag).  —  Dergleichen  Bücher  gibt  es  auch  für 
Einzelstaaten,  z.  B.:  Staatshandbuch  für  das  Königreich  Sachsen  1908  (Verlag  von  C.  Hein- 
rich). —  Die  Varrentrappsche  Buchhandlung  in  Frankfurt  a.  M.  gab  seit  1742  ein  Genealo- 
gisches Reichs-  und  Staatshandbuch  heraus,  welches  bis  1805  regelmäßig  jedes  Jahr,  darnach 
aber  nur  in  größeren  Zwischenräumen  erschien.  Der  zweite  Teil  enthält  ein  ziemlich  aus- 
führliches Beamtenverzeichnis  der  zahlreichen  großen  und  kleinen  deutschen  Territorien. 


207 

Schlichthaber,  Ant.  Gottl.,  Mindischer  Prediger  Gedächtnis.  3  T.  Frankfurt  und 
Leipzig  1749. 

Volbehr,  Friedrich,  Die  Prediger  der  schleswigschen  General-Superintendentur  von 
1848—1865.     Kiel  1866. 

Walther,  Friedr.,  Unsere  Landgeistlichen  von  1810—68.     Prenzlin  1889. 

Werner,  A.,  Geschichte  der  evangelischen  Parochien  in  der  Provinz  Posen  (mit  zahl- 
reichen Pastorenreihen),  überarbeitet  von  J.  Steffani.  Posen,  Hofbuchdruckerei  W.  Decker 
&  Co.  1898.    Vgl.  hierüber  H.  Kleinwächter,  ZHGP  13. 

Willoh,  K.,  Geschichte  d.  kath.  Pfarreien  im  Herzogt.  Oldenburg.   5  Bde.    Köln  1898. 

Zahn,  W.,  Die  altmärkischen  Dorfkirchen  und  ihre  Geistlichen  im  Mittelalter 
(=34.  Jahresbericht  des  altmärkischen  Vereins  für  vaterländische  Geschichte  zu  Salzwedel, 
Magdeburg  1907,  S.  33—116). 

Jährlich  erscheint:  Dresdner  Lehrerbuch,  herausgegeben  vom  pädagogischen  Verein 
(Dresdner  Lehrerverein).  Dresden,  Druck  von  O.  &  R.  Becker.  —  In  den  „Monatsheften 
für  Rheinische  Kirchengeschichte",  herausgegeben  von  W.  Rothscheid,  Köln,  Verlag  des 
Westdeutschen  Schriftenvereins  1907,  veröffentlicht  R.  ein  mit  biographischen  Nachrichten 
versehenes  Verzeichnis  der  „Diener"  der  hochdeutschen  Gemeinde  zu  Köln  im  XVII.  Jahr- 
hundert, und  Walter  Bösken  gibt  eine  Liste  der  Prediger  der  lutherischen  Gemeinde  zu 
Cleve  (von  1612 — 1831).  —  Vgl.  auch  unten  unter:  Listen. 

Auch  die  Arbeiten  über  Visitationen  einzelner  Berufsstände  liefern  familien- 
geschichtliches Material.  Vieles  hiervon  liegt  ja  ungedruckt  in  den  Archiven. 
Aber  insbesondere  über  Theologen  ist  einzelnes  auch  gedruckt,  z.  B.  Visitations- 
berichte der  Diözese  Breslau.  Archidiakonat  Oppeln,  hrsg.  von  J.  Jungnitz. 
Breslau  1904.  Visitationsberichte  der  Diözese  Breslau.  Archidiakonat  Glogau. 
Erster  Teil.  Herausgegeben  von  J.  Jungnitz  (Veröffentlichungen  aus  dem  fürst- 
bischöfl.  Diözesan-Archiv  zu  Breslau.  Dritter  Band).  Breslau,  G.  P.  Aderholtz' 
Buchhandlung  1907  (XIII,  768  Seiten  4°).  Vgl.  dazu  Paczkowski,  KGV  1908, 
446 ff.  Burkhardt,  Geschichte  der  deutschen  Kirchen-  und  Schulvisitationen  im 
Zeitalter  der  Reformation.  Bd.  I.  Geschichte  der  sächsischen  Kirchen-  und  Schul- 
visitationen 1524 — 25,  Leipzig  1879.  —  Gess,  Die  Klostervisitationen  d.  Herzogs 
Georg  v.  Sachsen.  Leipzig  1888.  —  Könnecke,  Die  evangel.  Kirchenvisitationen 
des  16.  Jahrhunderts  in  der  Grafschaft  Mansfeld.  Mansfelder  Blätter  11  u.  12. — 
Bickerich,  Visitationen  der  evangel.  Kirche  zu  Lissa  durch  den  Bischof  v.  Posen, 
ZHGP  21.  —  Pallas,  Karl,  Die  Registraturen  der  Kirchenvisitationen  im  ehe- 
mals sächsischen  Kur-Kreise,  hrsg.  von  d.  hist.  Kommission  für  die  Prov.  Sachsen 
und  das  Herzogtum  Anhalt.  (Geschichtsquellen  der  Provinz  Sachsen  und  angren- 
zender Gebiete).  Halle,  Otto  Hendel.  Vgl.  dazu  Gess,  NASG,  29.  Bd.  Abtei- 
lung I.  Allgemeiner  Teil.  1906.  Abteilung  II,  1.  Teil:  Die  Ephorien  Wittenberg, 
Kemberg  und  Zahna.  1906.  2.  Teil:  Die  Ephorie  Bitterfeld,  1907.  Für  den 
Familienforscher  kommen  nur  die  Abschnitte  über  die  Personalien  in  Betracht. 
Von  diesen  mögen  hier  zwei  Proben  den  Reichtum  dieser  Quellengattung  erläu- 
tern. Bei  Salzfurt  in  der  Ephorie  Bitterfeld  heißt  es  über  die  Lokalvisitationen 
1517—1583  (Seite  40,  Abt.  2,  Teil  2):  „Saltzfurt,  Filial  von  Cappel  in  Anhalt. 
Erbherren:  Die  Junker  Christopf  und  Jobst  Zantiers.  Pastor  Casparus  Pauli,  1577  : 
24  Jahre  hier,  1578:  von  Eisleben,  52  Jahre  alt:  ein  alter,  gelehrter  und  wohl- 
beredter Mann.  Custos  Laurentius  Dratzschke  (Trantschke)  vom  Henichen  (1578: 
wohnte  auch  in  (appell)  ist  fleißig  etc.,  soll  aber  seines  zänkischen  Weibes  wegen, 
wenn    die    sich    nicht   bessert,    seines  Amtes    entlassen    werden."     Über  Greven- 


208 

henichen  meldet  die  Registratur    unter    anderen    (Magdeburg,  R.-Arch.  A  50,    XI, 

Nr.  65,  Bl.  422  fg.,  bei  Pallas  Seite  104.  105): 

„Pfarrer  Magister  Christophorus  Wustehof  Westvalus,  ein  wolbetagter,  wolgelarter, 
gotfurchtiger  man,  hat  9  jar  in  universitate  Witebergensi  studirt  und  in  der  lateini- 
schen schul  doselbst  fast  2  iar  deringent  gedienet  und  ist  nachmals  anno  40  zu  Wite- 
berg  ordinirt  af  das  diaconat  zu  Grevenhenichen,  doselbst  er  bei  dem  alten  pfarrer 
Antonio  Ottone  Hertzbergensi,  der  ietziger  Zeit  zu  Northausen  ad  D.  Nicolaum  pfarrer 
ist  2y2  iar  gedienet  und  ist  nach  desselben  abziehen  von  dem  rat  und  der  gemein 
zum  pfarrampt  berufen,  welchem  er  bis  uf  diese  zeit  treulich  vorgestanden  ist,  hat  im 
sterben  weib  und  alle  seine  Kindle  verloren,  und  von  der  andern  frauen  wider  einen 
söhn  bekommen.  Diaconus  Magister  Johannes  Niderstetter  von  Torgau,  ist  ein  iunger, 
wolberedter,  sittiger  man,  hat  in  die  8  iar  zu  Witteberg  ordinirt;  hat  2  kinder,  bald 
aber  nach  der  gehaltenen  Visitation  ist  er  gen  Freiberg  zu  einer  pfarr  berufen.  Schul- 
meister Johannes  Kraus  von  Querfurt,  ein  zimlich  betagter  mann,  der  ein  guter  gram- 
maticus  und  musicus  ist  und  wolgeubt  in  lingua  latina,  daneben  wolberedt  und  vor- 
stendig,  ist  24  iar  zum  Henichen  Schulmeister  gewesen  und  das  iugend  wol  vorge- 
standen, ist  vor  einem  iar  vom  rat  und  der  gemeine  umb  seine  geschickligkeit  willen 
zum  bürgermeister  erkorn  und  hat  dies  iar  das  regiment,  hat  4  Kinder.  Cantor  Jo- 
hannes Hopf,  des  statschreibers  zum  Heinichen,  eins  frommen  mans  söhn,  ist  selb 
auch  frum  und  sittig,  aber  noch  iung  und  ungeübet,  ist  2  iar  am  dienst  gewesen,  hat 
wenig  ansehens  bei  der  iugent,  derhalb  bitt  er,  desgleichen  der  vater  und  die  ge- 
mein: man  wolle  in  anderswo  versorgen  und  die  schul  mit  einem  eidern  und  anseh- 
lichern  cantor  bestellen.  Custos  Christoff  Sommerstein,  ein  burger  und  meßner,  muß 
zugleich  das  dorf  Gremin  helfen  versorgen." 

Warm  empfohlen  werden  darf  Wilhelm  Schmidt,  Die  Kirchen- und  Schul- 
visitationen im  sächsischen  Kurkreise  vom  Jahre  1555  (=  Schriften  des  Vereins  für 
Reformationsgeschichte,  Heft  90  u.  92).  Halle,  in  Komm.  v.  Rudolf  Haupt  1906. 
Vgl.  auch  H.  Volk,  Visitationsprotokolle  von  41  Pfarreien  des  Niederstiftes  Trier 
aus  den  Jahren  1772  bis  1773  in:  „Das  Triersche  Archiv",  Heft  12.  —  W.  Fa- 
hr icius,  Visitationsregister  des  Archidiakonus  Johann  von  Vinstingen  in:  „Das 
Triersche  Archiv",  Heft  9. 

Die  Schüler-  und  Lehrerverzeichnisse  unserer  Gelehrtenschulen  sind  ein 
nicht  zu  verachtendes  Hilfsmittel.  In  neuerer  Zeit  sind  diesbezügliche  Listen  ge- 
druckt worden,  wobei  mancher  Herausgeber  nach  Kräften  bemüht  gewesen  ist, 
Nachrichten  über  die  späteren  Lebensschicksale  der  Betreffenden  zu  sammeln. 
Von  derartigen  Arbeiten  seien  beispielsweise  genannt: 

Arnesen,  Martin,  Biographische  Nachrichten  über  830  Schüler,  welche  von  1823—72 
die  Lateinische  und  Realschule  in  Fredrikshald  besuchten.     Fredrikshald  1874. 

Bachmann,  Die  Abiturienten  der  Friedrichsschule  und  des  Friedrichs-Gymnasiums 
Ostern  1789  bis  Ostern  1904  (Wissenschaftliche  Beilage  zum  Jahresbericht  des  Kgl.  Fried- 
richs-Gymnasiums zu  Frankfurt  a.  O.,  Ostern  1904). 

Beyer,  Th.,  Die  ältesten  Schüler  u.  Gönner  d.  Neustettiner  Gymnasiums,  Neustettin  1895. 

Bienemann,  Die  Matrikel  des  Rigaischen  Lyceums  1675—1709,  Jahrb.  f.  Genealogie, 
Heraldik  und  Sphragistik  1901  (Mitau  1902),  S.  161  ff. 

Bischoff,  E.  F.,  Das  Lehrerkollegium  des  Nikolaigymnasiums  in  Leipzig  1816—1897. 
Biogr.-bibliogr.  Beiträge.     Leipzig  1897. 

Bittcher,  C.  F.  H.,  Pförtner  Album.  Verzeichnis  sämtl.  Lehrer  u.  Schüler  1543—1843. 
Leipzig  1843. 

Böhme,  Geschichte  des  Fürstlichen  Gymnasiums  ,Ruthenum'  zu  Schleiz  (Schleiz  1901), 
verzeichnet  Seite  131—166  den  Lebensgang  der  Leiter  und  Lehrer  der  Anstalt  und  Seite  169 
bis  196  die  Abiturienten  von  1658—1906. 


209 

Braun,  Philipp,  Zur  Geschichte  des  Hanauer  Gymnasiums.  Mitteilungen  über  die 
Matricula  illustris  paedagogii  Hanoviensis  von  1648 — 1748.     Hanau  1907. 

Eder,  Georg,  Catalogus  rectorum  et  illustrium  virorum  archigymnasii  Viennensis. 
Wien  1559. 

Friedrich,  Album  des  Gymn.  zu  Zittau.    Zittau,  bei  Münzel  1886;  dazu  ein  Nachtrag. 

Gemmelt-Flischbach,  Max  Freiherr  von,  Album  des  K.  K.  Theresianums  1746 
bis  1880.     Wien  1880. 

Haller,  Bernh.,  Album  der  Estländischen  Ritter-  u.  Domschule  zu  Reval.    Reval  1893. 

(Hesekiel,  J.  G.  L.),  Album  der  Schüler  zu  Kloster  Roßleben  1742—1854.   Halle  1854. 

Jaeger,  J.,  Verzeichnis  der  Schüler  des  Gymnasium  Carolinum  zu  Osnabrück  1625 
bis  1804.    Osnabrück  1903. 

Lange,  Adalbert,  Verzeichnis  sämtlicher  Lehrer  der  Lateinischen  Hauptschule  und 
des  Königlichen  Pädagogiums  seit  Ostern  1833.  Lange,  Adalbert;  Merklein,  Theodor; 
Weiske,  Karl,  Verzeichnis  der  Abiturienten  der  Lateinischen  Hauptschule  und  des  Kgl. 
Pädagogiums  in  den  Frankischen  Stiftungen  zu  Halle  a.  S.  seit  Ostern  1848,  sowie  der  Abitu- 
rienten aus  früherer  Zeit,  welche  als  noch  lebend  ermittelt  worden  sind  (beides  in  der  Fest- 
schrift der  Lateinischen  Hauptschule  zur  200  jährigen  Jubelfeier  der  Frankischen  Stiftungen). 

Lühr,  Georg,  Die  Schüler  des  Rößeler  Gymnasiums  nach  dem  Album  der  Mariani- 
schen Kongregation  1631 — 1748,  Braunsberg  1906. 

Kroschel,  Die  Erziehungsanstalt  zu  Arnstadt  und  Arnstädter  Abiturienten  des  16.  und 
17.  Jahrhunderts,  Schulpr.  des  Fürstl.  Gymnasiums  1890. 

Meyer,  Georg,  Verzeichnis  der  Ilfelder  Schüler  1853 — 1903.    Göttingen  1903. 

Mone,  Zur  Gelehrten-  und  Schulgeschichte  vom  14.  bis  17.  Jahrh.,  ZOR  8. 

Schneider,  Die  Abiturienten  des  Gymnasium  illustre  zu  Gotha  1768 — 1859.  Progr.  d. 
Herzogl.  Gymnasium  Ernestinum  zu  Gotha  1905/6. 

Sillem,  Die  Matrikel  des  Akademischen  Gymnasiums  in  Hamburg  1613 — 1883.  Her- 
ausgabe von  Bürgermeisters  Kellinghusen  Stiftung  (Hamburg  1891,  238  Seiten  fol.). 

Sorgenfrey,  Die  Abiturienten  des  Rektors  J.  H.  Lipsius  1866 — 77,  ein  Beitrag  zur 
Geschichte  der  Nikolaischule  zu  Leipzig  (Leipzig,  H.  Haessel  1904). 

Svoboda,  Joh.,  Die  Theresianische  Militärakademie  zu  Wiener-Neustadt  und  ihre 
Zöglinge  von  der  Gründung  der  Anstalt  bis  auf  unsere  Tage.    Wien  1894.    2  Bde. 

Wad,  G.  L.,  Meddelser  om  Rektorerne  paa  Herlufsholm  (Mitteilungen  über  die  Rek- 
toren auf  Herlufsholm),  Nästved  1878. 

Wotschke,  Theod.,  Das  Lissaer  Gymnasium  am  Anfang  des  17.  Jahrh.,  ZHGP  21. 

Zelle,  Klosteralbum  des  19.  Jahrhunderts.  Verzeichnis  der  Lehrer  und  Schüler  des 
Berlinischen  Gymnasiums  zum  grauen  Kloster  1804 — 1903.  Berlin  1904.  —  Einladungsschrift 
des  Gymnasiums  Casimirianum  zu  Koburg  zur  Schlußfeier  am  26.  März  1907.  Hierin:  Ver- 
zeichnis der  Lehrer  des  Gymnasiums  von  der  Gründung  an. 

Die  neuerdings  an  einer  Anzahl  von  Schulen  aufgekommene  schöne  Sitte, 
den  verstorbenen  früheren  Lehrern  und  Schülern  einmal  im  Jahre  ein  sogenanntes 
Ecce  zu  halten,  d.  i.  eine  Gedächtnisfeier  mit  ausführlicher  Biographie,  hat  manche 
Schulverwaltung  in  den  Besitz  eines  umfangreichen  biographischen  Materials  ge- 
setzt. Eine  allerdings  nur  geringe  Anzahl  Schulen  findet  ihre  verstorbenen  ehe- 
maligen Lehrer  und  Schüler  in  solcher  Weise  auch  im  Druck  alljährlich  darge- 
stellt. Das  Afranische  Ecce  (St.  Afra,  Fürstenschule  Meißen)  gibt  Russ,  das 
Grimmaische  (mit  Porträts)  Scheuffler,  das  Pförtner  ein  Lehrer  der  Landesschule 
Pforta  heraus  (alle  drei  käuflich  in  der  Geschäftsstelle  des  Vereins  ehemaliger 
Fürstenschüler,  Dresden,  Altmarkt  611  bei  Rechtsanw.  Brückner  &  Hientzsch). 
Für  die  Fortsetzung  und  Ergänzung  dieser  Arbeiten  ist  durch  Einsetzung  eines 
Stammbuchführers  seitens  des  Vereins  ehemaliger  Fürstenschüler  gesorgt  worden; 
der  „Stammbuchbote"  (jährlich  4  Nummern,  hsg.  v.  Pfr.  Kühn,  Hof  bei  Stauchitz, 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  14 


210 

Selbstverlag  des  Vereins,  gedruckt  bei  Philipp  in  Dresden,  auch  durch  die  Buch- 
handlung von  G.  Gensei  in  Grimma  zu  beziehen)  teilt  die  neu  bekannt  gewordenen 
Tatsachen  mit,  aber  vor  allem  wird  auf  die  unter  den  einzelnen  Zöglingen  der  An- 
stalten bestehende  Verwandtschaft  aufmerksam  gemacht,  wodurch  unmittelbar  eine 
große  Fülle  von  Tatsachen  erschlossen  und  bei  gleichnamigen  Personen  sofort 
die  richtige  verwandtschaftliche  Beziehung  aufgedeckt  wird.  Über  die  drei  säch- 
sischen Fürstenschulen  existieren  außerdem  folgende  Werke:  Lorenz,  Grimmenser 
Album  1850.  Im  Jahre  1900  erschien  als  Neubearbeitung  und  Fortsetzung  das 
„Grimmenser  Stammbuch",  bearbeitet  von  Fraustadt.  Das  „Afraner-Album"  von 
Aug.  Herrn.  Kreyßig  erschien  1876  (Meißner  Afraner-Album.  Verzeichnis  aller 
Schüler  der  Landesschule  von  1543—1875  an  der  Zahl  8422.  Meißen  1876. 
Neuherausgabe  von  Pf.  Lindner  in  Gottleuba  vorbereitet);  dazu  liegen  zwei 
Nachträge  aus  den  Jahren  1893  und  1900  vor.  Das  „Pförtner -Stammbuch 
1543 — 1893",  bearbeitet  von  Hoffmann,  wurde  1893  veröffentlicht;  hierzu  er- 
schienen zwei  Nachträge. 

Andere  Gymnasien,  z.  B.  die  von  Freiberg  und  Zittau  bringen  wenigstens 
kurze  Personalien  über  verstorbene  Schüler. 

Für  den  Familienforscher,  welcher  sich  mit  dem  Leben  von  Personen  der 
gelehrten  Stände  beschäftigt,  gehört  deren  Bildungsgang  auf  den  Universitäten 
unbedingt  zu  den  wissenswerten  Daten,  die  unter  Umständen  auf  andere  Vor- 
gänge schließen  lassen  oder  hinweisen.  Im  allgemeinen  haben  die  Personal-An- 
gaben in  den  Universitätsmatrikeln1)  folgenden  Inhalt: 

1.  Datum  der  Aufnahme  (dabei  oft  Angabe  des  Rektorats). 

2.  Vor-  und  Zunamen  des  Studenten  (Stand  des  Vaters  selten). 

3.  Vaterland,  bisweilen  Datum  und  Ort  der  Geburt. 

4.  Angabe,  ob  Handschlag  oder  Eid  über  Befolgung  der  akademischen  Vor- 
schriften geleistet  worden  ist. 

5.  Bisweilen  Fakultät  und  Abgang  in  der  Exmatrikel,  desgl.  Doktorpromotion. 

6.  Nachträgliche  zufällige  Eintragungen  über  spätere  Tätigkeit. 

Es  fragt  sich,  was  man  aus  diesen  Bemerkungen  schließen  kann?  Es  ist  zu- 
nächst die  Sicherheit,  daß  der  Betreffende  sich  studienhalber  vom  gegebenen  Zeit- 
punkt bis  auf  weiteres  in  der  Universitätsstadt  aufgehalten  hat.  Die  Exmatrikel 
ist  nämlich  sehr  selten  angegeben. 

Ferner  ist  man  berechtigt,  an  seinem  Geburtsort,  nota  bene  wenn  er  richtig 
und  genau  angegeben  ist,  auf  den  10  bis  30  Jahre  vor  der  Immatrikulation  zu- 
rückliegenden Geburtstag  forschen  zu  lassen  und  auf  Angabe  der  Eltern  und 
Paten  zu  hoffen. 

Bei  Unterlassung  des  Eides  kann  auf  ein  sehr  jugendliches  Alter  des  Imma- 
trikulierten geschlossen  werden  und  bei  Nachholung  des  Eides,  daß  er  dann  das 
eideswürdige  Alter  (ca.  16  Jahre)  erreicht  hatte. 


x)  Weissenborn,  E.,  Die  Universitätsmatrikeln  als  genealogische  Quellen.  Deutscher 
Herold  1906,  wieder  abgedruckt  in  O.  v.  Dassels  Familiengeschichtlichen  Blättern  1907.  — Hier 
teilweise  wiederholt  und  mit  Zusätzen  vermehrt. 


211 

Die  Fakultät  und  Randbemerkungen  über  späteres  Amt  geben  einen  Anhalt 
für  das  spätere  Leben,  wenn  der  Betreffende  nicht  anderswo  weiter  studierte 
oder  umsattelte. 

Die  Exmatrikel  über  den  Abgang  von  der  Universität  gewährt  einen  Hinweis 
auf  die  Zeit,  von  der  man  den  Gesuchten  auf  einer  anderen  Universität  oder  an 
einem  andern  Ort  im  Amt  zu  finden  hoffen  darf. 

Zur  Erleichterung  für  Forscher  ist  hierunter  eine  alphabetische  Aufzählung 
der  deutschen  und  benachbarten  Universitäten  erfolgt,  die  für  deutsche  Ge- 
schlechterforschung in  Frage  kommen  können.  Sie  enthält  das  Stiftungsjahr  oder 
die  Stiftungsjahre  bei  Unterbrechung  des  Bestehens  oder  verzögerter  Eröffnung 
und  bei  Aufhebung  das  Schlußjahr,  damit  der  Forscher  sofort  erkennen  kann,  ob 
nach  der  Studienzeit  eine  Immatrikulation  an  der  betreffenden  Universität  mög- 
lich war.  Die  Daten  der  Aufhebung  mittelalterlicher  und  selbst  neuzeitlicher 
Universitäten  haben  nicht  immer  nach  der  Jahreszahl  festgestellt  werden  können ; 
ein  Teil  litt  zuletzt  an  chronischem  Schwund  der  Hörer,  so  daß  schließlich  nur 
ganz  wenige  übrig  blieben,  weil  die  Lehrer  nichts  leisteten  und  nichts  für  die 
Unterhaltung  und  Neubelebung  geschah.  Sie  erloschen  dann  bisweilen  ohne 
Sang  und  Klang,  die  Kollegienhäuser  und  sonstiger  Besitz  fiel  dem  Fiskus  anheim 
und  wurde  anderweitig  verwertet. 

Es  folgen  ferner  Angaben  über  das  Erscheinen  der  gedruckten  Matrikeln 
nebst  Verfasser,  Druckort  und  Jahr,  um  durch  das  Heranziehen  dieser  in  den 
Bibliotheken  vorhandenen  Bücher  die  Feststellung  zu  erleichtern.  Danach  ist  an- 
gegeben, ob  in  der  Neuzeit  gedruckte  Personenverzeichnisse  erschienen  sind.  Zu- 
letzt folgen  die  Behörden,  bei  denen  die  geschriebenen  Matrikeln  der  früheren 
Zeit  aufbewahrt  werden  und  die  Auskunft  bzw.  Abschrift  von  der  Eintragung  er- 
teilen, damit  der  Forscher  sich  mit  seinen  Bitten  um  Auskunft  gleich  an  die 
richtige  Stelle  wenden  kann. 

Außer  den  aufgeführten  gedruckten  Matrikeln  gibt  es  aber  noch  eine  Anzahl 
Drucksachen,  die  auch  und  besonders  in  neuerer  Zeit  auf  die  Studienzeit  hin- 
weisen. Dies  sind  besonders  die  „Alten  Herren-Verzeichnisse"  der  Korps,  Burschen- 
schaften, Landmannschaften  und  sonstigen  schlagenden  und  nichtschlagenden  Ver- 
bindungen und  Vereine,  ebenso  Korps-  usw.  Zeitungen  aller  Jahrgänge.1) 

Aus  der  zahlreichen,  allgemeinen  Literatur  über  unsere  Universitäten  sei  ge- 
nannt: 

Die  deutschen  Universitäten;  für  die  Weltausstellung  in  Chicago  1893,  hrsg. 
von  W.  Lexis.  2  Bde.  Berlin  1893  (in  Bd.  1:  F.  Paulsen,  Wesen  und  geschicht- 
liche Entwicklung  der  deutschen  Universitäten). 


x)  Vgl.  z.  B.  Verzeichnis  der  lebenden  alten  Herren  des  Universitäts-Sängervereins  zu 
St.  Pauli  in  Leipzig,  hrsg.  von  Paul  Klemm  und  O.  Denecke,  Leipzig  1901.  —  Verzeich- 
nis der  alten  Burschenschafter  1903.  —  Kösener  Korpslisten  1898—1904,  hrsg.  von  Karl  Rü- 
gemer.  —  Verzeichnis  sämtlicher  Mitglieder  der  Uttenruthia.  Erlangen  1897.  —  Reichhaltig 
ist  das  „Verzeichnis  der  alten  Burschenschaften  nach  dem  Stande  vom  August  1893.  Im  Auf- 
trage der  Vereinigung  alter  Burschenschafter  gesammelt  und  herausgegeben  von  Vorort 
Marburg.  Leipzig,  Verlag  von  Karl  Jacobson"  (inzwischen  neu  aufgelegt).  Ein  ähnliches 
Verzeichnis  gab  1899  der  Vorort  Berlin  heraus  (Berlin,  Carl  Heymanns  Verlag). 

14* 


212 

Paulsen,  Geschichte  d.  gelehrten  Unterrichts.  2.  Aufl.  Leipzig  1896/97,  2  Bde.1). 

Falckenheiner,  Bibliographie  der  im  Druck  erschienenen  Universitäts- 
matrikeln. I.  Die  deutschen  Universitäten,  sowie  die  deutschen  Nationen  des 
Auslandes,  in  Heft  15  der  „Sammlung  bibliothekswissenschaftlicher  Arbeiten", 
hrsg.  von  Carl  Dziatzko.     Leipzig  1902. 

Bibliographie  der  deutschen  Universitäten  von  W.  Er  man  und  E.  Hörn, 
Leipzig  u.  Berlin  1904.  1.  Band.  Allgemeiner  Teil  (Kapitel  11:  Universitätslehre, 
12:  Universitätsbeamte,  13:  Der  Student  als  akademischer  Bürger).  2.  Band,  die 
gesamte  Literatur  über  50  deutsche  Universitäten  inkl.  ihrer  Literatur,  über  Per- 
sonal und  Matrikel  enthaltend.  Es  finden  sich  darin  Series  rectorum  et  professo- 
rum,  Catalogus  professorum,  Liste  des  professeurs,  Nachrichten  über  Lehrerpersonal, 
Studenten  und  ihre  Verbindungen,  Landsmannschaften,  Korps,  Burschenschaften, 
andere  schlagende  und  nichtschlagende  Vereinigungen,  Personalstand,  Gelehrten- 
geschichte, Selbstbiographien  ehemaliger  Universitätsangehöriger  und  außer  den 
Drucken  der  hierunter  aufgeführten  ganzen  Matrikeln  noch  folgende  Matrikel- 
auszüge, deren  voller  Titel  in  der  Bibliographie  selbst  aufgesucht  werden  muß, 
da  der  Raum  hier  nicht  dazu  ausreicht: 

Aachener  in  Basel,  Erfurt,  Heidelberg,  Marburg  und  Wittenberg. 

Altenburger  in  Wittenberg. 

Altmärker  in  Erfurt. 

Anhaltiner  in  Heidelberg,  Frankfurt  a.  O.,  Erfurt,  Tübingen. 

Augsburger  in  Heidelberg. 

Badener  in  Wittenberg. 

Balten  in  Gießen  und  Rostock. 

Baseler  in  Tübingen. 

Braubacher  in  Erfurt. 

Czechen  in  Wittenberg. 

Eichstädter  in  Heidelberg. 

Einbecker  in  Erfurt. 

Elberfelder  in  Heidelberg. 

Elsasser  in  Heidelberg. 

Erfurter  in  Köln. 

Esthländer  in  Göttingen,  Greifswald,  Frankfurt  a.  O.,   Jena,   Königsberg  und 

Wittenberg. 
Frankfurter  in  Erfurt,  Köln,  Tübingen,  Wittenberg. 
Gemündener  in  Erfurt. 
Hallenser  in  Basel  und  Tübingen. 

Hamburger  in  Erfurt,  Frankfurt  a.  O.,  Greifswald,  Wittenberg. 
Harzer  und  Nachbarn  in  Heidelberg. 
Hessen  in  Erfurt,  Köln  und  Prag. 

Horber  in  Erfurt,  Heidelberg,  Marburg  und  Wittenberg. 
Konstanzer  in  Heidelberg  und  Prag. 


*)  Weitere  Literatur  bei  Dahlmann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte, 
7.  Aufl.  von  Brandenburg,  Leipzig  1906,  Nr.  2022  ff.,  5424  ff. 


213 

Kurländer  in  Halle,  Qreifswald,  Frankfurt  a.  O.,  Königsberg. 

Lahnsteiner  in  Erfurt  und  Heidelberg. 

Lausitzer  in  Wittenberg. 

Livländer  in  Erfurt,  Heidelberg,  Göttingen,  Greifswald,  Frankfurt  a.  O.,  Jena, 
Köln,  Königsberg,  Marburg,  Prag,  Rostock  und  Wittenberg. 

Lübecker  in  Erfurt. 

Mähren  in  Wittenberg. 

Märker  in  Wittenberg. 

Magdeburger  in  Heidelberg,  Prag,  Tübingen  und  Basel. 

Meininger  in  Wittenberg. 

Mühlhäuser  in  Basel. 

Nassauer  in  Heidelberg  und  Prag. 

Niederländer  in  Heidelberg. 

Norweger  in  Erfurt,  Prag  und  Rostock. 

Oberschwaben  in  Wittenberg. 

Österreicher  in  Wittenberg. 

Pommern  in  Heidelberg  und  Straßburg. 

Reutlinger  in  Erfurt,  Heidelberg,  Tübingen  und  Wittenberg. 

Rheinländer  in  Prag. 

Schlesier  in  Erfurt. 

Schwaben  in  Göttingen. 

Schweizer  in  Köln. 

Sechsstädter  in  Frankfurt  a.  O. 

Siebenbürger  in  Frankfurt  a.  O.,  Heidelberg,  Jena  und  Wittenberg. 

Steinacher  in  Tübingen. 

Ulmer  in  Frankfurt  a.  O.,  Straßburg  und  Wittenberg. 

Ungarn  in  Heidelberg,  Jena,  Prag  und  Wittenberg. 

Urner  in  Freiberg  i.  Br.  und  Basel. 

Westfalen  in  Erfurt,  Marburg  und  Wittenberg. 

Württemberger  in  Frankfurt  a.  O.,  Heidelberg,  Bamberg,  Straßburg  und 
Wittenberg. 

Abo  (Finland),  Cathedralschule  1326— 1630.  Gymnasium  1630—1640;  Privat- 
schule, nach  Helsingfors  verlegt  und  zur  Universität  gestaltet  1829.  Lagus, 
Album  Studios.  Academiae  Aboensis  MDCXL  — MDCCCXXVII.  1.  Teil  Helsing- 
fors 1891,  2.  Teil  1895.  —  Leinberg,  Skolstaten  i  nuvarande  Abostift.  Jyvas- 
kyla  1893. 

Agram  (Zagreb),  alte  Jesuitenschule,  1776  regia  scientiarum  academia,  1850 
Rechtsakademie,  1871,  1874  Universität  in  kroatischer  Sprache.  Die  alten  Matri- 
keln sind  nicht  gedruckt.  Personal- Verzeichnisse  seit  1874/75.  Auskunft  über  die 
ungedruckten  Matrikeln  erteilt  der  Universitätssekretär. 

Alcalä  de  Henares  1499—1807. 

Altdorf,  Gymnasium  1575,  akademisches  Gymnasium  1578 — 1622.  Universität 
1623,  mit  Erlangen  vereinigt  1807,  siehe  Georg  Andreas  Wills  Geschichte  und 
Beschreibung  der  Nürnbergischen  Universität  Altdorf,  2.  Ausg.  von  Christ.  Conr. 
Nopitsch,  Altdorf.     Der  Fränkische  Geschichtsverein    will    die  Matrikel   in.  den 


214 

nächsten  Jahren  drucken  lassen.  Auskunft  über  die  ungedruckte  Matrikel  erteilt 
auf  kurze  Fragen  die  Universitätsbibliothek  zu  Erlangen,  auch  kann  sie  auf  der 
Bibliothek  eingesehen  werden. 

Amsterdam  1632.  Album  Academicum  van  het  Athenaeum  et  Universiteit 
Amsterdam,  Amsterdam  1882,  Erven  H.  Munster  &  Zoon,  enthält  Professoren  1632 
bis  1882  (alphabetisch  geordnet),  Studiosi  1799—1822,  Studiosi  des  Seminariums 
des  Wiedertäufer,  1692 — 1799,  Liste  der  Studiosen,  welche  versäumten,  Namen 
anzugeben  1879—1881.  Kolleglisten  des  Professors  M.  H.  L.  Cras  jur.  doct.  1771 
bis  1802,  Kollegliste  1795  des  Professors  J.  H.  von  Swinden.  Keine  Personalver- 
zeichnisse der  Neuzeit.  Auskunft  erteilt  der  Pedel  der  Universität  von  Amsterdam. 

Avila  1482—1808. 

Bamberg  1585,  aufgehoben  1803,  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt.  Auskunft 
erteilt  das  Kgl.  Lyzeum  und  das  Kgl.  Kreisarchiv  zu  Bamberg. 

Barcelona  1450. 

Basel  1460.  Vis  eher,  W.,  Geschichte  der  Universität  Basel  von  d.  Gründg. 
1460  bis  zur  Reformation  1529.  Basel  1860.  —  Thommen,  R.,  Geschichte  der 
Universität  Basel  1532—1632.  Basel  1889.  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt. 
Personalverzeichnisse  seit  1872.     Auskunft  erteilt  die  Universitätsbibliothek. 

Berlin  1809.  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt.  Akademische  Auskunftsstelle  zur 
Erteilung  von  Auskünften  auf  Anfragen  wissenschaftlicher  Art.  Vorsteher:  Prof. 
Wilh.  Paszkowski. 

Bern  1834.  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt.  Personalverzeichnisse  seit  1840. 
Auskunft  erteilt  die  Universitätskanzlei. 

Bologna  1119.  Acta  Nationis  Germanicae  Bononiensis  Universitatis  (1289  bis 
1543)  von  E.  Friedlaender,  und  C.  Malagola.  Berlin  1887,  mit  aiphabet. 
Register.  Deutsche  Studenten  in  Bologna  (1289 — 1562).  Biographischer  Index 
zu  den  Acta  nationis  Germanicae  universitatis  Bononiensis.  Im  Auftrage  der 
K.  Preuß.  Akademie  d.  Wiss.  bearb.  von  Gustav  C.  Knod.  Berlin,  R.  v.  Decker, 
1899.  —  I  Roduli  dei  lettori  legisti  e  artisti  dello  studio  Bolognese  dal  1384 
el  1799  pubbl.  dal  Umberto  Dallari.  Bologna,  Tip.  Merlani  Vol.  1,  1888; 
Vol.  2,  1889;  Vol.  3,  1,  1891  =Monumenti  istorici  pertinenti  alle  provincie  della 
Romagna,  Serie  2.  —  A.  LuschinvonEbengreuth,  Vorläufige  Mitteilungen  über  die 
Geschichte  deutscher  Rechtshörer  in  Italien  (bis  1630).  Wien  1893  (Sitzungsber.  der 
Wiener  Akad.  127,  Bd.  1892.  Hier  S.  87 ff.  ein  alphabetisches  Verzeichnis  von 
7542  Familiennamen  der  bisher  von  ihm  ermittelten  14  303  Scholaren).  — 
Grotefend,  Mecklenburger  a.  d.  Universität  Bologna,  AMG  1888.  —  Pfoten- 
hauer, Schlesier  auf  der  Universität  Bologna,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Gesch.  u.  Altert. 
Schlesiens,  Bd.  38,  S.  433 ff.;  Bd.  39,  S.  268 ff. 

Bonn,  Kurkölnische  Akademie  1777 — 78,  Universität  1786,  eingegangen  1800, 
neu  errichtet  1818  als  Ersatz  für  Duisburg,  Köln  und  Trier.  Matrikeln  sind  nicht 
gedruckt.  Personalverzeichnisse  seit  ca.  1820.  Auskunft  erteilt  das  Universitäts- 
sekretariat. 

Braunsberg,  Lyceum  Hosianum  1568 — 1807,  erneut  1818.  Matrikeln  sind 
nicht  gedruckt,   Personalverzeichnisse  nicht  vorhanden.    Auskunft  erteilt  mit  vor- 


215 

vorheriger  Genehmigung  des  Kurators  der  Hochschule  (des  Oberpräsidenten  der 
Provinz  Ostpreußen)  das  Rektorat  oder  ein  von  demselben  beauftragter  Kandidat. 

Breslau,  städtisches  Gymnasium  1505,  Leopoldina  2  Fakultäten,  neu  errichtet 
1811  (vgl.  Frankfurt  a.  O.).  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt.  Personalverzeichnisse 
seit  1825.    Auskunft  erteilt  das  Universitätssekretariat  (auch  für  Frankfurt  a.  O.). 

Brunn  1779 — 1783,  bisher  in  Olmütz,  dann  wieder  in  Olmütz. 

Brüssel  1834. 

Buda-Pest  (1554,  seit  1635  in  Tirnau),  1777  in  Ofen,  1784  in  Pest. 

Bützow  s.  Rostock. 

Cambridge  1218—31.  Book  of  Matriculations  and  Degrees  1851— 1900  Uni- 
versity  Press.  Cambridge.  Cambridge  university  Calender,  jährlich  veröffentlicht 
von  Deigthon,  Beck  &  Co.,  enthält  die  Namen  fast  aller  lebenden  Graduierten 
und  Untergraduierten.     Auskunft  erteilt  the  Registrary  of  the  University. 

Cassel,  Universität  1633 — 1653,  dann  mit  Marburg  vereinigt.  Dr.  C.  Fr. 
Webel,  Geschichte  der  städtischen  Gelehrtenschule  zu  Cassel,  Cassel  1846;  Bei- 
lage A:  Verzeichnis  derjenigen  Casselaner,  welche  in  den  Albums  der  Universität 
Erfurt  (1392—1528),  Wittenberg  (1502—1528)  und  Marburg  (1527—1538)  als 
Studiosen  eingetragen  sind.  —  Wilh.  Falkenheiner,  Die  Annalen  und  die 
Matrikel  der  Universität  Cassel  1633 — 1652,  in  der  Zeitschr.  des  Vereins  für 
hessische  Geschichte  und  Landeskunde,  Bd.  18,  1893.     S.  auch  Marburg. 

Christiania  1811.  Det  Kgl.  Norske  Frederiks  Universitets  Aarsberetning  samt 
Universitäts-Matrikel  seit  1842.  Dies  Buch  verzeichnet  die  in  die  Matrikel  auf- 
genommenen Studenten    mit  Geburtsdaten    und  Eltern   nebst  Prüfungszeugnissen. 

Coimbra  1288. 

Czernovitz  1875.  Anton  Norst,  Alma  mater  Francisco-Josephina,  Festschrift 
Czernovitz  1900.  Personalverzeichnis  des  akadem.  Lehrkörpers  seit  1875.  Aus- 
kunft erteilt  die  K.  K.  Quästur  der  Universität. 

Deventer,  Akademie  der  niederländischen  Prov.  Oberyssel.  D.  G.  van  Epen, 
Haag,  Pratizijushoek,  erteilt  Auskunft  gegen  Portovergütung. 

Dijon  1722. 

Dillingen,  Kollegium  1548—49.  St.  Hieronimus-Universität  1554,  1803  auf- 
gelöst.  Geschichte  der  ehemal.  Universität  Dillingen  1549 — 1804  von  Dr.  Thomas 
Specht.  Freiburg  i.  Br.  1902,  Bd.  I.  —  Quellen  zur  Geschichte  der  Universität 
Dillingen  (Jahrb.  d.  hist.  Ver.  Dillingen  12).  —  Matrikeln  der  Universität  Dillingen 
(ebenda  8,  vgl.  J.  Schlecht  ebenda  9).    Auskunft  erteilt  das  Kgl.  Lyceum  Dillingen. 

Dorpat,  ursprünglich  schwedische  Universität  1632 — 1665  und  1690 — 1710. 
Die  Matrikel  für  beide  Jahresfolgen  ist  herausgegeben  von  Th.  Beise  in  den 
Mitteilungen  aus  dem  Gebiet  der  Geschichte  Liv-,  Esth-  u.  Kurlands  Bd.  8.  Riga 
1857.  Neu  errichtet  1802,  jetzt  Jurjew  genannt.  —  Hasselblatt  und  Otto,  Album 
acad.  der  Kaiserl.  Russischen  Universität  Dorpat.  Dorpat  1889.  —  Hasselblatt, 
Die  Ehrenlegion  der  14000  Immatrikulierten.    Jurjew  (Dorpat).    1892. 

Dublin  1591. 

Duisburg  1654—55,  aufgehoben  18./10.  1818.  W.  Varges,  Die  Universität 
Duisburg  (Germania,  Zeitschr.  f.  Kult.-Gesch.  1).  Matrikel  ist  nicht  gedruckt. 
Auskunft  erteilt  die  Universitätsbibliothek  zu  Bonn.     S.  Bonn. 


216 

Ellwangen,  Kath.  Landes-Universität  1812 — 1817,  dann  als  kath.  theol.  Fakultät 
mit  Tübingen  vereinigt. 

Erfurt  1392,  aufgehoben  1816.  Dr.  Weißenborn,  Akten  der  Erfurter  Uni- 
versität, nebst  Universitätsmatrikel,  1.  Teil  1392—1492,  2.  Teil  1492—1636. 
3  Bde.  Halle  1881  —  1889.  —  Q.  Bauch,  Die  Universität  Erfurt  im  Zeitalter 
des  Frühhumanismus.  —  Jordan,  Verzeichnis  der  in  Erfurt  studierenden  Mühl- 
häuser (1392—1636),  MGB  5.  —  Wilh.  Sillem,  Studenten  aus  Hamburg  und 
den  Nachbargebieten  in  Erfurt  1492—1686,  ZHbG  8.  Auskunft  erteilt  die  Kgl. 
Bibliothek  zu  Erfurt. 

Erlangen  1743.  Keine  gedruckte  Matrikel.  Personalstand  der  Friedrich- 
Alexander-Universität  Erlangen  1742 — 1843.  Erlangen  1843.  Augsburger  Studenten 
auf  der  Universität  Erlangen  (1742 — 1827).  Personalverzeichnis  seit  1380  bzw. 
1835 — 36.  Auskunft  erteilt  das  Universitätssekretariat,  auch  wird  Einsicht  an 
Ort  und  Stelle  gestattet. 

Franeker,  niederländische  Provinz  Friesland,  Universität  von  1585 — 1811.  Die 
gedruckte  Matrikel  ist  bei  Herrn  D.  G.  van  Epen  in  Haag,  Praktizijushoek,  in 
Bearbeitung.     Derselbe  erteilt  Auskunft  gegen  Portovergütung. 

Frankfurt  a.  O.  1506,  nach  Breslau  verlegt  1811.  Akten  und  Urkunden  der 
Universität  Frankfurt  a.  O.  Hrsg.  von  G.  Kaufmann  und  G.  Bauch.  Breslau 
1897ff.  Matrikel  im  Universitätsarchiv.  —  Dr.  Friedländer,  Matrikel  der  Uni- 
versität Frankfurt  a.  O.  Leipzig  1887*  3  Bde.  u.  Erg.-Bd.  4.  —  G.  Bauch, 
Das  älteste  Dekanatsbuch  der  philosophischen  Fakultät  an  der  Universität  Frank- 
furt, JSs  74,  Abt.  3,  1896,  S.  13,  1897,  S.  17. 

Freiburg  i.  Br.  1460.  H.  Schneider,  Geschichte  der  Albert-Ludwigs-Uni- 
versität  zu  Freiburg  i.  Br.  3  T.  Freiburg  1857 — 60.  Die  Matrikel  von  1460  bis 
1656  hat  Hermann  Mayer  in  Arbeit.  Band  I  seiner  Ausgabe  (Einleitung  und 
Text)  erschien  Freiburg  1907.  —  Im  XIII.  Bd.  der  Zeitschr.  der  Gesellsch.  f.  Bef. 
d.  Geschichtskunde  von  Freiburg  ist  enthalten:  Mitteilungen  aus  den  Matrikel- 
büchern der  Universität  1501 — 1584  von  Ed.  Winkelmann.  Personalverzeichnisse 
seit  1822 — 23.  —  J.  König,  Die  Professoren  der  theologischen  Fakultät  zu  Frei- 
burg i.  Br.  1470 — 1870  (Freiburger  Diözesanarchiv  Bd.  27).  Amoenitates  literariae 
Friburgenses  (von  Riegger),  Ulmae,  A.  L.  Stettinius  1775;  Beiträge  zur  Geschichte 
der  Universität  Freiburg:  Rektorat  und  Prorektorat  von  König,  in:  Freiburger 
Diözesanarchiv  Bd.  23,  1893,  S.  61  ff.  —  M.  Gmelin,  Verzeichnis  der  Studierenden 
zu  Freiburg  und  Heidelberg,  aus  Orten,  die  jetzt  zum  Königreich  Württemberg 
gehören,  WVL  2,  177 ff.  Auskunft  erteilt  Dr.  Hermann  Meyer,  Professor  am 
Bertholdsgymnasium  in  Freiburg  i.  Br. 

Freiburg  i.  d.  Schweiz  1886.     Auskunft  erteilt  die  Universitätskanzlei. 

Fulda,  Universität  19./8.  1734—1804,  dann  Gymnasium. 

Genf  1559,  erneut  1873.  Le  livre  du  recteur,  Catalogue  des  etudiants  de 
l'academie  de  Geneve  de  1589—1859.  Ed.  de  Fort,  Revilliod  et  Fick,  Geneve 
1860.   Liste  des  Etudiants  seit  1875  erscheinend. 

Gent  1816. 

Gießen  1608.  Dr.  Ernst  Klewitz  und  Dr.  Karl  Ebel,  Die  Matrikeln 
der   Universität    Gießen    1608—1707.     Gießen  1898    (aus   Mitteil,    des  Oberhess. 


217 

Gesch.- Ver.  N.  F.  Bd.  2 — 6,  1890 — 96).  Die  ungedruckten  Matrikeln  liegen  auf 
der  Universitätsbibliothek.  Personalverzeichnisse  seit  1885.  Auskunft  erteilt  die 
Universitätskanzlei. 

Göttingen  1734 — 37.  J.  S.  Pütter,  Versuch  einer  akademischen  Gelehrten- 
geschichte der  Universität  Göttingen  von  Saalfeld  und  Oesterley.  4  T. 
Göttingen  1765 — 1838.  Göttinger  Professoren,  Gotha  1872.  —  Beiträge  zur  Ge- 
lehrten-Geschichte Göttingens  (Festschr.  zur  Feier  des  150 jähr.  Bestehens  der 
Kgl.  Gesellsch.  der  Wissensch.  zu  Göttingen).  Berlin  1901.  Matrikeln  sind  nicht 
gedruckt.  Personalverzeichnisse  seit  1763.  Auskunft  erteilt  das  Universitäts- 
sekretariat. 

Granada  1531. 

Graz,  Stiftung  1585,  Eröffnung  1586,  1826  neue  Universität  mit  drei  Fakul- 
täten, seit  1863  Volluniversität.  Matrikel  ist  nicht  gedruckt.  Personalverzeichnis 
erscheint  nicht.     Auskunft  erteilt  das  Rektorat. 

Greifswald  1456.  J.  G.  L.  Kosegarten,  Gesch.  d.  Univ.  Greifswald.  Greifs- 
wald 1857.  BS  44  i.  d.  Sammlung  der  Vitae  Pommeranorum :  Greifswalder  Pro- 
fessoren. —  Dr.  Friedländer,  Matrikel  der  Universität  Greifswald  1476—1700. 
2  Bde.  Leipzig  1874,  Verl.  S.  Hirzel.  Personalverzeichnisse  seit  1844.  Auskunft 
erteilt  die  Universitätsbibliothek. 

Grenoble  1339. 

Groningen  1614. 

Habana  1722. 

Halle  1694.  Damit  vereinigt  Wittenberg  1817.  W.  Schrader,  Geschichte 
der  Friedrichs-Universität  zu  Halle.  2  T.  Berlin  1894.  —  J.  Conrad,  Die 
Statistik  der  Universität  Halle  während  d.  200  Jahre  ihres  Bestehens  (in:  Fest- 
schrift d.  Univ.  Halle).  Jena  1894.  Matrikel  ist  nicht  gedruckt.  —  Schilling, 
Rud.  Freiherr  von,  Die  an  der  Kgl.  preußischen  Friedrichs-Universität  zu 
Halle  a.  S.  1690 — 1785  immatrikulierten  baltischen  Edelleute,  Jahrb.  f.  Genealogie, 
Heraldik  und  Sphragistik  1897.  Mitau  1898,  S.  50f.  Personalverzeichnis  seit 
1825.     Auskunft  erreilt  die  Universitätsbibliothek. 

Harderwijk  (Niederlande)  1600 — 1818.  D.  G.  van  Epen  im  Haag,  Praktizijns- 
hoek,  Album  studiosorum  academiae  Gelro  Zutphonicae  1648 — 1818.  Haag  1904. 
D.  G.  van  Epen  besitzt  das  Liber  doctorum  und  erteilt  Auskunft  darüber  gegen 
Portovergütung.     (Man  promovierte  gegen  —  Zahlung.) 

Heidelberg  1386,  ern.  1803.  G.  Toepke,  Matrikel  v.  1386—1846.  5  Bde. 
1884 ff.,  Verl.  d.  Univ.  —  J.  F.  Hautz,  Geschichte  der  Universität  Heidelberg. 
2  Bde.  Mannheim  1862,  64.  —  H.  Thorbecke,  Geschichte  der  Universität 
Heidelberg,  Abteilung  I,  1386 — 1449.  Heidelberg  1886.  —  Ed.  Winkelmann, 
Urkundenbuch  der  Universität  Heidelberg.  2  Bde.  Heidelberg  1886.  —  Kurt 
Klemm,  Die  Helvetia  in  Heidelberg  von  1811,  Akademische  Monatshefte  Nr.  272 
vom  1.  Dezember  1906.  Personalverzeichnis  seit  Beginn  des  19.  Jahrhunderts. 
Auskunft  erteilt  die  Große  Universitätsbibliothek.     Vgl.  auch  unter  Freiburg. 

Helmstedt,  Stiftung  1575,  Eröffnung  1576—1809.  VI.  Jahrgang  des  hand- 
schriftlichen Jahrbuchs  des  Vereins  f.  geschichtl.  Hilfswissenschaften  a.  d.  Uni- 
versität Leipzig  „Roter  Löwe";  S.  211 — 226   enthält  Auszüge  d.  Matr.  der  Univ. 


218 

Helmstedt  v.  Paul  Georg  Herold,  stud.  jur.  Das  sog.  Album  von  Helmstedt 
wird  von  dem  Herzogl.  Landeshauptarchiv  zu  Wolfenbüttel  aufbewahrt,  welches 
auch  Auskunft  erteilt. 

Helsingfors  (Finland)  1829  aus  Abo  dorthin  verlegt,  vgl.  oben  unter  Abo. 

Herborn  1584  —  1817  aufgehoben.  Die  Nassauer  Drucke  der  Kgl.  Landes- 
bibliothek in  Wiesbaden  von  A.  v.  d.  Linde.  I.  Bd.  S.  340— 496,  Wiesbaden  1882, 
enthalten  die  Herborn  er  Hochschul-Matrikel  v.  1584 — 1726.  Matricula  studiosorum 
scholae  Herbornensis.  —  Neuausgabe  wird  von  der  historischen  Kommission  für 
Nassau  bearbeitet.  Auskunft  erteilt  die  Direktion  des  Kgl.  theol.  Seminars  zu 
Herborn. 

Ingolstadt  1472,  1782— 92  Lyceum,  nach  Landshut  verlegt  1800,  von  hier  nach 
München  1826.  Fr.  X.  Freninger,  Das  Matrikelbuch  der  Universität  Ingolstadt- 
Landshut-München,  Rektoren,  Professoren,  Doktoren  1472  —  1872,  Kandidaten 
1772—1872.  München  1872.  In  alphab.  Folge.  Der  ältere  Teil  der  Ingolstädter 
Matrikel  ist  im  Jahre  1905  im  Druck  erschienen.  Personalverzeichnis  seit  1826. 
Auskunft  erteilt  das  Universitätsarchiv  in  München. 

Innsbruck  1673,  Akademie  mit  vier  Fakultäten,  1782  —  1792  Lyceum, 
1792—1810  Universität  mit  drei  Fakultäten,  1810  aufgehoben,  1826  mit  zwei 
Fakultäten  neu  eröffnet,  1869  Volluniversität.  Die  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt 
und  befinden  sich  im  Universitätsarchiv.  In  der  Zeit  der  tirolischen  Befreiungs- 
kriege und  später  bestehen  Lücken.  Eine  Kommission  von  drei  Historikern 
ordnet  die  Akten.  Zeit  der  Vollendung  ist  unbestimmt.  Personalverzeichnisse 
seit  1827,  enthalten  nur  die  Professoren.  Vgl.  Geschichte  d.  Univ.  i.  Innsbruck 
seit  ihrer  Entstehung  bis  1860  v.  J.  Probst.  Innsbruck  1869.  Auskunft  erteilt 
das  Sekretariat. 

Jena  1558.  Günther,  Lebensskizzen  der  Professoren  der  Universität  Jena 
s.  1585 — 1858.  Jena  1858.  Keine  gedruckte  Matrikel.  Die  Universität  von  Ende 
Juli  1578  bis  9.  März  1579  wegen  der  in  der  Umgegend  herrschenden  Pest  nach 
Saalfeld  verlegt.  S.  unter  Saalfeld.  Es  ist  ein  bis  zum  Jahre  1826  reichendes 
alphabetisches  handschriftliches  Namensverzeichnis  vorhanden.  Personalverzeichnis 
s.1826.     Auskunft  erteilt  die  Universitätsbibliothek. 

Kiel  1665.  Chronik  der  Universität  Kiel  und  der  Gelehrtenschulen  in  Schlesr 
wig-Holstein,  mit  alphab.  Verz.  d.  Stud.  Kiel.  H.  Ratjen,  Geschichte  der  Univer- 
sität Kiel  (s.  1665).  Kiel  1870.  Mit  alphab.  Regist.  Personalverzeichnis  s.  1854. 
Auskunft  erteilt  die  Registratur  der  Universitätskanzlei. 

Klausenburg  1872. 

Köln  a.  Rh.,  1388/89,  städtische  Universität,  aufgehoben  1797  resp.  1813  und 
in  ein  Lyzeum  verwandelt.  F.  J.  v.  Bianco,  Die  alte  Universität  Köln.  Köln  1855. 
—  H.  Keussen,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Kölner  Universität,  WZ  18.  — 
Die  Matrikel  der  Universität  Köln  1389—1559,  bearb.  von  H.  Keussen,  B...1 
(1389—1466).  1.  Hälfte  unter  Mitwirkung  von  W.  Schmitz.  2.  Heft  Register. 
Bonn  1892.  Die  Rotuli  der  Kölner  Universität.  (Mitteil.  a.  d.  Stadtarchiv  von 
Köln.  B.  20).  —  Crecelius,  W.,  Aus  der  I.Matrikel  der  Universität  Köln,  VJH  7. 
Auskunft  erteilt  das  Universitätssekretariat  Bonn. 

Königsberg,  15.8.1544.    D.  H.  Arnoldt,  Historie   der  Königsbergischen  Uni- 


219 

versität,  2  B.  Königsberg  1746.  Der  Druck  der  Matrikeln  ist  in  die  Wege  ge- 
leitet. Die  Zeitschrift  f.  d.  Gesch.  u.  Altertumskunde  Ermelands  von  Dr.  Fr.  Hipler, 
Braunsberg  1894,  enthält  u.  a.:  Die  Ermeländischen  Studenten  an  der  Albertina 
zu  Königsberg  von  Fr.  Hipler.  Außerdem  s.  K.  Bogun,  Stammbuchsammlung 
i.  d.  Stadtbibliothek  zu  Königsberg,  Sonderabdruck  a.  d.  „Vierteljahrsschrift"  1901. 
Personal -Verzeichnis  s.  1787,  als  Manuskript  gedruckt.  Akademisches  Erinnerungs- 
buch für  die,  welche  in  den  Jahren  1787 — 1817  die  Königsberger  Universität  be- 
zogen haben.  Königsberg  1825,  Härtung.  Hrsg.  ist  G.  F.  Härtung.  Enthält 
S.  8— 14  die  Namen  der  Rektoren  und  Prorektoren,  sowie  die  Anzahl  der  jährlich 
immatrikulierten  Studierenden  von  1544—1787,  S.  17—226  ein  Verzeichnis  der 
Studierenden  von  1787—1817  mit  Index  S.  227  ff.  —  Akademisches  Erinnerungs- 
buch für  die,  welche  in  den  Jahren  1817 — 1844  die  Königsberger  Universität  be- 
zogen haben.  Hrsg.  bei  Gelegenheit  der  3.  Säkularfeier  der  Universität  Königs- 
berg (Hrsg.  G.  F.  Härtung)  1844.  Enthält  S.  1—174  ein  Verzeichnis  der  Stu- 
dierenden von  1817 — 1844  mit  Index  S.  175 — 186.  Alphabet.  Verzeichnis  des  Lehr- 
personals auf  der  Albertina  von  1825  —  1844,  S.  187—194.  Auskunft  erteilt  das 
Universitätssekretariat. 

Kopenhagen  1475,  erneuert  1611.  Kjöbenhavns  Universitets  Matrikel  v. 
S.  B.  Smith.  Kopenhagen  1890—94.  2  Bde.,  I.  (1611—67)  u.  II.  (1667—1740). 
Ohne  aiphabet.  Register. 

Krakau.  Gegründet  1364,  erneuert  1400.  Album  studiosorum  universitatis 
Cracoviensis.  Tom.  1  (ab  a.  1400  ad  a.  1489).  Cracoviae  1887  ed.  Zegota 
Pauli  et  Boleslaus  Ulanowski.  Tom.  2  (ab  a.  1490  ad  a.  1551)  ed.  Adam 
Chmiel.  Ebd.  1892. —  Auszüge:  Das  älteste  Matrikelbuch  der  Universität  Krakau. 
Beschreibung  und  Auszüge,  mitgeteilt  durch  Heinrich  Zeissberg.  Festschrift 
zur  400 jähr.  Jubelfeier  der  Ludwig-Maximilians-Universität  zu  München.  Inns- 
bruck, Wagner  1872.  Deutsche  Scholaren  in  Krakau  in  der  Zeit  der  Renaissance, 
1460—1520,  von  G.  Bauch.  Breslau,  M.  u.  H.Marcus,  1900  =  78.  Jahresbericht 
der  Schlesischen  Gesellschaft  für  vaterländische  Kultur.  1900.  3.  Abt.  S.  1  ff. 
Dazu  Kasimir  von  Morawski,  Historya  Uniwersystetu  Jagiellohskiego  (Geschichte 
der  Universität  Krakau).  Krakau  1900.  Personal -Verzeichnis  s.  1850.  Auskunft 
erteilt  die  Universitätskanzlei. 

Kulm  1366.  Die  Stiftung  wurde  erst  1554  ausgeführt,  aber  ist  nicht  weit 
gediehen.   Verbleib  der  Matrikel  ist  unbekannt. 

Landshut  1800,  wurde  1826  nach  München  verlegt,  siehe  das  für  Ingolstadt 
Gesagte.  General-Repertorium  über  sämtliche  an  der  Ludwig-Maximilian  Univer- 
sität Landshut  1800—1826  immatrikulierten  Studenten.  Friedberg  1861.  Aus- 
kunft erteilt  das  Universitäts-Archiv  in  München. 

Lausanne,  1536  Akademie,  1890  Universität. 

Leiden  (Leyden)  1575.  Album  studiosorum  Lugduno-Bataviae  acad.  1575 — 1875 
von  G.  de  Rieu.  Haag  1875,  mit  aiphabet.  Register.  Personal -Verzeichnis  s.  1877 
im  Jaarbock  d.  Ryks-Universiteit  to  Leiden,  Auskunft  erteilt  der  Sekretär  des 
Senats. 

Leipzig  1409.  F.  Zarncke,  Die  urkundlichen  Quellen  z.  Gesch.  d.  Univ.  Leipzig 
(Abh.  d.  Ges.  d.  Wiss.  zu  Leipzig  1857)  und  in  Kl.  Zeitschriften  B.  2.  —  Th.  Dro- 


220 

bisch,  Beiträge  zur  Statistik  der  Universität  Leipzig  (Ber.  üb.  d.  Verhandl.  d.  Kgl. 
Gesellsch.  d.  Wissensch.  zu  Leipzig  1848,  60  ff.  u.  1849,  69  ff.).  Die  Anfänge  der 
Univers.  Leipzig.  Pers.-Verz.  v.  1409 — 1419.  Aus  den  ältest.  Matr.  d.  Univers,  zu- 
sammengestellt v.  Paul  Wilh.  Ullrich,  Werdau  1894.  VI.  Jahrg.  1881  des  hand- 
schriftl.  Jahrbuchs  des  Vereins  geschichtlicher  Hilfswissenschaften  an  der  Univers. 
Leipzig  „Roter  Löwe".  S.  227 — 288  Matrikel  d.  Univers.  Leipzig,  Auszüge  aus  der- 
selben a.  d.  Jahren  1537 — 1877  v.  Max  Schmidt,  stud.  med.,  und  Paul  Wilhelm 
Ullrich,  stud.  hist.  —  Georg  Erler,  Die  Matrikel  der  Univers.  Leipzig  m.  Re- 
gister. I.  Die  Immatrikulierten  von  1409—1559.  Leipzig  1895—99.  3  Bde.  Die 
in  Leipzig  von  1409 — 1600  studierenden  Aachener  v.  Loersch,  AG  13.  Die  ge- 
druckte Matrikel  erscheint  1909  zum  500  jährigen  Bestehen  der  Universität  Leipzig. 
Die  theologischen  Promotionen  an  der  Universität  Leipzig  (1428 — 1539)  von 
Th.  Brieger.  Leipzig  1890.  Personalverz.  s.  1824.  —  H.  Wuttke,  Collegium 
beatae  virginis  in  universitate  Lipsiensi.  Leipzig  1859.  —  E.  G.  Gersdorf,  Die 
Rektoren  der  Universität  Leipzig.  Denkschrift  zum  2.  Juni  1869,  MDGL  5.  — 
P.  Pfotenhauer,  Schlesier  als  Rektoren  der  Universität  Leipzig  in  dem  ersten 
Jahrh.  ihres  Bestehens,  Ztschr.  des  Ver.  f.  Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens  XVII,  1883, 
S.  177  ff.  —  Alois  John,  Egerer  Studenten  an  der  Leipziger  Universität  (141 3— 1556). 
Eger,  Selbstverlag  1907.     Auskunft  erteilt  der  Universitätsrat. 

Lemberg  (Lwow,  Galizien,  Österr.-Ung.)  gegr.  1784,  reorg.  1817,  früher  mit 
deutscher,  seit  1871  mit  polnischer  Unterrichtssprache.  Es  besteht  ein  Personal- 
Verzeichnis  der  Professoren  und  Dozenten.  Auskunft  erteilt  die  Kanzlei  der 
Universität. 

London  1836. 

Löwen  (Louvain)  1426,  erneut  1793,  ausgesprochen  katholisch  seit  1835.  Matricule 
de  Puniversite  de  Louvain  (1426 — 1433)  v.  E.  Reusens.  Bruxelles  1903.  Mit  aiphabet. 
Register.  Union  des  etudiants  anversois  ä  Louvain  par  E.  Lalone  dans  les  annales 
de  l'academie  royale  d'archeologie  de  Belgique  Nr.  51  ff.,  583  ff.  La  congregation 
des  theologiens  campinois  par  J.  Wils.  Louvain  1905.  In  Vorbereitung:  Natio 
inclyta  Germanica  par  J.  Wils.  Im  Jahrbuch  der  Universität  werden  s.  1837  die 
Ergebnisse  der  Examina  veröffentlicht.  Auskunft  erteilt  das  Kgl.  Archiv  in  Brüssel 
oder  die  Kgl.  Bibliothek  in  Louvain. 

Lund  (Schweden)  1666.  M.  Weibull  och  E.  Tegner,  Lunds  universitet 
historia.   2  Bde.,  1868.    Publ.  Acta  universitatis  Lundensis. 

Lüttich  1817. 

Madrid  1508. 

Mainz  1476 — 77.  F.  W.  E.  Roth,  Niederrheinische  Gelehrte  an  der  Mainzer 
Universität  vom  15. — 17.  Jahrh.  (Beitr.  z.  Gesch.  des  Niederrheins  14);  ders., 
Z.  Gesch.  der  Juristenfakultät  zu  Mainz  im  15.  u.  16.  Jahrh.  (J.  d.  Savigny-Stiftg. 
f.  RG.  Germ.  Abt.  1902).  —  Ein  Verzeichnis  graduierter  Philosophen  von  1565  bis 
1618  findet  sich  in:  Nomina  reverendorum  .  .  dominorum  qui  .  .  suprema  eiusdem 
laurea  vel  condecorati  vel  academico  culculo  ea  digni  iudicati  fuerunt  (Mainz  1568). 
Auszüge  aus  der  Matrikel  bei  Henr.  Knodt,  De  Moguntia  litterata  commentationes 
historicae  (Mainz  1751).  Die  ungedruckten  Matrikeln,  soweit  sie  erhalten,  werden 
im  Großh.  Haus-  u.  Staatsarchiv  in  Darmstadt  aufbewahrt. 


221 

Manila  1605. 

Marburg  1527.  K.  W.  Justi,'  Grundzüge  einer  Geschichte  der  Universität 
Marburg.  Marburg  1827.  —  Mirbt,  Die  katholisch-theologische  Fakultät  zu 
Marburg,  Marburg  1905.  —  Catalogus  studiosorum  scholae  Marpurgensis  per 
annos  1527 — 1628  descriptus  ed.  Julius  Caesar.  Marburgi,  Elwert,  1875  bis 
1887.  Pars  I,  1527—1547,  eb.  1775.  Pars  II,  1547—1571,  eb.  1877.  Pars  III, 
1571 — 1604.  Accedunt  Guilelmi  et  Ludovici  Landgraviorum  edicta  a.  1578 
emissa  eb.  1882.  Pars  IV,  1605—1628,  eb.  1887.  Diese  Teile  erschienen  zuerst 
als  Marburger  Universitätsprogramme,  Particulae  1 — 14,  zur  Feier  des  Geburts- 
tages Kaiser  Wilhelms  I.  in  den  Jahren  1872  u.  1874,  1875—1877,  1878—1881, 
1882—1886.  Die  Matrikel  des  Jahres  1629—1636  erschien  als  Universitäts- 
programm zur  Einführung  des  neuen  Rektors  1888  (hrsg.  von  W.  Falcken- 
heiner)  u.  d.  T.:  „Catalogi  studiosorum  Marpurgensium  cum  brevibus  annalibus 
coniuncti  fasciculus  decimus  quintus  annos  ab  1629  ad  usque  1636  complectens. 
Marburg  1888,  C.  L.  Pfeil.  —  Personen-  und  Ortsregister  z.  d.  Matrikeln  aus  d. 
Annalen  der  Univ.  Marburg  v.  1572 — 1652  von  Wilhelm  Falckenheiner,  Mar- 
burg, N.  G.  Elwertsche  Verl  .-Buchhandlung  1904.  Auskunft  über  die  ungedr. 
Matr.  erteilt  das  Kgl.  Staatsarchiv  Marburg.     Personalverzeichnis    seit    1823  (31). 

Messina  1548. 

Modena  1683. 

Montpellier  1181.  1289.  Einzelne  Namen  in:  Cartulaire  de  l'universite  de  Mont- 
pellier. Publie  sur  les  auspices  du  conseil  general  des  facultes  de  Montpellier. 
T.  1   (1181—1400).     Montpellier  1890,  Ricard  Freres. 

München,  von  Landshut  hierher  verlegt  1826.  C.  Prantl,  Geschichte  der 
Ludwig-Maximilians-Universität  in  Ingolstadt,  Landshut,  München.  2  Bde.  München 
1872.  —  Das  Matrikelbuch  der  Universität  Ingolstadt-Landshut-München,  Rektoren, 
Professoren,  Doktoren  1472—1872,  Kandidaten  1772—1872,  hrsg.  v.  Freninger, 
München  1872.  Personalverzeichnis  seit  1826.  Auskunft  erteilt  das  Universitäts- 
archiv. 

Münster,  gest.  1773,  eröffnet  1780  mit  drei  Fakultäten,  1818  Akademie  mit 
zwei  Fakultäten,  1902  Universität  mit  drei  Fakultäten.  Matrikeln  sind  nicht  ge- 
druckt.    Auskunft  erteilt  das  Universitäts-Sekretariat   geg.    entspr.  Entschädigung. 

Neapel  1224. 

Neuenburg-Neuchätel  1866,  neu  organisiert  1894.  Personalverzeichnis  erscheint 
am  Ende  jedes  Semesterprogramms.     Auskunft  erteilt  le  secretaire  de  l'academie. 

Olmütz,  1566  gestiftet,  1581  eröffnet,  von  1779—1783  in  Brunn,  1827  re- 
organisiert, 1855  aufgehoben,  jetzt  nur  kath.-theol.  Fakultät  daselbst. 

Orleans.  Fournier  in  Nouvelle  Revue  historique  de  droit  Franc,  et  etranger  12, 
386—431.  Liste  der  Mitglieder  der  deutschen  Nation  v.  J.  1378  (58  Namen). 
Die  Studenten  der  deutschen  Nation  bearbeitet  Prof.  Knod  in  Straßburg. 

Oxford.  Register  of  the  University  of  Oxford,  Parts  1 — 4  Oxford,  University- 
Press  (1884 — 1889).  Personalverzeichnis  siehe:  Alumni  Oxfordienses  b.  J.  Foster, 
seit  1800.     Auskunft  erteilt  The  registrar  of  the  University  of  Oxford. 

Paderborn,  gegr.  1614,  aufgehoben  1844  u.  in  ein  phil.-theol.  Lehranst.  ver- 
wandelt.    J.  Freisen,    Die  Universität   Paderborn.     T.  1.    Quellen    und  Abhand- 


222 

lungen  v.  1614—1808.  Paderborn  1898.  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt.  Prof. 
Dr.  Freisen  in  Würzburg  ist  mit  der  Bearbeitung  beschäftigt.  Später  werden 
die  Originalmatrikeln  wohl  wieder  an  das  Kgl.  Staatsarchiv  Münster  gelangen. 

Padua  1222.  Material  noch  unediert.  Auszüge:  Rheinländer  Studenten  im 
16.  u.  17.  Jahrh.  auf  der  Universität  Padua  von  Gustav  C.  Knod,  ANR  68, 
133ff.  —  Oberrheinische  Studenten  im  16.  u.  17.  Jahrh.  auf  der  Universität  Padua 
von  Gustav  C.  Knod,  30  R.  N.  F.  15,  197ff,  432ff.;  16,  246ff.,  612ff.  Vgl. 
ferner  Monumenta  della  Universitä  di  Padova  1318 — 1405,  raccolti  du  Andrea 
Gloria.  Vol.  1,  2.  Padova  1888.  Tip.  del  Seminario  =  Studi  editi  della  Uni- 
versitä di  Padova  a  commemorare  Pottavo  centenio  dalla  origine  della  Universitä 
di  Bologna.     Vol.  1,  2.     1899. 

Palermo  1779. 

Paris  1200  bzw.  1257.  Die  Universität  Paris  und  die  Fremden  an  derselben 
im  Mittelalter,  Dr.  Budinski,  Berlin  1876.  Auctuarium  zu  dem  zahlreiche  Namen 
enthaltenden:  Cartularium  Universitatis  Parisicae  ed.  H.  Denifle  et  Aem.  Chate- 
lain,  T.  1—4  (1260—1452),  Paris  1889—97,  welches  den  Liber  Procuratorum 
nationis  Anglicanae  (Alemanniae)  ab  anno  1333 — 1466,  Vol.  I,  II  (1894—97), 
enthält.  Da  es  sich  über  eine  Zeit  erstreckt,  in  der  in  Deutschland  erst  Uni- 
versitäten entstanden,  so  ist  diese  Matrikel  der  in  Paris  wie  in  Orleans  besonders 
begünstigten  Deutschen  Nation  von  großem  Wert.  Die  gesamten  Matrikeln  sind 
nicht  gedruckt.  Personalverzeichnisse  werden  nicht  herausgegeben.  Doch  gibt 
es  im  Druck  wenigstens  eine  Veröffentlichung  solcher  Art:  Personalverzeichnis 
der  Pariser  Universität  von  1464  und  die  darin  aufgeführten  Handschriften-  und 
Pergamenthändler  von  Max  Spirgatis  =  l.  Beiheft  zum  Centralbiatt  für  Biblio- 
thekswesen. Leipzig  1888.  Auskunft  erteilen  die  Sekretariate  der  Fakultäten, 
bei  denen  die  Matrikeln  verwahrt  werden.  Dem  Publikum  sind  sie  nicht  zu- 
gänglich. 

Parma  1025. 

Pavia  1361. 

Perugia.  Gegründet  1308.  Adolf  Stölzel,  Die  in  Perugia  von  1515 — 1656 
immatrikulierten  Deutschen,  in  seiner  Schrift:  „Die  Entwickelung  des  gelehrten 
Richtertums  in  deutschen  Territorien"  II,  1872,  S.  9 ff. 

Philadelphia  1740. 

Pisa  1343. 

Pont  ä  Mousson.  Universität  v.  1571  bis  zur  franz.  Rev.  Von  Westdeutschen 
stark  besucht. 

Posen,  Kgl.  Akademie  1903.  Keine  Personalverzeichnisse.  Auskunft  erteilt 
das  Rektorat. 

Prag  1348.  W.  W.  Tomek,  Geschichte  der  Prager  Universität.  Prag  1849. 
Monumenta  Historiae  Universitatis  Prag.  Bd.  I,  Prag  1830,  enthält  das  Dekanats- 
buch der  phil.  Fakultät  mit  sämtl.  Graduierten  von  1376 — 1585.  Dass.  Bd.  II  ff., 
Prag  1830,  32,  34,  48,  enthält  Teile  der  Matrikel.  Personalverzeichnisse  seit  1850. 
Die  k.  k.  Universitätskanzlei  gestattet  Einsichtnahme  und  Abschrifterhebung  aus 
den  ungedruckten  Matrikeln. 

Rinteln  1619,  eröffnet  1620,  aufgehoben  10./12.  1809.     Verbleib  der  Matrikel 


223 

war  weder  in  Rinteln,  Cassel,  Göttingen,  Marburg  noch  im  Kloster  Fischbeck  zu 
ermitteln. 

Rom  1303. 

Rostock  1419—31.  Volluniversität.  O.  Krabbe,  Die  Universität  Rostock  im 
15.  u.  16.  Jahrh.  2  T.  Rostock  1854.  —  Die  Matrikel  der  Universität  Rostock 
v.  1419—1789  v.  Hoffmeister,  Verl.  d.  Stillerschen  Hofbuchhandlung,  Rostock 
1889—91.  I.  T.  (1419—1499);  II.  T.  (1499—1611)  in  I.  Bd.,  II.  Bd.  v.  1895 
(1611—64);  III.  Bd.  v.  1904  (1694—1789).  Ohne  alphab.  Verzeichnis.  Personal- 
verzeichnis seit  1813.  Auskunft  erteilt  das  Sekretariat  d.  Univers,  auch  üb.  d. 
Matr.  v.  Bützow. 

Saalfeld.  Die  Universität  Jena  verweilte  hier  von  Ende  Juli  1578  bis  9.  März 
1579  wegen  der  in  der  Umgegend  von  Jena  herrschenden  Pest.  S.  Sagittarius, 
Saalfeldische  Historie,  Handschr.  des  Herzoglichen  Archivs  zu  Weimar,  S.  594 f. 
(jetzt  von  Devrient  herausgegeben). 

Salamanca  1243. 

Salerno  1150—1817. 

Salzburg  1620—1810. 

Santjago  1 504, 

Sassari  1556. 

Sevilla  1502. 

Siena  1246. 

Straßburg  i.  Eis.,  Akadem.  Gym.  1536,  Universität  1566—1621,  reorganisiert 
1872.  R.  Hoseus,  Die  Kaiser-Wilhelms-Universität  zu  Straßburg.  Eine  Fest- 
schrift zum  1.  Mai  1897.  Straßburg  1897.  —  S.  Hausmann,  Die  Kaiser-Wil- 
helms-Universität zu  Straßburg.  Eine  Darstellung  ihrer  Geschichte  und  ihrer 
Bauten.  Straßburg  1897.  —  Gustav  C.  Knod,  Die  alten  Matrikeln  der  Uni- 
versität Straßburg  v.  1621—1793,  Verl.  v.  Karl  C.  Trübner,  Straßburg  1897, 
2  Bde.,  1902  d.  3.  Bd.  (=  Urkunden  u.  Akten  der  Stadt  Straßburg,  Abteilung  3). 
Personalverzeichnis  seit  1872.  Vgl.  auch  O.  Berger-Levrault,  Annales  des 
professeurs  des  academies  et  universites  alsaciennes  1523  — 1871.  Nancy  1892. 
Auskunft  erteilt  Prof.  Dr.  Knod,  Straßburg  i.  Eis.,  Sternwartstr.  Nr.  7. 

Stuttgart,  hohe  Karlsschule,  1773  Militär-Akademie,  1780  Universität,  1794  auf- 
gehoben. 

Toulouse  1233. 

Trier  1473.  Nach  Kaufmann  begann  das  Dekanatsbuch  mit  1473,  zeigte  aber 
nach  wenigen  Jahren  vollständigen  Stillstand.  Aufgehoben  1798.  Matrikeln  sind 
nicht  gedruckt.  Prof.  Eulenburg  in  Leipzig  hat  sich  damit  beschäftigt  (Frequenz 
der  deutschen  Universitäten,  1904).  Auskunft  erteilt  die  Stadtbibliothek  Trier, 
falls  nicht  zu  umfangreich.  Zu  größeren  Arbeiten  müßte  Übersendung  der  Ma- 
trikel an  eine  öffentliche  Bibliothek  erfolgen. 

Tübingen  1477.  K.  Klüpfel,  Geschichte  der  Universität  Tübingen.  Tübingen 
1849.  —  E.  Friedländer,  Gedruckte  Urkunden  zur  Geschichte  der  Universität 
Tübingen  aus  den  Jahren  1476 — 1550.  Tübingen  1877,  Laupp.  Mit  aiphabet. 
Register  (hierin  die  Matrikel  von  1477 — 1545).  Personalverzeichnis  seit  1817. — 
v.  Pusikan,  Fürsten,  Grafen,  Herren  und  Ritterbürtige,  welche  von  1477 — 1628 


224 

zu  Tübingen  studiert  haben,  nach  Ramslers  Palmenzweig  mitgeteilt,  VJH  4,  55 ff. 
Auskunft  erteilt  die  Universitätsbibliothek,  soweit  Zeit  vorhanden  ist. 

Turin  1412.  1632. 

Upsala  1477.  1593 — 95  neu  errichtet.  Aksel  Andersson,  Upsala  Universitets 
Matrikel  1  —  4  1595—1680,  Upsala  1900—1904,  wird  fortgesetzt.  Annerstedt, 
Claes,  Upsala.  Univ.  Historia.  Bd.  I  (1477—1654)  1877.  Bd.  II  (1655—1718) 
1908.  —  Geijer,  Rnh.,  Ups.  Universitet  1872 — 1897,  Ups.  1897.  (Systematische 
Übersicht  über  deren  Vorstände,  Lehrer  und  Beamte  nebst  Biobibliographie  S.  1 — 183). 
Personalverzeichnis  vor  1818  in  einzelnen  Jahren,  seit  1818  regelmäßig.  Auskunft 
erteilt  die  Universitätsbibliothek  resp.  Kopisten. 

Utrecht  1636.  Album  studiosorum  Academiae  Rheno-Trajectinae  1636 — 1886. 
Ultrajecti  1886  mit  alphab.  Register  (soll  schlecht  bearbeitet  sein).  Personal- 
verzeichnis jährlich  in  dem  Jaarbook  der  Ryks  Universiteit  te  Utrecht  seit  1878. 
Auskunft  erteilt  der  Archivar  des  Senats. 

Valencia  1500. 

Valladolid  1346. 

Warschau   1816. 

Wien  1365 — 84.  Erman  und  Hörn,  Bibliographie  der  Deutschen  Universi- 
täten II.  Leipzig  1904,  Nr.  18994—18999.  —  Rektorenliste  von  1365  an,  siehe 
Erman  u.  Hörn  II,  Nr.  18  890 ff.  Professorenlisten  in  d.  Universitäts-Schematismus 
von  1787  an,  I  c.  II  18  41 5  ff.  und  in  der  Übersicht  der  akademischen  Behörden 
von  1850  an,  I  c.  II  19008ff.  und  Nachr.  S.  313.  —  Die  Wiener  Universität  und 
ihre  Gelehrten  1520—1569.  Wien  1889  (=J.  Aschbach,  Geschichte  der  Wiener 
Universität  Bd.  3).  Dazu  Nachträge  von  W.  HartI  und  K.  Schrauf.  Wien  1893. 
2  T.  —  Die  Matrikel  der  Wiener  Universität.  B.  1.  Von  der  ältesten  Zeit  bis 
inkl.  Sommersemester  1420.  Hrsg.  von  Wenzel  Hartl  und  Karl  Schrauf. 
Wien,  Selbstverlag  der  Herausgeber,  1892.  —  Mitteilungen  aus  dem  Matrikel- 
buche der  rhein.  Nation  bei  der  K.  K.Universität  Wien  (von  R.  Kieck)  1852. — 
Die  Matrikel  der  Ungarischen  Nation  an  der  Wiener  Universität  1453 — 1630. 
Hrsg.  von  K.  Schrauf.  Wien  1902.  —  K.  Schrauf,  Zur  Gesch.  d.  Studenten- 
häuser an  der  Wiener  Universität  (Mitt.  d.  Ges.  f.  dt.  Erziehung  Bd.  5).  Kurze 
Auskunft  erteilt  das  Universitätsarchiv. 

Wittenberg  1502,  nach  Halle  verlegt  1817.  Bolte,  Aus  der  Wittenberger 
Universitätsmatrikel  1560—1660  in  der  Zeitschr.  f.  deutsche  Philol.  Bd.  20,  1288, 
S.  81.  — Mitteil.  d.  Ver.  f.  Gothaische  Geschichte  u.  Altertumsk.,  Jahrg.  I.  Zu- 
sammenstellung d.  Gothaer  Studenten  a.  d.  Univers.  Wittenberg,  Jahrg.  4.  Die 
i.  W.  z.  Pfarramt  ord.  Gothaer  1536 — 72.  —  A.  Köstlin,  Die  Baccalaurei  und 
Magistri  der  Wittenberger  Philosophischen  Fakultät  1503 — 1576  (Akademisches 
Programm  der  Universität  Halle  1873).  —  K.  E.  Förstemann,  Album  Acad. 
Vitenbergensis  1502 — 1540,  Lipsiae  1841.  Fortsetzung,  2.  Bd.,  1894  (vgl.  Luschin 
von  Ebengreuth,  Göttinger  Gelehrte  Anzeigen  1897,  S.  663).  —  Lic.  Dr.  G. 
Buchwald,  Wtttenberger  Ordiniertenbuch,  Bd.  I  1537—1560,  Bd.  II  1560— 1572. 
Leipzig  1894 — 95.  Mit  alphab.  Register  (vgl.  Hamburg,  G[ärtner],  Die  in 
Wittenberg  von  1539 — 1572  ordinierten  Zittauer.  Mitteilungen  d.  Gesellsch.  f. 
Zittauer  Gesch.  Nr.  5,  1908.  —  Zahlreiche  Personalien   zur  Geschichte  der  Uni- 


225 

versität  Wittenberg  im  16.  Jahrh.  bei  Karl  Pallas,  Die  Registraturen  der 
Kirchenvisitationen  im  ehemals  sächsischen  Kurkreise,  2,  1.  Halle  1906,  S.  53  ff. 
Auskunft  erteilt  das  Universitäts-Sekretariat  in  Halle. 

Würzburg  1402.  F.  X.  v.  Wegele,  Geschichte  der  Universität  Würzburg. 
2  T.  Würzburg  1882.  Die  Matrikeln  sind  nicht  gedruckt.  Personalverzeichnis 
seit  1831.     Auskunft  erteilt  die  Kanzlei  des  Rektorates. 

Zaregoza  1474. 

Zürich  1832 — 33.  Personalverzeichnis  seit  1864  im  Akadem.  Taschenbuch. 
Die  Universitätskanzlei  erteilt  Auskunft  über  die  ungedruckten  Matrikeln. 

Außerdem  sind  zu  beachten:  M.  Heraeus,  Hamburger  Studenten  auf  deutschen 
und  ausländischen  Hochschulen  1290 — 1650,  ZHbG  9.  —  Studierende  aus  Hessen 
1368—1600  von  A.  Stölzel.     Kassel  1875. 

H.  J.  Böthfuhr,  Livländer  an  auswärtigen  Universitäten  (Prag,  Köln,  Erfurt, 
Rostock,  Heidelberg,  Wittenberg,  Marburg,  Leyden,  Erlangen).     Riga  1884. 

Jahresbericht  f.  Mecklenburg,  Gesch.  u.  Altertumsk.,  48.  Jahrg.,  Schwerin  1883, 
enth.  u.  a.  Mecklenburger  auf  auswärt.  Universitäten. 

Perlbach,  Prussia  scholastica.  Die  Ost-  und  Westpreußen  an  mittelalter- 
lichen Universitäten.  Braunsberg  1895  (=Monumenta  hist.  Warmiensis  Bd.  6, 
S.  XXXff.).  —  G.  Erler,  Nachklänge  zu  Perlbachs  Prussia  scholastica  aus  den 
Leipziger  Matrikeln,  Altpreuß.  Monatsschrift  35,  vgl.  R.  Toppen  ebenda,  34. 

Im  Jahresbericht  f.  Mecklenburgische  Gesch.  u.  Altertumsk.  49.  Jahrg.  1884 
u.  50.  Jahrg.  1885  sind  2723  Mecklenburger  verzeichnet,  welche  von  der  Grün- 
dung der  betreffenden  Universitäten  an  bis  zur  Zeit  des  30jährigen  Krieges  auf 
den  Universitäten  Basel,  Dorpat,  Erfurt,  Frankfurt,  Greifswald,  Heidelberg,  Helm- 
stedt, Jena,  Köln,  Königsberg,  Leyden,  Marburg,  Prag,  Straßburg,  Tübingen,  Upsala, 
Wittenberg  immatrikuliert  gewesen  sind.  Die  Nachweisungen  sind  teils  direkt 
aus  gedruckten  Matrikeln  geschöpft,  teils,  soweit  ein  Abdruck  der  letzteren  noch 
nicht  erfolgt  war,  auf  Kosten  des  Vereins  von  Professoren  und  Universitäts- 
Sekretären  geliefert.  Auch  ist  jedem  einzelnen  Musensohn  seine  spätere  Lebensstellung 
beigefügt,  soweit  dies  möglich  war. —  Kolb  behandelt  die  Beteiligung  desZabergäus 
und  Leintales  am  akademischen  Studium  im  Mittelalter  in  den  „Vierteljahrsheften  des 
Zabergäuvereines"  1904  und  1905.  —  Leiß,  Studierende  aus  Waldeck  vom  13. — 19. 
Jahrh.,  GWP  4 — 6.  —  H.  v.  Petersdorff,  Pommersche  Studierende  auf  der  Uni- 
versität Heidelberg  1386 — 1686,  VJH  15. —  Vieles  einschlagende  Material  enthält 
das  erste  Buch  des  1.  Bandes  (S.  33ff.)  des  Werkes  von  Adolf  Stölzel  „Die  Ent- 
wicklung des  gelehrten  Richtertums  in  deutschen  Territorien"  1872  (Das  Rechts- 
studium bis  zum  Beginn  des  17.  Jahrh.  §2.  Beziehungen  Deutschlands  zu  ausländischen 
Hochschulen.  §  3.  Rechtsstudium  auf  deutschen  Hochschulen.  §  4.  Verbreitung  der 
Hessen  auf  deutschen  und  außerdeutschen  Hochschulen  —  mit  zahlreichen  Listen). 
—  Leinberg,  K.  G.,  „Om  Finske  Studerende  i  Jesuitcollegien".  Helsingfors  1890. 

Gedruckte  Bürger-  und  Ratslisten  begegnen  uns  nicht  nur  in  unseren 
Urkundenbüchern1),  sondern  auch  anderwärts.     Ich  nenne  beispielsweise: 


J)  Ein  ziemlich  gutes  Verzeichnis  von  Urkundenbüchern  bis  auf  die  neueste  Zeit  findet 
sich  bei  Dahlmann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl.  von  Branden- 
burg, 1906,  S.  42  ff. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  15 


226 

Beyerle,  Die  Konstanzer  Staatslisten  des  Mittelalters.  Heidelberg  1898  (fort- 
geführt bis   1548). 

Crull,  Frdr.,  Die  Ratslinie  der  Stadt  Wismar.  Halle  1875  =  Hansische 
Oeschichtsquellen,  hrsg.  vom  Verein  für  Hansische  Geschichte  II. 

Eggers,  Der  Stadt  Lübeck  Bürgermeister  und  Ratsherren,  sowie  auch  ver- 
schiedene Syndici  und  Sekretäre  des  Rats,  von  den  ältesten  Zeiten  bis  auf  unsere 
Tage,  VJH  13. 

Ermisch,  H.,  Die  Ratslinie  der  Stadt  Chemnitz  bis  1484  in  den  Mitteilungen 
d.  Ver.  f.  Chemnitzer  Geschichte,  Heft  II. 

Gundlach,  Das  Kasseler  Bürgerbuch  1520—1699  (Kassel  1895). 

Hempel,  F.,  Die  Ratslinie  der  Stadt  Chemnitz  von  1485  — 1618,  in  der  Fest- 
schrift zum  750  jährigen  Jubiläum  der  Stadt  Chemnitz. 

Karteis,  Rats-  und  Bürgerlisten  der  Stadt  Fulda.     Fulda  1904. 

Mall  in  c  kr  od  t,G.,  Die  Dortmunder  Ratslinie  seit  dem  Jahre  1500.  Dortmund  1895. 

Pyl,  Th.,  Die  Genealogie  d.  Greifswalder  Ratsmitglieder  v.  1382 — 1647.    1896. 

Rubel,  Bürgerlisten  der  Freien  und  Reichsstadt  Dortmund  (1411  — 1802)  in 
den  „Beiträgen  zur  Geschichte  Dortmunds  und  der  Grafschaft  Mark",  12.  Bd. 
Dortmund  1903. 

Seuberlich,  Auszug  aus  dem  Bürgerbuch  der  Stadt  Riga  in  Livland  1657/72. 
Verzeichnis  der  neuen  Bürger,  soweit  deren  Geburtsorte  nach  den  Ratsprotokollen 
feststellbar  waren,  ASW  7. 

Stein,  Walther,  Zur  Geschichte  der  Deutschen  in  Stockholm  im  Mittel- 
alter, HGB  32,  S.  81  ff.;  bietet  S.  101  ff.  Rats-  und  Amtslisten  seit  1419.  — 
„Visby  Stads  Rädslängd  under  Medeltiden"  in  Lindström,  Anteckningar  om 
Gotlands  Medeltid,  Stockholm  1895,  S.  456—79. 

Diese  gedruckten  Listen  beruhen  zumeist  auf  den  archivalischen  Bürgerlisten. 
In  diese  wurde  jeder  neu  aufgenommene  Bürger,  nachdem  er  vor  Bürgermeister 
oder  Rat  den  Bürgereid  geleistet  hatte,  eingetragen.  Diese  Bürgerbücher  wurden, 
da  sie  die  urkundliche  Grundlage  für  den  späteren  Nachweis  des  Bürgerrechtes 
bildeten,  überall  sehr  sorgfältig  aufbewahrt;  und  so  kommt  es,  daß  sie  sich  für 
manche  Städte  durch  viele  Jahrhunderte  hindurch  in  fortlaufender  Reihenfolge 
(für  Hamburg  von  1278,  für  Frankfurt  von  1312  ab)  bis  auf  die  neuste  Zeit  er- 
halten haben.1) 


x)  Bücher,  Karl,  Die  Bevölkerung  von  Frankfurt  a.  M.  im  14.  u.  15.  Jahrh.,  I.  1886, 
S.  25.  —  Uitterdijk,  Nanninga,  Het  burger  boek  der  stad  Kampen,  Alg.  Nederl.  Farn. 
Blad  15,  1902.  —  Sehr  nützlich  können  gelegentlich  Bibliographien  über  die  Geschichte 
einzelner  Städte  werden.  Mancherlei  Material,  wenn  auch  zerstreut,  enthalten  in  diesen 
Beziehungen  die  Veröffentlichungen  der  Geschichts-  und  Altertumsvereine,  soweit  sie  Jahres- 
berichte über  ihre  Bezirke  enthalten.  In  größerem  Umfange  ist  das  bibliographisch-histo- 
rische Material  nur  für  wenig  Städte  gesammelt.  Beispielsweise  seien  genannt:  Mein 
„Bibliographisches  Repertorium  über  die  Geschichte  der  Stadt  Freiberg  und  ihres  Berg-  und 
Hüttenwesens".  Freiberg  im  Kgr.  Sachsen;  Gerlachsche  Buchdruckerei  1885. —  Zapf,  Georg 
Wilhelm,  Augsburg.  Bibliothek  oder  Historisch-Kritisch-literarisches  Verzeichnis  der  Schriften, 
welche  der  Stadt  Augsburg  angehen  und  deren  Geschichte  erläutern.  2  Bde.  4°  (1118  S.).  — 
Lacombe,  Bibliographie  parisienne.  Tableaux  de  mceurs  1600—1880.  1886.  —  Calvi, 
Bibliografia  generale  di  Roma  (Band  I.    Rom  1905). 


227 

Nicht  nur  die  mit  Bürgerrecht  versehenen,  sondern  alle  Einwohner  oder 
doch  wenigstens  solche,  welche  eigene  Wohnungen  haben,  werden  in  den 
Adreßbüchern  vereinigt.  Daß  die  Adreßbücher  eine  wichtige  historische,  ins- 
besondere auch  familiengeschichtliche  Quelle  sind,  ist  längst  anerkannt.  Unsere 
öffentlichen  Bibliotheken,  soweit  sie  die  Geschichte  pflegen,  sammeln  sie,  ebenso 
unsere  Altertumsvereine.  Je  vollständiger  die  Reihe  der  für  eine  einzelne  Stadt 
im  Laufe  der  Zeit  gedruckten  Adreßbücher  in  einer  Bibliothek  vorhanden  ist,  um 
so  größer  ist  dieser  Quellenwert.  Auch  können  dem  Familienforscher  solche 
Adreßbüchersammlungen  nützlich  werden,  welche  in  modernen  Lesehallen  oder 
Geschäftsräumen  aufgestellt  sind.  In  der  Dresdner  Lesehalle  (Dresden-Altstadt, 
Waisenhausstraße)  findet  man  Adreßbücher  aller  wichtigeren  Städte  Deutschlands; 
sie  ist  gegen  eine  Gebühr  von  30  Pf.  täglich  geöffnet.1)  In  manchen  Städten  haben 
einzelne  Geschäfte  größere  Sammlungen  von  Adreßbüchern  angelegt.  In  Frank- 
furt a.  M.  sind  beispielsweise  in  den  Geschäftsräumen  der  Firma  Mahlau  &  Wald- 
schmidt etwa  3000  Adreßbücher  deutscher  und  ausländischer  Städte  zum  öffent- 
lichen Gebrauch  gegen  eine  Gebühr  von  20  Pf.  für  das  erste  und  je  10  Pf.  für 
jedes  weitere  Adreßbuch  ausgestellt. 

Führen  die  Listen  über  die  Aufnahme  der  Bürger  immer  nur  einen  Teil  der 
Bevölkerung  auf  und  überdies  nur  einmal,  nämlich  in  dem  Jahre,  in  welchem  das 
Bürgerrecht  erworben  wird,  so  beschäftigen  sich  die  Steuerlisten,  für  die  auch 
die  Benennungen  „Beedbücher"  und  „Geschoßregister"  vorkommen,  mit  der  ge- 
samten erwerbstätigen  Einwohnerschaft,  wenn  auch  im  wesentlichen  nur  mit  den 
Haushaltungsvorständen.  Aber  sie  schildern  uns  diese  in  regelmäßigen  Zwischen- 
räumen, oft  Jahr  für  Jahr  und  lassen  uns  damit  Einblicke  tun  in  die  kleinen  Ver- 
änderungen, die  sich  auch  bei  einer  sehr  seßhaften  Bevölkerung  während  eines 
Jahres  vollziehen.  Diese  Steuerlisten  sind  häufiger  benutzt,  als  herausgegeben 
worden.  Eine  einschlagende  Veröffentlichung  liegt  für  Leipzig  vor:  Wustmann 
hat  in  den  „Quellen  zur  Geschichte  Leipzigs",  l.Bd.  (Leipzig  1889),  S.  48 — 189 
die  ältesten  vorhandenen,  die  gesamte  Bevölkerung  Haus  für  Haus  namentlich 
vorführenden  Listen,  nämlich  die  von  1466,  1481,  1499  (1502,  1506)  und  1529 
veröffentlicht.  Das  Göttinger  Wortzinsbuch  von  1334  und  1364,  d.  h.  das  Ver- 
zeichnis der  Eigentümer  der  Worte  (Worde,  Hausgrundstücke)  und  deren  Ab- 
gaben, hat  Georg  Meyermann  veröffentlicht,  FBAB  4,  25  ff.  Ein  Freiberger  Steuer- 
register von  1546  ist  gedruckt  in  den  „Mitteilungen  des  Freiberger  Altertumsvereins", 
19.  Heft,  S.  25 — 60  mit  alphabetischem  Verzeichnis  der  Einwohner;  im  20.  Hefte, 
S.  45 — 58  folgen  die  Bewohner  der  Hospitale  und  Ratsdörfer  aus  demselben  Jahre. 
In  der  Schweiz  kommen  in  dieser  Richtung  in  Betracht: 
Kelle r-Euher,  C.,  Das  Steuerwesen  der  Stadt  Zürich  im  13.,  14.  und 
15.  Jahrhundert  (67.  Neujahrs-Blatt  z.  Besten  des  Waisenhauses  in  Zürich  für  1904). 
Zürich,  Faesy  &  Beer.  In  Vorbereitung  ist  eine  neue  Publikation:  Die  völlige 
Veröffentlichung  der  Steuerbücher  von  1357—76  wird  einen  Band  umfassen,  die 
Fortsetzung  für  die  späteren  Jahre  soll  in  Auswahl  geschehen.  Herausgeber: 
Dr.  Hans  Nabholz  und  Dr.  Friedr.  Hegi,    Verlag:    Faesy  &  Beer  in   Zürich. 


*)  In  München  kann  man  dieselben  kostenlos  auf  dem  Polizeiamt  einsehen. 

15* 


228 

Welti,  Frdr.  Emil,  Die  Tellbücher  der  Stadt  Bern  a.  d.  Jahre  1389.  Bern, 
Stämpfli  &Cie.,  1896. 

Zechlin,  Fritz,  Das  älteste  Churer  Steuerbuch  v.  J.  1481  (S.  A.  aus  Jahres- 
bericht d.  histor.  antiq.  Ost.  v.  Graubünden,  1908). 

Eine  ganz  eigentümliche  und,  wie  Tille  richtig  sagt1),  nachahmenswerte  Be- 
arbeitung haben  die  Steuerlisten  von  Eisenach  aus  den  Jahren  1636 — 39  gefunden, 
indem  sich  Hugo  Peter  die  Mühe  genommen  hat,  unter  Heranziehung  der 
Kirchenbücher  unter  dem  Titel  „Eisenacher  Bewohner  1630 — 40"  (Beiträge  z.  Ge- 
schichte Eisenachs  X.  Eisenach,  H.  Kahle  1901,  120  S.  8°),  eine  Art  Adreßbuch 
für  jene  Zeit  herzustellen.  In  diesem  Buche  liegt  für  einen  Forscher,  der  sich 
mit  Eisenacher  Familiengeschichte  beschäftigen  will,  ein  ganz  einzigartiges  Material 
in  vorzüglicher  Ordnung  vor. 

Zu  den  Steuerlisten  gehören  auch  die  Übersichten  über  die  Einrichtungen 
von  Kreuzzugs-  und  Türkensteuern  früherer  Jahrhunderte.  Sowohl  die  einsam- 
melnden Personen  als  auch  die  zahlenden  werden,  wenn  auch  keineswegs  immer 
alle  zusammen,  in  solchen  Übersichten  genannt.  So  sind  z.  B.  in  der  „Übersicht 
der  vom  Collector  Aliron  eingehobenen  Zehntgelder"  gelegentlich  der  Einhebung 
des  Lyoner  Zehnten  im  Erzbistum  Salzburg  1282 — 85  eine  ganze  Reihe  von 
kirchlichen  Beamten  genannt,  welche  die  gesammelten  Beträge  zahlten.2) 

Die  Zünfte  führten  eigene  Akten.  Wir  ersehen  aus  den  Innungsverzeich- 
nissen die  Namen  sowohl  der  Meister  als  auch  der  Gesellen.  Auch  die  durch- 
reisenden Fremden  wurden  gebucht.  Die  Söhne  von  Mitgliedern  zahlten  ein  ge- 
ringeres Einzugsgeld  als  Fremde,  was  für  genealogische  Zwecke  wichtig  werden 
kann.     Gedruckt   ist   von  einschlagendem  Material  nicht  viel.     Es  seien  erwähnt: 

Moltke,  „Die  Leipziger  Kramerinnung  im  15.  und  16.  Jahrhundert"  (Leipzig 
1901),  S.  112 — 131  bietet  ein  Verzeichnis  der  1477 — 1548  neu  eingetretenen  Mit- 
glieder. Derselbe  Verfasser  hat  ein  ähnliches  Verzeichnis,  allerdings  nicht  von 
Innungsmitgliedern,  sondern  ein  solches  der  Angehörigen  eines  Handlungsgehilfen- 
vereins, der  Zwölfer-Gesellschaft,  1737 — 1811  in  den  „Urkunden  zur  Entstehungs- 
geschichte der  ersten  Leipziger  Großhandelsvertretung.  Der  erste  Leipziger  Hand- 
lungsgehilfenverein." (Leipzig  1904),  S.  73 — 108  herausgegeben  und  die  in  dem 
Verzeichnis  enthaltenen  biographischen  Angaben  überdies  noch  nach  anderen 
Quellen  ergänzt. 

Dietz,  „Das  Frankfurter  Zinngießergewerbe  und  seine  Blütezeit  im  18.  Jahr- 
hundert" (=  Festschrift  zur  Feier  des  25  jährigen  Bestehens  des  Städtischen  his- 
torischen Museums  in  Frankfurt  a.  M.,  1903,  S.  175 — 179)  verzeichnet  188  Meister 
vom  14.  bis  19.  Jahrhundert  und  die  Zeit,  wann  sie  Meister  geworden  und  wann 
sie  gestorben  sind. 

In  diesem  Zusammenhang  weisen  wir  auch  auf  die  Schützenbrüderschaften 
hin.  So  gibt  z.  B.  Petiscus,  Halberstadts  Schützenbrüderschaft  anno  1634/35, 
1663/64  und  1672/73  (ASW  7,  60  ff.),  familiengeschichtliche  Auszüge  aus  den  Ein- 
nahmen- und  Ausgabenverzeichnissen  der  Halberstädter  Schützenbrüderschaft. 


*)  Tille,  ZPF  2,  59. 

«)  Steinherz,  MJÖQ  14,  51  ff. 


229 

Die  modernen  Ranglisten  haben  keinen  großen  Wert  für  familiengeschicht- 
liche Zwecke,  weil  in  der  Regel  Vornamen  und  Geburtsdatum  fehlen.  Alte  Rang- 
listen vermeiden  vielfach  diesen  Fehler  und  bringen  deshalb  den  Genealogen 
größeren  Nutzen.  Diesbezüglich  seien  erwähnt:  Neubauer  in  den  „Mitteilungen 
des  Vereins  für  anhaltische  Geschichte  u.  Altertumskunde",  7.  Bd.  (Dessau  1898), 
S.  546 — 548;  hier  wird  eine  Rangliste  des  Kgl.  preußischen  Alt-Anhaltischen  Re- 
gimentes von  1752  dargeboten,  in  der  für  jeden  Offizier  das  genaue  Alter,  das 
Datum  des  Patents  und  das  Vaterland  angegeben  ist.  „Personalauszüge"  aus 
der  in  Halle  1767 — 1772  erschienenen  „Vollständigen  Geschichte  aller  Königlich 
Preußischen  Regimenter"  hat  H.  v.  Voß,  VJH  15,  223  ff.  16,  421  ff.   mitgeteilt.1) 

Die  jetzt  häufig  erscheinenden  Regimentsgeschichten  und  Geschichten 
ganzer  Kontingente  enthalten  in  ihren  Offiziersstammlisten  ein  familiengeschicht- 
liches Material,  das  in  einzelnen  Fällen  an  Wert  noch  dadurch  gewinnt,  daß  auch 
die  späteren  Schicksale  jedes  einzelnen  Offiziers  nach  Möglichkeit  verfolgt  werden. 
So  enthält  z.  B.  die  „Geschichte  der  stehenden  Truppen  im  Herzogtum  Braun- 
schweig-Wolfenbüttel"  von  Elster  (Leipzig  1899—1901,  2  Bde.)  eine  bis  1806 
reichende  Offiziersliste,  die  1700  Namen  umfaßt.  In  diesem  Zusammenhange  sei 
auch  Blanckmeisters  Schrift  „Die  sächsischen  Feldprediger"  genannt  (Leipzig 
1893),  in  welcher  S.  40 — 51  ein  Verzeichnis  sämtlicher  sächsischen  Militärgeist- 
lichen sich  findet.  Vgl.  Schild,  E.,  Der  preuß.  Feldprediger.  I.  Eisleben,  O.  Mähnert 
1888.  —  Ich  nenne  noch:  Geschichte  der  Kgl.  deutschen  Legion  1803 — 1816  von 
B.  Schwertfeger.  Hannover  und  Leipzig  1907.  —  Besondere  Aufmerksamkeit 
verdient  das  soeben  von  dem  Verlag  Carl  Beck  in  Leipzig  angekündigte  Werk: 
„Stammregister  u.  Chronik  der  Churf.  u.  Königl.  Sächsischen  Armee  von  1670  bis 
auf  die  Jetztzeit",  bearbeitet  von  H.  A.  Verlohren.  Dieses  Werk  bringt  über 
mehr  als  675  Familiennamen  in  alphabetischer  Anordnung  genaue  Kunde,  zu 
welcher  Zeit  die  einzelnen  Familienglieder  der  sächsischen  Armee  angehörten  usw. 
Die  Personalverhältnisse  sind  möglichst  genau  angegeben,  ebenso  Geburts-  und 
Sterbeort,  sowie  die  Verwandtschaftsgrade  der  einzelnen  unter  sich,  Namen  der 
Ehefrauen,  etwaiger  Grundbesitz,  bei  Adelsgeschlechtern  Auskunft  über  das  Wappen.8) 
Besonders    hervorgehoben    zu    werden    verdienen    die    selbständigen    Offizier- 


x)  Eine  Sammlung  von  Ranglisten  aus  den  Jahren  1742 — 1908  befindet  sich  im  Centraal 
Bureau  voor  Genealogie  en  Heraldick  in  's  Gravenhage. 

2)  Das  Buch  von  Preser,  C,  Der  Soldatenhandel  in  Hessen.  Versuch  einer  Abrech- 
nung, Marburg  1900,  enthält  Seite  65  ff.  Offizierslisten  aus  adeligen  Häusern  vom  Jahre  1779. 
—  J.  C.  W.  Hirsch  hat  im  Laufe  mehrerer  Jahrzehnte  mit  unermüdlichem  Fleiße  ein  Ver- 
zeichnis sämtlicher  Offiziere,  Oberbeamten,  Ärzte,  Feldprediger  usw.  nach  ihrer  Dienstlauf- 
bahn, die  in  der  Zeit  von  1648 — 1814  der  deutsch-norwegischen  Armee  angehört  haben 
(Fortegnelse  over  Danske  og  Norske  Officerer  m.  f.  fra  1648—1814),  angefertigt.  Vorläufig 
noch  in  Handschrift  bildet  es  in  der  stattlichen  Reihe  seiner  zwölf  starken  Foliobände  für 
jeden  Forscher,  der  das  Königliche  Reichsarchiv  zu  Kopenhagen  besucht,  um  genealogische 
oder  sonst  Personalverhältnisse  aus  der  dänischen  Geschichte  zu  durchforschen,  eine  wahre 
Goldgrube  für  seine  Zwecke.  Unter  den  über  32000  Personen,  deren  Dienstlaufbahn  in  dem 
genannten  Werke  Aufnahme  gefunden,  befinden  sich  mehrere  tausend  Glieder  deutscher, 
namentlich  preußischer,  mecklenburgischer,  schleswig-holsteinischer  Adelshäuser.  Von  dem 
brandenburgischen  Adel  des  17.  Jahrhunderts  ist  hier  fast  kein  Geschlecht  unvertreten. 
DH  39,  60. 


230 

Stammlisten.  Beispielsweise  sei  genannt:  „Offizier-Stammliste  des  Grenadier- 
Regiments  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  (1.  Pommersches)  Nr.  2",  auf  Befehl  des 
Regimentskommandeurs  Oberst  Bock  von  Wülfingen  zusammengestellt  von 
v.  Priesdorff  (Berlin,  Mittler  &  Sohn  1906,  746  S.  80).1)  Im  übrigen  findet  man 
das  einschlagende  gedruckte  Material  zusammengestellt  von  Paul  Hirsch, 
„Bibliographie  der  deutschen  Regiments-  und  Bataillonsgeschichten"  (Berlin,  Mittler 
&  Sohn  1906,  169  S.),  welches  nicht  weniger  als  869  solche  Bücher  verzeichnet. 
Die  zusammenfassende  Arbeit  „Bredow- Wedel.  Historische  Rang-  und  Stamm- 
liste des  deutschen  Heeres,  bearbeitet  von  Claus  v.  Bredow.  Berlin,  Scherl  1905 
(XXI  u.  1442  Seiten)  ist  mit  Vorsicht  zu  benutzen,  vgl.  Wiegand,  HZ  97.  Bd. 
3.  Folge,  1.  Band  1906,  S.  460  von  Leszczynski,  Militär-Wochenblatt  Nr.  100, 
130,  131   und  FBP  18,  232  ff. 

Mannigfache  Belehrung  findet  der  Familienforscher  in  der  Literatur  über 
die  Orden  und  Stifter.  Wie  viele  Mitglieder  der  Familien  aller  Stände  sind 
in  einen  Orden  eingetreten  und  mit  dessen  Geschichte  verwachsen !  Deshalb  stelle 
ich  hier  die  folgenden  Arbeiten  zusammen  und  verweise  im  übrigen  auf  Dahl- 
mann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte,  7.  Auflage  von  Branden- 
burg 1906,  S.  136 ff.,  wo  sich  weitere  bibliographische  Nachweise  finden: 

d'Ablaing  von  Giessenburg,  De  Duitsche  Orde  of  geschiedenis  der  broeders  van 
het  duitsche  huis  van  S.  Marie  van  Jerusalem.  Haag  1857.  Wapenboek  de  Ridders 
der  Duitsche  Orde,  Balye  van  Utrecht,  sedert  1581.     Haag  1871. 

Akten  der  Ständetage  Preußens  unter  der  Herrschaft  des  deutschen  Ordens,  hrsg.  von 
Toppen,  Bd.  1—5.     1878—86. 

Backer,  Bibliotheque  des  ecrivains  de  la  Comp,  de  Jesus.  7  Bde.  Lüttich  1856—61. 
Neubearbeitung  durch  P.  Sommervogel  auf  12  Bände  berechnet. 

Bertouch,  Ernst  v.,  Kurzgefaßte  Gesch.  d.  geistl.  Genossenschaften.    Würzburg  1888. 

Biedenfeld,  Geschichte  und  Verfassung  aller  geistlichen  und  weltlichen  Ritterorden. 
Weimar  1841.    2  Bde. 

Bosio,  G.,  Istoria  della  s.  Religione  ed  illustre  milizia  di  S.  Giovanni.  Gerosolinitano 
Rom  1594—1604. 

Brunner,  Ein  Cistercienserbuch.  Würzburg  1882.  Studien  und  Mitteilungen  aus  dem 
Benediktiner-  und  Cistercienserorden.     Würzburg  1883  f. 

Brunner,  S.,  Ein  Benediktinerbuch.  Geschichte  und  Beschreibung  der  bestehenden 
und  Anführung  der  aufgehobenen  Benediktinerstifte  in  Österreich-Ungarn,  Deutsch- 
land und  der  Schweiz.    Würzburg  1880. 

Cernik,  Die  Schriftsteller  der  noch  best.  Chorherrenstifte  Österreichs  von  1600  bis 
heute.    Wien  1895. 

Chowanetz,  Joseph,  Handbuch  sämtlicher  Ritterorden  sowohl  der  blühenden  als 
der  erloschenen.    Wien  1878. 2) 

Codex  diplomaticus  Prussicus,  hrsg.  von  Voigt,  6  Bde.     Königsberg  1836—61. 

Danjas,  Etudes  sur  les  temps  primitifs  de  l'ordre  de  St.  Dominique.  3  Bde.  Poitieis 
1874—75.     Neue  Folge  2  Bde.     Paris  1885—88. 

Delaville  le  Roulx,  J.,  De  prima  origine  Hospitalariorum  Hierosolymitanorum,  Paris 
1885;  derselbe,  Les  Statuts  de  l'Ordre  de  PHöpital  de  St.  Jean  de  Jerusalem.  Paris 
1887.  Derselbe,  Notices  sur  les  archives  de  Malte  ä  Cite  la  Valette  1857.  Derselbe, 
Les  archives  la  bibliotheque   et   le  tresor  de  l'ordre  de  Saint-Jean  de  Jerusalem  ä 


J)  Näheres  über  dieses  Werk  bei  Tille,  ZPF  2,  62  f. 

*)  Vgl.  auch  die  Übersicht  über  die  Gesellschaften  der  Rittermäßigen  in  Gustav  Frey- 
tags Bildern  aus  der  deutschen  Vergangenheit  (Leipzig,  Hirzel)  II.  1,  Nr.  8. 


231 

Malte  (Bibliotheque  des  ecoles  francaises  d'Athenes  et  de  Rome,  fasc.  32)  Paris, 
E.  Thorin  1883)  (vgl.  Mühlbacher,  MIÖG  4,  633  ff.).  Derselbe,  Cartulaire  generale 
de  l'ordre  des  Hospitaliers  de  St.  Jean  de  Jerusalem.  Paris,  Leroux  (vgl.  Röh- 
richt, MIÖG  1902,  198  f.). 

Die  Urkunden  des  Deutsch-Ordens-Centralarchivs,  hrsg.  von  Ed.  Gaston  Graf 
von  Petten egg.     Prag  1887. 

Über  den  Dominikanerorden  vgl.:  Denifle,  im  „Archiv  für  Literatur-  u.  Kirchen- 
geschichte des  Mittelalters"  1885  und  1890. 

Döring,  M.W. ,  Geschichte  der  vornehmsten  Mönchsorden.   2  Bändchen.    Dresden  1828. 

Duellius,  Raymundus,  historia  ordinis  equitum  Teutonicorum  hospitalis  S.  Mariae 
Hierosolymitani.     Vienna  1729.    fol. 

Eberl,  P.  Angelikus,  Geschichte  der  bayerischen  Kapuzinerordensprovinz.  Frei- 
burg 1902. 

Eubel,  Geschichte  der  oberdeutschen  Straßburger  Minoritenprovinz.     Würzburg  1886. 

Everl,  Analecta  ad  fratrum  minorum  historiam.     Leipzig  1882. 

Falkenstein,  Karl,  Geschichte  des  Johanniterordens.     Zeitz  und  Leipzig  1867. 

Finck,  Übersicht  der  Geschichte  des  souveränen  ritterlichen  Ordens  St.  Johannis  vom 
Spital  zu  Jerusalem  und  der  Balley  Brandenburg,  Leipzig  1890. 

Frieß,  Geschichte  der  österreichischen  Minoritenprovinz.     Wien  1882. 

Gelbke,  Abbild,  u.  Beschreibung  der  Ritterorden.    Berlin  1832—39,  mit  44  Kupfertafeln. 

Die  Geschichtsquellen  der  preußischen  Vorzeit  bis  zum  Untergang  der  Ordensherrschaft, 
hrsg.  von  Hirsch,  Toppen  und  Strehlke.     5  Bde.    1861—74. 

Gottschalck,  Frdr.,  Almanach  der  Ritterorden.  Teil  I.  Die  deutschen  Ritterorden. 
Teil  II.     Die  Ritterorden  außer  den  deutschen.    2  Bd.    Leipzig  1817 — 18. 

Gottschalk,  Almanach  der  Ritterorden.     Leipzig  1817 — 19.    3  Bde. 

Gritzner,  Handbuch  der  Damenstifter.     Frankfurt  a.  M.  1893. 

Grote,  O.,  Lexikon  deutscher  Stifter,  Klöster  und  Ordenshäuser.    Osterwiek  1881 — 84. 

Gryphius,  Christ.,  Kurzer  Entwurf  der  geistlichen  und  weltlichen  Ritterorden,  zum 
andernmal  herausgegeben.     Leipzig  und  Breslau  1709. 

v.  Gumppenberg,  Das  bayrische  Großpriorat  des  Johanniterordens,  OBA  9. 

Hammer,  Die  Franziskaner  in  den  Vereinigten  Staaten  Nordamerikas.  Köln  1892. 
Vgl.  die  verschiedenen  Arbeiten  von:  Ehrle,  F.,  Archiv  für  Literatur-  und  Kirchen- 
geschichte des  Mittelalters.    1,  2,  3,  6. 

Heimbuch  er,  M.,  Die  Orden  und  Kongregationen  der  katholischen  Kirche.  2  Bde. 
Paderborn  1896 — 97.  (Dies  Werk  ist  das  beste  zur  Orientierung  und  gibt  alle  ein- 
einschlägige Spezialliteratur.) 

Hellwald,  Ferd.  von,  in  der  „Bibliographie  methodique  de  l'ordre  souverain  de 
St.  jean  de  Jerusalem.     Rom  1885. 

Helyot,  Histoire  des  ordres  monastiques  religieux  et  militaires.  8  Bde.  Paris  1714 
bis  1719.     Neue  Auflage  1792,  deutsch  Leipzig  1753—56. 

Herrlich,  Die  Balley  Brandenburg  des  Johanniterordens.     2.  Aufl.  1891. 

Hess,  C.  J.  Ign.  Seb.,  Discursus  inauguralis  de  potissimis  personarum  tarn  imperantium 
quam  parentium  in  imperio  juribus  succincta  equestris  ordinis  Teutonia  historia 
nee  non  eiusd.  48  magnorum  magistrorum  iconibus  atque  XI  balliviarum  Prussi- 
carum  et  Allemannicarum  archicommendatorum  illustratus  (Würzburg  1720). 

H  i  n  s  c  h  i  u  s ,  Die  Orden  und  Kongregationen  der  katholischen  Kirche  in  Preußen.  Berlin  1874. 

Jaksch  R.  v.,  Wartenhorst,  August,  Die  Einführung  des  Johanniter-Ritterordens  in 
Kärnten  und  dessen  Commende  und  Pfarre  Pulst  daselbst,  AÖG  76,  90. 

Janauschek,  Origines  Cisterciensium.    Bd.  1.    Wien  1877. 

Kleinermann,  Der  dritte  Orden  von  der  Buße  des  heil.  Dominicus.     Dülmen  1885. 

Koch,  Ad.,  Die  frühesten  Niederlassungen  der  Minoriten  im  Rheingebiete.  Leipzig  1881. 

Koch,  H.,  Die  Karmeliterklöster  der  niederr.  Provinz  des  13.  bis  16.  Jahrh.  Freiburg  1889. 

Laurence-Archer,  The  ordres  of  chivalry  London  1888.  Über  den  Orden  von  Al- 
cantara  vgl.  Difiniciones  de  la  orden  y  cavalleria  de  Alcantara,  con  la  historia  y 
origen  della.    Madrid  1663. 


232 


Lies,  Beschrijving  van  de  koniklijk  Nederlandsche  en  groothertogelijk  Luxemburgsche 

ridderorden.     Delff,  1889.  —    „Beiträge  zur  Geschichte  des  Ordens  vom  goldenen 

Vließ"  im  „Adler"  I.  1871,  Nr.  1  u.  3. 
Lindner,  Die  Schriftsteller  des  Benediktinerordens  in  Bayern.  2  Bde.  Regensburg  1880; 

Nachträge  1884. 
Mabillon,  Annales  Ordinis  S.  Benedicti.    6  Bde.    Paris  1703—39. 
Rangliste  und  Personalstatus  des  souveränen  Maltheser  Ritterordens  im  Großpriorate 

von  Böhmen  und  Österreich.     Wien  1874  ff.    Vgl.  auch  weiter  unten  unter:  Listen. 
Mantissa  ad  Comentarium  rer.  Augustanarum  D.  Caroli  Stengelii  abbatis  Anhusani 

in  qua  Civitates  Monasteria  Viri  ecclesiastici  dignitate  illustres  diligenter  annotantur. 

Aug.  Vind.  1650. 
Minges,  Geschichte  der  Franziskaner  in  Bayern  1896. 
Montalembert,  Les  moines  d'Occident.  7  Bde.  Paris  1860 — 77.   (Nur  bis  St.  Bernhard 

reichend.) 
Monumenta  ordinis  Praedicatorum    historica,  rec.     Reichert,   Lovanii,  Romae,  Stutt- 
gart 1896  ff. 
Monumenta  historica  Societatis  Jesu.     Matriti  1894  ff. 
Müller,  K.,  Die  Anfänge  des  Minoritenordens.    Freiburg  i.  B.    1885. 
(Musson),    Pragmatische    Geschichte    der   vornehmsten    Mönchsorden   (im   Auszuge). 

10  Bde.     Leipzig  1774—84. 
Perrot,  Collection  historique  des  ordres  de  la  chevalerie.    Paris  1828,  wichtig  wegen 

der  erloschenen  Orden. 
v.  Pflugk-Harttung,  Anfänge  des  Johanniterordens  in  Deutschland,  besonders  in  der 

Mark  Brandenburg.    Berlin  1899. 
Poolsum,  G.  v.,  Description  de  la  Livonie  avec  une  relation  de  l'origine,  du  progres 

et  de  la  decadence  de  l'ordre  Teutonique.     Utrecht  1709. 
Prutz,  Entwickelung  und  Untergang  des  Tempelherrenordens.    Berlin  1888. 
Reiffenberg,  Baron,  Histoire  de  la  Toison  d'or  depuis  son  Institution  jusqu'ä  la  ces- 

sation    des   chapitres   generaux   et  des  ecrivains  qui  en  ont  traite.    Bruxelles  1830. 

Vgl.  auch  Hartmann-Franzenshuld,  Edler  von,  JAW  1883,  p.  I.  XXX. 
Reimer,  Verfall  der  Deutschordensballei  Koblenz  im   15.  Jahrh.,    in:   „Das  Triersche 

Archiv",  Heft  11. 
Reumont,  A.  von,  Die  letzten  Zeiten  des  Johanniterordens.    Leipzig  1844. 
Salles,   Annales  de   l'ordre  teutonique    depuis   son  origine  jusqu'ä  nos  jours.    Wien 

1887. 
Sattler,  Handelsrechnungen  des  deutschen  Ordens.     Leipzig  1887. 
Schottmüller,  Der  Untergang  des  Templerordens.    Berlin  1887.    2  Bde. 
Schulze,  H.,    Chronik   sämtl.    bekannter    Ritterorden  und  Ehrenzeichen.    Berlin  1870, 

3  Bde.  und  1  Band  Abbildungen.] 

Spencer-Northcote,    Geschichte    des   Johanniterordens   (aus    dem    Englischen    von 

Studemund.    Münster  1874.) 
Steenackers,  Histoire  des  ordres    de   chevalerie    et  des  distinctions  honorifiques  en 

France.     Paris  1867. 
Vertöt,  R.  A.  de.     Histoire  des  Chevaliers  hospitaliers  de  Saint  Jean  de  Jerusalem  etc. 

4  Bde.     Paris  1726. 

Voigt,  Geschichte  des  deutschen  Ritterordens    in    seinen  12  Balleien  in  Deutschland. 

2  Bde.    Berlin  1857—59. 
Wadding,  Annales  minorum  sive  historia  trium  ordinum  a  S.    Francisco  institutorum 

(bis  1540,  8  Bde.    Lyon  1625;  18  Bde.    Rom  1731). 
Wahlen,  Ordres  de  chevalerie  et  marques  d'honneur.     Brüssel  1854  mit  Kupfertafeln. 

2  Suppl. 
Wietz,  Die  geistl.   u.  weltl.  Ritter-  und  Damenorden.     Prag  1821—27   (Kostümbilder). 
Wilcke,  Geschichte  des  Ordens  der  Templer.    2.  Ausg.    Halle  1860,  2  Bde. 
Winter,   Die  Cisterzienser  des  nordöstlichen  Deutschlands.    3  Bde.    Gotha  1868 — 71. 


233 

Winterfeld,  Geschichte  des  ritterlichen  Ordens  St.  Johannis  vom  Spital  zu  Jerusalem. 

Berlin  1859. 
Woker,  Geschichte  der  norddeutschen  Franziskanermissionen.     Freiburg  i.  Br.  1880. 

Von  besonderen  Wert  für  familiengeschichtliche  Zwecke  sind  auch  heraldische 
Werke  über  Ritterorden.1)    Diesbezüglich  seien  genannt: 

Beckmann,  J.  G.,  Beschreibung  des  ritterlichen  Johanniterordens  in  der  Mark  (Sachsen), 
Pommern  und  Wendland.     Frankfurt  1726. 

Briesen,  A.  v.,  Wappenbuch  des  ritterlichen  Ordens  St.  Johannis  vom  Spital  zu  Je- 
rusalem, Balley  Brandenburg.  Leipzig  1856.  —  Insignia  gentilicia  equitum  ordinis  velleris 
aurei  ferialium  verbis  renuntiata  a  Joanne  Jacobo  Chiffletio.  Antwerpen  1632.  —  Le 
blason  des  armoiries  de  tous  les  Chevaliers  de  l'ordre  de  la  Toison  d'or  depuis  la  premiere 
institution  jusques  ä  present  par  Jean  Baptiste  Maurice,  heraut  et  roy  d'armes  de  sa 
Majeste  Catholique.  A  la  Hay  1665.  fol.  Dies  Werk  enthält  die  gestochenen  Wappen  der 
Ritter  und  ihrer  Ahnen  und  viele  genealogische  Daten,  doch  fehlt  es  nicht  an  Druckfehlern 
und  Irrtümern. 

Catalogue  des  Chevaliers  de  Malte,  appelles  successivement  Chevaliers  de  l'ordre 
militaire  et  hospitalier  de  Saint-Jean  de  Jerusalem,  de  Rhodes,  de  Malte  (1099 — 1800).  Paris 
1889.  Rangliste  und  Personalstatus  des  deutschen  Ritterordens.  Wien  1873  ff.  Das 
Mitgliederverzeichnis  der  Balley  Brandenburg  des  Johanniterordens  (Berlin 
1859.   1870)  enthält  Vornamen,  aber  keine  Geburtsdaten. 

Dienemann,  J.  G,  Nachrichten  vom  Johanniterorden  nebst  Beschreibung  der  gehal- 
tenen Ritterschläge.     Berlin  1767. 

Diethmar,  Justus  Christoph,  Genealogisch-historische  Nachrichten  von  Herren- 
meistern des  Johanniterordens.     2  Bde.     Frankfurt  a.  O.     1733.     1737. 

Goussancourt,  Matth.  de,  Celestin.  Martyrologue  des  Chevaliers  de  S.  Jean  de  Je- 
rusalem dits  de  Malte  cont.  leurs  armes  blasons  preuves  de  chevalerie  et  descente  geneal. 
Paris,  Sim.  Piget  1654  (mit  zahlreichen  Wappenabbildungen). 

Ancien  Armorial  equestre  de  la  Toison  d'or  et  de  l'Europe  au  15  siecle.  Facsimile 
contenant  942  ecus  et  64  figures  equestres  en  114  planches  chromotypographiques  reproduits 
pour  la  premiere  fois  par  Loredan  Lacchey,  Nancy  und  Paris  1890  (vgl.  JAW  NF  1,  272). 

Ich  nenne  dann  noch  folgende  Beiträge  zur  Personalgeschichte  der  Orden: 

Mirbach-Harff,  Ernst  Graf  von,  Beiträge  zur  Personalgeschichte  des  deutschen 
Ordens,  JAW  NF  1890,  1  ff.  Hier  werden  unter  anderen  Nachweisungen  über  Landcomture, 
sowie  Comture  und  Leutpriester  der  einzelnen  Ordenshäuser  der  Bailei  Elsaß-Burgund  mit 
ausführlichen  Quellennachweisungen  dargeboten.  Ferner:  Bonani,  Phil.  S.  J.,  Verzeichnis 
der  geistl.  Ordens-Personen  u.  der  streitenden  Kirchen.     Nürnberg  und  Würzburg  1711. 

Das  Buch  vom  Schwanenorden.  Ein  Beitrag  zu  den  Hohenzollerischen  Forschungen 
von  Graf  Stillfried  und  S.  Hänle,  Berlin,  W.  Moser  1881  (der  3.  Teil  dieses  Werkes 
gibt  ein  alphabetisches  Verzeichnis  der  einzelnen  Ordensritter,  welche  zu  ermitteln  waren, 
mit  biographischen  Nachrichten  über  dieselben,  über  600). 

Ziegler,  J.  A.  O.  v.,  Kleiner,  d.  chur-Bayr.  Ritter-Ordens  d.  hl.  Georgii  Almanach  auf 
d.  J.  1766.  Sampt  Verzeichnuss  aus  d.  Todten-Buch  d.  Ordens.  München  1766  (mit  85 
Wappen  und  10  Porträts). 

Von  mannigfachem  Interesse  für  Familienforscher  ist  das  Werk:  Chapitres 
nobles  d'Autriche.  Annales,  Preuves  de  Noblesse,  Listes  de  Chanoinesses,  Docu- 
menta, Portraits,  Joyaux,  Medailles,  Sceaux  et  Decorations,  par  Felix  Sali  es. 
Vienne  1889.  Dieses  Buch  behandelt  außer  den  vier  großen  Damenstiften  am 
Hradschin  (Prag),  dem  Herzoglich  Savoyschen  in  Wien,  dem  zu  Innsbruck  und 
dem  zu  Brunn,  die  kleinen  Kapitel   zu   Graz,  Prag  (drei  Engel),  Innsbruck  (Qraf 


x)  Vgl.  auch  Kirchberger,  Die  Wappen  der  religiösen  Orden  JAW  NF  5.  6.  Thierl, 
Zur  Symbolik  der  Abzeichen  alter  Ritterorden,  JAW  NF  13. 


234 

Wolkenstein),  zu  Görz,  zu  Hall  in  Tirol  das  Herbersteinsche  Kapitel  in  Wien, 
das  Kärntensche  zu  Klagenfurt,  das  Krainsche  zu  Laibach,  das  Kapitel  Kaiser 
Leopold  zu  Prag,  das  Gräflich  Millesimosche  Kapitel  zu  Prag,  die  Kapitel  der 
Erzherzogin  Stephanie  zu  Wien  und  Prag. 

Hier  seien  dann  noch  folgende  ordensgeschichtliche,  für  die  Familienforscher 
beachtliche  Bücher  genannt: 

Capre,  Franc.,  Catalogue  des  Chevaliers  de  l'ordre  du  collier  de  Savoye, 
dict  de  l'Annonciade,  avec  leurs  noms,  surnoms,  qualitez,  armes  et  blasons  depuis 
son  institution  en  1362,  par  Amedee  VI,  jusqu'ä  Charles  Emmanuel.    Turin  1654. 

Catalogus  d.  aller  Orten  Hoch-Adeligen  Stern-Creutz-Ordens  Dames.  Wien, 
ohne  Jahr  (ca.  1740).  —  Les  chefs  d'ceuvre  d'Art  ancien  ä  l'Exposition  de  la 
Toison  d'or  ä  Bruges  en  1907.  Texte  de  MM  le  Baron  H.  Kervyn  de  Lettenhove 
—  Pot  de  Mont  —  I.  Van  den  Gheyn,  S.  J.  —  I.  Florit  y  Arizun.  —  E.  van 
Overloop.  —  L.  Maeterlinck.  —  eh.  Leon  Cardon.  —  G.  Macoir  —  le  Baron 
A.  van  Zuylen  van  Nyevelt.  —  V.  Tourneur.  —  A.  Mesdagh.  Brüssel  1908. 
Librairie  Nationale  d'Art  et  d'Histoire.  G.  Van  Oest  &  Cie.  Gr.  4.  XVI  u.  265  S. 
mit  103  Tafeln,  dazu  Kekule  von  Stradonitz,  Die  Heraldik  auf  der  Ausstellung 
vom  goldenen  Vließ  zu  Brügge  1907,  DH  1908. 

Die  Exulanten-Literatur  verdient  die  besondere  Beachtung  des  Familien- 
forschers. Von  den  in  ihren  Einzelheiten  oft  erschütternden,  von  zäher  Festigkeit 
des  Glaubens  und  seltenem  Opfermut  zeugenden  blutigen  Kämpfen  um  den  Fort- 
bestand des  österreichischen  Protestantismus  ist  den  evangelischen  Norddeutschen  be- 
sonders die  Aufnahme  der  15  000  Salzburger  und  ihre  Ansiedlung  an  der  östlichen 
Grenze  des  preußischen  Staates  als  eine  der  denkwürdigsten  Taten  des  vielverkannten 
Königs  Friedrich  Wilhelm  I.  am  geläufigsten.  Die  Literatur  über  diese  Koloni- 
sation größten  Stiles  ist  ungeheuer  groß.  Noch  heute  bilden  die  grundlegenden 
und  unter  dem  frischen  Eindruck  der  großen  Tat  geschriebenen  Werke  des  Pastors 
zu  Warnstedt  Gerhard  Gottlieb  Günther  Göcking1)  eine  Hauptquelle.  Für 
den  Familienforscher  kommen  Erbauungsschriften  einschlagenden  Inhalts  nicht 
in  Betracht,  auch  kaum  das  Buch  des  Breslauer  Professors  der  Kirchengeschichte 
Arnold2),  das  nicht  sowohl  darauf  ausgeht,  den  Tatsachenbestand  neu  zu  er- 
gründen, als  vielmehr  die  kultur-  und  religionsgeschichtliche  Bedeutung  des  Vor- 
ganges näher  zu  erfassen.  Dagegen  sind  die  Bücher  von  B  eh  ei  m -Schwarzbach, 
von  denen  das  eine  sich  ausschließlich  mit  den  Salzburgern  befaßt  und  die  Re- 
sulate  ausgedehnter  und  mühseliger  archivalischer  Forschungen  zieht,  während  das 
zweite  Buch  die  Ansiedlungen  im  großen  Rahmen  der  gesamten  Hohenzollernschen 
Kolonisation  darstellt,3)  auch  dem  Familienforscher  zu  empfehlen. 


J)  Vollkommene  Emigrations-Geschichte  von  denen  aus  dem  Ertz-Bistum  Saltzburg 
vertriebenen  und  größtenteils  nach  Preußen  gegangenen  Lutheranern.  2  Teile.  Frankfurt 
und  Leipzig  1734  und  1737. 

2)  Arnold,  C.  Fr.,  Die  Vertreibung  der  Salzburger  Protestanten  und  ihre  Aufnahme 
bei  den  Glaubensgenossen.    Leipzig  1900. 

3)  Beheim-Schwarzbach,  M.,  Friedrich  Wilhelms  I.  Colonisationswerk  in  Litthauen, 
vornehmlich  die  Salzburger  Colonie.  Königsberg  1879;  ders.,  Hohenzollersche  Colonisationen. 
Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  Preußischen  Staates  und  die  Colonisation  des  östlichen 
Deutschland.    Leipzig  1874. 


235 

Gleichzeitig  mit  dem  vorgenannten  Buche  Arnolds  erschien  im  „Historischen 
Jahrbuch  der  Görresgesellschaft"  ein  Aufsatz  über  die  im  engsten  Zusammenhange 
mit  der  salzburgischen  stehende  protestantische  Bewegung  in  der  gefürsteten  Propstei 
Berchtesgaden.1)  Die  große  Mehrzahl  der  evangelischen  Berchtesgadener  hat, 
nachdem  sie  gleich  ihren  salzburgischen  Nachbarn  das  Land  ihrer  Väter  ver- 
lassen mußte,  in  Hannover  eine  neue  Heimat  gefunden.  Die  Geschichte  dieser 
Auswanderung  wurde  lange  Zeit  kurz  abgemacht,  so  von  Göcking  und  von  der 
hannoverschen  Landesliteratur  und  selbst  von  Hanemann2).  Erst  Viktor  Löwe 
hat  das  vor  ihm  gänzlich  unbenutzte,  im  hannoverschen  Staatsarchive  beruhende 
einschlägige  Material  durchgearbeitet  und  das  Ergebnis  seiner  eindringenden  For- 
schungen in  dem  Aufsatze:  „Die  Einwanderung  der  Berchtesgadener  in  Kur- 
hannover 1733"  vorgelegt,  auch  (Seite  77)  ein  Verzeichnis  der  Familiennamen 
dieser  Emigranten  veröffentlicht. 

Schon  vorher,  zur  Zeit  des  Kaisers  Ferdinands  IL,  gingen  Auswanderungen 
Evangelischer  aus  Österreich  massenhaft  vor  sich.  Selbst  von  Hurter  muß  sich 
im  Angesichte  der  zahlreichen  Angaben  entschließen,  die  Zahl  der  Auswanderer 
auf  30  000  zu  bestimmen  und  berichten,  daß  aus  Leitmeritz  allein  500  in  das 
benachbarte  Pirna  flohen,  muß  185  flüchtige  Individuen  des  Herren-  und  Ritter- 
standes zugeben.  Spärliche  Auswandererverzeichnisse  finden  sich  bei  Raupach, 
Fortsetzung  des  evangelischen  Österreich  111,439,  sowie  bei  Waldau,  Geschichte 
der  Protestanten  in  Österreich,  IL  Bd.  Ein  älteres,  von  Saubert us  entworfenes 
Register  erschien  unter  dem  Titel:  Liber  Providentiae  divinae  specialis,  d.  i.  Denk- 
zettel Gottes,  darinnen  die  recht  Gottesfürchtigen  aufgezeichnet  zu  finden.  Nürn- 
berg 1643.  Dazu  kommen  noch  Götzii  Diptycha  Exulum.  Vgl.  Anzeiger  für 
Kunde  der  deutschen  Vorzeit,  V.  Jahrg.  1855,  Sp.  161  ff.,  1 93  ff. ,  217  ff.,  336. 
Ein  „Catologus  Exulum  Styrorum  Carinth.  et  Carniol.  ex  numero  provincialium 
1629"  in  dem  Codex  8830  der  Wiener  Hofbibliothek  zählt  mit  aller  Genauigkeit 
714  Personen  des  Herren-  und  Ritterstandes,  sowie  46  „nobilisierte"  Personen  auf 
(Adalbert  Heinrich  Hör  and  in  Wien,  Österreichische  Exulanten,  AKDV,  NF.,  9, 
316 ff.).  Zur  Charakterisierung  dieser  Quelle  diene  der  Anfang:  „Herr  Bartholo- 
mäus von  Dietrichstain  freyherr,  seine  frau  gemahlin  frau  Elisabetha  geborne 
von  Franckhingen  freyin  mit  4  Söhnen  und  4  Töchtern.  Herr  Georg  Albrecht 
von  Dietrichstain  freyherr,  seine  frau  gemahlin  frau  Anna,  geborne  herrin  von 
Welcz,  Freyin  mit  4  Söhnen  und  2  Töchtern.  Herr  Georg  Hainrich  von  Dietrich- 
stain, Freyherr,  seine  frau  gemahlin,  frau  Susanne,  geborne  Praunfalckhin,  mit 
2  Söhnen  und  2  Töchtern.  Herr  Rudolph  von  Dietrichstain,  Freyherr,  seine  frau 
gemahlin  Frau  Anna  Elisabetha  geborne  von  Eckh,  Freyin.  Darzu  daß  Fräulin 
Anna  Catharina,  Fräulin  Maria,  und  fräulin  Juditha  von  Dietrichstain  Freyine,  In 
allem  Personen  29." 


*)  Linsenmayer,  A.,  Die  protestantische  Bewegung  in  der  Fürstpropstei  Berchtesgaden 
bis  zur  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  (Historisches  Jahrbuch  der  Görresgesellschaft  Bd.  22, 
München  1901,  S.  37—84). 

2)  Geschichte  der  Lande  Braunschweig  und  Lüneburg  Bd.  3.  Göttingen  1857,  S.  660. 
Einige  nützliche  Notizen  hat  Th.  Röscher  zusammengestellt:  Böhmische  und  salzburgische 
Exulanten  in  Hannover  (Hannov.  Geschichtsblätter  1899,  S.  157—159,  163—164,  170—172). 


236 

Im  übrigen  sei  hier  noch  die  folgende  Exulantenliteratur  verzeichnet: 

Aufnahme  Glaubensflüchtiger  in  der  Schweiz  =  Neujahrsblatt,  hrsg.  v.  d.  Feuerwerker- 
Gesellschaft  in  Zürich  Nr.  45.     1845. 

Berger,  J.,  Gesch.  d.  Hugenotten  in  Waldenser  Ansiedlungen  in  Hessen-Darmstadt 
(Hessenland  1903,  Nr.  15-20). 

Beringuier,  R.,  D.  Kolonieliste  v.  1699.     Berlin  1888. 

Brandes,  F.  H. ,  Der  Große  Kurfürst  und  die  Hugenotten  (Gbll.  d.  dt.  Hugenotten- 
Vereins  11). 

Burkhardt,  C.  A.  H.,  D.  französ.  Kolonie  f.  Gewerbe  u.  Industrie  in  Weimar  ZKu  6. 

Dietsch,  F.,  u.  Tollin,  H.,  Gesch.  d.  Hugenotten  v.  Metz  (Gbll.  d.  Hugen.-Ver.  10, 
1-2). 

Lochner,  Oesterreichische  Exulanten  in  Nürnberg,  AKDV  3,  161  ff. 

Montet,  Edd.,  Geneve  et  les  pasteurs  francais  refugies  en  1685.    Genf  1885. 

Muret,  E.,  Geschichte  der  französischen  Kolonie  in  Brandenburg-Preußen  unter  be- 
sonderer Berücksichtigung  der  Berliner  Gemeinde.    Berlin  1885. 

Pages,  G.,  Les  refugies  ä  Berlin  d'apres  la  correspondance  du  comte  de  Rebenac 
1681—88  (Bull.  hist.  de  la  Societe  de  l'hist.  du  protest.  frang.  1902). 

Schmertosch  von  Riesenthal,  R.,  Die  böhmischen  Exulanten  unter  der  Kursächsischen 
Regierung  in  Dresden  (NASG  22);  ders.,  Vertriebene  und  bedrängte  Protestanten  in  Leipzig 
unter  dem  Schutze  Johann  Georgs  I,  NASG  16. 

Schöttler,  A.,  D.  französ.  Kolonie  in  Müncheberg  (Gbll.  d.  dt.  Hugenotten -Ver.  7,  9). 

Stieda,  W.,  Hugenotten-Kolonie  in  Mecklenburg,  VMG  61.  Dazu  noch  mehrere  Jahr- 
gänge der  Geschichtsblätter  des  deutschen  Hugenotten-Vereins. 

Tollin,  H.,  Geschichte  der  französischen  Kolonie  von  Magdeburg.  3  B.  Halle  1886  bis 
1894;  ders.,  D.  Bürgerrecht  d.  Hugenotten  zu  Frankfurt  a.  Oder  (Gbll.  d.  dt.  Hugenotten- 
Ver.  6). 

Walter,  F.,  Sektenniederlassungen  in  Mannheim  unter  Karl  Ludwig   (MaG  1901). 

Wolf,  B.,  Einwanderung  böhmischer  Protestanten,  Mitteilungen  des  Vereins  für  Anna- 
berg und  Umgegend,  und  dazu  Süß,  E.,  ASW  6,  119  ff. 

Sehr  viel  interessante  Mitteilungen  über  katholisch  geborene  oder  katholisch 
gewordene  Deutsche  bieten  Wetzer-Weltes  Kirchenlexikon  oder  Enzyklopädie  der 
katholischen  Theologie  und  ihrer  Hilfswissenschaften,  12  Bde.,  Freiburg  1847 — 56, 
2.  Aufl.,  begonnen  von  J.  Kardinal  Hergenröther,  fortgesetzt  von  Fr.  Keulen, 
Freiburg  1882—1901,  13  Bde.  u.  Registerb.,  ebenda  1903;  Riss,  Die  Konvertiten 
seit  der  Reformation  (13  Bde.),  Regensburg  1866 — 80;  Rosenthal,  Konvertiten- 
bilder aus  dem  19.  Jahrh.  (I.  Band  der  „Deutschen  Konvertiten");  The  Catholic 
Encyclopedia,  New  York,  Appleton-Company,  seit  1907  (die  bisher  erschienenen 
Bände  reichen  bis  „Diocesan"). 

Macht  es  schon  Schwierigkeiten,  bei  Auswanderungen  innerhalb  des  euro- 
päischen Kontinents  den  in  der  alten  Heimat  abgerissenen  Faden  des  genea- 
logischen Zusammenhangs  anderwärts  anzuknüpfen,  so  sind  die  Schwierigkeiten 
bei  Auswanderungen  in  einen  fremden  Erteil  noch  viel  größer.  Zollamtsurkunden, 
Passagierlisten,  Erlaubnisscheine  zum  Benutzen  der  Seefahrt  und  Ausschiffungs- 
urkunden kommen  zu  den  übrigen  Materialien  als  Quellen  der  Forschung  in  Be- 
tracht. Die  Urkunden  zur  Erforschung  der  Auswanderer  nach  Amerika  sind  von 
Gerald  Fothergill  im  ersten  Kapitel  des  ersten  Bandes  des  Sammelwerkes  „The 
Genealogist's  Pocket  Library",  hrsg.  von  Chas.  A.  Bernau,  Walton-on-Thames, 
England,  im  Zusamenhang  erörtert.  Die  Studien  über  die  Auswanderung  werden 
jetzt    auch    von    den   Deutschamerikanern    getrieben.     Es    ist    eine  Bewegung    im 


237 

Gange,  die  auf  systematische  Forschung  in  deutschen  Archiven  nach  Nachrichten 
über  Auswanderer  abzielt.  Es  handelt  sich  dabei  zunächst  um  eine  Sammlung 
von  Nachrichten  (Quellenauszügen),  die  zur  Verwertung  für  die  deutsch -ameri- 
kanische Forschung  in  der  Deutsch-amerikanischen  Sammlung  (New York, 
Lenox  Library  Building),  angelegt  von  Richard  E.  Heibig  niedergelegt  werden 
sollen.  Näheres  darüber  enthalten  die  Deutsch-amerikanischen  Geschichtsblätter, 
8.  Jahrg.  1908,  S.  138—153,  bes.  139—140.  Vgl.  auch  Tille  DGB  10,  46 f. 
Vgl.  auch  Seidensticker.  Oswald,  Die  erste  Deutsche  Einwanderung  in  Ame- 
rika und  d.  Grund,  v.  Germantown.    Philadelphia  1883. 

Schließlich  muß  auch  noch  auf  die  umfangreiche  biographische  Literatur 
hingewiesen  werden.  Diese  erstreckt  sich  jetzt  nicht  mehr  ausschließlich  auf 
solche  Personen,  die  zu  den  höchsten  Staatsämtern  gelangten  oder  in  Wissenschaft 
und  Kunst  die  Führung  haben,  sondern  auch  auf  schlichte  Leute  in  allen  Lebens- 
stellungen.1) Die  Biographien  berühmter  Deutscher  werden  in  dem  bändereichen 
und  vornehm  ausgestatteten,  wenn  auch  keineswegs  erschöpfenden  Hauptwerk 
zusammengefaßt:  Allgemeine  deutsche  Biographie,  herausgegeben  von  der  Histo- 
rischen Kommission  bei  der  Kgl.  Akademie  der  Wissenschaften  (zu  München), 
redigiert  von  R.  v.  Liliencron  und  F.  X.  V.  Wegele.  B.  1 — 48  (A — J,  dazu  Nach- 
träge).   Leipzig  1875  ff. 

Über  Biographie  im  allgemeinen  vgl.  Platzhoff-Lejeune,  Wert  und  Per- 
sönlichkeit (Mind.  1903),  über  die  Selbstbiographie  Glagau,  Die  moderne  Selbst- 
biographie als  historische  Quelle  (Marburg  1903).  Dazu  W.  Götz,  Zur  Geschichte 
des  literarischen  Porträts.  Histor.  Zeitschrift,  N.  F.  56,  1904,  S.  61  ff.  Die  bio- 
graphischen Sammelwerke  (meist  alphabetisch  angelegt)  sind  in  Hinsicht  auf  Aus- 
führlichkeit und  Stoffbegrenzung  sehr  verschieden  und  zwar  teils  allgemeiner  Natur 
(ausgezeichnete  Persönlichkeiten  aller  Zeiten  und  Völker  umfassend),  teils  auf  ge- 
wisse Zeiträume,  einzelne  Länder  oder  bestimmte  Berufsarten  (Künstler,  Gelehrten-, 
Schriftstellerlexika  usw.)  beschränkt.  Zu  den  namhaftesten  größeren  Sammlungen 
der  allgemeinen  Art  gehören,  von  einigen  älteren  Werken  abgesehen:  Bayle's 
Dictionnaire  historique  (1697  ff.,  zuletzt  Paris  1820,  16  Bände).  —  Michauds 
„Biographie  universelle"  (das.  1811—62,  85  Bände,  3.  Aufl.,  1870 ff.),  —  Höfers 
„Nouvelle  biographie  generale"  (das.  1852—66,  46  Bände).  —  Dezobry  und 
Bacholet,  Dictionnaire  general  de  biographie  et  d'histoire,  10.  Aufl.  von  Darsy. 
1889  ff. —  Philipp,  L.  B.,  The  dictionary  of  biographical  reference,  tagether  with 
a  classed  index  of  the  biographical  literature  of  Europe  and  America,  3.  Aufl. 
1889.  —  Oettinger,  Moniteur  des  dates  contenant  un  million  de  conseignements 
biograph.  genealog.  et  historiques.  6  vols.  et  3  suppl.  Leipzig  1869  82 2)  — 
Vapereau,  G.,  Dictionnaire  universel  des  contemporains.    Avec  Supplement.    Paris 


x)  Vgl.  L.  Stein,  Zur  Methodenlehre  der  Biographie,  in:  Biographische  Blätter.  Jahrbuch 
für  lebensgeschichtliche  Kunst  und  Forschung,  1895,  Bd.  I,  S.  22  ff. 

2)  Vgl.  denselben,  Bibliographie  biographique  universelle.  Dictionnaire  des  ouvrages 
relatifs  ä  l'histoire  de  la  vie  publique  et  privee  des  personnages  celebres.  2  vols.  Brux. 
1866.  —  Auf  die  Zeit  von  der  Gründung  der  christlichen  Kirche  bis  1500  beschränkt  sich 
Chevalier,  Repertoire  des  sources  historiques  du  moyen  äge.  I.  Bio-Bibliographie.  Paris 
1897-1883. 


238 

1858 63    (jede  Ausgabe    des  Vapereau    behält    ihren  Wert,    da    in    dieses  Werk 

immer  nur  die  gerade  Lebenden  aufgenommen  werden).  —  „Der  neue  Plutarch" 
(hrsg.  v.  Gottschall,  Leipzig  1874—88,  12  Bde.),  der  die  Zeit  von  der  Reforma- 
tion bis  zur  Gegenwart  umfaßt.  —  Götten,  Das  jetzt  lebende  gelehrte  Europa. 
Braunschweig,  3  T.,  1735 — 63.  —  Sodann  von  Spezialwerken  für  einzelne  Länder: 
für  England  das  von  Stephen  begründete  „Dictionary  of  national  biography" 
(beendet  von  Lee,  London  1885—1900,  63  Bde.,  Supplement  1903,  3  Bde.;  Index 
1903,  Erreta  1904),  das  periodische  „Who's  who"  (London);  für  die  Niederlande 
und  Belgien  van  der  Aas  „Biographisch  woordenboek  der  Nederlanden"  (Haarl. 
1852—78,  21  Bde.)  und  die  „Biographie  nationale"  (Brüssel  1866—1903,  17  Bde.); 
Donos  „Nos  contemporains  (beiges)"  (das.  1904),  das  periodische  „Wie  is  dat" 
(Amsterdam);  für  Dänemark  (und  Norwegen)  Brickas  „Dansk  biographisk  lexi- 
kon"  (Kopenhagen  1887 — 1905,  19  Bde.);  für  Schweden  Palmblads  „Biographiskt 
lexikon  öfver  svenska  man"  (Ups.  1835 — 1857,  23  Bde.;  neue  Folge  Örebro  1857 
bis  1883,  9  Bde.),  Hofbergs  „Svenskt  biographiskt  lexikon"  (Stockholm  1876, 
2  Bde.);  für  Norwegen  Anker,  Carl  J.,  Biographische  Daten  über  330  norwegi- 
sche Generale  von  1628 — 1884.  Christiania,  Cammermeyers  Verlag.  —  Lassen, 
Wilh.,  Biographische  Nachrichten  über  die  Studenten  des  Jahres  1831,  1881.  — 
Halvorsen,  J.  B.,  Norsk  Forfatterlexikon  1814 — 1880  (Norwegisches  Schriftsteller- 
lexikon). —  Lassen,  Wlh.,  Norske  Stamtavler.  Christiania  1868.  —  Nielsen, 
Yngvar,  Om  nogle  middelalderske  Slägter  |  i  |  det  |  vestlige  Norge,  Norst.  hist. 
Tidsskrift  II,  2;  für  Frankreich  Mennechets  „Le  Plutarque  francais"  (2.  Ausg. 
v.  Hadot,  Paris  1844 — 47,  6  Bde.),  Gläsers  „Biographie  nationale  des  contempo- 
rains" (das.  1878).  „Les  dictionnaires  departementaux"  (das.  1893  ff. ;  umfaßt  be- 
reits die  Hälfte  der  Departements);  Montet,  E.  C.  A.  de,  Dictionnaire  biographi- 
que  des  Genevois  et  des  Vandois.  Lausanne,  G.  Bridel  1877/78;  für  Italien  Ti- 
paldos „Biografia  degli  Italiani  illustri"  (Venedig  1834 — 45,  10  Bde.),  Sorgata, 
„Memorie  funebri  antiche  e  secenti"  (Padua  1856 — 62,  6  Bde.),  Cantus  „Italiani 
illustri"  (3.  Aufl.,  Mail.  1876,  3  Bde.);  für  Spanien  Quintanas  „Vidas  de  Espa- 
noles  celebres"  (Madrid  1807—33,  3  Bde.;  deutsch  v.  Baudissin,  Berlin  1857), 
Diaz  y  Cardena  „Galeria  de  Espanoles  celebres  contemporaneos"  (Madrid 
1841  — 1846,  9  Bde.);  für  Afrika  das  periodische  „The  Anglo  African  Who's  who" 
(London);  für  Amerika  Spacks  „Library  of  American  biography"  (Boston  1834 
bis  1848,  25  Bde.),  Appletons  „Cyclopaedia  of  American  biography"  (New  York 
1887 — 89,  6  Bde.),  die  „National  Cyclopaedia  of  American  biography"  (New  York 
1892—1903,  12  Bde.),  Lambs  „Biographical  dictionnary  of  the  United  States 
(Boston  1900 ff.),  R.  Johnsons  „The  twentieth  Century  biographical  dictionnary 
of  notable  Americans"  (das.  1904,  10  Bde.);  das  periodische  „Who's  who  in 
Amerika"  (Chicago);  für  Mexiko  Arronij'  „Manual  de  biografia  mejicana"  (Paris 
1857),  Sosas  „Biografias  de  Mexicanos  distinguidos"  (Mexiko  1884);  für  Brasilien 
Pereira  da  Silvas  „Plutarco  brasileiro"  (1847,  2  Bde.)  und  Manoel  da  Macedos 
„Brasilian  biographical  Annual"  (1876,  4  Bde.);  für  den  Orient  Beale's  „Oriental 
biographical  dictionnary"   (Kalkutta  1881).1) 

x)  Vgl.  Erich  Brandenburg,   Die   Bedeutung   der   Persönlichkeit   in   der  Geschichte, 
mit  besonderer  Rücksicht  auf  das  genealogische  Problem,  ZPf  3. 


239 

Brauchbare  kleine  biographische  Handbücher  sind:  Cates'  „Dictionary  of 
general  biography"  (4.  Aufl.,  London  1885),  Godmins  „Cyclopedia  of  biography" 
(neue  Ausg.,  New  York  1878),  „The  men  and  women  of  the  time"  (15.  Aufl., 
London  1899);  Gubernatis,  A.  de,  Dictionnaire  international  des  ecrivains  du 
jour  1891.  Florenz  und  Leipzig,  3  Bde.);  u.a.  Ein  umfassendes  Sammelwerk,  be- 
stehend aus  24  einzelnen  Lexiken  über  Zeitgenossen  wurde  1895  in  Paris  unter»- 
nommen. 

Für  Deutschland  und  Österreich:  Die  „Zeitgenossen"  (Leipzig  1816 — 1841, 
18  Bde.),  Schlichtegrolls  „Nekrolog  (der  Deutschen)"  (Jahrg.  1790 — 1800  nebst 
Suppl.,  23  Bde.),  fortgesetzt  als  „Nekrolog  der  Deutschen  für  das  19.  Jahrh." 
(5  Bde.,  Gotha  1791 — 1806)  und  Fr.  A.  Schmidts  „Neuer  Nekrolog  der  Deutschen" 
(Jahrg.  1—30,  Ilmenau  1824—34,  Weimar  1835—54).  —  Allgemeines  Gelehrten- 
Lexikon  von  Christian  Gottlieb  Jöcher,  Leipzig  1750/51,  4  Bde.  4.  Fort- 
setzung und  Ergänzungen  zu  Christian  Gottlieb  Jöchers  Allgemeinem  Gelehrten- 
Lexikon  (nur  bis  J),  2  Bde.,  Leipzig  1784/87;  neu  herausgegeben  und  fortgesetzt 
von  Rottermund  (Bremen  1810—22,  6  Bde.;  Bd.  7  von  Günther,  Leipzig  1897). 

—  Meusel,  Joh.  Geo.,  Das  gelehrte  Deutschland.  Lexikon  der  jetzt  lebenden 
deutschen  Schriftsteller.  Lemgo  1783 — 1784,  4  Bde.  —  Nachträge.  —  Ebenda 
1786—1806,  8  Bde.  —  Ebenda  1776— 1806,  18  Bde.  —  Deutsche  Biographie, 
hrsg.  von  der  histor.  Kommission  bei  der  K.  B.  Akademie  der  Wissenschaften  (s.  o.). 

—  Plutarch,  Der  neue.  Biographien  hervorragender  Charaktere  d.  Gesch.,  Lit.  u. 
Kunst,  hrsg.  von  R.  v.  Gottschall,  12  Bde.,  Leipzig  1874 — 88.  —  Biographische 
Blätter.  Vierteljahrsschrift  für  lebensgeschichtliche  Kunst  und  Forschung,  hrsg. 
v.  A.  Bettelheim.  Berlin  1894 ff.  —  Geisteshelden.  Eine  Sammlung  von  Biogra- 
phien, hrsg.  v.  Bettelheim,  46  Bde.  Dresden,  später  Berlin  1890 ff.  —  Aus- 
gewählte Selbstbiographien  aus  dem  15. — 18.  Jahrh.,  hrsg.  v.  Chr.  Meyer,  Leipzig 
1897.  —  Für  die  Länder  des  österreichischen  Kaiserstaats  ist  ein  ausgezeichnetes 
Mittel:  Wurzbach,  Constant  v.,  Biographisches  Lexikon  des  Kaisertums  Öster- 
reich, enthaltend  die  Lebensskizzen  der  denkwürdigen  Personen,  welche  1750  bis 
1850  im  Kaiserstaate  und  in  seinen  Kronländern  gelebt  haben.  60  Bände.  1856 
bis  1891.1)  —  Unter  den  periodisch  erscheinenden  Schriften  verdient  als  sehr 
nützlich  hervorgehoben  zu  werden:  „Minerva,  Jahrbuch  der  gelehrten  Welt." 
(Straßburg,  Trübner);  es  erscheint  jährlich  und  enthält  die  Mitglieder  der  Lehrkörper 
der  Hochschulen  und  die  aktiven  Beamten  von  Archiven,  Bibliotheken  und  Mu- 
seen in  allen  Ländern  der  Welt.  —  Es  mögen  hier  angereiht  sein  das  „Biogra- 
phische Jahrbuch  für  Altertumskunde,  begründet  von  Conrad  Bursian,  hrsg.  v. 
W.  Kroll  (bis  jetzt  28  Jahrg.,  Leipzig,  Reisland);  es  bietet  von  hervorragenden 
Vertretern  der  klassischen  Altertumswissenschaft  ohne  Berücksichtigung  des  familien- 
geschichtlichen Elementes  Biographien,  welche  den  Wert  der  einzelnen  Persönlich- 
keiten für  die  von  ihnen  vertretenen  Wissensgebiete  eingehend  darstellen.  Von 
Germanisten    bietet    ausführliche    Lebensbeschreibungen    Könnecke,    „Deutsche 


!)  In  Band  I  1856,  Vorrede,  S.  XII f.  und  in  Band  LX,  Vorrede,  S.  XVII ff.,  dieser 
v.  Wurzbachschen  Sammlung  finden  sich  sehr  ausführliche  Literaturnachweise,  von  denen 
im  folgenden  nur  das  Wichtigste  mitgeteilt  werden  kann. 


240 

Sprachforscher  und  Literaturhistoriker",  Bilderatlas  zur  Geschichte  der  deutschen 
Nationalliteratur,  2.  Aufl.,  Marburg  1895,  S.  XVII  ff. 

Wegen  der  Beziehungen  der  katholischen  Hierarchie  zu  Deutschland  und 
Österreich  seien  genannt:  Ciacconius,  A.  und  Oldonius,  A.,  Vitae  et  res  ge- 
stae  pontificum  Romanorum  et  cardinalium,  Romae,  1677;  Garns,  P.  B.,  Series 
episcoporum  ecclesiae  catholicae  quotquot  innotuerrunt  1873;  Eubel,  K.,  Hierar- 
chia  catholica  medii  aevi  (Päpste,  Kardinäle,  Bischöfe,  Kirchenprovinzen)  1198 
bis  1431,  Münster  1898.  —  Unsere  Altertumsvereine  bringen  teilweise  Nachrichten 
über  Todesfälle  in  ihrem  Gebiet.  In  einigen  unserer  Geschichtsvereine,  z.  B.  in  der 
Zeitschrift  des  Vereins  für  Geschichte  und  Altertum  Schlesiens  oder  in  den  Mit- 
teilungen des  Freiberger  Altertumsvereins,  Heft  18 ff.1),  hat  sich  dieser  Gebrauch 
zu  einer  Reihe  wertvoller  Nekrologe  erweitert. 

Ich  stelle  im  folgenden  eine  Anzahl  Arbeiten  zur  biographischen  Literatur 
von  Deutschland  und  Österreich  in  alphabetischer  Ordnung  ihrer  Verfasser  zu- 
sammen: 

Alberti,  Ed.,  Lexikon  der  Schleswig-Holstein-Lauenburgischen  und  Eutinischen  Schrift- 
steller v.  1829  bis  Mitte  1866.     Kiel  1867,  68. 

Baader,  Clemens  Alois,  Lexikon  verstorbener  bayrischer  Schriftsteller  des  18.  u. 
19.  Jahrh.    Augsburg  und  Leipzig  1824. 

Balbinus,  Aloys  Bohuslaus,  Bohemia  docta,  opus  posthumum  editum  notisque 
illustratum  ab  Raphaelo  Ungar.    Prag  1876—80. 

Baur,  Samuel,  Allgemeines  historisch-biographisches  literarisches  Handwörterbuch 
aller  merkwürdigen  Personen,  die  in  dem  1.  Jahrzehnt  des  19.  Jahrhunderts  gestorben  sind. 
2  Bde.    Ulm  1816. 

Berner,  K.  S.  H.,  Schlesische  Landsleute  .  .  .  v.  1180  bis  z.  Gegenwart.     Leipzig  1901. 

Born,  Ign.  v.,  Effigies  virorum  editorum  atque  artificum  Bohemiae  et  Moraviae. 
Prag  1773—75.    4  vol.  8. 

Brema  literata,  virorum  qui  hoc  seculo  vixerunt  spectabilium  maximam  bremensium 
etc.  vitas  et  honores  exhibens.     Bremen  1726. 

Bornmüller,  F.,  Biographisches  Schriftstellerlexikon   der  Gegenwart.     1882. 

Brummer,  Franz,  Lexikon  der  deutschen  Dichter  und  Prosaisten  bis  zu  Ende  des 
18.  Jahrh.    1884;  ders.,  Lexikon  der  deutschen  Dichter  und  Prosaisten  des  19.  Jahrh.    1895. 

Clarmund,  Vitae  clarissimorum  in  re  litteraria  virorum.    4  T.     1704—06. 

Czikann,  Joh.  Jac.  H.,  Die  lebenden  Schriftsteller  Mährens.    Brunn  1812. 

Degener's  Wer  ist's?    Zeitgenossen-Lexikon.    Leipzig  1904  u.  ff. 

Dlabacz,  Gttfr.  Joh.,  Allgemeines  historisches  Künstler-Lexikon  für  Böhmen  und 
zum  Teil  auch  für  Mähren  und  Schlesien.     Prag  1815.     3  vol.  4. 

E  senberg,  Ludwig,  „Das  geistige  Wien".  Künstler-  und  Schriftsteller-Lexikon 
(1.  Band:  Künstlerisch-belletristischer  Teil  1889—1893.  2.  Band:  Medizinisch-naturwissen- 
schaftlicher Teil  1893. 

Eisen berg,  L,  Großes  biographisches  Lexikon  der  deutschen  Bühne  im  19.  Jahr- 
hundert.    Leipzig  1903. 

Foelkersam,  Armin  Frhr.  v.,  Biographische  Miscellaneen  aus  gedruckten  russischen 
Quellen:    1.    Eine    deutsche   Kolonie   in   Astrachan.    2.  Balten  im   Kaukasus.    3.  Verzeichnis 


')  Ebenda  bietet  Knebel  zahlreiches  familiengeschichtliches  Material  über  die  Frei- 
berger Goldschmiede  von  1361  bis  zur  Aufhebung  der  Innung  (Heft  31,  S.  9  ff.)  und  über 
Künstler  und  Gewerken  Freibergs  1380-1700  (Heft  34 ff.).  Inhaltlich  berührt  sich  mit  dieser 
Arbeit,  streift  aber  das  Künstlerische  nur  ganz  kurz  Ldw.  Schönach,  Beiträge  zur  Ge- 
schlechterkunde tirolischer  Künstler  aus  dem  16.— 19.  Jahrhundert.  Innsbruck  1905.  —  Vgl. 
ferner  Weiss,  Aug.,  Das  Handwerk  der  Goldschmiede  in  Augsburg.   Gotha  1897. 


241 

sämtlicher  Balten,  die  während  des  18.  Jahrh.  (1711—1800)  Hofämter  am  russischen  Kaiser- 
hofe bekleidet  haben.  4.  Deutsche  im  russischen  Generalstabe  während  der  Regierung 
Katharina  II.    Jahrb.  f.  Geneal.,  Heraldik  u.  Sphragistik  1900.    Mitau  1902. 

Fürst,  M.,  Biograph.  Lexikon  f.  d.  Gebiet   zwischen    Inn   u.  Salzach.    München  1901. 

Gerber,  Historisch-biographisches  Lexikon   der  Tonkünstler.    2  Teile.     Leipzig  1790. 

Gerber,  Neues  historisch-biographisches  Lexikon  der  Tonkünstler.  4  Teile.  Leipzig  1813. 

Haan,  Wilh.,  Sächsisches  Schriftsteller-Lexikon.     Leipzig  1875. 

Hettler,  Aug.,  Archivalischer  Almanach  I,  1903—04.  Großenhain  u.  Leipzig,  Baumert 
&  Ronge. 

Hinrichsen,  Ad.,  Das  literarische  Deutschland.    2.  Aufl.     Berlin  1891. 

Hirsch,  Biographisches  Lexikon  der  hervorragenden  Ärzte  aller  Zeiten  u.  Völker.  1884. 

Horany,  Memoria  Hungariorum  et  provincialium  scriptis  editis  notorum.  Wien 
1775—77.    3  vol. 

Das  jährlich  erscheinende  Jahrbuch  der  deutschen  Bibliotheken,  hrsg.  v.  Ver.  deutscher 
Bibliothekare  (Leipzig  1902  ff.)  bietet  in  seiner  Abteilung  II  ein  „Verzeichnis  der  wissen- 
schaftlichen Bibliotheksbeamten",  worin  ein  kurzer  Lebensgang  der  einzelnen  Personen  ent- 
halten ist. 

Ja  eck,  Pantheon  der  Literatur  und  Künstler  Bambergs.    2  Bde. 

Jenichen,  Allerneuste  Nachrichten  von  juristischen  Büchern,  Leben  berühmter  Rechts- 
gelehrten.   Leipzig  1839.    4  Bände. 

Jördens,  Karl  Hnrch.,  Lexikon  deutscher  Dichter  und  Prosaisten.  6  Bände  und 
Supplementband.     Leipzig  1808. 

Justi,  K.  W.,  Grundlage  zu  einer  Hessischen  Gelehrten-,  Schriftsteller-  u.  Künstler- 
Geschichte  von  1806—1830.     Marburg  1831. 

Ein  ungeheures  bio-bibliographisches  Material  über  die  deutsche  Literatur  findet  man 
bei  Goedeke,  K.,  Grundriß  zur  Geschichte  der  deutschen  Dichtung  aus  den  Quellen. 
Zweite,  ganz  neu  bearbeitete  Auflage  von  E.  Goetze  u.  A.  Dresden  1884ff. 

Kaiina  v.  Jaetenstein,  Matth.,  Nachrichten  über  böhmische  Schriftsteller  und  Ge- 
lehrte, deren  Lebensbeschreibungen  bisher  nicht  bearbeitet  sind.     Prag  1818 — 20. 

Kehrein,  Jos.,  Biographisch-literarisches  Lexikon  der  katholischen  deutschen  Dichter, 
Volks-  u.  Jugendschriftsteller  im  19.  Jahrh.    2  Bde.     1869. 

Keiters  Katholischer  Literatur-Kalender,  hrsg.  von  Karl  Hoeber  (8.  Jahrg.,  Essen  1907). 

Keßlin,  Nachrichten  von  Schriftstellern  und  Künstlern  der  Grafschaft  Wernigerode 
vom  Jahre  1074  bis  1855,  hrsg.  auf  Kosten  des  wissensch.  Ver.  zu  Wernigerode.  Magde- 
burg 1856. 

Klein,  Joh.  Sam.,  Nachrichten  von  den  Lebensumständen  u.  Schriften  evangelischer 
Prediger  in  allen  Gemeinen  des  Kgr.  Ungarn.    2  Teile.     Leipzig  u.  Ofen  1789. 

Kobolt,  Bayrisches  Gelehrtenlexikon.     Landshut  1795. 

Kukula,  Bibliographisches  Jahrbuch  der  deutschen  Hochschulen.  Innsbruck  1892 
(Ergänzungsheft  1893). 

Kunitsch,  M.,  Biographien  merkwürdiger  Männer  der  Österreich.  Monarchie.  Grätz 
1805—06.    3  vol. 

Kürschner,  Deutscher  Literatur-Kalender.  Leipzig,  G.  J.  Göschensche  Verlagshandlung 
(mit  angegebener  Adresse). 

Langer,  A.,  Schlesische  Biographien.    Landeck  1902. 

Lemmen,  Jak.  v.,  Tirolisches  Künstlerlexikon.    Innsbruck  1830. 

Lindner,  Aug.,  Die  Schriftsteller  und  die  um  die  Kunst  und  Wissenschaft  verdienten 
Mitglieder  des  Benediktinerordens  im  heutigen  Königreich  Bayern.  2  Bände  und  Nachtrag. 
Regensburg  1880. 

Luca,  Ign.  de,  Das  gelehrte  Österreich  oder  Verzeichnis  aller  jetzt  lebenden  öster- 
reichischen Schriftsteller  u.  Künstler.     2  Teile.    Linz  1776 — 78. 

Mejer,  O.,  Biographisches.     Gesammelte  Aufsätze.     Freib.  1886. 

Nagler,  Neues  allgemeines  Künstlerlexikon.    Bd.  I — XXII.    München  1835 — 1852. 

Neubert,  Frz.,  Deutsches  Zeitgenossenlexikon.  Biographisches  Handbuch  deutscher 
Männer  und  Frauen  der  Gegenwart.     Leipzig  1905. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  16 


242 

Nowack,  Schlesisches  Schriftsteller-Lexikon.    Breslau  1836. 

Oelrichs,  Joh.  Carl  Conr.,  Historisch-diplomatische  Beyträge  zur  Geschichte  der 
Gelahrtheit,  besonders  im  Herzogtum  Pommern.    Berlin  1767. 

Pagel,  J.,  Biogr.  Lexikon  hervorragender  Ärzte  d.  19.  Jahrh.     Wien. 

Pelzel,  Abbildungen  böhmischer  und  mährischer  Gelehrter,  nebst  kurzen  Nachrichten 
von  ihrem  Leben  und  Wirken.     Prag  1773—1782.     4  voll. 

Petrich,  H.,  Pommersche  Lebens-  und  Landesbilder.  T.  1:  Hamburg  1880.  T.  2: 
Stettin  1884—87. 

Pyl,  Pommersche  Genealogien.    5  Bde.    Greifswald  1895 — 96. 

Ritter  v.  Rittersburg,  J.,  Biographien  der  ausgezeichnetsten  verstorbenen  und  leben- 
den Feldherrn  der  K.  K.  österr.  Armee  aus  der  Epoche  der  Feldzüge  1788  bis  1821  nebst 
treuen  Abbildungen  derselben  u.  einer  kurzen  Kriegsgeschichte  dieses  Zeitraumes.  Prag 
C.  W.  Enders,  1827—29. 

Rotermund,  Wilh.  Hnr.,  Das  gelehrte  Hannover  oder  Lexikon  von  Schriftstellern. 
T.  1,  2.    Bremen  1818. 

Schrader-Hering,  Biographisch-literarisches  Lexikon  der  Tierärzte  aller  Zeiten  und 
Länder.    Stuttgart  1863. 

Schröder,  H.,  Hamburger  Schriftstellerlexikon.     Hamburg,  Bd.  1 — 8,  1851 — 53. 

Schwarzer,  Biographie  zur  Galerie  berühmter  und  verdienter  Forstmänner. 
Brunn  1870. 

Schindel,  v.,  Die  deutschen  Schriftstellerinnen  des  19.  Jahrh.     Leipzig  1823 — 25. 

Scriba,  J.  E.,  Biographisch-literarisches  Lexikon  der  Schriftsteller  des  Großherzogtums 
Hessen-Darmstadt.     I  1831.     II  1843. 

Seivert,  Nachrichten  von  siebenbürgischen  Gelehrten  und  ihren  Schriften.  Preß- 
burg  1885. 

Strieder,  Fr.  Wilh.,  Grundlage  zu  einer  hessischen  Gelehrten-  u.  Schriftsteller- 
geschichte. Seit  der  Reformation  bis  auf  gegenwärtige  Zeiten.  Verlag  von  Grießbach, 
Kassel.     18  Bde.     1771  ff. 

Strodtmann,  Rathelf,  Geschichte  jetzt  lebender  Gelehrten.  Zelle  1740 — 46.   6  Bände. 

Tardieu,  Ambr.,  Grand  dictionnaire  biographique  des  personnages  historiques  ou 
dignes  de  memoire  nes  dans  le  departement  du  Puy-de-Döme,  avec  une  galerie  de  160  por- 
traits;  ouvrage  faisant  suite  au  grand  dictionnaire  historique  du  Puy-de-Döme.     Moulin  1877. 

Taufrath,  Kurze  Nachrichten  über  die  K.  K.  evangel.  theol.  Fakultät  in  Wien,  nebst 
Biographien  ihrer  ehemaligen  Direktoren  und  bisherigen  Professoren,  sowie  Verzeichnis 
aller  bis  jetzt  an  ihr  immatrikulierten  Studierenden.    2.  verm.  Aufl.     Wien  1871,  Braumüller. 

Ungarischer  Plutarch  oder  Nachrichten  von  dem  Leben  merkwürdiger  Personen 
des  Kgr.  Ungarn  und  der  dazu  gehörigen  Provinzen.    Bd.  I — IV.     Pesth  1816. 

Veyth,  Bibliotheca  Augustana  (7  Bde.,  18.  Jahrh.). 

Volger,  Bruno,  Sachsens  Gelehrte,  Künstler  und  Schriftsteller  in  Wort  und  Bild, 
nebst  einem  Anhang  „Nichtsachsen".     Leipzig-Gohlis  1907 — 08. 

Weeck,  F.  v.,  und  Krieger,  Badische  Biographien  1891—1901.  2  Bde.  Heidelberg, 
Winter. 

Weissert,  J.  N.,  Biographisch-literarisches  Lexikon  f.  Königsberg  i.  Ostpreußen.  2.  Aus- 
gabe.   Königsberg. 

Weyerman,  Albr.,  Neue  historisch-biographisch-artist.  Nachrichten  von  Gelehrten 
und  Künstlern.     Ulm  1829. 

Wien,  Das  geistige,  Künstler-  u.  Schriftsteller-Lexikon,  hrsg.  v.  Eisenberg  u.  Gröner. 
Wien  1890. 

Will,  G.  A.,  Nürnberger  Gelehrtenlexikon.    Nürnberg  und  Altdorf   1755f. 
Wincklern,  Joh.  Bapt.  v.,  Biographische  u.  literarische  Nachrichten  von  den  Schrift- 
stellern u.  Künstlern,  welche  in  dem  Herzogtum  Steyermark  geboren  sind.    Grätz  1810. 

Wokaunius,    Peter    v.,    Wokaun,    Chronologisches   Verzeichnis    der    berühmtesten 
Männer  Böhmens.     Prag  1877. 
Hierzu  kommen: 
Kurtze  Historia  d.  vormaligen  u.  gegenwärtigen  Gelahrtheit  derer  Hessen  1726. 


243 

Basler  Biographien,  hrsg.  v.  Freunden  vaterländischer  Geschichte.   Bd.  1.    Basel  1900. 

Sammlung  Bernischer  Biographien,  hrsg.  von  dem  Histor.  Verein  des  Kantons  Bern. 
Bd.  1—4.    Bern  1884  (Bd.  5  im  Erscheinen). 

Schwäbische  Biographien  (Diözesanarchiv  für  Schwaben  13,  14). 

Biographie  nationale,  publiee  par  l'academie  royale  de  Belgique.  T.  1—17,  1. 
Brüssel  1866  ff. 

Biographisch  woordenboek  der  Nederlanden.  21  D.  (1,  2  von  A.  d.  van  der  Aa, 
fortgesetzt  von  J.  R.  van  Hardewijk,  Bd.  7 ff.  von  diesem  und  G.  D.  J.  Schotel).  Haar- 
lem  1852-79. 

Schließlich  seien  in  diesem  Zusammenhange  genannt: 

Zieler,  G.,  u.  Scheffer,  Das  akademische  Deutschland.     Leipzig.    2  Bde. 

Das  geistige  Deutschland  am  Ende  des  XIX.  Jahrh.  1.  Bd.:  Die  bildenden  Künstler. 
Leipzig  u.  Berlin. 

Das  geistige  Berlin,  Enzyklopädie  d.  geistigen  Lebens,  hrsg.  von  R.  Werde  u. 
H.  Reinfels.    3  Bde. 

Geistiges  Deutschland.  Deutsche  Zeitgenossen  auf  dem  Gebiet  der  Wissenschaft  und 
Musik.    Berlin. 

Jahrbuch,  literarisches.  Rundschau  über  die  literarischen  Erzeugnisse  deutscher 
Zunge  auf  schöngeistigem,  dramatischem  und  musikdramatischem  Gebiet.  Verbunden  mit 
einem  Lexikon  der  lebenden  deutschen  Schriftsteller  und  Schriftstellerinnen.  Hrsg.  von 
Peter  Thiel.     Köln. 

Bote,  Adolph,  Adreßbuch  von  bildenden  Künstlern  der  Gegenwart.     München. 

Künstlerlexikon,  Allgemeines,  3.  Aufl.,  vorb.  v.  Alex.  Müller,  hrsg.  v.  H.  Wolf- 
gang Singer.    5  Bde.     Frankfurt  a.  M. 

Poggendorff,  Biograph.-literar.  Handwörterb.  z.  Gesch.  d.  exakt.  Wissensch.,  hrsg. 
v.  A.  D.  von  Oettingen.     Leipzig.    4  Bde. 

Who  is  who  in  Amerika  (geb.  M.  15). 

Who  is  who  in  Canada  (geb.  M.  12). 

Who  's  who  in  London  (M.  7,50). 

Über  Holland  sei  erwähnt  die  vorzügliche  Arbeit  von  L.  Petit,  Repertorium  der  ver- 
handelingen  en  bydragen  des  vaderlands  in  tydschriften  en  mengelwerken. 

Unter  den  lexikalischen  Zusammenstellungen  der  vorgenannten  Arten  von 
Büchern,  ist  für  den  Familienforscher  am  nützlichsten:  Degener,  Hermann  A.  L., 
Wer  ist's?  Unsere  Zeitgenossen.  Zeitgenossenlexikon,  enthaltend:  Biographien 
nebst  Bibliographien.  Angaben  über  Herkunft,  Familie,  Lebenslauf,  Werke,  Lieb- 
lingsbeschäftigungen, Parteiangehörigkeit,  Mitgliedschaft  bei  Gesellschaften,  Adresse. 
Andere  Mitteilungen  von  allgemeinem  Interesse.  Dieses  Buch  erscheint  jährlich 
seit  1905  im  Verlag  von  H.  A.  Ludwig  Degener  in  Leipzig  und  bringt  auch  Mit- 
teilungen über  bemerkenswerte  Vorfahren  und  über  die  Kinder  der  einzelnen 
Zeitgenossen.  Die  Angaben  beruhen  fast  ausschließlich  auf  Selbstbiographien  der 
betreffenden  Personen. 

Eine  besondere  Würdigung  innerhalb  der  biographischen  Literatur  verdienen 
die  Memoiren1)  und  Selbstbiographien2).    Während  der  Geschichtsschreiber 


x)  Bezold,  F.  v.,  Über  die  Anfänge  der  Selbstbiographie  und  ihre  Entwickelung  im 
Mittelalter,  ZKu  1,  S.  45ff.  —  Misch,  G.,  Geschichte  der  Autobiographie.  I.  Bd.:  Das 
Altertum  (mehr  bis  jetzt  nicht  erschienen).     Leipzig,  B.  G.  Teubner. 

2)  Vgl.  das  Sammelwerk  (1907):  Bibliothek  wertvoller  Memoiren,  Lebensdokumente 
hervorragender  Menschen  aller  Zeiten  und  Völker,  hrsg.  v.  Dr.  Ernst  Schultze.  Hier  sei 
hervorgehoben:  2.  Band.  Deutsches  Bürgertum  und  deutscher  Adel  im  16.  Jahrhundert. 
Lebens-Erinnerungen  des  Bürgermeisters  Bartholomäus  Sastrow  und  des  Ritters  Hans 

16* 


244 

die  gesicherten  Tatsachen,  auf  welche  es  ihm  ankommt,  am  liebsten  für  sich  selber 
sprechen  läßt,  sie  aber  in  ihrem  inneren  Zusammenhang  vorführt  und  seine  Person 
dabei  möglichst  weit  zurückdrängt,  nimmt  der  Verfasser  von  Denkwürdigkeiten 
in  der  Mitte  der  Erzählung  seine  Stellung  und  geht  auf  die  gleichzeitigen  allge- 
meinen Ereignisse  und  Verhältnisse  nur  insoweit  ein,  als  er  sie  kennen  gelernt 
hat  und  sie  irgendwie  auf  ihn  eingewirkt  haben.  Die  berichtende  Persönlichkeit 
wird  also  immer  die  Hauptsache  sein;  und  von  ihrer  Bedeutung  und  Stellung 
muß  das  Maß  der  Belehrung  und  des  Reizes  abhängen,  welches  ihre  Erzählung 
gewährt.  Die  Selbstbiographie  berührt  sich  aus  diesem  Grunde  aufs  engste  mit 
den  Memoiren.  Nicht  bloß  Fürsten,  Staatsmänner  und  Feldherren,  sondern  auch 
Gelehrte,  Künstler  und  Dichter  usw.  haben  mit  Erfolg  zur  Feder  gegriffen,  ihr 
Leben  und  Wirken  mit  eigener  Hand  der  Nachwelt  zu  überliefern.  Auch  Frauen 
treffen  wir  in  diesen  Reihen,  in  Deutschland  allerdings  seltener  als  in  Frankreich. 
In  „Wahrheit  und  Dichtung"  von  Goethe,  in  den  „Jugenderinnerungen  eines  alten 
Mannes"  von  v.  Kügelgen  oder  Ludwig  Richters  Selbstbiographie  in  Herbsts  „Idealen 
und  Irrtümern"  und  Bosses  „Aus  der  Jugendzeit",  besitzen  wir  köstliche  Muster. 
Gustav  Freytag  hat  in  seinen  Bildern  aus  der  deutschen  Vergangenheit  (Leipzig, 
Hirzel)  die  Selbstbiographien  des  Götz  von  Berlichingen,  des  Schärtlin  von  Burten- 
bach  und  des  Hans  von  Schweinichen  zur  Charakterisierung  des  16.  Jahrhunderts 
benutzt,  das  Unheil  des  30  jährigen  Krieges  nach  biographischen  Aufzeichnungen 
geschildert  und  die  Zeit  des  Pietismus  in  der  Selbstbiographie  des  Theologen  Johann 
Wilhelm  Petersen  und  seiner  Gattin  Johanna  Eleonore  geb.  von  Merlau  weiten 
Kreisen  vorgeführt. 

Der  subjektive  Charakter  aller  solcher  Aufzeichnungen  darf  freilich  niemals 
vergessen  werden;  denn  die  apologetische  Absicht  herrscht  hier  in  der  Mehrzahl 
der  Fälle  vor  und  fordert  demnach  mehr  als  bei  anderen  Geschichtsquellen  zur 
Vorsicht  heraus,  so  daß,  was  für  den  harmlosen  Leser  die  reichste  Quelle  des 
ungemischten  Genusses  ist,  für  das  kritische  Urteil  leicht  der  Grund  zu  ab- 
wägendem Zweifel  wird. 

Das  Mittelalter  ist  der  Memoirenliteratur  nicht  günstig  gewesen.  Selbst  bei 
dem  Volke,  welches  das  meiste  Geschick  dazu  mitgebracht  hat,  bei  den  Franzosen, 
finden  wir  Anfänge  einer  solchen  nicht  vor  dem  Ablaufe  des  13.  Jahrhunderts. 
In  Deutschland  eröffnet  Kaiser  Karl  IV.  den  Reigen.  Aus  den  Kreisen  der  fah- 
renden Schüler  seien  genannt  Hermann  von  Butzbach,  dessen  „Wanderbüchlein" 
vor  einigen  Jahrzehnten  veröffentlicht  wurde,  und  Thomas  Plattner,  der  bekannte 
Basler  Drucker  und  Schulrektor,  dessen  Selbstbiographie  aus  Gustav  Freytags 
Bildern  der  deutschen  Vergangenheit  weiteren  Kreisen  bekannt  geworden  ist. 
Lernen  wir  in  den  Aufzeichnungen  des  Deutschen  Condottiere  Sebastian  Schertlin, 
der  ein  ebenso  gewandter  Diplomat  als  berufener  Feldhauptmann  war,  den  fähigen 
und  glücklichen  Emporkömmling,  einen  „selfmade  man"  kennen,  der  nicht  besser 
erscheinen  will,  als  er  war,  so    stellt   sich    uns  Götz  von  Berlichingen  in  seinen 

von  Schweinichen.  Bearbeitet  von  Dr.  Max  Qroos.  Sastrow  ist  „das  Juwel  aller 
deutschen  Selbstbiographien".  —  Serrano  y  Sanchez,  M.,  Autobiografias  y  Memorias. 
Madrid  1905.  —  Für  die  historische  Verwertung  von  Memoiren  finden  sich  lehrreiche  Winke 
bei  A.  Fournier,  Napoleon.    Bd.  22,  S.  403 ff. 


245 

Denkwürdigkeiten  als  der  ritterliche  Haudegen  dar,  der  im  Sturme  der  Zeit  und, 
dank  seiner  eigenen  Unzulänglichkeit,  trotz  des  vielen  Geräusches,  das  er  ver- 
ursacht, zuletzt  ziemlich  ruhmlos  gescheitert  ist.  Seine  Denkwürdigkeiten  sind 
als  Werk  der  Literatur  unbedeuteud  und  haben  nur  durch  die  berühmte  Da- 
zwischenkunft  Goethes  eine  Aufmerksamkeit  erregt,  die  sie  sonst  niemals  gefunden 
hätten.  Aus  der  langen  Reihe  der  Memoirenliteratur,  die  uns  von  Wegele  in 
packenden  Zügen  lehrreich  vorgeführt  hat1),  heben  sich  von  selbst  die  Arbeiten 
des  geistesgewaltigen  Preußenkönigs  heraus;  aus  jeder  Zeile  Friedrichs  des  Großen 
spricht  der  gewissenhafte  Regent  seines  Staates,  der  scharfblickende  Staatsmann, 
der  durchdringende  Menschenkenner.  Das  Beispiel  des  großen  Friedrich  mag 
nicht  ohne  Einfluß  gewesen  sein  auf  den  Plan  Schillers,  das  deutsche  Publikum 
mit  den  wichtigsten  „Historischen  Memoiren"  des  Mittelalters  und  der  neueren 
Zeit  auf  dem  Wege  der  Übersetzung  bekannt  zu  machen.  In  Goethes  „Dichtung 
und  Wahrheit"  haben  wir  ein  in  meisterhafter  Sprache  sicher  gezeichnetes  Bild 
der  ersten  fünfundzwanzig  Jahre  des  Dichters  und  zugleich  eine  unübertroffene 
Schilderung  der  literarischen  Zustände  seiner  Zeit.  Von  den  zahlreichen  Me- 
moiren deutscher  Staatsmänner  sind  die  Denkwürdigkeiten  des  Fürsten  Bismarck 
und  des  Fürsten  Hohenlohe  von  unmittelbarem  Einfluß  auf  das  politische  Leben 
der  Gegenwart.  Aus  dem,  was  unser  erster  großer  Kanzler  an  Erinnerungen 
seinem  Volke  hinterlassen  hat,  ist  es  auch  weiteren  Kreisen  bekannt  geworden, 
daß  diese  gesamte  Literaturgattung,  mögen  die  Verfasser  solcher  Denkwürdig- 
keiten auch  die  allerbedeutendsten  Männer  sein,  doch  eine  stark  subjektive  ist, 
bei  der  Irrtümer  leicht  unterlaufen.2) 

Eine  abgelegene,  aber  keineswegs  unergiebige  Quelle  sind  Gelegenheits- 
gedichte. Das  für  den  Familienforscher  Wichtige  in  diesen  poetischen  Veröffent- 
lichungen sind  die  Überschriften.  Als  ein  Beispiel  führe  ich  Michael  Kongehl, 
Kürfürstlich  Brandenburgischen  Secretarius  zu  Königsberg  in  Preußen,  an,  von 
dem  zwei  Bändchen  Gedichte,  „Der  Belustigung  bey  der  Unlust"  erster  und  zweiter 
Teil,  zu  Königsberg  „gedruckt  bey  Friedrich  Reußens  Chur-Fürstl.  und  Academ. 
Buchdruckers  Erben",  ohne  Jahresangabe  in  den  80  er  Jahren  des  17.  Jahrhunderts 
erschienen.3)  Michael  Kongehl  war  ein  sehr  fruchtbarer  Gelegenheitsdichter.  Hoch- 
zeiten und  Begräbnisse,  Geburts-  und  Namenstage  ließen  ihn  das  Dichterroß  an- 
spornen zu  oft  ansehnlichen  Leistungen,  ansehnlich  wenigstens  dem  Umfang  nach. 
Die  Leichengedichte,  inhaltlich  an  biblische  Texte  anknüpfend,  lehnen  sich  in  der 
Form  meist  an  bekannte  Kirchenlieder.  Mehr  Persönliches  enthalten  die  Hoch- 
zeitslieder, jedoch  liegt  auch  bei  ihnen  das  Wertvollste  in  den  Überschriften.  Hier 
drei  Proben  mit  bestimmten  Namen  und  Daten.  Wo  eine  Ortsangabe  in  der 
Überschrift  fehlt,  handelt  es  sich  stets  um  Personen  in  Königsberg:  „Die  Herzens- 


*)  Wegele,  F.  X.  von,  Vorträge  und  Abhandlungen,  S.  192ff:  Die  deutsche  Memoiren- 
literatur. 

2)  Kämmel,  O.,  Kritische  Studien  zu  Fürst  Bismarcks  Gedanken  und  Erinnerungen. 
Leipzig  1899  (auch  in  den  Grenzboten  1899).  —  Ulmann,  H.,  Kritische  Streifzüge  in  Bis- 
marcks Memoiren,  HV  5,  vgl.  R.  Fester  ebenda. 

3)  Walter  Bösken,  Ein  verschollener  Dichter  und  seine  Werke  als  familiengeschicht- 
liche Werke,  Archiv  für  Stamm-  u.  Wappenkunde  VIII,  1908,  Nr.  7,  S.  97ff. 


246 

Schmerzen  Frauen  Agnes  Paschkin,  Herrn  Reinhold  von  Derschau,  Vornehmen 
J[uris]  C[onsul]ti,  Erbherrn  uff  Wonnigkeim  etc.  Churf.  Brandenb.  Pr.  Ober-Appel- 
lations  Gerichts-  und  Hoff-Rahts,  Wittiben,  welche  den  3.  Aprilis  1678  der  Erden 
einverleibet  worden"  (I,  288).  —  „Der  glückliche  Hirschkampf.  Bey  dem  Verehe- 
lichungs-Fest  Herrn  Martin  Kempen  Churfl.  Brandenb.  Historiographi  mit  Jungf. 
Anna  Barbara,  Seel.  Herrn  Friderich  Wilhem  von  Hirsch,  weyland  Kaiserl.  wie 
auch  Königl.  Majest.  in  Schweden  wolverdienten  Capitains  auff  Fuchsberg,  Freu- 
denthal und  Ranzau  Erbherrn,  hinterlassenen  ältesten  Jungf.  Tochter,  welches  den 
1.  November  des  1678.  Jahres  auf  dem  Adelichen  Sitz  Goldschmied  feyerlich  be- 
gangen ward"  (II,  183).  —  „Das  Gleich-verpaarte  Paar.  Bei  dem  ansehnlichen 
Myrten-Feste  der  Edlen  und  Fürtrefflichen  Wolverlobten  Floridan  und  Florinden1), 
welches  den    3.  Christ -Monats -Tag  1673  in  Nürnberg  vollzogen  ward"  (II,  111). 

Auch  Theaterzettel  können  gelegentlich  dem  Familienforscher  gute  Dienste 
leisten.  Es  ist  dabei  der  Unterschied  von  Künstler-  und  Familiennamen  zu  be- 
achten. Es  kommt  auch  die  Verbindung  beider  Namenarten  vor,  z.  B.  infolge 
von  Heirat;  Prof.  Dr.  Friedrich  hat  zu  seinem  Zittauer  Album  auch  die  Theater- 
zettel, die  bei  der  Aufführung  von  Schuldramen  gedruckt  wurden,  benutzt.  Be- 
sonders bei  der  Geschichte  von  Komödiantenfamilien  kommen  die  Theaterzettel 
in  Betracht.  Dieselben  werden  von  Bühnendirektionen  und  Altertumsvereinen  ge- 
sammelt. Quellenangaben  zur  Geschichte  des  Theaters  findet  man  bei  Eisenberg, 
Großes  biogr.  Lexikon  der  deutschen  Bühne  1903,  am  Schluß  des  ganzen  Werkes. 

Schließlich  seien  auch  die  Zeitungen2)  erwähnt.  Sie  bringen  dem  Familien- 
forscher allerhand  Familienanzeigen,  Nachrufe,  auch  solche  mit  Lebenslauf  und 
allerhand  Beiträge  zum  Tun  und  Treiben  einzelner  Personen.  Zu  beachten  sind 
in  diesen  Zeitungen  außer  den  Anzeigen  über  Geburten,  Verheiratungen  und  Todes- 
fälle besonders  auch  Vormundschaftsbestellungen,  Kuratelverfügungen,  Nachlaß-, 
Zwangs-  und  freiwillige  Versteigerungen,  Kaufangebote,  Todeserklärungen  und 
sonstige  Nachrichten  mit  Namen. 

Soweit  die  einschlagende  Literatur  nicht  bereits  in  vorstehendem  erwähnt  ist, 
sei  im  folgenden 

der  Handapparat  des  Familienforschers 
verzeichnet. 

Alberti,  O.  v.,  Württembergisches  Adels-  und  Wappenbuch.  Stuttgart, 
seit  1889.    (Erschienen  sind  11   Hefte.) 

Dieses  ausgezeichnete  Werk  ist  infolge  des  Todes  des  Herausgebers  bis  jetzt  unvoll- 
endet geblieben.  Zur  Ergänzung  dienen:  Cast,  Fr.,  Historisches  und  genealogisches  Adels- 
buch des  Königreichs  Württemberg.  Nach  offiziellen,  von  den  Behörden  erhaltenen  und 
anderen  ausführlichen  Quellen  bearbeitet.  1839.  —  Dorst,  I.  G.  L.,  Württembergisches 
Wappenbuch  oder  die  Wappen  des  immatrikulierten  Adels  im  Königreich  Württemberg. 
Halle  1846,  und  L.  v.  d.  Recke-Klüchtzner,  Der  Adel  von  Württemberg,  Stuttgart  1879.— 
Der  Württembergischen  Ritterschaft  St.  Georgen-Verein  Wappenkalender  (Verlag  von  Julius 


x)  Die  Schäfernamen  lassen  darauf  schließen,  daß  es  sich  um  Mitglieder  der  Gesellschaft 
der  Pegnitzschäfer  handelt. 

2)  Sperlings  Zeitschriftenadreßbuch,  enthaltend  die  Zeitschriften  und  hervorragenden 
politischen  Tagesblätter  von  Deutschland,  Österreich-Ungarn  und  der  Schweiz.  Hand-  und 
Jahrbuch  der  deutschen  Presse.    43.  Aufl.  1906.    Stuttgart. 


247 

Hoffmann  in  Stuttgart).  —  Georgii-Georgenau,  Eberhard  Emil  von,  Fürstlich  Württem- 
bergisch Dienerbuch  vom  9.  bis  19.  Jahrh.,  Stuttgart  1877;  ders.,  Biographisch-genealogische 
Blätter  aus  und  über  Schwaben.  Stuttgart  1879.  —  Aus  einer  Reihe  bürgerlicher  Familien 
Württembergs  wird  dankenswertes  Material  dargeboten  von  Karl  Riecke,  Altwirtembergisches 
aus  Familienpapieren  zum  Besten  des  Lutherstifts,  einer  Erziehungsanstalt  für  Pfarrersöhne. 
Stuttgart  1886. 

Bagmihl,  J.  T.,  Pommersches  Wappenbuch,  gezeichnet  und  mit  Beschreibung 
der  Wappen  und  historischen  Nachrichten  versehen.      5    Bde.     1843 — 1855. 

Der  umfangreiche  Text  dieses  noch  immer  sehr  nützlichen  Werkes  verarbeitet  ein 
weitverzweigtes  Material.  Die  zahlreichen  Verweise  auf  einschlagende  Literatur  erleichtern 
die  Nachprüfung.  Zum  Vergleich  ziehe  man  heran  das  1619  in  Alten  Stettin  gedruckte, 
1881  in  Neustrelitz  wieder  aufgelegte  Buch  von  Bernhard  Latomus  aus  Wismar,  Ursprung 
und  Anhang  des  .  .  Ritterstandes  . .  Neue  kurze  Beschreibung  und  ordentliche  Stammregister 
aller  .  .  in  und  zu  Stargardt  eingesessenen  Geschlechter.  —  Ferner:  Kiempen  und  Kratz, 
Matrikeln  und  Verzeichnisse  der  Pommerschen  Ritterschaft  vom  14.  bis  in  das  19.  Jahrh. 
Berlin  1863.  —  Kratz,  Die  Pommerschen  Schloßgesessenen.  Berlin  1865.  —  Pyl,  Th., 
Pommersche  Genealogien  1868 — 96.  —  Vanselow,  A.  C.,  Pommerisches  Helden-Register, 
oder  Leben  und  Thaten  derer  fürstl.,  gräfl,,  freyherrl.,  adelichen  u.  bürgerlichen  Standes- 
Personen,  so  in  Pommern  gebohren,  u.  in  Kriegsdiensten  sich  berühmt  gemacht.  Colberg  1745. 
—  Gesterding,  Carl,  Genealogien  und  bzw.  Familienstiftungen  Pommerscher,  besonders 
ritterschaftlicher  Familien.  Berlin  1842.  —  Lange,  Edmund,  Die  Greifswalder  Sammlung 
Vitae  Pomeranorum.  Alphabetisch  nach  Geschlechtern  verzeichnet.  Stettin  1898;  hierzu  ist 
ein  Heft  „Ergänzungen"  erschienen,  welches  von  der  Redaktion  des  „Deutschen  Herold" 
(Prof.  Ad.  M.  Hildebrandt  in  Berlin  W.  62,  Schillerstraße  3,  II)  zu  beziehen  ist. 

Below,   G.  v.,  Territorium  und  Stadt.     München  und  Leipzig  1900. 

Dieses  auf  eingehendsten  Quellenstudien  beruhende,  höchst  anregend  geschriebene 
Buch  kommt  für  den  Familienforscher  namentlich  durch  die  darin  enthaltenen  Beiträge  zur 
Geschichte  der  Rittergüter  in  Betracht.  Vgl.  auch  desselben  Verfassers  lehrreichen  Artikel 
„Adel"  im  Wörterbuch  der  Staatswissenschaften,  hrsg.  v.  Conrad,  Elster,  Lexis  und  Loening, 
2.  Aufl.,  1.  Bd.,  1898,  Jena,  Fischer,  S.  47  ff.  Über  Rittergüter  sei  noch  folgende  Literatur 
verzeichnet:  Adler,  Zur  Rechtsgeschichte  des  adeligen  Grundbesitzes  in  Österreich.  Leipzig 
1902.  —  Bornhak,  C,  Entstehung  des  Rittergutsbesitzes  östlich  der  Elbe,  in  den  Forschungen 
zur  deutschen  Geschichte.  26.  Bd.  —  Bülau,  Die  Rittergüter  und  ihre  Stellung  zu  Staat 
und  Gemeinde  (mit  besonderer  Beziehung  auf  Sachsen-Weimar-Eisenach).  Leipzig  1857.  — 
Franklin,  Artikel  „Stammgüter"  in  von  Holtzendorffs  Rechtslexikon.  Leipzig  1876,  II, 
S.  641  ff.  —  Hof  mann,  H.  L.,  Die  Rittergüter  des  Königreichs  Sachsen.  Dresden-Blasewitz 
1901.  —  Horst,  v.  d.,  Die  Rittersitze  der  Grafschaft  Ravensberg  und  des  Fürstentums 
Minden.  Berlin  1894.  —  Knapp,  G.  F.,  Grundherrschaft  u.  Rittergut.  Leipzig  1897.  — 
Knesebeck,  Frhr.  v.  dem,  Die  Rittermatrikeln  der  Altmark  nebst  einer  Übersicht  der 
Ritterschaft  und  der  von  derselben  vertretenen  Rittergüter.  Magdeburg  1859.  —  Knesebeck, 
Frhr.  v.  dem,  Die  Rittermatrikeln  des  Herzogtums  Magdeburg,  des  Fürstentums  Halberstadt 
und  der  Grafschaft  Wernigerode.  Magdeburg  1860.  —  Knesebeck,  Frhr.  von  dem,  Die 
Rittermatrikeln  des  Königreichs  Hannover  und  des  Herzogtums  Braunschweig  nebst  einer 
alphabetischen  Übersicht  der  Ritterschaft  und  der  von  derselben  vertretenen  ritterschaftlichen 
Güter.  Göttingen  1860.  —  Rachfahl,  F.,  Zur  Geschichte  der  Grundherrschaft  in  Schlesien, 
in  der  Zeitschrift  der  Savignystiftung  16,  Germanische  Abteilung.  —  Rauer,  Hand-Matrikel 
der  in  sämtlichen  Kreisen  des  Preußischen  Staates  auf  Kreis-  und  Landtagen  vertretenen 
Rittergüter  und  alphabetischer  Nachweis  des  in  dem  Preußischen  Staate  mit  Rittergütern 
angesessenen  Adels.  1857.  —  Wittich,  W.,  Die  Grundherrschaft  in  Nordwestdeutschland. 
Leipzig  1896. 

Bernau,  Chas.  A.  (Pendeen,  Walton-on-Thames,  England),  The  Inter- 
national Genealogical  Directory   1907. 

Das  in  englischer  Sprache  abgefaßte  und  in  erster  Linie  für   England    bestimmte  Werk 


248 

enthält  in  seinem  t.  Teile  1387  Namen  und  Adressen  von  Freunden  der  Familiengeschichts- 
forschung. Der  II.  Teil  umfaßt  eine  Liste  von  solchen  Familien,  über  welche  Nachrichten 
im  allgemeinen  gewünscht  oder  von  näher  bezeichneten  im  I.  Teile  aufgeführten  Personen 
auf  Ansuchen  an  Familienforscher  abgegeben  werden.  Der  III.  Teil  enthält  genealogische 
Anfragen  über  Familien  im  besonderen.  Teil  IV  enthält  ein  Verzeichnis  von  Gesellschaften 
und  Vereinen,  deren  Veröffentlichungen  für  den  Familienforscher  von  Wert  sind.  Im  V.  und 
VI.  Teile  werden  Familiengeschichten  aufgeführt. 

Bernd,  Christian  Sam.  Theodor,  D.  und  Professor  zu  Bonn,  Allgemeine 
Schriftenkunde  der  gesamten  Wappenwissenschaft,  mit  beurteilenden  und  anderen 
zur  Bücher-  und  Gelehrtengeschichte  gehörenden  Bemerkungen  und  Nachweisungen. 
Bonn  1830.     Im  Besorge  von  Jo.  Aug.  Gottl.  Weigel  in  Leipzig. 

Ders.,  Allgemeine  Schriftenkunde  der  gesamten  Wappenwissenschaft,  mit 
beurteilenden  und  anderen  zur  Bücher-  und  Gelehrtengeschichte  gehörenden  Be- 
merkungen und  Nachweisungen.  Zweiter  Teil.  Bonn  1830.  Im  Besorge  von 
Jo.  Aug.  Gottl.  Weigel  in  Leipzig. 

Ders.,  Allgemeine  Schriftenkunde  der  gesamten  Wappenwissenschaft,  mit 
beurteilenden  und  anderen  zur  Bücher-  und  Gelehrtengeschichte  gehörenden  Be- 
merkungen und  Nachweisungen.  Dritter  Teil.  Nachträge,  Zusätze  und 
Berichtigungen.   Bonn  1835.  Im  Besorge  von  Jo.  Aug.  Gottl.  Weigel  in  Leipzig. 

Ders.,  Allgemeine  Schriftenkunde  der  gesamten  Wappenwissenschaft,  mit 
beurteilenden  und  anderen  zur  Bücher-  und  Gelehrtengeschichte  gehörenden  Be- 
merkungen und  Nachweisungen.  Vierter  und  letzter  Teil.  Bonn  1841.  Im 
Besorge  von  Weigel  in  Leipzig. 

Für  die  Benutzung  zu  bemerken  ist,  daß  der  erste  und  zweite  Teil  zusammen  mit 
fortlaufenden  Seitenzahlen  versehen  sind  (S.  1 — 679)  und  ein  gemeinsames  Autorenregister 
haben.  Der  dritte  Teil  hat  eigene  Seitenzahlen  und  ein  eigenes  Autorenregister.  Ebenso 
der  vierte  Teil. 

Die  Anordnung  des  Stoffes  ist  eine  systematische,  aus  der  Einleitung,  S.  XXVIII  bis 
XXXII,  ersichtliche. 

Biedermann,  Joh.  Gottfr.,  Genealogie  der  hohen  Grafen-Häuser  im  frän- 
kischen Creyse.  Erlangen  1745;  ders.,  Genealogie  der  hohen  Fürsten-Häuser  im 
fränkischen  Creyse.  I.  Teil.  Bayreuth  1746;  ders.,  Geschlechts -Register  der 
Reichsfrey  unmittelbaren  Ritterschaft,  Landes  zu  Franken  Löblichen  Orts  an  der 
Altmühl.  Bayreuth  1748;  ders.,  Geschlechts-Register  der  Reichsfrey  unmittelbaren 
Ritterschaft,  Landes  zu  Franken  Löblichen  Orts  Braunach.  Bayreuth  1747;  ders., 
Geschlechtsregister  der  Reichs-Frey-unmittelbaren  Ritterschaft  Landes  zu  Francken 
Löblichen  Orts  Gebürg.  Bamberg  1747;  ders.,  Geschlechts-Register  der  Reichs- 
Frey  unmittelbaren  Ritterschafts  Landes  zu  Franken  löblichen  Ortes  Steigerwald. 
Nürnberg  1748;  ders.,  Geschlechtsregister  des  Hochadelichen  Patriciats  zu  Nürn- 
berg. Bayreuth  1748;  ders.,  Geschlechtsregister  der  Reichs-Frey-unmittelbaren 
Ritterschaft  Landes  zu  Franken  Löblichen  Orts  Rhön  und  Werra.  Bayreuth  1749; 
ders.,  Geschlechts-Register  der  Reichs-Frey  unmittelbaren  Ritterschaft,  Landes  zu 
Franken  Löblichen  Ortes  Ottenwald.  Culmbach  1751 ;  ders.,  Geschlechts-Register 
der  löblichen  Ritterschaft  im  Voigtlande.     Culmbach  1752. 

Volckamer,  Christof  Friedrich  Wilh.  von,  Johann  Gottfried  Biedermanns 
Geschlechtsregister  des  Patriciates  der  vormaligen  Reichsstadt  Nürnberg  bis  zum 
Jahre  1854  fortgesetzt.     Nürnberg  1854.  —  (Will,  Georg  Andreas)  Geschlechts- 


249 

Register  der  Nürnbergischen  adelichen  Familien  der  Herren  von  Pruan,  von  Wölckern 
und  der  ausgestorbenen  Herren  Schiandersbach.  Beytrag  zu  den  Biedermannschen 
Tabellen  des  Hochadelichen  Patriciats  zu  Nürnberg.     Altdorf  1772. 

Die  Biedermannschen  Arbeiten  sind  zwar  hinsichtlich  ihrer  Einzelangaben  einer  sehr 
sorgfältigen  kritischen  Nachprüfung  zu  unterziehen,  aber  inhaltreich  und  noch  immer  mit 
Nutzen  zu  gebrauchen. 

Bucelin,  Gabriel,  Germania  topo-chrono-stemmato-graphica,  erschienen    in 

3  Teilen  von  1662—1665. 

Die  Aufstellungen  sind  von  sehr  gemischtem  Werte  und  im  allgemeinen  nicht  zu- 
verlässig. Doch  ist  eine  so  ungeheure  Masse  familiengeschichtlichen  Stoffes  verarbeitet, 
daß  es  sich  noch  heute  lohnt,  das  Buch,  freilich  nur  mit  Vorsicht  und  Kritik,  zu  Rate  zu 
ziehen.  Die  Benutzung  von  Bucelinus'  Germania  topo-chrono-stemmato-graphica 
ist  wegen  der  Zerstreutheit  des  Materials  bei  dem  Fehlen  eines  Registers  sehr  erschwert. 
Das  Werk  ist  in  4  Foliobänden  in  Druck  erschienen,  und  zwar  die  zwei  ersten  Bände  im 
Verlag  bei  J.  Görlinus  zu  Ulm,  gedruckt  aber  von  Joh.  Prätorius  in  Augsburg;  die  zwei 
letzten  auf  Kosten  Christian  Balth.  Khünens  zu  Ulm,  gedruckt  zu  Frankfurt  a.  M.  und  Ulm; 
der  erste  Band  1655,  der  zweite  1662,  der  dritte  1671,  der  vierte  1678. 

Der  erste  Band  zerfällt  in  4  Teile,  sämtlich  mit  fortlaufender  Paginierung.  Der  1.  Teil 
mit  151  Seiten  bildet  die  Topographiae  Germaniae  notitia  und  die  Annales  Germaniae  bis 
zum  Jahre  1655.  Der  2.  Teil  führt  den  Titel  Germaniae  sacrae  Pars  I  und  enthält  die 
Reihenfolge  der  Bischöfe  an  den  einzelnen  Bischofsitzen  Deutschlands  auf  64  Seiten.  Der 
3.  Teil  Germaniae  sacrae  Pars  II  zählt  einige  der  berühmtesten  Klöster  auf  unter  Angabe 
ihrer  Stifter  und  ist  97  Seiten  stark.  Endlich  der  4.  Teil,  überschrieben  Pars  operis  III, 
Genealogica  Germaniae  notitia,  bringt  die  Genealogien  der  berühmtesten  regierenden  Häuser 
und  verschiedene  sogenannte  Adelsprobationen  auf  282  Seiten.  Zu  diesen  Genealogien  folgt 
unter  anderen  Inhaltsangaben  auch  ein  index  genealogiarum,  desgleichen  in  allen  folgenden 
Bänden  fehlt. 

Der  zweite  Band  zerfällt  wieder  in  2  Teile,  deren  letzterer  abermals  aus  3  Stücken 
besteht.  Der  1.  Teil  hat  die  ordentliche  Seitenzahl  1—423  und  enthält:  1.  Topographica 
Germaniae  notitia  1—131;  2.  Germania  sacra  (d.  h.  einen  Nachtrag  zum  3.  Teil  des  ersten 
Bandes,  daher  er  Monasteriologiae  imperii  Germanici  pars  altera  heißt),  132 — 328;  3.  com- 
pendium  chronologicum  Germaniae  prophanae  329 — 345;  endlich  4.  Historia  Agilolfinga,  mit 
genealogischen  Belegen  und  den  Bildern  der  Fürsten  dieses  Hauses,  346 — 423.  Vom  2.  Teil 
ist  nur  das  2.  Stück  in  üblicher  Weise  paginiert,  das  1.  u.  3.  aber  entbehrt  der  Seitenangabe. 
Um  daher  richtig,  wenn  auch  sehr  umständlich  zitieren  zu  können,  bleibt  nichts  übrig,  als 
die  sogenannte  Signatur  zur  Hilfe  zu  nehmen.  Diese  Signatur  ist  in  kleinen  und  großen 
lateinischen  Buchstaben  und  mit  Zuhilfenahme  der  arabischen  Ziffern  für  die  Anzahl  jedes 
Signaturbuchstabens  leidlich  durchgeführt,  und  zwar  folgendermaßen:  Im  1.  Stück  sind 
je  6  Blätter  oder  Folien  mit  A  und  der  Reihe  nach  A,  A2,  A3,  A4,  die  nächsten  zwei  aber 
gar  nicht  signiert;  dann  mit  B  bis  T  in  alphabetischer  Reihe,  dann  mit  V,  X,  Y,  Z  auf  gleiche 
Weise  bezeichnet,  so  daß  jeder  Buchstabe  sich  sechsmal  in  fortlaufender  Reihe  befindet 
(sogenannter  Sexis),  nur  der  letzte  Buchstabe  Z  hat  respektive  7  Folien.  Macht  zusammen 
139  Folien.  Nun  folgt  die  Signatur  Aa,  Aa2  usw.  mit  Sexis  und  Bb,  Bb2,  Bb3,  B4  und 
ein  unbezeichnetes  Blatt,  also  ein  Quinio,  zusammen  11  Folien.  Im  ganzen  150  Folien  oder 
Blätter.  Das  2.  Stück  hat  die  gemeinübliche  Paginierung  von  Seite  1—347.  Endlich  das 
3.  Stück  läßt  sich  wieder  nur  nach  der  Signatur  zitieren.  Das  erste  Folio  hat  gar  keine 
Signatur  und  ist  eigentlich  Hhh6;  dann  folgt  Iii  usw.,  Kkk,  Kkk2  usw.,  beide  Sexis; 
endlich  LH,  L112,  L113,  also  ein  Ternio,  zusammen  16  Folien.  Sonach  hat  der  ganze  2.  Teil 
166  Folien  und  347  Seiten,  und  zwar  das  1.  und  3.  Stück  in  166  Blättern  nur  Genealogien, 
das  2.  Stück  auf  347  Seiten  nur  Adelsprobationen. 

Der  dritte  Band  hat  abermals  3  Teile.  Der  1.  Teil  enthält  Germaniae  sacrae  primo- 
rum  illatae  fidei  christianae  seculorum  chronologicum  compendium,  S.  1— 24,  und  Monasterio- 
logiae s.  r.  i.  Pars  III,  S.  25—128.  Der  2.  Teil  liefert  Genealogien  und  Adelsproben  des 
österreichischen  Erbadels,  S.  1—446.    Der  3.  Teil  hat  S.  1—325  die  Genealogien,  S.  326—423 


250 

Adelsproben  von  Fürsten,  Grafen,  Baronen  und  Rittern  des  heil,  römischen  Reichs.  Dann 
folgt  noch  ein  genealogischer  Anhang  „Appendix  totius  trium  tomorum  operis",  der  wieder 
nur  vermittels  der  Signatur  zitiert  werden  kann.  Diesem  Anhang  voran  geht:  Equestris  nobi- 
litatis  ludis  solemnibus  torneamentorum  admissae  probatio,  mittels  Signaturen  zitierbar. 

Der  vierte  Band,  ein  Auctarium  der  früheren  3  Bände,  zerfällt  wieder  in  2  Teile. 
Der  1.  Teil:  Auctarium  Germaniae  topographicae  S.  1—6;  dann  Germania  topographica  sacra 
S.  6 — 14;  dann  Monasteriologiae  German.  Auctarium  S.  14 — 32.  Der  2.  Teil  gibt  S.  1 — 325 
Genealogien  und  genealogische  Fragmente;  S.  326 — 519  Adelsprobationen  und  endlich  einen 
Catalogus  aulicorum  ministrorum  Leopoldi  I. 

Ein  „Alphabetischer  Index  zu  Bucelins  Genealogien"  im  Jahrbuch  des  heraldisch- 
genealogischen Vereins  Adler  in  Wien  V  1878,  S.  70ff.,  stellt  die  sehr  zerstreuten  Genealogien 
und  genealogischen  Notizen  übersichtlich  zusammen. 

Blanckmeister,  Franz,  Familienkunde  und  ihre  Pflege  im  Bürgerhause, 
Leipzig,  ohne  Jahresangabe.     19  Seiten  gr.  4. 

Mit  großer  Wärme  und  von  weiten  Gesichtspunkten  ausgehend,  versucht  der  Verfasser 
alle  Kreise  für  die  Pflege  der  Familienkunde  zu  interessieren.  Wir  empfehlen  die  Lektüre 
der  vortrefflichen  Schrift  angelegentlich.  Dieselbe  ist  einer  Veröffentlichung  desselben  Ver- 
legers beigegeben,  welche  im  wesentlichen  aus  leerem  Papier  zum  Eintragen  familienchroni- 
kalischer Notizen  besteht  und  aus  ihrem  Titel  ersichtlich  ist:  „Familienchronik,  gr.  8°, 
180  Seiten  stark,  zweifarbiger  Druck,  starkes  Schreibpapier.  Jede  Seite  der  Chronik  mit 
einem  Spruch  und  farbiger  Einfassung  versehen."  Dergleichen  Darbietungen  größerer  Massen 
leeren  Papiers  mit  sachlich  verwandten  Beigaben  (Proben  von  Stamm-  oder  Ahnentafeln, 
Familienrechtliches  usw.)  gibt  es  mehrere.  Recht  gut  ist  auch  Leu  seh  er,B. .Familien-Genealogie. 
Ein  Buch  für  Familiengeschichte  und  für  die  Erziehung  der  folgenden  Generationen.  3.  Aufl. 
Paderborn,  Schöningh  o.  J.  [1897  ff.]  Blanckmeister  ist  evangelischer  Pfarrer;  Mitarbeiter 
des  Buches  von  Leuschner  ist  Fürstbischof  Kardinal  Dr.  Kopp  in  Breslau. 

Bouton,  De  l'ancienne  chevalerie  de  Lorraine.     Paris  1861. 

Über  lothringsche  Familiengeschichte  ist  weiter  zu  vergleichen  Benoit,  Arthur,  Les 
bibliophiles,  les  collectionneurs  et  les  bibliotheques  des  Monasteres  de  la  Province  des  trois 
eveches  (Metz,  Toul  et  Verdun)  1552—1790,  (JAW  1884,  220).  —  Digot,  Chevalerie  Lor- 
raine. Nancy  1887.  —  Grenser,  Armorial  de  Lorraine.  Leipzig  1863.  —  Lecossais, 
Husson,  Le  simple  crayon  utile  et  curieux  de  la  noblesse  des  duches  de  Lorraine  et  de  Bar 
et  des  Eveches  de  Metz,  Toul  et  Verdun.  Nancy  1857.  —  Chapitres  Nobles  de  Lorraine. 
Annales,  preuves  de  noblesse,  documents,  portraits,  sceaux  et  blasons.  Vienne  1888.  — 
Georgel,  J.  A.,  Armorial  des  familles  de  Lorraine,  titrees  ou  confirmees  dans  leurs  titres 
au  XIX e  siecle.     Elberfeld  1882. 

Burkhardt,  C.  A.  H.,  Hand-  und  Adreßbuch  der  Deutschen  Archive.  Leipzig 
1875.    2  Aufl.    2  Teile.     Ebenda  1887. 

Sehr  nützliches  Werk  durch  allgemeine  Mitteilungen  über  die  zur  Zeit  seines  Erscheinens 
vorhandenen  Archivbestände.  Über  die  thüringischen  Bestände  1900  vgl.  unter  Mitzschke. 
Über  die  städtischen  Archivbestände  enthält  der  Anhang  zu  meinem  Vortrag  über  städti- 
sche Archivbauten,  den  ich  auf  dem  allgemeinen  deutschen  Archivtag  in  Düsseldorf  gehalten 
habe,  eine  Anzahl  Nachträge  aus  allen  Gebieten  deutscher  Zunge  abgedruckt,  KGV  50, 
178  ff. 

Index  to  American  Genealogies  and  to  genealogical  Material  contained 
in  all  Works  such  as  Town  Histories,  County  Histories,  Local  Histories,  Historical 
Society  Publications,  Biographies,  Historical  Periodicals,  and  Kindsed  Works, 
alphabetically  arranged  enabling  the  reader  to  assertain  wether  the  Genealogy 
of  any  Family,  or  any  past  of  it,  is  printed,  either  by  itself  or  embodied  in 
other  works.  Fifth  Edition,  revised,  improved  and  enlarged,  containing 
nearly    50000    References    (First    and   second    Editions    were    Edited    by    Daniel 


251 

S.  Durrie).     Copysighted    1900.     Albany,   N.  Y.,  Joel  Munsell's   Sons,   Publishers. 
1900.1) 

Dieses  Werk  ist  das  wichtigste,  umfangreichste  und  beste  der  für  die  Vereinigten 
Staaten  von  Nord-Amerika  vorhandenen  genealogischen  Nachschlagewerke,  das  Ergebnis 
eines  sehr  großen  Fleißes  und  durch  Vollständigkeit  ausgezeichnet.  Bei  jedem  Zitat  ist  an- 
gegeben, wie  viele  Seiten  es  umfaßt.  Es  ist  nicht  nur  für  jeden  unentbehrlich,  welcher  sich 
mit  amerikanischer  Genealogie  beschäftigt,  sondern  auch  wegen  der  zahlreichen  europäischen 
Geschlechter,  die  in  Amerika  vertreten  sind,  für  europäische,  insbesondere  deutsche,  öster- 
reichische und  Schweizer  Genealogie  von  höchstem  Werte. 

Buttlar-Elberberg,  R.  v.,  Stammbuch  der  althessischen  Ritterschaft.  Kassel 
1889  (vgl.  Jahrb.  d.  Ver.  ,Adler<  XVII,  1890,  S.  239.  240). 

Hierzu  ist  zu  vergleichen  Landau,  Die  Rittergesellschaften  in  Hessen.  Mit  einem  Ur- 
kundenbuch.  Kassel  1840.  Manchen  Beitrag  enthalten  die  Programme  von  Edward  Sten- 
dell,  Die  Familien  der  ehemaligen  Reichsritterschaft,  Eschwege  1887.  1901.  Vgl.  auch:  Der 
Grundbesitz  der  zur  althessischen  Ritterschaft  gehörigen  Familien  im  Reg.-Bezirk  Kassel. 
Fritzlar  1894.  —  Buttlar-Elberberg,  Rudolf  v.,  Wappentafel  der  zur  althessischen  Ritter- 
schaft gehörigen  Geschlechter,  die  sich  gegenwärtig  bezüglich  des  Stiftes  Kaufungen  in  voller 
Rechtsausübung  befinden.     Marburg,  Elwert. 

Carpzov,  Joh.  Benedict,  Neu  eröffneter  Ehren-Tempel  Merckwürdiger  Anti- 
quitäten des  Marggraffthums  Ober-Lausitz,  Leipzig  und  Budissin  1719.  380  und 
271   Seiten,  Lexikonformat,  dazu  Register. 

Der  zweite,  mit  neuer  Paginierung  versehene,  aber  buchhändlerisch  nicht  separat  aus- 
gegebene Teil  enthält  „Einiger  deren  ältesten  im  Lande  florirenden  Adelichen  Familien  Ge- 
schlechts-Historie und  Genealogien".  Die  zahlreichen  Stammbäume  werden  durch  ausführ- 
liche Geschichtserzählung  begründet,  auch  die  Wappen  abgedruckt.  Die  Glaubwürdigkeit 
Carpzovs  ist  verhältnismäßig  gut. 

Giustino  Colaneri  della  R.  Bibliotheca  Casatanense  di  Roma,  Bibliografia 
aroldica  e  genealogica  d'Italia,  Con  introduzione  del  Conte  Ferruccio-Fras- 
soni  „L'Acaldica  in  Italia".  Roma,  Ermanno  Loescher  &  Co.  (Bretschneider  e  Re- 
genberg), librai  editori  di  S.  M.  la  Regina  d'Italia  1904. 

Das  Werk  enthält  2056  Nummern,  ist  alphabetisch  nach  den  Verfassern  oder  nach  Stich- 
worten geordnet  und  verzeichnet  alle  von  italienischen  und  nichtitalienischen  Verfassern  ver- 
öffentlichten Werke  über  italienische  Genealogie.  Es  ist  durch  Vollständigkeit,  und  ein  das 
Auffinden  erleichterndes  Sachregister  ausgezeichnet  und  berücksichtigt  die  wichtigsten  Zeit- 
schriften und  die  großen  Sammelwerke.  Wer  sich  mit  italienischer  Genealogie  befaßt,  kann 
es  nicht  entbehren.  Besonders  wertvoll  sind  die  kritischen  Bemerkungen  bei  den  einzelnen 
Werken. 

Dahlmann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte.  7.  Auflage. 
Unter  Mitwirkung  von  P.  Herre,  B.  Hilliger,  H.  B.  Meyer  und  R.  Scholz,  heraus- 
gegeben von  Erich  Brandenburg.     Leipzig  1906. 

Eine  Zusammenstellung  der  wichtigeren  Arbeiten  zur  deutschen  Geschichte,  die  beste, 
welche  existiert.  Hier  werden  auch  die  bedeutsameren  Arbeiten  der  weit  zerstreuten  Zeit- 
schriftenliteratur verzeichnet.  Ein  Abschnitt  über  Familiengeschichte  fehlt.  Einzelnes  ist 
nachgetragen  und  berichtigt  von  v.  Below  in  der  Vierteljahrsschrift  für  Sozial-  und  Wirt- 
schaftsgeschichte, 4.  Bd.  1906,  S.  394—396,  von  Tille  in  den  deutschen  Geschichtsblättern 
VIII,  1,  1906,  S.  23  f f .  und  von  mir  in  der  Berliner  Zeitschrift  für  das  Gymnasialwesen  1905 


*)  Ein  Teil  der  folgenden  Ausführungen  ist  entnommen  dem  Aufsatz  von  Kekule  von 
Stradonitz,  Der  Handapparat  des  Ahnenforschers,  JAW  NF  16,  wieder  abgedruckt  in  seinen 
Ausgewählten  Aufsätzen  aus  d.  Gebiete  des  Staatsrechts  und  der  Genealogie,  Neue  Folge, 
Berlin  1907,  Seite  61  ff. 


252 

und  1906.  Wer  weitere  bibliographische  Belehrung  und  auch  die  kleineren  Beiträge  in  der 
immer  unübersichtlicher  werdenden  Zeitschriftenliteratur  kennen  zu  lernen  wünscht,  der  sei 
hingewiesen  auf  die  von  Oscar  Maßlow  bearbeitete  Bibliographie  zur  deutschen  Geschichte 
in  der  Historischen  Vierteljahrsschrift,  herausgegeben  von  Gerhard  Seeliger  in  Leipzig, 
Verlag  von  B.  G.  Teubner,  und  auf  die  „Jahresberichte  der  Geschichtswissenschaft  im  Auf- 
trage der  Historischen  Gesellschaft  zu  Berlin  herausgegeben".   Vgl.  oben  Seite  178. 

Außerdem  gibt  es  eine  Anzahl  von  Bibliographien  einzelner  deutscher  Länder,  die  ich 
bei  anderen  Gelegenheiten  notiert  habe  (vgl.  auch  die  Register).  Hier  nenne  ich  noch  fol- 
gende Bücher:  Bibliographie  der  Württembergischen  Geschichte,  im  Auftrage  der  Württemb. 
Kommission  für  Landesgesch.,  bearb.  v.  W.  Heyd,  2  Bde.  Stuttgart  1895/96.  —  Badische 
Bibliothek.  Systematische  Zusammenstellung  selbständiger  Druckschriften  über  die  Mark- 
grafschaft, das  Kurfürstentum  und  Großherzogtum  Baden.  1.  Abt.  Staats-  u.  Rechtskunde. 
Bd.  1.  Karlsruhe  1897.  2.  Abt.  Landes-  u.  Volkskunde,  bearb.  v.  O.  Kienitz  u.  K.  Wagner. 
Ebd.  1901.  —  Bachmann,  F.,  Die  landeskundliche  Literatur  über  die  Großherzogtümer 
Mecklenburg.  Güstrow  1889.  —  Richter,  P.  E.,  Literatur  der  Landes-  u.  Volkskunde  des 
Königreichs  Sachsen.  Dresden  1S89  (Nachträge  1892  ff.).  —  Partsch,  J.,  Literatur  d.  Landes- 
u.  Volkskunde  der  Provinz  Schlesien.  Breslau  1893  (auch  als  Ergänzungsheft  zum  Jb.  d. 
Gesellsch.  f.  vaterl.  Kultur  70).  —  Winkelmann,  E.,  Bibliotheca  Livoniae  historica.  Syste- 
matisches Verzeichnis  der  Hilfsmittel  zur  Geschichte  Esthlands,  Livlands  u.  Kurlands.  2.  H. 
St.  Petersburg  1869—70.   2.  Aufl.   Berlin  1878. 

Dreyhaupt,  J.  Chr.  v.,  Genealogische  Tabellen  oder  Geschlechtsregister  so- 
wohl der  im  Saal-Creyse  mit  Rittergütern  angesessenen  Familien  als  auch  der  adligen 
Patricier  und  bürgerlichen  Geschlechter  zu  Halle.   Mit  Wappentafeln.   Halle  1750. 

Für  den  sächsisch-thüringischen  Adel  von  besonderer  Wichtigkeit. 

Fahne,  Geschichte  der  Kölnischen,  Jülichschen  und  Bergischen  Geschlechter. 
Köln  und  Bonn.     I,  1848.     II,  1853. 

Derselbe,  Geschichte  der  westfälischen  Geschlechter  unter  besonderer  Be- 
rücksichtigung ihrer  Übersiedlung  nach  Preußen,  Curland  und  Liefland.  Mit  fast 
1200  Wappen.     Cöln   1858. 

Derselbe,  Geschichte  der  Herren  und  Freiherren  von  Hövel  nebst  Genealogie 
derjenigen  Familien,  aus  denen  sie  ihre  Frauen  genommen  haben.  3  Bände  in 
4  Teilen.    Mit  mehr  als  500  Illustrationen.     1856 — 60. 

Derselbe,  Die  Dynasten,  Freiherren  und  jetzigen  Grafen  von  Bocholtz,  nebst 
Geschichte  und  Genealogie  derjenigen  Familien,  aus  denen  sie  ihre  Frauen  ge- 
nommen haben.    4  Bde.  in  5  Abteilungen.    Mit  fast  3000  Illustrationen.  1856 — 63. 

Derselbe,  Geschichte  der  Grafen,  jetzigen  Fürsten  zu  Salm-Reifferscheid, 
sowie  ihrer  Länder  und  Sitze,  nebst  Genealogie  derjenigen  Familien,  aus  denen 
sie  ihre  Frauen  genommen.  2  Bände  in  3  Abteilungen.  Mit  vielen  Illustrationen. 
1838—66. 

Derselbe,  Forschungen  auf  dem  Gebiete  der  rheinischen  und  westfälischen 
Geschichte.    5  Bände  in  8  Abteilungen.    Mit  Illustrationen.    Düsseldorf  1864 — 76. 

Derselbe,  Denkmale  und  Ahnentafeln  im  Rheinland  und  Westfalen.  6  Bände 
mit  vielen  Abbildungen.     Düsseldorf  1876 — 83. 

Die  Fahneschen  Arbeiten  gehören  zu  unseren  verdienstvollsten,  familiengeschichtlichen 
Veröffentlichungen,  erhalten  aber  durch  das  große  westfälische  Siegelwerk  eine  wesentliche 
Ergänzung  (s.  u.).    In  diesem  Zusammenhang  sei  auch  notiert:  H.  F.  Macco1),  Beiträge  zur 

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*)  Kurz,  J.  Georges,  Zur  Abwehr  der  Angriffe  des  Herrn  Herrn.  Friedr.  Macco  in 
Aachen.  Zugleich  ein  Beitrag  zur  Aachener  Familiengeschichte.  Aachen  1905;  dazu  die  Be- 
leuchtung dieser  Schrift  von  Kurz  durch  Lorenz  M.  Rheude,  Papiermühle  S.-A.  1905. 


253 

Geschichte  Rheinischer  Adels-  und  Patrizierfamilien.  1884  ff.  —  Wappenbuch  Aachener  Pa- 
trizierfamilien im  Deutschen  Herold.  1906.  (Vgl.  Register  unter:  Macco.)  —  Arndt,  E.  M., 
Die  Rheinischen  ritterbürtigen  Autonomen.  Leipzig  1844.  —  Arnold  Robens,  Der  ritter- 
bürtige  landständische  Adel  des  Qroßherzogtums  Niederrhein,  in  Wappen  und  Abstammung. 
2  Bde.    Aachen  1818. 

Eberstein,  Hand-  und  Adreßbuch  der  Genealogen  und  Heraldiker  unter  be- 
sonderer Berücksichtigung  der  Familiengeschichtsforscher.  Erste  Abteilung  des 
Handbuchs  für  den  deutschen  Adel.    Berlin,  Mitscher  &  Röstell.    1889.  1900. 

Die  erste  Hälfte  dieses  Werkes,  bearbeitet  von  Alfred  von  Eberstein,  180  Seiten, 
weist  Berufsgenealogen  nach  für  das  Deutsche  Reich  und  für  Deutsch-Österreich.  Die  zweite 
Hälfte,  bearbeitet  von  Botho  Freiherrn  von  Eberstein,  394  Seiten,  behandelt  die 
Berufsgenealogen  des  Auslandes,  nämlich:  1.  Russische  Ostseeprovinzen,  2.  Böhmen  und 
Mähren,  3.  Ungarn  und  Siebenbürgen,  4.  Polen,  5.  Die  Niederlande,  6.  Belgien,  7.  Frankreich, 
8.  Die  Schweiz,  9.  Italien,  10.  Finland,  11.  Schweden,  12.  Norwegen,  13.  Dänemark,  14.  Eng- 
land, 15.  Amerika,  16.  Griechenland,  17.  Spanien,  18.  Rußland.  Ein  Namenregister  für  beide 
Teile  ist  der  zweiten  Hälfte  beigefügt.  Wenn  die  angegebenen  Adressen  zufolge  Todes  oder 
Wegzuges  nicht  mehr  stimmen,  wende  man  sich  an  einen  unserer  familiengeschichtlichen 
Vereine,  am  besten  an  die  großen,  über  das  meiste  Material  verfügenden,  d.  i.  für  Deutsch- 
land an  den  Deutschen  Herold  (Schriftführer  desselben  ist  Geheimrat  Seyler,  Berlin  W.  30, 
Nollendorfstraße  10),  für  Österreich  an  die  K.  K.  Heraldische  Gesellschaft  „Adler"  in  Wien 
(Schriftführer  ist  Gerichtsadvokat  Hofrat  Dr.  Witting,  Wien  I,  Rathausstraße  8). 

Franke,  Otto,  Das  Rote  Buch  von  Weimar.  Zum  erstenmal  herausgegeben 
und  erläutert  (=  Thüringisch-sächsische  Geschichtsbibliothek  von  Paul  Mitzschke, 
Band  II).     Gotha,  Perthes,  1891. 

Dieses  Buch  vergegenwärtigt  uns  den  Übergang  des  größten  Teiles  der  orlamündischen 
Besitzungen  in  Thüringen  an  die  Wettiner  und  das  Hinsinken  des  einst  so  mächtigen  Hauses 
Orlamünde,  welches  in  zielbewußter  Erwerbungspolitik  jahrhundertelang  seinen  Besitz  immer 
mehr  vergrößert  und  abgerundet  hatte.  Mit  dem  Tode  Hermanns  VIII.,  Grafen  von  Orla- 
münde, fiel  1372  das  Gebiet  an  die  wettinischen  Landgrafen  von  Thüringen.  Das  Rote  Buch, 
aufbewahrt  im  Haupt-  und  Staatsarchiv  zu  Weimar,  bringt  in  seinem  ersten  Teil  eine 
Matrikel  dieser  neuwettinischen  Lande  und  aller  damit  verknüpften  Nutzungen,  während  sein 
zweiter  Teil  die  Belehnungen  des  Landgrafen  Balthasar  nach  der  Landesörterung  von  1382 
verzeichnet.  Der  zweite  Teil  beginnt  bei  Franke  mit  Seite  75  und  enthält  zahlreiche  Namen 
adeliger  und  bürgerlicher  Geschlechter.  Der  ausführliche  Kommentar  zu  diesem  zweiten 
Teil  gehört  zum  Besten,  was  über  die  mittelalterliche  Familiengeschichte  der  thüringisch- 
sächsischen Länder  geschrieben  ist. 

Fürth,  Freiherr  Herrn.  Ariovist  von,  Beiträge  und  Material  zur  Ge- 
schichte der  Aachener  Patrizier-Familien,  2.  Band.     Bonn  1882. 

Nur  dieser  Band  II  wurde  von  Freiherrn  von  Fürth  selbst,  Band  I  und  III  sind  aus 
seinem  Nachlaß  1890  herausgegeben,  enthalten  mehr  Beiträge  zur  Geschichte  und  Ver- 
fassung der  Stadt  Aachen.  Das  Studium  des  IL  Bandes  wird  durch  Abbildungen  von  Siegeln 
und  Wappen  sowie  durch  Urkundentexte  gefördert.  Vgl.  auch  unter  Macco  (s.  Register). 
Georgii-Georgenau,  Eberhard  Emil,  Fürstlich  Württembergisch  Diener- 
buch vom  IX.  bis  zum  XIX.  Jahrh.     Stuttgart  1877  (XXII  und  812  Seiten). 

Ein  Werk,  das  für  genealogische  Studien  eine  Fülle  des  reichsten  Materials  über  hohen 
und  niederen  Adel,  ausgestorbene  wie  noch  blühende  Geschlechter  und  über  die  bedeu- 
tendsten bürgerlichen  Familien  Württembergs  bietet;  ders.,  Biographisch -Genealogische 
Blätter  aus  und  über  Schwaben.  Stuttgart  1879.  Ausgezeichnetes,  nach  Inhalt  und  Form 
hervorragendes  Werk,  für  das  Studium  württembergischer  Familien  unentbehrlich. 

Frankenau,  Gerhard  Ernst  de,  Bibliotheca  Hispanica  Historico- 
genealogico-heraldica.  Lipsiae,  Sumptibus  Georgii  Weidmanni,  Sac.  Reg. 
Pol.  Maj.  ac  Elect.  Saxon.  Bibliopolae.     Anno  MDCCXXIV. 


254 

Das  Werk  umfaßt  412  Oktavseiten  und  1490  Schriften  in  alphabetischer  Reihenfolge 
der  Schriftstellen.  Der  umfangreiche  „Index  Cognominum  et  Familiarum"  erleichtert  das 
Nachschlagen.     Für  spanische  Familiengeschichte  ist  das  Buch  unentbehrlich. 

Oatfield,  George,  Guide  to  Printed  Books  and  Manuscripts  relating  to 
english  and  foreign  Heraldy  and  Genealogy  being  a  classified  Catalogue  of  Works 
of  those  Branches  of  Litteratur.  London,  Mitschell  and  Hughes,  140  Wardour 
Street,  1892. 

Das  Werk  zeichnet  sich  durch  Vollständigkeit  aus,  wimmelt  aber  in  bezug  auf  Nicht- 
englisches von  Druckfehlern;  es  ist  ein  Verzeichnis  aller  genealogischen  Bücher  und  Manu- 
skripte, welche  der  Verfasser  in  den  Katalogen  der  großen  englischen  Bibliotheken  ver- 
zeichnet fand.  Es  ist  besonders  wertvoll  durch  das  Verzeichnis  gedruckter  „Family  Histories, 
Pedigrees  and  Peerage  Cases"  (S.  284 — 522).  Die  Abschnitte  America,  Austria,  Belgium, 
Danmark,  France,  Germany,  Italy,  Netherlands,  Portugal,  Russia  and  Poland,  Spain,  Sweden 
and  Norway,  Swizerland  sind  namentlich  wegen  der  hier  aufgeführten,  in  englischen  Samm- 
lungen befindlichen,  auf  die  betreffenden  Länder  sich  beziehenden  und  dort  bisher  wohl 
fast  ganz  unbekannten  Manuskripte,  Stammbücher  etc.  wertvoll. 

Gleichenstein,  Johann  Basilius,  Edler  Herr  zu  (herz.  Sachsen-Weimar. 
Hofrath  und  Amtmann  in  Bürgel),  Tabulae  genealogicae,  oder  der  vom  Adel  des 
Fürstenthum  Sachsen-Gotha  Stemmatographia  alphabetica.  Frankfurt  und  Leipzig 
1716ff. 

Enthält  111  Familien  und  findet  sich  auch  in  desselben  Gotha  diplomatica,  4  Bde., 
Frankfurt  a.  M.  1717  f.,  an  welchem  Werke  Friedrich  Rudolph  Edler  Herr  zu  Gleichenstein 
Teil  hat. 

Goethals,  Felix  Victor,  Indicateur  nobiliaire  de  France,  de  Belgique,  de 
Hollande,  d'Allemagne,  d'Espagne,  d'Italie  et  d'Angleterre  d'apres  les  collections 
manuscriptes  des  Bibliotheques  publiques  de  Belgique.  Paris,  Librairie  Bachelin- 
Deflorence,  3,  Quai  Malaquais,  1869. 

Dieses  Werk  verzeichnet  ohne  jede  Rücksicht  auf  die  gedruckte  Literatur  in  alpha- 
betischer Folge  die  Familien,  über  welche  in  der  Handschriftenabteilung  der  königlichen 
Bibliothek  zu  Brüssel,  in  den  Lefortschen  Sammlungen  des  Staatsarchivs  Lüttich,  in  der 
heraldisch-genealogischen  Bibliothek  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten  zu 
Brüssel,  in  den  Valkonisseschen  Manuskripten  der  Bibliothek  zu  Antwerpen,  endlich  in  den 
Sammlungen  des  Verfassers  etwas  zu  finden  ist.  Das  Buch  ist  sehr  nützlich,  weil  man  aus 
ihm  feststellen  kann,  wo  Handschriftliches  über  eine  Familie  vorhanden  ist.  Die  betreffende 
Aufbewahrungsstelle,  Archiv  oder  Bibliothek,  wird  meist  ohne  Schwierigkeiten  etwa  vor- 
handene gedruckte  Literatur  nachweisen. 

Grellet,  Jean,  et  Tripet,  Maurice,  President  resp.  Secretaire  de  la 
Societe  Suisse  d'Heraldique.  Heraldique  et  Genealogie.  Berne,  K.  J.  Wyss, 
Libraire-Editeur  1895  (=  Bibliographie  Nationale  Suisse.  Repertoire  methodique 
de  ce  qui  a  ete  publie  sur  la  Suisse  et  ses  habitants,  Fasz.  V,  4). 

Das  Werk  umfaßt  rund  1000  heraldisch-genealogische  Schriften  und  zerfällt  in  zwei 
Abteilungen.  Die  erste  Abteilung  verzeichnet  „Werke  über  die  gesamte  Eidgenossenschaft 
und  solche,  die  mehrere  Kantone  betreffen  oder  von  der  Heraldik  im  allgemeinen  handeln", 
die  zweite  Abteilung  „Werke,  welche  einzelne  Kantone  betreffen".  An  die  Aufzählung  der 
Titel  knüpfen  sich  oft  kurze,  belehrende  Notizen  über  den  Inhalt.  Es  sind  Handschriften, 
gedruckte  Bücher  und  Beiträge  zu  Zeitschriften  aufgenommen. 

Gritzner,  Maximilian,  Standeserhebungen  und  Gnaden-Acte  deutscher 
Landesfürsten  während  der  letzten  drei  Jahrhunderte.  Nach  amtlichen  Quellen. 
1.  Band:  Anhalt  bis  Bayern,  mit  Register.  1880.  2.  Band:  Braunschweig,  Han- 
nover, Hessen,  Hohenzollern-Hechingen,   Hohenzollern-Sigmaringen,   Fürsten  von 


255 

Lichtenstein,  Lippe,  Mecklenburg,  Nassau,  Reuß,  Sächsische  Länder,  Waldeck  und 
Pyrmont,  Württenberg  1881.  Görlitz,  Starke.  Dem  2.  Band  ist  ein  alphabetisches 
General-Register  und  eine  Reihe  von  Nachträgen  zu  beiden  Bänden  beigegeben. 
Ein  ganz  vorzügliches  Werk,  das  Ergebnis  eines  staunenswerten  deutschen  Gelehrten- 
fleißes. Das  ungeheure  Material  ist  mit  großer  Sorgfalt  und  annähernder,  jedoch  nicht  ab- 
soluter Vollständigkeit  verarbeitet.  Nur  sehr  selten  haben  sich  in  der  unendlichen  Fülle  von 
Einzelheiten  Irrtümer  eingeschlichen.  Wenn  eine  Familie  bei  Gritzner  nicht  erwähnt  ist,  so 
folgt  daraus  noch  keineswegs,  daß  sie  nicht  zum  Briefadel  gehört,  schon  deshalb  nicht,  weil 
das  einschlagende  Urkundenmaterial  nicht  mit  absoluter  Vollständigkeit  erhalten  ist.  Das 
Werk  ist  für  alle  auf  Briefadel  bezüglichen  Untersuchungen  in  keiner  Weise  zu  entbehren. 
Über  Brandenburg  schrieb  derselbe  Verfasser:  Chronologische  Matrikel  der  Brandenburg- 
Preußischen  Standeserhöhungen  und  Gnadenakte  von  1600 — 1873.  Berlin,  Mitscher  &  Rösteil, 
1873.  —  Ein  allerdings  unvollständiges  —  vgl.  Frhrn.  v.  Zedtwitz  im  „Dresdner  Residenz- 
Kalender"  1909,  Dresden,  Verlag  von  H.  Burdach  (Warnatz  &  Lehmann),  im  Vergleich  mit 
Fiekers  Angaben  über  Sachsen  —  Verzeichnis  der  deutschen  Standeserhebungen  aus  dem 
Jahre  1907  gibt  Hans  Fieker  ASW  1908. 

Gritzner,  M.,  Handbuch  der  heraldischen  Terminologie  in  zwölf  (germanischen 
und  romanischen)  Zungen,  enthaltend  zugleich  die  Haupt-Grundsätze  der  Wappen- 
kunst. Nürnberg  1890  (=  Siebmachers  Wappenbuch,  Einleitungsband,  Abteilung  B) 
325  Seiten  groß  4  mit  36  Tafeln. 

Dieses  Werk  ist  das  beste  der  zahlreichen  Lexika  der  heraldischen  Kunstsprache  alter 
und  neuer  Zeit  und  bringt  insbesondere  auch  eine  Erläuterung  derjenigen  Ausdrücke,  welche 
durch  den  Verein  „Herold"  jetzt  die  größte  Verbreitung  gefunden  haben.  Die  gut  aus- 
geführten Tafeln  sind,  zusammen  mit  den  beigegebenen  „Erklärungen"  und  dem  ausführ- 
lichen Text  des  Buches  selbst,  geeignet,  auch  dem  Laien  auf  heraldischem  Gebiete  in  das- 
selbe näher  einzuführen.  Dem  Verein  „Herold"  gebührt  das  Verdienst,  durch  jahrelang 
fortgesetzte,  konsequente  Bemühungen  wesentlich  zur  systematischen  Ausbildung  der 
Terminologie  beigetragen  zu  haben.  Hierdurch  ist  eine  überaus  wertvolle  Grundlage  für 
die  einheitliche  Ausgestaltung  und  Rezeption  der  heraldischen  Kunstsprache  geschaffen 
worden.  Es  läßt  sich  indessen  nicht  verkennen,  daß  diese  Terminologie  teilweise  gekünstelt, 
allgemein  gar  nicht  und  nur  dem  wohlbewanderten  Spezialisten  verständlich  ist.  Es  wird 
daher  neuerdings  von  mehreren  Seiten  auf  eine  wirklich  praktische  Blasonierungsmethode 
und  eine  allgemeinverständliche  Terminologie  unter  Aufgabe  eines  Teiles  der  durch  den 
Verein  „Herold"  eingeführten  Kunstausdrücke  besonderes  Gewicht  gelegt.  Vgl.  diesbezüglich 
Josef  Ritter  v.  Bauer,  Über  die  notwendige  Planmäßigkeit  heraldisch -genealogischer 
Forschung  und  Quellenpublikation,  Monatsblatt  der  K.  K.  Gesellschaft  Adler  1907,  wiederholt 
nachgedruckt,  z.  B.  als  besondere  Beilage  zum  „Deutschen  Herold"  1907,  Nr.  12. 

Gritzner,  M.,  und  Hildebrandt,  Ad.  M.,  Wappenalbum  der  gräflichen 
Familien  Deutschlands  und  Österreich-Ungarns.  Leipzig,  Weigel,  4  Bde.,  1885  bis 
1890.     Gr.  Lex.-Format. 

Der  begleitende  Text  geht  auf  die  Diplome  zurück,  die  Zeichnungen  entstammen  der 
Meisterhand  Hildebrandts.  Das  Werk  umfaßt  zwar  nicht  alle  gräflichen  Familien;  was  aber 
dargeboten  wird,  ist  zuverlässig. 

Gundlach,  O.,  Bibliotheca  familiarum  nobilium.  Repertorium  gedruckter 
Familiengeschichten  und  Familiennachrichten.  Ein  Handbuch  für  genealogische 
Forscher  und  Bibliothekare.  Erster  Band  A  bis  L.  Zweiter  Band  M  bis  Z.  Nach- 
trag.   Neustrelitz,  Verlag  von  Gundlachs  Antiquariat.    1897. 

Dieses  Werk  enthält  ein  alphabetisches  Verzeichnis  nach  Familiennamen  mit  Hinweisen 
auf  das  Vorkommen  in  der  Literatur.  Für  Deutschland  und  Österreich  ist  es  die  vollstän- 
digste Nachschlagegelegenheit,  welche  es  gibt.  Das  nichtdeutsche  Ausland  ist  nur  sehr 
mangelhaft  vertreten.    Doch  finden  sich  auch  für  deutsche  Familien  empfindliche  Lücken. 


256 

So  scheint  der  für  genealogische  Dinge  aller  Art  eine  wahre  Fundgrube  bildende  „Rhei- 
nische Antiquarius"  von  Stramberg  mit  seinen  vierzig  starken  Bänden  dem  Verfasser  ganz 
unbekannt  geblieben  zu  sein.  Es  ist  vor  dem  Irrtum  zu  warnen,  daß,  wenn  in  diesem  Buch 
über  eine  Familie  nichts  enthalten  ist,  es  über  sie  überhaupt  nichts  Gedrucktes  gäbe. 

Hattstein,  Damian  Hartard  von,  Die  Hoheit  des  teutschen  Reichs  Adels  etc. 
Das  ist:  Vollständige  Probe  der  Ahnen  unverfälschter  Adlicher  Familien,  ohne 
welche  keiner  auff  Ertz-Dhomb,  hoher  Orden-  und  Ritter-Stiffter  gelangen  kan 
oder  angenommen  wird.  3  Bände.  Mit  3  Titelkupferz.,  Portr.  des  Fürst  Albert 
Adolf  v.  Fulda.    16  Wappentafeln  u.  zahlreiche  Wappen.    Fulda  1729 — 40.  Großfol. 

Jeder  Band  führt  die  einzelnen  Familien  in  alphabetischer  Reihenfolge  von  A  bis  Z  vor. 
Es  sind  zwar  nicht  alle  Adelsfamilien  aufgenommen,  für  die  aufgenommenen  aber  ist  ein 
riesiges  genealogisches  Material  vorgelegt.  Auch  die  zahlreichen  Wappenabbildungen  sind 
beachtlich.     Ein  Generalregister  zu  allen  drei  Bänden  fehlt. 

Hauptmann,  F.,  Das  Wappenrecht.  Historische  und  dogmatische  Darstel- 
lung der  im  Wappenwesen  geltenden  Rechtssätze.  Ein  Beitrag  zum  deutschen 
Privatrecht.    Mit  2  Farbendrucktafeln  und  104  Textillustrationen.     Bonn  1896. 

Aus  diesem  großen  zusammenfassenden  Werke  über  das  Wappenrecht  sei  die  vortreff- 
liche Orientierung  über  die  „Literatur  des  Wappenrechts"  Seite  22  ff.  hervorgehoben.  Die 
einzelnen  Lehrsätze  des  Wappenrechtes  des  alten  und  des  jetzigen  deutschen  Reiches 
werden  durch  zahlreiche  Beispiele  aus  der  Wappenführung  einzelner  Familien  erläutert.  So 
verbirgt  sich  in  diesem  klassischen  „Beitrag  zum  deutschen  Privatrecht"  eine  stattliche  Menge 
familiengeschichtlicher  Nachrichten  aus  allen  Ländern  germanischer  Zunge.  Ein  vortreffliches 
Namen-  und  Sachregister  erleichtert  das  Nachschlagen. 

Hettler,  A.,  Archivalischer  Almanach.  I.  Jahrg.  1903/4.  Großenhain  und 
Leipzig,  Verlag  von  Baumert  und  Ronge. 

Enthält  ein  kurzes  Verzeichnis  der  historischen  Archive  des  Deutschen  Reiches,  Öster- 
reich-Ungarns, der  Schweiz,  der  Niederlande  und  der  Ostseeprovinzen  Rußlands,  welche 
unter  fachmännischer  Leitung  stehen.  Daran  schließt  sich  ein  Lexikon  aktiver  Archivare  mit 
Angaben  über  deren  literarische  Tätigkeit.  Auch  ein  Verzeichnis  der  „Archivalischen  Zeit- 
schriften" ist  beigegeben.  Über  desselben  Verfassers  „Adreßbuch  der  wichtigsten  Archive 
Europas.  I.  Deutsches  Reich  ohne  Preußen",  1903,  das  gar  keine  Archivbestände  verzeichnet, 
vgl.  Tille  in  DGB  1904. 

Hübner,  Joh.,  Bibliotheca  genealogica,  das  ist  ein  Verzeichnis  aller  alten 
und  neuen  genealogischen  Bücher  von  allen  Nationen  in  der  Welt,  den  Liebhabern 
der  politischen  Wissenschaften  zur  Bequemlichkeit  gesammelt  und  in  eine  richtige 
Ordnung  gebracht.    Hamburg,  bei  Christian  Wilhelm  Brandt  1729. 

Es  ist  eine  systematische,  allgemeine  genealogische  Bibliographie  mit  kritischen  Bemer- 
kungen über  einzelne  Werke  und  zeugt  von  großem  Fleiß  und  vieler  Belesenheit.  Hübner 
ist  in  seinen  kritischen  Bemerkungen  eilfertig  (Kekule  von  Stradonitz,  Aufsätze  a.d. Staats- 
recht und  der  Genealogie,  Berlin  1905,  S.  190 f.).  Trotzdem  ist  das  Buch  noch  heute  wohl 
zu  brauchen.  Ein  gutes  Autoren-  und  ein  Sachregister  ist  beigegeben.  Die  Angaben  über 
außerdeutsche  genealogische  Bücher  sind  weit  weniger  vollständig  als  diejenigen  über  deutsche. 

Huyttens,  J.,  PArt  de  verifier  les  Genealogies  des  Familles  Beiges  et 
Hollandaises.  Bruxelles,  Librairie  ancienne  de  G.  A.  van  Trigt,  Rue  Saint-Jean, 
30,  1865. 

Zunächst  wird  ein  chronologisch  geordnetes  Verzeichnis  der  über  hundert  benutzten 
Werke,  jedoch  ohne  kritische  Bemerkungen,  sodann  ein  sorgfältiges  Namenverzeichnis  der- 
jenigen belgischen  und  holländischen  Familien  dargeboten,  über  welche  sich  in  den  wich- 
tigsten Einzel-,  Sammel- Werken  und  Zeitschriften  der  genannten  Länder  etwas  findet,  mit 
Angabe  der  Fundstellen. 


257 

Janeki,  Marcelli,  Handbuch  des  preußischen  Adels.     Berlin  1892/93. 

Dieses  Werk  ist  unter  Förderung  des  Kgl.  Preuß.  Herolds-Amtes  herausgegeben.  Für 
die  allerdings  nicht  große  Zahl  von  Familien,  die  es  behandelt,  ist  es  wohl  das  zuverlässigste 
Buch,  was  über  den  preußischen  Adel  bisher  erschienen  ist.  Über  diesen  Adel  sind  außer 
den  an  anderer  Stelle  von  mir  genannten  Arbeiten  die  folgenden  erschienen: 

Bernd,  Chr.  S.  Theod.,  Wappenbuch  der  preußischen  Rheinprovinz.  Mit  Beschrei- 
bung der  Wappen.    2  Teile.    Bonn  1835. 

Diethmar,  Churmärkische  Adelshistorie  oder  Genealogie.    Frankfurt  a.  O.  1737. 

Dorst,  Schlesisches  Wappenbuch.     Görlitz  1842—46. 

Gritzner,  Alphabetischer  Nachweis  der  sämtlichen  adeligen  Familien,  welche  das 
schlesische  Inkolat  erhalten  haben,  VJH  16. 

Grundmann,  Christ.  Wlh.,  Versuch  einer  Uckermärkischen  Adelshistorie.  2  Bde. 
Prenzlau  1744. 

Hennings,  H.,  Genealogiae  aliquot  familiarum  nobilium  in  Saxonia;  quae  vel  a  comi- 
tibus  vel  baronibus  ortae  quosdam  Pontificiam  episcopalem  dignitatem  adeptos  produxerunt. 
Hamburgi  ex  Officina  Jacobi  Wolfii.    MDXC. 

Krone,  Freiherr  A.  v.,  Wappen-  u.  Handbuch  des  landgesessenen  Adels  in  Schlesien. 
Mit  Zeichnungen  von  Prof.  Ad.  M.  Hildebrandt,  Görlitz  1901—4. 

v.  Mülverstedt,  Der  altmärkische  Adel  in  kurbrandenburgischen  u.  preuß.  Kriegs- 
diensten 1640—1713.    Altmärk.  Ver.  33,  45     46. 

Pfotenhauer,  Der  Adel  des  Fürstentums  Öls  im  16.  Jahrh.  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Gesch. 
u.  Altert.  Schlesiens,  XXI  1887,  S.  318 ff.;  Schlesien  im  Dienste  des  deutschen  Ordens  im 
Jahie  1410,  ebd.  XV,  1880,  203  ff.;  die  fünfzig  Ritter  von  1294,  ebd.  XVI,  1882,  157  ff.;  die 
Ritterschaft  von  Teschen  im  16.  Jahrh.  ebd.  XVIII,  1884,  270  ff . 

Priebatsch,  Die  Hohenzollern  u.  d.  Adel  der  Mark,  HZ  88,  193  ff. 

Robens,  A.,  Der  ritterbürtige,  landständische  Adel  des  Großherzogtums  Niederrhein, 
dargestellt  in  Wappen  und  Abstammungen.    Bd.  1,  2.    Aachen  1818  (mit  Wappenabbildungen). 

Sinapius,  Johannes,  Kuriositäten,  darinnen  die  ansehnlichen  Geschlechter  des  schle- 
sischen  Adels  mit  Erzählung  des  Ursprungs,  der  Wappen,  Genealogien,  der  qualifiziertesten 
Kavaliere,  der  Stammhäuser  und  Güter  beschrieben.  2  Bde.,  1720.  1728.  (Eine  sehr  fleißige, 
wenn  auch  in  vielen  Punkten  veraltete  Materialiensammlung,  noch  heute  mit  Nutzen  zu  ge- 
brauchen.   Jeder  Band  reicht  selbständig  von  A  bis  Z  und  ist  mit  Register  versehen.) 

Spießen,  M.  v.,  und  Hildebrand,  Wappenbuch  des  westfälischen  Adels.  Görlitz, 
Starke,  1898—1903. 

Stillfried,  Graf  R.,  Beiträge  zur  Geschichte  des  schles.  Adels.  Berlin,  R.  v.  Deckers 
Verlag,  G.  Schenck.  Heft  I:  Die  Grafen  Schaffgotsch  1860.  Heft  II:  Auszüge  aus  dem  älte- 
sten Glatzer  Amtsbuche  und  der  Adel  des  Glatzer  Landes  1864.  Heft  III:  Regesten  zur 
älteren  Geschichte  der  Grafen  Mettich,  Freiherrn  von  Tschitschau  1870. 

Wernicke,  Urkundliche  Beiträge  zur  Geschichte  der  Adelsfamilien  in  den  Kreisen 
Bunzlau — Löwenberg  1866. 

Zahn,  Die  Ritterschaft  des  Kreises  Stendal.  Stendal  1892;  Die  Ritterschaft  des  Kreises 
Osterburg.     Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  altmärkischen  Adels.     Stendal  1897. 

Vgl.  auch  Cavaignac,  Godefroy,  La  feodalite  en  Prusse  ä  la  fin  de  XIX.  siecle 
(Revue  de  Paris,  1.  mars  1894). 

Schrötter,  Frhr.  Robert  v.,  Der  deutsche,  insbesondere  der  preußische  Adel  im 
19.  Jahrh.  u.  d.  deutsche  Adelsgenossenschaft.     Neudamm  1907. 

Ferner  sind  hier  die  preußischen  Adelslexika  zu  nennen:  Ledebur,  Leop.  Freiherr  v., 
Adelslexikon  der  preuß.  Monarchie,  3  Bde.    Berlin  1855  ff. 

Mannstein,  Ober-  und  niedersächsisches  Adelslexikon.  Bd.  1,  Abteil.  1,  Dresden  und 
Leipzig  1843  (wurde  nicht  fortgesetzt). 

Zedlitz-Neukirch,  Freiherr  v.,  Preußisches  Adelslexikon  1837.     Vgl.  oben  Seite  88. 

Zur  Einführung  in  die  Literatur  über  preuß.  Geschichte  ist  am  meisten  zu  empfehlen 
Koser,  Rnh.,  Forschungen  zur  Brandenburgischen  und  Preußischen  Geschichte.  I.  1888, 
Seite  1—56.     Zur  Einführung  in  die   Literatur   speziell  über  Schlesien   sei   hingewiesen  auf 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  QuellenKiinde.  17 


258 

Markgraf,  H.,  Die  Entwickelung  der  schlesischen  Geschichtsschreibung,  Zeitschr.  d.  Ver.  f. 
Gesch.  u.  Altertumsk.  Schlesiens.    XXII,  1888,  S.  1  ff. 

Kekule  von  Stradonitz,  Stephan,  Ausgewählte  Aufsätze  aus  dem  Gebiete 
des  Staatsrechtes  und  der  Genealogie.  Festschrift  zur  Thronbesteigung  Seiner 
Königlichen  Hoheit  des  Herzogs  Carl  Eduard  zu  Sachsen-Coburg  und  Gotha. 
1905.  Neue  Folge:  Festschrift  zur  Silberhochzeit  Seiner  Hochfürstlichen  Durch- 
laucht des  Fürsten  Georg  zu  Schaumburg-Lippe  und  Ihrer  Hoheit  der  Fürstin 
Marie  Anna  zu  Schaumburg-Lippe,  Herzogin  zu  Sachsen.  1907.  Berlin,  Carl 
Heymanns  Verlag. 

Diese  beiden  inhaltreichen  Sammlungen  des  rühmlichst  bekannten  Genealogen  bieten 
in  ihrem  ersten  Bande  außer  Beiträgen  zur  Genealogie  des  Gesamthauses  Sachsen-Coburg 
und  Gotha,  der  Hohenzollern,  Habsburger  und  anderer  fürstlichen  Geschlechter,  außer 
mehreren  staatsrechtlichen  Aufsätzen,  insbesondere  über  Ebenbürtigkeit  und  über  das  preu- 
ßische Heroldsamt  drei  populäre  Aufsätze  allgemeinen  Inhaltes  über  die  Beziehungen  der 
Genealogie  zur  wissenschaftlichen  Behandlung  des  Staatsrechtes,  über  Ziele  und  Aufgaben 
der  wissenschaftlichen  Genealogie  und  über  Ahnenproben  auf  Kunstwerken.  Von  den  genea- 
logischen Detailaufsätzen  seien  die  über  Philipp  Jakob  Spener  in  seiner  Bedeutung  für  die 
Heraldik  und  die  Genealogie  und  „Ein  genealogischer  Schnitzer  in  Wilhelm  Maurenbrechers 
.Gründung  des  Deutschen  Reiches'"  hervorgehoben.  Die  zuletzt  genannte  Abhandlung 
nimmt  Bezug  auf  die  „Luxemburger  Frage",  welche  1867  die  öffentliche  Meinung  in  Deutsch- 
land stark  beschäftigte,  und  zeigt  an  einem  typischen  Beispiele,  „daß  ein  wenig  Genealogie 
für  die  großen  Geschichtsschreiber  eine  ganz  nützliche  Sache  ist".  Man  kann  hinzufügen, 
daß  derartige  genealogische  Schnitzer,  wie  Maurenbrecher  einen  machte,  dazu  beitragen,  die 
Darstellungen  wichtiger  Geschichtsvorgänge  an  unseren  Schulen  unrichtig  zu  beeinflussen, 
und  daß  daher  auch  unsere  Lehrer  gut  daran  tun,  sich  mit  den  Grundsätzen  der  wissen- 
schaftlichen Genealogie  bekannt  zu  machen.  Der  zweite  ebenso  verdienstvolle  Band  Kekules 
von  Stradonitz  bringt  außer  anderen  Beiträgen  Aufsätze  über  das  Haus  Oldenburg,  über  die 
Adelsfälscherprozesse  in  Österreich,  über  „Wissenschaftliche  Genealogie  als  Lehrfach",  den 
Handapparat  des  Ahnenforschers,  die  Eintragungen  der  Taufen  unehelicher  Kinder  in  die 
Kirchenbücher,  genealogische  Merkwürdigkeiten,  Goethe  als  Pate,  die  Ahnen  des  Prinzen 
Georg  von  Preußen,  Rechtsgeschäfte  über  Wappen  und  Wappenteile  im  Mittelalter,  die 
Wappenkunst  der  Bühne,  Goethes  Orden,  die  Friedensklasse  des  Ordens  pour  le  merite,  den 
Kgl.  Preußischen  Orden  vom  Schwarzen  Adler  und  den  Kgl.  Bayer.  Hausritterorden  vom 
Heiligen  Hubertus.  Beide  Bände  sind  in  einer  edlen  Sprache  bei  voller  Beherrschung  des 
Stoffes  geschrieben  und  gehören  zu  den  bei  weitem  besten  Erscheinungen  der  modernen 
genealogischen  Literatur. 

Kindler  von  Knobloch,  J.,  Oberbadisches  Geschlechterbuch,  herausgegeben 
von  der  badischen  historischen  Kommission,  mit  Wappen.  1.  Bd.  1898,  2.  Bd. 
1905.     Heidelberg,  Carl  Winters  Universitätsbuchhandlung. 

Dieses  groß  angelegte,  auf  den  eingehendsten  Forschungen  tief  gegründete  Werk  liegt 
gegenwärtig  bis  zum  Buchstaben  L  (letzter  Artikel:  von  Lych)  vor  und  umfaßt  alle  dem 
hohen  und  niederen  Adel  sowie  dem  Patriziate  angehörigen  Geschlechter,  welche  seit  den 
ältesten  Zeiten  bis  etwa  zur  Zeit  des  dreißigjährigen  Krieges  auf  Oberbadischem  Gebiete 
urkundlich  auftraten.  Zahlreiche  Wappenzeichnungen  und  Stammtafeln  erleichtern  das  Ver- 
ständnis. In  dem  der  Badischen  Historischen  Kommission  jederzeit  zur  Verfügung  stehenden 
Manuskripte  sind  die  Quellen,  auf  deren  Angabe  der  Raumersparnis  wegen  verzichtet  werden 
mußte,  bezeichnet;  der  Verfasser  hat  auf  gelegentlich  an  ihn  gerichtete  Anfragen  bezüglich 
des  Nachweises  einzelner  Daten  diesen  bereitwilligst  stets  geführt.  Soweit  das  Werk  von 
Kindler  von  Knobloch  noch  nicht  fortgesetzt  ist,  ist  zu  verweisen  auf  Becke-Klüchtzner, 
L.  v.  d.,  Stammtafeln  des  Adels  des  Großherzogtums  Baden.  Mit  Nachtrag.  Baden-Baden 
1886—88.  —  Cast,  Fr.,  Historisches  und  genealogisches  Adelsbuch  des  Großherzogtums 
Baden.     Nach   offiziellen,    von    den  Behörden    erhaltenen  und  anderen  authentischen  Quellen 


259 

bearbeitet.  1845.  —  Graß,  Frhr.  v.,  Wappenbuch  des  gesamten  Adels  des  Qroßherzogtums 
Baden  und  die  fürstlich  Fürstenbergischen  Standeserhöhungen.   1878. 

Kneschke,  Ernst  Heinrich,  Deutsche  Grafen-Häuser  der  Gegenwart  in 
heraldischer,  historischer  und  genealogischer  Beziehung.  3  Bde.  Leipzig,  Weigel, 
1852—54. 

Das  Werk  ist  die  noch  heute  nützliche  Frucht  eines  mühsamen  Quellenstudiums  und 
bietet  Abbildungen  und  Beschreibungen  der  Wappen  und  den  Nachweis  der  Abstammung 
der  jetzigen  Familienglieder,  soweit  er  nachweisbar  war.  Der  bei  Erscheinen  des  Werkes 
vorhandene  gesamte  Mannesstamm  der  Häuser  wird  aufgezählt.  Vgl.  auch  Seifert,  J., 
Geneal.  Beschreibung  aller  des  H.  R.  R.  jetzt  lebender  Graffen  u.  Herren.  2.  Aufl.  Regens- 
burg 1722.  —  Genealogie  Hoch-Adelicher  Eltern  und  Kinder.  2  Tle.  Regensburg  1716 — 24. 
—  Hochadl.  Familien.  5  Tle.  1707 — 11.  —  Recht  aufeinander  folgende  Ahnen  in  genealog. 
Tabellen.  Regensburg  1712.  —  Ahnentafeln.  5  Bde.  Regensburg  1716—1730.  —  Hochadl. 
Stammtafeln.    4  Bde.     Regensburg  1721. 

Kneschke,  Ernst  Heinrich,  Die  Wappen  der  deutschen  freiherrlichen  und 
adeligen  Familien  in  genauer,  vollständiger  und  allgemein  verständlicher  Beschrei- 
bung. Mit  geschichtlichen  und  urkundlichen  Nachweisen.  4  Bände.  Leipzig, 
Weigel,  1855—57. 

Jeder  Band  dieses  noch  heute  sehr  nützlichen  Werkes  enthält  eine  Reihe  von  Familien 
in  alphabetischer  Folge  von  A — Z.  Ein  Gesamtregister  fehlt.  Band  4  enthält  von  Seite  474 
an  Nachträge  zu  Band  1—3. 

Kneschke,  Ernst  Heinrich,  Neues  allgemeines  deutsches  Adelslexikon 
1859  ff.     9  Bände. 

Dieses  Werk  ist  das  ausführlichste  unserer  deutschen  Adelslexika,  vollständiger  als  die 
Lexika  über  den  deutschen  Adel  von  Gauhe  (I  1740,  II  1747)  und  Hellbach  (I  1825, 
II  1826)  und  die  Lexika  über  den  preußischen  Adel.  Leider  hat  Kneschke  auch  sehr  un- 
zuverlässige Quellen  mit  verwendet.  Seine  Angaben  sind  daher  stets  streng  nachzuprüfen. 
Sehr  dankenswert  sind  fortlaufende  Nachweise  über  die  benutzten  Quellen  und  Hilfsmittel 
für  fast  jede  Familie.  Zur  Ergänzung  von  Kneschke  ist  zu  empfehlen  das  lexikalisch  gearbeitete, 
von  v.  Hefner  benutzte  Stammbuch  des  Adels  in  Deutschland,  4  Bde.  4°  (Regensburg 
1860—66).  Besonders  hervorgehoben  zu  werden  verdient  der  erste  Band  von  Kneschkes  Adels- 
lexikon, weil  sich  hier  am  Schlüsse  des  Vorwortes  ein  in  chronologischer  Ordnung  abgefaßtes 
Verzeichnis  der  wichtigeren  adelsgeschichtlichen  Werke  seit  dem  16.  Jahrhundert  befindet. 

Knesebeck,  Frhr.  von  dem,  Handbuch  des  Adels  im  Königreich  Han- 
nover.    1840. 

Enthält  manche  sonst  schwer  erreichbare  Notiz.  Zur  Ergänzung  dient  Grote,  H., 
Geschlechts-  und  Wappenbuch  des  Königreichs  Hannover  und  des  Herzogtums  Braunschweig. 
Hannover  1843.  Vgl.  auch:  Verzeichnis  der  in  den  Chur-Hannöverschen  Landen  in  dem 
laufenden  Jahrhundert  publizierten  Standes-  und  Namensveränderungen,  Grafen-,  Freiherrn- 
und  Adel-Stand  betr.    Hannover  1800. 

Knothe,  Hermann,  Geschichte  des  Oberlausitzer  Adels  und  seiner  Güter 
vom  XIII.  bis  gegen  Ende  des  XVI.  Jahrhunderts.  Leipzig  1879.  Fortsetzung 
der  Geschichte  des  Oberlausitzer  Adels  und  seiner  Güter  von  der  Mitte  des 
16.  Jahrhunderts  bis  1620.     Jetzt  Verlag  von  Warnatz  und  Lehmann  in  Dresden. 

Ein  vorzügliches  Werk  von  großer  Zuverlässigkeit,  jedoch  unter  Vernachlässigung  der 
Heraldik.  Bei  dem  Ein-  und  Auswandern  unserer  Geschlechter  ist  das  Werk  nicht  nur  für 
die  Familiengeschichte  der  Lausitz  eine  Fundgrube  ersten  Ranges,  sondern  einer  unserer 
besten  Beiträge  zur  deutschen  Familiengeschichte  überhaupt.  Vgl.  auch  oben  unter  Carpzov 
und  Mülverstedt,  S.  A.  v.,  Der  oberlausitzische  Adel  im  großen  preußischen  Bundeskriege 
1454—1466  und  unter  den  Rittern  des  deutschen  Ordens  in  Preußen,  NLM  66,  262;  ders., 
Über  die  Nationalität  alter  oberlausitzischer  Adelsgeschlechter,  ebenda  67,   147;  70,  287  (vgl. 

17* 


260 

hierzu  auch  Knothe,  ebenda  68,  50).  Bestand  des  oberlausitzischen  Adels  im  16.  Jahrh., 
ebenda  16,  199.  Der  oberlausitzische  angesessene  Adel  im  Jahre  1657,  ebenda  11,  76.  — 
Schneider,  Magnus'  genealogische  Collectaneen.  Inhaltsangabe  zweier  Bände,  ebenda  17, 
294.  —  Familiennachrichten  und  Stammbaummaterialien  in  der  Zittauer  Stadtbibliothek, 
ebenda  31,  80.  —  Pescheck,  Literatur  des  oberlausitzischen  Adels,  ebenda  36,  365.  Derselbe 
hat  über  gelehrte  Lausitzer  gehandelt,  ebenda  21,  343;  12,  93;  13,  61;  17,  299;  18,  342;  19, 
217;  21,  123,  434;  34,  177;  41,  68.  Vgl.  auch  Knothe,  Höherer  und  niederer  Adel  in  der 
Oberlausitz,  ASG,  N.  F.  4.  —  Grosser,  Samuel,  Lausitzer  Merkwürdigkeiten,  Leipzig 
1714,  Fol.,  gibt  im  4.  Teil  ein  Verzeichnis  des  Lausitzer  Adels  mit  seinen  Gütern. 

Koner,  Dr.  W.,  Kustos  an  der  k.  Universitätsbibliothek  zu  Berlin,  Repertorium 
über  die  vom  Jahre  1800  bis  zum  Jahre  1850  in  akademischen  Abhandlungen, 
Gesellschaftsschriften  und  in  wissenschaftlichen  Journalen  auf  dem  Gebiete  der  Ge- 
schichte und  ihrer  Hilfswissenschaften  erschienenen  Aufsätze.  Bd.  II.  Hilfswissen- 
schaften der  Geschichte.  Heft  1.  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik,  Biographie, 
Diplomatik.     Berlin,  Verlag  der  Nicolaischen  Buchhandlung,  1853. 

In  Betracht  kommt  hier  namentlich  der  Abschnitt  „Zur  Genealogie  einzelner  adeliger 
Geschlechter"  (S.  3—66),  der  sich  keineswegs  auf  Familien  Deutschlands  und  Österreichs 
beschränkt.  Dieses  Repertorium  ist  noch  heute  wichtig  wegen  der  darin  enthaltenen  Hin- 
weise auf  die  beiden  großen  genealogischen  handschriftlichen  Aufzeichnungssammlungen 
zu  Berlin,  nämlich  die  Collectio  Koenigiana  und  die  Collectio  Plothoniana,  erstere  die  be- 
deutendere und  umfangreichere,  beide  in  der  königlichen  Bibliothek  daselbst. 

Lang,  Karl  Heinrich  Ritter  von,  Adelsbuch  des  Königreichs  Baiern  1815. 
Supplement  zum  Adelsbuch  des  Königreichs  Bayern  1820. 

Der  ehemalige  Vorstand  des  bayrischen  Reichsherold-Amtes  bietet  Auszüge 
aus  der  bayrischen  Adelsmatrikel.  Es  ist  aus  dem  Buche  und  seinem  Supplement 
zu  entnehmen,  welche  Geschlechter  bis  1820  in  Bayern  als  adelig  anerkannt  sind. 
Diese  Familien  gehören  nicht  nur  dem  bayrischen  Briefadel,  sondern  allen  mög- 
lichen deutschen  und  außerdeutschen  Adelsgruppen  an.  Das  Beste  über  das  bayrische 
Adelsrecht  findet  sich  in  Seydel,  Max  von,  Bayrisches  Staatsrecht.  Leipzig  1895. 
2.  Aufl.  Bd.  I.  Über  den  bayrischen  Adel  sind  außerdem  folgende  Arbeiten  vorhanden: 

Böhaimb,  Beiträge  zur  Genealogie  oberpfälzischer  Adels-Geschlechter,  Verhandlgn. 
d.  hist.  Ver.  v.  Oberpfalz  und  Regensburg  23.     N.  F.  15. 

Brechtel  von  Sittenbach,  Bayerisches  Turniergeschlechter- Register.  Regens- 
burg 1625.    Vgl.  oben  Seite  180. 

Einziger  von  Einzig,  J.  M.,  Bayrischer  Low,  .  .  .  historisches  und  heraldisches  Ver- 
zeichnis der  Bayrischen  Turnierer  und  Helden.  2  Bände.  Mit  vielen  Wappen  auf  23  Kupfer- 
tafeln.    München  1762. 

Fellner,  Rob.,  Die  fränkische  Ritterschaft  von  1495 — 1524.  Mit  einer  Einleitung. 
Hauptsächlich  nach  Quellen  aus  dem  Hochstift  Würzburg.  Berlin  1905  (=  Historische 
Studien,  veröffentlicht  von  E.  Ebeling,  Heft  50). 

Föringer,  Verzeichnis  der  in  den  drei  Bänden  von  Hundt  vorgetragenen  Adels- 
geschlechter, Jahrb.  d.  hist.  Ver.  v.  Oberbayern  1843  u.  OBA  12. 

v.  Hefner,  Adliger  bayerischer  Antiquarius.  I:  der  große,  II:  der  kleine  Adel  1866/67. 
Vgl.  auch  v.  Hefner,  Altbayrische  Heraldik,  OBA  23,  30. 

Hund,  Wiguleus,  Zu  Sultzenmos.  Bayr.  Stammbuch.  Der  erst  Theil,  Von  den  ab- 
gestorbenen Fürsten,  Pfaltz-,  March-,  Landt-  und  Burggrauen,  Grauen  .  .  .  deß  löblichen 
Fürstenthumbs  in  Bayern  dienende  Theil,  von  den  Fürsten,  Grauen,  Herren,  auch  andern 
alten  adelichen  Bayrischen  Geschlechten,  so  die  Thurnier  besuchet,  vnd  under  dieselben 
gerechnet  werden,  noch  der  Zeit  im  Leben.  2  Bände.  Mit  Wappen  und  Holzschnitten. 
Ingolstadt  1585,  86.  Ein  dritter  handschriftlicher  Band  existiert  in  mehreren  Exemplaren.  Die 
Arbeiten  von  Hund  sind  mit  Vorsicht  zu  benutzen. 


261 

Kohlhagen,  H.  Th.  von,  Das  Domkapitel  des  alten  Bistums  Bamberg  und  seine 
Canoniker.    Ein  Beitrag  zur  Geschichte  des  fränkischen  Adels.     (Selbstverlag,  Bamberg.) 

Leoprechting,  Karl  Frhr.  v.,  in  Neuötting,  General-Acta  der  während  der  kaiserl. 
Administration  für  ungiltig  erklärten  und  zu  kaiserlicher  Renovation  angewiesenen  von  Kur- 
bayern aus  erhobenen  Freiherrn  und  Adelichen  in  annis  1709 — 1712.  Nebst  einer  Spezifikation 
aller  unter  Maria  und  Max  Emanuel  in  Bayern  gegraften,  gefreiten  und  geadelten  Geschlechter 
von  1654—1703,  NBV  8. 

Nibler,  Eman.,  Die  Edelmannsfreiheit  in  Bayern.  Landshut  1808  (mit  Verzeichnissen 
des  altbayrischen  Adels  aus  Hund). 

Pleß,  Verzeichnis  des  oberbayrischen  Adels,  in:  „Festgabe  zum  Witteisbacher  Jubiläum" 
I.  Heft.     Donauwörth  1880. 

Primbs,  K.,  Güter  und  Wappen  des  altbayrischen  Adels,  AZ  10.  Die  zahlreichen 
sonstigen  Arbeiten  von  Primbs  sind  an  anderer  Stelle  verzeichnet,  vgl.  Register. 

Scheuerer,  Oskar,  Die  Stiftsmäßigkeit  des  gegenwärtig  in  Bayern  immatrikulierten 
Adels.    Würzburg  1871. 

Seyler,  Gust.  A.,  Adelsbuch  des  Königr.  Bayern  (1820 — 1875).  Nach  amtlichen  Quellen 
in  Anschluß  an  das  gleich  betitelte  Werk  des  Ritters  Karl  Heinrich  von  Lang.  Nürnberg, 
Bauer  &  Raspe,  1877.  (Dieses  Werk  ist  um  so  dankenswerter,  als  O.  T.  von  Hef  ner  bei  seiner 
Bearbeitung  des  bayer.  Adels  im  Siebmacherschen  Wappenbuch  gerade  diejenige  Quelle,  welche 
die  besten  Grundlagen  für  das  Werk  geliefert  hätte,  das  bayrische  Regierungsblatt,  nicht  benutzte. 

Stinglheim,  Christof  v.,  Die  erloschenen  u.  noch  blühenden  altadlig  bayrischen 
Familien.     Regensburg  1798. 

Tyroff  s.  S.  157. 

Wölckern,  M.  C.W.  v.,  Beschreibung  aller  Wappen  der  fürstl.,  gräfl.,  freih.  u.  adlichen 
jetzt  lebenden  Familien  im  Kgr.  Baiern,  Nbg.  1831  f.,  4  Bde.,  deren  Reihenfolge,  nach  dem 
Tyroffschen  Bayrischen  Wappenbuch  behandelt,  bis  Caspar  geht  (mehr  erschien  nicht). 

Würfel,  Histor.,  genealog.  u.  diplom.  Nachrichten  zur  Nürnbergischen  Stadt-  u.  Adels- 
geschichte.   2  Bde.    Nürnberg  1766 — 67. 

Oberpfälzischer  Adel.  Bayrische  Annalen.  1835.  —  Parnassus  boicus.  München  u. 
Regensburg  1722 — 40.  7  Bde.  —  Wohl  das  umfangreichste  Werk  über  den  bayrischen  Adel 
sind  31  Bände  mit  weiteren  7  Bänden  Ergänzungen  v.  Prey,  Bayrische  Adels-Beschreibung, 
zirka  1750  mit  Unterstützung  des  Fürstbischofs  Franz  (Eckner)  von  Freysing  gesammelt  u. 
mit  Wappen  illustriert.  Cod.  bav.  2290.  —  Eine  andere  Sammlung  ist:  Schifer,  Carl 
Frhr.  v.  u.  z.  Freyling,  „Von  vornehmen  und  adeligen  Geschlechtern".  Sieben  Bände 
genealogischer  Exzerpte  gesammelt  zu  Regensburg  1668  ff.  Cod.  bav.  888 — 94.  —  Diese 
älteren  Arbeiten  sind  freilieh  nur  mit  Kritik  zu  benutzen.  —  Als  ein  genealogisches  Unikum 
kann  das  von  Fr.  Warnecke  herausgegebene  „Augsburger  Hochzeitsbuch"  (Berlin, 
R.  Kühn,  mit  3  Wappentafelbeilagen)  bezeichnet  werden.  Von  Hans  Schellenberger  i.  J.  1484 
angelegt  und  von  dessen  Nachkommen  bis  zum  Jahre  1591  fortgeführt,  enthält  es  ein  genaues 
Verzeichnis  der  in  dem  genannten  Zeiträume  innerhalb  der  sogenannten  „Mehreren  Gesell- 
schaft zu  Augsburg"  geschlossenen  Vermählungen  sowie  historische  Begebenheiten  jener 
Epoche  in  höchst  originellen  und  naiven  Reimen.  So  ist  uns  für  einen  Zeitraum  und  einen 
Gegenstand,  hinsichtlich  dessen  uns  andere  Quellen,  namentlich  die  Kirchenbücher,  vollständig 
im  Stiche  lassen,  hier  eine  reiche  Fülle  genealogischer  Nächrichten  überliefert,  für  die 
Genealogie  der  Augsburger  Geschlechter,  darunter  die  weltberühmten  Fugger,  Welser  etc.,  von 
höchstem  Werte.  Die  über  mehrere  tausend  Personen  gegebenen  Daten  betreffen  hauptsächlich, 
jedoch  nicht  ausschließlich,  süddeutsche,  insbesondere  schwäbische  und  österreichische  Familien. 
Lehr,  E.,  L'Alsace  noble,  suivie  du  „Livre  d'or  du  patriciat  de  Strasbourg". 
3  vols.  avec  portraits  vues  armoiries   etc.     Paris  1870. 

Aus  der  reichen  einschlagenden  französischen  Literatur  über  den  Elsaß  erwähne  ich 
das  offizielle,  auf  Befehl  Ludwigs  XIV.  verfaßte,  aber  erst  1861  herausgegebene  Armorial  de 
la  generalite  d'Alsace.  Recueil  officiel  dresse  par  les  ordres  de  Louis  XIV  et  publie  pour  la 
premiere  fois.  Paris,  Colmar  et  Strasbourg  1861.  Ferner  ist  zu  vergleichen  Kindler  von 
Knobloch,  Der  alte  Adel  im  Oberelsaß,  Berlin  1882.    Vgl.  auch  Register. 


262 

Lippert,  Woldemar,  und  Beschorner,  Hans,  Das  Lehnbuch  Friedrichs 
des  Strengen,  Markgrafen  von  Meißen  und  Landgrafen  von  Thüringen,  1349  bis 
1350.     Leipzig,  Teubner,   1903. 

Inhalt:  Die  Entstehung  und  Entwickelung  der  deutschen  Lehnbücher.  Das  Lehnbuch 
Friedrichs  des  Strengen  von  Meißen  und  Thüringen,  Entstehung  und  Anlage  des  Lehnbuches. 
Text  des  Lehnbuches  mit  Kommentar.  Anhang:  Verzeichnis  der  Herren  und  Edlen  in 
Meißen,  Osterland,  Thüringen  und  der  Niederlausitz  um  1347  usf.  Von  diesen  Anhängen  ist 
für  familiengeschichtliche  Studien  wichtig  die  im  Erfurter  Urkundenbuch  nicht  enthaltene 
Zusammenstellung  der  markgräflichen  Kanzlei  über  den  Gerichtsstand  von  Erfurter  Bürgern 
vor  dem  landgräflichen  Gerichte  „in  den  vier  Stühlen".  Sodann  folgen  Ergänzungen  zum 
Kommentar,  Übersichten  und  Register.  Das  Werk  bildet  Band  VIII  der  Schriften  der  Kgl. 
Sächsischen  Kommission  für  Geschichte  und  ist  für  die  Erforschung  der  ältesten  sächsisch- 
thüringischen  Adelsgeschichte  unentbehrlich.  Vgl.  zu  diesem  Werke:  Lippert,  Vasallenverzeich- 
nisse der  niederlausitzischen  Herrschaften  Forst  und  Pforten  aus  den  Jahren  1740  und  1746 
in  den  Niederlausitzer  Mitteilungen  Bd.  VIII. 

Lorenz,  Ottokar,  Lehrbuch  der  gesamten  wissenschaftlichen  Genealogie. 
Stammbaum  und  Ahnentafel  in  ihrer  geschichtlichen,  soziologischen  und  natur- 
wissenschaftlichen Bedeutung.     Berlin   1898. 

Dieses  epochemachende  Werk  stellt  die  Genealogie  als  Wissenschaft  in  ihren  gesamten 
Beziehungen  zu  historischen,  gesellschaftlichen,  staatlichen,  rechtlichen  und  vor  allem  auch 
naturwissenschaftlichen  Fragen  und  Aufgaben  systematisch  dar.  Nach  einer  ausgedehnten 
Einleitung  über  Genealogie  als  Wissenschaft  behandelt  der  erste  Teil  des  Werkes  die  Lehre 
vom  Stammbaum  in  vier  Kapiteln:  Genealogische  Grundformen.  Die  Stammtafel  in  formaler 
Beziehung.  Der  Inhalt  der  Stammtafel.  Von  dem  Beweise  der  genealogischen  Tafeln. 
Hierauf  folgt  der  zweite  Teil  über  die  Ahnentafel:  1.  Form  und  Inhalt  der  Ahnentafel. 
2.  Ahnenprobe  und  Ebenbürtigkeit.  3.  Das  Problem  des  Ahnenverlustes.  4.  Bevölkerungs- 
statistik und  Ethnographie.  Den  Schluß  bildet  der  dritte  Teil  über  Fortpflanzung  und  Ver- 
erbung: 1.  Vater,  Mutter  und  Kinder.  2.  Erblichkeit  und  Variabilität.  3.  Vererbung  und 
Familie.  4.  Physische  und  moralische  Vererbung.  5.  Vererbung  pathologischer  Eigenschaften. 
6.  Leben  und  Tod. 

Löwe,  Victor,  Bücherkunde  der  deutschen  Geschichte.  Kritischer  Wegweiser 
durch  die  neuere  deutsche  historische  Literatur.  Berlin  W.  15,  Verlag  von 
Rade,  1903. 

Diese  Bücherkunde  ist  für  den,  der  eingehendere  historische  Fachstudien  nicht  gemacht 
hat,  warm  zu  empfehlen.  Das  kritische  Urteil,  welches  über  die  einzelnen  Bücher  rasch 
orientiert,  ist  sehr  maßvoll.  Ausführlich  behandelt  ist  außer  der  allgemeinen  deutschen  Ge- 
schichte die  preußische.  Da  die  Geschichte  der  Familien  aufs  engste  mit  der  Provinzial-  und 
Landesgeschichte  zusammenhängt,  so  sind  die  hier  von  Löwe  dargebotenen  Kritiken,  die  zu- 
gleich einen  Kommentar  zu  Dahlmann-Waitz- Brandenburgs  Quellenkunde  der  Deutschen 
Geschichte  bilden,  vielen  nützlich. 

Loewe,  Victor,  Bibliographie  der  Hannoverschen  und  Braunschweigischen 
Geschichte.     Posen  1908.     Verlag  von   Jos.  Jolowicz.     VIII   u.  450  Seiten  gr.  8°. 

Die  Absicht  des  Verfassers  ist  es,  die  in  selbständigen  Schriften  oder  in  Zeitschriften 
niedergelegten  Arbeiten,  soweit  sie  seit  ungefähr  1815  erschienen  sind,  mit  Ausscheidung  der 
rein  populären  Darstellungen  möglichst  vollständig  zu  verzeichnen,  im  Hinblick  auf  die  vor- 
trefflichen älteren  Bibliographien  von  Baring1),  Erath2),  Praun3),  Ompteda4),  Schlüter5)  dagegen 

x)  Baring.  D.  E.,  Succincta  notitia  scriptorum  rerum  Brunsvicentium  ac  Luneburgensium. 
Hannover  1729. 

2)  Erath,  Ant.  U.,  Conspectus  historiae  Brunsvico-Luneburgicae.    Braunschweig  1745. 

3)  Praun,  G.  S.  A.  v.,  Bibliotheca  Brunsvico-Luneburgensis.     Wolfenbüttel  1744. 

4)  Ompteda,  Fr.  v.,  Neue  vaterländische  Literatur.     Hannover  1810. 
6)  Schlüter,  E.  W.  G.,  Neue  vaterländische  Literatur.     Celle  1830. 


263 

aus  der  früher  erschienenen  Literatur  nur  dasjenige  aufzunehmen,  was  in  irgendeiner  Hin- 
sicht heute  noch  von  Bedeutung  ist.  Victor  Loewe  wurde  bei  seiner  Arbeit  durch  seine 
frühere  amtliche  Stellung  am  Staatsarchive  von  Hannover  unterstützt  und  hat  ein  Buch 
geschaffen,  das  für  andere  Landschaften  als  ein  sehr  nachahmungs wertes,  schönes  Vorbild 
hinzustellen  ist.  Familiengeschichten  und  Biographien  finden  sich  Seite  364—432  verzeichnet. 
Aus  der  allgemeinen  Literatur  für  Personalien  seien  hervorgehoben:  Scheidt,  Chr.  L., 
Historische  u.  diplomatische  Nachrichten  von  dem  hohen  und  niederen  Adel  in  Teutschland 
mit  vielen  ungedruckten  Urkunden,  welche  .  .  .  besonders  das  ruhmvolle  Altertum  u.  den 
Zustand  des  Adels  in  den  Braunschweigisch-Lüneburgischen  Landen  ...  in  ein  näheres  Licht 
setzen.  H.  J.  Chr.  Richter  1754.  4°.  —  Knesebeck,  v.  d.,  Die  Rittermatrikeln  des  König- 
reichs Hannover  und  des  Herzogtums  Braunschweig.  Nebst  einer  alphabetischen  Übersicht 
der  Ritterschaft  und  der  von  derselben  vertretenen  ritterschaftlichen  Güter.  Göttingen, 
Deuerlich,  1860  (vgl.  auch  unten).  —  Troschke,  v.,  Genealogische  Nachweise  für  han- 
noversche Familien,  DH  1903,  Nr.  2.  —  Estorff,  L.  O.  v.,  Verzeichnis  des  Adels  des 
Fürstentums  Lüneburg.  Archiv  des  Fürstentums  Lüneburg  Bd.  6,  Nr.  IX.  —  Pfeffinger, 
Joh.  Frdr.,  Historie  des  Braunschw.-Lüneb.  Hauses,  nebst  den  darin  befindlichen  hochgräfl., 
freiherrl.  u.  adl.  Geschlechtern.  3  Bde.  Hamburg  1731 — 34.  —  Die  älteren  Matrikeln  der 
Lüneburger  Ritterschaft.  Archiv  .  .  .  des  Fürstentums  Lüneburg  Bd.  6,  Nr.  X.  —  Von  den 
Lehndörfern  u.  d.  Musterrolle  der  Lüneburger  Ritterschaft.  Archiv  .  .  .  des  Fürstentums 
Lüneburg  Bd.  6,  Nr.  XVII.  —  Hodenberg,  W.  v.,  Lüneburger  Lehnregister  der  Herzöge 
Otto  u.  Wilhelm  u.  der  Herzöge  Bernhard  u.  Wilhelm  seculi  XIV  u.  XV,  nebst  einem  Hom- 
burger, einem  Hallermunder  u.  einem  Wölper  Lehnregister.  Archiv  .  .  .  des  Fürstentums 
Lüneburg  Bd.  9,  Nr.  1.  —  Bodemann,  E.,  Das  Aufschwörungsbuch  der  Domherrn  zu 
Hildesheim  1632—1801,  ZHV,  Niedersachsen  1903,  646—658.  —  Ledebur,  v.,  Urkundliche 
Nachrichten  von  den  in  den  Grafschaften  Hoya  u.  Diepholz  ansässig  gewesenen  u.  noch  be- 
güterten adligen  Familien.  Neues  Vaterl.  Archiv  12,  1827,  1—29;  13,  8—31.  —  Decken, 
v.  d.,  Ritterollen  der  bremenschen  Ritterschaft.  Vaterl.  Archiv  1837,  S.  228—271.  Vgl.  ZHV 
Niedersachsen  1856,  I,  S.  106 — 112.  —  Grote,  Frhr.,  Beiträge  zur  Gesch.  d.  Adels  im  ehe- 
maligen Bistum  Verden,  DHJ,  93.  —  Müller,  G.  H.,  Das  Lehns-  u.  Landesaufgebot  unter 
Heinrich  Julius  von  Braunschweig-Wolfenbüttel.  Hannover  u.  Leipzig,  Hahn,  1905  (=  Quellen 
u.  Darstellungen  zur  Geschichte  Niedersachsens  Bd.  23,  S.  258—507  ein  Verzeichnis  der 
Lehndienstpflichtigen  des  Herzogtums  enthaltend.  —  Bege,  C,  Geschichten  einiger  der  be- 
rühmtesten Burgen  und  Familien  des  Herzogtums  Braunschweig.  Mit  lithographischer  An- 
sicht u.  Grundriß  der  Asseburg  i.  J.  1658.  Wolfenbüttel,  Holle,  1844.  —  Manches  Ein- 
schlagende wird  genannt  im  „Verzeichnis  der  bis  zum  Jahre  1815  erschienenen  Druck- 
sachen und  der  Handschriften  der  Landschaftlichen  Bibliothek  zu  Braunschweig".  Braun- 
schweig 1907.  Hier  wird  registriert:  S.  98ff.  Literatur  über  die  Genealogie  des  Weifen- 
hauses. S.  138  ff.  Literatur  über  adlige  Geschlechter.  S.  141  Biographisches  über  Gelehrte, 
Beamte  etc.  S.  191  Sammlungen  von  Leichenpredigten.  S.  191  ff.  Familiengeschichtliche 
Einzelschriften.  Vgl.  ferner  Büttner,  Jos.  Hnr.,  Genealogie  der  Stamm-  u.  Geschlechts- 
register der  vornehmsten  Lüneburgischen  Adligen  Patricier-Geschlechter.     Lüneburg  1704. 

Lütgendorf-Leinburg,  Willibald  Leo  Freiherr  von,  Familiengeschichte, 
Stammbaum  und  Ahnenprobe.  Kurzgefaßte  Anleitung  für  Familiengeschichts- 
forscher.    Frankfurt  a.  M.  1890  (erscheint  soeben  in  neuer  Auflage). 

Dieses  vortreffliche  Buch,  das  namentlich  dem  Neuling  in  der  Behandlung  familien- 
geschichtlichen Materials  warm  zu  empfehlen  ist,  gibt  eine  populäre  Anleitung,  wie  man  die 
Geschichte  seiner  Familie  erforschen  kann,  in  folgenden  Abschnitten:  Einleitung  und  Vor- 
bedingungen. Beschaffung  des  Urkundenmateriales.  Ausarbeitung.  Name  der  Familie.  Ge- 
schichte des  Wappens.  Allgemeine  Geschichte  der  Familie.  Genealogie  der  Familie.  Rechts- 
und Vermögensverhältnisse.  Urkundenbuch.  Register.  Drucklegung.  Der  Stammbaum  und 
die  Ahnentafel.    Die  Ebenbürtigkeit.1)     Die  Ahnenprobe. 


x)  Dungern,  Otto  Frhr.  v.,  Das  Problem  der  Ebenbürtigkeit.     Eine  rechtsgeschicht- 
liche und  genealogische  Studie.     München  und  Leipzig  1905.   —    Göhrum,    Chr.    G.,    Ge- 


264 

Mansberg,  Richard  Freiherr  von,  Erbarmanschaft  Wettinischer 
Lande.  Urkundliche  Beiträge  zur  Obersächsischen  Landes-  und  Ortsgeschichte 
in  Regesten  vom  12.  bis  Mitte  des  16.  Jahrhunderts.  I.  Band:  Das  Osterland. 
Mit  6721  Regesten,  22  Tafeln  und  66  Holzschnitten.  1903.  IL  Band:  Die  Mark 
Meißen.  Mit  5830  Regesten,  15  Tafeln,  43  Holzschnitten.  1904.  III.  Band: 
Thüringen.  Mit  5939  Regesten,  16  Tafeln,  60  Holzschnitten,  6  Zinkdrucken. 
1905.  IV.  Band:  Die  Ostmark  (Niederlausitz)  und  Fürstentum  Sachsen,  Ober- 
lausitz, Sagan-Nordböhmen.  Mit  6657  Regesten,  19  Tafeln,  62  Abbildungen. 
1908.     Verlag  von  Wilhelm  Baensch  in  Dresden. 

Der  Herausgeber  dieses  groß  angelegten  und  vom  Verlage  glänzend  ausgestatteten 
Regestenwerkes,  durch  sein  Buch  über  den  Turnierzug  beim  800jährigen  Jubiläum  des  Hauses 
Wettin  (Dresden  1889)  und  eine  Reihe  kleinerer  Arbeiten  bereits  vorteilhaft  bekannt,  ver- 
arbeitet ein  höchst  umfangreiches,  weit  zerstreutes  und  zum  Teil  schwieriges  Material.  Das 
Werk  gibt  Aufschluß  über  Genealogie,  Grundbesitz  und  Heraldik  des  ältesten  Adels  der 
Wettinischen  Lande  und  ist  für  jeden  unentbehrlich,  der  sich  mit  dieser  Materie  wissen- 
schaftlich beschäftigen  will.  Quellenangaben  sind  zwar  nicht  beigefügt,  doch  gibt  der  Ver- 
fasser privatim  auf  briefliche  Anfrage  über  die  im  einzelnen  Fall  benutzten  Quellen  die  ein- 
schlagenden Nachweise.    Ein  Generalregister  ist  in  Vorbereitung. 

Hier  seien  noch  einige  Arbeiten  zur  Geschichte  des  thüringischen  Adels  (vgl.  den  dritten 
Band  des  Werkes  des  Frhrn.  v.  Mansberg)  angeführt:  Funkhänel,  Zur  Geschichte  alter 
Adelsgeschlechter  in  Thüringen,  ZTG  3,  4.  —  His,  Rudolf,  Zur  Rechtsgeschichte  des 
thüringer  Adels,  ZTG,  NF  14.  —  Hörschelmann,  Frdr.  L.  A.,  Genealogische  Adels- 
historie, mit  dazu  gehörigen  Wappen.  Erfurt  1772,  75;  Sammlung  zuverlässiger  Stamm-  und 
Ahnentafeln  verschiedener  jetzt  florierender  adel.  u.  freiherrl.  Familien.  Coburg  1774;  Ver- 
mischte Sammlung  gräfl. ,  freiherrl.  u.  adl.  Wappen  (Nachrichten  von  21  Familien).  Groß- 
rudestedt  1776.  —  Weitere  Literatur  unter:  Heroldsämter,  Kgrch.  Sachsen.  —  Viele  Nach- 
richten über  Adelsgeschlechter  findet  man  bei  der  Geschichte  der  Rittergüter  in  dem  Buch 
von  Lobe,  Gesch.  d.  Kirchen  u.  Schulen  des  Herzogt.  Sachsen-Altenburg  mit  besonderer 
Berücksichtigung  der  Ortsgeschichte.    Altenburg  1886ff. 

Meding,  Christian  Friedrich  August  von,  Nachrichten  von  adelichen 
Wapen  (sie!).     Hamburg.     3  Bde.     1786—1791. 

Jeder  Band  enthält  die  Wappen  einer  Reihe  von  Familien  alphabetisch  von  A — Z  ge- 
ordnet. Um  sich  zu  vergewissern,  ob  eine  Familie  in  diesem  Werke  abgehandelt  ist,  muß 
man  alle  drei  Bände  durchsehen.  Das  Werk  ist  zwar  veraltet,  enthält  aber  über  die  zur 
Zeit  seines  Erscheinens  in  Gebrauch  gewesenen  Wappenformen  viele,  noch  heute  wertvolle 
Notizen. 

Meyermann,  Georg,  Göttinger  Hausmarken  und  Familienwappen.  Nach 
den  Siegeln  des  Göttinger  städtischen  Archivs  bearbeitet.  Mit  607  Abbildungen 
auf  25  Tafeln.     Göttingen  1904. 


schichtliche  Darstellung  der  Lehre  von  der  Ebenbürtigkeit  nach  gemeinem  deutschen  Rechte, 
mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Entwicklung  der  Geburtsstände  und  den  Rechtsbegriff  des 
hohen  Adels  in  Deutschland.  Tübingen  1846.  2  Bde.  —  Kekule  von  Stradonitz,  Eben- 
bürtigkeit, Die  Grenzboten,  57.  Jahrg.,  Nr.  38  vom  22.  Sept.  1898,  abgedruckt  in  den  Aus- 
gewählten Aufsätzen  aus  dem  Gebiete  des  Staatsrechts  und  der  Genealogie  I,  1905,  S.  19ff. 
Vgl.  auch  folgende  Liste:  „Gründungsjahr  und  Ursprung  der  deutschen  Standesherren  bis 
zur  Gegenwart  nach  ihrem  Alter,  d.  h.  der  deutschen,  vormals  reichsständischen,  jetzt  standes- 
herrlich untergeordneten  fürstlichen  und  gräflichen  Häuser,  denen  das  Recht  der  Ebenbürtig- 
keit mit  den  regierenden  Fürstenhäusern  zusteht"  bei  Bülow,  H.  von,  Geschichte  des 
Adels.  Ursprung  und  Entwickelung.  Berlin,  Wilhelm  Süßerott,  1903,  S.  62ff.  —  Edgar 
Loening,  Die  Autonomie  der  standesherrlichen  Häuser  Deutschlands  nach  dem  Rechte  der 
Gegenwart.     Denkschrift  im  Auftrage  des  Vereins  der  deutschen  Standesherren.    Halle  1905. 


265 

Nachdem  schon  der  Kammerrat  von  Münchhausen  in  einem  Aufsatze  über  die 
gotischen  Steinmetz-  und  Wappenzeichen  (Vaterl.  Archiv  f.  Hannov.-Braunschw.  Geschichte, 
Jahrg.  1833,  S.  236ff.)  unter  anderen  auch  einige  von  Göttinger  Bürgerhäusern  entnommene 
Hausmarken  hatte  abbilden  lassen  und  G.  Schmidt  in  seinem  Göttinger  Urkundenbuche 
neben  anderen  Siegeln  auch  12  bürgerliche  Siegel  veröffentlicht  hatte,  bietet  Meyermann  eine 
detaillierte  Beschreibung  aller  ihm  erreichbar  gewesenen  Wappen  Gottinger  Familien  in 
alphabetischer  Folge.  Der  in  den  Göttinger  Fehdebriefen  zahlreich  vertretene  Landadel  ist 
mit  berücksichtigt  worden,  weil  viele  Angehörige  desselben  das  Göttinger  Bürgerrecht  be- 
saßen und  weil  die  vorgefundenen  Siegel  vielfach  Abweichungen  von  den  aus  den  heraldi- 
schen Sammelwerken  bekannten  Wappen  ergaben.  Vorausgeschickt  sind  zwei  Abhandlungen : 
„Über  Siegel  und  Wappen  der  Stadt  Göttingen"  und  über  „Hausmarken  und  Familienwappen". 

Mitzschke,  Paul,  Wegweiser  durch  die  historischen  Archive  Thüringens. 
Gotha,  Fr.  Andr.  Perthes,  1900. 

Dieses  nützliche  Buch  enthält  auf  Grund  amtlichen  Materiales  genaue  Angaben  über 
die  Bestände  und  Öffnungszeiten  der  thüringischen  historischen  Archive,  sowohl  der  staat- 
lichen als  auch  der  städtischen  und  der  wichtigeren  Privatarchive. 

Moule,  Thomas,  Bibliotheca  heraldica  Magnae  Britanniae.  An 
analytical  Catalogue  of  Books  on  Genealogy,  Heraldry,  Nobility,  Knighthood  & 
Ceremonies:  with  a  list  of  Provincial  visitations,  pedigrees,  collections  of  Arms, 
and  other  manuscripts;  and  a  Supplement,  an  amerating  the  principal  foreign 
genealogical  Works.  London :  printed  for  the  autor,  Duke  Street,  Grosvenor  Square. 
Published  by  Lackington,  Hughes,  Harding,  Mavor  and  Lepard,  Finsbury  Square; 
J.  Major,  Skinner  Street;  and  K.  Triphook,  Old  Bond  Street.     1822. 

Das  Werk  ist  ein  chronologisch  geordnetes,  mit  lehrreichen  kritischen  Bemerkungen 
versehenes  Verzeichnis  der  damals  in  England  bekannten  genealogischen  Bücher  und  Hand- 
schriften aus  den  oben  bezeichneten  Gebieten.  Zuerst  werden  die  gedruckten  Werke  auf- 
geführt (S.  1—556),  dann  folgt:  a  list  of  visitations  made  by  the  Kings  of  arms  usw.,  and 
of  various  manuscript  collections  of  pedigrees  and  arms,  arranged  under  the  several  counties 
of  England,  North  &  South  Wales,  Scotland,  and  Ireland,  endlich  der  sehr  brauchbare  An- 
hang: a  list  of  the  principal  foreign  Books  on  Heraldry  and  Genealogy.  Das  ausgezeich- 
nete Werk  ist  glänzend  ausgestattet  und  noch  heute  mit  Nutzen  zu  gebrauchen.  Ein  Ver- 
zeichnis vom  Vorkommen  einzelner  Familien  in  Zeitschriften  und  Sammelwerken  stellt  es 
nicht  dar. 

Posse,  Otto,  Die  Siegel  des  Adels  der  Wettiner  Lande  bis  zum  Jahre  1500. 
Im  Auftrage  der  Königlich  Sächsischen  Staatsregierung  herausgegeben.  1.  Band: 
Grafen  von  Käfernburg-Schwarzburg,  Vögte  von  Weida,  Plauen  und  Gera.  Adel 
Buchstabe  A.  Dresden,  Verlag  des  Apollo  (Franz  Hoffmann),  1903.  2.  Band: 
Buchstaben  B  und  C,  und  3.  Band:  Buchstaben  D  bis  HEN.  Dresden,  Wilhelm 
Baensch,  1906.  1908. 

Dieses  mustergültige  Werk  allerersten  Ranges  schafft  für  die  Erforschung  der  Geschlechter- 
geschichte der  sich  über  fast  ganz  Mitteldeutschland  erstreckenden  Wettiner  Lande  zur  Zeit 
der  Blüte  des  Wappenwesens  eine  sichere  Grundlage.  Die  Siegel  sind  mit  allen  Mitteln 
unserer  hochentwickelten  Technik  reproduziert.  Der  ausführliche  Text  gibt  nicht  nur  über 
das  Vorkommen  der  weit  zerstreuten  Siegel  die  zuverlässigste  Auskunft,  sondern  auch  höchst 
sorgfältige  sphragistische  und  genealogische  Erörterungen  aller  Art.  Von  den  zahlreichen 
beigegebenen  Stammbäumen  seien  beispielsweise  die  der  Grafen  von  Käfernburg  und  Schwarz- 
burg (Bd.  1,  Seite  4),  der  Grafen  von  Gleichen  (vgl.  J.  Chr.  Hellbach,  Archiv  f.  d.  Geogr., 
Gesch.  u.  Statistik  d.  Grafsch.  Gleichen  2,  1  ff.),  Bd.  3,  zu  Seite  82,  und  der  Grafen  von  Henne- 
berg, Bd.  3,  zu  Seite  118,  von  den  sonstigen  Beigaben  die  Karte  über  den  Güterbesitz  der 
Familie  von  Salza  in  der  Oberlausitz  (14.  bis  18.  Jahrh.),  Bd.  3,  zu  Seite  74,  genannt.  Durch 
dieses  Werk   erhalten    ferner   die  Forschungen  über   die  Geschichte  der  Kolonisation   sowie 


266 

die  weiteren  Studien  zur  Diplomatik,  zum  Wappenrecht  und  zur  Geschichte  der  Kleinkunst 
im  Mittelalter  wesentliche  Förderung.  Die  Anordnung  ist  alphabetisch,  die  Fortsetzung  in 
kurzer  Zeit  zu  erwarten. 

Prittwitz  und  Gaffron,  Hans  von,  Verzeichnis  gedruckter  Familien- 
geschichten Deutschlands  und  der  angrenzenden  Länder  und  Landesteile.  Zuerst 
erschienen  in  der  „Vierteljahrsschrift  für  Heraldik,  Sphragistik  und  Genealogie", 
hrsg.  vom  Verein  „Herold"  zu  Berlin,  redigiert  von  Ad.  M.  Hildebrand,  Kg.  S.  A. 
Professor.  X.  Jahrg.  Berlin,  C.  Heymanns  Verlag,  1882.  Auch  als  selbständige 
Schrift  erschienen. 

Auch  noch  heute  neben  Oundlach  nicht  entbehrlich,  vortrefflich  angelegt  und  mit  großer 
Sachkenntnis  gearbeitet.  Außer  den  selbständigen  gedruckten  Familiengeschichten  ist  auch 
die  Zeitschriftenliteratur,  allerdings  recht  unvollständig,  herangezogen. 

Pritzbuer,  Joh.  v.,  Index  concisus  familiarum  nobilium  ducatus  Megapolitani. 
Havniae  1722  (nach  dem  Tode  des  Verf.). 

Pritzbuer-Gamm,    Mecklenburgische   Adelsgeschlechter.     Neustrelitz   1882. 

Über  mecklenburgischen  Adel  ist  weiter  zu  vergleichen: 

Lehsten,  Der  Adel  Mecklenburgs  seit  dem  landesgesetzlichen  Erbvergleich  (1755). 
Rostock.  —  Lüders,  W.,  Mecklenburgs  eingeborener  Adel  u.  s.  Vorrechte.  Hamburg  1841. 
—  Masch,  C.  M.  Q.,  Mecklenburgisches  Wappenbuch.  Rostock  1838.  —  Mecklenburger 
Adel.  Von  Otto  Titan  von  Hefner.  Nürnberg  1858;  über  diese  Arbeit  vgl.  die  ausführ- 
liche Beurteilung  von  G.  M.  C.  Masch,  Schwerin,  gedruckt  in  der  Hof  buchdruckerei  von 
A.  W.  Sandmeyer,  1858.  23  Seiten  4°.  —  Tiedemann,  Mecklenburgisches  Wappenbuch. 
Rostock  1837.  —  Crull,  Die  Wappen  der  bis  1360  in  den  heutigen  Grenzen  Mecklenburgs 
vorkommenden  Geschlechter  der  Mannschaft  VMG  52;  Verf.  bespricht  in  689  Artikeln  die 
einzelnen  in  jener  Periode  in  Mecklenburg  vorkommenden  Geschlechter.  Namen-  u.  Schild- 
figuren-Register erleichtern  die  Benutzung;  ders.,  Wappen  Wismarscher  Geschlechter  VMG  60. 

Reimmann,  Jakob  Ferd.,  Historiae  literariae  exotericae  &  acroamaticae 
particula  sive  de  libris  genealogicis  vulgatioribus  &  rarioribus  commentatio  in 
qua  plurima  hujus  commatis  opera,  obvia  &  nonobvia,  impressa  &  MScta  edita 
&  inedita  recensentur.  Adeoque  ad  bibliothecam  scriptorum  genealogicorum  con- 
gerendam  non  aspernanda  subministratur  materies.  Accedit  disquisitio  historica 
de  necessitate  scepticismi  in  studio  genealogico.  Lipsiae  &  Quedlinburgi  s.  a. 
Sumptibus  Gottlob  Ernesti  Strunzii  Bibliopolae. 

Das  Werk  besteht  aus  zwei  Teilen:  Historiae  literario-genealogicae  Sectio  prima  in  qua 
de  libris  genealogicis  exotericis  et  acroamaticis,  canonicis  et  apocryphis,  vulgatioribus  et  ra- 
rioribus disseritur  et  universi  hujus  scientiae  cursus  .  .  .  usque  ad  nostra  tempora  <o?  iv  zvjtco 
delineatur.  Quedlinburgi  prelo  Johann.  Georgi  Sieverti,  typ.  Aul.  —  Historiae  literario-genea- 
logicae Sectio  secunda  in  qua  de  libris  genealogicis  rarioribus  seorsim  agitur  adeoque 
historiae  arcanae  literariae  exhibetur  specimen.  —  Der  erste  Teil  schließt  mit  den  Worten: 
„Impress.  est  Bareuthi  1682  in  Octavo".  Die  Vorrede  des  zweiten  Teiles  hat  den  Vermerk: 
„Scribebam  Ermslebiae  die  8.  Mayi  MDCCX".  —  Man  findet  in  diesem  Buch  eine  gute  Über- 
sicht über  die  bis  dahin  erschienene  Literatur  mit  kritischen  Bemerkungen.  Die  Benutzung 
wird  durch  Autoren-  und  Sachregister  erleichtert.  Von  besonderer  Bedeutung  ist  die  Er- 
wähnung und  Besprechung  genealogischer  Manuskripte,   die  jetzt  zum  Teil  verschollen  sind. 

Renesse,  Comte  Theodore  de,  Dictionnaire  des  figures  heraldiques.  7  Bde. 
Brüssel  1894—1902. 

Dieses  große  heraldische  Lexikon  verzeichnet  unter  jeder  Wappenfigur  die  dem  Heraus- 
geber bekannt  gewordenen  Familien  aller  Länder,  welche  die  angegebene  Figur  führen.  Die 
Reihen  solcher  Familien,  welche  ein  und  dieselbe  Figur  führen,  sind  nicht  klein.  Daraus 
erhellt,  wie  unbillig  das  häufige  Begehren  Unkundiger    ist,  aus    dem    bloßen  Wappen    oder 


267 

Siegel  zuverlässig  die  Herkunft  einer  Person  abgelesen  zu  erhalten.  Wenn  auch  die  unge- 
heure Ausdehnung  des  durch  alle  Länder  der  gebildeten  Welt  unendlich  zerstreuten  Materials 
es  leicht  möglich  erscheinen  läßt,  daß  einzelne  Irrtümer  sich  eingeschlichen  haben,  so  kann 
doch,  wenn  zu  dem  Wappen  oder  Siegel  noch  andere  Nachrichten  hinzukommen  (vgl.  oben 
Seite  69),  an  der  Hand  dieser  sehr  nützlichen  Zusammenstellungen  des  Grafen  Renesse  auf 
heraldischem  Wege  über  gar  manche  Familiengeschichte  auch  der  deutschen  Länder  Licht 
verbreitet  werden. 

Rietstap,  J.  B.,  Armorial  general,  contenant  la  description  des  armoiries  des 
familles  nobles  et  patriciennes  de  l'Europe,  precede  d'un  dictionnaire  des  termes 
du  blason.     Gouda,  G.  B.  van  Goor.     1861.    gr.  8. 

Das  Werk  enthält  auf  1163  doppelspaltigen,  enggedruckten  Seiten  ein  riesiges  Material 
und  ist  zur  raschen  Orientierung,  ob  es  eine  adlige  oder  patrizische  Familie  irgendeines 
Namens  gibt,  gut  zu  gebrauchen.  Das  heraldische  Wörterbuch  ist  ein  brauchbarer  Beitrag 
zur  Kenntnis  des  technischen  Französisch,  wird  durch  Tafeln  unterstützt  und  leistet  zum 
Verständnis  französischer  Wappenbeschreibungen  dankenswerte  Dienste. 

Rudolphi,  Frdr.,  Gotha  diplomatica  oder  Ausführliche  historische  Beschrei- 
bung d.  Fürstentums  Sachsen-Gotha,  Frankf.  a.  M.  u.  Leipzig  1717,  2  Bde.,  gr.  fol. 

Enthält  im  2.  Band,  Teil  III,  S.  266  ff.  „Caput  XXXV,  von  denen  vornehmsten  Familien 
der  Stadt  Gotha  nebenst  denen  Geschlecht-Registern"  und  ebenda  S.  329  ff.  „cap.  XLIV.  Von 
denen  gelehrten  Männern,  so  in  Gotha  oder  im  Fürstenthum  gebohren  oder  im  Fürstenthum 
gebohren,  und  darinnen,  oder  in  frembden  Orten  gelebt,  wie  auch  von  denen,  so  von 
frembden  Orten  dahin  gekommen,  und  alda  in  Diensten  gestanden,  und  derselben  edirten 
Schrifften".  Den  Schluß  des  Werkes  bildet  im  Umfang  eines  stattlichen  Folianten  aus  der 
Feder  von  Hanß  Basilius  Edlen  von  Bleichenstein:  „Tabulae  genealogicae  oder  derer  von 
Adel  des  Fürstenthums  Sachsen-Gotha  stemmatographia  alphabetica",  enthaltend  familien- 
geschichtliche Daten,  Stammbäume  und  Wappen.  Die  in  dieser  Arbeit  des  Edlen  von 
Bleichenstein  behandelten  Familien  sind  verzeichnet  in:  „Der  deutsche  Herold",  XXIX,  1898, 
S.  65.  Vgl.  hierzu  auch  (Joh.  Gfr.  Brückner)  Sammlung  verschiedener  Nachrichten  zu 
einer  Beschreibung  des  Kirchen-  und  Schulenstaates  im  Herzogtum  Gotha.  3  Teile.  Gotha 
1758  (T.  II:  1758). 

Salver,  Johann  Octavian,  Proben  des  hohen  Teutschen  Reichs-Adels,  oder 
Sammlungen  aller  Denkmäler,  Grabsteine,  Wappen,  In-  und  Urschriften  u.  dgl., 
nach  ihrem  wahren  Urbilde  aufgenommen,  unter  offener  Treue  bewährt  und  durch 
Ahnenbäume,  auch  sonstige  Nachrichten  erklärt  und  erläutert".  2  Teile.  Würzburg 
1774—75. 

Eine  Arbeit  von  außerordentlichem  Fleiße  und  prachtvoll  ausgestattet.  Salvers  hand- 
schriftlicher Nachlaß  gelangte  (vgl.  Alfred  Grenser  im  Monatsblatt  der  Kais.  Kön.  Heraldi- 
schen Gesellschaft  .Adler'  II,  1887,  Nr.  23,  S.  90)  zum  größten  Teil  nach  Bamberg,  wo  er  auf 
der  Königl.  Bibliothek  aufbewahrt  wird.  Friedrich  Leitschuh,  Katalog  der  Handschriften 
der  Kgl.  Bibliothek  zu  Bamberg  (Leipzig,  Verlag  von  Hermann  Hucke)  verzeichnet  unter 
Nr.  142  ein  katalogisiertes  Faszikel  loser  Blätter  über  nicht  weniger  als  625  Familien,  viel- 
fach noch  unediertes  Material.  Von  den  heraldischen  Manuskripten  von  Salvers  eigener 
Hand,  die  nur  hier  verwahrt  werden,  seien  erwähnt:  Nr.  233,  Wappen  der  Vasallen  des  fürst- 
lichen Hochstiftes  Würzburg  und  des  deutschen  Ordens.  Mit  historischen  Bemerkungen 
über  einzelne  Geschlechter;  Nr.  234,  Wappen  des  fränkischen,  bayrischen  und  thüringischen 
Adels  und  der  Städte,  gesammelt  von  Salver,  Federzeichnungen  vom  Maler  Nelber  in  Mainz. 

Eine  verwandte  Arbeit  ist  H umbracht,  Joh.  Maxin.  v.,  Höchste  Zierde,  Tugend  und 
Vortrefflichkeit  des  deutschen  Adels  in  Stammtafeln  und  Wappen  verfaßt;  vorher  durch 
G.  Helwig  zusammengetragen  und  von  Johann  Philipp  Freiherrn  v.  Greiffenclau  vermehrt. 
Frankfurt  a.  M.  1707.  —  Albrecht,  Grh.  Frdr.,  Genealogisches  Handbuch,  welches  die  Ge- 
schlechtstafeln derer  in  und  außer  dem  heil,  römischen  Reiche  dermalen  blühender  Freiherrl. 
u.  Adelicher  Familien  etc.  enthält.     Frankfurt  a.  M.  1776—81. 


268 

Seyler,  Gustav  A.,  Geschichte  der  Heraldik  (Wappenwesen,  Wappenkunst 
und  Wappenwissenschaft).  Nach  den  Quellen  bearbeitet.  Mit  520  in  den  Text 
gedruckten  Abbildungen  und  14  Tafeln.  Abteilung  A  des  Siebmacherschen  Wappen- 
buches.   Nürnberg.    Bauer  &  Raspe.   1885—89.    X  und  872  S.  gr.  4.    Mit  14  Tafeln. 

Diese  höchst  gediegene  Frucht  vieljähriger  Arbeit  beschäftigt  sich  ausschließlich  mit 
dem  deutschen  Wappenwesen.  Nur  in  einigen  wenigen  Fällen  ist  das  Wappenwesen 
anderer  Nationen  gestreift,  von  denen  wir  gelernt  haben  oder  die  von  uns  lernten.  Ein  aus- 
führliches Register  erleichtert  die  Benutzung  dieses  äußerst  nützlichen  Werkes. 

Sims,  Richard  (of  the  British  Museum),  A  Manual  for  the  Genealogist, 
Topographer,  Antiquar)',  and  Legal  Professor,  consisting  of  Descriptions  of  public 
Records;  Parochial  and  other  Registers;  Wills;  County  and  Family  Histories; 
Heraldic  Collections  in  Public  Libraries  etc.,  etc.  New  and  improved  Edition,  with 
a  Glossary  of  Phrases  and  Terms  occurring  in  public  Records.  London:  Edward 
Avery,  Greek  Street,  Soho.     MDCCCLXXXVIII. 

Während  für  die  gewöhnlichen  Nachschlagezwecke  über  Großbritannien  die  Werke  von 
Gatfield  und  Moule  genügen,  ist  das  vorstehende  Buch  für  den,  welcher  umfangreichere 
Arbeiten  eindringlicher  Art  im  Gebiete  der  Genealogie  Großbritanniens  anstellen  will,  un- 
entbehrlich. Der  oben  bezeichnete  Inhalt  wird  auf  440  Seiten  vorgeführt.  In  einem  Appen- 
dix I  sind  noch  kurze  Angaben  über  die  Archive,  Bibliotheken  usw.  des  Landes,  in  Appen- 
dix II  die  Benutzungsbedingungen  für  diese  Aufbewahrungsstellen,  in  Appendix  III  eine 
Übersicht  über  die  Feste  des  Kirchenjahres  usw.,  in  Appendix  IV  eine  chronologische  Folge 
der  Regierungsjahre,  in  Appendix  V  das  im  Titel  des  Werkes  versprochene  Glossary  und  in 
Appendix  VI  die  Tage  der  Heiligen  gegeben. 

Spangenberg,  Cyr.,  Adels-Spiegel.  Histor.  Bericht:  Was  Adel  sey  vnd 
heisse,  woher  er  komme,  wie  mancherley  er  sey  etc.  Schmalkalden,  M.  Schmück 
1591—94. 

Dieses  nur  selten  im  Buchhandel  zum  Kauf  angebotene  Werk  bietet  ein  umfängliches 
und  noch  immer  brauchbares  Material  über  zahlreiche  Adelsgeschlechter,  auch  über  die 
Ritterorden  der  Johanniter,  Deutschritter,  Tempelherren,  vom  Hosenband,  vom  goldnen  Vließ, 
am  Schluß  ein  ausführliches  Register  der  adligen  Geschlechter  und  Helden.   Vgl.  oben  S.  183. 

Spener,  Philipp  Jakob,  Theatrum  nobilitatis  Europeae  tabulis  progono- 
logicis  praecipuorum  in  cultiori  christiano  orbe  magnatum  et  illustrium  progeni- 
tores  CXXVIII,  LXIV,  ac  XXXII  justo  ordine  repraesentantibus  exornatum.  Frank- 
furt a.  M.  1668—78  in  vier  Teilen. 

Ein  vorzügliches  Werk,  welches  die  gesamte  damals  vorhandene  historische,  biogra- 
phische, genealogische  Literatur  des  zivilisierten  Europas  verarbeitet  und  nur  selten  Fehler 
aufweist.  Jedem  Teile  ist  ein  sorgfältiges  Register  angehängt,  dem  ganzen  schließlich  noch 
ein  Generalregister  sämtlicher  Ahnentafeln. 

Stokvis,  A.  M.  H.  I.,  Manuel  d'histoire  de  genealogie  et  de  Chronologie  de 
tous  les  etats  du  globe,  depuis  les  temps  les  plus  recules  jusqu'ä  nos  jours. 
I.  Asie,  Afrique,  Amerique,  Polynesie  1888.  —  IL  Les  etats  de  l'Europe  et  leurs 
colonies  I.  1889.  —  III.  Les  etats  de  l'Europe  et  leurs  colonies  II.  1890—1893. 
Leide  E.  I.  Brill. 

Deutschland  und  die  Schweiz  werden  in  dem  967  Folioseiten  umfassenden  dritten  Bande 
erörtert.  Außer  den  Genealogien  der  regierenden  Häuser,  sowie  der  Häuser  die  früher,  z.  B. 
in  Schlesien  regiert  haben,  finden  sich  die  Genealogien  einzelner  Geschlechter  des  hohen 
Adels,  ferner  Listen  von  Erzbischöfen,  Bischöfen,  Äbten  und  Bürgermeistern  mit  Angabe  ihrer 
Amtsjahre.     Österreich  ist  im  zweiten  Bande  behandelt. 


269 

Stammregister  und  Chronik  der  Kur-  und  Königlich  Sächsischen  Armee  von 
1670  bis  zum  Beginn  des  20.  Jahrh.  Bearbeitet  v.  Heinrich  August  Verlohren, 
hrsg.  v.  Franz  Verlohren.  Leipzig,  Carl  Beck  (im  Erscheinen  begriffen;  4  Liefe- 
rungen zum  Preise  von  je  8  Mark). 

Auf  Grund  langjähriger  Forschungen  bearbeitet,  gibt  dieses  Werk  für  mehr  als  800 
Familien  in  alphabetischer  Anordnung  genauen  Aufschluß,  zu  welcher  Zeit  die  einzelnen  Mit- 
glieder der  sächsischen  Armee  angehörten,  bei  welchen  Regimentern  und  in  welchen  Graden 
sie  nach  und  nach  standen,  welche  Feldzüge  sie  mitmachten.  Die  Personalverhältnisse  sind 
so  genau  wie  möglich  angegeben,  ebenso  Geburts-  und  Sterbeort,  sowie  die  verwandtschaft- 
lichen Beziehungen  untereinander,  die  Namen  der  Ehefrauen  und  etwaiger  Grundbesitz.  Bei 
Adelsgeschlechtern  ist  das  Wappen  beschrieben. 

Vigil,  D.  Ciriaco  Miguel,  Correspondiente  de  las  Reales  Academias  de 
Bellas  Artes  de  San  Fernando  y  de  la  Historia  etc.  Apuntos  heräldicos.  He- 
räldica  Asturiana  y  Catälogo  armorial  de  Epana  seguidos  de  Leyes  y 
preeeptos;  de  la  Bibliografia  del  Blasön  ördenes  de  Caballeria  y  genealogias. 
Oviedo:  Imprenta  de  Prado,  Gusano  y  compania.     1892. 

Der  erste  Teil  des  Buches  besteht  aus  einem  Namensverzeichnis  der  Familien  Asturiens 
mit  ihren  Wappen  und  enthält  einen  Anhang  über  die  Gesetze  und  Vorschriften  der  Heraldik, 
sowie  ein  Verzeichnis  der  Orden,  Medaillen  usw.  Der  zweite  Teil  gibt  zunächst  (S.  137 
bis  348  und  350 — 353)  ein  alphabetisch  geordnetes  Verzeichnis  von  Familiennamen  mit  den 
Hinweisen  des  Vorkommens  in  der  Literatur.  Sodann  bietet  dieser  Teil  noch  ein  alpha- 
betisch, nach  den  Verfassernamen  geordnetes  Verzeichnis  der  Werke,  welche  über  Wappen- 
kunde, Genealogie  und  Ritterorden  handeln  (S.  353 — 396). 

Wachler,  L.,  Geschichte  der  histor.  Forschung  und  Kunst  seit  der  Wieder- 
herstellung der  literarischen  Kultur  in  Europa.    2  Bde.    Göttingen  1812 — 16. 

Enthält  sehr  lehrreiche  Abschnitte  über  die  in  früheren  Jahrhunderten  gepflegten 
familiengeschichtlichen  Studien  in  allen  europäischen  Kulturstaaten,  mit  zahlreichen  biblio- 
graphischen Nachweisen.  Insbesondere  wird  hier  die  ältere  außerdeutsche  genealogische 
Literatur  in  großer  Vollständigkeit  bequem  zusammengestellt. 

Wächter,  Friedrich,  General-Personal-Schematismus  der  Erzdiözese  Bam- 
berg 1007 — 1909.  Eine  Beigabe  zum  Jubeljahre  der  Bistumsgründung.  Mit  Hilfe 
der  Gesamt-Diözesan-Geistlichkeit  zusammengestellt.     Bamberg  1908. 

Dieser  Versuch,  alle  in  der  Geschichte  eines  Territoriums  vorkommenden  Personen  aus 
Urkunden,  Akten  und  anderen  Quellen  zusammenzustellen,  ist  als  ein  schönes  Zeichen  deut- 
schen Fleißes  warm  zu  empfehlen.  Da  für  ein  derartiges  Unternehmen  die  Kräfte  eines  ein- 
zelnen nicht  ausreichen,  so  ist  auch  hier  das  im  modernen  Leben  so  häufig  vorkommende 
Prinzip  der  Vergesellschaftung  mit  Erfolg  zur  Geltung  gekommen.  Jeder  Familienforscher, 
dessen  Studium  nach  Bamberg  weist,  muß  das  Buch  gründlich  studieren.  Wir  wünschen, 
daß  dieses  Beispiel  der  Erzdiöcese  Bamberg  recht  viele  andere  Gegenden  zur  Nacheiferung 
anspornen  möchte. 

Die  westfälischen  Siegel  des  Mittelalters.  Mit  Unterstützung  der 
Landstände  der  Provinz  herausgegeben  vom  Verein  für  Geschichte  und  Altertums- 
kunde Westfalens.  I,  1.  Die  Siegel  des  XI.  und  XII.  Jahrh.  und  die  Rittersiegel, 
bearbeitet  von  F.  Philippi.  I,  2.  Die  Siegel  der  Dynasten  von  G.  Tumbült. 
II,  1.  Die  Siegel  der  Bischöfe  von  G.  Tumbült.  II,  2.  Die  Siegel  der  Städte, 
Burgmannschaften  und  Ministerialitäten  von  G.  Tumbült.  III,  Die  Siegel  der 
geistl.  Korporationen  und  der  Stifts-,  Kloster- und  Pfarrgeistlichkeit  v.  Th.  Ilgen. 
IV,  Die  Siegel  von  Adligen,  Bürgern  und  Bauern  von  Th.  Ilgen,  Münster  i.  W. 
1882  —  1900. 


270 

Dies  ist  das  größte  und  beste  Werk  über  die  Siegel  einer  bestimmten  Landschaft, 
welches  bis  jetzt  komplett  geworden  ist.  Die  Reproduktion  der  Siegel  ist  mit  allen  Fein- 
heiten der  modernen  Technik  hergestellt.  Die  erläuternden  Texte  stehen  auf  der  Höhe  der 
sphragistischen  Wissenschaft  der  Gegenwart.  Wem  es  speziell  um  das  Studium  der  mittel- 
alterlichen Geschichte  bürgerlicher  Familien  zu  tun  ist,  dem  sei  das  4.  Heft  von  Ilgen 
ganz  besonders  empfohlen.  Denn  der  die  Tafeln  erläuternde  Text  Ilgens  ist  das  bei  weitem 
beste,  was  über  die  Siegelführung  bürgerlicher  Familien  Deutschlands  im  Mittelalter  bisher 
überhanpt  geschrieben  ist,  sowohl  hinsichtlich  der  Zusammenfassung  und  Anführung  der  weit 
zerstreuten  Spezialliteratur  als  auch  in  Rücksicht  darauf,  was  alles  aus  den  Siegeln  für  die 
Geschichte  mittelalterlicher  Familien  gefolgert  werden  kann.  Wem  diese  mit  bewunderns- 
werter Klarheit  geschriebenen  Darlegungen  bei  dem  hohen  Preise  des  Werkes  nicht  erreich- 
bar sind,  sei  hingewiesen  auf  desselben  Autors  (er  ist  Kgl.  Preuß.  Archivdirektor  und  Geh. 
Archivrat)  Behandlung  der  Sphragistik  in  A.  Meisters  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft, 
Bd.  I,  1906.  Vgl.  auch  Seibertz,  J.  S.,  Landes-  u.  Rechtsgeschichte  d.  Herzogt.  Westfalen. 
1.  Bd.,  2.  Abt.  Diplomat.  Familiengesch.  d.  Dynasten  u.  Herren  im  Herzogt.  Westfalen.  Mit 
Stammtafeln.  Arnsberg  1855.  Macco,  Herrn.  Frdr.,  Beiträge  zur  Geschichte  u.  Genealogie 
rheinischer  Adelsfamilien.  Aachen  1884  ff.  (vgl.  über  dieses  höchst  lehrreiche  Werk  E.  v.  Oidt- 
man,  AG  8).  —  Strange,  J.,  Beiträge  zur  Genealogie  d.  adligen  Geschlechter.  12  Hefte. 
Köln  1864 — 77.  —  Piderit,  A.,  Die  lippischen  Edelherren  im  Mittelalter.    Lemgo  1876. 

Zedtwitz,  Arthur  Freiherr  von,  Sächsisches  Wappenbuch.  Eine  Samm- 
lung von  Wappen,  die  in  den  Jahrgängen  1886 — 1899  des  Dresdner  Residenz- 
kalenders veröffentlicht  worden  sind.  Gezeichnet  und  mit  kurzer  Textbegleitung 
versehen.     Dresden  1899. 

Das  Buch,  welches  im  Dresdner  Residenzkalender  seit  1900  alljährlich  fortgesetzt  wird, 
ist  durch  den  auf  gediegene  Sachkenntnis  beruhenden  Text,  welcher  ungedruckte  Materialien 
des  Kgl.  Sächsischen  Hauptstaatsarchivs  verwertet,  auch  für  weitere  Kreise  wertvoll. 

Anhang. 
1.    Literatur    der    Siegelkunde.     Nachweis    größerer   Siegelsammlungen. 

Albrecht,  Jos.,  Die  Münzen,  Siegel  und  Wappen  des  fürstl.  Gesamthauses  Hohen- 
lohe-Oehringen.     1865. 

Baumann,  Siegelbittzeugen  in  den  Urkunden  des  Stiftes  Kempten,  AZ  NF  7. 

Beissel,  Aus  der  Geschichte  der  deutschen  Siegel,  „Stimmen  aus  Maria-Laach".  Frei- 
burg, Herder,  1890,  6.  Heft,  S.  46—69. 

Birch,  W.  de  G.,  Catalogue  of  seals  in  the  departement  of  mss.  in  the  Brit.  Museum. 
London  1887. 

Blanchet,  Adrien,  Sigillographie  francaise.     Paris  1902. 

Breßlau,  Berichte  in  den  Jahresber.  der  Geschichtswissensch.,  hrsg.  im  Auftrage  d. 
histor.  Gsft.  zu  Berlin,  seit  dem  zweiten  Bande  (Berlin  1879). 

Derselbe,  Über  Elektensiegel,  HV  1900. 

Chassant,  A.,  et  Delbarre,  P.  J.,  Dictionnaire  de  sigillographie  pratique.    Paris  1860. 

Dassel,  O.  v.,  Beiträge  zur  niedersächsischen  Siegel-  und  Personenkunde.  FBAB  4. 

Demay,  Inventaire  des  Sceaux  de  la  Flandre.    Tome  I,  II.     Paris  1863. 

Demay,  Inventaire  des  Sceaux  de  l'Artois  et  de  la  Picardie.     Paris  1877. 

Demay,  Inventaire  des  Sceaux  de  la  Normandie.     Paris  1881. 

Demay,  La  Paleographie  des  sceaux.     Paris  1881. 

Diekamp,  Sphragistisches,  WZ  5,  270ff. 

Dony,  Monographie  des  sceaux  de  Verdun.     Eveques.     Verdun,  Laurent,  1890. 

Dudik,  Sphragistik  Mährens,  nach  Siegeln  der  Bischöfe  von  Olmütz  und  der  mähri- 
schen Markgrafen,  Mittlgn.  des  K.  K.  Österr.  Museums  f.  Kunst  u.  Industrie  Nr.  94,  wurde 
abgedruckt  JAW  1873. 


271 

Dufour  et  Rabat,  Sigillographie  de  la  Savoie.  Turin,  Löscher,  1882  (Separatabdruck 
aus  dem  Memorie  della  R.  Academia  delle  Scienze  di  Torino). 

Endrulat,  Niederrheinische  Städtesiegel  des  12.  bis  16.  Jahrhunderts.   Düsseldorf  1882. 

Engel,  Recherches  sur  la  numismatique  et  la  sigillographie  des  Normands  de  Sicile 
et  d'Italie.    Paris  1882. 

Engel,  Die  mittelalterlichen  Siegel  des  Thorner  Ratsarchivs  I,  IL    Thorn  1895. 

Ewald,  W.,  Siegel  der  Erzbischöfe  von  Köln  948—1795.  Bonn  1905  (=  Rheinische 
Siegel  Bd.  1);  vgl.  ders.,  Die  Siegel  des  Erzbischofs  Anno  IL  von  Köln,  WZ  24. 

de  Farcy,  Sigillographie  de  la  Normandie.    Caen  1876. 

Feuereisen,  Arnold,  Geschichte  des  Siegels  der  Stadt  Dorpat.  Aus  dem  Nachlaß 
des  weil.  Stadtarchivars  H.  Lichtenstein.    Dorpat  1907. 

Geib,  Die  Siegel  deutscher  Könige  und  Kaiser  von  Karl  dem  Großen  bis  Friedrich  I. 
im  allgemeinen  Kgl.  Bayer.  Reichsarchiv,  AZ  NF  2,  3. 

Gercken,  Anmerkungen  über  die  Siegel  zum  Nutzen  des  Diplomatik.  Augsburg  1781. 
2.  Teil  Stendal  1786. 

Glafey,  Ad.  Frid.,  Specimen  decadum  sigillorum  complexum.     Lpg.  1749. 

Graf,  J.  B.,  Siegelmäßigkeit  in  Bayern,  OBA  3. 

Grotefend,  Über  Sphragistik.     Breslau  1875. 

Gümbel,  Beiträge  zur  pfälzischen  Sphragistik  in:  „Das  Bayerland",   14.  Jahrg.,  1903. 

Günther,  Das  Siegelrecht  des  Mittelalters,  erläutert  aus  den  Formeln,  welche  die 
sogenannte  Siegelkarenz  bezeichnen.  Lateinische  Dissertation.  Leipzig  1813,  übersetzt  von 
Dr.  K.  L.  1870. 

Hant haier,  Recensus  diplomatico-genealogicus  archivii  Campiliensis.  2  Bde.  mit 
49  Siegeltafeln.  Wien  1819—1820  Fol.  Vgl.  Tangl,  MÖIG  19,  lff.  und  darnach  unten, 
vgl.  Register. 

Heffner,  Fränkisch-Würzburgische  Siegel.     Würzburg  1872. 

Heffner,  Die  deutschen  Kaiser-  u.  Königssiegel  nebst  denen  der  Kaiserinnen,  König- 
innen und  Reichsverweser.     Würzburg  1875. 

Heineccius,  J.  M.,  De  veteribus  Germanorum  aliarumque  nationum  sigillis,  Francof. 
et  Lips.  1709.     Neue  Auflage  das.  1719. 

v.  Heinemann,  Die  älteren  Siegel  des  Anhaltischen  Fürstenhauses.  Bernburg  1867 
(Festschrift  zum  50 jähr.  Jubiläum  des  Herzogs  Leopold  Friedrich). 

Heyck,  Urkunden,  Siegel  u.  Wappen  der  Herzöge  von  Zähringen.   Freiburg  i.  B.  1892. 

Hildebrand,  Bror  Emil,  Svenska  Sigiller  frän  medeltiden.    Stockholm  1867.    2  Bde. 

Hohenlohe-Waldenburg,  F.  K.  Fürst  zu,  Sphragistisches  Album.  Mittelalterliche 
Siegel  gegenwärtig  noch  blühender  Geschlechter  des  deutschen  hohen  Adels.  4  H.  Stutt- 
gart u.  Frankf.  1859  ff. 

Ders.,    Sammlung  interessantei   mittelalterlicher  Frauensiegel.    Stuttgart  1861. 

Ders.,  Die  Siegel  der  Pfalzgrafen  von  Tübingen.    Stuttgart  1862. 

Ders.,  Das  heraldische  Pelzwerk.     1867. 

Ders.,  Über  den  Gebrauch  der  Helm-Zierden  im  Mittelalter.     Stuttgart  1868. 

Ders.,  Zur  Geschichte  des  heraldischen  Doppeladlers.     Stuttgart  1871. 

Ders.,  Verkehrt  stehende  Inschriften  auf  mittelalterlichen  Siegeln,  Münzen  und  Denk- 
mälern, ZAW  3. 

Ders.,  Über  die  gemeinschaftl.  Siegel,  AZ  8. 

Ders.,  Mein  sphragistisches  System  zur  Klassifikation  aller  Siegel  nach  ihren  Haupt- 
typen, als  Manuskript  gedruckt  1877. 

Ders.,  Zur  Beschreibung  der  Siegel,  AZ  6. 

Ders.,  Sphragistische  Aphorismen.  300  mittelalterliche  Siegel  systematisch  klassifiziert 
und  erläutert.     Heilbronn  1882. 

Ders.,  Über  Siegel-Karenz,  AZ  7. 

Ders.,  Über  die  gemeinschaftlichen  Siegel,  AZ  8. 

Hupp,  Die  Wappen  und  Siegel  dei  deutschen  Städte,  Flecken  und  Dörfer.  Frank- 
furt a.  M.  1894  ff. 

Ilgen  s.  o.  am  Schluß  des  Abschnittes  „Der  Handapparat  des  Familienforschers". 


272 

Jacob,  Heraldisch-sphragistische  Notizen  über  das  Wappen  der  Herren  von  Torgau.  1879. 

Jacobs,  Kleine  Beiträge  zur  Wappen-  und  Siegelkunde,  ZHV  20. 

Jaksch,  A.  v.,  Die  ältesten  Siegel  der  Bischöfe  und  des  Kapitels  von  Qurk,  MC, 
Sektion  II,  127—140. 

Kindlinger,  Nik.,  Nähere  Nachrichten  vom  ältesten  Gebrauche  der  Siegeloblaten  und 
des  Siegellacks  in  dem  16.  u.  17.  Jahrhundert.    Dortmund  und  Essen  1799. 

Klinkenborg,  Die  Siegel  der  Landesherren  der  Mark  Brandenburg  von  1415 — 1688, 
HZJ  8. 

Ders.,  Die  Siegel  der  preußischen  Könige  bis  zum  Jahre  1806,  HZJ  9. 

Kolar,  Die  ältesten  Siegel  des  böhmischen  Adels,  zuerst  erschienen  in  tschechischer 
Sprache  im  „Programm  der  Taborer  K.  K.  Mittelschule  auf  das  Jahr  1883",  JAW,  ins  Deutsche 
übersetzt  u.  mit  Anmerkungen  versehen  von  Rud.  Joh.  Grafen  Meraviglia-Crivelli  in 
Klattau,  Jahrb.  „Adler"  X,  1883,  S.  84ff. 

Koopmans,  J.  A.,  Die  Zegelkunde  in  verband  met  de  geschiedenis.  's-Gravenhage  1890. 

Ders.,  Het  teekenen  en  kleuren  van  Wapens,  Heraldieke  Bibliotheek  1875. 

Küch,  E.,  Die  Entwickelung  des  Bergischen  Wappens  mit  Abbildungen  der  Siegel  der 
Grafen  von  Berg  bis  1361,  Jahrbuch  des  Düsseldorfer  Geschichtsver.  1900,  XV,  1 — 35,  mit 
5  Siegeltafeln. 

Lecoy  de  la  Marche,  Les  Sceaux.  Paris  Maison  Quantin  320  d.  mit  136  Abb.  Be- 
handelt: 1.  Origine  des  sceaux;  les  pierres  gravees.  II.  Usage  et  legislation  du  sceau.  III.  Les 
matrices.  IV.  Les  empreintes.  V.  Sceaux  des  Souverains.  VI.  Sceaux  des  seigneurs. 
VII.  Sceaux  des  bourgeois,  des  villes  et  des  metiers.  VIII.  Sceaux  ecclesiastiques.  IX.  Les 
legendes.     X.  Cachets  et  timbres  modernes.     XI.  Les  collections  des  sceaux. 

Ledebur,  Leop.  Frhr.  v.,  Über  die  Frauen- Siegel  des  deutschen  Mittelalters. 
Berlin  1859. 

Lepsius,  Sphragistische  Aphorismen.     1.  u.  2.  Heft.     Halle  1842,  1843. 

Leyser,  Polycarp,  Commentatio  de  contra-sigillis  medii  aevi.  Helmstedt  1726.  Siegel- 
Cabinet,  vollständiges  Braunschweigisches   und  Lüneburgisches.     1779. 

Lind,  Blätter  für  ältere  Sphragistik,  hrsg.  v.  d.  K.  K.  Centralkommission.     Wien  1878. 

Lind,  Sphragistische  Denkmale  Albrechts  des  ersten  habsburgischen  Herzogs  von 
Oesterreich  und  seiner  Gemahlin  Elisabet  in:  Festschrift  zur  600jährigen  Gedenkfeier  der 
Belehnung  des  Hauses  Habsburg  mit  Österreich,  Wien  1882,  S.  213ff. 

Löher,  Franz  von,  Das  Geheimnis  des  Röckischen  Metallabgusses  von  Siegeln  und 
Medaillen  u.  deren  Sammlgn.  im  Kgl.  Bayer.  Reichsarchiv  zu  München,  AZ  3,  S.  246  ff. 

Ders.,  Bedeutung,  Recht  u,  Geschichte  der  Helmkleinode,  AZ  10—13. 

Siegel  des  Mittelalters  aus  den  Archiven  der  Stadt  Lübeck,  hrsg.  v.  d.  Verf.  f.  Lübecker 
Gesch.,  10.  Heft.     Lübeck  1856-79. 

Lüneburgisches  Siegel-Kabinet.     Braunschweig  1789. 

Luschin  von  Ebengreuth,  Arnold,  Sphragistische  Beiträge  zur  Geschichte  von 
Tyroler  Geschlechtern.     Wien  1873. 

Maltitz,  E.  v.,  Über  das  Abdrucken  von  alten  Siegeln  und  Stempeln,  Jahrb.  d.  Ver. 
„Adler"  XII,  1885,  S.  125  ff. 

Maltitz,  Emil  von,  Siegel  und  Wappen  der  Familie  von  Maltitz.     Berlin   1888. 

Matthi essen,  C.  M.  A.,  Slesvigske  Herresegl,  in:  Slesvigske  Provindsial  efterret 
ninger,  Bd.  4,  Haderslev  1863,  S.  209—212,  mit  1  Tafel. 

Mecklenburgische  Siegel  des  Mittelalters  aus  den  Archiven  der  Stadt  Lübeck. 
Lübeck  1857—60. 

Melly,  Beiträge  zur  Siegelkunde  des  Mittelalters.     Wien  1846. 

M icheisen,  A.  L.  J.,  Siegelsammlung  des  Herzogtums  Coburg,  ZTG  3. 

Milde,  J.  C,  Holstein-Lauenburger  Siegel  adeligei  Geschlechter.    Lübeck  1859ff. 

Monumenta  boica,  München  1763ff.,  mit  vielen  Siegelabbildungen  (unzuverlässig). 

Mülverstedt,   G.   A.   v.,    Mittelalterliche   Siegel    aus   dem    Erzstift   Magdeburg.    Mit 
heraldischen  u.  histor.  Erläuterungen.     Magdeburg  1869 — 72  (Schäfer). 
N ott b eck,  E.  v.,  Siegel  aus  dem  Revaler  Ratsarchiv  1880. 


273 

Abbildungen  Oberrheinischer  Siegel,  hrsg.  v.  d.  histor.  u.  antiquar.  Gesellschaft  zu 
Basel.  1.  Reihe  Taf.  1—14.  Basel  1890.  2.  Reihe  Taf.  15—16.  Ebenda  1893.  3.  Reihe 
Taf.  17—19.    Ebenda  1896. 

Petersen,  Danske  geistlige  Sigiller  1886. 

Petersen,  Danske  adelige  Sigiller  1892. 

Pettenegg,  E.  G.  Graf  v.,  Sphragistische  Mitteilungen  aus  dem  Deutsch-Ordens- 
Centralarchiv.    Frankf.  a.  M.  (erweiterter  Sonderabdruck  aus  MAW). 

Pflugk-Harttung,  Jul.  v.,  Speciniina  selecta  chartarum  pontificum  Romanorum, 
Teil  3,  1887:  Die  Siegel  der  Päpste  bis  ins  12.  Jahrhundert  in  chronologischer  Folge. 

Ders.,  Über  Münzen  und  Siegel  der  älteren  Päpste,  Quellen  u.  Forschungen  aus  italien. 
Arch.  u.  Bibl.     Rom  1903,  V,  1  ff . 

Pfotenhauer,  Die  Schlesischen  Siegel  von  1250—1300.     Breslau  1879. 

Posse,  O.,  Die  Siegel  der  Wettiner  bis  1324  und  der  Landgrafen  von  Thüringen  bis 
1247.  Leipzig  1888.  —  Die  Siegel  der  Wettiner  von  1324—1486  und  der  Herzöge  von 
Sachsen- Wittenberg  und  Kurfürsten  von  Sachsen  aus  askanischem  Geschlecht,  nebst  einer 
Abhandlung  über  Heraldik  und  Sphragistik  der  Wettiner  (Siegel  der  Wettiner  IL  Teil). 
Leipzig  1893.  —  Typarfälschungen  in  der  von  Smitmerischen  Siegelsammlung  des  K.  u.  K. 
Haus-,  Hof-  und  Staatsarchivs  zu  Wien1),  MIÖG  14.  —  Die  Siegel  der  deutschen  Kaiser  und 
Könige.  Dresden  1906,  Bd.  I  (wird  5  Bände  umfassen).  —  Die  Siegel  des  Adels  der  Wettiner 
Lande,  vgl.  oben  unter:  Handapparat  des  Familienforschers. 

v.  Praun,  Anmerkungen  von  den  Sigillis  pedestribus.  Braunschweig  1779.  —  Braun- 
schweig-Lüneburgisches  Siegel-Kabinet  mit  diplomatischen,  genealogischen  u.  histor.  Erläute- 
rungen.    Hrsg.  v.  Jul.  Aug.  Remer.     Braunschweig  1789. 

Primbs,  Eine  Wanderung  durch  die  Sammlung  von  Siegelabgüssen  im  K.  Bayer,  allg. 
Reichsarchiv  zu  München,  AZ  10 — 12.  —  Sammlung  von  Siegel-  und  Medaillen-Abgüssen  im 
Reichsarchiv  zu  München,  AZ  2.  —  Siegel  der  Witteisbacher  in  Bayern  bis  auf  Max  III.  Joseph, 
AZ  NF  2.  —  Nachlese  zu  den  Siegeln  des  Hauses  Witteisbach  im  allgemeinen  Reichsarchiv, 
AZ  NF  3.  —  Nachtrag  zu  den  drei  Abteilungen  der  in  V,  VI,  VII  behandelten  Siegel,  AZ 
NF  3,  Fürstensiegel  S.  257 ff.,  Siegel  des  deutschen  u.  namentlich  bayrischen  Adels  S.  260 ff., 
Siegel  von  Gerichten,  Städten,  Genossenschaften  S.  274 ff.,  Anhang  279 ff.  —  Die  Siegel- 
stempel-Sammlung im  bayrischen  allgemeinen  Reichsarchiv,  AZ  NF  4.  —  Mitteilungen  über 
Papstbullen  mit  heraldischen  Andeutungen,  AZ  NF  5.  —  Nachträge  zu  den  Mitteilgn.  über 
die  Sammig.  v.  Siegelabgüssen  des  K.  allgemeinen  Reichsarchivs,  AZ  NF  8,  9.  —  Beiträge 
zur  Geschichte  des  altbaierischen  Adels,  seiner  Güter  u.  Wappen,  AZ  NF  10. 

Ders.,  OBA  39:  Philipp  Apians  Wappensammlung  der  altbayr.  Landschaft,  wie  des  zu 
seiner  Zeit  abgegangenen  Adels.  Anhang  zu  Apians  Topographie  von  Bayern,  zur  Feier  des 
700jährigen  Herrscherjubiläums  des  erlauchten  Hauses  Witteisbach  herausgegeben.  Mit 
60  Abbildungstafeln  (660  Wappen  mit  etlichen  Unternummern). 

Prud'homme,  Les  sceaux,  leur  origine,  leur  usage  principalement  dans  le  Hainaut. 
Mons  1881. 

de  Raadt,  J.  Th.,  Sceaux  armories  des  Pays-Bas  et  des  pays  advoisinants.  Recueil 
historique  et  heraldique.    Bruxelles  1897. 

Raffaeli  Marchese  Filippo,  Catalogo  di  sfragistografia  della  sua  privata  collezione. 
Fermo  1878. 

Roemer-Büchner,  Die  Siegel  der  deutschen  Kaiser,  Könige  und  Gegenkönige.  Frank- 
furt a.  M.  1851. 

Roever,  Nicolaus  de,  Het  aanleggen  van  verzamelingen  van  handschriften  en  Zegels. 
Leiden.    A.  W.  Sythoff  1881. 

Roth  von  Schreckenstein,  Die  Beschreibung  von  Wappensiegeln,  Archival.  Zeitschr. 
V,  1880,  S.  1  ff. 


x)  Diese  9000  Stück  betragende  Siegelsammlung  ist  genannt  nach  dem  Domherrn  zu 
St.  Stefan  Franz  Paul  Edlen  von  Smitmer  (geb.  1740,  gest.  1796).  Sie  war  ursprünglich  von 
dem  Paduaner  Sartorio  Ursato  angelegt  und  hatte  mannigfache  Schicksale,  v.  Smitmer  schrieb 
Kommentare  zu  ihr  und  machte  sie  durch  Register  besonders  nutzbar. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  18 


274 

Derselbe,  Beitrag  zum  Siegelrechte,  insbesondere  zu  der  Lehre  von  der  Siegelmäßig- 
keit, ZOR  32,  369  ff. 

R.  v.  R.,  Zur  Geschichte  der  deutschen  Wappenbilder,  AZ  9. 

Sachsendahl,  Siegel  und  Münzen  der  weltlichen  und  geistlichen  Oebietiger  über  Liv-, 
Esth-  und  Kurland  bis  zum  Jahre  1561  nebst  Siegeln  einheimischer  Geschlechter.  Aus  dem 
Nachlaß  von  Baron  R.  v.  Toll.    Rebal  1887. 

Sava,  K.  von,  Die  Siegel  der  Österreichischen  Regenten.  Wien  1864 ff.,  MZK  9.  11 
bis  16.  19;  Die  Siegel  der  Landes-Erbämter  des  Erzherzogtums  Österreich  u.  d.  E.,  LAW  5. 

Schenk  zu  Schweinsberg,  Gust.  Freiherr,  Unbekannte  Siegel  des  Markgrafen 
Friedrich  I.  von  Brandenburg,  DH  23. 

Schlosser,  Jul.  v.,  Die  sphragistische  Sammlung  des  A.  H.  Kaiserhauses,  MJÖG  12. 

Schlumberger,  Sigillographie  Byzantine.     Paris  1884. 

v.  Schmidt-Phiseldeck,  Die  Siegel  des  herzogl.  Hauses  Braunschweig  und  Lüne- 
burg.   1882. 

Schultz,  Die  schlesischen  Siegel  bis  1250.     Breslau  1871. 

Schultz  und  Pfotenhauer,  Die  Schlesischen  Siegel  bis  1300.    Breslau  1871 — 79. 

Schweizer  und  Zeller-Weidmüller,  Siegelabbildungen  zu  Escher  und  Schweizer, 
Urkundenbuch  der  Stadt  und  Landschaft,  Zürich  1898  ff. 

Sello,  Die  Siegel  der  Markgrafen  von  Brandenburg  askanischen  Stammes,  MF  20. 

Derselbe,  Siegel  d.  Alt-  u.  Neustadt  Brandenburg,  Beitr.  z.  alt.  Gesch.  d.  St.  Branden- 
burg.   1886. 

Seyler,  Abriß  der  Sphragistik,  JAW  1884. 

Derselbe,  Geschichte  der  Siegel,  Leipzig  1894.  Über  Seyler's  Geschichte  d.  Heraldik, 
welche  sehr  zahlreiche  Beiträge  zur  Sphragistik  enthält,  vgl.  oben  (siehe  Register). 

Siegenfeld,  Ritter  Anthony  von,  Innenösterreichische  Rosensiegel  (mit  4  Tafeln 
und  1  Textillustration),  JAW  NF  5.  6. 

Spieß,  Phil.  E.,  Von  Reuter-Siegeln.     Halle  1784. 

Stetten,  Paul  von,  Gesch.  der  adel.  Geschl.  in  d.  fr.  R.-St.  Augsburg  1762,  enthält 
12  Kupfertafeln  mit  Wappen-  u.  Siegelabbildungen  nebst  Register  dazu. 

v.  Stillfried,  Die  älteren  Siegel  und  das  Wappen  der  Grafen  von  Zollern,  sowie  die 
Zollerischen  Burggrafen  zu  Nürnberg.    Berlin  1881. 

Stölzel,  Adolf,  Urkundliches  Material  aus  den  Brandenburger  Schöppengerichtsakten 
I,  1901,  Siegelung,  S.  536  ff .,  dazu  eine  Siegeltafel. 

Ströhl,  Wappen  und  Siegel  d.  Orte  Vorarlbergs  (mit  22  Textillustrationen),  JAW  NF  3. 

Tumbült  siehe  oben  am  Schluß  des  Abschnittes  „Der  Handapparat  des  Familien- 
forschers". 

Voßberg,  F.  A.,  Münzen  und  Siegel  der  preußischen  Städte  Danzig,  Elbing,  Thorn, 
sowie  der  Herzöge  von  Pomerellen  im  Mittelalter.  Berlin  1841.  —  Geschichte  der  preußi- 
schen Münzen  und  Siegel  bis  zum  Ende  der  Herrschaft  des  deutschen  Ordens.    Berlin  1842. 

—  Siegel  des  Mittelalters  von  Polen,  Lithauen,  Schlesien,  Pommern  u.  Preußen.   Berlin  1854. 

—  Die  Siegel  der  Mark  Brandenburg.    Berlin  1868.    1887. 

Wailly,  M.  Natalis  de,  Elements  de  paleographie  Band  II  (Paris  1838)  behandelt  die 
Siegel  und  zwar  ein  überwiegend  außerdeutsches  Material. 

Walter,  Die  Siegelsammlung  des  Mannheimer  Altertumsvereins  (hierin  auch  ein  Abriß 
der  Sphragistik).     Mannheim  1897. 

Weech,  F.  v.,  Siegel  von  Urkunden  aus  dem  großherzogl.  badischen  Generallandes- 
archiv. Karlsruhe  1883.  1886.  —  Siegel  der  badischen  Städte  in  chronologischer  Reihenfolge, 
hrsg.  von  der  Badischen  historischen  Kommission.  Heft  1.  2.  Heidelberg  1899  ff.  —  Über 
Maltha-Siegel,  AZ  7. 

Wichner,  Kloster  Admont  in  Steiermark  und  seine  Beziehungen  zur  Kunst.  Wien  1888 
(hier  Seite  174  ff.  über  Siegel  des  Stiftes  und  der  Äbte  von  Admont). 

Witt  mann,  Dr.  Pius,  Monumenta  Castellana  (Urk.  B.  z.  Gesch.  des  fränk.  Dynasten- 
geschlechts der  Grafen  u.  Herren  —  jetzt  „Fürsten"  —  zu  Castell),  München  1890  (gibt  auf 
7  Tafeln  46  Siegelabldgn.,  darunter  verschiedene  Allianzwappen;  beachtenswert  ist  hier  der 
starke  Wechsel  der  Helmzierde  bei  ein  und  demselben  Geschlecht). 


275 

Wyss,  G.  de,  Sceaux  historiques  du  canton  de  Neuchätel.  Zürich,  Kommission  von 
S.  Höhr,  1862. 

Überdies  erhalten  unsere  Werke  über  Diplomatik  gewöhnlich  auch  Beiträge  zur  Sphra- 
gistik.    Diesbezüglich  sei  hingewiesen  auf 

Breßlau,  Handbuch  der  Urkundenlehre  für  Deutschland  und  Italien.  Bd.  I  (mehr  nicht 
erschienen),  Leipzig  1889. 

Giry,  Manuel  de  Diplomatique.    Paris  1894  und 

Posse,  Lehre  von  den  Privaturkunden,  Leipzig  1887,  S.  126 ff. 

Außerdem  sei  hingewiesen  auf  die  Bücher: 

„Wappensiegelsammler.  Anleitung  zum  Anlegen,  Einrichten  und  Ordnen  von 
Wappensiegel-Sammlungen.    Mit  150  Siegelabbildungen  auf  10  Tafeln"  (Leipzig  1861)  und 

von  Zollikofer,  Der  Siegelkünstler.  Anleitung  sehr  schöne  Siegelabdrücke  zu  fertigen. 
St.  Gallen  1833. 

(Anonyme)  Beschreibung  und  Abdruck  der  Grundgerichts-Siegel  sämtlicher  Vorstädte 
und  Gemeinden  der  K.  K.  Haupt-  und  Residenzstadt  Wien  1829.    4°. 

Bei  der  Herausgabe  von  Urkundenbüchern  hat  man  sich  die  Fortschritte  der 
neuesten  Vervielfältigungsmethoden  zunutze  gemacht  und  hier  zum  Teil  Abbil- 
dungen von  Siegeln  geliefert,  welche  zu  den  besten  Leistungen  auf  diesem  Gebiet 
gezählt  werden  müssen.  Vgl.  Weech,  F.  v.,  Codex  diplomaticus  Salemitanus, 
Bd.  I— III,  Karlsruhe  1883—1895.  —  Janicke,  K.,  Urkundenbuch  des  Hochstiftes 
Hildesheim,  Bd.  I,  PPA  Bd.  65,  Leipzig  1896,  fortgesetzt  von  H.  Hoogeweg, 
Bd.  2  u.  3.  (Quellen  u.  Darstellungen  z.  Geschichte  Niedersachsens,  Bd.  VI  u.  XI), 
Hannover  und  Leipzig  1901  u.  1903.  —  Do  ebner,  R.,  Urkundenbuch  der  Stadt 
Hildesheim.  Bd.  VII,  Hildesheim  1899.  —  Kehr,  P.,  Urkundenbuch  des  Hoch- 
stifts Merseburg,  I.  Teil  (Geschichtsquellen  der  Provinz  Sachsen,  Bd.  36)  Halle  1 899. 

Sammlungen  von  Siegeln  und  Siegelstempeln  befinden  sich  in  jedem  größeren 
Archive.  Ich  erwähne  beispielshalber  die  Webersche  Siegelsammlung  im  Kgl. 
Hauptstaatsarchiv  zu  Dresden,  angelegt  von  dem  früheren  Direktor  desselben,  Ge- 
heimrat von  Weber.  Über  die  Siegelsammlung  im  Baseler  Staatsarchive  handle 
ich  weiter  unten.  Die  gedruckten  Arbeiten  über  die  Siegel  im  Kgl.  Bayrischen 
Reichsarchiv  in  München  sind  oben  verzeichnet.  Auch  die  größeren  Stadtarchive 
sind  hier  zu  nennen.  Nachweise  über  die  Siegel  im  Archiv  der  ehemaligen  freien 
Reichsstadt  Mühlhausen  in  Thüringen  enthält  meine  Schrift  über  das  Archiv  dieser 
Stadt  (Mühlhausen,  Albrecht  1901)  und  mein  „Führer  durch  die  ständige  Archiv- 
ausstellung in  den  Archivgewölben  des  Rathauses  der  Stadt  Mühlhausen  in  Thü- 
ringen" (ebenda  1901).  Über  die  Sammlungen  der  Städte  Lübeck  und  Reval  vgl. 
oben  (siehe  Register).  Eine  große  Sammlung  von  Siegeln  befindet  sich  im  Ger- 
manischen Nationalmuseum  in  Nürnberg.  Dieses  enthält  auch  die  vollständigste 
Sammlung  von  Abdrücken  der  deutschen  Kaisersiegel  (vgl.  oben  Seite  166). 

Auch  unsere  Altertumsvereine  haben  sich  der  Pflege  von  Siegeln  angenommen ; 
ihre  Jahreshefte  enthalten  eine  Unmasse  kleiner,  zerstreuter  Beiträge  zur  Siegel- 
kunde. An  erster  Stelle  ist  diesbezüglich  in  Deutschland  der  Mannheimer  Alter- 
tumsverein zu  nennen  (siehe  Register). 

Eine  besondere  Erwähnung  verdient  noch  die  Melly-Pettenegg-Stiftung.  Der 
bedeutende  Sphragistiker  Eduard  Melly  (t  22.  Oktober  1854)  hatte  eine  ansehn- 
liche Siegelsammlung  hinterlassen,  welche  nach  manchen  Wechselfällen  in  den 
Besitz    Sr.   Exzellenz    des    Herrn   Präsidenten    Dr.    Eduard    Gaston    Grafen    von 

18* 


276 

Pettenegg  gelangte,  der  diese  Sammlung  der  K.  K.  Heraldischen  Gesellschaft 
„Adler"  in  Wien  1889  zum  Geschenk  machte.  Zum  Andenken  an  den  Gründer 
und  in  dankbarer  Würdigung  dieser  hervorragenden  Schenkung  wurde  der  Name 
„Melly-Pettenegg" -Stiftung  gewählt.  Die  Sammlung  enthält:  1.  Gypsabgüsse 
sämtlicher  im  K.  u.  K.  Antiken  Kabinette  damals  vorhandenen  geschnittenen  Steine. 

2.  Gips-  und  Metallabformungen  von  ca.  3000  mittelalterlichen  Siegeln  aller  Arten. 

3.  Lackabdrücke  von  mittelalterlichen  Typaren.  In  diese  Stiftung  wird  auch  die 
von  dem  Mitgliede  der  K.  K.  Gesellschaft  „Adler"  in  Wien,  Freiin  Elise  v.  König 
auf  Warthausen,  seinerzeit  geschenkte  Sammlung  sowie  alle  andern  von  verschie- 
denen Seiten  an  die  genannte  Gesellschaft  einlangenden  Siegelabdrücke  auf- 
genommen. 

2.  Übersicht  über  den  Stand  des  großen  deutschen  Stamm- und  Wappen- 
buches, welches  unter  dem  Titel  J.  Siebmachers  Wappenbuch  in  neuer, 
reichvermehrter,    mit   historisch-genealogischen  Erläuterungen  versehener  Ausgabe 
bei  Bauer  &  Raspe  in  Nürnberg  erscheint. 

Abgeschlossen  sind  bis  jetzt  folgende  Bände:1) 

Seyler,  Q.  A.,  Geschichte  der  Heraldik.  Enthält  auf  220  mit  520  Holzschnitten  ver- 
sehenen Te^thalbbogen  und  auf  14  Tafeln  eine  erschöpfende  Geschichte  dieser  Wissenschaft. 
1890.    Vgl.  oben  unter:  Handapparat  des  Familienforschers. 

Gritzner,  Max,  Grundsätze  der  Wappenkunst  (2.  Aufl.).  Verbunden  mit  einem  Hand- 
buche der  Heraldischen  Terminologie  und  einer  Heraldischen  Polyglotte.  Enthält  82  Text- 
halbbogen und  36  Tafeln.    1890.    Vgl.  oben  unter:  Handapparat  des  Familienforschers. 

Hefner,  Dr.  Tit.  v.,  Deutsche  Bundesstaaten.  Enthält  auf  10  Bogen  und  115  Tafeln 
die  Beschreibung  von  238  Wappen.    (Bd.  I,  Abt.  1).     1856. 

v.  Hefner,  Gritzner  u.  Hildebrand,  Außerdeutsche  Staatenwappen.  Enthält  auf 
15  Bogen  und  162  Tafeln  die  Beschreibung  von  468  Wappen.    (Bd.  I,  Abt.  2).    1870. 

v.  Hefner  u.  M.  Gritzner,  Die  mediatisierten  Fürstengeschlechter  Deutschlands.  Ent- 
hält auf  24  Bogen  und  213  Tafeln  die  Beschreibung  von  436  Wappen  von  34  Familien  und 
50  aufgeerbten  Familienwappen.  Mit  Anhang:  Fürstlich  Hohenzollernsche  Standeserhöhungen. 
Enthält  die  Beschreibung  von  20  Wappen  und  27  Familien  (Bd.  I,  Abt.  3,  I.  Reihe).    1878. 

Gritzner,  M.,  Die  erlauchten  Grafengeschlechter  Deutschlands.  Enthält  auf  38  Bogen 
und  201  Tafeln  die  Beschreibung  v.  523  Wappen  u.  71  Familien  (Bd.  I,  Abt.  3.,  II.  Reihe).  1878. 

Derselbe,  Die  Fürsten  des  Heiligen  Römischen  Reiches.  Enthält  auf  72  Bogen  und 
391  Tafeln  die  Beschreibung  von  883  Wappen  und  156  Familien  (Bd.  I,  3,  III.  A.).    1887. 

Derselbe,  Die  Fürsten  der  deutschen  Bundesstaaten  und  Österreich.  Enthält  auf 
15  Bogen  u.  107  Tafeln  die  Beschreibung  v.  150  Wappen  u.  60  Familien  (Bd.  I,  3,  III  B).  1888. 

Derselbe,  Die  europäischen  Fürstengeschlechter  nicht  römisch-kaiserlicher  oder  deutsch- 
bundesfürstlicher  Extraktion.  Enthält  auf  78  Bogen  und  416  Tafeln  die  Beschreibung  von 
435  Wappen  und  367  Familien  (Bd.  I,  3.  III  C).    1894. 

Hefner,  T.  v.,  Gautsch,  Clericus,  Städtewappen.  Enthält  auf  95  Bogen  und  335 
Tafeln  die  Beschreibung  von  5359  Wappen  von  3386  Städten  (Bd.  I,  Abt.  4).    1885. 

Seyler,  G.  A.,  Bistümer.  Enthält  auf  51  Bogen  und  285  Tafeln  die  Beschreibung  von 
754  Wappen  von  220  Bistümern.  Mit  Anhang:  Englische  Bistümer.  Enthält  die  Beschreibung 
von  172  Wappen  von  121  Bistümern  (Bd.  I,  3,  I).    1881. 

Derselbe,  Klöster.  Enthält  auf  32  Bogen  und  162  Tafeln  die  Beschreibung  von  843 
Wappen  von  450  Klöstern  (Bd.  I,  5,  II).    1882. 

Gritzner,  M.,  Flaggen.  Enthält  auf  7  Bogen  und  91  Tafeln  die  Beschreibung  von  759 
abgebildeten  Flaggen.  (Beigabe  1  Tafel  Farbenerklärung.)   Bd.  I,  Abt.  6.)    1878. 

*)  Jeder  Band  ist  einzeln  käuflich. 


277 

Seyler,  G.  A.,  Corporationen  (Berufswappen).  Enthält  auf  29  Bogen  und  161  Tafeln  die 
Beschreibung  von  1235  Wappen.    Abgeschlossen.    (Bd.  I,  Abt.  7.)    1898. 

Hefner,  Titan  v.,  Bayerischer  Adel.  Enthält  auf  31  Bogen  und  156  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  1867  Wappen  von  1536  Geschlechtern  (Bd.  II,  Abt.  1).    1856. 

Hildebrandt,  A.  M.,  Braunschweiger  Adel.  Enthält  auf  3  Bogen  und  9  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  105  Wappen  von  90  Geschlechtern  (II,  2).    1869. 

Hefner,  Titan  v.,  Sächsischer  Adel  inkl.  der  Herzogtümer.  Enthält  auf  14  Bogen  und 
63  Tafeln  die  Beschreibung  von  752  Wappen  von  710  Geschlechtern  (II,  3).    1857. 

Hefner,  Titan  v.,  Schwarzburger  u.  Waldecker  Adel,  und  Gritzner  u.  Hildebrandt, 
Adel  der  Fürstentümer  Reuß,  enthalten  auf  5  Bogen  u.  15  Tafeln  die  Beschreibung  von  176 
Wappen  v.  168  Geschlechtern  (II,  4).  1860.  1873. 

Hefner,  Titan  v.,  Württemberger  Adel.  Enthält  auf  5  Bogen  und  25  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  294  Wappen  von  255  Geschlechtern  (II,  4).    1857. 

Graß,  Frhr.  v.,  Der  Adel  in  Baden.  (Mit  Anhang:  Die  Fürstlich  Fürstenbergschen 
Standeserhöhungen).  Enthält  auf  40  Bogen  und  83  Tafeln  die  Beschreibung  von  954  Wappen 
und  676  Geschlechtern  (II,  6).    1878. 

Hefner,  Tit.  v.,  Nassauer  Adel.  Enthält  auf  4  Bogen  und  15  Tafeln  die  Beschreibung 
von  168  Wappen  von  127  Geschlechtern  (II,  7).    1858. 

Derselbe,  Frankfurter  Adel.  Enthält  auf  3  Bogen  und  8  Tafeln  die  Beschreibung  von 
91  Wappen  von  79  Geschlechtern  (II,  8).    1856. 

Hildebrandt,  A.  M.,  Hannoverischer  Adel.  Enthält  auf  10  Bogen  und  36  Tafeln  die 
Beschreibung  von  419  Wappen  von  315  Geschlechtern  (II,  9).    1870. 

Gritzner,  M.,  Elsässer  Adel.  Enthält  auf  9  Bogen  und  36  Tafeln  die  Beschreibung  von 
415  Wappen  von  312  Geschlechtern  (II,  10).    1871. 

Derselbe,  Deutsch-Lothringer  Adel.  Enthält  auf  17  Bogen  und  46  Tafeln  die  Beschrei- 
bung von  513  Wappen  von  389  Geschlechtern  (II,  11).    1873. 

Hefner,  Dr.  Titan  v.,  Preußischer  Adel.  Grafen.  Enthält  auf  8  Bogen  und  37  Tafeln 
441  Wappen  von  286  gräfl.  Geschlechtern  (III,  1).    1857. 

Derselbe,  Preußischer  Adel.  Freiherren.  Enthält  auf  10  Bogen  und  56  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  669  Wappen  von  553  Geschlechtern  (III,  1).    1857. 

Hefner,  Tit.  v.  und  v.  Mülverstedt,  Preußischer  Adel.  Edelleute.  Enthält  auf  106 
Bogen  und  419  Tafeln  die  Beschreibung  v.  5019  Wappen  v.  4788  Geschlechtern  (III,  2).  1878. 

Gritzner,  M.,  Hamburger,  Bremer  und  Lübecker  Adel.  Enthält  auf  6  Bogen  u.  22  Ta- 
feln die  Beschreibung  von  264  Wappen  von  389  Geschlechtern  (III,  3).   1871. 

Hefner,  Titan  v.,  Hessischer  Adel,  Kurfürstentum  und  Großherzogtum.  Enthält  auf 
9  Bogen  und  36  Tafeln  die  Beschreibung  von  426  Wappen  v.  433  Geschlechtern  (III,  4).  1859. 

Gritzner,  M.,  Oldenburger  Adel.  Enthält  auf  4  Bogen  u.  10  Tafeln  die  Beschreibung 
von  119  Wappen  von  110  Geschlechtern  (III,  5).    1872. 

Hefner,  Tit.  v.,  Mecklenburger  Adel.  Enthält  auf  6  Bogen  u.  21  Tafeln  die  Beschrei- 
bung von  249  Wappen  von  267  Geschlechtern  (III,  6).    1858. 

Hildebrandt,  A.  M.,  Anhalter  Adel.  Enthält  auf  3  Bogen  und  9  Tafeln  die  Beschrei- 
bung von  108  Wappen  von  90  Geschlechtern  (III,  7).    1869. 

Gritzner,  M.  u.  H.,  Schleswig-Holstein  und  Lauenburger  Adel.  Enthält  auf  10  Bogen 
und  18  Tafeln  die  Beschreibung  von  216  Wappen  u.  154  Geschlechtern  (III,  8).    1877. 

Gritzner,  M.,  Luxemburger  Adel.  Enthält  auf  4  Bogen  u.  14  Tafeln  die  Beschreibung 
von  167  Wappen  von  132  Geschlechtern  (III,  9).    1871. 

Gritzner,  M.  u.  Hildebrandt,  Lippescher  Adel.  Enthält  auf  2  Bogen  und  7  Tafeln 
die  Beschreibung  von  84  Wappen  von  73  Geschlechtern  (III,  10).    1872. 

Derselbe,  Adel  der  Russ.  Ostseeprovinzen.  I.  Teil.  Immatrikulierter  Adel.  Enthält 
auf  130  Bogen  und  217  Tafeln  nebst  53  Stammtafeln  die  Beschreibung  von  1295  Wappen  von 
1152  Geschlechtern  (III,  11).    1898. 

Derselbe,  Adel  der  Russ.  Ostseeprovinzen.  II.  Teil.  Nichtimmatrikulierter  Adel.  Ent- 
hält auf  70  Bogen  und  187  Tafeln  die  Beschreibung  von  1662  Wappen  v.  1965  Geschlechtern 
(III,  11).     1901. 


278 

Hefner,  Tit.  v.,  Tyroler  Adel.  Enthält  auf  6  Bogen  und  27  Tafeln  die  Beschreibung 
von  324  Wappen  von  191  Geschlechtern  (IV,  1).    1857. 

Derselbe,  Krainer  Adel,  nebst  Qörz  und  Gradiska.  Enthält  auf  8  Bogen  u.  29  Tafeln 
die  Beschreibung  von  348  Wappen  von  264  Geschlechtern  (IV,  2).    1859. 

Rosenfeld,  Heyer  v.,  Dalmatiner  Adel.  Enthält  auf  44  Bogen  und  79  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  931  Wappen  von  690  Geschlechtern  (IV,  3).    1873. 

Weittenhiller,  M.  v.,  Salzburger  Adel.  Enthält  auf  21  Bogen  und  33  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  368  Wappen  von  310  Geschlechtern  (IV,  6).    1883. 

Göschen,  O.  u.  Hildebrandt,  A.  M.,  Kärntner  Adel.  Enthält  auf  57  Bogen,  3  Extra- 
tafeln und  29  Tafeln  die  Beschreibung  von  210  Wappen  von  203  Geschlechtern  (IV,  8).   1879. 

Crivelli,  Dr.  R.  Graf  Meraviglia,  Böhmischer  Adel.  Enthält  auf  79  Bogen  u.  144 
Tafeln  die  Beschreibung  von  1696  Wappen  von  1273  Geschlechtern  (IV,  9).    1886. 

Kadich,  Dr.  v.,  u.  Blaiek,  Konrad,  Mährischer  Ade.  Enthält  auf  81  Bogen  und 
215  Tafeln  die  Beschreibung  von  2553  Wappen  von  1669  Geschlechtern  (IV,  10).    1899. 

Blazek,  Konrad,  Schlesischer  Adel.  Enthält  auf  37  Bogen  und  82  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  950  Wappen  von  643  Geschlechtern  (IV,  11).    1885. 

Reicherau,  C.  R.  v.,  Csergheö,  G.  v.,  Bäregay,  Oscar  v.,  Siebenbürger  Adel.  Ent- 
hält auf  75  Bogen  und  212  Tafeln  die  Beschreibung  von  2445  Wappen  von  2058  Geschlech- 
tern (IV,  12).    1898. 

Bojniöic,  Dr.  Iv.  v.,  Kroatisch-Slavonischer  Adel.  Enthält  auf  63  Bogen  und  176  Tafeln 
die  Beschreibung  von  2079  Wappen  von  1820  Geschlechtern  (IV,  13).    1899. 

Csergheö,  Geza  v.,  Ungarischer  Adel.  Enthält  auf  194  Bogen  und  504  Tafeln  die 
Beschreibung  von  6048  Wappen  von  5509  Geschlechtern  (IV,  15).    1893. 

Csergheö,  G.  v.  und  Csoma,  J.  v.,  Ungarischer  Adel.  Supplementband.  Enthält  auf 
38  Bogen  und  102  Tafeln  die  Beschreibung  von  1219  Wappen  von  1298  Geschlechtern  (IV, 
15).    1894. 

Hefner,  Tit.  v.,  Bürgerliche  Wappen.  Enthält  auf  19  Bogen  und  100  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  2000  bürgerl.  Familienwappen  (V,  1).    1857. 

Derselbe,  Bürgerliche  Wappen.  Enthält  auf  15  Bogen  und  100  Tafeln  die  Beschreibung 
von  2000  bürgerl.  Familienwappen  (V,  2).    1873. 

Hildebrandt  u.  Seyler,  G.  A.,  Bürgerl.  Wappen.  Enthält  auf  24  Bogen  u.  100  Tafeln 
die  Beschreibung  von  2000  bürgerl.  Familienwappen  (V,  3).    1888. 

Seyler,  G.  A„  Bürgerliche  Wappen.  Enthält  auf  24  Bogen  und  100  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  2000  bürgerl.  Familienwappen  (V,  4).    1890. 

Derselbe,  Bürgerliche  Wappen.  Enthält  auf  23  Bogen  und  100  Tafeln  die  Beschrei- 
bung von  2000  bürgerl.  Familienwappen  (V,  5).    1895. 

Derselbe,  Bürgerliche  Wappen.  Enthält  auf  27  Bogen  und  100  Tafeln  die  Beschrei- 
bung von  1945  bürgerl.  Familienwappen  (V,  6).    1901. 

Derse-lbe,  Abgestorbener  Bayerischer  Adel.  Enthält  auf  52  Bogen  und  196  Tafeln  die 
Beschreibung  von  2402  Wappen  von  1855  Geschlechtern  (V,  7).    1884. 

Mülverstedt,  G.  A.  v.,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  Ost-  u.  Westpreußen. 
Enthält  auf  31  Bogen  u.  80  Tafeln  die  Beschreibung  von  980  Wappen  von  982  Geschlechtern 
(VI,  4).    1874. 

Derselbe,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  und  Mark  Brandenburg.  Enthält 
auf  30  Bogen  u.  72  Tafeln  die  Beschreibung  v.  854  Wappen  v.  823  Geschlechtern  (VI,  5).  1880. 

Derselbe,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  Sachsen.  Enthält  auf  51  Bogen 
und  127  Tafeln  die  Beschreibung  von  1514  Wappen  von  1494  Geschlechtern  (VI,  6).    1884. 

Göckingk,  H.  v.,  Abgestorbener  Nassauischer  Adel.  Enthält  auf  13  Bogen  u.  76  Ta- 
feln die  Beschreibung  von  879  Wappen  von  414  Geschlechtern  (VI,  7).    1882. 

Blazek,  Konr.,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  Schlesien.  I.  Band.  Enthält 
auf  33  Bogen  und  90  Tafeln  die  Beschreibung  von  1074  Wappen  von  483  Geschlechtern 
(VI,  8).     1887. 

Derselbe,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  Schlesien.  II.  Band.  Enthält  auf 
39  Bogen  u.  90  Tafeln  die  Beschreibung  von   1076  Wappen  von  753  Familien  (VI,  8).    1890. 


279 

Derselbe,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  Schlesien.  III.  Band.  Enthält 
auf  45  Bogen  und  108  Tafeln  die  Beschreibung  von  1296  Wappen  von  1028  Familien 
(VI,  8).    1894. 

Mülverstedt,  G.  A.  v.,  Abgestorbener  Preußischer  Adel.  Provinz  Pommern.  Enthält 
auf  31  Bogen  und  73  Tafeln  die  Beschreibung  von  871  Wappen  von  883  Geschlechtern 
(VI,  9).    1894. 

Derselbe,  Ausgestorbener  Mecklenburgischer  Adel.  36  Bogen  u.  79  Tafeln  (VI,  10).  1902. 

Derselbe,  Ausgestorbener  Anhaltischer  Adel.  25  Bogen  u.  55  Tafeln  (VI,  11).  1905. 

Derselbe,  Ausgestorbener  Adel  der  sächsischen  Herzogtümer.  30  Bogen  u.  88  Tafeln 
(VI,  12).  1907. 

Derselbe,  Ausgestorbener  Adel  der  Fürstentümer  Schwarzburg,  zugleich  als  Ent- 
wurf eines  Lexikons  des  früheren  Schwarzburgischen  Adels.  13  Bogen  und  28  Tafeln 
(VI,  13).  1908. 

Hefner,  Titan  v.,  Ergänzungsband.  Enthält  auf  15  Bogen  und  36  Tafeln  757  Notizen 
nebst  338  Wappen  zu  den  Staatenwappen  von  Rußland  und  Baden,  zu  dem  Adel  von  Bayern, 
Sachsen,  Schwarzburg,  Waldeck,  Württemberg,  Mecklenburg  und  Tirol  (VII,  1).    1859. 

Blazek,  Konr.,  Ergänzungsband.  Enthält  auf  12  Bogen  und  34  Tafeln  360  Notizen 
nebst  397  Wappen  zu  den  Preußischen  Grafen  und  Freiherren  (VII,  2).    1886. 

Mülverstedt,  G.  A.  v.,  Ergänzungsband.  Enthält  auf  29  Bogen  und  72  Tafeln  die  Be- 
schreibung von  862  Wappen  von  862  Geschlechtern  des  Preuß.  Abgestorb.  Adels  und  zwar 
der  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen,  Brandenburg,   Pommern   und  Sachsen  (VII,  3).    1901. 

3.    Die    genealogischen    Taschenbücher. 

Genealogisches  Handbuch  bürgerlicher  Familien,  ein  deutsches  Geschlechter- 
buch herausgegeben  von  Bernhard  Koerner,  mit  Zeichnungen  von  Ad.  M.  Hilde- 
brandt und  anderen.  Jetzt  Verlag  von  C.  A.  Starke  in  Görlitz.  Der  15.  Band 
(1909)  enthält  auch  ein  Verzeichnis  derjenigen  Geschlechter,  deren  Stammbaum 
in  den  bisher  erschienenen  Bänden  enthalten  ist. 

Genealogisches  Taschenbuch  der  adligen  Häuser,  Brunn,  Verlag  von  Irrgang. 
19  Bände  in  kl.  8.  Der  19.  Band  (1894)  dieses  zuletzt  von  Alexander  Freiherrn 
von  Dachenhausen  bearbeiteten  Taschenbuches  enthält  außer  einem  Anhang 
„Verzeichnis  der  bayerischen  Personal-Ritter"  ein  Verzeichnis  sämtlicher  in  diesen 
19  Jahrgängen  enthaltenen  Familien -Artikel. 

Genealogisches  Taschenbuch  des  Uradels.  Zwei  Bände  in  gr.  8.  Brunn,  Verlag 
von  Frdr.  Irrgang,  1891  — 1893.  Diese  zwei  Bände  sind  von  Alexander  Freiherrn 
von  Dachenhausen  bearbeitet.  Der  zweite  Band  enthält  ein  Register  über  alle 
in  diesen  zwei  Bänden  abgehandelten  Familien. 

Jahrbuch  des  deutschen  Adels,  herausgegeben  von  der  Deutschen  Adels- 
genossenschaft. I  1896,  II  1898.  III  1899.  Berlin,  Verlag  von  W.  T.  Bruer. 
Ein  Verzeichnis  der  in  allen  drei  Bänden  behandelten  Geschlechtern  ist  dem  dritten 
Bande  beigegeben. 

Gothaisches  Genealogisches  Taschenbuch  der  adligen  Häuser,  der  in 
Deutschland  eingeborene  Adel  (Uradel).  Gotha,  Justus  Perthes.  8.  Jahrgang 
1907. 

Gothaisches  Genealogisches  Taschenbuch  der  freiherrlichen  Häuser.  Gotha, 
Justus  Perthes.     57.  Jahrgang  1907. 

Gothaisches  Genealogisches  Taschenbuch  der  gräflichen  Häuser.  Gotha,  Justus 
Perthes.     80.  Jahrgang  1907. 


280 

Gothaisches  Genealogisches  Taschenbuch  der  briefadligen  Häuser.  Gotha, 
Justus  Perthes.     1.  Jahrgang  1907.1) 

Genealogisches  Taschenbuch  der  adligen  Häuser  Österreichs.  Wien,  Otto 
Maaß'  Söhne.     Erscheint  seit  1905. 

4.    Familiengeschichtliche    Zeitschriften. 

Gegenwärtig  erscheinen  folgende  heraldische  und  genealogische  Zeitschriften: 

1.  Der  deutsche  Herold.  Zeitschrift  für  Wappen-,  Siegel-  und  Familien- 
kunde, herausgegeben  vom  Verein  „Herold"  in  Berlin. 

2.  Vierteljahrsschrift  Herold.  Vierteljahrsschrift  für  Heraldik,  Sphragistik 
und  Genealogie,  (später)  für  Wappen-,  Siegel-  und  Familienkunde,  herausgegeben 
vom  Verein  „Herold"  in  Berlin. 

3.  Heraldisch-genealogische  Zeitschrift  der  K.  K.  heraldisch- genealo- 
gischen Gesellschaft  „Adler"  in  Wien,  1871 — 73.  Alsdann  erschienen  als  Jahr- 
buch derselben  Gesellschaft  1874—90,  Neue  Folge  1891  ff. 

4.  „Monatsblatt"  der  K.  K.  heraldisch-genealogischen  Gesellschaft  „Adler" 
in  Wien,  1881  ff. 

5.  Mitteilungen  der  Zentralstelle  für  deutsche  Personen  und  Familiengeschichte. 
Leipzig,  Breitkopf  &  Härtel.     Seit  1906. 

6.  Familiengeschichtliche  Blätter  für  adlige  und  bürgerliche  Geschlechter, 
herausgegeben  von  O.  v.  Dassel  (f  1908),  seit  Oktober  1908  fortgesetzt  von  C. 
Frhr.  v.  Rodde. 

7.  Heraldisch-genealogische  Blätter  für  adlige  und  bürgerliche  Geschlechter. 
Monatsschrift,  herausgegeben  von  Oehlenhring  und  Th.  von  Kohlhagen  in 
in  Bamberg.     Organ  des  Vereins  St.  Michael. 

8.  „Heraldische  Mitteilungen".  Organ  des  Vereins  „Zum  Kleeblatt"  in  Hannover. 

9.  Frankfurter  Blätter  für  Familiengeschichte,  herausgegeben  von  K.  Kiefer. 
Frankfurt  a.  M.     Seit  1908. 

10.  Archiv  für  Stamm-  und  Wappenkunde.  A.  Wellers  Verlag.  Kahla 
in  Thüringen.  Herausgegeben  von  Gebr.  Vogt,  Papiermühle  bei  Rohda  S.  A. 
Parallelausgabe  für  die  Mitglieder  des  Vereins  „Roland"  unter  den  Titel:  Roland, 
Monatsschrift  des  Roland-Vereins  zur  Förderung  der  Stammkunde  (Archiv  für 
Stamm-  und  Wappenkunde),  nebst  der  zugehörigen  Vereinsbeilage  „Roland,  Verein 
zur  Förderung  der  Stammkunde". 

11.  Jahrbuch  für  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik  (der  Ostseepro- 
vinzen).    Mitau.     Seit  1901. 

12.  Sauerländisches  Familienarchiv.  Mitteilungen  zur  Geschichte  der 
westfälischen  Geschlechter.  Herausgegeben  von  Franz  Honseimann  in  Pader- 
born.    Druck  von  Ferdinand  Schöningh  in  Paderborn. 

13.  „De  Wapenheraut".  Maandblad  gewijd  van  Geschiedenis,  Geslacht- 
Wapen-  ond  Heidkunde,  ens.,  on  der  leiding  van  D.  G.  van  Epen.    s'Gravenhage. 


l)  Kekule  von  Stradonitz,  Zur  Geschichte  der  Gothaischen  genealogischen  Taschen- 
bücher, Deutsches  Adelsblatt  XX,  1902,  S.  803  ff .  und  Adhemar  Baron  von  Linden,  Der 
Uradel  und  die  Gothaischen  genealogischen  Bücher  MAW  3,262  ff.  Perthes,  Julius,  Ge- 
schichte der  Gothaischen  genealogischen  Taschenbücher,  Gotha  1882. 


281 

14.  Allgemeen   Nederlandsche    Familienblad,   Tijdschrift  vor  Geschie- 
denis,  Geslacht-Wapen  en  Zegelkonde,  s'Gravenhage. 

15.  Nederlands  Familie-archief.    Bew.  door  J.  H.  Scheffer.     Rotterdam. 
1878  ff. 

16.  Jaarboek  van  den  Neederlandschen  Adel.     Oisterwyk,   genealogisch    en 
heraldik  archief. 

17.  „De  Neederlandsche  Heraut".    Tijdschrift  op  het  gebied  v.  geslacht-, 
wapen-  an  zegelkunde.     s'Gravenhage. 

18.  Maandblad    van    het    genal.  -  herald,    genootschap    de    Neederlandsche 
Leeuw.     s'Gravenhage. 

19.  Personalhistorisk  Tidskrift,    udgivet  af  Samfundet  vor  Dansk-Norsk 
Genealogi  og  Personalhistorie  ved  G.  L.  Wad,  Kobenhavn. 

20.  Personalhistoriske    Samlinger   udgivne  af  Th.  Hauch-Fausboll.   K0- 
benhavn,  A.  Rosenbergs  Bogtrykkeri. 

21.  Personalhistorisk  Tidskrift,  utgifven  af  Svenska  autograf  sälls  kapet, 
Stockholm  (Vierteljährlich). 

22.  Arkiv  vor  Genealogi  og  Heraldik,  Samlinger  til  Dansk  Personal-  og 
Familie-Historie.     Torkil  Baumgartens  Forlag.     Aarhus. 

23.  Schweizer  Archiv  für  Heraldik,  Archives  Heraldiques  Suisses,  Neu- 
chätel.     Redaktion:  Maurice  Tripet. 

24.  The  Genealogist.  A  quaterly  Magazine  of  Genealogical,  heraldic  and 
antiquarian  research.     Edited  by  H.  W.  Forsyth.     Harwood.     London. 

25.  Miscellanea  Genealogica  et  heraldica.  Edited  by  Mitchell  Hughes  & 
Clarke.     London. 

26.  The  Association  for  the  preservation  of  memorials  of  the  dead  in  Ire- 
land,     Seit  1888  (Dublin,  Kildare  Street  17).     Halbjahrsjournal. 

27.  „Bulletin"  da  la  societe  heraldique  et  genealogique  de  France,  Paris. 

28.  Revue  heraldique.     Paris. 

29.  „Giornale  araldico-genealogico-diplomatico"  pubblicato  per  cura 
della  R.  accademia  araldica  Italiana.     Pisa  1873  ff. 

30.  Rivista  araldica.     Organ  des  Collegio  araldico.     Roma.     Seit  1893. 

31.  „Turul",  Organ  der  ungarischen  heraldischen  und  genealogischen  Ge- 
sellschaft.    Budapest. 

32.  Vistes  zowic  mjesecnik  za  Genealogijn,  Biografiju,  Heraldiku  i  sfragistiku. 
Herausgegeben  von  Emil  Laszowski.     U.  Zagrebu. 

33.  Genealogiai  Füzetek  czalädtörteneti  folydicat.     Kolosvar. 

Von  älteren  derartigen  Zeitschriften  seien  folgende,  jetzt  nicht  mehr  erschei- 
nende, genannt: 

Archiv  für  Geschichte,  Genealogie,  Diplomatik  und  verwandte  Fächer. 
Stuttgart  1846/47. 

Le  Heraut  d'armes,  revue  internationale  d'historie  et  d'archeologie  herald. 
Bruxelles,     1869  ff. 

HeraldiekeBibliotheek.  Tijdschrift  voor  Wapen-,  geslacht-,  zegel-  en  penning- 
kunde,  von  J.  B.  Rietstap,  Haag  1872  ff. 

Außerdem  gibt  es    noch  Zeitschriften,    die    für    die  Geschichte    der  Familien 


282 

eines  einzelnen  Namens  gelten.  So  umfassen  die  Zeitschriften  „Haus  Gerlach, 
Monatsschrift,  begründet  von  Christian  Gotth.  Gerlach,  früher  in  Kommission 
C.  A.  Starke  in  Görlitz,  seit  1889  zu  beziehen  durch  die  Buchhandlung  des 
Missionshofes  in  Weißenhöhe,  und  „Klemms  Archiv"  alle  Träger  der  Namen 
Gerlach  und  Klemm,  auch  wenn  sich  eine  Verwandtschaft  derselben  nicht  nach- 
weisen läßt.     Ich  erwähne  hier  noch  beispielsweise: 

Verbandsblätter  der  Familien  Mathesius  —  Matthesius  —  Matthä- 
suis  usw.     Druck  von  Aug.  Haufe  in  Gautzsch.     Seit  1908. 

Mitteilungen  aus  dem  Mitzschke'schen  Familienverband.  Weimar, 
bei  A.  Zuckschwerd.     Seit  1908.  (Schriftleiter  Paul  Mitzschke  in  Weimar.) 

Wapler's  Familienblatt.  Vereinsblatt  des  Waplerbundes.  Leisnig,  Druck 
von  Herrn.  Ulrich  (Wölbling  &  Feiste). 

5.  Genealogische  Antiquariate: 

Alicke,  Paul,  Dresden,  Grunaer  Str.  19,  Kupferstiche  und  Handzeichnungen. 
Bangel  &  Schmidt  (Otto  Petters),  Universitätsbuchhandlung  und  Antiquariat. 

Heidelberg,  Leopoldstr.  5. 
Beck,  Carl,  Leipzig,  Inselstraße  18. 

Frensdorff,  Ernst,  Berlin  SW  11,  Königsgrätzer  Straße  44. 
Fussingers  Buchhandlung,  Berlin  W  35,  Steglitzer  Straße  26. 
Gilhofer  &  Ranschburg,  Antiquariat,  Wien  I,  Bognergasse  2. 
Gouda,  Quint-Ainheim. 
Gsellius'sche  Buch-,  Antiquar-  und  Globenhandlung  (F.  W.  Linde),  Berlin  W  8, 

Mohrenstr.  52. 
Hiersemann,  Karl  W.,  Leipzig,  Königstr.  3. 
Kampffmeyer,  Th.,  Berlin  SW  48.,  Friedrichstraße  20. 
Kubasta  &  Voigt,  Antiquariat,  Wien  I,  Sonnerfelsgasse  15. 
List  &  Francke,  Buchhandlung  und  Antiquariat,  Leipzig,  Thalstraße  2. 
Lüneburg,  Dr.  H.,  Sortiment  und  Antiquariat.     München,  Karlstraße  4. 
Meyer,  Edmund,  Verlag  und  Antiquariat,  Berlin  W  35. 
Meyer,  Friedrich,  Buchhandlung,  Leipzig,  Teubnerstraße  16. 
Nijhoff,  Martinius,  Haag,  Nobelstraat  18. 
Raustein,  Albert,  Zürich  (Schweiz),  Rämistraße  25. 
Rosenthal,  Ludwig,  München,  Hildegardstraße  16. 
Schmalz,  A.,  Antiquariat.     Nürnberg,  Albrecht-Dürer-Platz  3. 
Scholz,  Wilh.,  Antiquariat.     Braunschweig,  Ehrenbrechtstraße  4. 
Schöningh,  Ferd.,    Buchhandlung    und   Antiquariat.     Osnabrück,   Domhof. 
Siegismund'sches  Sortiment  und  Antiquariat,  Berlin  W  66,  Mauerstraße  68. 
Stargardt,  J.  A.,  Verlagsbuchhandlung  und  Antiquariat,  Berlin  W  35,  Lützow- 

straße  47. 
van  Stockum's  Antiquariat,  Haag,  Buitenhof  36. 
Weigel,  Oswald,  Leipzig,  Königstraße  1. 

Vgl.  außerdem:  Adreßbuch  des  deutschen  Buchhandels  und  verwandter  Ge- 
schäftszweige (erscheint  jährlich).     2.  Teil:  Antiquariate. 


283 

6.  Verzeichnis  von  Herren,  welche  genealogische  Nachforschungen 
gegen  Entgelt  übernehmen:1) 

Anhalt. 
Meier,  O.,  Küster  a.  d.  Schloßkirche  St.  Aegidien,  Bernburg  a.  S. 
Wolf,  Max,  Lehrer,  Roßlau. 

Baden. 
Derschau,  Friedrich,  Beamter,  Mannheim  D.  1.  11. 
Eggensperger,    Karl,   Zollverwalter   (gegen   Erstattung  der  Auslagen),  Hilsbach  b. 

Bruchsal. 
Schön,  Theodor,  Schriftsteller,  Stuttgart,  Neckarstraße   46. 
Weiß,  K.  Th.,  Dr.  phil.,  Baden-Baden,  Maria-Viktoria-Straße  15. 

Bayern. 
Gebhardt,  Georg,  Nürnberg,  Rudolfstraße  7. 
Kohlhagen,  H.  von,  Bamberg,  Villa  Falkenstein. 

(Nur  in  besonderen  Fällen;  dagegen  jederzeit  Entwürfe  von  Familienwappen 
und  heraldische  Richtigstellung  solcher.) 
Limbacher,    Hans,  Genealoge,    Deutsche  Univ.- Kunstanstalt,  Archiv    f.  Stamm-  u. 

Wappenkunde,  Nürnberg,  Ludwig-Feuerbach-Straße  23  a. 
Sauer,  Fr.,  Magistratsoffiziant,  Nürnberg,  Frauentormauer  60. 
Werneck,  Fr.,  Kgl.  Archivfunktionär,  München,  Maximilianstraße  41  IV. 
Zierer,  Josef,  Buchhalter,  Nürnberg,  Künhoferstraße  30. 

Braunschweig. 
Schmidt,  Pastor,  Braunschweig,  Leonhardstraße  39. 

Bremen. 
Bohls,  Dr.,  Lehe,  Hafenstraße  6. 
Krönig,  Fr.,  Bremen,  Kronenstraße  22. 


l)  Zum  Teil  entnommen  dem  Mitgliederverzeichnis  des  Roland,  Vereins  zur  Förde- 
rung der  Stammkunde,  und  mit  Zusätzen  versehen.  Da  sich  Geistliche  und  Archivare 
teilweise  (vgl.  oben  Seite  18,  19  und  weiter  unten  unter:  Archive,  vgl.  Register)  dem 
Familienforscher  versagen,  so  kann,  namentlich  wenn  dieser  nicht  selbst  auf  Reisen  zu 
gehen  vermag,  schon  die  Aufstellung  des  Stammbaumes  in  neuerer  Zeit  ins  Stocken  geraten, 
wenn  sich  nicht  Personen  finden,  die  für  Geld  und  gute  Worte  bereit  sind,  einschlagende 
Arbeiten  zu  übernehmen.  Für  Auszüge  aus  Kirchenbüchern  neuerer  Zeit  und  Abschriften  aus 
neueren  Akten  ist  eine  paläographisch-historische  Fachbildung  nicht  erforderlich.  Es  genügt 
gewissenhafte  Sorgfalt  im  Exzerpieren  und  Kopieren.  An  Herren,  die  hier  hilfreich  ein- 
greifen und  sich  unter  Umständen  äußerst  nützlich  machen  können,  ist  betreffs  der  im  Text 
abgedruckten  Liste  in  erster  Linie  gedacht  worden.  Der  Verfasser  dieses  Buches  weiß  aus 
Erfahrung,  wie  hocherwünscht  der  Nachweis  solcher  Arbeitskräfte  ist,  und  wollte  daher  die 
obige  Liste  trotz  ihrer  Lücken  nicht  zurückhalten.  Wer  schwierigere  Aufgaben  gelöst  zu 
haben  wünscht,  wird  aus  den  obigen  Adressen  schon  von  selbst  wenigstens  teilweise  er- 
messen, ob  er  den  genannten  Personen  für  seine  speziellen  Zwecke  einen  Auftrag  geben 
kann.  Im  Zweifelsfall  wende  man  sich  an  einen  der  familiengeschichtlichen  oder  lokalhisto- 
rischen Vereine  (vgl.  Register)  oder  an  einen  angesehenen  Fachmann  mit  der  Bitte  um  Nach- 
weis von  Arbeitskräften.  Nützliche  Verzeichnisse  von  Berufsgenealogen  geben  die  Bücher 
von  Alfred  und  Botho  Freiherren  von  Eberstein  und  Chas.  A.  Bernau  (vgl.  unter:  Handapparat 
des  Familienforschers). 


284 

Elsaß-Lothringen. 
Räuber,  E.,  städt.  Archivsekretär,  Stadtarchiv,  Straßburg,  Spitalplatz  8. 
Teichmann,  Dr.,  Bibliothekar,  Straßburg,  Knoblochgasse  18,  II. 

Hamburg. 
Schiller,  Chr.  Wilhelm  von,  Hamburg,  Gr.  Burstah  46. 

Hessen. 
Has,  Wilhelm,    Dr.  med.,    Stabsarzt,  Diedenhofen    i.  Lothr.  (nur   ehemalige  Land- 
grafschaft bezw.  Kurfürstentum  Hessen-Cassel). 
Welcker,  Karl,  Privatbeamter,  Oberleutnant  a.  D.,  Düsseldorf,  Scheibenstr.  23  I. 

Lippe. 
Schwanold,  Seminarlehrer,  Detmold. 

Lübeck. 
Björkman,  C.  V.  E.,    Direktor,    Beckergrube    18   (übernimmt   biogr.-genealogische 
Forschungen  in  Deutschland,  Dänemark,  Schweden,  Norwegen,  Finland). 
Mecklenburg-Schwerin. 
Finck,  Georg,  Minist.-Registrator,  Schwerin  i.  M.,  Augustusstraße. 

Mecklenburg- Strelitz. 
Müller,  Archivregistrator,  Neustrelitz,  Elisabethstraße  15. 

Preußen: 
Brandenburg. 
Bötticher,  Amtsgerichtsrat,  Frankfurt  a.  O.,  Lessingstraße  6. 
Fischer,  Rechtsanwalt  a.  D.,  Berlin  NW  67,  Elberfelderstraße  4. 
Hampf,  Walter,  stud.  jur.,  Potsdam,  Margaretenstraße  35. 
Perwitz,  Küster  an  der  Nikolaikirche,  Spandau. 
Schellwitz,  Hauptmann,  Berlin  NW.,  Scharnhorststraße  42. 
Seuberlich,  Erich,  Berlin-Südende,  Mittelsraße  15,  II. 

[Nachforschungen   in  Berlin,    Mark  Brandenburg,    besonders   auch  Rußland.] 
Weiß,  Curt,  Kriminalkommissar,  Leutnant  a.  D.,  Steglitz  bei  Berlin,  Kantstraße  16. 
Weißenborn,  Oberstleutnant  a.  D.,  Friedenau-Berlin,  Rönnebergstraße  15. 
Wolberg,  Küster,  Woldenberg  i.  d.  Neumark. 

Hannover. 
Fieker,  Dr.,  Gerichtsassessor,  Hannover-List,  Ferdinand-Wallbrecht-Straße  26. 

(Gegen  Erstattung  der  bloßen  Auslagen.) 
Linke,  Wilhelm,  Sekretär  der  Königl.  Provinzialbibliothek,  Hannover,  Am  Archiv  1. 
Lorme,  Eduard  de,  Hannover,  Spittastraße  28,  I. 

Hessen-Nassau. 
Fey,  Hilfsarbeiter  der  Landesbibliothek,  Kassel. 
Kiefer,  Karl,  Frankfurt  a.  M.-Sachsenhausen,  Schulstraße  10. 
Welcker  (s.  Hessen). 

Ostpreußen. 
Balzer,  F.,  Expedient  der  königl.  Universitätsbibliothek,  Königsberg  i.  P. 
Braun,  Superintendent,  Angerburg  i.  Ostpr. 


285 

Pommern. 
Coppius,  Karl,  Kanzleirat,  Stralsund,  Langestraße  26. 
Heller,  Otto,  Küster,  Gollnow  i.  P. 
Stubenrauch,  P.,  Rendant,  Stettin,  Pagenstraße  4/5. 

Posen. 
Oesterle,  Küster  a.  d.  ev.  Kirche,  Gnesen. 

Rheinprovinz. 
Berg  jun.,  Carl  von,  Düsseldorf,  Bilker-Allee  85,  I. 
Bergfried,  August  Theod.,  Pastor,  Hückeswagen,  Kreis  Lennep. 
Clement,  Karl,  Elberfeld,  Prinzenstraße  30. 
Haupt,  H.,  Aachen,  Mariabrunnstraße  40. 

Rech,  Hubert,  Beamter  des  Standesamtes  Bonn,  Bonn,  Josefstraße  64. 
Schulz,  Karl,  Elberfeld,  Gerstenstraße  16. 

Sachsen. 
Birkefeld,  Lehrer,  Mühlhausen  in  Thüringen,  Lindenbühl. 
Rogge,  Halle  a.  S.,  Magdeburgerstraße  40. 
Schmidt,  Sangerhausen,  Alte  Promenade  4. 
Schmidt,  Georg,  Pastor  em.,  Halle  a.  S. 
Siegling,  W.,  Lehrer,  Sömmerda. 
Zander,  Hauptlehrer  a.  D.,  Cracau  bei  Magdeburg,  Breitestraße  12. 

Schlesien. 
Heyer,  A.,  Dr.,  Breslau,  Blücherstraße  19. 

Schleswig-Holstein. 
Gätzke,  Kirchenassistent,  Kiel,  Kirchhofsallee  72,  I. 
Jürgensen,  N.,  Oberratssekretär,  Kiel,  Boninstraße  32,  pari 
Mannau,  Stadtsekretär,  Kiel,  Eckernförderstraße  6,  III. 
Weidler,  Oberlehrer  Dr.,  Altona-Ottensen,  Hohenzollernring  65. 

Westfalen. 
Barich,  Lehrer,  Dortmund,  Löwenstraße  10. 

Honseimann,  Franz,  Herausg.  des  Sauerländischen  Familienarchivs  (nur  im  Gebiet 
d.  alten  Herzogtums  Westfalen),  Paderborn,  Jühengasse  6. 

Westpreußen, 
von  Flans,  Superintendent,  Marienwerder  i.  Westpr. 


Reuß   ä.  L.  u.  j.  L. 
Drechsler,  Standesbeamter,  Greiz,  Pohlitzerstraße  50. 

Königreich  Sachsen. 
Opitz,  Emil,  Sekretär  a.  D.,  Dresden,  Falkenstraße  8,  III. 
Uhlman  (Schriftstellername  auch:  Uhlman-Uhlmannsdorf),  Chemnitz. 

Sachsen-Altenburg. 
Lots,  Dr.,  Rechtsanwalt,  Notar,  Altenburg,  Gartenstraße  4. 

Sachsen-Coburg-Gotha. 
Spielberg,  Stadtkirchner,  Gotha  (f.  kirchl.  Register). 


286 

Sachsen-Meiningen. 
Diez,  Hermann,  Lehrer,  Meiningen,  Am  Frauenbrunnen   11. 

Sachsen -Weimar-Eisen  ach. 
Frickmann,  Edwin,  Hauptagent,  Eisenach,  Katharinenstraße  51. 

Schwarzburg- Rudol  stadt. 
Bangert,  Archivrat  Prof.  Dr.,  Rudolstadt. 

Schwarzburg- Sonders  hausen. 
Schmidt,  Hermann,  Rittergutsbesitzer,  Sondershausen. 

Württemberg. 
Fetzer,  Stiftsmesser,  Tübingen,  Münzgasse  5,  III. 
Schön,  Th.,  Schriftsteller,  Stuttgart,  Neckarstraße  46,  p. 
Straub,  Karl,  Hilfsarbeiter  am  Kgl.  Statistischen  Landesamt,  Stuttgart,  Hauptstätter- 

straße  53  b. 
Weißbecker,  H.,   Reutlingen. 

Dänemark. 
Baumgarten,  Torkil,  Buchhändler,  Herausgeber  der  Zeitschrift  „Arkiv  for  Genealogi 

og  Heraldik"  in  Aarhus. 
Genealogisches  Institut,  Kopenhagen  C,  Strandgasse  26. 

Rußland  (Ostseeprovinzen). 
Seuberlich,  Erich,  Berlin-Südende,  Mittelstraße  15,  II. 

Törne,  Gottfried  von,  Stadtarchivargehilfe,  Reval,    Große  Pernausche  Straße  34, 
Quartier  IL 

Schweden. 
Svenska  Arkivbyrän  (Schwedisches  Archivbureau),  Stockholm. 

Österreich -Ungarn. 
Bergl,  Joseph,  Archivbeamter,  Prag-HI,  Waldsteingasse  158. 
Witting,  Joh.  Baptist,  Dr.,  Wien  I,  Rathausstraße  8. 

Schweiz. 
Stiehler,  Karl,  Journalist,  Zürich  I,  Obere  Zäune  20. 
Weps,  Joh.  Hnrch.,  a.  Sekundarlehrer,  Staatsarchiv  Zürich. 

Niederlande. 
Central  Bureau  voor  Genealogie  en  Heraldiek,  Direktor  D.  G.  van  Epen,  's  Graven- 
hage,  Adelheidstraat  188. 

England. 
Chas.  A.  Bernau,  Walton-on-Thames. 
Leo  Culleton,  92  Piccadilly  London. 

Frankreich. 
Vicomte   Reverend,    25    rue   Fontaine,    Paris    IX   (Leiter   des    sehr    angesehenen 

Annuaire  de  la  noblesse  de  France,  fonde  par  Borel  d'Hauterive). 
Archives  de  la  noblesse  et  le  College  heraldique  de  France,  101  rue  de  Miromesnil. 

Italien. 
Olivieri,  Advokat,  Turin. 
Vallardi,  Archivio  Araldico,  Mailand. 


Die  archivalischen  Quellen  des  Familienforschers. 

EI  Inanspruchnahme  der  Archive  zu  familiengeschichtlichen  Zwecken 
möge  man  sich  vergegenwärtigen,  daß  die  Archive  eine  doppelte  Auf- 
gabe haben,  einmal  die  Darreichung  und  Begutachtung  archivalischen 
Materiales  für  Gerichts-  und  Verwaltungszwecke  und  zum  andern  die 
Unterstützung  der  historischen  Studien.1)  In  der  zuletzt  genannten  Beziehung 
muß  zugestanden  werden,  daß  die  wichtigeren,  auf  allgemeine  Fragen  über  Staat 
und  Gesellschaft  gerichteten  wissenschaftlichen  Forschungen  die  Unterstützung  der 
Archive  in  höherem  Maße  verdienen,  als  die  nur  auf  die  Geschichte  einer  einzelnen 
Familie  speziell  bezüglichen  Arbeiten.  Die  Grenze,  bis  zu  welcher  der  Archivar  ohne 
Beeinträchtigung  seiner  höheren  Aufgaben  die  familiengeschichtliche  Forschung  unter- 
stützen kann,  wird  von  den  einzelnen  Archivverwaltungen  verschieden  gezogen2), 


*)  Vgl.  meine  Schriften  „Archivwesen  und  Geschichtswissenschaft",  Marburg  1900,  und 
„Die  Bedeutung  der  Stadtarchive,  ihre  Einrichtung  und  Verwaltung",  Erfurt  1901.  —  Löher, 
F.  v.,  Archivlehre,  Paderborn  1890  (über  dieses  Werk  vgl.  HZ  68,  182).  —  Ermisch,  H., 
„Über  Staats-  und  Stadtarchive",  Freiberg  1882  (in  den  Verhandlungen  des  dortigen  Städte- 
tages). —  Holtzinger,  Georg,  „Katechismus  der  Registratur- und  Archivkunde",  Leipzig  1883. 

2)  Overmann,  Die  Benutzung  der  Archive  durch  die  genealogische  Forschung,  KGV 
1905,  berichtet  diesbezüglich:  „Ich  habe  vor  einiger  Zeit  bei  zahlreichen  Archiven,  vor  allem 
bei  städtischen,  angefragt,  wie  ihre  Praxis  derartigen  (d.  i.  genealogischen)  Wünschen  gegen- 
über sei.  Ich  kann  hier  natürlich  auf  die  in  liebenswürdigster  Weise  mir  erteilten  Antworten 
im  einzelnen  nicht  eingehen.  Nur  das  Gesamtresultat  interessiert  uns.  Und  da  hätte  ich 
allerdings  nicht  erwartet,  in  der  Behandlung  brieflicher  Anfragen  betreffs  Familienforschung 
bei  den  deutschen  Archivaren  eine  so  große  Verschiedenheit  zu  finden,  wie  sie  in  der  Tat 
besteht.  Es  gibt  Archive,  die  sich  auf  Erledigung  derartiger  Anfragen  überhaupt  nicht  ein- 
lassen, sondern  einfach  antworten:  Komm  selbst;  wenn  nicht,  erhältst  du  auch  keine  Aus- 
kunft. Es  gibt  aber  auch  Archive,  die  beinahe  geneigt  sind,  die  Erledigung  auch  umfang- 
reicherer familiengeschichtlicher  Nachforschungen  als  einen  Teil  ihrer  Amtspflichten  anzusehen. 
Es  gibt  dann  Archive,  die  für  diese  Arbeiten  eine  außerhalb  des  Archivs  stehende  geeignete 
Persönlichkeit  an  der  Hand  haben,  die  gegen  Honorar  sehr  gern  die  Nachforschung  über- 
nimmt. Am  verbreitetsten  scheint  freilich  die  Praxis  zu  sein,  die,  soviel  ich  weiß,  bei  den 
meisten  preußischen  Staatsarchiven  gehandhabt  wird.  Das  Archiv  verwendet  auf  die  Erledi- 
gung derartiger  Anfragen  eine  bestimmte,  knapp  bemessene  Zahl  von  Dienststunden;  jede 
darüber  hinausgehende  Nachforschung  kann  nur  dann  erledigt  werden,  wenn  einer  der 
Archivbeamten  sich  bereit  erklärt,  die  Arbeit  außerhalb  der  Dienststunden  gegen  ein  Honorar 
von  drei  Mark  für  die  Stunde  zu  übernehmen.  Das  Honorar  ist  dem  Archiv  einzusenden 
und  wird  durch  den  Vorstand  desselben  dem  betreffenden  Beamten  ausgehändigt."  Der 
„Thüringer  Archivtag",  d.  i.  die  Vereinigung  der   thüringischen  Archivare,   hat   (vgl.  KGV 


288 

der  Familienforscher  hat   in  jedem  Falle  sich   nach  den  bestehenden  Benutzungs- 
ordnungen der  Archive3)  zu  richten. 


1908,  409)  als  Resolution  folgenden  Satz  angenommen,  nach  dem  an  allen  Thüringer  Archiven 
in  Zukunft    verfahren   werden   soll:    „Familiengeschichtliche    Forschungen   werden   von    den 
Archivbeamten  nur  gegen  Entgelt  außerhalb  der  Dienststunden  erledigt.    Die  Arbeitsstunde 
wird  mit  3  M.  berechnet."    Dänemark  und  Norwegen  stellen  sich  den  familiengeschichtlichen 
Studien  gegenüber  freundlicher  als  Deutschland.  Den  Bemerkungen  des  Reichsarchivdirektors 
Dr.  Secher   in  Kopenhagen  KQV  1908,   457 ff.  entnehme  ich   diesbezüglich   folgende  Sätze: 
„Zunächst   mag   betont  werden,   daß   das  Studium   der  Genealogie  bürgerlicher  Familien  bei 
uns  ein  sehr  altes  ist.  Schon  in  den  Jahren  1779  bis  1786  veröffentlichte  der  Kantor  am  Dom 
zu  Roskilde,  Christopher  Giessing,  seine  vier  starken  Quartbände  mit  Biographien  und  um- 
fassenden   Stammbäumen    vieler    „dänischer,    norwegischer    und    isländischer    Jubellehrer", 
Männer  der  Kirche  und  Schule,  die  ihr  50.  Amtsjahr  erlebt  hatten.     In  seiner  Vorrede  zum 
ersten  Bande  bezeichnet  Giessing  denjenigen  als  „bäuerisch,  ja  gemein",  welcher  nicht  mehr 
von  seinen  Vorfahren  weiß  als  die  Namen  von  Vater  und  Mutter.  Von  dem  sagt  er:  „Misere 
senescit   qui   se   nescit."    Der  Bischof  Bloch    und    der  Pastor  Näraae   gaben    1787    bis    1789 
die    Pastorengeschichte    des    Stiftes    Fünen    heraus.     Das    sechbändige  Autorenlexikon   von 
Th.  H.  Erslew  von  1814  bis  1853,  in  den  Jahren  1843  bis  1864  erschienen,  ist  eine  Fundgrube 
von  personenhistorischem   und  genealogischem   Material.     Um   die  Mitte   des   vorigen  Jahr- 
hunderts  kamen   die   vielen   Stammbäume   des  Louis   Lengnick   heraus,   die   ausgezeichneten 
Arbeiten  des  Fr.  Barfod  und  Immanuel  Barfod  über  Pastorengeschichte;  später  die  das  ganze 
Dänemark  umfassende  Pastorengeschichte  des  Pastors  S.  V.Wiberg,  um  nur  einige  Hauptwerke 
zu   nennen.     Darauf  wurde   aber  1879   die  „Gesellschaft  für  dänisch-norwegische  Genealogie 
und  Personengeschichte"  gebildet,  die  eine  jetzt  5  Serien  und  27  Bände  umfassende  Zeitschrift 
herausgegeben   hat.    In   dieser  sind  sehr  viele  Stammbäume  und  anderes  personengeschicht- 
liches Material,   auch  personenhistorische  Abhandlungen  mitgeteilt  worden,   und  dadurch  ist 
ein  großer  Einfluß  auf  die  Bearbeitung  der  Personen-  und  Familiengeschichte  überhaupt  aus- 
geübt worden.     In  Dänemark  sowohl  als  in  Norwegen  ist  in  den  letzten  25  Jahren  eine  Un- 
zahl von  teilweise  mit  Bildern  reich  gezierten,  ausgezeichnet  gearbeiteten  Familiengeschichten 
und  Stammbäumen  erschienen.   Dieses  Resultat,  diese  reiche  Produktion,  ganz  besonders  auf 
dem  Gebiete   der  bürgerlichen  Familien-  und  Personengeschichte  ist   nur  erreicht  worden 
durch   die  Liberalität  und   das  Entgegenkommen,   dessen  die  Personenforschung  sich  in  den 
letzten  50  Jahren  bei   unseren  wechselnden  Archivverwaltungen   zu  erfreuen   gehabt  hat.     Es 
gibt   bei   uns   keine  Fälscher  von  Stammbäumen,   obgleich   es   bei   uns  Männer  wie  Frauen 
gibt,   welche   die   Beschäftigung   mit   Personengeschichte   und   das  Ausarbeiten   von   Stamm- 
bäumen  und   Familiengeschichten  gegen   Honorar   als   Beruf  gewählt   haben.     Ob   nun   die 
Forscher  von  Familiengeschichte  ihre  Studien  aus  Liebhaberei  oder  als  Beruf  treiben,  ob  sie 
Ausländer  oder  Einheimische  sind,  hat  für  unsere  Archivverwaltungen  keinen  Unterschied  ge- 
macht. Jeder  ernste  und  gewissenhafte  Forscher  der  Personen-  und  Familiengeschichte  genießt 
bei  uns  dieselbe  Unterstützung  und  erhält  die  nötigen  Anleitungen  in  gleicher  Weise  wie  jeder 
andere  Geschichtsforscher,  und  von  Nachweis  irgend  eines  rechtlichen  Interesses  ist  durchaus 
keine  Rede.     Es  wird   auch  nie   bei  uns  verlangt,  daß  der  Genealoge  die  Erlaubnis  der  be- 
treffenden Familie,  sich  mit  ihrer  Geschichte  beschäftigen  zu  dürfen,  vorzeigen  muß.   Daraus 
ist  bei  uns  niemals  irgend  ein  Übel  entstanden,  und  ich  sehe  nicht  ein,  daß  ein  solches  Ver- 
langen seitens  einer  Archivverwaltung  gestellt  werden  muß.  Gegen  unpassende,  die  Interessen 
einer  Familie  schädigende  Publikation  schützt  das  Strafgesetz  genügend,  und  selbstverständlich 
werden    z.  B.  Kriminalakten   und    dergleichen   nicht    dem    ersten    besten  vorgelegt.     Die  Be- 
nutzung aller  für  seine  Zwecke  verwendbaren  Fonds,  insofern  sie  überhaupt  zugänglich  sind, 
steht  daher  dem  Genealogen  frei.  Dieses  gilt  natürlich  insbesondere  von  den  Kirchenbüchern, 
die  jetzt  in  unseren  Landesarchiven  gesammelt  sind.  (Abgegeben  sind  alle  Kirchenbücher  bis 
etwa  1814;  ferner  von  den  Landgemeinden  das  von  den  Küstern  geführte  Exemplar  bis  1891 
inklusive;   von   den  Stadtgemeinden   des  Küsters  Exemplar,   wenn   30  Jahre   vergangen   sind, 
nachdem  ein  Band  ausgeschrieben  ist.)     Ebenso  von   den  für  Kultur-  und  Familiengeschichte 


289 

Unerläßliche  Vorbedingung  für  eine  Archivbenutzung  zur  Familienforschung1) 
ist,  daß  ihr  die  Durchsicht  des  gesamten  gedruckten  Materiales  vorhergegangen  ist. 


so  ungemein  wichtigen  Akten  der  Nachlaßbehandlung.  Aber  auch  die  handschriftlichen 
personenhistorischen  und  genealogischen  Sammlungen  unserer  Archive  dürfen  nach  Belieben 
ausgenutzt  werden.  Ich  nenne  u.  a.  die  großen  handschriftlichen  Sammlungen  zur  dänisch- 
norwegischen Adelsgeschichte  von  Klevenfeld,  Benzon  und  andere;  die  77  Quartbände  um- 
fassenden mit  Registern  über  Familiennamen  versehenen  Auszüge  des  obengenannten  Lengnick 
aus  einem  großen  Teil  der  dänischen  Kirchenbücher  vor  1814;  der  übrige  handschriftliche 
Nachlaß  dieses  Genealogen  und  des  die  Personengeschichte  der  Gymnasiallehrer  besonders 
bearbeitenden  Professors  F.  Hundrups;  die  Sammlungen  der  gewesenen  genealogisch-biogra- 
phischen Gesellschaft  und  die  des  früheren  historisch -genealogischen  Archivs  des  Königl. 
Ordenskapitels,  die  sich  jetzt  alle  in  unserem  Reichsarchiv  befinden.  Die  norwegische  Archiv- 
verwaltung stellt  sich  gegenüber  der  Familiengeschichtsforschung  wie  die  dänische,  und  wenn 
wir  in  Dänemark  und  Norwegen  keine  Genealogenschwindler  haben,  wird  die  Ursache  eben 
die  sein,  daß  das  überhaupt  zugängliche  genealogische  und  biographische  Material  in  den 
Archiven  für  alle  benutzbar  ist  und  daß  keiner  je  verhindert  worden  ist,  sich  fachmännisch 

und  berufsmäßig  mit  genealogischen  Untersuchungen  zu  beschäftigen Aus  dem  angeführten 

folgt  weiter,  daß  der  mir  gegenüber  gemachte  Einwand  nicht  haltbar  ist,  daß  die  Genealogie 
der  ganz  privaten  Familien  keinen  anderen  als  die  Familienmitglieder  selbst  angeht  und  daß 
die  Archivare  deshalb  zu  überwachen  haben,  daß  nicht  Unbefugten  eine  Einsicht  in  die  genea- 
logischen Verhältnisse  einer  Familie  gestattet  werde.  Selbstverständlich  müssen  die  Archivare 
darauf  aufmerksam  sein,  daß  Akten  nicht  vorgelegt  werden,  durch  deren  Benutzung  jetzt 
lebende  Privatpersonen  in  ihren  berechtigten  Interessen  gekränkt  werden  können,  aber  weiter 
kann  keine  Verpflichtung  der  Archivare  gehen,  und  ein  Interesse,  das  darauf  ausginge,  daß 
die  Genealogie  ihrer  Vorfahren  nicht  erforscht  und  für  historische  oder  kulturhistorische 
Zwecke  nicht  ausgenutzt  werden  dürfe,  kann  einer  bürgerlichen  Familie  nicht  mehr  zuerkannt 
werden  als  den  königlichen,  fürstlichen  und  adeligen  Geschlechtern,  mit  deren  Familienver- 
hältnissen sich  alle  Welt  beschäftigt.  Es  ist  nicht  zu  bestreiten,  daß  alle  Wahrzeichen  darauf 
hinausgehen,  daß  in  den  kommenden  Jahren  die  Bearbeitung  auch  der  Geschichte  bürgerlicher 
Familien  in  Deutschland  einen  großen  Aufschwung  gewinnen  wird.  Man  wird  sich  aber  nicht 
mit  nackten  Stammbäumen  begnügen;  man  wird  auch  Biographisches  von  seinen  Vorfahren 
zusammenzubringen  suchen.  Man  wird  streben,  in  dieser  Richtung  ebensoweit  zu  kommen, 
wie  man  jetzt  in  Dänemark  und  Norwegen  gelangt  ist." 

3)  Vgl.  Pius  Wittmann,  Archivbenutzungsordnungen,  DGB  1.  —  M.  Bär,  Leitfaden 
für  Archivbenutzer.     Leipzig  1896. 

')  Vgl.  die  Thesen  von  Geh.  Archivrat  Dr.  Grotefend  auf  dem  5.  deutschen  Archivtag 
zu  Bamberg  vom  25.  September  1905  und  die  diesbezüglichen  Verhandlungen,  abgedruckt 
KGV  53.  —  A.  Tille,  „Sammlung  und  Verwertung  familiengeschichtlicher  Forschungen", 
KGV  56,  bemerkt,  es  gehe  nicht  an,  grundsätzlich  in  familiengeschichtlicher  Kleinarbeit  nur 
eine  persönliche,  wenn  auch  vielleicht  an  sich  erfreuliche  Liebhaberei  zu  erblicken  und  sie 
demgemäß  zur  „rein  wissenschaftlichen"  Arbeit  in  Gegensatz  zu  stellen.  „Gewis  geben  sich 
heute",  sagt  Tille,  „viele  Personen  Mühe,  näheres  über  ihre  Vorfahren  zu  ermitteln,  aber  es 
ist  nicht  einzusehen,  warum  diese  Leute  an  sich  anders  behandelt  werden  sollen  als  Studenten, 
die  eine  Dissertation  schreiben,  oder  irgendwelche  sonstigen  Forscher."  Andererseits  ist  es 
richtig,  was  Geh.  Archivrat  Dr.  Grotefend  in  der  Debatte  über  den  Vortrag  von  Tille 
(ebenda  Seite  60)  bemerkt,  daß  zwar  die  Familiengeschichte  vom  nationalen  Standpunkte 
aus  zu  fördern  ist,  daß  man  aber  „einen  Schutz  gegen  die  törichten  Fragen  braucht,  welche 
an  Archivare  gestellt  werden".  Mit  Recht  bemerkt  Prof.  Dr.  Bärwinkel,  Direktor  des 
Staatsarchivs  in  Sondershausen,  ebenda  Seite  59,  daß  „die  Anforderungen  an  die  Archivare 
von  privater  Seite,  meist  mit  großer  Unvollkommenheit  gestellt,  schon  ungeheuer  werden". 
Dem  Familienforscher  kann  nicht  dringend  genug  geraten  werden,  etwaige  Anfragen  so 
speziell  als  irgend  möglich  und  nur  nach  Kenntnisnahme  der  einschlagenden  gedruckten 
Literatur  an  die  Archive  zu  richten. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  19 


290 

Sodann  muß  der  Antragsteller,  wenn  er  auf  allseitige  Unterstützung  der  Archive 
rechnen  will,  den  Zweck  seiner  Forschung  genau  angeben:  ob  eine  Familiengeschichte, 
eine  Biographie,  die  Aufstellung  eines  Stammbaumes,  einer  Geschlechterfolge,  einer 
Ahnentafel  oder  nur  der  Nachweis  der  Abstammung  von  einer  bestimmten  Per- 
sönlichkeit beabsichtigt  wird.  Vor  dem  Beginne  der  Archivforschung  muß  eine 
genealogische  Übersicht  des  bereits  dem  Forscher  bekannten  Materiales  dem 
Archive  vorgelegt  werden,  da  nur  hiernach  die  Forschung  zweckentsprechend  ge- 
leitet werden  kann.  Die  häufig  erstrebten  Anknüpfungen  an  notorisch  bereits 
ausgestorbene  Familien  haben,  wenn  nicht  genügende  Beweise  ihrer  Möglichkeit 
erbracht  werden,  von  vornherein  keine  Aussicht  auf  Unterstützung  durch  die 
Archive.  Die  genealogische  Forschung  hat  nicht  aufs  Geratewohl  hin  hier  oder 
dort  einzusetzen,  sondern  systematisch  von  den  jetzt  lebenden  oder  den  zuletzt 
bekannten  Familienmitgliedern  nach  deren  Vorfahren  rückwärts  fortzuschreiten. 
Eignen  Vermutungen  oder  den  häufig  irrigen  Familienüberlieferungen  kann  seitens 
der  Archive  kein  ungebührlicher  Einfluß  gestattet  werden. 

Um  mittelalterliche  Urkunden  lesen  und  insbesondere  die  in  ihnen  —  nicht 
selten  in  großer  Häufigkeit  —  auftretenden  Abkürzungen1)  richtig  auflösen  zu 
können,  muß  man  der  lateinischen  Sprache  mächtig  sein  und  genaue  Kenntnisse 
der  deutschen  Dialekte  besitzen  (vgl.  oben  Seite  152  ff.).  Altfranzösisch,  Alt- 
spanisch, Altnordisch  weichen  sehr  bedeutend  von  den  jetzt  in  den  betreffenden 
Ländern  herrschenden  Idiomen  ab. 

Bei  Benutzung  der  Archive  ist  man  selbstverständlich  an  die  Bürozeiten  ge- 
bunden. Benutzung  über  diese  Zeit  hinaus  in  den  Amtsräumen  des  Archivs 
wird  der  Archivar  nur  in  seltenen  Ausnahmefällen  und  niemals  dann,  wenn  irgend 
welche  Feuersgefahr  für  die  Archivalien  zu  befürchten  wäre,  bewilligen  können.  In 
einer  Anzahl  von  Archiven  ist  jede  Arbeit  eines  Privaten  außerhalb  der  Bürozeiten, 
mag  sie  einen  Zweck  verfolgen,  welchen  sie  wolle,  grundsätzlich  verboten.  Ver- 
sendet können  nach  allgemeiner  Praxis  Archivalien  nur  an  solche  Amtsstellen 
werden,  die  für  feuersichere  Aufbewahrung  und  alleinige  Benutzung  unter  Auf- 
sicht in  den  Diensträumen  einstehen.  Nach  Privatwohnungen  werden  Archivalien 
niemals  versandt.  Einzelne  Archive  versenden  prinzipiell  gar  nichts,  die  meisten 
haben  ein  Jahr  festgesetzt,  von  dem  an  eine  Vorlage  oder  Versendung  entweder 
gar  nicht  oder  nur  mit  ausdrücklicher,  von  Fall  zu  Fall  zu  erteilender  Genehmi- 
gung der  Oberbehörde  erfolgen  kann. 

Nicht  alle  Archivalien  können  jedem  beliebigen  Benutzer  vorgelegt  werden. 
Wenn  die  Vorlage  das  Staatsinteresse  oder  das  berechtigte  Interesse  einzelner 
Korporationen    oder    Personen    zu    verletzen    geeignet   erscheint,   wird   sie  unter- 


x)  Praktisch  sind  A.  Capelli,  Lexicon  abbreviaturarum.  Wörterbuch  Lateinischer  und 
Italienischer  Abkürzungen  (Webers  illustr.  Katechismen  53),  Leipzig  1901,  und  C.  Paoli,  Le 
abbreviature  nella  paleografia  Latina  del  medio  evo.  Firenze  1891.  Deutsche  Übersetzung  von 
R.  Lohmeyer,  Die  Abkürzungen  in  der  Lateinischen  Schrift  des  Mittelalters.  Innsbruck  1892. 
Das  bei  weitem  beste  Verzeichnis  und  Erläuterungswerk  betreffend  handschriftliche  Ab- 
kürzungen ist  J.  L.  Walter,  Lexicon  diplomaticum  Göttingen  1745,  später  wiederholt  aufge- 
legt. Es  gehört  zum  eisernen  Bestand  aller  Archivbibliotheken,  kommt  aber  nur  sehr  selten 
in  den  Handel  und  ist  sehr  teuer. 


291 

bleiben  müssen.  Wer  daher  ein  Archiv  benutzen  will,  muß  unter  Angabe  des 
Studienzweckes  um  eine  Benutzungserlaubnis  einkommen.  In  den  meisten  Staaten 
werden  bei  Erteilung  solcher  Erlaubnis  besondere  Vorsichtsmaßregeln  beobachtet. 
Die  zur  Erteilung  der  Benutzungserlaubnis  befugte  Behörde  sucht  sich  zu  ver- 
gewissern, ob  der  Gesuchsteller  eine  vertrauenswürdige  Person  ist  und  nicht  etwa 
die  Benutzung  eines  Archivs  anstatt,  wie  er  angegeben,  zur  Erledigung  rein  wissen- 
schaftlicher Aufgaben  vielmehr  zu  dem  Zwecke  erbittet,  um  aus  den  Akten  des- 
selben oder  aus  den  auf  Grund  derselben  erworbenen  Kenntnissen  Rechtsansprüche 
gegen  andere  Personen  herzuleiten  und  dieselben  auf  dem  Rechtswege  geltend  zu 
machen.1) 

In  Preußen  muß  Genehmigung  zur  Archivbenutzung  in  manchen  Fällen  vom 
Präsidenten  des  Staatsministeriums  erbeten  werden.  Die  Vorstände  der  Provinzial- 
archive  können  nur  vor  dem  Jahre  1700  datierende  Stücke  ohne  weiteres  vorlegen, 
im  übrigen  entscheidet  der  Direktor  der  Staatsarchive  oder  der  Oberpräsident  der 
Provinz.  Archivalien  nach  1800  sind  von  Benutzung  ausgeschlossen,  sofern  nicht 
das  Staatsoberhaupt  von  Fall  zu  Fall  letztere  gestatten  will.  Über  alle  Gesuche 
von  „Ausländern"  (d.  h.  „Nicht-Reichsangehörigen")  entscheidet  der  Präsident  des 
Staatsministeriums.  Benutzung  von  Akten  zu  prozessualen  Zwecken  ist  nur  auf 
ein  Editionsansinnen  des  zuständigen  Gerichtes  möglich;  und  Benutzung  der  Ar- 
chive bleibt  ausgeschlossen,  sobald  eine  Schädigung  der  Rechte,  Ansprüche  und 
Interessen  des  Königs,  des  Kgl.  Hauses  oder  des  Staates  zu  besorgen  steht. 

In  Bayern  ist  durch  die  neue  Archivbenutzungsordnung  vom  28.  Febr.  1899 
den  Interessen  wissenschaftlicher  Forscher  wie  der  Rechtsuchenden  weitestgehende 
Förderung  zuteil  geworden.  Die  Einsicht  von  Archivalien  vor  dem  Jahre  1801 
hat  nur  dann  zu  unterbleiben,  „wenn  mit  Grund  zu  besorgen,  daß  die  Veröffent- 
lichung des  Ergebnisses  das  Staatswohl  oder  den  religiösen  Frieden  gefährden 
oder  die  gute  Sitte  verletzen  würde".  Der  Vorstand  des  K.  Geheimen  Staats- 
archives  kann  aus  eigenem  Ermessen  alle  Archivalien  vor  dem  Jahre  1800  zur 
Benutzung  vorlegen.  Kommen  Stücke  aus  späterer  Zeit  in  Frage,  so  muß  Ge- 
nehmigung des  Ministeriums  eingeholt  werden.  Zur  Benutzung  des  Geheimen 
Hausarchives  ist  Erlaubnis  der  Krone  erforderlich. 

Im  Königreich  Sachsen  erteilt  die  Direktion  des  Hauptstaatsarchivs  in 
Dresden  die  Erlaubnis  zu  dessen  Benutzung. 

In  Württemberg  sind  die  Gesuche  zum  Zwecke  von  Forschungen  über  Ver- 
hältnisse des  Königlichen  Hauses  und  über  auswärtige  Verhältnisse,  ferner  Ge- 
suche um  Gestattung  umfassender  Benutzung  für  wissenschaftliche  Zwecke  von 
der  besonderen  Ermächtigung  des  Königlichen  Ministeriums  der  auswärtigen  An- 
gelegenheiten abhängig;  die  Beantwortung  historischer  Anfragen  über  einzelne 
Gegenstände  ohne  politische  oder  finanzielle  Bedenken  gestattet  die  Archivdirektion 
des  Königlichen  Geheimen  Haus-  und  Staatsarchivs  zu  Stuttgart.2) 

In  Baden  hat  man   sich  zum  Zwecke  der  Benutzung  des  Haus-  und  Staats- 


*)  Das  Folgende  aus  der  Abhandlung  von  Pius  Wittmann   in  Tille' s  Deutschen  Ge- 
schichtsblättern I,  1900,  Seite  181  ff.  wiederholt. 
a)  Bär,  Leitfaden  für  Archivbenutzer,  S.  9ff. 

19* 


292 

archives  schriftlich  an  dessen  Direktion  zu  wenden.  Eine  Bestimmung  darüber, 
bis  zu  welchem  Jahre  alles  vorgelegt  werden  darf,  existiert  gegenwärtig  nicht 
mehr. 

In  Hessen-Darmstadt  sind  Private,  welche  das  großherzogliche  Haus- und 
Staatsarchiv  benutzen  wollen,  gehalten,  mit  schriftlichem  Gesuche  beim  Ministe- 
rium einzukommen.  Für  Fertigung  von  Urkundenabschriften  und  Auszügen  ist 
höchste  Genehmigung  einzuholen.  Auch  zur  Repertorieneinsicht  bedarf  man 
höherer  Erlaubnis. 

Im  großherzoglich  Mecklenburgischen  Geheimen  und  Haupt-Archiv  zuSchwerin 
ist  die  Benutzung  durch  Private,  wissenschaftliche  Institute,  ja  sogar  durch  Be- 
hörden —  Ministerium,  Kabinett  und  Oberkirchenrat  ausgenommen  —  an  direkt 
oder  durch  Eingabe  der  „Amtsleitung"  einzuholende  Erlaubnis  des  Ministeriums 
des  Innern  gebunden.  In  einzelnen,  bestimmten  Fällen,  namentlich  bei  Gesuchen 
von  Ausschußmitgliedern  des  „Vereins  für  Mecklenburgische  Geschichte",  ent- 
scheidet das  Archiv  aus  eigener  Kompetenz. 

In  Mecklenburg-Strelitz  haben  sich  Auswärtige  an  die  Landesregierung  zu 
wenden;  über  Archivbenutzung  rein  wissenschaftlicher  Natur  entscheidet  der  Vor- 
stand des  Hauptarchivs  zu  Neustrelitz,  im  übrigen  die  Regierung. 

In  Sachsen-Weimar  und  Oldenburg  erteilt  das  Staatsministerium  die  Er- 
laubnis; insbesondere  ist  diese  nötig,  wenn  staatliche  Interessen  berührt  erscheinen. 

In  den  Herzogtümern  Anhalt,  Sachsen -Altenburg,  Sachsen -Koburg- Gotha, 
Braunschweig  und  Sachsen-Meinungen  erteilen  die  Herzoglichen  Staatsministerien 
die  Genehmigung,  ebenso  in  den  übrigen  kleinen  Fürstentümern  die  fürstlichen 
Ministerien  zu  Detmold,  Bückeburg,  Gera,  Rudolstadt  und  Sondershausen;  in 
Greiz  das  Geheime  Kabinett,  in  Schleiz  die  fürstliche  Kammer,  in  Arolsen  das 
Landesdirektorium. 

In  den  Hansestädten  Bremen,  Hamburg  und  Lübeck  steht  die  Genehmigung 
den  Vorständen  der  Archive  zu  oder  wird  von  denselben  vermittelt. 

In  Elsaß-Lothringen  ist  die  Erlaubnis  zur  Benutzung  der  Bezirksarchive  in 
Kolmar,  Metz  und  Straßburg  bei  den  betreffenden  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten 
des  Oberelsaß,  von  Lothringen  bzw.  des  Unterelsaß  einzuholen. 

Bei  städtischen  Archiven  wende  man  sich  an  den  Magistrat.  Im  allge- 
meinen findet  hier  wissenschaftliche  Forschung  ein  weitgehendes  Entgegenkommen. 
In  Köln  z.  B.  gilt  der  Grundsatz,  daß  der  Inhalt  der  Archive  der  wissenschaft- 
lichen Benutzung  zugänglich  gemacht"  und  „die  Repertorien  tunlichst  schnell 
dem  Druck  übergeben"  werden  sollen. 

Die  Erlaubnis  zur  Benutzung  der  Familien-Archive  unserer  großen 
Adelsgeschlechter  ist  vom  Familienoberhaupt  oder  Senior  einzuholen.  Einzelne 
Domanialverwaltungen  (z.  B.  die  Fürstenbergische  in  Donaueschingen)  erheben 
von  den  Benutzern  Gebühren. 

Von  den  deutschen  Archiven  außerhalb  des  Reichs  „zeichnet  sich  das 
K.  K.  Haus-,  Hof-  und  Staatsarchiv  zu  Wien  durch  vernünftige  Grundsätze 
aus".  Der  Direktor  entscheidet  nach  freiem  Ermessen;  gegen  seine  Verfügungen 
steht  der  Rekurs  zum  Staatsministerium  offen. 

In  der  freien  Schweiz  weichen  die  Benutzungsordnungen  der  einzelnen  Kan- 


293 

tone  voneinander  oft  wesentlich  ab.  Hin  und  wieder  verursachen  „fiskalische 
Interessen"  erhebliche  Schwierigkeiten. 

Die  im  Großherzogtum  Luxemburg  geltenden  Gesetze  besagen,  daß 
„Jedermann"  Mitteilung  der  geschichtlichen  Dokumente  des  Archivs  verlangen 
kann  und  enthalten  lediglich  die  Reservation,  daß  „Verwaltungsakten  nur  solchen 
Persönlichkeiten  mitgeteilt  werden  dürfen,  welche  den  Beweis  erbringen,  daß  sie 
ein  legales  Interesse  an  deren  Einsicht  haben". 

In  Rußland  existieren  zu  Moskau,  Petersburg,  Warschau  und  in  anderen 
Städten  reiche,  wertvolle  Archive.  Allgemein  gültige  Benutzungsnormen  gibt  es 
nicht.  Zur  Vorlage  gewünschten  Materials  sind  die  jeweiligen  Direktoren  befugt. 
In  Zweifelsfällen  aber  muß  Genehmigung  des  einschlägigen  Ministeriums  und, 
wo  es  sich  um  Urkunden  des  „Geheimen  Archives"  dreht,  jene  des  Kaisers  selbst 
eingeholt  werden. 

In  Dänemark  steht  die  Benutzung  der  Archive  zu  wissenschaftlichen,  wie 
zu  Rechtszwecken  jedermann  frei.  Kirchenbücher  dürfen  niemals  vor  Ablauf  von 
30  Jahren  eingesehen  werden.  Dagegen  bildet  der  Umstand,  daß  Aufklärungen 
zum  Gebrauche  im  Prozeß  gegen  den  Staat  gewünscht  werden,  kein  Hindernis 
der  Aktenvorlage. 

In  Schweden  sind  die  Archivare  verpflichtet,  „dem  Benutzer  nach  Möglich- 
keit an  die  Hand  zu  gehen".  Unbedingt  von  Benutzung  ausgeschlossen  bleiben 
deponierte  Dokumente,  Protokolle  des  Staatsrates  und  Reichstagsausschusses,  sowie 
diplomatische  Aktenstücke,  welche  jünger  als  50  Jahre  sind. 

In  England  gilt  für  das  „Public  record  office"  zu  London  das  Statut  vom 
25.  März  1895.  Die  Reflektanten  tragen  sich  in  ein  „attendance  book"  ein  und 
präzisieren  auf  einem  Blatt  („a  separate  ticket"),  das  sie  dem  diensttuenden  Be- 
amten einhändigen,  ihre  Wünsche.  Mehr  als  drei  Urkunden-  oder  Aktenprodukte 
gelangen  nie  auf  einmal  zur  Vorlage.  Über  die  vorhandenen  Repertorien  und 
Inventare  liegen  jedermann  zugängliche  Listen  auf.  Darin  nicht  verzeichnete 
Repertorien  können  nur  mit  Genehmigung  des  „deputy  keeper"  unterbreitet  werden. 
Gerichtsdokumente  nach  1760  sind  im  allgemeinen  von  Benutzung  ausgeschlossen. 
Ältere  Stücke  stehen  der  historischen  Forschung  offen.  Für  jeden  einem  Be- 
nutzer erwiesenen  Dienst  werden  Taxen  erhoben. 

Für  das  „Reichsarchiv"  des  Königreichs  der  Ni  ederlande  gilt  der  Grund- 
satz: Jeder  vertrauenswürdige  Mann  —  gleichviel  ob  einheimisch  oder  fremd  — 
hat  ein  Recht  zur  Archivbenutzung.  Um  archivalische  Ausbeute  literarisch  ver- 
werten zu  dürfen,  bedarf  der  Autor  der  Genehmigung  der  den  Archiven  vorge- 
setzten Stellen. 

Im  Königreich  Ungarn  wird  Privaten  nach  Unterbreitung  eines  spezifizierten 
Gesuches  die  Einsicht  möglichst  genau  zu  bezeichnender  Produkte  —  jedoch  nie 
mehr  als  25  auf  einmal  —  zugestanden.  Gegen  ablehnenden  Bescheid  des  Archiv- 
vorstandes steht  Rekurs  zum  Königl.  Staatsministerium  des  Innern  offen.  Reper- 
torien, deren  Einträge  sich  auf  die  Zeit  nach  1740  beziehen,  können  nur  mit 
Ministerialgenehmigung  eingesehen  werden. 

In  Frankreich  legt  man  Dokumente,  die  jünger  als  50  Jahre  sind,  nur 
mit  Ministerialgenehmigung  vor.    Die  Benutzung  diplomatischer  Aktenstücke  nach 


294 

1790  ist  von  der  Erlaubnis  des  Ministeriums  des  Äußeren  abhängig,  Familien- 
papiere privaten  Charakters  bleiben  von  Benutzung  ausgeschlossen,  sofern  nicht 
von  Seiten  der  Angehörigen  hierfür  Zustimmung  erteilt  wird.  Die  Einsicht  ge- 
schriebener Repertorien  ist  nicht  erlaubt. 

In  den  zahlreichen  und  weit  hinaufreichenden  Staats -Archiven  Italiens 
werden  alle  Akten,  ausschließlich  solche  rein  persönlicher  Natur,  als  öffentliches 
Gut  betrachtet  und  sind  jedermann  zugänglich.  Politische  Akten  vor  dem  Jahre 
1815  stehen  unbeschränkter  Einsicht  frei;  Strafakten  können  vorgelegt  werden, 
wenn  seit  der  Urteilsfällung  70  Jahre  verflossen  sind.  Die  Präklusivfrist  für  Ad- 
ministrationsakten beträgt  nur  30  Jahre.  Für  Archivalien  rein  geschichtlichen 
Charakters  besteht  kein  Normaljahr.  Von  jenen  Akten,  die  sich  nicht  in  ihrem 
Gesamtumfange  zur  Vorlage  eignen,  können  mit  höherer  Genehmigung  „Notizen" 
geliefert  werden. 

In  dem  fast  für  alle  Nationen  der  Erde  bedeutsamen  Vatikanischen  Ar- 
chive zu  Rom  spielt  sich  seit  dem  Regierungsantritte  des  Papstes  Leo  XIII.  der 
Geschäftsgang  in  folgender  Weise  ab:  Mit  einer  Bittschrift  an  den  Pontifex  ver- 
sehen (dabei  empfohlen  durch  eine  bereits  bekannte  Persönlichkeit!),  stellt  sich 
der  Forscher  dem  Unterarchivar  vor.  Sofort  wird  ihm  ein  Platz  im  Benutzer- 
saale angewiesen  und  die  Durchsicht  der  zahlreichen  Repertorien  und  Inventare 
gestattet.  Hat  man  Einschlägiges  entdeckt,  so  bemerkt  man  auf  einem  Bestell- 
zettel die  Signatur  des  Archivale  und  übergibt  das  Blatt  einem  der  Diener.  Wenn 
das  Gewünschte  nicht  gerade  anderweitig  benutzt  wird,  kann  man  es  schon 
binnen  wenigen  Minuten  erhalten.  Mehr  als  zwei  Bände  oder  Faszikel  sollen 
dabei  auf  einmal  nicht  ausgeliehen  werden.  Die  Einsicht  der  Dokumente  erfolgt 
im  Amtslokal.  Will  man  nicht  selbst  seine  Auszüge  machen,  so  muß  man  sich 
hierzu  „admittierter  Kopisten"  bedienen.  — 

Gesuche  um  Vorlage  oder  Versendung  von  Archivalien  müssen  so  speziell 
als  irgend  möglich  gestellt  werden.  Es  ist  auch  zu  empfehlen,  daß  sich  der  Ge- 
suchsteller, ehe  er  sich  an  das  Archiv  wendet,  aus  der  gedruckten  Literatur  über 
die  in  dem  zu  benutzenden  Archiv  vorhandenen  Bestände  im  allgemeinen  orientiert. 
Es  sind  in  neuester  Zeit  Inventarisationsarbeiten  von  Archivverwaltungen  und 
Privaten  gedruckt  worden,  welche  zu  solcher  Orientierung  geeignet  sind.  Es  wird 
im  folgenden  eine  Liste  solcher  Arbeiten  zusammengestellt;  betreffs  der  übrigen 
archivalischen  Literatur  aber  sei  auf  Dahlmann-Waitz-Brandenburg,  Quellenkunde 
der  deutschen  Geschichte,  7.  Auflage,  Seite  14ff.,  verwiesen. 

Mitteilungen  aus  der  K.  Preußischen  Archivverwaltung.     Leipzig,  Verlag  von 

5.  Hirzel.     Bis  jetzt  sind  erschienen: 

Heft  1.  Koser,  R.,  Über  den  gegenwärtigen  Stand  der  archivalischen  For- 
schung in  Preußen.  1900.  Inhalt:  Die  Publikationen  aus  den  K.  Preußischen 
Staatsarchiven.  2.  Die  Publikation  der  „Urkunden  und  Aktenstücke  zur  Geschichte 
des  Kurfürsten  Friedrich  Wilhelm".  3.  Archivalische  Publikationen  der  Berliner 
Akademie  der  Wissenschaften.  4.  Archivalische  Publikationen  wissenschaftlicher 
Vereinigungen    in   den    Provinzen.     5.  Erschließung   der   nichtstaatlichen  Archive. 

6.  Umfang   und    Bedingungen    der    Benutzung   der  Staatsarchive   zu  Forschungs- 
zwecken. 


295 

Heft  2.  Bär,  M.,  Geschichte  des  Königl.  Staatsarchivs  zu  Hannover.  1900. 
1.  Das  Calenbergische  Archiv  bis  1775.  2.  Das  Cellische  Archiv  bis  1775.  3.  Das 
Kurfürstliche  und  Königliche  Archiv  bzw.  das  Preußische  Staatsarchiv.1) 

Heft  3.  Bär,  M.,  Übersicht  über  die  Bestände  des  Königl.  Staatsarchivs  zu 
Hannover.  1900.  Wie  wichtig  dieses  Archiv  für  Familiengeschichte  ist,  zeigen  bei- 
spielsweise die  Lehnsarchivalien  bei  Bär  Seite  19,  die  Abteilungen  8 — 29,  worin 
auch  Angesessene  von  Adel,  Bürger  und  Bauern. 

Heft  4.  Hille,  G.,  Übersicht  über  die  Bestände  des  Königl.  Staatsarchivs  zu 
Schleswig.  1900.  Vgl.  z.B.  die  Akten  über  Ehesachen,  Adel  und  Leibeigenschaft, 
Bürgerliche  Familien,  bei  Hille  Seite  32 f.,  oder  die  Huldigungs-  und  Konfirmations- 
akten  Seite  25. 

Heft  5.  Warschauer,  A.,  Die  städtischen  Archive  in  der  Provinz  Posen. 
1901.  Vgl.  z.  B.  S.  20  über  Stadtbücher2),  S.  25  über  Magistrats-  und  Bürger- 
listen, S.  144  Protokollbücher,  S.  148  Chroniken,  S.  178  Ratsprotokolle,  S.  184ff. 
Die  Archivalien  der  Innungen  usw. 

Heft  6.  Ausfeld,  Eduard,  Übersicht  über  die  Bestände  des  Königl.  Staats- 
archivs zu  Coblenz.  1903.  Vgl.  z.  B.  Reichsritterschaft  S.  59 ff.;  Adel  und  andere 
Geschlechter,  die  drei  geistlichen  Ritterorden  S.  69  ff. ;  Handschriften  und  Kopial- 
bücher  über  den  Adel  S.  117.  Für  familiengeschichtliche  Forschungen  hervor- 
ragend lehrreich  ist  S.  124—192  das  „Verzeichnis  der  Archivalien  betreffend  die 
Familien  der  Hauptabteilung  A,  Abteilung  V  lit.  6  (S.  69)  und  einiger  Lehnhöfe". 
In  diesem  alphabetischen  Verzeichnis  sind  aufgeführt:  1.  die  Archivalien  der  Ab- 
teilung V  lit.  6,  Adel  und  andere  Geschlechter.  2.  Die  Urkunden  und  teilweise 
die  Akten  der  Lehnhöfe  von  Kur-Trier,  Kur-Köln,  Kur-Pfalz,  der  Grafschaft  Spon- 
heim,  des  Fürstentums  Prüm,  des  Herzogtums  Luxemburg.  3.  Die  Akten  der 
Reichsritterschaft  am  Mittel-  und  Niederrhein.  4.  Die  Urkunden  und  Akten  einiger 
minder  stark  vertretenen  Lehnhöfe,  Kur-Mainz,  Hessen-Darmstadt  u.  a.  5.  Familien, 
die  im  Texte  des  Ausfeldschen  Buches  erwähnt  sind. 

Heft  7.  Koser,  R.,  Die  Neuordnung  des  preußischen  Archivwesens  durch 
den  Staatskanzler  Fürsten  von  Hardenberg.  1904.  Vgl.  z.  B.  S.  41  ff.:  Übersicht 
des  Zustandes  der  Archive  in  den  Provinzen  Ostpreußen,  Westpreußen,  Posen, 
Pommern,  Schlesien,  Jülich,  Cleve,  Berg  und  Nieder -Rhein  im  Anfange  des 
Jahres  1821. 

Heft  8.  Knipping,  R.,  Niederrheinische  Archivalien  in  der  Nationalbibliothek 
und  dem  Nationalarchiv  zu  Paris.  1904.  Vgl.  z.  B.  S.  57  ff.  Fonds  Allemand, 
S.  62  ff.  Collection  de  Lorraine,  S.  94  Personalien  der  Offiziere  usw. 

Aus   früherer   Zeit   besitzen   wir   von  Fr.  L.  B.  [von  Medem]  eine  ausführ- 
liche Orientierung  über   „Das  Königl.  Preuß.  Provinzial-Archiv  zu  Stettin"  in  der 
Zeitschrift  für  Archivkunde,  Diplomatik  und  Geschichte  II,  1836,  S.  29 — 119. 
Eine  kurze  systematische  Übersicht  des  Inhaltes  der  Bayerischen  Landes- 


x)  Eine  für  den  Familienforscher  bedeutungsvolle  Sammlung  von  Gedichten  und  Reden 
findet  sich  im  Staatsarchive  zu  Hannover  unter  dem  Titel  Memoriae  Saxoniae  et  West- 
phaliae. 

2)  Vgl.  auch  Warschauer,  Die  mittelalterlichen  Stadtbücher  der  Provinz  Posen, 
ZHGB  11,  12. 


296 

archive  findet  man  in  der  Archivalischen  Zeitschrift  Bd.  1 — 4,  9.  Regesta  bavarica 
sive  rerum  boicarum  autographa,  15  Bände  (bei  Dahlmann-Waitz  nicht  erwähnt),  ent- 
halten chronologisch  geordnete  Regesten  von  im  Allg.  Reichsarchiv  zu  München 
verwahrten  Urkunden  (nicht  entfernt  vollständig,  mangelhaft;  Neubearbeitung  ist 
geplant).  Dazu  geben  die  Jahresberichte  der  Historischen  Vereine  (der  8  Kreise, 
von  Nürnberg,  Bamberg,  Ingolstadt  usw.),  insbesondere  das  „Oberbayerische 
Archiv"  des  historischen  Vereins  von  Oberbayern,  vielfach  Nachricht  über  Stadt-, 
Korporations-  und  Kirchenarchive,  auch  Auszüge  einzelner  Urkunden,  bisweilen 
Regesten  des  gesamten  Urkundenbestandes,  z.  B.  Zeitschrift  des  Münchener  Alter- 
tums-Vereins, Jahrg.  1891,  35  ff.:  Urkunden-Archiv  des  Kgl.  Bayer.  Stadt  Wunsiedel 
von  Dr.  Pius  Wittmann,  Jahrb.  des  histor.  Ver.  Dillingen,  XVI.  Jahrg.  flg.: 
Lauingener  Urkunden  von  G.  Rückert  usw.1) 

Druk,  Das  Württembergische  Finanzarchiv,  1.  Die  Aktensammlung  der 
Herzoglichen  Rentkammer,  Stuttgart,  Kohlhammer  1907.  (Diese  Akten  erstrecken 
sich  auf  Fürsten,  Hofstaat,  Adel,  Nachbarn  usw.)  Die  württembergische  Kom- 
mission für  Landesgeschichte  will  die  durch  die  Pfleger  der  Kommission  angelegten 
Verzeichnisse  der  in  den  Gemeinde-,  Pfarr-  und  Privatregistraturen  enthaltenen 
Dokumente  veröffentlichen. 

Inventare  des  Großherzoglich  Badischen  Generallandesarchivs2), 
herausgegeben  von  der  Großherzogl.  Archivdirektion,  Band  1,  2,  1.  Karlsruhe 
1901  ff. 

Vgl.  Mitteilungen  der  Badischen  historischen  Kommission  1 — 25,  ZOR  34ff. 

Br ucker,  J.,  Inventaire  des  archives  communales  ä  la  ville  de  Strasbourg 
ä  1790.     Serie  AAP,  1—4.     Straßburg   1878—86. 

Sauer,  E.,  Inventaire  sommaire  des  archives  departementales  anterieures 
ä  1790.  Departement  de  la  Lorraine.  Strasbourg  1890.  Summarisches  Inventar 
der  Bezirksarchive  von  Lothringen.     Abteilung  H.     Metz.     Straßburg  1895. 

Tille,  A.,  Pflege  und  Inventarisation  nichtstaatlicher  Archive,  KGV  45. 

Tille,  A.,  Übersicht  über  den  Inhalt  der  kleineren  Archive  der  Rheinprovinz, 
Bd.  1.  Bonn  1899  (=  Publikationen  der  Gesellschaft  für  Rheinische  Geschichts- 
kunde 1—23,  Bonn,  Leipzig  1884ff.).     Vgl.  darüber  Baumann,  AZ  NF  7,  198ff. 

Tille,  A.,  und  Krudewig,  Joh.,  Übersicht  über  den  Inhalt  der  kleineren 
Archive  der  Rheinprovinz,  2.  Bd.  (=  Annalen  des  histor.  Vereins  f.  d.  Niederrhein, 
hrsg.  v.  AI.  Meister,  Ergänzungsband  II).     Köln   1904. 

Könnecke,  Die  nichtstaatlichen  Archive  im  Arbeitsgebiete  der  historischen 
Kommission  für  Hessen  und  Waldeck,  im  10.  Jahresber.  der  hist.  Komm.  f.  Hessen 
u.  Waldeck  (1907). 

Jung,  R.,  Das  historische  Archiv  der  Stadt  Frankfurt  a.  M.,  seine  Bestände 
und  seine  Geschichte.     Frankfurt  1896. 


x)  „Materialien  zu  einem  Münchener  Urkundenbuch",  6  Foliobände  (Manuskript),  her- 
gestellt von  Dr.  Pius  Wittmann,  lagern  beim  Magistrat  der  bayerischen  Hauptstadt,  ent- 
haltend auf  München  bezügliche  Urkunden,  teils  im  Auszug,  teils  im  Wortlaut. 

2)  Frhr.  v.  M.  R.,  Das  Großherzogliche  General-Landesarchiv  zu  Karlsruhe,  ASW  4, 
49  ff.  Im  Lehen-  und  Adelsarchiv  (Karlsruhe,  General-Landesarchiv)  befinden  sich  Urkunden 
resp.  Nachrichten  über  Lehensträger,  von  denen  eine  Liste  gedruckt  ist  ASW  4,  150ff. 


297 

Inventare  des  Frankfurter  Stadtarchivs.  Mit  Unterstützung  der  Stadt 
Frankfurt  a.  M.  hsg.  vom  Verein  f.  Geschichte  und  Altertumskunde.  3  Bände. 
Frankfurt  1888,  89,  92. 

Schmitz,  L.,  Inventare  der  nichtstaatlichen  Archive  der  Provinz  Westfalen. 
Bd.  1,  1,  2  (Veröffentlichungen  der  histor.  Kommission  der  Provinz  Westfalen, 
Münster  i.  W.).  Bd.  2,  1,  bearbeitet  von  Brennecke.  Münster  i.  W.,  Aschen- 
dorffsche  Buchhdlg.,  1899—1903.     Vgl.  darüber  Ilgen,  HZ  NF  59,  314ff. 

Inventare  der  nichtstaatlichen  Archive  der  Provinz  Westfalen.  Regierungs- 
bezirk Münster:  Beiband  I.  Mit  Unterstützung  der  Königlichen  Archiv-Verwaltung. 
L.  Schmitz-Kallenberg,  Urkunden  des  fürstlich  Salm-Salmschen  Archivs  in 
Anhalt,  des  fürstlich  Salm-Horstmarschen  Archivs  in  Coesfeld  und  der  herzoglich 
Croyschen  Domänenadministration  in  Dülmen.  Herausgegeben  von  der  historischen 
Kommission  der  Provinz  Westfalen.     Münster  i.  W.  1902,  1904. 

Inventar  Hansischer  Archive  des  16.  Jahrhunderts.  Hrsg.  vom  Ver. 
f.  Hansische  G.     Bd.  1,  2. 

Kölner  Inventare  (1591).  Bearb.  von  K.  Höhlbaum  und  H.  Keussen. 
Leipzig  1896,  1903. 

Hansen,  G.  v.,  Katalog  d.  Revaler  Stadtarchivs.  Reval  1896.  Vgl.  darüber 
Tille,  HV  1898,  560. 

Sigl,  K.,  Die  Kataloge  des  Egerer  Stadtarchivs.     Eger  1900. 

Kataloge  des  Steiermärkischen  Landesarchivs.  1.  Johanneumarchiv 
Abt.  1 — 3.  2.  Landschaftliche  Archive  Abt.  1,  5  (Publikation  aus  dem  Steierm. 
Landesarchiv  Abt.  A:  Kataloge).     Graz  und  Leipzig  1898ff. 

Jaksch,  A.  v.,  Archivberichte  aus  Kärnten,  I  (Arch.  f.  vaterl.  Geschichte  u. 
Topographie  19). 

Ottenthai.  E.  v.,  und  Redlich,  O.,  Archivberichte  aus  Tirol,  Bd.  1 — 3 
(=  Mitteilungen  der  dritten  (Archiv-)  Sektion  der  K.  K.  Zentralkommission  zur 
Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst-  und  historischen  Denkmale.  Wien  und 
Leipzig.     Bd.  1,  3,  5.1) 

Inventare  Schweizer  Archive,  hrsg.  von  der  allgemeinen  Geschichts- 
forschenden  Gesellschaft  der  Schweiz,  T.  1,  2  (Beilage  z.  Anzeiger  f.  Schweizer 
Geschichte,  NF,  Bd.  7).     Bern  1893  ff. 

Repertorium  des  Staatsarchives  zu  Basel.  Basel,  Helbing  &  Lichten- 
hahn,  vormals  Reich -Detloff,  1904.  834  S.  lex.0  Aus  den  Berichten  Rudolf 
Wackernagel's,  welche  diesem  Repertorium  als  „Einleitung"  vorgedruckt  sind, 
sei  folgendes  hervorgehoben:  Das  Baseler  Staatsarchiv  besitzt  eine  Siegelsammlung 
von  etwa  12000  Stück.     Eine  wichtige  Ausgestaltung  hat  die  Sammlung  im  Jahre 


2)  Vgl.  auch  Giannoni,  Staatliches  Archivwesen  in  Österreich,  DGB  5,  und  Mayr, 
Zum  österreichischen  Archivwesen,  ebd.  31 5  ff.  Mayr  gibt  Ergänzungen  und  Berichtigungen 
zu  Giannoni  und  handelt  auch  über  die  Gemeinde-  und  Privatarchive  in  Österreich.  Über 
Steiermark  vgl.  Meli,  „Archive  und  Archivwesen  einer  österreichischen  Landschaft  (Steier- 
mark)", KGV  54,  507  ff.  —  Die  Kommission  für  neuere  Geschichte  Österreichs  hat  ihre 
IV.  Publikation  begonnen:  „Archivalien  zur  neueren  Geschichte  Österreichs",  von  der  das 
1.  Heft  des  I.  Bandes  1907  in  Wien,  Verlag  von  A.  Holzhausen,  erschienen  ist.  Es  handelt 
sich  dabei  um  Archivalien  zur  politischen  Geschichte,  und  zwar  hauptsächlich  aus  den 
Archiven  der  großen  Adelsgeschlechter. 


298 

1900  erfahren,  indem  ihr  auf  Anregung  mehrerer  schweizerischer  Historiker  die 
Funktion  einer  allgemein  schweizerischen  sphragistischen  Zentralstelle  zugewiesen 
wurde.  Es  handelt  sich  hierbei  darum,  auf  dem  Wege  methodischer  Durch- 
forschung der  Siegelbestände  schweizerischer  Archive  eine  möglichst  reiche  Samm- 
lung von  Siegelnachbildungen  zusammenzubringen  und  diese  in  einer  Weise  zu 
organisieren,  daß  sie  für  historische,  speziell  genealogische,  und  für  kunsthisto- 
rische Arbeiten  ein  umfassendes  Material  darbietet.  Diese  „schweizerische  Siegel- 
sammlung" wird  durch  die  von  den  Originalsiegeln  abgenommenen  Matrizen  ge- 
bildet. Als  Vermächtnis  des  Herrn  Benedikt  Meyer-Kraus  erhielt  das  Archiv  im 
Jahre  1889  eine  ca.  6250  Blätter  umfassende  Sammlung  von  Zeichnungen  basle- 
rischer  Familienwappen,  auf  Grund  von  alten  Wappenbüchern,  von  Wappentafeln 
und  Wappenbüchern  der  Zünfte  und  Gesellschaften,  sowie  von  sonstigem  Material 
ausgearbeitet.  Ferner  besitzt  das  Archiv  eine  Sammlung  von  Aquarellbildern  aus 
dem  alten  Basel,  249  Stück  zählend.  Als  für  familiengeschichtliche  Studien  vor 
anderen  wichtig  seien  aus  dem  Repertorium  hervorgehoben  die  Bestände  über: 
Fürsten,  Grafen,  deutscher  Orden,  Johanniterorden,  Grundbuch,  Lehenarchiv,  Adels- 
archiv, die  Zunft-  und  Gesellschafts-Archive. 

Mitteilungen  der  dritten  (Archiv-)Sektion  der  K.  K.  Zentral-Kom- 
mission  zur  Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst-  und  historischen  Denkmale, 
hrsg.  von  Jos.  Alex.  Frhr.  v.  H eifert.  Wien,  Verlag  von  Kubasta  &  Voigt. 
Davon  enthält  Band  1:  Ottenthai,  Emil  v.  und  Redlich,  Oswald,  Archivbe- 
richte aus  Tirol  (1888).  Hier  wird  der  Inhalt  der  kleineren,  bis  dahin  noch  un- 
erforschten Archive,  namentlich  der  Kirchen-  und  Gemeindearchive  in  Tirol  auf 
Grund  systematischer  Bereisung  bekannt  gegeben.  Aus  dem  mannigfachen  Inhalt 
des  zweiten  Bandes  (1894)  seien  hervorgehoben:  Helfert,  Frhr.  v.,  Staatliches 
Archivwesen  (1 — 48)  und  Mayr,  Michael,  Das  K.  K.  Statthalterei-Archiv  zu  Inns- 
bruck (141 — 211).  Besonders  bemerkenswert  ist  die  ungewöhnlich  reichhaltige 
Copialbücher-Sammlung  des  Innsbrucker  Statthalterei-Archivs.  Einschließlich  der 
Raitbücher,  Bekennerbücher,  Lehenbücher  usw.  umfaßt  diese  Sammlung  nicht  we- 
niger als  etwa  4350  Foliobände  seit  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  bis 
zum  Schluß  des  18.  Jahrhunderts.  „Ihr  Inhalt  erstreckt  sich  auf  alle  Zweige  der 
Verwaltung  Tirols  und  der  ehemaligen  Vorlande  nnd  bildet  eine  Geschichtsquelle 
ersten  Ranges  für  diese  Länder  und  ihre  Beziehungen  zu  den  benachbarten  Ge- 
bieten. Eine  Sammlung,  wie  die  der  eigentlichen  Copialbücher,  der  Raitbücher 
und  Bekennerbücher  kann  in  ihrer  Größe  und  Vollständigkeit  wohl  kein  anderes 
Archiv  aufweisen  und  ist  daher  als  Unikum  zu  betrachten."  Der  dritte  und  der 
fünfte  Band  (1896 — 1900)  umfassen  den  zweiten  und  dritten  Band  der  vorge- 
nannten Archivberichte  aus  Tirol.  Der  vierte  Band  (1899)  enthält  Einzelaufsätze, 
z.  B.  Schräm,  Das  K.  K.  Statthalterei-Archiv  in  Brunn  (1 — 59);  Jirecek,  Die 
Archive  von  Dalmatien  (141  — 151);  Hirn,  Das  Innsbrucker  Stadt-Archiv  (164 — 170); 
Helfert,  Frhr.  v.,  Prager  Stadtbücher  (170—187);  Pöttickh  von  Pettenegg, 
Gaston  Graf,  Über  das  K.  K.  Adelsarchiv  (302 — 305).  Der  sechste  Band  enthält 
zunächst  einen  äußerst  lehrreichen  Aufsatz  von  Oswald  Redlich,  Das  Archiv- 
wesen in  Österreich,  und  sodann  eine  Reihe  Einzelarbeiten,  z.  B.  von  Giannoni, 
„Über  Archive  in  Niederösterreich  (Viertel  unter  den  Wienerwald)",    Divis-Cis- 


299 

tecky,  Joh.  von,  Stadtarchiv  in  Ostböhmen;  Kleiner,  Viktor,  Das  Vorarlberger 
Landesarchiv  in  Bregenz;  Moser,  Karl,  Das  Archiv  des  K.K.Handels-  und  See- 
gerichtes in  Triest. 

Uhlig,  Karl,  Regesten  aus  dem  Archive  der  Stadt  Wien.  (=  Quellen  zur 
Geschichte  der  Stadt  Wien,  hrsg.  vom  Altertumsverein  zu  Wien.  2.  Abteilung.) 
1.  Bd.  1239— 1411.  1898.  2.  Bd.  1412— 1457.  1900.  3.  Bd.  1458— 1493.  1904. 
Diese  drei  mächtigen  Quadranten  erschienen  im  Verlag  des  Altertumsvereins  zu 
Wien  und  in  Kommission  bei  Karl  Konegen,  Wien  I,  Opernring  3,  und  sind  auch 
für  familiengeschichtliche  Forschungen  ein  Hilfsmittel  ersten  Ranges.  Wessen  Fa- 
milie mit  der  Geschichte  der  Stadt  Wien  in  Zusammenhang  steht,  der  sei  noch 
auf  das  zahlreiche  familiengeschichtliche  Daten  enthaltende  Werk  aufmerksam  ge- 
macht: Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Wien.  I.  Abteilung.  Regesten  aus  in- 
und  ausländischen  Archiven  mit  Ausnahme  des  Archives  der  Stadt  Wien.  5  Bde., 
in  derselben  Weise,  wie  die  vorgenannte  zweite  Abteilung,  1895  —  1906  erschienen. 

Parsch,  F.  X.,  Das  Stadtarchiv  zu  Olmütz,  Teil  1.  Regesten  zur  Urkunden- 
sammlung. Olmütz  1901.  —  Siegl,  Karl,  Die  Kataloge  des  Egerer  Stadtarchivs. 
Eger  1900.  Für  Familiengeschichte  kommen  hier  besonders  in  Betracht:  Urfehden 
und  Bürgebriefe  (Seite  32  ff.),  Egerer  Geschlechter  (Seite  46  u.  47  ff.),  Geschlechter 
im  Egerland  (S.  100  ff.),  Böhmische  Herren  (S.  131  ff.),  Bayerische  Herren  (S.  138, 
299  ff.),  Fränkische  Herren  (S.  142,  313  ff.),  Sächsische  Herren  (S.  154  ff.,    332  ff.). 

Unter  den  heraldisch-genealogischen  Sammlungen  Böhmens  nimmt  die  des 
Freiherrn  von  Wunschwitz  im  Kgl.  Böhmischen  Landesarchiv  in  Prag 
den  vornehmsten  Rang  ein.  Sie  wurde  am  Anfange  des  18.  Jahrhunderts  von 
Daniel  Bohumir  Freiherrn  von  Wunschwitz  angelegt  und  ist  die  älteste,  größte 
und  verläßlichste,  die  wir  über  böhmische  Geschlechter  besitzen.  Baron  Wunsch- 
witz (geb.  1678,  f  1741)  bereiste  ganz  Böhmen,  besuchte  hier  überaus  zahlreiche 
Kirchen,  kopierte  die  daselbst  befindlichen  Grab-  und  Leichensteine,  suchte  fast 
alle  herrschaftlichen  Schlösser  und  Festen  Böhmens  auf  und  notierte  sich  fleißig 
alle  großen  Stammbäume,  die  dort  nach  altem  Brauche  als  Wandschmuck  ange- 
bracht waren.  In  seiner  Sammlung  finden  sich  massenhafte  Zusammenstellungen 
solcher  Verwandtschaftstabellen  und  Familiengenealogien,  viele  hunderte  von  Ab- 
schriften alter,  auch  beglaubigter  Stammbäume  und  Ahnentafeln,  Totenschilder, 
Zeitungsausschnitte,  Gelegenheitsgedichte,  gedruckte,  auf  böhmische  Familien  be- 
zugnehmende Schriften,  Abschriften  von  Familienchroniken,  Auszüge  aus  den- 
selben, Wappenskizzen,  Diplomabschriften,  Porträts,  diverse  historische  und  ge- 
nealogische Notizen,  Auszüge  aus  der  Landtafel,  aus  verschiedenen  Archiven, 
Manuskripten  und  gedruckten  Werken,  die  üblichen  Partezettel  (Notifikationen 
über  Geburts-,  Trauungs-  und  Sterbefälle),  Briefe  von  Mitgliedern  des  Adels  ge- 
nealogischen Inhalts  u.  dgl.  m.  Die  ganze  Sammlung  ist  in  Faszikeln  mit  alpha- 
betischer Reihenfolge  der  Geschlechter  geordnet  und  enthält  Nachrichten  über 
fast  alle  in  Böhmen  ansässig  gewesenen  Adelsfamilien. 

Ebenfalls  im  Kgl.  böhm.  Landesarchiv  verwahrt  wird  die  sogenannte  Schuh- 
mannsche  Sammlung.  Sie  rührt  von  dem  Schwager  des  Baron  Wunschwitz, 
Johann  Georg  Baron  Schuhmann,  her  und  bildet  gleichsam  eine  Ergänzung  der 
Wunschwitzschen.     Sehr  schätzenswert  sind  die  in  dieser  Sammlung  befindlichen 


300 

Auszüge  aus  der  Landtafel,  namentlich  der  sog.  kleinen  Landtafel,  zu  der  selbst 
im  Landtafelamte  kein  Index  besteht.  Diese  Sammlung  ist  ebenfalls  in  Faszikeln 
nach  den  einzelnen  Familiennamen  alphabetisch  geordnet,  doch  gehört  zu  der- 
selben noch  ein  separat  gebundenes  starkes  Folio-Manuskript  mit  zahlreichen  Zi- 
taten aus  der  Landtafel  und  fünf  Folio-Bände  samt  Index,  enthaltend  Auszüge 
aus  den  Matriken  der  Prager  Pfarrkirchen. 

Die  dritte,  dem  böhmischen  Landesarchive  einverleibte  genealogische  Sammlung 
besteht  aus  ca.  16  Folio-Bänden  und  hatte  den  Landtafeldirektor  Zeh  zum  Ur- 
heber. Sie  enthält  landtäfliche  Daten  mit  genauer  Angabe  der  Instrumentenbücher 
über  Adel,  Wappen  und  Gutsbesitz  der  böhmischen  Geschlechter.  Abschriften 
von  diesen  Zehschen  Büchern  finden  sich  auch  im  K.  K.  Adelsarchiv  in  Wien  vor. 

Minder  verläßlich  und  empfehlenswert,  wenn  auch  nicht  wertlos,  ist  die  vierte 
im  Landesarchiv  zu  Prag  aufbewahrte  Sammlung,  welche  nach  ihren  Begründer, 
Siegfried  Freiherrn  von  Abelli,  benannt  wird.  Sie  ist  nach  dem  Muster  der 
Wunschwitzschen  angelegt,  aber  bei  weitem  nicht  so  vollständig  wie  diese  und 
enthält  mitunter  unrichtige,  ja  sogar  erdichtete  Stammtafeln  und  Ahnenproben. 

Im  Prager  Landesarchiv  befindet  sich  schließlich  noch  eine  umfangreiche 
Wappensammlung  mit  verschiedenartig  ausgeführten  Wappen  und  Wappenskizzen, 
die  teils  aus  amtlichen,  teils  auch  aus  privaten  Sammlungen  herrühren.  Der 
Landesarchivar  erteilt  auf  Wunsch  über  die  in  diesen  Sammlungen  vorkommenden 
Stammbäume,  Notizen  und  Wappen  amtliche  Atteste;  Auszüge  aus  der  Abellischen 
Sammlung  gelten  jedoch  im  allgemeinen  nicht  als  glaubwürdige  Behelfe. 

Für  die  ältere  Geschichte  und  Genealogie  des  böhmischen  Uradels  ist  von 
außerordentlicher  Bedeutung  die  von  dem  berühmten  Historiographen  Franz 
Palacky  angelegte  historisch-genealogische  Sammlung  im  böhmischen  Museum 
zu  Prag.  Sie  besteht  in  einem  alphabetisch  geordneten  Zettelkataloge  und  ent- 
hält Zitate  aus  allen  möglichen,  von  Palacky  bei  seinen  historischen  Studien  be- 
nutzten Urquellen.  Die  Erlaubnis  zur  Benutzung  dieser  Sammlung  erteilt  der 
Direktor  des  Museums. 

Dasselbe  gilt  von  der  gleichfalls  im  böhmischen  Museum  befindlichen  Wra- 
tislawschen  Sammlung,  so  benannt  nach  ihrem  Begründer,  dem  K.  K.  Hofrate 
Rudolf  Grafen  Wratislaw  (f  1860).  Jede  böhmische  Familie  hat  in  dieser  Samm- 
lung ihren  eigenen  Faszikel  und  in  den  letzteren  sind  nach  Muster  der  Wunsch- 
witzschen Kollektion  die  verschiedensten,  auf  Wappen,  Genealogie  und  Geschichte 
der  einzelnen  Geschlechter  bezugnehmenden  Notizen,  Broschüren,  Parten  und 
Zeitungsausschnitte  hinterlegt.  Die  Stammbäume  erweisen  sich  größtenteils  als 
Kopien  von  jenen  aus  der  Wunschwitzschen  Sammlung,  doch  sind  dieselben  zu- 
meist bis  auf  die  jüngsten,  gegenwärtig  noch  lebenden  Generationen  ergänzt  und 
daher  recht  brauchbare  Behelfe. 

Dies  wären  die  bedeutendsten  öffentlichen  genealogischen  Sammlungen  Böh- 
mens, die  ein  geordnetes,  ausschließlich  heraldisch-genealogisches  Material  ent- 
halten. Daneben  gibt  es  aber  auch  zahlreiche  andere  dieser  Art,  die  jedoch 
Eigentum  von  Privaten  oder  Vereinen  und  daher  nicht  allgemein  zugänglich  sind. 
Die  Namen  ihrer  Besitzer  sind  in  der  Reihe  der  zeitgenössischen  Fachgenossen 
in  Alfred  Grensers  Adreßbüchern  und  in  v.  Ebersteins   „Handbuch  für  den  deutschen 


301 

Adel",  teilweise  auch  mit  statistischen  Daten  über  diese  Sammlungen  angeführt. 
Von  Schlechta-Wssehrd  „Heraldisch-genealogische  Sammlungen  in  Böhmen"  (Mo- 
natsblatt der  K.  K.  Heraldischen  Gesellschaft  „Adler",  III,  1891,  S.  49  ff.),  dem  der 
Verfasser  im  vorstehenden  gefolgt  ist,  macht  noch  besonders  aufmerksam  auf 
die  Sammlung  des  böhmisch-historischen  Vereins  in  Prag  und  auf  die 
überaus  reiche  Sammlung  von  Stammbäumen  und  Ahnentafeln,  welche  Freiherr 
Johann  Dobrzensky  in  Schloß  Chotebor  mit  mustergültiger  Ausdauer  und 
Fachkenntnis  zusammengestellt  hat. 

Sammlungen  von  Siegeln  und  Siegeltyparen  gibt  es  in  jedem  größeren  Archive 
(vgl.  Register).  Wenn  die  Siegel  schlecht,  das  Typar  aber,  von  dem  das  Siegel 
abgenommen  wurde,  gut  erhalten  ist,  kann  man  sich  leicht  ein  neues  Siegel  her- 
stellen lassen  und  etwa  vorhandene  Unklarheiten  des  alten  erhaltenen  Siegels  da- 
durch beseitigen. 

Eines  der  umfangreichsten  familiengeschichtlichen  Archive,  ja  wohl  überhaupt 
das  größte  derartige  Archiv  auf  der  ganzen  Erde  ist  das  Adelsarchiv  bei  dem 
K.  K.  Ministerium  des  Innern  in  Wien.  Wenn  dieses  auch  in  erster  Linie 
für  adlige  Familien  hochwichtig  ist,  so  enthalten  doch  die  zahlreichen  Bittschreiben 
um  Erhebung  in  den  Adelsstand  über  die  Geschichte  des  einschlagenden  bürger- 
lichen Geschlechtes  und  auch  derjenigen  Linien,  welche  bei  Genehmigung  der 
Bittschreiben  bürgerlich  blieben,  zahlreiches  und  wertvolles  Material.  Hier 
mögen  aus  dem  Aufsatz  von  Gaston  Graf.  Pöttickh  von  Pettenegg,  „Über 
das  K.  K.  Adels-Archiv"  (Mitteilungen  der  dritten  [Archiv]  Sektion  der  K.  K.  Zentral- 
Kommission  zur  Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst-  und  historischen  Denk- 
male", Wien  IV,  1899)  eine  Anzahl  Angaben  wiederholt  werden. 

Die  im  Adels-Archive  vorhandenen  Materialien  sind  folgende: 

A.  Adels-Generalia.  Die  Generalien  des  Adels  und  der  heraldischen  An- 
gelegenheiten sind  in  45  Faszikel  abgeteilt  und  haben  folgenden  Inhalt: 

Evidenzhaltung  des  Adels  (Heroldenamt,  Adelkskämmer,  Adelsmatrikel);  Standes- 
Verleihungen  in  genere,  Adels-Verzeichnisse  und  Materialien  in  genere  (in  specie 
Böhmen,  Galizien,  Dalmatien,  Illyrien,  Küstenland);  galizische  und  bukowiner 
Adels-Verhältnisse;  Adels-Verhältnisse  von  Mähren,  Schlesien,  Österreich  ob  und 
unter  der  Enns;  Adels-Verhältnisse  der  Steiermark,  Venedig,  Tirol;  Generalia  für 
sämtliche  Provinzen;  Generalia  Galiziens;  Ältere  Generalia  der  Lombardei  bis  1771 ; 
Generalia  Dalmatiens;  Generalia  für  das  Lombardisch -Venezianische  Königreich, 
Generalia  Venedigs;  Generalia  von  Tirol,  Illyrien,  Österreich  ob  der  Enns;  Adel 
italienischer  Städte;  Heraldische  Gesetze  für  die  italienischen  Provinzen;  Auslän- 
discher Adel  in  genere;  Adel  ausländischer  Staaten;  Reichsadels-Akten;  Adels- An- 
maßung; Adels-Aussterben ;  Adels-Entsetzungen;  Hofzutritt;  Geheime  Räte,  Käm- 
merer, Truchsesse,  Edelknaben;  Ahnen-Proben,  Diploms -Abschriften,  Diploms- 
Formeln;  Adoptionen  und  Legitimationen;  Literatur;  Nobilitierungen  von  Militär- 
Personen;  Taxen,  Taxrückstände;  Wappen  in  genere,  Staats-  und  Länder-Wappen, 
Wappen-Zensor,  Wappen-Maler,  Gemeinde-Wappen,  Wappen  der  Landes-Würden- 
träger,  geistliche  Wappen,  Kapitel-Zeichen,  Wappen  und  Siegel  der  Geistlichkeit; 
Incolate  in  den  einzelnen  österreichischen  Provinzen;  Palatinate  und  spanische 
Granden. 


302 

B.  Adels-Specialia.     Sie  teilen  sich  in  folgende  zwei  Hauptgruppen: 

a)  Hofkanzlei-Akten  in  450  Faszikeln;  in  denselben  sind  nicht  nur  die  eigent- 
lichen für  die  österreichischen  Erbländer  ausgefertigten  Adels -Diplome,  sondern 
auch  die  Inkolats -Verleihungen,  Adelsbestätigungs-Urkunden,  Wappen-Briefe,  De- 
krete usw.,  kurz  alle  jene  Dokumente  enthalten,  durch  welche  Adelsverleihungen, 
Adels-Bestätigungen,  Namens-Vereinigungen  oder  Wappen-Änderungen  zugestanden 
werden;  ferner  auch  die  sogenannten  Adels-Verhandlungen,  als:  abweisliche  Er- 
ledigungen über  Adels-Gesuche,  Ausfolgung  von  Diploms-Abschriften,  Auskünfte  usw. 
In  diesen  Diploms-Faszikeln,  welche  nach  dem  Namen  der  Parteien  alphabetisch 
geordnet  sind,  befinden  sich  auch  die  Anerkennungen  von  ausländischen  Adelsgraden. 

b)  Reichsakten,  enthaltend  die  Verleihungen  des  Reichsadels;  diese  sind  in 
197  umfangreiche,  streng  alphabetisch  geordnete  Faszikel  abgeteilt.  Zu  dieser 
Gruppe  gehören  noch  11  Faszikel  sogenannter  „Verhandlungen",  d.  i.  solche 
Reichsadels-Specialia,  welche  keine  Diplome  enthalten. 

Außer  diesen  eigentlichen  Adelsakten,  zu  welchen  noch  mehrere  Faszikel 
über  den  Trienter  Adel,  Palatinats-Adel,  über  Adels-Entsetzungen  und  das  Aus- 
sterben adeliger  Familien  zuzuzählen  sind,  enthält  das  Adels-Archiv  noch  andere 
Quellen,  aus  denen  geschöpft  werden  muß,  sobald  die  Akten  nicht  ausreichen; 
dahin  gehören  die  sog.  Saalbücher,  299  voluminöse  Foliobände,  zum  großen  Teil 
Kopien  der  für  die  österreichischen  Erbländer  ausgefertigten  Diploms-Konzepte, 
und  6  Bände  von  „Majestalien"  aus  Böhmen;  ferner  die  Tiroler  Wappen-Bücher, 
15  dickleibige  Foliobände,  welche  die  zusammengebundenen  Konzepte  von  Wappen- 
Briefen,  Prädikats-Verleihungen  und  Standes-Erhöhungen,  womit  tirolisch-österrei- 
chische Landesfürsten  verdiente  Männer  begnadet  hatten,  enthalten;  endlich  eine 
Sammlung  von  350  Original-Stammbäumen,  eigentlich  Ahnentafeln  (zum  Teil  mit 
Probations-Dokumenten),  Original-Adels-Diplome  von  ausgestorbenen  Adelsfamilien, 
niederländische  Adelsbücher  nebst  verschiedenen  auf  den  Adel  bezugnehmenden 
Manuskripten  und  Büchern. 

Nicht  unerwähnt  dürfen  hier  bleiben  drei  Faszikel  über  den  Deutschen  Ritter- 
Orden  und  zwölf  über  den  Johanniter-Orden. 

Außer  diesen  Adels-Akten  und  Adels-Behelfen  besitzt  das  Adels-Archiv  in 
zahlreichen  Faszikeln  die  Verhandlungs-Akten  (Kompetenz-  und  Verleihungs-Akten) 
über  nachstehend  angeführte  adelige  Damen-Stifte  und  adelige  Präbenden: 

a)  Damen-Stifte:  k.  k.  Brünner  Damenstift  Maria  Schul,  k.  k.  Grätzer  Damen- 
stift, k.  k.  Hradschiner  Damenstift  in  Prag,  k.  k.  Innsbrucker  Damenstift,  Neu- 
städter Damenstift  zu  den  heiligen  Engeln  in  Prag,  herzogl.  Savoyensches  Damen- 
stift in  Wien,  Wolkensteinsches  Damenstift  in  Innsbruck. 

b)  Präbendierte  Stiftungen:  k.  k.  Görzer  Stiftung,  k.  k.  Haller  Stiftung  in  Tirol, 
gräflich  Herbensteinsche  Stiftung,  Hradschiner  Versorgungs-Präbendenstiftung, 
k.  k.  Kärntner  Stiftung,  k.  k.  Krainer  Stiftung,  k.  k.  Leopoldinische  Stiftung  und 
gräflich  Millesimosche  Stiftung. 

Der  Umfang  des  im  Adels-Archive  erliegenden  Akten-Materials  kann  aus  dem 
Umstände  entnommen  werden,  daß  in  dem  über  das  Adels-Aktenmateriale  angelegten 
allgemeinen  Adels-Verzeichnisse  über  200000  adelige  Familien  eingetragen  sind; 
die  Original-Konzepte  reichen  bis  in  die  Regierungszeit  Kaiser  Maximilans  I.  zurück. 


303 

Jedes  französische  Departementsarchiv  besitzt  gedruckte,  freilich  nicht  immer 
einwandfreie  Inventaires  sommaires  über  seine  Bestände.  Die  Reihe  dieser  Ver- 
öffentlichungen, 1860  nach  einem  einheitlichen  Plane  begonnen,  umfaßt  heute 
einige  Hunderte  von  Bänden  sehr  ungleichen  Wertes.  Seit  1886  gibt  L'Annuaire 
des  bibliotheques  et  des  archives  jedes  Jahr  Auskunft  über  den  jeweiligen  Stand 
der  von  der  Verwaltung  besorgten  Inventare.  Auch  die  nicht  von  der  Verwaltung, 
sondern  von  Privaten  besorgten,  auf  die  französischen  Archive  bezüglichen  Ar- 
beiten verzeichnen  V.  Langlois  et  H.Stein,  Les  Archives  de  Fhistoire  de  France. 
Paris  1891.  Die  im  Jahre  1841  zusammengetretene  Kommission  der  französischen 
Departementsarchive  hat  zwei  noch  heute  brauchbare,  wenn  auch  teilweise  ver- 
altete Führer  durch  die  genannten  Archive  erscheinen  lassen,  den  Catalogue 
general  des  cartulaires  des  archives  departementales,  Paris  1847,  und  das  Tableau 
general  numerique  par  fonds  des  archives  departementales  anteri eures  ä  1790, 
Paris  1848.  Weiteres  hierüber  findet  man  bei  Giry,  Manuel  de  diplomatique, 
Paris  1894,  p.  37  ff. 

In  England  sind  die  Archive  des  Königreichs  in  London  zentralisiert.  Zur 
Orientierung  dient  R.  Scargill  Bird,  A  Guide  to  the  principal  classes  of  docu- 
ment  prescrived  in  the  Record  Office,  London  1891.  Über  die  Archive  Italiens 
kann  man  sich  wenden  an  N.  Vazio,  Relazione  sugli  Archivi  di  Stato  italiani, 
Rom  1874 — 82.  In  Spanien  steht  ein  Teil  der  Archive  unter  der  „Junta  facul- 
tativa  de  archivos,  bibliothecas  y  museos".  Ein  allgemeiner  Führer  durch  die  spa- 
nischen Archive  fehlt.  Doch  erschien  Cadier,  Les  Archives  d'Aragon  et  de  Na- 
varre  (Bibliotheque  de  r£cole  des  Chartes  XLIX,  1888). 

Der  ein  Archiv  besuchende  Familienforscher  glaube  ja  nicht,  daß  alle  für 
seine  Arbeit  zu  benutzenden  Akten  nach  dem  Namen  seiner  Familie  geordnet 
sind  und  daher  durch  einen  Handgriff  für  ihn  erreichbar  und  verwertbar  gemacht 
werden  können.  In  den  meisten  Archiven  Deutschlands,  durchgehends  aber  in 
allen  preußischen  Staatsarchiven,  wird  der  Grundsatz  der  Provenienz  festgehalten, 
d.  h.  es  werden  die  verschiedenen  Aktengruppen  nach  ihrer  Herkunft  geordnet. 
Besteht  nun,  wie  dies  bei  der  einstigen  Zerrissenheit  unseres  Vaterlandes  fast 
immer  der  Fall  ist,  ein  Archivsprengel  aus  Landesteilen,  welche  früher  verschie- 
denen weltlichen  und  geistlichen  Herrschaften  angehört  haben,  so  werden  sich 
auch  ebensoviele  Archivgruppen  in  dem  betreffenden  Gesamtarchiv  vereinigt  finden. 
Dazu  treten  ferner  die  sonstigen  selbständigen  Gebilde  innerhalb  eines  jeden 
solcher  Landesteile.  Es  steigt  dadurch  die  Zahl  solcher  Archivgruppen  beispiels- 
weise in  einigen  westlichen  Archiven  auf  mehrere  Hunderte.  Jede  einzelne 
größere  Archivgruppe  aber  wird  in  sich  wieder  nach  den  einzelnen  Zweigen  der 
Verwaltung,  immer  so,  wie  die  Akten  erwachsen  sind,  geordnet  werden.  Man 
wird  daher  Untergruppen  zu  unterscheiden  haben,  welche  der  eigentlichen 
Landesverwaltung  und  ihren  vielseitigen  Verzweigungen  entstammen,  solche, 
welche  den  verschiedenen  Gerichten  ihren  Ursprung  verdanken,  ferner  die  ge- 
sonderten Akten  der  Selbstverwaltung  älterer  Zeit,  städtische,  später  ritterschaft- 
liche Archive.1) 


?)  Bär,  Leitfaden  für  Archivbenützer,  Seite  37. 


304 

Auch  wo  das  Prinzip  der  Provenienz1)  bei  der  Anordnung  der  Aktengruppen 
nicht  streng  zugrunde  gelegt  ist,  kann  das  Zusammenliegen  aller  Archivalien  über 
eine  bestimmte  Familie  nicht  erwartet  werden.  Wohl  gibt  es  naturgemäß  einzelne 
Aktengruppen,  welche  über  eine  einzelne  Familie  viele  Nachrichten  vereinen,  z.  B. 
Stipendienakten,  aber  die  hier  vereinigten  Nachrichten  werden  aus  anderen  Gruppen 
desselben  Archivs  sehr  wesentliche  Ergänzungen  erfahren  können. 

Von  großem  Wert  kann  es  für  den  Familienforscher  sein,  wenn  er  Ein- 
sicht in  die  Repertorien  und  handschriftlichen  Urkundenregesten  eines  Archivs  zu 
nehmen  vermag.  Ob  und  inwiefern  die  Vorlage  von  dergleichen  genehmigt 
werden  kann,  hängt  von  den  bestehenden  Archivbenutzungsordnungen  ab.  Die 
Einsicht  in  die  handschriftlichen  Urkunden-Regesten  ist  auch  dann,  wenn  von 
denselben  Urkunden  gedruckte  Regesten  vorliegen,  nicht  überflüssig,  weil  häufig 
die  für  den  archivalischen  Dienst  angefertigten  Regesten  ausführlicher  sind,  als 
die  gedruckten.  Wenn  durch  Zusammenstellen  von  Abschriften  der  Hauptregesten- 
sammlungen  Nebenregesten  gebildet  werden,  so  nennt  man  solche  Sammlungen, 
die  an  und  für  sich  in  Regestenblättern  über  Schriftstücke  im  Archiv  selbst  be- 
stehen, Selekte.  Wenn  Familienselekte  existieren,  so  sind  solche  für  den  Familien- 
forscher  selbstverständlich  eine  Fundgrube  ersten  Ranges.  Wo  die  gröberen 
Ordnungsarbeiten  im  Archiv  so  weit  bewältigt  sind,  daß  auch  mit  feineren  Ar- 
beiten begonnen  werden  kann,  werden  auch  Namenregister  auf  Zetteln  mit  kurzer 
Bezeichnung  der  einschlagenden  Akten  angelegt,  welche  zum  rascheren  Auffinden 
familiengeschichtlicher  Nachrichten  dienen.  Einen  förmlichen  Anspruch  auf  Vor- 
lage aller  dieser  zunächst  nur  für  den  inneren  Archivdienst  berechneten  Arbeiten 
hat  der  Benutzer  in  keinem  Falle.2)  Für  den,  der  über  eine  Familie  in  deren 
Archiv  forscht,  kann  ja  alles  und  jedes  von  Interesse  sein.  Manches  was  man 
sucht,  mag  sich  schwierig  finden  lassen.  Da  ist  es  freudig  zu  begrüßen,  daß  in 
neuester  Zeit  einzelne  Familien-Archive,  z.  B.  das  der  freiherrlichen  Familie  von 
Friesen3),  unter  Beihilfe  eines  geschulten  Archivars  geordnet  worden  sind.4)  Be- 
sonders wichtig  für  die  Allgemeinheit  sind  die  Archive  der  alten  Patrizierfamilien 
in  den  deutschen  Reichsstädten,  wie  in  den  großen  Schweizer  Städten,  weil  hier 
die  Geschlechter  aufs  engste  mit  der  Geschichte  ihrer  Stadt  verbunden  sind.  Wie 
das  Verständnis  für  die  Bedeutung  eines  Familienarchivs  bei  den  Gliedern  einer 
weitverzweigten  Familie  geweckt  wurde,  welche  unerwartet  reichen  Bestände  zum 
Vorschein  kamen  und  wie  schließlich  die  Familie  das  so  gebildete  Archiv  der 
Stadtbibliothek  großherzig  als  Eigentum  überwies,  berichtet  das  Buch:  „Züriche- 
rische Familienarchive  in  der  Stadtbibliothek  Zürich.    I.  Heft:  Archiv  der  Familie 


1)  Bailleu,  Das  archivalische  Provenienzprinzip,  HV  1902;  Derselbe,  Das  Provenienz- 
prinzip und  dessen  Anwendung  im  Berliner  Geh.  Staatsarchiv,  KGV  50.  —  Rosenfeld,  Zum 
archivalischen  Provenienzprinzip,  ebd.  53. 

2)  von  Löher,  Archivlehre.  Grundzüge  der  Geschichte,  Aufgaben  und  Einrichtung 
unserer  Archive.     Paderborn  1890.     Regesten  und  Repertorien,  Seite  362  ff . 

a)  Aus  den  Repertorien  des  Freiherrlich  v.  Friesenschen  Familien-Archivs  zu  Rötha. 
1904.    Druck  von  G.  Apitz  in  Rötha. 

*)  Tümpling,  Wolf  von,  Das  Tümplingsche  Familienarchiv  auf  dem  Thalstein,  Korre- 
spondenzbl.  d.  Ges.  Ver.  d.  deutsch.  Gesch.  Ver.  1893.  —  Hansen,  Knud,  Wie  ich  mein 
Familienarchiv  einrichtete,  DH  38,  214  f. 


305 

Hirzel".  Zürich  1907.  Eine  wie  große  Bereicherung  der  Stadtgeschichte  aus  sol- 
chem Familienarchive  erwachsen  kann,  zeigt  das  Hirzelsche  Archiv.  Zahlreiche 
Mitglieder  der  Familie  nahmen  in  der  dortigen  Verwaltung  leitende  Stellungen 
ein,  und  von  1616  an  sind  viele  wertvolle  Akten  über  Tagessatzungen,  Gesandt- 
schaften oder  Verwaltungsorganisation,  Reiseberichte  und  Abhandlungen  vorhan- 
den: als  besonders  wichtig  verdienen  der  umfangreiche  Briefwechsel  und  die  Dar- 
legungen staatsrechtlicher  und  wirtschaftlicher  Art  über  die  Einwirkungen  der 
französischen  Revolution  hervorgehoben  zu  werden.  Für  den  Zusammenhang  von 
Familie  und  Stadt  aus  solchen  Sammlungen  Zeugnis  abzulegen,  ist  gerade  jetzt, 
wo  die  moderne  Entwicklung  die  alte  Geschlossenheit  aufhebt,  wie  Geh.  Archiv- 
rat Dr.  Reimer  mit  Recht  bemerkt1),  der  rechte  Zeitpunkt.  Möchte  das  schwei- 
zerische Beispiel  in  unsern  deutschen  Städten,  soweit  es  noch  möglich  ist,  Nach- 
ahmung finden! 

Die  wichtigsten  Handbücher  über  die  historischen  Hilfswissenschaften. 
Wer  in  den  Archiven  Forschungen  vornehmen  will,  muß  vor  allem  sich  ge- 
wisse paläographische  Vorkenntnisse  aneignen  und  die  älteren  Urkunden  und  die 
Akten  des  16.  und  17.  Jahrhunderts,  wenn  auch  nicht  zu  dem  schwierigeren 
Zwecke  wortgetreuer  Abschriftnahme,  so  doch  zum  notdürftigen  Verständnis  ihres 
Inhaltes  lesen  lernen.  Denn  die  Archivbeamten  in  ihrer  Dienstarbeit  durch  Fragen, 
wie  dies  oder  jenes  Wort  zu  lesen  sei,  zu  belästigen  geht  schon  aus  allgemeinen 
Anstandsrücksichten  nicht  an.  In  einer  Reihe  von  Archiven  ist  es  den  Beamten 
direkt  untersagt,  auf  derartige  Fragen  Antwort  zu  geben. 

Die  Entwickelung  der  Geschichte  der  Schrift  lernt  man  kennen  durch  das 
Studium  folgender  Werke:  Wattenbach,  Anleitung  zur  lateinischen  Paläographie. 
4.  Auflage  1886.  —  Arndt-Tangl,  Schrifttafeln  zum  Gebrauch  bei  Vorlesungen 
und  zum  Selbstunterricht.  3  Hefte  ä  15  M.,  wovon  jedes  Heft  ein  ganzes  für 
sich  bildet  (Heft  I  u.  II  in  dritter  Auflage  1897  fg.,  Heft  III  1903).  Besonders  sei 
auf  das  dritte  Heft  empfehlend  aufmerksam  gemacht,  weil  die  hier  reproduzierten 
Tafeln  durch  Anschaulichkeit  hervorragen.  Teurer,  aber  durch  fortlaufende  Re- 
produktion mit  Photographie  und  Lichtdruck,  durch  vollständige  Umschreibung 
der  Tafeln  in  moderne  Schrift  und  durch  eine  lehrreiche  Abhandlung  „Entwicke- 
lung der  lateinischen  Schrift  vom  13.  bis  zum  18.  Jahrhundert"  ausgezeichnet 
ist  Steffens,  Lateinische  Paläographie,  3  Hefte,  Freiburg  (Schweiz),  Universitäts- 
buchhandlung 1903.  Schriftproben  aus  Handschriften  des  14. — 16.  Jahrhunderts, 
zusammengestellt  von  R.  Thommen  (Basel  1888),  eine  kurze  und  wenig  kostspielige 
Zusammenstellung,  und  die  teueren,  aber  durch  Technik  der  Reproduktion  und 
begleitenden  Text  hervorragend  tüchtigen  „Exempla  codicum  Amplonianorum  Er- 
furtensium  saeculi  9 — 15",  herausgegeben  von  Schum  (Berlin  1882)  sind  eben- 
falls ausgezeichnete  Hilfsmittel,  sich  in  die  Schreibweise  jener  Zeiten  einzulesen. 
Für  das  16.  Jahrhundert  liegt  das  vortreffliche  Werk  vor:  „Handschriftenproben 
des  16.  Jahrhunderts  nach  Straßburger  Originalen",  herausgegeben  von  Ficker  und 
Winckelmann  (2  Bände,  Straßburg,  Trübner,  1902 f.).  Das  Studium  durchkorri- 
gierter   Konzepte  der  Reformationszeit   gehört  neben   der  Lesung  mittelalterlicher 


!)  Reimer,  KGV  1907,  38. 
Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  20 


306 

Notariatsinstrumente,  mancher  päpstlicher  Bullen  und  zahlreicher  juristischer  und 
sonstiger  Fachhandschriften,  zu  den  schwierigsten  paläographischen  Aufgaben, 
Das  Buch  von  Ficker  und  Winckelmann  bietet  vollständige  und  genaue  Über- 
tragungen der  Faksimiles  in  modernen  Druck  und  für  jeden,  der  in  den  Archiven 
Akten  aus  jener  Zeit  durchzuarbeiten  hat,  eine  Fülle  von  Belehrung.  Für  die 
folgenden  Jahrhunderte  sehr  nützlich  sind  die  vom  K.  K.  Kriegsarchiv  in 
Wien  herausgegebenen  „Unterrichtshefte  zur  Handschriftenkunde.  20  Photolitho- 
graphische Tafeln  mit  Schriften  von  1529  bis  1758".  Die  Auflösungen  der  zum 
Teil  sehr  schwierigen  Texte  empfehlen  das  Werk  auch  für  das  Selbststudium. 
Für  Schweden  kommt  in  Betracht:  Hildebrand,  Börtzell  &  Wieseigren, 
Svenska  Skriftprof  frän  Erik  den  heiiges  tid  tili  Gustef  III.  Stockholm  1894. 
Für  Italien  vgl.  E.  Monaci,  Archivio  paleografico  italiano.  T.  I.  Miscellaneo, 
fasc.  I — IV.  Rom  1882 — 1890.  T.  II.  Monumenti  paleografici  di  Roma,  fasc.  I 
bis  III.  Rom  1882 — 1889.  —  P.  Vayra,  Autografi  dei  principi  sovrani  della  casa 
di  Savoia.  Rom,  Turin  u.  Florenz.  1883.  —  Für  Spanien  kommen  in  Betracht: 
D.  Jesus  Munoz  y  Riviero,  Manual  de  paleografia  diplomatica  espanola. 
Madrid  1880.  Zweite  sehr  vermehrte  Ausgabe  1890;  derselbe,  Colleccion  de  fac- 
similes  de  documentos  de  los  siglos  XII  al  XVII  para  servir  de  tema  ä  los  ejer- 
cicios  de  lectura,  traduccion  y  anälysis  critico  que  deben  practicarse  en  las  cäte- 
dras  de  paleografia.  Madrid  1880;  derselbe,  Paleografia  populär.  Arte  de  leer 
los  documentos  antiguos  escritos  en  castellano.  Madrid  1886.  —  Weitere  Faksi- 
mile-Werke werden  nachgewiesen  und  besprochen  von  Giry,  Manuel  de  diplo- 
matique, Paris  1894,  S.  41  ff.  Zum  Eindringen  in  die  Schätze  der  französischen 
Archive  verdienen  die  verschiedenen  Publikationen  von  Prou,  professeur  ä  l'ecole 
nationale  des  chartes  in  Paris,  besonders  das  1904  erschienene  Tafelwerk,  Manuel 
de  paleographie  recueil  de  fac-similes  d'ecritures  du  Ve  au  XVIIe  siecle  (Paris  bei 
Alphonse  Picard  et  fils,  Rue  Bonaparte  82)  empfohlen  zu  werden.  Neben  B.  Bret- 
holz,  Lateinische  Paläographie  (Meisters  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft  I, 
S.  56  ff.)  bietet  jetzt  die  Liste  „des  recueils  de  fac-simile  de  chartes"  von  R.  Pou- 
pardin  und  M.  Prou  in  den  Actes  du  congres  international  pour  la  reproduction 
des  manuscrits  etc.  ä  Liege  1905  (Revue  des  bibliotheques  et  archives  de  Belgique, 
Publication  1)  S.  219  ff.  den  vollständigsten  Überblick  über  die  Faksimileliteratur. 
Andere  französische  Arbeiten  zur  Paläographie  verzeichnet  Wilh.  Bauer,  „Hilfs- 
wissenschaftliche Forschungen  und  Forschungsaufgaben  auf  dem  Gebiete  neuzeit- 
licher Geschichte",  DGB  1908,  163. 

Was  die  Chronologie  betrifft,  so  kommt  es  für  den  Familienforscher  darauf 
an,  daß  er  sich  die  Fähigkeit  aneignet,  die  alten  Datierungsweisen  in  die  heutige 
Weise  umzurechnen.  Von  einschlagenden  Werken  haben  noch  heute  Anspruch 
auf  eine  gewisse  Beachtung  Pilgram's  Calendarium  chronologicum  medii  potis- 
simum  aevi  monumentis  accomodatum  (Wien  1781)  mit  guten  Tabellen  und  Hel- 
wigs  Zeitrechnung  zur  Erörterung  der  Daten  zu  Urkunden  für  Deutschland 
(Wien  1787).  Für  die  historische  Zeitberechnung  Frankreichs  ist  noch  immer 
mit  Nutzen  zu  gebrauchen:  L'art  de  verifier  les  dates  et  les  faits  historiques, 
deren  dritte  Auflage  (Paris  1783 — 1787)  ebenso  wie  die  Neubearbeitung  des  19.  Jahr- 
hunderts (in  Quart  und  in  Oktav  erschienen)  anzuempfehlen  sind.     Zuverlässiger 


307 

erweist  sich  der  knappe  Abriß  bei  Giry,  Manuel  de  diplomatique,  Paris  1894. 
Weidenbach's  Calendarium  historico-christianum,  Regensburg  1855,  „ist  in  den 
Tabellen  nicht  unbrauchbar,  der  Text  aber  leidet  sehr  unter  des  Verfassers  Mangel 
an  Kritik"1).  Zur  Einführung  in  das  ganze  Wissensgebiet  sind  zu  empfehlen: 
H.  Grotefend,  Chronologie  des  deutschen  Mittelalters  und  der  Neuzeit  in:  Grund- 
riß der  Geschichtswissenschaft,  herausgegeben  von  Aloys  Meister  1 1, 1906,  S.  267  bis 
319;  derselbe,  Taschenbuch  der  Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelalters  und  der 
Neuzeit  (Hannover  1898,  2.  Aufl.  1905),  welches  das  längst  vergriffene  Handbuch 
der  Chronologie  des  deutschen  Mittelalters  und  der  Neuzeit  (Hannover  1872)  zu 
ersetzen  bestimmt  ist  und  schon  seines  Formates  wegen  sich  besonders  zur  Mit- 
nahme auf  archivalischen  Forschungsreisen  eignet,  sowie  Rühls  Chronologie 
des  Mittelalters  und  der  Neuzeit,  Berlin  1897.  Bei  schwierigeren  chronologischen 
Fragen  ist  Grotefends  zweibändige  Zeitrechnung  des  deutschen  Mittelalters  und 
der  Neuzeit  (Hannover  1891 — 98)  zu  studieren,  ein  Nachschlagewerk  allerersten 
Ranges,  das  Beste,  was  die  gesamte  Literatur  über  die  früheren  Datierungsweisen 
auf  deutschem  Boden  aufzuweisen  hat. 

Zur  Einführung  in  das  Studium  der  Urkundenlehre  halte  ich  für  besonders  geeignet 
Oswald  Redlich,  „Geschichtlicher  Überblick.  Allgemeine  Begriffe  und  Grund- 
lagen", d.  i.  die  allgemeine  Einleitung  zu  dem  Buch:  „Urkundenlehre  von  W.  Erben, 
L.  Schmitz-Kallenberg  und  O.  Redlich"  München  und  Berlin  I  1907  (mehr 
bis  jetzt  nicht  erschienen).  Sehr  spannend  und  lehrreich,  aber  unvollständig  ist 
Rosenmund,  Die  Fortschritte  der  Diplomatik  seit  Mabillon  vornehmlich  in  Deutsch- 
land-Österreich (1897).  Als  ein  Nachschlagewerk  allerersten  Ranges  ist  Harry 
Breßlau,  „Handbuch  der  Urkundenlehre  für  Deutschland  und  Italien"  zu  be- 
zeichnen, von  dem  aber  bis  jetzt  nur  ein  einziger  Band  1889  erschienen  ist.  Die 
beiden  neuesten  Versuche  der  Zusammenfassung,  der  Abschnitt  „Diplomatik"  in 
Meisters  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft  (1.  Bd.  1906)  verfaßt  von  Thom- 
men,  Schmitz-Kallenberg  und  Steinacker  und  der  bereits  erwähnte  von 
Erben  u.  a.  im  „Handbuch  der  mittelalterlichen  und  neueren  Geschichte"  (her- 
ausg.  von  G.  v.  Below  und  F.  Mein  ecke)  registrieren  auch  die  sehr  ausgedehnte 
und  vielfach  zerstreute  Spezialliteratur.  In  dieser  bieten  insbesondere  Julius 
Ficker's  „Beiträge  zur  Urkundenlehre",  2  Bde.  1877,  1878  eine  große  Fülle  von 
Anregungen;  um  das  Verständnis  dieses  dem  Neuling  auf  dem  Gebiet  der  Ur- 
kundenlehre schwierigen  Werkes  zu  erleichtern,  möchte  ich  empfehlen,  vor  dem 
Studium  desselben  das  vorerwähnte  Buch  von  Rosenmund  zu  lesen.  Eine  Spezial- 
diplomatik  der  sächsisch-thüringischen  Lande  bietet  das  anregende  Buch  von  Posse, 
Die  Lehre  von  den  Privaturkunden  (Leipzig  1887),  bei  dessen  Benutzung  aber  die 
einschränkenden  Ausführungen  von  Steinacker,  Die  Lehre  von  den  nicht  König- 
lichen (Privat-)  Urkunden,  in  Meisters  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft  I,  1, 
1906,  Seite  256  ff.  zu  beachten  sind.  Dazu  kommt  noch  die  soeben  zum  ersten 
Male  ausgegebene  Zeitschrift:  Archiv  für  Urkundenforschung,  herausgegeben  von 
Brandi,  Breßlau  und  Tangl.  Ein  nützliches  Werk  ist  noch  immer:  Pater 
Gregor  Gruber  (Wien),  Lehrsystem  einer  allgemeinen  Diplomatik  vorzüglich  für 


*)  Grotefend  in  Aloys  Meisters  Grundriß  der  Geschichtswissenschaft,  I,  269. 

20* 


308 

Österreich  und  Deutschland,   I.  Teil  (Theorie)  und    II.  Teil  (Praxis),  Wien  1783; 
III.  Teil  (Lehrsystem,  diplom.  Zeitenkunde)  Wien  1784;  dazu  desselben  Gelehrten 
„Kurzgefaßtes  Lehrsystem  seiner  dipl.  u.  herald.  Kollegien",  2.  Aufl.,  Wien  1789. 
Register.     Lehnbücher,  Lehnbriefe  und  Verwandtes.     Über  die  Fülle 
des  in  den  Archiven  lagernden  Urkundenstoffes  eine  Übersicht  zu   gewähren    ist 
die  Aufgabe  des  Registerwesens.     Die  Päpste  fertigten  schon  Register  zu  Beginn 
des   fünften  Jahrhunderts.     Welche    ungeheure    Stoffülle    in    dem    größten  Archiv 
der  Welt,  dem  päpstlichen,  auf  solche  Weise  der  Benutzung  zugänglich  gemacht 
wurde,  mögen  wenige  Zahlen   andeuten.     Beispielsweise  gibt   es    allein    von  Cle- 
mens VI.  und  Innocenz  VI.  251  Registerbände  verschiedener  Art  und  an  Suppliken- 
registern  allein  für  das  14.  Jahrhundert  99,  für  das  15.  Jahrhundert  1121,  insge- 
samt  bloß   an  Supplikenregistern   6000 — 7000  Bände!    Von   weltlichen  Kanzleien 
ist  die  älteste,  in  welcher  Registerführung  nachweisbar  ist,  die  der  französischen 
Könige.     Auch    haben    wir    Reste    der    Register    Kaiser    Friedrichs    IL  für    sein 
sizilisches  Erbreich.     Wohl  empfand  man  auch  bei    den  Zentralstellen    der   deut- 
schen   Reichsverwaltung    das    Bedürfnis    geordneter  Buchführung,    doch    ist    uns 
wenig    von    diesen    Registern    erhalten.      Sehr   wichtig   wurde    die    Neuregelung 
des  Registerwesens  in  der  Kanzlei  König  Ruprechts.     Nicht  nur  wurden   die  Ur- 
kunden   nach    der  Urkundensprache    und   Besiegelung   geschieden,    sondern    auch 
die  Reichssachen  von   den   pfälzischen  Angelegenheiten  getrennt,  ja    sogar    inner- 
halb   dieser    Hauptabteilungen   Spezialabteilungen    geschaffen    und    Spezialregister 
eingerichtet.     Es  seien  beispielshalber  innerhalb  des  Registers  für  die  pfälzischen 
Geschäfte  die   gesonderte  Abteilung   der    pfälzischen  Belehnungen,    das  Lehnbuch 
Ruprechts  als  Pfalzgrafen  und  das  einen  eigenen  Band  bildende  Register  über  die 
Lehnreichungen  erwähnt,  die  Ruprecht  als  deutscher  König  vornahm.     Nach  vor- 
übergehenden Rückschritten    unter  Sigismund    und  Albrecht  II.  trat   eine   um    so 
ausgiebigere  Entwickelung  der  Sonderregister,  insbesondere  der  Lehnregister  unter 
Kaiser  Friedrich  III.  ein.    Ebenso  wie  am  Königshofe  beginnen  bei  den  deutschen 
Reichsfürsten  die  erhaltenen  Register  im  14.  Jahrhundert.     Vereinzelt,  wie   in  der 
Grafschaft  Hennegau,    gehen    sie    bis    in    das  Ende    des  13.  Jahrhunderts    zurück, 
und  in  Tirol  gilt  dies  wenigstens  für  die  in  der  landesfürstlichen  Kanzlei  geführ- 
ten Rechnungsregister,  die  Raitbücher.     In  der  ersten  Hälfte  des   14.  Jahrhunderts 
sehen  wir  allerwärts  in  Deutschland  Kanzleiregister   auftauchen.     Meist   um    die- 
selbe Zeit,  mit  dem  Beginn   des  14.  Jahrhunderts    setzt   auch    eine  Spezialgruppe 
von  Registern  ein,  die  schließlich   eine    der  verbreitetsten  Register-,  bzw.  Kopial- 
büchergattungen  und  eine  der  wichtigsten  familiengeschichtlichen  Quellen  geworden 
ist,  die  Lehnregister    oder  Lehnbücher.     Diese    entstanden    durch    Redaktion   von 
einzelnen  Zetteln,  Blättern,  Rollen  oder  kleinen  Heften  mit  Aufzeichnungen,  welche 
gleichzeitig    mit    den    Belehnungshandlungen    bzw.  unmittelbar    darnach    gemacht 
worden  waren,  später  auch  durch  Anlehnung  an  ein  bereits  vorhandenes  Lehnbuch. 
Sache    des  Vasallen    war    es,   das   ihm  rechtmäßig  Zustehende  nachzuweisen. 
Es  war  deshalb  alte  Rechtssatzung,  daß   der  Vasall   dem  Lehnsherrn  seine  Güter 
bei  der  Belehnung  benennen  mußte.     Bei  den  schwieriger  werdenden,  verwickelten 
Abhängigkeitszuständen  bürgerte  sich  die  Gepflogenheit    ein,    die  Benennung  der 
Güter    schriftlich    vorzunehmen,    d.    h.    bei    der  Belehnung   auf  einem  Zettel  eine 


309 

kurze  Liste  mit  einzureichen.  Aus  diesen  Benennungen  oder  Beschreibungen, 
denominationes,  denombrements,  erwuchsen  allmählich  besondere,  in  voller  Ur- 
kundenform gehaltene  Reverse,  die  aber  durchaus  nicht  in  allen  Fällen  ausgestellt 
wurden.  Die  Selbsterklärungen  der  Vasallen  und  die  eventuell  ausgestellten  Re- 
verse der  Lehnsempfänger  wurden  von  der  Kanzlei  aufbewahrt.  Ebensowenig  wie 
die  hier  und  dort  vorkommenden  Notizenblätter,  Hefte,  Rotuli  und  dergleichen, 
die  sich  Kanzleibeamte  anlegten,  bilden  aber  diese  einzelnen  Blätter  und  Zettel 
zum  Teil  kleinsten  Formats,  die  vom  Empfänger  herrühren,  ein  Lehnbuch. 

Die   losen  Blätter    zu    einem  Lehnbuch1)  zu    bearbeiten,    war    das  einfachste 
Verfahren    dieses,    sie,    wie    sie    gerade    in    die    Hand    kamen,    ohne    Gliederung 
oder  Anordnung  in  beliebiger  Reihenfolge  hintereinander  in  kurzen,  meist  gleich- 
förmig gehaltenen  Regesten  in  das  entstandene  Buch  einzutragen ;  so  wurde  z.  B. 
beim    Lehnbuche  Adolfs    von    Lüttich    verfahren.     Ein    solches    Lehnbuch    erfüllte 
nun  wohl  den  einen  Zweck,  die  vielen  Einzelnotizen  in  handlicher  Form  vereinigt 
darzubieten    und    sich    leichter    und    sicherer    aufbewahren  zu  lassen,    es  genügte 
aber  nicht  für  die  weitergehenden  Ansprüche  erleichterter  Benutzung  und  rascherer 
Auffindbarkeit.     Deshalb    haben    sich    die    mittelalterlichen   Kanzleien    schon    früh 
mit  der  Ordnungsarbeit  abgemüht,   für  sie  gewiß  ein  schweres  Stück  Arbeit,    da 
ihnen  Hilfsmittel  dafür  fehlten  und  besonders  auch  die  Routine  abging,  die  spätere 
Geschlechter    durch    ständigen  Gebrauch  von  Büchern  von  Jugend    auf  erwarben. 
Wir    sehen    daher    die    mannigfachsten    Systeme    in    Anwendung    gebracht.     Die 
Anordnungsweise,   die    uns    bei   einem    für   praktische  Kanzleizwecke   bestimmten 
Nachschlagewerke  als  die  einfachste  erscheinen  mag,  die  alphabetische,    lag    dem 
Mittelalter  nicht  so  nahe  wie  uns  heutzutage;  gleichwohl  war  auch  sie  nicht  un- 
bekannt: unter  der  großen  Zahl  von  Lehnbüchern,    die    sich   erhalten   haben,    be- 
finden   sich    auch    solche  mit  alphabetischer  Anordnung  der  Vasallen.     Allerdings 
müssen  wir  auch  hierbei  die  mittelalterliche  Auffassung  berücksichtigen.   In  älteren 
Zeiten  hatte  bekanntlich  jeder  Mensch  einen  Namen,   seinen  Rufnamen,  erst  all- 
mählich   kamen    die  Zunamen    lokalen  Charakters    nach   Besitzung  oder  Herkunft 
aus  einem  Orte,  ferner  die  persönlichen  Charakters   nach   dem  Vaternamen,  nach 
körperlichen  oder  geistigen   Eigenschaften,    nach    Stand    oder  Beschäftigung    oder 
sonst  welchem  Unterscheidungsmerkmale    auf.     Das    14.  Jahrhundert    stand    noch 
stark  unter   der    Einwirkung    dieses  Bildungsprozesses;    ihm    erschienen   die  Ruf- 
namen noch  als  das  eigentliche  Charakteristische  jedes  Namens  (s.  oben  S.  142  ff.) 
Dieser  Auffassung  entspricht  es  daher  völlig,  wenn  bei  der  alphabetischen  Einreihung 
die  Bezeichnungen  des  Individuums  nicht  nach  Geschlechtsnamen,  sondern  nach  Vor- 
namen zusammengestellt  erscheinen.  Dabei  geschieht  die  Anordnung  im  allgemeinen 


!)  Hier  eine  Probe  aus  dem  Lehnbuch  Friedrichs  des  Strengen,  Markgrafen  von  Meißen 
und  Landgrafen  von  Thüringen,  1349 — 50  nach  der  Ausgabe  von  Lippert  und  Beschorner 
1903  (Seite  36,  37):  „Districtus  Dresdensis.  Item  contulit  Friczconi  de  Waldow  4  talenta 
Fribergensia  in  villa  Dybesdorf  districtus  Dresdensis.  Item  contulit  Nycolao  Preschendorf 
1  talentum  reddituum,  1  maldrum  avene  et  3  modios  siliginis,  item  1  agrum  ante  opidum 
Dresden.  Item  contulit  Ulrico  Grozen,  civi  Dresdensi,  allodium  in  Stresen.  Item  Jacobo 
allodium  in  Ryk."  Ryk  ist  Reick  in  nächster  Nähe  von  Dresden,  zur  Parochie  Leubnitz- 
Neuostra  gehörig,  Stresen  ist  Striesen  bei  Reick.  Vgl.  meine  Geschichte  des  Kirchspieles 
Leubnitz  bei  Dresden,  Leipzig,  Teubner,  1878. 


310 

alphabetisch,  aber  nicht  streng  lexikalisch.  Das  alphabetische  Prinzip  ist  aber 
nur  selten  zur  Anwendung  gekommen.  Häufiger  findet  man  innerhalb  der 
Vasallen  den  Vesuch  einer  gewissen  sachlichen  Gliederung  nach  Standesklassen  der 
Mannen  oder  ähnlichen  Gesichtspunkten.  So  ist  z.  B.  im  Lehnbuch  Markgraf 
Friedrichs  von  Meißen  eine  Personengruppe  aus  der  sonst  geographischen  Gliede- 
rung herausgehoben,  nämlich  als  Kapitel  I  die  domini,  die  Herrengeschlechter; 
auch  in  den  wenig  früher  entstandenen,  diesem  Lehnbuche  anhangsweise  bei- 
gegebenen Listen  der  Edeln  u.  a.  findet  man  gleichfalls  für  alle  Landesteile  Sonder- 
gruppen der  domini  et  nobiles  gebildet,  und  für  Thüringen  ist  noch  eine  weitere 
Abteilung  ministeriales  beigefügt,  worin  in  der  Hauptsache  solche  ansehnlichere 
Vasallen  zusammengetragen  sind,  die  ursprünglich  gleichfalls  den  Geschlechtern 
der  Edlen  oder  Herren  zugerechnet  wurden.  Am  meisten  und  verhältnismäßig 
konsequentesten  kommen  geographische  Einteilungssysteme  zur  Anwendung.  Wir 
haben  dabei  verschiedene  Arten  zu  unterscheiden,  indem  das  eine  Mal  eine  An- 
ordnung nach  größeren  Gruppen,  wie  einzelnen  Gebieten  und  Herrschaften  oder 
nach  Ämtern  oder  sonstigen  Verwaltungsbezirken  des  Lehnherrn  vorgenommen, 
ein  anderes  Mal  —  besonders  in  solchen  Lehnbüchern,  die  einen  minder  aus- 
gedehnten Lehnbesitz  betreffen  —  die  Verzeichnung  nach  einzelnen  Orten  erfolgt 
ist.  Nach  den  sich  auch  an  landesherrliche  Schlösser  als  Amtssitze  anlehnenden 
districtus,  d.  h.  den  Ämtern  Meißen,  Großenhain,  Torgau,  Dresden  usw.,  ist  das 
Lehnbuch  Markgraf  Friedrichs  von  Meißen  eingeteilt,  wobei  noch  eine  Scheidung 
des  Ganzen  in  zwei  Hauptteile,  erstens  Ämter  in  den  Markgrafschaften  Meißen 
und  Osterland,  die  vermischt  sind,  und  zweitens  in  der  Landgrafschaft  Thüringen 
vorgenommen  ist.  Die  letzte  Anordnungsart  der  Lehnbücher  ist  die  chronologische. 
Die  Zeitfolge  ist  bald  strenger,  bald  lockerer  gewahrt.  Eine  strikte,  peinlich  genau 
befolgte  chronologische  Anordnung  lag  wenig  in  der  mittelalterlichen  Arbeitsweise 
begründet;  man  legte  im  allgemeinen  auf  solche  Kleinigkeiten  nirgends  das  Ge- 
wicht, wie  dies  die  moderne  wissenschaftliche  Akribie  verlangt.  Dem  mittelalter- 
lichen Arbeitssinn  genügte  es  vielmehr  vollständig,  wenn  das  Zusammengehörige 
in  der  Hauptsache  zusammen  stand,  wenn  bei  chronologischer  Folge  die  Einträge 
eines  Jahres  oder  bei  weitergehender  Genauigkeit  der  Monate  und  Wochen  bei- 
sammen waren.  Dies  hängt  eng  zusammen  mit  der  Art  des  Eintragens  nicht 
bloß  bei  den  Lehnregistern,  sondern  bei  mittelalterlichen  Registern  und  Kopial- 
büchern  überhaupt.  Denn  nicht  jedes  einzelne  Schriftstück,  das  in  der  Kanzlei 
ausgefertigt  wurde,  jeder  Regierungsakt,  der  gebucht  werden  sollte,  wurde  sofort 
in  das  betreffende  Kopialbuch  oder  Sonderregister  eingetragen,  sondern  man  ließ 
mehrere  Stücke,  manchmal  für  mehrere  Tage,  ja  bisweilen  für  Wochen  sich  an- 
sammeln,1) ehe  man  an  die  Buchung  ging.  Die  Genauigkeit  der  chronologischen 
Anordnung  ist  auch  in  ein  und  demselben  Band  sehr  verschieden.  In  den  Lehn- 
büchern der  Burggrafen  von  Leisnig  lassen  sich  große  Verschiedenheiten  wahr- 
nehmen ;  beträchtliche  Partien  sind  ohne  chronologische  Folge,  nur  ab  und  zu  ist 
in  einzelnen  Abschnitten  die  Beobachtung  der  Zeitfolge  nicht  zu  verkennen;  sehr 


*)   Seeliger,    Die    Registerführung   am    deutschen    Königshof    bis    1493,    MIÖO,    Er- 
gänzungsband III. 


311 

gut  ist  dagegen  die  Chronologie  im  Anfang  des  Lehnbuches  des  Burggrafen  Otto 
von  1439.  Im  Lehnbuch  Friedrich  des  Friedfertigen  von  Thüringen  von  1406  f. 
ist  zwar  für  die  Jahre  1406 — 1409  die  Chronologie  befolgt,  für  die  folgenden 
Jahre  jedoch  hört  jede  Ordnung  auf.  Es  fehlten  eben  den  mittelalterlichen 
Kanzleibeamten  meist  drei  Haupterfordernisse  für  alle  solche  Ordnungsarbeiten, 
mochten  sie  nun  chronologisch  oder  geographisch  oder  sonstwie  sachlich  ge- 
gliedert sein:  1.  Die  geistige  Schulung,  der  Selbstzwang,  ein  Prinzip  in  seinen 
Konsequenzen  durchzudenken  und  folgerichtig  durchzuführen,  2.  häufig  die  ge- 
schäftliche Erfahrung  und  gute  Vorbilder,  3.  die  praktischen  Hilfsmittel,  die  heute 
dem  Forscher  wie  auch  dem  Geschäftsmann  in  den  Büros  in  Nachschlagewerken 
über  persönliche,  zeitliche,  geographische  und  sonstige  sachliche  Fragen  zu  Ge- 
bote stehen.  Bei  diesen  mangelhaften  Vorbedingungen  mußten  naturgemäß  die 
Leistungen  recht  oft  oder  meist  hinter  den  Anforderungen  zurückbleiben,  und 
demgemäß  lassen  fast  alle  Lehnbücher,  die  überhaupt  eine  Anordnung  anstreben, 
mehr  oder  minder  zu  wünschen  übrig. 

Nicht  jeder  Lehnregistereintrag  läßt  als  Regest  einer  besonderen  Lehnshand- 
lung auch  seine  besondere  urkundliche  Ausfertigung  voraussetzen.  Vielmehr  ist 
für  die  Hauptmasse  der  in  den  Lehnbüchern  verzeichneten  Belehnungen  die  Nicht- 
ausstellung  einer  Urkunde  als  gemeiner  Gebrauch  anzusehen;  doch  sind  hierbei 
beträchtliche  Einschränkungen  zu  machen,  indem  sich  auch  für  die  Ausstellung 
von  Lehnbüchern  gewisse  Normen  aufstellen,  gewisse  Arten  von  Lehnreichungen 
ermitteln  lassen,  in  denen  die  Ausfertigung,  wenn  auch  nicht  obligatorisch  war, 
so  doch  häufig  bzw.  vorzugsweise  geschah.  In  späterer  Zeit  wurden  in  ver- 
schiedenen Territorien  vor  der  Aushändigung  eines  Lehnbriefes,  dessen  Fertig- 
stellung sich  manchmal  längere  Zeit  hinauszog,  zur  Sicherstellung  der  Vasallen 
betreffs  ihrer  rechtzeitig  durch  die  Lehnsuchung  gewahrten  Anrechte,  vorläufige 
Bescheinigungen,  Lehn-  oder  Mutscheine,  Lehn-  oder  Mutzettel,  Vigilanzscheine 
ausgestellt,  die  sie  gegen  Verjährung  deckten,  ebenso  wurden,  wenn  die  Mutung 
selbst  sich  hinauszog,  Indultscheine  erteilt,  die  den  Zeitpunkt  angaben,  auf  wie 
lange  dem  Vasallen  Frist  gewährt  sei.  Bei  Mitbelehnungen  erhielten  die  Mit- 
belehnten nicht  auch  vollständige  Exemplare  des  förmlichen  Lehnbriefes  (denn 
dieser  pflegte  nur  für  den  Hauptlehnsträger  ausgestellt  zu  werden),  sondern  meist 
nur  Mutzettel  oder  Kanzleischeine.  Die  Ausstellung  von  solchen  Lehnzetteln, 
Mutscheinen  oder  anderen  Interimsbescheinigungen  führte  vielfach  dazu,  daß  die 
Vasallen  aus  Ersparungs-  oder  Bequemlichkeitsgründen  überhaupt  davon  absahen, 
sich  formelle  Lehnbriefe  ausstellen  zu  lassen.  Zwar  war  die  Höhe  der  Sportein 
mäßig,  die  jährliche  Einnahme  aber  immerhin  für  den  Lehnsherrn  nicht  unbedeu- 
tend, da  bei  dem  Häufigerwerden  der  Urkundenausfertigung  jährlich  eine  beträcht- 
liche Zahl  von  Lehnbriefen  zu  expedieren  war.  Man  strebte  deshalb  in  manchen 
Ländern  danach,  die  Lehnbriefe  obligatorisch  einzuführen.  In  Kursachsen  hatte 
bereits  Kurfürst  Johann  Georg  I.  in  seinem  Mandat  vom  6.  Juli  1622  über  das 
beim  Verkaufe  von  Lehngütern  seitens  des  Verkäufers  und  des  Käufers  einzu- 
haltende Verfahren  die  Unterlassung  der  Abforderung  ordentlicher  Lehnbriefe 
scharf  getadelt  und  es  jedem  Vasallen  zur  Pflicht  gemacht,  sich  einen  Lehnbrief 
in    der   Kanzlei    ausstellen    zu    lassen.     Der  Übelstand   war    aber    schon   zu  sehr 


312 

eingewurzelt.  Die  Pflicht  der  Lehnbriefentnahme  mußte  wiederholt  eingeschärft 
werden.  Nur  der  allerletzten  Zeit  des  Kursächsischen  Lehnwesens  war  es  be- 
schieden, diese  Frage  endgültig  zu  regeln.  Denn  volle  Gesetzeskraft  erlangte  die 
Forderung  der  Regierung  erst  kurze  Zeit  vor  der  Beseitigung  (1834)  des  im 
modernen  Staatsleben  zum  Anachronismus  gewordenen  Lehnwesens  durch  das 
Generale  König  Friedrich  Augusts  I.  vom  30.  November  1820. 

Die  ältesten  Lehnregister  waren  ganz  knapp  und  dürftig:  nur  allmählich  wird 
die  Aufzählung  der  Lehnstücke  etwas  ausführlicher.  Dann  fängt  man  an,  nicht 
nur  in  den  allgemeinen  Urkundenregistern  die  Lehnbriefe  zu  buchen,  sondern 
auch  in  den  Lehnbüchern  sich  nicht  auf  verhältnismäßig  kurze,  bloße  Aktregesten 
zu  beschränken,  vielmehr  in  diesen  selbst  die  Lehnbriefe  mehr  oder  weniger  ver- 
kürzt gleich  mit  einzutragen.  Dieses  Verfahren  ist  bereits  im  14.  Jahrhundert  ab 
und  zu  zu  beobachten,  so  z.  B.  in  dem  Lehnbuch  Graf  Eberhards  von  Württem- 
berg, in  dem  Burggraf  Johanns  von  Nürnberg  u.  a.,  und  im  15.  Jahrhundert 
greift  diese  Art  der  Registrierung  mehr  und  mehr  um  sich.  Zugleich  nehmen 
die  Fälle  der  Urkundenausstellung  bei  Belehnungen  an  Häufigkeit  zu,  um  schließ- 
lich zur  Regel  zu  werden.  Damit  verändern  aber  die  Lehnbücher  ihren  bisherigen 
mittelalterlichen  Grundcharakter,  sie  werden  aus  Aktregistern  zu  Urkundenregistern. 
Indem  man  aber  diese  Urkunden  nicht  mehr  bloß  auszugsweise  registriert,  sondern 
ihrem  vollen  Wortlaute  nach  —  selbstverständlich  meist  unter  Weglassung  oder 
nur  kurzer  Andeutung  gewisser  typischer  Formeln,  besonders  am  Anfang  und 
Schluß  der  Urkunden  —  in  die  Geschäftsbücher  einträgt,  sie  nicht  exzerpiert, 
sondern  kopiert,  werden  die  alten  Lehnregister  zu  Lehnkopialen,  eine  Entwickelung, 
die  gleichzeitig  auch  die  anderen  Kanzleiregister  durchmachen. 

Lehnkopiale  liegen  für  viele  fürstliche  Verwaltungen  seit  dem  15.  Jahrhundert 
in  langen  Reihen  von  Bänden  oft  beträchtlichen  Umfangs  vor.  Die  ins  Breite 
gehende  Vielschreiberei  in  den  Kanzleien  zeigt  sich  ja  nicht  bloß  in  der  regel- 
mäßigen Ausstellung  von  Lehnbriefen  und  deren  vollständigen  Wiedergabe  in  den 
Lehnkopialen,  sondern  auch  in  der  sachlich  immer  spezieller  und  stilistisch  immer 
weitschweifiger  werdenden  Fassung  der  Lehnbücher. 

Auch  in  solchen  kulturgeschichtlich  interessanten  Äußerlichkeiten  spiegelt  sich 
getreulich  das  Wesen  einer  Zeit:  im  13.  und  14.  Jahrhundert  sind  selbst  wichtige 
Kaiser-  und  Königsurkunden  oft  auf  dürftigen  kleinen  Stücken  Pergaments  ge- 
schrieben, im  17.  und  18.  Jahrhundert  wird  für  eine  innerlich  wertlose,  hohle 
kaiserliche  Gnadenverleihung  oder  Rangerhöhung  ein  Quadratmeter  Pergament 
und  noch  mehr  oder  eine  ganze  Lage  Pergamentblätter  in  Buchform  verschwendet. 
Im  13.  und  14.  Jahrhundert  wird  über  die  Lehnreichung  einer  ganzen  Herrschaft 
nur  ein  knapper  Vermerk  im  Lehnregister  gemacht  und,  falls  ein  Lehnbrief  aus- 
gestellt wird,  gedenkt  er  des  Lehnobjektes  mit  verhältnismäßig  kurzer  Bezeichnung 
in  wenigen  Worten;  im  17.  und  18.  Jahrhundert  werden  selbst  kleinere  Lehen 
meist  mit  breitester,  ermüdender  Ausführlichkeit  behandelt  und  jede  Handvoll 
Zinsgetreide,  jeder  Fußbreit  Wiesewachs  usw.  aufgezählt.1) 

x)  Familiengeschichtliches  Material  enthalten  auch  Lehn-Gerichts-Tabellen:  Als  z.  B. 
Kurfürst  Lothar  Franz  von  Mainz  als  Bischof  zu  Bamberg  eine  „Citation  derer  adlich-  und 
unadlichen  Vasallen  des  Hoch  Stifts  Bamberg"  1720  erließ,  wurde  eine  auf  dieses  Jahr  ver- 


313 

Mit  dem  Schwülstigerwerden  der  einzelnen  Urkunden  schwollen  naturgemäß 
auch  die  Kopiale  immer  dicker  an.  Wo  im  14.  Jahrhundert  ein  mäßig  starker 
Registerband  in  Quart  oder  Kleinfolio  einem  großen  Gebiete  für  ein  Vierteljahr- 
hundert genügte,  beansprucht  im  17.  Jahrhundert  ein  einzelner  Kreis  alle  paar 
Jahre  seinen  eigenen,  dickleibigen  Kopialband  in  Folio,  so  daß  für  ein  größeres 
Fürstentum  in  zwei  bis  drei  Jahrzehnten  eine  ganze  Repositur  voll  Bände  heraus- 
kommt.1) 

In  den  Gerichts-  wie  in  allen  sonstigen  Archiven,  kann  in  allen  möglichen 
Akten  eine  dem  Familienforscher  wichtige  Notiz  stehen.  Es  ist  unmöglich,  hier 
alle  die  verschiedenen  Arten  von  Akten,  die  in  unsern  Gerichten  lagern,  aufzu- 
zählen. Nur  auf  einiges  mag  kurz  hingewiesen  werden.  Ich  nenne  die  Kauf-, 
Verkauf-,  Tausch-,  Mietverträge,  Schadlosbriefe,  Verzichtakten,  Liegenschaftsverträge, 
Verhandlungen  betr.  Übertragung  und  Besitzergreifung,  Schuldverschreibungen, 
Hypothekenbriefe  und  -Bücher  und  Einverleibungen,  Mietskontrakte,  Bürgschafts- 
scheine, Verpfändungen,  Gelddarlehen,  Einigungen  über  Wegerecht,  Jagd,  Fischerei 
und  Wassergerechtigkeit.  Dazu  kommen  gelegentlich  Anstellungs-  und  Beförde- 
rungsbekundungen oder  Patente2),  Titelverleihungen,  Inkolats-Akten,  Indigenats- 
Akten  oder  Heimatscheine  sowie  Strafverfügungen. 


fertigte  Lehn-Gerichts-Tabelle  gedruckt  (wieder  abgedruckt  bei  Johann  Christian  Lünig, 
Corpus  juris  feudalis  Qermanici  I,  1727,  S.  1539,  1540),  welche  Vor-  und  Familiennamen  von 
Richter  und  Beisitzern  aus  dem  Adel-  und  Bürgerstande,  dazu  noch  die  Abbildungen  der 
betreffenden  adeligen  Wappen  enthielt.  —  Für  Familienforscher  wertvoll  ist  die  Arbeit  von 
Joh.  Theodor  de  Raadt,  Regesten  aus  den  brabantischen  Lehnsregistern  im  Königl.  All- 
gemeinen Staatsarchiv  zu  Brüssel,  MAW  1889,  2 1 4 ff .  —  Vgl.  auch  das  für  familiengeschicht- 
liche Forschungen  wichtige  Werk:  Galesloot,  L.,  Inventaire  des  archives  de  la  cour  feodale 
de  Brabant.  Brüssel  1870,  bei  Hayez  (darüber  Herald.-genealog.  Zeitschrift  der  Gesellschaft 
„Adler"  I,  1871,  Wien,  S.  130).  —  Schneider,  Lehnbuch  Graf  Eberhard  des  Greiners  von 
Wirttemberg,  WVL  8.  —  Lehns-  u.  Besitzurkunden  Schlesiens  u.  s.  einzelnen  Fürstentümer 
im  Mittelalter.  Hrsg.  v.  C.  Grünhagen  u.  H.  Markgraf.  2  Bde.  Leipzig  1881,  1883.  — 
Schannat,  J.  F.,  Fuldischer  Lehnhof,  sive  de  clientela  Fuldensi  beneficiaria  nobili  et  equestri 
tractatus  historico-juridicus.  Accedit  elenchus  duplex  vasallorum  primi  ut  et  secundi  ordinis: 
una  cum  eorum  insignibus.    Francofurti  1726.    Fol.  [mit  vielen  Wappenabbildungen]. 

x)  Lippert  und  Beschorner,  Das  Lehnbuch  Friedrich  des  Strengen,  Markgrafen  von 
Meißen  und  Landgrafen  von  Thüringen,  1349— 1350.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1903.  In 
diesem  Werk  findet  sich  eine,  auch  separat  erschienene,  ausführliche  Einleitung  von  Lippert 
über  die  Entstehung  und  Entwicklung  der  deutschen  Lehnbücher.  Ich  bin  dem  Werke  von 
Lippert,  über  das  auch  oben  unter  Handapparat  des  Familienforschers  gehandelt  wird,  im 
Vorstehenden  wiederholt  gefolgt.  Vgl.  auch:  Über  die  Lehnbücher  der  Kurfürsten  und 
Pfalzgrafen  Friedrich  I.  und  Ludwig  V.  Karlsruhe  188b  und  DH  1886,  115.  —  Bellerode,  B., 
Beiträge  zu  Schlesiens  Rechtsgeschichte,  H.  1,  Breslau  1897:  Geschichtliche  Untersuchungen 
über  die  Plesser  Lehnsurkunden  1474—1500. 

2)  Die  Personalpapiere  enthalten  meistens  ein  Nationale,  d.  i.  eine  Personalschilderung, 
Geburtsjahr,  Geburtsort,  bisweilen  die  Eltern,  Strafen  und  Auszeichnungen,  Gattin,  Kinder. 
Die  alten  Personalbogen  befinden  sich  meistens  bei  den  Kriegsministerien  bzw.  deren  ge- 
heimen Registraturen  und  Archiven,  die  Papiere  der  Mannschaften  in  deren  Händen  oder  bei 
den  Landwehr-  und  Bezirks-Kommandos  resp.  in  den  Archiven.  Dazu  kommen  die  Stamm- 
rollen, die  teilweise  bei  den  Truppen,  teilweise  in  den  Archiven  zu  finden  sind.  Die  Perso- 
nalien der  Justiz-,  Verwaltungs-,  Steuer-,  Kirchen-  und  anderer  hohen  Behörden,  die  bis 
25  Jahre  nach  dem  Tode  bei  den  Behörden  aufbewahrt,  dann  aber  vernichtet  werden,  lagern 
bei  den  oberen  und  obersten  Behörden. 


314 

Als  besonders  wichtig  seien  dann  noch  die  Ehescheidungsakten  hervorgehoben. 
Ferner  kommen  die  Vormundschaftsakten  und  die  Akten  (betr.  der  Kinder)  bei 
den  Waisenhäusern  in  Betracht.1) 

Das  in  den  Gerichtsakten2)  lagernde  familiengeschichtliche  Material  ist  sehr 
groß.  Man  kann,  auch  ohne  an  Gerichtsstelle  selbst  zu  forschen,  dies  beispiels- 
weise aus  dem  vierbändigen  Werke  von  Adolf  Stölzel  erkennen:  „Urkundliches 
Material  aus  den  Brandenburger  Schöppenstuhlakten"  (Berlin  1901).  Die  beim 
Amtsgericht  Brandenburg  a.  H.  aufbewahrten  Akten  nämlich  des  einstigen  dortigen 
Schöppenstuhles  enthalten  zahlreiche  Urkunden,  die  —  meist  abschriftlich  —  von 
den  Konsulenten  des  Schöppenstuhles,  mögen  das  Gerichte  oder  andere  Behörden 
oder  mögen  es  Private  gewesen  sein,  dem  Schöppenstuhl  eingereicht  wurden. 
Während  die  Schöppenstuhlsakten  die  Zeit  von  1432 — 1807  umfassen,  reichen 
die  Urkunden,  soweit  sie  datiert  sind,  bis  1331  zurück.  Das  diesem  vierbändigen 
Werke  Stölzels  beigegebene,  zweispaltige  Personenregister,  Seite  203 — 263,  weist 
eine  Unmasse  familiengeschichtlichen  Stoffes  nach,  sowohl  über  adlige  als  auch 
über  bürgerliche  Geschlechter.  Ebenso  kann  man  aus  desselben  Adolf  Stölzels 
Werk  „Die  Entwickelung  des  gelehrten  Richtertumes  in  deutschen  Territorien" 
(Stuttgart,  2  Bde.,  1872)  die  reiche  Ausbeute  erkennen,  welche  Gerichtsakten  dem 
Familienforscher  gelegentlich  gewähren;  das  diesem  Werke,  das  zu  einem  großen 
Teile  auf  Gerichtsakten  beruht,  beigegebene  Register  umfaßt  36  zweispaltige 
Zeilen.3) 

Sehr  wichtig  für  die  familiengeschichtliche   Forschung  sind   insbesondere  die 


x)  Weißenborn,  Erich,  Quellen  und  Hilfsmittel  der  Familiengeschichte,  1908. 

2)  F.  Otto,  der  schon  1882  das  sog.  Merkerbuch  von  Wiesbaden,  ein  gerichtliches 
Buch,  enthaltend  die  Veränderungen  des  Eigentums  und  anderer  dinglicher  Rechte  an  liegen- 
den Gütern,  herausgegeben  hat,  veröffentlichte  unter  dem  Titel  „Das  älteste  Qerichtsbuch  der 
Stadt  Wiesbaden."  Wiesbaden  1900  (Quellenschriften  zur  Nassauischen  Rechts-  und  Verfas- 
sungsgeschichte I.  Veröffentlichungen  der  historischen  Kommission  für  Nassau  II),  das  älteste 
Gerichtsbuch  des  Schultheißengerichts  von  Wiesbaden,  umfassend  die  Jahre  1554 — 1560. 
Vgl.  darüber  H.  v.  Voltelini,  HV  1901,  S.  575  f.  —  Loersch,  Aachener  Rechtsdenkmäler 
aus  dem  13.,  14.  u.  15.  Jahrh.  Bonn  1871.  —  Käntzeler,  P.  St.,  Das  Aachener  Kempen- 
buch, AG  3.  —  Bartolomäus,  R.,  Ein  Gerichtsbuch  der  Stadt  Fordon,  ZHGP  16.  — 
Knothe,  H.  F.,  Ein  Görlitzer  Hofgerichtsbuch  von  1406—1423,  NLM  74.  —  Hübner,  R., 
Verzeichnis  d.  Gerichtsurkunden  der  Fränkischen  Zeit,  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung  12/14. 
Anhang. 

3)  Eine  Vorstellung  über  die  Reichhaltigkeit  der  Gerichtsakten  für  familiengeschichtliche 
Zwecke  ergibt  z.  B.  auch  das  „Verzeichnis  ältester  kurhessischer  Reichskammergerichtsakten" 
bei  Stölzel,  Gelehrtes  Richtertum,  II,  67  ff .  Derselbe  Reichtum  ergibt  sich  aus  der  Arbeit: 
„Beim  niederösterreichischen  Landmarschallschen  Gerichte  hinterlegte  Verträge,  derzeit  im 
n.-ö.  Landesarchiv"  (I.  Verträge  über  Heimsteuer,  Widerlage  und  Ehekontrakte.  II.  Familien-, 
Kauf-  und  andere  wegen  Mannigfaltigkeit  des  Inhalts  oder  Zusammentreffens  verschiedener 
Rechtstitel  nicht  näher  zu  bezeichnende  Verträge  und  sich  daraus  ergebende  genealogische 
Regesten),  MAW,  1893.  —  Haan,  Friedrich  Freiherr  v.,  Über  die  gerichtlichen  Archi- 
valien als  Quellen  der  Genealogie  (mit  einer  Übersicht  über  österreichische  Gerichtsbehörden), 
MAW  6.  —  Sherwood,  George  F.  T.,  Chancery  Proceedings  =  Chas.  A.  Bernau, 
(Walton-on-Thames  England),  The  Genealogist's  Pocket  Library,  vol.  II.  —  Inventare  über 
Gerichtsarchive  sind  leider  nur  wenige  gedruckt,  vgl.  z.  B.  Fontein  Tuinhot,  F.,  Inventaris 
van  het  rechterlijk  Archief  der  stad  Leeuwarden.    's-Gravenhage  1888. 


315 

Testamente1).  Denn  diese  pflegen  die  jeweiligen  Hinterbliebenen,  Ehefrau,  Kinder 
und  Enkel,  mit  Namen  aufzuführen;  auch  enthalten  sie  nicht  selten  Angaben  über 
Seitenverwandte  und  deren  Wohnsitz,  wodurch  wertvolle  Fingerzeige  für  weitere 
Nachforschungen  gegeben  sind.2) 


x)  Die  Zahl  der  in  unseren  Archiven  liegenden  Testamente  ist  sehr  groß.  Im  Ham- 
burger Staatsarchiv  erliegen  seit  Beginn  des  14.  Jahrh.  etwa  3000.  Für  die  Testamentserrich- 
tung gibt  es  jetzt  verschiedene  Formen: 

1 .  kann  ein  Testament  bei  einem  Amtsgericht  oder  einem  Notar  zu  Protokoll  gegeben  werden, 

2.  kann  der  Erblasser  das  Testament  selbst  schreiben, 

3.  kann  unter  gewissen  Umständen  ein  Testament  vor  dem  Gemeindevorsteher  oder 
vor  3  Zeugen  errichtet  werden. 

Vgl.  Amtsrichter  Walter  Johnson,  Was  willst  Du  wissen?  Gemeinverständlicher 
Ratgeber  in  geschäftlichen  und  rechtlichen  Angelegenheiten,  Leipzig  1907,  S.  716  ff. 

2)  Frhr.  v.  d.  Horst,  hat  ein  für  die  Genealogie  westfälischer  und  hannoverscher 
Adelsgeschlechter  interessantes  Testament  aus  dem  Jahre  1615  besprochen  DH  31,  109 ff.; 
desgl.  Conrad,  19  Bände  älterer  Testamentsakten  im  Kgl.  Preuß.  Staatsarchiv  zu  Königsberg, 
DH  22,  80.  Das  Testament  des  Dietrich  von  Sacken  auf  Lehnen  vom  Jahre  1668.  Aus  der 
Dondangenschen  Brief  lade  (Behten  fasc.  II,  Nr.  70)  mitgeteilt  von  Christian  Freihr.  von 
der  Osten  gen.  Sacken,  Jahrb.  f.  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik  1896  (Mitau  1898) 
S.  82  ff.  —  Primbs,  Übersicht  von  Testamenten  aus  dem  Archive  der  ehemaligen  Reichs- 
stadt Regensburg,  AZ  NF  4,  257  ff.;  5,  1  ff.  —  Im  JAW  NF  1900,  80  f f .  ist  ein  Auszug  des 
Genealogischen  Instituts  der  bei  den  bestandenen  n.-ö.  Landmarschallschen  Gerichte  publi- 
zierten Testamente  gebracht.  Dieses  Gericht,  dessen  Abhandlungsakten  mit  Ausnahme  der 
Testamente  längst  skartiert  sind,  wurde  zuerst  in  das  noch  dem  Landmarschall  unterstandene 
n.-ö.  Landrecht  und  alsbald  danach  in  das  K.  K.  n.-ö.  Landrecht  umgewandelt  und  das  letzte 
nicht  wie  die  beiden  ersteren  Gerichte  bloß  für  den  n.-ö.  ständischen  Adel,  sondern  ohne 
Unterschied  für  alle  in  Niederösterreich  lebenden  Adelspersonen  als  deren  Gerichtsstelle 
normiert.  Bereits  mit  der  Umwandlung  des  Landmarschallschen  Gerichtes  beginnen  die  ur- 
sprünglich oftmals  noch  recht  mageren  und  erst  später  allmählich  ausführlicher  werdenden 
sogenannten,  den  heutigen  gerichtlichen  Todesfallsaufnahmen  entsprechenden  Sperr-Relationen 
des  n.-ö.  und  des  K.  K.  n.-ö.  Landrechtes.  Diese  Sperr-Relationen,  welche  bis  zur  Auflösung 
des  K.  K.  n.-ö.  Landrechts  reichen,  geben  uns  nähere  Kenntnis  über  die  sämtlichen  zwischen 
1762—1852  in  Niederösterreich  verstorbenen  Adeligen  oder  wenigstens  als  adelig  betrach- 
teten Personen  und  deren  verwandtschaftliche  Beziehungen,  Genealogische  Auszüge  aus 
diesen  Sperr-Relationen  hat  Freiherr  von  Haan  JAW  NF  1906,  146  ff.  veröffentlicht.  — 
Das  MAW  5  gibt  genealogische  Auszüge  aus  Testamenten,  welche  zwischen  1566  und  1783 
bei  der  niederösterreichischen  Regierung  publiziert  wurden  und  sich  derzeit  im  Archive  des 
K.  K.  Landgerichtes  in  Wien  befinden.  „Einige  genealogische  Auszüge  aus  zwischen  1606 
und  1783  beim  K.  K.  Hofmarschallschen  Gerichte  publizierten,  derzeit  im  Archive  des  K.  K. 
Landgerichtes  ,Wien(  befindlichen  Testamenten  adeliger  oder  als  adelig  gehaltener  Personen" 
(sehr  reichhaltig)  im  MAW  4.  —  Thielisch,  Testamente  als  Quellen  der  Familienforschung, 
ASW  4.  —  Über  die  Nürnberger  Gerichtsbücher  vgl.  Mummenhoff,  Die  Archivalienfunde 
im  großen  Rathaussaal.  —  Mit  der  Exploitierung  der  Tiroler  Verfachbücher  hat  Prof.  Dr. 
von  Schullern  erfolgreich  begonnen.  „Diese  mehrere  tausend  Bände  umfassende  Samm- 
lung alter  Tiroler  Gerichtsbücher  dermalen  im  Innsbrucker  Statthalterei-Archiv  deponiert  und 
noch  nicht  geordnet  und  katalogisiert,  enthält  eine  überraschende  Fülle  genealogischer  Daten, 
welche  bisher  so  gut  wie  unbekannt  sind."  —  Zu  den  ältesten  Testamenten  gehört  das 
Fulrads  von  St.  Denis,  über  dieses  vgl.  Tangl  NA  32.  —  Während  jedes  einigermaßen  be- 
deutende Archiv  eine  Reihe  von  Testamenten  hochstehender  oder  begüterter  adeliger  Per- 
sonen birgt,  sind  bürgerliche  Testamente  aus  früheren  Zeiten  verhältnismäßig  recht  selten. 
Ein  solches  ist  veröffentlicht  von  Pauls,  Ein  bürgerliches  Testament  aus  Cornelimünster 
vom  Jahre  1627,  AG  3.  —  Bauer,  Dr.  Josef  Ritter  v.,  „Über  die  notwendige  Planmäßig- 
keit heraldisch-genealogischer  Forschung  und  Quellenpublikation",  MAW  1907,  203. 


316 

Ok,  guden  gesellen,  holdet  nicht  to  licht! 
Er  gi  to  scepe  gat,  gat  jo  to  der  bicht! 
Et  was  so  kort  ene  tyt, 
Dat  wy  unses  lebendes  wurden  quid. 
En  paternoster  vor  alle  cristenseelen! 

So  heißt  es1)  auf  einem  in  der  südwestlichen  Vorhalle  der  Marienkirche  zu 
Lübeck  hängenden  alten  Gemälde,  das  den  Untergang  eines  lübeckischen  Drei- 
masters an  felsiger  Küste  darstellt.  Die  oberen  Teile  des  Haupt-  und  des  Kreuz- 
mastes werden  eben  von  der  Gewalt  des  Sturmes  zersplittert;  die  Besatzung  sucht 
sich,  zum  Teil  an  Kisten  und  Planken  geklammert,  durch  Schwimmen  zu  retten; 
einige  Leute  erreichen  glücklich  das  nahe  Ufer. 

Den  Vorgang  erläutert  eine  zweite  Inschrift  des  Bildes:  Anno  Domini  1489 
des  fridages  vor  alle  Gades  hilgen  do  bleff  schipper  Hans  Ben  up  de  bergerreise 
vor  denn  Berksunde  mit  33  man,  de  Got  al  gnedich  si.  Paternoster  vor  alle 
cristenseelen! 

Der  Platz  des  Gemäldes  sowie  der  Umstand,  daß  am  Vorkastei  des  Schiffes 
achtmal  das  Wappen  der  Lübecker  Bergenfahrer  angebracht  ist,  deutet  darauf  hin, 
daß  ein  solcher  —  vielleicht  aus  jenem  Schiffbruch  gerettet  —  der  Stifter  war  und 
an  seine  engeren  Berufsgenossen  in  erster  Linie  die  obige  Mahnung  gerichtet  hat. 

Das  in  jenen  Worten  zum  Ausdruck  gelangende,  von  den  handeis-  und  schiff- 
fahrttreibenden  Kreisen  im  Mittelalter  tief  empfundene  Bedürfnis,  vor  Antritt  einer 
gefahrvollen  Seefahrt  die  Rechnung  mit  dem  Himmel  zu  machen,  erklärt  ohne 
Zweifel  auch  die  überraschend  große  Zahl  der  im  Lübeckischen  Staatsarchiv  er- 
haltenen Testamente  Lübeckischer  Bergenfahrer.  Sie  sind  vielfach  errichtet,  um 
durch  die  Anordnung  milder  Werke  für  den  Fall  eines  jähen  Todes  die  Pein  des 
Fegefeuers  zu  kürzen,  wie  denn  überhaupt  nach  damaliger  Anschauung  die  Für- 
sorge für  das  Seelenheil  der  vorwiegende  Beweggrund  der  Errichtung  eines  Testa- 
mentes bildete,  während  der  Wunsch,  Verfügungen  über  den  Nachlaß  zu  treffen, 
nur  etwas  Nebensächliches  war.2) 

Diesen  Testamenten  kommt  außer  ihrer  handeis-,  Vermögens-  und  kultur- 
geschichtlichen Bedeutung  auch  eine  große  Wichtigkeit  für  die  Familiengeschichte 
insbesondere  Lübecks  zu.  Zutage  treten  in  diesen  Dokumenten  namentlich  die  Be- 
ziehungen der  Erblasser  zu  anderen  Berufsgenossen.  Erläutert  und  ergänzt  wird 
der  Inhalt  der  Testamente  durch  zahlreiche  Eintragungen  der  seit  dem  Jahre  1310 
fast  lückenlos  vorliegenden  lübeckischen  Niederstadtbücher.  Friedrich  Bruns  hat 
in  seinem  Werk  „Die  Lübecker  Bergenfahrer  und  ihre  Chronistik"  (Berlin  1900) 
231  solcher  Testamente  im  Auszug  veröffentlicht.  Als  Probe  dieser  Quellengattung 
sei  Nummer  230  der  Ausgabe  von  Bruns  wörtlich3)  mitgeteilt:  „Heine  Bremer,  burger 
to  Lübeck:  Item  minen  knechten  unde  jungen  to  Bergen,  ock  minen  knechten, 
megeden  unde  jungen  alhir  to  Lübeck  geve  ick  samptliken  to  fruntliker  dechte- 
nisse  vefftich  marck  Lub.  —  Zu  milden  Zwecken  85  &.  Seiner  Ehefrau  Plonnie  die 


x)  Bruns,  Friedrich,  Die  Lübecker  Bergenfahrer  u.  ihre  Chronistik,  Berlin  1000,  S.  57. 

2)  Vgl.  Wehrmann,   Der  Memorienkalender  der  Marienkirche  in  Lübeck  (Zeitschr.  d. 
V.  f.  Lübecker  Gesch.  6,  S.  54). 

3)  Der  Anfang  ist  urkundlicher  Wortlaut.    Dann  folgt  Regest. 


317 

700  &  welche  ihre  Mitgift  betragen  sollte  und,  falls  sie  nicht  wieder  heiratet,  freie 
Wohnung  und  Kost  in  seinem  Wohnhause  mit  einer  Magd.  Seinen  Kindern 
Elzebe,  Plonnie  und  Karsten  sein  Wohnhaus  und  je  400  &.  An  weitere  Personen 
20  &,  3  rh.  G.  und  3  lüb.  G.,  ferner  seinem  Bruder  Hinrik  das  ihm  1528  im 
[Niederjstadtbuch  Zugeschriebene.  Testamentarien:  seine  Brüder  Hans  und  Hinrik 
Bremer  und  Hinrik  Brethouwer,  Bürger  zu  Lübeck.    1528,  Okt.  12." 

Den  Testamenten  vergleichen  sich  die  Ehestiftungen,  insofern  auch  in  diesen 
über  den  Besitzstand  der  Familien  und  über  einzelne  Personalien,  mindestens 
über  die  die  Ehe  schließenden  Personen,  Angaben  gemacht  werden.  Es  war  daher 
ein  verdienstvolles  Unternehmen,  als  Georg  Adalbert  von  Mülverstedt  eine 
„Sammlung  von  Ehestiftungen  und  Leibgedingsbriefen"  ritterschaftlicher  Geschlechter 
der  Provinz  Sachsen,  Brandenburg,  Pommern  und  Preußen  (Magdeburg  1863. 
I.  Band;  mehr  nicht  erschienen)  herausgab.  Andere  Ehestiftungen  findet  man  bei 
Joh.  Christian  Lünig,  Teutsches  Reichsarchiv,  bezüglich  dessen  auf  seinen 
24.  Band  (Haupt-Register,  Leipzig  1722)  zu  verweisen  ist.  Vgl.  „Ehebindung  Hie- 
ronymus  Paumgärtners  des  Jüngern  mit  Clara  Örtlin"  v.  Jahre  1563  im  AKDV  3; 
Jos.  Teige  über  die  Eheverträge  der  Kgl.  böhmischen  Landtafeln,  MAW  1892, 
133  ff.  und  JAW  15,  9. 

Über  das,  was  in  unseren  heutigen  Gerichtsarchiven,  insbesondere  für  die 
älteren  Zeiten  zu  erwarten  ist,  orientiert  man  sich  aus  den  Bestimmungen  über 
die  Grundsätze,  welche  in  den  einzelnen  Staaten  über  das  Makulieren 
älterer  Akten  bestehen.1)  Wenn  Mangel  an  Raum  vorliegt,  sind  die  Vorstände 
der  Gerichtsarchive  verpflichtet,  die  Vernichtung  oder  anderweite  Unterbringung2) 
älterer  Akten  in  die  Wege  zu  leiten.  Bei  den  Gerichten  im  Königreich  Sachsen 
bleiben  von  der  Vernichtung  ausgeschlossen:  1.  Akten  von  Staats-  und  kultur- 
geschichtlichem Interesse;  dahin  gehören  Akten  in  Strafsachen,  die  wegen  ihres 
Alters  (vor  dem  Jahre  1 650)  oder  Gegenstandes  oder  wegen  der  Person  der  Ver- 
folgten besonderes  Interesse  darbieten.  2.  Akten  über  Errichtung  und  Verfassung 
der  Behörden.  3.  Kaufs-,  Konsens-  und  Urkundenbücher,  Erbregister  und  Dorf- 
rügen, Grund-  und  Hypothekenbücher,  Mitbelehntenregister,  Dissidentenregister, 
die  über  Anlegung  der  Grund-  und  Hypothekenbücher  und  der  Mitbelehnten- 
register ergangenen  und  die  auf  Eintragungen  im  Dissidentenregister  bezüglichen 
Akten,  Depositen-  und  Hinterlegungsbücher,  sowie  alle  Grund-  und  Lehnsakten. 
4.  Handels-,  Zeichen-,  Muster-,  Börsen-,  Vereins-,  Güterrechts-,  Schiffs-  und  Ge- 
nossenschaftsregister, die  Listen  der  Genossen,  ferner  Register  über  das  Vorzugs- 
recht der  Ehefrau  im  Konkurse  zum  Vermögen  des  Ehemanns.  5.  Testamente, 
Erbverträge  und  Urkunden    über    Begründung  von  Familienanwartschaften,  sowie 


!)  Lippert,  Das  Verfahren  bei  Aktenkassationen  in  Sachsen,  DGB  2.  —  Hille,  Die 
Grundsätze  bei  Aktenkassationen,  KGV  1901. 

2)  Er  misch,  Über  die  Beziehungen  der  Staatsarchive  zu  den  Registraturen  und  Ar- 
chiven der  Verwaltungs-  und  Justizbehörden,  KGV  1899,  176  ff.  —  Krieg,  Über  die  Ab- 
lieferung der  Gerichtsakten  an  die  Staatsarchive,  KGV  1901,  75  ff .  —  Fr.  L.  B.  (von  Medem), 
Über  den  organischen  Zusammenhang  der  Archive  mit  den  Verwaltungsbehörden,  Zeitschr. 
f.  Archivkunde,  Diplomatik  und  Geschichte,  hrsg.  v.  Erhard  Hoefer  und  Fr.  L.  B.  von 
Medem,  II,  1836,  S.  1—28. 


318 

die  auf  die  Niederlegung  und  Eröffnung  bezüglichen  Schriftstücke  und  Akten, 
ohne  Unterschied,  ob  die  Urkunden  vor  dem  Gericht  oder  vor  einem  Notar  er- 
richtet sind,  ferner  Akten  über  Familienanwartschaften  und  Erbanwartschaften. 
6.  Akten  im  Vormundschafts-,  Pflegschafts-  und  Beistandschaftssachen,  wenn  darin 
eine  Vermögensverwaltung  beaufsichtigt  wurde,  ferner  Nachlaßakten.  7.  Die 
Nebenregister  der  Standesbeamten  und  die  beglaubigten  Abschriften  von  nach- 
träglichen Eintragungen  in  die  Hauptregister.  8.  Akten  über  Annahmen  an  Kindes- 
statt und  Ehelichkeitserklärungen  (Ehelichsprechungen).  9.  Akten  über  die  Fest- 
stellung des  Personen-  oder  Familienstandes  —  nicht  bloß  Ansprüche  aus  außer- 
ehelicher Schwängerung  —  und  über  Aufgebote  zum  Zwecke  der  Todeserklärung. 
10.  Akten  über  Streitigkeiten  bei  denen  der  Staats-  oder  Reichsfiskus,  Stadt-, 
Land-,  Kirchen-  oder  Schulgemeinden,  Kirchen-,  Pfarr-,  Schul-  oder  ähnliche 
Lehen,  Altgemeinden,  öffentliche  Behörden  oder  milde  Stiftungen  als  Kläger  oder 
als  Beklagte  beteiligt  sind;  ausgenommen  sind  jedoch  Akten  über  solche  Klagen 
der  bezeichneten  Rechtssubjekte,  die  auf  Darlehens-,  Kauf-,  Pacht-  oder  Mietver- 
träge, allein  oder  in  Verbindung  mit  Verpfändungen,  gegründet  sind.  11.  Akten, 
in  denen  über  Eigentum  oder  Besitz  an  Grundstücken,  Grunddienstbarkeiten, 
Reallasten,  Aufgebot  von  Grundstücken,  ferner  über  Familienanwartschaften  oder 
Stiftungen  verhandelt  worden  ist,  sowie  Akten  über  Zwangsversteigerung  von 
Grundstücken.  12.  Verzeichnisse,  Repertorien  und  Register,  die  zur  Benutzung 
des  Archivs  dienen.  13.  Rechnungsbelege  von  dauerndem  Werte.  14.  Akten,  in 
denen  Kostenforderungen  entstanden  sind,  für  die  im  Wege  der  Zwangsvoll- 
streckung oder  auf  Grund  Bewilligung  des  Grundstückseigentümers  Hypothek  er- 
langt worden  ist,  bis  zur  völligen  Tilgung  der  Kostenforderung  oder  Erlöschung 
der  Hypothek.1) 

Besonders  lehrreich  sind  für  den  Familienforscher  die  Grundakten.  Sie 
enthalten  erläuterndes  Material  zu  den  Grundbüchern,  namentlich  über  die  je- 
weiligen Besitzer  von  Grundstücken  und  deren  Familienangehörige,  unter  andern 
auch  neben  den  eigenhändigen  Unterschriften  derselben  ihre  Siegel.  Wie  reich 
die  Grundakten  an  genealogischem  Material  sein  können,  mag  aus  einem  Beispiel 
sich  ergeben.  Die  Grundakten  „des  im  Lauenburg'schen  District  belegenen 
adelichen  Gutes  Zemmen  No.  121 A",  gegenwärtig  im  Amtsgericht  Bütow  auf- 
bewahrt, enthalten  über  die  Familie  von  Schmude  unter  anderen  folgende  Einträge2): 

„Actum  Lauenburg  d.  15.  Maertz  1777.  Es  erscheint  der  Herr  Ludwich3)  v.  Wnuk,*) 
im  Nahmen  seines  Vaters,  des  Mathaeus  von  Wnuk,4)  welcher  Vormund  von  denen 
Unm[ün]digen  Johann    Christoph5),  Anna   Maria,    Hedwich    Elisabeth,  Eleonora    und 


*)  Geschäftsordnung  für  die  Königlich  Sächsischen  Justizbehörden.  In  Kraft  seit  dem 
1.  Januar  1903.    Dresden,  Verlag  von  C.  Heinrich  1903  (1142  Seiten  gr.  8°),  Seite  184.  185. 

2)  An  Orthographie  und  Stilistik  dieses  Aktendeutsch  ist  nichts  geändert. 

s)  Ludwich  in  Korrektur  auf  Johann. 

4)  Wnuk  in  Korrektur  auf  Schmudde.  Wenn  Namen  auf  andere  Namen  geschrieben 
sind,  so  muß,  ehe  die  genealogische  Verwertung  der  Niederschrift  beginnen  kann,  auf  das 
peinlichste  festgestellt  werden,  welcher  der  beiden  Namen  als  der  gültige  zu  betrachten  ist. 
Man  vermeide  es,  derartige  Stellen  bei  ungenügender  Beleuchtung  zu  entscheiden,  da 
mangelndes  Licht  bei  derartigen  Korrekturen  leicht  zu  Irrtümern  führt.  Man  drehe  und 
wende  das  Papier  nach  allen  Richtungen  gegen  das  Licht,  bis  man  Gewißheit  hat.     Ist    dies 


319 

Florentina,  Geschwister  von  Schmudde  wäre,  submittiert  sich  auch  von  seinem  Vater 
Vollmacht  beyzubringen  und  ihn  auch  als  bestellten  Tutoren  der  Unm[ü]ndigen  mit- 
telst producierung  des  Tutorn  zu  legitimiren.  Die  ihm  nach  der  Instruktion  vom 
26.  Oktober  1776  vorgelegten  Fragen  beantwortet  er  folgender  Art:  ad  1  Der  Mino- 
renne Johann  Christoph  v.  Schmudde  wäre  bis  izt  alleiniger  Besizzer  von  dem  An- 
theile.  Die  übrigen  Antheile  des  Quths  aber  würden  von  der  Witwe  v.  Schmudden, 
dem  Mathias  v.  Wnuk,  dem  Ludwig  von  Chamier,  Johann  Christian  v.  Chamier,  dem 
Albrecht  v.  Gant  Lipinsky  und  dem  Christoph  von  Schmudde  besäßen,  welche  auch 
sämtlich  darauf  wohnten,  ad  2.  Der  Titulus  Possessionis  wäre  bei  diesem  Teile 
des  Guths  folgender:  Der  Johann  Fridrich  v.  Schmudde  ein  Vater  der  bereits  be- 
nannten Kinder  habe  diesen  Antheil  des  Guths  im  Jahre  1736  würklich  besäßen  und 
beweise  er  seine  Angabe  durch  das  Attest  sub  A,  welches  er  hiermit  übergebe. 
Dieser  v.  Schmudde  wäre  ao  1775  verstorben  und  hätte  einen  Sohn  und  drei  Töchter 
gemachten  Testament  sub  B  habe  er  [Blatt  2]  dergestalt  seinen  Kindern  und  Erben 
hinterlassen,  daß  ...  Es  versteht  sich  dahero  von  selbst,  daß  bis  izt  der  eine  Sohn 
Johann  Christoph  v.  Schmudde  für  den  Eigenthümer  anzunehmen  sey.  [Blatt  50] 
Actum  Lauenburg  den  3.  April  1783.  Erschien  der  Ludwig  Ernst  von  Wnuck  zu 
Zemmen  in  Person  und  Namen  seiner  Ehefrauen  der  gebohrnen  Hedwig  Elisabeth 
von  Schmudden  und  seiner  Ehefrauen  Schwestern,  der  stummen  Eleonora  von 
Schmudden  allda  und  der  vereligten  Hassen  gebohrnen  Florentina  Catharina  von 
Schmudden  zu  Wussecken  und  für  welche  er  ohnerachtet  des  obhabenden  Mandati 
praesumti  inzwischen  de  rato  cavire,  und  zeigte  an,  daß  der  Lieutenant  Johann  Christian 
von  Schmudde  bei  dem  von  Golzschen  Infanterie-Regiment  zu  Braunsberg  in  West- 
preußen, mein  Schwager  als  Besitzer  des  Anteil  Guts  Zemmen  No  121  A"  etc.  [Bl.  116] 
Allerdpp.  E.  K.  M.  Brief  vom  27.  August  c.  a.  habe  erhalten,  und  da  ich  mich  jetzt 
als  frantzösischer  Capitulant  zu  Hause  befinde,  so  säume  ich  gar  nicht,  E.  H.  Hof- 
gericht, soviel  ich  von  Leuten  gehört  habe,  zu  benachrichtigen.  Denn  mein  Vater  Joh. 
Christian  v.  Chamier  ist  vor  16  Jahren  schon  mit  Tode  abgegangen.  Den  Guts-Anteil 
des  verstorbenen  Mathias  v.  Schmudde  hat  vor  ihm  sein  Vater  Johann  v.  Schmudde 
und  vor  diesem  deßen  Vater  Jacob  von  Schmude  gehabt,  indeßen  weiß  ich  nicht,  wie 
dieser  es  erhielt,  denn  die  mit  Hufe  nebst  Hofgelag  und  Wohnung  von  diesem 
v.  Schmudeschen  Anteil  gehörte,  ehe  es  der  Jacob  v.  Schmude  erhielt  zu  dem  Guts 
Anteil  meines  verstorbenen  Vaters  .  .  .  EKM.  xxx  Friedrich  Wilhelm  v.  Chamier, 
Officier  im  Inf.  Regt.  v.Renouard  und  Gutsbesitzer.  Zemmen,  d.  12.  7br.  [September]  1807." 
Man  sieht  aus  dem  Vorstehenden,  wie  wichtig  diese  zumeist  bei  den  Amts- 
gerichten lagernden  Grundakten  für  den  Familienforscher  werden  können.  Nicht 
nur  die  Namen  der  Besitzer  sind  in  ihnen  zu  finden.  Auch  sonstige  mannig- 
fache, mit  dem  Besitzwechsel  zusammenhängende  Materialien,  z.  B.  Testamente 
oder  Beweise,  können  in  ihnen  erwartet  werden.  Für  zahlreiche,  insbesondere  auch 
bürgerliche  Familien  sind  diese  Grundakten  eine  hochwichtige,  sphragistische  Quelle, 
was  zur  Auseinanderhaltung  gleichnamiger,  aber  nicht  miteinander  verwandter 
Familien  von  höchster  Wichtigkeit  ist. 


aus  den  Buchstaben  selbst  nicht  möglich,  so  suche  man  anderweite  Anhaltspunkte.  Im  vor- 
liegenden Falle  wird  schon  durch  die  Unterschrift  der  Verhandlung  vom  15.  März  1777  klar, 
daß  Schmudde  ungültig  gemacht  ist  durch  die  Überschreibung  mit  dem  gültigen  Namen 
Wnuk. 

5)  Zwischen  den  Namen  Johann  und  Christoph  steht  Friderich  mit  derselben  Tinte  ge- 
schrieben und  wiederum  mit  derselben  Tinte  durchstrichen.  Bei  Durchstreichungen  ist, 
namentlich  bei  Namen  und  Adelstiteln,  streng  darauf  zu  achten,  ob  dieselbe  Tinte  gebraucht 
und  die  Durchstreichung  nach  Maßgabe  der  Tintenfärbung  gleichzeitig  oder  erst  später 
erfolgt  ist.  Im  Zweifelsfalle  orientiere  man  sich  wiederholt  bei  möglichst  guter  Beleuchtung. 
Lassen  sich  die  Zweifel  nicht  beheben,  so  ist  dies  bei  der  Drucklegung  anzugeben. 


320 

Man  suche  daher  festzustellen,  wo  die  Familie,  deren  Geschichte  man  be- 
arbeitet, grundangesessen  gewesen  ist.  Dann  stelle  man  fest,  zu  welchem  Amts- 
gericht das  betreffende  Grundstück  gehört;  und  man  weiß  damit  den  Ort,  wo  die 
Grundakten  vermutet  werden  können.  Für  die  Feststellung  des  Ortes,  wo  die 
Grundakten  liegen,  leistet  ausgezeichnete  Dienste  das  Buch  von  Lehnardt,  Ge- 
richtschreiber beim  Kgl.  Sächsischen  Landgericht  Dresden,  „Alphabetisches  Orts- 
verzeichnis des  Deutschen  Reiches.  Auf  Grund  der  neuen  Gerichtsorganisation 
nach  amtlichen  Quellen  bearbeitet".  3  Bde.  1881,  1882.  Hier  werden  zu  jedem 
Orte  angegeben:  Staat,  Regierungsbezirk  bzw.  Kreis,  Oberlandesgericht,  Land- 
gericht, Amtsgericht,  bestellende  Postanstalt.  Außerdem  gibt  es  noch  Kalender 
mit  einschlagenden  Notizen.  Für  das  Königreich  Sachsen  ist  in  dieser  Hinsicht 
zu  empfehlen  der  alljährlich  erscheinende  „Königl.  Sachs.  Kanzlei-  und  Judizial- 
oder  Expeditions-Kalender",  welcher  unter  anderem  auch  enthält  ein  „Alpha- 
betisches Verzeichnis  der  im  Königreich  Sachsen  belegenen  Stadt-  und  Land- 
gemeinden mit  den  zubehörigen  besonders  benannten  Wohnplätzen,  mit  Angabe 
der  ihnen  vorgesetzten  Amtshauptmannschaften  und  Amtsgerichte  und  der  Post- 
anstalten, deren  Bestellungsbezirk  die  betr.  Orte  zugewiesen  sind". 

Das  reichhaltigste  Gerichtsarchiv,  das  es  gibt,  ist  wohl  das  Wetzlarer  Reichs- 
kammergerichtsarchiv.1)  Das  Generalrepertorium  dieses  Archivs,  welches  1846 — 52 
durch  eine  von  der  deutschen  Bundesversammlung  eingesetzte  Reichskammer- 
gerichts-Archiv-Kommission  erweitert  wurde,  umfaßt  rund  80000  Prozesse  und 
enthält  alphabetisch  geordnet  die  Namen  von  Klägern  und  Beklagten,  ein  kurzes 
Regest    über    den  Gegenstand    des  Streites,    den  Namen    der  Vorinstanz  und  das 


*)  Thudichum,  F.,  Das  vormalige  Reichskammergericht  u.  seine  Schicksale,  Zeitschr. 
f.  deutsches  Recht  Bd.  30.  —  (Harpprecht,  J.  N.  Frhr.  v.)  Staatsarchiv  des  kayserl.  u.  d. 
heil.  Rom.  Reichs  Kammergerichtes.  5  Tle.  Ulm  u.  Frankfurt  1759—69.  6.  Tl.  u.  d.  Titel: 
Geschichte  des  K.  u.  Reichs- Kammergerichts  vom  J.  1545 — 1558.  Ulm  1785.  —  Macco, 
DH  39.  Das  Reichskammergericht  war  das  ordentliche  Gericht  für  Landfriedensbrüche, 
eigenmächtige  Pfändungen  und  Gefangennehmungen,  ferner  für  alle  fiskalischen  Klagen,  auch 
wegen  der  durch  Übertretung  kaiserlicher  Gebote  oder  der  Reichsgesetze  verwirkten  Strafen, 
sodann  für  Besitzstreitigkeiten  zwischen  Reichsunmittelbaren  oder  den  Untertanen  verschie- 
dener Herren,  endlich  für  alle  Klagen  gegen  Reichsunmittelbare,  mit  Ausnahme  eigentlicher 
Kriminalklagen  und  der  Reichslehnsachen,  so  daß  auch  die  Untertanen  gegen  ihren  Landes- 
herrn wegen  Rechtsverletzungen  im  Gebiete  des  öffentlichen  Rechts  beim  Reichskammer- 
gericht klagen  konnten.  Nur  bei  Klagen  gegen  Fürsten  und  Fürstengenossen,  gleichviel,  wer 
der  Kläger  war,  hatte  in  erster  Instanz  ein  vom  Gesetze  genau  geregelter  Austrag,  als  kaiser- 
liche Kommission,  zu  entscheiden,  wogegen  jeder  Partei  die  Berufung  an  das  Reichskammer- 
gericht offen  stand.  Auf  Klagen  gegen  Grafen,  Prälaten  und  andere  Reichsunmittelbare  fand 
das  Austragsverfahren  nur  dann  Anwendung,  wenn  der  Kläger  demselben  Stande  angehörte. 
Einen  weiteren  Grund  für  die  Zuständigkeit  des  Reichskammergerichts  bildeten  die  Fälle  der 
Rechtsverweigerung.  Endlich  war  dasselbe  in  bürgerlichen  Sachen  oberstes  Appellations- 
gencht  für  sämtliche  Landgerichte,  während  es  in  peinlichen  Sachen  auf  die  Fälle  der  Rechts- 
verweigerung beschränkt  blieb.  Mit  dieser  oberinstanzlichen  Stellung  war  zugleich  ein  ge- 
wisses Aufsichtsrecht  des  Reichskammergerichts  über  die  Landesgerichte  verbunden.  Wo 
kaiserliche  privilegia  de  non  appellando  erteilt  waren,  fiel  beides  weg,  nur  die  Zuständigkeit 
bei  Rechtsverweigerung  blieb  auch  unberührt  (Schröder,  Lehrbuch  der  deutschen  Rechts- 
geschichte §  74).  Vgl.  dazu  Aachener  Prozesse  am  Reichskammergericht:  I  von  Goeke, 
AG  10;  II  von  H.  Veitmann,  AG  18,  20,  21. 


321 

Jahr  der  Einführung  beim  Reichskammergericht.  Von  jenen  80000  Prozeßakten 
ruhen  heute  noch  rund  33000  mit  über  130000  darin  enthaltenen  Urkunden  bzw. 
deren  Abschriften  im  Kgl.  Staatsarchiv  zu  Wetzlar,  ungefähr  50000  sind  an  die 
einzelnen  deutschen  Bundesstaaten,  an  Österreich,  Belgien  und  Holland  ausgeliefert 
worden,  d.  h.  an  diejenigen  Staaten,  zu  deren  damaligem  Gebiet  der  betreffende  Rechts- 
streit gehörte.    Die  Hauptmasse  entfiel  auf  Preußen,  im  ganzen  rund  30000  Stück. 

Die  Wetzlarer  Prozeßakten  greifen  stets  mehrere  Generationen  zurück,  manch- 
mal sogar  fünf,  und  vereinzelt  sechs  und  sieben  Generationen.  Unter  den  heute 
in  Wetzlar  ruhenden  Akten  sind  tausende,  deren  vorinstanzliche  Akten  sich  noch 
in  dem  kunstvoll  verschnürten  Urzustände  befinden,  die  also  beim  Reichskammer- 
gericht niemals  zur  Verhandlung  gelangten.  Wie  Goethe  berichtet,  waren  1767 
über  20000  Streitsachen  am  Wetzlarer  Reichskammergericht  anhängig.  Die  von 
Kaiser  Josef  II.  eingesetzte  Visitationsdeputation  leistete  gar  nichts;  und  als  sie 
1776  auseinanderging,  zählte  man  60000  unerledigte  Prozesse. 

In  den  Wetzlarer  Archivbeständen  werden  meist  Feststellungen  über 
örtliche  Einrichtungen,  Gebräuche,  Sitten,  Recht  und  Herkommen,  Ämter,  Familien 
und  Besitz  in  ausführlicher  Weise  in  die  Wege  geleitet  und  zum  Teil  erschöpfend 
klargelegt.  Das  Material  wird  durch  die  Beleuchtung  streitiger  Punkte  zu  einem 
Werte  erhoben,  den  gewöhnliche  Urkunden  überhaupt  nicht  besitzen. 

Geschichtlich  wie  auch  genealogisch  am  wertvollsten  sind  die  Erbschafts-  und 
Besitzstreitigkeiten,  unter  deren  Beweisstücken  sich  nicht  nur  zahlreiche  Erwerbs- 
und Teilungsurkunden  befinden,  sondern  auch  Eheberedungen,  Testamente,  Aus- 
züge aus  alten  Zins-  und  Lehnsregistern  usw.  Die  aufmerksame  Durchsicht  der 
Wetzlarer  Regesten  ergibt  allein  schon,  wenn  man  die  Akten  selbst  nicht  ein- 
sieht, eine  Fülle  von  bedeutsamen  Einzelheiten  zur  allgemeinen  Geschichte,  zur 
Genealogie,  Rechtsgeschichte,  Heraldik,  Burgen-  und  Güterkunde,  zur  Geschichte 
der  Rechtsanschauungen,  zur  Wirtschaftsgeschichte,  Topographie  und  allgemeinen 
Kulturgeschichte.  Es  bedarf  aber  der  erfahrenen  Hand,  um  für  eine  bestimmte 
Forschung  alle  in  Betracht  kommenden  Akten  aus  dem  großen  Material  heraus- 
zugreifen, damit  der  Erfolg  nicht  hinter  den  Erwartungen  zurücksteht. 

Die  für  den  Familienforscher  besonders  interessanten,  unter  der  Abteilung 
„Standeserhebungen"  in  Wetzlar  ruhenden  Archivalien  umfassen  im  ganzen 
770  Nummern.     Sie  teilen  sich  in  folgende  Gruppen: 

a)  Mitglieder  noch  jetzt  souveräner  Häuser  und  vormalige  Kurfürsten 
(69  Nummern); 

b)  nicht  mehr  souveräne  Herzöge  und  Fürsten  und  Erhebungen  in  den 
Stand  der  Herzöge  und  Fürsten  (51  Nummern); 

c)  Grafen  und  Marchesen,  und  Erhebungen  in  den  Grafenstand 
(220  Nummern); 

d)  Erhebungen  in  den  Adel-  und  Freiherrnstand  sowie  an  Adelige,  Frei- 
herren, Ritterschaften  und  Städte  verliehene  Prädikate  oder  Titel,  und 
sonstige  besondere  Begnadungen  (430  Nummern). 

Familiengeschichtlich  wichtig  sind  ferner  die  Zeugenvernehmungen,  die  durch 
Angaben  über  Alter,  Geburtsort,  Eltern,  Beschäftigung,  Verwandtschaft  zu  den 
Parteien  usw.  eine  Fülle  des  interessanten  Materials  für  genealogische  Forschungen 

Heydenreich,  Fami'.iengeschichtliche  Quellenkunde.  21 


322 

bieten.  Die  Vernehmung  90-  und  100 jähriger  Greise  konnte  wiederholt  fest- 
gestellt werden;  man  erstaunt  über  die  geistige  Frische  und  die  scharfe  Be- 
obachtungsgabe dieser  Zeugen.  Die  Zeugenaussagen  ergaben  nach  den  Unter- 
suchungen Maccos1)  auch  mehrfach  den  Beweis  für  Namensänderung.  Trotz  ehelicher 
Geburt  nahm  mitunter  der  Sohn  den  Familiennamen  der  Mutter  an,  in  die  Stadt  ge- 
zogene Edelleute,  welche  sich  einem  bürgerlichen  Beruf  gewidmet  hatten,  legten  auch  die 
äußeren  Kennzeichen  ihrer  Herkunft  ab,  andere  nahmen  statt  des  bisherigen  Familien- 
namens den  Namen  des  Hauses  oder  Gewerbes  oder  ihres  bisherigen  Wohnsitzes  an. 
Ich  möchte  noch  besonders  die  Schöffenbücher2),  beispielshalber  die  von 
Halle8),  hervorheben.  Schöffenbücher  sind  diejenigen  Stadtbücher,  in  deren  Be- 
reich die  Privatsachen  der  Bürger  gezogen  werden,  und  finden  sich  besonders  in 
den  Städten,  in  denen  das  Recht  des  Sachsenspiegels  Geltung  hatte;  und  zwar 
geht  die  Einrichtung  von  Schöffenstühlen,  d.  h.  eines  besonderen  Stadtgerichtes, 
meist  von  Magdeburg  und  Lübek  aus,  deren  Rechtssatzungen  im  nördlichen  und 
östlichen  Deutschland  weite  Verbreitung  gefunden  hatten.  Die  Einrichtung  von 
Schöffengerichten  geht  mit  der  wachsenden  Macht  der  Städte  und  der  Befreiung 
von  dem  Druck  der  Herrscher  Hand  in  Hand.  Als  nun  die  Zunahme  der 
städtischen  Bevölkerung  und  das  Wachsen  des  Verkehrs  im  Innern  der  Stadt  wie 
auch  nach  außen  das  Bedürfnis  nach  rechtskräftigen  Beweisen  für  die  verschiedenen 
vor  Gericht  vorgenommenen  Geschäfte,  für  Kauf  und  Verkauf,  für  Schenkung  und 
Testament,  für  Verpfändung  und  Verlassung  und  vieles  andere  mehr  und  mehr 
hervortreten  ließ,  beschloß  man  Bücher  einzurichten,  in  die  jede  vor  dem  Gerichts- 
hof vorgenommene  Verhandlung  eingetragen  wurde.  Diese  Eintragungen  vertraten 
von  nun  an  die  Urkunden  und  hatten  urkundliche  Rechtskraft.  Abgesehen  von 
dem  Nutzen,  welche  diese  Schöffenbücher  für  Geschichte,  Altertümer  und  Rechts- 
kunde des  betreffenden  Ortes  gewähren,  führen  sie  auch  die  Personen  nach  ihren 
Ständen,    Gewerben,   Bezeichnungen,  Verwandtschaften,   Lebensumständen   bis   in 


J)  Macco,  DH  1908,  25.  Gesuche  um  Benutzung  des  Kgl.  Staatsarchivs  in  Wetzlar 
sind  unter  Angabe  des  Zweckes  an  den  Oberpräsidenten  der  Rheinprovinz  in  Coblenz  zu 
richten.  Gilt  die  Forschung  der  Genealogie,  und  zwar  nicht  der  eigenen  Familie,  dann  ist 
die  Zustimmung  eines  Familiengliedes  nachzuweisen.  Sollen  endlich  die  Akten  nicht  in 
Wetzlar  selbst  benutzt  werden,  so  ist  dies  im  Gesuch  zu  bemerken  und  zugleich  eine  Er- 
klärung desjenigen  Archivs  oder  der  Bibliothek  beizulegen,  in  welcher  unter  deren  Verpflich- 
tung für  feuersichere  Aufbewahrung  die  Akten  eingesehen  werden  sollen. 

2)  Magdeburger  Schöffensprüche.  Im  Auftrage  und  mit  Unterstützung  der  Savigny- 
Stiftung  herausgegeben  und  bearbeitet  von  Victor  Friese  und  Erich  Liesegang.  1.  Bd. 
(mehr  nicht  erschienen)  =  Die  Magdeburger  Schöffensprüche  für  Groß-Salze,  Zerbst  und 
Anhalt,  Naumburg  und  aus  dem  Codex  Harzgerodanus.  Berlin,  Georg  Reimer,  1901.  — 
Stölzel,  Adolf,  Urkundliches  Material  aus  den  Brandenburger  Schöppenstuhlsakten.  Unter 
Mitwirkung  von  Ernst  Deichmann  und  Victor  Friese.  4  Bde.  Berlin,  Franz  Vahlen, 
1901.  —  Doppler,  Schepenbrieven  van  het  Kapittel  van  St.  Servaas,  Publications  de  la  Soc. 
hist.  et  archeol.  dans  le  duche  de  Luxembourg  37,  1902. —  Karl  Siegl,  Das  Achtbuch  I  d. 
Egerer  Schöffengerichts  a.  d.  Zeit  v.  1310—1390,  MGDB  1901  und  separat.  —  Prasek,  Bres- 
lauer Schöffensprüche  nach  einer  Petersburger  Handschrift  mitgeteilt,  Zeitschr.  d.  Ver.  f. 
Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens  XXXIII,  1899,  S.  321  ff. 

3)  Hertel,  Gustav,  Die  Hallischen  Schöffenbücher.  I  (1266—1400)  1882.  II  (1401  bis 
1460)  1887.  Halle,  Hendel  (=  Geschichtsquellen  der  Provinz  Sachsen  und  angrenzender 
Gebiete.     Herausgegeben    von    der   Historischen  Kommission  der  Provinz  Sachsen,   Bd.  14). 


323 

das  Besonderste  hinein  vor;  hierin  liegt  ihre  familiengeschichtliche  Bedeutung. 
Als  Beispiele  greife  ich  Nr.  749 — 754  des  ersten  Haller  Schöppenbuches  heraus 
<Bd.  I,  S.  81  bei  Hertel): 

„749.    Qerdrut,    Heidenriches  sones   wip   von  Delz,  quam  in  ein  geheget  dink 

onde  vortech  sich  der  gäbe,  die  er  begouet  waz  an  sine  eigen." 

„750.    Hanne,  Hermans  dochter  Suicz,  quam  in  ein  geheget  dink  unde  vortech 

so  getone  gaue  alse  er  ir  vater  begauet  hatte." 

„751.    Ludeke  Sumerwune   quam   in   ein  geheget  dink  vnde  begauete  Hannese 

vnde   Bussen   von   Kongesse   den   hof,   di   herrn  Schumes  was,  vor  tun  pannen  ime 

duschen  bume  von  dem  bischobe,  laset  he  in  mit  orkunne,  so  schollen  si  in  wider  uplan." 
.,752.    Sander  von  Zustou  quam  in  ein  geheget  dink  vnde  begauete  sinen  wibe 

Gerdrude  sine  uarnde  haue,  di  he  nu  hat  vnde  immer  mer  gewinnet;  seluer  wil  he  is 

geualdik  sin,  di  uuite  he  leuet." 

„753.    Nicolaus  et  Tileke  Omeke  quamen  in  ein  geheget  dinc  vnde  begaueden 

Claus   wib   iren   hof  half  zu  ireme  liue,  vnde  Claus  begauete  sime  wiue  sine  varnde 

haue  half  noch  sime  tode." 

„754.    Buske  Riche  vnde  sin  sun  vnde  Johannes  Libink  vnd  Claus    sin  bruder, 

quamen  in  ein  geheget  dink  vnde  begaueten  Siueken  kindern   Loweres   den  hof,   der 

ires  uaters  was,  alse  he  in  begauet  was." 
Aus  der  Masse  von  Gerichtsbüchern  verdienen  ferner  die  großpolnischen 
Grodbücher  hervorgehoben  zu  werden.  Dieselben  sind  von  I.  von  Lokszycki 
in  den  „Publikationen  aus  den  Kgl.  preußischen  Staatsarchiven"  (Leipzig  1887.  89) 
herausgegeben.  Der  den  Namen  Großpolen  führende  Landesteil  des  alten  Polens 
deckt  sich,  in  der  Hauptsache  wenigstens,  mit  der  Provinz  Posen.  Grod  bedeutet 
Schloß.  Grodbücher  sind  Gerichtsakten  in  Form  von  Büchern.  Die  Hauptkate- 
gorien der  Bücher  in  den  sogenannten  Grodarchiven,  d.  i.  den  staatlichen  Archiven 
des  ehemaligen  Polen,  sind:  libri  terrestres,  enthaltend  Verhandlungen  des  Judi- 
cium terrestre  des  Landgerichtes;  libri  castrenses  oder  libri  capitanei,  die  Bücher 
des  starosteilichen  Gerichtes,  das  durch  den  capitaneus  gehandhabt  wird.  Und 
entsprechend  dem  Inhalt  der  eingetragenen  Akte  unterscheidet  man:  libri  relatio- 
num,  enthaltend  das  Beweismaterial  für  die  Prozesse,  Urkunden  in  Abschrift, 
Zeugenaussagen  usw.  Es  waren  dies  vornehmlich  die  Bücher,  in  welche  man 
auch  Dokumente  abschriftlich  eintrug,  die  von  Privaten  dem  Gerichte  eingereicht 
waren,  um  sicher  verwahrte  Duplikate  zu  besitzen.  Libri  inscriptionum,  vorzugs- 
weise für  Akte  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  bestimmt;  libri  resignationum,  für 
die  Auflassungen,  wie  die  Bezeichnung  schon  angibt,  wobei  indessen  nicht  aus- 
geschlossen ist,  daß  solche  auch  in  den  anderen  Büchern  anzutreffen  sind.  Diese 
Sonderung  der  Eintragungen  nach  ihrer  prozessualischen  Bedeutung  in  verschie- 
dene Bücher  beginnt  für  Großpolen  erst  um  1420.  Der  deutsche  Adel  wurde 
durch  käufliche  Erwerbungen  oder  durch  Beschenkung  mit  Allodien  aus  dem 
Domanium  ansässig  gemacht,  nur  ausnahmsweise  in  der  Form  der  Belehnung. 

Grund-,  Flur-,  Gewähr-,  Stock-,  Lager-,  Sal-,  Erbe-  und  Stadtbücher.1) 

Zuerst  in  Köln  und  hier  schon  im  zweiten  Viertel  des  12.  Jahrhunderts  legten 
städtische  Gemeinde-  oder  Gerichtsbehörden  über  Rechtsgeschäfte  sich  selbst  Auf- 


*)  Hier  seien  einige  zusammenfassende,  gedruckte  Arbeiten  über  die  Familien  ein- 
zelner Städte  verzeichnet  (vgl.  auch  unter:  Listen): 

21* 


324 

Zeichnungen  an,  welche  nicht,  wie  sonstige  Urkunden,  den  Parteien  ausgeliefert 
wurden,  sondern  im  Gewahrsam  der  Behörde  zurückblieben.  Die  Parochial-  oder 
Sondergemeinden,  aus  welchen  die  Stadt  Köln   sich  zusammensetzte,  haben  diese 


v.  Baumgarten,  Genealogische  u.  heraldische  Notizen  über  Regensburger  Bürger- 
geschlechter, Regensburger  Tageblatt  1888. 

Biedermann,  J.  Q.,  Geschlechtsregister  von  Altmühl,  Braunach,  Nürnberg,  Otten- 
wald  und  Steigerwald  s.  oben  S.  248. 

Blavignac,  J.  D.,  Armorial  Genevois.  Essai  hist.  sur  les  armoiries,  sceaux,  bannieres 
et  monnaises  de  Geneve.     Orne  de  290  fig.  sur  46  planches.     Gen.  1849. 

Braakenburg,  Lambertus  Johannes  Apollonius,  Aanteckeningen  omtrent  de  Wapens 
van  eenige  Amsterdamer  Familien,  Nederlandsche  Leeuw,  1886,  Nr.  7. 

Bursian,  Gustav,  Die  Freiberger  Geschlechter.  Eine  historische  Skizze.  MFA  2 
(die  sonstige  Literatur  über  die  Familien  der  Bergstadt  Freiberg  in  Sachsen  habe  ich  zu- 
sammengestellt in  meinem  Bibliographischen  Repertorium  über  die  Geschichte  der  Stadt 
Freiberg,  ebds.  1885,  Nr.  813—1280). 

Büttner,  Genealogie  oder  Stamm-  und  Geschlechtsregister  der  vornehmsten  Adlichen 
Lüneburg ischen  Patriziergeschlechter.     Lüneburg  1704. 

Calvi,  F.,  1.  II  Patriziato  Milanese,  secondo  nuovi  documenti  depositi  negli  archivi 
publici  e  privati.     Milano  1865.    2.  Familie  notabili  Milanesi  4  voll.  Milano  1875 — 85. 

Du  Chastel  de  la  Howarderie,  Paul  Armant,  Notices  genealogiques  Tournai- 
siennes  1881 — 87  (drei  große  Bände  mit  Porträts,  Siegel-  und  Wappenbildungen).  Tournai 
bei  Vosseur-Delmee. 

Chatelin,  Victor,  Etat  de  la  Noblesse  de  Metz  et  de  la  Lorraine  Allemande  aux 
elections  pour  les  Etats  generaux  (1789)  vgl.  JBL  8. 

Christomanos,  Genealogische  Studien  über  die  Archontengeschlechter  Athens  im 
späteren  Mittelalter.    Athen  1887. 

Deeke,  Historische  Nachrichten  von  dem  Lübeckischen  Patriziat,  VMG  10. 

Dellion  et  de  Mandrot,  Armorial  historique  du  canton  deFribourg.  Neuchätel  1865. 

Dieth-Locher,  F.,  Bürgerbuch  der  Stadt  St.  Gallen  bis  1886.    St.  Gallen.     1887. 

Dietz,  A.,  Frankfurter  Bürgerbuch.  Gesch.  Mitteil,  über  600  bekannte  Frankfurter 
Familien  aus  der  Zeit  vor  1806.     Frankfurt  a.  M.  1897. 

Dittmar,  Genealogische  und  biographische  Nachrichten  über  Lübeckische  Familien 
aus  älterer  Zeit.     Lübeck  1859.     Dazu  Wehrmann,  ZLG  5. 

Dony,  Pierre,  Les  sceaux  de  Verdun.     Verdun,  Laurent  1888. 

(Drehmann),  Die  ältesten  Giengener  Familien,  in:  Der  Brenztalbote,  Giengen  an 
der  Brenz  (Württemberg)  1902  ff. 

Egli,  J.,  Der  ausgestorbene  Adel  von  Stadt  u.  Landschaft  Zürich.    Zürich  1865  (selten). 

Ehrsam,  N.,  Der  Stadt  Mühlhausen  privilegiertes  Bürgerbuch  bis  zur  Vereinigung 
dieser  Republik  mit  Frankreich  i.  J.  1798.     Mülhausen  1850. 

Engelhard,  J.  Fr.  L.,  Der  Stadt  Murten  Chronik  u.  Bürgerbuch.     Bern  1828. 

Feith,  H.  O.,  Kort  verhaal  van  de  afkomst  der  prinsipaalste  Edelen  van  de  stad  Gro- 
ningen en  Ommelanden  tot  op  deze  tegenwoordige  eeuwe,  insonderheid  hare  dappere 
dooden,  wapens,  namen  en  toenamen,  bij  een  vergadert  uit  onderscheidene  auteuren,  ge- 
schreven  boeken  en  brieven  door  Wilhelm  Conders  van  Heipen.  Anno  1660.  's-Graven- 
hage,  1886. 

Ferry,  Edouard,  et  Save,  Gustav,  Sigillographie  de  Saint-Die,  Bulletin  de  la  So- 
ciete  philomatique  Vosgienne  1889. 

Feyerabend,  Augspurg,  der  löblichen  Kais.  Reichsstadt  Geschlechterbuch.  Frank- 
furt a.  M.,  1580. 

Fricke,  Chronik  Bielefelder  Familien.    Bielefeld  1887. 

Frise,  W.,  Einbecker  Familien  im  15.  u.  16.  Jahrh.,  FBAB  VI,  1908. 
Fritsch,  Alte  Görlitzer  Geschlechter  und   die  Wappen   derselben,  nebst  einem  Ver- 
zeichnis aller  bisherigen  Bürgermeister  von  Görlitz.     Görlitz  1891. 


325 

Aufzeichnungen  anfänglich  auf  große,  lose  Pergamentblätter  (Karten)  eingetragen, 
die  zuerst  auf  einen  Stab  aufrollbar  waren,  später  aber  gefaltet  wurden,  von  denen 
auch  bisweilen  mehrere    aneinander   geheftet   worden    sind.    Weil   sie  im  Schrein 


Fürth,  Freiherr  Hermann  Ariovist  von,  Beiträge  und  Material  zur  Geschichte  der 
Aachener  Patrizier-Familien.    2  Bände,  1882. 

Galiffe,  J.  B.  G.  et  A.  de  Mandrot,  Armorial  historique  Genevois.    Genf  1859. 

Gallandi,  Königsberger  Stadtgeschlechter.  1883  (in  der  Altpreußischen  Monatsschrift, 
Bd.  XIX  u.  XX). 

Haller,  Berchtold,  Bern  in  seinen  Ratsmanualen  1465 — 1565.  3  Bände.  Bern  1900 
bis  1902.  Der  Herausgeber  hat  nicht  die  vollständigen  Ratsmanuale  gegeben,  sondern  das, 
was  er  nach  eigener  Auswahl  kulturhistorisch  interessant  erachtete.  Band  I  behandelt  u.  a. 
Wappen  und  Siegel.  In  Band  II  sind  Stellen  über  eine  Reihe  von  Adelsgeschlechtern  zu- 
sammengestellt.   In  Band  III  findet  sich  ein  Personenverzeichnis  aller  drei  Teile. 

Hartmann-Franzenshuld,  Ernst  E.  v.,  Geschlechterbuch  der  Wiener  Erbbürger. 
Wien,  Verlag  von  Georg  Paul  Faesy  (vorzüglich,  leider  unvollendet  geblieben). 

v.  Hefner,  O.  T.,  Die  Siegel  u.  Wappen  der  Münchener  Geschlechter;  historisch,  he- 
raldisch erörtert,  OBA  11. 

Jäcklin,  D.,  Wappen  d.  anno  1887  leb.  Bürger  d.  Stadt  Chur.     Chur  o.  J. 

Jenni,  Fr.,  Wappen  der  anno  1857  lebenden  Geschlechter  der  Stadt  Solothurn. 
Zürich  (selten,  o.  J.). 

Kindler  von  Knobloch,  Das  goldene  Buch  v.  Straßburg.     2  Teile,  Wien  1885/86. 

Knüfli,  C.,  Wappen  der  Ortschaften  u.  Rhoden  des  Kantons  Appenzell  1881. 

Koch;  Ernst,  Saalfelder  Familiennamen  und  Familien  aus  d.  16.  u.  17.  Jahrh.  Saal- 
feld 1876/77. 

Kolar,  Martin,  Die  Siegel  der  Patrizier-Geschlechter  der  Stadt  Tabor,  Progr.  der 
Taborer  K.  K.  Staatsmittelschule  1867. 

Lambert,  E.  M.,  Das  Hallische  Patriziat.     Halle  1866. 

Lisch,  Über  das  Rostocker  Patriziat,  VMG  11.  13. 

Derselbe,  Patrizier  und  Rittergeschlechter  der  Stadt  Plau,  VMG  17. 

Loziiiski,  Ladislaus  Ritter,  Das  Lemberger  Patriziertum  im  16.  u.  17.  Jahrh.,  nach 
ausschließlich  unbek.  handschriftl.  Quellen  bearb.    Lemberg  1890.    Gubrynowicz  &  Schmidt. 

(Lutz,  M.),  Baslerisches  Bürgerbuch,  enth.  alle  gegenwärtig  in  der  Stadt  Basel  einge- 
bürgerten Geschlechter  nebst  der  Anzeige  ihres  Ursprungs.     Basel  1819. 

Macco,  Herrn.  Frdr.,  Aachener  Wappen  u.  Genealogien.  Ein  Beitrag  zur  Wappen- 
kunde u.  Genealogie  Aachener,  Limburgischer  und  Jülicher  Familien.  I.  Bd.  Aachen 
1907.    2.  Bd.   Aachen  1908. 

Mandrot,  A.  de,  et  G.  du  Bois-de  Pury,  Armorial  historique  de  Neuchatel.  Neu- 
chatel  1864. 

Meier,  H.,  Zur  Genealogie  der  Braunschweigischen  Stadtgeschlechter.  Braun- 
schweiger Magazin  1905.    April  Nr.  4,  5.  37  ff. 

Meyer,  Dietrich,  Waapenbuch  der  wolgebornen  Edlen  u.  Bürgerlicher  Geschlächter 
so  Anno  1605  entweder  mit  einer  loblichen  Statt  u.  Herrschaft  Zürich  durch  Burgrecht  ver- 
wandt oder  daselbst  geregiert  u.  gewonet  haben.    Zürich  1605  (selten). 

Meyer,  Ed.  Lor,  u.  Tesdorpff,  Hamburgische  Wappen  und  Genealogien.  Ham- 
burg 1890. 

Meyer-Kraus,  B.,  Wappenbuch  der  Stadt  Basel.    Basel  1880. 

Montgrand,  Godefroy  comte  de,  Armorial  de  la  ville  de  Marseille,  recueil  offi- 
ciel  dresse  pas  les  ordres  de  Louis  XIV.,  publie  pour  la  premiere  fois  d'apres  les  manuscrits 
de  la  Bibliotheque  imperiale.     Marseille,  Gueidon  1864. 

Müller,  E.,  Le  Magistrat  de  la  ville  de  Strasbourg,  les  Stattmeisters  et  ammeistres  de  1674 
ä  1790,  les  preteurs  royaux  de  1685—1790  et  notices  geneal.  des  familles.   Straßburg  1862. 

Mushard,  Luneberg.,  Monumenta  nobilitatis  antiquae  familiarum  illustrium  imprimis 
ordinis  equestris  in  ducat.    Bremens  &  Verdens.    Bremen  1708.    Von  diesem  noch  heute  lehr- 


326 

der  betreffenden  Sondergemeinde  aufbewahrt  zu  werden  pflegten,  hat  man  sie 
Schreinskarten  genannt.  Es  macht  nur  einen  Unterschied  in  der  äußeren  Form, 
nicht  auch  im  Wesen    der    Sache,    wenn    man   in  Köln   etwa  gegen  1230  in  den 


reichen  Buch  erschien  Bremen  1720  eine  zweite  Auflage  unter  dem  Titel:  Bremisch-Verdischer 
Ritter-Saal,  oder  Denkmahle  d.  uhralten  Hochadl.  Geschlechter  in  denen  Hertzogthümern 
Bremen  und  Verden,  und  Anfang  des  20.  Jahrhunderts  ein  Neudruck. 

Nottbeck,  Eugen  von,  Die  älteren  Ratsfamilien  Revals.  Reval  1875.  Siegel  aus  d. 
Revaler  Ratsarchive   nebst  Sammlung  von  Wappen  d.  Revaler  Ratsfamilien.    Lübeck  1880. 

Pratje,  H.  J.,  Altes  und  Neues  aus  den  Herzogtümern  Bremen  u.  Verden,  Stade  1769 
bis  1781;  Bd.  II,  120:  „Allgemeine  Nachrichten  von  dem  Bremischen  Adel". 

Praun,  M.,  Ausführliche  Beschreibung  der  Herrlichkeit,  Ehr,  Stand,  Würden,  auch 
Alterthum  der  Adelichen  und  erbaren  Geschlechtern  in  den  vornehmsten  Freyen  Reichs 
Städten.     Ulm  1667. 

v.  Prittwitz  und  Gaffron,  Breslauer  Ratsfamilien.   „Schlesiens  Vorzeit",  42.  Bericht. 

Roller  vgl.  Register. 

Schalch,  Fr.,  Wappen  der  löblichen  Bürgerschaft  in  Schaff  hausen,  o.  J.  (ca.  1840). 
Sehr  viele  genealogische  Angaben  und  Stammbäume  über  Familien  von  Schaffhausen  gibt 
Rueger,  J.  J.,  Chronik  der  Stadt  u.  Landschaft  Schaffhausen,  hrsg.  v.  d.  historisch-antiqua- 
rischen Gesellschaft.     2  Bde.    Schaffhausen  1884—92. 

Scheuerer,  O.  v.,  Die  Stiftsmäßigkeit  d.  gegenwärtig  in  Bayern  immatrikulierten  Adels, 
zunächst  mit  Bezug  auf  das  ehemalige  Hochstift  Würz  bürg.     Würzburg  1871. 

Schenk  zu  Schweinsberg,  Beiträge  zur  Kenntnis  der  in  Frankfurt  begütert  ge- 
wesenen Adelsfamilien.    Frankfurt  a.  M.,  1878. 

Schoenhaupt,  Louis,  Livre  d'or  de  la  bourgeoisie  de  Mulhouse  1883. 

Seelig,  G.,  Geschichtliche  Entwickelung  der  Hamburger  Bürgerschaft  u.  der  Ham- 
burger Notabein.    Hamburg  1900. 

Sprecher  v.  Bernegg.    Wappen  d.  anno  1854  leb.  Geschlechter  d.  Stadt  Chur,  Zürich. 

v.  Steiger-Münsingen,  „Über  die  erblichen  Gesellschaften  im  alten  Freistaat  Bern" 
und  „Über  Adelsverhältnisse  im  alten  Freistaat  Bern,  JAW  1882.  1888. 

Stetten,  P.  v.,  Geschichte  der  adelichen  Geschlechter  der  freyen  Reichsstadt  Augs- 
burg.   Mit  228  in  Kupfer  gestochenen  Wappen  und  Siglen.    Augsburg  1762. 

Stromer  v.  Reichenbach,  Genealogisches  Handbuch  der  z.  Z.  lebenden  Raths-  und 
gerichtsfähigen  Familien  der  vormaligen  Reichsstadt  Nürnberg.    Nürnberg  1878. 

T obler-Mey  er,  W.,  Geschichte  d.  65  Schilde  d.  Schildnerschaft  zum  Schneggen  seit  1559 
nach  den  von  G.  v.  Wyss  bearb.  Übersichten  ergänzt  und  hrsg.  v.  Tobler-Meyer  und  eingel. 
d.v.kurze  Nachricht  über  die  Anfänge  d. Schildnerschaft  v.H. Zeller-Werdmüller.  Zürichl900. 

Tournon,  Comte  de,  Le  livre  d'or  du  Capitole.  Catalogue  officiel  de  la  noblesse 
romaine.     Paris  1864. 

Tribolati,  F.,  Gli  stemmi  Pisani  Giorn.  Arald.  geneal.  dipl.  II,  Pisa  1875. 

Vallardi,  Antonio,  Famiglia  Notabili  Milanesi  4  vol. 

Vannerus,  Les  armoiries  et  les  anciens  seigneurs  de  Latour-en-Ardenne  (Publications 
de  l'institut  archeologique  de  Luxembourg  1904,  T.  XXXIX  des  Annales). 

Velden,  A.  v.  d.,  Genealogische  Nachrichten  über  einige  d.  ältesten  Familien  der  Neu- 
stadt Hanau.     Weimar  1901. 

Vivis,  G.  v.,  Die  Wappen  der  noch  lebenden  „Geschlechter"  Luzerns.  Sep.  Abdr. 
1899,  aus  dem  Schweizer.  Archiv  f.  Heraldik,  mit  interessanten  familiengeschichtl.  Notizen. 

Vlaminck,  Alph.  de,  Het  guldenboek  van  Dendermonde.  Geslachtsboomen  van 
eenige  familien  van  Viaanderen.     Gent  1872. 

Waldau,  G.  E.,  Biedermanns  Geschlechtsregister  des  Patriziats  zu  Nürnberg,  fort- 
gesetzt und  herausgegeben  Nürnberg  1787. 

Weiß,  J.  H.,  Verzeichnis  d.  seit  d.  J.  1700—1821  mit  ihren  Frauen  u.  Kindern  neu  an- 
genommenen als  ausgestorbenen  Bürger-Geschlechter  in  Basel.  Basel  1822  (ebensolche  Ver- 
zeichnisse erschienen  von  demselben  Verfasser  1829  und  1836). 


327 

Sondergemeinden  dazu  überging,  die  einzelnen  Blätter  durch  Bücher  zu  ersetzen, 
und  wenn  uns  somit  seit  dieser  Zeit  nicht  mehr  Schreinskarten,  sondern  Schreins- 


Weyermann,  Neue  biographisch-historisch-artistische  Nachrichten  von  Familien  der 
vormaligen  Reichsstadt  Ulm.     Ulm  1829. 

Widmann,  J.,  Bürger-Familienbuch  von  Liestal.  Alphabetisch  und  nach  den  Ver- 
wandtschaften geordnet.     Liestal  1860. 

Wickert,  P.  A.,  Gegenwärtige  und  ausgestorbene  Geschlechter  der  Stadt  Zug  nach 
ihrem  Ursprung  und  Herkommen.     Einsiedeln  1868.    Sep.-Abdr. 

Für  Nürnberg  sind  die  sogenannten  Nürnberger  Diptychen  eine  besonders  wert- 
volle Quelle.  Der  volle  Titel  dieses  umfangreichen  und  ziemlich  seltenen,  in  Nürnberg  selbst 
vorhandenen  Werkes  lautet:  Diptychorum  ecclesiarum  Norimbergensium  succincta  enucleatio 
d.  i.  Ausführliche  Beschreibung  aller  und  jeder  Kirchen,  Klöster,  Kapellen  und  der  annoch 
in  denenselben  befindlichen  merkwürdigen  Monumenten  usw.  in  Nürnberg,  als  ein  kurzer 
Auszug  aus  dem  großen  Werke  des  Herrn  Karl  Christian  Hirsch,  Diac.  Laur.  fortgesetzt  u. 
vollendet  von  Andreas  Würfel,  Pfarrer  in  Offenhausen.  Nebst  beygefügten  benöthigten 
Kupfertafeln.  Nürnberg  1756.  57.  59.  4°  mit  Kupfern.  Es  enthält  der  I.  Band  die  Beschrei- 
bung der  Sebalder  und  Lorenzer  Hauptkirchen  mit  den  Lebensläufen  und  Bildnissen  ihrer 
Prediger  und  Diakonen;  der  II.  Bd.  beschreibt  die  übrigen  Kirchen,  Klöster  und  Kapellen  in 
Nürnberg;  der  III.  Bd.  enthält  die  eingepfarrten  Vorstädte  und  Dörfer.  Als  IV.  Bd.  ist  die 
von  dem  Nürnberger  Juden-  oder  Hospitalprediger  G.  E.  Waldau  in  zwei  Teilen  heraus- 
gegebene Fortsetzung  dieses  Werkes:  Diptycha  ecclesiarum  Norimbergensium  continuata  und 
Dipl.  eccl.  in  oppidis  et  pagis  Norimbergensibus  zu  betrachten,  die  mit  dem  Jahre  1778  bzw. 
1779  abschließen  und  in  den  Jahren  1779/80  gleichfalls  in  Nürnberg  im  Druck  erschienenen. 
Hierzu  kommt:  Nürnbergisches  Zion  oder  Nachrichten  von  allen  Nürnbergischen  Kirchen, 
Kapellen,  Klöstern  und  lateinischen  Schulen  in  und  außer  der  Stadt  und  den  daran  bedien- 
steten  Personen,  verbessert  und  bis  auf  unsere  Zeiten  fortgesetzt  von  G.  E.  Waldau.  Nürn- 
berg 1787.  Zu  diesen  Nürnberger  Arbeiten  hat  der  Bibliothekar  des  Roland,  Vereins  zur 
Förderung  der  Stammkunde,  Inspektor  Neefe  in  Dresden  ein  biographisches  Repertorium 
ausgearbeitet,  das  demnächst  erscheinen  wird.  Ferner  vgl.  Gg.  Andr.  Will's  Nürnbergi- 
sches Gelehrten-Lexikon  und  dessen  Fortsetzung  von  Chr.  Conr.  Nopitsch  vor  Chph. 
Gib.  von  Murr's  Beschreibung  der  vornehmsten  Merkwürdigkeiten  in  der  Reichsstadt  Nürn- 
berg (Nürnberg  1801). 

Ferner  mögen  noch  folgende  anonyme  Schriften  verzeichnet  werden:  Wappen  d.  löbl. 
Bürgerschaft  Baden.  Zürich  1855  (selten).  —  Wappenbuch  sämtl.  in  der  Stadt  Bern  ver- 
bürgerten Geschlechter,  1829.  —  Wappenbuch  gesamter  Bürgerschaft  der  Stadt  Bern  aus  d. 
Jahre  1836.  —  Livre  d'or  du  Canton  de  Fribourg.  Nomenclature  des  bourgeois  de  la  ville 
de  Fribourg,  des  anciennes  familles  patriciennes  et  des  notabilites  et  celebrites  du  canton. 
Fribourg  1898.  —  Alphabetisches  Verzeichnis  d.  lebenden  u.  ausgestorb.  Bürgergeschlechter 
der  Stadt  Solothurn.  Solothurn.  4°.  —  (Sprecher,  A.  v.),  Sammlung  rhätischer  Ge- 
schlechter. Chur  1847  (selten).  —  Triesener  Adels-  und  Bürgergeschlechter  werden  be- 
handelt im  Jahrbuch  des  histor.  Vereins  für  das  Fürstentum  Liechtenstein,  2.  Bd.  1902.  — 
Wappen  der  löbl.  Bürgerschaft  v.  Winterthur.  Zürich  1855  (selten).  —  Neues  historisches 
Wappenbuch  der  Stadt  Zürich.  Nach  den  besten  Quellen  bearbeitet.  Zürich  1860  (selten). 
Hierzu  Supplement:  Die  seit  1859  in  der  Stadt  Zürich  eingebürgerten  Geschlechter  4°  (selten). 
Neues  historisches  Wappenbuch  der  Stadt  Zürich,  2.  Aufl.  Zürich  1869  (selten).  Ferner  sei 
erwähnt,  daß  v.  Arx  und  Tatarinoff,  Der  historische  Verein  des  Kantons  Solothurn, 
Festschrift  zur  Erinnerung  an  sein  50  jähriges  Jubiläum,  1853—1903,  Solothurn,  Gaßmann 
1903,  auf  eine  Reihe  von  Vorträgen  über  Solothurner  Geschlechter  verweisen,  die  nicht  im 
Drucke  erschienen  sind  und  zum  Teil  im  Archiv  des  genannten  Vereins  liegen  oder  im 
Protokolle  des  Vereins  teilweise  Aufnahme  gefunden  haben.  —  Armorial  Neuchatelois. 
Galerie  historique  du  chateau  de  Neuchatel  cont.  les  armoiries  des  comtes  et  princes  de 
Neuchatel,  des  gouverneurs  qui  ont  administre  le  pays  en  leur  nom,  ainsi  que  les  quatre 
Bourgeoisies  acc.  de  notes  histor.  et  heraldiques.     Berne  et  Neuch.  1857. 


328 

bücher  vorliegen;  der  Schöffensenat  der  Gesamtstadt  hat  solche  Eintragungen  von 
vornherein  in  Buchform  bewirken  lassen.1) 

Ein  wie  reiches  Material  diese  Quellen  enthalten,  mögen  einige  Zahlen  dar- 
tun. 14  Pergamentblätter  der  Martinspfarre  enthalten  für  die  Jahre  1135 — 1192/93 
1828  Eintragungen,  6  Pergamentblätter  der  Laurenzpfarre  für  die  Zeit  1135 — 1206 
579  Eintragungen,  5  Pergamentblätter  der  Apostelnpfarre  für  die  Zeit  11 59 — 1202 
514  Eintragungen  usf.  Hoeniger  hat  seine  Klassische  Ausgabe  dieser  Schreins- 
karten mit  etwa  4000  Namen  abgeschlossen,  welche  teils  auf  den  Schreinskarten 
selbst,  teils  auf  damit  zusammenhängenden  Listen  und  Pergamentblättern  verzeich- 
net sind.  Bei  der  Verwertung  dieser  Namen  ist  große  Vorsicht  nötig.  Die 
größere  Hälfte  derselben  entbehrt  jeder  greifbaren  Kennzeichnung.  Ein  Konrad 
oder  Dietrich,  ein  Heinrich  oder  Herrmann  sind  völlig  unbestimmbare  Elemente.  Es 
gibt  zunächst  gar  keine  Möglichkeit,  die  Hunderte  mit  derartigen  Allerweltsnamen 
benannten  Personen  voneinander  zu  unterscheiden,  ihr  anderweitiges  Vorkommen 
festzustellen  oder  irgendwelche  Schlüsse  an  ihre  Erwähnung  zu  knüpfen.  Nur 
bei  selteneren  Namen,  wie  Brunstein,  Druhtwin,  Gunter,  Madelbodo  usw.,  und 
vor  allem  bei  Namen,  die  durch  Herkunftsbezeichnung,  Amt,  Beruf  oder  Zunamen 
genauer  kenntlich  gemacht  worden,  ist  derartiges  bis  zu  gewissem  Grade  möglich. 
Zwingende  Beweiskraft  ist  auch  mit  diesen  Mitteln  nur  dann  zu  erreichen,  wenn 
die  Vergleiche  und  Identitätsnachweise  in  größerer  Zahl  sich  geben  lassen.2) 

Außer  in  Köln  trifft  man  Stadtbücher  aus  dem  12.  Jahrhundert  noch  in 
Andernach3)  und  Metz4).  Seit  dem  13.  Jahrhundert  finden  sich  solche  Bücher, 
welche  auch  als  Schreins-,  Schöffen-,  Erbe-,  Grund-,  Zusatz-,  Währschafts-,  Schuld- 
bücher bezeichnet  werden,    zahlreich    in  Norddeutschland,    doch    auch    häufig    in 


*)  Kölner  Schreinsurkunden  des  12.  Jahrhunderts,  hrsg.  v.  R.  Höniger,  2  Bde.  Bonn 
1884 — 94  (=  Publikationen  d.  Gesellschaft  f.  Rheinische  Geschichtskunde,  1).  Vgl.  Höniger 
und  Stern,  Das  Judenschreinsbuch  der  Laurentiuspfarre  zu  Köln,  Bd.  I,  Berlin  1888  (Quellen 
zur  Geschichte  der  Juden  in  Deutschland,  Bd.  I).  Clasen,  Erste  Gründe  der  Kölner  Schreins- 
praxis, Köln  1782.  —  Liesegang,  Die  Sondergemeinden  Kölns.  Bonn  1885,  S.  16  ff.  — 
Recht  nützlich  können  dem  Familienforscher  Zusammenstellungen  über  gelehrte  Leute  ein- 
zelner Städte  werden.  Solcher  Arbeiten  gibt  es  mehrere.  Hier  seien  beispielshalber  genannt: 
Beil,  Johann  Gabriel,  De  doctis  Chemnicensibus  opificum  filiis  1738  und  de  doctis  epho- 
rorum  Chemnitz,  filiis  1744  (über  beide  Arbeiten  vgl.  Jahrb.  IX  des  Ver.  f.  Chemnitzer 
Gesch.  1897.  S.  42)  und  Bi derma nn,  Von  gelehrten  Freybergern  (ohne  Jahr,  vgl.  meine 
Bibliogr.  Repertorium  über  die  Geschichte  der  Stadt  Freiberg,  Nummer  937.  —  Veith, 
Bibliotheca  Augustana  1785 — 95.  11  Bde.  —  Jaeck,  Pantheon  der  Literatur  und  Künstler 
Bambergs.   2  Bde. 

2)  Hoeniger,  Kölner  Schreinsurkunden  II  2,  Vorbemerkung.  —  Vgl.  auch  Lau,  Das 
Kölner  Patriziat  bis  zum  Jahre  1325,  MSK  1894,  69  ff .,  358  ff.,  10,  103  ff.  —  Eine  interessante, 
durch  zahlreiche  Angaben  von  Personen  sehr  ergiebiger  Art  von  grundbuchähnlichen  Nieder- 
schriften sind  die  Zusammenstellungen  von  Almendgenossen.  Eine  solche  ist  z.  B.  die  Märker- 
tafel  von  Sinzig  1334,  hrsg.  von  Mone,  ZOR  5.  Diese  „Littera  coheredum  qui  vulgariter 
markere  appellantur  parrochiis  Synzege  et  Lundorf  servientes"  bietet  unter  einer  über  alle 
Namen  hinweggehenden  Einleitung  vier  Spalten  von  Namen  und  ist  die  späte  Nachahmung 
römischer  Grundbücher,  die  ebenso  mit  den  Namenverzeichnissen  auf  Erztafeln  eingegraben 
wurden  (Mone,  Urgesch.  Badens  2,  57). 

3)  Hoeniger,  R.,  Der  Rotulus  der  Stadt  Andernach,  AN  1884,  1  ff. 
*)  Döring,  Beiträge  z.  ältest.  Gesch.  d.  Bistums  Metz  86ff. 


329 

süddeutschen  Städten,  wie  Augsburg,  Ulm,  Straßburg,  Speyer  usw.  Die  hohe 
Bedeutung,  welche  diese  Bücher  nicht  bloß  für  die  städtische  Geschichte  im 
engeren  Sinne,  sondern  auch  für  allgemeine  Fragen  der  Rechtsgeschichte  be- 
sitzen, ist  längst  anerkannt  und  hat  zu  einer  Reihe  von  Veröffentlichungen 
dieser  Quellen  durch  den  Druck  geführt1);  andere  ruhen  noch  ungedruckt 
in  den  Archiven.  Aus  dem  Gebiete  des  Lübischen2)  Rechtes  seien  in 
erster  Linie  genannt  die  vorzüglichen  Ausgaben  des  Stralsunder  Stadtbuches3) 
und  des  Verfestungsbuchs  der  Stadt  Stralsund4),  daneben  die  Ausgaben,  Be- 
arbeitungen und  Besprechungen  der  Stadtbücher  von  Freienwalde  in  Pom- 
mern5),   Garz6),    Hamburg7),    Hannover8),    Kiel9),    Reval10),    Riga11),    Rostock12), 

*)  Dahlmann-Waitz-Brandenburg,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte 
S.  397 ff.  —  Breßlau,  Handbuch  der  Urkundenlehre  1,  551  ff.  —  Schröder,  Lehrbuch  der 
deutschen  Rechtsgeschichte,  §59.  —  Ermisch,  Die  sächsischen  Stadtbücher  des  Mittelalters, 
NASG  10.  —  Homeyer,  G.,  Die  Stadtbücher  des  Mittelalters  (aus  den  Abhandlungen  der 
Kgl.  Akad.  d.  Wissensch.),  Berlin  1860.  —  Rauda,  Zeitschr.  f.  priv.  u.  öffentl.  Recht  VI,  105  ff. 

2)  Pauli,  Abhandlungen  aus  dem  Lübischen  Archive,  4  Bde.,  1837—65.  Bd.  I  S.  5 ff. 
und  Bd.  III  S.  207 ff.  —  Pauli,  Lübeckische  Zustände,  3  Bde.,  1847—1878,  und  Urkunden- 
buch  der  Stadt  Lübeck.  —  Rehme,  Das  Lübecker  Oberstadtbuch,  Hannover  1895.  — 
Brehmer,  VLG  4,  222  ff . 

3)  Das  älteste  Stralsundische  Stadtbuch  (1270—1310).  Im  Auftrage  des  Rates  und  des 
bürgerschaftlichen  Kollegiums  der  Stadt  Stralsund  hrsg.  von  F.  Fabricius,  Berlin  1872. 
Vgl.  auch  Fabricius,  Urkunden  zur  Geschichte  von  Rügen,  Bd.  III,  S.  1  ff.,  und  BS  11, 
58 ff.  Das  zweite  Stralsundische  Stadtbuch  I.  Teil:  Liber  de  hereditatum  obligatione,  hrsg. 
v.  Chr.  Reuter,  Lietz  und  Wehner,  Stralsund  1897.  —  Ebeling,  Robert,  Das  zweite 
Stralsundische  Stadtbuch  (1310—1342),  1903. 

4)  Franke,  Otto,  Das  Verfestungsbuch  der  Stadt  Stralsund.  Mit  einer  Einleitung  von 
Frensdorff,   Halle  1875. 

5)  Lemcke,  H.,  Das  älteste  Schöffenbuch  von  Freienwalde,  BS  32. 

6)  Rosen,  G.  v.,  Das  älteste  Stadtbuch  der  Stadt  Garz  auf  Rügen  (Quellen  zur  pomm. 
Geschichte  I),  Stettin  1885. 

7)  Schlüter,  Traktat  von  unbeweglichen  Gütern,  Hamburg  1709,  Teil  IV,  Titel  1.  — 
Gries,  Die  Hamburger  Stadt-,  Erbe-  und  Rentebücher  1830.  —  Reimarus,  ZHbG.  1. 

8)  Fiedeler,  VNS  1876,  lff.  —  Fernsdorf f,  „Die  Stadtverfassung  Hannovers"  in  den 
„Hansischen  Geschichtsblättern"  1882.  —  Leonhardt,  Zur  Lehre  von  den  Rechtsverhält- 
nissen an  Grundeigentum,  Hannover  1843,  S.  4ff.  —  Grupen,  C.  U.,  Origines  antiquitates 
Hanoverenses  oder  Umständliche  Abhandlung  von  dem  Ursprünge  und  den  Alterthümern  der 
Stadt  Hanover,  Göttingen  1740. 

9)  Das  älteste  Stadtbuch  von  Kiel,  hrsg.  v.  Lucht  1842.—  Hasse,  P.,  Kieler  Stadtbuch 
a.  d.  J.  1264—1289,  Kiel  1875.  —  Das  älteste  Kieler  Rentebuch,  hrsg.  v.  Chr.  Reuter,  Kiel 
1897.  -  Das  Kieler  Erbebuch,  hrsg.  v.  Chr.  Reuter,  Kiel  1897. 

10)  Schiemann,  Revaler  Stadtbücher  in  d.  Archival.  Zeitschr.  XI,  1886,  53ff.  —  Revaler 
Stadtbücher  I,  hrsg.  v.  L.  Arbusow  und  v.  Nottbeck  (Arch.  f.  d.  Gesch.  Liv-,  Esth-  u. 
Kurlands  III.  Folge.  Bd.  I— III). 

u)  Napiersky,  J.  G.  L.,  Die  libri  reddituum  der  Stadt  Riga,  Leipzig  1881;  ders.,  Die 
Erbebücher  der  Stadt  Riga  1384—1579,  Riga  1888.  —  Hildebrandt,  Das  Rigaer  Schuldbuch 
(1286—1352),  St.  Petersburg  1872. 

12)  Von  den  ältesten  Stadtbüchern  von  Rostock  bis  1350  ist  ein  Auszug  im  Mecklen- 
burger Urkunden-Buch  mitgeteilt.  In  der  Einleitung  zum  1.  Band  (1863)  werden  historische 
Aufklärungen  über  diese  und  die  Stadtbücher  in  den  anderen  Städten  Mecklenburgs  gegeben; 
über  die  Mecklenburgischen  Städte  vgl.  auch  Böhlau  in  der  Zeitschrift  für  Rechtsgesch.  X, 
112ff.,  und  Meibom,  Mecklenburgisches  Hypothekenrecht,  1871.  Vgl.  auch  Dragendorff, 
Die  ältesten  Stadtbuchfragmente  Rostocks  1258—1262,  Beitr.  Rost.  II,  2,  1897. 


330 

Stade1);  aus  dem  Magdeburger  Rechtskreise  die  Publikationen  der  Hallischen  Schöppen- 
bücher2)  des  Wetebuches  von  Calbe  a.  S.3),  des  ältesten  Stadtbuchs  der  Stadt  Neu- 
haldensleben4),  die  neue  Ausgabe  des  Berliner  Stadtbuchs 6),  Untersuchungen  über  die 
Breslauer  Stadtbücher6)  nebst  Auszügen  aus  denselben7),  über  die  Jauerschen  Wachs- 
tafeln8), eine  lehrreiche  Arbeit  über  das  älteste  Olmützer  Stadtbuch9),  ein  Aufsatz 
über  die  böhmischen  Stadtbücher10).  Die  sächsischen  Stadtbücher  des  Mittelalters 
hat  Ermisch  in  einem  äußerst  gründlichen  und  sehr  lehrreichen  Aufsatz11)  erläutert. 
Hier  war  die  gewöhnliche  Bezeichnung  für  die  Bücher,  welche  über  Verlaut- 
barungen von  dem  Rate  bzw.  der  Tätigkeit  des  Rates  überhaupt  Auskunft  gaben, 
statbuch,  der  stat  buch,  über  civitatis  (Mittweida),  registrum  civitatis  (Freiberg), 
auch  ratsbuch  (Leipzig,  Pegau),  womit  gleichbedeutend  ist  der  burger  buch  (Lom- 
matzsch),  über  civium  (Leipzig).  In  Grimma  ist  das  älteste  Gerichtsbuch  als 
cartula  nostri  opidi  bezeichnet.  In  Leisnig  findet  sich  der  seltsame  Ausdruck 
rapularium  [oder  rapularius]  ad  recordacionem  causarum  in  consilio  tractancium. 
Das  gerichtsbuch  (Dahlen,  Mittweida  Pegau,  Thum;  richtebuch:  Roßwein  II)  heißt 
oft  auch  scheffenbuch  (Chemnitz  II,  Grimma  II,  Leipzig,  Mittweida,  Thum),  auch 
wohl  Gerichts-  und  Schöffenbuch  (Thum)  oder  Stadtschöffenbuch  (Lommatzsch), 
in  Pegau  registrum  judicis  oder  judicii,  Gerichtsregister. 


*)  Das  älteste  Stader  Stadtbuch  von  1286,  hrsg.  v.  Ver.  f.  Gesch.  u.  Altert,  zu  Stade, 
Heft  1,  Stade  1882.  Vgl.  Wittpennig,  Beschreibung  der  alten  Stadt-Kundebücher  zu  Stade 
im  Archiv  des  Ver.  f.  Gesch.  u.  Altertumsk.  der  Herzogtümer  Bremen  u.  Verden  zu  Stade  VI 
(1877),  415. 

2)  Die  Hallischen  Schöffenbücher,  Tl.  1  u.  2  (1266 — 1640),  hrsg.  von  der  histor.  Kom- 
mission der  Provinz  Sachsen,  bearb.  von  G.  Hertel,  Halle  1882 — 88. 

s)  Hertel,  G.,  Das  Wetebuch  zu  Calbe  a.  S.  (1381—1462),  MG  20,  21. 

4)  Hülße,  ebd.  14,  369.  Über  Stadtbücher  zu  Aken  und  Staßfurt  vgl.  Hertel,  Hall. 
Schöffenb.  I,  VII  (IV),  XV f. 

5)  Hrsg.  von  Clauswitz  1883.  —  Fidicin,  Historisch-diplomatische  Beiträge  zur  Ge- 
schichte von  Berlin,  Bd.  I,  1837;  vgl.  Sello,  MF  16,  17.  Vgl.  sonst  über  Schöffenbücher  in 
der  Mark  Brandenburg  F.  J.  Kuhns  Geschichte  der  Gerichtsverfassung  in  der  Mark 
Brandenburg  II,  241  f. 

6)  Laband,  Neuling  und  Grünhagen  in  der  Zeitschrift  d.  Ver.  f.  Schles.  Gesch.  II, 
1  ff.,  179ff.  —  Laband,  Paul,  Die  Breslauer  Stadt-  u.  Gerichtsbücher,  Zeitschr.  d.  Ver.  f. 
Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens,  4.  Bd.,  1862.  —  Markgraf,  Breslauer  Stadtbuch,  enth.  d.  Rats- 
linie von  1278  ab,  1882. 

')  Stobbe,  ebd.  VI— X. 

s)  Lindner,  Th.,  ebd.  IX,  95 ff. 

9)  Bischoff,  Über  das  älteste  Olmützer  Stadtbuch,  Wien  1877  (aus  den  Sitzungs- 
berichten der  kaiserl.  Akademie  d.  Wissensch.  zu  Wien). 

10)  Rößler,  F.,  Deutsche  Rechtsdenkmäler  aus  Böhmen  und  Mähren,  2  Bde.,  Prag  und 
Brunn,  1845 — 1852.  —  Bischoff,  F.,  Über  das  älteste  Olmützer  Stadtbuch,  Wiener  Sitzungs- 
berichte Bd.  LXXXV  (1877),  S.  281  ff.;  ders.,  Oesterreichische  Stadtrechte,  Wien  1857, 
S.  108ff.  —  Prochaska,  Über  die  Entstehung  und  Entwickelung  der  ältesten  Stadtbücher 
in  Böhmen,  MGDB  1883,  56 ff.  —  Czyhlarz,  C.  v.,  Zur  Geschichte  des  bürgerlichen  Be- 
sitzes im  böhmisch-mährischen  Landrecht,  Grünhuts  Zeitschrift  für  das  Privat-  u.  öffentliche 
Recht  X,  1883,  S.  263ff.  —  Krasnopolski,  H.,  Erörterungen  aus  dem  Österreich.  Hypo- 
thekenrechte, in  ders.  Zeitschr.  XI,  1884,  S.  43 ff.,  S.  527 ff.,  vgl.  insbes.  über  Löschung  der 
Hypotheken  S.  529  ff. 

n)  Ermisch,  Hubert,  Die  sächsischen  Stadtbücher  des  Mittelalters,  NASG  1889;  ders., 
Das  älteste  Stadtbuch  von  Liebstadt,  ebenda  1902;  ders.,  Ein  Stadtbuch  von  Döbeln,  ebenda  1903. 


331 

Wenn  wir  dieses  reiche  Material  übersehen,  so  machen  wir  fast  überall,  wo 
uns  die  sogenannten  Stadtbücher  irgend  eines  städtischen  Gemeinwesens  einiger- 
maßen vollständig  erhalten  oder  doch  bekannt  sind,  die  Erfahrung,  daß  das  erste 
Buch,  mit  dem  der  Anfang  schriftlicher  Aufzeichnung  der  von  dem  Rate  erledigten 
Rechtsgeschäfte  beginnt,  unterschiedslos  solche  Geschäfte  verschiedenster  Art 
nebeneinander  enthält,  ohne  daß  man  auf  eine  Scheidung  nach  Materien  bedacht 
war.  Dies  erste  Buch  war  eben  „das"  Stadtbuch,  der  „liber  civitatis"  in  quo 
conscribi  solent  omnia  que  agentur  coram  consulibus".1)  Darum  finden  sich  hier 
neben  Akten  der  Stadtverwaltung  Aufzeichnungen  über  Stadtvermögen  und  Stadt- 
schulden, Geschäfte  der  Bürger  jeder  Art,  Bestimmungen  über  Grundbesitz  und 
fahrende  Habe,  über  Bürgschaften  und  Beschaffung  von  Seelgeräten2)  u.  a.  m. 
Aber  mit  dem  wachsenden  Umfang  der  Geschäfte  und  der  Notwendigkeit,  oftmals 
auf  frühere  Eintragungen  zurückgreifen  zu  müssen,  machte  sich  bald  der  Wunsch 
nach  größerer  Übersichtlichkeit  geltend,  den  man  anfangs  meistens  in  der  Weise 
zu  befriedigen  bemüht  war,  daß  man  in  einem  Buche  mehrere  Abteilungen  für 
die  verschiedenen  Arten  der  Geschäfte  einrichtete;  doch  blieb  man  bei  dieser  Ein- 
richtung wohl  nirgends  lange  stehen,  sondern  ging  früh  einen  Schritt  weiter  und 
bestimmte  für  jeden  Geschäftszweig  ein  besonderes  Buch. 

Die  Verteilung  der  Einzeleintragungen  auf  die  einzelnen  Geschäftsbücher  ge- 
schah nicht  immer  streng  logisch.  Der  Hauptinhalt  eines  Erbebuches  z.  B.  sind 
zwar  die  sogenannten  „Erben"  (hereditates),  d.  i.  die  „Verlassungen"  (Auflassungen) 
von  bebauten  städtischen  Grundstücken.  Im  Kieler  Erbebuch  finden  wir  aber 
auch  einzelne  Fälle  von  Rentenkauf  oder  Verkauf,  auch  Schenkung,  sowie  den 
Verkauf  von  Grundstücken  zur  Nutznießung  auf  Lebenszeit  und  den  Verkauf 
einer  Leibrente  gebucht.  Weit  häufiger  noch  sind  Eintragungen  familienrecht- 
lichen Inhaltes.  Besonders  häufig  findet  sich  die  Abteilung  von  Kindern,  stets 
die  Wiederverheiratung  eines  überlebenden  Gatten,  oft  in  Verbindung  mit  Alimen- 
tationsverträgen ,  daneben  aber  auch  Erbteilungen  und  Auseinandersetzung  mit 
Blutsfreunden.  Dazu  gehören  auch  Aussprüche  über  erfolgte  Abteilung,  Schen- 
kungen auf  Todesfall,  unter  Ehegatten. 

Obwohl  Vollzähligkeit  der  Eintragung  in  diese  Bücher  in  deren  Wesen  lag, 
auch  gelegentlich  gefordert  wurde,  finden  sich  doch  Lücken.  So  fehlen  im  Kieler 
Erbebuch  in  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  die  Nachweise  über  den 
Erwerb  vieler  Häuser.  Die  Bürger  scheinen  hier  der  Verpflichtung  der  Eintragung 
sich  vielfach  entzogen  und  sich  mit  einem  „Kaufbriefe",  einer  „Kaufverschreibung" 
begnügt  zu  haben.  Dieser  Kaufbrief  wurde  unter  Umständen  in  das  Erbebuch 
aufgenommen,  zuweilen  „in  merer  bevestung  der  warheit  .  .  .  tho  fullenkamener 
szekerheit"  noch  jahrelang  nach  Abschluß  des  Kaufes.3) 

Der  Begriff   der    Grundbücher   war    nicht    zu    allen  Zeiten   der  von  heute. 


*)  Ältestes  Stralsunder  Stadtbuch,  hrsg.  von  F.  Fabricius,  S.  4. 

2)  Verfügungen  zum  Heile  der  Seele  (Seelgeräte)  wurden  unter  dem  Einflüsse  der 
Kirche  auch  als  einseitige  und,  soweit  sie  sich  in  billigen  Grenzen  hielten,  von  der  Geneh- 
migung der  Erben  freie  Akte  zugelassen.  Gerichtlichkeit  war  dabei  nicht  erforderlich,  es 
genügte  die  Bekundung  vor  Zeugen. 

3)  Reuter,  Chr.,  Das  Kieler  Erbebuch,  Kiel  1896,  S.  1  ff. 


332 

Grundbücher  im  Sinne  der  neuen  Gesetzgebung  sind  öffentliche  Bücher  zur  amt- 
lichen Feststellung  der  Eigentums-  und  Belastungsverhältnisse  der  Grundstücke. 
Seitdem  die  Übertragung  des  Eigentums  an  Grundstücken  sich  vor  Gericht  voll- 
zog, entstand  in  den  Städten  die  Sitte,  die  Veränderungen  in  den  Eigentums-  und 
Belastungsverhältnissen  in  Bücher  einzutragen.  Es  bestanden  schon  früher  für 
Kirchen  und  Klöster  Register,  die  den  Besitzstand,  die  Gutsleute,  ihre  Abgaben  usw. 
feststellten  (s.  u.).  Die  sogenannten  Stadtbücher  oder  Gerichtsbücher  enthielten 
auch  schon  chronologische  Aufführungen  der  erfolgten  Liegenschaftsfertigungen, 
sei  es  vermischt  mit  anderen  Geschäften,  sei  es  in  besonderen  Abteilungen.  Den 
ersten  Keim  des  modernen  Grundbuchwesens  enthalten  jedoch  erst  jene  Bücher, 
die  eine  Übersichtlichkeit  der  Anordnung,  ein  Verzeichnis  der  Liegenschaften  ent- 
halten, die  Güter-,  Flur-,  Gewähr-,  Stock-,  Lager,  Sal-1),  Erbebücher2), 
auch  Landtafeln.  Allmählich  entwickelte  sich  der  Grundsatz,  daß  alle  Grund- 
besitzveränderungen eingetragen  werden  müßten,  indes  entstanden  vielfach  für 
einzelne  Gruppen  von  Liegenschaften  besondere  Grundbücher,  z.  B.  für  Bergwerke 
die  Grundbücher  mit  ihren  eigenen  Berggrundbuchämtern,  die  Lehngrundbücher 
u.  a.  m.  Entgegen  dem  gemeinen  Recht,  wonach  die  allgemeine  Form  der  Über- 
eignung für  Immobilien  wie  für  Mobilien  die  Besitzübertragung  ist,  hat  sich  die 
moderne  Gesetzgebung  in  dem  Bestreben  nach  möglichster  Publizität  des  Grund- 
eigentums an  das  ältere  deutsche  Recht  angeschlossen  und  ein  vielgestaltiges 
Grundbuchrecht  entwickelt,  das  in  dem  bürgerlichen  Gesetzbuch  und  in  der 
Grundbuchordnnng  für  das  Deutsche  Reich  eine  einheitliche  Regelung  fand.3) 

Das  Studium  der  Grundbücher4)    wurde    nicht    selten    durch    die  ungünstige 


x)  Salbuch  der  Pfarrei  Sanct  Martin  vom  Jahre  1331.  Inhaltsverzeichnis  der  Personen- 
namen, Edlen  und  Bürger  in  Set.  Martins  Sal-Buch,  NBV  3. 

)  Vgl.  „Schloß  und  Amt  Vogtsberg  bis  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  und  das  Erbbuch 
vom  Jahre  1542.  Bearbeitet  u.  herausgegeben  von  Dr.  C.  v.  Raab."  Plauen  i.  V.,  Druckerei 
Neupert,  1907.  527  S.  Das  von  v.  Raab  herausgegebene  Erbbuch  enthält  zur  Familien- 
geschichte des  Vogtlandes  ein  sehr  reiches  Material,  sowohl  was  adelige  als  was  bürgerliche 
Familien  betrifft.  Hier  nur  eine  kleine  Probe  über  das  Dorf  Blosenbergk  (S.  265):  „Hanns 
Pachmann  hatt  ein  herbrig,  gehett  vom  Christoff  von  Feilczsch  zu  lehen,  zinst  nichts.  Matthes 
Reynner  hatt  ein  halben  hoff,  gehett  vom  Sigmundt  von  Mochwiczs  zu  lehen,  zinst  nichts. 
Hanns  Kelhann  hatt  1  hoff,  gehett  vom  Sigmundt  von  Mochwiczs  zu  lehen,  zinst  jarlichen 
11/2  scheffeil  haffer  Michaelis  .  .  .  Hanns  Reiner  hatt  ein  hoff,  gehett  vom  Siegmundt  und 
Hanns  Heinrich  von  Feilczsch  zu  lehen,  zinst  2  scheffell  haffer  landtpetth." 

3)  Fuchs,  Grundbuchrecht,  Berlin  1900 ff.  —  Oberneck,  Das  Reichsgrundbuchrecht, 
3.  Aufl.,  Berlin  1904.  —  Bartsch,  Das  österreichische  allgemeine  Qrundbuchgesetz,  3.  Aufl., 
Wien  1889—1902. 

4)  Eine  gute  Orientierung  über  derartige  Bücher  bietet  auf  Grund  einer  Studienreise 
L.  M.  B.  Aubert,  „Grundbogernes  Historie  i  Norge,  Danmark  og  tildels  Tyskland"  (mit 
einer  Erörterung  in  deutscher  Sprache,  240  S.  8°,  davon  ca.  100  Seiten  über  deutsche  und 
österreichische  Territorien),  1892,  Christiania,  H.  Aschehoug  u.  Comp.'s  Verlag.  Auszüge 
und  Übersetzungen  aus  diesem  Werk  bietet  Othmar  Doublier,  Beiträge  zur  Geschichte 
der  deutschen  Grundbücher,  in:  Zeitschrift  der  Savigny-Stiftung  für  Rechtsgeschichte,  Germa- 
nistische Abteilung,  Weimar,  14.  Bd.,  1893,  S.  1  ff .  Hier  finden  sich  außer  Mitteilungen  über 
deutsche  Grundbücher  (besonders  wichtig  sind  die  Mitteilungen  über  München,  Berlin  und 
Schleswig-Holstein)  auch  Nachrichten  über  die  dänischen  und  norwegischen  Skjode-  und 
Panteprotokoller. 


333 

Aufbewahrung  derselben  beeinträchtigt.  Wer  z.  B.  den  stattlichen  Gewinn  erwägt, 
den  J.  E.  Schlager1)  für  seine  Wiener  Skizzen  und  ein  Menschenalter  später 
A.  v.  Camesina2)  für  seine  historisch-topographischen  Studien  aus  den  ältesten 
Grundbüchern  Wiens  gezogen,  einen  Gewinn,  auf  dem  zum  großen  Teile  der 
dauernde  Wert  beruht,  der  den  Arbeiten  dieser  beiden  hochverdienten  Forscher 
innewohnt,  den  mutet  es  seltsam  an,  daß  der  starke  Strom  lokalgeschichtlicher 
Erkenntnis,  der  hier  zu  heben  war,  jahrzehntelang  unbeachtet  unter  dem  Schutte 
dahinfließen  konnte,  ohne  daß  je  der  reichen  Lohn  verheißende  Versuch  gemacht 
worden  wäre,  wenigstens  die  Hauptadern  in  dem  Sammelbecken  einer  wissen- 
schaftlichen Veröffentlichung  aufzusaugen.3)  Aber  die  Wiener  Grundbücher  wurden 
nicht  dort,  wo  man  sie  zunächst  suchen  würde,  verwahrt:  im  Stadtarchive  oder 
an  einem  das  historisch  gewordene  Material  der  Gerichtsverwaltung  umfassenden 
Staatsarchiv:  sie  zählen  vielmehr  zu  den  Verwaltungsbeständen  einer  ausschließlich 
dem  lebendigen  Geschäftsverkehre  des  Tages  dienenden  Behörde,  welche  stiller 
Vertiefung  in  wissenschaftliche  Aufgaben  durch  ihren  Wirkungskreis  von  vorn- 
herein abgekehrt  ist.  Niemand  würde  in  den  Räumen  des  K.  K.  Grundbuch- 
amtes Wien,  wo  das  wirtschaftliche  Leben  der  Gegenwart  die  Formen  der  Rechts- 
pflege so  vielfältig  durchdringt,  wie  vielleicht  nirgends  anderwärts,  wo  Amtsgang 
und  Geschäftsinhalt  durchaus  modernes  Gepräge  angenommen  haben,  altehr- 
würdige Codices  suchen,  welche  ferne  Vergangenheiten  erschließen  und  zurück- 
reichen in  die  mittelalterlichen  Anfänge  eines  Gemeinwesens,  das  nach  einem 
tausendjährigen  Entwicklungsprozeß  voll  Wechselfällen  in  jüngster  Zeit  zur  Be- 
deutung einer  Weltstadt  emporgestiegen  ist.  Ihrem  Wesen  nach  sind  diese  Grund- 
bücher vor  allem  berufen,  die  festen  Fundamente  für  die  historische  Topographie 
der  Stadt  Wien  zu  liefern.  Mit  ihrer  Hilfe  läßt  sich  die  Geschichte  eines  denk- 
würdigen Hauses  bis  auf  die  Gegenwart  herab  verfolgen;  andererseits  kann  die 
Besitzerreihe  eines  modernen  Hauses  zurückgeleitet  werden  bis  in  die  Tage,  da 
man  am  Stephansdom  baute  und  die  ersten  Lehrer  den  Ruhm  der  hohen  Schule 
kündeten.  Für  die  sprachgeschichtliche  Darstellung  und  Erklärung  der  ältesten 
Wiener  Straßennamen,  welche  noch  heute  wie  Klippen  aus  dem  flutenden  Ver- 
kehre der  Weltstadt  aufragen  und  eine  Brücke  in  ferne  Jahrhunderte  hinüber- 
schlagen, für  die  Erforschung  der  Altwiener  Familiennamen,  unter  denen  nicht 
wenige    den    Sturm    der    Zeiten    überdauert    haben    und    in    einzelnen    Bürger- 


!)  Wiener  Skizzen  aus  dem  Mittelalter  von  J.  E.  Schlager,  Bd.  1-5,  Wien  1835-46. 

2)  Vgl.  z.  B.  Über  Lautensacks  Ansicht  Wiens  vom  Jahre  1558,  BAW  I,  1854,  S.  7  ff.  — 
Regesten  zur  Geschichte  des  St.  Stephansdomes  in  Wien,  Wien  1874,  Blätter  des  Vereins  f. 
Landeskunde,  NF,  Bd.  III -VIII  (1869—74).  —  Die  ehemalige  Judenstadt  in  Wien,  BAW  15, 
173ff.  —  Zahlreiche  weitere  Arbeiten  Camesinas  verzeichnet  Franz  Staub  in  seiner  Aus- 
gabe der  Grundbücher  der  Stadt  Wien  I,  1898,  S.  XIX. 

3)  Jetzt  liegt  die  stattliche,  auch  durch  ausführliche  Personenregister  dem  Familien- 
forscher bequem  brauchbare  Ausgabe  vor:  Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Wien,  heraus- 
gegeben mit  Unterstützung  des  Gemeinderates  der  K.  K.  Reichshaupt-  und  Residenzstadt 
vom  Altertums-Vereine  zu  Wien.  Redigiert  von  Dr.  Anton  Mayer,  III.  Abteilung,  1.  Bd. — 
Grundbücher  der  Stadt  Wien  I.  Bd.  Die  ältesten  Kaufbücher  (1368—1388).  Bearbeitet  von 
Franz  Staub,  Wien  1898.  In  Kommission  bei  Carl  Konegen,  Wien  I,  Opernring  3  (LXXIX 
und  458  Seiten  gr.  4°). 


334 

geschlechtern  noch  heute  blühen,  sind  sie  von  solcher  Wichtigkeit,  daß  es  ohne 
sie  kaum  ratsam  wäre,  an  die  etymologische  Deutung  der  Wiener  Straßen-  und 
Familiennamen  heranzutreten.  Dem  Lokalhistoriker  geben  sie  Aufschluß,  ob  eine 
geschichtlich  bedeutsame  Persönlichkeit,  geistlich  oder  weltlich,  ein  Gelehrter  oder 
ein  Künstler,  ein  Ratsherr  oder  ein  Bürger,  ein  Handwerker  oder  ein  Inwohner, 
der  in  das  Gesichtsfeld  eines  Stoffes  tritt,  innerhalb  des  Burgfriedens  begütert 
war,  wo  sich  sein  Anwesen  befand,  wann,  von  wem  und  auf  welche  Art  er  es 
erwarb  und  an  wen  er  es  wieder  verlor.  Sie  melden  den  Hausbesitz  der  Ge- 
schlechter und  der  wohlhabenden  Bürgerfamilien;  sie  berichten,  wie  lange  sich 
die  Nachkommen  im  Erbgute  ihrer  Väter  behaupteten,  und  werden  so  zu  einer 
wichtigen  Quelle  für  die  Genealogie  des  seßhaften  Bürgertums.1) 

Es  ist  für  den  Familienforscher  sehr  lehrreich  und  läßt  sich  mehr  oder 
minder  auch  auf  Grundbücher  anderer  Städte  anwenden,  wie  die  Schreiber  bei  den 
Eintragungen  der  Personennamen  in  die  Wiener  Grundbücher  verfuhren.  Die 
deutschen  Personennamen  haben,  weil  bei  ihnen  häufig  die  appellative  Herkunft 
des  in  der  Bildung  begriffenen  Eigennamens  zur  Übersetzung  ins  Lateinische2) 
förmlich  verlockte,  am  meisten  gelitten;  und  wo  die  unmittelbare  Übertragung 
infolge  der  Verdunkelung  des  zu  Grunde  liegenden  Gattungsbegriffes  nicht  mehr 
möglich  war,  dort  wurde,  wofern  es  nur  der  Wortausgang  zuließ,  eine  lateinische 
Endung  angehängt,  um  den  Namen  flexionsfähig  zu  machen.3)  Nicht  selten 
wurde  das  Wortende  zu  diesem  Zwecke  gewaltsam  umgeformt.  Erst  spät  und 
nur  zögernd  griffen  die  Grundbuchschreiber  zu  dem  zweiten  Auskunftsmittel, 
welches  sich  darbot,  um  bei  Orts-  und  Personennamen  die  Rektion  auszudrücken, 
und  wendeten  auch  in  lateinischen  und  gemischtsprachigen  Einträgen  die  deutsche 
Flexion  an.  Zuletzt  erscheint,  je  nach  der  Laune  des  Schreibers,  oft  ein  und  der- 
selbe Name  mit  der  lateinischen,  der  deutschen  Kasusendung  oder  flexionslos. 
Die  größte  Mannigfaltigkeit  der  Formen    entwickelt    sich   so  bei  den  Taufnamen; 


*)  Nur  kurz  sei  hingewiesen  auf  die  rechtshistorische  Bedeutung  dieser  Grundbücher. 
Sie  liefern  wertvolle  Beisteuer  für  die  Entwicklungsgeschichte  des  Liegenschaftsrechtes. 
Ferner  gewinnen  fast  alle  Abschnitte  des  Privatrechtes,  welche  mit  dem  Immobilienverkehr 
in  Zusammenhang  stehen,  aus  ihnen  reiches  Material.  Diese  Grundbücher  gehören  zu  den 
wichtigsten  Denkmalen  auch  der  Verwaltungsgeschichte.  Ebenso  wichtig  sind  die  Grund- 
bücher für  die  Geschichte  der  Volkswirtschaft  und  Kultur. 

2)  a)  Eigentliche  Appellativa:  Pincerna  (Schenk),  Cancellarius  (Kanzler,  Name  eines 
Fleischhauers),  Laborator  (Arbeiter),  Calefactor  (Heizer),  Tritulator  (Drescher),  Vigil  (Wächter, 
Name  eines  Fischers),  Renovator  (Newer),  Presbyter  (Priester,  Name  eines  Mehlmessers), 
Monachus  (Munich),  Rusticus  (Paur),  Cesar  (Kaiser),  Comes  (Graf),  Puer  (Knabe),  Dyabolus 
(Teufel),  Wultur  (Geier),  Cancer  (Krebs),  Tesser  (Tesseris,  Tessera,  Würfel),  Ferto  (Vier- 
dung); b)  Völkernamen:  Suevus  (Swab),  Babarus  (Pair),  Pohemus  (Pehem),  Saxo  (Sachs), 
Gallicus  (Walch);  c)  Eigennamen  adjektivischen  Ursprungs:  Brevis  (Kurz),  Nyger  (Schwarz), 
Cecus  (Blind),  Bon  (Bonus,  Gut);  d)  Zusammensetzungen:  apud  Fontem  (bei  dem  Brunnen), 
cum  Stella  (mit  dem  Stern),  in  Orreo  (im  Stadel),  super  Statuam  (de  Statua,  de  Columna,  auf 
der  Säule). 

3)  Am  häufigsten  verwendet  werden  die  Endungen  -o,  -onis  (Weytonis,  Eysakchonis, 
Goeczonis,  Chraftonis  usw.),  -inus  (Hertlinus,  Gundlinus,  Reichlinus,  Merchlinus  usw.),  -arius 
(Chesslarius,  Traenarius,  Camerarius  usw.),  -us  (Fassangus,  Virdungus,  Herdegenus  usw.), 
-in na  (Prünerinna,  Reichensteinerinna,  Padnerinna,  Ortweyninna,  Wadlerinna,  Suzzlinna  usw.). 


335 

bei  diesen  treten  nicht  nur  die  letztgenannten  drei  Fälle  auf,  sondern  es  kommt 
auch  vor,  daß  derselbe  Taufname,  je  nach  der  lateinischen  Endung,  die  der 
Schreiber  anhängt,  nach  zwei  verschiedenen  lateinischen  Deklinationen  flektiert  wird.1) 

Die  älteste  Eintragung  in  die  Wiener  Grundbücher  datiert  bereits  vom  29.  Juli 
1367  und  lautet:  „Johannes  de  Tyrna  vendidit  domum  sitam  am  Hormarkcht  que 
fuit  Chunradi  Weytonis  et  quam  predictus  Johannes  de  Tyrna  obtinuit  in  debitis 
que  Chunradus  dictus  Weyt  fuit  sibi  debitus  sicut  litera  iudicis  sonat  et  est  sita 
penes  domum  que  fuit  Sighardi  prünner,  pro  600  talentis  Jacobo  filio  Longi 
Henrici  .  .  .  anno  67°  proxima  quinta  feria  post  festum  sancti  Jacobi.  Summa  5 
talenta."  Als  ein  weiteres  Beispiel  diene  eine  deutsche  Eintragung  vom  9.  August 
1387:  „Vlreich  Vlreichs  seligen  sun  des  parliers  und  Kathrei  Stephanus  haws- 
vrowe  des  Seawberleichs  des  riemer,  sein  swester  habent  verchauft  ir  haws  gelegen 
in  der  Chernerstrazze  ze  Wienne  zenechst  der  Speismaistrinne  haws  umb  98  phunt 
wienner  phennig  Hainreichen  dem  Warnhofer  dem  stainmeczen  frown  Gedrawten 
seiner  hawsfrowen  und  desselben  Hainreichs  erben  .  .  .  actum  in  vigilia  sancti 
Laurencii  anno  87.     Summa  6  solidi  16  denarii."2) 

Für  die  Länder  der  böhmischen  Krone  bilden  die  seit  dem  13.  Jahrhundert 
aufgekommenen  Landtafeln  (tabulae,  tschechisch  desky8),  den  Ausgangspunkt 
der  Entwicklung.  Von  ihnen  merklich  beeinflußt,  begannen  die  böhmisch-mäh- 
rischen Städte  im  14.  Jahrhundert  zunächst  für  den  Immobilienverkehr,  dann  aber 
auch  für  die  sonstigen  Rechtsgeschäfte,  in  amtlichem  Gewahrsam  gehaltene  Stadt- 
bücher anzulegen,  nach  deren  Muster  bald  ähnliche  Einrichtungen  in  den  deutsch- 
österreichischen Erblanden  der  Habsburger  und  in  den  slawisch-ungarischen  Ge- 
bieten des  Ostens  entstanden. 


x)  Vgl.  die  nachfolgenden  Beispiele:  Agnes,  Agnesen,  Agnetis,  Agneta;  Gedracot, 
Gedrwaten,  Gedrudis,  Getrudis;  Elysabeth,  Elspeten,  Elysabethis,  Elisabeta;  Symon,  Simonis, 
Simannus;  Michael,  Micheln,  Michaelus,  Michaelis;  Leo,  Leonis,  Leb,  Leban,  Leben  usw. 

2)  Die  ältesten  Krakauer  Stadtbücher  1300—1400  gaben  F.  Piekosinski  und 
J.  Szujski  heraus  in  den  Monumenta  medii  aevi  historica  res  gestas  Poloniae  illustrantia. 
Tom.  IV. 

3)  Hasner,  Handbuch  des  landtäflichen  Verfahrens  im  Königreich  Böhmen  1824.  — 
Demuth,  K.  T.,  Geschichte  der  mährischen  Landtafel,  Brunn  1857.  —  Haan,  L.  v.,  Studien 
über  Landtafelwesen,  Wien  1866.  —  Randa,  A.,  Übersicht  der  Entwickelung  der  öffentlichen 
Bücher,  hauptsächlich  in  Böhmen  und  Mähren  (tschechisch),  1870.  —  Jirecek,  H.,  Codex 
iuris  Bohemici.  Pragae,  Tom.  I,  II  (über  Landtafel-  und  Grundbuchwesen  namentlich  Tom.  II 
S.  1  ff.). —  Dworsky  und  Emier,  Reliquiae  tabularum  terrae  citationum  vetustissimae,  1316  bis 
1320,  Pragae  1868.  —  Em ler,  J.,  Reliquiae  tabularum  terrae  regni  Bohemiae  anno  1541  igne 
consumptarum,  Pragae  1870.  —  Die  Landtafel  des  Markgrafentums  Mähren,  hrsg.  von 
P.  v.  Chlumetzky,  K  Demuth,  F.  Chytil  und  A.  v.  Wolfskron.  2  Bde.,  1856.  Vgl. 
AKdV  1,  322  f.  —  Zur  Charakteristik  dieser  Quellengattung  folgt  hier  eine  Probe  aus  der 
ohne  Nennung  des  Herausgebers  erfolgten  Veröffentlichung  „Die  Landtafel  des  Markgraf- 
thumes  Mähren.  1.  Lieferung.  Erstes  Buch  der  Olmützer  Cuda",  Brunn,  in  Kommission  bei 
Nitsch  &  Große,  1854,  S.  1 :  „9.  Ego  Benessius  de  Skorowicz  vnimur  cum  meis  sororiis 
Johanne  et  Benesio  et  Wokkone  cum  Omnibus  bonis  que  habent  ibidem.  10.  Ego  Lowek  de 
Vgesd  emi  et  comparaui  apud  dominum  Onsonem  ibidem  IV  or  laneos  hereditarie  quos  iam 
multis  temporibus  tenui.  11.  Ego  Anka  de  Brancowicz  devolucionem  regalem  emi  ibidem 
in  Brancowicz  michi  et  heredibus  meis  preter  filium  meum  Bohunconem."  Das  dieser 
Lieferung  beigegebene  „Inhalts-Verzeichniß  aller  in  dem  1.  Olmützer  Quaternio  vorkommen- 
den Orts-  und  Personen-Namen  und  der  wichtigeren  Sachen"  umfaßt  38  dreispaltige  Folioseiten. 


336 

Betreffs  der  Personen,  welche  in  allen  deutschen  Gerichtsakten  zu  erwarten 
sind,  empfiehlt  es  sich,  folgendes  zu  beachten:  In  den  Schöffenbriefen  ist  notwendig 
die  Angabe  der  gegenwärtigen  Gerichtspersonen,  anders  in  den  Schoppen-  und 
Stadtbüchern.  In  den  Schuldbriefen  müssen  die  Namen  des  Gläubigers  und  des 
Schuldners  angegeben  sein.  Durch  den  qweytbriff  (quitebrif)  wurde  der  Schuldner 
vom  Gläubiger  nach  erfolgter  Zahlung  „ledig  und  los  gesayt".1) 

Wo  die  freiwillige  Gerichtsbarkeit  in  den  Händen  der  Geistlichkeit  lag,  wie 
u.  a.  in  Straßburg,  kam  es  zu  keinen  Stadtbüchern.  Letztere  beschränkten  sich 
nicht  auf  Immobiliengeschäfte,  wie  die  Traditionsbücher,  sondern  verzeichneten 
alle  vor  dem  Buche  verlautbarten  Rechtsgeschäfte,  wenn  auch  nicht  selten  nach 
Maßgabe  des  Inhaltes  verschiedene  Bücher  angelegt  wurden.  Mit  der  Führung 
des  Stadtbuches  war  entweder  das  Stadtgericht  als  solches  oder  ein  Ausschuß  des 
Schöffenkollegiums  betraut;  nicht  selten  gab  es  für  die  einzelnen  Stadtteile  oder 
Kirchspiele  besondere  Buchämter,  denen  eigene  Schöffen  oder  Amtleute  vorstanden. 
Die  ganze  Einrichtung  wurde  auch  im  Osten  Deutschlands  heimisch  und  zwar  in 
so  hohem  Grade,  daß  in  der  Provinz  Posen,  wie  überall  wo  deutsches  Stadtrecht 
herrschte,  die  sog.  Stadtbücher  den  Hauptinhalt  der  städtischen  Archive  bildeten. 
Es  gab  in  Posen  keine  Stadt,  in  welcher  solche  Bücher  nicht  geführt  worden 
wären,  und  trotz  der  Verheerungen,  welche  Nachlässigkeit  und  Feuersbrünste  auch 
unter  ihnen  bewirkt  haben,  ist  der  erhaltene  Bestand  noch  recht  ansehnlich.  Allein 
die  Provinzialhauptstadt  besitzt,  abgesehen  von  den  Rechnungsbüchern,  etwa 
600  Stadtbücher.  Fraustadt,  Gnesen  und  Lissa  haben  Stadtbüchersammlungen 
von  mehr  als  je  100  Bänden  aufzuweisen.  Auch  viele  kleinere  Städte  haben  sich 
größere  Reihen  von  Stadtbüchern  bewahrt,  so  Schwerin  55,  Schroda  42,  Schild- 
berg 41,  Kriewen  36,  Pleschen  34,  Lobsens  32  Bände.  Wohl  überall  war  die 
Regel,  die  Eintragungen  erst  in  Konzeptbücher  zu  schreiben  und  nach  denselben 
dann  besondere  Reinschriftbände  anzulegen.  War  die  Reinschrift  angefertigt,  so 
wurde  das  Konzept  meist  vernichtet,  woraus  sich  die  geringe  Anzahl  der  erhaltenen 
Konzeptbücher  erklärt;  vielfach  aber  versäumten  die  Reinschreiber,  welche  meist 
durch  ihre  eigentlichen  Ämter  als  Schulmeister,  Organisten  usw.  verhindert  waren, 
den  „Griffel  der  Stadt"  mit  dem  gehörigen  Fleiße  zu  führen,  die  Reinschriften, 
in  welchem  Falle  Konzepte  meist  sorgfältig  aufbewahrt  wurden.  Es  finden  sich 
jedoch  auch  in  einigen  Städten  Konzeptbände  neben  den  Reinschriften;  besonders 
die  Stadt  Posen,  deren  Registraturverwaltung  musterhaft  war,  scheint  mit  der 
Kassation  der  Konzepte  sehr  vorsichtig  gewesen  zu  sein.2) 


x)  Planck,  Das  deutsche  Gerichtsverfahren  im  Mittelalter,  II.  1879. 

2)  Warschauer,  Die  städtischen  Archive  in  der  Provinz  Posen  =  Nr.  5  der  Mitteilungen 
der  Kgl.  preußischen  Archiv-Verwaltung.  —  Über  das  im  Besitze  des  thüringisch-sächsischen 
Vereins  zu  Halle  befindliche  Stadtbuch  von  Eilenburg  (1403 — 1490)  vgl.  L.  Korth,  im 
NAS  1,  81  und  Opel  in  den  Monatsblättern  des  thüring.-sächs.  Vereins  I,  97ff.  Aus  einem 
Weimarer  Ratshandelsbuche  (1380—1418),  sowie  aus  einem  Gerichtsbuche  des  Rates  zu  Erfurt 
(1482—1492)  gibt  Michelsen,  Rechtsdenkmale- aus  Thüringen  (Jena  1883)  260ff.,  356 ff. 
verschiedene  Mitteilungen.  Die  Kopial-  und  Handbücher  des  Stadtarchivs  zu  Weimar  be- 
gannen erst  mit  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrh.,  vgl.  Burkhardt  in  den  Neuen  Mitteil, 
des  thüring.-sächs.  Ver.  XVI,  129.  Durch  hohes  Alter  sind  die  Egerer  Bücher  ausgezeichnet. 
Vgl.  Siegl,  Das  Achtbuch  des  Egerer  Schöffengerichtes  aus  der  Zeit  von  1310—1390,  Prag. 


337 

Als  eine  besondere  Art  der  Stadt-  und  Gerichtsbücher  seien  die  Achtbücher 
hervorgehoben.1)  Das  Streben,  sich  in  kleinen  und  kleinsten  Kreisen  abzuschließen, 
hat  sich  auch  in  der  deutschen  Rechtsgeschichte  vielfach  geltend  gemacht.  Eine  über- 
aus große  Zahl  von  Qerichtsbezirken  bestand  nebeneinander;  eifersüchtig  wachte  man 
darüber,  daß  nicht  ein  Gericht  in  das  Bereich  eines  andern  Übergriffe  machte. 
Es  ward  dies  besonders  auf  dem  Gebiet  der  Strafrechtspflege  verhängnisvoll;  es 
machte  dem  Verbrecher  nur  zu  leicht,  sich  dem  Arme  der  Gerechtigkeit  zu  ent- 
ziehen. Es  gab  eine  Zeit  im  deutschen  Strafverfahren,  in  welcher  das  Verfahren 
gegen  Abwesende  fast  das  regelmäßige  Strafverfahren  genannt  werden  konnte.2) 
So  mußte  sich  eine  besondere  Form  für  dieses  Verfahren  ausbilden,  mit  der  sich 
die  Wissenschaft  neuerdings  eingehend  beschäftigt  hat.3) 

Der  Verbrecher,  der  sich  dem  Kläger  nicht  stellte,  wurde  auf  dessen  Angaben 
hin  verurteilt  und  sodann,  um  die  Vollstreckung  dieses  Urteils  zu  ermöglichen, 
des  Rechtsschutzes  beraubt,  den  seine  Zugehörigkeit  zu  einer  bestimmten  Rechts- 
gemeinschaft gewährte,  d.  h.  aus  der  Rechtsgemeinschaft  ausgeschlossen.  Man 
bezeichnete  dieses  Verfahren  mit  verschiedenen  Ausdrücken :  proscribere,  verfesten, 
verczelen,  bis  nach  und  nach  der  Ausdruck  Acht  der  allein  gebräuchliche  wurde. 
Die  Voraussetzung  der  Acht  war,  daß  ein  schwerer  Friedensbruch,  welcher  mit 
Lebens-  und  Leibesstrafe  bedroht  war,  vorlag.*) 

Die  verhängte  Acht  wurde  nicht  bloß  öffentlich  verkündigt,  sondern  es  wurde 
auch  eine  amtliche  Niederschrift  über  sie  aufgenommen.  Für  diese  benutzte  man 
entweder  die  auch  für  andere  Zwecke  bestimmten  Stadt-  und  Gerichtsbücher.  So 
war  in  dem  1359  angelegten  Leipziger  Stadtbuche  ein  Quarternio  für  die  Ein- 
tragung derjenigen  bestimmt,  qui  pro  homicidio  vel  propter  aliquod  aliud  nephas 
scilicet  rapinam  et  huiusmodi  in  civitate  sunt  proscripti 5) ;  ebenso  scheint  bei  der 
Anlage  des  Altdresdner  Stadtbuches  von  1412  ursprünglich  eine  besondere  Ab- 
teilung für  Ächtungen  beabsichtigt  gewesen  zu  sein;  in  vielen  Fällen  hielt  man  sich 


Im  Selbstverlag  d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen.  In  Kommisson  der  Calveschen 
Universitätsbuchhandlung.  Vgl.  darüber  Br  et  holz  MIÖQ  23,  198.  Ferner  ist  zu  notieren: 
„Lüneburgs  ältestes  Stadtbuch  und  Verfestungsregister.  Hrsg.  von  Wilh.  Rein  icke" 
(=  Quellen  und  Darstellungen  zur  Geschichte  Niedersachsens,  hrsg  v.  histor.  Ver.  f.  Nieder- 
Sachsen  VIII).    Hannover  und  Leipzig.    Hahn  1903.    (Hierüber  Rietschel,  HV  1904,  94ff.) 

—  Die  Züricher  Stadtbücher  des  14.  und  15.  Jahrh.  sind  auf  Veranlassung  der  Antiquarischen 
Gesellschaft  in  Zürich  von  Nabholz  im  Verlag  von  Hirzel  in  Leipzig  herausgegeben  und 
mit  geschichtlichen  Anmerkungen  von  H.  Zeller-Werdmüller  versehen,  vgl.  dazu  G.Meyer 
von  Konau,  GGA  1900,  662 ff. 

x)  Das  Folgende  nach  H.  Er  misch,  Das  Chemnitzer  Achtbuch,  Mitteilungen  des  Vereins 
für  Chemnitzer  Geschichte  VII,  Chemnitz  1891,  S.  23  ff. 

2)  Hugo  Meyer,   Das  Strafverfahren  gegen  Abwesende.     Berlin  1869,  S.  1,  vgl.  S.  61. 

3)  Vgl.  außer  dem  oben  angeführten  Werke:  Bienko,  De  proscriptione  secundum  fontes 
juris  Saxonici  medii  aevi  commentatio.  Diss.  inaug.  Regiom.  Pr.  1867.  —  F.  Frensdorffs 
Einleitung   zu:    Das  Verfestungsbuch   der   Stadt  Stralsund.    Von  Otto  Francke  (Halle  1875). 

—  Planck,  Das  deutsche  Gerichtsverfahren  im  Mittelalter  Bd.  II  (Braunschweig  1879)  S.  289ff. 

4)  Vgl.  Sachsenspiegel  I,  68,  §  1 :  Umme  anders  nene  Klage  ne  sal  man  den  man  ver- 
vesten  ane  umme  die,  die  an  dat  lief  oder  an  die  hant  gat.  Rechtsbuch  nach  Distinktionen  IV, 
Cap.  20,  dist.  4. 

6)  NASG  10,  178. 
Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  22 


338 

jedoch  später  nicht  an  diese  Einrichtung.  Dagegen  finden  wir  mitten  unter  anderen 
Einträgen  auch  Achterklärungen,  z.  B.  in  dem  oben  genannten  Altdresdner  Stadt- 
buch, in  dem  Dresdner  Stadtbuch  von  1477,  in  dem  Pegauer  Gerichtsregister 
von  1441,  in  dem  Rosweiner  Gerichtsbuch  von  1468,  in  den  Kamenzer  Stadt- 
büchern u.  dgl.  m.  Die  Regel  war  aber  wohl,  daß  besondere  Bücher  für  diesen 
Zweck  angelegt  wurden;  nachweislich  gab  es  solche  z.B.  in  Leipzig1)  und  Dresden.2) 
Erhalten  haben  sich  davon  in  den  sächsischen  Städten  nur  der  um  1367  angelegte 
Zwickauer  Liber  proscriptorum3),  das  Freiberger  Verzählbuch,  das  von  Er  misch 
im  3.  Bande  seines  Freiberger  Urkundenbuches  veröffentlicht  ist,  und  das  Chem- 
nitzer Achtbuch.  Es  ist  wohl  kein  Zufall,  daß  diese  Achtbücher  vielfach  unter- 
gegangen sind.  Die  mannigfachen  privatrechtlichen  Geschäfte,  die  den  Haupt- 
inhalt der  Stadt-  und  Gerichtsbücher  bilden,  mußten  größtenteils  der  Nachwelt 
aufbewahrt  bleiben,  man  konnte  nie  voraussehen,  ob  und  wann  es  notwendig 
werden  würde,  das  vollgültige  Zeugnis  des  Buches  zum  Beweise  derselben  in 
Anspruch  zu  nehmen.  Die  Bedeutung  einer  Achtserklärung  aber  hörte  auf,  wenn 
der  Geächtete  sich  durch  Aussöhnung  mit  den  Klägern  aus  der  Acht  gezogen 
hatte,  was  sehr  oft  geschah,  oder  wenn  er  ergriffen  und  bestraft  worden,  oder 
wenn  er  gestorben  war.  Da  lag  es  dann  sehr  nahe,  daß  man  Aktenstücke,  die 
keinen  praktischen  Wert  mehr  hatten,  wohl  aber  für  die  betreffenden  Personen, 
ihre  Familie  und  ihre  Nachkommen  kompromittierend  wirken  konnten,  nicht  weiter 
aufbewahrte,  sondern  vernichtete.  Man  legte  von  Zeit  zu  Zeit  ein  neues  Buch 
an,  übertrug  in  dieses  diejenigen  Einträge  des  alten,  die  noch  in  Kraft  waren, 
und  beseitigte  dann  das  letztere.  Davon  zeugen  das  erwähnte  Freiberger  Verzähl- 
buch, das  im  Anfange  des  15.  Jahrhunderts  angelegt  wurde,  auf  seinen  ersten 
Blättern  aber  abschriftlich  eine  ganze  Reihe  von  Verzählungen  enthält,  die  offenbar 
noch  aus  dem  14.  Jahrhundert  stammen,  und  das  Chemnitzer  Achtbuch. 

Zur  weiteren   Erläuterung   dieser  Quellengattung  mögen   einige  Einträge  in 
das  Chemnitzer  Achtbuch  dienen: 

Das  Achtbuch  vorneweth  misericordia  domini  anno  XVCXXXV1) 

1.  Jacoff  Stumphe  ist  in  der  acht  umb  eines  mordts  wyllen  von  Hansenn  Beckers 
wegen  eines  closterknechts.  Den  haben  entpfangen  Mattes,  Nickel  und  Peter  Becker 
seine  brüder  von  Eberstorff. 

2.  Nickel  Becker  ist  in  der  acht  umb  eines  mordts  von  wegen  eines  baderknechts, 
der  von  gerichts  wegen  erfordert  ist. 


x)  Vgl.  Leipziger  Stadtbuch  II,  fol.  88  b:  De  hoc  negocio  habes  in  libro  proscriptorum 
et  relegatorum  fol.  LXXXII  (1493). 

2)  Vgl.  Richter,  Verfassungsgeschichte  von  Dresden,  S.  154. 

3)  NASG  10,  213. 

4)  1535  Apr.  11.  Die  ersten  9  Nummern  des  Chemnitzer  Achtbuches  zeigen  kein  Datum; 
dann  folgen  11  Ächtungen  aus  den  Jahren  1502—1533.  Alle  diese  Einträge  sind  von  derselben 
Hand,  also  offenbar  gleichzeitig  niedergeschrieben;  sie  stammen  ohne  Frage  aus  einem  älteren 
Achtbuch.  Auffallend  ist,  daß  sich  an  diesen  Auszug  aus  dem  älteren  Achtbuch  nur  drei 
weitere  Ächtungen  aus  den  Jahren  1563,  1580  und  1589  anschließen.  Nun  ist  gewiß  nicht 
anzunehmen,  daß  das  Chemnitzer  Stadtgericht  seit  1533  nur  in  so  seltenen  Fällen  die  Acht, 
die  im  sächsischen  Strafprozesse  noch  lange  eine  wichtige  Rolle  spielte  (vgl.  Carpzov, 
Pract.  nov.  (1658)  pars  IV,  quaest.  140,  Nr.  79,  Achtsprozeß),  verhängt  habe.  Vielmehr  ist 
der  Grund   dafür,    daß    das   Buch    außer  Gebrauch  gesetzt  und  nur  noch  für  wenige,  aus 


339 

3.  Nickel  von  Erffordt  ist  in  der  acht,  das  er  hat  Pauln  einen  korschnergesellen 
XI  wunden  gehawen,  der  ist  von  gerichts  wegen  gefordert  und  erstanden. 

4.  Einer  gnandt  Lucas  ist  in  der  acht,  das  er  Herman  Konigk  ermordt  hat,  der  ist 
von  wegen  der  gericht  gefordert. 

5.  Nickel  Newnkirchner  ist  in  der  acht,  das  er  Jacoff  Schmidt  ermordt  und  er- 
stochen hat  under  sant  Niclas  thor.  Den  habn  gefordert  Steffan  und  Thomas  Schmit 
seine  bruder  und  Mattes  Schmidt  ir  vetter  .  .  . 

17.  Michel  Leistenschneider  ist  in  der  acht,  das  er  Simon  Findeisen  ermordt  hat 
in  der  stadt  gerichten.  Den  hat  sein  vater  Hans  Findeisen  mit  allen  rechten  und 
gerichtsforderung  in  dy  acht  bracht  und  dy  acht  entpfangen,  mitwoch  noch  exaudi  1516.1) 

22.  Am  21.  Januarii  des  1580ten  iars  ist  Andres  Honauer  von  Schwartzenbergk 
wegen  eines  mordts,  den  er  sontags  nach  vincula  Petri  des  79'en  jhars2)  in  der  nacht 
zwischen  zwischen  12  und  1  uhr  in  eines  erbarn  raths  gerichten  inn  Springers  gessell 
an  Carl  Hergeth  einem  beutlergeselln  von  Charstadt  (?)  begangen,  durch  ein  recht- 
messig  urteil  inn  die  acht  erklert  und  verkündiget  worden. 

Wie  die  verschiedenen  Gruppen  der  deutschen  Stadtbücher,  so  bieten  auch 
die  verwandten  Bücher  in  den  nordischen  Reichen  dem  Familienforscher  eine 
reiche  Ausbeute.3) 

Die  Einführung  öffentlicher  Protokolle  erfolgte  in  Dänemark  und  Norwegen, 
abgesehen  von  den  Urteilsbüchern,  in  einem  verhältnismäßig  späten  Zeitpunkte 
und  zwar  im  16.  Jahrhunderte.  In  Schweden  hatte  schon  200  Jahre  früher  Magnus 
Eriksons  Stadtrecht  angeordnet,  daß  der  Verkauf  von  Immobilien,  nachdem  er  in 
der  Ratsstube  abgeschlossen  worden  war,  in  das  Stadtbuch  eingetragen  werden  sollte. 

Die  erste  gesetzliche  Bestimmung,  die  in  Dänemark  die  Führung  von  Proto- 
kollen über  Rechtshandlungen,  die  sich  auf  Immobilien  beziehen,  vorschreibt,  ist 
der  Prozeß  von  1547  §  3.  Es  wird  da  jedem  Gerichtsschreiber  geboten,  ein  Ge- 
richtsbuch anzulegen,  in  welches  er  eintragen  soll  alle  Urteile,  Kaufbriefe,  Zeug- 
nisse und  alle  anderen  wichtigen  Urkunden,  welche  vor  Gericht  während  seiner 
Amtszeit  vollzogen  werden.  Ebenso  sollen  auf  gleicher  Weise  alle  Urkunden 
registriert  werden,  die  vor  Bürgermeister  und  Rat  in  den  Städten  ausgestellt 
worden  und  dasselbe  Buch  soll  man  auf  dem  Rathause  aufbewahren. 

Auch  eine  Bestimmung  in  der  Verordnung  vom  29.  Juni  1553  verdient  her- 
vorgehoben zu  werden,  nach  welcher  jede  Veräußerung  und  Verpfändung  von 
städtischen  Gütern  vor  dem  Stadtgerichte  oder  im  Rathause  vor  dem  Bürger- 
meister und  Rat  geschehen  „und  deutlich  im  Stadtbuch  eingezeichnet  werden 
solle,  so  daß  man  sich  danach  zu  richten  wissen  möge" 4).  Diese  älteste  dänische 
Bestimmung   über    das   Protokollierungswesen    ist   wesentlich    dem    Rechte    nord- 


irgend  welchem  Grunde  vielleicht  als  besonders  merkwürdig  geltende  Fälle  benutzt  wurde, 
wohl  darin  zu  suchen,   daß  im  16.  Jahrhundert  das  Aktenwesen  in  den  Gerichten  eine  Rolle 
zu  spielen   anfing  und   daß  man  also  die  Achtserklärungen  zu  den  Akten  des  betreffenden 
Falles  nahm,  statt  sie  in  ein  besonderes  Buch  einzutragen. 
J)  1516  Mai  7. 

2)  1579  August  2. 

3)  Das  folgende  nach  Aubert,  Beiträge  zur  Geschichte  der  deutschen  Grundbücher, 
aus  dem  norwegischen  Original  übersetzt  und  bearbeitet  von  Othmar  Doublier,  Zeitschr. 
der  Savigny-Stiftung  für  Rechtsgeschichte,  Germanistische  Abteilung,  Weimar  1893,  S.  63  ff. 

4)  Aubert,  Norweg.  Oblig.-Recht,  spez.  Teil  III  (Det  norske  Thinglysnings-og  Registre- 
ringsvaesen)  S.  35. 

22* 


340 

deutscher  Städte  nachgebildet.  Es  war  das  „Thingbog"  (Gerichtsbuch)  —  und 
nicht  das  „Stadsbog"  (Stadtbuch)  —  welches  in  Dänemark  wie  in  Norwegen  für 
das  Grundbuchwesen  Bedeutung  erhielt. 

Aus  dem  16.  Jahrhundert  und  aus  der  ersten  Hälfte  des  17.  sind  verhältnis- 
mäßig wenige  Thingb0ger  erhalten;  erst  seit  der  Mitte  dieses  letzteren  Jahrhun- 
derts werden  sie  einigermaßen  vollständig.  Die  alten  Thingprotokolle  sind  jetzt 
fast  durchweg  von  den  Amtsarchiven  an  das  dänische  Reichsarchiv  abgeliefert 
worden;  die  auf  Jütland  bezüglichen  wurden  jedoch  wieder  ausgeschieden  und 
dem  neu  errichteten  Provinzialarchiv  zu  Viborg  einverleibt. 

In  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  kamen  in  Dänemark  Protokolle  anderer 
Art  auf,  die  von  weit  größerem  Interesse  für  die  Geschichte  des  Grundbuch- 
wesens sind,  nämlich  „Panteb0gerne"  (Pfandbücher)  oder  „Skj0de-  og  Panteb0gerne" 
(Kauf-  und  Pfandbücher). 

Das  älteste  der  jetzt  bekannten  Protokolle,  welches  bloß  für  die  Aufnahme 
von  gerichtlich  kundgemachten  Urkunden  in  Abschriften  bestimmt  war,  ist  ein 
„Skj0debog"  der  Stadt  Kj0ge  für  die  Jahre  1587—1595;  von  1595—1638  findet 
sich  jetzt  kein  derartiges  Protokoll,  wogegen  man  aus  den  späteren  Jahren  eine 
zusammenhängende  Reihe  besitzt  (im  dänischen  Reichsarchiv).  Im  Protokoll  für 
1638  ff.  treffen  wir  auch  das  wahrscheinlich  älteste  dänische  Pfandregister;  ähn- 
liche Register  findet  man  in  dem  folgenden  Pantebog  an  demselben  Orte  für  1654 
bis  1673,  sowie  in  denen  mehrerer  Ober-Landgerichte. 

Die  Verordnung  vom  7.  Febr.  1738  gebietet  in  §  2  für  ganz  Dänemark  und 
Norwegen  die  Anlegung  von  Personalregistern  für  Stadt  und  Land,  sowie  von 
Realregistern  bloß  für  das  Land.  §  3  enthält  die  Bestimmung,  daß  der  Schreiber, 
so  oft  eine  Eigentumsübertragungsurkunde  für  unbewegliches  Eigentum  gericht- 
lich kundgemacht  wird,  dabei  im  Register  den  Namen  des  früheren  und  des  fol- 
genden Eigentümers  notieren  soll.  — 

Auf  dem  Lande  sind  die  Eigentumsübertragungen  aller  Art  ebenfalls 
eine  reiche  Quelle  für  den  Familienforscher.  Zu  ihnen  gehören  die  Erbrechts- 
briefe auf  bäuerlichen  Höfen  in  Altbayern.  Diese  reichen  bis  zur  Mitte  des 
15.  Jahrhunderts  zurück  und  geben  wertvolle  Aufschlüsse  über  Geschichte,  Besitz, 
Rechtsverhältnisse  und  Abgaben  der  Anwesen.  Vieles  von  dem  einschlagenden 
Material  ist  weiteren  Kreisen  noch  unbekannt,  da  ländliche  Archivbestände  erst  in 
neuester  Zeit  repertorisiert  sind  und  nicht  eben  viel  davon  veröffentlicht  ist.  Dies- 
bezüglich sei  auf  die  tirolischen  Archivberichte  von  Ottenthai  und  Redlich  und 
auf  die  niederrheinischen  von  Tille  und  Krudewig  nochmals  hingewiesen  (vgl. 
Register).  Vgl.  auch  O.  Stobbe,  Geschichte  der  deutschen  Rechtsquellen,  I,  1860, 
S.  585  ff.;  II,  1864,  S.  393  ff. 

Eine  andere  Gruppe  von  Archivalien,  die  auch  vielfache  Ausbeute  für  familien- 
geschichtliche Forschung  verspricht,  sind  alle  Arten  von  Steuerübersichten 
und  Rechnungen.  Sehr  einleuchtend  ist  der  Nutzen  der  Steuerlisten  für  familien- 
geschichtliche Studien  zu  ersehen  z.  B.  aus  der  Publikation:  „Steuerlisten  des 
Kirchspieles  S.  Kolumba  in  Köln  vom  13.  bis  16.  Jahrhundert,  herausgegeben  von 
Jos.  Greving"  in  den  Mitteitungen  aus  dem  Stadtarchiv  von  Köln,  XII.  Band, 
1902,  S.  I — LIX.    Übersichten  über  die  wohnhafte  und  steuerpflichtige  Bevölkerung 


341 

unserer  Städte  finden  sich  bereits  im  Mittelalter.  So  enthält  das  Archiv  der  Stadt 
Mühlhausen1)  in  Thüringen  mehrere  in  Pergament  gebundene  mittelalterliche  Ka- 
tasterbände mit  Eintragungen  der  Einwohner  aus  allen  Quartieren  dieser  Stadt. 
Die  Städte  setzten  in  späteren  Zeiten  überall  auch  die  Katastrierung  der  zur  Stadt 
gehörigen  Dorf  Schäften  durch,  regelmäßig  unter  starkem  Widerstand  der  Dorf- 
bewohner, aber  stets  mit  endlichem  Sieg  der  Stadt.  So  enthalten  die  diesbezüg- 
lichen Akten  über  die  erste  Katasteraufnahme  der  zur  ehemaligen  Reichsstadt 
Mühlhausen  gehörigen  Dörfer  die  Namen  sämtlicher  Gutsbesitzer  in  jenen 
Dörfern2). 

Ein  ungemein  großes,  aber  meist  im  einzelnen  schwer  zu  übersehendes 
Material  enthalten  die  zahllosen  Rechnungen,  die  im  Laufe  der  Jahrhunderte  in 
unseren  Archiven  sich  gesammelt  haben.  Wir  haben  Rechnungen  für  einzelne  Per- 
sonen in  privatem  Interesse  und  Übersichten  über  Einnahmen  zu  allgemeinen  Zwecken. 
So  hat  z.  B.  E.  v.  Ottenthai  die  ältesten  Rechnungsbücher  der  Herren  von  Schlanders- 
berg  behandelt3).  Die  Übersichten  über  die  Einsammlungen  von  Kreuzzugs-  und 
Türkenzehnten4)  enthalten  viele  Namen,  wenn  auch  oft  nur  die  derjenigen,  welche  die 
gesammelten  Gelder  ablieferten.  Dasselbe  gilt  auch  von  den  Kriegssteuern  jeder 
anderen  Art5).  So  nennt  das  „Contobuch  über  der  hochlob.  catholischen  bunds- 
stende  bewilligte  contributiones  und  daran  wie  auch  von  andern  concurrirenden 
stenden  ervolgten  erlagen  von  anno  1630  her"  (Reichsarchiv  München,  Akten  der 
„Entstehung  des  dreißigjährigen  Krieges"  fasc.  II  n.  21)  als  Vermittler  der  Zah- 
lungen die  Fugger,  Martin  Horngacher  zu  Augsburg,  Hans  Debit  zu  Prag  u.  a.6) 
Überhaupt  sind  die  Rechnungen  (libri  rationum  oder  ratiociniorum,  Rationarien, 
Raitbücher)  der  Hof-  und  Landesämter,  Klöster,  Herrschaften  usf.  eine  Fundgrube 
ersten  Ranges  auch  für  den  Familienforscher.  Davon  kann  man  sich  beispiels- 
weise überzeugen  aus  dem  Register  zu  Edmund  Oefele,  Rechnungsbuch  des 
oberen  Vizedomamtes  Herzog  Ludwigs  des  Strengen  1291 — 1294,  OBA  29,  318  ff. 
Besonders  reichhaltig  sind  die  Stadtrechnungen7).  So  besitzt  z.  B.  die  Stadt  Mühl- 
hausen in  Thüringen  Stadtrechnungen  seit  dem  Ende  des  14.  Jahrhunderts  bis  zur 


J)  Vgl.  meine  Schrift  „Das  Archiv  der  Stadt  Mühlhausen  i.  Thür.",  Mühlhausen  1901; 
dazu  mein  Vortrag  über  dieses  Archiv  auf  dem  Thüringer  Archivtag,  KGV  49,  97. 

2)  Vgl.  meinen  Aufsatz  „Das  Katastrationswerk  der  Dorfschaften  im  Gebiet  d.  Reichs- 
stadt Mühlhausen",  MGB  1. 

3)  Ottenthai,  E.  v.,  Die  ältesten  Rechnungsbücher  der  Herren  von  Schiandersberg, 
MIÖG  1881,  551  ff. 

*)  Das  älteste  im  Leipziger  Ratsarchiv  erhaltene  Leipziger  Steuerbuch,  bei  dem  es  sich 
um  eine  Geldsteuer  handelt,  ist  das  Türkensteuerbuch  von  1481,  abgedruckt  von  Wust- 
mann, Quellen  zur  Geschichte  Leipzigs.   I.  1889,  S.  74  ff. 

6)  Das  „Verzeichnis  der  Einnahmen  der  schwedischen  Contribution  Anno  1643  u.  1644" 
bei  A.  Lauckner,  Zur  Erinnerung  an  das  Kriegsjahr  1644,  Anhang  I  (Mitteilungen  d.  Vereins 
für  Chemnitzer  Geschichte  VIII  1895,  S.  108)  bietet  Namen  aus  Borna,  Draisdorf,  Glösa  und 
Fürth  bei  Chemnitz. 

6)  Stiene,  „Das  Contobuch"  der  deutschen  Liga,  Deutsche  Zeitschrift  für  Geschichts- 
wissenschaft 1893,  S.  97  ff. 

')  Vgl.  Tille,  Stadtrechnungen,  DGB  3.  Wie  nützlich  auch  dem  Familienforscher  diese 
Quellenart  ist,  erhellt  z.  B.  aus  dem  Namenregister  zu  den  2  Bänden  von  Welti,  F.  E.,  Stadt- 
rechnungen von  Bern  (I,  1375—1384;  II,  1430—1452;  Bern,  Nämschli  1896.  1894.) 


342 

Gegenwart1)  und  eine  ungezählte  Masse  anderweiter  Spezialrechnungen,  von  denen 
ich  hier  nur  die  Rechnungen  des  Bauamtes  als  besonders  reichhaltig  erwähne. 
Wenn  erst  über  derartige  Archivabteilungen  Personalauszüge  angefertigt  und  dies- 
bezügliche alphabetisch  geordnete  Verzeichnisse  auf  Zetteln  angelegt  sind,  ergibt 
sich  aus  solchen  Aktenserien  eine  ungemein  reichliche  und  bequem  zufließende 
Quelle  für  familiengeschichtliche  Forschung.  Unter  den  Rechnungen  neuesten  Datums 
verdienen  die  bei  den  Witwenkassen  eine  besondere  Hervorhebung.  Überhaupt  sind 
die  Witwenkassen-Akten,  z.  B.  die,  welche  bei  der  Direktion  der  Kgl.  Preußischen 
Militär-Witwen-Pensions-Anstalt  sich  befinden,  eine  reichhaltige  genealogische  Quelle. 
Sehr  ergiebig  sind  ferner  die  Bewerbungsschreiben  um  öffentliche 
Ämter.  Dieselben  enthalten  fast  regelmäßig  eine  Lebensbeschreibung  des  Be- 
werbers, also  Angabe,  wo  sich  derselbe  früher  aufgehalten  und  was  er  getrieben 
hat,  setzen  also  die  Forscher  häufig  in  den  Stand,  an  anderen  Orten  die  Nach- 
forschungen fortsetzen  zu  können,  Noch  ergiebiger  sind  nicht  selten  die  Stipen- 
dienakten, weil  sie  außer  biographischen  Angaben  und  den  Empfehlungsschreiben 
und  Zeugnissen  von  Geistlichen  und  Lehrern  gar  häufig  auch  von  bedeutenden 
Männern  der  Wissenschaft  allerhand  genealogische  Angaben  und  förmliche  Stamm- 
bäume   enthalten.2)     Wie    reichhaltig    diese  Quellengattung    ist,    erhellt  z.  B.  aus 


x)  Vgl.  meine  Schriften  aus  d.  „Geschichte  der  Reichsstadt  Mühlhausen  in  Thüringen", 
Halle  a.  S.  1900,  S.  Vif.  —  Kunz  von  Kaufungen,  MGB  6. 

2)  Vgl.  Die  Familienstiftungen  Deutschlands  und  Deutsch-Österreichs  mit  Einbezug  der 
bedeutendsten  Stiftungen  für  Studierende,  Fräuleins,  Witwen  und  Waisen,  Offiziere,  Künst- 
ler usw.  5  Bde.  München.  Ed.  Pohls  Verlag  1Q01.  Dieses  Werk  macht  2000  Stiftungen 
und  gegen  600  Familien  namhaft.  Hier  sind  auch  zu  nennen:  Ackermann,  Gustav  Adolf, 
Systematische  Zusammenstellung  der  im  Königreiche  Sachsen  bestehenden  frommen  und 
milden  Stiftungen,  wohltätigen  Anstalten  und  gemeinnützigen  Vereine.  Leipzig  1845.  — 
Schönberg,  Bernhard  von,  Zur  Entstehungsgesch.  der  städtischen  und  adeligen  Patronat- 
stellen  in  den  sächs.  Landesschulen  unter  besonderer  Berücksichtigung  der  Freistellen  des 
Geschlechts  von  Schönberg  in  der  Landesschule  St.  Afra  zu  Meißen,  NASG  7;  derselbe, 
Zur  Gesch.  der  Freistellen  bei  der  Landesschule  zu  Meißen,  ebd.  8.  —  Faber,  F.  F.,  Die 
Württembergischen  Familienstiftungen  nebst  genealogischen  Nachrichten  über  die  zu  den- 
selben berechtigten  Familien.  Stuttgart  1852 — 54.  —  Heuglin,  F.,  Die  Württembergischen 
Familienstiftungen  nebst  genealogischen  Nachrichten  über  die  dazu  berechtigten  Familien. 
Eßlingen  1844.  —  Sammlung  allerley  Würtembergischer  Stipendiorum  u.  anderer  Stiftungen, 
Teil  I  (mehr  nicht  erschienen),  Tübingen  1732.  —  Dasselbe  unter  dem  Titel:  Einige  Nach- 
richten von  Würtembergischen  Stipendien  u.  einigen  anderen  Stiftungen.  Stuttgart  1783.  — 
Trinks,  Saalfelder  Stiftungen  u.  Vermächtnisse.  I,  1888;  II,  1892;  III,  1895.  —  Koch,  Die 
Stiftung  Caspar  Tryllers  vom  29.  Sept.  1617  u.  der  Stammbaum  d.  Tryller  1889.  —  Human, 
Stiftungen  und  Vermächtnisse  der  Diözese  Hildburghausen  1906  (sämtlich  aus  den  Schriften 
des  Vereins  für  Sachsen-Meiningische  Geschichte  u.  Landeskunde).  —  Schultze,  Richard, 
Geschichte  der  Stiftungen  städtischen Patronats  zu  Greifswald.  Greifswald  1899. —  Gesterding, 
Conrad,  Stiftungen,  Stipendien  und  Benefizien  für  Studierende  an  der  Universität  zu  Greifs- 
wald. Greifswald  b.  Jul.  Abel.  —  Werner  in  Augsburg  hat  ein  umfassendes  Werk  über  die 
dortigen  Stiftungen  beider  Konfessionen  herausgegeben.  —  Die  Adreßbücher  der  Städte  führen 
bisweilen  deren  Stiftungen  auf,  wenn  das  Syndikat  oder  die  Vertretung  in  den  Händen  des 
Magistrats  liegt,  z.  B.  das  Berliner  Adreßbuch  unter  „Stiftungen,  Stipendien  und  Legate."  — 
Maltitz,  Emil  von,  Teil  I:  Handbuch  und  Adreßbuch  der  Geschlechtsverbände.  Teil  II: 
Handbuch  und  Adreßbuch  der  adligen  Stiftungen.  (=  Handbuch  für  den  deutschen  Adel. 
II.  Abteilung.)  Berlin,  Mitscher  &  Röstell,  1892.  —  Studienstiftungen  im  Königreich  Böhmen. 
Prag  1894,  im  Verlag  der  K.  K.  Statthalterei  für  Böhmen.    (Hierüber  Bauer,   MAW  3,  374). 


343 

folgender  Schrift:  „Stipendiatenbuch  der  Hessen-Darmstädtischen  Universitäten 
Gießen  und  Marburg  für  die  Zeit  von  1605 — 1774.  Zusammengestellt  und  zu- 
gleich als  hessisches  Pfarrerbuch  und  Handbuch  für  Familienforschung  bearbeitet 
von  Dr.  Dr.  Wilhelm  Diehl,  ev.  Pfarrer  zu  Hirschborn  a.  N.  1907"  (im  Selbstverlag 
des  Verfassers).  Die  Namen  dieses  auf  langjähriger  Forschung  beruhenden  Werkes 
sind  teils  Stipendiatenmatrikeln  der  Universitätsarchive,  teils  Verzeichnissen,  Rech- 
nungen, Reversen,  Obligationen  und  Präsentationen  von  Stipendiaten  entnommen, 
während  zur  Feststellung  der  Herkunft  und  des  Lebensgangs  mehrere  hundert 
Bände  Personalakten  und  viele  Kirchenbücher  durchforscht  werden  mußten.  Das 
Buch  zerfällt  in  zwei  Teile,  dessen  erster  die  Stipendiatenmatrikel  in  5  Abteilungen 
chronologisch  vorführt.  Die  Matrikel  beginnt  mit:  Stipendiatmajor;  „1.  Jan.  1606 
bis  1.  April  1610  Johannes  Gerthius  von  Erzhausen,  Sohn  des  f  Pfarrers  Andreas 
Gerthius  1611 — 1616  Pfarrer  in  Mörfelden,  1616 — 1635  Pfarrer  in  Sprendlingen, 
1635 — 1643  Superintendent  in  Büdingen,  1643 — 1647  (f)  Pfarrer  in  Rausheim. 
War  1.  Okt.  1605  bis  Ende  1605  St.  Biebesheim".  In  dieser  gedrängten  Kürze 
wird  über  1419  Stipendiaten  Auskunft  gegeben.  Der  zweite,  als  „Hessisches 
Pfarrer-,  Lehrer-  und  Familienbuch"  bezeichnete  Teil  führt  die  im  ersten  Teil  er- 
wähnten Stipendiaten  auf1).  In  dieses  Verzeichnis  sind  an  die  300  Ortschaften, 
bzw.  deren  Pfarreien,  Diakonate  und  Schulen  usw.  eingeschlossen  unter  Anfügung 
einer  großen  Anzahl  daselbst  tätig  gewesener  Pfarrer  und  Lehrer.  Der  größere 
Teil  der  Stipendiaten  entstammt  allerdings  früher  Hessen-Darmstädtischen  (jetzt 
Hessen-Darmstadt-Kassel  und  nassauischen)  Familien;  doch  dürfte  bei  der  früher 
so  großen  Freizügigkeit  des  gelehrten  Standes  ein  gut  Teil  aus  anderen  Gegen- 
den Deutschlands  zugezogen  sein. 

Eine  beachtenswerte  Quelle  sind  ferner  die  Schuldbücher  der  Landschaft, 
resp.  Landstände,  in  den  einzelnen  Territorien.  Sie  bieten  den  Vorteil,  daß  sie  in 
mehreren  Ausfertigungen  zugänglich  sind;  denn  jeder  Landstand,  jede  zur  Land- 
schaft gehörige  Stadtpflege  hat  eine  Ausfertigung  zu  bekommen  und  sie  in  ihrem 
Archiv  niederzulegen.  Die  Eintragungen  z.  B.  in  das  „Neu  revidierte  Schuld-Buch 
über  die  Landschaft-Kapitalien  des  Fürstentums  Anhalt"  1693,  welches  die  der 
Landschaft  zur  Tilgung  der  Landschulden  vorgestreckten  Kapitalien  verzeichnet, 
geben  bei  jedem  Kapitel  auf  der  einen  Seite  den  erstmaligen  Darleiher  an,  auf  der 
anderen  aber  die  späteren  Inhaber  desselben,  zugleich  die  Art  der  Überweisung 
an  diese,  teils  durch  Zession,  teils  durch  Erbschaft,  wobei  dann  in  letzterem 
Falle  die  verwandtschaftlichen  Beziehungen  verzeichnet  stehen.  So  findet  sich  in 
diesem  Buch  Seite  446:  „2500  Rtlr.  Herr  Wolfgang  Edler  von  Ploto  ex  cessione 
Franz  Wilcken  von  Bodenhausen"  und  daneben  auf  S.  45:  „2500  Rtlr.  Herr  Werner 
Edler  Herr  von  Plotho,  dessen  Herrn  Vater  Hr.  Gebhard  Siegfr.  Edlen  von  Plotho 
sie  aus  dessen  Herrn  Vaters  H.  Wolfgangs  Edlen  Herrn  von  Ploto  Erbschaft  zu- 


—  Hartknoch,  M.  Christ.,  Preußische  Kirchenstiftungen.  Frankfurt  und  Leipzig  1886.  — 
Der  Zentral-Hilfsverein  der  deutschen  Adelsgenossenschaft  führt  ein  Verzeichnis  über  die- 
jenigen Stifte,  Stipendien  und  Stiftungen  jeglicher  Art,  welche  den  Mitgliedern  des  deutschen 
Adels  bzw.  den  einzelnen  adligen  Familien  zugänglich  sind.  Zuschriften  sind  an  den  Zentral- 
Hilfsverein  der  deutschen  Adelsgenossenschaft,  Berlin  W,  Derfflingerstr.  2,  zu  richten. 
*)  Das  alphabetische  Verzeichnis  abgedruckt,  ASW  8,  107  f. 


344 

geschlagen."  Wichtig  werden  die  Eintragungen  noch  durch  gelegentliche,  weitere 
Nachforschungen  ermöglichende  Zusätze  zu  Personennamen  z.  B.  S.  25  des  ge- 
nannten Schuldbuches:  „Herrn  Ernst  Gottlieb  Weiders,  Pfarrers  zu  Wulfen",  S.  53: 
„Gottfr.  Heinrich  Salmuth,  Pfarrer  zu  Jeßnitz";  S.  26  „Joh.  Andr.  Puhlmann, 
Pfarrer  zu  Gnetsch" ;  S.  32:  „Barthol.  Hackeborn,  Pfarrer  zu  Pißdorf";  S.  38b: 
„H.  Superint.  M.Daniel  Sachse";  S.  39:  „dessen  Sohn,  der  jetzige  H.  Superinten- 
dens  Johann  Sachse".  Auch  die  einfachen  Angaben  der  Herkunft  bei  den  Per- 
sonennamen können  für  die  Fortführung  der  Nachlaßforschung  von  großem  Vor- 
teil werden,  z.  B.  (Köthen)  S.  7 :  „Johann  Casimirs  von  der  Schulenburg  sei.  Erben 
zu  Liebesdorff  und  derselbe  ex  iure  cesso  Churts  von  Bulau  ex  hereditate  Lip- 
polds  von  der  Schulenburg  Eheliebsten  Margarethen  von  Bredau,  de  dato  Oster- 
burg,  den  10.  Juni  1667." x) 

Die  kaufmännischen  Verhältnisse  führten  im  13.  Jahrhundert  dazu,  den  Kredit 
auf  eine  sichere  Grundlage  zu  stellen  und  öffentliche  Schuldbücher  einzuführen, 
welche  vor  dem  Rat  der  Stadt  geführt  wurden.2)  Während  eine  von  Privat- 
zeugen eingegangene  Verbindlichkeit  dem  Beklagten  gestattete,  den  Zeugenbeweis 
durch  einen  Eid  abzulehnen,  konnte  ein  vor  dem  Rat  getanes  Versprechen  nicht 
abgeschworen  werden.  Verhältnismäßig  früh  sind  einzelne  Gesetzgebungen  diesem 
Bedürfnis  entgegengekommen,  vor  anderen  die  Hamburgische.  In  der  Gesetzgebung 
vom  Jahre  1270  geschieht  bereits  eines  besonderen  Schuldbuches  Erwähnung,  das 
offiziell  beim  Rat  geführt,  zur  Aufnahme  der  im  geschäftlichen  Verkehr  zustande 
gekommenen  Verbindlichkeiten  bestimmt  war.3)  Mit  dieser  Einrichtung,  die  sich 
schon  selbst  empfahl,  wurden  noch  besondere  Vorteile  für  den  Gläubiger  ver- 
bunden. Namentlich  sollte  die  Eintragung  in  jenes  Buch  ihm  ein  Pfandrecht  auf 
das  Erbe  des  Schuldners  gewähren,  welches,  falls  er  sich  nicht  durch  ein  beson- 
deres Pfand  gesichert  hattev  drei  Wochen  nach  Ablauf  des  Zahlungstermins  ver- 
äußert werden  konnte.  Als  Beweis  für  die  Entrichtung  der  Schuld  diente  das 
ebenfalls  von  dem  Rate  vorgenommene  Durchstreichen  der  Verschreibung. 

Hier  mag  zunächst  eine  Probe  aus  dem  Schuldbuch  der  Stadt  Riga  nach  der 
Ausgabe  von  Hildebrand  (Seite  10.  11)  folgen: 

127.  Bertoldus  tenetur  Heinrico  de  Mythowia  VII.  marc.  arg.,  Pasche  solvet;  pro 
qua  posuit  suum  ortum. 

*128.  Villi0.  Boris  et  Cost  tenentur  Luberto  de  Vitebeke  conmuni  manu  VIII. 
mrc.  I  fert.  minus;  de  istis  in  Pascha  III  mrc.  et  residuum  quando  possunt  [1289  Aprilli]. 

*129.    Bernardus  Spaniul  tenetur  Heinrico  Faceto  II  mrc.  arg. 

130.  VIII0.  Bruneswich  tenetur  Hermanno  Estoni  XV  mrc.  arg.;  Martini  solvet  I, 
(1288,  Nov.  11). 

131.  Villi0.  Berseline  tenetur  Heynrico  Tralowe  I  navale  talentum  cere  in  duobus 
•    frustis  ex  parte  domine  Gruberschen,  Pasche  solvet  [1289,  April  10]. 

*132.  IX  °.  Bertoldus  tenetur  Christiano  Puken  VI  fest.,  Pasche  solvet  [1289,  April  10]. 

*133.    Notum  sit,  quod  Bernardus  maritus  domine   Hildegundis   suam   pistrinam 

taliter  resignavit  domino  Oerhardo  Magno  ut  quidquid  idem  Gerhardus  cum  ea  fecerit 

x)  W.,  Z.,  Eine  Quelle  für  Familiengeschichte,  ASW  2,  161  ff. 

2)  Das  Folgende  nach  Hermann  Hildebrand,  Das  Rigische  Schuldbuch  (1286—1352). 
St.  Petersburg  1872. 

3)  Hamburger  Stadtrecht  von  1270,  VII,  3  bei  Lappenberg,  Hamburger  Rechtsalter- 
tümer I,  S.  39. 


345 

predictus  Bernardus  ratum  et  stabile  retinebit.    Actum  anno  domini  M°CC°LXXXIX° 

feria  V°  post  Quasi  modo  geniti  [act.  1289,  April  21]. 

134.    XC°.    Dominus  Bruno  de  Colonia  tenetur  Johanni  privigno  suo  et  Johanni 

Cinken   et  sue  uxori  Sveneken  XXXIII  mrc.  arg.,  Pasche  solvet.    Si  vero  idem  Bruno 

interim  obierit,  de  bonis  suis  ubicunque  fuerint  persolventur  [1290,  April  2]. 
Bei  einer  Stadt  mit  einem  Völkergemisch  wie  Riga,  ist  es  oft  schwer,  die 
Nationalität  der  eingetragenen  Personen  festzustellen.  Zwar  sind  im  Rigaer  Schuld- 
buch die  Russen  an  ihren  von  den  heute  gebräuchlichen  fast  gar  nicht  abweichen- 
den biblischen  und  griechischen  Vornamen  kenntlich.  Einigermaßen  lassen  sich 
auch  aus  den  nationalen  Namen  die  Eingeborenen  erschließen.  Auf  die  Einwan- 
derer aber  aus  dem  Westen  sind  dergleichen  Schlüsse  nicht  ohne  weiteres  an- 
wendbar, da  in  dieser  Zeit  (1286—1352)  selbst  scheinbar  ganz  entscheidende  Bei- 
namen, wie  sie  im  Schuldbuch  gebraucht  werden,  z.  B.  de  Anglia,  de  Suetia, 
Spaniul,  Polonus  usw.  keineswegs  immer  das  Volkstum  ihres  Inhabers,  sondern 
die  schon  entfernte  Abkunft,  auch  einen  längeren  oder  kürzeren  Aufenthalt  unter 
einem  fremden  Volke  andeuten.  Neben  den  in  Riga  Ansässigen  ist  die  Einrich- 
tung des  Schuldbuches  auch  einer  bedeutenden  Anzahl  Fremden  zugute  gekommen. 
Und  ebenso  liegen  die  Verhältnisse  in  anderen  Städten.  Denn  da  bei  den  Handels- 
geschäften die  Gewährung  von  Kredit  sich  häufig  nicht  umgehen  ließ,  war  der 
mit  den  lokalen  Verhältnissen  und  Personen  weniger  vertraute  Fremde  mehr  noch 
als  der  Einheimische  veranlaßt  seine  Zuflucht  zu  der  mit  der  Eintragung  in  das 
Ratsbuch  verbundenen  Sicherheit  zu  nehmen.  Es  mag  noch  hervorgehoben  wer- 
den, daß  die  Benutzung  des  Schuldbuches  keineswegs  auf  den  Kreis  der  eigent- 
lichen Kaufleute  beschränkt  geblieben  ist.  Die  Mitglieder  der  verschiedensten 
städtischen  Gewerke,  die  sich  gelegentlich  am  Lokalverkehr,  namentlich  an  dem 
wichtigen  Wachshandel,  in  nicht  unbeträchtlicher  Weise  beteiligt  haben,  sind  da- 
bei in  demselben  verzeichnet  worden.  Aber  auch  Ordensritter  und  Vasallen,  Dom- 
herren und  Priester,  Mönche  und  Ordensschwestern  haben  beim  Abschließen  von 
Geld-  und  Kaufgeschäften  von  dem  Stadtbuche  Gebrauch  gemacht.  Häufig  ist 
der  Stand  der  Personen  besonders  angemerkt  worden,  aber  auch  da,  wo  direkte 
Angaben  vermißt  werden,  wird  öfteres  Erscheinen  den  Kaufmann  meist  deutlich 
kennzeichnen,  wie  sparsames  Personen  anderen  Berufes  vermuten  läßt.1) 

Eine    nützliche    Quelle    sind    alle  Arten    von    Listen,   seien    es    Bürger-  und 
Ratsherren-Verzeichnisse2),  Zusammenstellungen  von  den  jeweiligen  Studenten  einer 


*)  Vgl.  auch  F.  Hüttner,  Auszüge  aus  den  Schuldbüchern  der  Reichsstadt  Regensburg 
1652 — 77  (mit  familiengeschichtlichen  Anmerkungen),  OR  53. 

2)  Beispielsweise  seien  genannt  die  Bürgeraufnahmelisten  von  Freiberg  1378 — 1485, 
die  Ratslinie  und  die  matricula  civium  Fribergensium  1404 — 15  im  Freiberger  Urkunden 
buch,  hrsg.  von  Ermisch,  III,  S.  413 ff.,  428 ff.,  293 ff.  Vgl.  Register.  —  W.  Rein,  Die  Eise- 
nacher  Ratsfasten  von  1352—1500,  ZTG  3.  —  Warschauer,  A.,  Stadtbuch  von  Posen. 
1.  Bd.  Die  mittelalterliche  Magistratsliste  usw.  Posen  1892.  —  Ratslisten  von  Basel  finden 
sich  in  dem  Werk  von  Gustav  Schönberg,  Finanzverhältnisse  der  Stadt  Basel  im  14.  und 
15.  Jahrh.  Tübingen  1879.  —  Verzeichnis  der  Namen  sämtlicher  Bürgermeister,  dann  der 
Stadt-,  Innstadt-  und  Ilzstadt  Richter  zu  Passau  bis  zur  Säkularisation  des  Fürstentums  Passau 
i.  J.  1803,  NBV  4.  —  Verzeichnis  der  seit  dem  Inkrafttreten  des  neuen  Gemeindegesetzes 
bis  Ende  1875  in  das  Bürgerrecht  der  Stadt  Zürich  aufgenommenen  Personen.  Zürich  1876. 
Diese  Züricher  Verzeichnisse  bis  1892  enthalten  nur  die  Bürger  der  Altstadt.    Die  sämtlichen 


346 

Universität  oder  von  den  Zöglingen  einer  Schule,  oder  Listen  von  Offizieren  aller 
Grade.  Die  Altersangaben  in  den  Offizierslisten  sind  nicht  immer  zuverlässig; 
denn  es  ist  eine  feststehende  Tatsache,  daß  in  früheren  Zeiten,  als  es  noch  keine 
strenge  urkundliche  Kontrolle  gab,  Fähnriche  und  junge  Leutnants  sich  in  den 
Offizierslisten  älter  machten,  als  sie  waren,  weil  sie  dann  schneller  befördert 
wurden,  und  daß  sich  höhere  Offiziere,  namentlich  Generale,  jünger  machten,  als 
sie  waren,  um  der  Pensionierung  noch  etliche  Jahre  zu  entgehen.  Es  ist  z.  B. 
zweifellos,  daß  die  Altersangaben  in  den  Regimentslisten  der  preußischen  Armee 
im  Anfange  des  18.  Jahrhunderts  äußerst  unzuverlässig  sind.1)  Die  Verpflichtungs- 
bücher zu  einzelnen  Beamtenkategorien  vergleichen  sich  diesen  Listen  und  bieten 
eine  Fülle  von  Personalnotizen,  so  z.  B.  das  „Pflichtbuch"  im  Hauptstaatsarchive 
für  das  Königreich  Sachsen.     Loc.  32  665. 

Die  Listen  der  kirchlichen  Oberen  sind  nicht  immer  zuverlässig.  So  konnte 
Harry  Breßlau  eine  Reihe  von  Fehlern  in  den  Listen  der  ältesten  Bischöfe  der 
drei  wendischen  Bistümer  Brandenburg,  Havelberg,  Aldenburg  feststellen.2)  Die 
Mannigfaltigkeit  der  Listen,  die  dem  Familienforscher  Personalien  nachweisen,  er- 
hellt aus  folgenden  Beispielen:3) 

Aemilius,  H.,  „Mühlhäuser  Stadtsoldaten  in  den  Jahren  1710—1715"  MOB  8. 

d'Arbaumont,  Jules,  Les  Anoblis  de  Bourgogne;  liste  par  ordre  chronologique  des 
lettres  d'anoblissement,  de  confirmation  et  de  relief  de  noblesse  enregistrees  au  Parlament 
et  ä  la  chambre  des  comptes  de  Dijon  (1373—1782).    Angers,  Damoulin  1868. 


Bürger  der  jetzigen  Stadt  Zürich,  d.  h.  auch  die  der  ehemaligen  Ausgemeinden  Außersihl, 
Enge  usw.  sind  zusammengefaßt  in  dem  Buch:  Neuer  Bürgeretat  der  Stadt  Zürich,  hrsg.  v. 
Zivilstandesamt  der  Stadt  Zürich.  Zürich,  Verlag  von  Schultheß  &  Co.  1905.  —  Verzeichnis 
sämtlicher  Bürger  der  Stadt  Bern.  Seit  1848  gedruckt.  —  Verzeichnis  der  Bürgerschaft  der 
Stadt  Schaffhausen  nach  den  Geschlechtern,  Gesellschaften  und  Zünften  geordnet  1831  ff.  — 
Aus  solchen  Anfängen  gingen  die  modernen  Adreßbücher  hervor,  deren  Personennach- 
weise für  den  Familienforscher  sehr  wichtig  werden  können. 

*)  Kekule  von  Stradonitz,  Über  die  Beziehungen  der  Genealogie  zur  wissenschaft- 
lichen Behandlung  des  Staatsrechtes,  im  Archiv  für  öffentliches  Recht,  hrsg.  von  Laband, 
Mayer  und  Storck,  Tübingen  Mohr.  19.  Bd.,  2.  Heft  1904,  S.  245  ff.,  besonders  S.  251.  Ein 
Verzeichnis  gedruckter  Regiments-  und  Armeelisten  (vgl.  Register),  sowie  von  Adreßbüchern 
deutscher  Städte  enthält  der  von  Neefe  bearbeitete  Bibliotheks-Katalog  des  „Roland",  Vereins 
f.  Stammkunde.  Durch  Angabe  zahlreicher  Adressen  ist  für  familiengeschichtliche  Forschungen 
beachtenswert:  Deutscher  Ordens-Almanach,  Handbuch  der  Ordensritter  und  Ordensdamen 
deutscher  Staatsangehörigkeit.  Herausgegeben  unter  amtlicher  Förderung  und  nach  amtlichen 
Quellen  von  der  deutschen  Ordens-Almanach -Gesellschaft.  Jahrgang  I,  1904/5.  Verlag  von 
Carl  Duncker,  Berlin  W.  35  (seitdem  fortgesetzt). 

2)  Breßlau,  Harry,  Zur  Chronologie  und  Geschichte  der  ältesten  Bischöfe  von  Branden- 
burg, Havelberg  und  Aldenburg  FBP  1888.  —  Vgl.  Schmitz,  Clemens,  Über  die  Freisinger  und 
Regensburger  Bischofsreihen  im  10.  Jh.  Historisch-kritische  Ergänzungen  zu  v.  Deulinger: 
Beiträge  Bd.  1,  3,  9  in  OBA  31,  141  ff.  —  Series  episcoporum  Forocorneliensium  a  Ferd. 
Vghellio  digesta,  deinde  a  Nicoiao  Coleto  emendata  et  aucta  postremo  a  Franc.  Ant.  Zaccaria 
restituta  quinque  cum  dissertationibus  in  Vghellii  prooemium  .  .  .  duos  in  tomos  distributa. 
Tom.  1.  2.    Forocornelii  1820.   4°. 

3)  Weitere  Listen  sind  in  der  territorialen  Literatur  zerstreut.  Über  diese  findet  man 
Nachweise  bei  Dahlmann-Waitz,  Quellenk.  der  deutschen  Gesch.,  7.  Aufl.  von  Branden- 
burg 1906,  und  in  den  oben  Seite  171  ff.  angegebenen  Büchern.  Nützlich  sind  auch  die 
Verzeichnisse  lokalhistorischer  Literatur  bei  Potthast,  Regesta  pontificum  Romanorum  II, 
Berlin  1875,  Seite  21 39  ff. 


347 

Arbusow,  L.,  Die  im  deutschen  Orden  in  Livland  verstorbenen  Geschlechter,  Jhrb.  f. 
Oeneal.,  Heraldik  u.  Sphragistik  1899,  Mitau  1901. 

Basters,  Joh.  Jac,  Naamlyst  van  Predikanten,  welke  ...  de  herorming  tot  op  heden 
to  Maarosen  gestaan  hebben,  Algemeen  Nederlandsch  Familieblad  V,  1888. 

Bellesheim,  Alphons,  Studenten  aus  der  alten  Reichsstadt  Aachen  im  Collegium 
Qermanicum-Hungaricum  in  Rom  AQ  17.  Aachener  Lehrer  und  Studenten  an  der  Hoch- 
schule zu  Paris  im  14.  und  15.  Jhdt.  AG  18. 

Belleval,  Rene  Marquis  de,  Röle  des  nobles  et  fieffes  du  bailliage  d'Amiens  con- 
voques  pour  la  guerre  le  25  aoüt  1337,  publie  pour  la  premiere  fois  avec  un  avant-propos, 
des  notes  et  des  eclairissements.     Amiens,  Lemer  aine  1863. 

Beringuier,  Metzer  Refugies  in  Berlin  JBL  1.  —  Die  Colonieliste  von  1699  Berlin, 
Mitlter  &  Sohn  1888. 

Biancolini,  Giamb.,  Serie  cronologica  dei  vescovi  e  governatori  di  Verona.  Verona  1760. 

Boll,  Mecklenburgs  deutsche  Colonisation,  VMG  13  (hier  Seite  92 ff.,  Sammlung  von 
Laienzeugen  aus  Urkunden). 

Bossert,  G.,  Die  Ministerialen  der  Staufer  in  ihrer  schwäbischen  Heimat  und  in 
Franken  WVL  13. 

Brandis,  Jakob  Andrä  Frhr.  v.  (Landeshauptmann  von  Tirol  in  den  Jahren  1610  bis 
1628),  Geschichte  der  Landeshauptleute  von  Tirol.     Innsbruck  1850. 

Bräu  er,  Die  Kirchberger  Hausbesitzer  im  Innern  der  Stadt  während  der  letzten 
200  Jahre,  Mitteilungen  des  Altertumsvereins  Kirchberg,  Kirchberg,  J.  Kandel,  1907/8. 

Breßlau,  Harry,  Handbuch  der  Urkundenlehre  für  Deutschland  und  Italien  I,  1889 
bietet  Seite  204 ff.,  261  ff.  Listen  von  Beamten  verschiedener  Kanzleien.  Zur  Ergänzung  dieser 
Zusammenstellungen  dient  die  Entzifferung  der  tironischen  Noten  in  mittelalterlichen  Diplomen 
durch  Mich.  Tan  gl  im  Archiv  für  Urkundenforschung,  hrsg.  v.  Brandi,  Breßlau  und 
Tangl,  1.  Bd.     Leipzig  1907. 

Bruns,  Frdr.,  Die  Lübecker  Bergenfahrer  und  ihre  Chronistik,  Berlin  1900,  bietet 
Seite  XXIII  ff.  Listen  der  Älterleute  und  Beisitzer  des  Kontors  zu  Bergen  mit  Angabe  der  Vor- 
und  Familiennamen  und  des  Ortes,  wo  sie  ansässig  waren;  derselbe  behandelt  unter  Beigabe 
familiengeschichtlicher  Notizen  die  Lübecker  Stadtschreiber  von  1350 — 1500  HGB  Jahrgang 
1903,  Leipzig  1904,  S.  43  ff. 

Bühring,  J.,  Die  Ratmeister  und  Kämmerer  von  Arnstadt  1440—59,  in:  Alt-Arnstadt,  Bei- 
träge zur  Heimatkunde  von  Arnstadt  und  Umgegend,  hrsg.  v.  d.  Museumsgesellschaft  Heft  3, 
Arnstadt,  Frotscher  1906. 

Chatelin,  Victor,  Etat  de  la  Noblesse  de  Metz  et  de  la  Lorraine  Allemande  aux 
elections  pour  les  Etats  generaux  1789.    Vgl.  JBL  8. 

Chevigne,  de,  La  science  des  personnes  de  la  cour,  de  l'epee  et  de  la  robe.  2  vols. 
Amsterdam  1707. 

Conrad,  Geschichte  der  Königsberger  Obergerichte,  Leipzig  1907,  gibt  Beamtenlisten 
mit  zahlreichen  Personalangaben. 

Dellinger,  Joachim,  Gelehrte  und  ausgezeichnete  Männer  aus  der  oberbayr.  Stadt 
Landsberg  OBA  14. 

Distel,  Theod.,  veröffentlicht  ein  Verzeichnis  der  Steinmetzen,  Maurer  und  Zimmer- 
leute, welche  1481  am  Schloßbau  zu  Meißen  beschäftigt  waren  AKDV,  ebenso  ein  Verzeichnis 
der  Steinmetzen  1488—1519  ASG  NF  5,  S.  84ff. 

Domarus,  M.  v.,  Der  große  Brand  der  Stadt  Herborn  1626,  AVN  33  bietet  Seite  364 
eine  Übersicht  über  die  Abgebrannten,    unter  Angabe    von   deren  Vor-  und  Familiennamen. 

Erhard,  Verzeichnis  sämtlicher  bis  jetzt  urkundlich  bekannter  Vorsteherinnen  des 
Benediktiner-Frauenklosters  Niedernburg  NBV  2. 

Eubel,  K.,  Hierarchia  catholica  medii  aevi,  Münster  1898,  1901  (mit  Benutzung  des 
vatikanischen  Archivs  zuverlässig  gearbeitet);  hierzu  bietet  Domarus  Histor.  Jahrb.  16,  1895 
Berichtigungen  und  Ergänzungen. 

Föringer,  Der  bayrischer  Hofstaat  unter  Herzog  Maximilian  I.  i.  J.  1615,  OBA  31,  238ff. 

Friedensburg,  Die  Beziehungen  Schlesiens  zur  Fruchtbringenden  Gesellschaft,  Zeitschr. 
d.  Ver.  f.  Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens  27,  1893,  S.  117ff.  bietet  u.  a.  eine  Übersicht  über  die 


348 

als  Schlesier  bekannten  Mitglieder  der  Fruchtbringenden  Gesellschaft  mit  ihren  Gesellschafts- 
namen, „Gemälden"  (Abzeichen)  und  „Worten"  gegeben  unter  Voranstellung  des  Jahres  ihrer 
Aufnahme  und  ihrer  Nummern  im  Mitgliederverzeichnis.  Dazu  vgl.  auch  Barthold,  Ge- 
schichte der  Fruchtbringenden  Gesellschaft.  Berlin  1848.  —  Krause,  Der  Fruchtbringenden 
Gesellschaft  ältester  Ertzschrein,  Leipzig  1855.  Mitgliederverzeichnisse  dieser  Gesellschaft 
enthält  das  Werk  des  „Sprossenden"  (Georg  Neumark).  „Der  Neu-Sprossende  Deutsche 
Palmbaum",  Nürnberg  1668,  und  für  die  Zeit  nach  1668  Herdegen,  Historische  Nachricht 
von  Hirten-  und  Blumenorden  an  der  Pegnitz,  Nürnberg  1744. 

Friedrich,  Rieh.,  Die  Kirche  St.  Nikolai  zu  Freiberg.   2.  Personalnachrichten  MFA  24. 

Fritz,  Alfons,  Theater  und  Musik  in  Aachen.  Anlage  II:  Übersicht  der  Schauspieler, 
Sänger  und  Musiker,  die  in  Aachen  in  Theater  und  Konzert  während  der  Jahre  1780 — 1832 
aufgetreten  sind,  AG  26.  Das  Aachener  Jesuitengymnasium.  Beilage:  Verzeichnisse  der 
Rektoren,  Studien-Präfekten,  Professoren,  Lehrer  und  Prämiatoren,  AG  28,  1906. 

Gamm,  Christoph  Otto  von,  Verzeichnis  des  mecklenburgischen  Adels  (um  1775) 
VMG  11. 

Garns,  P.  B.,  Series  episcoporum  ecclesiae  catholicae  quotquot  innotuerunt,  Ratisb.  1873. 

Geiß,  Ernst,  Die  Reihenfolgen  der  Gerichts-  und  Verwaltungs- Beamten  Altbayerns 
nach  ihrem  urkundlichen  Vorkommen  vom  13.  Jhdt.  bis  z.  J.  1803  (mit  einer  Fülle  von 
Familien-  und  Vornamen)  OBA  36,  26 — 158.  Die  Reihenfolgen  der  Pfarr-  und  Ortsvorstände 
Münchens  von  der  Gründungszeit  bis  zur  Gegenwart,  dann  der  landesherrl.  und  städtischen 
Beamten  vom  13.  Jhdt.  bis  zum  Schluß  des  19.  Jhdts.,  OBA  21.  Reihenfolge  der  Äbte  und 
Prioren  des  Klosters  Rott,  OBA  16. 

Geulner,  Heinr.,  hrsg.  v.  Jos.  Geulner,  Topographische  Geschichte  der  Stadt  Laufen 
OBA  20,  Anhang  I,  S.  310ff.:  Verzeichnis  der  Pfleger,  Stadt-  und  Landrichter,  Bürgermeister 
und  Stadtschreiber,  der  Ratsbürger  und  Magistratsräte,  des  gegenw.  Magistrats,  der  Gemeinde- 
Bevollmächtigten  und  des  Lokalarmenpflegschaftsrates. 

Gloeckler,  A.  F.  W.,  Die  Reichstagsfahrt  des  Herzogs  Ulrich  von  Mecklenburg  i.  J. 
1582  (mit  Listen  des  Gefolges). 

Greving,  J.,  Geschichte  des  Klosters  der  Windesheimer  Chorherren  zu  Aachen,  AG  13, 
S.  115 ff. :  „Verzeichnisse  der  Klostereinwohner". 

Grote,  H.,  Stammtafeln.  Mit  Anhang:  Calendarium  medii  aevi,  Leipzig  1877  (enthält 
außer  Stammtafeln  von  Fürsten  und  Herren,  nebst  deren  Wappen,  die  Reihenfolge  der  Päpste, 
Erzbischöfe  und  Bischöfe  mit  Angabe  ihrer  Amtsjahre). 

Grotefend,  O.,  Mecklenburger  in  Danzig,  VMG  1905. 

Hafner,  J.,  Gelehrte,  Künstler,  Baumeister  und  sonst  namhafte  Männer  der  einstigen 
Reichsstadt  Ravensburg,  WVL  12. 

Hansen,  J.,  Verzeichnis  von  Studierenden  aus  Aachen  und  dem  Herzogtum  Jülich 
(1450)  1517 — 1614  auf  den  Universitäten  Erfurt,  Genf,  Heidelberg,  Herborn,  Leyden  und 
Löwen  AG  7. 

Hauck,A.,  Kirchengeschichte  Deutschlands,  Leipzig  seit  1887,  bietet  in  den  Anhängen 
Bischofslisten  und  Klösterverzeichnisse. 

Hengst,  Die  Ritter  des  Schwarzen  Adlerordens.  Biographisches  Verzeichnis  von 
1701—1900. 

Hofmeister,  Ad.,  Die  mecklenburgischen  Mitglieder  der  Fruchtbringenden  Gesell- 
schaft, VMG  62,  Bericht  I,  2. 

Holtze,  F.  jun.,  Die  ältesten  märkischen  Kanzler  und  ihre  Familien  FBP  7,  479ff. 

Kämmerer-Almanach,  Historischer  Rückblick  auf  die  Entwickelung  der  Kämmerer- 
Würde.  Zusammenstellung  der  kaiserlichen  Kammerherren  seit  Karl  IV.  bis  zur  Gegenwart. 
Die  Geschichte  der  Landeskämmerer.  Im  Anhange  die  lebenden  K.  und  K.  Kämmerer. 
Wien  1903. 

Kittel,  J.,  Urkunden  und  Personalstand  des  ehemaligen  Frauenklosters  Schmerlenbach 
UFA  45,  91—215. 

Klemm,  Württembergische  Baumeister  und  Bildhauer  bis  ums  Jahr  1750,  WVL  5. 

Klüpfel,  Karl,  Die  schwäbischen  Geschichtsforscher  und  Geschichtschreiber,  WVL  10. 


349 

Kornbeck,  Zur  Geschichte  der  Sammlungsschwestern,  WVL  8,  Liste  Seite  172 f. 

Krauß,  Ferd.,  Die  eherne  Mark.  Eine  Wanderung  durch  das  steirische  Oberland. 
Graz,  Leikum  1892,  bietet  u.  a.  „ein  Verzeichnis  aller  Familien,  die  in  dem  hammerlustigen 
Lande  als  Gewerken  das  Eisen  reckten  und  formten";  einige  Nachträge  zu  dieser  Liste  gibt 
Klemme  MAW  3,  1892,  S.  80. 

Krüger,  Georg,  Die  Pastoren  im  Lande  Stargard  seit  der  Reformation,  VMG  69. 

v.  Lerchenfeld  und  Rockinger,  Die  altbayr.  landst.  Freibriefe,  München  1853,  ist 
bemerkenswert  wegen  der  Liste  der  Siegler. 

Lisch,  Die  Landfahrer- Krämer- Kompagnie  zu  Rostock   (mit  Mitgliederlisten),  VMG  7. 

Ders.,  Verzeichnis  der  ersten  evangelischen  Prediger  im  Kreise  Grevismühlen,  VMG  12. 

Lochner  gibt  ein  „alphabetisches  Verzeichnis  der  im  ersten  Teil  von  „Frankfurts 
Reichskorrespondenz"  vorkommenden  Nürnberger  AKDV  1863. 

Ludewig,  Jo.  Peter  de,  Reliquiae  manuscriptorum  omnis  aevi  diplomatum  ac  monu- 
mentorum  ineditorum,  Tom.  XII.,  Halle  1741,  S.  3ff.  bietet  eine  „matricula  officialium  Galliae 
regum  et  reginarum  ab  anno  CIDCCXXXI".  —  Verzeichnisse  —  allerdings  nicht  durchaus 
vollständige  —  der  bei  der  freien  Reichsritterschaft  immatrikuliert  gewesenen  Familien  geben 
J.  Ch.  Lünig,  Deutsches  Reichsarchiv,  Pars  specialis,  continuatio  III,  Mader  im  Reichs- 
ritterschaftlichen  Magazin  und  Roth  von  Schreckenstein,  Geschichte  der  ehemaligen 
freien  Reichsritterschaft  II,  1871,  591  ff. 

Macco,  Hrm.  Frdr.,  Zur  Reformationsgeschichte  Aachens  während  des  16.  Jahrh. 
Aachen  1907,  Seite  94:  Liste  der  Aachener  Zunft  der  Kupfermeister  i.  J.  1559. 

Marsy,  Arthur  de,  Liste  des  Chevaliers  de  l'ordre  de  Saint-Lazare-de-Jerusalem  et  de 
Notre-Dame-du-Mont-Carmel  1610—1836.     1876. 

Mathes,  Jos.,  Beiträge  zu  den  Reihenfolgen  der  geistlichen  Pfründebesitzer  im  nieder- 
bayrischen Anteile  der  Diözese  Regensburg,  NBV  34. 

Meschwitz,  Her.,  Geschichte  des  Kgl.  Sachs.  Kadetten-  und  Pagen-Korps  von  dessen 
Begründung  bis  zur  Gegenwart,  Dresden  1907.  Die  hier  gebotenen  Personalnachweise  sind 
für  Untersuchungen  über  die  Standesverhältnisse  insofern  wichtig,  als  —  es  gilt  dies  wenigstens 
für  die  ältere  Zeit  bis  in  den  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  —  in  die  genannten  Korps  nur 
solche  junge  Leute  aufgenommen  wurden,  welche  man  als  adlig  ansah.  Eine  Adelsprüfung 
im  Sinne  unsrer  heutigen  Heroldsämter  fand  aber  bei  der  Aufnahme  nicht  statt. 

Montgrand,  Godefroy  de,  comte,  Liste  des  gentils-hommes  de  Provence  qui  ont 
fait  leur  preuve  de  noblesse.     Marseille  1861. 

Mooyer,  E.  F.,  Onomasticon  chronographicon  hierarchiae  Germaniae.  Verzeichnis 
der  deutschen  Bischöfe  seit  d.  J.  800.     Minden  1854. 

Morawitzky,  Max  Graf  Topor,  Übersicht  der  von  dem  Kloster  Benediktbeuren  für 
das  allgemeine  Landesdefensionswesen  im  spanischen  Erbfolgekriege  aufgebotenen  Untertanen, 
sowie  der  längs  der  Grenze  gegen  Tirol  in  den  Gebietsteilen  der  Klöster  Benediktbeuren 
und  Tegernsee  1702—1705  getroffenen  Verteidigungsanstalten  (mit  zahlreichen  Personallisten), 
OBA  16. 

Mülverstedt  gibt  ein  Verzeichnis  der  Mitglieder  des  Domkapitels  der  Halberstädter 
Kirche  in  seiner  Ausgabe  des  Tagebuches  des  Matthias  von  Oppen  (erschien  als  3.  Teil  der 
Geschichte  des  Geschlechts  von  Oppen  1894). 

Niefe,  Hans,  „Zur  Geschichte  des  deutschen  Soldrittertums  in  Italien"  in:  Quellen 
und  Forschungen  aus  italienischen  Archiven  und  Bibliotheken,  hrsg.  vom  Kgl.  Preuß.  Histor. 
Institut  in  Rom  VIII,  1905  (Rom,  Verlag  v.  Loescher  &  Co.),  S.  221  ff.  bietet  ein  altes  Bolog- 
neser Verzeichnis  von  Söldnerführern  unter  Beigabe  familiengeschichtlicher  Nachweise,  ferner 
Seite  239ff.  eine  Urkunde  von  1267,  Jan.  17,  wodurch  die  Stadt  Massa  Maritima  fünfzig  ge- 
nannte deutsche  Ritter  in  Solddienst  nimmt;  auch  dem  hier  veröffentlichten  Namensverzeichnis 
werden  familiengeschichtliche  Anmerkungen  beigegeben. 

Oppenhoff,  Theod.,  Die  Aachener  Sternzunft,  AG  15,  hier  S.  276ff.,  Familien- 
verzeichnis mit  Erörterungen. 

Pauls,  E.,  Zur  Geschichte  das  Weinbaus,  Weinhandels  und  Weinverzehrs  in  der 
Aachener  Gegend,  AG  7,  hier  Seite  233 ff. :  „Verzeichnis  der  Beamten  und  Mitglieder  der 
Aachener  Weinschule  von  1676—1797"  (Weinmeister,  Weinhändler,  Sekretäre,  Diener). 


350 

Payer  von  Thurn,  Rud.,  Die  kaiserlichen  Hofchargen  und  Chefs  der  deutsch-erblän- 
dischen  Hofstellen  vom  Regierungsantritte  Leopolds  I.  bis  zur  Behördenreform  unter  Maria 
Theresia,  Wien  1906. 

Petersen,  L.,    „Verzeichnis    der  vom  Adell  im  Lande  zu  Holsten  wie  viel  Pfluge  ein 
Ider  hatt",  SHL  4,  185 ff.,  vgl.  v.  Stemann,  Beiträge  zur  Adelsgeschichte  SHL  1,  3. 
Petiscus,  Halberstädter  Häuserbesitzerliste  anno  1625,  ASW  8. 

Pfeffinger,  Joan.  Frid.,  Corpus  iuris  publici  ad  ductum  Filippi  Reinhardi  Vitriarii 
enthält  an  genealogischem  Material  außer  Stammbäumen  regierender  Häuser  in  Tom.  II 
(Frankfurt  a.  M.  1754)  im  „titulus  de  equitibus  et  equestribus  ordinibus  imperii  nostri", 
Seite  903,  9016,  926  ff .  allerhand  Personallisten,  dazu  in  tom  IV  (Frankf.  1754),  S.  212ff.  einen 
catalogus  burggraviorum. 

Listen  der  zur  Hochzeit  des  Herzogs  Wilhelm  IV.  von  Jülich -Berg  mit  Markgräfin 
Sibilla  von  Brandenburg  am  8.  Juli  1481  in  Köln  geladener  Gäste,  sowie  einer  „Turnier- 
ordnung" (ordenonge  des  Stechens),  welche  die  bei  dieser  Hochzeit  Turnierenden  aufzählt, 
hat  O.  R.  Redlich  in  den  Beilagen  seiner  Abhandlung  über  diese  Hochzeit  veröffentlicht 
ZBQ  NF  27,  270  ff. 

Rein,  Wilh.,  „Kloster  Ichtershausen.  Urkundenbuch,  Geschichte  und  bauliche  Be- 
schreibung mit  genealogischen  und  heraldischen  Anmerkungen,  Siegelabbildung  und  Grundriß 
(Weimar  1863  =  Thuringia  sacra  I)  bietet  S.  32  ff.  ein  Namensverzeichnis  der  Äbtissinnen, 
Priorinnen,  Propst,  und  Nonnen;  die  entsprechenden  Verzeichnisse  begegnen  auch  in  Rein's 
gleichbetiteltem  Werke  über  Ettersburg,  Heusdorf  und  Heyda  (Weimar  1865  =  Thuringia 
sacra  II). 

Reizenstein,  Freih.  von,  Verzeichnis  von  Pfarrern  im  Vogtland  aus  Urkunden,  JVH 
38,  39;  Verzeichnis  der  Oberpfarrer  und  Superintendenten  zu  Weida,  ebd.  58,  59;  Chrono- 
logisches Verzeichnis  sämtlicher  Mitglieder,  Ehrenmitglieder  und  ständig  besuchenden  Brüder 
der  Loge  zur  goldnen  Mauer  vom  19.  Febr.  1802  bis  19.  Febr.  1902. 
Richel,  A.,  Aachener  Fremdenliste  von  1768,  AG  22. 

Rybicka,  Anton,  Die  Bürger  und  Studenten  Prags  im  Jahre  1648.  Ein  Beitrag  zur 
Stadt-  und  Geschlechter- Geschichte.  Prag  1870.  Verlag  des  böhmischen  Museums.  Über 
die  Wappenfamilien  der  Stadt  Nymburg,  Archaeologicki  Pamätky  Bd.  III,  S.  92. 

Santen,  Georges  Henri  Victor  van,  Releve  Alphabetique  des  villes  et  communes 
de  Belgique  suivi  de  la  liste  complete  et  alphabetique  des  Nobles  du  Royaume  au  31.  Decbr. 
1881.     Bruxelles  1883  (Selbstverlag). 

Sauer,  W.,  Der  Adel  im  Rheingau  1631,  AVN  1886. 

Schannat,  J.  F.,  Vindemiae  literariae  h.  e.  veter.  monum.  ad  Germaniam  sacram  prae- 
cipue  spectantium  (Fuldae  1723,  24)  bietet  vier  series  abbatum  monasterii  Weißenburg. 

Schmidt,  C,  stellt  Straßburger  Künstler  im  14.  u.  15.  Jh.  zusammen,  AKDV  1863,  345 ff. 
Schultz,  Alwin,   „Breslauer  Wappenstein-,   Eisen-  und  Medaillenschneider"  gibt  eine 
Liste  dieser  Meister  aus  protestantischen  Totenbüchern  der  Stadt  Breslau  von  1585  bis  Mitte 
des  18.  Jhdts.,  AKDV  NF  28,  102ff. 

Seuffer,  Ulmer  und  Ulmerinnen,  welche  in  der  Kirche  zu  Ersingen  1564—1795  Ge- 
vatter gestanden,  WJB.  1879;  Geistliche,  Lehrer,  Buchdrucker,  Apotheker  usw.,  welche  sich 
1558 — 1827  in  die  Ulmer  Schmiedezunft  haben  aufnehmen  lassen.  Aus  den  Protokollen  der 
Ulmer  Schmiedezunft  zusammengetragen,  WJB  1880. 

Sillem,  Wilhelm,  Beamte  der  Court  der  aventurers  in  Stade,  HGB,  1882—1883. 
Vgl.  dens.,  Zur  Geschichte  der  Niederländer  in  Hamburg  von  ihrer  Ankunft  bis  zum  Abschluß 
des  Niederländischen  Contracts  1605,  ZHBG  7,  481  ff.;  vgl.  Lappenberg,  Über  die  Kapellane 
der  Court  der  Merchant  Adventurers  zu  Hamburg,  ZHBG  1,  309ff.,  2,  649 ff. 

Soffner,  Ein  Brieger  Ordinationsregister  aus  der  Zeit  von  1564—1573,  Ztschr.  d.  Ver. 
f.  Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens,  31,  1897,  S.  289  ff. 

Stalin,  Bischöfe  aus  Württemberg,  WJB  1884. 

Stieda,  Die  Schiffergesellschaft  in  Rostock,  mit  Verzeichnissen  der  Älterleute  und 
der  Gelagsbrüder  des  Schoufahr-Gelags,  VMG  59. 

Ders.,  Eine  Hugenotten-Kolonie  in  Mecklenburg,  mit  einem  Personen-Register  zu  den 
Aktenstücken,  VMG  61;  ebd.  Verzeichnis  der  in  Lützow  und  Schwerin  angesiedelten  Hugenotten. 


351 

Stillfried,  Graf,  Liste  der  Ritter  des  Kgl.  Preuß.  Hohen  Ordens  v.  Schwarzen  Adler, 
Berlin  1871. 

Stölzel,  Adolf,  Urkundliches  Material  aus  den  Brandenburger  Schöppenstuhlakten  I, 

1901,  597  ff.   bringt   eine   durch   eingehende  biographische  Darlegungen   erläuterte  „Tabelle 

über  das  Personal  des  Brandenburger  Schöppenstuhles,  soweit  es  sich  hat  ermitteln  lassen." 

Struad,  In  Pilsen  ansässige  Adelsfamilien  im  15.  u.  16.  Jh.    Archaeologicke  Pamätky 

XIV,  397,  447. 

Süß,  Maria  Vincenz,  Die  Bürgermeister  in  Salzburg  1483—1840.    Salzburg  1840. 
Sülzberg  er,  Biographisches  Verzeichnis  der  Geistlichen  aller  evangel.  Gemeinden  des 
Kt.  Thurgau  von  den  frühesten  Zeiten  bis  auf  die  Gegenwart.    Frauenfeld,  Huber  1863. 

„Verzoigniss  der  freylin  hernstandts  in  Oesterreich  Alss  sichss  ledig  befunden  Ao  1610, 
dabey  allzeit  fuergemerkt,  wer  lere  Eiteren  von  beeden  handten  gewest."   MAW  3,  701  ff. 

Wagner,  J.  Jos.,  Geschichte  des  Kgl.  Bayer.  Landgerichts  Traunstein  und  seiner  weltl. 
wie  kirchl.  Bestandteile,  OBA  29,  Beilage  III:  Reihenfolge  der  Pfleger,  Richter,  Pflegeverwalter, 
Pflegs-Commissäre  und  Landrichter  zu  Marquartstein  und  Traunstein. 

Watzelberger,  Otto,  Mitgliederverzeichnis  des  Kgl.  Bayer.  Haus-Ritter-Ordens  vom 
heiligen  Georg  1896  und  1897. 

Weber,  P.  X.,  Der  älteste  Steuerrodel  Luzerns  1352  (Separatabzug  aus  „Geschichts- 
freund", Mitteilungen  des  histor.  Vereins  der  V  Orte).  Dieser  Rodel  ist  ein  Verzeichnis  der 
Stadtbürger  und  mit  der  Stadt  verburgrechteter  Landsassen  der  Umgegend,  die  zur  Tilgung 
von  Kriegskosten  herangezogen  werden. 

Weidenbach,  Stephan,  Mitgliederverzeichnis  der  St.  Sebastians  Brüderschaft  und 
Schützengilde  zu  Andernach  1426—1907.  Zu  deren  550  jähr.  Jubiläum  zusammengestellt. 
Andernach,  Peter  Brandis  1907. 

Wiegand,  W[ilhelm],  Einkommen -Verzeichnis  der  Abtei  St.  Marie  in  Metz,  ZBL  1. 
Wilisch,  M.  C.  G.,  Jubel-Berg-Predigt  1749  (vgl.  mein  Repertorium  über  die  Gesch. 
der  Stadt  Freiberg  Nr.  811)  enthält  eine  „Spezification  derer  Ober-  und  Berg-  auch  Zehenden 
Beamten". 

Wirz,  Kaspar,  Etat  des  Züricher  Ministeriums  von  der  Reformation  bis  zur 
Gegenwart,  Zürich  1890.  (Es  sind  darin  alle  Geistlichen  in  Stadt  und  Kanton  Zürich  seit  der 
Reformation  nach  Kirchengemeinden  und  darin  chronologisch  zusammengestellt).  Ähnliche 
Verzeichnisse  existieren  über  Toggenburg,  von  Lohner  über  Kt.  Bern. 

Wittich,  Werner,  Die  Grundherrschaft  in  Nordwest-Deutschland,  Leipzig  1896,  S.  3*ff., 
25*  ff.,  70*  ff.  veröffentlicht  nützliche  Übersichten  über  die  Verteilung  der  Grundherrschaft 
in  Niedersachsen. 

Wittmann,  Pius,  Series  abbatum  monasterii  Eberacensis  aus  Bd.IVresp.  III  von  Niblings 
Werken,  „Studien  und  Mittheilungen"  Jahrg.  XIX. 

von  Zernicki,  Vasallenliste  des  im  Jahre  1772  Preußen  huldigenden  polnischen  Adels 
in  Westpreußen:  den  im  Kgl.  Geh.  Staatsarchiv  zu  Berlin  befindlichen  Huldigungsakten  ent- 
nommen, VJH  20. 

Zimmermann,  Franz,  Chronologische  Tafel  der  Hermannstädter  Plebane,  Ober- 
beamten und  Notare  von  1500—1884,  Archiv  des  Vereins  für  siebenbürgische  Landeskunde. 
Hermannstadt,  Komm.  v.  Fr.  Michaelis  1907. 

Das  Werk  „Acta  Borussica,  Denkmäler  der  Preußischen  Staatsverwaltung  im  18.  Jahrh.", 
hrsg.  von  der  Kgl.  Akademie  der  Wissenschaften  (Berlin,  Verlag  von  Paul  Parey),  enthält 
außer  zahlreichen  gelegentlichen  Erwähnungen  einzelner  Personen  folgende  Listen:  Abteilung 
„Die  Behördenorganisation  und  die  allgemeine  Staatsverwaltung  Preußens  im  18.  Jahrh.", 
Bd.  II,  1898,  Seite  86 ff.  aus  dem  Jahre  1714  „Die  Specification  der  bei  denen  Collegiis  im 
Fürstenthum  Halberstadt  bestellten  königl.  Bedienten  und  derselben  Verrichtung"  mit  biogra- 
phischen Anmerkungen;  Bd.  IV,  1,  1908,  S.  7  eine  Specification  der  Amtshauptleute  in  Preußen 
vom  Jahre  1722;  S.  35  f.  eine  „Reparation  der  membrorum  bei  der  Kriegs-  und  Domänen- 
Oberrechenkammer"  aus  dem  Jahre  1723,  Departementseinteilungen  vom  Jahre  1723,  Seite  45, 
1724,  S.  57,  Departements  und  Personalien  der  Magdeburgischen  Kammer  vom  Jahre  1723, 
S.  194ff.,  desgl.  der  Clevischen  Kammer  vom  Jahre  1723,  S.  226ff.,  der  Mindischen  Kammer 
S.  274ff.,  ein  „Salarienetat  der  Preußischen  Kammerbedienten"  vom  Jahre  1725,   Seite  676 ff., 


352 

Bd.  VII,  1Q04;  Verteilung  der  Departements  bei  der  Breslauschen  Kriegs-  und  Domänen- 
kammer vom  Jahre  1746,  Seite  62  ff.;  Verzeichnis  der  Mitglieder  der  Halberstädtischen 
Regierung  aus  dem  Jahre  1747,  S.  363ff.,  Bd.  IX,  S.  1907,  S.  553  aus  dem  Jahre  1753  eine 
„Designation  der  Landräte  in  denen  sämtlichen  königlichen  Provinzien,  exclusive  Schlesien, 
nebst  Benennung  der  Kreise  und  der  Oerter,  wo  die  Landräthe  wohnen". 

Ein  wie  reiches  Material  für  Familienforschung  die  in  unsern  Archiven  lagern- 
den Listen  darbieten,  zeigen  die  Bemerkungen  Hagedorns  über  das  Hamburger 
Staatsarchiv  und  die  Personenforschung  DH  1908.  Im  Hamburger  Staatsarchiv 
lagern  z.  B.  die  Umschreibungslisten  des  ehemaligen  Bürgermilitärs,  das  sind  jähr- 
liche Bevölkerungsaufnahmen  seit  1831,  ferner  Fremdenlisten  der  Bürgerkapitäne, 
dazu  die  Wetteprotokolle,  die  bis  ins  Jahr  1635  zurückgehen,  die  Mitgliederlisten 
der  Zünfte  und  Ämter  und  anderer  Korporationen,  die  Militäraushebungrollen,  die 
seit  1797  aufbewahrt  worden  sind,  die  Stammrollen  des  Hamburgischen  Bundes- 
kontingentes, die  Auswanderungslisten  (seit  1837). 

Schließlich  füge   ich   noch  einige  einschlagende  niederländische  Arbeiten  an: 

Overmeer,  W.  P.  J.,  De  predikanten  der  Evangelisch-Luthersche  gemeente  te  Alkmaar. 
Rijswijk  1902. 

Ders.,  De  herberg  „De  geleerde  man"  te  Bennebroek.     Rijswijk  1903. 

Ders.,  Namen  der  broederen  van  de  Kamer  der  Pellikanisten  onder't  woord  „Trou 
moet  blijcken"  te  Haarlem  van  1703—1796.     Rijswijk  1902. 

Hofmann,  J.  H.,  Galerij  der  predikanten  van  Broek  in  Waterland.    Rijswijk  1901. 

Voet,  E.,  Namen  van  Haarlemsche  Goud-  en  Zilversmeden  1382 — 1807.   Haarlem  1903. 

Jager,  H.  de,  Secretarissen  van  Brielle.     Rijswijk  1901. 

Ders.,  Pensionarissen  van  Brielle.     Rijswijk  1901. 

Ders.,  Kommandeurs  van  Brielle.     Rijswijk  1901. 

Ders.,  De  predikanten  der  Nederduitsch-hervormde  gemeente  te  Brielle.    Rijswijk  1902. 

Kuyk,  J.  M.  van,  Koningen  der  Ridderlijke  Confrerie  te  Delft.     Rijswijk  1903. 

Ders.,  De  diaconen  te  Delft.     Rijswijk  1901. 

Verreyt,  Ch.  C.  V.,  Weldoeners  der  Kamer  van  Charitaten  te  Delft.     Rijswijk  1902. 

Goch,  H.  A.  van,  Lijst  der  stedelijke  regeering  van  Gorinchem  (1756 — 1902).  Vervolg 
op  de  lijst  voorkomende  in  Van  Zomeren's  beschrijving  van  Gorinchem,  eindigende  met 
1755.     Rijswijk  1902. 

Baan,  J.  van  der,  Geschiedkundige  naamlijst  van  de  predikanten  der  Hervormde  Ge- 
meente te  St.  Maartensdijk.     Oisterwijk  1892. 

Welvaarts,  Th.  Ign.,  De  abten  der  abdij  Postel.    's  Gravenhage  1889. 

Zu  den  Listenmaterialien  gehören  auch  die  Volkszählungszettel.  Diese  sind 
seitens  der  Familienforscher  nur  selten  benutzt  worden,  was  sich  daraus  erklärt, 
daß  es  an  genügenden  Nachweisungen  fehlt,  wo  sich  diese  Zettel  für  ein  bestimmtes 
Gebiet  befinden,  ob  sie  überhaupt  aufbewahrt  worden  und  wie  sie  geordnet  sind. 
Der  zweite  deutsche  Archivtag  in  Dresden  (1901)1)  hat  sich  kurz  mit  der  Frage 
beschäftigt:  Sollen  die  Volkszählungszettel  von  den  Archiven  aufgenommen  und 
verwahrt  werden?  Damals  ist  ein  Ausschuß  eingesetzt  worden,  der  nähere  Er- 
hebungen über  die  Tatsachen  anstellen  und  darüber  Bericht  erstatten  sollte.  Ge- 
heimer Archivrat  Dr.  Grotefend  hat  dann  auf  dem  achten  deutschen  Archivtag 
in  Lübeck  (1908)  einen  Vortrag  über  „das  Volkszählungsmaterial  im  Schweriner 
Archive  von  1496  bis  1900"  gehalten,  der  KGV  1908,  476  ff.  abgedruckt  ist.  Die 
Volkszählungszettel  wurden  vielfach  vernichtet.     Besonders  verhängnisvoll  für  die 


')  KGW  1901,  31. 


353 

Erhaltung  der  Volkszählungszettel  erwies  sich  die  Furcht  des  Publikums  vor  Miß- 
brauch der  Angaben.  Das  schon  1890  von  dem  Preußischen  statistischen  Büro 
gegebene  Versprechen:  „Nach  beendigter  Auszählung  werden  die  verbliebenen 
Zählkarten  eingestampft,"  wiederholte  sich  bei  jeder  Zählung  in  Preußen. 

Die  Gefahr,  daß  die  Einstampfung  die  Regel  wird,  ist  mehr  und  mehr  zu 
befürchten  „und  auch  die  Beschränkung  auf  rein  statistische  Zwecke  eine  vom 
archivalischen  Standpunkte  aus  nur  zu  beklagende  Maßregel,  der  man  nicht 
stramm  genug  gegenübertreten  kann"  (KGV  1908,  478.  479). 

Ein  verwandtes  Material  sind  die  im  Archiv  der  Stadt  Frankfurt  a.  M.  lagern- 
den Akten  der  Reichspfennigmeisterei,  die  sich  als  Verzeichnisse  der  Kaiserbede 
von  1496  herausstellten.  Kaiser  Maximilian  hatte  sie  im  Einverständnis  mit  den 
Ständen  1495  zu  Worms  ausgeschrieben.  Mit  einer  Vermögenssteuer  für  die 
Reicheren  —  die  oberen  Zehntausend  der  damaligen  Zeit  —  verknüpft,  war  sie 
der  Hauptsache  nach  eine  Kopfsteuer,  zu  der  alle  Reichsangehörige  über  15  Jahre 
gleichmäßig  verpflichtet  waren.  Aus  den  diesen  Frankfurter  Reichspfennigmeister- 
akten  im  Mecklenburger  Staatsarchiv  entsprechenden  losen  Zetteln  war  man  im- 
stande, für  einen  guten  Teil  Mecklenburger  Landstädte,  Dörfer  und  Höfe  eine 
Statistik  des  Jahres  1496  zu  entwerfen.  In  Frankfurt  werden  neben  Pergament- 
urkunden und  Papierkorrespondenzen  über  die  Erhebung  undVerwendung  der  Kaiser- 
bede auch  Rechnungsbücher  über  den  Eingang  aufbewahrt  und  als  Beläge  dazu 
eine  Anzahl  von  Originalregistern,  wie  sie  die  Rechnung  legenden  Stellen  der 
Reichspfennigmeisterei  mit  dem  Gelde  einsandten.1) 

Eines  der  geschlossensten  Verzeichnisse  ist  das  des  Bistums  Speyer,  umfas- 
send u.  a.  das  Oberamt  Lauterburg  (Elsaß),  die  Stadt  Landau  (nach  Zünften  ge- 
ordnet, die  Weingärtnerzunft  allein  303  Personen  umfassend),  das  Amt  Udenheim 
(Philippsburg),  das  Oberamt  Bruchsal,  das  Amt  Deidesheim  usw.  Vom  Bistum 
Worms  ist  hier  nicht  alles  erhalten,  von  heutigen  bayerischen  Gebieten  nur  Amt 
Horchheim,  von  badischen  Hemsbach  und  Umgegend.  Außerdem  die  Juden  der 
Stadt  Worms.  Alle  diese  Verzeichnisse  geben  die  Zusammensetzung  der  einzelnen 
Haushalte  wieder,  unter  genauer  Angabe  des  Geschlechts,  auch  der  Kinder  (über 
15  Jahre)  und  der  Dienstboten. 

Ein  nicht  minder  wichtiges  Stück  ist  das  Verzeichnis  des  Amtes  Idstein  nebst 
denen  der  Kellereien  Epstein  und  Burg  Schwalbach.  Durch  Vollständigkeit  und 
genaue  Angaben  zeichnet  sich  weiter  das  Verzeichnis  des  Erzstiftes  Salzburg  aus, 


J)  Zur  Illustrierung  dieses  Materiales  gebe  ich  hier  aus  Stuhr,  VMG    58.  Bd.,   S.  252, 
Vogtei  Plau,  eine  Probe: 

1  fl.  Lutteke  Hane, 
1  fl.  dt.  Achim  Winterfeldt, 
1  fl.  dt.  Jasper  Weltzin, 
Ya  fl.  dt.  Clawes  Hane,  Damerow, 
1  gud.  ßl.  dt.  Johan  Plesse, 
6  gud.  ßl.  dt.  Johan  Plesse  pro  suis  fam., 


2  gud.  ßl.  dt.  Hinrik  Game  pro  2  p.,  up  deme  Werder  gesetenn 
6  gud.  ßl.  dt.  Lutke  Hane  pro  suis  serv., 

3  gud.  ßl.  dt.  Peter  Szorne  vor  3  pers. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  23 


354 

mit  Ausnahme  des  jetzt  an  Bayern  gefallenen  Viertels  um  den  Tachinger  See 
(Laufen,  Waging  usw.)  alles  österreichisches  Gebiet  umfassend.  Von  Bistum  Kon- 
stanz ist  zwar  die  gesamte  Geistlichkeit  erhalten,  von  Ortschaften  dagegen  nur 
die  Umgegend  von  Markdorf  nördlich  des  Bodensees.  Großen  Raum  nimmt  das 
Gebiet  des  Deutschordens  in  Franken  und  Schwaben  ein,  doch  das  ist  wohl  als 
Kondominatsgebiet  weniger  wertvoll  für  die  Forschung.  Die  Herrschaft  Eberstein 
aber  möchte  für  die  Schwarzwaldforschung  doch  einen  Gewinn  abwerfen.  Das 
Erzstift  Mainz  ist  leider  nur  mit  Bruchstücken  seiner  fränkischen  Besitzungen, 
den  Ämtern  Miltenberg,  Amorbach  und  Bischofsheim  (Tauber)  vertreten;  auch 
hier  beeinträchtigen  Kondominate  den  Wert  der  Aufzeichnungen,  obschon  die 
Personenzahl  der  anderen  Herren  Unterworfenen  meist  angegeben  ist.  Von  Fried- 
berg in  der  Wetterau  ist  nur  das  Stadtgebiet,  nicht  die  Burg  erhalten,  von  Sim- 
mern und  Umgegend  nur  ein  summarisches  Verzeichnis,  anderer  Bruchstücke  hier 
ganz  zu  geschweigen.  In  Mecklenburg  sind  aus  älterer  Zeit  an  Zählungsmaterial 
Bürgerverzeichnisse  von  Städten  aus  dem  16.  Jahrhundert  und  Amtsbeschreibungen 
der  Zeit  mit  den  verschiedenartigen  Aufzählungen  der  Amtseingesessenen,  aus 
den  folgenden  Jahren  allgemeine  Verzeichnisse  zu  militärischen  und  Steuerzwecken 
erhalten.  Von  den  Geistlichen  aufgestellte  Beichtkinderverzeichnisse,  d.  h.  Listen 
aller  über  14  Jahre  alten  Eingepfarrten  sind  aus  den  Jahren  1703  (bzw.  1704 
und  1707)  und  1751  aus  fast  ganz  Mecklenburg  noch  gegenwärtig  vorhanden. 
Mit  dem  Jahre  1756  setzt  nun  die  planmäßige  Zählung  ein,  als  Zählung  der  Be- 
völkerungsbewegung (Geburten,  Heiraten,  Todesfälle),  zuerst  nur  die  größeren 
Städte,  dann  seit  1776  aber  das  ganze  Land  umfassend.  Seit  1792  treten  diesen 
Bewegungsverzeichnissen  auch  andere  Listen  zur  Seite,  welche  die  ortsanwesende 
Bevölkerung  (über  14  Jahre)  für  das  flache  Land  und  für  einzelne  Städte  —  es 
sind  nicht  alle  erhalten  —  angeben.  Seit  1801  zählte  man  jährlich  die  größeren, 
dann  nach  und  nach  auch  mittlere  Städte  nach  ortsanwesender,  über  fünf  Jahre 
alter  Bevölkerung.  Im  Jahre  1819  endlich  ereignete  sich  die  erste  allgemeine 
Volkszählung  von  ganz  Mecklenburg-Schwerin,  deren  genaue  Listen  heute  noch 
erhalten  sind  und  ein  wichtiges  Material  für  allerlei  sozialstatistische  Fragen  und 
für  genealogische  Forschungen  darstellen.1) 

Ein  ganz  ähnliches,  wenn  auch  auf  einzelne  größere  Stücke  beschränktes 
Material  stellen  die  bei  den  Polizeiämtern  geführten  Melderegister  und  der  dazu 
gehörige  alphabetisch  geordnete  Zettelkatalog  dar,  in  welchem  jede  am  betreffenden 
Orte  seit  Einrichtung  des  Meldewesens  gemeldete  Person  verzeichnet  stehen  soll.2) 

Eine  beachtenswerte  familiengeschichtliche  Quelle  sind  ferner  Schiffahrts- 
register. Allerdings  werden  die  Namen  der  Schiffsführer  bzw.  der  Frachteigen- 
tümer nicht  immer  eingetragen,  aber  doch  stellenweise.  Aus  dem  Jahre  1474 
stammen  z.  B.  die  nachstehenden  Einträge  in  die  Danziger  Register.  Diese  wurden 
daselbst  geführt  infolge  der  Erhebung  des  sog.  „Palgeldes",  welches  von  allen 
auslaufenden  und  eingehenden  Schiffen  entrichtet  werden  mußte. 


*)  Qrotefend,  dessen  Ausführungen  ich  im  Text  wiederholt  habe,  KGV  1908,  476  ff. 
und  Frankfurter  Zeitung  1893,  Nr.  346;  Stuhr,  VMG,  58.  Bd.,  legt  die  Methode  der  Forschung 
mit  Hilfe  solcher  Verzeichnisse  dar. 

2)  In  Großstädten  geschieht  die  Eintragung  oft  nicht. 


355 

(17b)  „Uth  der  Baye:  schipper  Andres  Dobbelszon  syn    schip  inverpalt  constat 
300  marc,  item  1100  solt,  item  1  pipe  wyn. 

(21a)  Uth  Schotland:  schipper  Hans  Rafon  syn  schip  inverpalt  constat  300  marc. 
(26b)  Uth  der  Baye:  schiper  Paul  Roel  syn  schip  inverpalt  constat  450  marc. 

Paul  Beneke  9  lasten  solt. 

Bruwen  Rafon  150  solt. 

Hans  Tuting  250  solt. 

Hans  von  Rüden  300  solt. 

Hans  Jymnus  100  solt. 

Jacob  Wulff  200  solt."*) 

Wappen-,  Adels-,  Freiherrn-2)  und  Grafen-Diplome. 

Solange  der  Adelsstand  noch  Berufsstand  war,  den  Kriegerstand  bildete, 
wurde  zwar  häufig  jemand  infolge  seiner  persönlichen  Tüchtigkeit,  auch  wenn  er 
nicht  von  ritterlichen  Voreltern  abstammte,  zum  Ritter  geschlagen.  Allein  der 
Ritterschlag  schuf  keinen  erblichen  Adel,  er  konnte  im  Laufe  der  Zeit  zur 
dauernden  Ritterbürtigkeit,  zum  erblichen  Adel  führen,  wenn  die  Deszendenten 
der  Aufgenommenen  im  Kriegerstande  verblieben.  In  diesem  Falle  konnte  in 
der  dritten  Generation  die  Familie  zu  einer  ritterbürtigen  sich  auswachsen. 
Eine  Urkunde  über  eine  so  erfolgte  Standeserhöhung  wurde  nicht  ausgestellt. 
Dasselbe  geschah  auch  dann  nicht,  wenn  ohne  vorherige  Erteilung  des  Ritter- 
schlages zufolge  des  Erwerbes  von  Rittergütern  und  eines  rittermäßigen  Lebens 
in  der  dritten  Generation  die  betreffende  Familie  als  dem  erblichen  Adel  zu- 
gehörig betrachtet  wurde.  Dagegen  kommt,  seitdem  die  Bedeutung  des  Adels 
als  eines  sozial  höher  stehenden  Geburtsstandes  über  die  des  Kriegerstandes 
zu  überwiegen  anfing,  eine  Erhebung  in  den  Adelstand  durch  kaiserliches  Privileg 
vor.  Wenn  der  Inhalt  dieses  Privilegs  dahin  geht,  daß  dem  Betreffenden  alle 
Vorrechte  des  Adelsstandes  verliehen  worden  sind,  er,   wie  man  sich  ausdrückte, 


*)  Stieda,  Wilhelm,  Schiffahrtsregister,  HGB  1888,  75ff. 

2)  Albert,  J.  W.,  Wappenbriefe  und  Adelsbriefe,  VJH  12.  —  Pusikan,  Deutscher 
Briefadel,  VJH  4.  —  Hauptmann,  Das  Wappenrecht.  Historische  und  dogmatische  Dar- 
stellung der  im  Wappenwesen  geltenden  Rechtssätze.  Ein  Beitrag  zum  deutschen  Privat- 
recht. Bonn  1896.  —  Ders.,  Das  Wappenrecht  der  Bürgerlichen.  Historisch  und  dogmatisch 
dargestellt.  Bonn  1882.  Vgl.  auch  M.  Bach,  Über  bürgerliche  Familienwappen,  Schwaben- 
land S.  136ff.  —  Petenegg,  Graf  von,  Zwei  Wappenbriefe  aus  dem  15.  Jahrhundert, 
JAW,  NF  4.  —  Anthony  von  Siegenfeld,  Ritter,  Die  Wappenbriefe  und  Standes- 
erhöhungen des  römischen  Königs  Ruprecht  von  der  Pfalz,  JAW,  NF  5,  6.  —  Primbs, 
„Mitteilungen  über  Wappen-  und  Adelsverleihungen",  AZ,  NF  6,  7.  Unter  den  Beständen 
des  bayr.  Reichsarchivs  nimmt  die  „Familien-  und  Personen"-,  früher  nicht  ganz  zutreffend 
„Adels"- Selekt  genannte  Abteilung  sowohl  nach  Inhalt  als  Umfang  eine  bedeutende  Stelle 
ein;  sind  doch  in  ihr  an  3000  Familien  oder  Personen  mehr  oder  weniger  umfangreich 
vertreten.  In  den  Jahrgängen  VI,  VII  und  VIII  der  älteren  Serie  der  Archivalischen  Zeit- 
schrift finden  sich  Verzeichnisse  dieser  Familien;  es  kann  aber  nicht  verschwiegen  werden, 
daß  sie  nach  mancher  Richtung  hin  nicht  völlig  zuverlässig  sind.  Nachdem  nun  die  be- 
treffende Gruppe  des  bayrischen  Reichsarchivs  durch  jahrelange  Arbeit  geordnet  ist,  konnte 
Primbs  die  vorgenannten  „Mitteilungen"  veröffentlichen.  —  Vgl.  auch  Kekule  von  Strado- 
nitz,  Rechtsgeschäfte  über  Wappen  und  Wappenteile  im  Mittelalter,  JAW  1904,  wieder  ab- 
gedruckt in  seinen  Ausgew.  Aufs,  aus  d.  Gebiet  d.  Staatsrechts  u.  d.  Genealogie  II,  1907, 
S.  173  ff. 

23* 


356 

in  den  Stand  des  Adels  erhoben  wurde,  nennt  man  dasselbe  einen  Adelsbrief  oder 
ein  Adelsdiplom.  Wenn  dagegen  ein  Privileg  nur  Wappenfähigkeit  oder  neben 
dieser  auch  einige  andere  Vorrechte  des  Adels,  z.  B.  die  Lehnsfähigkeit,  das 
Recht,  adelige  Güter  besitzen  zu  dürfen,  aber  nicht  alle  Adelsrechte  verleiht, 
nennt  man  dasselbe  einen  Wappenbrief.  Der  älteste  Adelsbrief,  den  wir  kennen, 
ist  der  für  den  Hofkaplan  Wicker  Frosch,  Scholaster  von  St.  Stephan  zu  Mainz, 
vom  30.  September  1360. 

Wenn  Hauptmann,  besonders  in  seiner  Schrift  über  das  Wappenrecht  der 
Bürgerlichen  und  ebenso  in  seinem  sonst  geradezu  klassischen  Werke  über  das 
Wappenrecht  (Bonn  1896),  aus  den  zahlreichen  Beziehungen  des  Wappenwesens 
zum  Adel  folgert,  daß  den  Bürgerlichen  die  Wappenfähigkeit  ursprünglich  gefehlt 
habe,  so  halte  ich  dies  für  irrig.  Auf  demselben  einseitigen  Standpunkte  wie 
Hauptmann  steht  auch  Albert  in  der  vorgenannten  Abhandlung  über  Wappen- 
briefe und  Adelsbriefe.  In  Wahrheit  ist  das  Recht  des  Bürgerstandes,  Wappen 
zu  führen,  ein  uraltes,  und  man  muß  lebhaft  wünschen,  daß  derselbe  sich 
dieses  Rechtes  immer  mehr  bewußt  werde.  Schon  im  Mittelalter  während  der 
Blütezeit  der  Heraldik  wurden  Wappen  und  Wappensiegel  von  allen  Ständen  ge- 
führt; sie  waren  durchaus  kein  Vorrecht  des  Adels  und  sind  es  nie  gewesen. 
Irgendwelche  bureaukratische  Maßnahmen  können  die  Tatsache  nicht  ändern,  daß 
wir  schon  sehr  früh  Wappen  gleichzeitig  von  Adeligen  und  Bürgerlichen  (auch 
anderen  Standes,  selbst  von  Bauern1)  und  Juden)  geführt  sehen.  Man  braucht  nur 
in  das  erste  beste  größere  Archiv  zu  gehen,  um  Hunderte  von  Wappensiegeln 
bürgerlicher  Personen  aus  dem  Mittelalter  zu  finden,  die  sich  in  ihrer  Darstellung 
in  nichts  von  gleichzeitigen  adeligen  Wappen  unterscheiden,  die  von  ihren  Besitzern 
ebenso  willkürlich  angenommen  wurden,  als  dies  seitens  adeliger  Wappenherren 
geschah. 

Veröffentlicht  sind  dergleichen  bürgerliche  Wappen  z.  B.  in  Raymundi 
Duellii  Excerptorum  Genealogico-Historicorum  libri,  Leipzig  1725,  Tafel  LXXIff. 

Ein  Blick  in  die  Stammbücher  des  16.  und  17.  Jahrhunderts,  in  die  Kirchen 
großer  und  kleiner  Städte  mit  ihren  Denkmälern  ehrenfester  Ratsherren  und 
Meister,  in  alte  Patrizierhäuser  mit  den  Wappen  über  den  Türen  und  in  den 
Fenstern,  in  die  Ratshäuser  mit  den  gemalten  Wappentafeln  der  ratsgesessenen 
Geschlechter  läßt  uns  ebenfalls  zahllose  bürgerliche  Wappen,  häufig  mit  gekrönten, 
offnen  Helmen  sehen,  denen  schwerlich  je  eine  Anerkennung  der  Staatsgewalt  zu- 
teil geworden  ist.  Das  Recht,  Wappen  beliebig  anzunehmen,  war  ein  völlig 
freies2)  und  blieb  auch  tatsächlich  frei,  als  die  Kaiser  das  Recht  beanspruchten, 
bürgerliche  Wappen  zu  verleihen. 


x)  Familiengeschichtliche  Arbeiten  über  Bauernfamilien  haben  veröffentlicht:  Thierer, 
G.,  Chronik  und  Stammbaum  der  Familie  Thierer  der  Schwäbischen  Alp  (mit  2000  Kupfern. 
Selbstverlag,  Ulm  1908).  —  Strickler,  G.,  Geschichte  der  Hürlimann  (mit  kolor.  Wappen, 
Porträts  usw.,  Zürich  1899). 

2)  Hildebrandt  in  den  Anmerkungen  zu  der  zitierten  Abhandlung  von  Albert, 
VJH  12.  —  Über  das  Wappenrecht  „Bürgerlicher",  MAW  1907,  138 ff.  —  Pregizer,  Über 
das  bürgerliche  Wappenrecht,  Heraldisch-genealogische  Blätter,  hrsg.  v.  L.  Oelenheinz  und 
H.  v.  Kohlhagen,  V,  1908,  S.  4,  5.  —  Hauptmann,  Persönliche  bürgerliche  Wappen,  MAW 
1903,  155 ff.   —    Caspari,  Das  Wappenrecht   bürgerlicher   Personen,   ASW  1907,   107 ff.  — 


357 

Zur  nämlichen  Zeit,  in  der  wir  das  erste  Adelsdiplom  finden,  hören  wir  auch 
zuerst  von  der  Verleihung  der  Wappenfähigkeit  an  Bürgerliche.  Es  waren  alle 
Wappen-  und  Adelsbriefe  jederzeit  eine  erwünschte  Finanzquelle  für  die  kaiser- 
liche Kasse.  Die  Kaisergewalt  verlieh  das  Wappen  an  Bürgerliche  und  stellte 
damit  das  verliehene  Wappen  unter  kaiserlichen  Schutz,  obwohl  das  Bürgertum 
von  jeher  das  Recht  selbständiger  Wappenführung  hatte.  Wappenbriefe  begegnen 
erst  seit  dem  Anfang  des  15.  Jahrhunderts. 

Trotzdem  die  Wappenverleihungen  rechtlich  von  geringer  Bedeutung  waren, 
kamen  sie  als  Gunstbezeugungen  hoher  Personen  immer  vor.  Besonders  ehren- 
voll waren  dieselben,  wenn  der  Leiher  einen  Teil  von  seinem  eigenen  Wappen 
verlieh.  Seit  dem  15.  Jahrhundert1)  wird  regelmäßig  in  Wappen-  und  Adelsbriefen 
den  Begnadeten  ein  bestimmtes  Wappen  gegeben.  Um  zu  ermöglichen,  daß 
der  Gnadenerweis  mit  Beibehaltung  des  alten  Wappens  geführt  werden  konnte, 
nahm  man  seit  Beginn  des  15.  Jahrhunderts  in  reichem  Maße  die  sog.  Wappen- 
besserungen vor.  Es  sind  das  von  hohen  Persönlichkeiten  vorgenommene  Ver- 
änderungen des  Wappens,  die  in  dem  Hinzufügen,  Wegnehmen  oder  Verändern 
einzelner  Figuren  des  Wappens  bestehen.  Die  Veränderungen  sind  willkürliche 
und  bestehen  oft  aus  ganz  widersprechenden  Akten.  Die  „Verbesserung"  besteht 
nicht  darin,  daß  das  Wappen  heraldisch  richtiger  oder  besser  wird,  sondern  darin, 
daß  eine  hochstehende  Persönlichkeit  diese  Veränderung  als  Zeichen  ihrer  Gunst 
vornimmt.  Daneben  suchte  man  allerdings  auch  vielfach  eine  Veränderung  vor- 
zunehmen, die  in  irgend  einem  Sinne,  etwa  in  dem  der  Farbenskala  des  Bartolus2) 
oder  in  dem  Hinzufügen  ehrender  Figuren,  z.  B.  einer  Krone,  eine  „Verbesserung" 
bedeuten  soll.  Als  dann  im  15.  Jahrhundert  der  Turnierhelm  zu  höherem  Ansehen 
kam,  wurde  er  häufig  statt  des  Stechhelms  als  Wappenbesserung  verliehen.  Noch 
öfter  wurden  durch  die  Verleihung  der,  wie  es  scheint,  damals  noch  nicht  allen 
Adeligen    ipso    jure   zustehenden    Helmkrone  Wappen    gebessert.     Die  Kaiser  be- 


H ermann,  H.,  Genealogie  und  Heraldik  bürgerlicher  Familien  Österreich-Ungarns,  Bd.  1,  2. 
Wien  1899 — 1902.  —  Die  Streitfrage,  ob  die  bürgerlichen  Geschlechter  das  Recht  freier 
Wappenannahme  gehabt  haben  oder  nicht,  wird  in  verneinendem  Sinne  von  Hauptmann 
ZPF  4  (unter  der  Presse)  beantwortet;  vgl.  aber  dazu  mein  Nachwort. 

x)  Eine  große  Anzahl  solcher  Wappenverleihungen  aus  diesem  Jahrhundert  enthalten  in 
T.  Chmel's  Regesta  chronologico-diplomatico  Ruperti  regis  Romanorum,  Frankfurt  1834,  und 
in  desselben  Regesta  chron.-dipl.  Frederici  III.,  Wien  1840. 

2)  Bartolus  de  Saxoferrato,  geboren  1313  zu  Sassoferrato  in  Umbrien,  schrieb  einen 
tractatus  de  insigniis  [sie!]  et  armis,  der  nach  seinem  Tode  veröffentlicht  wurde.  In  Deutsch- 
land erschien  der  Tractatus  in  einer  Sammlung  kleiner  Abhandlungen  des  Bartolus,  welche  im 
Jahre  1493  von  Gregor  Boticher  zu  Leipzig  in  4°  gedruckt  wurde.  Nach  Bartolus  ist  eine 
Farbe  vornehmer  als  die  andere.  Seine  Farbenskala  ist:  Gold  (dies  ist  die  vornehmste 
Farbe,  weil  sie  das  Licht  vorstellt),  Rot,  Blau,  Weiß,  Schwarz  (die  unterste  Farbe,  weil  sie 
sich  der  Finsternis  nähert).  Die  heraldische  Doktrin  des  Bartolus  wirkt  in  der  Literatur 
bewußt  und  unbewußt  etwa  350  Jahre  nach,  trotz  des  Widerspruches  einzelner  hervor- 
ragender Männer,  wie  des  Laurentius  Valla,  dessen  Werke  1540  in  Basel  herausgegeben 
sind  und  im  3.  Buch  der  „invectivarum  sive  recriminationum"  enthalten:  „in  Bartoli  de  in- 
signiis et  armis  libellum  ad  Candidum  Decembrem  epistola",  oder  des  J.  D.  Köhler 
Münzbelustigg.  XXII,  1750,  S.  37.  —  Gegenwärtig  gelten  alle  Farben  eines  Wappens  für 
gleichwertig. 


358 

gannen  auch  Wappen  zu  verleihen,  die  neben  dem  eigenen  Wappen  geführt  und 
mit  ihm  in  der  Weise  vereinigt  wurden,  wie  Ordens-,  Besitz-  und  andere  fremde 
Wappen.  Diese  Wappenvermehrungen  wurden  zuweilen  auch  Wappenbesserungen 
genannt.  Hochstehende  Persönlichkeiten  gestatteten  häufig,  daß  jemand  ihr  eignes 
Wappen,  ganz  oder  teilweise  abgeändert,  mit  seinem  Familienwappen  vereinigte. 
Derartige  Gnadenwappen  sind  noch  heute  in  Übung.  Es  werden  sowohl  be- 
deutungslose Wappenvermehrungen  als  auch  Verleihungen  der  dem  Leiher  zu- 
stehenden eigenen  und  fremden  wie  auch  heimgefallenen  Wappen  ausgestorbener 
Geschlechter  bald  unverändert,  bald  nicht,  ganz  oder  teilweise  noch  immer  als 
Gnadenerweise  vorgenommen. 

Besondere  Gruppen  bilden  die  Vikariats-  und  Palatinatsdiplome.  Die  beiden 
Gruppen  gelten  nicht  als  völlig  gleichwertig  mit  den  vom  Kaiser  selbst  unter- 
schriebenen Adelsdiplomen;  sie  werden  in  den  modernen  Staaten  nicht  durchgehend 
anerkannt,  die  einzelnen  Regierungen  haben  diesbezüglich  verschiedene  Grundsätze. 
In  der  Zeit  zwischen  dem  Tode  eines  Kaisers  und  dem  Regierungsantritt  seines  Nach- 
folgers, also  in  Fällen  der  Sedisvakanz,  übte  der  Pfalzgraf  bei  Rhein  für  die  Terri- 
torien des  fränkischen  und  der  Kurfürst  von  Sachsen  für  jene  des  sächsischen 
Rechts  die  Stellvertretung;  dazu  gehörte  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  auch 
die  Erhebung  in  den  Adelsstand.  Bayern  bestand  darauf,  das  Vikariat  sei  mit  der 
Erztruchsessenwürde  1623  von  der  Pfalz  auf  Bayern  übergegangen,  wogegen  die 
Pfalz  behauptete,  es  stehe  ihr  nicht  wegen  des  Erztruchsessen-,  sondern  wegen  des 
Pfalzgrafenamts  zu.  1740  verwalteten  beide  das  Vikariat  gemeinsam;  1772  einigten 
sie  sich,  es  alternierend  auszuüben.  Das  Aussterben  des  bayerischen  Hauses  1777 
endigte  den  Streit  definitiv  (Jahrbuch  des  Vereins  „Adler"  1886,  S.  109).  Vikariats- 
diplome  sind  daher  in  München  und  Dresden  zu  erwarten.  Ein  Spezialrepertorium 
über  die  Reichsvikariatssachen  im  Kgl.  Bayerischen  Geheimen  Staatsarchiv  in  München 
ist  in  Arbeit  begriffen  (Gottfried  Ritter  von  Böhm,  Das  Kgl.  Bayerische  Ge- 
heime Staatsarchiv,  Archivalische  Zeitschrift  NF  XII,  München  1905,  S.  79  ff.). 
Das  Kgl.  Sachs.  Hauptstaatsarchiv  in  Dresden  verfügt  über  eine  stattliche  Reihe 
von  Bänden  eines  Adelsrepertoriums,  das  für  jedes  Adelsgeschlecht  sein  Vorkommen 
in  Urkunden  und  Akten  nachweist. 

Seit  der  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  hatten  die  Kaiserlichen  Nominal -Pfalz- 
grafen1) das  Recht,  bürgerliche  Wappen  zu  verleihen;  doch  wurde  es  ihnen  oft  nur 
unter  einschränkenden  Bedingungen  verliehen.  Häufig  blieb  die  Zahl  der  Ver- 
leihungen beschränkt;  auch  war  ihnen  in  späterer  Zeit  regelmäßig  verboten, 
den  kaiserlichen  Adler,  Helmkronen  oder  Turnierhelm  zu  verleihen.  Die  Befug- 
nisse des  Pfalzgrafenamtes  wuchsen  im  Laufe  der  Zeit  immer  mehr;  es  ent- 
standen allmählich  zwei  Arten  von  Komitiven,  indem  man  die  Inhaber  größerer 
Berechtigungen  als  comites  palatini  majores,  die  anderen  als  minores  bezeichnete. 
Die  Kriterien  des  großen  Palatinats  sind  im  einzelnen  strittig  (Burgermeister, 
Reichsrittersch.    corpus   juris,    Ulm    1707;    codex    iuris    Bavarici    iudiciarii, 


*)  Pfotenhauer,  Über  berühmte  Schlesier  als  Kaiserliche  Pfalzgrafen,  in:  Schlesische 
Qesellschft.  f.  vaterländische  Kultur,  68.  Jahresber.  1890,  historisch-staatswissenschaftl.  Ab- 
teilung, S.  53. 


359 

München  1771;  Hauptmann,  Das  Wappenrecht,  Bonn  1896,  S.  189).1)  Während 
das  kleine  Komitiv  nur  die  Befugnis  enthält,  bürgerliche  Wappen  zu  verleihen,  ge- 
hört zu  den  Rechten  des  großen  Palatinats  gewöhnlich  das  Recht  zu  adeln  und 
adlige  Wappen  zu  verleihen,  sowie  dasjenige,  kleine  Palatinate  zu  ernennen. 

Infolge  des  Mißbrauchs,  den  manche  Pfalzgrafen  mit  ihren  Befugnissen  trieben, 
hoben  die  Kaiser  die  Rechte  derselben  für  ihre  eigenen  Erblande  auf.  Für  Böhmen 
erklärte  Kaiser  Joseph  I.  die  Konzessionen  der  Pfalzgrafen  1707  als  nichtig2),  ebenso 
1708  für  Mähren3);  dies  wurde  für  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien  durch  Patent 
vom  12.  Dezember  1715  bestätigt.4) 

Maria  Theresia  hob  1762  für  alle  ihre  Länder  das  Recht  der  Hofpfalzgrafen 
bezüglich  der  Adelsverleihung  auf  und  mit  Hofdekret  vom  9.  März  1765  wurde 
auch  das,  bürgerliche  Wappenbriefe  zu  erteilen,  für  erloschen  erklärt.5) 

Die  Mehrzahl  der  deutschen  und  österreichischen  Universitäten  besaß  die 
kleine  Komitive  und  damit  auch  das  Recht,  Wappen  zu  verleihen.6)  Im  Gegen- 
satz zu  dem  sonstigen  Recht,  wonach  jeder  Doktor,  insbesondere  jeder  Doktor 
der  Rechte,  ipso  facto  durch  die  Erlangung  des  Doktorgrades  wappenfähig  sein 
sollte,  fertigte  die  Wiener  Universität  einzelnen  Doktoren,  und  zwar  nicht  Juristen, 
sondern  Philosophen,  ein  erweitertes  Doktordiplom  aus,  in  welchem  ihre  Erhebung 
in  den  Adelsstand  ausgesprochen  und  ihnen  ein  Wappen  verliehen  wurde.  Ja  es 
liegt  sogar  ein  Fall  vor,  in  welchem  ein  Doktor  der  Philosophie  und  der  Medizin 
erst  20  Jahre  nach  Erlangung  des  Doktorates  ein  Adelsdiplom  erhielt,  das  sich 
nicht  als  Doktor-,  sondern  nur  als  Adelsdiplom  darstellte.7) 

Der  Kaiser  konnte  nach  dem  Staatsrecht  des  alten  Deutschen  Reiches  das 
Recht,  in  den  Adel  zu  erheben,  auf  besondere  Personen  übertragen  und  zwar 
nicht  bloß  auf  Fürsten,  sondern  angeblich  auch  auf  Grafen  und  Freiherrn.8)  So 
sollen  z.  B.  die  Freiherrn  Vöhlin  von  Frickenhausen  zwar  ursprünglich  nur  die 
kleine,    später   aber   die    große    Komitive    besessen    haben.9)      Allein    die    Kaiser 


*)  Pütt  mann,  Adversariorum  iuris  universi,  Leipzig  1775 — 78,  S.  52.  Thomasius, 
De  iniusta  oppositione  iurium  maiestaticorum,  Halle  1696,  §  20;  Moser,  Staatsrecht  Bd.  4, 
S.  242,  §  27;  v.  Kreittmayer,  Anmerk.  über  den  codex  iuris  Bavarici  iudiciarii,  2.  Aufl., 
München  1771,  S.  50. 

2)  Weingarten,  Cod.  Ferd.  Leop.  Jos.  Carol.  pro  haeredit.  regno  Bohem.  Prag,  1720, 
p.  656. 

3)  Ebenda  S.  662. 

4)  Adler  1890,  S.  118. 

5)  JAW  1890,  118.     Hauptmann,  Das  Wappenrecht,  Bonn  1896,  S.  194. 

6)  Kaspar  Schwarz,  Die  Hofpfalzgrafenwürde  der  juristischen  Fakultät  Innsbruck, 
Innsbruck  1904,  Verlag  der  Wagnerschen  Universitätsbuchhandlung  (diese  kleine  Arbeit,  in 
der  Festgabe  des  Innsbrucker  Ortsausschusses  anläßlich  des  27.  deutschen  Juristentages 
erschienen,  behandelt  namentlich  die  Palatinatsakte  1681 — 1734  an  der  Hand  der  Ephemeriden 
der  Juristenfakultät:  Legitimierungen,  Wappenverleihungen). 

7)  W.  Höfflinger,  Wappen-  oder  Adelsverleihungen  seitens  der  Wiener  Universität. 
JAW,  NF  1905,  275ff.  und  dazu  August  von  Doerr,  Zur  Frage  der  Adels-  und  Wappen- 
briefe der  Wiener  philosophischen  Fakultät,  MAW  1906,  Nr.  10. 

8)  Pusikan,  VJH  4,  212. 

fi)  Siebmachers  Wappenbuch,  Abgestorbener  bayerischer  Adel,  S.  96;  Stammbuch 
des  deutschen  Adels,  Bd.  4,  S.  131. 


360 

haben  in  Wahrheit  dieser  Familie  stets  nur  die  kleine  Komitive  bestätigt.1)  Die 
von  den  Vöhlin  von  Frickenhausen  beanspruchte  und  ausgeübte  Nobilitierungs- 
befugnis  entbehrt  jeder  Rechtsgrundlage;  und  die  von  ihnen  ausgestellten  Adels- 
briefe können  keine  Rechtswirkung,  soweit  nicht  nach  der  Landesgesetzgebung 
Verjährung  in  Frage  kommt,  beanspruchen.  Wie  in  diesem  Falle,  so  wird  sich 
bei  allen  nicht  fürstlichen  Personen,  welche  zufolge  abgeleiteten  Rechtes  die  Be- 
fugnis, in  den  Adelsstand  zu  erheben,  in  Anspruch  nehmen,  eine  kritische  Nach- 
prüfung der  Grundlagen  solcher  Befugnis  empfehlen.  Auch  solche  Diplome,  die 
ausgestellt  wurden,  ohne  daß  die  Aussteller  hierzu  ein  Recht  hatten,  können 
wertvolle  familiengeschichtliche  Einzelheiten  enthalten,  deren  genealogische  Be- 
deutung dadurch,  daß  das  Recht  fehlte,  in  den  Adel  zu  erheben,  nicht  beeinträchtigt 
wird. 

Wie  die  schlechthin  als  Adelsdiplome  bezeichneten  Privilegien  in  den  untitu- 
lierten  Adel  erhoben,  so  die  Freiherrndiplome  in  den  Freiherrnstand2)  und  die 
Grafendiplome  in  den  Grafenstand.  Ferner  kam  es  häufig  vor,  daß  man  sich 
seinen  Adel,  falls  er  angefochten  wurde,  neu  vom  Kaiser  bestätigen  ließ.  Der- 
artige Adelsbriefe  nennt  man  auch  Revindikationsdiplome. 

Allen  den  genannten  Urkunden  gemeinsam  ist,  daß  der  in  ihnen  verbriefte 
Gnadenakt  mit  familiengeschichtlichen  Daten,  welche  die  Verdienste  des  zu  Ehren- 
den und  seiner  Familie  hervorheben,  die  betreffende  Gunstbezeugung  begründet.3) 

Die  familiengeschichtlichen  Angaben4)  in  Adels-,  Freiherrn-  und  Grafen- 
diplomen können,  obwohl  sie  in  diesen  Dokumenten  enthalten  sind,  nur  dann,  wenn 
sie  aus  anderen  Urkunden  bestätigt  werden,  urkundliche  Bedeutung  beanspruchen. 
Es  ist  nämlich  bekannt,  daß  die  in  den  genannten  Diplomen  vorkommenden  Nach- 
richten über  die  betreffenden  Familien  ohne  Nachprüfung  von  der  Kaiserlichen 
Kanzlei  aus  den  vorhergegangenen  Bewerbungsschreiben,  die  von  der  betreffenden 
Familie  oder  von  dem  betreffenden  Bittsteller  selbst  zusammengestellt  wurden, 
kurzerhand  abgeschrieben  worden  sind.  Wie  wenig  zuverlässig  solche  Be- 
werbungsschreiben waren,  dafür  mag  als  Probe  ein  Ausschnitt  aus  jenem 
Burckhardts  v.  Oer  zu  Kackesbeck,  Dinkelburg  und  Crumbach  um  den  Frei- 
herrntitel, den  er  auch  durch  Diplom  vom  12.  November  1677  erhielt,  dienen: 
„So  viell  meine  wenige  persohn  Concerniret,  So  habe  Ich  zu  Conservirung 
meineß  adelichen  nahmenß  vnd  stammens,  alß  letztlebenden  von  meiner  Linie 
mich  vor  6  Monathen  ahn  die  Hinterlaßene  Freyfrow  vnd  Wittib  des  General- 
lieutenanten   von  Rabenhaupt   gebohrner   von    der    uhralten  adlichen  Familie  von 


*)  Hauptmann,  Das  Wappenrecht,  S.  185;  mein  Vortrag,  Das  Recht  zur  Wappen- 
führung ZPF  3. 

2)  Vgl.  Der  Freiherrnstand  VJH  1,  243 ff.  2 / 255 ff.  —  Roth  von  Schreckenstein, 
Der  Freiherrntitel  einst  und  jetzt.  Betrachtungen  über  die  historischen  Grundlagen  der  titu- 
laren  Abstufungen  des  deutschen  Adels.    Berlin  1888. 

3)  Als  ein  Beispiel  eines  Adelsbriefes  kann  das  Reichsadelsdiplom  für  unsern  großen 
Nationaldichter  Schiller  angesehen  werden,  welches  zugleich  mit  den  vorhandenen  Akten- 
stücken veröffentlicht  ist  von  Harald  Koegler,  „Wie  Schiller  geadelt  wurde"  DH  1905, 
223  ff. 

4)  Das  Folgende  ist  von  mir  zuerst  in  der  Wissenschaftlichen  Beilage  der  Leipziger 
Zeitung  1905  veröffentlicht  worden. 


361 

der  Reck  zu  Horst  verheurathet,  vnd  mit  derselben  zwey  Ew.  Kayßerlichen  Mayestet 
vnd  dem  Heiligen  Römischen  Reich  ohnmittelbahr  vnterworffene  adliche  Häußer, 
als  Crumbach  vnd  die  ritter  Hoff  zu  Weinheim  cum  pertinentijs  bekommen,  da- 
hero  Ich  dan  zugleich  ein  Mitglid  der  fränckischen  ohnmittelbahr 
freyen  reichßritterschafft  worden,  vnd  die  hohe  Gnad  erlanget  Ew.  Kayßerl. 
Mayestät  vnd  deß  heiligen  Römischen  Reichs  ohnmittelbahrer  allervnter  Thänigster 
vnd  getrewster  vnterthan  vnd  Knecht  mich  zu  nennen."  Hierüber  ist  zunächst 
zu  bemerken,  daß  Burkhard  von  Oer  sich  zwar  als  ein  Mitglied  der  fränkischen 
Ritterschaft  bezeichnet,  aber  in  dem  gedruckt  vorliegenden  Verzeichnisse  jener 
Ritterschaft  nicht  erwähnt  wird.1)  Ferner  machte  der  bloße  Besitz  eines  ritter- 
schaftlichen Gutes  seinen  Inhaber  weder  zum  Reichsritter,  noch  verschaffte  er 
ihm  überhaupt  einen  höheren  und  vorzüglicheren  Rang.2)  Auch  erhielt  jeder,  der 
in  die  freie  Reichsritterschaft  rezipiert  und  immatrikuliert  war,  vom  Direktorium 
derselben  ein  Ritterdiplom  ausgefertigt  und  zugestellt,  welches  von  den  Mit- 
gliedern des  Direktoriums  unterschrieben  und  unter  Vordruckung  des  größeren 
Kreis-  und  Kantonsiegels  ausgestellt  war.  Ein  solches  Rezeptionsdiplom  ent- 
hielt die  Zusicherung,  daß  er  nun  dem  reichsritterschaftlichen  Konsortium  der- 
gestalt einverleibt  werde,  daß  er  und  alle  seine  adeligen  ehelichen  Leibeserben 
für  reichsadelige  Mitglieder  desjenigen  Ritterkreises  oder  Kantons,  wohin  er 
rezipiert  sei,  geehrt  und  aller  einschlagenden  Privilegien  und  Freiheiten  teilhaftig 
sein  sollen.8)  Von  einem  solchen  Rezeptionsdiplom  ist  weder  in  dem  Gesuch  des 
Burkhard  von  Oer  um  Erhebung  in  den  Freiherrnstand  die  Rede,  noch  sonst 
irgendwo  etwas  bekannt.  Seine  Behauptung  also,  er  gehöre  der  fränkischen  un- 
mittelbaren Reichsritterschaft  an,  ist  falsch.4) 

Diejenigen  Wappen,  welche  auf  einem  Diplom  beruhen,  sind  in  diesem  nicht 
immer    richtig   vom    Wappenmaler    dargestellt    und    auch    nicht    immer   vor    Ent- 


*)  Lünig,  Deutsches  Reichsarchiv,  Pars  specialis  Continuatio  III,  Leipzig  1703.  — 
Burgermeister,  Codex  diplomaticus  equestris  oder  Reichs-Ritter-Archiv,  Ulm  1721,  2  Bde.; 
ders.,  Graven-  und  Rittersaal,  Ulm  1775;  ders.,  Reichsritterschaftl.  Corpus  juris  od.  Codex 
diplomat,  Ulm  1707.  —  Hartart  von  und  zu  Hattstein,  Damian,  Von  der  Hoheit 
des  deutschen  Reichsadels,  Fulda  1740.  —  Mader,  Johann,  Reichsritterschaftliches  Magazin, 
Frankfurt  und  Leipzig  1780 — 1889.  —  Roth  v.  Schreckenstein,  Geschichte  der  ehemaligen 
freien  Reichsritterschaft  II,  591  ff. 

2)  Kern  er,  Allgemeines  positives  Staats-Landrecht  der  unmittelbar  freyen  Reichsritter- 
schaft, Lemgo  1786,  S.  134f. 

3)  Kern  er,  Allgemeines  positives  Staats-Genossenschaftsrecht  der  unmittelbaren  freyen 
Reichsritterschaft,  Lemgo  1788,  S.  166ff. 

4)  Über  das  freiherrliche  Geschlecht  v.  Oer,  das  gegenwärtig  sich  in  den  höchsten 
militärischen  und  zivilen  Dienststellungen  des  Königreichs  Sachsen  befindet,  ist  zu  vergleichen: 
Fahne,  Geschichte  der  westfälischen  Geschlechter,  Köln  1858,  S.  309;  ders.,  Geschichte  der 
Herren  und  Freiherren  v.  Hövel,  1860,  S.  126  ff.  —  Ludorf  f,  Die  Bau-  und  Kunstdenkmäler 
des  Kreises  Lüdinghausen,  S.  56.  —  Gothaisches  Taschenbuch  der  freiherrlichen  Häuser  XIV, 
1864,  S.  562.  —  Großer  Siebmacher,  Preußischer  Adel,  Text,  S.  284.  —  Westfälische  Siegel 
des  Mittelalters.  Mit  Unterstützung  der  Landstände  der  Provinz  herausgegeben  vom  Verein 
für  Geschichte  und  Altertumskunde  Westfalens.  Bearbeitet  von  Philippi,  Tumbült  und 
Ilgen,  Tafel  148,  Nr.  11.  —  Spießen,  Max  v.,  und  Hildebrandt,  Adolf  M.,  Wappen- 
buch des  wesfälischen  Adels,  Görlitz,  Starke,  Lieferung  8. 


362 

Stellung  geschützt  gewesen.  Als  der  König  von  Polen  und  Kurfürst  von  Sachsen 
Friedrich  August  in  seiner  Eigenschaft  als  Vikar  des  Deutschen  Reiches  den  zum 
ältesten  sächsisch-thüringischen  Adel  gehörenden  Kammerherrn,  Ober-Falkenmeister 
und  Gesandten  beim  Zar  von  Rußland  Friedrich  Vitzthum  v.  Eckstädt  am  18.  Juli 
1711  in  den  Grafenstand  erhob,  stand  ihm  ein  guter  Wappenmaler  nicht  zu  Ge- 
bote. So  kam  es,  daß  in  das  Grafendiplom  ein  Wappen  eingetragen  wurde, 
welches  bei  dem  Helm  des  Stammwappens  nicht  die  richtigen  Decken  zeigte. 
Erst  in  allerneuester  Zeit  ist  der  Fehler  bemerkt  und  berichtigt  worden.  Auch 
der  deutsche  Kaiser  verfügte  nicht  immer  über  heraldisch  gründlich  geschulte 
Wappenmaler.  Als  z.  B.  Kaiser  Franz  den  Johann  Gottlob  Caspar  Frhrn.  v.  Rex 
am  18.  Oktober  1764  in  den  erblichen  Grafenstand  erhob,  war  der  Wappenmaler 
bei  der  Eintragung  des  farbigen  Wappenbildes  in  das  Grafendiplom  so  wenig 
glücklich,  daß  ohne  den  Wortlaut  der  in  diesem  Diplom  enthaltenen  Blasonierung 
die  Einzelheiten  des  Wappens  zum  Teil  recht  unklar  bleiben  würden;  das  alte 
Stammwappen  und  die  Helmzier  zweier  Helme  sind  sogar  heraldisch  falsch  ein- 
getragen.1) Eine  dem  Wortlaut  der  Wappenbeschreibung  im  Grafendiplom  genau 
entsprechende  korrekte,  farbige  Darstellung  des  gräflichen  Wappens  derer  v.  Rex 
ist  erst  in  unseren  Tagen  durch  Altmeister  Prof.  Hildebrandt  in  Berlin  hergestellt 
worden.  Wie  wenig  geschützt  vor  Unklarheit  auch  solche  Wappen  sind,  die 
durch  ein  Diplom  verliehen  wurden,  dafür  ist  die  Geschichte  des  Wappens  der 
Krug  v.  Nidda  ein  recht  deutlicher  Beweis.  Das  Siegel  des  Schultheißen  Raben 
Krug  zu  Sontra  von  1532  weist  den  Krug  allein  im  Schilde  auf,  ein  Wappen  von 
1562  zeigt  auch  die  Adlerflügel  als  Kleinod.  Wann  zuerst  der  Stern  zum 
Wappen  kam,  steht  noch  nicht  fest.  Jedenfalls  enthält  ihn  bereits  der  1648  der 
hessischen  Linie  erteilte  Wappenbrief.  Hier  erscheint  der  Stern  silbern  und  blau 
geteilt.  In  derselben  Weise  ist  er  auch  in  dem  einen  Exemplare  des  Adels- 
bestätigungsdiploms 1703  eingemalt,  welches  sich  1892  im  Besitze  des  Herrn 
Thassilo  Krug  v.  Nidda  in  Bautzen  befand.  Das  andere  bekannte  Exemplar 
des  Adelsbestätigungsdiploms  von  1703  zeigt  an  der  Stelle,  wo  das  Wappen  ab- 
gebildet sein  müßte,  ein  leeres  Blatt.  Der  Adelshistoriker  Heyer  v.  Rosenfeld 
schloß  hieraus,  wie  Herr  Amtshauptmann  Krug  v.  Nidda  in  Dresden  mitteilt, 
daß  es  den  Diplomempfängern  überlassen  worden  ist,  sich  das  Wappen  von  einem 
beliebigen  Künstler  einmalen  zu  lassen;  denn  jenes  im  Besitz  des  Herrn  Thassilo 
Krug  v.  Nidda  gewesene  Wappen  im  Diplom  von  1703  war  nicht  von  dem 
offiziellen  kaiserlichen  Wappenmaler  eingetragen,  wie  aus  der  Art  der  Malerei  mit 
Sicherheit  folgt.  Da  nun  von  dem  kaiserlichen  Diplommaler  der  im  Wiener 
Adelsarchiv  vorhandene  Wappenentwurf  gefertigt  ist,  so  muß  man  sich  an  diesen 
Entwurf  als  richtige  Norm  halten.  Dieser  Entwurf  aber  zeigt  den  blauen  Stern 
mit  silberner  Rippe,  den  Krug  ohne  Henkel,  und  rund  mit  weitem  Halse,  die 
übereinander  stehenden  Sterne  im  Flug.  Hiernach  ist  unter  Einsetzung  der 
Adelskrone  auf  Grund  des  von  dem  kaiserlichen  Diplommaler  angefertigten  Wappen- 
entwurfes nach  Angabe  Heyer  v.  Rosenfelds  von  einem  Wiener  Künstler  das  Krug 
v.  Niddasche  Wappen    aufgestellt    und    durch  die  „Geschlechtsordnung  des  Krug 


»)  Vgl.  Hofmarschall  Graf  v.  Rex  VJH  1904. 


363 

v.  Niddaschen  Geschlechts"  von  1890  bestätigt  worden.  Durch  diese  Geschlechts- 
ordnung sind  die  früher  üblichen  Formen  —  ein  halb  blauer,  halb  silberner  Stern, 
die  Sterne  nebeneinander  auf  dem  linken  schwarzen  Adlerflug,  der  Krug  mit 
zwei  Henkeln  —  beseitigt. 

Es  kommt  auch  vor,  daß  ein  und  dieselbe  Familie  in  mehreren  Staaten 
Adelsurkunden  besitzt.  Als  Beispiel  hierzu  und  zugleich  als  Ergänzung  zu  Joh. 
Georg  Megerle  von  Mühlfeld,  Österreich.  Adels-Lexikon,  II,  125,  zu  dem  Stamm- 
buch des  Adels  in  Deutschland,  I,  155,  und  zu  Kneschke,  Adelslexikon,  I,  581 
diene  das  Geschlecht  der  Ritter  von  Borosini  Edlen  von  Hohenstern.  Anton 
Borosini,  geboren  um  1650,  vermählt  mit  Anastasia  Borloravalti,  war  angeblich 
„der  berühmteste  italienische  Sänger  seiner  Zeit".  Seine  Söhne  Gabriel  und  Franz 
erhielten  von  Kaiser  Karl  VI.  ein  in  lateinischer  Sprache  abgefaßtes  Adelsdiplom 
vom  3.  April  1733.  Zu  deren  Nachkommen  gehören  Dr.  phil.  August  Karl 
Franz  Joseph  Ritter  von  Borosini  Edler  von  Hohenstern  in  Loschwitz  und  Berlin 
und  der  kürzlich  verstorbene  Feldmarschalleutnant  Ritter  Gustav  von  Borosini 
Edler  von  Hohenstern  in  Wien.  Nach  der  Angabe  im  Adelsdiplom  vom 
3.  April  1733  stammt  die  Familie  von  Borosini  aus  Ungarn  (vgl.  Siebmachers 
Wappenbuch,  Adel  von  Ungarn,  I,  77,  und  Supplementband  1894,  Text  Seite  26 
und  Tafel  17)  und  gehörte  zum  venezianischen  Adel.  Herzog  Franz  III.  von  Mo- 
dena  nahm  durch  eine  lateinische  Urkunde  d.  d.  Modena  4.  März  1754  den 
„eques  Franciscus  Borosini"  und  seine  Deszendenz  in  den  Modenesischen  Adel 
auf.  Die  Namensform  „Ritter  von  Borosini  Edler  von  Hohenstern"  ist  die  Über- 
setzung des  durch  das  genannte  Adelsdiplom  Kaiser  Karls  VI.  verliehenen  Namens 
„sacri  imperii  milites  seu  equites  nobiles  de  Hohenstern".  Das  bis  jetzt  noch 
nicht  veröffentlichte  Wappen  der  Familie  ist  nach  dem  Adelsbrief  vom  3.  April 
1733  ein  quadriertes  Schild  mit  silbernem  Leistenkreuz.  Im  ersten  und  vierten 
Quartier  ein  halber  gekrönter  schwarzer  Adler  mit  rotausgeschlagener  Zunge,  im 
zweiten  und  dritten  blauen  Quartier  ein  aufgerichteter  goldener  Anker  zwischen 
zwei  sechseckigen  goldenen  Sternen.  Auf  dem  gekrönten  rechten  Helm  mit 
schwarz-silberner  Decke  ein  linksgekehrter  gekrönter  schwarzer  Adler  mit  rot- 
ausgeschlagener Zunge,  auf  dem  gekrönten  linken  Helm  mit  blaugoldener  Decke 
zwischen  zwei  blauen,  in  der  Mündung  je  mit  einem  sechseckigen  goldenen  Stern 
besteckten  Büffelhörnern  der  goldene  Anker  des  zweiten  und  dritten  Quartiers. 
Da  der  Modenesische  Adelsbrief  vom  4.  März  1754  über  die  Wappenführung 
nichts  enthält,  so  ist  anzunehmen;  das  die  Angehörigen  der  Familie  Borosini, 
welche  dem  Modenesischen  Adel  angehörten,  auch  in  Modena  nicht  an  dem  Ge- 
brauche des  vorbeschriebenen  Wappens  behindert  waren,  welches  ihnen  als  Gliedern 
des  deutschen  Reichsbriefadels  zustand. 

Wie  bei  Erhebungen  in  den  Adelsstand  oder  bei  Verleihung  von  Wappen, 
kommt  es  auch  bei  Beurkundung  anderer  familiengeschichtlicher  Dinge  vor,  daß 
etwas  völlig  Falsches  in  bester  Form  urkundlich  gleichsam  festgelegt  wird.  Ein 
sehr  lehrreiches  Beispiel  entnehme  ich  den  Forschungen  des  kürzlich  verstorbenen 
Generals  Dr.  von  Raab1)  über  den  Gnadenakt  des  Kurfürsten  Johann  Georgs  II. 


*)  C.  v.  R[aab],  Zur  Geschichte  der  Familie  von  Römer  in  Sachsen,  VJH  1888,  369  ff . 


364 

von  Sachsen  vom  19.  September  16701.)  Dieses  Schriftstück  sollte  seinerzeit  die 
Abstammung  der  in  den  Ostseeprovinzen  und  in  Lithauen  angesessenen  Familie 
Römer  von  der  adeligen  Familie  dieses  Namens  in  Meißen  bekräftigen.  Jener 
Gnadenakt  wurde  durch  wiederholte  Eingaben  seitens  der  sächsischen  Römer  ver- 
anlaßt. Die  damaligen  Ältesten  des  Geschlechts  der  Römer  haben  mit  diesen 
Eingaben  den  Beweis  geliefert,  wie  wenig  sie  über  ihre  Familiengeschichte  unter- 
richtet waren:  sie  behaupteten,  daß  ein  Simon  Römer  vor  etwa  200  Jahren  in 
Livland  gewohnt  habe,  von  dem  Geschlechte  der  Meißner  Römer  abstamme  und 
entweder  aus  dem  Hause  Marienthal  oder  Neupleiße  geboren  „und  durch  suchende 
Fortun  im  Kriege  dahin  gekommen  und  daselbst  verblieben  sein  müsse".  Auch 
bezogen  sie  sich  auf  eine  Beglaubigung  des  Herzogs  zu  Kurland  über  die  be- 
hauptete Verwandtschaft.  Nach  langem  Schwanken  entschloß  sich  der  Kurfürst, 
jene  Bestätigungsurkunde  auszustellen.  Daß  der  Inhalt  aller  der  angeführten  Ur- 
kunden irrig  ist,  geht  schon  daraus  hervor,  daß  der  Name  Simon  überhaupt  nie- 
mals bei  der  sächsischen  Familie  Römer  als  Vorname  im  Gebrauch  gewesen  ist. 
Da  der  von  Martin  und  Nicol  Römer,  den  Söhnen  von  Hans  Römer,  dem  Stamm- 
vater der  sächsischen  Römer,  erworbene  Grundbesitz  hauptsächlich  aus  Mann- 
lehngütern bestand,  so  schließt  dies  die  Möglichkeit  aus,  daß  ein  oder  das  andere 
erwachsene  männliche  Familienglied  sich  der  Kenntnis  entziehen  konnte.  Der 
gesamte  Stammbaum  der  sächsischen  Römer  ist  bis  tief  in  das  17.  Jahrhundert 
durch  die  Forschungen  des  Generals  Dr.  von  Raab  urkundlich  in  allen  Einzel- 
heiten gesichert.  Für  einen  Simon  ist  dabei  nirgends  ein  Raum.  Außerdem 
müßte,  wie  dieser  Altmeister  der  vogtländischen  Geschichtsforschung  am  zitierten 
Orte  weiter  nachgewiesen  hat,  der  Zusammenhang  der  beiden  Familien  entweder 
vor  die  Zeit  zu  setzen  sein,  in  welcher  die  sächsischen  Römer  den  Adelsstand  er- 
langten, oder  es  müßte  die  Einwanderung  der  Römer  nach  Kurland  in  weit 
späterer  Zeit  erfolgt  sein,  als  die  sächsischen  Römer  angegeben  haben. 

Fälschung  von  Urkunden. 

Die  vorgenannten  Beispiele  beziehen  sich  auf  falsche  Angaben  in  echten  Ur- 
kunden. Es  kommen  aber  auch  Adelsbriefe  vor,  welche  von  Anfang  bis  Ende  ge- 
fälscht sind.  In  der  Fälschung  von  Urkunden  aller  Arten  war  man  schon  seit 
dem  Mittelalter  sehr  erfahren.2)  Als  Beispiele  seien  hier  nur  die  Fälschungen  der 
österreichischen  Freiheitsbriefe3),  gewisse  Ebersheimer4),  Fuldaer6)  und  Reinhardts- 


!)  Abgedruckt  DH  1886,  109. 

2)  Vgl.  die  methodische  Übersicht  bei  Bernheim,  Lehrbuch  der  Historischen  Methode. 
3.  u.  4.  Aufl.,  Leipzig  1903,  S.  301  ff.  Die  umfassendste,  wenngleich  nicht  entfernt  vollständige 
Anführung  von  Urkundenfälschungen  geben  Toustain  und  Tassin  in  ihrem  Nouveau  traite 
de  diplomatique,  Teil  6,  Buch  7,  S.  110 — 281  (in  der  Übersetzung  von  Adelung  Teil  9, 
S.  224 — 413).  Gute  einschlagende  Nachweise  findet  man  ferner  bei  Sickel,  Acta  regum  et 
imperatorum  Karolinorum,  Teil  1:  Urkundenlehre  §  9—12,  S.  21—34;  Wattenbach,  Das 
Schriftwesen  im  Mittelalter,  Abschnitt  4,  4,  3.  Aufl.  1896,  S.  408  ff.;  Breßlau,  Handbuch  der 
Urkundenlehre  für  Deutschland  und  Italien  1889,  Bd.  I,  S.  11  ff.;  Qiry,  Manuel  de  diploma- 
tique 1894,  S.  873  ff. 

3)  Wattenbach,  Die  österreichischen  Freiheitsbriefe,  Prüfung  ihrer  Echtheit  und  For- 
schungen   über   ihre  Entstehung,  Archiv   für  Kunde  österreichischer  Geschichtsquellen  1852, 


365 

brunner1)  Urkunden,  ferner  die  Fälschungen  des  Reichskanzlers  Kaspar  Schlick2), 
die  Statuten  der  venetianischen  Staatsinquisition3)  und  eine  lange  Reihe  von  Papst- 
urkunden4*) erwähnt.  Es  wäre  daher  geradezu  ein  Wunder,  wenn  die  Gruppe  der 
Wappen-,  Adels-,  Freiherrn-  und  Grafendiplome  von  Fälschungen  frei  wäre.  Ein 
Beispiel  mag  dies  erläutern. 

Die  in  den  Händen  des  Geschlechtes  von  Domarus  befindliche  Urkunde5*), 
durch  welche  Johann  Sobieski  am  25.  Februar  1684  den  Joannes  Sigismundus 
Domarski  deinde  de  Domar  in  den  Adelsstand  erhebt,  erweckt  schon  durch  ihre 
ganz  ungewöhnliche  künstlerische  Ausstattung  Zweifel  an  ihrer  Echtheit.  Freilich 
sind  einzelne  Urkunden  Johanns  künstlerisch  verziert;  diese  Ausschmückung  be- 
schränkt sich  aber  auf  farbige  oder  goldige  Initialen,  Randverzierungen  und  einzelne 
besonders  hervorzuhebende  Worte.  Die  in  jener  Urkunde  beliebte  Anwendung 
von  abwechselnd  schwarzer  Tinte  und  roter  Farbe  und  nun  gar  das  blaue  Band, 
welches  sich  mit  den  Worten  Quod  felix  sit  faustumque  durch  die  Urkunde  hin- 
durchzieht6), kommen  sonst  nicht  vor.  Nur  in  jener  Urkunde  vom  25.  Februar 
1684  schreibt  König  Johann  seinen  Namen  mit  Goldschrift,  sonst  niemals,  selbst 
nicht  in  der  sonst  verschwenderisch  mit  Gold  ausgestatteten  Urkunde,  durch 
welche  er  Raphael  Leszczynski  zum  Generalobersten  von  Großpolen  ernennt. 
Ferner  ist  der  Schriftduktus  der  Urkunde  ein  anderer,  wie  ihn  die  zweifellos 
echten  Unterschriften  Johann  Sobieskis  in  den  Archiven  von  Posen,  Dresden  und 
Wien  aufweisen.7)  In  echten  Urkunden  unterschreibt  er  sich  stets  mit  „Joannes 
rex",  in  jener  Urkunde  vom  25.  Februar  1684  aber  mit  „Johannes  III  P  rex". 
Ferner  ist  die  Besiegelung8)  und  die  Anwendung  der  Kanzleiformeln9)  hochgradig 


Bd. VIII.  —  Ficker,  Über  die  Echtheit  des  kleineren  österreichischen  Freiheitsbriefes,  Sitzungs- 
bericht der  philosoph.- histor.  Klasse  der  Kaiserl.  Akad.  der  Wissenschaften  zu  Wien  1857, 
Bd.  XXIII.  —  J.  Berchtold,  Die  Landeshoheit  Österreichs  1862  (hier  Literaturübersicht  über 
diese  Frage). 

4)  Dopsch,  Die  Ebersheimer  Urkundenfälschungen,  MIÖG  1898,  577  ff. 

«)  Tangl,  Die  Fuldaer  Privilegienfrage  MIÖG  1899,  193  ff.  —  Dopsch,  Zu  den  Fäl- 
schungen Eberhards  von  Fulda,  MIÖG  1893,  327  ff.  —  Foltz,  Eberhard  von  Fulda  und  die 
Kaiserurkunden  des  Stiftes,  FDG  18,  495  ff .  —  Meine  Schrift  „Das  älteste  Fuldaer  Cartular", 
Leipzig  1899,  S.  9  f f .  —  Roller,  Eberhard  von  Fulda  und  seine  Urkundenkopien,  Marburger 
Dissert.  1901. 

x)  Naude,  Die  Fälschung  der  ältestesten  Reinhardsbrunner  Urkunden,  Berlin  1883. 

2)  Dvorac,  MIÖG  1901,  51  ff. 

3)  L.  v.  Ranke,  Sämtliche  Werke  XLII,  1878,  S.  114 ff. 

**)  Die  unechten  Papsturkunden  sind  in  den  Regesta  pontificum  Romanorum  von  Th.  Jaffe 
im  Anhang  verzeichnet,  in  der  neuen  Ausgabe  derselben  auspiciis  W.  Wattenbach  und  in  der 
Fortsetzung  von  A.  Potthast  in  die  Reihe  der  echten  Stücke  eingereiht,  mit  einem  Kreuz 
hervorgehoben. 

6*)  Das  Folgende  aus  der  Wissenschaftl.  Beil.  der  Leipziger  Zeitung  1905  wiederholt. 

6)  Über  farbige  Illustration  von  Urkunden  vgl.  Nordhoff,  AZ  1880,  und  meinen  Auf- 
satz „Urkunden  mit  französischer  Malerei  im  Archiv  der  Stadt  Mühlhausen"  MGB  1. 

7)  Vgl.  Viktor  v.  Renner,  Wien  im  Jahre  1683,  Wien  1883,  S.  467. 

8)  Nach  dem  Texte  der  Urkunde  sollte  dieselbe  mit  dem  Reichssiegel  bekräftigt 
werden.  Als  solche  aber  kommen  zwei  Formen  in  Frage.  Das  kleinere  Siegel  Johanns  III. 
zeigt  im  Schilde  den  polnischen  Adler,  umgeben  von  den  Wappen  der  einzelnen  polnischen 
Länder.     Die  Umschrift  lautet:  Joannes  III  d.  g.  rex  Pol.  mag.  dux  Lit.  Rus.  Pru.  Mas.  Sam. 


366 

verdächtig.  Als  Zeugen  sind  nicht  nur  genannt,  sondern  haben  auffallenderweise 
unterschrieben  Eberhard  Hrbinsky,  regni  vicecancellarius  und  Jacob  Konradi, 
castellanus  Cracoviensis.  Majorkanzler  aber  war  von  1683 — 1685  Jan  Gninski, 
Kastellan  von  Krakau  1682 — 1692  Andreas  Potocki.  Der  gleichfalls  unterschriebene 
H.  Zuer  Hege  (oder  Tege)  sacrae  regiae  magist.  secretarius  war  nirgends  zu  er- 
mitteln. Endlich  befindet  sich  im  Königl.  preußischen  Staatsarchiv  zu  Posen  s.  r. 
Relationes  Wichowenses  1685 — 1693  eine  Eintragung,  welche  sämtliche  polnische 
Nobilitierungen  aus  den  Jahren  1653 — 85  aufzählt.  Es  sind  mehrere  hundert 
Namen,  die  Familie  Domarski  aber  befindet  sich  nicht  unter  ihnen.  Aus  all  den 
angeführten  Gründen  muß  die  Urkunde  König  Johanns  vom  25.  Februar  1684, 
betreffend  die  Nobilitierung  der  Familie  Domarski,  für  gefälscht  erklärt  werden. 
Vollends  die  ebenfalls  in  den  Händen  des  Geschlechts  v.  Domarus  befindliche 
Urkunde  des  Deutschen  Kaisers  Leopold  d.  d.  Wien,  1.  Mai  1684,  durch  welche 
dem  von  „des  Kaisers  hohen  Bundesgenossen  Majestät  und  Chron  Polen"  ge- 
adelten Joannes  Sigismundus  Domarski  das  Recht  verliehen  wird,  „daß  man  Ihm 
auch  in  allen  Unsern  Kaiserl.  Landen  soll  Ehren  und  Achten  und  Ansehn  vor 
einen  nahmhafftigen  Freyen  Herrn  von  Adel  und  maßen  zur  freyen  Ritterschaft 
des  Reichs"  ist  eine  Fälschung  und  zwar  plumper  Art.  Format,  Schriftduktus, 
Formelwesen  und  Ausstattung  erweisen  auf  den  ersten  Blick,  daß  hier  ein  plumpes 
Falsifikat  vorliegt.  Auch  ist  in  der  Reichregistratur  Kaiser  Leopolds  I.  die  angeb- 
liche Verleihung  des  Adels  an  Domarski  vom  1.  Mai  1684  nicht  eingetragen. 
Diese  Fälschungen  über  die  Familie  v.  Domarus  hängen  wahrscheinlich  mit  den 
Anerkennungen  des  Adels  der  Familie  durch  die  Königl.  westpreußische  Regierung 
d.  d.  Marienwerder  31.  Januar  1804  und  26.  September  1806  zusammen  und 
waren  ganz  und  gar  überflüssig.  Denn  die  Domarus  gehören  dem  Uradel  von 
Pommerellen  an  und  waren  Besitzer  in  den  adligen  Gütern  Chosnica  im  Kreise 
Carthaus  und  Niepoczolowica  im  Kreise  Neustadt.  Zweige  der  Domarus  nannten 
sich  nach  diesem  Besitz  Chosnicki  und  Niepoczolowski.1) 


Kiic.  Vol.  Liu.  Smo.  Se.  Cze.  Das  größere  Siegel  hat  dieselbe  Ausstattung,  aber  eine  andere 
Umschrift,  in  zwei  Kreisen  angeordnet:  Joannes  III  dei  gratia  rex  Poloniae  magnus  dux 
Lithuaniae  Russiae  Prussiae  Masoviae  Samogit.  Kicoviae  Vollhyniae  Podoliae  Podlachiae 
Livoniae  Smolensciae  Seueriae  Czerniechouiaeque.  Das  an  der  Urkunde  vom  25.  Febr.  1684 
ganz  ungewöhnlich  an  einem  rotgefärbten  Pergamentbande  anhängende  Siegel  zeigt  dagegen 
ein  Kreuz  mit  den  Buchstaben  INRI  und  der  Umschrift  S.  Cancellariae  curiae  s.  regiae  Pol. 
Noch  unsinniger  ist  das  zweite  Siegel  der  Urkunde  vom  25.  Febr.  1684,  anscheinend  das  des 
Jacob  Konradi,  Kastellans  von  Krakau.    Es  zeigt  die  Umschrift:  Sigis.  III  Pol.  et  Svec.  rex. 

9)  Es  gibt  keine  Urkunde  König  Johanns,  welche  mit  Invocatio  und  Arenga  anfinge. 
Der  Anfang  jener  Urkunde  vom  25.  Febr.  1684  ist  entschieden  einem  älteren  Vorbilde  nach- 
geahmt. Die  Urkunden  Johanns  beginnen  sämtlich  mit  den  Worten:  Joannes  tertius  dei  gratia 
rex  Poloniae  magnus  dux  Lithuaniae,  Russiae,  Prussiae,  Masoviae,  Samogitiae,  Kiioviae, 
Volhyniae,  Podlachiae,  Livoniae,  Smolensciae,  Severiae  Czerniechovineque  oder  polnisch:  Jan 
III  z  laski  bozey  krol  Polski  etc.  In  der  Urkunde  vom  25.  Febr.  1684  lautet  aber  der  Titel: 
Joannes  (hier  richtig  geschrieben)  III  dei  gratia  rex  Poloniae  magnus  dux  Lithuaniae  nee  non 
terrarum  Cracov  .  .  .  Pomeraniaeque  haeres  et  dominus.  Ein  solcher  Titel  findet  sich  nirgends 
in  den  echten  Urkunden  König  Johanns  III. 

x)  Über  das  Wappen  Ksiezyc  der  Domarus  vgl.  Emilian  v.  Zernicki-Szeliga,  Der 
Polnische  Adel  I,  1900,212,  und  derselbe,  Die  Polnischen  Stammwappen,  ihre  Geschichte  und 
ihre  Sagen,  Hamburg  1904,  Tafel  XIV.   Das  hier  abgebildete  Wappen  zeigt  im  blauen  Schild 


367 

Die  Vervollkommnung  der  Technik  in  unserer  Zeit  hat  das  Fälschungs- 
geschäft noch  erleichtert.  In  der  Tat  haben  die  modernen  Adelsprozesse,  beson- 
ders in  Österreich,  ein  erschreckendes  Bild  betrügerischer  Raffiniertheit  enthüllt. 
Hier  kann  nur  eine  genaue  Spezialkenntnis  den  Betrug  aufdecken.  Da  gibt  es 
z.  B.  zu  untersuchen,  ob  die  Schrift  nach  Art  des  Duktus  und  der  Abkürzungen 
genau  der  Zeit  und  dem  Ort  der  angeblichen  Urkundenausfertigung  und  ob  die 
Datierungsmethode  und  die  Urkundenformeln  dem  Gebrauch  der  beteiligten  Kanzlei 
in  der  betreffenden  Zeit  genau  entsprechen,  ob  die  Münzsorten,  nach  denen  in 
der  angeblich  echten  Urkunde  gerechnet  wird,  auch  in  einer  den  Zeitverhältnissen 
entsprechenden  Weise  angewandt  sind,  ob  der  Urkundenaussteller  an  dem  Ort, 
wo  die  Urkunde  ausgestellt  sein  will,  zur  betreffenden  Zeit  sich  hat  aufhalten 
können  u.  dgl.  mehr.  In  zweifelhaften  Fällen  ist  dringend  zu  raten,  daß 
ein  Sachverständiger,  ein  Historiker  von  Fach,  hinzugezogen  werde, 
ehe  man  für  eine  angeblich  echte  Urkunde,  wie  das  in  Österreich  vor- 
gekommen ist,  eine  ungeheure  Summe,  wie  30000  und  mehr  Kronen, 
zahlt.1) 

Ahnentafel  n.2) 

Die  Begriffe  Ahnentafel  und  Stammtafel  werden  häufig  verwechselt.  Deshalb 
sei  über  dieselben  folgendes  bemerkt:  Jeder  Mensch  hat  2  Eltern,  4  Großeltern, 
8  Urgroßeltern,  16  Ururgroßeltern,  32  Urururgroßeltern  usf.     Eine  Tafel,  welche 


drei  goldene  Sterne  über  einem  mit  den  Spitzen  aufwärts  gekehrten  goldenen  Halbmond  und 
auf  dem  gekrönten  Helm  drei  silberne  Straußenfedern.  Hierzu  ist  zu  bemerken,  daß  das  ur- 
sprüngliche Wappen  der  Domarus  ein  naturfarbener  Hirsch  gewesen  sein  wird,  der  noch 
heute  auf  alten  Wappendarstellungen  der  Familie,  als  Helmschmuck  wachsend,  erscheint  und 
den  ein  Zweig  der  Familie  Domarus,  die  Damaruth- Kosnicki,  wachsend  führte.  Wenn  die 
Domarus  neuerdings  in  blau  zwei  oder  drei  goldene  Sterne  über  einem  mit  den  Spitzen  auf- 
wärts gekehrten  goldenen  Halbmond  als  Schildzeichen  führen,  so  ist  dies  mit  Wahrschein- 
lichkeit darauf  zurückzuführen,  daß  den  Pommerellischen  Geschlechtern,  welche  in  den  glor- 
reichen Schlachten  der  Jahre  1620  und  1621  sich  ausgezeichnet  hatten,  von  König  Sigis- 
mund  III.  gestattet  wurde,  Halbmond  und  Sterne  zur  Erinnerung  als  Wappen  zu  führen.  Wurde 
dieses  Wappen  selbständig  geführt,  dann  setzte  man  das  alte  Wappenbild  in  den  Helmschmuck. 
Oberst  v.  Domarus  in  Klotzsche  bei  Dresden  hat  den  wachsenden  Hirsch  als  Helmzier  wieder 
aufgenommen. 

*)  Über  Adelsanmaßer,  Adelsschwindler,  Adelsabenteurer  und  Adelsfälscher  handeln 
Kekule  von  Stradonitz,  Zeitschr.  f.  Bücherfreunde,  12.  Jahrg.  1908/9,  Heft  5:  August  1908 
und  ich  selbst:  „Falscher  Adel",  Wissensch.  Beilage  d.  Leipziger  Zeitung  (unter  d.  Presse). 
Vgl.  auch  Hans  Witte,  Wilhelm  Ulenoge  und  seine  Fälschungen,  VMG  66. 

2)  Vgl.  Kekule  von  Stradonitz,  Ahnentafel-Atlas,  Ahnentafeln  zu  32  Ahnen  der  Re- 
genten Europas  und  ihrer  Gemahlinnen.  Verlag  von  I.  A.  Stargardt,  Berlin,  Dessauer  Str.  2, 
1898 — 1904.  (Für  denjenigen,  der  schnell  die  Geburten,  Vermählungs-  und  Sterbedaten  einer 
bestimmten  Person  feststellen  will,  wird  dieses  Buch  durch  ein  vollständiges  Register  zu 
einem  bequemen  Nachschlagewerk).  Derselbe,  Über  eine  zweckmäßige  Bezifferung  der 
Ahnen,  VJH  1898,  64  ff .  Derselbe,  Über  die  Untersuchung  von  Vererbungsfragen  und  die 
Degeneration  der  spanischen  Habsburger,  Archiv  für  Psychiatrie  Bd.  35,  Heft  3,  wieder  ab- 
gedruckt in  Ausgew.  Aufs,  aus  dem  Gebiet  des  Staatsrechts  und  der  Genealogie  I  1905, 
S.  221  ff.  Derselbe,  Streifzüge  durch  die  neuere  medizinisch-genealogische  Literatur  ZPF  2. 
—  Dungern,  Freiherr  von,  Ahnentafeln  des  Hauses  Zollern  (—  Ahnen  deutscher  Fürsten  I), 
Verlag  von  Gebr.  Vogt,  Papiermühle  S.  A.  —  Fehrentheil  und  Gruppenberg,  Ahnen- 
tafeln   des    gesamten   jetzt    lebenden   stiftsfähigen   Adels    Deutschlands.     Regensburg    1864. 


368 

diese  Verhältnisse  für  eine  bestimmte  Person  zur  Anschauung  bringt,  nennt  man 
eine  Ahnentafel;  und  zwar  spricht  man  von  einer  Ahnentafel  zu  8  Ahnen,  wenn 
sie  bis  zur  Reihe  der  Urgroßeltern,  von  einer  solchen  zu  16  Ahnen,  wenn  sie 
zur  Reihe  der  Ururgroßeltern,  von  einer  solchen  zu  32  Ahnen,  wenn  sie  zur  Reihe 
der  Urururgroßeltern  hinaufgeht.  Geht  sie  noch  eine  Reihe  weiter,  so  nennt  man 
sie  eine  Ahnentafel  zu  64  Ahnen  usf.  Die  lateinische  Bezeichnung  für  Ahnentafeln 
ist  tabulae  progonologicae.  Johannes  Hübner  jun.  (Bibliotheca  genealogica,  Ham- 
burg 1729,  S.  359)  definiert  den  Begriff  der  Ahnentafel  sehr  hübsch  dahin:  „es 
stehe  eine  hohe  Person  unten  zum  Grunde,  und  über  demselben  kommen  seine 
väterlichen  und  mütterlichen  Vorfahren,  zum  wenigsten  bis  ins  achte  Glied". 
Spener  nennt  das  in  der  Vorrede  seines  genealogischen  Hauptwerkes:  die  analy- 
tische Methode  der  Genealogie.  Die  Stammtafel  ist  eine  genealogische  Tafel, 
bei  der  man,  wie  der  jüngere  Hübner  sagt,  „einen  gewissen  Stammvater  oben 
setzt,  und  alle  seine  Nachkommen  darunter  verzeichnet".    Diese  Definition  ist  so 


—  Nedopil,  Deutsche  Adelsproben  aus  dem  deutschen  Ordens-Central-Archiv.  3  Bde.  Wien, 
1868 — 81.  —  Estor,  J.  Q.,  Praktische  Anleitung  zur  Ahnenprobe,  so  bei  den  teutschen  Erz- 
und  Hochstiften,  Ritterorden  und  Qanerbschaften  gewöhnlich.  Marburg  1750.  —  Wohl  die 
ältesten  Ahnentafeln  sind  die  der  Kölner  Domherren,  des  Ritters  Wolter  Stecke  von  Becke 
von  1376  und  des  Johann  von  Lichtenberg  von  1381,  KGV  1875,  68  u.  DH  1899,  92.  — 
Ahnentafeln  von  1446  und  1506  hat  B.  Schmidt,  „Zwei  ältere  Ahnentafeln  aus  dem  Vogt- 
lande", DH  31,  122  ff.  veröffentlicht.  —  Stojentin,  v.,  Ahnentafeln  der  Domherren  d.  Stifts 
Naumburg,  DH  17,  485  ff .  —  Teigmann,  Rud.  F.,  Commentatio  juris  publici  Romano  — 
Qermanici  von  der  Ahnenzahl,  deren  Ursprung  wie  auch  vormahligen  und  heutigen  Nutzen 
fürnehmlich  im  Heil.  Römischen  Reiche  teutscher  Nation.  Hannover  1733.  —  Vetter,  Samm- 
lung der  bei  der  Bergischen  Ritterschaft  vorhandenen  Wappen  und  Ahnentafeln  1791.  — 
Velden,  A.  von  den,  Darstellung  von  Ahnentafeln  und  Stammbäumen  durch  Liebhaber, 
ASW  1904,  65.  Derselbe,  Wert  und  Pflege  der  Ahnentafel,  ZPF  1.  Derselbe,  Ahnen- 
tafeln einst  und  jetzt,  ZPF  3.  —  Sehr  lesenswert  ist  das  Kapitel  „Die  Ahnentafel"  bei 
Lorenz,  Lehrbuch  der  Genealogie,  Berlin  1898,  S.  203—336.  —  Derselbe,  Die  Geschichts- 
wissenschaft in  Hauptrichtungen  und  Aufgaben,  II.  Teil;  Leopold  von  Ranke,  Die  Gene- 
rationenlehre und  d.  Geschichtsunterr.  Berlin  1891,  S.  272  ff .  —  Dantec,  F.  le,  Die  Vor- 
fahren und  die  Vererbung.  Autorisierte  deutsche  Ausgabe  von  H.  Kniep,  Freiburg  in  B. 
(von  B.  G.  Teubner  in  Leipzig  angekündigt).  —  Grober,  J.,  Die  Bedeutung  der  Ahnen- 
tafel für  die  biologische  Erblichkeitsforschung,  Archiv  f.  Gesellschafts-Biologie  1.  Jahrg. 
5.  Heft,  Berlin  1904.  —  Sommer,  Robert,  Familienforschung  und  Vererbungslehre, 
Leipzig,  Barth  1907.  —  Strohmayer,  Wilh.,  Über  den  Wert  genealogischer  Betrach- 
tungsweise in  der  psychiatrischen  Erblichkeitslehre,  Monatsschrift  für  Psychiatrie  und  Nekro- 
logie,  Bd.  XXII,  Erg.-Heft,  herausgeg.  v.  Th.  Ziehen,  Verlag  von  S.  Karger  in  Berlin  NW  6, 
S.  115  ff.  —  Derselbe,  Über  die  Bedeutung  der  Individualstatistik  bei  der  Erblichkeitsfrage 
in  der  Neuro-  u.  Psychopathologie.  München,  med.  Wochenschrift  1901,  Nr.  45  und  46.  — 
Derselbe,  Ziele  und  Wege  der  Erblichkeitsforschung  in  der  Neuro-  und  Psychopathologie. 
Allg.  Zeitschrift  f.  Psych.,  Bd.  61,  S.  355.  —  Kirchhoff,  Fragen  aus  dem  Gebiete  der  Erb- 
lichkeit. Allgem.  Zeitschrift  f.  Psych.,  Bd.  56.  —  Martius,  Das  Vererbungsproblem  in  der 
Pathologie,  Berliner  klin.  Wochenschrift  1901.  —  Brächet,  A.,  Pathologie  mentale  des  rois 
de  France,  Louis  XL  et  ses  ascendants,  Paris,  Librairie  Hachette,  1993.  —  Ziegler,  H.  E., 
Die  Vererbungslehre  in  der  Biologie.  Jena,  Gustav  Fischer,  1905.  —  Diem,  Die  psycho- 
neurotische  Belastung  der  Geistesgesunden  und  Geisteskranken,  Arch.  f.  Rassen-  und  Ge- 
sellschaftsbiologie, Bd.  2,  1905.  —  Tigges,  Die  Gefährdung  der  Nachkommenschaft  durch 
Psychosen,  Neurosen  und  verwandte  Zustände  der  Aszendenz.  Allgem.  Zeitung  für  Psych., 
Bd.  63.  —  Martius,  Krankheitsanlage  und  Vererbung.  Leipzig  und  Wien,  1905.  —  Otto, 
Moritz,    Über  Geschichte,   Wesen   und   Aufgabe    der   Genealogie.     Inaugural -Dissertation, 


369 

gut,  daß  nichts  dazu  gesagt  zu  werden  braucht.  Der  lateinische  Name  für  Stamm- 
tafeln ist  tabulae  genealogicae,  Spener  nennt  das  an  der  angeführten  Stelle:  die 
synthetische  Methode  der  Genealogie. 

Ahnentafeln  und  Stammtafeln,  wenn  sie  nicht  auf  Grund  urkundlichen  Mate- 
riales  von  einer  Behörde  beglaubigt  sind,1)  haben  keinen  urkundlichen  Wert.  Die 
Erfahrung  zeigt,  daß  sich  in  diesen  Tafeln  nicht  selten  starke  Fehler  finden  (vgl. 
oben  Seite  200.  201).  Daß  Kritik  zu  üben  nötig  ist,  gilt  auch  von  den  behufs  Ahnen- 
probe aufgestellten,  von  vier  Edelleuten  beglaubigte  Ahnentafeln. 


Jena  1895.  —  Zichy,  Graf  Theodor,  Familientypus  und  Familienähnlichkeiten.  München, 
F.  Straub  1898.  —  Strohmayer,  Zwei  historische  Oeburtenkurven  fürstl.  u.  ritterschaftliche 
Geschlechter.  Ein  Beitrag  zur  Lorenzschen  Generationenlehre.  Archiv  für  Rassen-  und 
Gesellschaftsbiologie.  Bd.  4,  1907.  —  Jacoby,  Etüde  de  la  selection  chez  l'homme, 
2.  Aufl.,  Paris  1904.  —  Naegli-Akerblom,  Quelques  resultats  de  l'examen  des  preuves 
historiques  employees  par  les  auteurs  traitant  de  Pheredite  (Genf  1905).  Derselbe,  Die 
Geminität  in  ihren  erblichen  Beziehungen  mit  dem  Untertitel:  „Historische  Kritik  falscher 
Angaben  im  170.  Band  von  Virchow's  Archiv.  Derselbe,  Willkür  und  Nachlässigkeit 
bei  der  Benützung  genealogischer  Tabellen  für  den  Beweis  der  Theorien  der  erblichen 
Belastung  und  Entartung  von  Fürstenfamilien,  Band  10  des  „Janus",  3.  Lieferung,  März 
1905.  —  Galippe,  L'heredite  des  stigmates  de  degenerescence  et  les  familles  souve- 
raines,  Paris  1905  (fehlerhaft).  (Buschan,  Georg,  Entartungserscheinungen  an  regierenden 
Häusern,  „Die  Umschau",  10.  Jahrg.  Nr.  13  vom  24.  März  1906  nimmt  leider  sämtliche  An- 
gaben Galippes  kritiklos  als  bare  Münze  hin.)  —  Dugdale,  R.  L.,  The  Juke's  a  study  in 
crime,  pauperisme,  disease  and  heredity.  New  York  1877.  —  Devrient,  Ernst,  Die  älteren 
Ernestiner  (mit  dem  Untertitel:  eine  genealogische  Charakteristik),  VJH  1897  (auch  separat). 
—  Flies,  Wilhelm,  „Der  Ablauf  des  Lebens"  1906  ist  der  Ansicht,  jedem  Lebewesen 
wohne  von  Natur  die  Anlage  inne,  abgesehen  vom  Ende  durch  Krankheit,  Zufall  oder  Ge- 
walt, ein  bestimmtes  individuelles  Höchstalter  zu  erreichen,  und  diese  Anlage  sei  von  den 
Eltern  des  betreffenden  Lebewesens  diesem  vererbt.  Genealogische  Untersuchungen  werden 
angestellt  in  den  Abschnitten  „Lebensalter  im  Zusammenhang  der  Familie"  und  „Vom  Zu- 
sammenhang der  Generationen";  im  ersteren  untersucht  und  vergleicht  Flies  z.  B.  die  Lebens- 
alter der  Glieder  der  Familie  Wilhelm  von  Humboldts  und  die  Lebensalter  der  Glieder  der 
Familie  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  III.  je  untereinander.  Im  zweitgenannten  Abschnitt 
wird  der  Satz,  daß  die  Generation  gleichen  mütterlichen  Blutes  zeitlich  zusammenhängt, 
bis  zum  Urenkel  verfolgt.  —  Hertwig,  Oskar,  „Ergebnisse  und  Probleme  der  Zeugungs- 
und Vererbungslehre",  Vortrag  im  September  1904  auf  dem  „Internationalen  Kongreß  für 
Kunst  und  Wissenschaft",  in  St.  Louis  gehalten  (Jena,  Gustav  Fischer  1905),  enthält  in  wunder- 
voller Gedrungenheit  das  Wichtigste  Überzeugung  und  Vererbung.  —  Foelkersam,  A.Frei- 
herr v.,  Ahnentafeln  russischer  Frauen  als  Beitrag  zur  Genealogie  deutscher  Adeis- 
geschlechter,  Jahrb.  f.  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik,  1897  (Mitau,  1898),  S.  526  ff .  — 
Hager,  Über  Ahnenbezifferung,  DH  1905,  184  ff.  —  Derselbe,  Ein  Kapitel  aus  der 
Descentorik,  ASW  1907,  65  ff.  —  Ein  interessantes  Beispiel  einer  überall  mit  farbigen 
Wappendarstellungen  geschmückten  Ahnentafel  zu  16  Ahnen  ist  die  des  Schöffen  Jakob 
Pastoir  in  Aachen,  beglaubigt  durch  den  Adligen  Schöffenstuhl  daselbst  am  17.  April  1907, 
reproduziert  als  Beilage  ASW  1905.  —  Kekule  von  Stradonitz,  Streifzüge  durch  die 
neuere  medizinisch-genealogische  Literatur,  ZPF  3.  —  Vgl.  Macco,  Beiträge  zur  Geschichte 
und  Genealogie  rheinischer  Adels-  und  Patrizierfamilien  IV.  —  Die  Ahnentafel  der  Markgräfin 
Ursula  von  Baden-Durlach  und  die  Wappen  auf  dem  Sarkophag  in  der  Schloßkirche  zu  Pforz- 
heim. Schau  ins  Land,  hrsg.  vom  Breisgauverein  „Schau-ins-Land"  zu  Freiburg  i.  B.,  33.  Jahrlauf. 
x)  Die  Beglaubigung  fand  nicht  immer  auf  Grund  von  Urkunden  statt  und  ist  dann 
nichts  weiter  als  eine  fast  wertlose  Gefälligkeit.  Wo  Kirchenpfründen  usw.  nicht  in  Frage 
kamen,  wie  in  Ostpreußen,  erhielten  die  Ahnenproben  eine  amtliche  Beglaubigung  im  all- 
gemeinen nicht.    Vgl.  Gallandi,  Eine  v.  Schlubuttsche  Ahnenprobe  DH  1909,  Nr.  1,  S.  8 ff. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  24 


370 

Die  Ahnentafel  z.  B.  für  „Otto  Heinrich  Freiherr  von  Friesen,  auf  Rötha  und 
Zeschwitz,  zweyer  Chur  Fürsten  zu  Sachß.  Geh.  Rath,  wie  auch  ietzyer  Königl. 
Mayt.  in  Pohlen  u.  Chur  Fürstl.  Durchl.  zu  Sachßen  ältsten  Geheimen  Rath  und 
Cantzler"  nennt  in  der  Reihe  seiner  32  Ahnen  als  erstes  Paar:  Stephan  v.  Friesen 
auf  Kauern  und  Margarethe  v.  Bünau.  Dasselbe  Paar  findet  sich  auch  in  Leichen- 
predigten z.  B.  in  der  auf  Heinrich  v.  Friesen -Schönfeld.  Nun  hat  General 
Ernst  Frhr.  v.  Friesen  in  seiner  „Geschichte  der  reichsfreiherrlichen  Familie  von 
Friesen  (I  1899,  Seite  19 ff.,  81  ff.)  nachgewiesen,  daß  dieser  Stephan  v.  Friesen 
auf  Kauern  gar  nicht  existierte,  sondern  in  Wirklichkeit  Bernhard  v.  Friesen  hieß. 
Aber  auch  die  Gemahlin  jenes  erdichteten  Stephan  hat  in  Wirklichkeit  nicht  exi- 
stiert. Jener  Berhard  v.  Friesen  war  nämlich  zweimal  verheiratet,  erst  mit  Marga- 
rethe v.  Ende  und  dann  mit  Mathilde  v.  Bünau.  Man  verband  also  den  Familien- 
namen der  zweiten  Frau  mit  dem  Vornamen  der  ersten  Frau  und  gab  die  so  er- 
dichtete Dame  einem  ebenfalls  erdichteten  Manne  zur  Frau. 

Auf  einer  von  drei  (ausnahmsweise  anstatt  von  vier)  Edelleuten  beglaubigten, 
im  Kgl.  Sachs.  Oberhof marschallamt1)  aufbewahrten  Ahnentafel  für  Ottomar  Robert 
von  Boxberg  d.  d.  Dresden,  23.  Januar  1862  wird  als  Vater  des  Carl  Gottlob 
Bernhard  von  Boxberg  ein  „Carl  Gottlob  Engelhard  von  Boxberg,  Königlich  Sächsi- 
scher Hauptmann  und  Criegs-Commissar  der  Lausitz"  angegeben.  Diese  Angabe 
kann  als  Beispiel  sowohl  für  die  Unzuverlässigkeit  von  Angaben  in  beglaubigten 
Ahnentafeln  als  auch  überhaupt  für  die  Schwierigkeit  einschlagender  Nachforschungen 
dienen.  Herrn  Kgl.  Kammerherrn  und  Major  z.  D.  Kurt  von  Boxberg  in  Groß- 
welka  verdanke  ich  hierüber  folgende  Einzelheiten:  Laut  Kirchenbucheintragungen 
stammt  dieser  ab  von  seinem  Urgroßvater  Carl  Engelhard  von  Boxberg.  Die 
Geburtsurkunde  des  Carl  Gottlob  Bernhard  von  Boxberg,  d.  i.  des  Großvaters  des 
genannten  Kammerherrn,  und  die  im  Kgl.  Kriegsarchiv  für  jenen  Urgroßvater 
geführten  Listen  geben  nur  die  Vornamen  Carl  Engelhardt  für  den  Urgroßvater. 
Die  genannte  Ahnentafel  gibt  ferner  als  Geburtstag  des  Urgroßvaters  den  10.  Juli  1723 
an.  Dagegen  erhellt  aus  den  Materialien  des  Kgl.  Sachs.  Kriegsarchivs,  daß  Carl 
Engelhardt  von  Boxberg,  welcher  seit  24.  Juli  1793  Kriegs-  und  Marsch-Commissar 
der  Niederlausitz  war  und  im  März  1804  starb,  im  Jahre  1742  14  Jahr  alt  war. 
Danach  fiel  seine  Geburt  ins  Jahr  1728.  Die  Familie  von  Boxberg  nahm  früher 
die  Identität  jenes  Urgroßvaters  Carl  Engelhardt  mit  dem  angeblich  den  10.  De- 
zember 1725  zu  Klingenthal  geborenen  „Carl  Gotlob  von  Boxberg"  an,  hält  diese 
Identität  aber  nicht  mehr  für  wahrscheinlich,  weil  Carl  Engelhardt  laut  Toten- 
scheines am  17.  März  1804  im  78.  Lebensjahre  gestorben  ist,  mithin  erst  in  der 
Zeit  zwischen  den  18.  März  1725  und  17.  März  1726  geboren  sein  kann;  ferner 
wird  er  in  dem  Berichte  über  sein  50jähriges  Dienstjubiläum  (Lausitzer  Magazin, 
14.  Stück  vom  31.  7.  1792)  als  in  seinem  66.  Lebensjahre  stehend  bezeichnet,  er 
müßte  also  hiernach  gleichfalls  erst  1726  oder  1727  geboren  sein.  In  seinem 
17.  Lebensjahre  ist  —  ebenfalls  laut  Lausitzer  Magazin  —  Carl  Engelhard  in  die 
Armee  eingetreten,  und  zwar  muß  dies,  da  er  1792  sein  50 jähriges  Dienstjubiläum 

x)  Die  stattliche,  im  Kgl.  Sachs.  Oberhofmarschallamt  zu  Dresden  (im  Königlichen  Schloß) 
vereinigte  Sammlung  von  Ahnentafeln  ist  eine  wichtige  Quelle  für  die  Geschichte  der  sächsi- 
schen Adelsfamilien. 


371 

feierte,  1742  gewesen  sein,  auch  hiernach  würden  sich  also  1725  oder  1726  als 
Geburtsjahr  ergeben.  In  der  Todesanzeige  Carl  Engelhards,  welche  dessen  Witwe 
in  der  Leipziger  Zeitung  Nr.  61  v.  J.  1804  Seite  544  veröffentlicht,  ist  als  Alter 
des  Verstorbenen  merkwürdigerweise  das  76.  Lebensjahr  angegeben  (Totenschein 
dagegen  das  78.  Lebensjahr).  Carl  Engelhard  könnte  danach  also  erst  1728  geboren 
sein,  wäre  dann  bei  seinem  Eintritt  in  die  Armee  erst  13  oder  14  Jahre  alt  gewesen 
und  hätte  in  diesem  Alter  schon  einen  Krieg  mitgemacht  (1742);  es  ist  deshalb 
diese  letztere  Altersangabe  wohl  irrtümlich.  In  einem  Kanzlistenauszuge,  den 
Herr  Kammerherr  Kurt  von  Boxberg  in  Großwelka  in  seinen  Familienakten  hat,  ohne 
zu  wissen,  woher  er  stammt,  ist  als  Geburtsjahr  Carl  Engelhards  sogar  1732  an- 
gegeben, was  allerdings  ganz  unmöglich  ist,  da  er  1741  oder  1742  bereits  in  die 
Armee  eintrat.  Es  ist  nämlich  nicht  unmöglich,  daß  dies  schon  1741  geschah. 
Sein  50 jähriges  Dienstjubiläum  hat  er  zwar  1792  gefeiert,  es  ist  aber  nicht  aus- 
geschlossen, daß  dies  nicht  auf  das  Datum  genau  geschehen  ist,  denn  sowohl  das 
Lausitzer  Magazin  wie  die  Leipziger  Zeitung  berichten  übereinstimmend,  daß  er 
„seit  1741  allen  Feldzügen  in  1742,  1744,  1745,  1758—1763  und  1778  bei- 
gewohnt" habe.  Das  Jubiläum  wurde  gefeiert  am  14.  Mai  1792  am  Mustertage 
des  Regimentes  in  Gegenwart  aller  Vorgesetzten;  es  wäre  also  nicht  unmöglich, 
daß  Carl  Engelhard  bereits  1741  eingetreten  gewesen,  die  Jubiläumsfeier  auf  den 
Mustertag  verschoben  worden  wäre,  bei  welcher  Gelegenheit  das  Regiment  und 
die  Vorgesetzten  vereinigt  waren.  Nimmt  man  nun  1741  als  Jahr  des  Dienst- 
eintrittes an,  so  wäre  er  nach  der  gleichzeitigen  Angabe  des  Lausitzer  Magazins 
über  sein  Alter  frühestens  1724  geboren.  Das  Geburtsjahr  von  Carl  Gottlob, 
1723,  wird  in  keinem  Falle  erreicht.  Das  Lausitzer  Magazin  gibt  noch  an,  daß 
Carl  Engelhard  seine  Eltern  frühzeitig  verloren  habe;  wäre  er  mit  Carl  Gottlob 
identisch,  so  würde  dies  allerdings  hinsichtlich  des  Vaters  (Georg  Christophe 
f  29.  XII.  1724)  stimmen,  nicht  aber  hinsichtlich  der  Mutter  Friederike  Wilhelmine 
geb.  von  Wolffersdorff,  die  erst  1752  gestorben  ist.  In  einem  Geschlechtsverzeich- 
nis der  Familie,  welches  sich  in  den  Händen  des  Herrn  Kammerherrn  Kurt  von  Box- 
berg in  Großwelka  befindet  und  um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  abgefaßt  ist, 
sind  Carl  Gottlob  und  Carl  Engelhard  beide  aufgeführt;  ersterer  als  Sohn  Georg 
Christophs  und  der  Friedr.  Wilh.  geb.  Wolffersdorff,  letzterer  als  Sohn  Franz  Wil- 
helms und  der  Joh.  Wilh.  geb.  von  Boxberg.  Während  für  Carl  Gottlob  die  Ge- 
burtsdaten stimmen,  ist  für  Carl  Engelhard  als  Geburtsort  Conradsreuth  i.  V.  an- 
gegeben und  als  Datum  der  20.  Sept.  1736.  Die  Richtigkeit  dieser  Angabe  ist 
ganz  ausgeschlossen  und,  wie  Anfragen  in  Conradsreuth  ergeben  haben,  liegt  eine 
Verwechselung  mit  Christoph  Leonhard  Wilhelm  vor.  Carl  Gottlob  ist  in  diesem 
Verzeichnis  als  Wachmeister  im  Chursächs.  Graf  Brühischen  Regimente,  Carl 
Engelhard  als  Fähndrich  im  Prinz  Gothaischen  Regimente  aufgeführt;  er  hat  bei 
diesem  bis  zu  seinem  Abschied  gedient.  Näheres  über  die  beiden  Personen  Carl 
Engelhard  und  Carl  Gottlob  ergibt  sich  aus  den  Akten  des  Kgl.  Sachs.  Kriegsarchives. 
Danach  ist,  wie  Herr  Kammerherr  von  Boxberg  auf  Großwelka  die  Güte  gehabt 
hat  mitzuteilen,  Carl  Gottlob  1738  als  Gemeiner  beim  Regiment  Haxthausen  ein- 
getreten, wird  1739  Cadett,  1742  als  Corporal-Gefreiter  aufgeführt.  1744  wird 
er  „wegen  vielen  Flüssen  und  Augenentzündung"  zur  Versorgung  in  das  4.  Kreis- 

24* 


372 

Regiment  vorgemerkt,  jedoch  dahin  nicht  versetzt,  sondern  verabschiedet.  1748 
tritt  er  wieder  freiwillig  als  Dragoner  bei  der  Leib-Compagnie  des  Prinz  Albrecht 
Chevaux  Legers  Regiment  ein,  wird  1749  Fahnenjunker  und  erhält  1754  auf  sein 
Ansuchen  seinen  Abschied.  Das  Regiment  Haxthausen,  bei  dem  Carl  Gottlob  zu- 
erst eintrat,  erhielt  1741  die  Bezeichnung  „von  Frankenberg"  und  1744  „Prinz  Gotha". 
Carl  Gottlob  und  Carl  Engelhard  haben  also  beide  gleichzeitig  bei  dem  Regimente 
gedient.  Dies  sind  die  Gründe,  welche  dagegen  sprechen,  daß  Carl  Engelhard  mit 
Carl  Gottlob  identisch  ist.  Bei  Anfertigung  der  Ahnentafel,  die  sich  im  Kgl.  Oberhof- 
marschallamt befindet,  war  der  Bericht  des  Lausitzer  Magazins  noch  nicht  bekannt. 
So  kam  es,  daß  in  diese  Ahnentafel  die  drei  Vornamen  Carl  Gottlob  Engelhardt  ein- 
getragen wurden,  weil  man  damals  Carl  Gottlob  und  Carl  Engelhard  für  identisch  hielt. 

Trotz  einzelner  Fehler  in  den  Ahnentafeln  aber  ist  doch  daran  festzuhalten, 
daß  dieser  Art  familiengeschichtlicher  Quellen  ein  nicht  geringer  Wert  zu- 
kommt, und  zwar  nicht  sowohl  wegen  des  durch  sie  gegebenen  Nachweises  einer 
Abstammung,  der  vielleicht  für  die  praktischen  Zwecke  einer  Ahnenprobe  ent- 
scheidend sei  kann,  als  vielmehr  von  einem  weiteren  Gesichtspunkt  aus.  Selbst 
wenn  die  Vererbung  von  der  Seite  des  Vaters  her  eine  stärkere  sein  sollte  als 
von  Seiten  der  Mutter,  worüber  sehr  gestritten  werden  kann,  selbst  dann  darf  der 
wichtige  Einfluß  nicht  übersehen  werden,  der  für  das  Wesen  jedes  einzelnen 
Menschen  nicht  nur  der  Vater,  sondern  ebenso  die  Mutter  und  überhaupt  alle  Vor- 
fahren haben.  Die  Berücksichtigung  der  Vererbung  geistiger  Eigenschaften  durch  die 
Frauen  wird  über  Gebühr  in  unserer  Literatur  vernachläßigt.  Und  doch  ist  es  weniger 
bedeutungsvoll,  wenn  uns  ein  Moltke-Biograph  berichtet,  daß  schon  im  14.  Jahrhundert 
ein  Ritter  Moltke  dies  oder  jenes  Gut  besessen,  als  wenn  er  erzählt,  daß  des  Feld- 
marschalls Mutter  aus  der  Familie  ansehnlicher  Lübecker  Handelsherren  stammte. 

Das  Auftreten  ausgedehnter  Lücken  in  einer  Ahnentafel  sollte  uns  nie  davon 
abhalten,  dieselbe  dort,  wo  dies  noch  möglich  ist,  trotzdem  weiter  zu  verfolgen 
und  auszubauen.  Als  Beispiele  für  solch  ungleichmäßig  ausfüllbare  Ahnentafeln 
seien  die  von  Goethe  und  Fürst  Bismarck  genannt.  Bei  Goethe1)  sind  die  väter- 
lichen Urgroßeltern  nur  zur  Hälfte  bekannt,  meist  dem  Handwerkerstand  angehörig, 
und  die  weitere  Rückwärtsverfolgung  ihrer  Abkunft  ist  bisher  nicht  geglückt.  Die 
mütterlichen  Urgroßeltern  hingegen  sind  durchweg  bekannt.  Sie  entstammen  dem 
angesehenen  Bürgerstand,  dem  Gelehrten-  und  geadelten  Beamtenstand;  ihre  Ab- 
kunft, besonders  auch  die  der  zweiten  mütterlichen  Urgroßmutter,  läßt  sich  zum 
Teil  bis  ins  15.,  ja  sogar  13.  Jahrhundert,  bis  zu  Lukas  Cranach,  Konrad  Wolf 
zu  Totenwarth  und  Heinz  Lyncker  zurückverfolgen.  Beim  Fürsten  Bismarck  zeigt 
sich  (vgl.  Gräbner,  Deutscher  Herold  1900,  S.  93)  die  Acht-Ahnenreihe  auf  der 
Seite   des  Vaters  vollständig.     Das  Auftreten   des  Feldmarschalls  Derfflinger,    des 

x)  Knetsch,  Karl,  Goethes  Ahnen.  Leipzig,  Klinkhardt  &  Biermann  1908;  derselbe, 
Goethes  Ahnentafel  DH  1902, 156 ff.  Arnswaldt.W.C.v.,  Goethes  Ahnen  von  Carl  Knetsch.  Ein 
offenes  Sendschreiben  an  den  Verf.  DH41.  Kiefer,  Goethe-Ahnen,  DH  41.  Düntzer,  Heinrich, 
Goethes  Stammbäume.  Goethe  1894.  Sommer,  Rob.,  Goethes  Wetzlarer  Verwandtschaft. 
Leipzig  1908;  Grotefend,  Hrm.,  Zur  Geschichte  der  Familie  Goethe.  Mittlgn.  d.  Ver.  f. 
Gesch.  u.  Altertkd.  in  Frankfurt  a.  M.  VI  225.  Goethesche  Ahnentafeln,  DH  1907,  45,  141, 
197  ff.  —  Über  Schillers  Vorfahren  vgl.  die  „Tägl.  Rundschau"  vom  26.  März  1905  (=  ASW 
1905,  165 f.).    Kiefer,  Schillers  16stelhge  Ahnentafel,  DH  1908,  102. 


373 

Sohnes  eines  einfachen  österreichischen  Bauern,  unter  den  Vorfahren  des  Fürsten 
wird  allerdings  wahrscheinlich  in  den  früheren  Generationen  eine  Lücke  mit  sich 
bringen.  Auf  der  Seite  der  Mutter  unsres  ersten  Reichskanzlers  hingegen,  der 
Tochter  des  Geheimen  Rates  und  Professors  Mencke,  sind  schon  die  Eltern  von  dessen 
Ehefrau  bisher  nicht  festzustellen  gewesen.  Solche  unvollständige  Ahnentafeln,  welche 
sehr  häufig  sind,  können  den  allgemeinen  Wert  der  Ahnentafel  nicht  herabdrücken. 

Aus  den  Ahnentafeln  lernen  wir,  daß  Rassenreinheit  in  bezug  auf  Nation, 
Volksstamm  und  Geburtsstand  weit  seltener  ist,  als  gewöhnlich  geglaubt  wird  und 
höchstens  in  den  untersten  Ahnenreihen  besteht.  In  den  führenden  und  hoch- 
stehenden Kreisen  bildet  sie  wahrscheinlich  nur  die  Ausnahme. 

So  ist  der  deutsche  Kaiser  Nachkomme  des  Cid,  der  Maria  Stuart,  mehrerer 
französischer  Damen,  Peters  des  Großen  aus  dem  Hause  Romanow  und  seiner 
Gemahlin,  der  Kaiserin  Katharina  I.,  welche  die  Tochter  eines  slavischen  Leib- 
eigenen war.  Der  König  von  England  ist  nach  seiner  Blutmischung  nur  zum 
allergeringsten  Teil  Engländer,  ebenso  ist  der  Kaiser  von  Rußland  alles  andere 
mehr  als  Russe.  Die  jetzt  so  beliebt  gewordenen  Nachforschungen  nach  Royal 
descents,  nach  der  entthronten  Abkunft  aus  königlichem  Blut,  zeigen  viele  Menschen 
in  mehr  oder  minder  bescheidener  Stellung,  die  das  eine  oder  andere  gekrönte  Haupt 
unter  ihre  Vorfahren  zählen  können.  Ein  interessantes  Beispiel  bemerkenswerter 
Blutmischung,  wie  solche  aus  der  Ahnentafel  ersichtlich  ist,  bietet  Feldmarschall 
Roon.  Während  dessen  Mutter  aus  alter  preußischer  Adelsfamilie  und  dessen 
väterliche  Großmutter  aus  angesehenem  und  altem  Berliner  Juristengeschlecht 
stammten,  gehörte  die  Familie  Roon,  früher  de  Ron,  selbst  zu  den  seit  dem 
16.  Jahrh.  in  Frankfurt  a.  M.  wohnhaften,  der  reformierten  Lehre  wegen  ver- 
triebenen Niederländern.  Des  Feldmarschalls  Großvater  de  Ron  ist  fast  rein  nieder- 
ländischen Blutes;  von  seinen  16  Ahnen  stammen  13  aus  den  Niederlanden,  meist 
den  südlichen,  französisch  redenden  Provinzen,  und  nur  zwei,  oder  mit  Einschluß 
eines  nicht  feststellbaren  wahrscheinlich  drei,  aus  Deutschland.  Interessant  ist  auch  die 
Ahnentafel  des  Grafen  Ferdinand  von  Zeppelin,  des  berühmten  Luftschiffers.  Es  muß 
überraschen,  wie  wenig  deutsches  Blut  derselbe  hat.  Von  weiteren  Betrachtungen 
oder  gar  Schlüssen  wird  allerdings  abgesehen  werden  müssen,  bis  eine  größere  Anzahl 
ausführlicher  und  einwandfreier  Ahnentafeln  hervorragender  Männer  vorliegt.  Nur 
mag  auf  die  auffallende  Ähnlichkeit  der  Ahnentafel  des  Grafen  Zeppelin  mit  der  des 
Feldmarschalls  Moltke  hingewiesen  sein.  Beider  Familien  entstammen  dem  nord- 
deutschen Uradel ;  die  väterlichen  Großmütter  beider  Männer  aber  gehören  reformierten 
französischen  Emigrantenfamilien  an,  die  beiden  Mütter  stammen  aus  Kreisen  der 
angesehenen  Bürgerschaft  freier  Städte,  kleiner  Republiken,  hier  Genfs,  dort  Lübecks.1) 


*)  A.  von  den  Velden,  Ahnentafel  des  Grafen  Ferdinand  von  Zeppelin  DH  1901,  Nr.  1, 
besonders  Seite  6.  Für  die  Familie  von  Zeppelin  kommen  die  Gothaer  Taschenbücher  und 
die  Geschichte  der  Familie  v.  Zeppelin  von  Fromm  in  Betracht;  für  die  Mutter  des  Grafen 
und  deren  Vorfahren  das  7bändige  Werk  von  Galiffe,  Notices  genealogiques  sur  les  familles 
genevoises;  für  die  väterliche  Großmutter  des  Grafen  der  Aufsatz  in  der  Zeitschrift  „Die 
französische  Kolonie"  1892,  S.  13:  Die  Familie  Mauclerc.  —  Sehr  interessante  Aufschlüsse 
gewährt  auch  die  Ahnentafel  der  Mutter  Richard  Wagners.  Vgl.  Kekule  von  Stradonitz, 
Über  die  mütterlichen  Ahnen  Richard  Wagners  in:  Richard  Wagner- Jahrbuch,  hrsg.  v.  Ludw. 
Frankenstein,  Bd.  II,  Berlin  1907. 


374 

Die  fortwährende  Vermischung  der  Geburtsstände  ist  schon  aus  den  Gothaer 
genealogischen  adeligen  Taschenbüchern  zu  ersehen.  Auch  die  Ahnentafeln  bürger- 
licher Familien  geben  dazu  Beispiele.  Wie  viele  Träger  bescheidener  Namen 
zählen  recht  vornehme  Leute  unter  ihre  Vorfahren. 

Eine  Familiengeschichte,  welche  die  Ahnentafeln  vernachlässigt  und  die  Vor- 
fahren der  Stammmütter  nicht  berücksichtigt,  kann  als  eine  erschöpfende  Arbeit 
nicht  angesehen  werden.1) 

Der  Beweis  der  Ahnen  (Ahnen probe)  bildete  eine  wichtige  Institution  des  auf 
die  Geburtsstände  begründeten  germanischen  Rechts.  Die  aus  nicht  ebenbürtiger 
Ehe  entsprungenen  Kinder  waren  in  verschiedenen  Beziehungen  ungünstig  ge- 
stellt, namentlich  sukzedierten  sie  nicht  in  die  Lehen.  Nur  der  Sohn  galt  als  eben- 
bürtig, dessen  Vater  und  Mutter  aus  ebenbürtiger  Ehe  hervorgegangen  waren. 
Der  Sachsenspiegel  schreibt  daher  durchweg  den  Beweis  von  vier  Ahnen,  also 
der  beiden  Großelternpaare,  vor.  Durch  die  Begründung  des  nicht  feudalen  Brief- 
adels verlor  die  Ahnenprobe  viel  von  ihrer  früheren  Bedeutung;  andererseits  aber 
wurde  von  dem  Lehnsadel,  um  die  „neugebackenen"  Edelleute  von  den  Orden, 
Domstiftern,  Ritterspielen  usw.  auszuschließen,  eine  immer  strengere  Ahnen  probe 
(zu  8,  16  und  32  ebenbürtigen  Ahnen)  eingeführt.  In  Schlesien  und  in  der  Lausitz 
galt  bis  in  die  neueste  Zeit  nur  der  „vierschildige",  d.  h.  der  von  vier  eben- 
bürtigen Geschlechtern  abstammende  Edelmann,  für  teilhaftig  der  adligen  Privi- 
legien. Wer  seinen  Adel  nachzuweisen  hatte,  führte  die  gemalten  Schilde  seiner 
Ahnen  vor.  Diese  mußten  von  Angehörigen  der  betreffenden  Geschlechter  be- 
schworen werden.  Die  Aufschwörbücher,  wie  sie  sich  z.  B.  bei  den  Domstiftern 
erhalten  haben,  sind  eine  beachtenswerte  familiengeschichtliche  Quelle.  Die 
schlesische  Ahnenprobe  war  eine  rein  heraldische.  Im  übrigen  Deutschland  be- 
diente man  sich  bei  den  Ahnenproben  der  Ahnentafel,  in  welcher  sämtliche  zu 
beweisende  Ahnen  mit  Vor-  und  Zunamen  sowie  dem  richtigen  Wappen  aufgeführt 


x)  Über  die  Frage  der  Vererbung  vgl.  auch  Woltmann,  Politische  Anthropologie, 
Eisenach  1903,  S.  74f.  und  Grober,  „Bedeutung  der  Ahnentafel  für  die  biologische  Erblich- 
keitsforschung", im  „Archiv  für  Rassen-  und  Gesellschaftsbiologie"  (seit  1904  von  Alfred 
Ploetz  in  Berlin  herausgegeben,  Verlag  der  Archivgesellschaft  in  Berlin,  SW  12,  Wilhelm- 
straße 42),  1.  Jahrg.  S.  664—681.  —  Gräbner,  Walther,  Wegweiser  zur  Benutzung  der 
Ahnentafeln.  Görlitz,  C.  A.  Starke,  1900.  —  Ahnentafel-Formulare,  entworfen  von  Walther 
Gräbner,  in  8  verschiedenen  Ausführungen  (zu  8,  16,  32  und  64  Ahnen).  Görlitz,  Verlag 
von  C.  A.  Starke.  —  Ahnentafeln  zu  16  Ahnen  mit  Wappenschildern,  gezeichnet  von  L'Estocq, 
ä  Blatt  2  M.,  6  Blatt  10  M.,  Görlitz,  ebenda;  ebenda  sind  auch  andere  Formulare  von  Ahnen- 
tafeln mit  Wappenschildern  in  verschiedenen  Preislagen  erschienen.  —  E.  Weißenborn, 
Ahnen-  und  Stammtafelformulare,  Stück  10  Pf.  Zugehörige  Anleitung  20  Pf.  Probesendung: 
3  Ahnen-  und  3  Stammtafelformulare  nebst  Anleitung  1  Mk.  Verlag  von  Gebr.  Vogt,  Papier- 
mühle. S.  A.  —  Wie  der  Direktor  des  Central  Bureau  voor  Genealogie  en  Heraldiek  D.  G. 
v.  Epen  in  's  Gravenhage  mitteilt,  existieren  dort  an  Ahnentafeln:  3  Serien  (etwa  500)  unter 
der  Redaktion  von  Smisfaert  oder  Dussen,  eine  Serie  unter  der  Redaktion  v.  Rhede  v.  d. 
Kloot  (c.  150),  eine  Serie  unter  der  Redaktion  von  M.  G.  Wildeman  (100),  eine  Serie  unter 
der  Redaktion  von  D.  G.  v.  Epen  (100),  eine  Serie  unter  der  Redaktion  von  Juten  (nur  rö- 
misch-katholische Familien,  c.  100),  eine  Serie  von  Mitgliedern  der  „Noord-Brabantsche  Ridder- 
schap"  (Redaktion  M.  G.  Wildeman,  c.  100),  je  1  Serie  von  Mitgliedern  der  Ritterschaft 
Veluwe  (442),  Zütphen  (200),  Nimwegen  (441),  des  Deutsch-Ordens  (Balye  v.  Utrecht,  176), 
der  Ritterschaft  von  Holland  (in  Bearbeitung  von  D.  G.  v.  Epen,  136). 


375 

und  die  Filiation  urkundlich  nachgewiesen  sei  mußte.  Unter  der  Filiationsprobe 
versteht  man  nämlich  den  Nachweis,  daß  alle  in  der  Ahnentafel  als  Ehegatten 
aufgeführten  Personen  in  rechtsgültiger  Ehe  gelebt  haben,  und  daß  die  in  der 
Ahnentafel  aufgeführten  Kinder  ehelich  erzeugt  sind.  Hierzu  mußte  dann  noch 
der  Beweis  der  Ritterbürtigkeit  kommen.  Besonders  streng  war  man  in  den 
Stiften.  Man  machte  einen  Unterschied  zwischen  rittermäßigen  und  stiftsmäßigen 
Personen.  Kapitelbeschlüsse  erschwerten  die  Ahnenprobe  auf  vielerlei  Art,  indem 
man  bald  die  erforderliche  Ahnenzahl  erhöhte,  bald  von  den  Kandidaten  forderte, 
daß  er  und  seine  Ahnen  zur  Reichsritterschaft  oder  zu  irgendeiner  andern  Klasse 
von  Adel  gehört  hätten. 

Einen  Überblick  über  den  fortschreitenden  Ahnennachweis  gibt  das  Auf- 
schwörungsbuch  Trierer  Domherrn  des  Domherrn  v.  Kerpen  im  Staatsarchiv 
Koblenz.  Es  fängt  mit  vier  Ahnen  an  und  endet  mit  16.  Was  im  Vorstehenden 
über  die  Unzuverlässigkeit  der  Ahnentafel  im  allgemeinen  bemerkt  ist,  gilt  natürlich 
auch  von  den  Aufschwörbüchern.  In  Jülich  z.  B.  sind  die  wegen  der  Rittersitze 
zum  Landtag  vorgenommenen  Aufschwörungen,  wie  Hauptmann  v.  Oidtmann,  ein 
ausgezeichneter  Kenner  der  Adelsgeschichte  des  Niederrheins,  bemerkt,  teilweise 
genealogisch  unzuverlässig.  Es  wurden  Quartiere  vertauscht  oder  Generationen 
übersprungen.  So  ist  z.  B.  auf  einer  Aufschwörung  des  Goddart  Bertram  von 
Gronsfeldt  d.  d.  Düsseldorf,  28.  Oktober  1723  vermerkt:  „Unterm  14.  Dezember 
1751  wurde  konkludiert,  daß  von  gegenwärtigem  Stammbaum  niemals  einiges 
Attestat  erteilet  und  solches  hierauf  nachrichtlich  notieret  werden  solle  (F.  R.  Collen- 
bach  Syndikus)".  Es  war  nämlich  eine  Generation  überschlagen  worden  und  ein 
Quartier  nicht  ritterbürtig;  aber  trotzdem  war  die  Aufschwörung  erfolgt.1) 

Wenn  „die  wapen  in  den  capitular  wapenbüchern  nicht  befindlich  auch  keine 
Zeugnisse  von  andern  domstiftern  oder  ritterschaften  beigebracht",  wurden  Gut- 
achten von  auswärts  eingeholt.  Mit  der  Säkularisierung  der  Kirchengüter  im  Anfang 
des  19.  Jahrhunderts  verloren  die  Ahnenproben  meistens  den  Rest  ihrer  rechtlichen 
Bedeutung.  Nur  für  den  Eintritt  in  das  Domkapitel  zu  Olmütz,  für  den  preußi- 
schen Johanniter-,  den  deutschen  Malteser-,  den  bayrischen  St.  Georgs-  und  einige 
andere  Orden,  sowie  für  Kammerherrenstellen  ist  heute  noch  eine  Ahnenprobe 
erforderlich.2) 

Eine  interessante  Gattung  von  familiengeschichtlichen  Quellen  sind  Proto- 
kolle von  Ritterbänken  aller  Art.  Ein  gutes  Beispiel  hat  E.  Frhr.  v.  Fircks 
veröffentlicht:  „Die  Ritterbanken  [sie!]  in  Kurland  nach  dem  Original-Protokolle  von 
1618 — 1648"  im  Jahrbuch  für  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik  1895 
(Mitau  1896),  Seite  lff.  Viele  der  sich  in  Kurland  um  Anerkennung  ihres  Adels 
bemühenden    Familien    wurden    wegen    mangelnder    Beweise    zurückgestellt    und 


*)  Georg  von  Below,  Territorium  und  Stadt  1900,  204. 

2)  Vetter,  H.  J.,  Authentische  Sammlung  der  bei  der  Bergischen  Ritterschaft  vor- 
handenen und  aufgeschworenen  adelichen  Wappen  und  Stammtafeln.  Köln  a.  Rh.  1791  f.  — 
Meyer,  Konversations-Lex.  I6,  205f.  —  Seuffert,  J.  M.,  Versuch  einer  Geschichte  des 
teutschen  Adels  in  den  hohen  Erz-  und  Domkapiteln.  Frankfurt  a.  M.  1790.  —  Schneider, 
Philipp,  Die  bischöflichen  Domkapitel,  ihre  Entwickelung  und  rechtliche  Stellung  im  Or- 
ganismus der  Kirche,  Mainz  1885,  Seite  128ff. 


376 

erschienen  vor  mehreren  Ritterbänken;  ihre  Aussagen  und  die  auf  sie  bezüglichen 
Verhandlungen  finden  sich  somit  in  den  Protokollen  zerstreut.  Einige  der  Ritter- 
bankrichter haben  es  für  überflüssig  gehalten,  etwas  über  ihre  Adelsdeduktion  im 
Protokolle  erwähnen  zu  lassen  und  sich  an  der  Eintragung  ihrer  Namen  ins  Ritter- 
buch ein  Genüge  getan.  Viele  der  in  Kurland  produzierten  Ahnenreihen  haben 
sich  verifizieren,  andere  ergänzen  und  korrigieren  lassen.  Diese  Korrekturen  be- 
ziehen sich  zum  Teil  auf  Flüchtigkeitsfehler  der  Protokollführer,  zum  Teil  auch 
auf  Irrtümer  der  Deduzierenden  selbst. 

Wie  in  Kurland  ein  Ritterbuch1),  so  werden  auch  in  anderen  Ländern,  aber 
nicht  in  allen,  Adelsmatrikeln2)  geführt.  Diese  sind  selbstverständlich  eine 
wichtige  familiengeschichtliche  Quelle.  Im  Königreich  Sachsen  erfolgt  nach  der 
„Verordnung  vom  19.  September  1902,  zur  Ausführung  des  Gesetzes,  die  Ein- 
richtung eines  Adelsbuches  und  die  Führung  des  Adels  und  der  Adelszeichen 
betreffend  vom  19.  Sept.  1902  (Gesetz-  und  Verordnungsblatt  1902,  S.  385  ff.)  die 
Eintragung  „unter  fortlaufender  Nummer,  ohne  Unterschied  des  Rangs  und  Adels- 
ursprungs", „nach  der  zeitlichen  Reihenfolge  der  Eintragsbeschlüsse".  In  Bayern 
erfolgt  die  Buchung  nach  Ständen;  man  hat  die  Fürsten,  Grafen,  Freiherrn  in  be- 
sondere Abteilungen  eingetragen  und  sagt  z.  B.,  daß  eine  Familie  bei  der  Frei- 
herrnklasse immatrikuliert  ist.  Nach  diesen  Abteilungen  ist  auch  die  Veröffent- 
lichung des  „Adelsbuches  des  Königreichs  Baiern"  von  Kurt  Heinrich  Ritter 
von  Lang,  Vorstand  des  Reichsherolds-Amtes  (München  1815)  eingerichtet.  In 
Preußen  besteht  gar  keine  Matrikel,  vielmehr  werden  hier  nur  Akten  geführt. 

Eine  für  Familiengeschichte  häufig  sehr  fruchtreiche  Quelle  sind  die  Stadt- 
chroniken.3) Meist  ist  es  das  Interesse  und  das  Selbstgefühl  einer  städtischen 
Gemeinde  oder  der  herrschenden  Klasse,  oft  freilich  auch  eines  einzelnen  patriotisch 
gesinnten  Bürgers  oder  auch  eines  einzelnen  Geschlechtes,  welchem  solche  Werke 
ihren  Ursprung  verdanken.  Öfters  gesellt  sich  ein  ethisches  und  didaktisches 
Motiv  zu  dem  politischen.     „Ich  schreibe  dieses  nieder",  lautet  der  Anfang  einer 


*)  Hoiningen  gen.  Huene,  A.  v.,  Die  kurländische  Adelsmatrikel  von  1620  bis  1634, 
AKDV  NF.  1857,  149  ff. 

2)  Laszowski-Szeliga,  Emil  von,  Die  Adelsmatrikel  des  pr^eganer,  syrmier  und 
viroviticer  Comitates  1745  —  1902,  1903.  —  Vgl.  unten  unter:  Heroldsämter. 

3)  Die  besten  Übersichten  über  die  immer  schwerer  zu  übersehende,  immer  weiter 
sich  zerstreuende  umfängliche  Literatur  zur  Städtegeschichte  sind  die  Jahresberichte  von 
Uhlirz  in  MIÖG.  Die  wichtigste  Sammlung  guter  wissenschaftlicher  Ausgaben  von  Chro- 
niken der  deutschen  Städte  ist:  Die  Chroniken  der  deutschen  Städte  vom  14.  bis  ins  16.  Jahr- 
hundert. Hrsg.  durch  die  historische  Kommission  bei  der  Akad.  d.  Wiss.  (zu  München; 
unter  Leitung  von  K.  Hegel).  Bd.  1 — 28.  Leipzig  1862ff.:  Bayerische  Städte  (Regens- 
burg, Landshut,  Mühldorf,  München).  1  Bd.  v.  Ed.  v.  Oefele,  K.  Th.  Heigel  u. 
K.  A.  v.  Muffat.  —  Augsburg  2  B.  v.  F.  Frensdorff,  3.  B.  v.  Roth.  —  Nürnberg 
5  Bd.  v.  K.  Hegel  u.  Th.  v.  Kern.  —  Straßburg  2  Bde.  v.  K.  Hegel.  —  Mainz  2  Bde. 
v.  dems.  —  Köln  3  Bde.  v.  H.  Cardauns.  —  Westfälische  und  niederrheinische  Städte 
(Dortmund,  Duisburg,  Neuß,  Soest).  2  Bde.  v.  K.  Lamprecht  u.  J.  Hansen,  1  Bd. 
v.  Ilgen.  —  Braunschweig  2  Bde.  v.  L.  Hänselmann.  —  Lübeck  3  Bde.  v.  K.  Kopp- 
mann. —  Magdeburg  1  Bd.  v.  K.  Janicke,  1  Bd.  v.  M.  Dittmar  u.  G.  Hertel.  Weitere 
Ausgaben  von  Stadtchroniken  bei  Dahlmann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte, 
7.  Aufl.  von  Brandenburg  1906,  S.  31  ff. 


377 

Lüneburgischen  Chronik,  „für  meine  Kinder  und  ein  kommendes  Geschlecht,  damit 
man  von  dem  Geschehenen  wisse  und  die  Zukunft  verstehen  lerne  und  erfahre, 
wie  durch  Recht  oder  Gewalt,  durch  Urteil  oder  durch  Schwanken,  durch  weise 
oder  durch  unverständige  Männer  Segen  und  Fluch  gesäet  ist."  Diese  städtische 
Geschichtsschreibung  schafft  uns,  wie  sie  im  einzelnen  sonst  beurteilt  werden 
mag,  alles  in  allem  ein  fesselndes  und  farbenreiches  Bild  von  dem  Leben,  den 
Interessen  und  Kämpfen,  wie  sie  sich  in  unseren  Städten  in  jenen  Jahrhunderten 
entwickelt  und  gestaltet  haben. 

Wenn  man  ehedem  eine  Chronik  aus  alter  Zeit  ohne  weiteres  als  glaub- 
würdige Geschichte  anzunehmen  gewohnt  war,  so  ist  man  heutzutage  eher  ge- 
neigt, ihren  historischen  Wert  im  Vergleich  zu  anderen,  insbesondere  urkundlichen 
Quellen  zu  gering  anzuschlagen.  Unsere  Stadtchroniken  sind  teilweise  von 
Männern  verfaßt,  die,  wie  der  Nürnberger  Ulman  Stromer,  selbst  im  Stadtregiment 
saßen  und  amtliche  Kunde  über  die  von  ihnen  berichteten  Dinge  hatten,  oder 
wie  der  Franziskaner  Lesemeister  in  Lübeck  infolge  amtlichen  Auftrags  schrieben, 
denen  daher  die  urkundlichen  Quellen  zugänglich  waren.  Andere  Stadtchroniken 
freilich  rühren  von  solchen  Stadtkindern  her,  die  weder  durch  äußere  Stellung, 
noch  auch  nach  dem  Maß  ihrer  Bildung  zur  Geschichtsschreibung  berufen  waren, 
deren  ungeschickte  und  planlose  Aufzeichnungen  das  Alte  offenbar  bloß  aus  der 
volkstümlichen  Tradition,  das  Neue  meist  nur  von  Hörensagen  erzählten. 

Ein  wie  reiches  familiengeschichtliches  Material  in  den  deutschen  Städte- 
chroniken vorliegt,  erhellt  schon  aus  den  Personenverzeichnissen  zu  den  einzelnen 
Bänden  der  großen,  zwar  nicht  alle,  aber  sehr  viele  Städte  umfassenden  klassischen 
Sammlung  „Die  Chroniken  der  deutschen  Städte  vom  14.  bis  ins  16.  Jahrhundert. 
Auf  Veranlassung  und  mit  Unterstützung  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Bayern 
Maximilian  II.  herausgegeben  durch  die  Historische  Commission  bei  der  Königl. 
Academie  der  Wissenschaften"  (bis  jetzt  28  Bände).  In  engem  Druck  umfassen 
diese  Register  beispielsweise  im  1.  Band  über  die  Chroniken  von  Magdeburg  16  Seiten, 
im  2.  Band  über  die  Chroniken  von  Augsburg  13  Seiten,  im  2.  Band  über  die 
Chroniken  von  Straßburg  22  Seiten.  Im  einzelnen  ist  die  Berücksichtigung  der  Ge- 
schlechtergeschichte bei  dem  einen  Stadtchronisten  weitergehender  als  bei  dem 
anderen.  Wertvoll  ist  es,  wenn  die  Namen  der  Mitglieder  von  Bürgerausschüssen 
sorgfältig  verzeichnet  sind,  z.  B.  die  Namen  der  Mitglieder  des  1405  Okt.  27  in 
Lübeck  eingesetzten  Sechziger-Ausschusses  oder  der  ebenda  eingesetzten  Wahl- 
männer und  Ratsmitglieder  (Lübeck  2  =  Bd.  26  der  Gesamtreihe)  oder  der  „Rat- 
geben zu  Landtshuet"  1439  oder  der  dortigen  Bürgermeister,  Ratsmitglieder  und 
Stadtschreiber2)  oder  der  „ersten",  „die  den  lauf  ze  München  allermeist  teilen  und 
angevangen  habnt  und  noch  allermeist  tuend"8),  oder  der  Edelleute,   die  im  Feld 


*)  Hegel  im  Vorwort  des  1.  Bandes  von:  Die  Chroniken  der  fränkischen  Städte,  Nürnberg 
(=  Die  Chroniken  der  deutschen  Städte" vom  14.  bis  16.  Jahrhundert,  I),  Leipzig,  Hirzel,  1862. 

2)  Baierische  Städte.  Bd.  15  der  Gesamtreihe  S.  283  ff.,  dazu  die  sehr  lehrreiche  Ab- 
handlung „Urkundliche  Nachrichten  über  die  in  der  Chronik  erwähnten  Landshuter  Rats- 
geschlechter" S.  351  ff. 

8)  Ebenda  S.  463  ff.,  dazu  die  gründliche,  sehr  beachtenswerte  Abhandlung  darüber 
ebenda  S.  504  ff. 


378 

gestanden  oder  gefangen  wurden  (Magdeburg,  Bd.  27  der  Serie,  S.  214ff.),  oder  der 
Söldner,  welche  die  von  der  Stadt  unternommenen  kriegerischen  Züge  ausführten1), 
oder  der  Bürger,  welche,  wenn  der  Kaiser  mit  Gefolge  einzog,  für  die  Beherbergung 
sorgten,  ihm  entgegeneilten,  die  Ansprachen  hielten  und  ihm  das  Abschiedsgeleit  gaben.2) 

Eine  wertvolle  familiengeschichtliche  Materie  ist  im  Braunschweiger  Schicht- 
buch3) enthalten,  nämlich  eine  reiche  Wappeneintragung  nicht  nur  der  Hanseatischen 
Kontore,  Kurfürsten,  Bischöfe  und  „der  twolff  genoten  der  eddelinge  der  Sassen", 
sondern  auch  zahlreicher  Ritter,  Bürger  und  Bauern.  „So  stan  se  hir  eyn  na 
deme  anderen:  wo  syt,  wo  hoch,  wu  eddel,  wu  uneddel  eyn  vor  deme  anderen 
is,  dat  stelle  ick  alle  an  den  herolt.  Ook  sin  hir  vele  wapen  manget  dede  vor- 
storven  sin  unde  dat  siechte  weghan  von  dodes  halven,  so  dat  ore  godere  de 
fursten  unde  herrn,  ock  kercken,  closter  und  andere  gudemans  under  handen 
hebben,  unde  de  schilt  myt  den  wapen  is  one  na  in  de  kulen  geworppen  doch 
sunt  ore  wapen  hir  getekent  to  eyner  Dechtenisse  der  vervallenen  siechte." 

Als  Beispiele  solcher  Städtechroniken,  welche  besonders  reich  sind  an  familien- 
geschichtlichen Nachrichten,  seien  zwei  Nürnberger  Arbeiten  genannt,  das  Tuchersche 
Memorialbuch  über  die  Jahre  1386 — 1454  und  Ulman  Stromers  „Püchel  von 
meine  gesiechet  und  von  abentewr"  (1349 — 1407).  Das  erstgenannte  Buch  zeigt 
die  maßgebenden  Faktoren  städtischer  Geschichtsschreibung,  nämlich  Geschlechts- 
und Personalhistorie,  Reichs-  und  Stadtgeschichte  gleichmäßig  über  das  Ganze 
verteilt.  Familiennachrichten,  wie  wir  sie  ohne  weitere  historische  Zutat  seit  dem 
Ende  des  14.  Jahrhunderts  fast  in  allen  den  hervorragenden  Bürgergeschlechtern 
Nürnbergs  niedergeschrieben  finden,  haben  wohl  auch  bei  dem  Tucherschen  Ge- 
denkbuch Anlaß  und  Ausgangspunkt  für  andere  geschichtliche  Einträge  dargeboten. 
„Item  1386  jar",  so  beginnt  dies  Memorialbuch,  „an  sant  Peter  und  Paulus 
obent  an  eym  pfintztag  ward  Perchtolt  Tucher  der  elter  geporn  und  sein  vater 
Hanns  Tucher  was  nar  18  jar  elter  denn  der  sun,  und  sein  muter  15  jar  elter 
dann  der  Perchtolt  Tucher.  Item  1398  jar  am  eritag  vor  liechtmeß  gelobt  man 
Perchtolt  Tuchers  des  eitern  sein  frawen  Elspeten,  Ulrich  Grolantz  tochter,  zu  der 
er."  Das  Geschlecht  der  Tucher  ist  mit  der  Geschichte  der  Stadt  Nürnberg  und 
mit  ihrer  Geschichte  eng  verknüpft.  Eine  lange  Reihe  seiner  Mitglieder  saß  im 
Nürnberger  Rate.    Mehrere  Mitglieder  sind  mit  Erfolg  als  Chronisten  aufgetreten.4) 

x)  Vgl.  das  Söldnerbuch  des  Augsburger  Stadtarchivs  und  Chroniken  der  deutschen 
Städte,  Augsburg  1  (=  Bd.  4  der  Gesamtreihe),  S.  250.  —  Qeschlechterbücher  wurden  in 
Augsburg  schon  im  15.  Jahrh.  einzeln  unternommen,  wie  das  der  Ilsung,  der  Gossenbrot; 
häufiger  werden  sie  erst  in  der  folgenden  Zeit,  in  der  auch  Zunftchroniken  hervortreten. 
Vgl.  auch  Augsburgisches  Geschlechterbuch.  Frankfurt  a.  M.  1580.  —  Augsburgisches 
Wappenbuch.  Augsburg  1613.  —  Paul  von  Stetten  d.  J.,  „Geschichte  der  adelichen  Ge- 
schlechter in  der  freyen  Reichsstadt  Augsburg".    Augsburg  1762. 

2)  Vgl.  z.  B.  Chroniken  der  deutschen  Städte,  Nürnberg  5  (=  Bd.  11  der  Gesamtreihe) 
S.  482  ff. 

3)  Braunschweig  2  =  Nr.  16  der  Gesamtreihe,  S.  478 ff.,  die  wörtlich  angeführte  Stelle 
steht  S.  490. 

4)  „Das  Tuchersche  Geschlecht  vom  14.  bis  ins  16.  Jahrhundert",  Chroniken  der 
deutschen  Städte,  Nürnberg  4  (=  Bd.  10  der  Gesamtreihe,  S.  29  ff.).  Der  Text  des  Memorial- 
buches ist  hier  S.  14ff.  abgedruckt;  der  2.  Bd.  der  Gesamtreihe  (=  Nürnberg  2)  enthält  u.  a. 
Endres  Tuchers  Memorial,  1421—1440. 


379 

Ulman  Stromers  Büchlein  ist  als  eine  sehr  wertvolle  und  glaubwürdige  Quelle 
für  die  Zeitgeschichte  zu  betrachten.  Für  die  vorliegende  Betrachtung  kommen 
nicht  seine  Berichte  über  die  deutsche  Reichsgeschichte  überhaupt  oder  über  die 
Geschichte  des  Städtekrieges  in  den  siebziger  und  achtziger  Jahren  des  14.  Jahr- 
hunderts, auch  nicht  seine  statistischen  Nachrichten  in  Betracht,  welche  als  ein 
wichtiger  Beitrag  zur  Geschichte  des  deutschen  Handels  gelten,  sondern  seine 
genealogischen  Angaben.  Diese  sind  von  besonderem  Wert  für  die  Familien- 
geschichte Nürnbergs.  Ulman  schreibt  einfach  und  wahr,  mit  guter  Kenntnis  der 
Dinge  und  fern  von  jeder  Nebenabsicht.1)  Besonders  lehrreich  ist  für  den  Fa- 
milienforscher der  Abschnitt,  welcher  anhebt  (S.  83  ff.  der  Ausgabe  in  den  Chro- 
niken der  deutschen  Städte,  Leipzig  1862):  „Anno  90  ich  Ulman  Stromeir  schreib 
hernach  alle  erberg  lewt,  die  ich  erkant  hab,  di  bey  mein  Zeiten  tod  sein,  den 
got  genedig  sey;  aber  ir  wirt  vil  vergessen,  di  nicht  geschriben  werden."  In 
diesem  Verzeichnis,  welches  Ulman  Stromer  im  Jahre  1390  von  den  zu  seiner 
Zeit  verstorbenen  „erberg  lewt"  niederschrieb,  finden  sich,  abgesehen  von  dem 
bloß  mit  Einzelnamen  wie  Friedrich,  Peter,  Hans  usw.  genannten  Ärzten  und 
Apothekern,  im  ganzen  118  Familien  aufgeführt.  Gerade  hundert  Jahre  später 
(1490)  verfaßte  Hans  Haller  wieder  ein  Verzeichnis  aller  „erbaren  Leut",  die  er 
zu  seinen  Zeiten  gekannt  hat  „ertlichen  zu  gut,  damit  sie  desto  paß  wissen,  wer 
ihre  Eltern  oder  andern  Freundschaft  gewest  sein"2):  darin  stehen  112  Familien, 
von  denen  nur  49  sich  schon  bei  Ulman  Stromer  finden,  alle  anderen  63  scheinen 
neu  hinzugekommen.  Nicht  weniger  auffallend  ist  das  Ergebnis,  wenn  man  das 
letztere  Verzeichnis  wieder  mit  einem  nur  21  Jahre  späteren  von  Lazarus  Holz- 
schuher  vergleicht.3)  Unter  den  92  Namen  der  Ehrbaren,  welche  Laz.  Holzschuher 
aufführt,  zählen  wir  abermals  23  neue  und  nur  noch  37  von  denen,  welche  bereits 
bei  Ulman  Stromer  vorkommen.  Mögen  auch  einige  Namen  hier  und  dort  über- 
gangen sein,  so  ist  doch  ein  starker  Ab-  und  Zugang  ersichtlich,  welcher  der 
früher  gewöhnlichen  Vorstellung  von  der  Abgeschlossenheit  des  Bürgertums  im 
Mittelalter  durchaus  nicht  entspricht,  vielmehr  im  Gegenteil  die  größte  Leichtig- 
keit der  Übersiedelung  und  eine  Liberalität  bei  der  Aufnahme  neuer  Bürger  be- 
weist, in  der  wir  eine  der  wesentlichen  Bedingungen  des  Aufblühens  der  Städte 
im  Mittelalter  erkennen  müssen.4) 


x)  Hegel,  Die  Chroniken  der  deutschen  Städte,  Nürnberg  I,  1862.  S.  11. 

2)  v.  Scheurlsche  Bibl.  Cod.  H.  und  Hdsch.  II  65,  in  der  Hellerschen  Sammlung  der 
K.  Bibl.  zu  Bamberg. 

3)  Originalhdsch.  von  Laz.  Holzschuher  im  Freih.  v.  Holzsch.  Familienarchiv,  Bl.  257  bis 
285  b.  „It.  harnach  sten  geschriben  die  Holtschuher  und  nach  volgend  ander  gesiecht  der 
erbaren  der  stat  Nürmberk,  die  gelebt  haben  und  monpar  gebest  sein  zu  sand  Egydien  tag 
im  1511.  jar,  mein  Lasarus  Holtschuher  alter  im  39.  jar,  das  hab  ich  meinen  nachkumenden 
freunden  gemacht  zu  einer  gedechtnus,  das  sich  alle  ding  sopald  verkern  in  diser  weit." 

*)  „Die  Ehrbaren  und  das  Patriciat  von  Nürnberg"  =  Beilage  IX  der  Chroniken  der 
deutschen  Städte,  Nürnberg  I,  1862.  Vgl.  auch:  Genealogisches  Taschenbuch  des  lebenden 
raths-  und  gerichtsfähigen  Adels  zu  Nürnberg,  herausgegeben  von  Senator  Hans  Carl  von 
Welser.  Nürnberg  1783.  —  Genealogisches  Handbuch  des  lebenden  raths-,  gerichts-  und 
ämterfähigen  Adels  zu  Nürnberg  1795.  —  Genealogisches  Handbuch  der  zur  Zeit  lebenden 
raths-  und  gerichtsfähigen  Familien  der  vormaligen  Reichsstadt  Nürnberg  1860 — 1878,  dazu 
eine  Fortsetzung  von  Freih.  v.  Imhoff.     Nürnberg  1890. 


380 

Außer  den  Stadtchroniken,  die  es  sich  zur  Aufgabe  machen,  das  Wichtigste 
aus  allen  Gebieten  des  städtischen  Wesens  zusammenzufassen,  kommen  die 
handschriftlichen  Darstellungen  von  einzelnen  Seiten  dieses  Wesens,  z.  B.  von 
Zünften,  Gesellschaften  oder  Gebräuchen,  für  den  Familienforscher  in  Betracht. 
Einiges  von  diesen  Manuskripten  ist  auch  gedruckt.  Vieles  lagert  in  Archiven, 
Bibliotheken,  Museen  und  Gesellschaftsräumen  zerstreut  und  bleibt  oft  weiteren 
Kreisen  unbekannt.  Als  ein  Beispiel  solcher  Überlieferungen  nenne  ich  das 
Druckwerk:  Schönbartbuch,  das  Nürnbergische.  Handschrift  und  97  hand- 
kolorierte Tafeln  in  Faksimile-Reproduktion.  Mit  dem  Porträt  von  Conrad  Wald- 
stromer nach  H.  Beuer  1666  in  Kupferstich  hrsg.  von  K.  Drescher.  Weimar  1908. 
Es  ist  dies  die  Geschichte  eines  Fastnachtbrauches,  des  sogenannten  Schönbart- 
laufens im  15.  und  16.  Jahrhundert  zu  Nürnberg.  Handschriften  dieser  Arbeit 
liegen  in  der  Hamburger  Stadtbibliothek  (hiernach  ist  die  vorgenannte  Druck- 
legung erfolgt),  sowie  im  Germanischen  Museum  und  in  den  Bibliotheken 
der  Städte  Nürnberg  und  München.  Abgesehen  von  dem  hohen  Wert  des 
Buches  für  Kostüm-  und  Kulturgeschichte  ist  es  für  den  Familienforscher  von 
großem  Interesse,  da  die  Wappen  der  abgebildeten  Zünftler  farbig  auf  den  Tafeln 
beigefügt  sind. 

Neben  den  städtischen,  verdienen  die  klösterlichen  Chroniken  auch  für 
den  Familienforscher  eine  besondere  Berücksichtigung.  Denn  sie  enthalten  neben  den 
sonstigen  Materialien  auch  zahlreiche  Nachweise  zur  Personengeschichte,  die  durch 
andere  Quellen  nicht  zu  erbringen  sind.  Von  den  sehr  zahlreichen,  nach  ihrem 
Quellenwert  freilich  sehr  verschiedenen  Klosterchroniken  nenne  ich  beispielshalber 
die  reichhaltige  Chronistik  von  St.  Gallen.  Hier  war  lange  Zeit  die  weltberühmte 
Schule  der  Mittelpunkt  des  Klosterlebens,  der  Stolz  und  die  Freude  der  Sankt- 
galler  Mönche;  und  die  Lebensnachrichten  von  bedeutenderen  Lehrern  nebst  mannig- 
fachen Schulgeschichten  verschiedener  Art  nehmen  einen  sehr  hervorragenden 
Raum  in  den  historischen  Niederschriften  ein,  die  in  St.  Gallen  entstanden.1)  Be- 
sonders über  die  Wohltäter  der  Klöster  und  über  die  Fürsten  und  Herren,  zu 
denen  die  Mönche  in  naher  Beziehung  standen,  erfahren  wir  aus  den  von  ihnen 
niedergeschriebenen  Jahrbüchern  manche  interessante  Einzelheit.  So  finden  wir 
unter  den  auf  dem  Lauterberg  oder  Petersberg  bei  Halle  entstandenen  Manu- 
skripten außer  allerhand  Anziehendem  und  Lehrreichem  über  die  Hausgeschichte 
des  dortigen  Klosters  ein  Büchlein  über  die  Genealogie  der  Wettiner.2)  Zu  den 
reichhaltigsten,  gerade  für  den  Familienforscher  ergiebigsten  Fundstätten  gehört 
Reichenau.  Hier  wurde  im  letzten  Dezennium  des  15.  Jahrhunderts  die  lange 
unterbrochene  historiographische  Tätigkeit  noch  einmal  von  Martin  oder  Gallus 
Ohem  (Oheim)  aufgenommen,  der  eine  deutsche  Chronik  seines  Klosters  in  den 
Jahren  1496 — 1498  bereits  als  alter  Mann  verfaßte.  Mit  Benutzung  aller  Hilfs- 
mittel, welche  ihm  Archiv  und  Bibliothek  gewähren  konnten,  behandelte  er  die 
Gründungsgeschichte  des  Klosters,  dessen  Besitzstand  und  Wohltäter,  dann  im 
2.  Teile  die  Geschichte  der  Reichenau  bis  auf  den  54.  Abt  Friedrich  von  Warten- 


!)  Casus  S.  Galli  ed.  Ild.  v.  Arx  MQSS  II,  59—183. 

2)  Chronicon  Montis  Sereni,  ed.  Ehrenfeuchter  MGSS  XXIII,  130—228. 


381 

berg  und  stellte  schließlich  im  3.  Teile  ein  Wappenbuch  der  Äbte,  Kapitelherren 
und  Lehnsleute  zusammen.1) 

Dem  Fleiß  der  Mönche  verdanken  wir  insbesondere  Biographien.  Beispiels- 
weise sei  das  Leben  Eigils  von  Bruun  genannt,  das  uns  nicht  ohne  Geschick  in 
die  Geschichte  von  Fulda  führt.  Besonders  gelungen  ist  die  sehr  lebensvolle 
Schilderung  der  Bewegung,  welche  die  Abtswahl  im  Kloster  hervorruft;  die  An- 
sichten und  Äußerungen  der  verschiedenen  Wortführer  werden  in  der  gewöhn- 
lichen Umgangssprache  wiedergegeben,  und  der  Kampf  der  Meinungen  und 
Wünsche,  wie  er  sich  ohne  große  Veränderungen  noch  heutigen  Tages  bei  solcher 
Gelegenheit  beobachten  läßt,  stellt  sich  uns  mit  großer  Lebendigkeit  dar.2)  Da 
in  jeder  Klosterschule  die  Übung  im  Versemachen  einen  stehenden  Teil  des 
Unterrichtes  bildete,  so  entwickelte  sich  neben  der  Biographie  in  Prosa  eine  solche 
in  Versen ;  doch  ist  die  poetische  Einkleidung  oft  dem  inneren  Gehalte  nachteilig 
geworden.  Um  die  Geschichte  zu  popularisieren,  bediente  man  sich  wiederholt 
deutscher  Reime.  So  verfaßte  Abt  Hermann  von  Lubens3)  1323 — 56  in  dem  von 
dem  Grafen  von  Kastei  gestifteten  Kloster  gleichen  Namens,  das  zur  Oberpfalz 
gehörte,  eine  Reimchronik,  worin  die  Geschichte  der  Stifter  mit  viel  genealogischer, 
aber  wenig  poetischer  Phantasie  dargestellt  wird.  Der  Verfasser  beruft  sich  nicht 
selten  auf  das  Salbuch  des  Klosters  und  benutzt  auch  die  alten  Grabsteine,  die 
manche  beachtenswerte  Tatsache  über  zahlreiche  Geschlechter  von  Franken  und 
Bayern  im  10.  und  11.  Jahrhundert  aufbewahrten.4) 

Familien-  und  Hauschroniken5),  nicht  selten  in  Familienbibeln6)  oder 
Erbauungsbücher    eingetragen,  die  als  heilig  gehaltenes  Erbstück  von  Geschlecht 


i)  Herausg.  von  Barack,  Biblioth.  d.  Literar.  Ver.  in  Stuttgart,  Bd.  84  (1866).  Vgl. 
Quellen  und  Forschungen  zur  Geschichte  der  Abtei  Reichenau.  Hrsg.  von  der  Bad.  histor. 
Kommission.  Heidelberg  1890  ff.  1.  K.  Brandi,  Die  Reichenauer  Urkundenfälschungen. 
2.  Die  Chronik  d.  Gallus  Ohem. 

2)  Vita  Eigilis  ed.  Waitz  MGSS  XV. 

3)  Die  Kastler  Reimchronik.  Freyberg,  Sammlung  historischer  Schriften  II,  455  ff.,  mit 
guten  historisch-genealogischen  Noten  versehen.    Abtkatalog  in  Mon.  Boica  XXIV,  311. 

4)  Über  die  sehr  ausgedehnte,  die  Schriftstellerei  in  den  Klöstern  betreffende  Literatur 
orientiert  man  sich  am  besten  aus  den  oben  Seite  176  angeführten  Werken  von  Wattenbach, 
Lorenz  und  Potthast.  Den  Auseinandersetzungen  von  Wattenbach  und  Lorenz  bin  ich 
im  Text  meist  wörtlich  gefolgt. 

5)  Perlbach,  M.,  Aus  der  Familienchronik  eines  Breslauer  Geistlichen  und  Lehrers 
um  1600,  Zeitschr.  d.  Ver.  f.  Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens,  XXXIV  1899,  S.  339ff.  —  J.,  Das 
Orthsche  Familienbuch,  DH  1908,  S.  96.  —  Schottmüller,  Kurt,  Aus  einer  Schwersenzer 
Familienchronik,  ZHGP  12.  —  Kekule  von  Stradonitz,  Gedenkbuch  einer  böhmischen 
Exulantenfamilie  in  der  Herzoglichen  Bibliothek  zu  Wolfenbüttel  (ebenda  S.  97).  —  Fircks, 
Ed.  Freiherr  von,  Das  Hausbuch  des  Reinhold  von  Koskull  und  seiner  Nachkommen 
1603  (1565)  bis  1749,  Jahrb.  f.  Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik  1894  (Mitau  1895), 
S.  144ff.  —  Hausbuch  d.  Herrn  Joachim  v.  Wedel  auf  Krempzow  Schloß  u.  Blumberg 
erbgesessen,  hrsg.  v.  Bohlen-Bohlendorff.  Tübingen  1882  (Bibliothek  des  Literar.  Ver. 
161),  vom  Beginn  des  16.  Jahrh.  bis  Anfang  des  17.  reichend,  enthält  neben  dem  Bericht 
der  damaligen  Welthändel  auch  Personalien,  z.  B.  (S.  9  der  Ausgabe  von  Bohlen-Bohlen- 
dorff): „Georg  hat  Anna  von  Steinwehr  von  Selchow  gefreiet  mit  der  er  5  söhne  und 
4  töchter  gehabt.  Hans  Georgs  ältester  söhn  ist  in  den  langwierigen  dänischen  kriegen 
Anno  1565  in  einer  schlacht  geblieben.  Caspar  itziger  Stettinischer  hoffmarschalck,  hat  in 
Ungarn,  Denemarken,  Frankreich  und  Niederlanden  rittmeisterschafft  bedienet,  vivit  coelebs. 


382 

zu  Geschlecht  übergingen,  sind  selbstverständlich  eine  hochwillkommene  Quelle. 
Freilich  ist  dabei  zu  berücksichtigen,  daß  hier  keine  historisch  vorgebildeten 
Chronisten  gearbeitet  haben  und  daher  häufig  unrichtige  Urteile  unterlaufen. 

Die  Wahrheit  der  familiengeschichtlichen  Überlieferungen  festzustellen,  ist 
besonders  schwierig,  wenn  Verwechslungen  mit  anderen  Familien  vorliegen.  In 
der  Familie  des  Herrn  Obersten  von  Domarus  zu  Dresden-Klotzsche1)  befindet 
sich  eine  Familienbibel,  in  der  am  Anfang  folgendes  eingetragen  ist: 

„Im  Namen  Gottes  des  Hoch  Erhabenen  Vater,  Sohnes  und  heil.  Geistes  Hallelujah. 
Amen.  Hatt  Eberhardt  von  Somnicz,  Erbherr  auf  Grundorff  die  heil.  Bibel  gekauffet  in 
Dantzig  .  .  .  und  geschenket  an  seine  Tochter  Leonore,  so  gehe(irathet)  mir  den  Johann  Sigis- 
mund  geadelten  von  Doma  . . .  dermaligen  königlichen  Feld-Obristen  hoher  polnischer  Crohn, 
anjetzo  Grundherr  auf  Dommrowo  1687.  Wirdt  dieses  Buch  überleben  Kinder  und  Kindes- 
kinder, und  soll  dienen  vor  Familenvorwerk  bis  hundert  Jahren  noch  zum  ewigen  Ange- 
denken so  es  gefalle  Dir  Herrn  Gott  gnädiger  Erhaltung  dieses  anjetzo  newenadl.  Geschlechtes. 
Ist  gewesen  mein  Urvatter  Baul  Meynard  Domar  wie  erfahren  ein  Rathsherr  in  der  Stadt  Coniz 
und  hat  auch  sein  genannet  Domrowo,  so  ist  in  Deutsch  Eichstätt,  erblassen  an  meinen 
Vatter  selig  Christophorus,  so  ist  getreten  im  Dienste  Königl.  Majestett  der  Chron  Polen  und 
Secretarius  geheimder  Cancelleye  als  solcher  beygewohnet  dem  ewigen  Frieden  zu  Oliva  bey 
Stadt  Danzig  1660  und  in  Gott  geschieden  ist  1682.  Ist  gewesen  meine  Mutter  selige  Barbara 
mit  Vatters  Nahmen  Berwaldtan  Holpe  hat  ihm  geschenket  eine  Tochter  meine  geliebde 
Schwester  Anna  so  geehliget  den  Sigismund  .  .  .  Auch  hat  mir  nicht  gefehlet  Allmächtigen 
Gnade,  bis  datto  so  ich  auch  gedienet  Königl.  Majestätten  der  Crohn  Polen  25  Jahre,  näm- 
ich  an  8  dem  Gottsei.  gerechten  Johann  Casimir,  an  5  dem  Erhabenen  Michael  Fürst 
Wieznowici  und  bis  Ende  mit  meinen  geliebten  Herrn  Johannes  Sobiesci  so  man  geführet, 
und  habe  gekempffet  gegen  den  grausssahmen  Türken  in  den  Victorien  bei  Gorim,  Baracanij 
sowie  Granij,  aber  farnehmlich  am  12.  Sept.  1683  vor  kaiserl.  Residenzstadt  Wien,  allwo  wier 
die  Belagerung  bemeltr  Stadt  abgetrieben  undt  mier  durch  gnade  meiner  Majestät  von  Pohlen 
meiner  Tapfferkeit  zum  Lohne  ward  meine  Erhebung  zum  Adelstande,  sowie  von  Hoch- 


Wol  zu  fürchten  ist  der  mann,  der  böse  ist  und  wol  reden  kann.  Joachim  der  elter,  ein 
widersetziger  zanksüchtiger  Kopff,  ob  er  wol  2  mahl  in  ehestand  getreten,  ist  er  doch  jetzt 
noch  unbeerbet."  —  Hulley,  Jos.,  Eine  Trierer  Familienchronik  aus  dem  16.  Jahrhundert, 
„Das  Triersche  Archiv",  Ergänzungsheft  III,  1903.  —  Häne,  J.,  Das  Familienbuch  zweier 
rheinthalischer  Amtmänner  des  15.  u.  16.Jahrh.  Zürich  1900.  Sep.-Abdr.—  Ein  Hausbuch  Eggerik 
Beninga's  von  C.  Borchling,  Jahrbuch  d.  Gesellschaft  f.  bildende  Kunst  u.  vaterländ.  Altertümer 
zu  Emden,  XIV  1902,  S.  177ff.,  XV  1903,  S.  104ff.  Hier  als  Beilage  IX  „Die  Protokolle  der 
Auricher  Hexenprozesse  von  1543  nebst  einem  Überblick  über  die  Hexenprozesse  in  Ost- 
friesland". S.  128  heißt  es:  „Wybbeke  Galtetz  besteyt  des  gelyken  vnd  gyfft  sick  sculdich 
der  myssdaeth  alss  die  anderen  alle,  die  sie  auertuegen.  Ewke  Wbbe  Poppen  na  der  marter 
vnd  pynigende  hefft  oic  bekent  in  gelyker  maten  vnd  gyfft  sie  sculdich  alss  die  anderen. 
Dusse  upgemelten  synt  malcanderen  in  der  ogen  gesteh  vnd  hebn  sie  onder  eyn  ander  auer- 
tueget,  eyn  yder  over  syn  angesychte  vnd  hebn  dat  alle  to  gestandn  actum  Donredages  vnd 
frydages  na  Estomichi.  In  der  pynen  hebn  sie  dusse  navolgende  oec  gemelt  vnd  synt  gehaelt 
vnd  pynlick  gevraget:  Gele  Jelscen  Bauwe  Aepke  Tyan  stieffmoeder,  Hebe  Tyan,  Hayke  Agen". 
Hexenakten  finden  sich  in  unseren  öffentlichen  Sammlungen  zerstreut,  namentlich  in  den 
Archiven;  besonders  zahlreich  sind  sie  im  Allgemeinen  Reichsarchiv  zu  München  und  in  der 
Königlichen  Bibliothek  zu  Bamberg. 

6)  Die  Praunfalksche  Familienbibel.  Nach  dem  Originale  im  gräflich  Schlippenbachschen 
Familien-Archiv  auf  Schloß  Arendsen.  Hrsg.  von  Albert  Grafen  Schlippenbach  (mit 
Stammtafeln),  JAW  NF  1900,  66 ff.  —  Klemm,  Aus  der  Hausbibel  eines  Exulanten,  VJH 
1906,  372  ff. 

a)  Das  Folgende  aus  der  Wissenschaftlichen  Beilage  der  Leipziger  Zeitung  1905,  S.  414, 
wiederholt. 


383 

kayserl.  Hoff  Marschall  Ambdt  in  Wien  desselben  Anerkennung  und  Verleihung  vor  sempt- 
licher  kayserl.  Landten  undt  .  .  .  stehende  Reichstheile,  vor  welche  unverdiente  gnade  und 
sehr  nahezu  körperl.  Unbeschädigkeit  in  aller  Aengsten  Lebensgefahr  und  schröckl.  Drängniss 
Herre  Gott  Dir  ewig  Rühmen  und  Preissen." 

Diese  Familientradition  bezieht  sich  nicht  auf  einen  Domarus,  sondern  auf  einen 
Domaradzki1),  der  dem  polnischen  Wappenstamme  „Grys"  angehörte  und  mit 
den  zum  Wappenstamme  Ksiezyc  gehörenden  Domarus  keinen  verwandtschaft- 
lichen Zusammenhang  hatte.  Aber  auch  betreffs  dieses  Domaradzki,  welcher  zur 
Belohnung  seiner  Tapferkeit  im  Kampfe  mit  den  Türken  vom  König  Johann 
Sobieski  zum  Bannerträger  der  Husaren  ernannt  wurde,  ist  eine  Erhebung  in  den 
Adelsstand  unmöglich.  Denn  um  an  einer  Husarenfahne  zu  fechten,  mußte  er 
von  vornherein  Edelmann  sein.  Daß  er  es  bereits  vor  dem  Feldzuge  war,  folgt 
schon  aus  der  Würde  seines  Vaters,  der  Truchseß  war.  Ferner  hatte  der  König 
kein  Recht  zu  einer  Adelsverleihung,  eine  solche  war  seit  1601  das  alleinige 
Recht  des  polnischen  Reichstages. 

Eine  andere  für  Familiengeschichte  wichtige  Gruppe  archivalischer  Nieder- 
schriften sind  ferner  Memoiren2)  und  Tagebücher.3)  Hinsichtlich  der  Memoiren 
einzelner  Personen4)  darf  freilich  nicht  vergessen  werden,  daß  selbst,  wo  es  sich 
um  die  bedeutendsten  Männer  handelt,  bei  der  Niederschrift  erlebter  Ereignisse 
Irrtümer  unterlaufen  und  daß  daher  diese  Memoiren  mit  urkundlicher  Darstellung 
nicht  gleichwertig  sind.5)  Tagebücher,  regelmäßig  und  sorgfältig  geführt,  können 
recht  gute  Dienste  leisten.  Es  ist  zu  bedauern,  daß  in  unserer  hastenden  Zeit 
immer  weniger  Menschen  sich  die  Zeit  zu  ihnen  nehmen.    Mit  den  Tagebüchern 


x)  „Der  Entsatz  von  Wien  vom  12.  Sept.  1683  aus  einer  kriegshistorischen  Studie." 
Berlin  1883,  S.  VII.  Domaradzki  focht  bei  Wien  an  der  Husarenfahne  des  Kron-Hetmans 
Zablonowski.  Als  der  Sieg  erfochten  war,  verfolgte  der  König  Johann  Sobieski  die  Türken 
nach  Ungarn  hinein.  Vor  der  Stadt  Gran,  die  auf  dem  rechten  Ufer  der  Donau  liegt  und 
durch  eine  Brücke  mit  den  auf  dem  linken  Ufer  liegenden  Schanzen  bei  dem  Dorfe  Parkang 
verbunden  war,  wurde  er  aufgehalten.  Ein  Sturm  auf  die  Schanzen  am  7.  Okt.  1683  gelang 
nicht,  wohl  aber  wurden  diese  am  folgenden  Tage  eingenommen  und  die  Türken  über  die 
Brücke  gejagt,  die  unter  ihnen  brach.  Viele  Türken  stürzten  in  die  Donau;  aber  auch 
Domaradzki,  der  zu  den  nächsten  Verfolgern  gehörte,  stürzte  mit  dem  Pferde  in  den  Fluß, 
das  ihn  schwimmend  trug  und,  nachdem  er  im  Flusse  angeblich  noch  drei  Feinde  unter  den 
Augen  des  Königs  niedergehauen  hatte,  glücklich  ans  Ufer  brachte. 

2)  Hänselmann,  Ludwig,  Henning  Brandis'  Diarium.  Hildesheimische  Geschichten 
aus  den  Jahren  1471 — 1528.  Hildesheim  1896.  —  Buhlers,  M.,  Joachim  Brandis  des 
Jüngeren  Diarium,  ergänzt  aus  Tilo  Brandis'  Annalen,  1526 — 1609.  Hildesheim  1903.  —  Das 
Tagebuch  des  Domdechanten  und  Portenarius  des  Hochstifts  Halberstadt  Matthias  von 
Oppen,  Probstes  des  Kollegianstifts  S.  Botifacii  und  Mauritii,  Archidiakonus  zu  Atzum  und 
des  Balsamgaues,  1596  (1589)  bis  1608  (1620).  Mit  einer  Stammtafel  (=  3.  Teil  der  Ge- 
schichte der  Familie  von  Oppen).  Hrsg.  von  G.  A.  v.  Mülverstedt.  1894.  —  Prümers, 
Rod.,  Tagebuch  Adam  Samuel  Hartmanns  über  seine  Kollektenreise  i.  J.  1657 — 59,  ZHGP 
14,  15. 

3)  Weißenborn,  E.,  „Tagebücher  und  Familiengeschichte",  ASW  1905. 

4)  Hierhin  gehören  auch  Aufzeichnungen  über  Hochzeiten  und  Begräbnisse.  Das  kultur- 
historisch und  genealogisch  interessante  „Merkbuch  des  Ritters  Hans  von  Schweinichen. 
Zum  ersten  Male  herausgegeben  von  K.  Wuttke"  (Berlin  1894)  enthält  die  genaue  Beschrei- 
bung von  7  Hochzeits-  und  6  Begräbnisfeierlichkeiten. 

5)  S.  oben  S.  244. 


384 

vergleichen  sich  die  Reisebeschreibungen.1)  Namentlich  die  Berichte  über  Pilger- 
fahrten2) nach  dem  heiligen  Lande  enthalten  mancherlei  familiengeschichtliches 
Material. 

Neben  ausführlicheren  chronikalischen  Aufzeichnungen  finden  sich  auch 
kürzere  genealogische  Zusammenstellungen.  Diese  sind  besonders  dann 
wertvoll,  wenn  derjenige,  der  diese  Genealogica  niederschrieb,  zur  selben  Zeit 
lebte  wie  die  Personen,  über  die  er  berichtete.  Ein  Beispiel  solcher  Notizen 
befindet  sich  im  Besitze  des  Herrn  Geheimen  Regierungsrates  Dr.  von  Oppen, 
Vortragenden  Rates  im  Königlichen  Sächsischen  Ministerium  des  Innern.  Der  An- 
fang dieser  Aufzeichnung,  die  bisher  nicht  gedruckt,  auch  nicht  für  die  von  Geh. 
Archivrat  von  Mülverstedt  herausgegebene  4  bändige  Geschichte  des  Geschlechts 
von  Oppen  (1893—98)  benutzt  ist,  lautet: 

„Die  geburdn  der  Von  OPpen,  hie  Verzeichnet  Sieder  das  Lehen  zu  Belziek  ge- 
stifft  ist  worden  Vom  Herr  Küne  Von  Oppen,  Ritter." 

Ferner  heißt  es  auf  Folio  lb: 

„Daß  Von  OPpen  Tottenbuch  oder  geburts  Register,  ist  geweßen  Zu  Belziegk 
ein  Sanct.  Briccius  Kirch  vor  dem  Schloß,  da  haben  die  Von  Oppen  ihre  Be- 
grebniß  Vnndt  daß  eine  Altar  gehabt  Welchenn  Herr  Küne  Von  Oppen  Ritter 
gestifftet  hadt  .  .  .  Vnndt  ist  zu  wißen,  das  im  Bebsthumb  also  der  gebrauch 
gewest  das  Jehrlich  Vor  die  Verstorbene  Von  Oppen  Vndt  ihre  Haußfrouwen  dy  da 
in  dere  Kirchin  begraben  für  ihre  sehlen  gebetten  Wie  zu  der  Zeit  im  Bebstum  dy 
Meße  gehalten,  die  haben  die  Pfaffen  die  Seih  Lehen  gehabt  dieß  Todten  Buch 
gehalten.  Welche  die  Begraben  wurden,  sy  der  Zeitt  alß  Herr  Cuno  Von  OPpen  daß 
gestifft  Vndt  Wie  Woll  es  im  anfang  nicht  also  angefangen  Vnndt  Bedacht,  daß  gründt- 
lich  oder  deutlich  geschrieben  wer  worden,  waß  für  geschlecht  ihre  Haußfrawen  Vnndt 
von  wen  auch  wer  Ire  Eltern  gewondt  auch  wohin  die  Töchter  gefreiet,  so  haebe  ich 
Caspar  Von  Oppen  das  ich  so  Viel  wießentlich  also  angefangen,  Vnndt  gründtlich 
Beschrieben,  darmit  so  nach  dem  Gnediegen  Vnndt  Barmherziegen  wiellen  des  Al- 
mechtiegen  ewiegen  Gottes  diese  Vergengliche  weit  Lenger  stehen,  Vnndt  Vnser  ge- 
schlecht Waxsen  undt  zunehmen  soldt  das  Unsere  NachKommen  sehen  können  wurhin 
sich  ihre  VorEItern  Befreundet,  darmit  sie  ihre  Freindtschaft  wißen  vnndt  Suchen. 
Vndt  Bütte  die  meinen  Wollen  mit  Solcher  Verzeichnis  nachfolgen  Vnndt  habe  das 
mit  mein  Caspar  Von  Oppen  eygene  Handt  durchauß  geschrieben  Vnndt  daß  auf  Neüw 
angefangen.     Nach  Christus  Vnsers  Heylandt  geburtt  1557  Jhar." 

An  diese  Ankündigung  schließen  sich  unmittelbar  die  genealogischen  An- 
gaben an.  Sie  sind  von  einer  Reihe  verschiedener  Hände  zu  verschiedenen  Zeiten 
geschrieben.     Die  ersten  drei  lauten: 


J)  Hantzsch,  Viktor,  Deutsche  Reisende  des  16.  Jahrhunderts.  Leipzig,  Duncker  & 
Humblot,  1895  (=  Leipziger  Studien  aus  dem  Gebiete  der  Geschichte,  1.  Bd.,  4.  Heft). 

2)  Deutsche  Pilgerreisen  nach  dem  Heiligen  Lande.  Hrsg.  von  R.  Röhricht  und 
H.  Meisner.  Neue  kleine  Ausgabe  von  R.  Röhricht.  Innsbruck  1900.  —  Röhricht,  R., 
Deutsche  Pilgerfahrten  nach  dem  Heiligen  Lande.  Gotha  1889.  —  Hoogeweg,  Herrn., 
Eine  westfälische  Pilgerfahrt  nach  dem  hl.  Lande  v.  J.  1519,  Zeitschr.  Westf.  47,  89;  48,  90. 

—  von  Posern-Klett,  Kreuzfahrer  aus  dem  Meißnerlande,  ASG  4,  45 — 56.  —  Waal,  A.  de, 
Der    Campo    Santo    der   Deutschen    zu    Rom.    Gesch.    der    nation.  Stift.     Freiburg    1897. 

—  Nagl,  F.,  und  Lang,  A.,  Mitteilungen  aus  dem  Archiv  des  deutschen  Nationalhospizes 
St.  Maria  dell  Anima  in  Rom.  Freiburg  1899  (Rom.  Quartalschr.  f.  christl.  Altert.,  12.  Sup- 
plementheft). —  Hier  sei  angereiht:  Christovanos,  Constantin,  Abendländische  Ge- 
schlechter im  Orient,  I.     Wien  1889. 


385 

„Herr  Küne  Von  Oppen  ein  Ritter  vnndt  Rudolff  sein  Bruder  der  das  Lehen  Zu 
Beizig  gestifftet  hadt,  Dorothea  Von  Rehrfelt  seine  Haußfrauw,  Erich  Zille,  Küne  Rudolff 
seine  söhne  gewest.   —   Herr  Zille  Von  Oppen   ein  Ritter  gewesten.    Kattrina  Von 
yßenberg  seine  Haußfrauw.  —  Herr  Küne  Von  Oppen  auch  ein  Ritter  geweßen.  Elisa- 
bett  von  Pannewitz  seine  fraw,  Rudolff  seine  Sohn  gewest." 
Nach    dem  Tode   des    fleißigen   Genealogen,    der   diese  Daten  der  Nachwelt 
überlieferte,    haben    andere    zahlreiche  Hände    diese  Notizen    fortgesetzt,    so    daß 
man  annehmen  kann,  es  habe  eine  Zirkulation  des  Manuskripts  oder  doch   eines 
Teiles  desselben  stattgefunden.     Hier  noch  ein  Beispiel  aus  späterer  Zeit: 

„Anno  1662  Davit  von  Oppen  Georgen  s.  Sohn  zu  Schweno  Hochzeit  gehabtt  mit 
Edlen  Ehr  vnndt  fihl  tugentsahm  Jnfr.  Ana  elisabbet  von  maltitzs,  Hans  Ernst  von 
matitzs  (sie!)  Eliche  Tochter  zu  Taucho  vndt  wohnen  beider  Seitzs  zu  Iisendorf.  Dessen 
Kinder  sabina  elisabett". 
Nicht  alle  Chroniken  oder  Jahrbücher,  auf  welche  ein  Forscher  stößt,  sind 
echte.  Es  empfiehlt  sich,  daß  derselbe  aus  der  neusten  gedruckten  Literatur  sich 
darüber  versichert,  ob  er  es  bei  der  ihm  vorliegenden  gedruckten  oder  ungedruckten 
Quelle  nicht  etwa  mit  einer  Fälschung  zu  tun  hat.  Als  ein  lehrreiches  Beispiel, 
wieviel  Unheil  für  eine  wissenschaftliche  Erforschung  der  Vergangenheit,  ins- 
besondere auch  der  genealogischen  Verhältnisse,  aus  einer  unechten  Quelle  er- 
wachsen kann,  mögen  die  Fälschungen  Chrysostomus  Hanthalers  dienen.1) 
Dieser  überraschte  im  Jahre  1742  die  gelehrte  Welt  durch  die  Veröffentlichung 
einer  Geschichtsquelle,  die  Ortilo  zum  Verfasser  haben  wollte,  einen  der  Mönche, 
die  auf  den  Ruf  des  Babenbergers  Herzog  Leopold  VI.  von  Heiligenkreuz  zur 
Besiedelung  Lilienfelds  ausgezogen  waren.2)  Das  Werk  brachte  unter  angeblicher 
Benutzung  einer  verlorenen  Arbeit  Alolds  von  Pöchlarn,  Kaplans  des  Markgrafen 
Adalbert  (f  1055)  zahlreiche  annalistische  Notizen.  1747  erschien  der  erste  Band 
von  Hanthalers  „Fasti  Campililienses",  in  denen  er  in  breitspuriger  Weise  Kloster-, 
Landes-  und  Ordensgeschichte  bis  zum  Jahre  1300  behandelte.  Ortilo  bildete  für 
die  Darstellung  den  wichtigsten  Gewährsmann,  der  sich  mit  eigenen  Nachrichten 
besonders  dort  einfand,  wo  andere  Quellen  versagten,  und  er  gelangte  auch 
S.  1273  ff.  neuerlich  zum  Abdruck,  diesmal  aber  vervollständigt  durch  seine  mit 
tagebuchartiger  Ausführlichkeit  bis  1230  fortschreitende  Gründungsgeschichte  von 
Lilienfeld.  Außerdem  hatten  sich  mit  ihm  zwei  neue  literarische  Genossen  zu 
einem  „Ternio  scriptorum  Austriacorum"  verbündet;  es  waren  Leupold  von  Lilien- 
feld, der,  gestützt  auf  Notizen  Richards  von  Klosterneuburg,  eine  Genealogie  des 
Markgrafen  Leopolds  des  Heiligen  (f  1136)  beisteuerte,  und  der  Dominikaner 
Pernold,  Beichtvater  Margarethas,  der  Gemahlin  König  Heinrichs  VII.  und  später 
Otakars  von  Böhmen,  die  sich  ausgiebig  über  die  Zeit  des  Interregnums  verbreitete. 
Der  Zweifel  heftete  sich  den  neuen  Autoren  unmittelbar  nach  ihrer  Veröffentlichung 

')  Tangl,  Die  Fälschungen  Chrysostomus  Hanthalers,  MIÖQ  1898.  Aus  dieser  Ab- 
handlung ist  das  Folgende  entnommen. 

2)  Notulae  aneedotae  e  Chronica  illustris  stirpis  Babenbergicae  in  Osterrichia  dominantis 
quamquam  vir  reverendus  Aloldus  de  Peklarn  serenissimi  quondam  Austriae  marchionis  Adalberti 
ab  a.  1034  usque  ad  a.  1056  capellanus  conscripsit  a  Fr.  Ortilone  uno  e  primis  monachis 
Campililiensibis  sub  finem  seculi  XII  excerptae  etc.  Crembsii  1742.  In  der  Aufzählung  der 
Werke  Hanthalers  in  dessen  bester  Biographie  von  Tobler  in  den  Xenia  Bernardina,  hrsg. 
von  der  österr.  Ungar.  Cisterc.  Provinz  3  Th.  (Beiträge  zur  Geschichte  der  Cistercienser 
Stifte  Reun,  Heiligenkreuz,  Zwettl,  Lilienfeld  usw.)  S.  287  fehlt  das  Werk. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  25 


386 

an  ihre  Fersen.  Man  sprach  von  „Ortilo  von  Lügenfeld"  oder  von  der  „bekannten 
Ortilofabrik".  Wattenbach  räumte  im  Anhang  zu  seinen  „Geschichtsquellen"1) 
Hanthaler  einen  Ehrenplatz  in  der  Reihe  der  Fälscher  ein.  An  der  Hand  der 
Untersuchungen  von  Zeißberg  in  der  Einleitung  zu  seiner  Ausgabe  des  Lilien- 
felder Totenbuches2)  sehen  wir  den  Fälscher  gleichsam  wachsen.  Genealogische 
Studien  bilden  für  Hanthaler  den  Ausgangspunkt:  zunächst  werden  die  Gedächtnis- 
tage von  Angehörigen  Lilienfeld  nahestehender  Adelsgeschlechter  vielfach  noch  mit 
unverstellter  Schrift  ins  Totenbuch  des  Klosters  eingetragen.  Aber  bald  geht  es 
weiter;  in  künstlich  nachgeahmten  Schriftzügen  trägt  er  Namen,  die  er  bei  seinen 
genealogischen  Untersuchungen  eben  benötigt,  in  das  Totenbuch  ein.  Gleiche 
Entstellungen  eines  Chartulars  aus  dem  15.  Jahrhundert  (cod.  58  des  Wiener  Staats- 
Archivs)  —  Zeugennachtragungen  an  16  verschiedenen  Stellen  —  hat  Zeißberg 
zugleich  unter  steter  Aufdeckung  des  regen  Zusammenhangs  mit  Hanthalers  Re- 
census  diplomatico-genealogicus  überzeugend  nachgewiesen.  Mit  Recht  hat  Huber 
Klage  über  das  Unheil  erhoben3),  welches  genealogische  Tabellen  dadurch  an- 
richten, daß  einer  von  der  andern  Angaben  abschrieb,  die  zuletzt  auf  Hanthalers 
Fälschungen  zurückgehen.  Auch  Juritsch4),  der  Hubers  Abhandlung  im  Text  seiner 
Geschichte  der  Babenberger  verwertet,  gibt  in  seiner  eigenen  genealogischen  Tabelle 
die  Kinder  Leopold  III.  genau  in  der  grundfalschen  Hanthalerschen  Reihenfolge  an; 
vor  allem  steht  der  wichtigste  der  Söhne,  Heinrich,  der  spätere  erste  Herzog, 
an  ganz  irriger  Stelle.  Tangl  hat  die  Ergebnisse  der  Untersuchungen  von  Zeiß- 
berg und  Wattenbach  noch  wesentlich  ergänzt.  Eine  für  den  Familienforscher 
besonders  lehrreiche  Einzelheit  sei  aus  Tangls  Abhandlung  hier  hervorgehoben: 
In  einem  Chartular  des  13.  Jahrhunderts  (Cod.  lat.  13424  der  Wiener  Hofbibliothek), 
und  zwar  in  einer  Urkunde  Herzogs  Leopolds  VI.  von  1209  April  13  ist  in 
der  Zeugenreihe  nach  „Ortolfus  de  Ronnenberch"  mit  schwärzerer  Tinte  über  der 
Zeile  nachgetragen  „et  Ortolfus  filius  suus".  Die  Schrift  dieses  Nachtrages  er- 
innert lebhaft  an  ähnliche  Beifügungen  des  späteren  Chartulars,  und  der  Betrug 
wird  ganz  offenkundig  dadurch,  daß  sich  das  Einschiebsel  in  der  im  Stiftsarchiv 
zu  Lilienfeld  vorliegenden  Urkunde  nicht  findet.  Hanthaler  aber  schaltet  im  Ab- 
druck der  Urkunde  (Fasti  1,  598)  den  Nachtrag  ruhig  in  den  Text  ein  und  Re- 
census  2,  229  verwertet  er  ihn  zu  genealogischen  Zwecken,  da  er  einen 
Ortolfus  III.  de  Ronneberch  et  Roetelensteine  als  wichtiges  Bindeglied  benötigt. 
Wie  sich  bei  den  von  Hanthaler  künstlich  zugerichteten  Urkunden  ein  Stamm- 
baum stets  dort  einstellt,  wo  die  Zeugenreihen  anderer  Urkunden  schmählich 
versagen,  so  schütteln  auch  Alold,  Richard  und  Ortilo  Geburtsdaten,  derer  die 
übrigen  beschränkten  Annalisten  in  den  österreichischen  Klöstern  gar  nicht  achteten, 
nur  so  aus  dem  Ärmel.  Diese  Art  entspricht  aber  durchaus  nicht  dem  Brauche 
mittelalterlicher  Geschichtsquellen.  Selten  nur  sind  uns  Geburtsjahre,  seltener 
noch  Geburtstage  überliefert;  meist  müssen  wir  uns  begnügen,  aus  Altersangaben 
bei  Erwähnung  des  Todes,    aus    dem   Datum   der  Wehrhaftmachung,    des    ersten 

!)  Wattenbach,  Geschichtsq.  6.  Aufl.  II,  496. 

2)  Fontes  rerum  Austriacarum  II,  41,  11  ff. 

3)  Hub  er,  Zur  Genealogie  der  Markgrafen  von  Österreich,  MIÖG  2,  382 ff. 

4)  Juritsch,  Geschichte  der  Babenberger  und  ihrer  Länder,  Innsbruck  1894. 


387 

Auftretens  in  Zeugenreihen  annähernd  auf  die  Zeit  der  Geburt  zurückzuschließen. 
In  der  Ausführung  seiner  Fälschungen  ist  Hanthaler  ein  Original;  die  einzelnen 
Früchte  seines  rastlosen,  aber  unehrlichen  Gelehrtenfleißes  sind  sämtlich  nur  mit 
vorsichtiger  Kritik,  im  einzelnen  aber  mit  etwas  verschiedenem  Maßstab  zu  be- 
werten und  zu  benutzen.1)  Den  Beweggründen  nach  zählt  er  zur  stattlichen 
Gesellschaft  jener  Männer,  die  falscher  literarischer  Ehrgeiz  auf  die  Bahn  der 
Fälschung  leitete,  einer  Gesellschaft,  deren  Zahl  unter  der  modernen  kritischen 
Forschung  stetig  wächst  und  bis  in  die  neuste  Zeit  herabreicht.2) 

Eine  wichtige  Quelle,    wie   für  die  allgemeine  Geschichte,   so  auch  für  die 
Familiengeschichte,    sind    Briefe3),    deren    Kopien    man    auch    in    Briefbücher 


*)  Nach  Tangl  (a.  a.  O.  vgl.  bes.  S.  50,  51)  wird  man  gut  tun,  das  von  Fälschungen 
ganz  durchseuchte  Hauptwerk  Hanthalers,  die  Fasti  Campililienses  ganz  beiseite  zu  legen. 
Höher  als  die  fasti  steht  der  Recensus  diplomatico-genealogicus.  Doch  ist  auch  hier  an 
Unzuverlässigkeit  kein  Mangel.  Vielfache  Fälschungen  sind  bereits  aufgedeckt,  andere 
dergleichen  Nachweise  sind  noch  zu  erwarten.  Doch  sind  die  Urkunden  im  allgemeinen 
nicht  frei  erfunden,  wohl  aber  vielfach  interpoliert.  Die  reichhaltigen  Siegelabbildungen  ent- 
halten neben  erfundenen  und  wissentlich  entstellten  doch  Reproduktionen  von  vorzüglicher 
und  getreuer  Ausführung.  Erst  wenn  ein  Lilienfelder  Urkundenbuch  nach  modernen  Prin- 
zipien ediert  ist,  wird  man  unter  schrittweiser  Kontrolle  Hanthalers  Recensus  wieder  benutzen 
können;  bis  dahin  tut  man  besser,  auch  dieses  Werk  vorsichtig  außer  Kurs  zu  setzen. 

2)  Vgl.  auch  Schuster,  Richard,  Über  wissenschaftliche  Fälschungen,  Jahresbericht 
d.  Wiener  Vereins  deutscher  Historiker  1893,  S.  57  ff. 

s)  Über  die  Kopialbücher,  einen  der  wichtigsten  Teile  unserer  Archive,  ist  im  allge- 
meinen auf  die  Urkundenbücher  (Vorreden)  zu  verweisen.  Über  die  Kopialbücher  des  Archivs 
der  Stadt  Mühlhausen  in  Thüringen,  den  wertvollsten  Teil  des  dortigen  reichhaltigen  Archivs, 
vgl.  Ermisch,  „Urkunden  der  Markgrafen  von  Meißen  1381 — 1395"  (Cod.  dipl.  Sax.  reg.  I,  B.  1) 
Seite  XVI  u.  XIX;  Mitzschke  MQB  1,  42  und  meine  Bemerkungen  ebenda  1,  90  und  in 
meiner  Schrift,  Archivwesen  und  Geschichtswissenschaft  1900,  Vorwort.  —  Über  zwei  Kopial- 
bücher schlesischer  Urkunden  von  Anfang  des  13.  Jahrhunderts  bis  in  den  Ausgang  des  16. 
bzw.  Beginn  des  17.  Jahrhunderts  handeln  Pfotenhauer  in  der  Zeitschr.  des  Ver.  f.  Gesch. 
u.  Altert.  Schlesiens  1890,  S.  360ff.  und  L.  v.  R. ,  AZ  NF  1,  283.  —  Über  die  sogenannten 
Neuburger  Kopialbücher  im  Kgl.  Bayr.  Allgemeinen  Reichsarchiv  vgl.  Zirngiebel,  AZ  1890, 
241.  Sie  bilden  den  kleinsten  Teil  dieser  Serien;  im  Ganzen  sind  etwa  4000  vorhanden.  — 
Steinhausen,  G.,  Deutsche  Privatbriefe  des  Mittelalters,  Berlin  1899.  —  Über  die 
durch  ihr  hohes  Alter  hervorragende  Briefsammlung  des  Propstes  Ulrich  von  Steinfeld 
(12.  Jahrh.)  vgl.  Roth,  E.  W.  E.,  AG  18  und  Zäk,  Alfons,  AG  25.  —  Lunig,  J.  Ch., 
Literae  procerum,  Europae  ab  a.  1552  usque  ad  a.  1712.  3.  T.  Leipzig  1712.  —  In 
neuester  Zeit  haben  die  Quellen- Publikationen  auch  Brief  Sammlungen  gebracht.  Vgl.  z.  B. 
Veröffentlichungen  der  hist.  Kommission  für  Nassau  B.  1,  4:  Nassau-Oranische  Korrespon- 
denzen, hrsg.  von  Meinardus,  O.,  1898  ff.  —  Schriften  der  Kgl.  sächs.  Kommission  für 
Geschichte,  4.  Band:  Politische  Korrespondenz  des  Herzogs  und  Kurf.  Moritz  v.  Sachsen, 
hrsg.  von  Brandenburg,  E.,  2  Bde.,  1900  ff.  —  Publikationen  der  Gesellschaft  für  Rhei- 
nische Geschichtskunde  2.  Band  Briefe  von  Andreas  Masius  und  seinen  Freunden  1538—73.  — 
Quellen  und  Erörterungen  zur  Bayrischen  und  Deutschen  Geschichte.  Bd.  4:  Korrespon- 
denzen. —  Für  die  frühere  Zeit  ist  insbesondere  auf  die  Abteilung  Epistolae  der  Monumenta 
Germaniae  historica  zu  erweisen.  Vgl.  die  weiteren  Nachweise  über  Veröffentlichungen  von 
Briefen  bei  Dahlmann- Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl.  von 
Brandenburg,  Leipzig  1906,  428  ff.,  446  f.,  668  ff .  —  Steinhausen,  G.,  Geschichte  des 
deutschen  Briefes  (Berlin  1889 — 1891).  —  Barbey  d'Aurevilly,  J.,  Litterature  epistolaire 
(Paris  1893)  und  Broc,  Vicomte  de,  Le  stile  epistolaire  (Paris  1901).  Zahlreiche  Stellen 
interessanter  Briefe  hat  Gustav  Freytag  in  seinen  Bildern  aus  der  deutschen  Vergangen- 
heit (Leipzig,  Hirzel)  weiten  Kreisen  bekannt  gemacht. 

25* 


388 

(Kopialbücher)  eingetragen  hat.  Selbst  wenn  der  Absender  solcher  Briefe  nicht 
eine  Privatperson,  sondern  eine  Behörde  ist,  finden  sich  gewöhnlich  Personen 
in  ihnen  erwähnt.  Die  Briefbücher  in  unseren  Archiven  gehören  zu  den  er- 
giebigsten Geschichtsquellen.  Doch  werden  die  Arbeiten  in  nur  wenigen  Archiven 
soweit  vorgeschritten  sein,  daß  erschöpfende  Personenregister  zu  diesen  Brief- 
büchern angelegt  sind.  In  den  Formelbüchern  und  Briefstellern1)  früherer  Zeiten 
wurden  neben  echten  Briefen  auch  erdichtete  aufgenommen.  Mancher  Irrtum  ist 
entstanden,  indem  man  solche  frei  erfundene  Mustervorlagen  oder  Stilübungen 
für  Abschriften  echter  Stücke  hielt.  Es  ist  oft  schwierig,  mit  Sicherheit  echte 
und  erdichtete  Stücke  in  Briefstellern  zu  unterscheiden,  weil  die  Verfasser  fingierter 
Briefe  die  in  diesen  angenommene  Situation  mit  zeitgenössischer  Kenntnis  der 
Verhältnisse  der  Wirklichkeit  anpaßten.  Ausgedehnte  Erfahrung  in  diesem  Literatur- 
zweige und  eingehende  Untersuchung  des  betreffenden  einzelnen  Buches  und  der 
Individualität  von  dessen  Verfasser,  sowie  andererseits  eine  gute  Kenntnis  des 
wahren  Urkundenwesens  und  -stils  der  Zeit  schützen  davor,  echte  Briefe  als  fingiert 
und  fingierte  als  echt  zu  betrachten.2) 

Für  die  Frage,  ob  eine  Person  dem  Bürger-  oder  Adelstande  angehört,  sind 
die  Anreden  und  Adressen  in  den  Briefen  und  anderen  Archivalien  wichtig  und 
um  so  mehr  zu  beachten,  als  es  zahlreiche  adlige  Familien  ohne  das  Wort  „von" 
und  zahlreiche  bürgerliche  Familien  mit  demselben  Wort  gibt.  Die  Anrede- 
und  Adreßformeln  waren  nach  Land  und  Zeit  verschieden.  Wie  mannigfach  diese 
Adreßformeln  sind,  erhellt  aus  der  umfangreichen  Sammlung  derselben,  welche 
sich  durch  die  Monatsblätter  der  K.  K.  Gesellschaft  „Adler"  in  Wien  hinzieht. 
Eine  erschöpfende  Verwertung  solcher  Formeln  in  Rücksicht  auf  die  genannte 
Frage  ist  in  der  gedruckten  Literatur  nicht  vorhanden;  doch  finden  sich  beachtens- 
werte Anregungen  und  Nachweisungen  darüber  bei  His,  R.,  Zur  Rechtsgeschichte 
des  Thüringischen  Adels,  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  thüringische  Geschichte, 
Neue  Folge  14;  Stölzel,  Adolf,  Urkundliches  Material  aus  den  Brandenburger 
Schöppenstuhlsakten,  unter  Mitwirkung  von  Ernst  Deichmann  und  Victor 
Friese  herausgegeben,  I.  Band  1901,  S.  65  ff.  und  Strantz,  C.  F.  F.  von,  Geschichte 
des  deutschen  Adels  I.  1 853,  S.  62  ff. 

Furierzettel 

finden  sich  ziemlich  häufig  in  den  „Korrespondenzen"  herrschaftlicher  Personen 
im  16.  und  im  Anfange  des  17.  Jahrhunderts.  Sie  bieten  nicht  nur  interessante 
Beiträge  zur  Geschichte    der   damaligen    Höfe   auf    Reisen,    sondern    auch    nicht 

*)  Die  Literatur  über  Briefsteller  und  Formelbücher  findet  man  verzeichnet  bei  Breß- 
lau,  H.,  Handbuch  der  Urkundenlehre  Band  I,  Kap.  11;  Paoli,  Programma  di  paleografia 
latina  e  di  diplomatica,  übersetzt  von  Lohmeyer  unter  dem  Titel:  Grundriß  zu  Vorlesungen 
über  lateinische  Paläographie  und  Urkundenlehre,  Teil  3,  1900,  S.  56  ff.;  Qiry,  A.,  Manuel 
de  diplomatique,  Paris  1894,  S.  479  ff. 

2)  Bernheim,  Lehrbuch  der  historischen  Methode,  3.  u.  4.  Aufl.,  S.  347ff.  —  Watten- 
bach, W.,  Archiv  für  österreichische  Geschichtsquellen  1855,  Bd.  XIV,  S.  29  ff.  —  Scheffer- 
Boichorst,  Kleinere  Forschungen  zur  Geschichte  des  Mittelalters,  in  den  Mitteilungen  des 
Institutes  für  österreichische  Geschichtsf.  1885,  Bd.  6,  S.  559  ff.  und  in:  Neues  Archiv  der 
Gesellschaft  für  ältere  deutsche  Geschichtskunde  1893,  Bd.  18,  S.  157  ff. 


389 

selten  durch  namentliche  Aufzählung  von  Personen  für  die  Genealogen  bedeutsame 
Mitteilungen.  Ein  solcher  Furierzettel  wurde  1586  dem  damaligen  Grafen 
Albert  VII.  von  Schwarzburg -Rudolstadt  von  dem  Landgrafen  Ludwig  dem 
Jüngeren  von  Hessen,  der  einen  kurzen  Aufenthalt  in  Rudolstadt  nehmen  wollte, 
übersandt.  Ich  teile  ihn  nach  der  vollständigen  Veröffentlichung  von  Anemüller1) 
hier  im  Auszug  mit: 

„Forier-Zettel  des  Durchl.  Hochgeb.  Fürsten  u.  Herrn  Herrn  Ludwigen  des  Jüngern, 
Landgrauen  zu  Hessen,  Grauen  zu  Catzenelepogen,  voraus  gn.  F.  und  Herrn,  naher 
Rudolstadt.    Personen: 

1  Jetzt  Hochgedachter  mein  gnediger  fürst  un  Herr 

1  Landgraue  Friedrich  zu  Hessen  etc. 

1  Mein  gn.  F.  und  Fraue  frau  Magdalena  Landgr.  zu  Hessen  etc. 

1  die  fürstl.  Witibe  zu  Darmstadt  fraw  Eleonore  Landgr.  zu  Hessen  etc. 

1  Frewlein  Eleonora  Herrzogin  zu  Hollstein  etc. 

1  Graue  Heinrich  Wilhelm  zu  Solmß, 

1  Frewlein  Elisabeth  Gräuin  zu  Mansfeldt 

1  Frewlein  Ursula  Maria  v.  Westerburg 


1  Johannis  Pistorius  Niddanus  Canzlar 

1  Arnold  Schwarz  Hoffmeister 

1  Bernhard  v.  Berbisdorff,  Hauptmann  zu  Rüdelsheimb 

1  Bernd  Siemon  von  Oinhausen  Stallmeister 

1  Georg  Bernd  von  Hartingshausen  Jägermeister 

1  Casper  von  Berlipsch 

1  Hans  Georg  Neigrecht 

1  Querin  Schucz 


Zusammen  74  Personen. 

Reisige  Kutscher  und  Wagenpferde: 
21  Aus  meines  gn.  H.  Marstall. 
2  Gr.  Heinrich  Wilhelm  zu  Solms. 
2  Joachim  von  Walspurgk  Frawenzimmers  Hoffmeister 
2  Georg  Röder 
2  Mospach 


Summa   103  Pferde. 

Stammbuchblätter  und  Stammbücher.2) 

Aus  den  Turnierbüchern,  Familien-  oder  Geschlechterbüchern  sollen  die  Stamm- 
bücher entstanden  sein. 


i)  Anemüller,  B.,  Furierzettel  AKDV  1873,  238. 

2)  Hier  wird  unter  dem  Worte  „Stammbuch",  jahrhundertelangem  Brauch  entsprechend, 
dasselbe  verstanden,  was  auch  mit  dem  Worte  „Album"  oder  „Buch  der  Freundschaft"  be- 
zeichnet wurde.  In  einem  anderen  Sinn  bedeutet  das  Wort  „Stammbuch"  einer  Familie  ein 
Buch,  in  welches  man  die  genealogischen  Tatsachen  nach  Generationen  hintereinander  ein- 
zutragen pflegte  (s.  oben  S.  41.  42).  Ein  Stammbuch  dieser  zweiten  Art  findet  sich  im 
„Korrespondenzblatt  des  Vereins  für  siebenbürgische  Landeskunde",  26.  Jahrg.  1903,  S.  151  f. 
erwähnt.  Über  die  Stammbücher  im  obigen  erstgenannten  Sinn  ist  folgende  Literatur  zu  ver- 
zeichnen: 


390 

Diese  Vermutung  wird  durch  die  Bezeichnung  „Stammbücher",  den  alten 
Namen  „libri  gentilicii"  und  durch  den  Umstand  unterstützt,  daß  die  ältesten 
Stammbücher  fast  nur  aus  eingemalten  Wappen  und  den  Namensunterschriften  der 
Inhaber  bestehen.  Was  ursprünglich  nur  Ritter  und  Fürsten,  dann  auch  die  Ge- 
lehrten unter  sich  pflegten,  wurde  von  der  akademischen  Jugend  nachgeahmt,  und 
niemand  hat  diese  Sitte  Jahrhunderte  hindurch  treuer  bewahrt  und  zäher  an  der- 
selben festgehalten  als  gerade  die  Studentenwelt.  Die  Stammbuchsitte  gewann 
immer  weitere  Verbreitung.  Nicht  bloß  daß  sie  schon  auf  den  Gymnasien  unter 
den  Schülern  heimisch  wurde,  wie  sich  z.  B.  das  Stammbuch  eines  Ulmer  Gym- 
nasiasten vom  Jahre  1666  erhalten  hat,  auch  auf  die  Bürger,  die  Musiker,  Maler, 


Arbusow,  Über  einige  Stammbücher  in  der  Stadtbiliothek  zu  Königsberg,  Jhrb.  f. 
Genealogie,  Heraldik  und  Sphragistik  1895,  Mitau  1896,  S.  157  ff.;  Etwas  aus  alten  Stamm- 
büchern, im  Rigaer  Almanach  von  1891;  Die  Heraldik  in  Stammbüchern,  ASW  2. 

F.  G.  v.  B.,  Das  Stammbuch  des  Johannes  Franck,  1572—78,  VJH  14. 

Bach,  M.,  Ein  Stammbuch  Herzog  Friedrichs  I.  von  Württemberg,  WVL  10. 

Bailleu,  Aus  einem  Stammbuch  der  Königin  Luise,  FBP  8,  95. 

Bluhm,  K.,  Das  Stammbuch  des  Joh.  Hieronymus  Röhrscheidt  (1595 — 1606)  in  den 
Sitzungsber.  der  Kurländischen  Gesellschaft  f.  Litr.  u.  Kunst  v.  J.  1873. 

Boetticher,  W.  v.,  Stammbücher  im  Besitz  oberlausitzischer  Bibliotheken,  VJH  24. 

Bogon,  Die  Stammbuchsammlung  in  der  Stadtbibliothek  zu  Königsberg,  VJH  29. 

Budczies,  F.,  Das  Stammbuch  des  Lorenz  Bnudisz  von  Treschen,  VJH  12. 

Clemen,  Otto,  Ein  Stammbuch  aus  der  Hälfte  d.  16.  Jh.,  Blätter  f.  Sachs.  Kirchengesch. 
20,  242  ff. 

Dobner  und  Klemme,  Das  Stammbuch  des  Johann  Paul  Grymann,  Herrn  zu  Galls- 
pach  etc.,  enthaltend  die  Eintragungen  seiner  Freunde  und  Studiengenossen  an  den  Universi- 
täten zu  Tübingen  und  Straßburg,  JAW  1883,  109  ff. 

Dunger,  Hermann,  Stammbuch  des  gelehrten  Bauers,  in:  Der  Vogtländische  gelehrte 
Bauer,  Abdruck  aus  der  Festschrift  des  vogtländischen  altertumsforschenden  Vereins  in 
Hohenleuben.    Plauen  i.  V.  1876,  57  ff. 

Endl,  Das  Stammbuch  des  Jonas  Rottenburger,  JAW  NF  1892,  27  f f . 

Estory,  L.,  Das  Stammbuch  des  Georgius  Ammann,  VJH  12. 

Freund,  Hubert,  Aus  der  deutschen  Gesellschaft  des  18.  Jahrhunderts.  Nach  Stamm- 
buchblättern.   Progr.  des  Augusta-Gymnasiums  zu  Charlottenburg  1902  u.  1904. 

Gollmert  und  Lisch,  Stammbuch  der  Herzogin  Anna  von  Mecklenburg,  VMG  21. 

Grofebert,  Otto,  Stammbuch  von  Gottlieb  Schmieder  in  Breslau,  ASW  1908. 

Hartmann-Franzenshuld,  Ernst  Edler  von,  Zwei  Stammbücher  von  Pirna,  JAW 
1876,  109  ff. 

Ders.  und  Weittenhiller,  Moritz  Maria  Edler  von,  Stammbücher  [auf  der  Wiener 
heraldischen  Ausstellung],  JAW  1881,  26  ff . 

Hildebrandt,  Stammbuchblätter  des  norddeutschen  Adels.  Berlin  1874.  Eintragungen 
brandenburgischer  Fürsten  und  Fürstinnen  in  Stammbüchern  des  16.  und  17.  Jahrh.,  HZJ 
1903,  165  ff. 

Janßen,  H.  O.,  Die  beiden  Stammbücher  des  Johannes  Jacobus  Callenfels,  VJH  21, 303 ff. 

Keil,  Die  deutschen  Stammbücher.    Berlin  1893. 

Knauer,  Meines  Großvaters  Stammbuch.  Ein  Charakterbild  aus  dem  alten  Gotha, 
VGG  2. 

Koch,  Ernst,  Ein  Zittauer  Stammbuchblatt  aus  dem  Brandjahre  1757,  Dresdner  An- 
zeiger, Sonntagsbeilage,  Dresden  1908,  Nr.  3,  19.  Januar. 

Leoprechting,  K.  v.,  Stammbuch  von  Possenhofen,  München  1854  (enthält  Nachrichten 
über  eine  große  Anzahl  altbayrischer  Familien). 

Lind  behandelt  das  Stammbuch  des  Jonas  Rottenburger,  MZK  1876,  CXXXVI  fL 

Mayer,  F.,  Ein  altes  Stammbuch  [des  17.  Jhdt.],  WJB  1881. 


391 

Chirurgen,  Pharmazeuten,  Handwerksgesellen  ging  die  Sitte  über.  Besonders  waren 
es  die  reichen  Patrizier  in  den  Reichsstädten,  welche,  stolz  auf  die  Güter,  das 
Alter  und  den  Glanz  ihres  Geschlechts,  dem  Adel  und  den  Gelehrten  nachahmten 
und  ihre  Stammbücher  mit  den  prächtigsten  Wappen  und  anderen  kostbaren 
Malereien  zu  schmücken  pflegten. 

In  den  Stammbüchern  wurde  die  Sitte  der  Monogramme  derartig  üblich,  daß 
im  17.  Jahrhundert  sich  besondere  Bücher  damit  beschäftigten,  solche  Monogramme 
zu  sammeln  und  zu  entziffern.  Dahin  gehört  z.  B.  Elias  Geißler's  Dissert.  de 
Symbolis  von  Denck-  oder  Leebsprüchen  (Lips.  1675).  Seit  der  ersten  Hälfte  des 
16.  Jahrhunderts  erschienen  gedruckte  Sammlungen  von  Emblemen,  Devisen  und 
Sentenzen.     Diese  Literaturgattung  fand  weite  Verbreitung.     Die  älteste    und   be- 


Nahuys,  Graf  Maurin,  Stammbuch  des  Herdwich  von  Dassel  aus  dem  Jahre  1573 
bis  1606,  JAW  1874,  113  ff. 

Obernitz,  von,  Verzeichnis  hervorragender  Namen  von  Gelehrten,  Schriftstellern, 
hohem  und  niederem  Adel  aus  einem  großen  Teil  der  Stammbücher,  welche  auf  der  Groß- 
herzoglichen  Bibliothek  zu  Weimar  sich  befinden,  VJH  1901,  285  ff. 

Pyl,  Stammbuch  des  Gottfried  Criwitz,  VMG  33. 

Ragotzky,  Sinnsprüche  aus  Stammbüchern  von  1550—1650,  VJG  1899,  388  ff . 

Rahden,  Freiherr  Alex,  v.,  Das  Stammbuch  Christophers  von  Sacken  auf  Düben- 
alken  1577—1618  (mit  vier  Faksimile-Blättern  u.  e.  Stammtafel).  Jahrb.  f.  Genealogie,  Heraldik 
und  Sphragistik  1893,  Mitau  1894,  S.  9  f f . 

Red  er  n,  H.  v.,  Stammbuch  des  Cosmus  Simmer  von  Simmerfeld  aus  dem  17.  Jahrh., 
VJH  9,  263  ff. 

Schmidt,  Stammbuchblätter  aus  den  genealogischen  Sammlungen  des  Dr.  Gg.  Schmidt, 
VJH  24,  344  ff. 

Schmidt,  G.,  Stammbuchblätter  deutscher  Edelleute.  324  S.  mit  2279  Stammbuchbl. 
Berlin  1907. 

Schöppe,  K.,  Aus  einem  Studenten-Stammbuche,  ZTG  NF  11. 

Schulz,  Hans,  Stammbücher  eines  schlesischen  Fürsten  und  eines  Breslauer  Bürgers, 
Zeitschr.  d.  Ver.  E.  Gesch.  u.  Altert.  Schlesiens  XXXIII  1899,  S.  307  ff. 

Springer,  Willkommenbuch  vom  Schloß  Waltenbuch,  VJH  27,  299  ff . 

Stange,  E.,  Zwei  Stammbücher  des  17.  Jahrh.,  Mittlgn.  d.  Ver.  f.  Gesch.  von  Erfurt 
26,  27—82. 

Stölzel,  Adolf,  Auszüge  aus  Stammbüchern  von  Juristen  (1563 — 1620)  in  seinem 
Werke:  Die  Entwicklung  des  gelehrten  Richtertums  II,  1872,  S.  22  ff . 

Tille,  Stammbücher,  ZPF  2. 

Tobias,  Stammbuch  des  Johann  Wezel  aus  Freiberg,  MFA  6,  639  ff . 

Troschke,  Aus  alten  Stammbüchern,  DH  1900,  69. 

Wecken,  DH  1902,  Nr.  2.  Korrespondenzbl.  d.  Ver.  f.  siebenbürg.  Landeskunde, 
23.  Jhrg.,  S.  69  ff. 

Weittenhiller,  Moritz  Edler  von,  Das  Stammbuch  des  Wolfgang  von  Callen- 
hausen  zu  Greifenstein  (mit  einer  Tafel  in  Lichtdruck  und  zwei  Illustrationen  im  Text),  JAW 
NF  1892,  13  ff.  Ein  Stammbuch  des  Georg  Ulrich  Frhrn.  von  Kheynach  aus  d.  J.  1618  bis 
1631.     Heraldisch  genealog.  Ztschr.  „Adler",  Wien  I,  1871,  115  f. 

Quartalblätter  des  Histor.  Ver.  f.  d.  Großherzogtum  Hessen  NF  2.  Bd.  (1897),  S.  212  f. 
—  Stammbuch  der  Charlotte  Veronika  von  Bömcken  zu  Lauenburg  i.  P.,  DH  1901,  39.  — 
Stammbuchblätter  aus  der  Fideikommiß-Bibliothek  des  Freiherrn  Stotzingen  —  Schloß  Steiß- 
lingen,  Baden,  DH  1904,  155.  —  Stammbucheintragungen  weiblicher  Mitglieder  des  Hohen- 
zollernhauses,  DH  1901,  13.  —  Aus  dem  Stammbuch  des  Junker  Hanns  Schrenckher  von 
Etzenberg,  TVG  33.  —  Auszüge  aus  dem  Stammbuch  der  Familie  Althaus  auf  Tschaggligen 
bei  Bretzwil:  Basler  Jahrbuch  1902. 


392 

rühmteste  Sammlung   dieser  Art    sind    die  Emblemata    des    großen    Rechtslehrers 
A.  Alciatus  (1492— 1550).1) 

Zur  Charakteristik  der  Stammbuchblätter  seien  einige  Proben  mitgeteilt.  Ein 
solches  Blatt  lautet: 

„1653.  Jay  bien  et  laisse  dire.  Zu  freundtlichen  undt  stets  ehrenden  andenken 
schreibt  dises  seinem  vielgeliebten  Herrn  Sohn  und  Eidam  Wolff  Albrecht  von 
der  Gabelenz  den  21.Augusti  1653  in...  Balthasar  Böse." 

„1614.  Nach  Ehr  Vnnd  tugenndt  strebt  Meyne  Jugendt,  hyr  bey  laß  Mich 
Gott  Erwerben  einen  redlichenn  Nahmen  vnndt  eynn  selliges  sterben.  Dyses 
schreib  ich  Eytell  Vonn  Boynebergk  zu  Lengsfeldt  Meynenn  Gutten  gesellen  vnd 
Brutter  Hanß  Willem  Romern  Zu  stets  verehrender  Gedechtnis  geschenn  Zu  Dresden 
denn  5.  Januarii." 

„H.  Confisus  Christo,  nunquam  confusus  abibit.  II  ne  faut  pas  permettre 
que  la  langue  avance  Pesprit.  Christoph  Carll  von  Brandenstein  mpp.  Dresden 
den  10.  9bris  Ao  1626." 

„In  deinem  glück  erheb  dich  nicht  In  Vnglück  verzage  nicht  Den  Vber  dir 
stet  Wacht  der  man  Der  glück  vnd  vnglück  wenden  kan.  Dieses  geschrieben  in 
Augsburgk  den  27.  July  Ao  1627  Wulff  günter  von  Karlowitz." 

„Ehre  gesundheitt  vnnd  Langes  Leben  Ein  schönes  pferdt,  brave  Dam  da- 
neben usw.    Straßburg  26.  Martij  1629.     Hillebrandt  von  Einsiedell." 

„A  Dieu  mon  esperance  Et  mon  Espe  pour  ma  defanse.  Simbolum:  Spes  mea 
Christus.  Dieses  schreibe  ich  vff  begehren  meines  hochgeehrten  H.  bruders  zu 
Stets  vererenden  andencken  geschehen  Altenburgk  d.  13.  Julij  Anno  1653  Augustus 
Friedrich  Metzsch  mppria." 

„1597  Gott  Gib  Gutt  Gedrencke.     Heinrich  Pflugk." 

„Wer  Jesum  vndt  sich  recht  erkent 

hat  alle  schetz  vnd  ein  Seelig  Endt. 

Dieses   wenige   hatt    zum    stillen    andenken    seiner   trewen    vndt'  vnferenterlichen 

freundschafft,  Seinem    lieben    bruder   vndt   hochwertten  freundt  hieher  Schreiben 

sollen  Dietrich  Pflugk,  Dreßden  d.  8.  Januarij  Ao.  1658." 

„A.  1614.  Hielff  heilliger  Heillant  ...  die  heilige  Dreifaltigkeit  steh  mir 
bei  vndt  helffe  mihr  Auff  Erden  Erwerben  Einen  Erlichen  Nahmen  vndt  selig 
sterben.  Dieß  schreib  ich  George  von  seidewitz  Meinen  freundlichen  lieben 
Brutter  Hans  Wilhelm  Romer  Zum  langwierigsten  gedechtniß  gesehen  in  Dresden 
den  23.  Juni." 

Solche  Stammbuchblätter  waren  namentlich  im  16.  und  17.  Jahrhundert  üblich. 
Sie  vertraten  gewissermaßen  die  Stelle  unserer  jetzigen  Photographie-Albums.  Be- 
sonders pflegte  jeder,  der  eine  größere  Reise  unternahm,  sich  ein  Stammbuch  an- 
zulegen und  mitzunehmen,  um  unterwegs  eigenhändige  Aufzeichnungen  zu  sam- 
meln. Aus  den  Devisen  lassen  sich  Folgerungen  für  die  Neigungen  und  den 
Charakter  der  Personen,  welche  sich  eintrugen,  ziehen;  aus  den  beigefügten  Daten 
ersieht  man,  zu  welcher  Zeit  sie  sich  an  diesem  oder  jenem  Ort  aufhielten;  auch 


J)  Das  Folgende  aus   der  Wissenschaftlichen  Beilage  der  Leipziger  Zeitung  vom  Jahre 
1905  wiederholt. 


393 

über  Stand,  Beruf  und  Güterbesitz  finden  sich  Andeutungen.  Es  kommt  sogar 
vor,  daß  eine  derartige  Inskription  die  einzige  überhaupt  existierende  Nachricht 
von  dem  Dasein  der  betreffenden  Persönlichkeit  gibt.  Man  hatte  überall  Ge- 
legenheit, seinem  Freunde  das  Wappen  ins  Stammbuch  malen  zu  lassen;  denn  es 
gab  viele  Wappenmaler,  und  diese  malten  nicht  schlecht.  In  den  Stammbüchern 
begegnen  wir  auch  Wappen,  die  sonst  nirgends  vorkommen;  und  bei  bekannten 
Wappen  findet  man  gerade  hier  am  häufigsten  Abweichungen  von  der  heute  üb- 
lichen Form.  Hieraus  ergibt  sich  eine  hohe  Bedeutung  der  Stammbücher  für  die 
Heraldik. 

Den  Stammbüchern  nächstverwandt  sind  diejenigen  Bücher,  welche  unter  dem 
Namen  „Album"  oder  „Willkommenbuch"  oder  unter  ähnlichen  Bezeichnungen 
auf  Burgen,  in  öffentlichen  Gebäuden  oder  in  den  Restaurationen  bei  schönen 
Aussichtspunkten  ausliegen  und  auch  schon  in  früheren  Jahrhunderten  in  Gebrauch 
waren.  Beispielsweise  erwähne  ich  das  vom  Jahre  1601  an  geführte  Willkomm- 
Buch  vom  Schloß  Waltenbuch.  Bemerkenswert  ist  bei  diesem  Buch  das  häufige 
Vorkommen  des  Italienischen,  was  teils  auf  den  Einfluß  der  bei  dem  Adel  be- 
liebten Bildungsstätten  Padua  und  Bologna,  mehr  aber  noch  darauf  zurückzuführen 
ist,  daß  damals  viel  deutsche  Edle  auf  Zeit  Kriegerdienste  bei  der  Republik  Ve- 
nedig oder  beim  Haus  Savoyen  nahmen.  Ein  gut  Teil  der  hier  eingetragenen 
Wahlsprüche  ist  nur  durch  die  Anfangsbuchstaben  der  Worte  ausgedrückt.  So 
trug  Hans  Heinrich  v.  Weissenbach  1601  die  Devise  ein:  M.  V.  S.  I.  C.  A.  =  Mu- 
sica  =  Mea  Vnica  Spes  Iesus  Christus  Amen  oder  Friedrich  Vollradt  v.  Watz- 
dorff  1602  die  Devise:  F.  F.  F.  d.  i.  fortiter  fideliter  feliciter. 

Autogramme. 

„Handschriften-Deutungskunde"  (Graphologie). 

Wie  Porträts  so  hat  man  auch  Autogramme  der  Vorfahren  gesammelt.  Solcher 
Eifer  ist  aus  Gründen  der  Pietät  zu  rühmen.  Mit  Recht  haben  z.  B.  Wolf  von 
Tümpling  in  seiner  „Geschichte  des  Geschlechtes  von  Tümpling"  (Weimar,  Bd.  III, 
1894)  und  G.  Schmidt  in  seinem  Buch  über  die  Geschichte  der  Familie  von  dem 
Borne  (II,  1889)  Schrifttafeln  beigegeben,  auf  welchen  eigenhändige  Namenszüge 
einzelner  Mitglieder  des  betreffenden  Geschlechts  vereinigt  sind.  Manche  Familie 
findet  auch  in  den  allgemeinen  Autographensammlungen1)  die  eigenhändige  Nieder- 
schrift des  oder  jenes  Gliedes  wieder,  das  für  weitere  Kreise  Hervorragendes  ge- 
leistet hat. 


x)  Autogramme  zur  neueren  Geschichte  der  Habsburg'schen  Länder.  Herausgegeben 
•von  der  Direktion  des  Kriegsarchivs  (Band  I,  Wien  1906).  Eine  andere  Autographen-  (und 
Wappen-)  Sammlung  enthält  das  „Kriegsstammbuch  aus  dem  Jahre  1870—71"  von  F.  Warnecke 
(Görlitz,  Verlag  von  Starke).  Ferner  erschien  1862  in  Wien  (Imprimerie  de  L.  C.  Zamarski 
et  C.  Dittmarsch)  ein  „Album  de  fac-simile  des  regents  capitaines  et  hommes  d'etat  depuis 
Tan  1500  juxqu'en  1576.  Dessine  sur  les  originaux  et  explique  par  Charles  Oberleitner 
(Tafel  I  und  II  umfassen  das  Kaiserhaus  mit  Hinzufügung  der  Regenten  von  Ungarn  und 
Siebenbürgen;  Tafel  III  und  IV  enthalten  die  Regenten  von  Polen,  England,  Schottland,  Frank- 
reich, Spanien,  Neapel  und  Sizilien;  Tafel  V,  VI,  VII  die  von  Portugal,  Schweden,  Dänemark, 
niederländische,  italienische,  sowie  Kirchenfürsten,  Herzöge,  Grafen  und  Ritter  verschiedener 


394 

Für  den  Familienforscher  würde  es  von  größter  Bedeutung  sein,  wenn  es 
möglich  wäre,  aus  der  Art  des  Schriftduktus  der  einzelnen  Familienglieder  Schlüsse 
auf  den  Charakter  des  Schreibenden  mit  Sicherheit  zu  ziehen.  Dies  ist  aber  nur 
in  sehr  beschränkter  Weise  möglich.  Wenn  nur  wenige  Worte,  etwa  eine  Unter- 
schrift einer  Persönlichkeit  vorliegen,  ist  stets  die  größte  Vorsicht  im  Urteil  dringend 
geboten.  Bei  größerem  Umfang  des  Geschriebenen  geben  die  Schriftzüge  nicht 
ganz  zu  verwerfende  Fingerzeige.1)  Aber  auch  in  diesem  Falle  ausgedehnter  Unter- 


Länder.  Die  deutschen  Fürsten  sind  auf  den  Tafeln  VIII — X  zusammengestellt;  Staatsmänner 
auf  Tafel  XI— XIII;  Krieger  auf  Tafel  XIV— XVIII;  die  Männer  der  Reformation  auf  Tafel  XIX). 

—  Sodann  erwähne  ich:  L'Autographe  (Collection  de  facsim.  des  autogr.  de  personnes 
celebres),  Paris  1864,  1865. —  Autographic  Mirror,  the  (l'Autographe  cosmopolite)  Auto- 
graphic lettres  and  sketches  of  illustr.  and  disting  men  of  past  and  present  times:  sovereigns, 
statesmen,  warriors,  divines,  liter.,  scient.,  artistic  and  theatr.  celebrities  etc.  4  vols.  cont.  over 
1000  facsimiles  etc.,  London  1864—66.  —  (Bovet.)  Lettres  autographes  composant  la  col- 
lection d'Alfred  Bovet,  decrites  p.  Et.  Charavay  (10  series).  Illustr.  de  nombr.  planches 
facsim.  Avec  la  liste  des  prix.  Paris  1887.  —  Isographie  des  hommes  celebres  ou  col- 
lection de  facsimile  de  lettres  autographes  et  de  signatures,  exec.  et  imp.  par  Th.  Delarue. 
4  vols.,  Paris  1843.  —  Sammlung  historisch  berühmter  Autographen  oder  Facsimiles  von 
Handschriften  ausgezeichneter  Personen  alter  und  neuer  Zeit.  Stuttgart  1846.  —  Album  von 
Autographen  zur  zweihundertjährigen  Gedächtnisfeier  des  westfälischen  Friedensschlusses  am 
24.  Oktober  1848.  Mit  47  lith.  Tafeln,  Facsimiles  und  24  Karten  in  Holzschnitt,  Leipzig  1849. 

—  Autographs  of  Royal,  noble,  learned,  and  remarkable  personages,  conspicuous  in  English 
History,  from  the  reign  of  Richard  III.  to  that  of  Charles  II.,  with  some  illustrions  foreigners; 
cantaining  many  passages  from  important  lettres.  Engraved  under  the  direction  of  Ch.  I. 
Smith.  Accompanied  by  concise  biographical  memoirs,  and  interesting  extracts  from  the 
original  documents,  by  John  Nichols  (55  Kupfert.  u.  71  Blatt  Text),  London  1829  Fol.  — 
Baldamus,  C,  Autographa  berühmter  Tonkünstler.  Berlin  1856,  gr.  Fol.  —  Bogaerts,  F., 
Recueil  d'autographes  facsimiles  lettres,  extraits  de  manuscrits,  signatures  etc.  Avec  51  plchs. 
lith.  Anoe.  1846.  —  Cassin,  Choix  de  morceaux  (Fac-simile)  d'ecrivains  contemporains  et 
de  personnages  celebres,  destines  ä  enseigner  ä  lire  dans  toutes  sortes  d'ecriture.  Paris  1834. 

—  Dorow,  W.,  Facsimile  von  Handschriften  berühmter  Männer  und  Frauen,  Berlin  1836—38. 

—  Henze,  Adolf,  Die  Handschriften  der  deutschen  Dichter  und  Dichterinnen  mit  305  Fac- 
similes, kurzen  Biographien  und  Schrift-Charakteristiken.  Leipzig  1855.  —  Eine  Fülle  von 
Namensunterschriften  und  größeren  Abbildungen  von  eigenhändigen  Schriftstücken  deutscher 
Dichter  ist  in  Könn ecke's  Bilderatlas  zur  Geschichte  der  deutschen  Nationalliteratur  (vgl. 
oben  S.  240)  enthalten;  die  älteste  erhaltene  eigenhändige  Namensunterschrift  eines  deutschen 
Dichters  ist  die  des  Königs  Konradin  unter  einer  der  Stadt  Pisa  verliehenen  Urkunde  vom 
14.  Juni  1268.  —  Deutsches  Stammbuch,  Autographisches  Album  der  Gegenwart.  Heraus- 
gegeben von  Frz.  Schlodtmann.  120  lith.  Bl.  Bremen  1852 — 54.  Vgl.  auch  Joh.  Günther 
und  Otto  Aug.  Schulz,  Handbuch  für  Autographensammler.  Leipzig,  Otto  August  Schulz 
1856.  —  G.  F.  Warner  hat  in  5  Serien  (Facsimiles  of  royal  historical  literary  and  other 
autographs  in  the  departement  of  manuscripts  British  Museum  (London  1895—99)  Auto- 
gramme nicht  nur  englischer  Herrscher,  Staatsmänner  und  Dichter,  sondern  auch  anderer 
berühmter  Männer  (wie  Karls  V.,  Luthers,  Erasmus',  Dürers,  Friedrichs  des  Großen,  Napo- 
leons, Rousseaus  usw.)  aufgenommen.  —  Vom  politisch-historischen  Standpunkt  interessant 
ist  die  Sammlung:  Facsimiles  of  National  Manuscripts  from  William  the  Conqueror  to  Queen 
Anne  selected  under  the  direction  of  the  master  of  the  rolls  and  photozinco-graphed  by  com- 
mand  of  Her  Majesty  Queen  Victoria  by  colonel  sir  Henry  James  (Southampton  1865  ff.). — 
Vayra,  P.,  Autografi  dei  principi  sovrani  della  casa  di  Savoia  1248 — 1859  (Roma-Torino- 
Firenz  1883). 

x)  Als  Vater  der  sogenannten  heutigen  Handschriftendeutungskunde  gilt  Lavater,  der 
in  seinen  „Physiognomischen  Fragmenten"  (1777)  diesem  Gegenstand  einen  längeren  Abschnitt 


395 

lagen  bieten  die  Aufstellungen  der  modernen  sogenannten  Handschriften-Deutungs- 
kunde (Graphologie)  häufig  Veranlassung  zu  sehr  starken  Zweifeln.  Vgl.  Pius 
Wittmann  in  „Das  Recht"  (1901)  Nr.  7  (Leitartikel). 

Der  Familienforscher  sammele  also  die  eigenhändigen  Namenszüge  und  um- 
fänglichere Niederschriften  seiner  Angehörigen  und  Vorfahren  in  demselben  Sinne, 
wie  er  deren  Bilder  sammelt:  um  die  Schriftzüge  derer,  mit  denen  er  sich  ver- 
wandtschaftlich verbunden  weiß,  jederzeit  liebevoll  zu  betrachten,  aber  nicht  um 
sie  zur  Grundlage  von  Studien  über  Charaktereigenschaften  zu  machen. 

Schenkungsurkunden,  Traditionsbücher,  Urbare  und  urbariale 

Aufzeichnungen. 
Unter  den  früh  mittelalterlichen  Urkunden,  welche  für  die  familiengeschichtliche 
Forschung  Ausbeute  gewähren,  stehen  die  Traditionen1)  in  erster  Reihe.  Diese 
Quellenart  mag  zunächst  durch  eine  Probe  erläutert  werden.  Ich  wähle  dazu  die 
Urkunde,  durch  welche  am  30.  August  837  Graf  Gunthram  dem  Kloster  Fulda 
Güter  in  villula  Hova  (Hof heim)  schenkte2),  und  zwar  nach  dem  angelsächsischen 
Kartular  im  Staatsarchiv  zu  Marburg3): 

In  nomine  domini  dei  et  salvatoris  nostri  Jesu  Christi  ego  Gunthrammus  comes 
trado  ad  sanctum  Bonifatium  martyrem  Christi,  qui  in  monasterio  Fulda  sacro  requiescit 
corpore,  ubi  venerabilis  vir  Hrabanus  abbas  multitudini  praeest  monachorum  traditum- 
que  in  perpetuum  esse  volo  quicquid  in  pago  Hrinahgauue  in  villa  quae  vocatur 
Hova  infra  terminos  Gotalohono  proprietatis  habeo  in  areis  domibus  aedificiis  campis 
silvis  pratis  pascuis  aquis  aquarumue  decursibus  et  quicquid  dici  vel  nominari  potest 
totum  de  iure  meo  in  ius  et  dominationem  domini  et  sancti  Bonifatii  trado  atque 
transfundo  ea  ratione  ut  a  die  praesenti  totum  quod  actenus  in  predicto  loco  iuste  et 
legaliter  a  me  possessum  est  tarn  predictus  abbas  quam  successores  eius  ad  utilitatem 
monachorum  in  memorato  monasterio  deo  famulantium  habeant  teneant  atque  pos- 
sideant    suisque   posteris   perpetualiter   possidendum    relinquant    et    quicquid    inde   in 

widmete.  Moreau  de  la  Sarthe,  Professor  der  Medizin  in  Paris,  hat  in  seiner  französischen 
Übersetzung  Lavaters  (1806)  dessen  Ideen  weiter  entwickelt.  In  Deutschland  veröffentlichte 
Henze  in  der  Leipziger  Illustrierten  Zeitung  und  in  seiner  „Chirogrammatomantie"  (Leipzig 
1862)  höchst  eigenartige  Handschriftendeutungen.  Abbe  Michon  versuchte  die  Theorie  zu  be- 
gründen, daß  jeder  einzelnen  handschriftlichen  Eigenart  eine  ganz  bestimmte,  ein  für  allemal 
feststehende  Charaktereigenschaft  entspräche.  Diese  Lehre  hat  sich  aber  als  irrig  heraus- 
gestellt. Ich  verzeichne  hier  noch  folgende  Bücher:  Michon,  „Systeme  de  Graphologie", 
Paris  1875  und  „Methode  de  Graphologie"  1878.  An  Michon  knüpft  unmittelbar  an  der  jetzige 
Führer  der  Graphologen  in  Frankreich  Crepieux-Jamin.  Dieser  schrieb:  „Tratte  practique 
de  Graphologie"  1885,  6.  Aufl.  1898;  deutsch  von  Busse,  4.  Aufl.,  Leipzig  1898  und  „L'ecriture 
et  Ie  caractere  4.  Aufl.  1896,  deutsch  von  Busse,  daselbst  1902.  Langenbruch,  Grapho- 
logische Studien,  Berlin  1894.  Meyer,  L.,  Lehrbuch  der  Graphologie,  Stuttgart  1895. 
Busse,  H.  H.,  Die  Handschriften-Deutungskunde,  2.  Aufl.,  1897.  Peyer,  Psychologie  des 
Schreibens,  Hamburg  1895.  Meyer,  G.,  Die  wissenschaftlichen  Grundlagen  der  Graphologie, 
Jena  1901.   Busse,  Bibliographie  der  Graphologie.   2.  Aufl.    München  1900. 

*)  Die  Titel  der  einschlagenden  Publikationen  verzeichnet  Dahlmann-Waitz,  Quellen- 
kunde der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl.,  v.  Brandenburg,  7.  Aufl.  1906,  S.  31  ff. 

2)  Schannat,  Corp.  trad.  Fuld.,  Nr.  407,  412  und  Dronke,  Corp.  Dipl.  Fuld.,  Nr.  487. 
Scriba,  Regesten  zur  Landes-  und  Ortsgesch.  des  Großherz.  Hessen  I,  S.  14,  meine  Schrift 
„Das  älteste  Fuldaer  Cartular  im  Staatsarchiv  zu  Marburg",  S.  36,  49 ff.,  59. 

3)  Vgl.  das  Faksimile  in  meiner  Schrift  „Das  älteste  Fuldaer  Cartular  im  Staatsarchiv 
zu  Marburg". 


396 

posterum  facere  voluerint  liberam  in  omnibus  habeant  potestatem  faciendi.  Acta  tradi- 
tionis  karta  in  monasterio  Fulda  anno  XXIII  regnante  Hludouuico  gloriosissimo  impe- 
ratore  mense  Julio  III.  kl.  Augusti.  Isti  sunt  testes  traditionis:  f  Signum  Gunthrammi 
comitis  qui  hanc  traditionem  fecit.  Signum  Hiltibaldi  testis.  Signum  Heriuuigi  testis. 
Signum  Uuagheri  testis.  Helmrichi  testis.  Signum  Benno  testis.  Signum  Uuillibaldi  testis. 
Signum  Batucho  testis.  Signum  Uuigharti.  Signum  Hugibaldi  testis.  Signum  Uuolfbaldi 
testis.  signum  Hludouuini  testis.  Signum  Uuerinharii  testis.  Signum  Gundrichi  testis. 
Hruodolfus  indignus  presbiter  iussu  H[r]abani  abbatis  sui  scripsit.  Hierunter  in  tironi- 
schen  Noten:  Eltingus  scripsit.1) 

Tausende  solcher  mittelalterlicher  Schenkungsurkunden  sind  nicht  nur  in 
der  Sorge  um  das  eigene  Seelenheil,  sondern  auch  in  der  um  das  der  An- 
gehörigen gegeben  und  verzeichnen  daher  die  verwandtschaftlichen  Beziehungen 
der  Familienglieder;  die  Formeln,  mit  denen  diese  Urkunden  sich  einführen,  „pro 
remedio  anime",  „pro  salute  eterna",  „pro  peccatis  minuendis"  legen  von  dem 
religiösen  Eifer  jener  Tage  ein  rührendes  Zeugnis  ab.  Der  Gatte  stiftet  für  die 
Gattin2),  die  Gattin  für  den  Gatten3),  die  Eltern  für  die  Kinder4),  die  Kinder  für 
die  Eltern5),  der  Bruder  für  den  Bruder  und  Vatersbruder6),  für  zahlreiche  Bluts- 
verwandte in  auf-  und  absteigender  Linie.  In  einer  Schenkungsurkunde  des 
11.  Jahrhunderts  werden  vierundzwanzig  Anverwandte  namentlich  aufgeführt, 
welche  an  den  Heilsvorteilen  der  Schenkung  teilnehmen  sollen. 7)  Diese  Schen- 
kungsurkunden werden  in  den  sog.  Traditionsbüchern  zusammengefaßt. 

Traditionsbücher8)  sind  eine  Erscheinung  des  früheren  deutschen  Mittelalters. 
Ihr  Aufkommen  und  ihre  Führung  hängt  aufs  innigste  zusammen  mit  dem  ganzen 


!)  Die  Lesung  der  tironischen  Noten  nach  M.  Tangl,  MIÖG  21,  542f.  und  HV  1902, 
527;  dadurch  erledigen  sich  meine  Bemerkungen  in  demselben  Jahrgang  der  HV  390 f. 

2)  „Pro  remedium  [so  im  barbarischen  Latein  jener  Zeit]  anime  Geilsuuinde  uxoris 
mee"  Dronke,  Cod.  dipl.  Fuld.  p.  80;  für  die  lebende  und  verstorbene  Gemahlin:  „pro  me 
et  uxore  mea  Gangla  et  patri  meo  et  matre  mea  et  pro  Fauciburge  que  fuit  uxor  mea". 
Donat.  (930)  Baluz.  Hist.  Tutel,  cl.  341. 

3)  Pro  anima  quondam  viri  mei  Roberti  et  pro  animabus  filiorum  Drogoni  et  Roberti 
Donat.  (859)  Baluz.  Hist.  Tutel,  cl.  16. 

4)  Ratsuinda  cogitans  pro  remedium  anime  filii  mee  Bernoni  Donat.  (742)  Zeuß,  Trad. 
Wizenburg,  p.  15.  Unter  den  Mitschenkern  erscheint  auch  die  Schwiegertochter:  Hainricus 
dei  gratia  comes  de  Eschenloch  et  uxor  nostra  Agnetis  nee  non  filius  noster  Hainricus  et 
uxor  ipsius  Liugartis  donamus  p.  r.  animarum  nostrarum  et  parentum  nostrorum.  Mon. 
Boic.  7,  125. 

6)  Nobilis  homo  Reginpertus  p.  r.  parentum  suorum  videlicet  Reginperti  et  Sigiburgi 
ac  sui  filii  Hermanni  nee  non  uxoris  Waltfride  Mon.  Boic.  6,  p.  12. 

6)  Pro  memet  ipso  et  pro  anima  patris  mei  Odolrici  et  matris  mee  Farilde  et  avuneuli 
Ademari  vicecomitis  Mon.  Boic.  6,  p.  77. 

7)  Pro  anima  mea  et  genitore  meo  Riculfo  et  genetrice  mea  Ermengarde  et  germano 
meo  Gausberto  et  Bonifacio  et  sorore  mea  Uualdradane  et  pro  genealogia  mea,  ut  per 
intercessionem  saneti  Dionysii  cum  soeiis  suis  mereamur  adepisci  vitam  eternam.  Wurtem- 
berg.  Urkundenbuch  I,  p.  18.  In  einer  Donation  (1090 — 1104)  an  das  Benediktiner-Stift 
St.  Peter  in  Salzburg  führt  der  Donator  24  seiner  Anverwandten  namentlich  auf,  zu  deren 
Seelenheil  er  eine  Stiftung  macht.     Chron.  Nov.  S.  Peter,  p.  202  cl.  I. 

8)  Redlich,  Osw.,  Über  Traditionsbücher,  DGB  4.  Susta,  Josef,  Zur  Gesch.  und 
Kritik  der  Urbarialaufzeichnungen,  in:  Sitzungsberichte  der  Wiener  Akd.,  138.  Bd.  Redlich, 
Über  bayer.  Traditionsbücher  und  Traditionen  MIÖG  5.  Caro,  Zur  Urbarforschung  HV 
1906,  153ff.  —  Hauthaler-Richter,  Die  Salzburger  Traditionen  MIÖG  3;  Hauthaler,  Die 


397 

Urkundenwesen  und  den  Rechtsanschauungen  jener  Zeit,  sowie  andererseits  mit 
dem  Gange  der  wirtschaftlichen  Entwickelung.  Die  ältesten  derartigen  Bücher 
stammen  aus  dem  9.  Jahrhundert.  Diese  ältesten  Traditionsbücher  sind  in  gewissem 
Sinne  Kopialbücher  der  Besitzurkunden,  gehen  aber  doch  schon  über  das  Wesen 
des  reinen  Kopialbuchs  hinaus,  indem  die  Sammlung  der  Erwerbstitel  in  ein  Buch 
deren  Sicherung  und  stete  Bereitschaft  für  rechtliche  Zwecke  zum  Ziele  hatte. 
Denn  der  ganze  Beweiswert  der  Urkunde  beruhte  doch  auf  den  in  ihr  genannten 
Zeugen.  Das  war  die  der  geringeren  Kulturhöhe  der  Stämme  des  ostfränkischen, 
dann  deutschen  Reichs  entsprechende  Rechtsanschauung;  sie  erblickte  im  leben- 
digen Zeugen  das  eigentliche  Beweismittel  für  die  geschehene  Rechtshandlung,  in 
der  Urkunde  nur  eine  Erleichterung  des  Zeugenbeweises.  Das  brachte  nun  ein 
rasches  Abnehmen  der  Urkundenfertigung  im  10.  Jahrhundert  mit  sich.  Nicht 
Ausstellung  wirklicher  Urkunden,  sondern  Aufzeichnung  bloßer  Akte,  also  ein- 
facher, mehr  oder  weniger  formloser  Notizen  über  das  Wesentliche  der  Rechts- 
handlung und  ihre  Zeugen,  begann  die  Regel  zu  werden.  Man  schrieb  diese 
Akte  auf  Einzelblätter  und  Blättchen,  oft  auch  mehrere  zeitlich  oder  sachlich  zu- 
sammenhängende auf  ein  Blatt,  hier  und  dort  trug  man  die  Akte  gleich  direkt 
in  Hefte  oder  in  ein  Buch  ein,  so  daß  dieses  Buch  dann  die  unmittelbare  und 
einzige  Aufzeichnung  über  die  Rechtshandlung  war  und  blieb  und  selbst  einen 
fortgesetzten  Akt  bildete.  Oder  man  schrieb  häufig  nachträglich  die  Einzelakte 
in  Bücher  ab;  und  da  man  dann  auf  die  Einzelakte  weiter  keinen  Wert  legte 
und  diese  verloren  gingen,  wurde  wieder  jenes  Buch  die  einzige  Aufzeichnung. 
So  entstanden  die  Traditionsbücher  seit  dem  10.  Jahrhundert.  Diese  Traditions- 
bücher sind  also  keine  bloßen  Kopialbücher  mehr,  sie  sind  die  einzigen  Auf- 
zeichnungen über  Rechtshandlungen,  sie  übernehmen  selber  gewissermaßen  ur- 
kundliche, gerichtliche  Funktionen.  Diese  ihre  eigentümliche  Stellung  mußte  aber 
verschwinden,  als  im  12.  Jahrhundert  mehr  und  mehr  wieder  die  eigentlichen 
Urkunden  Boden  gewannen,  welche  nunmehr  vermittels  ihres  allgemein  auf- 
kommenden Beweismittels,  des  Siegels,  eine  wirkliche  Beweiskraft  errangen.  Zwar 
dauert  noch  durch  das  ganze  12.  Jahrhundert  Fortführung  und  Neuanlage  von 
Traditionsbüchern,  also  auch  Aktaufzeichnung  fort.  Allein  bis  gegen  Mitte  des 
13.  Jahrhunderts  ist  dann  dies  Nebeneinander  der  Übergangszeit  vorüber,  die 
Urkunde  hat  allenthalben  gesiegt,  das  Traditionsbuch  wird  wieder  abgelöst  vom 
reinen  Kopialbuch. 

Als    Aufzeichnungen    über    die    anwachsenden    Erwerbungen    einer    Grund- 


Mondseer  Traditionen,  ebenda  7;  Bertholz,  Traditionsbücher  von  St.  Emmeran,  ebenda  12; 
Erben,  Zum  Cod.  Odalrici,  Mitteilungen  d.  Ver.  f.  Salzburger  Landesk.  XXIX;  über  die 
Traditionen  von  St.  Paul  Jaksch,  Monum.  histor.  duc.  Carinthiae  II;  Ausgabe  der  Brixener 
Traditionen  von  Redlich,  Acta  Tirol.  I;  die  Salzburger  Traditionen  von  Hauthaler,  Salz- 
burger ÜB  I;  die  Freisinger  Traditionen  von  Bitterauf,  Quellen  u.  Erörterungen  z.  bayer. 
Geschichte  1905.  Für  das  allgemeine  Gebiet  vgl.  Baumann,  Die  Urkunden  des  Klosters 
Allerheiligen,  Quellen  zur  Schweiz.  Gesch.  III,  2.  Vgl.  auch  H.  Steinacker  in  AI.  Meister's 
Grundr.  d.  Geschichtswissensch.  I,  S.  246  ff .  —  Eine  Anzahl  Faksimiles  von  Traditionen  aus 
der  Schreibschule  des  Klosters  St.  Emmeran  in  Regensburg,  ferner  Faksimiles  aus  den  Salz- 
burger (jetzt  in  Salzburg  und  Wien  liegenden)  Traditionen  bietet  Chroust  in  seinem  Pracht- 
werk Monumenta  palaeographica,  München,  Bd.  I,  1902. 


398 

herrschaft1)  an  Gütern  und  Rechten,  Hörigen  und  Zensualen  sind  die  Traditions- 
bücher aber  auch  ein  charakteristisches  Merkmal  der  wirtschaftlichen  Entwicke- 
lung  jener  Zeiten.  Für  Süd-  und  Südostdeutschland,  die  hauptsächliche  Heimat 
dieser  Quellen,  waren  die  nächsten  Jahrhunderte  nach  der  Zurückdrängung  der 
Ungarnstürme  die  Zeit  der  Wieder-  und  Neukolonisierung,  die  Zeit  der  rasch  er- 
blühenden großen  Grundherrschaften.  In  diesen  weiten  Gebieten  breiteten  sich 
die  geistlichen  und  weltlichen  Besitzer  mit  reichen  Erwerbungen  und  gewaltigen 
Rodungen  aus  und  haben  im  10.  und  11.,  aber  auch  noch  im  12.  Jahrhundert 
im  ganzen  großartige,  im  einzelnen  ungeheuer  zerstückelte  Grundherrschaften 
geschaffen.  Diese  rasch  anschwellenden  Wirtschaftskomplexe  hätten  wohl,  so 
möchte  man  meinen,  das  Bedürfnis  nach  Inventarisierung  und  Übersicht  nahe 
legen  sollen,  wie  man  es  in  den  Inventarien  der  karolingischen  Zeit  befriedigt 
hatte.  Allein  solche  Nachwirkungen  spätrömischen  Wesens  hatten  höchstens  noch 
die  Rheingegenden  ergriffen,  und  ein  Zwang  von  sozialpolitisch  tätigen  Herrschern 
war  im  deutschen  Reich  nicht  mehr  vorhanden.  Und  in  diesen  kulturell  tiefer 
stehenden  östlichen  Gegenden  war  überhaupt  alles,  was  mit  Schrifttum  und  Ur- 
kundenwesen zusammenhing,  in  rasche  Abnahme  geraten.  Endlich  war  es  das 
schnelle  Anwachsen  der  Schenkungen,  Erwerbungen  und  Rodungen  selbst,  welches 
an  sich  eine  Übersicht  erschwerte  und  jede  schriftliche  Zusammenfassung  in 
kürzester  Zeit  veralten  ließ.  Für  das  rechtliche  Bedürfnis  aber,  den  Nachweis 
des  Besitzes,  hatten  ohnehin  nicht  Urbare,  nicht  Urkunden  einzustehen,  sondern 
die  lebendigen  Zeugen  der  Handlung  oder  der  Gewere.  Die  kurze  Aktaufzeich- 
nung genügte.  Aber  wo  man  nur  einigermaßen  auf  Ordnung  hielt,  wo  etwa 
nach  Zeiten  des  Niederganges  eines  Klosters  wieder  ein  Aufschwung  folgte  — 
und  sittlich-geistiger  und  wirtschaftlicher  Aufschwung  gingen  regelmäßig  Hand  in 
Hand  — ,  da  sorgte  man  auch  für  die  Sicherung  dieser  einzigen  Aufzeichnungen 
über  Erwerb  und  Rechte.  Man  sammelte  sie  und  schrieb  sie  in  Bücher  ab,  trug 
sie  auch  direkt  in  diese  Bücher  ein,  kurz  man  sorgte  für  Anlage  und  Führung 
von  Traditionsbüchern.  Die  Traditionsbücher  waren  so  das  einzige  dauernde 
schriftliche  Hilfsmittel  der  großen  Grundherrschaften  in  ihrer  rasch  aufstrebenden 
Blütezeit  vom  10.  bis  in  das  12.  Jahrhundert. 

Die  Traditionsbücher  haben  uns  ja  den  größeren  Teil  des  urkundlichen 
Quellenstoffes  vom  8.  bis  zum  12.  Jahrhundert  überliefert.  Was  das  für  jene  in 
Deutschland  teilweise  so  urkundenarmen  Saecula  bedeutet,  braucht  nicht  des 
breiteren  auseinandergesetzt  zu  werden.  Die  genealogischen  Forschungen  finden 
in  den  Traditionen  eine  ihrer  ergiebigsten  Quellen. 

Im  bayrischen  Süden  und  Südosten  Deutschlands  lassen  sich  weit  über  ein 
halbes  Hundert  Traditionsgruppen  zählen.  Eine  kurze  Übersicht  der  wichtigsten 
findet  sich  bei  Waitz,  Deutsche  Verfassungsgeschichte  5,2,  Vorbemerkungen  S.  XIV; 
ein  Verzeichnis  der  auf  dem  Boden  des  heutigen  Bayern  erhaltenen  Traditions- 
codices von  Klöstern  bei  Gengier,  Beiträge  zur  bayr.  Rechtsgesch.  1,  230ff.    Eine 


x)  Seeliger,  Gerhard,  Die  soziale  und  politische  Bedeutung  der  Grundherrschaft  im 
früheren  Mittelalter  1903  und  über  die  sich  daranschließende  wissenschaftliche  Debatte: 
Derselbe  HV  1906,  569 ff. 


399 

knappe  Zusammenstellung  aller  bayrisch-österreichischen  Traditionsgruppen  gibt 
Redlich  a.  a.  O.  S.  97f. 

Dieses1)  wichtige  Quellenmaterial  der  früheren  Privaturkunden  liegt  für  eine 
Reihe  deutscher  Landschaften  in  erdrückender  Fülle  vor;  birgt  doch  der  Lorscher 
Traditionskodex2)  allein  die  Auszüge  von  dreiundeinhalbtausend  Urkunden  aus 
dem  westlichen  Mitteldeutschland;  und  wenn  die  späteren  Exzerpte  in  mancher 
Hinsicht  weniger  verwendbar  erscheinen  mögen3),  für  den  rheinfränkischen  Worms- 
gau  bieten  die  Fuldaer  Urkunden4)  ein  vorzügliches  Kontrollmaterial.5)  Fuldaer 
Urkunden  liegen  auch  für  die  ostfränkischen  Mainlande  vor;  und  wenn  sonst  die 
zahllosen  Schenkungen,  die  das  Kloster  des  h.  Bonifatius  in  allen  deutschen 
Stammesgebieten  empfing,  zum  Teil  in  den  Auszügen  des  Fuldaer  Kompilators 
Eberhard  bekannt  sind6),  für  wirtschaftliche  Untersuchungen  und  auch  für  Namens- 
geschichte lassen  sich,  wenn  mit  Vorsicht  und  Kritik  benutzt,  auch  die  ungenauen 
Exzerpte  gebrauchen.7)  Sehr  reichhaltiges  Material  vermag  Bayern  aufzuweisen, 
doch  sind  die  vorhandenen  Veröffentlichungen  nicht  alle  zuverlässig.8). 

Der  Urkundenschatz  des  Bistums  Freising  ist  wohl  in  fast  lückenloser  Voll- 
ständigkeit erhalten;  auch  aus  Passau  und  Regensburg  liegen  nicht  wenige  Ur- 
kunden vor9);  dazu  kommen  die  Traditionen  des  Klosters  Mondsee  und  andere, 
die  nicht  urkundliche  Formen  tragen.10)  Dürftiger  ist  das  Material  für  den 
Niederrhein  und  Sachsen11);  immerhin  sind  auch  hier  im  Werdener  Kartular  (d.i. 
Kopiar)    und    in    den   Corveyer12)    Traditionen  wichtige  Quellen  vorhanden.     Für 


x)  Das  Folgende  aus  Caro,  Zur  Grundbesitzverteilung  in  der  Karolingerzeit,  DGB  3. 

2)  Codex  principis  olim  Laureshamensis  abbatiae  diplomaticus,  ed.  Academia  Palatina, 
3  Tom.     Mannheim  1768. 

3)  Über  den  Lorscher  Codex  vgl.  Bossert,  Württemberg.  Geschichtsquellen  2.  3ff. 

4)  Die  ausführlichsten  Literaturnachweise  über  die  Fuldaer  Urkunden  findet  man  in 
meiner  Schrift    „Das   älteste  Fuldaer  Cartular  im  Staatsarchive  zu  Marburg",  Leipzig  1899. 

6)  Rietschel,  Die  civitas  auf  deutschem  Boden  bis  zum  Ausgang  der  Karolingerzeit, 
S.  78  ff. 

6)  Stein,  Die  ostfränkischen  Gaue,  UFA  28,  327  ff.;  auch  ebd.  21,  10ff.,  233  ff.; 
22,  189  ff. 

6/7)  Vgl.  Dobenecker,  Regesta  Thuringiae  XVII  f.,  meine  Schrift  „Das  älteste  Fuldaer 
Cartular  im  Staatsarchiv  zu  Marburg",  Leipzig,  Teubner,  1899,  und  Roller,  Eberhard  von 
Fulda  und  seine  Urkundenkopien,  Dissertation,  Marburg  1901. 

8)  Vortrefflich  ist  die  Jubiläumsschrift:  Drei  bayrische  Traditionsbücher  aus  dem 
12.  Jahrh.  Hrsg.  v.  H.  Petz,  H.  Grauert,  I.  Mayerhofer.  München  1880.  Unzuverlässig 
dagegen  sind  die  Texte  in  den  Monumenta  Boica  (München  1763  ff.). 

9)  Meichelbeck,  Hist.  Frisingensis,  Ergänzungen  und  Erläuterungen  von  Hundt, 
Abh.  d.  Münch.  Akad.  Bd.  12  f.,  München  1874  und  1877. 

10)  Mon.  Boica  Bd.  28,  T.  2.  —  Pez,  Thesaurus  anecdotorum  novissimus,  Bd.  1,  T.  3. 
Vgl.  Bretholz  MJÖG  12,  1  ff.  —  Urkundenbuch  des  Landes  ob  der  Enns  I,  1  ff.  Vgl. 
Hauthaler,  MIÖG  7,  223 ff.  —  Aus  Salzburg  der  Indiculus  Arnonis  und  die  Breves  notitiae 
Salzburgenses  ed.  F.  Keinz,  München  1869,  und  Hauthaler  im  Salzburger  Urkundenbuch; 
aus  Nieder- Altaich,  Traditionen,  Mon.  Boica  11,  13  ff.  usw. 

u)  Herausgegeben  bei  Lacomblet,  Urkundenbuch  f.  d.  Gesch.  d.  Niederrheins,  Bd.  I. 
Vgl.  R.  Kötschke,  Studien  zur  Verwaltungsgeschichte  der  Großgrundherrschaft  Werden 
an  der  Ruhr.     Leipzig  1899. 

12)  Traditiones  Corbejenses,  hrsg.  von  P.  Wigand.     Vgl.  MJÖG  18,  27ff. 


400 

die  Mosellande  erscheinen  die  Urbare  besonders  beachtenswert1);  die  Privat- 
urkunden von  Prüm  und  Echternach   sind  verhältnismäßig  nicht  sehr  zahlreich.2) 

Als  eine  wichtige  Quelle  zur  Geschichte  der  Namen  und  Familien  ist  über- 
haupt ein  guter  Teil  der  wirtschaftlichen  Quellen  zu  bezeichnen.3)  Hier  kommen 
insbesondere  die  Inventarien  einer  Grundherrschaft  oder  einer  Gutswirtschaft  über 
den  Besitzstand,  speziell  über  den  Stand  der  Gutshörigen  und  Leibeigenen  in 
Betracht.  Die  gesamten  Besitzungen,  Dienste  und  Einkünfte  einer  Grundherrschaft 
wurden  in  Urbarien4)  oder  Grundbüchern  zusammengefaßt. 

Lernen  wir  aus  den  Traditionsbüchern  das  allmähliche  Wachstum  der  Groß- 
grundherrschaften, so  bieten  die  in  den  Urbaren  gegebenen  Inventarisationsarbeiten 
einen  systematischen  Überblick  über  den  jeweiligen  Bestand. 

Die  organisatorischen  Verordnungen  der  Karolinger  bewirkten,  daß  selbst  in 
den  entferntesten  Gauen  der  kirchliche  und  weltliche  Großgrundbesitz  durch  die 
Königsboten  inventarisiert  wurde.  Solche  Arbeiten  entstanden  z.  B.  in  Freising  und 
Augsburg.  Karl  der  Große  versuchte  gleich  nach  der  Einnahme  des  Landes  das  viel- 
fach vergriffene  Herzogsgut  zurückzuerhalten.  Er  zwang  besonders  die  kirchlichen 
Anstalten  zum  Beweis  des  rechtlichen  Besitzes  der  Güter,  welche  früher  ein  Teil 
des  Herzogsgutes  waren.  Die  kirchliche  Anstalt  mußte  durch  Zeugenaussagen 
von  Geschworenen,  Laien  und  Geistlichen,  bei  allen  Besitzungen,  die  sie  von  den 
Agilolfingern  oder  ihren  Vasallen  erhalten  hatte,  ihre  rechtliche  Erwerbung  aus- 
weisen. Darüber  wurde  dann  ein  Dokument  niedergeschrieben,  welches,  wenn  es 
auch  kein  wirkliches  Urbar  ist,  doch  einem  solchen  in  der  Form  sehr  nahe  steht. 
Derartige  Aufzeichnungen  sind  der  sog.  Indiculus  des  Bischofs  Arno  und  das  Bre- 
viare  des  Abtes  Urolf   von   Niederalteich,    beide    im   Jahre    788    entstanden.     Als 


x)  Lamprecht,  Deutsches  Wirtschaftsleben  2,  57  ff . 

2)  Mittelrhein.  Urkundenbuch  Bd.  1  und  2.  —  Im  übrigen  vgl.  über  Ausgaben  von 
Traditionsbüchern  Dahlmann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl. 
von  Brandenburg,  1906,  S.  42 ff.,  und  meine  Schrift  „Das  älteste  Fuldaer  Cartular  im 
Staatsarchive  zu  Marburg",  Leipzig,  1899,  S.  3f. 

3)  Inama-Sternegg,  K.  Th.  von,  Quellen  der  deutschen  Wirtschaftsgeschichte  in 
den  Sitzungsberichten  der  kais.  Akademie  der  Wissenschaften  in  Wien,  phil.  hist.  Kl.  Bd.  84, 
und  „Urbarien  und  Urbarialaufzeichnungen"  AZ  1877,  26ff.  —  Lamprecht,  Deutsches 
Wirtschaftsleben  im  Mittelalter,  Bd.  II  und  III,  1885. 

4)  Außer  den  Arbeiten  v.  Inama-Sternegg's  und  Lamprecht's  vgl.  noch  besonders  Susta, 
Zur  Geschichte  und  Kritik  der  Urbarialaufzeichnungen,  Wien  1898  (=  Sitzungsberichte  der 
kais.  Akademie  der  Wissenschaften  in  Wien,  Bd.  138,  Nr.  VIII).  —  Caro,  G.,  Zur  Urbar- 
forschung, HV  1906,  153 ff.  —  Zahn,  J.,  Die  freisingischen  Sal-,  Kopial-  und  Urbarbücher  in 
ihren  Beziehungen  z.  Österreich.  Mit  2  Faks.-Tafeln.  1861.  —  Petz,  J.,  Die  Urbare  des  Burg- 
grafentums  Nürnberg  unter  dem  Gebirge  bis  1450.  Mon.  Boic.  N.  F.,  Bd.  I.,  München  1902, 
p.  XI  ff.  —  Camesina,  A.,  Zwei  Urbare  des  Stiftes  Schotten  in  Wien  aus  den  Jahren  1376 
u.  1390.  Mit  2  Tafeln.  Wien  1873.  —  Das  habsburgische  Urbar,  hrsg.  v.  Maag,  in  Quellen 
zur  Schweiz.  Geschichte,  Bd.  14  u.  15,  dazu  Beschreibung,  Geschichte  und  Bedeutung  des 
Habsburgischen  Urbars,  v.  P.  Schweizer,  Zürich  1904.  —  Die  Urbare  von  S.  Pantaleon  in 
Köln,  hrsg.  v.  B.  Hilliger,  Bonn  1902,  in  Publikationen  der  Gesellschaft  für  rheinische 
Geschichtskunde,  Bd.  20,  Rheinische  Urbare  Bd.  1  und  Österreichische  Urbare  Bd.  1,  T.  1, 
Die  landesfürstlichen  Urbare  Nieder-  und  Ober-Österreichs  aus  dem  13.  u.  14.  Jahrh.,  hrsg. 
von  A.  Dopsch,  1904.  —  Moor,  C.  v.,  Die  Urbarien  des  Domkapitels  zu  Chur  aus  dem 
XII.,  XIII.  u.  XIV.  saec.    Chur  1869. 


401 

sich  das  ostfränkische  Reich  vom  westfränkischen  löste  und  das  eigentliche  deutsche 
Reich  zu  entstehen  anfing,  wurde  die  Königsgewalt  gezwungen,  auf  die  auswärtige 
Politik  ihr  ganzes  Bemühen  zu  richten  und  konnte  den  wirtschaftlichen  Fragen 
die  frühere  Pflege  nicht  mehr  zuwenden.  Daher  verschwinden  die  Urbarialauf- 
zeichnungen  für  eine  Zeit  fast  ganz.  Auch  der  private  Grundbesitz  fühlte  kein 
Bedürfnis  mehr  zu  eigenen  größeren  Urbarialaufzeichnungen.  Die  alten  Polyptycha 
der  rheinländischen  Klöster  von  Prüm  oder  Weißenburg  gerieten  in  Vergessenheit 
und  wurden  erst  im  13.  Jahrhundert  wieder  ans  Licht  gebracht. 

Nachdem  die  Blütezeit  der  großen  Schenkungen  vorbei  war,  mußten  die 
Grundherren  zunächst  daran  denken,  eine  zentrale  Organisation  in  diesen  bunten 
Besitz  zu  bringen.  Aus  diesem  Streben  entstanden  im  11.  Jahrhundert  Aufzeich- 
nungen, welche  sich  in  vielen  Punkten  den  Urbaren  näherten,  ohne  aber  deren 
urkundliche  Rechtskraft  noch  anzustreben.  Es  sind  keine  Vertragsdokumente  des 
gutsherrlichen  Verhältnisses,  sondern  lediglich  administrative,  nach  einem  gewissen 
Gesichtspunkte  verfaßte  Aufzeichnungen.  Frühzeitig  finden  wir  als  Vorstufe  zu 
Urbaren  Manuale,  Leitfaden,  Konzepte,  wie  z.  B.  die  notitia  über  freisingische 
Güter  1159 — 1160,  welche  sich  teils  die  Grundherren  selbst,  teils  die  Amtleute 
zur  Gedächtnishilfe  oder  geradezu  als  Vorarbeit  eines  vollständigen  Urbars  an- 
legten. Neben  diesen  aber  bilden  vornehmlich  die  Zins-  und  Pfandrollen  (rotulae, 
Rodel,  Rötel)  eine  Vorstufe  des  eigentlichen  Urbars.  Der  Name  Zins-  und  Pfand- 
rolle ist  davon  hergenommen,  daß  kürzere  oder  längere  Pergamentstreifen  auf- 
gerollt werden  konnten.  Besonders  die  Rollen  in  deutscher  Sprache  dienten  zum 
Handgebrauch  der  Vögte  und  Verwalter  bei  dem  Einzug  der  Steuern  und  Gefälle, 
umfaßten  je  ein  Amt  (officium)  und  waren  wohl  zumeist  hergestellt  auf  Grund 
besonderer  an  Ort  und  Stelle  vorgenommener  und  durch  die  Akten  der  Salbücher 
vervollständigter  Aufzeichnungen. 

Im  13.  Jahrhundert  stand  den  Grundherren  bereits  ein  starker  Bauernstand 
gegenüber.  Der  Grundherr,  welcher  schon  an  und  für  sich  dadurch  verarmte, 
daß  er  an  dem  wirtschaftlichen  Aufschwünge  des  Landbauers  nicht  teilnahm,  sah 
sich  gezwungen,  seine  Rechte  eifersüchtig  zu  wahren.  Er  griff  also  zu  dem 
sichersten  Mittel,  zu  einer  schriftlichen  Aufzeichnung  der  Untertanspflichten,  welche 
deren  Höhe  urkundlich  feststellte.  So  entstanden  die  zahlreichen  Urbare  des 
späteren  Mittelalters. 

Es  gibt  wenig  alte  Großgrundbesitze,  die  nicht  eine  Urbarialaufzeichnung 
aus  den  letzten  mittelalterlichen  Jahrhunderten  aufzuweisen  hätten.  Das  Urbar 
wurde  zur  eigentlichen  charakteristischen  Aufzeichnung  der  überreifen,  spätmittel- 
alterlichen Grundherrschaft.  Wie  früher  die  Traditionsbücher  den  jugendkräftigen 
Großgrundbesitz  in  seiner  ausdehnungsfähigen  Kraft  darstellten,  so  zeigt  uns  das 
Urbar,  wie  die  nicht  mehr  wachsenden  Grundherrschaften  gegen  Verminderungen 
von  außen  und  Entwertungen  von  innen  durch  statistische  Aufzeichnungen  sich 
zu  schützen  suchten. 

Am  häufigsten  kommen  die  Urbare  in  Süd-  und  Westdeutschland  vor.  In 
den  östlich  der  Elbe  gelegenen  Teilen  sind  sie  seltener.  Der  Großgrundbesitz 
bildete  sich  hier  fast  durchweg  durch  eine  künstliche  Anlage  von  Dorfschaften, 
deren  Verhältnis  zum  Grundherrn    von    vornherein   durch    eine  Lokationsurkunde 

Heydenreich,  Famiiiengeschichtliche  Quellenkunde.  26 


402 

geregelt  war  und  keiner  weiteren  Feststellung  bedurfte.  Die  Urbare  wiesen  zwar 
nach  den  einzelnen  Gegenden  manche  Verschiedenheiten  auf,  ihr  Grundschema 
ist  aber  fast  überall  dasselbe.  Indem  der  Besitz  des  Grundherrn  in  einige  Guts- 
bezirke geteilt  ist,  bilden  dieselben  im  Urbar  selbständige  Abschnitte.  In  ihnen 
werden  die  einzelnen  Ortschaften  aufgezählt,  die  Zahl  der  Hufen  und  der  Abgaben 
einer  jeden  ersichtlich  gemacht.  Manchmal  ist  die  Aufzählung  der  Hufen  nur 
eine  summarische,  ein  andermal  wird  jeder  Untertan  namentlich  an- 
geführt. Letzteres  wurde  meist  für  überflüssig  gehalten,  da  die  Besitzer 
wechselten  und  die  unteren  Beamten  sie  leicht  in  deutlicher  Übersicht  halten 
konnten.  Daher  ging  mindestens  die  Ansicht  des  Kompilators  des  Eberacher 
Urbars,  der  in  der  Einleitung  zu  seinem  Werke  bemerkt  „et  quia  ex  diversis 
causis  mansorum  et  feudorum  cultores  aliquociens  variantur,  ideo  tantum  notati 
sunt  summatim  locorum  redditus  ac  decime  predictorum.  Nam  officiales  hec 
nominatim  et  singulariter  prout  eventus  mutaverit  debent  scire". 

Seit  dem  14.  Jahrhundert  kommt  allerdings  die  namentliche  Auf- 
zählung der  Untertanen  in  den  Urbaren,  da  diese  überhaupt  breit- 
spurig werden,  häufiger  vor. 

Im  13.  und  14.  Jahrhundert  sind  die  Urbare  noch  in  der  Regel  in  lateinischer 
Sprache  verfaßt.  Doch  kommen  hier  bald  Ausnahmen  vor,  ja  früher  als  bei  Ur- 
kunden. So  sind  schon  am  Ende  des  11.  Jahrhunderts  die  Frekenhorster  Hebe- 
register1) in  niederdeutscher  Sprache  verfaßt.  Es  erklärt  sich  dies  daraus,  daß 
alle  diese  Aufzeichnungen  durchwegs  dem  ungebildeten  Landvolk  verständlich 
sein  sollten.  Darum  wurden  auch  oft  die  ursprünglich  lateinisch  verfaßten  Urbare 
in  die  deutsche  Sprache  übersetzt. 

Die  Urbare  veränderten  ihre  Gestalt  seit  dem  15.  Jahrhundert  nicht  mehr 
wesentlich.  Sie  behielten  ihre  alte  Form  und  wurden  bis  in  das  vorige  Jahr- 
hundert als  wichtige  Aufzeichnungen  der  Großgrundbesitzer  aufbewahrt  und  neu 
verfaßt.  Besonders  in  den  österreichischen  Ländern  sehen  wir  noch  unter  Maria 
Theresia  Kommissionen,  welche  zur  Regulierung  der  herrschaftlichen  Urbare  er- 
nannt werden.  Erst  die  Aufhebung  des  Untertanennexus  verwandelte  diese  Auf- 
zeichnungen in  bloß  geschichtliche  Quellen. 

Zum  Schluß  mögen  hier  als  Probe  der  Aufzeichnungsart  in  den  Urbarien 
einige  Zeilen  aus  einem  brandenburgischen  Urbar,  dem  sog.  Landbuch,  aus  dem 
Ausgang  des  14.  Jahrhunderts  folgen: 

„Item  dat  Rule  Bismark  in  Stendal  IUI  modios  duri  frumenti  et  I  modium  tritici.  Item 
Nicoiao  Bysmark  etiam  in  tantum.  Item  Petro  Ghunter  in  tantum.  Item  Henricus  Doblin  habet 
ibi  II  cossatos  de  quibus  habet  VI  denarios  III  pullos  et  servicium.  Item  dat  Hinricus  Dobblin 
V  modios  duri  et  V  modios  avene  racione  precarie.  Item  Heyne  Luckow  habet  II  mansos  de 


x)  Ausgabe  von  F.  Friedländer  als  Bd.  1  des  codex  traditionum  Westfalicarum  (Münster 
1872).  Hiervon  eine  Probe  (S.  34 f.  der  Ausgabe  von  Friedländer):  „Van  Hasleri  Hiddikin 
ses  muddi  gerstinas  maltes  gimalanas  ende  fierthic  muddi  'havoron.  Van  Pikonhurst  Eiliko 
tuenthic  muddi  gerston.  Van  Vilomaringtharpa  Abbiko  tuenthic  muddi  gerston.  Van  Amon- 
hurst  Sahssiko  en  malt  rockon,  Mannikin  an  themo  selvon  tharpa  ses  muddi  rockon.  Van 
Heppingtharpa  Iko  en  gerstin  malt  gimalana.  Van  Cleibolton  Lieviko  tuenthic  muddi  gerstinas 
maltes  gimalanas.  Van  Enniggeralo  Thiediko  ende  Thieziko  iro  iewethar  sivon  muddi 
gerstinas  maltes  gimalanas." 


403 

quibus  dat  Becken  Woldekens  in  Stendal  IUI  choros  duri  a  marchione  ....  Item  sunt  ibi 
dem  XVI  solidi  pro  lignalibus  Bysmark  percipit.  Item  Claus  Otten  habet  IP/2  mansos  de 
quibus  dat  monasterio  Wolmerstede  I  chorum  siliginis  et  I  chorum  ordei  canonicis  in  Stendal 
VI  modios  siliginis  XV  modios  tritici  et  V  quartalia  piscorum.  Et  Foltzoni  Noppow  in  Stendal 
I  chorum  ordei  XXX  modios  siliginis  V  quartalia  piscorum  XV  modios  tritici.1) 


Fürbitter  und  Zeugen  in  mittelalterlichen  Urkunden.2) 

Eine  reiche  Fundgrube  familiengeschichtlicher  Forschung  bieten  die  Angaben 
von  Fürbittern  und  Zeugen  in  den  mittelalterlichen  Urkunden. 

Die  Urkunden  der  Merowinger  und  der  älteren  Karolinger  erwähnen  im 
Texte  diejenigen,  welche  die  Bitten  anderer  zuerst  vorgebracht  oder  bei  ihrer 
ersten  Vorbringung  unterstützt  haben,  und  in  den  dem  am  Ende  sich  findenden 
sog.  Eschatokoll  hinzugefügten  tironischen  Noten  diejenigen,  welche  durch  ihren 
Einfluß  die  Ausstellung  der  Urkunde  tatsächlich  erwirkt  haben.  Die  ersteren  hat 
man  Intervenienten,  die  letzteren  Ambasciatoren  genannt. 

Überblickt  man  die  in  den  Urkunden  als  Fürbitter  genannten  Personen,  so 
lassen  sich  dieselben  leicht  in  zwei  Kategorien  scheiden.  Einmal  sind  es  Männer, 
vereinzelt  auch  Frauen,  die  zu  den  Empfängern  der  Urkunden  in  näheren  Be- 
ziehungen stehen,  die  aber  wegen  ihrer  höheren  Stellung  leichter  auf  Gehör 
rechnen  können  als  die  Empfänger  selbst.  Sodann  sind  es  Personen,  die  den 
Ausstellern  der  Urkunden  nahestehen  und  deren  Vermittlung  deshalb  von  den 
verschiedensten  Seiten  nachgesucht  wird. 

In  den  Urkunden  der  deutschen  Königskanzlei  ist  die  erstere  Gattung  nament- 
lich in  der  älteren  Zeit  zahlreich  vertreten.  So  legt  wohl  ein  Graf  für  Angehörige 
seiner  Grafschaft,  ein  Herzog  für  Kirchen  und  Laien  seines  Herzogtums,  ein  Herr 
für  seine  Vasallen  oder  Beamten,  ein  Bischof  für  Kleriker  seiner  Diözese  Fürbitte 
ein,  oder  höhergestellte  Verwandte  der  Urkundenempfänger  verwenden  sich  für 
dieselben.  Häufiger  sind  hier  aber  doch  die  Fürbitter  der  zweiten  Kategorie: 
die  nahen  Verwandten  des  Königs,  seiner  Gemahlin,  ein  Sohn,  eine  Mutter,  ein 
Bruder  oder  eine  Schwester,  sodann  Beamte  seines  Hofes,  oder  Große,  deren 
hervorragenden  Einfluß  auf  die  Regierungsgeschäfte  auch  andere  Quellen  bezeugen, 
wie  etwa  der  Graf  Matfried  oder  der  Seneschalk  Adelhard  unter  Ludwig  dem 
Frommen,  der  Bischof  Liutward  von  Vercelli  unter  Karl  III.,  der  Erzbischof  Hatto 


!)  Vgl.  das  Faksimile  hierzu  bei  Arndt-Tangl,  Schrifttafeln  zur  Erlernung  der  latei- 
nischen Paläographie,  3.  Heft,  Berlin,  Qrote,  1903,  Tafel  96  und  Text  dazu  S.  55.  Die  oben 
mitgeteilten  Worte  bilden  den  Anfang  und  das  Ende  des  von  Tangl  herausgegebenen  Faksi- 
miles. Dasselbe  führt  die  schmucklose,  häufig  wenig  sorgfältige  Schreibweise  und  die  zahl- 
reichen technischen  Abkürzungen  urbarialer  Aufzeichnungen  gut  vor  Augen.  —  Eine  Seite 
vom  ersten  Urbar  des  Nürnberger  Burggrafenamtes  (Nürnberg,  Kgl.  Kreisarchiv,  Ansbacher 
Salbücher  No.  I)  ist  faksimiliert  von  Chroust  in:  Monumenta  Palaeographica  III,  1906. 

2)  Breßlau,  Handbuch  der  Urkundenlehre  I,  1899,  790 ff.  —  Posse,  Lehre  von  den 
Privaturkunden,  1887,  S.  70ff.  —  Ficker,  Beiträge  zur  Urkundenlehre,  Innsbruck  1887—88, 
2  Bde.  —  Die  Titel  zahlreich  erschienener  Urkundenpublikationen  finden  sich  bei  Dahl- 
mann-Waitz,  Quellenkunde  der  deutschen  Geschichte,  7.  Aufl.  von  Brandenburg,  1906 
S.  27 ff.,  42  ff. 

26* 


404 

von  Mainz  unter  Ludwig  IV.  usw.  Gegenüber  den  Königsurkunden,  deren  sach- 
licher Inhalt  rechtlich  unanfechtbar  war  und  deren  formale  Echtheit  nicht  durch 
Zeugenbeweis,  sondern  durch  die  Aussage  des  königlichen  Kanzleipersonals  oder 
des  Königs  selbst  erwiesen  wurde,  stehen  die  Privaturkunden,  welche  der  Zeugen- 
unterschriften rechtlich  nicht  entbehren  konnten.  Die  Zahl  der  Zeugen  war  in  der 
Praxis  sehr  verschieden;  selten  werden  weniger  als  sieben  Zeugen  in  den  Ur- 
kunden genannt,  dagegen  kommen  oft  bedeutend  höhere  Zahlen  vor. 

Die  Fürbitte  wird  sich  der  Natur  der  Sache  nach  in  den  meisten  Fällen  un- 
mittelbar an  die  Petition  angeschlossen  haben;  sie  mußte  jedenfalls,  sollte  sie 
überhaupt  einen  Sinn  haben,  erfolgen,  bevor  die  Bitte  genehmigt  war.  Die  Für- 
bitte geht  also  stets  der  Handlung  oder  wenigstens  dem  Beurkundungsbefehl 
voran.  Daraus  folgt,  daß  wenigstens  in  allen  den  Fällen,  in  welchen  sich  die 
Daten  einer  Urkunde  auf  eine  hinter  der  Handlung  bzw.  dem  Beurkundungsbefehl 
liegende  Stufe  der  Beurkundung  beziehen,  die  Intervention  einem  früheren  Zeit- 
punkt als  dem  durch  die  Daten  bezeichneten  angehört.  Ob  Intervenienten,  die 
in  einer  Königsurkunde  genannt  werden,  zu  der  in  der  Datierung  derselben  an- 
gegebenen Zeit  und  an  dem  dort  angegebenen  Ort  am  Hofe  anwesend  gewesen 
sind,  bedarf  in  jedem  Einzelfalle  einer  besonderen  Untersuchung  des  Sachverhaltes; 
nur  dann  darf  eine  solche  Anwesenheit  angenommen  werden,  wenn  Gründe  dafür 
vorhanden  sind,  daß  die  Datierung  auf  die  Handlung  zu  beziehen  ist  oder  daß, 
wenn  das  nicht  der  Fall  ist,  die  Beurkundung  unmittelbar  auf  die  Handlung  ge- 
folgt ist. 

Ob  das  Zeugnis  auf  die  Handlung  oder  auf  die  Beurkundung  geht,  ist  nur 
durch  genaue  Prüfung  aller  Verhältnisse  des  Einzelfalles  zu  ermitteln.  Am  ein- 
fachsten liegt  die  Sache,  wo  zwei  Zeugenreihen  nebeneinander  in  einer  und  der- 
selben Urkunde  angeführt  werden;  da  pflegen  dann  die  einen  bestimmt  als  Zeugen 
der  Handlung,  die  anderen  als  Zeugen  der  Beurkundung  bezeichnet  zu  werden. 
Die  Nennung  verstorbener  Zeugen,  wie  solcher,  die  zur  Zeit  der  Datierung  aus 
anderen  Gründen  nicht  bei  dem  Aussteller  gewesen  sein  können,  während  für 
frühere  Zeit  ihre  Anwesenheit  unbedenklich  ist,  beweist,  wenn  die  Urkunden  echt 
sind,  daß  Handlungszeugen  anzunehmen  sind,  die  Beurkundung  aber  später  voll- 
zogen ist.1)  Finden  sich  in  einer  Urkunde  zahlreiche  Zeugen  niederen  Standes, 
Ministerialen,  Bürger,  niedere  Kleriker  usw.,  deren  Heimat  von  dem  Ausstellungs- 
orte der  Urkunde  weiter  entfernt  ist,  so  kann  im  allgemeinen  angenommen  werden, 
daß  die  verbriefte  Handlung  in  der  Heimat  jener  Personen  vollzogen  worden  ist 
und  daß  dieselben  Handlungszeugen  sind,  wofern  nicht  etwa  besondere  Umstände, 
wie  etwa  Teilnahme  an  einer  Heerfahrt,  ihre  Anwesenheit  am  Königlichen  Hof- 
lager auch  in  weiterer  Entfernung  von  der  Heimat  erklären. 

Die  Zeugen  sind  in  älterer  Zeit  in  der  Regel  nach  Ständen  geschieden  auf- 
geführt.    Voran  gehen   die  Zeugen    geistlichen,    es   folgen    diejenigen  weltlichen 


x)  Der  Familienforscher  hüte  sich  also,  aus  der  Anführung  von  Zeugen  ohne  Rücksicht 
auf  die  im  Text  angegebenen  Verhältnisse  sofort  zu  schließen,  daß  die  angegebenen  Zeugen 
bei  der  Handlung  zugegen  gewesen  seien.  Übrigens  waren  die  Zeugen  meist  vornehme 
Leute.  Für  die  Geschichte  bürgerlicher  Familien  ist  aus  den  mittelalterlichen  Zeugenreihen 
nur  ein  geringer  Gewinn  zu  erzielen. 


405 

Standes.  Aber  auch  innerhalb  dieser  Gruppen  wird  geschieden.  Die  Zeugen 
geistlichen  Standes  sind  nach  ihren  Würden,  die  Laien  namentlich  in  älterer  Zeit 
nach  ihrem  Qeburtsvorrang  in  nobiles  und  ministeriales  eingeteilt.  Später  hebt 
man  den  Stand  nicht  besonders  hervor,  läßt  aber  die  Angeseheneren  den  Niederen 
vorangehen. 

Anscheinende  Widersprüche  in  den  Zeugenangaben  erklären  sich  zunächst 
aus  dem  Unterschied  zwischen  Handlung  und  Beurkundung;  und  bei  einzelnen 
ist  diese  Erklärung  zweifellos  allein  richtig.  Andere  dagegen  lassen  sich  recht  wohl 
auch  aus  der  Beziehung  auf  die  verschiedenen  Stadien  der  Beurkundung  erklären. 
Aber  auch  wo  es  sich  um  eine  einheitliche  Zeugenreihe  handelt,  wird  es  doch 
überaus  fraglich  sein,  ob  sich  diese  nun  gerade  auf  den  Tag  und  selbst  den  Ort 
der  Datierung  bezieht.  Denn  die  Zeugen  können  sich  schon  auf  den  Beurkun- 
dungsbefehl beziehen,  dem  die  dem  Konzept  noch  fehlende  Datierung  in  der 
Regel  gewiß  nicht  entspricht.  Auch  nach  dem  Ausfertigungsbefehle  kann  die 
Ausführung  der  Reinschrift  sich  recht  wohl  noch  verzögert  haben. 

Es  stand  nichts  im  Wege,  daß  die  Datierung  nicht  dem  Ausfertigungsbefehle, 
sondern  der  vollendeten  Ausführung  desselben  angepaßt  wurde.  In  Einzelfällen 
kommt  hinzu,  daß  die  Zeugen  einer  Privathandlung  in  einer  königlichen  Bestäti- 
gungsurkunde wiederholt  werden.  Es  finden  sich  auch  Fälle,  daß  die  Zeugen 
überhaupt  in  keiner  näheren  Beziehung  zur  vorliegenden  Urkunde  stehen,  da  sie 
aus  einer  Vorurkunde  wiederholt  sind. 

Ziemlich  häufig  ergibt  sich  weiter  ein  innerer  Widerspruch  in  der  Zeugen- 
reihe. Die  aufgeführten  Personen  sind  nicht  allein  nicht  an  dem  bezeichneten 
Tage  und  Orte,  sondern  so  wie  sie  hier  genannt  werden,  überhaupt  nicht 
gleichzeitig  zusammen  gewesen.  Das  kann  unter  Verhältnissen  ein  Zeichen  der 
Unechtheit  sein,  da  ein  Fälscher  Veranlassung  haben  konnte,  die  Reihe  aus 
mehreren  Vorlagen  zusammenzusetzen.  Aber  die  Erscheinung  findet  sich  auch 
in  Urkunden  von  zweifellosester  Echtheit.  Das  hat  am  häufigsten  seinen  Grund 
in  Vermengung  der  Zeugen  der  Handlung  und  der  Beurkundung,  während  die- 
selbe Gestaltung  sich  auch  aus  dem  Zusammenwerfen  der  Zeugen  verschiedener 
Akte  der  Beurkundung  ergeben  konnte.  In  Privaturkunden  scheint  man  zuweilen 
Abwesende  in  der  Reihe  aufgeführt  zu  haben,  um  ihre  Zustimmung  kenntlich  zu 
machen.  Endlich  hat  man  aus  Vorurkunden  die  Zeugen  wohl  nur  teilweise  wieder- 
holt und  ihnen  weitere  hinzugefügt.  Waren  dann  schon  in  der  Vorurkunde 
Zeugen  der  Handlung  und  der  Beurkundung  vermengt,  so  konnte  die  Reihe  aus 
Zeugen  der  Handlung  einer  ersten  und  einer  späteren  Ausfertigung  zusammen- 
gestellt sein.  Die  Benutzung  einer  älteren  Vorlage  ging  öfters  so  weit,  daß  nicht 
nur  Urkunden  ähnlichen  oder  denselben  Gegenstand  betreffenden,  sondern  auch 
anderen  Inhaltes  die  Zeugenreihe  der  neuen  Urkunde  derartig  beeinflussen,  daß 
die  Zeugen  der  älteren  mit  denen  der  jüngeren  gemischt,  ja  daß  sogar  die  Zeugen 
der  älteren  für  die  jüngere  vollständig  entlehnt  wurden. 

Finden  wir  zwei  Ausfertigungen  derselben  Urkunde  mit  verschiedenen  Zeugen, 
so  können  diese  wenigstens  in  einer  derselben  nur  Beurkundungszeugen  sein. 
Eine  Urkunde  Erzbischofs  Reinald  von  Köln  (Seibertz,  Urkundenbuch  zur  Landes- 
und   Rechtsgeschichte   des    Herzogtums    Westfalen  I,   79)    mit   Actum    1166    hat 


406 

34  Zeugen,  welche  allerdings  Handlungszeugen  sein  können.  Eine  zweite  Aus- 
fertigung (Wilmans,  Westfälisches  Urkundenbuch  Addit.  49)  verdankt  ihre  Ent- 
stehung sichtlich  nur  dem  Umstände,  daß  eine  Synode  Gelegenheit  bot,  eine 
zahlreichere  und  angesehenere  Zeugenreihe  hinzuzufügen.  Der  Text  stimmt  wört- 
lich überein.  Aber  die  Zeugenreihe  ist  wesentlich  verschieden;  es  fehlen  12  von 
den  Zeugen  der  früheren  Ausfertigung,  während  24  andere  hinzugekommen  sind, 
die  also  jedenfalls  nur  Beurkundungszeugen  sein  können. 


Heroldsämter  und  verwandte  Behörden. X) 


Allgemeines. 

DELSPRÄDIKATE  (Durchlaucht,  Erlaucht,  Fürstliche  Gnaden  u.  a.)  und 
Adelstitel  (Fürst,  Graf,  Prinz;  das  Recht,  sich  „von",  „zu",  „auf",  „von 
und  zu"  zu  schreiben  usw.),  sowie  adelige  Wappen  bedürfen  nach 
doppelter  Richtung  eines  Schutzes:  1.  eines  Schutzes  gegen  Bestreitung 
des  Rechtes  zu  ihrem  Gebrauch,  2.  eines  Schutzes  gegen  Gebrauch  der  Prädikate 
und  Titel  durch  Unberechtigte.2)    Schutz  liegt  dann  vor,  wenn  gegen  Bestreitung 


*)  Das  Folgende  habe  ich  zum  Teil  in  der  Wissensch.  Beilage  der  Leipziger  Zeitung 
erstmalig  1906  veröffentlicht. 

2)  Gut  bemerkt  Otto  Mayer  in  seiner  Rezension  von  Herrn.  Rehm,  Prädikat-  und 
Titelrecht  der  deutschen  Standesherren  (München  1905)  in  der  Histor.  Vierteljahrsschrift  1906, 
S.  117:  „Es  handelt  sich  nicht  einfach  darum,  daß  ein  Teil  der  Nation  durch  vererbliche 
Ehrenbezeichnungen  sich  unterscheidet;  diese  Bezeichnungen  in  Name,  Titel  und  Prädikat 
sind  auch  in  der  mannigfaltigsten  Weise  variiert,  graduiert,  kombiniert.  Sie  vererben  sich 
möglicherweise  ungleich  an  die  Glieder  derselben  Famile.  Die  Staatsgewalt  arbeitet  hinein, 
um  zu  verleihen  oder  zu  befördern,  erblich  oder  nur  persönlich.  Wenn  sie  zu  langsam 
macht,  tun  sich  wohl  einmal  die  Beteiligten  zusammen  und  verabreden,  daß  sie  fortan  gegen- 
seitig „Durchlauchtigst  im  Superlative  ohne  Hochgeboren"  schreiben  wollen.  Wenn  die 
Oberen  verbessert  sind,  wollen  die  Unteren  nachmachen  und  umgekehrt,  wenn  diese  zu  nahe 
herangekommen,  fordern  die  Oberen  ein  neues  schöneres  Prädikat,  um  den  Abstand  wieder 
herzustellen.  Der  dadurch  entstehende  Bedarf  nach  neuen  Variationen  ist  nicht  immer  leicht 
zu  befriedigen.  .  .  So  drängt  und  schiebt  diese  ganze  Masse  voran,  immer  in  dem  Bestreben 
sich  zu  steigern  und  weiter  zu  differenzieren.  Rudimentäre  Gebilde  tauchen  dazwischen  auf: 
es  kann  eine  Familie  berechtigt  sein  zu  einem  wohlklingenden  Prädikate  Gleichen  oder 
Niedrigeren  gegenüber,  die  sich  im  Verkehr  mit  Höheren  bei  einem  unscheinbareren  be- 
scheiden muß;  oder  man  genießt  im  Kontext  der  Schreiben  eine  höhere  Bezeichnung,  während 
die  Adresse  und  Anrede  viel  weniger  schön  sind.  Und  wieviel  Mühe  und  Kampf  hängt 
oft  an  einem  solchen  halben  Prädikat!  Kulturgeschichte  in  der  Tat!"  Die  Erforschung  der 
deutschen  Standesverhältnisse  ist  ganz  neuerdfrigs  durch  die  Arbeiten  von  Alois  Schulte 
und  seinen  Schülern  in  neue  Bahnen  gelenkt  worden.  Vgl.  den  Vortrag  des  Genannten  auf 
dem  1907  in  Dresden  abgehaltenen  Historikertag  „Die  deutsche  Kirche  des  Mittelalters  und 
die  Stände"  (abgedruckt  in  „Bericht  über  die  zehnte  Versammlung  deutscher  Historiker  zu 
Dresden",  Leipzig,  Duncker  &  Humblot  1908,  S.  13  ff.)  und  die  Bonner  Dissertationen  von 
1907:  Callen,  Zur  oberschwäbischen  Pfründengeschichte  vor  der  Reformation;  Fink, 
Standesverhältnisse  in  Frauenklöstern  und  Stiftern  der  Diözese  Münster  und  Stift  Herford; 
Schmitthals,  Drei  freiherrliche  Stifter  am  Niederrhein  (Essen,  Elten,  Gerresheim);  ferner 
vgl.  Kothe,  Domkapitel  zu  Straßburg,  Kisky,  das  zu  Köln,  S.  Gereon. 


40S 

und  Mißbrauch  obrigkeitliches  Einschreiten  zulässig  ist,  sei  es  in  Form  der  Be- 
seitigung der  Bestreitung  und  des  Mißbrauches,  sei  es  in  Form  der  Verhinderung 
des  Eintrittes  des  einen  oder  des  anderen  Eingriffes.  Der  letztere,  der  vorbeugende 
Schutz,  ist  denkbar  als  solcher  des  Gesetzgebers  durch  Strafandrohung  (Straf- 
gesetzlicher Schutz)  oder  als  solcher  der  Verwaltung.  Der  Beseitigungsschutz  kann 
in  die  Hand  des  Zivil-,  des  Straf-,  des  Verwaltungsrichters  oder  der  inneren  Ver- 
waltung gelegt  sein.1) 

In  den  meisten  Kulturländern  haben  sich  besondere  Ämter  entwickelt,  welche 
die  aus  den  angegebenen  Verhältnissen  sich  ergebenden  Rechtsfragen  bearbeiten. 
Zur  Erledigung  solcher  Fragen  sind  häufig  sehr  zeitraubende  historische  Fest- 
stellungen nötig,  die  ihrerseits  nicht  nur  juristische  und  allgemein  historische 
Kenntnisse,  sondern  namentlich  auch  genaue  Vertrautheit  mit  den  historischen 
Hilfswissenschaften  erfordern.  Man  pflegt  solche  Ämter  häufig  Heroldsämter  zu 
nennen.  Doch  kommen  auch  andere  Bezeichnungen  vor.  Die  aus  den  von 
diesen  Behörden  gepflogenen  Nachforschungen  sich  ergebenden  Akten  und 
Sammlungen  bieten  ein  reiches  Material  zur  Geschichte,  Genealogie,  Sphra- 
gistik  und  Heraldik  adeliger  Geschlechter,  ein  Material,  das  auch  für  die 
Lösung  statistischer,  medizinischer  und  naturwissenschaftlicher  Probleme  eine  Be- 
deutung hat. 

Daher  wird  auch  der  Psycholog,  Mediziner  und  Statistiker,  welcher  wissen- 
schaftliche Probleme  auf  genealogischem  Wege  zu  lösen  bestrebt  ist,  aus  den 
Adelsakten  und  aus  dem  sonstigen  Material,  welches  sich  bei  den  Heroldsämtern 
und  verwandten  Behörden  ansammelt,  Stoff  für  seine  Untersuchungen  gewinnen 
können. 

Diese  Behörden  sind  im  allgemeinen  weder  berechtigt  noch  verpflichtet,  An- 
fragen Privater  ohne  weiteres  zu  beantworten.  Sie  befinden  sich  dabei  in  ganz 
ähnlicher  Lage,  wie  die  Archive  für  ihre  neusten  Bestände,  aus  denen  sich  für 
noch  lebende  Personen  und  noch  bestehende  Rechtsverhältnisse  solches  Material 
ergeben  kann,  welches  im  Interesse  von  Staat  und  Gesellschaft  nicht  ohne  weiteres 
vorgelegt  werden  darf.  Soweit  also  die  Behörden  hinsichtlich  der  Frage,  was  und 
wem  sie  ihr  Material  vorlegen  dürfen,  nicht  durch  besondere  gesetzliche  Be- 
stimmungen gebunden  sind,  werden  sie  bei  der  Bitte  einer  Auskunft  von  Fall 
zu  Fall  entscheiden. 


1)  Rehm,  Hermann,  Prädikat-  und  Titelrecht  der  deutschen  Standesherren.  München 
1905.  Hauptmann,  Felix,  Modernes  Fürstenrecht,  Archiv  für  öffentliches  Recht,  Tübingen 
1907,  S.  193  ff.    —   Schulze,  Deutsches  Fürstenrecht,  in  Holtzendorffs  Rechtsenzyklopädie, 

4.  Aufl.  1882.  —  Rehm,  Das  landesfürstliche  Haus,  sein  Begriff  und  Zugehörigkeit  zu  ihm,  in 
der  „Festschrift  der  Universität  Erlangen  für  den  Prinzregenten  Luitpold"  1901.  —  Stoerk,  Der 
Austritt  aus  dem  landesherrlichen  Hause,  1903;  Derselbe,  Die  agnatische  Thronfolge  im 
Fürstentum  Lippe.  Verlag  von  O.  Häring  in  Berlin.  —  Häring,  Oskar,  Vom  deutschen 
hohen  Adel.  Eine  rechtsgeschichtliche  Abhandlung.  Berlin  1909.  —  Schoen,  Paul,  Das 
kaiserliche  Standeserhöhungsrecht  und  der  Fall  Friesenhausen.  Ein  weiterer  Beitrag  zum 
Lippeschen  Thronfolgestreit.  —  v.  Zimmermann,  Der  strafrechtliche  Schutz  des  Adels, 
Fischers  Zeitschrift  für  Praxis  und  Gesetzgebung  der  Verwaltung,  hrsg.  v.  Scheicher,  Bd.  30, 

5.  193  ff. 


409 
I.  Königreich  Preußen. 

In  Preußen  faßte  bald  nach  seiner  Krönung  der  erste  König  des  Staates  „eine 
Regulierung  der  graduum  hiesigen  Adels"  ins  Auge.  Noch  im  Jahre  1702  er- 
nannte er  Johann  August  Marschall  v.  Biberstein  zum  Herault  des  Armes.  Ein- 
gehende Erkundigungen  über  die  Herolds-  und  Adelsämter  in  London,  Paris  und 
Wien  wurden  eingezogen  und  auf  Grund  der  einschlagenden  Berichte  das  Königl. 
Preußische  Oberheroldsamt  begründet.  Sein  Sitz  war  Colin  an  der  Spree.  Es 
wurde  ihm  die  Aufsicht  über  die  adligen  Wappen  und  die  Beglaubigung  von 
Ahnenproben  zugwiesen.  Allein  die  Organisation  und  finanzielle  Begründung 
der  neuen  Behörde  waren  so  verfehlt,  daß  das  ganze  Unternehmen  vollständig 
scheiterte.  Es  bestand  nur  ein  Jahrzehnt  lang,  hatte  stets  mit  dem  entschiedenen 
Widerstand  der  Ritterschaft  zu  kämpfen  und  konnte  nur  wenig  Aufträge  erledigen. 

Der  Übelstand,  daß  Personen  bürgerlichen  Standes,  besonders  aus  dem  ehe- 
maligen Polen,  oder  Fremde  von  unehelicher  Geburt  sich  den  Adel  anmaßten, 
veranlaßte  König  Friedrich  Wilhelm  III.  durch  Kabinettsorder  d.  d.  Potsdam  5.  April 
1804  an  den  Staatsminister  Freiherrn  v.  d.  Reck  einen  gutachtlichen  Bericht  über 
eine  Einrichtung  zur  Verhütung  solcher  Anmaßungen  einzufordern.  Doch  hatte 
diese  Anregung  keinen  sichtbaren  Erfolg.  Die  „Bearbeitung  der  Standessachen" 
fand  bis  zum  Jahre  1848  im  Ministerium  des  Königl.  Hauses  statt  und  wurde 
durch  Allerhöchsten  Erlaß  vom  3.  Oktober  1848  samt  den  Thronlehens-Angelegen- 
heiten  den  Ministern  der  Justiz  und  des  Innern  gemeinschaftlich  übertragen.  Durch 
Erlaß  vom  16.  August  1854  wurde  die  Bearbeitung  der  Standessachen  wiederum 
an  das  Ministerium  des  Königl.  Hauses  überwiesen.  Durch  Kabinettsorder  vom 
14.  März  1855  wurde  sodann  das  Königl.  Heroldsamt  als  eine  dem  Hausministerium 
angegliederte  Behörde  zur  Beurteilung  der  Standes-  und  Adelsangelegenheiten  ins 
Leben  gerufen  (gegenwärtig  Berlin,  Wilhelmstraße  73).1)  Der  Geschäftskreis  dieser 
Behörde  besteht: 

1.  in  Bearbeitung  der  laufenden  Standeserhöhungs -Angelegenheiten,  sowie 
der  etwa  erbetenen  Namen-  und  Wappen -Übertragungen  erloschener  Adels- 
geschlechter; 

2.  in  der  Prüfung  und  Anerkennung  erhobener  Standesansprüche; 

3.  in  der  Kontrolle  über  den  bestehenden  Adel  und  der  diesem  zustehenden 
Namensformen; 

4.  in  der  Bestätigung  beziehentlich  Beglaubigung  von  Abstammungsnach- 
weisen und  Ausstellung  von  Wappenzertifikaten. 

Die  gegenwärtige  staatsrechtliche  Stellung  des  Königl.  Preußischen  Herolds- 
amtes ist  eine  eigenartige:  es  steht  nicht  unter  dem  Ministerium  des  Innern  und 
ist  keine  direkte  Staatsbehörde,  es  ist  auch  keine  Hofbehörde,  sondern  eine  mit 
Ausführung  von  Staatsgeschäften  beauftragte  Kronbehörde.  Dieses  Heroldsamt 
gilt  als  die  eigentliche  Instanz  zur  Bearbeitung  der  Standes-  und  Adelssachen 
(Entscheidung  des  Gerichtshofes  zur  Entscheidung  der  Kompetenzkonflikte  vom 
16.  Februar   1895,    abgedruckt   im  Justizministerialblatt   für   1895,    Seite  426  ff.). 


*)  Nach  Seyler,  Geschichte  der  Heraldik  (Siebmachers  großes  und  allgemeines  Wappen- 
buch,  Band  A,  Nürnberg  1885—1889). 


410 

Die  Frage,  ob  jemand  zum  Adel  gehört,  ist  nicht  im  Wege  des  Zivilprozesses 
zu  entscheiden,  sondern  unterliegt  der  Beurteilung  der  für  die  Bearbeitung  der 
Standessachen  zuständigen  preußischen  Administrativbehörden,  dem  Ministerium 
des  Königl.  Hauses  und  dem  Königl.  Heroldsamte,  sowie  der  Entscheidung 
des  Königs.  Das  Heroldsamt  gehört,  insoweit  es  mit  der  Bearbeitung  staat- 
licher Angelegenheiten  ressortmäßig  befaßt  ist,  zu  den  staatlichen  Behörden, 
wenngleich  es  sich  in  staatsrechtlicher  Beziehung  von  den  sonstigen  verfassungs- 
mäßigen Staatsbehörden  unterscheidet.  Die  Verfügungen  des  Heroldsamtes  haben 
danach  an  sich  öffentlichen  behördlichen  Charakter  (Entscheidung  des  Reichs- 
gerichtes in  Sachen  Schütz  kontra  Heroldsamt  vom  8.  März  1900).  Die  Bearbeitung 
der  Adelssachen  gehört  zur  Zuständigkeit  des  Heroldsamtes;  und  deshalb  sind 
die  von  ihm  darüber  getroffenen  Entscheidungen,  ob  eine  Person  dem  Adelsstande 
angehört,  der  Anfechtung  im  ordentlichen  Rechtswege  entzogen  (aus  dem  Urteil 
des  Reichsgerichts  vom  8.  März  1900).  Die  Entscheidungen  des  Heroldsamtes, 
welche  sich  innerhalb  der  Grenzen  der  Zuständigkeit  des  Heroldsamtes  bewegen, 
entziehen  sich  der  Anfechtung  im  ordentlichen  Rechtswege  (vgl.  2.  Entscheidung 
des  Reichsgerichts  in  Sachen  Schütz  kontra  Heroldsamt  vom  31.  Jan.  1901,  ab- 
gedruckt im  Justizministerialblatt  für  1902,  Blatt  24). 

In  Preußen  ist  das  Recht,  den  Adel  zu  verleihen,  anzuerkennen  oder  zu  er- 
neuern, ein  Staatshoheitsrecht,  welches  der  König  ausübt.  Die  Frage,  ob  jemand 
zum  Adel  gehört,  unterliegt  daher  an  sich  der  Beurteilung  der  zur  Bearbeitung 
der  Standessachen  berufenen  Verwaltungsbehörden  und  der  Entscheidung  des 
Landesfürsten.  Es  bestimmt  auch  §  95  und  §  120  II  9  des  allgemeinen  Land- 
rechtes ausdrücklich,  daß,  wenn  eine  adlige  Familie  sich  in  zwei  Geschlechts- 
folgen ihres  Adels  nicht  bedient  hat,  derjenige,  welcher  davon  wieder  Gebrauch 
machen  will,  sich  zwar  bei  dem  Landesjustizkollegium  melden  und  seine  Befugnis 
dazu  nachweisen  muß,  daß  aber  den  Landeskollegien  nicht  die  Befugnis  zusteht, 
die  in  dem  angezeigten  Falle  wegen  des  Adels  geführte  Nachweisung  für  hin- 
reichend zu  erklären  und  auf  deren  Grund  die  nachsuchende  Familie  zu  autori- 
sieren, daß  sie  sich  des  Adels  wiederum  bedienen  könne;  vielmehr  bleibt  dies 
der  näheren  Beurteilung  des  Lehnsdepartements  vorbehalten.  An  die  Stelle  des 
Lehnsdepartements  ist  für  diese  Sachen  das  Ministerium  des  Königlichen  Hauses 
getreten,  in  dessen  Ressort  die  Adelssachen  von  dem  Heroldsamt  bearbeitet 
werden  (Beschluß  des  Kammergerichtes  vom  13.  Januar  1902,  abgedruckt  in  Johon 
und  Rings  Jahrbuch  Band  23,  S.A.  192 ff.) 

Daß  das  Berliner  Heroldsamt  befugt  ist,  einen  Antrag  auf  Berichtigung  des 
Standesregisters  bei  der  standesamtlichen  Aufsichtsbehörde  zu  stellen  (§  66  Abs.  2 
des  Reichsgesetzes  über  die  Beurkundung  des  Personenstandes  vom  6.  Febr.  1875), 
ist  vom  Kammergericht  in  feststehender  Rechtsprechung  angenommen  (vgl.  Ent- 
scheidung des  Kammergerichtes  vom  20.  Oktober  1902). 

Von  einer  Strafverfolgung  sieht  das  Königliche  Preußische  Heroldsamt  tun- 
lichst ab.  Dagegen  legt  es  Wert  auf  die  Berichtigung  der  Geburts-  und  Standes- 
register, sowie  der  Grundbücher.  Eine  Anfechtungsklage  beim  Oberverwaltungs- 
gericht, wie  sie  im  Königreiche  Sachsen  besteht,  fehlt  in  Preußen.  Das  Adels- 
recht ist  öffentlichen  Charakters.    Der  Anspruch  auf  Anerkennung  der  Zugehörig- 


411 

keit  zum  Adelstande  kann  sich  nur  gegen  den  König  als  den  Träger  der  Adels- 
hoheit, richten  und  infolgedessen  nicht  unmittelbar  Gegenstand  einer  bürgerlichen 
Rechtsstreitigkeit  sein.  Er  ist  vielmehr  in  Preußen  der  Geltendmachung  im  ordent- 
lichen Rechtswege  und  damit  der  direkten  Entscheidung  durch  den  Prozeßrichter 
entzogen.1) 

Königreich  Bayern. 

In  Bayern  wurden  die  Adelsverhältnisse  vom  König  Maximilian  Joseph  geregelt 
(Königl.  Bayer.  Regierungsblatt  LI.  Stück,  München,  Mittwoch,  den  14.  Sep- 
tember 1808).  Es  wurde  damals  die  Aufstellung  einer  Adelsmatrikel  verfügt  und 
in  §  18  bestimmt:  „Wer  in  diese  Matrikel  nicht  eingetragen  ist,  wird  in  Unserm 
Königreiche  in  den  öffentlichen  Akten  nicht  als  Adelig  anerkannt."  Die  Extrakte 
aus  dieser  Matrikel  geben  vollkommenen  Beweis  für  den  Adelstitel  (§  19).  Diese 
Matrikel  wird  unter  der  Aufsicht  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegen- 
heiten geführt  (§  20).  Die  über  den  Adel  vorkommenden  streitigen  Fälle  sollten 
bei  den  einschlägigen  Appellationsgerichten  verhandelt  und  entschieden  werden. 
Über  einzelne  Punkte  dieses  Ediktes  gab  der  König  von  Bayern  durch  ein  neues 
Edikt  weitere  Erklärungen  und  nähere  Bestimmungen  (Königl.  Bayer.  Regierungs- 
blatt, 3.  Stück,  München,  11.  Jan.  1809).  Neue  Bestimmungen  wurden  durch 
Königl.  Edikt  vom  26.  Mai  1818  getroffen.  Danach  zerfällt  der  bayerische  Adel 
in  fünf  Grade:  1.  Fürsten,  2.  Grafen,  3.  Freiherren,  4.  Ritter,  5.  Adelige  mit  dem 
Prädikate  „von".  Zu  der  Ritterklasse  gehören  alle  erblich  adeligen  Ritter  und  in 
die  mit  dem  Verdienstorden  der  bayerischen  Krone  und  dem  Militär-Max-Joseph- 


*)  Koerner,  Bernhard,  Die  Zuständigkeit  des  Kgl.  Heroldsamtes  gegenüber  den  Ge- 
richten bei  Entscheidung  über  das  Recht  zur  Führung  adliger  Prädikate  in  Preußen.  Der 
deutsche  Herold  1908.  —  Grenzen  der  Zuständigkeit  der  Gerichte  und  des  Heroldsamtes  bei 
Entscheidung  über  d.  Rechte  zur  Führung  adl.  Prädikats  (mitgeteilt  aus  dem  Kgl.  Herolds- 
amt). Archiv  f.  offen«.  Recht,  hrsg.  v.  Laband  und  Mayer,  23.  Bd.,  1908,  1—70,  177—196. 
Dazu  auch  Koffka  in  dem  am  1.  Jan.  1908  erschienenen  Heft  der  Deutschen  Juristen-Ztg.  — 
Das  Königlich  Preußische  Heroldsamt  auf  der  Wacht  wider  die  Schädlinge  des  Adels  und 
den  Nobilitierungsunfug,  von  H.  v.  W.,  Deutsches  Adelsblatt  XXII,  1904,  Nr.  24,  S.  375  f.  — 
Kekule  von  Stradonitz,  „Über  die  Zuständigkeit  des  preußischen  Heroldsamtes",  zuerst 
erschienen  im  Archiv  für  öffentliches  Recht,  Jahrgang  1903,  S.  191  ff.,  neu  abgedruckt  in  des 
Verfassers  „Ausgewählten  Aufsätzen  aus  dem  Gebiete  des  Staatsrechts  und  der  Genealogie", 
I,  Berlin  1905,  S.  55  ff.  —  Horst,  Freiherr  von  der,  Das  Preußische  Adelsrecht,  Wochen- 
blatt der  Bailei  Brandenburg  des  Johanniter- Ordens,  Jahrg.  1905  f.  —  Seemen,  M.  v.,  Die 
Rechtsverhältnisse  des  niederen  Adels  in  den  landrechtlichen  Gebieten  Preußens.  109  Seiten. 
Doktordiss.  v.  Münster  1905.  —  Die  Stellung  des  Heroldsamtes  im  heutigen  Rechte.  Neue 
Preußische  Zeitung  Nr.  344/45  von  25/26.  Juli  1904,  abgedruckt  im  Archiv  für  Stamm-  und 
Wappenkunde,  Druck  und  Verlag  von  Gebr.  Vogt,  Papiermühle  S.  A.  V.  Jahrg.  1905,  S.  181  ff. 
—  Grenzen  der  Zuständigkeit  der  Gerichte  und  des  Heroldsamts  bei  Entscheidung  über  das 
Recht  zur  Führung  adliger  Prädikate  (mitgeteilt  aus  dem  Königlichen  Heroldsamt),  Archiv  für 
öffentliches  Recht  XXII,  1  und  2  (Tübingen  1907,  S.  1—58).  —  Verzeichnis  der  seit  dem  Be- 
stehen des  Kgl.  Preuß.  Heroldsamtes  (1855)  erfolgten  Standeserhöhungen,  Adelsbestätigungen 
und  Namensvereinigungen  nebst  Beschreibung  der  verliehenen  Wappen  zusammengestellt 
nach  den  Akten  des  Kgl.  Heroldsamtes  unter  Direktion  Sr.  Exzellenz  des  Herrn  Grafen  Still- 
fried von  Alcantara  und  Rattowitz,  .  .  .  Chef  des  Heroldsamtes.  Herausgegeben  von  dem 
Vereine  „Herold"  für  Heraldik,  Sphragistik  und  Genealogie  zu  Berlin.  Separat- Ausgabe, 
Berlin  1875,  Kommissionsverlag  von  Mitscher  &  Röstell. 


412 

Orden  begnadigten  Inländer,  welche  nicht  vorher  schon  einer  höheren  Adelsklasse 
einverleibt  waren.  Die  über  den  Adelsstand  vorkommenden  Rechtsstreitigkeiten 
sollten  bei  den  Appellationsgerichten,  unter  welchen  der  Adelsprätendent  steht, 
verhandelt  und  mit  Vorbehalt  der  Berufung  an  das  Königl.  Ober-Appellations- 
gericht entschieden  werden.  Jetzt  gilt  der  durch  die  Reichsjustizgesetze  geschaf- 
fene allgemeine  Gerichtsstand,  da  ein  Vorbehalt  eines  besonderen  Gerichtsstandes 
für  die  Rechtsstreitigkeiten  in  Adelssachen  nicht  gemacht  ist.  Nachdem  die  An- 
meldungsfrist 1808 — 1813  viermal  verlängert  war,  wurden  am  3.  Juli  1813  alle 
bis  dahin  angemeldeten  Adelstitel  für  erloschen  und  in  den  öffentlichen  Urkunden 
als  gelöscht  erklärt. 

Das  18081)  geschaffene  Königl.  Bayer.  Heroldsamt  wurde  durch  Verordnung 
vom  27.  Nov.  1825  wieder  aufgelöst.  Nur  der  Reichsherold  ist  bestehen  geblieben, 
welcher  zum  Teil  selbständig,  zum  Teil  als  Referent  im  Staatsministerinm  des 
Königl.  Hauses  und  des  Äußeren  die  einschlagenden  Geschäfte  bearbeitet.  Der 
Eintrag  in  die  seit  1809  angelegte  Adelsmatrikel  ist  zurzeit  für  jeden  bayerischen 
Staatsbürger  die  notwendige  Voraussetzung  für  die  Führung  des  Adels.  Einer 
von  dem  früheren  Reichsherold,  jetzigen  Ministerresidenten  in  Bern  Dr.  v.  Böhm 
verfaßten  Denkschrift  ist  zu  entnehmen,  daß  im  Jahre  1819  1554  Familien  in  die 
bayerische  Adelsmatrikel  eingetragen  waren.  Seit  Anfang  des  Jahres  1820  wurden 
368  Familien  in  den  Adelsstand  erhoben  bzw.  anerkannt  und  bestätigt,  761 
Familien  immatrikuliert  entweder  auf  Grund  nachträglicher  Anerkennung  oder  auf 
Grund  nicht  bayerischen  Adelsbesitzstandes.  Demnach  sind  im  ganzen  seit  An- 
lage der  Adelsmatrikel  (1809)  2315  Familien  immatrikuliert  worden,  von  denen  bis 
zum  Jahre  1902  (einschl.)  1165  Familien  teils  ausgestorben,  teils  weggezogen  sind. 
Die  in  der  Adelsmatrikel  eingetragenen  blühenden  Familien  beziffern  sich  auf  1166. 

Königreich  Sachsen. 

Dem  Beispiele  der  meisten  anderen  europäischen  Staaten,  welche  für  die 
Untersuchung  und  Entscheidung  der  Adelsverhältnisse  in  Zweifels-  und  Streit- 
fragen, besonders  für  die  Entscheidung  der  Frage  nach  der  Berechtigung,  ein 
Adelszeichen  zu  führen,  gesetzliche  Bestimmungen  und  Einrichtungen  zum  Teil 
schon  längst  besaßen,  ist  das  Königreich  Sachsen  durch  das  Adelsgesetz  vom 
19.  September  1902  gefolgt.2)    Dieses  schreibt  vor,  daß  bei  dem  Ministerium  des 


x)  Vgl.  Döllinger,  Sammlung  der  im  Gebiete  des  Königreichs  Bayern  bestehenden 
Verordnungen,  Bd.  V,  S.  26ff.  —  Huggenberger,  Die  staatsrechtliche  Stellung  des  land- 
sässigen  Adels  im  alten  Bayern,  AZ  NF  1899,  181  ff. 

2)  Das  sächsische  Adelsgesetz  vom  19.  September  1902,  zu  welchem  an  demselben  Tage 
auch  eine  Ausführungsverordnung  erschienen  ist,  sowie  die  Allerhöchste  Verordnung,  die  An- 
erkennung nichtsächsischer  Adelsverleihungen  betreffend,  von  demselben  Tage,  sämtlich  ver- 
öffentlicht im  Gesetz-  und  Verordnungsblatt  für  das  Königreich  Sachsen  1902,  21.  Stück, 
sind  vom  juristischen  Standpunkte  aus  kommentiert  von  H.  v.  Einsiedel  in  dessen  Hand- 
ausgabe (Gesetz,  die  Einrichtung  eines  Adelsbuches  und  die  Führung  des  Adels  und  der 
Adelszeichen  betreffend  usw.,  Leipzig,  Verlag  von  C.  L.  Hirschfeld  1902),  von  Keller  in 
Fischers  Zeitschrift  für  Praxis  und  Gesetzgebung  der  Verwaltung,  herausgegeben  von  Ministe- 
rialdirektor Geh.  Rat  Dr.  W.  Scheicher,  Bd.  26,  1903,  S.  145  ff.,  von  Kekule  v.  Stradonitz, 
im  Deutschen  Adelsblatt  1902,  S.  151  ff.,  und  in  Fischer-Schelchers  Zeitschrift  Bd.  28,  1904, 


413 

Innern  ein  Adelsbuch  angelegt  werde.  Das  „Adelsbuch"  (Adelsmatrikel)  soll  der 
Beurkundung  der  im  Königreiche  Sachsen  bestehenden  Adelsverhältnisse  dienen. 
Unter  letzteren  sind,  wie  sich  aus  der  Verweisung  auf  §  2  im  §  1  des  Gesetzes 
verb.  mit  §  1  der  Ausführungsverordnung  von  demselben  Tage  ergibt,  der  Adels- 
ursprung, ferner  Art  und  Grad  und  die  Rechtsgründe  des  Adels  der  eintragungs- 
fähigen Familien,  sowie  die  äußeren  Adelsrechte  (Titel,  Adelszeichen,  Wappen)  zu 
verstehen.  Die  Eintragungen  im  Adelsbuche  werden  von  dem  Königl.  Ministerium 
des  Innern  verfügt  und  liefern  für  die  eingetragenen  Tatsachen  so  lange  und  in- 
soweit vollen  Beweis,  als  sie  nicht  als  unrichtig  nachgewiesen  werden.  Die  Unter- 
lagen zu  den  Eintragungen  werden  in  den  Akten  des  Königl.  Ministeriums  des 
Innern  vereinigt,  deren  Einsichtnahme  von  Fall  zu  Fall  bei  diesem  nachgesucht 
werden  muß.  Es  wird  mindestens  für  jede  Adelsfamilie  ein  besonderes  Familien- 
aktenstück angelegt,  für  welches  auf  Kosten  der  eintragspflichtigen  Familien  unter 
anderem  eine  Stammtafel  und  ein  in  Farben  ausgeführtes  Wappen  der  Familie,  wie 
es  zu  Recht  besteht  und  von  dieser  tatsächlich  geführt  wird,  zu  beschaffen  sind. 

Nach  §§  2  und  3  des  genannten  Gesetzes  sind  Eintragsfähigkeit  und  Ein- 
tragspflicht zu  unterscheiden. 

Eintragsfähig  sind  unter  der  Voraussetzung,  daß  mindestens  ein  Familienglied 
sächsischer  Staatsbürger  ist,  nach  dem  genannten  Gesetz  die  Adelsverhältnisse 
folgender  vier  Adelsklassen:  „a)  der  dem  Uradel  angehörigen  Familien,  b)  derjenigen 
Familien,  deren  Stammvater  vor  der  im  Jahre  1806  erfolgten  Auflösung  des  Deutschen 
Reiches  vom  Deutschen  Kaiser  oder  den  Reichsvikaren  den  erblichen  Adel  erhalten 
hat  (Reichsbriefadel),  c)  derjenigen  Personen,  denen  vom  Könige  von  Sachsen  der 
erbliche  Adel  verliehen  oder  erneuert  worden  ist,  d)  derjenigen  nicht  zum  Uradel 
oder  Reichsbriefadel  gehörigen  Personen  und  Familien,  deren  von  einem  nichtsächsi- 
schen Staatsoberhaupte  verliehener  erblicher  Adel  vom  Könige  von  Sachsen  aus- 
drücklich anerkannt  worden  ist."  Rein  persönlicher  Adel,  welcher  in  einigen  Ländern 
mit  einzelnen  Orden  oder  Staatsstellungen  verbunden  ist,  kann  also  nicht  ein- 
getragen werden.  Daß  der  im  Adelsbuche  einzutragende  sächsische  Staats- 
angehörige oder  die  einzutragenden  Glieder  seiner  Familie  im  Königreiche  Sachsen 
wohnen,  ist  nicht  Voraussetzung  der  Eintragsfähigkeit.  Befreit  von  der  Eintrags- 
pflicht sind  nur  die  Mitglieder  landesherrlicher  Familien  sowie  der  fürstlichen 
und  gräflichen  Häuser  Schönburg  und  des  gräflichen  Hauses  Solms -Wildenfels  (§  3, 
Absatz  4).  Die  gesetzliche  Eintragspflicht  umfaßt  den  gesamten  nicht  souveränen 
Adel  mit  Ausnahme  der  vorstehend  genannten  Familien,  erstreckt  sich  also  auch 
auf  etwa  erst  künftig  in  Sachsen  staatsangehörig  werdende  und  wohnende  Mit- 
glieder des  hohen  Adels.  Diejenigen,  welche  die  Kgl.  Sächsische  Staatsangehörig- 
keit besitzen  und  im  Königreich  Sachsen  wohnen,  haben    die   gesetzliche  Pflicht, 


S.  18ff.  von  Ferd.  Schmid,  „Das  österreichische  Verwaltungsarchiv",  Wien  1906,  von  Bauer 
MAW  1903,  Nr.  36,  S.  227 ff.;  1906,  Nr.  6,  sowie  von  mir  in  Fischer-Schelchers  Zeitschrift  Bd.  28, 
1904,  S.  25  ff .  Zu  den  schwierigsten  Untersuchungen  gehören  die  über  die  Geschichte  und 
Standesverhältnisse  polnischer  Familien,  von  denen  eine  ganze  Anzahl  recht  zweifelhafter  Her- 
kunft zufolge  der  Verbindung  Kursachsens  mit  Polen  sich  in  Sachsen  als  adlig  aufspielte  und 
Jahrzehnte  lang  in  der  Führung  adliger  Prädikate  bis  zum  Inkrafttreten  des  sächsischen  Adels- 
gesetzes unbehelligt  blieb.    Vgl.  Register  unter:  Polen. 


414 

ihren  Adel  anzumelden  und  auf  Verlangen  nachzuweisen.  Die  Hilfsmittel,  welche 
diesen  Nachweis  ermöglichen,  werden  im  vorliegenden  Buche  des  näheren  er- 
örtert. §  3,  Absatz  1  des  genannten  Gesetzes  schreibt  diesbezüglich  vor:  „Die 
im  Königreiche  Sachsen  wohnenden  sächsischen  Staatsangehörigen,  welche  den 
Adel  führen,  haben  ihn  zur  Eintragung  in  das  Adelsbuch  bei  dem  Ministerium 
des  Innern  anzumelden  und  die  zur  Begründung  ihrer  Berechtigung  erforderlichen 
Tatsachen,  namentlich  auch  mit  Bezug  auf  Ursprung,  Art  und  Grad  des  Adels, 
Adelszeichen  und  Wappen  auf  Verlangen  nachzuweisen."  Dieses  Verlangen  dürfte, 
abgesehen  von  anderen  Fällen,  in  der  Regel  zu  erwarten  sein,  wenn  es  sich  um 
eine  Allerhöchste  Anerkennung  handelt.  Erwerben  nämlich  solche  Personen,  welche 
nicht  zum  Deutschen  Ur-  oder  Reichsbriefadel  gehören,  nachträglich,  d.  h.  nach 
Erwerb  des  Adels,  die  sächsische  Staatsangehörigkeit,  so  dürfen  sie  ein  bis  dahin 
geführtes  Adelszeichen  nur  dann  weiter  führen,  wenn  es  von  dem  König  von  Sachsen 
ausdrücklich  anerkannt  worden  ist.  Auf  Grund  von  §  7  Absatz  4  des  genannten  Ge- 
setzes, wonach  die  Anerkennung  für  nichtsächsischen  Adel  von  bestimmter  Art  und  be- 
stimmtem Ursprünge  allgemein  ausgesprochen  werden  kann,  hat  weiland  König  Georg 
von  Sachsen  durch  Allerhöchste  Verordnung  vom  19.  Sept.  1902  „die  von  den  Königen 
von  Preußen,  Bayern  und  Württemberg,  von  den  vormaligen  Königen  von  Hannover 
sowie  von  den  Großherzögen  von  Baden,  Hessen,  Mecklenburg-Schwerin,  Sachsen- 
Weimar,  Mecklenburg-Strelitz  und  Oldenburg  an  Personen,  welche  ausschließlich 
ihre  Untertanen  waren,  bewilligten  erblichen  Adelsverleihungen  für  das  Gebiet  des 
Königreichs  Sachsen  dergestalt  anerkannt,  daß  die  Beliehenen  und  deren  eheliche 
Nachkommen  in  der  männlichen  Linie,  wenn  sie  später  und  längstens  bis  zum 
Inkraftteten  des  oben  erwähnten  Gesetzes  vom  19.  September  1902  die  Staats- 
angehörigkeit im  Königreiche  Sachsen  erworben  haben,  zur  Fortführung  des  Adels 
und  der  verliehenen  Adelszeichen  ohne  weiteres  berechtigt  sein  sollen".  Dagegen 
sind  die  Angehörigen  der  kleineren  deutschen  Staaten,  z.  B.  der  kleineren  thüringi- 
schen Staaten,  sowie  alle,  welche  nur  außerdeutsche  Staatsangehörigkeiten  besitzen, 
sowie  von  den  Staatsangehörigen  der  deutschen  Großstaaten  diejenigen,  welche 
erst  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes  vom  19.  September  1902  die  Staatsangehörig- 
keit im  Königreiche  Sachsen  erworben  haben  und  im  Königreiche  Sachsen  wohnen, 
zur  Anmeldung  und  auf  Verlangen  zur  Nachweisung  der  zur  Begründung  ihrer 
Adelsansprüche  erforderlichen  Tatsachen  gesetzlich  verpflichtet.  Die  mit  diesen 
Nachweisungen  verbundene  Aufwendung  von  Mühe  und  Kosten  ist  nicht  selten 
ziemlich  groß,  zumal  nach  §  7  Absatz  3  die  Aufnahme  des  Adelszeichens  in  amt- 
liche Urkunden,  welche  nicht  ausdrücklich  dem  Zwecke  der  Anerkennung  dienen, 
nicht  als  solche  gilt.  Sämtliche  Nachweise  über  die  Berechtigung  von  Adelsansprüchen 
müssen  in  der  Regel  lückenlos  sein  und  durch  öffentliche  Urkunden  geführt  werden. 
Ob  und  inwieweit  ausnahmsweise  auch  andere  Materialien  als  beweiskräftig  gelten 
können  und  für  gewisse  Tatsachen  Notorietät  anzunehmen  ist,  bleibt  dem  pflicht- 
gemäßen Ermessen  der  entscheidenden  Behörde  vorbehalten.  Insoweit  das 
Ministerium  des  Innern  die  zur  Ausführung  des  Gesetzes  nötigen  Erörterungen 
nicht  selbst  vornimmt  oder  von  den  ihm  nachgeordneten  Behörden  vornehmen 
läßt,  kann  es  hierzu  einen  Beauftragten  bestellen,  der  die  Dienstbezeichnung 
„Kommissar  für  Adelsangelegenheiten"   führt  und  als  solcher    berechtigt    ist,    mit 


415 

den  beteiligten  Behörden  und  Privatpersonen  in  unmittelbare  schriftliche  oder 
mündliche  Verhandlung  zu  treten.  Seit  Inkrafttreten  des  Gesetzes  ist  dieses  Amt 
dem  Verfasser  des  vorliegenden  Buches  übertragen.  Die  Behörden  des  Landes 
sind  verpflichtet,  dem  an  sie  ergehenden  Ersuchen  des  Kommissars  innerhalb  ihrer 
Zuständigkeit  zu  entsprechen. 

Für  die  Entscheidung  von  Zweifeln  und  Streitigkeiten,  die  sich  wegen  der 
Berechtigung  zur  Führung  eines  nach  §  3  des  Gesetzes  vom  19.  September  1902 
eintragspflichtigen  Adels  oder  Adelszeichens  oder  wegen  einer  Eintragung  im 
Adelsbuche  erheben,  ist  der  „Ausschuß  für  Adelssachen"  gebildet;  dieser  Aus- 
schuß besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  sechs  vom  Könige  ernannten  Mit- 
gliedern, von  denen  mindestens  drei  den  nach  dem  genannten  §  3  eintragspflich- 
tigen Familien  angehören  müssen.  Den  Vorsitz  im  Ausschusse  führt  der  Minister 
des  Innern  oder  ein  vom  König  für  ihn  ernannter  Stellvertreter.  Da  der  Adels- 
ausschuß Verwaltungsbehörde  und  nicht  Verwaltungssondergericht  ist,  so  ist  das 
im  Gesetz  nicht  näher  geregelte  und  daher  mit  voller  Bewegungsfreiheit  aus- 
gestattete Verfahren  erster  Instanz  Verwaltungs-Beschlußverfahren. 

Gegen  die  Entscheidungen  des  Adelsausschusses  steht  den  Beteiligten  die 
Anfechtungsklage  nach  dem  Gesetze  über  die  Verwaltungsrechtspflege  vom 
19.  Juli  1900,  und  zwar  ohne  die  im  §  76  Absatz  1  vorgesehene  Beschränkung 
auf  die  Rechtsfrage  zu.  Diese  Befreiung  bewirkt,  daß  die  Anfechtungsklage  hier 
den  Charakter  der  Berufung  gewinnt.  Sie  steht  sowohl  den  von  der  erstinstanz- 
lichen Entscheidung  betroffenen,  als  auch  nach  Analogie  des  §  77  des  Gesetzes 
über  die  Verwaltungsrechtspflege  dem  Vorsitzenden  des  Adelsausschusses  zu,  da- 
durch kann  das  etwa  vorhandene  staatliche  Interesse  gewahrt  werden.  Wem 
durch  Entscheidung  des  Oberverwaltungsgerichtes  die  Führung  des  Adels  oder 
Adelszeichens  abgesprochen  ist,  der  ist  nicht  in  der  Lage,  denselben  Streitgegen- 
stand zur  nochmaligen  Entscheidung  vor  dem  Oberverwaltungsgerichte  zu  bringen, 
ohne  sich  der  Einrede  der  rechtskräftig  entschiedenen  Sache  auszusetzen.  Hierbei 
ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Entscheidungsgründe  nicht  mit  in  Rechtskraft  er- 
wachsen.1) 

Das  Gesetz  vom  19.  September  1902  wird  von  einem  unserer  besten  Kenner 
des  Adelsrechtes  und  der  Adelsgeschichte,  dem  Kammerherrn  Dr.  Kekule  von 
Stradonitz2),  „vortrefflich"  genannt.  Man  mag,  so  sagt  er  überzeugend,  vom 
rechtsphilosophischen  Standpunkt  aus  über  die  Berechtigung  oder  Nichtberechti- 
gung  des  Institutes  des  Erbadels  denken  wie  man  will,  so  viel  wird  auch  der 
entschiedenste  Gegner  der  Adelsinstitution  als  solcher  zugeben  müssen,  daß  das 
Adelswesen  da,  wo  es  überhaupt  vorhanden  ist,  einer  rechtlichen  Regelung  und 
Handhabung  bedarf,  daß  namentlich  die  Adelsrechtssachen  streng  unparteiisch  nach 
Recht  und  Gesetz  entschieden  werden  und  der  Willkür  ausschließlich  nach 
Opportunitätsgründen  entscheidender  Verwaltungsbehörden  entzogen  sein  müssen. 


x)  Apelt,  Das  Königl.  Sächsische  Gesetz  über  die  Verwaltungsrechtspflege  vom  IQ.  Juli 
1900  und  die  Nebengesetze  vom  20.  und  21.  Juli  1900.  Leipzig  1901.  Seite  65  f f .  und  192 
Nr.  4. 

2)  Kekule  von  Stradonitz,  Die  Einführung  eines  Adelsbuches  (Adelsmatrikel)  im 
Königreich  Sachsen,  Deutsches  Adelsblatt  1902,  S.  151  ff.,  speziell  S.  223. 


416 

Das  Gesetz  „gewährleistet  solches  in  hohem  Maße".  Es  ist  offenbar,  daß  die 
Einrichtung  des  Adelsbuches  dem  Königl.  Ministerium  des  Innern  im  Laufe  der 
Zeit  das  genealogische  Material  verschaffen  wird,  auf  Grund  dessen  es  in  die 
Lage  kommt,  Adelsausweise,  welche  zum  Zwecke  der  Bewerbung  um  Stipendien, 
Stiftungen,  Stiftsstellen  und  dergleichen  viel  öfter,  als  der  Unkundige  meint, 
verlangt  werden,  ausstellen  zu  können.1) 


*)  Die  ältere  Literatur  über  sächsische  Geschichte  verzeichnet  Weinart,  Versuch  einer 
Literatur  der  sächsischen  Geschichte,  Dresden  und  Leipzig  1790.  1791.  —  Hoppenried, 
Andr.,  Stammbuch  oder  Erzählung  aller  Graffen  und  Herrengeschlechtern,  wölche  angef ehr- 
lich innerhalb  tausend  Jaren  ihre  Herrschaften  inn  d.  Sachs.  Landen  besessen  und  hinder- 
lassen. Straßburg  1570.  —  Peccenstein,  Theatrum  Saxonicum  Beschreibung  der  Adel- 
Geschlechter  etc.  3  Teile  mit  15  Porträts  und  65  Wappen  des  sächsisch-thüringischen  Adels. 
Leipzig  und  Jena  1608.  —  König,  Valentin,  Genealogische  Adels-Historie  oder  Geschlechts- 
beschreibung derer  im  Chursächsischen  und  angränzenden  Landen  ansehnlichsten  Adelichen 
Geschlechter.  Leipzig,  I  1727,  II  1729,  III  1736.  Hierüber  vgl.  oben  Seite  188.  189.  — 
Biedermann,  Geschlechts-Register  der  löblichen  Ritterschaften  im  Vogtlande.  Culmbach 
1752.  —  Uechtritz,  Aug.  Wilh.  Bernh.  v.,  Diplomatische  Nachrichten  adeliger  Familien. 
Leipzig,  7  Teile,  1790 — 95;  ders.,  Geschlechtserzählung  derer  in  Sachsen  florierenden  ade- 
lichen Familien  1787.  —  Die  kleinere  ältere  Literatur  steht  bei  Weinart,  Versuch  einer 
Literatur  der  sächsischen  Geschichte,  Dresden  und  Leipzig  1790,  1791.  —  Noch  immer  mit 
Nutzen  zu  gebrauchen  ist  der  Abschnitt  von  edelfreien  Familien  in  Meißen  in  Leo,  Vor- 
lesungen über  die  Geschichte  des  deutschen  Volkes  und  Reiches,  5.  Bd.  (=  Die  Territorien 
des    Deutschen    Reiches   im  Mittelalter   seit  dem    13.   Jahrh.,   2.  Bd.,    Halle    1867),    S.  1109). 

—  Knothe,  Geschichte  des  Oberlausitzer  Adels  und  seiner  Güter  vom  13.  bis  gegen 
Ende  des  16.  Jahrhunderts.  Leipzig  1879.  Dazu  oben  Seite  259.  260.  —  Mülverstedt, 
G.  A.  v.,  Der  abgestorbene  Adel  der  Provinz  Sachsen,  Nürnberg  1884.  —  Frhr.  v.  Hausen, 
Cl.,  Vasallen-Geschlechter  der  Markgrafen  von  Meißen,  Landgrafen  von  Thüringen  und 
Herzöge  von  Sachsen  bis  zum  Beginn  des  17.  Jahrh.,  Berlin  1890  (darüber  vgl.  aber 
Ermisch,  NASG  1894,  177).  —  Feilitzsch,  H.  E.  F.  v.,  s.  o.  S.  2.  —  Braunsdorff,  Über 
den  Nichtgebrauch  des  Adelsprädikates  seitens  des  niederen  sächsischen  Adels.  Dresden 
1876.  —  Frhr.  v.  Mansberg,  Rieh.,  s.  o.  S.  264.  —  Sehr  nützlich  sind  ferner  die 
Arbeiten  des  kürzlich  verstorbenen  Generals  Dr.  von  Raab  in  Dresden:  Regesten  zur 
Orts-  und  Familiengeschichte  des  Vogtlandes,  1.  Bd.  1350—1485;  2.  Bd.  1485—1563  (Beilagen 
zu  Heft  10  und  13  der  Mitteilungen  des  Altertumsvereins  zu  Plauen  i.  Vgtl.,  dazu  Nachträge 
in  Heft  14;  1893,  1898,  1901).  Ferner  desselben  Verfassers  Schriften  über  das  Amt  Plauen 
1902,  über  das  Amt  Pausa  1903  und  über  Schloß  und  Amt  Vogtberg  1907  (sämtlich  Plauen 
i.  Vgtl.,  Druckerei  Neupert). —  Lippert  und  Beschorner  s.  o.  S.  262. —  Monographische 
Arbeiten  über  die  Heraldik  des  sächsischen  Adels  sind  v.  Hefner,  Sächsischer  Adel  (in 
Siebmachers  Wappenwerk),  Nürnberg  1857.  —  Tyroff,  J.  A.,  Wappenbuch  der  Sächsischen 
Staaten,  13  Bde.,  1851—1867.  —  Freiherr  v.  Zedtwitz,  A.,  Sächsisches  Wappenbuch, 
Dresden  1899,  und  dazu  Nachträge  in  allen  seitdem  erschienenen  Jahrgängen  des  Dresdner 
Residenzkalenders,  vgl.  oben  Seite  270.  —  Posse,  Die  Siegel  des  Adels  der  Wettiner 
bis  zum  Jahre  1500,  Dresden  1903  ff.,  vgl.  oben  Seite  265.  266.  —  Uhlmann-Uhlmanns- 
dorff,  Wappenbuch  der  Stadt  Chemnitz.  Festgabe  zum  750jährigen  Stadtjubiläum.  Chemnitz 
1893  ff.  —  Vgl.  meinen  Aufsatz:  „Hilfsmittel  und  Quellen  der  sächsischen  Adelsgeschichte" 
in  der  Wissenschaftl.  Beilage  der  Leipziger  Zeitung  1905,  Nr.  100—104,  wo  auch  die  mono- 
graphische Literatur  über  einzelne  Geschlechter  des  sächsischen  Adels  verzeichnet  ist.  Zu 
vergleichen  sind  die  Übersichten  über  die  neueren  historischen  Erscheinungen  von  Ermisch 
und  zuletzt  von  Hantzsch  im  Neuen  Archiv  für  Sächsische  Geschichte  und  Altertumskunde, 
von  Jecht  im  Neuen  Lausitzischen  Magazin  und  in  den  Niederlausitzer  Mitteilungen  und  von 
Dobenecker  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  für  Thüringische  Geschichte  und  Altertumskunde. 

—  Ein  Wörterbuch  der  obersächsischen  und  erzgebirgischen  Mundarten  von  Karl  Müller- 


417 
Königreich  Württemberg. 

In  Württemberg  gehören  die  Standeserhöhungen  zum  Geschäftskreis  des 
Ministeriums  des  Äußern,  die  Prüfung  der  Berechtigung  zur  Führung  eines  Adels- 
prädikates dagegen  steht  dem  Ministerium  des  Innern  zu;  diesem  ist  die  Wahr- 
nehmung der  Hoheitsrechte  des  Staates  überhaupt  und  insbesondere  in  Rück- 
sicht auf  die  Verhältnisse  der  im  Lande  begüterten  Standesherren  sowie  des 
übrigen  Adels  zugewiesen.  Mit  dem  Ministerium  des  Innern  ist  die  Kommission 
für  die  Adelsmatrikel  verbunden;  diese  hat,  abgesehen  von  der  Erledigung  be- 
sonderer Anträge,  die  Führung  der  Personal-  und  Realmatrikel  des  standesherr- 
lichen und  ritterschaftlichen  Adels  und  die  Erteilung  von  Bescheinigungen  auf 
Grund  der  Matrikel  zu  besorgen. 

In  die  Realmatrikel  werden  aufgenommen  (Königlich  Württembergisches  Staats- 
und Regierungs-Blatt  vom  24.  Januar  1818): 

a)  die  Besitzungen  der  vormals  reichsständischen  fürstlichen  und  gräflichen 
Familien,  auf  welchen  eine  Viril-  oder  Kurialstimme  auf  Reichs-  oder  Kreistagen 
geruht  hat,  samt  der  vormaligen  Grafschaft  Löwenstein, 

b)  die  der  vormaligen  Reichsritterschaft  einverleibt  gewesenen  Rittergüter 
und  die  privilegierten  adeligen  Freigüter,  sowohl  der  sog.  Personallisten,  als  des 
vormaligen   landsässigen  Adels. 

In  die  Personalmatrikel  werden  sämtliche  adelige  Geschlechter  des  König- 
reiches nach  3  Klassen  aufgenommen:  1.  vormals  reichsständische,  fürstliche  und 
gräfliche  Familien,  2.  Familien  der  nach  dem  Adelsstatut  besonders  privilegierten 
adeligen  Rittergutsbesitzer,  3.  der  nicht  begüterte  Erbadel   des  Königreiches. 

Großherzogtum  Baden. 

Im  Großherzogtum  Baden  werden  laut  Verordnung  des  Ministeriums  für  aus- 
wärtige Angelegenheiten,  Karlsruhe,  3.  Juli  1815  (Großherzoglich  Badisches  Re- 
gierungsblatt 12,  1825,  5 — 7,  S.  81),  in  die  Adelsmatrikel  des  Großherzogtums 
alle  Adelige  des  Landes  eingetragen  und  darüber  nach  den  verschiedenen  Adels- 
klassen alphabetische  Register  bei  dem  Ministerium  der  auswärtigen  Angelegen- 
heiten gehalten,  welchem  auch  die  jeweiligen  Veränderungen  in  dem  Personal- 
stande der  Familien  anzuzeigen  sind.  Als  dem  Lande  angehörige  Adelige  werden 
alle  jene  angesehen,  welche  durch  festen  Wohnsitz  und  Niederlassung  im  Lande 
oder  durch  überkommenen  Staatsdienst  in  den  persönlichen  Bürgerverband  ge- 
treten sind,  dessen  unbeschadet  sie  anderwärts  einen  auf  dinglichen  Besitz  be- 
gründeten Realnexus  behalten  können.  Kein  Einwohner  oder  Staatsdiener  wird 
im  Großherzogtum  als  adelig  anerkannt  und  darf  die  darauf  sprechenden  Prä- 
dikate führen,  der  nicht  in  die  Matrikel  eingetragen  ist,  wogegen  auch  diese  als 
Adelsbeweis    dient.     Wer    zur   Zeit    des    geschlossenen    Rheinischen    Bundes    im 


Fraureuth  beginnt  soeben  im  Verlag  von  Wilh.  Baensch  (Dresden)  zu  erscheinen.  Vgl. 
oben  Seite  157.  —  Zur  Einführung  in  die  einschlagende  Literatur  ist  zu  empfehlen:  Wil- 
helm] Wachsmuth,  Sachsens  vaterländische  Geschichtschreibung  seit  dem  Anfange  des 
16.  Jahrh.,  Archiv  f.  d.  Sachs.  Geschichte,  hrsg.  v.  Wilhelm  Wachsmuth  und  Karl  von  Weber, 
I,  S.  1—29. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  27 


418 

öffentlichen  ruhigen  Besitz  eines  deutschen  Adels  war,  wer  einen  Adelsbrief  von 
den  Großherzögen  von  Baden  oder  von  anderen  zur  Königlichen  Bank  des 
Rheinischen  Bundes  gehörigen  oder  eines  anderen  etwa  durch  das  Bundes- 
statut dazu  für  ermächtigt  anerkannten  Souveräns  erlangt,  wer  den  Adel  von 
anderen  Mächten  erhalten  und  dessen  Anerkennung  von  den  Großherzögen  von 
Baden  bei  seiner  Niederlassung  im  Lande  erwirkt  hat,  wer  endlich  von  einem 
adeligen  Vater  in  rechtmäßiger  Ehe  erzeugt  ist,  der  hat  als  Staatsbürger  im  Lande 
das  Adelsrecht  (6.  Konstitutionsedikt,  die  Grundverfassung  der  verschiedenen 
Stände  des  Großherzogtums  Baden  betreffend,  vom  4.  Juni  1808).  Der  Adel  teilt 
sich  in  den  Herren-  und  Ritterstand;  zu  jenem  gehören  alle,  welche  fürstliche 
Würde  haben  oder  mit  einem  wohlerworbenen  Erbrecht  an  einem  Fürstentum  oder 
einer  Grafschaft  des  ehemaligen  Deutschen  Reiches  unter  Rheinische  Bundes- 
Souveräne  gekommen  sind;  die  übrigen  Grafen,  Freiherren  und  Edelleute  gehören 
zu  letzterem.  Seit  dieser  gesetzmäßigen  Regelung  der  badischen  Adelsverhält- 
nisse werden  die  Adels-  und  Wappenangelegenheiten  organisationsmäßig  bei  dem 
Ministerium  des  großherzoglichen  Hauses  und  der  auswärtigen  Angelegenheiten 
besorgt. 

Die  übrigen   deutschen  Staaten. 

Bei  den  übrigen  deutschen  Staaten  empfiehlt  es  sich,  Gesuche  um  Zeugnisse 
oder  familiengeschichtliche  Nachforschungen  an  die  betreffenden  Staatsregierungen 
zu  richten.  Auch  die  kleineren  deutschen  Länder  lassen  jetzt  den  schriftlichen 
Denkmalen  der  Vorzeit  anerkennenswerte  Sorgfalt  angedeihen  und  haben  Archivare 
angestellt.1) 

Schweiz. 

Bibliographische  Nachschlagewerke  über  die  Schweiz  sind  folgende: 

Brandstetter,  Josef  Leopold,  Repertorium  über  die  in  Zeit- und  Sammel- 
schriften der  Jahre  1812 — 1890  enthaltenen  Aufsätze  und  Mitteilungen  schweizer- 
geschichtlichen Inhaltes.     Basel,  Geering,  1892.    (Man  beachte  den  Vorbericht!) 

Barth,  Hans,  Repertorium  über  die  in  Zeit-  und  Sammelschriften  der  Jahre 
1891 — 1900  enthaltenen  Aufsätze  und  Mitteilungen  schweizergeschichtlichen  In- 
haltes.    Basel  1906.     (Man  beachte  den  Vorbericht!) 

Bibliographie  der  Schweizerischen  Landeskunde,  herausgegeben  von 
der  Zentralkommission  für  Schweizerische  Landeskunde.  Bern,  Verlag  von  K. 
J.  Wyss. 

Brandstetter,  Jos.  Leop.,  Kantons-  und  Ortsgeschichte  (Siedelungskunde), 
Faszikel  V,  3.  Bern,  K.  J.  Wyss,  1906  (vgl.  das  Inhaltsverzeichnis  S.  VIII,  wo 
Dynastengeschichte  und  Familiengeschichte  verzeichnet  ist). 


x)  Amtlich  beglaubigte  Kopien  von  Urkunden  oder  sonstigen  Niederschriften  werden 
von  Archivbehörden  und  Notaren  ausgestellt.  Vgl.  Das  Urkundwesen  [sie!]  der  deutschen 
Staaten.  Herausgegeben  vom  deutschen  Notarvereine  [sie!]  e.  V.  zu  Halle  a.  S.  Im  Kom- 
missionsverlag von  C.  E.  M.  Pfeffer  zu  Leipzig  1907.  In  diesem  Buche  werden  von  ver- 
schiedenen Autoren  Beiträge  geboten  nach  den  Abschnitten:  Das  Reich.  Die  Gebiete  des 
reinen  Notariates,  des  Anwalt- Notariats,  des  Richter- Notariats.  Die  notarlosen  Gebiete. 
Österreich. 


419 

Grellet  und  Tripet,  Heraldik  und  Genealogie,  V,  4b.  Von  Interesse  ist 
auch  das  Auswanderungswesen,  bearbeitet  von  J.  Dreifuss,  Fasz.  V,  9.  Bern, 
Wyss,  1905. 

Sinners,  Ludwig  von,  Bibliographie  der  Schweizergeschichte  1786 — 1851. 
Bern  und  Zürich  1851. 

Wyss,  G.  v.,  Schweizerische  Historiographie.     Zürich  1895. 

Indem  ich  betreffs  der  Arbeiten  über  einzelne  Familien  auf  diese  Biblio- 
graphien verweise,  nenne  ich  hier  folgende  allgemeiner  gehaltene  Arbeiten: 

Bernoulli,  Aug.,  und  Maag,  Rud.,  Das  Adelsverzeichnis  im  Manifest 
Maximilians  vom  22.  April  1499.     Anzeiger  für  Schweiz.  Gesch.  1899,  141,  172. 

Dürr  er,  Rob.,  Beitr.  zur  Schweizer.  Dynastengeschichte  und  zur  Kritik 
Tschudischer  Geschichtsschrbg.,  Jb  Schweiz  21,  1896. 

Fischer,  Franz  Ulrich,  Wappenbüchlein  der  Pfisterzunft  in  Luzern  vom 
Jahre  1408,  im  „Geschichtsfreund",  Mitteilungen  d.  histor.  Vereins  der  V  Orte, 
14.  Bd.,  1889. 

Le  Fort,  Charles,  Notice  genealogique  concernant  les  maisons  souveraines 
de  Savoie  et  de  Geneve.     Anz.  f.  Schweiz.  Gesch.  u.  Altert.  1865,  52. 

Gull,  Heraldisch-sphragistische  Notizen  über  Dynasten  und  edle  Geschlechter 
der  Ost-Schweiz,  Archives  heraldiques  Suisses  ä  Neuchätel  1890  f. 

Pusikan,  Die  Helden  von  Sempach.     Zürich  1886. 

v.  Wyss,  Die  Schweizer  in  der  Schlacht  von  Göllheim,  Anzeiger  f.  Schweiz. 
Gesch.  u.  Altert.  1863,  41,  37. 

Schweizerisches  Geschlechterbuch.     Basel  1907.     Verlag  von  C.  F.  Lendorff. 

Im  übrigen  seien  genannt:  Meyer  von  Knonau,  G.,  Die  Veranstaltungen 
f.  d.  Geschichtsforschung  in  der  Schweiz,  WZ  1886.  — Vauches,  P.,  Les  etudes 
historiques  en  Suisse  1835 — 1877,  in  desselben  Melanges  d'histoire  nationale,  1889, 
S.  1—19. 

Von  hervorragender  Wichtigkeit  ist:  Genealogisches  Handbuch  für 
Schweizerische  Geschichte.  Herausgegeben  von  der  Schweizerischen  Heral- 
dischen Gesellschaft.  Davon  ist  bis  jetzt  der  erste,  den  hohen  Adel  behandelnde 
Teil  erschienen.  Zürich,  Schultheß  &  Co.,  1900—1908.  Außer  zahlreichen  Grafen, 
z.  B.  denen  von  Habsburg,  von  Kyburg  und  von  Toggenburg,  Herren  und  Freien 
werden  hier  auch  behandelt  die  Herzöge  von  Zähringen  und  von  Österreich  und 
die  Könige  von  Burgund  aus  dem  Hause  der  Weifen.  Das  von  F.  Hegi  bearbeitete 
Register  zu  diesem  ersten  Bande  erscheint  als  Beilage  zum  Schweizer  Archiv  f. 
Heraldik  und  soll  auch  separat  abgegeben  werden. 

Amtsstellen  zur  Erledigung  familiengeschichtlicher  Anfragen  und  Angelegen- 
heiten existieren  weder  in  der  Bundesverwaltung  noch  bei  den  25  kantonalen 
Behörden.  Die  Entscheidung  über  derartige  Fragen  steht  den  kantonalen  Regie- 
rungen zu;  die  Direktionen  des  Innern  haben  einen  Antrag  zu  stellen,  der  meist 
auf  Grund  eines  Gutachtens  des  kantonalen  betreffenden  Staatarchivariats  erfolgt. 
Der  Bundesrat  weist  demgemäß  Gesuche  um  Anerkennung  des  Adelsstandes 
immer  den  in  Frage  kommenden  kantonalen  Regierungen  zu.  Die  Kompetenz 
zur  Gestattung  einer  Änderung  des  Personen-  wie  des  Familiennamens  liegt  daher 
bei  den  kantonalen  Behörden.     Bezüglich  der  Partikel  „von"  (de)  hat  der  Bundes- 

27* 


420 

rat,  dem  laut  Bundesgesetz  das  Zivilstandswesen  untersteht,  von  sich  aus  ent- 
schieden, daß  sie  als  Bestandteil  des  Eigennamens  zu  betrachten  sei,  wenn  sie 
sich  in  den  Zivilstandsregistern  eingetragen  findet.  Vgl.  Nachträge  zum  Hand- 
buche für  die  schweizerischen  Zivilstandsbeamten1),  abgeschlossen  im  Nov.  1906, 
hrsg.  von  dem  Schweizerischen  Justiz-  und  Polizeidepartement,  Bern,  Ott  &  Bol- 
liger,  1907,  S.  53,  betreffend  die  Partikel  „von". 

Außer  Berufsgenealogen,  die  es  auch  in  der  Schweiz  gibt  (s.  oben  S.  286), 
erledigt  das  Institut  Heraldique  Suisse  Neuchätel  et  Geneve,  Directeur  J.  Colin, 
Neuchätel,  allerhand  familiengeschichtliche,  genealogische  und  heraldische  Arbeiten. 
Mit  diesem  Institut  ist  verbunden  das  der  Archives  de  la  noblesse  R.  Miromesnil, 
101  Paris,  Directeur  Cte  de  Folleville,  Repräsentant  generale  pour  la  Suisse 
G.  Merian,  Charmilles,  1  Geneve.  Korrespondenz  und  Arbeiten  erfolgen  in  fran- 
zösischer und  deutscher  Sprache. 

England.2) 

Das  Wappen-  oder  Heroldskollegium  zu  London  ist  eine  Körperschaft  unter 
dem  Schutze  verschiedener  königlicher  Gnadenbriefe  (2.  März  1483  unter  König 
Richard  III.,  4.  Juli  1549  unter  König  Eduard  VI.,  18.  Juli  1556  unter  Philipp  und 


x)  Handbuch  für  die  schweizerischen  Zivilstandsbeamten,  hrsg.  v.  d.  Schweizerischen 
Departement  des  Innern.     Bern,  Hämschlische  Buchdruckerei,  1881. 

2)  Von  den  außerdeutschen  Heroldsämtern  ist  das  älteste  das  seit  1360  bestehende 
Heraids  College  oder  Heraids  Office  in  England.  Dieses  Heroldsamt  hat  eine  eingehende 
Darstellung  erhalten  in  dem  stattlichen  Quartband:  A  history  of  the  College  of  arms  and  the 
lives  of  all  the  kings  heralds  and  pursuivants,  from  the  reig  of  Richard  III.,  founder  of  the 
College,  until  the  present  time.  With  a  preliminary  dissertation  relative  to  the  different 
Orders  in  England,  particularly  the  gentry,  since  the  norman  conquest.  By  the  rev.  Mack 
Noble,  F.A.S.  of  L.  and  E.  London  1804,  449  und  LXII  Seiten.  Heralds  College  and 
Coats-of-Arms,  regarded  from  a  Legat  Aspect.  Third  edition:  revised.  With  a  Postscript 
concerning  Prescription,  and  An  Appendix  of  Statutes  and  Cases.  By  W.  P.  W.  Phillimore, 
M.  A.,  B.  C.  L.  London.  Phillimore  &  Co.,  124  Chancery  Lane  1904,  48,  55.  8°.  —  Eine  kurze 
Übersicht  der  Einrichtung  des  Wappen-Kollegiums  zu  London,  der  Beschaffenheit  seiner 
Registraturen  und  der  Amtsvorrichtungen  seiner  Mitglieder  hat  Franz  Altmann  im  Jahrbuch 
des  herald.-genealogischen  Vereins  „Adler"  in  Wien,  Jahrg.  I,  Wien  1874,  S.  109  ff.  veröffent- 
licht. Vgl.  auch  Brunstorff,  Einiges  über  englische  Adelsverhältnisse,  DH  1902,  93  ff., 
125  ff.,  1903,  135.  Hiergegen  Hager  ebd.  1903,  16  ff.  Im  übrigen  ist  zu  verweisen  auf 
Charles  Gross,  The  Source  and  Litterature  of  english  history  from  the  earliest  times  to 
about  1485.  London  1900;  Gardiner  und  Mullinger,  Introduction  to  the  study  of  English 
history.  3.  Aufl.  London  1894.  —  G.  Carleton  Lee,  Leading  documents  of  English  history, 
London  1900.  —  Aus  der  umfangreichen  Literatur  über  englische  Familien  seien  hervor- 
gehoben: 

Banks,  Genealogical  and  heraldic  gleanings  illustrative  of  the  history  pp  of  English 
nobility.    London  1837. 

Boutell,  Charles,  English  heraldry.    6.  Aufl.,  1899. 

Burke,  J.  B.,  A  general  armory  of  England  Scottland,  Ireland  and  Wales.  (Wiederholt 
neu  aufgelegt). 

Breese,  Edw.,  Kaiendars  of  Gwynedd;  or  chronological  lists  of  Lords  Lieutenant, 
Custodes  Rotulorum,  Sheriffs  and  Knights  of  the  Sire,  for  the  Counties  of  Anglesey,  Caer- 
naroon  and  Merioneth,  with  Notes  by  W.  Watkin,  E.  Wynne.    1873. 

Bridger,  Ch.,  An  Index  to  Printed  Pedigrees  contained  in  County  and  Local  Histories,, 
the  Heralds  Visitations  and  in  the  more  important  Genealogical  Collections.    1867. 


421 

Maria)  und  das  Departement  des  Earl  Marshals,  welcher  als  Inhaber  eines  der 
Erbämter  der  Krone  alle  die  Führung  von  Adelstiteln  und  Wappen  betreffenden 
Angelegenheiten  zu  regeln  hat  und  hierbei  der  Person  des  Königs  unmittelbar 
unterstellt  ist.     Es  besteht  aus  13  Mitgliedern,  nämlich 

3  Wappenkönigen, 
6  Herolden  und 

4  Staatsboten  und  Unterherolden, 

deren  jeder  für  seine  Person  mittels  Patentes  des  Königs  von  England  auf  die 
Ernennung  durch  den  Oberhofmarschall  (Earl  Marshai)  von  England  angestellt 
wird,  welches  hohe  Amt  seit  Karls  II.  Regierung  von  dem  Herzoge  von  Norfolk 
erblich  bekleidet  wird. 


Cansick,  F.  T.,  The  Monumental  Inscriptions  of  Middlesex,  with  Biographical  Notices 
and  Descriptions  of  Armorial  Bearings,  plates,  3  vols.  1869 — 75. 

Co o per,  Athenae  Cantabrigienses.  Contains  notices  of  all  eminent  Cambridge  men 
from  1500  to  1609.   2  vols.    1858—61. 

Debrett,  Complete  peerage  of  the  United  Kingdom  of  Great  Britain  and  Ireland. 
(Häufig  neu  aufgelegt,  z.  B.  15.  Aufl.  1825.) 

Dod,  Peerage,  baronetage  and  Knightage  of  Great  Britain  and  Ireland.  London  (über 
60  Jahrgänge  erschienen). 

Doyle,  The  official  Baronage  of  England,  thowing  the  succession,  dignities  and  Offices 
of  every  peer  from  1066  to  1885.  With  1600  illustrations  repr.  portraits  e  vats  of  arms. 
London  1886. 

Forster,  Collectanea  genealogica,  1883  ff. 

Gatfield,  George,  Suide  to  printed  books  etc.  s.  hierüber  und  über  Moule  oben 
unter  „Handapparat  des  Familienforschers". 

Gneist,  Adel  und  Ritterschaft  in  England.    Berlin  1853. 

Howard,  J.,  Miscellanea  Genealogica  et  Heraldica.    London  1868. 

Kelly  d'Aghrim,  P.  Cte  ö,  Essai  hist.  sur  l'Irlande  cont.  l'origine  de  toutes  les  fa- 
milles  nobles  de  ce  pays.    Avec  carte  et  13  tableaux  genealog.    Brüssel  1837. 

Lechande  d'Anisy  et  de  Ste.  Maria,  Recherches  sur  le  Domesday  ou  Liber  cen- 
sualis  d'Angleterre  ainsi  que  sur  le  liber  de  Winton  et  le  Bobdon-Book;  cont.  1.,  descrip- 
tion  de  ces  registres,  pour  servir  l'introduction.  2.,  tables  accomp.  de  notes  histor.  et  geneal. 
sur  les  familles  franc.  et  angl.  3.,  glossaire.  4.,  statistique  de  l'Angleterre.  I  Caen  1842 
(nicht  mehr  erschienen). 

Lodge,  Peerage  and  Baronetage  of  the  British  Empire,  as  at  present  existing,  from 
the  personal  Communications  of  the  Nobility.    (Wiederholt  aufgelegt.)    London. 

Nichols,  Collectanea  Topographica  et  Genealogica,  seit  1834. 

Papworth,  J.  W.,  An  alphabetical  dictionary  of  coats  of  arms  belonging  to  families 
in  Great  Britain  and  Ireland.    2  vols.    London  1874. 

Peacock,  Edw.,  A  List  of  the  Roman  Catholics  Recusants,  and  Noncommunicants  in 
Yorkshire  in  1604  from  a  M.  S.  in  the  Bodleian  Library,  edited  with  Genealogical  Notes  1S72. 

Pink,  W.  D.,  Parliamentary  Representation  of  Lancashire  1258 — 1885  censualis  with 
Bo!don-Book  Biographical  and  Genealogical  Notices  of  the  Membres.  1889. 

Taylor,  J.,  The  Great  Historie  Families  of  Scotland.    1889. 

Walforo,  The  county  families  of  the  united  Kingdom;  or  Royal  manual  of  the  litled 
&  untitled  aristoeraey  of  Great  Britain  &  Irland.     London  1860  ff. 

Waters,  R.  E.  ehester,  Genealogical  Memoirs  of  the  Extinct  Family  of  Chester  of 
Chicheley,  their  Ancestos  and  Descendants.   2  vols.    1878. 

Wright,  The  Roll  of  arms  of  the  princes,  barons  and  Knightes  who  attended  König 
Edward  I  to  the  siege  of  Caeslasewik  in  1300,  London  1864.  —  Eine  lesenswerte  Parallele 
zwischen  englischem  und  deutschem  Adel  findet  man  bei  Christian  Meyer,  Zur  Geschichte 
des  deutschen  Adelstandes.    München  1906,  S.  4  ff. 


422 

Die  Mitglieder  des  Kollegiums  sind  diesem  hohen  Kronbedienten  bei  Aus- 
übung ihrer  Amtsverrichtungen  als  Dienstleistende  untergeordnet  und  behalten 
ihre  respektiven  Rollen  „quam  diu  se  bene  gesserint"  oder  bis  ans  Ende  ihres 
Lebens.  Die  Titel  der  Glieder,  wie  sie  in  den  ihnen  bezugsweise  verliehenen 
Patenten  festgesetzt  erscheinen,  sind  folgende: 

Die  Wappenkönige: 

1.  Oberster  Wappenkönig  (Garter). 

2.  Wappenkönig  des  zweiten  Ranges  (Clarenceux). 

3.  Dritter  Wappenkönig  (Norroy). 

Die  Herolde: 

1.  Richmond. 

2.  Somerset. 

3.  Windsor. 

4.  York. 

5.  Lankaster. 

6.  Chester. 

Staatsboten  oder  Unterherolde: 

1.  Fallgatter. 

2.  Rot-Kreuz. 

3.  Blau-Mantel. 

4.  Roter  Drache. 

Zu  den  Amtsverrichtungen  des  obersten  Wappenkönigs  gehört  es,  daß  er 
Wappen  und  Schildhalter  für  die  Pairs  und  Schildhalter  für  die  Ritter  des  Hosen- 
band- und  Bath-Ordens  bewilligt,  wenn  sie  nicht  schon  vorher  kraft  der  vom 
Oberhofmarschall  diesfällig  erteilten  Befugnisse  zu  deren  Führung  berechtigt  sind, 
und  daß  er  in  Verbindnng  mit  den  Provinzial-Wappenkönigen  oder  einem  von 
ihnen  dem  niederen  Adel  Wappen  mit  Zustimmung  und  unter  Gewährleistung 
des  Oberhofmarschalls  verleiht.  Er  präsidiert  bei  allen  Kapiteln,  die  im  Wappen- 
kollegium gehalten  werden,  und  wird  von  der  Regierung  über  alle  Wappenange- 
legenheiten, Vorrangszweifel,  Änderungen  der  Zunamen  und  Wappen  und  ander- 
weitige Fragen  zu  Rate  gezogen,  die  mit  seinem  Amte  in  Berührung  stehen.  Sein 
Amt  wurde  vom  König  Heinrich  V.  1417  eingesetzt;  dieser  hat  ihm  durch  sein 
Patent  die  Macht  erteilt,  einen  Stellvertreter  zu  ernennen  und  solch  ein  Stellver- 
treter ist  einer  der  Provinzial-Wappenkönige  oder  einer  der  sechs  Herolde. 

Die  anderen  zwei  Wappenkönige  werden  Provinzial-Wappenkönige  genannt. 
Ihre  Provinzen  zusammen  umfassen  das  gesamte  Königreich:  England  und  Wallis, 
in  dem  die  des  Clarenceux  sämtliche  Grafschaften  in  sich  begreift,  welche  süd- 
lich vom  Fluß  Trent  gelegen  sind  und  jene  des  Norroy  alle  von  diesem  Fluß 
nordwärts  befindlichen. 

Der  Zeitpunkt  der  Einführung  dieses  Amtes  des  Clarenceux  ist  ungewiß; 
man  nimmt  aber  in  der  Regel  an,  daß  dieselbe  in  die  Regierungsperiode  König 
Eduards  III.  falle,  welcher  der  dritte  Sohn  des  ersten  Herzogs  von  Clarence  war. 
Die  Verleihung  von  Wappen  seiner  Provinz  im  Vereine  mit  dem  obersten  Wappen- 
könige und  mit  Genehmigung  des  Oberhofmarschalls  gehört  zu  seinen  Obliegen- 


423 

heiten.  Vor  der  Einführung  des  Amtes  des  obersten  Wappenkönigs  war  er  der 
vorzüglichste  Wappenoffiziant  und  versieht  auch  bei  Erledigung  der  Stelle  des 
obersten  Wappenkönigs  dessen  Amt.  Der  Wirksamkeit  des  Clarenceux  entspricht 
im  Norden  die  des  Norroy. 

Die  Wappenoffizianten  wohnten  in  alten  Zeiten  den  Feldschlachten  bei,  über- 
brachten kriegerische  Botschaften,  begleiteten  ehedem  die  Gesandten  an  fremde 
Höfe  und  wurden  auch  selbst  als  solche  verwendet  und  fanden  sich  in  der  Regel 
bei  Lanzenstechen  und  Turnieren  ein,  um  alles  zu  leiten  und  überhaupt  dabei 
zu  assistieren. 

Außer  den  besonderen  Obliegenheiten  der  einzelnen  Klassen  ist  es  die  all- 
gemeine Obliegenheit  der  Wappenkönige,  Herolde  und  Staatsboten,  den  König 
oder  die  Königin  in  das  Haus  der  Pairs,  bei  allen  festlichen  Aufzügen  und  an 
gewissen  hohen  Festtagen  in  die  königliche  Kapelle  zu  begleiten,  einen  Regie- 
rungsantritt, sowie  Kriegsankündigungen  und  Friedensschlüsse  auf  feierliche  Weise 
öffentlich  bekannt  zu  machen  und  der  Installation  der  Ritter  des  Hosenband-  und 
Bath-Ordens  beizuwohnen. 

Ihre  kollegialischen  Zusammenkünfte,  welche  sie  am  ersten  Donnerstage  eines 
jeden  Monats  oder  auch,  falls  es  nötig  ist,  noch  öfters  abzuhalten  pflegen,  werden 
Kapitel  genannt.  In  denselben  werden  alle  Gegenstände  debattiert  und  dar- 
über nach  Kammermehrheit  der  Wappenkönige  und  Herolde  ein  Beschluß  gefaßt, 
wobei  jeder  Wappenkönig  zwei  Stimmen  hat.  Sieben  Stimmen  konstituieren  ein 
Kapitel. 

Durch  den  königlichen  Gnadenbrief  von  1556  wurde  der  Körperschaft  der 
Wappenkönige,  Herolde  und  Staatsboten  und  ihren  Nachfolgern  im  Amte  auf 
ewige  Zeiten  ein  Gebäude  in  der  alten  Stadt  London  (in  der  City)  angewiesen, 
welches  ehedem  der  Sitz  der  Grafen  von  Derby  war.  Dieses  Gebäude  wurde 
bei  Gelegenheit  des  großen  Brandes  in  London  im  Jahre  1666  ein  Raub  der 
Flammen  und  sofort  mittels  einer  öffentlichen  Subskription  des  hohen  und  niederen 
Adels  wieder  aufgebaut.  Jedes  Mitglied  der  Körperschaft  hat  Appartements  in 
dem  Gebäude,  in  Gemäßheit  der  nach  dem  zweiten  Aufbau  festgesetzten  Ver- 
teilung. 

Das  Kollegium  enthält  eine  öffentliche  Halle,  woselbst  ehedem  die  Gerichts- 
tage der  Ritterschaft  abgehalten  wurden  und  nun  eine  öffentliche  Bibliothek  sich 
befindet,  welche  eine  ansehnliche  und  kostbare  Sammlung  von  Original-Visitations- 
büchern, Kollektionen  von  Stammbäumen  und  Familienwappen,  Totenbescheini- 
gungen des  höheren  und  niederen  Adels,  Beschreibungen  öffentlicher  Zeremoniells 
und  allerlei  Merkwürdigkeiten  aus  anderen  Zweigen  der  Heraldik  und  Altertümer 
enthält.  Gleicherweise  umfaßt  sie  Einregistrierungen  der  königlichen  mit  dem 
Staatsinsiegel  versehenen  Entscheidungen  über  Veränderungen  der  Zunamen  und 
Wappen,  über  die  Annahme  fremder  Auszeichnungen,  genaue  Verzeichnisse  von 
Adelserhebungen,  Bewerbungsdiplome,  Ritterschaftsregister,  Wappenbewilligungen 
sowie  Zugeständnisse  von  Helmzierden,  Kleinodien,  Schildhaltern  usf. 

Ein  Herold  und  ein  Staatsbote  halten  sich  unter  monatlicher  Ablösung  von 
10  Uhr  vormittags  bis  4  Uhr  nachmittags  jeden  Tag,  mit  alleiniger  Ausnahme 
der  Sonntage,  in  der  Bibliothek  auf,  um  Nachforschungen  zu  pflegen  und  Fragen 


424 

aus  der  Heraldik  und  Genealogie  zu  beantworten,  die  vom  Publikum  an  sie  ge- 
stellt werden.  Für  die  Befriedigung  eines  jeden  Fragestellers  ist  sodann  ein  be- 
deutendes Honorar  von  Seiten  des  letzteren  zu  entrichten.  Die  jeweiligen  Fragen 
und  Auskünfte  darüber  werden  in  eigne  Bücher  eingetragen,  welche  den  Titel 
„waiting-book"  (Aufwart-Bücher)  führen,  und  diese  Art  vorzugehen  reicht  in  die 
entfernteste  Zeit  zurück. 

Von  1530 — 1688  war  es  üblich,  nach  einer  Zwischenzeit  von  etwa  30  Jahren 
in  jeder  Grafschaft  Englands  Visitationen  zu  unternehmen.  Der  Adel  mußte  auf 
Verlangen  Rechenschaft  über  Rang  und  Wappen  abgeben  und  die  Stammbäume 
einregistrieren.  Die  Originalbücher,  welche  derartige  Daten  enthalten,  werden 
von  Gerichtshöfen  bei  Erbschaftsverhandlungen,  die  einen  Grundbesitz  betreffen, 
in  allen  jenen  Fällen  als  vollkommen  beweiskräftig  angenommen,  wo  keine  gegen- 
teiligen Gründe  aufgebracht  werden  können. 

In  der  neuesten  Zeit  werden  die  Stammbäume  auf  das  Einschreiten  der  Fa- 
milien-Repräsentanten oder  Familienglieder  aufgesucht  und  registriert,  und  zwar 
behufs  der  Vorlegung  der  nötigen  Adelsbeweise,  welche  die  Kollegiumsmitglieder 
ihrem  Berufe  gemäß  aus  Familienurkunden  und  öffentlichen  und  Privatdenkmälern, 
aus  Testamenten,  Pfarr-Registern,  Heiratslizenzen,  Inschriften  auf  Monumenten, 
gerichtlichen  Prozeßverhandlungen  und  verschiedenen  anderen  authentischen  Quellen 
zu  sammeln  angewiesen  sind. 

Sobald  diese  Stammbäume  auf  solcherlei  Art  zusammengestellt  sind,  werden 
sie  von  den  mit  diesem  Geschäfte  betrauten  Mitgliedern  dem  Kollegiumskapitel 
vorgelegt,  und  nach  darüber  vorgenommener  Abstimmung  zweien  Mitgliedern  zur 
prüfenden  Untersuchung  übergeben,  welche  in  der  Folge  oder  in  einem  der  zu- 
nächst abzuhaltenden  Kapitel  ihren  Bericht  über  den  fraglichen  Stammbaum  er- 
statten, worauf  eine  genaue  Vergleichung  desselben  ihn  zur  gehörigen  Evidenz 
und  Begründung  bringt,  und  dann  erst,  wenn  er  fehlerfrei  befunden  ist,  wird  der 
Befehl  zu  seiner  Einregistrierung  erlassen. 

Die  Wappenkönige,  Herolde  und  Staatsboten  werden  demnach  individuell 
dazu  verwendet,  bei  Ansprüchen  auf  Würden  und  Verlassenschaften  dem  wahren 
Befunde  der  Sache  nachzuforschen  und  ihn  in  Evidenz  zu  stellen,  dann  behufs 
der  Änderungen  der  Beinamen  und  Wappen  infolge  letztwilliger  Anordnungen 
oder  Verlassenschafts-Urkunden  und  sonstiger  Verträge  oder  in  Gemäßheit  frei- 
williger, durch  verschiedene  Umstände  veranlaßter  Verfügungen  mittels  Bittein- 
gaben beim  König  oder  der  Königin  um  königliche  Lizenzen  nachzusuchen  und 
sie  anzufertigen,  wie  auch  vom  Parlamente  zu  gleichem  Zwecke  Akten  zu  ver- 
langen und  einzuregistrieren. 

Sie  sind  demnach  zufolge  ihres  Berufes  verbunden,  Bewilligungen  von  Wappen, 
Helmzierden  und  Schildhaltern,  dann  die  königliche  Genehmigung  zur  Annahme 
und  Einregistrierung  fremder  Auszeichnungen  nachzusuchen  und  Geschlechts- 
register zusammenzustellen  und  auszufolgen  zu  verschiedenen  Zwecken,  z.  B.  zur 
Vorlegung  bei  Universitäten,  um  gewisse  Kollegiaturen,  Grade  und  akademische 
Benefizien  zu  erhalten,  oder  auch  zur  Aufbewahrung  in  den  Privatarchiven  des 
hohen  und  niederen  Adels.  Ein  Kollegiumsregistrator,  der  ein  Kollegiumsmitglied 
sein  muß,  hat  die  amtliche  Aufsicht    über   die    Bibliothek   und  die  Akten  in  der 


425 

Eigenschaft  eines  Sekretärs  bei  allen  Kapiteln  des  Kollegiums.  Ein  Sekretär  des 
Oberhof marschalls,  der  ein  Mitglied  des  Kollegiums  sein  kann,  aber  nicht  muß, 
macht  an  diesen  hohen  Kronbedienten  alle  Mitteilungen  des  Kapitels  und  bereitet 
alle  schriftlichen  Ausfertigungen  für  den  Oberhofmarschall  zur  Signatur  vor.  In 
allen  genealogischen  Angelegenheiten  ist  zuständig:  für  Irland  der  Wappenkönig 
von  Irland  (Ulster  King  of  Arms)  und  für  Schottland  der  Wappenkönig  von 
Schottland  (Lyon  King  of  Arms). 

Frankreich. 

In  Frankreich  sind  gegenwärtig  weder  Adelsbehörden  noch  amtliche  Ein 
richtungen  für  familiengeschichtliche  Forschungen  vorhanden.  Man  ist  auf  private 
Nachforschungen  angewiesen  (vgl.  oben  Seite  286). 

Alle  urkundlichen  Studien  —  und  solche  sind  zur  Erledigung  familiengeschicht- 
licher Fragen  fast  immer  nötig  —  finden  in  Frankreich  in  der  berühmten  Urkunden- 
schule in  Paris,  der  ecole  des  chartes1),  deren  Zöglinge  durch  die  Archive  von 
ganz  Frankreich  zerstreut  sind,  eine  Unterstützung  von  vorbildlicher  Zuverlässigkeit. 

Zunächst  wird  man,  ehe  man  die  voraussichtlich  sehr  kostspielige  Hilfe  eines 
Genealogen  von  Fach  in  Frankreich  in  Anspruch  nimmt,  sich  an  die  französische 
Literatur  wenden.  Deshalb  seien  hier  genannt:  d'  Agni  eres,  A.  B.,  Armorial 
special  de  France.  Recueil  authentique  des  genealogies  histor.  de  familles  nobles 
et  titrees.  Avec  nombr.  blasons.  Paris  1877.  —  Allais  et  Chabeausiere, 
Nobiliaire  universel  de  France  ou  recueil  general  des  genealogies  historiques  des 
maisons  nobles  de  ce  royaume.  Paris  1872.  —  Beringuier,  Stammbaum  der 
Mitglieder  der  französischen  Kolonie  in  Berlin,  herausgegeben  zur  Feier  des 
200jährigen  Bestehens  des  Ediktes  von  Potsdam.  Berlin  1885 ff.  —  Betancourt, 
Noms  feodaux  ou  noms  de  ceux  qui  ont  tenu  fief  en  France.  Extraits  des  archives 
du  Royaume.  4  t.  Paris  1867 ff.  —  La  Chenaye-Desbois,  Dictionnaire  de  la 
noblesse  contenant  les  genealogies,  l'histoire  et  la  Chronologie  des  familles  nobles 
de  la  France.  19  Bände.  Paris  1863  —  76.  —  [Le  Feron,  J.]  Catalogue  des 
tres-illustres  ducz  et  connestables  de  France,  depuis  le  roy  Clotaire  jusqu'  ä 
Henry  Ile;  des  chanceliers;  des  admiraux,  des  grands  maitres,  des  marechaux, 
des  Prevotz  de  Paris.  6  ptes.  Paris  1628  (Avec  beaucoup  de  blasons).  —  Hozier 
et  d'Hozier  de  Serigny,  Armorial  general  de  la  France.  10  Bände.  Paris,  Didot. 
—  Laine,  Archives  genealogiques  et  historiques  de  la  noblesse  de  France.  11  Bände. 
Paris  1834 — 50.  —  Magny,  Livre  d'or  de  la  noblesse  de  France.  5  Bände.  — 
de  Mailhol,  Dictionnaire  historique  et  heraldique  de  la  noblesse  francaise. 
Paris  1895—97,     2  Bände. 

Ein  Lexique  de  termes  d'art  von  Jules  Adelina  (Paris  1884)   umfaßt   auch 


x)  Die  Zeitschrift  der  ecole  des  chartes,  die  Bibliotheque  de  Pecole  des  chartes,  ist  auf 
allen  großen  historischen  Bibliotheken  vorhanden.  Zur  Orientierung  über  französische  Ge- 
schichte dient  Monod,  Bibliographie  de  l'Histoire  de  France.  Paris  1888.  Monod,  Die 
geschichtlichen  Studien  in  Frankreich,  in:  Deutsche  Zeitschrift  für  Geschichtswissenschaft 
1889,  Bd.  II,  165  ff.  —  Die  wichtigsten  Quellensammlungen  zur  französischen  Pronvinzial- 
geschichte  notiert  H.  Breßlau  im  Grundriß  der  romanischen  Philologie,  hrsg.  von  Gröber, 
1901,  Bd.  II,  Abteilung  3,  S.  446. 


426 

viele  Ausdrücke  der  Wappenkunde  und  kann  daher  beim  Studium  französischer 
Fachwerke  mit  Nutzen  verwendet  werden. 

d'Arbaumont,  Jules,  La  Noblesse  aux  Etats  de  Bourgogne  de  1350  ä  1789. 
Dijon  1864. 

Arcelin,  Adrien,  Indicateur  heraldique  et  genealogique  du  Mäconnais, 
Mäcon,  Durand  1865. 

[Bar-le-Duc]  Recueil  des  armes  et  blasons  des  familles  nobles  actuellement 
existantes  en  la  ville  de  Bar  et  dans  l'etendue  de  son  district  1771.  Bar-le-Duc 
1901  (Extrait  du  tome  IX,  1900  des  Memoires  de  la  societe  des  Lettres,  Sciences 
et  Arts  de  Bar-le-Duc). 

Beaune,  Henri,  La  noblesse  aux  Etats  de  Bourgogne  de  1350  ä  1789. 
Dijon   1864. 

Bejard,  Jacqu.,  Recueil  des  Filtres,  Qualites,  Blacons  et  Armes  des  Seigneurs, 
Barons  des  Etats  Generaux  de  la  Province  de  Languedoc.     1654. 

Bellevat,  1.  Nobiliaire  de  Ponthieu  et  de  Vimen.  2  vols.  Amiens  1864.  — 
2.  Notices  historiques  et  genealogiques  sur  quelques  familles  nobles  de  Picardie. 
Amiens  1863. 

Borel  d'Hauterive,  Armorial  de  Flandre,  du  Hainaut  et  du  Cambresis. 
Recueil  officiel  dresse  par  les  ordres  de  Louis  XIV.  1696 — 1710.  Publie  d'apres 
les  manuscrits  de  la  bibliotheque  imperiale.  Dumoulin  1856.  Armorial  d'Artois 
et  de  Picardie,  generalite  d'Amiens,  recueil  officiel  dresse  par  les  ordres  de 
Louis  XIV.  (1696 — 1710);  publie  d'apres  les  manuscrits  de  la  Bibliotheque  im- 
periale et  suivi  d'un  Nobiliaire  de  Flandre  et  d'Artois.  Dumoulin  1866.  Amorial 
de  Picardie.  Generalite  de  Soissons.  Recueil  officiel  dresse  par  les  ordres  de 
Louis  XIV.,  publie  d'apres  les  registres  manuscrits  de  la  Bibliotheque  nationale. 
Dumoulin   1878. 

Bouillet,  J.  B.,  Nobiliaire  d'Auvergne.     Clermont-Ferrand  1846 — 53. 

Bremond,  Alphonse,  1.  Nobiliaire  toulousain.  Inventaire  general  des  titres 
probants  de  noblesse  et  de  dignites  nobiliaires.  Toulouse,  Bonnal  et  Gibrac  1863. 
2.  Armorial  general  des  familles  nobles  du  pays  toulousain,  comprenant  les  noms 
patronymiques  des  familles,  ceux  de  leurs  fiefs,  le  blason  de  chaque  d'elles  grave, 
les  devises,  cris,  couronnes,  supports,  l'historique  de  chaque  maison,  la  mention 
des  representants  des  maisons  nobles  actuellement  existantes  avec  leurs  qualites 
et  residence.  Toulouse,  Hebrail,  Durand  et  Cie.  1870.  3.  Etat  actuel  de  la  noblesse 
toulousaine  pour  toute  l'etendue  du  ressort  de  la  cour  d'appel  de  Toul  ouseet 
pour  servir  ä  la  justification  des  titres  de  noblesse,  selon  le  voeu  de  la  loi  de 
1858,  contre  les  usurpateurs  de  qualites  nobiliaires  pour  1870.  1871. 

Busserole,  Carre  Joseph  Xavier  du,  1.  Calendrier  de  la  noblesse  de  la 
Touraine  de  l'Anjou,  du  Maine  et  du  Poitou.  Tours  1867.  2.  Liste  des  membres 
de  la  noblesse  de  Touraine,  qui  ont  comparu  ä  l'assemblee  de  1789  ä  Tours 
1884. 

Chassant,  Alph.,  Les  Nobles  et  les  Vilains  du  temps  passe,  ou  Recherches 
critiques  sur  la  noblesse  et  les  usurpations  nobiliaires.  Aubry  1857.  „Nobiliana". 
Curiosites  nobiliaires  et  heraldiques.     Aubry  1858. 

Couffon  De  Kerdellech,  Alexandre  de,  Recherches  sur  la  chevalerie  du 


427 

duche  de  Bretagne,  suivies  de  notices  concernant  les  grands  officiers  de  la  cou- 
ronne  de  France  qu'a  produits  la  Bretagne,  les  grands  officiers  du  duche  de 
Bretagne  ainsi  qu'un  grand  nombre  de  Chevaliers  bretons.  2  vols.  1877 — 78 
(Nantes,  Forest  et  Grimaud). 

de  Courcy,  1.  Armorial  et  Nobiliaire  de  Feveche  de  Saint  Pol  de  Leon, 
en  Bretagne  en  1443.  1863  (Nantes,  Forest  et  Grimaud)  Aubry.  2.  Dictionnaire 
heraldique  de  Bretagne  complement  de  tous  les  nobiliaires  et  armoriaux  de  cette 
province,  pour  reconnaitre  les  familles  par  les  armoiries  peintes,  sculptees,  emaillees 
ou  gravees  sur  les  monuments  de  toute  nature  et  pour  justifier  de  la  date  de 
ces  monuments.  Saint-Brieue  1855.  3.  De  la  Noblesse  et  de  l'application  de  la 
loi  contre  les  usurpations  nobiliaires.  Nantes,  Forest  1858.  2.  ed.  1859.  4.  Histoire 
genealogique  et  chronologique  de  la  maison  royale  de  France,  des  pairs,  grands 
officiers  de  la  couronne  et  de  la  maison  du  roi,  par  les  PP.  Anselme,  Ange  et 
Simplicien  T.  IX.  Deuxieme  partie,  contenant  avec  la  suite  des  genealogies  du 
P.  Anselme,  la  Chronologie  et  les  genealogies  des  pairs  de  France,  des  ducs  here- 
ditates et  des  grands  officiers  nommes  de  1733 — 1790  par  Pol  Potter  de  Courcy. 
Grand.     F.  Didot  et  Cie  1881. 

Denais,  Jos.,  Armorial  general  de  l'Anjou.  3  vols.  Angers.  Germain  et 
Graissain   1878—85. 

Foras,  E.  Amedee  Comte  de,  Armorial  et  nobiliaire  de  Fanden  duche  de 
Savoie.  Grenoble.  Allier  pere  et  fils.  1864—67.  Liste  et  blasons  de  Chevaliers 
du  collier  de  FAnnonciade  du  duche  de  Savoie.    Grenoble.    Allier.    1878. 

Georgel,  J.  Aleide,    Armorial    historique  et  genealogique   des  familles   de 

Lorraine  titrees  ou  confirmees  dans  leurs  titres  au  XIX  siecle.  1882.  Didot  et  Cie. 

Magny,  Ludovic  Vicomte  de,  Nobiliaire  de  Normandie.    Paris  1862.    2  vol. 

Marsy,  Arthur  Comte  de,  Armorial  des  eveques  de  Beauvais.    Arras  1865. 

Armorial   des   eveques  de  Laon.     Arras  1865.     Armorial  des   eveques  de  Noyon. 

Noyon  1864.    Notes  pour  servir  ä  un  armorial  des  eveques  de  Senlis.    Arras  1866. 

Reverend  Du  Mesnil,    Edmond,    Armorial    historique  de  Bresse,   Bugey, 

Dombes,  pays  de  Gex,  Valromey  et  Franc-Lyonais.     Lyon  1873 — 75. 

Roque,  Louis  de  la,  1.  Armorial  de  la  noblesse  de  Languedoc,  generalite 
de  Montpellier.  2  vol.  Didot  freres.  1860.  2.  Catalogue  des  certificats  de 
noblesse  delivres  par  cherin,  pour  le  service  militaire  (1781 — 89).  Aubry  1864 
(gemeinschaftlich  mit  Edouarde  de  Barthelemy.  3.  Catalogue  des  gentilshommes 
qui  ont  pris  part  ou  envoye  leur  procuration  aux  assemblees  de  la  noblesse  pour 
Felection  deputes  aux  Etats  generaux  de  1789,  publie  d'apres  les  proces-verbaux 
officiels  (gemeinschaftlich  bearbeitet  mit  Edouard  de  Barthelemy)  32  Lieferungen, 
je  1  für  eine  Provinz.  4.  Armorial  de  la  noblesse  de  Languedoc,  generalite  de 
Toulouse.  Toulouse,  Delboy  1866.  5.  Catalogue  des  preuves  de  noblesse  recues 
par  d'Hozier  pour  les  ecoles  militaires,  1653 — 1789.  Dentu.  1867  (gemeinschaft- 
lich mit  Edouard  de  Barthelemy). 

Salles,  F.  de,  Chapitres  nobles  de  Lorraine.  Annales,  preuves  de  noblesse, 
documents,  sceaux  et  blasons. 

Soultrait,  Georges  de,  1.  Armorial  de  Bourbonnais  1857.  Moulins,  De- 
cosiers  et  fils.    2.  Armorial  de  l'ancien  duche  de  Nivernais  1844.    Nevers.    3.  Ar- 


428 

morial  de  l'ancien  duche  de  Nivernais,  suivi  de  la  Liste  de  l'assemblee  de  l'ordre 
de  la  noblesse  du  bailliage  de  Nivernais  aux  Etats  generaux  de  1789.  1848. 
Didron.    4.  Armorial  historique  et  archeologique  du  Nivernais.    2  vol.   1880.   Nevers. 

Steyert,  A.,  Armorial  general  du  Lyonnais,  Forey  et  Beoujolais.    Lyon  1860. 

Tardieu,  Ambr.,  Dictionnaire  des  anciennes  familles  de  FAuvergne,  com- 
prenant  toute  la  noblesse  qui  a  reside  ou  qui  reside  dans  cette  province  et  la 
plupart  des  vieilles  maisons  de  bourgeoisie  qui  ont  possede  des  fiefs  ou  qui  ont 
droit  d'armoiries  avec  les  noms  des  representants  actuels.  1884.  Moulins, 
Auclaire. 

Tausin,  Armorial  des  cardinaux,  archeveques  et  eveques  contemporains  de 
France.     St.  Quentin  1874. 

Terris,  Jules  Marie  Joseph  de,  Les  Eveques  d'Apt,  leurs  blasons  et  leurs 
familles.  Avignon.  Seguin  1877.   Les  Eveques  de  Carpentras.  Avignon,  Seguin  1886. 

de  Tourtoulon,  Notes  pour  servir  aux  nobiliaires  de  Montpellier.  Mont- 
pellier, Grollier  1856. 

Italien.1) 

Das  heraldische  Institut  in  Rom  hat  durch  sein  energisches  Vorgehen  —  es 
sprach  z.  B.  allein  in  Genua  200  Familien  den  Adel  ab  —  in  neuester  Zeit  die 
Aufmerksamkeit  auf  sich  gezogen.  Wer  sich  über  italienische  Adelsverhältnisse 
unterrichten  will,  der  wende  sich  außer  an  den  allgemein  orientierenden  Aufsatz 
von  B.  O.  von  Querfurt  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  „Adler"  in  Wien,  Wien 
1873  S.  169  ff.,  an  folgende  Werke:  Annuario  della  nobiltä  Italiana  (Publ.  sotto 
la  direzione  del  G.  B.  di  Crollalanza.  Pisa  1878 ff.  —  Bertolotti,  Antonino, 
Passeggiate  nel  Canovese  8  vol.  Torino  1867 — 78  (enthält  genealogische  Notizen 
von  mehr  als  100  Piemontesischen  Familien).  —  Calvi  s.  o.  Seite  324.  —  Candida 
Gonzaga,  Berardo,  Conte,  Memorie  delle  Famiglie  nobili  delle  province  meri- 
dionali  d'Italia  volumi  6.  1875 — 83.  —  Crollalanza,  G.  B.  di,  Dizionario 
storico  —  blason  delle  famiglie  nobile  e  notabili  italiene,  estinte  e  fiorenti.  3  vol. 
Pisa  1886 — 90. —  Dionisotti,  C,  Le  famiglie  celebri  medievali  dell'  Italia  supe- 
riore.  Torino  1887.  —  Comte  Amedee  de  Foras,  L'Armorial  et  Nobiliaire  de 
Savoie.  Turin  1864 ff.  —  Freshot,  La  nobiltä  veneta  ö  sia  Tutte  le  famiglie 
patrizie  con  le  figure  de  suoi  scudi  et  arme.  Venedig  1706.  1707.  —  Galluppi, 
Barone  Guis.  de  Pancoldo,  Stato  presente  della  Nobilitä  Messinese.  Neapel, 
Verlag  von  Detken  &  Rocholl  1881. —  Giornale  araldico  genealogico  diplo- 
matico  publ.  par  cura  della  R.  Academia  araldica  Italiana  diretta  da  G.  B.  di 
Crollalanza;  con  multe  tavole.  Pisal873ff.  —  Gravina,  Feder.,  Supplemente 
al  Blasone  in  Sicilia,  spettanti  ai  municipii  ed  alle  famiglie  d'Italia  (Catania  Elia), 
hiervon  enthält  Part.  V:  Corografia,  Storia  ed  Araldica  di  Sicilia.  —  Litta,  P., 
Famiglie  celebrie  italiane.    Con  molte  tavole  in  parte  colorata.    Milano  181 9  f. — 


x)  Die  provinzialen  Quellensammlungen  Italiens  bei  H.  Breßlau  im  Grundriß  der  roma- 
nischen Philologie  1901,  Bd.  II,  Abtlg.  3,  S.  448  ff .  Seitdem  Leo  XIII.  die  päpstlichen  Archive 
und  Bibliotheken  der  historischen  Forschung  zugänglicher  gemacht  hat,  existieren  zu  ihrer 
Ausnutzung  auswärtige  Institute  in  Rom.  Vgl.  Bernheim,  Lehrbuch  der  histor.  Methode 
3.  u.  4.  Aufl.,  1903,  S.  242. 


429 

Ders.,  Tavole  genealog.  della  Real  Casa  di  Savoia,  illustrata  coi  monumenti. 
Mit  109  Tafeln.  Milano  1846.  —  Mango,  A.,  Nobiliario  di  Sicilia.  Palermo 
1900.  —  Manno,  A.,  II  patriziato  Italiano  vol  I:  il  Patriziato  subalpino.  Firenze 
1895.  —  Mazzella,  Scip.,  Descritt.  del  regno  di  Napoli  ecc.  notizia  degl> 
nomini  illustri,  re,  vescovi,  famiglie  nobili  ecc.  Napoli,  G.  B.  Capelli  (mit  zahl- 
reichen Wappenabbildungen),  um  1586  erschienen.  —  Padigliane,  C,  Delle  Livree, 
del  Modo  di  Comporte  et  Descrizione  de  Quelle  di  Famiglie  Nobili  Italiane. 
Ricerche  Storiche  ed  Araldiche.  Napoli  1889.  Dizionario  delle  famiglie  nobili 
Italiane  o  Straniere  portanti  predicati  di  ex  feudi  Napoletani.  Neapel  1901.  — 
Pasini,  Della  nobiltä  ferrarese.  Pisa  1886.  —  Tettoni,  L.,  e  F.  Saladini, 
Teatro  Arildico,  ovvero  Raccolta  generale  delle  armi  ed  insegne  gentilizie  delle 
piü  illustri  e  nobili  casate  che  esisterono  e  che  tuttora  fioriseano  in  tutta  Fltalia, 
illustrate  con  relative  genealogico-storiche  notioni.  Lodi  1841.  —  Ramione, 
Barone  di,  II  Blasone  in  Sicilia  ossia  Raccolta  Araldica  d'arme  siciliane.  Palermo, 
J.  Mirto  1871 — 75.  —  Sannicandra,  Bonazzi  di,  G.  Registri  della  Nobiltä  delle 
Province  Napolitane.  Napoli,  de  Angelis  1879.  —  Franchi  Verney,  Armenista 
delle  famiglie  nobili  e  titolate  delle  monarchia  di  Savoya.  Roma.  Torino.  Firenze 
1873.  —  Wagenseil,  S.  C,  Der  Adriatische  Low,  das  ist  Kurtze  Anzeigung, 
von  des  Venetianischen  Adels  gesamter  Geschlechte  Ursprung,  Aufnahm,  wie 
auch  Stamm -Wappen.  Mit  über  300  Wappenabbildungen.  Altdorf  1704.  —  Im 
übrigen  sei  verwiesen  auf  Lozzi,  Biblioteca  dell'  antica  e  nuova  Italica.  Biblio- 
graphie. Imola  1886 — 87.  2  Bände.  —  Manno,  Antonio  Baron,  Bibliografia 
storia  della  Monarchia  di  Savoya. 

Spanien  und  Portugal.1) 

Amtliche  Adelsatteste  in  Spanien  sind  teuer.  Es  empfiehlt  sich  daher  bei 
dem  Nachweis  von  Adel  spanischer  oder  portugiesischer  Herkunft  zunächst  sich 
aus  der  gedruckten  Literatur  möglichst  eingehend  zu  orientieren.  Ich  verweise 
auf  folgende  Werke:  Bethencourt,  F.  de,  Annales  de  la  nobleza  de  Espana, 
Madrid  1875 — 88.  —  Bethencourt,  F.  de,  Historia  genealogica  y  heraldica  de 
la  Monarquia  Espanola,  casa  real  y  grandes  de  Espafia.  Madrid  1901.  —  Piferer, 
Nobiliario  de  los  Reinos  y  Senios  de  Espana.  2.  Ausg.  Madrid  1857  ff.  — 
Vilar  y  Pascual,  D.  Luis,  Diccionario  hist.  geneal.  y  heraldico  de  las  familias 
illustres  de  la  monarquia  espanola.  Madrid  1859 — 1866.  —  D.  Juan  Jose  Vilar 
Psayla,  Linajes  nobles  de  Espana.  Catalogo  de  todos  los  appellidos  Espanoles 
y  escudos  de  armas  que  a  cada  uno  pertenecen.  Madrid  1878.  —  Silveira  Pinto 
e  Sanches  de  Baena,  Resenha  das  familias  titulares  e  grandes  de  Portugal. 
Lisboa  1877 — 91.  —  D.  Felipe  Lopez-Valdemoro  de  Aranda,  conde  de 
Cazalla  del  Rio  (Madrid  Ayala  28)  hat  begonnen,  eine  Guia  de  la  Nobleza 
Espanola  herauszugeben.  Das  Werk  ist  erst  bis  zu  dem  Anfangsbuchstaben  der 
Marquis  gediehen.  Die  Weiterführung  und  Vollendung  desselben  wird  voraus- 
sichtlich noch  viel  Zeit  beanspruchen.  —  Zur  Ausstellung  von  Adelsattesten  sind 


>)  Altmann,  Über  den  Adel  in  Portugal,  JAW  1876,  72 f.   —   Franckenau,  Qerh. 
Ern.  de,  eq.  Dan.,  Bibliotheca  Hispanica  hist.-geneal.-heraldica.    Lipsiae  1724. 


430 

in  Spanien  die  Reyes  de  Armas  befugt,  welche  zur  Königlichen  Hausverwaltung 
gehören.  Ein  solches  Adelsattest  muß  auf  Stempelpapier  gefertigt,  von  einem  der 
Reyes  de  Armas  unterschrieben  und  mit  dessen  persönlichem  Siegel  versehen  sein. 
Die  Unterschrift  des  Rey  de  Armas  ist  von  zwei  Notaren  zu  beglaubigen.  Von 
Seiten  der  spanischen  Regierung  wird  nur  der  titulierte  Adel  (Grandes  de  Espana 
y  titulos  nobiliarios),  dessen  Mitglieder  in  der  „Guia  Oficial  de  Espana"  auf- 
geführt sind,  durch  das  Justizministerium  einer  Kontrolle  unterzogen,  während 
dies  beim  untitulierten  Adel  nicht  der  Fall  ist.  Im  einzelnen  ist  über  die  Reyes 
de  Armas  folgendes  zu  bemerken:  Die  spanischen  Könige  haben  die  Obliegen- 
heiten eines  Heroldsamtes  vier  Edelleuten  von  notorisch  adliger  Geburt  übertragen, 
welche  die  heraldischen  Gesetze  kennen.  Im  Namen  des  Königs  fertigen  diese  nach 
den  im  heraldischen  Archiv  vorhandenen  Dokumenten  zugunsten  von  Personen, 
die  ihre  Legitimität,  ihr  Christentum  und  ihren  Adel  zu  beweisen  imstande  sind, 
genealogische  Urkunden  und  Stammbäume,  Wappenurkunden  und  Adel  und 
Wappen  bestätigende  Schriftstücke  aus.  Die  Wappenherolde  tragen  Uniform  und 
darüber  das  Heroldskleid  mit  Wappenschild  des  Herrschers.  Sie  dienen  im  Palast 
als  Zeuge  bei  den  Taufhandlungen  und  Heiraten  der  Könige,  Prinzen  oder  In- 
fanten, bei  Besuchen  der  Kapelle  am  Gründonnerstage,  bei  der  Prozession  am 
Fronleichnamsfest,  sowie  bei  der  Eröffnung  des  Parlaments  und  stellen  sich  an 
den  vier  äußersten  Plätzen  um  den  Thron  auf.  Sie  beziehen  Gehalt,  den  ihnen 
der  König  gewährt.  Außerdem  gibt  es  noch  einen  oder  zwei  Supernumerar- 
Wappenherolde  mit  denselben  Befugnissen,  die  keinen  Gehalt  beziehen  und  als 
Stellvertreter  bei  Abwesenheit  oder  Krankheit  eines  anderen  eintreten.  Der  König 
verleiht  direkt  an  seine  Untertanen  den  Herzogs-,  Marquis-,  Grafen-,  Vizegrafen-, 
Baron-  und  spanischen  Grandentitel,  die  Königliche  Urkunde  zeichnet  er  mit  dem 
Justizminister. 

Niederlande  und  Belgien.1) 

In  dem  vormals   zum   Deutschen   Reiche  gehörigen   Bestandteile    von   Nord- 
Niederland,  der  Grafschraft  Holland,  dem  Herzogtum  (früher  Grafschraft)  Geldern, 


x)  Pi renne,  H.,  De  l'organisation  des  etudes  d'histoire  provinciale  et  locale  en  Belgique, 
in:  Westdeutsche  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst  1885,  S.  113  ff.  —  Hubert,  E.,  Die 
neuere  Belgische  Geschichtswissenschaft,  in:  Deutsche  Zeitschrift  für  Geschichtswissenschaft 
1890,  Bd.  IV,  S.  376  ff.  —  Block,  P.  J.,  Die  heimatliche  Geschichtsforschung  in  Holland,  in: 
Westdeutsche  Zeitschrift  für  Geschichte  und  Kunst  1888,  S.  1  ff.  —  Eine  sehr  belangreiche, 
auf  Archivstudien  beruhende  Fundgrube  für  die  Geschichte  niederländischer  adliger  und 
bürgerlicher  Familien  ist  das  Buch  von  H.  de  Jager,  De  Bielsche  vroedschap  in  de  jaren 
1618 — 1794.  Rijswijk  1904.  Ein  Verzeichnis  der  hier  behandelten  Familien  findet  man  in 
dem  „Catalogus  en  prospectus  van  het  Centraal  Bureau  voor  Genealogie  en  Heraldiek"  ge- 
vestigd  te  's  Gravenhage.  's  Gravenhage,  Seite  45.  —  Zur  Archivkunde  sind  zu  vergleichen: 
Franquinet,  Guillaume  Desire,  1.  Inventaire  des  archives  de  l'eglise  collegiale  de  Nötre 
Dame  ä  Maestricht.  2  vols.  Maestricht  1870 — 77.  2.  Inventaire  des  archives  de  l'abbaye 
de  Roline  (Klosterrath)  et  des  monastieres  nobles  de  Marienthal  et  de  Sinnich.  Maestricht  1869. 
3.  Inventaire  des  archives  du  convent  des  Dominicains  ä  Maestricht.  Maestricht  1880.  4.  In- 
ventaire des  archives  communales  dans  le  Limbourg,  specialement  des  villes  de  Siltard  et 
de  Venlo.  Maestricht  1872.  5.  Inventaire  des  archives  de  l'abbaye  noble  de  St.  Gerlache. 
Maestricht  1877. 


431 

dem  Hochstift  Utrecht,  bestand  seit  dem  Mittelalter  der  Adel  in  ähnlicher  Ver- 
fassung wie  in  anderen  deutschen  Landen.  Bei  der  Bildung  der  Republik  der 
Vereinigten  Niederlande  blieb  der  Adel  im  Besitz  seiner  äußeren  Vorzüge,  und 
in  den  meisten  Provinzen  bildete  er  eigene  Korporationen,  die  unter  dem  Namen 
Ridderschap  in  den  Staaten  vertreten  wurden  und  wesentlichen  Anteil  an  der 
Regierung  hatten.  Auch  siedelten  sich  fremde  Geschlechter  in  den  Niederlanden 
an  und  behaupteten  sich  da.  König  Ludwig  Napoleon  errichtete  ein  Conseil  des 
titres  zur  Bewahrung  der  Adelsprärogative,  welches  jedoch  bei  der  Einverleibung 
in  das  französische  Kaiserreich  erlosch. 

Durch  die  Vereinigung  mit  Belgien  1814/15  trat  der  dortige  Adel  mit  dem 
niederländischen  in  gleiche  Rechte.  Allein  seit  den  Ereignissen  von  1830  sind 
dessen  Eigentümlichkeiten,  besonders  Titel  usw.,  tatsächlich  aus  dem  nieder- 
ländischen Staatsrechte  verschwunden. 

Seit  1814  besteht  für  Nord-Niederland  im  Haag  ein  hoher  Rat  des  Adels 
„hooge  Raad  van  Adel",  welcher  zu  den  oberen  Landeskollegien  gehört  und  aus 
einem  Präsidenten  und  drei  Mitgliedern  besteht,  von  denen  der  letztere  zugleich 
als  Schatzmeister  und  Archivar  funktioniert  und  dem  sein  Sekretär,  zwei  Wappen- 
herolde und  mehrere  niedere  Beamte  untergeordnet  sind.  (Vorsterman  van  Oijen, 
A.  A.,  De  hooge  raad  van  adel,  Leiden  1880.)1) 

Dieser  Behörde  fertigt  der  König  gewöhnlich  die  Adelsgesuche  zur  Begut- 
achtung zu,  und  in  allen  Fällen  hat  dieselbe  den  Beschluß  wegen  Adelsverleihungen 
in  Vollzug  zu  setzen. 

Der  hohe  Rat  führt  ein  fortlaufendes  Register,  insoweit  die  freiwilligen  An- 
zeigen der  Interessenten  über  vorkommende  Veränderungen  dazu  die  Hand  bieten. 

Jede  Standeserhöhung  erfolgt  durch  einen  königlichen  Beschluß  in  der  ge- 
wöhnlichen Form  und  verbleibt  im  Archiv  des  Staatssekretariates,  wird  aber  von 
diesem  dem  hohen  Rate  des  Adels  in  forma  probante  zugefertigt,  welcher  sodann 
die  Ausfertigung  eines  förmlichen  Diploms  veranstaltet.  Dieses  wird  vom  König 
unterschrieben  und  vom  Präsidenten  des    hohen  Rates  kontrasigniert.2) 

Die  Bekanntmachung  der  Standeserhöhungen  erfolgt  durch  das  Staatsblatt 
(Bulletin  des  lois).3) 

Die  belgische  Verfassung  erklärt  im  Artikel  75,  daß  „der  König  das  Recht 
hat,  Adelstitel  zu  verleihen,  ohne  aber  daran  irgendwelche  Privilegien  knüpfen 
zu  können". 

Das  allgemeine  Adelsregister  enthält  nur  diejenigen,  welche  von  der  nieder- 
ländischen und  belgischen  Regierung  anerkannt  worden  sind.  Die  an  Belgier 
von  auswärtigen  Souveränen  verliehenen  Adelstitel  haben  keine  gesetzliche  Be- 
deutung  in    Belgien.     Nach    einem    königlichen  Erlaß    vom  30.  April  1854   sieht 

l)  Veröffentlicht  werden  in  Holland:  Nederland's  Adelsboek  seit  1903  und  Nederland's 
Patriciat  seit  1909.  Erschienen  sind  ferner  6  Jahrgänge  Jaarboek  v.  d.  Nederl.  Adel  und 
4  Jahrgänge  Adelsarchief  (Redaktion:  D.  H.  v.  Epen). 

8)  Für  genealogische  Nachforschungen  in  den  Niederlanden  empfiehlt  sich  das  Centraal 
Bureau  voor  Genealogie  en  Heraldick,  Haag,  Adelheidstraat  188,  Direktor  D.  G.  v.  Epen. 

8)  Goeckingh,  H.  A.  G.  v.,  DH  1876,  44,  JAW  1882,  50,  und  Altmann,  Fr.  A., 
JAW  1884,  69. 


432 

die  belgische  Regierung  davon  ab,  die  Belgiern  verliehenen  Titel  oder  Namen  zu 
bestätigen,  sie  läßt  aber  noch  die  ausländischen  Adeligen,  welche  Belgier  ge- 
worden sind,  zum  Adel  des  Königreichs  zu.  Alle  Adeligen  haben  Anspruch  auf 
die  Anrede  Messire,  alle,  welche  keinen  besonderen  Titel  führen,  auf  den  Titel 
Ecuyer,  welcher  dem  Namen  nachgesetzt  wird.  Die  übrigen  Titel  sind:  Ritter 
(chevalier),  Baron  (baron),  Vicomte  (vicomte),  Graf  (comte),  Marquis  (marquis), 
Fürst  (prince),  Herzog  (duc).  Dem  König  steht  für  Entscheidungen,  welche  er  in 
Adelssachen  zu  treffen  hat,  eine  beratende  Kommission  unter  dem  Namen  Conseil 
heraldique  zur  Seite  (Königl.  Erlaß  vom  6.  Februar  1844).  Der  Besitz  des  Adels 
oder  von  Titeln  wird  bestätigt  durch  die  Zivilstandsakte,  welche  die  direkte  und 
legitime  Abstammung  einer  Person,  der  Adel  oder  Titel  amtlich  verliehen  worden 
ist,  dartut.  Arendt,  L.,  und  Ridder,  A.  de,  Legislation  heraldique  de  la  Bel- 
gique  1595 — 1895.  Bruxelles  1896.  —  Galesloot,  L.,  Inventaire  des  archives 
de  la  cour  feodale  de  Brabant.  Bruxelles  1884.  —  Vauthier,  M.,  Das  Staats- 
recht des  Königreichs  Belgien.  Freiburg  1892  (=  [Marquardsen]  Handbuch 
des  öffentlichen  Rechts.  4.  Bd.,  1.  Halbbd.,  5.  Abteilung).  —  Berghe,  van  den  R., 
Bibliotheca  belgica  (gemeinsam  mit  Ferdinand  van  der  Haeghen  und  Th. 
Arnold),  1879 — 87.  Gent,  Eugen  van  der  Haeghen.  —  Pirenne,  H.,  Biblio- 
graphie de  Phistoire  de  Belgique.  2.  ed.  Bruxelles  et  Gand.  1902.  —  Rietstap, 
J.  B.,  Wapenboek  van  den  Nederlandischen  Adel  met  genealogische  en  heraldische 
aanteekeningen.  Opgedragen  van  zijne  majesteit  den  Koning.  —  Groningen  I, 
1880;  II  1887.  —  d'Ablaing  von  Giessenburg,  De  Ridderschappen  in  het 
Koningryk  der  Nederlanden,  Sedert  1814.  Haag  1875.  —  Bannerheeren  en  Ridder- 
schap  van  Zutphen  1074—1795.  Haag  1877—1885.  —  De  Ridderschap  van 
Veluwe  of  geschiedenis  der  Veluwsche  Jonkers.  Haag  1859  (mit  Ahnentafeln  und 
93  Wappen). 

Sanden  &  Schotel,  Biographisch  Woordenboek  der  Niederlande.  Harlem, 
Verlag  von  v.  Brederode,  1850 — 78. 

Vorstermann  van  Oyen,  Stam-  en  Wapenboek  van  aanzienlijke  Neder- 
landsche  geslachten.     Groningen,  J.  B.  Wolters,  1883. 

Annuaire  de  la  Noblesse  de  Belgique,  publ.  par  J.  de  Stein  d'Altenstein. 
Brüssel.    Seit  1848. 

Annuaire  de  la  Noblesse  et  des  f amilies  patriciennes  des  Pays-Bas.  Rotter- 
dam und  Haag.     Seit  1871. 

Annuaire  des  familles  Nobles  et  Patriciennes  de  Belgique,  publ.  sous  la 
direction  de  Mr.  d.  G.  van  Epen.     Seit  1900. 

Armorial  ancien,  contenant  333  ecussons  de  Chevaliers  neerlandais,  beiges, 
francais  et  allemands  qui  sous  Albert  de  Baviere  ont  ete  fait  la  guerre  en  Frise 
en  1396.     14  planches  color.     Gr.  Fol.     La  Haye  1889. 

Bormans,  Stanislas,  Tables  des  manuscrits  genealogiques  du  heraut 
d'armes  Le  Fort,  conserves  aux  Archives  de  l'etat  ä  Liege.  3  Teile.  1860 — 64. 
Lüttich,  Carmanne. 

„Les  Maisons  nobles  du  pays  de  Liege",  verf.  v.  de  Rye,  hrsg.  v.  S.  Bor- 
mans et  E.  Poswich.     Lüttich  1870. 

Brassart,  Felix,  La  Feodalite  dans   le   nord  de  la  France-Bans   et  arriere- 


433 

bans  dans  la  Flandre-wallone  sous  Charles  le  Temeraire  et  Maximilian  d'Autriche, 
publies  avec  une  table  des  noms  de  famille  et  de  seigneuries.  1884.  Douai, 
Crepin. 

Butkens,  Christophore,  Trophees  tant  sacres  que  profanes  du  duche  de 
Brabant,  contenant  l'origine  et  descendence  des  ducs  et  princes  de  cette  maison  .  . 
ensemble  les  genealogies  de  plusieurs  ducs  princes  comtes  barons  seigneurs  et 
nobles  leurs  vassaux  sujets  etc.     A  la  Haye,  chez  Chretien   van  Lom  1724f. 

Dhont  de  Wapenaert,  Quartiers  genealogiques  des  familles  flamandes. 
Mit  über  4000  Wappenabbildungen.     Bruges  1871. 

Duchesne,  A.,  Histoire  genealogique  des  maisons  de  Dreux,  de  Bar-le-Duc, 
de  Luxembourg  et  de  Limbourg  etc.     Paris  1631. 

v.  Dycke,  Recueil  heraldique  avec  des  notices  genealogiques  et  hist.  sur 
un  grand  nombre  de  familles  nobles  et  patriciennes  de  la  ville  et  du  faubourg 
de  Bruges.     Mit  496  Wappen.     1851. 

Franquen,  C.  de,  Recueil  historique,  genealogique,  chronologique  et  no- 
biliaire  des  maisons  et  familles  illustres  et  nobles  du   royaume.     Bruxelles  1826, 

Goethals,  Felix  Victor,  Dictionnaire  Genealogique  et  Heraldique  des 
familles  nobles  du  Royaume  de  Belgique.  Bruxelles  1849 ff.  4  vol.  Hierzu: 
Herry,  Table  alphabetique  de  tous  les  noms  contenus  dans  le  dictionnaire 
genealogique  et  heraldique  des  familles  nobles  du  royaume  de  Belgique  de  Felix 
Victor  Goethals.     Bruxelles,  Olivier,  1884,  40,  151   pages. 

Goethals,  F.  V.,  Miroir  des  notabilites  nobiliaires  de  Belgique,  des  Pays- 
Bas  et  du  Nord  de  la  France.     2  vols.     Bruxelles  1857 — 62. 

Herckenrode,  le  Bon  Leon  de,  Collection  de  tombes,  epitaphes  et  blasons, 
recueil  dans  les  eglises  et  convents  de  la  Hesbaye,  auxquels  on  a  Joint  des 
notes  genealogiques  sur  plusieurs  anciennes  familles  qui  ont  habite  ou  habitent 
encore  ce  pays.     Gand  1845. 

Huyttens,  L'art  de  verifier  les  genealogies  des  familles  Beiges  et  Hollandaises. 
Bruxelles  1865. 

Jaarboek  van  den  Nederlandschen  Adel  (DH  1894,  38). 

Le  Boucq  de  Temas,  A.,  Recueil  de  la  noblesse  des  Pays-Bas,  de  Flandre 
et  d'Artois  1884. 

Leene,  J.  van  den,  Le  theatre  de  la  noblesse  du  Brabant.     Liege  1705. 

Le  Roux,  J.,  Theatre  de  la  noblesse  de  Flandre  et  d'Artois.     Lille  1708. 

Li  st  es  des  titres  de  noblesse,  chevalerie  et  autres  marques  d'honneur  ac- 
cordees  par  les  souverains  des  Pays-Bas  depuis  1659  jusqu'ä  1794.  Bruxelles  1847. 

Loyens,  J.  G.,  Recueil  heraldique  des  bourgmestres  de  la  noble  cite  de 
Liege.     Liege  1720. 

Malderghem,  Jean  van,  Un  ouvrage  de  Com.  Gaillard,  roi  et  heraut 
d'armes  de  l'empereur  Charles-Quint,  intitule,  Le  Blason  des  armes,  suivi  de 
PArmorial  de  Flandre  1866. 

Merghelynck,  Recueil  de  genealogies  inedites  de  Flandre.  2  vol.  Bruges  1877. 

Misson,  Baron,  Notice  sur  l'ancien  etat  noble  de  la  principaute  de  Liege 
et  du  comte  de  Looz.  Liege  1884.  L'etat  noble  du  comte  de  Namur.  Namur 
1889.     Le  chapitre  noble  de  Sainte  Begge  ä  Ardenne  2.  edt.     Namur   1889. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  28 


434 

Ophoven,  Continuation  de  recueil  herald,  des  seigneurs  bourgmestres  de 
la  noble  cite  de  Liege.  Liege  1783.  Dazu  Supplement  par  X.  de  Theux. 
Liege  1863. 

Popliment,  Ch.,  La  Belgique  heraldique.  Recueil  histor.,  genealog.  et  biogr. 
de  toutes  les  maisons  nobles  de  la  Belgique.     11  vol.     Brux.  1863 — 67. 

Raudt,  J.  Th.  de,  Sceaux  armories  des  Pays-Bas  et  des  pays  avoisinants. 
Bruxelles,  seit  1897. 

Rhede  van  der  Klodt,  De  Gouverneurs-Generaal  en  Commissarien-Generaal 
van  Nederlandsch-Indien  1610 — 1888.  histor.-genealog.  beschreven.   Haag  1890. 

Rouk,  Th.  de,  Adelyk  Tooneel,  Histor.  Beschrijving  van  allerley  Trappen  van 
Adeldom  en  Ridderlijke  Ordens.     Amsterdam  1673. 

Stein  d 'Altenstein,  Armorial  des  alliances  de  la  noblesse  de  Belgique. 
Bruxelles  1863  ff. 

Temas,  Amede  de,  Recueil  de  la  noblesse  des  Pays-Bas,  de  Flandre  et 
d'Artois.     1884.     Douai.     E.  Lechevalier. 

Vegiano,  Nobiliaire  des  Pays-Bas  et  du  Comte  de  Bourgogne.  4  vols. 
Gand  1885. 

Vlaminck,  Alph.  de,  Filiations  de  familles  de  Flandre,  2  vols.  Gand  1875. 

Vorsteman  van  Oyen,  A.  A.,  Stamenwapenboek  van  aanzienlijke  Neder- 
landsche  familien,  met  genealogische  en  heraldische  aanteekeningen.  Groningen 
1885  ff. 

Dhont  de  Waepenaert,  Quartiers  genealogiques  de  familles  flamands. 
Brügge   1863. 

Dänemark. 

In  Dänemark  befinden  sich  die  Dokumente,  welche  sich  auf  Adelstitel  (seit  der 
Regierung  Christians  V.)  beziehen,  nebst  den  dazugehörigen  Wappenbeschreibungen 
in  den  Archiven  des  Justizministeriums.  Dort  können  sich  die  Interessenten 
gegen  Zahlung  von  einer  Krone  Schreibgebühr  für  je  einen  Bogen  der  Kopie 
Abschrift  verschaffen.  Darin  sind  nicht  eingeschlossen  die  Kosten  für  bunte 
Wappenabbildungen;  deswegen  ist  zu  empfehlen,  sich  mit  dem  Heraldiker  des 
Königl.  Ordenskapitels  in  Verbindung  zu  setzen,  dem  der  Zutritt  in  die  genannten 
Archive  gestattet  ist.  Unter  dem  25.  Mai  1671  sind  durch  König  Christian  V.  den 
dänischen  Grafen1)  und  Baronen  Privilegien  gewährt;  doch  hat  die  Verfassung 
vom  5.  Juli  1849  alle  bis  dahin  dem  Adel  zustehenden  Vorrechte  in  Dänemark 
aufgehoben.  Ein  staatlich  heraldisches  Institut  existiert  daselbst  nicht,  dagegen 
gibt  es  ein  Privatunternehmen,  das  „Genealogische  Institut"  in  Kopenhagen  C, 
Strandgade  26.2) 


x)  Greverins  Privilegier.  Hafniae  die  25  Maji  Anno  1671.  Tryckt  hos  Johan  Philip 
Bockenhoffer,  Kongl.  Maytz.  oc  Universit.  Bogtr. 

2)  Bang,  Q.,  Den  Gamle  Adels  Forfald.  Studier  over  de  Danske  Adelsslägters  Uddöen 
i  det  16.  og  17.  Aarh.  Kopenhg.  1887  (sehr  zweifelhafte  Ergebnisse  vgl.  M.  Rubin  in: 
Dansk  historisk  Tidsskrift  J.  R.  Bd.  1,  216—228,  Thiest  ebd.  1,  519—562,  und  2,  76—105, 
und  Daenell,  E.  R..  in  der  HV  1900,  148).  —  Bobe,  L.  Th.  A.,  1.  Operahusets  Brand  paa 
Amalienborg  den  19.  April  1689.     Kopenhagen,  Bergmann,  1889  (Der  Brand  des  Opernhauses 


435 

Schweden. 

Für  familiengeschichtliche  Nachforschungen  in  diesem  Lande  empfiehlt  ein 
erst  vor  kurzem  ins  Leben  getretenes,  von  der  Regierung  unterstütztes  Archiv- 
büro in  Stockholm  (Adresse:  Svenska  Arkivbyrän,  Stockholm),  geleitet  von 
Dr.  Rosmann,  Assistenten  am  Kammerarchiv,  und  dem  Hofgerichtsnotar  und 
Assistenten  bei  derselben  Behörde  G.  Hedin  seine  Dienste.  Dieses  Büro  beab- 
sichtigt, in  seinen  Wirkungskreis  alles  das  zu  ziehen,  was  mit  Archiv-  und 
Bibliotheksforschung  irgendwie  in  Zusammenhang  steht,  also  auch  genealogische, 
biographische  und  heraldische  Untersuchungen  aller  Art,  desgleichen  Herstellung 
von  Wappenzeichnungen  und  Autographen.  Die  Preise  für  die  Inanspruchnahme 
des  Büros  unterliegen  in  jedem  Falle  besonderer  Vereinbarung.1)  Die  adels- 
geschichtliche, für  Schweden  zuständige  Behörde  ist  die  Direktion  des  Ritter- 
hauses in  Stockholm  (Adresse:  Riddarhusdirektionen,  Stockholm).  Die  einzige 
offizielle  Publikation  über  die  Matrikel  des  schwedischen  Adels  ist  die  von 
Rothlieb  von  1816  und  deren  Fortsetzung  von  Kröningsvärd  von  1850.  Die 
gesetzliche  Regelung  dieser  Materie  ist  in  der  Verfassungs-Sammlung  vom  Jahre 
1866,  Nr.  37,  d.  d.  22.  Juni  1866  enthalten.2) 


auf  Amalienburg.  Zur  Geschichte  der  ersten  dänischen  Oper.  Mit  personalgesch.  Notizen 
über  100  Adelige  u.  Bürgerliche,  meistenteils  deutscher  Herkunft,  die  bei  dieser  Katastrophe 
umkamen).  2.  Bydrag  til  dansk  Personalhistorie  under  Christian  V.  og  Frederik  IV.  (Bei- 
träge zur  dänischen  Personalgeschichte  unter  Christian  V.  und  Friedrich  IV.)  erschien  in 
„Personalhistorisk  Tidsskrift,  2.  Folge,  Bd.  III  u.  IV  [Aufzeichnungen  über  gegen  600  adelige 
und  bürgerliche  nach  Dänemark  1660—1725  eingewanderte  Deutsche].  3.  Genealogien 
deutscher  Adelsfamilien  in  Dänemark  I — III  im  DH.  —  Bricka,  Den  Danske  Adel  in  det 
16 de  og  17 de  Aarhundrede.  En  Raekke  samtidige  Levnetbeskrivelser  uddragne  ud  trykte 
og  utrykte  Ligpraedikener.  Kopenhagen  1874.  —  Erslev,  Kr.,  La  formation  de  la  noblesse 
danoise,  in  der  Oversigt  vor  det  Kgl.  Danske  Videnskabernes  Selskabs  Forhandlinger  1897 
Nr.  5,  S.  237—268.  —  Krogk,  Den  höiere  danske  Adel.  Kopenhagen  1866.  De  danske 
majorater.  En  genealogisk  Handbog.  Kopenhagen  1868.  —  Lexicon  over  adelige  familier: 
Danmark,  Nörge  etc.  2  Bde.  mit  heraldischen  Tafeln.  Ohne  Jahresangabe.  —  Lorenzen 
und  Thisot,  Danmarks  Adels-Aarbog.  Seit  1884.  Ein  wertvolles  seltenes  Werk  ist:  „Histo- 
riske  Efterretninger  om  velfortiente  Danske  Adelsmaend,  med  der  es  Stamme -Tavler  og 
Portraiter,  ved  Tycho  de  Hofmann.  Ki0benhavn  1777— 79,  3  Teile  in  4to  (vgl.  „Der  Deutsche 
Herold"  VI,  1875,  S.  19f.). 

x)  Bergmann,  ASW  1904,  32. 

2)  Anrepp,  Svenska  Adelns  Aettar-Taflor.  Stockholm  1858.  —  Fahlbeck,  Sveriges 
Adel,  2  Bde.,  1898,  1902.  —  Fahlbeck,  Der  Adel  Schwedens  (und  Finnlands).  Eine  demo- 
graphische Studie.  Jena  1903.  —  Hildebrand,  H.,  Det  Svenska  Rikes  vapnet.  Mit  109 
Wappen-  und  Siegelabbildungen.  Stockholm  1884.  —  v.  Klingspor,  CaVl  A.,  1.  Den  med 
sköldebref  förlänade,  men  ej  ä  Riddarhuset  introducerade  Svenska  Adelns  ättartaflor  (Stamm- 
tafeln des  mit  Wappenbrief  belehnten,  aber  im  Ritterhause  nicht  introduzierten  Schwedischen 
Adels).  Stockholm  1875.  2.  Sveriges  Adel  under  1600—1700  talen.  Upsala  1876—77.  3.  Om 
Upplands  Adel  i  äldra  tider  (Der  Adel  der  Provinz  Uppland  in  älteren  Zeiten).  150  Separat- 
abdrücke aus  der  Zeitung  „Upsalaposten".  Upsala  1879—80.  4.  Upplands  Herregärder  med 
beskrifvande  text  (Die  Herrensitze  Upplands  mit  Beschreibung),  in  Gemeinschaft  mit 
B.  Schlegel.  Stockholm  1877—81,  mit  60  Tafeln.  5.  Sveriges  Ridderskaps  och  Adels  vapen- 
bok.  Stockholm  1874ff.  —  v.  Klingspor,  Handbok  af  praktisk  vapenkonst.  Stockholm 
1887.  6.  Baltisches  Wappenbuch,  Wappen  sämtlicher  der  Ritterschaft  Livlands,  Esthlands, 
Kurlands  und  Oesels  angehörigen  Adelsgeschlechter.    Stockholm   1882.    7.  Sveriges  Ridder- 

28* 


436 

Rußland.1) 
Die  Wichtigkeit  der  russischen  Adelsbehörden  für  Deutschland  beruht  auf 
folgenden  Umständen:  Während  des  ganzen  19.  Jahrhunderts  überflutete  der 
russische  Dienstadel  Deutschland.  Diese  Zuwandeier  gehörten  nicht  alle  zu  dem 
alten  angesessenen  Adel  oder  zu  den  im  Laufe  früherer  Jahrhunderte  geadelten 
Geschlechtern.  Meist  waren  sie  selbst  erst  kurz  vor  der  Einwanderung  in  den 
russischen  Erbadel,  sei  es  auf  Grund  einer  dienstlichen  Stellung,  sei  es  infolge 
des  Besitzes  des  Wladimir-Ordens  IV.  Klasse,  eingetreten.  Diese  Klasse  des  Adels, 
welche  ungefähr  dem  aus  Rittern  der  Eisernen  Krone  und  des  Leopold-Ordens 
hervorgegangenen  österreichischen  Adelsbruchteile  verglichen  werden  kann,  steht 
auch  in  Rußland  dem  korporativ  gestalteten  anderen  Adel  der  einzelnen  Gouverne- 
ments nicht  ebenbürtig  zur  Seite.  Ohne  daß  es  gesetzlich  ausgesprochen  worden 
wäre,  hat  sich  in  Rußland,  wie  in  Österreich,  aus  diesem  Dienst-  und  Ordens- 
Adel  eine  Adelsklasse  untergeordneter  sozialer  Bedeutung  gebildet.  Unser  heimi- 
scher Adel  würde  den  Zuwachs,  welcher  durch  Einwanderung  nach  eben  aus- 
wärts erfolgter  Nobilitierung  oder  durch  Nobilitierung  infolge  von  Schein-Aus- 
wanderung, insbesondere  aus  Rußland  ermöglicht  würde,  ohne  Einbuße  seines 
Ansehens  auf  die  Länge  nicht  in  sich  aufzunehmen  vermögen.  Eine  derartige 
Gefahr  droht  insbesondere  auch  von  Seiten  jener,  die  aus  Polen  kommen 
und  sich  das  Adelsprädikat  „von"  beilegen,  zumal  hier  die  Nachprüfung  der 
Adelsprädikate  besonders  schwierig  ist.  Der  polnische  Adel  kannte  zur  Zeit 
der  Republik  keine  Adelspartikel.  Das  Wort  „nobilis"  wurde  hier  ursprüng- 
lich nur  dem  Adel  gegeben,  während  der  Bürger  die  Ehrenworte  „honestus", 
„famosus"  u.  a.  erhielt.  Aber  schon  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  begann 
der  polnische  Adel,  je  nach  seiner  Herkunft  und  Machtstellung,  mit  den  klang- 
vollen Ehrenworten  „generosus",  „magnificus"   „illustris"  u.  a.  sich  zu  schmücken, 


skaps  och  Adels  vapenbok.  1886— 90.  —  Kröningsvärd,  C.  G.,  Matrikel  öfver  Sveriges 
Ridderskap  och  Adel.  Stockholm  1851.  —  Matrikel  öfver  Swea-Rikes  Ridderskap  och 
Adel,  som  ifrän  är  1817  tili  närvarande  tid  blifvit  pä  Riddarhuset  introducerade.  Stock- 
holm 1823.  —  Schlegel  und  Klingspor,  Svensk  heraldik.  Upsala  1874.  —  Sjöström, 
C,  Skänska  nationen  1833—1889.  Biografiska  och  genealogiska  anteckningar,  Lund,  Förf. 
1904.  —  Stier  mann,  A.  A.  v.,  Matrikel  öfver  Swea-Rikes  Ridderskap  och  Adel.  Uppä 
des  begäran  vid  1751  ärs  Riks-Dag  etc.  Stockholm  1755.  —  Wrangel  und  Bergström, 
Svenska  adelns  ättar-taflor.  Stockholm  1877.  Dazu  ein  Svensk  Adelskalender  seit  1899, 
Stockholm,  Verlag  von  Norstedt  &  Söner.  —  Alt  mann,  „Über  die  Adelsverhältnisse  in 
Schweden",  JAW  1877,  35.  —  Für  die  Kenntnis  der  deutsch-schwedischen  Geschlechter 
ist  in  Betracht  zu  ziehen:  Lüdeke,  J.  A.,  Denkmal  der  Wiedereröffnung  der  deutschen 
Kirche  in  Stockholm  1821,  mit  diplomat.  hist.  Beilagen.    Stockholm  1823. 

*)  Granfeld,  G.  F.  de,  Finland's  Ridderskaps  och  Adels  vapenbok,  Helsingfors 
1888,  89.  —  Hausen,  Rnh.,  Afbildningar  af  vapensköldar,  fordom  uppsatta  in  Finlands 
kyrkor.  Helsingfors  1882.  Karlowitsch,  Nikolai,  Russische  Adelsverhältnisse,  Viertel- 
jahrschr.  für  Wappenkunde  etc.  VI,  319ff.  Minzes,  Die  geschichtlichen  Studien  in  Ruß- 
land, in:  Deutsche  Zeitschrift  für  Geschichtsw.  1892,  Bd.  VIII,  S.  161  ff.  Eine  Übersicht  der 
geschichtlichen  Publikationen  in  Polen  s.  MIÖG  3,  483ff.,  4,  322f.,  8,  340ff.,  9,  346 ff.  — 
Torosiewicz-Czewadzich,  Stanislaus  Ritter  von,  Die  neuesten  Theorien  über  die 
Wappenbilder  in  der  polnischen  Heraldik,  MAW  1906,  Nr.  10  (über  Polen  vgl.  weiter  unten).  — 
Ermerin,  R.  J.,  La  noblesse  titree  de  l'empire  de  Russie  avec  la  description  de  ses  ar- 
moiries.    D'apres  les  documents  officiels.  1898. 


437 

während  das  Wort  „nobilis"  nunmehr  von  den  Bürgern  und  angesehenen  bäuer- 
lichen Besitzern  in  Anspruch  genommen  wurde.  Erfahrungsgemäß  ergibt  sich 
daraus,  daß  eine  seit  dem  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  in  Ländern  polnischer 
Zunge  mit  dem  Prädikate  „nobilis"  bezeichnete  Persönlichkeit  dem  Adelstande 
nicht  angehört.  Diese  Verhältnisse  sind  in  der  Gegenwart,  da  auf  derartige 
Titulaturen  ein  Wert  nicht  mehr  gelegt  wird  und  dieselben  nicht  mehr  häufig 
zur  Anwendung  gelangen,  einem  großen  Teile  der  Geistlichen  nicht  mehr  be- 
kannt. So  ist  man  denn  auch  mehrfach  in  der  Lage  gewesen  festzustellen,  daß 
letztere  —  selbstverständlich  in  gutem  Glauben  —  das  einer  Person  beigelegte 
Ehrenwort  „nobilis"  bei  Ausstellung  von  kirchlichen  Attesten  ohne  weiteres  in 
das  Adelsprädikat  „von"  übersetzt  haben.  Trotz  dieser  Ungenauigkeit  stand  in 
derartig  beglaubigten  Abschriften  aus  Kirchenbüchern,  daß  die  Übersetzung  „Wort 
für  Wort"  dem  Texte  des  Kirchenbuches  entspreche.  Unter  diesen  Verhältnissen 
bedürfen  kirchliche  Atteste  über  Polen  mit  dem  Adelsprädikate  „von"  einer  ge- 
nauen Nachprüfung.  Aber  wenn  auch  eine  solche  ergibt,  daß  willkürliche  Ver- 
deutschung eines  lateinischen  Wortes  von  dem  ein  Zeugnis  ausstellenden  Pfarrer 
nicht  vorgenommen  wurde,  so  ist  damit  der  Adel  des  betreffenden  Polen  noch  keines- 
wegs festgestellt.  Vielmehr  muß,  wer  aus  irgendeinem  Grunde  einen  zweifelsfreien 
Nachweis  polnischen  Adels  liefern  will,  wenn  ihm  nicht  bezügliche  Atteste  oder 
Notorietät  zur  Seite  stehen,  meines  Erachtens  nachweisen,  daß  einer  seiner  Vor- 
fahren in  direkter  männlicher  Linie  zu  polnischer  Zeit  ein  dem  Adel  vorbehaltenes 
Amt  bekleidet  oder  sich  im  freien  Besitze  eines  adligen  Gutes  befunden  hat.  Der 
Nachweis  hat  sich  unter  Umständen  ferner  darauf  zu  erstrecken,  daß  entweder 
generelle  oder  besondere  Aufnahme  eines  seiner  Vorfahren  in  den  deutschen 
Adel  stattgefunden  hat.  Als  generell  in  den  deutschen  Adel  aufgenommen 
gelten  im  allgemeinen  diejenigen,  welche  nach  der  Teilung  Polens  ihrem  neuen 
Landesherrn  als  Edelleute  gehuldigt  haben.  Die  Huldigungsakten  für  West- 
preußen und  den  Netzedistrikt  hinterliegen  bei  dem  Königl.  Preußischen  Ge- 
heimen Staatsarchiv  in  Berlin,  die  Huldigungsakten  für  die  übrigen,  ehemals 
polnischen,  jetzt  preußischen  Landesteile  bei  dem  Königl.  Preußischen  Staats- 
archiv in  Posen.  Im  Zweifelsfall  muß  an  die  russischen  Behörden  gegangen 
werden.  Der  Nachweis  wird  um  so  weniger  zu  umgehen  sein,  als  in  Polen  nicht 
der  adlige  Gutsherr,  sondern  auch  seine  Arbeiter  sich  nach  dem  Herrengute 
nannten.  Ehe  daher  einem  Polen  das  Recht  des  deutschen  Adelsprädikates  ein- 
geräumt werden  kann,  muß  dieser  meines  Erachtens  erst  nachweisen,  daß  er  nicht 
von  Leuten  niedrigsten  Standes  abstammt  und  das  „von"  seines  Namens  nicht 
etwa  eine  reine  Ortsbezeichnung  ist.  Einen  Schutz  gegen  minderwertigen  aus- 
wärtigen Adel  findet  der  heimische  Adel  darin,  daß  zur  Aufnahme  in  den  deutschen 
Adel  jetzt  nicht  mehr  die  erfolgte  Einwanderung  in  Deutschland  ausreicht,  son- 
dern, soweit  nicht  die  Gesetzgebung  der  Einzelstaaten  besondere  Bestimmungen 
getroffen  hat,  der  Gnadenakt  eines  deutschen  Landesfürsten  erforderlich  ist.  Für 
das  Königreich  Sachsen  bestimmt  §  7  Absatz  2  des  Adelsgesetzes  vom  19.  Sep- 
tember 1902:  „Erwerben  solche  Personen,  welche  nicht  zum  deutschen  Ur-  oder 
Reichsbriefadel  gehören,  nachträglich  die  sächsische  Staatsangehörigkeit,  so  dürfen 
sie    ein    bis    dahin  geführtes  Adelszeichen    nur  dann  weiterführen,   wenn  es  vom 


438 

Könige  von  Sachsen  ausdrücklich  anerkannt  worden  ist."  Soweit  es  sich  nun  bei 
alledem  um  amtliche  Auskünfte  aus  Rußland  handelt,  hat  man  sich  an  das  Herolds- 
amt bei  dem  Dirigierenden  Senat  in  St.  Petersburg  zu  wenden.  Der  Amtstitel 
des  obersten  Fachmannes  dieser  Adelsbehörde  ist  Heroldsmeister,  wie  in  Preußen. 
Die  Befugnisse  des  im  Jahre  1836  in  Warschau  errichteten,  im  Jahre  1861  aber 
wieder  aufgehobenen  Heroldsamtes  des  Königreiches  Polen  sind  an  das  St.  Peters- 
burger Heroldsamt  übergegangen. 

Die  allgemeinen  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Adelsberechtigung  und 
den  Modus  der  Anerkennung  des  Adels  im  Russischen  Reiche  finden  sich  im 
IX.  Bande  der  Reichsgesetze  (Standesgesetze),  Ausgabe  vom  Jahre  1899  §§  15 — 70, 
348 — 378,  956 — 984  und  in  der  III.  vollständigen  Gesetzsammlung  vom  Jahre  1900, 
Nr.  18681.  Die  Gebühren  für  die  vom  Heroldie-Departement  des  Dirigierenden 
Senats  erteilten  Diplome,  Geschlechtstafeln,  Wappen  usw.  sind  durch  eine  vom 
Kaiser  bestätigte  Taxe  festgesetzt,  welche  in  der  Gesetzsammlung,  Jahrgang  1881, 
Nr.  65,  Art.  381  veröffentlicht  worden  ist.  Was  die  Weichselgouvernements  (das 
frühere  Königreich  Polen)  betrifft,  so  finden  sich  die  Gesetze  über  die  Anerken- 
nung des  Adels  im  genannten  Gebiete  in  dem  Gesetzblatt  des  früheren  Herzog- 
tums Warschau  bzw.  Zartums  Polen  (Sziennik  prow)  Bd.  III  271,  IV  38,  VII  152, 
XIX  186,  XXIV  262,  XXVI  48,  XXXIX  298,  396,  406,  LH  372,  LIV  44,  LVIII  398, 
LXI  40,  50,  78,  90,  LXX  114,  146  und  278. 

Die  Errichtung  des  Heroldie-Departements  des  Dirigierenden  Senates,  d.  h. 
die  Gesetze,  betreffend  die  Organisation  des  Departements  und  dessen  Kompe- 
tenzen, welche  sich  auf  das  ganze  Reich  (mit  Ausnahme  des  Großfürstentums 
Finnland)  erstrecken,  sind  im  I.  Bande  der  Reichsgesetze,  Teil  II,  Buch  4,  §§21, 
27,  34 — 297  und  in  der  III.  vollständigen  Gesetzsammlung  vom  Jahre  1900, 
Nr.  18681   enthalten. 

In  die  Matrikeln  der  Adelskorporationen  der  Baltischen  Provinzen  (des  Adels 
von  Livland,  Estland,  Kurland  und  Ösel)  werden  auf  Verfügung  der  Adelsver- 
sammlungen (Landtage)  nur  solche  Geschlechter  eingetragen,  deren  Adel  bereits 
in  der  vorgeschriebenen  Weise  anerkannt  ist.  Den  örtlichen  Adelsinstitutionen 
ist  nicht  das  den  Adelsdeputierten -Versammlungen  des  Reichs  zustehende  Recht 
zuerkannt,  Verfügungen  über  die  Nobilitierung  von  Familien  zu  treffen  und  diese 
Verfügungen  dem  Dirigierenden  Senat  durch  das  Heroldie-Departement  zur  Be- 
stätigung zu  unterbreiten.  Die  Kompetenzen  der  Adelsinstitutionen  hinsichtlich 
der  Anerkennung  des  Adels  beschränken  sich  auf  das  Recht,  zu  den  laut  Ver- 
fügungen der  Adelsversammlungen  bereits  in  die  Matrikel  eingetragenen  Familien 
„neue"  d.  h.  neu  geborene  Familienmitglieder  nachzutragen  und  denselben  dies- 
bezügliche Bescheinigungen  auszustellen  (Sammlung  der  Lokalgesetze  der  Ostsee- 
provinzen, Band  II,  Ausgabe  vom  Jahre  1845,  Art.  7 — 31,  32.  u.  284,  Punkt  4, 
II  vollständige  Gesetzsammlung  Nr.  4104).  In  die  durch  das  Gesetz  vom  8.  Juli 
1863  (II.  vollständige  Gesetzsammlung  Nr.  39845)  eingeführten  örtlichen  Adels- 
geschlechtsbücher erblicher,  nicht  in  die  örtlichen  Matrikeln  eingetragener  Edel- 
leute  der  Ostseeprovinzen  (Livland,  Estland  und  Kurland)  werden  auch  nur  Fa- 
milien aufgenommen,  deren  Adel  bereits  in  der  vorgeschriebenen  Weise  (Punkt  4) 
anerkannt  ist.    Die  Eintragung  der  Kinder,  welche  nach  der  Aufnahme  des  Vaters 


439 

oder  eines  sonstigen  Vorfahren  in  das  Adelsgeschlechtsbuch  geboren  sind,  erfolgt 
durch  die  mit  der  Führung  der  genannten  Bücher  betrauten  Adelsinstitutionen 
(Punkt  6).  Der  Wirkungskreis  des  Heroldie- Departements  des  Dirigierenden 
Senats  erstreckt  sich  nicht  auf  Angelegenheiten,  betreffend  Eintragungen  in  das 
Adelsgeschlechts-Buch  des  Großfürstentums  Finnland.  Die  Gesetzgebung  dieses 
letzteren  kennt  nur:  1.  die  Erhebung  in  den  Adelsstand  und  2.  die  Verleihung 
des  finnländischen  Adels  durch  Naturalisation.  Sowohl  die  Erhebung  in  den 
Adelsstand  als  auch  die  Naturalisation  werden  durch  das  Gesetz  der  allerhöchsten 
Gewalt  übertragen  (Gesetz  vom  9/21.  April  1869  in  der  Gesetzsammlung  des 
Großfürstentums  Finnland  vom  Jahre  1869,  Nr.  12). 

Für  die  Erforschung  der  Geschichte  der  im  Osten  Deutschlands  wohnenden 
Familien  ist  häufig  eine  genauere  Kentnis  der  Vergangenheit  Polens  erforder- 
lich.    Diesbezüglich  seien  folgende  Schriften  hervorgehoben: 

Röpell,  Geschichte  Polens  (bis  1300,  Hamb.  1840)  und  in  Anschluß  daran 
Caro,  Geschichte  Polens  (1300—1506,  Gotha  1863);  Lengnich,  Geschichte  der 
preußischen  Lande  polnischen  Anteils  (Danz.  1722 — 1755,  9  Bd.);  derselbe,  His- 
toria  polona  a  Lecho  usque  ad  Augusti  II.  mortem  (Leipz.  1740);  derselbe,  Jus 
publicum  regni  poloni  (Danzig  1742,  2  Bd.),  Scriptores  rerum  polonicarum  (Krakau 
1872  ff.);  Monumenta  Poloniae  historica  (Lemberg  1874  ff.);  Sololowjow,  Ge- 
schichte des  Falles  von  Polen  (Gotha  1865),  Ferrand,  Les  trois  demembrements 
de  la  Pologne  (neue  Ausgabe,  Paris  1864,  3  Bde.);  Beer,  Die  erste  Teilung  Polens 
(Wien  1873,  3  Bde.);  Hupen,  Verfassung  der  Republik  Polen  (Berlin  1867);  Pos- 
sart, Lukaszewicz  und  Mulkowski,  Das  Königreich  Polen  und  der  Freistaat 
Krakau  (Stuttgart  1840).  Hierzu  kommen  folgende  Urkundenbücher:  Codex  diplo- 
maticus  regni  Poloniae  et  magni  ducatus  Lituaniae  (ed.  Dogiel),  Vilnae  1758  ff. 
—  Codex  diplomaticus  Poloniae,  ed.  L.  Rzyszczewski  et  Muczkowski  (Warschau 
1847  ff.)  —  Codex  diplomaticus  majoris  Poloniae  (Pozn.  1877 — 1881).  —  Monu- 
menta medii  aevi  historica  res  gestas  Poloniae  illustrantia  (12  Bde.,  Krakau  1874 
bis  1891).  —  Acta  historica  res  gestas  Poloniae  illustrantia  ab  anno  1507  usque 
1795  (12  Bde.,  Krakau  1878—1892).  —  Vetera  monumenta  Poloniae  et  Lithua- 
niae  gentiumque  finitimarum  historiam  illustrantia  ed.  Theiner  (Rom,  4  Bde., 
1860—1864). 

Über  die  Geschichte  speziell  des  polnischen  Adels  und  seiner  einzelnen 
Familien  existiert  eine  sehr  umfangreiche  Literatur,  besonders  in  polnischer  Sprache. 
Für  diejenigen,  die  lediglich  der  deutschen  Sprache  mächtig  sind,  kommen  in  erster 
Linie  die  Werke  Emilian's  v.  Zernicki-Szeliga  in  Betracht.  Dieser  jetzt 
hochbetagte,  durch  große  Spezialkenntnis  und  ausgebreitete  Erfahrung  ausge- 
zeichnete Gelehrte  (wohnhaft  in  Pankow  bei  Berlin)  hat  ein  ganzes  arbeits- 
und  erfolgreiches  Leben  darangesetzt,  die  Geschichte  der  polnischen  Adels- 
familien aufzuhellen.  Seine  Werke  sind  sämtlich  im  Verlag  von  Henri  Grand 
in  Hamburg  erschienen.  Wir  nennen  zunächst  sein  Buch  „Die  polnischen 
Stammwappen,  ihre  Geschichte  und  ihre  Sagen".  Die  auf  16  Tafeln  diesem 
Buche  beigegebenen  185  farbigen  Wappenbilder  sind  sehr  lehrreich.  Eine  gut 
geschriebene  „Geschichte  des  polnischen  Adels"  aus  v.  Zernickis  Feder  ist  1906 
erschienen.    Hier  wird  prinzipiell  davon  abgesehen,  die  ganze  äußere  und  innere 


440 

Geschichte  des  Landes  zu  umfassen;  dafür  hebt  das  Buch  in  lichtvoller  Klar- 
heit die  Epochen  hervor,  die  für  die  Standesentwickelung  von  besonderer  Be- 
deutung waren.  Mit  besonderer  Paginierung  ist  demselben  beigegeben:  „Vasallen- 
liste des  1772  Preußen  huldigenden  polnischen  Adels  in  Westpreußen".  Das  für 
familiengeschichtliche  Studien  wichtigste  Werk  v.  Zernickis  ist  betitelt:  „Der  pol- 
nische Adel  und  die  demselben  hinzugetretenen  andersländischen  Adelsfamilien". 
Dieses  zweibändige,  über  1000  Lexikon-Oktavseiten  umfassende  Werk  enthält 
außer  einem  Verzeichnis  der  benutzten  Quellen  und  einer  in  die  Geschichte  des 
polnischen  Adels  einführenden  Abhandlung  die  alphabetische  Aufführung  der  ein- 
zelnen Familien,  wie  die  polnischen  Namens-  und  sonstigen  Gesellschaftswappen. 
Bei  jeder  Familie  ist,  soweit  es  zu  erforschen  war,  angegeben:  das  Wappen,  Ort 
und  Zeit,  wo  die  Familie  zuerst  genannt  wird,  etwaige  Verzweigungen,  Beinamen, 
einzelne  Zweige,  Erlangung  höherer  Adelsprädikate  und  dann  alle  Quellen,  welche 
die  Adelsqualität  der  Familie  betonen  und  sonstige  Notizen  über  dieselbe  ent- 
halten. Das  diesem  Werke  zugrunde  gelegte  handschriftliche  Material  war  so 
weitschichtig,  daß  das  Manuskript  nur  teilweise  gedruckt  werden  konnte.  Die 
Verlagshandlung  ist  gegen  eine  sehr  mäßige  Berechnung  bereit,  aus  dem  nicht- 
gedruckten Teile  des  Manuskripts  Anfragen  zu  beantworten.  Der  Verfasser  des 
vorliegenden  Buches  ist  in  dieser  Hinsicht  von  dem  Verlag  von  Henri  Grand  in 
Hamburg  sehr  kulant  bedient  worden  und  empfiehlt  diesen  Weg  der  Forschung 
auf  das  angelegentlichste. 

Als  eine  Ergänzung  seines  vorgenannten  Werkes  veröffentlichte  E.  von 
Zernicki  das  Buch:  Der  Polnische  Klein -Adel  im  16.  Jahrhundert  nebst  einem 
Nachtrage  zu  „Der  Polnische  Adel  und  die  demselben  hinzugetretenen  anders- 
ländischen Adelsfamilien"  und  dem  Verzeichnis  der  in  den  Jahren  1260 — 1400 
in  das  Ermland  eingewanderten  Stammpreußen  (Hamburg,  Flenri  Grand,  1907). 
Der  polnische  sogenannte  „Klein-Adel"  lebte  auf  knapp  bemessenem  Landsitz  in 
nur  schwer  genügenden  Verhältnissen  und  blieb  im  allgemeinen  unbeachtet.  Erst 
1870  erschien:  Herbarz  (Wappenbuch)  von  Ignacy  Kapica  Milewski,  Direktor 
des  Podiachischen  Archivs  in  Bransk,  der  schon  im  18.  Jahrhundert  und  bis  zu 
seinem  Tode  1810  fast  alle,  die  zahlreichen  Klein-Adel  betreffenden,  in  den  Archiven 
Podlachiens,  wie  einesteils  Masowiens  vorhanden  gewesenen  Dokumente  extrahierte, 
die  nun  in  Herbarz  enthalten  und  für  die  Familien  jener  Gegend  von  höchster 
genealogischer  Bedeutung  sind. 

Die  jüngste  Zeit  brachte  drei  überaus  schätzenswerte  Forschungsbeiträge  zur 
Familiengeschichte  des  Pommerellischen,  zum  Teil  dort  ursprünglichen,  zum  Teil 
im  15.  Jahrhundert  aus  Polen  dorthin  übergesiedelten  Adels,  der  vielfach  in  ähn- 
lichen, mitunter  gleichen  Verhältnissen  wie  der  Klein-Adel  lebte,  ebenso  wie  dieser 
von  den  Heraldikern  nur  ganz  oberflächlich  beachtet  wurde.  Es  sind  dies  die 
folgenden  Drucksachen: 

Benno  v.W  in  ekler,  Rückblick  auf  dieVergangenheit  Westpreußens,  Danzig  1872. 

Wojciech  v.  Ke^trzyriski,  Direktor  des  Ossolineums  in  Lemberg,  Przydomki 
Szlachty  Pomorskiej  (Die  Beinamen  des  Adels  von  Pommerellen),  Lemberg  1905. 

Stanislaw  v.  K^trzynski,  Taryfy  Podatkowe  ziem  Pruskich  z.  R.  1682 
(Steuerlisten  der  Preußischen  Lande  aus  dem  Jahre  1682),  Thorn  1901. 


441 

Ein  für  polnische  Familiengeschichte  hervorragend  wichtiges  Werk  ist  Adolf 
von  Pawiriski,  Professor  und  Kronarchivdirektor  in  Warschau,  Polska  vv  XVI 
wieku,  pod  wzgl^dem  geogr.  statyst.  (Polen  im  16.  Jahrhundert  in  geographisch- 
statistischer Beziehung),  Warschau  1883 — 86,  4  Bände;  es  bildet  den  12.  bis 
15.  Band  des  Sammelwerkes:  Zrödla  djiejowe  (Geschichtsquellen).  Dieses  um- 
fassende Werk  enthält  die  ermittelten  Steuerlisten  für  Groß-  und  Kleinpolen  aus 
einigen  Jahrgängen  der  letzten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts,  die,  nach  Kreisen  ge- 
ordnet, den  gesamten  damaligen  Adel  verzeichnen,  seinen  Besitz,  die  Größe  des- 
selben und  das  Kirchspiel,  zu  welchem  dasselbe  gehört,  angeben.  In  den  meisten 
dieser  Steuerlisten  ist  auch  der  Kleinadel  als  solcher  bezeichnet;  es  sind  diesem  alle 
Besitzer  zugerechnet,  welche  ihren  Besitz  allein,  ohne  Haltung  von  Dienstleuten, 
bewirtschafteten.  Diese  Steuerlisten  stammen  aus  der  Zeit,  in  der  sich  die  An- 
nahme der  nach  dem  Namen  des  Besitzes  gebildeten  Familiennamen  vollzog,  was 
in  den  westlichen  Landesteilen  früher  als  in  den  östlichen  geschah.  Weil  nun  in 
diesen  Listen  noch  vielfach  die  alten  Familiennamen  vorkommen,  welche  den  viel- 
fach zahlreichen,  später  meist  denselben  Namen  annehmenden  Familien  eines  Dorfes 
als  unterscheidende  Beinamen  verblieben,  so  trägt  dieser  Umstand  in  besonderer 
Wichtigkeit  zur  Klärung  der  Frage  bei,  inwieweit  die  aus  einem  Orte  stammenden 
Familien  gleichen  Namens  identisch  oder  verschieden  sind.  Vielfach  wurden  die 
Beinamen  beibehalten,  vielfach  aber  fortgelassen.  Es  waren  die  früheren  Heral- 
diker und  Genealogen  der  Meinung,  daß  verschiedene  Beinamen,  die  mit  gleichem 
Familiennamen  sich  fanden,  derselben  Familie  zukamen  und  nur  Zweige  derselben 
bezeichneten.  Es  traf  das  wohl  oft  zu,  sehr  oft  waren  aber  diese  Beinamen  alle 
Familiennamen  und  gehörten  zu  ganz  verschiedenen,  wenn  auch  gleichnamigen 
Familien.1) 


x)  Es  ist  wohl  anzunehmen,  daß  bei  der  Verteilung  von  Land  an  den  besitzlosen  Adel 
die  Wünsche  verwandter  Familien,  den  Besitz  nebeneinander  in  demselben  Dorfe  oder  an- 
grenzend zu  erhalten,  Berücksichtigung  gefunden  hatten.  Es  war  aber  bei  der  Zerstückelung 
der  Dörfer  in  Anteile  wohl  nur  ein  seltener  Fall,  daß  alle  diese  Anteile  an  Mitglieder  nur 
einer  Familie  gegeben  wurden,  diese  also  allein  das  ganze  Dorf  besaß.  Es  ist  vielmehr  an- 
zunehmen, daß  neben  verwandten  Familien  auch  einander  fremde  Familien,  ja  auch  wohl 
durchgängig  fremde  Familien  in  den  einzelnen  Dörfern  ihre  Niederlassung  erhielten.  Es  kann 
wohl  mit  Bestimmtheit  vorausgesetzt  werden,  daß  der  vordem  besitzlose  Adel,  der  nicht 
seinem  Stammes-  resp.  Wappennamen  den  Namen  eines  Besitzes  beifügen  konnte,  schon  lange 
vorher  feste  Familiennamen  führte,  die  für  seinen  allgemeinen  Verkehr,  in  welchem  er  sich 
den  mannigfachsten  Beschäftigungen  widmen  mußte,  eine  Notwendigkeit  waren.  Diese 
Familiennamen  wurden  nun  auch  auf  dem  neuen  Besitz  festgehalten.  Der  Klein-Adel  folgte 
dann  aber  auch  dem  allgemein  gewordenen  Gebrauche,  einen  von  dem  zeitigen  Besitze  ab- 
geleiteten zweiten  Familiennamen  anzunehmen.  Dieser  neue  Name  wurde  der  im  Verkehr 
allein  bezeichnende,  welchem  die  verschiedenen  Besitzer  desselben  Dorfes,  die  vielfach  den- 
selben neuen  Namen  annahmen,  zur  Unterscheidung  ihrer  Familien  den  alten  Stammnamen 
hinzufügten,  der  nun  aber  nur  ein  einfacher  Beiname  geworden  war.  Die  Zweige  dieser 
einzelnen  Familien  unterschieden  sich  dann  wieder  vielfach  durch  weitere  Beinamen,  die 
meistens  wohl  dem  Vornamen  des  Zweiges-Ältesten,  oder  einer  körperlichen  Eigenschaft  oder 
Gewohnheit  eines  Angehörigen,  oder  der  örtlichen  Lage  des  Gutsanteils,  oder  irgendeinem 
Vorkommnis,  oder  einer  sonstigen  Eigentümlichkeit  entnommen  waren.  Dieser  Beiname  wurde 
dann  auch  von  den  Nachkommen  fortgeführt  und  ersetzte  den  fortfallenden  Stammesnamen. 
War   neben    den    mannigfachen  Beinamen  der  selbst   zum  Beinamen  gewordene  Stammname 


442 

Alphabetisch  nach  den  Wappennamen  geordnet  ist  Ocholski,  Orbis  Po- 
lonus  splendoribus  caeli  triumphus  mundi  etc.  condecoratus,  in  quo  antiqua 
Sarmatarum  gentilicia  per  vetustae  nobilitatis  Poloniae  insignia  vetera  et  nova 
indigenatus  meritorum  praemia  et  arma  specificantur  et  relucent.  (3  Bde.  fol., 
Krakau  1641 — 1645).  Im  übrigen  stelle  ich  hier  die  folgende  Literatur  über 
polnische  Adelsgeschichte  zusammen,  da  ich  eine  derartige  Zusammenfassung  von 
solcher  Vollständigkeit  nirgends  gefunden  habe:  Bobrowicza,  Herbarz  Polski 
(Leipzig,  10  Bde.,  1839 — 1846,  durch  die  alphabetische  Anordnung  nach  Familien 
übersichtlich);  Boniecki,  Herbarz  Polski.  Wiadomosci  historyczno-genealogiczne 
o  Rodach  szlacheckich  (das  umfangreichste  Werk,  das  über  den  polnischen  Adel 
überhaupt  existiert;  es  erscheint  in  Warschau  seit  1899;  die  Fortsetzung  des  Werkes 
wird  noch  Jahre  beanspruchen);  Boniecki  Pocket  Rodöw  w  Wielkim  Ksiettwie 
Litewskim  w  15.  i.  16-wieku  (Verzeichnis  der  Geschlechter  Lithauens  im  15.  und 
16.  Jahrhundert),  Warschau  1887;  Borkowski,  Genealogie  zyjacych  utytutowanych 
Rodöw  Polskich-Lwön  1895  (wichtig,  weil  die  Genealogien  bis  auf  die  Gegen- 
wart fortgeführt  sind);  Borkowski,  Rocznik  szlachty  Polskiej  (Jahrbuch  des  Pol- 
nischen Adels,  Lemberg,  seit  1881);  v.  Lodia-Czarniecki,  Herbarz  Polski 
(Wappenbuch  mit  Wappenzeichen  und  Genealogien),  Gnesen  1882;  Dlugos, 
Historia  Polonica,  Dobrowil  1615,  neu  herausgegeben  als  Opera  omnia  1863 
(Band  7,  8,  9  enthalten  den  liber  beneficiorum  dioecesis  Cracoviensis);  Dunc- 
zewski,  Herbarz  wielu  dornöw  Korony  Polskiez  i  Wks.  Litewskiego  (Wappen- 
buch vieler  Häuser  der  Krone  Polen  und  des  Großfürstentums  Lithauen),  Zamosc 
1757;  Herbarz  rodzin  szlacheckich  Krölestwa  Polskiego  (Wappenbuch  der  Adels- 
geschlechter des  Königreichs  Polen,  herausgegeben  von  dem  Heroldsamt  in  War- 
schau 1853,  nur  1  Band  erschienen);  Ketrzynski,  o  Ludnosci  polskiej  w  Pru- 
siech  niegdys  krzyzackich  (über  die  Polnische  Bevölkerung  im  ehemaligen  Ordens- 
lande Preußen)  Lemberg  1882;  Kosinski,  Przewodnik  heraldyczny  (Heraldiker- 
führer)  Krakau  1877;  von  Corvin-Kossakowski,  Monographie  historique  et 
genealogique  de  70  familles  polonaises  (3  Bde.,  Waschau,  Berger);  Kuropat- 
nicki,  Wiadomosco  kleynocie  szlacheckim  pp.  (Nachricht  über  das  Adelskleinod  etc.), 
Warschau  1789;  Liske,  Akta  grodzkie  i  ziemskie  (Grad- und  Terrestral-Akten  aus 


als  solcher  schon  früher  schwer  festzustellen,  so  wurde  es  bei  dem  Mangel  einer  festge- 
haltenen Genealogie-Überlieferung  fast  unmöglich,  namentlich  wenn  einzelne  Familien  gar 
keinen  Beinamen  weiterführten,  was  leider  überwiegend  der  Fall  ist.  Die  Namen,  welche  auf 
Handwerk  oder  sonstige  Beschäftigung  hindeuten,  dann  solche,  für  welche  durch  kein  Wort 
eine  Erklärung  zu  finden  ist,  die  vielleicht  aus  der  Heidenzeit  herübergenommene  Vornamen 
sind,  dürften  als  alte  Familiennamen  anzusehen  sein;  ebenso  auch  die  Beinamen,  die  gleich- 
zeitig als  Einzelnamen  vorkommen.  Diese  sind  eigentlich  richtig  als  Stammnamen  zu  be- 
zeichnen, während  die  Beinamen  erst  später  sich  bildeten.  Leider  sind  die  Wappen  des 
Klein-Adels  fast  gar  nicht  den  forschenden  Heraldikern  bekannt  geworden  und  jetzt  schwer 
festzustellen,  und  dieser  Umstand  erschwert  es,  eine  zutreffende  Gruppierung  der  Familien 
herauszufinden.  Es  ist  ja  klar,  daß  wenn  10,  20  und  noch  mehr  verschiedene  Familien  in 
einem  Dorfe  sitzen  und  diese,  der  Sitte  folgend,  nach  dem  Dorfe  den  gleichen  Namen  an- 
nehmen, diese  verschiedenen  Familien  nicht  ein  und  dieselbe  Familie  sein  können,  jede 
Familie  ihr  besonderes  Wappen,  eine  besondere  Genealogie  haben  muß.  Wenn  einer  Familie 
auffallend  viele  Beinamen  zugeteilt  werden,  so  muß  die  Richtigkeit  dieser  Angliederung  doch 
sehr  unwahrscheinlich  erscheinen.     E.  v.  Zernicki,  Der  Polnische  Klein-Adel,  Seite  7 f. 


443 

der  Zeit  der  Republik  Polen;  Lemberg  1868 — 1889,  gr.  4.);  Lopacinski,  Ver- 
zeichnis der  Namen  russischer  Untertanen,  welche  durch  die  Kaiser  des  heiligen 
römischen  Reichs  zu  Reichsfürsten-  u.  Reichsgrafen-Würden  erhoben  worden  sind. 
Seit  1701—1823.  Herald,  geneal.  Ztschr.  d.  Ver.  „Adler"  II,  1873,  S.  143,  144; 
Malachowski,  Zbiör  nazwisk  szlachty  w  krölestwie  Polskim  (Sammlung  d.  Adels- 
namen im  Königreiche  Polen),  Luck  1790;  Mal  eck i,  Studya  heraldyczne,  Lemberg 
undWarschau  1890;  Notices  sur  les  familles  illustres  et  titrees  de  laPologne  suivies 
de  trois  planches  coloriees  contenant  les  armes  des  familles  mentionees  dans  ces 
notices.  Paris,  Bruxelles  et  Leipzig  1862;  Paprocki,  Herby  rycerstwa  polskiego, 
Krakau  1858;  Piekosinski,  Über  d.  dynastischen  Ursprung  d.poln. Adelsgeschlechter, 
Krakau  1889;  derselbe,  Rycerstwo  polskie  wieköw  srednich  (Die  polnische  Ritter- 
schaft des  Mittelalters),  Krakau  1896;  Szymanowski,  Graf  Oswald  K.,  Beiträge 
zur  Geschichte  des  Adels  in  Polen,  Zürich  1884;  Spis  szlachty  krölestwa  Pols- 
kiego do  daniem  krötkiej  informacyi  o  dowodach  szlachectwa  (Verzeichnis  des 
Adels  des  Königreichs  Polen,  mit  kurzer  Information  über  die  Adelsbeweise), 
Warschau  1841;  Spis  rycerstwa  polskiego,  walczacego  z  Janem  III.  pod.  Wiedniem 
(Die  unter  Johann  III.  bei  Wien  fechtende  polnische  Ritterschaft),  Posen  1894; 
Stupnicki,  Herbarz  polski  i  imionospis  zasluzonich  w  polsce  ludzi  wszystkich 
stanow  i  czasow.  Lwow  1855 — 1862;  Wieladeck,  Heraldyka  szlachty  Polskiej 
(Heraldik  des  polnischen  Adels),  Warschau  1794 — 1796;  Wiladka,  Heraldyka  czyli 
opisanie  familii  y  krwi  zwiazky  szlachty  Polskiey  y  W.  X.  Litt.  Z  ich  herbami, 
Warschau  1744 ff.;  v.  Zychlinski,  Kronik  zalobna  Rodzin  Wielkopolskich  1863 
bis  1876,  Poznau  1877  (enthält  sämtliche  Geburts-,  Vermählungs-  und  Todes- 
anzeigen des  polnischen  Adels  1863 — 76);  v.  Zychlinski,  Zlota  ksiega  szlachty 
Polskiej  (Das  goldene  Buch  des  polnischen  Adels),  erschienen  in  Posen  seit  1879.1) 
Schließlich  sei  auch  noch,  soweit  es  sich  um  Beziehungen  zum  russischen  Adel 
handelt,  verwiesen  auf  Saweloff ,  Versuch  eines  bibliographischen  Wegweisers  in 
der  Genealogie  und  Geschichte  des  russischen  Adels,  Moskau  1893. 

Für  die  Geschichte  deutscher  Familien  sind  innerhalb  der  russischen  Grenz- 
pfähle die  Ostseeprovinzen  besonders  wichtig.  Ich  stelle  daher  hier  die  wich- 
tigeren einschlagenden  Werke  zusammen: 

Arbussow,  Neue  Folge  Kurländischer  Güterchroniken.  Mitau,  1890 — 95.  Materialien 
zu  Kurländischen  Güterchroniken,  Jhrb.  f.  Genealogie,  Heraldik  u.  Sphragistik,  1897  (Mitau 
1898),  S.  62  ff.  Schildbürger  in  Livland  (in  B.  Seufferfs  Vierteljahrsschrift  f.  Lit.-Gesch.  I, 
1888,  Heft  3/4). 

Bienemann,  Fr.,  Zur  Geschichte  der  livländischen  Ritter-  und  Landschaft,  1600 — 1602 
in  den  Mitteilungen  aus  der  Livländischen  Geschichte,  Bd.  XVII. 

Brinken,  M.  v.,  Begriff  und  Wesen  des  Stammgutes  im  Curländischen  Landrecht. 
Dorpater  Zeitschr.  f.  Rechtswissenschaft.    Bd.  VIII,  1885. 

Bruiningk,  H.  v.,  Zur  Geschichte  d.  umgearbeiteten  Livländischen  Ritterrechtes.  Dor- 
pater Zeitschrift  für  Rechtsgeschichte,  Bd.  VII,  1882. 


l)  Die  polnischen  Historiker  haben  im  allgemeinen  die  Neigung,  möglichst  viele  Familien, 
die  in  Polen  vorkommen,  als  polnische  in  Anspruch  zu  nehmen  und  zum  polnischen  Adel 
auch  solche  zu  rechnen,  die  aus  anderen  Ländern,  insbesondere  aus  Deutschland  nach  Polen 
einwanderten.  Es  empfiehlt  sich  daher  für  den  Familienforscher,  daß  er  die  Nachrichten 
der  polnischen  Literatur  über  die  älteste  Geschichte  der  in  Polen  vorkommenden  Geschlechter 
einer  strengen  Nachprüfung  unterzieht. 


444 

Bunge,  F.  G.  v.,  Geschichtliche  Entwicklung  der  Standesverhältnisse  in  Liv-,  Esth-  und 
Curland  bis  1561  (1838). 

Bunge,  F.  G.  v.,  und  Madai,'C.  O.  v.,  Theoretisch-praktische  Erörterungen  aus  den  in 
Liv-,  Esth-  und  Curland  geltenden  Rechten.    5  Bde.,  Dorpat  1844—47. 

D amier,  Wappenbuch  sämtlicher  zur  Esthländischen  Adelsmatrikel  gehörigen  Familien. 
Mit  173  Wappentafeln.    Reval  1837. 

Fircks,  Frhr.  von,  Über  den  Ursprung  des  Adels  in  den  Ostseeprinzen  Rußlands 
und  das  den  alten  Rittergeschlechtern  daselbst  gebührende  Prädikat  Freiherr.  Mitau  und 
Leipzig  1843. 

(Fircks,  Frhr.  von),  Kurländisches  Ritterbuch.    Mitau  1893. 

Derselbe,  Die  Ritterbanken  [sie!]  in  Kurland  nach  dem  Original-Protokolle  von  1618 — 48. 
Ergänzt  und  kommentiert.  Jahrb.  f.  Heraldik,  Genealogie  u.  Sphragistik.    1895,  S.  1  ff. 

Derselbe,  Neue  Kurländische  Güterchroniken.  Nach  den  Guts-Brief  laden  u.  anderen 
Quellen  bearbeitet  im  Auftrage  des  Kurländischen  Ritterschafts-Comites  herausgegeben.  I. 
Mitau  1900. 

Gernet,  A.  v.,  Forschungen  zur  Geschichte  des  Baltischen  Adels.  1.  Heft,  Reval  1893. 
2.  Heft:  Die  Anfänge  der  Livländischen  Ritterschaften.    Reval  1895. 

Hagemeister,  Heinrich  von,  Materialien  zu  einer  Geschichte  der  Landgüter  Liv- 
lands.    1836/37,  fortgesetzt  von  C.  J.  H.  v.  Tiefenhausen  (1843)  u.  Fr.  v.  Buxhöwden  (1851). 

Hehn,  Rieh.  v. ,  Zur  Entwicklungsgeschichte  des  livländischen  Erbgutes.  Dorpater 
Juristische  Studien,  Bd.  II,  1893. 

Helmersen,  R.  v.,  Abhandlungen  aus  dem  Gebiet  des  Livländischen  Adelsrechts. 
Dorpat  1832. 

Derselbe,  Geschichte  des  Livländischen  Adelsrechtes.     Dorpat  und  Leipzig,  1836. 

Hupel,  Kurlands  alter  Adel  und  dessen  Landgüter  oder  Kurländische  Adelsmatrikel  u. 
Landrolle.    Riga  1781. 

Derselbe,  Materialien  zur  livländ.  Adelsgeschichte.  Der  nordischen  Miscellaneen  15. 
16.  u.  17.  Stück.     Riga  1788. 

Derselbe,  Materialien  zu  einer  esthländischen  Adelsgeschichte  nach  der  in  der  dasigen 
Adelsmatrikel  beliebten  alphabetischen  Ordnung.  Mit  15  Stammtafeln.  Riga  1789.  (Der  nord. 
Mise.  18.  u.  19.  Stück.) 

Derselbe,  Materialien  zu  einer  öselschen  Adelsgeschichte.  Der  nord.  Mise.  20.  u.  21. 
Stück.     Riga  1790. 

Katalog  der  heraldischen  Ausstellung  in  Mitau.     Mitau  1903. 

Kloppmann,  Kurländische  Güterchroniken  1856,  fortges.  v.  Woldemar  u.  Arbusow. 

Lossius,  Drei  Bilder  a.  d.  Livländischen  Adelsleben  des  16.  Jahrh.     Leipzig  1875. 

Lutzau,  H.,  Das  Recht  am  adligen  Güterfamilienfideikommiß  nach  Liv-,  Esth-  u.  Cur- 
ländischem  Privatrecht.     Dorpater  Juristische  Studien,  Bd.  IV,  1894. 

Neimbts,  Wappenbuch  des  Curländischen  Adels.     Mitau  1793. 

Paucker,  C.  J.,  Die  Quellen  der  Ritter-,  Lehn-  und  Landrechte  Esth-  und  Livlands. 
I.    Dorpat  1845. 

Derselbe,  Esthlands  Landgüter  und  deren  Besitzer  zur  Zeit  der  Schwedenherrschaft. 
1847.     1849. 

Derselbe,  Der  Güterbesitz  in  Esthland  zur  Zeit  der  Dänenherrschaft.     1853. 

Schabert,  Vollständiges  Wappenbuch  des  Kurländischen  Adels,  unter  Aufsicht  der  für 
die  Bearbeitung  der  ritterschaftlichen  Genealogie  niedergesetzten  Kommission  lithographiert 
und  herausgegeben.     Mitau  1846. 

Schirren,  Die  Capitulationen  der  Livländischen  Ritter-  u.  Landschaft.     Dorpat  1865. 

Schmidt,  O.,  Zur  Geschichte  der  Ritter-  und  Landschaften  Livland.  Dorpater  Juristi- 
sche Studien,  Bd.  III,  1894.  Vgl.  denselben  ebd.:  Rechtsgeschichte  Liv-,  Esth-  u.  Kurlands. 
Aus  dem  Nachlasse  des  Verf.,  hrsg.  von  E.  v.  Nottbeck. 

Schöler,  R.,  Über  das  Verhältnis  des  ältesten  livländischen  Ritterrechts  zum  Wald- 
Erichschen  Lehnrecht.    Dorpater  Zeitschr.  f.  Rechtswissenschaft,  Bd.  V,  1,  1876. 

Schwartz,  C.  J.,  Versuch  einer  Geschichte  der  livländischen  Ritter-  u.  Landrechte  in: 
Neue  nordische  Miscellaneen;   hrsg.  v.  Hupel  V.  u.  VI.    Riga  1794. 


445 

Stryck,  L.  v.,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Rittergüter  Livlands.    1877.  85. 

Toll,  Rob.  v.,  Bunge,  Fr.  Q.  v.  und  Pabst,  Ed.,  Esth-  und  Livländische  Brieflade. 
4  Bände,  1856—64. 

Trampedach,  J.,  Das  Recht  des  Fideikommißbesitzes  am  adeligen  Güterfamilienfidei- 
kommiß  nach  dem  Privatrecht  Liv-,  Esth-  u.  Kurlands.  Dorpater  Zeitschr.  f.  Rechtswissensch. 
XI.    1892. 

Transche-Roseneck,  A.  v.,  Gutsherr  und  Bauer  in  Livland  im  17.  u.  18.  Jahrh.  Straß- 
burg 1890. 

Derselbe,  Zur  Geschichte  des  Lehnswesens  in  Livland.  Riga  1903  (=  Mitteilungen 
aus  d.  livland.  Geschichte.    18.  Bd.,  1.  Heft.    Riga  1903). 

Vegesack,  C.  v.,  Die  Vermögens-Verhältnisse  der  Ehefrauen  und  Wittwen  nach  In- 
ländischem Adelsrechte,  bis  zu  Ende  des  15.  Jahrh.    Berlin  1846. 

Hier  sei  angefügt: 

R[angabe],  E.  R.,  Livre  d'or  de  la  noblesse  Phanariote  et  des  familles  princieres  de 
Valachie  et  de  Moldavie.    Athenes  1904. 

Österreich-Ungarn. 

In  den  im  österreichischen1)  Reichsrate  vertretenen  Königreichen  und  Ländern 
besteht  eine  Adelsmatrikel,  in  welcher  die  einzelnen  Glieder  der  dem  einheimi- 
schen oder  ehemaligen  Reichsadel  angehörigen  Familien  in  Evidenz  gehalten 
werden,  sowie  ein  Reichsheroldsamt  nicht. 

Die  Adelsangelegenheiten  werden  mit  Hilfe  des  K.  K.  Adelsarchives  in  einem 
Departement  des  K.  K.  Ministeriums  des  Innern  als  oberster  Adelsbehörde  für  die 
im  Reichsrate  vertretenen  Königreiche  und  Länder  bearbeitet. 

Das  gedachte  Adelsarchiv  verwahrt  außer  den  Akten  über  die  adeligen  Damen- 
stifte in  den  im  Reichsrate  vertretenen  Königreichen  und  Ländern  ein  reiches, 
oben  Seite  301.  302.  näher  bezeichnetes  Material. 

Hinsichtlich  der  Benutzung  der  Akten  des  Adelsarchives  gelten  folgende  Be- 
stimmungen : 

Die  Einsicht  in  die  Adelsurkunden,  sowie  die  Exzerpierung  derselben  zu 
wissenschaftlichen  und  genealogischen  Zwecken  kann,  wenn  kein  Bedenken  sich 
ergibt,  von  Fall  zu  Fall  vom  Referenten  für  Adelsangelegenheiten  im  K.  K.  Mini- 
sterium des  Innern  oder  dessen  Stellvertreter,  bzw.  dem  Vorstande  des  Adels- 
archivs bewilligt  werden;  die  Benützung  der  Archivalien  findet  nur  in  den  Arbeits- 
räumen des  Archivs  und  unter  Aufsicht  eines  Beamten  statt. 

Fremden  Staatsangehörigen  werden  Abschriften  von  Adelsurkunden  über 
schriftliches  Ansuchen  nur  dann  ausgefolgt,  wenn  die  bezüglichen  Gesuche  im 
Wege  der  Heimatsregierung  der  betreffenden  Gesuchsteller  eingebracht  und  be- 
fürwortet werden. 

Diese  Bestimmungen  sind  für  die  Familien,  welche  deutschen  Reichsbriefadel 
besitzen,  d.  h.  deren  direkte  Vorfahren  von  einem  Kaiser  des  alten  deutschen 
Reichs  in  den  Adel-  beziehentlich  in  den  Freiherren-  oder  Grafenstand  des  heiligen 
römischen  Reiches  deutscher  Nation  erhoben  worden   sind,  von  größter  Wichtig- 


*)  Pettenegg,  E.  Gaston  Graf  v.,  Ideen  über  die  Errichtung  eines  Heroldsamtes  in 
Österreich.  Wien  1890.  —  Über  österreichische  Geschichte  orientiert  man  sich  am  besten 
aus  den  Mitteilungen  des  Institutes  für  österreichische  Geschichtsforschung.  —  Über  böh- 
mische Geschichte  ist  außerdem  Zirbt,  Bibliografie  ceske  historie,  Prag,  1900—1902,  ein 
vorzügliches  Nachschlagewerk. 


446 

keit.  Denjenigen  Familien,  welche  außer  dem  Adelsarchiv  bei  dem  K.  K.  Ministe- 
rium des  Innern  auch  die  sonstigen  staatsarchivalischen  Schätze  in  Wien  zu 
familiengeschichtlichen  Studien,  sei  es  durch  eigene  Vertreter  oder  durch  einen 
beauftragten  Historiker,  einzusehen  wünschen  und  denen  es  auf  die  Beauftragung 
eines  solchen  finanziell  nicht  ankommt,  ist  zu  raten,  daß  der  Betreffende,  welcher 
die  Einsichtnahme  für  sich  oder  im  Auftrage  anderer  vorzunehmen  wünscht,  ein 
Gesuch  an  die  heimatliche  Regierung  um  ein  Empfehlungsschreiben  an  die  K.  K. 
Regierung  in  Wien  einreicht. 

Über  ungarische  Adelsansprüche  gibt  oder  vermittelt  auf  Ansuchen  Auskunft 
das  Ungarische  Ministerium  am  Allerhöchsten  Hoflager  in  Wien.  Eine  zentrale 
Oberbehörde  in  Adelssachen  nach  Art  der  deutschen  Heroldsämter  ist  in  Ungarn 
nicht  vorhanden.  Die  Kontrolle  der  Adelsrechte  ist  in  Ungarn  den  Komitaten  über- 
tragen, welche  ihrerseits  an  das  K.  Ministerium  des  Innern  in  Budapest  berichten. 
Über  Familien  von  Österreich-Ungarn1)  seien  folgende  Werke  genannt: 
Altenburger  und  Rumbold,  Wappenbuch  d.  Königr.  Ungarn  und  seiner 
Nebenländer.  Lieferung  1 — 7  (mehr  nicht  erschienen),  Budapest  1880 — 1885.  — 
Äusserer,  Der  Adel  des  Nonsberges,  JAW  NF  1899,  13  ff.  —  Balbinus,  Mis- 
cellanea  historica  Bohemiae,  Prag  1683  ff.  (Die  Decas  II,  lib.  I  u.  II  1687,  enthält 
einen  liber  prooemialis  ad  stemmatographiam  Boh.  spectans  und  einen  liber 
genealog.  tabularum).  —  Bartsch,  Wappenbuch  darinnen  aller  Geistlichen,  Pre- 
laten,  Herren  vnd  Landleut  auch  der  Stett  des  löblichen  Fürsthenthumbs  Steyer 
Wappen  vnd  Insignia  etc.  Grätz  1567  (Neudruck  1880).  - —  Bauer,  Alxdr.,  Die 
Adelsdokumente  österreichischer  Alchemisten  und  die  Abbildungen  einiger  Me- 
daillen alchemistischen  Ursprungs.  Wien  1893.  =  Monographien  des  Museums  für 
Geschichte  d.  österreichischen  Arbeit.  Heft  III.  —  Beck-Widmanstetter,  Leop., 
Die  gegenwärtig  blühenden  Familien  des  steiermärkischen  Hochadels.    Graz  1871. 

—  Bojnicic  von  Knin  und  Plavno,  Iwan,  Series  Nobilium,  quorum  litterae 
armales  in  general-congregationibus  regnorum  Croatiae  Slavoniae  et  Dalmatiae 
publicatae  et  acceptatae  sunt  A.  1557 — 1848.  Agram  1896.  —  Brandis,  Franz 
Adam  Graf  v.,  Dess  Tiroler  Adlers  immergrünendes  Ehrenkräntzel.    Botzen  1678. 

—  Dörr,  A.  v.,  Der  Adel  der  Kronländer  Böhmens.  Ein  Verzeichnis  derjenigen 
Wappenbriefe  und  Adelsdiplome,  welche  in  den  böhmischen  Salbüchern  des  Adels- 
archivs im  K.K.Ministerium  des  Innern  in  Wien  eingetragen  sind.  Prag  1900; 
derselbe,  Genealogische  Daten  über  einige  böhmische  Exulanten  in  Sachsen  aus 
dem  17.  Jahrh.  Prag  1900;  derselbe,  Verzeichnis  der  Inkolats-Erteilungen  und 
Aufnahmen  in  den  Herrenstand  in  Mähren  aus  d.  J.  1531 — 1620,  Kgl.  böhm.  Ges. 
d.  Wiss.,  Phil.-hist.  Klasse  1903;  derselbe,  Beiträge  zur  diplomat.  Genealogie  des 
böhmischen  Adels,  MAW  4;  derselbe,  Die  Adelsdiplome  der  Brüder  Koch,  Mit- 
teilungen des  Nordböhmischen  Exkursions -Klubs,  30.  Jahrgang,  Leipa  1907, 
Seite  299  ff.  —  v.  Du  das,  Wappenbilder  der  Zentaer  Curialisten,  Turul  1886. 
Wappenbilder  der  Stadt  Zenta,  Turul  1888.  Wappenbilder  der  Stadt  Szegedin, 
Turul  1889.  Die  Curialisten  von  Zenta  im  Organ  der  Historischen  Gesellschaft 
des    Comitats    „Bäcs-Bodrog"    1886.     „Die    adeligen    Familien    der    Stadt  Zenta" 


x)  Vgl.  auch  die  Register  und  oben  Seite  325. 


447 

(Zentai  Ellenör),  ebd.  1886.  —  Dubravius,  J.,  Historia  Boiemica,  a  Th. 
Jordan o  novis  genealogiarum  episcoporum  regutn  ducum  catalogis  ornata, 
Basel  1575.  —  Gindely,  Die  Entwicklung  des  böhmischen  Adels  und  der 
Inkolatsverhältnisse  seit  dem  16.  Jahrh.  Abhandlungen  d.  K.  böhmischen  Ges. 
d.  Wissenschaften.  VII.  Folge,  1.  Bd.,  Philos.-histor.  Klasse  Nr.  3.  Prag  1886.  — 
Gold  egg,  Die  Tiroler  Wappenbücher  im  Adelsarchiv  des  K.  K.  Ministeriums  des 
Innern  in  Wien.  Innsbruck  1875/76.  —  Haan,  Frhr.  v.,  Einige  historisch-genea- 
logische und  archivalische  Beobachtungen  über  Einwanderung  und  Emporkommen 
von  Familien  in  Niederösterreich,  JAW  NF  1903.  —  Hahn,  Handbuch  für  den 
Adel  und  die  Ordensritter  Österreichs.  Pest  1856.  —  Herrmann,  Genealogie 
und  Heraldik  Österreich-Ungarns,  Bd.  1.  2.  Wien  1899—1902.  —  Heyer  von 
Rosenfeld,  Die  Standeserhöhungen  seit  dem  Regierungsantritt  Sr.  Majestät  des 
Kaisers  Franz  Josef  von  Österreich,  nach  den  Original-Konzepten  des  K.  K.  Adels- 
Archivs  in  Wien,  in  chronologischer  Reihenfolge  zusammengestellt.  Herald,  genealog. 
Zeitschr.  III,  1873.  Fortsetzung  von  Heilmann,  JAW  1874 ff.  —  Hildebrandt, 
Ad.  M.,  Wappen  des  Kärntner  Adels.  29  Tafeln.  Wernigerode  1879  fol.  —  Frei- 
herr von  Hohenbühel  genannt  Heufler  zu  Rasen,  Beiträge  zur  Geschichte 
des  Tiroler  Adels,  JAW  NF  1.  —  Hoheneck,  Freiherr  von,  Die  Löbliche 
Herren  Herren  Stände  deß  Ertz  Hertzogthumb  Oesterreich  ob  der  Ennß,  als: 
Prälaten,  Herren,  Ritter  und  Städte,  oder  Genealogische  und  historische  Beschrei- 
bung von  deroselben  Ankunfft,  Stifft,  Erbau-  und  Fort-pflantzung,  Wapen  u.  s.  w. 
(Mit  vielen  Wappen  im  Text  und  Stammtafeln,  Passau  1727 — 32.  —  Hyrtl,  Jac. 
A.  F.,  Die  fürstl.  gräfl.  u.  freiherrl.  Familien  des  österreichischen  Kaiserstaates. 
Namen,  Ursprung,  Adel,  Geschlechtsfolge  und  Wappen.  2  Bde.  Wien  1851/52. — 
Holzinger  von  Janaburg,  Heraldisches  aus  der  Wachau,  MAW  4.  —  Jitschinsky, 
F.,  Kurze  Darstellung  der  Gründung  und  des  Bestandes  d.  K.  K.  Theresianischen 
adligen  Damenstiftes  am  Prager  Schlosse  bis  auf  die  gegenwärtige  Zeit.  Prag  1855. 

—  Inama-Sternegg,  v.,  vgl.  Register.  —  Kekule  von  Stradonitz,  Stephan, 
Ausgewählte  Aufsätze  aus  dem  Gebiete  des  Staatsrechtes  und  der  Genealogie  II, 
1907,  S.  47 ff.:  „Was  lehren  die  Adelsprozesse  in  Österreich?"  (wieder  abgedruckt 
aus  dem  deutschen  Adelsblatt  1903,  Nr.  12  vom  22.  März).  —  Koch,  Staatsrat  in 
Dresden,  Deutsch -böhmische  Edelleute  vor  300  Jahren,  Mitteilungen  des  Nord- 
böhmischen Exkursions-Klubs,  31.  Jahrgang,  Leipa  1908,  Seite  257  ff.  —  Koch- 
Sternfeldt,  v.,  Genealogische  und  topographische  Forschungen  über  die  Stifter 
von  Ebendorf,  Guraiz,  Teinach  u.  St.  Lorenz.  Wien  1850.  —  Kövess  vonAszod 
und  Harkaly,  Arnold,  Die  in-  und  ausländischen  Orden  und  Adelsangelegen- 
heiten (=  9.  Heft  des  Werkes  „Die  Organisation  der  K.  K.  Armee),  Wien  1862. 

—  Krahl,  C,  Wappenbuch  des  mährischen  Adels.  I.  Teil.  Wappenzeichnungen. 
Brunn  1889.  —  Kral  von  Dobrä  Voda,  Adalbert,  Ritter,  Der  Adel  von 
Böhmen,  Mähren  und  Schlesien.  Genealogisch-heraldisches  Repertorium  sämtlicher 
Standeserhebungen,  Prädikate,  Beförderungen,  Inkolats-Erteilungen,  Wappen  und 
Wappenbesserungen  des  gesamten  Adels  der  Böhmischen  Krone.  Mit  Quellen- 
und  Wappennachweisen.  Prag  1904.  —  Lange,  Rudolf,  Verzeichnis  adeliger 
Familien,  deren  Original-Wappen  oder  Adelsbriefe  im  Archiv  des  Komitates  „Bor- 
sod"  zu  Miskolcz  vorhanden  sind,  MAW  5,  406 ff.  —   Langer,   Die  Ahnen  und 


448 

Adelsprobe,  die  Erwerbung,  Bestätigung  und  der  Verlust  der  Adelsrechte  in  Öster- 
reich. Wien  1862.  —  Leupold,  Carl  Frdch.  Benj.,  Allgemeines  Adels-Archiv 
der  österreichischen  Monarchie.  3  Bde.  Wien  1789.  —  Lorinser,  Fr.  Wlh., 
Gedenkblätter  Lorinser  [hier  werden  mehr  als  100  weitere  bürgerliche  Familien 
Vorarlbergs  behandelt].  Wien,  Selbstverlag  1868.  —  Loserth,  J.,  Genealogische 
Studien  zur  Geschichte  d.  Steirischen  Uradels  (Forschgn.  z.  Verf.  u.  Verw.-Gesch. 
d.  Steiermark.  Bd.  6,  1.  u.  2.).  — Mairhofer,  J.,  Pusterthals  alte  Adelsgeschlechter. 
Brixen  1863.  —  Majlath,  Stammfamilien  im  Liptauer  Komitate,  Turul  1890.  — 
Marziani  von  Sacile,  genannt  von  Marczianyi,  Georg  Ritter,  „Nemesseg" 
Österreichisch-ungarisches  Adelshandbuch  [in  ungarischer  Sprache],  Budapest  1886. 
Franklin-Gesellschaft.  Die  Ahnen-Probe  in  Oesterreich  und  Süddeutschland,  DH 
1887.  Der  Rittertitel  in  Österreich-Ungarn,  DH  1889.  —  Megerle  v.  Mühlfeld, 
Oesterreichs  Adelslexikon  des  18.  u.  19.  Jahrhunderts.  Wien  1822.  —  v.  Nagy, 
Ungarns  Familien  1857 — 68  samt  Ergänzungen.  13  Teile  (mit  zahlreichen  Stamm- 
tafeln u.  Wappenabbildungen)  [in  ungarischer  Sprache].  —  Nemethy,  Ldw.  v., 
Ungarische  Wappenbücher,  Turul  1885.  Siegelsammlung  des  P.  P.  Franziskaner  zu 
Ofen  „Egyhäzmii  veszeti  Lap"    1882,   S.  101.  141.  174   [in   ungarischer  Sprache]. 

—  Paudler,  Studien  zur  Nordböhmischen  Spezialgeschichte.  Leipa  1878  (S.  17 ff. 
über  „Herren,  Ritter  u.  Edle").  —  Pejacsevich,  Julian  Graf,  Namens-Register 
zu  den  Exzerpten  aus  Liber  Regius1)  XXVI  bis  LX  1699—1802,  JAW  NF  1904, 
1 — 50.  —  Pescheck,  Christian  Ed.,  Die  böhmischen  Exulanten  in  Sachsen. 
Leipzig  1857.  —  Pf  äff  und  Hof  mann  vgl.  Register.  —  Pfeiffer,  Com- 
pendiöser  Schauplatz  des  ehemal.  Alten  Adels  im  Marggraffthum  Mähren.  Breslau 
1741.  —  Pinsker,  Die  staatsrechtliche  Stellung  des  italienischen  Adels  in 
Böhmen  u.  d.  Succession  in  das  Gräflich  Netokicky'sche  Fideikommis.    Prag  1901. 

—  Poczet  Slachty  galicyskiej  i  bukowinskiej  (Verzeichnis  des  Adels  von  Galizien 
und  der  Bukowina),  Lemberg  1857.  —  Prochazka,  Mährens  und  Schlesiens  land- 
lehentäfl.  Grundbesitz.  Prag  1881.  —  Prokop  und  Krahl,  Wappenbuch  des 
mährischen  Adels.  Brunn  1887  (Verlag  des  Mährischen  Gewerbemuseums).  — 
Raadt,  J.  Th.  de,  Ein  vergessenes  österreichisches  Militärarchiv  (die  Dokumente 
rühren  von  mehreren  österreichischen  bzw.  ungarischen  Regimentern  her  und  haben 
sich  in  einer  belgischen  Provinzialstadt  erhalten,  behandeln  adlige  wie  bürgerliche 
Familien  und  sind  sehr  mannigfacher  Art:  Korrespondenzen,  Kriegsverhöre,  Urteile, 
Untersuchungen,  Gutachten,  Species  facti,  Musterlisten,  Verpflegungsberechnungen, 
Konsumptions-Extrakte  und  sonstige  Comptabilitäts-Dokumente;  ferner  hie  und  da 
Inventare  von  Hinterlassenschaften  verstorbener  Offiziere  etc.,  Testamente,  Quit- 
tungen, Reverse  etc.),  MAW  4,  452  ff.  —  Rybicka,  Anton,  Von  den  Wappen, 
Siegeln  und  Insignien  des  geistlichen  Standes  in  Böhmen.  Prag  1862.  —  Schi- 
mon, Der  Adel  von  Böhmen,  Mähren  und  Schlesien.  Böhmisch  Leipa.  1889.  — 
Schlechta-Wsschrdsky  zu  Wssehrd,  Beiträge  zur  Genealogie,  JAW  1884, 
176 ff.;  derselbe,  Die  Entwicklung  des  böhmischen  Adels,  1891;  derselbe,  Die 
Stellung  des   niederen  Adels   in   Böhmen   gegenüber    dem    Bürgerstande    während 

x)  Libri  Regii  sind  jene  Sammelbände,  in  welche  von  der  berufenen  Kgl.  ungarischen 
Behörde,  gegenwärtig  vom  Kgl.  Ungarischen  Ministerium  des  Innern,  alle  von  den  Königen 
von  Ungarn  erlassenen  Urkunden,  Diplome,  Privilegien,  Qnadenbriefe  usw.  eingetragen  werden. 


449 

des  14.,  15.  u.  16.  Jahrhunderts,  JAW  NF  1895,  146  ff.    —    Schmertosch    von 
Riesenthal,  Adlige  Exulanten  in  Kursachsen,  VJH  1902,  66 ff.  und  „Die  böhmi- 
schen Exulanten  unter  der  Kursächsischen  Regierung  in   Dresden",   NASG  1901. 
—  Schmutz,  Carl,  Historisch-topographisches  Lexikon  von  Steiermark.     4  Bde. 
Gratz  1822  (Längere  und  kürzere  Nachrichten  über  mehr  als  800  steiermärkische 
Adelsfamilien).  —  Schön,  Theodor,   Böhmische   Adelsgeschlechter   in  Württem- 
berg, MAW  4,  15 ff.   —    Schönfeld,    Materialien  zur  diplomatischen  Genealogie 
des  Adels  der  österr.  Monarchie.    2  Bde.    Prag  1812;  derselbe,  Adelsschematismus 
des  österr.  Kaiserstaates,  1824.  —  Schönherr,  Julius,  Adelsdiplome  im  Archive 
des  Biharer  Komitates.    Turul  1888,  178.   Adlige  Wappenbriefe   in   den  Archiven 
des  Mätamaroser    Komitates.    Turul    1889,  193.     Wappenbriefe    aus    Nagybünya. 
Turul  1890/92.  —  Schröck,  J.  S.,  Allgemeines  Adels-Lexikon  d.  österr.  Monarchie. 
Wien  1784.  —  Schullern,  H.  R.  v.,   Über  einige  Familien   des  Adels  der  Stadt 
Gradisca  am  Isonzo,  MAW  4,  54 ff.  —  Schullern    zu    Schrattenhof en,  Über 
einige    Familien    des    tirolischen    Beamtenadels    (mit  2  Stammtafeln    und  5  Text- 
illustrationen). —  Sedlaczek,  Gedanken  über  den  Ursprung  des  böhmisch-mäh- 
rischen Adels.     Prag    1890.    —    Ströhl,    Österreichisch-ungarische   Wappenrolle. 
Wien  1895.  —  Struad,  Jos.,    „Regesten    von    Urkunden    des  Adels   im  Pilsener 
Kreise  aus  dem  Pilsener  Museum".     Sbornik    hist.    von    Rezek  II,  5.  9.  —  Szä- 
deczky,  Ldw.,  Siebenbürger  Adels- und  Wappenbriefe,  Turul  1888,  27.  —  Szell, 
Wolfg.  v.,    Die  Obergespäne    des    Csongräder  Komitates,    Szäzadok    [Organ   der 
Ungarischen  Historischen  Gesellschaft],  1873  [in  ungarischer  Sprache].  —  Tagänyi, 
Karl,    Die    im    Reichsarchive   zu  Budapest   aufbewahrten   fürstlichen,    gräflichen,, 
freiherrlichen  und  Adelsdiplome,  Turul  1883 — 86.  —  Teige,  Blätter  aus  der  alt- 
böhmischen Genealogie.     Wien  1887  (aus  JAW  1886).    —   Thierl,  Gust.,    Der 
österreichische  Adlerorden,  JAW  NF  1905,  215  ff.    —   Turul  s.  o.  Seite  281.  — 
Vasquez,  Karl  Graf  und  Hyrtl,  J.,  Wappen-Gallerie  des  höheren  Adels  d.  ge- 
samten Provinzen  des  österr.  Kaiserstaats.    Wien  1832.  —  Vlasäk,   Der  altböh- 
mische Adel  und  seine  Nachkommenschaft  nach  dem  30  jähr.  Kriege.    Prag  1870. 
—   Wagner,    C,    Collectanea    geneal.    histor.    illustrium   Hungariae   familiarum. 
Decas    I.    Budae   1778.    —    Weiß,    Kärntens   Adel    bis   1300.     Wien    1869.    — 
Wertner,  Moritz,    Deutsche    Stammväter  in  Ungarn  unter  den  ersten  Arpaden,, 
DH    1886.      Glossen    zur    bosnischen     Genealogie,    JAW    1890.      Ausländische 
Geschlechter    in    Ungarn    JAW    NF   1894,    1—89.     1898,   161  ff.   —   Wißgrill, 
Schauplatz  des  landsässigen  Nieder-Österreichischen  Adels  vom  Herren-  u.  Ritter- 
stand von  d.  XI.  Jahrh.  an  bis  auf  jetzige  Zeiten.    Wien  1794—1804.    Vgl.  JAW 
1872  ff.  —  Witting,    Beiträge    zur  Genealogie    des    krainischen  Adels,  JAW  NF 
1894.  1895.  —  Wolf,  Einwanderung  böhmischer  Protestanten  in  das  obere  Erz- 
gebirge zur  Zeit  der  Gegenreformation.    Mitteil.  d.  Ver.  f.  Gesch.  v.  Annaberg  u. 
Umgegend  1892.  —  Zallinger,  O.  v.,    Die    ritterlichen    Klassen    im    steirischen 
Landrecht,  MIÖG  1883,  393  ff.    —    „Einiges  über  den  ungarischen  Adel",  Heral- 
disch-genealog.    Ztschr.    d.  Ver.  „Adler"    in  Wien  I,  1871,  33  ff.    —   Namensver- 
zeichnisse Indigenarum  finden  sich   in   den  Kgl.  Landes-Almanachen,  gedruckt  zu 
Preßburg  bei  Christian  Spaißer  1783  ff.  und  in  den  neuen  K.  K.  Staatshandbüchern 
der  Jahre  1866  u.  1868.  —  Ungarische  Adelserhebungen  JAW  1876,  23  ff. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde.  29 


Autorenregister. 


Ein  *  bedeutet,   daß  die  betreffende  Seite  mehr  wie  nur  eine  einzige  Erwähnung  enthält. 


Aa,  van  der,  Biogr.  woordenb.  238.  243. 
Ablaing  von  Giessenburg,  d',   Neederl.  Gem. 

Wapen  64.  Ridderschappen  432.  Wapenbok 

de  duit.  Orde  230. 
Academia  Palatina,  Cod.  princ.  olim  Lauresh. 

399. 
Accelin,  Les  archives  domestiques  163. 
Achelis,  Entwklg.  d.  Ehe  174. 
Ackermann,  Bibl.  Hass.  193.     Stiftungen  342. 
Acta  Borussica  351. 
Acta  hist.  Polon.  439. 
Actes  pour  la  reprod.  d.  manuscr.  306. 
Adam,  Sachs.  Schlösser  100.  vgl.  Kollatz. 
Adelina,  lex.  de  termes  d'art  425. 
Adler,  Z.  Rechtsgesch.  247. 
,Adler'  Jahrb.  280,  Monatsblatt  280. 
Adlersfeld-Ballestrem,  Ahnentfln.  190. 
Adreßb.  d.  dtsch.  Buchhdl.  282. 
Aemilius,  Mühlhsr.  Stadtsoldtn.  346. 
Agnieres,  d',  Arm.  spec.  425. 
Ahnentafeln  259. 
Ahnentaf.  d.   Markgrfn.  Ursula  v.  Baden-Dur- 

lach  369. 
Aksel  Andersson,  Upsala  Univ.  Matr.  224. 
Albert,  Wappenbriefe  355. 
Alberti,    Lex.   d.  Schriftst.   240.   —  Würtmb. 

Adelsb.  246. 
Albrecht,    Geneal.  Handb.  267.  —  Leipziger 

Mundart  156.  —  Münzen,  Siegel  u.  Wappen 

270. 
Album  stud.  Utrecht  224. 
Album  von  Autogr.  394. 
Alciatus,  Emblemata  392. 
Allais  et  Chabeausiere,  Nob.  un.  de  France  425. 
Allgem.  Dtsch.  Biographie  237. 
Allgem.  Nederl.  Famlnbl.  281. 
Alph.  Verz.  d.  Geschl.  v.  Solothurn  327. 
Altenburg,  Worterklrgn.  156. 
Altenburger,  Wappenb.  64. 
Altenburger  u.  Rumbold,  Wappenb.  v.  Ungarn 

446. 


Altmann,  Adelsverh.  in  England  420,  in  Portu- 
gal 429,  in  Schweden  436. 

Altrock,  v.,  Gesch.  d.  Geschl.  v.  Altrock  137. 

Amira,  Erbenfolge  174. 

Amrhein,  Beitr.  z.  fränk.  Epitaphienlitr.  119. 

Andersen,  Danske  mal.  portr.  132. 

Andree,  Braunschw.  Volksk.  109. 

Anemüller,  Bibl.  Lipp.  195.  —Furierzettel  389. 
—  Paulinzelle  106. 

Anglo  African  Who's  who  238. 

Anker,  Biogr.  Daten  238. 

Annerstedt,  Upsala  Univ.  Hist.  224. 

Annuaire  de  la  Noblesse  432. 

Annuaire  des  bibl.  et  des  arch.  303. 

Annuaire  des  familles  Nobles  et  Patric.  432. 

Annuario  della  nobilta  Ital.  428. 

Anrepp,  Svenska  Ad.  Aettar-Taflor  435. 

Apelt,  Sachs.  Gesetz  ü.  d.  Verwaltungsrechts- 
pflege 415. 

Appleton,  Cyclop.  of  Amer.  biogr.  238. 

Arbaumont,  d',  Anoblis  de  Bourgogne  346. 
Nobl.  de  Bourgogne  426. 

Arbenz,  Verbrüdergsb.  v.  St.  Gallen  46. 

Arbusow,  Livlands  Geistlichkeit  206.  Livländ. 
Geschl.  347.  Etw.  aus  alt.  Stammb.  Heraldik 
in  Stammb.  Stammb.  in  Königsberg  390. 
Mat.  zu  kurl.  Güterchroniken.  Neue  Folge 
kurl.  Güterchron.  443. 

Arbusow  u.  Nottbeck,  Revaler  Stadtb.  329. 

Arcelin,  Indic.  her.  du  Mäconnais  426. 

Architektenverein,  Bauwesen  110. 

Arch.  f.  Gesch.  Geneal.  etc.  281. 

Arch.  f.  Stamm-  u.  Wappenk.  280. 

Arch.  f.  Urkundenforschg.  347. 

Arch.  Herald.  Suisses  281. 

Archivalien  z.  neueren  Gesch.  Ostreichs  297. 

Arendt  et  de  Ridder,    Legist.  heraldique  432. 

Arenstorff,  Kirchenbücher  1. 

Arkiv  vor  Geneal.  281. 

Armand,  Medailleurs  ital.  85. 

Armorial  ancien  (1396)  432. 


451 


Armor.  de  la  gener.  d'Alsace  261. 

Armor.  Neuchatel  327. 

Arndt,  E.  M.,  D.  Rhein-ritterb.  Auton.  253. 

Arndt-Tangl,  Schrifttafeln  403. 

Arnesen,  Lat.-  u.  Realsch.  in  Frederikshald  208. 

Arnold,  Freistädte  17.  149.  —  Königsb.  Univ. 

218.  —  Vertreibg.  d.  Salzburger  234. 
Arnstedt,  v.,  Herren  v.  Querfurth  96. 
Arnswaldt,     Inschriften    *  119.    —    Goethes 

Ahnen  372. 
Arronij,  Man.  de  biogr.  238. 
Art  de  verifier  les  dates,  L',  306. 
Arx,  v.,  Casus  S.  Galli  380. 
Arx,   v.  u.  Tatarinoff,    ü.  hist.  Ver.    des   K. 

Solothurn  327. 
Aschbach,  J.,  Gesch.  Univ.  Wien  224. 
Aubert,  Grundbücher  332.  339.  Norweg.  Oblig. 

Recht  339. 
Auerbach,  Kirchenbücher  1. 
Augsburg.  Wappenb.  378. 
Aus  d.  Rep.  d.  freih.  v.  Friesensch.  Fam.-Arch. 

304. 
Aus  d.  Stammb.  d.  Junker  Hans  Schrenckher 

v.  Etzenberg  391. 
Ausfeld,  Staatsarch.  Coblenz  295. 
Äusserer,  Adel  des  Nonsberges  446. 
Ausz.  a.  d.  Stammb.  d.  Farn.  Althaus  391. 
Autenrieth,  Pfalz.  Idiotikon  154. 
Autographe,  L',  394. 
Autographic  Mirror  394. 

v.  B.,  F.  G.,  Stammb.  d.  Joh.  Franck  390. 
Baader,  Lex.  bayer.  Schrittst.  240. 
Baan,  J.  v.  d.,  Geschiedk.  naamlijst  352. 
Bach,     Bürgerl.    Familienwpn.    355.      Fürstl. 

Württemb.    Epit.    119.      Grabdenkm.    120. 

Stammb.  d.  Herz.  Friedr.  I.  390.     Wappen- 

handschr.  56. 
Bachern,  Staatslex.  20. 
Bachmann,   Abiturienten  208.     Landesk.    Ltr. 

Mecklenbg.  252. 
Bachofen,  Mutterrecht  174. 
Backer,  Gesellsch.  Jesu  230. 
Bader,  Burgenzauber  98.  —  Mühlh.  Inschriftn. 

109. 
Badische,  Bibliothek  252. 
Baetheke,  Kirchenbuch  1. 
Baetke,  Gesch.  d.  Farn.  Baetke  137. 
Bagmihl,  Pomm.  Wappenb.  247. 
Bahder,  Dtsch.  Philol.  147. 
Bailleu,    Archival.    Provenienzprinz.     Prove- 

nienzp.  im  Berl.  Geh.  St.  Arch.  304.   Aus  d. 

Stammb.    d.    Köngn.    Luise    390.     Königin 

Luise  136.     Korrespondenzbl.  148. 
Balbinus,  Boh.  docta  240.  Mise.  hist.  Boh.  446. 


Baldamus,  Autographa  394. 

Baltzer,  Geneal.  195. 

Bang,  Den  Gamle  Adels  Forfald  434. 

Banks,  Geneal.  glean.  420. 

Bannerheeren  en  Ridderschap  432. 

Bär,   Kirchenb.  1.  Leitf.  f.  Archivb.  289.  303. 

Staatsarch.  Hannover  295. 
Barack,  Gallus  Ohem  381. 
Barbey  d'Aurevilly,  J.,  Litter.  epistol.  387. 
Bardeleben,  v.,  Kgl.  Preuß.  Geneal.  Kalender  205. 
Baring,  Succincta  notitia  262. 
Bartels,  Grabdenkm.  120. 
Barth,  Repert.  418. 
Barthold,  Gesch.  d.  Fruchtbr.  Gft. 
Bartolomäus,  Gerichtsb.  v.  Fordon  314. 
Bartolus  de  Saxo  ferrato,  Tract.  de  insign.  357. 
Bartsch,  D.  östr.  allg.  Grundbuchgesetz  332. 
Basler  Biogr.  243. 

Basters,  Naaml.  v.  Predikanten  347. 
Bauch,  Ältestes  Dekanatsb.  216.    Dtsch.  Schol. 

i.  Krakau  219.     Totengeläutb.  8.     Univ.  Er- 
furt 216. 
Bauer,   Adelsdok.  östr.  Alch.  446.    Hilfswiss. 

Forschgn.306.  Sachs.  Adelsges. 413.  Waldeck. 

Wtrb.  159. 
Bauer,  Ritter  v.,    Lad.  v.  Suntheim  182.    Not- 

wend.  Planmäßigk.   255.  315.     Wappen  als 

gewerbl.  Marke  80. 
Baumann,  Kirchenb.  4.  Klein.  Arch.  296.  Necrol. 

Germ.  *  45.    Siegelbittzeugen  270.    Urk.  d. 

Kl.  Allerheiligen  397. 
Baumelburg,  Noth-  u.  Hülfs-Büchlein  196. 
Baumgarten,  v.,  Regens.  Bürgergeschi.  324. 
Baur,  Allg.  Handwörterb.  240. 
Bayle  Dict.  hist.  237. 
Bayer.  Regrgsbl.  261. 
Beale,  Orient,  biogr.  238. 
Beaune,  Nobl.  aux  etats  de  Bourgogne  426. 
Bech,  Beitr.  156. 

Bechstein,  Zweihund,  dtsch.  Männer  132. 
Beck,  Idiotikon  159. 
v.   Beck-Widmannstetter,    Grabdenkm.     120. 

Gegenw.  blühend.  Famin.  446.    Porträts  in 

Kupferstichen  137. 
Becke-Klüchtzner,    Grabstätten  120.    Stammt. 

d.  Adels  v.  Baden  258. 
Becker,  Salzb.  Hausm.  77. 
Beckherrn,  Wappen  63. 
Beckmann,  Beschrbg.  d.  Johanniterord.  233. 
Beer,    Erste    Teilg.    Polens   439.     Handschr. 

Spaniens  178.     Wiener  Hofbibl.  173. 
Bege,  Burgen  99.  263. 
Behaghel,  Gesch.  d.  dtsch.  Spr.  161. 
Beheim-Schwarzbach,    Kolonis.    in   Lithauen. 

Hohenzollernkolon.  234. 

29* 


452 


Behn,  Heimatmuseum  163. 

Behr,  Genealogie  190. 

Behr  Negendank  u.  Semlow,  Gr.,  Personal,  u. 
Leichenproz.  199. 

Beierlein,  Bayer.  Münzen  88.    Medaillen  91. 

Beil,  De  doctis  Chemn.  *328. 

Beischlag,  Münzgesch.  Augsburgs.  83. 

Beissel,  Aus  d.  Gesch.  d.  Siegel  270. 

Beitr.  z.  Gesch.  d.  dtsch.  Spr.  147. 

Bejard,  Rec.  d.  filtres  de  Languedoe  425. 

Bell,  progymn.  180. 

Bellermann,   D.  graue  Kloster  in  Berlin  106. 

Bellerode,  Beitr.  z.  Schles.  Rechtsg.  313. 

Bellesheim,  Aachener  an  d.  Hochsch.  z.  Paris 
347.    Studenten  aus  Aachen  347. 

Belleval,  Marq.  de,  Nobiliaire.  Not.  hist.  426. 
Röle  d.  nobles.  347. 

Below,  G.  v.,  Adel  247.  Territorium  u.  Stadt 
247.  375. 

Below,  G.  v.  u.  Meinecke,  Handb.  d.  mittelalt. 
u.  neuer.  Gesch.  307. 

Benecke-Müller-Zarncke,  Mhdtsch.Wörtb.  152. 

Benediktiner  347. 

Benndorf,  Johannisfriedhof  120. 

Benkert,  Osterburg  99. 

Benoit,  Bibliophiles  250.  Extraits  des  Actes 
de  Bapteme  1. 

Berch,  Celebr.  Suevorum  nummi  84. 

Berchtold,  Buchlau  99. 

Berg,  Hohenzollerngruft  120. 

Bergel,  Grabsteine  120. 

Berger,  Gesch.  d.  Hugenotten  236. 

Berger-Levrault,  Ann.  d.  profess.  223. 

Berghaus,  Sprachsch.  d.  Sassen  157. 

Berghe,  van  den,  Bibl.  belg.  432. 

Berghöffer,  Bibl.  Frankf.  a.  M.  172. 

Bergmann,  Medaillen  86. 

Bergner,  Kunstaltert.  112.  115. 

Bericht,  germanistischer  148. 

Beringuier,  Metzer  Refugies  347.  Stammb.  d. 
Mitgl.  d.  franz.  Kol.  236.  425. 

Bernau,  Geneal.  Pocket  Libr.  1.  2.  3.  The  in- 
ternal Geneal.  Direct.  247. 

Bernd,  Allg.  Schriftenk.  248.  Dtsch.  Sprache 
157.    Wappenb.  d.  preuß.  Rheinprov.  257. 

Berner,  Geneal.  d.  Hohenzollern  191.  Schles. 
Landsl.  240. 

Bernheim,  Lehrb.  d.  hist.  Methode  139.  180. 
364.  388.  428. 

Bernische  Biogr.  243. 

Bernoulli  u.  Maag,  D.  Adelsverzeichn.  419. 

Bertolotti,  Passegiate  nel  Canovesi  428. 

Bertouch,  Ahnentafel  191.  D.  Bad.  Fürsten- 
geschi. 193.   Geistl.  Genossensch.  230. 

Beschreibg.  d.  Grundgerichts-Siegel  275. 


Bethencourt,  de,  Annales  de  la  nobl.  de  Esp. 

429.    Hist.  gen.  y  her.  de  la  mon.  Esp.  429, 

Noms  feodaux  425. 
Bettelheim,  Biogr.  Bl.  239.  Geisteshelden  239. 
Betzier,  Familiengüter  71. 
Beutel,  Bildn.  hervorr.  Dresdner  134. 
Beyer,  Alt-Zelle  106.  König  Kruto  193.  Schüler 

208. 
Beyerle,  Konstanzer  Ratslisten  226. 
Beyschlag,  Nördl.  Epit.  120. 
Bezold,  G.  v.,  Ikonogr.  röm.  Ksr.  133. 
Bianco,  v.,  Univ.  Köln  218. 
Biancolini,  Serie  cronol.  347. 
Bickerich,  Visitationen  207. 
Bidermann,  Gel.  Freiberger  328. 
Bie,  de,  Familles  de  France  84. 
Biedenfeld,  Ritterorden  230. 
Biedermann,  Geneal.  *248.  Ceschlechtsregister 

324.  416.    Rittersch.  d.  Vogtland  69. 
Biedermann,  Freih.  v.,  Herald.  Ornam.  55. 
Biederstaedt,  Kirchen  u.  Prediger  in  Neuvor- 

pommern  206. 
Bienemann,  Z.  Gesch.  d.  livl.  Ritter-  u.  Landsch. 

443. 
Bienko,  De  proscriptione  337. 
Binder,  Bayer.  Klöster  107. 
Biogr.  nat.  238.  243. 
Bippen,  v.,  Geneal.  193. 
Birch,  W.  de  G.,  Catal.  of  seals  270. 
Birken,  v.,  Ehrenspiegel  189. 
Birlinger,  Glossar  156.  Schwäbisch-Augsburg. 

Wörterb.  154. 
Bischoff,     Lehrerkollegium    208.      Olmützer 

Stadtbibl.    330.     Oesterreich.    Stadtr.    330, 

Steir.  u.  Kämt.  Taidinge  155. 
Bittcher,  Pförtner-Album  208. 
Bitterauf,  Freisinger  Traditionen  397. 
Blanchet,  Litr.  üb.  Münzk.  82.    Sigillogr.  270. 
Blanckmeister,    Ahnenbilder    131.      Kirchen- 
bücher *1.    Familienkunde  163.  250.    Sachs. 

Feldprediger  229. 
Blau,  Handschriften  Kat.  178. 
Blavignac,  Arm.  Genev.  324. 
Blaaek,   Abgest.  preuß.  Adel  *278.  279.     Er- 

gänzgsbd.  zu  Siebmacher  279.   Schles.  Adel 

278. 
Blittersdorff,  Frhr.  v.,  Kirchenbücher  1.    Epi- 
taphien 120. 
Block,   Heimatl.  Geschichtsf.  in  Holland  430. 
Blömeke,  Katalog  171. 
Bluhm,  Stammb.  d.  J.  H.  Röhrscheidt  390. 
Bo,  de,  Westvlaamsch  Idiot.  159. 
Bobbe,  Kirchenb.  1. 
Bobe,  Operahus.  Brand.  435.   Bydr.  til  dansk 

Personalhist.  435.   Genealogien  435. 


453 


Bobrowicza,  Herbarz  Polski  442. 
Boccardo,  Nuova  encykl.  175. 
Bodemann,  Aufschwörungsb.  263. 
Bodmann,  Rheingau  i.  Altertum  65. 
Boehmer,  v.,  Ponickausche  Bibl.  172. 
Boekenoogen,  Zaansche  volkstal  159. 
Boerkel,  Mainzer  Friedhof  120. 
Boetticher,  v.,  Stammb.  oberlaus.  Bibl.  390. 
Bogaerts,  Rec.  d'autogr.  394. 
Bogun,  Stammbuchslg.  219.  390. 
Bohatta,  Adreßb.  172.   Anonymenlex.  148. 
Böheimb,  Beitr.  z.  Qeneal.  260. 
Bohlen-Bohlendorff,  Frhr.  v.,  Hausb.  d.  H.  Joa. 

v.  Wedel  381.   Personalien  u.  Leichen-Proz. 

199. 
Böhm,  Ritter  von,  Kgl.  Bayr.  Geh.  Staatsarchiv 

358. 
Böhme,  Beitr.  157.    Gesch.  d.  Ruthenum  208. 
Böhmer,  Wittelsb.  Reg.  192. 
Bojnicic  von  Knin  u.  Plavno,  Kroat.-Slavon. 

Adel  278.   Series  Nobilium  446. 
Boll,  Mecklenb.  Dtsch.  Colonisten  347. 
Bolzenthal,  Skizzen  z.  Kunstg.  90. 
Bonani,  Verzeichn.  233. 
Boniecki,  Herbarz  Polski  442.   Pocket  Rodöw. 

442. 
Borch,  Frhr.  v.,  Ritter  u.  Dienstm.  190. 
Borchling,  Hausb.  Eggerik  Beninga's  382. 
Boree,  Physiogn.  Studien  138. 
Borel  d'Hauterive,  Arm.  de  Flandre  426. 
Borkowski,  Genealogie  zyjacych  442.    Rocznik 

slachty  Polsk.  442. 
Bormanns,    Kalend.  d.  Domstiftes  204.    Rep. 

chron.  des  conclus.  cap.   204.    Tables  des 

manuscr.  geneal.  432. 
Born,  Effigies  viror.  240. 
Bornhak,  Entstehg.  d.  Ritterg.  247.  „von"  145. 
Bornmüller,  Biogr.  Schriftstellerlex.  240. 
Borries,  von,  Hohkönigsburg  102. 
Bosch,  van  den,  Nederland  in  steen  en  beeld. 

124. 
Bosch,  Bronzeepitaphien  54. 
Böse,  v.,  Verzeichn.  d.  Porträts  135. 
Boselli,  Tabl.  geneal.  190. 
Bosio,  Istoria  della  s.  Religione  230. 
Bossert,    Lorscher    Codex   399.     Minister,  d. 

Staufer  347. 
Bote,  Adreßb.  v.  Künstlern  243. 
Böttfuhr,  Livländer  an  ausw.  Univ.  225. 
Bötticher,  A.,  Kirchenb.  1. 
Bötticher,  W.  v.,  Kirchenb.  1. 
Böttcher,  Germ,  sacra  108. 
Bocq  de  Temas,  Le,  Recueil  de  la  noblesse  433. 
Bouillet,  Nobil.  d'Auvergne  426. 
Boutell,  Engl,  herald.  420. 


Bouton,  Anc.  cheval.  250. 

Bouty  de  Lesdain,  Les  brisures  67. 

Braakenburg-  Amsterd.  Famil.  324.  Kinkelen- 
burg  99. 

Brächet,  Pathologie  mentale  368. 

Brambach,  Corp.  inscr.  130. 

Brandenburg,  Bedeutung  d.  Persönlichk.  238. 
Polit.  Korr.  d.  Kurf.  Moritz  387. 

Brandes,  Glossar  159.  D.  Gr.  Kurf.  u.  d.  Huge- 
notten 236. 

Brandi,  Breßlau  u.  Tangl,  Archiv  f.  Urkunden- 
forschg.  307. 

Brandis,  Dess  Tirolers  Adlers  u.  Ehrenkr.  446. 
Landeshauptleute  v.  Tirol  347. 

Brandstetter,  Kantons-  u.  Ortsgesch.  418.  Re- 
pertorium  418. 

Brandi,  Reichenauer  Urkundenfälsch.  381. 

Brassart,  Feodalite  dans  le  nord  432. 

Bräuer,  Kirchberger  Hausbesitzer  347. 

Braun,  Hanauer  Gymn.  209. 

Braune,  Beitr.  147. 

Braunsdorff,  Nichtgebr.  d.  Adelspräd.  145. 416. 

Brechtel  von  Sittenbach,  Bayer.  Turniergeschl. 
Reg.  260. 

Bredow,  v.,  Histor.  Rang-  u.  Stammliste  230. 

Bredow-Wedel,  Rang-  u.  Stammliste  230. 

Breese,  Kaiendars  420. 

Brehmer,  Grabplatten  120. 

Brema  literata  240. 

Bremer,  Grammtkn.  dtsch.  Mundarten  152. 

Bremond,  Armor.  gener.  426.  Etat  actuel  426. 
Nobiliaire  426. 

Brennecke,  Inv.  nichtstaatsr.  Arch.  Westf.  297. 

Brenner,  Geogr.  Hausforschg.  111. 

Bresslau,  Elektensiegel  270.  Handb.  d.  Ur- 
kundenl.  107.  275.  307.  329.  364.  388.  403. 
425.  Jahresber.  270.  Provinzielle  Quellen- 
forschg.  428.  Z.  chronol.  d.  Bisch,  v.  Bran- 
denburg 346. 

Bretholz,  Latein.  Palaeogr.  397.  Traditions- 
bücher 397. 

Breymann,  Marienk.  i.  Mühlhausen  105. 

Bricka,  Danske  Adel  345.  Dansk  biogr.  lex.  238. 

Bridger,  Index  to  Print.  Pedigr.  420. 

Briefe  von  Andr.  Masius  387. 

Brieger,  Theol.  Promotionen  220. 

Briesen,  v.,  Wappenb.  d.  Johanniterord.  233. 

Brinckmann,  D.  Bayer.  Nationalmus.  166. 

Brinken,  v.,  Begriff  d.  Stammgutes  443. 

Broc,  de,  Le  stile  epist.  387. 

Broemmel,  Fürstenbuch  190.  Geneal.  Taf.  190. 

Brooke,  Kirchenb.  1. 

Brucker,  Inv.  d.  arch.  296. 

Brückmann,  Bibl.  num.  85. 

Brückner,  Smlg.  versch.  Nachr.  267. 


454 


Bruiningk,  v.,  Kirchenb.  1.    Z.  Gesch.  d.  um- 

gearb.  Livl.  Ritter  443. 
Brummer,  Lex.  dtsch.  Dichter  *240. 
Brunkow,  Wohnplätze  176. 
Brunner,   Benediktinerb.  230.    Cistercienserb. 

230.    Rechtsgesch.  d.  Urk.  71. 
Bruns,  Lübecker  Bergenfahrer  316.  347.  Volks- 
wörter 156. 
Brunstorff,  Kirchenb.  1.    Einig,  ü.  engl.  Adels- 

verhltn.  420. 
Bube,  Grabsteine  120. 
Bucelin,  Germ,  topchr.  125.  184. 
Bücher,  Bevölk.  v.  Frankfurt  a.  M.  226.    Ur- 

eigentum  174. 
Buchner,  Grabplastik  118.    Grabstätten  117. 
Buchwald,    Bibl.  Zwickau  171.    Geburtsbrief 

19.    Wittenb.  Ordiniertenb.  224. 
Buchwald,  G.  v.,  Letzte  Schauenburger  194. 
Bück,  Hausnamen  109. 
Budczies,  Stammb.  d.  Lor.  Bnudisz  390. 
Budinski,  Univ.  Paris  222. 
Bühler,  Davos  152. 

Buhlers,  loa.  Brandes  d.  J.  Diarium  383. 
Bühring,  J.,  Ratmeister  v.  Arnstadt  347. 
Bülau,  Rittergüter  247. 
Bulkeley,  Kirchenb.  2. 
Bulletin  de  la  soc.  herald.  281. 
Bülow,  v.,  Erwerb  adel.  Familiennam.  145. 
Bülow,  G.  v.,  Stammtafeln  195. 
Bülow,  H.  v.,  Gesch.  d.  Adels  264. 
Bülow,  P.  v.,  Familieng.  der  v.  Bülow  13. 
Bundschuh,  Geogr.  hist.  Beschr.  176. 
Bunge,  v.,  Gesch.  Entw.  444. 
Bunge,  v.  u.  Madai,  v.,  Theor.  prakt.  Erörtgn.  444. 
Burckhardt,    Kirche    zu     Ottmarsheim     105. 

Klosterk.    Klingenthal    107.     Porträt    i.    d. 

Malerei  133. 
Bürgeretat  v.  Zürich  346. 
Burgermeister,  Cod.  dipl.  eq.  361.    Graven-  u. 

Rittersaal  361.     Reichsrittersch.    Corp.  jur. 

358.  361. 
Burke,  Arm.  of  Engl.  Scottl.  etc.  420.  Kirchenb.  5. 
Burckhardt,   Franz.  Kolonie  236.    Handb.   d. 

Archive   250.    Kirchen-  u.   Schulvisit.   207. 

Stadtarch.  Weimar  336.  Stammtafeln  192. 
Bursian,   Biogr.  Jhrb.  239.  —  Freiberger  Ge- 

schl.  119.  324. 
Busch,  Grabsteine  120. 
Buschan,  Entartungserschgn.  369. 
Busching,  Lieben,  Lust  etc.  199. 
Busse,  Bibliogr.  d.  Graphol.  395.  Handschrift.- 

Deutungskunde  395. 
Busserole,  Calendrier  426.  Liste  de  la  nobl.  426. 

Tombeaux  120. 
Butkens,  Trophees  tant  sacres  que  profanes  433. 


Buttlar-Elberberg,  Stammb.  d.  althess.  Ritter- 
schaft 251.   Wappentafel  251. 

Büttner,  Geneal.  d.  Stammreg.  263.  Lüneburg. 
Geschl.  324. 

Buxhöwden,  v.,  Landgüter  Livlands  444. 

C.,  comte  de,  Cris  de  guerre  76. 

Cadier,  Arch.  d'Aragon  303. 

Caesar,  Catal.  stud.  Marp.  221. 

Calvi,    Bibliogr.   gen.    di    Roma   226.     Farn. 

Milan  324.    Patr.  Milan  324. 
Camesina,  Zwei  Urbare  400. 
Campbell  Dodyson,  Portr.  136. 
Candida  Gonzaga,  B.  conte,   Memorie  delle 

famiglie  nobili  428. 
Cansick,  Mon.  Inocr.  421. 
Cantus,  Ital.  ill.  238. 
Capelli,  Lex.  abbrev.  290. 
Capre,  Catal.  d.  chev.  234. 
Carleton  Lee,  Leading  doc.  of  Engl.  hist.  420. 
Caro,  Gesch.  Polens  439.    Z.  Grundbesitzver- 

tlg.  399.   Z.  Urbarforschg.  396.  400. 
Carpzov,  Ehrentempel  d.  Oberlaus.  251. 
Cartulaire  de  l'univ.  de  Montpellier  221. 
Cascorbi,  Familiennamen  147. 
Caspari,  Wappenr.  bürgerl.  Pers.  356. 
Cassin,  Choix  de  morceaux  394. 
Cast,  Adelsb.  v.  Baden   258.    Histor.  Beschr. 

Württemb.  246. 
Castelli  Wörterb.  155. 
Castos,  Icones  132. 
Catal.  d.  chev.  de  Malte  233. 
Catal.  gen.  des  cart.  303. 
Catal.  gen.  des  manuscr.  178. 
Catal.  en  prospectus  van  het  Centr.  Bur.  430. 
Cates,  Dict.  of.  gen.  biogr.  239. 
Catholic  Encyclopedia  175.  236. 
Cauer,  Grabd.  120. 
Cavaignac,  Feodal.  en  Prusse  257. 
Cernik,  Schrittst,  d.  Chorherrenst.  230. 
Cesnola,  Cypern  124. 
Champier,  Lesanc.  almanachs  203. 
Chappel,  Nat.  Portr.  Gall.  133. 
Charavay,  Lettres  autographes  394. 
Chassant,  Dict.  d.  devises  76.  Nobles  du  temps 

passe.  426.    Nobiliana  426. 
Chassant  et  Delbarre,  Dict.  de  sigillogr.  270. 
Chastel    de    la    Howarderie,    Du,    Farn.    v. 

Tournai  324.   Not.  geneal.  202. 
Chatelin,  Etat  de   la  Noblesse  347.    Nobl.  de 

Metz  324. 
Chenaye-Desbois,  La,  Dict.  de  la  nobl.  425. 
Chevalier,  Repert.  des  sources  hist.  237. 
Chevigne,  de,  Science  des  personnes  347. 
Chiffletius,  Insignia  gentil.  233. 


455 


Chlingensberg,  v.,  Bayern  99. 

Chlumetzky,  v.,  Demuth,  Chytil  u.  v.  Wolfs- 

kron,  Landtafel  v.  Mähren  335.  Mähr.  Landes- 
archiv 172. 
Chmel,  Handschr.  in  Wien  173. 
Chowanetz,  Ritterorden  230. 
Chrismar,  Genealogie  193. 
Christen,  Kirchen  in  Augsburg  105. 
Christen,  Friedhöfe  124. 
Christomanos,  Archontengeschl.  324. 
Christovanos,  Abendl.  Geschl.  im  Orient  384. 
Chroniken  d.  dtsch.  Städte  376  ff . 
Chroust,  Mon.  palaeogr.  397.  403. 
Chystraeus,  Nomenciator  160. 
Chytil,  Mähr.  Landesarchiv  172. 
Ciacconius  u.  Oldonius,  Vitae  et  res  gestae  240. 
Clamorinus,  Turnierb.  180. 
Clarmund,  Vitae  clariss.  240. 
Clasen,  Erste  Gründe  d.  Schreinspr.  328. 
Clemen,  Stammb.  aus  d.  16.  Jh.  390.    Porträt 

darst.  Karls  d.  Gr.  133. 
Clericus,     Städtewappen    63.      Vorlagen    55 

Wappen  der  Stadt  Magdeburg  64. 
Cod.  diplom.  maj.  Polon.  439. 
Cod.  iur.  Bavar.  358.  359. 
Cohausen,  v.,  Befestigungswesen  99. 
Cohn,  Stammt.  190. 
Colaneri,  Bibliogr.  arald.  251. 
Conrad,  Ältere  Testamentsakten  315.   Friedhof 

zu  Görlitz  120.  Hof  marken  77.  Kirchenb.  2. 

Königsberger  Obergerichte   347.      Statistik 

Univ.  Halle  217. 
Conrady,  Nass.  Hausm.  77. 
Cooper,  Ath.  Cantabrig.  421. 
Cori,  Burgen  99. 

Cornelissen  en  Vervliet,  Idioticon  158. 
Cörnlein,  Thes.  num.  85. 
Corvin,  v.,  -Kossakowski,  Monogr.  hist.  442. 
Couffon    de   Kerdellech,    A.   de,    Rech.   s.  1. 

cheval.  426. 
Courcy,    de,   Armor.  et  Nob.  427.    Diction. 

427.   De  la  nobl.  427.    Hist.  geneal.  427. 
Cowtan,  Mem.  of  Brit.  Mus.  165. 
Crain,  Mecklb.  Fürstengr.  120.    Kirchenb.  2. 
Crecelius,    Oberhess.   Wrtrb.    156.     Matrikel 

Univ.  Köln  218. 
Crepieux-Jamin,  Traite  practique  395.    L'ecr. 

et  le  caract.  395. 
Crivelli,  Graf  Meraviglia,  Böhm.  Adel  278. 
Crollalanza,  di,  Dizion.  stör.  blas.  428.  Giornale 

arald.  428. 
Croston,  Kirchenb.  2. 
Crull,  Gräbst.  *120.    Ratslin.  v.  Wismar  226. 

Wappen  in  Mecklnbg.  266.    Wappen  Wis- 

marscher  Geschl.  266. 


Csaki,  Bruckenthalsches  Museum  174. 

Csergheö,  Ungar.  Adel  *278. 

Csoma,  Ungar.  Gräbst.  120. 

Czerny,  Burgen  99. 

Czikann,  Lebende  Schriftst.  240. 

Czyhlarz,  v.,  Z.  Gesch.  d.  bürgerl.  Besitzes  330. 

Dachenhausen,  Frhr.  v.,  Geneal.  Taschenb.  d. 

Uradels  279.    Gräbst.  120. 
Daht,  Frankenstein  101. 
Dahlmann-Waitz-Brandenburg,    Quellenk.   d. 

dtsch.  Gesch.  VI   212.   225.  230.    251.  252. 

262.  329.  346.  376.  387.  395.  400.  403. 
Dähnert,    Biblioth.    Greifswald    172.      Platt- 
deutsches Wrtrb.  160. 
Dallari,  I  Roduli  214. 
Damberger,  Genel.  Tabellen  190. 
Damier,  Wappenb.  444. 
Damköhler,  Idioticon  159. 
Damos,  Personenstandsreg.  20. 
Danjas,  Ftudes  sur  les  temps  230. 
Danneil,  Wörterb.  160. 

Dannenberg,   Inschr.  auf  Münzen  87.    Münz- 
kunde 82. 
Dantec,  Vorf.  u.  Vererbung  368. 
Dassel,  v.,   Beitr.  z.  Siegelk.  270.     Familien- 

denkm.  *120.    Familiengeschichtliches  *1 20. 

Familiengesch. Blätter 280.  Grabdenkm.*120. 

Kirchenb.  *2. 
Dayot,  L'image  de  femme  133. 
Debrett,  Complete  peerage  421. 
Decken,  v.  d.,  Ritterrollen  263. 
Decker,  Evangel.  Pfarr.  2. 
Dedekam,  Glasmalerei  114. 
Deeke,  Lübeck.  Patriz.  324. 
Degener,  Wer  ist's?  240. 
Dehn-Rotfelser,  Pfarrk.  z.  Frankenberg  105. 
Dejerine,  L'heredite  dans  les  maladies  201. 
Delarue,  Isographie  d.  hom.  celebres  394. 
Delaville  le  Roulx,  Cartulaire  gener.  231.    Les 

archives  230.    Les  Statuts  230.    Notices  230. 

Prim.  orig.  Hospit.  230. 
Delisle,  Nekrologien  46.    Sacramentarien  51. 
Dellinger,  Gelehrte  aus  Landsberg  347.  Igling  99. 
Demay,  Invent.  des  sceaux  *270.    Paleogr.  d. 

sceaux  270. 
Demuth,  Gesch.  d.  mähr.  Landtfl.  335. 
Denais,  Arm.  gener.  427. 
Denecke,  Verzeichn.  211. 
Denifle  et  Chatelain,  Cart.  Univ.  Paris  222. 
Der  deutsche  Herold  280. 
Destouches,  Münchener  Stadtw.  64.  Münchens 

hist.  Sammlgn.  166.    Spitäler   u.  Kirchen  in 

München  105. 
Dethier,  Porträtsammlg.  132. 


456 


Deutsche  Adelsgenossenschaft,  Jahrb.  d.  dtsch. 

Ad.  279. 
Deutsche  Biographie  239. 
Deutsche  Qeschichtsblätter  178. 
Deutsche  Mundarten  152. 
Deutscher  Notarverein,  Urkundenwsn.  418. 
Deutscher  Ordens-Almanach  346. 
Devrient,  Die  älteren  Ernestiner  369. 
Dewerdeck,  Sil.  numism.  87. 
Dezobry  u.  Bacholet,  Dict.  gen.  de  biogr.  237. 
Dhont  de  Wapenaert,  Quartiers  geneal.  433.434. 
Diaz  y  Cardena,  Galeria  de  Esp.  238. 
Diction.  depart.  238. 
Diction.  of  nat.  biogr.  238. 
Diefenbach.  Wörterb.  152. 
Diehl,  Stipendiatenb.  343. 
Diekamp,  Sphragistisches  270. 
Dielitz,  Wahl-  u.  Denkspr.  76. 
Diem,  Psychoneurot.  Belastung  368. 
Diemar,  Thüring.  Landgraf enh.  193. 
Dienemann,  Nachr.  v.  Johanniterord.  233. 
Diethmar,  Churm.  Adelshist.  257.  Geneal.  hist. 

Nachr.  233. 
Dietmann,  Priestersch.  i.  d.  Churf.  Sachsen  206. 
Dietrich,  Bibliogr.   d.  dtsch.  Ztschr.  Ltr.  175. 

Dietsch  u.  Tollin,  Gesch.  d.  Hugenotten  236. 

Dietz,  Frankf.  Zinngießergew.  228. 

Digot,  Chev.  Lorr.  250. 

Dijkstra,  Lex.  Fris.  158. 

Dionisotti,  Le  famiglie  celebri  428. 

Diptycha  eccles.  Norimb.  327. 

Direktion  des  Kriegsarchivs  in  Wien,  Auto- 
gramme 393. 

Distel,  Steinmetzen  zu  Meißen  347. 

Divis-Cistecky,    v.,    Stadtarchiv    Ostböhmen 
298.  299. 

Dlabacz,  Allg.  Künstlerlex.  240. 

Dlugos,  Hist.  Pol.  442. 

Dobenecker,  Reg.  Thuring.  399. 

Dobner  u.  Klemme,  Stammb.  des  Joh.  P.  Gry- 
mann  390. 

Dod,  Seerage.  421. 

Doebner,  ÜB  d.  St.  Hildesheim  275. 

Doepler,  Herald.  Formenschatz  55. 

Doerr,   v.,    Adels-  u.  Wappenbr.    d.   Wiener 
philos.  Fak.  359. 

Dogiel,  Cod.  dipl.  Polon.  439. 

Döllinger,   Sammig.  d.  i.  Bayern    best.  Ver- 
ordn.  412. 

Domarus,  v.,  Brand  d.  Stadt  Herborn  347. 

Donnebauer,  Böhm.  Münzen  86. 

Donos,  Nos  contemp.  238. 

Dony,  Monogr.  d.  sceaux  270.  324. 

Doornkaat-Koolman,  Wörterb.  159. 

Doppler,  Schepenbr.  322. 


Dopsch,  Ebersh.  Urkundenfälsch.  365.    Urbare 

*400.  Z.  d.  Fälschgn.  Eberhards  v.  Fulda  365. 

Döring,   Beitr.  z.  Gesch.  d.  Bist.  Metz  328. 

Gesch.  d.  Mönchsorden  231. 
Dornick,  Oberlaus.  Wörter  157. 
Dorow,  Facsimile  394. 

Dörr,  v.,  Adel  d.  Kronl.  Böhm.  446.    Adels- 

dipl.  d.  Br.  Koch  446.    Beitr.  z.  dipl.  Geneal. 

446.    Geneal.  Daten  446.   Verz.  d.  Inkolats- 

erteilgn.  446. 

Dorst,    Schles.    Wappenb.    257.     Württemb. 

Wappenb.  246. 
Doublier,  Grundbücher  332. 
Doyle,  Baronage  421. 
Draaijer,  Woordenboekje  158. 
Dragendorff,  Stadtbuchfragm.  Rostocks  329. 
Drechsel,  Goldschmiedekapelle  in  Augsb.  105. 

—  Standesregister  41. 
Drehmann,  Giengener  Famin.  324. 
Dreifuss,  Auswanderungswesen  419. 
Drescher,  D.  Nürnb.  Schönbartbuch  380. 
Dreves,  Kirchen  etc.  d.  Lipp.  Lnd.  206. 
Dreyhaupt,  Geneal.  Tab.  252. 
Drobisch,  Univ.  Leipzig  219.  220. 
Dronke,  Corp.  dipl.  Fuld.  395. 
Drost,  Grabdnkm.  120. 
Droysen,  York  v.  Wartenburg  13. 
Drugulin,  Porträtkat.  133. 
Druk,  Württemb.  Finanzarch.  296. 
Dubravius,  Hist.  Boiem.  447. 
Duby,  Traite  des  monnaies  84. 
Duchesne,  Hist.  geneal.  433. 
Dudas,  v.,  D.  adl.  Famin.  d.  Stadt  Zenta  446. 
Curialisten  v.  Zenta  446.    Wappenbldr.  d. 
Zentaer  Cur.  446.    Wappenb.  d.  Stadt  Sze- 
gedin  446. 
Dudik,  Arch.   in  Galizien  173.    Mährens  Ge- 

schichtsq.  172.    Sphragstk.  Mährens  270. 
Duellius,  Excerp.  geneal.  120.  180.  356.    Hist. 

ord.  eq.  231. 
Dufour  et  Rabat,  Sigillogr.  271. 
Dugdale,  The  Juke's  a  study  in  crime  369. 
Dunczewski  Herbarz  wielu  442. 
Dunger,  Stammb.  d.  gel.  Bauers  390. 
Dungern,  Frhr.  v.,  Ahnen  dtsch.  Fürsten  191. 
Ahnentafetn  d.  H.  Zollern  367.    Herrenstand 
im  Mittela.  190.  Problem  d.  Ebenbürtgk.  263. 
Düntzer,  Goethes  Stammb.  372. 
Durm,  Handb.  100. 

Durrer,  Beitr.  z.  Schweiz.  Dynastengesch.  419. 
Duval,  Eichsfeld  99.    Grabdenkm.  122. 
Duyckinck,  Amerikan.  Porträts  134. 
Dworsky  u.  Emier,  Rel.  tabul.  335. 
Dyck,  v.,  Ikonogr.  133. 
Dycke,  v.,  Recueil  herald.  433. 


457 


Eberbach,  Höhenburg  99. 

Eberl,  Bayer.  Kapuzinerordensprov.  231. 

Eberlein,  Kirchenb.  5. 

Eberstein,  v.,  Hand-  u.  Adreßb.  54.  253. 

Ebert,  Dom  zu  Meißen  105. 

Ebhardt,  Burgen  des  Elsaß  99.  Burgen  der 
Hohenzollern  99.  Deutsche  Burgen  99. 
Grundlagen  99. 

Ebner,  Gebetsverbrüdrgn.  46. 

Eckart,  Burgen  u.  Klöster  99. 

Eckhel,  Doctr.  num.  89. 

Eder,  Cat.  rect.  209. 

Egger,  Glossar  154. 

Eggers,  Lübecks  Bürgerm.  226. 

Egle,  Münster  in  Ulm  105. 

Egli,  Adel  v.  Zürich  324.  Christi.  Inschr.  d. 
Schweiz  130.  Zwingli  u.  Pfarrb.  2.  Zwing- 
liana  2. 

Ehrenfeuchter,  Chron.  Moni  Sereni  380. 

Ehrhard,  Schles.  Presbyt.  206. 

Ehrhardt,  Kirchenb.  2. 

Ehrsam,  Mühlhausener  Bürgerb.  324. 

Eichhorn,  Urg.  d.  Weifen  188. 

Einiges  ü.  d.  ungar.  Adel  449. 

Einsiedel,  v.,  Gesetz  d.  Einrchtg.  e.  Adels- 
buches 412. 

Einziger  von  Einzig,  Bayer.  Low  260. 

Eisenberg,  D.  geistl.  Wien  240.  246. 

Elster,  Denkmlr.  98. 

Elvius,  Kirchenb.  2. 

Elze,  Prediger  Krains  206. 

Encyclop.  Americana  175. 

Encyclop.  Britan.  175. 

Encyclop.  univers.  175. 

Endl,  Stammb.  d.  Jon.  Rottenburger  390. 

Edrulat,  Städtesiegel  63.  271. 

Engel,  Artend.  Geschichtsentstellg.  139.  Dan- 
zigs  Gräbst.  120.  Rech.  s.  numis.  et  sigillogr. 
271.  Siegel  d.  Thorner  Ratsarch.  271.  Traite 
de  numism.  86. 

Engelhard,  Bürgerb.  Murten  324. 

Engels,  Urspr.  d.  Faml.  174. 

Ensf eider,  Bilstein  100. 

Epen,  van,  Wapenheraut  280. 

Entsatz  von  Wien  383. 

Erath,  Consp.  hist.  262. 

Erben,  Z.  Cod.  Odalrici  397. 

Erben,  Schmitz -Kallenberg  u.  Redlich,  Ur- 
kundenl.  307. 

Erbstein,  D.  Kgl.  Grüne  Gewölbe  166.  Doppel- 
adler 95.    Münzslg.  86. 

Erhard,  Burgen  100.  Epitaphien  120.  Verz. 
Niedernburg  347. 

Erichsen,  Standesreg.  20. 

Erler,  Matrikel  Univ.  Leipz.  220.  Nachklänge  225. 


Erman,  Bibliogr.  d.  Univ.  212. 

Erman  u.  Hörn,  Bibl.  224. 

Ermerin,  La  noblesse  titree  436. 

Ermisch,  Berichtg.  z.  Stammb.  d.  Hauses  Wettin 
192.  Beziehgn.  d.  Staatsarchive  317.  Chem- 
nitzer Achtb.  337.  Ratsl.  v.  Chemnitz  226. 
Freiberger  ÜB  345.  Sachs.  Stadtb,  329.  330. 
Stadtb.  v.  Döbeln  330.  Stadtb.  v.  Liebstadt 
330.  Staats-  u.  Stadtarch.  287.  ÜB  d.  Markgr. 
v.  Meißen  387. 

Ersch  u.  Gruber,  Encyklopädie  175. 

Erslev,  Form,  de  la  nobl.  435. 

Eschwege,  Frhr.  v.,  Katalog  196. 

Essenwein,  Germ.  Nationalmus.  166.  Kriegs- 
bauk.  100.    Liebfrauenk.  i.  Nürnberg  105. 

L'Estocq,  Ahnentaf.  374.    Hess.  Wappen  63. 

Estor  Ahnenpr.  125.  368. 

Estorff,  v.,  Verzeichn.  263. 

Estory,  Stammb.  d.  G.  Ammann  390. 

Eubel,  Hierarch.  cath.  240.  347.  Straßb.  Mino- 
ritenprov.  231. 

Evangel.  Deutschi.  16. 

Evelyn,  Numismata  84.  89. 

Everl,  Anal,  ad  fratr.  min.  hist.  231. 

Ewald,  Siegel  d.  Erzbisch,  v.  Köln  *271. 

Ex  libris-Zeitschr.  57. 

Eyer,  v.,  Marian.  Ritter  Kap.  121. 

Faber,  Würtmb.  Famlnstiftungen  342. 

Fabricius,  Ältest.  Stralsund.  Stadtb.  329.  Visi- 
tationsreg.  208. 

Fahlbeck,  Sveriges  Adel  435.  Der  Adel  Schwe- 
dens 435. 

Fahne,  Gesch.  westf.  Geschl.  Herren  v.  Hövel. 
Dyn.  v.  Bocholtz.  Grafen  v.  Salm-Reiffer- 
scheid.    Forschgn.    Denkmale.  252. 

Falckenheiner,  Annalen  u.  Matrikel  d.  Univ. 
Cassel215.  Bibliogr.  212.  Catal.  stud.  Marp. 
221.    Personen-  u.  Ortsregister  221. 

Falkenstein,  Gesch.  d.  Johanniter  Ordens  231. 

Familiengesch.  Blätter  280. 

Familienstiftungen  Deutschi.  u.  Deutsch-Östr. 
342. 

Farner,  Pfarrreg.  i.  Zürich  2. 

Farry,  de,  Sigillogr.  271. 

Fehrentheil  u.  Gruppenberg,  Ahnent.  d.  stiftsf. 
Adels  367. 

Feilitzch,  Kirchenb.  2.  Z.  Familieng.  d.  Adels  2. 

Feit,  Glossar  158. 

Feith,  Groningener  Fmln.  324. 

Fellner,  Frank.  Rittersch.  260. 

Ferchl,  Karlstein  100. 

Fernsdorff,  Stadtverfg.  Hannovers  329. 

[Ferron,  Le,  J.]  Catal.  des  ducz  et  connest.  425. 

Ferrand,  Les  trois  demembrements  de  la  Pol.  439. 


458 


Ferry  u.  Save,  Sigill.  de  Saint-Die  324. 

Feske,  Wappen  v.  Mecklenb.  194. 

Feuereisen,  Siegel  v.  Dorpat  271. 

Feyerabend,  Augsb.  Geschl.  324. 

Fiala,  Münzen  86. 

Ficker,  Beitr.  z.  Urkundenl.307.  403.   Echth.  d. 

klein,  östr.  Freiheitsbr.  365.    Erbenfolge  174. 
Ficker  u.  Winckelmann,  Handschriftenproben 

305. 
Fidicin,  Histor.  diplom.  Beitr.  330. 
Fieker,  Standeserh.  255. 
Finck,  Gesch.  d.  Johanniterord.  231. 
Fink,  Standesverh.  in  Frauenklöstern  407. 
Finster,  Ev.  Pfarrarch.  in  Polen  2. 
Fircks,  Frhr.  v.,  Hausb.  381.    Ritterb.  in  Kurl. 

375.  444.     Güterchroniken  444.     Urspr.   d. 

Adels  444. 
Fischer,   Adl.    Familiennachr.    2.     Grammatik 

160.    Nov.    scr.    coli.    182.    Schönthal  107. 

Schwab.  Wörterb.  153.    Wappenb.  419. 
Fischnaler,  Wappenb.  64. 
Fishwick,  Kirchenb.  2. 
Flamm,  Häuser  v.  Freiburg  108. 
Flanß,  v.,  Kirchenb.  2. 
Fletcher,  How  to  trace  195. 
Flies,  Ablauf  des  Lebens  369. 
Foelkersam,  Frhr.,  Ahnentafeln  russ.  Frauen 

369.    Biogr.  Mise.  240. 
Foltz,  Eberh.  v.  Fulda  365.    Patriziat  144. 
Fontein    Tuinhot,    Inventaris    van    het    rech. 

Arch.  314. 
Fontes  rer.  Austr.  386. 
Foras,  Comte  de,  Armor.  de  Savoie  427.  428. 

Liste  et  blasons  427. 
Föringer,  Bayer.  Hofstaat  347.    Karlsberg  100. 

Verzeichnis  260. 
Förstemann,  Bibl.  Wernigerode  171.    Namenb. 

147.   Alb.  Acad.  Vitenb.  224. 
Forster  Collect,  geneal.  421. 
Fort,  de,  et  Fick,  Geneve  216. 
Fort,  Le,  Not.  geneal.  419. 
Foster,  Alumni  Oxford.  221.    Ehelizenzen  2. 
Fothergrill,  Genealog.  Pocket  Libr.  236.     Kir- 
chenb. 2. 
Fournier,  Nouv.  revue  221. 
Franck,  Burgenbau  100. 
Franckenau,  de,   Biblioth.  Hisp.  hist.  geneal. 

her.  253.  429. 
Franke,  Kirchenb.  2.    D.  Rote  Buch  v.  Weimar 

253.   Verfestgsb.  v.  Strals.  329. 
Frankenberg,  Anhalt.  Fürstenbildn.  136. 
Frankfurter,  Blätter  f.  Famlng.  280. 
Frankfurts  Reichskorresp.  349. 
Frankl,  Inschrftn.  120. 
Franklin,  Stammgüter  247. 


Franquen,  de,  Rec.  hist.  geneal.  433. 
Franquinet,  Inventaire  des  archives  *430. 
Franzenshuld,     Edl.    v.,    Geschlechterb.    97. 

Wappenr.  v.  Zürich  56. 
Fraustadt,    Gesch.    d.    Geschl.  v.  Schönberg 

VII.  138. 
Freiherrnstand,  Der,  360. 
Freninger,  Matrikelb.  Univ.  Ingolstadt  218.221. 
Frensdorff,  Verfestungsb.  337. 
Freshot,  La  nobiltä  veneta  428. 
Freund,  Aus  d.  dtsch.  Gft.  d.  18.  Jhdt.  390. 
Freyberg,  Frauenk.  i.  Dresden   105.    Samml. 

hist.  Schriften  381. 
Freytag,  Gust.,  Bilder  aus  d.  dtsch.  Verg.  230. 

244.  387. 
Fricke,  Bielefelder  Famin.  324. 
Friedberg,  Eheschließung  20.  *37.  38.    Staat 

u.  kathol.  Kirche  39. 
Friedensburg,  Beziehgn.  Schlesiens  347. 
Friedensburg  u.  Seger,  Schlesiens  Münzen  96. 
Friedländer,  Frekenhorster  Heberegister  402. 

Ital.  Schaumünzen  86.  Matrikel  Univ.  Frankf. 

216.   Matrikel  Univ.  Greifswald  217. 

Urk.  Gesch.  Univ.  Tübingen  223.    Westfäl. 

Hausm.  77. 
Friedländer    u.    Malagola,    Acta    nat.    Germ. 

Bonon.  Univ.  214. 
Friedrich,   Album    Zittau  209.  —   Kirche  St. 

Nikolai  348. 
Friese  u.  Liesegang,  Magdeb.  Schöffenspr.  322. 
Friesen,  Frhr.  v.,  Gesch.  d.  reichsfr.  Fml.  v. 

Friesen  VII.  370. 
Frieß,  Ostreich.  Minoritenprov.  231. 
Frischbier,  Preuß.  Wörterb.  160. 
Frise,  Einbecker  Fmln.  324. 
Fritsch,  Görlitzer  Geschl.  324. 
Fritz,  Aachener  Jesuitengymn.  348.    Theater 

u.  Musik  in  Aachen  348. 
Fromm,  Faml.  v.  Zeppelin  373. 
Frommann,  Bayer.  Wörterb.  154. 
Fuchs,  Grundbuchr.  332. 
Fugger,  Gr.  v.,  Biederstein  100.    Dietramszell 

107.    Indersdorf  107.   Wessobrunn  107. 
Funkhänel,  Z.  Gesch  d.  Adelsgeschl.  264. 
Fürst,  Biogr.  Lex.  241. 
Fürth,  Frhr.  v.,  Aachener  Famin.  253.  325. 
Fustel  de  Coulanges,  Probleme  des  originesl74. 

Galesloot,  Invent.  d.  arch.  de  Brabant  313.  432. 
Galiffe,  Not.  geneal.  s.  1.  fam.  Genev.  373. 
Galiffe  et  Mandrot,  Arm.  Genev.  325. 
Galippe,  L'heredite  138.  369. 
Gallandi,  v.  Schlubuttsche  Ahnenprobe  369. 

Königsb.  Stadtgeschl.  325. 
Gallee,  Woordenboek  158. 


459 


Galluppi,  Stato  presente  della  Nob.  428. 

Gamm,  v.,  Verzeichnis  248. 

Garns,  Ser.  episc.  240.  348. 

Ganz,  Gesch.  d.  herald.  Kunst  61. 67.  Wappenb. 
56. 

Gardiner  u.  Mullinger,  Introd.  to  the  study  420. 

Garnier,  Tabl.  geneal.  190. 

Gärtner,  Die  in  Wittenb.  ord.  Zittauer  224. 

Gatfield,  Guide  to  print.  books  254.  421. 

Gatterer,  Abriß  d.  Geneal.  187.  Abr.  d.  Heraldik 
187.  Evidenz  d.  Geneal.  187.  Geneal.  Gesch. 
d.  H.  v.  Holzschuher  186.  Handb.  d.  Geneal. 
187.    Prakt.  Heraldik  187.    Stammtafeln  185. 

Gatty,  Kirchenb.  2. 

Gaudy,  Schildsagen  141. 

Gauhe  Adelslex.  259. 

Gautsch,  Burgen  um  Freiberg  100.  Freiberger 
Geschl.  119.  Freiberger  Stadtw.  64.  Städte- 
wappen 63.     Zittauer  Stadtw.  64. 

Gebwiler,  Epit.  archiducum  Austriae  182. 

Geffken,  Zivilehe  197. 

Geib,  Siegel  dtsch.  Könige  271. 

Geijer,  Ups.  Univ.  224. 

Geistige  Deutschi.,  Das  243. 

Geiß,  Högelward  107.  Schloß  Rein  100.  Reihen- 
folgen *348. 

Geißler,  Diss.  de  symbolis  391. 

Gelbke,  Ritterorden  231. 

Gelder,  Geneal.  Notizen  121. 

Gemmelt-Flischbach,  Album  209. 

Genealog.  Archivarius  186. 

Geneal.  Füzetek  281. 

Geneal.  Handb.  bürgerl.  Famin.  279. 

Geneal.  Hoch-Adel.  Eltern  259. 

Geneal.  Taschenb.  d.  adl.  Häuser  279. 

Geneal.  Taschenb.  d.  Uradels  279. 

Genealogist,  The,  281. 

Gengier,  Beitr.  z.  bayr.  Rechtsg.  398. 

Genssler,  Hofk.  v.  Koburg  105. 

Gentner,  Weihenstephan  107. 

Georgel,  Armor.  hist.  de  Lorraine  250.  427. 

Georgi,  Allg.  Bücher-Lex.  175. 

Georgii-Georgenau,  Biogr.  Blätter  247.  253. 
Württemb.  Dienerb.  247.  253. 

Gerlach,  Bronzeepitaphien  54.  Grabplatten  121. 
.Totenschild.  54. 

Gerber,  Lex.  d.  Tonkünstler  *241. 

Gercken,  Anm.  u.  Siegel  271. 

Gerlach,  Freib.  Domkreuzgänge  119.  Wappen 
d.  Stadt  Freiberg  64.  —  Überlinger  Häuser- 
buch 108. 

German.  Museum  114. 

Gernet,  v.,  Anf.  d.  Livl.  Ritterschaft.  444. 
Forschgn.  z.  Gesch.  d.  Balt.  Ad.  444. 

Gersdorf,  Rektoren  d.  Univ.  Leipzig  220. 


Geschäftsordn.  d.  Justizbeh.  318. 
Gess,  Klostervisit.  207. 
Gessert,  Glasmalerei  114. 
Gessmann,  Katechismus  138. 
Gesterding,  Genealogen  247.  Stiftgn.  zu  Greifs- 
wald 342. 
Geulner,  Laufen  348. 
Giannoni,  Arch.  Ostreich.  297.  298. 
Gibbons,  Kirchenb.  2. 
Gibson,  Kirchenb.  2. 
Giefel,  Schön  u.  Kolb,  Stammbaum  193. 
Giercke,  Erbrecht  174.    Genossenschaf tsr.  48. 

„von"  145. 
Gindely,  Entwcklg.  d.  böhm.  Ad.  447. 
Giornale  arald.  geneal.  dipl.  281.  428. 
Giraud-Teulon,  Orig.  du  mariage  174. 
Giry,    Man.  de  dipl.   82.   275.  303.  306.  307. 

364.  388. 
Glafey,  Spec.  dec.  sigill.  271. 
Glagau,  Moderne  Selbstbiogr.  237. 
Glanville,  Kirchenb.  2. 
Gläser,  Biogr.  nat.  238. 
Gleichenstein,  Edl.  H.  zu,  Tab.  geneal.  254. 
Gloeckler,  Reichstagsfahrt  348. 
Glogau,  Stammtaf.  194. 
Gloria,  Mon.  d.  Univ.  di  Padova  222. 
Glück,  Stadtarchiv  Ochsenfurt  18. 
Gluckselig,  Urspr.  d.  österr.  Kaiserh.  195. 
Gmelin,   Kirchenb.  2.  42.    St.  Michaelisk.  in 

München  105.   Verzeichn.  216. 
Gneist,  Adel  in  Engl.  421. 
Goch,  van,  Liste  d.  städt.  Regrg.  352. 
Göckingk,  v.,  Abgest.  Nass.  Adel  278. 
Godmins,  Cyclop.  of  biogr.  239. 
Goedeke,  Grundriß  241. 
Goethals,  Dict.  geneal.  et  herald.  433.    Indic. 

nobil.  254.    Miroir  des  not.  nobil.  433. 
Goethesche  Ahnentafeln  372. 
Göhrum,  Gesch.  Darstllg.  d.  Ebenbürtgk.  264. 
Goldegg,  Tiroler  Wappenb.  447. 
Goldmann,  Östr.  Handschrftnkat.  178. 
Gollmert  und  Lisch,    Stammb.  der  Herzogin 

Anna  390. 
Göpfert,  Dial.  a.  d.  Erzgeb.  157. 
Göschen  u.  Hildebrandt,  Kärtner  Adel  278. 
Göth,  Ioanneum  in  Graz  173. 
Gothaische  Genealog.  Taschenb.  279.  280. 
Gothein,  Familie  174. 
Götten,  D.  jetzt  leb.  get.  Europa  238. 
Gottschalk,  Ritterorden  231. 
Gottschall,  D.  neue  Plutarch  238.  239. 
Gottwald,  Sagen  121. 
Götz,   Dipt.  exulum  235.    Z.  Gesch.  d.  liter. 

Porträt  237. 
Götzinger,  Reallex.  d.  Altert.  116. 


460 


Goussancourt,  de,  Martyrol.  d.  cheval.  233. 

Gräbner,  Ahnentafel-Formulare  374.  Wegw. 
z.  Ben.  d.  Ahnent.  374. 

Gradl,  Familiengruppen  69. 

Graesse,  Geschlechtssagen  140.  141.  Grünes 
Gewölbe  166. 

Graf,  Siegelmäßigk.  271. 

Grand-Carteret,  Les  almanachs  203. 

Granfeld,  de,  Finlands  Rittersk.  436. 

Grassauer,  Generalkatalog  173. 

Graß,  Frhr.  v.,  Adel  in  Baden  277.  Wappenb. 
259. 

Grauert,  Kaisergräber  121. 

Gravina,  F.,  Suppl.  al  blas,  in  Sicilia  428. 

Grellet  et  Tripet,  Her.  et  Geneal.  254.  419. 

Grenser,  Arm.  de  Lorr.  250.  Glasscheiben  114. 
Herald.  Geneal.  Wandrgn.  121.  Künstler  im 
Dienst  der  Heraldik  55.  Numism.  94.  Wap- 
pen 55.   Wappen  d.  Stadt  Wien  64. 

Grenzen  d.  Zustgk.  d.  Gerichte  u.  d.  Herolds- 
amtes 411. 

Greverins  Privilegier  434. 

Greving,  Bildnisse  135.  Steuerlisten  340. 
Windesheimer  Chorh.  348. 

Grieninger,  Pillenreuth  107. 

Gries,  Hamburger  Stadtb.  329. 

Grimm,  Pastoralarchive  42. 

Gritzner,  E.,  Heraldik  54.  56.  66. 

Gritzner,  M.,  Adel  d.  Russ.  Ostseeprov.  *  277. 
Alphab.  Nachw.  257.  Elsässer  Adel  277. 
Deutsch-lothr.  Adel  277.  Flaggen  276.  Grab- 
denkm.  121.  Grafengeschi.  Fürsten  d.  heil, 
röm.  Reichs.  Fürsten  d.  dtsch.  Bundesst. 
D.  europ.  Fürstengeschi.  276.  Grunds,  d. 
Wappenk.  276.  Herald.  Terminolog.  255. 
Hamburger,  Bremer  u.  Lübecker  Adel  277. 
Handb.  d.  Damenstifter  231.  Lippescher 
Adel  277.  Luxemb.  Adel  277.  Oldenburger 
Adel  277.  Schleswig- H.  u.  Lauenb.  Adel 
277.  Standeserhbgn.  254.  255.  Bürgerl. 
Wappen  79. 

Gritzner  u.  Hildebrandt,  Wappenalbum  255. 

Grober,  Bedeutg.  d.  Ahnent.  368.  374. 

Grofebert,  Stammb.  v.  G.  Schmieder  390. 
Gross,   Gräbst.  121.  —  The  Source  and  Litt. 

420. 
Grosser,  Laus.  Merkwürdigk.  260. 
Große,  Formen  d.  Familie  174. 
Größler,  Eisleb.  Hohlm.  115.  Glocken  d.  Mansf. 

Seekr.  128. 
Großmann,  Geneal.  d.  Gesamth.  Hohenz.  191. 
Grote,   Alte   u.    neue   Heraldik   96.    Lexikon 
dtsch.  Stifter  231.  Münzstudien  55.  Stammt. 
190.  348. 
Grote,  Frhr.,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Adels  263. 


Grotefend,  H.,  Chronol.  d.  dtsch.  Mittelalt. 
307.  Handb.  d.  Chronol.  307.  Mecklen- 
burger a.  d.  Univ.  Bologna  214.  Stammtfln. 
d.  Schles.  Fürsten  195.  Taschenb.  d.  Zeitr. 
307.  Über  Sphragistik  271.  Über  Stamm- 
tafeln VIII.  200.  Volkszählungsmaterial  352. 
Zeitrechnung  307.  Zur  Gesch.  d.  Farn. 
Goethe  372. 

Grotefend,  O.,  Mecklenburger  in  Danzig  348. 

Gruber,  Kurzgef.  Lehrsyst.  308.  Lehrsyst. 
einer  Diplomatik  307. 

Grübler,  Kurf.  Begräbnis  119.  Freyberger 
Totengr.  119. 

Grueber,  Hauszeichen  77. 

Gründel,  Wappensymb.  73. 

Grundmann,  Vers.  e.  Uckermark.  Adelshist.257. 

Grünhagen  u.  Markgraf,  Lehnsurk.  313. 

Grupen,  Orig.  ant.  Hann.  329. 

Gryphius,  Ritterorden  231. 

Gubernatis,  de,  Dict.  intern.  239. 

Gull,  Herald,  sphrag.  Notizen  419. 

Gümbel,  Beitr.  z.  Sphrag.  271. 

Gumpenberg,  v.,  Die  Gumpenb.  auf  Turn.  180. 
Bayer.  Großpriorat  d.  Johanniterord.  231. 

Gundlach,  Kasseler  Bürgerb.  226.  Bibl.  fam. 
nob.  255.  256. 

Günther,  Handb.  f.  Autographensir.  136. 
Lebensskizzen  der  Prof.  in  Jena  218.  Siegel- 
recht 271. 

Günther  u.  Schulz,  Handb.  f.  Autographensir. 
394. 

Gurlitt,  Freudenstein  100.  Rochsburg  100. 
Sachs.  Schlösser  100. 

Gutekunst,  Medaillen  86. 

Gutbier,  Grabdenkm.  121.  Häuserchronik  v. 
Langensalza  108. 

Guttenberg  Frhr.  v.,  Kirchenb.  2. 

Gutzeit,  Wörterschatz  160. 

H.,  D.  bayer.  Nationalmus.  166.  Kirchenb.  4. 

H.,  v.,  Herren  v.  Wöllwarth  121. 

Haags  u.  Bordier,  France  protestante  206. 

Haan,  Sachs.  Schriftstellerlex.  241. 

Haan,  Frhr.  v.,  Einige  hist.  geneal.  Beob.  447. 

Ger.  Archival.  314. 
Haan,  L.  v.,  Landtafelwesen  335. 
Habbicht,  Weimars  Kirchengl.  128. 
Hach,  Kirchenb.  2. 
Hackemann,  Namen  144. 
Haenel,  Sachs.  Schlösser  100. 
Haeutle,   Begrab.  Herz.  Ludw.  d.  Bart.   121. 

Geneal.  d.  Stammh.  Witteisbach    121.  192. 

Landgr.  Hermann  I.  193. 
Hafner,    Glasmalerei    114.      Siegel    d.    Stadt 

Winterthur  64. 


461 


Hagedorn,  Hamb.  Staatsarch.  u.  d.  Personenf. 

22.  352. 
Hagelstange,  Holzschnitt-Portr.  133. 
Hagemeister,  v.,  Landgüter  Livlands  444. 
Hager,    Ahnenbeziffrg.   369.     Ein    Kap    a.  d. 
Descentorik  369.    Steingaden  107.    Wesso- 
brunn  107. 
Hahn,   Brunnenschaale   126.    Grabsteine  121. 

Handb.  f.  d.  Adel  447. 
Halke,  Numism.  82.  86.  90. 
Hallen,  Kirchenb.  1. 

Haller,  Album  209.     Bern  in  s.  Ratsman.  325. 
Haller,  v.,  Schweiz.  Münzkab.  84. 
Halm,  Franz.  Kunstm.  168.    Verzeich.  168. 
Halter,  Alem.  Mundart  153. 
H[ame],  Cölner  Dom  105. 
Hammer,  Franziskaner  in  Nordamerika  231. 
Hampe,  Germ.  Nationalmus.  166. 
Handel-Mazzetti,  Frhr.  v.,  Gräbst.  121.  Kirchen- 

matrik.  2. 
Häne,  Familienb.  zw.  Amtmänner  382. 
Hänselmann,  Glossar  159.    Henning  Brandis' 

Diarium  383.     Mittelnierd.  Beisp.  158. 
Hansen,  Kat.  d.  Rev.  Stadtarch.  297.    Wie  ich 
mein  Famlnarch.  einrichtete  304.  Studierende 
a.  Aachen  348. 
Hanstein,  Danzigs  Gräbst.  120. 
Hanthaler,  Fasti  Campil.  Not.  anecd.  Rec.  dipl. 

geneal.  385  ff.  271. 
Hantzsch,  Dtsch.  Reisende  384. 
Happel,  Befestigungsb.   100.     Hess.  Burgenk. 

100. 
Harderwijk,  Album  Zutphon.  217. 
Häring,  V.  dtsch.  Adel  408. 
Hartknoch.  Preuß.  Kirchenstftgn.  243. 
Hartl  u.  Schrauf,  Matr.  Un.  Wien  224. 
Hartmann,  Ber.  Schweizer  134. 
Hartmann -Franzenshuld,    Edler  von,    Ennser 
Hartmann    121.      Personen  -  Medaillen    91. 
Wiener  Geschl.  325.    Zweistammb.  390. 
Hartmann-Franzenshuld,  Edler  von  u.  Weitten- 

hiller,  Edler  von,  Stammbücher  390. 
Harpprecht,  Frhr.  v.,  Gesch.  d.  Reichskammer- 
ger. 320. 
Härtung,  Akad.  Erinnrgsb.  219. 
Has,  Kirchenb.  2. 

Hasler,  Galerie  ber.  Schweizer.  134. 
Hasner,  Landtäfl.  Verf.  335. 
Hasse,  Stadtbibl.  Kiel  329.    Sammig.  geneal. 

Nachr.  171. 
Hasselblatt,  Ehrenlegion  215. 
Hasselblatt  u.  Otto,  Album  Dorpat  215. 
Haustein,  von  u.  zu,  Hoheit  d.  teut.  Reichs- 
Adels  256.  361. 
Hauck,  Kirchengesch.  348. 


Haupt,  Zeitschr.  147. 

Hauptmann,    Mod.    Fürstenr.   408.      Persönl. 
bürgerl.  Wappen  356.    Wappengruppen  63. 
65.     Wappenrecht    256.     355.    *359.    360. 
Wappenr.  d.  Bürgerl.  355. 
Haus  Gerlach  282. 

Hausen,  Afbildningar  af  vapensköldar  436. 
Hausen,  Frhr.  v.,  Heraldik  55. 
Hauser,  Münzen  166. 
Hausmann,  K.  Wilh.  Univ.  Straßburg  223. 
Hauthaler,  Mondseer  Traditionen  397. 
Hauthaler- Richter,     Salzburger    Traditionen 

396.  397. 
Hautz,  Gesch.  Univ.  Heidelberg  217. 
Hauviller,  Hohkönigsburg  100. 
Havergal,  Kirchenbuch  2. 
Havet,  Quest.  Mer.  180. 
Hedeler,  Verz.  d.  Privatbibl.  170. 
Hedlinger,  Rec.  d.  medailles  85. 
Heffner,  Frank.  Würzb.  Siegel  271.   Kaiser-  u. 

Königssiegel  271. 
Hefner,  J.  v.,  Fürstengruft  121. 
Hefner,  T.  v.,  Adl.  bayer.  Antiq.  260.    Bayer. 
Adel  277.   Bürgerl.  Wappen  *278.  Deutsche 
Bundesstaaten  276.    Ergänzungsb.  zu  Siebm. 
279.   Frankfurter  Adel  277.    Hess.  Adel  277. 
Krainer   Adel    278.     Mecklenb.    Adel    277. 
Münchener  Geschl.  325.  Nassauer  Adel  277. 
Preuß.  Adel   *277.     Sachs.  Adel   277.  416. 
Schwarzb.  u.  Waldecker  Adel  277.    Städte- 
wappen 63.     Tiroler  Adel  278.    Württemb. 
Adel  277. 
Hefner,  v.,  Gautsch  u.  Clericus,  Städtewappen 

276. 
Hefner,  v.  u.  Gritzner,  Mediatis.  FürstengeschL 

276. 
Hefner,  v.,    Gritzner  u.  Hildebrandt,   Außer- 

dtsch.  Staatenw.  276. 
Hefner,  v.  u.  v.  Mülverstedt,  Preuß.  Adel  277. 
v.  Hefner- Alteneck,    Burg  Tannenberg   100. 

Burgkmairs  Turnierb.  180. 
Hegel,  Chroniken  d.  dtsch.  Städte  376  ff. 
Hegi,    Register  z.  Geneal.  Hdb.  f.  Schweiz. 

Gesch.  419. 
Hehn,  v.,  Z.  Entw.-Gesch.  d.  livländ.  Erbg.  444. 
Hess,  Disc.  inaug.  231. 
Heideloff,  v.,    Fürsten-  und  Ritteralbum   121. 

Ritternamen  in  Haßfurt  105. 
Heilmann,  Standeserhöhgn.  447. 
Heimbucher,  Orden  u.  Kongregtn.  231. 
Heineccius,  De  vet.  sigillis  271. 
Heinemann,  v.,  Siegel  d.  Anhalt.  Fürstenh.  271. 
Heinlein,  Friedhof  zu  Leipzig  109.  121. 
Heinsius,  Bücher-Lex.  175. 
Heintze,  Dtsch.  Familiennamen  147. 


462 


Heintzerling,  Siegerl-Mundart  156. 
Heiß,  Medailleure  86. 
Heitig,  Wörterb.  d.  Taubergr.  153. 
Hektor,  Germ.  Nationalmus.  166. 
Helbig&Reich,  Führer  d.d.  öftentl. Samml.  165. 
Heldmann,  Heiraten  d.  Karolinger  190. 
Helfert,  Rechte  u.  Pfl.  d.  Pfarrer  20. 
Helfert,  Frhr.  v.,    Mittlgn.  d.  Archiv-Sektion 

298.  Prager  Stadtb.  298.  Staatl.  Archivw.  298. 
Hellbach,  Adelslex.  259. 
Hellwald,  v.,Bibliogr. 231.  Menschl. Familie  174. 
Helmersen,   v.,   Abhdlgn.  a.  d.  Geb.  d.  Livl. 

Adelsr.  444.     Gesch.  d.  Livl.  Adelsr.  444. 
Helwig,  Zeitrechnung  306. 
Helyot,  Hist.  d'ordres  231. 
Hempel,  Ratsl.  v.  Chemnitz  226. 
Hendel,  Petersberg  107. 
Henkel,  Grabschriften  121. 
Hengst,  Schwarzer  Adler-Orden  348. 
Hennig,  Preuß.  Wörterb.  160. 
Henning,  D.  dtsch.  Haus  110. 
Henninges,  Geneal.  tab.  183.    Theatr.  geneal. 

183.     Geneal.  183.  257. 
Henry,  Dialecte  de  Colmar  153. 
Henze,  Chirogrammatomantie  395.   Handschr. 

d.  dtsch.  Dichter  395. 
Heraeus,  Bildn.  d.  reg.  Fürsten  92.  Hamburger 

Studenten  225. 
Herald.  Bibliotheek  281. 
Herald,  geneal.  Blätter  280. 
Herald.  Mitteilgn.  280. 
Herald,  geneal.  Zeitschr.  280. 
Herauf  d'armes,  Le,  281. 
Herbarz  rodzin  szlach.  412. 
Herberger,  Glasgemälde  105. 
Herckenrode,  le  Bon  Leon  de,  Collection  de 

tombes,  epit  et  blas.  433. 
Herdegen,  Hirten-  u.  Blumenorden  348. 
Hermann,  H.,  Geneal.  u.  Herald,  bürgerl.  Fmln. 

357. 
Hermann,  L.  D.,  Geistl.  Wappenbrauch  141. 
Herold,  Verz.  d.  Standeserhöhgn.  411. 
Heroldsamt  auf  der  Wacht,  Das  Kgl.  Preuß.  411. 
Heroldsamt  im  heutigen  Recht  411. 
Herquet,  Mühlhäuser  ÜB  44. 
Herrgott,  Geneal.  gentis  Habsburg.  189.  195. 
Herrliberger,     Bildn.     ber.     Schweizer    135. 

Schlösser  100. 
Herrlich,  Balley  Brandenburg  231. 
Herrmann,  Geneal.  u.  Heraldik  447. 
Herry,  Table  alphab.  433. 
Hertel,  Glossar  156.  Thüring.  Sprachsch.  156. 

—  Hall.  Schöffenb.  322.  330. 
Hertwig,    Erg.  d.  Zeugungs-  u.  Vererbungsl. 
369. 


Herzberg- Fränkel,  Nekrologien  52.  Necr. 
Germ.  45. 

Herzog-Fränkel,  Brüderschaftsbücher  56. 

Herzog-Haugk,  Realencykl.  2. 

[Hesekiel]  Album  Roßleben  209. 

Hesekiel,  Wappensagen  141. 

Hesse,  Rothenburg  100. 

Hettler,  Adreßbuch  d.  Arch.  256.  Archival. 
Alman.  241.  256.  Histor.  Kommissionen 
148.  177. 

Hettner,  Rom.  Steindenkm.   129. 

Heuchler,  Dom  zu  Freiberg  105. 

Heuglin,  Württemb.  Stipendien  342. 

Heuser,  Bibl.  Gießen  172. 

Heyck,  Herz.  v.  Zähringen  193.  Urk.,  Siegel 
u.  Wappen  271. 

Heyd,  Bibliogr.  d.  Württemb.  Gesch.  193.  252. 

Heydenreich,  E.,  Archiv  v.  Mühlhausen  275. 
341.  Archivbauten,  städtische,  250.  Archivw. 
u.  Geschichtswft.  287.  387.  Bau-  u.  Kunst- 
denkm.  100.  111.  Bedeutg.  d.  Stadtarchive 
287.  Bibliogr.  Repertor.  197.  226.  324.  328. 
Falscher  Adel  367.  Familiengesch.  u.  Heral- 
dik 69.  Führer  d.  Archivausstllg.  275. 
Fuldaer  Cartular  365.  *395.  399.  400.  Gesch. 
v.  Leubnitz  106.  309.  Gesch.  v.  Mühl- 
hausen 95.  342.  Hilfsm.  u.  Qu.  d.  sächs. 
Adelsgesch.  79.  416.  Katastrationswerk  341. 
Recht  z.  Wappenfhrg.  79.  360.  Trier  an  d. 
Mosel  128.  Sächs.  Adelsges.  413.  Über 
Heraldik  54.    Urkunden  mit  Malerei  365. 

Heydenreich,  G.  H.,  Kirchenchron.  v.  Weißen- 
fels 105. 

Heyer  von  Rosenfeld,  Standeserhöhgn.  447. 

Heyne,  Goldschmiedezeichen  77.  Hausalter- 
tümer 110. 

Hildebrand,  Rig.  Schuldbuch  329.  344.  Det 
Svenska  Rikes  vapnet  435.  Svenska  Sigiller 
271. 

Hildebrand  u.  Wieseigren,  Svenska  Skriftpr.  306. 

Hildebrandt,  Anhalter  Adel  277.  Braunschw. 
Adel  277.  Eintraggn.  brandenb.  Fürsten 
390.  Gräbst,  u.  Epit.  121.  Grünenberg  56. 
Hannöv.  Adel  277.  Herald.  Alph.  55. 
Herald,  a.  Erfurt  121.  Herald.  Meisterw. 
54.  81.  Herald.  Musterb.  54.  55.  Stammb. 
d.  nordd.  Adels.  390.  Wappen  d.  Kärntn. 
Adels  447.    Wappenfibel  54.  81. 

Hildebrandt  u.  Seyler,  Bürgerl.  Wappen  278. 

Hille,  Aktenkassationen317.  Staatsarch. Schles- 
wig 295. 

Hilliger,  Urbare  v.  d.  Pantaleon  400. 

Hinrich,  Fünf jahrs  -  Katalog  175.  Wöchentl. 
Verzeichn.  175. 

Hinrichsen,  D.  literar.  Deutschland  241. 


463 


Hinschius,    Orden  u.  Kongregtn.    231.     Per- 
sonellst, u.  Eheschi.  20. 
Hintermeister,  Häuser  v.  Zürich  108. 
Hiort-Lorenzen,  Annuaire  geneal.  d.  mais.  souv. 

191.  Geneal.  d.  mais.  princ.  191. 
Hirn,  Innsbrucker  Stadt-Archiv  298. 
Hirsch,  Bibliogr.  d.  dtsch.  Rgmts.-Qesch.  230. 

Biogr.  Lex.  241.     Cicerone  *  166. 
Hirsch,  Toppen  u.  Strehlke,   Qeschichtsq.  d. 

preuß.  Vorz.  231. 
His,  Z.  Rechtsgesch.  d.  Adels  264.  388. 
Hochadl.  Famin.  259. 
Hocker,   Bibl.  Heilsbronn  171.    Heilsbronner 

Antiq.  105. 
Hodenberg,  v.,  Lüneb.  Lehnreg.  263. 
Hoeber,  Kath.  lit.  kal.  241. 
Hoernes,   Ost.  Ung.  u.  d.  Haus  Habsb.   195. 
Hofberg,  Schwed.  Burgen  100.    Sven,  biogr. 

lex.  238. 
Hofer,  Schweiz.  Zivilstandsreg.  2.  23. 
Höfer,  Etymolog.  Wrtrb.  154.     Nouv.  biogr. 

gen.  237. 
Höfflinger,  Wappen-  oder  Adelsverlhgn.  359. 
Hoffmann,    Burgen    100.     Fideikommisse  71. 

Pförtner-Stammb.  210. 
Hoff  mann  v.  Fallersleben,  Beitr.  157.    Hand- 

schr.  in  Wien  173. 
Hoffmeister,    Handb.    193.  194.    Matr.  Univ. 

Rostock  223. 
Hofman,  Portr.  87.  136. 
Hof  mann,  Donatoren  112.   Galerij  der  predik. 

352.    Kirchenb.  3.     Markgrafenfenster  112. 

Ritterg.  i.  Sachsen  247. 
Hofmann,  de,  Historiske  Efterretninger  435. 
Hofmeister,  Haus  Wettin  192.  Mecklenb.  Mitgl. 

d.  fruchtbr.  Gft.  348. 
Hofstede  de  Groot,  Meisterw.  d.  Porträtmal. 

132. 
Hohenbühel,  Frhr.  v.,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Tir. 

Ad.  447. 
Hoheneck,    Frhr.    v.,    Löbl.    Herren    Herren 

Stände  447. 
Hohenlohe -Waidenburg,  Fürst  F.  K.  zu,  Be- 

schr.  d.  Siegel  271.    Gemeins.  Siegel  271. 

Gräbst.    121.     Herald.    Doppel-Adler   271. 

Herald.  Helmzierden  67.  271.  Herald.  Pelzw. 

271.    Herald.  Styl  55.    Hohenl.  Mottos  *76. 

Inschr.  auf  Sieg.  271.     Siegel  der  Pfalzgr. 

v.  T.  271.   Siegelkarenz  271.   Sphrag.  Album 

271.  Sphrag.  Aphor.  73.  271.  Sphrag.  System 

271.    Wappen  auf  Graben  124.  Wappenr.  56. 
Höhlbaum  u.  Keußen,  Kölner  Inv.  297. 
Hoiningen  gen.  Huene,  Frhr.  v.,  Herald.  Glossen 

69.    Kurl.  Adelsmatr.  376. 
Holland,  De  familiis  Bojorum  180. 


Hollink,  v.,  Schlösser  100. 
Holst,  Musee  Thorwaldsen  163. 
Holstein,  Herren  von  Querfurth  96. 
Holtze,  Mark.  Kanzler  348. 
Holtzinger,  Katechism.  d.  Reg.  287. 
Holzmann,  Anonymen  Lex.  148.   Pseudonymen- 

lex.  148. 
Homeyer,    Haus-   u.    Hofmarken   77.     Stadt- 
bücher 329. 
Honig,  Zaanland  Gem.  wap.  64. 
Honig,  Kölner  Mundart  156. 
Höniger,  Kölner  Schreinsurk.  149.  328.    Rotu- 

lus  v.  Andernach  328. 
Höniger  u.  Stern,  Judenschreinsb.  328. 
Honseimann,  Sauerländ.  Familienarchiv  280. 
Hoogeweg,  E.  westfäl.  Pilgerfahrt  384. 
Hopf,  Hist.  geneal.  Atlas  190. 
Höpfner  Ztschr.  147. 
Hoppenried,  Stammb.  416. 
Horand,  österr.  Exulanten  235. 
Horany,  Memor.  Hungar.  241. 
Hormayer-Hortenburg,  Hohenschwangau  100. 
Hörn,  Bibl.  d.  Univers.  212.    Clarissen-Kloster 

107. 
Hörschelmann,  Geneal.  Adelshist.  264.  Samml. 

v.  Stamm-  u.  Ahnent.  200.    Verm.  Smlg.  264. 
Horss,  Ravensberg  100. 
Horst,  Frhr.  v.  d.,  Kirchenb.  3.    Preuß.  Adelsr. 

411.    Testament  315. 
Hoseus,  Univ.  Straßburg  223. 
Hosmann,  Geneal.  Austr.  189. 
Hottinger,  Bibl.  Straßburg  171. 
Hovenden,  Kirchenb.  3. 
Hoverden,    Graf  v.,    Schlesiens    Grabd.   121. 

Zur  Wappen-Symb.  74. 
Howard,  Mise.  Geneal.  421. 
Hozier,  d',  Armor.  gener.  425. 
Hrachowina,  Wappenb.  55. 
Huber,  Z.  Geneal.  d.  Markgr.  v.  Österreich  386. 
Hubert,  Die  neuere  Belg.  Geschichtswft.  430. 
Hübner,  Beschr.  d.  Erzst.  Salzburg  154.    Bibl. 

geneal.  256.  Genealog.  Tab.  180.  Lex.  geneal. 

184.    Gerichtsurk.  314. 
Huet,  Cat.  d.  manuscr.  Allem.  178. 
Huggenberger,  Staatsrechtl.  Stelig.  d.  Ad.  412. 
Hugo,  v.,  Kirchenb.  3. 
Hulley,  E.,  Trierer  Familienchronik  382. 
Human,  Stiftgn.  d.  Diöz.  Hildburghausen  342. 
Humbracht,  Höchste  Zierde  Deutschi.  201.  267. 
Hundt,  Bayer.  Stammb.  *260.   Kloster  Scheyern 

107. 
Hunziker,  Aargauer  Wörterb.  153. 
Hupel,    Idiotikon    161.     Kurlands   Adel    444. 

Materialien,  z.  livl.  estl.  öselschen  Adelsg.  444. 
Hupen,  Verf.  d.  Republ.  Polen  439. 


464 


Hupp,  Städtewappen  63.  Wappen  u.  Siegel  271. 

Hüttner,  Ausz.  a.  d.Schuldb.  v.  Regensburg  345. 

Hutzelmann,  Beyersdorf  100. 

Huyttens,  L'art  de  verifier  les  genealogies  256. 
433. 

Hyrtl,  Die  fürstl.  etc.  Familien  d.  östr.  Kaiser- 
st.  189.  447. 

Iconographie  francaise  136. 

Ilgen,  Grafen  v.  Berg  140.  195.  Sphragistik 
72.     Westfäl.  Siegel  61.  269. 

Imhof,  Spicil.  Rittersh.  185.  Notitia  Proc.  185. 
Genealog,  fam.  185.  Hist.  reg.  185.  Ge- 
nealog. XX.  illustr.  185.  Hist.  Ital.  et  Hisp. 
geneal.  185.  Genealog,  hist.  caes.  185.  Loh- 
meiersche  Tafeln  185.  Stemma  reg.  185. 
Rech.  hist.  185.    Genealog.  Hisp.  185. 

Imhof-Blumer,  Porträtköpfe  *  133. 

Inama- Sternegg,  v.,  Familienkomm.  71.  Kir- 
chenbücher 1.  Quellen  d.  dtsch.  Wirtschafts- 
gesch.  400.  Tirol.  Weistümer  154.  Urba- 
rien  400. 

Invent.  d.  Bad.  Generallandesarch.  296. 

Inventare  d.  Frankf.  Stadtarch.  297. 

Inventar  Hans.  Arch.  297. 

Inventare  Schweizer  Arch.  297. 

Irmer,  Romfahrt  Heinrichs  VII.  56. 

Irmischer,  Handschriften  in  Erlangen  *171. 

J.,  D.  Orthsche  Familienbuch  381. 

Jaarboek  van  den  Neederl.  Adel  281.  433. 

Jäcklin,  Wappen  d.  Bürger  v.  Chur  325. 

Jacob,  Herald.-sphrag.  Notizen  272. 

Jacobs,  Kirchenb.  3.     Kl.  Beitr.  272. 

Jacoby,  Etüde  de  la  selection  369. 

Jaeck,  Klöster  107.  Pantheon  Bambergs  241. 
328. 

Jaeger  209. 

Jager,  de,  De  Bielsche  vroedschap  439.  Secre- 
tarissen  352.  Pensionarissen  352.  Komman- 
deurs 352.     Predikanten  352. 

Jäger,  Ebrach  107. 

Jahrb.  d.  dtsch.  Adels  279. 

Jahrb.  f.  Genealogie  280. 

Jahresberichte  d.  Geschichtswft.  178.  252. 

Jahresberichte,  germanistische  147. 

Jakobs,  Kirchenbücher  1.  3. 

Jaksch,  v.,  Archivber.  aus  Kärnten  297.  Die 
ältesten  Siegel  272.  Mon.  hist.  duc.  Carin- 
thiae  397. 

Jaksch,  v.,  u.  Wartenhorst,  Einführg.  d.  Johan- 
niter-Ritterordens  231. 

James,  H.,  Facsimiles  394. 

Janauschek,  Orig.  Cist.  231. 

Janeki,  Handb.  d.  preuß.  Adels  257. 


Janicke,  Glossar  160.    ÜB.  d.  Höchst.  Hildes- 
heim 275. 
Janner,  Bauhütten  *77. 
Janßen,  H.  O.,  Die  Stammb.  des  Joh.  J.  Callen- 

fels  390. 
Jenni,  Geschl.  v.  Solothurn  325. 
Jirecek,  Cod.  iur.  Bohem.  335.    Arch.  v.  Dal- 

matien  298. 
Jitschinsky,  Theres.  adl.  Damenstift  447. 
Jöcher,  Allg.  Gel.-Lex.  239. 
John,  Egerer  Studenten  in  Leipzig  220. 
Johnson,  J.  Bol.,  The  scottish  records  195. 
Johnson,  R.,  The  twentieth  Century  biogr.  238. 
Johnson,  W.,  Was  willst  du  wissen  315. 
Jonin,  Musee  de  portr.  132. 
Jordan,   Fragebogen    8.     Inscr.  Mulhus.    109. 

Kirchenb.  8.    Verzeichnis  216. 
Jördens,  Grundl.  241. 
Joubert,  Einl.  z.  Medaillen-Wissensch.  83. 
Jung,  Antiq.  mon.  in  Wilzburg  107.    D.  hist. 

Arch.  v.  Frankfurt  296. 
Jungnitz,   Grabstätten    121.     Bresl.  Diözesan- 

archiv  17.    Visitationsberichte  *207. 
Junker,  D.  gold.  Ehrenged.  Lutheri  83. 
Juritsch,  Gesch.  d.  Babenberger  386. 
Justi,    Gesch.  d.  Univ.  Marburg   221.     Hess. 

Gel.-Gesch.  241. 

Kade,  Freiberger  Geschl.  119. 

Kadich,  Leopoldsdorf  100. 

Kadich  u.  Blazek,  Mährischer  Adel  278. 

Kaiser,  Bücherlex.  175. 

Kaiina  v.  Jaetenstein,  Nachr.  böhm.  Schrif  tst.  241 . 

Kalimeyer,  Kirchen  u.  Prediger  Kurlands  206. 

Kämmel,  Krit.  Studien  245. 

Kämmerer-Almanach  348. 

Käntzeler,  D.  Aachener  Kempenbuch  314. 

Karlowitsch,  Russ.  Adelsverhältn.  436. 

Karteis,  Ratsl.  v.  Fulda  226. 

Katal.  d.  Steierm.  Landesarch.  297. 

Kat.  herald.  Ausstlg.  Mitan  444. 

Käubier,  Personenstandsreg.  20. 

Kauffmann,  Dtsch.  u.  niederl.  Munda.  161. 

Kauffungen,  v.,  Gräbst.  121. 

Kaufmann,  G.  u.  G.  Bauch,  Univ.  Frankf.  a.  O. 
216. 

Kautzsch,  Wappenb.  96. 

Kayser,  D.  Hannov.  Pfarren  206. 

Kehr,  ÜB  Merseburg  275. 

Kehrein,  Biogr.  lit.  Lex.  241.    Volksspr.  *  156. 

Keil,  D.  dtsch.  Stammb.  390. 

Keintzel,  Nö'sner  Idiotism.  155. 

Keinz,  Ergänz,  z.  Bayr.  Wrtrb.  154.  Indic. 
Arnon.  u.  Brev.  not.  399.  Staatsbibl.  Mün- 
chen 171. 


465 


Keiter,  Kathol.  Lit.  Kai.  241. 

Kekule  von  Stradonitz,  Adelsanmaßer,  Adels- 
schwindler etc.  367.  Ahnen  d.  Prinzen  Georg 
v.  Preußen  191.  Ahnenproben  auf  Kunst- 
werken 124.  Ahnentafel-Atlas  191.  367.  Aus- 
gew. Aufsätze  a.  d.  Staatsrecht  u.  d.  Qeneal. 
258.  Beziehgn.d.Geneal.  z.  Behdlg.  d.  Staats- 
rechtes 346.  Beziffrg.  d.  Ahnen  367.  Eben- 
bürtigkeit*^!. 264.  Einfhrg.  e.  Adelsbuches 
415.  Gedenkb.  einer  böhm.  Exulantenfam. 
381.  Handapparat  d.Ahnenforschg.  251.  Haus 
Oldenburg  193.  Heraldik  a.  d.  Ausstellung 
d.  gold.  Vließ.  234.  Hohenzollem  als  Ritter 
d.  Ordens  v.  Gold.  Vließ  191.  Lippesche 
Thronfolge  *194.  Mütterl.  Ahnen  Rieh. 
Wagners  373.  Rechtsgesch.  ü.  Wappen  355. 
Spenerl84.  Streif z.  d.  d.  mediz.-geneal.  Lit. 
367.  369.  Thronf.  in  Sachsen-Coburg  192. 
Unehel.  Kdr.  i.  Kirchenb.  11.  13.  20.  Unter- 
suchg.v.Vererbungsfr.  367.  Über  die  Zustän- 
digkt.  d.  preuß.  Heroldsamtes  411.  Wappen- 
kunde in  den  Museen  169.  Was  lehren  d. 
Adelsprozesse  in  Österreich  447.  Wilhelm  IL, 
Kaiser  *  191.  Ahnen  d.  Prinzen  Georg  v. 
Preußen  191.  Zur  Gesch.  d.  Goth.  geneal. 
Taschenb.  280. 

Kelle,  Handschr.  in  Prag  173. 

Keller,  Sachs.  Adelsgesetz  412. 

Keller- Euher,  Steuerw.  v.  Zürich  227. 

Kelleter,  Kirchenb.  3. 

Kelly  d'Aghrim,   Essai  hist.  sur  l'Irlande  421. 

Kemmerich,  Porträtmal.  133. 

Kerler,  Katalog  171. 

Kerner,  Allg.  Staats-Landr.  361.  Allg.  Staats- 
Genossenschaftsr.  361. 

Kestler,  Rabensburg  100. 

Keßlin,  Nachr.  v.  Schriftst.  241. 

Ketrzynski,  v.,  Ludnosci  polsk.  442.  Przydomki 
Szlachty  Pom.  440.    Taryfy  Podatk.  440. 

Keußen,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Un.  Köln  218. 

Keysser,  Bibl.  Köln  *172. 

Kieck,  Matrik.  Univ.  Wien  224. 

Kiefer,  Frankfurter  Blätter  197.  280.  Goethe- 
Ahnen  372.  Pfarrbuch  206.  Schillers  16- 
stellige  Ahnentafel  372. 

Kienitz  u.  Wagner,  Landes-  und  Volksk.  von 
Baden  252. 

Kießkalt,  Grabdenkm.  121. 

Kilian,  Pinac.  Fugg.  132. 

Kindler  v.  Knobloch,  Adel  im  Oberelsaß  261. 
Gold.  Buch  v.  Straßburg  325.  Oberbad. 
Geschlechterb.  258. 

Kindlinger,  Nähere  Nachr.  272. 

Kirchberger,  Wappen  d.  relig.  Orden  233. 

Kirchhoff,  Fragen  der  Erblichkeit  368. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde 


Kirchner,  Boytzenburg  100. 

Kisch,  Nösner  Wörter  155. 

Kisky,  Domkapitel  zu  Köln,  S.  Gereon  407. 

Kittel,  Frauenkloster  Schmerlenbach  348. 

Klein,    Nachr.  evang.  Pred.  241.     Verfall  der 

Adelsgeschl.  15. 
Kleinberger,  Verlobt  etc.  197. 
Kleiner,  Vorarlberger  Landesarch.  299. 
Kleinemann,  Dominikaner  Orden  231. 
Kleinwächter,  Kirchenb.  3. 
Klemm,  Aus  d.  Hausbibel  ein.  Exulanten  382. 

Helvetia  217.    Runen,  Steinmetzzeichen  -*77. 

Steinmetzzeichen  77.  Vornamen  144.   Würt- 

temb.  Baumstr.  348. 
Klemm,  P.,  u.  Denecke,  O.,  Verzeichnis  211. 
Klemms  Archiv  282. 
Kiempen  u.  Kratz,  Matrikel  d.  Pomm.  Rittersch. 

247. 
Klesse,  Wortschatz  157. 
Klewitz,  P.,  u.  Ebel,  K.,  Matrikeln  Un.  Gießen 

216. 
Klingspor,  v.,  Den  med  sköldebref  förlänade 

435.     Sveriges    Adel    435.     Om    Upplands 

Adel  i  äldra   tider   435.    Upplands   Herre- 

gärder  435.  Handbok  af  prakt.  vapenk.  435. 

Balt.    Wappenb.   435.     Sveriges    Riddersk. 

vapenbok  435.    Sv.  Slottoek  Herresaeten  100. 

Grabd.  121. 
Klinkel,  Kyburg  101. 
Klinkenborg,  Siegel  d.  Landesherrn  272.  Siegel 

d.  preuß.  Könige  272. 
Kloppmann,  Kurl.  Güterchron.  444. 
Kluge,  Altgerm.  Dialekte  161. 
Klüpfel,  Gesch.  Univ.  Tübingen  223.  Schwab. 

Geschichtsforscher  348. 
Knapp,  Grundherrschaft  247. 
Knauer,  Meines  Großv.  Stammb.  390. 
Knauth,  Alten-Zella  107. 
Knebel,  Künstler  u.  Gewerke  Freibergs  240. 
Kneschke,   Adelslex.  259.     Grafenhäuser  259. 

Wappen  259. 
Knesebeck,  Frh.  v.  d.,  Handb.  d.  Adels  259. 

Rittermatrikeln  *247.  263. 
Knetsch,  Goethes  Ahnen  372.   Goethes  Ahnen- 
tafel 372. 
Knipping,  Niederrh.  Arch.  zu  Paris  295. 
Knitl,  Scheyern  107. 
Knobloch,  Kalender  204. 
Knod,    Deutsche  Studenten    in  Bolonga  214. 

Matr.  Univ.  Straßburg  223.  Rheinl.  Stud.  222. 
Knodt,  De  Moguntia  lit.  220. 
Knoetel,  Figurengrabm.  121. 
Knötel,  Bürgerl.  Heraldik  78. 
Knothe,  Gesch.  d.  Oberlaus.  Adels  259.  260.416. 

Görlitzer  Hofgerichtsb.  314.  —  Wörterb.  157. 

30 


466 


Knüfli,  Wappen  Appenzell  325. 

Köberlein,  Pfarrk.  zu  Frankenberg  105. 

Kobolt,  Bayr.  Gel.-Lex.  206.  241. 

Koch,     Ein    Zittauer    Stammbuchblatt    390. 

Deutsch-böhm.   Edelleute  447.     Karmeliter- 
klöster 231.     Saalfelder   Familiennam.    325. 

Stiftg.  Casp.  Tryllers  342.  Tables  geneal.  190. 
Koch-Sternfeldt,  v.,  Genealog.  Forschgn.  447. 
Koegler,  Har.,  Wie  Schiller  geadelt  wurde  360. 
Koerner,  B.,  Genealog.  Handb.  279.    Zustän- 

digkt.  d.  Heroldsamtes  411. 
Koetschau,  Museumskunde  162. 
Kohle,  Bauernhaus  111. 
Köhler,    Kirchl.  Gesetzgeb.   36.     Marienk.  zu 

Bernburg  105.  Münzbelustigungen  84.  87. 
Kohlhagen,  v.,  Bamberger  Fürstbischöfe  121. 

Heraldik  *  55.     Domkapitel  Bamberg  261. 
Kohlrausch,  Bildn.  dtsch.  Kön.  133. 
Kolar,  Patrizier-Geschl.  von  Tabor  325.  Siegel 

d.  böhm.  Adels  272.     Taborit.  Siegel  64. 
Kolbe,  Handb.  d.  Kirchenstatistik  176. 
Kolde,  Brüderschaften  48. 
Kollatz  u.  Adam,  Berliner  Wortschatz  160. 
Koner,  Repertor.  177.  260. 
König,   Kaiserl.   Begräbn.    122.     Professoren 

z.  Freiburg  216. 
König,  Valent.,  Genealog.  Adels-Hist.  416. 
Königsdorfer,  Kloster  i.  Donauwörth  107. 
Könnecke,    Bilderatlas    239.    240.   394.     Hess. 

Buchdruckerb.  206.  Kirchenvisit.  207.  Nicht- 

staatl.  Arch.  Hessen  u.  Waldeck  296. 
Koopmans,    Handelsmerken  80.     Zegelkunde 

272.    Het  teekenen  272. 
Kopp,  Fr.,  Vind.  act.  Mur.  189. 
Koppelmann,  Grabsteininschriften  122. 
Koppen,  Verzeichn.  d.  Idiot.  159. 
Kopriva,  Suntheimer  Tafeln  182. 
Kornbeck,  Sammlungsschwestern  349. 
Körner,  Latinisierte  u.  gräzisierte  Namen  148. 
Korth,  Stadtb.  v.  Eilenburg  336. 
Kortzfleisch,  von,  Kirchenb.  3. 
Koser,  Friedr.  d.  Gr.  94.    Histor.  Denkm.  135. 

Neuordn.  d.  preuß.   Archive   295.     Preuß. 

Historiogr.  257.     Stand  d.  arch.  Forschung 

in  Preußen  294. 
Koser  u.  Seidel,  Äuß.  Ersch.  Friedr.  d.  Gr.  136. 
Kosegarten,    Niederd.  Wörterb.   157.     Gesch. 

Univ.  Greifswald  217. 
Kosinski,  Przew.  herald.  442. 
Köstlin,  Baccalaurei  u.  Mag.  224. 
Kothe,  Domkapitel  zu  Straßburg  407. 
Kötschke,  Stud.  z.  Verwaltungsgesch.  399. 
Kövess  von  Aszod  u.  Harkaly,  Die  in-  u.  ausl. 

Orden  447. 
Krabbe,  Univ.  Rostock  223. 


Kral  von  Dobrä  Voda,  Ritter,  D.  Adel  v.  Böh- 
men 447.     Wappentafeln  102. 

Krahl,  Ex  libris  57.  Wappenb.  d.  mähr.  Adels 
447. 

Kramer,  Idiotismen  155. 

Krane,  Frhr.  v.,  Friedh.  zu  Görlitz  122. 

Krasnopolski,  H.,  Hypothekenrecht  330. 

Kratz,  Pomm.  Schloßges.  247. 

Kraus,  D.  christl.  Inschr.  d.  Rheinl.  130.  Grab- 
schrift 122. 

Krause,  Fruchtbring.  Gft.  348.  Schles.  Priester- 
quelle 206. 

Krauß,  F.,  Die  eherne  Mark  349. 

Kreittmayer,  v.,  Anm.  ü.  d.  cod.  iur.  Bav.  359. 

Kreissig,  Afraner- Album  210. 

Kreyssig  u.  Wilsdorf,  Album  206. 

Krieg,  Ablieferg.  d.  Gerichtsakten  317.  Kir- 
chenb. *3.     Habsburg  100. 

Kriegk,  Deutsches  Bürgertum  149. 

Kriegsarchiv  in  Wien,  Unterrichtshefte.  306. 

Kröber,  Kirchenb.  3. 

Krogk,  Höiere  danske  Adel  435.  De  danske 
majorater  435.    Lexikon  over  adl.  fam.  435. 

Krollmann,  Stockelberg  100.  Marksburg  100. 
Hohkönigsburg  *  100.  Moritzburg  100. 
Schaumburg  100.  Giebichenstein  100.  Erm- 
länd.BurgenlOO.  Dohnasches SchlößchenlOO. 

Krone,  Frhr.  v.,  Wappen-  u.  Handb.  257. 

Kröningsvärd,  Matrik.  öfver  Sveriges  Riddersk. 
436. 

Krosch,  Unechte  Münzen  83. 

Kroschel,  Erziehungsanst.  Arnstadt  209. 

Krückmann  „von"  145. 

Krüger,  Herk.  d.  Zähringer  193.  Pastoren  i. 
Stargard  349.    Urspr.  d.  Weifenhauses  194. 

Kruse,  Standesamt  20. 

Küch,  Berg.  Wappen  272. 

Kuhns,  Gerichtsverf.  330. 

Kuli,  Oberpfälz.  Münzen  86. 

Kunitsch,  Biogr.  241. 

Kunz,  Schloß  d.  Piasten  100. 

Kunz  v.  Kauffungen,  Regesten  17.  Stadt- 
rechngn.  342. 

Kuropatnicki,  Wiadom.  kleyn.  szlacheckim  442. 

Kürschner,  Deutscher  Lit.-Kal.  241.  Staats- 
handb.  205. 

Kurtze  Hist.  d.  Hessen  242. 

Kurz,  Zur  Abwehr  252. 

Kuyk,  van,  Diaconen  352.     Koningen  352. 

Kypke,  Chronik  d.  Adelsgeschl.  der  von  dem 
Lentcze  VII.  137. 

Laband,  Bresl.  Stadt-  u.  Gerichtsb.  330. 
Lacchey,  Anc.  arm.  equestre  de  la  Toison  d'or 
233. 


467 


Lacombe,  Bibliogr.  Paris.  226. 
Lacomblet,  ÜB  f.  d.  Niederrh.  18.  399. 
Lagus,  Album  Aboens.  213. 
Laine,  Arch.  geneal.  425. 
Lalone,  Union  d.  etud.  anv.  ä  Louvain  220. 
Lamb,   Biogr.  dict.  of  the  United  States  238. 
Lambert,  D.  Hallische  Patrzt.  325. 
Lamprecht,  Deutsches  Wirtschaftsleben  *400. 

Evangelienb.  51. 
Landau,  Hausbau  110.    Ritterb.  100.     Ritter- 

gesellschftn.  in  Hessen  251. 
Landmann,  Bach-Porträts  132. 
Landgraf,  Dom  zu  Bamberg  106. 
Lang,    K.  H.  Ritter  v.,    Adelsbuch    d.   Kgr. 

Bayern  260. 
Lange,  Kirchenb.  3. 
Lange,  A.,  Schles.  biogr.  241. 
Lange,  A.,    Merklein,   Theod.,    Weiske,  K., 

Verz.  d.  Abitur.  *209.  447. 
Lange,  E.,  Greif swalder  Sammig.  197.  247. 
Langenbruch,  Grapholog.  Studien  395. 
Langer,  D.  Ahnen  u.  Adelsprobe  448. 
Langley,  Kirchenb.  3. 
Langlois  u.  Stein,  Archives  de  l'hist.  de  France 

303. 
Langt,  Habsburg  100. 
Lapaix,  Armorial  63. 
Lappenberg,    Hamburger    Rechtsaltert.    344. 

Kapellane  in  Hamburg  350. 
Larfeld,  Inschriften  89. 
Larousse,  Grand  dict.  univ.  175. 
Lassen,  Biogr.  Nachr.  238. 
Lasteyrie,  de,  Bibliogr.  des  trav.  hist.  148.  177. 
Laszowski,  Vistes  zowiö  281. 
Laszowski-Szeliga,  Adelsmatrikel  376. 
Latomus,  Stammregister  247. 
Latz,  Comm.  in  geneal.  Austr.  189. 
Lau,  Kölner  Patriziat  328. 
Lauckner,  Zur  Erinnrg.a.d.  Kriegsjahr  1644  341. 
Laurence-Archer,  The  ordres  of  chivalry  231. 
Lavater,  Physiognom.  Fragm.  394.  Schweizer. 

Fragm.  138. 
Laveleye,  De  la  propriete  174. 
Lazias,  De  gent.  migr.  182. 
Leber,  v.,  Ritterb.  100. 
Lechande  d'Anisy  et  de  Ste.  Maria,  Rech,  sur 

le  Domesday  421. 
Lecossais,  Le  simple  crayon  250. 
Lecoy  de  la  Marche,  Les  sceaux  272. 
Ledebur,  Frhr.  v.,  Frauensiegel  72.  272.    Urk. 

Nachr.  263.    Wappengr.  74. 
Ledos,  Traite  de  la  physiogn.  138. 
Leene,  J.  van  den,  Le  theatre  de  la  noblesse  433. 
Leesenberg,  Urspr.  uns.  Wappen  58. 
Lefevre-Pontalis,    Bibl.  d.  trav.  hist.  148.  177. 


Legat,  Kirchenb.  3. 

Lehmann,   D.  Bildnis  112.  133.    Glasmalerei 

114. 
Lehnhardt,  Alphab.  Ortsverz.  320. 
Lehner,  Burgen  100. 
Lehnes,   Birkenfeld  107.    Riedfeld  u.  Münch- 

steinach  107. 
Lehr,  L'Alsace  noble  261. 
Lehsten,  D.  Adel  Mecklenburgs  266. 
Leichtlen,  Zähringer  193. 
Leinberg,  Finnl.  Stud.  225.    Skolstaten  213. 
Leiningen-Westerburg,  Graf  zu,  Ex-libris  57. 

Herald.  Sitten   und  Unsitten   54.     Leining. 

Wahl-  u.  Denkspr.  77. 
Leiningen-Westerburg,   K.  E.  Graf  zu,  Neu- 

Leiningen.    Warenzeichen-Heraldik  80. 
Leisching,  Bildn.  133. 
Leiß,  Stud.  aus  Waldeck  225. 
Leithe,  Univ.  bibl.  Wien  173. 
Leitner,  Quirin  v.,  Frey  dal  180. 
Leitschuh,  German.  Nationalmus.  166.  Katalog 

bibl.  Bamberg  171.  267. 
Leitzmann,  Numism.  Werke  85. 
Lemcke,  Schöffenb.  v.  Freienwalde  329. 
Lemmen,  v.,  Tirol.  Künstlerlex.  241. 
Lengnich,  Gesch.  d.  preuß.  Lande  poln.  Anteils 

439.    Historia  polona.  439.    Jus  publ.  regni 

poloni  439. 
Lenz,  D.  Handschuhsheimer  Dialekt  153. 
Lenzen,  Histor.  geneal.  Erltrgn.  185. 
Leo,  Burgenbau  101.   Vorlesungen  d.  Gesch. 

d.  deutschen  Volkes  416. 
Leonhardt,    Rechtsverf.  an  Grundeigent.  329. 
Leoprechting,     Frhr.     v.,     Generalacta     261. 

Stammb.  v.  Possenhofen  390. 
Lepsius,   Rudelsb.  u.  Saaleck   101.     Sphrag. 

Aphor.  272. 
Lerchenfeld,  v.  u.  Rockinger,  Bayer.  Freibriefe 

349. 
Letzener,   Stammb.  d.  v.  Berlebsch  132.  183. 

Plessisches  Stammb.  183. 
Leukfeld,  Hist.  Spangenb.  183. 
Leupold,  Allg.  Adels-Archiv  189.  448. 
Leuschner,  Familien-Genealogie  250. 
Lewis,  Familienfideik.  71. 
Lexer,   Glossar  *154.      Kärtn.  Wörterb.  155. 
-    Mittelh.  Handw.  76.  152. 
Lexis,  D.  deutschen  Univ.  211. 
Leyser,  Comm.  de  contra-sigillis.    Siegel -Ca- 

binet  272. 
Lichnowsky,  Gesch.  d.  Hauses  Habsburg  195. 
Liebe,  Kirchspiele  *18. 
Lienhart,  Wrtrb.  d.  elsäß.  Munda.  153. 
Lies,  Beschrijving  232.     Beiträge  232. 
Liesegang,  Sondergemeinden  328. 

30* 


468 


Lind,  Alt.  kirchl.  Denkm.  54.  Blätter  f.  Sphrag. 
272.  Sphrag.  Denkm.  272.  Städtew.  64. 
Stammb.  des  J.  Rottenburger  390.  Wappen 
d.  Stadt  Wien  64. 

Linde,  v.  d.,  Nassauer  Drucke  218. 

Linden,  Baron  von,  Der  Uradel  u.  d.  Qoth. 
gen.  Bücher  280. 

Lindner,  Aufhebg.  d.  Klöster  107.  Schriftst. 
d.  Benediktinerord.  232.     Schriftst.  241. 

Lindström,  Ansteckingar  122.  226. 

Lingke,  Ritterburgen  101. 

Link,  Klosterbuch  107. 

Linsenmayer,  D.  Protestant.  Bewegung  235. 

Lion,  Herald.  Modellen  54. 

Lipowsky,  Bayr.  Künstlerlex.  206. 

Lipperheide,  Freih.  v.,  Wappenb.  64. 

Lippert,  Aktenkassationen  317.  Entsthg.  d. 
Lehnbücher  313.  Sachs.  Stammbuch  137. 
Vasallenverz.  262.  Zur  Geneal.  d.  Wettiner 
192.  _  Gesch.  d.  Familie  174. 

Lippert,  W.  u.  H.  Beschorner,  Lehnbuch 
Friedrichs  d.  Strengen  262.  313. 

Lipsius,  Bibl.  num.  85. 

Lisch,  Begräbniskap.  122.  Burgen  101.  Fa- 
milie v.  Plau  325.  Geneal.  d.  Grafen  v. 
Schwerin  194.  Grabplatten  122.  Haus- 
marken 77.  Herzoge  v.  Holstein -Sonder- 
burg 194.  Kalandsbuch  48.  Landfahrer- 
Krämer- Komp.  349.  Leichensteine  122. 
Rostocker  Patrzt.  325.  Schlösser  101.  Ver- 
bindgn.  193.    Verz.  d.  Prediger  349. 

Liske,  Akta  grodzkie  442. 

Litta,  Famiglie  celebrie  428.  Tavole  geneal. 
428.  429. 

Listes  des  titres  de  noblesse  433. 

Litzel,  Kaiserl.  Begrab.  122. 

Livre  d'or  du  Canton  de  Fribourg  327. 

Lobe,  Kirchenb.  3.  Gesch.  d.  Kirchen  u. 
Schulen  264.     Wahlspr.  76. 

Lochner,  Nürnberg  349.    Oesterr.  Exul.  236. 

Lodge,  Peerage  421. 

Lodia-Czarniecki,  v.,  Herb.  Polski  442. 

Loebell,  Geschichtl.  Überlfg.  139. 

Loefen,  v.,  Marienberg  101. 

Loening,  Autonomie  d.  standesherrl.  Häuser 
264. 

Loersch,  Aachener  in  Leipzig  220.  Aach. 
Rechtsdenkm.  314.    Urk.  z.  Privatrecht  71. 

Löher,  v.,    Archivl.  287.  304.      Helmkleinode 

67.  272.     Röckischer  Metallabg.  272. 
Lohmeyer,    D.  Abkürzgn.    290.     Grundr.    zu 

Vorl.  388. 
Lokszyski,  v.,  Grodbücher  323. 
Looshorn,  Bist.  Bamberg  143. 
Lopacinski,  Verz.  d.  Namen  russ.  Untert.  443. 


Lopez- Valdemoro  de  Aranda,  Guia  de  la  Nobl. 
Esp.  429. 

Lorenz,  Grimmenser  Album  210. 

Lorenz,  Alfr.,  Matrikenwesen  20. 

Lorenz,  O.,  Geneal.  Atlas  191.  Geneal.  Handb. 
d.  Europ.  Staatengesch.  191.  Geschichts- 
quellen 176.  Geschichtsw.  in  Hauptrichtgn. 
200.  368.  Lehrb.  d.  ges.  wiss.  Geneal.  VI. 
58.  124.  148.  179.  200.  262.  368.  Leop.  v. 
Ranke  14. 

Lorenzen  u.  Thisot,  Danmarks  Adels-Aarbog 
435. 

Lorinser,  Gedenkbl.  Lorinser  448. 

Losch,  Runen  77. 

Lösch,  Kirche  St.  Jakob  in  Nürnberg  106. 

Loserth,  Geneal.  Studien  448.  Hans  Stuben- 
berg VII. 

Lossius,  Drei  Bilder  a.  d.  Adelsl.  444. 

Lottner,  Samml.  f.  Rheinprov.  36. 

Lots,  Standesregister  41. 

Löwe,  Einwanderung  d.  Berchtesgadener  235. 
Bibliographie  262.     Bücherkunde  262. 

Loyens,  J.  G.,  Recueil  herald.  433. 

Loziriski,  L.  Ritter,  Lemberger  Patriziertum 
325. 

Lozzi,  Bibl.  dell'  ant.  e  nuova  Ital.  429. 

Lübben,  Mittelniederd.  Gramm.  158.  Mittel- 
niederd.  Handwörterb.  158. 

Lübke,  Glasgemälde  114. 

Luca,  de,  Gel.  Ostreich  241. 

Luchs  Heraldik  55.  Schles.  Landes-  u.  Städte- 
wappen 63.     Schles.  Fürstenb.  122. 

Lucht,  Stadtb.  Kiel  329. 

Lüdecke,  Heraldik  55. 

Lüdeke,  Denkm.  d.  Wiedereröffng.  436. 

Lüders,  Mecklenburgs  eingeb.  Adel  266. 

Ludewig,  de,  Rel.  manuscr.  349. 

Lührer,  Schüler  Rößeler  Gymn.  209. 

Ludorf f,  Bau-  u.  Kunstdenkm.  361. 

Lund,  Danske  mal.  portr.  132. 

Lundell,  Skandinav.  Mundart  161. 

Lüneb,  Siegel-Kab.  272. 

Lunig,  Literae  procerum  387. 

Lünig,  Corp.  jur.  feud.  313.  Dtsch.  Reichs- 
archiv 317.  349.  361. 

Lüpke,  Ergänzungen  159. 

Luschin  von  Ebengreuth,  Deutsche  Rechts- 
hörer in  Italien  214.  Grabstätten  122. 
Sphragist.  Beitr.  272.    Vornamen  144. 

Lütgendorff-Leinburg,  Frhr.  v.,  Familiengesch. 
V.  124.  263. 

Lüthi,  Steinmetzzeichen  77. 

Lutz,  Bürgerb.  Basel  325. 

Lutzan,  Güterfamilienfideikommiß  444. 

Lyckii,  Sylloge  num.  89. 


469 


M.  R.,  Frhr.  v.,  Generallandesarch.  Karlsruhe. 

296. 
Maandblad  v.  h.  gen.  her.  genootsch.  281. 
Maag,  D.  Habsb.  Urbar  400. 
Mabillon,  Ann.  ord.  d.  Benedicti  232. 
Macco,  Aachener  Wappen  u.  Genealogien  325. 

Beitr.  z.   Gesch.   u.   Geneal.  rhein.  Adelsf. 

251.   252.  270.  369.     Kalkofen  101.    Refor- 

mationsg.  Aachens  349.    Reichskammerger. 

320.    Wappenb.  Aachener  Patrizierfam.  253. 
Mach,  Kirchenb.  3. 
Macholz,  Kirchenb.  *3. 
Mack,  Heraids  College  420. 
Mac-Lennan,    The    patriarchat    theory    174. 

Studies  in  anc.  hist.  174. 
Mader,  Reichsrittersch.  Magazin  361. 
Magnus,  Genealog.  Collect.  201. 
Magny,  Vic.  de,  Livre  d'or  de  la  nobl.  425 

Nobil.  de  Normandie  427. 
Mailhol,  de,  Dict.  hist.  et  herald.  425. 
Mairhofer,  Pusterthals   alte  Adelsgeschl.  448. 
Maisons  nobles  du  pays  de  Liege,  Les  432. 
Majlath,  Stammfamilien  448. 
Malachowski,  Zbiör  nazwisk  443. 
Malderghem,  Jean  van,  Un  ouvrage  de  Com. 

Gaillard  433. 
Malecki,  Studya  herald.  443. 
Mallinckrodt,  Dortm.  Ratsl.  226. 
Maltitz,  v.,  Hand-  u.  Adreßbuch  d.  adl.  Stiftgn. 

342.    Hand-  u.  Adreßb.  d.  Geschl.-Verb.  342. 

Abdrucken  v.  alten  Siegeln.  Siegel  d.  Samml. 

v.  Maltitz  272. 
Mandrot,  de,  et  du  Bois-de  Pury,  Arm.  Neu- 

chatel  325. 
Manecke,  Geneal.  Schaupl.  171. 
Mango,  Nobiliario  di  Sicilia  429. 
Manlik,  Matrikenführung  20. 
Mann,  Rostock  101. 
Manno,   Ant.   Baron,  Bibl.   stör.  d.  mon.  di 

Savoya  429.    II  patriziato  Italiano  429. 
Mannstein,  Adelslex.  257. 
Mansberg,  Frhr    v.,  Erbarmanschaft  264. 
Mantegazza,  Physiognomik  138. 
Manuel  de  bibl.  d'iconogr.  137. 
Margerison,  Kirchenb.  3. 
Marita,  Probe  e.  Wörterbuchs  154. 
Markgraf,  Bresl.  Stadtbuch  330.    Schles.  Ge- 

schichtsschr.  258. 
Marquet  de  Vasselot,  Hist.  du  portrait  133. 
Marshall,  Kirchenb.  3. 
Marsy,  Comte  de,  Liste  des  chev.  349.    Arm. 

des  eveques   de  Beauvais   417.    Arm.    des 

eveques  de  Laon  427.    Arm.   des  eveques 

de  Senlis  427.   Notes  pour  servir  ä  un  armor. 

427. 


Martin,  Wörterb.  d.  elsäß.  Mundart  153. 

Martius,  Krankheitsanlage  u.  Vererbung  368. 
Vererbungsproblem  368. 

Marziani  von  Sacile,  Ritter,  Ahnenprobe  448. 
Nemesseg  448.    Rittertitel  448. 

Masch,  Mecklenb.  Wappenb.  266. 

Mas  Latrie,  Comte  de,  Tresor  de  chronol.  177. 

Maßlow,  Bibliogr.  252. 

Mathes,  Pfründebesitzer  349. 

Matrikel  öfver  Swea-Rikes  Ridderskap  436. 

Matthiessen,  C.  M.  A.,  Slesvigske  Herresegl. 
272. 

Maurer,  „Familie"  174.    Verehelichung  20. 

Maurice,  Jean  Baptiste,  Le  blason  des  arm.  233. 

Mayer,  Ein  altes  Stammb.  390.  Genealogie 
bürg.  u.  bäuerl.  Geschl.  42.  Grabstätte  122. 
Matrikel  Freiburg  216. 

Mayerhofer  Handb.  20. 

Mayr,  Haideck  101.  Österreich.  Archivw.  297. 
Statthalterei-Archiv  Innsbruck  298.  Tirol  101. 

Mazgon,  Grabstein-Inschriften  122. 

Mazzatinti,  Inventari  178. 

Mazzella,  Descr.  d.  Napoli  429. 

Meck,  Bild.  d.  Hauses  Braunschweig  136. 

Mecklenburg.  Siegel  272. 

Medem,  v.,  Arch.  zu  Stettin  295.  Organ.  Zu- 
sammenh.  d.  Archive  317. 

Meding,  v.,  Nachr.  v.  adl.  Wappen  264. 

Megerle  v.  Mühlfeld,  Österr.  Adelslex.  189.  448. 

Meibom,  Mecklenb.  Hypothekenrecht  329. 

Meiche,  Burgen  d.  sächs.  Schweiz  101. 

Meichelbeck,  Hist.  Frising.  399. 

Meier,  Geneal.  Braunschw.  Geschl.  325. 

Meinardus,  Nassau-Oran.  Korrespond.  387. 

Meiners,  Göttinger  Univ.-Bibl.  *172. 

Meister,  Grundriß  d.  Geschichtswissensch.  307. 

Meitzen,  D.  deutsche  Haus  110. 

Mejer,  Biogr.  241. 

Melanchton,  Theatr.  geneal.  182. 

Meli,  Archivwesen  in  Steiermark  297.  Bürger- 
marken 77. 

Melly,  Beitr.  z.  Siegelk.  272.  Siegel  Österreich. 
Damen  72. 

Memorie  imprese  132. 

Menadier,  Schaumünzen  86.  94.  95. 

Menetrier,  Hist.  de  Louis  le  Grand  84. 

Mennechet,  Plut.  frang.  238. 

Manoel  da  Macedos,  Brasil,  biogr.  Ann.  238. 

Mensinga,  Abzeichen  d.  Religion  73.  Adels- 
partikel 147. 

Mentz,  Dialektwörterbuch  152. 

Menzik,  Caspar  Hirsch  u.  seine  Aufzeichn.  202. 
Kalender  202. 

Meraviglia-Crivelli,  Graf  R.  J.,  Siegel  d.  böhm. 
Adels  272. 


470 


Merghelynck,  Rec.  de  genealogies  inedites  433. 

Mering,  Burgen  101. 

Merklein,  Verzeichnis  209. 

Merlo,  Glasmalereien  106. 

Mertz,  Burgenanl.  101. 

Merz,  Habsburg  101.  Kirchen  zu  Rothen- 
burg 106. 

Meschwitz,  Gesch.  d.  Kadetten-Korps  349. 

Metzsch,  v.,  Kirchenb.  3. 

Metzsch-Reichenbach,  v. ,  Schlösser,  Burgen  etc. 
101. 

Meusel,  D.  gelehrte  Deutschland  239. 

Meyenn,  F.  v.,  Urk.  Gesch.  d.  Fml.  v.  Pentz 
VII.  73. 

Meyer,  C.  v.,  Herald.  ABC-Buch  54. 

Meyer  Chr.,  Ausgew.  Selbstbiogr.  239.  Her- 
kunft d.  Burggr.  v.  Nürnberg  192.  Z.  Gesch. 
d.  dtsch.  Adelstandes  421. 

Meyer,  D.,  Geschl.  v.  Zürich  325. 

Meyer,  G.,  Die  wissenschaftl.  Grundlage  der 
Graphol.395.  Handschriftenkat.178.  Schüler 
v.  Ilfeld  209. 

Meyer,  H.,  Der  richtige  Berliner  160.  Kirchenb. 
3.  Schweiz.  Fenster-  u.  Wappenschenkg.  55. 
Strafverf.  gegen  Abwesende  337. 

Meyer,  J.,  Flandr.  rer.  182. 

Meyer,  L.,  Lehrb.  d.  Graphol.  395. 

Meyer,  S.,  Familienfideikommisse  71. 

Meyer  von  Knonau,  Veranstaltgn.  f.  d.  Ge- 
schichtsforschung 419. 

Meyer-Kraus,  Wappenb.  Basel  325. 

Meyer  u.  Tesdorpff,  Hamburger  Wappen  u. 
Geneal.  325. 

Meyermann,   Göttinger  Hausmarken  77.  264. 

Mi.,  Wörterbuch  160. 

Miaskowski,  v.,  Erbrecht  71. 

Michaelis,  Dressdnische  Inscriptiones  119. 

Michaud,  Biogr.  univ.  237. 

Michelsen,  Siegelsammlgn.  272.  Rechtsdenk- 
mäler 336. 

Michon,  Systeme  de  Graphologie  395.  Methode 
de  Graphol.  395. 

Mihlein,  Kirchenb.  4. 

Milchsack,  Überlieferungen  158. 

Milewski,  Herbarz  440. 

Milde,  Holstein-Lauenb.  Siegel  272. 

Miltner,  Privatmünzen  86. 

Minerva  239. 

Minges,  Gesch.  d.  Franzisk.  232. 

Minnigerode- Allerburg,  Frhr.  v.,  Gräbst.  120. 

Minzes,  D.  gesch.  Studien  in  Rußland  436. 

Mirbach-Harff,  E.  Graf  v.,  Personalgesch.  d. 
dtsch.  Ordens  233. 

Mirbt,  Theol.  Fak.  Marburg  221. 

Mirus,  Körner-Museum  163. 


Mise.  Geneal.  et  her.  281. 

Misson,  Baron,  Notice  sur  l'ancien  etat  noble 
433.  L'etat  noble  433.   Le  chapitre  noble  433. 

Mitteilungen  der  Bad.  hist.  Kommission  296. 

Mitteilungen  a.   d.   Mitzschkeschen  Familien- 
verband 282. 

Mitteilungen  d.  Zentralstelle  f.  dtsch   Pers.  u. 
Familieng.  280. 

Mittelrh.  ÜB  400. 

Mitterwieser,  Stadtarchiv  Ochsenfurt  18. 

Mitzschke,  Mitteilungen  282.    Naumburger  In- 
schriften 109.    Wegweiser  265. 

Moehsen,  Verz.  v.  Bildn.  132. 

Molema,  Wörterbuch  158. 

Moderner  Cicerone  165. 

Moderow,  Evang.  Geistl.  206. 

Moll,  Salzburg.  Idiotikon  154. 

Möller,  Reinhardsbrunn  107. 

Moltke,  Leipziger  Kramerinnung  228. 

Monaci,  Arch.  paleogr.  306. 

Mone,  Gelehrtengesch.  209.    Märkertafel  328. 

Monod,    Bibliogr.    de  France  425.     Die   ge- 
schichtl.  Stud.  in  Frankreich  425. 

Montalembert,  Moines  d'Occident  232. 

Montet,  de,  Dict.  biogr.  238.    Gesch.  d.  franz. 
Kol.  236.    Tombeaux  122. 

Montgrand,    comte  de,    Arm.   Marseille  325. 
Liste  des  gentils-hommes  349. 

Monum.  Boic.  272.  396.  399. 

Monum.  medii  aevi  hist.  Polon.  439. 

Monum.  Poloniae  historica  439. 

Monum.  Ettalensia  107. 

Monum.  Weihensteph.  107. 

Monum.  Wessofontana  107. 

Monum.  Windberg.  107. 

Monum.  hist.  soc.  Jesu  232. 

Monum.  hist.  Univ.  Prag  222. 

Moor,  v.,  Urbarien  zu  Chur  400. 

Moos,  Thuricum  sepultum  122. 

Mooyer,  E.  F.,  Onomasticon  349. 

Mörath,  Grabdenkmäler  122. 

Morawitzky,  Max  Graf  Topor,  Übersicht  Bene- 
diktbeuren  349. 

Morawski,  v.,  Gesch.  Univ.  Krakau  219. 

Moreau  de  laSarthe,  Übersetzung  Lavaters  395. 

Morgan,  Anc.  soc.  174. 

Moritz,  Familienfideik.  71. 

Moser,   Archiv  Triest  299.     Rittergüter  101. 
Staatsrecht  359. 

Moule,  Bibl.  herald.  265. 

Muck,  Heilbronn  107. 

Mucke,  Horde  u.  Familie  174.  —  Wendische 
Namen  147. 

Muelen,  van  der,  Kirchenb.  3. 

Mühler,  H.  v.,  Wahlsprüche  76. 


471 


Müllenheim-Rechberg,  Frhr.  v.,  Stammtafel  200. 

Müller,  Anfänge  d.  Minoritenordens  232. 

Müller  u.  Singer,  Künstlerlex.  243. 

Müller,  Thorwaldsen  Museum  163. 

Müller,  E.,  Mag.  de  Strasbourg  325. 

Müller,  G.  H.,  Lehns-  u.  Landesaufgebot  263. 

Müller,  Joh.,  Wissenschaftl.  Vereine  148.  177. 

Müller,  L.  A.,  Vaterl.  Bilder  101. 

Müller,  W.,  Mittelhochd.  Wrtrb.  s.  Benecke  152. 

Müller- Fraureuth,  Wörterbuch  d.  obersächs. 
Mundarten  416. 

Müller  u.  Weitz,  Aachener  Mundart  155. 

Mülverstedt,  v.,  Altmärk.  Adel  257.  Ausgest. 
Anhalt.  Adel  279.  Ausgest.  Mecklenb.  Adel 
279.  Ausgest.  Preuß.  Adel  *278.  Abgest. 
Preuß.  Adel  Pommern  279.  Ausgest.  Adel 
derProv.  Sachsen  14. 15.  Ausgest.  Schwarzb. 
Adel  279.  Domkapitel  Halberstadt  349.  Er- 
gänzungsbd.  zu  Siebmacher  279.  Grabsteine 
122.  Mittelalterl.  Siegel  272.  Gesch.  des 
Geschl.  von  Oppen  VII.  Der  oberlaus. 
Adel  259.  Samml.  v.  Ehestiftungen  317. 
Tagebuch  d.  M.  v.  Oppen  383. 

Mummenhoff,  Archivalienfunde  315.  Burg  zu 
Nürnberg  101. 

Münchhausen,  v.,  Steinmetz-  u.  Wappenzeich. 
77.  265. 

Munoz  y  Riviero,  Coli,  de  facsim.  306.  Man. 
de  paleogr.  306.    Paleogr.  populär.  306. 

Muret,  Gesch.  d.  franz.  Kol.  236. 

Murr,  v.,  Beschreibung  Nürnb.  327. 

Murr,  de,  Memor.  bibl.  Norimb.  171. 

Murray,  Museums  165.    The  eccles.  hist.  141. 

Mushard,  Bremisch-Verdischer  Ritter-Saal  326. 
Mon.  nobil.  325. 

Musson,  Pragm.  Gesch.  232. 

Muther,  Cicerone  *  166. 

Nabholz,  Züricher  Stadtb.  337. 

Naegli-Akerblom,  Die  Geminität  369.  Quel- 
ques resultats  369.  Willkür  u.  Nachlässig- 
keit 369. 

Nagl  u.  Lang,  Mitteilgn.  a.  d.  Archiv  d.  dtsch. 
Nationalhospizes  384. 

Nagler,  N.  allg.  Künstlerlex.  241. 

Nagy,  v.,  Ungarns  Familien  448. 

Näher,  Burgen  101. 

Nahuys,  Graf,  Stammb.des  Herdw.  v.  Dassel  391 . 

Napiersky,  Erbeb,  v.  Riga  329.  Libri  reddi- 
tuum  v.  Riga  329. 

Nathusius,  Kirchenb.  3. 

Nathusius-Neinstedt,  Ritterb.  Familien  144. 

Nat.  Cyclop.  of  American  biogr.  238. 

Naude,  Fälschg.  d.  ältesten  Reinhardsbr. 
Urk.  365. 


Nederlands  Adelsboek  431. 

Nederlands  Farn.  arch.  281. 

Nederlandsche  Herauf,  De,  80.  281. 

Nederlandsche  Leeuw  80. 

Nedopil,  Deutsche  Adelsproben  368. 

Neeb,  Grabm.  115. 

Neefe,  Bibliothekskatalog  346. 

Negelein,  Thes.  num.  85. 

Neigebaur,  Bibl.  Breslau  171. 

Neimbts,  Wappenb.  444. 

Nekrolog  der  Deutschen  239. 

Nemethy,  Egyhäzmii  448. 

Neubauer,  Altdtsch.  Idiotismen  155.  Rang- 
liste 229. 

Neubert,  Dtsch.  Zeitgenossenlex.  241. 

Neues  hist.  Wappenb.  v.  Zürich  327. 

Neuer  Nekrolog  der  Deutschen  239. 

Neumann,  Thomaskapelle  in  Regensburg  106. 
Geogr.  Lex.  176. 

Neumann,  de,  Meditationes  125. 

Neumann,  Privatmünzen  86. 

Neu-Spross.  Deutsche  Palmbaum,  der  348. 

Newman,  Kirchenb.  3. 

Nibler,  Edelmannsfreiheit  261. 

Nichols,  Collect,  topogr.  421. 

Nieden,  Altona  101. 

Niedermayer,  Dominikanerk.  in  Regensburg 
106. 

Niefe,  Soldrittertum  349. 

Nielsen,  Om  nogle  middela.  Släg.  238. 

Nohl,  Katalog  196. 

Nopitzsch,  Nürnb.  Gel.-Lex.  186. 

Nordenskjöld,  Genealogie  192. 

Nordhoff,  Urkunden  mit  Malerei  365. 

Norst,  Alma  mater  Czernovitz  215. 

Northof,  v.,  Chronik  d.  Graf.  v.  d.  Mark  139. 

Notices  s.  1.  familles  443. 

Nottbeck,  v.,  Familien  Revals  326.  Siegel  aus 
d.  Rev.  Ratsarchiv  272. 

Nowack,  Schles.  Schriftst.-Lex.  242. 

Nüesch  u.  Bruppacher,  Zollikon  77. 

Nuova  Enciklopedia  175. 

Oberbayr.  Arch.  296. 
Oberländer,  Kirchenb.  3. 
Oberleitner,  Album  de  fac-sim.  393. 
Obernberg,  Grabschriften  122.     Burghausen 

101.     Hohen-  u.  Altenwaldeck  101 
Oberneck,  Reichsgrundbuchrecht  332. 
Obernitz,  v.,  Namen  i.  Weimar.  Stammb.  391. 
Oberpfälzischer  Adel  261. 
Oberrhein.  Siegel  273. 
Obser,  Grabstätte  122. 
Ocholski,  Orbis  Polonus  442. 
Oefele,  Rechnungsbuch  341. 


472 


Oehlenring  u.  v.  Kohlhagen,  Herald,  geneal. 

Blätter  280. 
Oehlrichs,  Hist.  dipl.  Beitr.  242. 
Oertel,  Geneal.  Tafeln  191. 
Oesterley,  Denkwürdigkeit.  199.     Wegweiser 

d.  d.  Ltr.  d.  Urkundenslgn.  176. 
Oetter,  Bibl.  Erlangen  171. 
Oettinger,  Bibl.  biogr.  237.    Moniteur  d.  dat. 

237. 
Oettrich,  Verzeichnis  122. 
Oeynhausen,  Graf  v.  d.,  Grabsteine  122. 
Oidtman,    v.,    Grabstein    122.     Wappen    von 

Aachen  64. 
O'Kelly  d'Aghrim,  Essai  hist.  141. 
Omont,  Diptycha  51. 
Ompteda,  Fr.  v.,  Neue  vaterl.  Ltr.  262. 
Opet,  „von"  145. 

Ophoven,  Continuation  de  rec.  her.  434. 
Oppell,  v.,  Geneal.  Schätze  122. 
Oppen,  v.,  Tagebuch  383. 
Oppenhoff,  Aachener  Sternzunft  349. 
Oppermann,  Geburtsregister  41. 
Örtel,  Personenstandesgesetz  20. 
Oserheö,  v.,  Grabd.  122. 
Österreich-Ungarn  445  ff. 
Otte,    Glockenkunde   127.     Kirchl.   Kunst-Ar- 
chäologie 124. 
Ottenthai,  v.,  Archivber.  7.   Rechnungsbücher 

341. 
Ottenthai    u.   Redlich,   Archivber.    aus    Tirol 

297.  298. 
Otto,  D.  älteste  Gerichtsb.  d.  St.  Wiesbaden. 

314.     Herald.  Skizzen  55. 
Otto,  Gesch.  etc.  d.  Genealogie  368. 
Otto,  Domk.  zu  Magdeburg  106. 
Overmann,  Benutzg.  d.  Archive  287. 
Overmeer,  De  herberg  352.   Namen  der  broe- 

deren  352.     Predikanten  352. 
Ow,  Frhr.  v.,  Grabinschr.  122. 

Pachmeyr,  Hist.  chron.  series  134. 
Padigliane,    Fam.    nob.    Ital.    429.     Dizzion. 

delle  fam.  nob.  429. 
Pagel,  Biogr.  Lex.  242. 
Pages,  Refug.  ä  Berlin  236. 
Pallas,  Registraturen  der  Kirchenvisitationen 

207.  225. 
Palmblad,  Biogr.  lex.  238. 
Pantz,  v.,  Hauptgewerkschaft  77. 
Paoli,  Le  abbrev.  290.    Progr.  di  paleogr.  388. 
Pappenheim,  Wappen  u.  Grabdenkm.  122. 
Paprocki,  Herby  rycerstwa  polsk.  443. 
Papworth,  An  alph.  dict.  421. 
Parisius,  Zusätze  160. 
Parnassus  boicus  261. 


Parsch,  Stadtarchiv  zu  Olmütz  299. 

Partsch,  Literatur  Schlesien  252. 

Paucker,  Esthlands  Landg.  444.    Güterbes,  in 

Esthland  444.     Quellen    der   Ritter-,  Lehn- 

u.  Landr.  444. 
Paudler,  Studien  z.  Nordböhm.  Spezialgesch. 

448. 
Paul,  Beitr.  147.  Grundr.  d.german.Philol.  161. 
Pauli,  Abh.  a.  d.   Lüb.  Recht  329.     Lübeck. 

Zust.  329. 
Pauls,  Bürgerl.  Testam.  1627,  315.  Zivilstands- 

reg.  3.     Zur  Gesch.  des  Weinbaus  349. 
Paulsen,  Wesen  d.  Univ.  211.    Gesch.  d.  gel. 

Unterr.  212. 
Paulus,   Babenhausen   107.     Hess.    Schaumb. 

Superint.  206.     Maulbronn  107. 
Pawinski,  v.,  Polska  441. 
Payer  von  Thurn,  Kaiserl.  Hofchargen  350. 
Peacock,  A  List  of  the  Roman  Catholics.  Re- 

cus.  etc.  421. 
Peccenstein,  Theatr.  Saxon.  416. 
Peetz,  Kiemsee-Klöster  107. 
Pejacsevich,  Namens-Register  zu  d.  Exz.  aus 

Lib.  Reg.  448. 
Pelzel,  Abbildgn.  242. 
Penin,  Überlinger  Häuserb.  108. 
Penzier,  Gesch.  d.  Fürsten  Bismarck  VII. 
Pereira  da  Silvas,  Plut.  brasil.  238. 
Perlbach,  Aus  d.  Familienchron.  eines  Bresl. 

Geistl.  381.     Prussia  schol.  225. 
Perrot,  Collect,  hist.  232. 
Perschmann,  Nordhausens  Grabdenkm.  122. 
Personalh.  Tidskr.  281. 
Perthes,  Gesch.   d.  Goth.  geneal.  Taschenb. 

280. 
Pescheck,    Böhm.   Exulanten   448.     Liter,   d. 

Oberlaus.  Adels  260. 
Peschel,  Körner-Bibliogr.  163. 
Peter,  Zivilehe  20. 
Petersdorff,  Pommersche  Stud.  225. 
Petersen,  Danske  Sigiller  *273.  Verzeichn.  350. 
Petit,  Repert.  243. 
Petiscus,    Halberst.    Häuserbesitzerliste    350. 

Halberstadts  Schützenbr.  228. 
Petri,  Esthland  161. 
Petrich,  Pomm.  Lebensb.  242. 
Petrowicz,  von,  Grabd.  122. 
Pettenegg,  Graf  v.,  D.  K.  K.  Adels-Arch.  298. 

301.   Grabdenkm.  *  22.    Ideen  ü.  d.  Errichtg. 

e.  Heroldsamts  445.    Märkte-  u.  Städtew.  64. 

Sphrag.  Mittlgn.  273.   Urkunden  d.  Deutsch- 
Ordens  -Centralarch.    231.     Zwei  Wappen- 
briefe 355. 
Petters,  Handschr.  in  Prag  173.    Lexikalisches 

157. 


473 


Petz,  D.  Urbare  d.  Burggrafent.  Nürnberg  400. 
Petz,  Grauert  u.  Mayerhofer,  Drei  bayer.  Tra- 

ditionsb.  399. 
Petzholdt,  Bibl.  Bibliogr.  176. 
Peyer,  Psychologie  des  Schreibens  395. 
Pez,  Scr.  rer.  Austr.  182.   Thes.  anecdot.  nov. 

399. 
Pfaff,  Fideikommisse  71.  —  Steinmetzen  77. 
Pfau,  Kyburg  101. 
Pfeffinger,  Corp.  jur.  publ.  350.    Historie  d. 

Braunschw.-Lüneb.  Hauses  263. 
Pfeiffer,  Compend.  Schauplatz  448. 
Pf  ister,  Mundartl.  Nachtr.  156. 
Pflugk-Harttung,  v.,  Anf.  d.  Johann.-Ord.  232. 

Münzen  u.  Siegel  273.  Spec.  chart.  pont.  273. 
Pfotenhauer,  Adel  d.  Fürstent.  Öls  257.     Be- 
rühmte Schlesier   358.     Fünfzig  Ritter  257. 

Rittersch.  v.  Teschen  257.     Schlesier  a.  d. 

Univ.  Bologna  214.  Schlesier  in  Leipzig  220. 

Schles.  Siegel  273.  274.    Zwei  Kopialbücher 

387. 
Philler,  Zivilehegesetz  20. 
Phillimore,  Heraids  College  420. 
Philipp,  Dict.  of  biogr.  237. 
Philippi,  Zivilstandsgesetze  36. 
Pick,  Burgen  101.    Stammb.  d.  Ernestiner  192. 
Piderit,    D.  lipp.  Edelherren   270.     Mimik  u. 

Physiognomik  138. 
Piekosinski,  Dyn.  Urspr.  d.  poln.  Adelsgeschl. 

443.     Rycerst.  polsk.  443. 
Piferer,  Nobiliario  429. 
Pilgram,  Calend.  chronol.  306. 
Pink,  Parliam.  Repres.  421. 
Pinkava,  Burgen  101. 
Pinset  et  d'Auriac,  Hist.  du  portrait  133. 
Pinsker,  D.  staatsr.  Stelig.  d.  ital.  Adels  448. 
Piper,  Abriß  d.  Burgenk.  101.    Burgenk.  101. 

Libri  confr.  45.  Hohkönigsburg  101.  Österr. 

Burgen  101. 
Pirenne,    Bibliogr.    de   l'hist.    de   Belg.    432. 

De  l'organisatien   des  etudes    etc.   en  Bel- 

gique  430. 
Planck,  D.  dtsch.  Gerichtsverf.  336.  337. 
Plass,  Wappen  zu  Fronau  106.  123. 
Platzhoff-Lejeune,  Wert  u.  Persönlichkeit  237. 
Pleß,  Verzeichn.  d.  oberbayr.  Adels  261. 
Plieningen,  v.,  Grabd.  123. 
Plutarch,  Der  neue  239. 
Poczet,  Slachty  galicysk.  448. 
Poggendorf,  Biogr.  lit.  Handwörterb.  243. 
Poinsignon,    Gesch.  Ortsbeschr.  v.  Freiburg 

108. 
Poirier,  Kirchenb.  4. 
Polaczek,  Inventarisationswerke  55. 
Poolsum,  Descr.  de  la  Livonie  232. 


Popliment,  La  Belgique  heraldique  434. 
Portz,  Böhm.  Museum  173. 
Posern-Klett,  v.,    Kreuzfahrer  a.  d.  Meißner- 
lande 384. 
Possart,  Lukaszewicz  u.  Mulkowki,  D.  König 

v.  Polen  439. 
Posse,    Genealogie  d.  Gesamth.  Wettin  202. 

Lehre  v.  d.  Privaturk.  275.  307.  403.    Siegel 

d.  Adels  68.   60.    265.  273.  416.     Siegel  d. 

dtsch.   Kais.   273.     Siegel  d.  Wettiner  273. 

Typarfälschgn.  273.    Wappen  u.  Farben  d. 

Städte  63. 
Post,  Familienrecht  174.  Geschlechtsgenossen- 
schaft 174.     Grundriß  174. 
Potthast,    Bibl.  hist.   176.     Katalog  171.     Re- 

gesta  pontif.  Roman.  346. 
Poupardin  u.  Prou,  Liste  des  recueils  de  fac- 

sim.  306. 
Prantl,     Gesch.    Univ.    Ingolstadt-Landshut- 

München  221. 
Prasek,  Bresl.  Schöffenspr.  322. 
Pratje,  Altes  u.  Neues  326. 
Praun,  v.,  Anm.  v.  d.  sigillis  273.     Ausführl. 

Beschr.    326.     Biblioth.    Brunsvico  -  Luneb. 

262.     Kaisergräber  123. 
Pregizer,  Bürgerl.  Wappenrecht  356. 
Prel,  du  Frhr.,  Bedeutg  v.  Stammbäumen  200. 
Preser,  Soldatenhandel  229. 
Pressler,    Hausforschg.  111.     Haustypen  111. 

Niederdeutsche  Bauernh.  111.  Niedersächs. 

Haustypus  111. 
Priebatsch,  Die  Hohenzollern  u.  d.  Adel  257. 
Priebsch,  Deutsche  Handschr.  in  England  178. 
Priesdorff,  v.,  Offizier-Stammliste  230. 
Primavesi,  Frankenstein  101. 
Primbs,   Apians  Wappenslg.   273.      Beitr.    z. 

Gesch.  d.  Adels  273.  Güter  u.  Wappen  261. 

Hohenaschau  101.    Papstbullen  273.    Siegel 

*273.     Siegelstempel  273.    Wappenverlhgn. 

355. 
Pittwitz  u.  Gaffron,  v.,  Breslauer  Ratsfmln.  326. 

Verzeichnis  gedr.  Familiengesch.  266. 
Pritzbuer-Gamm,  Mecklenb.  Adelsgeschl.  266. 
Pritzbuer,  v.,  Index  concisus  266. 
Prochazka,    Näheres  Landlehnstfl.  Grundbes. 

448. 
Probst,  Gesch.  Univ.  Innsbruck  218. 
Prokop  u.  Krahl,  Wappenb.  d.  mähr.  Adels  448. 
Propst,  Burgen  103. 
Prou,  Man.  de  paleogr.  306. 
Prud'homme,  Les  sceaux  273. 
Prutz,  Tempelherrenorden  232. 
Psayla,  Linajes  nobles  de  Esp.  429. 
Pusikan,    Dtsch.  Briefadel   15.  355.     Fürsten, 

Grafen  etc.  233.     Helden  v.  Sempach   419. 


474 


Pütrich,  De  familiis  Bojorum  180. 
Püttmann,  Advers.  iur.  un.  359. 
Puttrich,  Schloßk.  in  Wechselburg  106. 
Pyl,  Geneal  d.  Greifsw.  Ratsmitgl.  226.  Greifs- 

walder  Kirchen    106.    Pomm.  Geneal.  242. 

Stammt),  d.  G.  Criwitz  391. 

Quadt,  Kirchenb.  4. 

Quast,  Gräber  123. 

Quellen  zur  Gesch.  d.  Stadt  Wien  299. 

Quintanas,  Vidas  de  Esp.  238. 

R.  v.  R.,  Z.  Gesch.  d.  Wappenb.  274. 

Raab,  von,  Amt  Pausa  416.  Amt  Plauen  416. 
Amt  Vogtsberg  332.  416.  Beitr.  z.  Gesch. 
d.  vogtl.  Adels  69.     Kirchenb.  4. 

R[aab],  v.,  Z.  Gesch.  d.  Farn.  v.  Römer  363. 

Raadt,  de,  Ein  vergess.  Militärarchiv  448. 
Regesten  313.    Sceaux  273. 

Rachfahl,  Gesch.  d.  Grundherrsch.  247. 

Radcliffe,  Kirchenb.  4. 

Riss,  Konvertiten  236. 

Raffaeli,  Marchese,  Catal.  di  sfragist.  273. 

Ragotzky,  Sinnspr.  aus  Stammb.  391. 

Rahden,  v.,  Kirchenb.  4. 

Rahden,  Frhr.  v.,  Stammb.  Chr.  v.  Sacken  391. 

Rambaldi,  Eurasburg  101. 

Ramione,  Bar.  di,  II  Blosone  in  Sicilia  429. 

Randa,  Entwickig.  d.  öff.  Bücher  335. 

Ranft,  Geneal.  histor.  Archiv  180. 

R[angabe],  Livre  d'or  de  la  nobl.  Phanariote 
445. 

Rantzau,  Register  der  Leichenpredigten  197. 

Rathmann,  Zivilstandesgesetz  20. 

Ratjen,  Gesch.  Univ.  Kiel  218. 

Raudt,  de,  Sceaux  arm.  434. 

Rauer,  Hand-Matrikel  247. 

Rautenstrauch,  Kaiandbrüderschaften  48. 

Realis,  Herald.  Blumen  141. 

Recht  aufein.  folg.  Ahnen  259. 

Recke- Klüchtzner,  v.  d.,  Adel  v.  Württemb.  246. 

Recueil  d.  armes  et  blas.  426. 

Redern,  v.,  Stammb.  d.  C.  Simmer  v.  Simmer- 
feld  391. 

Redlich,  Act.  Tirol.  397.  Archivberichte  297. 
Archivwesen  in  Ostreich  298.  Gesch.  Über- 
blick 307.  Hochzeit  Herzogs  Wilh.  IV.  350. 
Über  bayer.  Traditionsb.  396. 

Redtenbacher,  Steinmetzzeichen  78. 

Reepmaker,  Geneal.  d.  Familie  Reepmaker  138. 

Regesta  bavarica  296. 

Register  of  the  Univ.  of  Oxford  221. 

Rehm,  Das  landesfürstl.  Haus  408.  Prädikat- 
u.  Titelrecht  407.  408. 

Rehme,  Lübecker  Oberstadtb.  329. 


Reibnitz,  Frhr.  v.,  Familienfideik.  71. 
Reichenau,    v.,     Csergheö    und   v.    Bäregay, 

Siebenb.  Adel  278. 
Reichert,  Mon.  ord.  Praedicat.  232.  —  Kirche 

u.  Standesamt  42. 
Reiffenberg,  Hist.  de  la  toison  d'or  232. 
Reimer,  Deutschordensballei  Koblenz  232. 
Reimers,  Klöster  in  Ostfriesland  107. 
Reimmann,  Hist.  liter.  exot.  266. 
Rein,  Brega  101.     Eisenacher  Ratsfasten  345. 

Kloster   Eitersburg    350.     Kloster   Ichters- 

hausen  350.     Stammtfl.  d.  Grafen  Weimar- 

Orlamünde  193. 
Reiner,  Genealogie  192. 
Reindel,  Sebaldusgrab  106. 
Reineccius,  Hist.  Julia  182.    Synt.  de  familiis 

182. 
Reinicke,  Lüneburgs  ältest.  Stadtb.  337. 
Reinsberg- Düringsfeld,    v.,    Katechismus  d. 

Kalenderk.  204. 
Reinwald,  Henneberg.  Idiot.  156. 
Reisach,  Klöster  107. 
Reizenstein,  Frhr.  v.,  Loge  z.  gold.  Mauer  350. 

Rittersch.  im  Vgtl.  69.    Verzeichn.  v.  Pfar- 
rern 350. 
Remling,  Speyrer  Dom  106. 
Renesse,  comte  de,  Dict.  d.  fig.  herald.  266. 
Renner,  v.,  Wien  1683   365. 
Rentzmann,  Numism.  Wappenlex.  96. 
Repert.  d.  Staatsarch.  Basel  297. 
Reuling,  Ebenburtsrecht  194. 
Reumont,  v.,  Johanniterorden  232. 
Reusens,  Matrikel.  Univ.  Löwen  220. 
Reuss,  Bibl.  Würzburg  *172. 
Reussner,  Opus  geneal.  183.  StemmaWittichin- 

deum  183. 
Reuter,  Kieler  Erbeb.  329.  331. 
Reuter,  Lietz  und  Wehner,   D.  zweite  Strals. 

Stadtb.  329. 
Reverend  Du  Mesnil,  Armorial  hist.  427. 
Revue  herald,  281. 

Rex,  Graf  v.,  Wappen  derer  v.  Rex  362. 
Rhede    van    der    Klodt,     De    Gouverneurs- 

Generaal  434. 
Richel,  Aachener  Fremdenliste  350. 
Richey,  Idioticon  Hamb.  160. 
Richter,    Bibl.   geogr.   147.      Geneal.    Luther 

138.     Literatur  d.  Kgr.  Sachsen  252.     Ver- 

fassungsg.  v.  Dresden  338. 
Richthofen,  Frhr.  v.,  Altfries.  Wrtrb.  159. 
Rickolt,  Wappenb.  64. 
Ridderschap  van  Veluwe,  De  432. 
Riecke,  Altwirtemb.  247, 
Riedel,  Ahnh.  d.  Preuß.  Königsh.  191. 
Riegger,  Amoen.  Friburg  217. 


475 


Riegler,  Matrikelämter  20. 

Riehl,  Bürgerl.  Gft.  98.     D.  Familie  175. 

Rietschel,   Civitas  auf  deutschem  Boden  399. 

Rietstap,  Armor.  gen.  55.  267.  Herald.  Bibl. 
281.  Wapenboek  van  denNederl.  Adel  432. 

Rieu,  de,  Album  Leiden  219. 

Riggenbach,  Klosterk.  Klingenthal  107. 

Ringler,  Burgen  101. 

Ris-Paquot,  Steinmetzzeichen  77. 

Ritter,  Qeogr.  Lex.  176. 

Ritter  v.  Rittersburg,  Biogr.  242. 

Rittershausen,  Brev.  exeg.  183.  Genealogiae 
183.     Tab.  chron.  183. 

Rivista  arald.  281. 

Robens,  D.  Adel  d.  Großh.  Niederrhein  253. 
257. 

Rockinger,  Wrtrb.  154. 

Rodde,  Frhr.  v.,  Familiendenkm.  123.  Fami- 
liengesch.  Blätter  280.     Kirchenb.  4. 

Roeder,  Fugger  Museum  163. 

Roemer-Büchner,  Siegel  d.  Kaiser  273. 

Roeschen,  Nachtr.  156. 

Roethe,  Zeitschr.  147. 

Roever,  de,  Het  aanleggen  van  verz.  273. 
Kan  heraldiek  verwantsch.  n.  m.  69. 

Roger,  Personenstandsreg.  20. 

Rogge,  Inschriften  123. 

Röhricht,  Deutsche  Pilgerfahrten  384. 

Röhricht  u.  Meisner,  Deutsche  Pilgerreisen  384. 

Roick,  Wappenschablonen  80. 

Roland,  Monatschr.  des  Roland -Vereins  280. 

Roller,  Ahnentafeln  193.  Eberh.  v.  Fulda  365, 
399.  Einwohnerschaft  der  Stadt  Durlach  200. 

Rooyen,  Buurboeken  19. 

Röpell,  Gesch.  Polens  439.  Grafen  v.  Habs- 
burg 195. 

Roppelt,  Beschr.  d.  Fürstent.  Bamberg  176. 

Rosbund,  Kirchenb.  4. 

Röscher,  Böhmische  u.  Salzburg.  Exulanten  235. 

Rose,  Kirchenb.  4. 

Rose,  Genealogie  181.  189. 

Rosen,  v ,  Stadtb.  v.  Garz  329. 

Rosenberg,  Goldschmiede  *77.  Hochaltar  zu 
Alt-Breisach  106. 

Rosenfeld,  Z.  arch.  Provenienzpr.  304. 

Rosenfeld,  Heyer  v.,  Dalmatiner  Adel  278. 

Rosenmund,  Fortschritte  d.  Diplomatik  307. 

Rosenthal,  Konvertiten-Bilder  236. 

Rößler,  Deutsche  Rechtsdenkm.  330. 

Rosner,  Burgen  102. 

Rössel,  Stadtw.  v.  Wiesbaden  64. 

Rost,  Bildhausen  107. 

Roth,  Glossar  154.  Heidelb.  Buchdr.  206.  Nie- 
derrhein. Gelehrte  220.  Briefslg.  des  Prop- 
stes Ulrich  387.   Nassauer  Epitaphienb.  123. 


Rotermund,  Gel.  Hannover  242. 

Rottenhoff,  v.,  Stammfolge  191. 

Roth  v.  Schreckenstein,  Beitr.  z.  Siegelrecht 
274.  Beschreibung  v.  Wappensiegeln  273. 
D.  Freiherrntitel  einst  und  jetzt  360.  Gesch. 
d.  Reichsrittersch.  349.  361.  Patriziat  144. 
Ritterwürde  180. 

Roque,  de  la,  Amorial  de  Montpellier  427. 
Catalogue  des  certificats  427.  Catalogue  des 
gentilshommes  427.  Armorial  de  Toulouse 
427.     Catal.  des  preuves  de  nobl.  427. 

Rouk,  de,  Adelyk  Tooneel  434. 

Roux,  Le,  Theatre  de  la  noblesse  433. 

Rubel,  Bürgerlisten  226. 

Rückert,  Lauinger  Urk.  296. 

Rudolphi,  Gotha  diplom.  267.  Heraldica  cur. 
74.  124. 

Rueger,  Chronik  v.  Schaffhausen  326. 

Rühl,  Chronol.  45.  307. 

Ruland,  Epitaphium  123.  Goethe-National- 
museum 163. 

Rumbold,  Wappenb.  64. 

Rump,  Bibl.  Bremen  172. 

Rüppel,  Schaumünzen  86. 

Rybicka,  Bürger  u.  Studenten  Prags  350. 
Wappen,  Siegel  u.  Insign.  448. 

Rziha,  Steinmetzzeichen  *78. 

Rzyszczewski  et  Muczkowski,  Cod.  dipl.  Pol. 
439. 

Sächerl,  Frauenzeil  107. 
Sachsendahl,  Siegel  u.  Münzen  274. 
Sacken,  Frhr.  v.,  Grab  Rudolfs  v.  Habsburg 

116.     Wappenkunde  54. 
Sage,  Le,  Atlas  hist.  geneal.  190. 
Sagittarius,  Saalfeldsche  Historie  223. 
Sägmüller,  Kirchenb.  4. 
Salles,  de,   Chapitres   nobles  d'Autriche  233. 

Chap.    nobles    de  Lorraine  427.     Ann.    de 

l'ordre  teuton.  232. 
Sallet,  Münzen  u.  Medaillen  82. 
Sallmann,  Lexikal.  Beitr.  *  161. 
Salver,  Proben  d.  Reichs- Adels  124.  267. 
Salza-Lichtenau,  v.,  Familienfideik.  71. 
Salzmann,  Martinikirche  in  Breslau  106. 
Sammlung  hist.  ber.  Autogr.  394. 
Sammlung  Württemb.  Stipendiorum  342. 
Samyn,  Idioticon  159. 

Sanden  u.  Schotel,  Biogr.  Woordenboek  432. 
Sanders  Zeitschr.  147. 
Sannicandra,  di,  Req.  d.  nob.  d.  prov.  Napol. 

429. 
Santen,  van,  Releve  Alphab.  350. 
Sartori,  Burgen  102. 
i  Sartorius,  Personenstandsreg.  20. 


476 


Sattler,  Handelsrechnungen  232. 

Saubertus,  Liber  Providentiae  235. 

Sauer,  Adel  im  Rheingau  350.    Inv.  somm.  d. 

arch.  296.    Seelbuch  46. 
Sauerhering,  Vademecum  132. 
Sauerländisches  Familienarchiv  280. 
Saul,  Beitr.  156. 

Saurma-Jeltsch,  v.,  Wappenb.  63. 
Sava,  v.,  Siegel  274. 

Saweloff,  Versuch  eines  bibl.  Wegw.  443. 
Säte,  Tab.  geneal.  185. 
Scargill,  Guide  303. 
Schabert,  Vollst.  Wappenb.  444. 
Schack,  Familiengruft  123. 
Schad,  v.,  Hohenzollernbildn.  135. 
Schaeffer,  Florent.   Bildn.   133.     Frau   in  der 

Venet.  Mal.  133. 
Schalch,  Bürgersch.  v.  Schaffhausen  326. 
Schaller,  Haus  Zähringen  193. 
Schambach,  Wörterb.  159. 
Schamelius,  St.  Moritz  108. 
Schannat,  Corp.  trad.  Fuld.  395.    Fuld.  Lehn- 
hof 313.    Vindemiae  liter.  350. 
Scharfer,  Verzeichn.  v.  Kölner  Bildern  135. 
Scharrer,  Moos  102. 
Scheffer-Boichorst,  Kl.  Forschgn.  z.  Gesch.  d. 

Mittelalters  388. 
Scheidt,  Hist.  u.    diplom.  Nachr.  263.     Höh. 

u.  niedr.  Adel  188. 
Scheiger,  Burgen  101. 
Schell,  Kirchenb.  4. 
Scheuerer,  Stiftsmäßigkeit  261.  326. 
Schenk  zu  Schweinsberg,  Frankfurter  Familien 

326.  Geneal.  Studien  191.  Unbek.  Siegel  274. 
Scherz,  Gloss.  Germ.  153. 
Scheuchenstuel,  Idiotikon  der  österr.  Bergspr. 

154. 
Schiemann,  Revaler  Stadtb.  329. 
Schifer,  Frhr.  v.  u.  z.  Freyling,  Vornehme  Ge- 
schlechter 261. 
Schild,  D.  preuß.  Feldprediger  229. 
Schiller,  Glossar  159. 

Schiller  u.  Lübben,  Mittelniederd.  Wrtrb.  158. 
Schilling,  Frhr.  v.,  Edelleute  an  der  Friedrichs- 

Univ.-Bibl.  Halle  217. 
Schimon,  Adel  in  Böhmen  448. 
Schindel,  v.,  Schriftstellerinnen  242. 
Schirren,  D.  Kapitulationen  444. 
Schiviz  von  Schivizhoffen,  Adel  in  Görz  u. 

Gradiska  20.    Adel  v.  Krain  43. 
Schlager,  Wiener  Skizzen  333. 
Schlechta-Wsschrdsky  zu  Wssehrd,   Beitr.  z. 

Geneal.  448.   Entwickig.  d.  böhm.  Adels  448. 

Herald,    geneal.    Samml.    301.     Stellung  d. 

niederen  Adels  448. 


Schlegel  u.  Klingspor,  Svensk  heraldik  436. 

Schlicht,  Steinach  102. 

Schlichtegroll,  v.,  Porträtgal.  136.  Nekrolog 
239.    Turnierb.  180. 

Schlichthaber,  Mindischer  Pred.  Ged.  207. 

Schliephake,  Urspr.  d.  Hauses  Nassau  194. 

Schlippenbach,  v.,  Entst.  d.  dtsch.  Adels  62. 
Praunfalksche  Familienbibel  382. 

Schlodtmann,  Dtsch.  Stammb.  394. 

Schlosser,  v.,  Sphrag.  Sammig.  274. 

Schlumberger,  Sigillogr.  Byz.  274. 

Schlüter,  Neue  vaterl.  Ltr.  262.  Traktat  von 
unbewegl.  Gütern  329. 

Schmeller,  Bayer.  Wrtrb.  154.  Cimbr.  Wrtrb. 
155. 

Schmelzl,  Einltg.  186. 

Schmertosch  v.  Riesenthal,  Adl.  Exulanten  449. 
Böhm.  Exulanten  236.  449.  Vertriebene 
Protestanten  236. 

Schmid,  E.,  Kirchb.  Schlösser  102.  Lobde- 
burg  102. 

Schmid,  Ferd.,  Sachs.  Adelsb.  413.  Standes- 
register 20.  175. 

Schmid,  J.  Chr.  v.,  Schwab.  Wörterb.  153. 

Schmid,  L.,  Burg  Hohenzollern  102.  Urstamm 
d.  Hohenzollern  192. 

Schmidt,  Stammbuchbl.  *391. 

Schmidt,  A.,  Neuer  Nekrolog  239. 

Schmidt,  B.  Arnold  v.  Quedlinburg  194.  Be- 
richtigungen 194.  Gesch.  d.  Farn.  v.  Maltzan 
VII.  Gräbst.  123.  Die  Reußen  194.  Zwei 
ältere  Ahnentafeln  368. 

Schmidt,  C,  Straßburger  Künstler  350. 

Schmidt,  Ch.,  Elsäss.  Wrtrb.  153.  Wrtrb.  d. 
Straßburger  Mundart  153. 

Schmidt,  Frdr.,  Anf.  d.  weif.  Geschl.  194. 

Schmidt,  G.,  Farn.  v.  Bismark  VII.  Gesch.  d. 
Farn,  von  dem  Borne  393.  D.  Familie  der 
Grafen  von  Hohenthal  VII.  137.  Farn.  v. 
Wuthenau  138.    Göttinger  ÜB  265. 

Schmidt,  K.  Chr.  L.,  Westerwäld.  Idiotikon  156. 

Schmidt,  Max,  u.  Ullrich,  Matrikel  Univ.  Leip- 
zig 220. 

Schmidt,  O.,  Z.Gesch.  d.Ritter-u.  Landschaft  444. 

Schmidt,  Sam.,  Idiot.  Bern  153. 

Schmidt,  Wlh.,  Visitationen  208. 

Schmidtner,  Glasgemälde  106. 

Schmidt-Phiseldeck,  v.,  Siegel  274 

Schmieder,  Handwörterb.  88. 

Schmitthals,  Drei  freiherrl.  Stifter  407. 

Schmitz,  Cl.,  Freisinger  u.  Regensb.  Bischofs- 
reihen 346. 

Schmitz,  L.,  Inv.  d.  nichtstaatl.  Arch.  297. 

Schmitz-Kallenberg,  Inv.  d.  nichtstaatl.  Arch. 
Westf.  297. 


477 


Schmoller,  Urgesch.  d.  Familie  175. 
Schmutz,  Hist.  topogr.  Lex.  449. 
Schneegans,  Thomask.  i.  Straßburg  106. 
Schneider,  Abitur.  Gotha  209.     Lehnb.  Graf 

Eberhards  313.    Oberlaus.  Adel  260. 
Schneider,  F.,  Steinmetzzeichen  *78. 
Schneider,  H.,  Bildn.  dtsch.  Kön.  133.    Gesch. 

Univ.  Freiburg  i.  Br.  216. 
Schneider,  Ph.,  D.  bischöfl.  Domkapitel  375. 
Schnelle,  Fideikommisse  71. 
Schnitzer,  Franz  Joseph  I.  173 
Schoen,  D.  kaiserl.  Standeserhöhungsrecht  408. 
Schoenemann,   Wolfenbüttler  Bibliothek  171. 
Schoenhaupt,    Livre  d'or  de  Mulhouse    326. 

Wappenb.  63. 
Schöler,  R.,  Livländ.  Ritterrecht  444. 
Scholler,  Kirchenb.  4. 
Schön,    Böhm.    Adelsgeschl.    449.     Frundeck 

102.     Kirchenb.  4. 
Schönach,  Geschlechterk.  tir.  Künstler  240. 
Schönbach,  Glossar  155. 
Schönbartbuch,  d.  Nürnbergische  380. 
Schönberg,  B.  v.,  Grabdenkm.  123.  Patronats- 

stellen  342. 
Schönberg,  G.,  Finanzverh.  v.  Basel  345. 
Schönfeld,   Adelsschematismus   449.     Matrin. 

z.  dipl.  Geneal.  449. 
Schönherr,  Adelsdiplome  449.    Adl.  Wappen- 
briefe 449.     Wappenbriefe  aus  Nagybünya 
449. 
Schöpf,  Tirol.  Idiot.  154. 
Schöpflin,  Historia  Zaringo-Bad.  193. 
Schöppe,  Aus  e.  Studenten-Stammb.  391 
Schotel,  Biogr.  woordenboek  243. 
Schöttler,  Franz.  Kol.  236. 
Schottmüller,   Aus  einer  Schwersenzer  Fami- 
lienchronik 381.     Unterg.  d.  Tempi.  232. 
Schoutheete,  de,  u.  Tervarent,  de,  Coli,  d'inscr. 

123. 
Schrader,  Gesch.  Univ.  Halle  217. 
Schrader-Hering,  Biogr.  liter.  Lex.  242. 
Schräm,    Gesch.    Bibl.    Brunn    173.     Katalog 

*173.     Statthaltereiarch.  Brunn  298. 
Schrauf,  Studentenhsr.  Univ.  Wien  224. 
Schreiber,  Domk.  i.  Breslau  106. 
Schröck,  Allg.  Adels-Lex.  449. 
Schröer,    Wörterb.    d.    dtsch.    Mundart    155. 

Wrtrb.  d.  Mundart  v.  Gottschee  155. 
Schröder,     Ehel.    Güterrecht    175.      Hamb. 
Schriftst.-Lex.  242.  Lehrb.  d.  dtsch.  Rechtsg. 
144.  320.    Urk.  z.  Privatr.  71. 
Schröder,  Edw.,  Urkdnstudien  45. 
Schroll,  Städtew.  64. 
Schröner,  Spezialidiotikon  156. 
Schrötter,  v.,  D.  d.  Adel  u.  d.  d.  Adelsgen.  257. 


Schuch,  Grabd.  123. 

Schuegraf,  Abensberg  108.    Dom  v.  Regens- 
burg 106.     Straubing'sches  Stadtw.  64. 
Schuermans,  Algemeen  Vlaamsch  Idiot.  158. 
Schullern  zu  Schrattenhofen,  Üb.  ein.  Famin. 

d.  Tiroler  Beamtenad.  449. 
Schullern,  H.  R.  v.,  Üb.  einige  Famin.  d.  Adels 

d.  Stadt  Gradisca  449. 
Schulte,  AI.,  D.  deutsche  Kirche  u.  d.  Stände 

407. 
Schulte,  Gesch.  d.  Habsburger  195. 
Schultz,  Heraldik  55.    D.  höfische  Leben  102. 

Schles.  Siegel  *274. 
Schultz,  A.,    Breslauer  Wappensteinschneider 

350.     Hofburgen  102. 
Schultze,  Bibl.  wertv.  Memoiren  243. 
Schultze,  Rieh.,  Stiftgn.  zu  Greifswald  342. 
Schulz,  A.,  Handb.  f.  Autographens.  136. 
Schulz,  H.,  Stammb.  e.  schles.  Fürsten  391. 
Schulz,  K.,  Bibl.  Reichsger.  Leipzig  172. 
Schulze,  Kirchenb.  4.    Deutsches  Fürstenrecht 

408. 
Schulze,  H.,  Ritterorden  232. 
Schum,  Exempla  cod.  Ampi.  44.  305. 
Schumacher,  Sulz  108. 
Schuster,  Georg,    Stammtafel    191.     Konsan- 

guinitätstafel  *192. 
Schuster,  R.,  Wissensch.  Fälschgn.  387. 
Schütze,  Holstein.  Idiot.  160. 
Schwab,    D.  Schweiz   u.   ihre   Burgen    102. 

Franziskaner  Kirche  in  Andernach  123. 
Schwartz,  C.,  Vers.  e.  Gesch.  d.  livländ.  Ritter 

444. 
Schwartz,  E.,  Namentafel  192. 
Schwartzenberger,  Dom  zu  Speyer  106. 
Schwarz,  Abteik.  i.  Ellwangen  106.  Kirchenb.  4. 
Schwarz,  K.,  Hofpfalzgrafenwürde  359. 
Schwarzer,  Biogr.  242. 
Schweizer,  Habs.  Urbar  400. 
Schweizer.  Departem.  d.  Innern,  Handb.  f.  d. 

Schweiz.  Zivilstandsbeamten  420. 
Schweizerisches  Geschlechterbuch  419. 
Schweizer.   Herald.   Gft.,   Genealog.   Hdb.  f. 

Schweiz.  Gesch.  419. 
Schweizerisches  Idiotikon  152. 
Schweizerische  Portrait-Galerie  135. 
Schweizer  u.  Zeller- Weidmüller,  Siegelabb.  274. 
Schwenke,  Adreßbuch  171. 
Schwenke  und  Holtschanski,  Berliner  Biblio- 

thekenfhr.  171. 
Schwerdfeger,  Histor.  Vereine  Wiens  148. 
Schwertfeger,  Gesch.  d.  Kgl.  deutschen  Legion 

229. 
Scriba,  Biogr.  lit.  Lex.  242.    Frankenstein  102. 
Regesten  zur  Landes-  u.  Ortsgesch.  395. 


478 


Scriptores  rerum  Polonicarum  439. 

Sedlacek,  Böhm.  Burgen  102.  Gedanken  ü.  d. 
Urspr.  d.  böhm.-mähr.  Adels  449. 

Sedlmaier,  Trübenbach  102. 

Seeliger,  Ger.,  Registerführung  310.  Sozial, 
u.  polit.  Bedeutung  der  Grundherrschaft 
398. 

Seemann,  Kunstgewerbezeichen  78. 

Seelig,  Hamburger  Fmln.  326. 

Seibertz,  Landes-  u.  Rechtsgesch.  270.  ÜB  z. 
Landesgesch.  v.  Westfalen  405. 

Seidel,  M.  F.,  Bilderslg.  132. 

Seidel,  P.,  Franz.  Kunstw.  168.  Friedrich  d. 
Gr.  94.  Hohenzollern-Ausstellungen  168. 
Hohenzollern  -  Museum  168.  Kunstsamml. 
Friedrichs  d.  Gr.  168.  Miniaturbildn.  168. 
Taufe  Christi  168. 

Seidensticker,  Deutsche  Einwdrg.  237. 

Seidl,  Matrikenführung  20. 

Seidlitz,  v.,  Allg.  Hist.  Porträtw.  137. 

Seifert,  Hochadl.  Stammt.  201.  Geneal.  Beschr. 
259. 

Seiler,  Ex-libris-Kunde  57. 

Seivert,  Nachr.  v.  siebenb.  Gel.  242. 

Seilmann,  Mühlhäuser  Burg  102. 

Sello,  Siegel  *274. 

Sembritzki,  Latinisrg.  148. 

Semrau,  Grabdenkm.  123. 

Sennefelder,  Turnierb.  180. 

Sennert,  Inscr.  Wittenb.  108. 

Series  episc.  Forocornel.  346. 

Serrano  y  Sanchez,  Autobiogr.  244. 

Serrure,  Traite  de  numism.  86. 

Seuberlich,  Bürgerb.  v.  Riga  226.  Kirchenb.  4. 

Seuffer,  Ulmer  zu  Ersingen  350. 

Seuffert,  Adel  in  Erz.-  u.  Domkap.  375. 

Seydel,  v.,  Bayr.  Staatsrecht  260. 

Seyler,  Abgest.  Bayer.  Adel  278.  Adelsbuch 
d.  Kgr.  Bayern  261.  Bistümer  276.  Bürgerl. 
Wappen  *278.  Corporationen  277.  Gesch. 
d.  Heraldik  66.  268.  276.  409.  Herald. 
Lehnsrecht  62.  Klöster  276.  Steinmetz- 
zeichen 78. 

Sherwood,  Chancery  Proceod.  314. 

Sickel,  Acta  reg.  et  imp.  Karol.  364. 

Siebenpfeiffer,  Verf.  Rheinbayerns  36. 

Siebenkees,  Wappenbeschrbg.  57. 

Siebmacher,  Wappenb.  14.  276. 

Siebs,  Gesch.  d.  fries.  Spr.  161. 

Siegel  d.  Stadt  Lübeck  272. 

Siegel,  Salzb.  Taidinge  154. 

Siegenfeld,  v.,  Anm.  z.  Wappenb.  64.  Leip- 
ziger Stadtw.  64. 

Siegenfeld,  Ritter  Ant.  v.,  Innenöstr.  Rosen- 
siegel 274.    Wappenbriefe  355. 


Siegl,   Achtbuch  d.  Egerer  Schöffenger.  322. 

336.    Grabdenkm.  123.    Kat.  d.  Egerer  Stadt- 
archivs 297.  299. 
Sighart,  Dom  zu  Freising  106. 
Sillem,    Beamte  in  Stade  350.     Matr.  Gymn. 

Hamburg    209.     Stud.  aus  Hamburg   216. 

Z.  Gesch.  d.  Niederländer  in  Hamburg  350. 
Silveira  Pinto  e  Sanches  de  Baena,    Resenha 

das  fam.  429. 
Sims,  Manual  for  the  Genealogist  268. 
Sinapius,  Kurios,  d.  schles.  Adels  257. 
Sinnacher,  Kirche  Säben  u.  Brixen  106. 
Sinners,  v.,  Bibliographie  419. 
Sjöström,  C,  Skänska  nationen  436. 
Skladny,  Grabdenkm.  123. 
Smith,   Autographs  of  Royal  etc.  394.     Kop- 

penh.  Univ.  Metr.  219. 
Socin,  Namenbuch  147. 
Soffner,  Brieger  Ordinationsreg.  350. 
Sohm,  Recht  d.  Eheschließung  175. 
Sololowjow,  Gesch.  d.  Falles  v.  Polen  439. 
Soltau,  Unser  Kaiserhaus  192. 
Sommer,  Familienf.  u.  Vererbgsl.  368.  Goethes 

Wetzlarer  Verwandtsch.  372. 
Sommerfeldt,  Lehndorf f-Gräber  123. 
Sorgata,  Mem.  fun.  238. 
Sorgenfrey,  Abit.  Lipsius  209. 
Sosa,  Biogr.  de  Mexic.  238. 
Soultrait,    Ge.   de,   Armor.    de   Bourbonnais 

427.    Armor.  de  Nivernais  427.    Armor.  de 

Nivernais  suivi  de  Ia  liste  etc.  428.    Armor. 

historique  428. 
Sousa,  Hist.  geneal.  84. 
Spack,  Libr.  of  Am.  biogr.  238. 
Spangenberg,  Adels-Spiegel  183.  268. 
Specht,  Gesch.  d.  Univ.  Dillingen  215. 
Speckler,  Herald,  u.  Schutzm.  80. 
Spencer- Northcote,     Gesch.    d.    Johanniter- 

Ordens  232. 
Spener,  Ph.  Jac,  Insignia  fam.  Sax.  184.    Hist. 

insign.  pars.  spec.  184.     Hist.  insign.  pars 

gener.  184.    De  insign.  184.    Theatr.  nobil. 

184.      Sylloge    184.      Illustr.    stirpes    184. 

Theatr.  nobilit.  268. 
Sperling,  Zeitschriftenadreßb.  246. 
Spieß,  Reuter-Siegel  274. 
Spießen,  v.  u.  Hildebrand,  Wappenb.  d.  westf. 

Adels  257.  361. 
Spirgatis,  Verf.  d.  Univ.  Paris  222. 
Spis  ryc.  polsk.  443. 
Spis  szlachty  kröl.  443. 
Spon,  Recherches  cur.  90. 
Sponsel,  Abteik.  zu  Amorbach  106.    Frauenk. 

i.  Dresden    106.     Fürsten -Bildnisse  aus  d. 

H.  Wettin  123.  136. 


479 


Spörl,  Burgen  102. 

Sprecher,  v.,  Slg.  rhätischer  Geschlechter  327. 

Sprecher  v.  Bernegg,  Geschl.  v.  Chur  326. 

Sprenger,  Brenz  108.  Nachtr.  159.  Quedlinb. 
Idiot.  160. 

Springer,    Willkommenb.  v.  Waltenbuch  391. 

Springborn,  Kirchenb.  4. 

Squire,  Kirchenb.  4. 

Stadtbuch,  Das  älteste  Stader  330. 

Stalder,  Schweiz.  Idiotikon  152.  153. 

Stallaert,  Glossarium  158. 

Stalin,  Bischöfe  350.  Bücherslgn.  in  Württem- 
berg 171. 

Stammb.  des  Adels  259. 

Stammb.  der  Charl.  Ver.  von  Bömcken  391. 

Stammbuchblätter  d.  Frhr.  Stotzingen  391. 

Stammbucheintragn.  weibl.  Mitgl.  d.  Hohen- 
zollernh.  391. 

Stange,  Zwei  Stammb.  des  17.  Jahrh.  391. 

Starcke,  Die  primitive  Familie  175. 

Statist.  Bureau,  Gemeindeverzeichn.  16. 

Staub,  Grundb.  v.  Wien  108.  333. 

Staudinger,  v.,  „von"  145. 

Stebler,  Das  Gorns  78. 

Steche,  D.  Hilligersche  Epitaph  123. 

Steenackers,  Hist.  des  ordres  d.  chev.  232. 

Steffens,  Lat.  Paläogr.  45.  305. 

Stegmann,  Rochus-Kapelle  106. 

Steichele,  D.  Bistum  Augsburg  176. 

Steiger-Münsingen,  v.,  Famin.  Bern.  326. 

Steinacker,  Lehre  v.  d.  nicht  Königl.  (Privat-) 
Urkunden  307. 

Stein,  D.  ostfränk.  Gaue  399. 

Stein,  Henri,  Man.  de  bibl.  175. 

Stein,  W.,  Deutsche  in  Stockholm  226. 

Stein  d'AIlenstein,  Annuaire  de  la  nobl.  de 
Belgique  432.    Arm.  des  all.  434. 

Steinbach,  Saar  108. 

Steinbrecht,  Ordensschlösser  102. 

Steinhausen,  Dtsch.  Privatbriefe  387.  Gesch. 
d.  dtsch.  Briefes  387.    Vornamenstudien  147. 

Steinmann,  Gräbst.  123. 

Steinthal,  Sage  von  Simson  139. 

Stemann,  Beitr.  z.  Adelsg.  350. 

Stendell,  Familien  d.  Reichsrittersch.  251. 

Stengel,  Cur.  comnt.  rer.  Augustan.  232. 

Stephani,  Wohnbau  110. 

Stepner,  Inscr.  Lips.  109. 

Stetten,  v.,  Augsburger  Geschl.  274.  326.  378. 

Steyert,  Amorial  gen.  428. 

Stieda,  Hugenotten -Kolonie  236.  350.  Schif- 
fahrtsregister 355.  Schiffergesellsch.  in 
Rostock  350. 

Stieglitz,  Kirche  zu  Rochlitz  106.  Wechsel- 
burg 106. 


Stieglitz,  v.,  Urspr.  des  Hauses  Sachsen  192. 

Stillfried,  Heilbronn  108. 

Stillfried,  Graf,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  schles. 
Adels  257.  Kunstdenkm.  135.  Liste  d.  Ritter 
v.  Schw.  Adler  351.    Stammtafel  192. 

Stillfried,  Graf  u.  S.  Hänle,  Buch  v.  Schwanen- 
orden 233. 

Stillfried,  v.,  Siegel  d.  Gr.  v.  Zollern  274. 

Stillfried-Aleantara,  Grünenberg  56. 

Stiene,  D.  Contobuch  341. 

Stiermann,  Matrikel  öfver  Swea-Rikes  Rid- 
dersk.  436. 

Stingelheim,  v.,  Altadl.  Familien  261. 

Stobbe,  Gesch.  d.  dtsch.  Rechtsqu.  340. 

Stocker,  Erklär,  altd.  Wrtr.  154. 

Stoehr,  Allgem.  dtsch.  Vereins-Handb.  177. 

Stoerk,  D.  agnat.  Thronfolge  408.  Der  Aus- 
tritt a.  d.  landesh.  Haus  408. 

Stoj entin,  v.,  Ahnentafeln  368. 

Stokvis,  Manuel  d'hist.,  de  geneal.  etc.  268. 

Stolze,  Kirchenb.  4. 

Stölzel,  A.,  Auszüge  aus  Stammb.  391.  Die  in 
Perugia  immatr.  Stud.  222.  Entwickig.  d. 
gel.  Richtert.  225.  314.  Personal  d.  Branden- 
burg. Schöppenstuhls  351.  Studierende  aus 
Hessen  225.  Urkdl.  Mat.  a.  d.  Brandenb. 
Schöppenstuhlsakten  274.  314.  322.  3g8. 

Stölzel,  Eheschließungsrecht  20. 

Stradonitz  s.  Kekule. 

Strange,  Beitr.  z.  Geneal.  270. 

Strantz,  v.,  Gesch.  d.  dtsch.  Adels  68.  388. 

Streuesdorf,  Archidioec.  Colon,  descr.  105. 

Strickler,  Gesch.  d.  Hürlimann  356. 

Strieder,  Grundl.  242. 

Strodtmann,  Gesch.  jetzt  leb.  Gel.  242.  Idio- 
ticon  159. 

Ströhl,  Deutsche  Wappenrolle  54.  Herald. 
Atlas  54.  Herald.  Vorlagen  54.  Österreich- 
Ung.  Wappenrolle  54.  449.  Schutzmarken 
80.  Städtewappen  64.  Wappen  d.  Orte 
Voralbergs  64.     Wappen  u.  Siegel  274. 

Strohmayer,  Bedeutg.  d.  Individuaistat.  368. 
Wert  geneal.  Betracht.  368.  Ziel  u.  Wege 
d.  Erblichkeitsforschg.  368.  Zwei  histor. 
Geburtenkurven  369. 

Stromer  v.  Reichenbach,  Famin.  v.  Nürnberg 
326. 

Struad,  In  Pilsen  ans.  Adelsfam.  351.  Reg. 
v.  Uk.  d.  Adels  449. 

Stryck,  v.,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Ritterg.  445. 

Stubenvoll,  Karmelitenkl.  i.  München  108. 

Stückelberg,  Grabdenkm.  123.  Das  Wappen  54. 

Studienstiftgn.  i.  Kgr.  Böhmen  342. 

Stuhr,  Kirchenb.  4. 

Stumpf,  Bayern  102. 


480 

Stupnicki,  Herb,  polski  443. 
Stürenberg,  Ostfries.  Wrtrb.  159. 
Styger,  Glasmaler  und  Glasgemälde  114. 
Suchier,  Grabdenkm.  123. 
Südenhorst,  Steierm.  Landesbibl.  173. 
Sülzberger,  Biogr.  Verz.  351. 
Süß,  Bürgerm.  in  Salzburg  351. 
Süßmilch,  v.  gen.  Hörnig,  Burgen  102. 
Susta,  Z.  Gesch.  u.  Kritik  d.  Urbarialaufzchgn. 

396.  400. 
Suttner,  Frhr.  v.,  D.  Helm  58. 
Svoboda,  Theres.  Militärak.  209. 
Szädeczky,  Siebenb.  Adels-  u.  Wappenbr.  449. 
Szell,  v.,  Obergespäne  449. 
Szymanowski,  Graf,  Beitr.  z.  Gesch.  d.  Adels. 

443. 

Tableau  gen.  numer.  303. 
Tagänyi,    Die  zu  Budapest  aufbew.  Diplome 
449. 

Tangl,  Fälschungen  Chrys.  Hanthalers  385. 
Fuldaer  Privilegienfr.  365.  Fulrads  Testa- 
ment 315.     Tironische  Noten  347. 

Tardieu,  Dict.  des  anc.  familles  428.  Dict. 
icon.  135.     Grand  dict.  biogr.  242. 

Taufrath,  Kurze  Nachr.  242. 

Taurellus,  Carm.  funebr.  198. 

Tausin,  Armor.  des  cardinaux  428.  Dict.  d. 
devises  76. 

Taylor,  The  Great  Hist.  fam.  421. 

Techen,  Grabsteine  120.  123. 

Tegner,  Successionsr.  193. 

Teige,  Blätter  a.  d.  altböhm.  Geneal.  449. 

Teigmann,  Comm.  jur.  publ.  368. 

Tentzel,  Sachs.  Medaillen-Cab.  92.  Sax.  Nu- 
mism.  85. 

Temas,  de,  Rec.  de  la  nobl.  434. 

Terris,  Les  eveques  d'Apt.  428. 

Teske,  Wappen  63. 

Tettoni  e  Saladini,  Teatro  Araldico  429. 

Thane,  British  Autogr.  136. 

Theiner,  Vetera  mon.  Polon.  439. 

Theux,  de,  Le  chapitre  de  St.  Lambert  ä 
Liege  204. 

Thiel,  Jahrb.  liter.  243. 

Thielisch,  Testamente  als  Quell,  d.  Famf.  315. 

Thierer,  Familie  Thierer  356. 

Thierl,  D.  Österreich.  Adlerorden  446. 

Thomasius,  De  inj.  opp.  359. 

Thommen,  Gesch.  d.  Univ.  Basel  214.  Schrift- 
proben 305. 

Thommen,  Schmitz-Kallenberg  u.  Steinacker, 
Diplomatik  307. 

Thorbecke,  Gesch.  Univ.  Heidelberg  217. 

Thudichum,  Reichskammerger.  320. 


Thüna,  v.,  Grabschr.  123. 

Thuringia  sacra  350. 

Tiedemann,  Mecklenb.  Wappenb.  266. 

Tiefenhausen,  v.,  Landgüter  Livlands  444. 

Tigges,  Gefährdg.  d.  Nachkommenschaft  368. 

Tiling  u.  Dreyer,  Bremisch-Nieders.  Worterb. 

159. 
Tipaldo,  Biogr.  degli  Ital.  238. 
Tille,  Dtsch.  Geschichtsbl.  178.    Geburtsbrief 
19.     Geneal.    Quellen   43.     Herkunftszeug- 
nisse 19.     Kirchenb.  2.  4.     Lehrbriefe  19. 
Leichenpr.     198.      Pflege    u.    Invent.     296. 
Sammig.  u.  Verw.  familiengesch.  Forschgn. 
289.   St.  Martin  bei  Trier  108.  Stadtrechngn. 
341.   Stammbücher  391.  Übers,  klein.  Arch. 
Rheinpr.  296.    Wirtschaftsarchiv  205. 
Tille  u.  Krudewich,  Übers,  klein.  Arch.  Rhein- 
provinz 296. 
Tobias,  Stammb.  des  Joh.  Wezel  391. 
Tobler,  Appenzell.  Sprachschatz  153. 
Tobler-Meyer,  Schildnerschaft  326. 
Toepke,  Matrikel  217. 
Tollin,  Bürgerrecht  d.  Hugenotten  236.   Franz. 

Kolonie  236. 
Toll,  Rob.  v.,  Bunge,  v.  u.  Pabst,  Estl.  u.  livl. 

Brief  lade  445. 
Tomaschek,  Rechte  d.  Stadt  Wien  108.    Salzb. 

Taidinge  154. 
Tomasinus,  Illustr.  vir.  elog.  132. 
Tomek,  Gesch.  Univ.  Prag  222. 
Tonnar  u.  Evers,  Eupener  Sprache  156. 
Töpfer,  Partenstein  102.    Seefeld  102.    Schlös- 
ser u.  Hofmarken  102. 
Toppen,    Akten  d.  Ständetage  230.     Ordens- 
schlösser 102. 
Torosiewicz  -  Czewadzich,     Ritter  von,     Die 

neuesten  Theorien  436. 
Tournon,  Comte  de,  Livre  d'or  duCapitole  326. 
Tourtoulon,  de,  Notes  pour  servir  aux  nobi- 

liaires  .428. 
Toustain  und  Tassin,  Nouv.  traite  de  dipl.  364. 
Trampedach,  Fideikommißbesitz  445. 
Transche-Roseneck,  v.,  Gutsherr  u.  Bauer  445. 

Lehnswesen  445. 
Trapp,  Katalog  173. 

Trechsel,  Nürnberger  Johannes-Kirchhof  106. 
Tresor  de  num.  85. 
Tribolati,  Famin.  v.  Pisa  326. 
Triepel,    Streit   um   d.   Thronfolge  v.   Lippe 

195. 
Trier,  Einltg.  186. 
Trinks,  Saalfelder  Stiftungen  342. 
Troschke,  Aus  alten  Stammb.  391. 
Troschke,  v.,  Geneal.  Nachw.  263. 
Tross,  Northofs  Chronik  139. 


481 


Tümpling,  v.,  Tümplingsches  Familienarchiv 
304.  Gesch.  d.  Geschl.  v.  Tümpling  VII, 
138.  393. 

Turner,  Kirchenb.  4. 

Tyroff,  Wappenb.  57.  416. 

Über  d.  Wappenrecht  „Bürgerlicher"  356. 

Uechtritz,  v.,  Diplom.  Nachr.  416.  Geschlechts- 
erzählung 416. 

Uhlirz,  Jahresber.  üb.  Städte  376.  Regesten 
aus  d.  Arch.  d.  St.  Wien  299. 

Uhlmann-Uhlmannsdorff,  Wappenbuch  d.  St. 
Chemnitz  416. 

Uitterdijk,  Burgerboek  226. 

Ullrich,  Matr.  Univ.  Leipzig  220. 

Ulmann,  Krit.  Streifzüge  245. 

Unbescheid,  Aus  d.  Akten  e.  d.  Farn.  201. 
Chronik  u.  Stammb.  201.  Standesregister  41. 

Ungarische  Adelserhebungen  449. 

Ungar.  Plutarch^242. 

Unger,  Formulare  8.  Steier.  Wortschatz  155. 
Ehe  175. 

Ursinus,  Dom  zu  Meißen  106.  Illustr.imag.  132. 

Usener,  Burgen  102. 

Ütterodt  zu  Scharffenberg,  Vom  Hohen- 
staufen  192. 

Vallardi,  Famin.  v.  Mailand  326. 

Vallee,  Bibliogr.  d.  Bibliogr.  176. 

Vancza,  Gesch.  Österreichs  110. 

Vannerus,  Arm.  de  Latour  326. 

Vanselow,  Pomm.  Helden-Register  247. 

Vapereau,  Dict.  univ.  237. 

Varges,  Univ.  Duisburg  215. 

Varnhagen  von  Ense,  Leben  des  Generals 
Grafen  Bülow  v.  Dennewitz  13. 

Vasquez,  Graf  u.  Hyrtl,  Wappen-Gallerie  449. 

Vauches,  Etud.  hist.  en  Suisse  419.  Mel. 
d'hist.  nat.  419. 

Vauthier,  Staatsr.  d.  Kgch.  Belgien  432. 

Vayra,  Autografi  306.  394. 

Vazio,  Relazione  sugli  Arch.  303. 

Vegesack,  v.,  Vermögensverhältn.  der  Ehe- 
frauen 445. 

Vegiano,  Nob.  des  Pays-Bas  434. 

Veith,  Bibl.  August.  328. 

Velden,  von  den,  Ahnentafel  des  Grafen  Ferd. 
v.  Zeppelin  373.  Ahnentafeln  einst  u.  jetzt 
368.     Darstllgn.  v.  Ahnentfln.  368. 

Velden,  A.  v.  d.,  Famin.  v.  Hanau  326.  Wert 
u.  Pflege  d.  Ahnentafel  368. 

Verbandsbl.  d.  Familien  Mathesius  282. 

Verlohren,  Stammreg.  u.  Chronik  d.  Armee 
229.  269. 

Verney,  Armen,  d.  fam.  nob.  429. 

Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde. 


Verreyt,  Weldoeners  352. 

Vertöt,  de,  Hist.  d.  cheval.  hosp.  232. 

Verwys  en  Verdam,  Middelnederl.  woordenb. 

158. 
Verzeichn.  der  Bürger  von  Zürich  345. 
Verzeichn.  d.  Bürgerm.  v.  Passau  345. 
Verz.  der  churhannov.  Standesverändrgn.  259. 
Verzeichn.  d.  Drucksachen  263. 
Vetter,  A.,  Sammig.  d.  Berg.  Rittersch.  368. 
Vetter,    H.  J.,    Authent.    Sammig.   der   Berg. 

Rittersch.  375. 
Veyler,   Abriß    d.    Sphrag.    274.      Gesch.    d. 

Siegel  274. 
Veyth,  Bibl.  Aug.  242. 
Vierteljahrsschrift  Herold  280. 
Vigil,  Apuntos  herald.  269. 
Vignier^La  veritable  orig.  180. 
Vilar  y  Pascual,  Dicc.  hist.  geneal.  y  herald.  429. 
Vilmar,  Idiotikon  156. 
Vischer,  Gesch.  d.  Univ.  Basel  214.    Sebaldus- 

grab  106. 
Visconti,  Cron.  grecque  133. 
Vistes  zowiö  281. 
Vivis,  G.  v.,  Geschl.  Luzern  326. 
Vlaminch,  de,  Geschl.  v.  Flandern  326.    Filia- 

tions  de  familles  434. 
Vlasäk,  D.  altböhm.  Adel  449. 
Vocke,  Schloß  in  Nürnberg  102. 
Voet,  Namen  van  Haarlem  352. 
Vogel,  Stammb.  d.  Frauenloge  102. 
Voß,  Kirchenb.  4.     Preuß.  Regimenter  229. 
Voß,  v.,  Ahnen  d.  Preuß.  Hauses  194. 
Vossberg,    Gesch.    d.    preuß.    Münzen    274. 

Münzen  u.  Siegel  274.     Siegel  d.  MA  274. 

Siegel  d.  Mark  Brandenb.  274.  Wappenb.  63. 
Voigt,  Adel  15.  Cod.  dipl.  Pruss.  230.  Gesch. 

d.  dtsch.  Ritterord.  232.     Grabdenkm.  123. 
Voigtel,  Geneal.  Tabellen  190. 
Vokrosenskij.  D.  slav.  Handschriften  173. 
Volbehr,  Prediger  d.schlesw.General-Sup.  207. 
Volckamer,  Geschlechtsreg.  Nürnberg  248. 
Volger,  Sachsens  Gelehrte  242. 
Volk,  Visitationsprotokolle  208. 
Vorberg,  Kirchenb.  4. 
Vorsterman  van  Oijen,    De  hooge  raad  van 

adel    431.       Stam-     en    Wapenboek    432. 

Fürstenh.  Oranien-Nassau  194.     Kirchb.  4. 

Stamenwapenboek  434. 
Vries  en  Kluyver,  Woordenboek  der  nederl. 

taal  158. 

Waal,  de,  Der  Campo  Santo  384. 
Wachler,  Gesch.  d.  histor.  Wftn.  179. 180.  269. 
Wachsmuth,  Quellen  d.  Gesch.  Flschg.    139. 
Sachsens  vaterl.  Geschichtsschrbg.  417. 

31 


482 

Wächter,  Klöster  i.  Ostfriesland  107. 

Wächter,  Frdr.,  General- Personal-Schematis- 
mus d.  Erzdiöz.  Bamberg  269. 

Wackernagel,  Glasmalerei  114. 

Wad,  Meddelser  209.  Personalh.  Tidskr.  281. 

Wadding,  Ann.  min.  232. 

Wagenseil,  D.  Adriat.  Low  429. 

Wagner,  Collect,  geneal.  449.  Dom  zu  Köln- 
Berlin  106.  Glossar  154.  Greut  und  Neu- 
gereut 102.  Landger.  Traunstein  351.  Mu- 
seen 162.  Wappen  v.  Weilburg  64.  Wap- 
pen v.  Wiesbaden  64. 

Wahlen,  Ordres  d.  chev.  232. 

Wailly,  de,  Eiern,  de  paleogr.  274. 

Waitz,  Ann.  necrol.  50.  Dtsch.  Verfassgsgesch. 
18.  398.    Vita  Eigilis  381. 

Waldau,  Patriz.  Nürnberg  326. 

Walderdorff,  Steinmetzzeichen  78. 

Walforo,  The  county  f amilies  421. 

Walter,  Lex.  dipl.  290.  —  Sektenniederl.  236. 
Siegelsamml.  274. 

Walther,  Repertorium  177.  Uns.  Landgeistl.  207. 

Walz,  Grabdenkm.  123. 

Wapenheraut,  De  280. 

Waplers  Familienbl.  282. 

Wappenb.  Bern  *327. 

Wappen  d.  Bürgersch.  Baden  327. 

Wappen  d.  Bürgersch.  Winterthur  327. 

Wappensiegelsammler  275. 

Wappler,  Porträtgalerie  134. 

Warenzeichenblatt  80. 

Warnecke,  Augsburger  Hochzeitsbuch  261. 
Bücherzeichen  57.  Kampfschilde  106.  He- 
rald. Handb.  54.  Glasmalerei  114.  Kunst- 
blätter 55.  Kriegsstammbuch  393.  Muster- 
blätter 55. 

Warner,  Facsimiles  394. 

Warschauer,  Stadt.  Archive  295.  336.  Die 
mittelalt.  Stadtb.  d.  Prov.  Posen  295.  345. 

Wasch,  Kirchenb.  4. 

Wäschke,  Askanier  in  Anhalt  194.  Orts-,  Flur- 
u.  Personennamenfrschg.  148. 

Waters,  Geneal.  Mem.  421.    Kirchenb.  4. 

Wattenbach,  Anl.  z.  lat.  Paläogr.  305.  Brief- 
steller 388.  Geschichtsquellen  45.  176.  386. 
Handschr.  in  Brunn  172.  Handschr.  in  Wien 
173.  Österr.  Freiheitsbriefe  364.  Schrift- 
wesen 106.  364. 

Watzelberger,  Mitgliederverz.  351. 

Webel,  Gesch.  d.  Gelehrtensch.  zu  Cassel215. 

Weber,  H.,  van  Dyck  133. 
Weber,  P.  X.,  D.  alt.  Steuerrodel  Luzerns  351. 
Weberi  Exam.  herald.  185. 
Weech,  F.  v.,  Cod.  dipl.  Salem.  275.    Siegel 
63.  274. 


Week,  v.,  u.  Krieger,  Bad.  Biogr.  242. 

Weerth,  Bibl.  Lippiaca  195. 

Wegele,  v.,  Gesch.  d.  deutschen  Historiogr. 
176.  179.  186.  Gesch.  Univ.  Würzburg  225. 
Vortr.  u.  Abh.  15.  245. 

Wegeier,  Wörterb.  d.  Coblenzer  Mundart  155. 

Wegener,  Mundarten  161. 

Wehrmann,  Kirchenb.  *4.  Memorienkalender 
316. 

Weibull  und  Tegner,  Univ.  Lund  220. 

Weidenbach,  Calend.  hist.  307.  Mitglieder- 
verz. 351. 

Weihrich,  Stammtafel  d.  Hauses  Habsburg  195. 

Weiland,  Geneal.  d.  Wettiner  192. 

Weinart,  Versuch  einer  Lit.  z.  sächs.  Gesch.  416. 

Weingarten,  Cod.  Ferd.  Leop.  Jos.  Carol.  359. 

Weinhold,  Beitr.  157. 

Weininger,  Burgen  102.  Schild-  u.  Wappen- 
sagen 141. 

Weiß,  Kärntens  Adel  449. 

Weiß,  A.,  Wappenr.  56. 

Weiß,  Aug.,  Handw.  d.  Goldschm.  240. 

Weiß,  Fr.,  Die  Pfalz  102. 

Weiß,  J.  H.,  Bürgergeschi.  Basel  326. 

Weiß,  K.,  Katalog  173. 

Weiße,  Standesamtsarchiv  20. 

Weißenborn,  Dr.,  Akten  d.  Erfurter  Univ.  216. 

Weißenborn,  E.,  Ahnentafel-  u.  Stammtafel- 
Vordrucke  201.  374.  Anleitung  201.  Quellen 
u.  Hilfsm.  314.  Tagebücher  u.  Familien- 
gesch.  383.    Universitätsmatr.  210. 

Weiske,  Verzeichnis  209. 

Weissert,  Biogr.  Lex.  242. 

Weittenhiller,  Edler  v.,  Salzburger  Adel  278. 
Stammb.  des  W.  v.  Callenhausen  391. 
Stammb.  des  Frhrn.  v.  Kheynach  391. 

Weitzel,  Kaiserpfalzen  102. 

Weller,  Lex.  pseudon.  148. 

Welschinger,  Les  almanachs  203. 

Welser,  v.,  Genealog.  Taschenb.  379. 

Welti,  Stadtrechngn.  v.  Bern  341.  Tellbüche 
228. 

Weltrich,  Schillers  Ahnen  201. 

Welvaarts,  De  abten  352. 

Welzl,  Pfarrarchive  4. 

Werde  u.  Reinfels,  D.  geistige  Berlin  24a 

Wer  ist's?    243. 

Werneburg,  Beitr.  zur  Geneal.  d.  Grafen 
v.  Henneberg  193.  Beitr.  zur  Geneal.  des 
Hauses  Schwarzburg  193. 

Werner,  Parochien  in  Posen  207.    Stiftgn.  342. 

Wernicke,  Gröditzburg  102.  Steinmetzzeichen 
78.    Urkundl.  Beitr.  257. 

Werninghoff,  Pfalzen  102.  Verf.-Gesch.  d. 
Kirche  48. 


Wertner,  Allianzen  d.  Arpaden  195.   Ausländ. 
Geschl.   in  Ungarn  449.      Dtsch.  Stammv. 
in  Ungarn  449.    Geneal.  d.  Karolinger  195. 
Glossen  *195.  449.    Letzte  Arpaden  195. 
Wessel,  Hess.  Wappenb.  63. 
Westenrieder,  Glossarium  154. 
Westermarck,  History  of  hum.  mar.  175. 
Westfäl.  Siegel  d.  Mittelalters  269.  361. 
Wetzer-Welte,  Kirchenlex.  4.  236. 
Weyhe-Eimke,  Frhr.  v.,  Grabd.  123. 
Weyerman,  Neue  histor.   biogr.  Nachr.  242. 
Weyermann,  Familien  in  Ulm  327. 
Weyl,  Münzen  86. 
Who's  who  238.  243. 
Who's  who  in  Amerika  238. 
Wibiral,  L'iconographie  d'Antoine  van  Dyck 

133. 
Wichner,  Kloster  Admont  274. 
Wickert,  Geschl.  v.  Zug  327. 
Widimsky,  Städtewappen  64. 
Widmann,  Famin.  Liestal  327. 
Widmer,  v.,  Dom.  Wittelsb.  92. 
Wiegand,  Einkommen- Verz.  351.    Hohkönigs- 

burg  102. 
Wie  is  dat  238. 

Wieladeck,  Herald,  szl.  Polsk.  443. 
Wietz,  Ritter-  u.  Damenorden  232. 
Wigand,  Trad.  Corbej.  399. 
Wigger,  Stammt.  193. 
Wiladka,  Herald,  czyli  opis.  443. 
Wilisch,  Bergbeamtenverz.  351.    Kirchenhist. 

v.  Freiberg  106. 
Wilcke,  Ord.  d.  Templer  232. 
Wilke,  „von"  145. 
Will,  Geschlechtsreg.  248.  249.    Nürnb.  Gel.- 

Lex.  186.  242.  327.    Nürnb.  Münz.  90.   Univ. 

Altdorf  213. 
Williamson,  Hist.  paint.  133. 
Wils,  Congreg.  d.  theol.  camp.  220. 
Winckler,  v.,  Rückbl.  auf  d.  Verg.  Westpreuß. 

440. 
Wincklern,  v.,  Biogr.  Nachr.  242. 
Winkel,  Wappen  63.    Gesch.  d.  niederl.  Spr. 

161. 
Winkelmann,   Bibl.  Liv.  hist.  252.    Matrikelb. 

d.  Univ.  Freiburg  216. 
Winkler,  Grabdenkm.  123. 
Winning,  v.,  Kirchenb.  4. 
Winter,  Cisterzienser  232. 
Winterfeld,  Gesch.  d.  ritterl.  Ord.  St.  Johannis 

233. 
Winzer  Brüderschaften  112. 
Wirz,  Etat  d.  Minist.  351. 
Wißgrill,   Schauplatz  d.  landsäss.  nied.-österr. 

Adels  449. 


483 

Witte,  Wendische  Namen  147.  Wilh.  Ulenoge 
367. 

Wittich,  Grundherrsch.  247.  351. 

Witting,  Beitr.  z.  Geneal.  d.  Krain.  Adels  449. 

Wittmann,  Pius,  Archivbenutzungsordnungen 
289  ff.  Die  sog.  Handschriftendeutungskunde 
betr.  395.  Materialien  zu  einem  Münchener 
Urkundenbuch  296.  Monum.  Cast.  274.  Mo- 
num.  Wittelsbac.  192.  Ser.  abbat.  Eberac. 
351.    Urkundenarch.  v.  Wunsiedel  296. 

Wittpennig,  Stadt-Kundenbücher  330. 

Wöber,  Geneal.  d.  Hauses  Habsburg  195. 

Woermann,  Katalog  d.  Kgl.  Gemäldegal.  166. 

Woeste,  Wörterb.  159. 

Wohlers,  Personenst.  u.  Eheschließg.  20. 

Wokaunius,  Chronol.  Verz.  242. 

Woker,  Nordd.  Franziskanermissionen  233. 

Wölckern,  v.,  Beschreibung  aller  Wappen  261. 

Wolf,  Einwandrg.  böhm.  Protestanten  236.449. 

Wolff,  Familienfideikomm.  71.  Kaiserdom  in 
Frankfurt  106.    Pforta  108. 

Wolfram,  Kirchenb.  *4. 

Woltmann,  Polit.  Anthropol.  374. 

Wolzogen,  v.,  Tagebücher  Hans  v.  Schwei- 
nichens  199. 

Wortmann,  Wappenscheiben  55. 

Wotschke,  Lissaer  Gymn.  209. 

Wrangel,  v.,  Porträtsamml.  136. 

Wrangel  u.  Bergström,  Svenska  adelns  ättar- 
taflor  436.    Svensk  Adelskalender  436. 

Wright,  The  Roll  of  arms  421. 

Wülcker,  Wörterb.  152. 

Wulffen,  v.,  Nachr.  üb.  d.  Farn.  v.  Wulffen  138. 

Würfel,  Hist.  geneal.  Nachr.  261. 

Wurzbach,  v.,  Biogr.  Lex.  239. 

Wustmann,  Leipz.  Stadtw.  64.  Quellen  zur 
Gesch.  Leipzigs  227.  341. 

Wuttke,  Coli.  beat.  virg.  220.  Merkbuch  des 
Ritters  Hans  v.  Schweinichen  200.  383. 

Wyss,  v.,  Schweiz.  Historiogr.  419.  Sceaux 
hist.  275.  Schweizer  in  d.  Schlacht  v.  Göll- 
heim  419. 

Zallinger,  v.,  D.  ritterl.  Klassen  im  steir.  Land- 
recht 449. 

Zahn,  W.,  Altmärk.  Dorfk.  207.  Hausmarken 
*78.    Kirchenb.  4. 

Zahn,  J.,  D.  freising.  Sal-,  Kopial-  u.  Urbar- 
bücher 400. 

Zahn,  Rittersch.  *257. 

Zahn,  J.v.,  Anm.  z.  Wappenb.  64.  Burgen  *  102. 

Zapf,  Augsburg.  Bibl.  195.  226.  Klöster 
Schwabens  108. 

Zappert,  Verbrüderungsbücher  46. 

Zarncke,  F.,  Urkundl.  Quellen  219. 

31* 


484 


Zarncke,  Wrtrb.,  s.  Benecke  152. 

Zech,  Bayer.  Klöster  108. 

Zechlin,  Churer  Steuerbuch  228. 

Zecht,  Wörterb.  156. 

Zedier,  Universal-Lex.  175. 

Zedlitz- Neukirch,  Frhr.  v.,  Preuß.  Adelslex. 
257. 

Zedtwitz,  Frhr.  v.,  Sachs.  Wappenbuch  255. 
270.  416. 

Zegota,  Pauli  und  Bol.  Ulanowski,  Album 
Krakau  219. 

Zehntbauer,  Österr.  Verwaltungsmaßr.  147. 

Zentralkomm.  f.  Schweiz.  Landesk.,  Biblio- 
graphie 418. 

Zeissberg,  Matrikelb.  Univ.  Krakau  219. 

Zeitschel,  Kirchenb.  4. 

Zeitschr.  f.  dtsch.  Altert.  *147. 

Zeitschr.  f.  dtsch.  Philol.  147. 

Zeitschr.  f.  dtsch.  Sprache  147. 

Zelle,  Klosteralbum  209. 

Zeller,  Herald.  Ornam.  55.  Kirchenb.  4.  Un- 
geschichtl.  Überliefgn.  139. 

•Zeller- Wardmüller,  Burgenanlagen  *102. 

Zernicki-Szeliga,  v.,  Poln.  Adel  366.  439.  440. 
Poln.  Klein-Adel  440.  442.  Poln.  Stamm- 
wappen 366.  439.    Vasallenliste  351.  440. 


Zeuß,  Trad.  Wizenburg  396. 

Zichy,  Graf,  Familientypus  138.  369. 

Ziegler,  Ritter-Orden  d.  hl.  Georg  233. 

Ziegler,  H.  E.,  Vererbungslehre  i.  d.  Biologie 
368. 

Zieler  u.  Scheffer,  D.  akad.  Deutschi.  243. 

Zierngibl,  Hainspach  108. 

Zimmermann,  Fr.,  Chronol.  Tafel  351. 

Zimmermann,  J.  A.,  Dom.  Wittelsb.  92. 

Zimmermann,  P.,  Grabdenkm.  123.  Städte- 
wappen 63. 

Zimmermann,  Überlieferungen  158. 

Zimmermann,  v.;  Strafrechtl.  Schutz  d.  Adels 
408. 

Zingerle,  Lusern.  Wörterb.  155.  Tirol.  Weis-, 
tümer  154. 

Zirbt,  Bibliogr.  ceske  hist.  445. 

Zirngiebel,  Die  sogen.  Neuburger  Kopial- 
bücher  387. 

Zoller,  v.,  Porträtgal.  136. 

Zollikofer,  v.,  Siegelkünstler  275. 

Zomeren,  van,  Beschr.  v.  Gorinchem  352. 

Zschackwitz,Heraldical86.  Hist. geneal. Schau- 
platz 184. 

Zychlinski,  v.,  Kronik  zalob.  Rodzin  443.  Zlota 
ksiega  szlachty  Polsk.  443. 


Personen-  und  Sachregister. 

Ein  *  bedeutet,  daß  die  betreffende  Seite  mehr  wie  nur  eine  einzige  Erwähnung  enthält. 


Aachen  XV.  4.  64.  77.  91.  101. 

155.  166.  212.  252.  253.  285. 

*314. 320.  325. 347.  *348  *349. 

350.  369. 
Aalen  163. 

Aargau  61.  68.  100.  101.  153. 
Aarhus  281.  286. 
Abelli,  Frhr.  v.,  300. 
Abellische  Sammlung  300. 
Abendmahlskanne  126. 
Abensberg  108. 
Abenberger  192. 
Abgebranntenverzeichnis  347. 
Abiturienten  208.  209. 
Abkürzungsverzeichnis  XV.XVI. 
Abo  213.  218. 
Abraham  178. 
Äbte  268.  348.  381. 
Acceptius  Artimus  129. 
Achtbücher  322.  337.  338. 
Achtwort  74. 
Achulla  82. 
Acolythi  49. 
Acta  Koenigiana  171. 
Adalbert  v.  Teck,  Herzog  66. 
Adam  184. 
Adarus  129. 
Adelhard  403. 
Ademar  396. 
Adelsabenteurer  367. 
Adelsanmaßer  301.  367. 
Adelsarchiv  298.  300  ff.  445.  446. 
Adels-Aussterben  301. 
Adels-Bestätigungen  302. 
Adelsbuch  VI.  261.  413. 
Adelsdiplome  355  ff.  449. 
Adels-Entsetzungen  302. 
Adelsfälscher  367. 
Adelsfälscherprozesse  258. 
Adelsgenossenschaft  257.  343. 
Adelskammer  301. 


Adelsmatrikeln  301.  376.  449. 
Adelsprädikate  407.  408. 
Adelsprobationen  249.  250. 
Adelsproben  368.  448. 
Adelsprozesse  447. 
Adelsrecht  409  ff. 
Adelsrepertorium  358. 
Adelsrolle  79. 
Adelsschwindler  367. 
Adelsselekt  355 
Adels-Verzeichnisse  301. 
Adler  63.  65.  80.  358. 
Adler  173.  253.  276.  *280. 
Adlerorden  348.  449. 
Admont  274. 
Adolf  v.  Lüttich  309. 
Adoptionen  301. 
Adorf,  von,  72. 
Adreßbücher  227.  342.  346. 
Adressen  388. 
Afraner-Album  210. 
Afrika  82.  238.  268. 
Aga  2. 
Agen  382. 
Agilolfinger  249. 
Agier  96. 
Agram  213. 
Ahnenbilder  131. 
Ahnenproben  124  ff.  258.  262. 

301.  374. 
Ahnentafeln  190.  191.  200.  259. 

262.  299.  301.  302.  367  ff. 
Ahnenverlust  262. 
Aken  330. 
Aktaufzeichng.  398. 
Akten  über  Ansprüche  aus  außer- 

ehel.  Schwang.  318. 
Aktregister  312. 
Alberich  181. 
Albert  VII.,  Graf,  389. 
Albert,  Kronprinz  v.Sachsen,  169. 


Albertiner  137.  202. 

Albrecht  der  Fette  95. 

Album  389.  393. 

Alcalä  de  Henares  213. 

Alcantara  231. 

Alchemisten  446. 

Aldenburg  346 

Alexander,  Ksr.  v.  Rußland,  115. 

Alfons,  Infant,  5. 

Algirsbach  111. 

Algri  121. 

Alicke  282. 

Alimentationsverträge  331. 

Aliron  228. 

Alkmaar  352. 

Allendorf,  v.,  69. 

Allerseelentag  51. 

Almanache  202.  203.  449. 

Almanach  de  Gotha  205. 

Alme  204. 

Almendgenossen  328. 

Alold  385. 

Alpengemeinden  78. 

Altäre  115. 

Alt-Breisach  106. 

Altdorf  171.  197.  213. 

„Alte"  genealog.  Bücher  179. 

Altena  139.  140.  195. 

Altenbruch  101. 

Altenburg   186.  212.   264.   285. 

392. 
Altenhan  108. 

Alten  Herren-Verzeichnisse  211. 
Altenwaldeck  101. 
Alten-Zella  107. 
Älterleute  347.  350. 
Altertumsmuseen  162. 
Altertumsvereine  134.  148,  165. 

177.  240.  246.  275.  276. 
Altfranzösisch  290. 
Althaus  391. 


486 


Altmarck  14.  63.  78.  121.  160. 

207.  212.  247.  257. 
Altmühl  248. 
Altnordisch  290 
Altona  101 
Altona-Ottensen  285. 
Altorf  184. 
Altpreußen  63. 
Altrock,  v.,  137. 
Altspanisch  290. 
Altweilnau  123. 
Alt-Zelle  106. 
Amalienborg  434. 
Amantia  129. 
Ambasciatoren    403. 
Amedee  VI.  234. 
Amelung  165. 
Amerika  2.  10.  25.  80.  132.  134. 

135.  *175.  231.  236.  237.  238. 

243.  250.  251.  253.  254.  268. 
Ammann  390. 
Ammeister  325. 
Ammera,  v.,  69. 
Amorbach  106.  354. 
Arnstadt  95. 

Amsterdam  214.  238.  324. 
Amtsbeschreibgn.  354. 
Amtseingesessene  354. 
Amtsgerichte  16.  177. 
Amtshauptleute  16.  351. 
Amtslisten  226. 
Ancillae  Christi  49. 
Andernach  123.  328.  351. 
Andreas  v.  Österreich  95. 
Angeli  75.  132. 
Angerburg  284. 
Angers  4. 
Anglesey  420. 
Anhalt  XVI.  1.  37.  38.  105.  136. 

194.  *207.  212.  229.  254.  271. 

277.  279.  283.  292.  297.  322. 

343. 
Anhalt-Bernburg  37.  38. 
Anhalt-Köthen  37. 
Anjou  426.  427. 
Anka  335. 
Anker  75. 

Anna,  Hgn.  v.  Mecklbg.  390. 
Anna,  Herzogin  zu  Württemberg 

200. 
Annaberg  236. 
Anniversarien  50.  51. 
Anno  II  271. 
Annonciade  234. 
Anonyma  148. 


Anreden  388. 
Ansbach  191.  403. 
Anstellungsurkunden  313. 
Anthropolog.  Qsft.  165. 
Antiquariate  282. 
Antonello  da  Messina  131. 
Antwerpen  132.  158.  254. 
Anzeige  d.  german.  Nat.-Mus. 

171. 
Anz.  f.  Kunde  d.  dtsch.  Vorzeit 

171. 
Apian  273. 
Appenhansen  109. 
Appenzell  23.  153.  325. 
Apolda  128. 
Apotheker  350. 
Apt  428. 
Aquädukt  98. 
Aragon  303. 
Arbeiter  334. 
Arbeiter  -  Wohlfahrtseinrichtgn. 

162. 
Arberg,  v.,  68. 
Arberg-Valangin  68. 
Arbing  102. 

Archive  16.  256.  265.  286  ff. 
Archives  de  la  noblesse  286. 
Archivgruppen  303. 
Archiv-Inventare  294  ff. 
Archivkunde  287. 
Ardey,  von,  74. 
Arend  89. 
Arenköppe  95. 
Arezzo  4. 
Arizun  234. 
Arlberg  56. 
Armee  229. 
Armenpfleger  348. 
Armensprengel  25. 
Arno  400. 
Arnold  17.  234. 
Arnold  v.  Quedlinburg  194. 
Arnstadt  209.  347. 
Arnstein,  v.,  104. 
Arolsen  292. 
Arpaden  *195.  449. 
Arth  78. 

Artois  270.  *426.  433. 
Ärzte  85.  132.  229.  241.  242. 
Ärztelexikon  206. 
Asch  35. 

Aschaffenburg  XVI. 
Aschenheim,  von,  66. 
Askanier  194.  273. 
Asien  268. 


Aspern,  von,  145. 

Asseburg  263. 

Assoc.  for  the  pres.  of  mem.  281. 

Astrachan  240. 

Asturien  269. 

Athen  324. 

Attinghausen,  v.,  143. 

Atzum  383. 

Au  101. 

Audran  203. 

Auer  v.  Prennberg  106. 

Auerswalde  2. 

Aufgebote    zum    Zwecke    der 

Todeserklärg.  318. 
Auflassungen  331. 
Aufschwörbücher  263.  374. 
Augsburg  81.  92.  94.  *105.  110. 

113.  121.  154.  163.  166.  169. 

176.  195.  212.  226.  232.  240. 

249.  261.  274.  324.  326.  328. 

329.  341.  342.  376.  377.  *378. 

392.  400. 
Augusta  Viktoria,  Kaiserin,  191 
Autographen  136.  393. 
Auskunftsbureau  d.  dtsch.  Biblio- 
theken 170. 
Ausläuten  8. 

Ausschiffungsurkunden  236. 
Ausschuß  f.  Adelssachen  415. 
Aussig  35. 
Außersihl  346. 
Austragsverfahren  320. 
Auswanderer  2.  235.  237. 
Auswanderungslisten  352. 
Auvergne  426.  428. 
Aventin  183. 
Avila  214. 

Babarus  334. 

Babenberger  385.  386. 

Babenhausen  107. 

Bach  14.  132. 

Bachrodt  120. 

Backsteingebiet  111. 

Baden  5.  6.  33.  36.  38.  40.  63. 

66.  99.  101.  153.  *193.   212. 

242.  252.  258.  259.  *  274.  277. 

279.  283.  327.  391.  417. 
Baden,  Markgr.  v.,  120. 
Baden  in  Niederösterreich  33. 
Baden-Baden  120.  193.  283. 
Baden-Durlach  193. 
Baetke  137. 

Baiern  206  vgl.  Bayern. 
Bailleu  177. 


487 


Balduin  v.  Trier  56. 
Balken  70. 

Balken,  roter  in  Silber  65. 
Balsamgau  383. 
Balten  212.  240. 
Baltische  Provinzen  7. 
Balzer  284. 

Bamberg  55.  106.  107.  121.  143. 
144.  171.  176.  180.   199.  213. 
214.  241.  261.  267.  269.  280. 
283.  296.  312.  382. 
Bangel  &  Schmidt  282. 
Bangert  286. 
Bar  250. 
Baracanij  382. 
Barcelona  175.  214. 
Bardeleben,  v.,  205. 
Bar-le-Duc  433. 
Barfod  288. 
Barich  285. 
Barkow  68. 
Baronskrone  57. 
Barth,  v.,  62. 
Barthelemy,  de,  427. 
Bartolus  357. 
Bärwinkel  289. 
Basel   6.   60.  77.  85.   103.   107. 

123.  166.*  212.*  213.  214.  225. 

243. 298. 305. 325. 326.345.391. 
Bastardfaden  70. 
Bataillonsgeschichten  230. 
Batucho  396. 
Bauch  *216. 
Baumbach,  v.,  69. 
Baudenkmäler  55. 
Bauer  342. 
Bauern  356. 
Bauernhaus  110. 
Bauhütten  *77. 
Baukünstler  101. 
Baumgärtel  103. 
Baumgarten  286. 
Baumgartner  204. 
Baumeister  348. 
BaurhansenT09. 
Bautzen  169.  362. 
Bayern  *XVI.  20.  35.  38.  39.  57. 

71.75.83.  86.  91.92.  99.*102. 

107.  108.  134.  153.  154.  167. 

176.  180.  192.  203.  231.  *232. 

240.*  241.  254.  255.  260.  *  261. 

*  271 .  *  273.  277.  278. 279.  283. 

291.  295.  299.  340.  348.  *349. 

358.  359.  376.  381.  399.  411. 

412.  414. 


Bayer.  Allgemein.  Reichsarchiv 

271.  272.  *273.  275.  296.  355. 

382.  387. 
Bayer.  Geh.  Hausarchiv  291. 
Bayer.  Geh.  Staatsarchiv  358. 
Bayer.  Nationalmuseum  166. 
Bayreuth  191. 
Beauvais  427. 
Bebratal  102. 
Bechstet  53. 
Beck  282. 
Becker  338. 
Beckesen  109. 
Bedungen,  v.,  69. 
Beedbuch  151. 
Beedbücher  150.  227. 
Beets  158. 
Begge  433. 
Begliano  34. 
Begräbnismedaillen  87. 
Begräbnisse  199. 
Beheim-Schwarzbach  234. 
Behr  Negendank-Semlow  199. 
Behördenorganisation  351. 
Behördenreform  350. 
Beichlingen,  v.,  118. 
Beichtkinderverzeichnisse  354. 
Beinerstadt  196. 
Beinheim,  v.,  70. 
Beischlag  83. 
Beise  215. 

Beistandschaftssachen  318. 
Beizeichen  70. 
Bekennerbücher  298. 
Belgien  22.  238.  243.  253.  *254. 

256.  321.  350.  430  ff. 
Below,  v.,  251. 
Beizig  384.  385. 
Ben  316. 

Benediktbeuren  349. 
Benediktiner  230.  *232.  241. 
Beneke  355. 
Benessius  335. 
Beninga  382. 
Benjamin-Constant  131. 
Bennebroek  352. 
Benno  396. 
Benutzungsordnungen  d.  Arch. 

288  ff. 
Benzon  289. 
Beoujolais  428. 
Berbisdorff,  v.,  389. 
Berchtesgaden  235. 
Berg   XVI.    68.    195.   202.  252. 

295.  350. 


Berg,  von,  285. 

Berg,  Grafen  von,  140.  272. 

Bergbeamten  351. 

Berge,  am,  69. 

Berge,  von,  71. 

Berge,  von  dem,  69. 

Bergen  347. 

Bergenfahrer  316. 

Bergfried  285. 

Bergische  Rittersch.  368.  375. 

Bergl  286. 

Bergmann  86.  201. 

Bergwesen  226. 

Berlepsch,  v.,  132.  389. 

Berlichingen,  v.,  244. 

Berlin  VII.  *VIII.  XV.  1.  4.  14. 

41.  57.  80.  *  81.85.  *  106.  121. 

127.  135.  160.  *163.  165.  166. 

168.  170.  *  171.  183.  200.  209. 

211.  214.  *236.  243.  260.  *280. 

*282.  *284.  330.  332.  342.  347. 

351.  363.  429.  437. 
Bern  VII.  23.  68.  77.  103.  153. 

166.  214.  228.  243.  325.  326. 

*327.  341.  344.  346.  351. 
Bernau  VII.  153.  195.  236.  286. 

344. 
Bernburg  105.  283. 
Berndes  48. 
Berneck  und  Nidda,  Grafen  v., 

108. 
Berner  178.  191. 
Bernon  396. 
Bernoulli  14. 
Bernwalde,  von,  104. 
Berseline  344. 
Berthold,  Herzog  von  Dalma- 

tien  66. 
Berthold  IV.  v.  Zähringen  66. 
Bertold  344. 

Berufsgenealogen  253.  283. 
Berufshandbücher  16.  205.  277. 
Berufswappen  277. 
Besnard  131. 
Bessel  107. 

Besitzverhältnisse  u.Heraldik71. 
Bethune  65. 
Betzendorff  13. 
Beurkundungszeugen  404. 
Beververde-Stockum,  v.,  204. 
Bevölkerungsaufnahmen  352. 
Bewerbungsschreiben  342.  360. 
Beyer  53. 
Beyersdorf  100. 
Bezifferung  der  Ahnen  367. 


488 


Biberstein,  Marschall  v.,  40Q. 
Bibliographien  *  176.  226. 
Bibliotheken  170  ff. 
Bibliotheksbeamte  241. 
Bibliothekzeichen  57. 
Bibliotheque  Nationale  178. 
Biebesheim  343. 
Biederstein  100. 
Biedermann  326. 
Biel  430. 
Bienen  74. 
Bihar  449. 
Bildhauer  348. 
Bildhausen  107. 
Bildschnitzerei  91. 
Bilstein  100. 
Bio-Bibliographie  237. 
Biographische  Literatur  237  ff. 

381. 
Biologie  368. 
Birkenfeld  285. 
Birkefeld  3.  36.  107. 
Bischöfe  26.  268.  348.  349. 
Bischofshausen,  von,  143. 
Bischofsheim  354. 
Bischofslisten     102.    346.    348. 

vgl.  Bischöfe. 
Bismarck,  v.,  VII.  245.  372.  402. 

403. 
Bistritz  *155. 
Bistümer  276. 
Bitterfeld  207. 
Bittschreiben  301. 
Bivar  147. 

Björkman  284.  , 

Blau-Mantel  422. 
Bleichenstein,  Edle  v.,  267. 
Bletzger  97. 
Blind  334. 
Bloch  288. 
Blois  21.  22. 
Blosenbergk  332. 
Blötzer  97. 
Blumberg  381. 
Blumenau,  von,  66. 
Blumenorden  348. 
Blutzger  97. 
Bnudisz  390. 
Bobdon-Book  421. 
Bock  von  Wülfingen  230. 
Bockelnhagen  120. 
Bocholtz,  von,  252. 
Böden  115. 

Bodenhausen,  von,  343. 
Bodensee  354. 


Boekenoogen  158. 

Bogislaw  X.  von  Pommern  89. 

Böhlau  329. 

Bohlen-Bohlendorf,  Frhrn.,  199. 

Bohls  283. 

Böhm,  Ritter  von,  VII.  412. 

Böhmen  XV.  6.  *27.  34.  35.  64. 

66.  86.  102. 155. 157.  173.  232. 

235.  *  240.  241.  *242.  253.  264. 

272.  278.  *299.  301.  302.  330. 

335.  337.  342.  359.  385.  445  ff. 
Böhmisches  Museum  300. 
Böhm.-histor. Verein  in  Prag  301 . 
Boleslaus  Chrobry  123. 
Bologna  122.  132.  214.  393. 
Bolte,    Aus   den   Wittenberger 

Univ.-Matr.  224. 
Börncken,  von,  391. 
Bon  334. 
Bonach  151. 
Bonifatius  396. 

Bonn  165.  214.  215.  218.  285. 
Bonnat  131. 
Bonus  334. 
Borgnano  34. 
Boris  344. 
Borloravalti  363. 
Borna  5.  19. 
Borne,  von  dem,  393. 
Borosini,  Ritter  von,  Edler  von 

Hohenstern,  VII.  363. 
Börsenregister  317. 
Borsod  447. 
Böse,  v.,  78.  392. 
Bösken  207.  245. 
Bosnien  449. 
Bosse  203. 
Boston  80.  238. 
Botticelli  131. 
Bötticher  196.  284. 
Bourbonnais  427. 
Bourdon  75. 
Bourdonnaye,  de  la,  75. 
Bourgogne  425.  434. 
Bowes  Road  VII. 
Boxberg,  v.,  VIII.  370  ff. 
Boyneburg,  v.,  392. 
Boytzenburg  100. 
Brabant  158.  313.  374.  432.  433. 
Brancovvicz  335. 
Brandenburg  XV.  6.  *63.  85.  92. 

95.  135.  148.  160.  168.  *191. 

229.  231.  232.  233.  236.  255. 

257.  272.  *274.  278.  279.  *284. 

314. 317. 330. 346. 350. 351 .  390. 


Brandenstein,  v.,  392. 

Brandi  397. 

Brandis  383. 

Brandis  74. 

Brasilien  4.  238. 

Braubach  212. 

Braun  92.  284. 

Braunach  248. 

Braunau  1. 

Braunsberg  214. 

Braunsberg  319. 

Braunschweig  2.  6.  37.  58. 63.  65. 

81.  95.  98.  99.  109.  110.  136. 

159.   166.  172.  187.  192.  193. 

203.  229.  247.  254.  255.  259. 

262.  *263.  274.  277.  282.  283. 

292. 
Braunschweig  325.  376.  378. 
Bredau,  v.,  344. 
Brega  101. 
Bregenz  291. 
Brehmer  329. 
Breisgau  101.  369. 
Breisach  106. 
Bielefeld  324. 
Bremen  XV.  6.  73.  159. 166. 172. 

240.  263.  277.  283.  292.  325. 

*326. 
Bremer  316. 
Brennberg  108. 
Brenz  108.  324. 
Breslau  7. 17.  *  106. 121. 123. 166. 

171.  183.  215.  216.  250.  285. 

322.  326.  330.  350.  352.  381. 

390.  391. 
Bresse  427. 
Bretagne  427. 
Brethouwer  317. 
Bretholz  337. 
Bretzuil  391. 
Breve  48. 
Brevis  334. 
Breymann  VIII.  80. 
Breyschuch  121. 
Briefadel  74.  355. 
Briefbücher  387.  388. 
Briefe  299.  387. 
Briefsammlgn.  387. 
Briefsteller  388. 
Brieg  87.  350. 
Brieges,  zum,  100. 
Brielle  *352. 
Briementonis  109. 
Brigitten-Klöster  107. 
Brisüren  67. 


489 


Britisches  Museum  165.  270. 394. 

Brixen  34.  95.  106.  397. 

Broek  352. 

Broich,  v.,  70. 

Bronikowsky  128. 

Bronnel  151. 

Bronner  151. 

Bronzeepitaphien  54. 

Bronzeplatten  117. 

Broseley  3. 

Brosis  109. 

Bruchhausen,  Grafen,  v.,  74. 

Bruchsal  283.  353. 

Bruk  33. 

Bruckbach  108. 

Brückchen  115. 

Brücke  234. 

Brückner  209. 

Bruderschaften  47.  112. 

Bruderschaftsbericht  47. 

Bruges  234.  433. 

Brukenthal  173.  174. 

Bruneswich  344. 

Bruen  381. 

Brunn  34. 165. 172. 173.  215.  221 

233.  298.  302. 
Brunnenschaale  126. 
Bruno  von  Köln  345. 
Brunstein  328. 

Brüssel  112.  215.  220.  238.*254. 
281.  313. 

Bubna  76. 

Buch  der  Freundschaft  389. 

Buchdrucker  350. 

Bücherbestellung  178. 

Bücher  des  Lebens  48.  49. 

Bücherlexika  175. 

Bücherzeichen  57. 

Buchhandel  175.  282. 

Buchholz  4. 

Buchlau  99. 

Buckenhänsis  109. 

Bückeburg  119.  292. 

Budapest  80.  173.  215.  281.  449. 

Büdingen  343. 

Bugey  427. 

Bühne  258. 

Bühnendirektionen  246. 

Bukowina  27.  *29.  35.  301.  448. 

Bulau,  v.,  344. 

Bullen  306. 

Bullinger  *205. 

Bülow,  v.,  13. 

Bülow,  Graf,  von  Dennewitz  13. 

Bünau,  v.,  15.  370. 


Bunzlau  257. 
Bürgebriefe  299. 
Burgen  77.  98  ff.  263.  393. 
Burgenlexikon  101. 
Burgenzauber  98. 
Bürger  390. 

Bürgerbücher  226.  330. 
BürgerlicheWappen  78. 80.  *  278. 
Bürgerlisten  225.  226.  295. 
Bürgermarken  77. 
Bürgermeister  179. 226.  268.  348. 
Bürgersiegel  77. 
Bürgerverzeichnisse  345.  354. 
Burgfried  102. 
Burggrafen  350. 
Burghausen  101. 
Burgkmaier  180. 
Burgmannen  64. 
Burgmannsfamilien  62. 
Bürgschaftsscheine  313. 
Burgsdorf  67. 
Burgund  233.  346.  419. 
Burgwart  XV.  99. 
Bürki  114. 

Burschenschaften  211.  212. 
Burschenschafter  212. 
Burtenbach,  v.,  244. 
Bussche-Hunnefeld,  v.  d.,  204. 
Butzbach,  v.,  244. 
Bützow  215. 
Byzanz  274. 

Cabrüres  2. 
Caernaroon  420. 
Caeslasewik  421. 
Caesar  82. 
Calbe  330. 
Calefactor  334. 
Calendarium  49. 
Callenfels  390. 
Callenhausen,  v.,  391. 
Calverley  3. 
Calvin  115. 
Cambresis  426. 
Cambridge  215. 
Camerarius  334. 
Camesina,  v.,  333. 
Campagna  98. 
Campo  Santo  384. 
Canada  243. 
Cancellarius  334. 
Cancer  334. 
Canterburg  3.  24. 
Cappel  207. 
Cardon  234. 


Carl  Eduard,  Herzog  zu  Sachsen- 

Coburg  258. 
Carlowitz,  v.,  140.  144.  392. 
Carmel  349. 
Carolus-Duran  131. 
Carpentras  428. 
Carthaus  3.  366. 
Cartula  nostri  opidi  330. 
Carow,  v.,  76. 
Casimirianum  209. 
Cassel  197.215.223.  vgl.  Kassel. 
Cassianeum  123. 
Castel,  von,  151. 
Castell,  Grafen  u.  Herrn  zu,  274. 
Catania  428. 
Catharina  Cornaro  146. 
Cattaro  27. 
Cecus  334. 
Central  Bureau  voor  Genealogie 

286.  374.  431. 
Celle  74. 
Cesar  334. 
Cesaro  146. 
Chamier,  v.,  319. 
Champagne,  Grafen  der,  195 
Chapitres  Nobles  de  Lorr.  250. 
Charles  Emmanuel  234. 
Chemnitz  19. 120.145.  *  226. 285. 

*328.  330.  338.  341.  416. 
Chesslarius  334. 
Chester  2.  422. 
Chicago  238. 
Chiemgau  124. 
China  98. 
Chirurgen  391. 
Chorherrnstifte  230. 
Chosnica  366. 
Chosnicki  366. 
Chotebor  301. 
Chraft  334. 

Christian  V.  v.  Dänemark  434. 
Christiania  215. 
Chronicon  Gotvicense  107. 
Chroniken  295. 
Chronologie  306.  307. 
Chrysostomos  130. 
Chur  7.  228.  325.  326.  400. 
Churmark  257. 
Curland  252. 
Chytil  335. 
Cid  147.  191.  373. 
Cink  345. 

Cistercienser  230.  231. 
Clarenceux  422. 
Clarissen-Kloster  107. 


490 

Clauswitz  330. 

Clement  285. 

Cleuena  48. 

Cleve  207.  295. 

Clingen  120. 

Clipearius  67. 

Cloß  81. 

Coblenz  155.  295.  322. 

Coburg  192.  258.  272. 

Cocus  61. 

Code  civ.  22.  23. 

Codice  civ.  24. 

Coesfeld  297. 

Cognatio  spiritualis  5. 

Coimbra  215. 

Colditz  185. 

Coletus  346. 

Coligni  191. 

Collectio  Koehnii  170. 

Collectio  Koenigiana  260. 

Collectio  Plothoniana  260. 

Cölleda  189. 

Collegio  araldico  80. 

Collitz  159. 

Colin  409.,  vgl.  Köln. 

Colmar  153. 

Cöln  105.  vgl.  Köln. 

Colonna  146. 

Comture  233. 

Conclusions  capitulaires  204. 

Confraternitates  47. 

Coniz  382. 

Conrad  247. 

Conradsreuth  371. 

Copialbücher  298. 

Cornelimünster  315. 

Corvey  399. 

Cost  344. 

Court  der  aventurers  350. 

Contröleurs  des  registres  21. 

Conversi  49. 

Coppius  285. 

Cracau  285. 

Cranach  168.  372. 

Cras  214. 

Crecelius  159. 

Creutz  Kunsthandb.  165. 

Crispin  74.  204. 

Crispinianus  204. 

Christiania  166. 

Criwitz  391. 

Crocker  90. 

Cromwell  24. 

Croy  297. 

Crumbach  360. 


Csongrad  449. 
Culleton  286. 
Cypern  124. 
Cysat  56. 
Czechen  212. 
Czernowitz  *35.  215. 

Dachenhausen,  v.,  74. 

Dahlen  330. 

Dalberg  115. 

Dalmatien  28.  35.  66.  278.  298. 

*301.  446. 
Damaruth-Kosnicki  367. 
Damenorden  232. 
Damenstifte  233.  302.  447. 
Damerow  353. 
Dänemark  2.  7.   121.  132.  166. 

185.  229.  238.  253.  254.  273. 

*281.  284.  286.  288.  293.  339. 

340.  381.  393.  434. 
Dänische  Gesandtschaft  5. 
Danzig   19.  85.  120.  274.  348. 

354.  382. 
Darmstadt  166.  220.  292.  295. 
Darmstadt,  Qroßherz.  Haus-  u. 

Staatsarchiv  292. 
Dassel,  von,  391. 
David  131.  136. 
Debit  341. 
Debucourt  203. 
Dedo  66. 
Degener  243. 
Deggendorf  122. 
Deichmann  322. 
Deidesheim  353. 
Dekanatsbuch  216. 
Delft  *352. 
Delz  323. 
Demuth  335. 
Dendermonde  326. 
Denifle  231. 
Denkmäler  267. 
Denkmalspflege  98. 
Denombrements  309. 
Denominationes  309. 
Denksprüche  76. 
Departementsarchive  303. 
Departementseinteilungen  351. 
Depositenbücher  317. 
Derby,  Grfn.  v.,  423. 
Derfflinger  373. 
Derschau,  v.,  246.  283. 
Desemer  Mark  74. 
Desiderio  da  Settignano  131. 
Desky  335. 


Dessau  37.  166. 
Detmold  284.  292. 
Deutsch-amerikanische    Samm- 
lung in  New-York  237. 

Deutscher  Ritterorden  230.  231. 
233.  257.  259.  268.  274.  298. 
302.  347.  354.  374. 

Deutsch-norweg.  Armee  229. 

Deutsch-  Ordens- Centralarchiv 
231.  273. 

Deventer  158.  215. 

Deveria  203. 

Devisen  76.  391.  392. 

Devrient  223. 

Diakonen  327. 

Dialekte  151. 

Dialektwörterbücher  152  ff. 

Dichter  241.  394. 

Diedenhofen  284. 

Dienstmannen  59.  190. 

Dienerverzeichnis  349. 

Diepholz  263. 

Diessenhofen  60. 

Dietramszell  107. 

Dietrich,  der  Wettiner  66. 

Dietrichstein,  v.,  235. 

Diez  286. 

Die  vom  Rhein  149. 

Dijon  215.  346. 

Dillingen  67.  215. 

Dillmann  41. 

Dincklage  204. 

Dinkelburg  360. 

Diözesan-Archiv  207. 

Diözesanschematismen  16. 177. 

Diplomatik  307. 

Diplome  299  ff . 

Diptychen  49.  51".'  327. 

Dissidenten  38.  317. 

Dithmarschen  18. 

Dobbel  355. 

Dobbertin  122. 

Dobeneck,  von,  70. 

Doberan  122. 

Dobin  101. 

Dobitschen  2. 

Dobblin  402. 

Doblin  402. 

Dobrzensky,  Frhr.,  301. 

Doelenstücke  131. 

Doepler  127. 

Dohna  100. 

Dohna,  Grafen  zu,  194. 

Domar  382. 

Domaradzki  383. 


491 


Domarski  365. 

Domarus,  v.,  VIII.  347.  365.  366. 

382.  383. 
Dombes  427. 
Domesday  421. 
Domherren  72. 
Dominikaner  230.  231. 
Domkapitel  349.  375. 
Domkreuzgänge  119. 
Domrowo  382. 
Domstifter  204.  374. 
Donatoren  112.  115. 
Donaueschingen  292. 
Donauwörth  107.  123.  154. 
Dondangen  315. 
Donnersperg  76. 
Döpler,  E.,  d.  j.  81. 
Doppeladler  95. 
Doppelgrabmal  117. 
Dörfer  271. 
Dorfrügen  317. 
Dorgez  203. 
Dorpat  215.  225.  271. 
Dortmund  91. 159.  226.  285.  376. 
Dorsen  123. 
Doublier  339. 
Draisdorf  341. 
Dratzschke  207. 
Drechsler  285. 

Dreiberg  69. 

Drescher  334. 

Dresden  *VIII.  IX.  2.8.42.80. 
81.90.  105.  106.  119.122.134. 
155.  163.  165.  *166.  168.  170. 
172.  210.  227.  236.  241.  275. 
282.  285.  291.  309.  310.  320. 
337.  338.  349.  352.  358.  365. 
370.  *392.  449. 

Dresdner  Lehrerbuch  207. 

Dreux  433. 

Drogon  396. 

Droste  z.  Hülshoff  204. 

Druhtwin  328. 

Dübenalken  391. 

Dübelstein,  v.,  61. 

Dublin  215.  281. 

Duditius  199. 

Duisburg  214.  215.  376. 

Dülmen  297. 

Dungern,  Frhr.,  193. 

Durchstreichungen  319. 

Dürer  112.  113.  131.  133.  394. 

Durlach  200. 

Dusch  190. 

Düsseldorf  166.  284.  285.  375. 


Duvel  143. 
Dyabolus  334. 
Dybesdorf  309. 
Dyck,  van,  131. 
Dynasten  97. 
Dynastensiegel  166. 
Dziatzko  212. 

Ebeling  260. 

Ebenbürtigkeit  194.258.262.263. 

Ebendorf  447. 

Eberach  402. 

Eberhard  399. 

Eberhard,  Graf  v.  Württemberg 

312. 
Eberhard  der  Greiner  313. 
Ebersheim  364.  365. 
Eberstein,  v.,  183.  300.  354. 
Eberstorff  338. 
Ebhardt  99. 
Ebrach  107. 
Eccard  188. 
Ecce  209. 
Echternach  400. 
Eckardsberge,  v.,  148. 
Eckh,  von,  235. 
Ecole  des  chartes  425. 
Edelhausen  113. 

Edelknaben  301. 

Edelmannsfreiheit  261. 

Edinburgh  175. 

Edward  I.  v.  Engl.  421. 

Edward  VI.  v.  Engl.  420. 

Eger  32.  121.  123.  220.  297.  299. 
322.  336. 

Egerland  155.  299. 

Eggelborg,  v.  d.,  204. 

Eggensperger  283. 

Ehe  174.  175. 

Eheberedungen  20.  321. 

Ehehindernis  5. 

Ehekontrakte  314. 

Ehelichsprechungsakten  318. 

Eherecht  20  ff. 

Eheregister  1  ff. 

Ehescheidungsakten  314. 

Eheschließung  20.  175. 

Ehestandstaler  88. 

Ehestiftungen  317. 

Ehningen,  v.,  74. 

Ehrenmedaille  89. 

Ehrenschilde  169. 

Ehrenzeichen  232. 

Eichendorff  144. 

Eichhorn  197. 


Eichsfeld  69.  99.  100.  104.  111. 

Eichstädt  212. 

Eigennamen  142  ff. 

Eigil  381. 

Eilenburg  336. 

Einbeck  212.  324. 

Einbruch,  mittlerer  70. 

Einholungen  199. 

Einpfarrung  *176. 

Einsiedel,  v.,  392. 

Eisakch  334. 

Eisenach  53.  69.  228.  247.  286. 

345. 
Eisenberg  242. 
Eisenschneider  350. 
Eisleben  114.  115. 
Elberfeld  4.  212.  285. 
Elbing  274. 

Eleonore,  Landgräfin  389. 
Eleonore  von  Portugal  113. 
Elia  428. 

Ellwangen  106.  216. 
Elsaß  6.  63.  99.  105.  *  153.  180. 

184.  212.  223.  233.  261.  277. 

284. 
Elsaß-Lothringen  39.  153. 
Elster  247. 
Elten  407. 
Elting  396. 
Embleme  391.  392. 
Emigranten  235. 
Emigration  234. 
Emier  335. 
Empfänge  199. 
Empfehlungsschreiben  342. 
Endersdorf  2. 
Enge  346. 
Engel,  75.  183. 
Engelbert  I.  v.  Köln  72. 
England  VII.  2.  *4.  *5.  10.  21. 

24.  25.  57.  67.  75.  84.  85.  90. 

112.  136.   165.  178.  185.  203. 

247.  253.  254.  265.  276.  286. 

293.  303.  393.  394.  420  ff. 
Enns  121.  123. 

Entartungserscheinungen  369. 
Enzyklopädien  175. 
Epen,  van,  VIII.  215.  216.  217. 

286. 
Epicedien  198. 
Epitaphien  9. 
Eppstein,  v.,  104. 
Epstein  353. 
Erasmus  203.  394. 
Erbanwartschaften  318. 


492 


Erbarmanschaft  264. 

Erbauungsbücher  381. 

Erbebücher  328.  332. 

Erben  331. 

Erbenfolge  174. 

Erblichkeit  201.  262. 

Erblichkeitsfragen  135. 

Erbrechtsbriefe  340. 

Erbregister  317. 

Erb-Sälze  74. 

Erbschaftsakten  321. 

Erbsch  aftssteuer- Verwaltung  40. 

Erb  vertrage  317. 

Eremitage  165. 

Erfurt  44.  53.  117.  118.121.143. 

*212.  *213.  215.  216.  225.262. 

305.  336.  339.  348. 
Erith  3. 
Erlach,  v.,  61. 
Erlangen  171.  211.  213.214.216. 

225. 
Erlaubnisscheine  236. 
Ermengard  396. 
Ermisch  330. 
Ermeland  7.  100.  440. 
Ernestiner  137.  *192.  202.  369. 
Erikson  339. 
Ernst  d.  Fromme,  Herzog  von 

Sachsen-Gotha  88. 
Erpfling  99. 
Ersingen  350. 
Erslew  288. 
Ertrunkene  1. 
Erwerbsurkunden  321. 
Erzbischöfe  268.  348. 
Erzgebirge  102.  157.  449. 
Erzhausen  343. 
Erzkapitel  375. 
Eschenloch,  Gr.  v.,  396. 
Eschenrod  156. 
Eschenz,  v.,  61. 
Escher  144. 
Essen  91.  407. 
Essenwein  99. 
Eßlingen  47. 
Estland  161.  209.  212.  252.  274. 

435.  438.  444.  445. 
Esto  344. 
Ettal  107. 
Ettersburg  350. 
Ettlingen  181. 
Eulenburg  223. 
Eulenspiegel,  Till  120. 
Eulenspiegelhaus  110. 
Eupen  4.  156. 


Eurasburg  101. 
Euren  129. 

EuropäischeWappensammlg.79. 
Eutin  240. 

Evangelienbücher  51. 
Evangel.  Prediger  241. 
Ex  libris  57. 
Exmatrikel  210.  211. 
Exulanten-Literatur  234. 382. 446. 

448.  449. 
Eyck,  van,  131. 
Eyselein  190. 

Faber  132. 
Fabrikmarken  80. 
Fabrikzeichen  80. 
Facetus  344. 
Faden  67. 
Faenius  129. 
Faßmann,  von,  69. 
Falkenberg  13. 
Falkenstein,  v.,  70. 
Fallgatter  422. 
Fälschungen  364  ff.  385. 
Faltz  90. 

Familie,  Institution  derselb.  174. 
Familienähnlichkeiten  138.  369. 
Familienanwartschaften  317. 318. 
Familienanzeigen  246. 
Familienarchiv  164. 
Familienbibel  43.  381.  *382. 
Familienbücher  7. 
Familienchroniken  189.  299. 381. 
Familienfideikommisse  71.  444. 

445.  448. 
Familiengüter  71. 
Familienmedaillen  94. 
Familienmünzen  82. 
Familienmuseum  163. 
Familiennamen  142  ff. 
Familienrecht  174. 
Familienregister  39. 
Familienreliquien  164. 
Familienselekte  304. 
Familiensinn  VIII. 
Familienstammbuch  41.  42. 
Familienstiftungen  342. 
Familientypus  137.  138.  369. 
Familienverträge  20. 
Farbenskala  357. 
Farbenwechsel  67. 
Farilda  396. 
Farmoda,  v.,  69. 
Fasant  69. 
Fasolt  69. 


Fassang  334. 
Fauciburga  396. 
Fehrbellinstaler  88. 
Feilitzsch,  v.,  70.  148.  332. 
Feldgeschrei  76. 
Feldherrn  242. 
Feldkonsistorium  29. 
Feldprediger  229. 
Feldspitäler  29. 
Feldsuperioren  29. 
Feldvikariat  30. 

Fenis-Neuenburg,  Grafen  v.,  68. 
Fensterschenkung  55. 
Ferchlig  13. 
Ferdinand  I.    112. 
Ferdinand  II.   205.  235. 
Ferdinandeum  165. 
Ferrucio-Frassoni  251. 
Ferto  334. 
Feste  199. 
Fester  193.  245. 
Fetzer  286. 
Feustel  186. 
Fey  284. 
Fiedeler  329. 
Fieker  284. 
Fiesole  131. 
Filiationsprobe  375. 
Finck  284. 
Findeisen  339. 
Findelhäuser  33. 
Finkenstein,  v.,  70. 
Finnland    213.    218.   225.    253. 

284.  436.  438.  439. 
Finstingen,  v.,  122. 
Firmgeschenke  114. 
Fischbeck  119.  223. 
Fischer  284. 
Fischwappen  74. 
Fiume  31. 
Flaggen  276. 
Flandern    182.   270.  326.  *426. 

*433.  434. 
Flans,  v.,  285. 
Flecken  271. 
Florenz  5.  133.  239. 
Floridan  246. 
Florinde  246. 
Florit  y  Arizun  234. 
Flötner  92. 
Flug,  offener,  65. 
Flurbücher  332. 
Flurnamen  148. 
Föhr  163. 
Fontanien  194. 


493 


Fordon  314. 
Forey  428. 
Formelbücher  388. 
Formey  14. 
Formulare  8.  43.  374. 
Forst  53.  242.  262. 
Fortpflanzung  262. 
Fournier  244. 
Frachteigentümer  354. 
Fragebogen  8. 
Francisceum  165. 
Franck  390. 
Franc-Lyonais  427. 
Franckhingen,  v.,  235. 
Franeker  216. 
Franken    XVI.    100.    119.    176. 

*248.  260.  299.347.  354.  381. 
Frankenberg  105. 
Frankenberg,  v.,  96. 
Frankenthal  16.  196. 
Frankenstein  101.  102. 
Frankenstein,  v.,  69. 
Frankfurt  XV.  3.  4.  6.  *37.  86. 

102.  106.  115.  149.  150.  151. 

166.  171.  172.   197.  206.  212. 

226.  227.  277.  280.  284.  296. 

326.  353.  373. 
Frankfurt  a.  O.  196.  208.  *212. 

*213.  215.  216.  236.  284. 
Fränkische  Kaisergeneal.  195. 
Frankische  Stiftungen  209. 
Frankreich  21.  22.  57.  58.   67. 

*75.  84.  146.  147.   165.  169. 

178.  186.   190.   195.  203.  206. 

232.*  236.  238.  253.  *  254.  286. 

293.  303.  306.  381.  393.  425  ff. 
Fratres  conscripti  49. 
Freiherrnkrone  57.  58. 
Franz,    Erzbisch,    v.    Freysing 

261. 
Franz  III.,  Herzog  v.  Modena 

363. 
Franz  I.,  Kaiser  v.  Österreich 

115. 
Franzhagen  194. 
Franziskaner  231.  *232. 
Franziskanerkalender  52. 
Französ.  Kolonie  in  Berlin  200. 
Fraternitates  47. 
Frauenbühl  102. 
Frauensiegel  72.  271.  272. 
Frauenstein,  v.,  148. 
Frauenzell  107. 
Fraustadt  122.  210.  336. 
Fredrikshald  208. 


Freiberg  XV.  64.  100.  105.  106. 

*  119.  121.  123.  134.  147.  169. 

197.  210.  226.  227.  240.  324. 

328.  330.  338.  345.  348.  349. 

391. 
Freiburg  i.  Br.  81.  108.  216. 
Freiburg  i.  Schw.  327. 
Freienwalde  329. 
Freiherrndiplome  355.  360.  449. 
Freiherrntitel  360. 
Freisen,  Univ.  Paderborn  221. 

222. 
Freising  106.  107.  167.  346.  397. 

399.  400. 
Freisingen  401. 
Frekenhorst  402. 
Fremdenlisten  350.  352. 
Frensdorf  282. 
Freudenstein  100. 
Freudenthal  246. 
Frey  dal  180. 
Freytag  244. 
Friaul  102. 
Fricke  110. 
Frickmann  286. 
Friedberg  354. 
Friedenau  284. 
Friedhöfe  118.  124. 
Friedländer  214. 
Friedrich  246. 
Friedrich  v.  Brandenburg-Ans- 

bach  112. 
Friedrich  d.  Gr.    93.  136.  168. 

245.  394. 
Friedrich,    Prinz  von  Sachsen- 

Gotha  89. 
Friedrich  August  I.,  König  312. 
Friedrich  Barbarossa  192. 
Friedrich    d.    Friedfertige   von 

Thüringen  311. 
Friedrich  I.,  Hzg.  v.  Wittenberg 

390. 
Friedrich  I.,   Markgr.  v.  Bran- 
denburg 191.  274. 
Friedrich  I.,  Pfalzgraf  313. 
Friedrich  IL,  Hrzg  v.  Sachsen- 

Gotha  89. 
Friedrich  IL,  K.,  308. 
Friedrich  III.,  K.,  181.  308. 
Friedrich  IV.  v.  Dänemark  435. 
Friedrich  d.  Strenge  262.  309. 
Friedrich  d.  Weise  182. 
Friedrich  Wilh.,  Gr.Kurf.  88.  93. 
Friedrich  Wilh.  III.  115.369.409. 
Friesach  120. 


Friese  *322. 

Friesen,  Freihrn.  v.,  VII.  VIII. 

201.  304.  370. 
Friesen-Schönfeld,  v.,  370. 
Friesenhausen  408. 
Friesland  75.  158.  159.  161.  216. 
Fritz  81. 

Fronau  106.  123. 
Frosch  149.  356. 
Frundsperg,  v.,  112. 
Fruchtbringende    Gesellschaft 

347.  *348. 
Frundeck  102. 
Fuchsberg  246. 
Fugger  *132.  182.  261.  341. 
Fugger  von  der  Gilgen  75. 
Fugger-Museum  163. 
Fulda  50.  51.  216.  226.  313.  364. 

365.  381.  395.  399.  400. 
Fulrad  v.  St.  Denis  315. 
Fundatores  49. 
Fünen  288. 

Funeralien-Sammlung  196. 
Fürbitter  403. 
Fürer  167. 
Furierzettel  388. 
Fürstenberg  259. 
Fürstenbergische  Hofbibl.  171. 
Fürstengeschlechter  276.  394. 
Fürstengräber  120. 
Fürstenhäuser  190. 
Fürstenrecht  408. 
Fürstensiegel  273. 
Fürstenwalde  120. 
Fürth  341. 
Fussinger  282. 
Futterzettel  200. 

Gabelentz,  von  der,  392. 
Gadebusch  101. 
Gaetani  85. 

Gaisberg-Schöckingen,  v.,  80. 
Galen  zu  Dincklage,  v.,  204. 
Galizien  28.  29.  *35.  173.  220. 

301.  448. 
Gallicus  334. 
Gallspach  390. 
Galtetz  382. 
Game  353. 
Garns  141. 
Gamundia  202. 
Ganerbenhäuser  65. 
Ganerbschaften  65.  368. 
Gangla  396. 
Gant-Lipinsky,  v.,  319. 


494 


Gantzouwe  48. 

Gardelegen  121. 

Garter  422. 

Garz  329. 

Gatterer  149.  186.  187. 

Gätzke  285. 

Gauernitz  105. 

Gaultier  203. 

Gausbert  396. 

Gauting  106. 

Gautzow  48. 

Gautzsch  282. 

Gebärhäuser  33. 

Gebäude  138. 

Gebets  Verbrüderungen  44  ff. 

Gebhardi  187. 

Gebhardt  283. 

Gebührenordngn.  19. 

Geburtsbriefe  19. 

Geburtsregister  39.  410. 

Geburtsurkunden  40.  41. 

Gedächtnistafeln  9. 

Gedracot  335. 

Gefangennehmung  320. 

Gefolgslisten  348. 

Geheime  Räte  301. 

Gehestiftung  172. 

Geier  334. 

Geilsuuinda  396. 

Geißel,    Kaiserdom   zu  Speyer 

105. 
Geistliche  206.  350.  351. 
Gelagsbrüder  350. 
Gelehrte  Gesellschaften  177. 
Geldern  99.  158.  430. 
Geldern-Crispendorf,  von,  145. 
Geldern,  van,  146. 
Geldern,  von,  145.  146. 
Gelegenheitsgedichte  245. 
Gelehrte  348. 
Gemälde  105.  115.  348. 
Gemeinde-Bevollmächtigte  348. 
Gemeindeverzeichnis  16. 
Gemen,  v.,  71.  72. 
Gemona  5. 
Gemünd  212. 
Gendarmerie  31. 
Gendorf,  von,  86. 
Genealogie  als  Wissenschaft  262. 
Genealogen,  berufsmäßige,  283. 
Geneal.  biogr.  Gesellsch.  289. 
Genealog.  Institut  286. 
Genealog.  Manuskripte  266. 
Genealogenschwindler  289. 
Genealog.  Tabellen  184. 


Generallandesarchiv,  Großh. 
bad.,  274. 

General-Registrar  25. 

Generationenlehre  14. 

Genf  23.  166.  216.  236.  238.  324. 
325.  348.  373.  420. 

Genossenschaftsregister  317. 

Genossenschaftssiegel  273. 

Gensei  210. 

Gent  216. 

Genua  428. 

Georg,  Fürst  zu  Schaumburg- 
Lippe,  258. 

Georg,  Prinz  v.  Preußen,  191. 

Georg Frdr.  Markgr.  v.  Baden-D. 
122. 

Georg  Wilhelm,  dux.  Sil.  87. 

Gera  292. 

Gerard  131. 

Gerard  136. 

Gerbstedter  Schatz  96. 

Gerichtsakten  16.  314.  317. 

Gerichtsbeamten  348. 

Gerichtsbezirke  18. 

Gerichtsbücher  315.  330. 

Gerichtsgefängnisse  35. 

Gerichtsregister  330. 

Gerichtssiegel  273. 

Gerichtsurkunden  314. 

Gerlach  282. 

German.  Nationalmus.  in  Nürn- 
berg XV.  8. 133. 165. 166.275. 
380. 

Germantown  237. 

Germar  53. 

Gernrode  52. 

Gerresheim  407. 

Gersdorf,  v.,  78.  144. 

Gerstenesel  151. 

Gerstung  151. 

Gerth  343. 

Gerulus  48. 

Gesamtverein  XV.  148. 165. 177. 

Geschieh  tsfälschg.  139. 

Geschichtsforscher,schwäb.348. 

Geschichtsschreiber,  schwäb. 
348. 

Geschichtsunterricht  14. 

Geschichtsvereine  177.  226. 

Geschlechterbücher  378. 

Geschlechtsfideikommisse  71. 

Geschlechtssagen  141. 

Geschlechtsverbände  342. 

Geschoßregister  227. 

Gesellenzeichen  111. 


Gesellschaften  117.  148. 

Gesellsch.  f.  ältere  deutsche  Ge- 
schichtsk.  XV. 

Gesellsch.  f.  dän.-norw.  Geneal. 
288. 

Gesellsch.  f.  Nord.  Altert.  165. 

Gesellschafts-Archive  298. 

Gesichtslesekunst  138. 

Geß  207. 

Geuder  167.  199. 

Gevatter  350. 

Gevatterbriefe  20. 

Gewährbücher  332. 

Gewardt  86. 

Gex  427. 

Geze,  v.,  69. 

Gheyn,  van  den,  234. 

Ghirlandajo  131. 

Ghoren  48. 

Ghunter  402. 

Giebichenstein  100. 

Giefel  193. 

Giengen  324. 

Gießen  172.  212.  216.  343. 

Gießenburg  230. 

Giessing  288. 

Gilching  128. 

Gilhofer  u.  Ranschburg  282. 

Giltekin  128. 
Gispersleben  119. 
Givry  3. 
Gladow,  v.,  62. 
Gläser  114. 
Glasfenster  105.  114. 
Glasgemälde  106.  113.  166. 

vgl.  Glasmalerei. 
Glasmalerei  112.  114. 
Glasscheibe  127. 
Glatz  101.  257. 
Glaubenstaler  88. 
Gleichen,  von,  61.  69.  265. 
Glocken  114.  127. 
Glockengießer  128. 
Glogau  207. 
Glösa  2.  341. 
Gloucester  74. 
Gmünd  202. 
Gnaden-Akte  254.  255. 
Gnadenwappen  358. 
Gnesen  285.  336. 
Gnetsch  344. 
Gnetschke  189. 
Göcking  234.  235. 
Goecz  334. 
Göda  1. 


495 


Goeke,  v.,  320. 

Goethe  IX.  116.  244.  245.  258. 

321.  372. 
Goethe-Museum  163. 
Goetze  241. 
Goldschmied  246. 
Goldschmiede  94.  111.  352. 
Goldschmiedezeichen  77. 
Goldschrift  365. 
Gold.  Vließ,  Orden  v.,  232.  *  233. 

234. 
Göllheim  419. 
Gollnow  285. 
Gorim  382. 
Gorinchem  352. 
Görlimus  249. 

Görlitz  120.  122.  282.  314.  324. 
Görmar  17. 

Görz  20.  34.  43.  234.  278.  302. 
Görz-Gradisca  43.  122.  124. 
Göschen  73. 
Goslar  95. 
Goschütz  5. 
Gossenbrot  378. 
Gößnitz  70. 
Gotenburg  166. 
Gotha  390. 
Gotha  XVI.  69.  88.  89.  166.  209. 

*224.  254.  258.  267.  285. 
Gothaischer  Geneal.  Hofkalen- 
der 205. 
Gotland  122. 
Gottern  52. 
Göttingen  XV.  53.  77.  95.  159. 

172.  212.  *213.  217.  223.  227. 

264. 
Gottleuba  210. 
Gottschee  155. 
Götz  v.  Berlichingen  244. 
Gouda  282. 
Grabdenkmäler  87.  109.  115  ff. 

138.  166. 
Grabinschriften  119. 
Grabmäler  54.  105.  132. 
Grabplatten  107.  120.  121.  122. 
Grabschmuck  116  ff. 
Grabsteine  78.  267.  299.  381. 
Gracht  204. 
Grad-Akten  442. 
Gradiska  20.  34.  43.  278.  449. 
Graf  334. 

Grafendiplome  355.  360.  449. 
Gräfenhain  1. 
Graff  132. 
Gran  383. 


Granada  166.  217. 

Granij  382. 

Graphologie  393  ff. 

Graubünden  97. 

Graun  7. 

Gravelot  203. 

's-Gravenhage  VIII.  3.  4.  *80. 

202.  280.  *281.  286.  vgl.  Haag. 
Graveure  81. 
Gravina  146. 
Graz  33.  35.  36.  *165.  173.  217. 

233. 
Gräzisierung  148. 
Greffiers  21. 

Greiffenclau,  Frhr.  v.,  267. 
Greifenstein  391. 
Greifswald  106.  172.  183.  197. 

*212.  *213.  217.  225.  226.  247. 

*342. 
Greiz  285. 
Gremin  208. 
Grenoble  217. 
Grenser  267.  300. 
Greußen  53. 
Greut  102. 
Grevenhenichen  208. 
Grevismühlen  349. 
Griechen  28. 

Griechenland  22.  133.  253. 
Grimma  210.  *330. 
Gripsholm  134. 
Groben,  v.,  62. 
Grodarchive  323. 
Grodbücher  323. 
Gröditzburg  102. 
Grolantz  378. 
Gröner  242. 

Groningen  158.  217.  324. 
Gronsfeldt,  v.,  375. 
Gröschl  96. 
Groß  53. 
Großbritannien  141.  265.  268. 

vgl.  England. 
Großenhain  309. 
Großjohann  150. 
Groß-Lichterfelde  *VIII. 
Großpolen  323. 
Groß-Salze  322. 
Groß-Stechau  186. 
Grotefend  *289. 
Großwelka  VIII.  370.  371. 
Grozen  309. 

Grubenhagen  132.  159.  183. 
Grumbach,  v.,  181. 
Grundakten  317.  318.  319.  320. 


Grundbücher  108.  298. 317.  328. 

331  ff.  400.  410. 
Grundbuchordnung  332. 
Grundbuchrecht  332. 
Grundbuchwesen  340. 
Grunddienstbarkeitsakten  318. 
Grundgerichtssiegel  275. 
Grundherren  63.  64. 
Grundherrschaft  247.  398.  400. 
Grundorff  382. 
Grundrechte  36.  37. 
Grünenberg  56. 
Grünes  Gewölbe  168. 
Grünhagen  330. 
Grüningen  61. 
Grymann  390. 
Gsellius  282. 
Guerin  136. 
Guidein  96. 
Guldenboek  326. 
Gumpenberger  180. 
Gundelfingen  189. 
Gundlach  266. 
Gundlin  334. 
Gundrich  396. 
Gunter  328. 
Günther  239. 
Gunthram  395.  396. 
Gurarz  447. 
Gurk  272. 
Güstrow  48.  194. 
Gut  334. 
Gutachten  448. 
Güterbücher  332. 
Güterchroniken  444. 
Güterrechtsregister  317. 
Gutshörige  400. 
Gutswirtschaft  400. 
Guzman  147. 
Gymnasiallehrer  289. 
Gymnasiasten  390. 

Haag  132.   199.  216.  281.  282. 

431  vgl.  's-Gravenhage. 
Haarlem  352. 
Habana  217. 
Habsburg  61.  91.  100.  101.  103. 

112. 
Habsburg,  Grafen  von,  68. 
Habsburgisches  Geschlecht  182. 

189.  *195.  258.  272.367.419. 
Habsburg.  Urbar  400. 
Hacke,  v.,  204. 
Hackeborn  344. 
Hadeln  19. 


496 


Haffstrom  123. 

Hagen  53.  123.  148. 

Hagenau  153.  181. 

Hagenauer  92. 

Haideck  101. 

Hailsbronn  105. 

Hainaut  426. 

Hainspach  108. 

Haken  12. 

Haken,  v.,  81. 

Halberstadt  169.  228.  247.  349. 

350.  351.  352.  383. 
Halbmond  69.  75.  367. 
Halicz  29. 
Hall  234.  302. 
Halle  107.  172.   175.  *209.  212. 

213.  217.  224.  225.  252.  *285. 

322.  323.  330.  336.  380. 
Haller  85.  199. 
Hallermund  263. 
Hals  131. 
Hamburg   XVI.   6.   22.   37.  38. 

85.  160.  166.   184.   209.   212. 

216.  225.  226.  242.  277.  284. 

292.  315.  325.  329.  344.  *350. 

439. 
Hammelmann  183. 
Hamendorf  167. 
Hammer-Purgstall,  Frhr.  v.,  36. 
Hampf  284. 

Hanau  123.  202.  209.  326. 
Hanau-Lichtenberg  206. 
Handapparat  d.  Familienforsch. 

246  ff. 
Handelsmarken  80. 
Handelsrechnungen  232. 
Handelsregister  317. 
Handlungszeugen  404. 
Handregister  26. 
Handschriften   in   Bibliotheken 

178. 
Handschriften  -  Deutungskunde 

393  ff. 
Handschriftenkataloge  178. 
Handschuhsheim  153. 
Handwerksgesellen  391. 
Hane  353. 
Hanemann  235. 
Hanneck  81. 
Hannover   38.   58.   80.   81.  99. 

120.  123.  146.  159.  166.  171. 

181.  206.  242.  247.  254.  255. 

259.  262.  263.  277.  280.  284. 

295.  329.  414. 
Hansa  XV. 


Hansenbauren  109. 

Hanstein  104. 

Hanstein,  v.,  104. 

Hantgemal  77. 

Hanthaler  385  ff. 

Harcotten  204. 

Hardegsen  183. 

Hardewyk,  van,  243. 

Harnack  165. 

Harsdorffer  167. 

Hartingshausen,  v.,  389. 

Hartl  224. 

Hartmann  121.  205.  383. 

Hartmann -Franzenshuld,  Edler 

von,  232. 
Harz  XVI.   100.   104.  159.  212. 
Harzburg  61. 
Has  284. 
Haseroth  81. 
Hasse  319. 
Haßfurt  105.  121. 
Hatto  403. 
Hauchecorne  14. 
Hauenstein  61. 
Haupt  285. 

Hauptarchiv  zu  Neustrelitz  292. 
Hauptregister,  standesamtl.,  318. 
Hauptstaatsarchiv  Dresden  275. 

358. 
Haus  108  ff. 
Hausbau  110. 
Hausberg  102. 
Hausbesitzer  350. 
Hausbibel  382. 
Hauschild  85. 
Hauschroniken  381. 
Hausen,  Frhr.  v.,  53.  79. 
Häuser,  350. 
Häuserchroniken  108. 
Hausforschung  111. 
Hausgenossen  65. 
Hausgerät  114. 
Hausgeschichte  333. 
Haushaltungsvorstände  227. 
Hausinschriften  110. 
Hausmarken  77. 78. 112. 169.265. 
Haus- Ritter- Orden   v.  heiligen 

Michael  203. 
Haustypen  110. 
Hauswappen  65. 
Hauszeichen  78. 
Havelberg  114.  346. 
Heberegister  402. 
Hedin  435. 
Hedlinger  85. 


Hefner,  v.,  259.  261. 

Hegi  VIII.  227.  419. 

Heidelberg  206.  *212.  *213.  216. 
217.  *225.  282.  348. 

Heidenrich  323. 

Heilbronn  47.  107.  108. 

Heiligenkreuz  385. 

Heiligenstadt  52. 

Heilsdorf,  von,  70. 

Heinrich  202. 

Heinrich,  Abt  19. 

Heinrich  Graf  v.  Schwarzburg 
119. 

Heinrich  II.  v.  Finstingen  122. 

Heinrich  IV.  von  Frankr.  21. 

Heinrich  V.  v.  Baden  66. 

Heinrich  V.  v.  Engl.  422. 

Heinrich  V.,  Markraf  v.  Baden  66. 

Heinrich  VII.,  K.  56.  385. 

Heinrich  VIII.,  K.  6. 

Heinrich  Jasomirgott  v.  Öster- 
reich 66. 

Heinrich  d.  Kind,  Landgr.  v. 
Hessen  184. 

Heimatmuseen  163. 

Heimatsbezeichnungen  142  ff. 

Heimatscheine  313. 

Heimburg  11. 

Heimsteuer  314. 

Heinemann  183. 

Heiratsregister  39. 

Heiratsurkunden  40.  41. 

Heizer  334. 

Heibig  237. 

Helbling  96. 

Held  81. 

Helena,  Herzogin  122. 

Heling  81. 

Heller  96.  285. 

Hellersche  Sammig.  379. 

Helm  58. 

Helmkleinode  272. 

Helmkronen  358. 

Helmrich  69.  396. 

Helmschmuck  68. 

Helmsicheln  65. 

Helmstedt  182.  217.  225. 

Helmzierden  57.  67.  274. 

Heiseweck  143. 

Helsinfors  213.  218. 

Helwig  267. 

Hemsbach  353. 

Henckel  86. 

Henichen  207. 

Henneberg  69.  156.  265. 


497 


Hennegan  308. 

Henninges  183. 

Heraldik  54  ff.  184. 

Herald.  Ausstllgn.  54.  81.  94. 

Heraldische  Vereine  80. 

Herbenstein  302. 

Herbertstein  234. 

Herborn  218.  248.  347. 

Herbort  v.  Fritzlar  59. 

Herbst  244. 

Herdegen  334. 

Hereford  2.  61. 

Herford  407. 

Hergeth  339. 

Hergenröther  236. 

Heriuuig  396. 

Herkomer  132. 

Herkunftszeugnisse  19. 

Herlufsholm  209. 

Herman  323. 

Hermann  178.  381.  396. 

Hermanstadt  173.  174.  351. 

Hernsheim  115. 

Herold  XV.  XVI.  43. 80. 255. 280. 

Herold,  Paul  Geo.,  218. 

Heroldsämter  202.  407  ff. 

Heroldsamt,   Kgl.   Preuß.   257. 

301.  409  ff. 
Heröldsbilder  74. 
Heroldstücke  74. 
Heroltzberg  167. 
Herrenstand  190. 
Herrnhuter  29. 
Hertlin  334. 
Hertzberg  208. 
Hesbaye  433. 
Hessen  XVI.  4.  *63.  69.  *100. 

104.  123.  156.  184.  193.  *206. 

212.  »225.  229.241.*242.*251. 

254.  255.  277.  284.  296.  314. 

343.  389. 
Hessen-Darmstadt  236.  292. 
Hessen-Homburg  36.  37. 
Heuckewalde  2. 
Heustadlin,  Gertrud  122. 
Hexenprozeßakten  382. 
Heyda  350. 
Heyde,  von  der,  70. 
Heyer  285. 
Heyersdorf  122. 
Heylke  46. 
Hientzch  209. 
Hiersemann  282. 
Hildburghausen  342. 
Hildebrand  143.  156.  183. 


Hildebrandt  78.  80.  81.  276  ff. 

Hildegund  344. 

Hildesheim  159.  167.  263.  *275. 

383. 
Hilliger  123. 
Hilsbach  283. 
Hiltibald  396. 
Himmelbetten  114. 
Hindenburg,  zur,  204. 
Hinkmar  1. 

Hinterlegungsbücher  317. 
Hipler  219. 

Hirsch  202.  203.  229.  327. 
Hirsch,  v.,  246. 
Hirschen-Meyer  144. 
Hirschstangen  65.  67. 
Hirschvogel  112. 
Hirsvogel  86. 
Hirtenorden  348. 
Hirzel  305. 
Hist.   geneal.  Archiv,  des   kgl. 

Ordenskapitels  in  Dänemark. 

289. 
Hludouuin  396. 
Hochofen  75. 
Hochstifter  368. 
Hochzeitsgedichte  199. 
Hodeberg,  v.,  189. 
Hödorff  144. 
Hoefer  317. 
Hoeniger  328. 
Hof  209. 

Hof-  u.  Staatskalender  205. 
Hofbauern  109. 
Hofchargen  350. 
Hofdiarien  199. 
Hofer  *154. 
Hofheim  395. 
Hoff,  von,  145. 
Hofleben  199. 
Hofmarken  77. 
Hofmuseen  165. 
Hofzutritt  301. 
Högelward  107. 
Hohe  Burg  101. 
Hohenaschau  101. 
Hohenberter  203. 
Hohenleuben  XV.  123. 
Hohenloh,  v.,  144. 
Hohenlohe-Brauneck,  v.,  73. 
Hohenlohe-Oehringen  270. 
Hohenschwangau  100. 
Hohenstadt  34.  35. 
Hohenstauffen  100.  192. 
Hohenstern  363. 


Heydenreicfa,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde. 


Hohenthal,  Grafen  von  VII.  137; 
Hohenwaldeck  101. 
Hohenzollern   XV.  60.  77.  86. 

94.99.  101.  102.  108.112.120. 

133.  144.168.  *  191.  *  192.  234. 
Hohenzollernsche  Fürstent.  153. 
Fürstl.-Hohenzollersch.  Standes- 
erhöhungen 276. 
Hohenzollern-Museum  168. 
Hohenzollern  -  Hechingen    254. 

255. 
Hohenzollern-Sigmaringen  254. 

255. 
Hoher  Adel  190. 
Hoher  Rat  des  Adels  431. 
Hohkönigsburg  99.  *100.  101. 

102.  103. 
Holbein  131. 
Holland  4.  5.  10.  21.  *22.  124. 

243.  *254.  256. 321. 374. 430  ff. 
Holpe  382. 
Holstein  218.  229.  240.  272.  277. 

332.  350.  389. 
Holstein-Sonderburg  194. 
Holtzendorff  247. 
Holtzinger  165. 
Holtzmann  134. 
Holzhausen  3. 
Holzkorporation  77. 
Holzmodelle  92. 
Holzschnitte  132.  135. 
Holzschuher  105.  186.  379. 
Holzstich  91. 
Hornberger  203. 
Homburg  263. 
Honauer  339. 
Honnersdorf  *32. 
Honnigede  53. 
Honsperg  104. 
Honstein  123. 
Hoogeweg  275. 
Hopf  208. 
Hopphen  53. 
Horb  212. 
Horchheim  353. 
Horde,  v.,  71.  72. 
Hormayr  XVI.  103. 
Horngacher  341. 
Horowitz  132. 
Horst,  von  der,  145.  247. 
Hosemann  179. 
Hove,  von  dem,  61. 
Hövel,  v.,  252. 
Ho  verden  121. 
Hoya  263. 

32 


498 


Hraban  396. 

Hradschin  233.  *302. 

Hrbinsky  366. 

Hrinahgauue  395. 

Hruodolf  396. 

Hübner  184.  368. 

Hückeswagen  285. 

Hugenotten  9.  10.  236.  350. 

Hugibald  396. 

Huldigungsakten  295.  351.  437. 

Hülße  330. 

Humboldt,  v.,  139.  369. 

Hund  183.  261. 

Hundrups  289. 

Hunnefeld  204. 

Hupp  204. 

Hürlimann  356. 

Hurter  235. 

Hütten  100. 

Hüttenbuch  111. 

Hüttenwesen  226. 

Hylger  46. 

Hypotheken  330. 

Hypothekenbriefe  313. 

Hypothekenbücher  313.  317. 

Hyrtle  189. 

Iber  183. 

Ibra  132. 

Ichtershausen  350. 

Idstein  353. 

Iffenthal,  v.,  61. 

Igel  129. 

Igler  Säule  116. 

Igling  99. 

Ikonologie  90. 

Ilfeld  209. 

Ilgen  269.  *270.  297. 

Illyrien  301. 

Ilow  101. 

Ilsung  378. 

Imhof  167.  183.  185. 

Inclusae  49. 

Independentismus  24. 

Indersdorf  107. 

Index  to  Amer.  Geneal.  250. 

Indigenatsakten  313. 

Ingolstadt  218.  296. 

Ingres  131. 

Ingres-Museum  163. 

Inhaltsverzeichnis  XI  ff. 

Inkolat  257.  301. 

Inkolats- Akten  313. 

Inkolats-Erteilungen  446. 

Inkolatsverhältnisse  447. 


Inkolats-Verleihungen  302. 

Inkus  zu  Schwanau  151. 

Inn  241. 

Innerberg  77. 

Innsbruck  34.   165.   218   *233. 

*298.  *302.  315.  359. 
Innungsverzeichnisse  228. 
Inschriften  89. 105. 119.  267.  271. 
Institute,  historische  148.  177. 
Intaglios  167. 
Intervenienten  403. 
Inventaires  sommaires  303. 
Inventare  448. 
Irenicus  181. 
Irland  25.  141.  265.  420. 
Isenberg,  v.,  72.  140.  385. 
Israeliten  *26.  27.  »28.  35.  122. 

146. 
Italien  22.  23.  85.  86.  91.  133. 

146.  178.  185.  214.  238.  253. 

254.  286.  294.  303.  306.  349. 

393.  428  ff. 
Itzehoe  121. 

Jantzen  81. 

Japan  55. 

Jastrow  178. 

Jauer  330. 

Jauner  81. 

Jeetze,  v.,  62j 

Jena  *102.  212.  *213.  218.  223. 

225. 
Jenichen,  Allern.  Nachr.  241. 
Jerusalem  230.  231. 
Jeßnitz  344. 
Jeßnitz,  v.,  70. 
Jesuiten  230.  232. 
Jesuskind  75. 
Joachim  85. 
Johann  150. 

Joh.  Bürge  v.  Nürnberg  312. 
Johannes  de  Gamundia  202. 
Johann  11.   v.  Werle- Güstrow 

194. 
Joh.  Geo.  Herz,  in  Schlesien  200. 
Joh.  Georg  I.  236.  311. 
Joh.  Georg  II.  363. 
J.  Georg  III.,  Graf  v.  Mansfeld 

87. 
Johann  III.  Sobiesky  443. 
Johanneum  165. 
Johanngeorgenstadt  202. 
Johanniter  230.  231.  232.  268. 
Johanniterorden   186.  231.  233. 

298.  302.  375. 


Jork,  v.,  12. 

Josef  II.  26.  27.  321.      . 

Josefstadt  35. 

Jovius  133. 

Jubiläumsschriften  205. 

Juden  38.  120.  353.  356. 

Judenschreinsb.  328. 

Jülich  252.  295.  325.  348.  350. 

Jungfrau  Maria  75. 

Jungnitz  5.  '207. 

Jüngst  128. 

Jürgensen  285. 

Jurjew  215. 

Jussieu,  de  14. 

Jütland  340. 

Jymnus  355. 

Kackesbeck  360. 
Kadettenkorps  in  Dresden  349. 
Käfernburg  und  Schwarzburg, 

Grafen  v.,  265. 
Kag,  v.,  122. 
Kagenek,  v.,  66. 
Kahla  XVI.  4. 
Kaiser  133.  273.  334. 
Kaiserpfalzen  102. 
Kaiandbrüderschaften  48. 
Kaiendarien  44. 

Kalender  16.  103.  185.  202.  203. 
Kalenderpraktiken  203. 
Kalkofen  101. 
Kalkutta  238. 
Kaltennordheim  69. 
Kamenz  338. 
Kämmerer  301.  347.  348. 
Kammerherren  348.  375. 
Kammermitglieder  205. 
Kammrad  58. 
Kampen  226. 
Kampffmeyer  282. 
Kampfschilder  106. 
Kanon  51. 
Kanzeldecken  115. 
Kanzleiformeln  365. 
Kanzleikalender  320. 
Kanzleiregister  308. 
Kanzler  334.  348. 
Kapellen  327. 
Kapetinger  190. 
Kapitelherren  381. 
Kapitel-Zeichen  301. 
Kapitol  165. 

Kapitular-Protokolle  204. 
Kapuzinerorden  231. 
Karaiten  29. 


499 


Kardinäle  240. 

Karl  II.  v.  Engl.  394. 

Karl  III.  403. 

Karl  IV.  244. 

Karl  V.  112.  394. 

Karl  VI.  363. 

Karl  d.  Gr.  133. 

Karl  Alexander,  Großherzog  v. 

Sachsen  -Weimar-  Eisenach 

103. 
Karmeliter  231. 
Karlsberg  100. 

Karlsruhe  162. 165. 166. 291. 296. 
Karlstein  100. 
Kärnten  76.  77.  »120.  155.  231. 

234.  278.  297.  302.  397.  447  ff. 
Karolinger  190.  403. 
Karolyi  134. 
Kassel  166.  172.  226.  284.  vgl. 

Cassel. 
Kastei,  Fr.  v.,  381. 
Kästen  114. 
Kataloge  178. 
Kataster  341. 
Katharina  I.  373. 
Katharina  II.  241. 
Katechismustaler  88. 
Katzenellenbogen  104. 
Kaufangebote  246. 
Kaufbriefe  110. 
Kaufbücher  340. 
Kauf f  mann,  Angelika  132. 
Kaufregister  317. 
Kaufverträge  313. 
Kaukasus  240. 
Kaulbach  132. 
Kavalier-Reisen  141. 
Keding,  v.,  73. 
Kehlheim  92. 
Kehrteßlen  78. 
Kekule    von    Stradonitz    VIII. 

127.  145.  258.  415. 
Kelhann  332. 
Keller  115.  144. 
Keller,  v.,  153. 
Kellinghusen  209. 
Kemberg  207. 
Kempe  246. 
Kempenbuch  314. 
Kempten  270. 

Kerckerinck  z.  Stapel,  v,,  204. 
Kerkow,  v.,  62. 
Kerpen,  v.,  375. 
Kervyn  de  Lettenhove  234. 
Keßler  12. 


Ketteier  z.  Harcotten,  v.,  204. 

Keulen  236. 

Kevernburg-Schwarzburg.  Wap- 
pen 193. 

Kheynach,  Frhr.  v.,  391. 

Khull  155. 

Kifer  206. 

Kiefer  *206.  284. 

Kiel  218.  »285.  329.  331. 

Kiemsee-Klöster  107. 

Kj0ge  340. 

Kinkelenburg  99. 

Kippel  68. 

Kirchberg  102.  347. 

Kirchberg,  v.,  69. 

Kirchdorf  120. 

Kirchen  105 f.  327. 

Kirchenarchiv  106. 

Kirchenbibliotheken  lff.  106. 
177.  288.  289.  293.  343.  437. 

Kircheninspektionen  15. 

Kirchenprovinzen  240. 

Kirchenstatistik  176. 

Kissin  101. 

Klöster  105  ff. 

Kläbsattel  143. 

Klagenfurt  165.  234. 

Klauber  204. 

Klausenburg  174.  218. 

Kleeblatt  80. 

Kleest  48. 

Kleinhenne  150. 

Kleinwächter  207. 

Klemm  VIII.  143.  282. 

Klemme  202.  349. 

Klevenfeld  289. 

Klitzschdorf  106. 

Klöster  99.  101.  171.  249.  250. 
276.  327.  350.  381. 

Klosterarchiv  106. 

Klosterchroniken  380. 

Klostereinwohner  348. 

Klosterneuburg  385. 

Klosterrath  430. 

Klösterverzeichnisse  348. 

Klotzsche  »VIII.  367.  382. 

Knabe  334. 

Kneitlingen  110. 

Knesebeck,  v.  d.,  62.  63. 

Knemiander  179. 

Knin  35. 

Knoblauch  149.  150. 

Knod  221.  223. 

Knopf  92. 

Knothe  260. 


Koblenz  51.  232. 

Koburg  105.  209. 

Koch  143.  446. 

Koerner  V. 

Kokorsch  76. 

Kolb  193.  225. 

Köhler  185.  186. 

Kohlhagen,  von,  283. 

Köllich  189. 

Kolmar  292. 

Köln  XVI.  3,  40.  106.  »135.  146. 

156.  166.  167.  172.  207.  »212. 

»213.  214.  218.  225.  »271. 292. 

295.  323  ff.  340.  345.  350.  368. 

376.  400.  407. 
Kolosvar  281. 
Komitate  20. 
Kommandeure  352. 
Kommissar  f.  Adelsangelegenh. 

414. 
Kommissionen,  historische  148. 

177. 
Komödiantenfamilien  246. 
Kompagnie  349. 
Koner  132. 

Konfirmationsakten  295. 
Konfraternitätsbücher  45. 
Kongehl  245. 
Kongesse,  von,  323. 
Kongregationen  231. 
König,  A.  B.,  171. 
König,  J.,  »216. 
König,  Val.  188.  189.  201. 
König,  Freiin  Elise  v.,  auf  Wart- 
hausen 276. 
Königgrätz  32. 
Konigk  339. 
Königsberg   3.   123.   160.   166. 

212.  213.  218.  219.  225.  242. 

245.  284.  315.  325.  347.  »390. 
Königsfelden  103.  112. 
Königshofe  102. 
Königslisten  180. 
Königswald  »VIII. 
Konrad  d.  Große  66. 
Konrad  v.  Heiligenberg  66. 
Konrad  von  Mure  67. 
Konradi  366. 
Konradin,  König,  394. 
Konsanguinitätstafel  192. 
Konsensregister  317. 
Konstanz  7.  47.  95.  212. 226. 354. 
Konsumptions-Extrakte  448. 
Konvertiten  236. 
Konzeptbücher  336. 

32» 


500 


Kopenhagen  163.  165.  166.  219. 

229.  238.  281.  286.  434. 
Kopialbücher  387.  400. 
Kopp  17.  250. 
Korffgen,  v.,  204. 
Körner  163. 
Körner-Museum  163. 
Korps  212. 

Korrespondenzen  448. 
Koseformen  149. 
Kosen  184. 
Koskall,  von,  381. 
Kozboth  53. 
Kraft  167. 
Krähe  104. 
Krahl  81.  103. 
Kraichgau  5. 
Krain  32.  43.  206.  234.  278.  302. 

449. 
Krakau   31.  35.  219.  335.  366. 

442.  vgl.  auch  Cracau. 
Krankenanstalten  33.  34. 
Kranesel  151. 
Kranisen  151. 
Kranweyse  151. 
Krebel  185. 
Krebs  334. 
Kreisbeamte  26. 
Krempzow  381. 
Kremsmünster  134. 
Kreuze  118. 
Kreuzer  96. 
Kreuzfahrer  384. 
Kreuzgänge  169. 
Kreuzpfennige  95. 
Kreuzzugs-Steuern  228. 
Kreuzzugszehnten  341. 
Kriebstein  104. 
Krieger  394. 
Kriegsmarine  31. 
Kriegssteuern  341. 
Kriegsverhöre  448. 
Kriewen  336. 
Kristiania  114. 
Kroatien  278.  446. 
Krockow,  von,  148. 
Kroger  132. 
Kronberg,  von,  149. 
Kronen  4. 
Krönig  283. 
Kronjubiläum  168. 
Kronstadt  124. 
Krudewig  340. 
Krug  v.  Nidda  79.  362.  363. 
Krüge  114. 


Krüger  14. 

Krumman  122. 

Kruto  193. 

Kubasta  &  Voigt  282. 

Kudrun  76. 

Kügelgen,  v.,  244. 

Kuhbauern  109. 

Kühn  209. 

Kukula,  Bibliogr.  Jhrb.  241. 

Kulm  219. 

Kulstete  53. 

Kundmann  85. 

Kunstdenkmäler  55. 

Kunstgewerbezeichen  78. 

Künstler  241.  348.  350.  394. 

Kunstsprache,  heraldische,  255. 

Kunstat  108. 

Kunz  v.  Kauffungen  191. 

Kupfermeister  349. 

Kupferstecher  111. 

Kupferstiche  91.  132.  137.  165. 

166. 
Kupferstichkabinette  137. 
Kuratelverfügungen  246. 
Kurhessen  37  s.  Hessen. 
Kurland   *206.    213.   252.   274. 

364.  375.  376.  390.  435.  438. 

•443  ff. 
Kurpfalz  63. 
Kurz  252.  334. 
Küstrin  120.  168. 
Kuzzeleyben  53. 
Kyburg  60.  61.  101.  103. 
Kyburg,  Grafen  von,  67.  419. 

Laband  330. 

Laborator  334. 

Ladula  129. 

Lagerbücher  332. 

Lahnstein  213. 

Laibach  34.  234. 

Lamm  75.  81. 

Lancashire  2.  421. 

Landau  181.  353. 

Landbuch  402. 

Landcomture  233. 

Landeck,  v.,  70. 

Landesarchiv   v.  Böhmen   299. 

300. 
Landeshauptleute  347. 
Landesherrn  62.  63. 
Landesmuseum  173. 
Landesschule  Meißen  342. 
Landfriedensbrüche  320. 
Landgemeinden  16. 


Landgerichte  16. 
Landjunker  200. 
Ländl.    Eigentumsübertraggn. 

340. 
Landsmannschaften  212. 
Landräte  352. 
Landrichter  348. 
Landsassen  351. 
Landsberg  99.  204.  347. 
Landschaden  144. 
Landshut    154.  218.  219.   221. 

376.  377. 
Landstuhl  126. 

Landtafeln  299.  300.  332.  335. 
Lang,  Ritter  von,  261. 
Langelerie  75. 
Langenau,  v.,  45.  *46. 
Langenbruck  *32. 
Langensalza  53.  108.  121. 
Langermann  85. 
Languedoc  426.  427. 
Langula  53. 
Lankaster  422. 
Larmessin  203. 
Las  Casas,  Graf,  190. 
Läsla  v.  Edlasberg  86. 
Latinisierung  148. 
Latour  326. 
Latz  189. 
Laudi  146. 
Lauenburg  240.  272.  277.  318. 

391. 
Laufen  102.  348.  354. 
Laufenburg  95. 
Lauingen  296. 
Laura  2. 

Lausanne  122.  219. 
Lausitz  XVI.  213.  251.  259.  260. 

264.  370.  374.  390.  416. 
Lautensack  333. 
Lauterburg  353.  380. 
Lawrence  131. 
Lazarus-Orden  349. 
Leb  335. 
Leb an  335. 
Leben  335. 
Lebenstein,  v.,  46. 
Lebus  4. 
Ledebur,  v.,  62. 
Lee  238. 

Lefortsche  Sammlung  254. 
Legende  der  Münzen  87  ff. 
Legitimationen  301. 
Lehmann  81. 
Lehnbriefe  308.  311. 


501 


Lehnbücher  262.  298.  308. 

Lehndörfer  263, 

Lehndorf  f  123. 

Lehnen  315. 

Lehn -Gerichts -Tabellen    312. 

313. 
Lehnkopiale  312. 
Lehnregister  263.  308.  312.  321. 
Lehnsakten  317. 
Lehnsarchiv  298. 
Lehnscheine  311. 
Lehnsherren  62. 
Lehnsleute  381. 
Lehnsurkunden  313. 
Lehnzettel  311. 
Lehrbriefe  19. 
Lehrer  258.  348.  350. 
Lehrerbuch  343. 
Lehrerverzeichnisse  208. 
Leib  203. 
Leibeigene  400. 
Leibgedingsbriefe  317. 
Leibnitz  76.  188. 
Leibrente  331. 
Leichenpredigten  195.  196.  197. 

263. 
Leichensermone  195. 
Leiden  10.  219.  225. 
Leidner  198. 
Leiningen  77.  101. 
Leintal  225. 
Leipzig  VIII.  'XV.  *3.  42.  64. 

80.    109.    120.  121.  156.  166. 

170.  172.  *175.  197.  208.  211. 

219.  220.  227.  *228.  236.  239. 

280.  *282.  *330.  337.  341. 
Leisnig  282.  310.  330. 
Leistenschneider  339. 
Leiß  225. 
Leitmeritz  235. 
Lemberg  31.  *35.  36.  173.  220. 

440. 
Lenbach  132. 
Lengefeld,  v.,  69. 
Lengnich  85. 
Lengnick  288.  289. 
Lengsfeldt  392. 
Lentze  VII.  137. 
Lentcze,  von  dem,  137. 
Lentz  VII.  137. 
Lentzburg  60. 
Lenz  VII.  137. 
Leo  I.  126. 
Leo  XIII.  428. 
Leonardo  da  Vinci  131. 


Leonberg  80. 
Leopold  I.  350.  366. 
Leopold  VI.,  Herzog,  385. 
Leopoldinische  Stiftung  302. 
Leopoldsdorf  100. 
Lepautre  203. 
Lesehallen  227. 
Lesemeister  377. 
Leszczynski,  von,  230,  365. 
Lettenhove  234. 
Letzner  183. 
Leubnitz  106.  309. 
Leupold  385. 
Leutner  198. 
Leutpriester  233. 
Levold  von  Northof  139. 
Lexis  247. 
Leyden  225.  348. 
Leygebe  92. 
Liber  civitatis  330. 
Liber  civium  330. 
Liber  proscriptorum  338. 
Liber  Regius  448. 
Liber  vitae  49. 
Liber  viventium  49. 
Liberalismus  78. 
Libink  323. 
Libri  capitanei  323. 
Libri  castrenses  323. 
Libri  gentilicii  390. 
Libri  inscriptionum  323. 
Libri  ratiociniorum  341. 
Libri  rationum  341. 
Libri  relationum  323. 
Libri  resignationum  323. 
Libri  terrestres  323. 
Lichnowsky  189. 
Lichow,  v.,  62. 
Lichtenberg,  v.,  368. 
Lichtenstein  151.  255.  271. 
Lichtenthai  120. 
Lichtenwalde  VIII. 
Liebenberg,  v.,  60. 
Liebesdorff  344. 
Lieblingsbeschäftigungen  243. 
Liege  *204.  432.  433.  434. 
Liegenschaftsverträge  313. 
Liegnitz  87.  199. 
Liesegang  322. 
Liestal  327. 
Lietz  329. 
Lilie  58.  75. 
Liliencron,  v.,  237. 
Lilienfeld  385. 
Limbacher  283. 


Limburg  60.  130.  140.  158.  325. 

430.  433. 
Lincoln  2. 
Lindau  6. 
Lindner  210.  330. 
Linke  284. 
Lipowaner  29. 
Lippe  3.  194. 195.  206.  255.  277. 

284.  408. 
Lippesches  Haus  *194. 
Lippe,  zur,  72. 
Lipsius  209. 
Liptau  448. 
Lisendorf  385. 
Lissa  123.  207.  209.  336. 
Lissabon  5. 
List  8c  Francke  282. 
Listen  16.  225.  226.  345  ff.  354. 
Listenteßlen  78. 

Littauen  234.  274.  364. 439.  442. 
Litzelhofen  75. 
Livland  2.  4.  75.  160.  161.  206. 

213.  226.  »252.  274.  347.435. 

438.  *  443  ff. 
Lobdeburg,  v.,  95.  102. 
Lobsens  336. 
Lochner  84. 
Lodomerien  173. 
Loening  247. 
Logenmitgliederverzeichnisse 

350. 
Lohma  4. 

Lohmeier  185.  187. 
Lohner  351. 
Lokationsurk.  401. 
Lokomotive  75. 
Lombardei  301. 
Lommatzsch  *330. 
London  1.  2.  3.  81.  165.  175. 

220.  238.  239.  243.  281.  286. 

293.  303.  423. 
Longueval  123. 
Loon,  van,  85. 
Loosen  77. 
Looz  433. 
Lorbeerkranz  74. 
Lorch  121. 
Lorenz  189. 
Lorinser  448. 
Lorme  284. 
Lorsch  399. 
Loschvvitz  VII.  363. 
Lostorff  120. 
Losungen  76. 
Lotha  32. 


502 


Lothar  Franz  v.  Mainz,  Kurf .  312. 

Lothmer  11. 

Lothringen   XV.   63.  153.   180. 

•250.  277.  295.  324.  347.  427. 
Lots  285. 
Lötschen  68. 

Louis  XI.  v.  Frankreich  368. 
Louvain  220. 
Louvre  165. 
Löwe  235. 

Lowek  de  Vgesd  335. 
Löwen  220.  348. 
Löwenberg  257. 
Löwenstein  417. 
Löwenstein,  v.,  143. 
Lower  323. 
Lübbecka  122. 
Lübben  159. 
Lübeck  XVI.  2.  3.  38.  120.  123. 

213.  226.  *272.  275.277.284. 

292.  316.  322.  324.  347.  373. 
376.  377. 

Lubig  81. 

Lubens  381. 

Lübisches  Recht  329. 

Lüchov  65. 

Luckow  402. 

Lüders  96. 

Ludwig  d.  Bärtige  121. 

Ludwig  d.  Fromme  403. 

Ludwig  d.  J.,  Landgr.,  389. 

Ludwig  V.,  Pfalzgr.,  313. 

Ludwig  VI.,  Kurf.  v.d.  Pfalz  182. 

Ludwig  XIV.   115.  261. 

Lund  220. 

Lundorf  328. 

Lüneburg  65.  120. 183. 187.  193. 

*263.  282.  324.  377. 
Luneville  1. 
Lunkhofen  61. 
Luise,  Königin  136.  390. 
Lurinburg,  v.,  46. 
Luschin  von  Ebengreuth  224. 
Lussin  grande  34. 
Luternau,  v.,  68. 
Lütgendorff-Leinburg,  Frhr.  v. 

V. 
Luther  83.  138.  151.  394. 
Lutheraner  234. 
Lutherstift  247. 
Lüttich  167.  220.  254.  309. 
Lützow  350. 

Luzern  5.  56.  68.  326.  351. 
Luxemburg  116.  232.  258.  277. 

293.  295.  433. 


Lych,  v.,  258. 
Lyncker  372. 
Lyon  228. 
Lyonnais  428. 
Lysippos  131. 
Lysistratos  131. 

Maarosen  347. 
Maartensdijk  352. 
Mabillon  307. 
Macco  252.  253.  322. 
Machwitz,  von,  69.  70. 
Macoir  234. 
Mäconnais  425. 
Madelbodo  328. 
Mader  349. 
Madrid  166.  220. 
Maestricht  430. 
Maeterlinck  234. 
Magistratsräte  348. 
Magdalena,  Landgrfn.,  389. 
Magdeburg  XV.  64.  76.  81.  96. 

106.   160.   166.  213.  236.  247. 

272. 285. 322. 330. 351 . 376. 377. 
Magistratslisten  295. 
Magnus  132.  344. 
Magyar  herald.  80. 
Mahlau  227 
Mähren  4.  28.  29.  34.  99.  101. 

103.  108.  172.  173.  213.  240. 

242.  253.  270.  278.  301.  330. 

335.  359.  447  ff. 
Mährisches  Gewerbemuseum 

103. 
Mährisches  Landesarchiv  172. 
Mailand  86.  133.  286.  324.  326. 
Maine  426. 
Mainz  78. 120. 165. 166. 220. 267. 

295.  312.  354.  376.  404. 
Makulieren  317. 
Malagola  214. 
Maler  90.  92.  111.  390. 
Malerei  in  Urkdn.  365. 
Maleschowitz  32. 
Malschowa  32. 
Malta  230. 
Maltha-Siegel  274. 
Malteserorden  232.  233.  375. 
Maltitz,  von,  272.  385. 
Mangenwilmen  109. 
Manila  221. 
Mannau  285. 

Mannheim  XV.  236. 274. 275.283. 
Mansfeld  87.  128.  156.  207. 
Mansfeld,  Grafen  v.,  96.  389. 


Manuale  401. 

Manualprotokolle  29. 

Marbach  163. 

Marburgl06.122.211.212.*213. 
215.  221.  223.  225.  343.  395. 
400. 

Mark  140.  159.  186.  233. 

Mark,  Grafen  von  der,  72.  139. 

Markdorf  354. 

Marklissa  35. 

Marksburg  100. 

Maria  75. 

Marianische  Kongregation  209. 

Maria  Stuart  373. 

Maria  Theresia  22.  26.  27.  35. 
350.  359.  402. 

Marie  Anna,  Fürstin  zu  Schaum- 
burg-Lippe, 258. 

Mariefred  134. 

Marienberg  101. 

Marienburg  93. 

Marienthal  364.  430. 

Marienwerder  285.  366. 

Markgrafenfenster  112. 

Marmorsteine  117. 

Marp  erger  90. 

Marquartstein  351. 

Marschälle  v.  Frankreich  186. 

Marseille  325. 

Marssei,  v.,  73. 

Marterln  119. 

Martial  129. 

Martin  103. 

Marxburg  103. 

Masch  194. 

Masius  387. 

Masowien  440. 

Massa  Maritima  349. 

Mätamoros  449. 

Matfried  403. 

Matricula  49. 

Matrikeln  210.  211. 

Matriken  20  ff.  300. 

Matthäsius  282. 

Matthesius  282. 

Mauclerc  373. 

Mauerzinne  68. 

Maulbronn  107. 

Maurenbrecher  258. 

Maurer  347. 

Maurkirchen  121. 

Maximilian  I.  180.  182.  302. 

Mayer  333. 

Mayer,  Ritter  187. 

Meano  7. 


503 


Mecklenburg  XVI.  1.  3.  4. 6. 17. 

37.  63.  64.  71.73.77.78.*  101. 

111.  120.  147.  160.  192.  *193. 

*194.  214.  *225.  229. 236.  252. 

255.  *266.  272.  277.  279.  284. 

292.  *348.  350.  354.  414. 
Mecklenburg-Schwerin  16. 
Medaillen  83  ff.  132.  166.  192. 

272.  350. 
Medici  146. 
Medingen  120. 
Meier  88. 
Meier,  O.,  283. 

Meiningen  122.  213.  286.  292. 
Meisenheim  36. 
Meißen  105.  106.  121.  209.  210. 

*262.  264.  310.  *342.  347.  416. 
Meister  270. 
Meisterzeichen  77.  111. 
Meldekarten  41. 
Melderegister  354. 
Meilin  74. 
Melly  275. 

Melly-Pettenegg-Stiftung  275. 
Melre  53. 
Memleben  108. 
Memoiren  243  ff.  383. 
Memorialbuch  378. 
Mencke  373. 
Meo  85. 
Merchlin  334. 
Merioneth  420. 
Merkbuch  200. 
Merkerbuch  314. 
Merlau  244. 
Merowinger  403. 
Merseburg  206. 
Mesdagh  234. 
Meschede  z.  Alme,  v.,  204. 
Meßgewänder  115. 
Meßkelche  115. 
Messina  131.  221.  428. 
Metternich  z.  Werden  u.  Gracht 

204. 
Mettich,  Frh.v.  Tschitschau,  257. 
Metz  4.  236.  *250.  292.  296.  324. 

328.  347.  351. 
Metzsch  148.  392. 
Meusel  239. 
Meyer  178.  *282. 
Meyer  von  Erstfelden  61. 
Meyer  von  Konau  337. 
Meyer  von  Silinen  61. 
Meyer-Kraus  298. 
Meyermann  227. 


Mexiko  238. 
Mi  160. 
Micielski  128. 
Midlesex  421. 
Mierow  1. 
Mietskontrakte  313. 
Milau  148. 
Milendonk,  v.,  126. 
Militärarchiv  448. 
Militäraushebungsrollen  352. 
Militärgeistliche  229. 
Militärkapläne  30. 
Militärkirchenbücher  5. 
Militärkurate  30. 
Militärmatriken  29.  32. 
Militärpfarrer  30. 
Militärwachtkorps  31. 
Militär  -Witwen  -  Pensions  -  An- 
stalt, kgl.  Preuß.,  342. 
Millais  131. 
Millesimo  234. 
Millesimosche  Stiftung  302. 
Miltenberg  354. 
Miltitz  144. 
Mimik  138. 

Minden  2.  100.  207.  247.  351. 
Minerva  170. 
Miniaturbildnisse  168. 
Ministerialen  62. 
Minnigerode,  Frhr.  von,  120. 
Mino  da  Fiesole  131. 
Minoriten  *231. 
Miskolcz  447. 
Mitau  4.  280. 
Mitbelehntenregister  317. 
Mitgliedslisten  352. 
Mittelnamen  10. 
Mittelniederdeutsch  158. 
Mittelrhein  63. 
Mittweida  *330. 
Mitzschke  250.  282. 
Mochwiczs,  v.,  332. 
Modena  23.  221.  363. 
Modeste  von  Unruh  *194. 
Mödling  33. 
Moldau  445. 
Molfieto  146. 
Molshein  66. 
Moltke  122.  372.  373. 
Monachus  334. 
Monasteriologia  249.  250. 
Mönchsschrifttaler  89. 
Mondsee  399. 
Monogramm  114.  391. 
Monstranzen  115. 


Montauban  163. 
Monte,  de,  69. 
Montfort-Tetnang,  Grafen  von, 

67. 
Montpellier  221.  427.  428. 
Monum.  Germ.  Hist.,  189. 
Monumentale  Quellen  98  ff. 
Moos  102. 
Moosbrunn  33. 
Mooyer  194. 
Mörfelden  343. 
Morgenland  15. 
Moritzburg  100. 
Mörser  114. 
Mortilogium  49. 
Morungen  3. 
Mosellande  400. 
Mosen  85. 
Moskau  14.  293. 
Mospach  389. 
Mühldorf  154.  376. 
Mühlhausen  i.  Thür.,  XV.  2. 17. 

52.  53.  62.  69.  95. 100. 102. 105. 

109.  111.  143.  148.  213.  216. 

275.  285.  341.  346.  387. 
Mühlhausen  i.  E.,  324.  326. 
Müller  158.  284. 
Mülsen,  St.  Michael,  196. 
Mülverstedt,  v.,  189.  384. 
Müncheberg  236. 
München  VIII.  XV.  42.  64.  81. 

*105.  108.  154. 165.*  166. 167. 

171.  180.  218.  *219.  221.227. 

275.  282.  291.  296.  325.  332. 

348.  358.  *376.  377.  380.  382. 
Münchener  Kalender  204. 
Münchsteinach  107. 
Mundarten  142  ff.  416. 
Munich  334. 
Munizipalrichter  24. 
Münster  7.71. 167.  221.  222.  407. 
Münzbelustigungen  185. 
Münzbücher  89. 
Münzen  165.  166.  192.  270. 
Münzfälschungen  83. 
Münzkataloge  86. 
Muralt,  v.,  144. 
Mürau  34. 
Murbach  96. 
Murten  324. 
Muselbach  34. 
Museographie  162. 
Museum  51.  114.  124.  129.  133. 

*134.  162ff.228.270.275.300. 

394. 


504 


Museum  Mazzach.  85. 
Museum  nazionale  165. 
Museumskataloge  162. 
Museumskunde  162. 
Musik  132. 
Musiker  348.  390. 
Musterlisten  448. 
Musterregister  317. 
Musterrolle  263. 
Mustervorlagen  388. 
Mutscheine  311. 
Mutterrecht  *174. 
Mutzettel  311. 
Mylin,  v.,  69.  70. 
Mynner  151. 
Mythowia  344. 

Nabholz  227. 

Nachlaßakten  318. 

Nachlaßversteigerungen  246. 

Nachrufe  246. 

Nahde  81. 

Nagybünya  449. 

Namen  51.  142  ff. 

Namen  der  Geistlichen  148. 

Namenfideikommisse  71. 

Namensagen  140.  141. 

Namenregister  304. 

Namen-Übertragungen  409. 

Namenwappen  75.  76. 

Namensänderung  322. 

Namens-Vereinigungen  302. 

Namur  433. 

Nannenstein  126. 

Nantes  4.  206. 

Napoleon  394. 

Näraae  288. 

Nassau    XV.   38.   77.   99.    156. 

168.  194.  213.  255.  277.  278. 
Nationale  313. 

Nationalmuseum,  Ungar.  173. 
Naturforscher  132. 
Nauendorff  144. 
Naumburg  108.  109.  118.  322. 

368. 
Navarra  303. 
Neander  197. 
Neapel  24.  221.  393.  429. 
Nebenregister  318. 
Neckar  123. 
Neefe  VIII.  327. 
Neigrecht  389. 
Neiperg,  v.,  69. 
Nekrologe  240. 
Nekrologien  44  ff. 


Nelber  267. 
Neuenbürg  65.  67.  68. 
Netocky  448. 
Netzedistrikt  3.  111. 
Neuburg  101.  107. 
Neuburg  vor  d.  Walde  122. 
Neuchätel  80.  221.  325.  420. 
Neuenburg  23.  221. 
Neuenburg,  v.,  68. 
Neues  Testament  43. 
Neugereut  102. 
Neuhaldensleben  330. 
Neuhaus  149. 
Neunkirchen  339. 
Neu-Königgrätz  32. 
Neu-Leiningen  101. 
Neuling  330. 
Neumark  4.  284.  348. 
Neuostra  309. 
Neuötting  261. 
Neupleiße  364. 
Neurupin  180. 
Neuß  376. 
Neustadt  302.  366. 
Neustettin  208. 
Neustrelitz  284. 
Neu-England  80. 
Newer  334. 

New  York  175.  237.  239. 
Nidau,  von,  61.  68. 
Nidda  389. 
Niderstetter  208. 
Nidwaiden  23. 
Niebuhr  139. 
Niederalteich  400. 
Niederdeutschland  48. 
Niederer  Adel  190. 
Niederhessen  100. 
Niederlande  64.  158.  161.  238. 

243.  253.  254.  256.  *281.  286. 

293.  302.  347.  350.  373.  381. 

393.  430  ff. 
Niederlausitz  4.  262.  264. 
Niedernburg  347. 
Niederösterreich   28.  314.  315. 

447.  449. 
Niederrhein  XV.  63.   111.  220. 

253.  271.  *295.  340.  375.  399. 
Niedersachsen   XVI.    111.   159. 

160.  270.  275.  351. 
Niederschlesien  4. 
Nieder-Schönhausen  41. 
Niepoczolowica  366. 
Niepoczolowski  366. 
Nijhoff  282. 


Nikolaischule  Leipzig  209. 

Nimwegen  374. 

Ninguarda  7. 

Nivernais  427.  428. 

Nonsberg  446. 

Nopitsch  213.  327. 

Noppow  403. 

Nordhausen  53. 95. 122.143. 208. 

Nördlingen  75.  120.  166. 

Nordsteinke  159. 

Nordwind  66. 

Normandie  270.  271.  427. 

Normannen  271. 

Norroy  422. 

Northof,  v.,  139. 

Norwegen  7.  166.  213.  229.  238. 

253.  254.  284.  288.  332.  339. 

340. 
Nossen  107. 
Nostitz,  v.,  141. 
Notare  351. 
Notariat  418. 
Notariatsinstrumente  306. 
Nothelfer  75. 
Notzivilehe  37.  38. 
Novara  51. 
Noyon  427. 
Nozing  167. 
Numismatik  82  ff. 
Numophylacium    Welserianum 

96. 
Nürnberg  XV.  6.  8.  9.  54.  78. 

90.  92.  94.96.  101.  102.  *105. 

»106.  112.  113.  124.  154.  165. 

166.  *167.  169.  171.192.  197. 

199.  203.  206.  242.  246.  *248. 

249.  261.  274.  275.  276.  282. 

*283. 296.312. 315.  *326.  *327. 

349.  376.  377.  378.  379.  380. 

400.  403. 
Nützel  167. 
Nyevelt  234. 
Nyger  334. 
Nymburg  350. 

O,  Adelspartikel  141. 
Ober-Frankleben  135. 
Obergespäne  449. 
Oberhofmarschallamt  370. 
Oberlausitz  157.  251.  259.  260. 

264.  265. 
Ober-Lohma  32. 
Obernkirchen  119. 
Oberpfalz  XVI.  260. 
Oberpfarrer  350. 


505 


Oberrheinischer  Adel  192. 

Oberschwaben  213. 

Oberverwaltungsger.  415. 

Oberyssel  158.  215. 

Oblati  49. 

Obwalden  23. 

O'Byrn  VIII.  141. 

Ochsenfurt  18. 

Ochsenstein,  v.,  70. 

Ockenheim,  v.,  143. 

Odilia  180. 

Odolricus  396. 

Oer,  Frhrn.  v.,  VIII.  204. 360. 361. 

Oertl  96. 

Oesel  435. 

Oesterle  285. 

Oesterley  217. 

Oettingen,  v.,  243. 

Ofen  215.  448. 

Offenhausen  327. 

Offizier  229. 

Offizierslisten  229.  230.  346. 

Oheim  380. 

Ohem  380. 

Oidtman,  v.,  270.  375. 

Oinhausen,  v.,  389. 

Oldenburg  6. 36.  *37. 166.  *  193. 

207.  258.  277.  292.  414. 
Ölgemälde  132. 
Oliva  382. 
Olivieri  286. 
Ölminiaturen  167. 
Olmütz  215.  221.  270.  299.  330. 

335.  375. 
Öls  257. 
Olvenstedt  76. 
Omeke  323. 
Oucken  103. 
Onleß  132. 
Onso  335. 
Opel  336. 
Opitz  285. 
Oppen,  v.,   VII.  VIII.  349.  383. 

*384. 
Oranien  194. 
Orden  230  ff. 
Orden  de  la  Fidelite  186. 
Orden  v.  h.  Georg  351. 
Orden  v.  Gold.  Vließ  191.  232. 

268. 
Orden  v.  Heil.  Hubertus  258. 
Orden  vom  Hosenband  268. 
Orden  pour  le  merite  258. 
Orden  v.  Schwarzen  Adler  258. 
Ordensritter  447. 


Ordensschlösser  102. 

Ordinationen  50. 

Ordinationsregister  350. 

Ordiniertenbuch  224. 

Ordnungen  199. 

Örebro  238. 

Orient  238.  384. 

Originalbronzeepitaphien  167. 

Original-Konzepte  302. 

Orlamünee  3.  193.  253. 

Orleans  221.  222. 

Orsini  146. 

Ort  67. 

Ortenau  100. 

Ortenburg,  v.,  199. 

Orth  149.  150.  381. 

Ortilo  385. 

Örtlin  317. 

Ortolf  386. 

Ortrich  76. 

Ortsnamen  148. 

Ortsnamen,  erdichtete,  146. 

Ortsverzeichnis  16.  *176. 

Ortsvorstände  348. 

Ortweyn  334. 

Ortwin  76. 

Oschatz  206. 

Ösel  438. 

Osnabrück  61.   159.   204.  209. 

282. 
Ossolineum  440. 
Ossolinkisches  National-Institut 

36. 
Osten,  Freih.  v.  d.,  gen.  Sacken 

315. 
Osterburg,  v.,  62.  99. 
Osterland  262.  264.  310. 
Österreich  •  XV.  2.  *  20. 26.  28  ff. 

43.  54.  57. '64.66.71.72.  86. 

91.  101.  *102.  *107.  110.  120. 

121.  123.  134.  147.  154.  155. 

165.  166.  172.  173.  178.  180. 

*182.  189.  »195.202.  213.  230. 

*232.  233.  234.  235.  236.  239. 

•241.*  242.  246.  247.  249.251. 

253.  254.  255.  256.  258.  268. 

272.  *274.  *  276.  280.  297.  298. 

299.  301.  314.  321.  330.  342. 

*350.  351.  354.  364.  393.  399. 

400.  418.  436.  445  ff. 
Ostertafel  45. 
Ostertag  75. 
Ostfranken  15.  153. 
Ostfriesland  107. 
Ostmark  111.  264. 


Ostpreußen  2.  3.  160.  225.  242. 

278.  279.  284.  295.  369. 
Ostseeprovinzen    2.    160.    253. 

256.  *  277.  286.  364. 438.  443  ff. 
Oststernberg  4. 
Otten  403. 

Ottenthai  17.  248.  340. 
Ottfriedrich  66. 
Otto  81.  206. 

Ottokar  v.  Böhmen  66.  385. 
Ottmarsheim  105. 
Overloon,  van,  234. 
Oxford  221. 

Pachmann  332. 

Pack,  von,  95. 

Packin,  Frhr.  v.,  91. 

Paczkowski  207. 

Pädagogen  132. 

Padberg,  v.,  72. 

Paderborn  221.  280.  285. 

Padner  334. 

Padua  83.  222.  273.  393. 

Pagode  98. 

Pair  334. 

Palacky  300. 

Paläographie  305.  306. 

Palatinat  301.  358. 

Palatinats-Adel  302. 

Palatinatsdiplome  358. 

Palermo  222. 

Palgeld  354. 

Palm  199. 

Pamphili  146. 

Pannewitz,  v.,  385. 

Pangriesser  203. 

Pankow  439. 

Pantebegerne  340. 

Panteprotokoller  332. 

Papstbullen  273. 

Päpste  240.  273.  308.  348. 

Papsturkunden  365. 

Paramente  115. 

Parentation  195. 

Paris  *4.  51.  80.  135.  165.  168. 

*175.  178.  *203.  222.  226.  238. 

239.  *281.  286.  295. 
Parkang  383. 
Parma  23.  222. 
Parochialgemeinden  18. 
Parteiangehörigkeit  243. 
Parten  300. 
Partenstein  102. 
Partezettel  299. 
Parys  89. 


506 


Pascall  75. 

Paschall  75. 

Paschke  246. 

Passagierlisten  236. 

Passau  100.  120.  154.  345.  399. 

Passe  203. 

Pastoir  369. 

Pastoren  206.  207.  229.   *288. 

*349. 
Paszkowski  214. 
Patenhausen  204. 
Patenschaft  5. 
Patentamt  80. 
Patente  313. 
Patriziat  9.  117.  144.  149.  167. 

304.  379.  391.  429. 
Patronatsstellen  342. 
Paul  V.  7. 
Pauli  207. 

Paulinzelle  106.  121. 
Paumgärtner  167.  317. 
Paumgartneraltar  112. 
Paur  334. 
Pausa  416. 
Pavia  222. 
Pegau  *330.  338. 
Pegnitz  348. 

Pegnitzschäfer-Osft.  246. 
Pehem  334. 
Pelliger  48. 
Pendeen  VII. 
Pensionäre  352. 
Pentz,  v.,  VII.  73. 
Peregrini  49. 
Perglas,  v.,  70. 
Perlethorpe  3. 
Pernold  385. 
Personallisten  346  ff. 
Personennamen  147.  148.  334. 
Personenregister  388. 
Personenstand-Beurkundung 

20  ff. 
Persönlichkeit  237.  238. 
Perugia  222. 
Pest  215. 
Pestalozzi  144. 
Peter  228. 

Peter  d.  Große  373. 
Petersberg  107.  108.  380. 
Petersburg  293.  438. 
Petersdorf  68. 
Petersen  244. 
Petershagen  68. 
Petiscus  169. 
Petrarca  2. 


Petronius  129. 

Petschafte  81. 

Pettenegg  275. 

Petters  282. 

Peucer  182. 

Pfalz  XVI.  16. 102. 154.  295.  271. 

Pfalzgrafen  271.  358. 

Pfandbücher  340. 

Pfandrollen  401. 

Pfändungen  320. 

Pfarrarchive  4. 

Pfarrer  16.  18.  19.  20.  206.  247. 

350.   vgl.  Pastoren. 
Pfarrerbuch  343. 
Pfarrorte  177. 
Pfarrvorstände  348. 
Pfarrzugehörigkeitsbücher.  7. 
Pfeifen  114. 
Pfleger  348.  351. 
Pflegschaftsakten  318. 
Pflichtbücher  346. 
Pflug  12. 
Pflug,  v.,  15.  392. 
Pforta  108. 
Pforten  262. 
Pförtner  208.  209. 
Pforzheim  369. 
Pfründe  92. 
Pfründebesitzer  349. 
Phanarioten  445. 
Pharmazeuten  391. 
Philadelphia  175.  222. 
Philipp  210. 
Philipp  d.  Großm.  193. 
Philippi  269. 
Philippsburg  353. 
Photographien  91. 
Phönix  76. 
Physiognomie  137. 
Physiognomik  138. 
Piacenza  23. 
Piasten  87.  100.  195. 
Picardie  123.  270.  *426. 
Piekosinski  335. 
Pieris  34. 
Pilger  49. 
Pilgerfahrten  384. 
Pilgerflaschen  75. 
Pilgerreisen  384. 
Pilgerstäbe  75. 
Pillenreuth  107. 
Pilsen  351.  449. 
Pincerna  334. 
Pirna  235.  390. 
Pisa  80.  222.  281.  326.  394. 


Pisano  90. 

Pistorius  389. 

Pißdorf  344. 

Plappart  96. 

Plattdeutsch  157.  160. 

Plattner  244. 

Plau  325.  353. 

Plauen  416. 

Plebane  351. 

Pleschen  336. 

Pless  313. 

Plesse  143.  353. 

Pletzer  97. 

Ploto,  Edler  von,  343. 

Pöchlarn  385. 

Pochwalski  132. 

Podlachien  448. 

Podiebrad  108. 

Poemer  199. 

Pohemus  334. 

Pohle  132. 

Poitou  426. 

Pola  31. 

Pol  de  Leon  427. 

Polen  2.  57.  77.  132.  157.  253. 

254.  274.  323.  335.  365.  366. 

382.  393.  409.  413.  436  ff . 
Polynesien  268. 
Polzig  2. 
Pömer  167. 
Pomerellen  274.  367. 
Pommern  XV.  4.  6.  89. 148. 160. 

183.  195.  197.  199.  *206.  213. 

225.  230.  233.  *  242.  *  247.  279. 

285.  295.  317. 
Ponickau,  v.,  172. 
Pont  ä  Mousson  222. 
Porträt  87.  89  ff.  112.  116.  117. 

118.  131  ff.  167.  168.  203.  231. 

237.  250.  299.  324.  356. 
Porträtähnlichkeit  83  ff. 
Porträtkataloge  133. 
Porträtmedaillon  169. 
Portugal  5.  84.  254.  393.429.  430. 
Posen  XVI.  2.  3.  63.  111.  122. 

128.   157.   196.  207.  222.  285. 

295.  323. 336. 345.365.366.437. 
Posse  166.  202. 
Possenhofen  390. 
Postel  352. 
Pot  de  Mont  234. 
Potocki  366. 

Potsdam  12.  284.  409.  425. 
Präbendare  204. 
Präbendierte  Stiftungen  302. 


507 


Prädikanten  352. 

Prädikatrecht  407. 

Prag  7.  35. 86. 122. 165. 173.  203. 

*212.   *213.  222.  225.  *233. 

*234.  286.  298.  299.  *  300.  302. 

341.  350.  447. 
Prämiatoren  348. 
Präsidenten  205. 
Prätorius  249. 
Praunfalck  235.  382. 
Prediger  327. 
Predikanten  347.  *352. 
Prennberg  106. 
Preschendorf  309. 
Presse,  deutsche  246. 
Preßburg  449. 
Presbyter  334. 
Preußen  XV.  XVI.  *20.  35.  37. 

40.71.86.  *102.  145. 160. 191. 

229.  230.  231.  234.  236.  247. 

252.  257.  258.  259.  274.  *277. 

278.  279.  284.  291.  294.  303. 

317.  321.  243.  *351.  376.  414. 
Pribislav  122. 
Priester  334. 
Prioren  348. 
Privatbriefe  387. 
Probabilismus  181. 
Probations-Dokumente  302. 
Prochaska,  Alt.  Stadtb.  Böhmen 

330. 
Professoren  212.  348. 
Prokop  103. 
Pronner  151. 
Protokollbücher  295. 
Protokolle  204.  339.  350.  352. 
Provence  349. 
Provenienz  303.  304. 
Proyso  53. 

Prozessionen  199.  200. 
Pruan,  von,  249. 
Prüm  50.  295.  400. 
Prümers  196. 
Prüner  334. 
Prünner  335. 
Pruntrut  3. 
Pseudonyme  148. 
Puer  334. 
Puhlmann  344. 
Puke  344. 
Pulst  231. 
Pusikan  73. 
Pusterthal  448. 
Puy-de-Döme  242. 
Pyrmont  XV.  *194.  255. 


Quäker  3. 

Quedlinburg  123.  160.  194. 
Querfurth  v.,  96. 
Queverdo  203. 
Qweytbriff  336. 
Quinctilius  Varus  82. 
Quingenberg,  v.,  70. 
Quint-Ainheim  282. 

Rabenhaupt,  v.,  360. 

Rabensburg  100. 

Radmannsdorf  34. 

Raeren  4. 

Raesfeld  71. 

Raetge  48. 

Raffael  131. 

Rafon  355. 

Raitbücher  298.  308.  341. 

Raitenhasbach  121. 

Rambach,  vom,  61. 

Ramsler  224. 

Randeck,  v.,  144. 

Ranft  186. 

Ranglisten  145.  229.  230.  232. 

Ranke  189.  200. 

Ranshofen  120. 

Rantzovius  87. 

Ranzau  246. 

Rapperswil,  v.,  61. 

Rappoltsweiler  184. 

Rapularium  330. 

Rassenreinheit  373. 

Rathalminger  121. 

Ratingen  91. 

Rationarien  341. 

Ratmanstorffer  203. 

Ratmeister  347. 

Ratsbuch  330. 

Ratsbürger  348. 

Ratsherren  122.  226.  345. 

Ratslinien  225.  226.  330.  345. 

Ratsmanuale  325. 

Ratsprotokolle  295. 

Ratsuinda  396. 

Ratzeburg  78. 

Räuber  284. 

Rauch-Museum  163. 

Rauda  329. 

Rauheneck  100. 

Rauhenstein  100. 

Raupach  235. 

Rausheim  343. 

Raustein  282. 

Ravenna  5.  76. 

Ravensberg,  v.,  61.  72. 


Ravensberg  100.  247.  348. 
Reale  accademia  80. 
Rech  285. 

Rech,  Frhr.  v.  d.,  409. 
Rechnungen  340.  341. 
Rechnungsbelege  318. 
Rechnungsbücher  353. 
Rechnungsregister  308. 
Rechtsgelehrte  241. 
Rechtsverweigerung  320. 
Reck  zu  Horst,  von  der,  361. 
Reclusi  49. 
Redlich  17.  340. 
Reepmaker  138. 
Reformatoren  394. 
Refugies  10. 
Regensberg,  v.,  61. 
Regensburg  XVI.  64.  *106.  154. 

*167.  261.  324.  345.  346.  349. 

376.  397.  399. 
Regentenstücke  131. 
Regesten  304. 
Regierende  Familien  190. 
Regimentsgeschichten  229.  230. 
Regimentslisten  346. 
Reginpert  396. 
Regiomontan  203. 
Registraturen  317. 
Register  308. 
Registrars-Office  25. 
Registrierungswesen  339. 
Registrum  civitatis  330. 
Registrum  judicis  330. 
Regnitzlosau  35. 
Regula  49. 
Rehrfeldt,  von,  385. 
Reichenau  47.  380.  381. 
Reichenhall  100. 
Reichensteiner  334. 
Reichersdorf  32. 
Reichlin  334. 
Reichsadel  301.  302. 
Reichsarchiv  Budapest  449. 
Reichsgericht  172. 
Reichsgrundbuchrecht  332. 
Reichskammerger.  320. 
Reichs  -  Kammergerichtsarchiv 

320.  321. 
Reichspfennigmeisterei  353. 
Reichsrittersch.  295.  349.  361. 
Reichstädte  98.  304.  326. 
Reichstagsbibliothek  171. 
Reick  309. 
Reimarus  329. 
Reimboeldelin  66. 


508 

Reimer  305. 

Rein  100. 

Reinach,  v.,  61.  68. 

Reinald  405. 

Reineck  182. 

Reiner  332. 

Reinhardsbrunn  107.  365. 

Reinoldsdorf,  v..  69.  70. 

Reisebeschreibgn.  384. 

Reißig  32. 

Reitersiegel  274. 

Reitzenstein,  v.,  148. 

Reichsbriefadel,  Deutscher,  445. 

Reichsstädte  391. 

Rektoren  212.  348. 

Relat.  Wichowenses  366. 

Religion  u.  Wappen  73. 

Rembrandt  131. 

Renovator  334. 

Rentebücher  329. 

Rentenkauf  331. 

Repertorien  178.  304. 

Repy  34. 

Restaurationen  393. 

Reurieth  196. 

Reusner  183. 

Reuß  1.  38.  144.  255.  285. 

Reuß-Köstritz  123. 

Reuter  206. 

Reutlingen  77.  113.  213.  286. 

Reval  209. 272.  275. 286. 326. 329. 

Reverend  286. 

Rex,  Grafen  von,  VIII.  362. 

Reynher  150. 

Reynner  332. 

Reynolds  131. 

Rezeptionsdiplom  361. 

Rhann  202. 

Rhätische  Geschlechter  327. 

Rheims  1. 

Rheingau  350. 

Rheingebiet  231. 

Rheinhessen  36. 

Rheinische  Ritterschaft  201. 

Rheinland  18.  101.  103. 130. 155. 

202.  213.  222.  »252. 
Rheinpfalz  36. 

Rheinprovinz  36.  257.  285.  *296. 
Rheude  81.  252. 
Rhön  69.  248. 
Richard  III.,  Kg.  v.  England  394. 

420. 
Riche  323. 
Richmond  422. 
Richtebuch  330. 


Richter  351. 
Richter,  Gustav  132. 
Richter,  Ludw.  244. 
Riculf  396. 
Riedel  132. 
Riedfeld  107. 
Rieme  v.  Allerburg  120. 
Rietschel  337. 
Rietschel-Museum  163. 
Riga  120.  208. 226.  329. 344. 390. 
Riggauer  Münzkabinett  166. 
Rimidalphe  14. 
Rimidalv  14. 
Rink,  Euch.  G.  186. 
Rinteln  119.  222.  223. 
Ritgen  103. 

Ritterbankprotokolle  375.  376. 
Ritterbeck,  v.,  62. 
Ritterbürtigkeit  355. 
Ritter  d.  gold.  Vließes  186. 
Ritter  d.  heil.  Geistes  186. 
Ritterdiplom  361. 
Rittergüter  *101.  247.  355. 
Ritterkapelle  105. 
Ritterl.  Brüderschaft  352. 
Ritternamen  105. 
Ritterorden  117.  295.  368. 
Ritterrollen  263. 
Ritterschaftsmatrikeln  263. 
Ritterschlag  355. 
Rittershausen  183. 
Ritterspiele  180. 
Rittertitel  448. 
Rituale  Romanum  7. 
Robert  396. 
Rochlitz  106. 
Röckl  272. 
Rochsburg  100. 
Roda  XVI. 
Rodau,  v.,  69. 
Rodel  401. 
Röder  69.  389. 
Roel  355. 
Roesberg  204. 
Roetelenstein  386. 
Rogge  285. 
Roh  da  280. 
Rohr  75. 
Röhrscheidt  390. 
Roland  *VIII.  80.  283.  346. 
Roll,  v.,  204. 
Roller  193. 

Rom  80.  82.  91.  122.  133.  223. 
226. 281. 294. 326.347.384. 428. 
Romanow  373. 


Römer  75.  116.  129.  364.  392. 

Römerzüge  15. 

Rom.  German.  Zentralmuseum 

165. 
Ronnenberch  386. 
Roon  373. 
Roorda  75. 
Rorbach  150. 
Rose  75. 
Rose  200. 
Rosenthal  143.  282. 
Rosmann  435. 
Rossbach  35. 
Roßbauern  109. 
Rosellino  131. 
Rosen-Meyer  144. 
Rößel  209. 
Roßla  196. 
Roßlau  283. 
Roßleben  108.  209. 
Roßwein  107.  330.  338. 
Rost  53. 
Rostock  *  101.  122. 123.  212.  223. 

225.  325.  329.  349.  350. 
Rötel  401. 
Roter  Drache  442. 
Roter  Löwe  80. 
Rötha  304. 

Rothenburg  100.  106.  121.  124. 
Rothschild,  Frhr.  v.,  172. 
Rothscheid  207. 
Roth  von  Schreckenstein  179. 
Rot-Kreuz  422. 
Rott  348. 

Rottenburger  *390. 
Rottermund  239. 
Rotulae  401. 
Rotularius  48. 
Rotuli  48.  218. 
Rottweil  83. 
Roulx  230.  231. 
Rousseau  394. 
Royal  Descents  195.  373. 
Rubens  131. 
Rückingen,  v.  149. 
Rudel  19. 
Rüden  74. 
Rüden  355. 
Rudelsburg  101. 
Rüdesheim  99. 

Rudolf  v.  Habsburg  91. 115. 133. 
Rudolstadt  286.  292. 
Rügen  160.  195.  329. 
Ruknik  v.  Mengen  70. 
Rumänien  22. 


509 


Rumeinhein,  v.,  66. 

Runen  77. 

Rungworth  13. 

Ruprecht  308. 

Rußel,  Lord,  25. 

Russen  345. 

Rußland  7.  57.  253.  254.  279. 

284.  293.  436  ff. 
Rusticus  334. 
Ruthenum  208. 
Rüxner  180.  181. 

Saaleck  101. 

Saalfeld  123.  217.  218.  223.  325. 

342. 
Saalkreis  252. 
Saar  108. 
Sähen  106. 
Sachs  334. 
Sachse  344. 
Sachsen  XV.  XVI.  1.  6.  14.  16. 

35.  *38.  57.  63.  76.  79.  89.  92. 

100.  •101.  137.141.  145.156. 

157.  160.  169.  170.  176.  186. 

188.  *206. 225.  *229.  233.  241. 

242.  *247.  252.  255.  257.  264. 

269.  *270.  273.  275.  277.  278. 

279.  285.  291.  299.  317.  318. 

330.  376.  391.  399.  412  ff.  446. 

448.  449. 
Sachsen-Altenburg  264.  292. 
Sachsen-Coburg-Gotha  38.  258. 

292. 
Sachsenspiegel  322.  337. 
Sachsen-Weimar  38.  292. 
Sächs.-böhm.  Schweiz  101. 
Sachs.  Wappen  96. 
Sack  64. 
Sacken,  v.,  315. 
Sacramentarien  51. 
Saddleworth  4. 
Sagan  264. 
Sainsborough  131. 
Saint-Die  324. 
Sainte-Marthe  190. 
Säkularisation  119.  171.  375. 
Salamanca  223. 
Salbücher  302.   332.  381.  400. 

401.  446. 
Salerno  223. 
Salfeld  108. 
Salm  74. 

Salm-Horstmar  297. 
Salm-Reifferscheid,  zu,  252. 
Salm-Salm  297. 


Salmuth  344. 

Salver  267. 

Salza  62.  96.  265. 

Salzach  241. 

Salzburg  7.   64.  77.   122.  123. 

154.  223.  228.  234.  235.  278. 

351.  353.  396.  399. 
Salzfurt  207. 
Salzhaken  74. 
Salzpfannen  74. 
Salzungen  69. 
Salzwedel  62.  63.  121.  207. 
Samland  160. 
Sammelwerke  175t 
Sammlungsschwestern  349. 
Sanct-Amarin  66. 
Sänger  348. 
Sangerhausen  285. 
Santjago  223. 
Sarau  203. 
Sardinien  24. 
Sargent  132. 
Sarkophagtrümmer  115. 
Sartorio  Ursato  273. 
Sassari  223. 
Sassoferrato  357. 
Sastrow  243.  244. 
Sattmeister  325. 
Sauer  283. 
Säule  74. 
Saurzapf  74. 
Savoyen    234.    271.    393.    394. 

428.  429. 
Savoysches  Damenstift  233. 
Saxo  334. 
Schachierung  74. 
Schade  48. 
Schädellehre  138. 
Schädlin  von  Burtenbach  89. 
Schadlosbriefe  313. 
Schäfernamen  246. 
Schaffgotsch,  Grafen,  257. 
Schaffhausen  326.  346. 
Schafmore  74. 
Schafscheeren  74. 
Schallantzer  86. 
Scharf enberg,  v.,  72.  105. 
Scharfeneck  100. 
Schärtlin  von  Burtenbach  244. 
Schaubeck  123. 
Schauenburg  194. 
Schaumburg  3.  100. 
Schaumburg-Lippe  258. 
Schaumünzen  92.  94. 
Schauspieler  348. 


Scheffenbuch  330. 
Scheidt  187. 
Scheicher  408.  412. 
Schele,  v.,  72. 
Schellenberger,  Hans,  261. 
Schellwitz  284. 
Schenck  46. 
Schenk  60.  334. 
Schenkungsurkunden  395  ff. 
Schenkendorf f,  v.,  12. 
Schertlin  244. 
Scheuffler  VIII.  209. 
Scheyren  100.  107.  121. 
Schichtbuch  378. 
Schiedung  8. 
Schierbrand,  v.,  69. 
Schiffahrtsregister  354.  355. 
Schiffergesellschaft  350. 
Schiffsführer  354. 
Schiffsregister  317. 
Schildberg  336. 
Schildesche,  v.,  72. 
Schildeinfassungen  58. 
Schildnerschaft  zum  Schneggen 

326. 
Schildrand  67. 
Schildsagen  141. 
Schiller  »201.  245. 284. 360. 372. 
Schiller-Museum  163. 
Schilling-Museum  163. 
Schirnding  115. 
Schiabendorf  4. 
Schiada  32. 
Schlager  333. 
Schiandersbach  249. 
Schiandersberg,  v.,  341. 
Schlecht  215. 

Schlechta-Wssehrd,  v.,  V.  301. 
Schiedehausen,  v.,  72. 
Schleinitz,  ,v.,  15. 
Schleiz  95.  208.  292. 
Schlesien  XV.  XVI.  5.  6.  17. 28. 

*63.   64.  85.  87.   92.  95.  96. 

101.  '121.  122.  141.  157.  173. 

195.  *206.  213.  214.219.220. 

240.  242.  247.  252.  *257.  258. 

268.  273.  *  274.  *278.  279.  285. 

295.  301.  313.  322.  347.  348. 

352.  358.  359.  374.  391.  447. 

448. 
Schleswig   218.  229.   240.  272. 

277.  295.  332. 
Schleswig-Holstein  6.  160.  192. 

285. 
Schlick  365. 


510 

Schliersee  101. 
Schlobachen  12. 
Schlösser  114. 
Schloßherren  62. 
Schlubutt,  v.,  369. 
Schlözer  187. 
Schlüchtern  120. 
Schmalz  282. 
Schmerlenbach  348. 
Schmid  33. 

Schmidt  283  *285.  286.  339.  391 
Schmiedezunft  350. 
Schmieder  390. 
Schmising-Patenhausen  204. 
Schmitz  218. 
Schmude  318.  319. 
Schmudde  318.  319. 
Schneggen  326. 
Schneider  201. 
Schöckingen  80. 
Schöffenbriefe  336. 
Schöffenbücher  322.  328. 
Schöffenstühle  322. 
Scholz  282. 

Schön  193.  202.  283.  286. 
Schönau  33. 
Schönbartbuch  380. 
Schönberg,  v.,  VII.  15. 123. 138. 

148.  169.  342. 
Schönburg  413. 
Schöningh  282. 

Schönthal  107. 

Schöppenbücher  330.  336. 

Schöppengerichtsakten  274. 

Schöppenstuhl  314.  351. 

Schöppenstuhlakten  314. 

Schotten  400. 

Schottland    24.    25.    265.    393. 
420ff. 

Schoufahr-Gelag  350. 

Schrägbalken  66.  70. 

Schrattenbach  87. 

Schrauf  224. 

Schreinsbücher  327.  328. 

Schreinskarten  326ff. 

Schrenckher  v.  Etzenberg  391. 

Schrenkh  167. 

Schriftsteller  241.  242.  243. 

Schriftstellerinnen  242.  243. 

Schriftwesen  106. 

Schrimpf  69. 

Schroda  336. 

Schubart-Museum  163. 

Schuhhof  169. 
.Schuhmann  299. 


Schuhmannsche  Sammlung  299. 
Schuldbriefe  336. 
Schuldbücher  328. 
Schuldbücher    der    Landschaft 

343. 
Schuldbücher  vor  d.   Rat  der 

Städte  344. 
Schuldverschreibungen  313. 
Schülerverzeichnisse  208. 
Schulenburg,  von  der,  VII.  62. 

344. 
Schullern,  v.,  315. 
Schulteß- Rechberg,    Ritter   v., 

86.  144. 
Schultze  13. 
Schulz  285. 
Schumes  323. 
Schuppan  81. 
Schurz  389. 
Schurge  151. 
Schuster  191. 
Schüttenhofen  35. 
Schützenbrüderschaften  228. 
Schützenstücke  131. 
Schutzmarken  80. 
Schwaben  6.  76.  83.  108.  109. 

153.  154.  176.  213.  243.  247. 

347.  348.  354. 
Schwäbisch-Qmünd  202. 
Schwalbach  353. 
Schwanenorden  233. 
Schwanold  284. 
Schwarz  92.  334.  389. 
Schwarzenberg  149.  339. 
Schwarzenberg,  v.,  150. 
Schwarzburg  2.  65.  193.   277. 

279.  389. 
Schwarzburg-Sonderhausen  37. 

38. 
Schwarzwald  102.  108. 
Schwarzer  Adlerorden  348.351. 
Schwebel  196. 
Schwechat  33. 
Schweden  7.  57.  58.  84.  88. 100. 

121.  122.  132.  134.  166.  183. 

215.  220.  238.  253.  254.  271. 

281.  284.  286.  293.  306.  332. 

339.  393.  435.  436. 
Schwedische  Gesandtschaft  5. 
Schwedisches       Archivbureau 

286. 
Schweidnitz  120. 
Schweinichen,  v.,  199.  200.  244. 

383. 
Schweinsberg,  v.,  143. 


Schweiz  2.  3.  5.  6.  22.  23.  55. 

67.  68.  77.  80.  84.  85  *102. 

103.  108.  112.  •114.  123.  130. 

134.  135.  152.  153.  166.  178. 

213.  227.  246.  251.  253.  254. 

256.  268.  286.  292.  297.  298. 

304.  305.  327.  351.  397.  400. 

418ff. 
Schweno  385. 
Schwerdtner  81. 
Schwerin  *101.  122.  166.  194. 

284.  292.  336.  350. 
Schwerin.  Geh.  u.  Haupt-Archiv 

292. 
Schwerin,  v.,  76. 
Schwersenz  381. 
Schwiebus  4. 
Schwyz  78.  114. 
Sebaldusgrab  106. 
Sebastians  Brüderschaft  351. 
Sebastiano  del  Piombo  131. 
Sebenbach  *32. 
Secher  288. 
Sechsstädte  213. 
Seckendorf,  v.,  143. 
Secundinius  116. 
Sedisvakanz  358. 
Seebach  53. 
Seefeld  102. 
Seehausen  13. 
Seelbuch  45. 
Seelenvesper  50. 
Seelgeräte  331. 
Seelmessen  49. 
Segel  53. 
Seidel  167. 
Seidenberg  35. 
Seidewitz  144. 
Sekretär  226.  349.  352. 
Sektenniederlassungen  236. 
Selbstbiographien  243  ff. 
Selchow,  v.,  381. 
Selekte  304. 
Seligkeitstaler  88. 
Sello  330. 
Sempach  419. 
Sentenzen  391. 
Seraphin,  v.,  75. 
Servi  Christi  49. 
Settignano  131. 
Seuberlich  284.  286. 
Sevilla  166.  223. 
Seydel,  v.,  194. 
Seyler  187.  253. 
Sibeth  160. 


511 


Sibilla  v.  Brandenburg  350. 

Sicilien  428.  429. 

Sickel  197. 

Sickingen,  Franz  von,  126.  181. 

Siebenbürgen  7.  155.  174.  213. 

242.  253.  278.  351.  389.  391. 

393.  449. 
Siebeneichen  105. 
Siebmacher  57. 63. 107. 186.  255. 

276  ff. 
Siegel  68. 165.  250. 253.  265.  267. 

270  ff.  319.  324. 
Siegelabgüsse  273. 
Siegelbittzeugen  270. 
Siegel-Karenz  271. 
Siegellack  272. 
Siegelmarken  77. 
Siegelmäßigkeit  274. 
Siegeloblaten  272. 
Siegelsammlg.   *166.   297.  301. 

448. 
Siegelstempel  273.  301. 
Siegerland  156.  202. 
Siegestaler  88. 
Siegler  349. 
Siegling  285. 
Siena  122.  223. 
Sieversdorf  68. 
Sigiburg  396. 
Siegismund  192.  282.  367. 
Siglon  149. 
Signalfahnen  75. 
Silberschmide  352. 
Simmern  354. 
Simmer  v.  Simmerfeld  391. 
Simson  139. 
Sindaco  24. 
Sinnich  430. 
Sinnsprüche  391. 
Sinzig  328. 
Siltard  430. 
Sizilien  271.  393. 
Skandinavien    7.    10.    11.   161. 

165. 
Skjedebegerne  340. 
Skjodeprotokoller  332. 
Skoklosten  134. 
Skorowicz  335. 
Slavonien  278.  446. 
Smichov  34. 

Smitmer,  Edler  von,  273. 
Smitmerische  Siegelsammlung 

273. 
Smokovic  35. 
Snelling  85. 


Sobieski  365.  366.  382. 

Societe  des  antiqu.  de  France 
165. 

Soc.  herald.  de^France  80. 

Soc.  her.  de  Suisse  90. 

Society  of  antiquaries  165. 

Sodalitates  47. 

Soest  71.  376. 

Soissons  1. 

Soldatenhandel  229. 

Soldau  3. 

Söldnerbuch  378. 

Söldnerführer  349. 

Soldrittertum  349. 

Solennitäten  200. 

Solitarii  49. 

Solkowo  128. 

Sollenau  33. 

Solms,  Grafen,  389. 

Solms- Wildenfels  413. 

Solothurn  103.  325.  327. 

Somerset  422. 

Sömmerda  285. 

Sommerstein  208. 

Sommervogel  230. 

Somnitz,  v.,  382. 

Sonderburg  194. 

Sondershausen  286.  289.  292. 

Sonnenburg  186. 

Sontheim,  Graf  von,  70. 

Sontra  362. 

Sophie,  Königin  von  Dänemark, 
185. 

Sophie  Eleonore  von  Stolberg- 
Stolberg  196. 

Sophienkirche  122. 

Sorbonne  6. 

Spalatin  182. 

Spandau  62. 

Spangenberg  183. 

Spangenhelm  58. 

Spanien  5.  22.  24.  58.  146.  147. 
166.175.178.  *185.  *253.  *254. 
269.  303. 306.338.393.429.430. 

Spaur  60. 

Species  facti  448. 

Spener  184.  187.  258.  368.  369. 

Sperr-Relationen  315. 

Speyer  53.  91. 105. 106. 111. 115. 
122.  123.  329.  353. 

Sphragistik  68. 

Spielberg  285. 

Spies,  v.,  204. 

Spieß  85. 

Spinnräder  114. 


Spon  90. 

Sponheim  295. 

Sponsel  136. 

Sprendlingen  343. 

St.  Afra  342. 

St.  Blasien  50. 

St.  Denis  315. 

St.  Gallen  23.  46.  380. 

St.  Georgsorden  375. 

St.  Lorenz  447. 

St.  Louis  369. 

St.  Michael  80.  203. 

St.  Moritz  108. 

St.  Petersburg  165. 

St.  Pietro  de  Nembi  34. 

St.  Sepolcro  4. 

St.  Symphorien  120. 

Staatenwappen  276.  279. 

Staatsarchiv  Mecklenburg  16. 

Staatsarchiv  Wetzlar  322. 

Staatshandbücher  449. 

Staatsmänner  394. 

Stabius  182. 

Stachemberg,  von,  203. 

Stade  330.  350. 

Stadtarchive  18. 

Stadtarchiv  Mühlhausen  i.Thür. 

17. 
Stadtarchiv  Weimar  336. 
Stadtbücher  295.  328  ff.  336. 
Stadtchroniken  376. 
Stadtgemeinden  16. 
Städtegeschichte  376. 
Stadt-Kundebücher  330. 
Stadtrechte  330. 
Stadtrechnungen  341. 
Stadtrichter  348. 
Stadtschreiber  347.  348. 
Städtesiegel  273. 
Stadtsoldaten  346. 
Städtewappen  63.  276. 
Stael  zu  Sutthausen  204. 
Stalburger  149. 
Stammbäume  87.  200.  201.  202. 

265.  299.  *300.  302. 
Stammbuchblätter  389  ff. 
Stammbücher  1 37. 254. 356. 389ff . 
Stammkunde  XV. 
Stammlisten  230. 
Stammrollen  313.  352. 
Stammtafeln  200.  259.  262.  267. 

301.  368. 
Ständerung  74. 
Standesamt  20. 
Standesbeamte  41.  318. 


512 

Standeserhebgn.  254.  255.  321. 

355.  447. 
Standesherrl.  Familien  190. 
Standesregister  20ff.39.175.410. 
Standesverleihungen  301. 
Ständetage  230. 
Stapel  204. 

Stargardt  247.  282.  349. 
Staßfurt  3.  330. 
Statthalter  82. 
Statthalterei-Archiv  in  Innsbruck 

315. 
Stauchnitz  209. 
Staufen  76. 
Staufer  347. 
Stehen,  v.,  189. 
Stecherkunst  135. 
Stechhelm  58.  357. 
Stecke  v.  Bccke  368. 
Steffani  207. 
Steiermark  VII.  33.  60.  64.  77. 

102.  120.  *155.  242.  274.  297. 

301.  349.  *446.  448.  *449. 
Steigerwald  248. 
Stein  32.  53. 
Steinach  101.  102.  213. 
Steinbrecht  99. 
Steinen  78. 
Steinfeld,  v.,  387. 
Steingaden  107. 
Steinhaus,  im,  151. 
Steinmetzen  106.  112.  347. 
Steinmetzzeichen   77.   78.   111. 

265. 
Steinmodelle  92. 
Steinsärge  129. 
Steinwehr,  v.,  381. 
Steißlingen  391. 
Stendal  78.  257.  *403. 
Stender  19. 

Stephanie,  Erzherzogin,  234. 
Stephen  238. 
Sterbegeläut  8. 
Sterbeglöcklein  8. 
Sterberegister  1  ff.  39. 
Sterbetaler  88. 
Sterbeurkunden  40. 
Stern  75. 

Stern-Kreuz-Orden  186.  234. 
Sterne  367. 
Sternzunft  349. 
Stetten,  v.,  113. 
Stettin  206.  285.  295. 
Steuben  189. 
Steuerlisten  227.  228.  340.  441. 


Steuerübersichten  340. 
Steyer  64. 
Stichel  110. 
Stieler  132.  286. 
Stifte  302. 
Stifter  171.  230  ff. 
Stifterbildnisse  112. 
Stifterfiguren  112. 
Stiftmäßigkeit  261. 
Stiftskalender  204. 
Stiftungen  206.  302.  318.  342. 
Stil,  heraldischer,  55. 
Stillfried,  Frhr.  v.,  103. 
Stillfried  v.  Alcantara  u.  Ratto- 

witz,  Graf,  411. 
Stipendiatenmatrikeln  343. 
Stipendienakten  304.  342. 
Stobbe  330. 
Stockbücher  332. 
Stockelberg  *100. 
Stocker  144. 
Stock  Harvard  2. 
Stockholm  134.  166.  226.  238. 

286.  435.  436. 
Stockum,  v.,  282. 
Stoer  66. 
Stoffersberg  99. 
Stolberg  196. 
Stollen  74. 
Stölzel  314. 
Stotzingen  391. 
Strafanstalten  33.  34. 
Straf  Verfügungen  313. 
Stralsund  285.  329.  337. 
Strantz,  v.,  68. 
Straßberg  68. 
Straßburg  106.  117.  144.  *  153. 

170.  171.  *213.  221.  223.  225. 

231.  284.  292.  *296.  305.  *325. 

329.  350.  376.  377.  390.  407. 
Straßburg,  Burggrafen  von,  66. 
Straßennamen  333. 
Straub  286. 
Straubing  64. 
Straubinger  64. 
Strehlke  231. 
Striesen  309. 
Stromer  377.  378.  379. 
Stubenberg  VII. 
Stubenberg,  v.,  137. 
Stubenrauch  285. 
Studien-Präfekten  348. 
Stumphe  338. 
Stuttgart  81.  119.  166.  171.  223. 

247.  281.  283.  *286.  291. 


Stuttgart,  Geh.  Haus-  u.  Staats- 
archiv, 291. 
Subdiakonen  49.  129. 
Suczawa  29.  35. 
Süd-Ober-Sachsen  102. 
Suevus  334. 
Suhl  81. 

Sühnekreuz  119. 
Sukenriet  65. 
Sulz  108. 
Sullenczin  3. 
Sultzenmos  260. 
Sulzbach  103. 
Sumerwune  323. 
Suntheim  182. 
Superintendenten  350. 
Superintendenturen  15. 
Surgaut  6. 
Surrey  2. 
Süß  236. 
Sutthausen  204. 
Suzzl  334. 
Sveneke  345^ 
Swab  334. 
Swinar  32. 
Swinden,  von,  214. 
Symbolik  d.  Wappenfig.  73. 
Syndici  226. 

System,  sphragistisches,  271. 
Szegedin  446. 
Szorne  353. 
Szujski  335. 

Tabaksdosen  114. 

Tabor  272.  325. 

Taboriten  64. 

Tabulae  335. 

Tachinger  See  353. 

Tagebücher  199.  383. 

Taler  96. 

Tangermünde  4.  78. 

Tangl  271. 347.  Vgl.  auch  Arndt- 

Tangl. 
Tannenberg  100. 
Tarnowice  35. 
Tassen  114. 
Tauben  75. 
Taubergrund  153. 
Taufgeschenke  ,114. 
Taufnamen  147. 
Taufpaten  149. 
Taufregister  1  ff. 
Tauftaler  88. 
Tausch  vertrage  313. 
Taxen  301. 


513 


Tegernsee  349. 

Teichmann  284. 

Teilungsurkunden  321. 

Teinach  447. 

Tellbücher  228. 

Tempelherren  232.  268. 

Teplitz  35. 

Teppichwirker  111. 

Terrestral-Akten  442. 

Teschen  257. 

Tesser  334. 

Tessin  23. 

Teßlen  78. 

Testamente  315.  317.  319.  321. 

Tetzel  85. 

Teufel  334. 

Thalstein  304. 

Theater  132. 

Theaterzettel  246. 

Thele  53. 

Theler,  v.,  121. 

Theologen  242. 

Theresian.  Mil.-Ak.  209. 

Thingbog  340. 

Thierer  356. 

Thorn  123.  271.  274. 

Thorwaldsen-Museum  163. 

Thossen,  Die,  70. 

Thum  «330. 

Thurgau  23.  61.  351. 

Thüringen   XVI.    6.    117.    118. 

156.  *  193.  253.  262.  264.  265. 

336.  416. 
Thüringer  Archivtag  287. 
Thurn-Valsassina  75. 
Thussel  von  Taltitz  70. 
Till  Eulenspiegel  120. 
Tierärzte  242. 
Tille  VIII.  XV.  178.   228.   230. 

237.  251.  256.  297.  340. 
Tintoretto  131. 
Tione  7. 
Tips  81. 
Tirol  7.  17.  28.  32.  34.60.  *64. 

101.  106.  107.  121.  122.  153. 

154.  234.  240.  241.  278.  279. 

297.  "298.  301.  302.308.315. 

340.  347.  349.  397.  446.  447  ff. 
Tirnau  215. 

Tironische  Noten  396.  403. 
Tirschnitz  32. 
Titelrecht  407.  408. 
Titelverleihungen  313. 
Tituli  48. 
Titurel  75. 


Tizian  14.  131. 
Trient  34. 
Tobler  153. 

Todeserklärungen  246.  318. 
Todesfallsauf  nahmen  315. 
Toggenburg  351. 
Toggenburg,  Grafen  von,  419. 
Toledo  5. 
Toleranzpatent  26. 
Toll,  Baron  v.,  274. 
Tonis  109. 

Tonkünstler  241.  394. 
Tonna  69. 
Topographie  108. 
Toppelstein  53. 
Toppen  225.  231. 
Torgau  156.  272.  310. 
Torino  175. 
Törne,  v.,  286. 
Toten-Annalen  50. 
Totenbeschauzettel  30. 
Totenbücher  44  ff.  350. 
Totenbünde  47. 
Totengeläutbücher  8.  9. 
Totenglocke  8. 
Totenlisten  40. 
Totenmasken  168. 
Totenprotokolle  36. 
Totenregister  1  ff. 
Totenrotel  48. 
Totenschild  9.  54. 117. 118.  120. 

299. 
Totenwarth,  zu  372. 
Toul  *250.  426. 
Toulouse  223.  426.  427. 
Touraine  426. 
Tournai  324. 
Tourneur  234. 
Tours  120. 
Traenarius  334. 
Tradition,  mündliche  139  ff. 
Traditionsbücher  336.  395  ff. 
Trafoi  34. 
Trainer  167. 
Tralowe  344. 
Trantschke  207. 
Traubibel  43. 
Trauergedichte  198. 
Trauer-Rede  195. 
Trauerrundschreiben  48. 
Traunstein  102.  351. 
Trauttmansdorf  120. 
Trauungen  175.  199. 
Trebendorf  32. 
Trebra,  v.,  17. 


Heydenreich,  Familiengeschichtliche  Quellenkunde. 


Tremonia  91. 

Treschen  390. 

Tridentiner  Konzil  7.  22. 

Trient  34.  302. 

Trier  7.  51.  56.  108.  116.  122. 

128.  129.  130.  165.   166.  171. 

*208.  214.  223.  295.  375.  382. 
Trier,  Dr.,  96. 
Triesener  Geschlechter  327. 
Triesenhof  32. 
Triest  34.  43.  299. 
Trinius  103. 
Trinkgeschirr  78. 
Tritulator  334. 
Trotha  189. 
Trübenbach  102. 
Truchsesse  301. 
Truhen  114. 
Tryller  342. 
Tschaggligen  391. 
Tscherkoff,  v.,  14. 
Tschitschau  257. 
Tschötsch  34. 
Tschudi  419. 
Tübingen  *212.  216.  223.  224. 

225.  271.  286.  390. 
Tübingen-Asperg  67. 
Tübingen,  Pfalzgrafen  von,  67. 
Tucher  378. 
Tuderstadt  53. 
Tumba  117. 
Tumbült  269. 

Tümpling,  v.,  VII.  138.  393. 
Tunkel  52. 
Turin  224.  286. 
Türkensteuern  228.  341. 
Turnierbücher  180. 
Turnierkragen  67.  70.  71. 
Turnierhelm  58.  357.  358. 
Turnierordnung  350. 
Turnierzug  264. 
Turul  281. 
Tussel  70. 
Tuting  355. 
Tyan  382. 

Typarfälschungen  273. 
Tyrna,  de,  335. 

Überlingen  108. 
Uckermark  62.  252. 
Udenheim  353. 
Udine  5. 

Ufficiali  della  stato  28. 
Ughellius  346. 
Uhlman  285. 

33 


514 

Ulenoge  367. 

Ulm    105.    120.    128.   213.   249. 

327.  329.  350.  390. 
Ulreich  335. 

Ulrich  v.  Liechtenstein  60.  120. 
Umbrien  357. 
Umschreibungslisten  352. 
Unbescheid  VIII.  80. 
Uneheliche  Abstammg.  70.  258. 
Uneheliche  Kinder,    Kirchenb. 

Eintr.  11—13. 
Ungarn  20.  54.  *64.  120.  122. 
132.  155.  172.  174.  224.  240. 
*241.  246.  253.  256.  278.  293. 
363.  381.  393.  446. 
Universitätsarchive  343. 
Universitätsbeamte  212. 
Universitaetskalender  204.     . 
Universitätsmatrikeln  210ff. 
Univ.  Sängerver.  St.  Pauli  211. 
Unruh,  v.,  194. 
Unteröwensheim  5. 
Untertanenverzeichnisse  349. 
Uppland  435. 
Upsala  134.  224.  238. 
Urbare  395  ff. 
Urfehden  299. 
Uri  23.  61. 

Urkundenbücher  176.  225.  307. 
403. 

Urkundenregesten  304. 

Upsala  225. 

Urolf  400. 

Ursinianus  129. 

Ursula  v.  Baden-Durlach,  Mark- 
gräfin 369. 

Urteilsbücher  339. 

Ussikinos  129. 

Utrecht  *3.  224.  230.  374.  431. 

Uttenruthia  211. 

Uuagher  396. 

Uualdradan  396. 

Uuerinhar  396. 

Uuighart  396. 

Uuillibald  396. 

Uuolfbald  396. 

Valencia  166.  224. 
Valerio  Zani  132. 
Valette,  La  230. 
Valkonissesche  Handschr.  254. 
Valladolid  224. 
Vallardi  286. 
Valromey  427. 
Vancluse  2. 


van  dages  152. 

Vapereau  238. 

Varrentrapp  206. 

Vasallen-Geschlechter  416. 

Vasallenliste  351. 

Vasman  70. 

Vasold  69. 

Vaterland.  Museum  165. 

Vaterrecht  174. 

Vatikan  165. 

Vatikan.  Archiv  294.  347. 

Vaux,  Frhrn.  von,  123. 

Veglia  34. 

Velatae  49. 

Velazquez  131. 

Vellutello  1. 

Velm  33. 

Veitheim,  v.,  62.  63. 

Veitmann  320. 

Veluwe  374. 

Venedig  85.  133.  146.  301.  363. 

365.  393.  429. 
Venlo  430. 

Verbrüderungsbücher  45. 
Vercelli  403. 
Verden  263.  325.  *326. 

Verdun  *250.  270.  324. 

Vereine  148. 

Vereine,  heraldische,  80. 

Vereine,  historische,  148.  177. 

Vereine,  volkskundliche,  165. 

Vereinsregister  317. 

Vererbung  138.  201.  262.  367  ff. 

Verfachbücher  315. 

Verfestungsbuch  329.  337. 

Verfestungsregister  337. 

Veringen  65.  67. 

Verkauf  vertrage  313. 

Verlassungen  331. 

Verlobung  175. 

Verlobungstag  197. 

Vernet  136. 

Verny  115. 

Verona  347. 

Verpfändungen  313. 

Verpflegungsberechnungen  448, 

Verpflichtungsbücher  346. 

Versteigerungen  246. 

Verwaltungsbeamte  348. 

Verwandtschaftsgliederung  174 

Verzählbuch  338. 

Verzichtakten  313. 

Vestner  90. 

Viborg  340. 

Vichel  48. 


Victoria,  Kgn.,  394. 

Vierdung  334. 

Vierlinge  95. 

Vigaun  34. 

Vigil  334. 

Vigilanzscheine  311. 

Vikariatsdiplome  358. 

Vimen  426. 

Vimpina  143. 

Vinci  131. 

Vinstingen,  v.,  208. 

Virdung  334. 

Vischer  122.  167. 

Viscone  34. 

Visconti  133.  146. 

Visitation  26. 

Visitationsprotokolle  208. 

Visitationsregister  208. 

Vitebeke  344. 

Vitriarius  350. 

Vitzthum  v.  Eckstädt  VIII.  362. 

Vobul  14. 

Vogtberg  416. 

Vogtland  4.  53.  157.  332.  350. 

368.  390.  *416. 
Vöhlin  v.   Frickenhausen   359. 
360. 

Voigt  19. 

Volkmar  112. 

Volkszählungszettel  352. 

Volmestein,  v.,  72. 

Vonhof  145. 

Volteliri,  v.,  314. 

„von"  142ff. 

Vorarlberg  64.  274.  299.  448. 

Vormerksprotokolle  33. 

Vormundschaftsakten  314.  318. 

Vormundschaftsbestellungen 
246. 

Vornamen  69.  147.  148.  149. 

Vorsfelde  159. 

Voß  103. 

Votivtafeln  105. 

Vreese,  de,  158. 

Waadt  23. 
Wach  132. 
Wachau  447. 
Wachenhusen  200. 
Wachsmodelle  92. 
Wachtendonk,  v.,  204. 
Wächter  334. 
Wachwitz  70. 
Wackernagel  297. 
Wädensweil,  Frhrn.  v.,  68. 


515 


Wädensweil-Unspunnenn  68. 

Wadler  334. 

Waffen  114. 

Waging  354. 

Wagner  203. 

Wagner,  Kolonel  a.  D.  5. 

Wagner,  Richard  373. 

Wahlenberg,    Kölner  Mundart 

156. 
Wahlsprüche  76.  393. 
Währschaftsbücher  328. 
Waisenhäuser  314. 
Waiting-book  424. 
Walachei  445. 
Walch  334. 
Wald  112.  202. 
Waldan  327. 
Waldberg  102. 
Waldboten  74. 
Waldeck  XV.  3.  37.  159.  *194. 

225.  255.  277.  279.  296. 
Waldeck,  v.,  61.  74. 
Waidenburg  187. 
Waldenser  236. 
Waldow,  v.,  309. 
Waldsassen  56. 
Waldschmidt  227. 
Wales  5.  265.  420ff. 
Walkenried  122. 
Walser  Dialekt  153. 
Walspurgk,  von,  389. 
Waltenbuch  391.  393. 
Waltfrida  396. 
Walther  158. 
Walton-on-Thames  VII.  286. 

Wandertaube  75. 

Wandsworth  4. 

Waniggus  51. 

Wapler  282. 

Waplerbund  282. 

Wappen  87.  97  ff.  102.  104.  106. 
113.  *119.  121.  122.  124.  132. 
138.  141.  167.  169.  186.  201. 
204.  229.  233.  246.  247.  250. 
253.  255.  *257.  258.  259.  264. 
265.  *266.  *267. 269.  *270.  298. 
299.  300.  301.  302.  324.  327. 
348.  393. 

Wappen-Almanach  203. 

Wappenbesserung  357.  358. 

Wappenbücher  447.  448. 

Wappen-Comtoirs  79. 

Wappendiplome  355  ff. 

Wappenfamilien  350. 

Wappenfenster  123. 


Wappengleichheit  62.  68.  69. 
Wappengruppen  65.  69. 
Wappenhandschriften  56. 
Wappenkunde  XV. 
Wappenmalen  80. 
Wappenmaler  361.  362.  393. 
Wappen,  polnische  366. 
Wappenrecht  256.  355. 
Wappen,  redende  75. 
Wappenrollen  56. 
Wappensagen  140.  141. 
Wappensammlungen  56. 
Wappenschablonen  80. 
Wappenscheiben  55.  113. 
Wappenschenkung  55. 
Wappensprüche  76. 
Wappensteinschneider  350. 
Wappenstickerei  55. 
Wappenübertrgn.  409. 
Wappenzertifikate  409. 
Wardenberg-Heiligenberg,  Gra- 
fen von,  67. 
Wardenberg-Sargan,  Grafen,  67. 
Warenzeichen-Heraldik  80. 
Warenzeichenregister  80. 
Warlreß  76. 
Warner  81. 
Warnhof  335. 
Warschau  224.  293.  441. 
Warnstedt  234. 
Wartburg  103. 
Wartenberg,     Reichsgraf  schaft 

197. 
Wartenberg,  v.,  380. 
Warthausen  276. 
Waterbudgets  75. 
Waterland  352. 
Watts  132. 
Watzdorf,  v.,  393. 
Weber  '103. 

Webersche  Siegeisig.  275. 
Wechselburg  106. 
Wedel  81. 
Wedel,  v.,  381. 
Wegele  237. 
Weggen-Meyer  144. 
Wehner  329. 
Weichs,  v.  u.  z.,  204. 
Weida  121.  194. 
Weiders  344. 
Weidensee,  v.,  69. 
Weidler  285. 
Weigel  282. 

Weigelsches  Wappenb.  186. 
Weihenstephan  107. 


Weilburg  64. 

Weimar  53.  128.  163.  165.  166. 
193. 236. 247.253.336.391.414. 
Weingarten  184. 
Weinhändler  349. 
Weinmeister  349. 
Weinsberg  60. 
Weinschule  349. 
Weischals,  v.,  70. 
Weischlitz,  v.,  70. 
Weiß  283.  284. 
Weißenbach,  v.,  393. 
Weißbecker  286. 
Weißenborn  284. 
Weißenburg  350. 
Weißenfels  105. 
Weißenhöhe  282. 
Welcker  284. 
Weifen  95.  100.  123.  187.  188. 

194.  419. 
Weifenhaus  263. 
Welsburg,  v.,  193. 

Welser  96.  167.  199.  261. 
Welstawe,  v.,  62. 

Weltausstellung  168. 

Weltgeistliche  148. 

Weltzin  353. 

Wenck  103. 

Wenden  186. 

Wendland  233. 

Wenig-Lupnitz  69. 

Wenne  204. 

Weps  286. 

Werd,  v.,  Grafen  117. 

Werden  4.  78.  204.  399. 

Wer  ist's?  148. 

Werl  74. 

Werle  193.  194. 

Werls  101. 

Wermuth  90. 

Wernigerode  171.  196.241.247. 

Wernrode  53. 

Werra  69.  104.  248. 

Werth,  v.,  122. 

Weyt  334.  335. 

Wesendonk  187. 

Wessobrunn  107. 

Westerburg,  v.,  389. 

Weststernberg  4. 

Westerwald  156. 

Westfalen  XVI.  58.  60.  61.  71. 
74.  77.  111.  159.  213.  *252. 
257.  269.  280.  285.  *297.  361. 
405. 

Westfriesland  21.  22. 

33* 


516 

Westpreußen   XVI.   1.   4.    160. 

225.  279.  285.  295.  351.  440. 
Wetebuch  330. 
Wetteprotokolle  352. 
Wetterau  6.  354. 
Wettin  192.  202.  264. 
Wettiner    66.    123.    136.    *192. 

253.  273.  380. 
Wettinische  Lande  264.  265. 
Wetzel  von  Marsilien  66. 
Wetzlar  320.  321. 
Wezel  391. 
Whistler  132. 
Wiberg  288. 
Wickrathberg  4. 
Widmann  205. 
Wiedersberg,  v.,  70. 
Wiederverheiratung  331. 
Wiegand  230. 
Wiegen  114. 
Wien  *XV.  XVI.  5.  20.  27.  28. 

31.  36.  64.80.  *81.91.94.  97. 

103.  108.  120.  121.  148.  165. 

♦173.  203.  *209.  224.  233.  234. 

240.  242.  275.  280.  *282.  292. 

299.  300.  301.  302.  306.  315. 

325.  330.  333.  334.  335.  363. 

365.  382.  383.  390.  397.  400. 

443.  *446. 
Wiener  Univ.  359. 
Wiener-Neustadt  33.  209. 
Wiesbaden  64.  *314. 
Wiho  204. 
Wildeck,  v.,  75. 
Wildon,  v.,  *60. 
Wilhelm  IV.  v.  Bayern  180. 
Wilhelm  v.  Holland  91. 
Wilhelm  I.  v.  Jülich  70. 
Wilhelm  IV.  v.  Jülich-Berg  350. 
Wilhelm  II.,  Kaiser  192.  373. 
Will  197. 
Wille  194. 

Willkommenbuch  393. 
Willoh,  Pfarreien  in  Oldenburg 

207. 
Wilparting  122. 
Wilzburg  107. 
Wimpfen  143. 
Windau  3. 
Windberg  107. 
Windelsham  2. 
Windesheim  348. 
Windheim,  v.,  123. 
Windsor  422. 
Windter  90. 


Winhering  102. 

Winterfeldt  353. 

Winterhalter  132. 

Winterthur  64.  327. 

Winton  421. 

Wirtschaftsleben  400. 

Wisby  122.  226. 

Wismar  2.  *101.  120.  266. 

Witte  193. 

Witteisbach,  Haus,  *86.  92. 121. 

136.  167.  192.  261.  *273. 
Wittenberg   108.  172.  197.  207. 

208.  *212.*213.  215.217.224. 

225. 
Wittgendorf  2. 
Wittgensdorf  2. 
Witting  VIII.  80.  253.  286. 
Wittmann,  Pius,  VIII. 
Witwenkassenrechnungcn  342. 
Wnuk  318.  319. 
Wohnbau  110. 
Wohnplätze  *176. 
Wolau  87. 
Wolberg  284. 
Wölckern,  v.,  249. 
Woldekens  403. 
Woldenberg  284. 
Wolf  203.  283. 
Wolfenbüttel  171.  218. 
Wolff  92. 

Wolffersdorff,  v.,  79.  144.  371. 
Wolfram  v.  Eschenbach  59. 
Wolfskron  335. 
Wolfstein,  v.,  144. 
Wolgemut  19. 
Wolhusen,  v.,  68. 
Wolken-Keller  144. 
Wolkenstein  234. 
Wöllwarth,  v.,  121. 
Wolmersted  403. 
Wölp  263. 
Worbis  53. 
Worde  227. 
Worms  353.  399. 
Worpel  48. 
Worte  227. 
Wörterbücher,  historisch-geogr. 

176. 
Wortzinsbuch  227. 
Wrangel  134. 
Wratislaw  300. 

Wratislavvsche  Sammlung  300. 
Wulburn  53. 
Wulfen  344. 
Wulff  355. 


Wulffen,  v.,  138. 

Wülfingen  230. 

Wultur  334. 

Wunsdorf  120. 

Wunschwitz,  Frhr.  v.,  299. 

Wunschwitzsche  Sammlung  299. 

Wunsiedel  115.  296. 

Wüntzendorff  120. 

Würfel  327.  334. 

Wurf  fei  19. 

Württemberg  XVI.   4.   6.   *'38. 

39.  57.  67.  80.  119.  153.  171. 

193.  213.  216.  246.  247.  252. 

253.  277.  279.  286.  291.  296. 

312.  324.  *342.  350.414.  417. 

449. 
Württemberger  Hof-  u.  Staats- 
kalender 205. 
Württemberg,  Wappen  65. 
Würzburg   107.   123.   172.  180. 

222.  225.  260.  326. 
Wussecken  319. 
Wustehof  208. 
Wuthenau,  v.,  138. 
Wyss,  v.,  326. 

Ximenes  5. 

York  422. 

York  von  Wartenburg  12. 

Yorkshire  2.  3. 

Zaanland  64. 

Zabergäu  225. 

Zaccaria  346. 

Zagora  35. 

Zagreb  213. 

Zahna  207. 

Zähringen  66.  77. 149.  *  193.  271. 

Zaleszczyki  35. 

Zander  285. 

Zanotti  76. 

Zantier  207. 

Zara  27. 

Zaregoza  225. 

Zedtwitz,  Frhr.  v.,  VIII.  70. 

Zehntgelder  228. 

Zehsche  Sammlung  300. 

Zeichenregister  317. 

Zeichner  80. 

Zeitschriften  175. 

Zeitschriftenadreßbuch  246. 

Zeitungen  246. 

Zeitungsausschnitte  299. 

Zeitungsbeilagen  175. 


517 


Zeller- Werdmüller  326.  337. 

Zemmen  319. 

Zenta  446. 

Zentralarchiv  für  Matriken  36. 

Zentral-Hilfsverein    der    dtsch. 

Adelsgenossensch.  343. 
Zentralisation  der  Kirchenb.  16. 
Zentralkommission  165. 
Zentralstelle  f.  dtsch.  Personen- 

u.  Familiengesch.  19.  280. 
Zeppelin,  Graf  v.,  373. 
Zerbst  197.  322. 
Zerbst,  v.,  62. 
Zeschau,  v.,  144. 
Zeschwitz,  v.,  79. 
Zettelkataloge  178.  354. 
Zettelsammlung  10. 
Zeugen  403. 
Zeugenreihen  404. 
Zeugenvernehmungen  321. 
Ziegeler  191. 
Ziegler  144. 
Zierer  283. 
Zimmerleute  347. 


Zinngeschirr  114. 

Zinngießer  228. 

Zinsregister  321. 

Zinsrollen  401. 

Zittau  201.  209.  210.  224.  246. 

260.  390. 
Zivilehe,     fakultative    38.    39. 

197. 
Zivilkrankenanstalten  33. 
Zivilstandsregister  2.  3.  4. 
Zöfingen  69. 
Zollamtsurkunden  236. 
Zollern  191.  192.  367. 
Zollern,  Grafen  v.,  274. 
Zollikon  77. 
Zorn  132. 
Zschackwitz  184. 
Zschillen  106. 
Zschopau  104. 
Zug  327. 
Zügenglöcklein  8. 
Züllichau  4. 
Zum  Hohenhaus  151. 
Zum  Kleeblatt  80.  280. 


Zum  Kranich  151. 

Zum  Paradies  149. 

Zum  Rebstock  151. 

Zunamen  149. 

Zunft-Archive  298. 

Zunftchroniken  378. 

Zürich  VIII.  XV.  2.  56.  61.  67. 

77.  100.   102.  103.   108.   112. 

120.  122.  135.   144.  166.  225. 

227.  274.  282.  *286.  304.  324. 

325.  326.  *327.  337.  345.  346. 

351. 
Zürichgau  61. 
Zusammenstellungen,    kürzere, 

geneal.,  384. 
Zusatzbücher  328. 
Zustou,  v.,  323. 
Zütphen  374. 
Zuylen,  van,  234. 
Zwangsversteigerungen  246. 
Zwickau  2.  171.  197.  338. 
Zwingli  115. 
Zwinnenberg,  v.,  70. 
Zwölfaxing  33. 


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KGL.  BAURAT  PROF.  DR.  ALBR. HAUPT 


Mit  190  Abbildungen  im  Text,  49  Tafeln  und  farbigem 
Titelbild.  Vornehmer  Originalleinenband,  dem  Inhalt  an- 
gepaßt.  Vorzügliche  Ausstattung.    Groß-Oktav.   M.  20.— 


Dieses  Buch  bestellt  ein  bisher  nur  von  Zeit  zu  Zeit  durch  Vorarbeiten 
durchwühltes,  doch  nie  voll  übersehenes,  noch  wenig  systematisch  be- 
bautes Feld;  es  dürfte  insofern  wohl  ein  kunstgeschichtliches  auch  kultur- 
geschichtliches Ereignis  bilden.  Die  Ergebnisse  der  Vorarbeiten  und  ein- 
zelnen Forschungen  auf  diesem  besonderen  Gebiete  aneinanderzureihen, 
die  Lücken  zu  füllen  und  die  große  Zahl  der  sich  bietenden  Probleme 
auch  nur  zum  Teil  zu  lösen,  alles  dann  planmäßig  zusammenzufassen  und 
zu  einem  geschlossenen  Bilde  zu  fügen,  hatte  leider  bisher  noch  niemand 
versucht  noch  vermocht. 

Es  ist  ein  Buch  von  größter  Bedeutung,  nicht  nur  für  jeden  Deutschen, 
sondern  für  jeden  Germanen;  es  ist  geeignet,  diese  Völker  wenigstens  auf 
einem  Gebiete,  auf  dem  ihrer  künstlerischen  Kindheit,  zu  gemeinsamer 
Forschung  zusammenzuführen. 

Wir  hoffen,  daß  dieses  Werk  ein  echt  nationales  Volksbuch  werden 
wird,  ohne  dabei  weniger  eine  wissenschaftliche  Tat  zu  sein. 

Aufs  glänzendste  besprochen  von  Kunsthistorikern,  Kulturhistorikern, 
Kunstgewerblern,  Architekten  usw. 


VERLAG  VON  H.  A.  LUDWIG  DEGENER,  LEIPZIG,  1909 


Hunderte,  der  glänzendsten  Urteile  maßgebender  Kritiker 
und  hervorragender  Zeitgenossen  bestätigen,  daß  eines  der 

vornehmsten,  wichtigsten  Hausbücher 

DEGENER'S 
ZEITGENOSSEN-LEXIKON 

WER  IST's? 

Biographien.  Angaben  über  Herkunft, 
Familie,  Lebenslauf,  Werke  u.  Schriften, 
Lieblingsbeschäftigungen,  Parteiange- 
hörigkeit, Mitgliedschaft  bei  Gesell- 
schaften, Adresse.  Andere  Mitteilungen  von  allgemeinem  Interesse. 

Neue  IV.  Ausgabe.  S&Ts3S5Ä2 

Vornehm  gebunden  Mark  12.50,  Luxusausgabe  broschiert  Mark  21.— 
;======  Preisgekrönt  ====== 


Mit  einer  Einleitung:  Interessantes  aus  der  nationalen  und  internationalen 
Statistik.  —  Pflegestätten  des  Geistes  (Universitäten,  Hochschulen,  Biblio- 
theken, Sammlungen,  Akademien  usw.  —  Sämtliche  Staatsoberhäupter 
und  die  europäischen  regierenden  und  ehemals  regierenden  Fürstenfamilien. 
Über  3000  Pseudonyme  lebender  Schriftsteller  usw. 

„.  .  .  Ein  Werk,  das  Kaiser  und  Könige  kaufen  und  das  sich  neben  den  Prunkgemächern  fürst- 
licher Schlösser  während  kurzer  Zeit  auch  im  Bureau  des  Geschäftsmannes,  im  stillen  Arbeits- 
zimmer des  Gelehrten  eingebürgert  hat,  trotz  der  riesigen  Konkurrenz  auf  dem  Büchermarkt,  ein 
solches  Werk  muß  immerhin  eine  Leistung  sein.  Und  wir  stehen  nicht  an,  das  Buch  mit  dem  großen 
rätselhaften  Fragezeichen  auf  dem  eleganten  schwarzroten  Leinenbande  für  eine  Leistung  ersten 
Banges  zu  erklären.  .  .  .Wir  können  dies  prächtige,  ungemein  nützliche  Werk  jedem  Gebildeten 
mit  gutem  Gewissen  angelegentlichst  empfehlen."  Vossische  Zeitung,  Berlin. 


Unendlich  nützlich  jedem  Offizier, 
Staatsbeamten,  Künstler,  Kaufherrn, 
Industriellen,  Bankier,  Politiker,  Re- 
dakteur, Literaten,  jeder  Dame  der 
Gesellschaft  usw.;  dürfte  in  keiner 
Bibliothek,   keinem  Amtsbureau,   bei   keinem  Familienforscher   fehlen. 


Gehört  ins  Haus 
jedes  Gebildeten 


BRIOHAM    VO'.INC.   UNIVERSI1 


31197    11932   6673 


Date  Due 

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JUL  07  2007 

nr.T0&  w 

Brigham  Young  University