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HEYDEN REICH
FAMILIENGESCHICHTLICHE
QUELLENKUNDE
* '
SEINER MAJESTÄT
FRIEDRICH AUGUST III.
KÖNIG VON SACHSEN
SEI DIESER
BEITRAG ZUR FÖRDERUNG DES FAMILIENSINNES
BEI ADEL UND BÜRGERTUM
MIT ALLERHÖCHSTER GENEHMIGUNG
IN TIEFSTER EHRFURCHT
VEREHRUNGSVOLL DARGEBRACHT
VOM
VERFASSER UND VERLEGER
/ 1
FAMILIEN-
GESCHICHTLICHE
QUELLENKUNDE
HERAUSGEGEBEN AUF VERANLASSUNG DER
ZENTRALSTELLE FÜR DEUTSCHE PERSONEN-
UND FAMILIENGESCHICHTE, SITZ LEIPZIG
VON
REGIERUNGSRAT PROFESSOR
D5 EDUARD HEYDENREICH
KOMMISSAR FÜR ADELSANGELEGENHEITEN
IM KÖNIGLICHEN MINISTERIUM DES INNERN ZU DRESDEN
RITTER pp.
Motto : Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
Der froh von ihren Taten, ihrer Größe
Den Hörer unterhält und still sich freuend
Ans Ende dieser schönen Kette sich
Geschlossen sieht. Goethe.
LEIPZIG
H. A. LUDWIG DEGENER
1909
Heil dem Manne, der die Blicke
Gern zu seinen Ahnen kehrt,
Seiner Väter soll sich freuen,
Wer sich fühlt der Väter wert.
Hesekiel.
Am Baum der Menschheit drängt sich Blut an Blüte,
Nach ew'gen Regeln wiegen sie sich drauf;
Wenn hier die eine matt und welk verglühte,
Springt dort die andre voll und prächtig auf;
Ein ewig Kommen und ein ewig Gehen
Und nun und nimmer träger Stillestand,
Wir sehn sie auf-, wir sehn sie niedergehen;
Und ihre Lose ruhn in Gottes Hand.
Freiligrath.
Alle Rechte vorbehalten, auch das der Übersetzung
und einschließlich der Länder, welche der Berner
Konvention nicht angehören.
HAROLD B. LEE LIBRARV
BRIGHAM YOUNQ UNIVErtSITV
PROVO. UTAH
Vorwort.
In gotis namen amen. Wenn alle ding, so gesehen in der zeit,
sich verrücken und verlaufen, dieweil das menschliche gedechtnus mit
manch geschieht und sorgnis gehindert ist: dorumb hat des menschen
synn erdacht, was do geschiet von den vorderen, daß man daz beveste
mit der schrift oder mit warem gezygnisse den nachkomelingen zu irkennen.
So bleibet es bey der warheit und ewiglichen ungeletztheit.
Anfang einer alten Urkunde nach Bernhard Koerner
im Vorwort zum 7. Bande (1900) des Genealogischen
Handbuches bürgerlicher Familien.
Wie man familiengeschichtliche Forschungen unternehmen soll und schließ-
lich zu einer das gesammelte Material zusammenfassenden, lesbaren Darstellung
gelangen kann, ist in neuerer Zeit wiederholt in Kürze auseinandergesetzt worden.
In besonders glücklicher Weise geschah dies in der kleinen, sehr populär ge-
haltenen Schrift von W. L. Freiherrn von Lütgendorff-Leinburg, „Familien-
geschichte, Stammbaum und Ahnenprobe. Kurzgefaßte Anleitung für Familien-
geschichtsforscher", Frankfurt, Verlag von Heinrich Keller.
Eine einigermaßen erschöpfende, die einschlagenden Fragen kritisch erörternde
familiengeschichtliche Quellenkunde gab es bis jetzt nicht. Die Zahl der Familien-
forscher ist in den letzten Jahren sehr gestiegen, das Bedürfnis nach umfassen-
den Quellennachweisen und brauchbaren bibliographischen Zusammenstellungen
sowie nach kritischen Orientierungen immer dringender geworden; wenn nicht
alle Zeichen trügen, wird sich in Zukunft die Zahl der Familienforscher nament-
lich aus bürgerlichen Kreisen noch stark vermehren. Der Unterzeichnete hat daher
einen Versuch gewagt, diese Lücke auszufüllen. Er hat sich bestrebt, keine für
den Familienforscher irgendwie wichtige Quellenart zu übergehen; denn es ist
völlig richtig, was von Schlechta-Wssehrd im Monatsblatt der K. K. Heraldischen
Gesellschaft „Adler" III, 1891, Seite 49, bemerkt: „Für den genealogischen Forscher
ist die Benutzung möglichst vieler Hilfsquellen die wesentlichste Bedingung einer
gediegenen Facharbeit." Dem Unterzeichneten lag es ganz fern, bloß für einen
einzelnen Stand, z. B. etwa nur für den Adel, zu schreiben, dessen Bedürfnissen
er allerdings ausführlich Rechnung getragen hat. Vielmehr will er die Quellen der
Familiengeschichte für alle Stände angeben; er bietet daher auch für bürgerliche
und bäuerliche Geschlechter alle nötige die Quellen betreffende Auskunft, wie
VI
er andererseits über die regierenden Herrscherhäuser die genealogische Literatur
in größerem Umfang nachweist als dies bisher irgendwo geschehen ist. Im
Mittelpunkte der Darstellung stehen Deutschland und Österreich -Ungarn. Aber
auch die übrigen europäischen Staaten sind ausführlich behandelt, und selbst über
außereuropäische Verhältnisse, die für den Familienforscher in Betracht kommen,
finden sich Nachweise.
Speziell habe ich alle Quellen und Hilfsmittel berücksichtigt, welche der im
Königreich Sachsen Staatsangehörige Adel, einschließlich des aus Polen stammen-
den, in die Lage kommen kann zu dem Zwecke zu gebrauchen, daß er gemäß
dem Gesetze vom 19. September 1902 seinen Adel zur Eintragung in das säch-
sische „Adelsbuch" (Adelsmatrikel) nachweist.
Die folgenden Erörterungen und bibliographischen Nachweise sind in erster
Linie für diejenigen bestimmt, welche eingehendere historische Studien nicht ge-
trieben haben. Doch wird auch der Historiker von Fach gar manches bequem
zusammengestellt finden, was er sich erst mit großem Zeitaufwand suchen müßte.
Denn sowohl meine gegenwärtige öffentliche Stellung, als auch mein früheres
archivalisches Amt gaben mir Gelegenheit, aus dem Vollen zu schöpfen und auch
zu dem geistreichen, noch immer klassischen Werke von Ottokar Lorenz, Lehr-
buch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie (Berlin 1898) Ergänzungen zu
bieten. Insbesondere enthalten die bibliographischen Angaben Nachträge zu
Dahlmann- Waitz-Brandenburgs Quellenkunde zur Deutschen Geschichte,
die bei vielen Vorzügen doch gerade über Familiengeschichte, wie ich in meiner
Anzeige der neuesten Auflage in der Berliner Zeitschrift für das Gymnasial-
wesen, herausgegeben von H. J. Müller, Jahrgang 1905, Seite 440 — 446 und
Jahrgang 1906, Seite 736 — 738 näher begründet habe, äußerst lückenhaft ist.
Es war mein Bemühen, durch Rücksicht auf kulturgeschichtliche Momente und
dadurch, daß ich die Quellen gelegentlich selber sprechen ließ, den an sich
etwas trockenen Gegenstand möglichst zu beleben. Die eingelegten Proben des
Wortlautes einzelner interessanter Quellenstücke sollen dem Neuling auf diesem
Gebiet die Orientierung erleichtern. Die Auswahl des Stoffes, insbesondere der
bibliographischen Nachweise ist in der Weise getroffen, daß auch diejenigen
Familienforscher, welche fern von Bibliotheken und Archiven wohnen, durch die
vorliegenden Zusammenstellungen in ihren Studien gefördert werden. Man wird
aus meiner Arbeit entnehmen können, welche Bücher man sich von einer Bibliothek
oder einem Buchhändler bestellen bezw. welche archivalischen Quellen man ein-
sehen muß, um in den familiengeschichtlichen Studien vorwärts zu kommen. Aus
der Geschichte einzelner Familien habe ich zur Charakterisierung des quellen-
kundlichen Materials und der familiengeschichtlichen Methode eine Anzahl Speziali-
täten aufgenommen; diese waren zum Teil bisher nicht gedruckt.
Das „Autorenregister" stellt durch die beigefügten Seitenzahlen die genaueren
Titel der besprochenen und zitierten Arbeiten zusammen und bietet dadurch zu-
gleich eine Bibliographie der wichtigeren, für familiengeschichtliche Forschungen
in Betracht kommenden Literatur. Das erschöpfende „Personen- und Sachregister"
läßt ersehen, wo im vorliegenden Buch über die genannten Personen und Sachen
gehandelt ist. In dieses Register sind auch die Orte hineingearbeitet, in denen
VII
die einzelnen Bücher, Archivalien und sonstigen Hilfsmittel liegen. Durch kleinere
Schrift habe ich Seite 190 — 195 andeuten wollen, daß die genannten Arbeiten für
den gegenwärtigen Stand der Familienforschung weniger in Betracht kommen, als
die mit größerer Schrift verzeichneten. An allen übrigen Stellen, wo Petit im
Text verwendet ist, soll hierdurch nicht ein Werturteil ausgesprochen, sondern
lediglich die Übersichtlichkeit gefördert werden, so namentlich auch Seite 246—279.
Es ist in den letzten Jahrzehnten eine lange Reihe wissenschaftlicher Arbeiten
über die Geschichte einzelner Familien erschienen. Eine Bibliographie derselben
lag außerhalb der diesem Buche gezogenen Grenzen. Ich erwähne hier aus dieser
Literatur beispielsweise: Fraustadt, Geschichte des Geschlechts von Schönberg
meißnischen Stammes, Leipzig 1878; Generalmajor Ernst Freiherr von] Friesen,
Geschichte der reichsfreiherrlichen Familie von Friesen. 2 Bände. Dresden 1899;
Kypke, Chronik des alten Adelsgeschlechtes der von dem Lentcze nebst den
bürgerlichen Abzweigungen der Lenz (Lentze, Lentz), Halle a. S. 1904; J. Loserth,
Genealogische Studien zur Geschichte des steirischen Uradels. Das Haus Stuben-
berg bis zur Begründung der habsburgischen Herrschaft in Steiermark (= For-
schungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Steiermark. Heraus-
gegeben von der Historischen Landes-Kommission für Steiermark, VI. Band, 1. Heft),
Graz 1905; F. v. Meyenn, Urkundliche Geschichte der Familie von Pentz,
Schwerin 1891; G. A. von Mülverstedt, Geschichte des altadligen Geschlechts
von Oppen (mit Urkundenbuch und dem Tagebuch des Matthias von Oppen),
4 Bände. 1893 — 98; B. Schmidt, Geschichte des Geschlechts von Maltzan und
von Maltzahn (N. F. Bd. V bis VII, 1902 der „Baltischen Studien", und Schleiz
1907); G. Schmidt, Die Familie der Grafen von Hohenthal, Halle 1896; ders.,
Das Geschlecht von Bismarck (= Geschichte des Fürsten Bismarck in Einzel-
darstellungen, herausgeg. v. Johannes Penzier, I), Berlin 1908; ders., Das Ge-
schlecht von der Schulenburg (Ursprung, Wappen, Lehenswesen usw.), Bretgen-
dorf 1908, zu beziehen durch die Hofbuchhandlung von Mittler in Berlin; Wolf
von Tümpling, Geschichte des Geschlechtes von Tümpling, 3 Bände, Weimar,
Böhlau 1888 — 1894. Derartige Werke zeigen deutlich, wie wichtig die Familien-
geschichte nicht nur für die einzelne Familie, sondern auch für die Geschichte
des Landes werden kann, in welchem diese gewohnt und gewirkt hat. Möchte
meine Arbeit dazu beitragen, daß sich die familiengeschichtlichen Studien weiter
verbreiten und vertiefen! Denn die Verse, welche der Kaiserliche Legationsrat WoTf
von Tümpling als Motto für die Geschichte seines Geschlechtes gewählt hat,
ind wahr und beherzigenswert:
Rühmlich, christlich, auch tröstlich ist,
Daß man zu keiner Zeit vergißt
Der alten, lieben Vorfahren,
Die vor uns in dem Leben waren.
Die Herren Chas. A. Bernau, Pendeen, Bowes Road, Walton -on-Thames,
England, Königlich Bayerischer Ministerresident in Bern, früher Chef des Königlich
Bayerischen Reichsheroldsamtes und des Königlich Bayerischen Geheimen Haus-
und Staatsarchivs Exzellenz Dr. Ritter von Böhm, Dr. Ritter von Borosini
Edler von Hohenstern in Loschwitz und Berlin, Königlicher Kammerherr
VIII
von Boxberg auf Großwelka, Rechtsanwalt Dr. Breymann, Vorsitzender der
Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte in Leipzig, Exzellenz
Generalleutnant Baron O'Byrn in Dresden, Oberst von Domarus in Klotzsche-
Königswald, D. G. van Epen, Directeur des Centraal Bureau voor Genealogie en
Heraldiekin 's-Gravenhage, Generalmajor Freiherr von Friesen in Dresden, II. Staats-
archivar Dr. Hegi in Zürich, Kammerherr Dr. jur. et phil. Kekule von Stra-
donitz und Dr. Kurt Klemm in Groß-Lichterfelde bei Berlin, Bücherwart des
Vereins „Roland", Vereins zur Förderung der Stammkunde, Inspektor a. D. Neefe
und Amtshauptmann Dr. Krug von Nidda in Dresden, Oberstleutnant Freiherr
von Oer in Fulda, Geheimer Regierungsrat Dr. von Oppen, Vortragender Rat im
Königl. Sächsischen Ministerium des Innern, und Hofmarschall Graf von Rex in
Dresden, Pfarrer emer. Scheuffler, Obmann der Dresdner Ortsgruppe des „Roland",
Vereins zur Förderung der Stammkunde, in Klotzsche- Königswald, Ständischer
Bibliothekar Dr. Armin Tille und Studienrat Prof. Dr. Unbescheid, Vor-
sitzender des „Roland", Vereins zur Förderung der Stammkunde in Dresden,
Exzellenz Obersthofmarschall Graf Vitzthum von Eckstädt auf Lichtenwalde,
Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Witting in Wien und Arthur Freiherr von
Zedtwitz in Dresden stellten mir Material zur Verfügung. Allen diesen Herren
spreche ich hierdurch meinen besten Dank aus. Besonderen Dank schulde ich
auch Herrn Reichsarchivrat z. D. Dr. Pius Witt mann in München, der mir eine
Reihe von Einzelheiten namentlich über süddeutsche Verhältnisse mitteilte und
mich bei der Korrektur der Druckbogen unterstützte.
Vorschläge zu Änderungen und Nachträgen werden gewissenhaft geprüft und
für eine zweite Auflage tunlichst berücksichtigt werden.
Zum Schlüsse dieser Vorbemerkungen möchte ich die Worte wiederholen,
die einer unserer bedeutendsten Historiker, der selbst um Familiengeschichte
rühmlichst verdiente Geheime Archivrat Dr. H. Grotefend in Schwerin, in seiner
Arbeit über Stammtafeln (Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte
und Altertumskunde, 70. Jhrg., Schwerin 1905, Seite 1 ff.) hinsichtlich des Wertes
der Geschlechterforschung gesprochen hat:
„Es ist ein erfreuliches Bild, daß in einer Zeit, die voll ist von zersetzenden
gesellschaftsfeindlichen Bestrebungen, sich überall der Familiensinn geltend macht,
und daß in adligen wie in bürgerlichen Familien der Wunsch hervortritt, sich
fester aneinander zu schließen, um in der Familie den festen Halt zu gewinnen,
den bei der größeren Zerstreuung über das, gottlob!, geeinte Deutsche Reich das
einzelne Familienmitglied leicht zu verlieren Gefahr läuft."
„Gerade in unserer Zeit, wo durch einseitiges und übermäßiges Hervorheben
des Einzelwesens und seiner vermeintlichen Rechte das Gesamtleben in seinen
Wurzeln mehr und mehr verletzt wird, in einer Zeit, wo mehr als jemals die
Selbstsucht über den Gemeinsinn zu siegen sucht, ist die Flucht in die Familie
und die Einkehr in ihre Geschichte gewiß die reinste und ergiebigste Quelle des
Mutes für den, der noch selbstlos genug ist, die Interessen einer Gemeinschaft
über die Interessen der sie bildenden Einzelwesen zu stellen."
„Die Familie ist die erste und ursprüngliche Gemeinschaft im Leben, sie ist
die Grundlage und das Vorbild aller gesellschaftlichen und staatlichen Gemeinsam-
IX
keitsgebilde. Sie ist daher auch am ersten geeignet, wenn nur der gute Wille
nicht fehlt, dem Menschengeiste auf dem Fluge zum Idealen die Schwingen zu
stählen, ihn stark zu machen für den Kampf mit dem einzelnen Ich, das sich
groß zu machen sucht gegenüber dem doch zumeist, wenn nicht allein berech-
tigten Wir der Gemeinschaft, in die es gestellt ist."
„Man sehe daher nicht mit spöttischem Lächeln, wie es so oft in den Kreisen
der sogenannten Gebildeten geschieht, auf das Treiben derer hin, die sich be-
streben, das Dunkel zu klären, das etwa über der Herkunft ihrer Familie ruht,
die Glied um Glied ihre Vorväter und deren Abkömmlinge aneinander reihen,
um zu wissen, mit wem zum gemeinsamen Kampf des Lebens das Schicksal sie
am meisten verbunden hat."
„Alle die sich so bestreben, wollen ja teil haben an dem Segen, den Goethe
durch den Mund der Iphigenie über sie ausspricht" :
„Wohl dem, der seiner Väter gern gedenkt,
Der froh von ihren Taten, ihrer Größe
Den Hörer unterhält und still sich freuend
Ans Ende dieser schönen Reihe sich
Geschlossen sieht."
Dresden, im Februar 1909.
Eduard Heydenreich.
Inhaltsverzeichnis.
Seite
Kirchenbücher und Standesamtsregister 1
Geschichte der Kirchenbücher 1
Die Nürnberger Totengeläutbücher 8
Sammlung von Kirchenbuchauszügen über Hugenottenfamilien in Leiden 9
Mittelnamen 10
Eintragungen der unehelichen Geburten in die Kirchenbücher . . . • 11
Die Kirchenbücher als historische Quelle 14
Ausfüllung genealogischer Lücken in den Kirchenbüchern 15
Mängel des Kirchenbuchwesens 16
Herkunftszeugnisse, Geburtsbriefe 19
Staatliche Buchungen, die Personenstandsverhältnisse und das Eherecht 20
Die Personenstandsbeurkundungen in Frankreich 21
Die Personenstandsbeurkundungen in Belgien 22
Die Personenstandsbeurkundungen in den Niederlanden 22
Die Personenstandsbeurkundungen in der Schweiz 23
Die Personenstandsbeurkundungen in Italien 23
Die Personenstandsbeurkundungen in Spanien 24
Die Personenstandsbeurkundungen in England 24
Die Personenstandsbeurkundungen in Österreich 26
Die Personenstandsbeurkundungen in Deutschland 36
Ein Mangel bei den Standesregistern 40
Familienstammbücher 41
Zusammenfassende Betrachtung 42
Gebetsverbrüderungen, Nekrologien und verwandte Quellen des Mittelalters 44
Familiengeschichte und Heraldik 54
Quellen der Heraldik 54
Nationale Kennzeichen 57
Kennzeichen des Standes 58
Das Lehnsverhältnis und die Wappengruppen 59
Wappengleichheit und Genealogie 62
Heraldische Andeutungen unehelicher Geburt 70
Wappen und Besitzverhältnisse 71
Symbolik der Wappenfiguren 73
Namenwappen 75
Hausmarken 77
Wappen-Comptoirs 79
Verzeichnis hervorragender Wappenmaler und Graveure 81
XII
Seite
Numismatik und Familiengeschichte 82
Allgemeine Hilfsmittel der Numismatik . • 82
Ausscheidung von Fälschungen 83
Legende 87
Porträt 89
Wappen 94
Die monumentalen Quellen der Familiengeschichte 98
Burgen 98
Kirchen und Klöster 105
Häuser 108
Steinmetzzeichen. Künstlerzeichen 111
Glasmalereien 112
Hausgerät 114
Grabdenkmäler 115
Wappen auf Grabdenkmälern 124
Ahnenproben auf Werken der bildenden Kunst 125
Glocken 127
Das Porträt. Deutung der Gesichtszüge (Physiognomik) 131
Die mündliche Tradition 139
Die Eigennamen und der Gebrauch des Wortes „von" (de, di). Mit einer Übersicht über
die Wörterbücher der deutschen Dialekte 142
Die Museen als familiengeschichtliche Hilfsmittel 162
Die bibliothekarischen Hilfsmittel des Familienforschers 170
Allgemeines: Die für den Familienforscher wichtigsten Bibliotheken und die Literatur
über dieselben 170
Werke, welche allgemein über die Familie überhaupt handeln 174
Praktische Winke bei der Benutzung von Bibliotheken 175
Die ältere familiengeschichtliche Literatur in Deutschland und Österreich bis zum
Ende des 18. Jahrhunderts 179
Genealogien deutscher Fürstenhäuser aus dem 19. Jahrhundert 190
Leichenpredigten 195
Trauergedichte (Epicedien) 198
Ordnungen bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und anderen Gelegenheiten 199
Stammbäume 200
Kalender und Almanache 202
Jubiläumsschriften. Berufshandbücher. Arbeiten über Visitationen 205
Schulschriften 208
Universitätsmatrikeln 210
Bürger- und Ratslisten 225
Adreßbücher 227
Steuerlisten 227
Innungsverzeichnisse 228
Ranglisten und Regimentsgeschichten 229
Ordensgeschichtliche Literatur 230
Exulanten-Literatur 234
Biographische Literatur 237
Memoiren und Selbstbiographien 243
Gelcgenheitsdichter 245
Theaterzettel 246
XIII
Seite
Zeitungen 246
Der Handapparat des Familienforschers: Kritische Besprechung der wichtigsten
Druckwerke des In- und Auslandes 246
Anhang: 1. Literatur über Siegelkunde. Nachweis größerer Siegelsammlungen . . . 270
2. J. Siebmachers Wappenbuch 276
3. Die genealogischen Taschenbücher 279
4. Familiengeschichtliche Zeitschriften 280
5. Genealogische Antiquariate 282
6. Verzeichnis von Herren, welche genealogische Nachforschungen gegen
Entgelt übernehmen 283
Die archivalischen Quellen des Familienforschers 287
Allgemeines: Die Aufgaben der Archive und die familiengeschichtliche Forschung . 287
Gesuche um Vorlage von Archivalien 290
Archivbenutzungsordnungen 291
Inventarisationsarbeiten über Archive 294
Sphragistisch-heraldisch-genealogische Sammlungen in Archiven 297
Das Adelsarchiv bei dem K. K. Ministerium des Innern in Wien 301
Praktische Winke für die Forschungsarbeit in den Archiven 303
Die wichtigsten Handbücher über die historischen Hilfswissenschaften 305
Register, Lehnbriefe und Verwandtes 308
Gerichtsakten. Testamente. Ehestiftungen . . ■ • 313
Grundakten 318
Das Wetzlarer Reichskammergerichtsarchiv 320
Schöffenbücher 322
Die polnischen Grodbücher 323
Stadt-, Grund-, Flur-, Gewähr-, Stock-, Lager-, Sal-, Erbebücher 323
Landtafeln 335
Achtbücher 337
Protokollbücher 339
Eigentumsübertragungen auf dem Lande 340
Steuerübersichten. Rechnungen 340
Bewerbungsschreiben. Stipendienakten 342
Schuldbücher der Landschaften und Städte 343
Listen 345
Volkszählungszettel 352
Melderegister. Schiffahrtsregister 354
Wappen-, Adels-, Freiherrn- und Grafendiplome 355
Urkundenfälschungen 364
Ahnentafeln 367
Aufschwörbücher 374
Ritterbank-Protokolle 375
Adelsmatrikeln 376
Stadt-Chroniken 376
Darstellungen von einzelnen Seiten des städtischen Wesens . • 380
Klosterchroniken 380
Familien- und Hauschroniken („Hausbücher") 381
Memoiren und Tagebücher 383
Kürzere genealogische Zusammenstellungen 384
Fälschungen von Chroniken • 385
XIV
Seite
Briefe und Briefbücher 387
Furierzettel 388
Stammbuchblätter und Stammbücher 389
Autogramme. „Handschriftendeutungskunde" (Graphologie) 393
Schenkungsurkunden. Traditionsbücher. Urbare und urbariale Aufzeichnungen . . 395
Fürbitter und Zeugen in mittelalterlichen Urkunden 403
Heroldsämter und verwandte Behörden. Nebst Angaben der wichtigsten zusammenfassen-
den adelsgeschichtlichen Literatur 407
Allgemeines: Schutz von Adelsprädikaten und Adelstiteln 407
Heroldamtliche Archive 408
Preußen 409
Bayern 411
Sachsen 412
Württemberg 417
Baden 417
Die übrigen deutschen Staaten 418
Die Schweiz 418
England 420
Frankreich 425
Italien 428
Spanien und Portugal . . . . " 429
Niederlande und Belgien 430
Dänemark 434
Schweden • 435
Rußland 436
Österreich-Ungarn 445
Autorenregister • 450
Personen- und Sachregister 485
Abkürzungsverzeichnis.
A Archiv der Gesellschaft für ältere
deutsche Geschichtskunde.
AF Archiv für Frankfurter Geschichte und
Kunst.
AG Zeitschrift des Aachener Geschichts-
vereins.
AKDV Anzeiger für Kunde der deutschen
Vorzeit (Organ des Germanischen
Museums in Nürnberg).
ANR Annalen des historischen Vereins für
den Niederrhein.
AÖG Archiv für Österreichische Geschichte.
ASG Archiv für Sächsische Geschichte.
ASW Archiv für Stamm- und Wappenkunde.
AVN Annalen des Vereins für Nassauische
Altertumskunde.
AZ Archivalische Zeitschrift.
BAW Berichte und Mitteilungen des Alter-
tumsvereins zu Wien.
BJ Bremisches Jahrbuch, hrsg. von der
Historischen Gesellschaft des Künst-
lervereins.
BS Baltische Studien, hrsg. von der Ge-
sellschaft für Pommersche Geschichte
und Altertumskunde.
BW Burgwart (Organ der „Vereinigung
zur Erhaltung deutscher Burgen").
DGB Deutsche Geschichtsblätter, hrsg. von
Tille.
DH Der Deutsche Herold, Zeitschrift für
Wappen-, Siegel- und Familienkunde.
FBAB Familiengeschichtliche Blätter für ad-
lige und bürgerliche Geschlechter.
FBP Forschungen zur Brandenburgischen
und Preußischen Geschichte.
FDG Forschungen zur DeutschenGeschichte.
GGA Göttinger Gelehrte Anzeigen.
GWP Geschichtsblätter für Waldeck und
Pyrmont.
HGB Hansische Geschichtsblätter.
HT Historisches Taschenbuch (Leipzig).
HV Historische Vierteljahrschrift (Leipzig).
HZ Historische Zeitschrift (München).
HZJ Hohenzollern -Jahrbuch, Forschungen
und Abbildungen zur Geschichte
der Hohenzollern in Brandenburg-
Preußen.
JAW Jahrbuch der K. K. Heraldischen Ge-
sellschaft „Adler" in Wien.
JBL Jahrbuch der Gesellschaft für Loth-
ringische Geschichte und Altertums-
kunde.
JSs Jahresbericht der schlesischen Gesell-
schaft für vaterländische Kultur.
JVH Jahresberichte des Vogtländischen alter-
tumsforschenden Vereins zu Hohen-
leuben.
KGV Korrespondenzblatt des Gesamtvereins
der deutschen Geschichts- und Alter-
tumsvereine.
MaG Mannheimer Geschichtsblätter.
MAGZ Mitteilungen der antiquarischen Gesell-
schaft in Zürich.
MAW Monatsblätter der K. K. Gesellschaft
„Adler" in Wien.
MDGL Mitteilungen der Deutschen Gesell-
schaft für Erforschung vaterländi-
scher Sprache und Altertümer in
Leipzig.
MF Märkische Forschungen.
MFA Mitteilungen des Freiberger Altertums-
vereins.
MG Magdeburger Geschichtsblätter.
MGDB Mitteilungen des Vereins für die Ge-
schichte der Deutschen in Böhmen.
MGB Mühlhäuser Geschichtsblätter.
MGBn Mitteilungen des Vereins für die Ge-
schichte Berlins.
MGSS Monumenta Germaniae, Abteilung der
Scriptores.
MIÖG Mitteilungen des Instituts für Öster-
reichische Geschichtsforschung.
XVI
Mon. Boic. = Monumenta Boica.
MRWG Monatsschrift für Rheinisch -West-
fälische Geschichtsforschung und
Altertumskunde.
MSK Mitteilungen aus dem Stadtarchiv Köln.
MZK Mitteilungen der K. K. Zentralkom-
mission in Wien.
NA Neues Archiv für ältere deutsche Ge-
schichtskunde.
NASG NeuesArchivfürSächsischeGeschichte.
NBV Verhandlungen des historischen Ver-
eins für Niederbayern.
NF Neue Folge.
NLM Neues Lausitzer Magazin.
OBA Oberbayerisches Archiv für vater-
ländische Geschichte.
OR Verhandlungen des historischen Ver-
eines von Oberpfalz und Regensburg.
PfG Pfälzische Geschichtsblätter.
PPA Publikationen aus den Königlich
Preußischen Staatsarchiven.
SHL Zeitschrift der Gesellschaft für die
Geschichte der Herzogtümer Schles-
wig, Holstein und Lauenburg.
TVG Taschenbuch für vaterländische Ge-
schichte, hrsg. von Hormayr.
ÜB Urkundenbuch.
UFA Archiv des historischen Vereins für
Unterfranken und Aschaffenburg.
VAG Mitteilungen des Vereins für Anhal-
tische Geschichte U.Altertumskunde.
VGG Aus der Heimat. Blätter des Vereins
für Gothaisehe Geschichte.
VJH Vierteljahrsschrift Herold. Viertel-
jahrsschrift für Heraldik, Sphragistik
und Genealogie, (später) f ürWappen-,
Siegel- und Familienkunde.
VKR Mitteilungen des Vereins fürGeschichte
u. Altertumskunde zu Kahla u. Roda.
VLG Mitteilungen des Vereins für Lübecker
Geschichte.
VMG Jahresberichte des Vereins für Mecklen-
burgische Geschichte.
VMSA Verein für das Museum schlesischer
Altertümer.
VNS Zeitschrift des historischen Vereins
für Niedersachsen.
WJb oder WVL Württembergische jahrbücher
für Statistik und Landeskunde. Stutt-
gart, Kohlhammer.
WZ Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte
und Kunst.
ZBG Zeitschrift des Bergischen Geschichts-
vereins.
ZHbG Zeitschrift des Vereins für Hamburger
Geschichte.
ZHG Zeitschrift des Vereins für hessische
Geschichte.
ZHGP Zeitschrift der Historischen Gesell-
schaft für die Provinz Posen.
ZHV Zeitschrift des Harzvereins für Ge-
schichte und Altertumskunde.
ZKu Zeitschrift für Kulturgeschichte.
ZLG Zeitschrift des Vereins für Lübeckische
Geschichte.
ZOR Zeitschrift für die Geschichte des
Oberrheins.
ZPF Mitteilungen der Zentralstelle für
deutsche Personen- und Familien-
geschichte.
ZTG Zeitschrift des Vereins für thüringische
Geschichte und Altertumskunde.
ZWG Zeitschrift des Westpreußischen Ge-
schichtsvereins.
Also heißt z. B. AZ NF 8, 10: Archivalische
Zeitschrift, Neue Folge, Band 8, Seite 10.
Die übrigen Zeitschriften sindohne
derartige Abkürzungen zitiert.
Kirchenbücher und Standesamtsregister.
ÜCHER, welche Getaufte erwähnen, müssen schon früh im Gebrauch ge-
wesen sein; Hinkmar, Erzbischof von Rheims, erklärt auf dem Konzil von
Soissons (853), daß das System und die Geltung der kirchlichen Gesetze
dahin gehe, für alle kirchlichen Handlungen die Schriftlichkeit zu verlangen,
so, daß, wer der Taufe teilhaftig wird, gehalten ist, seinen Namen anzugeben. Ver-
zeichnisse aus Hinkmars Zeiten sind keine mehr vorhanden. Die frühesten Kirchen-
register, die sich bis in unsere Zeit erhalten haben und die den Stand einer Person
festlegen, sind aus Italien bekannt1). Als Alessandro Vellutello sich ums Jahr 1525
*) Es ist in neuester Zeit viel aus Kirchenbüchern exzerpiert, viele Tauf-, Ehe- und
Sterberegister der einzelnen Pfarreien sind inventarisiert worden. Trotzdem habe ich mit Jakobs,
dessen verdienstvollen Darlegungen ich im Text gefolgt bin, die Ansicht von v. Inama-
Sternegg, daß sich die Geschichte der Kirchenbuchführung erst auf Grund des vollen
Überblickes über ihren Bestand werde schreiben lassen. (Statistische Monatsschrift, herausgeg.
v. d. K. K. Statistischen Zentralkommission in Wien, XV. Jahrg., S. 440.) Über die Kirchen-
bücher ist folgende Literatur vorhanden: Arenstorf f, A. v., Auszug aus den Kirchenbüchern
zu Mierow in Mecklenburg, VJH 26. — Auerbach verzeichnete die Kirchenbücher vom
Fürstentum Reuß j. L. im JVH 74. 75. — Baetheke, Aus Gräfenhains Kirchenbuch, VGG 2. —
Bär, Max, Die Kirchenbücher der Provinz Westpreußen (= Abhandlungen zur Landeskunde
der Provinz Westpreußen. Hrsg. v. d. Provinzialkommission zur Verwaltung der westpreußischen
Provinzialmuseen, Heft XIII), Danzig, Kommissionsverlag von L. Sauniers Buchhandl. 1908. —
Benoit, Extraits des Actes de Bapteme conserves ä la Mairie de Luneville, JAW 1884. —
Chas. A. Bernau, Bonds to Secure Parish against charges, The genealogist's Pocket library,
vol I Some special studies in genealogy, chapter III : the genealogy of the submerged. Verlag
des Verf. Walton-on-Thames, England. — Blanckmeister, Die sächsischen Kirchen-
bücher. Leipzig 1893, Verlag von Fr. Richter: „Aus dem kirchlichen Leben des Sachsenlandes.
Kulturbilder aus vier Jahrhunderten", Heft IV; derselbe KGV 1901; „Alter und Bestand der
Kirchenbücher im Königreich Sachsen", Neues sächsisches Kirchenblatt 1900, Nr. 52, Sp. 821 ff.;
„Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen" (mit Unterstützung des Kgl. Sachs. Hauptstaats-
archives; nach ausführlicher Einleitung wird hier eine genaue Statistik dargeboten, welche
ersichtlich macht, aus welcher Zeit sich in den einzelnen Pfarrarchiven Tauf-, Trau- und
Totenregister erhalten haben), Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte, 15. Heft, Leipzig
1901. — Philipp Freiherr von Blittersdorff, Der Adel in den Kirchenbüchern der Stadt
Braunau am Inn in Oberösterreich, MAW 4. — Bobbe, Über die Kirchenbücher in Anhalt,
VAG 7. — A. Bötticher, Die zwanzig ältesten Berliner evangelischen Kirchen und ihre
Kirchenbücher, ASW 7. — von Bötticher, W., Nachrichten über Adelsgeschlechter aus den
Kirchenbüchern von Göda (Kgl. Sachs. Amtshauptmannschaft Bautzen), VJH 21. — Brooke,
J. M. S., The Parish Registers of London, St. Mary Woolnoth and St. Mary Woolchurch Haw
from 1538—1760, edited by J. M. S. Brooke and A. W. C. Hallen 1886. — Bruiningk",
Heydenreich , Familiengeschtchtliche Quellenkunde. 1
mit der Herausgabe und Bearbeitung von Petrarcas Schriften beschäftigte und
dabei auch persönliche Nachrichten über Laura, Petrarcas Geliebte, sammelte,
sah er sich nach den Kirchenbüchern ihrer provenzalischen Heimatgegend um.
Er wandte sich an den Pfarrer von Cabrüres, Dep. Vancluse und fand zwei Re-
gister, die von 1305 bis 1375 und 1378 reichten. Daraus ergab sich, daß Laura
am 4. Juni 1314 getauft war. Etwas später war diese Einrichtung auch schon
H. v., Die älteren Kirchenbücher Livlands, Sitzungsber. der Gesellsch. f. Gesch. u.Altertumsk. der
Ostseeprovinzen Rußlands f. d. Jahr 1897. — Brunstorf f, Einiges über englische Kirchenbücher,
DH 34. — Bulkeley, E. W., The Parish Registers of St. Mary, Stockport, Cheshire, con-
taining the Baptisms, Marriages and Burials from 1584—1620, with Notes. 1889. — Conrad,
Familiennachrichten aus ostpreußischen Kirchenbüchern, VJH 26. — Crain, Das Kirchenbuch
des Grauen Klosters zu Wismar, VMG 6. — Croston, James, The Register Book of
Christenings, Weddings and Burials within the Parish of Prestbury within the County of
Chester 1560—1636. 1881. — v. Dassel, O., Auszüge aus dem Trauregister der Evangelischen
Hof- und Sophienkirche zu Dresden, FBAB 2.3; Auszüge aus den Kirchenbüchern der katho-
lischen Kirche zu Endersdorf in Schlesien, Bd. 3. — Decker, Geschichte der evangelischen
Parochien in der Provinz Posen. Posen 1898. — Egli, Zwingli und die Pfarrbücher,
Zwingliana Nr. 1, S. 86; Nochmals Zwingli und die Pfarrbücher, Zwingliana Nr. 2, S. 125. —
Ehrhardt, Drei interessante Auszüge aus dem Kirchenbuch der Kirche Divi Blasii zu Mühl-
hausen i. Thür., MGB 6. — Elvius, Sofus, Aus dänischen Kirchenbüchern, DH 25. — Ersch
und Grubers Allgemeine Enzyklopädie II, 36. — Farner, Die pfarramtlichen Register im
Gebiet des Kantons Zürich, ihre Geschichte und wissenschaftliche Ausbeute, Züricher
Taschenbuch 1899. — Feilitzsch, Hnr. E. Ferd. von, Zur Familiengeschichte der Deutschen,
insonderheit des Meißnischen Adels von 1570 bis ca. 1820. Kirchenbuchauszüge. Großenhain
und Leipzig 1896; derselbe, Zur Kenntnis der alten Kirchenbücher, in: Der Wahrheitszeuge,
Christi. Monatsbl. f. d. Kirchengemeinden Wittgensdorf, Glösa u. Auerswalde (Druck u. Verlag
v. Oskar Schirrmeister in Wittgensdorf) 4. Jahrg. 1908. — Finster, von, Evangelische Pfarr-
amtsarchive in Russisch-Polen, ASW 1905. — Fischer, Adlige Familiennachrichten aus dem
Sterberegister der Kirche St. Aegidii zu Braunschweig 1754 — 1812, DH 33. — Fishwick, H.,
The Registers of the Parish Church of Rochdale in the County of Lancashire from October
1582 to March 1641. 2 vols. 1888/89. — Flanß, R. v., Auszüge aus den Kirchenbüchern der
benachbarten Kirchspiele Wittgendorf, Heuckewalde im Zeitzer Kreise, Gr.-Aga im Fürstentum
Reuß j. L, Polzig und Dobitschen im Herzogtum Sachsen-Altenburg, VJH 13. — Foster, Jos.,
London Marriages Licenses 1521 — 1869. 1887. — Fothergilt, Gerald, Parish Registres, be-
treffend Emigrants to America in: „Some special studies in genealogy" (= Bd. I von: The
Genealogist's Pocket Library, hrsg. v. Chas. A. Bernau, Walton -on-Thames, England). —
Franke, Aus Zwickaus alten Kirchenbüchern, in: Kirchl. Mitteilungen für Zwickau 1893,
Nr. 10. — Gatty, The First Book of the Marriage, Baptismal and Burial Registers of Eccles-
field Parish Church, Yorkshire, from 1558 to 1619, also the Churchwardens Accounts from
1520 to 1546. 1878. — Gibbons, Alf r., Marriage Licenses. An abstract of the Allegation
Books preserved in the Registry of the Bishop of Lincoln 1598 to 1628. 1888.— Gibson, E. P.,
Parish Register of Stock Harvard. Essex 1563—1700. 1881. — Glanville-Richards, The
Parish Registers of Windelsham, Surrey, from 1677 to 1783 with Biographical Notices of
some Past and Present Families now Residing in the Parish etc. 1881. — Gmelin, Die
Verwertung der Kirchenbücher, DGB 1; vgl. Tille DGB 7, 22. — Frhr. von Gutten-
berg KGV43. 45. — Hach, Über Kirchenbücher in Lübeck, VLG 7.— Handel-Mazzetti,
Victor, Frhr. von, Miszellaneen aus den Kirchenmatrikeln Oberösterreichs, als Beitrag zur
Geschichte des Adels in Oberösterreich, MAW 4, 205 ff. — Has, Kirchenbücher im Kreise
Minden, ASW 8. — Havergal, Reverend F. T., Records of Upton Bishop, Hereford, con-
tainmg hst of all the Marriages 1571—1883. 1883. — Herzog-Haugk, Realenzyklopädie
für protestantische Theologie und Kirche XVI. — Hof er, Paul, Die schweizerischen Zivil-
standsregister. Ihre Entstehung und Entwickelung und ihr Verhältnis zur Statistik (hier
weiter nach Norden, nach Mittelfrankreich, vorgedrungen und aus dem Städtchen
Givry, Depart. Saone et Loire, ist noch ein Eheregister von 1336 — 1350 und von
Begräbnissen zwischen 1335 — 1348 auf uns gekommen. Daß hier diese Register-
führung noch neu war, dürfen wir daraus schließen, daß diese Verzeichnisse sich
an ein Lagerbuch der Pfarrei anschließen. Er hielt anscheinend gleichen Schritt
mit der Verbilligung des Schreibmaterials. Von Süden her verbreitete sich der
werden auch die Kirchenbücher der Schweiz behandelt; beigegeben ist eine „Photographische
Nachbildung der zwei ersten Seiten des Taufregisters von Pruntrut von 1481" in Großquart)
in: Zeitschr. f. schweizerische Statistik, Jahrg. 1907. — Hof mann, J. H., Uit de Utrechtsche
begrafenis-boeken (1623 — 1722), Rijswijk 1900; derselbe, Uit het dodenboek der momber-
kramer van Utrecht (1710—1749), Rijswijk 1903. — Horst, Frhr. v. d., VJH 27, DH 1896
bis 1899. — Hovenden, Rob., 1) The Register-Booke of christenings, Marriages and Burialls
within the precinct of the Cathedral and Metropolitical Church of Christ of Canterbury,
Kent 1878. 2) Extract from the Parish Registres of Erith, Kent 1879. 3) The Parish-Registres
of London, St. James, Clerkenwell, 3 vols, Harlian Society 1888. — Hugo, C. v., Das
Kirchenbuch zu Holzhausen, VJH 30. — Jakobs, KOV 1901 u. 1902. — Jewers, The Parish
Registers of St. Columb Major, Cornwall 1540—1780. 1881. — Kelleter behandelt die älteren
Kölner Kirchenbücher, MSK 9. — Kleinwächter, Hnrch., Das älteste protestantische Kirchen-
buch der Stadt Posen, HZGP 9. — Kortzfleisch, G. von, Vollständige Zusammenstellung
aller in dem Taufregister der Löbenichtschen Kirche zu Königsberg 1654 — 1684 enthaltenen
Taufen, soweit dieselben adelige Familien betreffen. — Krieg, Alter und Bestand der
Kirchenbücher in Lippe, Birkenfeld, Lübeck, Waldeck und Schaumburg, VNS 1895; über die
Kirchenbücher Mecklenburgs, VMG 60. 68; derselbe KGV 43. 45. 47 und 1907 und in: Neue
Mittlgn. aus dem Gebiet histor.-antiquar. Forschungen XIX, 1, 1895; derselbe, „Das Alter und
der Bestand der Kirchenbücher im Herzogtum Braunschweig", ZHV 28; derselbe, Inventari-
sationen der Kirchenbücher, KGV 1907. — Kröber, F. E., Das Pfarrarchiv und das Studium
desselben in seinem Nutzen für Amt und Gemeinde, im Neuen Sachs. Kirchenblatt IV, 1897,
Sp. 517 ff. — Lange, Auszüge aus dem Kirchenbuch in der Hauptmannschaft Windau in
Kurland, VJH 17. — Langley, Alfr., The Parish Registers of Broseley, Shropshire 1570
bis 1700. 1889. — Legat, G. Th. v., Auszüge aus den Kopulationsregistern und Sterbe-
registern des Kirchenarchivs zu Staßfurt (1608—1738), VJH 20. — Lobe, Ernst, Nachrichten
über Adelige aus den Kirchenbüchern der Parochie Orlamünde, VKR 6. — Mach, Anton
von, Aus den Kirchenbüchern des katholischen Pfarramtes Sullenczin im westpreuß. Kreise
Carthaus, VJH 13. — Macholz, Ernst, behandelt die Kirchenbücher in Ostpreußen in den
„Mitteilungen der Literarischen Gesellschaft Masovia", 10. Jahrg. (Lötzen 1904), S. 192 ff.; in
den „Oberländischen Geschichtsbüchern", 7. Heft, Mühlhausen 1905, S. 177 ff.; in der „Zeit-
schrift der Altertumsgesellschaft Insterburg", 9. Heft, Insterburg 1905, S. 23 ff,; in VJH 34;
in den „Mitteilungen der Litauischen Literarischen Gesellschaft in Tilsit", 5. Bd. (Tilsit 1906);
derselbe, Familiennachrichten aus altpreußischen Kirchennachrichten, I. Das Kirchenbuch der
reformierten Kirchengemeinden Soldau-Morungen, Oberland. Geschichtsblätter, 9. Heft. —
Margerison, Registers of the Parish Church of Calverley, Yorkshire, with a Description
of the Church, and a sketch of its History prior to 1650. 3 vols. 1870—77. — Marshall,
The Parish Registers of Perlethorpe, Notts 1887. — Metzsch. G. v., Beiträge zur
Geschichte adliger Familien aus den Kirchenbüchern der Umgebung Leipzigs, ZPF 2;
Auszüge aus den Kirchenbüchern der Nikolaikirche zu Leipzig, FBAB 4, 1906. — Meyer, H.,
im Jahrbuch der Historischen Gesellschaft für den Netzedistrikt 1898. — Muelen, J. C.
van der, De registers der graven in de Kloosterkerk te 's-Gravenhage. 's-Gravenhage
1886. — Nathusius, v., Die Frankfurter Kirchenbücher, im Archiv f. Frankfurter Gesch.,
3. F., VI, 1898. — Newman, Josiah, Index to Births, Marriages and Deaths, betreffend
die Quäker- Urkunden, The Genealogist Pocket Library, vol. I. Some special studies in
genealogy, hrsg. v. Chas. A. Bernau, Walton -on-Thames, England. — Oberländer,
Eine notwendige Inventarisierung, ASW 8. — Pauls, E., Auszüge aus den älteren Zivil-
1*
4
Brauch dann weiter nach Norden. Im Jahre 1406 schreibt der Bischof von Nantes
die Führung von Taufregistern vor, der von Angers im Jahre 1504. Ein noch
erhaltenes derartiges Register zu St. Jean en Greve in Paris setzt 1515 ein.
In Italien können wir selbst aus kleineren Orten kirchliche Register nach-
weisen, welche bis ins H.Jahrhundert zurückreichen, so die mit dem Jahre 1374
beginnenden Totenregister zu St. Sepolcro, Provinz Arezzo, und das Taufregister
Standsregistern der Pfarre Raeren (Kreis Eupen), VJH 6. — Poirier, F. J., Documents
genealogiques d'apres les registres des paroisses 1561 — 1792, Paris 1899, vgl. dazu
W[olfram], JBL 11. — Quadt, v., Genealogisches aus den Kirchenbüchern zu
Wickrathberg, DH 32. — Rfaab], C. v., Auszüge aus den Kirchenbüchern der im
sächsischen Vogtland gelegenen Pfarren, VJH 13. 14. 16. 18. — Radcliffe, John,
The Parish Registers of Saddleworth. York 1613 to 1751. 1887. — Rahden, A. v.,
Notizen aus Mitauischen Kirchenbüchern, VJH 20. — Rodde, C. Frhr. v., Aus Mecklen-
burgischen Kirchenbüchern, FBAB 1908, Oktober. — Rosbund, Felix, Einige Mitteilungen
über die Kirchenbücher Niederschlesiens, ASW 1905. — Rose, Rieh., Die Kirchenbücher
der Provinz Westpreußen, ASW 6. — Sägmüller, Die Entstehung und Entwickelung der
Kirchenbücher im katholischen Deutschland bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, Theologische
Quartalschrift B. 81, 1899. — Schell bez. d. Landgerichtsbezirk Elberfeld, KGV 40. —
Schön, Theod., Aus württembergischen Kirchenbüchern, DH 37. — Scholler bez. den
Regierungsbez. Aachen, AG 13. — -Schulze, Exzerpte aus Kirchenbüchern von Schlaben-
dorf, VJH 27. 29. — Schwarz, Paul, Die Kirchenbücher der Neumark, der Kreise Ost-
sternberg, Weststernberg, Züllichau-Schwiebus und Kronen (= Schriften des Ver. f. Gesch.
d. Neumark, Die Kirchenbücher der Mark Brandenburg 1), Landsberg a. W. 1900. — Seuber-
lich, Notizen über Bürger der Kreisstadt Werden in Livland nach Pastor H. von Baumanns
Manuskript, sowie dem ältesten Kirchenbuche Wendens (1758 — 1773), ASW 7. — A. Spring-
born, Mitteilungen aus einem Frankfurter Kirchenbuch, ZHGP 2. — Squire, J. T., The
Registers of the Parish of Wandsworth, Surrey, 1603—1787. 1887—1889. — Stolze, Nach-
richten über Adelige aus den Kirchenbüchern der Ephorie Kahla, VKR 5. — Stuhr ver-
zeichnet den Bestand der Kirchenbücher Mecklenburgs, VMG 60. — Tille NR 63 u. ZPF 2. —
Turner, „Northowham, orColey Register, the Nonconformist Register of Baptisms, Marriages
and Deaths;;, compiled by Rev. O. Heywood, and T. Dickenson 1644—1702, 1702—1752. 1881. —
Uihlein, Über den Ursprung und die Beweiskraft der Pfarrbücher, Archiv für zivilistische
Praxis, Bd. 15. — Vorberg, Schriften des Vereins für Geschicte der Neumark, 15. Heft,
1906; derselbe, Die Kirchenbücher im Bezirk der Generalsuperintendentur Berlin und in den
Kreisen Lebus und Stadt Frankfurt, Veröff. d. Ver. f. Gesch. d. Mark Brandenburg, Leipzig,
Duncker u. Humblot 1905. — Vorsterman van Oyen, A. A., De oude Kerkregisters in ons
Land, 's-Gravenhage 1892; teilweise sind die Kirchenbücher auch veröffentlicht in: Verslagen
omtrent's Ryks oude Ankieven (Staatspublikation). — Voß, H. v., Aus alten Kirchenbüchern
(Lohma SA), VJH. — Wasch, C. J., Een doopregister der Hollanders in Brazilie 1889,
s-Gravenhage. — Waters, R. E. ehester, Parish Registers in England, their History and
Contents, with suggestions for securing their better Custody and Preservation. New
edition 1883. — Wehrmann in den Baltischen Studien XLII, 1 ff., Quartalblatt des histor.Ver.
f.d. Großherzogtum Hessen 1897; derselbe, Die Kirchenbücher in Pommern, Archiv für Frankfurter
Geschichte VI, 1898. — Welzl, Über mährische Pfarrarchive, Zeitschr. d. Ver. f. d. Gesch.
Mährens u. Schlesiens, 3. Jahrg., Brunn 1899, S. 225 ff. — Wetzer u. Weite, Kirchenlexikon
oder Enzyklopädie der katholischen Theologie u. ihrer Hilfswissenschaften, 2.Aufl., VII, S. 522.—
Winning, v., Das Kirchenbuch zu Buchholz, Kreis West-Sternburg, VJH 27. — Wolfram,
Über die Kirchenbücher der Stadt Metz, KGV 41. — Zahn, W., Genealogische Mitteilungen
aus den Kirchenbüchern der St. Stephanskirche zu Tangermünde, DH 25. — Zeitschel, im
„Evangelischen Kirchenblatt für die Niederlausitz" 17. Jahrg. 1891, Nr. 16—18, auch abge-
druckt in den „Niederlausitzer Mitteilungen", 2. Bd., Guben, 1892, S. 50ff. — H., Hand-
schriftenproben aus Kirchenbüchern der Jahre 1558—1567, ASW 7. — Zeller, H. M., Nach-
zu Gemona, Provinz Udine, das 1379 anfängt. Von Florenz hören wir, daß die
gewöhnlich am spätesten einsetzenden Totenregister 1450 ihren Anfang nahmen
und daß bereits 1490 die Personenregister an den Diözesan eingesandt werden
mußten. Zu Ravenna sind die Taufregister von 1492 an im Archivio del battisterio
erhalten.
Auf der Iberischen Halbinsel konnten die christlichen Fürstentümer jahr-
hundertelang nur mühsam ihr eigenes Kulturleben entfalten. Hier hören wir
daher auch nicht so früh wie in der Provence und Italien Nachricht von Kirchen-
büchern. Im Jahre 1497 veranlaßte Erzbischof Ximenes von Toledo die daselbst
versammelte Synode, die Führung von Geburts- und Trauregistern seitens aller
Pfarrer zu verordnen. Diese Einrichtung wurde durch heillose Zustände im Lande
veranlaßt. Es wurden nämlich in leichtsinnigster Weise Ehen geschlossen und
mit dem Vorgeben gelöst, daß zwischen den Gatten ein von der römischen Kirche
statuiertes Ehehindernis, eine Patenschaft, eine cognatio spiritualis stattfinde, und
stets fanden sich gewissenlose Leute, die das beschworen. Um dem vorzubeugen,
sollten hinfort amtliche Tauf- und Eheregister mit Angabe der Zeugen und Bürg-
schaftsleister geführt werden. Etliche Jahrzehnte scheint dieser Vorgang auch auf
Portugal eingewirkt zu haben; denn wir hören, daß der Infant Alfons, Erzbischof
von Lissabon, auf einer daselbst im Jahre 1536 abgehaltenen Synode die Kirchen-
buchführung anordnen ließ.
In England wurden alle drei Hauptregister von Taufen, Trauungen und Be-
gräbnissen zwei Jahre nach der Trennung von der römisch-katholischen Kirche
richten aus Kirchenbüchern von Borna usw., VJH 17; Nachrichten aus Kirchenbüchern und
Urkunden, VJH 22. 23. — Die Kirchenbücher Schlesiens beider Konfessionen, herausgeg. vom
Verein f. Gesch. Schlesiens, Breslau 1901. Die evangelischen Register hat Eberlein, die
katholischen Jungnitz bearbeitet. — Aus den Tauf-, Trau- und Begräbnis-Registern der
evangel. Schloßkirche zu Goschütz, DH 33. — Auszug aus den im Archiv des evangelischen
Pfarramts A. C. zu Wien aufbewahrten Matrikeln der königl. dänischen und königl. schwe-
dischen Gesandtschaften, DH 21. — Etwas aus den Kirchenbüchern zu Unteröwensheim im
Kraichgau (Großherzogtum Baden) VJH 27. — Exzerpte aus alten Kirchenbüchern VJH 8, 9,
11, 12. — Verzeichnis der Militärkirchenbücher vor 1806, wo sie sind und wie weit vor-
handen, VJH 20. — Der 10. Band der „Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Neue
Folge" enthält ein „Register der in Nr. 1—17 der , Mitteilungen der Badischen Historischen
Kommission' veröffentlichten Verzeichnisse der Archivalien, der Gemeinden, Pfarreien,
Grundherrschaften" usw. — Hierzu kommt noch eine Fülle gelegentlicher kleiner Notizen
aus Kirchenbüchern in Hunderten von Zeitschriftennummern. Für Deutschland fehlt es
gegenwärtig noch an einem großem zusammenfassenden Werk über die Kirchenbücher. In
England gibt es einen „Schlüssel zu den alten Pfarr-Registern von England und Wales",
welcher ein großes Material in einem handlichen Band zusammenfaßt. Dieses Werk ist be-
titelt: Key to the ancient Parish Registers of England and Wales by Arthur Meredyth Burke,
London 1908. 8°. Was die Schweiz betrifft, so mußten auf Anordnung des eidgen. Justiz-
und Polizeidepartements, als Aufsichtsbehörde über das Zivilstandswesen, in allen Kantonen
Verzeichnisse über die vorhandenen alten Pfarrbücher (Kirchenbücher) aufgenommen werden.
Das Ergebnis dieser Aufnahme für den Kanton Luzern wird mitgeteilt im „Vaterland", Luzern
13. März 1901, Beilage zu Nr. 60. In Holland sind mehrere Kirchenbücher vollständig publi-
ziert von der Genealogisch-heraldiek Genootschap „De Nederlandsche Leeuw" (Praesident:
Kolonel a. D. Wagner, 's-Gravenhage), a) im „Algemeen Nederlandsch Familieblad" (17 Jahr-
gänge), b) im „De Wapenheraut" (13. Jahrgänge), c) in „Geneal. Herald Bladen" (3 Jahr-
gänge). Weiter finden sich solche noch in De Navorscher (57 Jahrgänge).
durch Verordnung König Heinrichs VIII. vom Jahre 1538 eingeführt und fanden
ungemein schnelle Verbreitung, in Schottland erst seit 1551, in Irland viel später.
In Deutschland, wo wir vereinzelt Taufregister schon im 15. Jahrhundert von
Synoden angeordnet sehen, ist das älteste Überbleibsel eines Kirchenbuches in
neuerem Sinne das Bruchstück eines Taufbuchs von St. Theodor in Basel von
1490—1497, seit 1861 ins Britische Museum nach London gelangt. Es ist als
ein echtes, dem öffentlichen kirchlichen Gemeindegebrauch dienendes Register
gedacht und angelegt. Aber trotz dieses öffentlichen Charakters erwies sich dieses
Unternehmen als ein verfrühter Versuch seines Urhebers. Das war Johann Surgaut,
ein Sohn des Oberelsaß, ein tüchtiger Gelehrter, viermal Rektor der Baseler Uni-
versität. Als Hörer der Sorbonne mußte er in Frankreich die kirchliche Register-
führung, insbesondere die der Taufbücher, kennen gelernt haben und suchte die-
selbe auch an seinem späteren Wirkungsort einzuführen. Aber so sehr war dieses
Unternehmen auf seine Person angewiesen, daß, als er im Jahre 1497, vielleicht
infolge von Krankheit oder Arbeitslast, mit den Einzeichnungen aufhörte, die Sache
liegen blieb. Nachdem er 1503 gestorben war, legte auch der Pfarrer nicht Hand
an. Als aber im Jahre 1529 nicht nur zu St. Theodor, sondern an allen Kirchen
von Basel die Kirchenbuchführung Eingang fand, war eine neue Zeit angebrochen.
Die Reformation war es, welche, in Deutschland die Kirchenbuchführung erzeugte:
überall von den Alpen bis an den Harz, von den Vogesen bis nach Schlesien,
in der Schweiz, im Elsaß, in Schwaben, in der Wetterau, in Frankfurt a. M., Nürn-
berg, Böhmen, Sachsen-Thüringen und Schlesien finden wir Kirchenbücher von
den ersten Anfängen der Reformation bis zum Jahre 1540. So sehr war diese Ver-
zeichnung der an Personen vorgenommenen heiligen Handlungen damals in Deutsch-
land Sache der Reformationsverwandten, daß z. B. im Mai 1533 der Rat der Reichs-
stadt Lindau anordnete, daß, soweit die Stadt zwinglisch geworden, die Kinder,
die das Taufsakrament empfangen, von den Geistlichen in ein Buch verzeichnet
werden sollten, wie das im Jahre darauf in entsprechender Weise mit den Ge-
trauten geschah. Für die Katholiken wurden diese Bücher hier, wie überall
anderswo, erst viel später eingeführt. Recht merkwürdig und augenfällig tritt
dieser Unterschied bei späteren Staatenbildungen zutage, die, wie Württemberg
und Baden, aus mannigfaltigen Gebieten verschiedenen Bekenntnisses zusammen-
gesetzt sind. Während also in Baden die seit 1531 bis in die sechziger Jahre
erhaltenen 13 ältesten Kirchenbücher alle protestantisch sind, beginnt das älteste
katholische Kirchenbuch, das von Hagnau am Bodensee, im Jahre 1569. Auch
nach der Mitte des 16. Jahrhunderts fuhr man in der Einführung kirchlicher Re-
gisterbücher fort; diese fanden z. B. Eingang im Braunschweigischen 1569, in
Kurbrandenburg 1573, und zwar in beiden Ländern alle drei Register, in Olden-
burg 1573 nur die Taufbücher, im Schleswig-Holstein 1587, in Mecklenburg 1602
Tauf- und Eheregister, in Pommern 1617 alle drei Register usf. Im allgemeinen
kann man sie je weiter nach Norden und den Küsten des deutschen und baltischen
Meeres zu um so später einsetzen sehen, so insbesondere bei den großen See-
städten Bremen und Hamburg, wo teilweise die eigentlich auswärtigen nieder-
ländischen Register die ältesten sind.
Obwohl in verschiedenen abendländischen Kulturländern die Taufen, Ehen,
teilweise auch die Todesfälle oder Begräbnisse schon weit früher geführt waren,
so wurden in der römischen Kirche als solcher die Tauf- und Ehebücher doch
erst durch die 24. Sitzung des Tridentiner Konzils am 11. November 1563 allgemein
angeordnet. Es hat geraume Zeit gedauert, ehe diese wichtigen Dekrete öffentlich
verkündet wurden; in Deutschland geschah es in den verschiedenen Bistümern inner-
halb mehr als eines halben Jahrhunderts, und auch dann wurde die Anordnung
keineswegs allgemein befolgt. Prag und Ermeland gingen 1564 und 1565 voran,
1567 folgte Konstanz, 1569 Trier, Breslau 1580, Mainz 1582, andere später, Chur
1604, Münster 1616. Dringend anempfohlen, wenn auch nicht verfügt, wurden
alle drei Hauptregister, außerdem noch die der Gefirmten und des Status animarum,
durch das mittels Breve Papst Paul V. vom 16. Juni 1614 veröffentlichte Rituale
Romanum. Wie die Geschichte der Kirchenbücher in den katholischen Gegenden
verlief, läßt sich an Tirol und Salzburg zeigen. Kaum irgendwo in deutschen
Landen ist aus dem überlieferten Bestand der Gang der Dinge so klar zu er-
kennen wie hier. Wenige Jahre nach dem Tridentium beginnen die Tiroler
Kirchenbücher, keines eher; dann aber mehren sie sich allmählich, so daß gegen
Ende des 17. Jahrhunderts, abgesehen von den Begräbnisregistern, entschieden die
meisten Pfarreien mit dieser wichtigen kirchlichen Personalurkunde versehen sind.
Durchgängig heben die Pfarrer die kanonischen Bücher, wie sie hier zu Lande hießen,
sorgfältig im „Trühele", der kleinen festen Truhe, auf. Von Verlust durch Brand
ist wenig die Rede. In der Riesenfeste seiner heimischen Berge entging Tirol
auch den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges. So konnte es kommen, daß
hier, soweit die Ottenthal-Redlichschen Archivberichte dies bisher berechnen lassen,
zwischen 1618 und 1650 nicht weniger als 79 Register ihren Anfang und regel-
mäßigen Verlauf nehmen. Ähnlich steht es mit Salzburg. Auch hier nehmen die
Register erst nach dem Tridentinum ihren Anfang, das älteste 1575, aber von 124
beginnen 62, also gerade die Hälfte, zwischen 1601 und 1650, darunter die
meisten während des Dreißigjährigen Krieges. Durch den Italiener Feliciano
Ninguarda erhielten die Salzburger Kirchenbücher und von hier später auch die
in den Suffraganbistümern eine besonders praktische Einrichtung durch die An-
ordnung von Pfarrzugehörigkeits- und Familienbüchern. Während im
deutschredenden Teile Tirols sämtliche Kirchenregister erst nach dem Tridentinum
anheben, treten sie in dem wälschredenden Teile schon am Schluß des Mittel-
alters hervor: alle drei Register zu Tione an der Sarca nehmen im Jahre 1500
ihren Anfang. Zu Graun und Meano fangen die Taufbücher 1518 und 1519 an.
Ähnlich verhält es sich mit den österreichischen Küstenländern an der Adria, so-
weit mit den Italienern italienische Kultur hier einzog.
Je weiter sich Glieder vom Körper unseres alten Reiches nach Osten vor-
streckten oder davon gesondert unter fremden Völkern angesiedelt saßen, um so
weniger reicht ihre Registerführung in frühe Zeit zurück. Unter 46 evangelischen
Pfarreien Siebenbürgens reichen die zwölf ältesten in die Zeit von 1612 bis 1649
zurück, 31 gehören mit ihren Anfängen noch dem späteren 17. Jahrhundert an.
In den baltischen Provinzen Rußlands begann die kirchliche Registerführung zu
Ende des 16. Jahrhunderts; es sind aber meist nur jüngere Bücher auf uns ge-
kommen. Nach Skandinavien, Dänemark, Norwegen, Schweden kamen die Kirchen-
bücher erst 1646, 1685 und 1686, obwohl in allen drei Reichen eine Anzahl von
Registern weiter ins 17. Jahrhundert zurückreicht1).
Wo Kirchenbücher fehlen, bieten an einzelnen Orten die losen Zettel einen
Ersatz, auf Grund deren die Eintragungen in die Kirchenbücher erfolgten. Eine
sorgfältig gebundene Sammlung solcher Zettel besitzt das Pfarrarchiv der Kreuz-
kirche in Dresden.
Eine besondere Erwähnung verdienen die Nürnberger Totengeläutbücher2).
Die Reichsstadt Nürnberg hatte nur zwei Pfarreien: St. Sebald für die Stadt-
seite rechts der Pegnitz und St. Lorenz für die Stadtseite links der Pegnitz. In
beiden Pfarreien gehen die Kirchenbücher bis ins 16. Jahrhundert zurück: Die
Ehebücher beginnen mit Michaelis 1524, die Taufbücher mit dem Januar 1533,
während die Totenbücher bei St. Lorenz mit dem Jahre 1547, bei St. Sebald erst
mit dem 19. Juni 1557 ihren Anfang nehmen.
Einen Ersatz für die Totenbücher gewähren die sogenannten Totengeläut-
bücher, die weit ins 15. Jahrhundert zurückreichen. Erhalten sind im Original
oder in Abschriften:
1. Das I. Großtotengeläutbuch von St. Sebald aus den Jahren 1439 — 1517.
2. Das II. Großtotengeläutbuch von St. Sebald aus den Jahren 1517 — 1572.
3. Das Großtotengeläutbuch* von St. Lorenz aus den Jahren 1454 — 1517.
Auf das II. Großtotengeläutbuch von St. Sebald ist bereits des öfteren in den
Mitteilungen aus dem Germanischen Nationalmuseum hingewiesen worden, und
Jordan hat darüber gehandelt.
Den Ausdruck „Totengeläut" kennt man jetzt in Nürnberg nicht mehr; es
wird von den Protestanten gegenwärtig bei der Beerdigung nur einmal auf den
Kirchhöfen geläutet, wenn die Leiche dort vom Leichenhause aus zu Grabe getragen
wird, aber dieses Geläut führt keinen besonderen Namen. Daß jedoch das Toten-
geläut nicht identisch gewesen sein kann mit dem Sterbegeläut, dem Läuten kurz
nach dem Absterben eines Menschen, das noch heut in katholischen Gemeinden
üblich ist und je nach der Gegend mit den Bezeichnungen „Ausläuten" („der
Tote wird ausgeläutet"), „Schiedung", „Zügenglöcklein", „Sterbeglöcklein", „Toten-
glocke" belegt wird, geht schon daraus hervor, daß bei dem Sterbegeläut von
jeher nur immer eine, und zwar eine kleinere Glocke gezogen wird, während in
Alt-Nürnberg bei dem großen Totengeläut mehrere, und zwar die großen Glocken
in Tätigkeit traten. Auch wurde das Totengeläut nicht, wie bei dem Sterbegeläut
zu erwarten gewesen wäre, in der Pfarrei, zu welcher der Verstorbene gehörte,
J) Formulare für alle Kirchenbuchforscher, Nr. 1—3, st. 3 Pfg. der Bogen;
Probesendung: 3 Titelbogen und 4 Einlagebogen, gegen Einsendung von 30 Pfg. in Marken.
Ludwig Striepling in Hameln a. d. Weser, Buch- und Steindruckerei, entworfen von v. Unger.
— Fragebogen zur Aufstellung von Genealogien von Q. v. Jordan, Straßburg i. E.
Preis das Stück 5 Pf., 50 Stück 2 M. nebst Erklärung, Anleitung zur Verwendung derselben
Preis 20 Pf. bei Gebr. Vogt, Verlag und Kunstdruckerei Papiermühle S.-A.
*) Alfr. Bauch, Über die ältesten Totengeläutbücher von St. Sebald und St. Lorenz in
Nürnberg, Archival. Zeitschrift N. F. VIII, 119 ff. — Chr. Jordan, Einiges von den Nürnberger
Kirchenbüchern aus dem 16. Jahrhundert, in Th. Koldes Beiträgen zur bayer. Kirchengeschichte
3. Bd., Erlangen 1897, S. 151—170-
auschließlich geläutet, sondern jeder konnte das Totengeläut in beiden Pfarr-
kirchen und in anderen Kirchen der Stadt, wie dies auch sonst vielfach vorkommt,
läuten lassen. Endlich wurde es öfter — und das ist ausschlaggebend — erst
zwei oder drei Tage nach dem erfolgten Tode geläutet, so daß also das Toten -
geläut nur das Geläut bei der Beerdigung gewesen sein kann.
Dienten die Totengeläutbücher ursprünglich als Behelfe für das Kassenwesen,
so sind sie für uns eine wichtige historische Quelle zunächst für genealogische
Studien. Es sind in den ältesten Großtotengeläutbüchern von St. Sebald und
St. Lorenz sämtliche Nürnberger Patrizierfamilien mit ihren verstorbenen Mit-
gliedern vertreten, für welche sich Einträge über das Geläut zumeist in beiden
Pfarreien gebucht finden. Aber auch für die ehrbaren, nicht patrizischen Ge-
schlechter und die begüterten oder sich zu den besseren Ständen zählenden bürger-
lichen Familien sind die Großtotengeläutbücher eine nicht genug zu schätzende
Fundgrube für biograpische Forschungen. Insbesondere sind sie für die Genea-
logie des Patriziates noch viel zu wenig ausgebeutet. Die Stammtafeln der Nürn-
berger Patrizierfamilien sind nur zu häufig auf den Angaben der Epitaphien, der
Totenschilde und der in den Kirchen angebrachten Gedächtnistafeln aufgebaut.
Allein die Inschriften auf denselben wurden vielfach erst nachträglich angebracht
und leiden an großen Irrtümern. Hier würden die Totengeläutbücher ein weit
zuverlässigeres Material an die Hand geben. Aber auch für die Familiengeschichte
Nürnberger Künstler und Gelehrten sind sie noch viel zu wenig benützt, wie die
vielen unrichtigen Mitteilungen in der gedruckten Literatur über die Todesjahre
beweisen. Es werden in den Großtotengeläutbüchern außerdem eine große Zahl
Adeliger genannt, die in Nürnberg entweder beamtet waren, wie die Reichs-
schultheißen, oder zuletzt ihren Wohnsitz in Nürnberg genommen oder zufällig
dort ihren Tod gefunden hatten, endlich auch solche, denen der Rat, weil er zu
ihnen in enger Beziehung gestanden, das Totengeläut als letzte Ehrung zuteil
werden ließ.
Bei der hohen Gebühr für das Großtotengeläut, die einen Gulden rheinisch,
nach heutigem Gelde etwa 7 Mark, betrug, ist es klar, daß weniger vermögende
Bürger ihre verstorbenen Angehörigen mit dem Kleintotengeläut beerdigen ließen.
Über Michael Wolgemuts Vater z. B., den Maler Valentin Wolgemut, der um
1469 starb, findet sich weder im Großtotengeläutbuche von St. Sebald noch
St. Lorenz ein Eintrag. Wären Kleintotengeläutbücher, auch wenn nur privatim
von den Mesnern geführt, auf uns gekommen, wir hätten in ihnen für genea-
logische und andere Zwecke eine ebenso wichtige, ja in mancher Beziehung viel-
leicht noch wichtigere Quelle als die erhaltenen Großtotengeläutbücher von
St. Sebald und St. Lorenz.
Die Commission de l'histoire des eglises wallones, welche seit 1877 eine
segensreiche Tätigkeit entfaltet hat, hat sich u. a. die Aufgabe gestellt, eine
„Collection de fiches", d. h. eine Zettelsammlung anzulegen, in welcher alles
dasjenige enthalten ist, was sich auf die Genealogie der einzelnen Familien huge-
nottischen Ursprungs bezieht. Zu diesem Zwecke sind auf gleich große Zettel
ausgezogen die bisher erreichbaren Kirchenbücher — Taufen, Trauungen, Todes-
fälle, die Liste der Offiziere französischen Ursprungs von 1668 — 1808, die Listen
10
französischer Damen von 1746—1792, welche eine Pension erhalten haben, die
Listen der Refugies, welche in Amsterdam und Leiden von 1685 — 1688 unter-
stützt worden sind.
Diese Zettel, aufgestellt in der Bibliothek der Universität Leiden, füllten
schon 1894 über 100 Kästen, von denen jeder 1000 Zettel enthält. Sie sind
chronologisch und alphabetisch geordnet, so daß man sofort feststellen kann, ob
etwa und was über eine Familie vorhanden ist. Auch die Wappen der einzelnen
Familien sind, soweit sie erreichbar waren, beigefügt. Diese Zettelsammlung um-
faßt keineswegs nur Auszüge aus holländischen Akten, sondern auch solche aus
Frankreich und Deutschland.
Abschriften aus der Sammlung sind zu erhalten auf einen Antrag an den
Sekretär der Kommission, dessen jeweilige Adresse die Direktion der Universitäts-
bibliothek in Leiden mitteilen kann. Die Kosten betragen für jeden Auszug
20 Pfennig und für die Nachforschung bei jeder Familie 50 Pfennig, sowie das
Porto. „Jedenfalls", so bemerkt mit Recht Befringuier]1), „ein geringfügiger Preis
für das Material, welches dem Genealogen gewährt wird."
Die Amerikaner geben ihren Kindern sogenannte Mittelnamen, die weder
Vornamen noch Familiennamen sind, die aber dem Gesamtnamen Rundung und
Fülle verleihen. Ein Kind mag den Familiennamen der Mutter als Mittelname
erhalten, ein anderes den eines geschichtlichen Helden, in welchem Falle meist
Vorname und Familienname des Helden dem eigenen Familiennamen des Kindes
vorgesetzt werden : etwa Theodore Roosevelt Brown, George Washington Bings u. dgl.
Der Vater des Georg von Lengerke Meyer, des bisherigen amerikanischen Bot-
schafters (früher in Rom), der als Generalpostmeister in Roosevelts Kabinett be-
rufen wurde, hatte einen Geschäftsteilhaber des Namens von Lengerke, und diesen
Namen gab er seinem Sohne Georg als Mittelnamen. Dabei ergab sich aber eine
Schwierigkeit: der Mittelname wird meist nur mit dem Anfangsbuchstaben ge-
schrieben und so kommt es, daß der genannte Meyer jun. meistens als Georg
von L. Meyer erscheint. Auf diese Weise können die ältesten und stolzesten
Namen in amerikanischer Verjüngung nach Europa zurückgelangen; jeder Schmidt
kann seinem Sohne ein „von Bismarck" als Mittelnamen geben. Auch dem Hoch-
staplertum eröffnen sich hierdurch neue Möglichkeiten. Hier liegt offenbar eine
Lücke im amerikanischen Naturalisierungsgesetz oder doch in seiner Handhabung
vor. Das Gesetz verlangt, daß adelige Einwohner auf erbliche Titel und ihren
Adel verzichten, ehe sie das Bürgerrecht erhalten. Kein naturalisierter ehemaliger
Deutscher kann sich also als Amerikaner Graf oder Baron nennen, wohl aber
behält er häufig das Adelsprädikat „von" bei, als ob es wie das holländische
„van" nur ein Teil des Familiennamens wäre, nicht schon an sich den Namen
adelte. Wüßten die amerikanischen Gerichte oder der Kongreß, daß in allen
solchen Fällen kein völliger Verzicht auf den Adelsstand geleistet wurde, so
würden sie vermutlich einschreiten.
Mittelnamen sind auch in England und bei den Skandinaviern gebräuchlich.
So findet sich z. B in „Slaegtstavle over Familien Klem. d. Udgave, Kristiania
x) Be[ringuier] in „Der deutsche Herold" XXV, 1894. S. 51.
11
1889," S. 61: Sophie Magdalena Lewetzan Schaf alitzky de Muckadd Klem, die
sich Schaffa nennt und mit ihrem Vetter Peter Grönbach Klem verheiratet ist.
Die Mittelnamen hat sie von ihrer Großmutter Sophie Magdalena (v.) Lewetzan
und von deren Mutter Gräfin Schafalitzky de Muckadd, 1749 — 1786, erhalten.
Eine besondere Aufmerksamkeit verdient die Eintragung unehelicher
Geburten. Die Prüfung der Kirchenbucheinträge in dieser Beziehung ist schon
deshalb familiengeschichtlich wichtig, weil der Adel durch uneheliche Geburt ver-
loren geht.1)
Nach den Regeln über die Beweiskraft von Urkunden beweist eine Urkunde
nur dasjenige, über dessen Beurkundung sie ausgestellt ist. Ein Taufzeugnis be-
weist also in erster Linie zunächst nur, daß an dem und dem Orte das betreffende
Kind getauft worden ist und in der Taufe die aus der Eintragung ersichtlichen
Vornamen erhalten hat. Die Taufeintragung beweist weiter, daß das Kind die
aus der Eintragung ersichtlichen Paten bekommen hat. Die Taufeintragung be-
weist ferner, daß diejenigen Personen, welche die Vornahme der Taufe durch den
betreffenden Geistlichen herbeiführten, die aus der Eintragung ersichtlichen Per-
sonen als Eltern des Täuflings angegeben haben. Nicht beweist die Eintragnng,
daß diese Personen auch ehelich verbunden waren, ja sie beweist nicht einmal
die tatsächliche Existenz der in der Eintragung als Eltern genannten Personen.
Der Beweis, daß die im Taufschein genannten Eltern des Täuflings tatsächlich
rechtlich verbundene Eheleute gewesen sind, kann erst durch einen Trauschein
oder durch eine Urkunde von ähnlichem Inhalt und ähnlicher Beweiskraft (Ehe-
beeidung, Testament, Erbschaftsregulierung usw.) als erbracht gelten. Wenn sich
auch Beispiele finden, daß die in die Kirchenbücher eingetragenen Eltern des
Täuflings gar nicht gelebt haben, so sind dies doch seltene Ausnahmen. Wenn
die Eltern dem taufenden Geistlichen genau bekannt sein mußten, so wird man
in der Regel den Angaben über die Eltern des Täuflings auf den Trauscheinen
Glauben schenken dürfen.
Wenn es sich um die Taufen unehelich geborener Kinder handelte, pflegten
die Geistlichen die Unehelichkeit im Kirchenbuche ausdrücklich hervorzuheben;
jedoch ist dieses nicht immer der Fall. Wenn es sich um uneheliche Kinder
adeliger oder vornehmer Väter handelte, suchten nicht selten die Geistlichen den
Tatbestand zu verschleiern. In dieser Beziehung gibt der Stand der Paten wert-
volle Fingerzeige. Sind nämlich die Paten, welche aus dem Kirchenbuch ersicht-
lich sind, bei Kindern protestantischer, adeliger oder aus höheren Gesellschafts-
kreisen stammender, bürgerlicher Eltern ganz oder fast ausschließlich auffallend
niederen Standes, so muß der betreffende Taufschein mindestens als verdächtig
*) Zwei Rechtsstreite (Heimburg gegen Heimburg und Lothmer gegen Lothmer) sind in
jüngster Zeit zur Entscheidung durch das Reichsgericht in Leipzig gelangt in dem Sinne, daß
den Nachkommen unehelicher Sprößlinge zweier bekannter Adelsfamilien das Recht zur
Führung des Namens und Adelszeichens des unehelichen Erzeugers auf Antrag berechtigter
Mitglieder der betreffenden Adelsfamilie aberkannt wurde, obwohl die Nachkommenschaft
den adeligen Namen, auf Grund unberechtigter Eintragung des Namens des unehelichen Er-
zeugers im Kirchenbuch, seit mehreren Generationen, unbeanstandet geführt hatte. Kekule
von Stradonitz, JAWNF 15, u. Ausgew. Aufs, aus d. Geb. d. Staatsrechts u. d. Genealogie,
N. F. 1907, S. 102.
12
angesehen werden. Bei den Katholiken ist dieser Gesichtspunkt deshalb nicht
durchschlagend, weil diese, um die verschiedenen Unannehmlichkeiten bei der
Patenwahl, Taufgeschenke usf., zu vermeiden, zeitweise arme Leute absichtlich
als Paten wählten. Was aber die Protestanten betrifft, so ist hier auf das Merk-
mal Gewicht zu legen, ob die Paten aus Bevölkerungsschichten stammten, mit
denen ein gesellschaftlicher Verkehr derjenigen Gesellschaftsschichten, welchen der
vornehmere Teil der Eltern angehört, nicht zu bestehen pflegt. Belanglos ist
hier naturgemäß der Unterschied zwischen Adel und Bürgerstand. Mit dem
höheren Bürgerstande und seinen gebildeten Klassen verkehrte der Adel stets ge-
sellschaftlich. Sind aber die Paten beispielsweise Handwerker, Tagelöhner,
Arbeiter u. dgl., so ist für angeblich adelige oder sonst vornehme Geburten die
Ehelichkeit als ungemein zweifelhaft zu bezeichnen. Selbst in Fällen von Not-
taufen pflegte man auf die Standesmäßigkeit der Paten Rücksicht zu nehmen,
und wenn keine solchen zu finden waren, sich mit der Wahl des Küsters und
dessen Ehefrau und ähnlicher Personen zu helfen. Die Verschleierung der Un-
ehelichkeit geschah besonders häufig in der Weise, daß beim Taufvermerk in das
Kirchenbuch der Name des adeligen Vaters, als ob er der eheliche Vater des
Täuflings wäre, beim letzten Paten aber der Vermerk „unehelich" eingetragen
wurde: gemeint ist, daß nicht der letzte Pate, sondern der Täufling unehelich
geboren ist. Hierfür ist die Eintragung über die Taufe von Johann David Ludwig
(von) Jork, dem später so berühmt gewordenen General der Freiheitskriege und
nachherigen Grafen York von Wartenburg, ein gutes Beispiel. Die Kirchenbuch-
eintragung ist aus folgender Kopie zu ersehen:
Abschrift.
S. 786.
Namen
Geburts-
Jahrgang 1759
Namen der Eltern.
der
und
N.
Söhne.
Tauftag.
P. Hr. David von Jork,
Johann David
September
Hr. Lieut. v. Jork
71
Cap. v. 2ten Bat. Garde
Ludewig
26
v. Schenkendorff. Rgt.
M. Maria Sophia Pflügen
30
Mstr. Pflug
Fr. Schlobachen
Fr. Haken (unehelich)
Die Richtigkeit der wörtlichen Abschrift bescheinigt
Potsdam, den 26. Mai 1900.
Der Königliche Hofprediger und Garnisonspfarrer,
(L. S.) Gez. Keßler.
Die Unehelichkeit ist hier dadurch angedeutet, daß das Wort „unehelich"
zwar nicht in der zweiten Spalte, unter dem Täufling, wohin es eigentlich ge-
hören würde, aber doch zur letzten Patin, auf die es sich aber nicht bezieht,
eingetragen ist. Der niedere Stand der Paten: „Mstr. Pflug, Fr. Schloßachen,
Fr. Haken", die neben dem Bruder des Vaters des Täuflings, dem „Hr. Lieut.
v. Jork v. Schenkendorff. Rgt.", auftreten, würde die Ehelichkeit der Geburt des
13
Täuflings — auch ohne den Vermerk „unehelich" — verdächtig machen.
Vgl. J. G. Droysen, Das Leben des Feldmarschalls Grafen York von Wartenburg
(Leipzig 1890, 2. Bd., S. 6), der indessen die Unehelichkeit der Geburt nicht er-
kannt hat.
Es kommt auch der Fall vor, daß die Eintragung ins Kirchenbuch in raffi-
nierter Weise zwar nicht behauptet, daß der Täufling ehelich geboren ist, aber
durch kein Wort den Tatbestand der Unehelichkeit erkennen läßt. In solchem
Falle läßt sich, namentlich wenn auch die Schwierigkeit, standesmäßige Paten zu
beschaffen oder durch den niederen Stand der Paten die Unehelichkeit für später
erkennbar zu machen, geschickt umgangen wird, nur aus der ungewöhnlichen
Fassung des Eintrags ein Verdacht gegen die Ehelichkeit schöpfen.1)
Ein Beispiel hierfür ist folgendes:
Ev. Pfarramt Falkenberg-Ferchlig.
Kirchenkreis Seehausen (Altmark). Falkenberg, den
Geburts- und Taufschein.
Auf Wunsch wörtliche Abschrift:
1755.
„Den 16. Febr. ist Sophie Schultzen aus Betzendorff gebürtig von einem jungen
Sohn, davon der hiesige älteste Herr Baron von Bülow Vater ist, entbunden,
welcher an eben dem Tage getauft und Friedrich Wilhelm benahmst worden. Weil
das Kind die Nothtaufe empfangen, so sind keine Gevattern erbeten, sondern der
Vater hat es zur Taufe gehalten."
Solches wird hiermit auf Grund des Kirchenbuches von Falkenberg pfarr-
amtlich bescheinigt.
Falkenberg, den 18. Mai 1900. Das evangelische Pfarramt
gez. Rungworth, ev. Pfarrer.
Der Täufling dieses „Geburts- und Taufscheines" ist der nachmals berühmt
gewordene Kriegsheld: Graf Bülow von Dennewitz. Hier ist die Unehelichkeit
aus dem Taufschein nicht erkennbar, wenn dieser auch jedem Genealogen von
Fach verdächtig erscheinen muß. Zwar ist die Bezeichnung der Mutter als Ehe-
frau des Vaters vermieden. Allein kein Vermerk wie „unehelich", „spurius" kenn-
zeichnet den Tatbestand. Die Schwierigkeit, standesmäßige Paten zu beschaffen,
oder durch den niederen Stand der Paten die Unehelichkeit für später erkennbar
zu machen, ist geschickt umgangen.
Es ist auch gelungen, tatsächlich die Unehelichkeit der Geburt des berühmten
Feldmarschalls lange Zeit hindurch zu verbergen. Sowohl in der Familiengeschichte
der von Bülow, von Paul von Bülow, Berlin 1858, als in Varnhagen von Enses
Monographie über ihn (Leben des Generals Grafen Bülow von Dennewitz (Berlin
1853) erscheint er als ehelich geboren. Seine Mutter erscheint hier als Super-
*) Stephan Kekule von Stradonitz, Über Eintragungen der Taufen unehelicher
Kinder aus höheren Ständen in den Kirchenbüchern älterer Zeiten unter besonderer Berück-
sichtigung preußischer Verhältnisse, JAWNF 15; wieder abgedruckt in seinen Ausgewählten
Aufsätzen aus d. Gebiet d. Staatsr. u. d. Genealogie, Neue Folge, Berlin 1907, S. 79 ff.
14
intendenten-Tochter. Erst durch Dietrichs und Parisius, „Bilder aus der Altmark",
Hamburg 1883, Bd. 2, S. 270, wurde die Wahrheit bekannt, indem hier der Trau-
schein des Vaters des Feldmarschalls mit der angeblichen Superintendenten-, in
Wahrheit Kantorstochter veröffentlicht wurde. Die Trauung fand sieben Jahre
nach der Geburt des Feldmarschalls statt.
Ich füge noch ein Beispiel an für die Eintragung von Personen als Eltern
eines unehelichen Kindes ins Kirchenbuch, welche unter diesem Namen gar nicht
existiert haben.
Konsistorium
der Französischen Kirche
zu Berlin. Le 23. Fevrier 1804 Mr. le P. Hauchecorne
le 7. November 1821. a baptise en chambre Elisabeth Marie Aimee, nee
autorise par le Consistoire le 2. Janvier 1804 (a: c:) ä lO1^ heures du Soir,
Rimidalv changement — Fille de Pierre Michel Rimidalphe et de Marie
Aimee de Vobul. Elle a ete presentee par Mr.
le Conseiller Formey et par Mme Formey nee
Krüger. Les parain et maraine.
(L. S.) Unterschrift.
Durch Gerichtserkenntnis ist später festgestellt worden, daß das hier genannte
Kind als Tochter der Frau von Tscherkoff aus Moskau, Gemahlin eines russischen
Generals, zu Berlin in aller Heimlichkeit zufolge Ehebruchs geboren worden ist.
Der Erzeuger des Kindes war ein russischer Fürst mit dem Vornamen Peter
Michael Wladimir. Dreht man den Vornamen Wladimir um, so erhält man den
Familiennamen „Rimidalphe" oder „Rimidalv", unter dem das Kind in das Kirchen-
buch eingetragen wurde. Bemerkenswert ist auch hier der Stand der Paten.
Eine umfassende Kirchenbücherforschung ergibt außer familiengeschichtlichen
auch allgemein interessante, kulturhistorische Aufschlüsse, so z. B. über die Geschichte
der Namen, der Güterbewegung, der Berufsstände, der Vererbung von Talenten.
In dem Stammbuch Tizians z. B. findet man neun Maler in ganz richtiger Gene-
rationsfolge verzeichnet. Es gibt 29 ansehnliche Tonkünstler, lauter Verwandte
von Sebastian Bach, innerhalb eines Zeitraums von 200 Jahren; und in derselben
Familie zählt man überdies über 50 Musiker. In der Wissenschaft steht die
Familie Bernoulli als ein ebenso merkwürdiges Beispiel der Vererbung physi-
kalischer und mathematischer Talente da, wie die Familie De Jussieu in bezug
auf Vererbung botanischer Gelehrsamkeit1). Freilich; manche Talente, die in
früheren Zeiten von Geschlecht zu Geschlecht sich vererbten, sind in diesen
Geschlechtern erloschen. Das Werk des Geheimen Archivrates Dr. v. Mülverstedt2)
*) O. Lorenz, Leopold v. Ranke, Die Generationenlehre und der Geschichtsunterricht
(= Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben, 2. Teil). Berlin, S. 267 ff.
Vgl. weiter unten unter: „Ahnentafeln".
*) Der abgestorbene Adel der Provinz Sachsen (ausschließlich der Altmark), bearbeitet
von G. A. v. Mülverstedt, illustriert von Ad. M. Hildebrandt, Nürnberg 1884 (= Sieb-
macher, Großes und allgemeines Wappenbuch, 6. Bd., 6. Abtig.), dazu Ergänzungsband
(= Siebmachers Wappenbuch, 7. Bd., Nürnberg 1901).
15
über den ausgestorbenen Adel der Provinz Sachsen und ähnliche Bücher reden
eine mächtige Sprache über den Verfall einzelner Familien. Verhältnismäßig nur
wenigen aus dem Mittelalter hergewachsenen Geschlechtern war es vergönnt, im
Urstamme bis zur Gegenwart fortzutreiben1). Zu ihnen gehören z. B. die Bünau,
Schönberg, Pflug und Schleinitz, welche man die vier Säulen des Meißnischen
Adels genannt hat2).
Wenn man nur den Ort, etwa eine Großstadt weiß, aus welcher ein Familien-
glied stammt, nicht aber die betreffende Kirche, wo es getauft, getraut oder auf
welchem Kirchhof es beerdigt wurde, so empfiehlt es sich, daß man an die oberste
kirchliche Behörde in dieser Stadt geht, oder an den zuständigen Superintendenten
oder Bischof mit der Bitte, ein Rundschreiben an die unterstellten Geistlichen zu
erlassen, worin diese zu den einschlagenden Kirchenbuchforschungen, ob der Be-
treffende an ihrer Kirche getauft, getauft, bzw. beerdigt worden sei, aufgefordert
werden. Wenn die Kirchenbücher der betreffenden Pfarre verbrannt sind, so
frage man zunächst bei den zuständigen kirchlichen Behörden, z. B. den Super-
intendenturen, an, ob ein Duplikat vorhanden ist. Ist dies nicht der Fall, so ist
zunächst die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, ob in den Akten der kirchlichen
Oberbehörde oder der weltlichen Kircheninspektionen (im Königreich Sachsen der
a) So zahlreich der deutsche Adel zur Zeit der Stauten war, so wenig ist davon mehr
übrig, von hundert Geschlechtern kaum eins. Der damals weit reichere Kindersegen reichte
nicht aus, weil dem Adel der Kriegsdienst zu Roß, welcher ihm anfangs ausschließlich und
noch bis zum dreißigjährigen Kriege größtenteils oblag, an seiner Zahl großen Abbruch tat;
es sind ja oft zwölf und mehr von einem Geschlecht auf einem Schlachtfeld gefallen; dazu
nahm der ehelose geistliche Stand mindestens den vierten Teil seiner Sprossen in Anspruch.
Pusikan, VJH 4. Klein, Der Verfall der Adelsgeschlechter, Leipzig 1882. Was F. X. von
Wegele, Vorträge und Abhandlungen, 1898, S. 52, über die Schicksale der alten Adels-
geschlechter der Provinz Ostfranken sagt, gilt mehr oder weniger auch von den übrigen
Teilen Deutschlands: „Schon im Verlauf des dreizehnten und noch vielmehr des vierzehnten
Jahrhunderts erlischt hier wie anderwärts eine verhältnismäßig gute Anzahl derselben und
tritt vom Schauplatze ab, um der ungeduldig nachdrängenden Geschlechterreihe jüngeren
und bescheideneren Ursprungs Platz zu machen. Wenn wir uns nach dem Grunde dieser
Tatsache fragen, so reicht die Berufung auf ein allerdings in der menschlichen Natur be-
gründetes Gesetz nicht aus. Sehen wir doch, wie solche Geschlechter oft mitten in der
stolzesten Blüte körperlicher und geistiger Kraftfülle dahingehen. Wir müssen also noch
nach anderen Erklärungsgründen suchen, und diese liegen nahe genug. Von den stets wieder-
kehrenden Römerzügen und Kriegsheerfahrten nicht zu reden, sei nur an die niemals ruhen-
den kleinen Kriege und die Fehden erinnert, die selten massenhafte, aber um so ununter-
brochener ihre Opfer forderten. Ferner die zur Regel gewordene Sitte, daß die nach-
geborenen Söhne der adligen Häuser, den Forderungen der Familienpolitik entsprechend,
in die geistlichen Stifte eintraten und sich so dem Gebote der Ehelosigkeit beugten. Weiter-
hin an die ganz außerordentlichen Wirkungen, von welchen die Kreuzzüge mit allen ihren
Zutaten in dieser Richtung begleitet waren: sie haben einerseits einen kaum schon zur Ge-
nüge gewürdigten Besitzwechsel im Gefolge gehabt und andererseits in den Bestand der
einzelnen Familien häufig in der empfindlichsten Weise eingegriffen. Wer hat die Ge-
schlechter schon gezählt, die auf diesem Wege ein Haupt oder einen Zweig ihres Namens
vor der Zeit verloren, deren Gebeine auf den Schlachtfeldern des Morgenlandes bleichten,
oder die, was nicht selten vorkam, bei Gelegenheit der Überfahrt in den Tiefen des Meeres
ihr Ziel fanden?"
2) Fr. Alb. Voigt, VJH 21, 346.
16
zuständigen Amtshauptmannschaften1) sich einschlagendes Material findet. An
einzelnen Orten, z. B. in Frankenthal in der Pfalz haben sich Kirchenbücher seit
dem 16. Jahrhundert im städtischen Archiv erhalten. („Stadtgemeinde Franken-
thal. Verzeichnis der im städtischen Archiv befindlichen Akten und Urkunden."
1901, S. 7 ff.)
Zur Feststellung des Ortes, bzw. der Kirche, wo eine Eintragung in die
Kirchenbücher zu vermuten ist, leisten auch diejenigen Bücher gute Dienste,
welche die Geistlichen eines Ortes, einer Gegend oder eines Landes zusammen-
fassen und ferner Zusammenstellungen über die zu je einer Parochie gehörenden
Ortschaften. Indem ich auf das verweise, was ich weiter unten unter „Berufs-
handbücher", „Listen" und unter „Gerichtsakten" zusammengestellt habe, nenne
ich hier noch: Das evangelische Deutschland, Jahr- und Adreßbuch zum
praktischen Gebrauch für die kirchlichen Behörden und die gesamte evangelische
Geistlichkeit. Nach amtlichen Unterlagen zusammengestellt (3. Jahrg. 1900, Leipzig,
Schulze u. Co., Langestr. Nr. 28). Auf katholischer Seite kommen hier die
sogenannten Diözesanschematismen in Betracht. Eine größere Anzahl unserer
Kalender leistet in dieser Hinsicht, wenn auch nur für einen je nach der Art des
Kalenders beschränkten Umkreis, brauchbare Dienste.
Wenn alle diese Wege zu keinem Ergebnis führen, müssen die sonstigen
Quellen zur Ausfüllung der übriggebliebenen genealogischen Lücken herangezogen
werden. Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin wird die Benutzung der Kirchen-
bücher dadurch wesentlich erleichtert, daß die älteren Kirchenbücher der Kirchen
landesherrlichen Patronats sämtlich im Großherzoglich mecklenburgischen Geheim-
und Hauptarchiv aufbewahrt werden, während Abschriften aller Kirchenbücher,
auch diejenigen der Kirchen privaten Patronats, seit etwa 1740 bei den Super-
intendenturen zu finden sind.
Diese Zentralisation der älteren Kirchenbücher in Mecklenburg ist grund-
sätzlich als Vorbild für andere Staaten zu bezeichnen. Daß in den Pfarren alte
Kirchenbücher aufbewahrt werden, ist nicht nur häufig wegen feuergefährlicher
oder sonst (Feuchtigkeit, Insekten) ungünstiger Aufbewahrungsräume nicht zu
wünschen, sondern auch deswegen, weil die damit herbeigeführte Zerstreutheit
der Quellen dem Forscher ganz gewaltige Erschwerungen, der betreffenden Kirchen-
gemeinde aber gar keinen Nutzen bringt. Wenn man gesagt hat, der Pfarrer
müsse die ihm anvertrauten alten Kirchenbücher als Archivar behandeln und dem-
entsprechend vorlegen, so ist dabei häufig nicht beachtet worden, daß der Pfarrer
in der Regel über archivalische Vorkenntnisse nicht verfügt, auch sie zu erwerben
häufig weder Gelegenheit noch Zeit hat, und daß ein Pfarrrer mit ausgedehntem
*) Gemeinde- und Ortsverzeichnis für das Königreich Sachsen. Verzeichnis der Stadt-
und Landgemeinden und der selbständigen Outsbezirke, sowie der zugehörigen Wohnplätze
und der einen besonderen Namen führenden Ortsteile, nach Kreis- und Amtshauptmannschaften
geordnet, nebst alphabetischem Ortsregister. Dritte Auflage des „Alphabetischen Verzeich-
nisses der im Königreich Sachsen belegenen Stadt- und Landgemeinden usw." Bearbeitet
durch das Statistische Bureau des Kgl. Ministeriums des Innern, Dresden 1904. Druck und
Kommissionsverlag von C. Heinrich. (Hier auch verzeichnet die zugehörigen Amts- und
Landgerichte der evangelisch-lutherischen Kirchspiele.)
17
Amt ein Recht hat, unter Hinweis auf seine seelsorgerischen Pflichten eine irgend-
welche archivalische Tätigkeit, sei es auch nur ein Entgegenkommen den Familien-
forschern gegenüber, schon mit Rücksicht auf deren stets mehr anwachsende Zahl,
grundsätzlich abzulehnen. Daher ist es auch im Interesse des pfarramtlichen
Dienstes gelegen, wenn die alten Kirchenbücher den zerstreuten Dorfgemeinden
abgenommen werden. Es kommt leider noch ein dringlicher Grund hinzu, den
man bei einem pflichttreuen Beamten nicht erwarten sollte, am wenigsten bei
einem Geistlichen. Tatsache ist, daß einzelne Geistliche in sträflichem Leicht-
sinn die unersetzlichen Kirchenbücher an Familienforscher in deren Privatwohnung
übersenden, was mit Recht bei allen Beständen öffentlicher Archive streng ver-
boten ist. Daraus oder aus anderem Leichtsinn erklärt es sich, daß Kirchenbücher,
die von Familienforschern in unseren Tagen benutzt wurden, inzwischen spurlos
verschwunden sind. Mit Recht bemerkt der „Deutsche Herold", 39. Jahrg. 1908,
Nr. 3, S. 48: „Herr von Trebra erzählte Betrübendes über das Verschwinden von
Kirchenbüchern, die er selbst vor einigen Jahren noch benutzt hat. Es ist wirk-
lich die höchste Zeit, daß Anstalten zur Sicherung der Kirchenbücher getroffen
werden." Es würde ein großer Fortschritt sein, wenn die kirchlichen Oberen
aller Bekenntnisse die älteren Bestände der Kirchenbücher in Zentralstätten ver-
einigten; die Spesen könnten dabei, wie es ebenfalls in Mecklenburg bereits durch-
geführt ist, an die betreffenden Einzelkirchen, die ja auf die Spesen ein altes Recht
haben, auch in Zukunft abgeführt werden. BeiSuperintendentur-oderDiözesanarchiven
läßt sich auch die Anstellung eines irgendwie im Lesen alter Schriften kundigen Beamten
wohl ermöglichen. Daß bei gutem Willen für wichtige kirchliche Archive — und
kirchliche Zentralstellen der gekennzeichneten Art wären für den Familien-, Kirchen-
und Kulturhistoriker in der Tat sehr wichtig — viel getan werden kann, dafür
gibt z. B. die tatkräftige und erfolgreiche Fürsorge Seiner Eminenz des Fürst-
bischofs Kardinal Kopp für das Breslauer Diözesanarchiv einen schlagenden Be-
weis. (J. Jungnitz, Das Breslauer Diözesanarchiv in der Zeitschrift des Vereins
f. Gesch. und Altertum Schlesiens, 39. Bd., Breslau 1905, S. 52 ff.) Die alten
Kirchenbücher aus den früheren Jahrhunderten — über einen Termin könnte man
sich ja bald einigen, etwa die vor 1800 — haben auf unseren Dörfern oft gar
keinen Zweck mehr. Dasselbe gilt überhaupt von älteren Urkunden und Akten,
deren Verbleib in Pfarrarchiven wir z. B. aus den Archivberichten von Ottenthai
und Redlich über Tirol erkennen (s. u.). Mit Recht hat daher z. B. die Stadt Mühl-
hausen in Thüringen veranlaßt, daß die bereits mit dem Jahre 1318 beginnenden
Urkunden des Pfarramtes zu Görmar, das unter Mühlhauser Patronatsrecht steht,
an das Archiv der Stadt Mühlhausen abgeliefert und daselbst deponiert wurden1).
Wie für die Urkunden, so kommen auch für die alten Kirchenbücher neben den
Superintendenturen und Staatsarchiven, auf die sich in Mecklenburg die genannte
Zentralisation beschränkt, auch die Stadtarchive als zentrale Aufbewahrungsorte
ernstlich in Betracht. Denn die Kirchspiele hatten in einer Reihe von Städten,
besonders am Rhein, ursprünglich zwar nicht, wie Arnold behauptet,2) polititsche,
x) K. v. Kauffungen, Regesten zu den im Archiv der Stadt Mühlhausen i. Th. depo-
nierten Urkunden des Pfarramtes zu Görmar MGB 8.
J) Arnold, Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte II, S. 230.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 2
18
wohl aber kommunale Bedeutung1). Die Kirchspiele sind im 14. Jahrhundert zu
Territorien geworden, die verliehen, verkauft, verschenkt werden. Dieser äußeren
Entwicklung ging eine innere zur Seite. Ursprünglich hatten die Parochien nur
eine kirchliche Bedeutung, aber indem sie ihre Angehörigen zu einer Gemeinsam-
keit in Kirchenbesuch und Totenbestattung zusammenschlössen, bildeten sie für
die Ansätze einer kommunalen Entwicklung die geeignetsten Haltpunkte. Daß
die Kirchspiele eine kommunale Tätigkeit durch die Gemeinsamkeit der Leistungen
und der für deren Erhebung eingesetzten Beamten übte, umschreibt eine Urkunde
von 12382) mit den Worten: „in cesura lignorum in animalibus nutriendis, in
pecoribus pascendis et aliis rebus libertatem habeant et potestatem hoc est
Gewalt in der Gemeynden." In den Rheinlanden haben die Parochialgemeinden
die Bedeutung von Gerichtsbezirken erlangt. In Dithmarschen haben sich die
Kirchspiele als Kommunalbezirke bis auf den heutigen Tag erhalten3). Es liegt also
Grund genug dafür vor, daß neben den kirchlichen auch die kommunalen Behörden,
insbesondere auch die Stadtarchive die älteren Kirchenbücher in sich ver-
einigen, sicher aufbewahren und der Forschung zugänglich machen. Einzelne
Ansätze hierzu sind bereits vorhanden. So enthält z. B. das Stadtarchiv zu
Ochsenfurt Taufmatrikeln der St. -Andreas -Pfarrkirche von 1672 — 1809, ferner
Traumatrikeln 1652 — 1822 und Totenbücher 1641—1834. (Paul Glück und
Alois Mitterwies er, Das Stadtarchiv zu Ochsenfurt, Archival. Zeitschr. N. F.
XII, 1905, S. 278.)
Das Verhalten der Pfarrer gegenüber der familiengeschichtlichen Forschung
bedarf an manchen Orten mehrfach einer Verbesserung. So sehr einerseits ein
weitgehendes Entgegenkommen derselben gerühmt werden muß, so kommen doch
leider auch nicht selten unliebsame Ausnahmen vor. Die Pfarrer sollten sich,
wie es bei jedem Berufe die Pflicht des gesellschaftlichen Anstandes erfordert,
bei Anfragen der Familienforscher über Eintragungen in die Kirchenbücher nicht
einfach in Stillschweigen hüllen, sondern in angemessener Frist, etwa innerhalb
vier bis sechs Wochen, antworten, wobei, wenn der Anfrager das Rückporto nicht
beigelegt hat, die Zusendung als „portopflichtige Dienstsache" oder, wo dies nicht
angängig ist, unfrankiert erfolgen könnte. Zur Beantwortung bestimmt formu-
lierter Anfragen, welche ausreichende Anhaltspunkte für die Forschung angeben,
hätte der Pfarrer entweder selbst die Listen durchzusehen oder sich um eine
dafür geeignete Person zu bemühen; der Auskunft Begehrende hätte für die
Mühe des Durchsehens ein Stundenhonorar zu entrichten. Gehörig legiti-
mierten und ihrem Bildungsgrad nach zur Durchsicht befähigten Personen
wäre die persönliche Einsichtnahme in die Kirchenbücher unter entsprechen-
der und angemessener Aufsicht seitens des Pfarrers oder eines beauftragten
Stellvertreters zu gestatten. Dies gilt in erhöhtem Grade bei den alten Kirchen-
büchern, deren Entzifferung nicht selten paläographische Kenntnisse verlangt;
1) Georg Liebe, Die kommunale Bedeutung der Kirchspiele in den deutschen Städten.
Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte des deutschen Mittelalters. Berlin 1885.
2) Lacomblet, Niederrheinisches Urkundenbuch IV, Nr. 659.
3) Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte I, S. 91, 261. Liebe, Die kommunale Be-
deutung des Kirchspiels, S. 11.
19
hier kann der Pfarrer, dem dergleichen Kenntnisse in der Regel fehlen, leicht
durch Lesefehler irreführen, während ein paläographisch geschulter Familien-
forscher diese Irrwege unschwer vermeidet. Mit Recht hat das Evangelische
Konsistorium zu Danzig am 8. März 1905 der Zentralstelle für deutsche Personen-
und Familiengeschichte zu Leipzig sich bereit erklärt, auf die Geistlichen, bzw. Ge-
meindekirchenräte seines Aufsichtsbezirkes dahin einzuwirken, „daß auch sie zur
Förderung familiengeschichtlicher Forschungen von Privatpersonen in der Weise
beitragen, daß sie gehörig legitimierten und geeigneten Persönlichkeiten die
Einsichtnahme in die alten Kirchenbücher gestatten, damit zunächst die für jene
Forschungen wichtigen Eintragungen ermittelt und näher festgestellt werden
können". Aber auch die Gebührenordnungen für Kirchenbuchszeugnisse bedürfen
vielfach einer Revision; denn dieselben nehmen meist auf solche Fälle Rücksicht,
wo es sich um Rechtsansprüche handelt, während der Familienforscher häufig rein
wissenschaftliche Zwecke verfolgt.1) Auch von einem vielbeschäftigten katholischen
Pfarrer kann erwartet werden, daß er auf Kosten der Familienforscher wenigstens
den Versuch macht, einen Stellvertreter zu beschaffen, unter dessen Aufsicht die
Kirchenbücher gegen entsprechende Bezahlung eingesehen werden können.
Die Ausfüllung solcher Lücken, welche durch Vernichtung von Kirchenbüchern
dem Genealogen in seinen Stammbäumen entstehen, auf Grund anderer Hilfs-
mittel, wie solche in Büchern und Archivalien gegeben sind, ist oft sehr zeit-
raubend und sehr schwierig. Am einfachsten ist es, wenn ein Herkunftszeugnis
das Kirchenbuchzeugnis ersetzen kann. Wer nämlich ein zünftiges Handwerk er-
lernen wollte, mußte ein Herkunftszeugnis vorlegen. Da zum Eintritt in eine
Zunft die ehrliche Abstammung erforderlich war, ist in den von der weltlichen
Obrigkeit ausgestellten Zeugnissen, wenigstens seit dem 17. Jahrhundert, auf
Grund der Kirchenbücher das Geburtsdatum, aber nicht minder das Heiratsdatum
der Eltern und ihre Herkunft angegeben, so daß mitunter in einem Zeugnis über
drei Generationen Angaben enthalten sind.1) Einen solchen Geburtsbrief hat
Tille in der Zeitschrift „Niedersachsen", 11. Jahrg., Nr. 5 (1. Dez. 1905), S. 85,
veröffentlicht. Darin bezeugen am 12. November 1745 Schultheiß und Schöffen des
Kirchspiels Altenbruch im Lande Hadeln, daß David Hermann Stender verwaist,
geboren sei als Sohn des Diakonus Henri cus Stender und seiner Gemahlin
Anna Magdalena, Tochter des Ulrich Johann Voigt. Der Großvater väterlicher-
seits hieß Justus Stender, seine Frau Margaretha. Der Großvater mütterlicher-
seits war Ulrich Johann Voigt, seine Frau, Anna Sophie, eine geborene Wurf fei.2)
*) ZPF 2, 5 f., 21 f. Rooyen, A. J. Servaas van, Inventaris van de Buurboeken, Buurt-
brieven, en losse stucken, betr. de Buurten, berustende, in het Ond-Archief der gemeente
s'„Gravenhage", 1903.
2) Mehr über diese Herkunftszeugnisse und die damit verwandten Lehrbriefe bei
Tille in den Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte,
2. Heft, Leipzig 1906, S. 61. Allerdings enthalten nicht alle Qeburtsbriefe die Namen der
Eltern. So enthält z. B. der Geburtsbrief des Chemnitzer Abtes Heinrich für Pawel Rudel
aus Borna bei Chemnitz vom 6. März 1429 nach dem Text von Buchwald (Mitteilungen d.
Ver. f. Chemnitzer Geschichte VII, 1891, S. 148, 149) nichts weiter als die Bekundung, daß Pawel
Rudel ehelicher Sohn ist und sich fromm und ehrbar gehalten hat.
2*
20
Auch Gevatterbriefe1) und Eheberedungen und Familienverträge aller Art können
dazu dienen, die fehlenden Angaben von Kirchenbüchern zu ergänzen.
Außer den kirchlichen kommen auch die staatlichen Buchungen über
Personenstandsverhältnisse als eine Quelle ersten Ranges für den Familien-
forscher in Betracht. Dieser muß daher wissen, seit welchem Zeitpunkt es solche
staatliche Buchungen gegeben hat. Dieser Zeitpunkt war in den verschiedenen
Staaten verschieden. Hierüber wollen die nachfolgenden Zeilen orientieren.
Die Beschaffenheit der von Staats wegen vorzunehmenden Buchungen über
die Personenstandsverhältniss2) sind aufs engste mit der Geschichte des Ehe-
rechtes verknüpft. Ein anderes als ein konfessionell, katholisch oder evangelisch
gestaltetes Eherecht gab es ursprünglich nicht. Die Toleranz und die Parität
ließen es immer mehr unangemessen erscheinen, ein solches konfessionelles Recht
andern Religionsverwandten aufzudrängen. Die Zulassung eines besonderen und
2) Ein fürstlicher Gevatterbrief, Mühlhäuser Geschichtsblätter 1906.
*) Mayrhofer, Handbuch für den polit. Verwaltungsdienst, 1895. Hinschius, Kirchen-
recht, 1878. Friedberg, Das Recht der Eheschließung, 1865. Stein, Innere Verwaltungs-
lehre. H eifert, Von den Rechten und Pflichten der Pfarrer und ihrer Gehilfen und Stell-
vertreter, 1832. Seidl, Matrikenführung nach den in Österreich geltenden kirchl. und staatl.
Gesetzen und Verordnungen, 3. Aufl., 1897. Ferd. Schmid, Die Standesregister in Öster-
reich, Statist. Monatsschrift, 15. Jahrg. 1889. Alfred Lorenz, Das Matrikenwesen in Öster-
reich, Jahrbuch der K. K. heraldischen Gesellschaft „Adler", N. F., 15. Bd., Wien 1905, 235 ff.
Ludw. Schiviz von Schivizhoff en, Der Adel in den Matriken der Grafschaft Görz und
Gradiska, Görz 1904, statistisch bearbeitet von v. Inama-Sternegg, Statistische Monats-
schrift, 9. Jahrg., N. F., 1904, S. 202. — Stephan Kekule von Stradonitz, Über Ein-
tragungen der Taufen unehelicher Kinder aus höheren Ständen in den Kirchenbüchern älterer
Zeiten unter besonderer Berücksichtigung preußischer Verhältnisse, Jahrbuch der K. K. Heral-
dischen Gesellschaft „Adler", N. F., 15. Bd., S. 197 ff. Ludwig Maurer, Das Verehelichungs-
wesen in Bayern, Augsbnrg 1892. Örtel, Das Personenstandesgesetz usw. zum Handgebrauch
für Justiz- und Verwaltungsbehörden, Staatsbeamte und Pfarrämter, Flöha i. S. 1903. Peter,
Die Zivilehe nach ihren Ursachen und Folgen, Dresden, ohne Jahresangabe. W. Rathmann,
Zehn Jahre Zivilstandesgesetz in Preußen, 1886 (= Zeitfragen des christlichen Volkslebens,
Bd. 12, Heft 3.) Hinschius, Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes
und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. Mit Kommentar in Anmerkungen, Berlin 1875,
3. Aufl., 1890. O. Philler, Das Deutsche Reichs -Zivilehegesetz, das Gesetz über die Beur-
kundung des Personenstandes und der Eheschließung vom 6. Februar 1875, Berlin 1875.
Wohlers, Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe-
schließung vom 6. Februar 1875 nebst den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen, In-
struktionen und Entscheidungen des Bundesrates und des Preußischen Ministeriums, nach den
Ministerialakten bearbeitet und herausgegeben, 3. Aufl., Berlin 1886. Stötzel, Das Ehe-
schließungsrecht im Gebiet des Preußischen Gesetzes vom 9. März 1874, Berlin 1874. Der
Kommentar zum Personenstandsregister von Roger erschien in 3. Aufl., von Damos,
Ansb. 1900, von Käubier, Leipzig 1901, von Sartorius, München 1902. Kruse, Das
Standesamt, Handbuch für Standesbeamte, 6. Aufl. des Wohlersschen Kommentars, Berlin
1902. Erichsen, Die Führung der Standesregister, 9. Aufl. von Weiße, Berlin 1904. Weiße,
S<andesamtsarchiv, Sammlung der bis zum Jahre 1900 ergangenen Gesetze, Berlin 1904.
Manlik, Anleitung zur Matrikenführung, Prag 1905. Ungenannt, Auszug aus den Matriken
der K. K. Hof- und Burgpfarre in Wien, Jahrbuch der Gesellschaft „Adler", N. F., 12, 1902,
S. 1—75. Riegler, Ungarns staatliche Matrikelämter samt zugeteilten Ortschaften mit ihren
ungarischen, deutschen, slawischen und rumänischen Benennungen nach Komitaten und alpha-
betisch geordnet, Graz 1903. Bachern, Staatslexikon, Verlag von Herder in Freiburg i. Br.,
2. Aufl., 1903, 4. Bd., Personenstand-Beurkundung.
21
eigenen Eherechtes für jede Konfession und religiöse Sekte war andererseits, ohne
die Zerstörung der Rechtseinheit und Herbeiführung von Kollisionsfällen für ge-
mischte Ehen nicht möglich. Unter diesen Verhältnissen bleibt allein eine ein-
heitliche Regelung des Eherechtes durch den Staat von seinem Standpunkt aus
übrig, indem er es dem Gewissen des einzelnen überläßt, die religiösen Gebote
zu befolgen, welche seine Kirche oder Religionsgesellschaft aufstellt.
Den größten, aus dem konfessionellen Eherecht hervorgehenden Übelständen
hatte man schon frühe durch vereinzelte Maßregeln abzuhelfen versucht. Schon
1580 wurde die fakulative Zivilehe in den Provinzen Holland und Westfriesland
und 1653 die obligatorische in England eingeführt.1)
In Frankreich wies erst die Ordonnance von Blois 1579, welche eben im
Anschlüsse an die Bestimmungen des Tridentinums die kirchliche Trauung als abso-
lutes Erfordernis der Eheschließung aufstellte, die Überwachung der Eheregister
den Greffiers zu; ihnen hatten die Geistlichen die abgeschlossenen Kirchenbücher
zu überbringen. Seither hat sich die Staatsregierung in Frankreich oft und ziem-
lich eingehend mit der Regelung des Standesregisterwesens beschäftigt. Unter
Heinrich IV. ging die eben erwähnte Funktion der Greffiers auf die übrigens bald
wieder verschwundenen Greffiers des insinuations ecclesiastiques über. Es folgen
dann wiederholt königliche Verordnungen, insbesondere in den Jahren 1629, 1653
und 1667, welche den Geistlichen die in der Ordonnance von Blois ausgesprochene
Verpflichtung zur Vorlage der von ihnen geführten Register an die Greffiers von
neuem in Erinnerung brachten und auch über viele Details entsprechende Be-
stimmungen trafen. Im Laufe der Zeit wurden noch verschiedene andere Kontroll-
ämter geschaffen, wie die Greffiers gardes et conservateurs des registres de bapteme,
mariages et sepultures (1691), die Contröleurs des registres et des extraits de
baptemes, mariages et sepultures (1705) und viele andere. Letztere wurden
durch ein Edikt von 1716 wieder aufgehoben, nachdem sie tatsächlich schon
längst zu bestehen aufgehört hatten. Alle diese Verfügungen waren aber größten-
teils nur formeller Natur; erst die Deklaration vom 9. April 1736, welche die
Beobachtung der älteren Normen neuerlich streng anordnete, enthielt auch wesent-
liche Bestimmungen materiellrechtlichen Inhalts.
Diese Anordnungen galten, obwohl zunächst nur für die Katholiken erlassen,
doch auch für die Protestanten, bis in der Folge durch die vielfachen Protestanten-
verfolgungen das Standesregisterwesen dieser Konfessionsgenossen in Unordnung
geriet, welcher erst durch das Edikt vom 28. November 1787, das die fakultative
Zivilehe in Frankreich einführte, ein Ende bereitet wurde. Kurz darauf führte
die französische Revolution jene vollständige Umgestaltung des Standesregister-
wesens in Frankreich herbei, welche durch die in der französischen Kirchen-
wissenschaft herrschend gewordene Doktrin der Trennung von Sakrament und
Kontrakt in der Ehe längst vorbereitet worden war.
Die Konstitution vom 14. September 1791 erklärte, daß das Gesetz die Ehe
nur als bürgerlichen Vertrag betrachte, und daß die gesetzgebende Gewalt für
alle Staatsbürger den Modus festsetzen werde, wie die Geburten, Heiraten
Das Folgende aus Alfred Lorenz a. a. O.
22
und Todesfälle konstatiert und die darüber aufgenommenen Akte aufbewahrt
werden sollen.
Diese grundsätzlichen Bestimmungen fanden in dem Gesetze vom 20. September
1792 ihre Ausführung, dessen sonstiger Inhalt im wesentlichen den königlichen
Dekreten von 1667 und 1736 entnommen war. Ein Gesetz vom 28. pluviöse
des Jahres VIII (18. Februar 1800) betraute die Maires und ihre Adjunkten mit
der Führung der neuen Register; diese Bestimmungen sind dann in den Code
civil als II. Teil des actes de l'etat civil übergegangen und bilden noch heute im
großen und ganzen die Grundlage des französischen Standesregisterwesens.1)
Die erste Hauptform des modernen Standesregisterwesens charakterisiert sich
einerseits durch die vollständige Loslösung dieses Instituts von dem kirchlichen
Registerwesen und anderseits durch ihren engen Zusammenhang mit den Kom-
munalbehörden, deren Organe zugleich mit der Führung der Register betraut sind.
Auf diesen Grundlagen ruht gegenwärtig das Standesregisterwesen in Belgien,
Holland, der Schweiz, in Italien, Rumänien, im Deutschen Reiche, sowie in
Spanien und Griechenland.
In Belgien datiert die Einführung von Zivilstandsregistern seit dem Gesetze
vom 17. Juni 1796, welches die Bestimmungen des französischen Gesetzes vom
20. September 1792 auch für dieses Land rezipierte. Übrigens hatte es die Staats-
regierung auch früher schon nicht an Versuchen fehlen lassen, in das kirchliche
Registerwesen, das sich trotz der tridentinischen Bestimmungen keineswegs überall
im besten Zustande befand, Ordnung zu bringen. Dies bezweckte schon ein
1611 erlassenes Edikt, das im allgemeinen die Grundsätze der französchen
Ordonnance von Blois adoptierte und ein späteres Edikt Maria Theresias vom
6. August 1778. Im Art. 9 der belgischen Verfassung von 1831 wurde das In-
stitut der Zivilstandesregister neuerdings mit den Worten sanktioniert: „la re-
daction des actes de Petat civile et la tenue des registres sont exclusivement
dans les attributions des autorites communales." Dies wurde dann durch das
Gemeindegesetz dahin ausgeführt, daß der Bürgermeister oder ein vom Gemeinde-
kollegium hierzu delegierter Schöffe die Funktionen des Standesbeamten zu ver-
sehen habe.
In den Niederlanden hatten die Provinzen Holland und Westfriesland schon
im 16. Jahrhundert die fakultative Zivilehe eingeführt, und bereits vor der Revo-
lution war dieselbe für die Reformierten ein allgemeines Institut. Im Zusammen-
hange damit finden sich denn auch schon vor der französischen Herrschaft in
Holland Anfänge von Zivilstandesregistern. Nach der Vereinigung des Landes
mit Frankreich wurde allgemein die obligatorische Zivilehe eingeführt, und dem-
zufolge sind auch hier die Prinzipien des französischen Zivilstandsregisterwesens
zur Geltung gekommen; ihre nähere Ausführung haben dieselben im bürgerlichen
Gesetzbuche (burgerlijk wetboek) und in den Gemeindegesetzen gefunden.2)
*) Zivilstandsregister aus der Zeit der französischen Okkupation haben sich im Ham-
burger Staatsarchiv erhalten. Über die sonstigen Hamburger Tauf-, Trau- und Sterberegister,
sowie die Zivilstandsregister orientiert Hagedorn, Das Hamburger Staatsarchiv und die
Personenforschung, DH 1908.
2) Auf dem Standesamte werden auch alle Kirchenbücher vor 1812 aufbewahrt.
23
Die Einheitsbestrebungen in der Schweiz dehnten sich auch auf das Zivil-
standeswesen aus. Im Gesetz vom 15. Februar 1799 über die Munizipalitäten
und Gemeindeverwaltungen werden die Munizipalitäten (Einwohnergemeinden)
verpflichtet, sich mit den Geburts-, Sterbe- und Eheregistern der Bürger „zu be-
schäftigen", ohne jedoch die Pfarrer der Pflichten zu entledigen, die sie bis dahin
über diese Gegenstände gehabt haben. Allein nur im Kanton Waadt scheint
dieses Gesetz durchgreifend ausgeführt worden zu sein.1) Indessen wurde auch
dort die Zivilstandsregisterführung 1801 ebenfalls wieder den Pfarrern übergeben.
Genf, das damals französisch war, hatte seit 1798 die rein bürgerliche Zivil-
standsregisterführung, gemäß des französischen Gesetzes vom 20. September 1 793.
Es behielt dieselbe in der Folge bis 1876 bei. Am Vorabend der Einführung des
schweizerischen Zivilstandsgesetzes findet man eine wahre Musterkarte von ver-
schiedenen Systemen der Zivilstandsregisterführung im Gebiete der Schweiz. In
den Kantonen Obwalden, Nidwaiden, Appenzell 1. Rh. war die Personenstands-
registerführung ganz der Kirche überlassen, ebenso in Uri, wo daneben zur Kon-
trolle noch eine rein bürgerliche bestand. Ähnlich, wenn auch in größerer Ab-
hängigkeit vom Staate, war sie im Thurgau organisiert. In Genf, Neuenburg und
Tessin war sie rein bürgerlich im engen Anschluß an die französische Gesetz-
gebung. Auch St. Gallen hatte die rein bürgerliche Registerführung, aber mehr
in Anlehnung an österreichisches Vorbild. Auch in den nicht mit Pfarrern ver-
sehenen katholischen Gemeinden im bernischen Jura bestand seit 1773 die rein
bürgerliche Zivilstandsregisterführung. Die übrigen Kantone endlich hatten noch
das Zwitterding der bürgerlich-kirchlichen Registerführung beibehalten, jeder mit
Variationen eigener Art.2) Die Vereinheitlichung des gesamten Zivilstands-
registerwesens erfolgte für die Schweiz durch das Bundesgesetz vom 24. Dezember
1874, betreffend Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und der Ehe.
Dieses Gesetz ist seit dem 1. Januar 1876 in Kraft; es spricht jedoch nur das
allgemeine Prinzip aus, daß dreierlei Standesregister zu führen seien, und zwar
unter der Bezeichnung: Geburts-, Toten- und Eheregister, und daß die mit der
Führung zu betrauenden Funktionäre weltlichen Standes sein müssen; die nähere
Regelung im einzelnen ist den Kantonen überlassen, so insbesondere die Ein-
teilung der Sprengel und die Bestimmungen über die Ernennung und Entlohnung
der Zivilstandesbeamten.
In Italien war schon unter der napoleonischen Herrschaft unterm 27. März
1806 das Zivilstandsrecht des französischen Code civil eingeführt worden. Wie-
wohl später nach dem Zusammenbruche der französischen Herrschaft das Institut
der obligatorischen Zivilehe wieder abgeschafft wurde, erhielt sich doch in einigen
Teilen des Landes die bürgerliche Registerführung. Das in Parma und Piacenza
am 23. März 1820 eingeführte bürgerliche Gesetzbuch und das für Modena er-
a) Vgl. den Artikel „Etat civil" im Supplement du dictionnaire historique, geographique
et statistique, du canton de Vaud, 2e livraison, Lausanne 1887.
2) Näheres über die Personenstandsregisterführung in der Schweiz findet man in der
höchst lehrreichen, sorgfältigen Abhandlung von Paul Hof er, Die schweizerischen Zivilstands-
register, ihre Entstehung und Entwicklung und ihr Verhältnis zur Statistik, Zeitschrift für
schweizerische Statistik, Jahrg. 1907.
24
lassene Regolamento vom 2. Dezember 1814 hielten die Einrichtung der bürger-
lichen Standesregister aufrecht; das gleiche geschah auch im Königreiche Neapel,
wo das Gesetz vom 12. Dezember 1816 die Funktionen des Standesbeamten
auch fernerhin dem Syndikus der Gemeinde übertrug. Dagegen war in Sardinien
die kirchliche Registerführung wiederhergestellt worden, allerdings unter staat-
licher Kontrolle.
Erst durch den mit dem königlichen Dekrete vom 25. Juni 1865 publizierten
Codice civile wurden im Königreiche Italien allgemein zugleich mit der obligato-
rischen Zivilehe auch bürgerliche Standesregister eingeführt; dieselben werden bei
den Munizipalbehörden geführt. In einigen großen Gemeinden bestehen mehrere
Standesamtsbezirke, kleinere Gemeinden halten vielfach gemeinsam einen Sekretär;
dieser übt jedoch die Funktionen eines Standesbeamten nur kraft Delegation des
Sindaco aus, der, wie in Frankreich der Maire, allein als der kompetente Standes-
beamte erscheint.
In Spanien waren durch das Gesetz vom 18. Juni 1870 die obligatorische
Zivilehe und Zivilstandsregister eingeführt worden. Durch das Dekret vom
9. Februar 1875 wurde zwar für die Katholiken die kirchliche Trauung als Ehe-
schließungsform gesetzlich wiederhergestellt, die Führung der Standesregister
jedoch verblieb den Munizipalrichtern in den Gemeinden oder Gemeindedistrikten,
und die katholischen Pfarrer sind verpflichtet, die von ihnen erfolgten Ehe-
schließungen bei den Munizipalrichtern zur Eintragung in die bürgerlichen Ehe-
register anzumelden.
Die kirchlichen Trauungsregister und die daraus gezogenen Urkunden ge-
nießen nur dann öffentliche Beweiskraft, wenn sie gemäß den gerichtlichen Regle-
ments legalisiert sind. Die katholische Kirche besitzt allein das Recht zur
Führung von Eheschließungsregistern, allerdings nur mit der eben erwähnten
Beschränkung ihrer Beweiskraft, während für die Angehörigen aller übrigen
Glaubensgemeinschaften überhaupt nur bürgerliche Registerführung besteht.
Durch das seither in Kraft getretene neue bürgerliche Gesetzbuch für Spanien
ist an diesem Rechtszustande nichts geändert worden.
Neben dem französischen Systeme und seinen Nachbildungen steht als zweite
Hauptform des Standesregisterwesens das englische System.
In England hatte, wie schon erwähnt, die Staatsregierung schon in der ersten
Hälfte des 16. Jahrhunderts die Führung der Kirchenbücher zu regeln begonnen.
Infolgedessen sah sich die in ihrem Selbstbestimmungsrechte bedrohte Kirche,
als in der zweiten Hälfte desselben Jahrhunderts neue Pläne einer Verstaatlichung
des Registerwesens auftauchten, genötigt, die Regelung des allerdings immer mehr
in Verwirrung geratenden Registerwesens selbst zu versuchen, was insbesondere
durch die Verordnungen der Synode von Canterbury vom 25. Oktober 1597 geschah.
Unter dem Einflüsse des Independentismus verfügte eine unter Cromwell
erlassene Verordnung (der Commonwealth) vom 14. August 1653 für England die
Einführung von Zivilstandsregistern; dasselbe geschah bald darauf auch für Schott-
land und Irland.
Nach der Restauration kam jedoch die Führung dieser Register wieder ab,
ohne daß eine förmliche Aufhebung dieser Gesetze jemals erfolgt wäre.
25
Im 17. und 18. Jahrhundert erließ die englische Gesetzgebung zur Bekämpfung
der heimlichen Ehen viele Bestimmungen über die ordnungsmäßige Führung der
Kirchenbücher, Bemühungen, welche selbst bis in unsere Zeit noch fortgesetzt
blieben.
Noch das Statut 52 vom Jahre 1812 (An act for the better regulating and
preserving parish and other registers of births, baptisms, marriages and burials
in England), wodurch eine durchgreifende Neuregelung der Kirchenbücher an-
gestrebt wurde, hielt an dem Prinzipe der kirchlichen Registerführung fest.
Erst als durch den Bericht einer vom Parlament 1830 zur Prüfung des eng-
lischen Registerwesens eingesetzten Kommission ein höchst unerfreulicher Zustand
desselben enthüllt worden war, entschloß sich die englische Gesetzgebung zu
einer gründlichen Reform, welche durch die von Lord Rüssel zustande gebrachte
Act of registering bearths, deaths and marriages in England durchgeführt wurde.
(Publiziert am 17. August 1836.)
Das Standesregisterwesen wurde hiernach verstaatlicht, und in Anlehnung an
die durch das Statut 4 und 5 von 1834 erfolgte Neuregelung des Armenwesens
wurden die Organe der neuen Armensprengel (Boards of Guardians) als Super-
intendent Registrars mit der Überwachung der neuen Zivilstandsregister betraut.
Die genannten Beamten sind berechtigt, ihre Bezirke mit Genehmigung des
General-Registrar, welchem die oberste Leitung des Registerwesens zusteht, in
Unterbezirke zu teilen und für jeden derselben eine hierzu geeignete Person als
eigentlichen Registrar zur Führung der Register zu bestellen.
Die Pfarrgeistlichen der Staatskirche behielten das Recht zur Führung staat-
lich anerkannter Trauungsbücher, sind jedoch verpflichtet, ihre Aufschreibungen
auf den gesetzlich vorgeschriebenen Formularen zu machen und vieteljährlich
Duplikate an das Registrars-Office, d. i. das Zentralarchiv des General-Registrars
einzusenden; die besonderen Zivilstandesbeamten führen nur ergänzende Ver-
zeichnisse über die Eheschließungen, die nach anderen als den staatskirchlichen
Formen erfolgen, und üben rücksichtlich der Trauungen überhaupt nur eine kon-
trollierende und ergänzende Funktion.
Diese Grundsätze des englischen staatlichen Registerwesens sind durch
Statut 7 und 8 vom 29. August 1844 auf Irland und 17 und 18 vom 17. August
1854 auch auf Schottland ausgedehnt worden; für diese beiden Länder bestehen
besondere Generalregisterämter.
Das englische System der Standesregister, welches sich auf ganz selbständiger
Grundlage und in eigenartiger Weise entwickelt hat, unterscheidet sich vom franzö-
sischen dadurch, daß es sich einerseits nicht unmittelbar an den Organismus der
Gemeindeverwaltung anschließt, sondern zur Führung der Register besondere
Organe beruft, andererseits die bürgerlichen Standesbeamten nur in Ausnahms-
fällen als Trauungsorgane bestellt und die Vornahme dieses Zivilstandesaktes
vielmehr in der Regel ebenso wie die Führung der Trauungsregister den kirch-
lichen Funktionären überläßt.
Mit dem englischen System des Standesregisterwesens stimmt im großen und
ganzen, von einigen Abweichungen abgesehen, auch das in den Vereinigten Staaten
von Nordamerika bestehende System überein.
26
Die Staatsgesetzgebung in Österreich beginnt erst unter Maria Theresia, die
Ordnung der Kirchenbücher in den Bereich ihrer Tätigkeit zu ziehen. Es ge-
schah dies schon durch die Verordnung von 6. Oktober 1770 und mit dem Patente
vom 10. März 1773. Durch eine Verordnung vom 2. März 1771 wurden die
Ordinariate angewiesen, die Pfarrer zu überwachen, daß sie die Kirchenbücher,
für welche in dieser Zeit schon der Ausdruck „Matriken" erscheint, nach den
bestehenden Vorschriften führen. Von Maria Theresia stammen auch die ersten
Maßnahmen her, welche die Schaffung von Standesregistern für die Israeliten be-
zweckten. Es waren dies die Verordnungen vom 27. Januar 1766 und vom 25. No-
vember 1779.
Aber erst das bekannte Patent Kaiser Josefs II. vom 20. Februar 1784 schuf
für das österreichische Matrikenwesen jene feste Grundlage, auf welcher dasselbe
im wesentlichen noch heute ruht. Die einleitenden Worte zu diesem Patente
beweisen, in wie hohem Maße die damalige Staatsverwaltung die Wichtigkeit
eines gut geregelten Matrikenwesens zu würdigen wußte.
Der Inhalt dieses Patentes ist in großen Zügen folgender: Nach § 1 des-
selben ist jeder Pfarrer verpflichtet, für seinen Sprengel drei gesonderte Bücher
zu führen, eines zur Eintragung der Geborenen, ein Trauungsbuch und ein drittes
über die Gestorbenen.
Die Form der Eintragungen wurde im einzelnen durch Erlassung einheit-
licher Formularien des näheren geregelt; die Aufsicht über die Matriken wurde
den Bischöfen, welche sie bei Gelegenheit ihrer kanonischen Visitation auszuüben
hatten (§ 7), und den Kreisbeamten (§ 8) übertragen. Das Recht und die Pflicht
zur Führung von Handregistern mit voller bürgerlicher Beweiskraft kam jedoch,
abgesehen von den Israeliten, nur den Pfarrgeistlichen der römisch- und griechisch-
katholischen und der griechisch-orientalischen Kirche zu. Den protestantischen
Seelsorgern war zwar die Führung von Registern zum Privatgebrauche seit dem
Toleranzpatente vom 13. Oktober 1781 gestattet, sie hatten jedoch alle Matriken-
fälle den katholischen Matriken behufs Eintragung in die katholischen Matriken
anzuzeigen, da nur diesen volle bürgerliche Beweiskraft zukam.
Das Hofdekret vom 22. Februar 1784 sanktionierte diesen Rechtszustand,
wie er sich im Anschlüsse an das Toleranzpatent entwickelt hatte. Erst durch
die Allerhöchste Entschließung vom 20. November 1829, bzw. durch das Hofdekret
vom 26. November 1829 erhielten auch die protestantischen Pfarrgeistlichen das
Recht zur Führung öffentlicher Matriken; doch blieb den katholischen Matriken-
führern immer noch ein gewisses Aufsichtsrecht gewahrt, weshalb ihnen auch
Duplikate der Eintragungen behufs Verzeichnung in den katholischen Matriken
zugesendet werden mußten.
Dies dauerte bis zum Jahre 1849, wo mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums
des Innern vom 30. Januar, Reichsgesetzblatt Nr. 107, die volle Gleichstellung
der Protestanten bezüglich ihrer Matriken mit den Katholiken ausgesprochen
wurde.
Für die griechisch-orientalischen Pfarrgeistlichen dagegen galten die Be-
stimmungen des Josefinischen Patentes ohne Einschränkung wie für die katho-
lischen, dessen Vorschriften durch das Hofreskript von 29. April 1786, Z. 11 (§ 44),
27
speziell für die griechisch-orientalische Pfarrgeistlichkeit nochmals ausgesprochen
wurden.
Vor der Erlassung des Josefinischen Patentes wurden weder in der Bukowina
noch in Dalmatien von den orientalischen Griechen ordentliche Matriken geführt1).
Auch für das Registerwesen der griechisch-katholischen Kirche bedeutet das
Josefinische Patent einen großen Fortschritt. Ob und welche Vorschriften in
dieser Beziehung von der kirchlichen Gesetzgebung vorher erlassen worden sind,
oder ob in Ermangelung partikulärer Normen die Bestimmungen des tridentinischen
Konzils als anwendbar erachtet wurden, entzieht sich unserer Kenntnis.
Eines aber ist sicher, daß die Führung ordnungsmäßiger Register seitens der
griechisch-katholischen Pfarrgeistlichen vor dieser Zeit ziemlich selten war, daß
diese Register vielmehr erst durch das Josefinische Patent zu einer allgemeinen
Institution wurden.
Sowohl den griechisch-orientalischen als auch den griechisch-katholischen
Pfarrgeistlichen kam, wie schon erwähnt, das Recht zur Führung öffentlicher
Matriken zu; eine Ausnahme bestand nur bezüglich des griechisch-katholischen
Pfarrers in Wien, welcher zwar das Recht der Matrikenführung für seine Zwecke
besaß, jedoch jeden Matrikenfall dem römisch-katholischen Pfarrer zur Eintragung
in dessen Kirchenbücher anzeigen mußte. Diese Bestimmung des Hofdekretes
vom 15. Januar 1815 beweist, daß sich die österreichische Gesetzgebung bei der
Regelung des Matrikenwesens der nicht der herrschenden römisch-katholischen
Kirche angehörenden Glaubensgenossen seit dem Josefinischen Patente nicht mehr
ausschließlich von konfessionellen, sondern in erster Linie von Zweckmäßigkeits-
gründen leiten ließ, da die Führung besonderer Register für eine beschränkte
oder zerstreute Zahl von Glaubensgenossen naturgemäß mit mannigfachen Schwierig-
keiten und Unzukömmlichkeiten verbunden ist.
Was die Israeliten betrifft, so hatte die schon vorher erwähnte Verordnung
Maria Theresias vom 27. Januar 1766 die israelitischen Gemeinden in Böhmen
zur Führung von Geburtsbüchern verpflichtet, ohne jedoch dieses Ziel zu erreichen.
Erst das Josefinische Patent schrieb im § 6 auch für die Israeliten allgemein
die Führung von drei Registern vor, welche von dem Ortsrabbiner, bzw. von dem
dem betreffenden Orte am nächsten wohnenden Rabbiner geführt werden sollten.
Doch ließen die neu angelegten jüdischen Matriken viel zu wünschen übrig be-
züglich ihrer Genauigkeit und Zuverlässigkeit, so daß sich die österreichische
Gesetzgebung noch unter Kaiser Josef II. und auch später wiederholt gezwungen
sah, zur Erzielung größerer Richtigkeit dieser Matriken die Kontrollvorschriften
und die Anzeigepflicht zu verschärfen, z. B. mit den Verordnungen für Böhmen
vom 25. Oktober und vom 22. November 1887 u. a. m.
Die für die einzelnen Länder erflossenen Judenpatente trafen dann noch ge-
nauere Bestimmungen, die zum Teil darauf hinausgingen, das bestehende Auf-
sichtsrecht der katholischen Pfarrgeistlichen auch auf die jüdischen Matriken aus-
zudehnen; letzteres geschah durch das Judenpatent für Böhmen vom 3. August
*) Zuschriften der Konsistorien von Cattaro und Zara an die statistische Zentral-Kom-
mission vom 26. November 1888, Z. 1592, und vom 27. November 1888, Z. 1239.
28
1797 (§9), während jenes für Galizien vom 7. Mai 1789 (§30) die Gemeinde-
vorstände als Aufsichtsorgane beruft. In Mähren trafen die Verordnungen vom
27. Januar 1795 und vom 30. Januar 1825 behufs genauerer Evidenzhaltung der
außerhalb der Gemeinde lebenden Israeliten verschärfte Bestimmungen.
In Niederösterreich kam die Führung der israelitischen Matrikenbücher dem
Magistrate in Wien zu; sie ging später auf einen eigenen Judenkommissär und
hierauf von diesem auf die Polizeidirektion über, welche sie auch noch nach
dem Regierungszirkular vom 11. September 1849 zu führen hatte, freilich nicht
primär, sondern nur als Zentralaufsichtsbehörde; in erster Linie kam sie den
jüdischen Religionslehrern zu.
In Schlesien, wo kein Rabbiner einen Sitz hatte, waren die Steuerkollektoren
mit der Führung der israelitischen Matriken betraut.
In den südlichen Landesteilen Österreichs waren infolge der französischen
Okkupation unter Napoleon Zivilstandesregister zur Einführung gelangt; sie wurden
von den Bürgermeistern geführt, die in dieser Eigenschaft in den italienischen
Gebieten ufficiali dello stato genannt wurden; an diese mußten von den Seel-
sorgern die Matriken abgeliefert werden.
Nach dem Sturze der französischen Herrschaft wurden die von den Pfarrern
geführten Bücher den letzteren wieder zurückgestellt, während die inzwischen
von den Zivilstandesbeamten geführten Register den Gemeindeverwaltungen und
den Zivilgerichten zur Aufbewahrung übergeben werden sollten. Nach den
Dekreten der Zentralhoforganisationskommission vom 21. August 1815 und vom
14. März 1818 und einer besonderen Verordnung für Tirol vom 21. September
1815 sollten jene Pfarrer, welche die Kirchenbücher auch während der französischen
Herrschaft nach den Vorschriften des Josefinischen Patentes fortgesetzt hatten,
dieselben mit den Zivilstandsregistern vergleichen und vorkommende Abweichungen
anzeigen, jene aber, welche die Bücher nicht fortgeführt hatten, für ihre Pfarr-
bezirke Auszüge aus den Zivilstandsregistern machen.
In Dalmatien insbesondere hatten vor der französischen Herrschaft wenigstens
für die Registerführung der orientalischen Griechen gar keine Vorschriften be-
standen, und es waren auch demgemäß nur von sehr wenigen Seelsorgern dieser
Konfession Matriken geführt worden.
Seit dem Josefinischen Patente ist in Österreich eine prinzipielle Neuregelung
des Matrikenwesens nicht erfolgt; Gesetzgebung und Verwaltung waren vielmehr
nur bemüht, durch spezielle Bestimmungen jene Änderungen herbeizuführen, welche
durch das mittlerweile zur allgemeinen Anerkennung gelangte Prinzip der kon-
fessionellen Gleichheit und der Religionsfreiheit geboten waren.
So wurde durch den Ministerialerlaß vom 30. Januar 1848, R.-G.-Bl. Nr. 107,
den von der evangelischen Geistlichkeit unter ihrer alleinigen Fertigung aus-
gestellten Matrikenauszügen die Beweiskraft öffentlicher Urkunden verliehen.
Durch das Gesetz vom 10. Juli 1868, R.-G.-BL Nr. 12, betreffend die Beweis-
kraft der Geburts-, Trauungs- und Sterbematriken der Israeliten, wurde die bis
dahin zu Recht bestehende Kontrolle, Beglaubigung und Vidierung der israeliti-
schen Matrikenbücher, bzw. der Auszüge aus denselben durch die katholische
Geistlichkeit aufgehoben. (Art. IL)
29
Für Galizien und die Bukowina wurden in Ausführung dieses Gesetzes be-
sondere Verordnungen erlassen (kundgemacht am 14. September 1876, L.-G.-Bl.
Nr. 55, bzw. am 13. Februar 1877, L.-G.-Bl. N. 3) und Mähren wurde zufolge
des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 12. Juli 1877, Z. 15. 552, in
55 israelitische Matrikenbezirke eingeteilt; in den übrigen Ländern gelten be-
züglich der Matrikenführung der Israeliten im großen und ganzen noch die alten,
oft recht lückenhaften Bestimmungen.
Mit der Verordnung vom 18. Oktober 1877, R.-G.-BI. Nr. 99, erhielt die alt-
katholische Kirche in Österreich die staatliche Anerkennung und damit auch das
Recht zur Führung staatlich anerkannter Matriken durch ihre Pfarrgeistlichen;
die Einrichtung derselben wurde durch die Verordnung vom 8. November 1877,
R.-G.-Bl. Nr. 100, näher geregelt.
Auf Grund der mit der Verordnung vom 30. März 1880, R.-G.-Bl. Nr. 40,
ausgesprochenen Anerkennung der evangelischen Brüderkirche (Herrnhuter) kommt
auch den Seelsorgern dieser Religionsgenossenschaft das Recht zur Führung
staatlich anerkannter Matriken zu (Ministerialverordnung vom 26. November 1882).
Die gleiche Eigenschaft besitzen auch die Register der armenisch-orientalischen
Kultusgemeinde in Suczawa, teilweise auch der kleinrussischen Bauernsekte der
Lipowaner in der Bukowina, die dortselbst fünf Kultusgemeinden besitzen, end-
lich auch die Bücher der Sekte der Karaiten in Halicz, ohne daß bezüglich der
letzteren eine Regelung im gesetzlichen oder im Verordnungswege ei folgt wäre;
ihre öffentliche Geltung beruht lediglich auf dem Herkommen.
Was die Militärmatriken anbelangt, welchen ich doch einige Worte mehr
widmen möchte, so erklärt sich ihre Besonderheit aus der Exemption vom Pfarr-
vorstande, welche die in aktiven Militärdiensten stehenden Personen in Öster-
reich frühzeitig erlangt haben.
Schon das Militärreglement vom Jahre 1768 sagt, daß die Matrikenbücher
für die Militärpersonen von den Militärgeistlichen zu führen seien; nach späteren
Vorschriften unterschied man zwischen Personen, welche zur militia vaga, und
solchen, welche zur militia stabilis gehörten; für die letzteren führte der Zivil-
seelsorger die Matriken, für die ersteren regelmäßig die Militärgeistlichkeit. Er-
folgte ein Ausmarsch, so waren die Militärmatriken abzuschließen und dem Feld-
superiorate der Provinz am Sitze des Landesgeneralkommandos zur Aufbewahrung
zu übergeben. Über die im Felde vorkommenden Matrikenfälle wurden Manual-
protokolle geführt.
Von aufgelösten Regimentern waren die Matriken an den Feldsuperior des
Landes, in welchem sie ihren Werbbezirk hatten, von aufgelösten Feldspitälern
und sonstigen Heeresanstalten an den Feldsuperior des Landes, in welchem die
Auflösung geschah, abzugeben. Bei den Feldsuperioren waren sie durch drei
Jahre hindurch aufzubewahren und sodann dem Feldkonsistorium einzusenden.
In neuerer Zeit wurde die Führung der Militärmatriken durch die Zirkular-
verordnung des k. u. k. Reichskriegsministeriums vom 5. Juli 1887, Präs.-Nr 3401,
(V.-Bl. 23), geregelt,1) wodurch die Bestimmungen der Zirkularverordnung vom
J) Mayrhofer, Handbuch 1895, II, S. 1130.
30
26. Mai 1869, Präs.-Nr. 2014, teilweise abgeändert wurden. Dieselbe enthält
genaue Bestimmungen über die Führung der Militärmatriken im Frieden einer-
seits und im Kriege andrerseits.
Im Frieden obliegt die Matrikenführung den Militärpfarrern, den Militär-
kuraten, den exponierten katholischen und allen griechisch-orientalischen Militär-
kaplänen, den geistlichen Professoren, welche mit der Ausübung der Seelsorge in
den Militärerziehungs- und Bildungsanstalten betraut sind, den evangelischen
Militärseelsorgern, welchen gemäß der Zirkularverordnung des Reichskriegsministe-
riums vom 30. August 1883, Präs.-Nr. 4098, der Titel: evangelische Militär-
prediger zukommt, und schließlich den in größeren Garnisonorten mit der
subsidiarischen Militärseelsorge betrauten Zivilgeistlichen.
Diese haben Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher und außerdem Duplikate
derselben zu führen; letztere sind mit Ende jedes Jahres abzuschließen und von
den Militärkuraten, den exponierten katholischen und den griechisch-orientalischen
Militärkaplänen, dann von den mit der subsidiarischen Militärseelsorge betrauten
Zivilgeistlichen dem an der Spitze des Militärseelsorgebezirkes stehenden Militär-
pfarrer einzusenden, welcher die eingelangten Duplikate zu überprüfen und einen
Monat nachher gleichzeitig mit den von ihm selbst geführten Duplikaten dem
apostolischen Feldvikariate zur* Aufbewahrung vorzulegen hat. In gleicher Weise
sind die Duplikate auch von den Seelsorgern der Militärerziehungs und -bildungs-
anstalten und von den evangelischen Militärseelsorgern jährlich abzuschließen und
von den ersteren dem apostolischen Feldvikariate unmittelbar, von letzteren aber
durch das vorgesetzte Korps- (Militär-) Kommando dem Reichskriegsministerium vor-
zulegen, welches dieselben wieder dem apostolischen Feldvikariate zur Auf-
bewahrung übermittelt.
Von jedem Militärpfarrer wird nebst den Matriken der zugewiesenen Truppen-
körper und -anstalten usw. noch die Militärpfarrmatrikel geführt, welche für den
Amtssitz des Militärpfarrers zugleich als Garnisonsmatrikel anzusehen ist; dieselbe
dient überdies zur Aufnahme jener Matrikenfälle, die sich bei den im betreffen-
den Militärterritorialbezirke angestellten, nicht im Verbände eines Truppenkörpers
oder einer mit eigenen Matriken dotierten Anstalt stehenden Militärpersonen
ergeben. Im übrigen enthält die zitierte Zirkularverordnung in ihrem ersten
Teile noch genaue Vorschriften über die Matrikenführung durch die oben genannten
Organe, insbesondere über das Vorgehen bei Eheschließungen, im zweiten Teile
aber genaue Bestimmungen über die Matrikenführung im Kriege. Den bei den
höheren Kommandos der Armee im Felde eingeteilten Militärgeistlichen werden
keine gebundenen Martrikeln beigegeben; dieselben haben daher die vorkommen-
den Matrikelfälle für jeden der ihnen zugewiesenen Truppenkörper und desgleichen
für jede Anstalt auf besonderen, je nach Bedarf in Hefte gefaßten Matrikelbogen
aufzunehmen, wobei die allenfalls vorkommenden Fälle über die nicht zum Ver-
bände eines Truppenkörpers oder einer Anstalt gehörigen Einzelpersonen (auch
jener des Zivilstandes im Gefolge der Amee) in einem eigenen Hefte gemein-
schaftlich nachzuweisen sind. Bei Sterbefällen wird dem Militärgeistlichen der
Totenbeschauzettel oder das vom Militärarzte bestätigte Legitimationsblatt zugestellt,
ev. nachträglich auch noch das Nationale bekannt gegeben. Nach vollzogener
31
Funktion hat der Militärgeistliche sogleich den Auszug aus dem Matrikelhefte
dem Standeskörper (Kommando) zu übergeben, von welchem dieses Dokument
im Wege des Ersatz-(Stamm-)Körpers, bzw. der Stammanstalt, ev. des Reichs-
Kriegsministeriums an den nach § 2 der Verordnung zuständigen Militärpfarrer
einzusenden ist; dieser nimmt den Fall in die betreffende Matrikel auf und über-
mittelt den Auszug nach beigesetzter Bestätigung der Protokollierung der mit der
Führung des Hauptgrundbuches betrauten Verwaltungskommission.
Es folgen dann noch nähere Bestimmungen über die Immatrikulierung der
auf dem Schlachtfelde gebliebenen und der in den Divisions-Sanitätsanstalten ver-
storbenen Personen. Zu bemerken ist schließlich noch, daß die von den Militär-
geistlichen im Felde geführten Matrikelbogen (Hefte) mit Ende eines jeden Monates
abzuschließen, von dem Militärgeistlichen unter Beidruck des Dienstsiegels zu
fertigen und sodann von den Divisionsseelsorgern und dem Seelsorger des Armee-
oberkommandos dem vorgesetzten Feldsuperior, von den evangelischen Divisions-
seelsorgern dem evangelischen Seelsorger der Armee einzusenden sind. Der Feld-
superior sendet die an ihn gelangten Matrikelbogen (Hefte), ferner die ihm von
den Feldspitalskuraten zugekommenen Matrikelduplikate samt den von ihm selbst
geführten Matrikelbogen an das apostolische Feldvikariat. Der evangelische Seel-
sorger der Armee und der Feldrabbiner leiten die Matrikelbogen im Wege der
Militärabteilung des Armee-Generalkommandos an das Reichs-Kriegsministerium,
welches diese Matrikelbogen an das apostolische Feldvikariat übermittelt; dasselbe
hat bei eintretender Demobilisierung zu geschehen.
Nach der Zirkularverordnung des Landesverteidigungs-Ministeriums vom 4. Mai
1876, Z. 4757/VI, ist für die im Verbände der aktiven Landwehr und der Landes-
schützen stehenden Militärpersonen im Frieden die Zivilgeistlichkeit zur Matriken-
führung berufen; bei eingetretener Mobilisierung steht diese Funktion den Militär-
seelsorgern zu.
Zur Matrikenführung für die Gendarmerie1), welche nach dem Gesetze vom
26. Februar 1876, R.-G.-Bl. Nr. 19, ein militärisch organisiertes Wachtkorps ist, sind
die Geistlichen des stehenden Heeres berufen; das gleiche gilt auch bezüglich
der Militärwachtkorps für die Zivilgerichte Wiens und der Polizeiwachtkorps in
Lemberg und Krakau.
Die Zirkularverordnung des Reichs-Kriegsministeriums vom 3. Februar 1870,
Abt. I Marinesektion, regelt die Matrikenführung bei der österreichisch-ungarischen
Kriegsmarine. Danach obliegt die Führung der Tauf-, Trauungs- und Sterbe-
matriken bei der Marine dem Marinepfarrer in Pola, dem selbständigen Marine-
kuraten des daselbst befindlichen Marine-Haupthospitals, dem Kuraten der Marine-
akademie in Fiume und dem griechisch-orientalischen Marinegeistlichen; die in
Orten außerhalb des Amtssitzes des Marinepfarrers angestellten Marinegeistlichen
und Zivilgeistlichen, welche mit der . subsidiären Seelsorge in einer Marinestation
oder -Anstalt betraut sind, haben nur Tauf- und Sterbematriken, die an Bord
der Kriegsschiffe befindlichen Marinekapläne nur die üblichen Handprotokolle zu
führen. Die Standesangelegenheiten der Marinepersonen evangelischen Bekennt-
x) C. Seidl, Matrikenführung 1897, S. 402.
32
nisses sind vom nächsten Militärseelsorger des betreffenden Glaubensbekenntnisses
zu registrieren.
Eine gute Übersicht über die Zahl der in Österreich bestehenden Militär-
matrikenstellen ist in zwei Tabellen in der Statistischen Monatsschrift, XV. Jahrg.
(1889), S. 423, länderweise zusammengestellt.
Eine erwähnenswerte Anomalie liegt darin, daß sich mitunter mehrere Seel-
sorgestationen in die Führung der einzelnen Matriken für eine oder die andere
Ortschaft teilen.
So z. B. führt die Dechantei St. Nikolaus in Eger für einige Orte, wie Honners-
dorf, Langenbruck, Reichersdorf, Reißig, Schiada, Sebenbach, Stein, Tirschnitz
und Triesenhof, nur Tauf- und Trauungsmatriken, während die Sterbematriken
von anderen Pfarreien, z. B. für die Ortschaften Honnersdorf, Langenbruck, Reichers-
dorf, Sebenbach und Tirschnitz von der Pfarre Trebendorf, für die Ortschaft
Schiada von der Pfarre Ober-Lohma geführt werden.
Die Dechantei Königgrätz führt für einige Ortschaften, wie Lotha, Malschowa,
Maleschowitz und Swinar die Tauf- und Trauungsmatriken, das Pfarramt Neu-
Königgrätz aber die Sterbematriken usw.
Diese Ausnahmen, die wohl in lokalen Verhältnissen ihre Erklärung finden
dürften, sind mit dem ja noch immer in Kraft stehenden Josefinischen Patente
nicht gut vereinbar; denn dieses schreibt ausdrücklich vor, daß jeder Pfarrer zur
Führung dreier gesonderter Matriken für seinen Sprengel verpflichtet ist; einige
spätere Verordnungen aus dem Jahre 1784 bestimmen dann noch, daß, falls einer
Pfarre mehrere Ortschaften einverleibt sind, zur Vermeidung von Irrungen die
Matriken für jeden Ort abgesondert zu führen sind.
Aus den Bestimmungen des Josefinischen Patentes scheint ferner auch hervor-
zugehen, daß nur Pfarrgeistlichen das Recht zur Führung staatlich anerkannter
Matriken zustehen soll, und daß dieses Recht zugleich auch die Pflicht zur
Führung aller drei Matriken, der Tauf-, Trauungs- und Sterbebücher, in sich
schließen soll; auch die eben erwähnten Nachtragsverordnungen sprechen immer
nur vom „Pfarrer", während das Hofdekret vom 1. Juni 1784 schon den Ausdruck
„alle angestellten Seelsorger" gebraucht, jedoch an einer anderen Stelle wieder
von Eintragungen in die „Pfarr-Register" spricht.
Nichtsdestoweniger hat die spätere Praxis die Bestimmungen des Josefinischen
Patentes auf alle Seelsorger, welche einer Seelsorgestation selbständig vorstehen,
wie die Pfarradministatoren, Lokalkapläne, Expositen usw. angewendet und be-
trachtet alle diese kirchlichen Funktionäre, später mitunter sogar auch die nicht
selbständigen als zur Führung staatlich anerkannter Matriken berechtigt, ohne
daß jedoch diese Praxis bisher eine gesetzliche Sanktion gefunden hätte.
Veranlassung zu dieser extensiven Interpretation der Josefinischen Bestim-
mungen durch die Praxis gab insbesondere die in den südlichen Ländern schon
lange verbreitete Einrichtung der „curati amovibiles", und so hat sich namentlich
in Südtirol und Krain die Gepflogenheit herausgebildet, daß eine beträchtliche
Anzahl von Kuraten und Expositen entweder nur Tauf- und Sterbebücher, hier
und da auch nur Taufbücher führt, während die Führung der Trauungs-, bzw.
der Sterbematriken dem zuständigen Pfarrer vorbehalten ist; auch in anderen
33
Kronländern finden sich vereinzelte Beispiele dieser Art. Man muß jedoch bei
diesen — Professor Schmid nennt sie: Matrikenstellen mit beschränkter Berech-
tigung — unterscheiden zwischen solchen, bei welchen der betreffende Kurat,
Exposit usw. die Matriken nur in Form von Vormerksprotokollen führt, deren
Inhalt in regelmäßigen Zeitabschnitten den übergeordneten Pfarrstellen zur Ein-
tragung in die Pfarrmatriken bekanntgegeben wird, und solchen, bei welchen der
genannte Vorgang nicht stattfindet, sondern die Eintragungen des betreffenden
Kuraten usw. gleich als vollwertige Matriken angesehen werden; eigentlich sind
nur die letzteren als Matriken mit „beschränkter Berechtigung" im vollen Sinne
des Wortes zu bezeichnen, während die ersteren eigentlich nur als Hilfsprotokolle
zu betrachten sind, welche zur Erleichterung der Geschäftsführung, zu internen
Zwecken, sozusagen pro domo geführt werden; in der Praxis ist freilich die
Grenze zwischen diesen beiden Matrikenarten oft nicht leicht zu ziehen, und es
bestehen da manche Unklarheiten, die noch durch einen anderen Usus, der
gleichfalls mit den gesetzlichen Vorschriften im Widerspruche steht, vermehrt
werden.
Es ist dies nämlich die Gepflogenheit, daß an gewissen Anstalten von einem
anderen Geistlichen als dem zuständigen Pfarrer und unabhängig von diesem
Matriken geführt werden. Das Hofdekret vom 15. September 1786 schon hatte
den Grundsatz ausgesprochen, daß für Zivilkrankenanstalten, Gebär- und Findel-
häuser nicht die für diese Anstalten etwa bestellten Seelsorger, sondern die
Pfarrer, in deren Sprengel die Anstalten gelegen sind, die Matriken zu führen
haben; entgegen dieser Bestimmung hat jedoch die Praxis manchen in Kranken-
häusern, Straf- und sonstigen Anstalten zur Ausübung der Seelsorge berufenen
Geistlichen die Führung entweder sämtlicher oder doch gewisser Matriken zu-
gestanden; der Umfang dieser Berechtigung ist, wie es scheint, nur durch interne
Ordinariatsinstruktionen geregelt, ähnlich wie bei den oben besprochenen Matriken-
stellen mit beschränkter Berechtigung. Der Inhalt derselben gibt auch hier öfters
zu dem Zweifel Veranlassung, ob die Führung dieser Bücher nur pro domo oder
mit äußerer Rechtswirkung stattzufinden habe; aber auch wo das erstere der Fall
ist, werden die Matrikenfälle regelmäßig nicht an den parochus Ordinarius, in
dessen Sprengel die Anstalt liegt, wie es das eben erwähnte Hofdekret vorschreibt,
sondern meist an die Seelsorger des letzten Wohnsitzes der Immatrikulierten be-
kannt gegeben. Natürlich weicht die Praxis bezüglich aller dieser Punkte in den
einzelnen Kronländern vielfach ab.
Im folgenden sollen einige Beispiele von Matrikenstellen mit beschränkter
Berechtigung aus mehreren Ländern gegeben werden:
In Niederösterreich führen die Filiale Velm (politischer Bezirk Mödling) und
das Benefizium Schönau (politischer Bezirk Baden) seit dem Jahre 1874 nur Tauf-
matriken, während die übrigen Register in Moosbrunn, bzw. Sollenau (politischer
Bezirk Wr.-Neustadt) geführt werden. Das Benefizium in Zwölfaxing (politischer
Bezirk Brück a. d. L.) führt seit 1843 Vormerkprotokolle über Taufen und Sterbe-
fälle, die eigentlichen Matriken befinden sich jedoch bei der Pfarre in Schwechat.
In Steiermark führt das Krankenhaus in Graz Tauf- und Sterberegister, die
Kaplanei Maria-Grün nur Taufregister.
Heydenreich, Famiiiengeschichtliche Quellenkunde. 3
34
In Krain werden in der Männerstrafanstalt in Laibach Sterbe- und in der
Weiberstrafanstalt in Vigaun (politischer Bezirk Radmannsdorf) und im Landes-
spitale Tauf- und Sterbematriken geführt; zehn Exposituren führen teilweise schon
seit dem 18. Jahrhundert Tauf- und Sterbebücher, während die Trauungsmatriken
sich beim übergeordneten Pfarramte befinden.
Im Küstenlande werden im Zivilspitale und für das Armenhaus in Triest alle
drei Matriken geführt. Die Matrikenführung des Armenhauses ist zwar mit jener
der Pfarre Neustadt vereinigt, doch bestehen für beide Matrikenstellen getrennte
Register; außerdem haben in der Triester Diözese noch ca. 30 Kaplaneien und
Exposituren das Recht zur Registerführung; dieselben sind jedoch verpflichtet,
die Matrikenfälle monatlich den zuständigen Pfarrämtern zur Eintragung bekannt-
zugeben, die allein befugt sind, Matrikenscheine auszustellen. Auch der Expo-
situs von S. Pietro de Nembi in der Diözese Veglia hat ähnliche beschränkte
Befugnis zur Registerführung; auch er muß die verzeichneten Matrikenfälle, und
zwar wöchentlich dem Pfarrer von Lussin grande mitteilen. In der Oörzer Diözese
führen jedoch die Vikariatsämter: Begliano, Pieris und Viscone Tauf- und Sterbe-
bücher mit voller äußerer Rechtskraft. Bis 1877 hatte auch das Vikariatsamt
Borgnano nur die Berechtigung zur Führung dieser beiden Matriken. In der
Strafanstalt in Gradisca werden nur Sterberegister geführt.
Am häufigsten jedoch kommen diese Matrikenstellen mit beschränkter Be-
rechtigung vor in Tirol und speziell in der Diözese Trient. In der Diözese
Brixen sind nur drei Exposituren zur Führung von Tauf- und Sterberegistern
berechtigt, nämlich Müselbach, Trafoi und Tschötsch; eine beschränkte Befugnis
hat ferner der Kurat der Landes-Gebäranstalt in Innsbruck; nach der Ordinariats-
Instruktion in Innsbruck vom 26. Juni 1876, Z. 2382, obliegt demselben die
Führung von Tauf- und Sterbebüchern bezüglich der in der Anstalt verpflegten
Personen, während die kirchliche Jurisdiktion über die Beamten der Anstalt und
deren Familien der Stadtpfarre in Innsbruck zusteht; die Führung dieser Matriken
geschieht jedoch nur pro domo, denn alle Eintragungen müssen gemäß der ge-
nannten Instruktion den betreffenden zuständigen Seelsorgern zur Aufnahme in
ihre Matriken bekanntgegeben werden.
In der Trienter Diözese hingegen besitzen ca. 80 Seelsorgestellen das Recht
zur Führung bloß von Tauf- und Sterbebüchern, wobei die letzteren mitunter
nur zur Registrierung verstorbener Kinder bestimmt sind, während die Todes-
fälle der erwachsenen Personen ebenso wie die Trauungen in die Pfarrmatrik
eingetragen werden.
Es wäre zu weitläufig, wollte man die Namen aller jener Seelsorgestellen in
Tirol anführen, welche ihre Matriken nur mit beschränkter Berechtigung und
nicht im vollen Umfange führen. Dieselben sind in der Statistischen Monats-
schrift, 15. Jahrgang 1889, S. 429, zusammengestellt.
In den übrigen Ländern finden sich Matrikenstellen mit beschränkter Berech-
tigung ziemlich selten und fast nur in Kranken- und Strafanstalten.
In Böhmen führt die Weiberstraftanstalt in Repy (politischer Bezirk Smichov)
Tauf- und Sterbematriken, in Mähren die Strafanstalt für Männer in Mürau (poli-
tischer Bezirk Hohenstadt) und die Landes-Gebäranstalt in Brunn Sterbematriken.
35
Ferner besitzt die Expositur in Schwillbogen (politischer Bezirk Hohenstadt) seit
1880 eine Taufmatrik.
In Galizien werden von dem Krankenhause in Lemberg alle drei Matriken
und in den Männerstrafanstalten in Lemberg und Stanislau nur Sterbematriken,
und zwar getrennt nach den verschiedenen Konfessionen, geführt.
In der Bukowina endlich bestehen bei den Gerichtsgefängnissen in Czernowitz
und Suczawa Tauf- und Sterberegister, die allerdings nur pro domo geführt werden.
Die Register der nicht-katholischen, insbesondere der nicht-christlichen Religions-
gesellschaften in Österreich sind weit weniger alt als die der römisch-katholischen
Kirche und können sich auch, was Genauigkeit und Vollständigkeit derselben
anbelangt, mit jenen größtenteils nicht messen. So z. B. reicht von den 16 grie-
chisch-katholischen Matriken in der Bukowina keine über das Jahr 1800 zurück;
die ältesten, die sich in Czernowitz befinden, datieren aus dem Jahre 1813.
Die Matrikenführung der orientalischen Griechen in der Bukowina beginnt
erst mit der Okkupation des Landes durch Österreich; etwas älter ist dieselbe
in Dalmatien, das immerhin einige Matriken, die bis in das 17. Jahrhundert reichen,
aufzuweisen hat; so z. B. Knin (1679), Smokovic (1612, bzw. 1629), Zagora (1636
und 1633). In bedeutender Anzahl und in geordnetem Zustande finden wir jedoch
die orientalisch-griechischen Matriken in Dalmatien erst von 1825 an.
Daß auch die evangelischen Matriken, die ja vor dem Toleranzpatente Josefs II.
keinen staatlichen Schutz genossen und volle Gleichstellung mit den katholischen
erst im 19. Jahrhundert erlangten, im allgemeinen kein hohes Alter aufzuweisen
haben, ist ja begreiflich. Nichtsdestoweniger finden wir insbesondere in Böhmen
manche evangelische Matriken, die aus dem 17., einige wenige sogar, die aus
dem 16. Jahrhundert stammen, so z. B. Asch (1650, fragmentarisch bis 1630),
Roßbach (1581). Sehr alte Matriken besitzen auch die in Preußen und Sachsen
gelegenen evangelischen Seelsorgestellen, deren Sprengel sich auch auf öster-
reichisches Gebiet erstreckt, z.B. Marklissa (1625), Seidenberg (1630), Regnitzlosau in
Bayern (1643) usw. Auch in Galizien gibt es mehrere Matriken, die über das Tole-
ranzpatent hinausreichen: Lemberg (1779), Zaleszczyki (1771, bzw. 1768 und 1767).
Über die Entwicklung des Matrikenwesens der Israeliten wurde schon ge-
sprochen; zu erwähnen wäre etwa noch, daß die ältesten israelitischen Matriken,
welche sogar über die Zeit Maria Theresias hinaufreichen, sich in Prag (1721)
befinden, ferner in Schüttenhofen (1759), Teplitz (1750), und daß es meist nur
Geburtsmatriken sind, welche soweit zurückdatieren.
Über das Alter der Militärmatriken läßt sich leider ein übersichtliches Bild
in kurzgefaßter Darstellung nicht gut geben; es mag daher genügen, anzuführen,
daß die ältesten (die meisten davon in den Militärseelsorgebezirken: Graz, Josef-
stadt und Krakau) aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammen.
Von älteren Matriken, welche sich in Bibliotheken und Archiven von Stiftern,
Gutsverwaltungen, Stadtgemeinden usw. befinden, wären noch zu erwähnen die
in der Universitätsbibliothek in Lemberg befindlichen Tauf-, Trauungs- und Sterbe-
register der Gutsherrschaft Tarnowice (1784 — 1788). Im Archiv der Stadt Aussig
gibt es Aufzeichnungen über Taufen, Trauungen und Todesfälle aus dem Jahre 1745.
Sehr alte Matriken, teilweise in ruthenischer Sprache abgefaßt, besitzt das Osso-
3*
36
linskische National-Institut in Lemberg (die ältesten bis 1554 und mehrere aus
dem 17. und 18. Jahrhundert). Im Hauptarchiv der Stadt Wien sind Totenproto-
kolle aus der Zeit von 1648 bis 1799, jedoch vielfach unterbrochen; überdies
befinden sich einige Totenprotokolle im Archiv des Bürgerspitals.
Im Landesarchiv zu Graz befinden sich ältere Matriken der dortigen evange-
lischen Gemeinde, die Freiherr v. Hammer-Purgstall 1886 dem Grazer Landes-
ausschusse zum Geschenke machte. Die umfassendste Sammlung älterer und
auch neuerer Matriken (Militärmatriken) ist unstreitig im Archiv des apostolischen
Feldvikariates in Wien; die Zahl derselben soll sich auf 14351) (80 Nummern)
belaufen. Hier erscheint der Gedanke eines Zentralarchivs, dessen Aufgabe die
Ordnung, Erhaltung und Zugänglichmachung aller Matriken sein soll, schon in
glücklicher Weise verwirklicht.
In Deutschland schieden sich die Länder, in denen die französische Gesetz,
gebung eingeführt war, also die preußische Rheinprovinz2), die bayrische Rhein-
pfalz3), Rheinhessen4), das hessen-homburgische Oberamt Meisenheim6), von denen,
welche von der fremden Gesetzgebung unberührt geblieben waren. In diesen
letzteren behielt das frühere konfessionell ausgebildete und gesonderte Eherecht
Geltung, ja, dieser Zustand blieb auch für solche Länder, welche die französische
Gesetzgebung angenommen hatten, so für Baden und für das oldenburgische
Fürstentum Birkenfeld nicht ohne Einfluß, insofern als im erstgedachten Lande
nach Einführung des zum badischen Landrecht umgearbeiteten Code Napoleon im
Jahre 1809 durch das Edikt vom 6. Juni 1 8 1 1 6) die Pfarrer sämtlicher christlichen
Konfessionen zu Beamten des bürgerlichen Standes behufs Führung der Standes-
bücher in ihren Sprengein ernannt wurden, und für Birkenfeld das Organisations-
edikt vom 2. September 18177) angeordnet hatte, daß außer der durch Artikel 165
des Code angeordneten Form zur Gültigkeit der Ehe noch die kirchliche Form
notwendig sein sollte.
Als im Jahre 1848 die Trennung von Staat und Kirche die Losung der Parteien
geworden war, stellten die von diesen Anschauungen beeinflußten deutschen Grund-
rechte das Prinzip der obligatorischen Zivilehe und der bürgerlichen Standes-
buchführung auf. Ihre §§20, 21 lauteten:
„Die bürgerliche Gültigkeit der Ehe ist nur von der Vollziehung des Zivil-
aktes abhängig; die kirchliche Trauung kann nur nach der Vollziehung des Zivilaktes
stattfinden. Die Religionsverschiedenheit ist kein bürgerliches Ehehindernis. Die
Standesbücher werden von der bürgerlichen Behörde geführt."
*) Nach dem Stande des Jahres 1887.
8) Philippi, Die Zivilstandsgesetze i. d. preuß. Rheinprovinz, 3. Aufl., Elberfeld 1865, S. 17.
8) Siebenpfeiffer, Handb. d. Verfassung, Gerichtsordnung usw. Rheinbayerns, 3. 207 ff.
*) Köhler, Handb. d. kirchl. Gesetzgebung des Großh. Hessen- Darmstadt 1847, 2, 682,
706, 716.
b) Lottner, Sammlung der für die preuß. Rheinprovinz ergangenen Gesetze 7, 202.
6) Bad. Regierungsblatt v. 1811, Nr. 16, S. 65 ff., vgl. dazu Stalin in Dove u. Fried-
berg, Zeitschrift für Kirchenrecht 5, 188.
7) Diese Vorschrift ist durch das Gesetz vom 24. August 1870 (u. a. abgedruckt im All-
gemeinen Kirchenblatt v. 1871, S. 559) beseitigt worden. Über die Verhältnisse im ehe-
maligen Großherzogtum Berg vgl. Philippi a. a. O. S. 19 u. Stalin a. a. O. 4, 366.
37
Unter dem Einfluß dieser in den Grundrechten zum Ausdruck gekommenen
Anschauungen wurde die obligatorische Zivilehe und die bürgerliche Standes-
buchführung in Anhalt-Köthen und Dessau durch Gesetz vom 24. September 18491)
und in Frankfurt a. M. durch die beiden Gesetze vom 19. November 18502), in
Kurhessen dagegen nur die erstere durch Gesetz vom 29. Oktober 18483) ein-
geführt. Die Verfassungen anderer deutscher Staaten, so die preußische vom
5. Dezember 1848, die oldenburgische vom 18. Februar 1849, die schwarzburg-
sondershausensche vom 12. Dezember 1849, die waldecksche vom 23. Mai 1849,
die mecklenburgische vom 10. Oktober 1849, die Reuß-Schleizer vom 30. November
1849, und die anhalt-bernburgische vom 28. Februar 1850, welche unter dem Einfluß
der Bewegungen des Jahres 1848 zustande gekommen waren, nahmen zwar die
erwähnten Bestimmungen der Grundrechte auf, behielten aber ihre Ausführung
späteren Gesetzen vor.4) Diese sind indessen niemals ergangen, ja zum Teil auch
die betreffenden Verfassungsurkunden selbst bald wieder beseitigt worden. Ein
gleiches Schicksal hatten die bereits erwähnten Gesetze für Anhalt und Kurhessen,
da in dem ersteren Lande das Gesetz vom 18. November 1851 die obligatorische
kirchliche Trauung wieder herstellte5) und in Kurhessen die Verordnung vom
13. April 1853 6), welche freilich nicht von den Ständen genehmigt war, das Gesetz
von 1 848 für die Anhänger der bestehenden christlichen Kirche außer Wirksamkeit
setzte. So blieb die obligatorische Zivilehe allein in Frankfurt a. M. bestehen,
und im übrigen war es schon viel, wenn wenigstens eine verfassungsmäßige Ver-
heißung der Einführung der Zivilehe und der bürgerlichen Standesbuchführung
in den revidierten Staatsgrundgesetzen, wie in der preußischen Verfassungsurkunde
vom 31. Januar 1850 (Art. 19), ausgesprochen wurde.
Außerdem war es eine dauernde Folge der Bewegungen des Jahres 1848, daß
in Braunschweig und Hessen-Homburg noch in demselben Jahre7) und in Hamburg
im Jahre 18498) durch Einführung der Zivilehe für diesen besonderen Fall die
Eheschließung zwischen Christen und Juden ermöglicht, sowie in Oldenburg9) die
fakultative Zivilehe eingeführt wurde.
Ferner verstand man sich auch dazu, für den Fall, daß die Anhänger der
christlichen Kirchen eine Eheeingehung vor dem Geistlichen ihrer Konfession nicht
ermöglichen konnten, durch die Gewährung der Notzivilehe zu helfen. Teils
geschah dies noch unter dem fortwirkenden Einfluß der Bewegungen des Jahres 1848,
*) Friedberg, Das Recht der Eheschließung, Leipzig 1865, S. 678, 679, 772.
2) Gesetz- und Statuten -Sammlung der freien Stadt Frankfurt a. M., Bd. 10, Frankfurt
1853, S. 345, 354, s. auch Friedberg a. a. O. S. 662, 765.
3) Samml. v. Gesetzen für Kurhessen, Bd. 11, Jahrg. 1846—1848, S. 133 ff.; Friedberg
a. a. O. S. 745, 806.
*) Friedberg a. a. O. S. 665, 667, 668, 670, 704, 738.
6) Friedberg a. a. O.
°) Friedberg a. a. O. S. 679.
7) Samml. v. Gesetzen usw. für Kurhessen, Bd. 13, Jahrg. 1853, S.33; Friedberg a.a.O.
S. 746.
8) Braunschweiger Gesetz v. 23. Mai 1848 bei Friedberg a. a. O. S. 814, Hessen-Hom-
burger Gesetz v. 21. Juni 1848.
°) Verordn. v. 24. Oktober 1849, s. Friedberg a. a. O. S. 676.
38
teils gab aber dazu die verschärfte Geltendmachung eines rigorosen Standpunktes
seitens der Geistlichkeit der christlichen Kirche Veranlassung. Es gehören hierher
die Gesetze, welche für Lübeck (vom 27. April 18521), für Württemberg (vom
l.Mai 18552), für Baden (vom 3. Oktober 18603) und für das Königreich Sachsen
(vom 20. Juni 18704) ergangen sind.
Endlich hatte die Notwendigkeit, eine staatliche Eheschließungsform für die
Anhänger der nicht anerkannten christlichen Kirchen zu schaffen, zur Gewährung
der Zivilehe für die sog. Dissidenten und Juden geführt. Für beide war in Alt-
preußen schon durch die Verordnung vom 30. März 1847 (für Dissidenten) und
das Gesetz vom 23. Juli 1847 (für Juden5) die Zivilehe als einzige Eheschließungs-
form hingestellt. In betreff der ersteren wurde dieselbe auch in Anhalt-Bernburg
(Gesetz vom 13. Februar 1851)6), in Württemberg, in Nassau (durch Gesetz vom
19. November 1863)7), in Sachsen-Weimar (durch Gesetz vom 9. April 1864)8), in
der Provinz Hannover (durch Verordnung vom 29. September 1867)9), in Bayern
(durch Gesetz vom 2. Mai 1868)10), in Reuß jüngere Linie (durch Gesetz vom
19. Oktober 1872)11) als Eheeingehungsform offen gelassen, obligatorisch aber ein-
geführt für Anhänger „solcher Religionsgesellschaften, welche weder der prote-
stantischen noch der römisch-katholischen Kirche angehören" in Sachsen-Koburg-
Gotha (durch Gesetz vom 2. Juli 1863)12), für Dissidenten im Königreich Sachsen
(durch das schon zitierte Gesetz) und in Schwarzburg-Sondershausen (durch Gesetz
vom l.März 1872)13).
In Hamburg ist später durch das Gesetz vom 17. November 186514) die
Führung der Zivilstandsregister, sowie die Vornahme der Eheaufgebote auf staat-
liche Beamte übertragen, aber die Zivilehe als fakultative fortbestehen gelassen.
Dagegen sah sich Baden infolge der Konflikte, welche die Notzivilehe hervor-
*) Gesetz v. 31. Mai 1855 bei Friedberg a. a. O. S. 767.
') Friedberg a.a.O. S. 739 ff., 805. Hier ist aber auch zugleich die fakultative
Zivilehe gestattet worden, da der § 1 des Gesetzes lautet: „In allen anderen Fällen da-
gegen, in welchen die christliche oder jüdische Trauung von den Verlobten nicht begehrt
wird, oder nicht statthaft ist, muß die Ehe, wenn sie zivilrechtliche Wirkungen haben soll,
nach den Vorschriften dieses Gesetzes geschlossen sein."
3) Friedberg a. a. O. S. 682, 777.
5) A. a. O. S. 687, 784.
*) U. a. abgedruckt bei Dove und Friedberg, Zeitschr. f. Kirchenrecht 9, 460; aber
§§ 16, 17 beschränken die Statthaftigkeit auf den Fall, daß jeder Teil einer anderen vom
Staate anerkannten Religionsgesellschaft angehört. — Auch in Anhalt war wenigstens mit
landesherrlicher Erlaubnis für jeden Einzelfall die Notzivilehe gestattet, Gesetz v. 18. Nov. 1851,
ausgedehnt durch Gesetz v. 2. April 1868 auf Bernburg (Gesetzsamml. für Anhalt, Bd. 4, 1870,
S. 1145).
ö) Friedberg a. a. O. S. 786, 793.
') Friedberg a. a. O. S. 738, 803.
8) A. a. O. S. 754, 815.
9) U. a. abgedruckt in Dove u. Fried berg, Zeitschr. f. Kirchenrecht 8, 479.
10) A. a. O. 8. 485.
u) Abgedruckt im Allg. Kirchenblatt f. d. evangel. Deutschland, Jahrg. 1873, S. 148.
») Friedberg, Recht der Eheschließung, S. 750, 809.
13) Abgedruckt im Allg. Kirchenblatt f. d. evangel. Deutschland, Jahrg. 1873, S. 417.
u) Hamburg, gedruckt bei Meißner 1865.
39
rief1), veranlaßt, durch Gesetz vom 21. Dezember 18692) die obligatorische
Zivilehe einzuführen.
Dieser Zustand blieb bis zur Errichtung des Norddeutschen Bundes und
während der Dauer desselben in Deutschland bestehen. Der Bund selbst erließ
nun ein Gesetz betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personen-
standes von Bundesangehörigen im Auslande (vom 4. Mai 1870), welches für solche
die fakultative Zivilehe insofern gestattete, als es dem Reichskanzler die Befugnis
gewährte, diplomatischen Vertretern des Bundes oder Konsuln desselben die Er-
mächtigung zu den erforderlichen Amtshandlungen zu erteilen.3)
Der bunte Rechtszustand, welcher in den deutschen Ländern bezüglich der
Registerführung herrschte und dem deutschen Reichstage durch eine vom Bundesrate
am 24. Mai 1872 vorgelegte Übersicht klargelegt wurde, ist durch das Reichsgesetz
über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar
1875 beseitigt. Dieses Reichsgesetz bedeutete vor allem insofern einen wesentlichen
Fortschritt für Deutschland, als durch dasselbe die bis dahin mangelnde Einheit in der
Beurkundung des Personenstandes und in der Eheschließungsform hergestellt wurde.
Die Prinzipien, welche in diesem Gesetze zum Ausdrucke gelangen, sind, was
die äußere Form der Registerführung betrifft, im wesentlichen die des französischen
Rechtes. Die Standesamtsbezirke, deren Bildung in die Kompetenz der höheren
Verwaltungsbehörde fällt, sollen sich möglichst an die Sprengel der Gemeinden
anlehnen und in denselben regelmäßig die Vorsteher der Gemeinden die Geschäfte
der Standesbeamten besorgen, sofern nicht hierfür besondere Standesbeamte durch
die höhere Verwaltungsbehörde bestellt sind. Die Kosten der ganzen Institution
tragen die Gemeinden, die Aufsicht führen die Verwaltungsbehörden, und zwar
zunächst die unteren, in höherer Instanz die übergeordneten, sofern nicht die
Landesgesetze andere Aufsichtsorgane bestimmen.
Es sind drei Register zu führen unter der Bezeichnung Geburts-, Heirats- und
Sterberegister, und zwar für jeden Standesamtsbezirk ohne Rücksicht auf die Zahl
und die Größe der dazu gehörigen Gemeinden.
Es besteht jedoch kein Hindernis, daß in jenen Ländern, in welchen auch
noch andere Arten von Registern geführt werden, auch die Führung dieser den
Standesbeamten übertragen werde, ohne daß jedoch diesen Registern die Bedeutung
reichsgesetzlicher Standesregister zukäme; dies gilt z. B. von den in Württemberg
seit alter Zeit hergebrachten Familienregistern, die dort für jede Ortsgemeinde
geführt werden. Diese Familienregister wurden in Württemberg bisher für jede
Ortsgemeinde in der betreffenden Parochie geführt, und zwar in der Art, daß jeder,
x) Friedberg, Der Staat und die katholische Kirche im Großherzogtum Baden, Leipzig
1871, S. 69 ff.
2) Abgedruckt in der zitierten Schrift von Friedberg, S. 322, bei Dove u. Friedberg,
Zeitschr. f. Kirchenrecht 10, 113; auch bei Kah, Die Ehe und das bürgerliche Standesamt
nach badischem Recht, 2. Aufl., Heidelberg 1872, S. 47.
3) Bundesgesetzblatt v. 1870, S. 599. Dasselbe ist nunmehr Reichsgesetz, s. Gesetz betr.
die Verfassung des deutschen Reichs v. 16. April 1871 , Reichsgesetzblatt S. 63 und dazu
Reichsgesetzblatt v. 1870, S. 647, 656, ferner Gesetz betr. die Einführung von deutschen
Bundesgesetzen in Bayern v. 22. April 1871 (Reichsgesetzblatt S. 87), in Elsaß -Lothringen v.
8. Februar 1875 (Gesetzblatt f. Elsaß-Lothringen S. 9).
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der einen eigenen Haushalt hat, auf besonderem Blatte nach alphabetischer Ordnung
aufgeführt und auf dem Blatte nach vorgedrucktem Formulare jede Veränderung
in seiner Familie, sowie jede die Familie betreffende Nachricht aus den Kirchen-
registern eingetragen wurde.
Andere Verpflichtungen als die Führung der Standesregister und die Vornahme
der dazu gehörigen Geschäfte legt das Reichsgesetz den Standesbeamten nicht auf,
es schließt aber nicht aus, daß dies durch die Bundesgesetzgebung geschehen kann.
So war den preußischen Standesbeamten im Bereiche des Gesetzes vom
9. März 1874 u.a. zur Pflicht gemacht:
1. Alle Geburts- und Sterbefälle, welche eine Bevormundung erforderlich
machen, dem zuständigen Gerichte behufs Einleitung einer solchen anzuzeigen,
durch Reskripte der Ministerien des Innern und der Justiz vom 8. September 1874
(preuß. Min.-Bl. f. d. innere Verwaltung S. 196 und Justiz-Min.-Bl. S. 247).
2. Die Totenlisten für die Zwecke der Erbschaftssteuer-Verwaltung anzufertigen
und den Erbschaftssteuer-Ämtern periodisch einzureichen, s. Zirkular-Reskript des
Finanzministers und Ministers des Innern vom 15. August 1874 (preuß. Min.-Bl.
f. d. innere Verwaltung, S. 243); Gesetz vom 30. Mai 1873 betr. die Erbschafts-
steuern § 29 (Ges.Samml. S. 329); Zirkular-Verf. des Finanzministers vom 2. Dezember
1873 (u.a. in der Zeitschrift -der Standesbeamten Nr. 2, S. 13); — im Bezirk des
Appellhofes zu Köln, namentlich
1. die vorhin zu 2 gedachten Listen aufzustellen und einzureichen,
2. den Friedensrichtern die Sterbefälle mitzuteilen, wenn Minderjährige hinter-
bleiben,
3. die Sterbefälle der Gemeindeverwaltung zur Veröffentlichung wöchentlich,
4. dem Kreisphysikus wegen der Medizinalpolizei vierteljährlich unter Angabe
der Krankheit und des Namens des behandelnden Arztes anzuzeigen.
Für Baden, vgl. Verordn. v. 7. Januar 1870, den Vollzug und die Überwachung
der Leichenschau und die statistischen Erhebungen aus den Standesbüchern betr.
(Ges.- u. Verordn.-BI. Nr. 2, auch bei Kah a.a.O., S. 154). Alle diese und ähn-
liche Vorschriften bleiben neben dem Reichsgesetze in Kraft.
Die heutigen standesamtlichen Urkunden enthalten zwar alles, was über den
betreffenden Einzelfall wissenswert ist, dagegen fehlt ihnen ein ausreichender
Zusammenhang untereinander. Hierzu wäre es nötig, daß jede einzelne Urkunde
einen Hinweis auf eine der zurückliegenden Urkunden enthielte, daß jede einzelne
Urkunde den Schlüssel zu der gesamten Abstammung derjenigen Personen böte,
auf die sie sich bezieht. Einen derartigen Hinweis enthalten aber heute nur die
Sterbeurkunden und die Heiratsurkunden. Erstere geben das Alter und den Geburts-
ort des Verstorbenen an, so daß seine Geburtsurkunde beschafft werden kann ; die
Heiratsurkunden aber nennen den Geburtsort und Geburtstag des Eheschließenden
und ermöglichen dadurch die Ermittlung ihrer Geburtsurkunden. Wenn nun auch
die Geburtsurkunde einen Hinweis auf die Heiratsurkunde der Eltern des be-
treffenden Kindes enthielten, so würde ein ausreichender Zusammenhang der
wichtigsten Urkunden untereinander gestellt sein. Denn alsdann würde verweisen :
1. jede Sterbeurkunde: auf die Geburtsurkunde des Toten;
2. die Geburtsurkunde: auf die Heiratsurkunde der Eltern:
41
3. die Heiratsurkunde der Eltern: auf ihre Geburtsurkunde;
4. die Geburtsurkunde der Eltern: auf die Heiratsurkunden der Großeltern,
und auf demselben Wege immer weiter zurück.
Um nun einen Zusammenhang zwischen einer Geburtsurkunde und der Heirats-
urkunde der Eltern des betreffenden Kindes herzustellen, genügt es, wenn in der
Geburtsurkunde mit wenigen Worten der Ort der Heirat der Eltern angegeben
wird (bei unehelichen Kindern der Geburtsort der Mutter). Den Zeitpunkt der
Heirat anzugeben ist nicht nötig und auch nicht ratsam. Ein dahinzielender
Vorschlag ist von Heinrich Dillmann in Nieder-Schönhausen bei Berlin dem
deutschen Reichskanzler unterbreitet worden. Dieser Gedanke ist sehr beachtenswert
und wohl auch praktisch durchführbar. Dagegen scheitert die Ausführbarkeit des
von verschiedenen Seiten (Lots in der Deutschen Juristen-Zeitung, herausgegeben
vonLabandund Staub, 8,1903, Nr. 23, S. 5447 und ASW VII, 17; Oppermann, „Ein
großer Mangelposten in den Geburtsregistern der Standesämter", Archiv für Stamm-
und Wappenkunde, 1903, S. 35) angeregten Planes, bei dem Geburtsdatum des
Kindes durch die Standesämter auch Ort und Zeit der Geburt der Eltern an-
zugeben, schon daran, daß viele kleine Leute darüber keine Auskunft geben können.
Langwierige Ermittlungen dienen aber nicht dem Interesse der schnellen Be-
urkundung, würden auch die Arbeitslast der Standesbeamten unverhältnismäßig
erhöhen. Auch der Vorschlag, daß den Standesbeamten aufzugeben sei, „durch
Meldekarten 1. bei Eheschließungen den Standesbeamten des Geburtsortes jedes
Ehegatten, 2. bei Geburten den Standesbeamten des Geburtsortes der Mutter,
3. bei Todesfällen den Standesbeamten des Geburtsortes zu benachrichtigen", geht
über das praktisch Durchführbare hinaus, so sehr auch eine derartige Erweiterung
der Pflichten der Standesbeamten der familiengeschichtlichen Forschung nützen
würde (Lots a. a. O.), weil sie auf die häufige Anmeldung von Geburten durch
die Hebamme nicht Rücksicht nimmt und nur auf einen bestimmten Fall zu-
geschnitten ist, nämlich den, wo der Ehemann den Geburtsfall anmeldet. Um alle
in § 18 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 genannten Anzeigefälle zu treffen,
hat deshalb eine vom „Roland, Verein zur Förderung der Stammkunde" nieder-
gesetzte Kommission, in deren Auftrag Dr. jur. Drechsel, Regierungsrat, einen im
„Roland, Verein zur Förderung der Stammkunde" (Beilage zum Archiv für Stamm-
und Wappenkunde) Nr. 57, 1. Februar 1907, abgedruckten Bericht erstattet hat,
empfohlen, daß an geeigneter Stelle, etwa hinter dem Namen der Eltern, in der
Urkunde eingeschoben werde: „Eheschließungsort: Düsseldorf". Es erscheint Ände-
rung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 durch ein Reichsgesetz notwendig,
und zwar wäre im § 22 des Gesetzes in Punkt 5 hinter „Gewerbe" zu setzen:
„Eheschließungs- und Wohnort der Eltern". Eine in diesem Sinne abgefaßte Ein-
gabe des Vereins Roland an den deutschen Reichskanzler Fürsten von Bülow in
Berlin ist von H. Unbescheid in der Rolandbeilage Nr. 65 des Archivs für
Stamm- und Wappenkunde veröffentlicht.
Nicht wenige Standesämter lassen es sich jetzt angelegen sein, den Familien-
sinn zu heben und den Wert einer zusammengestellten Chronik den breiteren
Volksmassen klarzumachen. Es wird z. B. in Berlin jedem neuvermählten Paar
auf Wunsch ein Familienstammbuch von den Standesbeamten gegen Entrichtung
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von 50 Pf. ausgefertigt, das gleich mit Eintragung und Beglaubigung in betreff
der Eheschließung versehen ist. Wenn man bedenkt, daß jede Ausstellung einer
Urkunde bei den Standesämtern allein 50 Pf. kostet, so ist das in sehr gediegener
Ausstattung, ganz in Leinen mit Goldpressung gebundene und aus bestem Schreib-
papier bestehende, 55 Seiten starke Familienstammbuch geradezu ein Geschenk
der Reichshauptstadt, welches das Angenehme mit dem Nützlichen verbindet; denn
dieses Buch vereinigt in seinem Innern sämtliche Urkunden, sowohl die standes-
amtlichen wie kirchlichen auf kleinstem Raum, empfiehlt sich also schon durch
seine Übersichtlichkeit und bietet außerdem noch den Vorteil, daß Eintragungen
von Geburts- und Sterbefällen, welche Familienmitglieder betreffen und unmittelbar
nach der Anmeldung erfolgen, gebührenfrei erteilt werden und dennoch den vollen
Wert der Urkunde, beglaubigt durch Stempel und Unterschrift des Standesbeamten, bzw.
des vollziehenden Geistlichen, besitzen. Das Inhaltsverzeichnis eines solchen Buches
weist folgende Abschnitte auf : Vorwort 1. Ehegatten, 2. die Kinder, 3. Großeltern
der Ehegatten, 4. Gedenkblätter. Ein Anhang enthält: 1. Die Vorschriften für die
Anmeldung und Beurkundung der Geburten und Sterbefälle, 2. den Gebührentarif.
Derartige Familienstammbücher werden auch in zahlreichen anderen Orten,
z. B. in Leipzig und Dresden, von den Standesämtern ausgegeben. Es würde von
großer Bedeutung für die FamiHenkunde sein, wenn es gelingen sollte, bei allen
Standesämtern die Einführung von Familienstammbüchern durchzusetzen. Dafür
macht Manfred Mayer, „Die Genealogie bürgerlicher und bäuerlicher Geschlechter"
in den von E. Oelenheinz und H. von Kohlhagen herausgegebenen heraldisch-
genealogischen Blättern für adlige und bürgerliche Geschlechter, IV. 1907, S. 164,
mit Recht folgende Punkte geltend: Erstens wird der Familiensinn und das Gefühl
für Zusammengehörigkeit gehoben. Zweitens wird in juristischer Beziehung Auf-
klärung bei Erbstreitigkeiten und anderen Dingen geschaffen. Drittens wird der
sozialen Wissenschaft eine Handhabe geboten zur Feststellung des Standeswechsels
der einzelnen Generationen der Bevölkerungsbewegung, des Vermischungsgrades.
Leider hat selbst der Magistrat der Haupt- und Residenzstadt München die
merkwürdige Erklärung abgegeben : Für die Einführung von Familienstammbüchern
bei den Standesämtern sei kein Bedürfnis vorhanden. Der Wert der Geschichte
ihrer eigenen Familie wurde somit von den Herren Magistratsräten und Gemeinde-
bevollmächtigten äußerst gering eingeschätzt und ein neuer Beweis dafür geschaffen,
daß über die Genealogie als Wissenschaft nicht nur breitere Volksschichten, sondern
selbst die sog. gebildeten Klassen noch bedeutender Aufklärung bedürfen.
Wie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich ist, haben sich Kirche und
Standesamt um die Familienforschung große Verdienste erworben (H. Reichert,
Kirche und Standesamt im Dienste der Familienforschung, Archiv für Stamm- und
Wappenkunde, 4, 1904, S. 116 f.). Dabei soll nicht geleugnet werden, daß einzelne
Kirchenbücher1) infolge von Vakanzen, Nachlässigkeiten und schlechter Einrichtung
Mängel aufweisen. Es gibt z. B. Taufbücher, die zwar das Taufdatum, aber nicht
das Geburtsdatum, Register, die zwar das Beerdigungsdatum, aber nicht den Todes-
*) J. S. Grimm, Über Pastoralarchive und deren Nutzen, Neues Lausitzisches Magazin
XII, 315; Gmelin, DGB 1.
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tag oder das Alter des Verstorbenen enthalten. In den Heiratsregistern fehlen
häufig die Angaben über die Eltern der Braut. Nach Einführung der standes-
amtlichen Beurkundungen durch Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 sind die Kirchen-
bücher beibehalten, werden aber nicht mehr denselben Wert und Bedeutung für
Vollständigkeit haben, da ein kirchlicher Akt nicht unbedingt vorgeschrieben ist.
Immerhin ist zu wünschen, daß auch die Kirchenbücher im ganzen Deutschen Reich
einheitlich nach einem Muster geführt werden möchten, wodurch UnVollständigkeiten
fast ausgeschlossen wären und die Übersicht erleichtert würde. In neuester Zeit legt
aber auch die evangelische Kirche vielfach Wert auf Mitarbeit an der Stammkunde,
indem sie bei Hochzeiten dem jungen Paare eine Traubibel oder ein Neues Testament
überreicht, in welchem vorn Platz zum Eintragen wichtiger Familienereignisse
gelassen ist. Es soll dadurch die gute alte Sitte der Familienbibel wacherhalten
werden. So dankenswert nun dieses Verhalten der Geistlichkeit auch ist, so bedarf
doch andererseits die Anlage einer solchen Beigabe von familienchronistischen
Eintragungen, wenn sie wirklich gut sein soll, der Beihilfe eines stammkundigen
Sachverständigen. Es ist dem Verfasser dieses Buches gelegentlich eine solche
Beigabe zu Gesicht gekommen, die er trotz aller Anerkennung des guten Willens
doch als sehr ungeschickt bezeichnen muß: ein unendlicher Platz für die kirch-
lichen Paten, aber fast gar keiner für die nächsten Anverwandten!
In einem Umfang, wie bisher wohl noch niemals, sind die im vorstehenden
erwähnten familiengeschichtlichen Quellen ganzer Länder inhaltlich ausgebeutet
worden in Österreich durch die beiden Werke: „Der Adel in den Matriken der
Grafschaft Görz und Gradisca", herausgegeben von Ludwig Schiviz von Schiviz-
hoffen (Görz 1904, Selbstverlag des Verfassers, Druck von Karl Gerolds Sohn in
Wien I, Barbaragasse Nr. 2, 510 S., 4°) und „Der Adel in den Matriken des Herzog-
tums Krain", herausgegeben von demselben (Görz 1905, Druck der „Gorisza
Tiskarna", A. Gabescek in Görz, Selbstverlag des Verfassers, 504 S., 4°). Schiviz
von Schivizhoffen ist, von den geistlichen Ordinariaten unterstützt, von Pfarrei
zu Pfarrei gezogen und hat alle adlige Personen betreffenden Einträge so, wie er
sie fand, sorgfältig abgeschrieben und im Druck der Öffentlichkeit vorgelegt. Die
Arbeit wurde in Görz-Gradisca dadurch etwas erleichtert, daß wenigstens seit 1835
Duplikate der Pfarrmatriken bei den Ordinariaten ruhen, so daß also von dieser
Zeit an die Durchsicht an den Sitzen der Ordinariate, in Görz und Triest, erfolgen
konnte. Wie der Herausgeber angibt, enthält das Buch über Görz und Gradisca
rund 20000 Kirchenbüchern entnommene Einzeldaten, und für Krain dürfte die
Zahl ungefähr dieselbe sein. Außerordentlich eingehende Register erleichtern die
Benutzung beider Bände und das Auffinden einzelner Daten, geben aber auch
negativ die Gewähr, daß Personen, die das Register nicht nennt, im Texte tat-
sächlich nicht erwähnt werden. Möchte diese vorbildliche mutige Tat1) eines
Einzelnen recht viele gleich verdienstvolle Nachahmungen finden!2)
l) Tille, DGB 7, 76 f. u. ZPF 1906, S. 28 f.
9) Formulare zu Personenaufnahmen (bei Abfassung von Familiengeschichten, Auf-
stellung von Stammbäumen, Ahnentafeln usw. kaum entbehrlich) nach den Vorschriften des
Vereins Herold, Preis pro 20 Stück M. 0,60 portofrei, 50 Stück M. 1,20, 100 Stück M. 2.—,
Packung zwischen Pappen 15 Pf. extra. Verlag von C. A. Starke in Görlitz.
Gebetsverbrüderungen, Nekrologien und verwandte
Quellen des Mittelalters.
EN seit dem 16. Jahrhundert allgemein üblichen pfarramtlichen Registern,
den Geburts- und Taufbüchern, Traubüchern, Totenbüchern und seit dem
19. Jahrhundert hinzugekommenen standesamtlichen Registern gehen im
Mittelalter die Totenbücher voraus. Der familiengeschichtliche Forscher
befindet sich allerdings bei Benutzung der mittelalterlichen Totenbücher im Vergleich
zu den späteren Kirchenbüchern und standesamtlichen Beurkundungen im Nachteil.
Denn während wir bei diesen späteren kirchlichen und profanen Registern eine genaue
Angabe nach Tag und Jahr antreffen, fehlt bei den mittelalterlichen Totenbüchern
in der Regel eine Jahresangabe; und wenn eine solche eingetragen ist, müssen
zu einem richtigen Ansatz nach moderner Zeitrechnung die in alter Zeit üblich
gewesenen verschiedenen Jahresanfänge in Rechnung gestellt werden. Auch er-
fordern die Abkürzungen in den den einzelnen Totenbüchern zugrunde liegenden
Kaiendarien eine genaue Kenntnis der Berechnungen des Sonnen- und Mondjahres.1)
Die Tagesangabe muß erst aus der mittelalterlichen Heiligenberechnung in die
moderne Tagesbezeichnung umgesetzt werden. Man pflegte im Mittelalter irgend-
einen der nach Ort und Diözese oft erheblich verschiedenen Heiligenkalender zu-
grunde zu legen und in diesen Kalender die Namen der im Laufe der Zeiten an den
einzelnen Tagen verstorbenen Gläubigen einzutragen, um für ihr Seelenheil am
Sterbetage beten, beziehentlich das Meßopfer darbringen zu können. Die ungefähre
Zeit der einzelnen Eintragung kann in der Regel nur durch die genaueste kritische
Untersuchung der paläographischen Einzelheiten der betreffenden Handschrift und
durch eine lautgeschichtliche und grammatische Prüfung der betreffenden Eigen-
namen erschlossen werden. Wo die Formen der Namen auf ältere Zeit, als die
Einzelheiten der Schriftzüge weisen, ist eine spätere Kopie eines früheren Originales
anzunehmen. Da die Einzelheiten der einschlagenden Wissensgebiete noch nicht
allseitig hinreichend festgestellt sind, so ist im Zweifelsfalle zu empfehlen, daß
das Urteil einer hervorragenden Fachautorität angerufen wird. Ist es schon möglich,
daß eine einfache Urkunde zu chronologischen Irrtümern Veranlassung gibt2), wie
*) Zur augenfälligen Illustrierung dieses Gesichtspunktes sei auf Seh um, Exempla codicum
Amplonianorum Erfurtensium saeculi IX— XV, Berlin 1882, Tafel VIII und Text S. 5, verwiesen.
2) Herquet, Mühlhäuser Urkundenbuch, Urkunde 1297, 7. November, in Vergleich mit
ürotefend, Zeitrechnung des deutschen Mittelalters, II, 1892, 167.
45
viel mehr ist dies bei den nach Zeit und Schriftart so mannigfachen Eintragungen
in die mittelalterlichen Totenbücher der Fall. Wie mannigfach eine einzige Seite
eines solchen Totenbuches sein kann, zeigt die mittels Photographie und Licht-
druck vorzüglich hergestellte Abbildung einer Seite eines im Marburger Staats-
archiv aufbewahrten Nekrologiums in Arndt-Tangls Schrifttafeln zur Erlernung
der lateinischen Paläographie (2. Heft, 3. Aufl. 1898, Tafel 61). Zur weiteren Ver-
anschaulichung mittelalterlicher Totenbücher dienen die Faksimile des zweiten und
dritten Nekrologienbandes der Monumenta Germaniae historica.1) Wie die laut-
geschichtliche und grammatische Form der Eigennamen zur chronologischen Fest-
stellung mittelalterlicher Niederschriften verwertet werden kann, zeigt die auf einem
weit ausgedehnten schwierigen Stoff aufgebaute, höchst lehrreiche Abhandlung von
Edward Schröder, „Urkundenstudien eines Germanisten" in den Mitteilungen
des österreichischen Institutes für Geschichtsforschung (XVIII, 1897). Trotz enormer
Verluste einschlagenden Materials hat sich doch, wie ein Blick in die Monumenta
Germaniae historica (Necrologia Germaniae I, 1888, ed. Baumann; II, 1904, ed.
Herzberg -Fränkel; III, 1905, ed. Baumann), oder wie das Verzeichnis gedruckter
Nekrologien in Wattenbachs Deutschen Geschichtsquellen (6. Aufl. 1893, I., 437 ff.)
zeigt, ein stattliches Material mittelalterlicher Totenbücher erhalten. Wie reich
dieses Material ist, lehren schon die indices zu den Nekrologienbänden der Monu-
menta Germaniae historica oder zu der Ausgabe der Konfraternitäts- oder Ver-
brüderungsbücher, welche Piper in den genannten Monumenta besorgt hat (Libri
confraternitatum sancti Galli Augiensis Fabariensis, edid. Paulus Piper, Berlin 1884).
Dieses reiche Material wird den Betätigungen christlicher Fürbitten verdankt.
Das „Seelbuch des Geschlechts von Langenau" z. B. spricht es klar aus, daß die
kirchlichen Gedächtnisfeiern für die Verstorbenen des Geschlechts von Langenau
zu dem Zwecke gehalten werden sollen, daß durch die christlichen Fürbitten der
allmächtige Gott sich bewegen lasse, den Verstorbenen die Pein im Fegefeuer zu
verkürzen und ihnen ewige Rast und ewige Ruhe zu geben. Der Anfang dieses
Seelbuches lautet wörtlich:
„Seelbuch des Geschlechts von Langenau. fol. 1. Memoria mortuorum
dominicis diebus et quatuor temporum.
Dyt ist daz selebuch der ganerben von Langenauwe und hait her Johan von
Langenauwe daz dun machen, uff daz man alle sondagis und besunder in den
viere fronefasten, dye in dem iare gelegin sint, aller der gedencken, dye hye inne
beschrieben sint und dye auch uffentlichen in der capellen also gelesen werden
und wer eyn capellain zu Langenauwe ist, der hayt da von, daz er dyt selebuch
lesit als vorgeschrieben ist sondagen und fronefasten, ye zu der fronefasten eyn par
schoe und dye sal eyn buwemeyster, de der capellen buwemeister ist, yme
bezalen.
Myne lieben frunde Cristi, duyt wale durch gotz wyllen und helffet uns
byeden vor der ganerben seien von Langenauwe, des namen hernae geschrieben
steent, abe dye seien sin in eyner pyne dez vegefurys, daz sye der almechtige got
x) Vgl. das Faksimile einer Ostertafel bei Steffens, Lateinische Paläographie, II, Tafel 58,
und dazu Rühl, Chronologie des Mittelalters und der Neuzeit, Berlin 1897, S. 113.
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ire pyne wolle kurtzen und dar usz nemen und ine geben ewige rast und
ewige ruwe.
1. Item vor hern Hylgers von Langenau eyns rytters, des eyn anheber was
zu Langenawe und daz buweke und syner huysfrauwen und irer kinder.
2. Item vor hern Hylgers eyns ritters, der oiraniche waz hern Johans von
Langenauwe und fader was hern Friederichs von Langenauwe, hern Johans rechte
aniche.
3. Item vor frauwen Aylheiden Schencken von Lebensteyn, hern Friederichs
huys frauwen.
4. Item vor hern Johans eyns ritters ires sonis und frauwen Heylken von
Lurinburg syner huysfrauwen." *)
Die Jünger Christi kamen einander mit Tat und Gebet zu Hilfe.2) Man betete
für den von Herodes eingekerkerten Apostel Petrus (Apostelgeschichte, Kap. 12,
Vers 5), Paulus gedenkt der Glieder der römischen Gemeinde in seinem Gebete
(Epistel an die Römer, Kap. 1, Vers 9 und 10; vgl. Epistel an die Epheser,
Kap. I, Vers 16 usw.) und bittet, daß auch sie ihm gleiche Dienste erweisen
mögen (Epistel an die Römer, Kap. 15, Vers 30; vgl. Epistel an die Korinther II,
Kap. 1, Vers 11 usw.). Aber die Gläubigen beschränkten ihre gebettätige För-
derung nicht einzig auf die rm Zeitlichen Wandelnden, sondern sie dehnten ihre
Teilnahme auch auf Verstorbene aus, und die Zurückgebliebenen beteten für
das Seelenheil ihrer ins Jenseits geschiedenen Glaubensbrüder. Dieser Liebes-
dienst, den wir von christlichen Gemeinden geübt sehen, mußte eine um so
eifrigere Leistung in den Klöstern finden, da sich diese ganz besonders auf die
Pflege des Gebets gewiesen sahen. Den Gliedern einer solchen monastischen
Gemeinde jedoch genügte es nicht, gegenseitig für einander zu beten, sondern sie
suchten dieser Fürbitte durch Vergesellschaftung verstärkte Wirkung zu verleihen.
Kloster trat zu Kloster, und ihre weltabgeschlossenen Insassen reichten über die
Mauer ihrer engen Umfriedigung zu Schutz und Hilfe in jeder geistigen Not
zum Gebete in und nach dem Leben einander verbrüdernd die Hand. Gebets-
verbrüderungen wurden entweder zwischen Klöstern untereinander oder zwischen
Kloster und Einzelpersonen vertragsmäßig erworben. Dieses brüderliche Verhältnis
*) W. Sauer, AVN 20, S. 57.
2) Ebner, Die klösterlichen Qebetsverbrüderungen (1890). — Zappert, Über sogenannte
Verbrüderungsbücher und Nekrologien im Mittelalter (Sitzungsberichte der philosophisch-
historischen Klasse der Kaiserl. Akademie der Wissenschaften, Wien X, 1853, und XI, 1854. —
Delisle in der Bibliotheque de l'ecole des chartes, Serie II, Tome 3, Paris 1846. — Das
Verbrüderungsbuch von St. Gallen ist, nebst dem Buche der Gelübte, auch von A. Arbenz
herausgegeben und erläutert, Mitt. z. vaterl. Gesch. XIX, St. Gallen 1884. Vgl. auch C. Will,
Monumenta Blidenstatensia p. XX— XXII. — Über den Liber vitae von Remiremont vgl. NA 19,
47-83. — Mühlbacher MJÖG X, 449—479. — Wedekind, Über Nekrologien, in seinen
Noten zu einigen Geschichtschreibern des deutschen Mittelalters, I, Hamburg 1823. — Herz-
berg-Fränkel und Baumann NA 13. — A. Molinier, Les obituaires francais au moyen
äge 1890. — Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter, 1. Bd., 7. Aufl.,
1904, 69 ff. — B. Dudik, Über Nekrologe der Olmützer Domkirche, im Archiv f. Österreich.
Gesch. 1884, Bd. LXV, S. 489 ff. — P. Wittmann, Zwei Mortuarien des Hochstifts Augs-
burg, Jahrb. d. Histor. Ver. Dillingen, XII, 1899. — Ein Teil der folgenden Ausführungen ist
im „Dresdner Journal" 1904, Nr. 209 f. und MGB 5 veröffentlicht.
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ist zwischen Klöstern ein einfach gegenseitiges, gegenüber Einzelpersonen aber
ein Beweis besonderen, meist auf Dankbarkeit beruhenden Wohlwollens. Man
hat die erstere Art als „rein klösterliche", die letzteren als „gemischte Gebets-
verbrüderungen" bezeichnet. In der Mitte stehen die „synodalen Gebetsverbrüde-
rungen", auch „Totenbünde" genannt, die von den auf Konzilien versammelten
Bischöfen und Äbten für sich und ihre Untergebenen geschlossen wurden. Im
Verfolge der Jahrhunderte sehen wir nicht nur Klöster mit Klöstern, sondern auch
Klöster mit Domkapiteln, Nonnen mit Mönchsklöstern, Domkapitel mit Domkapitel
in Verbrüderung treten und den Pakt urkundenförmlich mit Zeugenunterfertigung
bekräftigen. Die zur Ausführung des Gebets für die Verbündeten aufgestellten
Listen bieten eine große Fülle von Namen und müssen als wichtige Quelle der
Familiengeschichte bezeichnet werden. Das Verbrüderungsbuch von Reichenau, das
Piper in den Monumenta Germaniae historica herausgegeben hat, mag als Bei-
spiel dienen: kaum ein Jahrzehnt nach der Reformation des Klosters durch den
hl. Benedikt von Aniane angelegt, enthält dasselbe die Namenreihen von 54 Klöstern
und Kapiteln, zu denen noch im Laufe des 9. Jahrhunderts fast ebenso viele weitere
kommen. Es stand demnach Reichenau allein damals in Verbrüderung mit mehr
als 100 geistlichen Stiften im ganzen Umfange des fränkischen Reiches und noch
darüber hinaus von Benevent und Rom bis Lyon, Paris und Rouen, Corvey (bei
Höxter an der Weser in Westfalen) und Verdun. Alle diese Kapitel und Konvente
waren in gleicher Weise verpflichtet, die Namen ihrer Verbündeten aufzuschreiben,
und es darf kaum bezweifelt werden, daß dies wenigstens eine Zeitlang geschah,
wenn auch die Führung solcher „Bücher des Lebens" nicht überall mit gleichem
Eifer betätigt worden sein mag. Während andere Quellen nur für bestimmte
Stände als Quelle der Familiengeschichte gelten können, z. B. die Lehensurkunden
gewisser Gegenden nur für den Adel oder die in den Zünften geführten Listen
von Meistern, Gesellen, durchwandernden Burschen und Lehrjungen nur für bürger-
liche Kreise, führen uns die Namen der Gebetsverbrüderungen in alle Stände, selbst
in die Dienstleute und Leibeigenen. Ein Verbrüderungsbuch von St. Gallen zählt
2600 Namen auf, ein Reichenauer nicht weniger als 4000. Die Beurkundung bestand
im Eintrag des Namens in das Buch der Verbrüderten, in alter Zeit nur selten in
Abfassung eigener Urkunden; dagegen wurden in späteren Jahrhunderten einzelnen
Verbrüderten „Bruderschaftsbriefe" als Beleg der gewährten Gebetsgemeinschaft
gewöhnlich ausgefertigt.
Neben die Gebetsverbrüderungen von mehr oder weniger Klöstern und die
ihnen ähnlichen Totenbünde und zum Teil an ihre Stelle traten, begünstigt durch
den Aufschwung des Städtewesens, der zünftigen Organisationen und der Bettel-
orden, die kirchlichen Bruderschaften (confraternitates, fraternitates, sodalitates).
Bestehend entweder aus Geistlichen oder aus Geistlichen und Laien oder aus Laien
beiderlei Geschlechts, bezweckten sie, die Mitglieder zu fortgesetzter Übung be-
stimmter kirchlicher Aufgaben anzuhalten. Bruderschaften dieser Art begegnen z. B.
innerhalb der Geistlichkeit an einer Domkirche, z. B. in Konstanz, an einer Pfarr-
kirche, z. B. in Eßlingen und Heilbronn, in einem Dekanatssprengel. Sie konnten
gebildet werden zwischen einem Kloster und Teilen der städtischen Bürgerschaft
oder von Zünften, deren Angehörige sich dann einen Schutzheiligen wählten. Aus den
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zuletzt genannten Vereinigungen sind in Niederdeutschland die Kaiandbrüder-
schaften hervorgegangen.1)
Wenn geistliche Genossenschaften in Gebetsverbrüderung traten, so pflegten
sie einander die Namen ihrer lebenden und verstorbenen Brüder mitzuteilen, auf
daß dieselben in das „Buch des Lebens" eingetragen würden. Bezüglich der Ver-
storbenen beschränkte man sich meist auf die letzte Generation und ging höchstens
mit den Namen der verstorbenen Bischöfe oder Äbte weiter zurück.
Die Eintragung des Sterbetages wurde teils durch mündliche, teils durch
schriftliche Anzeige vermittelt. Letztere erfolgte entweder als Anhang zu einem
Schreiben anderen Inhalts oder zu einem besonderen Privatschreiben, oder aber
als offizielle Todesanzeige, die man „Breve" nannte. Erfolgte der Hintritt einer
um die Kirche besonders hochverdienten Persönlichkeit des geistlichen oder auch
des Laienstandes, so erließ man nach dem Beispiele der ersten christlichen Jahr-
hunderte Trauerrundschreiben, in der lateinischen Sprache des Mittelalters „Rotuli"
genannt. Man richtete sie teils an alle Klöster des gleichen Ordens, teils auch,
wenigstens der Formel nach, an gesamte Kirchen. In manchen dieser Rotuli wird
bloß, wie im Breve, der Sterbetag des Hingeschiedenen angegeben, doch andere
bringen neben dem Sterbetag mit urkundenförmlicher Genauigkeit noch das Sterbe-
jahr des Betrauerten und zeigen zuweilen am Schluß des Schreibens noch einige
andere Verstorbene an, deren Andenken sie gleichfalls dem Gebete der Gläubigen
empfehlen.
Der Rotulus bestand aus einer langen Pergamentrolle, die durch einen besonderen
Boten (rotularius, gerulus, pelliger) in die Klöster herumgetragen wurde. Man
schrieb unterwegs auf solche Totenrotel die in den verbrüderten Klöstern ver-
storbenen Brüder ein. Auch bestätigte man den Empfang der Nachricht und ver-
merkte die Zeit der Ankunft, damit, wie es mehr als einmal in den Rotein heißt,
der Bote, der des beschwerlichen Reisens müde werden mochte, nicht „nach seiner
Gewohnheit" betrügen könne. Diese Bemerkungen nannte man „Tituli" und behielt
diese Bezeichnung auch bei, als diese Titel durch Aufnahme von Beileidsbezeigungen
in Prosa und in Versen einen ansehnlichen Umfang angenommen hatten. Die
Todesanzeige schrieb und empfing in vielen Klöstern der Bibliothekar, der auch
zuweilen die Stelle des Archivars mitbekleidete; sein Geschäft war es, die ad acta
gelegten Menschen, die abgeschlossenen Leben in das Buch der Toten zu regi-
strieren. Der Eintrag erfolgte ohne Unterschied des Standes, bloß in chronologischer
!) A. Qierke, Das deutsche Genossenschaftsrecht I, Berlin 1868, S. 238 f. — Th. Kolde,
Die kirchlichen Brüderschaften und das religiöse Leben im modernen Katholizismus, Erlangen
1895. — Rautenstrauch, Die Kaiandbrüderschaften des Mittelalters, Dresden 1903. — Wer-
minghoff, Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter, im Grundriß der Ge-
schichtswissenschaft, hrsg.v. Aloys Meister, Leipzig, B.G.Teubner II, 6, 1907, S.65f.— Lisch,
Ein Kalandsbuch der Stadt Güstrow, VMG 44. Aus diesem Kalandsbuch hier einige Proben:
„Nomina fratrum vivorum. Dominus Johannes Berndes. Dominus Henricus Vichel . . . Do-
minus Johannes Ghoren; fideiusserunt pro eo domini Cosmas Raetge et Johannes Kleest. —
Dominus Joachim Schade; fideiusserunt pro eo domini Johannes Cleuena et Johannes Kleest . . .
Nomina illorum qui dederunt votiuas. Primo dominus Jacobus Worpel dedit triginta solidos . . .
Dominus Conradus Gantzow dedit unam marcam pro se et nomine parentum suorum Hennynghi
et Elizabeth Gantzouwen."
49
Ordnung: Geistliche und weltliche Fürsten, Päpste, Kaiser und Könige; vorzugs-
weise aber die Landesherren, Metropolitanen und Diözesanbischöfe; die Äbte,
Äbtissinnen, Pröpste usw. des Stifts selbst; seine Ordensmitglieder (nostrae con-
gregationis fratres); die Schüler und Pilger (peregrini), die im Kloster starben; die
bekehrten, in den Mönchsstand getretenen Sünder (conversi, monachi ad succur-
rendum); die in früher Jugend dem geistlichen Stande geweihten Jünglinge und
Jungfrauen (oblati, velatae, servi ac ancillae Christi); die eingezellten Büßenden
und Einsiedler (reclusi, inclusae, solitarii); dann auch die unteren Kirchenbedienten
(subdiaconi, acolythi) und die Ordensleuten dienenden Personen oder Laienbrüder
und Laienschwestern (fratres et sorores laici). Eine Hauptstelle nahmen die Stifter
(fundatores) mit ihren Familien ein; nicht weniger Raum beanspruchen die übrigen
Wohltäter (fautores et benefactores), die für ihre Gaben die Fraternität oder Brüder-
schaft des Klosters gewannen (fratres conscripti), oder doch sich und ihren Freunden
und Verwandten Seelmessen bedungen hatten. Ganz fremde Personen aus ent-
fernten Ländern kamen in die einheimischen Totenbücher, seitdem Stifter und
Klöster unter sich in Verbrüderung getreten waren.
Die Bücher, in welche die Namen der mit einem Kloster in Gebetsverbrüderung
stehenden Personen eingetragen wurden, waren verschiedener Art. Man scheidet
sie nach Zweck, Form und Inhalt in zwei Hauptgruppen: die „Bücher des Lebens"
(libri vitae) und die „Nekrologien". Erstere waren zum Gebrauch bei der Messe
bestimmt, letztere, wenigstens zunächst, zur Verlesung beim klösterlichen officium
capituli; und während die ersteren im Anschlüsse an die Form der altchristlichen
Diptychen die Namen von Lebenden und von Verstorbenen verzeichnen, enthalten
die letzteren nur Verstorbene, und zwar stets nach der Ordnung des Kalenders.
Der biblische Sprachgebrauch von einem himmlischen Buche, in das die zum Leben
der Gnade und Glorie Berufenen eingetragen sind, war dem Mittelalter in Urkunden
wie in liturgischen Gebeten sehr geläufig. Letzteres gilt besonders von der galli-
kanischen Liturgie. In den Orationen nach der Verlesung der Diptychen („post
nomina") betete man gern zum Herrn, es möchten die Namen derjenigen, die aus
diesem irdischen Buche verlesen worden seien, um des hochheiligen Opfers willen
bei ihm Gnade finden und eingeschrieben werden in das himmlische Buch des
Lebens. Was lag da näher, als hiervon diese Bezeichnung auf das irdische Abbild
zu übertragen und das Verzeichnis der in das Gebet und Opfer Eingeschlossenen
„liber vitae" oder „liber viventium" zu nennen? Dieser Name wurde allgemein
und blieb bis in das späte Mittelalter in Übung.
Hatte man sich in den älteren Zeiten damit begnügt, den Todestag einer
einem Kloster durch geistige oder zeitliche Wohltat besonders werten Persönlich-
keit im Kalendarium oder im Buche der Klosterregel anzumerken, so schwollen
bei der wachsenden Zahl der Namen die Supplementblätter dermaßen an, daß das
Necrologium als selbständiges Buch in die Reihe der Kirchenbücher trat. Das Mittel-
alter wählte zur Bezeichnung seiner Sterbetagsverzeichnisse jedoch nicht den heutigen
Namen Nekrologium, sondern gebrauchte die Bezeichnungen Calendarium, Calen-
darium mortuorum, Calendarium defunctorum, Liber defunctorum, Catalogus de-
functorum, Memoriale defunctorum, Rotulus defunctorum, Matricula, Mortilogium,
Regula usw.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 4
50
Eine besondere Art von Totenbüchern waren die „Anniversarien". Schon frühe
kam die Sitte auf, für Würdenträger der Gotteshäuser und besondere Wohltäter
jährlich an ihrem Todestage nicht nur im Chore zu beten, sondern für dieselben
jährlich einen eigenen sog. Jahrtag zu feiern. Derselbe bestand darin, daß für
die Verstorbenen eine Messe gelesen oder gesungen wurde; nicht selten aber wurde
dieser Gottesdienst noch erweitert, indem schon am Vorabend des Todestages für
den Verstorbenen alljährlich eine Seelenvesper gebetet wurde und am Tage selbst
nach der Messe eine Prozession über sein Grab ging u. dgl. Auch wurden im
Jahre für einen Verstorbenen mehrere Jahrtage gehalten.
Die volle Ausbildung gewannen die Anniversarienbücher seit dem 14. Jahr-
hundert namentlich in den bischöflichen Kirchen. Diese seitdem geschriebenen
Anniversarienbücher geben nämlich nicht nur an, aus wessen Mitteln der betreffende
Jahrtag gehalten werden müsse, sondern sie zählen auch ganz ins einzelne ein-
gehend auf, wie er zu feiern sei und wie das für ihn bestimmte Einkommen, die
Präbende, unter die Beteiligten zu verteilen sei. Schließlich verzeichnete man in
die Anniversarienbücher überhaupt alle Stiftungen, z. B. die besonderen Festtage,
bei denen Gelder zur Verteilung kamen. Ja man ging noch weiter. Man zögerte
nicht, auch anderweitige gottesdienstliche Handlungen, in sie einzutragen, wie Ab-
haltung von Prozessionen, Kirchen- und Altarweihen, Verleihung von Ablässen u.dgl.;
Hauptsache der Anniversarienbücher blieb immer, die Jahrestage, deren Feier und
Erträgnis festzulegen. Deshalb gab man ihnen nicht selten auch Abschriften der
Ordinationen, d. i. der Stiftungsurkünden, oder nach Orten geordnete Verzeichnisse
der Stiftungszinsen als Anhang bei, ja man schrieb diese Verzeichnisse sogar in
eigene Bücher ein. Endlich trieb man seit dem 14. Jahrhundert die Sorgfalt so
weit, daß man gleichzeitig mehrere Exemplare der Anniversarienbücher anfertigte.
Nekrologien und Anniversarienbücher sind nach ihrem Wesen verschieden.
Der Nekrolog diente unmittelbar im Chore, das Anniversarienbuch dagegen ge-
hörte nicht in den Chor, sondern in die Sakristei; es ist nur eine Anleitung,
wie an den einzelnen Tagen der Gottesdienst, selbstverständlich in erster Reihe
der für die Verstorbenen, gehalten werden solle.
In diesem Zusammenhang sind auch die „Toten-Annalen" zu erwähnen. Diese
sind von den Nekrologien durch die Anordnung verschieden; während die Nekro-
logien nach dem Kalender geordnet sind, geschieht die Anordnung der Totenannalen
nach den Jahren.1) Es macht sich nämlich mit dem stets reger werdenden Sinne
für Geschichtliches auch das Streben bemerkbar, das Nekrologium nicht bloß für
religiöse, sondern auch für historische Zwecke nutzbar zu machen. Man zeichnete
gelegentlich welthistorische Ereignisse ein. So danken wir dem Gebete für Tote
auch die Kenntnis vieler Schlachttage. Namen, die sonst durch ungünstige Einflüsse
aus der Erinnerung verdrängt worden wären, fanden in den Totenbüchern ein Asyl:
Freund und Feind, Herrn und Knecht vereint eine Kolonne, zuweilen eine Zeile.
') Toten-Annalen sind z. B. aus Fulda von 779 — 1065 erhalten (erste vollständige Ausgabe
von G. Waitz: Annales necrologici Fuldenses, Monumenta Germaniae historica, Scriptores
XIII, 161—215) und an diese sich anschließend, aber weit weniger reichhaltig aus Prüm
von 1039—1104 (Ausgabe ebenda Seite 219—223) und aus St. Blasien 1036—1474 (Necrol. I,
329—333).
51
Als die Stiftung der Anniversarien sich sehr häufte und der Raum für die
eigenen Wohltäter kaum hinreichte, und als nach dem Beispiele des früheren
Allerheiligenfestes (1. November) im 13. Jahrhundert der Allerseelentag (omnium
animarum, 2. November) in den Kirchen Deutschlands allgemeiner geworden war,
begnügte man sich, diese Rollen in der Kapitelstube abzulesen und die Namen
in die allgemeine Fürbitte einzuschließen.
Eine besondere Erwähnung verdienen die alten Diptycha, in welche Namen
ohne Daten eingetragen wurden, um sie der Fürbitte teilhaftig werden zu lassen,
wobei auf die Ordnung nichts ankam; aus Fulda, Trier, Novara haben sich der-
gleichen erhalten.1)
Hierher gehört noch die Sitte, in Evangelienbücher Namen einzutragen,
wovon man sich gute Folgen für das Seelenheil versprach. So schrieb in einem
Evangeliar des Castorstifts in Koblenz der Schreiber selbst hinzu: „Waniggus
peccator nomen habeo. in vitae libro mei memoriam condo." Darauf folgen
andere Namen.2) Beispiele davon kommen auch sonst in Sacramentarien vor.3)
Ausgelöscht wurden in den Totenbüchern Personen, wenn man später erfuhr,
daß sie irrgläubig gewesen waren oder zum Nachteil des Stifters und der Stifter-
familie gehandelt hatten. Auch fand im Nekrologium Löschung des Namens statt,
wenn der Verstorbene in die Zahl der Heiligen aufgenommen wurde; dann rückte
er aus dem Nekrologium in den Kanon vor. Die Ursache für die Löschung von
Namen in den Totenbüchern war häufig Mangel an Raum. Wenn das Totenbuch
überfüllt und noch kein neues angelegt war, mußten die alten Namen den neuen
Wohltätern Platz machen; dies Schicksal traf mitunter selbst die älteren Heiligen.
Auch bei der Umarbeitung eines Nekrologs ließ man manche bedeutende Namen
ausfallen, um so für weiter in der Folge stattfindende Einzeichnung Raum zu
gewinnen; alte Tote mußten neueren Platz machen. Mancher bedeutende Name
ging verloren, wenn das Geschäft des Einschreibens unwissenden Mönchen zufiel.
Versuchen wir, den Wert der vorgenannten mittelalterlichen Quellen näher
abzuschätzen, so sagen die Bücher des Lebens nicht mehr aus, als daß die Ver-
zeichneten in das Gebet eingeschlossen wurden; sie nennen bloße Namen, und
zwar in der Periode, aus welcher der größte Teil dieser Quellen stammt, Taufnamen,
bestenfalls mit dem geistlichen Titel versehen, aber ohne Beziehung auf Orts-
zugehörigkeit der Familie. Sie kämen deshalb fast nur für die Sprachforschung
in Betracht, böte nicht die Gruppierung des Stoffes nach gewissen Gesichtspunkten
die Möglichkeit, sie auch für die Geschichte zu verwerten; denn wenn man auch
einzelne Bischöfe und Äbte mit Sicherheit bestimmen kann, so läßt sich doch mit
Einträgen wie Karl oder Theoto oder mit einer langen Reihe von Mönchsnamen
nur dann etwas beginnen, wenn die Überschrift der Spalten: Ordo regum, ordo
ducum oder Fratres de S. Gallo einen Fingerzeig für die Deutung gibt. Und selbst
in diesem Fall ist der Gewinn gering, solange wir nicht den Nachweis erbracht
*) Das älteste stammt aus dem 6. bis 7. Jahrh. und befindet sich jetzt im Museum des
Louvre in Paris, vgl. Omont im Journal des Savants 1901, S. 101—105.
2) K. Lamprecht Westd. Zeitschr. IV, 156.
3) L. Delisle, Bibl. de l'Ecole des eh. 176, 484; Delisle, Mem. sur d'anciens sacra-
mentaires p. 85, 96, 99, 125 etc.
4*
52
haben, daß der Plan der Anlage genau und vollständig durchgeführt ist. Wenn wir
wissen, daß der Schreiber die Absicht hat, alle salzburgischen Bischöfe zu nennen
oder die bayrischen zusammenzufassen, oder wenn wir wissen, daß er bemüht ist,
sie nach der Zeitfolge zu ordnen, so sind weitgehende Folgerungen gestattet. Die
Namen z. B. der Brüder zu St. Gallen sind an sich nicht von großem Belang; erst
die Gewißheit, daß der Verfasser ein vollständiges Verzeichnis eintragen wollte,
gibt uns das Recht, die Meldung einer Chronik, dieser oder jener Mann sei damals
Mönch in St. Gallen gewesen, in Zweifel zu ziehen, wenn sein Name in jenem
Kataloge fehlt. Was die Frage der Vollständigkeit betrifft, so darf man an die
Leistungen mittelalterlicher Redaktoren keinen allzu strengen Maßstab anlegen. Am
ehesten wird man noch im Grundstock leidliche Genauigkeit finden, da hier meist
der ganze vorhandene Bestand von Namen zusammengefaßt werden soll. Auf die
gewöhnlich geringere Zuverlässigkeit der Zusätze wirken verschiedene Umstände
ein: daß man die erste Anlage in einer Blütezeit klösterlichen Lebens ausführte,
die nicht lange anzuhalten pflegt, daß die große Zahl der Fortsetzer die Einheitlich-
keit der Arbeit zerstört, daß der Zweck des Verbrüderungsbuches auch auf andere
Weise, etwa durch Eintragung des Namens in ein Sakramentar, erreicht wird, ohne
daß wir die Möglichkeit der Kontrolle hätten. Bei allen Folgerungen also, die von
der Vollständigkeit einer solchen Quelle ausgehen, insbesondere bei allen Beweisen
e silentio ist größte Vorsicht vonnöten. Die Ausdrucksweise der Nekrologien
ist anfänglich knapp und geht nicht weit über die der Verbrüderungsbücher hinaus;
allmählich gewinnen sie an Fülle und fügen zum Taufnamen oft den Bischofssitz,
das Alter, das Geschlecht oder den Ort der Herkunft hinzu. Jahresdaten aber darf
man noch am Ende des 12. Jahrhunderts nicht als regelmäßige Bestandteile ansehen.
Das bezeichnende Merkmal ist die Ordnung nach dem Kalender, die Angabe des
Todestages; darin liegt der Vorzug der Totenbücher vor den Büchern des Lebens,
daß sie nicht bloß aussagen: diese Menschen haben gelebt, sondern auch: diese
Menschen sind an diesen Tagen gestorben. Und im ganzen sind ihre Angaben bis
ins 13. Jahrhundert hinein verläßlich. Der Genealoge wird mit Freuden einen Fund
begrüßen, durch den er ein bisher unbekanntes Mitglied eines alten Geschlechtes
kennen lernt oder in dunkle Verwandtschaftsverhältnisse plötzlichen Einblick gewinnt.1)
Es sei mir gestattet, die allgemeinen Betrachtungen noch durch Vorführung
eines speziellen Beispieles zu erläutern. Ich wähle dazu das mittelalterliche Nekro-
logium im Archiv der Stadt Mühlhausen in Thüringen. Zugrunde gelegt ist diesem
Nekrologium ein Kalender, welcher, wie ich in den MGB 6, 25 ff. nachgewiesen
zu haben glaube, ein Vorläufer der vom Geheimen Archivrat Grotefend (Zeitrech-
nung II, 2, 1898, S. 37 ff.) veröffentlichten alten Franziskanerkalender ist. Die Ein-
tragungen in diesen Kalender geschahen am häufigsten derart, daß am Todestage
der betreffenden Person ein kurzes „es starb" mit folgendem Namen, häufig auch
mit Angabe des Ortes, woher der oder die Verstorbene gekommen war, vermerkt
wurde. So wurde ein Thfeodor] vom Steinweg eingetragen, so ferner ein Schüler
Bruder Eckhard aus Gottern, so der Bruder Konrad Tunkel, Guardian in Mühl-
hausen, so Johannes von Heiligenstadt, Heinrich von Gernrode, Elisabeth aus Tuder-
l) Herzberg-Fränkel, MIÖG 14.
53
stad. Auch wird gelegentlich eine genealogische Bemerkung mit eingeschoben.
Bei der Eintragung des Todes von Albert Proyso von Stein findet sich so z. B.
der Zusatz, daß er der Sohn des Herrn Hermann war. Ferner wird zum Tode
des Junkers Reinhard Rost bemerkt, daß dessen Vater Peter hieß. Dergleichen
genealogische Notizen begegnen am ehesten bei der Angabe der jährlichen Ge-
dächtnisfeier einer einzelnen Familie. So erfahren wir, daß der Ritter Reynhard
Rost, der im heiligen Lande starb, eine Schwester Alhed von Greußen hatte; deren
Jahresgedächtnis wurde am Tage des heiligen Symon und des heiligen Judas
(28. Oktober) mit Vigilien und am folgenden Tage mit einer Messe begangen. Die
Jahresfeier des Herrn Wetekynd von Melre und seiner Gattin Elisabeth und ihrer
Töchter Alheyd und Margaretha fand im Dezember statt. Ebenso erfahren wir
gelegentlich einer Jahresfeier, daß Johann Hausen eine Gattin Elisabeth und eine
Tochter gleichen Namens hatte.
Sehr häufig wird bemerkt, daß der Tote auch hier, d. h. in Mühlhausen, be-
graben liegt. Mit der kurzen Notiz „hier begraben" sind z. B. eingetragen Volpate
von Kuzzeleyben, Herrin Elisabeth, die Gattin Hermanns von Forst, Herrin Adelheid
von Hagen, Nonne Adelheid von Germar, Herr Johannes von Seebach, Friedrich
von Langensalza, Nonne Adelheid von Langula, Herrin Tela von Wernrode, Herrin
Margareta von Kulstete, Witwe Jutta aus Göttingen, Herrin Thele von Weimar,
Ritter Heinrich Toppelstein, Herr Gieselher von Nordhausen, proconsul.
Ganz besonders häufig findet sich, wie dies bei einem klösterlichen Nekro-
logium natürlich ist, der Eintrag „Prediger und Beichtvater" (predicator et confessor).
Mit diesem Titel sind als Verstorbene z. B. eingetragen die Klosterbrüder Henricus
Wulburn, Paulus Segel, Joha[n] de bechstet, Conr. Tuderstad, Nicol[aus] de Erfordia,
Christan[us] de ho[n]nigede, Dekan Conrad von Eisenach, Hermann von Langen-
salza, Joh. Groß, der am Kirchweihtag 1424 starb.
Die Todesjahre werden nur selten beigefügt. So heißt es: „Im Jahre des
Herrn 1341 starb Junker Kozboth, geboren im Lande der advocati (d. i. im Vogtland),
hier begraben." „1369 starb Bruder Hermann von Speier, der hier viele nützliche
Gebäude aufgeführt hat."
Schließlich teile ich aus dem Januar noch folgenden Eintrag in deutscher
Übersetzung mit: „27. Januar. | Es starb | Herrin Ku[n]ne hopphen | Tochter | der
Mutter hed[wig] hopphe[n] | und | unsers | Bruders. Es ist zu bemerken, daß am
Mittwoch vor Maria Reinigung abends mit Vigilien und morgends mit einer Messe
die Brüder jenes Konventes jährlich die Jahresfeier abhalten müssen zu beständiger
Zeit der Herrin Katherine Beyern, der Herrin Michthildis von Worbis, deren Mutter,
deren Sohnes Johannes und der Schwester Katherina, der Töchter und aller Nach-
kommen von ihr selbst."
Familiengeschichte und Heraldik.
EICH und mannigfaltig sind die Quellen der Heraldik.1) In Siegeln, auf
Münzen, auf Grabsteinen2), in Fenstern3) an den Toren der Burgen und
Häuser, an Pfeilern der Hallen oder im Schmuck der Decken, kurz, auf den
verschiedensten Gegenständen brachte man das Wappen, welches in seiner
farbenprächtigen Erscheinung auch eine beliebte Dekoration bildete4), zur Dar-
stellung bald vollständig, bald nur einzelne Teile, Schild oder Helm oder auch nur
x) Zur Einführung in die Heraldik sind zu empfehlen: Hildebrandt, Ad. M., Wappen-
fibel, 7. Aufl., Frankfurt a. M., Heinrich Keller 1909. — Sacken, Ed. Frhr. v., Grundzüge
der Wappenkunde, in Webers Illustrierten Katechismen, 7. Aufl. 1905. — F. Warnecke,
Heraldisches Handbuch. Mit 318 Abbildungen nach Handzeichnungen von E. Doepler d. J.,
8. Aufl., Frankfurt a. M., Heinrich Keller 1893. — H. G. Ströhl, Heraldischer Atlas, eine
Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbtreibende sowie für Freunde
der Wappenkunde, Stuttgart 1899. — Zur Einführung ist ferner gut geeignet das Buch von
E. A. Stückelberg, Das Wappen in Kunst und Gewerbe (2. Aufl., Leipzig 1906), dessen
erster Teil eine allgemeine Darstellung der Grundsätze der Wappenkunde enthält. Zur Ein-
führung ist auch zu empfehlen der Artikel „Heraldik" von Erich Gritzner im „©rundriß
der Geschichtswissenschaft", hrsg. von Aloys Meister (Leipzig, Teubner), I, 1906, S. 364 ff. —
Carl Ritter von Meyer, Heraldisches ABCbuch, München 1857. — Zur Lektüre sei ferner
empfohlen K. E. Graf zu Leiningen-Westerburg, Heraldische Sitten und Unsitten usw.
1884, sowie meine Arbeit „Über Heraldik", in der Wissenschaftl. Beilage der kgl. Leipziger
Zeitung 1908. — Ströhl, H. G., Deutsche Wappenrolle, Stuttgart 1897. — Ders., Öster-
reichisch-ungarische Wappenrolle, Wien 1890. — Ders., Heraldische Vorlagen, Stuttgart 1900.
— Alfred von Eberstein, Hand- und Adreßbuch der Genealogen und Heraldiker unter
besonderer Berücksichtigung der Familiengeschichtsforscher. Erste Abteilung des Handbuches
für den deutschen Adel, Berlin 1889, Verlag von Mitscher & Röstell.
2) Wie reich das hier einschlagende, zum Teil noch nicht veröffentlichte Material ist,
kann man beispielsweise ersehen aus den Arbeiten „Die Bronzeepitaphien der Friedhöfe von
Nürnberg" von Gerlach und Bosch, Wien 1896 ff. — Bosch, Katalog der im Germanischen
Museum befindlichen Bronzeepitaphien des 15.— 18. Jahrhunderts, Nürnberg 1891. — Lind,
Atlas kirchlicher Denkmäler im österreichischen Kaiserstaat, Wien 1872 (Abteilung 10 enthält
566 verschiedene Grabmäler von 1142 ab). — Gerlach, Totenschilder und Grabsteine,
Wien 1896. — Lind, „Die Totenschilde" im „Österreichischen Jahrbuche", hrsg. vom österr.
Volksschriften-Verein in Wien I, Salvatorgasse 12, VIII. Jahrgang 1884. — E. A. Stückelberg,
Das Wappen in Kunst und Gewerbe, Zürich 1901, 2. Aufl., Leipzig 1906. — Ad. M. Hilde-
brandt, Heraldisches Musterbuch für Edelleute, Kunstfreunde, Architekten usw., Berlin 1897.
— Ders., Heraldische Meisterwerke in der Heraldischen Ausstellung zu Berlin, Berlin 1882.
— Lion, I. M., Heraldieke Modellen, 's Gravenhage 1899 (vgl. „Der deutsche Herold", XXVI,
55
das Wappenbild. Die Heraldik ist jetzt nicht mehr, wie früher, nur ein Zweig
der Diplomatik oder eine historische Hilfswissenschaft; sie gehört auch nicht nur
als ein wichtiger Bestandteil der Ornamentik nur der bildenden Kunst an; die
Industrie, dieser Angelpunkt unseres nationalökonomischen Zeitalters, hat sich ihrer
bemächtigt und verwendet sie mit Gewinn.1)
Während im 18. Jahrhundert allenfalls Petschaftstecher und Maler der Ahnen-
tafeln sich mit Darstellung der Wappen beschäftigten, wird jetzt die Tätigkeit
nicht bloß etwa der Graveure und etwa noch der Steinmetzen, sondern auch der
Emaillemaler für Ordenszeichen und Bijouterien, der Porzellanmaler für Vasen,
Tassen und Pfeifenköpfe, der Lackierer für Wagen und Firmenschilder, der Gürtler
für Livreeknöpfe, für Stempel zum Stempeln des Briefpapiers, der Weber für
Wandteppiche, Tischdecken und Servietten, der Posamentierer für Livree- und
1895, S. 38). — H. Th. von Kohlhagen, Die Heraldik an äußeren Bamberger Bauten, und:
Die Bedeutung der Heraldik (beides zu beziehen vom Verfasser: Redaktion der „Heraldisch-
Genealogischen Blätter", Bamberg, Bayern). — Reiches Material enthalten auch die Inventa-
risationswerke der Bau- und Kunstdenkmäler. Über diese Werke gibt eine gute
Übersicht Polaczek in Tilles Deutschen Geschichtsblättern 1, 1899, S.270. Weitere spezielle
Literatur wird weiter unten in dem Abschnitt über die monumentalen Quellen der Familien-
geschichte verzeichnet. — Eine gute, knappe Übersicht über die geführten Wappen gibt
Rietstap, J. B., Armorial general, contenant la description des armoiries des familles nobles
et patriciennes de l'Europe, precede d'un dictionnaire des termes du blason, Gouda, Van Goor
1861. 2. Aufl., Gouda 1884— 87.
3) H. Meyer, Die schweizerische Sitte der Fenster- und Wappenschenkung vom 15. bis
17. Jahrhundert, 1884. — W. Wortmann, Oberdeutsche Wappenscheiben, in Archives Heral-
diques Suisses, XXI, 1907, Zürich, Schultheß & Co.
4) Freiherr von Hausen, Die Heraldik im Sinne von Ornamentik, 1879. — Zeller,
Das heraldische Ornament in der Baukunst, Berlin 1903. — H. Luchs, Die Heraldik eine
Hilfswissenschaft der Kunstgeschichte, Breslau 1864. — Lüdecke und Schultz, in der „Zeit-
schrift für Bauwesen", Berlin 1864. — v. Biedermann, Frhr., Anleitung zur praktischen
Darstellung und Ausführung heraldischer Ornamente für das gesamte Kunstgewerbe (Zeitschrift
des Kunstgewerbevereins in München, 1885). — Grenser, Alfred, Die Künstler im Dienste
der Heraldik, Wien 1876. — Ders., Über die gewerbliche, ornamentale und dekorative An-
wendung der Wappen (Blätter für Kunst u. Wissenschaft, Wien 1866, Nr. 1 — 3). — Hilde-
brandt, Heraldisches Alphabet, 2. Aufl., Frankfurt a. M., Heinrich Keller. — Ders., Heral-
disches Musterbuch (44 Seiten Text mit 48 Tafeln, Berlin, Mitscher & Rösteil, 1897). —
Doepler d. j., E., Heraldischer Formenschatz, Heraldische Kunstblätter aus dem 15. Jahrh.
bis in die neueste Zeit, Berlin 1898. — Fürst F. K. zu Hohenlohe-Waldenburg, Der
heraldische Styl, Kupferzeil 1881. — Hrachowina, Karl, Wappenbücher für Kunstjünger
und Kunsthandwerker, Wien 1883. — Otto, R., Heraldische Skizzen, Berlin, Selbstverlag des
Verf. — Warnecke, Kunstblätter, 2. Aufl., Görlitz 1891, und War necke, Musterblätter
(heraldische) für Künstler und Kunstgewerbtreibende, 2. Aufl., Berlin 1880, enthalten Repro-
duktionen der schönsten heraldischen Stiche und Handzeichnungen aus dem 15. bis 17. Jahr-
hundert. — Clericus, Ludwig, Vorlagen für Wappenstickerei auf Canevas, Dresden, Verlag
v. R. v. Grumbkow, 1887. — Über die japanische Heraldik sind zu vergleichen: H. G. Ströhl»
Japanische Familien-Zeichen, DH 41; ders., Einiges über das Wappenwesen der Japaner,
DH 35. „Bunsei bukan" (Spiegel der Büke oder Krieger aus dem Nengo oder der Periode
Bunsei, 1818—1829). „Kayei bukan" (Spiegel der Krieger aus dem Nengo Kayei, 1849—1859).
„Irohabiki moncho" (Wappenbuch nach dem Iroha, d. h. nach dem japanischen Alphabet
geordnet, mit 1314 Wappen (1881). „Kodai moyo. Koeki moncho" (Muster aus alter Zeit.
Vermehrtes Wappenbuch) mit 2340 Wappen (1891).
!) Grote, Münzstudien 3, 1863, S. 408.
56
Kutscherborten, der Buchbinder für Prachtbände, der Zinngießer für Sargverzie-
rungen, der Lithographen für Visitenkarten, der Stickmusterzeichner für zahllose
Hochzeits- und Geburtstagsgeschenke an Rückenkissen oder Portefeuilles, der Maler
zur Anfertigung von Fahnen für jede Stadt, jeden Flecken, jedes Dorf, dessen
Deputierte an irgend einem Kongresse teilnehmen sollen, der Architekten zur
äußeren und der Tapezierer und Dekorateure zur inneren Verzierung der Gebäude
aller Art und vieler anderer Gewerbtreiber von der Heraldik in Anspruch genommen.
Frühe war man bestrebt, heraldische Darstellungen zu kopieren. Von dem
löblichen Bestreben, Siegel abzuzeichnen, gibt manches Kopialbuch Zeugnis. Ein
Abt des Klosters Waldsassen ließ sogar die ältesten und wichtigsten Wappensiegel
in Farben ausführen. In glücklicher Stunde traf man in Waldsassen diese Vorsichts-
maßregel; denn jetzt fehlt der eine Teil der Siegel, der andere aber ist meist in
einem Zustande, welcher Bild und Legende nur schwer mehr erkennen läßt. Das
Bestreben, wertvolle Handschriften zu illustrieren, hat manch wichtige heraldische
Überlieferung bewirkt. So begegnen wir z. B. zahlreichen Wappenschilden und
Bannern mittelalterlicher Geschlechter im Codex Balduini Trevirensis über die
Romfahrt des Kaisers Heinrich VII. Die bunte Pracht der Wappen brachte diesen
viele Liebhaber und auch Sammler. Unter den ältesten Wappensammlungen1) ist
die Züricher Wappenrolle besonders berühmt. Sie stammt entweder aus dem Ende
des 13. Jahrhunderts oder erst aus der ersten Hälfte des 14. und ist nicht nur
ein kostbarer Schatz für alle Freunde der „edlen Heroldskunst", sondern auch
eine reiche Quelle der Belehrung für die Kulturgeschichte unseres deutschen
Mittelalters.2) Eine Reihe anderer Sammlungen folgte. Die moderne Technik poly-
chromer Vervielfältigungskunst hat einige derselben reproduziert und durch den
Buchhandel weiteren Kreisen zugänglich gemacht, so insbesondere das Wappenbuch
des Conrad Grünenberg von 1483.3) Die umfangreichste heraldische Sammlung,
welche es gibt, zu deren Erläuterung eine weit zerstreute Literatur herangezogen
J) Eine Übersicht über die Wappenrollen bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts hat
E. Gritzner veröffentlicht in seiner Abhandlung „Heraldik" in A. Meisters Grundriß der
Geschichtswissenschaft, I, 1906, S. 365 f. Vgl. Bach, „Über einige Wappenhandschriften des
15. Jahrhunderts und ihr Verhältnis zueinander", DH 1900, S. 120 ff. Die vollständigste Über-
sicht über die Wappensammlungen des 14. und 15. lahrhunderts bietet F. K. (d. i. Fürst
F. K. von Hohenlohe- Waidenburg) in den Beilagen zu seinem Buche „Das heraldische Pelz-
werk (1867) und in der Abhandlung „Verzeichnis gemalter Wappen aus der Zeit vor dem
Jahre 1500" im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, 1867, S. 172 ff. Hier erwähne ich
als Nachtrag zu E. Gritzner: „Die Romfahrt Kaiser Heinrichs VII. im Bilder-Zyklus des
Codex Balduini Trevirensis, hrsg. von der Direktion der Kgl. Preuß. Staatsarchive. Er-
läuternder Text von Georg Irmer" (Berlin 1881).— Herzberg-Fränkel, Die Brüderschafts-
und Wappenbücher von N. Christof auf dem Arlberg, MIÖG, 6. Ergänzungsband 1901. Dazu
kommt die Literatur über die Turnierbücher, s. weiter unten.
2) Die Wappenrolle von Zürich. Ein heraldisches Denkmal des 14. Jahrhunderts, hrsg. von
der antiquar. Gesellschaft in Zürich, im Selbstverlage der Gesellschaft. Über sie vgl.: Ernst
Edler von Franzenshuld in den Mitteilungen der K. K. Zentralkommission zur Erforschung
und Erhaltung der Baudenkmale, 11. Jahrg., Wien 1866, S. LI ff. — A. Weiß, JAW 1872,
175 ff. — Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg, JAW 1881, 1 f. — P. Ganz, Das Wappen-
buch des Stadtschreibers Rennward Cysat von Luzern 1581, Schweizer. Archiv f. Heraldik, 1900.
3) Ausgabe in Farbendruck von Graf Stillfried Alcantara und Ad. M. Hildebrandt
mit Ergänzungsband, Görlitz 1875—83.
57
werden kann, erscheint unter dem Titel: „J. Siebmachers Wappenbuch" im Verlag
von Bauer u. Raspe in Nürnberg, und umfaßt gegenwärtig bereits weit über
100 starke Quartbände.1) Dieses reiche Material ist allerdings nur mit Kritik zu
benutzen. Denn zahlreiche Wappen sind im Laufe der Jahrhunderte willkürlich
entstellt worden. Häufig bedarf es zur Richtigstellung des alten, unverfälschten
Wappens sehr langwieriger und schwieriger archivalischer Forschungen. Aber trotz
dieses Übelstandes bietet das vorhandene heraldische Material, wie es teils durch
den Buchhandel veröffentlicht ist, teils noch ungehoben in den Archiven lagert,
eine wichtige Quelle für die Familiengeschichte.
Die Heraldik als familiengeschichtliche Hilfswissenschaft ist leider nicht so
bekannt, als wünschenswert ist. Kommt sie doch selbst in Knothes sonst so
mustergültigen Arbeiten nicht zu ihrem vollen Rechte.2) Und doch bietet sie
gelegentlich die Möglichkeit, Nationalität, Stamm, Lehnsverhältnisse und Amt eines
Geschlechts zu erkennen, gleichnamige Geschlechter und Linien desselben Ge-
schlechtes zu scheiden, uneheliche Geburt, Besitz und genealogische Verhältnisse,
sowie besondere Vorkommnisse aus der Geschichte einzelner Familien zu erforschen
und die Namen des Geschlechtes aus dem Wappen abzulesen.
Es gibt gewisse Wappentypen, die für eine einzelne Nation charakteristisch
sind. So sind die ungeteilten Schilde mit einfachen Wappenfiguren und einem
Helme ohne Decken, auf welchem wiederum einfache Helmzierden sich befinden,
für den heraldischen Gebrauch beim polnischen Adel typisch. Frei über dem
Helme schwebende Helmzierden ohne Helm, welche mit dem Schilde in gar keiner
Verbindung stehen, sind charakteristisch für die englische Heraldik und finden
sich außerhalb Englands nirgends.3) Die französische, auch in Rußland gebräuch-
liche Baronskrone ist ein mit Perlenschnur mehrfach umwundener goldener Reifen
ohne Zacken. Die schwedische Freiherrnkrone hat acht Perlen, auf welcher an
1) Neben Siebmacher sind die Wappenbücher von I. A. Tyroff gegenwärtig die voll-
ständigsten Sammlungen, nämlich: Wappenbuch der österreichen Monarchie, 36 Bde., Nürn-
berg 1831—68. — Wappenbuch der preußischen Monarchie, 29 Bde., 1844—68; Wappenbuch
des Kgr. Bayern, 24 Bde., 1818—61; Wappenbuch des Kgr. Württemberg, Bd. 1—3, 1833 ff.;
Wappenbuch der Sachs. Staaten, 13 Bde., 1852—67/8. Vgl. Siebenkees, Joh. Christian,
Geschlechts- u. Wappenbeschreibung zu dem Tyroff sehen Wappenwerke, 15 Hefte, Nürnberg
1792— 1808. — Da auch die Ex libris Material zur Heraldik enthalten, sei verwiesen auf
Warnecke, Die deutschen Bücherzeichen (Ex-libris) von ihren Ursprüngen bis zur Gegen-
wart; Berlin 1890, J. A. Stargard (255 S. mit einem Titelblatt von E. Doepler d. j., zahlreichen
Textillustrationen und 26 photographischen Tafeln). — Seiler, G. A., Illustriertes Handbuch
der Ex-libris-Kunde, mit 60 Abbildungen, Berlin 1895. — K. E. Graf zu Leiningen-Wester-
burg, Deutsche und österreichische Bibliothekzeichen, Exlibris. Ein Handbuch für Sammler,
Bücher- und Kunstfreunde, Stuttgart 1901. Derselbe Verfasser hat kurz in populär-wissen-
schaftlicher Weise über „Ex libris (Bibliothekzeichen)" gehandelt im Jahrb. f. Genealogie,
Heraldik und Sphragistik, 1895 (Mitau 1896), S. 122 ff. — Krahl, Ernst, Ex libris, MAW 5,
220 ff. — Ex libris, Zeitschrift für Bibliothekzeichen, Bücherkunde und Gelehrtengeschichte.
Organ des Exlibris-Vereins zu Berlin. Mit dem Jahre 1907 beginnt der 17. Jahrgang in ver-
änderter Ausgabe, und zwar umfaßt diese jährlich 3 Hefte unter dem Titel: „Zeitschrift für
Exlibris, Buchkunst und angewandte Graphik", sowie 5 Hefte „Mitteilungen des Exlibris- Vereins
zu Berlin" (Verlag von C. A. Starke).
2) von Mülverstedt, NASG 8, 349fg.
3) Über deutsche und englische Heraldik, DH 34.
58
der Seite und in der Mitte noch drei weitere Perlen ruhen.1) Heraldische Unter-
schiede durch abweichende Schildeinfassungen weisen nach Spanien.2)
Kann man also in einzelnen Fällen, insbesondere in neuerer Zeit3) aus dem
Wappen die Nationalität erkennen, so viel häufiger insbesondere auf deutschem
Gebiete den Stand. Am bekanntesten sind in dieser Hinsicht die verschiedenen
Kronen. Freilich herrscht gerade hier viel Mißbrauch. Auf wie manchem Grab-
stein unserer heutigen Friedhöfe prangt z. B. eine Freiherrnkrone bei einer dem
untitulierten Adel angehörenden Persönlichkeit, die doch nur auf die einfache
sogenannte Helmkrone Anspruch hat! Der offene Turnier- oder Spangenhelm4)
gibt für gewisse Zeiten einen Wahrscheinlichkeitsgrund für adligen Stand. Wir
finden nämlich, daß von der Mitte des 16. Jahrhunderts an der Turnierhelm den
Bürgerlichen abgesprochen wird. Bei Erhebung von Wappenbürgern in den Adels-
stand wurde seitdem häufig der Stechhelm zum Zeichen der Standeserhöhung
„eröffnet", d. h. in einen Spangenhelm verwandelt. Den Bürgerlichen aber wurde
fortan regelmäßig der Stechhelm verliehen. Wenn man auch nicht behaupten kann,
daß allen Bürgerlichen der Turnierhelm verboten war, so bestand doch die Absicht,
die Bürgerlichen auf den Stechhelm zu beschränken, zweifelsohne in den maß-
gebenden Kreisen. Auf deutschem Gebiete weist ein einfaches Wappen auf alte
Zeit,6) ein kombiniertes, mit -zahlreichen Einzelheiten überladenes auf späte Zeit.
Eine uradlige Familie führte z. B., wie das große mit Unterstützung der Land-
stände der Provinz Westfalen herausgegebene Siegelwerk im Bild darstellt, ein
Kammrad im Schild, also ein sehr einfaches Wappen, auch eine einfache Helmzier,
nämlich zwei mit Pfauenfedern besteckte Scheiben oder das Kammrad wiederholt.
Dagegen führt eine andere gleichnamige, von Grote, Geschlechts- und Wappen-
buch des Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig (Hannover 1843)
zum „Briefadel und erblich gewordenen Dienstadel" gerechnete Familie folgendes
Wappen: In Blau eine goldene Sturzbrücke, begleitet oben von je einer roten
goldbesamten Rose, unten von einem viereckigen, an den Rändern eingebogenen,
goldenen Schnallenrand ohne Heftel und Dorn und belegt mit goldenem Herz-
schild, in welchem ein schwarzer Löwe mit rot ausgeschlagener Zunge. Helm:
Wulst von Gold und Blau. Zwei Büffelhörner, übereck schräg von Gold und
Blau geteilt. Helmdecken: Golden und Blau. Bei einer Familie solchen Wappens
kann von „Uradel" nicht die Rede sein, es sei denn, daß vorliegend der Herz-
schild das Stammwappen bildete und der Rückschild die Zutat einer Wappen-
vermehrung sei.
x) Die Kronenbildung bei Schweden ist so aufzufassen, daß auf dem Reifen drei Gruppen
von je drei Perlen stehen und dazwischen noch zwei einzelne Perlen, also gewissermaßen auch fünf
Teile. Es gehören drei Perlen immer zusammen und sind eigentlich als eine einzige aufzufassen.
2) Lorenz, Lehrbuch der Genealogie 1898, S. 186.
3) Häufig, aber keineswegs immer, weist die Lilie nach Frankreich; hier nahmen nicht
nur alle Nebenlinien des Königshauses, sondern auch zahlreiche Städte, endlich viele fremde
Söldner dieses Zeichen in ihren Schild.
4) Suttner, Gustav Freiherr von, Der Helm von seinem Ursprünge bis gegen die Mitte
des 17. Jahrhunderts, Wien 1878.
6) Leesenberg, Über Ursprung und erstes Vorkommen unserer heutigen Wappen,
Berlin 1877.
59
Eine wichtige Stelle in dem Kapitel „Familiengeschichte und Heraldik" be-
trifft das Verhältnis des Wappenwesens der Dienstmannen zu dem Wappen ihrer
Herren. Wolfram v. Eschenbach beschreibt uns am Anfange des 13. Jahrhunderts
das aus zwölf Fürsten bestehende Gefolge Josweizes, welche alle dessen Wappen
führen:
also was ouch Josweizes art:
durch daz die selben hervart
Josweizes dem swanen truoc
und landes herrn mit im genuoc
mit dem wäpen was bevangen.
ze halse gehangen
zwelf fürsten sine schilte
truogen durch sin milte.1)
Auch Herbort v. Fritzlar kennt diese Sitte. Er läßt die Gefährten des Königs
Remus, selbst die Grafen und die Herzoge alle das gleiche Wappen führen:
sine (Remus) gesellen waren wol gezogen
siben grafen, vier herzogen
manic ritter milde.
glich waren ir Schilde,
ir wapen und ir baniere
von einer harde ziere.2)
Häufig, zumal in späterer Zeit, waren die Dienstmannen indessen nicht ganz
ebenso wie ihr Herr gewappnet, sondern sie trugen entweder nur einen Teil des
Herrenwappens, etwa den Schild oder den Helm oder einen Teil des Wappen-
bildes, oder sie führten es in anderen Farben, so daß meist ein Unterschied
zwischen Herr und Gefolge bestehen blieb. Wolfram v. Eschenbach läßt die
bretagnischen Ritter das Wappen des Königssohnes Ilynot, das Gampilun, entweder
auf dem Schild oder auf dem Helm führen:
ouch hat jeglich Bertun
durch bekanntnisse ein gampilun
eintweder uf heim oder uf den schilt
nach Ilynotes wapne gesilt
daz was Artus werder suon.3)
In abweichender Tingierung läßt der Pleier (um 1280) die Ritter Eskilabons
das Wappen ihres Herrn führen. Eskilabon selbst trägt einen goldenen Adler
in Blau:
sin schilt was von lasure bla,
von arabischem golde da
was drufe erhaben ein richer ar.4)
!) Wilhelm v. Oranse, 386, 22.
2) Liet van Troye, 4007.
3) Parzival, 383, 1.
4) Garel, 3467.
60
Seine Ritter dagegen reiten unter weißen Bannern mit schwarzen Adlern:
nach de fuor des wirtes schar
unde vier banieren licht gevar:
die waren wiz snevar
dar innen swebete ein zöbelin ar.1)
Auch aus Courtoisie oder bei vorübergehenden Dienst- oder Genossenschafts-
verhältnissen wurde dieser Brauch geübt. Ulrich v. Liechtenstein erzählt, daß, als
er auf das Turnier zu Neuburg zog, der Domvogt von Regensburg und fünfzig
Ritter ihm zu Ehren seinen Schild trugen, dagegen ihr eigenes Helmkleinod:
alle, die den schilt min da
truogen —
sie truogen ir heim sunderlich.2)
Ähnlich trugen die von Wildon, welche Marschälle von Steiermark waren, zuweilen
den steiermärkischen Panther im Schilde, bei anderen Gelegenheiten aber ihr
eigenes Wappen, die drei Seeblätter. Schon Herrand von Wildon führt 1195 oben
im Schilde den steierischen Panther, unten die drei Seeblätter, Ulrich von Wildon
1223 nur die Seeblätter, Marschall Hartnid 1278 nur den Panther.
In einer Reihe von Fällen können wir aus den Wappen das Amt erkennen,
mit dem eine Familie belehnt war. So führten z. B. die Schenk von Basel einen
roten Doppelbecher in weißem Schild. Dasselbe Wappen führten die v. Liebenberg,
welche Schenken der Grafen von Kyburg waren. Berthold, Schenk von Kyburg,
siegelte so 1258 mit einem Doppelbecher im Schilde. Die Schenk von Brom-
garten führten ein goldenes Schenkgefäß in Blau, die Schenk von Roßberg einen
goldenen, mit schwarzen Hahnenfedern besteckten Becher als Helmkleinod; die
Truchseß von Diessenhofen einen schwarzen Becher in Silber, die Truchseß von
Ytlingen einen goldenen Kessel in Schwarz, die Truchseß von Lentzburg eine
silberne Schüssel in Rot. Bei anderen Familien ist das Amt aus den nach Art
der Beizeichen den Wappen hinzugefügten Emblemen zu erkennen. So legten die
Schenk von Limburg, die schon in der goldenen Bulle als mit dem Reichserb-
schenkenamte belehnt genannt werden, und die von Erbach einen goldenen Becher
auf die Herzstelle ihres Wappens wegen des Reichsschenkenamtes. Die Grafen
von Weinsberg, die vor den Hohenzollern das Reichserbkämmereramt besaßen und
selber von den Herren von Falkenstein, die schon in der goldenen Bulle damit
belehnt erscheinen, am Anfange des 15. Jahrhunderts es überkommen hatten,
führten in einer der Fahnen, mit denen ihr Helmkleinod besteckt war, ein goldenes
Zepter in Blau. Die Spaur gaben dem roten Löwen in Silber, den sie als Wappen
führten, einen goldenen Becher in die Tatzen, seitdem sie 1450 das Erbland-
mundschenkenamt von Tirol erhalten hatten.
Aus dem 14. und 15. Jahrhundert liegen in Westfalen, wie wir aus Ilgens
x) Ebenda.
2) Vrouwendienst, hrsg. von Lachmann, Berlin 1841, S. 297, 7.
61
Untersuchungen1) wissen, sichere Beispiele vor, daß Beamte die Wappenfiguren
ihrer fürstlichen Herren oder Herrinnen ganz oder teilweise in ihre Siegel auf-
nahmen. Der Richter der Neustadt Osnabrück, Everhard, genannt Cocus, der einen
Sparren im Schilde führte, auf dessen Spitze ein Rabe kauert, brachte in der
Siegelumschrift deutlich sein früheres Verhältnis zum Osnabrücker Bischof Ludwig
von Ravensberg zum Ausdrucke. Nicht minder interessant sind die Siegel des
abteilichen Richters in Herford, Levolds von dem Hove aus dem 15. Jahrhundert.
Unter zwei Äbtissinnen, Mathilde von Waldeck und Margarete von Gleichen, hat
er seines Amtes gewaltet. Er entstammt offenbar bürgerlichen oder bäuerlichen
Kreisen; denn in der unteren Hälfte des Schildes sieht man seine Hausmarke,
über dieser hat er nun, solange er der Äbtissin Mathilde diente, aus deren Wappen
den halben achtstrahligen Stern angebracht, während er als Richter unter Margarete
von Gleichen, deren Geschlecht einen gekrönten Löwen im Schilde trug, diesen
an Stelle des halben Stern setzte und ihn zwar nicht aufgerichtet, aber mit Rück-
sicht auf den verfügbaren Raum des Schildes schreitend darstellte. (Ilgen, S. 26, 27.)
Anspielungen auf die Lehensverhältnisse und Aufnahme des lehnsrechtlichen
Wappens mit veränderten Farben oder Beizeichen oder einzelne Teile desselben
kommen überhaupt häufig vor. Im Aar-, Thur- und Zürich-Gau ist das Bild des
Löwen deshalb so zahlreich vertreten, weil die Grafen von Kyburg und Harzburg,
die großen Landesherren, Löwen im Schilde führten. Den Habsburger Löwen
zeigen die Wappen ihrer Dienstmannen von Reinach (in Gelb roter Leu mit blauem
Kopf), von Iffenthal (in Gelb roter Leu mit blauem Querbalken), von Eschenz auf
dem Hauenstein (gespalten: 1. v. Habsburg und 2. dreimal schräg geteilt blauweiß).
Die von Erlach führen als Kastellane der Grafen von Nidau (gelber Pfahl mit
drei schwarzen Sparren in Rot) einen weißen Pfahl mit schwarzem Sparren in Rot.
Als Dienstleute der Grafen von Rapperswil (in Gelb drei rote Rosen) führen die
von Dübelstein bei Zürich in Rot zwei weiße Rosen, die vom Rambach im Amt
Grüningen in rot-weiß gespaltenem Schilde eine weiße und eine rote Rose, die
Marschälle von Rapperswil in Schwarz eine weiße Rose. Der Freiherrn von Regens-
berg Wappenbild (gepfählt von Blau und Weiß mit roten Querbalken) erscheint
im Schilde der von Lunkhofen (Zürich) nur gedreht (sechsmal geteilt von Blau
und Weiß'2) mit rotem Pfahl), was sich durch ein Ministerialenverhältnis erklärt.
Im Uri haben die Vorsteher des Freistaates bis ins späte Mittelalter das
Wappenbild des Landes, den Stierkopf, als Familienwappen erwählt. Die Meyer
von Erstfelden führen in Weiß einen roten Stierkopf mit gelbem Stern, ebenso die
Meyer von Silinen und die zur Frauen in Gelb einen schwarzen Stierkopf von
zwei schwarzen Sternen begleitet.3)
x) Die westfälischen Siegel des Mittelalters, 1. Heft von F. Philippi und G. Tumbült,
2. Heft von G. Tumbült, 3. und 4. Heft von Th. Ilgen. Münster 1882—1900.
2) Gelb und Weiß als Wappenfarben gibt es eigentlich nicht, wenn man sich auch dieser
Ausdrucksweise zu bedienen vielfach gewöhnt hat. Es ist eigentlich überall Gold und Silber
gemeint. Nur weil Gold und Silber nicht immer zu beschaffen waren, wurde zur Aushilfe
Gelb und Weiß genommen.
3) Ganz, Paul, Geschichte der heraldischen Kunst in der Schweiz im 12. und 13. Jahr-
hundert, 1899.
62
Man hat dementsprechend auch in anderen Gegenden die Wahrnehmung ge-
macht, daß einzelne Familien des niederen Adels, welche in Abhängigkeitsverhältnis
zu dynastischen Geschlechtern — und, selbstverständlich in diesem Falle, Herr-
schafts- und Schloßbesitzern — standen, Schilde oder Helmfiguren führen, die eine
größere oder geringere Ähnlichkeit mit den heraldischen Insignien ihrer Lehns-
herren, d. h. dieselben ganz oder teilweise zeigen. So sehen wir z. B., daß die
von Veitheim dasselbe Wappen führen wie die Grafen von Veitheim; ferner im
Wappen der von Osterburg, die Rauten, welche ihre Lehnsherren, die Grafen von
Osterburg, in der Fünfzahl führen, in der Dreizahl, die von Ritterbeck, deren
gleichnamiger Stammsitz im Gebiete der Grafen von Lichow liegt, führen im
Schilde die später in drei Würfel verwandelten Rauten aus dem Wappen ihrer
Lehnsherren. Eins der Burgmannsgeschlechter von Salza führt das gleiche Schild-
zeichen wie die Dynasten desselben Namens. Die von Zerbst, niederen Adels,
führen Kopf und Hals eines Löwen dreimal im Schilde, offenbar eine Variante des
einfachen wachsenden Löwen im Wappen ihrer Oberherren, der Dynasten von Zerbst.
Diese Wappengleichheit, bzw. Ähnlichkeit hat in vielen Fällen zu unbewiesenen
Behauptungen hinsichtlich einer Stammesgemeinschaft zwischen gleichnamigen
Dynasten- und Burgmannsgeschlechtern Veranlassung gegeben. Diese Behaup-
tungen, abgesehen von der Mangelhaftigkeit der betreffenden genealogischen De-
duktionen, zerfallen in nichts, sobald es gelingt, festzustellen, welchen Einfluß
überhaupt das Ministerialverhältnis auf die Gestaltung des Wappens eines Ge-
schlechtes ausgeübt hat.
Es scheint sich beweisen zu lassen, daß die Burgmannsfamilien und Ministe-
rialen einer größeren landesherrlichen Burg — wie z. B. Salzwedel, Spandau und
Mühlhausen — zur Kennzeichnung dieses Verhältnisses und gewissermaßen als
ein Erkennungs- und Abhängigkeitszeichen bezüglich ihrer Schloß-, Landes- und
Lehnsherren, deren Schildzeichen ganz oder teilweise führen durften oder vielleicht
auch mußten, ja es sogar oft allein an Stelle ihres altväterlichen Schildzeichens
setzten. Es werden hierher zu rechnen sein die zahlreichen Familien der Mark
Brandenburg, welche einen roten Raubvogelfuß (Adlerfuß, nicht wie meistens
blasoniert zu werden pflegt, Greifenklaue) im Schilde führten, wie die von Kerkow,
Gladow, Jeetze, Welstawe, Knesebeck, Schulenburg, Groben, Barth.1)
Der verewigte Freiherr von Ledebur hat in seiner verdienstlichen Abhandlung
über Wappengruppen in den Märkischen Forschungen, Band III, versucht, diesen
Geschlechtern mit gleichem oder ähnlichem Wappenbilde eine gemeinsame Ab-
stammung zu vindizieren, welche bei verschiedenen Namen durch die Gleichheit
des heraldischen Emblems zum Ausdruck gebracht sein soll. Jedoch hat der Be-
weis für eine tatsächliche Stammesgemeinschaft jener Familien bisher nicht geführt
werden können; es ist irrig, wenn noch vor kurzem A. von Schlippenbach (Ent-
stehung des deutschen Adels, in den Arbeiten des Uckermärkischen Museums- und
Geschichts-Vereins Heft 5) sich der Theorie des Freiherrn von Ledebur rückhaltlos
als einer richtigen anschließt. Es liegt vielmehr nahe, anzunehmen, daß das ge-
*) Vgl. auch Seyler, Das heraldische Lehnsrecht, Vierteljahrsschrift für Wappenkunde
I 1873, S. 1 ff.
63
meinsame Schildzeichen jener Familien der Mark Brandenburg nichts anderes ist,
als der heraldische Ausdruck ihres gemeinschaftlichen Verhältnisses zur Burg Salz-
wedel, der Residenz ihrer markgräflichen Lehnherren und zu diesen selbst, insofern
als in dem roten Adlerbein ein Teil des markgräflichen Wappentieres, des roten
Adlers, zu erblicken ist. Es wird hierdurch zugleich die auffallende Tatsache Er-
klärung finden, daß wir bei einzelnen Familien, wie denen von Veitheim, von dem
Knesebeck, zwei ganz verschiedene Wappen gleichzeitig in Gebrauch finden. Man
hat bisweilen angenommen, daß es sich in solchem Falle um verschiedene Familien
gleichen Namens handle. Die Wappenduplizität dürfte sich vielmehr darauf zurück-
führen lassen, daß ein Mitglied des betreffenden Geschlechtes infolge seines Burg-
manns- und Ministerialverhältnisses das lehnsherrliche Wappen ganz oder teilweise
annahm oder vielleicht annehmen mußte, und daß dessen Nachkommen dasselbe
weiter führten, während die nicht im Burgmannsverhältnis stehenden Geschlechts-
vettern das ursprüngliche Stammwappen beibehielten.1)
Es ist hierbei nicht außer acht zu lassen, daß in ähnlicher Weise auch in
späterer, ja selbst noch in neuester Zeit die vom römischen Kaiser, bzw. sonstigen
Landesherren (Brandenburg, Kurpfalz usw.) geadelten, baronisierten oder gegraften
Familien in den ihnen verliehenen oder verbesserten Wappen häufig die Insignien
ihrer Landes- und Lehnsherren ganz oder teilweise erhielten. So erblicken wir in
den Wappen zahlreicher preußischer Geschlechter bisweilen den ganzen preußischen
Adler, bisweilen einzelne Körperteile desselben, den Kopf, die Flügel, oder einen
derselben, oder selbst auch nur ein Bein.
Nicht minder sind jedem Heraldiker die zahlreichen Städtewappen2) bekannt,
in welchen das Wappenbild ihrer Landes- oder Grundherren ganz oder teilweise
x) Vgl. dazu auch Hauptmann, Zehn mittelrheinische Wappengruppen, JAW, N. F. X,
1900, 1 ff.
2) Literatur über Städtewappen: Otto Hupp, Die Wappen und Siegel der deutschen
Städte, Flecken und Dörfer (Frankfurt a. M., Keller; bis jetzt 3 Hefte); hier wird auch die
zahlreiche, sehr zerstreute Zeitschriftenliteratur zusammengetragen. — F. v. Weech, Siegel
der badischen Städte in chronologischer Reihenfolge, hrsg. von der badischen historischen
Kommission. Heft 1, 2. Heidelberg 1899 ff. — Siebmachers Wappenbuch, 1. Band 4. Ab-
teilung, Städtewappen, bearbeitet von v. Hefner, Gautsch und Clericus. Nürnberg 1885. —
M. Gritzner, Deutsche Städtewappen. Frankfurt a. M. 1891. — Bernh. Endrulat, Nieder-
rheinische Städtesiegel des 12. — 16. Jahrhunderts. Düsseldorf 1882. — H. Luchs, Schlesische
Landes- und Städtewappen. Breslau 1881. — v. Saurma-Jeltsch, Wappenbuch der schlesi-
schen Städte und Städtel. Berlin 1870. — C. Beckherrn, Die Wappen der Städte Altpreußens.
Königsberg 1892 (auch in der Altpreuß. Monatsschr. 29). — G. G. Winkel, Die Wappen und
Siegel der Städte, Flecken und Dörfer der Altmark. Magdeburg 1894. — M. Wessel, Hessisches
Wapenbuch, darinnen auch die Fürsten zu Hessen . . und Städte Wapen. Cassel 1621. —
C. F. Günther, Wappenbuch der Städte im Großherzogtum Hessen nach ihren Siegeln. Mit
97 Siegelabbildungen. Darmstadt 1843. — M. v. L'Estocq, Hessische Landes- und Städte-
wappen. Kassel 1884. — Vossberg, F. A., Wappenbuch der Städte des Großherzogtums
Posen. Mit 145 Wappenabbildungen. Berlin 1866. — Otto Posse, Die Wappen und Farben
der Städte des Königreichs Sachsen. Zittau 1896. — C. Teske, Die Wappen der Groß-
herzogtümer Mecklenburg, ihrer Städte und Flecken. Mit 55 kolorierten Wappen. Görlitz
1885. — Paul Zimmermann, Die Städtewappen des Herzogtums Braunschweig. Braun-
schweiger Magazin 1905. — L. Schoenhaupt, Wappenbuch der Gemeinden des Elsaß.
Straßburg 1900 ff. — C. Lapaix, Armorial de villages bourgs et villages de la Lorraine.
64
enthalten ist. Da die Grundherren oft Adlige waren, so lassen sich in den Wappen
vieler einst abhängiger Städte adlige Wappen nachweisen. Oft sogar ist beim
Fehlen anderer Nachrichten das Vorkommen eines solchen in einem Stadtwappen
der einzige Beweis, daß die Stadt dem betreffenden Oeschlechte einmal gehört hat.
Es ist noch zu untersuchen, ob gewisse Familien des alten Adels, deren Wappen
schon im Mittelalter als zusammengesetzt sich darstellen und in einem ihrer Teile
Wappenbilder enthalten, die offenbar denen ihrer Landes- und Lehensherren gleichen
oder als Teile derselben aufzufassen sind, infolge eines Dienstverhältnisses zu einer
solchen Vermehrung ihres angeborenen Wappens (ohne Diplom) gelangt sind.
Wir denken hier namentlich an die zahlreichen Wappen mit halbem Adler
in gespaltenem Felde, an diejenigen Wappen mecklenburgischer Familien, welche
den halben Stierkopf zeigen, u. a. m. Noch verdient ein altes Zeugnis angeführt
zu werden, wonach es den Burgmannen gestattet, wenn nicht zur Pflicht gemacht
wurde, die Helme ihrer Wappen mit dem Zimier ihrer Burgherren zu zieren.
Hierher könnte es gehören, wenn das bekannte Adelsgeschlecht Sack, das im
II. edition. Nancy 1877 (dazu ein Supplement, Saint-Nicolas de Port 1878). — Gustav Wust-
mann, Das Leipziger Stadtwappen. Seine Geschichte, seine Gestalt, seine Bedeutung. Mit
20 Holzschnitten und 2 Kupfertafeln. Leipzig, F. A. Seemann 1897 (darüber Siegenfeld
MAW IV, 1897, S.251). — Gautsch, K[arl], Das Zittauer Stadtwappen, ASG 11. — Gautsch
und Gerlach, Das Wappen der Stadt Freiberg, MFA 9. — Clericus, Ldwg., Das Wappen
der Stadt Magdeburg. Berlin, Stargard 1884. — Ernst von Destouches, Münchens Stadt-
wappen und das Münchner Kindl. Historisch-heraldische Abhandlung, Velhagen und Klasings
Monatshefte, Febr. 1904. — Schuegraf, J. R., Kritische Untersuchungen über den Ursprung des
Straubingschen Stadtwappens mit dem Pflug und das Ratsgeschlecht der Straubinger von Regens-
burg. Mit 9 Wappenabbildungen. Regensburg 1844. — Rössel, Das Stadtwappen von Wiesbaden.
Wiesbaden 1861. — Wagner, Das Wappen der Stadt Wiesbaden, AVN 1902, 1903; derselbe, Die
Siegel und das Wappen der Stadt Weilburg, AVN 1906, 1907. — E. v. Oidtman, Das Wappen
der Stadt Aachen, AG 19, 20. — Widimsky, Städtewappen d. Österreich. Kaiserstaates 1864 (nur:
Böhmen, Schlesien, Salzburg und Steiermark; nicht recht zuverlässig). — Städte- Wappen von
Österreich-Ungarn. Nebst den Landeswappen und Landesfarben. Text von Dr. Carl Lind.
Herausgeg. von A. Schroll. Wien 1886 folg. — Recht zuverlässig ist das leider unvollendet
gebliebene Werk von G. Altenburger und B. Rumbold, Wappenbuch des Kgr. Ungarn
und seiner Nebenländer, 1880. — Ströhl, Städtewappen von Österreich-Ungarn, 2. Aufl.
Wien 1904. — C. Fischnaler und K. Rickolt, Wappenbuch der Städte und Märkte der
gefürsteten Grafschaft Tirol. Innsbruck 1894, Verlag des Museums Ferdinandeum. — F. Frei-
herr von Lipperheide, Wappenbuch der Städte und Märkte der gefürsteten Grafschaft
Tirol, 1894. — Pettenegg, Die von Franz Josef I. verliehenen Märkte- und Städte-Wappen.
Mit 6 färb. Taf., in der Festschrift z. 50jähr. Regier.-Jubil. Franz Josefs I., hrsg. v. d. histor.
Vereinen Wiens. Wien 1898. — Wappen-Buch darinnen aller Geistlichen, Prelaten Herre und
Landleut auch der Stett des löblichen Fürstenthumbs Steyer Wappen und Insignien. Mit
168 Wappentafeln. Grätz (Zach. Bartsch 1567. Faksimile-Ausgabe, Graz 1893, mit historischen
und heraldischen Anmerkungen von J. v. Zahn und A. v. Siegenfeld). — Ströhl, Wappen
und Siegel der Orte Vorarlbergs, Jahrb. der K. K. Herald. Ges. „Adler" in Wien, 1893. —
Alfred Grenser, Das Wappen der Stadt Wien, seine Entstehung und seine Geschichte.
Wien 1866. — Carl Lind, Das Wappen der Stadt Wien. Ein Versuch zur Feststellung der
Geschichte dieses Wappens. Wien 1866. — Hafner, Siegel der Stadt Winterthur = Neujahrs-
blatt der Bürger- (Stadt-) Bibliothek zu Winterthur 1883. — Kolar, Die taboritischen Siegel
der großen Kommune von Tabor und der Stadtkommune von Tabor, Progr. d. Taborer K. K.
Staatsmittelschule von Tabor, 1865. — d'Ablaing von Giessenburg, Nederlandsche Ge-
meente Wapens. Haag 1862. — Honig, Gerrit Jan, Beschryving en Geschiedenis der Zaan-
landsche Gemeente wapens. Haag 1870.
65
Lüneburgischen wohnte und hier von den Herzögen von Braunschweig Lehen
besaß, im 14. Jahrhundert, zur Zeit, als u. a. einer des Geschlechts Vogt zu Lüchow
war, die braunschweigischen Helmsicheln als Zimier führte, eine von der ihrer
neumärkischen Vettern völlig abweichende Helmzier. Wir können hierbei aber
auch mit Fug an die zahlreichen Fälle denken, in denen die Helme geadelter
Personen z. B. mit dem brandenburgischen oder preußischen Helmschmuck, dem
offenen Fluge, unter ausdrücklicher Kennzeichnung desselben als solchen geziert
wurden. Herr und Diener führten denselben Helmschmuck.1)
Auch Qanerbschaften scheinen oft Anlaß zur Bildung von Wappengruppen
gegeben zu haben. Die Erforschung des Ursprungs und der Abstammung der
Geschlechter des niederen Adels im Mittelalter wird besonders durch den Umstand
erschwert, daß viele Familien von einem Ganerbenhause einen gemeinschaftlichen
Namen, ja auch ein gemeinschaftliches Siegel geführt haben, ohne unter sich in
der mindesten Geschlechtsverwandtschaft gestanden zu haben. So gibt es am Rhein
eine Reihe von Beispielen dafür, daß die Ganerbenhäuser ihr eigenes Hauswappen
haben, daß die Hausgenossen dieses Hauswappen bald ganz, bald zum Teil als
ihr Geschlechtswappen aufnahmen und auf ihre Nachkommen vererbten. Diese
Geschlechter behielten ein derartiges Wappen selbst dann bei, wenn sich das alte
ganerbschaftliche Verhältnis gelöst hatte.2)
Noch mag nicht unerwähnt sein, daß nicht alle sich gleichenden Wappen
eine Wappengruppe bilden, sondern ein Zusammenhang vorhanden sein muß. So
bilden z. B. die Manteufel, die französischen Bethune und die Schweizer Sukenriet
keine Wappengruppe, obschon sie nicht nur ähnliche, sondern sogar das gleiche
Wappen führen, nämlich den roten Balken in Silber. Wohl aber bilden die Wappen
Württemberg, Veringen und Neuenbürg, die alle drei Hirschstangen zeigen, eine
Gruppe, da die Familien, die sie führten, gemeinsamen Ursprungs sind und die
Verschiedenheit der Wappen durch Veränderung der Tinkturen des gemeinsamen
Stammwappens entstanden ist.3)
Es sind nicht nur die ministerialen, die unfreien Dienstmannen, die das Wappen
ihres Herrn führten, auch bei Freien, die von einem andern ein Lehen trugen,
konnte dieses Abhängigkeitsverhältnis durch Tragen des Wappens des Herrn zum
Ausdrucke gebracht werden. Hieraus hat Hauptmann in seinem klassischen Werke
über das Wappenrecht (Bonn 1896), dem ich im vorstehenden wiederholt gefolgt
bin, es gut erklärt, daß zahlreiche Reichsfürsten einen Adler im Wappen führen.
Wollte man mit Seyler („Adler", Jahrbuch 1893, S. 144) die symbolische Be-
deutung des Adlers (Großmut, Milde, Freigebigkeit) für den Grund zu der häufigen
Wahl dieses Wappenbildes halten, so ist nicht einzusehen, weshalb dann nicht
ebensoviele andere Tiere mit ähnlichen Bedeutungen — Löwe: Großmut; Hund:
Treue; Stier und Bär: Stärke — gewählt worden sind. Vielmehr war offenbar
oft das Lehnsverhältnis vom Herrn des Reiches, vom Kaiser, die Ursache, aus
welcher die Reichsfürsten, die ja ihr Fürstentum von ihm zu Lehen trugen, beim
Aufkommen des Wappenwesens so oft mit einem Adler uns entgegentreten. Es ist
i) Ad. M. H[ildebrandt], CGV 25, 6 ff .
2) Bodmann, Rheingauische Altertümer, Mainz 1819, S. 369.
3) Hauptmann, Zehn mittelrheinische Wappengruppen, JAW NF 10.
Heydenrtich, Familiengeschichtliche Quellenkunde.
66
dieses nicht etwa das älteste Wappen des betreffenden Fürstenhauses, sondern es
ist der kaiserliche Adler, den sie als Lehnsmannen des Reichs auf dem Schilde
trugen.1) So führte z. B. einen Adler Ottokar I. von Böhmen 1199, Herzog
Berthold IV. von Zähringen 1157, Herzog Heinrich Jasomirgott von Österreich 1170,
Herzog Berthold von Dalmatien 1184, Herzog Adalbert von Teck 1190, Graf
Konrad von Heiligenberg 1208, Markgraf Heinrich V. von Baden 1207. Auch in
der Geschichte der Wettiner kommt, wenn auch nur vorübergehend, ein solcher
Adler vor. Dedo, der Sohn Konrads des Großen, führte noch kein Wappen im
Siegel. Erst das Siegel seines Sohnes Dieterich (f 1207) zeigt ein monogrammatisch
zusammengesetztes Wappen: den halben Löwen und den halben Adler. Graf
Dieterich nahm nämlich als Schildschmuck, gleich seinem Bruder Konrad, den
Löwen der Meißner Hauptlinie an, vereinigte aber, nachdem er Pfalzgraf von
Sommerschenburg geworden, durch monogrammatische Zusammenstellung den
Löwen mit dem Adler der Pfalzgrafen von Sachsen zu einem Wappen. Daß aber
der Adler das Familienwappen der ausgestorbenen Pfalzgrafen von Sachsen war,
ist nach den Untersuchungen von Posse (Siegel der Wettiner, 1893, S. 8) nicht
zu bezweifeln.
Indem das Wappen des Lehnsherrn teils unverändert, teils verschieden verändert
von den Lehensleuten geführt" wurde, ergab sich eine interessante Mannigfaltigkeit.
Als Beispiel führe ich nach Seyler, Geschichte der Heraldik (= Abteilung A des
Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg 1885—89, S. 133), das Wappen des
Bistums Straßburg an. Dasselbe war ein silberner Schrägbalken in Rot. Von
bischöflichen Lehensleuten führten dasselbe unverändert:
1. die von Kagenek;
2. die Wetzel von Marsilien;
3. die von Aschenheim (nämlich eine Familie dieses Namens, die schon im
15. Jahrhundert erlosch).
Mit Abänderungen führten das Bistumswappen:
4. den Schrägbalken, mit drei schwarzen Kugeln belegt: die Ottfriedrich (er-
loschen im 16. Jahrhundert);
5. mit einem blauen Turnierkragen im Schildeshaupt: die von Blumenau. Das
Siegel des Johannes de Blumenowe 1311 zeigt statt des Turnierkragens im
Obereck neben dem Balken eine Muschel;
6. mit einem goldenen Turnierkragen im Schildhaupt: die von Rumeinhein (ein
zerstörtes Dorf bei Molshein);
7. mit einem goldenen Lilienhaspel über dem Schrägbalken: die Reimboeldelin,
so Ritter Reimbold Reimboeldelin 1317 und ein anderer Ritter gleichen
Namens 1344;
8. die Burggrafen von Straßburg;
9. mit drei blauen Eisenhütchen im Schrägbalken: die Stoer, die Ende des
16. Jahrhunderts ausstarben, nachdem ihre Wappengenossen, die von Sanct-
Amarin und Nordwind, schon im 15. Jahrhundert erloschen waren.
*) E. Gritzner, Heraldik, in A. Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft I, 1906.
S. 372.
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Die Veränderungen eines Wappens zur Unterscheidung verschiedener Glieder
oder Linien des gleichen Geschlechtes1) werden unter der Bezeichnung Brisüren
zusammengefaßt. Sie stammen aus Frankreich (Archives heraldiques 1896. Bouty
de Lesdain, Les brisures d'apres les sceaux) und sind daselbst mit den Wappen
zugleich im 12. Jahrhundert nachzuweisen. Die Sitte der Unterscheidung hat sich
in allen Ländern eingebürgert, aber eine ganz verschiedene Ausbildung erhalten.
Mehr oder weniger der Willkür des einzelnen anheimgestellt bleiben die Brisüren
in Frankreich und in Deutschland. Einzig in England haben sie sich zu einem
äußerst geregelten und leicht verständlichen Systeme ausgereift. In Frankreich ist
die Veränderung im Schilde vorgenommen worden, und zwar durch Hinzufügung
eigens erfundener Beizeichen, wie des Turnierkragens (Lambet), des Ortes (Canton),
des Schildrandes (Bordüre), des Fadens (bände oder bäton) usw. In der Schweiz
scheint die Unterscheidung vorerst durch Farbenwechsel im Schilde gemacht worden
zu sein, und später, nach der Verbreitung der Helmzierden, durch diese, wie
überall in deutschen Landen.2) Die Brisüren kann man in drei Arten teilen:
1. Veränderung der Wappenfarben,
2. Veränderung der Wappenfigur,
3. Hinzufügen der „Beizeichen".
Als Beispiele für den Farbenwechsel mögen dienen:
Die Pfalzgrafen von Tübingen und ihre Nachkommen, welche alle die Kirchen-
fahne im Schilde führten. Tübingen (rote Fahne in Gelb), Tübingen-Asperg (gelbe
Fahne in Weiß), Grafen von Montfort-Tetnang (rote Fahne in Weiß), Grafen
Wardenberg-Sargan (weiße Fahne in Rot), die Grafen von Wardenberg-Heiligenberg
(eine schwarze Fahne in Weiß). Vom alten Wappen der Grafen von Kyburg, das
im Clipearius des Konrad von Mure beschrieben ist, haben sich in der Folge
drei verschiedene Farbenpaarungen gebildet. Das alte Wappen (in Schwarz ein
gelber Schrägbalken, von zwei gelben Löwen begleitet) behält bei der Teilung von
ca. 1180 der ältere Bruder Hartmann III. zu Kyburg bei, der jüngere, Adalbert II.
zu Dillingen, verdoppelt die Löwen und ändert das schwarze Feld in ein blaues um
(in Blau ein gelber Schrägbalken von vier gelben Löwen begleitet). Um 1250
verwandelt Hartmann der jüngere zu Burgsdorf das Schwarz des Schildfeldes in
Rot (in Rot ein gelber Schrägbalken von zwei gelben Löwen begleitet) und seine
Erben, die neuen Grafen von Kyburg aus habsburgischem Geblüt, übernehmen
dasselbe in dieser Form. Eine dritte Brisüre enthalten die Wappenmalereien des
Hauses zum Loch in Zürich (in Weiß ein roter, von zwei roten Löwen begleiteter
Schrägbalken); sie ist wahrscheinlich von den 1264 erloschenen Grafen von Kyburg
zu Kyburg geführt worden. Eine weitere Gruppe bilden die Grafen von Württem-
berg, Veringen und Neuenbürg, deren Schildbild drei Hirschstangen sind. Die
Grafen von Württemberg führen dieselben Schwarz in Gelb, die Grafen von Veringen
x) Das Folgende nach Ganz, Paul, Gesch. f. herald. Kunst in der Schweiz im 12. und
13. Jahrhundert, 1899.
2) v. Löher, Über der Helmkleinode Bedeutung, Recht und Geschichte. (Sitzungs-
berichte der Kgl. Bayr. Akad. d. Wiss., philos.-philol. Kl., Sitzung vom 7. März 1885). — Fürst
zu Hohenlohe-Waldenburg, Über den Gebrauch der heraldischen Helmzierden im Mittel-
alter, Stuttgart 1868.
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Rot in Gelb und die Grafen von Neuenbürg Blau in Gelb. Die Freiherren von
Wädensweil haben in Blau eine weiße Schnalle, die Linie Wädensweil-Unspunnenn
die weiße Schnalle in Rot. Das Stammwappen der Grafen von Fenis-Neuenburg
soll in Gelb drei rote Pfähle getragen haben. Seit der ca. 1223 erfolgten Teilung
des Besitzes führen Bertold von Neuenburg und seine Nachkommen (romanische
Neuenburger) in Gelb einen oder mehrere rote Pfähle und weißen Sparren, Ulrich IV.
und seine Söhne in Rot einen oder mehrere gelbe Pfähle mit schwarzen Sparren.
Die Söhne Ulrichs IV. gründeten die Linien Nidau, Straßberg und Arberg-Valangin
und behielten das väterliche Wappen bei mit Veränderung der Balkenzahl.
Graf Rudolf I. von Nidau führt in Rot drei gelbe Pfähle mit schwarzen Sparren
und Graf Ulrich von Arberg einen gelbschwarz gesparrten Pfahl in Rot. Die
einzelnen Glieder und Linien des ganzen Grafenhauses haben sich überdies nach
deutschem Brauche durch verschiedenartige Helmzierden unterschieden. Die Dienst-
leute von Reinach (Aargau) haben den roten Leu der Grafen von Habsburg in Gelb
mit blauem Kopfe, die von Luternau (Bern, Luzern) eine weiße Mauerzinne in
Schwarz, als Teil des Wappenbildes ihrer Lehensherren, der Freiherren von Wol-
husen (in Gelb eine rote Burg). Aus dem Gebiete des Deutschen Reiches diene
als Beispiel für den Brauch, die Linien eines Geschlechtes durch den Helmschmuck
zu unterscheiden, das Geschlecht von Strantz. Das Wappen, ein gekrönter, auf-
gerichteter schwarzer Löwe in weißem Felde, blieb bei Abzweigung — der Peters-
dorfer Linie 1443 unverändert, die aber aus dem Helme statt der Straußfedern,
welche die Sieversdorfer Linie ferner behielt, sich Pfauenfedern beilegte, 1802 aber
ausstarb, wogegen die jetzige neue Petershagener sowohl als die Barkower Linie
beide die Straußfedern als Helmschmuck führen.1)
Je spärlicher zeitweise die übrigen Quellen zur Familiengeschichte fließen, um
so wichtiger ist das Wappen oder das dieses enthaltende Siegel. Mit Recht bemerkt
Posse in dem Vorwort zu seinem klassischen Werke über die Siegel des Adels
der Wettiner Lande bis zum Jahre 1500 (I. Band, Dresden 1903): „Für die Er-
forschung der Geschlechtergeschichte des Mittelalters ist die Sphragistik eine der
wesentlichsten Hilfswissenschaften. Oft wird hierbei dem mit dieser vertrauten
Forscher das Siegel, in Anbetracht seiner großen Bedeutung, die es im Rechtsleben
des Mittelalters gehabt hat, wertvolleren Aufschluß geben, als der oft recht dürftige
Rechtsinhalt der Urkunde, z. B. die Schenkung von einigen Schock Groschen u. a."
Freilich das Wappen allein beweist die Identität verschieden benannter Familien
noch nicht; das folgt schon daraus, daß, als die Wappen aufkamen, Händler, die
für Geld Wappen, und zwar oft Wanpen mit denselben Figuren oder Heroldsbildern,
an jedermann verkauften, von Ort zu Ort zogen.2) Vielmehr ist auf die Wappen-
x) C. F. F. v. Strantz, Geschichte des deutschen Adels 1853, I, 285.
2) Außer dem Zufall, der, insbesondere bei weit voneinander entferten Orten leicht zur
Wahl eines und desselben Wappenbildes bei durchaus nicht verwandten Familien führen
konnte, gab ferner auch die gleiche natürliche Beschaffenheit Veranlassung, dasselbe Wappen-
bild zu wählen, ohne daß deshalb auch nur der geringste Grad genealogischer Verwandtschaft
angedeutet werden sollte. In bergreichen Gegenden, wo zahlreiche Städte, Dörfer und
Familiennamen nach dem Berg benannt sind, tritt das Bild desselben in zahllosen Variationen
und Farben auf. In der Schweiz dürften Berge fast in einem Fünftel aller Wappenschilde zu
finden sein. Auf der Wappentafel der Talschaft Lötschen beim Prior zu Kippel enthalten
69
gleichheit mehrerer Familien nur dann Wert zu legen, wenn sich bei ihnen dieselben
Vornamen wiederholen, oder wenn die Familien, sei es auch nur in der ersten Zeit
ihres Vorkommens, in derselben Gegend wohnen und zusammenstoßende oder
gemeinsame Güter besitzen. So darf man z. B. die alten Dynasten von Franken-
stein mit den Grafen von Gleichen trotz des gemeinsamen Leoparden nicht zu-
sammenwerfen, da beide ganz getrennte Stammgüter besitzen und verschiedene
Namen tragen. Dagegen sind die Herren von Baumbach in Hessen identisch mit
den Herren von Farmoda, so genannt von dem gleichnamigen Dorfe bei Eisenach,
welches an die Burggrafen von Kirchberg überging, während die Herren von Farmoda
nach Wenig-Lupnitz übersiedelten und dort 1607 erloschen. Das Wappen ist ein
Halbmond mit aufwärts gekehrten Enden, an deren jedem ein Stern glänzt; ge-
meinsame Taufnamen sind Helmrich, Ludwig, Hermann u. a. Am südlichen Laufe
der Werra begegnen uns seit 1320 die Schrimpf und die Herrn von dem Berge
oder am Berge (de Monte) als reiche hennebergische Vasallen mit gemeinsamen
Wappen und Namen, wie Hertnid, Heinrich, Hermann, Conrad. Der letzte Schrimpf
starb kurz vor 1600 und nannte sich Schrimpf von Berg. Derselben Gegend ge-
hören die Herren von Allendorf an, so genannt von einem Dorfe nahe bei Salzungen
(Conrad 1289, Heinrich 1304), von wo ein Zweig sich nach der Rhön wandte
und sowohl in als um Kaltennordheim Güter erwarb. Dieser Zweig nannte sich
Fasolt, Vasold oder Fasant. Einer von ihnen, Heinrich, wurde 1313 Burgmann in
Tonna bei Gotha, wo sich die Familie lange erhielt, während der ältere Stamm
an der Rhön schon im 16. Jahrhundert erlosch. Dem Wappen zufolge waren
die auf dem Eichsfelde wohnhaften Geschlechter von Lengefeld, Weidensee und
Bedungen, Geze und Schierbrand mit den im 15. Jahrhundert erloschenen Herren
von Ammera verwandt, wie auch gleiche Besitzungen dies bezeugen. Einige dieses
Stammes wandten sich nach Mühlhausen i. Th. und nannten sich nach diesem Orte;
denn zweifellos gehört Ernst, der sich in der Urkunde von 1238 dei gratia prefectus
in Mulehusen und in der Siegelunterschrift de Molehusen nennt, dem Schildzeichen
nach zu der Ammernschen Familie.1)
15 von 40 Schilden je einen Dreiberg, auf der Tafel von Zöfingen 41 von 80. — Sehr richtig
behauptet schon 1868 A. Freih. v. Hoiningen-Huene, Notizen in betreff der geographisch-
heraldischen Gruppen, AKDV, N. F. XV, S. 55 ff., daß die Entstehung solcher heraldisch-
geographischen Gruppen mit gemeinsamen Wappenbildern nicht immer auf demselben Grunde
beruht. Noch heute gilt die ebenda Seite 56 aufgestellte Behauptung als durchaus richtig: „Die
Betrachtung der heraldisch-geographischen Gruppen ist gewiß für genealogische Forschungen
von großer Wichtigkeit; und es wäre zu wünschen, daß derselben eine möglichst große
Aufmerksamkeit geschenkt würde." Sammlungen, nach Ort und Zeit geordnet, in dieser
Richtung würden auch noch heutzutage verdienstlich sein. Vgl. Andreas de Roever, Kan
heraldiek verwantschap nit maken?" Haag 1887. Meine Arbeit, „Familiengeschichte und
und Heraldik", Jahrburch der Kgl. Akademie gemeinnütziger Wissenschaften in Erfurt, 1908.
a) Posse, Die Siegel des Adels der Wettiner Lande, I, 1903, S. 46 ff. Vgl. über die
Verwandtschaft und Verzweigung der von Rodau, von Machwitz, von Mylin, von Reinolsdorf,
v. Faßmann und v. Neiperg: Gradl in der Vierteljahresschrift für Heraldik, Sphragistik und
Genealogie XII, 1884, S. 20 ff . Dazu C. v. R[aab], Beitr. zur Gesch. des vogtl. Adels, in
den Mitteilungen des Plauener Altertumsver. 1»83, S. 28 f. — Rud. Frhr. v. Reitzenstein
in d. Verhandlungen d. histor. Ver. d. Oberpfalz XXXIII und Biedermann, Geschlechts-
Regesten der löblichen Ritterschaft im Vogtlande, Kulmbach 1752. Die Röder führten das
70
Die heraldischen Andeutungen' unehelicher Abstammung sind für die Familien-
geschichte mit Vorsicht verwertbar. Den unehelichen, legitimierten Kindern er-
teilte man das unveränderte väterliche Wappen nur dann, wenn die Familie aus-
gestorben war. Blühte die Familie selbst weiter, dann veränderte man das Wappen
für den Legitimierten durch ein Beizeichen oder sonstwie, oder gab ihm ein neues
Wappen. Das heraldische Beizeichen für Uneheliche war ein Schrägbalken (Bastard-
faden) oder nur das mittlere Stück desselben, ein sog. „mittlerer Einbruch". Doch
werden auch andere Beizeichen genommen, da die vorgenannten bei ihrer Be-
deutung wohl nur ungern geführt wurden. Der nach der linken Seite absteigende
Balken wird in der Regel für das Beizeichen Nachgeborener vom Blute, der nach
der rechten Seite absteigende als Beizeichen der Bastards angenommen. Doch
gibt es zahlreiche Beispiele, daß man hierbei nicht besonders ängstlich war; es
finden sich Bastardfäden auch schräglinks, und umgekehrt. Ist doch im Grunde
schräglinks und schrägrechts heraldisch ganz gleich: es ist nur ein Schrägbalken
das Wesentliche. Den Bastardfaden als Zeichen unechter Abstammung führten u. a. :
Johann v. Broich, ein natürlicher Sohn Herzogs Wilhelm I. v. Jülich, siegelte 1361
mit dem Jülicher Löwen, den Schild überdeckt mit einem Bastardfaden. Johann
Georg, natürlicher Sohn des Herzogs Ludwig von Württemberg, führte den ihm
vom König Friedrich I. von Württemberg 1807 verliehenen Titel eines Grafen von
Sontheim und als Wappen in Gold die drei württembergischen schwarzen Hirsch-
stangen unter einem roten Bastardfaden. Karl Ludwig Ferdinand Ruknik von
Mengen, natürlicher Sohn des Herzogs Ludwig von Württemberg, wurde 1806 vom
König Friedrich I. von Württemberg in den Freiherrnstand erhoben und ihm als
Wappen zwei goldene Hirschstangen in Schwarz (aus dem württembergischen
Wappen) überdeckt durch einen blauen Bastardfaden gegeben. Er erhielt also
nicht nur das Beizeichen des Bastardbalkens, sondern es wurde auch die Schild-
figur verändert (zwei Hirschstangen statt drei) und die Tinkturen verwechselt.
Statt des Bastardfadens wurden oft andere Beizeichen der verschiedensten Art dem
Wappen zugefügt. Die Dynasten von Ochsenstein führten zwei weiße Balken in
Rot; die v. Landeck, ein ochsensteinsches Bastardgeschlecht, führten zwischen den
Balken drei goldene Sterne. Kaiser Friedrich III. legitimierte 1455 den Heinrich
v. Beinheim und verlieh ihm das Wappen seines Vaters Heinrich v. Finkenstein
mit dem Buchstaben H in der Mitte als Beizeichen.
Der Turnierkragen in Form eines Balkens mit drei bis sieben abwärts stehenden
Orten (Lätzen) diente in einzelnen Fällen als Unterscheidungszeichen der jüngeren
Linie eines Geschlechtes. Aber gerade hier zeigt es sich, mit wie großer Vorsicht
nämliche Wappenschild wie die von Feilitzsch, von Zedtwitz, von der Heyde, von Machwitz,
von Jeßnitz (Gößnitz), von Perglas und die Zwinnenberge (von Quingenberg). Alle diese
Familen gebrauchten einen in den Farben Rot, Schwarz und Silbern dreifach quergeteilten
Schild, nur daß bei den Rödern die Reihenfolge der Farben eine andere war, als bei den
Wachwitz. Von letzterer Familie stammen auch die Tussel, später Thussel von Taltitz genannt,
ab, die jedoch mit der Zeit sich eines anderen Wappens bedienten. Aus dem Geschlechte
von Mylin gingen wiederum mit gleichem Wappenschilde die von Wiedersberg und von Heils-
dorf, aus den Vasman die von Dobeneck und von Falkenstein und endlich aus denen von
Reinoldsdorf die Thossen und die Weischals (von Weischlitz) hervor.
71
man aus derartigen heraldischen Momenten, verschieden je nach Gegend und Zeit,
familiengeschichtliche Schlüsse ziehen muß. Im Anschluß an die französische und
englische Heraldik vermutet zwar Tumbült (Westfäl. Siegel I 2, S. 5), daß Ansewin
von Gemen seinen Schild um einen Turnierkragen deshalb 1313 vermehrte, weil
er der jüngste Sohn war. Daß aber der Turnierkragen Zweit-, Dritt- usw. Geburt
anzeigen solle (L. v. Ledebur, Archiv f. deutsche Adelsgeschichte I, 4), läßt sich
für Westfalen, wie Ilgen in seinen bahnbrechenden Untersuchungen (Westfäl.
Siegel IV, S. 32) bemerkt, nicht beweisen. Der Schultheiß Heinrich von Soest,
bei dem er uns am frühesten begegnet, ist der älteste von drei Brüdern. Auch
bei Albert von Horde, bei Albert Droste ist nicht zu sagen, ob der Turnier-
kragen zur Geburtsabstufung gedient hat. Sein häufiges Vorkommen als selb-
ständige Wappenfigur in Westfalen läßt sich nicht gut mit einer solchen Neben-
rolle vereinbaren. Hierzu kommt, daß nach Freih. v. Ledebur (Archiv f. deutsche
Adelsgeschichte I, S. 57 f.) der Turnierkragen da, wo er als Hauptstück auftritt,
stets die Gerichtsbank vorstellen soll. Aber wie läßt sich wiederum damit, so
fragt mit Recht Ilgen (a. a. O. S. 18) die enge örtliche Begrenzung — die einen
Turnierkragen in Westfalen führenden Familien waren mit geringen Ausnahmen
in der Gegend südlich von Münster angesessen — in Einklang bringen? Wie
ist es ferner zu erklären, fragt Ilgen weiter, daß uns z. B. aus Soest keine Richter-
siegel mit dem Turnierkragen überliefert sind, trotzdem hier das städtische
Gericht ausdrücklich die Bezeichnung „vor den vier Bänken" trägt?
Auch auf Besitzverhältnisse1) geben die Wappen Rückschlüsse an die Hand.
Der Erwerb neuer Besitzungen wurde die Veranlassung zur Annahme eines von
den bisherigen Familienwappen abweichenden Zeichens. Simon von Gemen, der
im Jahre 1259 den Hof Raesfeld von dem Edlen Adam von Berge gekauft hat,
gilt als der Stammvater der von Raesfeld, die statt des Gemenschen Balkens mit
den Pfahlstücken einen gegitterten Balken führten. Jüngere Linien, die sich von
x) Hier sei die wichtigste Literatur über Familienfideikommisse zusammengestellt:
Kurt Freiherr von Reibnitz, Familienfideikommisse, ihre wirtschaftlichen, sozialen und
politischen Wirkungen. — Martin Wolff, Die Neugestaltung des Familienfideikommißrechts
in Preußen. (Diese beiden Bücher erschienen in Carl Heymanns Verlag. Berlin, W. 8, Mauer-
straße 43/44.) — S. Meyer, Beiträge zur Geschichte der Familienfideikommisse. Bonn. Diss.
1878. — v. Miaskowski, Das Erbrecht und die Grundeigentumsverteilung im Deutschen
Reiche. I. II. 1882—84 (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. XX. XXV). — Über das seit dem
8. Jahrhundert bezeugte angelsächsische Familienfideikommiß vgl. Brunn er, Zur Rechts-
geschichte der Römischen und Germanischen Urkunde, Bd. 1 (mehr nicht erschienen). Berlin
1880, 190 ff. — Loersch und Schröder, Urkunden zur Geschichte des Deutschen Reichs,
1. Privatrecht, 2. A. Bonn 1881, Nr. 66. — Eugen Moritz, Die Familienfideikommisse Preußens.
Berlin 1901. — C. von Salza-Lichtenau, Die Lehre von Familien-, Namen- und Geschlechts-
fideikommissen. Leipzig 1838. — Lewis, Das Recht der Familienfideikommisse, Berlin 1868.
— Vgl. auch Erwin Betzier, Die Erhaltung von Familiengütern. Eine Untersuchung der
im Reichsrecht gegebenen Mittel unter Berücksichtigung des preußischen Landrechtes. Greifs-
walder Dissertation 1907. — Hoff mann, Das Recht des Adels und der Fideikommisse in
Bayern, München 1896. — Schnelle, Die Adelskorporation und die Fideikommißstiftungen
in Mecklenburg, Hamburg 1845. — Inama-Sternegg, v., Die Familienkommisse in Öster-
reich. Wien 1883. — Pfaff und Hoffmann, Zur Geschichte der Fideikommisse. Exkurse
über österreichisches allgemeines bürgerliches Recht. Wien 1884.
72
dem Hauptstamm abzweigten und einen neuen Burgsitz errichteten, modelten in
alter Zeit das ursprüngliche Familienzeichen in verschiedener Weise um. Das
sehen wir anschaulich an den Siegeln der Brüder Johann und Gottschalk von
Padberg, die das väterliche Erbteil unter sich geteilt haben. Johann, der ältere
von beiden, erhält den Stammsitz des Geschlechts und wird auch vom Vater das
Wappenbild, zwei Fehreihen im Schildeshaupt, übernommen haben. Gottschalk
hingegen gründet auf dem neuen Haus Padberg die Seitenlinie, die sich dann
später noch in die Familien von Adorf und Scharfenberg verzweigt, und zieht den
Fehschmuck statt im Schildeshaupt auf einem Rechtbalken über den Schild. Die
Rosen, mit denen er den Rechtbalken beseitet hat, entstammen wahrscheinlich der
Wappenfigur der Familie seiner Frau (Ilgen 28*).
Söhne von Adligen gaben, wenn sie Erbtöchter heirateten, entweder das väter-
liche Wappenbild völlig auf und adoptierten das der Familie ihrer Frau, wie uns
das Beispiel Friedrichs von Horde lehrt, oder aber sie vereinigten beide Siegel,
wie wir dies bei dem Grafen Engelbert II. von der Mark, bei Engelbert von Gemen,
der Bernhard, gen. Paschedags älteste Tochter zur Frau hatte, und bei Rabolo
von Schele, der 1396 der Gemahl der einzigen Tochter Sveders von Schiedehausen
wurde, bemerken (Ilgen 28*, 29*).
Für familiengeschichtliche* Forschungen ist der bei Domherren im 13. und
14. Jahrhundert bisweilen vorkommende Brauch bemerkenswert, in ihren Siegeln das
Siegelbild oder die Wappenfigur des Vaters mit dem oder der der Mutter zu verbinden.
Der Domkellner Werner von Volmestein ist, den Lebensumständen nach zu
schließen, ein Sohn Heinrichs III. von Volmestein und der Sophia von Isenberg,
der Tochter des Mörders Erzbischofs Engelbert I. von Köln. Von der Mutter hat
er die Rose überkommen, die er mit dem Volmesteinschen Schild belegt hat.
Ein Seitenstück zu dem Siegel Werners von Volmestein ist das des Propstes
Bernhard von Schildesche, des Sohnes Ottos III. von Ravensberg und der Hedwig
zur Lippe von 1325. Im runden Siegelfelde sieht man die lippische Rose, bedeckt
mit dem ravensbergischen Sparrenschild, worauf die Schüssel mit dem Kopf Jo-
hannis des Täufers gelegt ist. Dieser heraldische Brauch wurde, wie es scheint,
dadurch veranlaßt, daß die Domherren zum Gerade, dem Nachlaß der Mutter,
bevorrechtet waren und infolgedessen Anlaß fanden, die Abstammung von ihr auch
äußerlich zu bekunden. Er verschwindet im 15. Jahrhundert mehr und mehr; die
Siegel der Domherrren, in denen nur die Waopenfigur des Vaters wiedergegeben
ist, werden von dieser Zeit ab die gebräuchlicheren (Ilgen 30*).
Auf Frauensiegeln1) kommen im Mittelalter neben den regelmäßigen Alliance-
wappen in zwei Schilden und den sehr häufigen monogrammatisch zusammen-
geschobenen in einem Schilde bisweilen ganz eigentümliche heraldische Kombina-
tionen vor. Derartige heraldische Kombinationen auf mittelalterlichen Siegeln
dienen oft zur Aufklärung genealogischer Probleme oder zur Unterstützung
familiengeschichtlicher Hypothesen. Als Beispiel hierfür diene das von Fürst
x) L. v. Ledebur, Über die Frauensiegel des deutschen Mittelalters, Berlin 1859. —
Melly, Über Siegel und Siegelweise österreichischer Damen, in seinen Beiträgen zur Siegel-
kunde des Mittelalters (I. T. Wien 1846). — Ilgen, Sphragistik, in A. Meister's Grundriß der
Geschichtswissenschaft I, 1906, 5. S. 354.
73
zu Hohenlohe-Waldenburg in seinen „Sphragistischen Aphorismen" (1882, Tafel IV,
Nr. 41) veröffentlichte Siegel der Elisabeth von Hohenlohe-Brauneck aus dem Jahre
1331. Dasselbe zeigt ein Hifthorn über einem Leoparden. Obwohl es urkund-
lich nicht nachzuweisen gewesen, aus welchem Geschlecht Elisabeth, Gemahlin
Gebhards von Hohenlohe-Brauneck, stammt, so ist doch die Vermutung des Ver-
fassers sehr wahrscheinlich, daß sie eine geborene Neifen war und von den drei
Hifthörnern ihres angestammten Wappens ebenso nur eines in diesem Siegel
führte, wie von den beiden Leoparden ihres angeheirateten Wappens nur einen.
Wie in diesem Falle, so kommt es auch sonst gelegentlich vor, daß eine
heraldische Einzelheit Licht über die Geschichte eines Geschlechtes in einer Zeit
wirft, aus welcher dasselbe Urkunden nicht aufzuweisen vermag: Ist schon
der stehende Löwe, welcher in der älteren Zeit von den Pentzen im Schild
geführt wurde, eine nicht eben häufig vorkommende heraldische Figur, so ist
die Pentzische Helmzier durchaus ungewöhnlich. Die gleichen Wappenzeichen,
mit den Pentzischen in Schild und Helm genau übereinstimmend, finden sich bei
dem Bremischen Geschlecht von Marssei, genannt von Keding. Nachweislich sind
Glieder bremischer Adelsgeschlechter am Ausgange des 13. und zu Beginn des
14. Jahrhunderts in Mecklenburg eingewandert. Während aus den gegenwärtig
bekannten Urkunden der Ursprung des Geschlechtes von Pentz sich nicht be-
stimmen läßt, ist es lediglich die Heraldik, welche uns Bremen als Heimat des-
selben nachweist.1)
Die Symbolik der Wappenfiguren bietet Gelegenheit, besondere Vorkommnisse
aus der Geschichte einzelner Familien zu erforschen. Über die Wahl der Wappen-
bilder bemerkt Bernd S. 68 seiner allgemeinen Wappenwissenschaft: „Bei welcher
Gelegenheit, zu welches Geschehenen, welcher Tat Andenken diese Bilder — dienen,
— können nur die wissen, welche diese Wappen und Wappenbilder wählten oder
erteilten, und können andere nur durch Mitteilung von demselben erfahren. Es
ist daher eine sonderbare Zumutung und unbillige Forderung, wenn man von
einem Wappenlehrer verlangt, daß er jedes vorgelegte Wappen deuten und er-
klären soll." Diese Zumutung wird von Laien beständig gestellt, sie sehen in
solcher Deutung den einzigen Gegenstand der Heraldik, und Anfänger in der
Wissenschaft fühlen sich in dieser Hoffnung fast immer getäuscht. Bis zum
dreißigjährigen Kriege wurde in Deutschland stets festgehalten, daß das Wappen
nicht dem Einzelnen, sondern dem ganzen Geschlecht angehört. Geschehenes
konnte also auf Schild und Helm nur, wenn es besonders wichtig und fast wunder-
bar war, verewigt werden. Ob die Bilder, welche man wählte, wirklich den Sinn
hatten, den zahlreiche Wappensagen ihnen gegeben haben, ist vielfach zweifelhaft.
Das reiche Material, welches Pusikan (Oskar Göschen) in seiner Schrift „Über die
Bedeutung der Wappenfigureri" (Nürnberg 1877) und in seiner hinterlassenen lehr-
reichen Arbeit „Entstehung und Bedeutung der Wappenbilder" (Jahrb. der Gesell-
schaft „Adler", N. F. Bd. 16, Wien 1906, S. lff.) zusammengestellt hat2), mag
*) F. v. Meyenn, Urkundliche Geschichte der Familie von Pentz, Bd. I. S. 45 ff.
4) Vgl. auch A. M. Mensinga, Die Abzeichen der Religion in den Wappen, VJH 7. —
Eine nützliche Übersicht bietet in lexikalischer Form Paul Qründel, Wappensymbolik.
Leipzig, Moritz Kühl 1907.
74
immerhin Veranlassung geben, den Traditionen der einzelnen Familien an der Hand
von Urkunden und Akten weiter nachzugehen. So können z. B. die häufig vor-
kommenden Schafscheren nach Fürst Karl Friedrich Hohenlohe erbliches Schäferei-
recht andeuten. Wenn man erwägt, wie schwer sumpfiges Weideland vorteilhaft
zu verwerten, daß es also zum dauernden Besitze gleichsam vorherbestimmt ist,
so läßt sich wohl glauben, daß ein Erbherr von meilengroßen Schafmooren der-
gleichen Wappenbild oder Helmzier erkor. Auf Fischfang deuten die Fischwappen
von Schweizer Geschlechtern, deren Stammsitze an Seen liegen, oder der Familien-
Gloucester, aus deren Grafschaft die schönsten Fische kamen, so daß man bei
dem Namen Gloucester sogleich an Salmen dachte. Zu den wichtigsten Boden-
schätzen gehörte das Salz. Salzpfannen führten die Erb-Sälze zu Werl in Westfalen,
Brandis, Crispin, Mellin, wohl in ähnlicher Bedeutung die Celle, Burgmänner zu Rüden,
Salzhaken nach Herrn von Mayrfels auch die salzverwandten Saurzapf in Bayern.
Schon die Heraldiker des 16. und 17. Jahrhunderts haben auch den Herolds-
bildern eine symbolische Bedeutung untergelegt. So sollten nach Rudolphi1) die
v. Ehningen einen oder zwei goldene Sparren im schwarzen Schild geführt haben,
„weil sie unter den alten Kaisern der Zimmer-Leute Vorgesetzte sollen gewesen
seyn". Daß derartige Auslegungen willkürlich sind, liegt auf der Hand. Doch
scheint nach neueren Untersuchungen einigen Heroldsfiguren wenigstens in einzelnen
Fällen eine symbolische Bedeutung zuzukommen. Diejenige achtfache Teilung
eines Wappenschildes, die in der Heraldik „Ständerung" genannt wird, gibt gleich-
sam den Grundriß einer nach dem Jus in silvis, Achtwort genannt, vorgenommenen
Waldteilung. Da ist es nun sehr merkwürdig, daß nach L. v. Ledebur (Allgem.
Archiv f. d. Geschichtskunde d. preuß. Staates I, 1830, S. 158 ff.) alle Geschlechter,
soviel sich deren bis jetzt mit diesem Wappenbilde haben auffinden lassen, in
ihrem Namen oder in ihrem Amte eine gemeinsame, auf Wald sich beziehende
Bedeutung hatten. Zu diesen Geschlechtern gehören die Waldboten, die von
Waldeck, die von Ardey (synonym mit Ardenne und Hard, eine gewöhnliche Be-
zeichnung für Waldgebirge), die Grafen von Bruchhausen, welche das Holzgrafen-
amt über die Desemer Mark bekleideten, u. a. Mehrmalige Längs- und Quer-
teilung des Schildes ergibt eine Heroldsfigur, die seit den ältesten Zeiten als
Schachierung bezeichnet wird. Das redende Wappen der v. Dachenhausen, welche
einen von Silber und Schwarz geschachteten Schild mit rotem Schildeshaupt als
Wappen führen, bewirkte die Entdeckung, daß die Schachierung in einer Reihe
von Fällen das heraldische Bild von Mauerwerk ist. In allen solchen Fragen der
Wappensymbolik hat man sich aber vor Verallgemeinerung zu hüten. Nicht jede
geistreiche Wappendeutung entspricht der historischen Wahrheit.
Bei dem Überhandnehmen des Briefadels begann man nach dem dreißigjährigen
Kriege auch in deutschen Landen Figuren zu verleihen, welche auf Beruf oder
Verdienste des in den Adelsstand erhobenen Untertanen anspielten: Dem Stand-
haften wird eine Säule, dem Sieger ein Lorbeerkranz, dem Fleißigen eine oder
mehrere Bienen, dem Bergmann ein Stollen verliehen. In neuester Zeit treten die
*) Rudolphi, Heraldica curiosa, 2. Aufl. 1718. Vgl. v. Hoverden, H. Graf, Zur
Wappen-Symbolik; Über die Bedeutung der Herold-Stücke. München 1870. OBA 30.
75
modernen Ergebnisse der Technik hinzu: dem Eisenschmelzer wird ein Hochofen,
dem Eisenbahner gekreuzte Signalfahnen, wo nicht gar eine Lokomotive in das
Wappen gegeben.
Eine Reihe von Wappenzeichen entsprang religiöser Gesinnung. War doch
die Symbolik der Kirche um 1200 den Geistern geläufig. Engel z. B. führen als
Namenwappen die von Seraphin, de Angeli, die französischen Langelerie, die Liv-
länder Nothelfer, letztere einen als Helfer in der Not herbeifliegenden Engel; die
ausgestorbenen Kärtner Litzelhofen hatten einen Engel mit Anker (hoffen). Die
Pascall und Paschal in Frankreich, die Pascall in England, die Nördlinger Oster-
tag führen das Lamm mit der Siegesfahne: Auferstanden ist der Herr! Tauben
sind Zeichen des heiligen Geistes, wie die zu Chateilmerveil, das Wappenbild
des St. Gral oder sang real, für König Titurel redend. Eine Taube in diesem
Sinne haben die Geist von Wildeck, Siebmacher III, 110. Anders gemeint ist die
Wandertaube mit oder Ölzweig, welche nachweislich von mehreren ausgewanderten
Geschlechtern in späterer Zeit, doch schon unter Kaiser Karl V., zum sinnbild-
lichen Helmschmuck genommen worden ist, so von den Grafen Thurn-Valsassina.
Das Bild uns. lieb. Frau mit dem Jesuskind sieht man im Strahlenglanz auf dem
Helm der bayrischen Rohr. Ein echt heroldkünstlerisches Bild der Himmelskönigin
führen die westfriesischen Roorda: Die Jungfrau-Mutter, über dem Haupt die Sternen-
krone, stehend auf dem Halbmond, wie sie der Katholik unzähligemal dargestellt sah.
Beim fünfstrahligen Stern mag man fast immer an die Stella maris gedacht
haben. Auch die Rose gehört in einer Reihe von Fällen hierher. Sonst ist die
Lilie die Blume der heiligen Gottesgebärerin und reinen Magd. In diesem Sinne
wird wohl das Lilienwappen den Fugger von der Gilgen gegeben worden sein;
denn unter Kaiser Friedrich III. war die alte Bedeutung der Figuren noch nicht
ganz vergessen; es passen dazu der Wahlspruch: „Gott und Maria" und die
Engel als Schildhalter. Die Lilie, teils wappenkünstlerisch, teils mit dem Stengel,
teils als Stab, war zuweilen Schildbefestigung, ein andermal die zierliche Be-
säumung eines kostbaren Stoffes, welcher auf den Schild gelegt oder als Über-
zug genommen worden; sie kann auch wohl erbliches Herrscher-, Richter-, Statt-
halteramt angedeutet haben, mag auch aus einem Roch verzeichnet worden sein,
ist häufig aus dem Schilde der Lehnsherren gekommen; öfter aber als all das zu-
sammen, liegt bei den ältesten deutschen Lilienwappen der Marienkultus zugrunde.
Als Mahnung zum Besuche und zur Befreiung des heiligen Grabes können Pilger-
stäbe und -flaschen, dann die englischen Waterbudgets, bei Reisen durch die Wüste
über dem Saumsattel zu legen, auch vielleicht ein oder der andere Stern gedeutet
werden; das meiste Derartige ist aber unter die Namenwappen einzureihen, so
die Pilgerstäbe, französisch bourdon des schachberühmten de la Bourdonnaye und
der altenglischen Bourdon, sowie der Sachsen Römer zu Römerfahrt.
Die Heraldik gewährt auch gelegentlich die Möglichkeit, den Namen des Ge-
schlechtes aus dem Wappen abzulesen. Jede Anspielung auf den Namen des
Wappenführers genügt, um das Wappen als Namenwappen zu kennzeichnen.1)
x) Redende Wappen aus dem hohen Adel findet man zusammengestellt in dem (bald
wieder eingegangenen) „Neuen deutschen Herold", Jahrg. 1872, Nr. 2, S. 13.
76
Schon in der Kudrun kommen mehrere Wappen vor, die in irgendeiner Weise
auf den Namen anspielen, z.B. 1371 ff . :
Noch sihe ich ir einen mit lichten sparren rot
da stent örter inne, des kument helde in not
der ist Ortwines da her von Ortriche.
Das deutsche Wappenwesen ist sehr reich an Namenwappen, Dies gilt be-
sonders vom Mittelalter, da es unsern aufgeweckten, aber nicht schriftgelehrten
Vorfahren besonders daran gelegen sein mußte, ihren Namen rebusartig in gemein-
faßlicher Weise von Schild und Helm herab auszudrücken. Die Steiner Donners-
perg führen Schwarz (vom Gewitter): aus blauem zu vier gewölkten Haupte (dem
schon reinen Himmel) drei goldene Flammen strahlen nebeneinander in einen
goldenen (erleuchteten) Dreiberg herabfahrend.
Viele Wappen reden in einer anderen als der neuhochdeutschen Schriftsprache.
Die Staufen in Schwaben führen drei Kelche, vom mittelhochdeutschen stouf,
Kelch. Die von Olvenstedt im Magdeburgischen führen ein Kamel als redendes
Wappen, z. B. Bernhard v. O., Ritter im Jahre 1299; im Mittelalter nannte man
nämlich das Kamel „olbent".1) Das Wappen der v. Carow erklärt sich nach Pusikan
aus dem französischen carreau (Viereck). Die Zanotti von Ravenna führen Fleder-
mäuse; le Zä nott, landschaftlich, es ist schon Nacht. Nicht selten reden die Wappen
in slawischer Sprache. So erklärt sich das Wappen der v. Schwerin, eine Raute,
aus dem Wendischen czwerin; der Lindenast des Freiherrn Gottfried Wilhelm
von Leibnitz aus dem wendischen lipa, Linde; der Ziegenhahn der Schlesier Ko-
korsch aus dem polnischen Kokorykac, krähen ; der goldengehörnte, schwarze Stier,
wütig, in Silber der Kärtner Warlreß von volvo rosh, Ochsengestrüpp, wo die
Siegelumschrift Waldres oder Wudris den Zusammenhang noch mehr verbirgt,
zumal die Trümmer jener Burg in einem Landesteile liegen, welcher seit 600 Jahren
völlig deutsch ist. Auch die Bubna brachten ihr Trommel-bubna aus der böhmischen
Heimat. Tschechischen Wappenbildern gegenüber wird es meist heißen, „ich ver-
staun dein Sprach nit", wie dem Kärntner Herzog durch den Schwabenspiegel
empfohlen wird, seinen wendischen Untertanen zu antworten, falls sie ihm etwas
auf slovenisch vortragen sollten.2)
J) Lexer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch II, 151.
2) Da einzelne Familien einen bestimmten Sinnspruch als Wappendevise führen, so kann
eine solche Devise unter Umständen dem Forscher einen zuverlässigen Anhaltspunkt geben.
Über diese Devisen ist zu vergleichen: Chassant, Alph. et H. Tausin, Dictionnaire des De-
vises historiques et heraldiques. 3 vols. Paris 1878 bis 1895. — Cris de guerre et Devises,
par le comte de C. Paris 1852. — Dielitz, Wahl- und Denksprüche, Feldgeschrei, Losungen
usw. Görlitz 1882 f. — Wahl- und Wappensprüche. Ein Beitrag zur Sprachpoesie. Berlin
1880. — Radowitz, J. v., Die Devisen und Motto des späteren Mittelalters, Stuttgart und
Tübingen 1850. — Scheffler, Wahl- und Waffensprüche deutscher Studenten. Ein Beitrag
zur geistigen Eigenart deutschen Studentenlebens, Leipzig 1896. — (Fürst Hohenlohe-
Waldenburg, F. K.) 40 Hohenlohesche Mottos und Devisen. Kupferzell 1880; ders., Hohen-
lohesche Mottos und Devisen und Verschiedenes über den Phönix. Heilbronn 1882. —
Lobe, M., Wahlsprüche, Devisen und Sinnsprüche deutscher Fürstengeschlechter des 16. bis
17. Jahrh. Leipzig 1883; ders., Wahlsprüche, Devisen und Sinnsprüche der Kurfürsten und
Herzöge von Sachsen Ernestinischer Linie, Leipzig 1877. Mühler, H. v., Wahlsprüche der
77
Nicht unerwähnt mögen schließlich noch die Hausmarken1) sein, da sie in
einzelnen Fällen z. B. von polnischen Adelsfamilien noch heutigen Tages in den
Wappen geführt werden und vielfach in Bürgersiegeln vorkommen; sie werden
häufig heraldisiert, d. h. in den Schild gesetzt. Mit den Hausmarken verwandt
sind die Steinmetzzeichen. Die Meisterzeichen wurden seit dem 14. Jahrhundert
schildartig umzogen und kommen so auch auf Siegeln vor. Die Geburt verlieh
den Anspruch auf eine gewisse Basis der Hausmarke, das Erbrecht aber den auf
eine nähere Gestaltung dieser Grundlage. Homeyer hat gezeigt, daß die Haus-
marke des Stammvaters zunächst durch eine Anzahl von Geschlechtsfolgen un-
verändert blieb, daß aber bei Abzweigungen neuer Linien Beistriche hinzugesetzt
wurden.
Während die Hausmarken außer Gebrauch kamen, haben sich manche alt-
bürgerliche Wappen von Geschlecht zu Geschlecht vererbt und bis in die Gegen-
wart herübergerettet. Zahlreiche Wappen gingen im 18. Jahrhundert dadurch
zugrunde, daß der Zeitgeschmack auf Petschaften, Siegelringen und in Stamm-
büchern Allegorien und Symbole bevorzugte. Dazu kam der in der zweiten Hälfte
Hohenzollern. 29 Tafeln und Text. Breslau 1883. — Zu Leiningen-Westerburg, Graf
Karl Emich, Leiningensche Wahl- und Denksprüche aus 4 Jahrhunderten. Pfälzisches Museum
1884, Nr. 8.
x) Becker, Über die Salzburger Haus- und Hofmarken. — Conrad, Georg, Über Hof-
marken im Kr. Preuß.-Holland (Separatabdruck Königsberg 1890). — Conrady, L., Nassauische
Hausmarken, AVN 33, 34. — Friedländer, E., Westfälische Hausmarken und verwandte
Zeichen (Separatabdruck, Münster 1872). — Grueber, Hauszeichen, Aus Kärnten 22, S. 169.
— Heyne, M., Über Basler Goldschmiedezeichen, AKDV 1883, 209 ff . — Homeyer, Die
Haus- und Hofmarken. Mit XLIV Tafeln. Berlin 1870 [noch immer der Ausgangspunkt dieser
Studien, bahnbrechende Arbeit, vgl. auch Hantgemal und Hausmarke, VJH 2 ff.]. — Jan n er,
Ferd., Die Bauhütten des deutschen Mittelalters. Leipzig 1876. — Ders., Die Bauhütten
des Mittelalters. Jahresber. des Kgl. Lyceums in Regensburg für 1870/71. — Klemm, Inter-
essante Steinmetzzeichen an der Marienkirche zu Reutlingen, Reutlinger Geschichtsbl. 1896,
S. 1 ff. — Klemm, WVL 5, 11—32. — Klemm, Runen, Steinmetzzeichen und Hausmarken,
WVL 8. — Klemm, Meister- und Bildhauerzeichen und -Namen, WVL 8. — Lisch, Über
die Hausmarken und das Loosen in Mecklenburg, VMG 20. — Losch, Frdr., Runen unter
den Steinmetzzeichen, WVL 8. — Lüthi, E., Die Steinmetzzeichen als Geschichtsquellen
(Pionier, Organ der schweizerischen permanenten Schulausstellung in Bern, 27. Jahrg. 1906,
Nr. 2/3) [gibt zunächst eine Geschichte der Steinmetzzeichen überhaupt und verbreitet sich
sodann über die Steinmetzzeichen an zähringischen Burgen]. — Meli, Zu den Bürger-, Haus-,
Hof- und Siegelmarken, MZK 22, 21 ff. — Meyermann, Göttinger Hausmarken und Familien-
wappen. Göttingen 1904 (s. u.). — v. Münchhausen, Über die gothischen Steinmetz- und
Wappenzeichen, Vaterländisches Archiv für Hannover- Braunschweigische Geschichte, Jahrg.
1833. Lüneburg, bei Herold & Wahlstab 1833, 236ff. — Nüesch, A., und H. Bruppacher,
Das alte Zollikon. Kulturhistorisches Bild einer Züricher Landgemeinde. Zürich 1899 [dieses
Buch bildet S. 445 die Hausmarken der an der Holzkorporation beteiligten Bürger der Ge-
meinde ab (Holzrodel v. 1844) mit Angabe der Eigentümer und Ausführungen über das Institut
dieser Zeichen; S. 393 — 444 werden zahlreiche Geschlechter behandelt]. — Pantz, Anton von,
Beiträge zur Geschichte der Innerberger Hauptgewerkschaft. Graz 1904 (aus den Veröffent-
lichungen der historischen Landeskommission für Steiermark. Graz 1903, XIX). — Pfaff, Zur
Geschichte der Steinmetzen und ihrer Zeichen in „Der Sammler", Verlag von Karl Siegismund,
Berlin SW, Dessauerstraße 13, XIX 1897, Nr. 4. — Ris-Paquot, Dictionnaire des poincons,
symboles etc. des orfevres. Paris 1890. — Rosenberg, Marc, Die Aachener Goldschmiede,
ihre Arbeiten und ihre Merkzeichen, Ag 15; ders., Der Goldschmiede Merkzeichen. Frank-
78
des Jahrhunderts auftauchende Gebrauch der gummierten Briefhüllen, wodurch
Petschaft und Siegelring mehr und mehr außer Kurs gesetzt wurden. Vor allem
aber sah der auf dem Boden der französischen Staatsumwälzung von 1789 er-
wachsene Liberalismus des 19. Jahrhunderts mit der ihm eigentümlichen Verkennung
des geschichtlich Gewordenen in den Wappen nur Symbole des als besonderer
sozialer Stand zu Grabe getragenen Adels.1) Und doch kommen bürgerliche
Wappen schon seit dem Mittelalter vor. Der nämliche Familienstolz, der den
echten Edelmann antreibt, den Ehrenschild seines Geschlechtes rein zu halten,
hat auch gar manches wackeren Bürgers Herz höher schlagen lassen. Auch von
den bürgerlichen Wappen gilt das schöne Wort des bekannten Berliner Heraldikers
Prof. Hildebrandt:
Es sollen die Schilde und Helme uns sagen
Von der Väter vergangenen glorreichen Tagen;
Da Ritter und Bürger umstanden den Thron
In männlichem Kampfe für Kreuz und für Krön'.
Es sollen die Schilde und Helme uns mahnen,
Zu wandeln, wie jene auf rühmlichen Bahnen;
Zu streiten, .wie jene einst — nimmer gereufs —
In Treue und Ehre für Krone und Kreuz.
Es kann daher nur mit freudiger Genugtuung begrüßt werden, daß in neuerer Zeit
auch in zahlreichen, nicht adligen Kreisen die Freude an einem Familienwappen
sich wieder mächtig regt und nicht wenige Familien zur Annahme eines solchen
bewogen hat. Wenn diese Bestrebungen zu einem besseren Erfolg führen und
auch das Beispiel alteingesessener adliger Familien, z. B. der v. Böse, v. Gersdorf,
fürt a. M. 1889. — Rziha, Graphik der Steinmetzzeichen, KQV 1880; ders., Instruktion
für die Sammlung von Steinmetzzeichen, Zeitschr. des Deutschen Palästinavereins, IV. Heft
1 u. 2, S. 93— 96; ders., Studien über Steinmetz-Zeichen, MZK. — Schneider, F., Über
die Steinmetzzeichen und insbesondere die des Mainzer Doms, in dem Organ für christl. Kunst,
hrsg. v. J. van Endert in Köln, Nr. 5ff. — Schneider, F., und Rud. Redtenbacher, KGV
1877. — Seemann, Arthur, Deutsche Kunstgewerbezeichen. Ein Adreßbuch deutscher Künstler.
Leipzig 1843. — Seyler, Geschichte der Heraldik, 1885, 333 ff . — Stiperger und Größer,
MZK 20, 98. — Styger, Wappen und Hauszeichen auf den Trinkgeschirren zu Arth und
Steinen, Mittlgn. d. histor. Ver. des Kantons Schwyz, 4. Heft 1885, 73 ff . — Walderdorff,
Graf H. v., Steinmetzzeichen und Hausmarken, Verhandlungen d. histor. Ver. f. Oberpfalz u.
Regensburg. — Wer nicke, Schlesische Steinmetzzeichen, Ber. 33, 34. 39 des VMSA. —
Zahn, W., Tangermünder und Stendaler Wappen und Hausmarken, DH 22; ders., Alt-
märkische Wappen und Hausmarken, DH 23; ders., Wappen und Hausmarken aus Werden
in der Altmark, DH 26. — Hausmarken in Mecklenburg und im Fürstentum Ratzeburg, VMG 60
(Bericht 2, 26 u. 3, 36). — Sammlung von Hausmarken auf den Grabsteinen zu St. Rochus
und zu St. Johannes zu Nürnberg, AKDV 1863. — Eine besondere Art von Hauszeichen sind
die auf den Teßlen der Alpengemeinden. Teßlen sind mehr oder weniger lange, viereckige
Stäbe; auf ihnen hat jeder Beteiligte der Reihe nach ein Hauszeichen, die das Besitzrecht an
einem Gegenstand angeben und die Rangordnung von gewissen Pflichten im Gemeindedienst
fixieren. Diese Teßlen heißen deshalb auch Kehrteßlen oder Listenteßlen. Mehr über diese
Teßlen findet man bei Stebler, F. G., Das Gorns und die Gornser. Zürich, F. Amberger,
1903 (Beilage z. Jahrbuch S. A. C. Bd. 38).
!) Knötel, Bürgerliche Heraldik, Tarnowitz, Kothe, 1902, S. 22.
79
der Freiherren von Hausen, der Krug von Nidda, der v. Wolffersdorff und v. Zesch-
witz1), die alten schönen Wappen von späterer Verunstaltung zu befreien und das
so gereinigte Wappen durch Familiensatzungen festzustellen, immer mehr Nach-
ahmung findet, dann wird das Wort unseres Schiller immer mehr zur Wahrheit:
„Auch des Wappens nette Schilder
Loben den erfahrnen Bilder."
Ein Wappen sich zu wählen, das von einer anderen Familie nicht bereits
geführt wird und dabei doch durch geschmackvolle Komposition den Kunstsinn
befriedigt, ist nicht ganz einfach. Diesbezüglich kann gar nicht nachdrücklich
genug vor den sogenannten „Wappen-Comtoirs", die in fast allen größeren Städten
bestehen, gewarnt werden.2) Hunderte von Fällen beweisen, daß diese Geschäfts-
inhaber zumeist Leute sind, denen jede Kenntnis der Heraldik abgeht. Aus diesem
Grunde entnehmen sie dem sogenannten Großen Siebmacher (dem Fürst-Weigel-
schen Wappenbuch), das gewöhnlich als „Europäische Wappensammlung" bezeichnet
wird, entweder kurzweg das Wappen irgend einer adligen Familie gleichen Namens
mit derjenigen, die um Ausstellung „ihres Wappens" ersucht hat, oder sie greifen,
falls dieser Name sich im Siebmacher nicht findet, das einer ähnlich klingenden
oder aber auch das einer ganz beliebigen Adelsfamilie heraus.
Dieses Wappen wird nun in Quartgröße, in bunten Farben, mit Gold und
Silber (gewöhnlich auf Glacepapier) gemalt, mit der Unterschrift „Wappen der
Familie N. N." bezeichnet und der Sendung eine fabelhafte, gewöhnlich mit den
Kreuzzügen beginnende Geschlechtserzählung hinzugefügt, die selbstredend zu
irgendeinem Adelsgeschlecht gehört und zumeist wörtlich aus einem beliebigen
Adelslexikon abgeschrieben ist.
Es gibt in Nord- und Süddeutschland nachweisbar zahllose, auch bäuerliche
Familien, welche auf die Annoncen oder die Anpreisungen von Agenten oder Reisenden
derartiger Wappenbureaus (das „Geschäft" muß also lohnend sein) hereingefallen sind
und für ihr teures Geld sich im Besitze einer meist ganz unheraldisch gefertigten
Wappenzeichnung und einer gestohlenen genealogischen Beschreibung befinden.
Wenn das betreffende Adelsgeschlecht, dessen Wappen hier gemißbraucht wird,
durch Zufall davon Kenntnis erhält und Strafantrag stellt, so zieht sich der durch
ein solches „Wappen-Comtoir" oder „Wappen-Bureau" Hereingefallene außer den
Kosten, welche diese Geschäftsstellen berechnen, noch eine gerichtliche Bestrafung
zu. Will irgend eine Familie sich ein Wappen zulegen, das mit keinem der vor-
handenen Adelswappen kollidieren soll, so empfiehlt sich in allen Fällen, daß die
Betreffenden sich mit dem Vorstande oder einem erfahrenen Mitgliede eines der be-
*) Vgl. meinen Aufsatz „Hilfsmittel und Quellen der sächsischen Adelsgeschichte" in
der Wissenschaftlichen Beilage der „Leipziger Zeitung" 1905, Nr. 103, S. 409. — Vgl. auch
Adelsrolle, illustrierte deutsche, des 19. Jahrh. Vollständige Sammlung der Wappen des
deutschen Adels auf 41 geprägten Tafeln nebst Text. Leipzig 1858—60.
2) Das Folgende nach M. G ritzner, Über bürgerliche Wappen und deren Führung,
ASW 6, 1906 Nr. 10, dem ich mich nur vollständig anschließen kann. — Vgl. auch meinen
Aufsatz „Das Recht zur Wappenführung" ZPF 3.
80
stehenden heraldischen Vereine1) in Verbindung setzen. Freilich gibt es gegen die
Nachahmungen bürgerlicher Wappen einen Schutz nicht; es sei denn, daß der
Besitzer den gesetzlichen Schutz der Eintragung in das Warenzeichenregister nicht
verschmäht, wozu allerdings wohl nur Kaufleute berechtigt sind.2)
Es ist zu wünschen, daß recht viele bürgerliche Familien statt des langweiligen
nichtssagenden und sehr leicht zu Verwechslungen führenden „Monogramms" sich
ein hübsches Wappen konstruieren lassen, sintemal noch heute der alte Spruch gilt:
„Ain Wapen ist ein guotes Ding, voll achtem Prunk und Wesen!"
Ein Wappen zu führen ist weder strafbar, noch eitel, es ist ein historisch
erwiesenes Recht, das auch dem Bürger zusteht; nur ein Narr oder ein Ungebildeter
wird aus der Führung eines bürgerlichen Wappens die Behauptung der Überhebung
herleiten.3)
Zum Schluß dieser Erörterungen über Heraldik mögen die Adressen einer
Anzahl bekannter Wappenmaler und Zeichner folgen:
*) Vereine für Heraldik und Familienkunde sind: „Herold", Verein für Heraldik, Sphra-
gistik und Genealogie in Berlin. Nähere Auskunft durch Professor Hildebrandt in Berlin W.,
Schillstraße 3. — „Adler", K. K. heraldische Gesellschaft in Wien. Schriftführer: Dr. Witting,
Wien I., Rathausstraße 8. — „Verein zur Begründung und Erhaltung einer Zentral-
stelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte" in Leipzig. Vorsitzender: Rechts-
anwalt Dr. Breymann, Neumarkt 29. — „Roland", Verein für Stammkunde. Nähere Auskunft
durch Studienrat Prof. Dr. Unbescheid in Dresden, Lüttichaustr. 11. — „Roter Löwe", Verein
für Geschichte und geschichtliche Hilfswissenschaften an der Universität Leipzig. — „Zum
Kleeblatt", Verein zur Pflege der Heraldik für kunstgewerbliche Interessen in Hannover. —
„St. Michael", Verein Deutscher Edelleute zur Pflege der Geschichte und Wahrung historisch
berechtigter Standesinteressen. I. Vorsitzender: Friedrich Freiherr von Gaisberg-Schöckingen,
Schloß Schöckingen, Württemberg, O.-A. Leonberg. — Genealogisch- heraldik Genootschaft
„de Nederlandische Leeuw" te 's-Gravenhage. — „De Nederlandische Herauf,
genealogisch-heraldische Gesellschaft zu 's-Gravenhage. — „Societe heraldique et genea-
logique de France" in Paris. — „Societe heraldique de Suisse", Schweizerische
heraldische Gesellschaft zu Neuchätel. — „Reale accademia araldo-genealogica" zu Pisa.
— „Collegio araldico" in Rom. — „Magyar heraldikaies genealogiai Tärsasäg"
in Budapest. — „New-England", historische und genealogische Gesellschaft zu Boston. —
In Amerika, wo gegenwärtig der Sinn für Genealogie und Familienforschung stark entwickelt
ist, gibt es eine größere Zahl von Vereinen zur Pflege dieser Wissenschaften.
2) Hugo Gerard Ströhl, Schutzmarken und Fabrikzeichen. Wien 1890. — Speckler,
Heraldik und Schutzmarke. Hamburg 1883. — J. A. Koopmans, Handels- en fabrieksmerken
in verband met de heraldiek. 's-Gravenhage 1888. — De l'heraldisation de la marque de pro-
priete et des origines du blason, in: La Revue Heraldique, Historique et Nobiliaire, fondee
en 1862. Tome XXIII. 4. Serie. Tome VI. — Josef Ritter von Bauer, Das Wappen als
gewerbliche Marke, JAW, N. F. 13. — K. E. Graf zu Leiningen-Westerburg, Über Waren-
zeichen-Heraldik, DH 36. — Über die Warenzeichen orientiert das vom kaiserlichen Patent-
amt herausgegebene „Warenzeichenblatt" (Verlag P. Stankiewicz, Berlin SW.).
3) Im Verlag von Gebr. Vogt, Papiermühle S.-A., sind erschienen: Wappenschablonen,
fertig geprägt, auf weißem starken Karton, „gut heraldisch ausgeführt". 50 Pf. pro Stück
(fünf verschiedene Muster). Größere Anzahl billiger. Die Größe des Kartons ist 38 x 30 cm.
Desgleichen auf gewöhnlichem Papier, in Blockform, 100 Stück 1 M., „auf besserem Kolorier-
papier" 50 Stück M. 1,20. Papiergröße 9x12 cm. Derselbe Verlag bietet an als soeben
neu erschienen: Wappenschablonen von Osk. Roick, Berlin, entworfen, 7 verschiedene
Muster, in Blockform auf Zeichenpapier, 100 Stück 2 M. (einzeln nicht unter 25 Stück).
Papiergröße 12x20 cm. Höhe des Schablonenwappens 8,5 cm.
81
Ad. Cloß, Stuttgart, Neckarstr. 61.
E. Döpler d. j., Prof., Berlin, Dörnbergstr. 2.
H. Heling, Hofwappenmaler, Berlin N, Wörther Str. 8.
R. von Haken, Berlin SW, Königgrätzer Str. 67.
Ad. M. Hildebrandt, Prof., Berlin W, Schillstr. 3.
Jantzen, Freiburg in Baden.
Ernst Krahl, K. K. Hofwappenmaler, Wien III, Am Heumarkt 9.
Max Lehmann, Dresden-A., Bayreuther Str. 1/2.
H. Nah de, Hofwappenmaler, Berlin S, Prinzenstr. 21.
Georg Otto, Berlin, Unter den Linden 40.
Lor. M. Rheude, München, Augustenstr. 109, III.
O. Roick, Berlin S, Dresdener Str. 106.
Chr. Zacharias, Hannover, Gr. Aegidienstr. 7.
Während noch bis vor etwa dreißig Jahren die Gravierkunst sehr im argen
lag und den Graveuren vielfach die Schuld an der Mißgestaltung der Wappen bei-
gemessen werden mußte, hat sich in neuerer Zeit ein bedeutender Umschwung
auf diesem Gebiete vollzogen. Es ist heutzutage leicht, tadellose Petschafte in
beliebigen Stilen zu erhalten. An den heraldischen Ausstellungen zu Berlin1) haben
sich folgende Graveure beteiligt:
1. Robert Fritz, Suhl i. Thür.
2. Gustav Hanneck, Braunschweig.
3. M. Haseroth jun., Berlin.
4. H. Held, Hofgraveur, Magdeburg.
5. Jauner, Wien.
6. Armand Lamm, Berlin.
7. Karl Lubig, Berlin.
8. R. Otto, Hofgraveur.
9. Renton Warner, London.
10. G. Schuppan, Hofgraveur, Berlin.
11. J. Schwerdtner, Wien.
12. Reinh. Tips, Berlin.
13. P. Wedel, Augsburg.
x) Ad. M. Hildebrandt, Heraldische Meisterwerke von der heraldischen Ausstellung
zu Berlin. Berlin, Jul. Springer 1882. — Ders., Wappenfibel, 7. Aufl. 1909, S. 68 f ., 28 f.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde.
Numismatik und Familiengeschichte.1*
IE Wichtigkeit der Numismatik2) für familiengeschichtliche Forschung ist
besonders aus dem alten Rom bekannt. Nennt man doch (vgl. Schmiede,
Nachtrag zu dem Handwörterbuch der ges. Münzkunde 1815, S. 54) die-
jenigen Römermünzen, welche während der republikanischen Verfassung
mit der Aufschrift vornehmer, zu den höheren Würden aufgestiegener Familien geprägt
wurden, schlechthin „Familienmünzen". Drei Beamte waren als Aufseher über das
Münzwesen gesetzt, welche Triumviri auro argento aere flando feriundo genannt
wurden. Ihr jähriges Münzrecht benutzten sie, um sich während desselben bei dem
Volk durch verbesserte Gepräge beliebt zu machen und das ehrenvolle Andenken ihrer
Familien zu erneuern, indem sie die merkwürdigen Taten der Berühmtesten ihrer Ge-
schlechter zum Inhalt der Gepräge wählten. Die dadurch hervorgerufene Mannigfaltig-
keit der Gepräge wurde noch dadurch vermehrt, daß die Magistratspersonen, wenn
sie erst einmal Ädilen gewesen waren, das jus denarios flandi et feriundi für ihre
Lebenszeit behielten, vermöge dessen sie Geld mit ihrem Stempel fortprägen lassen
durften, wenn sie das Silber dazu anschaffen konnten. Diesen republikanischen
Münzen reiht sich eine Serie von Bildnissen senatorischer Statthalter zur Zeit des
Augustus an. Dieser gab in denjenigen Provinzen, deren Statthalter vom Senat
ernannt wurden, diesen Statthaltern das Recht, neben ihre Namensinschrift auch
ihr Bildnis auf die Münzen zu setzen. Dieser Anordnung verdanken wir Deutsche
das Bildnis des P. Quinctilius Varus. Ehe dieser im Teutoburger Walde fiel, war
er Prokonsul der Provinz Afrika. Sein in der Stadt Achulla geprägtes Bildnis ist
in Alfred v. Sallets „Münzen und Medaillen" veröffentlicht.3)
Der erste, der das Recht erhielt, sein eigenes Bildnis auf die Münzen zu
setzen, war bei den Römern Julius Cäsar; er erhielt dies Recht erst im Jahre seines
Todes, hat aber in der kurzen, ihm noch gegönnten Lebenszeit von diesem Rechte
*) Wiederabdruck aus dem Dresdner Journal 1905.
2) Zur Einführung in die Numismatik ist zu empfehlen Halke, Einleitung in das Studium
der Numismatik, 2. Aufl. Berlin, 3. Aufl. Berlin, Georg Reimer 1905. Vgl. auch Dannen-
berg, Grundzüge der Münzkunde, Leipzig 1891. Bibliographie bei A. Giry, Manuel de
diplomatique 1894, S. 428 ff.; über die Literatur von 1889—1897 A. Blanchet in: Congres
bibliographique usw., 1900, Bd. 2, S. 1—26.
») Handbücher der Kgl. Museen zu Berlin, Berlin 1898, S. 52.
83
aufs reichlichste Gebrauch gemacht. Vor Cäsar durften nur die Köpfe berühmter
Verstorbener auf römischen Münzen geprägt werden. Ehe der geistlose, schema-
tische byzantinische Münzstil hereinbrach, haben wir zahlreiche Porträts römischer
Herrscher auf Münzen erhalten. Der Mangel einer hinreichenden Anzahl von
Kontrollbildern und Nachrichten erschwert allerdings das Urteil, inwieweit auf
römischen oder griechischen Münzen Porträtähnlichkeit vorliegt.
Aus der Betrachtung des Verhältnisses der Numismatik zur Familiengeschichte
scheiden im allgemeinen die Münzfälschungen aus. Wie bei Siegeln, Urkunden
und Altertümern aller Art, so begegnen auch bei den Münzen Falsifikate. Ich
erinnere beispielsweise an die „Paduaner", Münzen, die nach neueren Stempeln
innerhalb und außerhalb Italiens mit Kunst und Geschmack verfertigt wurden und
das Ansehen antiker Münzen nachahmten. Auch gibt es insbesondere von Julius
Cäsar bis Hadrian viele unechte Medaillen (Kr o seh, Kennzeichen unechter Münzen.
Ein Beitrag zur Münzkunde. Aus den rheinischen Provinzialblättern besonders
abgedruckt: Cöln am Rhein 1838). Wie oft gefälscht wurde, deutet z. B. auch
Köhler (Münzbel. I 1729, S. 234) an, indem er sagt: „Die Kuriosität und Begierde
einiger Münzliebhaber ist so groß und unersättlich, daß sie auch dem falschen
Ruf von einigen Münzen glauben, die doch niemals in der Welt zu gehöriger Zeit
gewesen und damit Selbsten Anlaß geben, daß die Gewinnsucht und Arglist böser
Leute sie mit erdichteten und unechten Stücken zu äffen und ihnen ein Blend-
werk vorzumachen suchet." Auch die Reproduktionen angeblicher Münzen müssen
genau auf ihre Echtheit hin angesehen werden, ehe sie zu familiengeschichtlichen
Forschungen verwendet werden können. Es kommt hier sehr viel auf die Zu-
verlässigkeit des publizierenden Autors an. Vielleicht gibt es von niemand so viel
Medaillen als von Luther. Aber in Christian Junkers Buch „Das goldene und
silberne Ehrengedächtnis Martini Lutheri" (Frankfurt und Leipzig 1706, 8°) finden
sich doch auch viel Holzstiche zweifelhafter Richtigkeit, wie schon Joubert in
seiner Einleitung zur Medaillen-Wissenschaft (Nürnberg 1738) bemerkt hat. Der
Gesichtspunkt der persönlichen Zuverlässigkeit des Autors sei beispielshalber noch
im Anschluß an Grotes Münzstudien (VI, 1865, S. 1 f.) durch Hinweis auf Bei-
schlag erläutert:
Beischlag lieferte in seiner schätzbaren „Münzgeschichte Augsburgs" (Stutt-
gart 1835) eine vollständige Übersicht über die schwäbische Münzkunde im Mittel-
alter, namentlich des jetzigen bayrischen Schwabens. Er war aber vorzugsweise
Urkunderrforscher; die Kenntnis der Münzen selbst war ihm so gut wie ganz
fremd, und ihm fehlte die Gelegenheit, sich auch nur behufs seines Buches damit
bekannt zu machen. Sein kritischer Standpunkt wird am besten durch die Ent-
stehungsart einiger seiner Abbildungen charakterisiert. In Michels „Öttingischer
Bibliothek" findet er eine Öttingische Münze von 1499 beschrieben; bei Adam
Berg findet er eine Fratze ohne Umschriften mit der Jahreszahl 1525, deren Typen
der Michelschen Beschreibung ähnlich sein könnten. Nach diesem Material läßt
er Tafel VIII, Figur 3 mit Abbildung der Münze von 1499 zusammen phantasieren!
— Aus Rottweil bekommt er Siegelabdrücke alter Münzstempel — bloß Averse —
zugeschickt; daraus setzt er Tafel VIII, Figur 2 eine Münze zusammen, von der
die eine Seite dem 15., die andere dem 17. Jahrhundert angehört.
6*
84
Im systematischen Zusammenhang sind die Münzen für familiengeschichtliche
Forschungen zuerst im Lande alten Adels und früher reich entwickelter Heraldik,
d. i. in Frankreich, verwandt worden. Es kommt hier insbesondere in Betracht
das Werk von Jacques de Bie, Les familles de la France illustrees par les monu-
mens des medailles anciennes et modernes, tirees des plus rares et curieux cabinetz
du Royaume sur les metaux d'Or, Argent et Bronze. Paris 1636. Fol. 245 Seiten.
Dies Buch bietet medailles des papes francois, medailles des cardinaux francois,
medailles des princes et princesses du Sang, autres Princes & grands Seigneurs,
medailles des chanceliers, gardes-des-Scaux, Premiers Presidens, conseillers d'Estat
et autres. Die Abbildungen zeigen auffälligerweise keine Wappen. Das Werk darf
freilich nur mit größter Vorsicht benutzt werden. Denn in ihm werden, wie
G. E. v. Hall er, Schweizerisches Münz- und Medaillenkabinett I, 1780, S. 505, be-
merkt, „verschiedene Münzen beschrieben und abgebildet, an deren Dasein man
allerdings zweifeln soll, da sie zum Teil sonst niemand gesehen hat, und da der
Verfasser offenbar falsche anzuführen sich nicht schämt."
Das Beispiel von Jacques de Bie fand bald Nachahmung. So verwertete
Evelyns die Münzen in englischer Sprache.1) Die portugiesischen Münzen aber
behandelte Sousa im Zusammenhang mit der Geschichte des portugiesischen
Königshauses und anderer vornehmen Familien.2) Eine Historie de Louis le Grand
par les medailles enblemes devises jettons veröffentlicht Menetrier in einem wieder-
holt aufgelegten Buche.3) Die Münzen schwedischer Männer und Frauen stellte
Berch zusammen4) usf.
Lange Zeit stand Frankreich an der Spitze der Bestrebungen, Münzen zu ver-
öffentlichen und zu erklären. Dies zeigt sich noch in dem großen Werke von
Duby, das in Paris am Ende des 18. Jahrhunderts erschien, die Münzen aller
Größen und Gewalthaber in Frankreich darstellen und erläutern und damit, wie
der umständliche Titel angibt, eine Ergänzung zu den historischen Denkmalen
Frankreichs bieten wollte.5)
Veröffentlichungen von Medaillen auf berühmte Privatpersonen aller Art, als
Kriegshelden, Staatsmänner, Kardinäle, Gelehrte, Künstler, Patrizier und auch von
Vertretern des weiblichen Geschlechts gibt es jetzt viele. Köhler hat in seinen
Münzbelustigungen in 22 Teilen und Lochner in seiner Sammlung von acht Bänden,
a) Evelyns, To., Numismata. A Discourse of medals, antient and modern. Together
with some account of heads and effigies, of illustrious and famous Persons, in sculps and
Taille douce, of whom we have no Medals extant; and of the use to be derived from thenu
To which is added a Digression concerning Physiognomy. Lond. 1697 f.
2) Sousa, Historia genealogica da casa real Portugueza, desde a sua origem ate o
presente, com as familias illustres etc. Lissabon 1745 — 48. gr. 4.
3) Paris 1691 f. 2. vermehrte Aufl. Paris 1693 f. und ebenda 1700 f.
4) Berch, C. R., Celebrium Suevorum virorum feminarumque nummi memoriales ad-
iunctis vitis. 2 Fase. Holmiae 1777. 4°.
6) Duby, Tratte des monnaies des Barons ou representation et explication de toutes
les monnaies d'or, d'argent, de billon et de cuivre, qu'ont fait frapper les possesseures de
grande fiefs, pairs, eveques, abbes, chapitres, villes et autres Seigneurs de France, pour servir
de complement aux monuments historiques de la France en general et de chaeune de ses
provinces en particul. 2 Bände. Paris 1790.
85
sowie auch Joachim, van Loon usw. haben verschiedene, Haller die schweizerischen,
Langermann hamburgische, Spieß brandenburgische, der von Cörnlein und Negelein
herausgegebene Thesaurus numism. die von 1700 bis 1710 zum Vorschein ge-
kommenen, Snelling (London 1776 fol.) englische, Kundmann schlesische berühmte
Männer vorgestellt oder beschrieben. Mosen hat in seiner Beschreibung einer
Berliner Medaillensammlung (Berlin 1773, 4°) mit den Ärzten ein gleiches getan.
In den Jahren 1761 ff. kam das Museum Mazzachellianum zu Venedig in zwei
Foliobänden zum Vorschein, welches auf 208 Tafeln eine große Anzahl hierher-
gehöriger Medaillen in Kupferstich lieferte, mit einer lateinischen Beschreibung vom
Grafen Gaetani, wozu ein Ritter Cosmus Meo die italienische Übersetzung bei-
gefügt hat.1) Epochemachend war die Veröffentlichung der Medaillensammlung von
Hedlinger, erläutert von Chretien de Mechel in Basel 17762), und zwei Jahre darauf
wurde von demselben Verfasser eine historische und kritische Erläuterung dazu
veröffentlicht.3)
Der große Münzkenner und Sammler Lengnich, weil. Archidiakonus zu
Danzig, hat im Journal von und für Deutschland im Jahrgang 1791 und
im folgenden Jahrgang eine deutliche Beschreibung von 900 Medaillen bekannt
gemacht.
Die Sammlungen Tetzels4) und des Tresor de numismatique6) sind für die
familiengeschichtlichen Forschungen in früheren Jahrhunderten nützlich. Dagegen
enthält der Katalog der Hauschildschen Sammlung von Medaillen und Schaustücken
auf Privatpersonen — er erschien gedruckt bei Joh. Frdr. Hauschild, Beytrag zur
neueren Münz- und Medaillengeschichte vom 15. Jahrhundert bis jetzo, Dresden
1 806, S. 463 ff. — die Legenden nur unvollständig und die Wappen gar nicht.
Im übrigen darf auf die bekannten numismatischen Bibliographien von Lipsius6)
und Leitzmann7) verwiesen werden.
Von neueren Sammlungen mögen hervorgehoben werden die Arbeiten von Armand8),
x) Mazzuchellianum Museum, numismata virorum doctrina praestantium quae apud
Jo. Mar. Comitem Mazzuchellum Brixiae servantur a Pet. Ant. de comitibus Qaetanis Brixiano
Presbytero et Patricio Romano edita et illustrata. T. I. II. Venet. 1761 — 1763.
2) Oeuvre du Chevalier Hedlinger ou Recueil des Medailles de ce celebre artiste, gravees
en taille douce, accompagnees d'une explication historique, et critique et precedees de la vie
de l'Auteur. Par Chretien de Mechel ä Basle. 1776 fol.
3) Explication historique et critique des Medailles de l'oeuvre du Chevalier Hedlinger,
precedees de l'Eloge historique de ce celebre artiste par Chretien de Mechel 1778.
4) Tentzel, Saxonia-Numismatica oder Medaillen-Cabinet von Gedächtnismünzen. Dres-
den 1705 ff. 4 Bde. 4<>.
6) Tresor de numismatique et de glyptique. Choix de medailles executes en Allemagne
aux XVI et XVII siecles. Paris 1841 fol.
6) J. G. Lipsii Bibliotheca numaria sive Catalogus auctorum qui usque ad finem se-
culi XVIII de re monetaria aut numis scripserunt, praefatus est Chr. Gottl. Heyne.
Leipzig 1801.
7) Leitzmann, J. J., Verzeichniß sämmtlicher seit 1800 bis jetzo erschienenen numis-
matischen Werke, als Fortsetzung der Bibliotheca numaria von J. G. Lipsius. Weißensee 1841.
Vgl. auch Brückmann, F. E., Bibliotheca numismatica oder Verzeichniß der meisten Schrifften,
so von Müntz-Wesen handeln. Wolfenbüttel 1729.
8) Armand, Les medailleurs italiens des XVe et XVIe siecles. Paris 1883 — 87. 3 vols.
86
Beierlein1), Donnebauer2), Erbstein3), Fiala*), Friedländer6), Gutekunst6), Heiß7),
Menadiers), Miltner9) und Neumann10), Rüppel11) und Weyl12).
Als ein vorzügliches Beispiel, wie Münzen für familiengeschichtliche Studien
zu verwenden sind, kann das mit Unterstützung der kaiserlichen Akademie der
Wissenschaften herausgegebene, dem Erzherzog Albrecht Friedrich Rudolph von
Österreich gewidmete Werk von Josef Bergmann gelten: „Medaillen auf berühmte
und ausgezeichnete Männer des österreichischen Kaiserstaats vom 16. bis zum
19. Jahrhundert." In treuen Abbildungen mit biographischen Notizen. (Wien 1858.
681 Seiten in gr. 4°, dazu 25 Münztafeln.) „Ich wollte", sagt der Verfasser in der
Vorrede, „nicht mehr als ein Zeichen geben, daß sich manchem, äußerlich ganz
unscheinbarem Medaillchen, wie die hier auf Läsla v. Edlasberg, von Gendorf,
Gewardt, Hirsvogel, Schallantzer usw. sind, eine historische Seite abgewinnen
lassen, und daß sie als Bausteine, wenn auch als kleine, für die vaterländische
Geschichte benutzt werden können." An die Münzabbildungen und Münzbeschrei-
bungen hat Bergmann biographische und genealogische Darlegungen geknüpft;
die zerstreutesten Notizen über manchen verschollenen Namen mußten dabei müh-
sam gesammelt werden, um demselben Halt und Gestalt, kurz wieder Leben zu
verleihen.
Wenn wir nun das umfangreiche numismatische Material13), wie es in der
gedruckten Literatur oder in öffentlichen und privaten Sammlungen vorliegt, nach
seiner Verwendbarkeit für familiengeschichtliche Forschung überschlagen, so ergibt
sich eine solche Verwendbarkeit in Rücksicht auf Legende, Porträt und Wappen.
x) Beierlein, Die bayerischen Münzen des Hauses Witteisbach von 1180 — 1550. Mit
201 Münzabbildungen auf 9 Tafeln. München 1869. Hierzu vgl. Kuli, J. V., Studien zur
Geschichte der oberpfälz. Münzen des Hauses Witteisbach 1329 — 1794. Mit 2 Stammtafeln.
Regensburg 1890/91.
2) Donnebauer, Beschreibung (6122) böhmischer Münzen und Medaillen in numis-
matisch-geschichtlicher Bearbeitung.
3) J. u. A. Erbstein, Die Ritter von Schultheß-Rechbergsche Münz- und Medaillen-
Sammlung. Dresden 1868 — 69.
*) Fiala in Prag (Selbstverlag), 1888-89. 2 Bde. Lex. VIII, 714 Seiten mit etwa 1500 Ab-
bildungen auf 83 lithographischen Tafeln und genealogischen Tabellen.
6) Friedländer, J., Die italienischen Schaumünzen des 15. Jahrhunderts. Berlin 1880—82.
8) Gutekunst, Katalog der Sammlung des Marchese P. in Mailand und einer gewählten
Sammlung deutscher und italienischer Medaillen des 15. und 16. Jahrhunderts. Stuttgart 1882.
7) Heiß, Les medailleurs de la Renaissance. Paris 1881.
8) Menadier, Schaumünzen des Hauses Hohenzollern. Berlin 1901.
9) Miltner und 10) Neu mann, Beschreibung der bisher bekannten böhmischen Privat-
münzen und Medaillen. Prag 1852.
") Rüppel, Beschreibung und Abbildung von Schaumünzen, die zum Angedenken von
Bewohnern Frankfurts gefertigt wurden. Frankfurt a. M. 1855.
12) Weyl, Die Paul Henckelsche Sammlung Brandenburg -Preußischer Münzen und
Medaillen. Berlin 1876.
Weitere wichtige Münzkataloge sind verzeichnet bei Halke, Einleitung in das Studium
der Numismatik, Seite 192. Andere Werke vgl. weiter unten.
13) Gute Literaturübersichten über die numismatische Literatur, auch über die des Aus-
lands, enthält der stattliche Band von Engel und Serrure, Traite de numismatique moderne
et contemporaine. Paris 1897.
87
Die Legende1) ist im allgemeinen bei Begräbnis- oder Sterbemünzen umfang-
reich, weil sie die Summe eines ganzen Lebens zieht. Die Aufschriften des Reverses
pflegen aufzuweisen 1. Geburtsjahr und -tag, oft auch den Ort, 2. die Zeit, wann
der Verewigte zur Regierung oder zu geistlichen Würden oder Staatsämtern gelangt
ist, 3. Todesjahr und -tag, auch Ort, 4. das erreichte Alter und Regierungsjahr,
5. endlich besondere Umstände, wie z. B. auf der Sterbemünze des Grafen v. Mans-
feld J. Georg III. 1710: Evangelicae stirpis ultimus. Mit solchen Daten ist zuweilen
bei Spärlichkeit anderweiten Materials schon recht viel für die Familiengeschichte
an einer lückenreichen Stelle gewonnen. Aber freilich die bloßen Lebens- und
Amtsjahre mögen vielleicht gestatten, die betreffende Persönlichkeit in den Stamm-
baum einzurangieren. Viel weiter werden wir gewöhnlich durch solche Legende
nicht geführt, und doch bleibt dem Familienforscher als goldener Wahlspruch der
Satz von Lipsius in treuem Gedächtnis: „Nee nuda genealogia sit, sed facta et
dieta interdum inserat, quod ego probo: nee me ceperint sola stemmata et sine
alio fruetu familiarum rami". Umfangreichere Legenden, die entweder weitere
Einzelheiten aus dem Leben der Persönlichkeit, zu deren Gedächtnis die Münze
geschlagen ist, enthalten, oder Sprüche, die den Charakter dieser Persönlichkeit
beleuchten, sind daher sehr erwünscht. Die Medaille auf Kardinal Schrattembach
bei Köhler, Münzbelustigungen 4, 265, zeigt innerhalb der Umschrift auf 19 Zeilen
eine Biographie, wie sie unsere Zeitungen beim Tode bedeutender Persönlichkeiten
bringen. In dem für die Geschichte dänischer Familien sehr wichtigen, mit Porträts,
Wappen, Grabdenkmälern und Stammbäumen ausgestatteten Werke von Tycho
Hof man, Portraits historiques des hommes illustres de Dannemark, remarquables
par leur merite, leurs charges et leur noblesse avec leurs tables genealogiques,
6 Teile (ohne Orts- und Verlegerangabe, 1746) II, 7 (in der histoire de la famille
de Rantzau) findet sich eine Medaille von 1567 auf Daniel Rantzovius, deren
Revers auf 23 Zeilen eine ganze Feldzugsbeschreibung enthält.
Ein anderes Beispiel einer Münze mit längerer Inschrift entnehme ich aus
dem Buche „Silesia numismatica, oder Einleitung zu dem Schlesischen Müntz-
Cabinet, in welchem biß 368 theils sehr alte rare und schöne, im Lande verfertigte
Müntzen durch aecurate Kupffer gewiesen umbständlich erklärt und dabey viele
in der Schlesischen Historie begangene Fehler deutlich entdecket werden" von
Gottfried Dewerdeck, Jauer 1711. Tafel XII Nr. 85. Als 1675 der letzte aus
dem plastischen Stamme unterging, wurden Begräbnismedaillen geprägt. Dewer-
deck sagt darüber: „Waren jemalen schöne Begräbnismedaillen gesehen worden,
so geschah es itzund. Uns sind deren fünff bekannt, die alle von feinem Silber
sind, die größte wieget fast 3 Loth, und hat auf der einen Seite des hochseligen
Herzogs geharnischtes Brust-Bildnis und Titul: Georg Wilhelm' D. G. Dux Silesi
Lig. Bregensis & & Wolaviensis. Auff dem Revers lieset man nachfolgende Schrifft:
Piasti ETNARCHAE POLONI/E ULTIMI NEPOS. Princeps XV vix Annos. Natus
sed tarnen Majorennis post Nonimestre Ducatuum Regimen Die XXI. Novemb. A :
MDCLXXV. sibi. Regiae Familiae novemque seculorum, Senio. Fatalem Figit.
*) H. Dannenberg, Deutsche Inschriften auf Münzen des Mittelalters, AKDV, N. F. 9,
S. 236 ff.
88
Terminum Ambigente Silesia Num. Piasti Natalibus Plus Gratiae GEORGII
GUILIELMI Fato Plus Lachrymarum Debeat, George Wilhelm von GOttes Gnaden,
Hertzog in Schlesien, zu Liegnitz, Brieg und Wohlau Piasti des Fürsten in Pohlen
letzter Prince, ein Fürst, der kaum 15 Jahre alt, und dennoch vormündisch er-
kläret worden, setzte nach Neun-monatlicher Beherrschung der Fürstenthümer d.
21. Nov.-Ao. 1675 sich, dem Königlichen Hause und dem Alterthum von neun-
hundert Jahren das abgemessene Ziel, wobei Schlesien zweifelt, ob es des Piasti
Geburth mehr Danck als Georgii Wi/helmi Tode mehr Thränen schuldig sey."
Inhaltreich ist auch ein brandenburgischer Siegestaler, den Kurfürst Friedrich
Wilhelm I. 1675 nach der Schlacht bei Fehrbellin prägen ließ. Innere Umschrift:
Ob subditos Servatos (dem römischen: ob cives servatos nachgeahmt). Äußere
Umschrift: Name und Titel, Revers in 13 Zeilen: Justum Suecorum exercitum,
Marchiam Pomeraniamque dum ipse alibi oppressis adest, vastantem prope Fehr-
bellinum die 18. Jun. A. 1675 nactus solo cum equitatu suo imo vero sola dei ope
fretus cradit fundit septimestres praedones Septem diebus terris suis ejicit. S(oli)
D (eo) G(loria). Das solo cum equitatu suo, noch mehr aber das septimestres
praedones war für Schweden sehr kränkend, daher wurde dieser Taler heimlich
eingewechselt und vernichtet. Als dieses der Kurfürst erfuhr, war er nicht minder
tätig, ihn mit neuen Stempeln nachprägen zu lassen. Daher hat man zwanzig
verschiedene Gepräge, auf deren einigen der Kurfürst rechts, auf anderen links
gewendet ist. Doch hat man bei den letzten Schlägen den anzüglichen Schluß
weggelassen.1) Diese Münze ist Zeugnis des stolzen Siegesbewußtseins des Großen
Kurfürsten und in den letzten Schlägen, bei denen die Legende verkürzt wurde,
auch für seine politische Klugheit. Eine Reihe anderer Legenden bezeugt die
Frömmigkeit des Herzogs Ernst des Frommen zu Sachsen -Gotha 1665 — 72 auf
den sog. Katechismustalern.2) Es gehören dazu 1. der Tauftaler, 2. der Glaubens-
taler, 3. der Ehestandstaler, 4. der Sterbenstaler und 5. der Seligkeitstaler. Herzog
Ernst hat außer diesen Talern, die als gute Spezies ausgegeben wurden, gar kein
gewöhnliches Kurant prägen lassen; denn er wollte jede Gelegenheit benutzen,
auf diesem Wege fromme Gesinnungen unter seinen Untertanen zu verbreiten.
Dies verursachte manche Unbequemlichkeit, weil die Fremden im Handel und
Wandel nicht nach den Moralien, sondern nach Schrot und Korn fragten, das auf
keinem Stücke angegeben war, weshalb man sie nicht gern nahm. Die Gepräge
hat der Herzog alle selbst angegeben; die Verse aber hat auf seinen Befehl der
damalige Prinzenlehrer und nachmalige Bibliothekar Meier gemacht und wohl
zehnmal abändern müssen, ehe sie dem Herzog recht waren. Als Beispiel diene
der Ehestandstaler des genannten Fürsten vom Jahre 1669. Auf dem Avers ein
gekröntes Brautpaar, Christum und die Kirche vorstellend. Beide reichen einander
die Hände. In ihrer Mitte schwebt der heilige Geist als Taube, über ihnen ein
strahlendes ni rv>, dabei steht Eph. V, 32: „Das Geheimniß ist groß, ich sage von
Christo und der Gemeine". Im Abschnitt: Gotha 1669. Umschrift: „Was nun
Gott zusammengefügt hat, soll der Mensch nicht scheiden". Revers in 12 Zeilen:
*) Schmieder, Handwörterbuch der gesamten Münzkunde, 1811, S.169, Fehrbellinstaler.
2) Ebenda, S. 251, Katechismustaler.
89
„Furcht* Gott, der dein Ehstifter ist — Glaub' bis ans End' an Jesum Christ —
Trag gern dein Kreuz, das Gott schickt ein, — Lieb dein Gemahl stets und allein
— Sey friedlich, flieh die Lust der Welt — Thu das, wozu dich Gott bestellt —
Erbau dich und dein Haus zugleich Ja männiglich zum Himmelreich". Diese
Schaumünze wurde auf die Vermählung des Prinzen Friedrich von Sachsen-Gotha
geprägt.
Es gibt Tausende von Inschriften in Stein und Erz, nicht alle Inschriften sind
echt; über die Kriterien ihrer Echtheit ist Corpus inscriptionum I S. XXIX f. und
in Boecks Encyklopädie und Methodologie der philologischen Wissenschaften 1877
S. 188 ff. gehandelt.1) Auch die Inschriften auf Münzen2) verraten durch ihre Fehler,
daß sie mitsamt den Münzen unecht sind. So steht auf den Abbildungen einer
Ehrenmedaille (nummus Tymeus [Ti/ustog]) in Luckii Sylloge numismatum elegan-
tiorum Argentinae 1620 pag. 78 und in Mieris Histori der nederlandsche Vorsten
Tom. III p. 94, über das von Sebastian Schädlin von Burtenbach erreichte Alter
fälschlich SEINS ALTERS 87 IAR. Die richtige Ziffer SEINES ALTERS 82 IAR
steht auf einer Medaille, die beschrieben ist in Binders Württembergischer Münz-
und Medaillenkunde, Stuttgart 1846, S. 581. Ein sog. Mönchschriftstaler auf
BogislawX., Herzog von Pommern 1474—1523, aus dem Jahre 1498 verrät seine
Unechtheit ebenfalls durch die Legende; diese Legende zeigt die Namensform
BOGESLAVS mit E in der zweiten Silbe an Stelle der allein richtigen Form mit I.
Das Falsifikat ist zusammen mit noch anderen Fälschungen in Arends Münzbuch
herausgegeben und in Grotes Münzstudien I 1857, S. 413 ff. in seiner Unechtheit
nachgewiesen. Dieses durch seine Fälschungen berüchtigte „Münzbuch" von Arend
gehört zu der Gattung illustrierter Münzbücher für Reisende, Bankiers und Geld-
wechsler, in denen die kursierenden Münzen der verschiedenen Staaten mit Hinzu-
fügung ihres Wertes nach inländischem Gelde abgezeichnet sind. Unter derartigen
Münzbüchern ist das in den Niederlanden erschienene, von Parys gezeichnete Buch
besonders berühmt. Nach Köhlers Münzbelustigungen XIII S. 168 ist das Arendsche
Buch (Hamburg 1636) identisch mit denen von Zitter (Frankfurt 1631) und Wolders
(Hamburg 1631).
Die Wichtigkeit des Porträts für familiengeschichtliche Forschung ist erst
neuerdings in Lorenz' berühmtem Handbuch der Genealogie und anderwärts (s. u.)
hervorgehoben worden. Die Zahl der auf Münzen überlieferten Porträts ist sehr
groß. Viele Münzen bieten mehr als ein Bildnis dar; drei Bilder z. B. findet man
auf den Münzen mit den jungen Herzögen Christian IL, Johann Georg und August,
die in Erbsteins Erörterungen auf dem Gebiet der sächsischen Münz- und Medaillen-
geschichte II 1890, S. 97 ff., besprochen sind. Sieben Porträts von Kirchenfürsten
finden sich wiederholt auf englischen Münzen bei Evelyn Numismata, A discourse
of medals, Antient and Modern (London 1697, p. 155). Ein Taler Herzog Fried-
richs IL zu Sachsen-Gotha, in Köhlers Münzbelustigungen VII 1735, S. 105, erörtert,
zeigt auf dem Avers das Bildnis des Herzogs, auf dem Revers die Bilder der
*) Vgl. auch Larfeld im Handbuch der klassischen Altertumswissenschaft, herausgegeben
von J. Müller. 2. Aufl. 1892. Bd. I, S. 491 ff.
2) Über die Inschriften auf antiken Münzen vgl. Eckhel, Doctrina numorum veterum
vol I., prolegomena generalia pag. LXXXVH ff.
90
sieben Prinzen. Der Häufigkeit der Porträtdarstellungen auf Münzen steht leider
die Seltenheit guter und verbürgter Ähnlichkeit des Porträts mit der abgebildeten
Person gegenüber. Ob ein Porträt auf einer Münze ähnlich sei oder nicht, wird
in der numismatischen Literatur verhältnismäßig nur selten bemerkt. So heißt es
bei Will, Nürnbergische Münzbelustigungen I, 1764, 35. Stück vom 29. August 1767,
über eine Wermuthsche Medaille auf den kursächsischen Oberhofprediger D. Bernh.
Walther Marperger: „Das Bild hat nicht die geringste Ähnlichkeit mit der Person,
die abgebildet werden soll. Wer Marpergern entweder gekannt, oder den Windte-
rischen Kupferstich oder auch die schöne Vestnerische Medaille gesehen hat, wird
meinem Urteil beipflichten." Dasselbe Werk (I Nr. 18, 8. Mai 1765) bringt betreffs
eines Jettons auf den künstlichen Münz -Eisenschneider Valentin Maler die Be-
merkung: „Das Bildniß Valentin Malers auf dem Avers mag ihm sehr ähnlich
sein. Ich habe ihn im Kupferstich von Matthia v. Sommer, in welchem nicht nur
die Vorstellung, wie er mit der einen Hand nach dem Fußgestelle der Bildsäule
greift und mit der anderen den doppelten Zirkel hält, sondern auch die Gesichts-
bildung mit unserem Jetton vollkommen übereintrift." *) Hnr. Bolzenthal (Skizzen
zur Kunstgeschichte der modernen Medaillon-Arbeit [1429 — 1840], mit 30 Kupfer-
tafeln, Berlin 1840) rühmt Faltz und Crocker wegen seiner Porträtähnlichkeit.
Raimund Faltz, geboren 1658, war korrekt in der Zeichnung, tüchtig in der Technik
und erreichte dabei eine seltene Ähnlichkeit. Die meisten seiner Medaillen beziehen
sich auf das königl. preußische und auf das kurfürstlich braunschweigische Haus
(Bolzenthal, S. 215 f.). Johann Crocker, geboren 1670 zu Dresden, wurde 1705
Obergraveur der englischen Münze. Ungefähr von dieser Zeit ab bis einige Jahre
vor seinem Tode (1741) gingen aus seinen Händen viele Medaillen hervor, die
größtenteils auf das königliche Haus in England sich beziehen und ihren Wert
hauptsächlich in dem tüchtig ausgeführten und mit Ähnlichkeit ausgestatteten
Porträt haben dürften (Bolzenthal, S. 264).
Für den Familienforscher ist bei einem Porträt auf einer Münze die Ähnlich-
keit das Wichtigste. Diesbezüglich ist das Urteil von Spon interessant, das er in
einer auf römischen Kaisermünzen aufgebauten Abhandlung „de Putilite des Me-
dailles par l'etude de la physionomie" 2) veröffentlicht hat. Spon sagt: „il faut
demeurer d'accord que rien n'est plus propre ä nous representer les portraits
fidelles des Princes et des grands hommes de l'antiquite que les medailles. Car
comme elles ont este faites de leur temps et par d'excellens graveurs elles nous
les depeignent bien plus fidellement que les historiens qui d'ailleurs negligent
assez souvent les particularitez des traits du visage de ceux dont ils ecrivent
l'histoire. Elles nous les representent mesme plus sürement que les statues et
les gravures antiques qui sont ordinairement sans nom et qui ne se reconnai-
troient pas mesme sans le rapport qu'elles ont aux Medailles." Diese Sätze von
der größeren ikonologischen Zuverlässigkeit der Medaillen gegenüber der Literatur
können für die römische Kaiserzeit ganz im allgemeinen eine gewisse Berechtigung
x) Über die „unverkennbare Lebenswahrheit" Pisanos vgl. Halke, Einleitung in das
Studium der Numismatik, 1889, S. 171.
2) Spon, Recherches curieuses d'antiquite, contenues en plusieurs dissertations sur des
medailles, Bas— reliefs, statues, mosaiques & inscriptions antiques. Lyon. 1683, p. 353ff.
91
beanspruchen. Aber so große Künstler, wie sie sich im kaiserlichen Rom zur
Prägung von Münzen zusammengefunden, haben den Münzherren der späteren
Zeiten keineswegs immer zur Verfügung gestanden. Das Verhältnis der Münz-
prägungen zu Holz- und Kupferstich, sowie zur Literatur ist hinsichtlich der Porträt-
ähnlichkeit im Laufe der Jahrhunderte ein verschiedenes gewesen. Erst im Jahr-
hundert der Photographie und des Lichtdrucks ist eine beständige sichere Kontrolle
der Porträtähnlichkeit der Münzen möglich geworden.
In den älteren Zeiten der deutschen Münzgeschichte wird die Porträtähnlich-
keit der Prägungen häufig durch einen gewissen typischen, starren, der Indivi-
dualisierung entgegenstehenden Zug der Münzen beeinträchtigt. Wir sind keines-
wegs immer in der Lage, eine genaue ikonologische Kontrolle der Münzen vor-
zunehmen. Eine solche hat Eduard Frhr. v. Packin in seiner Arbeit über die
authentischen Porträts König Rudolfs von Habsburg veröffentlicht, die in der Fest-
schrift zur 600 jährigen Gedenkschrift der Belehnung des Hauses Habsburg mit
Österreich (Wien 1882) erschienen ist. Das wichtigste Porträt Rudolfs gab sein
Grabstein im Dome zu Speyer, der mit einer für jene Zeit außergewöhnlichen
Treue und Sorgfalt hergestellt wurde. Mit diesem stimmen aber die Münzen recht
wenig überein. Diesbezüglich heißt es in der genannten Festschrift (S. 121):
„Noch weniger deutliche Anhaltspunkte gewähren die Münzen, Denare kleinen
Formats. Die Darstellung ihrer Averse folgt nach den Prägeorten in zwei ver-
schiedenen Typen. Die von den Münzstätten Essen, Ratingen und Dortmund
(Tremonia) zeigen den König, ganz ähnlich wie auf den Siegeln, thronend, Zepter
und Reichsapfel in den Händen, bekrönt, unbärtig, das Haar lang, in unten aufge-
rollten Locken. Ganz verschieden ist das Bild auf dem Averse der Münzen von
Aachen. Hier sehen wir einen Thronenden mit breitem Pelzkragen, in der rechten
Hand ein mächtiges Schwert, in der linken Hand den übergroßen Reichsapfel;
das martialisch aussehende Gesicht hat einen langen, weit abstehenden Schnurr-
bart, das Haar ist sehr üppig und lang. In diesem konventionellen Typus, der
ähnlich auf den Münzen der Vorgänger Rudolfs, Wilhelm von Holland und Richard
von England, vorkommt, haben wir wohl kein individuelles Porträt zu suchen,
sondern es ist hier wahrscheinlich der Regenerator der römischen Kaiserwürde
und Patron Aachens, Kaiser Karl der Große, in idealer Weise dargestellt."
Die Sitte1) sich medaillenartige Bildnisse anfertigen zu lassen und sie mit
Freunden ebenso auszutauschen, wie wir heute unsere Photographien austauschen,
wird um 1510 aus Italien nach Süddeutschland gekommen sein.2) Die Kunst
selbst hat sich bei uns in ganz selbständiger Weise entwickelt und beruht auf
einem anderen Boden als in Italien. Sie beruht auf der Bildschnitzerei und ist
aus ihr erwachsen; deutlich erkennt man noch, wie zunächst das Porträt in Holz
J) Er man, Deutsche Medaillen S. 7 ff. Vgl. denselben im Bd. XII der Zeitschrift für
Numismatik von A. v. Sallet.
2) Vgl. auch Hartmann-Franzenshuld, Deutsche Personen-Medaillen im 16. Jahrh.,
besonders einiger Wiener Geschlechter (Wien 1874, Separat-Abdruck aus dem „Archiv für
österreichische Geschichte", Lex.-8. 88 Seiten mit 8 Tafeln). — J. C. Beierlein, Medaillen auf
ausgezeichnete und berühmte Bayern, in Abbildungen und mit biographisch-historischen No-
tizen, OBA 10 ff.
92
oder Stein Selbstzweck ist und wie erst allmählich der Abguß in Metall mehr in
den Vordergrund tritt. Aber auch dann noch bleibt das Modell das Hauptstück;
man bemalt und vergoldet es gern und bewahrt es sorgfältig in einem zierlichen
Holzkästchen auf. Die älteren Medaillen sind zum großen Teil einseitig, die
Rückseite bleibt ganz leer oder trägt nur einige Zeilen Schrift; kleine Wappen-
schilder oder figürliche Darstellungen finden sich nur selten. Erst bei den kleineren
Arbeiten des Medailleurs von 1526 werden die Reverse zur festen Regel und in
bestimmter Weise gestaltet; erst damit trennt sich die eigentliche Medaillentechnik
von der Bildschnitzerei ab.
Man wird gut tun, bei der Beurteilung des Stiles der deutschen Medaillen
und ihrer Porträtähnlichkeit1) stets im Auge zu behalten, inwieweit die Arbeit
durch das Material des Modells beeinflußt ist. Gerade bei dieser Kleinplastik
zeigt sich das Material tyrannisch; ein Künstler, der seine Modelle in Buchs-
baumholz ausführt, wird notwendig anders arbeiten wie der, welcher den weichen
Kehlheimer Stein benutzte. Und wenn bei Valentin Maler und seinen Nachfolgern
die äußerliche Mache immer mehr hervortritt, so hat das gewiß nicht zum wenigsten
seinen Grund darin, daß sie ihre Modelle in Wachs bossierten.
Daß ein Künstler bald in einem, bald in anderem Material seine Modelle
anfertigte, mag ja auch wohl vorgekommen sein; doch ist zu bemerken, daß bei
Medailleuren, von denen mehrere Modelle bekannt sind, wie bei Hagenauer und
Wolff, diese stets das gleiche Material zeigen.
Holzmodelle haben schon angefertigt Hans Schwarz (1518 ff.), Friedrich Hage-
nauer (1526 bis 1544), der Nürnberger von 1526 (wenigstens bei seinen großen
Arbeiten), die unbekannten Augsburger Medailleure der Jahre 1519 bis 1541 u.a.
Ein Steinmodell wurde bereits zu der bekannten Medaille vom Jahre 1514
mit dem Dürermonogramm benutzt. In Stein haben ferner schon gearbeitet Peter
Flötner und wohl die meisten Nürnberger Künstler bis gegen 1570. Die Stein-
modelle wurden von den Wachsmodellen verdrängt, nur in Schlesien, Sachsen und
Brandenburg hat man sie noch länger benutzt.
Das älteste Wachsmodell ist (nach Erman S. 9) das zu der Medaille Andreas I.
von Valentin Maler vom Jahre 1569. Es ist nicht zu bezweifeln, daß Maler, Carl
sowie fast sämtliche Medailleure des 17. Jahrhunderts ihre Modelle in Wachs
bossiert haben; von einigen, wie Knopf, Pfründt, Braun, wird uns dies übrigens
ausdrücklich überliefert.
Wie sehr auch betreffs der Porträtähnlichkeit selbst ein großer Künstler von
der Technik des Herstellungsverfahrens abhängt, dafür kann Leygebe als Zeuge
angeführt werden.
Der Große Kurfürst von Brandenburg stellte Leygebe mittels Bestallung vom
J) Vgl. auch das große Sammelwerk Heraeus, Bildnisse der regierenden Fürsten und
berühmter Männer vom 14. bis 18. Jahrhundert, in einer Reihenfolge von Schaumünzen.
Wien 1828. — Widmer, M. J. v., und Zimmermann, J. A., Domus Wittelsbachensis numis-
mata oder Sammlung aller existierenden Münzen und Medaillen der wittelsbacher Stamm-
häuser. München 1784. — Tentzel, W. E., Sächsisches Medaillen-Cabinet von Gedächtniß-
Münzen und Schau-Pfennigen, welche die Durchl. Chur- und Fürsten zu Sachsen Ernestinisch-
und Albertinischen-Hauptlinien seit 200 Jahren haben prägen lassen. Frankfurt 1705. 1714.
93
6. April 1668 als Münzschneider an und sagt von ihm am 13. April 1668: „Nun
haben wir gleichwoll alle Müntzen, auf welche bishero Unser Bildnüs gepräget
worden und so mir gesehen haben, so heßlich formirt gefunden, daß es woll
nicht übeler seyn könte, dahergegen dieser Leigeber das Bildnüs viel zierlicher
und eigentlicher getroffen." Wir können daher wohl zwei undatierte ge-
gossene Medaillen des Großen Kurfürsten, die Friedländer, aus dem ungefähren
Alter des Dargestellten schließend, mit einem Fragezeichen in diese Zeit setzt,
mit Sicherheit in dieselbe setzen. Das Urteil des Großen Kurfürsten über die
Schönheit dieser beiden ihn darstellenden Medaillen (abgebildet in Seidels Hohen-
zollernjahrbuch, Jahrg. II, 1898, S. 95) gilt noch heute in vollem Maße; und weder
Leygebe selber noch ein anderer Künstler hat sie je wieder übertroffen. Der Grund
hierfür liegt nicht etwa in einem mangelnden Können, sondern in der damals
aufkommenden Sitte, auch Medaillen mit dem Prägestock herzustellen, um mit
Leichtigkeit in kurzer Zeit möglichst viele Exemplare erhalten zu können. Die
gegossenen Medaillen, wie jene beiden des Großen Kurfürsten, werden freihändig
in Wachs modelliert, die weichsten und zartesten Teile der Arbeit des Künstlers
kommen in dem Abgüsse voll und ungeschmälert zur Geltung, während der müh-
sam in den Stahl gegrabene Prägestock stets nur in unvollkommener und unter
allen Umständen weniger künstlerischer Form das Bild des Dargestellten wieder-
zugeben vermag. Das große Bedürfnis nach Medaillen, die in gewisser Beziehung
unsere heutigen Orden ersetzten, diente somit leider nicht zur Förderung dieser
schönen Kunst, sondern wurde die Ursache, daß die beiden soeben genannten
Stücke die letzten gegossenen Medaillen des Großen Kurfürsten oder seiner Fa-
milie sind.
Wenn also schon im allgemeinen die Porträtähnlichkeit auf Münzen nicht
eben hoch eingeschätzt werden kann, so ist dieses dem Familienforscher so fatale
Verhältnis, wenn besondere Schwierigkeiten hinzutreten, noch übler. Aus Schwierig-
keiten, welche im Charakter Friedrichs des Großen begründet sind, ergibt es
sich, daß die zahlreichen Münzen und Medaillen des großen Königs in bezug auf
Porträtähnlichkeit sehr viel zu wünschen übrig lassen. Die erstaunliche Lebhaftig-
keit der Gesichtszüge ließ sich nicht auf die Leinwand bringen. Sodann aber
hat Friedrich seit seinem Regierungsantritt stets nach dem Grundsatz gehandelt,
den er am 14. Dezember 1774 in einem Schreiben an d'Alembert so ausdrückt;
„Man muß Apollo, Mars und Adonis sein, um sich malen zu lassen, da ich nun
aber nicht die Ehre habe, einem dieser Herren zu gleichen, so habe ich mein
Antlitz, soviel es von mir abhing, dem Pinsel der Maler entzogen" ; diese Gering-
schätzung, welche Friedrich der bildlichen Darstellung seiner Person entgegen-
brachte, machte den Medailleuren große Schwierigkeiten. Charakterisch für Friedrich
sind die Worte, mit denen er die Übersendung der auf die Huldigung der west-
preußischen Stände in Marienburg geprägten Medaille an Voltaire am 1. No-
vember 1772 begleitete: „Vous saurez que ne me faisant jamais peindre, ni mes
portraits ni mes medailles ne me ressemblent. D'ailleurs les medailles attestent
plutot les epoques qu'elles ne sont fideles aux ressemblances."
Die ikonologische Kontrolle der Münzen ist unter solchen Umständen bei
Friedrich dem Großen eine ganz andere wie sonst. In der Regel bilden bei einer
94
Untersuchung der äußeren Erscheinung von hervorragenden historischen Persönlich-
keiten die erhaltenen Bildnisse die Hauptsache, mit denen dann sonstige Schilde-
rungen nach Möglichkeit in Einklang gesetzt werden. Die eingehenden literarischen
Schilderungen seiner Zeitgenossen, von denen ein großer und darum der wichtigste
Teil nicht für die Veröffentlichung und jedenfalls nicht für das Auge des Königs
bestimmt waren, setzen uns heute allein in den Stand, ein klares ungetrübtes
Urteil darüber zu gewinnen, wie Friedrich der Große in Wirklichkeit ausgesehen
hat, während die uns erhaltenen Bildnisse zum größten Teil entweder nur elegante
Paradebilder geben, wo wir den kommenden Mann oder den genialen Feldherrn
der drei Schlesischen Kriege zu sehen wünschen, oder in künstlerischer Beziehung
oft geradezu zu Karikaturen herabsinken, die wohl als Zeichen der außerordent-
lichen Popularität des alten Fritz, nicht aber als historische Quellen angesehen
werden können. Diesem Alexander ist sein Apelles erst ein halbes Jahrhundert
nach seinem Tode erstanden, und abgesehen von der künstlerischen Meisterschaft
Menzels hat gerade der Mangel an wirklich guten Bildnissen Friedrichs seiner
Schöpfung, welche die unklaren und verschwommenen Vorstellungen über die
äußere Erscheinung des Königs mit festen genialen Strichen klarstellte und einen
Typus schuf, von dem man sagen kann: Wenn Friedrich der Große nicht so aus-
gesehen hat, so hätte er so aussehen müssen, zu ihrem durchschlagenden Erfolge
verholfen.1)
Die Münzen und Medaillen sind für die familiengeschichtliche Forschung außer
durch Legende und Porträt auch noch durch das so häufig auf ihnen abgebildete
Wappen wichtig.
Münzen und Medaillen mit Wappendarstellungen gehen nicht so weit im Alter
zurück wie Wappensiegel; denn während letztere bereits vom 13. Jahrhundert ab
prächtige Kunstschöpfungen aufweisen, lag die Münzpräge noch ganz im argen,
und höchstens einzelne Wappenfiguren, wie Löwen und Adler, lassen sich aus
den Münzen jener Zeit für heraldische Kunstgeschichte verwerten. Erst mit dem
Jahrhundert und in den Jahrzehnten der großen Erfindungen der Ölmalerei, der
Kupferstecherkunst, der Buchdruckerei, kommen uns aus Italien die ersten Meister-
werke der modernen Medailleurkunst zu, während in Deuschland nicht früher als
unter Kaiser Maximilian I. bedeutendere Schöpfungen dieser Art auftauchen. Freilich
nimmt sie hier sofort, unterstützt durch den Reichtum der Nürnberger und Augs-
burger Patrizier und die Geschicklichkeit der Goldschmiede des 16. Jahrhunderts,
in deren Händen die Graveurkunst damals lag, großartige Dimensionen an; und
die Reihen von Familienmedaillen jener Zeit, fast alle auch wappengeschmückt,
zählen noch heute zu den kostbarsten Denkmälern altdeutschen Kunstfleißes auf
diesem Gebiete.2)
Verkürzungen und sonstige Abweichungen von der gewöhnlichen Heraldik
bieten gerade die Münzen besonders vielfach. Die bekanntesten Beispiele liefern
*) Menadier, Schaumünzen des Hauses Hohenzollern, Berlin 1891. Königliche Museen.
Derselbe im Hohenzollernjahrbuch V, 1901, S. 143 ff. Koser und Seidel, Die äußere Er-
scheinung Friedrichs des Großen, ebenda I, 1897, S. 87 ff.
2) Grenser, Die Numismatik auf der heraldisch-genealogisch-sphragistischen Ausstellung
zu Wien 1878. Jahrb. des heraldisch-genealog. Ver. Adler in Wien, 1881, S; 159.
95
die brandenburgischen Pfennige, auf denen häufig der markgräfliche Adler, durch
den halben Adler, den Kopf oder den Flug allein vertreten ist. Die schlesischen
Brakteaten des 13. Jahrhunderts tragen außer dem ganzen Adler auch den wachsenden
Adler, einen oder zwei Adlerköpfe, den Adlerflug oder gar die Adlerklaue. Auf
den Nordhäuser Hohlpfennigen des 14. Jahrhunders treffen wir bald einen ganzen
Adler, bald einen halben Adler neben seiner Krone, bald nur zwei Adlerköpfe
unter der Krone. Die Mühlhäuser Pfennige zeigen bisweilen den ganzen Adler
mit dem Mühleisen auf der Brust, bisweilen den wachsenden Adler über dem
Mühleisen; doch begnügte man sich dort auch damit, das Mühleisen mit Adler-
flügeln zu versehen.1) Auch auf den Goslarer Arenköppen des 15. Jahrhunderts
wird der Adler lediglich durch den Kopf vertreten. In gleicher Weise zeigen die
hannoverschen Kreuzpfennige die weifischen Herzöge in den Kreuzwinkeln um den
Löwenkopf an Stelle des ganzen herzoglichen Wappens, und ebenso die Göttinger
Pfennige Herzogs Albrecht des Fetten : auch tragen in späterer Zeit die Vierlinge
der Stadt Braunschweig nur einen wachsenden Löwen. Die Laufenburger Münzen
bringen den habsburgischen Löwen bald in voller Gestalt zur Anschauung, bald
als wachsenden Löwen, bald nur als Löwenkopf. Auf den Arnstedter Hohlpfennigen
wechseln, abgesehen von den Adlerköpfen, der schreitende Löwe, der wachsende
Löwe und der Löwenkopf. Dasselbe ist der Fall auch bei den landgräflich hessischen
Münzen. Ebenso zeigen die Schleizer Pfennige der Herren von Lobdeburg bald
den ganzen Ochsen, bald nur den Ochsenkopf, und besteht das Prägebild des
einzigen umschriftlich bezeugten Pfennigs des Edelherrn Ulrich von Pack lediglich
in einem Hirschkopfe, während auf dem Siegel der Hirsch in voller Figur auftritt.
Wohin wir auch immer blicken, allüberall zeigt sich dieselbe Ungebundenheit und
Freiheit von dem heraldischen Zwange der neueren Zeit.2) Außer dieser Un-
gebundenheit der Wappen begegnen wir aber auf Münzen auch direkte heraldische
Fehler, und vor solchen hat sich der Forscher auf dem Gebiete der Familien-
geschichte besonders zu hüten. Denn da häufig sich einzelne Linien einer Familie
nur durch kleine Variationen des Wappens unterscheiden, kann eine falsche Prägung
leicht zu starken familiengeschichtlichen Irrtümern führen. Von falschen heraldischen
Prägungen sei hier nur ein Beispiel geboten.
In der geschmackvollen Einrahmung der Vorderseite der Denkmünze auf
Andreas von Österreich, Kardinal-Fürstbischof von Brixen und Konstanz, vom
Jahre 1600 (abgebildet in der heraldisch-genealogischen Zeitschrift des Vereins
„Adler", III, 1873, S. 56), befinden sich drei kleine runde Schilde als Wappen- und
Emblemenhüllen eingesetzt. Die Farben dieser Wappen sind nicht überall richtig
angegeben. Das an der Mitte des rechtsseitigen Medaillonrands befindliche Schild
führt die vereinten Wappenfiguren der Fürstbistümer Kostnitz und Brixen. Das
Wappen von Kostnitz ist in Wirklichkeit: in Rot ein schmales weißes Kreuz. Die
Emaillearbeit bei dieser Denkmünze zeigt aber irrigerweise in Weiß ein schmales
*) A. Erbstein, Numismatischer Beitrag zur Geschichte des Doppeladlers. Anzeiger
für Kunde der deutschen Vorzeit. N. F. XI (1864) Sp. 28. Meine Schrift „Aus der Geschichte
der Reichsstadt Mühlhausen" 1900, S. XVII und Tafel V, Nr. 8.
2) J. Menadier, Deutsche Münzen. Gesammelte Aufsätze III, 1895, S. 7 ff. Vgl. dazu auch
Grote im Numismatischen Anzeiger 1872, S. 49 und Seyler, Geschichte der Heraldik, S. 746.
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rotes Kreuz, verwechselt also die Farben. Das linksseitige Rundbild enthält im
oberen Teile das Wappenbild der Abtei Murbach, den springenden schwarzen Wind-
hund im weißen Felde mit gelbem Halsbande; ferner im unteren Halbkreise jenes
der Abtei Lüders, eine aus rotem Ärmel hervorragende Hand im schwarzen Felde.
Nach Leutholf v. Frankenberg, „Europ. Herold vom Jahre 1705" führt aber die
Abtei Lüders die Hand mit grauem Ärmel auf rotem Grunde als Wappen. Dr. Trier,
Einleitung zu der Wappenkunst S. 499, gibt auch diese Farben an.
Im einzelnen bieten zum Studium der Heraldik auf Münzen Rentzmann,
Numismatisches Wappenlexikon des Mittelalters und der Neuzeit (Berlin 1876)
und Kautzsch, Wappenbüchlein zur Erklärung von einfachen und zusammen-
gesetzten Schildern und Kleinoden deutscher Gebietswappen, hauptsächlich auch
solcher auf Münzen (2. Aufl., Leipzig 1903) nützliches Material. Wie sehr Numis-
matik und Heraldik Hand in Hand gehen, lehrt ein Blick in die Literatur. So
erschien ein Aufsatz über „Alte und neue Heraldik" in Grotes Münzstudien. Eine
unserer numismatischen Zeitschriften, die von Köhne, führt den Titel „Zeitschrift
für Münz-, Siegel- und Wappenkunde". Ebenso nennt sich die in Haag erscheinende
„Heraldieke Bibliotheek" von Rietstap: „Tijdschrift voor wapen-, geslacht-, zegel-
en penningkunde". Die Geschichte der Staatswappen erfordert ein genaues Münz-
studium. So beruht z. B. Gritzners schöne Abhandlung über die Geschichte des
Sächsischen Wappens im 29. Jahrgang der Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel-
und Familienkunde zu einem wesentlichen Teile auf Münzen. Prägungen der Edlen
Herren v. Querfurth sind von den Brüdern Erbstein im Gerbstedter Schatz auf
Grund heraldischer Untersuchungen nachgewiesen.1) Die Numismatik ist für die
Heraldik auch deshalb ganz besonders wichtig, weil die Münzen datiert sind, was
man von sonstigen heraldischen Darstellungen keineswegs immer sagen kann. Da-
durch können brauchbare Bausteine zur Spezialgeschichte einzelner Wappen ge-
wonnen werden. So wird die Devise der Herren v. Salza „virtute paratur honor"
zuerst vom Fürstbischof Jakob v. Salza auf Münzen geführt. Eine solche Münze ist
abgebildet bei Friedensburg u. Seger, Schlesiens Münzen und Medaillen der neueren
Zeit, Breslau 1901, S. 43; es ist eine Medaille zu fünf Dukaten aus dem Jahre 1535.
Monographische Veröffentlichungen von Münzen einer einzigen Familie sind
innerhalb Deutschlands, von den Familien fürstlichen Geblüts abgesehen, freilich
nur ganz wenige publiziert. So erschien Nürnberg 1787 ein Numophylacium
Welserianum, d. i. ein Verzeichnis aller Münzen und Schaustücke, die Welsern
zu Ehren geprägt wurden und auf denen Weiserische Namen oder Wappen stehen.
Zum Schluß noch eine sprachliche Bemerkung zu dem Thema „Numismatik
und Familiengeschichte": Familiennamen, die Geldsorten bezeichnen, waren in
alter Zeit nichts Seltenes und haben sich zum Teil noch erhalten, z. B. Helbling,
Plappart, Oertl, Heller, Gröschl, Kreuzer, Guidein, Taler usw. Hierhin gehören
die Wiener Namen Agier (anno 1420 hieß „Agier" eine silberne Münzsorte) und
l) Julius und Albert Erbstein, Zur mittelalterlichen Münzgeschichte der Grafen
v. Mansfeld und der Edlen Herren v. Querfurth. Dresden 1876, S. 19 ff. Zur Genealogie
der Edlen Herren v. Querfurth vgl. Holstein und v. Arnstedt in den Geschichtsblättern für
Stadt und Land. Magdeburg VI, 1871, S. 33 ff., 459 ff.
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Blezger (das Wort Bletzger oder Blutzger, auch Pletzer, Blötzer, bezeichnete eine
alte silberne Scheidemünze in verschiedenen, deutschen Ländern, namentlich in
Graubünden).1)
Wohl wendet sich die Münzkunde als selbständige Wissenschaft der Ent-
wicklung des Münz- und Geldwesens als eines der vornehmlichsten Faktoren aller
materiellen Kultur zu. Aber daneben dient sie als Hilfswissenschaft für eine
ganze Reihe von Disziplinen, so für Nationalökonomie und politische Geschichte.
In familiengeschichtlicher Beziehung geht die Numismatik Hand in Hand mit der
Archivkunde, der Urkundenlehre, der Kunstgeschichte, der Heraldik, der kritischen
Wertschätzung auch der bloß mündlichen Tradition usw. Umgekehrt bietet die
familiengeschichtliche Forschung namentlich über die mit Münzrecht ausgestatteten-
Dynasten und Fürsten der Numismatik eine Fülle dankenswerten Stoffes.
J) Franzenshuld, Geschlechterbuch der Wiener Erbbücher, S. 94.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde.
Monumentale Quellen der Familiengeschichte.1*
ONUMENTALE Quellen der Familiengeschichte2) sind Burgen, Kirchen,
Klöster und Häuser, insbesondere die kirchlichen und profanen
Glasmalereien und die Grabstätten in Gotteshäusern und auf
Friedhöfen.
Ein Zauber umschwebt die trutzigen Mauern der altersgrauen Burgen, deren
Türme allerorten in Deutschlands Gauen an die entschwundenen Zeiten der Ritter
und Sänger, an Fehde und Turniere, an holde Burgfrauen und Minnedienst er-
innern. Die Steine geschwärzt, von Frost und Regen zerklüftet, von stürmender
Kriegerfaust gebrochen, von zehrenden Feuersgi uten geborsten, dauern sie dennoch
durch die Jahrhunderte. Wie für die Ewigkeit gebaut, bilden sie Merkzeichen der
Landschaften, Sage und Geschichte schlingen einen immergrünen Kranz darum
und lassen sie — die Zeugen längstvergangener Zeiten — noch heute vernehmlich
zu uns Enkeln reden.
Während die Trümmer der alten Pracht in unseren großen Reichsstädten uns
durch den wahlverwandten Geist anheimeln, der immer noch jene verblichene
Handels- und Gewerbsgröße mit unserer modernen Industriegröße verbindet, bergen
die gebrochenen Burgen des Rittertums, einsam auf pfadlos verwachsenen Berg-
höhen gelagert, die Poesie des Rätsels für uns, und gerade das Fremdartige an
diesen Stein gewordenen „Märchen aus alten Zeiten" ist es, was als ein so wunder-
barer Laut dichterischer Romantik in unserer Seele wiedertönt.3) Es wird nicht
viele unter uns Deutschen geben, die nicht schon den eigentümlichen Zauber4)
selbst erfahren hätten, den die malerischen Burgen des Mittelalters, oder ihre
moosbewachsenen Trümmer auf das Gemüt von alters her ausübten. Wie wir
uns die römische Campagna nicht ohne die gewaltigen Bogen eines antiken
Aquädukts, wie wir uns eine chinesische Gegend nicht ohne eine vierstöckige
Pagode denken können, so gehört vor unserem geistigen Auge in das mittel- und
!) Die Denkmalspflege. Zeitschrift, verlegt von Ernst & Sohn.
2) Elster, Denkmäler, Denksteine und Erinnerungszeichen an die Herzöge von Braun-
schweig, 1888.
3) Riehl, Die bürgerliche Gesellschaft, als 2. Band der Naturgeschichte des deutschen
Volkes (2. Aufl. 1854).
*) Carl Bader, „Burgenzauber", Die Qrenzboten 1907, Nr. 34, S. 399 ff . und Nr. 35,
S. 453 ff. »ii
99
süddeutsche Landschaftsbild eine ragende Burg oder eine einsame Ruine. Was
wäre der Rhein ohne seine Burgen, was die Vogesen, die Bergstraße, der Schwarz -
wald, was Tyrol? Es ist nun eine merkwürdige Tatsache, daß man gerade in
der romantischen Zeit, als man mit besonderer Begeisterung auf den Bergen die
Burgen in tausend Liedern feierte, mit diesen Denkmälern am pietätlosesten um-
ging, die Ruinen mit Vorliebe dazu benutzte, Straßen oder Ställe für Rinder und
Schafe zu bauen. Wenn noch irgendwo ein schöner Burgbau in die Gegenwart
hineinragte, so deckte man ihn ab, beraubte ihn des schützenden Holzwerkes und
überließ ihn der Vernichtung durch die Witterung und der menschlichen Zer-
störungswut. Die Rester eines solchen mutwillig zerstörten Bauwerks sahen
hernach dann um so malerischer und poetischer aus. So dankenswert es nun
auch ist, daß in diesen Zeiten der Romantik manche Geschichte eines Ritter-
geschlechtes und seiner Burg geschrieben wurde, so hat doch diese gedankenlose
Romantik die Monumente selbst teilweise zerstört. Erst in unseren Zeiten hat
das Eingreifen methodisch arbeitender Gelehrten, wie Piper, dessen Burgenkunde
bereits in 2. Auflage erschienen ist, und von Fachleuten auf dem Gebiete der
Baukunst, wie Essenwein, Steinbrecht, Ebhardt Besserung hervorgerufen. Es hat
sich eine „Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen" gebildet, deren Organ,
„Der Burgwart", für Erhaltung und, soweit es angängig erscheint, auch für die
Wiederherstellung dieser Denkmäler kräftig ins Hörn stößt.
Die Literatur über Burgenkunde ist sehr umfangreich. Ich stelle hier eine
Reihe von Arbeiten in alphabetischer Folge zusammen:
Bader, Josef, Badenia; oder das badische Land und Volk (Zeitschrift für Vaterland.
Geschichte und Landeskunde). Karlsruhe und Freiburg 1839 ff. (mit vielen Beschreibungen
und Abbildungen badischer Burgen).
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schweig. Wolfenbüttel 1844.
Benkert.F. G., Die Osterburg am Rhöngebirge und die Osterburg an der Werra, UFA 13.
Berchtold, L. Graf, Vergangenheit und Gegenwart der Herrenburg Buchlau im mäh-
rischen Marsgebirge. Brunn 1893.
Braakenburg, Lamb. Joh. Apollonius, Het slot Kinkelenburg in Geldern, Neder-
Iandsche Leeuw 1884, Nr. 8.
Chlingensberg, M. v., Bayern, das Königreich, in seinen altertüml., geschichtl., artist.
u. maier. Schönheiten, enth. in einer Reihe von Stahlstichen die interessantesten Gegenden,
Städte, Klöster, Burgen, Bäder usw. mit bezügl. Text. 3 Bde. = 60 Hefte. München 1843 — 54.
von Cohausen, Die Befestigungswesen der Vorzeit und des Mittelalters, Wiesbaden
1898; die Burgen in Nassau AVN 22; die Burgen in Rüdesheim AVN 20.
Cori, Bau und Einrichtung der deutschen Burgen im Mittelalter. Linz 1874. 2. Aufl.
v. A. Czerny. Darmstadt 1899.
Dellinger, Joach., Igling, Schloß u. Hof mark im Kgl. Landgericht Landsberg, mit dem
Stoff ersberg u. Erpfling OBA 12.
Duval, C. u. F., Das Eichsfeld 1845 (Sehr reiches Material, mit Abbildungen).
Eberbach, O., Die deutsche Höhenburg des Mittelalters in ihrer baulichen Anlage,
Entwickelung und Konstruktion. Dissertation. Stuttgart 1903.
Ebhardt, Bodo, Die Grundlagen der Erhaltung und Wiederherstellung deutscher
Burgen. Berlin 1901; Deutsche Burgen in Wort und Bild. Berlin 1899 ff., dazu Ergänzungs-
heft I: Die Hohkönigsburg. Mit gegen 100 Textillustrationen, Extratafeln und Farbendrucken
1908; Burgen der Hohenzollern HZJ 9; die Burgen des Elsaß. Berlin 1904.
Eckart, Th., Geschichte Südhannoverscher Burgen und Klöster. 2. Aufl. Leipzig 1894.
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Essenwein, Die Kriegsbaukunst. = Handbuch der Architektur, hrsg. v. Durm u. a.
4. Bd. 1. Heft. Darmstadt 1889.
Ferchl, G., Beiträge zur Geschichte des Schlosses Karlstein bei Reichenhall vom
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Föringer, Über den Grundplan der Burg Karlsberg, OBA 2.
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Fugger, E. Graf von, Schloß Biederstein, OBA 49.
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Geiß, Ernst, Geschichte des Schlosses Rein und seiner Besitzer, OBA 3.
Gurlitt, Cornelius, Schloß Rochsburg, Archiv des deutschen Adels, Jahrg. I, 1889,
5. 71 ff. ; Bau des Schlosses Freudenstein, MFA 15.
Haenel, Adam und Gurlitt, Sächsische Herrensitze u. Schlösser. Dresden 1885.
Happel, E., Mittelalterliche Befestigungsbauten in Niederhessen. Kassel 1903; Hessi-
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Sr. Kgl. Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein 1850.
Herrliberger, D., Vorstellung lobl. Standts Zürich Schlösser oder sog. äussere Vog-
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Usener, F. P., Beitr. zu der Gesch. d. Ritterburgen u. Burgschlösser in der Umgegend
von Frankfurt a. M. Frankfurt 1852.
Vocke, H., Das burggräfl. Schloß zu Nürnberg. Nürnberg 1882.
Vogel, M. A., Die Stammburg der Frauenloge, OBA 9.
Wagner, J. Jos., Chronik des Edelsitzes und Schlosses Greut und Neugereut zu Traun-
stein, OBA 14.
Weininger, Über mittelalterliche Burgen in der österreich.-militär. Zeitschrift 1863.
Weiß, Franz, „Die malerische und romantische Pfalz" (mit Abbildungen und Beschrei-
bungen der pfälzischen Burgen). Neustadt 1840.
Weitzel, W., Die deutschen Kaiserpfalzen u. Königshöfe v. 8. bis 16. Jahrh., Halle 1905
(vgl. AW. W[erninghoff], NA 31).
Wernicke, Ew., Gröditzburg, Gesch. u. Beschreibung d. Burg. 2. Aufl. Bunzlau 1884.
Wiegand, Zur Geschichte der Hohkönigsburg. Eine histor. Denkschrift mit ausge-
wählten urkundl. Beilagen. Straßburg 1901 (vgl. hierüber E. v. Borries, HV 1902).
Wiesend, Georg, Die Burg Weißenstein im Bayrischen Walde, NBV 15.
Zahn, J. v., Die ältesten Burgen von Steiermark (in dessen Styriaca, NF 2). — Die
deutschen Burgen in Friaul 1883. — Die Feste Sachsengang und ihre Besitzer 1862.
Zeller-Wardmüller, H., Mittelalterliche Burgenanlagen der Ostschweiz. Leipzig 1893
(auch MAGZ 23).
Zeller-Wardmüller, H., Zürcherische Burgen (mit zahlreichen Notizen über d. Adel).
2 Hefte. Mit Abbildungen, Ansichten, Tafeln. Zürich 1894—95.
Alphabetisches Verzeichnis aller alten Burgen und Raubschlösser in Süd-Ober-Sachsen.
Leipzig 1802.
Die Burgvesten und Ritterschlösser der österreichischen Monarchie. Brunn 1819. Die
103
Denkmäler des Hauses Habsburg in der Schweiz, hrsg. mit Unterstützung Sr. Maj. d. Kaisers
Franz Josef I. von Österreich von der antiquarischen Gesellschaft zu Zürich 1871, Verlag
bei Höhr (Habsburg, Kyburg, Königsfelden).
1888 stellte zur Feier des Kaiser-Jubiläums das Mährische Gewerbemuseum unter
Leitung des Direktors Professors Aug. Prokop ein Album zusammen, das die photogra-
phischen Abbildungen fast aller Burgen und Schlösser der Markgrafschaft Mähren enthält,
welche zu diesem Behuf e von den Hof-Photographen Freiherrn von Stillfried aufge-
nommen wurden. Die einzelnen Blätter wurden mit den Wappen der Besitzer der abgebil-
deten Schlösser geschmückt und das heraldische Institut des Hof-Wappenmalers Karl Krahl
in Wien mit der Ausführung der Zeichnungen hierfür betraut. Die Klichees dieser Wappen-
zeichnungen wurden dann zu einem besonderen Album benutzt (Wappenbuch des Mährischen
Adels. Brunn 1889). — Eine ganze Reihe von Burgen sind erörtert in Hormayrs Taschen-
buch für die vaterländische Geschichte (München, Georg Franz). — Sehr viele Abbildungen
und Beschreibungen bayerischer Burgen sind in dem 68. Jahrgang des „Kalender f. kathol.
Christen" (Sulzbach, Seidel) enthalten.
Als ein großartiges Muster, die Geschichte einer Burg zu behandeln, erwähne
ich zum Schluß das Werk: Die Wartburg. Ein Denkmal deutscher Geschichte
und Kunst. Dem deutschen Volke gewidmet vom Großherzog Karl Alexander
von Sachsen. Dargestellt in Monographien von Karl Alexander von Sachsen-
Weimar-Eisenach, Richard Voß, Karl Wenck, Paul Weber, Ernst Martin, Wilhelm
Oncken, Max Baumgärtel, Otto von Ritgen, August Trinius und in 706 authen-
tischen Abbildungen im Text und auf 54 Tafeln bearbeitet vom Herausgeber
Max Baumgärtel. Berlin, Historischer Verlag Baumgärtel 1907. (Preis 260 M.)
Im weiten deutschen Sprachgebiet gibt es wohl kaum einen Flecken Erde,
der in gleicher Ausdehnung eine solch große Anzahl von mittelalterlichen Burgen
und Ruinen in sich vereinigt, wie die Gegend des Basler, Solothurner und Berner
Juras. In einem Umkreis von drei bis vier Stunden lassen sich um Basel herum
nicht weniger als etwa 40 Burgen nachweisen, die zum weitaus größten Teil
zwar heute verfallen sind, aber gleichwohl eine Fülle von interessanten und lehr-
reichen Beispielen dieser ehemaligen Feudalsitze bieten.1) Von den zahlreichen
Burgen der gesegneten Rheinlande erwähne ich beispielsweise die durch ihre
modernen Wiederherstellungsarbeiten auch weiteren Kreisen bekannt gewordene
größte elsässische Vogesenburg, die Hohkönigsburg. Wer immer an den mäch-
tigen Geschütztürmen vorüber durch die lange Reihe von Toren um die ge-
waltigen Felsen hin die Höhe des Burghofes erreicht hat, wird auch heute noch
überwältigt sein von den großartigen Baumassen und der glänzend sicheren Kon-
struktion der großen Hallen. Ersteigt der Besucher dann die hochragenden
Dächer des Wohnbaus, so wirkt der Gegensatz zwischen den schwerlastenden
Burgräumen mit ihren mächtigen Gewölben, engen Höfen, Kellern und Treppen
und dem gen Osten unbeschränkten Fernblick unvergeßlich. Zwischen Köln und
Mainz, im berühmten Rheintal, ist wohl keine andere Burg imstande, ein so ge-
treues Bild des Lebens und der Kunstvergangenheit deutscher Geschlechter zu
geben, wie die Marxburg. Niemals durch Krieg und Unwetter, auch nicht durch
ein Erdbeben, welches die Bewohner im 18. Jahrhundert erschreckte, zerstört,
heute noch, wenn auch geschwärzt und im einzelnen vielfach verbaut, im ganzen
*) Eugen Propst, Über Burgen in der nordwestlichen Schweiz, Burgwart I3ff.
104
in der ursprünglichen Gestalt seit dem Mittelalter erhalten, noch mit den Dächern,
den Wehrgängen, den Toren in alter Weise versehen, ragt sie auf hohem Berge
weit über das unten liegende Städtchen Braubach empor und überdauerte die
Jahrhunderte als ein Beweis für die Tüchtigkeit der deutschen Bauleute in ver-
gangenen Zeiten. Nacheinander im Besitz berühmter deutscher Geschlechter, der
Grafen von Arnstein, der Herren von Eppstein, der Grafen von Katzenellenbogen,
fiel die Burg nach dem Aussterben der letzteren im Jahre 1479 an Hessen. Die
Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen hat sich entschlossen, mit Hilfe
opferfreudiger Freunde einen Ausbau beschädigter Bauteile vorzunehmen und dann
aus der Burg einen Wallfahrtsort und ein historisches Museum für die Kunde
des deutschen Mittelalters zu schaffen.
Von den zahlreichen Burgen in deutschen Landen nenne ich noch den Han-
stein, eine Ruine, die in den Überresten der dreifachen Ringmauern, der hohen
Wachttürme, der gähnenden Spalten und Schießscharten, der schaurigen Burg-
verließe, Zeugnis gibt von der einstmaligen Festigkeit und Bedeutung. Die Aus-
sicht von der Zinkplatte des noch gut erhaltenen Hauptturmes gehört zum
Schönsten, was man überhaupt auf deutscher Erde schauen kann.
Vor dir des Meißners Bergeshüne, Und heißt der Hanstein auch „der Alte",
Im Tal der Werra Silberstreif, — Und er ist wahrlich schon ein Greis! —
Weithin des Blachlands reiche Bühne Auf seinem starrenden Basalte
Und rechts des Harzes blauer Reif; Wird jede Seele jung und heiß.
Des Eichsfelds grüne Hügelkette, Wie ein Gespenst der grau'sten Zeiten
Die roten Dörfer eingestreut: So finster schaut er tief zu Tal,
Ist Einer, dem geschwiegen hätte Und sieht doch gern die Jugend schreiten
Das Herz bei solcher Herrlichkeit? Zum Tanz in seinen Ahnensaal!
Ein besonderer Vorzug, den die altersgraue Burg für sich in Anspruch nehmen
kann, besteht darin, daß sie mit dem Namen des Geschlechts, durch welches sie
erbaut wurde, noch heute eng verbunden ist. Die weit verzweigte, namentlich in
ihrer nächsten Nachbarschaft angesessene und begüterte Familie von Hanstein
ist zurzeit noch Eigentümerin der Burg. In den Jahren 1838 — 40 hat sie in der
Ruine einen Saalbau wieder herrichten lassen, der zu den Geschlechtszusammen-
künften benutzt wird, und damit ein nachahmenswertes Beispiel für die Pflege
heimatlichen Sinnes und der Familienzusammengehörigkeit gegeben.
Die Burg Kriebstein an der Zschopau steht noch heute in allem Wesentlichen
ganz so, wie sie von dem Ritter von Bernwalde 1382 — 1407 erbaut wurde. Die
groteske Lage auf steilem Fels, die reizvolle Kontur der Baulichkeiten, die satte
Farbe des Gemäuers, welches mit dem Felsen wie verwachsen erscheint, das Grün
der Berge und der klare Fluß zu Füßen, alles dies vereint sich zu einem Bilde
von seltener Anmut. Die Halle ist mit Wappenschilden geziert. Es ist nicht
unwichtig, zu bemerken, daß das Anbringen von Wappenbildern keinen Beweis
für den Besitzstand des Adels abgibt. In Kriebstein befindet sich als einer der
ältesten Wappenschilde des Landes der der Krähe oder der Honsperg. Besessen
aber haben diese Geschlechter den Kriebstein nie; auch waren die Frauen der
drei ersten Besitzer keine Krähe oder Honsperg.
Drei Burgen, uralte Sitze sächsischer Herrengeschlechter, schauen in den
105
Stromspiegel des unteren Eibtales hinab, von der Höhe der Berge Siebeneichen
und Scharffenberg, unten im Tale Gauernitz. Der rege, vorwärts strebende Sinn
des sächsischen Volkes hat zwar nicht gelitten, daß, wie so oft am Rheine, die
Schlösser in ihrer frühesten Erscheinung uns überkommen sind; ein baulustiges
Geschlecht hat stets Neues zum Vorhandenen zu fügen gestrebt und so von Schritt
zu Schritt den Stil der Bauwerke geändert. Erst als mit dem 17. Jahrhundert der
Adel an den Höfen, in dem Treiben der Städte den Schwerpunkt seiner Tätigkeit
zu suchen begann, als die Landsitze mehr und mehr sich entvölkerten, weil ihre
Herren im Kriege, in der Diplomatie, im Verwaltungsfach der Fürsten dienten,
erst dann schloß der schnellere Gang der Entwicklung ab, erst dann fingen die
Formen an, auf längere Zeit bleibende zu werden.
Zahlreiche Kirchen und Klöster bieten in ihren Votivtafeln und Inschriften,
ihrem heraldischen Schmuck, ihren Gemälden, insbesondere den in ihnen an-
gebrachten Bildern verdienter Geistlichen, ihren Glasfenstern und Grabmälern dem
Familienforscher wertvolles Material. Die einschlagende Spezialliteratur1) gibt
x) Da Spezialwerke über einzelne Kirchen und Klöster in Dahlmann-Waitz-Brandenburgs
Quellenkunde der deutschen Geschichte nicht verzeichnet sind, mögen hier die folgenden
Titel genannt werden: Breymann, Die Marienkirche in Mühlhausen in Thüringen (hier
auch über merkwürdigen Wappenschmuck), Neue Mitteilungen aus dem Gebiet historisch-
antiquarischer Forschungen. Halle XVII 1886. — Burckhardt, J., Die Kirche zu Ottmars-
heim im Elsaß. Basel 1844. — Christeil, J. M., „Besondere u. ausführl. Nachrichten v. d.
evangel. Barfüßer- u. St. Jacobs-Kirchen in Augspurg". Augsburg 1733. — Dehn-Rotfelser,
H. v., u. F. Köberlein, Die Pfarrkirche u. d. Marienkapelle zu Frankenberg. Cassel 1882.—
Destouches, C. v., Das ehemalige Spital u. d. Kirche d. Elisabethinerinnen zu d. hl. fünf
Wunden vor d. Sendlingerthore. München 1870; ders., Das ehemal. Spital u. d. Kirche d.
Barmherzigen Brüder zu St. Max vor d. Sendlingerthore. München 1870. — Drechsel, F.,
Die Goldschmiedekapelle in Augsburg u. die darin neu aufgefundenen Wandmalereien.
Augsburg 1892. — Ebert, Der Dom zu Meißen. 1835. — Egle, J. v., Der Münster in Ulm.
Stuttgart 1872. — Essenwein, A., Der Bildschmuck der Liebfrauenkirche zu Nürnberg.
1881. — Freyberg, C. A., Historie der Frauen-Kirche in Neu-Dresden, wie auch Lebens-
Geschichte der Prediger bey diesem Gottes-Hause. Dresden 1728. — Geissei, Der Kaiser-
dom zu Speyer. Mainz 1823. 3 Bde. — Genssl er, W. A. F., Die herzogl. Hofkirche zur
Ehrenburg in Koburg seit dem Zeitalter der Reformation. Koburg 1838. — Gmelin, L., Die
St. Michaelskirche in München u. ihr Kirchenschatz. Bamberg 1890. — H[ame], A. E.(
Histor. Beschreibung d. Erz-Domkirche zu Cöln a. Rh. nebst ihren Denkmälern u. Merkwürdig-
keiten. Cöln 1821. Vgl. auch Streuesdorf , M. H. v., Archidioec. Colon, descriptio hist. poet.
per ordines et status digesta ed. II. c. 13 tab. Cöln 1670 (unter den 13 Tafeln sind 12 Wappen-
tafeln). — Heideloff, C. v., Die Ritternamen der in Stein gehauenen Wappenschilde in der
Ritterkapelle in Haßfurt. 2. Aufl. Haßfurt 1859. — Herberger. F., Die ältesten Glas-
gemälde im Dom zu Augsburg. 1860. — Heuchler, E., Der Dom zu Freiberg in geschicht-
licher und kunsthistorischer Beziehung. Freiberg 1862. (Weitere kleinere Arbeiten ein-
schlagenden Inhalts über Freiberg verzeichnet mein Bibliographisches Repetitorium über die
Geschichte der Stadt Freiberg. 1885, Nr. 164ff.) — Heydenreich, G. H., Kirchen- u. Schul-
chronik d. Stadt u. Ephorie Weißenfels. Weißenfels 1840. — Hocker, J. L., Hailsbronner
Antiquitätenschatz, enth. d. uralten Burggrafen v. Nürnberg, dann d. Churfürsten u. Mark-
grafen v. Brandenburg, auch einiger gräfl. u. adl. Familien in d. vorm. Closter- Kirche zu
Hailsbronn befindl. Grab-Stätte, Wappen u. Gedächtnis-Schrifften. 2 Tle. u. Suppl. Ansbach
1731. — Holzschuher, J. C. F., Nachrichten v. d. Capelle a. d. Gottes-Acker zu St. Johannis
bey Nürnberg als d. Familien- Begräbnis d. Geschlechts d. Holzschuher. Nürnberg 1788. —
Köhler, O., Die Marienkirche zu Bernburg. Ein Beitrag zur anhaltischen Geschichte und
106
hierüber, soweit sie sich nicht auf die religiösen und kunstgeschichtlichen Ge-
sichtspunkte beschränkt, sondern auch die Altertümer in Betracht zieht, vielfach
Auskunft. Manche Einzelheit ist auch in den Inventarisationswerken der Kunst-
denkmäler und in den Geschichten einzelner Städte, in denen ja die Kirchen eine
wichtige Rolle spielen, verzeichnet. Da aber in allen diesen Druckwerken das
familiengeschichtliche Moment nur nebenher zur Geltung kommt, wird es häufig
sich empfehlen, daß der Familienforscher an Ort und Stelle eine Nachlese hält
Altertumskunde. 1891. — Landgraf, J. R., Geschichte des Doms zu Bamberg mit s. Denk-
mälern, Inschriften, Wappen u. Gemälden nebst der Reihenfolge der Fürstbischöfe 1007 — 1803.
Bamberg 1876. — Lösch, J. C. E., Geschichte u. Beschreibung d. Kirche zu St. Jakob in
Nürnberg nach ihrer Erneuerung 1824/25. Nürnberg 1825. — Merlo, J. J., Die Glasmalereien
von 1508/9 im Kölner Dom u. ihre Meister. Bonn 1877. — Merz, Beschreibung der Kirchen
u. Kapellen, welche zu Rothenburg o. T. in verschiedenen Zeiten abgebrochen wurden.
Ansbach 1868; ders., Die Franziskanerkirche in Rothenburg o. T. Ansbach 1870. — Neu-
mann, C. W., Das Haus d. Auer v. Prennberg m. d. Kapelle St. Thomae u. d. St. Thomaskeller
a. Römling in Regensburg. Regensburg 1876. — Niedermayer, A., Die Dominikanerkirche
in Regensburg. Regensburg 1858. — Otto, J. G., Die Schloß- u. Domkirche zu Magdeburg,
ihre Denkmäler u. Merkwürdigkeiten. Merseburg 1834. — Plass, J. , Die Wappen in der
Kirche v. Fronau. Regensburg 1868. — Puttrich, L., Schloßkirche zu Wechselburg, dem
ehemaligen Kloster Zschillen. Mit einer Einleitung von L. L. Stieglitz. Leipzig 1835. —
Pyl, T., Geschichte der Greifswalder Kirchen u. Klöster u. ihrer Denkmäler. 3 Teile. 1885 — 87.
— Remling, F. X., Der Speyrer Dom, zunächst über dessen Bau, Begabung, Weihe unter
d. Saliern. Mainz 1861. — Rosenberg, M., Der Hochaltar im Münster zu Alt-Breisach,
nebst Einleitung üb. d. Baugesch. d. Münsters. Heidelberg 1877. — Salzmann u. Luchs,
Die Martinikirche in Breslau u. d. v. Rechenbergsche Altarwerk in Klitschdorf. Breslau 1883. —
Schmidtner, A., Die Glasgemälde in d. Pfarrkirche zu Gauting. München 1879. — Schnee-
gans, L., L'eglise de Saint Thomas ä Straßbourg et ses monuments. 1842. — Schreiber, F.,
Die Domkirche zu Breslau. Ihre Merkwürdigkeiten u. Denkmäler. Breslau 1843. — Schue-
graf, J. R., Geschichte des Domes v. Regensburg u. der dazugehörigen Gebäude. 2 Bde. u.
Nachtrag. Regensburg 1847 — 55. — Schwartzenberger, A., Der Dom zu Speyer. 2 Bde.
Neustadt 1903. — Schwarz, F. J., Die ehemalige Benediktiner-Abteikirche zum heiligen Vitus
in Ellwangen. Stuttgart 1882. — Sighart, J., Der Dom zu Freising. Freising 1851. —
Sinn ach er, F. A., Beyträge zur Gesch. d. bischöfl. Kirche Säben u. Brixen in Tyrol. 9 Bde.
1821—1837. — Sponsel, J. L., Die Frauenkirche zu Dresden. Dresden 1893; ders., Die
Abteikirche zu Amorbach. Dresden 1896. — Stegmann, H., Die Rochus-Kapelle zu Nürn-
berg u. ihr künstlerischer Schmuck. München 1885. — Stieglitz, C. L., Über d. Kirche d.
Heil. Kunigunde zu Rochlitz u. d. Steinmetzhütte daselbst. Leipzig 1829. — Trechsel, J. M.,
Erneuertes Gedächtnis d. Nürnberger Johannes-Kirchhofs, samt e. Beschreibg. d. Kirche u.
Kapelle. Frankfurt 1736. — Ursinus, Geschichte der Domkirche zu Meißen. Dresden 1782. —
Vischer, P., Die wichtigsten Bildwerke am Sebaldusgrabe in Nürnberg. 2 Tle. mit erläuternd.
Text u. 60 Kupferstichen von A. Reindel. Nürnberg o. J. (ca. 1850). — Wagner, Die älteste
Geschichte des Domes u. Domstiftes zu Köln-Berlin bis 1535. Hohenzollern-Jahrbuch 1904. —
War necke, F. v., Die mittelalterlichen heraldischen Kampfschilde in der St. Elisabethkirche
zu Marburg. Berlin 1884. — Watten bach, W., Das Schriftwesen im Mittelalter. 3. Aufl.
Leipzig 1896. Hierin über Kirchenbibliotheken S. 570 ff.; über die Archive der Kirchen und
Klöster S. 628 ff. — Wilisch, Christian Gotthold, Kirchen-Historie der Stadt Freyberg und
der in dasige Superintendur eingepfarrten Städte u. Dörffer. Leipzig 1737. — Wolff, C., Der
Kaiserdom in Frankfurt am Main. Frankfurt 1892. — Anemüller, E., Urkundenb. des Klosters
Paulinzelle. Jena 1905. — Bellermann, J. J., Das graue Kloster in Berlin, mit s. alten Denk-
mälern, als Franziskanerkloster und Gymnasium. 4 Tle. in 1 Bd. 1824. — Beyer, E., Das
Cisterzienser-Stift in Kloster Alt-Zelle in dem Bistum Meißen. Dresden 1855; und dazu
meine Geschichte des Kirchspieles Leubnitz bei Dresden. Leipzig 1878. — Binder, G.,
107
oder halten läßt. Von besonderer Wichtigkeit sind die Glasfenster und Grab-
denkmäler, worüber weiter unten noch speziell gehandelt wird. Vielfach sind
Grabplatten, welche einen Teil des Fußbodens der Kirche ausmachen, durch das
Darauftreten der Gläubigen gröblichst beschädigt. Wo es unmöglich ist, der-
gleichen Monumente von ihrem alten Platze zu entfernen und dadurch vor weiterer
Zerstörung zu retten, sollten sie wenigstens überall in genauen Abbildungen der
Nachwelt erhalten werden.
Geschichte d. bayer. Brigitten-Klöster. Regensburg 1896. — Burckhardt u. Riggenbach,
Die Klosterkirche Klingenthal in Basel. Basel 1860. — Chronicon Gotvicense s. annales
monasterii Gotvicensis ord. S. Benedicti inferioris Austriae. Tegernsee 1732 (Verf. ist Joh.
Georg Bessel, der sich mit seinem Ordensnamen Gottfried nennt; über dieses berühmte
Werk vgl. Harry Bresslau, Handb. d. Urkundenlehre I 1889, S. 31 f.). — Fischer, A., Ge-
schichte des ehemal. Augustiner- Klosters Schönthal im Regenkreise. Mindelheim 1836. —
Fugger, E. Graf v., Kloster Dietramszell. Nach Urkunden u. Chroniken v. J. 1098—1880.
München 1880; ders., Geschichte d. Klosters Indersdorf v. s. Gründung bis auf unsere Zeit.
München 1893; ders., Kloster Wessobrunn, e. Stück Kulturgeschichte unseres engen Vater-
landes. 1885. — Geiß, E., Geschichte d. regul. Augustiner-Chorherren-Stifts Högelward im
Erzbist. München-Freysing. München 1852. — Gentner, H., Geschichte d. Benediktinerklosters
Weihenstephan bey Freysing. München 1854. — Grieninger, HChK, Kloster Pillenreuth.
3 Tle. Rothenburg 1888. — Hager, Gg., Die Bau- u. Kunstdenkmale d. Klosters Steingaden.
München 1892; ders., Die Bautätigkeit u. Kunstpflege im Kloster Wessobrunn und die Wesso-
brunner Stuccatoren. München 1892. — Hendel, J. C, Historische Beschreibung d. Peters-
berges u. d. August.-Klosters. Halle 1808. — Hörn, G. v., Das Clarissen-Kloster in Bamberg.
Bamberg 1879. — Hundt, FH., Kloster Scheyern, s. ältesten Aufzeichnungen, s. Besitzungen.
Beitr. z. Gesch. d. Hauses Scheyern- Witt elsb. Mit Stammtafeln. München ca. 1860. —
Jaeck, H. J., Gallerie d. vorzügl. Klöster Deutschlands, historisch, statistisch u. topo-
graphisch v. vielen beschrieben. Nürnberg 1831. — Jäger, }., Kloster Ebrach. Aus d. Zeit d.
letzten Abts Eugen Montag u. d. Säkularisation d. Klosters. Gerolzh. 1897. — Jung, C. F.,
Antiquitates monasteris S. Petri et Pauli in Wilzburg, d. i. hist. Beschrbg. d. Abt- u. Probstey
zu Wilzburg. Schwabach 1736. — Knauth, J. C, Des Stiffts-Klosters Alten-Zella, sowie d.
Städte Roßwein, Siebenlehn u. Nossen geograph. u. histor. Vorstellung. 8 Tle. in 2 Bdn.
Dresden 1721—22. — Knitl, M., Scheyern als Burg u. Kloster. 1880. — Königsdorfer, C,
Geschichte d. Benediktiner-Klosters z. Hl. Kreutz in Donauwörth. 3 Bde. in 4 Abtlgn. Donau-
wörth 1819 — 29. — Lehnes, G. L., Geschichtl. Nachrichten v. d. Ort u. ehemal. Kloster
Birkenfeld. Neustadt 1833; ders., Geschichl. Nachr. v. d. Orten u. ehemal. Klöstern Riedfeld
u. Münchsteinach. Neustadt 1883. — Lindner, A., Die Aufhebung d. Klöster in Deutsch-
tirol 1782—87. 3 Tle. Innsbruck 1884—86. — Link, G., Klosterbuch d. Diözese Würzburg.
2 Bde. Würzburg 1873—76. — Möller, J. H., Urkundl. Geschichte d. Klosters Reinhards-
brunn. Gotha 1843. — Monumenta Ettalensia. Diplomatarium miscellum. Mit e. Ansicht
des Klosters Ettal, Wappen- u. Siegelabbildungen. München 1766. — Monumenta Weihen-
stephanensia. Codex traditionum et diplomatarium miscellum. Mit e. Ansicht des Klosters
Weihenstephan. München 1777. — Monumenta Wessofontana. Codex traditionum et
diplomatarium miscellum. Mit e. Ansicht des Klosters Wessobrunn. München 1766. —
Monumenta Windbergensia. Mit e. Ansicht des Klosters Windberg. München 1784. —
Muck, G., Beiträge zur Geschichte des Klosters Heilbronn. Ansbach 1859. — Paulus, E.,
Die Cisterzienserabtei Babenhausen. Stuttgart 1886—87; ders., Die Cisterzienserabtei Maul-
bronn. Stuttgart 1884. — Peetz, H., Die Kiemsee-Klöster. Kiemgauer Wirtschaftscharakteristik
aus Archiv u. Leben. Stuttgart 1879. — Reimers, H., Die Säkularisation der Klöster in Ost-
friesland, in: Abhandlungen u. Vorträge zur Geschichte Ostfrieslands hrsg. v. Wächter,
Heft 6. Aurich, Verl. v. Friemann. — Reisach, J. N. A. v., Anzeige d. in d. Herzogt. Neu-
burg entleg. Klöstern. Regensburg 1780. — Rost, Geschichte d. fränkischen Cisterzienser
Abtei Bildhausen. Würzburg o. J. — Sächerl, J., Chronik d. Benediktiner-Klosters Frauenzell
108
Die Geschichte des Hauses ist auch für den Familienforscher gewinnbringend.
War doch einst dem Bürger sein Haus von ungleich größerer Bedeutung als heute;
es bot ihm mehr als eine bloße Wohnstätte: Bürgerrecht konnte nur ausüben,
wer Haus und Herd sein Eigen nannte. Das Haus war der Sitz von Familie und
Gesinde. Dort betrieb der Bürger sein Handwerk; in den Gewölben speicherte er seine
Waren und Vorräte auf; in die Keller lagerte er den Wein; seine höchsten Rechte,
gar häufig die Überlieferungen seines Geschlechtes und die Erinnerungen seiner
Jugend ketteten ihn mit festen Banden an sein Heim. Herzog Albrecht II. wußte
recht wohl, daß er dieser Anhänglichkeit an die ererbte Wohnstätte Rechnung
trug, wenn er verfügte: „daz einem igleichen purger sein hous sein vest sei und
ein sicheren zueflucht, im und seinen mitwesern."1)
Schon der Name des Hauses kann dem Familienforscher gelegentlich Winke
geben. Zur Erläuterung dieser Behauptung wähle ich die Hausnamen der ober-
nebst geschichtlichen Nachrichten über Brennberg, Bruckbach, Altenhan etc. Regensburg
1853. — Schamelius, J. M., Histor. Beschreibung d. Klosters St. Moritz vor Naumburg.
Beschreibung d. Nonnenklosters zu Roßleben. Beschreibung d. Bened.-Klosters zu Memleben.
Beschreibung d. Bened.-Klosters auf d. Petersberge zu Salfeld. 4 Tle. Naumburg 1729. —
Schuegraf, J. R., Das Karmeliten-Kloster zu Abensberg. Mit 1 Ansicht, ein Grundriß und
4 Grabdenkmälern. Landshut 1860. — Schumacher, Notizen z. Gesch. d. (Prämonstra-
tenser-) Klosters Sulz. Ansbach 1846. — Sennert, A., Inscriptiones Wittenbergenses. ed. II.
2 tomi. Leipzig U.Wittenberg 1675—78. — Sprenger, P., Geschichte, diplomat., der Bene-
dictiner-Abtey Brenz in Franken u. 1050 — 1251. Nürnberg 1803. — Steinbach, O., Diplo-
matische Sammlung historischer Merkwürdigkeiten aus d. Archive d. Cisterzienserstifts Saar
in Mähren. Enthaltend e. genealog. Abhandig. v. d. Stamme d. Stifter d. Grafen v. Berneck
und Nidda, dann Herrn v. Kunstat u. Podiebrad, eine chronolog. Gesch. d. Stifts u. e. Ver-
zeichnis aller Äbte. Mit Stammtafeln. Prag 1783. — Stillfried, R. G., Kloster Heilbronn.
Beitrag zu d. hohenzollernschen Forschungen. Mit 90 photolith. Tafeln u. vielen Textabbldgn.
Berlin 1877. — Stubenvoll, P. B., Geschichtl. Skizze über d. ehemal. Karmelitenkloster u.
Karmelitengotteshaus in München. München 1875. — Tille, A., Die Benediktinerabtei
St. Martin bei Trier. Triersches Archiv, Heft 4. — Wolff, G. A. B., Chronik d. Klosters
Pforta bis z. Gründung d. Schule 1583. Leipzig 1843 — 47. — Zapf, G. W., Reisen in einige
Klöster Schwabens, durch d. Schwarzwald u. in d. Schweiz i. J. 1871. Erlangen 1886. — Zech
v. Lobming, N. F., Anzeige d. in d. Churfürstenth. Baiern etc. befindl. Klöstern, Graf- u.
Herrschaften, Hofmärkten, Edelmannsitzen etc. 2. Aufl. München 1778. — Zierngibl, R.,
Geschichte d. Probstei Hainspach. München 1802. — Viel Material zur Geschichte der
Klöster und Kirchen ist auch in den städtischen Urkundenbüchern enthalten. — Im übrigen
ist auf die allgemeinen Werke zur kirchlichen Topographie und Statistik zu verweisen. Diese
sind, leider nicht vollständig, verzeichnet bei Dahlmann-Waitz-Brandenburg, Quellenkunde der
deutschen Geschichte. 1906, Nr. 1865 ff. Beispielsweise sei genannt C. J. Böttcher, Germania
sacra, ein topographischer Führer durch die Kirchen- und Schulgeschichte deutscher Lande.
Leipzig 1874—75.
J) Tomaschek, Die Rechte und Freiheiten der Stadt Wien I, 108. — Staub im Vor-
wort zu den Quellen der Geschichte der Stadt Wien, Grundbücher, I. Bd. — Häuserchroniken,
welche die Besitzer verzeichnen, können dem Familienforscher gelegentlich große Dienste
leisten. Derartige Arbeiten sind z. B. D. Hintermeister, Verzeichnis der Namen und
Nummern aller Wohnhäuser der Stadt Zürich mit Angabe ihrer Eigentümer. Zürich 1859. —
Hermann Gutbier, Beiträge zur Häuserchronik der Stadt Langensalza, Heft 1. Langen-
salza, Herrn. Schütz, 1907. — Gerlach und Penin, Überlinger Häuserbuch. Überlingen,
Schoy, 1890. — Geschichtliche Ortsbeschreibung der Stadt Freiburg i. B. Teil 1: Straßen
und Plätze, bearb. v. A. Poinsignon. Freiburg 1891. Teil 2: Häuserstand 1400—1806, von
H. Flamm. Freiburg 1903.
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schwäbischen Dörfer. In diesen Dörfern führt seit Menschengedenken jedes Haus
seinen besonderen Namen, entweder nach dem jetzigen Besitzer, und in diese Klasse
fallen die meisten Häuser der sog. Kleinen, Kleinhäusler oder Kuhbauern; oder
nach einem früheren Besitzer, und in diese Klasse zählen die meisten Häuser der
„Großen", der Hof- oder Roßbauern. Alle Hof- und Hausnamen stehen im
Genitiv und sind unvollkommene Namen, weil ihr Grundwort „Haus", „Hof" weg-
gelassen wird und nur das Bestimmungswort im Genitiv den Namen repräsentiert.
Anstatt Hanseshaus, Jörgenhof sagt man daher einfach „Hansis, Jörgen". Wir
haben 1. Hofnamen nach Familiennamen, letztere bald im schwachen, bald im
starken Genitiv, z. B. Fricken, Gluizen, Stotzen neben Frickes, Gluizis, Stotzes aus
den Familiennamen Frick, Gluiz, Stotz. Auch Doppelgenitive kommen vor, z. B.
Beckesen von Beck, wo der starke Genitiv Beckes noch einmal schwach gebeugt
ist. 2. Hofnamen nach dem Familien- und Taufnamen eines früheren Besitzers.
Der Geschlechtsname geht bald voraus, bald folgt er nach, daher die Hofnamen:
Appenhansen, Briementonis, Buckenhänsis (d. i. Hof des Hans App, Antoni
Briem, Hänsi Bück); Mangenwilmen (Hof des Magnus Wilm). 3. Hofnamen nach
dem einfachen Taufnamen des Besitzers, z. B. Brosis (Ambrosii), Tonis (Antonii),
4. Hofnamen nach Vornamen mit dem nachfolgenden Zusatz -bauren oder dem
vorausgehenden Prädikat Baur, z. B. Hansenbauren, Baurhansen. 5. Häuser-
namen nach Spitznamen. 6. Hausnamen nach der Lage, z. B. Bergweber. Hieß
ein einstiger Besitzer „Brosi" (Ambrosius), so heißt das Haus „'s Brosis" oder
„Brosis"; der Besitzer selbst wird nach seinem Hause „Brosi" genannt, wenn er
schon Michel, Hans, Kaspar oder Josef getauft ist. Erst die Neubauten erhalten
den Familiennamen des Erbauers. Die Familiennamen sind jetzt mehr in Ge-
brauch gekommen, seitdem die Geschworenen- und Wählerlisten, Stammrollen
und Steuerzettel auch dem Landbewohner seinen Geschlechtsnamen oft genug ins
Gedächtnis zurückrufen.1)
Spezielles über die Bewohner der Häuser verkünden die Inschriften an den-
selben. Wir besitzen über einzelne Städte Sammlungen von dergleichen Inschriften,
so für Leipzig von Stepner2), für Mühlhausen in Thüringen von Jordan3); auch
die Arbeiten über Volkskunde4) haben sich der Hausinschriften angenommen. Leider
kommt die schöne Sitte der Haussprüche immer mehr ab; diese Sprüche, die
früher fast an jedem Hause standen, gehen mit den Neubauten der neuen Zeit
immer mehr verloren. Und doch wie anheimelnd waren und erscheinen uns noch
heute die übrig gebliebenen Reste! Sie berichten von dem Sinne der Bewohner
!) Bück, Die Hausnamen der oberschwäbischen Dörfer, WVL 9, u. Verhdlgn. d. Ver.
f. Kunst u. Altertum in Ulm und Oberschwaben, Neue Reihe, 5. Heft, S. 46 ff.
2) Stepner, Inscriptiones Lipsienses 1675, 4°. Zeitlich fortgesetzt wurde die Sammlung
in einem anderen Werke: Heinrich Heinlein, Der Friedhof zu Leipzig in seiner jetzigen
Gestalt. Vollständige Sammlung aller Inschriften auf den ältesten und neuesten Denkmälern
daselbst. Leipzig 1844. Weitere Literatur findet sich weiter unten unter „Grabdenkmäler".
3) Jordan, Inscriptiones Mulhusinae, Die öffentlichen Inschriften der Stadt Mühlhausen
in Thür., gesammelt von W. Bader, neu herausgegeben. Verlag der Dannerschen Buch-
druckerei in Mühlhausen in Thür. — Paul Mitzschke, Naumburger Inschriften. Naum-
burg a. S. 1877-81.
*) Rieh. Andree, Braunschweiger Volkskunde, 2. Aufl. Braunschweig 1906, S. 199ff.
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und erzählen uns ein Stück Baugeschichte, nennen das Jahr der Errichtung des
Hauses und den Namen des Ehepaares, das hier zuerst Einzug hielt. Auch der
Baumeister ist zuweilen genannt. War das Haus nach einem Brande entstanden,
so ist oft ein Bericht über den Brand hinzugefügt. So steht z. B. an der Tür
des Eulenspiegelhauses in Kneitlingen (in Braunschweig):
Gott schütze die verliehenen Güter,
Lass uns die Gaben wohl gedeihn,
Lass Feuersglut und Ungewitter
Entfernt von unsern Grenzen sein.
Wir bauen nicht aus Stolz und Pracht,
Sondern die Feuersglut hat
Uns am 29. November 1821 dazu gebracht.
Errichtet am 20. Juni 1822. Friedrich Fricke.
Frau Anna Elisabeth Fricken geborene Sticheln.
Besonders vielseitig sind die oft von Humor gewürzten Hausinschriften Ober-
deutschlands, namentlich in den Alpen.1)
Die Geschichte des deutschen Hauses ist in den letzten Jahrzehnten vielfach
erforscht worden. Wenn man schon im allgemeinen, auch vom Hause in der
Stadt, bis zu einem gewissen Grade sagen kann, daß seine Erbauung und innere
Einrichtung den Geist seines Erbauers und seiner Bewohner kennzeichnet, so ist
es für das ländliche Haus eine brennende, besonders durch Heyne2) und
Stephani3) sowie früher namentlich durch Landau4), Henning5) und Meitzen6)
geförderte Frage der wissenschaftlichen Forschung, ob und inwieweit der Haus-
typus als Stammeszeichen angesehen werden kann. Vancza hat in seinem Werke
„Geschichte Nieder- und Oberösterreichs (I. Bd., Gotha 1905) die Formen der
Häuser im österreichischen Kolonialland als eins der Mittel benutzt, um durch
die glückliche Verbindung der Ortsnamenforschung und Hausforschung die Her-
kunft derjenigen zu ergründen, die das Land zuerst besiedelt haben. Die Unter-
suchungen über das deutsche Bauernhaus sind mit großem Eifer von Historikern,
Geographen, Germanisten und Architekten geführt und haben in dem vom Gesamt-
verein der deutschen Architekten- und Ingenieurvereine (Dresden 1899 — 1906)
herausgegebenen Werke „Das Bauwesen im Deutschen Reich" einen nach der
technischen und künstlerischen Seite hin mustergültigen Erfolg hervorgebracht,
!) In alten Städten, namentlich freien Reichsstädten, herrschte die Sitte, alte Kaufbriefe
von den frühesten Zeiten bis zur Gegenwart dem neuen Besitzer zu behändigen. Dergleichen
Kaufbriefe haben sich z. B. in Augsburg für ein einzelnes Anwesen bis ins 15. Jahrhundert
zurück erhalten.
2) Heyne, Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer. Leipzig 1899.
3) Stephani, Der älteste deutsche Wohnbau und seine Einrichtung. Leipzig 1902 — 03.
4) Landau, Der Hausbau. Beilage zum Korrespondenzblatt des Gesamtver. der deutsch.
Gesch.- u. Altert.-Vereine. 1857—58, September 1859, Dezember 1860, Januar 1862.
5) Henning, Das deutsche Haus und seine historische Entwickelung. Straßburg 1882.
= Quellen und Forschungen zur Sprache und Kulturgeschichte der germanischen Völker,
47. Heft. — Ders., Die deutschen Haustypen, 1886 (= LV 2 derselben Sammlung).
6) Meitzen, Das deutsche Haus in seinen volkstümlichen Formen. Berlin 1882.
111
bedürfen aber noch vielseitiger Ergänzung, insbesondere einer genauen geographischen
Statistik x).
Ein weiteres Hilfsmittel für familiengeschichtliche Forschungen sind die
Steinmetzzeichen. Diese kommen zuerst in der Afrakapelle des Speirer Doms
(seit 1190) und in Algirsbach (1089), dann massenhaft seit 1150 bis ca. 1700
vor. Im Backsteingebiet, wie auch in einzelnen Gegenden und selbst an einzelnen
Bauwerken und Bauteilen fehlen sie ganz. Das Steinmetzzeichen ist eine Marke,
welche der Steinmetz als verantwortlicher Verfertiger auf dem von ihm be-
arbeiteten Werkstücke als ein ihn persönlich kennzeichnendes Merkmal anbrachte.
Es wurde daher mit dem Namen des betreffenden Gesellen in das Hütten-
buch eingetragen, und niemand durfte weder ein anderes Zeichen führen, als
das ihm von der Hütte verliehene, noch das Zeichen eines anderen Zunft-
genossen sich aneignen. Viele dieser Steinmetzzeichen sind zwar mehr oder
weniger einander ähnlich, aber in ein und derselben Bauhütte niemals gleich
und entwickeln sich aus dem Winkel, Kreuze, Kreise oder Halbkreise. Durch
jede willkürliche Zusammensetzung konnten dieselben bis ins Unendliche ver-
vielfältigt werden. Während die Gesellenzeichen meist aus sich schneidenden
Horizontal- und Vertikallinien bestehen, sind die Meisterzeichen in einem Wappen-
schilde oder an sonst hervorragender Stelle und in größeren Dimensionen an-
gebracht; ihnen gehört ein bestimmter Grundtypus an, welchen alle derselben
Bauhütte oder Familie angehörige Meister mit geringen, die Individualität bezeich-
nenden Zusätzen getreu bewahrt haben. In Bezirken, die nach Zeit und Ort be-
schränkt sind, läßt sich das Material der Steinmetzzeichen dazu verwerten, die
Genealogie der Bauten aufzuhellen. So läßt sich z. B. nachweisen, daß ein und
derselbe Geselle bei dem Bau der Untermarkts- und der Georgikirche in
Mühlhausen in Thüringen beschäftigt war.2) Da nun aber ein und dasselbe
Zeichen in den verschiedenen Gegenden und Zeiten vorkommen kann, so
ist bei Verwertung von Steinmetzzeichen zu familiengeschichtlichen Zwecken
die größte Vorsicht dringend anzuempfehlen. Diese Quelle hat man mit Fug
und Recht mit Urkunden etwa dritten Ranges verglichen. Auch die Klein-
künstler, z. B. die Goldschmiede, die Kupferstecher, zum Teil die Maler und
Teppichwirker bedienen sich besonderer Künstlerzeichen und Monogramme. Die
*) Pressler, Die Hausforschung, vornehmlich in Norddeutschtand DGB 7; ders., Die
Haustypengebiete im Deutschen Reiche, in ethnographischer Untersuchung, Deutsche Erde,
1. u. 2. Heft, mit einer Typenkarte; ders., Das niederdeutsche Bauernhaus, 1906 u. DGB 1906.
Eine kurze Übersicht der Entwickelung des niedersächsischen Haustypus und seiner Unter-
arten hat Pressler in der Zeitschrift „Niedersachsen", Jahrg. 12, 1907, veröffentlicht. Die
Spielart des niederrheinischen Hauses ist in der Zeitschrift für rheinische und westfälische
Volkskunde, Bd. 3, S. 272 ff., beschrieben. Über die sächsischen Hausformen in Mecklen-
burg handelt Pressler in der Zeitschrift „Mecklenburg", Jahrg. 1, Nr. 3. Vgl. O. Brenner,
Zur geschichtlichen und geographischen Hausforschung, KGV 1908, 304. — Julius Kohle,
Das Bauernhaus in der Provinz Posen, ZHGP 14. — Erich Schmidt, Deutsche Dorfansied-
lungen im Netzedistrikt vom 16.— 18. Jahrh., in: „Ostmark", Monatsblatt des deutschen Ost-
markenvereins, 3. Jahrg., S. 136.
2) Vgl. meine Schrift Bau- und Kunstdenkmäler im Eichsfeld und in Mühlhausen.
Mühlhausen in Thür. 1902, S. 30.
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ganze Erscheinung hat wohl ihre tiefere Wurzel in den gemeindeutschen Haus-
marken.1)
Eine reiche Quelle für familiengeschichtliche Forschung ist in den Erzeug-
nissen der Glasmalerei gegeben. Wenn auch die kirchliche Kunst in der
älteren Zeit biblische Stoffe oder die Geschichte der Heiligen als ihr eigentliches
Gebiet ansah, finden sich doch nicht selten auch Stifter von Kirchen oder Glieder
der landesherrlichen Familie durch die Kunst der Glasmalerei im Bilde festgehalten.
So wurde 1308 auf ein Chorfenster der Pfarrkirche zu Wald im Gebiet von
Zürich ein geharnischter Ritter in knieender Figur gemalt. Es ist Ulrich von
Frundsperg, der Stifter dieser Kirche. In der vormaligen Abtei Königsfelden in
der Schweiz befanden sich Abbildungen einer stattlichen Reihe von Fürsten aus
dem habsburgischen Hause. Ebenso wurden englische Herrscher und ihre Ver-
wandten in den Kirchenfenstern Englands, Karl V., Ferdinand I. und andere
Fürsten in der Gudulakirche zu Brüssel dargestellt. Hervorragende kirchliche
Glasmalereien, die den Familienforscher interessieren, befinden sich z. B. in der
Lorenzkirche zu Nürnberg, darunter besonders das berühmte Volkmarsche Fenster
mit dem Stammbaum Mariae vom Jahre 1493 und in der St. Sebalduskirche
daselbst das Markgrafenfenster von Veit Hirschvogel 1515. Der Stifter des zuletzt
genannten Fensters ist Markgraf Friedrich der Ältere von Brandenburg-Ansbach
und Kulmbach. Er hat sich hier selbst mit seiner Gemahlin und seinen acht
Söhnen abbilden lassen. Für die Ikonographie der fränkischen Hohenzollern ist
dieses Nürnberger Fenster von hervorragendem Wert, der noch erhöht wird durch
die Tatsache, daß einzelne der zehn Porträts zweifellos Unika sind. Dieses Ge-
mälde atmet in jedem Zug bereits den Geist der Renaissance. Vergegenwärtigt
man sich die Anordnung der Donatoren auf mittelalterlichen Stifterbildnissen2),
so wird die große Kluft, die das Markgrafenfenster in seiner ganzen Komposition
von älteren Darstellungen dieser Art trennt, sofort klar. Die Stifter knieen nicht
mehr fast ängstlich zusammengedrängt und in verkleinertem Maßstab vor den
Himmlischen, sie stehen jetzt vielmehr frei und aufrecht da, anscheinend in an-
geregter Unterhaltung miteinander begriffen, ohne sich um die Heiligen, denen
sie Verehrung zollen sollten, im geringsten zu kümmern. Die heilige Maria und
Sankt Johannes, welche über den Donatoren stehen, wirken nicht mehr wie bei
mittelalterlichen Darstellungen als Hauptpersonen, als Mittelpunkt, um den sich
fast die ganze Anordnung des Bildes in künstlerischer und gegenständlicher Hin-
sicht gruppiert, sie unterscheiden sich jetzt durch nichts mehr als durch den
Glorienschein von den Stifterfiguren, so daß alle fast wie die gleichberechtigten
Mitglieder einer Familie erscheinen. Ein interessantes Dokument für die Ver-
menschlichung des Gottesideals!3)
*) Bergner, Grundriß der kirchlichen Kunstaltertümer in Deutschland, 1900, S. 27ff. —
Winzer, Die deutschen Brüderschaften des Mittelalters, insbesondere der Bund der deutschen
Steinmetzen. Gießen 1859.
2) A. Lehmann, Das Bildnis bei den altdeutschen Meistern bis nach Dürer. Leipzig
1900, S. 201 ff. — Friedrich H. Hof mann, Die Donatoren auf Dürers Paumgartneraltar,
„Die christliche Kunst" I, 1905, S. 1 69 ff.
3) Friedrich H. Hof mann, Das Markgrafenfenster in Sankt Sebald zu Nürnberg, ein
Beitrag zur Porträtkunde der fränkischen Hohenzollern, Hohenzollernjahrbuch 1905, S. 67 ff. —
113
Ein Zweig, der seit der Mitte des 14. Jahrhunderts besonders gepflegt wurde,
war die Darstellung von Wappen, die, teils einzeln, teils zu Reihen verbunden,
das Andenken an ganze Geschlechter wie an einzelne Männer und Frauen wach
halten sollten, welche Wohltäter der Kirchen waren, sich durch Stiftungen an die-
selben verewigt oder dort ihre Ruhestätte gefunden hatten. Während größere
Wappen die Kirchenfenster füllten, wurden kleine Scheiben mit solchen zwischen
die Butzenscheiben der weißen Verglasung eingesetzt und schmückten so außer
den Kirchen auch die Hauskapellen wie die Zunftstuben, Rathäuser1) und Wohn-
stuben. Diese Wappendarstellungen bildeten für die nicht kirchlichen Glasgemälde
von Anfang an den beliebtesten Inhalt und den Hauptinhalt. Es schmückten also
edler und häufiger als sie die bürgerlichen Geschlechter mit ihren in Glas ge-
malten Wappen die Häuser, darin sie wohnhaft waren. Zu den Wappen fügte
man auch ein oder mehrere Bildnisse des Geschlechts oder aus der Zunft oder
ein ganzes figurenreiches Geschichtsbild, am liebsten ein solches, das in das
Genre hinüberglitt. Diese bürgerliche Richtung der Glasmalerei wurde in Deutsch-
land besonders von allen größeren, namentlich von den vielen noch in Freiheit
und Wohlhabenheit stolzen Reichsstädten gepflegt. Was Paul von Stetten über
sein Augsburg sagt: „Es war vor Zeiten keine Kirche, kein öffentliches Gebäude,
kein Haus eines vermöglichen Mannes, darin man nicht gern alte Fensterscheiben
erblickte", das gilt nicht von Augsburg allein, vornehmlich aber gilt es von Nürn-
berg: in Nürnberg wurde die Glasmalerei dadurch befruchtet, daß hier schon um
das Jahr 1400 sich eine eigentümlich strebende und schaffende Malerschule ent-
wickelt hatte, daß im 16. Jahrhundert hier Albrecht Dürer wirkte, der größte
deutsche Maler für manches Geschlecht, daß eben hier die Bürgerschaft von einem
höheren Zuge geistigen Lebens ergriffen und durchdrungen war. Um so natür-
licher ist es, wenn namentlich zu Nürnberg die heraldische Glasmalerei breiten
Einzug auch in die Kirchen gefunden hat. Zeugen dessen sind z. B. ein Chor-
fenster bei S. Lorenz von 1490, auf dem das Wichtigste die Bildnisse Kaiser
Friedrichs III. und seiner Gemahlin Eleonore von Portugal nebst all den un-
zähligen Wappenschilden beider, und im Chor von S. Sebald das Maximilians-
fenster von 1515 mit ebensolcher Wappenunzahl und den Bildnissen Kaiser
Maximilians und anderer seines Hauses. Die Glasmalerei vervollkommnete sich
derartig, daß sie es verstand, auf der Fläche eines einzigen Feldes die reichste
Mannigfaltigkeit der Farben spielen zu lassen und auch profane Bauten auf das
prächtigste zu schmücken. Die Inhaltsangabe eines Glasbildes aus einem Wohn-
haus zu Nürnberg mag dies veranschaulichen: Zu oberst zeigt sich ein kleines
Dorf, überschrieben Edelhausen, mit einem Schlosse dabei; der Besitzer steht vor
der Tür und empfängt, die Haube in der Hand, die Gäste, die zu ihm kommen,
drei Reiter. Der eine ist bereits vom Pferde gestiegen und verneigt sich, während
ein Engel ihm dasselbe hält, vor dem Schloßherrn; die zwei anderen sitzen noch
Die Meisterwerke schweizerischer Glasmalerei. Herausgegeben vom Antiquarischen Verein
in Winterthur. 60 Tafeln in Großfolio mit Text. Berlin, Ch. Claesen & Co. (hier handelt
es sich fast nur um Wappenscheiben, bald einzelner Kantone oder Städte, bald der Gilden
und der hervorragenden adeligen oder bürgerlichen Familien).
x) Vgl. die Abbildung: „Glasgemälde im Rathause zu Reutlingen", DH 32.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 8
114
oben und sehen sich nach einer ihnen folgenden Kutsche mit zwei Frauenzimmern
um. An der Kutsche drei Pferde. Unter diesem Bilde (es ist damit der junge
Tobias gemeint, der im Geleite des Engels Raphael bei Raguil einkehrt) in der
Mitte des Fensters ein Wappen, zwei Schilde unter einem Helm; rechts davon
der heilige Andreas, links ein Tisch mit einer Schüssel, einem goldenen Becher
und drei Tellern; an dem Tische sitzt neben noch einer Persen der Heiland, und
die große Sünderin salbt ihm die Füße und trocknet sie mit ihren langen,
lockichten Haaren. Endlich unten zur rechten Hand ein männliches Brustbild mit
der Unterschrift „Andreas Beham etc. Aetatis suae 55", zur Linken ein weib-
liches: „Sein Ehliche Hausfraw Magdalena Ayerin etc. Aetatis suae 50". Zwischen
beiden die Worte:
Syrach X. Cap.
Es kompt Alles von Gott.
Also auch mir in meiner Not
Mein lieber Gott bescheert hot
Dis schöne Haus zum auffenthalt,
Wie Tobias durch Raguil alt.
Der Bschütz mich weiters mit seiner Gnad,
Wend von mir ab all Sund und Schad,
Verleih auch Zletzt ein säligs End,
Nem meinen geist in seine Hand.
Omnia A Deo. Alles von Gott.
Anno M. D. LXXXV.1)
Wie das Haus, so bietet auch das Hausgerät gelegentlich dem Familien-
forscher Aufschluß. Mit Namen (Anfangsbuchstaben) und Jahreszahlen sind auch
sehr oft die Himmelbetten, Wiegen, Kästen, Truhen auf Bauernhöfen bemalt. In
ihnen finden sich auch noch Tabaksdosen, Pfeifen, Glocken und andere beweg-
liche Habe mit dem Namen oder Monogramm des Urgroßvaters oder Vaters,
ebenso Mörser und Spinnräder mit jenen der Urgroß- und Großmutter, desgleichen
Zinngeschirr, alte Tassen, Gläser, Krüge, Schlösser, ja selbst Waffen und Tauf-
und Firmgeschenke. Ein interessantes Eislebisches Hohlmaß, offenbar ein amtlich
geaichtes Trockenmaß für die Stadt Eisleben und die Grafschaft Mansfeld, ist mit
einer Menge von Vor- und Familiennamen mit beigesetzter Zeitangabe aus den
Jahren (15)93 bis mit 1677 bedeckt. Die eingeschnittenen Namen scheinen die
von amtlichen städtischen Personen zu sein, die das Normalmaß in ihrer Ver-
') Warnecke, Frdr., Geschichte der Glasmalerei. 2. Aufl. (120 M.). — Wacker-
nagel, Die deutsche Glasmalerei. Leipzig 1855. — Gessert, Geschichte der Glasmalerei.
Stuttgart und Tübungen 1839. — Katalog der im germanischen Museum befindlichen Glas-
gemälde aus älterer Zeit. 2. Aufl. Mit Abbildungen. Nürnberg, Verlag des germanischen
Museums 1898. — Glasfenster mit Wappen im Dom zu Havelberg (mit Tafel) DH 29. —
Meisterwerke der schweizerischen Glasmalerei, mit Text von Hafner. Berlin 18«8. —
A. Grenser, Die Glasscheiben der Bürkischen Sammlung schweizerischer Altertümer,
MAW I, 43ff. — Hans Dedekam, Glasmaleriets Esthetik og Historie. Saetryk af „Norsk
Sidskrift fcer Haandvaerk og Industri" ved Kristiania Kunstindustriemuseum. Kristiania 1908. —
Hans Lehmann, Zur Geschichte der Glasmalerei in der Schweiz. Zürich 1908. — W. Lübke,
Über die alten Glasgemälde der Schweiz. Zürich 1866. — Styger, C., Glasmaler und Glas-
gemälde im Lande Schwyz (1665 — 1680). Einsiedeln 1878.
115
Währung hatten, um in Streitfällen danach zu entscheiden oder die Richtigkeit
der beim Verkaufe benutzten Hohlmaße damit zu prüfen.1) Ebenso kommen das
Kirchengerät und überhaupt alle für gottesdienstliche Zwecke bestimmte
Gegenstände gelegentlich für den Familienforscher in Betracht. Für diesen sind
unter Umständen die Meßkelche, Meßgewänder, Monstranzen, Kanzeldecken und
andere Paramente wertvoll, da sie oft Daten über die Donatoren liefern.
Hervorragend wichtige Quellen zur Familiengeschichte sind zu allen Zeiten
die Grabdenkmäler2) gewesen.
Die Grabdenkmäler der Griechen und Römer bieten dem Familienforscher
ein reicheres Material zur Geschichte der Familien, als die altchristlichen Monu-
mente. Die Griechen begruben ihre Verstorbenen vor den Toren der Stadt; dort
errichteten sie ihnen Monumente; mit heiterem oder ernstem Zurufe begrüßten die
Totenmale den sich der Stadt nähernden Wanderer. Feinsinnig stellt der Grieche
den Entschlafenen dar, in seiner gewohnten Beschäftigung oder ruhig Abschied
nehmend von seiner Familie. Auch die römischen Kunststätten bleiben meist be-
freit von alledem, was an den bleichen Tod gemahnt.
*) H. Qrößler, Ein Eislebisches Hohlmaß in: Mansf eider Blätter. 22. Jahrg. Eisleben 1908.
2) Die folgenden Erörterungen im Text zum Teil nach Heinrich Bergner, Grundriß
der kirchlichen Kunstaltertümer in Deutschland. Göttingen 1900. — Es kommt nicht selten
vor, daß alte Grabmonumente von ihrem ursprünglichen Standort weggekommen sind. Manch-
mal sind sie als Baumaterial zu kirchlichen oder profanen Bauten benutzt worden; auch
als „Briickchen", so in Wunsiedel, Schirnding usw.; unter Umständen können dann die be-
treffenden Steine noch gefunden werden. Bei Frankfurt a. M. wurden Grabsteine in das Fun-
dament einer karolingischen Kirche vermauert; zu diesem hat man stellenweise fast ausschließ-
lich Sarkophagtrümmer und hier und da auch frühere christliche Grabsteine, die der dortige
uralte Friedhof in reicher Zahl als willkommenes Baumaterial darbot, verwendet. In neuster
Zeit haben Nachgrabungen Inschriften von jenen vermauerten Grabmonumenten wieder zutage
gefördert; vgl. E. Neeb, KGV 1908, 390 ff. Zuweilen fristen die Grabsteine in irgend einem
Winkel, z. B. in einem Keller oder auf einem Oberboden ein stilles Dasein. Man lasse es sich
keine Mühe des Suchens verdrießen, bis man alle Möglichkeiten erschöpft zu haben glaubt,
das vermißte Monument zu finden. In protestantischen Gegenden muß man, soweit die
Gemeinden lutherisch sind, auch nach Altären, Gemälden, Grabsteinen usw. aus katho-
lischer Zeit auf Böden und in Kellern suchen. Wo Zwingiis oder Calvins Lehre
herrschend wurde, ist meist alles zerstört, jetzt also nichts zu finden. Als ein Beispiel
der merkwürdigen Schicksale, welche den Grabdenkmälern widerfahren können, sei das
des Königs Rudolf von Habsburg angeführt. Im Kriege Ludwigs XIV. mit Deutschland,
am 21. Mai 1689, wurden Speier und dessen Dom von den Franzosen geplündert, die
Kaisergräber teilweise arg mitgenommen. Die Grabdenkmäler wurden zertrümmert, die Reste
fortgeschleppt. Der Grabstein König Rudolfs von Habsburg war verschollen. Er kam als
Baumaterial in das Johannesstift, welches auf einer Anhöhe an der Wormser Straße lag, in
den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts von den Franzosen zerstört, dann verkauft und
zu einer Krappfabrik eingerichtet wurde. Man fand ihn hier 1812 im Wohnhause des Fabrik-
besitzers unter den Räumen eines Kellergewölbes, wo er als Deckstein eines Wasserabzug-
grabens gedient hatte; der Käufer des alten Bauwerkes brachte ihn sodann in einen Kuhstall.
Die noch gut kenntliche Gestalt und die vollständig erhaltene Inschrift erregten die Auf-
merksamkeit des in Speier wohnhaften ehemaligen französischen Unterpräfekten Verny, welcher
den Stein dem Grafen Dalberg in Hernsheim verehrte, jedoch mit der Bedingung, daß er
im Falle der Rückforderung herausgegeben werde. Als nun Kaiser Franz von Österreich mit
seinen Alliierten Alexander von Rußland und Friedrich Wilhelm III. von Preußen im Juni 1815
nach Speier kam, ließ der Dom-Fabrikrat das Denkmal wieder zurückbringen und auf Rudolfs
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Der Römer, der neben dem eigentlichen Zwecke des Grabmals zugleich auch
den Glanz und die Macht seiner Familie zeigen will, stellt den Toten dar, um-
geben von seiner Klientel, mitten in seinem Berufe, er führt uns vor Augen, was
alles der Verstorbene geleistet für seine Mitbürger in Krieg und Frieden. So
wird das Grabmonument ein Ruhmesdenkmal des Verstorbenen und der Hinter-
bliebenen, eine Art Familienchronik in Stein. Das bekannteste Denkmal römischer
Grabsteinkunst diesseits der Alpen ist die Igler Säule. Diese ist von der Familie der
Secundinier von Secundinius Securus und seinem Bruder Secundinius Aventinus ihrem
Vater und ihrem Verwandten gesetzt. Man sieht den Abschied des alten Secun-
dinius von seinen Söhnen dargestellt. Der ältere derselben hält ein Tuch auf-
fallend präsentierend; da auch in der Attika Personen damit beschäftigt sind,
Tücher aufmerksam zu prüfen, so hat man schon früh deswegen die Secun-
dinier für Tuchfabrikanten erklärt. Die Lage beschreibt Goethe wie folgt: „Auf
dem Wege von Trier nach Luxemburg erfreute mich bald das Monument in der
Nähe von Igel. Da mir bekannt war, wie glücklich die Alten ihre Gebäude und
Denkmäler zu setzen wußten, warf ich in Gedanken sogleich die sämtlichen Dorf-
hütten weg, und nun stand es an dem würdigsten Platze. Die Mosel fließt un-
mittelbar vorbei, mit welcher sich gegenüber ein ansehnliches Wasser, die Saar,
verbindet. Die Krümmung der Gewässer, das Auf- und Absteigen des Erdreiches,
eine üppige Vegetation geben der Stelle Lieblichkeit und Würde." Also schöne,
aussichtsfreie Natur war offenbar mit maßgebend für die Wahl des Grabmonumentes.
Anders die altchristlichen Menschen. Hier ist von Anfang an der Zug nach
der geweihten Stätte. Wem es nur irgend die Mittel erlauben, der sucht eine
Ruhe in der Nähe des im Tabernakel unter Brodgestalt verborgenen Heilands.
Wie der Vornehme in der Kirche, gemäß dem spätantiken Klassensystem, seinen
bestimmten, bevorzugten Platz im Leben hatte, so wollte er auch im Tode in
oder bei der Kirche begraben sein, hier am Gnadenorte auch für das Jenseits
möglichst viel für sich und die Seinen zu gewinnen. Beim christlichen Grabmal
herrscht überall der Hinweis auf das künftige Leben, die Ehrfurcht vor Gott und
die Heiligen.
Die ältesten christlichen Grabdenkmäler auf deutschem Boden, welche figür-
liche Darstellung zeigen, sind als Schmuck des Sarkophages selbst zu denken.
Das Volk will den verehrten Toten sehen, und so wird sein Bild auf dem Deckel
des Sarkophages ausgehauen, oder eine Bronzeplatte mit dem Bild des Verstor-
benen wird auf die Grabstätte gelegt. Der Verstorbene erscheint so gleichsam
aufgebahrt, mit den Abzeichen seiner Würde. Natürlich kommt auch den welt-
lichen Herren dieser Erde ein solcher Grabschmuck zu. Bald aber wollen auch
die kleinen Herren nicht zurückstehen, mit dem gesteigerten Selbstbewußtsein
des Eingeborenen wächst der Wunsch, sich zu verewigen, sein Bild in mög-
lichst dauerhaftem Material den kommenden Geschlechtern zu überliefern. So
wird die Sitte, das Bild des Verstorbenen auf der Grabstätte auszuhauen, allge-
Grab legen, wo es von den drei Monarchen besichtigt wurde. (Eduard Freiherr von
Sacken in der Festschrift zur 600jährigen Gedenkfeier der Belehnung des Hauses Habsburg
mit Österreich, Wien 1882, Seite 123f.) — Götzinger, Reallexikon der deutschen Altertümer,
Verlag von Urban in Leipzig, Artikel „Grabdenkmäler".
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mein; wer sich einen solchen Luxus nicht gestatten kann, läßt wenigstens die
Wappen seines Geschlechtes auf der Platte anbringen.1)
Aus dem Sarkophage entwickelt sich die Tumba, das Prachtgrabmal. Auf der
oberen Platte liegt der Verstorbene, die Lang- und Schmalseiten sind entweder
glatt, oder mit Reliefs geziert, auch mit kleinen Architekturen, in und an welchen
Statuetten angebracht sind. Eine rechteckige, horizontale Platte mit dem Bilde
des Verstorbenen ruht auf zwei vertikalen, etwas profilierten Platten; an Stelle
dieser Platten können auch kleine Pfeiler oder sitzende Löwen treten.
Diese Form wird oft als Doppelgrabmal in der Gestalt verwertet, daß
zu ebener Erde eine skulptierte Platte liegt und darüber auf Pfeilern die
getragene Platte. So z. B. das Grabmal des Grafen von Werd und S. Wilhelm
zu Straßburg. Die untere Platte zeigt das Bild des Kanonikus Philipp von Werd
(f 1332) und die obere, von Löwen getragene den Landgrafen Ulrich von Werd
(t 1344).
Im Unterschiede zu den liegenden Grabmälern bezeichnen stehende Epitaphien
nicht den Begräbnisplatz selbst, sondern erscheinen als direkte Fortsetzung der
antiken Marmorsteine, deren Geschichte sich von den Zeiten der Römerherrschaft
bis in das 11. Jahrhundert am Rhein verfolgen läßt. Die Sitte verliert sich zu-
nächst, tritt aber im 15. Jahrhundert wieder nachdrücklich auf, und zwar sind es
kleine Bronzeplatten, welche kurz die Lebensbeschreibung enthalten und in Wände,
in Säulen etc. eingelassen sind. In diese Klasse gehören ferner die Totenschilde
der Ritterorden, Gesellschaften, Patrizierfamilien, welche in Kirchen und Kapellen
zur Erinnerung aufgehäuft wurden, meist kreis-, vierpaß- oder rautenförmig aus
Bronze, Holz- bemalt oder Leder- gepunzt. Doch tritt auch eine reichere und bil-
dungsfähige Form auf, das Andachtsbild, eine biblische Szene, meist Christus am
Kreuz, mit dem Verstorbenen oder der ganzen Familie in knieender Stellung dar-
unter, wie dieselben von dabei stehenden Heiligen der göttlichen Barmherzigkeit
empfohlen werden.
Das Bestreben, Porträtähnlichkeit zu erzielen, begegnet man auf Grabmonu-
menten schon früh. Der Speierer Meister, welcher Rudolfs von Habsburg Grab-
figur arbeitete, war ängstlich auf Ähnlichkeit bedacht.
Ein chluger Stein-Mecz
Ein Pild sawber und rain
Aus einem Merblstain
Schön het gehawen,
Wer daz wolt schawen,
Der mußt im dez jenen2)
Daß er nye Pild gesehen
Einem Manne so geleich.3)
a) Buchner, O., Die mittelalterlichen Grabstätten in Nord-Thüringen mit besonderer
Berücksichtigung der Erfurter Denkmäler. Studien zur deutschen Kunstgeschichte. Heft 37.
Straßburg, Hertz 1902.
2) Ihm das zugestehen.
3) Ottokars Reimchronik. Vgl. Eduard Freiherr von Sacken in der Festschrift zur
600jährigen Gedenkfeier der Belehnung des Hauses Habsburg mit Österreich, Wien 1882,
S. 123 f.
118
Auf die Nachricht, daß der Kaiser eine neue Falte, „einer runzen mere" im
Gesicht bekommen, soll der Künstler eine Reise an den Hof gemacht haben, um
sein Werk nach dem Leben zu verbessern.1) Die einer Idealisierung nicht abgeneigte
Darstellung des Individuellen der menschlichen Erscheinung machte Fortschritte.2)
Hatte die hohe sächsische Kunst des 13. Jahrhunderts Idealtypen geschaffen, welche
ihre Gestalten in unübertrefflicher Hoheit darstellte; wurde bei den Naumburger
Stiftern ein solcher Grad von Lebenswahrheit erreicht, daß zwar die gleiche Pro-
portionierung des Gesichtes und die gleiche Behandlung von dessen Einzelnformen
ähnliche Köpfe hervorrief, aber doch schon den Gedanken, an eine porträtähnliche
Darstellung nahelegte; so finden sich anderseits schon im ausgehenden Mittel-
alter eine Reihe von Kunstwerken, welche in erstaunlicher Weise wirkliche Porträt-
ähnlichkeit aufweisen. So zeigt z. B. der Kopf des Bischofs Albert von Beich-
lingen in der Barfüßerkirche zu Erfurt in meisterhafter Darstellung Züge, die
keineswegs von Entsagung, sondern von Daseinsfreude und behaglichem Wohl-
leben erzählen.3) Ebenso vortrefflich ist die Charakteristik des Kopfes des Bischofs
in Naumburg durchgeführt: Vor uns steht ein kühler, auf seine Würde stolzer
Verstandesmensch, voll Menschen Verachtung, aber der sinnlichen Freude dieser
Welt nicht abhold, ein eigenartiges Gepräge von Hochmut und Blasiertheit, das
ein wenig durch einen Zug jovialer Herablassung gemildert wird.4)
Im 18. Jahrhundert verdrängt das Porträt in unbescheidener Weise die ältere
Form. Die geschminkte, mit Schönheitspflästerchen gezierte Dame in tief aus-
geschnittener Robe und der gut frisierte Kriegs-, Finanz- oder Domänenrat mit
der zärtlich behandelten Allongeperücke spiegeln die überwältigende Eitelkeit der
Zeit sehr drastisch wieder.
Die Trennung des Epitaphs vom Grabmal wird seit dem 30 jährigen Kriege
immer vollständiger. Erst im 18. Jahrhundert gewinnt das Mal auf dem Friedhof
selbständige Bedeutung, doch in äußerst wechselnder Form.
Neben aufrechtstehenden Porträtfiguren von Bürgern und Bauern im Sonntags-
staat, bei welchem der gute Wille meist höher zu achten ist als die Kunst, sind
überaus häufig die laub- und muschelumrahmten Kartuschen und Papierrollen mit
den Familiennachrichten und Leichentext, welche an Säulen, Pyramiden und Urnen
angelehnt sind, von allerhand Unholden, Putten und Todesengeln umspielt, anderer-
seits schmiedeeiserne Grabkreuze mit Rankenornament, bei denen die Bilder und
Inschriften in einem kleinen, verschließbaren Schrein auf Blech gemalt wurden.
Als letzten trübseligen Nachklang der Totenschilde kann man die zahllosen Kränze
und Kästchen mit Flitterkronen ansehen, welche seit der Zeit der Aufklärung die
Emporebrüstungen der protestantischen Dorfkirchen verunzierten. An Stellen, wo
ein Mensch durch Mörderhände fiel, wurden in alter Zeit Kreuze errichtet. Es
x) So die Tradition. Aber das Reisen war damals beschwerlich. Die Überlieferung ist
daher zweifelhaft.
2) „Die Grabsteine des 14. und 15. Jahrhunderts. Entwicklung des Porträts, Darstellung
des Individuellen der menschlichen Erscheinung", in Buchner, Die mittelalterliche Grab-
plastik in Nord-Thüringen (Studien zur deutschen Kunstgeschichte, 37. Heft) 1902, S. 117ff.
3) Abbildung bei Buchner a. a. O. S. 137.
4) Abbildung bei Buch ner a. a. O. S. 149.
119
erscheint geradezu als mittelalterliche Rechtsgewohnheit, dem Mörder neben dem
Wehrgeld die Errichtung eines Sühnekreuzes aufzulegen, auf welchem oft die
Mordwaffen oder die Figur des Erschlagenen oder dessen Standesabzeichen und
Handwerksgeräte abgebildet sind. Noch wohlerhalten ist zum Beispiel das Kreuz,
welches Graf Heinrich von Schwarzburg wegen Ermordung eines Priesters Heinrich
von Gispersleben 1313 bei Erfurt errichtete. Aber auch Verunglückten oder plötz-
lich Gestorbenen wurde an der Todesstelle ein Denkstein gesetzt, eine Sitte, die
sich in den „Marterln" des Hochgebirges bis auf den heutigen Tag erhalten hat.
Alle diese Denkmäler, welche über die Stätte des Todes den goldenen Schein
der Kunst und der Religion breiten, sind den Familienforschern eine wertvolle
Quelle der Belehrung. Die Inschriften, welche auf diesen Denkmälern angebracht
wurden, geben über die Genealogie der Verstorbenen und über den Geist, mit
dem ihrer von den Hinterbliebenen gedacht wurde, mannigfache Aufklärung. Mit
Dank ist es daher zu begrüßen, daß solche Inschriften gesammelt, an sicheren
Stellen aufbewahrt, und, wo sich die finanzielle Möglichkeit dazu fand, auch ge-
druckt wurden. Sehr reichhaltig sind die Monumente in der sächsischen Berg-
hauptstadt Freiberg1), wo auch eine stattliche Anzahl derselben in den dortigen alt-
ehrwürdigen Kreuzgängen eine schützende Unterkunft gefunden hat.2) Besonders
wertvoll sind solche Drucklegungen dann, wenn, was bei der Entwicklung unserer
Großstädte jetzt immer häufiger vorkommt, ältere Kirchhöfe durch Säkularisation
verschwinden. So haben sich z. B. die Inschriften des ehemaligen Gottesackers an
der Dresdner Frauenkirche in dem Druckwerk erhalten; Joh. Gottfr. Michaelis
Dressdnische Inscriptiones und Epitaphia, welche auf denen monumentis der in
Gott ruhenden, so all hier in und außer der Kirche zu unser Lieben Frauen be-
graben liegen zu finden.
Die gedruckte Literatur über unsere Grabdenkmäler ist so groß, daß es un-
möglich ist, Vollständigkeit auch nur annähernd zu erreichen. Trotz dieser reichen
Literatur ist aber sehr viel Material noch nirgends veröffentlicht. Ich verzeichne
die folgenden Arbeiten:
Amrhein, August, Beiträge zur fränkischen Epitaphienliteratur. Archiv, d. Histor.
Ver. von Unterfranken und Aschaffenburg, Würzburg 1904, S. 187 ff.
Arnswaldt, Werner Constantin von, Einige Inschriften und Wappen von Epi-
taphien in Stift Obernkirchen und Bückeburg, DH 37.
Derselbe, Grabinschriften der lutherischen Kirche in Rinteln, DH 41.
Derselbe, Aufschriften und Wappen der Särge in der Krypta der Stiftskirche zu Fisch-
beck, DH 41.
Bach, Max, Die fürstlich württembergischen Epitaphien u. Denkmale in der Stiftskirche
zu Stuttgart, WJOB 7.
*) Grübler, Joh. Sara., Historische Beschreibung des Kurf. Begräbnisses und der
gesamten fünf Kirchen zu Freiberg samt denen daselbst befindlichen epitaphiis, Inscriptioni-
bus und Monumentis, nebst beygefügter kurzer Lebensbeschreibung der dasigen Patriciorum
und Geschlechter in zwei Teilen 1731. 1732 (der zweite Teil unter dem Titel: Ehre der
Freybergischen Totengrüfte usw.) vgl. über die Freiberger Geschlechter Bursian MFA 2;
Geschlechterwappen dazu mit 72 Abbildungen ebenda 5; Gautzsch, ebenda 6; Kade,
ebenda 26.
2) Gerlach, Die Freiberger Domkreuzgänge, Mitteil. v. Freiberger Altert. -Ver. Heft 6.
10. 14. 15. 25. 29.
120
Bach, Die Grabdenkmäler und Totenschilde des Münsters zu Ulm, WVL 1893; dazu
DH 30, S. 41.
Becke-Klüchtzner. E. v. d., Grabstätten adeliger Personen auf den Gottesäckern zu
Baden-Baden und Lichtenthai bei Baden-Baden, VJH 13.
v. Beckh-Widmannstetter, Grabsteine der christlichen Zeit zu Friesach in Kärnten,
Wien 1882. — Ulrichs von Lichtenstein des Minnesängers Grabmal 1871. — Studien an den
Grabstätten alter Geschlechter der Steiermark und Kärntens. Berlin 1871—78. — Ältere Grab-
denkmäler in Kärnten, Wien 1892. — Ältere Grabdenkmäler in der Steyermark, MZKNF 17.
— Trauttmansdorfsche Grabsteine zu Trauttmansdorf, Grazer Zeitung 1878, 28. u. 29. August.
Bartels, C. v., Einiges über die Grabdenkmäler der St. Mariendomkirche zu Fürsten-
walde an der Spree, DH 33.
Benndorf, Paul, Der alte Leipziger Johannesfriedhof und die Hospitalgruft, Ein Bei-
trag zur Stadtgeschichte. Leipzig, Georg Merseburger.
Berg, Die Hohenzollerngruft in der Pfarrkirche zu Küstrin, HZJ 10.
Bergel, Ältere Grabsteine an der Friedenskirche zu Schweidnitz, ASW 8.
Beyschlag u. Müller, Die nördlingischen Epitaphien. Beiträge z. nördling. Geschlechts-
historie, mit histor. Anmerkungen. Nördlingen 1801—3.
Blittersdorff, Philipp Freiherr von, Zwei Epitaphien (in der Kirche zu Rans-
hofen), MAW 5, 300.
Boerkel, Der Mainzer Friedhof, seine Geschichte und seine Denkmäler. Zur Erinne-
rung an sein 100 jähriges Bestehen, im Auftrage der Stadt Mainz dargestellt. Mainz 1903.
Brehmer, Wilhelm, Lübecks Messingene Grabplatten aus dem 14. Jahrhundert, HGB
1883, Leipzig 1884, S. 9 ff .
Bube, Adolf, Über drei Grabsteine aus dem Mittelalter, AKDV 1863, S. 438 ff .
Busch, Nikolaus, Grabsteine im Dom (Sep. Abdr.), Riga 1896.
Busserote, Carre Joseph Xavier de, Les tombeaux du cimetiere de la Salle ä Saint-
Symphorien, pres Tours; guide du visiteur. Tours, Semeur-Laptaine. 1882.
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des Heimatbundes, Verein für Heimatkunde im Kreise Schlüchtern. 1908.
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Grain, Mecklenburgische Fürstengräber in Wismar, VMG 6.
Crull, Till Eulenspiegels Grab, VMG 33.
Crull u. F. Techen, Die Grabsteine der Wismarschen Kirchen, VMG 55. 56.
Csoma, v., Ungarische Grabsteine. Zürich 1887. 88. 90.
Dachenhausen, Alex. Frhr. von, Der Grabstein der Markgräfin von Baden (f 1574),
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Dassel, O. v., Die Familiendenkmäler in und bei Lüneburg, FBAB 3. 4; Familiendenk-
mäler in Chemnitz und Umgegend, ebd. 4; Familiengeschichtliches und Heraldisches aus d.
Kloster Medingen, ebd. 5; Grabdenkmäler in und an der Stiftskirche zu Wunsdorf bei Han-
nover, veröffentlicht und photographisch aufgenommen, ebd. 6; Grabdenkmal des im Jahre
1725 verstorbenen Pastors Mag. Georg Ernst Bachrodt und seiner drei Frauen an der Kirche
zu Clingen u. Schwarzburg-Sondershausen, ebd.
Dassel O. v. und August Freiherr von Minnigerode-Allerburg, Grabstein d.
Edlen Rieme von Allerburg vom Jahr 1300 an der Kirchenruine der Wüstung Kirchdorf bei
Bockelnhagen (Prov. Sachsen), Ein Beitrag zur Geschichte der Freiherrn von Minnigerode,
FBAB 6.
Drost, Leonhard, Grabdenkmäler, Ein Beitrag zur Kunstgeschichte des Mittelalters,
1. Bd., Görlitz 1846/7.
Duellius, Raymundus, Excerptorum genealogicorum historicorum, Leipzig 1725,
S. 350 ff. bietet epitaphia ecclesiae, BMV in Wüntzendorff, epitaphia in ecclesia Lostorffensi.
Engel und v. Hanstein, Danzigs mittelalterliche Grabsteine. Danzig 1893.
Erhard, Verzeichnis der Epitaphien in der Herrenkapelle am Dome zu Passau. OBA 6.
Frankl, Ludwig Aug., Inschriften des alten jüdischen Friedhofes in Wien. Beitrag
zur Altertumskunde Österreichs. Wien 1855.
121
Gelder, H., Genealogische Notizen von Grabdenkmälern auf dem Kirchhofe zu Itze-
hoe, DH 34.
Gerlach, Die mittelalterlichen gravierten messingenen Grabplatten (in Meißen und
Freiberg) MFA 4.
Gottwald, Eduard, Die Sagen über das Geschlecht der Edlen von Theler und deren
Erbbegräbnis, Mitteilgn. des Kgl. Sachs. Altert. Ver. XIII, 52 — 56.
Grauert, Die Kaisergräber im Dom zu Speyer. Sitzungsberichte der philos., philol.
und histor. Klasse der Kgl. Bayr. Akad. der Wissenschaften 1900, S. 539 — 617. Dazu ein
Nachtrag im historischen Jahrbuch XXII, 248 ff.
Grenser, Heraldisch-Genealogische Wanderungen auf dem Wiener evangel. Friedhofe,
im Jahrbuch der Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, 4. Jahrg.
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Gritzner, Grabdenkmäler adeliger Personen auf Kirchhöfen Berlins und seiner Vor-
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Groß, Jakob, Zur Abbildung d. Grabsteins des Bischofs u. Kanzlers Dr. Frdr. Maur-
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Gutbier, Die Grabdenkmäler der Bergkirche zu Langensalza 1901.
M. v. H. Das Begräbnis der Herren von Wöllwarth im Kloster Lorch (mit einem
genealogischen Schema der Familie Wöllwarth) WJSL 2.
Haeutle, Christian, Genealogie des erlauchten Stammhauses Witteisbach, München 1870,
enthält u. a. e. Fülle von Nachrichten über Grabmäler des Hauses Witteisbach; ders., Vom
Begräbnis Herzogs Ludwig d. Bärtigen von Bayern-Ingolstadt u. s. Epitaph i. d. ehemal.
Klosterkirche zu Raitenhasbach. München 1891.
Hahn, Die Grabsteine des Klosters Weida bei Algri, WJH 25.
Handel-Mazzetti, Viktor Freiherr von, Der Grabstein des Gregor Rathalminger,
f 1428, JAW NF. 10.
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Jungnitz, Josef, Die Grabstätten der Breslauer Bischöfe, 1895.
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lands und Österreichs, VJZ 31.
Kießkalt, Die alten Grabdenkmäler der Stadt Eger in genealogischer und heraldischer
Beziehung, JAW NF 16. — Die Grabdenkmäler des ehemaligen Benediktinerklosters Paulin-
zella ZTG NF 17, 1907. — Die altertümlichen Grabdenkmäler der Stadt Rothenburg o. Tauber,
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Knoetel, Paul, Die Figurengrabmäler Schlesiens. Kattowitz 1890.
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122
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Kraus, Franz Xaver, Die Grabschrift des Erzbischofs Heinrichs II. von Finstingen
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Lindström, Anteckingar om Gotlands Medeltid. 2 Bde. Stockholm 1892 — 95; der
zweite Band enthält Inschriften aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrh. bis 1521, wie sie sich
in Stadt- und Klosterkirchen Wisbys und sonst finden, gibt auch Ratsherrenverzeichnisse.
Bekanntlich bestand bis 1471 in allen schwedischen größeren Städten die Hälfte des Rates
aus Deutschen.
Lisch, Über die fürstliche Begräbniskapelle u. das Grab des Fürsten Pribislav in der
Kirche zu Doberan. WMG 19/22; Leichensteine zu Dobbertin u. Rostock: Peter Vischers
Epitaphien auf die Herzogin Helena im Dom zu Schwerin; über Grabplatten in Messing-
schnitt, VMG 27.
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sanne, Lucien Vincent 1881.
Moos, D. v., Thuricum sepultum d. i. Sammlung alter u. neuer Grabschriften, welche
in den Kirchen der Stadt u. Landschaft Zürich teils längst verblichen teils noch leserlich
vorgefunden werden, samt einigen kurzen Nachrichten v. d. Lebens Umständen. 5 Bände.
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Mörath, Anton, Deutsche Grabdenkmäler b. d. St. Veitskirche in Krummau, MGDB
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M[ül verstedt], G. A. v., Zur Kritik der Wappen auf einem Moltkeschen Grabsteine,
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von Obernberg, Über zwei sich widersprechende Grabschriften zu Wilparting, OBA 1.
Obs er, Die Grabstätte d. Markgr. Geo. Frdr. v. Baden-D., ZOR 1898.
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von Oppell, Die genealogischen Schätze der evangel. Kirche zu Heyersdorf, Kreis
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JAW 1873, 54. 75. — „Zur Epitafik von Tirol", JAW 1. — Heraldisches aus Rom (über
Grabdenkmäler und andere monumentale Quellen), JAWNF 3. — Das Grabmal der Gertrud
Heustadlin von Kag (f 1506), ebd. 4.
123
Plass, Die Wappen in der Kirche von Fronau, Verhandlungen des histor. Vereins von
Oberpfalz und Regensburg. Regensburg XXV (N. F. XVII) 1868, S. 127 ff. Von diesem Plass
befinden sich etwa ein Viertelhundert, die Oberpfalz betreffende Kollektaneenbände in der
Bibliothek des Cassianeums zu Donauwörth. Sie enthalten sehr viel genealogisches Material.
v. Plieningen, Grabdenkmäler zu Schaubeck, DH 38.
Praun, J., Die Kaisergräber im Dom zu Speyer, ZOR NF 14.
Quast, Die Gräber d. Äbtissinnen i. d. Schloßkirche zu Quedlinburg, ZHV, Ergän-
zungsheft z. 9. Jahrg. 1877.
Rodde, C. Frhr. v., Familiendenkmäler in der Stadt Hannover: Grabdenkmal der
Anna von Windheim, geb. vom Hagen, f 1588, aufgenommen v. O. v. Dassel, FBAB, 1908, Okt.
Rogge, Th., Inschriften der Leichensteine in dem Kloster zum heil. Kreuz zu Rostock,
DH 17.
Roth, Das Nassauer Epitaphienbuch des Malers Dorsen von Altweilnau, VJH 19.
Ruland, Das Epitaphium des Geschichtsschreibers von dem Bischoftum Würzburg,
UFA 13.
Schack, Robert, Nachrichten über die in der Kirche zu Hohenleuben befindliche
Familiengruft des vormals gräflichen, jetzt fürstlichen Hauses Reuß-Köstritz, JVH 56 u. 57.
Schmidt, Berthold, Die Grabsteine mit dem Kreuze, NAV 29.
Schönberg, Bernh. v., Die v. Schönbergschen Grabdenkmäler zu Freiberg, insbe-
sondere im Dome und der Annen-Kapelle, MFA 14.
de Schoutheete de Tervarent, Amedee Jean Victor Marie, L'epitaphies Wasien,
collection d'inscriptions tombais recueillies dans les eglises et cimetieres. Pays & Waes.
A. Nicolas.
Schuch, Grabdenkmäler adeliger Personen auf dem alten Militärfriedhofe zu Breslau,
VJH 27.
Schwab, Joh., Die Franziskaner-Kirche in Andernach als Begräbnisstätte vornehmer
Andernacher Familien im 17. u. 18. Jahrh. Andernach, Jahresber. des Gymnasiums 1907.
Schweitzer, H., Die mittelalterlichen Grabdenkmäler mit figürlichen Darstellungen in
den Neckargegenden. Straßburg 1899-
Semrau, Die Grabdenkmäler der Marienkirche in Thorn, Thorn 1892 (7. Heft d. Mit-
teilungen des Copernikus-Vereins in Thorn).
Siegl, K., Die ältesten christlichen Grabdenkmäler in Eger. Mitteilungen der dritten
(Archiv-) Sektion der k. k. Zentralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- u.
histor. Denkmäler. VI, 2, 1906, S. 235 ff.
Skladny, Grabdenkmal des Königs Boleslaus Chrobry in Posen, ZJGK 4.
Sommerfeldt, Gustav, Die Lehndorff-Gräber in der Kirche zu Haffstrom b. Königs-
berg, Ostpr., DH 37.
Sponsel, Fürsten-Bildnisse aus dem Hause Wettin (vgl. weiter unten unter: Porträt),
enthält auch Grabdenkmäler.
Steche, Richard, Das Hilligersche Epitaph in der Thomaskirche zu Leipzig, NAS 3.
Steinmann, Die Grabstätten der Fürsten des Weifenhauses, Braunschweig 1885.
Stückelberg, E. A., Die mittelalterl. Grabdenkmäler des Basler Münsters, Basel 1896.
Sucjiier, R., Die Grabdenkmäler der in Hanau bestatteten gräflichen und fürstlichen
Personen aus den Häusern Hanau und Hessen. 1879.
Techen, Grabsteine im Dom von Lübeck, JLG 7.
v. Thüna, Eine Saalfelder Grabschrift, ZTG NF 4.
Voigt, Paul, Alte Lissaer Grabdenkmäler, ZHGP 1905.
Walz, Mich., Die Grabdenkmäler von St. Peter und Nonnberg zu Salzburg. Verlag
der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde. Salzburg 1867—1875. 3 Bde.
Winkler, A., Grabdenkmäler der Stadtpfarrkirche zu Enns im Traunviertel Ober-
österreichs, JAW 3.
Weyhe-Eimke, Arn. Frhr. von, Die Grabdenkmäler und Wappenfenster der Frei-
herren von Vaux aus dem Hause Longueval in der Kirche zu Vaux in der Picardie. Mit
6 Tafeln, JAW 5.
Zimmermann, P., Zu den Grabdenkmälern der Grafen von Honstein, ZHV 23.
124
Frühgotische Grabsteine aus Rothenburg o. T., DH 37. — Die Grabdenksteine in der
evangel. Stadtpfarrkirche zu Kronstadt. Kronstadt 1886. — Grabstein-Inschriften in den Kirchen
und auf den Friedhöfen der gefürsteten Grafschaft Görz-Gradiska, MAW 6. — Grabsteine des
Chiemgaues, Heraldisch-genealogische Blätter für adlige und bürgerliche Geschlechter, hrsg.
v. Oelenheinz und Kohlhagen IV 1907. — Christen, Norischer, Freydhöfe Gedächtnis,
Vorstellung und Verzeichnis aller derjenigen Monumenten, Epitaphien und Grabschrifften,
welche auff u. in denen zu Nürnberg gehör. 3 Kirchhöfen befindlich. 1682. — Otte, Kirch-
liche Kunst-Archälogie I. Band, S. 435, Grabschriften.
Zahlreiche „Friedhof-Notizen" finden sich in allen Bänden des Monatsblattes
der K. K. Herald. Gesellsch. „Adler" in Wien. Über Holland existiert ein aller-
dings mangelhaftes Inventar der noch jetzt vorhandenen Grabsteine: „Nederland
in steen en beeld" veröffentlicht von R. P. van den Bosch. Die Werke über die
Geschichte oder Altertümer einzelner Städte oder Gegenden enthalten manches
einschlagende Material. Beispielsweise sei genannt Cesnola, L. di, Cypern, seine
alten Städte, Gräber und Tempel. Deutsch mit Vorwort von G. Ebers. 2 Bde.
Mit über 500 Holzschn., 96 Tafeln usw. Jena 1879.
Viele Grabsteine sind in staatliche Museen oder in die Sammlungen von
Geschichts- und Altertumsvereinen gelangt. Eine Menge derselben ist in den
Veröffentlichungen, insbesondere in den Jahresschriften dieser Vereine besprochen;
häufig sind diese Denkmäler in dieser periodischen Literatur auch abgebildet.
Das Wappen auf Grabdenkmälern erfordert eine besondere Betrachtung.1)
In den ältesten Zeiten, d. h. im 13. und 14. Jahrhundert pflegte man nur das
Stammwappen der Verstorbenen auf ihren Grabsteinen anzubringen; hier und da
auch die Wappen ihrer Eltern. Später wurden 5 Wappen auf den Grabdenk-
malen angebracht, und zwar gewöhnlich in der Mitte das betreffende Stamm- oder
Alliancewappen, oben — heraldisch — rechts das Wappen des Vaters und links
das Wappen der Mutter, unten rechts das Wappen der Großmutter väterlicherseits
und links das der Großmutter mütterlicherseits.
Häufig ist auf den mittelalterlichen Grabsteinen entweder der Betreffende mit
voller Rüstung, also auch mit seinem Wappenschilde abgebildet oder, wenn keine
Figur auf dem Grabsteine angebracht ist, steht in der Mitte das Wappen des Be-
erdigten, wodurch dasselbe Wappen dann zweimal vorkommt.
Um diese Wiederholung zu vermeiden, wurde nicht selten an der ersten
Stelle oben rechts ein anderes Wappen angebracht, oder es wurden auch die
anderen drei Wappen in eine andere Reihenfolge gestellt. Dadurch wird die
Erklärung oft sehr erschwert. Auf Grabmalen verheirateter Frauen findet man bis
5 Wappen, zuweilen ihr Stammwappen in der Mitte, statt des Wappens ihres
x) Das Beste über diesen Gegenstand findet man dargestellt von Fürst zu Hohen-
lohe-Waldenburg, KGV 7, 20. — Lütgendorff-Leinburg, Familiengeschichte, Stamm-
baum und Ahnenprobe. Frankfurt a. M. 1890, S. 101 ff, und von St. Kekule von Strado-
nitz, Ahnenproben auf Kunstwerken, Die Zukunft, 10. Jahrg. Nr. 42 vom 19. H. 1902, wieder
abgedruckt in seinen ausgewählten Aufsätzen I, 1905, S. 253 ff. Interessantes hier einschlagendes
Material findet man in Salver's „Proben des hohen Teutschen Reichs-Adels", Würzburg 1775,
und bei Rudolphi, Heraldica curiosa (2. Aufl. 1718). In Betracht kommt ferner u. a.
Lorenz, Lehrbuch der Genealogie, 208 ff.
125
Vaters aber oben rechts das ihres Gemahles. Zuweilen wurden aber auch statt
der Wappen der beiden Großmütter die Wappen der Eltern unten kreuzweise
überholt. Abweichungen von diesen Regeln kommen vor.
Noch schwieriger wurde die Bestimmung der Reihenfolge der Wappen, als
man im XV. Jahrhundert anfing, die Wappen von 8 oder 16 Ahnen auf Denk-
malen anzubringen. Zwar die Zählung der Ahnenquartiere richtete sich nach der
in den Reichsstiftern. Aber es gab sehr verschiedene Arten, nach welchen man
die gezählten Wappen zu stellen pflegte. Welches die häufigste Stellung sei,
darüber weichen die Angaben von Bucelin1), Hattstein2), Estor3) und
von Neumann4) voneinander ab. Bei 8 Ahnen war hauptsächlich diejenige
Stellung beliebt, bei welcher links vom Sarg die ungerade zu zählenden Wappen
stehen von 1 — 7, gegenüber die übrigen von 2 — 8, so daß die Nummern 7 und 8
zu unterst zu liegen kommen. Auf einzelnen Denkmalen ist eine ganz eigene
Reihenfolge der Ahnen beobachtet. Bei anderen ist man im Zweifel, ob dieselbe
absichtlich gewählt worden ist oder ob sie auf einem Irrtum beruht. Auf anderen
stehen die Wappen rein willkürlich.
Bei 16 Ahnen nahm man gern die Nummern 1 und 2 über das Haupt der
Leiche, Nr. 15 und 16 zu Füßen, die ungeraden Nummern 3 — 13 links, die
geraden 4 — 14 rechts von der Leiche. Doch finden sich so zahlreiche Ab-
weichungen, daß die richtige Lektüre einer nicht durch Inschriften erläuterten
gemeißelten Wappentafel oft zu den größten Schwierigkeiten gehört. An strenge
Regeln scheint sich das Kunsthandwerk der früheren Jahrhunderte in dieser
Richtung nur dann gehalten zu haben, wenn es unter eine genaue Aufsicht
genealogischer Sachverständiger gestellt war. Die Erfahrung lehrt leider, daß dies
nicht allzu häufig der Fall war.
Nicht selten findet man auf Werken der bildenden Kunst Ahnenproben5) dar-
gestellt, aber meist nur den heraldischen Teil derselben, also nur die Wappen,
manchmal unter Hinzufügung des Familiennamens. Die Vornamen der Personen
wurden gewöhnlich weggelassen. In einem solchen Fall findet man also, entsprechend
der Zusammensetzung der Ahnenproben, die Familienwappen stets in bestimmter
Anzahl, nämlich 2, 4, 8, 16, 32 usf. Denn jeder Mensch hat bekanntlich 2 Eltern,
4 Großeltern, 8 Urgroßeltern, 16 Ururgroßeltern, 32 Urururgroßeltern usf. Diese
dem Heraldiker ganz geläufige Erscheinung ist den Kunstverständigen und Kunst-
historikern heutzutage meist ziemlich unbekannt; und doch bieten solche Wappen-
gruppen die Möglichkeit, die Herkunft und Entstehungszeit, aber auch die Fälschung
eines Kunstwerkes festzustellen.
Wenn auf einem Werk der bildenden Kunst und des Kunstgewerbes älterer
1) Bucelini, G., Germania Topo-, Chrono-, Stemmato-graphica sacra et profana. Pars
altera. Genealogica Germaniae Notitia. Partis secundae pars tertia.
2) Hattstein, D. H. von und zu, Die Hoheit des teutschen Reichsadels etc. Ex-
plicationes 2do.
3) Estor, J. G., Praktische Ahnenprobe, S. 457.
*) Neumann, J. F. W. de, Meditationes juris principum de jure personarum lllustnum
earumque ministris. Lib. II, Tit. XII, S. 182ff.
5) Das Folgende nach Kekule von Stradonitz a. a. O.
126
Zeit Wappen in der Zahl 4, 8, 16, 32 usw. auftreten, so ist in erster Linie zu
vermuten, daß auf dem Kunstgegenstand das Ahnenwappen des Stifters oder Her-
stellers bis zu einer gewissen Ahnenreihe hinauf angebracht sind. Bei Kunst-
und Lokalhistorikern findet man nicht selten die irrige Annahme, das Vorkommen
von z. B. 8 Ahnenwappen auf einem solchen Kunstwerk lasse darauf schließen,
daß dieses auf Kosten von 8 verschiedenen adeligen Personen hergestellt sei, deren
Nachbarschaft alsdann vermutet wird. Dabei bleibt es dann oft rätselhaft, wie
Mitglieder der 8 adeligen Familien in die Gegend, um die es sich handelt,
gekommen sein sollen. Sobald man aber erkannt hat, daß es sich um eine Ahnen-
probe handelt, entfällt der Gedanke, es handle sich um Personen ein und der-
selben Gegend, von selbst.
Die Ermittelung der Personen, deren Ahnenprobe auf dem Kunstgegenstande
durch die Wappen zum Ausdruck gebracht ist, und der Namen all dieser Ahnen
gehört zu den schwierigsten Aufgaben der wissenschaftlichen Genealogie. Vor-
bildlich ist sie gelöst worden von Hermann Hahn in einer Abhandlung „Die
Brunnenschale in der Burgruine Nannenstein bei Landstuhl" (Vierteljahrsschrift
für Wappen-, Siegel- und Familienkunde, 26. Jahrg., 1898, S. 154ff.). Nannen-
stein ist die Feste, in der am 7. Mai 1525 Franz von Sickingen starb. Da gibt
es eine Brunnenschale mit 8 Wappen. Die Formen der Schale und der Wappen
zeigen, daß sie der letzten Hälfte des 16. Jahrhunderts angehört. Abgesehen von
der Zahl 8, wird schon deshalb, weil die 8 Wappenschilde sich bei näherer Be-
trachtung als 4 Paare von Wappenschilden darstellen, ersichtlich, daß es sich
auf dieser Brunnenschale um eine heraldische Ahnenprobe zu 8 Ahnen oder um
zwei solche zu je 4 Ahnen handelt. Hahn hat mit einem großen Aufwand von
Gelehrsamkeit auf das scharfsinnigste den Beweis geführt, daß es sich auf der
Brunnenschale von Nannenstein um die Ahnenwappen des Franz Konrad von
Sickingen und seiner zweiten Gemahlin Alverta von Milendonk dreht.
Hier liegen also tatsächlich zwei Ahnenproben zu je 4 Ahnen vor. Da dieses
Paar im Jahre 1565 die Ehe schloß, so ergibt sich, daß der Brunnen sicher nicht
vor diesem Jahre errichtet worden ist. Da aber Alverta Konrads zweite Ehefrau
war und diese zweite Ehe kinderlos blieb, während Franz Konrad aus erster Ehe
lebende Kinder hatte, so ergibt sich weiter der Schluß, daß er aus Rücksicht auf
seine Kinder erster Ehe, sobald die zweite Frau verstorben war, keinen Brunnen
mehr herstellen lassen konnte, der nur mit den Ahnenwappen seiner zweiten
Gemahlin geschmückt war und nicht auch die Ahnenwappen der ersten Frau trug.
Da jene am 25. September 1564 starb, kann der Steinmetz nicht mit der Her-
stellung des Brunnens nach ihrem Todestage beauftragt worden sein. Die Brunnen-
schale ist also zwischen 1556 und dem 25. September 1564 in Auftrag gegeben
worden. Das lehren uns die Wappen und deren Anordnung.
Nicht allzuschwer wird es in der Regel sein, zu erhärten, wo die Ahnenprobe
anfängt. Sind 8 Wappen auf einer Abendmahlskanne angebracht, so wird man
annehmen können, daß die Ahnenprobe an der einen Seite des Henkels beginnt
und an der anderen Seite endigt. Denn der Künstler wird die Wappen nicht so
angeordnet haben, daß der Henkel der Kanne die Ahnenprobe zerschneidet. Einen
weiteren Fingerzeig gibt der Umstand, daß man die Wappen eines Ehepaars und
127
die darüberstehenden Helme, wenigstens in der guten Zeit der Heraldik, einander
zuzuneigen pflegte. Die Wappenbilder durften einander nicht den Rücken zu-
kehren. So erkennt man wenigstens die zueinander gehörenden Wappenpaare,
also Ehepaare, und kann bald feststellen, daß 8 oder 16 Ahnenwappen aus 4 oder
8 Ehewappenpaaren bestehen und welchen Familien diese Ehepaare angehören.
Hat man weiter keinen Anhaltspunkt, so muß man nun allerdings an die
Genealogien der Familien herantreten und aus der nach dem Stil des Kunstwerkes
in Betracht kommenden Zeit zu schließen versuchen, welche ehelichen Verbindungen
es zwischen je zwei der Familien gab.
Wenn 2 Wappen auf einem Kunstwerk durch Anordnung, Gegeneinander-
stellung, Unterbringung unter denselben Helm oder unter dieselbe Krone zweifel-
los als Ehewappen gekennzeichnet sind, und wenn es sich nachweisen läßt, daß
es eine eheliche Verbindung zwischen den beiden Familien, deren Wappen vor-
liegt, nie gab, dann liegt eine Fälschung vor. So wurde vor einiger Zeit in Berlin
eine gemalte Glasscheibe mit den beiden Wappen zweier sehr vornehmen Adels-
familien zu hohem Preise versteigert. Das Wappenpaar mußte nach der Anord-
nung ein Ehewappen sein. Eine eheliche Verbindung war zwischen den beiden
Familien nachweislich niemals geschlossen worden. Die Genealogie beider Fa-
milien kann als völlig aufgeklärt gelten, so daß es sich um ein unbekanntes
Ehepaar nicht handeln kann. Die Wappenscheibe war also unzweifelhaft eine
Fälschung.
Vor einigen Jahren wurde dem rühmlichst bekannten Genealogen Kammer-
herrn Dr. Kekule von Stradonitz, ein Messingkasten zur Prüfung der Echtheit
vorgelegt. Auf dem Deckel war ein großes Wappen der bekannten Familie von A.,
auf den vier Seiten waren zusammen 8 andere Wappen eingegraben. Aus
dieser Anordnung war zu schließen, daß die 8 kleineren Wappen eine Ahnen-
probe zu 8 Ahnen eines Mitgliedes der Familie von A. sein sollten. Kekule
von Stradonitz konnte feststellen, daß in der Familie von A. eine Ehe, welche die
aus den 8 angebrachten kleinen Wappen ersichtliche Ahnenprobe ergeben
konnte, nie geschlossen war. Alle denkbaren Möglichkeiten wurden berücksichtigt.
Vergebens. Da das Messingkästchen selbst echt schien, mußte also wenigstens
die Gravierung gefälscht sein. Durch diese Gravierung wäre, wenn sie echt war,
der Wert des Kästchens verzehnfacht worden. Kekule von Stradonitz gelangte
auf diesem rein genealogisch-heraldischen Wege zu der Überzeugung, daß eine
Fälschung vorliege, und konnte die Familie von A., der das Kästchen zu hohem
Preis zum Kauf angeboten wurde, vor beträchtlichem Schaden bewahren. Bald
darauf hatte Kekule von Stradonitz die Genugtuung, daß ein Kenner, Professor
Emil Doepler der Jüngere, auf Grund der übrigen Ornamente, die in das Kästchen
eingraviert waren, die Fälschung als zweifellos erkannte. Diese Ornamente waren
nämlich nach einer Ornamentvorlage getreulich kopiert, die erst in unseren Tagen
entdeckt worden und in der Zeit, aus der das Messingkästchen selbst stammte,
völlig unbekannt war.
Auch die Kirchenglocken1) bieten durch ihre Inschriften Material, welches
!) Otte, H., Glockenkunde 1858. 2. A. Leipzig 1884. Vgl. besonders S. 80 ff.
128
dem Familienforscher nützlich werden kann. So heißt es auf der Rückseite der
Jesus-Glocke in der katholischen Kirche zu Weimar1):
1891
In Gottes Namen floß ich,
Heinrich Ulrich in Apolda goß mich,
Pfarrer Jüngst in Weimar
kaufte mich
von frommen Gaben,
Und taufte mich.
Allerdings finden sich historische Notizen keineswegs auf allen Glocken.
Gebetsformeln, Bibelsprüche, Namen einzelner Heiligen, magische Zeichen, durch
welche man die Kraft der geweihten Glocken zu verstärken meinte, und Inschriften,
die sich auf die Bestimmung der Glocken beziehen und worin letztere redend
eingeführt werden, meist in Versen, entbehren des familiengeschichtlichen Mo-
mentes. Die geschichtlichen Notizen auf Glocken beschränken sich in ältester
Zeit auf die Namen oder die Dedizierung der Glocke und etwa den Namen des
Donators. Auf einer Glocke zu Gilching in Oberbayern steht außer den zauber-
kräftigen und vielleicht absichtlich verkehrt geschriebenen Namen der vier Evan-
gelisten: Arnoldus sacerdos de Giltekin me fundi fecit, und dieser Priester findet
sich in Urkunden von 1162—1194 erwähnt.2) Die Glockengießer nennen sich seit
dem 14. Jahrhundert. Im Laufe des 15. Jahrhunderts kommen die ersten Bei-
spiele sehr ausführlicher historischer Inschriften vor, welche die früheren Schick-
sale der Glocken erzählen, die Namen der Pathen, der Regenten und Kirchen-
patrone, des Ortsgeistlichen, der Kirchen- und Gemeindevorsteher mit allen Titeln
enthalten. Auch in den östlichen Gebieten fand die Sitte, außer Bibelsprüchen
und Heiligen gelegentlich auch profane Personen zu nennen, Eingang. So erwähnt
Heinrich Kleinwächter die Glockeninschriften in der Provinz Posen ZHG 15
Seite 39 die Inschriften: „Generosus dominus Kristoforus Micielski me fieri fecit.
Generosa Anna de Solkowo Micielska" (1604) und: „Generosi Stanislai Bronikowsky
cura et sumtibus" (1635).
Zum Schluß dieser Betrachtung der monumentalen Quellen der Familien-
geschichte mögen die Steine der Grabmäler der Gegend von Trier an der Mosel
reden aus der Zeit, als Römertum und Germanentum, Heidentum und Christen-
tum miteinander um die Herrschaft kämpften.3) Bei der Prüfung der dortigen
Grabstätten ist die Trennung zu beobachten, welche man bei der Anlage für die
Urnengräber und die daranstoßenden christlichen Steinsärge beobachtete. Sie
ergab sich meistens von selber, da die römisch-heidnische Sitte, die Grabdenk-
mäler möglichst nahe bei den Toren der Stadt und zur Seite der zu ihnen füh-
J) Habbicht, H., Weimars Kirchenglocken in „Deutschland. Weimarische Landes-
zeitung". 57. Jahrg. 1905, Nr. 162 ff.
2) Auf mittelalterlichen Glocken sind Angaben von Namen deutscher Familien selten.
So kommt z. B. auf den von Größler, „Glocken des Mansfelder Seekreises und die älteste
mit der Jahreszahl ihrer Entstehung versehene Glocke Deutschlands" (ZHV 11, 26 ff.) be-
handelten Glocken keine einzige deutsche Familie vor.
3) Vgl. meine Abhandlung: Trier an der Mosel, ein deutsches Pompeji, Dresdner
Anzeiger, Montagsbeilage, I. Jahrg., Nr. 38, Seite 302.
129
renden großen Landstraßen aufzurichten pflegte, die christliche Sitte dagegen, ihre
Grabsärge möglichst nahe bei ihren gottesdienstlichen Versammlungsorten in einer
gewissen Entfernung von den Mauern der Stadt und in Zurückgezogenheit von
dem Geräusche der Straßen aufzustellen bemüht war. Die Sonderung war aber
an allen Orten eine friedliche. Die dem Heidentum ergebenen Familien hatten
immer den nach Sonnenuntergang liegenden Teil für ihre Hingeschiedenen ge-
wählt, die zum Christentum übergetretenen den nach Sonnenaufgang gerichteten
Teil für ihre Entschlummerten erworben; und das enge Aneinanderschließen der
einen an die anderen zeigt einen milden, duldsamen Geist, welcher in Trier, mit
wenig Störungen, von der Pflanzung des Christentums an bis in die spätrömische
Zeit gewaltet zu haben scheint. Mit Teilnahme an fremdem Schmerz lesen wir
die lange Reihe der auf uns gelangten lateinischen und griechischen Grabinschriften,
so die heidnischen: „Was du mir verweigert hast, das habe ich, die liebende
Mutter, dir, meinem Sohne Acceptius Artimus, in meinem Kummer getan. Lebe
wohl," oder: „dem Caius Julius Primus, dem Sohn des Adarus, dem Trierer, dem
Reiter der norischen Ala, dem Stator, 27 Jahre alt und 7 Jahre Soldat, ließ der
Erbe auf eigene Kosten das Denkmal errichten", oder der christlichen: „Hier ruht
Amantia in Frieden, nur ein Fremdling auf Erden; ihr Fleisch liegt hier", „Hier
liegt in Christo Ussikinos aus dem Morgenlande. Er war etwas über 29 Jahre
alt," „Des Subdiakonus Ursinianus Gebeine ruhen unter diesem Grabmal, welcher
es verdient hat, daß sein Grab neben den Gebeinen der Heiligen gestellt werde,
so daß er nicht unter den Qualen der Hölle, noch unter der ewigen Verdammnis
wird zu dulden haben. Diese Inschrift setzte Ladula, seine liebe Gemahlin. Er ging
von hinnen am 27. November. Er lebte 33 Jahre."1) (F. Hettner, Die römischen
Steindenkmäler des Provinzialmuseums zu Trier, Seite 76 ff.) Der Römer, der über
seine Begräbnisstätte verfügen konnte, wählte zu derselben gerne einen anmutig
gelegenen Ort. Petronius z. B. wünscht, daß seine Asche mit jeder Art von Obst-
bäumen und Reben reichlich umgeben werde. Martial sagt, Faenius habe zur
bleibenden Ehre seiner Asche derselben einen Hain mit freundlich bebauten
Äckern geweiht. Viele Grabinschriften enthalten ähnliche Bestimmungen. Diese
Neigungen brachten die Römer auch in unsere Heimat mit und eine Menge von
Orten geben dafür Zeugnis. So erhebt sich, wie ich schon vermerkt habe, das
Grabdenkmal in Igel beim Zusammenfluß der Saar und Mosel an der schönsten
Stelle, so genoß man auf der halben Höhe des Berges von Euren, wo sich eine
Grabnische in pompejanischem Geschmack mit eingesenkter Aschenurne fand, die
trefflichste Aussicht ins Tal und über die Augusta; so lag ein Grabmal, das zu
einem Landsitze unterhalb der Stadt gehörte, an dem Flußufer auf nicht minder
reizender Stelle. Dasselbe gilt von den Rebenhügeln und Viridarien, auf denen
man an der östlichen und südlichen Seite der Stadt Aschengefäße trifft. Diese
Sitte finden wir auch nachgeahmt in der Aufstellung der christlichen Steinsärge.
Daß die Gläubigen den zur Ruhestatt ihrer Entschlafenen gewählten Platz nach
antiker Weise bepflanzten, darauf weist schon die Aufstellung der Steinsärge in
l) Die Inschrift muß, wenn sie echt ist, vor Leo I. verfaßt sein, welcher auch für den
ordo der Subdiakonen die Ehelosigkeit gebot.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. g
130
größeren und kleineren Zwischenräumen hin, welche zwanglose Anordnung dem
Cömeterium einen freundlichen Anblick gewährte; daß sie nach antikem Vorbilde
die Grabmäler mit Rosen, Lilien und Violen umgaben, können wir aus den
Kirchenvätern entnehmen; daß die Cömeterien mit Bäumen besetzt wurden, lernen
wir aus Prudentius kennen; und so wurde die Ruhestätte der entschlafenen Gläu-
bigen einem Garten gleich, dessen Besuch Chrysostomus einen geistig erhebenden
Gang nennt.1)
J) v. Wilmowsky, Archäologische Funde in Trier, 1873. — Kraus, F. X., Die christ-
lichen Inschriften der Rheinlande. Freiburg i. B. 1890. 91. 94. — G. Brambach, Corpus in-
scriptionum Rhenanarum. Elberfeld 1867. — E. Egli, Die christlichen Inschriften der Schweiz
vom 4. bis 9. Jahrh. (Mitt. d. antiquar. Gesellschaft 24). Zürich 1896. — Weitere Literatur über
die antiken Denkmäler auf deutschem Boden in Dahlmann-Waitz-Brandenburg, Quellenkunde
der deutschen Geschichte, 7. Aufl. 1906, Nr. 2465 ff., und im Korrespondenzblatt der West-
deutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
Das Porträt.
IE Porträtkunst1) war bereits im höchsten Altertum, bei den Ägyptern,
sehr entwickelt, wie die hölzernen Gräbergestalten der Verstorbenen und
einige Genrefiguren beweisen. Bei den Griechen gelangte sie erst in
der alexandrinischen Zeit zur höchsten Vollendung. Mit Lysippos und
seinem Bruder Lysistratos, die damit begannen, Gesichtsmasken nach dem Leben
abzuformen, drang die realistische Auffassung in die Porträtkunst ein, die von
den Römern in virtuoser Weise ausgebildet wurde. Jetzt wurde neben der alt-
griechischen Porträtherme auch die in alexandrinischer Zeit erfundene Porträtbüste
weiter ausgestaltet. Im späteren Mittelalter erwachte das Porträt zunächst in der
Grabplastik zu neuem Leben.2) Unbedingte Naturtreue zeigen dann die Ölporträts
von Jan van Eyck und seiner Schule. Auch in der italienischen Renaissance fiel
den Bildhauern (Mino da Fiesole, Desiderio da Settignano, Rosellino u. a.) eine
bedeutende Rolle in der Entwickelung zu naturalistischer Lebenstreue zu. Von
den Malern des 15. Jahrhunderts sind Ghirlandajo, Botticelli, Antonello da
Messina an erster Stelle zu nennen. Zur höchsten Blüte wurde das Porträt
dann durch Leonardo da Vinci, Raffael, Sebastiano del Piombo, Tizian, Tinto-
retto gebracht, bei denen das ganze Wesen des Dargestellten zum Ausdruck
gelangt. Schlichter, aber ungemein fein in der Charakterisierung und der
Durcharbeitung der Einzelheiten sind die Bildnisse eines Dürer und Holbein.
Im 17. Jahrhundert treten besonders die Niederländer Rubens, van Dyck, Frans
Hals, Rembrandt und der Spanier Velazquez hervor. Die niederländische Malerei
brachte auch die sogenannten Konversationsstücke und die Doelen- (Schützen-)
und Regentenstücke auf, in denen die Porträtierten zu freien Gruppen bedeutungs-
voll verbunden wurden. Seit dem 17. Jahrhundert ist die Porträtbildnerei so sehr
in den Vordergrund getreten, daß kein Figurenmaler oder Bildhauer von Bedeu-
tung sich ihr entzogen hat. Von bevorzugten Porträtmalern der neueren Zeit
sind die Franzosen David, Gerard, Ingres, Bonnat, Carolus-Duran, Benjamin-
Constant, Besnard, die Engländer Reynolds, Sainsborough, Lawrence, Millais,
1) Meyer, Konvers.-Lex. VI* 1907, S. 175f. — Brockhaus, Konserv.-Lex. II", 1908,
S. 987 f.
2) Vgl. oben unter: Grabdenkmäler.
3) Blanckmeister, Ahnenbilder. Zur Pflege der Familienkunde, in „Das Pfarrhaus" 1908,
Nr. 2, wieder abgedruckt im Archiv f. Stamm- u. Wappenkunde VIII, 1908. Hier wird eine
Liste derjenigen Familien dargeboten, betreffs deren Verf. Porträts von Angehörigen besitzt.
9*
132
Watts, Onleß, Herkomer, die Amerikaner Whistler und Sargent, der Schwede
Zorn, der Däne Kroger, die Ungarn Horowitz und Laszlo und der Pole Pochwalski
zu nennen. Unter den deutschen Porträtmalern ragen hervor: Angelika Kauffmann
(t 1807), Graff (f 1813), Wach (f 1845), Stieler (f 1858), Winterhalter (f 1873),
Magnus (f 1872), Riedel (f 1883), Gustav Richter (f 1884), Friedrich Kaulbach,
Lenbach, Angeli, Hermann Kaulbach und Fr. Aug. von Kaulbach, Pohle, Koner.
Das Porträt ist im Vergleich mit den sonstigen Quellen der Familiengeschichte
von der modernen Wissenschaft stiefmütterlich behandelt worden. Es ist eine
sehr schöne und nachahmenswerte Sitte, die Porträts alter und neuer Familien-
glieder zu sammeln.3) Es werden sich dabei leicht gewisse Grundtypen der Ge-
sichtsbildung und auch einzelne merkwürdige Beeinflussungen des überkommenen
Bildes nachweisen lassen. Die Darstellungen auf Grabmonumenten oder sonstigen
Gedächtniswerken früherer Zeit aus Stein bedürfen allerdings sehr der Kontrolle
durch alte, möglichst gleichzeitige Holzschnitte, Kupferstiche, Ölgemälde und
sonstige bildliche Darstellungen1) sowie der literarischen Beschreibung. Was in
volkstümlichen Darstellungen berühmter Männer der Vorzeit kolportiert wird, ist
meistens höchst ungenau, ja vielfach ganz willkürlich, so z. B. die Bilder der
*) Ich stelle hier einige Porträtwerke zusammen, die im Text nicht erwähnt werden.
Porträts finden sich schon früh in der gedruckten Literatur: Stammbuch oder Chronik des
Uhralten Adelichen und Gedenkwürdigen Geschlechts der von Berlebsch. Durch Johannem
Letzenerum, Hardessianum, Pfarrherrn zu Ibra im Ampt Grubenhagen 1593. — D. Castos,
Icones X illustr. baronum ex Fuggerorum gente qui domicilia Augustae Vind. constituta
habent Aug. Vind. 1592; ders., Fuggerorum et Fuggerarum quae in familia natae
quaeve in familiam transierunt Aug. Vind. 1618. — Contrafehe d. Herren Fugger und
Frawen Fuggerin. Augsp. 1620 (1619). — Kilian, Wolfg., Pinacotheca Fuggerorum.
ed. nova. Ulm 1754. — Memorie imprese, e ritratti de signori academici gelati di
Bologna. Raccolta nel principats del signor conte Valerio Zani il ritardato. Bologna
1672. 406 pagg. 4° (mit 33 blattgroßen Porträts, wertvoller Beitrag zur Gelehrten-
geschichte Bolognas). — Tomasinus, J. P., Illustrium virorum elogia iconibus illustrata.
Mit Wappen- und Medaillen-Abbildungen 4. Patavii 1630. — Ursinus, F., Illustrium
imagines ex antiquis marmoribus numismatibus et gemmis expressae quae extant. Romae,
major pars apud Fab. Ursinum: editio altera aliquot imaginibus et J. Fabri commentario
auctior. Antverpiae ex officina Plantin 1606, 4° (mit 168 Porträts von Galle). — Aus späterer
Zeit seien erwähnt: Bechstein, L-, Zweihundert deutsche Männer in Bildnissen und Lebens-
beschreibungen. Leipzig 1854. — Dethier, Ph. A., Historisch-chronologische Galerie oder
Porträt-Sammlung der berühmtesten Männer aller Zeiten und Völker, enthaltend: in 24 großen
Tafeln an 1500 echte Porträte nach Jahrhunderten geordnet. Cöln 1832. — Landmann, O.,
Bach-Porträts. Die Musik XXVII, 1907 (8\ 216—228. — Moehsen, J. C. W., Verzeichnis
einer Sammlung von Bildnissen, größtenteils berühmter Ärzte. Berlin 1771. — Seidel, M. F.,
Bilder-Sammlung, in welcher 100 größtenteils in d. Mark Brandenburg gebohrene wohlver-
diente Männer angestelet werden, m. beygefügter Erläuterung, in welcher desselben Lebens-
umstände u. Schriften erzehlet werden. Berlin 1751. — Werckmeister, R., Das 19. Jahr-
hundert in Bildnissen. 5 Bde. (mit 600 Porträts nebst biograph. Text. Berlin 1898—1901. —
Danske malende Portraeter, hrsg. von Lund und Andersen. Kopenhagen 1899 f. — Musee
de portraits d'artistes, hrsg. von Henry Jouin. Paris 1888. — Porträts berühmter Pädagogen.
2. Aufl. Wien 1892. — Porträts berühmter Naturforscher. Wien 1892. — Porträtkatalog zur
Geschichte des Theaters u. der Musik. München 1894 f. — Hofstede de Groot, Meister-
werke der Porträtmalerei auf der Ausstellung im Haag. 1903. — Ein Verzeichnis der hervor-
ragendsten Bildnisse gibt Sauerhering's Vademecum für Künstler und Kunstfreunde. Tl. 3.
Stuttgart 1904.
133
Kaiser1) und Fürsten vergangener Zeiten.2) Nur in einzelnen Ausnahmefällen konnte
schon früher ein sicheres Bild gewonnen werden, so z. B. betreffs der Ikonographie
König Rudolfs von Habsburg.3)
Sammlungen von Porträten berühmter Personen des griechischen und römischen
Altertums, namentlich von Büsten und geschnittenen Steinen, sind schon im An-
fang der Renaissancezeit in Italien angelegt worden. Von da verbreitete sich diese
Liebhaberei nach dem Norden, und im 16. Jahrhundert fertigten Kupferstecher
und Holzschneider bereits ganze Reihen von Bildnissen geschichtlicher Personen
der Vergangenheit und hervorragender Zeitgenossen an. Die künstlerisch bedeu-
tendste Sammlung dieser Art ist die „Ikonographie" des van Dyck (um 1630 bis
1640. Van Dyck gab nämlich eine Sammlung seiner Porträts heraus, wozu
er elf eigenhändig radierte, während die anderen von den besten Stechern
Antwerpens ausgeführt wurden. Das Werk erschien zuerst von 1632 an bei
M. van den Enden in 84 Blättern, dann 1645 bei Gillis Hendricx, der die Zahl
der Blätter auf 100 brachte, unter dem Titel: „Icones principum, virorum doctorum
etc. numero centum ab Antonio van Dyck pictore ad vivum expressae eiusque
sumptibus aere incisae". Es erlebte später noch verschiedene Auflagen (vgl.
F. Wibiral, L'iconographie d'Antoine van Dyck d'apres les recherches de H. Weber,
Leipzig 1877). In neuerer Zeit ist das Sammeln von Porträten und ihre wissen-
schaftliche Bearbeitung wieder sehr in Aufnahme gekommen. Vgl. Visconti,
Iconographie grecque (Par. 1808, 3 Bde.), und Iconographie romaine (das. 1818 — 33,
4 Bde.); Bernouilli, Römische Ikonographie (Stuttgart 1882—94, 3 Teile);
Winter, Über die griechische Porträtkunst (Berlin 1894); Marquet de Vasselot,
Histoire du portrait en France (Paris 1880); Pinset et d'Auriac, Histoire du
Portrait en France (Paris 1884); Imhof-Blumer, Porträtköpfe auf römischen
Münzen (Leipzig 1879) und auf antiken Münzen hellenischer und hellenisierter
Völker (Leipzig 1885); Lehmann, Das Bildnis bei den altdeutschen Meistern bis
auf Dürer (Leipzig 1900); Schaeffer, Die Frau in der venet. Malerei (München
1900); ders., Das Florentiner Bildnis (München 1903); J. Burckhardt, Das
Porträt in der Malerei (in den „Beiträgen zur Kunstgeschichte in Italien", Basel
1898); Armand Dayot, L'image de femme (Paris 1900); Williamson, History
of portrait miniatures (London 1904, 2 Bde.), J. Collier, The art of portrait
painting (London 1905); Leisching, Das Bildnis im 18. und 19. Jahrhundert
(Wien 1906); die Porträtkataloge von Drugulin (Leipzig 1859 — 60, 2 Bde.) und
Lutz (Hanau 1887 ff.). Einschlagende Beiträge enthält auch der Anzeiger des
Germanischen Nationalmuseums. So behandeln (1904) die Frage der Porträt-
fähigkeit einer Zeit, die neuerdings durch Kemmerichs Buch über die früh-
mittelalterliche Porträtmalerei gefördert worden ist, Aufsätze von Hagelstange
über eine zuerst 1549 veröffentlichte Folge von Holzschnitt-Porträts der Mailänder
Visconti aus Jovius' Galerie; so handelt (1907) G. v. Bezold über die Ikono-
graphie römischer Kaiser. — Chappel, AI., National Portrait Gallery of eminent
*) Vgl. z. B. H. Schneider u. Fr. Kohlrausch, Bildnisse der deutschen Könige und
Kaiser. 1846.
2) Vgl. z. B. Clemen, P., Die Porträtdarstellungen Karls des Großen, AG 11, 12.
3) Vgl. oben unter: Grabdenkmäler.
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Americains including orators, statesmen, naval and military heroes, jurists, au-
thors etc. from original füll length paintings by A. Chappel, with biogr. and hist.
narratives by Ev. A. Duyckinck. 2 vols. With 151 engraved portraits (New York).
Eine ansehnliche Galerie von Porträts aus den Jahren 1740 — 1790 befindet
sich in der Benediktinerabtei zu Kremsmünster. Als die Kaiserin und Königin
Maria Theresia durch ein aus Wien den 14. September 1744 erlassenes Diplom
in Kremsmünster eine adelige Akademie gegründet hatte, mehrte sich in der Abtei
der Besitz von Porträten, und es entstand eine bedeutende Sammlung in Öl ge-
malter lebensgroßer Brustbildnisse, welche die adeligen Jünglinge der Akademie
darstellten. Diese meist gut ausgeführten Gemälde, etliche Hunderte an der Zahl,
von denen manche mit Familienwappen geziert sind, zeigen uns einen nicht un-
bedeutenden Teil des damaligen österreichischen Adels aus allen Ländern des
Reichs in jener mit Spitzen und Tressen reich geschmückten Tracht, wie sie in
jener Zeit bei den Gala- und Staatskleidern eines jungen Edelmannes der Sitte
und Mode nach üblich war.1)
Eine Porträtsammlung von etwa 2000 Tafeln befindet sich auf Schloß Grips-
holm bei Mariefred unweit Stockholm. Auch im ehemals Wrangeischen Schlosse
Skoklosten unweit Upsala sind sehr viele interessante Porträts vorhanden. Ähn-
lich steht es mit anderen schwedischen Rittersitzen.
Eine Porträtgalerie aus allen Ständen ist die Holtzmannsche Bildersammlung im
König-Albert-Museum neben dem Dom zu Freiberg im Königreich Sachsen, angelegt
von dem Dresdner Maler Karl Friedrich Holtzmann in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts und beschrieben von Wappler in den Mitteilungen vom Frei-
berger Altertumsverein 43. Heft 1907. Der Wert dieser Holtzmannschen Samm-
lung ist — abgesehen davon, daß sie wohl die größte Sammlung von Werken
dieses Meisters ist — ein mehrfacher; sie vergegenwärtigt die Dresdener Gesell-
schaft zur Zeit Friedrich Augusts III., des Bayerischen Erbfolgekriegs und des
Grafen Karolyi in schönen Bildnissen und dient auch der Kostümkunde ; denn die
hochaufgebauten, mit seidenen Bändern und Blumen durchflochtenen Haarfrisuren,
die seidenen und Spitzenshawles, die Hof- und Militäruniformen, insbesondere
auch die Puderköpfe sind mit vorzüglicher Technik gemalt. — Das Sammeln von
Porträts kann als eine besonders lohnende Aufgabe unserer Altertumsvereine be-
zeichnet werden. Als mustergültig für historische Museen ist das Beispiel des
Dresdener Stadtmuseums zu bezeichnen: dieses hat sich von vornherein eine
Sammlung von Porträten bedeutender Dresdner zur Aufgabe gemacht. Auf dieser
Sammlung beruht das vorbildliche Werk von Georg Beutel, Bildnisse hervor-
ragender Dresdner aus fünf Jahrhunderten. Mit kurzen Lebensbeschreibungen
(1. Reihe == Veröffentlichung des Vereins für Geschichte Dresdens. Dresden 1908.)
In der Schweiz hat man folgende Sammlungen veranstaltet: Galerie berühmter
Schweizer der Neuzeit. In Bildern von Fr. und H. Hasler mit biogr. Text von
A. Hart mann. 2 Bände mit 100 Porträts in Stahlstich und 3 Tafeln Auto-
*) Verzeichnis der Bilder bei Pachmeyr, Historico-chronologica series abbatum et
religjosorum monasterii Cremifanensis, Pars III, 1780, S. 747, und in der Herald. Geneal.
Zeitschrift des Vereins „Adler" II, 1872, S. 161.
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graphen. Baden 1868 — 71. Neue Ausgabe Zürich 1882. — Portrait-
Galerie, Schweizerische, Heft 1—69. Zürich 1888—1902 (wird fortgesetzt). —
Bereits 1797 erschien in Zürich David Herrliberger, Bildnisse berühmter
Schweizer.
Das vorhandene Material an Bildnissen seit dem Aufkommen und der Ver-
breitung des gemalten Porträts und seit der Zeit des Holzschnitts und der Stecher-
kunst, also seit 400 Jahren, ist, wie Lorenz (Lehrbuch der Genealogie S. 149)
mit Recht bemerkt, für Erblichkeitsfragen von zwölf Generationen ausreichend
und, wenn auch zerstreut, doch so massenhaft vorhanden, daß man die Porträt-
forschung für einen der lohnendsten Zweige des genealogischen Studiums be-
zeichnen kann.
Weitere Beispiele dafür, daß Sammlungen von Porträtdarstellungen früher
beliebt waren, sind zu entnehmen aus der Mitteilung von G. von Böse, „Ver-
zeichnis der auf dem Rittergute Ober- Frankleben befindlichen Porträts und
sonstigen Kunstwerke aus dem 17. und 18. Jahrhundert"1) DH 1903, 94, ferner
aus der Veröffentlichung Dr. Grevings (Korrespondenzblatt der Westdeutschen
Zeitschrift 1899, 2 und 3) über 22 Bildnisse der Pfarrer von S. Columba und
aus Dr. Scharfers Arbeit über ein Verzeichnis von Kölner Prälaten- und Stifts-
herrenbildern aus dem Jahre 1635.
Als ein verdienstlicher Versuch, die Porträtstudien zu fördern, sei das nahezu
3000 Artikel umfassende, im Selbstverlag des Verfassers zu Herment, Departement
Puy de Dome, erschienene Werk von Ambroise Tardieu erwähnt: Dictionnaire
iconographique des Parisiens, c'est-ä-dire liste generale des personnes nees ä Paris
dont il existe des portraits graves et lithographies, avec une biographie inter-
essante de chaque nom cite.
Heutzutage werden leider viele Familienbilder ins Ausland verkauft. Es ist
ein Jammer, daß Jahr um Jahr zahllose Familienbildnisse aus früheren Jahr-
hunderten ins Ausland wandern, namentlich nach den Vereinigten Staaten, wo sie
mit fremden Namen die Salons amerikanischer Parvenüs schmücken. Das deutsche
Haus muß vor solchem Verlust bewahrt werden, mag dies nun durch die
Schöpfung einer nationalen Bildergalerie oder durch andere Mittel geschehen.
Veröffentlicht sind außer den Porträts gewisser verdienter Persönlichkeiten,
die schon lange unsere gedruckte Literatur zieren, auf Grund eingehender Nach-
forschung neuerdings eine Anzahl einzelner Personen aus fürstlichen, adeligen und
bürgerlichen Familien. Eine Reihe Hohenzollernbildnisse hat zuerst Georg Fried-
rich Kasimir von Schad gesammelt, meist jedoch nur Stiche und andere Schwarz-
Weiß-Reproduktionen (veröffentlicht in dessen Versuch einer brandenburgischen
Pinakothek, Nürnberg und Leipzig 1792). Einzelne im Land verstreute oder in
preußischen Schlössern versteckte Porträts hat dann Graf Stillfried in seinen
Kunstdenkmälern und Altertümern des erlauchten Hauses Hohenzollern (Berlin
1839 ff.) reproduziert, allerdings in einer Technik, die den heutigen Ansprüchen
nicht mehr genügt. Neuerdings hat Paul Seidel außerordentlich dankenswerte
Studien veröffentlicht über die ältesten Bildnisse der brandenburgischen Hohen-
zollern, Hohenzollernjahrbuch 1902, ebensolche Koser, Die historischen Denk-
male in der Siegesallee des Berliner Tiergartens, Hohenzollernjahrbuch vom
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2. Jahrgang (1898) an, Koser und Seidel über „Die äußere Erscheinung Fried-
rich des Großen" im Hohenzollernjahrbuch 1897, Seidel über die „Bildnisse
der brandenburgischen preußischen Herrscher vom Großen Kurfürsten bis zu
Kaiser Wilhelm II.", HZJ 8, Bailleu über Königin Luise von Preußen, HZJ
3. 5. 6, Campbell Dodyson, in „The Buslington Magazine" (A newly disco-
vered portrait drawing by Dürer, II, VI, 1903, S. 286 ff.) und Friedrich H. Hof-
mann (Hohenzollernjahrbuch 1905, S. 67 ff.) über Porträt-Darstellungen der frän-
kischen Hohenzollern. Die Arbeiten von Beierlein, Kuli, Widmer und Zimmer-
mann bieten Material zur Kritik der Porträts von Mitgliedern des Hauses
Witteisbach (vgl. oben S. 86. 92). Es mögen ferner verzeichnet werden:
Bildnisse von Herzögen und Herzoginnen des neuen Hauses Braunschweig.
Biogr. Text von H. Meck. Braunschweig 1896. — Frankenberg und E. von
Ludwigsdorf, Anhaltische Fürstenbildnisse, B. 1. 2. Dessau 1894 — 96. —
Über die Bildnisse außerdeutscher Fürstenhäuser vgl. F. U. v. Wrangel, Die
souveränen Fürstenhäuser Europas. Porträtsammlung nebst genealog. Notizen.
2 Bde. Stockholm 1899. — Porträtgalerie der regierenden Fürsten und Fürstinnen
Europas, herausgegeben von K. F. von Schlichtegroll u. E. von Zoller. Berlin
1889—92.
Eine beachtenswerte Porträtsammlung ist: „Iconographie francaise ou por-
traits de personnes les plus illustr. qui ont paru en France depuis Francois I.
jusqu'ä 1790". Paris 1828 gr. fol. Die Porträts sind von David, Gerard, Guerin,
H. Vernet u. a. gezeichnet und von Hesse, Dupre und Maurin meisterhaft litho-
graphiert. Das Werk erschien in 50 Lieferungen, jede zu je 4 Porträts und Facsi-
miles. Ein alphabetisches Inhaltsverzeichnis findet sich bei Joh. Günther und
Otto Aug. Schulz, Handbuch für Autographensammler, Leipzig 1856, Seite 60 ff.
Eine andere Porträtsammlung führt den Titel: Thane, J. British Autography.
A collection of Fac-Similes of the Handwritings of Royal and illustrious perso-
nages, with their authentic Portraits. 3 vols. London 1788. 4. Dieses Werk
umfaßt 250 gut ausgeführte, auf rötlichem Grund gedruckte, mit einer Randleiste
umgebene Porträts in Kupferstich und darunter befindlichen Faksimiles der Namen,
zum Teil auch einigen Worten und mehrfach beigefügten Wappen. Die Samm-
lung erschien im Selbstverlag des Herausgebers und kommt selten in den
Handel.
Ein treffliches Vorbild, wie das Porträt wissenschaftlich zu behandeln ist1),
hat über das Geschlecht der Wettiner der frühere Direktor des Kgl. Sachs. Kupfer-
stichkabinetts, jetzige Direktor des Grünen Gewölbes in Dresden, Professor Sponsel,
aufgestellt, in dem durch größte Gediegenheit der Vorstudien und durch Vor-
nehmheit der allen modernen Anforderungen gerechtwerdenden Reproduktions-
technik ausgezeichneten Werke: „Fürstenbildnisse aus dem Hause Wettin. Her-
ausgegeben vom Königlich Sächsischen Altertumsverein. Bearbeitet von Jean
*) Könnecke, Bilderatlas zur Geschichte der deutschen Nationalliteratur. 2. Aufl.
Marburg, Elwert, 1895. — Hans Holbeins exquisite original coloured drawings for the portraits
of illustrious persons of the court of Henry VIII. engraved by F. Bartolozzi with biographical
nots by E. Lodge. 90 coloured portraits with text. London 1884.
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Louis Sponsel." (Mit 100 Tafeln im Lichtdruck und 74 Abbildungen im Texte,
Dresden, Wilhelm Baensch, 1906). Die Bedeutung dieses Werkes1) für sächsische
und deutsche Geschichte, für Kunstgeschichte und Kostümkunde kann hier nur
leise angedeutet werden. Für den Genealogen ist die Erhaltung des Familien-
typus im Mannesstamme sehr merkwürdig, noch merkwürdiger aber die trotz ge-
meinsamer Züge sehr bald eintretende Verschiedenheit zwischen Ernestinern und
Albertinern.2)
Eine besonders reichhaltige Fundgrube sind die Porträtschätze, welche die
großen deutschen und außerdeutschen Kupferstichkabinette3) als ein wertvolles
Erbteil früherer Jahrhunderte bewahren. Es ist eine dankbare Aufgabe, diese Bild-
nisse und namentlich die berühmter, in die Geschicke der Welt kräftig ein-
greifender Männer und Frauen zu studieren und psychologisch zu analysieren,
mit der dargestellten Physiognomie den überlieferten Charakter in Zusammenhang
zu bringen und aus dem letzteren die erstere zu erklären und zu begründen.
Wenn man dabei nicht ausschließlich die porträtierte Person, sondern auch die
Künstler, welche sie dargestellt haben, im Auge behält, so wird man gewahr, daß
in bezug auf die Auffassung von Bildnissen bestimmte Anschauungen herrschten,
von denen der Künstler vollständig beeinflußt wurde. Mit Hilfe der zu einer
hohen Vollkommenheit gebrachten Phototypie hat es Friedr. Bruckmanns Verlag
in München unternommen, eine Sammlung von Porträts von berühmten Personen
aller Völker und Stände seit 1300 in Faksimile -Reproduktionen herauszugeben
und zu jedem Porträt kurze biographische Daten hinzuzufügen. Das Werk er-
schien seit 1883 unter den Titel: „Allgemeines Historisches Porträtwerk. Eine
Sammlung von 600 Porträts" und umfaßt 6 Bände in Großquart. Die Auswahl
leitete Woldemar von Seidlitz. Das verdienstvolle Werk bedarf der Nach-
prüfung. W. von Seidlitz bemerkt im Nachwort im Schlußband (1890) selbst,
daß seit Beginn des Werkes „für manche der Dargestellten sich bessere Vor-
bilder haben auffinden lassen".4)
Mit Recht haben zahlreiche, in neuester Zeit veröffentlichte Familiengeschichten
adliger und bürgerlicher Geschlechter auf eine Beigabe einer Reihe guter Porträts
Wert gelegt. Ich nenne in dieser Beziehung beispielshalber die Geschichten der
Familien von Altrock5), Baetke 6),- der Grafen von Hohenthal und Bergen 7), der Lentze8),
x) Vgl. die Besprechung dieses Werkes von Ermisch in der Wissenschaftlichen Beilage
der Leipziger Zeitung 1906, Nr. 4 und von Devrient, NASQ 27, 152 ff.
2) Woldemar Lippert, Das „Sachs. Stammbuch", eine Sammlung sächs. Fürstenbild-
nisse, NASQ 10.
3) Leopold von Beckh-Widmanstetter, Die Porträts in Kupferstichen der Stei-
rischen Herren und Grafen von Stubenberg. Wien (Separatabdruck) 1883.
4) Vgl. auch Manuel de bibliographie et d'iconographie des femmes celebres, par un
vieux bibliophile. Paris 1892.
5) Altrock, Constantin von, Geschichte des Geschlechts von Altrock. Berlin,
Mittler & Sohn, 1901.
6) Baetke, A. J., Geschichte der Familie Baetke, Hamburg 1898.
') Schmidt, G., Die Familie der Grafen von Hohenthal. Halle 1896.
8) Kypke, Chronik des alten Adelsgeschlechtes der von dem Lentze nebst den bürger-
lichen Abzweigungen der Lenz (Lentze, Lentz). Halle a. S. 1904.
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Luther1), Reepmaker-), von Schönberg3), von Tümpling*), von Wulffen5) und von
Wuthenau6).
Ganz neuerdings hat Galippe, L'heredite des stigmates de degenerescence
et les familles Souveraines, Paris 1905, einen außerordentlich großen Stoff an Bild-
nissen beigebracht. Freilich ist dieser Stoff nicht gründlich gesichtet. Es ist
nicht unterschieden zwischen gleichzeitigen und späteren Bildnissen, zwischen
verläßlichen und unverläßlichen. Aber es ist doch auf diese Weise auf eine Un-
zahl von Bildnissen aufmerksam gemacht, die allerdings in getreuer Nachbildung
durch Photographie dem Leser vor Augen geführt sein müßten, nicht durch
Klischees, bei denen man nicht ohne weiteres wissen kann, inwieweit sie mit den
Originalen übereinstimmen. Vgl. noch Graf Theodor Zichy, Familientypus und
Familienähnlichkeiten, 29. Jahrg. des „Korrespondenzblattes der deutschen Gesell-
schaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte", Nr. 6 vom Juni 1898.
Betreffs der physiognomischen Deutung des Porträts ist vor Lavater's Werk
„Schweizerische Fragmente zur Beförderung der Menschenkenntnis und Menschen-
liebe" (Leipzig 1775 — 78) zu warnen. Nicht sowohl die Schädellehre als das
Studium der Mimik ist wichtig. Mimische, durch Leidenschaften und Stimmungen
hervorgerufene Züge werden durch häufige Wiederholung allmählich zu bleiben-
den physiognomischen Zügen. Doch liegen falsche Schlüsse nahe, da Krank-
heiten, Art der Lebensbeschäftigung und andere Ursachen den physiognomischen
Ausdruck beeinflussen. Vgl. Piderit, Mimik und Physiognomik. 2. Aufl. Det-
mold 1886. — Mantegazza, Physiognomik und Mimik (Deutsch, Leipzig 1890.
2 Bde.). — Ledos, Traite de la physiognomie humaine, Paris 1894. — Boree,
Physiognomische Studien (deutsche Ausgabe, Stuttgart 1900; 119 Autotypien). —
Gessmann, Katechismus der Gesichtslesekunst. Berlin 1896.
*) Richter, D., Qenealogia Lutherorum oder historische Erzählung von D. Mart. Lutheri
heutigen Anverwandten.
2) Genealogie der Familie Reepmaker samengesteld door Jacob Reepmaker. A. Aazn.
Niet in den Handel. (Gebr. Tuinging-Rotterdam 1905); dies Buch ist auch durch eine ander-
weite Illustrierung (Wappen, Grabdenkmäler, Gebäude) in selten schöner Weise ausgestattet.
s) Fraustadt, Geschichte des Geschlechtes von Schönberg meißnischen Stammes.
Leipzig 1878.
4) Tümpling, Wolf von, Geschichte des Geschlechtes von Tümpling, 3 Bde. Weimar
1888—1894.
5) Wulffen, F. v., Nachrichten über die Familie von Wulffen vormals auf Haus-Naun-
dorf im Halberstädtischen. Frankfurt 1900.
6) Schmidt, G., Die Familie von Wuthenau. Berlin 1893.
Die mündliche Tradition.
IE mündliche Tradition ist diejenige Geschichtsquelle, welche vermöge
ihres Charakters den stärksten Trübungen ausgesetzt ist. Eine Tra-
dition, welche durch keine urkundlichen Unterlagen gestützt wird, er-
weist sich häufig als eine schädliche Nebelgestalt oder, um mit Niebuhr
zu reden, als eine Fata Morgana, deren Urbild uns unsichtbar bleibt. Wahr
bleibt das Wort W. v. Humboldts, daß nichts so selten ist als eine buchstäblich
wahre Erzählung. Schon bei ursprünglicher, einfacher Überlieferung mischen,
wenn nicht die höchste Vorsicht im Wählen und Abmessen der Ausdrücke geübt
wird, kleine Bestimmungen über das Vorgegangene hinaus sich ein, woraus
Falschheiten und Unrichtigkeiten entstehen. Selbst die Sprache trägt dazu bei,
da ihr, die aus der ganzen Fülle des Gemütes quillt, oft Ausdrücke fehlen, die
von allen Nebenbegriffen frei sind. Außer der Ungenauigkeit der Auffassung
einer mitgeteilten Erzählung, welche bis zu völligem Mißverständnis derselben
gehen kann, spielt bei der Entstellung der historischen Treue einer mündlichen
Tradition die Phantasie und ein gewisses damit verbundenes ästhetisches Bedürfnis
eine vielgestaltige Rolle. Dazu kommen die mannigfaltigsten Affekte der Subjek-
tivität hinzu: persönliche und korporative Eitelkeit und Ruhmsucht, patriotische
Begeisterung und parteiischer Haß, religiöse Schwärmerei und konfessioneller
Fanatismus. Endlich bewirken auch der Verstandestrieb, Neugier und Wißbegier
starke Entstellungen im Nacherzählen.
Die Anfänge der Geschlechter waren entstellender Legende besonders ausge-
setzt. So hat die aller Wahrscheinlichkeit nach von Levold von Northof2) er-
fundene Legende, als ob das Geschlecht von Altena der Name gewesen sei, aus
!) Bernheim, Lehrb. d. Histor. Methode, 3. u. 4. Aufl., Leipzig 1903, S. 457 ff . —
Engel, Über die Arten der unbewußten Geschichtsentstellung, Progr. d. städtischen höheren
Bürgerschule zu Nauen 1879. — Steinthal, Die Sage von Simson, in: Zeitschrift f. Völker-
psychologie und Sprachwissenschaft 1862, Bd. 2, S. 168 ff. — Wachsmuth, Über die Quellen
der Geschichtsfälschung, in: Berichte über die Verhandlungen der Kgl. Sachs. Gesellschaft
der Wissenschaft zu Leipzig, philol. histor. Kl. 1856, Bd. VIII, S. 125 ff. — Zeller, Wie ent-
stehen ungeschichtliche Überlieferungen? in: Deutsche Rundschau, herausgeg. von J. Rosen-
berg 1893, Februarheft S. 201 ff. — Loebell, J. W., Das reale und das ideale Element in der
geschichtlichen Überlieferung und Darstellung, 1859, S. 311 ff.
2) Northof, Levold von, Chronik der Grafen von der Mark, veröffentlicht von
Troß, Hamm 1859.
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welchem der Zweig der Grafen von Berg hervorgewachsen wäre, ein halbes Jahr-
tausend die Literatur beherrscht. Jetzt wissen wir aus der kritischen Unter-
suchung von Ilgen1), der an der Hand der Urkunden alle sonstigen einschlagen-
den Quellen scharf beleuchtete, daß das genealogische Verhältnis in Wahrheit
das umgekehrte war.
Wie unzuverlässig die Berichte über die Anfänge unserer Adelsgeschlechter
sind, dafür bietet ferner das Geschlecht derer von Carlowitz einen schlagenden
Beweis. Die einen führen dasselbe auf einen der vornehmsten Räte Karls des
Großen zurück, andere auf Karl I. von Anjou, König von Neapel und Sizilien,
noch andere auf den bulgarischen Helden Marko Carlowigo oder Kraljewitsch,
über den noch viele Heldenlieder existieren. Und doch gibt es für keinen dieser
Berichte einen Anhalt. Die von Carlowitz standen wahrscheinlich in einem Ab-
hängigkeitsverhältnis zu den Burggrafen von Dohna, und mögen wohl ältere Nach-
weise bei der Zerstörung der Burg zu Dohna verloren gegangen sein.2)
Das ehrgeizige Bestreben zahlreicher Adelsgeschlechter, ihre Ahnen minde-
stens bis in die Zeit der Kreuzzüge, wenn irgend möglich aber, bis auf Karl den
Großen oder gar noch weiter zurück zu verlegen, hat die Adelsgeschichte stark in
Verruf gebracht. Es ist große Torheit zu glauben, daß der Ahnherr derer von Loben,
wie die Familientradition meldet, von der Mohrenkönigin Pelusa in ihrer Residenz-
stadt Meroe 733 zum Ritter geschlagen wurde (Graesse S. 96), oder daß die von
Schönburg ihr Wappen deshalb führen, weil Karl der Große mit dem Blute seines
Lebensretters über dessen Wappenschild zwei rote Streifen gezogen habe (Graesse
S. 151). Auch die Anknüpfung an die Römer ist völlig abzulehnen, so die Be-
hauptung, daß das Geschlecht der Grafen und Freiherren von Flemming von der
römischen Adelsfamilie die Flaminier herstamme oder die genealogische After-
weisheit, welche die von Raab mit Valerius Corvus zusammengebracht hat, oder
der Bericht, daß das Geschlecht derer von Salhausen ihren Namen von der Stadt
Saluzzo habe, welche der Kaiser Julian IL einem Mitgliede dieses Geschlechtes
zur Belohnung dafür geschenkt, daß er ihn, als er einst auf der Flucht in einem
Flusse in Lebensgefahr geraten war, rettete und auf sein Pferd hob.
Die Gefahr falscher Übertragung von einer Familie auf die andere liegt bei
mündlicher Tradition nahe. Ein Beispiel bietet die Sage, daß die von Nostitz
fünf rote Linksschrägbalken im silbernen Schilde seit der Schlacht auf dem March-
felde besitzen. Hier soll nämlich nach vollbrachtem Kampfe Rudolf von Habs-
burg einem Nostiz die Hand gereicht haben. Ehe dieser mit seiner von Wunden
blutigen Rechte dieselbe ergreifen konnte, zog er sie eilig über seinen weißen
Waffenrock; und die fünf von senen blutigen Fingern herrührenden roten Streifen,
die sich auf diesem zeigten, blieben fortan das Wappen dieses Geschlechtes.
Hier liegt eine Verwechslung mit dem Wappen der Familie v. Aiswein vor, welche
das letztgedachte Wappen führt. Die von Nostitz, auch die Freiherren und Grafen
*) Ilgen, Th., Die ältesten Grafen von Berg und deren Abkömmlinge, die Grafen von
Altena (Isenberg-Limburg und Mark). Ein Beitrag zur Legendenbildung, ZBG NF 26, 14 ff.
2) Graesse, Geschlechts-, Namen- und Wappensagen, S. 29. „Aus dem Archiv der
Familie v. Carlowitz". Dresden 1875, S. IV.
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dieses Namens, führen vielmehr im blauen Schilde zwei rot und weiß abgeteilte,
auswärts gekehrte Hörner.1)
Manche falsche Familientradition mag im 16. und 17. Jahrhundert durch die
Informatoren der jungen Edelleute entstanden sein, die nach der Rückkehr von
der üblichen Kavalier-Reise in den adeligen Häusern die Stelle der geistlichen
Beistände, Schreibverständigen und Hausfreunde ausfüllten, in ihren Mußestunden
die Geschichte der Familie bearbeiteten und das, was sie nicht fanden, den Ur-
sprung des Geschlechtes, dazu erfanden.2)
Daß es auch richtige Familienüberlieferungen gibt, selbst wenn die betreffende
Familie darüber nichts Schriftliches in Händen hat, dafür diene als Beispiel die3)
dem allerältesten irischen Adel angehörige, im Staatsdienst des großbritannischen
Reiches und in der Literatur hochangesehene Familie Baron O'Byrn4), deren
Angehörige seit 1724 im kurfürstlich, bzw. königlich sächsischen Kriegs- und
Hofdienst stehen. In den heutigen, im Königreich Sachsen lebenden Vertretern
dieser Familie hat sich die Tradition erhalten, daß während des Mittelalters
Glieder der Familie bis zur bischöflichen Würde aufgestiegen sind. Aus dem
großen Werke von Garns über alle bekannten Bischöfe der katholischen Kirche
lernen wir, daß diese Tradition vollständig richtig ist, ja daß sogar die Jahre der
Amtierung jener Bischöfe aus dem Geschlecht O'Byrn5) bekannt sind.6)
J) Die Gestaltung der Schildfigur derer von Nostitz bedarf noch genauer sphragistischer
Festlegung. In der Literatur wird sie bald als Elefantenzähne, bald als Steinbock- oder
Qemsenhörner, bald als Wildschweinszähne, bald als musikalische Zinnhörner angesprochen.
Kneschke, Adelslex. VI, 533; v. Hefner, Sachs. Adel S. 40. Vgl. auch die theologisch-
mystische Betrachtungsweise des Wappens bei Leonh. Dav. Hermann in seinem geistlichen
Wappenbrauch, „denen Christ-Edlen Gemütern, so solche (Wappen) führen, kürtzlich und
zufällig entworfen" (Jauer 1724).
2) H. v. P.-G., Geschichten schlesischer Familien, Vierteljahrsschrift für Heraldik, III,
1875, S. 32. Hier S. 46 ff . Literaturnachweise zur Gesch. des schles. Adels.
3) Das Folgende aus der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung 1905, Nr. 104
wieder abgedruckt.
4) Das O im Namen O'Byrn ist irische Adelspartikel.
5) R. comte O'Kelly d'Aghrim, Essai historique sur l'Irlande, Bruxelles, 1837, S. 2.
Dod, Peerage, Baronetage and Knightage of Great Britain and Ireland for 1893, S. 592. —
Garns, Series episcoporum ecclesiae catholicae quotquot innotuerunt. Ratisbonae 1873. Ein
Mitglied der Familie O'Bryn, das lange in Indien gedient hatte, war 1881 — 88 Gouverneur
von Helgoland. Ein anderes Mitglied der Familie schrieb „Parliamentary history of the
Irishland question, London 1881. Nach der Reduktion Irlands gab es nur noch fünf privi-
legierte Familien, die im Besitze ihrer Güter blieben; und zu ihnen gehörten auch die
O'Brien (= O'Byrn). — Nach Murray, The ecclesiastical history of Ireland, London 1848,
S. 128 genoß die Familie einen speziellen gesetzlichen Schutz.
6) Graesse, Th., Geschlechts-, Namen- und Wappensagen des Adels deutscher Nation.
Mit 178 Wappenbildern von H. Brückner, Dresden. — Gaudy, Freiherr Franz von, Schild-
sagen 1834. — Hesekiel, Wappensagen. Berlin, ohne Jahr. — Weininger, Hans,
Deutschlands Schild- und Wappensagen. Herald, genealog. Zeitschrift I, 1871, S. 99 ff. —
Realis, Heraldische Blumen. Geschichte und Sage. Wien 1840.
Die Eigennamen und der Gebrauch des Wortes „von".
Mit einer Übersicht über die Wörterbücher der deutschen Dialekte.
IE Namen haben etwas Dauerndes. Sie reichen in Zeiten zurück und
sind unter Verhältnissen entstanden, über die vielleicht gar keine oder
doch nur spärliche Nachricht auf uns gekommen ist. So ist der Reiz,
aus den Namen selbst Kunde aus jenen Zeiten und Verhältnissen zu
erhalten, groß; und mannigfache und erfolgreiche Unternehmungen dieser Art
liegen vor. Solche Deutung der Namen ist aber immer schwierig; und so konnte
es nicht wohl ausbleiben, daß durch vorschnelle und unrichtige Deutung der Namen
vielfach auch Irrtum verbreitet wurde. Die Verwertung unserer Personen- und Orts-
namen für die familiengeschichtliche Forschung erfordert genaue Kenntnis der
Lautgesetze und gründliches Studium der einschlagenden germanistischen Literatur.
Die Tatsache, daß uns die Bedeutung zahlreicher Familiennamen gegenwärtig
entschwunden ist, liegt vor allem in ihrem Alter. Dieselben sind vor einem
halben Jahrtausend festgeworden. Die Namen aber, die sich damals als Familien-
bezeichnungen festsetzten, sind nicht erst damals auch entstanden, sondern
gehen als Personennamen meist höher hinauf, bis in die Zeiten der Völker-
wanderung. Nun haben aber die Eigennamen mit der stetigen Weiterentwicklung
der Sprache nicht gleichen Schritt gehalten, sie sind je länger, je weniger mitge-
gangen, zumal seit sie als Familiennamen fest geworden. Die Veränderungen,
welche die Sprache zu erleiden gehabt, haben sie als das geheiligte Eigentum des
einzelnen nicht gleichzeitig mitgemacht, sie sind stehen geblieben; die Stürme
der Zeiten, welche die alten Sitten und Weisen hinweggefegt, haben sie nur wenig
berührt. So stehen die Namen da, gleich den Ruinen der Ritterburgen, als Zeugen
einer längst vergangenen Zeit. Als die Namen sich bildeten, waren die verschie-
denen Mundarten Deutschlands noch in voller Blüte, eine allgemein herrschende
Schriftsprache war noch nicht vorhanden. So setzten sich die Familiennamen für
jede Landschaft zunächst in der dort verbreiteten Mundart fest. Dazu kommen
bei den deutschen Familiennamen zahlreiche slavische und romanische Einflüsse.
Seit dem Ende des 10. Jahrhunderts wurden in Deutschland und Frankreich
die Personen in den Urkunden oft durch Anmerkung ihrer Heimat, meist mit de,
selten im Adjektiv, näher bestimmt, z. B. Herbertus Britto, Thomas de Maila.
Dieser Zusatz wurde zuerst in den oberen Kreisen allgemeiner, wo er nicht nur
den Wohnsitz, sondern auch die Herrschaft bezeichnet, und mit dieser auf die
143
Nachfolger überging. Seit etwa dem Anfang des 11. Jahrhunderts begannen
Grafen und Edle ihre Herrensitze im Tale zu verlassen, auf den Höhen feste
Burgen zu bauen und sich nach diesen zu benennen. Auch bei den niederen
Ständen befestigten sich mehr und mehr die persönlichen Heimatsbezeichnungen
zu erblichen Familiennamen. Hier ist zu beachten, daß es Familien gleichen
Namens gab, die keine Verwandtschaft miteinander hatten. Noch im 11. Jahr-
hundert begnügten sich in den Urkunden sehr viele mit Titel und Taufnamen,
auch Grafen und Edle. Erst seit der Mitte des 12. Jahrhunderts waren Familien-
namen bei diesen die Regel.1) Doch war ein solcher die Örtlichkeit bezeichnen-
der Familienname ursprünglich noch nicht so befestigt, daß bei einem Wechsel
des Besitzes die Familie ihn beibehalten hätte; vielmehr wurde in solchen Fällen
auch der Name vertauscht. So führten z. B. die Freiherren von Attinghausen
diesen Namen erst seit ihrer Übersiedelung nach Uri; vorher hießen sie nach
ihrer Stammburg im Emmental die Freien von Schweinsberg. So hießen die von
Löwenstein früher Bischofshausen von Bischofshausen, jetzt Bischhausen an der
Schmalm; als sie aber im 13. Jahrhundert ihre neue Burg erbauten, nahmen sie
ebenfalls die neumodische Benennung an. Diese Weise wurde aber auch von
Leuten nichtritterlichen Stundes frühzeitig befolgt, indem sie sich nach ihrem
Stammorte oder ihrem Wohnsitz benannten. Wer aus einem fremden Ort zuzog,
wurde beim Eintragen in den Bürgerrollen am einfachsten nach dem Orte be-
zeichnet, aus welchem er kam. So sind in den Bürgerrollen von Nordhausen aus
dem 13. und 14. Jahrhundert Personennamen, aus von (oder lateinisch de) und
einem Ortsnamen gebildet, die gewöhnlichste Bezeichnung, z. B. Henricus de Er-
fordia, Ludovicus de Molhusen. Das „von" fiel später nach und nach weg. In
Nordhausen z. B. hatten von 27 Mitgliedern des Rates i. J. 1385 noch 13 das
„von" mit einem Ortsnamen, dagegen 1401 nur 7, 1421 nur 2, 1475 noch einer,
endlich 1484 keiner, obwohl nicht weniger als sieben einen Ortsnamen als Fa-
miliennamen führten.
Die Spaltung größerer Geschlechter in Linien oder andere Ursachen bis in
die neueste Zeit, verursachten die Beifügung von unterscheidenden Beinamen,
welche dann mitunter den eigentümlichen Familiennamen verdrängten. So ent-
standen Bezeichnungen, wie Burkhard Hörauf von Seckendorf 1349 (Looshorn,
Geschichte des Bistums Bamberg 3, 215) oder Konrad von Seckendorf, Aberdar
genannt, Landrichter zu Nürnberg 1380. Ferner Johann Rosenthal dictus de Plesse
1306 (Riedel, codex dipl. Br. 1, 2, 371), Johannes Hildebrand alias dictus Duvel
1404 (ebd. 1, 6, 360), Haintz Klemm genannt Kläbsattel 1380 (Reutl. Gesch.-Bl.
1892, S. 41), Henne v. Ockenheim, den man nennt Heiseweck 1403 (Reg. Ruperti
Nr. 1471). Eine zunächst ohne Zutun des Beteiligten entstandene Namensände-
rung ist bei dem ersten Rektor der Universität Frankfurt a. O. festzustellen.
Dieser, Konrad Koch, wurde nach seiner Heimat Wimpfen als Konrad Vimpina
bezeichnet und 1517 ließ er selbst seinen Sohn als Sebastian Heinrich Vimpina
in die Matrikel eintragen.
In Gegenden, in denen die Zahl der seit Urzeiten angesiedelten Geschlechter
*) Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie 1898, Seite 177 f.
144
eine beschränkte blieb, wurde man dazu gedrängt, die einzelnen Familien durch
Beifügung des Wappenbildes oder der Heimstätte auseinander zu halten. So
finden wir in Zürich nach dem Wappen: Escher vom Luchs, Escher vom Glas,
Keller vom Schlüssel (jetzt Steinbock), Wolken-Keller, Rosen-Meyer und Hirschen-
Meyer, oder nach der Zunft: Weggen-Meyer. Nach dem Hause unterschied man
dann weiter: Escher im Brunnen, Escher im Wollenhof, v. Muralt im Schwarzen
Garten, Pestalozzi in Thalhof, v. Schulthiß-Rochberg, Stocker im Brag, Ziegler
im Pelikan.
Ähnlich wie die Familiennamen ist auch ein zweiter Vorname zum Teil ganz
unbeabsichtigt hervorgerufen worden. Man bezeichnete Söhne bekannter Männer
gern durch Zufügung von ihres Vaters Namen. Looshorn, Geschichte des Bis-
tums Bamberg 3, 159 gibt eine Liste adliger Knaben, welche 1339 Kanoniker
von Bamberg wurden; wir nennen daraus:
Eberard, Sohn Eberhards v. Randecks,
Ludwig, Sohn Ludwigs v. Hohenloch,
Albert, Sohn Leupolds v. Wolfstein.
Hierdurch mag mancher doppelter Vorname entstanden sein. Nicht selten mögen
ferner Erbnamen oder Namen, welche in einer bestimmten Familie besonders
häufig vorkommen, die Zufügung eines zweiten Vornamen an erster oder zweiter
Stelle herbeigeführt haben. Solche Namen sind Otto bei dem Straßburger Ge-
schlecht Friedrich, Eitel bei den Hohenzollern, Heinrich bei den Fürsten von Reuß,
Eitel und Bilgeri bei den Hödorff, Blicker bei den Landschaden u.a.m.1)
Für den Adel war es durchaus unmaßgeblich, ob sein Name mit oder ohne
„von" gebildet war. Es gab eine große Anzahl adeliger Geschlechter, welche
dieses Prädikat, der Bedeutung ihres Namens gemäß, nicht führten, ohne daß
deshalb der geringste Zweifel an ihrer adeligen Stellung entstanden wäre. Seit
etwa 1350 ward es langsam üblich, daß auch diejenigen Geschlechter, welche
ein „von" vor ihrem Namen führten, dies wegließen und sich einfach mit ihrem
Vornamen und direkt nachgestelltem Nachnamen nannten. Die Ursache hierzu
war vermutlich das Aufblühen des Bürgertums und Städtewesens zu jener Zeit,
die Übersiedlung altadeliger Geschlechter in die Städte und Übernahme der städ-
tischen Regierung durch dieselben. Beispiele für ein solches Nichtführen ihres
Adelsprädikates bieten z. B. folgende Geschlechter, deren Namen sinngemäß das
„von" verlangten: Carlowitz, Eichendorff, Gersdorff, Miltitz, Nauendorff, Seide-
witz, Wolfersdorff, Zeschau und viele andere. Dieser Umstand trug dazu bei,
daß der Unterschied zwischen dem niederen Adel und dem vornehmen Bürger-
stande, dem Patriziate2), eine Zeit lang fast aufgehoben war. Zur Reformations-
x) Klemm, Curt, Über doppelte deutsche Vornamen, Zeitschrift des Vereins für Volks-
kunde, Heft 4, 1897; Ebengreuth, A. Luschin v., Zur Geschichte unserer mehrfachen
Vornamen, MAW NF 6, 173 ff ; Hackemann, A., in der Dezember-Nummer 1906 der Zeit-
schrift des allgemeinen deutschen Sprachvereins.
2)Roth von Schreckenstein, Das Patriziat in den deutschen Städten, besonders
Reichsstädten. 2. Ausg. Freiburg 1886. — Foltz, Beiträge zur Geschichte des Patriziates in
den deutschen Städten. Marburg 1899.— Wilh. Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechts-
geschichte. 5. Aufl. 1907, S. 654. — Nathusius-Neinstedt, H. v., Ritterbürtige Familien
unter den Geschlechtern der deutschen Städte im Mittelalter. Berlin 1889.
145
zeit trat eine Reaktion ein. Nach und nach nahmen während der folgenden 200 Jahre
nicht nur viele derjenigen Familien, welche sich von 1350 des Prädikates „von"
bedient hatten, dieses wieder auf, sondern überhaupt fast alle Familien, die sich
zu dem Adel gerechnet wissen wollten, selbst wenn das Prädikat „von", das doch
den Besitz eines Ortes oder die Herkunft von einem Orte ausdrückt, widersinnig
vor ihrem vielleicht einen bürgerlichen Beruf bezeichnenden Namen war. Die
Ursache zu dieser Reaktion lag, abgesehen von der ohne Zweifel vorhandenen
Überzeugung des Adels, daß sie zur Selbsterhaltung notwendig sei, noch beson-
ders in der Initiative der Höfe.1)
Heutzutage scheint vielen das Prädikat „von" als die zuverlässige und voll-
kommene internationale, weil bereits vor den Namen fast aller Nationalitäten, die
rumänische, griechische und japanische nicht ausgenommen, zu findende Adels-
bezeichnung. Allein diese Anschauung, als beweise das Wörtchen „von" den
Adel, ist durchaus irrig. Wie das französische „du" und „de la" und das nieder-
ländische „van" äußerst häufig bei rein bürgerlichen Familien vorkommt, so gibt
es auch in Deutschland, besonders in den nordwestlichen Gegenden, gegenwärtig
nicht weniger als 100000 bürgerliche Familien2) mit dem Wörtchen „von". In
Chemnitz gibt es zum Beispiel eine bürgerliche Familie „von der Horst", in
Berlin eine adelige gleichen Namens. Die Rangliste der Preußischen Armee be-
zeichnet das Adelsprädikat mit „v.", schreibt dagegen bei bürgerlichen Familien
das Wort „von" aus, z. B. „von Aspern" (vgl. Genealog. Handbuch bürgerlicher
Familien Band IV, Berlin 1896). Es kommt auch vor, daß das Wort „von" mit
dem darauf folgenden Wort zu einem neuen Wort zusammen genommen wird,
so bei der bürgerlichen Familie „Vonhof", die sich auch durch die Schreibweise am
Ende des Namens von der adeligen Familie „von Hoff" unterscheidet.
Der Name allein beweist also über die adelige Herkunft der Familie nichts.
Ein sehr einleuchtendes Beispiel bietet der Name „von Geldern". Eine Reihe
von Trägern dieses Namens, z. B. der Kgl. Sächsische Finanzrat Dr. von Geldern-
Crispendorf, ist adlig auf Grund des von dem Fürsten Heinrich von Reuß am
28. März 1846 erteilten Adelsrenovations-Diploms. Schon das Wappen dieser
Linie spricht gegen die Annahme, daß dieselbe etwa mit den älteren oder neueren
Grafen von Geldern eines Stammes sei. In Preußen giebt es verschiedene Fami-
') von Braunsdorff, Über den Nichtgebrauch des Adelsprädikates seitens des niederen
sächsischen Adels. Dresden 1896.
2) Dieses „von" bei bürgerlichen Familien ist nur Namensbestandteil. Die Vertreter
der Ansicht, daß die Bezeichnungen „von", „auf", „aus", „zu" dies auch bei adeligen Fami-
lien oder wenigstens bei denen des Uradels seien, vgl. insbesondere von Bülow, Über den
Erwerb eines adeligen Familiennamens durch Annahme an Kindesstatt nach dem bürger-
lichen Gesetzbuche, in der Deutschen Juristenzeitung 1896, S. 132 und in der Deutschen Juristen-
zeitung 1900, S. 373 v. Bülow, Krückmann und Opet, Gutachten zum 24. Juristentag
Bd. III, S. 177 ff. stehen u. a. gegenüber von Staudinger, Juristenzeitung 1898, S. 362. —
Sohm, Juristenzeitung 1899, S. 8. — Bornhak in Schulzenstein und Keil's Verwaltungsarchiv
Bd. 8, S. 48; der 25. Juristentag hat sich im Jahre 1900 nach sehr eingehender Befürwortung
von Gierke, Wilke, Kekule von Stradonitz und anderen mit großer Mehrheit dafür
entschieden, daß überwiegende Gründe dafür sprechen, bei adeligen Familien auch das ein-
fache „von" heute als bloßes Adelszeichen zu betrachten.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 10
146
lien des Namens „von Geldern", „van Geldern", „van Gelder" usw., deren Mit-
glieder fast durchgehend dem Arbeiter- oder kleinbürgerlichen Stande angehören;
beispielshalber sei noch angemerkt, daß im nördlichen Teile der Provinz Han-
nover Vertreter bürgerlicher Familien des Namens „von Geldern" vorkommen;
ebenso gibt es in Köln und Umgegend eine weitverzweigte bürgerliche Familie
„von Geldern" israelitischer Abstammung.
Eine besondere Erwähnung verdient der Brauch, der bei der Erteilung von
Briefadel von der Wiener Kanzlei geübt wurde, da ohne Kenntnis dieses Brauches
jemand leicht bei dem Bestreben, seine Familiengeschichte aufzuhellen, auf Irr-
wege geraten kann. Es war nämlich Praxis, daß, wenn Personen geadelt wurden,
ihrem Namen ein Ortsname, ich möchte lieber sagen ein örtlicher Name angefügt
wurde. Und zwar galt die Bestimmung, daß das immer ein erdichteter Ortsname
sein mußte. Auf diese Weise sollte einer Verwechslung vorgebeugt werden. Also
z. B. wenn ein Müller geadelt wurde und wünschte den Namen Müller von Rosen-
berg, so ging das nicht, weil es Orte dieses Namens gab; wenn er aber Müller
von Rosenstein heißen wollte, so wäre das bewilligt worden, wenn Orte dieses
Namens im Reiche nicht existierten. Es war sehr gebräuchlich, solche erdichteten
Ortsnamen dem Familiennamen anzuhängen. Diese Idee des erdichteten Herr-
schafts- und Ortsbegriffes ist freilich in der Praxis der Wiener Kanzlei so weit
geschwunden, daß man dazu gekommen ist, Namen wie „Kadich Edler von Pferd"
zu bilden, weil der Betreffende sich für Pferdezucht interessierte; wenn aber ein
Ort „Pferd" zufällig in dem Bereiche der Österreichich-ungarischen Monarchie
vorhanden gewesen wäre, so würde man auch diese Namensform vermieden
haben.
Im südlichen Europa ist zwar die Adelspartikel dieselbe wie im übrigen
Europa: de, di, aber sie kommt hier offiziell beinahe aus dem Gebrauch. 1890
bedienten sich, nach dem Gothaischen Hofkalender, von den 70 Provinzial-
präfekten in Italien nur 2 des Vorwortes, in Spanien von den 51 Gouverneurs 5.
Was Italien angeht, kann man hier Venedig als Spiegel für das ganze Land an-
nehmen, teils weil hier der Begriff von Adel durch das Goldene Buch scharf
bestimmt war, teils weil hier die Data hoch hinaufreichen. Die Namen der
12 nobili, die im Jahre 692 den ersten Dogen wählten, waren alle einfach. Wohl
führten mehrere von ihnen während der Blüte Venedigs auch auswärts hohe Titel,
Catharina Cornaro war sogar Titularkönigin von Zypern. In Venedig blieb aber
der Name einfach, wenn die Familie auch noch so angesehen, wenn sie auch
mehrmals bis zur Herzogswürde aufgestiegen war. Und so oder ähnlich war es
auch in Genua und in den anderen Republiken und auch bei den Dynastien im
mittleren Italien; das de, di kommt wohl vor, aber niemals als Zeichen des Adels,
sowohl bei den Medici als bei den Visconti etc. Auch noch heute legen die
Nachkommen, wenn auch hoch in Rang und Ehre, Wert darauf, die einfachen
Namen ihrer Vorfahren unverändert zu behalten. Es heißt einfach : Don Giovanni
Doria Pamphili Laudi, Fürst von Molfieto, Don Philippo Orsini, Herzog von
Gravina, Don Giovanni Antonio Colonna, Herzog von Cesaro, ebenso all die
höchsten Familien.
In Frankreich finden wir für das Mittelalter dasselbe Verhältnis. Die Namen
147
der alten normanischen Ritter waren alle einfach, aber am Ende des Mittelalters
kam das Vorwort mehr und mehr auf, es ward Privilegium des Adels.
In Spanien sind die mittelalterlichen Namen einfach: Maurique, Henrique;
auch der Cid, in welchem im 12. Jahrhundert das Rittertum seinen Gipfel er-
reichte, führte keinen weiteren Namen als Ruy (Rodrigo) Diaz; das hinzugefügte
de Bivar bedeutet nur seinen Geburtsort, den Flecken dieses Namens. In der
Neuzeit findet sich hier, ebenso wie in Frankreich, der Gebrauch, die Adels-
qualität der Familien durch ein dem Namen angehängtes, und zwar vorgesetztes
Zeichen auszudrücken, und zwar mit demselben Vorwort, dem modernen de, das
im Latein sowohl mit ab als mit de korrespondierte. Die Sitte hat sich hier so
festgesetzt, daß selbst die Kaiserin Eugenie sich nicht Guzman, sondern „de Guz-
man" unterschrieb.1)
Die sehr ausgebreitete Literatur über deutsche Namenkunde findet man ver-
zeichnet an folgenden Stellen, die sich gegenseitig ergänzen:
Förstemann, Altdeutsches Namenbuch I, 2, Personennamen, 1900, Vorwort.
So ein, Mittelhochdeutsches Namenbuch. Basel, Hilbing & Lichtenhahn, 1903.
Bahder, H. von, Die deutsche Philologie im Grundriß. Paderborn 1883.
Jahresbericht über die Erscheinungen auf dem Gebiete der germanischen
Philologie, herausgegeben von der Gesellschaft für deutsche Philologie in Berlin.
Dresden und Leipzig. Verlag von Reissner.
Richter, Bibliotheca geographica Germaniae. Literatur der Landes- und
Volkskunde des Deutschen Reiches. Leipzig 1896, S. 462 ff.
Unter den Zeitschriften, welche einschlagende Arbeiten bringen, ragen
hervor:2)
Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur, heraus-
gegeben von E. Schroeder und G. Roethe.
Zeitschrift für deutsches Altertum, herausgegeben von Haupt.
Leipzig 1841 ff.
Zeitschrift für deutsche Philologie, herausgegeben von Höpfner und
Zacher. Halle 1869ff.
Zeitschrift für deutsche Sprache, herausgegeben von Sanders. Ham-
burg 1887 ff.
Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur von
Paul und Braune. Halle 1874ff.
J) Mensinga, Die Adelspartikel im südlichen Europa, VJH 20, 15 ff.
2) Aus der übrigen Zeitschriftenliteratur seien noch erwähnt: Steinhausen, Vornamen-
studien in: Zeitschrift f. d. dtsch. Unterricht 1893, S. 616 ff. — Tille, Weibliche Vornamen,
ZKu 5, 173 ff. — Zur Gesch. d. dt. Personennamen in: Archival. Zeitschr. 1897, S. 243 ff. —
Köcher, Die Taufnamen, in: Pfarr-Haus 1891, S. 113ff. — Zehntbauer, Richard J., Öster-
reichische Verwaltungsmaßregeln auf dem Gebiet des Namenwesens in der 2. Hälfte des
18. Jahrh., Monatsblatt der Gesellsch. „Adler" in Wien V, 253 ff. — Witte, Hans, Wendische
Zu- und Familiennamen aus mecklenburgischen Urkunden gesammelt und mit Unterstützung
des Herrn Prof. Dr. Ernst Mucke in Freiberg (Sachsen) bearbeitet, VMG 1906. — Von dar-
stellenden Büchern nenne ich beispielshalber nur Heintze, Albert, Die deutschen Familien-
namen geschichtlich, geographisch, sprachlich. Dritte verbesserte und sehr vermehrte Auf-
lage. Hsg. v. P. Cascorbi. Halle a. S. 1908.
10*
148
Bericht über die Erscheinungen auf dem Gebiete der germanischen Philo-
logie. Leipzig, Reisland.
Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und
Altertumsvereine, herausgegeben von P. Bai Heu. Berlin.1)
Zahlreiche Beiträge zur Namenkunde sind auch in den Veröffentlichungen
der Altertumsvereine enthalten.2)
Hier soll noch, im Anschluß an Lorenz, Lehrbuch der gesamten wissen-
schaftlichen Genealogie, S. 180 ff., auf einige sprachliche Schwierigkeiten hingewiesen
werden, die sich dem Genealogen bei der Aufstellung seiner Stammtafeln besonders
häufig ergeben.3)
1. Die Geistlichen führen nicht nur in den Klöstern lediglich einen Vor-
namen, der oftmals beim Eintritt in den geistlichen Stand erst angenommen
worden ist. Weltgeistliche führten auch im Mittelalter zuweilen einen Familien-
namen, aber der hohe Klerus bediente sich in der neuesten Zeit offiziell lediglich
des geistlichen Vornamens.
2. Der Mangel an Interpunktion in Urkunden führt leicht zu dem Irrtum,
daß zwei oder drei Namen als einer Person zugehörig betrachtet werden. Doppelte
Vornamen sind aber in Deutschland bis zum 13. Jahrhundert sehr selten, etwas
häufiger schon im 13. Jahrhundert, so begegnet in Mühlhausen in Thüringen
1220 Heinrich Bote von Frauenstein, 1286 Hermann Wolf von Hagen, 1296 Bert-
hold Gulo von Eckardsberge. Nach dem deutschen Norden verbreitet sich der
Gebrauch zweier Vornamen nur ganz allmählich. So liefert uns das Verzeichnis
der pommerschen Stände, welche im Jahre 1500 dem Kurfürsten Joachim von
Brandenburg und seinem Hause die Erbfolge sicherten, auch nicht ein einziges
Beispiel. Aus Sachsen finden wir die neue Sitte beim Adel befolgt in folgenden
Namen: um 1500 Hans Sigmund von Feilitzsch, 1510 Hans Georg von Reitzen-
stein und Thomas Otto von Schönberg, 1517 Georg Friedrich und Hans Heinrich
von Krockow, 1519 Josef Levin Metzsch, Meissnischer Rat, später Pastor in Milau.4)
*) Vgl. z. B. im 51. Jahrg. Nr. 8: Wä senke, H., Orts-, Flur- und Personennamen-
forschung.
2) J. Müller, Die wissenschaftlichen Vereine und Gesellschaften Deutschlands im
19. Jahrh. Bibliographie ihrer Veröffentlichungen seit ihrer Begründung bis auf die Gegen-
wart. Berlin 1883—87. — Hettler, Aug., Jahrb. d. deutschen historischen Kommissionen,
Institute und Vereine des Deutschen Reiches und der deutschen Sprachgebiete des Auslandes.
Halle a. S. 1004. — Schwerdfeger, Jos., Die historischen Vereine Wiens 1848 bis 1008
Wien 1008 (Festschrift zum 60jährigen Kaiserjubiläum). — R. de Lasteyrie et F. Lefevre-
Pontalis, Bibliographie des travaux historiques et archeologiques publies par les societes
savantes de la France. T. 1—3. Paris, seit 1888.
3) Über latinisierte, beziehentlich gräzisierte Namen vgl. Körner, Der deutsche Herold
1000, S. 31 ff., und Sembritzki, ebenda 1001, S. 120f. — Über Pseudonyme gibt es folgende
Orientierungsmittel: Zirka 3000 häufiger vorkommende Pseudonyme vornehmlich deutscher
und österreichischer Schriftsteller, in: Wer ist's? Unsere Zeitgenossen. Zeitgenossenlexikon II
1006, S. 84 ff., seitdem wiederholt in neuer Auflage erschienen. — Holzmann, M., Deutsches
Pseudonymenlexikon. Wien 1006. — Weller, Lexikon pseudonymorum. Wörterbuch der
Pseudonymen aller Zeiten und Völker. Regensburg. — Über Anonyme vgl. M. Holzmann
und H. Bohatta, Deutsches Anonymen-Lexikon. Weimar.
*) Klemm im Deutschen Herold 26, 1805, S. 106ff., 111 ff.
149
3. In den älteren Urkunden werden die Taufnamen, selbst die der höchsten
Personen, meist nur als Sigle verzeichnet. Auch die Zeugen werden nur nach
ihrem Standescharakter unter bloßer Anführung eines Anfangsbuchstabens als Be-
zeichnung für den Namen mitgeteilt. Hierüber kann nur die Spezialdiplomatik
und die aus sonstigen Quellen und Schriftstellern zu schöpfende Familiengeschichte
Aufschlüsse geben.1)
4. Das immer wiederholte gleichmäßige Vorkommen desselben Vornamens
in vielen Familien hat sehr viele Irrtümer in den Genealogien veranlaßt, die nur
durch die größte Sorgfalt vermieden werden können. Es genügt, auf die Namen
Berthold bei den Zähringern, Hermann bei den älteren Badensern und Heinrich
bei den Reußen hinzuweisen.
5. Schwankende Schreibart der Tauf- und Familiennamen, Anwendung von
Abkürzungen und zahlreiche Koseformen machen die genealogische Überlieferung
oft so schwierig, daß sich Gatterer veranlaßt gesehen hat, ein „Alphabetisches
Verzeichnis von verkürzten oder auf andere Weise entstellten und unkenntlichen
Taufnamen" zusammenzustellen. Dasselbe genügt den heutigen Anforderungen
und dem jetzt vorliegenden Quellenmateriale nicht mehr.
Der Vorname war schon im Mittelalter nicht immer der des Taufpaten.2) In
manchen Familien waren, wie noch jetzt, einzelne Vornamen vorzugsweise beliebt
und kamen daher immer wieder vor. Dies war jedoch im Mittelalter mehr als
heutzutage der Fall. Damals konnte in amtlichen Schriften ein Mann bloß mit
seinem Vornamen genannt werden. So erscheint in Frankfurt a. M. bei den
Knoblauchg in vier Generationen nacheinander der Vorname Jakob, bei denen von
Schwarzenberg in sieben Generationen Walther, bei denen von Rückingen in vier
Generationen Claus, bei den Stalburgern in sechs Generationen nacheinander eben-
derselbe Vorname, bei denen vom Rhein in ebensovielen Heinrich, bei den Neuhaus
in sechs Generationen Ulrich, bei den Frosch in ebensovielen Wicker, bei den
Orths endlich in sechs Generationen Philipp.
Nicht selten kommt es vor, daß zwei Geschwister ein und denselben Vor-
namen erhielten, und zwar gab man einem Sohne nicht bloß den Vornamen eines
bereits gestorbenen Bruders, sondern auch den eines noch lebenden. Man unter-
schied solche Geschwister durch Zusätze, wie der alte und der junge, der erste
und der andere, voneinander. So kommen z. B. in der Familie der Herren von
Kronberg um 1400 zwei Brüder Hartmuth vor. Andere Beispiele, aus der Frank-
furter Patriziergeschichte entnommen, sind folgende: Der Stadtschultheiß Sifried
zum Paradies hatte einen gleichnamigen jüngeren Bruder, welcher fast eben-
solange lebte als er; Jakob Knoblauch, der Freund der Kaiser Ludwig IV. und
J) Zu der Geschichte der Familiennamen bieten die Urkundenbücher, insbesondere die
städtischen und die Traditionsbücher, hervorragendes Material. Sehr beachtenswert über
die Entwicklung der Namen ist Arnold, Geschichte der deutschen Freistädte II, S. 197ff.,
und über die zeitliche Folge des Vorkommens der Namen Höniger, Kölner Schreins-
urkunden des 12. Jahrhunderts I, 21 = Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Ge-
schichtskunde I, 1884.
2) Das Folgende nach Kriegk, Deutsches Bürgertum im Mittelalter, N. F. Frank-
furt a. M. 1871. Hierin: „Die Vornamen und Zunamen" S. 199ff.
150
Karl IV., hatte unter seinen Söhnen zwei, welche wie er Jakob hießen und beide
ihn um mehrere Jahrzehnte überlebten; in der Familie von Schwarzenberg kommen
im 15. Jahrhundert zwei Brüder Walther vor; in der Familie Rorbach gab es
1471 zwei Schwestern, welche Anna die Erste und Anna die Andere hießen; sogar
noch im 18. Jahrhundert hießen drei Brüder Orth, welche die letzten Sprößlinge
dieser Familie und alle drei Rechtsgelehrte waren, Johann Philipp.
Der im deutschen Mittelalter bei Leuten aller Stände am häufigsten vor-
kommende Vorname war Johann. Bei ihm war deshalb auch oft die Hinzufügung
eines Vorworts üblich, nicht bloß um Brüder, sondern auch um Nichtverwandte,
welche diesen Namen trugen, voneinander zu unterscheiden. Man bediente sich
hierzu meistens der vorgesetzten Wörter „groß" und „klein", und aus diesem
Gebrauche sind dann die Familienname Großjohann, Großhenne und Kleinhenne
entstanden.
Die Vornamen hatten im Mittelalter eine größere Wichtigkeit als heutzutage,
weil es damals in den Städten ebenso wie noch unlängst in vielen Dörfern üblich war,
daß die Leute einander nicht mit den Familien-, sondern mit den Vornamen anredeten,
ja sogar, wenn sie vor einer dritten Person jemand erwähnten, sich des letzteren
bedienten. Beides war nicht bloß in den unteren und mittleren, sondern auch in
den höheren Ständen gebräuchlich. Sogar in amtlichen Schriften und in den
Korrespondenzen städtischer Regierungsbehörden findet sich diese Sitte. In den
Frankfurter Bürgerbüchern des 14. Jahrhunderts z. B. werden die regierenden
Bürgermeister zuerst bloß mit ihren Vornamen angeführt. Noch im 16. Jahr-
hundert findet sich in den Frankfurter Ratsprotokollen der Syndikus Doktor Adolf
Knoblauch stets nur als Doktor Adolf angeführt. In seinen Briefen redete der
Frankfurter Rat bis zum Schlüsse des Mittelalters die Adressaten, wenn diese nicht
etwa Fürsten, Grafen oder Edelleute waren, stets mit ihrem Taufnamen und dem
vorgesetzten Worte „Lieber" an. Noch auffallender zeigt sich die damalige Be-
deutung des Vornamens darin, daß man auch die alphabetischen Namensverzeich-
nisse, welche zum Nachschlagen amtlicher Bücher angefertigt wurden, nicht nach
den Familiennamen, sondern nach den Vornamen (natürlich mit Beifügung von
jenen) machte. Selbst noch in den alphabetischen Registern der Frankfurter
Beedbücher von 1600 — 1608 sind die Leute nach ihren Vornamen eingetragen.
Die Verwandtschaftsverhältnisse der Einzelnen waren den Menschen des
Mittelalters bei ihrem beschränkten Gesichtskreise so bekannt, daß sie mitunter
einen Mann, welcher keinen Familiennamen hatte, nicht etwa durch Anführung
einer individuellen Eigentümlichkeit bezeichneten, sondern durch Angabe seiner
Verwandtschaft mit irgend einer anderen Person. So nennt z. B. in einer Urkunde
von 1318 sogar der Reichs- und Stadtschultheiß zu Frankfurt die beiden Verkäufer
bloß „Harplo genannt der Reynhern Eidam und Hedwig seine Gattin". Es gab
aber damals und selbst noch über hundert Jahre später gar manche Leute, welche
keinen Familiennamen hatten, sondern bloß ihren Taufnamen führten. Sogar in
einem Frankfurter Ratsprotokoll von 1453 kommt in betreff zweier Männer, welche
städtische Söldner zu werden wünschten, der so abgefaßte Beschluß vor: „den
czweien knechten, die nit namens han, den dienst abeslagen".
Auch in anderen Beziehungen gibt sich der geringe Wert zu erkennen,
151
welchen im Mittelalter der Familienname hatte. Nicht wenige Familien, selbst
solche von edler Herkunft, gaben die Namen ihres Geschlechtes ganz auf und
nannten sich nach ihrem Wohnort, d. h. der Burg, dem Orte oder der Stadt, in
welcher sie wohnten, oder auch nach dem von ihnen erkauften Wohnhause. Dabei
geschah es denn wohl auch, daß der ursprüngliche Familienname entweder für
die Nachwelt ganz unterging, wie in Frankfurt z. B. bei denen zum Hohenhaus,
zum Kranich und im Steinhaus, oder daß derselbe für immer aufhörte, geführt
zu werden. Das letztere war der Fall bei den Frankfurter Familien Bonach,
Mynner und Schurge, welche alle drei von einem Hause den Namen von oder
zu Lichtenstein annahmen, während andere den Familiennamen doch mit dem
Hausnamen verbunden zu führen pflegten, wie die Inkus zu Schwanau. Von
manchen Familien, z. B. von der zum Rebstock (im 13. und 14. Jahrhundert)
weiß man, da sich von ihnen kein Siegel erhalten hat, nicht einmal, ob der Name,
welchen sie führten, ihnen vom Hause oder umgekehrt diesem von ihnen gegeben
worden ist.
Selbst Brüder kommen mit verschiedenen Zunamen vor, weil jeder von ihnen
sich nach seinem Wohnhause benannte. Manche behielten, sogar nachdem sie
ihr Haus verkauft hatten, den Namen desselben bei, während auch der neue Be-
sitzer sich nach diesem benannte.
Noch ist zu bemerken, daß die Feststellung des Wortbegriffes und der Her-
leitung vieler mittelalterlicher Namen durch den Umstand erschwert wird, daß,
weil man damals nicht so viel wie jetzt schrieb, die Form eines Namens im
Munde der Menschen sich leicht umwandelte. Drei Beispiele aus frankfurtischen
Urkunden werden genügen, dies nachzuweisen. Am Schluß des 14. Jahrhunderts
befand sich unter den dortigen weltlichen Richtern einer, dessen Name in folgenden
drei Formen vorkommt : Krauesel, Krauweyse, Krauisen. Ferner ist im Beedbuch
von 1495 ein Schreiner mit dem Namen Hans von Castel eingetragen, in denen
der nächsten zwei Jahre aber heißt er Hans im Casten. Der Frankfurter Gast-
wirt, bei welchem Luther 1521 eingekehrt war, führte die beiden Namen Wolf
Parentes und Johann Bronner, und in zwei vorhandenen Briefen desselben ist
der eine mit Johann Pronner, der andere mit Johann Bronnel unterschrieben,
welche doppelte Schreibung Sprachkennern leicht erklärlich ist. Noch führen wir
schließlich an, daß ein im Beginn des 15. Jahrhunderts oft erwähnter Kustos des
Bartholomäus-Stiftes, welcher jahrelang mit dem Rat in erbittertstem Streite
lag, bald Clas Gerstung (wie er eigentlich hieß), bald Clas Gerstenesel genannt
wird. Die letztere Benennung beruhte offenbar nicht auf Mißverständnis, sondern
auf Haß und auf der am Ende des Mittelalters herrschenden Neigung zum Spotte.
Wie häufig bei Nachforschungen sprachgeschichtlicher Art, so ist ganz be-
sonders bei der Namenforschung, wie schon kurz bemerkt wurde, auf die Ver-
schiedenheiten der Dialekte ein sorgsames Studium zu verwenden.1) Wenn fest-
gestellt ist, wo die Heimat der Familie lag und wie die ursprüngliche Gestalt
ihres Namens beschaffen gewesen ist, wird man sich die Frage vorzulegen haben,
welchem der vielen Dialekte der großen deutschen Sprache die Namengebung zu-
») Schröder, Edw., MIÖQ 16, 20.
152
zuweisen ist. Dann wird sich an der Hand des einschlagenden Dialektwörter-
buches und unter genauer Beachtung der Gesetze der Lautverschiebung die ur-
sprüngliche Bedeutung des Namens mit mehr oder weniger großer Sicherheit
feststellen lassen. Wie notwendig das Studium der deutschen Dialekte für den
Familienforscher ist, möge folgendes Beispiel andeuten: Ein eingewanderter Kol-
berger Schulrektor bemerkte zu den Worten „Henric van dages decanus" einer
Urkunde, eine Familie van Dages könne er nicht nachweisen. Er wußte nicht,
daß „van (wan) dages" im Niederdeutschen so viel bedeutet wie „weiland" oder
„vor Zeiten".1) Die Dialektwörterbücher gehören also zu dem notwendigsten
Handwerkszeug des Familienforschers. Deshalb folgt hier eine Zusammenstellung
der einschlagenden Literatur.
Dialektwörterbücher.
Mentz, Ferd., Dialektwörterbücher und ihre Bedeutung für den Historiker,
DGB 5.
Mentz hat auch ein möglichst vollständiges Verzeichnis der Literatur über die deutschen
Mundarten („Bibliographie der deutschen Mundartenforschung") 1892 als 2. Band der von
Otto Bremer herausg. „Sammlung kurzer Grammatiken deutscher Mundarten (Leipzig, Breit-
kopf & Härtel) erscheinen lassen und in der Zeitschrift „Deutsche Mundarten" (Wien, Fromme)
fortgesetzt. Vgl. auch Diefenbach, Lor., u. Wülcker, Ernst, Hoch- und niederdeutsches
Wörterbuch der mittleren und neueren Zeit. Zur Ergänzung der vorhandenen Wörterbücher
insbesondere des der Gebr. Grimm (Basel 1885, B. Schwabe).
Hochdeutsches Gebiet.
(Ober- und mitteldeutsche Mundarten.)
Über hochdeutsche Lexica sei auf Dahlmann-Waitz-Brandenburg, Quellen-
kunde der deutschen Geschichte, Leipzig 1906, Nr. 128 ff., verwiesen. Hier nenne
ich nur die beiden großen, epochemachenden Werke: Mittelhochdeutsches Wörter-
buch. Mit Benutzung des Nachlasses von Georg Friedrich Benecke aus-
gearbeitet von Wilhelm Müller. I 1854. II u. III von Wilh. Müller u. Frdr.
Zarncke. II 1863. III 1861. Leipzig, Hirzel. — Math. Lexer, Mittelhochdeutsches
Handwörterbuch. Zugleich als Supplement und alphabetischer Index zum mittel-
hochdeutschen Wörterbuch von Benecke-Müller-Zarncke. Leipzig, Hirzel. 1872.
76. 78.
Schweiz. Schweizerisches Idiotikon. Wörterbuch der schweizerdeutschen
Sprache. Gesammelt auf Veranstaltung der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich
unter Beihilfe aus allen Kreisen des Schweizervolkes. Frauenfeld, H. Huber.
Dieses umfangreichste aller bis jetzt vorhandenen mundartlichen Wörterbücher umfaßt
das Gebiet der deutschen Schweiz und ihre Kolonien im Süden des Kantons Wallis. Außer
der gegenwärtigen schweizerischen Volkssprache ist auch die ältere schweizerdeutsche Litera-
tur berücksichtigt. Das Werk sammelt u. a. auch solche Eigennamen, deren appellative Natur
noch deutlich erkennbar ist, sowie die Kose- oder Kurzformen der Personennamen.
Stalder, Frz. Jos., Versuch eines Schweizerischen Idiotikon mit etymolo-
gischen Bemerkungen untermischt. Samt Skizze einer schweizerischen Dialektologie.
x) Jahrbuch des Ver. f. niederdeutsche Sprachforschung XIII, 1887, S. 35.
153
I, II (Basel und Aarau, S. Flick, 1806; Aarau, H. R. Sauerländer, 1812. —
Hunziker, J., Aargauer Wörterbuch in der Lautform der Bernauer Mundart. Im
Auftrage der Kantonalkonferenz verfaßt. Aarau, H. R. Sauerländer, 1877. —
Tobler, Titus, Appenzellischer Sprachschatz. Eine Sammlung appenzellischer
Wörter, Redensarten, nebst analogischer, historischer und etymologischer Be-
arbeitung einer Menge von Landeswörtern. Zürich, Orell, Füßli & Co., 1837. —
Schmidt, Sam., Idioticon Bernense. Mitgeteilt von Titus Tobler. Nürnberg 1857.
Erschien zuerst in der Zeitschrift „Die deutschen Mundarten", Bd. II — IV.
Bühl er, V., Davos in seinem Walser Dialekt I. Lexikographischer Teil.
Heidelberg, Selbstverlag (Aarau, H. R. Sauerländer), 1870.
Elsaß. Martin, E., und Lienhart, H., Wörterbuch der elsässischen Mund-
arten. Im Auftrage der Landesverwaltung von Elsaß-Lothringen. Straßburg,
Trübner, 1. Bd., 1879 (A.E.I.O.U. F.V.G.H.J. K.L. M. N.). — Scherz ii, Johannis
Georgii, Glossarium Germanicum medii aevi potissimum dialecti Suevicae, ed. Jer.
Jac. Oberlinus. 1781, 1784.
Fleißige Benutzung der damaligen Straßburger Handschriften.
Schmidt, Charles, Historisches Wörterbuch der elsässischen Mundart mit
besonderer Berücksichtigung der früh-neuhochdeutschen Periode. Aus dem Nach-
laß. Straßburg, J. H. Ed. Heitz (Heitz & Mündel), 1901.
Trotz großer Lücken und trotzdem, daß der Verf. kein geschulter Germanist war, ist
das Werk für jeden, der sich mit älteren elsässischen Texten beschäftigt, unentbehrlich.
Schmidt, Charles, Wörterbuch der Straßburger Mundart. Aus dem Nach-
laß. Straßburg, J. H. Ed. Heitz (Heitz 8: Mündel), 1896.
Mit reichlicher Zuziehung älterer Schriftsteller und Urkunden. Ergänzungen zu Schmidts
Wörterbuch bei Halter, Die Alemannische Mundart. Hagenau-Straßburg (Straßburg, Wörter-
verzeichnis S. 135 — 197). Vgl. auch das Glossar zu den Straßburger Chroniken von
C. Schröder (Die Chroniken der deutschen Städte IX, S. 1079—1134).
Henry, Victor, Le dialecte alaman de Colmar (Haute-Alsace) en 1870.
Grammaire et Lexique. (Universite de Paris. Bibliotheque de la Faculte des
lettres XL) (Paris, F. Alcan, 1900.)
Baden. Heitig, Otto, Beiträge zu einem Wörterbuch der ostfränkischen
Mundarten des Taubergrundes. Progr. der Großh. Bad. Realsch. zu Heidelberg
(Leipzig, Breitkopf & Härtel, 1894). — Lenz, Der Handschuhsheimer Dialekt, I.
Wörterverzeichnis (Progr. Beil. Konstanz 1887). Nachtrag im Progr. Beil. von
Heidelberg (Darmstadt 1892).
Württemberg. Fischer, Herrn., Schwäbisches Wörterbuch. Auf Grund
der von Adalbert v. Keller begonnenen Sammlungen und mit Unterstützung des
Württembergischen Staates bearbeitet. Tübingen, H. Laupp. Seit 1901.
Das Wörterbuch umfaßt das Königreich Württemberg, die Hohenzollerischen Fürsten-
tümer und Teile von Baden, Bayern und Tirol und verzeichnet neben der heutigen Mundart
dieser Gegenden auch die ältere Sprache vom 13. Jahrh. an. Diejenigen Mitlaute, die in der
Mundart zusammenfallen, z. B. anlautendes b und p, werden zusammen behandelt: die mund-
artliche Form hochdeutsch mit p beginnender Wörter ist unter b zu suchen.
Schmid, Joh. Chrph. v., Schwäbisches Wörterbuch, mit etymologischen
und historischen Anmerkungen. 2. Ausg. (Stuttgart, E. Schweizerbart, 1844).
Berücksichtigt auch die ältere Mundart.
154
Birlinger, Anton, Schwäbisch-Augsburgisches Wörterbuch. Im Verlag der
K. B. Akademie der Wissensch. (München, Franz, 1864).
Hier hauptsächlich älteres Material zum Sprachschatz derjenigen schwäbischen Lande,
die jetzt unter bayer. Krone stehen oder des alten Augsburger Bistumgebietes. Für Augs-
burg ist auch zu vergleichen das Glossar zu den Augsburger Chroniken von Math. Lexer
(die Chroniken der deutschen Städte IV, 357—400; V, 441—488) und Fr. Roth (Bd. XXII,
530—549; XXIII, 471—513; XXV, 410—442).
Bayern. Schmeller, J. Andr., Bayerisches Wörterbuch, Sammlung von
Wörtern und Ausdrücken, die in den lebenden Mundarten sowohl als in der
alteren und ältesten Provinzialliteratur des Kgr. Bayern, besonders seiner älteren
Lande, vorkommen und in der heutigen allgemein -deutschen Schriftsprache ent-
weder gar nicht oder nicht in denselben Bedeutungen üblich sind, mit urkund-
lichen Belegen. Stuttgart u. Tübingen 1827 — 37. 2. Aufl., bearbeitet von G.Karl
Frommann. München 1872. 77. Vgl. F, Keinz, Ergänzungen zum Bayerischen
Wörterbuch, besonders aus der Gegend von Passau. Sitzungsber. der Akademie.
München 1887.
Rockinger, Wörterbuch zu dem Urkundenwerke „Die altbayrischen land-
ständischen Freibriefe mit den Landfreiheitserklärungen" (München, C.Wolf, 1853).
Wichtig für die juristisch-technische Ausdrucksweise des Mittelalters.
Stocker, P. Bernh., Archivar am Benediktinerstift hl. Kreuz zu Donauwörth,
Erklär, altd. Wörter vom 12 — 17. jahrh. Donauwörth, Singr. 1798.
Westenrieder, Laur. de, „Glossarium Germ. Lat. vocum obsolet, primi et
medii aevi, in primis Bavaricarum". Monachii, Jos. Zangl. 1816.
Ferner kommen für Bayern in Betracht die Glossare zu den Chroniken von
Nürnberg (von Math. Lexer in: Chroniken der deutschen Städte I, 477 — 501;
II, 535—574; III, 417—442; IV, 821—859), Regensburg, Landshut, Mühldorf,
München (v. Albr. Wagner ebd., XV, 584—607).
Pfalz. Autenrieth, Pfälzisches Idiotikon. Ein Versuch. Zweibrücken,
Lehmann, 1899.
Österreich. Höfer, M., Etymologisches Wörterbuch der in Oberdeutsch-
land, vorzüglich aber in Österreich üblichen Mundart. I — III (Linz, Kastner, 1875).
— Marita, H., Probe eines Wörterbuchs der österreichischen Volkssprache mit
Berücksichtigung der älteren deutschen Mundarten. Progr. des Schottengymn, in
Wien 1861, 1865). — Scheuchenstuel, C. v., Idiotikon der österreichischen
Berg- und Hüttensprache. Wien, Braumüller, 1856.
Tirol. Schöpf, J. L., Tirolisches Idiotikon. Nach dessen Tod vollendet
von Anton J. Hof er. Hrsg. auf Veranl. u. durch Unterstützung des Ferdinandeums
(Innsbruck, Wagner, 1866). Hierzu kommt das Glossar von Jos. Egger in: Die
tirolischen Weistümer, im Auftr. d. Kais. Ak. d. Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle
u. K. Theodor von Inama-Sternegg, Bd. 4 (Wien, Braumüller, 1888).
Salzburg. Ein Salzburgisches Idiotikon von K. E. Frhr. v. Moll findet
sich in L. Hübners Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstentums Salzburg
III (Salzburg 1796), S. 955—984. Hierzu kommt das Glossar zu: Die Salz-
burgischen Taidinge (Österr. Weistümer I). Im Auftrage der K. Akad. d. Wiss.
hrsg. von Hnrch. Siegel u. Karl Tomaschek (Wien, Braumüller, 1870).
155
Niederösterreich. Castelli, J. F., Wörterbuch der Mundart in Österreich
unter der Enns. Wien 1847.
Eine Sammlung der Wörter, Ausdrücke und Redensarten, welche, von der hochdeutschen
Sprache abweichend, dem niederösterreichischen Dialekte eigentümlich sind, samt beigefügter
Erklärung und so viel möglich auch ihrer Abstammung u. Verwandtschaft, beigegeben sind
grammatische u. dialektologische Bemerkungen über diese Mundart überhaupt. Tendier & Co.
Kärnten. Lexer, M., Kärntisches Wörterbuch (Leipzig, Hirzel, 1862). Dazu
das Glossar von Ant. Schönbach zu: Steirische und kärnthische Taidinge, im
Auftrage der K. Ak. d. Wiss. hrsg. von Ferd. Bischoff und Ant. Schönbach
(Österr. Weist. VI, Wien. Braumüller, 1881).
Steiermark. Unger, Theod., Steierischer Wortschatz, als Ergänzung zu
Schmellers bayerischem Wörterbuch gesammelt, für den Druck bearb. u. hrsg.
v, Ferd. Khull (Graz, Leuschner & Lubinsky, 1903).
Mit reicher Benutzung auch der älteren Literatur u. bes. der handschriftl. Materialien des
bayerischen Landesarchivs.
Über deutsche Sprachinseln im italienischen Sprachgebiet handeln:
Schmeller, Joh. Andr., Sogenanntes Cimbrisches Wörterbuch, d. i. deutsches
Idiotikon der VII u. XIII comuni in den venetianischen Alpen. Mit Einleitung
u. Zusätzen im Auftrage der Kais. Ak. d. Wiss. hrsg. v. J. Bergmann (Wien,
Hof- und Staatsdruckerei, 1855) und Zingerle, Ignaz V., Lusernisches Wörter-
buch (Innsbruck, Wagner, 1869).
Gottschee. Schröer, Karl Julius, Wörterbuch der Mundart von Gottschee
(aus dem Oktoberhefte des Jahrganges 1868 und dem Maihefte des Jahrg. 1870
der Sitzungsberichte der philos.-hist. Kl. der Kais. Ak. d. Wiss. besonders ab-
gedruckt. Wien, Hof- und Staatsdruckerei, 1879).
Ungarn. Schröer, Karl Julius, Beitrag zu einem Wörterbuche der
deutschen Mundarten des ungarischen Berglandes (Sitzungsber. der Kais. Ak. d.
Wiss. in Wien 25, 1857, S. 213—272; 27, 1858, S. 174—218; auch besonders
ersch. Wien 1858; Nachtrag dazu ebd. 31, 1859, S. 245—292, u. bes. ersch.
Wien 1859).
Siebenbürgen.
Über die Vorarbeiten zu einem Wörterbuch der siebenbürgisch-deutschen Mundart vgl.
das Korrespondenzblatt des Vereins für siebenbürgische Landeskunde und die Berichte der
44. Versamml. deutscher Philologen in Dresden im Herbst 1897. Erschienen sind:
Keintzel, Gg., Nösner Idiotismen (Festgabe der Stadt Bistritz 1897, S. 45 bis
80). — Kisch, Gust., Nösner Wörter u. Wendungen. Ein Beitrag zum sieben-
bürgisch-sächsischen Wörterbuch (Progr. des ev. Obergymn. Bistritz 1900). —
Kramer, Frdr., Idiotismen des Bistritzer Dialektes. Beitrag zu einem sieben-
bürgisch-sächsischen Idiotikon (Progr. d. ev. Obergymn. in Bistritz 1876—77).
Böhmen. Neubauer, Joh., Altdeutsche Idiotismen der Egerländer Mund-
art. Mit einer kurzen Darstellung der Lautverhältnisse dieser Mundart. Ein Bei-
trag zu einem Egerländer Wörterbuche (Wien 1887. Neue [Titel-] Auflage 1898).
Rheinland. Müller, Jos., u. Weitz, Wilh., Die Aachener Mundart.
Idiotikon nebst einem poetischen Anhange (Aachen u. Leipzig Mayer, 1836).
[Wegeier, J.] Wörterbuch der Coblenzer Mundart (Rhein. Antiquarius III, 14,
1869, 698—759, auch bes. ersch. Coblenz, Hergt, 1869). — Tonnar, Aug., u.
156
Evers, Wilh., Wörterbuch der Eupener Sprache, mit sprachvergl. Worterklärung
von W. Altenburg (Eupen, Braselmann, 1899). — Honig, Fritz, Wörterbuch der
Kölner Mundart. Nebst Einleitung von F. W. Wahlenberg (Köln, Heyn, 1877).
Hierzu kommt das Glossar von Ant. Birlinger zu den Kölner Chroniken (Die
Chroniken der deutschen Städte XII, S. 388—430 u. XIV, 967—1007). —
Heinzerling, Jak., Probe eines Wörterbuches der Siegerländer Mundart (Beil.
zum 54. Jahresber. des Realgymn. zu Siegen 1891). — Schmidt, Karl Chrn.
Ldw., Westerwäldisches Idiotikon oder Sammlung der auf dem Westerwalde ge-
bräuchlichen Idiotismen, mit etymologischen Anmerkungen und der Vergleichung
anderer alter und neuer german. Dialekte (Hademar & Herborn, Neue gel. Buch-
handlung, 1800).
Hessen. Vilmar, Aug. Frdr. Chrn., Idiotikon von Kurhessen (Marburg
u. Leipzig, Elwert, 1868. Neue billige Ausg. Marburg 1883). Als Ergänzungen
dazu sind erschienen: Bech, Fedor, Beiträge zu Vilmars Idiotikon von Kurhessen
(Progr. des Kgl. Stiftsgymn. zu Zeitz 1868). — Pfister, Herrn, v., Mundartliche
u. stammheitliche Nachträge zu A. F. C. Vilmars Idiotikon von Hessen (Marburg,
Elwert, 1886) und Vilmar u. Pfister, Idiotikon von Hessen, 1. u. 2. Erg.-Heft
durch Herrn, v. Pfister (Marburg, Elwert, 1889). — Kehr ein, Jos., Volkssprache
u. Volkssitte in Nassau. Ein Beitrag zu deren Kenntnis (Weilburg, Lang, 1860);
d er slbe, Volkssprache und Wörterbuch von Nassau. Leipzig 1891. — Crecelius,
Wilh., Oberhessisches Wörterbuch (Darmstadt, Bergsträßer in Komm., 1897). Nach-
träge dazu von A. Ro eschen (in: Quartalsblätter d. histor. Ver. f. d. Großh. Hessen
1901, S. 857 — 860). — Schröner, Gust., Spezialidiotikon des Sprachschatzes
von Eschenrod (Oberhessen). (Gießner) Inaug.-Diss. (Heidelberg, Winter, 1903).
Sep.-Abdr. aus: Zeitschrift f. hochd. Mundarten 1902 und 1903.— D. Saul, Ein
Beitrag z. Hessischen Idiotikon. Marburg 1901.
Thüringen. Hertel, L., Thüringer Sprachschatz. Sammig. mundartlicher
Ausdrücke aus Thüringen, nebst Einleitung, Sprachkunde und Sprachproben (Weimar,
Böhlau, 1895). — Reinwald, W. F. H., Hennebergisches Idiotikon oder Samm-
lung der in der gefürsteten Grafschaft Henneberg gebräuchlichen Idiotismen, mit
etymologischen Anmerkungen und Vergleichung anderer alter und neuer germanischer
Dialekte (Berlin u. Stettin, F. Nicolai, 1793, 1801).
Provinz Sachsen (vgl. auch Niederd. Gebiet). Zecht, Rieh., Wörterbuch
der Mansfelder Mundart. Im Selbstverlag des Herausgebers (Görlitz, Druck d.
Görlitzer Nachrichten u. Anzeiger, 1888). — Bruns, Karl, Volkswörter der
Provinz Sachsen (Ostteil) nebst vielen geschichtlich merkwürdigen Ausdrücken der
sächsischen Vorzeit. Hrsg. im Auftr. des Zweigvereins Torgau des Allg. Dt.
Sprachvereins (Torgau, Jacobs, 1901).
Hierher gehört auch das von Hertel bearbeitete Glossar zum 2. Bde. der Magdeburger
Chroniken (Die Chron. der deutschen Städte XXVII, S. 237—265).
Königreich Sachsen. Albrecht, Karl, Die Leipziger Mundart. Gram-
matik und Wörterbuch der Leipziger Volkssprache. Zugleich ein Beitrag zur
Schilderung der Volkssprache im allgemeinen. Mit einem Vorwort von Rud.
Hildebrand (Leipzig, Arnold, 1881; S. 1—69 Grammatik, S. 71—243 Wörter-
buch). — Anton, Karl Gottlieb, Alphabetisches Verzeichnis mehrerer in der
157
Oberlausitz üblicher, ihr zum Teil eigentümlicher Wörter und Redensarten,
Stück 1—9 (Görlitzer Schulprogramm 1824, 29, 32—33, 35, 39, 42, 48 [Görlitz,
Heinze]).
Supplemente dazu von Dornick im Neuen Lausitzischen Magazin 44. Bd. (1868),
S. 46—66.
Böhme, O., Beiträge zu einem vogtländischen Wörterbuche (38. Jahresber.
des Progymn. zu Reichenbach i. V. 1888). — Göpfert, E., Dialektisches aus
dem Erzgebirge (29. u. 30. Bericht üb. d. Progymn. Annaberg, 1872, 73).
Schlesien. Berndt, Joh. Georg, Versuch zu einem schlesischen Idiotikon,
nebst einer großen Anzahl anderer veralteten Worte, welche in Documenten und
sonderlich bey alten schlesischen Dichtern angetroffen werden. Stendal, Frenzen &
Große, 1787.
Zusätze in der Lit. Beil. z. d. Schles. Prov.-Bibl. 1787.
Weinhold, Karl, Beiträge zu einem schlesischen Wörterbuche (Sitzungsber.
der K. Ak. d. Wiss. in Wien 14, 1855, Beilage S. 1—56, u. 15, 1855, Beilage
S. 57 — 110. Auch bes. ersch. Wien, Hof- und Staatsdruckerei).
Petters, J., Lexikalisches im Anschlüsse an Weinholds Beiträge etc. in: Die
Deutschen Mundarten 5, 1858, S. 472—479.
Wein hold, Karl, Proben aus dem schlesischen Wörterbuche (Mittl. d.
schles. Ges. f. Volkskde. VII, 2, 1900, S. 19—26).
Hoffmann v. Fallersleben, Beiträge zu einem schlesischen Wörterbuche
(Die deutschen Mundarten 4, 1857, S. 163—192 [vgl. auch 6, 1859, 83—84,
372 — 373], auch bes. erschienen, Nürnberg 1857).
Klesse, A., Aus dem Wortschatze des Grafschafters. Mundartliches
Vokabularium (Vierteljahrsschrift f. Gesch. u. Heimatsk. der Grafsch. Glatz 3,
1883—84, 224—235, 311—320; 4, 1884—85,152—160,245—253; 5, 1885—86,
39_44, 113—121, 212—215; 6, 1886—87, 38—46).
Knothe, Fr., Wörterbuch der schlesischen Mundart in Nordböhmen (Hohen-
elbe, Verl. des österr. Riesengebirgsvereins, 1888).
Posen. Bernd, Chr. Sam. Theod., Die deutsche Sprache in dem Groß-
herzogtume Posen und einem Teile des angrenzenden Königreichs Polen mit Ver-
gleichungen sowohl der Mundarten, als auch anderer Sprachen, und mit eigenen
Forschungen (Bonn, Weber, 1820). Sprachwissenschaftl. Einleitung u. Wörterbuch.
Niederdeutsches Gebiet.
Ein den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechendes neuniederdeutsches
Gesamtwörterbuch fehlt.
Kosegarten, J. G. L., Wörterbuch der Niederdeutschen Sprache älterer und
neuerer Zeit (Greifswald, C. A. Koch, 1855 — 60).
Nur A — Angetoget erschienen. Verfasser tot.
Berghaus, H., Der Sprachschatz der Sassen. Ein Wörterbuch der Platt-
deutschen Sprache in den hauptsächlichsten ihrer Mundarten I, A — H (Branden-
burg, A. Müller, 1880); II I— N (Berlin, Eisenschmidt, 1883).
Nicht recht zuverlässig, daher mit Vorsicht zu benutzen.
158
Schiller, Karl, und Lübben, Aug., Mittelniederdeutsches Wörterbuch,
6 Bände (Bremen, Fischer, 1875—81).
Das Werk umfaßt den Wörterschatz der niederdeutschen Sprache etwa von 1300 bis
1600. Vergriffen. Bei historischen Nachforschungen in mittelniederdeutschen Quellen un-
entbehrlich.
Eine kleinere Bearbeitung ohne Quellenbelege erschien unter dem Titel:
Mittelniederdeutsches Handwörterbuch von Aug. Lübben. Nach dem Tode des
Verfassers vollendet von Christoph Walther (Wörterbücher, hrsg. v. Verein f.
niederd. Sprachforschg. II. Norden und Leipzig, Verlag von Soltau 1888.
Sehr praktisch zum Handgebrauch. Hierher gehört auch das Glossar von P. Feit zum
1. — 3. Bande des Hansischen Urkundenbuches, enthalten im 3. Bd. des Hans. Urkundenb.,
S. 533-585.1)
Niederlande. Hier ist zunächst zu nennen das große Woordenboek der
nederlandiche taal. Bewerkt door M. de Vries en A. Kluyver, met mede-
werking van A. Beets, J. W., Muller, W. L. de Vreese en G. J. Boekenoogen;
Seit 1864. ('s Gravenhage en Leiden, M. Nijhoff, A. W. Sijthoff.)
Entspricht für das Niederländische dem Wörterbuch der Gebr. Grimm, berücksichtigt
die Schriften seit dem Erscheinungsjahre 1637 der unter der Autorität der Generalstaaten
verfaßten niederländischen Bibelübersetzung.
Verwys, E., en Verdam, J., Middelnederlandsche woordenboek ('s Graven-
hage, M. Nijhoff, seit 1885).
Umfaßt die niederländische Sprache etwa von 1200—1500.
Stallaert, Karel, Glossarium van verouderde rechtstermen, kunstwoorden
en andere uitdrukkingen in vlaamsche, brabantsche en limburgsche oorkonden
(Leiden, Brill, seit 1886).
Cornelissen, P. Jozef, en Vervliet, J. B., Idioticon van het Antwerpsch
dialect (stad Antwerpen en antwerpsche Kempen [Gent, Siffer, 1899 — 1900]).
Draaijer, W., Woordenboekje van het Deventersch dialect (Haag, M. Nij-
hoff, 1896).
Dijkstra, Waling, Friesch woordenboek (Lexicon Frisicum). Leeuwarden,
Meijer & Schaafsma. 1900, 1903.
Das Werk umfaßt die heutige Volkssprache der niederl. Provinz Friesland.
Gallee, J. H., Woordenboek van het Geldersch-Overijsselsch dialect ('s Graven-
hage, M. Nijhoff, 1895).
Molema, H., Wörterbuch der Groningenschen Mundart im 19. Jahrh.
(= Wörterbücher, hrsg. v. Verein f. nd. Sprachforschg., III [Norden in Leipzig,
Soltau 1888]).
Schuermans, L. W., Algemeen Vlaamsch-Idioticon (Leuven 1865 — 70).
Dazu ein Bijvoegsel 1883.
x) Das Mittelniederdeutsche, d. i. der Vorläufer des heutigen Platt, ist der für archi-
valische Studien in Nord- und Mitteldeutschland wichtigste deutsche Dialekt. Zur Einführung
ist zu empfehlen: A. Lübben, Mittelniederdeutsche Grammatik nebst Chrestomathie und
Glossar (Leipzig 1882). Zum weiteren Einlesen in archivalisches Material ist vortrefflich das
kulturgeschichtlich interessante Buch: Mittelniederdeutsche Beispiele im Stadt- Archive zu
Braunschweig, gesammelt von Ludwig Hänselmann (Wolfenbüttel 1892 [= Überlieferungen
zur Literatur, Geschichte und Kunst, hrsg. von Milchsack und Zimmermann. 4. Band]).
159
De Bo, L. L., Westvlaamsch Idioticon (Brügge, E. Gaillard & Comp., 1873).
Ein neuer Abdruck in kleineren Typen, hrsg. v. W. Samyn, unter Verwendung der
Zusätze aus De Bo's Handexemplar, erschien 1892 in Gent bei Siffer.
, Boekenoogen, G. J., De Zaansche volkstaal. Bij drage tot de kennis van
der woordenschat in Noord-Holland (Leiden, Sijthoff, 1897).
Westfalen. Woeste, Fr., Wörterbuch der Westfälischen Mundart. [Nach
d. Tode d. Verf. hrsg. v. Crecelius u. Lübben.] (Wörterbücher, hrsg. v. d.
Verein f. niederdeutsche Sprachforschung I [Norden und Leipzig, Soltau 1882]).
Bezieht sich vorwiegend auf die Mundart der Grafschaft Mark.
Koppen, Heinr., Verzeichnis der Idiotismen in plattdeutscher Mundart,
vorzüglich in Dortmund und dessen Umgegend (Dortmund, Köppensche Buch-
handlung, 1877).
Waldeck. Bauer, Karl, Waldeckisches Wörterbuch nebst Dialektproben,
hfsg. v. Herrn. Collitz (Wörterbücher, hrsg. v. Ver. f. ndrd. Sprachf IV [Norden
und Leipzig, Soltau 1902]).
Braunschweig. Damköhler, Eduard, Probe eines nordostharzischen
Idiotikons (Wiss. Beil. z. d. Schulnachr. des Herz. Gymn. zu Blankenburg a. H.
1893 [Blankenburg a. H., Kircher, 1893]).
Beck, H., Idiotikon von Nordsteinke bei Vorsfelde [Jhrb. d. Ver. f. niederd.
Sprachforschg. 23, 1897, 131—154 u. 24, 1898, 113—128]).
Vgl. auch die Glossare zu den Chroniken von Braunschweig von Karl Schiller (Die
Chroniken der deutschen Städte VI, 482—510) und von Hänselmann (ebd. XVI, 567—640).
Hannover. Schambach, Georg, Wörterbuch der niederdeutschen Mund-
art der Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen oder Göttingisch-Gruben-
hagensches Idiotikon (Hannover, Rümpler, 1858).
Nachträge dazu von Sprenger im Jhrb. des Ver. f. niederdeutsche Sprachforschg. 8,
1882, 27—32, ferner im Korrespondenzbl. desselben Vereins 14, 1889—1890, 77—78, und 18,
1894 — 1895, 26—27. — Hierzu kommt das Glossar von Herrn. Brandes über die ersten
vier Bände des Hildesheimer Urkundenbuches (Urkundenbuch der Stadt Hildesheim Bd. IV
[Hildesheim, Gerstenserg, 1897]).
Strodtmann, Joh. Chr., Idioticon Osnabrugense (Leipzig und Altona,
Korton, 1756).
Stürenburg, C. H., Ostfriesisches Wörterbuch (Aurich, L. Spielmeyer, 1862).
Doornkaat-Koolman, J. ten., Wörterbuch der ostfriesischen Sprache
etymologisch bearbeitet (Norden, Breams, 1879 ff.).
Ergänzungen dazu von W. Lüpkes in den Jhrb. d. Ges. f. bild. Kunst u. vaterl. Alter-
tümer 11, 1895, 157—171.
Richthofen, Karl Frhr. v., Altfriesisches Wörterbuch (Göttingen, Dieterich,
1840).
Bremen. [Tiling u. Dreyer] Versuch eines Bremisch-Niedersächsischen
Wörterbuchs, hrsg. von der deutschen Gesellschaft (Bremen, Förster, seit 1767).
Hierin sind nicht nur die in und um Bremen, sondern auch fast die in ganz Nieder-
sachsen gebräuchlichen mundartlichen Eigentümkeiten nebst den schon veralteten Wörtern
und Redensarten in bremischen Gesetzen, Urkunden und Diplomen gesammelt, zugleich auch
nach einer behutsamen Sprachforschung und aus Vergleichung allerhand neuer verwandter
Dialekte erklärt. Vor Erscheinen des mittelniederdeutschen Wörterbuches von Schiller und
Lübben das beste Hilfsmittel zum Verständnis des Mittelniederdeutschen.
160
Hamburg. Richey, Michael, Idioticon Hamburgense oder Wörterbuch
zur Erklärung der eigenen, in und um (!) Hamburg gebräuchlichen Nieder-
Sächsischen Mundart. Hamburg 1754. Neue Ausgabe 1755.
Diese ohne Anhänge abgedruckt in: Thesaurus juris provincialis et statutarii illustratus
Germaniae I. Giesen (!) 1756.
Schleswig-Holstein. Schütze, Joh. Frdr., Holsteinisches Idiotikon, ein
Beitrag zur Volkssittengeschichte, oder Sammlung plattdeutscher, alter und neu-
gebildeter Worte, Wortformen, Redensarten, . . . der alten und neuen Holsteiner
Bd. 1—3 Hamburg, H. L. Villaume, 1800—1802, IV Altona 1806.
Mecklenburg. [Chystraeus, Nathan] Nomenciator Latina-saxonicon.
Latinisch vn de Pladdütsch Vokabelnboek (Rostock 1582 u. öfter).
Berücksichtigt besonders die Mecklenburger Mundart. Über die versch. Ausg. vgl.
Lisch in Jahrb. d. Ver. f. Meckl. Gesch. 23, 1858, 139— 142.
Mi [Pseudonym für Sibeth, C. G.J, Wörterbuch der Mecklenburgisch-vor-
pommerschen Mundart (Leipzig, C. A. Koch, 1876).
Pommern. Dähnert, Joh. Carl, Platt-deutsches Wörterbuch, nach der
alten und neuen Pommerschen und Rügischen Mundart (Stralsund, C. L. Struck,
1781).
Für damalige Zeit vortrefflich.
Altmark. Danneil, Joh. Frdr., Wörterbuch der altmärkisch-plattdeutschen
Mundart (Salzwedel, J. D. Schmidt, 1859).
Paris ius, L., Zusätze zu d. F. Danneils Wörterbuch der altmärkisch-platt-
deutschen Mundart (Jahresber. d. altmärk. Ver. f. vaterl. Gesch. u. Industrie, Abt.
f. Gesch. 19, 1879, 37—80).
Provinz Sachsen (vgl. auch Hochdeutsches Gebiet). Sprenger, R., Ver-
such eines Quedlinburger Idiotikons (Jahrb. d. Ver. f. niederd. Sprachf. 29, 1903,
139_160).
Hierzu gehört auch das Glossar von Ja nicke zum 1. Bd. der Magdeburger Chroniken
(Die Chron. der deutschen Städte VII, 434—484).
Mark Brandenburg. Meyer, Hans, Der richtige Berliner in Wörtern und
Redensarten, 5. Aufl. (Berlin, H. S. Hermann, 1904).
Kollatz, C, und Adam, P., Berliner Wortschatz zu den Zeiten Kaiser
Wilhelms I. (Schriften des Ver. f. d. Gesch. Berlins 33, 1897, 69—196).
Preußen (Provinz). Frischbier, H., Preußisches Wörterbuch, Ost- und
westpreußische Provinzialismen in alphabetischer Folge (2 Bde. 1882, 83, Berlin,
Enslin).
Hennig, G. E. S., Preußisches Wörterbuch, worinnen nicht nur die in
Preußen gebräuchliche, eigentümliche Mundart und was sie sonst mit der nieder-
sächsischen gemein hat, angezeigt, sondern auch manche in preußischen Schrift-
stellern, Urkunden, Dokumenten u. Verordnungen vorkommende veraltete Wörter,
Redensarten, Gebräuche und Altertümer erklärt werden, im Namen der Kgl.
Deutschen Gesellschaft zu Königsberg herausgegeben (Königsberg, Drugel, 1785).
Fischer, E. L., Grammatik und Wortschatz der plattdeutschen Mundart im
preußischen Samlande (Halle, Waisenhaus 1895).
Russische Ostseeprovinzen. Gutzeit, W. v., Wörterschatz der deutschen
Sprache Livlands (Riga, N. Kymmel, 1859 ff.).
161
[Hupel, Aug. Wilh.] Idiotikon der deutschen Sprache in Lief- und Ehstland
(Riga, Hartknoch, 1795).
Abgedruckt aus Hupeis Neuen Nordischen Miscellaneen Stück 11, 12, 1795. Nachträge
ebd. Stück 17, 225—235, und in J. C. Petri, Esthland und die Esthen, II (Gotha 1802,
82—104).
Sallmann, Karl, Lexikalische Beiträge zur deutschen Mundart in Estland
(Leipzig, Grumbach, 1877); ders., Neue Beiträge zur deutschen Mundart in Est-
land. Gedruckt mit Unterstützung der estl. literar. Gesellschaft (Reval, F. Kluge,
1880); ders., Eine Nachlese zur deutschen Mundart in Estland (Baltische
Monatsschr. 34, 1888, 463—471).
Über die Erforschung der deutschen Dialekte verweise ich behufs weiterer
Orientierung auf Paul, Grundriß der germanischen Philologie, Straßburg, Trübner, I,
1896, 2. Aufl. 1901. Dieser Band enthält außer anderen Beiträgen die folgenden:
Kluge, Vorgeschichte der altgermanischen Dialekte; Behaghel, Geschichte der
deutschen Sprache; Jan te Winkel, Geschichte der niederländischen Sprache;
Theod. Siebs, Geschichte der friesischen Sprache; Anhang: Die Bearbeitung der
lebenden Mundarten. Allgemeines von Philipp Wegener; Skandinavische Mund-
arten von J. A. Lundell; Deutsche und niederländische Mundarten von Friedr.
Kauffmann.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. \\
Die Museen als familiengeschichtliche Hilfsmittel.
IE Archive und Bibliotheken, so sind auch Museen für den Familien-
forscher Fundgruben ersten Ranges, und zwar in der Gegenwart in weit
höherem Grade, als dies früher der Fall war. Denn seitdem die Mu-
seen den Übergang von der Kuriositätenliebhaberei zur wissenschaft-
lichen Systematik und der lehrhaften Grundrichtung durchgemacht haben, sind
sie Volksbildungsstätten1) geworden, die auch für die Familienforscher eine Fülle
der Belehrung darbieten. Auch die Grundsätze der Aufstellung in den Museen
haben sich in den letzten Jahrzehnten geklärt. Man hat aufgehört, die Museen
nur als Speicher anzusehen, welche die Gegenstände so gut wie möglich sichtbar
machen. Auch dienen die Museen in den großen Städten jetzt nicht allein der
Repräsentation. Die Aufstellung soll zum Verweilen und Betrachten, nicht zum
Durcheilen einladen. Diese mehr auf das Studium gerichtete Aufstellung kommt
auch demjenigen, welcher der Geschichte eines Geschlechtes nachgeht, zustatten.
Zahlreiche Kataloge2), die von Jahrzehnt zu Jahrzehnt praktischer und nützlicher
eingerichtet worden sind, erleichtern die Benutzung. Freilich darf der Familien-
forscher in den Museen, wie dies ja auch von den Archiven und Bibliotheken gilt,
nicht erwarten, daß der Stoff nach seinem persönlichen Bedürfnisse geordnet sei.
Diese Bedürfnisse können sich wohl gelegentlich mit den Grundsätzen decken,
nach denen die Aufstellung der einzelnen Stücke im Museum erfolgt. Aber in der
Regel wird der Familienforscher aus der kultur- oder kunsthistorischen oder chrono-
logischen Aufstellung sich für seine Spezialarbeit den Einzelstoff erst zusammen-
suchen müssen. Für familiengeschichtliche Studien besonders ergiebig sind die
Altertumsmuseen; aber auch die kunsthistorischen und volkstümlichen Museen ver-
dienen eingehende Berücksichtigung.
*) Die Museen als Volksbildungsstätten. Ergebnisse der 12. Konferenz der Zentralstelle
für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen. Mit 42 Abbildungen (= Schriften der Zentralstelle
für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen. Nr. 25). Berlin, Carl Heymanns Verlag 1904. —
Wagner, E., Über Museen und über die Oroßh. Staats-Sammlungen für Altertums- und
Völkerkunde in Karlsruhe (Veröff. d. Karlsruher Altertumsvereins). Karlsruhe 1906.
s) Die Kataloge und die sonstige museographische Literatur findet man am besten
verzeichnet in der „Museumskunde. Zeitschrift für Verwaltung und Technik öffentlicher
und privater Sammlungen", herausgegeben von Karl Koetschau, Berlin, Georg Reimer
(seit 1905). Für den Westen Deutschlands ist auf die „Museographie" der Westdeutschen
Zeitschrift für Geschichte und Kunst zu verweisen.
163
Eine geschickte Museumsleitung läßt die Museen nicht versteinern. Je nach
den neuen Aufgaben, welche jede neue Generation ihnen stellt, wandeln sie sich.
Unter den neuen Museumstypen, die auf solche Art entstanden sind, haben die
Heimatmuseen1) ein besonderes Anrecht auf die Aufmerksamkeit der Familien-
forscher. Wie sie die gesamte Geschichte der Heimat zur Vorführung bringen,
so auch die der in derselben alteingesessenen und später in sie eingewanderten
Geschlechter. Die wissenschaftliche Bearbeitung der Sammlungsgegenstände,
welche den Museen einen Rang neben den Akademien verschafft haben, sind viel-
fach auch dem Familienforscher direkt zugute gekommen.
Diejenigen Museen, die der Aufbewahrung von Werken einzelner Meister
dienen (Goethe-Museum in Weimar2), Schiller-Museum in Marbach3), Körner-
Museum in Dresden4), Schubart-Museum in Aalen5), Thorwaldsen-Museum in
Kopenhagen6), Rauch-Museum in Berlin, Rietschel- und Schilling-Museum in Dresden,
Ingres-Museum in Montauban u. a.), sind selbstverständlich Ausgangspunkte des
gründlichsten Studiums der Meister, deren Werke sie verwahren, enthalten aber
auch über die Familien dieser Meister gelegentlich erwünschtes Material.
Neben den Landes-, Provinzial- und Stadt-Museen stehen die bescheidenen,
aber gerade für den Familienforscher besonders lehrreichen Familienmuseen. Ich
meine da nicht nur die umfangreichen Sammlungen über Geschlechter, die auf
den Höhen der Geschichte wandeln7), sondern auch die bescheidenen Sammlungen
bürgerlicher Familien8). Ein einziges Beispiel mag diese kleinen Sammlungen
charakterisieren. Als Theodor Körners Eltern nach dem frühen Tode ihrer beiden
Kinder in Berlin lebten, da hatten sie in ihrer Wohnung ein abgelegenes Zimmer,
in welchem die Erinnerungen an die früh entschlafenen Lieben, Theodor und
Emma, aufbewahrt waren, die Bücher, die sie gelesen, die Briefe, die sie ge-
schrieben, die Gebrauchsgegenstände, die sie benutzt hatten, nicht zuletzt die
Andenken an das kurze, ehrenvolle und tief tragische Kriegerleben des jungen
Dichters. Von Zeit zu Zeit schlössen die Eltern die Tür zu dem geweihten Ge-
mache auf und erneuerten im Anblick jener Zeugen vergangener Tage das Ge-
dächtnis der Unvergeßlichen.
An Gelegenheiten, das Haus mit des Hauses Geschichte bekannt zu machen
1) Vgl. z. B. Behn über das Heimatmuseum auf Föhr, Museumskunde 1908.
2) Die Schätze des Goethe-Nationalmuseums in Weimar. 60 photographische Auf-
nahmen in Lichtdruck. Text von Ruland. Leipzig 1887 — 1888.
3) Das Schiller-Museum in Marbach. Stuttgart 1906.
4) Mirus, Das Körner-Museum, Weimar 1898. — Peschel, Körner-Bibliographie.
Leipzig 1890.
5) A. V., Das Schubert-Museum in Aalen, Stuttgarter Neues Tageblatt, 26. Nov. 1907.
6) Einen Katalog des Thorwaldsen-Museums verfaßte Müller (5 Sektionen, Kopenhagen
1849 — 51). Eine Sammlung von Lithographien (120) sämtlicher Werke Thorwaldsens in der
Ordnung, wie sie im Museum aufgestellt sind, gab Holst im „Musee Thorwaldsen" (Kopen-
hagen 1852). .
') Kurt Roeder, Das Fugger-Museum in Augsburg, Illustrierte Zeitung 1908, Nr. 3370.
8) Das Folgende nach Franz Blanckmeister, Familienkunde und ihre Pflege im
Bürgerhause, Leipzig, Verlag von Arvved Strauch. Vgl. auch Accelin, Adrien, Les archives
domestiques et les livres de famille. Paris 1878.
11*
164
und den Kindern ein Kolleg über die Schicksale der Väter zu lesen, fehlt es
nicht, sie bieten sich von selbst. Wie man das macht, das schildert Frommel in
seiner heitern Weise: „Alles, was sich von Wissenswürdigem aus alter und neuer
Zeit im Jahre sammelt, kommt zusammen in eine blaue Schachtel, die am Sil-
vester umgestürzt wird. Am Familientage, an welchem aus Ost und West die
Kinder und Geschwisterkinder väterlicher- und mütterlicherseits zusammenkommen,
wird der Stammbaum ergänzt, ein alter Fund mitgeteilt oder in seiner Echtheit
nachgewiesen oder als Familiensage in einem rosenroten Kasten gelegt. Daneben
halte ich auch ein besonderes Fach mit Schwarz überzogen, darin sind die Er-
innerungen an die Heimgegangenen, Leichenreden und Andenken, getrocknete
Blätter und letzte Briefe. Bei diesem Fache kommen dem Verfasser freilich manch-
mal Tränen in die Augen, aber das Memento mori auf dem Deckel tut allezeit
Dienste." Und es braucht nicht Familientag zu sein, die Höhepunkte des Lebens
laden einen Hausvater von selbst dazu ein, auf die Erinnerungen aus der Väter
Tagen zurückzugreifen. Es ist Hochzeit im Hause, und ein altes Hochzeitskarmen
aus den Tagen „als der Großvater die Großmutter nahm" wird bei Tafel herum-
gereicht und belustigt die Gäste. Es ist Kindtaufe, und das greise Oberhaupt
der Familie, der würdige Großvater, bringt die Rede auf die lange Geschichte
des alten Geschlechts, dem im Neugeborenen ein neues Reis entsprossen ist.
Es ist oft nicht ganz leicht gewesen, Familienreliquien zu sammeln, und das
ist nur gut; denn was Mühe gekostet hat, das bewahrt man um so sorgfältiger
auf. Hat man nur Briefschaften und andere Papiere zusammengebracht, so legt
man das am zweckmäßigsten in geeignete Mappen, andere Gegenstände in pas-
sende Kästchen. Für größere Bilder empfiehlt es sich, sie im Zimmer aufzu-
hängen. Verfügt man über reicheres Material, so birgt man seine Schätze viel-
leicht in eine Truhe, wie sie jetzt wieder modern geworden sind, oder man läßt
sich ganz nach eigenem Bedürfnisse einen Schrank aus Eichenholz machen mit
der Aufschrift „Familienarchiv", der dem Wohnzimmer oder dem Studierzimmer
oder gar dem Salon zur Zierde gereicht. Nimmt die Sammlung noch größere
Ausdehnung an, dann räumt man wohl ein kleines oder großes Zimmer des Hauses
zum Hausmuseum ein und richtet es nach dem Vorbild unserer öffentlichen
Sammlungen und Museen ein. Oder ist der Gedanke zu kühn? Die Schlösser
und Villen der vornehmen Welt sind geräumig genug, und als Haus- und Fa-
milienmuseum dürfte mancher Raum eine vorzügliche Verwendung finden. Ich
sollte meinen, es müßte ein stolzes Gefühl für einen Hausherrn, eine Hausfrau
sein, einen Gast in die Familienhalle zu führen, und nirgends müssen sich Jubi-
läen und sonstige Hochfeste der Familie weihevoller begehen lassen, als in solch
einem Raum, wo man von den Geistern der Ahnen umgeben ist.
Von diesen kleinen Familienmuseen bis zu den großen Fürsten- und Staats-
museen ist ein weiter Weg. Zahlreiche Zwischenstufen ergeben sich, die je nach
der Anlage für den Familienforscher von größerem oder geringerem Interesse sind.
Von besonderem Wert sind die Sammlungen der Altertumsvereine, auch wenn sie
nicht so umfangreich sind, daß sie zur Gründung eines Museums führen. Diese
Vereine umfassen meist nur einen kleineren Landesteil (Provinz, Gau) und gehören
zu den lokalgeschichtlichen Gesellschaften. Zu den angesehensten Vereinen dieser
165
Art in Deutschland gehört der „Verein der Altertumsfreunde im Rheinlande" zu
Bonn, 1841 gestiftet, der „Jahrbücher" veröffentlicht. Die wichtigsten Sammel-
stätten in der dortigen Gegend sind die Museen in Bonn und Trier. Die Druck-
schriften, welche die Altertumsvereine verzeichnen, habe ich weiter unten unter
„Die bibliothekarischen Hilfsmittel des Familienforschers" zusammengestellt. 1852
schufen sich diese Altertumsvereine ihren Mittelpunkt in dem „Gesamtverein der
deutschen Geschichts- und Altertumsvereine", dessen Geschäftsleitung seit 1885
zu Berlin ist, und begründeten das „Germanische Museum" in Nürnberg, sowie
das „Römisch-Germanische Zentralmuseum" in Mainz. Neuerdings traten diesen
Vereinen die Anthropologischen Gesellschaften und die Vereine für Volkskunde
tatkräftig zur Seite. Besonders reich an Altertums- und Museumsvereinen ist
Österreich. Erwähnt seien das Johanneum in Graz (seit 1810), das vaterländische
Museum zu Prag (1816), das Ferdinandeum zu Innsbruck (1823), das Francisceum
zu Brunn, der kärntnerische Provinzialverein zu Klagenfurt und der steirische zu
Graz, vor allem aber die durch ihre zahlreichen wertvollen Veröffentlichungen
hervorragende „K. K. Zentrakommission zur Erhaltung und Erforschung der Bau-
denkmäler" in Wien, deren Tätigkeit sich neuerdings auf die gesamten Kunst-
und Altertumsdenkmäler ausgedehnt hat. In dem an Altertümern überreichen
Skandinavien ist zu nennen die „Kgl. Gesellschaft für Nordische Altertumskunde"
in Kopenhagen (seit 1825). Die ältesten Altertumsvereine hat England aufzu-
weisen, wo bereits 1572 die „Society of antiquaries" gestiftet wurde. Unter den
zahlreichen Vereinen Frankreichs ragt die „Societe des antiquaires de France" (seit
1814) hervor. Im folgenden mag der Nutzen der Museen für den, der die Ge-
schichte einer einzelnen Familie verfolgt, noch durch einige Beispiele klargestellt
werden.
Zu den umfangreichsten Sammlungen der ganzen Welt gehört das Britische
Museum (englisch: British Museum) in London. Allein die Bibliothek desselben
ist ein ungeheurer Schatz; ihr Hauptkatalog umfaßt 3000 Foliobände, der ge-
druckte etwa 600 Bände. Von den zwölf Abteilungen des Britischen Museums
kommen für den Familienforscher hauptsächlich die Münzen und Kupferstiche in
Betracht. Auch die Siegelsammlung ist bedeutsam. Von anderen außerdeutschen
Sammlungen stehen die Museen des Vatikans und des Kapitols und das Museum
nazionale als die umfangreichsten Roms mit an erster Stelle. In bezug auf
Mannigfaltigkeit und Universalität stehen ihnen zur Seite in Paris der Louvre,
in St. Petersburg die Eremitage und in Wien die kaiserlichen Hofmuseen. In
Deutschland stehen die Museen in Berlin, Dresden, Karlsruhe, München, Nürn-
berg und Weimar obenan.1)
*) Murray, David, Museums, Their History and their use. With a Bibliography
and List of Museums in the United Kingdom 8 vo. 3 vols. Glasgow, Maclehose & Sons.
1894 (London 1905). — Cowtan, Memoirs of the British Museum. London 1871. —
Heibig & Reich, Führer durch die öffentlichen Sammlungen klassischer Altertümer
in Rom. Rom 1891. 2 Bde. Bd. 1 in 2. Aufl. 1899. — „Moderner Cicerone; Rom" (Stutt-
gart 1903 — 06. 3 Bde.) von Holtzinger und Amelung (antike Kunst), Harnack, O.,
(neue Kunst), Schiffer, Th. v., (Umgebung). — Gonse, Les chefs d'oeuvre des musees de
France. Paris 1900 et 1904. — „Kunsthandbuch für Deutschland", herausgegeben von der
Generalversammlung der Kgl. Museen zu Berlin. 6. Aufl., bearbeitet von M. Creutz.
166
Im Germanischen Nationalmuseum zu Nürnberg1) interessieren den Familien-
forscher insbesondere die über 25000 Exemplare umfassende Siegelsammlung-,
welche 1902 durch die von Kaiser Wilhelm II. angekaufte und dem Museum ge-
schenkte Posse'sche Sammlung deutscher Kaisersiegel einen wertvollen Zuwachs
erhielt, ferner die Sammlungen der Münzen und Medaillen (etwa 21500 Stück),
die zu den glänzendsten Teilen des Museums gehören, sowie der Kupferstiche
(30000 Stück), die Glasgemälde und Grabdenkmäler. Was die Siegelsammlung
betrifft, so wird sich der Familienforscher nicht sowohl an die erste Abteilung
wenden, welche in chronologischer Ordnung den Entwickelungsgang der formellen
Seite der Sphragistik zeigen soll, als vielmehr an die zweite Abteilung. Diese
soll mit möglichster Rücksicht auf Vollständigkeit die Siegel der einzelnen Fa-
milien und ihrer Glieder, der Serien der Fürsten, Bischöfe, Äbte und Städte auf-
weisen. Auf die stattliche Reihe der Kaisersiegel folgen die verschiedenen größeren
und kleineren Reihen der Dynastensiegel, wobei die Familien in alphabetischer
Reihenfolge, die Siegel innerhalb der Familie teils nach Linien, teils einfach
chronologisch gelegt sind. Die weltlichen Fürsten schließen sich, wiederum in
Berlin 1904. — Handbuch der Kunstpflege in Österreich. 3. Aufl. Wien 1902. — Die be-
deutendsten Museen der Schweiz befinden sich in Basel, Bern, Genf und Zürich (Schweize-
risches Landesmuseum). Öffentliche Museen gibt es auch in Spanien (Madrid, Valencia,
Sevilla, Granada), Schweden (Stockholm, Gotenburg), Norwegen (Christiania) und Däne-
mark (Kopenhagen). Die an Museen reichsten Städte Deutschlands sind nächst Berlin
Dresden und München. Im ganzen besitzt Deutschland über 200 Museen, teils den
Staaten oder Landesfürsten gehörig, teils städtische oder von Provinzialverbänden und Privat-
vereinen gegründete, unter denen die in Aachen, Augsburg, Braunschweig, Bremen, Breslau,
Darmstadt, Dessau, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Gotha, Hamburg, Hannover, Karlsruhe,
Kassel, Köln, Königsberg, Leipzig, Magdeburg, Mainz, Nürnberg, Nördlingen, Oldenburg,
Schwerin, Stuttgart, Trier und Weimar die bedeutendsten sind. — Spemann's „Handbücher
der Königl. Museen zu Berlin" 1891 ff. — Muther und Hirsch, Cicerone der Königlichen
Gemäldegalerie von Berlin. München 1889. — Hirth und Muther, Cicerone in der König-
lichen älteren Pinakothek. 1888. — Das bayerische Nationalmuseum in München. München
1903. — Riggauer, Hans, Geschichte des Kgl. Münzkabinetts in München. Bamberg,
Buchner 1890. — Hauser, Die Münzen und Medaillen der Haupt- und Residenzstadt München.
München 1905. — Destouches, E. von, Münchens historische Sammlungen. Antiquitäten-
Rundschau III, 4. — Dr. H., Das bayerische Nationalmuseum zu München. Antiquitäten-
Rundschau IV, Nr. 25. — Brinckmann, Justus, Über das Bayerische National-Museum.
Münchener Neueste Nachrichten 1906, Nr. 349. — Über die Siegelsammlung im Kgl. Bayer.
Allgem. Reichsarchiv vgl. weiter unten unter: Primbs. — Führer durch die königlichen Samm-
lungen zu Dresden (amtlich, 7. Aufl. Dresden, 1903). — Hübner, Verzeichnis der Dresdener
Galerie. Dresden 1856 ff. — Woermann, K., Katalog der Kgl. Gemäldegalerie zu Dresden.
1884 ff. — Erbstein, Das Kgl. Grüne Gewölbe zu Dresden. Dresden 1884. — Das Grüne
Gewölbe zu Dresden (photographisches Prachtwerk mit Erläuterungen von Graesse. Berlin
1876/77).
x) Vgl. außer den Jahresberichten des Germanischen Nationalmuseums zu Nürnberg
Hektor, Geschichte des Germanischen Nationalmuseums von seinem Ursprung bis zum
Jahre 1862 (Nürnberg 1863); Essenwein, Das Germanische Nationalmuseum, dessen Be-
darf usw. (ebd. 1884); Leitschuh, Franz Friedrich, Das Germanische Nationalmuseum
in Nürnberg. Illustrationen nach Photographien von Christoph Müller. Bamberg, Buchner.
1890 (= Bayerische Bibliothek, begründet und herausgegeben von Karl von Reinhard
Pattner & Karl Trautmann, 9. Band). — Hampe, Das Germanische Nationalmuseum von
1852 — 1902. Festschrift zur Feier seines fünfzigjährigen Bestehens. Leipzig 1902.
167
alphabetischer Reihenfolge, die Bischöfe und reichsunmittelbaren Äbte, innerhalb
jeder einzelnen Serie gleichfalls chronologisch geordnet, an; dann der niedere
Adel, die Patrizier und die Bürgerlichen, einfach alphabetisch geordnet und, wo
sich von einer Familie Serien finden, diese in chronologischer Reihenfolge. Zu
der Sammlung der Grabdenkmale gehören auch etwa 100 Originalbronzeepitaphien,
die auf Nürnberger Friedhöfen aufgestellt waren, aber von ihrer Stelle weichen
mußten, um neuen Denkmälern Raum zu gewähren. Diese ganze Sammlung soll
in ihrer chronologischen Ordnung den Entwickelungsgang der Grabmonumente
zeigen, zugleich aber auch eine „Walhalla" werden, in der sich die ganze Ge-
schichte Deutschlands und seiner großen Männer treulich wiederspiegelt. Die Be-
nutzung aller dieser Schätze wird durch einen „Wegweiser" durch das ganze
Museum und außerdem durch Spezialkataloge für mehrere Abteilungen erleichtert.
Im Bayerischen Nationalmuseum zu München ist an familiengeschichtlichem
Material zunächst eine große Fülle von Bildnissen zu erwähnen. Hier steht das
Geschlecht der Witteisbacher naturgemäß obenan; aber auch andere Porträts aus
allen Ständen schließen sich an. Neben einer langen Reihe von Ölgemälden,
welche uns die Vertreter des Hauses Witteisbach aus allen Epochen der Welt-
geschichte vorführen, befindet sich „das kostbare Denkmal, welches Carl Albert
der Genealogie der verschiedenen Herrscherhäuser in Bayern setzen ließ. Wir
haben hier in architektonischer Umrahmung 63 Intaglios in blauen Bergkristall
geschnitten, welche die Brustbilder der Regenten Bayerns von Theodo I. bis auf
Carl Albert darstellen". Es ist bekannt, daß die Künstler bei Darstellungen von
Vorkommnissen der Geschichte des Reiches Gottes die Physiognomien gelegent-
lich ganz bestimmten Personen entnahmen; solche Kunsterzeugnisse bieten dem
Familienforscher hocherwünschte Beiträge zur Porträtkunde. Ein im Bayerischen
Nationalmuseum aufbewahrtes Beispiel hierfür ist ein Abguß des Abendmahles
von A. Kraft (1501) mit Porträtfiguren von Nürnberger Patriziern. Erwähnens-
wert sind ferner die Medaillen von Silber, Bronze, Perlmutter, Gips und ganz
ausgezeichnete Ölminiaturen von fürstlichen und anderen auf dem Gebiete des
Geistes oder des politischen Lebens hervorragenden Persönlichkeiten, dazu als
Gebilde der Bossierkunst in Wachs die sehr schönen, im Jahre 1593 im Ge-
schmacke der Jamnitzer gearbeiteten Brustbilder der Nürnberger Patrizier und
Ratsherren Hieronymus Paumgartner, Andreas Imhoff, Bartholomaeus Pömer,
Julius Geuder von Heroltzberg, Hans Welser, Joachim Nützel, Christof Fürer von
Hamendorf und Paulus Harsdorffer. Die Fenster sind von Familienwappen ge-
schmückt; besonders schön sind die Wappen des bayerischen Herzogs Ernst,
Bischofs von Freysing, Hildesheim, Lüttich, Münster und Erzbischofs und Kur-
fürsten von Köln vom Jahre 1589, ferner das des Octavian Schrenkh von Nozing
1585, des Bartholomäus Vischer von Regensburg, des Hans Ludwig Trainer von
Regensburg usw.
Der Direktor des Hohenzollern-Museums und Dirigent der Kunstsammlungen
in den königlichen Schlössern Prof. Dr. Paul Seidel in Berlin hat in dem von
ihm redigierten Hohenzollern-Jahrbuch eine stattliche Reihe von Schaustücken
jenes Museums veröffentlicht, welche augenfällig zeigen, eine wie reiche Fund-
grube familiengeschichtlichen Stoffes, namentlich für das Geschlecht der Hohen-
168
zollern, daselbst vorhanden ist. Außer allerhand Gebrauchsgegenständen, wie
Bechern, Dosen, Gläsern, Petschaften, Pokalen, Schlüsseln, Waffen usw., welche
uns die einzelnen Mitglieder des Geschlechts menschlich näher bringen und die
im Laufe der Zeit sich immer zahlreicher eingefunden haben und neuerdings neu
aufgestellt worden sind (Seidel, Paul, Veränderungen und neue Erwerbungen
im Hohenzollern-Museum, Hohenzollern-Jahrbuch 1899, 258 ff.), kommen zahlreiche
Ölgemälde, Kupferstiche, Miniaturbildnisse, Marmorbüsten, Bronzeplakette, Schau-
münzen und Medaillen in Betracht. Beispielsweise sei eine vergoldete, mit
Diamanten besetzte Tafel mit 28 Miniaturbildnissen, darunter denen Friedrichs
des Großen und mehrerer seiner Geschwister, erwähnt, abgebildet im Hohen-
zollern-Jahrbuch 1899, 262. Die Sammlung der Miniaturbildnisse im Hohen-
zollern-Museum, über die Paul Seidel im Hohenzollern-Jahrbuch 1904, 231,
handelt, hat in den letzten Jahren bedeutende Vermehrungen durch Überweisungen
der Königlichen Museen erfahren. Es handelt sich dabei um Mitglieder unseres
Kaiserhauses und um solche Personen, die sich um dasselbe verdient gemacht
haben. Auch die eigenhändigen Niederschriften einzelner Hohenzollern, die
Grundrisse und Abbildungen der von ihnen benutzten Wohnstätten, Schlösser und
Parkanlagen sind dem Familienforscher von Interesse. Besondere Erwähnung ver-
dienen noch die Miniaturmalerei zu einer Genealogie, abgebildet mit dem Titel
„triomphe genealogique de l'Auguste Maison de Nassau" Hohenzollern-Jahrbuch
1898, S. 189, und die Totenmasken, auf welche ich als auf beachtenswerte Bei-
träge zur Porträtkunde besonders aufmerksam machen möchte (vgl. die Abbildungen
im Hohenzollern-Jahrbuch 1905) und die Vermehrung des porträtkundlichen
Materiales durch die Deutung eines Ölgemäldes von Lukas Cranach d. J. (vgl.
Seidel, Paul, Die Taufe Christi mit den Bildnissen des Markgrafen Johann von
Brandenburg-Küstrin, seiner Gemahlin und seiner Freunde, Hohenzollern-Jahrbuch
1907, 275 ff.). Die Sammlungen zur Geschichte der Hohenzollern sind so reich-
haltig, daß sie wiederholt Veranlassung gegeben haben, Ausstellungen zu ver-
anstalten, so die der Sammlung Friedrichs des Großen in den Repräsentations-
räumen des deutschen Hauses auf der Pariser Weltausstellung und die von der
Königlichen Akademie der Künste in Berlin in ihrem Gebäude veranstaltete
historische Ausstellung zur Feier des königlich preußischen Kronjubiläums im
Jahre 1901.1)
Zu den Museen gehört auch das „Grüne Gewölbe", d. i. die Königliche
Schatzkammer in Dresden, eine seit nun bald zweihundert Jahren Weltruf ge-
nießende und im vollsten Sinne des Wortes unschätzbare Sammlung von Juwelen,
Geschirren aus Gold, Silber und edlen Steinen, Prunkstücken aller Art, kostbaren
Waffen, Emaillen, Mosaiken, Elfenbeinarbeiten, Holzschnitzereien und Bronzen.
x) Paul Seidel, Französische Kunstwerke des XVIII. Jahrh. im Besitze Seiner Majestät
des deutschen Kaisers und Königs von Preußen; Geschichte der Erwerbung und Verzeichnis,
mit 14 Radierungen und zahlreichen Zeichnungen von Professor Peter Halm. Berlin und
Leipzig 1900. Ebendort Paul Seidel, Die Kunstsammlungen Friedrichs d. Gr. auf der
Pariser Weltausstellung 1900. Beschreibendes Verzeichnis mit 45 Abbildungen nach Radie-
rungen und Zeichnungen von Peter Halm. — Paul Seidel, Zwei Hohenzollern-Aus-
stellungen, Hohenzollern-Jahrbuch 1901, 211 ff.
169
Eine lange Reihe von Gegenständen ist hier vereinigt, die von den einzelnen
Mitgliedern des fürstlichen Hauses Sachsen Albertinischer Linie gebraucht oder
als Geschenke und Andenken aufbewahrt worden sind. Ich erwähne beispiels-
weise eine Folge der besten Porträtmedaillen der sächsischen Fürsten Albertinischer
Linie von Herzog Albrecht dem Beherzten an und eine Reihe schönster Medaillen
italienischer und anderer, besonders deutscher Meister des 15., 16. und 17. Jahr-
hunderts. Bei einer Sammlung wie dem Grünen Gewölbe kommt nicht nur ein
reiches Material zur Geschichte des Fürstenhauses zusammen, dem die Sammlung
gehört, sondern auch zahlreiche Stücke, welche das Verhältnis des Fürstenhauses
zu seinen Untertanen erläutern. So finden sich im sogenannten Silber- oder
Buffetzimmer unter anderem auch zwei silberne Ehrenschilde, deren einer dem
1871 aus Frankreich siegreich heimkehrenden Kronprinz Albert von den Land-
ständen des Meißner Kreises, deren anderer ihm von den Landständen des Bautzner
Kreises gewidmet wurde.
Schließlich mag noch ein Beispiel eines kleinen Museums angeführt werden.
In dem Kreuzgang der Halberstädter Liebfrauenkirche ist ein Architektur-Museum
zusammengestellt worden, dessen Hauptbestandteile sich aus Grabsteinen und
Bruchstücken des vor einigen Jahren abgebrannten, aus der zweiten Hälfte des
16. Jahrhunderts stammenden Fachwerkbaues, dem „Schuhhof", einem mit Holz-
schnitzereien überreich geschmückt gewesenen Gebäude, zusammensetzen. Namen,
Wappen und Hausmarken hieraus hat M. Petiscus im Archiv für Stamm- und
Wappenkunde VIII, 1908, Nr. 10, Seite 146 ff. zusammengestellt. Besonders wichtig
für die Familienforschung sind die heraldischen Sammlungen unserer Museen, die
nicht nur Hilfsmittel kunstgeschichtlicher Forschung1), sondern auch hochwichtige
Fingerzeige für Familienzusammenhänge abgeben. Wie in Halberstadt, so haben sich
auch in anderen Städten, wie Augsburg, Freiberg in Sachsen, Nürnberg, die Kreuz-
gänge der Gotteshäuser als geeignete Sammlungsräume erwiesen. So sind z. B. in
den Freiberger Domkreuzgängen viele Grabmäler des Geschlechtes von Schönberg
vereinigt.
*) Kekule von Stradonitz, Die Wappenkunde in den Museen als Hilfsmittel kunst-
geschichtlicher Forschung, Museumskunde Bd. IV.
Die bibliothekarischen Hilfsmittel des Familien-
forschers.
Allgemeines: Die für den Familienforscher wichtigsten Bibliotheken
und die Literatur über dieselben.
UR Anstellung familiengeschichtlicher Forschungen empfiehlt es sich,
solche Bibliotheken um Übersendung von einschlagenden gedruckten
Hilfsmitteln anzugehen, welche sich zahlreicher Anschaffungen histo-
rischer Publikationen befleißigen. Aus den Jahresberichten der Geschichts-
wissenschaft (Berlin, früher Gärtners, jetzt Weidmanns Verlag) ist zu entnehmen, daß
für ein einzelnes Gebiet, wie Sachsen-Thüringen, jährlich 8 — 900 Veröffentlichungen
historischen Inhalts kommen. Auch nur die wichtigsten derselben wird in einem
Land oder einer Provinz im allgemeinen nur je eine Bibliothek anzuschaffen in
der finanziellen Lage sein. Im Königreich Sachsen z. B. ist die Anschaffung des
neuerschienenen philologisch-historischen Materials so geordnet, daß in der Haupt-
sache die historischen Werke von der Königlichen Öffentlichen Bibliothek in
Dresden-Neustadt (im Japanischen Palais), die philologischen von der Universitäts-
bibliothek in Leipzig angeschafft werden. Soweit die Namensforschung oder das
Gebiet der deutschen Altertümer für familiengeschichtliche Forschung in Betracht
kommt, ist auf germanistische Bibliotheken zu verweisen. Seit Frühjahr 1905
ist in Berlin ein Auskunftsbureau der deutschen Bibliotheken ins Leben getreten;
über die Benutzungsbedingungen vgl. Zentralblatt f. Bibliothekswesen XXII (1905),
S. 196. Über den Inhalt unserer größeren deutschen Bücherbestände gibt Paul
Schwenke, Adreßbuch der deutschen Bibliotheken (10. Beiheft zum Zentralblatt
für Bibliothekwesen. Leipzig, Otto Harrassowitz 1893) eine übersichtliche kurze
Auskunft.1) Außerdem kommt in Betracht: G. Hedeler, Verzeichnis der Privat-
bibliotheken. III. Deutschland. Leipzig 1895.
Als besonders umfangreiche Bibliotheken seien hier auf historischem Gebiete
beispielsweise genannt: Die königliche Bibliothek in Berlin2), W.-Platz am Opern-
*) Vgl. auch Minerva, Jahrbuch der gelehrten Welt, seit 1882 jährlich herausgegeben
von K. Trübner und Fr. Mentz in Straßburg.
a) Seit Anfang 1892 wird der Druck der Akzessionen aus der neu erscheinenden Lite-
ratur bogenweis ausgegeben. Inhaltsverzeichnis der in der Handschriftenabteilung der Kgl.
Bibliothek zu Berlin befindlichen Collectio Genealogica ex dono Koehnii, Vierteljahrschr. f.
171
hause, die Bibliothek des deutschen Reichstags1), die Kgl. Hof- und Staatsbiblio-
thek in München2), die Bibliothek des Germanischen Nationalmuseums3), die
Kaiserl. Universitäts- und Landesbibliothek in Straßburg4), die Kgl. öffentlichen
Bibliotheken in Hannover5) und Stuttgart6), die Stadtbibliothek in Trier7), die
Fürstl. Stolberg-Wernigerodische Bibliothek8), die Herzoglich Braunschweig-Lüne-
burgische Bibliothek in Wolfenbüttel9), die Ratsschulbibliothek in Zwickau10),
die Stadtbibliothek in Breslau11), die Fürstl. Fürstenbergische Hofbibliothek, die
Staatsbibliothek in Frankfurt a. M., die Universitätsbibliotheken in Erlangen12),
Wappenkunde XXVII, 1899, S. 263 ff . Die genealogischen Handschriften der Berliner Biblio-
thek sind: von Plotho, Genealogische Sammlung; Collectio genealogica ex dono Koehnii;
Hasse, J. E., Sammlung genealogischer Nachrichten; König, A. B., Ordensrat (Acta Koeni-
gana). Vgl. auch P. Schwenke und A. Holtschanski, Berliner Bibliothekenführer. Berlin,
Weidmann, 1906.
x) Katalog der Bibliothek des deutschen Reichstags, hrsg. v. Aug. Potthast, Berlin
1882. Katalog der Bibliothek des Reichstages, hrsg. v. Ed. Blömeke, Berlin 1890. —Der
3. Band des Katalogs der Reichstagsbibliothek enthält besonders reiche Angaben über die
Literatur der deutschen Territorial- und Ortsgeschichte (Berlin 1896).
2) Keinz, Fr., Der Journalsaal und die neuere Periodische Literatur an der Hof- und
Staatsbibliothek zu München. München 1879. Catalogus codicum manuscriptorum bibliothecae
regiae Monacensis: Codices latini B. 3, 1 — 4 (B. 3, 1 in 2 Abtlgn.). B. 4, 1 — 4. Codices Ger-
manica B. 5 — 6. München 1868 ff. Hier liegt massenhaft aufgestapelt, was die Säkularisation
den geistlichen Stiftern und Klöstern (1803) abnahm. Sehr viele Manuskripte liegen auch in
der Kgl. Bibliothek zu Bamberg. Katalog von F. Leitschuh, Bamberg 1895.
3) Druckschriften des germanischen Nationalmuseums. I. Bd., 1. Abt. Nürnberg und
Leipzig. 1856, S. 171—484 (auch bes. u. d. Tit.: Bibliothek d. german. Nat.-Mus. 1855. Zu-
wachsverzeichnisse im Anzeiger f. Kunde der deutschen Vorzeit und seit 1884 im Anzeiger
des german. Nat.-Mus.).
4) Hottinger, Chr. G., Die Kaiserliche U. u. K. Bibliothek in Straßburg, 2. Aufl.
Straßburg 1875.
6) Hier befindet sich Manecke, Genealogischer Schauplatz.
6) Stalin, C. F., Zur Geschichte und Beschreibung alter und neuer Büchersammlungen
im Königreich Württemberg. Württemberg. Jahrb. für vaterländische Geschichte 1837,
S. 293 ff., 331 ff., 368 ff., auch separat 1838.
') Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde VII, 1839, S. 138 ff.;
VIII, 1843, S. 596 ff.
8) Förstemann, E., Die Gräfl. Stollberg. Bibliothek zu Wernigerode, Nordhausen 1866.
9) Schoenemann, C. P. O., Umrisse zur Geschichte und Beschr. der Wolfenbüttler
Bibliothek, Serapeum IV 1843, V. 1844, XVIII 1857.
10) Buchwald, G., Die Bedeutung der Zwickauer Ratsschulbibliothek f. d. Studium d.
Reformationszeit, Zeitschrift f. kirchl. Wissenschaft IV, 1883, S. 658—662.
11) Neigebaur, Die Stadtbibliothek in Breslau, N. Anz. f. Bibl. 1865, S. 246 ff., 293 ff.
12) Irmischer, J. K, Diplomat. Beschreibg. der Mss., welche sich in der Kgl. Univ.-Bibl.
zu Erlangen befinden. Nebst d. Gesch. dieser Bibl. Bd. 1. Erlangen 1829. — Kerler, D.,
Katalog des Klosters Heilsbronn aus dem 13. Jahrh. Serapeum 26. 1865. S. 199—203. —
Hocker, J. L., Bibliotheca Heilsbronnensis s. Catal. librorum tarn msstorum quam impressorum,
qui in cel. monasterii Heilsbronn, bibliotheca publ. adservantur [= Teil 2 zu dess. Halisbronn.
Antiquitaeten-Schatz]. Nürnberg 1731. — Oetter, G., Progr. de memorabilibus bibliothecae
monasterii S. Jodoci vulgo St. Jobst nuncupati Erlangen 1746. — Murr, Chr. Theoph. de,
Memorabilia bibliothecarum publ. Norimbergens. et Univ. Altdorfinae. P. 3. Nürnberg 1791. —
Irmischer, J. K, Hdss.-Katalog der Kgl. Univ.-Bibliothek zu Erlangen. Frankfurt a. M. und
Erlangen 1852.
172
Gießen1), Greifswald2), Halle3), Würzburg4), die Städtische Landesbibliothek in
Kassel.
Auf germanistischem Gebiete sind außer den bereits genannten hervorragend:
die Stadtbibliotheken in Braunschweig und Bremen5), die Freiherrlich Karl von
Rothschildsche öffentliche Bibliothek in Frankfurt a. M.6) und die Göttinger Uni-
versitätsbibliothek.7) Da die Familienforschung häufig juristische Werke, besonders
solche über Privatrecht herbeiziehen muß, so sei auf die juristischen Büchersamm-
lungen aufmerksam gemacht, welche sich in der Bibliothek des deutschen Reichs-
gerichts8), und in der Gehestiftung in Dresden, Kleine Brüderstraße9), befinden,
sowie auf die Stadtbibliothek in Köln10).
Über die Bücherbestände Österreich-Ungarns orientiert das in den Schriften
des „Österreichischen Vereins für Bibliothekswesen" erschienene „Adreßbuch der
Bibliotheken der Österreich-ungarischen Monarchie" von Johann Bohatta und
Michael Holzmann (Wien, Carl Fromme 1900). Hier seien als historisch her-
vorragende Bibliotheken erwähnt: Die Bibliothek des Mährischen Landesarchivs
in Brunn11). Daselbst sind vertreten größtenteils historische Quellenwerke, Ge-
*) Heuser, E., Beitr. zur Gesch. der Universitätsbibl. Gießen, 6. Beiheft des Zentral-
blattes f. Bibl. W. Leipzig 1891.
2) Dähnert, Joh. Cas., Academiae Grypiswaldensis bibliotheca. Greifswald 1757 f.
Zuvvachsverzeichnisse seit 1836.
3) Boehmer, Ber. über d. v.Ponickausche Bibl. d. Universität Halle-Wittenberg, Halle 1867.
4) Reuss, Kurzer Abriß einer Gesch. d. Bücher- u. insbes. Hdss.-Sammlungen im vorm.
Hochstifte Würzburg. Serapeum VI, 1845, S. 161 — 174, 177 — 186. — Zugangsverzeichnisse
seit 1850. — Reuss, Kurze Beschreibung d. merkwürdigsten altdeutschen Hdss. d. K. Univ.-
Bibl. zu Würzburg. Archiv d. hist. Ver. v. Unterfranken. Bd. IV, Heft 3, 1838, S. 152—160.
Vgl. dess. Beiträge z. dtsch. Hdss.-Kunde, Ztschr. f. dtsch. Altert. III, 1843, S. 432— 446; V, 1845,
S. 453—463 u. Serapeum XIII, 1852, S. 11—16. — Archiv d. Ges. f. alt. dtsch. Geschichtsk.
VII, 1839, S. 108—111. — Manuskriptenkat. d. vorm. Dombibl. zu Würzburg. Mitget. von
Reuss. Archiv d. hist. Ver. v. Unterfranken. Bd. VII, Heft 2, 1842, S. 166—176. Abgedr.
Serapeum III, 1842, S. 376—382. — Die Pergam.-Hdss. der K. Univ.-Bibl. Würzburg in alpha-
betischer Reihenfolge verzeichnet. Würzburg 1886.
6) Rump, H, Alphabet. Verzeichnis sämtl. Bücher der Bremischen öffentl. Bibliothek.
Bremen 1833—34. Forts. 1859.
°) Berghöffer, Ch., Die Einrichtung u. Verwaltung d. Frhrl. Karl v. Rothschildschen
öffentl. Bibliothek während d. Jahre 1867—1890. Frankfurt a. M. 1891. Zugangsverz. seit 1891.
r) Meiners, C., Beiträge z. Gesch. uns. Univ.-Bibliothek, in dess. Gott. akad. Annalen.
Bdchen 1, 1804, S. 1 — 95. — Akzessionen 1844—47 s. in Nachrichten v. d. Ges. d. Wiss.
1845 — 54. — Die Akzessionen d. Kgl. Univ.-Bibl. in Gott. währ. d. J. 1854—68. Göttingen
(seit 1857 Braunschweig) 1856-69 (13 Hefte).
») Schulz, K., Katalog der Bibliothek des Reichsgerichts Leipzig 1882. 1890.
") Katalog der Gehestiftung in Dresden, seit 1888.
10) Veröffentlichungen der Stadtbibliothek in Köln. Heft 1 die Stadtbibliothek in Köln,
Ihre Organisation und Verwaltung. Von A. Keysser. Köln 1886, Heft 3, I. Der Bücher-
erwerb der Kölner Stadtbibliothek, von A. Keysser. 2. Bestimmungen über die Verwaltung
und Benutzung. 1890, Heft 4. Zur geschichtl. u. landeskundl. Bibliographie d. Rheinprovinz.
Von A. Keysser, 1891. Zugangsverzeichnisse der Stadtbibliothek in Köln seit 1890.
") Dudik, Beda, Mährens Geschichtsquellen. Brunn 1850. — Wattenbach, W.,
Handschriften der ständischen Sammlung in Brunn aus Corwei's Nachlaß, in: Archiv f. alt.
deutsche Gesch. 10. 1851, S. 685. — Chlumetzky, Peter v. und Chytil, J., Bericht über
das mährische Landesarchiv. 1857.
173
schichtswerke und geschichtliche Hilfswissenschaften, soweit sie Mähren, Böhmen,
Schlesien, die österreichischen Länder und Deutschland betreffen. — Mährische
Landesbibliothek in Brunn, Museumsgasse, im Gebäude des Landesmuseums,
(Franzensmuseum)1), pflegt in erster Linie die auf die mährische Landeskunde be-
zügliche Literatur. — Steiermärkische Landesbibliothek am Joanneum in Graz,
Kalchberggasse2). Bevorzugt steiermärkische Landeskunde, Geschichte und Hilfs-
wissenschaften. — Universitätsbibliothek Lemberg3), besonders wird die landes-
literatur von Galizien berücksichtigt. — Das Museum des Königreiches Böhmen
in Prag4), Die Bibliothek bevorzugt hauptsächlich böhmische Literatur, Bohemica
und Geschichte. — Die Bibliothek und das historische Museum der Stadt Wien
in Wien, Rathaus5); bevorzugt Geschichte und Topographie von Wien, österrei-
chische Geschichte, Theatergeschichte und Literatur, Städtegeschichte und Städte-
verwaltung. — Bibliothek der K. K. heraldischen Gesellschaft ,Adler'6), Wien I,
Rosengasse 4. — K. K. Hofbibliothek. Wien I, Josefsplatz, K. K. Hofburg. 7) Be-
sonders gepflegt: Bibliographie, Geschichte. — Wiener Universitätsbibliothek8).
— Die Bibliothek des Ungarischen Nationalmuseums in Budapest9). — Die
K. ungarische Universitätsbibliothek10); vertreten besonders Geschichte und Rechts-
wissenschaft. — Die Bibliothek des Baron Brukenthal'schen Museums in Hermann-
*) Katalog der Bibliothek des Franzensmuseums mit 8 Nachträgen, verfaßt von Custos
Moritz Trapp, Brunn 1868—79 und vom Bibliothekar W. Schräm, Brunn 1885— 96. —
Katalog der Handschriften des Franzensmuseum, verfaßt von W. Schräm, Brunn 1890. —
Schräm, W., Geschichte der Bibl. des Franzensmuseum (Annales musei Franciscei
MDCCCXCVI, p. 41—77).
2) Göth, Das Joanneum in Graz, geschichtlich dargestellt, Graz 1861. — Zwiedineck-
Südenhorst, H. v., Die steierm. Landesbibl. am Joanneum zu Graz. Graz 1893. — Jahres-
berichte des Joanneums Graz, seit 1812.
3) Catalogus bibliothecae Leopold. 1795. — Dudik, Beda, Archive im Königreiche
Galizien und Lodomerien, AÖG 33, 113.
4) Portz, Aus dem Handschriftenverzeichnis des Böhmischen Museums zu Prag, AG
477. — Petters, J., Deutsche Handschriften in Prag, AKD 2, 30. 141. 165. — Kelle, J.,
Altdeutsche Handschriften aus Prager Bibl. im Serapeum 1868; Zeitschr. f. deutsches Alter-
tum XVIII. — Vokrosenskij, G., Die slavischen Handschriften der Bibliothek in: Abhand-
lungen der Petersburger Akademie XXXI, 1883, S. 16.
5) [Weiß, K.,] Katalog der Bibl. der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien. Wien 1865.
8) Bibliothekskatalog, erschien Wien 1890. Die früheren Jahrgänge des Jahrbuches des
Vereins ,Adler' enthalten wertvolle Berichte über Erscheinungen familiengeschichtlichen In-
haltes, besonders auch aus dem Auslande.
') Chmel, J., Die Handschriften der K. K. Hofbibl. in Wien im Interesse d. Geschichte,
besonders der österreichischen verzeichnet und exzerpiert. Wien 1840 — 41. — Hoff mann
von Fallersleben, Verzeichnis der altdeutschen Handschriften der K. K. Hofbibl. in Wien.
Leipzig 1841. — Wattenbach, W., Handschriften der K. K. Hofbibl. in: Archiv für ältere
deutsche Gesch. X, 1851, S. 447. — Beer, Rudolf, Die K. K. Hofbibl. 1848—1898. In:
Schnitzer, Ign., Franz Joseph I. und seine Zeit. Wien 1898, Bd. I.
8) Leithe, Fr., Die K. K. Universitätsbibliothek in Wien. Wien 1877. — Grassauer,
Ferd., Generalkatalog der laufenden Druckschriften an den österreichischen Universitäts- u.
Studienbibliotheken, hrsg. im Auftrage des K. K. Ministeriums für Kultus und Unterricht von
der K. K. Universitätsbibliothek in Wien. Wien 1898.
9) Kataloge in latein. Sprache erschienen 1799 — 1815.
10) Lateinische Kataloge der Handschriften erschienen 1889. 1894.
174
Stadt in Siebenbürgen1), Baron Brukenthal'sches Palais, Großer Ring 10. — Biblio-
thek des Siebenburgischen Museumsvereins in Klausenburg.2)
Ehe ich in die Erörterungen über diejenigen Bücher eintrete, welche zur Er-
forschung einer einzelnen Familie gute Dienste leisten, verzeichne ich eine
Anzahl solcher Werke, welche allgemein über die Familie überhaupt handeln:
Achelis, Die Entwickelung der Ehe. Berlin 1893.
Amira, Erbenfolge und Verwandtschaftsgliederung nach den altniederdeutschen
Rechten. München 1874.
Bachofen, J. J., Das Mutterrecht. Stuttgart 1861.
Dargun, L., Mutterrecht und Raubehe und ihre Reste im germanischen Recht
und Leben (= Heft 16 von O. Gierke, Untersuchungen zur deutschen Staats-
und Rechtsgeschichte), Breslau 1883; ders., Mutterrecht und Vaterrecht, Heft 1
(Studien zum ältesten Familienrecht 1, 1), Leipzig 1892.
Engels, Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates.
8. Aufl. 1900.
Ficker, J., Untersuchungen zur Erbenfolge der ostgermanischen Rechte.
Bd. 1 — 5, 1 u. 6, 1 (= ders., Untersuchungen zur Rechtsgeschichte). Innsbruck 1892
bis 1904.
Gierke, Erbrecht und Vicinenrecht im Edikt Chilperichs (Zeitschr. d. Savigny-
stift. German. Abtlg. 21).
Giraud-Teulon, Les orgines du mariage et de la famille. Genf u. Paris 1884.
Gothein, E., Artikel „Familie" in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
hrsg. v. Conrad, Elster, Lexis und Loening. Jena, Gustav Fischer, 32, 1900.
Große, Die Formen der Familie und der Wirtschaft. Freiburg i. Br. und
Leipzig 1896.
v. Hellwald, Die menschliche Familie nach ihrer Entstehung. Leipzig 1889.
Laveleye, De la propriete et de ses formes primitives. Paris 1874; deutsch
bearbeitet von Bücher u. d. T. Das Ureigentum. Leipzig 1879. Vgl. auch Fustel
de Coulanges, Le probleme des origines de la propriete fonciere (Revue des
quest. hist. 45).
Lippe rt, Geschichte der Familie. Stuttgart 1884.
Mac-Lennan, Studies in ancient history. London 1876; ders., The patri-
archat theory. ebd. 1885.
Maurer, K., Artikel „Familie" in: Bluntschli u. Brater, Deutsches Staats-
Wörterbuch III.
Morgan, Ancient society. London 1877.
Mucke, Horde und Familie. Stuttgart 1895.
Post, Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe.
Oldenburg 1875; ders., Entwickelungsgeschichte des Familienrechtes, ebd. 1889;
ders., Grundriß der ethnolog. Jurisprudenz. 2 Bde., ebd. 1894. 95.
*) Csaki, M., Das Baron Brukenthal'sche Museum. Hermannstadt 1895.
2) In erster Linie ungarische Literatur und Geschichte Siebenbürgens. Die Bibliothek
ist mit der Universitätsbibliothek vereinigt. Deren Kataloge erscheinen in ungarischer Sprache
Kolozsvär 1892 ff. — Über bibliographische Hilfsmittel zur Familiengeschichte der übrigen
Staaten Europas vgl. weiter unten unter: Heroldsämter.
175
Riehl, Die Familie.
Schmoller, Die Urgeschichte der Famile, in „Jahrb. f. Gesetzgebung, Ver-
waltung und Volkswirtschaft", Bd. 23, I. Leipzig 1899.
Schröder, R., Geschichte des ehelichen Güterrechtes in Deutschland, T. 1.
Stettin 1863.
Sohm, Recht der Eheschließung, Trauung und Verlobung. Vgl. auch Artikel
Standesregister" von Ferd. Schmid im Handwörterbuch der Staatswissenschaften,
6. Bd., 2. Aufl., Jena, Fischer, S. 981—991 und oben S. 20.
Starcke, Die primitive Familie. Leipzig 1888.
Unger, Die Ehe in ihrer welthistorischen Entwickelung. Wien 1850.
Westermarck, History of human marriage. 3. Aufl. London 1901; deutsch
Jena 1893.
Zur allgemeinen Orientierung in der fast erdrückenden Fülle gedruckter
Bücher dienen:
Bibliographie der deutschen Zeitschriften-Literatur mit Einschluß von Sammel-
werken und Zeitungsbeilagen. Alphabetisches, nach Schlagworten sachlich ge-
ordnetes Verzeichnis von Aufsätzen, die in etwa 2000 zumeist wissenschaftlichen
Zeitschriften, Zeitungsbeilagen und Sammelwerken deutscher Zunge erschienen
sind, mit Autoren-Register, herausgegeben von F. Dietrich. Leipzig, F. Dietrich.
Großes, vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste.
Bd. 1 — 64. Halle u. Leipzig, hrsg. von J. H. Zedier, 1732 — 50 und Supplem.
Bd. 1 — 4. Leipzig 1751 — 1754. — Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften
und Künste. Hrsg. von J. S. Ersch und J. G. Gruber. Leipzig 1818 — 1889.
— P. Larousse, Grand Dictionnaire universel du XIX siecle. Paris 1 866 ff. —
La grande Encyclopedic. Inventaire raisonne des sciences, des lettres et des arts.
Paris 1884 ff. — Nuova Enciklopedia italiana, 6. Aufl. von Boccardo. Torino
1875 ff. — The Encyclopaedia Britannica 9. ed. Vol. 1—24. Edinburgh 1875—89.
— The Encyclopaedia Americana. New York, Philadelphia, London 1883 ff. —
Enciclopedia universalis (Barcelona, seit 1908, auf 25 Bände berechnet, hauptsäch-
lich auch Spanisch.Amerika behandelnd). — The Catholic Encyclopedia (seit 1907,
bis jetzt 4 Bände, auf 15 berechnet). New York, Appleton-Company.
Kaiser, Ch. H., Vollständiges Bücherlexikon. I. 1750. Leipzig 1834. Mit
Sach- und Schlagwörter-Register 1893/94 ff.
Georgi, Th., Allgem. Europäisches Bücherlexikon. 5 Bde. u. 3 Siegel-Bde.
Leipzig 1742—58.
Heinsius, Wilh., Allg. deutsch. Bücher-Lexikon usw. Leipzig 1812.
Hinrichs Fünfjahrs-Katalog der im deutschen Buchhandel erschienenen Bücher,
Zeitschriften, Landkarten usw. Herausgegeben und verlegt von der J. C. Hinrich-
schen Buchhandlung in Leipzig. Als Ergänzung dazu dient Hin rieh's Wöchent-
liches Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deut-
schen Buchhandels.
Stein, Henri, Manuel de Bibliographie generale. Paris 1897. Dies ist
eine von kritischen Bemerkungen begleitete Bibliographie der Bibliographien
für alle Gebiete der Wissenschaft und alle Länder. S. 401 — 466: Geschichte
und Hilfswissenschaften. Der Anhang enthält u. a. ein Verzeichnis der Register
176
zu den wissenschaftlichen Zeitschriften der Welt und ein Verzeichnis der ge-
druckten Kataloge der wichtigsten Bibliotheken. — Noch immer mit Nutzen zu
gebrauchen ist: J. Petzholdt, Bibliotheca Bibliographica, Leipzig 1866. Mangel-
haft gearbeitet ist: L. Vallee, Bibliographie des Bibliographies. Paris 1884. —
Ein gutes Verzeichnis neuerer Bibliographien enthält: A. Graesel, Bibliotheks-
lehre. 2. Aufl. Leipzig 1902 (Anhang).
Die besten zusammenfassenden, darstellenden Werke über die Quellen zur
deutschen Geschichte sind:
Wattenbach, W., Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter bis zur
Mitte des 13. Jahrhunderts. Stuttgart und Berlin. I6 1893. II6 1894. F umge-
arbeitet von Ernst Dümmler 1904.
Lorenz, O., Deutschlands Geschichtsquellen seit der Mitte des 13. Jahr-
hunderts. 3. Aufl. Berlin 1886/7. 2 Bde.
Potthast, A., Bibliotheca historica medii aevi. Wegweiser durch die Ge-
schichtswerke des europäischen Mittelalters bis 1500. 2. Aufl. 2 Bde. Berlin 1896.
Oesterley, H., Wegweiser durch die Literatur der Urkundensammlungen.
Berlin 1886. Brauchbar trotz mancher Mängel. Zeitgrenze 1500.
Wegele, v. Franz X., Geschichte der deutschen Historiographie, seit dem
Auftreten des Humanismus. Auf Veranlassung Sr. Majestät des Königs von Bayern
hrsg. durch die histor. Kommission bei der Kgl. Akademie der Wissenschaften.
München und Leipzig, 1885 (= Geschichte der Wissenschaften in Deutschland.
Neuerer Zeit. 20. Band). Sehr angenehm zu lesen, aber unvollständig, für die
neueste Zeit nicht genügend.
Sehr häufig kommt der Familienforscher in die Lage, sich historisch-geogra-
phischer Wörterbücher bedienen zu müssen. Im allgemeinen muß diesbezüglich
auf die reiche Literatur verwiesen werden, welche bei Dahlmann-Waitz, Quellen-
kunde der deutschen Geschichte, 7. Aufl. von Brandenburg 1906, S. 2 ff. und Er-
gänzungsband 1907, Seite 1 u. 2 verzeichnet ist. Hier sei nur auf folgende Werke
aufmerksam gemacht:
Neumann, G., Geographisches Lexikon des Deutschen Reichs. Leipzig,
4. Aufl. 2 Bde. 1905.
Brunkow, O., Die Wohnplätze des Deutschen Reichs. 8 Bde. Berlin 1880
bis 1885. 2. Aufl. Bd. 1—3. Ebd. 1889.
Ritter's Geographisch-statistisches Lexikon. 9. Aufl. von Joh. Penzier. I. 1905;
II. 1906.
Von hervorragender Wichtigkeit für den Familienforscher ist zu wissen, wohin
kleine Ortschaften eingepfarrt sind:
Kolbe, Arthur, Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich Sachsen.
Nach handschriftlichen Angaben und amtlichen Quellen (N. F. 16. Ausg., Dresden,
E. Wulffen 1894, seitdem wiederholt neu aufgelegt). Mit Hilfe des alphabetischen
Ortsverzeichnisses am Ende dieses Werkes kann man für jede Ortschaft das zu-
ständige Pfarramt sofort feststellen. Vgl. oben Seite 15 und 16. Vgl. ferner
Bundschuh, Geographisch-historische Beschreibung Bayerns, Schwabens und
Frankens (letztere allein 5Bde); Roppelt, Histor.-top. Beschr. d. Fürstent. Bam-
berg; Steichele, A. v., Das Bistum Augsburg, histor.-statist. beschrieben, fort-
177
gesetzt von A. Schröder. Bd. 1 — 6. Augsburg 1861 — 1903. Dazu kommen
die Diözesanschematismen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.
Im übrigen ist auf die sonstigen Hilfsmittel der kirchlichen Geographie zu
verweisen. Diesbezüglich vgl. die dritte Abteilung des Werkes von Comte de
Mas Latrie, Tresor de Chronologie, d'histoire et de geographie pour l'etude et
l'emploi des documents du moyen äge, Paris 1899. — Theologisches Hilfslexikon.
Verlag von F. A. Perthes 1894. Bd. 2 (hier S. 1—419: ein „Kirchengeschichtliches
Ortslexikon") und weitere Hilfsmittel bei Bernheim, Lehrb. d. histor. Methode,
3. u. 4. Aufl. 1903, S. 292 ff.
Wenn es nicht gelingt festzustellen, an welchem Ort die einschlagenden
Kirchenbücher lagern, dann versuche man durch ein Gesuch an die für den be-
treffenden Ort zuständigen Amtsgerichte den einschlagenden Pfarrort zu erfahren.
Eine außerordentlich große, kaum übersehbare Fülle familiengeschichtlichen
Materials ist in den Sammlungen und Veröffentlichungen unserer Geschichts- und
Altertumsvereine niedergelegt. Über diese orientieren folgende Werke:
Stoehr, Hans Adam, Allgemeines Deutsches Vereins -Handbuch. Statisti-
sches Repertorium der gelehrten Gesellschaften und wissenschaftlich-gemeinnützigen
Vereins der Staaten des Deutschen Reichs. Frankfurt a. M. 1873 (hrsg. vom freien
deutschen Hochstifte zu Frankfurt a. M.).
Müller, Johannes, Die wissenschaftlichen Vereine und Gesellschaften Deutsch-
lands im 19. Jahrhundert. Bibliographie ihrer Veröffentlichungen seit ihrer Be-
gründung bis auf die Gegenwart. Berlin 1883 — 87.
Walt her, Th. A. F., Systematisches Repertorium über die Schriften sämt-
licher historischen Gesellschaften Deutschlands. Darmstadt 1845.
Kon er, W., Repertorium über die vom Jahre 1800 bis zum Jahre 1850 in
akademischen Abhandlungen, Gesellschaftsschriften und wissenschaftlichen Journalen
auf dem Gebiete der Geschichte und ihrer Hilfswissenschaften erschienenen Auf-
sätze. 2 Bde. Berlin 1852-56.
Hettler, August, Jahrbuch der deutschen historischen Kommissionen, Insti-
tute und Vereine des Deutschen Reichs und des deutschen Sprachgebiets des Aus-
lands. I. Jahrgang 1903. Halle a. S., Verlag der Plötz'schen Buchdruckerei Curt
Nietschmann, 1904. Diese Veröffentlichung ist zwar unvollständig und ungleich
gearbeitet, aber trotzdem nützlich durch die Angabe über Personalangaben über
die Vorstände der einzelnen Vereine.
Nicht selten sind die Vereinshefte im Buchhandel vergriffen und schwer zu
haben. Dann empfiehlt es sich, die Vermittelung des jeweiligen Vereinsvorstandes
behufs Entleihung oder Kopierung zu erbitten.
Mit Rücksicht auch auf den germanischen Westen und auf die aus Frankreich
nach Deutschland ausgewanderten Familien sei genannt: R. de Lasteyrie et F.
Lefevre-Pontalis, Bibliographie des travaux historiques et archeologiques publies
par les societes savantes de la France, T. 1 — 3. Paris 1888 — 1903 (T. 4 im Erscheinen).
Das Zentralorgan der einschlagenden Vereine ist das „Korrespondenzblatt des
Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine". Es wird heraus-
gegeben von dem Verwaltungsausschusse des Gesamtvereins in Berlin und redi-
giert von Geh. Archivrat Dr. P. Bailleu, zweitem Direktor der preußischen Staats-
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 12
178
archive in Berlin, und ist im Vertrieb bei E. T. Mittler & Sohn, Kgl. Hofbuchhand-
lung in Berlin SW 68, Kochstraße 68—71.
Die Vermittlung zwischen den historischen Vereinen und der Geschichts-
wissenschaft suchen als ihr Programm durchzuführen die „Deutschen Geschichts-
blätter, Monatsschrift zur Förderung der landesgeschichtlichen Forschung", hrsg.
von Dr. A. Tille (Gotha, F.A.Perthes).
Im übrigen sei verwiesen auf: Jahresberichte der Geschichtswissenschaft (seit
1878). Berlin 1880ff. Jahrg. 1—3, hrsg. v. F. Abraham, J. Hermann, E. Meyer.
Jahrg. 4. u. 5 v. J. Hermann, J. Jastrow, E. Meyer. Jahrg. 6 v. J.Hermann
und J. Jastrow. Jahrg. 7 — 17 v. J. Jastrow. Jahrg. 1 8 ff . v. E. Berner.
In Rücksicht auf vielfache Erfahrungen, wie sie z. B. in den Grenzboten 1878,
Jahrg. 37, Bd. I, 1 S. 251 ff. mitgeteilt worden, erscheint es nicht überflüssig,
darauf aufmerksam zu machen, daß jeder, der Bücher auf Bibliotheken verlangt,
die Titel so angeben möge, daß sie ohne Schwierigkeit zu finden sind. Man
gebe, wenn es irgend möglich ist, die Jahreszahl des Erscheinens und auch die
Vornamen des Verfassers an. Nicht selten sind auch unter anscheinend sel-
tenen Familiennamen mehr Schriftsteller vertreten als man annimmt. Also no-
tiere man wenigstens die Anfangsbuchstaben der Vornamen, z. B. H., wenn man
nicht weiß, ob der Verfasser Heinrich oder Hermann heißt. Der Titel des Buches
ist dem genauen Wortlaut nach anzugeben. Wenn man diesen nicht weiß, so
empfiehlt es sich, die Unwissenheit besonders anzugeben; eine gefällige Biblio-
theksverwaltung wird einer höflichen Bitte, die Ungenauigkeit richtig zu stellen,
zu entsprechen suchen. Wesentlich für die Genauigkeit des Titels ist namentlich,
daß das Schlagwort, welches für die alphabetischen Zettelkataloge der Bibliotheken
maßgebend ist, nicht etwa fehlt.1)
Bei umfangreicheren familiengeschichtlichen Arbeiten ist es, wenn man nicht
eine große Bibliothek am Wohnort benutzen kann, sehr zu empfehlen, eine Zeit-
lang die Reise nach einem solchen aufzuwenden. Durch persönlichen Verkehr
kann man alsdann am Bibliotheksort in kurzer Zeit viel mehr erreichen, als durch
weit, weit längeres Hin- und Herschreiben von Ort zu Ort. Auch versuche man
gegebenen Falles die Erlaubnis zur Benutzung der Repertorien und Zettelkataloge
zu erlangen. Man kann dann leicht in die Lage kommen, die gedruckten Litera-
turnachweise zu ergänzen und familiengeschichtliche Seltenheiten zu finden. Man
versäume auch nicht, sich um die handschriftlichen Schätze zu kümmern, welche
neben den gedruckten Büchern auf einer Bibliothek verwahrt werden.2)
1) Vgl. Instruktion für die aiphabet. Kataloge der preuß. Bibliotheken usw. Berlin 1899.
*) Verzeichnis der Handschriftenkataloge der deutschen Bibliotheken von A. Blau im
Zentralblatt für Bibliothekswesen 1886. Bd. III, Heft 1 u. 2; der schweizer Bibliotheken von
Q. Meyer, ebd. 1887, Bd. IV; der österreichischen von A. Goldmann, ebd. 1888, Bd. V;
betreffs Frankreichs vgl. Catalogue general des manuscripts des bibliotheques publiques de
France 1885 ff., auch Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1892, Bd. VII, S. 342,
G. Huet, Catalogue des manuscrits Allemands de la Bibliotheque Nationale. Paris 1895;
betr. Spaniens vgl. R. Beer, Handschriftenschätze Spaniens, in: Sitzungsber. der K. Akad.
d. Wissenschaften zu Wien, phil. histor. Klasse 1891 ff., Bd. 124 ff.; betr. Italiens vgl. Mazza-
tinti, G., Inventari dei manoscritti dette biblioteche d'Italia 1886 ff; betr. Englands vgl.
R. Priebsch, Deutsche Handschriften in England, Bd. 1. 2. Erlangen 1896, 1901.
179
Die ältere familiengeschichtliche Literatur in Deutschland1)
bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts.
In genealogischen Dingen ist das sogenannte „alte Buch" gewöhnlich die
unbrauchbarste Sache von der Welt.2) Als ein abschreckendes Beispiel jener
Lügenhistoriographen, welche sich dem Adel gegenüber in Schmeichelei und Unter-
würfigkeit überboten, sei der aus Lauban gebürtige Abraham Hosemann erwähnt
(gräzisiert Knemiander 1561 — 1617); hungrige Literaten seines Schlages fertigten
teils auf Bestellung, teils um ein literarisches Trinkgeld zu erhaschen, jeder be-
liebigen adeligen Familie einen bis in die entfernteste Vorzeit reichenden Stamm-
baum an und erhoben dabei die einzelnen Familienglieder, nicht nur solche, die
einst wirklich gelebt, sondern auch rein erdichtete, bis in den Himmel.
Da sich die der genealogischen Nachweisungen bedürftige Stiftsmäßigkeit bis
zu einem gewissen Grade mit der Hoffähigkeit und selbst mit der Landstand-
schaft kombinierte, so gewannen im ganzen Deutschen Reiche völlig kritiklose
Kompilationen von der Geltung eines Bürgermeisters hohes Ansehen. Heute noch
kann der auf dem Gebiete der Adelsgeschichte tätige Forscher dazu verurteilt
sein, die künstlich angelegten Irrgänge, mit denen ihn tendenziöse Skribenten des
17. und 18. Jahrhunderts beglückt haben, durchwandern zu müssen; und es mag
die Klage Roth von Schreckensteins nicht unbegründet sein, daß viele Leute eitle
Sagengeschichte der Wahrheit vorziehen und es übelnehmen, wenn man sie
darauf aufmerksam macht, daß ihre mit Vor- und Zunamen, zuweilen auch mit
Wappen ausgerüsteten Vorfahren, welche in Werken der genannten Art dem 12.,
11., wohl gar dem 10. Jahrhundert zugewiesen werden, völlig aus der Luft ge-
griffen sind.3) Es muß nachdrücklich betont werden, daß in allen auf genealo-
gische Buchliteratur bezüglichen Angelegenheiten der neuere und neueste Dar-
steller fast stets eine größere Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen kann als der
alte, wenn man von demselben eine gewissenhafte Arbeitsweise voraussetzen darf,
weil das heute zur Verfügung stehende urkundliche Material in genealogischen
Dingen erheblich größer ist als dasjenige, welches selbst den besten Schriftstellern
älterer Zeit vorgelegen hat.
Gerade die Genealogien sind von jeher ein wahrer Tummelplatz teils sagen-
hafter, teils ganz bewußt erfundener Fälschung gewesen. Familien- und National-
eitelkeit haben in der Zurückführung der Stammbäume auf Heroen und Helden
das Unglaublichste geleistet. Der Wunsch, lückenlose Ahnenreihen zu besitzen,
das Bestreben der Gelehrten, unbestimmte Verwandtschaftsbeziehungen sicherzu-
stellen und recht vollständige genealogische Linien zu gewinnen, sind kaum minder
verhängnisvoll geworden. Als ein Beispiel großer Entstellung der tatsächlichen
x) Über die außerdeutsche familiengeschichtliche Literatur älterer Zeit orientiert man
sich am raschesten aus Wachler, Geschichte der historischen Wissenschaften, Qöttingen
1812 — 1820, dem ich auch im folgenden teilweise mich angeschlossen habe. Das Folgende
habe ich zum Teil bereits in der Wissenschaftl. Beilage d. Leipziger Zeitung veröffentlicht.
2) Lorenz, Lehrbuch der Genealogie Seite 150.
3) v. Wegele, Geschichte der deutschen Historiographie 1885, S. 558 ff.
12*
180
Überlieferung können die fränkischen Königslisten angeführt werden, welche Joh.
Hübner in seinen „Genealogischen Tabellen" (1708, später öfter neu aufgelegt)
veröffentlicht hat. Nicht selten suchte man genealogische Fälschungen durch ge-
fälschte oder erfundene Quellennachweise zu unterstützen. Als ein Beispiel hier-
für diene das genealogische Werk von Jerome Vignier, La veritable origine
des tres-illustres maisons d'Alsace, de Lorraine, d'Autriche etc. 1649, worin der
Vater der heiligen Odilia als Stammherr hingestellt und zum Nachweise angeb-
lich vom Verfasser entdeckte Fragmente einer Biographie der Heiligen erfunden
sind, vgl. Julien Havet, Questions merovingiennes, in Bibliotheque de l'ecole
des chartes 1885, Bd. XXXXVI, 261 ff.1)
Besonders bedürftig einer kritischen Nachprüfung sind die Angaben der
Turnierbücher.2) Daß in diesen namentlich in heraldischer Beziehung, wenn die
kritische Sondierung das Echte vom Falschen geschieden hat, manch interessante
Überlieferung verborgen ist, soll nicht geleugnet werden. Daß aber die Literatur
unseres deutschen Turnierwesens noch manchen Wunsch unerfüllt läßt, wird
hauptsächlich durch die dem hochberühmt gewesenen, nun aber mit Fug und
Recht verrufenen Turnierbuche des pfälzischen Herolds Georg Rüxner beschie-
denen Erfolge verschuldet. Durch dieses opulent ausgestattete und sich schon
hierdurch empfehlende Werk ist den Ritterspielen und den Familien, welche sie
besucht haben, im Gegensatze zu anderen Geschlechtern eine viel zu große Be-
deutung beigemessen worden. Die Ritterschaft nahm leider die der Eitelkeit Tür
und Tor öffnenden, dreisten Erfindungen eines Schwindlers so begierig auf und
berief sich so selbstgefällig auf dieselben, daß sie lange Zeit als historische
Wahrheit galten und der Verbreitung richtiger Ansichten hemmend entgegen-
x) Bernheim, Lehrb. d. histor. Methode. 3. u. 4. Aufl. 1903, S. 332 f.
2) Hefn er- Alten eck, J. H. v., Hans Burgkmaiers Turnierbuch (28 kolorierte Tafeln
mit Text). — Frey dal. des Kaisers Maximilian I. Turniere und Mummereien, hrsg. von
Quirin von Leitner. Wien 1880—82 (vgl. Monatsblatt des herald, genealog. Vereins
„Adler" in Wien. 1881 Nr. 3, S. 10). — Clamorinus, Barthol., Thurnierbüchlein, darinnen
36 Thurnier sind gehalten worden u. sampt Register vber 360 Deutsche vom Adel, wie sie
in alten Thurnieren vor 700 Jaren gefunden werden. Dresden 1591. — Vgl. auch: Nach-
richten über die Turniere zu Würzburg und Bamberg in den Jahren 1479 und 1486. Würz-
burg, Druck von Friedrich Ernst Thein 1867. — Über Rüxner, dessen Turnierbuch, Sim-
mern 1527, 1530, 1532 f. und oft erschien, vgl. Roth von Schreckenstein, Ritterwürde
und Ritterstand, S. 619; Wachler, Geschichte der historischen Wissenschaften. I, 304 f. —
Appendix Joannis Hollandi et Jacobi Pütrichii rythmi saec. XV de familiis Bojo-
ariae quae ludis equestribus (vulgo Torneamentis) interfuerunt ex MSS editi praemissis illa-
rum ex iisdem MSS scutis gentiliciis in: Raymundi Duellii, Excerptorum General. Histor.,
Leipzig 1725, S. 249 ff. Johann Hollandt von Eykhenfelden war „bayrischer Ehrenhold zu-
zeiten Herzog Ludwigs von Bayern, Grafen zu Martani". — Bellica progymnasmata duce
Joachimo, S. R. d. Marchione Brandenb. et Heinrico Magnopolitano duce Novirupinc cele-
brata et a P. Vigilantio latinitati donata Frankf. a. O. (Hochtrabende Beschreibung eines zu
Neurupin von obigen Fürsten 1512 gehaltenen Turniers. Mit Benennung aller Teilnehmer.
— Turnierbuch Herzog Wilhems IV. von Bayern (1510 — 45) nach dem Originale der Kgl.
Staatsbibliothek, hrsg. von Schlichtegroll und Sennefelder, München 1817. — Turnier
bei Hochzeit des Churprinzen 1722. Von solchen im Turnierhaus zu München gehaltenen
Hof festen, sog. Turnieren, gibt es eine große Anzahl Separatbrochüren von 1717 — 63. Vgl.
auch v. Gumpenberg, Die Gumpenberger auf Turnieren, 1862.
181
wirkten. Was Rüxners Schrift in gewissen Kreisen besonders empfahl, war ab-
solut unstichhaltig: die Vorstellung nämlich, daß der kleine Reichsadel im 10.
und 1 1 . Jahrhundert mit Fürsten und Herren auf der Stechbahn und auch außer-
halb derselben beinahe wie mit seinesgleichen verkehrt hätte. Turniere hat es
bekanntlich im 10. und 11. Jahrhundert nicht gegeben. Erwägen wir, daß die
Erteilung des Druckprivilegiums (1527) für das Turnierbuch nur wenige Jahre
nach dem 1522 von Franz v. Sickingen zu Landau abgehaltenen Rittertage er-
folgte, so ist es gewiß sehr begreiflich, daß die politisch erregten, sich bis zum
Untergange Wilhelms v. Grumbach mit großen Dingen tragenden Reichsritter,
die es dem hohen Adel gleichtun wollten, sehr dazu geneigt waren, alles zu
glauben, was ihrem Größenwahn den Schein historischer Berechtigung verlieh.
Zwar wurden schon im 16. Jahrhundert wohlbegründete Bedenken hinsichtlich
der Zuverlässigkeit des Turnierbuches mehrfach ausgesprochen. Aber diesen
Bedenken fehlte die erforderliche Verbreitung hauptsächlich in jenen Schichten,
die sich hätten belehren lassen sollen, während das Turnierbuch von 1530 — 1750
eine Reihe von Auflagen erlebte und zu weiterem Überflusse durch eine Über-
setzung ins Lateinische sowie auch durch gedruckte und handschriftliche Aus-
züge fortwährend im Kurs blieb und heute noch in manchen Werken ge-
spensterhaft erscheint, die sich ein gelehrtes Ansehen geben möchten. Nur
wenige Edelleute der sogenannten guten alten Zeit besaßen die erforderlichen
Kenntnisse und die nötige Unbefangenheit, um das Turnierbuch nach seinem
wahren Werte, will sagen Unwerte, beurteilen zu können. Was sie in Pagen-
häusern, auf Ritter- und Jesuitenschulen gelernt hatten, diente gewiß nicht
zur Weckung kritischer Bedürfnisse. Auch auf den Universitäten herrschte die
Methode des sich besonders im theologischen und juristischen Gebiete breit-
machenden Probabilismus, bei dem es bekanntlich mehr auf die Häufung von Aus-
sprüchen anerkannter Autoritäten als auf Gründe ankommt. Wer sollte aber,
wenn es sich um das wie ein Palladium der Ritterschaft angestaunte Turnier-
wesen handelte, ein Autor probabilis sein, wenn es der durch kaiserliche Druck-
privilegien geschirmte Vater Rüxner nicht war?
Man würde den genealogischen Schriftstellern des 16. Jahrhunderts unrecht
tun, wenn man sie alle für so minderwertig wie Rüxner halten wollte. Schon
bei Franz Irenicus aus Ettlingen, mit dessen Exegesis Germaniae (Hagenau 1518
fol.) die genealogische Wissenschaft in Deutschland zuerst einsetzt *), offenbart sich
eine richtige Ansicht und Methode der genealogischen Untersuchung und eine
angemessene Benutzung ihrer Resultate; aber im ganzen ist doch die mühsame,
oft geräuschvolle, mit beträchtlichem Kostenaufwande verbundene Kraftanstrengung
der damaligen deutschen Genealogen von einem unverhältnismäßig geringem Er-
folg begleitet gewesen. Kein deutsches Fürstenhaus kam dem österreichischen in
Begünstigung und tätiger Unterstützung der genealogischen Studien gleich; schon
unter K. Friedrich III. fingen sie an zu gedeihen, aber weit angelegener läßt sich
*) Was die Geschichte des Mittelalters betrifft, so soll der Mönch Alberich im 13. Jahr-
hundert der erste gewesen sein, der einen Versuch mit Qeschlechtsregesten machte, vgl.
Rose, Artikel Genealogie, bei Ersch und Gruber, Allgem. Encyklopädie. I. Sektion, 57. Teil,
speziell Seite 366.
182
Maximilian I. ihre Förderung sein. Johann Stabius (f 1510) und Ladislaus Sunt-
heim mußten Deutschland und andere Teile Europas bereisen, um für die Ge-
schichte des Habsburgischen Geschlechtes Materialien und Urkunden zu sammeln,
wovon vieles in dem unruhigen Zeitalter gegen Ende des 16. und im Anfange
des 17. Jahrhunderts untergegangen, zerstreut und verfälscht worden ist; Sunt-
heims Schriften bleiben als Denkmäler gelehrter Emsigkeit achtungswert1) und
die Aufklärungen, welche Cuspianian unter Anschluß an Suntheim über mehrere
Probleme des Mittelalters verbreitete, verdienen dankbare Erwähnung; ohne vielfache
mühsame Vorarbeiten hätte Hans Jakob Fugger sein ungedrucktes pracht-
volles Werk2) nicht zustande bringen können.
G. Spalatins genealogische Forschungen, die er im Dienste und auf Be-
gehren des Kurfürsten Friedrichs des Weisen von Sachsen 1514 begann und bis
zu seinem Tod mit Unterbrechungen fortführte, sind noch sehr unreif. Über den
Ursprung der alten Landgrafen von Thüringen und der Markgrafen von Meißen
verbreitete er am kursächsischen Hofe falsche Ansichten, die als Haustraditionen
bis tief in das 19. Jahrhhundert hinein nicht zu tilgen waren. Vorsichtiger ging
er beim Studium der adeligen Geschlechter zu Werke, wobei er Urkunden zur
Hand nahm. Ebenso ermangelt des Straßburger Hieronymus Gebwiler Epitome
regii ac vetustissimi ortus Caroli V. et Ferdinandi omniumque Archiducum
Austriae et comitum Habsburgensium (Straßburg 1527, mit Holzschnitten, voll-
ständiger 1530, in 4° und Löwen 1650 in 8°, ohne Holzschnitte), sowie des Flam-
länders Jacob Meyer Flandricarum rerum tomi X de orgine antiquitate nobilitate
ac genealogia comitum Flandriae (Brügge 1531, in 4° und Antwerpen 1531 in 8°)
der Sicherheit und Glaubwürdigkeit. Sie enthalten alle noch Märchen und
Legenden der Geschlechter. Unsicherheiten und Fabeleien behielten auch in
Ph. Melanchtons Theatrum genealogicum (Magdeburg 1598), in den genea-
logischen Versuchen Kasp. Peucers und Lazias (Latzens) Schrift De aliquot
gentium migrationibus (1555 und Frankfurt 1600) und in Chyträus Chronicum
Saxoniae die Oberhand. Der Pfälzer Kurfürst Ludwig VI. spielte mit den Ge-
schlechtsregistern seiner Familie derart, daß er Reime mit Prosa vermengte.3)
Erst Reiner Reineccius (Reineck) aus Helmstedt brachte mehr wissenschaft-
liche Methode in die Genealogie, die er in ihrem ganzen Umfange zu be-
arbeiten unternahm. Er erregte unter seinen Zeitgenossen Aufsehen durch sein
Syntagma de familiis quae in monarchiis tribus prioribus rerum potitae sunt
(Basel 1574 — 1580, 4 Bde.) und durch seine Historia Julia seu syntagma he-
roicum (Helmstedt 1594 — 1597, 3 Bde.). Wie Reineccius erwarben sich auch
*) Bauer, Josef Ritter von, Ladislaus von Suntheim und die Anfänge genealogischer
Forschung in Österreich, JAW NF 14, 60 f f . — Ägyd Kopriva, Die Suntheimer Tafeln,
ebd. S. 84 ff. Hier auch über die Ausgabe dieser Tafeln bei Hieron. Pez, Scriptores
rerum Austriacarum, T. i. 1721.
2) Wahrhaftige Beschreibung zweier in einem der alleredelsten uralten und hochlöb-
lichsten Geschlechter der Christenheit des Habsburgischen und Österreichischen Geblüts
1555 mit wenigstens 10000 Wappen; s. v. Aretin, Beyträge. Leipzig 1803, Okt., S. 49 f.
3) Herausgegeben v. Fischer in der novissima scriptorum ac monumentorum rerum
germanicarum collectio zu Halle 1781. 4. 2 Bde.
183
Hermann Hammelmann und Andreas Engel unleugbares Verdienst um die
Geschlechterkunde. Die Genealogie der bayerischen Fürsten fand an Aventin
und Hund treffliche Bearbeiter.
Unter denen, welche mehrere Teile der deutschen Spezialgeschichte behandelt
haben, ist seines seltenen patriotischen Fleißes wegen, und weil er anderen den
Weg bahnte, beachtenswert: Cyriacus Spangenberg1) aus Nordhausen (geb.
1528, gest. 1604); dieser war unermüdet tätig, um sich über einzelne Gegenden,
Orte und Geschlechter urkundliche Nachrichten zu verschaffen und dieselben in
Chroniken zusammen zu stellen; besonders ließ er sich die Aufklärung der
Genealogie angelegen sein. Sein Erzählungston ist treuherzig und kräftig, die
Sprache rein und wohlklingend. Auch Johann Letzner2), Prediger zu Iber im
Grubenhagischen, aus Hardegsen (geb. 1531, gest. 1613), sah viele Handschriften,
Diplome und Familienpapiere ein und klärte manches auf. Beider Männer Samm-
lungen sind aber zu unkritisch, so daß man ihren Angaben nicht ohne strenge
Nachprüfung folgen kann.
Alles in allem war noch immer im einzelnen viel zu wenig vorgearbeitet,
um allgemeine genealogische Werke, wie solche von Hieronymus Henninges3)
aus Lüneburg (starb 1598) und von dem Jenaischen Professor Elias Reusner4)
unternommen wurden, gelingen zu lassen. Bei beiden ist die Anlage fehlerhaft
und die Ableitung der neueren Familien voll willkürlicher Voraussetzungen und
unerweisbarer Kombinationen; die Observanz hatte Behauptungen geheiligt, deren
Beibehaltung alles Streben nach genealogischer Wahrheit vereiteln mußte. In
Reusners Bahnen arbeitete auch Andreas Hildebrand (starb 1638). Seine
Tabulae genealogicae continentes Pomeranorum ducum modernorum progenitores
(Sedini 1618) besitzen die Königl. Bibliothek zu Berlin und die Königl. und
Universitätsbibliothek zu Breslau, das Stamm- und Geburtsregister der Könige von
Schweden (Stettin 1632) die Universitätsbibliothek zu Greifswald. Sehr selten
scheinen seine Genealogia illustrissimorum Pomeraniae ducum (Sedini 1622), über
welche Otto Heinemann in den Monatsblättern, herausgeg. von der Gesellschaft
für Pommersche Geschichte und Altertumskunde, 1905, S. 110 ff., berichtet, und
seine Genealogia comitum ab Eberstein (Stettini 1623) zu sein. In Deutschland
wurde die Genealogie zuerst von Nikolaus Rittershausen5) Professor der
*) Leukfeld, S. J. G., Hist. Spangenbergensis etc. Quedlinburg, 1712. 4. Adelspiegel.
Schmalkalden das. 1591.
2) Stammbuch oder Chron. der von Berlepsch. Erfurt 1593. 4. Plessisches Stammbuch
in Joach. Meier Origg. Pless.
3) Genealogicarum Tabularum T. 1. 2. Uelzen 1584—1587; umgearbeitet: Theatrum
genealogicum, ostentans omnes omnium aetatum familias etc. Magdeburg 1598. 4 Folianten.
— Genealogiae aliquot familiarum nobilium in Saxonia etc. Uelzen 1587. verm. Hamburg 1590 f.
4) Genealogicum Romanum de familiis praecipuis Regum, Principum Caesarum Rom.
Frankfurt 1589 f. Opus genealogicum catholicum das. 1592 f. Stemma Wittichindeum.
Jena 1592. 1597 f.
5) Genealogiae imperatorum, regum, ducum, comitum praecipuorumque aliorum pro-
cerum orbis christiani. Altdorf 1653, Tübingen 1658; 1664; 1674; 1683 f. — Brevis exegesis hist.
genealogiarum imp. etc. Tübingen 1674 f. — XIV. Tabulae chronologicae, quibus exhibentur
praecipuae familiae hodiernorum Principum Imperii. Tübingen 1661; 1668; 1670; 1 684 f. — Im-
hof, I. W. v., ergänzte und erweiterte diese Schriften und legte sie bei seinen Arbeiten zugrunde.
184
Rechtsgelehrsamkeit zu Altorf (geb. 1597, gest. 1670), nach den Regeln der
historischen Kritik wissenschaftlich bearbeitet und von abenteuerlichen Sagen und
Grillen gereinigt; er ging bei der Ableitung der Geschlechter vom 15. christlichen
Jahrhundert aus und ließ ein höheres Altertum der Familien nur als seltene Aus-
nahme zu; sein Verfahren ist vorsichtig und auf Zeugnisse gestützt. Positive
Aufstellungen für die dunkleren Jahrhunderte lagen außerhalb seines Gesichts-
kreises.
Der ehrwürdige Theolog Philipp Jacob Spener1) aus Rappoltsweiler im
Elsaß (geb. 1635, gest. 1705) brachte wissenschaftliche Methode in die von ihm
aus historischem Gesichtspunkte betrachtete und mit der Genealogie in engere
Verbindung gestellte Heraldik; seine Schriften, besonders das System der Heraldik,
haben durch Vollständigkeit, Klarheit in der Anordnung und technische Präzision
Epoche gemacht und genossen lange klassisches Ansehen. Spener gab dem
heraldischen Mystizismus den Todesstoß, er erläutert die einzelnen Teile des
Wappens historisch, indem er . sie selbst als geschichtliche Gebilde betrachtet.
Die erste Frucht seiner heraldischen Studien war der Kommentar zum sächsischen
Wappen (1660). Eine vollständige theoretische Übersicht über die Wappenwissen-
schaft und Wappenkunst ist die Historia insignium, deren pars specialis 1680,
deren pars generalis 1690 erschien. Auch sein Theatrum nobilitatis Europeae ist
ein monumentales Werk, das für sich allein genügen würde, den Verfasser zum
berühmten Manne zu machen. Speners Werke werden auch noch heute mit Nutzen
zu Rate gezogen und dürfen in keiner Fachbibliothek fehlen.8)
Äußerst unkritisch und pflichtgemäßer Treue und Sicherstellung der oft will-
kürlich hingeworfenen Angaben ermangelnd sind die bändereichen Kompilationen
des Benediktiners Gabriel Bucelin3) zu Weingarten (geb. 1599, gest. 1681). Wie
ungereimt man noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts in genealogischen Dingen
nicht selten verfuhr, beweist eine sauber gearbeitete Stammtafel des Landgrafen von
Hessen, die deren Ursprung bis auf Adam zurückführt und die angibt, daß der
erste Landgraf Heinrich das Kind, welcher 1306 starb, im 91. Gliede von Adam
abstammt. Nachdem dann Joh. Ehrenfr. Zschackwitz aus Kosen mit seinem
historisch -genealogischen Schauplatze usw. (Lemgo 1724, 4) einen unglücklichen
Versuch gemacht hatte, trat Joh. Hübner zu Hamburg mit seinem Lexicon genea-
logicum portatile (Hamburg 1729) und den genealogischen Tabellen auf, die zwar
allgemein verbreitet und bekannt wurden, die Wissenschaft aber an Gründlichkeit
und Zuverlässigkeit der Forschung wie an Vollständigkeit des Stoffes um keinen
Schritt weiter brachten und außerordentlich vieles noch zu wünschen übrig ließen.
*) Insignia serenissimae familiae Saxonicae 1660. — Historia insignium Illustrium s. Operis
Heraldici. Pars specialis. Frankfurt 1680. Pars generalis, das. 1690; 1717. — De insignibus
familiae Saxoniae, das. 1668. 4. — Theatrum nobilitatis Europeae, das. 1668 f. — Sylloge
genealogico-historica, das. 1675. 8. — Illustriores Halliae stirpes tab. geneal. comprehensae,
das. 1689 f.
a) Kekule von Stradonitz, Die Grenzboten, 60. Jahrgang, Nr. 13 vom 28. März 1901,
wieder abgedruckt in seinen Ausgewählten Aufsätzen aus dem Gebiete des Staatsrechts und
der Genealogie. I. 1905, S. 181 ff.
3) Zu seinen wichtigsten Schriften gehört die Germania topo-chrono-stemmatographica
sacra et profana, s. u. unter: Handapparat des Familienforschers.
185
Die Tabellen erschienen in Leipzig 1708—1730, Querfol., 4 Bände, nebst den
kurzen Fragen aus der Genealogie, ebendaselbst 1719 — 1737, 12, 4 Bände, neue
Auflage beider Werke durch Krebel ebendaselbst 1737 — 1766.
Hieran schließen sich Sam. Lenzen's aus Stendal historisch -genealogische
Untersuchungen und Erläuterungen dieser Hübnerschen Tabellen (Köthen 1756, 4)
und der Königin Sophie von Dänemark mit Fleiß und Zuverlässigkeit aus-
gearbeitete Supplemente zu jenen sechs Lieferungen (Kopenhagen 1822 — 1825,
Querfol.). Hierzu kommen noch Cp. Saxii Tabulae genealogicae (Utrecht [Leipzig]
1783 fol.), die wieder in Faseleien zurückfielen, mit mehr Verdienst aber Oatterers
Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur europäischen Staaten- und Reichs-
historie (Göttingen 1790, gr. 4).
Im emsigen und vorsichtigen Sammeln und historischen Anordnen und Be-
nutzen der Materialien zur allgemeinen neueuropäischen Geschlechterkunde ver-
suchte sich Jakob Wilhelm von Imhof1). Sein Hauptwerk beschränkt sich ver-
ständigerweise auf Deutschland und behandelt mit Sachkunde und Einsicht die
Genealogie der großen und vornehmen Fürsten und Herren vom Kaiser bis zu
den reichsfreien Grafengeschlechtern; auch die geistlichen Fürsten sind berück-
sichtigt. Die übrigen genealogischen Schriften Imhofs, die sich mit den Stamm-
bäumen der großen und kleinen Geschlechter in England, Frankreich, Italien,
Spanien usw. beschäftigen, beruhen auf unzulänglichen Hilfsmitteln.
Von entschiedenem Gewinn war die schriftstellerische Tätigkeit des berühmten
Johann David Köhler aus Colditz. Auf eine dankbare Nachwelt hat Köhler
um deswillen gerechte Ansprüche, weil er der erste war, der alle wissenschaft-
lichen Bedingungen, unter welchen die historische Forschung gelingen kann, zum
Gegenstand des Unterrichts erhob, in Lehrbüchern und Vorträgen bearbeitete und
durch einzelne Erörterungen und Untersuchungen oder Folgerungen auf gelungene
Weise veranschaulichte. So bearbeitete er die Genealogie kritisch, führte sie auf
Urkunden und authentische Zeugnisse zurück und setzte die Heraldik damit in
angemessene Verbindung. Von seinen Werken seien genannt: Der durchlauchtigsten
Weltgeschichts-, Geschlechts- und Wappen-Kalender (Nürnberg 1722 — 55), Histo-
rische Münzbelustigungen usw. (Nürnberg 1727 — 65, 22 Teile), Eine Reihe von
Dissertationen über die Genealogien römisch-deutscher Kaiser (Altdorf 1721 — 31).
Er gab Weberi Examen artis heraldicae (Göttingen 1753, 8) mit vielen Ver-
mehrungen heraus.
Die ersten genealogischen Veränderungen verzeichnete der rüstige Sammler
x) Spicilegium Rittershusianum. Tübingen 1683 — 85. 2. fol. — Notitia Procerum S. R.
G. Imperii, das. 1684. 2. Bd. 8; 1687, 4; 1693; 1699 f.; verm. herausgeg. von I. D. Köhler
1732. 2 f. — Genealogiae familiarum Bellomaneriae, Claromontanae, de Gallerande et Mem-
miae. Nürnberg 1688 F. — Histor. Regum Pariumque M. Brittanniae, Nürnberg 1690;
c. Append, das. 1691 f. — Genealogiae XX illustr. Italiae familiarum. Amsterdam 1700; 1710f.
— Hist. Ital. et Hisp. geneal. Nürnberg 1701, 2 f. — Genealogiae hist. caesarearum, regiarum
et principalium familiarum, quae in terris europaeis post romanae extinctionem monarchiae
hucusque imperarunt. Frankfurt und Leipzig 1701. f. 8 f.; die verbesserten Lohmeierschen
Tafeln. — Stemma regum Lucit. Amsterdam 1708 f. — Recherches Hist. et geneal. des
Grands d'Espagne. Amsterdam 1707. 12. — Genealogiae XX. illustr. in Hisp. famil. Leipzig
1712 f. u. a. m.
186
Michael Ranft, Prediger zu Gr.-Stechau im Altenburgischen (geb. 1700, gest.
1774), im Genealogisch-Historischen Archivarius, „welcher alles", wie es auf dem
Titelblatt heißt, „was sich unter den jetzt lebenden in der Welt an Geburten,
Vermählungen, Avancements und Todes-Fällen veränderliches zuträgt. Mit Ein-
rückung vieler Lebens-Beschreibungen sorgfältig anmerket" (Leipzig 1731 — 38,
8 Bände, 8; Geneal.-histor. Nachr. L. 1739 ff., 126, 8, und Neue Geneal.-histor.
Nachr. 1752 ff., 12 Bände, 8); von anderen fortgesetzt bis 1772. Ein General-
register zu allen Bänden des vorgenannten „genealogischen Archivarius" steht am
Schluß des 8. Bandes. Aus dem mannigfachen genealogischen und biographischen
Inhalt dieses Werkes seien hier noch eine Reihe von Listen hervorgehoben, die
man hier nicht sucht: Band VI: „Vollständiges Verzeichnis aller heutigen Ritter
des Heiligen Geistes, samt einigen neu ernannten", „Die heutigen Österreichischen
Ritter des güldenen Vließes", „Verzeichnis aller Marschalle von Frankreich",
„Die Herren-Meister des Johanniter-Ordens in der Marck, Sachsen, in Wenden-
land, samt denen unter den jetzigen Herrenmeistern zu Sonnenburg geschlagenen
Ordensrittern". Band VII: „Die jetzigen Kayserl. würckl. Geheimbden Räthe nach
dem Alphabet"; „Die jetzigen Mitglieder des neuen königlich dähnischen Ritter-
Ordens de la Fidelite wie auch die jüngst ernannten sowohl als jüngst ver-
storbenen Stern-Creutz-Ordens-Damen".
Die Wappenkunde fand zwar mehrere Bearbeiter1), welche Lehrbücher ver-
faßten und sich zum Teil in unsicheren Überlieferungen und in dreisten Voraus-
setzungen und Vermutungen gefielen, aber an den wackeren Spener schlössen
sich nur Eucharius Gottlieb Rink2), Professor zu Altdorf (gest. 1745), und
Joh. D. Köhler in der historischen Behandlung und Benutzung des heral-
dischen Studiums an; der letztere3) besorgte auch die erste größere Wappen-
sammlung.
Gatt er er, Johann Christoph (1727 — 1799) entrollte in seiner „Genealogischen
Geschichte der Herrn von Holzschuher"4), eines Nürnberger Patriziergeschlechtes,
die Vergangenheit einer bedeutenden Familie wohl zum erstenmal auf urkund-
licher Grundlage und in erschöpfender Weise; er erörtert dabei die Entstehung
des städtischen Adels mit spezieller Beziehung auf das Nürnberger Patriziat,
allerdings in betreff der Turnierfähigkeit desselben in der früheren Zeit eine zu
nachsichtige Kritik übend. Besondere Verdienste erwarb er sich um die Diplomatik.5)
Für den Familienforscher kommen namentlich seine genealogischen und heraldischen
*) Am bekanntesten: Trier, J. W., Einl. zur Wappenkunst. Leipzig 1714; vermehrt
von C. J. Feustel, Leipzig 1744. 8. — Schmelzl, M., Einleit. z. Wappenlehre. 2. Aufl.
Jena 1734. 8. — Zschackwitz, J. E., Heraldica. Leipzig 1735. 8; voll unhaltbarer Be-
hauptungen.
2) Will und Nopitzsch, Nürnb. Gel. -Lex.
3) Das große und vollständige, anfangs Siebmachersche, dann Weigelsche Wappen-
buch in 17 Teilen, nebst einer Vorrede J. D. Köhlers, Nürnberg 1734. Q.-F.; Supplemente
1755—56; neue Aufl. das. 1776—91. 6 Bd. und 8 Supplem. Bd. Über die jetzige Gestalt des
Siebmacherschen Wappenbuches s. weiter unten.
4) Historia genealogica dominorum Holzschuherorum etc. Patriciae gentis etc. (Nürn-
berg 1755; Text nebst einem umfassenden Codex diplomaticus).
'•>) Wegele, Franz X. von, Geschichte der deutschen Historiographie 1885, S. 760.
187
Arbeiten1) in Betracht. Er hatte bereits 1767 eine Sammlung von etwa 18000 Wappen
zusammengebracht. Gatterers heraldische Arbeiten sind sehr verschieden beurteilt
worden. Entschieden zu weit im Ausspenden des Lobes geht Hermann Wesen-
donk in seiner von der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig gekrönten
Preisschrift „Die Begründung der neueren deutschen Geschichtsschreibung durch
Gatterer und Schlözer" (Leipzig 1876), S. 243. Hier wird die gesamte Geschichte
der Heraldik an drei Namen geknüpft: Spener, Gatterer und Karl Ritter von Mayer.
So wenig aber die Verdienste Gatterers um die Wappenkunde geleugnet werden
sollen, eine so grundlegende Bedeutung, wie sie Wesendonk behauptet, besitzt er
nicht. Andererseits geht ein moderner Schriftsteller im Tadel zu weit, wenn er
sagt: „Es hüte sich ein jeder, die heraldischen Werke der Zopfzeit und ihre An-
hänger zu studieren, die Hefner treffend mit der allgemeinen Bezeichnung
, Gatterer und Kompagnie' belegt (Gatterer war der tollste dieser Skribenten)".
Daß das Studium der heraldischen Werke Gatterers nicht nutzlos oder gar schäd-
lich ist, hat demgegenüber Seyler, Geschichte der Heraldik, S. 655, betont. Aber
allerdings wird die Theorie Gatterers durch eine unglückliche Art von mathe-
matischer Betrachtung wesentlich beeinträchtigt. Nach Gatterer besteht der Kern
der Heraldik in der Austüftelung der geometrisch-mathematischen Grundlagen der
Heroldsbilder. Gatterer selbst schreibt: „Die ganze Theorie der Wappen und ins-
besondere des Wappenschildes gründet sich vermöge der Erfahrung fürnämlich auf
die Veränderungen, welche derGebrauch der geraden und krummen Linien verursacht."
Diese „Theorie" wird mit einer Feinheit, Gründlichkeit und mit einer Geduld durch-
geführt, die einer für solche Theorie weit besser geeigneten Sache würdig wäre.
Zu den Mitarbeitern Gatterers gehörten Johann Ludwig Levin Gebhardi2)
aus Braunschweig (geb. 1699, gest. 1764), Professor in Lüneburg, ein behutsamer
und vielbelesener Forscher, dem die Geschichte der deutschen Fürstenhäuser
mannigfaltige Aufklärung verdankt, und sein Sohn Ludwig Albrecht Gebhardi
(geb. 1735, gest. 1802), welcher mit noch schärferem Blicke, nach des Vaters
Grundsätzen, in demselben Fache fortarbeitete.
Die Braunschweigischen Annalen besaßen mehrere treffliche Forscher von
anerkannter wissenschaftlicher, fruchtbarer Gründlichkeit. Christian Ludwig
Scheidt3) aus Waidenburg im Hohenlohischen (geb. 1709, gest. 1761), Biblio-
*) Handbuch der neuesten Genealogie und Heraldik. Nürnberg 1759—1769. — Abriß
der Genealogie 1788. — Von der Evidenz der Genealogie (1769) in der allgemeinen histo-
rischen Bibliothek 12, 3—17. Dazu in unmittelbarem Anschluß ein Beispiel (S. 46) zur Er-
läuterung Gattererscher Methode in der Genealogie. — Abriß der Heraldik 1773. — Prak-
tische Heraldik, Nürnberg 1791.
2) Meusel, Lexikon Bd. 4, S. 52 f. — Der europäischen Kaiser- und Königlichen Häuser
historisch-genealogische Erläuterung (nach Gg. Lohmeier), Lüneburg 1731, 3 fol. — Reges
Francorum Merovingici documentorum auctoritate asserti, das. 1736. 4. — Historisch-genealo-
gische Abhandlungen das. 1747 f., 4. Th. 8; den 3. u. 4. hat sein S. herausgegeben. Dieser
ließ auch mit Benutzung des väterlichen Nachlasses erscheinen: Genealogische Gesch. der
erblichen Reichsstände in Deutschland. Halle 1776—1785, 3 Bd., 4.
3) Meusel, Lexikon, Bd. 12, S. 120 f. — Origines Guelficae, quibus potentissimae
gentis primordia, magnitudo variaque fortuna usque ad Ottonem . . deducuntur etc. Hannover
1750 flg., 5 fol.; den 5. gab J. H. Jung 1780 heraus. Später ist der gewaltige, mit Exkursen
und Vermutungen durchflochtene Apparat zu festeren und anschaulicheren Ergebnissen ver-
188
thekar in Hannover, begründete mit kritisch-gelehrter Benutzung der Leibnitz-
Eccard sehen Vorarbeiten die Geschichte des uralten Guelfen-Geschlechts urkund-
lich und legte in diesem Werke eine für das ganze Mittelalter, besonders
Deutschlands, reichen Schatz tiefer Forschungen nieder. Mehrere andere genea-
logische und staatsrechtlich - historische Arbeiten verfolgte er mit deutscher
Beharrlichkeit, umfassender Belesenheit, reifem Scharfblicke und folgerechter
Prüfung.
In Kursachsen arbeitete der Königlich polnische und kurfürstlich sächsische
Akziseinspektor zu Kohren, Valentin König, der Verfasser und Herausgeber
einer in Folio seit 1727 erschienenen dreibändigen genealogischen Adelshistorie
„derer im Chursächsischen und angrenzenden Ländern — zum Teil ehemals,
allermeist aber noch jetzt in gutem Flor stehenden adelichen Geschlechter". Es
sind in diesem großen Werke gegen 200 Familien abgehandelt, also nur ein
ziemlich kleiner Teil der im Kurfürstentum und in den Herzogtümern Sachsen
sowie im Fürstentum Anhalt, welches auch hineingezogen ist, damals noch vor-
handenen Adelsgeschlechter. Auf die meisten, welche genealogischen Studien aus
Liebhaberei sich hingeben , insbesondere auf adeligen Familien angehörige un-
gelehrte Mitglieder, welche sich um die Aufstellung von Stammtafeln ihrer eigenen
Familie bemühen, wird das weit und breit bekannte, überall zu findende König-
sche Werk nach oberflächlicher Bekanntschaft den Eindruck machen, daß es von
zuverlässigem Inhalt und die Frucht großartiger, in Archiven und in den sonstigen
authentischen Quellen gemachter Forschungen sei, ferner daß, wenn ihm auch
nicht das Lob der größten oder doch annähernden Vollständigkeit und Genauig-
keit in den Genealogien gebührt, es doch als eine gute Grundlage für die
Stemmatographie der in dem Werke eigens behandelten Adelsfamilien und ein-
zelner Zweige solcher von hundert anderen, die sich in dem Werke finden, be-
trachtet werden könne. Diese gute Meinung von Königs kursächsischer Adels-
historie, dieses Vertrauen in die Richtigkeit und Zuverlässigkeit seiner Angaben
erweist sich aber leider als vollkommen unhaltbar. Die Unzuverlässigkeit der
Königschen Arbeiten, insbesondere ihrer die ältesten Zeiten behandelnden Ab-
schnitte, ist durch Vergleichung mit urkundlichen Daten leicht zu erweisen; vor-
nehmlich sind die Ahnentafeln, die er in überaus großer Zahl aufgestellt, geradezu
als Produkte krasser Unwahrheiten und heilloser Erdichtungen konstatiert worden.
Wir nehmen, was die Stemmatographien anlangt, wahr, daß nicht etwa die Ur-
kunden der Archive ihm bei dem Entwürfe seiner Stammtafeln gedient haben,
sondern bei einzelnen Familien selbst befindlich gewesene handschriftliche genea-
logische Nachrichten und meistens Leichenpredigten. König beginnt die meisten
seiner Genealogien mit dem 15. Jahrhundert und hat hierbei nicht selten früher
gedruckte Vorgänge nur reproduziert; und die hier und da in völlig in-
korrektem Abdrucke eingestreuten Urkunden des 13. bis 16. Jahrhunderts dürfen
nicht den Schein erwecken, daß er sie sämtlich den Privatarchiven selbst ent-
arbeitet worden in: Eichhorn, J. G., Urgeschichte des erl. Hauses der Weifen etc. Han-
nover 1817, gr. 4. — Histor. u. diplomat. Nachricht von dem hohen und niederen Adel in
Deutschland, das. 1754; dazu Mantissa documentorum etc. 1755. 4.
189
lehnt habe; vielmehr sind sie Publikationen aus den nur mit großer Vorsicht
zu benutzenden handschriftlichen „Familienchroniken" und aus den bei den be-
treffenden Familien selbst entstandenen schriftlichen Aufzeichnungen, als deren
Urheber sich nicht selten ein Candidatus ministerii oder der Pastor loci zu er-
kennen gibt. Ganz besonders sieht der nach archivalischen Quellen Arbeitende,
daß jede der Ahnentafeln, von denen Königs Werk strotzt, zum größeren oder
geringeren Teile auf willkürlicher Erfindung und Erdichtung beruht. König
wollte jedem der von ihm behandelten Geschlechter eine großartige Ahnenprobe
zuteil werden lassen; und wo für die in die letzten Fächer der Ahnentafeln hinein-
ragende Generation die Quellen versiegten, da nahm er zu Erfindungen, um nicht
zu sagen Lügen, seine Zuflucht. Und zwar läßt sich dies mit großer Leichtig-
keit und ohne tiefere archivalische Studien fast überall nachweisen. Um nur eine
kleine Blumenlese aus den massenhaften Beispielen anzuführen, ist die bei König
S. 128 stehende Trothasche Genealogie erfunden, wie aus dem Trothaschen
Familienwerke und den dasselbe ergänzenden Forschungen des Geheimen Archiv-
rates v. Mülverstedt in Magdeburg hervorgeht, erfunden auch die Familie
v. Hodeberg auf Gnetschke, aus der einer mit Hedwig v. „Stehen" (Steuben!)
vermählt gewesen sein soll. Dabei laufen Korruptionen von Namen wie z. B.
Mechs v. Pooestatt, Max v. Poll unter. Seite 142 lernen wir eine — sonst
existierende — Familie Köllich auf Cölleda kennen, wo sie nie begütert ge-
wesen ist. Seite 140 findet sich abermals eine erdichtete v. Trothasche Genea-
logie usw.1)
Für Österreich seien, der Fabeleien Heinrichs von Gundelfingen (1476),
Schönlebens D. Lequile's und anderer zu geschweigen, aus der älteren Literatur
genannt: die unreifen Leistungen von Wolfgang Latz in seinen Commentationum
in genealogiam Austriacam libri II (Basel 1564 Fol.) und Abrah. Hosmann in seiner
Genealogia Austriaca (Leipzig 1612, 4), Sigm. v. Birkens Ehrenspiegel des Erz-
hauses Österreich (Nürnberg 1668 Fol.); ferner des Pater Marq. Herrgott, seine Vor-
gänger übertreffende genealogia diplomatica aug. gentis Habspurgica (Wien 1737,
3 Bde. Fol.) mit Fried. Kopp's Vindiciis actorum Mur. (Münster 1750, 4), und
außer dem Werke des Fürsten Lichnowsky (1836) noch Jac. A. F. Hyrtle's Fürst-
liche, gräfliche und freiherrliche Familien des österreichischen Kaiserstaates
(Wien 1851). An Leupolds Allgemeines Adelsarchiv in Österreich (zu Wien
in 3 Bänden 1789 erschienen) schloß sich Megerle's v. Mühlfeld Öster-
reichisches Adelslexikon des 18. und 19. Jahrhunderts (Wien 1822 — 1824,
2 Bde.).2)
Die Öffnung zahlreicher, früher dem Forscher unzugänglicher Archive, die
Rankesche Schule, sowie zahlreiche andere Gelehrte, unter ihnen vor allem
O. Lorenz, die Herausgabe der Monumenta Germaniae Historica und vieler anderer
i) Mülverstedt, DH 26, 48 ff.
2) Über die weitere ältere genealogische Literatur in Deutschland und Österreich unter-
richtet gut Rose in Ersch und Gruber, Allgem. Encyklopädie der Wissenschaften u. Künste,
1. Sektion, 57. Teil, Leipzig 1853, Artikel „Genealogie", speziell Seite 366 ff. Vgl. unten unter
„Der Handapparat des Familienforschers" und unter „Heroldsämter".
190
Werke brachten der Genealogie mannigfache Anregungen. Aus der Fülle der
infolgedessen erschienenen Literatur seien im folgenden
die neueren Arbeiten über die deutschen1) Fürstenhäuser]
zusammengestellt :
Adlers feld-Ballestrem, Eufemia von, Ahnentafeln zur Geschichte europäischer
Dynastien, Großenhain 1901 (enthält viele Druckfehler, Versehen und Ungenauigkeiten, vgl.
Fr. Wecken, HV 1902, S. 561).
Behr, K. v., Genealogie der in Europa regierenden Fürstenhäuser. Leipzig
1854. 2. Aufl. ebenda 1870. Dazu: Wappenbnch 1871. Supplement zur 2. Aufl.
ebenda 1890.
Broemmel, Genealogische Tabellen zur Geschichte des Mittelalters bis zum
Jahre 1273 mit sorgfältiger Angabe der Zeit und des Besitzes. Basel 1846; ders.,
Fürstenbuch der europäischen Staaten. Regensburg 1846.
Cohn, L. A. , Stammtafeln zur Geschichte der deutschen Staaten und der
Niederlande. Braunschweig 1871 (neue Bearbeitung des Deutschland betreffenden
Teils von Tr. G. Voigtel unter dem Titel: „Genealogische Tabellen zur Er-
läuterung der Europäischen Staatengeschichte". Halle 1811. Supplement 1829).
Damberger, J. F., Sechzig genealogische, auch chronologische und statistische
Tabellen zu Fürstentafel und Fürstenbuch der europäischen Staatengeschichte.
Regensburg 1831.
Dungern, Otto Freiherr von, Der Herrenstand im Mittelalter. 1. Bd.
Papiermühle, S.-A., Verlag von Gebr. Vogt, 1908. Hier S. 28ff. Verschwägerungen
dynastischer Familien in der Zeit von 1150 — 1450. a) Heute regierende Familien,
b) Heute standesherrliche Familien. — S. 57 ff. Die Stellung der einzelnen ver-
schwägerten Familien ehemals unfreien Standes. — S. 107 ff. Andere gleichgestellte
ehemals dienstmännische Familien. Verschiedene Grade der Annäherung dienst-
männischer Familien an den hohen Adel. — S. 151 ff. Übergang vom hohen zum
niederen Adel. — S. 251 ff. Die Neubildung des Herrenstandes während der
staufischen Periode. Verwandten Inhalts ist: Borch, Frhr. L. v., Ritter und
Dienstmannen fürstl. u. gräfl. Herkunft. Lindau 1877.
Held mann, Die Heiraten der Karolinger. Festgabe f. v. Heigel. München
1903. S. 1—99.
Grote, H., Stammtafeln (= Münzstudien, Bd. 9). Leipzig 1877.
Hopf, K., Historisch-genealogischer Atlas. Bd. 1, 2, 1 — 4. Gotha 1858.
x) Für Frankreich sei erwähnt: Le Sage (Graf Las Casas), Atlas historique genealo-
gique, chronolog., geograph. Paris 1803, 1804, 1826. Dieses Werk ist ins Deutsche über-
setzt u. vermehrt von A. v. Dusch und J. Eyselein. Karlsruhe 1831. Vgl. auch Koch,
Tables genealogiques des maisons souveraines de l'Europe (deutsch Berlin 1808). — Tableaux
genealogique de la Dynastie Capetienne . . par le Comte Jules Boselli. Paris, Klincksieck.
Das Buch kann denjenigen, welche französische Geschichte studieren, bestens empfohlen
werden, weil es sie der Mühe überhebt, in den unhandlichen Folianten von Sainte-Marthe,
Anselme, Moreri nachzuschlagen. Außerdem enthält es die unehelichen Seitenlinien, welche
in den sonst vorzüglichen, jedoch schon selten gewordenen Tableaux genealogiques des
souveraines de France et de ses grands feudataires (1863) von Garnier fehlen. Nur die
portugiesische Linie ist nicht enthalten; sie ist allerdings für das Studieren der Geschichte
Frankreichs ohne Belang.
191
Lorenz, O., Genealogischer Hand- und Schulatlas. Berlin 1892. 2. Aufl.
u. d. Titel: „Genealogisches Handbuch der Europäischen Staatengeschichte."
Ebenda 1895. 3. Aufl. von Ernst Devrient 1908. Hierzu einige Berichtigungen
in der Rezension von Kunz von Kauffungen ASW 1908.
Oertel, Fr. Max, Genealogische Tafeln zur Staatengeschichte des 19. Jahrh.
2. Aufl. 1857.
Kekule von Stradonitz, Stephan, Ahnentafel-Atlas. Ahnentafel der Re-
genten Europas und ihrer Gemahlinnen. Verlag von J. A. Stargardt. Berlin,
Dessauer Str. 2. 1898—1904.
Schenk zu Schweinsberg, G. Freiherr, Genealog. Studien zur Reichs-
Geschichte, Arch. f. hessische Gesch. N. F. 3, separat, Darmstadt 1905.
Hiort-Lorenzen, Hans Rudolf, 1. Genealogie des maisons princieres regnantes
dans l'Europe depuis le congres de Vienne en 1815. Leipzig, Alb. Fritsch, 1871. 2. Annuaire
genealogique des maisons souveraines en Europe depuis le commencement du XIX. siecle
I— V. Koppenhagen 1882—86.
Bern er, F., Die Abstammung und älteste Genealogie d. Hohenzollern, FBK 6.
Bertouch, Ernst v., Ahnentafel Ihrer Maj. Augusta Viktoria, Kaiserin und Königin
des Deutschen Reiches u. v. Preußen. Mit historisch-genealogischen Erläuterungen. Wies-
baden, Verlag von Bechthold & Co.
Dungern, Otto Freiherr von, Ahnen deutscher Fürsten, I. Haus Zollern,
Ahnen der Deutschen Kaiser, Könige und Herzoge von Preußen, Kurfürsten von
Brandenburg aus dem Hause Zollern und ihre Gemahlinnen. Verlag von Gebr.
Vogt, Papiermühle S. A. 1906.
Grossmann, J., Berner, E., Schuster, G., Ziegeler, K. Th., Genealogie
des Gesamthauses Hohenzollern. Berlin, Moeser, 1905.
Kekule von Stradonitz, Stephan, Die Ebenbürtigkeit des preußischen
Königshauses, Die Grenzboten, 59. Jahrg. Nr. 6 vom 8. Febr, 1900; abgedruckt in
desselben Ausgew. Aufs, aus d. Gebiete d. der Staatsrechts u. d. Genealogie, I,
1905, 33 ff. — Die Ebenbürtigkeit der Kaiserin, Die Zukunft, 8. Jahrg., Nr. 50
vom 15. Sept. 1900 abgedruckt in dess. Ausgew. Aufs, aus d. G. d. Staatsrechts
und Geneal. I, 1905, 43 ff. — Die Abstammung des Kaisers vom Admiral Coligni,
Berliner Tageblatt, Nr. 528 vom 17. Okt. 1902, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufs,
aus d. Geb. d. Staatsrechts u. d. Geneal. I, 1905, 137 ff. — Kaiser Wilhelms Ab-
stammung vom Cid, Berliner Tageblatt Nr. 616 vom 31. Dez. 1903, abgedruckt
in dess. Ausgew. Aufs, aus d. Geb. d. Staates u. d. Geneal. I, 1905, 149 ff. —
Die Ahnen des Prinzen Georg von Preußen, Jahrbücher d. Königl. Akademie ge-
meinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, N. F. Heft XXIX, Erfurt 1903, abgedruckt
in dess. Ausgew. Aufs, aus d. Geb. d. Staatsr. u. d. Genealogie, II, 1907, S. 153 ff.
Derselbe, Hohenzollern als Ritter des Ordens vom Goldnen Vlies in alter
Zeit. HZJ 1907 (Nachtrag dazu in Vorbereitung).
Riedel, Die Ahnherren des Preußischen Königshauses, Berlin 1854 (Sitzungs-
ber. der Akademie der Wissenschaften).
Rottenhoff, A. v., Stammfolge des glorreichen Hohenzollernschen Hauses von Fried-
rich I., Markgraf zu Brandenburg, bis auf d. heut. Tag. 3. Aufl. Berlin 1839.
Schuster, Georg, Stammtafel der Kurfürsten von Brandenburg, der Mark-
grafen von Ansbach und Bayreuth und der Herzoge in Preußen, HZJ 5. — Kon-
192
sanguinitätstafel der Häuser Hohenzollern und Mecklenburg, HZJ 8. — Der Ur-
stamm Zollern und die Burggrafen von Nürnberg. Zollern ebenda. — Konsanguini-
tätstafel der Häuser Hohenzollern und Braunschweig, HZJ 9. — Konsanguinitäts-
tafel der Häuser Hohenzollern und Schleswig-Holstein, HZJ 10. — Die Verwandt-
schaft der Häuser Hohenzollern und Wettin, hierzu 3 Konsang.-Tafeln, HZJ 1907.
Schwartz, E., Namentafel des preußischen Königshauses. Breslau 1898.
Ütterodt zu Scharffenberg, Vom Hohenstaufen zum Hohenzollern, deutsche
Kaiserstammtafel von Kaiser Friedrich Barbarossa bis auf S. M. Kaiser Wilhelm II. 41 Blatt
heraldische Tafeln mit begleitendem genealogischen Texte. Dresden, v. Grumbkow, 1888.
Nordenskjöld, O. v., Genealogie des deutschen Kaiserpaares Wilhelm I. und Augusta,
zurückgeführt auf den Kaiser Sigismund. Hrsg. v. Wiese. Berlin 1871.
Stillfried, R. Graf, Stammtafel d. Gesamthauses Hohenzollern. Berlin 1869 f.
Vgl. Schmid, L, Der Urstamm der Hohenzollern und seine Verzweigungen. Tübingen
1884. — Die älteste Geschichte des erlauchten Gesamthaus der Königlichen und Fürstlichen
Hohenzollern. 3 Th. Tüb. 1884 — 88. — Die Könige von Preußen sind Hohenzollern, nicht
Abenberger. Berl. 1892 (richtet sich gegen Ch. Meyer, Die Herkunft der Burggrafen von
Nürnberg, der Ahnherrn des Deutschen Kaiserhauses. Ansb. 1889).
Soltau, W., Ist unser Kaiserhaus aus Zollernstamm entsprungen? (ZOR XLV
= N. F. VI).
Reiner, J., Genealogie des hochfürstlichen Hauses Hohenzollern. Stuttgart 1893.
Der oberrheinische Adel unter den Ahnen des Kaisers. Heraldisch-genealogische Blätter.
Monatschr. v. Oelenheinz u. v. Kohlhagen 1908, Nr. 9.
Haeutle, Genealogie des erlauchten Stammhauses Witteisbach von dessen
Wiedereinsetzung in das Herzogtum Bayern (11. Sept. 1180) bis herab auf unsere
Tage. (München (vgl. darüber Herald, geneal. Ztschr. d. Ges. ,AdIer' in Wien.
I, 1871, S. II).1)
Hofmeister, E., Das Haus Wettin von seinem Ursprung bis zur neusten
Zeit in allen seinen Haupt- und Nebenlinien. Leipzig 1889.
Posse, O., Die Wettiner. Leipzig 1897.
Weiland, L., Handschriftliches zur Genealogie der Wettiner, NASG 8.
Lippert, W., Zur Genealogie d. Wettiner im 15. Jahrh., NASG 15, 317—321.
Ermisch, H., Noch einige Berichtigungen zum Stammbaum des Hauses
Wettin, ebd. Seite 322.
von Stieglitz, Über den ältesten Ursprung des durchlauchtigsten Hauses
zu Sachsen, Mitteilungen d. Kgl. Sachs. Altertumsvereins. IV, 28 — 85.
Burkhardt, C. A. H., Stammtafeln der Ernestinischen Linien des Hauses
Sachsen- Weimar 1885.
Drevient, Ernst, Die älteren Ernestiner. Eine genealogische Charakteristik.
VJH 25, 1. Vgl. dazu meine Besprechung, NASG 18.
Kekule von Stradonitz, Stephan, Die Thronfolge in Sachsen-Coburg und
-Gotha. Die Grenzboten, 58. Jahrg., Nr. 40 vom 5. Okt. 1899, abgedruckt in dess.
Ausgew. Aufsätzen a. d. Gebiet d. Staatsrechtes u. d. Genealogie. I, 4 ff.
Pick, B., Stammbaum der älteren Ernestiner in Münzen und Medaillen (mit einer
Tafel). Heimatblätter. Aus dem coburg-gothaischsn Lande. Hrsg. v. R. Ehwald, Heft 4.
Gotha, Fr. A. Perthes, 1906.
x) Vgl. Böhmer, Wittelsbachsche Regesten bis 1340 (Stuttgart 1854); Wittmann,
Monumenta Wittelsbacensia (Urkundenbuch, München 1857—61, 2 Teile).
193
Werneburg, A., Beiträge zur Genealogie u. Geschichte des fürstl. Hauses
Schwarzburg. Nebst einem Anhange: Über das Kevernburg- Schwarzburgische
Wappen. Erfurt 1877.
Werneburg, Beiträge zur Genealogie der Grafen von Henneberg bis zum
Ausgang des 13. Jahrhunderts, ZTG 9 NF 1.
Rein, W., Berichtigte Stammtafel der Grafen von Weimar-Orlamünde. Mit
historischen, genealogischen, monumentalen und heraldischen Zusätzen, ZTG 6.
Haeutle, Christian, Landgraf Hermann I. V.Thüringen u. seine Familie, ZTG 5.
Diemar, H., Kammerherr d. thüring. Landgrafenhauses und des hessischen
Landgrafenhauses bis auf Philipp den Großmütigen, JHG NF 27.
Giefel, J., Schön, Th. und Kolb, H., Stammbaum des württembergischen
Fürstenhauses. Nebst Textheft (Stuttgart, Essenberger 1895).1)
Bertouch, E. v., Das badische Fürstengeschlecht der Zähringer2). Wies-
baden 1885.
Schaller, Das fürstl. Haus Zähringen-Baden. Stammtafeln. Karlsruhe 1906.
Chrismar, E. v., Genealogie des Gesamthauses Baden vom 16. Jahrh. bis
heute. Gotha 1892.
Heyck, Geschichte der Herzöge von Zähringen 1891.
Leichtlen, E. J., Die Zähringer. Freiburg 1831.
Krüger, Zur Herkunft der Zähringer, ZOR NF 6, 7.
Roller, O. K., Ahnentafeln der letzten regierenden Markgrafen von Baden-
Baden und Baden-Durlach. Heidelberg 1902.
Vgl. Dungern, Otto Frhr. v., DH 1908, 141 ff. — Roller, O. K, DH 39, 60, DH 1908,
Nr. 3, und Witte im Register zu Fester's Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg
(Innsbruck 1892 ff.).
Hoffmeister, J., Histor. genealog. Handbuch über alle Linien d. hessischen
Regentenhauses. 1861, 3 Aufl. 1874.3)
von Bippen, Genealogie der älteren Grafen von Oldenburg, BJ 9.
Kekule von Stradonitz, Das Haus Oldenburg, Neue Preußische (Kreuz-)
Zeitung, Nr. 133 vom 19. März 1904, abgedruckt in dess. Ausgew. Aufsätzen a.
dem Gebiet des Staatsrechts u. d. Geneal. II, 1907, 11 ff.
Tegner, Friedrich, Die Successions- und Verwandtenrechte des Prinzen Alexander
von Oldenburg genannt Graf von Welsburg auf Grund des derzeitigen Oldenburgischen
Staats- und Hausrechtes. Berlin W. 8, Carl Heymanns Verlag.
Wigger, F., Stammtafeln des großherzoglichen Hauses von Mecklenburg,
VMG 26. — Über die Stammtafel der alten Grafen von Schwerin, VMG 34. —
Über die Verwandtschaft des Mecklenburgischen Fürstenhauses mit den Königen
von Schottland, VMG 41.
Beyer, W. G., König Kruto und sein Geschlecht. Eine histor. Untersuchung
über die Abstammung d. großherzogl.-mecklenburgischen Fürstenhauses, VMG 13.
Lisch, Über die Verbindungen des fürstl. Hauses Werle mit dem herzogl.
Hause Braunschweig-Lüneburg, VMG 18. — Genealogische und chronologische
x) Heyd, Bibliographie der württembergischen Geschichte. Bd. 1 u. 2. Stuttgart 1895, 96.
Bd. 3 von Schön, Th., 1907.
a) Schöpf lin, Historia Zaringo-Badensis. Karlsruhe 1763 — 66. 6 Bde.
3) Ackermann, Bibliotheca hassiaca. Kassel 1884, bis 1899 Nachträge.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 13
194
Forschungen zur Geschichte der mecklenburgischen Fürstenhäuser, VMG 23. —
Über die Töchter und Schwiegertöchter des Fürsten Johann II. von Werle-Güstrow,
VMG 26.
Lisch, Mooyer und Masch, Zur Genealogie der Grafen von Schwerin,
VMG 15. — Wille, Hans, VMG 72.
Feske, C, Die Wappen des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg in geschichtlicher
Entwickelung. Mit 23 Tafeln und vielen Textabbildungen. Dazu eine Anlage: Stammtafel
des Großherzoglichen Hauses Mecklenburg. Schwerin 1893.
Krüger, Emil, Der Ursprung des Weifenhauses und seine Verzweigung in
Süddeutschland. Wolfenbüttel 1899.
Schmidt, Friedrich, Die Anfänge des weifischen Geschlechts. Teil I. Die
weifischen Grafen der westlichen und der östlichen Bar. Teil II. Vier Exkurse.
Hannover 1900 (vgl. Roller, HV 1901, 440 ff.).
A. Mn., Beiträge zur Genealogie der weifischen Fürsten vom Beginn der
Karolingischen bis zur Salischen Zeit. Leipzig 1901.
Wäschke, H., Die Askanier in Anhalt. Dessau 1904 (vgl. Suhle, VAG 10).
v. Witzleben, Genealogie u. Geschichte des Fürstenhauses Nassau. Stuttgart 1855.
Schliephake, Von dem Ursprung des Hauses Nassau. Stuttgart 1857.
Vorsterman van Oyen, Het Vorstenhuis Orange-Nassau 1882.
Schmidt, B., Die Reußen Schleiz 1903. Arnold von Quedlinburg und die
ältesten Nachrichten zur Geschichte des Reußischen Hauses, ZTG NF 3 und in:
Vogtländische Forschungen, Dresden 1904, Verlag von Wilh. Baensch, Seite 1 ff.
(mit einer Stammtafel); Berichtigungen und Zusätze zur Genealogie des Reußischen
Hauses, JVH 56. 57.
Voß, v., Die Ahnen des Reußischen Hauses mit besonderer Rücksicht auf
Weida und Voigtswürde. Lobenstein 1882, vgl. dazu Ernst Wülcker, ZTG
NF 3, S. 397 f.
Hoffmeister, Histor.-geneal. Handbuch über alle Grafen und Fürsten von
Waldeck und Pyrmont. Kassel 1883.
Vorsterman van Oyen, Het Vorstenhuis van Waldeck en Pyrmont, bene-
vens de uitsgestorven en grafelijke takken van dit stamhuis. Utrecht 1876.
Glogau, Hnr., Stammtafeln des Schleswig-Holsteinschen Fürstenhauses von 1460 bis
auf die Gegenwart. Kassel 1864.
Lisch, Über die letzten Herzoge von Holstein-Sonderburg von der Linie Franzhagen,
VMG 31.
Buchwald, G. v., Beiträge zur Geschichte der letzten Schauenburger, SHL 10.
Kekule von Stradonitz, Untersuchungen zur Lippischen Thronfolge. An-
gestellt im Auftrage der Fürstlich Schaumburg-Lippischen Staatsregierung. Berlin
W 8. Carl Heymanns Verlag: I. Heft: Der Fall Fontanien. II. Heft: Die Ahnen
der Modeste von Unruh. III. Heft: Der Status der Modeste von Unruh. — Der-
selbe, Die staatsrechtliche Stellung der Grafen zu Dohna am Ende des 17. und
Anfang des 18. Jahrhunderts. Rechtsgutachten der Fürstl. Schaumburg -Lippeschen
Staatsregierung erstattet. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8. — Derselbe, Die
Reichsverfassung und der Lippesche Thronfolgestreit. Drei Entgegnungen gegen
Prof. Max von Seydel. Berlin W 8, Carl Heymanns Verlag.
Reuling, W. G., Das Ebenburtsrecht des Lippeschen Hauses nach Haus-
gesetzen und Hausobservanz. Rechtsgutachten Sr. Durchl. d. Fürsten zu Schaum-
195
burg-Lippe erstattet. Mit einem Anlagehefte. Vgl. Triepel, Der Streit um die
Thronfolge im Fürstentum Lippe. Leipzig 1903.1)
Bülow, G., Stammtafeln des Pommersch-Rügenschen Fürstenhauses und seiner
Nebenlinien. Stettin 1876.
Baltzer, Osw., Genealogie der Piasten (polnisch geschrieben), hrsg. von der
Akademie der Wissensch. zu Krakau 1895 (darüber Wertner, MAW 4, 33 f.).
Grotefend, H., Stammtafeln der Schlesischen Fürsten bis 1740. Breslau
1875. 2. Aufl. Ebd. 1889.
Ilgen, Th., Die ältesten Grafen v. Berg u. deren Abkömmlinge, d. Grafen
von Altena, ZBG 36.
Wertner, Moritz, Glossen zur fränkischen Kaisergenealogie, VJH 1886. —
Glossen zur Genealogie der Arpaden, VJH 1887 (teilweise im Turul 1887). —
Zur Genealogie der Karolinger, JAW 1884. — Die Allianzen der Arpaden, mit
Stammtafel der Arpaden, JAW 1886 (auch im Turul 1885). — Die letzten Arpaden
JAW 1888 (zugleich mit einer Abschrift über die Grafen der Champagne aus
JAW 1888 separat erschienen, mit zahlreichen Stammtafeln älterer französischer
Dynastenhäuser).
Gluckselig, Studien über den Ursprung d. österr. Kaiserhauses. Prag 1860.
Wöber, Franz-Xaver, Genealogie des Hauses Habsburg von den ältesten
Zeiten bis zum Aussterben des Mannesstammes 1740, Wien 1883 (nicht im Handel).
Schulte, Geschichte der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten. Inns-
bruck 1887.
Hoernes, Österreich-Ungarn und das Haus Habsburg. Geographisch und
statistisch, geschichtlich und genealogisch in Umrissen dargestellt. Teschen 1892.
Weihrich, Franz, Stammtafel z. Gesch. d. Hauses Habsburg. Prag 1893.2)
In diesem Zusammenhange sei schließlich noch erwähnt: Chas. A. Bernau's Verlag
Walton-on-Thames, England: The Genealogist's Pocket Library, vol. III: Royal Descents,
Scottish Records. chap. I. W. Q. D. Fletcher, How to trace a descent from royalty.
chap. II: J. Bolam Johnson, The scottish records.
Eine besondere Besprechung verdienen die Leichenpredigten. Schon im
16. Jahrhundert entstand bei den Protestanten3) der Gebrauch, von verstorbenen
Personen von einiger Bedeutung nicht nur eine weitläufige Trauer- (Lob-) Rede
oder Parentation zu halten, sondern solche auch dem Drucke zu übergeben. Dieser
Gebrauch erreichte während des 17. Jahrhunderts seine größte und allgemeinste Aus-
dehnung, verlor sich aber alsdann nach und nach. Solchen Leichenpredigten wurden
regelmäßig sogenannte Personalien angehängt, die den Lebenslauf des Verstorbenen,
seine Familienverhältnisse, insbesondere auch seine Abkunft, seine Vorfahren,
seine Ahnen beibrachten; ja oft dehnten sich diese Predigten zu einer völligen
*) Weerth u. Anemüller, Bibliotheca Lippiaca. Detmold 1886.
2) Herrgott, Genealogia diplomatica augustae gentis Habsburgicae. Wien 1737 — 38.
3 Bde. — Röpell, Die Grafen von Habsburg. Halle 1832. — Fürst Lichnowsky, Gesch.
des Hauses Habsburg. 8 Bde. Wien 1836—44.
3) Leichenpredigten werden von der katholischen Kirche nur geduldet. Auch in der
Stadtbibliothek zu Augsburg finden sich viele „Leichensermone", vgl. Zapf, „Augsburger
Bibliothek" 1795, I. Bd., S. 202—539 (in demselben Werke finden sich S. 539—553 Beschrei-
bungen der Augsburger Epitaphien, ferner Geschlechtergeschichte und Stammbäume).
13*
196
Genealogie der betreffenden Familie aus. In der sächsischen Oberlausitz war es
noch vor einigen Jahrzehnten allgemein üblich, daß der Geistliche am Grabe den
Lebenslauf des Verstorbenen vorlas. Solche Lebensläufe finden sich handschrift-
lich an einzelnen Orten, z. B. in den Pfarrarchiven von Frankenthal und Mülsen
St. Michael. Daß die Sitte, bei Beerdigungen Lebensläufe vorzulesen, eine ziem-
lich allgemeine war, beweist das Erscheinen eines Schriftchens mit dem Titel:
„Noth- und Hülfs-Büchlein für Schuldiener auf dem Lande, welche in Abfassung
der gewöhnlichen Lebensläufe, so nach gehaltenen Leichenpredigten pflegen ab-
gelesen zu werden, nicht allzu geübt sind", auf Verlangen herausgegeben von
Friedrich Wilhelm Baumelburg, Pastore zu Reurieth und Beinerstadt. Hild-
burghausen, bey Johann Gottfried Hanisch, 1796.
Die größte und bekannteste Sammlung von Leichenpredigten ist die sogenannte
„Funeralien-Sammlung" auf dem Schlosse Stolberg a. H. Sophie Eleonore
von Stolberg-Stolberg (1669 — 1745) brachte aus Interesse für die Behandlung der
Predigttexte gegen 40000 Leichenpredigten zusammen. Nach 1870 hat Heinrich
Beyer die Sammlung neu und zweckmäßig katalogisiert. Doppelstücke sind den
Bibliotheken zu Roßla — dort sind jetzt 9000 Stück — , zu Wernigerode —
dort befinden sich 6635 — sowie elf anderen öffentlichen Bibliotheken der Pro-
vinz Sachsen überwiesen worden; vgl. die näheren Angaben in der „Zeitschrift
des Harzvereins für Geschichte und Altertumskunde", 10. Jahrg. 1877, S. 343 bis
352. Die drei Sammlungen sind vollständig katalogisiert, und die Kataloge ge-
statten eine bequeme Benutzung der Bestände. Ein „Register zu den adeligen
Leichenpredigten auf der gräflichen Bibliothek zu Stolberg a. H." ist gedruckt in
der „Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie", 12. Jahrg. 1884,
S. 159 — 214; es werden darin die Predigten für 3810 Personen und 2346 Familien
behandelt. Eine andere beträchtliche Sammlung befindet sich in der Stadtbibliothek
zu Braunschweig: katalogisiert sind 8279 Stück; doch sind dies noch nicht alle
vorhandenen. Sie stammen zum größten Teile aus Mittel- und Norddeutschland
und umfassen die Jahre 1560 — 1747. Einen Katalog dieser Sammlung hat Frei-
herr von Eschwege in der „Vierteljahrsschrift", 7. Jahrg. 1879, S. 21 ff., 99ff.,
und 15. Jahrg. 1887, S. 97ff., bearbeitet. Auf die Sammlung in der Bibliothek
des Gymnasiums zum grauen Kloster in Berlin hat zuerst Schwebel 1889 auf-
merksam gemacht; vgl. MGBn 6, 86. Hermann Nohl hat dann in der „Beilage
zum Jahresbericht des Berlinischen Gymnasiums zum grauen Kloster Ostern 1902"
den ersten Teil eines alphabetischen Katalogs veröffentlicht. Dieser Druck ist
antiquiert, nachdem er das um 100 neu aufgefundene Nummern vermehrte Re-
gister vollständig in der genannten „Vierteljahrsschrift", 31. Jahrg. 1903, S. 191 ff.,
mitgeteilt hat. Die älteste der aufgeführten rund 2600 Predigten ist von 1546.
Die Bibliothek der Marienkirche zu Frankfurt a. O. besitzt eine Sammlung, die
Amtsgerichtsrat Arno Bötticher in der „Vierteljahrsschrift", 33. Jahrg. 1905,
S. 21 ff., bezüglich aller vorkommenden Namen beschrieben hat. Von den rund
1000 Leichenpredigten ist die älteste aus dem Jahre 1585; wenige gehen über
1740 herab. Über eine Anzahl Leichenpredigten dieser Sammlung handelt
Bötticher in der Zeitschrift d. histor. Gesellsch. f. d. Provinz Posen, herausgegeben
von Prümers, 19. Bd., I. Halbbd. Posen, Jalowicz. Eine kurze Übersicht über
197
die in der Bibliothek des Gymnasium Albertinum zu Freiberg im Königreich
Sachsen enthaltene Sammlung von Leichenpredigten habe ich veröffentlicht in
meinem Bibliographischen Repertorium über die Geschichte der Stadt Freiberg
und ihres Berg- und Hüttenwesens (Freiberg in Sachsen 1885) Nr. 935 — 1199;
ebenso veröffentlichte Ran tz au ein „Register der in der ehemaligen Universitäts-
Bibliothek zu Wittenberg befindlichen Leichenpredigten" in „Der deutsche Herold" VI,
1875, S. HOff. Über „Leichenpredigten an der Frankfurter Stadtbibliothek" handelt
Karl Kiefer in seinen Frankfurter Blättern für Familiengeschichte 1908, Nr. 7. —
Zu nennen ist in diesem Zusammenhange auch das Buch von Eduard Lange: Die
Greifswalder Sammlung Vitae Pommeranorum, alphabetisch nach Geschlechtern
verzeichnet (Greifswald, Julius Abel, 1898, 406 S.). Eine „Ergänzung" dazu ist
erschienen in den „Baltischen Studien", Neue Folge, 9. Bd. (Stettin 1905), S. 55ff.
Es handelt sich diesbezüglich jetzt um die Verarbeitung des in 172 Sammel-
bänden enthaltenen Materials. Auf der Leipziger Stadtbibliothek sind die sämt-
lichen Predigten, deren Zahl sich auch nicht annähernd bestimmen läßt, katalogi-
siert und der Katalogabteilung „Biographien" eingeordnet. In der Ratsbibliothek
zu Zwickau ist der Katalog zu den über die ganze Bibliothek verstreuteu Leichen-
predigten noch in der Entstehung begriffen. In der Landesbibliothek zu Cassel
ist die Zahl sehr beträchtlich, aber nicht genau festgestellt, und der größte Teil
ist auch katalogisiert. Hier finden sich bemerkenswerterweise auch nicht wenige
Stücke aus dem 19. Jahrhundert; und die Bestände der dortigen Stadtbibliothek
besitzen ebenfalls eine größere Anzahl solcher jüngeren Leichenpredigten. In der
Stadtbibliothek zu Nürnberg befindet sich eine 697 Stück umfassende Sammlung,
die der Altdorfer Professor Will angelegt hat, aber außerdem sind in anderen
Abteilungen eine Menge einzelner Predigten, im ganzen wenigstens noch einmal
so viel zu finden, die nicht sämtlich nürnbergischen Ursprungs sind. 1614 gab
Jo. Eichhorn eine Sammlung der von M. Christophorus Neander gehaltenen
Leichenreden heraus unter dem Titel: Orationum funebrium in illustri Marchiae
Brandenburgicae Academia a M. Christophoro Neandro philosophiae moralis pro-
fessore habitarum decades quinque ed. Jo. Eichhorn. Schließlich sei noch auf
eine Sammlung von etwa 700 Stück in der Gymnasialbibliothek zu Z erbst hin-
gewiesen, die von Professor Sickel inventarisiert ist.
Was die Beurteilung der in den Leichenpredigten enthaltenen Personalangaben
betrifft, so ist zu unterscheiden zwischen denjenigen Personen, welche der Prediger
persönlich kannte oder über die er doch wenigstens von Zeitgenossen Mitteilung
empfing, und zwischen den Personen der vorhergehenden Generationen.
Bisweilen läßt sich der Todestag nicht erkennen, sondern nur der Begräbnis-
tag. Nicht ohne Interesse ist, daß nicht eben selten neben dem Trauungstage
auch der Verlobungstag1), und zwar als der wesentliche, genannt wird. Bei Aus-
*) Über das Verhältnis zwischen Verlobung und Trauung nach älterem deutschem
Rechte vgl. Geffken, „Die Zivilehe im Mittelalter", in der Halbmonatsschrift „Deutsche
Stimmen" (Köln 1900), S. 472 ff., und ebenso die lehrreichen Mitteilungen über die in der
Reichsgrafschaft Wartenberg in dieser Hinsicht im 18. Jahrhundert geltenden Bestimmungen
in dem Aufsatz „Verlobt, Ausgerufen, Verheiratet" von Kleinberger in PfQ 2 (Kaisers-
lautern 1906), S. 21 ff.
198
zügen ist da Sorgfalt anzuwenden, damit nicht ein falscher Tag exzerpiert wird.
Was die chronologischen Angaben betrifft, so ist zu beachten, daß die Menschen
der früheren Jahrhunderte die uns heute geläufige Genauigkeit bei derartigen An-
gaben überhaupt nicht kannten. In einer von Tille besprochenen1) Leichenpredigt
des Jahres 1650 wird als Todestag der Elisabeth Lindner „am vergangenen
Dienstag früh um 8 Uhr" angegeben; der Begräbnistag, der 15. September, fiel
1650 auf einen Sonntag, mithin war der vorhergehende Dienstag der 10. Sep-
tember. Trotzdem lesen wir in dem lateinischen Nachruf des Rektors der Uni-
versität, der Todestag sei „Montag, der neunte laufenden Monats", gewesen, und
dieselbe Angabe findet sich auf dem Titel der beigefügten Trostgedichte. An
einer Stelle muß ein Irrtum vorliegen; denn an eine Unsicherheit in den Tages-
angaben, wie sie verständlich ist, wenn der Tod um Mitternacht erfolgt, ist hier
nicht zu denken. Auch die Schreibung der Eigennamen war in den früheren
Jahrhunderten von der heutigen weit entfernt. Schwankungen in der Schreib-
weise der Namen kommen früher fortwährend vor. So ist z. B. in einer von
Tille an der zuletzt angeführten Stelle behandelten Leichenpredigt des 17. Jahr-
hunderts von Frau Barbara geborenen Leidnerin die Rede, aber ihr Vater wird
13 Zeilen weiter als Adam Leutner bezeichnet. Daß es sich in diesen beiden
Fällen um denselben Namen handelt, ist in diesem Zusammenhang ohne weiteres
klar. Ebenso schwankt die Schreibung der Vornamen von Matthias, Matthäus,
Matthes etc.
Während es sich bei den Angaben der Leichenpredigten über den Verstorbenen,
seine Ehefrauen und Kinder im allgemeinen für den Prediger um Zeitgenossen
handelte, war er über die Vorfahren des Verstorbenen auf Nachrichten angewiesen,
die ihm zum Ruhme der betreffenden Familie zugetragen wurden und über deren
Glaubwürdigkeit der Prediger ein Urteil häufig gar nicht haben konnte und bei
seiner nicht seltenen Abhängigkeit von dem Verstorbenen oder seiner Familie
auch nicht zu haben wünschen konnte. Was in den Leichenpredigten über die
womöglich bis in das graueste Altertum zurückreichende Ahnenreihe gesagt wird,
ist entweder naive Familiensage oder auch bewußte lobhudelnde Fälschung, im
günstigsten Falle kritiklose Kompilation von mündlichen Mitteilungen und etwa
vorgefundenen schriftlichen Aufzeichnungen. Durch die gläubige Benutzung solcher
Leichenpredigten ist mancher Irrtum in die Genealogie vieler Familien gebracht
worden.
Die Trauergedichte (Epicedien), welche bei dem Begräbnis hervorragender
Persönlichkeiten teils separat, teils als Beigabe zu den Leichpredigten erschienen,
wurden auch gesammelt. Und wenn natürlich viele dieser poetischen oder poetisch
sein wollenden Ergüsse sich nur in Allgemeinheiten ergehen, so finden sich doch
gelegentlich auch speziell familiengeschichtliche oder biographische Beziehungen
verwendet. Deshalb soll man auch dieses, allerdings recht kritisch zu prüfende
Hilfsmittel nicht unbesehen beiseite werfen, wenn man solcher Trauergedichte
habhaft werden kann. Als ein Beispiel von Sammlungen derselben nenne ich:
Taurellus, Nie, Carmina funebria, quae magnorum aliquot clarorumque virorum
*) Tille, ZPF 2, 77.
199
felici memoriae dicavit (Nürberg 1602). Diese Sammlung enthält unter anderem
Gedichte auf Phil. Geuder f 1581, Wolfg. Haller f 1591, Barth. Poemer f 1590,
Andr. Duditius f 1589, Seb. Welser f 1589, Geo. Palm f 1591, Karl Chr. v. Orten-
burg f 1591 usw. Eine gute Sammlung von Trauer- und Hochzeitsgedichten
befindet sich in der „Koninklijhe Bibliotheek" im Haag.
Ordnungen bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und anderen
Festlichkeiten.1) Bei wichtigen familiengeschichtlichen Vorkommnissen fürstlicher
Häuser oder vornehmer Familien pflegte seit alter Zeit ein großer Prunk entfaltet
zu werden. Bei Trauungen, Einholungen, Begräbnissen und sonstigen feierlichen
Gelegenheiten wurde ein genaues Programm aufgestellt, welches allen Teilnehmern
des Festes eine bestimmte Stellung, ein spezielles Geschäft zuwies. Es wurden
nach Namen und Stand die Personen verzeichnet, welche z. B. den Sarg oder die
Fahne oder die Fackeln tragen sollten. Hierbei wurde eine große Anzahl von
Personen, häufig unter Angabe auch der Vornamen, als adelig bezeichnet, wo-
durch für solche Familien, deren Adelsstand zweifelhaft ist, eine Zeitbestimmung
gewonnen wird, wenn sie von der betreffenden Behörde und dem betreffenden
Landesherrn für adelig angesehen worden sind. Aber auch bürgerliche Familien
werden in dergleichen „Prozessionen", wie sich solche Programme gelegentlich
nennen, aufgezählt, z. B. bei der Dienerschaft, besonders häufig aber wurden
viele Geistliche aufgeführt, welche dem Sarge folgen. Eine wie reichhaltige
Quelle für familiengeschichtliche Forschungen solche „Ordnungen" oder „Pro-
zessionen" sind, zeigt folgendes Werk: „Die Personalien und Leichen-Prozessionen
der Herzoge von Pommern und ihrer Angehörigen aus den Jahren 1560 bis
1663. Gesammelt von Ulrich Grafen Behr Negendank-Semlow und Julius
Freiherrn von Bohlen-Bohlendorf. Halle, Druck der Buchdruckerei des Waisen-
hauses, 1869." Während die hier abgedruckten Leichenpredigten Material über
die Pommerschen Herzoge und ihre Angehörigen bieten, haben die Herausgeber
durch zahlreiche Anmerkungen wertvolle Beiträge zur Geschichte der bei den
Prozessionen beteiligten Familien geliefert, leider aber ein Register zu diesem
lehrreichen Quartanten nicht beigefügt.
Eine nützliche Sammlung solcher „Ordnungen " veranstaltete HansvonSchwei-
nichen, geboren 1552, welcher sich als Fürstlich Liegnitzscher Rat, Marschall und
Hofmeister, als Autobiograph und Sittenschilderer einen wohlbekannten Namen
erworben hat. Wie die Tagebücher2) dieses Mannes für die schlesische Genealogie
von großer Bedeutung sind, so nicht minder seine Sammlung von Ordnungen
J) Diese Quellenart kommt häufig in den Archiven und Bibliotheken vor, so z. B. in
besonders reicher Anzahl in den Archiven zu Bamberg und Nürnberg. Im erstgenannten
Archiv lagert auch eine beträchtliche Bändezahl sogenannter „Hofdiarien", in denen alle, das
Hofleben berührende Vorkommnisse, wie Reisen, Empfänge, Feste ganz eingehend geschildert
wurden und sehr viele Personen genannt sind.
2) Hans von Schweinichens Tagebücher wurden zuerst von Büsching herausgegeben
unter dem Titel: Lieben, Lust und Leben der Deutschen des 16. Jahrh., 3 Bde., Breslau
1821 — 23, jedoch in unvollständiger und mangelhafter Weise; dann von Hermann Oesterley:
Denkwürdigkeiten des Hans von Schweinichen, Breslau 1878; eine populär gehaltene Über-
arbeitung, bis zur Gefangennahme Herzog Heinrichs XI. reichend, gab Ernst von Wol-
zogen, Leipzig 1885, heraus.
200
und Prozessionen. Auf seinen Wanderfahrten mit Herzog Heinrich XI. durch das
deutsche Reich, Polen usw. sah er vieles Merkwürdige an fremden Höfen. Er
interessierte sich dabei besonders für Festlichkeiten. Als fürstlicher Marschall
und Hofmeister konnte er ja selbst in die Lage kommen, eine solche Festlichkeit
arrangieren zu müssen. Um solche Solennitäten recht geschmackvoll und glänzend
zu veranstalten, legte er sich ein Verzeichnis von solchen Prozessionen, die ihm
vorkommenden Falles zur Richtschnur dienen könnten, an. Wenn er auch nicht
alle Prozessionen aufnahm, bei denen er beteiligt war, so brachte er doch ein
stattliches Material zusammen. Dasselbe ist zum ersten Male von Konrad
Wutke unter dem Titel „Merkbuch des Hans von Schweinichen" (Berlin, Star-
gardt 1895) herausgegeben. Gleich die erste Ordnung1) dieser Sammlung aus
dem Jahre 1582 bietet eine Fülle von Namen sowohl aus dem Adel, der die
Trinkmarschälle, Vorschneider, die „Trucksassen von der Fr. Tafel" stellte, die
Stühle bei der Fr. Tafel anwies und bei den Tischen aufwartete, als auch aus
dem Bürgerstand, den wir im Bier- und Weinkeller bedienstet finden und „auf
der Fürsten und Herren Zimmer zu Aufwärtern bestellt worden". Als eine be-
sondere Art der Quellen, die Hans von Schweinichen benutzte und gelegentlich
abdruckte, seien die „Futterzettel" erwähnt, welche nicht nur Wagen und Rosse
der höchsten Herrschaften verzeichneten, sondern auch angaben, wie viel Pferde
für die einzelnen, mit ihren Vornamen verzeichneten „Landjunker" zu füttern
waren.2) Das „Personen-, Orts- und Sachregister" der Wutkeschen Ausgabe
Seite 240 — 273, gibt eine für den Familienforscher sehr nützliche Übersicht über
die in diesen Ordnungen vorkommenden Personen.
Von den gedruckten Stammbäumen3) in alter und neuer Zeit sind sehr
viele mehr oder weniger unzuverlässig.4) Gedruckte urkundliche Belege für die
1) „Ordnung wie es auf des Durchlauchten Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn
Johann Georgen Herzog in Schlesien, zur Liegnitz und Brieg etc. hochzeitlichen Ehrenfest
so mit Durchlauchten Hochgebornen Fürstin und Fräulin Anna gebornen Herzogin zu
Wittenberg etc. den löten Septemb. Ao. 1582 zum Brieg gehalten worden."
2) Auf des Herzog Friedrichs Hochzeit 1594 waren 1157 Roß zu füttern „ohne d. F. O.
eigene Roß" (Ausgabe von Wutke S. 145).
3) Du Prel, Frhr., Die Bedeutung von Stammbäumen für die Erkenntnis des Be-
völkerungsganges, im Allgem. statist. Archiv IV, Jhrg. II, Tübingen 187ö. — Über Stamm-
bäume handelt näher Rose in der Allgemeinen Encyklopädie der Wissenschaften und Künste
von Ersch und Gruber, 1. Sektion, 57. Teil 1853, S. 346 ff. Zu dem Besten, was bisher über
Stammbäume geschrieben worden ist, gehört das Kapitel „Die Lehre vom Stammbaum" bei
Lorenz, Lehrbuch der Genealogie, Berlin 1898, S. 78—202. Vgl. auch Lorenz, Die Ge-
schichtswissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben, zweiter Teil: Leopold von Ranke,
Die Generationenlehre und der Geschichtsunterricht, Berlin 1891, S. 191 ff. — Nützlich zu
lesen, weil auf jahrzehntelanger Archivpraxis beruhend, ist Grotefend, H., Über Stamm-
tafeln, mit einem Beispiel: Familie Wachenhusen, Jahrbuch des Vereins für mecklenburg.
Gesch. 70. — Roller, Die Einwohnerschaft der Stadt Durlach im 18. Jahrhundert, in ihren
wirtschaftlichen und kulturgeschichtlichen Verhältnissen dargestellt aus ihren Stammtafeln
(Karlsruhe 1907), und dazu Tille, DGB 9, 88. — Frhr. von Müllenheim-Rechberg,
Stammtafel und Ahnentafel, ASW 3. — Beringuier, Die Stammbäume der Mitglieder der
französischen Kolonie, Berlin 1887.
4) Hörschelmann, Sammlung zuverlässiger Stamm- und Ahnentafeln verschiedener
jetzt florierenden adligen und freiherrlichen Familien. Coburg 1774. — H um bracht, Joh.
201
Richtigkeit der einzelnen Angaben eines Stammbaumes sind durchaus notwendig;
denn da erfahrungsmäß bei Stammbäumen sehr leicht Irrtümer unterlaufen, so hat
der Benutzer eines Stammbaumes das volle Recht, zu verlangen, daß ihm auch
von Autoritäten auf genealogischem Gebiet für jede Angabe die Quelle angegeben
wird. Stammbäume ohne Quellenangabe sind für eine exakte Familienforschung
so gut wie wertlos und können höchstens durch die wissenschaftliche Autorität ihres
Verfassers relativen Wert erhalten. Was im allgemeinen über den Wert gedruckter
Stammbäume zu halten ist, mögen die der freiherrlichen Familie von Friesen dartun.
Unter den zahlreichen Stammbäumen dieser Familie ist der im Jahre 1853 ge-
legentlich der Feier des 200jährigen Freiherrnjubiläums derer von Friesen von
Dr. Leo Bergmann verfaßte im Druck erschienen. Er war seinerzeit der reich-
haltigste und ausführlichste Stammbaum, den es in der genannten Familie gab,
deckte sich auch mit den Angaben in Valentin Königs Adelschronik und reichte
bis zum Jahre 1488 zurück. Aber bei der Mehrzahl der darin angeführten Mit-
glieder waren Angaben über ihren Geburts-, Verheiratungs- und Todestag nicht
vorhanden. Eine urkundliche Kontrolle der Stammbaumangaben fehlte. Als nun
Herr General Ernst Frhr. von Friesen, der Verfasser der berühmten „Geschichte
der reichsfreiherrlichen Familie von Friesen" (Dresden, 2 Bde., Verlag von Heinrich),
von mehr als 100 Geistlichen und Kirchenbuchführern des In- und Auslandes das
einschlagende urkundliche Material herbeizog, ergab sich, daß Bergmanns Stamm-
baum so viel Fehler enthielt, daß er eigentlich unbrauchbar war. Einer war zum
Sohne seines Bruders gemacht, wodurch dessen Sohn wieder zu seinem Enkel
verwandelt wurde; ein jüngerer Bruder zum älteren verwandelt, wodurch dessen
Nachkommenschaft die ältere Linie wurde, und dergleichen mehr; Geburts- und
Todesdaten waren aber nur selten richtig. Infolgedessen war Herr General von
Friesen genötigt, auf Grund von Kirchenbuchnachrichten einen vollständig neuen
Stammbaum aufzustellen.1)
Als ein Muster, wie Stammtafeln zu bearbeiten sind, sei empfohlen das
Maxin., Die höchste Zierde Deutschlands und Vortrefflichkeit des Teutschen Adels, vor-
gestellt in der Reichs-Freyen Rheinischen Ritterschaft, Auch auss derselben entsprossenen
und angränzenden Geschlechtern, so auff hohen Stifftenn aufgeschworen oder vor 150 Jahren
Löblicher Ritterschafft einverleibt gewesen, Stammtafeln und Wapen. Frankfurt a. M.
1707f. — Seifert, Joh., Hochadlige Stammtafeln. 4 Bde. Regensburg 1721. — Weltrich,
Rieh., Schillers Ahnen. Eine familiengeschichtliche Untersuchung. Mit 6 Stammtafeln und
4 in den Text gedruckten Wappen. Weimar 1907. (Dazu „Schillers Ahnen." Wiss. Beil. d.
Leipziger Zeitung 1907, Nr. 52.) Vgl. auch weiter unten unter: „Ahnentafeln".
x) J. Dejerine, L'heredite dans les maladies du Systeme nerveux, Paris 1886. Bearbeitet
auf Grund zahlreicher Stammtafeln (vgl. unten unter „Ahnentafeln"). — Familiennachrichten
und Stammbaummaterialien in der Zittauer Ratsbibliothek. Neues Lausitzisches Magazin XXXI,
80. Vgl. auch: Magnus' genealogische Collectaneen, Inhaltsangabe zweier Bände, von
Fr. Schneider ebenda XVII, 294. — Unbescheid, H., Chronik und Stammbaum in
Originalbeiträgen deutscher Dichter 1908; ders., Chronik und Stammbaum in hundert Sprü-
chen (beide Arbeiten sind in der Verlagsbuchhandlung Gebr. Vogt in Papiermühle, S.-A., er-
schienen); ders., Chronik und Stammbaum im Bürgerhause in: „Aus den Akten einer deut-
schen Familie. Ein Mahnwort an Haus und Herd" I, 1900, S. 1 f . Kahla, A. Wellers Verlag.
— Weissenborn, E., Anleitung zur Aufstellung von Stammtafeln und Ahnentafeln, Gebr.
Vogt in Papiermühle, S.-A. Dazu Ahnentafel- und Stammtafel-Vordrucke, ä Stück 10 Pf.
202
klassische Werk: Die Wettiner. Genealogie des Gesamthauses Wettin Ernesti-
nischer und Albertinischer Linie, im Auftrage des Gesamthauses herausgegeben
von Otto Posse. Leipzig und Berlin 1897. Posse begnügt sich hier nicht, auf
Grund eines mit unendlichem Fleiße zusammengebrachten, weitzerstreuten und oft
schwer zugänglichen Materials die Zeit der Geburt, der Heirat und des Todes der
verschiedenen Glieder des Hauses genau, soweit irgend möglich war, festzustellen,
sondern er gibt auch in einem Anhange die Quellen für sämtliche, auf der Stamm-
tafel enthaltenen Daten an. „Diese Neuerung, welche in dieser Weise meines
Wissens noch nie vorher bei Herstellung der Stammtafeln eines souveränen
Hauses eingeführt worden ist, sollte," wie Theodor Schön (Der Deutsche Herold
XXIX, 1898, Nr. 12, S. 168) sehr richtig bemerkt, „fortan bei ähnlichen Publi-
kationen zur Regel werden. Mit dem gleichen Rechte, wie der Leser eines histo-
rischen Werkes vom Verfasser den Nachweis der Quellen verlangt, kann der Leser
einer Stammtafel von dem Verfasser eine genaue Angabe verlangen, woher der-
selbe etwaige neue, von den bisher bekannten abweichende Daten geschöpft hat.
Erst wenn der Autor diesem nachgekommen ist, kann der Leser entscheiden, was
auf Rechnung der Kombinationsgabe des Autors und was auf wirklich neue
Forschungen bei diesen neuen Daten zu setzen ist."1)
Kalender und Almanache. Eine für den Familienforscher sehr beachtens-
werte Quelle sind die Kalender und Almanache.2) Der älteste gedruckte deutsche
Kalender wurde 1439 von Johannes de Gamundia (Hans von Schwäbisch-Gmünd)
herausgegeben. Ihm folgten bald eine Menge anderer. In diese Kalenderausgaben
trug man hier und da Aufzeichnungen über Dinge ein, welche dem Besitzer des
Kalenders wichtig erschienen. Durch leer gelassene Blätter wurde von vornherein
dafür gesorgt, daß für solche Niederschriften Raum vorhanden war. So trug z. B. in
das Exemplar des „Calendarium historicum" vom Jahre 1559 (Wittenberg in officina
haeredum Georgii Rhann), welches auf der Hofbibliothek in Wien aufbewahrt wird
und die Signatur 49, M. 13 trägt, der steierische Landschaftssekretär Caspar Hirsch
verschiedene Aufzeichnungen ein.3) Seinem Beispiele folgte sein Sohn Siegfried.
J) Klemme rühmt als nachahmenswürdig dasselbe Verfahren, „welches jedes Datum
mit dem nötigen Quellennachweise versieht", MAW 2, 87, von dem Werke: „Notices
genealogiques tournaisiennes dressees sur titres par le comteP. A. du Chastel de la
Howardries-Neuvirenil, Tournai 1881— 1887." — Eine gute Art, Stammbäume drucken zu
lassen und zu erläutern, ist die, jeder Person eine Ziffer beizugeben, unter der dann im er-
läuternden Text die biographischen Einzelheiten dargelegt werden, sowie die, die Träger
des Familiennamens, rot, die übrigen (angeheirateten, verschwägerten) aber schwarz zu
drucken. So ist der Stammbaum behandelt z. B. in dem als Manuskript gedruckten Heft:
„Erläuterungen zum Stammbaum der im 18. Jahrhundert aus Johanngeorgenstadt (Chur-
Sachsen) ins Siegerland (Hanau a. d. Sieg) eingewanderten, jetzt meist im Bergischen (Rhein-
land) verbreiteten Familie Heinrich. Hrsg. 1907 von Christian Qottlieb Heinrich, Bürger-
meister in Wald (Rheinl.)." Ein großes Material (ca. 1500 Stück) von Stammbäumen erliegt
bei dem Centraal Bureau voor Genealogie en Heraldiek in s' Oravenhage sowie bei allen
Heroldsämtern (vgl. unten).
2) Meniik, Ferd., Sitzungsberichte der K. böhm. Gesellschaft der Wissenschaften,
Prag 1885, S. 67 (Kalendärni Zpräv? o-nökter^ch moravsk^ch bratrech).
3)Menzik, Ferd., Caspar Hirsch und seine Familienaufzeichnungen, Jahrbuch der
Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, 22. Jahrg. 1901, S. 18 ff.
203
Diese Eintragungen betreffen teils die Familie Hirsch, teils allgemeine Angelegen-
heiten. Hier eine Probe: „22. Jänner. Anno 1579 nata est mihi prima filia Dorothea
ex Susanna uxore. Compatres dominus pastor D. Hornberger, dominus de Sarau
Erasmus, Ordinarius et d. Joh. Leib, uxor domini Wagneri, uxor domini Wilhelmi
Ratmanst(orffer) archigrammatici Graecensis, Pangriessers uxor ... 16. Februar.
Hohenberterin Pragam profecta est. Anno 1578 duxi secundam meam uxorem
Susannam Pragensem. 17. Februar. Vendidi meas aedes, quas in urbe Vienna habui,
Stephano Wolf pro 1500 Fl. Anno 1567. 19. Februar. Imp. Ferdinandus accepit
coronam et gladium dono datum a papa in templo Augustini. 1600 Pastor
Eferdicensis me accusavit apud dominum Erasmum de Starhemberg propter sanam
doctrinam universalis electionis et excommunicavit."
Die ältesten Kalender1) enthalten die sogenannten Kalenderpraktiken, d. h.
Angaben, an welchen Tagen man zu purgieren, Ader zu lassen, Medizin zu
nehmen, zu baden usw. habe. Eine wesentliche Erweiterung ihres Inhaltes weisen
die Kalender seit dem Ende des 18. Jahrhunderts auf. Man erkannte im Kalender
das geeignetste Mittel, gemeinnützige Kenntnisse und Aufklärung unter den niederen
Volksschichten zu verbreiten. Es bildete sich mit der Zeit eine förmliche Kalender-
literatur aus, welche allgemeine Belehrung und Unterhaltung als Hauptzweck ver-
folgte. Diese Belehrung erstreckte sich auch auf gewisse Beamtengruppen, z. B. auf
die Geistlichen, Stadtväter und Stadtverordneten eines bestimmten Ortes oder einer
bestimmten Gegend. Es können solche Angaben dem Familienforscher gelegent-
lich recht gute Dienste leisten.
Almanache nannte man kalenderartige Tafeln mit astrologischen und son-
stigen Notizen. Der erste gedruckte war der von Regiomontan 1474 für die
Jahre 1475 — 1506 herausgegebene und später bis 1551 fortgesetzte Almanach, der
in Nürnberg in lateinischer Sprache erschien. Jährliche Almanache scheinen erst
im 16. Jahrhundert aufgekommen zu sein. Im 17. Jahrhundert fing man an, den
astrologischen und meteorologischen Kalendernotizen anderweitige Nachrichten
hinzuzufügen. So gab der A. royal, der seit 1679 in Paris erschien, Notizen über
den Postenlauf, die Hoffeste, die Messen und Märkte usf., seit 1679 wurden auch
die Genealogie des Königlichen Hauses, ein Verzeichnis der höheren Geistlich-
keit u. dgl. hinzugefügt. Hiermit ist familiengeschichtliches Material gegeben.
In Deutschland fand dies bald Nachahmung und seit 1730 auch in England.2)
*) Die Braunschweigischen Anzeigen vom Jahre 1743 und 1744 enthalten Nachrichten
von den ältesten Kalendern. Bayrische Ordens-Almanache und Ordens-Kalender sind zu-
sammengestellt OBA 29, S. 256 f. Der Wappen-Almanach des K. B. Haus-Ritter-Ordens vom
heil. Michael enthält nicht nur Wappen und Porträts, sondern auch Ahnenproben der Ritter und
genealogische Notizen; 1769—93 war der Titel: Nouveau Calendrier du tres illustre orde equestre
de Baviere sous le titre . . de Saint Michael-Archange. Von 1794 an fiel das Nouveau weg.
2) Champier, Victor, Les anciens almanachs illustres, histoire du calendrier
depuis les temps anciens jusqu'ä nos jours, ouvrage accompagne de 50 planches hors texte
en noir et en couleur, reproduisant les principaux almanachs illustres ou graves par Leonard
Oaultier, Crispin de Passe, Abraham Bosse, de Larmessin, Lepautre, Cl. Audran, Qravelot,
Corhin Queverdo, Dorgez, Debucourt, Deveria etc. etc. Paris, bibliotheque des deux
mondes. E. Frinzine et Cie., editeurs. Rue Bonaparte 1, 1886. — Welschinger, Les
almanachs de la Revolution. Paris 1884. — Grand-Carteret, Les almanachs francais,
edits ä Paris 1600—1895, Paris 1896.
204
Einer besonderen Hervorhebung wert sind die Kaiendarien der Domstifter.1)
In früheren Zeiten pflegten mehrere deutsche und ausländische Stifter, bei denen
die Präbendare adeliger Abkunft2) sein mußten, alljährlich Kalender oder Alma-
nache herauszugeben, welche zu den interessantesten und zugleich auch authen-
tischsten heraldischen Dokumenten gehören. Diese Almanache, in der Form von
mehr oder minder großen Tafeln gedruckt, geben nämlich stets außer dem Kalen-
darium und einigen damit zusammenhängenden Beisätzen die Wappen, Namen
und Titel sämtlicher zur Zeit in dem betreffenden Stifte lebender Glieder an, und
zwar in der Regel mit großer Genauigkeit.3) Als ein Beispiel solcher Stiftskalender
sei der für Osnabrück vom Jahre 1758 erwähnt. Der Antiquariatskatalog von
Ferdinand Schöningh Nr. 97, 1908, der diesen Kalender für 50 Mark anbietet,
beschreibt ihn wie folgt:
„Calendarium Cathedralis Ecclesiae Osnabrugensis. Stiffts-Calender a. d. J. 1758.
Kupferstich J. W. Baumgartner del Klauber sc. mit reich, figürlichen und ornamentalen Dar-
stellungen. Oben in Wolken die hl. Dreifaltigkeit, darunter der hl. Joseph, Petrus, Paulus,
Bischof Wiho, Crispinus, Crispinianus, Karl d. Or. u. d. Wappen d. Bischofs Clemens
August. In der Mitte befindet sich das Kalendarium, umgeben von den Wappen des derzeit.
Domherren. Unten in reicher Cartouche eine hübsche Ansicht von Osnabrück. Höhe
123 cm. Breite 64 cm. Die Wappen sind die derer v. d. Asseburg, zur Hindenburg,
v. Spies, v. u. z. Weichs, Stael zu Sutthausen (3 mal), v. Wachtendonk, v. Oer, v. d. Eggel-
borg, v. Meschede z. Alme, Wolfr. Metternich z. Werden u. Gracht, v. Roll, v. Beververde-
Stockum, v. d. Bussche-Hunnefeld, v. Hacke, v. u. z. Weicht z. Wenne (3 mal), v. Korffgen.
Schmising-Patenhausen, v. Ketteier z. Harcotten, v. Landsberg, v. Galen zu Dincklage,
v. u. z. Weichs z. Roesberg, Droste z. Hülshoff, v. Kerckerinck z. Stapel."
Es gibt jetzt für alle möglichen Berufsarten Kalender, von denen einige, wie
z. B. der Universitätskalender und der Kalender für Eisenbahntechniker, zum Teil
mit Beiheften versehen, durch die Bearbeitung des Materiales und die Gediegenheit
ihrer Beiträge wissenschaftliche Bedeutung gewonnen haben. Die hier dargebotenen
Personenstandvermerke sind dem Familienforscher gelegentlich nützlich.4)
Eine Besonderheit in der Kalenderliteratur ist der zu Ende der 1870 er Jahre
unter dem Einfluß der Wiederbelebung der deutschen Renaissance entstandene
„Münchener Kalender" von O. Hupp, der sich in seinem farbigen Bildschmuck, in
der Form der Typen und in der Anordnung des Satzes an die deutschen Druck-
werke des 16. Jahrhunderts anschließt, in seinen bildlichen Darstellungen aber
vorzugsweise das Wappenwesen pflegt.
x) Bormanns, Stanislaus, Über die Kaiendarien der Domstifter, JAW 4, 8.
2) In einigen Domstiftern finden sich neben adeligen auch nichtadelige Domherren;
diese legten sich alsdann ein (oft sehr unheraldisch zusammengestelltes) Wappen bei, falls
ihre Familie nicht schon früher ein solches geführt hatte.
3) Interessantes Material ist in den Kapitular-Protokollen enthalten. Den Inhalt solcher
Protokolle (conclusions capitulaires) aus Lüttich hat Stan. Bormanns teilweise veröffentlicht
in den Analectes pour servir ä l'histoire ecclesiastique de la Belgique Tom. VI — XII (1869 bis
1875). Es existiert davon auch ein Separatabdruck unter dem Titel: Repertoire chronologique
des conclusions capitulaires du chapitre de St. Lambert ä Liege, Tom. I, 1427 — 1650, Liege
1875. Die Wappen der dortigen Domherren befinden sich in dem Werke von F. X. deTheux,
Le chapitre de St. Lambert ä Liege. 4 vols. 4 Brüssel 1871.
4) Knobloch, Die wichtigsten Kalender der Gegenwart. Wien 1885. — von Reins-
berg-Düringsfeld, Katechismus der Kalenderkunde. Leipzig 1876.
205
Eine besondere Gattung bilden die Hof- und Staatskalender, deren erster
der „Status particularis regiminis Ferdinandi II" (Wien 1637) war. Sie enthalten
auch Angaben der Personen, welche bei Hoffesten Dienst getan haben, und fügen
nicht selten auch Stand und Vornamen derselben hinzu. Viele Geschlechter finden
daher in diesen Hof- und Staatskalendern eine Reihe ihrer Mitglieder vertreten.1)
Beispielshalber sei der Königlich Preußische Genealogische Kalender genannt, der
soeben durch C. v. Bardeleben2) eine vorzügliche Wertschätzung erfahren hat.
Der berühmteste unter diesen Kalendern ist der „Gothaische Genealogische Hof-
kalender nebst diplomatisch-statistischem Jahrbuch". In stetiger Vervollkommnung
ist er bis zum 146. Jahrgang (1909) vorgeschritten. Nach dem eigentlichen Ka-
lender nebst kalendarischen Beigaben bringt dieser Kalender ein genealogisches
Jahrbuch in drei Teilen: 1. Genealogie der europäischen Regenten in alphabetischer
Reihenfolge, 2. Genealogie der deutschen Standesherren in alphabetischer Reihen-
folge, 3. Genealogie von anderen, nicht souveränen fürstlichen Häusern Europas
in alphabetischer Reihenfolge. Darauf folgt ein diplomatisch -statistisches Jahr-
buch: Reihenfolge der Staaten und Verzeichnis der obersten Zivil- und Militär-
behörden der wichtigsten Staaten der Welt, einschließlich der diplomatischen Ver-
treter, sowie statistische Nachrichten über diese Länder. Die hier dargebotenen
Beamtennamen, denen auch Vornamen beigegeben sind, stellen ein weitverzweigtes
Material dar zur Geschichte bürgerlicher und adeliger Familien. Der neueste Jahr-
gang zählt allein 1167 Seiten mit engem Drucksatz. Daneben erscheint auch eine
französische Ausgabe unter dem Titel: „Almanach de Gotha. Annuaire genealogique
diplomatique et statistique. Gotha, Justus Perthes." Die Einrichtung und Reich-
haltigkeit ist dieselbe wie bei der deutschen Bearbeitung.
Eine namentlich in neuerer Zeit stark vermehrte Literaturgattung, die sehr
wertvolle genealogische Mitteilungen enthält, sei hier besonders hervorgehoben: die
Jubiläumsschriften, welche gelegentlich des 25-, 50- und 100 jährigen Bestehens
von kaufmännischen und industriellen Firmen veröffentlicht werden. In ihnen
spielen die Personen der Besitzer und ihre Herkunft eine große Rolle. Ein Ver-
zeichnis von 60 solchen Festschriften hat Tille in seinem Buche „Wirtschafts-
archiv" (Berlin 1905, S. 41 ff.) veröffentlicht.
Eine andere Art von Druckschriften, welche für den Genealogen wertvoll ist,
sind Berufshandbücher3), d. h. periodisch erscheinende Verzeichnisse aller Ver-
*) Als besonders reichhaltig verdient der Württemberger Hof- u. Staatskalender 1879
in WJb 1 hervorgehoben zu werden, da er sich über eine lange Reihe von Jahren erstreckt
(LXX Seiten Großquart). Man findet hier ein Verzeichnis der Präsidenten des Geheimen
Rates u. d. Staatsministeriums, der Minister u. Departementchefs seit d. 8. Nov. 1816; Ver-
zeichnisse der Mitglieder der konstituierenden Versammlungen von 1815—17, 1819; ein Ver-
zeichnis der Mitglieder der Kammer der Standesherren seit 1820 nach Aufzeichnungen von
Bullinger u. Widmann; ein Verzeichnis der Mitglieder der Kammer der Abgeordneten
seit 1820 nach Aufzeichnungen von Bullinger u. Hartmann.
2) Vgl. C. von Bardeleben, Die Kgl. preußischen Genealogischen Kalender von 1724
bis 1850 in der Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 1908 (auch separat
Berlin 1909 im Verlag von Edmund Meyer erschienen).
3) Eine Fülle von Staats- und Kommunalbeamten ist verzeichnet in Kürschners Staats-,
Hof- und Kommunalhandbuch des Reichs und der Einzelstaaten (nebst Anhang: Die außer-
206
treter eines Berufes mit näheren Angaben über ihre Persönlichkeit, z. B. für Ärzte,
Apotheker, Geistliche, Bibliothekare. Namentlich die älteren Jahrgänge sind be-
sonders wertvoll. Auch zusammenfassende Werke dieser Art und entsprechende
Abhandlungen in Zeitschriften gibt es, z. B.:
Arbusow, Leonid, Livlands Geistlichkeit vom Ende des 12. bis ins 16. Jahrhundert,
Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1900 (Mitau 1902), S. 33 ff., und
1901, S. lff.
Biederstaedt, Herrn., Beiträge zur Geschichte der Kirchen und Prediger in Neu-
vorpommern. T. 1 — 4. Greifswald 1818; ders., Nachträge zu den Beiträgen. Ebenda 1818.
Di et mann, Die gesamte der ungeänderten Augspurgischen Confession zugethane
Priesterschaft in dem Churfürstenthum Sachsen bis 1752 (5 Bände, Dresden und Leipzig
1752—1763).
Dreves, A., Geschichte d. Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des
Lippischen Landes. Lemgo 1881.
Ehrhard, Schlesische Presbyterologie.
Elze, Th., Die evangelischen Prediger Krains im 16. Jahrhundert, Jahrbuch der Gft.
f. d. Gesch. des Protestantismus in Österreich 21, 159 ff., 22, 53 ff.
Haags und Bordier, La France protestante (Auskunft über französische Protestanten
nach Aufhebung des Edikts von Nantes).
Kallmeyer, Die evangelischen Kirchen und Prediger Kurlands, ergänzt, bis zur Gegen-
wart fortgesetzt und im Auftrage der kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst
bearbeitet von Otto. Mitau 1890. — Ein kurländisches Ärzte-Lexikon vom Jahre 1570 bis
1825 in: Kurland. Ges. für Lit. und Kunst, Sitzungsbericht 1847, I. Bd.
Kayser, Die hannoverschen Pfarren und Pfarrer seit der Reformation. Braunschweig,
Verlag von Albert Limbach in Braunschweig. Im Erscheinen begriffen.
Kiefer, Ludw. Alb., Pfarrbuch der Grafschaft Hanau-Lichtenberg. Straßburg, J. H.
Ed. Heitz (Heitz & Mündel) 1890. Dazu ein Register von Ludw. Alb. Kifer und Karl
Kiefer 1907.
Kobolt, A. M., Bairisches Gelehrten-Lexikon. Landshut 1795; ders., Lexikon bairischer
Gelehrten und Schriftsteller, hrsg. Ende des 17. Jahrh. Mit Nachträgen v. Gandershof er.
Landshut 1825. Vgl. auch weiter unten unter: Beographieen.
Könnecke, G., Hessisches Buchdruckereibuch. Marburg 1894.
Kreyssig und Wilsdorf, Album der evangel. luther. Geistlichen im Kgrch. Sachsen
von der Reformationszeit bis zur Gegenwart. 2. Aufl. Crimmitschau 1898.
Krause, Schlesische Priesterquelle.
Lipowsky, F. J., Bairisches Künstler-Lexikon. 2 Bde. München 1810.
Moderow, Hans, Die evangelischen Geistlichen Pommerns von der Reformation bis
zur Gegenwart. Auf Grund des Steinbruck-Bergschen Manuskriptes bearbeitet. 1. Teil: Der
Regierungsbezirk Stettin. Stettin 1903.
Paulus, Nachr. von Hess. Schaumburg. Superintendenten. Rinteln 1786. — Vgl.
Historie der Herren Superintendenten und Diakone zu Oschatz 1722. — Histor. Lebens-
beschreibung derer Merseburger Superintendenten. Zeibisch 1732. — Lebensbeschreibung
Nürnberger Geistlicher 1756—89. Hirschberg, Würfel. 3 Bände.
Roth, F. W. E., Geschichte und Bibliographie der Heidelberger Buchdruckereien
1485—1510, Neues Archiv f. d. Gesch. der Stadt Heidelberg IV, 4, 1901, S. 197ff.
deutschen Staaten). 23. Ausg. 1908, bearbeitet von Gerhard Reuter (München, Verlag
von E. Ertel). — In demselben Sinn ist zu nennen: Handbuch für das Deutsche Reich.
33. Jahrg. 1908 (Berlin, Carl Heymanns Verlag). — Dergleichen Bücher gibt es auch für
Einzelstaaten, z. B.: Staatshandbuch für das Königreich Sachsen 1908 (Verlag von C. Hein-
rich). — Die Varrentrappsche Buchhandlung in Frankfurt a. M. gab seit 1742 ein Genealo-
gisches Reichs- und Staatshandbuch heraus, welches bis 1805 regelmäßig jedes Jahr, darnach
aber nur in größeren Zwischenräumen erschien. Der zweite Teil enthält ein ziemlich aus-
führliches Beamtenverzeichnis der zahlreichen großen und kleinen deutschen Territorien.
207
Schlichthaber, Ant. Gottl., Mindischer Prediger Gedächtnis. 3 T. Frankfurt und
Leipzig 1749.
Volbehr, Friedrich, Die Prediger der schleswigschen General-Superintendentur von
1848—1865. Kiel 1866.
Walther, Friedr., Unsere Landgeistlichen von 1810—68. Prenzlin 1889.
Werner, A., Geschichte der evangelischen Parochien in der Provinz Posen (mit zahl-
reichen Pastorenreihen), überarbeitet von J. Steffani. Posen, Hofbuchdruckerei W. Decker
& Co. 1898. Vgl. hierüber H. Kleinwächter, ZHGP 13.
Willoh, K., Geschichte d. kath. Pfarreien im Herzogt. Oldenburg. 5 Bde. Köln 1898.
Zahn, W., Die altmärkischen Dorfkirchen und ihre Geistlichen im Mittelalter
(=34. Jahresbericht des altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel,
Magdeburg 1907, S. 33—116).
Jährlich erscheint: Dresdner Lehrerbuch, herausgegeben vom pädagogischen Verein
(Dresdner Lehrerverein). Dresden, Druck von O. & R. Becker. — In den „Monatsheften
für Rheinische Kirchengeschichte", herausgegeben von W. Rothscheid, Köln, Verlag des
Westdeutschen Schriftenvereins 1907, veröffentlicht R. ein mit biographischen Nachrichten
versehenes Verzeichnis der „Diener" der hochdeutschen Gemeinde zu Köln im XVII. Jahr-
hundert, und Walter Bösken gibt eine Liste der Prediger der lutherischen Gemeinde zu
Cleve (von 1612 — 1831). — Vgl. auch unten unter: Listen.
Auch die Arbeiten über Visitationen einzelner Berufsstände liefern familien-
geschichtliches Material. Vieles hiervon liegt ja ungedruckt in den Archiven.
Aber insbesondere über Theologen ist einzelnes auch gedruckt, z. B. Visitations-
berichte der Diözese Breslau. Archidiakonat Oppeln, hrsg. von J. Jungnitz.
Breslau 1904. Visitationsberichte der Diözese Breslau. Archidiakonat Glogau.
Erster Teil. Herausgegeben von J. Jungnitz (Veröffentlichungen aus dem fürst-
bischöfl. Diözesan-Archiv zu Breslau. Dritter Band). Breslau, G. P. Aderholtz'
Buchhandlung 1907 (XIII, 768 Seiten 4°). Vgl. dazu Paczkowski, KGV 1908,
446 ff. Burkhardt, Geschichte der deutschen Kirchen- und Schulvisitationen im
Zeitalter der Reformation. Bd. I. Geschichte der sächsischen Kirchen- und Schul-
visitationen 1524 — 25, Leipzig 1879. — Gess, Die Klostervisitationen d. Herzogs
Georg v. Sachsen. Leipzig 1888. — Könnecke, Die evangel. Kirchenvisitationen
des 16. Jahrhunderts in der Grafschaft Mansfeld. Mansfelder Blätter 11 u. 12. —
Bickerich, Visitationen der evangel. Kirche zu Lissa durch den Bischof v. Posen,
ZHGP 21. — Pallas, Karl, Die Registraturen der Kirchenvisitationen im ehe-
mals sächsischen Kur-Kreise, hrsg. von d. hist. Kommission für die Prov. Sachsen
und das Herzogtum Anhalt. (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angren-
zender Gebiete). Halle, Otto Hendel. Vgl. dazu Gess, NASG, 29. Bd. Abtei-
lung I. Allgemeiner Teil. 1906. Abteilung II, 1. Teil: Die Ephorien Wittenberg,
Kemberg und Zahna. 1906. 2. Teil: Die Ephorie Bitterfeld, 1907. Für den
Familienforscher kommen nur die Abschnitte über die Personalien in Betracht.
Von diesen mögen hier zwei Proben den Reichtum dieser Quellengattung erläu-
tern. Bei Salzfurt in der Ephorie Bitterfeld heißt es über die Lokalvisitationen
1517—1583 (Seite 40, Abt. 2, Teil 2): „Saltzfurt, Filial von Cappel in Anhalt.
Erbherren: Die Junker Christopf und Jobst Zantiers. Pastor Casparus Pauli, 1577 :
24 Jahre hier, 1578: von Eisleben, 52 Jahre alt: ein alter, gelehrter und wohl-
beredter Mann. Custos Laurentius Dratzschke (Trantschke) vom Henichen (1578:
wohnte auch in (appell) ist fleißig etc., soll aber seines zänkischen Weibes wegen,
wenn die sich nicht bessert, seines Amtes entlassen werden." Über Greven-
208
henichen meldet die Registratur unter anderen (Magdeburg, R.-Arch. A 50, XI,
Nr. 65, Bl. 422 fg., bei Pallas Seite 104. 105):
„Pfarrer Magister Christophorus Wustehof Westvalus, ein wolbetagter, wolgelarter,
gotfurchtiger man, hat 9 jar in universitate Witebergensi studirt und in der lateini-
schen schul doselbst fast 2 iar deringent gedienet und ist nachmals anno 40 zu Wite-
berg ordinirt af das diaconat zu Grevenhenichen, doselbst er bei dem alten pfarrer
Antonio Ottone Hertzbergensi, der ietziger Zeit zu Northausen ad D. Nicolaum pfarrer
ist 2y2 iar gedienet und ist nach desselben abziehen von dem rat und der gemein
zum pfarrampt berufen, welchem er bis uf diese zeit treulich vorgestanden ist, hat im
sterben weib und alle seine Kindle verloren, und von der andern frauen wider einen
söhn bekommen. Diaconus Magister Johannes Niderstetter von Torgau, ist ein iunger,
wolberedter, sittiger man, hat in die 8 iar zu Witteberg ordinirt; hat 2 kinder, bald
aber nach der gehaltenen Visitation ist er gen Freiberg zu einer pfarr berufen. Schul-
meister Johannes Kraus von Querfurt, ein zimlich betagter mann, der ein guter gram-
maticus und musicus ist und wolgeubt in lingua latina, daneben wolberedt und vor-
stendig, ist 24 iar zum Henichen Schulmeister gewesen und das iugend wol vorge-
standen, ist vor einem iar vom rat und der gemeine umb seine geschickligkeit willen
zum bürgermeister erkorn und hat dies iar das regiment, hat 4 Kinder. Cantor Jo-
hannes Hopf, des statschreibers zum Heinichen, eins frommen mans söhn, ist selb
auch frum und sittig, aber noch iung und ungeübet, ist 2 iar am dienst gewesen, hat
wenig ansehens bei der iugent, derhalb bitt er, desgleichen der vater und die ge-
mein: man wolle in anderswo versorgen und die schul mit einem eidern und anseh-
lichern cantor bestellen. Custos Christoff Sommerstein, ein burger und meßner, muß
zugleich das dorf Gremin helfen versorgen."
Warm empfohlen werden darf Wilhelm Schmidt, Die Kirchen- und Schul-
visitationen im sächsischen Kurkreise vom Jahre 1555 (= Schriften des Vereins für
Reformationsgeschichte, Heft 90 u. 92). Halle, in Komm. v. Rudolf Haupt 1906.
Vgl. auch H. Volk, Visitationsprotokolle von 41 Pfarreien des Niederstiftes Trier
aus den Jahren 1772 bis 1773 in: „Das Triersche Archiv", Heft 12. — W. Fa-
hr icius, Visitationsregister des Archidiakonus Johann von Vinstingen in: „Das
Triersche Archiv", Heft 9.
Die Schüler- und Lehrerverzeichnisse unserer Gelehrtenschulen sind ein
nicht zu verachtendes Hilfsmittel. In neuerer Zeit sind diesbezügliche Listen ge-
druckt worden, wobei mancher Herausgeber nach Kräften bemüht gewesen ist,
Nachrichten über die späteren Lebensschicksale der Betreffenden zu sammeln.
Von derartigen Arbeiten seien beispielsweise genannt:
Arnesen, Martin, Biographische Nachrichten über 830 Schüler, welche von 1823—72
die Lateinische und Realschule in Fredrikshald besuchten. Fredrikshald 1874.
Bachmann, Die Abiturienten der Friedrichsschule und des Friedrichs-Gymnasiums
Ostern 1789 bis Ostern 1904 (Wissenschaftliche Beilage zum Jahresbericht des Kgl. Fried-
richs-Gymnasiums zu Frankfurt a. O., Ostern 1904).
Beyer, Th., Die ältesten Schüler u. Gönner d. Neustettiner Gymnasiums, Neustettin 1895.
Bienemann, Die Matrikel des Rigaischen Lyceums 1675—1709, Jahrb. f. Genealogie,
Heraldik und Sphragistik 1901 (Mitau 1902), S. 161 ff.
Bischoff, E. F., Das Lehrerkollegium des Nikolaigymnasiums in Leipzig 1816—1897.
Biogr.-bibliogr. Beiträge. Leipzig 1897.
Bittcher, C. F. H., Pförtner Album. Verzeichnis sämtl. Lehrer u. Schüler 1543—1843.
Leipzig 1843.
Böhme, Geschichte des Fürstlichen Gymnasiums ,Ruthenum' zu Schleiz (Schleiz 1901),
verzeichnet Seite 131—166 den Lebensgang der Leiter und Lehrer der Anstalt und Seite 169
bis 196 die Abiturienten von 1658—1906.
209
Braun, Philipp, Zur Geschichte des Hanauer Gymnasiums. Mitteilungen über die
Matricula illustris paedagogii Hanoviensis von 1648 — 1748. Hanau 1907.
Eder, Georg, Catalogus rectorum et illustrium virorum archigymnasii Viennensis.
Wien 1559.
Friedrich, Album des Gymn. zu Zittau. Zittau, bei Münzel 1886; dazu ein Nachtrag.
Gemmelt-Flischbach, Max Freiherr von, Album des K. K. Theresianums 1746
bis 1880. Wien 1880.
Haller, Bernh., Album der Estländischen Ritter- u. Domschule zu Reval. Reval 1893.
(Hesekiel, J. G. L.), Album der Schüler zu Kloster Roßleben 1742—1854. Halle 1854.
Jaeger, J., Verzeichnis der Schüler des Gymnasium Carolinum zu Osnabrück 1625
bis 1804. Osnabrück 1903.
Lange, Adalbert, Verzeichnis sämtlicher Lehrer der Lateinischen Hauptschule und
des Königlichen Pädagogiums seit Ostern 1833. Lange, Adalbert; Merklein, Theodor;
Weiske, Karl, Verzeichnis der Abiturienten der Lateinischen Hauptschule und des Kgl.
Pädagogiums in den Frankischen Stiftungen zu Halle a. S. seit Ostern 1848, sowie der Abitu-
rienten aus früherer Zeit, welche als noch lebend ermittelt worden sind (beides in der Fest-
schrift der Lateinischen Hauptschule zur 200 jährigen Jubelfeier der Frankischen Stiftungen).
Lühr, Georg, Die Schüler des Rößeler Gymnasiums nach dem Album der Mariani-
schen Kongregation 1631 — 1748, Braunsberg 1906.
Kroschel, Die Erziehungsanstalt zu Arnstadt und Arnstädter Abiturienten des 16. und
17. Jahrhunderts, Schulpr. des Fürstl. Gymnasiums 1890.
Meyer, Georg, Verzeichnis der Ilfelder Schüler 1853 — 1903. Göttingen 1903.
Mone, Zur Gelehrten- und Schulgeschichte vom 14. bis 17. Jahrh., ZOR 8.
Schneider, Die Abiturienten des Gymnasium illustre zu Gotha 1768 — 1859. Progr. d.
Herzogl. Gymnasium Ernestinum zu Gotha 1905/6.
Sillem, Die Matrikel des Akademischen Gymnasiums in Hamburg 1613 — 1883. Her-
ausgabe von Bürgermeisters Kellinghusen Stiftung (Hamburg 1891, 238 Seiten fol.).
Sorgenfrey, Die Abiturienten des Rektors J. H. Lipsius 1866 — 77, ein Beitrag zur
Geschichte der Nikolaischule zu Leipzig (Leipzig, H. Haessel 1904).
Svoboda, Joh., Die Theresianische Militärakademie zu Wiener-Neustadt und ihre
Zöglinge von der Gründung der Anstalt bis auf unsere Tage. Wien 1894. 2 Bde.
Wad, G. L., Meddelser om Rektorerne paa Herlufsholm (Mitteilungen über die Rek-
toren auf Herlufsholm), Nästved 1878.
Wotschke, Theod., Das Lissaer Gymnasium am Anfang des 17. Jahrh., ZHGP 21.
Zelle, Klosteralbum des 19. Jahrhunderts. Verzeichnis der Lehrer und Schüler des
Berlinischen Gymnasiums zum grauen Kloster 1804 — 1903. Berlin 1904. — Einladungsschrift
des Gymnasiums Casimirianum zu Koburg zur Schlußfeier am 26. März 1907. Hierin: Ver-
zeichnis der Lehrer des Gymnasiums von der Gründung an.
Die neuerdings an einer Anzahl von Schulen aufgekommene schöne Sitte,
den verstorbenen früheren Lehrern und Schülern einmal im Jahre ein sogenanntes
Ecce zu halten, d. i. eine Gedächtnisfeier mit ausführlicher Biographie, hat manche
Schulverwaltung in den Besitz eines umfangreichen biographischen Materials ge-
setzt. Eine allerdings nur geringe Anzahl Schulen findet ihre verstorbenen ehe-
maligen Lehrer und Schüler in solcher Weise auch im Druck alljährlich darge-
stellt. Das Afranische Ecce (St. Afra, Fürstenschule Meißen) gibt Russ, das
Grimmaische (mit Porträts) Scheuffler, das Pförtner ein Lehrer der Landesschule
Pforta heraus (alle drei käuflich in der Geschäftsstelle des Vereins ehemaliger
Fürstenschüler, Dresden, Altmarkt 611 bei Rechtsanw. Brückner & Hientzsch).
Für die Fortsetzung und Ergänzung dieser Arbeiten ist durch Einsetzung eines
Stammbuchführers seitens des Vereins ehemaliger Fürstenschüler gesorgt worden;
der „Stammbuchbote" (jährlich 4 Nummern, hsg. v. Pfr. Kühn, Hof bei Stauchitz,
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 14
210
Selbstverlag des Vereins, gedruckt bei Philipp in Dresden, auch durch die Buch-
handlung von G. Gensei in Grimma zu beziehen) teilt die neu bekannt gewordenen
Tatsachen mit, aber vor allem wird auf die unter den einzelnen Zöglingen der An-
stalten bestehende Verwandtschaft aufmerksam gemacht, wodurch unmittelbar eine
große Fülle von Tatsachen erschlossen und bei gleichnamigen Personen sofort
die richtige verwandtschaftliche Beziehung aufgedeckt wird. Über die drei säch-
sischen Fürstenschulen existieren außerdem folgende Werke: Lorenz, Grimmenser
Album 1850. Im Jahre 1900 erschien als Neubearbeitung und Fortsetzung das
„Grimmenser Stammbuch", bearbeitet von Fraustadt. Das „Afraner-Album" von
Aug. Herrn. Kreyßig erschien 1876 (Meißner Afraner-Album. Verzeichnis aller
Schüler der Landesschule von 1543—1875 an der Zahl 8422. Meißen 1876.
Neuherausgabe von Pf. Lindner in Gottleuba vorbereitet); dazu liegen zwei
Nachträge aus den Jahren 1893 und 1900 vor. Das „Pförtner -Stammbuch
1543 — 1893", bearbeitet von Hoffmann, wurde 1893 veröffentlicht; hierzu er-
schienen zwei Nachträge.
Andere Gymnasien, z. B. die von Freiberg und Zittau bringen wenigstens
kurze Personalien über verstorbene Schüler.
Für den Familienforscher, welcher sich mit dem Leben von Personen der
gelehrten Stände beschäftigt, gehört deren Bildungsgang auf den Universitäten
unbedingt zu den wissenswerten Daten, die unter Umständen auf andere Vor-
gänge schließen lassen oder hinweisen. Im allgemeinen haben die Personal-An-
gaben in den Universitätsmatrikeln1) folgenden Inhalt:
1. Datum der Aufnahme (dabei oft Angabe des Rektorats).
2. Vor- und Zunamen des Studenten (Stand des Vaters selten).
3. Vaterland, bisweilen Datum und Ort der Geburt.
4. Angabe, ob Handschlag oder Eid über Befolgung der akademischen Vor-
schriften geleistet worden ist.
5. Bisweilen Fakultät und Abgang in der Exmatrikel, desgl. Doktorpromotion.
6. Nachträgliche zufällige Eintragungen über spätere Tätigkeit.
Es fragt sich, was man aus diesen Bemerkungen schließen kann? Es ist zu-
nächst die Sicherheit, daß der Betreffende sich studienhalber vom gegebenen Zeit-
punkt bis auf weiteres in der Universitätsstadt aufgehalten hat. Die Exmatrikel
ist nämlich sehr selten angegeben.
Ferner ist man berechtigt, an seinem Geburtsort, nota bene wenn er richtig
und genau angegeben ist, auf den 10 bis 30 Jahre vor der Immatrikulation zu-
rückliegenden Geburtstag forschen zu lassen und auf Angabe der Eltern und
Paten zu hoffen.
Bei Unterlassung des Eides kann auf ein sehr jugendliches Alter des Imma-
trikulierten geschlossen werden und bei Nachholung des Eides, daß er dann das
eideswürdige Alter (ca. 16 Jahre) erreicht hatte.
x) Weissenborn, E., Die Universitätsmatrikeln als genealogische Quellen. Deutscher
Herold 1906, wieder abgedruckt in O. v. Dassels Familiengeschichtlichen Blättern 1907. — Hier
teilweise wiederholt und mit Zusätzen vermehrt.
211
Die Fakultät und Randbemerkungen über späteres Amt geben einen Anhalt
für das spätere Leben, wenn der Betreffende nicht anderswo weiter studierte
oder umsattelte.
Die Exmatrikel über den Abgang von der Universität gewährt einen Hinweis
auf die Zeit, von der man den Gesuchten auf einer anderen Universität oder an
einem andern Ort im Amt zu finden hoffen darf.
Zur Erleichterung für Forscher ist hierunter eine alphabetische Aufzählung
der deutschen und benachbarten Universitäten erfolgt, die für deutsche Ge-
schlechterforschung in Frage kommen können. Sie enthält das Stiftungsjahr oder
die Stiftungsjahre bei Unterbrechung des Bestehens oder verzögerter Eröffnung
und bei Aufhebung das Schlußjahr, damit der Forscher sofort erkennen kann, ob
nach der Studienzeit eine Immatrikulation an der betreffenden Universität mög-
lich war. Die Daten der Aufhebung mittelalterlicher und selbst neuzeitlicher
Universitäten haben nicht immer nach der Jahreszahl festgestellt werden können ;
ein Teil litt zuletzt an chronischem Schwund der Hörer, so daß schließlich nur
ganz wenige übrig blieben, weil die Lehrer nichts leisteten und nichts für die
Unterhaltung und Neubelebung geschah. Sie erloschen dann bisweilen ohne
Sang und Klang, die Kollegienhäuser und sonstiger Besitz fiel dem Fiskus anheim
und wurde anderweitig verwertet.
Es folgen ferner Angaben über das Erscheinen der gedruckten Matrikeln
nebst Verfasser, Druckort und Jahr, um durch das Heranziehen dieser in den
Bibliotheken vorhandenen Bücher die Feststellung zu erleichtern. Danach ist an-
gegeben, ob in der Neuzeit gedruckte Personenverzeichnisse erschienen sind. Zu-
letzt folgen die Behörden, bei denen die geschriebenen Matrikeln der früheren
Zeit aufbewahrt werden und die Auskunft bzw. Abschrift von der Eintragung er-
teilen, damit der Forscher sich mit seinen Bitten um Auskunft gleich an die
richtige Stelle wenden kann.
Außer den aufgeführten gedruckten Matrikeln gibt es aber noch eine Anzahl
Drucksachen, die auch und besonders in neuerer Zeit auf die Studienzeit hin-
weisen. Dies sind besonders die „Alten Herren-Verzeichnisse" der Korps, Burschen-
schaften, Landmannschaften und sonstigen schlagenden und nichtschlagenden Ver-
bindungen und Vereine, ebenso Korps- usw. Zeitungen aller Jahrgänge.1)
Aus der zahlreichen, allgemeinen Literatur über unsere Universitäten sei ge-
nannt:
Die deutschen Universitäten; für die Weltausstellung in Chicago 1893, hrsg.
von W. Lexis. 2 Bde. Berlin 1893 (in Bd. 1: F. Paulsen, Wesen und geschicht-
liche Entwicklung der deutschen Universitäten).
x) Vgl. z. B. Verzeichnis der lebenden alten Herren des Universitäts-Sängervereins zu
St. Pauli in Leipzig, hrsg. von Paul Klemm und O. Denecke, Leipzig 1901. — Verzeich-
nis der alten Burschenschafter 1903. — Kösener Korpslisten 1898—1904, hrsg. von Karl Rü-
gemer. — Verzeichnis sämtlicher Mitglieder der Uttenruthia. Erlangen 1897. — Reichhaltig
ist das „Verzeichnis der alten Burschenschaften nach dem Stande vom August 1893. Im Auf-
trage der Vereinigung alter Burschenschafter gesammelt und herausgegeben von Vorort
Marburg. Leipzig, Verlag von Karl Jacobson" (inzwischen neu aufgelegt). Ein ähnliches
Verzeichnis gab 1899 der Vorort Berlin heraus (Berlin, Carl Heymanns Verlag).
14*
212
Paulsen, Geschichte d. gelehrten Unterrichts. 2. Aufl. Leipzig 1896/97, 2 Bde.1).
Falckenheiner, Bibliographie der im Druck erschienenen Universitäts-
matrikeln. I. Die deutschen Universitäten, sowie die deutschen Nationen des
Auslandes, in Heft 15 der „Sammlung bibliothekswissenschaftlicher Arbeiten",
hrsg. von Carl Dziatzko. Leipzig 1902.
Bibliographie der deutschen Universitäten von W. Er man und E. Hörn,
Leipzig u. Berlin 1904. 1. Band. Allgemeiner Teil (Kapitel 11: Universitätslehre,
12: Universitätsbeamte, 13: Der Student als akademischer Bürger). 2. Band, die
gesamte Literatur über 50 deutsche Universitäten inkl. ihrer Literatur, über Per-
sonal und Matrikel enthaltend. Es finden sich darin Series rectorum et professo-
rum, Catalogus professorum, Liste des professeurs, Nachrichten über Lehrerpersonal,
Studenten und ihre Verbindungen, Landsmannschaften, Korps, Burschenschaften,
andere schlagende und nichtschlagende Vereinigungen, Personalstand, Gelehrten-
geschichte, Selbstbiographien ehemaliger Universitätsangehöriger und außer den
Drucken der hierunter aufgeführten ganzen Matrikeln noch folgende Matrikel-
auszüge, deren voller Titel in der Bibliographie selbst aufgesucht werden muß,
da der Raum hier nicht dazu ausreicht:
Aachener in Basel, Erfurt, Heidelberg, Marburg und Wittenberg.
Altenburger in Wittenberg.
Altmärker in Erfurt.
Anhaltiner in Heidelberg, Frankfurt a. O., Erfurt, Tübingen.
Augsburger in Heidelberg.
Badener in Wittenberg.
Balten in Gießen und Rostock.
Baseler in Tübingen.
Braubacher in Erfurt.
Czechen in Wittenberg.
Eichstädter in Heidelberg.
Einbecker in Erfurt.
Elberfelder in Heidelberg.
Elsasser in Heidelberg.
Erfurter in Köln.
Esthländer in Göttingen, Greifswald, Frankfurt a. O., Jena, Königsberg und
Wittenberg.
Frankfurter in Erfurt, Köln, Tübingen, Wittenberg.
Gemündener in Erfurt.
Hallenser in Basel und Tübingen.
Hamburger in Erfurt, Frankfurt a. O., Greifswald, Wittenberg.
Harzer und Nachbarn in Heidelberg.
Hessen in Erfurt, Köln und Prag.
Horber in Erfurt, Heidelberg, Marburg und Wittenberg.
Konstanzer in Heidelberg und Prag.
*) Weitere Literatur bei Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte,
7. Aufl. von Brandenburg, Leipzig 1906, Nr. 2022 ff., 5424 ff.
213
Kurländer in Halle, Qreifswald, Frankfurt a. O., Königsberg.
Lahnsteiner in Erfurt und Heidelberg.
Lausitzer in Wittenberg.
Livländer in Erfurt, Heidelberg, Göttingen, Greifswald, Frankfurt a. O., Jena,
Köln, Königsberg, Marburg, Prag, Rostock und Wittenberg.
Lübecker in Erfurt.
Mähren in Wittenberg.
Märker in Wittenberg.
Magdeburger in Heidelberg, Prag, Tübingen und Basel.
Meininger in Wittenberg.
Mühlhäuser in Basel.
Nassauer in Heidelberg und Prag.
Niederländer in Heidelberg.
Norweger in Erfurt, Prag und Rostock.
Oberschwaben in Wittenberg.
Österreicher in Wittenberg.
Pommern in Heidelberg und Straßburg.
Reutlinger in Erfurt, Heidelberg, Tübingen und Wittenberg.
Rheinländer in Prag.
Schlesier in Erfurt.
Schwaben in Göttingen.
Schweizer in Köln.
Sechsstädter in Frankfurt a. O.
Siebenbürger in Frankfurt a. O., Heidelberg, Jena und Wittenberg.
Steinacher in Tübingen.
Ulmer in Frankfurt a. O., Straßburg und Wittenberg.
Ungarn in Heidelberg, Jena, Prag und Wittenberg.
Urner in Freiberg i. Br. und Basel.
Westfalen in Erfurt, Marburg und Wittenberg.
Württemberger in Frankfurt a. O., Heidelberg, Bamberg, Straßburg und
Wittenberg.
Abo (Finland), Cathedralschule 1326— 1630. Gymnasium 1630—1640; Privat-
schule, nach Helsingfors verlegt und zur Universität gestaltet 1829. Lagus,
Album Studios. Academiae Aboensis MDCXL — MDCCCXXVII. 1. Teil Helsing-
fors 1891, 2. Teil 1895. — Leinberg, Skolstaten i nuvarande Abostift. Jyvas-
kyla 1893.
Agram (Zagreb), alte Jesuitenschule, 1776 regia scientiarum academia, 1850
Rechtsakademie, 1871, 1874 Universität in kroatischer Sprache. Die alten Matri-
keln sind nicht gedruckt. Personal- Verzeichnisse seit 1874/75. Auskunft über die
ungedruckten Matrikeln erteilt der Universitätssekretär.
Alcalä de Henares 1499—1807.
Altdorf, Gymnasium 1575, akademisches Gymnasium 1578 — 1622. Universität
1623, mit Erlangen vereinigt 1807, siehe Georg Andreas Wills Geschichte und
Beschreibung der Nürnbergischen Universität Altdorf, 2. Ausg. von Christ. Conr.
Nopitsch, Altdorf. Der Fränkische Geschichtsverein will die Matrikel in. den
214
nächsten Jahren drucken lassen. Auskunft über die ungedruckte Matrikel erteilt
auf kurze Fragen die Universitätsbibliothek zu Erlangen, auch kann sie auf der
Bibliothek eingesehen werden.
Amsterdam 1632. Album Academicum van het Athenaeum et Universiteit
Amsterdam, Amsterdam 1882, Erven H. Munster & Zoon, enthält Professoren 1632
bis 1882 (alphabetisch geordnet), Studiosi 1799—1822, Studiosi des Seminariums
des Wiedertäufer, 1692 — 1799, Liste der Studiosen, welche versäumten, Namen
anzugeben 1879—1881. Kolleglisten des Professors M. H. L. Cras jur. doct. 1771
bis 1802, Kollegliste 1795 des Professors J. H. von Swinden. Keine Personalver-
zeichnisse der Neuzeit. Auskunft erteilt der Pedel der Universität von Amsterdam.
Avila 1482—1808.
Bamberg 1585, aufgehoben 1803, Matrikeln sind nicht gedruckt. Auskunft
erteilt das Kgl. Lyzeum und das Kgl. Kreisarchiv zu Bamberg.
Barcelona 1450.
Basel 1460. Vis eher, W., Geschichte der Universität Basel von d. Gründg.
1460 bis zur Reformation 1529. Basel 1860. — Thommen, R., Geschichte der
Universität Basel 1532—1632. Basel 1889. Matrikeln sind nicht gedruckt.
Personalverzeichnisse seit 1872. Auskunft erteilt die Universitätsbibliothek.
Berlin 1809. Matrikeln sind nicht gedruckt. Akademische Auskunftsstelle zur
Erteilung von Auskünften auf Anfragen wissenschaftlicher Art. Vorsteher: Prof.
Wilh. Paszkowski.
Bern 1834. Matrikeln sind nicht gedruckt. Personalverzeichnisse seit 1840.
Auskunft erteilt die Universitätskanzlei.
Bologna 1119. Acta Nationis Germanicae Bononiensis Universitatis (1289 bis
1543) von E. Friedlaender, und C. Malagola. Berlin 1887, mit aiphabet.
Register. Deutsche Studenten in Bologna (1289 — 1562). Biographischer Index
zu den Acta nationis Germanicae universitatis Bononiensis. Im Auftrage der
K. Preuß. Akademie d. Wiss. bearb. von Gustav C. Knod. Berlin, R. v. Decker,
1899. — I Roduli dei lettori legisti e artisti dello studio Bolognese dal 1384
el 1799 pubbl. dal Umberto Dallari. Bologna, Tip. Merlani Vol. 1, 1888;
Vol. 2, 1889; Vol. 3, 1, 1891 =Monumenti istorici pertinenti alle provincie della
Romagna, Serie 2. — A. LuschinvonEbengreuth, Vorläufige Mitteilungen über die
Geschichte deutscher Rechtshörer in Italien (bis 1630). Wien 1893 (Sitzungsber. der
Wiener Akad. 127, Bd. 1892. Hier S. 87 ff. ein alphabetisches Verzeichnis von
7542 Familiennamen der bisher von ihm ermittelten 14 303 Scholaren). —
Grotefend, Mecklenburger a. d. Universität Bologna, AMG 1888. — Pfoten-
hauer, Schlesier auf der Universität Bologna, Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. u. Altert.
Schlesiens, Bd. 38, S. 433 ff.; Bd. 39, S. 268 ff.
Bonn, Kurkölnische Akademie 1777 — 78, Universität 1786, eingegangen 1800,
neu errichtet 1818 als Ersatz für Duisburg, Köln und Trier. Matrikeln sind nicht
gedruckt. Personalverzeichnisse seit ca. 1820. Auskunft erteilt das Universitäts-
sekretariat.
Braunsberg, Lyceum Hosianum 1568 — 1807, erneut 1818. Matrikeln sind
nicht gedruckt, Personalverzeichnisse nicht vorhanden. Auskunft erteilt mit vor-
215
vorheriger Genehmigung des Kurators der Hochschule (des Oberpräsidenten der
Provinz Ostpreußen) das Rektorat oder ein von demselben beauftragter Kandidat.
Breslau, städtisches Gymnasium 1505, Leopoldina 2 Fakultäten, neu errichtet
1811 (vgl. Frankfurt a. O.). Matrikeln sind nicht gedruckt. Personalverzeichnisse
seit 1825. Auskunft erteilt das Universitätssekretariat (auch für Frankfurt a. O.).
Brunn 1779 — 1783, bisher in Olmütz, dann wieder in Olmütz.
Brüssel 1834.
Buda-Pest (1554, seit 1635 in Tirnau), 1777 in Ofen, 1784 in Pest.
Bützow s. Rostock.
Cambridge 1218—31. Book of Matriculations and Degrees 1851— 1900 Uni-
versity Press. Cambridge. Cambridge university Calender, jährlich veröffentlicht
von Deigthon, Beck & Co., enthält die Namen fast aller lebenden Graduierten
und Untergraduierten. Auskunft erteilt the Registrary of the University.
Cassel, Universität 1633 — 1653, dann mit Marburg vereinigt. Dr. C. Fr.
Webel, Geschichte der städtischen Gelehrtenschule zu Cassel, Cassel 1846; Bei-
lage A: Verzeichnis derjenigen Casselaner, welche in den Albums der Universität
Erfurt (1392—1528), Wittenberg (1502—1528) und Marburg (1527—1538) als
Studiosen eingetragen sind. — Wilh. Falkenheiner, Die Annalen und die
Matrikel der Universität Cassel 1633 — 1652, in der Zeitschr. des Vereins für
hessische Geschichte und Landeskunde, Bd. 18, 1893. S. auch Marburg.
Christiania 1811. Det Kgl. Norske Frederiks Universitets Aarsberetning samt
Universitäts-Matrikel seit 1842. Dies Buch verzeichnet die in die Matrikel auf-
genommenen Studenten mit Geburtsdaten und Eltern nebst Prüfungszeugnissen.
Coimbra 1288.
Czernovitz 1875. Anton Norst, Alma mater Francisco-Josephina, Festschrift
Czernovitz 1900. Personalverzeichnis des akadem. Lehrkörpers seit 1875. Aus-
kunft erteilt die K. K. Quästur der Universität.
Deventer, Akademie der niederländischen Prov. Oberyssel. D. G. van Epen,
Haag, Pratizijushoek, erteilt Auskunft gegen Portovergütung.
Dijon 1722.
Dillingen, Kollegium 1548—49. St. Hieronimus-Universität 1554, 1803 auf-
gelöst. Geschichte der ehemal. Universität Dillingen 1549 — 1804 von Dr. Thomas
Specht. Freiburg i. Br. 1902, Bd. I. — Quellen zur Geschichte der Universität
Dillingen (Jahrb. d. hist. Ver. Dillingen 12). — Matrikeln der Universität Dillingen
(ebenda 8, vgl. J. Schlecht ebenda 9). Auskunft erteilt das Kgl. Lyceum Dillingen.
Dorpat, ursprünglich schwedische Universität 1632 — 1665 und 1690 — 1710.
Die Matrikel für beide Jahresfolgen ist herausgegeben von Th. Beise in den
Mitteilungen aus dem Gebiet der Geschichte Liv-, Esth- u. Kurlands Bd. 8. Riga
1857. Neu errichtet 1802, jetzt Jurjew genannt. — Hasselblatt und Otto, Album
acad. der Kaiserl. Russischen Universität Dorpat. Dorpat 1889. — Hasselblatt,
Die Ehrenlegion der 14000 Immatrikulierten. Jurjew (Dorpat). 1892.
Dublin 1591.
Duisburg 1654—55, aufgehoben 18./10. 1818. W. Varges, Die Universität
Duisburg (Germania, Zeitschr. f. Kult.-Gesch. 1). Matrikel ist nicht gedruckt.
Auskunft erteilt die Universitätsbibliothek zu Bonn. S. Bonn.
216
Ellwangen, Kath. Landes-Universität 1812 — 1817, dann als kath. theol. Fakultät
mit Tübingen vereinigt.
Erfurt 1392, aufgehoben 1816. Dr. Weißenborn, Akten der Erfurter Uni-
versität, nebst Universitätsmatrikel, 1. Teil 1392—1492, 2. Teil 1492—1636.
3 Bde. Halle 1881 — 1889. — Q. Bauch, Die Universität Erfurt im Zeitalter
des Frühhumanismus. — Jordan, Verzeichnis der in Erfurt studierenden Mühl-
häuser (1392—1636), MGB 5. — Wilh. Sillem, Studenten aus Hamburg und
den Nachbargebieten in Erfurt 1492—1686, ZHbG 8. Auskunft erteilt die Kgl.
Bibliothek zu Erfurt.
Erlangen 1743. Keine gedruckte Matrikel. Personalstand der Friedrich-
Alexander-Universität Erlangen 1742 — 1843. Erlangen 1843. Augsburger Studenten
auf der Universität Erlangen (1742 — 1827). Personalverzeichnis seit 1380 bzw.
1835 — 36. Auskunft erteilt das Universitätssekretariat, auch wird Einsicht an
Ort und Stelle gestattet.
Franeker, niederländische Provinz Friesland, Universität von 1585 — 1811. Die
gedruckte Matrikel ist bei Herrn D. G. van Epen in Haag, Praktizijushoek, in
Bearbeitung. Derselbe erteilt Auskunft gegen Portovergütung.
Frankfurt a. O. 1506, nach Breslau verlegt 1811. Akten und Urkunden der
Universität Frankfurt a. O. Hrsg. von G. Kaufmann und G. Bauch. Breslau
1897ff. Matrikel im Universitätsarchiv. — Dr. Friedländer, Matrikel der Uni-
versität Frankfurt a. O. Leipzig 1887* 3 Bde. u. Erg.-Bd. 4. — G. Bauch,
Das älteste Dekanatsbuch der philosophischen Fakultät an der Universität Frank-
furt, JSs 74, Abt. 3, 1896, S. 13, 1897, S. 17.
Freiburg i. Br. 1460. H. Schneider, Geschichte der Albert-Ludwigs-Uni-
versität zu Freiburg i. Br. 3 T. Freiburg 1857 — 60. Die Matrikel von 1460 bis
1656 hat Hermann Mayer in Arbeit. Band I seiner Ausgabe (Einleitung und
Text) erschien Freiburg 1907. — Im XIII. Bd. der Zeitschr. der Gesellsch. f. Bef.
d. Geschichtskunde von Freiburg ist enthalten: Mitteilungen aus den Matrikel-
büchern der Universität 1501 — 1584 von Ed. Winkelmann. Personalverzeichnisse
seit 1822 — 23. — J. König, Die Professoren der theologischen Fakultät zu Frei-
burg i. Br. 1470 — 1870 (Freiburger Diözesanarchiv Bd. 27). Amoenitates literariae
Friburgenses (von Riegger), Ulmae, A. L. Stettinius 1775; Beiträge zur Geschichte
der Universität Freiburg: Rektorat und Prorektorat von König, in: Freiburger
Diözesanarchiv Bd. 23, 1893, S. 61 ff. — M. Gmelin, Verzeichnis der Studierenden
zu Freiburg und Heidelberg, aus Orten, die jetzt zum Königreich Württemberg
gehören, WVL 2, 177 ff. Auskunft erteilt Dr. Hermann Meyer, Professor am
Bertholdsgymnasium in Freiburg i. Br.
Freiburg i. d. Schweiz 1886. Auskunft erteilt die Universitätskanzlei.
Fulda, Universität 19./8. 1734—1804, dann Gymnasium.
Genf 1559, erneut 1873. Le livre du recteur, Catalogue des etudiants de
l'academie de Geneve de 1589—1859. Ed. de Fort, Revilliod et Fick, Geneve
1860. Liste des Etudiants seit 1875 erscheinend.
Gent 1816.
Gießen 1608. Dr. Ernst Klewitz und Dr. Karl Ebel, Die Matrikeln
der Universität Gießen 1608—1707. Gießen 1898 (aus Mitteil, des Oberhess.
217
Gesch.- Ver. N. F. Bd. 2 — 6, 1890 — 96). Die ungedruckten Matrikeln liegen auf
der Universitätsbibliothek. Personalverzeichnisse seit 1885. Auskunft erteilt die
Universitätskanzlei.
Göttingen 1734 — 37. J. S. Pütter, Versuch einer akademischen Gelehrten-
geschichte der Universität Göttingen von Saalfeld und Oesterley. 4 T.
Göttingen 1765 — 1838. Göttinger Professoren, Gotha 1872. — Beiträge zur Ge-
lehrten-Geschichte Göttingens (Festschr. zur Feier des 150 jähr. Bestehens der
Kgl. Gesellsch. der Wissensch. zu Göttingen). Berlin 1901. Matrikeln sind nicht
gedruckt. Personalverzeichnisse seit 1763. Auskunft erteilt das Universitäts-
sekretariat.
Granada 1531.
Graz, Stiftung 1585, Eröffnung 1586, 1826 neue Universität mit drei Fakul-
täten, seit 1863 Volluniversität. Matrikel ist nicht gedruckt. Personalverzeichnis
erscheint nicht. Auskunft erteilt das Rektorat.
Greifswald 1456. J. G. L. Kosegarten, Gesch. d. Univ. Greifswald. Greifs-
wald 1857. BS 44 i. d. Sammlung der Vitae Pommeranorum : Greifswalder Pro-
fessoren. — Dr. Friedländer, Matrikel der Universität Greifswald 1476—1700.
2 Bde. Leipzig 1874, Verl. S. Hirzel. Personalverzeichnisse seit 1844. Auskunft
erteilt die Universitätsbibliothek.
Grenoble 1339.
Groningen 1614.
Habana 1722.
Halle 1694. Damit vereinigt Wittenberg 1817. W. Schrader, Geschichte
der Friedrichs-Universität zu Halle. 2 T. Berlin 1894. — J. Conrad, Die
Statistik der Universität Halle während d. 200 Jahre ihres Bestehens (in: Fest-
schrift d. Univ. Halle). Jena 1894. Matrikel ist nicht gedruckt. — Schilling,
Rud. Freiherr von, Die an der Kgl. preußischen Friedrichs-Universität zu
Halle a. S. 1690 — 1785 immatrikulierten baltischen Edelleute, Jahrb. f. Genealogie,
Heraldik und Sphragistik 1897. Mitau 1898, S. 50f. Personalverzeichnis seit
1825. Auskunft erreilt die Universitätsbibliothek.
Harderwijk (Niederlande) 1600 — 1818. D. G. van Epen im Haag, Praktizijns-
hoek, Album studiosorum academiae Gelro Zutphonicae 1648 — 1818. Haag 1904.
D. G. van Epen besitzt das Liber doctorum und erteilt Auskunft darüber gegen
Portovergütung. (Man promovierte gegen — Zahlung.)
Heidelberg 1386, ern. 1803. G. Toepke, Matrikel v. 1386—1846. 5 Bde.
1884 ff., Verl. d. Univ. — J. F. Hautz, Geschichte der Universität Heidelberg.
2 Bde. Mannheim 1862, 64. — H. Thorbecke, Geschichte der Universität
Heidelberg, Abteilung I, 1386 — 1449. Heidelberg 1886. — Ed. Winkelmann,
Urkundenbuch der Universität Heidelberg. 2 Bde. Heidelberg 1886. — Kurt
Klemm, Die Helvetia in Heidelberg von 1811, Akademische Monatshefte Nr. 272
vom 1. Dezember 1906. Personalverzeichnis seit Beginn des 19. Jahrhunderts.
Auskunft erteilt die Große Universitätsbibliothek. Vgl. auch unter Freiburg.
Helmstedt, Stiftung 1575, Eröffnung 1576—1809. VI. Jahrgang des hand-
schriftlichen Jahrbuchs des Vereins f. geschichtl. Hilfswissenschaften a. d. Uni-
versität Leipzig „Roter Löwe"; S. 211 — 226 enthält Auszüge d. Matr. der Univ.
218
Helmstedt v. Paul Georg Herold, stud. jur. Das sog. Album von Helmstedt
wird von dem Herzogl. Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel aufbewahrt, welches
auch Auskunft erteilt.
Helsingfors (Finland) 1829 aus Abo dorthin verlegt, vgl. oben unter Abo.
Herborn 1584 — 1817 aufgehoben. Die Nassauer Drucke der Kgl. Landes-
bibliothek in Wiesbaden von A. v. d. Linde. I. Bd. S. 340— 496, Wiesbaden 1882,
enthalten die Herborn er Hochschul-Matrikel v. 1584 — 1726. Matricula studiosorum
scholae Herbornensis. — Neuausgabe wird von der historischen Kommission für
Nassau bearbeitet. Auskunft erteilt die Direktion des Kgl. theol. Seminars zu
Herborn.
Ingolstadt 1472, 1782— 92 Lyceum, nach Landshut verlegt 1800, von hier nach
München 1826. Fr. X. Freninger, Das Matrikelbuch der Universität Ingolstadt-
Landshut-München, Rektoren, Professoren, Doktoren 1472 — 1872, Kandidaten
1772—1872. München 1872. In alphab. Folge. Der ältere Teil der Ingolstädter
Matrikel ist im Jahre 1905 im Druck erschienen. Personalverzeichnis seit 1826.
Auskunft erteilt das Universitätsarchiv in München.
Innsbruck 1673, Akademie mit vier Fakultäten, 1782 — 1792 Lyceum,
1792—1810 Universität mit drei Fakultäten, 1810 aufgehoben, 1826 mit zwei
Fakultäten neu eröffnet, 1869 Volluniversität. Die Matrikeln sind nicht gedruckt
und befinden sich im Universitätsarchiv. In der Zeit der tirolischen Befreiungs-
kriege und später bestehen Lücken. Eine Kommission von drei Historikern
ordnet die Akten. Zeit der Vollendung ist unbestimmt. Personalverzeichnisse
seit 1827, enthalten nur die Professoren. Vgl. Geschichte d. Univ. i. Innsbruck
seit ihrer Entstehung bis 1860 v. J. Probst. Innsbruck 1869. Auskunft erteilt
das Sekretariat.
Jena 1558. Günther, Lebensskizzen der Professoren der Universität Jena
s. 1585 — 1858. Jena 1858. Keine gedruckte Matrikel. Die Universität von Ende
Juli 1578 bis 9. März 1579 wegen der in der Umgegend herrschenden Pest nach
Saalfeld verlegt. S. unter Saalfeld. Es ist ein bis zum Jahre 1826 reichendes
alphabetisches handschriftliches Namensverzeichnis vorhanden. Personalverzeichnis
s.1826. Auskunft erteilt die Universitätsbibliothek.
Kiel 1665. Chronik der Universität Kiel und der Gelehrtenschulen in Schlesr
wig-Holstein, mit alphab. Verz. d. Stud. Kiel. H. Ratjen, Geschichte der Univer-
sität Kiel (s. 1665). Kiel 1870. Mit alphab. Regist. Personalverzeichnis s. 1854.
Auskunft erteilt die Registratur der Universitätskanzlei.
Klausenburg 1872.
Köln a. Rh., 1388/89, städtische Universität, aufgehoben 1797 resp. 1813 und
in ein Lyzeum verwandelt. F. J. v. Bianco, Die alte Universität Köln. Köln 1855.
— H. Keussen, Beiträge zur Geschichte der Kölner Universität, WZ 18. —
Die Matrikel der Universität Köln 1389—1559, bearb. von H. Keussen, B...1
(1389—1466). 1. Hälfte unter Mitwirkung von W. Schmitz. 2. Heft Register.
Bonn 1892. Die Rotuli der Kölner Universität. (Mitteil. a. d. Stadtarchiv von
Köln. B. 20). — Crecelius, W., Aus der I.Matrikel der Universität Köln, VJH 7.
Auskunft erteilt das Universitätssekretariat Bonn.
Königsberg, 15.8.1544. D. H. Arnoldt, Historie der Königsbergischen Uni-
219
versität, 2 B. Königsberg 1746. Der Druck der Matrikeln ist in die Wege ge-
leitet. Die Zeitschrift f. d. Gesch. u. Altertumskunde Ermelands von Dr. Fr. Hipler,
Braunsberg 1894, enthält u. a.: Die Ermeländischen Studenten an der Albertina
zu Königsberg von Fr. Hipler. Außerdem s. K. Bogun, Stammbuchsammlung
i. d. Stadtbibliothek zu Königsberg, Sonderabdruck a. d. „Vierteljahrsschrift" 1901.
Personal -Verzeichnis s. 1787, als Manuskript gedruckt. Akademisches Erinnerungs-
buch für die, welche in den Jahren 1787 — 1817 die Königsberger Universität be-
zogen haben. Königsberg 1825, Härtung. Hrsg. ist G. F. Härtung. Enthält
S. 8— 14 die Namen der Rektoren und Prorektoren, sowie die Anzahl der jährlich
immatrikulierten Studierenden von 1544—1787, S. 17—226 ein Verzeichnis der
Studierenden von 1787—1817 mit Index S. 227 ff. — Akademisches Erinnerungs-
buch für die, welche in den Jahren 1817 — 1844 die Königsberger Universität be-
zogen haben. Hrsg. bei Gelegenheit der 3. Säkularfeier der Universität Königs-
berg (Hrsg. G. F. Härtung) 1844. Enthält S. 1—174 ein Verzeichnis der Stu-
dierenden von 1817 — 1844 mit Index S. 175 — 186. Alphabet. Verzeichnis des Lehr-
personals auf der Albertina von 1825 — 1844, S. 187—194. Auskunft erteilt das
Universitätssekretariat.
Kopenhagen 1475, erneuert 1611. Kjöbenhavns Universitets Matrikel v.
S. B. Smith. Kopenhagen 1890—94. 2 Bde., I. (1611—67) u. II. (1667—1740).
Ohne aiphabet. Register.
Krakau. Gegründet 1364, erneuert 1400. Album studiosorum universitatis
Cracoviensis. Tom. 1 (ab a. 1400 ad a. 1489). Cracoviae 1887 ed. Zegota
Pauli et Boleslaus Ulanowski. Tom. 2 (ab a. 1490 ad a. 1551) ed. Adam
Chmiel. Ebd. 1892. — Auszüge: Das älteste Matrikelbuch der Universität Krakau.
Beschreibung und Auszüge, mitgeteilt durch Heinrich Zeissberg. Festschrift
zur 400 jähr. Jubelfeier der Ludwig-Maximilians-Universität zu München. Inns-
bruck, Wagner 1872. Deutsche Scholaren in Krakau in der Zeit der Renaissance,
1460—1520, von G. Bauch. Breslau, M. u. H.Marcus, 1900 = 78. Jahresbericht
der Schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur. 1900. 3. Abt. S. 1 ff.
Dazu Kasimir von Morawski, Historya Uniwersystetu Jagiellohskiego (Geschichte
der Universität Krakau). Krakau 1900. Personal -Verzeichnis s. 1850. Auskunft
erteilt die Universitätskanzlei.
Kulm 1366. Die Stiftung wurde erst 1554 ausgeführt, aber ist nicht weit
gediehen. Verbleib der Matrikel ist unbekannt.
Landshut 1800, wurde 1826 nach München verlegt, siehe das für Ingolstadt
Gesagte. General-Repertorium über sämtliche an der Ludwig-Maximilian Univer-
sität Landshut 1800—1826 immatrikulierten Studenten. Friedberg 1861. Aus-
kunft erteilt das Universitäts-Archiv in München.
Lausanne, 1536 Akademie, 1890 Universität.
Leiden (Leyden) 1575. Album studiosorum Lugduno-Bataviae acad. 1575 — 1875
von G. de Rieu. Haag 1875, mit aiphabet. Register. Personal -Verzeichnis s. 1877
im Jaarbock d. Ryks-Universiteit to Leiden, Auskunft erteilt der Sekretär des
Senats.
Leipzig 1409. F. Zarncke, Die urkundlichen Quellen z. Gesch. d. Univ. Leipzig
(Abh. d. Ges. d. Wiss. zu Leipzig 1857) und in Kl. Zeitschriften B. 2. — Th. Dro-
220
bisch, Beiträge zur Statistik der Universität Leipzig (Ber. üb. d. Verhandl. d. Kgl.
Gesellsch. d. Wissensch. zu Leipzig 1848, 60 ff. u. 1849, 69 ff.). Die Anfänge der
Univers. Leipzig. Pers.-Verz. v. 1409 — 1419. Aus den ältest. Matr. d. Univers, zu-
sammengestellt v. Paul Wilh. Ullrich, Werdau 1894. VI. Jahrg. 1881 des hand-
schriftl. Jahrbuchs des Vereins geschichtlicher Hilfswissenschaften an der Univers.
Leipzig „Roter Löwe". S. 227 — 288 Matrikel d. Univers. Leipzig, Auszüge aus der-
selben a. d. Jahren 1537 — 1877 v. Max Schmidt, stud. med., und Paul Wilhelm
Ullrich, stud. hist. — Georg Erler, Die Matrikel der Univers. Leipzig m. Re-
gister. I. Die Immatrikulierten von 1409—1559. Leipzig 1895—99. 3 Bde. Die
in Leipzig von 1409 — 1600 studierenden Aachener v. Loersch, AG 13. Die ge-
druckte Matrikel erscheint 1909 zum 500 jährigen Bestehen der Universität Leipzig.
Die theologischen Promotionen an der Universität Leipzig (1428 — 1539) von
Th. Brieger. Leipzig 1890. Personalverz. s. 1824. — H. Wuttke, Collegium
beatae virginis in universitate Lipsiensi. Leipzig 1859. — E. G. Gersdorf, Die
Rektoren der Universität Leipzig. Denkschrift zum 2. Juni 1869, MDGL 5. —
P. Pfotenhauer, Schlesier als Rektoren der Universität Leipzig in dem ersten
Jahrh. ihres Bestehens, Ztschr. des Ver. f. Gesch. u. Altert. Schlesiens XVII, 1883,
S. 177 ff. — Alois John, Egerer Studenten an der Leipziger Universität (141 3— 1556).
Eger, Selbstverlag 1907. Auskunft erteilt der Universitätsrat.
Lemberg (Lwow, Galizien, Österr.-Ung.) gegr. 1784, reorg. 1817, früher mit
deutscher, seit 1871 mit polnischer Unterrichtssprache. Es besteht ein Personal-
Verzeichnis der Professoren und Dozenten. Auskunft erteilt die Kanzlei der
Universität.
London 1836.
Löwen (Louvain) 1426, erneut 1793, ausgesprochen katholisch seit 1835. Matricule
de Puniversite de Louvain (1426 — 1433) v. E. Reusens. Bruxelles 1903. Mit aiphabet.
Register. Union des etudiants anversois ä Louvain par E. Lalone dans les annales
de l'academie royale d'archeologie de Belgique Nr. 51 ff., 583 ff. La congregation
des theologiens campinois par J. Wils. Louvain 1905. In Vorbereitung: Natio
inclyta Germanica par J. Wils. Im Jahrbuch der Universität werden s. 1837 die
Ergebnisse der Examina veröffentlicht. Auskunft erteilt das Kgl. Archiv in Brüssel
oder die Kgl. Bibliothek in Louvain.
Lund (Schweden) 1666. M. Weibull och E. Tegner, Lunds universitet
historia. 2 Bde., 1868. Publ. Acta universitatis Lundensis.
Lüttich 1817.
Madrid 1508.
Mainz 1476 — 77. F. W. E. Roth, Niederrheinische Gelehrte an der Mainzer
Universität vom 15. — 17. Jahrh. (Beitr. z. Gesch. des Niederrheins 14); ders.,
Z. Gesch. der Juristenfakultät zu Mainz im 15. u. 16. Jahrh. (J. d. Savigny-Stiftg.
f. RG. Germ. Abt. 1902). — Ein Verzeichnis graduierter Philosophen von 1565 bis
1618 findet sich in: Nomina reverendorum . . dominorum qui . . suprema eiusdem
laurea vel condecorati vel academico culculo ea digni iudicati fuerunt (Mainz 1568).
Auszüge aus der Matrikel bei Henr. Knodt, De Moguntia litterata commentationes
historicae (Mainz 1751). Die ungedruckten Matrikeln, soweit sie erhalten, werden
im Großh. Haus- u. Staatsarchiv in Darmstadt aufbewahrt.
221
Manila 1605.
Marburg 1527. K. W. Justi,' Grundzüge einer Geschichte der Universität
Marburg. Marburg 1827. — Mirbt, Die katholisch-theologische Fakultät zu
Marburg, Marburg 1905. — Catalogus studiosorum scholae Marpurgensis per
annos 1527 — 1628 descriptus ed. Julius Caesar. Marburgi, Elwert, 1875 bis
1887. Pars I, 1527—1547, eb. 1775. Pars II, 1547—1571, eb. 1877. Pars III,
1571 — 1604. Accedunt Guilelmi et Ludovici Landgraviorum edicta a. 1578
emissa eb. 1882. Pars IV, 1605—1628, eb. 1887. Diese Teile erschienen zuerst
als Marburger Universitätsprogramme, Particulae 1 — 14, zur Feier des Geburts-
tages Kaiser Wilhelms I. in den Jahren 1872 u. 1874, 1875—1877, 1878—1881,
1882—1886. Die Matrikel des Jahres 1629—1636 erschien als Universitäts-
programm zur Einführung des neuen Rektors 1888 (hrsg. von W. Falcken-
heiner) u. d. T.: „Catalogi studiosorum Marpurgensium cum brevibus annalibus
coniuncti fasciculus decimus quintus annos ab 1629 ad usque 1636 complectens.
Marburg 1888, C. L. Pfeil. — Personen- und Ortsregister z. d. Matrikeln aus d.
Annalen der Univ. Marburg v. 1572 — 1652 von Wilhelm Falckenheiner, Mar-
burg, N. G. Elwertsche Verl .-Buchhandlung 1904. Auskunft über die ungedr.
Matr. erteilt das Kgl. Staatsarchiv Marburg. Personalverzeichnis seit 1823 (31).
Messina 1548.
Modena 1683.
Montpellier 1181. 1289. Einzelne Namen in: Cartulaire de l'universite de Mont-
pellier. Publie sur les auspices du conseil general des facultes de Montpellier.
T. 1 (1181—1400). Montpellier 1890, Ricard Freres.
München, von Landshut hierher verlegt 1826. C. Prantl, Geschichte der
Ludwig-Maximilians-Universität in Ingolstadt, Landshut, München. 2 Bde. München
1872. — Das Matrikelbuch der Universität Ingolstadt-Landshut-München, Rektoren,
Professoren, Doktoren 1472—1872, Kandidaten 1772—1872, hrsg. v. Freninger,
München 1872. Personalverzeichnis seit 1826. Auskunft erteilt das Universitäts-
archiv.
Münster, gest. 1773, eröffnet 1780 mit drei Fakultäten, 1818 Akademie mit
zwei Fakultäten, 1902 Universität mit drei Fakultäten. Matrikeln sind nicht ge-
druckt. Auskunft erteilt das Universitäts-Sekretariat geg. entspr. Entschädigung.
Neapel 1224.
Neuenburg-Neuchätel 1866, neu organisiert 1894. Personalverzeichnis erscheint
am Ende jedes Semesterprogramms. Auskunft erteilt le secretaire de l'academie.
Olmütz, 1566 gestiftet, 1581 eröffnet, von 1779—1783 in Brunn, 1827 re-
organisiert, 1855 aufgehoben, jetzt nur kath.-theol. Fakultät daselbst.
Orleans. Fournier in Nouvelle Revue historique de droit Franc, et etranger 12,
386—431. Liste der Mitglieder der deutschen Nation v. J. 1378 (58 Namen).
Die Studenten der deutschen Nation bearbeitet Prof. Knod in Straßburg.
Oxford. Register of the University of Oxford, Parts 1 — 4 Oxford, University-
Press (1884 — 1889). Personalverzeichnis siehe: Alumni Oxfordienses b. J. Foster,
seit 1800. Auskunft erteilt The registrar of the University of Oxford.
Paderborn, gegr. 1614, aufgehoben 1844 u. in ein phil.-theol. Lehranst. ver-
wandelt. J. Freisen, Die Universität Paderborn. T. 1. Quellen und Abhand-
222
lungen v. 1614—1808. Paderborn 1898. Matrikeln sind nicht gedruckt. Prof.
Dr. Freisen in Würzburg ist mit der Bearbeitung beschäftigt. Später werden
die Originalmatrikeln wohl wieder an das Kgl. Staatsarchiv Münster gelangen.
Padua 1222. Material noch unediert. Auszüge: Rheinländer Studenten im
16. u. 17. Jahrh. auf der Universität Padua von Gustav C. Knod, ANR 68,
133ff. — Oberrheinische Studenten im 16. u. 17. Jahrh. auf der Universität Padua
von Gustav C. Knod, 30 R. N. F. 15, 197ff, 432ff.; 16, 246ff., 612ff. Vgl.
ferner Monumenta della Universitä di Padova 1318 — 1405, raccolti du Andrea
Gloria. Vol. 1, 2. Padova 1888. Tip. del Seminario = Studi editi della Uni-
versitä di Padova a commemorare Pottavo centenio dalla origine della Universitä
di Bologna. Vol. 1, 2. 1899.
Palermo 1779.
Paris 1200 bzw. 1257. Die Universität Paris und die Fremden an derselben
im Mittelalter, Dr. Budinski, Berlin 1876. Auctuarium zu dem zahlreiche Namen
enthaltenden: Cartularium Universitatis Parisicae ed. H. Denifle et Aem. Chate-
lain, T. 1—4 (1260—1452), Paris 1889—97, welches den Liber Procuratorum
nationis Anglicanae (Alemanniae) ab anno 1333 — 1466, Vol. I, II (1894—97),
enthält. Da es sich über eine Zeit erstreckt, in der in Deutschland erst Uni-
versitäten entstanden, so ist diese Matrikel der in Paris wie in Orleans besonders
begünstigten Deutschen Nation von großem Wert. Die gesamten Matrikeln sind
nicht gedruckt. Personalverzeichnisse werden nicht herausgegeben. Doch gibt
es im Druck wenigstens eine Veröffentlichung solcher Art: Personalverzeichnis
der Pariser Universität von 1464 und die darin aufgeführten Handschriften- und
Pergamenthändler von Max Spirgatis = l. Beiheft zum Centralbiatt für Biblio-
thekswesen. Leipzig 1888. Auskunft erteilen die Sekretariate der Fakultäten,
bei denen die Matrikeln verwahrt werden. Dem Publikum sind sie nicht zu-
gänglich.
Parma 1025.
Pavia 1361.
Perugia. Gegründet 1308. Adolf Stölzel, Die in Perugia von 1515 — 1656
immatrikulierten Deutschen, in seiner Schrift: „Die Entwickelung des gelehrten
Richtertums in deutschen Territorien" II, 1872, S. 9 ff.
Philadelphia 1740.
Pisa 1343.
Pont ä Mousson. Universität v. 1571 bis zur franz. Rev. Von Westdeutschen
stark besucht.
Posen, Kgl. Akademie 1903. Keine Personalverzeichnisse. Auskunft erteilt
das Rektorat.
Prag 1348. W. W. Tomek, Geschichte der Prager Universität. Prag 1849.
Monumenta Historiae Universitatis Prag. Bd. I, Prag 1830, enthält das Dekanats-
buch der phil. Fakultät mit sämtl. Graduierten von 1376 — 1585. Dass. Bd. II ff.,
Prag 1830, 32, 34, 48, enthält Teile der Matrikel. Personalverzeichnisse seit 1850.
Die k. k. Universitätskanzlei gestattet Einsichtnahme und Abschrifterhebung aus
den ungedruckten Matrikeln.
Rinteln 1619, eröffnet 1620, aufgehoben 10./12. 1809. Verbleib der Matrikel
223
war weder in Rinteln, Cassel, Göttingen, Marburg noch im Kloster Fischbeck zu
ermitteln.
Rom 1303.
Rostock 1419—31. Volluniversität. O. Krabbe, Die Universität Rostock im
15. u. 16. Jahrh. 2 T. Rostock 1854. — Die Matrikel der Universität Rostock
v. 1419—1789 v. Hoffmeister, Verl. d. Stillerschen Hofbuchhandlung, Rostock
1889—91. I. T. (1419—1499); II. T. (1499—1611) in I. Bd., II. Bd. v. 1895
(1611—64); III. Bd. v. 1904 (1694—1789). Ohne alphab. Verzeichnis. Personal-
verzeichnis seit 1813. Auskunft erteilt das Sekretariat d. Univers, auch üb. d.
Matr. v. Bützow.
Saalfeld. Die Universität Jena verweilte hier von Ende Juli 1578 bis 9. März
1579 wegen der in der Umgegend von Jena herrschenden Pest. S. Sagittarius,
Saalfeldische Historie, Handschr. des Herzoglichen Archivs zu Weimar, S. 594 f.
(jetzt von Devrient herausgegeben).
Salamanca 1243.
Salerno 1150—1817.
Salzburg 1620—1810.
Santjago 1 504,
Sassari 1556.
Sevilla 1502.
Siena 1246.
Straßburg i. Eis., Akadem. Gym. 1536, Universität 1566—1621, reorganisiert
1872. R. Hoseus, Die Kaiser-Wilhelms-Universität zu Straßburg. Eine Fest-
schrift zum 1. Mai 1897. Straßburg 1897. — S. Hausmann, Die Kaiser-Wil-
helms-Universität zu Straßburg. Eine Darstellung ihrer Geschichte und ihrer
Bauten. Straßburg 1897. — Gustav C. Knod, Die alten Matrikeln der Uni-
versität Straßburg v. 1621—1793, Verl. v. Karl C. Trübner, Straßburg 1897,
2 Bde., 1902 d. 3. Bd. (= Urkunden u. Akten der Stadt Straßburg, Abteilung 3).
Personalverzeichnis seit 1872. Vgl. auch O. Berger-Levrault, Annales des
professeurs des academies et universites alsaciennes 1523 — 1871. Nancy 1892.
Auskunft erteilt Prof. Dr. Knod, Straßburg i. Eis., Sternwartstr. Nr. 7.
Stuttgart, hohe Karlsschule, 1773 Militär-Akademie, 1780 Universität, 1794 auf-
gehoben.
Toulouse 1233.
Trier 1473. Nach Kaufmann begann das Dekanatsbuch mit 1473, zeigte aber
nach wenigen Jahren vollständigen Stillstand. Aufgehoben 1798. Matrikeln sind
nicht gedruckt. Prof. Eulenburg in Leipzig hat sich damit beschäftigt (Frequenz
der deutschen Universitäten, 1904). Auskunft erteilt die Stadtbibliothek Trier,
falls nicht zu umfangreich. Zu größeren Arbeiten müßte Übersendung der Ma-
trikel an eine öffentliche Bibliothek erfolgen.
Tübingen 1477. K. Klüpfel, Geschichte der Universität Tübingen. Tübingen
1849. — E. Friedländer, Gedruckte Urkunden zur Geschichte der Universität
Tübingen aus den Jahren 1476 — 1550. Tübingen 1877, Laupp. Mit aiphabet.
Register (hierin die Matrikel von 1477 — 1545). Personalverzeichnis seit 1817. —
v. Pusikan, Fürsten, Grafen, Herren und Ritterbürtige, welche von 1477 — 1628
224
zu Tübingen studiert haben, nach Ramslers Palmenzweig mitgeteilt, VJH 4, 55 ff.
Auskunft erteilt die Universitätsbibliothek, soweit Zeit vorhanden ist.
Turin 1412. 1632.
Upsala 1477. 1593 — 95 neu errichtet. Aksel Andersson, Upsala Universitets
Matrikel 1 — 4 1595—1680, Upsala 1900—1904, wird fortgesetzt. Annerstedt,
Claes, Upsala. Univ. Historia. Bd. I (1477—1654) 1877. Bd. II (1655—1718)
1908. — Geijer, Rnh., Ups. Universitet 1872 — 1897, Ups. 1897. (Systematische
Übersicht über deren Vorstände, Lehrer und Beamte nebst Biobibliographie S. 1 — 183).
Personalverzeichnis vor 1818 in einzelnen Jahren, seit 1818 regelmäßig. Auskunft
erteilt die Universitätsbibliothek resp. Kopisten.
Utrecht 1636. Album studiosorum Academiae Rheno-Trajectinae 1636 — 1886.
Ultrajecti 1886 mit alphab. Register (soll schlecht bearbeitet sein). Personal-
verzeichnis jährlich in dem Jaarbook der Ryks Universiteit te Utrecht seit 1878.
Auskunft erteilt der Archivar des Senats.
Valencia 1500.
Valladolid 1346.
Warschau 1816.
Wien 1365 — 84. Erman und Hörn, Bibliographie der Deutschen Universi-
täten II. Leipzig 1904, Nr. 18994—18999. — Rektorenliste von 1365 an, siehe
Erman u. Hörn II, Nr. 18 890 ff. Professorenlisten in d. Universitäts-Schematismus
von 1787 an, I c. II 18 41 5 ff. und in der Übersicht der akademischen Behörden
von 1850 an, I c. II 19008ff. und Nachr. S. 313. — Die Wiener Universität und
ihre Gelehrten 1520—1569. Wien 1889 (=J. Aschbach, Geschichte der Wiener
Universität Bd. 3). Dazu Nachträge von W. HartI und K. Schrauf. Wien 1893.
2 T. — Die Matrikel der Wiener Universität. B. 1. Von der ältesten Zeit bis
inkl. Sommersemester 1420. Hrsg. von Wenzel Hartl und Karl Schrauf.
Wien, Selbstverlag der Herausgeber, 1892. — Mitteilungen aus dem Matrikel-
buche der rhein. Nation bei der K. K.Universität Wien (von R. Kieck) 1852. —
Die Matrikel der Ungarischen Nation an der Wiener Universität 1453 — 1630.
Hrsg. von K. Schrauf. Wien 1902. — K. Schrauf, Zur Gesch. d. Studenten-
häuser an der Wiener Universität (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziehung Bd. 5). Kurze
Auskunft erteilt das Universitätsarchiv.
Wittenberg 1502, nach Halle verlegt 1817. Bolte, Aus der Wittenberger
Universitätsmatrikel 1560—1660 in der Zeitschr. f. deutsche Philol. Bd. 20, 1288,
S. 81. — Mitteil. d. Ver. f. Gothaische Geschichte u. Altertumsk., Jahrg. I. Zu-
sammenstellung d. Gothaer Studenten a. d. Univers. Wittenberg, Jahrg. 4. Die
i. W. z. Pfarramt ord. Gothaer 1536 — 72. — A. Köstlin, Die Baccalaurei und
Magistri der Wittenberger Philosophischen Fakultät 1503 — 1576 (Akademisches
Programm der Universität Halle 1873). — K. E. Förstemann, Album Acad.
Vitenbergensis 1502 — 1540, Lipsiae 1841. Fortsetzung, 2. Bd., 1894 (vgl. Luschin
von Ebengreuth, Göttinger Gelehrte Anzeigen 1897, S. 663). — Lic. Dr. G.
Buchwald, Wtttenberger Ordiniertenbuch, Bd. I 1537—1560, Bd. II 1560— 1572.
Leipzig 1894 — 95. Mit alphab. Register (vgl. Hamburg, G[ärtner], Die in
Wittenberg von 1539 — 1572 ordinierten Zittauer. Mitteilungen d. Gesellsch. f.
Zittauer Gesch. Nr. 5, 1908. — Zahlreiche Personalien zur Geschichte der Uni-
225
versität Wittenberg im 16. Jahrh. bei Karl Pallas, Die Registraturen der
Kirchenvisitationen im ehemals sächsischen Kurkreise, 2, 1. Halle 1906, S. 53 ff.
Auskunft erteilt das Universitäts-Sekretariat in Halle.
Würzburg 1402. F. X. v. Wegele, Geschichte der Universität Würzburg.
2 T. Würzburg 1882. Die Matrikeln sind nicht gedruckt. Personalverzeichnis
seit 1831. Auskunft erteilt die Kanzlei des Rektorates.
Zaregoza 1474.
Zürich 1832 — 33. Personalverzeichnis seit 1864 im Akadem. Taschenbuch.
Die Universitätskanzlei erteilt Auskunft über die ungedruckten Matrikeln.
Außerdem sind zu beachten: M. Heraeus, Hamburger Studenten auf deutschen
und ausländischen Hochschulen 1290 — 1650, ZHbG 9. — Studierende aus Hessen
1368—1600 von A. Stölzel. Kassel 1875.
H. J. Böthfuhr, Livländer an auswärtigen Universitäten (Prag, Köln, Erfurt,
Rostock, Heidelberg, Wittenberg, Marburg, Leyden, Erlangen). Riga 1884.
Jahresbericht f. Mecklenburg, Gesch. u. Altertumsk., 48. Jahrg., Schwerin 1883,
enth. u. a. Mecklenburger auf auswärt. Universitäten.
Perlbach, Prussia scholastica. Die Ost- und Westpreußen an mittelalter-
lichen Universitäten. Braunsberg 1895 (=Monumenta hist. Warmiensis Bd. 6,
S. XXXff.). — G. Erler, Nachklänge zu Perlbachs Prussia scholastica aus den
Leipziger Matrikeln, Altpreuß. Monatsschrift 35, vgl. R. Toppen ebenda, 34.
Im Jahresbericht f. Mecklenburgische Gesch. u. Altertumsk. 49. Jahrg. 1884
u. 50. Jahrg. 1885 sind 2723 Mecklenburger verzeichnet, welche von der Grün-
dung der betreffenden Universitäten an bis zur Zeit des 30jährigen Krieges auf
den Universitäten Basel, Dorpat, Erfurt, Frankfurt, Greifswald, Heidelberg, Helm-
stedt, Jena, Köln, Königsberg, Leyden, Marburg, Prag, Straßburg, Tübingen, Upsala,
Wittenberg immatrikuliert gewesen sind. Die Nachweisungen sind teils direkt
aus gedruckten Matrikeln geschöpft, teils, soweit ein Abdruck der letzteren noch
nicht erfolgt war, auf Kosten des Vereins von Professoren und Universitäts-
Sekretären geliefert. Auch ist jedem einzelnen Musensohn seine spätere Lebensstellung
beigefügt, soweit dies möglich war. — Kolb behandelt die Beteiligung desZabergäus
und Leintales am akademischen Studium im Mittelalter in den „Vierteljahrsheften des
Zabergäuvereines" 1904 und 1905. — Leiß, Studierende aus Waldeck vom 13. — 19.
Jahrh., GWP 4 — 6. — H. v. Petersdorff, Pommersche Studierende auf der Uni-
versität Heidelberg 1386 — 1686, VJH 15. — Vieles einschlagende Material enthält
das erste Buch des 1. Bandes (S. 33ff.) des Werkes von Adolf Stölzel „Die Ent-
wicklung des gelehrten Richtertums in deutschen Territorien" 1872 (Das Rechts-
studium bis zum Beginn des 17. Jahrh. §2. Beziehungen Deutschlands zu ausländischen
Hochschulen. § 3. Rechtsstudium auf deutschen Hochschulen. § 4. Verbreitung der
Hessen auf deutschen und außerdeutschen Hochschulen — mit zahlreichen Listen).
— Leinberg, K. G., „Om Finske Studerende i Jesuitcollegien". Helsingfors 1890.
Gedruckte Bürger- und Ratslisten begegnen uns nicht nur in unseren
Urkundenbüchern1), sondern auch anderwärts. Ich nenne beispielsweise:
J) Ein ziemlich gutes Verzeichnis von Urkundenbüchern bis auf die neueste Zeit findet
sich bei Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte, 7. Aufl. von Branden-
burg, 1906, S. 42 ff.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 15
226
Beyerle, Die Konstanzer Staatslisten des Mittelalters. Heidelberg 1898 (fort-
geführt bis 1548).
Crull, Frdr., Die Ratslinie der Stadt Wismar. Halle 1875 = Hansische
Oeschichtsquellen, hrsg. vom Verein für Hansische Geschichte II.
Eggers, Der Stadt Lübeck Bürgermeister und Ratsherren, sowie auch ver-
schiedene Syndici und Sekretäre des Rats, von den ältesten Zeiten bis auf unsere
Tage, VJH 13.
Ermisch, H., Die Ratslinie der Stadt Chemnitz bis 1484 in den Mitteilungen
d. Ver. f. Chemnitzer Geschichte, Heft II.
Gundlach, Das Kasseler Bürgerbuch 1520—1699 (Kassel 1895).
Hempel, F., Die Ratslinie der Stadt Chemnitz von 1485 — 1618, in der Fest-
schrift zum 750 jährigen Jubiläum der Stadt Chemnitz.
Karteis, Rats- und Bürgerlisten der Stadt Fulda. Fulda 1904.
Mall in c kr od t,G., Die Dortmunder Ratslinie seit dem Jahre 1500. Dortmund 1895.
Pyl, Th., Die Genealogie d. Greifswalder Ratsmitglieder v. 1382 — 1647. 1896.
Rubel, Bürgerlisten der Freien und Reichsstadt Dortmund (1411 — 1802) in
den „Beiträgen zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark", 12. Bd.
Dortmund 1903.
Seuberlich, Auszug aus dem Bürgerbuch der Stadt Riga in Livland 1657/72.
Verzeichnis der neuen Bürger, soweit deren Geburtsorte nach den Ratsprotokollen
feststellbar waren, ASW 7.
Stein, Walther, Zur Geschichte der Deutschen in Stockholm im Mittel-
alter, HGB 32, S. 81 ff.; bietet S. 101 ff. Rats- und Amtslisten seit 1419. —
„Visby Stads Rädslängd under Medeltiden" in Lindström, Anteckningar om
Gotlands Medeltid, Stockholm 1895, S. 456—79.
Diese gedruckten Listen beruhen zumeist auf den archivalischen Bürgerlisten.
In diese wurde jeder neu aufgenommene Bürger, nachdem er vor Bürgermeister
oder Rat den Bürgereid geleistet hatte, eingetragen. Diese Bürgerbücher wurden,
da sie die urkundliche Grundlage für den späteren Nachweis des Bürgerrechtes
bildeten, überall sehr sorgfältig aufbewahrt; und so kommt es, daß sie sich für
manche Städte durch viele Jahrhunderte hindurch in fortlaufender Reihenfolge
(für Hamburg von 1278, für Frankfurt von 1312 ab) bis auf die neuste Zeit er-
halten haben.1)
x) Bücher, Karl, Die Bevölkerung von Frankfurt a. M. im 14. u. 15. Jahrh., I. 1886,
S. 25. — Uitterdijk, Nanninga, Het burger boek der stad Kampen, Alg. Nederl. Farn.
Blad 15, 1902. — Sehr nützlich können gelegentlich Bibliographien über die Geschichte
einzelner Städte werden. Mancherlei Material, wenn auch zerstreut, enthalten in diesen
Beziehungen die Veröffentlichungen der Geschichts- und Altertumsvereine, soweit sie Jahres-
berichte über ihre Bezirke enthalten. In größerem Umfange ist das bibliographisch-histo-
rische Material nur für wenig Städte gesammelt. Beispielsweise seien genannt: Mein
„Bibliographisches Repertorium über die Geschichte der Stadt Freiberg und ihres Berg- und
Hüttenwesens". Freiberg im Kgr. Sachsen; Gerlachsche Buchdruckerei 1885. — Zapf, Georg
Wilhelm, Augsburg. Bibliothek oder Historisch-Kritisch-literarisches Verzeichnis der Schriften,
welche der Stadt Augsburg angehen und deren Geschichte erläutern. 2 Bde. 4° (1118 S.). —
Lacombe, Bibliographie parisienne. Tableaux de mceurs 1600—1880. 1886. — Calvi,
Bibliografia generale di Roma (Band I. Rom 1905).
227
Nicht nur die mit Bürgerrecht versehenen, sondern alle Einwohner oder
doch wenigstens solche, welche eigene Wohnungen haben, werden in den
Adreßbüchern vereinigt. Daß die Adreßbücher eine wichtige historische, ins-
besondere auch familiengeschichtliche Quelle sind, ist längst anerkannt. Unsere
öffentlichen Bibliotheken, soweit sie die Geschichte pflegen, sammeln sie, ebenso
unsere Altertumsvereine. Je vollständiger die Reihe der für eine einzelne Stadt
im Laufe der Zeit gedruckten Adreßbücher in einer Bibliothek vorhanden ist, um
so größer ist dieser Quellenwert. Auch können dem Familienforscher solche
Adreßbüchersammlungen nützlich werden, welche in modernen Lesehallen oder
Geschäftsräumen aufgestellt sind. In der Dresdner Lesehalle (Dresden-Altstadt,
Waisenhausstraße) findet man Adreßbücher aller wichtigeren Städte Deutschlands;
sie ist gegen eine Gebühr von 30 Pf. täglich geöffnet.1) In manchen Städten haben
einzelne Geschäfte größere Sammlungen von Adreßbüchern angelegt. In Frank-
furt a. M. sind beispielsweise in den Geschäftsräumen der Firma Mahlau & Wald-
schmidt etwa 3000 Adreßbücher deutscher und ausländischer Städte zum öffent-
lichen Gebrauch gegen eine Gebühr von 20 Pf. für das erste und je 10 Pf. für
jedes weitere Adreßbuch ausgestellt.
Führen die Listen über die Aufnahme der Bürger immer nur einen Teil der
Bevölkerung auf und überdies nur einmal, nämlich in dem Jahre, in welchem das
Bürgerrecht erworben wird, so beschäftigen sich die Steuerlisten, für die auch
die Benennungen „Beedbücher" und „Geschoßregister" vorkommen, mit der ge-
samten erwerbstätigen Einwohnerschaft, wenn auch im wesentlichen nur mit den
Haushaltungsvorständen. Aber sie schildern uns diese in regelmäßigen Zwischen-
räumen, oft Jahr für Jahr und lassen uns damit Einblicke tun in die kleinen Ver-
änderungen, die sich auch bei einer sehr seßhaften Bevölkerung während eines
Jahres vollziehen. Diese Steuerlisten sind häufiger benutzt, als herausgegeben
worden. Eine einschlagende Veröffentlichung liegt für Leipzig vor: Wustmann
hat in den „Quellen zur Geschichte Leipzigs", l.Bd. (Leipzig 1889), S. 48 — 189
die ältesten vorhandenen, die gesamte Bevölkerung Haus für Haus namentlich
vorführenden Listen, nämlich die von 1466, 1481, 1499 (1502, 1506) und 1529
veröffentlicht. Das Göttinger Wortzinsbuch von 1334 und 1364, d. h. das Ver-
zeichnis der Eigentümer der Worte (Worde, Hausgrundstücke) und deren Ab-
gaben, hat Georg Meyermann veröffentlicht, FBAB 4, 25 ff. Ein Freiberger Steuer-
register von 1546 ist gedruckt in den „Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins",
19. Heft, S. 25 — 60 mit alphabetischem Verzeichnis der Einwohner; im 20. Hefte,
S. 45 — 58 folgen die Bewohner der Hospitale und Ratsdörfer aus demselben Jahre.
In der Schweiz kommen in dieser Richtung in Betracht:
Kelle r-Euher, C., Das Steuerwesen der Stadt Zürich im 13., 14. und
15. Jahrhundert (67. Neujahrs-Blatt z. Besten des Waisenhauses in Zürich für 1904).
Zürich, Faesy & Beer. In Vorbereitung ist eine neue Publikation: Die völlige
Veröffentlichung der Steuerbücher von 1357—76 wird einen Band umfassen, die
Fortsetzung für die späteren Jahre soll in Auswahl geschehen. Herausgeber:
Dr. Hans Nabholz und Dr. Friedr. Hegi, Verlag: Faesy & Beer in Zürich.
*) In München kann man dieselben kostenlos auf dem Polizeiamt einsehen.
15*
228
Welti, Frdr. Emil, Die Tellbücher der Stadt Bern a. d. Jahre 1389. Bern,
Stämpfli &Cie., 1896.
Zechlin, Fritz, Das älteste Churer Steuerbuch v. J. 1481 (S. A. aus Jahres-
bericht d. histor. antiq. Ost. v. Graubünden, 1908).
Eine ganz eigentümliche und, wie Tille richtig sagt1), nachahmenswerte Be-
arbeitung haben die Steuerlisten von Eisenach aus den Jahren 1636 — 39 gefunden,
indem sich Hugo Peter die Mühe genommen hat, unter Heranziehung der
Kirchenbücher unter dem Titel „Eisenacher Bewohner 1630 — 40" (Beiträge z. Ge-
schichte Eisenachs X. Eisenach, H. Kahle 1901, 120 S. 8°), eine Art Adreßbuch
für jene Zeit herzustellen. In diesem Buche liegt für einen Forscher, der sich
mit Eisenacher Familiengeschichte beschäftigen will, ein ganz einzigartiges Material
in vorzüglicher Ordnung vor.
Zu den Steuerlisten gehören auch die Übersichten über die Einrichtungen
von Kreuzzugs- und Türkensteuern früherer Jahrhunderte. Sowohl die einsam-
melnden Personen als auch die zahlenden werden, wenn auch keineswegs immer
alle zusammen, in solchen Übersichten genannt. So sind z. B. in der „Übersicht
der vom Collector Aliron eingehobenen Zehntgelder" gelegentlich der Einhebung
des Lyoner Zehnten im Erzbistum Salzburg 1282 — 85 eine ganze Reihe von
kirchlichen Beamten genannt, welche die gesammelten Beträge zahlten.2)
Die Zünfte führten eigene Akten. Wir ersehen aus den Innungsverzeich-
nissen die Namen sowohl der Meister als auch der Gesellen. Auch die durch-
reisenden Fremden wurden gebucht. Die Söhne von Mitgliedern zahlten ein ge-
ringeres Einzugsgeld als Fremde, was für genealogische Zwecke wichtig werden
kann. Gedruckt ist von einschlagendem Material nicht viel. Es seien erwähnt:
Moltke, „Die Leipziger Kramerinnung im 15. und 16. Jahrhundert" (Leipzig
1901), S. 112 — 131 bietet ein Verzeichnis der 1477 — 1548 neu eingetretenen Mit-
glieder. Derselbe Verfasser hat ein ähnliches Verzeichnis, allerdings nicht von
Innungsmitgliedern, sondern ein solches der Angehörigen eines Handlungsgehilfen-
vereins, der Zwölfer-Gesellschaft, 1737 — 1811 in den „Urkunden zur Entstehungs-
geschichte der ersten Leipziger Großhandelsvertretung. Der erste Leipziger Hand-
lungsgehilfenverein." (Leipzig 1904), S. 73 — 108 herausgegeben und die in dem
Verzeichnis enthaltenen biographischen Angaben überdies noch nach anderen
Quellen ergänzt.
Dietz, „Das Frankfurter Zinngießergewerbe und seine Blütezeit im 18. Jahr-
hundert" (= Festschrift zur Feier des 25 jährigen Bestehens des Städtischen his-
torischen Museums in Frankfurt a. M., 1903, S. 175 — 179) verzeichnet 188 Meister
vom 14. bis 19. Jahrhundert und die Zeit, wann sie Meister geworden und wann
sie gestorben sind.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die Schützenbrüderschaften
hin. So gibt z. B. Petiscus, Halberstadts Schützenbrüderschaft anno 1634/35,
1663/64 und 1672/73 (ASW 7, 60 ff.), familiengeschichtliche Auszüge aus den Ein-
nahmen- und Ausgabenverzeichnissen der Halberstädter Schützenbrüderschaft.
*) Tille, ZPF 2, 59.
«) Steinherz, MJÖQ 14, 51 ff.
229
Die modernen Ranglisten haben keinen großen Wert für familiengeschicht-
liche Zwecke, weil in der Regel Vornamen und Geburtsdatum fehlen. Alte Rang-
listen vermeiden vielfach diesen Fehler und bringen deshalb den Genealogen
größeren Nutzen. Diesbezüglich seien erwähnt: Neubauer in den „Mitteilungen
des Vereins für anhaltische Geschichte u. Altertumskunde", 7. Bd. (Dessau 1898),
S. 546 — 548; hier wird eine Rangliste des Kgl. preußischen Alt-Anhaltischen Re-
gimentes von 1752 dargeboten, in der für jeden Offizier das genaue Alter, das
Datum des Patents und das Vaterland angegeben ist. „Personalauszüge" aus
der in Halle 1767 — 1772 erschienenen „Vollständigen Geschichte aller Königlich
Preußischen Regimenter" hat H. v. Voß, VJH 15, 223 ff. 16, 421 ff. mitgeteilt.1)
Die jetzt häufig erscheinenden Regimentsgeschichten und Geschichten
ganzer Kontingente enthalten in ihren Offiziersstammlisten ein familiengeschicht-
liches Material, das in einzelnen Fällen an Wert noch dadurch gewinnt, daß auch
die späteren Schicksale jedes einzelnen Offiziers nach Möglichkeit verfolgt werden.
So enthält z. B. die „Geschichte der stehenden Truppen im Herzogtum Braun-
schweig-Wolfenbüttel" von Elster (Leipzig 1899—1901, 2 Bde.) eine bis 1806
reichende Offiziersliste, die 1700 Namen umfaßt. In diesem Zusammenhange sei
auch Blanckmeisters Schrift „Die sächsischen Feldprediger" genannt (Leipzig
1893), in welcher S. 40 — 51 ein Verzeichnis sämtlicher sächsischen Militärgeist-
lichen sich findet. Vgl. Schild, E., Der preuß. Feldprediger. I. Eisleben, O. Mähnert
1888. — Ich nenne noch: Geschichte der Kgl. deutschen Legion 1803 — 1816 von
B. Schwertfeger. Hannover und Leipzig 1907. — Besondere Aufmerksamkeit
verdient das soeben von dem Verlag Carl Beck in Leipzig angekündigte Werk:
„Stammregister u. Chronik der Churf. u. Königl. Sächsischen Armee von 1670 bis
auf die Jetztzeit", bearbeitet von H. A. Verlohren. Dieses Werk bringt über
mehr als 675 Familiennamen in alphabetischer Anordnung genaue Kunde, zu
welcher Zeit die einzelnen Familienglieder der sächsischen Armee angehörten usw.
Die Personalverhältnisse sind möglichst genau angegeben, ebenso Geburts- und
Sterbeort, sowie die Verwandtschaftsgrade der einzelnen unter sich, Namen der
Ehefrauen, etwaiger Grundbesitz, bei Adelsgeschlechtern Auskunft über das Wappen.8)
Besonders hervorgehoben zu werden verdienen die selbständigen Offizier-
x) Eine Sammlung von Ranglisten aus den Jahren 1742 — 1908 befindet sich im Centraal
Bureau voor Genealogie en Heraldick in 's Gravenhage.
2) Das Buch von Preser, C, Der Soldatenhandel in Hessen. Versuch einer Abrech-
nung, Marburg 1900, enthält Seite 65 ff. Offizierslisten aus adeligen Häusern vom Jahre 1779.
— J. C. W. Hirsch hat im Laufe mehrerer Jahrzehnte mit unermüdlichem Fleiße ein Ver-
zeichnis sämtlicher Offiziere, Oberbeamten, Ärzte, Feldprediger usw. nach ihrer Dienstlauf-
bahn, die in der Zeit von 1648 — 1814 der deutsch-norwegischen Armee angehört haben
(Fortegnelse over Danske og Norske Officerer m. f. fra 1648—1814), angefertigt. Vorläufig
noch in Handschrift bildet es in der stattlichen Reihe seiner zwölf starken Foliobände für
jeden Forscher, der das Königliche Reichsarchiv zu Kopenhagen besucht, um genealogische
oder sonst Personalverhältnisse aus der dänischen Geschichte zu durchforschen, eine wahre
Goldgrube für seine Zwecke. Unter den über 32000 Personen, deren Dienstlaufbahn in dem
genannten Werke Aufnahme gefunden, befinden sich mehrere tausend Glieder deutscher,
namentlich preußischer, mecklenburgischer, schleswig-holsteinischer Adelshäuser. Von dem
brandenburgischen Adel des 17. Jahrhunderts ist hier fast kein Geschlecht unvertreten.
DH 39, 60.
230
Stammlisten. Beispielsweise sei genannt: „Offizier-Stammliste des Grenadier-
Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2", auf Befehl des
Regimentskommandeurs Oberst Bock von Wülfingen zusammengestellt von
v. Priesdorff (Berlin, Mittler & Sohn 1906, 746 S. 80).1) Im übrigen findet man
das einschlagende gedruckte Material zusammengestellt von Paul Hirsch,
„Bibliographie der deutschen Regiments- und Bataillonsgeschichten" (Berlin, Mittler
& Sohn 1906, 169 S.), welches nicht weniger als 869 solche Bücher verzeichnet.
Die zusammenfassende Arbeit „Bredow- Wedel. Historische Rang- und Stamm-
liste des deutschen Heeres, bearbeitet von Claus v. Bredow. Berlin, Scherl 1905
(XXI u. 1442 Seiten) ist mit Vorsicht zu benutzen, vgl. Wiegand, HZ 97. Bd.
3. Folge, 1. Band 1906, S. 460 von Leszczynski, Militär-Wochenblatt Nr. 100,
130, 131 und FBP 18, 232 ff.
Mannigfache Belehrung findet der Familienforscher in der Literatur über
die Orden und Stifter. Wie viele Mitglieder der Familien aller Stände sind
in einen Orden eingetreten und mit dessen Geschichte verwachsen ! Deshalb stelle
ich hier die folgenden Arbeiten zusammen und verweise im übrigen auf Dahl-
mann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte, 7. Auflage von Branden-
burg 1906, S. 136 ff., wo sich weitere bibliographische Nachweise finden:
d'Ablaing von Giessenburg, De Duitsche Orde of geschiedenis der broeders van
het duitsche huis van S. Marie van Jerusalem. Haag 1857. Wapenboek de Ridders
der Duitsche Orde, Balye van Utrecht, sedert 1581. Haag 1871.
Akten der Ständetage Preußens unter der Herrschaft des deutschen Ordens, hrsg. von
Toppen, Bd. 1—5. 1878—86.
Backer, Bibliotheque des ecrivains de la Comp, de Jesus. 7 Bde. Lüttich 1856—61.
Neubearbeitung durch P. Sommervogel auf 12 Bände berechnet.
Bertouch, Ernst v., Kurzgefaßte Gesch. d. geistl. Genossenschaften. Würzburg 1888.
Biedenfeld, Geschichte und Verfassung aller geistlichen und weltlichen Ritterorden.
Weimar 1841. 2 Bde.
Bosio, G., Istoria della s. Religione ed illustre milizia di S. Giovanni. Gerosolinitano
Rom 1594—1604.
Brunner, Ein Cistercienserbuch. Würzburg 1882. Studien und Mitteilungen aus dem
Benediktiner- und Cistercienserorden. Würzburg 1883 f.
Brunner, S., Ein Benediktinerbuch. Geschichte und Beschreibung der bestehenden
und Anführung der aufgehobenen Benediktinerstifte in Österreich-Ungarn, Deutsch-
land und der Schweiz. Würzburg 1880.
Cernik, Die Schriftsteller der noch best. Chorherrenstifte Österreichs von 1600 bis
heute. Wien 1895.
Chowanetz, Joseph, Handbuch sämtlicher Ritterorden sowohl der blühenden als
der erloschenen. Wien 1878. 2)
Codex diplomaticus Prussicus, hrsg. von Voigt, 6 Bde. Königsberg 1836—61.
Danjas, Etudes sur les temps primitifs de l'ordre de St. Dominique. 3 Bde. Poitieis
1874—75. Neue Folge 2 Bde. Paris 1885—88.
Delaville le Roulx, J., De prima origine Hospitalariorum Hierosolymitanorum, Paris
1885; derselbe, Les Statuts de l'Ordre de PHöpital de St. Jean de Jerusalem. Paris
1887. Derselbe, Notices sur les archives de Malte ä Cite la Valette 1857. Derselbe,
Les archives la bibliotheque et le tresor de l'ordre de Saint-Jean de Jerusalem ä
J) Näheres über dieses Werk bei Tille, ZPF 2, 62 f.
*) Vgl. auch die Übersicht über die Gesellschaften der Rittermäßigen in Gustav Frey-
tags Bildern aus der deutschen Vergangenheit (Leipzig, Hirzel) II. 1, Nr. 8.
231
Malte (Bibliotheque des ecoles francaises d'Athenes et de Rome, fasc. 32) Paris,
E. Thorin 1883) (vgl. Mühlbacher, MIÖG 4, 633 ff.). Derselbe, Cartulaire generale
de l'ordre des Hospitaliers de St. Jean de Jerusalem. Paris, Leroux (vgl. Röh-
richt, MIÖG 1902, 198 f.).
Die Urkunden des Deutsch-Ordens-Centralarchivs, hrsg. von Ed. Gaston Graf
von Petten egg. Prag 1887.
Über den Dominikanerorden vgl.: Denifle, im „Archiv für Literatur- u. Kirchen-
geschichte des Mittelalters" 1885 und 1890.
Döring, M.W. , Geschichte der vornehmsten Mönchsorden. 2 Bändchen. Dresden 1828.
Duellius, Raymundus, historia ordinis equitum Teutonicorum hospitalis S. Mariae
Hierosolymitani. Vienna 1729. fol.
Eberl, P. Angelikus, Geschichte der bayerischen Kapuzinerordensprovinz. Frei-
burg 1902.
Eubel, Geschichte der oberdeutschen Straßburger Minoritenprovinz. Würzburg 1886.
Everl, Analecta ad fratrum minorum historiam. Leipzig 1882.
Falkenstein, Karl, Geschichte des Johanniterordens. Zeitz und Leipzig 1867.
Finck, Übersicht der Geschichte des souveränen ritterlichen Ordens St. Johannis vom
Spital zu Jerusalem und der Balley Brandenburg, Leipzig 1890.
Frieß, Geschichte der österreichischen Minoritenprovinz. Wien 1882.
Gelbke, Abbild, u. Beschreibung der Ritterorden. Berlin 1832—39, mit 44 Kupfertafeln.
Die Geschichtsquellen der preußischen Vorzeit bis zum Untergang der Ordensherrschaft,
hrsg. von Hirsch, Toppen und Strehlke. 5 Bde. 1861—74.
Gottschalck, Frdr., Almanach der Ritterorden. Teil I. Die deutschen Ritterorden.
Teil II. Die Ritterorden außer den deutschen. 2 Bd. Leipzig 1817 — 18.
Gottschalk, Almanach der Ritterorden. Leipzig 1817 — 19. 3 Bde.
Gritzner, Handbuch der Damenstifter. Frankfurt a. M. 1893.
Grote, O., Lexikon deutscher Stifter, Klöster und Ordenshäuser. Osterwiek 1881 — 84.
Gryphius, Christ., Kurzer Entwurf der geistlichen und weltlichen Ritterorden, zum
andernmal herausgegeben. Leipzig und Breslau 1709.
v. Gumppenberg, Das bayrische Großpriorat des Johanniterordens, OBA 9.
Hammer, Die Franziskaner in den Vereinigten Staaten Nordamerikas. Köln 1892.
Vgl. die verschiedenen Arbeiten von: Ehrle, F., Archiv für Literatur- und Kirchen-
geschichte des Mittelalters. 1, 2, 3, 6.
Heimbuch er, M., Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche. 2 Bde.
Paderborn 1896 — 97. (Dies Werk ist das beste zur Orientierung und gibt alle ein-
einschlägige Spezialliteratur.)
Hellwald, Ferd. von, in der „Bibliographie methodique de l'ordre souverain de
St. jean de Jerusalem. Rom 1885.
Helyot, Histoire des ordres monastiques religieux et militaires. 8 Bde. Paris 1714
bis 1719. Neue Auflage 1792, deutsch Leipzig 1753—56.
Herrlich, Die Balley Brandenburg des Johanniterordens. 2. Aufl. 1891.
Hess, C. J. Ign. Seb., Discursus inauguralis de potissimis personarum tarn imperantium
quam parentium in imperio juribus succincta equestris ordinis Teutonia historia
nee non eiusd. 48 magnorum magistrorum iconibus atque XI balliviarum Prussi-
carum et Allemannicarum archicommendatorum illustratus (Würzburg 1720).
H i n s c h i u s , Die Orden und Kongregationen der katholischen Kirche in Preußen. Berlin 1874.
Jaksch R. v., Wartenhorst, August, Die Einführung des Johanniter-Ritterordens in
Kärnten und dessen Commende und Pfarre Pulst daselbst, AÖG 76, 90.
Janauschek, Origines Cisterciensium. Bd. 1. Wien 1877.
Kleinermann, Der dritte Orden von der Buße des heil. Dominicus. Dülmen 1885.
Koch, Ad., Die frühesten Niederlassungen der Minoriten im Rheingebiete. Leipzig 1881.
Koch, H., Die Karmeliterklöster der niederr. Provinz des 13. bis 16. Jahrh. Freiburg 1889.
Laurence-Archer, The ordres of chivalry London 1888. Über den Orden von Al-
cantara vgl. Difiniciones de la orden y cavalleria de Alcantara, con la historia y
origen della. Madrid 1663.
232
Lies, Beschrijving van de koniklijk Nederlandsche en groothertogelijk Luxemburgsche
ridderorden. Delff, 1889. — „Beiträge zur Geschichte des Ordens vom goldenen
Vließ" im „Adler" I. 1871, Nr. 1 u. 3.
Lindner, Die Schriftsteller des Benediktinerordens in Bayern. 2 Bde. Regensburg 1880;
Nachträge 1884.
Mabillon, Annales Ordinis S. Benedicti. 6 Bde. Paris 1703—39.
Rangliste und Personalstatus des souveränen Maltheser Ritterordens im Großpriorate
von Böhmen und Österreich. Wien 1874 ff. Vgl. auch weiter unten unter: Listen.
Mantissa ad Comentarium rer. Augustanarum D. Caroli Stengelii abbatis Anhusani
in qua Civitates Monasteria Viri ecclesiastici dignitate illustres diligenter annotantur.
Aug. Vind. 1650.
Minges, Geschichte der Franziskaner in Bayern 1896.
Montalembert, Les moines d'Occident. 7 Bde. Paris 1860 — 77. (Nur bis St. Bernhard
reichend.)
Monumenta ordinis Praedicatorum historica, rec. Reichert, Lovanii, Romae, Stutt-
gart 1896 ff.
Monumenta historica Societatis Jesu. Matriti 1894 ff.
Müller, K., Die Anfänge des Minoritenordens. Freiburg i. B. 1885.
(Musson), Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (im Auszuge).
10 Bde. Leipzig 1774—84.
Perrot, Collection historique des ordres de la chevalerie. Paris 1828, wichtig wegen
der erloschenen Orden.
v. Pflugk-Harttung, Anfänge des Johanniterordens in Deutschland, besonders in der
Mark Brandenburg. Berlin 1899.
Poolsum, G. v., Description de la Livonie avec une relation de l'origine, du progres
et de la decadence de l'ordre Teutonique. Utrecht 1709.
Prutz, Entwickelung und Untergang des Tempelherrenordens. Berlin 1888.
Reiffenberg, Baron, Histoire de la Toison d'or depuis son Institution jusqu'ä la ces-
sation des chapitres generaux et des ecrivains qui en ont traite. Bruxelles 1830.
Vgl. auch Hartmann-Franzenshuld, Edler von, JAW 1883, p. I. XXX.
Reimer, Verfall der Deutschordensballei Koblenz im 15. Jahrh., in: „Das Triersche
Archiv", Heft 11.
Reumont, A. von, Die letzten Zeiten des Johanniterordens. Leipzig 1844.
Salles, Annales de l'ordre teutonique depuis son origine jusqu'ä nos jours. Wien
1887.
Sattler, Handelsrechnungen des deutschen Ordens. Leipzig 1887.
Schottmüller, Der Untergang des Templerordens. Berlin 1887. 2 Bde.
Schulze, H., Chronik sämtl. bekannter Ritterorden und Ehrenzeichen. Berlin 1870,
3 Bde. und 1 Band Abbildungen.]
Spencer-Northcote, Geschichte des Johanniterordens (aus dem Englischen von
Studemund. Münster 1874.)
Steenackers, Histoire des ordres de chevalerie et des distinctions honorifiques en
France. Paris 1867.
Vertöt, R. A. de. Histoire des Chevaliers hospitaliers de Saint Jean de Jerusalem etc.
4 Bde. Paris 1726.
Voigt, Geschichte des deutschen Ritterordens in seinen 12 Balleien in Deutschland.
2 Bde. Berlin 1857—59.
Wadding, Annales minorum sive historia trium ordinum a S. Francisco institutorum
(bis 1540, 8 Bde. Lyon 1625; 18 Bde. Rom 1731).
Wahlen, Ordres de chevalerie et marques d'honneur. Brüssel 1854 mit Kupfertafeln.
2 Suppl.
Wietz, Die geistl. u. weltl. Ritter- und Damenorden. Prag 1821—27 (Kostümbilder).
Wilcke, Geschichte des Ordens der Templer. 2. Ausg. Halle 1860, 2 Bde.
Winter, Die Cisterzienser des nordöstlichen Deutschlands. 3 Bde. Gotha 1868 — 71.
233
Winterfeld, Geschichte des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem.
Berlin 1859.
Woker, Geschichte der norddeutschen Franziskanermissionen. Freiburg i. Br. 1880.
Von besonderen Wert für familiengeschichtliche Zwecke sind auch heraldische
Werke über Ritterorden.1) Diesbezüglich seien genannt:
Beckmann, J. G., Beschreibung des ritterlichen Johanniterordens in der Mark (Sachsen),
Pommern und Wendland. Frankfurt 1726.
Briesen, A. v., Wappenbuch des ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Je-
rusalem, Balley Brandenburg. Leipzig 1856. — Insignia gentilicia equitum ordinis velleris
aurei ferialium verbis renuntiata a Joanne Jacobo Chiffletio. Antwerpen 1632. — Le
blason des armoiries de tous les Chevaliers de l'ordre de la Toison d'or depuis la premiere
institution jusques ä present par Jean Baptiste Maurice, heraut et roy d'armes de sa
Majeste Catholique. A la Hay 1665. fol. Dies Werk enthält die gestochenen Wappen der
Ritter und ihrer Ahnen und viele genealogische Daten, doch fehlt es nicht an Druckfehlern
und Irrtümern.
Catalogue des Chevaliers de Malte, appelles successivement Chevaliers de l'ordre
militaire et hospitalier de Saint-Jean de Jerusalem, de Rhodes, de Malte (1099 — 1800). Paris
1889. Rangliste und Personalstatus des deutschen Ritterordens. Wien 1873 ff. Das
Mitgliederverzeichnis der Balley Brandenburg des Johanniterordens (Berlin
1859. 1870) enthält Vornamen, aber keine Geburtsdaten.
Dienemann, J. G, Nachrichten vom Johanniterorden nebst Beschreibung der gehal-
tenen Ritterschläge. Berlin 1767.
Diethmar, Justus Christoph, Genealogisch-historische Nachrichten von Herren-
meistern des Johanniterordens. 2 Bde. Frankfurt a. O. 1733. 1737.
Goussancourt, Matth. de, Celestin. Martyrologue des Chevaliers de S. Jean de Je-
rusalem dits de Malte cont. leurs armes blasons preuves de chevalerie et descente geneal.
Paris, Sim. Piget 1654 (mit zahlreichen Wappenabbildungen).
Ancien Armorial equestre de la Toison d'or et de l'Europe au 15 siecle. Facsimile
contenant 942 ecus et 64 figures equestres en 114 planches chromotypographiques reproduits
pour la premiere fois par Loredan Lacchey, Nancy und Paris 1890 (vgl. JAW NF 1, 272).
Ich nenne dann noch folgende Beiträge zur Personalgeschichte der Orden:
Mirbach-Harff, Ernst Graf von, Beiträge zur Personalgeschichte des deutschen
Ordens, JAW NF 1890, 1 ff. Hier werden unter anderen Nachweisungen über Landcomture,
sowie Comture und Leutpriester der einzelnen Ordenshäuser der Bailei Elsaß-Burgund mit
ausführlichen Quellennachweisungen dargeboten. Ferner: Bonani, Phil. S. J., Verzeichnis
der geistl. Ordens-Personen u. der streitenden Kirchen. Nürnberg und Würzburg 1711.
Das Buch vom Schwanenorden. Ein Beitrag zu den Hohenzollerischen Forschungen
von Graf Stillfried und S. Hänle, Berlin, W. Moser 1881 (der 3. Teil dieses Werkes
gibt ein alphabetisches Verzeichnis der einzelnen Ordensritter, welche zu ermitteln waren,
mit biographischen Nachrichten über dieselben, über 600).
Ziegler, J. A. O. v., Kleiner, d. chur-Bayr. Ritter-Ordens d. hl. Georgii Almanach auf
d. J. 1766. Sampt Verzeichnuss aus d. Todten-Buch d. Ordens. München 1766 (mit 85
Wappen und 10 Porträts).
Von mannigfachem Interesse für Familienforscher ist das Werk: Chapitres
nobles d'Autriche. Annales, Preuves de Noblesse, Listes de Chanoinesses, Docu-
menta, Portraits, Joyaux, Medailles, Sceaux et Decorations, par Felix Sali es.
Vienne 1889. Dieses Buch behandelt außer den vier großen Damenstiften am
Hradschin (Prag), dem Herzoglich Savoyschen in Wien, dem zu Innsbruck und
dem zu Brunn, die kleinen Kapitel zu Graz, Prag (drei Engel), Innsbruck (Qraf
x) Vgl. auch Kirchberger, Die Wappen der religiösen Orden JAW NF 5. 6. Thierl,
Zur Symbolik der Abzeichen alter Ritterorden, JAW NF 13.
234
Wolkenstein), zu Görz, zu Hall in Tirol das Herbersteinsche Kapitel in Wien,
das Kärntensche zu Klagenfurt, das Krainsche zu Laibach, das Kapitel Kaiser
Leopold zu Prag, das Gräflich Millesimosche Kapitel zu Prag, die Kapitel der
Erzherzogin Stephanie zu Wien und Prag.
Hier seien dann noch folgende ordensgeschichtliche, für die Familienforscher
beachtliche Bücher genannt:
Capre, Franc., Catalogue des Chevaliers de l'ordre du collier de Savoye,
dict de l'Annonciade, avec leurs noms, surnoms, qualitez, armes et blasons depuis
son institution en 1362, par Amedee VI, jusqu'ä Charles Emmanuel. Turin 1654.
Catalogus d. aller Orten Hoch-Adeligen Stern-Creutz-Ordens Dames. Wien,
ohne Jahr (ca. 1740). — Les chefs d'ceuvre d'Art ancien ä l'Exposition de la
Toison d'or ä Bruges en 1907. Texte de MM le Baron H. Kervyn de Lettenhove
— Pot de Mont — I. Van den Gheyn, S. J. — I. Florit y Arizun. — E. van
Overloop. — L. Maeterlinck. — eh. Leon Cardon. — G. Macoir — le Baron
A. van Zuylen van Nyevelt. — V. Tourneur. — A. Mesdagh. Brüssel 1908.
Librairie Nationale d'Art et d'Histoire. G. Van Oest & Cie. Gr. 4. XVI u. 265 S.
mit 103 Tafeln, dazu Kekule von Stradonitz, Die Heraldik auf der Ausstellung
vom goldenen Vließ zu Brügge 1907, DH 1908.
Die Exulanten-Literatur verdient die besondere Beachtung des Familien-
forschers. Von den in ihren Einzelheiten oft erschütternden, von zäher Festigkeit
des Glaubens und seltenem Opfermut zeugenden blutigen Kämpfen um den Fort-
bestand des österreichischen Protestantismus ist den evangelischen Norddeutschen be-
sonders die Aufnahme der 15 000 Salzburger und ihre Ansiedlung an der östlichen
Grenze des preußischen Staates als eine der denkwürdigsten Taten des vielverkannten
Königs Friedrich Wilhelm I. am geläufigsten. Die Literatur über diese Koloni-
sation größten Stiles ist ungeheuer groß. Noch heute bilden die grundlegenden
und unter dem frischen Eindruck der großen Tat geschriebenen Werke des Pastors
zu Warnstedt Gerhard Gottlieb Günther Göcking1) eine Hauptquelle. Für
den Familienforscher kommen Erbauungsschriften einschlagenden Inhalts nicht
in Betracht, auch kaum das Buch des Breslauer Professors der Kirchengeschichte
Arnold2), das nicht sowohl darauf ausgeht, den Tatsachenbestand neu zu er-
gründen, als vielmehr die kultur- und religionsgeschichtliche Bedeutung des Vor-
ganges näher zu erfassen. Dagegen sind die Bücher von B eh ei m -Schwarzbach,
von denen das eine sich ausschließlich mit den Salzburgern befaßt und die Re-
sulate ausgedehnter und mühseliger archivalischer Forschungen zieht, während das
zweite Buch die Ansiedlungen im großen Rahmen der gesamten Hohenzollernschen
Kolonisation darstellt,3) auch dem Familienforscher zu empfehlen.
J) Vollkommene Emigrations-Geschichte von denen aus dem Ertz-Bistum Saltzburg
vertriebenen und größtenteils nach Preußen gegangenen Lutheranern. 2 Teile. Frankfurt
und Leipzig 1734 und 1737.
2) Arnold, C. Fr., Die Vertreibung der Salzburger Protestanten und ihre Aufnahme
bei den Glaubensgenossen. Leipzig 1900.
3) Beheim-Schwarzbach, M., Friedrich Wilhelms I. Colonisationswerk in Litthauen,
vornehmlich die Salzburger Colonie. Königsberg 1879; ders., Hohenzollersche Colonisationen.
Ein Beitrag zur Geschichte des Preußischen Staates und die Colonisation des östlichen
Deutschland. Leipzig 1874.
235
Gleichzeitig mit dem vorgenannten Buche Arnolds erschien im „Historischen
Jahrbuch der Görresgesellschaft" ein Aufsatz über die im engsten Zusammenhange
mit der salzburgischen stehende protestantische Bewegung in der gefürsteten Propstei
Berchtesgaden.1) Die große Mehrzahl der evangelischen Berchtesgadener hat,
nachdem sie gleich ihren salzburgischen Nachbarn das Land ihrer Väter ver-
lassen mußte, in Hannover eine neue Heimat gefunden. Die Geschichte dieser
Auswanderung wurde lange Zeit kurz abgemacht, so von Göcking und von der
hannoverschen Landesliteratur und selbst von Hanemann2). Erst Viktor Löwe
hat das vor ihm gänzlich unbenutzte, im hannoverschen Staatsarchive beruhende
einschlägige Material durchgearbeitet und das Ergebnis seiner eindringenden For-
schungen in dem Aufsatze: „Die Einwanderung der Berchtesgadener in Kur-
hannover 1733" vorgelegt, auch (Seite 77) ein Verzeichnis der Familiennamen
dieser Emigranten veröffentlicht.
Schon vorher, zur Zeit des Kaisers Ferdinands IL, gingen Auswanderungen
Evangelischer aus Österreich massenhaft vor sich. Selbst von Hurter muß sich
im Angesichte der zahlreichen Angaben entschließen, die Zahl der Auswanderer
auf 30 000 zu bestimmen und berichten, daß aus Leitmeritz allein 500 in das
benachbarte Pirna flohen, muß 185 flüchtige Individuen des Herren- und Ritter-
standes zugeben. Spärliche Auswandererverzeichnisse finden sich bei Raupach,
Fortsetzung des evangelischen Österreich 111,439, sowie bei Waldau, Geschichte
der Protestanten in Österreich, IL Bd. Ein älteres, von Saubert us entworfenes
Register erschien unter dem Titel: Liber Providentiae divinae specialis, d. i. Denk-
zettel Gottes, darinnen die recht Gottesfürchtigen aufgezeichnet zu finden. Nürn-
berg 1643. Dazu kommen noch Götzii Diptycha Exulum. Vgl. Anzeiger für
Kunde der deutschen Vorzeit, V. Jahrg. 1855, Sp. 161 ff., 1 93 ff. , 217 ff., 336.
Ein „Catologus Exulum Styrorum Carinth. et Carniol. ex numero provincialium
1629" in dem Codex 8830 der Wiener Hofbibliothek zählt mit aller Genauigkeit
714 Personen des Herren- und Ritterstandes, sowie 46 „nobilisierte" Personen auf
(Adalbert Heinrich Hör and in Wien, Österreichische Exulanten, AKDV, NF., 9,
316 ff.). Zur Charakterisierung dieser Quelle diene der Anfang: „Herr Bartholo-
mäus von Dietrichstain freyherr, seine frau gemahlin frau Elisabetha geborne
von Franckhingen freyin mit 4 Söhnen und 4 Töchtern. Herr Georg Albrecht
von Dietrichstain freyherr, seine frau gemahlin frau Anna, geborne herrin von
Welcz, Freyin mit 4 Söhnen und 2 Töchtern. Herr Georg Hainrich von Dietrich-
stain, Freyherr, seine frau gemahlin, frau Susanne, geborne Praunfalckhin, mit
2 Söhnen und 2 Töchtern. Herr Rudolph von Dietrichstain, Freyherr, seine frau
gemahlin Frau Anna Elisabetha geborne von Eckh, Freyin. Darzu daß Fräulin
Anna Catharina, Fräulin Maria, und fräulin Juditha von Dietrichstain Freyine, In
allem Personen 29."
*) Linsenmayer, A., Die protestantische Bewegung in der Fürstpropstei Berchtesgaden
bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts (Historisches Jahrbuch der Görresgesellschaft Bd. 22,
München 1901, S. 37—84).
2) Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg Bd. 3. Göttingen 1857, S. 660.
Einige nützliche Notizen hat Th. Röscher zusammengestellt: Böhmische und salzburgische
Exulanten in Hannover (Hannov. Geschichtsblätter 1899, S. 157—159, 163—164, 170—172).
236
Im übrigen sei hier noch die folgende Exulantenliteratur verzeichnet:
Aufnahme Glaubensflüchtiger in der Schweiz = Neujahrsblatt, hrsg. v. d. Feuerwerker-
Gesellschaft in Zürich Nr. 45. 1845.
Berger, J., Gesch. d. Hugenotten in Waldenser Ansiedlungen in Hessen-Darmstadt
(Hessenland 1903, Nr. 15-20).
Beringuier, R., D. Kolonieliste v. 1699. Berlin 1888.
Brandes, F. H. , Der Große Kurfürst und die Hugenotten (Gbll. d. dt. Hugenotten-
Vereins 11).
Burkhardt, C. A. H., D. französ. Kolonie f. Gewerbe u. Industrie in Weimar ZKu 6.
Dietsch, F., u. Tollin, H., Gesch. d. Hugenotten v. Metz (Gbll. d. Hugen.-Ver. 10,
1-2).
Lochner, Oesterreichische Exulanten in Nürnberg, AKDV 3, 161 ff.
Montet, Edd., Geneve et les pasteurs francais refugies en 1685. Genf 1885.
Muret, E., Geschichte der französischen Kolonie in Brandenburg-Preußen unter be-
sonderer Berücksichtigung der Berliner Gemeinde. Berlin 1885.
Pages, G., Les refugies ä Berlin d'apres la correspondance du comte de Rebenac
1681—88 (Bull. hist. de la Societe de l'hist. du protest. frang. 1902).
Schmertosch von Riesenthal, R., Die böhmischen Exulanten unter der Kursächsischen
Regierung in Dresden (NASG 22); ders., Vertriebene und bedrängte Protestanten in Leipzig
unter dem Schutze Johann Georgs I, NASG 16.
Schöttler, A., D. französ. Kolonie in Müncheberg (Gbll. d. dt. Hugenotten -Ver. 7, 9).
Stieda, W., Hugenotten-Kolonie in Mecklenburg, VMG 61. Dazu noch mehrere Jahr-
gänge der Geschichtsblätter des deutschen Hugenotten-Vereins.
Tollin, H., Geschichte der französischen Kolonie von Magdeburg. 3 B. Halle 1886 bis
1894; ders., D. Bürgerrecht d. Hugenotten zu Frankfurt a. Oder (Gbll. d. dt. Hugenotten-
Ver. 6).
Walter, F., Sektenniederlassungen in Mannheim unter Karl Ludwig (MaG 1901).
Wolf, B., Einwanderung böhmischer Protestanten, Mitteilungen des Vereins für Anna-
berg und Umgegend, und dazu Süß, E., ASW 6, 119 ff.
Sehr viel interessante Mitteilungen über katholisch geborene oder katholisch
gewordene Deutsche bieten Wetzer-Weltes Kirchenlexikon oder Enzyklopädie der
katholischen Theologie und ihrer Hilfswissenschaften, 12 Bde., Freiburg 1847 — 56,
2. Aufl., begonnen von J. Kardinal Hergenröther, fortgesetzt von Fr. Keulen,
Freiburg 1882—1901, 13 Bde. u. Registerb., ebenda 1903; Riss, Die Konvertiten
seit der Reformation (13 Bde.), Regensburg 1866 — 80; Rosenthal, Konvertiten-
bilder aus dem 19. Jahrh. (I. Band der „Deutschen Konvertiten"); The Catholic
Encyclopedia, New York, Appleton-Company, seit 1907 (die bisher erschienenen
Bände reichen bis „Diocesan").
Macht es schon Schwierigkeiten, bei Auswanderungen innerhalb des euro-
päischen Kontinents den in der alten Heimat abgerissenen Faden des genea-
logischen Zusammenhangs anderwärts anzuknüpfen, so sind die Schwierigkeiten
bei Auswanderungen in einen fremden Erteil noch viel größer. Zollamtsurkunden,
Passagierlisten, Erlaubnisscheine zum Benutzen der Seefahrt und Ausschiffungs-
urkunden kommen zu den übrigen Materialien als Quellen der Forschung in Be-
tracht. Die Urkunden zur Erforschung der Auswanderer nach Amerika sind von
Gerald Fothergill im ersten Kapitel des ersten Bandes des Sammelwerkes „The
Genealogist's Pocket Library", hrsg. von Chas. A. Bernau, Walton-on-Thames,
England, im Zusamenhang erörtert. Die Studien über die Auswanderung werden
jetzt auch von den Deutschamerikanern getrieben. Es ist eine Bewegung im
237
Gange, die auf systematische Forschung in deutschen Archiven nach Nachrichten
über Auswanderer abzielt. Es handelt sich dabei zunächst um eine Sammlung
von Nachrichten (Quellenauszügen), die zur Verwertung für die deutsch -ameri-
kanische Forschung in der Deutsch-amerikanischen Sammlung (New York,
Lenox Library Building), angelegt von Richard E. Heibig niedergelegt werden
sollen. Näheres darüber enthalten die Deutsch-amerikanischen Geschichtsblätter,
8. Jahrg. 1908, S. 138—153, bes. 139—140. Vgl. auch Tille DGB 10, 46 f.
Vgl. auch Seidensticker. Oswald, Die erste Deutsche Einwanderung in Ame-
rika und d. Grund, v. Germantown. Philadelphia 1883.
Schließlich muß auch noch auf die umfangreiche biographische Literatur
hingewiesen werden. Diese erstreckt sich jetzt nicht mehr ausschließlich auf
solche Personen, die zu den höchsten Staatsämtern gelangten oder in Wissenschaft
und Kunst die Führung haben, sondern auch auf schlichte Leute in allen Lebens-
stellungen.1) Die Biographien berühmter Deutscher werden in dem bändereichen
und vornehm ausgestatteten, wenn auch keineswegs erschöpfenden Hauptwerk
zusammengefaßt: Allgemeine deutsche Biographie, herausgegeben von der Histo-
rischen Kommission bei der Kgl. Akademie der Wissenschaften (zu München),
redigiert von R. v. Liliencron und F. X. V. Wegele. B. 1 — 48 (A — J, dazu Nach-
träge). Leipzig 1875 ff.
Über Biographie im allgemeinen vgl. Platzhoff-Lejeune, Wert und Per-
sönlichkeit (Mind. 1903), über die Selbstbiographie Glagau, Die moderne Selbst-
biographie als historische Quelle (Marburg 1903). Dazu W. Götz, Zur Geschichte
des literarischen Porträts. Histor. Zeitschrift, N. F. 56, 1904, S. 61 ff. Die bio-
graphischen Sammelwerke (meist alphabetisch angelegt) sind in Hinsicht auf Aus-
führlichkeit und Stoffbegrenzung sehr verschieden und zwar teils allgemeiner Natur
(ausgezeichnete Persönlichkeiten aller Zeiten und Völker umfassend), teils auf ge-
wisse Zeiträume, einzelne Länder oder bestimmte Berufsarten (Künstler, Gelehrten-,
Schriftstellerlexika usw.) beschränkt. Zu den namhaftesten größeren Sammlungen
der allgemeinen Art gehören, von einigen älteren Werken abgesehen: Bayle's
Dictionnaire historique (1697 ff., zuletzt Paris 1820, 16 Bände). — Michauds
„Biographie universelle" (das. 1811—62, 85 Bände, 3. Aufl., 1870 ff.), — Höfers
„Nouvelle biographie generale" (das. 1852—66, 46 Bände). — Dezobry und
Bacholet, Dictionnaire general de biographie et d'histoire, 10. Aufl. von Darsy.
1889 ff. — Philipp, L. B., The dictionary of biographical reference, tagether with
a classed index of the biographical literature of Europe and America, 3. Aufl.
1889. — Oettinger, Moniteur des dates contenant un million de conseignements
biograph. genealog. et historiques. 6 vols. et 3 suppl. Leipzig 1869 82 2) —
Vapereau, G., Dictionnaire universel des contemporains. Avec Supplement. Paris
x) Vgl. L. Stein, Zur Methodenlehre der Biographie, in: Biographische Blätter. Jahrbuch
für lebensgeschichtliche Kunst und Forschung, 1895, Bd. I, S. 22 ff.
2) Vgl. denselben, Bibliographie biographique universelle. Dictionnaire des ouvrages
relatifs ä l'histoire de la vie publique et privee des personnages celebres. 2 vols. Brux.
1866. — Auf die Zeit von der Gründung der christlichen Kirche bis 1500 beschränkt sich
Chevalier, Repertoire des sources historiques du moyen äge. I. Bio-Bibliographie. Paris
1897-1883.
238
1858 63 (jede Ausgabe des Vapereau behält ihren Wert, da in dieses Werk
immer nur die gerade Lebenden aufgenommen werden). — „Der neue Plutarch"
(hrsg. v. Gottschall, Leipzig 1874—88, 12 Bde.), der die Zeit von der Reforma-
tion bis zur Gegenwart umfaßt. — Götten, Das jetzt lebende gelehrte Europa.
Braunschweig, 3 T., 1735 — 63. — Sodann von Spezialwerken für einzelne Länder:
für England das von Stephen begründete „Dictionary of national biography"
(beendet von Lee, London 1885—1900, 63 Bde., Supplement 1903, 3 Bde.; Index
1903, Erreta 1904), das periodische „Who's who" (London); für die Niederlande
und Belgien van der Aas „Biographisch woordenboek der Nederlanden" (Haarl.
1852—78, 21 Bde.) und die „Biographie nationale" (Brüssel 1866—1903, 17 Bde.);
Donos „Nos contemporains (beiges)" (das. 1904), das periodische „Wie is dat"
(Amsterdam); für Dänemark (und Norwegen) Brickas „Dansk biographisk lexi-
kon" (Kopenhagen 1887 — 1905, 19 Bde.); für Schweden Palmblads „Biographiskt
lexikon öfver svenska man" (Ups. 1835 — 1857, 23 Bde.; neue Folge Örebro 1857
bis 1883, 9 Bde.), Hofbergs „Svenskt biographiskt lexikon" (Stockholm 1876,
2 Bde.); für Norwegen Anker, Carl J., Biographische Daten über 330 norwegi-
sche Generale von 1628 — 1884. Christiania, Cammermeyers Verlag. — Lassen,
Wilh., Biographische Nachrichten über die Studenten des Jahres 1831, 1881. —
Halvorsen, J. B., Norsk Forfatterlexikon 1814 — 1880 (Norwegisches Schriftsteller-
lexikon). — Lassen, Wlh., Norske Stamtavler. Christiania 1868. — Nielsen,
Yngvar, Om nogle middelalderske Slägter | i | det | vestlige Norge, Norst. hist.
Tidsskrift II, 2; für Frankreich Mennechets „Le Plutarque francais" (2. Ausg.
v. Hadot, Paris 1844 — 47, 6 Bde.), Gläsers „Biographie nationale des contempo-
rains" (das. 1878). „Les dictionnaires departementaux" (das. 1893 ff. ; umfaßt be-
reits die Hälfte der Departements); Montet, E. C. A. de, Dictionnaire biographi-
que des Genevois et des Vandois. Lausanne, G. Bridel 1877/78; für Italien Ti-
paldos „Biografia degli Italiani illustri" (Venedig 1834 — 45, 10 Bde.), Sorgata,
„Memorie funebri antiche e secenti" (Padua 1856 — 62, 6 Bde.), Cantus „Italiani
illustri" (3. Aufl., Mail. 1876, 3 Bde.); für Spanien Quintanas „Vidas de Espa-
noles celebres" (Madrid 1807—33, 3 Bde.; deutsch v. Baudissin, Berlin 1857),
Diaz y Cardena „Galeria de Espanoles celebres contemporaneos" (Madrid
1841 — 1846, 9 Bde.); für Afrika das periodische „The Anglo African Who's who"
(London); für Amerika Spacks „Library of American biography" (Boston 1834
bis 1848, 25 Bde.), Appletons „Cyclopaedia of American biography" (New York
1887 — 89, 6 Bde.), die „National Cyclopaedia of American biography" (New York
1892—1903, 12 Bde.), Lambs „Biographical dictionnary of the United States
(Boston 1900 ff.), R. Johnsons „The twentieth Century biographical dictionnary
of notable Americans" (das. 1904, 10 Bde.); das periodische „Who's who in
Amerika" (Chicago); für Mexiko Arronij' „Manual de biografia mejicana" (Paris
1857), Sosas „Biografias de Mexicanos distinguidos" (Mexiko 1884); für Brasilien
Pereira da Silvas „Plutarco brasileiro" (1847, 2 Bde.) und Manoel da Macedos
„Brasilian biographical Annual" (1876, 4 Bde.); für den Orient Beale's „Oriental
biographical dictionnary" (Kalkutta 1881).1)
x) Vgl. Erich Brandenburg, Die Bedeutung der Persönlichkeit in der Geschichte,
mit besonderer Rücksicht auf das genealogische Problem, ZPf 3.
239
Brauchbare kleine biographische Handbücher sind: Cates' „Dictionary of
general biography" (4. Aufl., London 1885), Godmins „Cyclopedia of biography"
(neue Ausg., New York 1878), „The men and women of the time" (15. Aufl.,
London 1899); Gubernatis, A. de, Dictionnaire international des ecrivains du
jour 1891. Florenz und Leipzig, 3 Bde.); u.a. Ein umfassendes Sammelwerk, be-
stehend aus 24 einzelnen Lexiken über Zeitgenossen wurde 1895 in Paris unter»-
nommen.
Für Deutschland und Österreich: Die „Zeitgenossen" (Leipzig 1816 — 1841,
18 Bde.), Schlichtegrolls „Nekrolog (der Deutschen)" (Jahrg. 1790 — 1800 nebst
Suppl., 23 Bde.), fortgesetzt als „Nekrolog der Deutschen für das 19. Jahrh."
(5 Bde., Gotha 1791 — 1806) und Fr. A. Schmidts „Neuer Nekrolog der Deutschen"
(Jahrg. 1—30, Ilmenau 1824—34, Weimar 1835—54). — Allgemeines Gelehrten-
Lexikon von Christian Gottlieb Jöcher, Leipzig 1750/51, 4 Bde. 4. Fort-
setzung und Ergänzungen zu Christian Gottlieb Jöchers Allgemeinem Gelehrten-
Lexikon (nur bis J), 2 Bde., Leipzig 1784/87; neu herausgegeben und fortgesetzt
von Rottermund (Bremen 1810—22, 6 Bde.; Bd. 7 von Günther, Leipzig 1897).
— Meusel, Joh. Geo., Das gelehrte Deutschland. Lexikon der jetzt lebenden
deutschen Schriftsteller. Lemgo 1783 — 1784, 4 Bde. — Nachträge. — Ebenda
1786—1806, 8 Bde. — Ebenda 1776— 1806, 18 Bde. — Deutsche Biographie,
hrsg. von der histor. Kommission bei der K. B. Akademie der Wissenschaften (s. o.).
— Plutarch, Der neue. Biographien hervorragender Charaktere d. Gesch., Lit. u.
Kunst, hrsg. von R. v. Gottschall, 12 Bde., Leipzig 1874 — 88. — Biographische
Blätter. Vierteljahrsschrift für lebensgeschichtliche Kunst und Forschung, hrsg.
v. A. Bettelheim. Berlin 1894 ff. — Geisteshelden. Eine Sammlung von Biogra-
phien, hrsg. v. Bettelheim, 46 Bde. Dresden, später Berlin 1890 ff. — Aus-
gewählte Selbstbiographien aus dem 15. — 18. Jahrh., hrsg. v. Chr. Meyer, Leipzig
1897. — Für die Länder des österreichischen Kaiserstaats ist ein ausgezeichnetes
Mittel: Wurzbach, Constant v., Biographisches Lexikon des Kaisertums Öster-
reich, enthaltend die Lebensskizzen der denkwürdigen Personen, welche 1750 bis
1850 im Kaiserstaate und in seinen Kronländern gelebt haben. 60 Bände. 1856
bis 1891.1) — Unter den periodisch erscheinenden Schriften verdient als sehr
nützlich hervorgehoben zu werden: „Minerva, Jahrbuch der gelehrten Welt."
(Straßburg, Trübner); es erscheint jährlich und enthält die Mitglieder der Lehrkörper
der Hochschulen und die aktiven Beamten von Archiven, Bibliotheken und Mu-
seen in allen Ländern der Welt. — Es mögen hier angereiht sein das „Biogra-
phische Jahrbuch für Altertumskunde, begründet von Conrad Bursian, hrsg. v.
W. Kroll (bis jetzt 28 Jahrg., Leipzig, Reisland); es bietet von hervorragenden
Vertretern der klassischen Altertumswissenschaft ohne Berücksichtigung des familien-
geschichtlichen Elementes Biographien, welche den Wert der einzelnen Persönlich-
keiten für die von ihnen vertretenen Wissensgebiete eingehend darstellen. Von
Germanisten bietet ausführliche Lebensbeschreibungen Könnecke, „Deutsche
!) In Band I 1856, Vorrede, S. XII f. und in Band LX, Vorrede, S. XVII ff., dieser
v. Wurzbachschen Sammlung finden sich sehr ausführliche Literaturnachweise, von denen
im folgenden nur das Wichtigste mitgeteilt werden kann.
240
Sprachforscher und Literaturhistoriker", Bilderatlas zur Geschichte der deutschen
Nationalliteratur, 2. Aufl., Marburg 1895, S. XVII ff.
Wegen der Beziehungen der katholischen Hierarchie zu Deutschland und
Österreich seien genannt: Ciacconius, A. und Oldonius, A., Vitae et res ge-
stae pontificum Romanorum et cardinalium, Romae, 1677; Garns, P. B., Series
episcoporum ecclesiae catholicae quotquot innotuerrunt 1873; Eubel, K., Hierar-
chia catholica medii aevi (Päpste, Kardinäle, Bischöfe, Kirchenprovinzen) 1198
bis 1431, Münster 1898. — Unsere Altertumsvereine bringen teilweise Nachrichten
über Todesfälle in ihrem Gebiet. In einigen unserer Geschichtsvereine, z. B. in der
Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertum Schlesiens oder in den Mit-
teilungen des Freiberger Altertumsvereins, Heft 18 ff.1), hat sich dieser Gebrauch
zu einer Reihe wertvoller Nekrologe erweitert.
Ich stelle im folgenden eine Anzahl Arbeiten zur biographischen Literatur
von Deutschland und Österreich in alphabetischer Ordnung ihrer Verfasser zu-
sammen:
Alberti, Ed., Lexikon der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen und Eutinischen Schrift-
steller v. 1829 bis Mitte 1866. Kiel 1867, 68.
Baader, Clemens Alois, Lexikon verstorbener bayrischer Schriftsteller des 18. u.
19. Jahrh. Augsburg und Leipzig 1824.
Balbinus, Aloys Bohuslaus, Bohemia docta, opus posthumum editum notisque
illustratum ab Raphaelo Ungar. Prag 1876—80.
Baur, Samuel, Allgemeines historisch-biographisches literarisches Handwörterbuch
aller merkwürdigen Personen, die in dem 1. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts gestorben sind.
2 Bde. Ulm 1816.
Berner, K. S. H., Schlesische Landsleute . . . v. 1180 bis z. Gegenwart. Leipzig 1901.
Born, Ign. v., Effigies virorum editorum atque artificum Bohemiae et Moraviae.
Prag 1773—75. 4 vol. 8.
Brema literata, virorum qui hoc seculo vixerunt spectabilium maximam bremensium
etc. vitas et honores exhibens. Bremen 1726.
Bornmüller, F., Biographisches Schriftstellerlexikon der Gegenwart. 1882.
Brummer, Franz, Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten bis zu Ende des
18. Jahrh. 1884; ders., Lexikon der deutschen Dichter und Prosaisten des 19. Jahrh. 1895.
Clarmund, Vitae clarissimorum in re litteraria virorum. 4 T. 1704—06.
Czikann, Joh. Jac. H., Die lebenden Schriftsteller Mährens. Brunn 1812.
Degener's Wer ist's? Zeitgenossen-Lexikon. Leipzig 1904 u. ff.
Dlabacz, Gttfr. Joh., Allgemeines historisches Künstler-Lexikon für Böhmen und
zum Teil auch für Mähren und Schlesien. Prag 1815. 3 vol. 4.
E senberg, Ludwig, „Das geistige Wien". Künstler- und Schriftsteller-Lexikon
(1. Band: Künstlerisch-belletristischer Teil 1889—1893. 2. Band: Medizinisch-naturwissen-
schaftlicher Teil 1893.
Eisen berg, L, Großes biographisches Lexikon der deutschen Bühne im 19. Jahr-
hundert. Leipzig 1903.
Foelkersam, Armin Frhr. v., Biographische Miscellaneen aus gedruckten russischen
Quellen: 1. Eine deutsche Kolonie in Astrachan. 2. Balten im Kaukasus. 3. Verzeichnis
') Ebenda bietet Knebel zahlreiches familiengeschichtliches Material über die Frei-
berger Goldschmiede von 1361 bis zur Aufhebung der Innung (Heft 31, S. 9 ff.) und über
Künstler und Gewerken Freibergs 1380-1700 (Heft 34 ff.). Inhaltlich berührt sich mit dieser
Arbeit, streift aber das Künstlerische nur ganz kurz Ldw. Schönach, Beiträge zur Ge-
schlechterkunde tirolischer Künstler aus dem 16.— 19. Jahrhundert. Innsbruck 1905. — Vgl.
ferner Weiss, Aug., Das Handwerk der Goldschmiede in Augsburg. Gotha 1897.
241
sämtlicher Balten, die während des 18. Jahrh. (1711—1800) Hofämter am russischen Kaiser-
hofe bekleidet haben. 4. Deutsche im russischen Generalstabe während der Regierung
Katharina II. Jahrb. f. Geneal., Heraldik u. Sphragistik 1900. Mitau 1902.
Fürst, M., Biograph. Lexikon f. d. Gebiet zwischen Inn u. Salzach. München 1901.
Gerber, Historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler. 2 Teile. Leipzig 1790.
Gerber, Neues historisch-biographisches Lexikon der Tonkünstler. 4 Teile. Leipzig 1813.
Haan, Wilh., Sächsisches Schriftsteller-Lexikon. Leipzig 1875.
Hettler, Aug., Archivalischer Almanach I, 1903—04. Großenhain u. Leipzig, Baumert
& Ronge.
Hinrichsen, Ad., Das literarische Deutschland. 2. Aufl. Berlin 1891.
Hirsch, Biographisches Lexikon der hervorragenden Ärzte aller Zeiten u. Völker. 1884.
Horany, Memoria Hungariorum et provincialium scriptis editis notorum. Wien
1775—77. 3 vol.
Das jährlich erscheinende Jahrbuch der deutschen Bibliotheken, hrsg. v. Ver. deutscher
Bibliothekare (Leipzig 1902 ff.) bietet in seiner Abteilung II ein „Verzeichnis der wissen-
schaftlichen Bibliotheksbeamten", worin ein kurzer Lebensgang der einzelnen Personen ent-
halten ist.
Ja eck, Pantheon der Literatur und Künstler Bambergs. 2 Bde.
Jenichen, Allerneuste Nachrichten von juristischen Büchern, Leben berühmter Rechts-
gelehrten. Leipzig 1839. 4 Bände.
Jördens, Karl Hnrch., Lexikon deutscher Dichter und Prosaisten. 6 Bände und
Supplementband. Leipzig 1808.
Justi, K. W., Grundlage zu einer Hessischen Gelehrten-, Schriftsteller- u. Künstler-
Geschichte von 1806—1830. Marburg 1831.
Ein ungeheures bio-bibliographisches Material über die deutsche Literatur findet man
bei Goedeke, K., Grundriß zur Geschichte der deutschen Dichtung aus den Quellen.
Zweite, ganz neu bearbeitete Auflage von E. Goetze u. A. Dresden 1884ff.
Kaiina v. Jaetenstein, Matth., Nachrichten über böhmische Schriftsteller und Ge-
lehrte, deren Lebensbeschreibungen bisher nicht bearbeitet sind. Prag 1818 — 20.
Kehrein, Jos., Biographisch-literarisches Lexikon der katholischen deutschen Dichter,
Volks- u. Jugendschriftsteller im 19. Jahrh. 2 Bde. 1869.
Keiters Katholischer Literatur-Kalender, hrsg. von Karl Hoeber (8. Jahrg., Essen 1907).
Keßlin, Nachrichten von Schriftstellern und Künstlern der Grafschaft Wernigerode
vom Jahre 1074 bis 1855, hrsg. auf Kosten des wissensch. Ver. zu Wernigerode. Magde-
burg 1856.
Klein, Joh. Sam., Nachrichten von den Lebensumständen u. Schriften evangelischer
Prediger in allen Gemeinen des Kgr. Ungarn. 2 Teile. Leipzig u. Ofen 1789.
Kobolt, Bayrisches Gelehrtenlexikon. Landshut 1795.
Kukula, Bibliographisches Jahrbuch der deutschen Hochschulen. Innsbruck 1892
(Ergänzungsheft 1893).
Kunitsch, M., Biographien merkwürdiger Männer der Österreich. Monarchie. Grätz
1805—06. 3 vol.
Kürschner, Deutscher Literatur-Kalender. Leipzig, G. J. Göschensche Verlagshandlung
(mit angegebener Adresse).
Langer, A., Schlesische Biographien. Landeck 1902.
Lemmen, Jak. v., Tirolisches Künstlerlexikon. Innsbruck 1830.
Lindner, Aug., Die Schriftsteller und die um die Kunst und Wissenschaft verdienten
Mitglieder des Benediktinerordens im heutigen Königreich Bayern. 2 Bände und Nachtrag.
Regensburg 1880.
Luca, Ign. de, Das gelehrte Österreich oder Verzeichnis aller jetzt lebenden öster-
reichischen Schriftsteller u. Künstler. 2 Teile. Linz 1776 — 78.
Mejer, O., Biographisches. Gesammelte Aufsätze. Freib. 1886.
Nagler, Neues allgemeines Künstlerlexikon. Bd. I — XXII. München 1835 — 1852.
Neubert, Frz., Deutsches Zeitgenossenlexikon. Biographisches Handbuch deutscher
Männer und Frauen der Gegenwart. Leipzig 1905.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 16
242
Nowack, Schlesisches Schriftsteller-Lexikon. Breslau 1836.
Oelrichs, Joh. Carl Conr., Historisch-diplomatische Beyträge zur Geschichte der
Gelahrtheit, besonders im Herzogtum Pommern. Berlin 1767.
Pagel, J., Biogr. Lexikon hervorragender Ärzte d. 19. Jahrh. Wien.
Pelzel, Abbildungen böhmischer und mährischer Gelehrter, nebst kurzen Nachrichten
von ihrem Leben und Wirken. Prag 1773—1782. 4 voll.
Petrich, H., Pommersche Lebens- und Landesbilder. T. 1: Hamburg 1880. T. 2:
Stettin 1884—87.
Pyl, Pommersche Genealogien. 5 Bde. Greifswald 1895 — 96.
Ritter v. Rittersburg, J., Biographien der ausgezeichnetsten verstorbenen und leben-
den Feldherrn der K. K. österr. Armee aus der Epoche der Feldzüge 1788 bis 1821 nebst
treuen Abbildungen derselben u. einer kurzen Kriegsgeschichte dieses Zeitraumes. Prag
C. W. Enders, 1827—29.
Rotermund, Wilh. Hnr., Das gelehrte Hannover oder Lexikon von Schriftstellern.
T. 1, 2. Bremen 1818.
Schrader-Hering, Biographisch-literarisches Lexikon der Tierärzte aller Zeiten und
Länder. Stuttgart 1863.
Schröder, H., Hamburger Schriftstellerlexikon. Hamburg, Bd. 1 — 8, 1851 — 53.
Schwarzer, Biographie zur Galerie berühmter und verdienter Forstmänner.
Brunn 1870.
Schindel, v., Die deutschen Schriftstellerinnen des 19. Jahrh. Leipzig 1823 — 25.
Scriba, J. E., Biographisch-literarisches Lexikon der Schriftsteller des Großherzogtums
Hessen-Darmstadt. I 1831. II 1843.
Seivert, Nachrichten von siebenbürgischen Gelehrten und ihren Schriften. Preß-
burg 1885.
Strieder, Fr. Wilh., Grundlage zu einer hessischen Gelehrten- u. Schriftsteller-
geschichte. Seit der Reformation bis auf gegenwärtige Zeiten. Verlag von Grießbach,
Kassel. 18 Bde. 1771 ff.
Strodtmann, Rathelf, Geschichte jetzt lebender Gelehrten. Zelle 1740 — 46. 6 Bände.
Tardieu, Ambr., Grand dictionnaire biographique des personnages historiques ou
dignes de memoire nes dans le departement du Puy-de-Döme, avec une galerie de 160 por-
traits; ouvrage faisant suite au grand dictionnaire historique du Puy-de-Döme. Moulin 1877.
Taufrath, Kurze Nachrichten über die K. K. evangel. theol. Fakultät in Wien, nebst
Biographien ihrer ehemaligen Direktoren und bisherigen Professoren, sowie Verzeichnis
aller bis jetzt an ihr immatrikulierten Studierenden. 2. verm. Aufl. Wien 1871, Braumüller.
Ungarischer Plutarch oder Nachrichten von dem Leben merkwürdiger Personen
des Kgr. Ungarn und der dazu gehörigen Provinzen. Bd. I — IV. Pesth 1816.
Veyth, Bibliotheca Augustana (7 Bde., 18. Jahrh.).
Volger, Bruno, Sachsens Gelehrte, Künstler und Schriftsteller in Wort und Bild,
nebst einem Anhang „Nichtsachsen". Leipzig-Gohlis 1907 — 08.
Weeck, F. v., und Krieger, Badische Biographien 1891—1901. 2 Bde. Heidelberg,
Winter.
Weissert, J. N., Biographisch-literarisches Lexikon f. Königsberg i. Ostpreußen. 2. Aus-
gabe. Königsberg.
Weyerman, Albr., Neue historisch-biographisch-artist. Nachrichten von Gelehrten
und Künstlern. Ulm 1829.
Wien, Das geistige, Künstler- u. Schriftsteller-Lexikon, hrsg. v. Eisenberg u. Gröner.
Wien 1890.
Will, G. A., Nürnberger Gelehrtenlexikon. Nürnberg und Altdorf 1755f.
Wincklern, Joh. Bapt. v., Biographische u. literarische Nachrichten von den Schrift-
stellern u. Künstlern, welche in dem Herzogtum Steyermark geboren sind. Grätz 1810.
Wokaunius, Peter v., Wokaun, Chronologisches Verzeichnis der berühmtesten
Männer Böhmens. Prag 1877.
Hierzu kommen:
Kurtze Historia d. vormaligen u. gegenwärtigen Gelahrtheit derer Hessen 1726.
243
Basler Biographien, hrsg. v. Freunden vaterländischer Geschichte. Bd. 1. Basel 1900.
Sammlung Bernischer Biographien, hrsg. von dem Histor. Verein des Kantons Bern.
Bd. 1—4. Bern 1884 (Bd. 5 im Erscheinen).
Schwäbische Biographien (Diözesanarchiv für Schwaben 13, 14).
Biographie nationale, publiee par l'academie royale de Belgique. T. 1—17, 1.
Brüssel 1866 ff.
Biographisch woordenboek der Nederlanden. 21 D. (1, 2 von A. d. van der Aa,
fortgesetzt von J. R. van Hardewijk, Bd. 7 ff. von diesem und G. D. J. Schotel). Haar-
lem 1852-79.
Schließlich seien in diesem Zusammenhange genannt:
Zieler, G., u. Scheffer, Das akademische Deutschland. Leipzig. 2 Bde.
Das geistige Deutschland am Ende des XIX. Jahrh. 1. Bd.: Die bildenden Künstler.
Leipzig u. Berlin.
Das geistige Berlin, Enzyklopädie d. geistigen Lebens, hrsg. von R. Werde u.
H. Reinfels. 3 Bde.
Geistiges Deutschland. Deutsche Zeitgenossen auf dem Gebiet der Wissenschaft und
Musik. Berlin.
Jahrbuch, literarisches. Rundschau über die literarischen Erzeugnisse deutscher
Zunge auf schöngeistigem, dramatischem und musikdramatischem Gebiet. Verbunden mit
einem Lexikon der lebenden deutschen Schriftsteller und Schriftstellerinnen. Hrsg. von
Peter Thiel. Köln.
Bote, Adolph, Adreßbuch von bildenden Künstlern der Gegenwart. München.
Künstlerlexikon, Allgemeines, 3. Aufl., vorb. v. Alex. Müller, hrsg. v. H. Wolf-
gang Singer. 5 Bde. Frankfurt a. M.
Poggendorff, Biograph.-literar. Handwörterb. z. Gesch. d. exakt. Wissensch., hrsg.
v. A. D. von Oettingen. Leipzig. 4 Bde.
Who is who in Amerika (geb. M. 15).
Who is who in Canada (geb. M. 12).
Who 's who in London (M. 7,50).
Über Holland sei erwähnt die vorzügliche Arbeit von L. Petit, Repertorium der ver-
handelingen en bydragen des vaderlands in tydschriften en mengelwerken.
Unter den lexikalischen Zusammenstellungen der vorgenannten Arten von
Büchern, ist für den Familienforscher am nützlichsten: Degener, Hermann A. L.,
Wer ist's? Unsere Zeitgenossen. Zeitgenossenlexikon, enthaltend: Biographien
nebst Bibliographien. Angaben über Herkunft, Familie, Lebenslauf, Werke, Lieb-
lingsbeschäftigungen, Parteiangehörigkeit, Mitgliedschaft bei Gesellschaften, Adresse.
Andere Mitteilungen von allgemeinem Interesse. Dieses Buch erscheint jährlich
seit 1905 im Verlag von H. A. Ludwig Degener in Leipzig und bringt auch Mit-
teilungen über bemerkenswerte Vorfahren und über die Kinder der einzelnen
Zeitgenossen. Die Angaben beruhen fast ausschließlich auf Selbstbiographien der
betreffenden Personen.
Eine besondere Würdigung innerhalb der biographischen Literatur verdienen
die Memoiren1) und Selbstbiographien2). Während der Geschichtsschreiber
x) Bezold, F. v., Über die Anfänge der Selbstbiographie und ihre Entwickelung im
Mittelalter, ZKu 1, S. 45ff. — Misch, G., Geschichte der Autobiographie. I. Bd.: Das
Altertum (mehr bis jetzt nicht erschienen). Leipzig, B. G. Teubner.
2) Vgl. das Sammelwerk (1907): Bibliothek wertvoller Memoiren, Lebensdokumente
hervorragender Menschen aller Zeiten und Völker, hrsg. v. Dr. Ernst Schultze. Hier sei
hervorgehoben: 2. Band. Deutsches Bürgertum und deutscher Adel im 16. Jahrhundert.
Lebens-Erinnerungen des Bürgermeisters Bartholomäus Sastrow und des Ritters Hans
16*
244
die gesicherten Tatsachen, auf welche es ihm ankommt, am liebsten für sich selber
sprechen läßt, sie aber in ihrem inneren Zusammenhang vorführt und seine Person
dabei möglichst weit zurückdrängt, nimmt der Verfasser von Denkwürdigkeiten
in der Mitte der Erzählung seine Stellung und geht auf die gleichzeitigen allge-
meinen Ereignisse und Verhältnisse nur insoweit ein, als er sie kennen gelernt
hat und sie irgendwie auf ihn eingewirkt haben. Die berichtende Persönlichkeit
wird also immer die Hauptsache sein; und von ihrer Bedeutung und Stellung
muß das Maß der Belehrung und des Reizes abhängen, welches ihre Erzählung
gewährt. Die Selbstbiographie berührt sich aus diesem Grunde aufs engste mit
den Memoiren. Nicht bloß Fürsten, Staatsmänner und Feldherren, sondern auch
Gelehrte, Künstler und Dichter usw. haben mit Erfolg zur Feder gegriffen, ihr
Leben und Wirken mit eigener Hand der Nachwelt zu überliefern. Auch Frauen
treffen wir in diesen Reihen, in Deutschland allerdings seltener als in Frankreich.
In „Wahrheit und Dichtung" von Goethe, in den „Jugenderinnerungen eines alten
Mannes" von v. Kügelgen oder Ludwig Richters Selbstbiographie in Herbsts „Idealen
und Irrtümern" und Bosses „Aus der Jugendzeit", besitzen wir köstliche Muster.
Gustav Freytag hat in seinen Bildern aus der deutschen Vergangenheit (Leipzig,
Hirzel) die Selbstbiographien des Götz von Berlichingen, des Schärtlin von Burten-
bach und des Hans von Schweinichen zur Charakterisierung des 16. Jahrhunderts
benutzt, das Unheil des 30 jährigen Krieges nach biographischen Aufzeichnungen
geschildert und die Zeit des Pietismus in der Selbstbiographie des Theologen Johann
Wilhelm Petersen und seiner Gattin Johanna Eleonore geb. von Merlau weiten
Kreisen vorgeführt.
Der subjektive Charakter aller solcher Aufzeichnungen darf freilich niemals
vergessen werden; denn die apologetische Absicht herrscht hier in der Mehrzahl
der Fälle vor und fordert demnach mehr als bei anderen Geschichtsquellen zur
Vorsicht heraus, so daß, was für den harmlosen Leser die reichste Quelle des
ungemischten Genusses ist, für das kritische Urteil leicht der Grund zu ab-
wägendem Zweifel wird.
Das Mittelalter ist der Memoirenliteratur nicht günstig gewesen. Selbst bei
dem Volke, welches das meiste Geschick dazu mitgebracht hat, bei den Franzosen,
finden wir Anfänge einer solchen nicht vor dem Ablaufe des 13. Jahrhunderts.
In Deutschland eröffnet Kaiser Karl IV. den Reigen. Aus den Kreisen der fah-
renden Schüler seien genannt Hermann von Butzbach, dessen „Wanderbüchlein"
vor einigen Jahrzehnten veröffentlicht wurde, und Thomas Plattner, der bekannte
Basler Drucker und Schulrektor, dessen Selbstbiographie aus Gustav Freytags
Bildern der deutschen Vergangenheit weiteren Kreisen bekannt geworden ist.
Lernen wir in den Aufzeichnungen des Deutschen Condottiere Sebastian Schertlin,
der ein ebenso gewandter Diplomat als berufener Feldhauptmann war, den fähigen
und glücklichen Emporkömmling, einen „selfmade man" kennen, der nicht besser
erscheinen will, als er war, so stellt sich uns Götz von Berlichingen in seinen
von Schweinichen. Bearbeitet von Dr. Max Qroos. Sastrow ist „das Juwel aller
deutschen Selbstbiographien". — Serrano y Sanchez, M., Autobiografias y Memorias.
Madrid 1905. — Für die historische Verwertung von Memoiren finden sich lehrreiche Winke
bei A. Fournier, Napoleon. Bd. 22, S. 403 ff.
245
Denkwürdigkeiten als der ritterliche Haudegen dar, der im Sturme der Zeit und,
dank seiner eigenen Unzulänglichkeit, trotz des vielen Geräusches, das er ver-
ursacht, zuletzt ziemlich ruhmlos gescheitert ist. Seine Denkwürdigkeiten sind
als Werk der Literatur unbedeuteud und haben nur durch die berühmte Da-
zwischenkunft Goethes eine Aufmerksamkeit erregt, die sie sonst niemals gefunden
hätten. Aus der langen Reihe der Memoirenliteratur, die uns von Wegele in
packenden Zügen lehrreich vorgeführt hat1), heben sich von selbst die Arbeiten
des geistesgewaltigen Preußenkönigs heraus; aus jeder Zeile Friedrichs des Großen
spricht der gewissenhafte Regent seines Staates, der scharfblickende Staatsmann,
der durchdringende Menschenkenner. Das Beispiel des großen Friedrich mag
nicht ohne Einfluß gewesen sein auf den Plan Schillers, das deutsche Publikum
mit den wichtigsten „Historischen Memoiren" des Mittelalters und der neueren
Zeit auf dem Wege der Übersetzung bekannt zu machen. In Goethes „Dichtung
und Wahrheit" haben wir ein in meisterhafter Sprache sicher gezeichnetes Bild
der ersten fünfundzwanzig Jahre des Dichters und zugleich eine unübertroffene
Schilderung der literarischen Zustände seiner Zeit. Von den zahlreichen Me-
moiren deutscher Staatsmänner sind die Denkwürdigkeiten des Fürsten Bismarck
und des Fürsten Hohenlohe von unmittelbarem Einfluß auf das politische Leben
der Gegenwart. Aus dem, was unser erster großer Kanzler an Erinnerungen
seinem Volke hinterlassen hat, ist es auch weiteren Kreisen bekannt geworden,
daß diese gesamte Literaturgattung, mögen die Verfasser solcher Denkwürdig-
keiten auch die allerbedeutendsten Männer sein, doch eine stark subjektive ist,
bei der Irrtümer leicht unterlaufen.2)
Eine abgelegene, aber keineswegs unergiebige Quelle sind Gelegenheits-
gedichte. Das für den Familienforscher Wichtige in diesen poetischen Veröffent-
lichungen sind die Überschriften. Als ein Beispiel führe ich Michael Kongehl,
Kürfürstlich Brandenburgischen Secretarius zu Königsberg in Preußen, an, von
dem zwei Bändchen Gedichte, „Der Belustigung bey der Unlust" erster und zweiter
Teil, zu Königsberg „gedruckt bey Friedrich Reußens Chur-Fürstl. und Academ.
Buchdruckers Erben", ohne Jahresangabe in den 80 er Jahren des 17. Jahrhunderts
erschienen.3) Michael Kongehl war ein sehr fruchtbarer Gelegenheitsdichter. Hoch-
zeiten und Begräbnisse, Geburts- und Namenstage ließen ihn das Dichterroß an-
spornen zu oft ansehnlichen Leistungen, ansehnlich wenigstens dem Umfang nach.
Die Leichengedichte, inhaltlich an biblische Texte anknüpfend, lehnen sich in der
Form meist an bekannte Kirchenlieder. Mehr Persönliches enthalten die Hoch-
zeitslieder, jedoch liegt auch bei ihnen das Wertvollste in den Überschriften. Hier
drei Proben mit bestimmten Namen und Daten. Wo eine Ortsangabe in der
Überschrift fehlt, handelt es sich stets um Personen in Königsberg: „Die Herzens-
*) Wegele, F. X. von, Vorträge und Abhandlungen, S. 192ff: Die deutsche Memoiren-
literatur.
2) Kämmel, O., Kritische Studien zu Fürst Bismarcks Gedanken und Erinnerungen.
Leipzig 1899 (auch in den Grenzboten 1899). — Ulmann, H., Kritische Streifzüge in Bis-
marcks Memoiren, HV 5, vgl. R. Fester ebenda.
3) Walter Bösken, Ein verschollener Dichter und seine Werke als familiengeschicht-
liche Werke, Archiv für Stamm- u. Wappenkunde VIII, 1908, Nr. 7, S. 97ff.
246
Schmerzen Frauen Agnes Paschkin, Herrn Reinhold von Derschau, Vornehmen
J[uris] C[onsul]ti, Erbherrn uff Wonnigkeim etc. Churf. Brandenb. Pr. Ober-Appel-
lations Gerichts- und Hoff-Rahts, Wittiben, welche den 3. Aprilis 1678 der Erden
einverleibet worden" (I, 288). — „Der glückliche Hirschkampf. Bey dem Verehe-
lichungs-Fest Herrn Martin Kempen Churfl. Brandenb. Historiographi mit Jungf.
Anna Barbara, Seel. Herrn Friderich Wilhem von Hirsch, weyland Kaiserl. wie
auch Königl. Majest. in Schweden wolverdienten Capitains auff Fuchsberg, Freu-
denthal und Ranzau Erbherrn, hinterlassenen ältesten Jungf. Tochter, welches den
1. November des 1678. Jahres auf dem Adelichen Sitz Goldschmied feyerlich be-
gangen ward" (II, 183). — „Das Gleich-verpaarte Paar. Bei dem ansehnlichen
Myrten-Feste der Edlen und Fürtrefflichen Wolverlobten Floridan und Florinden1),
welches den 3. Christ -Monats -Tag 1673 in Nürnberg vollzogen ward" (II, 111).
Auch Theaterzettel können gelegentlich dem Familienforscher gute Dienste
leisten. Es ist dabei der Unterschied von Künstler- und Familiennamen zu be-
achten. Es kommt auch die Verbindung beider Namenarten vor, z. B. infolge
von Heirat; Prof. Dr. Friedrich hat zu seinem Zittauer Album auch die Theater-
zettel, die bei der Aufführung von Schuldramen gedruckt wurden, benutzt. Be-
sonders bei der Geschichte von Komödiantenfamilien kommen die Theaterzettel
in Betracht. Dieselben werden von Bühnendirektionen und Altertumsvereinen ge-
sammelt. Quellenangaben zur Geschichte des Theaters findet man bei Eisenberg,
Großes biogr. Lexikon der deutschen Bühne 1903, am Schluß des ganzen Werkes.
Schließlich seien auch die Zeitungen2) erwähnt. Sie bringen dem Familien-
forscher allerhand Familienanzeigen, Nachrufe, auch solche mit Lebenslauf und
allerhand Beiträge zum Tun und Treiben einzelner Personen. Zu beachten sind
in diesen Zeitungen außer den Anzeigen über Geburten, Verheiratungen und Todes-
fälle besonders auch Vormundschaftsbestellungen, Kuratelverfügungen, Nachlaß-,
Zwangs- und freiwillige Versteigerungen, Kaufangebote, Todeserklärungen und
sonstige Nachrichten mit Namen.
Soweit die einschlagende Literatur nicht bereits in vorstehendem erwähnt ist,
sei im folgenden
der Handapparat des Familienforschers
verzeichnet.
Alberti, O. v., Württembergisches Adels- und Wappenbuch. Stuttgart,
seit 1889. (Erschienen sind 11 Hefte.)
Dieses ausgezeichnete Werk ist infolge des Todes des Herausgebers bis jetzt unvoll-
endet geblieben. Zur Ergänzung dienen: Cast, Fr., Historisches und genealogisches Adels-
buch des Königreichs Württemberg. Nach offiziellen, von den Behörden erhaltenen und
anderen ausführlichen Quellen bearbeitet. 1839. — Dorst, I. G. L., Württembergisches
Wappenbuch oder die Wappen des immatrikulierten Adels im Königreich Württemberg.
Halle 1846, und L. v. d. Recke-Klüchtzner, Der Adel von Württemberg, Stuttgart 1879.—
Der Württembergischen Ritterschaft St. Georgen-Verein Wappenkalender (Verlag von Julius
x) Die Schäfernamen lassen darauf schließen, daß es sich um Mitglieder der Gesellschaft
der Pegnitzschäfer handelt.
2) Sperlings Zeitschriftenadreßbuch, enthaltend die Zeitschriften und hervorragenden
politischen Tagesblätter von Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz. Hand- und
Jahrbuch der deutschen Presse. 43. Aufl. 1906. Stuttgart.
247
Hoffmann in Stuttgart). — Georgii-Georgenau, Eberhard Emil von, Fürstlich Württem-
bergisch Dienerbuch vom 9. bis 19. Jahrh., Stuttgart 1877; ders., Biographisch-genealogische
Blätter aus und über Schwaben. Stuttgart 1879. — Aus einer Reihe bürgerlicher Familien
Württembergs wird dankenswertes Material dargeboten von Karl Riecke, Altwirtembergisches
aus Familienpapieren zum Besten des Lutherstifts, einer Erziehungsanstalt für Pfarrersöhne.
Stuttgart 1886.
Bagmihl, J. T., Pommersches Wappenbuch, gezeichnet und mit Beschreibung
der Wappen und historischen Nachrichten versehen. 5 Bde. 1843 — 1855.
Der umfangreiche Text dieses noch immer sehr nützlichen Werkes verarbeitet ein
weitverzweigtes Material. Die zahlreichen Verweise auf einschlagende Literatur erleichtern
die Nachprüfung. Zum Vergleich ziehe man heran das 1619 in Alten Stettin gedruckte,
1881 in Neustrelitz wieder aufgelegte Buch von Bernhard Latomus aus Wismar, Ursprung
und Anhang des . . Ritterstandes . . Neue kurze Beschreibung und ordentliche Stammregister
aller . . in und zu Stargardt eingesessenen Geschlechter. — Ferner: Kiempen und Kratz,
Matrikeln und Verzeichnisse der Pommerschen Ritterschaft vom 14. bis in das 19. Jahrh.
Berlin 1863. — Kratz, Die Pommerschen Schloßgesessenen. Berlin 1865. — Pyl, Th.,
Pommersche Genealogien 1868 — 96. — Vanselow, A. C., Pommerisches Helden-Register,
oder Leben und Thaten derer fürstl., gräfl,, freyherrl., adelichen u. bürgerlichen Standes-
Personen, so in Pommern gebohren, u. in Kriegsdiensten sich berühmt gemacht. Colberg 1745.
— Gesterding, Carl, Genealogien und bzw. Familienstiftungen Pommerscher, besonders
ritterschaftlicher Familien. Berlin 1842. — Lange, Edmund, Die Greifswalder Sammlung
Vitae Pomeranorum. Alphabetisch nach Geschlechtern verzeichnet. Stettin 1898; hierzu ist
ein Heft „Ergänzungen" erschienen, welches von der Redaktion des „Deutschen Herold"
(Prof. Ad. M. Hildebrandt in Berlin W. 62, Schillerstraße 3, II) zu beziehen ist.
Below, G. v., Territorium und Stadt. München und Leipzig 1900.
Dieses auf eingehendsten Quellenstudien beruhende, höchst anregend geschriebene
Buch kommt für den Familienforscher namentlich durch die darin enthaltenen Beiträge zur
Geschichte der Rittergüter in Betracht. Vgl. auch desselben Verfassers lehrreichen Artikel
„Adel" im Wörterbuch der Staatswissenschaften, hrsg. v. Conrad, Elster, Lexis und Loening,
2. Aufl., 1. Bd., 1898, Jena, Fischer, S. 47 ff. Über Rittergüter sei noch folgende Literatur
verzeichnet: Adler, Zur Rechtsgeschichte des adeligen Grundbesitzes in Österreich. Leipzig
1902. — Bornhak, C, Entstehung des Rittergutsbesitzes östlich der Elbe, in den Forschungen
zur deutschen Geschichte. 26. Bd. — Bülau, Die Rittergüter und ihre Stellung zu Staat
und Gemeinde (mit besonderer Beziehung auf Sachsen-Weimar-Eisenach). Leipzig 1857. —
Franklin, Artikel „Stammgüter" in von Holtzendorffs Rechtslexikon. Leipzig 1876, II,
S. 641 ff. — Hof mann, H. L., Die Rittergüter des Königreichs Sachsen. Dresden-Blasewitz
1901. — Horst, v. d., Die Rittersitze der Grafschaft Ravensberg und des Fürstentums
Minden. Berlin 1894. — Knapp, G. F., Grundherrschaft u. Rittergut. Leipzig 1897. —
Knesebeck, Frhr. v. dem, Die Rittermatrikeln der Altmark nebst einer Übersicht der
Ritterschaft und der von derselben vertretenen Rittergüter. Magdeburg 1859. — Knesebeck,
Frhr. v. dem, Die Rittermatrikeln des Herzogtums Magdeburg, des Fürstentums Halberstadt
und der Grafschaft Wernigerode. Magdeburg 1860. — Knesebeck, Frhr. von dem, Die
Rittermatrikeln des Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig nebst einer
alphabetischen Übersicht der Ritterschaft und der von derselben vertretenen ritterschaftlichen
Güter. Göttingen 1860. — Rachfahl, F., Zur Geschichte der Grundherrschaft in Schlesien,
in der Zeitschrift der Savignystiftung 16, Germanische Abteilung. — Rauer, Hand-Matrikel
der in sämtlichen Kreisen des Preußischen Staates auf Kreis- und Landtagen vertretenen
Rittergüter und alphabetischer Nachweis des in dem Preußischen Staate mit Rittergütern
angesessenen Adels. 1857. — Wittich, W., Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland.
Leipzig 1896.
Bernau, Chas. A. (Pendeen, Walton-on-Thames, England), The Inter-
national Genealogical Directory 1907.
Das in englischer Sprache abgefaßte und in erster Linie für England bestimmte Werk
248
enthält in seinem t. Teile 1387 Namen und Adressen von Freunden der Familiengeschichts-
forschung. Der II. Teil umfaßt eine Liste von solchen Familien, über welche Nachrichten
im allgemeinen gewünscht oder von näher bezeichneten im I. Teile aufgeführten Personen
auf Ansuchen an Familienforscher abgegeben werden. Der III. Teil enthält genealogische
Anfragen über Familien im besonderen. Teil IV enthält ein Verzeichnis von Gesellschaften
und Vereinen, deren Veröffentlichungen für den Familienforscher von Wert sind. Im V. und
VI. Teile werden Familiengeschichten aufgeführt.
Bernd, Christian Sam. Theodor, D. und Professor zu Bonn, Allgemeine
Schriftenkunde der gesamten Wappenwissenschaft, mit beurteilenden und anderen
zur Bücher- und Gelehrtengeschichte gehörenden Bemerkungen und Nachweisungen.
Bonn 1830. Im Besorge von Jo. Aug. Gottl. Weigel in Leipzig.
Ders., Allgemeine Schriftenkunde der gesamten Wappenwissenschaft, mit
beurteilenden und anderen zur Bücher- und Gelehrtengeschichte gehörenden Be-
merkungen und Nachweisungen. Zweiter Teil. Bonn 1830. Im Besorge von
Jo. Aug. Gottl. Weigel in Leipzig.
Ders., Allgemeine Schriftenkunde der gesamten Wappenwissenschaft, mit
beurteilenden und anderen zur Bücher- und Gelehrtengeschichte gehörenden Be-
merkungen und Nachweisungen. Dritter Teil. Nachträge, Zusätze und
Berichtigungen. Bonn 1835. Im Besorge von Jo. Aug. Gottl. Weigel in Leipzig.
Ders., Allgemeine Schriftenkunde der gesamten Wappenwissenschaft, mit
beurteilenden und anderen zur Bücher- und Gelehrtengeschichte gehörenden Be-
merkungen und Nachweisungen. Vierter und letzter Teil. Bonn 1841. Im
Besorge von Weigel in Leipzig.
Für die Benutzung zu bemerken ist, daß der erste und zweite Teil zusammen mit
fortlaufenden Seitenzahlen versehen sind (S. 1 — 679) und ein gemeinsames Autorenregister
haben. Der dritte Teil hat eigene Seitenzahlen und ein eigenes Autorenregister. Ebenso
der vierte Teil.
Die Anordnung des Stoffes ist eine systematische, aus der Einleitung, S. XXVIII bis
XXXII, ersichtliche.
Biedermann, Joh. Gottfr., Genealogie der hohen Grafen-Häuser im frän-
kischen Creyse. Erlangen 1745; ders., Genealogie der hohen Fürsten-Häuser im
fränkischen Creyse. I. Teil. Bayreuth 1746; ders., Geschlechts -Register der
Reichsfrey unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu Franken Löblichen Orts an der
Altmühl. Bayreuth 1748; ders., Geschlechts-Register der Reichsfrey unmittelbaren
Ritterschaft, Landes zu Franken Löblichen Orts Braunach. Bayreuth 1747; ders.,
Geschlechtsregister der Reichs-Frey-unmittelbaren Ritterschaft Landes zu Francken
Löblichen Orts Gebürg. Bamberg 1747; ders., Geschlechts-Register der Reichs-
Frey unmittelbaren Ritterschafts Landes zu Franken löblichen Ortes Steigerwald.
Nürnberg 1748; ders., Geschlechtsregister des Hochadelichen Patriciats zu Nürn-
berg. Bayreuth 1748; ders., Geschlechtsregister der Reichs-Frey-unmittelbaren
Ritterschaft Landes zu Franken Löblichen Orts Rhön und Werra. Bayreuth 1749;
ders., Geschlechts-Register der Reichs-Frey unmittelbaren Ritterschaft, Landes zu
Franken Löblichen Ortes Ottenwald. Culmbach 1751 ; ders., Geschlechts-Register
der löblichen Ritterschaft im Voigtlande. Culmbach 1752.
Volckamer, Christof Friedrich Wilh. von, Johann Gottfried Biedermanns
Geschlechtsregister des Patriciates der vormaligen Reichsstadt Nürnberg bis zum
Jahre 1854 fortgesetzt. Nürnberg 1854. — (Will, Georg Andreas) Geschlechts-
249
Register der Nürnbergischen adelichen Familien der Herren von Pruan, von Wölckern
und der ausgestorbenen Herren Schiandersbach. Beytrag zu den Biedermannschen
Tabellen des Hochadelichen Patriciats zu Nürnberg. Altdorf 1772.
Die Biedermannschen Arbeiten sind zwar hinsichtlich ihrer Einzelangaben einer sehr
sorgfältigen kritischen Nachprüfung zu unterziehen, aber inhaltreich und noch immer mit
Nutzen zu gebrauchen.
Bucelin, Gabriel, Germania topo-chrono-stemmato-graphica, erschienen in
3 Teilen von 1662—1665.
Die Aufstellungen sind von sehr gemischtem Werte und im allgemeinen nicht zu-
verlässig. Doch ist eine so ungeheure Masse familiengeschichtlichen Stoffes verarbeitet,
daß es sich noch heute lohnt, das Buch, freilich nur mit Vorsicht und Kritik, zu Rate zu
ziehen. Die Benutzung von Bucelinus' Germania topo-chrono-stemmato-graphica
ist wegen der Zerstreutheit des Materials bei dem Fehlen eines Registers sehr erschwert.
Das Werk ist in 4 Foliobänden in Druck erschienen, und zwar die zwei ersten Bände im
Verlag bei J. Görlinus zu Ulm, gedruckt aber von Joh. Prätorius in Augsburg; die zwei
letzten auf Kosten Christian Balth. Khünens zu Ulm, gedruckt zu Frankfurt a. M. und Ulm;
der erste Band 1655, der zweite 1662, der dritte 1671, der vierte 1678.
Der erste Band zerfällt in 4 Teile, sämtlich mit fortlaufender Paginierung. Der 1. Teil
mit 151 Seiten bildet die Topographiae Germaniae notitia und die Annales Germaniae bis
zum Jahre 1655. Der 2. Teil führt den Titel Germaniae sacrae Pars I und enthält die
Reihenfolge der Bischöfe an den einzelnen Bischofsitzen Deutschlands auf 64 Seiten. Der
3. Teil Germaniae sacrae Pars II zählt einige der berühmtesten Klöster auf unter Angabe
ihrer Stifter und ist 97 Seiten stark. Endlich der 4. Teil, überschrieben Pars operis III,
Genealogica Germaniae notitia, bringt die Genealogien der berühmtesten regierenden Häuser
und verschiedene sogenannte Adelsprobationen auf 282 Seiten. Zu diesen Genealogien folgt
unter anderen Inhaltsangaben auch ein index genealogiarum, desgleichen in allen folgenden
Bänden fehlt.
Der zweite Band zerfällt wieder in 2 Teile, deren letzterer abermals aus 3 Stücken
besteht. Der 1. Teil hat die ordentliche Seitenzahl 1—423 und enthält: 1. Topographica
Germaniae notitia 1—131; 2. Germania sacra (d. h. einen Nachtrag zum 3. Teil des ersten
Bandes, daher er Monasteriologiae imperii Germanici pars altera heißt), 132 — 328; 3. com-
pendium chronologicum Germaniae prophanae 329 — 345; endlich 4. Historia Agilolfinga, mit
genealogischen Belegen und den Bildern der Fürsten dieses Hauses, 346 — 423. Vom 2. Teil
ist nur das 2. Stück in üblicher Weise paginiert, das 1. u. 3. aber entbehrt der Seitenangabe.
Um daher richtig, wenn auch sehr umständlich zitieren zu können, bleibt nichts übrig, als
die sogenannte Signatur zur Hilfe zu nehmen. Diese Signatur ist in kleinen und großen
lateinischen Buchstaben und mit Zuhilfenahme der arabischen Ziffern für die Anzahl jedes
Signaturbuchstabens leidlich durchgeführt, und zwar folgendermaßen: Im 1. Stück sind
je 6 Blätter oder Folien mit A und der Reihe nach A, A2, A3, A4, die nächsten zwei aber
gar nicht signiert; dann mit B bis T in alphabetischer Reihe, dann mit V, X, Y, Z auf gleiche
Weise bezeichnet, so daß jeder Buchstabe sich sechsmal in fortlaufender Reihe befindet
(sogenannter Sexis), nur der letzte Buchstabe Z hat respektive 7 Folien. Macht zusammen
139 Folien. Nun folgt die Signatur Aa, Aa2 usw. mit Sexis und Bb, Bb2, Bb3, B4 und
ein unbezeichnetes Blatt, also ein Quinio, zusammen 11 Folien. Im ganzen 150 Folien oder
Blätter. Das 2. Stück hat die gemeinübliche Paginierung von Seite 1—347. Endlich das
3. Stück läßt sich wieder nur nach der Signatur zitieren. Das erste Folio hat gar keine
Signatur und ist eigentlich Hhh6; dann folgt Iii usw., Kkk, Kkk2 usw., beide Sexis;
endlich LH, L112, L113, also ein Ternio, zusammen 16 Folien. Sonach hat der ganze 2. Teil
166 Folien und 347 Seiten, und zwar das 1. und 3. Stück in 166 Blättern nur Genealogien,
das 2. Stück auf 347 Seiten nur Adelsprobationen.
Der dritte Band hat abermals 3 Teile. Der 1. Teil enthält Germaniae sacrae primo-
rum illatae fidei christianae seculorum chronologicum compendium, S. 1— 24, und Monasterio-
logiae s. r. i. Pars III, S. 25—128. Der 2. Teil liefert Genealogien und Adelsproben des
österreichischen Erbadels, S. 1—446. Der 3. Teil hat S. 1—325 die Genealogien, S. 326—423
250
Adelsproben von Fürsten, Grafen, Baronen und Rittern des heil, römischen Reichs. Dann
folgt noch ein genealogischer Anhang „Appendix totius trium tomorum operis", der wieder
nur vermittels der Signatur zitiert werden kann. Diesem Anhang voran geht: Equestris nobi-
litatis ludis solemnibus torneamentorum admissae probatio, mittels Signaturen zitierbar.
Der vierte Band, ein Auctarium der früheren 3 Bände, zerfällt wieder in 2 Teile.
Der 1. Teil: Auctarium Germaniae topographicae S. 1—6; dann Germania topographica sacra
S. 6 — 14; dann Monasteriologiae German. Auctarium S. 14 — 32. Der 2. Teil gibt S. 1 — 325
Genealogien und genealogische Fragmente; S. 326 — 519 Adelsprobationen und endlich einen
Catalogus aulicorum ministrorum Leopoldi I.
Ein „Alphabetischer Index zu Bucelins Genealogien" im Jahrbuch des heraldisch-
genealogischen Vereins Adler in Wien V 1878, S. 70ff., stellt die sehr zerstreuten Genealogien
und genealogischen Notizen übersichtlich zusammen.
Blanckmeister, Franz, Familienkunde und ihre Pflege im Bürgerhause,
Leipzig, ohne Jahresangabe. 19 Seiten gr. 4.
Mit großer Wärme und von weiten Gesichtspunkten ausgehend, versucht der Verfasser
alle Kreise für die Pflege der Familienkunde zu interessieren. Wir empfehlen die Lektüre
der vortrefflichen Schrift angelegentlich. Dieselbe ist einer Veröffentlichung desselben Ver-
legers beigegeben, welche im wesentlichen aus leerem Papier zum Eintragen familienchroni-
kalischer Notizen besteht und aus ihrem Titel ersichtlich ist: „Familienchronik, gr. 8°,
180 Seiten stark, zweifarbiger Druck, starkes Schreibpapier. Jede Seite der Chronik mit
einem Spruch und farbiger Einfassung versehen." Dergleichen Darbietungen größerer Massen
leeren Papiers mit sachlich verwandten Beigaben (Proben von Stamm- oder Ahnentafeln,
Familienrechtliches usw.) gibt es mehrere. Recht gut ist auch Leu seh er,B. .Familien-Genealogie.
Ein Buch für Familiengeschichte und für die Erziehung der folgenden Generationen. 3. Aufl.
Paderborn, Schöningh o. J. [1897 ff.] Blanckmeister ist evangelischer Pfarrer; Mitarbeiter
des Buches von Leuschner ist Fürstbischof Kardinal Dr. Kopp in Breslau.
Bouton, De l'ancienne chevalerie de Lorraine. Paris 1861.
Über lothringsche Familiengeschichte ist weiter zu vergleichen Benoit, Arthur, Les
bibliophiles, les collectionneurs et les bibliotheques des Monasteres de la Province des trois
eveches (Metz, Toul et Verdun) 1552—1790, (JAW 1884, 220). — Digot, Chevalerie Lor-
raine. Nancy 1887. — Grenser, Armorial de Lorraine. Leipzig 1863. — Lecossais,
Husson, Le simple crayon utile et curieux de la noblesse des duches de Lorraine et de Bar
et des Eveches de Metz, Toul et Verdun. Nancy 1857. — Chapitres Nobles de Lorraine.
Annales, preuves de noblesse, documents, portraits, sceaux et blasons. Vienne 1888. —
Georgel, J. A., Armorial des familles de Lorraine, titrees ou confirmees dans leurs titres
au XIX e siecle. Elberfeld 1882.
Burkhardt, C. A. H., Hand- und Adreßbuch der Deutschen Archive. Leipzig
1875. 2 Aufl. 2 Teile. Ebenda 1887.
Sehr nützliches Werk durch allgemeine Mitteilungen über die zur Zeit seines Erscheinens
vorhandenen Archivbestände. Über die thüringischen Bestände 1900 vgl. unter Mitzschke.
Über die städtischen Archivbestände enthält der Anhang zu meinem Vortrag über städti-
sche Archivbauten, den ich auf dem allgemeinen deutschen Archivtag in Düsseldorf gehalten
habe, eine Anzahl Nachträge aus allen Gebieten deutscher Zunge abgedruckt, KGV 50,
178 ff.
Index to American Genealogies and to genealogical Material contained
in all Works such as Town Histories, County Histories, Local Histories, Historical
Society Publications, Biographies, Historical Periodicals, and Kindsed Works,
alphabetically arranged enabling the reader to assertain wether the Genealogy
of any Family, or any past of it, is printed, either by itself or embodied in
other works. Fifth Edition, revised, improved and enlarged, containing
nearly 50000 References (First and second Editions were Edited by Daniel
251
S. Durrie). Copysighted 1900. Albany, N. Y., Joel Munsell's Sons, Publishers.
1900.1)
Dieses Werk ist das wichtigste, umfangreichste und beste der für die Vereinigten
Staaten von Nord-Amerika vorhandenen genealogischen Nachschlagewerke, das Ergebnis
eines sehr großen Fleißes und durch Vollständigkeit ausgezeichnet. Bei jedem Zitat ist an-
gegeben, wie viele Seiten es umfaßt. Es ist nicht nur für jeden unentbehrlich, welcher sich
mit amerikanischer Genealogie beschäftigt, sondern auch wegen der zahlreichen europäischen
Geschlechter, die in Amerika vertreten sind, für europäische, insbesondere deutsche, öster-
reichische und Schweizer Genealogie von höchstem Werte.
Buttlar-Elberberg, R. v., Stammbuch der althessischen Ritterschaft. Kassel
1889 (vgl. Jahrb. d. Ver. ,Adler< XVII, 1890, S. 239. 240).
Hierzu ist zu vergleichen Landau, Die Rittergesellschaften in Hessen. Mit einem Ur-
kundenbuch. Kassel 1840. Manchen Beitrag enthalten die Programme von Edward Sten-
dell, Die Familien der ehemaligen Reichsritterschaft, Eschwege 1887. 1901. Vgl. auch: Der
Grundbesitz der zur althessischen Ritterschaft gehörigen Familien im Reg.-Bezirk Kassel.
Fritzlar 1894. — Buttlar-Elberberg, Rudolf v., Wappentafel der zur althessischen Ritter-
schaft gehörigen Geschlechter, die sich gegenwärtig bezüglich des Stiftes Kaufungen in voller
Rechtsausübung befinden. Marburg, Elwert.
Carpzov, Joh. Benedict, Neu eröffneter Ehren-Tempel Merckwürdiger Anti-
quitäten des Marggraffthums Ober-Lausitz, Leipzig und Budissin 1719. 380 und
271 Seiten, Lexikonformat, dazu Register.
Der zweite, mit neuer Paginierung versehene, aber buchhändlerisch nicht separat aus-
gegebene Teil enthält „Einiger deren ältesten im Lande florirenden Adelichen Familien Ge-
schlechts-Historie und Genealogien". Die zahlreichen Stammbäume werden durch ausführ-
liche Geschichtserzählung begründet, auch die Wappen abgedruckt. Die Glaubwürdigkeit
Carpzovs ist verhältnismäßig gut.
Giustino Colaneri della R. Bibliotheca Casatanense di Roma, Bibliografia
aroldica e genealogica d'Italia, Con introduzione del Conte Ferruccio-Fras-
soni „L'Acaldica in Italia". Roma, Ermanno Loescher & Co. (Bretschneider e Re-
genberg), librai editori di S. M. la Regina d'Italia 1904.
Das Werk enthält 2056 Nummern, ist alphabetisch nach den Verfassern oder nach Stich-
worten geordnet und verzeichnet alle von italienischen und nichtitalienischen Verfassern ver-
öffentlichten Werke über italienische Genealogie. Es ist durch Vollständigkeit, und ein das
Auffinden erleichterndes Sachregister ausgezeichnet und berücksichtigt die wichtigsten Zeit-
schriften und die großen Sammelwerke. Wer sich mit italienischer Genealogie befaßt, kann
es nicht entbehren. Besonders wertvoll sind die kritischen Bemerkungen bei den einzelnen
Werken.
Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte. 7. Auflage.
Unter Mitwirkung von P. Herre, B. Hilliger, H. B. Meyer und R. Scholz, heraus-
gegeben von Erich Brandenburg. Leipzig 1906.
Eine Zusammenstellung der wichtigeren Arbeiten zur deutschen Geschichte, die beste,
welche existiert. Hier werden auch die bedeutsameren Arbeiten der weit zerstreuten Zeit-
schriftenliteratur verzeichnet. Ein Abschnitt über Familiengeschichte fehlt. Einzelnes ist
nachgetragen und berichtigt von v. Below in der Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirt-
schaftsgeschichte, 4. Bd. 1906, S. 394—396, von Tille in den deutschen Geschichtsblättern
VIII, 1, 1906, S. 23 f f . und von mir in der Berliner Zeitschrift für das Gymnasialwesen 1905
*) Ein Teil der folgenden Ausführungen ist entnommen dem Aufsatz von Kekule von
Stradonitz, Der Handapparat des Ahnenforschers, JAW NF 16, wieder abgedruckt in seinen
Ausgewählten Aufsätzen aus d. Gebiete des Staatsrechts und der Genealogie, Neue Folge,
Berlin 1907, Seite 61 ff.
252
und 1906. Wer weitere bibliographische Belehrung und auch die kleineren Beiträge in der
immer unübersichtlicher werdenden Zeitschriftenliteratur kennen zu lernen wünscht, der sei
hingewiesen auf die von Oscar Maßlow bearbeitete Bibliographie zur deutschen Geschichte
in der Historischen Vierteljahrsschrift, herausgegeben von Gerhard Seeliger in Leipzig,
Verlag von B. G. Teubner, und auf die „Jahresberichte der Geschichtswissenschaft im Auf-
trage der Historischen Gesellschaft zu Berlin herausgegeben". Vgl. oben Seite 178.
Außerdem gibt es eine Anzahl von Bibliographien einzelner deutscher Länder, die ich
bei anderen Gelegenheiten notiert habe (vgl. auch die Register). Hier nenne ich noch fol-
gende Bücher: Bibliographie der Württembergischen Geschichte, im Auftrage der Württemb.
Kommission für Landesgesch., bearb. v. W. Heyd, 2 Bde. Stuttgart 1895/96. — Badische
Bibliothek. Systematische Zusammenstellung selbständiger Druckschriften über die Mark-
grafschaft, das Kurfürstentum und Großherzogtum Baden. 1. Abt. Staats- u. Rechtskunde.
Bd. 1. Karlsruhe 1897. 2. Abt. Landes- u. Volkskunde, bearb. v. O. Kienitz u. K. Wagner.
Ebd. 1901. — Bachmann, F., Die landeskundliche Literatur über die Großherzogtümer
Mecklenburg. Güstrow 1889. — Richter, P. E., Literatur der Landes- u. Volkskunde des
Königreichs Sachsen. Dresden 1S89 (Nachträge 1892 ff.). — Partsch, J., Literatur d. Landes-
u. Volkskunde der Provinz Schlesien. Breslau 1893 (auch als Ergänzungsheft zum Jb. d.
Gesellsch. f. vaterl. Kultur 70). — Winkelmann, E., Bibliotheca Livoniae historica. Syste-
matisches Verzeichnis der Hilfsmittel zur Geschichte Esthlands, Livlands u. Kurlands. 2. H.
St. Petersburg 1869—70. 2. Aufl. Berlin 1878.
Dreyhaupt, J. Chr. v., Genealogische Tabellen oder Geschlechtsregister so-
wohl der im Saal-Creyse mit Rittergütern angesessenen Familien als auch der adligen
Patricier und bürgerlichen Geschlechter zu Halle. Mit Wappentafeln. Halle 1750.
Für den sächsisch-thüringischen Adel von besonderer Wichtigkeit.
Fahne, Geschichte der Kölnischen, Jülichschen und Bergischen Geschlechter.
Köln und Bonn. I, 1848. II, 1853.
Derselbe, Geschichte der westfälischen Geschlechter unter besonderer Be-
rücksichtigung ihrer Übersiedlung nach Preußen, Curland und Liefland. Mit fast
1200 Wappen. Cöln 1858.
Derselbe, Geschichte der Herren und Freiherren von Hövel nebst Genealogie
derjenigen Familien, aus denen sie ihre Frauen genommen haben. 3 Bände in
4 Teilen. Mit mehr als 500 Illustrationen. 1856 — 60.
Derselbe, Die Dynasten, Freiherren und jetzigen Grafen von Bocholtz, nebst
Geschichte und Genealogie derjenigen Familien, aus denen sie ihre Frauen ge-
nommen haben. 4 Bde. in 5 Abteilungen. Mit fast 3000 Illustrationen. 1856 — 63.
Derselbe, Geschichte der Grafen, jetzigen Fürsten zu Salm-Reifferscheid,
sowie ihrer Länder und Sitze, nebst Genealogie derjenigen Familien, aus denen
sie ihre Frauen genommen. 2 Bände in 3 Abteilungen. Mit vielen Illustrationen.
1838—66.
Derselbe, Forschungen auf dem Gebiete der rheinischen und westfälischen
Geschichte. 5 Bände in 8 Abteilungen. Mit Illustrationen. Düsseldorf 1864 — 76.
Derselbe, Denkmale und Ahnentafeln im Rheinland und Westfalen. 6 Bände
mit vielen Abbildungen. Düsseldorf 1876 — 83.
Die Fahneschen Arbeiten gehören zu unseren verdienstvollsten, familiengeschichtlichen
Veröffentlichungen, erhalten aber durch das große westfälische Siegelwerk eine wesentliche
Ergänzung (s. u.). In diesem Zusammenhang sei auch notiert: H. F. Macco1), Beiträge zur
j _tLJL£l*l
*) Kurz, J. Georges, Zur Abwehr der Angriffe des Herrn Herrn. Friedr. Macco in
Aachen. Zugleich ein Beitrag zur Aachener Familiengeschichte. Aachen 1905; dazu die Be-
leuchtung dieser Schrift von Kurz durch Lorenz M. Rheude, Papiermühle S.-A. 1905.
253
Geschichte Rheinischer Adels- und Patrizierfamilien. 1884 ff. — Wappenbuch Aachener Pa-
trizierfamilien im Deutschen Herold. 1906. (Vgl. Register unter: Macco.) — Arndt, E. M.,
Die Rheinischen ritterbürtigen Autonomen. Leipzig 1844. — Arnold Robens, Der ritter-
bürtige landständische Adel des Qroßherzogtums Niederrhein, in Wappen und Abstammung.
2 Bde. Aachen 1818.
Eberstein, Hand- und Adreßbuch der Genealogen und Heraldiker unter be-
sonderer Berücksichtigung der Familiengeschichtsforscher. Erste Abteilung des
Handbuchs für den deutschen Adel. Berlin, Mitscher & Röstell. 1889. 1900.
Die erste Hälfte dieses Werkes, bearbeitet von Alfred von Eberstein, 180 Seiten,
weist Berufsgenealogen nach für das Deutsche Reich und für Deutsch-Österreich. Die zweite
Hälfte, bearbeitet von Botho Freiherrn von Eberstein, 394 Seiten, behandelt die
Berufsgenealogen des Auslandes, nämlich: 1. Russische Ostseeprovinzen, 2. Böhmen und
Mähren, 3. Ungarn und Siebenbürgen, 4. Polen, 5. Die Niederlande, 6. Belgien, 7. Frankreich,
8. Die Schweiz, 9. Italien, 10. Finland, 11. Schweden, 12. Norwegen, 13. Dänemark, 14. Eng-
land, 15. Amerika, 16. Griechenland, 17. Spanien, 18. Rußland. Ein Namenregister für beide
Teile ist der zweiten Hälfte beigefügt. Wenn die angegebenen Adressen zufolge Todes oder
Wegzuges nicht mehr stimmen, wende man sich an einen unserer familiengeschichtlichen
Vereine, am besten an die großen, über das meiste Material verfügenden, d. i. für Deutsch-
land an den Deutschen Herold (Schriftführer desselben ist Geheimrat Seyler, Berlin W. 30,
Nollendorfstraße 10), für Österreich an die K. K. Heraldische Gesellschaft „Adler" in Wien
(Schriftführer ist Gerichtsadvokat Hofrat Dr. Witting, Wien I, Rathausstraße 8).
Franke, Otto, Das Rote Buch von Weimar. Zum erstenmal herausgegeben
und erläutert (= Thüringisch-sächsische Geschichtsbibliothek von Paul Mitzschke,
Band II). Gotha, Perthes, 1891.
Dieses Buch vergegenwärtigt uns den Übergang des größten Teiles der orlamündischen
Besitzungen in Thüringen an die Wettiner und das Hinsinken des einst so mächtigen Hauses
Orlamünde, welches in zielbewußter Erwerbungspolitik jahrhundertelang seinen Besitz immer
mehr vergrößert und abgerundet hatte. Mit dem Tode Hermanns VIII., Grafen von Orla-
münde, fiel 1372 das Gebiet an die wettinischen Landgrafen von Thüringen. Das Rote Buch,
aufbewahrt im Haupt- und Staatsarchiv zu Weimar, bringt in seinem ersten Teil eine
Matrikel dieser neuwettinischen Lande und aller damit verknüpften Nutzungen, während sein
zweiter Teil die Belehnungen des Landgrafen Balthasar nach der Landesörterung von 1382
verzeichnet. Der zweite Teil beginnt bei Franke mit Seite 75 und enthält zahlreiche Namen
adeliger und bürgerlicher Geschlechter. Der ausführliche Kommentar zu diesem zweiten
Teil gehört zum Besten, was über die mittelalterliche Familiengeschichte der thüringisch-
sächsischen Länder geschrieben ist.
Fürth, Freiherr Herrn. Ariovist von, Beiträge und Material zur Ge-
schichte der Aachener Patrizier-Familien, 2. Band. Bonn 1882.
Nur dieser Band II wurde von Freiherrn von Fürth selbst, Band I und III sind aus
seinem Nachlaß 1890 herausgegeben, enthalten mehr Beiträge zur Geschichte und Ver-
fassung der Stadt Aachen. Das Studium des IL Bandes wird durch Abbildungen von Siegeln
und Wappen sowie durch Urkundentexte gefördert. Vgl. auch unter Macco (s. Register).
Georgii-Georgenau, Eberhard Emil, Fürstlich Württembergisch Diener-
buch vom IX. bis zum XIX. Jahrh. Stuttgart 1877 (XXII und 812 Seiten).
Ein Werk, das für genealogische Studien eine Fülle des reichsten Materials über hohen
und niederen Adel, ausgestorbene wie noch blühende Geschlechter und über die bedeu-
tendsten bürgerlichen Familien Württembergs bietet; ders., Biographisch -Genealogische
Blätter aus und über Schwaben. Stuttgart 1879. Ausgezeichnetes, nach Inhalt und Form
hervorragendes Werk, für das Studium württembergischer Familien unentbehrlich.
Frankenau, Gerhard Ernst de, Bibliotheca Hispanica Historico-
genealogico-heraldica. Lipsiae, Sumptibus Georgii Weidmanni, Sac. Reg.
Pol. Maj. ac Elect. Saxon. Bibliopolae. Anno MDCCXXIV.
254
Das Werk umfaßt 412 Oktavseiten und 1490 Schriften in alphabetischer Reihenfolge
der Schriftstellen. Der umfangreiche „Index Cognominum et Familiarum" erleichtert das
Nachschlagen. Für spanische Familiengeschichte ist das Buch unentbehrlich.
Oatfield, George, Guide to Printed Books and Manuscripts relating to
english and foreign Heraldy and Genealogy being a classified Catalogue of Works
of those Branches of Litteratur. London, Mitschell and Hughes, 140 Wardour
Street, 1892.
Das Werk zeichnet sich durch Vollständigkeit aus, wimmelt aber in bezug auf Nicht-
englisches von Druckfehlern; es ist ein Verzeichnis aller genealogischen Bücher und Manu-
skripte, welche der Verfasser in den Katalogen der großen englischen Bibliotheken ver-
zeichnet fand. Es ist besonders wertvoll durch das Verzeichnis gedruckter „Family Histories,
Pedigrees and Peerage Cases" (S. 284 — 522). Die Abschnitte America, Austria, Belgium,
Danmark, France, Germany, Italy, Netherlands, Portugal, Russia and Poland, Spain, Sweden
and Norway, Swizerland sind namentlich wegen der hier aufgeführten, in englischen Samm-
lungen befindlichen, auf die betreffenden Länder sich beziehenden und dort bisher wohl
fast ganz unbekannten Manuskripte, Stammbücher etc. wertvoll.
Gleichenstein, Johann Basilius, Edler Herr zu (herz. Sachsen-Weimar.
Hofrath und Amtmann in Bürgel), Tabulae genealogicae, oder der vom Adel des
Fürstenthum Sachsen-Gotha Stemmatographia alphabetica. Frankfurt und Leipzig
1716ff.
Enthält 111 Familien und findet sich auch in desselben Gotha diplomatica, 4 Bde.,
Frankfurt a. M. 1717 f., an welchem Werke Friedrich Rudolph Edler Herr zu Gleichenstein
Teil hat.
Goethals, Felix Victor, Indicateur nobiliaire de France, de Belgique, de
Hollande, d'Allemagne, d'Espagne, d'Italie et d'Angleterre d'apres les collections
manuscriptes des Bibliotheques publiques de Belgique. Paris, Librairie Bachelin-
Deflorence, 3, Quai Malaquais, 1869.
Dieses Werk verzeichnet ohne jede Rücksicht auf die gedruckte Literatur in alpha-
betischer Folge die Familien, über welche in der Handschriftenabteilung der königlichen
Bibliothek zu Brüssel, in den Lefortschen Sammlungen des Staatsarchivs Lüttich, in der
heraldisch-genealogischen Bibliothek des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zu
Brüssel, in den Valkonisseschen Manuskripten der Bibliothek zu Antwerpen, endlich in den
Sammlungen des Verfassers etwas zu finden ist. Das Buch ist sehr nützlich, weil man aus
ihm feststellen kann, wo Handschriftliches über eine Familie vorhanden ist. Die betreffende
Aufbewahrungsstelle, Archiv oder Bibliothek, wird meist ohne Schwierigkeiten etwa vor-
handene gedruckte Literatur nachweisen.
Grellet, Jean, et Tripet, Maurice, President resp. Secretaire de la
Societe Suisse d'Heraldique. Heraldique et Genealogie. Berne, K. J. Wyss,
Libraire-Editeur 1895 (= Bibliographie Nationale Suisse. Repertoire methodique
de ce qui a ete publie sur la Suisse et ses habitants, Fasz. V, 4).
Das Werk umfaßt rund 1000 heraldisch-genealogische Schriften und zerfällt in zwei
Abteilungen. Die erste Abteilung verzeichnet „Werke über die gesamte Eidgenossenschaft
und solche, die mehrere Kantone betreffen oder von der Heraldik im allgemeinen handeln",
die zweite Abteilung „Werke, welche einzelne Kantone betreffen". An die Aufzählung der
Titel knüpfen sich oft kurze, belehrende Notizen über den Inhalt. Es sind Handschriften,
gedruckte Bücher und Beiträge zu Zeitschriften aufgenommen.
Gritzner, Maximilian, Standeserhebungen und Gnaden-Acte deutscher
Landesfürsten während der letzten drei Jahrhunderte. Nach amtlichen Quellen.
1. Band: Anhalt bis Bayern, mit Register. 1880. 2. Band: Braunschweig, Han-
nover, Hessen, Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen, Fürsten von
255
Lichtenstein, Lippe, Mecklenburg, Nassau, Reuß, Sächsische Länder, Waldeck und
Pyrmont, Württenberg 1881. Görlitz, Starke. Dem 2. Band ist ein alphabetisches
General-Register und eine Reihe von Nachträgen zu beiden Bänden beigegeben.
Ein ganz vorzügliches Werk, das Ergebnis eines staunenswerten deutschen Gelehrten-
fleißes. Das ungeheure Material ist mit großer Sorgfalt und annähernder, jedoch nicht ab-
soluter Vollständigkeit verarbeitet. Nur sehr selten haben sich in der unendlichen Fülle von
Einzelheiten Irrtümer eingeschlichen. Wenn eine Familie bei Gritzner nicht erwähnt ist, so
folgt daraus noch keineswegs, daß sie nicht zum Briefadel gehört, schon deshalb nicht, weil
das einschlagende Urkundenmaterial nicht mit absoluter Vollständigkeit erhalten ist. Das
Werk ist für alle auf Briefadel bezüglichen Untersuchungen in keiner Weise zu entbehren.
Über Brandenburg schrieb derselbe Verfasser: Chronologische Matrikel der Brandenburg-
Preußischen Standeserhöhungen und Gnadenakte von 1600 — 1873. Berlin, Mitscher & Rösteil,
1873. — Ein allerdings unvollständiges — vgl. Frhrn. v. Zedtwitz im „Dresdner Residenz-
Kalender" 1909, Dresden, Verlag von H. Burdach (Warnatz & Lehmann), im Vergleich mit
Fiekers Angaben über Sachsen — Verzeichnis der deutschen Standeserhebungen aus dem
Jahre 1907 gibt Hans Fieker ASW 1908.
Gritzner, M., Handbuch der heraldischen Terminologie in zwölf (germanischen
und romanischen) Zungen, enthaltend zugleich die Haupt-Grundsätze der Wappen-
kunst. Nürnberg 1890 (= Siebmachers Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B)
325 Seiten groß 4 mit 36 Tafeln.
Dieses Werk ist das beste der zahlreichen Lexika der heraldischen Kunstsprache alter
und neuer Zeit und bringt insbesondere auch eine Erläuterung derjenigen Ausdrücke, welche
durch den Verein „Herold" jetzt die größte Verbreitung gefunden haben. Die gut aus-
geführten Tafeln sind, zusammen mit den beigegebenen „Erklärungen" und dem ausführ-
lichen Text des Buches selbst, geeignet, auch dem Laien auf heraldischem Gebiete in das-
selbe näher einzuführen. Dem Verein „Herold" gebührt das Verdienst, durch jahrelang
fortgesetzte, konsequente Bemühungen wesentlich zur systematischen Ausbildung der
Terminologie beigetragen zu haben. Hierdurch ist eine überaus wertvolle Grundlage für
die einheitliche Ausgestaltung und Rezeption der heraldischen Kunstsprache geschaffen
worden. Es läßt sich indessen nicht verkennen, daß diese Terminologie teilweise gekünstelt,
allgemein gar nicht und nur dem wohlbewanderten Spezialisten verständlich ist. Es wird
daher neuerdings von mehreren Seiten auf eine wirklich praktische Blasonierungsmethode
und eine allgemeinverständliche Terminologie unter Aufgabe eines Teiles der durch den
Verein „Herold" eingeführten Kunstausdrücke besonderes Gewicht gelegt. Vgl. diesbezüglich
Josef Ritter v. Bauer, Über die notwendige Planmäßigkeit heraldisch -genealogischer
Forschung und Quellenpublikation, Monatsblatt der K. K. Gesellschaft Adler 1907, wiederholt
nachgedruckt, z. B. als besondere Beilage zum „Deutschen Herold" 1907, Nr. 12.
Gritzner, M., und Hildebrandt, Ad. M., Wappenalbum der gräflichen
Familien Deutschlands und Österreich-Ungarns. Leipzig, Weigel, 4 Bde., 1885 bis
1890. Gr. Lex.-Format.
Der begleitende Text geht auf die Diplome zurück, die Zeichnungen entstammen der
Meisterhand Hildebrandts. Das Werk umfaßt zwar nicht alle gräflichen Familien; was aber
dargeboten wird, ist zuverlässig.
Gundlach, O., Bibliotheca familiarum nobilium. Repertorium gedruckter
Familiengeschichten und Familiennachrichten. Ein Handbuch für genealogische
Forscher und Bibliothekare. Erster Band A bis L. Zweiter Band M bis Z. Nach-
trag. Neustrelitz, Verlag von Gundlachs Antiquariat. 1897.
Dieses Werk enthält ein alphabetisches Verzeichnis nach Familiennamen mit Hinweisen
auf das Vorkommen in der Literatur. Für Deutschland und Österreich ist es die vollstän-
digste Nachschlagegelegenheit, welche es gibt. Das nichtdeutsche Ausland ist nur sehr
mangelhaft vertreten. Doch finden sich auch für deutsche Familien empfindliche Lücken.
256
So scheint der für genealogische Dinge aller Art eine wahre Fundgrube bildende „Rhei-
nische Antiquarius" von Stramberg mit seinen vierzig starken Bänden dem Verfasser ganz
unbekannt geblieben zu sein. Es ist vor dem Irrtum zu warnen, daß, wenn in diesem Buch
über eine Familie nichts enthalten ist, es über sie überhaupt nichts Gedrucktes gäbe.
Hattstein, Damian Hartard von, Die Hoheit des teutschen Reichs Adels etc.
Das ist: Vollständige Probe der Ahnen unverfälschter Adlicher Familien, ohne
welche keiner auff Ertz-Dhomb, hoher Orden- und Ritter-Stiffter gelangen kan
oder angenommen wird. 3 Bände. Mit 3 Titelkupferz., Portr. des Fürst Albert
Adolf v. Fulda. 16 Wappentafeln u. zahlreiche Wappen. Fulda 1729 — 40. Großfol.
Jeder Band führt die einzelnen Familien in alphabetischer Reihenfolge von A bis Z vor.
Es sind zwar nicht alle Adelsfamilien aufgenommen, für die aufgenommenen aber ist ein
riesiges genealogisches Material vorgelegt. Auch die zahlreichen Wappenabbildungen sind
beachtlich. Ein Generalregister zu allen drei Bänden fehlt.
Hauptmann, F., Das Wappenrecht. Historische und dogmatische Darstel-
lung der im Wappenwesen geltenden Rechtssätze. Ein Beitrag zum deutschen
Privatrecht. Mit 2 Farbendrucktafeln und 104 Textillustrationen. Bonn 1896.
Aus diesem großen zusammenfassenden Werke über das Wappenrecht sei die vortreff-
liche Orientierung über die „Literatur des Wappenrechts" Seite 22 ff. hervorgehoben. Die
einzelnen Lehrsätze des Wappenrechtes des alten und des jetzigen deutschen Reiches
werden durch zahlreiche Beispiele aus der Wappenführung einzelner Familien erläutert. So
verbirgt sich in diesem klassischen „Beitrag zum deutschen Privatrecht" eine stattliche Menge
familiengeschichtlicher Nachrichten aus allen Ländern germanischer Zunge. Ein vortreffliches
Namen- und Sachregister erleichtert das Nachschlagen.
Hettler, A., Archivalischer Almanach. I. Jahrg. 1903/4. Großenhain und
Leipzig, Verlag von Baumert und Ronge.
Enthält ein kurzes Verzeichnis der historischen Archive des Deutschen Reiches, Öster-
reich-Ungarns, der Schweiz, der Niederlande und der Ostseeprovinzen Rußlands, welche
unter fachmännischer Leitung stehen. Daran schließt sich ein Lexikon aktiver Archivare mit
Angaben über deren literarische Tätigkeit. Auch ein Verzeichnis der „Archivalischen Zeit-
schriften" ist beigegeben. Über desselben Verfassers „Adreßbuch der wichtigsten Archive
Europas. I. Deutsches Reich ohne Preußen", 1903, das gar keine Archivbestände verzeichnet,
vgl. Tille in DGB 1904.
Hübner, Joh., Bibliotheca genealogica, das ist ein Verzeichnis aller alten
und neuen genealogischen Bücher von allen Nationen in der Welt, den Liebhabern
der politischen Wissenschaften zur Bequemlichkeit gesammelt und in eine richtige
Ordnung gebracht. Hamburg, bei Christian Wilhelm Brandt 1729.
Es ist eine systematische, allgemeine genealogische Bibliographie mit kritischen Bemer-
kungen über einzelne Werke und zeugt von großem Fleiß und vieler Belesenheit. Hübner
ist in seinen kritischen Bemerkungen eilfertig (Kekule von Stradonitz, Aufsätze a.d. Staats-
recht und der Genealogie, Berlin 1905, S. 190 f.). Trotzdem ist das Buch noch heute wohl
zu brauchen. Ein gutes Autoren- und ein Sachregister ist beigegeben. Die Angaben über
außerdeutsche genealogische Bücher sind weit weniger vollständig als diejenigen über deutsche.
Huyttens, J., PArt de verifier les Genealogies des Familles Beiges et
Hollandaises. Bruxelles, Librairie ancienne de G. A. van Trigt, Rue Saint-Jean,
30, 1865.
Zunächst wird ein chronologisch geordnetes Verzeichnis der über hundert benutzten
Werke, jedoch ohne kritische Bemerkungen, sodann ein sorgfältiges Namenverzeichnis der-
jenigen belgischen und holländischen Familien dargeboten, über welche sich in den wich-
tigsten Einzel-, Sammel- Werken und Zeitschriften der genannten Länder etwas findet, mit
Angabe der Fundstellen.
257
Janeki, Marcelli, Handbuch des preußischen Adels. Berlin 1892/93.
Dieses Werk ist unter Förderung des Kgl. Preuß. Herolds-Amtes herausgegeben. Für
die allerdings nicht große Zahl von Familien, die es behandelt, ist es wohl das zuverlässigste
Buch, was über den preußischen Adel bisher erschienen ist. Über diesen Adel sind außer
den an anderer Stelle von mir genannten Arbeiten die folgenden erschienen:
Bernd, Chr. S. Theod., Wappenbuch der preußischen Rheinprovinz. Mit Beschrei-
bung der Wappen. 2 Teile. Bonn 1835.
Diethmar, Churmärkische Adelshistorie oder Genealogie. Frankfurt a. O. 1737.
Dorst, Schlesisches Wappenbuch. Görlitz 1842—46.
Gritzner, Alphabetischer Nachweis der sämtlichen adeligen Familien, welche das
schlesische Inkolat erhalten haben, VJH 16.
Grundmann, Christ. Wlh., Versuch einer Uckermärkischen Adelshistorie. 2 Bde.
Prenzlau 1744.
Hennings, H., Genealogiae aliquot familiarum nobilium in Saxonia; quae vel a comi-
tibus vel baronibus ortae quosdam Pontificiam episcopalem dignitatem adeptos produxerunt.
Hamburgi ex Officina Jacobi Wolfii. MDXC.
Krone, Freiherr A. v., Wappen- u. Handbuch des landgesessenen Adels in Schlesien.
Mit Zeichnungen von Prof. Ad. M. Hildebrandt, Görlitz 1901—4.
v. Mülverstedt, Der altmärkische Adel in kurbrandenburgischen u. preuß. Kriegs-
diensten 1640—1713. Altmärk. Ver. 33, 45 46.
Pfotenhauer, Der Adel des Fürstentums Öls im 16. Jahrh. Zeitschr. d. Ver. f. Gesch.
u. Altert. Schlesiens, XXI 1887, S. 318 ff.; Schlesien im Dienste des deutschen Ordens im
Jahie 1410, ebd. XV, 1880, 203 ff.; die fünfzig Ritter von 1294, ebd. XVI, 1882, 157 ff.; die
Ritterschaft von Teschen im 16. Jahrh. ebd. XVIII, 1884, 270 ff .
Priebatsch, Die Hohenzollern u. d. Adel der Mark, HZ 88, 193 ff.
Robens, A., Der ritterbürtige, landständische Adel des Großherzogtums Niederrhein,
dargestellt in Wappen und Abstammungen. Bd. 1, 2. Aachen 1818 (mit Wappenabbildungen).
Sinapius, Johannes, Kuriositäten, darinnen die ansehnlichen Geschlechter des schle-
sischen Adels mit Erzählung des Ursprungs, der Wappen, Genealogien, der qualifiziertesten
Kavaliere, der Stammhäuser und Güter beschrieben. 2 Bde., 1720. 1728. (Eine sehr fleißige,
wenn auch in vielen Punkten veraltete Materialiensammlung, noch heute mit Nutzen zu ge-
brauchen. Jeder Band reicht selbständig von A bis Z und ist mit Register versehen.)
Spießen, M. v., und Hildebrand, Wappenbuch des westfälischen Adels. Görlitz,
Starke, 1898—1903.
Stillfried, Graf R., Beiträge zur Geschichte des schles. Adels. Berlin, R. v. Deckers
Verlag, G. Schenck. Heft I: Die Grafen Schaffgotsch 1860. Heft II: Auszüge aus dem älte-
sten Glatzer Amtsbuche und der Adel des Glatzer Landes 1864. Heft III: Regesten zur
älteren Geschichte der Grafen Mettich, Freiherrn von Tschitschau 1870.
Wernicke, Urkundliche Beiträge zur Geschichte der Adelsfamilien in den Kreisen
Bunzlau — Löwenberg 1866.
Zahn, Die Ritterschaft des Kreises Stendal. Stendal 1892; Die Ritterschaft des Kreises
Osterburg. Ein Beitrag zur Geschichte des altmärkischen Adels. Stendal 1897.
Vgl. auch Cavaignac, Godefroy, La feodalite en Prusse ä la fin de XIX. siecle
(Revue de Paris, 1. mars 1894).
Schrötter, Frhr. Robert v., Der deutsche, insbesondere der preußische Adel im
19. Jahrh. u. d. deutsche Adelsgenossenschaft. Neudamm 1907.
Ferner sind hier die preußischen Adelslexika zu nennen: Ledebur, Leop. Freiherr v.,
Adelslexikon der preuß. Monarchie, 3 Bde. Berlin 1855 ff.
Mannstein, Ober- und niedersächsisches Adelslexikon. Bd. 1, Abteil. 1, Dresden und
Leipzig 1843 (wurde nicht fortgesetzt).
Zedlitz-Neukirch, Freiherr v., Preußisches Adelslexikon 1837. Vgl. oben Seite 88.
Zur Einführung in die Literatur über preuß. Geschichte ist am meisten zu empfehlen
Koser, Rnh., Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. I. 1888,
Seite 1—56. Zur Einführung in die Literatur speziell über Schlesien sei hingewiesen auf
Heydenreich, Familiengeschichtliche QuellenKiinde. 17
258
Markgraf, H., Die Entwickelung der schlesischen Geschichtsschreibung, Zeitschr. d. Ver. f.
Gesch. u. Altertumsk. Schlesiens. XXII, 1888, S. 1 ff.
Kekule von Stradonitz, Stephan, Ausgewählte Aufsätze aus dem Gebiete
des Staatsrechtes und der Genealogie. Festschrift zur Thronbesteigung Seiner
Königlichen Hoheit des Herzogs Carl Eduard zu Sachsen-Coburg und Gotha.
1905. Neue Folge: Festschrift zur Silberhochzeit Seiner Hochfürstlichen Durch-
laucht des Fürsten Georg zu Schaumburg-Lippe und Ihrer Hoheit der Fürstin
Marie Anna zu Schaumburg-Lippe, Herzogin zu Sachsen. 1907. Berlin, Carl
Heymanns Verlag.
Diese beiden inhaltreichen Sammlungen des rühmlichst bekannten Genealogen bieten
in ihrem ersten Bande außer Beiträgen zur Genealogie des Gesamthauses Sachsen-Coburg
und Gotha, der Hohenzollern, Habsburger und anderer fürstlichen Geschlechter, außer
mehreren staatsrechtlichen Aufsätzen, insbesondere über Ebenbürtigkeit und über das preu-
ßische Heroldsamt drei populäre Aufsätze allgemeinen Inhaltes über die Beziehungen der
Genealogie zur wissenschaftlichen Behandlung des Staatsrechtes, über Ziele und Aufgaben
der wissenschaftlichen Genealogie und über Ahnenproben auf Kunstwerken. Von den genea-
logischen Detailaufsätzen seien die über Philipp Jakob Spener in seiner Bedeutung für die
Heraldik und die Genealogie und „Ein genealogischer Schnitzer in Wilhelm Maurenbrechers
.Gründung des Deutschen Reiches'" hervorgehoben. Die zuletzt genannte Abhandlung
nimmt Bezug auf die „Luxemburger Frage", welche 1867 die öffentliche Meinung in Deutsch-
land stark beschäftigte, und zeigt an einem typischen Beispiele, „daß ein wenig Genealogie
für die großen Geschichtsschreiber eine ganz nützliche Sache ist". Man kann hinzufügen,
daß derartige genealogische Schnitzer, wie Maurenbrecher einen machte, dazu beitragen, die
Darstellungen wichtiger Geschichtsvorgänge an unseren Schulen unrichtig zu beeinflussen,
und daß daher auch unsere Lehrer gut daran tun, sich mit den Grundsätzen der wissen-
schaftlichen Genealogie bekannt zu machen. Der zweite ebenso verdienstvolle Band Kekules
von Stradonitz bringt außer anderen Beiträgen Aufsätze über das Haus Oldenburg, über die
Adelsfälscherprozesse in Österreich, über „Wissenschaftliche Genealogie als Lehrfach", den
Handapparat des Ahnenforschers, die Eintragungen der Taufen unehelicher Kinder in die
Kirchenbücher, genealogische Merkwürdigkeiten, Goethe als Pate, die Ahnen des Prinzen
Georg von Preußen, Rechtsgeschäfte über Wappen und Wappenteile im Mittelalter, die
Wappenkunst der Bühne, Goethes Orden, die Friedensklasse des Ordens pour le merite, den
Kgl. Preußischen Orden vom Schwarzen Adler und den Kgl. Bayer. Hausritterorden vom
Heiligen Hubertus. Beide Bände sind in einer edlen Sprache bei voller Beherrschung des
Stoffes geschrieben und gehören zu den bei weitem besten Erscheinungen der modernen
genealogischen Literatur.
Kindler von Knobloch, J., Oberbadisches Geschlechterbuch, herausgegeben
von der badischen historischen Kommission, mit Wappen. 1. Bd. 1898, 2. Bd.
1905. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuchhandlung.
Dieses groß angelegte, auf den eingehendsten Forschungen tief gegründete Werk liegt
gegenwärtig bis zum Buchstaben L (letzter Artikel: von Lych) vor und umfaßt alle dem
hohen und niederen Adel sowie dem Patriziate angehörigen Geschlechter, welche seit den
ältesten Zeiten bis etwa zur Zeit des dreißigjährigen Krieges auf Oberbadischem Gebiete
urkundlich auftraten. Zahlreiche Wappenzeichnungen und Stammtafeln erleichtern das Ver-
ständnis. In dem der Badischen Historischen Kommission jederzeit zur Verfügung stehenden
Manuskripte sind die Quellen, auf deren Angabe der Raumersparnis wegen verzichtet werden
mußte, bezeichnet; der Verfasser hat auf gelegentlich an ihn gerichtete Anfragen bezüglich
des Nachweises einzelner Daten diesen bereitwilligst stets geführt. Soweit das Werk von
Kindler von Knobloch noch nicht fortgesetzt ist, ist zu verweisen auf Becke-Klüchtzner,
L. v. d., Stammtafeln des Adels des Großherzogtums Baden. Mit Nachtrag. Baden-Baden
1886—88. — Cast, Fr., Historisches und genealogisches Adelsbuch des Großherzogtums
Baden. Nach offiziellen, von den Behörden erhaltenen und anderen authentischen Quellen
259
bearbeitet. 1845. — Graß, Frhr. v., Wappenbuch des gesamten Adels des Qroßherzogtums
Baden und die fürstlich Fürstenbergischen Standeserhöhungen. 1878.
Kneschke, Ernst Heinrich, Deutsche Grafen-Häuser der Gegenwart in
heraldischer, historischer und genealogischer Beziehung. 3 Bde. Leipzig, Weigel,
1852—54.
Das Werk ist die noch heute nützliche Frucht eines mühsamen Quellenstudiums und
bietet Abbildungen und Beschreibungen der Wappen und den Nachweis der Abstammung
der jetzigen Familienglieder, soweit er nachweisbar war. Der bei Erscheinen des Werkes
vorhandene gesamte Mannesstamm der Häuser wird aufgezählt. Vgl. auch Seifert, J.,
Geneal. Beschreibung aller des H. R. R. jetzt lebender Graffen u. Herren. 2. Aufl. Regens-
burg 1722. — Genealogie Hoch-Adelicher Eltern und Kinder. 2 Tle. Regensburg 1716 — 24.
— Hochadl. Familien. 5 Tle. 1707 — 11. — Recht aufeinander folgende Ahnen in genealog.
Tabellen. Regensburg 1712. — Ahnentafeln. 5 Bde. Regensburg 1716—1730. — Hochadl.
Stammtafeln. 4 Bde. Regensburg 1721.
Kneschke, Ernst Heinrich, Die Wappen der deutschen freiherrlichen und
adeligen Familien in genauer, vollständiger und allgemein verständlicher Beschrei-
bung. Mit geschichtlichen und urkundlichen Nachweisen. 4 Bände. Leipzig,
Weigel, 1855—57.
Jeder Band dieses noch heute sehr nützlichen Werkes enthält eine Reihe von Familien
in alphabetischer Folge von A — Z. Ein Gesamtregister fehlt. Band 4 enthält von Seite 474
an Nachträge zu Band 1—3.
Kneschke, Ernst Heinrich, Neues allgemeines deutsches Adelslexikon
1859 ff. 9 Bände.
Dieses Werk ist das ausführlichste unserer deutschen Adelslexika, vollständiger als die
Lexika über den deutschen Adel von Gauhe (I 1740, II 1747) und Hellbach (I 1825,
II 1826) und die Lexika über den preußischen Adel. Leider hat Kneschke auch sehr un-
zuverlässige Quellen mit verwendet. Seine Angaben sind daher stets streng nachzuprüfen.
Sehr dankenswert sind fortlaufende Nachweise über die benutzten Quellen und Hilfsmittel
für fast jede Familie. Zur Ergänzung von Kneschke ist zu empfehlen das lexikalisch gearbeitete,
von v. Hefner benutzte Stammbuch des Adels in Deutschland, 4 Bde. 4° (Regensburg
1860—66). Besonders hervorgehoben zu werden verdient der erste Band von Kneschkes Adels-
lexikon, weil sich hier am Schlüsse des Vorwortes ein in chronologischer Ordnung abgefaßtes
Verzeichnis der wichtigeren adelsgeschichtlichen Werke seit dem 16. Jahrhundert befindet.
Knesebeck, Frhr. von dem, Handbuch des Adels im Königreich Han-
nover. 1840.
Enthält manche sonst schwer erreichbare Notiz. Zur Ergänzung dient Grote, H.,
Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig.
Hannover 1843. Vgl. auch: Verzeichnis der in den Chur-Hannöverschen Landen in dem
laufenden Jahrhundert publizierten Standes- und Namensveränderungen, Grafen-, Freiherrn-
und Adel-Stand betr. Hannover 1800.
Knothe, Hermann, Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter
vom XIII. bis gegen Ende des XVI. Jahrhunderts. Leipzig 1879. Fortsetzung
der Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter von der Mitte des
16. Jahrhunderts bis 1620. Jetzt Verlag von Warnatz und Lehmann in Dresden.
Ein vorzügliches Werk von großer Zuverlässigkeit, jedoch unter Vernachlässigung der
Heraldik. Bei dem Ein- und Auswandern unserer Geschlechter ist das Werk nicht nur für
die Familiengeschichte der Lausitz eine Fundgrube ersten Ranges, sondern einer unserer
besten Beiträge zur deutschen Familiengeschichte überhaupt. Vgl. auch oben unter Carpzov
und Mülverstedt, S. A. v., Der oberlausitzische Adel im großen preußischen Bundeskriege
1454—1466 und unter den Rittern des deutschen Ordens in Preußen, NLM 66, 262; ders.,
Über die Nationalität alter oberlausitzischer Adelsgeschlechter, ebenda 67, 147; 70, 287 (vgl.
17*
260
hierzu auch Knothe, ebenda 68, 50). Bestand des oberlausitzischen Adels im 16. Jahrh.,
ebenda 16, 199. Der oberlausitzische angesessene Adel im Jahre 1657, ebenda 11, 76. —
Schneider, Magnus' genealogische Collectaneen. Inhaltsangabe zweier Bände, ebenda 17,
294. — Familiennachrichten und Stammbaummaterialien in der Zittauer Stadtbibliothek,
ebenda 31, 80. — Pescheck, Literatur des oberlausitzischen Adels, ebenda 36, 365. Derselbe
hat über gelehrte Lausitzer gehandelt, ebenda 21, 343; 12, 93; 13, 61; 17, 299; 18, 342; 19,
217; 21, 123, 434; 34, 177; 41, 68. Vgl. auch Knothe, Höherer und niederer Adel in der
Oberlausitz, ASG, N. F. 4. — Grosser, Samuel, Lausitzer Merkwürdigkeiten, Leipzig
1714, Fol., gibt im 4. Teil ein Verzeichnis des Lausitzer Adels mit seinen Gütern.
Koner, Dr. W., Kustos an der k. Universitätsbibliothek zu Berlin, Repertorium
über die vom Jahre 1800 bis zum Jahre 1850 in akademischen Abhandlungen,
Gesellschaftsschriften und in wissenschaftlichen Journalen auf dem Gebiete der Ge-
schichte und ihrer Hilfswissenschaften erschienenen Aufsätze. Bd. II. Hilfswissen-
schaften der Geschichte. Heft 1. Genealogie, Heraldik und Sphragistik, Biographie,
Diplomatik. Berlin, Verlag der Nicolaischen Buchhandlung, 1853.
In Betracht kommt hier namentlich der Abschnitt „Zur Genealogie einzelner adeliger
Geschlechter" (S. 3—66), der sich keineswegs auf Familien Deutschlands und Österreichs
beschränkt. Dieses Repertorium ist noch heute wichtig wegen der darin enthaltenen Hin-
weise auf die beiden großen genealogischen handschriftlichen Aufzeichnungssammlungen
zu Berlin, nämlich die Collectio Koenigiana und die Collectio Plothoniana, erstere die be-
deutendere und umfangreichere, beide in der königlichen Bibliothek daselbst.
Lang, Karl Heinrich Ritter von, Adelsbuch des Königreichs Baiern 1815.
Supplement zum Adelsbuch des Königreichs Bayern 1820.
Der ehemalige Vorstand des bayrischen Reichsherold-Amtes bietet Auszüge
aus der bayrischen Adelsmatrikel. Es ist aus dem Buche und seinem Supplement
zu entnehmen, welche Geschlechter bis 1820 in Bayern als adelig anerkannt sind.
Diese Familien gehören nicht nur dem bayrischen Briefadel, sondern allen mög-
lichen deutschen und außerdeutschen Adelsgruppen an. Das Beste über das bayrische
Adelsrecht findet sich in Seydel, Max von, Bayrisches Staatsrecht. Leipzig 1895.
2. Aufl. Bd. I. Über den bayrischen Adel sind außerdem folgende Arbeiten vorhanden:
Böhaimb, Beiträge zur Genealogie oberpfälzischer Adels-Geschlechter, Verhandlgn.
d. hist. Ver. v. Oberpfalz und Regensburg 23. N. F. 15.
Brechtel von Sittenbach, Bayerisches Turniergeschlechter- Register. Regens-
burg 1625. Vgl. oben Seite 180.
Einziger von Einzig, J. M., Bayrischer Low, . . . historisches und heraldisches Ver-
zeichnis der Bayrischen Turnierer und Helden. 2 Bände. Mit vielen Wappen auf 23 Kupfer-
tafeln. München 1762.
Fellner, Rob., Die fränkische Ritterschaft von 1495 — 1524. Mit einer Einleitung.
Hauptsächlich nach Quellen aus dem Hochstift Würzburg. Berlin 1905 (= Historische
Studien, veröffentlicht von E. Ebeling, Heft 50).
Föringer, Verzeichnis der in den drei Bänden von Hundt vorgetragenen Adels-
geschlechter, Jahrb. d. hist. Ver. v. Oberbayern 1843 u. OBA 12.
v. Hefner, Adliger bayerischer Antiquarius. I: der große, II: der kleine Adel 1866/67.
Vgl. auch v. Hefner, Altbayrische Heraldik, OBA 23, 30.
Hund, Wiguleus, Zu Sultzenmos. Bayr. Stammbuch. Der erst Theil, Von den ab-
gestorbenen Fürsten, Pfaltz-, March-, Landt- und Burggrauen, Grauen . . . deß löblichen
Fürstenthumbs in Bayern dienende Theil, von den Fürsten, Grauen, Herren, auch andern
alten adelichen Bayrischen Geschlechten, so die Thurnier besuchet, vnd under dieselben
gerechnet werden, noch der Zeit im Leben. 2 Bände. Mit Wappen und Holzschnitten.
Ingolstadt 1585, 86. Ein dritter handschriftlicher Band existiert in mehreren Exemplaren. Die
Arbeiten von Hund sind mit Vorsicht zu benutzen.
261
Kohlhagen, H. Th. von, Das Domkapitel des alten Bistums Bamberg und seine
Canoniker. Ein Beitrag zur Geschichte des fränkischen Adels. (Selbstverlag, Bamberg.)
Leoprechting, Karl Frhr. v., in Neuötting, General-Acta der während der kaiserl.
Administration für ungiltig erklärten und zu kaiserlicher Renovation angewiesenen von Kur-
bayern aus erhobenen Freiherrn und Adelichen in annis 1709 — 1712. Nebst einer Spezifikation
aller unter Maria und Max Emanuel in Bayern gegraften, gefreiten und geadelten Geschlechter
von 1654—1703, NBV 8.
Nibler, Eman., Die Edelmannsfreiheit in Bayern. Landshut 1808 (mit Verzeichnissen
des altbayrischen Adels aus Hund).
Pleß, Verzeichnis des oberbayrischen Adels, in: „Festgabe zum Witteisbacher Jubiläum"
I. Heft. Donauwörth 1880.
Primbs, K., Güter und Wappen des altbayrischen Adels, AZ 10. Die zahlreichen
sonstigen Arbeiten von Primbs sind an anderer Stelle verzeichnet, vgl. Register.
Scheuerer, Oskar, Die Stiftsmäßigkeit des gegenwärtig in Bayern immatrikulierten
Adels. Würzburg 1871.
Seyler, Gust. A., Adelsbuch des Königr. Bayern (1820 — 1875). Nach amtlichen Quellen
in Anschluß an das gleich betitelte Werk des Ritters Karl Heinrich von Lang. Nürnberg,
Bauer & Raspe, 1877. (Dieses Werk ist um so dankenswerter, als O. T. von Hef ner bei seiner
Bearbeitung des bayer. Adels im Siebmacherschen Wappenbuch gerade diejenige Quelle, welche
die besten Grundlagen für das Werk geliefert hätte, das bayrische Regierungsblatt, nicht benutzte.
Stinglheim, Christof v., Die erloschenen u. noch blühenden altadlig bayrischen
Familien. Regensburg 1798.
Tyroff s. S. 157.
Wölckern, M. C.W. v., Beschreibung aller Wappen der fürstl., gräfl., freih. u. adlichen
jetzt lebenden Familien im Kgr. Baiern, Nbg. 1831 f., 4 Bde., deren Reihenfolge, nach dem
Tyroffschen Bayrischen Wappenbuch behandelt, bis Caspar geht (mehr erschien nicht).
Würfel, Histor., genealog. u. diplom. Nachrichten zur Nürnbergischen Stadt- u. Adels-
geschichte. 2 Bde. Nürnberg 1766 — 67.
Oberpfälzischer Adel. Bayrische Annalen. 1835. — Parnassus boicus. München u.
Regensburg 1722 — 40. 7 Bde. — Wohl das umfangreichste Werk über den bayrischen Adel
sind 31 Bände mit weiteren 7 Bänden Ergänzungen v. Prey, Bayrische Adels-Beschreibung,
zirka 1750 mit Unterstützung des Fürstbischofs Franz (Eckner) von Freysing gesammelt u.
mit Wappen illustriert. Cod. bav. 2290. — Eine andere Sammlung ist: Schifer, Carl
Frhr. v. u. z. Freyling, „Von vornehmen und adeligen Geschlechtern". Sieben Bände
genealogischer Exzerpte gesammelt zu Regensburg 1668 ff. Cod. bav. 888 — 94. — Diese
älteren Arbeiten sind freilieh nur mit Kritik zu benutzen. — Als ein genealogisches Unikum
kann das von Fr. Warnecke herausgegebene „Augsburger Hochzeitsbuch" (Berlin,
R. Kühn, mit 3 Wappentafelbeilagen) bezeichnet werden. Von Hans Schellenberger i. J. 1484
angelegt und von dessen Nachkommen bis zum Jahre 1591 fortgeführt, enthält es ein genaues
Verzeichnis der in dem genannten Zeiträume innerhalb der sogenannten „Mehreren Gesell-
schaft zu Augsburg" geschlossenen Vermählungen sowie historische Begebenheiten jener
Epoche in höchst originellen und naiven Reimen. So ist uns für einen Zeitraum und einen
Gegenstand, hinsichtlich dessen uns andere Quellen, namentlich die Kirchenbücher, vollständig
im Stiche lassen, hier eine reiche Fülle genealogischer Nächrichten überliefert, für die
Genealogie der Augsburger Geschlechter, darunter die weltberühmten Fugger, Welser etc., von
höchstem Werte. Die über mehrere tausend Personen gegebenen Daten betreffen hauptsächlich,
jedoch nicht ausschließlich, süddeutsche, insbesondere schwäbische und österreichische Familien.
Lehr, E., L'Alsace noble, suivie du „Livre d'or du patriciat de Strasbourg".
3 vols. avec portraits vues armoiries etc. Paris 1870.
Aus der reichen einschlagenden französischen Literatur über den Elsaß erwähne ich
das offizielle, auf Befehl Ludwigs XIV. verfaßte, aber erst 1861 herausgegebene Armorial de
la generalite d'Alsace. Recueil officiel dresse par les ordres de Louis XIV et publie pour la
premiere fois. Paris, Colmar et Strasbourg 1861. Ferner ist zu vergleichen Kindler von
Knobloch, Der alte Adel im Oberelsaß, Berlin 1882. Vgl. auch Register.
262
Lippert, Woldemar, und Beschorner, Hans, Das Lehnbuch Friedrichs
des Strengen, Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, 1349 bis
1350. Leipzig, Teubner, 1903.
Inhalt: Die Entstehung und Entwickelung der deutschen Lehnbücher. Das Lehnbuch
Friedrichs des Strengen von Meißen und Thüringen, Entstehung und Anlage des Lehnbuches.
Text des Lehnbuches mit Kommentar. Anhang: Verzeichnis der Herren und Edlen in
Meißen, Osterland, Thüringen und der Niederlausitz um 1347 usf. Von diesen Anhängen ist
für familiengeschichtliche Studien wichtig die im Erfurter Urkundenbuch nicht enthaltene
Zusammenstellung der markgräflichen Kanzlei über den Gerichtsstand von Erfurter Bürgern
vor dem landgräflichen Gerichte „in den vier Stühlen". Sodann folgen Ergänzungen zum
Kommentar, Übersichten und Register. Das Werk bildet Band VIII der Schriften der Kgl.
Sächsischen Kommission für Geschichte und ist für die Erforschung der ältesten sächsisch-
thüringischen Adelsgeschichte unentbehrlich. Vgl. zu diesem Werke: Lippert, Vasallenverzeich-
nisse der niederlausitzischen Herrschaften Forst und Pforten aus den Jahren 1740 und 1746
in den Niederlausitzer Mitteilungen Bd. VIII.
Lorenz, Ottokar, Lehrbuch der gesamten wissenschaftlichen Genealogie.
Stammbaum und Ahnentafel in ihrer geschichtlichen, soziologischen und natur-
wissenschaftlichen Bedeutung. Berlin 1898.
Dieses epochemachende Werk stellt die Genealogie als Wissenschaft in ihren gesamten
Beziehungen zu historischen, gesellschaftlichen, staatlichen, rechtlichen und vor allem auch
naturwissenschaftlichen Fragen und Aufgaben systematisch dar. Nach einer ausgedehnten
Einleitung über Genealogie als Wissenschaft behandelt der erste Teil des Werkes die Lehre
vom Stammbaum in vier Kapiteln: Genealogische Grundformen. Die Stammtafel in formaler
Beziehung. Der Inhalt der Stammtafel. Von dem Beweise der genealogischen Tafeln.
Hierauf folgt der zweite Teil über die Ahnentafel: 1. Form und Inhalt der Ahnentafel.
2. Ahnenprobe und Ebenbürtigkeit. 3. Das Problem des Ahnenverlustes. 4. Bevölkerungs-
statistik und Ethnographie. Den Schluß bildet der dritte Teil über Fortpflanzung und Ver-
erbung: 1. Vater, Mutter und Kinder. 2. Erblichkeit und Variabilität. 3. Vererbung und
Familie. 4. Physische und moralische Vererbung. 5. Vererbung pathologischer Eigenschaften.
6. Leben und Tod.
Löwe, Victor, Bücherkunde der deutschen Geschichte. Kritischer Wegweiser
durch die neuere deutsche historische Literatur. Berlin W. 15, Verlag von
Rade, 1903.
Diese Bücherkunde ist für den, der eingehendere historische Fachstudien nicht gemacht
hat, warm zu empfehlen. Das kritische Urteil, welches über die einzelnen Bücher rasch
orientiert, ist sehr maßvoll. Ausführlich behandelt ist außer der allgemeinen deutschen Ge-
schichte die preußische. Da die Geschichte der Familien aufs engste mit der Provinzial- und
Landesgeschichte zusammenhängt, so sind die hier von Löwe dargebotenen Kritiken, die zu-
gleich einen Kommentar zu Dahlmann-Waitz- Brandenburgs Quellenkunde der Deutschen
Geschichte bilden, vielen nützlich.
Loewe, Victor, Bibliographie der Hannoverschen und Braunschweigischen
Geschichte. Posen 1908. Verlag von Jos. Jolowicz. VIII u. 450 Seiten gr. 8°.
Die Absicht des Verfassers ist es, die in selbständigen Schriften oder in Zeitschriften
niedergelegten Arbeiten, soweit sie seit ungefähr 1815 erschienen sind, mit Ausscheidung der
rein populären Darstellungen möglichst vollständig zu verzeichnen, im Hinblick auf die vor-
trefflichen älteren Bibliographien von Baring1), Erath2), Praun3), Ompteda4), Schlüter5) dagegen
x) Baring. D. E., Succincta notitia scriptorum rerum Brunsvicentium ac Luneburgensium.
Hannover 1729.
2) Erath, Ant. U., Conspectus historiae Brunsvico-Luneburgicae. Braunschweig 1745.
3) Praun, G. S. A. v., Bibliotheca Brunsvico-Luneburgensis. Wolfenbüttel 1744.
4) Ompteda, Fr. v., Neue vaterländische Literatur. Hannover 1810.
6) Schlüter, E. W. G., Neue vaterländische Literatur. Celle 1830.
263
aus der früher erschienenen Literatur nur dasjenige aufzunehmen, was in irgendeiner Hin-
sicht heute noch von Bedeutung ist. Victor Loewe wurde bei seiner Arbeit durch seine
frühere amtliche Stellung am Staatsarchive von Hannover unterstützt und hat ein Buch
geschaffen, das für andere Landschaften als ein sehr nachahmungs wertes, schönes Vorbild
hinzustellen ist. Familiengeschichten und Biographien finden sich Seite 364—432 verzeichnet.
Aus der allgemeinen Literatur für Personalien seien hervorgehoben: Scheidt, Chr. L.,
Historische u. diplomatische Nachrichten von dem hohen und niederen Adel in Teutschland
mit vielen ungedruckten Urkunden, welche . . . besonders das ruhmvolle Altertum u. den
Zustand des Adels in den Braunschweigisch-Lüneburgischen Landen ... in ein näheres Licht
setzen. H. J. Chr. Richter 1754. 4°. — Knesebeck, v. d., Die Rittermatrikeln des König-
reichs Hannover und des Herzogtums Braunschweig. Nebst einer alphabetischen Übersicht
der Ritterschaft und der von derselben vertretenen ritterschaftlichen Güter. Göttingen,
Deuerlich, 1860 (vgl. auch unten). — Troschke, v., Genealogische Nachweise für han-
noversche Familien, DH 1903, Nr. 2. — Estorff, L. O. v., Verzeichnis des Adels des
Fürstentums Lüneburg. Archiv des Fürstentums Lüneburg Bd. 6, Nr. IX. — Pfeffinger,
Joh. Frdr., Historie des Braunschw.-Lüneb. Hauses, nebst den darin befindlichen hochgräfl.,
freiherrl. u. adl. Geschlechtern. 3 Bde. Hamburg 1731 — 34. — Die älteren Matrikeln der
Lüneburger Ritterschaft. Archiv . . . des Fürstentums Lüneburg Bd. 6, Nr. X. — Von den
Lehndörfern u. d. Musterrolle der Lüneburger Ritterschaft. Archiv . . . des Fürstentums
Lüneburg Bd. 6, Nr. XVII. — Hodenberg, W. v., Lüneburger Lehnregister der Herzöge
Otto u. Wilhelm u. der Herzöge Bernhard u. Wilhelm seculi XIV u. XV, nebst einem Hom-
burger, einem Hallermunder u. einem Wölper Lehnregister. Archiv . . . des Fürstentums
Lüneburg Bd. 9, Nr. 1. — Bodemann, E., Das Aufschwörungsbuch der Domherrn zu
Hildesheim 1632—1801, ZHV, Niedersachsen 1903, 646—658. — Ledebur, v., Urkundliche
Nachrichten von den in den Grafschaften Hoya u. Diepholz ansässig gewesenen u. noch be-
güterten adligen Familien. Neues Vaterl. Archiv 12, 1827, 1—29; 13, 8—31. — Decken,
v. d., Ritterollen der bremenschen Ritterschaft. Vaterl. Archiv 1837, S. 228—271. Vgl. ZHV
Niedersachsen 1856, I, S. 106 — 112. — Grote, Frhr., Beiträge zur Gesch. d. Adels im ehe-
maligen Bistum Verden, DHJ, 93. — Müller, G. H., Das Lehns- u. Landesaufgebot unter
Heinrich Julius von Braunschweig-Wolfenbüttel. Hannover u. Leipzig, Hahn, 1905 (= Quellen
u. Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens Bd. 23, S. 258—507 ein Verzeichnis der
Lehndienstpflichtigen des Herzogtums enthaltend. — Bege, C, Geschichten einiger der be-
rühmtesten Burgen und Familien des Herzogtums Braunschweig. Mit lithographischer An-
sicht u. Grundriß der Asseburg i. J. 1658. Wolfenbüttel, Holle, 1844. — Manches Ein-
schlagende wird genannt im „Verzeichnis der bis zum Jahre 1815 erschienenen Druck-
sachen und der Handschriften der Landschaftlichen Bibliothek zu Braunschweig". Braun-
schweig 1907. Hier wird registriert: S. 98ff. Literatur über die Genealogie des Weifen-
hauses. S. 138 ff. Literatur über adlige Geschlechter. S. 141 Biographisches über Gelehrte,
Beamte etc. S. 191 Sammlungen von Leichenpredigten. S. 191 ff. Familiengeschichtliche
Einzelschriften. Vgl. ferner Büttner, Jos. Hnr., Genealogie der Stamm- u. Geschlechts-
register der vornehmsten Lüneburgischen Adligen Patricier-Geschlechter. Lüneburg 1704.
Lütgendorf-Leinburg, Willibald Leo Freiherr von, Familiengeschichte,
Stammbaum und Ahnenprobe. Kurzgefaßte Anleitung für Familiengeschichts-
forscher. Frankfurt a. M. 1890 (erscheint soeben in neuer Auflage).
Dieses vortreffliche Buch, das namentlich dem Neuling in der Behandlung familien-
geschichtlichen Materials warm zu empfehlen ist, gibt eine populäre Anleitung, wie man die
Geschichte seiner Familie erforschen kann, in folgenden Abschnitten: Einleitung und Vor-
bedingungen. Beschaffung des Urkundenmateriales. Ausarbeitung. Name der Familie. Ge-
schichte des Wappens. Allgemeine Geschichte der Familie. Genealogie der Familie. Rechts-
und Vermögensverhältnisse. Urkundenbuch. Register. Drucklegung. Der Stammbaum und
die Ahnentafel. Die Ebenbürtigkeit.1) Die Ahnenprobe.
x) Dungern, Otto Frhr. v., Das Problem der Ebenbürtigkeit. Eine rechtsgeschicht-
liche und genealogische Studie. München und Leipzig 1905. — Göhrum, Chr. G., Ge-
264
Mansberg, Richard Freiherr von, Erbarmanschaft Wettinischer
Lande. Urkundliche Beiträge zur Obersächsischen Landes- und Ortsgeschichte
in Regesten vom 12. bis Mitte des 16. Jahrhunderts. I. Band: Das Osterland.
Mit 6721 Regesten, 22 Tafeln und 66 Holzschnitten. 1903. IL Band: Die Mark
Meißen. Mit 5830 Regesten, 15 Tafeln, 43 Holzschnitten. 1904. III. Band:
Thüringen. Mit 5939 Regesten, 16 Tafeln, 60 Holzschnitten, 6 Zinkdrucken.
1905. IV. Band: Die Ostmark (Niederlausitz) und Fürstentum Sachsen, Ober-
lausitz, Sagan-Nordböhmen. Mit 6657 Regesten, 19 Tafeln, 62 Abbildungen.
1908. Verlag von Wilhelm Baensch in Dresden.
Der Herausgeber dieses groß angelegten und vom Verlage glänzend ausgestatteten
Regestenwerkes, durch sein Buch über den Turnierzug beim 800jährigen Jubiläum des Hauses
Wettin (Dresden 1889) und eine Reihe kleinerer Arbeiten bereits vorteilhaft bekannt, ver-
arbeitet ein höchst umfangreiches, weit zerstreutes und zum Teil schwieriges Material. Das
Werk gibt Aufschluß über Genealogie, Grundbesitz und Heraldik des ältesten Adels der
Wettinischen Lande und ist für jeden unentbehrlich, der sich mit dieser Materie wissen-
schaftlich beschäftigen will. Quellenangaben sind zwar nicht beigefügt, doch gibt der Ver-
fasser privatim auf briefliche Anfrage über die im einzelnen Fall benutzten Quellen die ein-
schlagenden Nachweise. Ein Generalregister ist in Vorbereitung.
Hier seien noch einige Arbeiten zur Geschichte des thüringischen Adels (vgl. den dritten
Band des Werkes des Frhrn. v. Mansberg) angeführt: Funkhänel, Zur Geschichte alter
Adelsgeschlechter in Thüringen, ZTG 3, 4. — His, Rudolf, Zur Rechtsgeschichte des
thüringer Adels, ZTG, NF 14. — Hörschelmann, Frdr. L. A., Genealogische Adels-
historie, mit dazu gehörigen Wappen. Erfurt 1772, 75; Sammlung zuverlässiger Stamm- und
Ahnentafeln verschiedener jetzt florierender adel. u. freiherrl. Familien. Coburg 1774; Ver-
mischte Sammlung gräfl. , freiherrl. u. adl. Wappen (Nachrichten von 21 Familien). Groß-
rudestedt 1776. — Weitere Literatur unter: Heroldsämter, Kgrch. Sachsen. — Viele Nach-
richten über Adelsgeschlechter findet man bei der Geschichte der Rittergüter in dem Buch
von Lobe, Gesch. d. Kirchen u. Schulen des Herzogt. Sachsen-Altenburg mit besonderer
Berücksichtigung der Ortsgeschichte. Altenburg 1886ff.
Meding, Christian Friedrich August von, Nachrichten von adelichen
Wapen (sie!). Hamburg. 3 Bde. 1786—1791.
Jeder Band enthält die Wappen einer Reihe von Familien alphabetisch von A — Z ge-
ordnet. Um sich zu vergewissern, ob eine Familie in diesem Werke abgehandelt ist, muß
man alle drei Bände durchsehen. Das Werk ist zwar veraltet, enthält aber über die zur
Zeit seines Erscheinens in Gebrauch gewesenen Wappenformen viele, noch heute wertvolle
Notizen.
Meyermann, Georg, Göttinger Hausmarken und Familienwappen. Nach
den Siegeln des Göttinger städtischen Archivs bearbeitet. Mit 607 Abbildungen
auf 25 Tafeln. Göttingen 1904.
schichtliche Darstellung der Lehre von der Ebenbürtigkeit nach gemeinem deutschen Rechte,
mit besonderer Rücksicht auf die Entwicklung der Geburtsstände und den Rechtsbegriff des
hohen Adels in Deutschland. Tübingen 1846. 2 Bde. — Kekule von Stradonitz, Eben-
bürtigkeit, Die Grenzboten, 57. Jahrg., Nr. 38 vom 22. Sept. 1898, abgedruckt in den Aus-
gewählten Aufsätzen aus dem Gebiete des Staatsrechts und der Genealogie I, 1905, S. 19ff.
Vgl. auch folgende Liste: „Gründungsjahr und Ursprung der deutschen Standesherren bis
zur Gegenwart nach ihrem Alter, d. h. der deutschen, vormals reichsständischen, jetzt standes-
herrlich untergeordneten fürstlichen und gräflichen Häuser, denen das Recht der Ebenbürtig-
keit mit den regierenden Fürstenhäusern zusteht" bei Bülow, H. von, Geschichte des
Adels. Ursprung und Entwickelung. Berlin, Wilhelm Süßerott, 1903, S. 62ff. — Edgar
Loening, Die Autonomie der standesherrlichen Häuser Deutschlands nach dem Rechte der
Gegenwart. Denkschrift im Auftrage des Vereins der deutschen Standesherren. Halle 1905.
265
Nachdem schon der Kammerrat von Münchhausen in einem Aufsatze über die
gotischen Steinmetz- und Wappenzeichen (Vaterl. Archiv f. Hannov.-Braunschw. Geschichte,
Jahrg. 1833, S. 236ff.) unter anderen auch einige von Göttinger Bürgerhäusern entnommene
Hausmarken hatte abbilden lassen und G. Schmidt in seinem Göttinger Urkundenbuche
neben anderen Siegeln auch 12 bürgerliche Siegel veröffentlicht hatte, bietet Meyermann eine
detaillierte Beschreibung aller ihm erreichbar gewesenen Wappen Gottinger Familien in
alphabetischer Folge. Der in den Göttinger Fehdebriefen zahlreich vertretene Landadel ist
mit berücksichtigt worden, weil viele Angehörige desselben das Göttinger Bürgerrecht be-
saßen und weil die vorgefundenen Siegel vielfach Abweichungen von den aus den heraldi-
schen Sammelwerken bekannten Wappen ergaben. Vorausgeschickt sind zwei Abhandlungen :
„Über Siegel und Wappen der Stadt Göttingen" und über „Hausmarken und Familienwappen".
Mitzschke, Paul, Wegweiser durch die historischen Archive Thüringens.
Gotha, Fr. Andr. Perthes, 1900.
Dieses nützliche Buch enthält auf Grund amtlichen Materiales genaue Angaben über
die Bestände und Öffnungszeiten der thüringischen historischen Archive, sowohl der staat-
lichen als auch der städtischen und der wichtigeren Privatarchive.
Moule, Thomas, Bibliotheca heraldica Magnae Britanniae. An
analytical Catalogue of Books on Genealogy, Heraldry, Nobility, Knighthood &
Ceremonies: with a list of Provincial visitations, pedigrees, collections of Arms,
and other manuscripts; and a Supplement, an amerating the principal foreign
genealogical Works. London : printed for the autor, Duke Street, Grosvenor Square.
Published by Lackington, Hughes, Harding, Mavor and Lepard, Finsbury Square;
J. Major, Skinner Street; and K. Triphook, Old Bond Street. 1822.
Das Werk ist ein chronologisch geordnetes, mit lehrreichen kritischen Bemerkungen
versehenes Verzeichnis der damals in England bekannten genealogischen Bücher und Hand-
schriften aus den oben bezeichneten Gebieten. Zuerst werden die gedruckten Werke auf-
geführt (S. 1—556), dann folgt: a list of visitations made by the Kings of arms usw., and
of various manuscript collections of pedigrees and arms, arranged under the several counties
of England, North & South Wales, Scotland, and Ireland, endlich der sehr brauchbare An-
hang: a list of the principal foreign Books on Heraldry and Genealogy. Das ausgezeich-
nete Werk ist glänzend ausgestattet und noch heute mit Nutzen zu gebrauchen. Ein Ver-
zeichnis vom Vorkommen einzelner Familien in Zeitschriften und Sammelwerken stellt es
nicht dar.
Posse, Otto, Die Siegel des Adels der Wettiner Lande bis zum Jahre 1500.
Im Auftrage der Königlich Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. 1. Band:
Grafen von Käfernburg-Schwarzburg, Vögte von Weida, Plauen und Gera. Adel
Buchstabe A. Dresden, Verlag des Apollo (Franz Hoffmann), 1903. 2. Band:
Buchstaben B und C, und 3. Band: Buchstaben D bis HEN. Dresden, Wilhelm
Baensch, 1906. 1908.
Dieses mustergültige Werk allerersten Ranges schafft für die Erforschung der Geschlechter-
geschichte der sich über fast ganz Mitteldeutschland erstreckenden Wettiner Lande zur Zeit
der Blüte des Wappenwesens eine sichere Grundlage. Die Siegel sind mit allen Mitteln
unserer hochentwickelten Technik reproduziert. Der ausführliche Text gibt nicht nur über
das Vorkommen der weit zerstreuten Siegel die zuverlässigste Auskunft, sondern auch höchst
sorgfältige sphragistische und genealogische Erörterungen aller Art. Von den zahlreichen
beigegebenen Stammbäumen seien beispielsweise die der Grafen von Käfernburg und Schwarz-
burg (Bd. 1, Seite 4), der Grafen von Gleichen (vgl. J. Chr. Hellbach, Archiv f. d. Geogr.,
Gesch. u. Statistik d. Grafsch. Gleichen 2, 1 ff.), Bd. 3, zu Seite 82, und der Grafen von Henne-
berg, Bd. 3, zu Seite 118, von den sonstigen Beigaben die Karte über den Güterbesitz der
Familie von Salza in der Oberlausitz (14. bis 18. Jahrh.), Bd. 3, zu Seite 74, genannt. Durch
dieses Werk erhalten ferner die Forschungen über die Geschichte der Kolonisation sowie
266
die weiteren Studien zur Diplomatik, zum Wappenrecht und zur Geschichte der Kleinkunst
im Mittelalter wesentliche Förderung. Die Anordnung ist alphabetisch, die Fortsetzung in
kurzer Zeit zu erwarten.
Prittwitz und Gaffron, Hans von, Verzeichnis gedruckter Familien-
geschichten Deutschlands und der angrenzenden Länder und Landesteile. Zuerst
erschienen in der „Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik und Genealogie",
hrsg. vom Verein „Herold" zu Berlin, redigiert von Ad. M. Hildebrand, Kg. S. A.
Professor. X. Jahrg. Berlin, C. Heymanns Verlag, 1882. Auch als selbständige
Schrift erschienen.
Auch noch heute neben Oundlach nicht entbehrlich, vortrefflich angelegt und mit großer
Sachkenntnis gearbeitet. Außer den selbständigen gedruckten Familiengeschichten ist auch
die Zeitschriftenliteratur, allerdings recht unvollständig, herangezogen.
Pritzbuer, Joh. v., Index concisus familiarum nobilium ducatus Megapolitani.
Havniae 1722 (nach dem Tode des Verf.).
Pritzbuer-Gamm, Mecklenburgische Adelsgeschlechter. Neustrelitz 1882.
Über mecklenburgischen Adel ist weiter zu vergleichen:
Lehsten, Der Adel Mecklenburgs seit dem landesgesetzlichen Erbvergleich (1755).
Rostock. — Lüders, W., Mecklenburgs eingeborener Adel u. s. Vorrechte. Hamburg 1841.
— Masch, C. M. Q., Mecklenburgisches Wappenbuch. Rostock 1838. — Mecklenburger
Adel. Von Otto Titan von Hefner. Nürnberg 1858; über diese Arbeit vgl. die ausführ-
liche Beurteilung von G. M. C. Masch, Schwerin, gedruckt in der Hof buchdruckerei von
A. W. Sandmeyer, 1858. 23 Seiten 4°. — Tiedemann, Mecklenburgisches Wappenbuch.
Rostock 1837. — Crull, Die Wappen der bis 1360 in den heutigen Grenzen Mecklenburgs
vorkommenden Geschlechter der Mannschaft VMG 52; Verf. bespricht in 689 Artikeln die
einzelnen in jener Periode in Mecklenburg vorkommenden Geschlechter. Namen- u. Schild-
figuren-Register erleichtern die Benutzung; ders., Wappen Wismarscher Geschlechter VMG 60.
Reimmann, Jakob Ferd., Historiae literariae exotericae & acroamaticae
particula sive de libris genealogicis vulgatioribus & rarioribus commentatio in
qua plurima hujus commatis opera, obvia & nonobvia, impressa & MScta edita
& inedita recensentur. Adeoque ad bibliothecam scriptorum genealogicorum con-
gerendam non aspernanda subministratur materies. Accedit disquisitio historica
de necessitate scepticismi in studio genealogico. Lipsiae & Quedlinburgi s. a.
Sumptibus Gottlob Ernesti Strunzii Bibliopolae.
Das Werk besteht aus zwei Teilen: Historiae literario-genealogicae Sectio prima in qua
de libris genealogicis exotericis et acroamaticis, canonicis et apocryphis, vulgatioribus et ra-
rioribus disseritur et universi hujus scientiae cursus . . . usque ad nostra tempora <o? iv zvjtco
delineatur. Quedlinburgi prelo Johann. Georgi Sieverti, typ. Aul. — Historiae literario-genea-
logicae Sectio secunda in qua de libris genealogicis rarioribus seorsim agitur adeoque
historiae arcanae literariae exhibetur specimen. — Der erste Teil schließt mit den Worten:
„Impress. est Bareuthi 1682 in Octavo". Die Vorrede des zweiten Teiles hat den Vermerk:
„Scribebam Ermslebiae die 8. Mayi MDCCX". — Man findet in diesem Buch eine gute Über-
sicht über die bis dahin erschienene Literatur mit kritischen Bemerkungen. Die Benutzung
wird durch Autoren- und Sachregister erleichtert. Von besonderer Bedeutung ist die Er-
wähnung und Besprechung genealogischer Manuskripte, die jetzt zum Teil verschollen sind.
Renesse, Comte Theodore de, Dictionnaire des figures heraldiques. 7 Bde.
Brüssel 1894—1902.
Dieses große heraldische Lexikon verzeichnet unter jeder Wappenfigur die dem Heraus-
geber bekannt gewordenen Familien aller Länder, welche die angegebene Figur führen. Die
Reihen solcher Familien, welche ein und dieselbe Figur führen, sind nicht klein. Daraus
erhellt, wie unbillig das häufige Begehren Unkundiger ist, aus dem bloßen Wappen oder
267
Siegel zuverlässig die Herkunft einer Person abgelesen zu erhalten. Wenn auch die unge-
heure Ausdehnung des durch alle Länder der gebildeten Welt unendlich zerstreuten Materials
es leicht möglich erscheinen läßt, daß einzelne Irrtümer sich eingeschlichen haben, so kann
doch, wenn zu dem Wappen oder Siegel noch andere Nachrichten hinzukommen (vgl. oben
Seite 69), an der Hand dieser sehr nützlichen Zusammenstellungen des Grafen Renesse auf
heraldischem Wege über gar manche Familiengeschichte auch der deutschen Länder Licht
verbreitet werden.
Rietstap, J. B., Armorial general, contenant la description des armoiries des
familles nobles et patriciennes de l'Europe, precede d'un dictionnaire des termes
du blason. Gouda, G. B. van Goor. 1861. gr. 8.
Das Werk enthält auf 1163 doppelspaltigen, enggedruckten Seiten ein riesiges Material
und ist zur raschen Orientierung, ob es eine adlige oder patrizische Familie irgendeines
Namens gibt, gut zu gebrauchen. Das heraldische Wörterbuch ist ein brauchbarer Beitrag
zur Kenntnis des technischen Französisch, wird durch Tafeln unterstützt und leistet zum
Verständnis französischer Wappenbeschreibungen dankenswerte Dienste.
Rudolphi, Frdr., Gotha diplomatica oder Ausführliche historische Beschrei-
bung d. Fürstentums Sachsen-Gotha, Frankf. a. M. u. Leipzig 1717, 2 Bde., gr. fol.
Enthält im 2. Band, Teil III, S. 266 ff. „Caput XXXV, von denen vornehmsten Familien
der Stadt Gotha nebenst denen Geschlecht-Registern" und ebenda S. 329 ff. „cap. XLIV. Von
denen gelehrten Männern, so in Gotha oder im Fürstenthum gebohren oder im Fürstenthum
gebohren, und darinnen, oder in frembden Orten gelebt, wie auch von denen, so von
frembden Orten dahin gekommen, und alda in Diensten gestanden, und derselben edirten
Schrifften". Den Schluß des Werkes bildet im Umfang eines stattlichen Folianten aus der
Feder von Hanß Basilius Edlen von Bleichenstein: „Tabulae genealogicae oder derer von
Adel des Fürstenthums Sachsen-Gotha stemmatographia alphabetica", enthaltend familien-
geschichtliche Daten, Stammbäume und Wappen. Die in dieser Arbeit des Edlen von
Bleichenstein behandelten Familien sind verzeichnet in: „Der deutsche Herold", XXIX, 1898,
S. 65. Vgl. hierzu auch (Joh. Gfr. Brückner) Sammlung verschiedener Nachrichten zu
einer Beschreibung des Kirchen- und Schulenstaates im Herzogtum Gotha. 3 Teile. Gotha
1758 (T. II: 1758).
Salver, Johann Octavian, Proben des hohen Teutschen Reichs-Adels, oder
Sammlungen aller Denkmäler, Grabsteine, Wappen, In- und Urschriften u. dgl.,
nach ihrem wahren Urbilde aufgenommen, unter offener Treue bewährt und durch
Ahnenbäume, auch sonstige Nachrichten erklärt und erläutert". 2 Teile. Würzburg
1774—75.
Eine Arbeit von außerordentlichem Fleiße und prachtvoll ausgestattet. Salvers hand-
schriftlicher Nachlaß gelangte (vgl. Alfred Grenser im Monatsblatt der Kais. Kön. Heraldi-
schen Gesellschaft .Adler' II, 1887, Nr. 23, S. 90) zum größten Teil nach Bamberg, wo er auf
der Königl. Bibliothek aufbewahrt wird. Friedrich Leitschuh, Katalog der Handschriften
der Kgl. Bibliothek zu Bamberg (Leipzig, Verlag von Hermann Hucke) verzeichnet unter
Nr. 142 ein katalogisiertes Faszikel loser Blätter über nicht weniger als 625 Familien, viel-
fach noch unediertes Material. Von den heraldischen Manuskripten von Salvers eigener
Hand, die nur hier verwahrt werden, seien erwähnt: Nr. 233, Wappen der Vasallen des fürst-
lichen Hochstiftes Würzburg und des deutschen Ordens. Mit historischen Bemerkungen
über einzelne Geschlechter; Nr. 234, Wappen des fränkischen, bayrischen und thüringischen
Adels und der Städte, gesammelt von Salver, Federzeichnungen vom Maler Nelber in Mainz.
Eine verwandte Arbeit ist H umbracht, Joh. Maxin. v., Höchste Zierde, Tugend und
Vortrefflichkeit des deutschen Adels in Stammtafeln und Wappen verfaßt; vorher durch
G. Helwig zusammengetragen und von Johann Philipp Freiherrn v. Greiffenclau vermehrt.
Frankfurt a. M. 1707. — Albrecht, Grh. Frdr., Genealogisches Handbuch, welches die Ge-
schlechtstafeln derer in und außer dem heil, römischen Reiche dermalen blühender Freiherrl.
u. Adelicher Familien etc. enthält. Frankfurt a. M. 1776—81.
268
Seyler, Gustav A., Geschichte der Heraldik (Wappenwesen, Wappenkunst
und Wappenwissenschaft). Nach den Quellen bearbeitet. Mit 520 in den Text
gedruckten Abbildungen und 14 Tafeln. Abteilung A des Siebmacherschen Wappen-
buches. Nürnberg. Bauer & Raspe. 1885—89. X und 872 S. gr. 4. Mit 14 Tafeln.
Diese höchst gediegene Frucht vieljähriger Arbeit beschäftigt sich ausschließlich mit
dem deutschen Wappenwesen. Nur in einigen wenigen Fällen ist das Wappenwesen
anderer Nationen gestreift, von denen wir gelernt haben oder die von uns lernten. Ein aus-
führliches Register erleichtert die Benutzung dieses äußerst nützlichen Werkes.
Sims, Richard (of the British Museum), A Manual for the Genealogist,
Topographer, Antiquar)', and Legal Professor, consisting of Descriptions of public
Records; Parochial and other Registers; Wills; County and Family Histories;
Heraldic Collections in Public Libraries etc., etc. New and improved Edition, with
a Glossary of Phrases and Terms occurring in public Records. London: Edward
Avery, Greek Street, Soho. MDCCCLXXXVIII.
Während für die gewöhnlichen Nachschlagezwecke über Großbritannien die Werke von
Gatfield und Moule genügen, ist das vorstehende Buch für den, welcher umfangreichere
Arbeiten eindringlicher Art im Gebiete der Genealogie Großbritanniens anstellen will, un-
entbehrlich. Der oben bezeichnete Inhalt wird auf 440 Seiten vorgeführt. In einem Appen-
dix I sind noch kurze Angaben über die Archive, Bibliotheken usw. des Landes, in Appen-
dix II die Benutzungsbedingungen für diese Aufbewahrungsstellen, in Appendix III eine
Übersicht über die Feste des Kirchenjahres usw., in Appendix IV eine chronologische Folge
der Regierungsjahre, in Appendix V das im Titel des Werkes versprochene Glossary und in
Appendix VI die Tage der Heiligen gegeben.
Spangenberg, Cyr., Adels-Spiegel. Histor. Bericht: Was Adel sey vnd
heisse, woher er komme, wie mancherley er sey etc. Schmalkalden, M. Schmück
1591—94.
Dieses nur selten im Buchhandel zum Kauf angebotene Werk bietet ein umfängliches
und noch immer brauchbares Material über zahlreiche Adelsgeschlechter, auch über die
Ritterorden der Johanniter, Deutschritter, Tempelherren, vom Hosenband, vom goldnen Vließ,
am Schluß ein ausführliches Register der adligen Geschlechter und Helden. Vgl. oben S. 183.
Spener, Philipp Jakob, Theatrum nobilitatis Europeae tabulis progono-
logicis praecipuorum in cultiori christiano orbe magnatum et illustrium progeni-
tores CXXVIII, LXIV, ac XXXII justo ordine repraesentantibus exornatum. Frank-
furt a. M. 1668—78 in vier Teilen.
Ein vorzügliches Werk, welches die gesamte damals vorhandene historische, biogra-
phische, genealogische Literatur des zivilisierten Europas verarbeitet und nur selten Fehler
aufweist. Jedem Teile ist ein sorgfältiges Register angehängt, dem ganzen schließlich noch
ein Generalregister sämtlicher Ahnentafeln.
Stokvis, A. M. H. I., Manuel d'histoire de genealogie et de Chronologie de
tous les etats du globe, depuis les temps les plus recules jusqu'ä nos jours.
I. Asie, Afrique, Amerique, Polynesie 1888. — IL Les etats de l'Europe et leurs
colonies I. 1889. — III. Les etats de l'Europe et leurs colonies II. 1890—1893.
Leide E. I. Brill.
Deutschland und die Schweiz werden in dem 967 Folioseiten umfassenden dritten Bande
erörtert. Außer den Genealogien der regierenden Häuser, sowie der Häuser die früher, z. B.
in Schlesien regiert haben, finden sich die Genealogien einzelner Geschlechter des hohen
Adels, ferner Listen von Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten und Bürgermeistern mit Angabe ihrer
Amtsjahre. Österreich ist im zweiten Bande behandelt.
269
Stammregister und Chronik der Kur- und Königlich Sächsischen Armee von
1670 bis zum Beginn des 20. Jahrh. Bearbeitet v. Heinrich August Verlohren,
hrsg. v. Franz Verlohren. Leipzig, Carl Beck (im Erscheinen begriffen; 4 Liefe-
rungen zum Preise von je 8 Mark).
Auf Grund langjähriger Forschungen bearbeitet, gibt dieses Werk für mehr als 800
Familien in alphabetischer Anordnung genauen Aufschluß, zu welcher Zeit die einzelnen Mit-
glieder der sächsischen Armee angehörten, bei welchen Regimentern und in welchen Graden
sie nach und nach standen, welche Feldzüge sie mitmachten. Die Personalverhältnisse sind
so genau wie möglich angegeben, ebenso Geburts- und Sterbeort, sowie die verwandtschaft-
lichen Beziehungen untereinander, die Namen der Ehefrauen und etwaiger Grundbesitz. Bei
Adelsgeschlechtern ist das Wappen beschrieben.
Vigil, D. Ciriaco Miguel, Correspondiente de las Reales Academias de
Bellas Artes de San Fernando y de la Historia etc. Apuntos heräldicos. He-
räldica Asturiana y Catälogo armorial de Epana seguidos de Leyes y
preeeptos; de la Bibliografia del Blasön ördenes de Caballeria y genealogias.
Oviedo: Imprenta de Prado, Gusano y compania. 1892.
Der erste Teil des Buches besteht aus einem Namensverzeichnis der Familien Asturiens
mit ihren Wappen und enthält einen Anhang über die Gesetze und Vorschriften der Heraldik,
sowie ein Verzeichnis der Orden, Medaillen usw. Der zweite Teil gibt zunächst (S. 137
bis 348 und 350 — 353) ein alphabetisch geordnetes Verzeichnis von Familiennamen mit den
Hinweisen des Vorkommens in der Literatur. Sodann bietet dieser Teil noch ein alpha-
betisch, nach den Verfassernamen geordnetes Verzeichnis der Werke, welche über Wappen-
kunde, Genealogie und Ritterorden handeln (S. 353 — 396).
Wachler, L., Geschichte der histor. Forschung und Kunst seit der Wieder-
herstellung der literarischen Kultur in Europa. 2 Bde. Göttingen 1812 — 16.
Enthält sehr lehrreiche Abschnitte über die in früheren Jahrhunderten gepflegten
familiengeschichtlichen Studien in allen europäischen Kulturstaaten, mit zahlreichen biblio-
graphischen Nachweisen. Insbesondere wird hier die ältere außerdeutsche genealogische
Literatur in großer Vollständigkeit bequem zusammengestellt.
Wächter, Friedrich, General-Personal-Schematismus der Erzdiözese Bam-
berg 1007 — 1909. Eine Beigabe zum Jubeljahre der Bistumsgründung. Mit Hilfe
der Gesamt-Diözesan-Geistlichkeit zusammengestellt. Bamberg 1908.
Dieser Versuch, alle in der Geschichte eines Territoriums vorkommenden Personen aus
Urkunden, Akten und anderen Quellen zusammenzustellen, ist als ein schönes Zeichen deut-
schen Fleißes warm zu empfehlen. Da für ein derartiges Unternehmen die Kräfte eines ein-
zelnen nicht ausreichen, so ist auch hier das im modernen Leben so häufig vorkommende
Prinzip der Vergesellschaftung mit Erfolg zur Geltung gekommen. Jeder Familienforscher,
dessen Studium nach Bamberg weist, muß das Buch gründlich studieren. Wir wünschen,
daß dieses Beispiel der Erzdiöcese Bamberg recht viele andere Gegenden zur Nacheiferung
anspornen möchte.
Die westfälischen Siegel des Mittelalters. Mit Unterstützung der
Landstände der Provinz herausgegeben vom Verein für Geschichte und Altertums-
kunde Westfalens. I, 1. Die Siegel des XI. und XII. Jahrh. und die Rittersiegel,
bearbeitet von F. Philippi. I, 2. Die Siegel der Dynasten von G. Tumbült.
II, 1. Die Siegel der Bischöfe von G. Tumbült. II, 2. Die Siegel der Städte,
Burgmannschaften und Ministerialitäten von G. Tumbült. III, Die Siegel der
geistl. Korporationen und der Stifts-, Kloster- und Pfarrgeistlichkeit v. Th. Ilgen.
IV, Die Siegel von Adligen, Bürgern und Bauern von Th. Ilgen, Münster i. W.
1882 — 1900.
270
Dies ist das größte und beste Werk über die Siegel einer bestimmten Landschaft,
welches bis jetzt komplett geworden ist. Die Reproduktion der Siegel ist mit allen Fein-
heiten der modernen Technik hergestellt. Die erläuternden Texte stehen auf der Höhe der
sphragistischen Wissenschaft der Gegenwart. Wem es speziell um das Studium der mittel-
alterlichen Geschichte bürgerlicher Familien zu tun ist, dem sei das 4. Heft von Ilgen
ganz besonders empfohlen. Denn der die Tafeln erläuternde Text Ilgens ist das bei weitem
beste, was über die Siegelführung bürgerlicher Familien Deutschlands im Mittelalter bisher
überhanpt geschrieben ist, sowohl hinsichtlich der Zusammenfassung und Anführung der weit
zerstreuten Spezialliteratur als auch in Rücksicht darauf, was alles aus den Siegeln für die
Geschichte mittelalterlicher Familien gefolgert werden kann. Wem diese mit bewunderns-
werter Klarheit geschriebenen Darlegungen bei dem hohen Preise des Werkes nicht erreich-
bar sind, sei hingewiesen auf desselben Autors (er ist Kgl. Preuß. Archivdirektor und Geh.
Archivrat) Behandlung der Sphragistik in A. Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft,
Bd. I, 1906. Vgl. auch Seibertz, J. S., Landes- u. Rechtsgeschichte d. Herzogt. Westfalen.
1. Bd., 2. Abt. Diplomat. Familiengesch. d. Dynasten u. Herren im Herzogt. Westfalen. Mit
Stammtafeln. Arnsberg 1855. Macco, Herrn. Frdr., Beiträge zur Geschichte u. Genealogie
rheinischer Adelsfamilien. Aachen 1884 ff. (vgl. über dieses höchst lehrreiche Werk E. v. Oidt-
man, AG 8). — Strange, J., Beiträge zur Genealogie d. adligen Geschlechter. 12 Hefte.
Köln 1864 — 77. — Piderit, A., Die lippischen Edelherren im Mittelalter. Lemgo 1876.
Zedtwitz, Arthur Freiherr von, Sächsisches Wappenbuch. Eine Samm-
lung von Wappen, die in den Jahrgängen 1886 — 1899 des Dresdner Residenz-
kalenders veröffentlicht worden sind. Gezeichnet und mit kurzer Textbegleitung
versehen. Dresden 1899.
Das Buch, welches im Dresdner Residenzkalender seit 1900 alljährlich fortgesetzt wird,
ist durch den auf gediegene Sachkenntnis beruhenden Text, welcher ungedruckte Materialien
des Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchivs verwertet, auch für weitere Kreise wertvoll.
Anhang.
1. Literatur der Siegelkunde. Nachweis größerer Siegelsammlungen.
Albrecht, Jos., Die Münzen, Siegel und Wappen des fürstl. Gesamthauses Hohen-
lohe-Oehringen. 1865.
Baumann, Siegelbittzeugen in den Urkunden des Stiftes Kempten, AZ NF 7.
Beissel, Aus der Geschichte der deutschen Siegel, „Stimmen aus Maria-Laach". Frei-
burg, Herder, 1890, 6. Heft, S. 46—69.
Birch, W. de G., Catalogue of seals in the departement of mss. in the Brit. Museum.
London 1887.
Blanchet, Adrien, Sigillographie francaise. Paris 1902.
Breßlau, Berichte in den Jahresber. der Geschichtswissensch., hrsg. im Auftrage d.
histor. Gsft. zu Berlin, seit dem zweiten Bande (Berlin 1879).
Derselbe, Über Elektensiegel, HV 1900.
Chassant, A., et Delbarre, P. J., Dictionnaire de sigillographie pratique. Paris 1860.
Dassel, O. v., Beiträge zur niedersächsischen Siegel- und Personenkunde. FBAB 4.
Demay, Inventaire des Sceaux de la Flandre. Tome I, II. Paris 1863.
Demay, Inventaire des Sceaux de l'Artois et de la Picardie. Paris 1877.
Demay, Inventaire des Sceaux de la Normandie. Paris 1881.
Demay, La Paleographie des sceaux. Paris 1881.
Diekamp, Sphragistisches, WZ 5, 270ff.
Dony, Monographie des sceaux de Verdun. Eveques. Verdun, Laurent, 1890.
Dudik, Sphragistik Mährens, nach Siegeln der Bischöfe von Olmütz und der mähri-
schen Markgrafen, Mittlgn. des K. K. Österr. Museums f. Kunst u. Industrie Nr. 94, wurde
abgedruckt JAW 1873.
271
Dufour et Rabat, Sigillographie de la Savoie. Turin, Löscher, 1882 (Separatabdruck
aus dem Memorie della R. Academia delle Scienze di Torino).
Endrulat, Niederrheinische Städtesiegel des 12. bis 16. Jahrhunderts. Düsseldorf 1882.
Engel, Recherches sur la numismatique et la sigillographie des Normands de Sicile
et d'Italie. Paris 1882.
Engel, Die mittelalterlichen Siegel des Thorner Ratsarchivs I, IL Thorn 1895.
Ewald, W., Siegel der Erzbischöfe von Köln 948—1795. Bonn 1905 (= Rheinische
Siegel Bd. 1); vgl. ders., Die Siegel des Erzbischofs Anno IL von Köln, WZ 24.
de Farcy, Sigillographie de la Normandie. Caen 1876.
Feuereisen, Arnold, Geschichte des Siegels der Stadt Dorpat. Aus dem Nachlaß
des weil. Stadtarchivars H. Lichtenstein. Dorpat 1907.
Geib, Die Siegel deutscher Könige und Kaiser von Karl dem Großen bis Friedrich I.
im allgemeinen Kgl. Bayer. Reichsarchiv, AZ NF 2, 3.
Gercken, Anmerkungen über die Siegel zum Nutzen des Diplomatik. Augsburg 1781.
2. Teil Stendal 1786.
Glafey, Ad. Frid., Specimen decadum sigillorum complexum. Lpg. 1749.
Graf, J. B., Siegelmäßigkeit in Bayern, OBA 3.
Grotefend, Über Sphragistik. Breslau 1875.
Gümbel, Beiträge zur pfälzischen Sphragistik in: „Das Bayerland", 14. Jahrg., 1903.
Günther, Das Siegelrecht des Mittelalters, erläutert aus den Formeln, welche die
sogenannte Siegelkarenz bezeichnen. Lateinische Dissertation. Leipzig 1813, übersetzt von
Dr. K. L. 1870.
Hant haier, Recensus diplomatico-genealogicus archivii Campiliensis. 2 Bde. mit
49 Siegeltafeln. Wien 1819—1820 Fol. Vgl. Tangl, MÖIG 19, lff. und darnach unten,
vgl. Register.
Heffner, Fränkisch-Würzburgische Siegel. Würzburg 1872.
Heffner, Die deutschen Kaiser- u. Königssiegel nebst denen der Kaiserinnen, König-
innen und Reichsverweser. Würzburg 1875.
Heineccius, J. M., De veteribus Germanorum aliarumque nationum sigillis, Francof.
et Lips. 1709. Neue Auflage das. 1719.
v. Heinemann, Die älteren Siegel des Anhaltischen Fürstenhauses. Bernburg 1867
(Festschrift zum 50 jähr. Jubiläum des Herzogs Leopold Friedrich).
Heyck, Urkunden, Siegel u. Wappen der Herzöge von Zähringen. Freiburg i. B. 1892.
Hildebrand, Bror Emil, Svenska Sigiller frän medeltiden. Stockholm 1867. 2 Bde.
Hohenlohe-Waldenburg, F. K. Fürst zu, Sphragistisches Album. Mittelalterliche
Siegel gegenwärtig noch blühender Geschlechter des deutschen hohen Adels. 4 H. Stutt-
gart u. Frankf. 1859 ff.
Ders., Sammlung interessantei mittelalterlicher Frauensiegel. Stuttgart 1861.
Ders., Die Siegel der Pfalzgrafen von Tübingen. Stuttgart 1862.
Ders., Das heraldische Pelzwerk. 1867.
Ders., Über den Gebrauch der Helm-Zierden im Mittelalter. Stuttgart 1868.
Ders., Zur Geschichte des heraldischen Doppeladlers. Stuttgart 1871.
Ders., Verkehrt stehende Inschriften auf mittelalterlichen Siegeln, Münzen und Denk-
mälern, ZAW 3.
Ders., Über die gemeinschaftl. Siegel, AZ 8.
Ders., Mein sphragistisches System zur Klassifikation aller Siegel nach ihren Haupt-
typen, als Manuskript gedruckt 1877.
Ders., Zur Beschreibung der Siegel, AZ 6.
Ders., Sphragistische Aphorismen. 300 mittelalterliche Siegel systematisch klassifiziert
und erläutert. Heilbronn 1882.
Ders., Über Siegel-Karenz, AZ 7.
Ders., Über die gemeinschaftlichen Siegel, AZ 8.
Hupp, Die Wappen und Siegel dei deutschen Städte, Flecken und Dörfer. Frank-
furt a. M. 1894 ff.
Ilgen s. o. am Schluß des Abschnittes „Der Handapparat des Familienforschers".
272
Jacob, Heraldisch-sphragistische Notizen über das Wappen der Herren von Torgau. 1879.
Jacobs, Kleine Beiträge zur Wappen- und Siegelkunde, ZHV 20.
Jaksch, A. v., Die ältesten Siegel der Bischöfe und des Kapitels von Qurk, MC,
Sektion II, 127—140.
Kindlinger, Nik., Nähere Nachrichten vom ältesten Gebrauche der Siegeloblaten und
des Siegellacks in dem 16. u. 17. Jahrhundert. Dortmund und Essen 1799.
Klinkenborg, Die Siegel der Landesherren der Mark Brandenburg von 1415 — 1688,
HZJ 8.
Ders., Die Siegel der preußischen Könige bis zum Jahre 1806, HZJ 9.
Kolar, Die ältesten Siegel des böhmischen Adels, zuerst erschienen in tschechischer
Sprache im „Programm der Taborer K. K. Mittelschule auf das Jahr 1883", JAW, ins Deutsche
übersetzt u. mit Anmerkungen versehen von Rud. Joh. Grafen Meraviglia-Crivelli in
Klattau, Jahrb. „Adler" X, 1883, S. 84ff.
Koopmans, J. A., Die Zegelkunde in verband met de geschiedenis. 's-Gravenhage 1890.
Ders., Het teekenen en kleuren van Wapens, Heraldieke Bibliotheek 1875.
Küch, E., Die Entwickelung des Bergischen Wappens mit Abbildungen der Siegel der
Grafen von Berg bis 1361, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsver. 1900, XV, 1 — 35, mit
5 Siegeltafeln.
Lecoy de la Marche, Les Sceaux. Paris Maison Quantin 320 d. mit 136 Abb. Be-
handelt: 1. Origine des sceaux; les pierres gravees. II. Usage et legislation du sceau. III. Les
matrices. IV. Les empreintes. V. Sceaux des Souverains. VI. Sceaux des seigneurs.
VII. Sceaux des bourgeois, des villes et des metiers. VIII. Sceaux ecclesiastiques. IX. Les
legendes. X. Cachets et timbres modernes. XI. Les collections des sceaux.
Ledebur, Leop. Frhr. v., Über die Frauen- Siegel des deutschen Mittelalters.
Berlin 1859.
Lepsius, Sphragistische Aphorismen. 1. u. 2. Heft. Halle 1842, 1843.
Leyser, Polycarp, Commentatio de contra-sigillis medii aevi. Helmstedt 1726. Siegel-
Cabinet, vollständiges Braunschweigisches und Lüneburgisches. 1779.
Lind, Blätter für ältere Sphragistik, hrsg. v. d. K. K. Centralkommission. Wien 1878.
Lind, Sphragistische Denkmale Albrechts des ersten habsburgischen Herzogs von
Oesterreich und seiner Gemahlin Elisabet in: Festschrift zur 600jährigen Gedenkfeier der
Belehnung des Hauses Habsburg mit Österreich, Wien 1882, S. 213ff.
Löher, Franz von, Das Geheimnis des Röckischen Metallabgusses von Siegeln und
Medaillen u. deren Sammlgn. im Kgl. Bayer. Reichsarchiv zu München, AZ 3, S. 246 ff.
Ders., Bedeutung, Recht u, Geschichte der Helmkleinode, AZ 10—13.
Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck, hrsg. v. d. Verf. f. Lübecker
Gesch., 10. Heft. Lübeck 1856-79.
Lüneburgisches Siegel-Kabinet. Braunschweig 1789.
Luschin von Ebengreuth, Arnold, Sphragistische Beiträge zur Geschichte von
Tyroler Geschlechtern. Wien 1873.
Maltitz, E. v., Über das Abdrucken von alten Siegeln und Stempeln, Jahrb. d. Ver.
„Adler" XII, 1885, S. 125 ff.
Maltitz, Emil von, Siegel und Wappen der Familie von Maltitz. Berlin 1888.
Matthi essen, C. M. A., Slesvigske Herresegl, in: Slesvigske Provindsial efterret
ninger, Bd. 4, Haderslev 1863, S. 209—212, mit 1 Tafel.
Mecklenburgische Siegel des Mittelalters aus den Archiven der Stadt Lübeck.
Lübeck 1857—60.
Melly, Beiträge zur Siegelkunde des Mittelalters. Wien 1846.
M icheisen, A. L. J., Siegelsammlung des Herzogtums Coburg, ZTG 3.
Milde, J. C, Holstein-Lauenburger Siegel adeligei Geschlechter. Lübeck 1859ff.
Monumenta boica, München 1763ff., mit vielen Siegelabbildungen (unzuverlässig).
Mülverstedt, G. A. v., Mittelalterliche Siegel aus dem Erzstift Magdeburg. Mit
heraldischen u. histor. Erläuterungen. Magdeburg 1869 — 72 (Schäfer).
N ott b eck, E. v., Siegel aus dem Revaler Ratsarchiv 1880.
273
Abbildungen Oberrheinischer Siegel, hrsg. v. d. histor. u. antiquar. Gesellschaft zu
Basel. 1. Reihe Taf. 1—14. Basel 1890. 2. Reihe Taf. 15—16. Ebenda 1893. 3. Reihe
Taf. 17—19. Ebenda 1896.
Petersen, Danske geistlige Sigiller 1886.
Petersen, Danske adelige Sigiller 1892.
Pettenegg, E. G. Graf v., Sphragistische Mitteilungen aus dem Deutsch-Ordens-
Centralarchiv. Frankf. a. M. (erweiterter Sonderabdruck aus MAW).
Pflugk-Harttung, Jul. v., Speciniina selecta chartarum pontificum Romanorum,
Teil 3, 1887: Die Siegel der Päpste bis ins 12. Jahrhundert in chronologischer Folge.
Ders., Über Münzen und Siegel der älteren Päpste, Quellen u. Forschungen aus italien.
Arch. u. Bibl. Rom 1903, V, 1 ff .
Pfotenhauer, Die Schlesischen Siegel von 1250—1300. Breslau 1879.
Posse, O., Die Siegel der Wettiner bis 1324 und der Landgrafen von Thüringen bis
1247. Leipzig 1888. — Die Siegel der Wettiner von 1324—1486 und der Herzöge von
Sachsen- Wittenberg und Kurfürsten von Sachsen aus askanischem Geschlecht, nebst einer
Abhandlung über Heraldik und Sphragistik der Wettiner (Siegel der Wettiner IL Teil).
Leipzig 1893. — Typarfälschungen in der von Smitmerischen Siegelsammlung des K. u. K.
Haus-, Hof- und Staatsarchivs zu Wien1), MIÖG 14. — Die Siegel der deutschen Kaiser und
Könige. Dresden 1906, Bd. I (wird 5 Bände umfassen). — Die Siegel des Adels der Wettiner
Lande, vgl. oben unter: Handapparat des Familienforschers.
v. Praun, Anmerkungen von den Sigillis pedestribus. Braunschweig 1779. — Braun-
schweig-Lüneburgisches Siegel-Kabinet mit diplomatischen, genealogischen u. histor. Erläute-
rungen. Hrsg. v. Jul. Aug. Remer. Braunschweig 1789.
Primbs, Eine Wanderung durch die Sammlung von Siegelabgüssen im K. Bayer, allg.
Reichsarchiv zu München, AZ 10 — 12. — Sammlung von Siegel- und Medaillen-Abgüssen im
Reichsarchiv zu München, AZ 2. — Siegel der Witteisbacher in Bayern bis auf Max III. Joseph,
AZ NF 2. — Nachlese zu den Siegeln des Hauses Witteisbach im allgemeinen Reichsarchiv,
AZ NF 3. — Nachtrag zu den drei Abteilungen der in V, VI, VII behandelten Siegel, AZ
NF 3, Fürstensiegel S. 257 ff., Siegel des deutschen u. namentlich bayrischen Adels S. 260 ff.,
Siegel von Gerichten, Städten, Genossenschaften S. 274 ff., Anhang 279 ff. — Die Siegel-
stempel-Sammlung im bayrischen allgemeinen Reichsarchiv, AZ NF 4. — Mitteilungen über
Papstbullen mit heraldischen Andeutungen, AZ NF 5. — Nachträge zu den Mitteilgn. über
die Sammig. v. Siegelabgüssen des K. allgemeinen Reichsarchivs, AZ NF 8, 9. — Beiträge
zur Geschichte des altbaierischen Adels, seiner Güter u. Wappen, AZ NF 10.
Ders., OBA 39: Philipp Apians Wappensammlung der altbayr. Landschaft, wie des zu
seiner Zeit abgegangenen Adels. Anhang zu Apians Topographie von Bayern, zur Feier des
700jährigen Herrscherjubiläums des erlauchten Hauses Witteisbach herausgegeben. Mit
60 Abbildungstafeln (660 Wappen mit etlichen Unternummern).
Prud'homme, Les sceaux, leur origine, leur usage principalement dans le Hainaut.
Mons 1881.
de Raadt, J. Th., Sceaux armories des Pays-Bas et des pays advoisinants. Recueil
historique et heraldique. Bruxelles 1897.
Raffaeli Marchese Filippo, Catalogo di sfragistografia della sua privata collezione.
Fermo 1878.
Roemer-Büchner, Die Siegel der deutschen Kaiser, Könige und Gegenkönige. Frank-
furt a. M. 1851.
Roever, Nicolaus de, Het aanleggen van verzamelingen van handschriften en Zegels.
Leiden. A. W. Sythoff 1881.
Roth von Schreckenstein, Die Beschreibung von Wappensiegeln, Archival. Zeitschr.
V, 1880, S. 1 ff.
x) Diese 9000 Stück betragende Siegelsammlung ist genannt nach dem Domherrn zu
St. Stefan Franz Paul Edlen von Smitmer (geb. 1740, gest. 1796). Sie war ursprünglich von
dem Paduaner Sartorio Ursato angelegt und hatte mannigfache Schicksale, v. Smitmer schrieb
Kommentare zu ihr und machte sie durch Register besonders nutzbar.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 18
274
Derselbe, Beitrag zum Siegelrechte, insbesondere zu der Lehre von der Siegelmäßig-
keit, ZOR 32, 369 ff.
R. v. R., Zur Geschichte der deutschen Wappenbilder, AZ 9.
Sachsendahl, Siegel und Münzen der weltlichen und geistlichen Oebietiger über Liv-,
Esth- und Kurland bis zum Jahre 1561 nebst Siegeln einheimischer Geschlechter. Aus dem
Nachlaß von Baron R. v. Toll. Rebal 1887.
Sava, K. von, Die Siegel der Österreichischen Regenten. Wien 1864 ff., MZK 9. 11
bis 16. 19; Die Siegel der Landes-Erbämter des Erzherzogtums Österreich u. d. E., LAW 5.
Schenk zu Schweinsberg, Gust. Freiherr, Unbekannte Siegel des Markgrafen
Friedrich I. von Brandenburg, DH 23.
Schlosser, Jul. v., Die sphragistische Sammlung des A. H. Kaiserhauses, MJÖG 12.
Schlumberger, Sigillographie Byzantine. Paris 1884.
v. Schmidt-Phiseldeck, Die Siegel des herzogl. Hauses Braunschweig und Lüne-
burg. 1882.
Schultz, Die schlesischen Siegel bis 1250. Breslau 1871.
Schultz und Pfotenhauer, Die Schlesischen Siegel bis 1300. Breslau 1871 — 79.
Schweizer und Zeller-Weidmüller, Siegelabbildungen zu Escher und Schweizer,
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft, Zürich 1898 ff.
Sello, Die Siegel der Markgrafen von Brandenburg askanischen Stammes, MF 20.
Derselbe, Siegel d. Alt- u. Neustadt Brandenburg, Beitr. z. alt. Gesch. d. St. Branden-
burg. 1886.
Seyler, Abriß der Sphragistik, JAW 1884.
Derselbe, Geschichte der Siegel, Leipzig 1894. Über Seyler's Geschichte d. Heraldik,
welche sehr zahlreiche Beiträge zur Sphragistik enthält, vgl. oben (siehe Register).
Siegenfeld, Ritter Anthony von, Innenösterreichische Rosensiegel (mit 4 Tafeln
und 1 Textillustration), JAW NF 5. 6.
Spieß, Phil. E., Von Reuter-Siegeln. Halle 1784.
Stetten, Paul von, Gesch. der adel. Geschl. in d. fr. R.-St. Augsburg 1762, enthält
12 Kupfertafeln mit Wappen- u. Siegelabbildungen nebst Register dazu.
v. Stillfried, Die älteren Siegel und das Wappen der Grafen von Zollern, sowie die
Zollerischen Burggrafen zu Nürnberg. Berlin 1881.
Stölzel, Adolf, Urkundliches Material aus den Brandenburger Schöppengerichtsakten
I, 1901, Siegelung, S. 536 ff ., dazu eine Siegeltafel.
Ströhl, Wappen und Siegel d. Orte Vorarlbergs (mit 22 Textillustrationen), JAW NF 3.
Tumbült siehe oben am Schluß des Abschnittes „Der Handapparat des Familien-
forschers".
Voßberg, F. A., Münzen und Siegel der preußischen Städte Danzig, Elbing, Thorn,
sowie der Herzöge von Pomerellen im Mittelalter. Berlin 1841. — Geschichte der preußi-
schen Münzen und Siegel bis zum Ende der Herrschaft des deutschen Ordens. Berlin 1842.
— Siegel des Mittelalters von Polen, Lithauen, Schlesien, Pommern u. Preußen. Berlin 1854.
— Die Siegel der Mark Brandenburg. Berlin 1868. 1887.
Wailly, M. Natalis de, Elements de paleographie Band II (Paris 1838) behandelt die
Siegel und zwar ein überwiegend außerdeutsches Material.
Walter, Die Siegelsammlung des Mannheimer Altertumsvereins (hierin auch ein Abriß
der Sphragistik). Mannheim 1897.
Weech, F. v., Siegel von Urkunden aus dem großherzogl. badischen Generallandes-
archiv. Karlsruhe 1883. 1886. — Siegel der badischen Städte in chronologischer Reihenfolge,
hrsg. von der Badischen historischen Kommission. Heft 1. 2. Heidelberg 1899 ff. — Über
Maltha-Siegel, AZ 7.
Wichner, Kloster Admont in Steiermark und seine Beziehungen zur Kunst. Wien 1888
(hier Seite 174 ff. über Siegel des Stiftes und der Äbte von Admont).
Witt mann, Dr. Pius, Monumenta Castellana (Urk. B. z. Gesch. des fränk. Dynasten-
geschlechts der Grafen u. Herren — jetzt „Fürsten" — zu Castell), München 1890 (gibt auf
7 Tafeln 46 Siegelabldgn., darunter verschiedene Allianzwappen; beachtenswert ist hier der
starke Wechsel der Helmzierde bei ein und demselben Geschlecht).
275
Wyss, G. de, Sceaux historiques du canton de Neuchätel. Zürich, Kommission von
S. Höhr, 1862.
Überdies erhalten unsere Werke über Diplomatik gewöhnlich auch Beiträge zur Sphra-
gistik. Diesbezüglich sei hingewiesen auf
Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien. Bd. I (mehr nicht
erschienen), Leipzig 1889.
Giry, Manuel de Diplomatique. Paris 1894 und
Posse, Lehre von den Privaturkunden, Leipzig 1887, S. 126 ff.
Außerdem sei hingewiesen auf die Bücher:
„Wappensiegelsammler. Anleitung zum Anlegen, Einrichten und Ordnen von
Wappensiegel-Sammlungen. Mit 150 Siegelabbildungen auf 10 Tafeln" (Leipzig 1861) und
von Zollikofer, Der Siegelkünstler. Anleitung sehr schöne Siegelabdrücke zu fertigen.
St. Gallen 1833.
(Anonyme) Beschreibung und Abdruck der Grundgerichts-Siegel sämtlicher Vorstädte
und Gemeinden der K. K. Haupt- und Residenzstadt Wien 1829. 4°.
Bei der Herausgabe von Urkundenbüchern hat man sich die Fortschritte der
neuesten Vervielfältigungsmethoden zunutze gemacht und hier zum Teil Abbil-
dungen von Siegeln geliefert, welche zu den besten Leistungen auf diesem Gebiet
gezählt werden müssen. Vgl. Weech, F. v., Codex diplomaticus Salemitanus,
Bd. I— III, Karlsruhe 1883—1895. — Janicke, K., Urkundenbuch des Hochstiftes
Hildesheim, Bd. I, PPA Bd. 65, Leipzig 1896, fortgesetzt von H. Hoogeweg,
Bd. 2 u. 3. (Quellen u. Darstellungen z. Geschichte Niedersachsens, Bd. VI u. XI),
Hannover und Leipzig 1901 u. 1903. — Do ebner, R., Urkundenbuch der Stadt
Hildesheim. Bd. VII, Hildesheim 1899. — Kehr, P., Urkundenbuch des Hoch-
stifts Merseburg, I. Teil (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen, Bd. 36) Halle 1 899.
Sammlungen von Siegeln und Siegelstempeln befinden sich in jedem größeren
Archive. Ich erwähne beispielshalber die Webersche Siegelsammlung im Kgl.
Hauptstaatsarchiv zu Dresden, angelegt von dem früheren Direktor desselben, Ge-
heimrat von Weber. Über die Siegelsammlung im Baseler Staatsarchive handle
ich weiter unten. Die gedruckten Arbeiten über die Siegel im Kgl. Bayrischen
Reichsarchiv in München sind oben verzeichnet. Auch die größeren Stadtarchive
sind hier zu nennen. Nachweise über die Siegel im Archiv der ehemaligen freien
Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen enthält meine Schrift über das Archiv dieser
Stadt (Mühlhausen, Albrecht 1901) und mein „Führer durch die ständige Archiv-
ausstellung in den Archivgewölben des Rathauses der Stadt Mühlhausen in Thü-
ringen" (ebenda 1901). Über die Sammlungen der Städte Lübeck und Reval vgl.
oben (siehe Register). Eine große Sammlung von Siegeln befindet sich im Ger-
manischen Nationalmuseum in Nürnberg. Dieses enthält auch die vollständigste
Sammlung von Abdrücken der deutschen Kaisersiegel (vgl. oben Seite 166).
Auch unsere Altertumsvereine haben sich der Pflege von Siegeln angenommen ;
ihre Jahreshefte enthalten eine Unmasse kleiner, zerstreuter Beiträge zur Siegel-
kunde. An erster Stelle ist diesbezüglich in Deutschland der Mannheimer Alter-
tumsverein zu nennen (siehe Register).
Eine besondere Erwähnung verdient noch die Melly-Pettenegg-Stiftung. Der
bedeutende Sphragistiker Eduard Melly (t 22. Oktober 1854) hatte eine ansehn-
liche Siegelsammlung hinterlassen, welche nach manchen Wechselfällen in den
Besitz Sr. Exzellenz des Herrn Präsidenten Dr. Eduard Gaston Grafen von
18*
276
Pettenegg gelangte, der diese Sammlung der K. K. Heraldischen Gesellschaft
„Adler" in Wien 1889 zum Geschenk machte. Zum Andenken an den Gründer
und in dankbarer Würdigung dieser hervorragenden Schenkung wurde der Name
„Melly-Pettenegg" -Stiftung gewählt. Die Sammlung enthält: 1. Gypsabgüsse
sämtlicher im K. u. K. Antiken Kabinette damals vorhandenen geschnittenen Steine.
2. Gips- und Metallabformungen von ca. 3000 mittelalterlichen Siegeln aller Arten.
3. Lackabdrücke von mittelalterlichen Typaren. In diese Stiftung wird auch die
von dem Mitgliede der K. K. Gesellschaft „Adler" in Wien, Freiin Elise v. König
auf Warthausen, seinerzeit geschenkte Sammlung sowie alle andern von verschie-
denen Seiten an die genannte Gesellschaft einlangenden Siegelabdrücke auf-
genommen.
2. Übersicht über den Stand des großen deutschen Stamm- und Wappen-
buches, welches unter dem Titel J. Siebmachers Wappenbuch in neuer,
reichvermehrter, mit historisch-genealogischen Erläuterungen versehener Ausgabe
bei Bauer & Raspe in Nürnberg erscheint.
Abgeschlossen sind bis jetzt folgende Bände:1)
Seyler, Q. A., Geschichte der Heraldik. Enthält auf 220 mit 520 Holzschnitten ver-
sehenen Te^thalbbogen und auf 14 Tafeln eine erschöpfende Geschichte dieser Wissenschaft.
1890. Vgl. oben unter: Handapparat des Familienforschers.
Gritzner, Max, Grundsätze der Wappenkunst (2. Aufl.). Verbunden mit einem Hand-
buche der Heraldischen Terminologie und einer Heraldischen Polyglotte. Enthält 82 Text-
halbbogen und 36 Tafeln. 1890. Vgl. oben unter: Handapparat des Familienforschers.
Hefner, Dr. Tit. v., Deutsche Bundesstaaten. Enthält auf 10 Bogen und 115 Tafeln
die Beschreibung von 238 Wappen. (Bd. I, Abt. 1). 1856.
v. Hefner, Gritzner u. Hildebrand, Außerdeutsche Staatenwappen. Enthält auf
15 Bogen und 162 Tafeln die Beschreibung von 468 Wappen. (Bd. I, Abt. 2). 1870.
v. Hefner u. M. Gritzner, Die mediatisierten Fürstengeschlechter Deutschlands. Ent-
hält auf 24 Bogen und 213 Tafeln die Beschreibung von 436 Wappen von 34 Familien und
50 aufgeerbten Familienwappen. Mit Anhang: Fürstlich Hohenzollernsche Standeserhöhungen.
Enthält die Beschreibung von 20 Wappen und 27 Familien (Bd. I, Abt. 3, I. Reihe). 1878.
Gritzner, M., Die erlauchten Grafengeschlechter Deutschlands. Enthält auf 38 Bogen
und 201 Tafeln die Beschreibung v. 523 Wappen u. 71 Familien (Bd. I, Abt. 3., II. Reihe). 1878.
Derselbe, Die Fürsten des Heiligen Römischen Reiches. Enthält auf 72 Bogen und
391 Tafeln die Beschreibung von 883 Wappen und 156 Familien (Bd. I, 3, III. A.). 1887.
Derselbe, Die Fürsten der deutschen Bundesstaaten und Österreich. Enthält auf
15 Bogen u. 107 Tafeln die Beschreibung v. 150 Wappen u. 60 Familien (Bd. I, 3, III B). 1888.
Derselbe, Die europäischen Fürstengeschlechter nicht römisch-kaiserlicher oder deutsch-
bundesfürstlicher Extraktion. Enthält auf 78 Bogen und 416 Tafeln die Beschreibung von
435 Wappen und 367 Familien (Bd. I, 3. III C). 1894.
Hefner, T. v., Gautsch, Clericus, Städtewappen. Enthält auf 95 Bogen und 335
Tafeln die Beschreibung von 5359 Wappen von 3386 Städten (Bd. I, Abt. 4). 1885.
Seyler, G. A., Bistümer. Enthält auf 51 Bogen und 285 Tafeln die Beschreibung von
754 Wappen von 220 Bistümern. Mit Anhang: Englische Bistümer. Enthält die Beschreibung
von 172 Wappen von 121 Bistümern (Bd. I, 3, I). 1881.
Derselbe, Klöster. Enthält auf 32 Bogen und 162 Tafeln die Beschreibung von 843
Wappen von 450 Klöstern (Bd. I, 5, II). 1882.
Gritzner, M., Flaggen. Enthält auf 7 Bogen und 91 Tafeln die Beschreibung von 759
abgebildeten Flaggen. (Beigabe 1 Tafel Farbenerklärung.) Bd. I, Abt. 6.) 1878.
*) Jeder Band ist einzeln käuflich.
277
Seyler, G. A., Corporationen (Berufswappen). Enthält auf 29 Bogen und 161 Tafeln die
Beschreibung von 1235 Wappen. Abgeschlossen. (Bd. I, Abt. 7.) 1898.
Hefner, Titan v., Bayerischer Adel. Enthält auf 31 Bogen und 156 Tafeln die Be-
schreibung von 1867 Wappen von 1536 Geschlechtern (Bd. II, Abt. 1). 1856.
Hildebrandt, A. M., Braunschweiger Adel. Enthält auf 3 Bogen und 9 Tafeln die Be-
schreibung von 105 Wappen von 90 Geschlechtern (II, 2). 1869.
Hefner, Titan v., Sächsischer Adel inkl. der Herzogtümer. Enthält auf 14 Bogen und
63 Tafeln die Beschreibung von 752 Wappen von 710 Geschlechtern (II, 3). 1857.
Hefner, Titan v., Schwarzburger u. Waldecker Adel, und Gritzner u. Hildebrandt,
Adel der Fürstentümer Reuß, enthalten auf 5 Bogen u. 15 Tafeln die Beschreibung von 176
Wappen v. 168 Geschlechtern (II, 4). 1860. 1873.
Hefner, Titan v., Württemberger Adel. Enthält auf 5 Bogen und 25 Tafeln die Be-
schreibung von 294 Wappen von 255 Geschlechtern (II, 4). 1857.
Graß, Frhr. v., Der Adel in Baden. (Mit Anhang: Die Fürstlich Fürstenbergschen
Standeserhöhungen). Enthält auf 40 Bogen und 83 Tafeln die Beschreibung von 954 Wappen
und 676 Geschlechtern (II, 6). 1878.
Hefner, Tit. v., Nassauer Adel. Enthält auf 4 Bogen und 15 Tafeln die Beschreibung
von 168 Wappen von 127 Geschlechtern (II, 7). 1858.
Derselbe, Frankfurter Adel. Enthält auf 3 Bogen und 8 Tafeln die Beschreibung von
91 Wappen von 79 Geschlechtern (II, 8). 1856.
Hildebrandt, A. M., Hannoverischer Adel. Enthält auf 10 Bogen und 36 Tafeln die
Beschreibung von 419 Wappen von 315 Geschlechtern (II, 9). 1870.
Gritzner, M., Elsässer Adel. Enthält auf 9 Bogen und 36 Tafeln die Beschreibung von
415 Wappen von 312 Geschlechtern (II, 10). 1871.
Derselbe, Deutsch-Lothringer Adel. Enthält auf 17 Bogen und 46 Tafeln die Beschrei-
bung von 513 Wappen von 389 Geschlechtern (II, 11). 1873.
Hefner, Dr. Titan v., Preußischer Adel. Grafen. Enthält auf 8 Bogen und 37 Tafeln
441 Wappen von 286 gräfl. Geschlechtern (III, 1). 1857.
Derselbe, Preußischer Adel. Freiherren. Enthält auf 10 Bogen und 56 Tafeln die Be-
schreibung von 669 Wappen von 553 Geschlechtern (III, 1). 1857.
Hefner, Tit. v. und v. Mülverstedt, Preußischer Adel. Edelleute. Enthält auf 106
Bogen und 419 Tafeln die Beschreibung v. 5019 Wappen v. 4788 Geschlechtern (III, 2). 1878.
Gritzner, M., Hamburger, Bremer und Lübecker Adel. Enthält auf 6 Bogen u. 22 Ta-
feln die Beschreibung von 264 Wappen von 389 Geschlechtern (III, 3). 1871.
Hefner, Titan v., Hessischer Adel, Kurfürstentum und Großherzogtum. Enthält auf
9 Bogen und 36 Tafeln die Beschreibung von 426 Wappen v. 433 Geschlechtern (III, 4). 1859.
Gritzner, M., Oldenburger Adel. Enthält auf 4 Bogen u. 10 Tafeln die Beschreibung
von 119 Wappen von 110 Geschlechtern (III, 5). 1872.
Hefner, Tit. v., Mecklenburger Adel. Enthält auf 6 Bogen u. 21 Tafeln die Beschrei-
bung von 249 Wappen von 267 Geschlechtern (III, 6). 1858.
Hildebrandt, A. M., Anhalter Adel. Enthält auf 3 Bogen und 9 Tafeln die Beschrei-
bung von 108 Wappen von 90 Geschlechtern (III, 7). 1869.
Gritzner, M. u. H., Schleswig-Holstein und Lauenburger Adel. Enthält auf 10 Bogen
und 18 Tafeln die Beschreibung von 216 Wappen u. 154 Geschlechtern (III, 8). 1877.
Gritzner, M., Luxemburger Adel. Enthält auf 4 Bogen u. 14 Tafeln die Beschreibung
von 167 Wappen von 132 Geschlechtern (III, 9). 1871.
Gritzner, M. u. Hildebrandt, Lippescher Adel. Enthält auf 2 Bogen und 7 Tafeln
die Beschreibung von 84 Wappen von 73 Geschlechtern (III, 10). 1872.
Derselbe, Adel der Russ. Ostseeprovinzen. I. Teil. Immatrikulierter Adel. Enthält
auf 130 Bogen und 217 Tafeln nebst 53 Stammtafeln die Beschreibung von 1295 Wappen von
1152 Geschlechtern (III, 11). 1898.
Derselbe, Adel der Russ. Ostseeprovinzen. II. Teil. Nichtimmatrikulierter Adel. Ent-
hält auf 70 Bogen und 187 Tafeln die Beschreibung von 1662 Wappen v. 1965 Geschlechtern
(III, 11). 1901.
278
Hefner, Tit. v., Tyroler Adel. Enthält auf 6 Bogen und 27 Tafeln die Beschreibung
von 324 Wappen von 191 Geschlechtern (IV, 1). 1857.
Derselbe, Krainer Adel, nebst Qörz und Gradiska. Enthält auf 8 Bogen u. 29 Tafeln
die Beschreibung von 348 Wappen von 264 Geschlechtern (IV, 2). 1859.
Rosenfeld, Heyer v., Dalmatiner Adel. Enthält auf 44 Bogen und 79 Tafeln die Be-
schreibung von 931 Wappen von 690 Geschlechtern (IV, 3). 1873.
Weittenhiller, M. v., Salzburger Adel. Enthält auf 21 Bogen und 33 Tafeln die Be-
schreibung von 368 Wappen von 310 Geschlechtern (IV, 6). 1883.
Göschen, O. u. Hildebrandt, A. M., Kärntner Adel. Enthält auf 57 Bogen, 3 Extra-
tafeln und 29 Tafeln die Beschreibung von 210 Wappen von 203 Geschlechtern (IV, 8). 1879.
Crivelli, Dr. R. Graf Meraviglia, Böhmischer Adel. Enthält auf 79 Bogen u. 144
Tafeln die Beschreibung von 1696 Wappen von 1273 Geschlechtern (IV, 9). 1886.
Kadich, Dr. v., u. Blaiek, Konrad, Mährischer Ade. Enthält auf 81 Bogen und
215 Tafeln die Beschreibung von 2553 Wappen von 1669 Geschlechtern (IV, 10). 1899.
Blazek, Konrad, Schlesischer Adel. Enthält auf 37 Bogen und 82 Tafeln die Be-
schreibung von 950 Wappen von 643 Geschlechtern (IV, 11). 1885.
Reicherau, C. R. v., Csergheö, G. v., Bäregay, Oscar v., Siebenbürger Adel. Ent-
hält auf 75 Bogen und 212 Tafeln die Beschreibung von 2445 Wappen von 2058 Geschlech-
tern (IV, 12). 1898.
Bojniöic, Dr. Iv. v., Kroatisch-Slavonischer Adel. Enthält auf 63 Bogen und 176 Tafeln
die Beschreibung von 2079 Wappen von 1820 Geschlechtern (IV, 13). 1899.
Csergheö, Geza v., Ungarischer Adel. Enthält auf 194 Bogen und 504 Tafeln die
Beschreibung von 6048 Wappen von 5509 Geschlechtern (IV, 15). 1893.
Csergheö, G. v. und Csoma, J. v., Ungarischer Adel. Supplementband. Enthält auf
38 Bogen und 102 Tafeln die Beschreibung von 1219 Wappen von 1298 Geschlechtern (IV,
15). 1894.
Hefner, Tit. v., Bürgerliche Wappen. Enthält auf 19 Bogen und 100 Tafeln die Be-
schreibung von 2000 bürgerl. Familienwappen (V, 1). 1857.
Derselbe, Bürgerliche Wappen. Enthält auf 15 Bogen und 100 Tafeln die Beschreibung
von 2000 bürgerl. Familienwappen (V, 2). 1873.
Hildebrandt u. Seyler, G. A., Bürgerl. Wappen. Enthält auf 24 Bogen u. 100 Tafeln
die Beschreibung von 2000 bürgerl. Familienwappen (V, 3). 1888.
Seyler, G. A„ Bürgerliche Wappen. Enthält auf 24 Bogen und 100 Tafeln die Be-
schreibung von 2000 bürgerl. Familienwappen (V, 4). 1890.
Derselbe, Bürgerliche Wappen. Enthält auf 23 Bogen und 100 Tafeln die Beschrei-
bung von 2000 bürgerl. Familienwappen (V, 5). 1895.
Derselbe, Bürgerliche Wappen. Enthält auf 27 Bogen und 100 Tafeln die Beschrei-
bung von 1945 bürgerl. Familienwappen (V, 6). 1901.
Derse-lbe, Abgestorbener Bayerischer Adel. Enthält auf 52 Bogen und 196 Tafeln die
Beschreibung von 2402 Wappen von 1855 Geschlechtern (V, 7). 1884.
Mülverstedt, G. A. v., Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz Ost- u. Westpreußen.
Enthält auf 31 Bogen u. 80 Tafeln die Beschreibung von 980 Wappen von 982 Geschlechtern
(VI, 4). 1874.
Derselbe, Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz und Mark Brandenburg. Enthält
auf 30 Bogen u. 72 Tafeln die Beschreibung v. 854 Wappen v. 823 Geschlechtern (VI, 5). 1880.
Derselbe, Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz Sachsen. Enthält auf 51 Bogen
und 127 Tafeln die Beschreibung von 1514 Wappen von 1494 Geschlechtern (VI, 6). 1884.
Göckingk, H. v., Abgestorbener Nassauischer Adel. Enthält auf 13 Bogen u. 76 Ta-
feln die Beschreibung von 879 Wappen von 414 Geschlechtern (VI, 7). 1882.
Blazek, Konr., Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz Schlesien. I. Band. Enthält
auf 33 Bogen und 90 Tafeln die Beschreibung von 1074 Wappen von 483 Geschlechtern
(VI, 8). 1887.
Derselbe, Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz Schlesien. II. Band. Enthält auf
39 Bogen u. 90 Tafeln die Beschreibung von 1076 Wappen von 753 Familien (VI, 8). 1890.
279
Derselbe, Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz Schlesien. III. Band. Enthält
auf 45 Bogen und 108 Tafeln die Beschreibung von 1296 Wappen von 1028 Familien
(VI, 8). 1894.
Mülverstedt, G. A. v., Abgestorbener Preußischer Adel. Provinz Pommern. Enthält
auf 31 Bogen und 73 Tafeln die Beschreibung von 871 Wappen von 883 Geschlechtern
(VI, 9). 1894.
Derselbe, Ausgestorbener Mecklenburgischer Adel. 36 Bogen u. 79 Tafeln (VI, 10). 1902.
Derselbe, Ausgestorbener Anhaltischer Adel. 25 Bogen u. 55 Tafeln (VI, 11). 1905.
Derselbe, Ausgestorbener Adel der sächsischen Herzogtümer. 30 Bogen u. 88 Tafeln
(VI, 12). 1907.
Derselbe, Ausgestorbener Adel der Fürstentümer Schwarzburg, zugleich als Ent-
wurf eines Lexikons des früheren Schwarzburgischen Adels. 13 Bogen und 28 Tafeln
(VI, 13). 1908.
Hefner, Titan v., Ergänzungsband. Enthält auf 15 Bogen und 36 Tafeln 757 Notizen
nebst 338 Wappen zu den Staatenwappen von Rußland und Baden, zu dem Adel von Bayern,
Sachsen, Schwarzburg, Waldeck, Württemberg, Mecklenburg und Tirol (VII, 1). 1859.
Blazek, Konr., Ergänzungsband. Enthält auf 12 Bogen und 34 Tafeln 360 Notizen
nebst 397 Wappen zu den Preußischen Grafen und Freiherren (VII, 2). 1886.
Mülverstedt, G. A. v., Ergänzungsband. Enthält auf 29 Bogen und 72 Tafeln die Be-
schreibung von 862 Wappen von 862 Geschlechtern des Preuß. Abgestorb. Adels und zwar
der Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern und Sachsen (VII, 3). 1901.
3. Die genealogischen Taschenbücher.
Genealogisches Handbuch bürgerlicher Familien, ein deutsches Geschlechter-
buch herausgegeben von Bernhard Koerner, mit Zeichnungen von Ad. M. Hilde-
brandt und anderen. Jetzt Verlag von C. A. Starke in Görlitz. Der 15. Band
(1909) enthält auch ein Verzeichnis derjenigen Geschlechter, deren Stammbaum
in den bisher erschienenen Bänden enthalten ist.
Genealogisches Taschenbuch der adligen Häuser, Brunn, Verlag von Irrgang.
19 Bände in kl. 8. Der 19. Band (1894) dieses zuletzt von Alexander Freiherrn
von Dachenhausen bearbeiteten Taschenbuches enthält außer einem Anhang
„Verzeichnis der bayerischen Personal-Ritter" ein Verzeichnis sämtlicher in diesen
19 Jahrgängen enthaltenen Familien -Artikel.
Genealogisches Taschenbuch des Uradels. Zwei Bände in gr. 8. Brunn, Verlag
von Frdr. Irrgang, 1891 — 1893. Diese zwei Bände sind von Alexander Freiherrn
von Dachenhausen bearbeitet. Der zweite Band enthält ein Register über alle
in diesen zwei Bänden abgehandelten Familien.
Jahrbuch des deutschen Adels, herausgegeben von der Deutschen Adels-
genossenschaft. I 1896, II 1898. III 1899. Berlin, Verlag von W. T. Bruer.
Ein Verzeichnis der in allen drei Bänden behandelten Geschlechtern ist dem dritten
Bande beigegeben.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der adligen Häuser, der in
Deutschland eingeborene Adel (Uradel). Gotha, Justus Perthes. 8. Jahrgang
1907.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser. Gotha,
Justus Perthes. 57. Jahrgang 1907.
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der gräflichen Häuser. Gotha, Justus
Perthes. 80. Jahrgang 1907.
280
Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der briefadligen Häuser. Gotha,
Justus Perthes. 1. Jahrgang 1907.1)
Genealogisches Taschenbuch der adligen Häuser Österreichs. Wien, Otto
Maaß' Söhne. Erscheint seit 1905.
4. Familiengeschichtliche Zeitschriften.
Gegenwärtig erscheinen folgende heraldische und genealogische Zeitschriften:
1. Der deutsche Herold. Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familien-
kunde, herausgegeben vom Verein „Herold" in Berlin.
2. Vierteljahrsschrift Herold. Vierteljahrsschrift für Heraldik, Sphragistik
und Genealogie, (später) für Wappen-, Siegel- und Familienkunde, herausgegeben
vom Verein „Herold" in Berlin.
3. Heraldisch-genealogische Zeitschrift der K. K. heraldisch- genealo-
gischen Gesellschaft „Adler" in Wien, 1871 — 73. Alsdann erschienen als Jahr-
buch derselben Gesellschaft 1874—90, Neue Folge 1891 ff.
4. „Monatsblatt" der K. K. heraldisch-genealogischen Gesellschaft „Adler"
in Wien, 1881 ff.
5. Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen und Familiengeschichte.
Leipzig, Breitkopf & Härtel. Seit 1906.
6. Familiengeschichtliche Blätter für adlige und bürgerliche Geschlechter,
herausgegeben von O. v. Dassel (f 1908), seit Oktober 1908 fortgesetzt von C.
Frhr. v. Rodde.
7. Heraldisch-genealogische Blätter für adlige und bürgerliche Geschlechter.
Monatsschrift, herausgegeben von Oehlenhring und Th. von Kohlhagen in
in Bamberg. Organ des Vereins St. Michael.
8. „Heraldische Mitteilungen". Organ des Vereins „Zum Kleeblatt" in Hannover.
9. Frankfurter Blätter für Familiengeschichte, herausgegeben von K. Kiefer.
Frankfurt a. M. Seit 1908.
10. Archiv für Stamm- und Wappenkunde. A. Wellers Verlag. Kahla
in Thüringen. Herausgegeben von Gebr. Vogt, Papiermühle bei Rohda S. A.
Parallelausgabe für die Mitglieder des Vereins „Roland" unter den Titel: Roland,
Monatsschrift des Roland-Vereins zur Förderung der Stammkunde (Archiv für
Stamm- und Wappenkunde), nebst der zugehörigen Vereinsbeilage „Roland, Verein
zur Förderung der Stammkunde".
11. Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik (der Ostseepro-
vinzen). Mitau. Seit 1901.
12. Sauerländisches Familienarchiv. Mitteilungen zur Geschichte der
westfälischen Geschlechter. Herausgegeben von Franz Honseimann in Pader-
born. Druck von Ferdinand Schöningh in Paderborn.
13. „De Wapenheraut". Maandblad gewijd van Geschiedenis, Geslacht-
Wapen- ond Heidkunde, ens., on der leiding van D. G. van Epen. s'Gravenhage.
l) Kekule von Stradonitz, Zur Geschichte der Gothaischen genealogischen Taschen-
bücher, Deutsches Adelsblatt XX, 1902, S. 803 ff . und Adhemar Baron von Linden, Der
Uradel und die Gothaischen genealogischen Bücher MAW 3,262 ff. Perthes, Julius, Ge-
schichte der Gothaischen genealogischen Taschenbücher, Gotha 1882.
281
14. Allgemeen Nederlandsche Familienblad, Tijdschrift vor Geschie-
denis, Geslacht-Wapen en Zegelkonde, s'Gravenhage.
15. Nederlands Familie-archief. Bew. door J. H. Scheffer. Rotterdam.
1878 ff.
16. Jaarboek van den Neederlandschen Adel. Oisterwyk, genealogisch en
heraldik archief.
17. „De Neederlandsche Heraut". Tijdschrift op het gebied v. geslacht-,
wapen- an zegelkunde. s'Gravenhage.
18. Maandblad van het genal. - herald, genootschap de Neederlandsche
Leeuw. s'Gravenhage.
19. Personalhistorisk Tidskrift, udgivet af Samfundet vor Dansk-Norsk
Genealogi og Personalhistorie ved G. L. Wad, Kobenhavn.
20. Personalhistoriske Samlinger udgivne af Th. Hauch-Fausboll. K0-
benhavn, A. Rosenbergs Bogtrykkeri.
21. Personalhistorisk Tidskrift, utgifven af Svenska autograf sälls kapet,
Stockholm (Vierteljährlich).
22. Arkiv vor Genealogi og Heraldik, Samlinger til Dansk Personal- og
Familie-Historie. Torkil Baumgartens Forlag. Aarhus.
23. Schweizer Archiv für Heraldik, Archives Heraldiques Suisses, Neu-
chätel. Redaktion: Maurice Tripet.
24. The Genealogist. A quaterly Magazine of Genealogical, heraldic and
antiquarian research. Edited by H. W. Forsyth. Harwood. London.
25. Miscellanea Genealogica et heraldica. Edited by Mitchell Hughes &
Clarke. London.
26. The Association for the preservation of memorials of the dead in Ire-
land, Seit 1888 (Dublin, Kildare Street 17). Halbjahrsjournal.
27. „Bulletin" da la societe heraldique et genealogique de France, Paris.
28. Revue heraldique. Paris.
29. „Giornale araldico-genealogico-diplomatico" pubblicato per cura
della R. accademia araldica Italiana. Pisa 1873 ff.
30. Rivista araldica. Organ des Collegio araldico. Roma. Seit 1893.
31. „Turul", Organ der ungarischen heraldischen und genealogischen Ge-
sellschaft. Budapest.
32. Vistes zowic mjesecnik za Genealogijn, Biografiju, Heraldiku i sfragistiku.
Herausgegeben von Emil Laszowski. U. Zagrebu.
33. Genealogiai Füzetek czalädtörteneti folydicat. Kolosvar.
Von älteren derartigen Zeitschriften seien folgende, jetzt nicht mehr erschei-
nende, genannt:
Archiv für Geschichte, Genealogie, Diplomatik und verwandte Fächer.
Stuttgart 1846/47.
Le Heraut d'armes, revue internationale d'historie et d'archeologie herald.
Bruxelles, 1869 ff.
HeraldiekeBibliotheek. Tijdschrift voor Wapen-, geslacht-, zegel- en penning-
kunde, von J. B. Rietstap, Haag 1872 ff.
Außerdem gibt es noch Zeitschriften, die für die Geschichte der Familien
282
eines einzelnen Namens gelten. So umfassen die Zeitschriften „Haus Gerlach,
Monatsschrift, begründet von Christian Gotth. Gerlach, früher in Kommission
C. A. Starke in Görlitz, seit 1889 zu beziehen durch die Buchhandlung des
Missionshofes in Weißenhöhe, und „Klemms Archiv" alle Träger der Namen
Gerlach und Klemm, auch wenn sich eine Verwandtschaft derselben nicht nach-
weisen läßt. Ich erwähne hier noch beispielsweise:
Verbandsblätter der Familien Mathesius — Matthesius — Matthä-
suis usw. Druck von Aug. Haufe in Gautzsch. Seit 1908.
Mitteilungen aus dem Mitzschke'schen Familienverband. Weimar,
bei A. Zuckschwerd. Seit 1908. (Schriftleiter Paul Mitzschke in Weimar.)
Wapler's Familienblatt. Vereinsblatt des Waplerbundes. Leisnig, Druck
von Herrn. Ulrich (Wölbling & Feiste).
5. Genealogische Antiquariate:
Alicke, Paul, Dresden, Grunaer Str. 19, Kupferstiche und Handzeichnungen.
Bangel & Schmidt (Otto Petters), Universitätsbuchhandlung und Antiquariat.
Heidelberg, Leopoldstr. 5.
Beck, Carl, Leipzig, Inselstraße 18.
Frensdorff, Ernst, Berlin SW 11, Königsgrätzer Straße 44.
Fussingers Buchhandlung, Berlin W 35, Steglitzer Straße 26.
Gilhofer & Ranschburg, Antiquariat, Wien I, Bognergasse 2.
Gouda, Quint-Ainheim.
Gsellius'sche Buch-, Antiquar- und Globenhandlung (F. W. Linde), Berlin W 8,
Mohrenstr. 52.
Hiersemann, Karl W., Leipzig, Königstr. 3.
Kampffmeyer, Th., Berlin SW 48., Friedrichstraße 20.
Kubasta & Voigt, Antiquariat, Wien I, Sonnerfelsgasse 15.
List & Francke, Buchhandlung und Antiquariat, Leipzig, Thalstraße 2.
Lüneburg, Dr. H., Sortiment und Antiquariat. München, Karlstraße 4.
Meyer, Edmund, Verlag und Antiquariat, Berlin W 35.
Meyer, Friedrich, Buchhandlung, Leipzig, Teubnerstraße 16.
Nijhoff, Martinius, Haag, Nobelstraat 18.
Raustein, Albert, Zürich (Schweiz), Rämistraße 25.
Rosenthal, Ludwig, München, Hildegardstraße 16.
Schmalz, A., Antiquariat. Nürnberg, Albrecht-Dürer-Platz 3.
Scholz, Wilh., Antiquariat. Braunschweig, Ehrenbrechtstraße 4.
Schöningh, Ferd., Buchhandlung und Antiquariat. Osnabrück, Domhof.
Siegismund'sches Sortiment und Antiquariat, Berlin W 66, Mauerstraße 68.
Stargardt, J. A., Verlagsbuchhandlung und Antiquariat, Berlin W 35, Lützow-
straße 47.
van Stockum's Antiquariat, Haag, Buitenhof 36.
Weigel, Oswald, Leipzig, Königstraße 1.
Vgl. außerdem: Adreßbuch des deutschen Buchhandels und verwandter Ge-
schäftszweige (erscheint jährlich). 2. Teil: Antiquariate.
283
6. Verzeichnis von Herren, welche genealogische Nachforschungen
gegen Entgelt übernehmen:1)
Anhalt.
Meier, O., Küster a. d. Schloßkirche St. Aegidien, Bernburg a. S.
Wolf, Max, Lehrer, Roßlau.
Baden.
Derschau, Friedrich, Beamter, Mannheim D. 1. 11.
Eggensperger, Karl, Zollverwalter (gegen Erstattung der Auslagen), Hilsbach b.
Bruchsal.
Schön, Theodor, Schriftsteller, Stuttgart, Neckarstraße 46.
Weiß, K. Th., Dr. phil., Baden-Baden, Maria-Viktoria-Straße 15.
Bayern.
Gebhardt, Georg, Nürnberg, Rudolfstraße 7.
Kohlhagen, H. von, Bamberg, Villa Falkenstein.
(Nur in besonderen Fällen; dagegen jederzeit Entwürfe von Familienwappen
und heraldische Richtigstellung solcher.)
Limbacher, Hans, Genealoge, Deutsche Univ.- Kunstanstalt, Archiv f. Stamm- u.
Wappenkunde, Nürnberg, Ludwig-Feuerbach-Straße 23 a.
Sauer, Fr., Magistratsoffiziant, Nürnberg, Frauentormauer 60.
Werneck, Fr., Kgl. Archivfunktionär, München, Maximilianstraße 41 IV.
Zierer, Josef, Buchhalter, Nürnberg, Künhoferstraße 30.
Braunschweig.
Schmidt, Pastor, Braunschweig, Leonhardstraße 39.
Bremen.
Bohls, Dr., Lehe, Hafenstraße 6.
Krönig, Fr., Bremen, Kronenstraße 22.
l) Zum Teil entnommen dem Mitgliederverzeichnis des Roland, Vereins zur Förde-
rung der Stammkunde, und mit Zusätzen versehen. Da sich Geistliche und Archivare
teilweise (vgl. oben Seite 18, 19 und weiter unten unter: Archive, vgl. Register) dem
Familienforscher versagen, so kann, namentlich wenn dieser nicht selbst auf Reisen zu
gehen vermag, schon die Aufstellung des Stammbaumes in neuerer Zeit ins Stocken geraten,
wenn sich nicht Personen finden, die für Geld und gute Worte bereit sind, einschlagende
Arbeiten zu übernehmen. Für Auszüge aus Kirchenbüchern neuerer Zeit und Abschriften aus
neueren Akten ist eine paläographisch-historische Fachbildung nicht erforderlich. Es genügt
gewissenhafte Sorgfalt im Exzerpieren und Kopieren. An Herren, die hier hilfreich ein-
greifen und sich unter Umständen äußerst nützlich machen können, ist betreffs der im Text
abgedruckten Liste in erster Linie gedacht worden. Der Verfasser dieses Buches weiß aus
Erfahrung, wie hocherwünscht der Nachweis solcher Arbeitskräfte ist, und wollte daher die
obige Liste trotz ihrer Lücken nicht zurückhalten. Wer schwierigere Aufgaben gelöst zu
haben wünscht, wird aus den obigen Adressen schon von selbst wenigstens teilweise er-
messen, ob er den genannten Personen für seine speziellen Zwecke einen Auftrag geben
kann. Im Zweifelsfall wende man sich an einen der familiengeschichtlichen oder lokalhisto-
rischen Vereine (vgl. Register) oder an einen angesehenen Fachmann mit der Bitte um Nach-
weis von Arbeitskräften. Nützliche Verzeichnisse von Berufsgenealogen geben die Bücher
von Alfred und Botho Freiherren von Eberstein und Chas. A. Bernau (vgl. unter: Handapparat
des Familienforschers).
284
Elsaß-Lothringen.
Räuber, E., städt. Archivsekretär, Stadtarchiv, Straßburg, Spitalplatz 8.
Teichmann, Dr., Bibliothekar, Straßburg, Knoblochgasse 18, II.
Hamburg.
Schiller, Chr. Wilhelm von, Hamburg, Gr. Burstah 46.
Hessen.
Has, Wilhelm, Dr. med., Stabsarzt, Diedenhofen i. Lothr. (nur ehemalige Land-
grafschaft bezw. Kurfürstentum Hessen-Cassel).
Welcker, Karl, Privatbeamter, Oberleutnant a. D., Düsseldorf, Scheibenstr. 23 I.
Lippe.
Schwanold, Seminarlehrer, Detmold.
Lübeck.
Björkman, C. V. E., Direktor, Beckergrube 18 (übernimmt biogr.-genealogische
Forschungen in Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finland).
Mecklenburg-Schwerin.
Finck, Georg, Minist.-Registrator, Schwerin i. M., Augustusstraße.
Mecklenburg- Strelitz.
Müller, Archivregistrator, Neustrelitz, Elisabethstraße 15.
Preußen:
Brandenburg.
Bötticher, Amtsgerichtsrat, Frankfurt a. O., Lessingstraße 6.
Fischer, Rechtsanwalt a. D., Berlin NW 67, Elberfelderstraße 4.
Hampf, Walter, stud. jur., Potsdam, Margaretenstraße 35.
Perwitz, Küster an der Nikolaikirche, Spandau.
Schellwitz, Hauptmann, Berlin NW., Scharnhorststraße 42.
Seuberlich, Erich, Berlin-Südende, Mittelsraße 15, II.
[Nachforschungen in Berlin, Mark Brandenburg, besonders auch Rußland.]
Weiß, Curt, Kriminalkommissar, Leutnant a. D., Steglitz bei Berlin, Kantstraße 16.
Weißenborn, Oberstleutnant a. D., Friedenau-Berlin, Rönnebergstraße 15.
Wolberg, Küster, Woldenberg i. d. Neumark.
Hannover.
Fieker, Dr., Gerichtsassessor, Hannover-List, Ferdinand-Wallbrecht-Straße 26.
(Gegen Erstattung der bloßen Auslagen.)
Linke, Wilhelm, Sekretär der Königl. Provinzialbibliothek, Hannover, Am Archiv 1.
Lorme, Eduard de, Hannover, Spittastraße 28, I.
Hessen-Nassau.
Fey, Hilfsarbeiter der Landesbibliothek, Kassel.
Kiefer, Karl, Frankfurt a. M.-Sachsenhausen, Schulstraße 10.
Welcker (s. Hessen).
Ostpreußen.
Balzer, F., Expedient der königl. Universitätsbibliothek, Königsberg i. P.
Braun, Superintendent, Angerburg i. Ostpr.
285
Pommern.
Coppius, Karl, Kanzleirat, Stralsund, Langestraße 26.
Heller, Otto, Küster, Gollnow i. P.
Stubenrauch, P., Rendant, Stettin, Pagenstraße 4/5.
Posen.
Oesterle, Küster a. d. ev. Kirche, Gnesen.
Rheinprovinz.
Berg jun., Carl von, Düsseldorf, Bilker-Allee 85, I.
Bergfried, August Theod., Pastor, Hückeswagen, Kreis Lennep.
Clement, Karl, Elberfeld, Prinzenstraße 30.
Haupt, H., Aachen, Mariabrunnstraße 40.
Rech, Hubert, Beamter des Standesamtes Bonn, Bonn, Josefstraße 64.
Schulz, Karl, Elberfeld, Gerstenstraße 16.
Sachsen.
Birkefeld, Lehrer, Mühlhausen in Thüringen, Lindenbühl.
Rogge, Halle a. S., Magdeburgerstraße 40.
Schmidt, Sangerhausen, Alte Promenade 4.
Schmidt, Georg, Pastor em., Halle a. S.
Siegling, W., Lehrer, Sömmerda.
Zander, Hauptlehrer a. D., Cracau bei Magdeburg, Breitestraße 12.
Schlesien.
Heyer, A., Dr., Breslau, Blücherstraße 19.
Schleswig-Holstein.
Gätzke, Kirchenassistent, Kiel, Kirchhofsallee 72, I.
Jürgensen, N., Oberratssekretär, Kiel, Boninstraße 32, pari
Mannau, Stadtsekretär, Kiel, Eckernförderstraße 6, III.
Weidler, Oberlehrer Dr., Altona-Ottensen, Hohenzollernring 65.
Westfalen.
Barich, Lehrer, Dortmund, Löwenstraße 10.
Honseimann, Franz, Herausg. des Sauerländischen Familienarchivs (nur im Gebiet
d. alten Herzogtums Westfalen), Paderborn, Jühengasse 6.
Westpreußen,
von Flans, Superintendent, Marienwerder i. Westpr.
Reuß ä. L. u. j. L.
Drechsler, Standesbeamter, Greiz, Pohlitzerstraße 50.
Königreich Sachsen.
Opitz, Emil, Sekretär a. D., Dresden, Falkenstraße 8, III.
Uhlman (Schriftstellername auch: Uhlman-Uhlmannsdorf), Chemnitz.
Sachsen-Altenburg.
Lots, Dr., Rechtsanwalt, Notar, Altenburg, Gartenstraße 4.
Sachsen-Coburg-Gotha.
Spielberg, Stadtkirchner, Gotha (f. kirchl. Register).
286
Sachsen-Meiningen.
Diez, Hermann, Lehrer, Meiningen, Am Frauenbrunnen 11.
Sachsen -Weimar-Eisen ach.
Frickmann, Edwin, Hauptagent, Eisenach, Katharinenstraße 51.
Schwarzburg- Rudol stadt.
Bangert, Archivrat Prof. Dr., Rudolstadt.
Schwarzburg- Sonders hausen.
Schmidt, Hermann, Rittergutsbesitzer, Sondershausen.
Württemberg.
Fetzer, Stiftsmesser, Tübingen, Münzgasse 5, III.
Schön, Th., Schriftsteller, Stuttgart, Neckarstraße 46, p.
Straub, Karl, Hilfsarbeiter am Kgl. Statistischen Landesamt, Stuttgart, Hauptstätter-
straße 53 b.
Weißbecker, H., Reutlingen.
Dänemark.
Baumgarten, Torkil, Buchhändler, Herausgeber der Zeitschrift „Arkiv for Genealogi
og Heraldik" in Aarhus.
Genealogisches Institut, Kopenhagen C, Strandgasse 26.
Rußland (Ostseeprovinzen).
Seuberlich, Erich, Berlin-Südende, Mittelstraße 15, II.
Törne, Gottfried von, Stadtarchivargehilfe, Reval, Große Pernausche Straße 34,
Quartier IL
Schweden.
Svenska Arkivbyrän (Schwedisches Archivbureau), Stockholm.
Österreich -Ungarn.
Bergl, Joseph, Archivbeamter, Prag-HI, Waldsteingasse 158.
Witting, Joh. Baptist, Dr., Wien I, Rathausstraße 8.
Schweiz.
Stiehler, Karl, Journalist, Zürich I, Obere Zäune 20.
Weps, Joh. Hnrch., a. Sekundarlehrer, Staatsarchiv Zürich.
Niederlande.
Central Bureau voor Genealogie en Heraldiek, Direktor D. G. van Epen, 's Graven-
hage, Adelheidstraat 188.
England.
Chas. A. Bernau, Walton-on-Thames.
Leo Culleton, 92 Piccadilly London.
Frankreich.
Vicomte Reverend, 25 rue Fontaine, Paris IX (Leiter des sehr angesehenen
Annuaire de la noblesse de France, fonde par Borel d'Hauterive).
Archives de la noblesse et le College heraldique de France, 101 rue de Miromesnil.
Italien.
Olivieri, Advokat, Turin.
Vallardi, Archivio Araldico, Mailand.
Die archivalischen Quellen des Familienforschers.
EI Inanspruchnahme der Archive zu familiengeschichtlichen Zwecken
möge man sich vergegenwärtigen, daß die Archive eine doppelte Auf-
gabe haben, einmal die Darreichung und Begutachtung archivalischen
Materiales für Gerichts- und Verwaltungszwecke und zum andern die
Unterstützung der historischen Studien.1) In der zuletzt genannten Beziehung
muß zugestanden werden, daß die wichtigeren, auf allgemeine Fragen über Staat
und Gesellschaft gerichteten wissenschaftlichen Forschungen die Unterstützung der
Archive in höherem Maße verdienen, als die nur auf die Geschichte einer einzelnen
Familie speziell bezüglichen Arbeiten. Die Grenze, bis zu welcher der Archivar ohne
Beeinträchtigung seiner höheren Aufgaben die familiengeschichtliche Forschung unter-
stützen kann, wird von den einzelnen Archivverwaltungen verschieden gezogen2),
*) Vgl. meine Schriften „Archivwesen und Geschichtswissenschaft", Marburg 1900, und
„Die Bedeutung der Stadtarchive, ihre Einrichtung und Verwaltung", Erfurt 1901. — Löher,
F. v., Archivlehre, Paderborn 1890 (über dieses Werk vgl. HZ 68, 182). — Ermisch, H.,
„Über Staats- und Stadtarchive", Freiberg 1882 (in den Verhandlungen des dortigen Städte-
tages). — Holtzinger, Georg, „Katechismus der Registratur- und Archivkunde", Leipzig 1883.
2) Overmann, Die Benutzung der Archive durch die genealogische Forschung, KGV
1905, berichtet diesbezüglich: „Ich habe vor einiger Zeit bei zahlreichen Archiven, vor allem
bei städtischen, angefragt, wie ihre Praxis derartigen (d. i. genealogischen) Wünschen gegen-
über sei. Ich kann hier natürlich auf die in liebenswürdigster Weise mir erteilten Antworten
im einzelnen nicht eingehen. Nur das Gesamtresultat interessiert uns. Und da hätte ich
allerdings nicht erwartet, in der Behandlung brieflicher Anfragen betreffs Familienforschung
bei den deutschen Archivaren eine so große Verschiedenheit zu finden, wie sie in der Tat
besteht. Es gibt Archive, die sich auf Erledigung derartiger Anfragen überhaupt nicht ein-
lassen, sondern einfach antworten: Komm selbst; wenn nicht, erhältst du auch keine Aus-
kunft. Es gibt aber auch Archive, die beinahe geneigt sind, die Erledigung auch umfang-
reicherer familiengeschichtlicher Nachforschungen als einen Teil ihrer Amtspflichten anzusehen.
Es gibt dann Archive, die für diese Arbeiten eine außerhalb des Archivs stehende geeignete
Persönlichkeit an der Hand haben, die gegen Honorar sehr gern die Nachforschung über-
nimmt. Am verbreitetsten scheint freilich die Praxis zu sein, die, soviel ich weiß, bei den
meisten preußischen Staatsarchiven gehandhabt wird. Das Archiv verwendet auf die Erledi-
gung derartiger Anfragen eine bestimmte, knapp bemessene Zahl von Dienststunden; jede
darüber hinausgehende Nachforschung kann nur dann erledigt werden, wenn einer der
Archivbeamten sich bereit erklärt, die Arbeit außerhalb der Dienststunden gegen ein Honorar
von drei Mark für die Stunde zu übernehmen. Das Honorar ist dem Archiv einzusenden
und wird durch den Vorstand desselben dem betreffenden Beamten ausgehändigt." Der
„Thüringer Archivtag", d. i. die Vereinigung der thüringischen Archivare, hat (vgl. KGV
288
der Familienforscher hat in jedem Falle sich nach den bestehenden Benutzungs-
ordnungen der Archive3) zu richten.
1908, 409) als Resolution folgenden Satz angenommen, nach dem an allen Thüringer Archiven
in Zukunft verfahren werden soll: „Familiengeschichtliche Forschungen werden von den
Archivbeamten nur gegen Entgelt außerhalb der Dienststunden erledigt. Die Arbeitsstunde
wird mit 3 M. berechnet." Dänemark und Norwegen stellen sich den familiengeschichtlichen
Studien gegenüber freundlicher als Deutschland. Den Bemerkungen des Reichsarchivdirektors
Dr. Secher in Kopenhagen KQV 1908, 457 ff. entnehme ich diesbezüglich folgende Sätze:
„Zunächst mag betont werden, daß das Studium der Genealogie bürgerlicher Familien bei
uns ein sehr altes ist. Schon in den Jahren 1779 bis 1786 veröffentlichte der Kantor am Dom
zu Roskilde, Christopher Giessing, seine vier starken Quartbände mit Biographien und um-
fassenden Stammbäumen vieler „dänischer, norwegischer und isländischer Jubellehrer",
Männer der Kirche und Schule, die ihr 50. Amtsjahr erlebt hatten. In seiner Vorrede zum
ersten Bande bezeichnet Giessing denjenigen als „bäuerisch, ja gemein", welcher nicht mehr
von seinen Vorfahren weiß als die Namen von Vater und Mutter. Von dem sagt er: „Misere
senescit qui se nescit." Der Bischof Bloch und der Pastor Näraae gaben 1787 bis 1789
die Pastorengeschichte des Stiftes Fünen heraus. Das sechbändige Autorenlexikon von
Th. H. Erslew von 1814 bis 1853, in den Jahren 1843 bis 1864 erschienen, ist eine Fundgrube
von personenhistorischem und genealogischem Material. Um die Mitte des vorigen Jahr-
hunderts kamen die vielen Stammbäume des Louis Lengnick heraus, die ausgezeichneten
Arbeiten des Fr. Barfod und Immanuel Barfod über Pastorengeschichte; später die das ganze
Dänemark umfassende Pastorengeschichte des Pastors S. V.Wiberg, um nur einige Hauptwerke
zu nennen. Darauf wurde aber 1879 die „Gesellschaft für dänisch-norwegische Genealogie
und Personengeschichte" gebildet, die eine jetzt 5 Serien und 27 Bände umfassende Zeitschrift
herausgegeben hat. In dieser sind sehr viele Stammbäume und anderes personengeschicht-
liches Material, auch personenhistorische Abhandlungen mitgeteilt worden, und dadurch ist
ein großer Einfluß auf die Bearbeitung der Personen- und Familiengeschichte überhaupt aus-
geübt worden. In Dänemark sowohl als in Norwegen ist in den letzten 25 Jahren eine Un-
zahl von teilweise mit Bildern reich gezierten, ausgezeichnet gearbeiteten Familiengeschichten
und Stammbäumen erschienen. Dieses Resultat, diese reiche Produktion, ganz besonders auf
dem Gebiete der bürgerlichen Familien- und Personengeschichte ist nur erreicht worden
durch die Liberalität und das Entgegenkommen, dessen die Personenforschung sich in den
letzten 50 Jahren bei unseren wechselnden Archivverwaltungen zu erfreuen gehabt hat. Es
gibt bei uns keine Fälscher von Stammbäumen, obgleich es bei uns Männer wie Frauen
gibt, welche die Beschäftigung mit Personengeschichte und das Ausarbeiten von Stamm-
bäumen und Familiengeschichten gegen Honorar als Beruf gewählt haben. Ob nun die
Forscher von Familiengeschichte ihre Studien aus Liebhaberei oder als Beruf treiben, ob sie
Ausländer oder Einheimische sind, hat für unsere Archivverwaltungen keinen Unterschied ge-
macht. Jeder ernste und gewissenhafte Forscher der Personen- und Familiengeschichte genießt
bei uns dieselbe Unterstützung und erhält die nötigen Anleitungen in gleicher Weise wie jeder
andere Geschichtsforscher, und von Nachweis irgend eines rechtlichen Interesses ist durchaus
keine Rede. Es wird auch nie bei uns verlangt, daß der Genealoge die Erlaubnis der be-
treffenden Familie, sich mit ihrer Geschichte beschäftigen zu dürfen, vorzeigen muß. Daraus
ist bei uns niemals irgend ein Übel entstanden, und ich sehe nicht ein, daß ein solches Ver-
langen seitens einer Archivverwaltung gestellt werden muß. Gegen unpassende, die Interessen
einer Familie schädigende Publikation schützt das Strafgesetz genügend, und selbstverständlich
werden z. B. Kriminalakten und dergleichen nicht dem ersten besten vorgelegt. Die Be-
nutzung aller für seine Zwecke verwendbaren Fonds, insofern sie überhaupt zugänglich sind,
steht daher dem Genealogen frei. Dieses gilt natürlich insbesondere von den Kirchenbüchern,
die jetzt in unseren Landesarchiven gesammelt sind. (Abgegeben sind alle Kirchenbücher bis
etwa 1814; ferner von den Landgemeinden das von den Küstern geführte Exemplar bis 1891
inklusive; von den Stadtgemeinden des Küsters Exemplar, wenn 30 Jahre vergangen sind,
nachdem ein Band ausgeschrieben ist.) Ebenso von den für Kultur- und Familiengeschichte
289
Unerläßliche Vorbedingung für eine Archivbenutzung zur Familienforschung1)
ist, daß ihr die Durchsicht des gesamten gedruckten Materiales vorhergegangen ist.
so ungemein wichtigen Akten der Nachlaßbehandlung. Aber auch die handschriftlichen
personenhistorischen und genealogischen Sammlungen unserer Archive dürfen nach Belieben
ausgenutzt werden. Ich nenne u. a. die großen handschriftlichen Sammlungen zur dänisch-
norwegischen Adelsgeschichte von Klevenfeld, Benzon und andere; die 77 Quartbände um-
fassenden mit Registern über Familiennamen versehenen Auszüge des obengenannten Lengnick
aus einem großen Teil der dänischen Kirchenbücher vor 1814; der übrige handschriftliche
Nachlaß dieses Genealogen und des die Personengeschichte der Gymnasiallehrer besonders
bearbeitenden Professors F. Hundrups; die Sammlungen der gewesenen genealogisch-biogra-
phischen Gesellschaft und die des früheren historisch -genealogischen Archivs des Königl.
Ordenskapitels, die sich jetzt alle in unserem Reichsarchiv befinden. Die norwegische Archiv-
verwaltung stellt sich gegenüber der Familiengeschichtsforschung wie die dänische, und wenn
wir in Dänemark und Norwegen keine Genealogenschwindler haben, wird die Ursache eben
die sein, daß das überhaupt zugängliche genealogische und biographische Material in den
Archiven für alle benutzbar ist und daß keiner je verhindert worden ist, sich fachmännisch
und berufsmäßig mit genealogischen Untersuchungen zu beschäftigen Aus dem angeführten
folgt weiter, daß der mir gegenüber gemachte Einwand nicht haltbar ist, daß die Genealogie
der ganz privaten Familien keinen anderen als die Familienmitglieder selbst angeht und daß
die Archivare deshalb zu überwachen haben, daß nicht Unbefugten eine Einsicht in die genea-
logischen Verhältnisse einer Familie gestattet werde. Selbstverständlich müssen die Archivare
darauf aufmerksam sein, daß Akten nicht vorgelegt werden, durch deren Benutzung jetzt
lebende Privatpersonen in ihren berechtigten Interessen gekränkt werden können, aber weiter
kann keine Verpflichtung der Archivare gehen, und ein Interesse, das darauf ausginge, daß
die Genealogie ihrer Vorfahren nicht erforscht und für historische oder kulturhistorische
Zwecke nicht ausgenutzt werden dürfe, kann einer bürgerlichen Familie nicht mehr zuerkannt
werden als den königlichen, fürstlichen und adeligen Geschlechtern, mit deren Familienver-
hältnissen sich alle Welt beschäftigt. Es ist nicht zu bestreiten, daß alle Wahrzeichen darauf
hinausgehen, daß in den kommenden Jahren die Bearbeitung auch der Geschichte bürgerlicher
Familien in Deutschland einen großen Aufschwung gewinnen wird. Man wird sich aber nicht
mit nackten Stammbäumen begnügen; man wird auch Biographisches von seinen Vorfahren
zusammenzubringen suchen. Man wird streben, in dieser Richtung ebensoweit zu kommen,
wie man jetzt in Dänemark und Norwegen gelangt ist."
3) Vgl. Pius Wittmann, Archivbenutzungsordnungen, DGB 1. — M. Bär, Leitfaden
für Archivbenutzer. Leipzig 1896.
') Vgl. die Thesen von Geh. Archivrat Dr. Grotefend auf dem 5. deutschen Archivtag
zu Bamberg vom 25. September 1905 und die diesbezüglichen Verhandlungen, abgedruckt
KGV 53. — A. Tille, „Sammlung und Verwertung familiengeschichtlicher Forschungen",
KGV 56, bemerkt, es gehe nicht an, grundsätzlich in familiengeschichtlicher Kleinarbeit nur
eine persönliche, wenn auch vielleicht an sich erfreuliche Liebhaberei zu erblicken und sie
demgemäß zur „rein wissenschaftlichen" Arbeit in Gegensatz zu stellen. „Gewis geben sich
heute", sagt Tille, „viele Personen Mühe, näheres über ihre Vorfahren zu ermitteln, aber es
ist nicht einzusehen, warum diese Leute an sich anders behandelt werden sollen als Studenten,
die eine Dissertation schreiben, oder irgendwelche sonstigen Forscher." Andererseits ist es
richtig, was Geh. Archivrat Dr. Grotefend in der Debatte über den Vortrag von Tille
(ebenda Seite 60) bemerkt, daß zwar die Familiengeschichte vom nationalen Standpunkte
aus zu fördern ist, daß man aber „einen Schutz gegen die törichten Fragen braucht, welche
an Archivare gestellt werden". Mit Recht bemerkt Prof. Dr. Bärwinkel, Direktor des
Staatsarchivs in Sondershausen, ebenda Seite 59, daß „die Anforderungen an die Archivare
von privater Seite, meist mit großer Unvollkommenheit gestellt, schon ungeheuer werden".
Dem Familienforscher kann nicht dringend genug geraten werden, etwaige Anfragen so
speziell als irgend möglich und nur nach Kenntnisnahme der einschlagenden gedruckten
Literatur an die Archive zu richten.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 19
290
Sodann muß der Antragsteller, wenn er auf allseitige Unterstützung der Archive
rechnen will, den Zweck seiner Forschung genau angeben: ob eine Familiengeschichte,
eine Biographie, die Aufstellung eines Stammbaumes, einer Geschlechterfolge, einer
Ahnentafel oder nur der Nachweis der Abstammung von einer bestimmten Per-
sönlichkeit beabsichtigt wird. Vor dem Beginne der Archivforschung muß eine
genealogische Übersicht des bereits dem Forscher bekannten Materiales dem
Archive vorgelegt werden, da nur hiernach die Forschung zweckentsprechend ge-
leitet werden kann. Die häufig erstrebten Anknüpfungen an notorisch bereits
ausgestorbene Familien haben, wenn nicht genügende Beweise ihrer Möglichkeit
erbracht werden, von vornherein keine Aussicht auf Unterstützung durch die
Archive. Die genealogische Forschung hat nicht aufs Geratewohl hin hier oder
dort einzusetzen, sondern systematisch von den jetzt lebenden oder den zuletzt
bekannten Familienmitgliedern nach deren Vorfahren rückwärts fortzuschreiten.
Eignen Vermutungen oder den häufig irrigen Familienüberlieferungen kann seitens
der Archive kein ungebührlicher Einfluß gestattet werden.
Um mittelalterliche Urkunden lesen und insbesondere die in ihnen — nicht
selten in großer Häufigkeit — auftretenden Abkürzungen1) richtig auflösen zu
können, muß man der lateinischen Sprache mächtig sein und genaue Kenntnisse
der deutschen Dialekte besitzen (vgl. oben Seite 152 ff.). Altfranzösisch, Alt-
spanisch, Altnordisch weichen sehr bedeutend von den jetzt in den betreffenden
Ländern herrschenden Idiomen ab.
Bei Benutzung der Archive ist man selbstverständlich an die Bürozeiten ge-
bunden. Benutzung über diese Zeit hinaus in den Amtsräumen des Archivs
wird der Archivar nur in seltenen Ausnahmefällen und niemals dann, wenn irgend
welche Feuersgefahr für die Archivalien zu befürchten wäre, bewilligen können. In
einer Anzahl von Archiven ist jede Arbeit eines Privaten außerhalb der Bürozeiten,
mag sie einen Zweck verfolgen, welchen sie wolle, grundsätzlich verboten. Ver-
sendet können nach allgemeiner Praxis Archivalien nur an solche Amtsstellen
werden, die für feuersichere Aufbewahrung und alleinige Benutzung unter Auf-
sicht in den Diensträumen einstehen. Nach Privatwohnungen werden Archivalien
niemals versandt. Einzelne Archive versenden prinzipiell gar nichts, die meisten
haben ein Jahr festgesetzt, von dem an eine Vorlage oder Versendung entweder
gar nicht oder nur mit ausdrücklicher, von Fall zu Fall zu erteilender Genehmi-
gung der Oberbehörde erfolgen kann.
Nicht alle Archivalien können jedem beliebigen Benutzer vorgelegt werden.
Wenn die Vorlage das Staatsinteresse oder das berechtigte Interesse einzelner
Korporationen oder Personen zu verletzen geeignet erscheint, wird sie unter-
x) Praktisch sind A. Capelli, Lexicon abbreviaturarum. Wörterbuch Lateinischer und
Italienischer Abkürzungen (Webers illustr. Katechismen 53), Leipzig 1901, und C. Paoli, Le
abbreviature nella paleografia Latina del medio evo. Firenze 1891. Deutsche Übersetzung von
R. Lohmeyer, Die Abkürzungen in der Lateinischen Schrift des Mittelalters. Innsbruck 1892.
Das bei weitem beste Verzeichnis und Erläuterungswerk betreffend handschriftliche Ab-
kürzungen ist J. L. Walter, Lexicon diplomaticum Göttingen 1745, später wiederholt aufge-
legt. Es gehört zum eisernen Bestand aller Archivbibliotheken, kommt aber nur sehr selten
in den Handel und ist sehr teuer.
291
bleiben müssen. Wer daher ein Archiv benutzen will, muß unter Angabe des
Studienzweckes um eine Benutzungserlaubnis einkommen. In den meisten Staaten
werden bei Erteilung solcher Erlaubnis besondere Vorsichtsmaßregeln beobachtet.
Die zur Erteilung der Benutzungserlaubnis befugte Behörde sucht sich zu ver-
gewissern, ob der Gesuchsteller eine vertrauenswürdige Person ist und nicht etwa
die Benutzung eines Archivs anstatt, wie er angegeben, zur Erledigung rein wissen-
schaftlicher Aufgaben vielmehr zu dem Zwecke erbittet, um aus den Akten des-
selben oder aus den auf Grund derselben erworbenen Kenntnissen Rechtsansprüche
gegen andere Personen herzuleiten und dieselben auf dem Rechtswege geltend zu
machen.1)
In Preußen muß Genehmigung zur Archivbenutzung in manchen Fällen vom
Präsidenten des Staatsministeriums erbeten werden. Die Vorstände der Provinzial-
archive können nur vor dem Jahre 1700 datierende Stücke ohne weiteres vorlegen,
im übrigen entscheidet der Direktor der Staatsarchive oder der Oberpräsident der
Provinz. Archivalien nach 1800 sind von Benutzung ausgeschlossen, sofern nicht
das Staatsoberhaupt von Fall zu Fall letztere gestatten will. Über alle Gesuche
von „Ausländern" (d. h. „Nicht-Reichsangehörigen") entscheidet der Präsident des
Staatsministeriums. Benutzung von Akten zu prozessualen Zwecken ist nur auf
ein Editionsansinnen des zuständigen Gerichtes möglich; und Benutzung der Ar-
chive bleibt ausgeschlossen, sobald eine Schädigung der Rechte, Ansprüche und
Interessen des Königs, des Kgl. Hauses oder des Staates zu besorgen steht.
In Bayern ist durch die neue Archivbenutzungsordnung vom 28. Febr. 1899
den Interessen wissenschaftlicher Forscher wie der Rechtsuchenden weitestgehende
Förderung zuteil geworden. Die Einsicht von Archivalien vor dem Jahre 1801
hat nur dann zu unterbleiben, „wenn mit Grund zu besorgen, daß die Veröffent-
lichung des Ergebnisses das Staatswohl oder den religiösen Frieden gefährden
oder die gute Sitte verletzen würde". Der Vorstand des K. Geheimen Staats-
archives kann aus eigenem Ermessen alle Archivalien vor dem Jahre 1800 zur
Benutzung vorlegen. Kommen Stücke aus späterer Zeit in Frage, so muß Ge-
nehmigung des Ministeriums eingeholt werden. Zur Benutzung des Geheimen
Hausarchives ist Erlaubnis der Krone erforderlich.
Im Königreich Sachsen erteilt die Direktion des Hauptstaatsarchivs in
Dresden die Erlaubnis zu dessen Benutzung.
In Württemberg sind die Gesuche zum Zwecke von Forschungen über Ver-
hältnisse des Königlichen Hauses und über auswärtige Verhältnisse, ferner Ge-
suche um Gestattung umfassender Benutzung für wissenschaftliche Zwecke von
der besonderen Ermächtigung des Königlichen Ministeriums der auswärtigen An-
gelegenheiten abhängig; die Beantwortung historischer Anfragen über einzelne
Gegenstände ohne politische oder finanzielle Bedenken gestattet die Archivdirektion
des Königlichen Geheimen Haus- und Staatsarchivs zu Stuttgart.2)
In Baden hat man sich zum Zwecke der Benutzung des Haus- und Staats-
*) Das Folgende aus der Abhandlung von Pius Wittmann in Tille' s Deutschen Ge-
schichtsblättern I, 1900, Seite 181 ff. wiederholt.
a) Bär, Leitfaden für Archivbenutzer, S. 9ff.
19*
292
archives schriftlich an dessen Direktion zu wenden. Eine Bestimmung darüber,
bis zu welchem Jahre alles vorgelegt werden darf, existiert gegenwärtig nicht
mehr.
In Hessen-Darmstadt sind Private, welche das großherzogliche Haus- und
Staatsarchiv benutzen wollen, gehalten, mit schriftlichem Gesuche beim Ministe-
rium einzukommen. Für Fertigung von Urkundenabschriften und Auszügen ist
höchste Genehmigung einzuholen. Auch zur Repertorieneinsicht bedarf man
höherer Erlaubnis.
Im großherzoglich Mecklenburgischen Geheimen und Haupt-Archiv zuSchwerin
ist die Benutzung durch Private, wissenschaftliche Institute, ja sogar durch Be-
hörden — Ministerium, Kabinett und Oberkirchenrat ausgenommen — an direkt
oder durch Eingabe der „Amtsleitung" einzuholende Erlaubnis des Ministeriums
des Innern gebunden. In einzelnen, bestimmten Fällen, namentlich bei Gesuchen
von Ausschußmitgliedern des „Vereins für Mecklenburgische Geschichte", ent-
scheidet das Archiv aus eigener Kompetenz.
In Mecklenburg-Strelitz haben sich Auswärtige an die Landesregierung zu
wenden; über Archivbenutzung rein wissenschaftlicher Natur entscheidet der Vor-
stand des Hauptarchivs zu Neustrelitz, im übrigen die Regierung.
In Sachsen-Weimar und Oldenburg erteilt das Staatsministerium die Er-
laubnis; insbesondere ist diese nötig, wenn staatliche Interessen berührt erscheinen.
In den Herzogtümern Anhalt, Sachsen -Altenburg, Sachsen -Koburg- Gotha,
Braunschweig und Sachsen-Meinungen erteilen die Herzoglichen Staatsministerien
die Genehmigung, ebenso in den übrigen kleinen Fürstentümern die fürstlichen
Ministerien zu Detmold, Bückeburg, Gera, Rudolstadt und Sondershausen; in
Greiz das Geheime Kabinett, in Schleiz die fürstliche Kammer, in Arolsen das
Landesdirektorium.
In den Hansestädten Bremen, Hamburg und Lübeck steht die Genehmigung
den Vorständen der Archive zu oder wird von denselben vermittelt.
In Elsaß-Lothringen ist die Erlaubnis zur Benutzung der Bezirksarchive in
Kolmar, Metz und Straßburg bei den betreffenden Kaiserlichen Bezirkspräsidenten
des Oberelsaß, von Lothringen bzw. des Unterelsaß einzuholen.
Bei städtischen Archiven wende man sich an den Magistrat. Im allge-
meinen findet hier wissenschaftliche Forschung ein weitgehendes Entgegenkommen.
In Köln z. B. gilt der Grundsatz, daß der Inhalt der Archive der wissenschaft-
lichen Benutzung zugänglich gemacht" und „die Repertorien tunlichst schnell
dem Druck übergeben" werden sollen.
Die Erlaubnis zur Benutzung der Familien-Archive unserer großen
Adelsgeschlechter ist vom Familienoberhaupt oder Senior einzuholen. Einzelne
Domanialverwaltungen (z. B. die Fürstenbergische in Donaueschingen) erheben
von den Benutzern Gebühren.
Von den deutschen Archiven außerhalb des Reichs „zeichnet sich das
K. K. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu Wien durch vernünftige Grundsätze
aus". Der Direktor entscheidet nach freiem Ermessen; gegen seine Verfügungen
steht der Rekurs zum Staatsministerium offen.
In der freien Schweiz weichen die Benutzungsordnungen der einzelnen Kan-
293
tone voneinander oft wesentlich ab. Hin und wieder verursachen „fiskalische
Interessen" erhebliche Schwierigkeiten.
Die im Großherzogtum Luxemburg geltenden Gesetze besagen, daß
„Jedermann" Mitteilung der geschichtlichen Dokumente des Archivs verlangen
kann und enthalten lediglich die Reservation, daß „Verwaltungsakten nur solchen
Persönlichkeiten mitgeteilt werden dürfen, welche den Beweis erbringen, daß sie
ein legales Interesse an deren Einsicht haben".
In Rußland existieren zu Moskau, Petersburg, Warschau und in anderen
Städten reiche, wertvolle Archive. Allgemein gültige Benutzungsnormen gibt es
nicht. Zur Vorlage gewünschten Materials sind die jeweiligen Direktoren befugt.
In Zweifelsfällen aber muß Genehmigung des einschlägigen Ministeriums und,
wo es sich um Urkunden des „Geheimen Archives" dreht, jene des Kaisers selbst
eingeholt werden.
In Dänemark steht die Benutzung der Archive zu wissenschaftlichen, wie
zu Rechtszwecken jedermann frei. Kirchenbücher dürfen niemals vor Ablauf von
30 Jahren eingesehen werden. Dagegen bildet der Umstand, daß Aufklärungen
zum Gebrauche im Prozeß gegen den Staat gewünscht werden, kein Hindernis
der Aktenvorlage.
In Schweden sind die Archivare verpflichtet, „dem Benutzer nach Möglich-
keit an die Hand zu gehen". Unbedingt von Benutzung ausgeschlossen bleiben
deponierte Dokumente, Protokolle des Staatsrates und Reichstagsausschusses, sowie
diplomatische Aktenstücke, welche jünger als 50 Jahre sind.
In England gilt für das „Public record office" zu London das Statut vom
25. März 1895. Die Reflektanten tragen sich in ein „attendance book" ein und
präzisieren auf einem Blatt („a separate ticket"), das sie dem diensttuenden Be-
amten einhändigen, ihre Wünsche. Mehr als drei Urkunden- oder Aktenprodukte
gelangen nie auf einmal zur Vorlage. Über die vorhandenen Repertorien und
Inventare liegen jedermann zugängliche Listen auf. Darin nicht verzeichnete
Repertorien können nur mit Genehmigung des „deputy keeper" unterbreitet werden.
Gerichtsdokumente nach 1760 sind im allgemeinen von Benutzung ausgeschlossen.
Ältere Stücke stehen der historischen Forschung offen. Für jeden einem Be-
nutzer erwiesenen Dienst werden Taxen erhoben.
Für das „Reichsarchiv" des Königreichs der Ni ederlande gilt der Grund-
satz: Jeder vertrauenswürdige Mann — gleichviel ob einheimisch oder fremd —
hat ein Recht zur Archivbenutzung. Um archivalische Ausbeute literarisch ver-
werten zu dürfen, bedarf der Autor der Genehmigung der den Archiven vorge-
setzten Stellen.
Im Königreich Ungarn wird Privaten nach Unterbreitung eines spezifizierten
Gesuches die Einsicht möglichst genau zu bezeichnender Produkte — jedoch nie
mehr als 25 auf einmal — zugestanden. Gegen ablehnenden Bescheid des Archiv-
vorstandes steht Rekurs zum Königl. Staatsministerium des Innern offen. Reper-
torien, deren Einträge sich auf die Zeit nach 1740 beziehen, können nur mit
Ministerialgenehmigung eingesehen werden.
In Frankreich legt man Dokumente, die jünger als 50 Jahre sind, nur
mit Ministerialgenehmigung vor. Die Benutzung diplomatischer Aktenstücke nach
294
1790 ist von der Erlaubnis des Ministeriums des Äußeren abhängig, Familien-
papiere privaten Charakters bleiben von Benutzung ausgeschlossen, sofern nicht
von Seiten der Angehörigen hierfür Zustimmung erteilt wird. Die Einsicht ge-
schriebener Repertorien ist nicht erlaubt.
In den zahlreichen und weit hinaufreichenden Staats -Archiven Italiens
werden alle Akten, ausschließlich solche rein persönlicher Natur, als öffentliches
Gut betrachtet und sind jedermann zugänglich. Politische Akten vor dem Jahre
1815 stehen unbeschränkter Einsicht frei; Strafakten können vorgelegt werden,
wenn seit der Urteilsfällung 70 Jahre verflossen sind. Die Präklusivfrist für Ad-
ministrationsakten beträgt nur 30 Jahre. Für Archivalien rein geschichtlichen
Charakters besteht kein Normaljahr. Von jenen Akten, die sich nicht in ihrem
Gesamtumfange zur Vorlage eignen, können mit höherer Genehmigung „Notizen"
geliefert werden.
In dem fast für alle Nationen der Erde bedeutsamen Vatikanischen Ar-
chive zu Rom spielt sich seit dem Regierungsantritte des Papstes Leo XIII. der
Geschäftsgang in folgender Weise ab: Mit einer Bittschrift an den Pontifex ver-
sehen (dabei empfohlen durch eine bereits bekannte Persönlichkeit!), stellt sich
der Forscher dem Unterarchivar vor. Sofort wird ihm ein Platz im Benutzer-
saale angewiesen und die Durchsicht der zahlreichen Repertorien und Inventare
gestattet. Hat man Einschlägiges entdeckt, so bemerkt man auf einem Bestell-
zettel die Signatur des Archivale und übergibt das Blatt einem der Diener. Wenn
das Gewünschte nicht gerade anderweitig benutzt wird, kann man es schon
binnen wenigen Minuten erhalten. Mehr als zwei Bände oder Faszikel sollen
dabei auf einmal nicht ausgeliehen werden. Die Einsicht der Dokumente erfolgt
im Amtslokal. Will man nicht selbst seine Auszüge machen, so muß man sich
hierzu „admittierter Kopisten" bedienen. —
Gesuche um Vorlage oder Versendung von Archivalien müssen so speziell
als irgend möglich gestellt werden. Es ist auch zu empfehlen, daß sich der Ge-
suchsteller, ehe er sich an das Archiv wendet, aus der gedruckten Literatur über
die in dem zu benutzenden Archiv vorhandenen Bestände im allgemeinen orientiert.
Es sind in neuester Zeit Inventarisationsarbeiten von Archivverwaltungen und
Privaten gedruckt worden, welche zu solcher Orientierung geeignet sind. Es wird
im folgenden eine Liste solcher Arbeiten zusammengestellt; betreffs der übrigen
archivalischen Literatur aber sei auf Dahlmann-Waitz-Brandenburg, Quellenkunde
der deutschen Geschichte, 7. Auflage, Seite 14ff., verwiesen.
Mitteilungen aus der K. Preußischen Archivverwaltung. Leipzig, Verlag von
5. Hirzel. Bis jetzt sind erschienen:
Heft 1. Koser, R., Über den gegenwärtigen Stand der archivalischen For-
schung in Preußen. 1900. Inhalt: Die Publikationen aus den K. Preußischen
Staatsarchiven. 2. Die Publikation der „Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte
des Kurfürsten Friedrich Wilhelm". 3. Archivalische Publikationen der Berliner
Akademie der Wissenschaften. 4. Archivalische Publikationen wissenschaftlicher
Vereinigungen in den Provinzen. 5. Erschließung der nichtstaatlichen Archive.
6. Umfang und Bedingungen der Benutzung der Staatsarchive zu Forschungs-
zwecken.
295
Heft 2. Bär, M., Geschichte des Königl. Staatsarchivs zu Hannover. 1900.
1. Das Calenbergische Archiv bis 1775. 2. Das Cellische Archiv bis 1775. 3. Das
Kurfürstliche und Königliche Archiv bzw. das Preußische Staatsarchiv.1)
Heft 3. Bär, M., Übersicht über die Bestände des Königl. Staatsarchivs zu
Hannover. 1900. Wie wichtig dieses Archiv für Familiengeschichte ist, zeigen bei-
spielsweise die Lehnsarchivalien bei Bär Seite 19, die Abteilungen 8 — 29, worin
auch Angesessene von Adel, Bürger und Bauern.
Heft 4. Hille, G., Übersicht über die Bestände des Königl. Staatsarchivs zu
Schleswig. 1900. Vgl. z.B. die Akten über Ehesachen, Adel und Leibeigenschaft,
Bürgerliche Familien, bei Hille Seite 32 f., oder die Huldigungs- und Konfirmations-
akten Seite 25.
Heft 5. Warschauer, A., Die städtischen Archive in der Provinz Posen.
1901. Vgl. z. B. S. 20 über Stadtbücher2), S. 25 über Magistrats- und Bürger-
listen, S. 144 Protokollbücher, S. 148 Chroniken, S. 178 Ratsprotokolle, S. 184ff.
Die Archivalien der Innungen usw.
Heft 6. Ausfeld, Eduard, Übersicht über die Bestände des Königl. Staats-
archivs zu Coblenz. 1903. Vgl. z. B. Reichsritterschaft S. 59 ff.; Adel und andere
Geschlechter, die drei geistlichen Ritterorden S. 69 ff. ; Handschriften und Kopial-
bücher über den Adel S. 117. Für familiengeschichtliche Forschungen hervor-
ragend lehrreich ist S. 124—192 das „Verzeichnis der Archivalien betreffend die
Familien der Hauptabteilung A, Abteilung V lit. 6 (S. 69) und einiger Lehnhöfe".
In diesem alphabetischen Verzeichnis sind aufgeführt: 1. die Archivalien der Ab-
teilung V lit. 6, Adel und andere Geschlechter. 2. Die Urkunden und teilweise
die Akten der Lehnhöfe von Kur-Trier, Kur-Köln, Kur-Pfalz, der Grafschaft Spon-
heim, des Fürstentums Prüm, des Herzogtums Luxemburg. 3. Die Akten der
Reichsritterschaft am Mittel- und Niederrhein. 4. Die Urkunden und Akten einiger
minder stark vertretenen Lehnhöfe, Kur-Mainz, Hessen-Darmstadt u. a. 5. Familien,
die im Texte des Ausfeldschen Buches erwähnt sind.
Heft 7. Koser, R., Die Neuordnung des preußischen Archivwesens durch
den Staatskanzler Fürsten von Hardenberg. 1904. Vgl. z. B. S. 41 ff.: Übersicht
des Zustandes der Archive in den Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Posen,
Pommern, Schlesien, Jülich, Cleve, Berg und Nieder -Rhein im Anfange des
Jahres 1821.
Heft 8. Knipping, R., Niederrheinische Archivalien in der Nationalbibliothek
und dem Nationalarchiv zu Paris. 1904. Vgl. z. B. S. 57 ff. Fonds Allemand,
S. 62 ff. Collection de Lorraine, S. 94 Personalien der Offiziere usw.
Aus früherer Zeit besitzen wir von Fr. L. B. [von Medem] eine ausführ-
liche Orientierung über „Das Königl. Preuß. Provinzial-Archiv zu Stettin" in der
Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte II, 1836, S. 29 — 119.
Eine kurze systematische Übersicht des Inhaltes der Bayerischen Landes-
x) Eine für den Familienforscher bedeutungsvolle Sammlung von Gedichten und Reden
findet sich im Staatsarchive zu Hannover unter dem Titel Memoriae Saxoniae et West-
phaliae.
2) Vgl. auch Warschauer, Die mittelalterlichen Stadtbücher der Provinz Posen,
ZHGB 11, 12.
296
archive findet man in der Archivalischen Zeitschrift Bd. 1 — 4, 9. Regesta bavarica
sive rerum boicarum autographa, 15 Bände (bei Dahlmann-Waitz nicht erwähnt), ent-
halten chronologisch geordnete Regesten von im Allg. Reichsarchiv zu München
verwahrten Urkunden (nicht entfernt vollständig, mangelhaft; Neubearbeitung ist
geplant). Dazu geben die Jahresberichte der Historischen Vereine (der 8 Kreise,
von Nürnberg, Bamberg, Ingolstadt usw.), insbesondere das „Oberbayerische
Archiv" des historischen Vereins von Oberbayern, vielfach Nachricht über Stadt-,
Korporations- und Kirchenarchive, auch Auszüge einzelner Urkunden, bisweilen
Regesten des gesamten Urkundenbestandes, z. B. Zeitschrift des Münchener Alter-
tums-Vereins, Jahrg. 1891, 35 ff.: Urkunden-Archiv des Kgl. Bayer. Stadt Wunsiedel
von Dr. Pius Wittmann, Jahrb. des histor. Ver. Dillingen, XVI. Jahrg. flg.:
Lauingener Urkunden von G. Rückert usw.1)
Druk, Das Württembergische Finanzarchiv, 1. Die Aktensammlung der
Herzoglichen Rentkammer, Stuttgart, Kohlhammer 1907. (Diese Akten erstrecken
sich auf Fürsten, Hofstaat, Adel, Nachbarn usw.) Die württembergische Kom-
mission für Landesgeschichte will die durch die Pfleger der Kommission angelegten
Verzeichnisse der in den Gemeinde-, Pfarr- und Privatregistraturen enthaltenen
Dokumente veröffentlichen.
Inventare des Großherzoglich Badischen Generallandesarchivs2),
herausgegeben von der Großherzogl. Archivdirektion, Band 1, 2, 1. Karlsruhe
1901 ff.
Vgl. Mitteilungen der Badischen historischen Kommission 1 — 25, ZOR 34ff.
Br ucker, J., Inventaire des archives communales ä la ville de Strasbourg
ä 1790. Serie AAP, 1—4. Straßburg 1878—86.
Sauer, E., Inventaire sommaire des archives departementales anterieures
ä 1790. Departement de la Lorraine. Strasbourg 1890. Summarisches Inventar
der Bezirksarchive von Lothringen. Abteilung H. Metz. Straßburg 1895.
Tille, A., Pflege und Inventarisation nichtstaatlicher Archive, KGV 45.
Tille, A., Übersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rheinprovinz,
Bd. 1. Bonn 1899 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichts-
kunde 1—23, Bonn, Leipzig 1884ff.). Vgl. darüber Baumann, AZ NF 7, 198ff.
Tille, A., und Krudewig, Joh., Übersicht über den Inhalt der kleineren
Archive der Rheinprovinz, 2. Bd. (= Annalen des histor. Vereins f. d. Niederrhein,
hrsg. v. AI. Meister, Ergänzungsband II). Köln 1904.
Könnecke, Die nichtstaatlichen Archive im Arbeitsgebiete der historischen
Kommission für Hessen und Waldeck, im 10. Jahresber. der hist. Komm. f. Hessen
u. Waldeck (1907).
Jung, R., Das historische Archiv der Stadt Frankfurt a. M., seine Bestände
und seine Geschichte. Frankfurt 1896.
x) „Materialien zu einem Münchener Urkundenbuch", 6 Foliobände (Manuskript), her-
gestellt von Dr. Pius Wittmann, lagern beim Magistrat der bayerischen Hauptstadt, ent-
haltend auf München bezügliche Urkunden, teils im Auszug, teils im Wortlaut.
2) Frhr. v. M. R., Das Großherzogliche General-Landesarchiv zu Karlsruhe, ASW 4,
49 ff. Im Lehen- und Adelsarchiv (Karlsruhe, General-Landesarchiv) befinden sich Urkunden
resp. Nachrichten über Lehensträger, von denen eine Liste gedruckt ist ASW 4, 150ff.
297
Inventare des Frankfurter Stadtarchivs. Mit Unterstützung der Stadt
Frankfurt a. M. hsg. vom Verein f. Geschichte und Altertumskunde. 3 Bände.
Frankfurt 1888, 89, 92.
Schmitz, L., Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen.
Bd. 1, 1, 2 (Veröffentlichungen der histor. Kommission der Provinz Westfalen,
Münster i. W.). Bd. 2, 1, bearbeitet von Brennecke. Münster i. W., Aschen-
dorffsche Buchhdlg., 1899—1903. Vgl. darüber Ilgen, HZ NF 59, 314ff.
Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen. Regierungs-
bezirk Münster: Beiband I. Mit Unterstützung der Königlichen Archiv-Verwaltung.
L. Schmitz-Kallenberg, Urkunden des fürstlich Salm-Salmschen Archivs in
Anhalt, des fürstlich Salm-Horstmarschen Archivs in Coesfeld und der herzoglich
Croyschen Domänenadministration in Dülmen. Herausgegeben von der historischen
Kommission der Provinz Westfalen. Münster i. W. 1902, 1904.
Inventar Hansischer Archive des 16. Jahrhunderts. Hrsg. vom Ver.
f. Hansische G. Bd. 1, 2.
Kölner Inventare (1591). Bearb. von K. Höhlbaum und H. Keussen.
Leipzig 1896, 1903.
Hansen, G. v., Katalog d. Revaler Stadtarchivs. Reval 1896. Vgl. darüber
Tille, HV 1898, 560.
Sigl, K., Die Kataloge des Egerer Stadtarchivs. Eger 1900.
Kataloge des Steiermärkischen Landesarchivs. 1. Johanneumarchiv
Abt. 1 — 3. 2. Landschaftliche Archive Abt. 1, 5 (Publikation aus dem Steierm.
Landesarchiv Abt. A: Kataloge). Graz und Leipzig 1898ff.
Jaksch, A. v., Archivberichte aus Kärnten, I (Arch. f. vaterl. Geschichte u.
Topographie 19).
Ottenthai. E. v., und Redlich, O., Archivberichte aus Tirol, Bd. 1 — 3
(= Mitteilungen der dritten (Archiv-) Sektion der K. K. Zentralkommission zur
Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale. Wien und
Leipzig. Bd. 1, 3, 5.1)
Inventare Schweizer Archive, hrsg. von der allgemeinen Geschichts-
forschenden Gesellschaft der Schweiz, T. 1, 2 (Beilage z. Anzeiger f. Schweizer
Geschichte, NF, Bd. 7). Bern 1893 ff.
Repertorium des Staatsarchives zu Basel. Basel, Helbing & Lichten-
hahn, vormals Reich -Detloff, 1904. 834 S. lex.0 Aus den Berichten Rudolf
Wackernagel's, welche diesem Repertorium als „Einleitung" vorgedruckt sind,
sei folgendes hervorgehoben: Das Baseler Staatsarchiv besitzt eine Siegelsammlung
von etwa 12000 Stück. Eine wichtige Ausgestaltung hat die Sammlung im Jahre
2) Vgl. auch Giannoni, Staatliches Archivwesen in Österreich, DGB 5, und Mayr,
Zum österreichischen Archivwesen, ebd. 31 5 ff. Mayr gibt Ergänzungen und Berichtigungen
zu Giannoni und handelt auch über die Gemeinde- und Privatarchive in Österreich. Über
Steiermark vgl. Meli, „Archive und Archivwesen einer österreichischen Landschaft (Steier-
mark)", KGV 54, 507 ff. — Die Kommission für neuere Geschichte Österreichs hat ihre
IV. Publikation begonnen: „Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs", von der das
1. Heft des I. Bandes 1907 in Wien, Verlag von A. Holzhausen, erschienen ist. Es handelt
sich dabei um Archivalien zur politischen Geschichte, und zwar hauptsächlich aus den
Archiven der großen Adelsgeschlechter.
298
1900 erfahren, indem ihr auf Anregung mehrerer schweizerischer Historiker die
Funktion einer allgemein schweizerischen sphragistischen Zentralstelle zugewiesen
wurde. Es handelt sich hierbei darum, auf dem Wege methodischer Durch-
forschung der Siegelbestände schweizerischer Archive eine möglichst reiche Samm-
lung von Siegelnachbildungen zusammenzubringen und diese in einer Weise zu
organisieren, daß sie für historische, speziell genealogische, und für kunsthisto-
rische Arbeiten ein umfassendes Material darbietet. Diese „schweizerische Siegel-
sammlung" wird durch die von den Originalsiegeln abgenommenen Matrizen ge-
bildet. Als Vermächtnis des Herrn Benedikt Meyer-Kraus erhielt das Archiv im
Jahre 1889 eine ca. 6250 Blätter umfassende Sammlung von Zeichnungen basle-
rischer Familienwappen, auf Grund von alten Wappenbüchern, von Wappentafeln
und Wappenbüchern der Zünfte und Gesellschaften, sowie von sonstigem Material
ausgearbeitet. Ferner besitzt das Archiv eine Sammlung von Aquarellbildern aus
dem alten Basel, 249 Stück zählend. Als für familiengeschichtliche Studien vor
anderen wichtig seien aus dem Repertorium hervorgehoben die Bestände über:
Fürsten, Grafen, deutscher Orden, Johanniterorden, Grundbuch, Lehenarchiv, Adels-
archiv, die Zunft- und Gesellschafts-Archive.
Mitteilungen der dritten (Archiv-)Sektion der K. K. Zentral-Kom-
mission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale,
hrsg. von Jos. Alex. Frhr. v. H eifert. Wien, Verlag von Kubasta & Voigt.
Davon enthält Band 1: Ottenthai, Emil v. und Redlich, Oswald, Archivbe-
richte aus Tirol (1888). Hier wird der Inhalt der kleineren, bis dahin noch un-
erforschten Archive, namentlich der Kirchen- und Gemeindearchive in Tirol auf
Grund systematischer Bereisung bekannt gegeben. Aus dem mannigfachen Inhalt
des zweiten Bandes (1894) seien hervorgehoben: Helfert, Frhr. v., Staatliches
Archivwesen (1 — 48) und Mayr, Michael, Das K. K. Statthalterei-Archiv zu Inns-
bruck (141 — 211). Besonders bemerkenswert ist die ungewöhnlich reichhaltige
Copialbücher-Sammlung des Innsbrucker Statthalterei-Archivs. Einschließlich der
Raitbücher, Bekennerbücher, Lehenbücher usw. umfaßt diese Sammlung nicht we-
niger als etwa 4350 Foliobände seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts bis
zum Schluß des 18. Jahrhunderts. „Ihr Inhalt erstreckt sich auf alle Zweige der
Verwaltung Tirols und der ehemaligen Vorlande nnd bildet eine Geschichtsquelle
ersten Ranges für diese Länder und ihre Beziehungen zu den benachbarten Ge-
bieten. Eine Sammlung, wie die der eigentlichen Copialbücher, der Raitbücher
und Bekennerbücher kann in ihrer Größe und Vollständigkeit wohl kein anderes
Archiv aufweisen und ist daher als Unikum zu betrachten." Der dritte und der
fünfte Band (1896 — 1900) umfassen den zweiten und dritten Band der vorge-
nannten Archivberichte aus Tirol. Der vierte Band (1899) enthält Einzelaufsätze,
z. B. Schräm, Das K. K. Statthalterei-Archiv in Brunn (1 — 59); Jirecek, Die
Archive von Dalmatien (141 — 151); Hirn, Das Innsbrucker Stadt-Archiv (164 — 170);
Helfert, Frhr. v., Prager Stadtbücher (170—187); Pöttickh von Pettenegg,
Gaston Graf, Über das K. K. Adelsarchiv (302 — 305). Der sechste Band enthält
zunächst einen äußerst lehrreichen Aufsatz von Oswald Redlich, Das Archiv-
wesen in Österreich, und sodann eine Reihe Einzelarbeiten, z. B. von Giannoni,
„Über Archive in Niederösterreich (Viertel unter den Wienerwald)", Divis-Cis-
299
tecky, Joh. von, Stadtarchiv in Ostböhmen; Kleiner, Viktor, Das Vorarlberger
Landesarchiv in Bregenz; Moser, Karl, Das Archiv des K.K.Handels- und See-
gerichtes in Triest.
Uhlig, Karl, Regesten aus dem Archive der Stadt Wien. (= Quellen zur
Geschichte der Stadt Wien, hrsg. vom Altertumsverein zu Wien. 2. Abteilung.)
1. Bd. 1239— 1411. 1898. 2. Bd. 1412— 1457. 1900. 3. Bd. 1458— 1493. 1904.
Diese drei mächtigen Quadranten erschienen im Verlag des Altertumsvereins zu
Wien und in Kommission bei Karl Konegen, Wien I, Opernring 3, und sind auch
für familiengeschichtliche Forschungen ein Hilfsmittel ersten Ranges. Wessen Fa-
milie mit der Geschichte der Stadt Wien in Zusammenhang steht, der sei noch
auf das zahlreiche familiengeschichtliche Daten enthaltende Werk aufmerksam ge-
macht: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien. I. Abteilung. Regesten aus in-
und ausländischen Archiven mit Ausnahme des Archives der Stadt Wien. 5 Bde.,
in derselben Weise, wie die vorgenannte zweite Abteilung, 1895 — 1906 erschienen.
Parsch, F. X., Das Stadtarchiv zu Olmütz, Teil 1. Regesten zur Urkunden-
sammlung. Olmütz 1901. — Siegl, Karl, Die Kataloge des Egerer Stadtarchivs.
Eger 1900. Für Familiengeschichte kommen hier besonders in Betracht: Urfehden
und Bürgebriefe (Seite 32 ff.), Egerer Geschlechter (Seite 46 u. 47 ff.), Geschlechter
im Egerland (S. 100 ff.), Böhmische Herren (S. 131 ff.), Bayerische Herren (S. 138,
299 ff.), Fränkische Herren (S. 142, 313 ff.), Sächsische Herren (S. 154 ff., 332 ff.).
Unter den heraldisch-genealogischen Sammlungen Böhmens nimmt die des
Freiherrn von Wunschwitz im Kgl. Böhmischen Landesarchiv in Prag
den vornehmsten Rang ein. Sie wurde am Anfange des 18. Jahrhunderts von
Daniel Bohumir Freiherrn von Wunschwitz angelegt und ist die älteste, größte
und verläßlichste, die wir über böhmische Geschlechter besitzen. Baron Wunsch-
witz (geb. 1678, f 1741) bereiste ganz Böhmen, besuchte hier überaus zahlreiche
Kirchen, kopierte die daselbst befindlichen Grab- und Leichensteine, suchte fast
alle herrschaftlichen Schlösser und Festen Böhmens auf und notierte sich fleißig
alle großen Stammbäume, die dort nach altem Brauche als Wandschmuck ange-
bracht waren. In seiner Sammlung finden sich massenhafte Zusammenstellungen
solcher Verwandtschaftstabellen und Familiengenealogien, viele hunderte von Ab-
schriften alter, auch beglaubigter Stammbäume und Ahnentafeln, Totenschilder,
Zeitungsausschnitte, Gelegenheitsgedichte, gedruckte, auf böhmische Familien be-
zugnehmende Schriften, Abschriften von Familienchroniken, Auszüge aus den-
selben, Wappenskizzen, Diplomabschriften, Porträts, diverse historische und ge-
nealogische Notizen, Auszüge aus der Landtafel, aus verschiedenen Archiven,
Manuskripten und gedruckten Werken, die üblichen Partezettel (Notifikationen
über Geburts-, Trauungs- und Sterbefälle), Briefe von Mitgliedern des Adels ge-
nealogischen Inhalts u. dgl. m. Die ganze Sammlung ist in Faszikeln mit alpha-
betischer Reihenfolge der Geschlechter geordnet und enthält Nachrichten über
fast alle in Böhmen ansässig gewesenen Adelsfamilien.
Ebenfalls im Kgl. böhm. Landesarchiv verwahrt wird die sogenannte Schuh-
mannsche Sammlung. Sie rührt von dem Schwager des Baron Wunschwitz,
Johann Georg Baron Schuhmann, her und bildet gleichsam eine Ergänzung der
Wunschwitzschen. Sehr schätzenswert sind die in dieser Sammlung befindlichen
300
Auszüge aus der Landtafel, namentlich der sog. kleinen Landtafel, zu der selbst
im Landtafelamte kein Index besteht. Diese Sammlung ist ebenfalls in Faszikeln
nach den einzelnen Familiennamen alphabetisch geordnet, doch gehört zu der-
selben noch ein separat gebundenes starkes Folio-Manuskript mit zahlreichen Zi-
taten aus der Landtafel und fünf Folio-Bände samt Index, enthaltend Auszüge
aus den Matriken der Prager Pfarrkirchen.
Die dritte, dem böhmischen Landesarchive einverleibte genealogische Sammlung
besteht aus ca. 16 Folio-Bänden und hatte den Landtafeldirektor Zeh zum Ur-
heber. Sie enthält landtäfliche Daten mit genauer Angabe der Instrumentenbücher
über Adel, Wappen und Gutsbesitz der böhmischen Geschlechter. Abschriften
von diesen Zehschen Büchern finden sich auch im K. K. Adelsarchiv in Wien vor.
Minder verläßlich und empfehlenswert, wenn auch nicht wertlos, ist die vierte
im Landesarchiv zu Prag aufbewahrte Sammlung, welche nach ihren Begründer,
Siegfried Freiherrn von Abelli, benannt wird. Sie ist nach dem Muster der
Wunschwitzschen angelegt, aber bei weitem nicht so vollständig wie diese und
enthält mitunter unrichtige, ja sogar erdichtete Stammtafeln und Ahnenproben.
Im Prager Landesarchiv befindet sich schließlich noch eine umfangreiche
Wappensammlung mit verschiedenartig ausgeführten Wappen und Wappenskizzen,
die teils aus amtlichen, teils auch aus privaten Sammlungen herrühren. Der
Landesarchivar erteilt auf Wunsch über die in diesen Sammlungen vorkommenden
Stammbäume, Notizen und Wappen amtliche Atteste; Auszüge aus der Abellischen
Sammlung gelten jedoch im allgemeinen nicht als glaubwürdige Behelfe.
Für die ältere Geschichte und Genealogie des böhmischen Uradels ist von
außerordentlicher Bedeutung die von dem berühmten Historiographen Franz
Palacky angelegte historisch-genealogische Sammlung im böhmischen Museum
zu Prag. Sie besteht in einem alphabetisch geordneten Zettelkataloge und ent-
hält Zitate aus allen möglichen, von Palacky bei seinen historischen Studien be-
nutzten Urquellen. Die Erlaubnis zur Benutzung dieser Sammlung erteilt der
Direktor des Museums.
Dasselbe gilt von der gleichfalls im böhmischen Museum befindlichen Wra-
tislawschen Sammlung, so benannt nach ihrem Begründer, dem K. K. Hofrate
Rudolf Grafen Wratislaw (f 1860). Jede böhmische Familie hat in dieser Samm-
lung ihren eigenen Faszikel und in den letzteren sind nach Muster der Wunsch-
witzschen Kollektion die verschiedensten, auf Wappen, Genealogie und Geschichte
der einzelnen Geschlechter bezugnehmenden Notizen, Broschüren, Parten und
Zeitungsausschnitte hinterlegt. Die Stammbäume erweisen sich größtenteils als
Kopien von jenen aus der Wunschwitzschen Sammlung, doch sind dieselben zu-
meist bis auf die jüngsten, gegenwärtig noch lebenden Generationen ergänzt und
daher recht brauchbare Behelfe.
Dies wären die bedeutendsten öffentlichen genealogischen Sammlungen Böh-
mens, die ein geordnetes, ausschließlich heraldisch-genealogisches Material ent-
halten. Daneben gibt es aber auch zahlreiche andere dieser Art, die jedoch
Eigentum von Privaten oder Vereinen und daher nicht allgemein zugänglich sind.
Die Namen ihrer Besitzer sind in der Reihe der zeitgenössischen Fachgenossen
in Alfred Grensers Adreßbüchern und in v. Ebersteins „Handbuch für den deutschen
301
Adel", teilweise auch mit statistischen Daten über diese Sammlungen angeführt.
Von Schlechta-Wssehrd „Heraldisch-genealogische Sammlungen in Böhmen" (Mo-
natsblatt der K. K. Heraldischen Gesellschaft „Adler", III, 1891, S. 49 ff.), dem der
Verfasser im vorstehenden gefolgt ist, macht noch besonders aufmerksam auf
die Sammlung des böhmisch-historischen Vereins in Prag und auf die
überaus reiche Sammlung von Stammbäumen und Ahnentafeln, welche Freiherr
Johann Dobrzensky in Schloß Chotebor mit mustergültiger Ausdauer und
Fachkenntnis zusammengestellt hat.
Sammlungen von Siegeln und Siegeltyparen gibt es in jedem größeren Archive
(vgl. Register). Wenn die Siegel schlecht, das Typar aber, von dem das Siegel
abgenommen wurde, gut erhalten ist, kann man sich leicht ein neues Siegel her-
stellen lassen und etwa vorhandene Unklarheiten des alten erhaltenen Siegels da-
durch beseitigen.
Eines der umfangreichsten familiengeschichtlichen Archive, ja wohl überhaupt
das größte derartige Archiv auf der ganzen Erde ist das Adelsarchiv bei dem
K. K. Ministerium des Innern in Wien. Wenn dieses auch in erster Linie
für adlige Familien hochwichtig ist, so enthalten doch die zahlreichen Bittschreiben
um Erhebung in den Adelsstand über die Geschichte des einschlagenden bürger-
lichen Geschlechtes und auch derjenigen Linien, welche bei Genehmigung der
Bittschreiben bürgerlich blieben, zahlreiches und wertvolles Material. Hier
mögen aus dem Aufsatz von Gaston Graf. Pöttickh von Pettenegg, „Über
das K. K. Adels-Archiv" (Mitteilungen der dritten [Archiv] Sektion der K. K. Zentral-
Kommission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denk-
male", Wien IV, 1899) eine Anzahl Angaben wiederholt werden.
Die im Adels-Archive vorhandenen Materialien sind folgende:
A. Adels-Generalia. Die Generalien des Adels und der heraldischen An-
gelegenheiten sind in 45 Faszikel abgeteilt und haben folgenden Inhalt:
Evidenzhaltung des Adels (Heroldenamt, Adelkskämmer, Adelsmatrikel); Standes-
Verleihungen in genere, Adels-Verzeichnisse und Materialien in genere (in specie
Böhmen, Galizien, Dalmatien, Illyrien, Küstenland); galizische und bukowiner
Adels-Verhältnisse; Adels-Verhältnisse von Mähren, Schlesien, Österreich ob und
unter der Enns; Adels-Verhältnisse der Steiermark, Venedig, Tirol; Generalia für
sämtliche Provinzen; Generalia Galiziens; Ältere Generalia der Lombardei bis 1771 ;
Generalia Dalmatiens; Generalia für das Lombardisch -Venezianische Königreich,
Generalia Venedigs; Generalia von Tirol, Illyrien, Österreich ob der Enns; Adel
italienischer Städte; Heraldische Gesetze für die italienischen Provinzen; Auslän-
discher Adel in genere; Adel ausländischer Staaten; Reichsadels-Akten; Adels- An-
maßung; Adels-Aussterben ; Adels-Entsetzungen; Hofzutritt; Geheime Räte, Käm-
merer, Truchsesse, Edelknaben; Ahnen-Proben, Diploms -Abschriften, Diploms-
Formeln; Adoptionen und Legitimationen; Literatur; Nobilitierungen von Militär-
Personen; Taxen, Taxrückstände; Wappen in genere, Staats- und Länder-Wappen,
Wappen-Zensor, Wappen-Maler, Gemeinde-Wappen, Wappen der Landes-Würden-
träger, geistliche Wappen, Kapitel-Zeichen, Wappen und Siegel der Geistlichkeit;
Incolate in den einzelnen österreichischen Provinzen; Palatinate und spanische
Granden.
302
B. Adels-Specialia. Sie teilen sich in folgende zwei Hauptgruppen:
a) Hofkanzlei-Akten in 450 Faszikeln; in denselben sind nicht nur die eigent-
lichen für die österreichischen Erbländer ausgefertigten Adels -Diplome, sondern
auch die Inkolats -Verleihungen, Adelsbestätigungs-Urkunden, Wappen-Briefe, De-
krete usw., kurz alle jene Dokumente enthalten, durch welche Adelsverleihungen,
Adels-Bestätigungen, Namens-Vereinigungen oder Wappen-Änderungen zugestanden
werden; ferner auch die sogenannten Adels-Verhandlungen, als: abweisliche Er-
ledigungen über Adels-Gesuche, Ausfolgung von Diploms-Abschriften, Auskünfte usw.
In diesen Diploms-Faszikeln, welche nach dem Namen der Parteien alphabetisch
geordnet sind, befinden sich auch die Anerkennungen von ausländischen Adelsgraden.
b) Reichsakten, enthaltend die Verleihungen des Reichsadels; diese sind in
197 umfangreiche, streng alphabetisch geordnete Faszikel abgeteilt. Zu dieser
Gruppe gehören noch 11 Faszikel sogenannter „Verhandlungen", d. i. solche
Reichsadels-Specialia, welche keine Diplome enthalten.
Außer diesen eigentlichen Adelsakten, zu welchen noch mehrere Faszikel
über den Trienter Adel, Palatinats-Adel, über Adels-Entsetzungen und das Aus-
sterben adeliger Familien zuzuzählen sind, enthält das Adels-Archiv noch andere
Quellen, aus denen geschöpft werden muß, sobald die Akten nicht ausreichen;
dahin gehören die sog. Saalbücher, 299 voluminöse Foliobände, zum großen Teil
Kopien der für die österreichischen Erbländer ausgefertigten Diploms-Konzepte,
und 6 Bände von „Majestalien" aus Böhmen; ferner die Tiroler Wappen-Bücher,
15 dickleibige Foliobände, welche die zusammengebundenen Konzepte von Wappen-
Briefen, Prädikats-Verleihungen und Standes-Erhöhungen, womit tirolisch-österrei-
chische Landesfürsten verdiente Männer begnadet hatten, enthalten; endlich eine
Sammlung von 350 Original-Stammbäumen, eigentlich Ahnentafeln (zum Teil mit
Probations-Dokumenten), Original-Adels-Diplome von ausgestorbenen Adelsfamilien,
niederländische Adelsbücher nebst verschiedenen auf den Adel bezugnehmenden
Manuskripten und Büchern.
Nicht unerwähnt dürfen hier bleiben drei Faszikel über den Deutschen Ritter-
Orden und zwölf über den Johanniter-Orden.
Außer diesen Adels-Akten und Adels-Behelfen besitzt das Adels-Archiv in
zahlreichen Faszikeln die Verhandlungs-Akten (Kompetenz- und Verleihungs-Akten)
über nachstehend angeführte adelige Damen-Stifte und adelige Präbenden:
a) Damen-Stifte: k. k. Brünner Damenstift Maria Schul, k. k. Grätzer Damen-
stift, k. k. Hradschiner Damenstift in Prag, k. k. Innsbrucker Damenstift, Neu-
städter Damenstift zu den heiligen Engeln in Prag, herzogl. Savoyensches Damen-
stift in Wien, Wolkensteinsches Damenstift in Innsbruck.
b) Präbendierte Stiftungen: k. k. Görzer Stiftung, k. k. Haller Stiftung in Tirol,
gräflich Herbensteinsche Stiftung, Hradschiner Versorgungs-Präbendenstiftung,
k. k. Kärntner Stiftung, k. k. Krainer Stiftung, k. k. Leopoldinische Stiftung und
gräflich Millesimosche Stiftung.
Der Umfang des im Adels-Archive erliegenden Akten-Materials kann aus dem
Umstände entnommen werden, daß in dem über das Adels-Aktenmateriale angelegten
allgemeinen Adels-Verzeichnisse über 200000 adelige Familien eingetragen sind;
die Original-Konzepte reichen bis in die Regierungszeit Kaiser Maximilans I. zurück.
303
Jedes französische Departementsarchiv besitzt gedruckte, freilich nicht immer
einwandfreie Inventaires sommaires über seine Bestände. Die Reihe dieser Ver-
öffentlichungen, 1860 nach einem einheitlichen Plane begonnen, umfaßt heute
einige Hunderte von Bänden sehr ungleichen Wertes. Seit 1886 gibt L'Annuaire
des bibliotheques et des archives jedes Jahr Auskunft über den jeweiligen Stand
der von der Verwaltung besorgten Inventare. Auch die nicht von der Verwaltung,
sondern von Privaten besorgten, auf die französischen Archive bezüglichen Ar-
beiten verzeichnen V. Langlois et H.Stein, Les Archives de Fhistoire de France.
Paris 1891. Die im Jahre 1841 zusammengetretene Kommission der französischen
Departementsarchive hat zwei noch heute brauchbare, wenn auch teilweise ver-
altete Führer durch die genannten Archive erscheinen lassen, den Catalogue
general des cartulaires des archives departementales, Paris 1847, und das Tableau
general numerique par fonds des archives departementales anteri eures ä 1790,
Paris 1848. Weiteres hierüber findet man bei Giry, Manuel de diplomatique,
Paris 1894, p. 37 ff.
In England sind die Archive des Königreichs in London zentralisiert. Zur
Orientierung dient R. Scargill Bird, A Guide to the principal classes of docu-
ment prescrived in the Record Office, London 1891. Über die Archive Italiens
kann man sich wenden an N. Vazio, Relazione sugli Archivi di Stato italiani,
Rom 1874 — 82. In Spanien steht ein Teil der Archive unter der „Junta facul-
tativa de archivos, bibliothecas y museos". Ein allgemeiner Führer durch die spa-
nischen Archive fehlt. Doch erschien Cadier, Les Archives d'Aragon et de Na-
varre (Bibliotheque de r£cole des Chartes XLIX, 1888).
Der ein Archiv besuchende Familienforscher glaube ja nicht, daß alle für
seine Arbeit zu benutzenden Akten nach dem Namen seiner Familie geordnet
sind und daher durch einen Handgriff für ihn erreichbar und verwertbar gemacht
werden können. In den meisten Archiven Deutschlands, durchgehends aber in
allen preußischen Staatsarchiven, wird der Grundsatz der Provenienz festgehalten,
d. h. es werden die verschiedenen Aktengruppen nach ihrer Herkunft geordnet.
Besteht nun, wie dies bei der einstigen Zerrissenheit unseres Vaterlandes fast
immer der Fall ist, ein Archivsprengel aus Landesteilen, welche früher verschie-
denen weltlichen und geistlichen Herrschaften angehört haben, so werden sich
auch ebensoviele Archivgruppen in dem betreffenden Gesamtarchiv vereinigt finden.
Dazu treten ferner die sonstigen selbständigen Gebilde innerhalb eines jeden
solcher Landesteile. Es steigt dadurch die Zahl solcher Archivgruppen beispiels-
weise in einigen westlichen Archiven auf mehrere Hunderte. Jede einzelne
größere Archivgruppe aber wird in sich wieder nach den einzelnen Zweigen der
Verwaltung, immer so, wie die Akten erwachsen sind, geordnet werden. Man
wird daher Untergruppen zu unterscheiden haben, welche der eigentlichen
Landesverwaltung und ihren vielseitigen Verzweigungen entstammen, solche,
welche den verschiedenen Gerichten ihren Ursprung verdanken, ferner die ge-
sonderten Akten der Selbstverwaltung älterer Zeit, städtische, später ritterschaft-
liche Archive.1)
?) Bär, Leitfaden für Archivbenützer, Seite 37.
304
Auch wo das Prinzip der Provenienz1) bei der Anordnung der Aktengruppen
nicht streng zugrunde gelegt ist, kann das Zusammenliegen aller Archivalien über
eine bestimmte Familie nicht erwartet werden. Wohl gibt es naturgemäß einzelne
Aktengruppen, welche über eine einzelne Familie viele Nachrichten vereinen, z. B.
Stipendienakten, aber die hier vereinigten Nachrichten werden aus anderen Gruppen
desselben Archivs sehr wesentliche Ergänzungen erfahren können.
Von großem Wert kann es für den Familienforscher sein, wenn er Ein-
sicht in die Repertorien und handschriftlichen Urkundenregesten eines Archivs zu
nehmen vermag. Ob und inwiefern die Vorlage von dergleichen genehmigt
werden kann, hängt von den bestehenden Archivbenutzungsordnungen ab. Die
Einsicht in die handschriftlichen Urkunden-Regesten ist auch dann, wenn von
denselben Urkunden gedruckte Regesten vorliegen, nicht überflüssig, weil häufig
die für den archivalischen Dienst angefertigten Regesten ausführlicher sind, als
die gedruckten. Wenn durch Zusammenstellen von Abschriften der Hauptregesten-
sammlungen Nebenregesten gebildet werden, so nennt man solche Sammlungen,
die an und für sich in Regestenblättern über Schriftstücke im Archiv selbst be-
stehen, Selekte. Wenn Familienselekte existieren, so sind solche für den Familien-
forscher selbstverständlich eine Fundgrube ersten Ranges. Wo die gröberen
Ordnungsarbeiten im Archiv so weit bewältigt sind, daß auch mit feineren Ar-
beiten begonnen werden kann, werden auch Namenregister auf Zetteln mit kurzer
Bezeichnung der einschlagenden Akten angelegt, welche zum rascheren Auffinden
familiengeschichtlicher Nachrichten dienen. Einen förmlichen Anspruch auf Vor-
lage aller dieser zunächst nur für den inneren Archivdienst berechneten Arbeiten
hat der Benutzer in keinem Falle.2) Für den, der über eine Familie in deren
Archiv forscht, kann ja alles und jedes von Interesse sein. Manches was man
sucht, mag sich schwierig finden lassen. Da ist es freudig zu begrüßen, daß in
neuester Zeit einzelne Familien-Archive, z. B. das der freiherrlichen Familie von
Friesen3), unter Beihilfe eines geschulten Archivars geordnet worden sind.4) Be-
sonders wichtig für die Allgemeinheit sind die Archive der alten Patrizierfamilien
in den deutschen Reichsstädten, wie in den großen Schweizer Städten, weil hier
die Geschlechter aufs engste mit der Geschichte ihrer Stadt verbunden sind. Wie
das Verständnis für die Bedeutung eines Familienarchivs bei den Gliedern einer
weitverzweigten Familie geweckt wurde, welche unerwartet reichen Bestände zum
Vorschein kamen und wie schließlich die Familie das so gebildete Archiv der
Stadtbibliothek großherzig als Eigentum überwies, berichtet das Buch: „Züriche-
rische Familienarchive in der Stadtbibliothek Zürich. I. Heft: Archiv der Familie
1) Bailleu, Das archivalische Provenienzprinzip, HV 1902; Derselbe, Das Provenienz-
prinzip und dessen Anwendung im Berliner Geh. Staatsarchiv, KGV 50. — Rosenfeld, Zum
archivalischen Provenienzprinzip, ebd. 53.
2) von Löher, Archivlehre. Grundzüge der Geschichte, Aufgaben und Einrichtung
unserer Archive. Paderborn 1890. Regesten und Repertorien, Seite 362 ff .
a) Aus den Repertorien des Freiherrlich v. Friesenschen Familien-Archivs zu Rötha.
1904. Druck von G. Apitz in Rötha.
*) Tümpling, Wolf von, Das Tümplingsche Familienarchiv auf dem Thalstein, Korre-
spondenzbl. d. Ges. Ver. d. deutsch. Gesch. Ver. 1893. — Hansen, Knud, Wie ich mein
Familienarchiv einrichtete, DH 38, 214 f.
305
Hirzel". Zürich 1907. Eine wie große Bereicherung der Stadtgeschichte aus sol-
chem Familienarchive erwachsen kann, zeigt das Hirzelsche Archiv. Zahlreiche
Mitglieder der Familie nahmen in der dortigen Verwaltung leitende Stellungen
ein, und von 1616 an sind viele wertvolle Akten über Tagessatzungen, Gesandt-
schaften oder Verwaltungsorganisation, Reiseberichte und Abhandlungen vorhan-
den: als besonders wichtig verdienen der umfangreiche Briefwechsel und die Dar-
legungen staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Art über die Einwirkungen der
französischen Revolution hervorgehoben zu werden. Für den Zusammenhang von
Familie und Stadt aus solchen Sammlungen Zeugnis abzulegen, ist gerade jetzt,
wo die moderne Entwicklung die alte Geschlossenheit aufhebt, wie Geh. Archiv-
rat Dr. Reimer mit Recht bemerkt1), der rechte Zeitpunkt. Möchte das schwei-
zerische Beispiel in unsern deutschen Städten, soweit es noch möglich ist, Nach-
ahmung finden!
Die wichtigsten Handbücher über die historischen Hilfswissenschaften.
Wer in den Archiven Forschungen vornehmen will, muß vor allem sich ge-
wisse paläographische Vorkenntnisse aneignen und die älteren Urkunden und die
Akten des 16. und 17. Jahrhunderts, wenn auch nicht zu dem schwierigeren
Zwecke wortgetreuer Abschriftnahme, so doch zum notdürftigen Verständnis ihres
Inhaltes lesen lernen. Denn die Archivbeamten in ihrer Dienstarbeit durch Fragen,
wie dies oder jenes Wort zu lesen sei, zu belästigen geht schon aus allgemeinen
Anstandsrücksichten nicht an. In einer Reihe von Archiven ist es den Beamten
direkt untersagt, auf derartige Fragen Antwort zu geben.
Die Entwickelung der Geschichte der Schrift lernt man kennen durch das
Studium folgender Werke: Wattenbach, Anleitung zur lateinischen Paläographie.
4. Auflage 1886. — Arndt-Tangl, Schrifttafeln zum Gebrauch bei Vorlesungen
und zum Selbstunterricht. 3 Hefte ä 15 M., wovon jedes Heft ein ganzes für
sich bildet (Heft I u. II in dritter Auflage 1897 fg., Heft III 1903). Besonders sei
auf das dritte Heft empfehlend aufmerksam gemacht, weil die hier reproduzierten
Tafeln durch Anschaulichkeit hervorragen. Teurer, aber durch fortlaufende Re-
produktion mit Photographie und Lichtdruck, durch vollständige Umschreibung
der Tafeln in moderne Schrift und durch eine lehrreiche Abhandlung „Entwicke-
lung der lateinischen Schrift vom 13. bis zum 18. Jahrhundert" ausgezeichnet
ist Steffens, Lateinische Paläographie, 3 Hefte, Freiburg (Schweiz), Universitäts-
buchhandlung 1903. Schriftproben aus Handschriften des 14. — 16. Jahrhunderts,
zusammengestellt von R. Thommen (Basel 1888), eine kurze und wenig kostspielige
Zusammenstellung, und die teueren, aber durch Technik der Reproduktion und
begleitenden Text hervorragend tüchtigen „Exempla codicum Amplonianorum Er-
furtensium saeculi 9 — 15", herausgegeben von Schum (Berlin 1882) sind eben-
falls ausgezeichnete Hilfsmittel, sich in die Schreibweise jener Zeiten einzulesen.
Für das 16. Jahrhundert liegt das vortreffliche Werk vor: „Handschriftenproben
des 16. Jahrhunderts nach Straßburger Originalen", herausgegeben von Ficker und
Winckelmann (2 Bände, Straßburg, Trübner, 1902 f.). Das Studium durchkorri-
gierter Konzepte der Reformationszeit gehört neben der Lesung mittelalterlicher
!) Reimer, KGV 1907, 38.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 20
306
Notariatsinstrumente, mancher päpstlicher Bullen und zahlreicher juristischer und
sonstiger Fachhandschriften, zu den schwierigsten paläographischen Aufgaben,
Das Buch von Ficker und Winckelmann bietet vollständige und genaue Über-
tragungen der Faksimiles in modernen Druck und für jeden, der in den Archiven
Akten aus jener Zeit durchzuarbeiten hat, eine Fülle von Belehrung. Für die
folgenden Jahrhunderte sehr nützlich sind die vom K. K. Kriegsarchiv in
Wien herausgegebenen „Unterrichtshefte zur Handschriftenkunde. 20 Photolitho-
graphische Tafeln mit Schriften von 1529 bis 1758". Die Auflösungen der zum
Teil sehr schwierigen Texte empfehlen das Werk auch für das Selbststudium.
Für Schweden kommt in Betracht: Hildebrand, Börtzell & Wieseigren,
Svenska Skriftprof frän Erik den heiiges tid tili Gustef III. Stockholm 1894.
Für Italien vgl. E. Monaci, Archivio paleografico italiano. T. I. Miscellaneo,
fasc. I — IV. Rom 1882 — 1890. T. II. Monumenti paleografici di Roma, fasc. I
bis III. Rom 1882 — 1889. — P. Vayra, Autografi dei principi sovrani della casa
di Savoia. Rom, Turin u. Florenz. 1883. — Für Spanien kommen in Betracht:
D. Jesus Munoz y Riviero, Manual de paleografia diplomatica espanola.
Madrid 1880. Zweite sehr vermehrte Ausgabe 1890; derselbe, Colleccion de fac-
similes de documentos de los siglos XII al XVII para servir de tema ä los ejer-
cicios de lectura, traduccion y anälysis critico que deben practicarse en las cäte-
dras de paleografia. Madrid 1880; derselbe, Paleografia populär. Arte de leer
los documentos antiguos escritos en castellano. Madrid 1886. — Weitere Faksi-
mile-Werke werden nachgewiesen und besprochen von Giry, Manuel de diplo-
matique, Paris 1894, S. 41 ff. Zum Eindringen in die Schätze der französischen
Archive verdienen die verschiedenen Publikationen von Prou, professeur ä l'ecole
nationale des chartes in Paris, besonders das 1904 erschienene Tafelwerk, Manuel
de paleographie recueil de fac-similes d'ecritures du Ve au XVIIe siecle (Paris bei
Alphonse Picard et fils, Rue Bonaparte 82) empfohlen zu werden. Neben B. Bret-
holz, Lateinische Paläographie (Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft I,
S. 56 ff.) bietet jetzt die Liste „des recueils de fac-simile de chartes" von R. Pou-
pardin und M. Prou in den Actes du congres international pour la reproduction
des manuscrits etc. ä Liege 1905 (Revue des bibliotheques et archives de Belgique,
Publication 1) S. 219 ff. den vollständigsten Überblick über die Faksimileliteratur.
Andere französische Arbeiten zur Paläographie verzeichnet Wilh. Bauer, „Hilfs-
wissenschaftliche Forschungen und Forschungsaufgaben auf dem Gebiete neuzeit-
licher Geschichte", DGB 1908, 163.
Was die Chronologie betrifft, so kommt es für den Familienforscher darauf
an, daß er sich die Fähigkeit aneignet, die alten Datierungsweisen in die heutige
Weise umzurechnen. Von einschlagenden Werken haben noch heute Anspruch
auf eine gewisse Beachtung Pilgram's Calendarium chronologicum medii potis-
simum aevi monumentis accomodatum (Wien 1781) mit guten Tabellen und Hel-
wigs Zeitrechnung zur Erörterung der Daten zu Urkunden für Deutschland
(Wien 1787). Für die historische Zeitberechnung Frankreichs ist noch immer
mit Nutzen zu gebrauchen: L'art de verifier les dates et les faits historiques,
deren dritte Auflage (Paris 1783 — 1787) ebenso wie die Neubearbeitung des 19. Jahr-
hunderts (in Quart und in Oktav erschienen) anzuempfehlen sind. Zuverlässiger
307
erweist sich der knappe Abriß bei Giry, Manuel de diplomatique, Paris 1894.
Weidenbach's Calendarium historico-christianum, Regensburg 1855, „ist in den
Tabellen nicht unbrauchbar, der Text aber leidet sehr unter des Verfassers Mangel
an Kritik"1). Zur Einführung in das ganze Wissensgebiet sind zu empfehlen:
H. Grotefend, Chronologie des deutschen Mittelalters und der Neuzeit in: Grund-
riß der Geschichtswissenschaft, herausgegeben von Aloys Meister 1 1, 1906, S. 267 bis
319; derselbe, Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der
Neuzeit (Hannover 1898, 2. Aufl. 1905), welches das längst vergriffene Handbuch
der Chronologie des deutschen Mittelalters und der Neuzeit (Hannover 1872) zu
ersetzen bestimmt ist und schon seines Formates wegen sich besonders zur Mit-
nahme auf archivalischen Forschungsreisen eignet, sowie Rühls Chronologie
des Mittelalters und der Neuzeit, Berlin 1897. Bei schwierigeren chronologischen
Fragen ist Grotefends zweibändige Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und
der Neuzeit (Hannover 1891 — 98) zu studieren, ein Nachschlagewerk allerersten
Ranges, das Beste, was die gesamte Literatur über die früheren Datierungsweisen
auf deutschem Boden aufzuweisen hat.
Zur Einführung in das Studium der Urkundenlehre halte ich für besonders geeignet
Oswald Redlich, „Geschichtlicher Überblick. Allgemeine Begriffe und Grund-
lagen", d. i. die allgemeine Einleitung zu dem Buch: „Urkundenlehre von W. Erben,
L. Schmitz-Kallenberg und O. Redlich" München und Berlin I 1907 (mehr
bis jetzt nicht erschienen). Sehr spannend und lehrreich, aber unvollständig ist
Rosenmund, Die Fortschritte der Diplomatik seit Mabillon vornehmlich in Deutsch-
land-Österreich (1897). Als ein Nachschlagewerk allerersten Ranges ist Harry
Breßlau, „Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien" zu be-
zeichnen, von dem aber bis jetzt nur ein einziger Band 1889 erschienen ist. Die
beiden neuesten Versuche der Zusammenfassung, der Abschnitt „Diplomatik" in
Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft (1. Bd. 1906) verfaßt von Thom-
men, Schmitz-Kallenberg und Steinacker und der bereits erwähnte von
Erben u. a. im „Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte" (her-
ausg. von G. v. Below und F. Mein ecke) registrieren auch die sehr ausgedehnte
und vielfach zerstreute Spezialliteratur. In dieser bieten insbesondere Julius
Ficker's „Beiträge zur Urkundenlehre", 2 Bde. 1877, 1878 eine große Fülle von
Anregungen; um das Verständnis dieses dem Neuling auf dem Gebiet der Ur-
kundenlehre schwierigen Werkes zu erleichtern, möchte ich empfehlen, vor dem
Studium desselben das vorerwähnte Buch von Rosenmund zu lesen. Eine Spezial-
diplomatik der sächsisch-thüringischen Lande bietet das anregende Buch von Posse,
Die Lehre von den Privaturkunden (Leipzig 1887), bei dessen Benutzung aber die
einschränkenden Ausführungen von Steinacker, Die Lehre von den nicht König-
lichen (Privat-) Urkunden, in Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft I, 1,
1906, Seite 256 ff. zu beachten sind. Dazu kommt noch die soeben zum ersten
Male ausgegebene Zeitschrift: Archiv für Urkundenforschung, herausgegeben von
Brandi, Breßlau und Tangl. Ein nützliches Werk ist noch immer: Pater
Gregor Gruber (Wien), Lehrsystem einer allgemeinen Diplomatik vorzüglich für
*) Grotefend in Aloys Meisters Grundriß der Geschichtswissenschaft, I, 269.
20*
308
Österreich und Deutschland, I. Teil (Theorie) und II. Teil (Praxis), Wien 1783;
III. Teil (Lehrsystem, diplom. Zeitenkunde) Wien 1784; dazu desselben Gelehrten
„Kurzgefaßtes Lehrsystem seiner dipl. u. herald. Kollegien", 2. Aufl., Wien 1789.
Register. Lehnbücher, Lehnbriefe und Verwandtes. Über die Fülle
des in den Archiven lagernden Urkundenstoffes eine Übersicht zu gewähren ist
die Aufgabe des Registerwesens. Die Päpste fertigten schon Register zu Beginn
des fünften Jahrhunderts. Welche ungeheure Stoffülle in dem größten Archiv
der Welt, dem päpstlichen, auf solche Weise der Benutzung zugänglich gemacht
wurde, mögen wenige Zahlen andeuten. Beispielsweise gibt es allein von Cle-
mens VI. und Innocenz VI. 251 Registerbände verschiedener Art und an Suppliken-
registern allein für das 14. Jahrhundert 99, für das 15. Jahrhundert 1121, insge-
samt bloß an Supplikenregistern 6000 — 7000 Bände! Von weltlichen Kanzleien
ist die älteste, in welcher Registerführung nachweisbar ist, die der französischen
Könige. Auch haben wir Reste der Register Kaiser Friedrichs IL für sein
sizilisches Erbreich. Wohl empfand man auch bei den Zentralstellen der deut-
schen Reichsverwaltung das Bedürfnis geordneter Buchführung, doch ist uns
wenig von diesen Registern erhalten. Sehr wichtig wurde die Neuregelung
des Registerwesens in der Kanzlei König Ruprechts. Nicht nur wurden die Ur-
kunden nach der Urkundensprache und Besiegelung geschieden, sondern auch
die Reichssachen von den pfälzischen Angelegenheiten getrennt, ja sogar inner-
halb dieser Hauptabteilungen Spezialabteilungen geschaffen und Spezialregister
eingerichtet. Es seien beispielshalber innerhalb des Registers für die pfälzischen
Geschäfte die gesonderte Abteilung der pfälzischen Belehnungen, das Lehnbuch
Ruprechts als Pfalzgrafen und das einen eigenen Band bildende Register über die
Lehnreichungen erwähnt, die Ruprecht als deutscher König vornahm. Nach vor-
übergehenden Rückschritten unter Sigismund und Albrecht II. trat eine um so
ausgiebigere Entwickelung der Sonderregister, insbesondere der Lehnregister unter
Kaiser Friedrich III. ein. Ebenso wie am Königshofe beginnen bei den deutschen
Reichsfürsten die erhaltenen Register im 14. Jahrhundert. Vereinzelt, wie in der
Grafschaft Hennegau, gehen sie bis in das Ende des 13. Jahrhunderts zurück,
und in Tirol gilt dies wenigstens für die in der landesfürstlichen Kanzlei geführ-
ten Rechnungsregister, die Raitbücher. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts
sehen wir allerwärts in Deutschland Kanzleiregister auftauchen. Meist um die-
selbe Zeit, mit dem Beginn des 14. Jahrhunderts setzt auch eine Spezialgruppe
von Registern ein, die schließlich eine der verbreitetsten Register-, bzw. Kopial-
büchergattungen und eine der wichtigsten familiengeschichtlichen Quellen geworden
ist, die Lehnregister oder Lehnbücher. Diese entstanden durch Redaktion von
einzelnen Zetteln, Blättern, Rollen oder kleinen Heften mit Aufzeichnungen, welche
gleichzeitig mit den Belehnungshandlungen bzw. unmittelbar darnach gemacht
worden waren, später auch durch Anlehnung an ein bereits vorhandenes Lehnbuch.
Sache des Vasallen war es, das ihm rechtmäßig Zustehende nachzuweisen.
Es war deshalb alte Rechtssatzung, daß der Vasall dem Lehnsherrn seine Güter
bei der Belehnung benennen mußte. Bei den schwieriger werdenden, verwickelten
Abhängigkeitszuständen bürgerte sich die Gepflogenheit ein, die Benennung der
Güter schriftlich vorzunehmen, d. h. bei der Belehnung auf einem Zettel eine
309
kurze Liste mit einzureichen. Aus diesen Benennungen oder Beschreibungen,
denominationes, denombrements, erwuchsen allmählich besondere, in voller Ur-
kundenform gehaltene Reverse, die aber durchaus nicht in allen Fällen ausgestellt
wurden. Die Selbsterklärungen der Vasallen und die eventuell ausgestellten Re-
verse der Lehnsempfänger wurden von der Kanzlei aufbewahrt. Ebensowenig wie
die hier und dort vorkommenden Notizenblätter, Hefte, Rotuli und dergleichen,
die sich Kanzleibeamte anlegten, bilden aber diese einzelnen Blätter und Zettel
zum Teil kleinsten Formats, die vom Empfänger herrühren, ein Lehnbuch.
Die losen Blätter zu einem Lehnbuch1) zu bearbeiten, war das einfachste
Verfahren dieses, sie, wie sie gerade in die Hand kamen, ohne Gliederung
oder Anordnung in beliebiger Reihenfolge hintereinander in kurzen, meist gleich-
förmig gehaltenen Regesten in das entstandene Buch einzutragen ; so wurde z. B.
beim Lehnbuche Adolfs von Lüttich verfahren. Ein solches Lehnbuch erfüllte
nun wohl den einen Zweck, die vielen Einzelnotizen in handlicher Form vereinigt
darzubieten und sich leichter und sicherer aufbewahren zu lassen, es genügte
aber nicht für die weitergehenden Ansprüche erleichterter Benutzung und rascherer
Auffindbarkeit. Deshalb haben sich die mittelalterlichen Kanzleien schon früh
mit der Ordnungsarbeit abgemüht, für sie gewiß ein schweres Stück Arbeit, da
ihnen Hilfsmittel dafür fehlten und besonders auch die Routine abging, die spätere
Geschlechter durch ständigen Gebrauch von Büchern von Jugend auf erwarben.
Wir sehen daher die mannigfachsten Systeme in Anwendung gebracht. Die
Anordnungsweise, die uns bei einem für praktische Kanzleizwecke bestimmten
Nachschlagewerke als die einfachste erscheinen mag, die alphabetische, lag dem
Mittelalter nicht so nahe wie uns heutzutage; gleichwohl war auch sie nicht un-
bekannt: unter der großen Zahl von Lehnbüchern, die sich erhalten haben, be-
finden sich auch solche mit alphabetischer Anordnung der Vasallen. Allerdings
müssen wir auch hierbei die mittelalterliche Auffassung berücksichtigen. In älteren
Zeiten hatte bekanntlich jeder Mensch einen Namen, seinen Rufnamen, erst all-
mählich kamen die Zunamen lokalen Charakters nach Besitzung oder Herkunft
aus einem Orte, ferner die persönlichen Charakters nach dem Vaternamen, nach
körperlichen oder geistigen Eigenschaften, nach Stand oder Beschäftigung oder
sonst welchem Unterscheidungsmerkmale auf. Das 14. Jahrhundert stand noch
stark unter der Einwirkung dieses Bildungsprozesses; ihm erschienen die Ruf-
namen noch als das eigentliche Charakteristische jedes Namens (s. oben S. 142 ff.)
Dieser Auffassung entspricht es daher völlig, wenn bei der alphabetischen Einreihung
die Bezeichnungen des Individuums nicht nach Geschlechtsnamen, sondern nach Vor-
namen zusammengestellt erscheinen. Dabei geschieht die Anordnung im allgemeinen
!) Hier eine Probe aus dem Lehnbuch Friedrichs des Strengen, Markgrafen von Meißen
und Landgrafen von Thüringen, 1349 — 50 nach der Ausgabe von Lippert und Beschorner
1903 (Seite 36, 37): „Districtus Dresdensis. Item contulit Friczconi de Waldow 4 talenta
Fribergensia in villa Dybesdorf districtus Dresdensis. Item contulit Nycolao Preschendorf
1 talentum reddituum, 1 maldrum avene et 3 modios siliginis, item 1 agrum ante opidum
Dresden. Item contulit Ulrico Grozen, civi Dresdensi, allodium in Stresen. Item Jacobo
allodium in Ryk." Ryk ist Reick in nächster Nähe von Dresden, zur Parochie Leubnitz-
Neuostra gehörig, Stresen ist Striesen bei Reick. Vgl. meine Geschichte des Kirchspieles
Leubnitz bei Dresden, Leipzig, Teubner, 1878.
310
alphabetisch, aber nicht streng lexikalisch. Das alphabetische Prinzip ist aber
nur selten zur Anwendung gekommen. Häufiger findet man innerhalb der
Vasallen den Vesuch einer gewissen sachlichen Gliederung nach Standesklassen der
Mannen oder ähnlichen Gesichtspunkten. So ist z. B. im Lehnbuch Markgraf
Friedrichs von Meißen eine Personengruppe aus der sonst geographischen Gliede-
rung herausgehoben, nämlich als Kapitel I die domini, die Herrengeschlechter;
auch in den wenig früher entstandenen, diesem Lehnbuche anhangsweise bei-
gegebenen Listen der Edeln u. a. findet man gleichfalls für alle Landesteile Sonder-
gruppen der domini et nobiles gebildet, und für Thüringen ist noch eine weitere
Abteilung ministeriales beigefügt, worin in der Hauptsache solche ansehnlichere
Vasallen zusammengetragen sind, die ursprünglich gleichfalls den Geschlechtern
der Edlen oder Herren zugerechnet wurden. Am meisten und verhältnismäßig
konsequentesten kommen geographische Einteilungssysteme zur Anwendung. Wir
haben dabei verschiedene Arten zu unterscheiden, indem das eine Mal eine An-
ordnung nach größeren Gruppen, wie einzelnen Gebieten und Herrschaften oder
nach Ämtern oder sonstigen Verwaltungsbezirken des Lehnherrn vorgenommen,
ein anderes Mal — besonders in solchen Lehnbüchern, die einen minder aus-
gedehnten Lehnbesitz betreffen — die Verzeichnung nach einzelnen Orten erfolgt
ist. Nach den sich auch an landesherrliche Schlösser als Amtssitze anlehnenden
districtus, d. h. den Ämtern Meißen, Großenhain, Torgau, Dresden usw., ist das
Lehnbuch Markgraf Friedrichs von Meißen eingeteilt, wobei noch eine Scheidung
des Ganzen in zwei Hauptteile, erstens Ämter in den Markgrafschaften Meißen
und Osterland, die vermischt sind, und zweitens in der Landgrafschaft Thüringen
vorgenommen ist. Die letzte Anordnungsart der Lehnbücher ist die chronologische.
Die Zeitfolge ist bald strenger, bald lockerer gewahrt. Eine strikte, peinlich genau
befolgte chronologische Anordnung lag wenig in der mittelalterlichen Arbeitsweise
begründet; man legte im allgemeinen auf solche Kleinigkeiten nirgends das Ge-
wicht, wie dies die moderne wissenschaftliche Akribie verlangt. Dem mittelalter-
lichen Arbeitssinn genügte es vielmehr vollständig, wenn das Zusammengehörige
in der Hauptsache zusammen stand, wenn bei chronologischer Folge die Einträge
eines Jahres oder bei weitergehender Genauigkeit der Monate und Wochen bei-
sammen waren. Dies hängt eng zusammen mit der Art des Eintragens nicht
bloß bei den Lehnregistern, sondern bei mittelalterlichen Registern und Kopial-
büchern überhaupt. Denn nicht jedes einzelne Schriftstück, das in der Kanzlei
ausgefertigt wurde, jeder Regierungsakt, der gebucht werden sollte, wurde sofort
in das betreffende Kopialbuch oder Sonderregister eingetragen, sondern man ließ
mehrere Stücke, manchmal für mehrere Tage, ja bisweilen für Wochen sich an-
sammeln,1) ehe man an die Buchung ging. Die Genauigkeit der chronologischen
Anordnung ist auch in ein und demselben Band sehr verschieden. In den Lehn-
büchern der Burggrafen von Leisnig lassen sich große Verschiedenheiten wahr-
nehmen ; beträchtliche Partien sind ohne chronologische Folge, nur ab und zu ist
in einzelnen Abschnitten die Beobachtung der Zeitfolge nicht zu verkennen; sehr
*) Seeliger, Die Registerführung am deutschen Königshof bis 1493, MIÖO, Er-
gänzungsband III.
311
gut ist dagegen die Chronologie im Anfang des Lehnbuches des Burggrafen Otto
von 1439. Im Lehnbuch Friedrich des Friedfertigen von Thüringen von 1406 f.
ist zwar für die Jahre 1406 — 1409 die Chronologie befolgt, für die folgenden
Jahre jedoch hört jede Ordnung auf. Es fehlten eben den mittelalterlichen
Kanzleibeamten meist drei Haupterfordernisse für alle solche Ordnungsarbeiten,
mochten sie nun chronologisch oder geographisch oder sonstwie sachlich ge-
gliedert sein: 1. Die geistige Schulung, der Selbstzwang, ein Prinzip in seinen
Konsequenzen durchzudenken und folgerichtig durchzuführen, 2. häufig die ge-
schäftliche Erfahrung und gute Vorbilder, 3. die praktischen Hilfsmittel, die heute
dem Forscher wie auch dem Geschäftsmann in den Büros in Nachschlagewerken
über persönliche, zeitliche, geographische und sonstige sachliche Fragen zu Ge-
bote stehen. Bei diesen mangelhaften Vorbedingungen mußten naturgemäß die
Leistungen recht oft oder meist hinter den Anforderungen zurückbleiben, und
demgemäß lassen fast alle Lehnbücher, die überhaupt eine Anordnung anstreben,
mehr oder minder zu wünschen übrig.
Nicht jeder Lehnregistereintrag läßt als Regest einer besonderen Lehnshand-
lung auch seine besondere urkundliche Ausfertigung voraussetzen. Vielmehr ist
für die Hauptmasse der in den Lehnbüchern verzeichneten Belehnungen die Nicht-
ausstellung einer Urkunde als gemeiner Gebrauch anzusehen; doch sind hierbei
beträchtliche Einschränkungen zu machen, indem sich auch für die Ausstellung
von Lehnbüchern gewisse Normen aufstellen, gewisse Arten von Lehnreichungen
ermitteln lassen, in denen die Ausfertigung, wenn auch nicht obligatorisch war,
so doch häufig bzw. vorzugsweise geschah. In späterer Zeit wurden in ver-
schiedenen Territorien vor der Aushändigung eines Lehnbriefes, dessen Fertig-
stellung sich manchmal längere Zeit hinauszog, zur Sicherstellung der Vasallen
betreffs ihrer rechtzeitig durch die Lehnsuchung gewahrten Anrechte, vorläufige
Bescheinigungen, Lehn- oder Mutscheine, Lehn- oder Mutzettel, Vigilanzscheine
ausgestellt, die sie gegen Verjährung deckten, ebenso wurden, wenn die Mutung
selbst sich hinauszog, Indultscheine erteilt, die den Zeitpunkt angaben, auf wie
lange dem Vasallen Frist gewährt sei. Bei Mitbelehnungen erhielten die Mit-
belehnten nicht auch vollständige Exemplare des förmlichen Lehnbriefes (denn
dieser pflegte nur für den Hauptlehnsträger ausgestellt zu werden), sondern meist
nur Mutzettel oder Kanzleischeine. Die Ausstellung von solchen Lehnzetteln,
Mutscheinen oder anderen Interimsbescheinigungen führte vielfach dazu, daß die
Vasallen aus Ersparungs- oder Bequemlichkeitsgründen überhaupt davon absahen,
sich formelle Lehnbriefe ausstellen zu lassen. Zwar war die Höhe der Sportein
mäßig, die jährliche Einnahme aber immerhin für den Lehnsherrn nicht unbedeu-
tend, da bei dem Häufigerwerden der Urkundenausfertigung jährlich eine beträcht-
liche Zahl von Lehnbriefen zu expedieren war. Man strebte deshalb in manchen
Ländern danach, die Lehnbriefe obligatorisch einzuführen. In Kursachsen hatte
bereits Kurfürst Johann Georg I. in seinem Mandat vom 6. Juli 1622 über das
beim Verkaufe von Lehngütern seitens des Verkäufers und des Käufers einzu-
haltende Verfahren die Unterlassung der Abforderung ordentlicher Lehnbriefe
scharf getadelt und es jedem Vasallen zur Pflicht gemacht, sich einen Lehnbrief
in der Kanzlei ausstellen zu lassen. Der Übelstand war aber schon zu sehr
312
eingewurzelt. Die Pflicht der Lehnbriefentnahme mußte wiederholt eingeschärft
werden. Nur der allerletzten Zeit des Kursächsischen Lehnwesens war es be-
schieden, diese Frage endgültig zu regeln. Denn volle Gesetzeskraft erlangte die
Forderung der Regierung erst kurze Zeit vor der Beseitigung (1834) des im
modernen Staatsleben zum Anachronismus gewordenen Lehnwesens durch das
Generale König Friedrich Augusts I. vom 30. November 1820.
Die ältesten Lehnregister waren ganz knapp und dürftig: nur allmählich wird
die Aufzählung der Lehnstücke etwas ausführlicher. Dann fängt man an, nicht
nur in den allgemeinen Urkundenregistern die Lehnbriefe zu buchen, sondern
auch in den Lehnbüchern sich nicht auf verhältnismäßig kurze, bloße Aktregesten
zu beschränken, vielmehr in diesen selbst die Lehnbriefe mehr oder weniger ver-
kürzt gleich mit einzutragen. Dieses Verfahren ist bereits im 14. Jahrhundert ab
und zu zu beobachten, so z. B. in dem Lehnbuch Graf Eberhards von Württem-
berg, in dem Burggraf Johanns von Nürnberg u. a., und im 15. Jahrhundert
greift diese Art der Registrierung mehr und mehr um sich. Zugleich nehmen
die Fälle der Urkundenausstellung bei Belehnungen an Häufigkeit zu, um schließ-
lich zur Regel zu werden. Damit verändern aber die Lehnbücher ihren bisherigen
mittelalterlichen Grundcharakter, sie werden aus Aktregistern zu Urkundenregistern.
Indem man aber diese Urkunden nicht mehr bloß auszugsweise registriert, sondern
ihrem vollen Wortlaute nach — selbstverständlich meist unter Weglassung oder
nur kurzer Andeutung gewisser typischer Formeln, besonders am Anfang und
Schluß der Urkunden — in die Geschäftsbücher einträgt, sie nicht exzerpiert,
sondern kopiert, werden die alten Lehnregister zu Lehnkopialen, eine Entwickelung,
die gleichzeitig auch die anderen Kanzleiregister durchmachen.
Lehnkopiale liegen für viele fürstliche Verwaltungen seit dem 15. Jahrhundert
in langen Reihen von Bänden oft beträchtlichen Umfangs vor. Die ins Breite
gehende Vielschreiberei in den Kanzleien zeigt sich ja nicht bloß in der regel-
mäßigen Ausstellung von Lehnbriefen und deren vollständigen Wiedergabe in den
Lehnkopialen, sondern auch in der sachlich immer spezieller und stilistisch immer
weitschweifiger werdenden Fassung der Lehnbücher.
Auch in solchen kulturgeschichtlich interessanten Äußerlichkeiten spiegelt sich
getreulich das Wesen einer Zeit: im 13. und 14. Jahrhundert sind selbst wichtige
Kaiser- und Königsurkunden oft auf dürftigen kleinen Stücken Pergaments ge-
schrieben, im 17. und 18. Jahrhundert wird für eine innerlich wertlose, hohle
kaiserliche Gnadenverleihung oder Rangerhöhung ein Quadratmeter Pergament
und noch mehr oder eine ganze Lage Pergamentblätter in Buchform verschwendet.
Im 13. und 14. Jahrhundert wird über die Lehnreichung einer ganzen Herrschaft
nur ein knapper Vermerk im Lehnregister gemacht und, falls ein Lehnbrief aus-
gestellt wird, gedenkt er des Lehnobjektes mit verhältnismäßig kurzer Bezeichnung
in wenigen Worten; im 17. und 18. Jahrhundert werden selbst kleinere Lehen
meist mit breitester, ermüdender Ausführlichkeit behandelt und jede Handvoll
Zinsgetreide, jeder Fußbreit Wiesewachs usw. aufgezählt.1)
x) Familiengeschichtliches Material enthalten auch Lehn-Gerichts-Tabellen: Als z. B.
Kurfürst Lothar Franz von Mainz als Bischof zu Bamberg eine „Citation derer adlich- und
unadlichen Vasallen des Hoch Stifts Bamberg" 1720 erließ, wurde eine auf dieses Jahr ver-
313
Mit dem Schwülstigerwerden der einzelnen Urkunden schwollen naturgemäß
auch die Kopiale immer dicker an. Wo im 14. Jahrhundert ein mäßig starker
Registerband in Quart oder Kleinfolio einem großen Gebiete für ein Vierteljahr-
hundert genügte, beansprucht im 17. Jahrhundert ein einzelner Kreis alle paar
Jahre seinen eigenen, dickleibigen Kopialband in Folio, so daß für ein größeres
Fürstentum in zwei bis drei Jahrzehnten eine ganze Repositur voll Bände heraus-
kommt.1)
In den Gerichts- wie in allen sonstigen Archiven, kann in allen möglichen
Akten eine dem Familienforscher wichtige Notiz stehen. Es ist unmöglich, hier
alle die verschiedenen Arten von Akten, die in unsern Gerichten lagern, aufzu-
zählen. Nur auf einiges mag kurz hingewiesen werden. Ich nenne die Kauf-,
Verkauf-, Tausch-, Mietverträge, Schadlosbriefe, Verzichtakten, Liegenschaftsverträge,
Verhandlungen betr. Übertragung und Besitzergreifung, Schuldverschreibungen,
Hypothekenbriefe und -Bücher und Einverleibungen, Mietskontrakte, Bürgschafts-
scheine, Verpfändungen, Gelddarlehen, Einigungen über Wegerecht, Jagd, Fischerei
und Wassergerechtigkeit. Dazu kommen gelegentlich Anstellungs- und Beförde-
rungsbekundungen oder Patente2), Titelverleihungen, Inkolats-Akten, Indigenats-
Akten oder Heimatscheine sowie Strafverfügungen.
fertigte Lehn-Gerichts-Tabelle gedruckt (wieder abgedruckt bei Johann Christian Lünig,
Corpus juris feudalis Qermanici I, 1727, S. 1539, 1540), welche Vor- und Familiennamen von
Richter und Beisitzern aus dem Adel- und Bürgerstande, dazu noch die Abbildungen der
betreffenden adeligen Wappen enthielt. — Für Familienforscher wertvoll ist die Arbeit von
Joh. Theodor de Raadt, Regesten aus den brabantischen Lehnsregistern im Königl. All-
gemeinen Staatsarchiv zu Brüssel, MAW 1889, 2 1 4 ff . — Vgl. auch das für familiengeschicht-
liche Forschungen wichtige Werk: Galesloot, L., Inventaire des archives de la cour feodale
de Brabant. Brüssel 1870, bei Hayez (darüber Herald.-genealog. Zeitschrift der Gesellschaft
„Adler" I, 1871, Wien, S. 130). — Schneider, Lehnbuch Graf Eberhard des Greiners von
Wirttemberg, WVL 8. — Lehns- u. Besitzurkunden Schlesiens u. s. einzelnen Fürstentümer
im Mittelalter. Hrsg. v. C. Grünhagen u. H. Markgraf. 2 Bde. Leipzig 1881, 1883. —
Schannat, J. F., Fuldischer Lehnhof, sive de clientela Fuldensi beneficiaria nobili et equestri
tractatus historico-juridicus. Accedit elenchus duplex vasallorum primi ut et secundi ordinis:
una cum eorum insignibus. Francofurti 1726. Fol. [mit vielen Wappenabbildungen].
x) Lippert und Beschorner, Das Lehnbuch Friedrich des Strengen, Markgrafen von
Meißen und Landgrafen von Thüringen, 1349— 1350. Leipzig, B. G. Teubner, 1903. In
diesem Werk findet sich eine, auch separat erschienene, ausführliche Einleitung von Lippert
über die Entstehung und Entwicklung der deutschen Lehnbücher. Ich bin dem Werke von
Lippert, über das auch oben unter Handapparat des Familienforschers gehandelt wird, im
Vorstehenden wiederholt gefolgt. Vgl. auch: Über die Lehnbücher der Kurfürsten und
Pfalzgrafen Friedrich I. und Ludwig V. Karlsruhe 188b und DH 1886, 115. — Bellerode, B.,
Beiträge zu Schlesiens Rechtsgeschichte, H. 1, Breslau 1897: Geschichtliche Untersuchungen
über die Plesser Lehnsurkunden 1474—1500.
2) Die Personalpapiere enthalten meistens ein Nationale, d. i. eine Personalschilderung,
Geburtsjahr, Geburtsort, bisweilen die Eltern, Strafen und Auszeichnungen, Gattin, Kinder.
Die alten Personalbogen befinden sich meistens bei den Kriegsministerien bzw. deren ge-
heimen Registraturen und Archiven, die Papiere der Mannschaften in deren Händen oder bei
den Landwehr- und Bezirks-Kommandos resp. in den Archiven. Dazu kommen die Stamm-
rollen, die teilweise bei den Truppen, teilweise in den Archiven zu finden sind. Die Perso-
nalien der Justiz-, Verwaltungs-, Steuer-, Kirchen- und anderer hohen Behörden, die bis
25 Jahre nach dem Tode bei den Behörden aufbewahrt, dann aber vernichtet werden, lagern
bei den oberen und obersten Behörden.
314
Als besonders wichtig seien dann noch die Ehescheidungsakten hervorgehoben.
Ferner kommen die Vormundschaftsakten und die Akten (betr. der Kinder) bei
den Waisenhäusern in Betracht.1)
Das in den Gerichtsakten2) lagernde familiengeschichtliche Material ist sehr
groß. Man kann, auch ohne an Gerichtsstelle selbst zu forschen, dies beispiels-
weise aus dem vierbändigen Werke von Adolf Stölzel erkennen: „Urkundliches
Material aus den Brandenburger Schöppenstuhlakten" (Berlin 1901). Die beim
Amtsgericht Brandenburg a. H. aufbewahrten Akten nämlich des einstigen dortigen
Schöppenstuhles enthalten zahlreiche Urkunden, die — meist abschriftlich — von
den Konsulenten des Schöppenstuhles, mögen das Gerichte oder andere Behörden
oder mögen es Private gewesen sein, dem Schöppenstuhl eingereicht wurden.
Während die Schöppenstuhlsakten die Zeit von 1432 — 1807 umfassen, reichen
die Urkunden, soweit sie datiert sind, bis 1331 zurück. Das diesem vierbändigen
Werke Stölzels beigegebene, zweispaltige Personenregister, Seite 203 — 263, weist
eine Unmasse familiengeschichtlichen Stoffes nach, sowohl über adlige als auch
über bürgerliche Geschlechter. Ebenso kann man aus desselben Adolf Stölzels
Werk „Die Entwickelung des gelehrten Richtertumes in deutschen Territorien"
(Stuttgart, 2 Bde., 1872) die reiche Ausbeute erkennen, welche Gerichtsakten dem
Familienforscher gelegentlich gewähren; das diesem Werke, das zu einem großen
Teile auf Gerichtsakten beruht, beigegebene Register umfaßt 36 zweispaltige
Zeilen.3)
Sehr wichtig für die familiengeschichtliche Forschung sind insbesondere die
x) Weißenborn, Erich, Quellen und Hilfsmittel der Familiengeschichte, 1908.
2) F. Otto, der schon 1882 das sog. Merkerbuch von Wiesbaden, ein gerichtliches
Buch, enthaltend die Veränderungen des Eigentums und anderer dinglicher Rechte an liegen-
den Gütern, herausgegeben hat, veröffentlichte unter dem Titel „Das älteste Qerichtsbuch der
Stadt Wiesbaden." Wiesbaden 1900 (Quellenschriften zur Nassauischen Rechts- und Verfas-
sungsgeschichte I. Veröffentlichungen der historischen Kommission für Nassau II), das älteste
Gerichtsbuch des Schultheißengerichts von Wiesbaden, umfassend die Jahre 1554 — 1560.
Vgl. darüber H. v. Voltelini, HV 1901, S. 575 f. — Loersch, Aachener Rechtsdenkmäler
aus dem 13., 14. u. 15. Jahrh. Bonn 1871. — Käntzeler, P. St., Das Aachener Kempen-
buch, AG 3. — Bartolomäus, R., Ein Gerichtsbuch der Stadt Fordon, ZHGP 16. —
Knothe, H. F., Ein Görlitzer Hofgerichtsbuch von 1406—1423, NLM 74. — Hübner, R.,
Verzeichnis d. Gerichtsurkunden der Fränkischen Zeit, Zeitschrift der Savigny-Stiftung 12/14.
Anhang.
3) Eine Vorstellung über die Reichhaltigkeit der Gerichtsakten für familiengeschichtliche
Zwecke ergibt z. B. auch das „Verzeichnis ältester kurhessischer Reichskammergerichtsakten"
bei Stölzel, Gelehrtes Richtertum, II, 67 ff . Derselbe Reichtum ergibt sich aus der Arbeit:
„Beim niederösterreichischen Landmarschallschen Gerichte hinterlegte Verträge, derzeit im
n.-ö. Landesarchiv" (I. Verträge über Heimsteuer, Widerlage und Ehekontrakte. II. Familien-,
Kauf- und andere wegen Mannigfaltigkeit des Inhalts oder Zusammentreffens verschiedener
Rechtstitel nicht näher zu bezeichnende Verträge und sich daraus ergebende genealogische
Regesten), MAW, 1893. — Haan, Friedrich Freiherr v., Über die gerichtlichen Archi-
valien als Quellen der Genealogie (mit einer Übersicht über österreichische Gerichtsbehörden),
MAW 6. — Sherwood, George F. T., Chancery Proceedings = Chas. A. Bernau,
(Walton-on-Thames England), The Genealogist's Pocket Library, vol. II. — Inventare über
Gerichtsarchive sind leider nur wenige gedruckt, vgl. z. B. Fontein Tuinhot, F., Inventaris
van het rechterlijk Archief der stad Leeuwarden. 's-Gravenhage 1888.
315
Testamente1). Denn diese pflegen die jeweiligen Hinterbliebenen, Ehefrau, Kinder
und Enkel, mit Namen aufzuführen; auch enthalten sie nicht selten Angaben über
Seitenverwandte und deren Wohnsitz, wodurch wertvolle Fingerzeige für weitere
Nachforschungen gegeben sind.2)
x) Die Zahl der in unseren Archiven liegenden Testamente ist sehr groß. Im Ham-
burger Staatsarchiv erliegen seit Beginn des 14. Jahrh. etwa 3000. Für die Testamentserrich-
tung gibt es jetzt verschiedene Formen:
1 . kann ein Testament bei einem Amtsgericht oder einem Notar zu Protokoll gegeben werden,
2. kann der Erblasser das Testament selbst schreiben,
3. kann unter gewissen Umständen ein Testament vor dem Gemeindevorsteher oder
vor 3 Zeugen errichtet werden.
Vgl. Amtsrichter Walter Johnson, Was willst Du wissen? Gemeinverständlicher
Ratgeber in geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten, Leipzig 1907, S. 716 ff.
2) Frhr. v. d. Horst, hat ein für die Genealogie westfälischer und hannoverscher
Adelsgeschlechter interessantes Testament aus dem Jahre 1615 besprochen DH 31, 109 ff.;
desgl. Conrad, 19 Bände älterer Testamentsakten im Kgl. Preuß. Staatsarchiv zu Königsberg,
DH 22, 80. Das Testament des Dietrich von Sacken auf Lehnen vom Jahre 1668. Aus der
Dondangenschen Brief lade (Behten fasc. II, Nr. 70) mitgeteilt von Christian Freihr. von
der Osten gen. Sacken, Jahrb. f. Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1896 (Mitau 1898)
S. 82 ff. — Primbs, Übersicht von Testamenten aus dem Archive der ehemaligen Reichs-
stadt Regensburg, AZ NF 4, 257 ff.; 5, 1 ff. — Im JAW NF 1900, 80 f f . ist ein Auszug des
Genealogischen Instituts der bei den bestandenen n.-ö. Landmarschallschen Gerichte publi-
zierten Testamente gebracht. Dieses Gericht, dessen Abhandlungsakten mit Ausnahme der
Testamente längst skartiert sind, wurde zuerst in das noch dem Landmarschall unterstandene
n.-ö. Landrecht und alsbald danach in das K. K. n.-ö. Landrecht umgewandelt und das letzte
nicht wie die beiden ersteren Gerichte bloß für den n.-ö. ständischen Adel, sondern ohne
Unterschied für alle in Niederösterreich lebenden Adelspersonen als deren Gerichtsstelle
normiert. Bereits mit der Umwandlung des Landmarschallschen Gerichtes beginnen die ur-
sprünglich oftmals noch recht mageren und erst später allmählich ausführlicher werdenden
sogenannten, den heutigen gerichtlichen Todesfallsaufnahmen entsprechenden Sperr-Relationen
des n.-ö. und des K. K. n.-ö. Landrechtes. Diese Sperr-Relationen, welche bis zur Auflösung
des K. K. n.-ö. Landrechts reichen, geben uns nähere Kenntnis über die sämtlichen zwischen
1762—1852 in Niederösterreich verstorbenen Adeligen oder wenigstens als adelig betrach-
teten Personen und deren verwandtschaftliche Beziehungen, Genealogische Auszüge aus
diesen Sperr-Relationen hat Freiherr von Haan JAW NF 1906, 146 ff. veröffentlicht. —
Das MAW 5 gibt genealogische Auszüge aus Testamenten, welche zwischen 1566 und 1783
bei der niederösterreichischen Regierung publiziert wurden und sich derzeit im Archive des
K. K. Landgerichtes in Wien befinden. „Einige genealogische Auszüge aus zwischen 1606
und 1783 beim K. K. Hofmarschallschen Gerichte publizierten, derzeit im Archive des K. K.
Landgerichtes ,Wien( befindlichen Testamenten adeliger oder als adelig gehaltener Personen"
(sehr reichhaltig) im MAW 4. — Thielisch, Testamente als Quellen der Familienforschung,
ASW 4. — Über die Nürnberger Gerichtsbücher vgl. Mummenhoff, Die Archivalienfunde
im großen Rathaussaal. — Mit der Exploitierung der Tiroler Verfachbücher hat Prof. Dr.
von Schullern erfolgreich begonnen. „Diese mehrere tausend Bände umfassende Samm-
lung alter Tiroler Gerichtsbücher dermalen im Innsbrucker Statthalterei-Archiv deponiert und
noch nicht geordnet und katalogisiert, enthält eine überraschende Fülle genealogischer Daten,
welche bisher so gut wie unbekannt sind." — Zu den ältesten Testamenten gehört das
Fulrads von St. Denis, über dieses vgl. Tangl NA 32. — Während jedes einigermaßen be-
deutende Archiv eine Reihe von Testamenten hochstehender oder begüterter adeliger Per-
sonen birgt, sind bürgerliche Testamente aus früheren Zeiten verhältnismäßig recht selten.
Ein solches ist veröffentlicht von Pauls, Ein bürgerliches Testament aus Cornelimünster
vom Jahre 1627, AG 3. — Bauer, Dr. Josef Ritter v., „Über die notwendige Planmäßig-
keit heraldisch-genealogischer Forschung und Quellenpublikation", MAW 1907, 203.
316
Ok, guden gesellen, holdet nicht to licht!
Er gi to scepe gat, gat jo to der bicht!
Et was so kort ene tyt,
Dat wy unses lebendes wurden quid.
En paternoster vor alle cristenseelen!
So heißt es1) auf einem in der südwestlichen Vorhalle der Marienkirche zu
Lübeck hängenden alten Gemälde, das den Untergang eines lübeckischen Drei-
masters an felsiger Küste darstellt. Die oberen Teile des Haupt- und des Kreuz-
mastes werden eben von der Gewalt des Sturmes zersplittert; die Besatzung sucht
sich, zum Teil an Kisten und Planken geklammert, durch Schwimmen zu retten;
einige Leute erreichen glücklich das nahe Ufer.
Den Vorgang erläutert eine zweite Inschrift des Bildes: Anno Domini 1489
des fridages vor alle Gades hilgen do bleff schipper Hans Ben up de bergerreise
vor denn Berksunde mit 33 man, de Got al gnedich si. Paternoster vor alle
cristenseelen!
Der Platz des Gemäldes sowie der Umstand, daß am Vorkastei des Schiffes
achtmal das Wappen der Lübecker Bergenfahrer angebracht ist, deutet darauf hin,
daß ein solcher — vielleicht aus jenem Schiffbruch gerettet — der Stifter war und
an seine engeren Berufsgenossen in erster Linie die obige Mahnung gerichtet hat.
Das in jenen Worten zum Ausdruck gelangende, von den handeis- und schiff-
fahrttreibenden Kreisen im Mittelalter tief empfundene Bedürfnis, vor Antritt einer
gefahrvollen Seefahrt die Rechnung mit dem Himmel zu machen, erklärt ohne
Zweifel auch die überraschend große Zahl der im Lübeckischen Staatsarchiv er-
haltenen Testamente Lübeckischer Bergenfahrer. Sie sind vielfach errichtet, um
durch die Anordnung milder Werke für den Fall eines jähen Todes die Pein des
Fegefeuers zu kürzen, wie denn überhaupt nach damaliger Anschauung die Für-
sorge für das Seelenheil der vorwiegende Beweggrund der Errichtung eines Testa-
mentes bildete, während der Wunsch, Verfügungen über den Nachlaß zu treffen,
nur etwas Nebensächliches war.2)
Diesen Testamenten kommt außer ihrer handeis-, Vermögens- und kultur-
geschichtlichen Bedeutung auch eine große Wichtigkeit für die Familiengeschichte
insbesondere Lübecks zu. Zutage treten in diesen Dokumenten namentlich die Be-
ziehungen der Erblasser zu anderen Berufsgenossen. Erläutert und ergänzt wird
der Inhalt der Testamente durch zahlreiche Eintragungen der seit dem Jahre 1310
fast lückenlos vorliegenden lübeckischen Niederstadtbücher. Friedrich Bruns hat
in seinem Werk „Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik" (Berlin 1900)
231 solcher Testamente im Auszug veröffentlicht. Als Probe dieser Quellengattung
sei Nummer 230 der Ausgabe von Bruns wörtlich3) mitgeteilt: „Heine Bremer, burger
to Lübeck: Item minen knechten unde jungen to Bergen, ock minen knechten,
megeden unde jungen alhir to Lübeck geve ick samptliken to fruntliker dechte-
nisse vefftich marck Lub. — Zu milden Zwecken 85 &. Seiner Ehefrau Plonnie die
x) Bruns, Friedrich, Die Lübecker Bergenfahrer u. ihre Chronistik, Berlin 1000, S. 57.
2) Vgl. Wehrmann, Der Memorienkalender der Marienkirche in Lübeck (Zeitschr. d.
V. f. Lübecker Gesch. 6, S. 54).
3) Der Anfang ist urkundlicher Wortlaut. Dann folgt Regest.
317
700 & welche ihre Mitgift betragen sollte und, falls sie nicht wieder heiratet, freie
Wohnung und Kost in seinem Wohnhause mit einer Magd. Seinen Kindern
Elzebe, Plonnie und Karsten sein Wohnhaus und je 400 &. An weitere Personen
20 &, 3 rh. G. und 3 lüb. G., ferner seinem Bruder Hinrik das ihm 1528 im
[Niederjstadtbuch Zugeschriebene. Testamentarien: seine Brüder Hans und Hinrik
Bremer und Hinrik Brethouwer, Bürger zu Lübeck. 1528, Okt. 12."
Den Testamenten vergleichen sich die Ehestiftungen, insofern auch in diesen
über den Besitzstand der Familien und über einzelne Personalien, mindestens
über die die Ehe schließenden Personen, Angaben gemacht werden. Es war daher
ein verdienstvolles Unternehmen, als Georg Adalbert von Mülverstedt eine
„Sammlung von Ehestiftungen und Leibgedingsbriefen" ritterschaftlicher Geschlechter
der Provinz Sachsen, Brandenburg, Pommern und Preußen (Magdeburg 1863.
I. Band; mehr nicht erschienen) herausgab. Andere Ehestiftungen findet man bei
Joh. Christian Lünig, Teutsches Reichsarchiv, bezüglich dessen auf seinen
24. Band (Haupt-Register, Leipzig 1722) zu verweisen ist. Vgl. „Ehebindung Hie-
ronymus Paumgärtners des Jüngern mit Clara Örtlin" v. Jahre 1563 im AKDV 3;
Jos. Teige über die Eheverträge der Kgl. böhmischen Landtafeln, MAW 1892,
133 ff. und JAW 15, 9.
Über das, was in unseren heutigen Gerichtsarchiven, insbesondere für die
älteren Zeiten zu erwarten ist, orientiert man sich aus den Bestimmungen über
die Grundsätze, welche in den einzelnen Staaten über das Makulieren
älterer Akten bestehen.1) Wenn Mangel an Raum vorliegt, sind die Vorstände
der Gerichtsarchive verpflichtet, die Vernichtung oder anderweite Unterbringung2)
älterer Akten in die Wege zu leiten. Bei den Gerichten im Königreich Sachsen
bleiben von der Vernichtung ausgeschlossen: 1. Akten von Staats- und kultur-
geschichtlichem Interesse; dahin gehören Akten in Strafsachen, die wegen ihres
Alters (vor dem Jahre 1 650) oder Gegenstandes oder wegen der Person der Ver-
folgten besonderes Interesse darbieten. 2. Akten über Errichtung und Verfassung
der Behörden. 3. Kaufs-, Konsens- und Urkundenbücher, Erbregister und Dorf-
rügen, Grund- und Hypothekenbücher, Mitbelehntenregister, Dissidentenregister,
die über Anlegung der Grund- und Hypothekenbücher und der Mitbelehnten-
register ergangenen und die auf Eintragungen im Dissidentenregister bezüglichen
Akten, Depositen- und Hinterlegungsbücher, sowie alle Grund- und Lehnsakten.
4. Handels-, Zeichen-, Muster-, Börsen-, Vereins-, Güterrechts-, Schiffs- und Ge-
nossenschaftsregister, die Listen der Genossen, ferner Register über das Vorzugs-
recht der Ehefrau im Konkurse zum Vermögen des Ehemanns. 5. Testamente,
Erbverträge und Urkunden über Begründung von Familienanwartschaften, sowie
!) Lippert, Das Verfahren bei Aktenkassationen in Sachsen, DGB 2. — Hille, Die
Grundsätze bei Aktenkassationen, KGV 1901.
2) Er misch, Über die Beziehungen der Staatsarchive zu den Registraturen und Ar-
chiven der Verwaltungs- und Justizbehörden, KGV 1899, 176 ff. — Krieg, Über die Ab-
lieferung der Gerichtsakten an die Staatsarchive, KGV 1901, 75 ff . — Fr. L. B. (von Medem),
Über den organischen Zusammenhang der Archive mit den Verwaltungsbehörden, Zeitschr.
f. Archivkunde, Diplomatik und Geschichte, hrsg. v. Erhard Hoefer und Fr. L. B. von
Medem, II, 1836, S. 1—28.
318
die auf die Niederlegung und Eröffnung bezüglichen Schriftstücke und Akten,
ohne Unterschied, ob die Urkunden vor dem Gericht oder vor einem Notar er-
richtet sind, ferner Akten über Familienanwartschaften und Erbanwartschaften.
6. Akten im Vormundschafts-, Pflegschafts- und Beistandschaftssachen, wenn darin
eine Vermögensverwaltung beaufsichtigt wurde, ferner Nachlaßakten. 7. Die
Nebenregister der Standesbeamten und die beglaubigten Abschriften von nach-
träglichen Eintragungen in die Hauptregister. 8. Akten über Annahmen an Kindes-
statt und Ehelichkeitserklärungen (Ehelichsprechungen). 9. Akten über die Fest-
stellung des Personen- oder Familienstandes — nicht bloß Ansprüche aus außer-
ehelicher Schwängerung — und über Aufgebote zum Zwecke der Todeserklärung.
10. Akten über Streitigkeiten bei denen der Staats- oder Reichsfiskus, Stadt-,
Land-, Kirchen- oder Schulgemeinden, Kirchen-, Pfarr-, Schul- oder ähnliche
Lehen, Altgemeinden, öffentliche Behörden oder milde Stiftungen als Kläger oder
als Beklagte beteiligt sind; ausgenommen sind jedoch Akten über solche Klagen
der bezeichneten Rechtssubjekte, die auf Darlehens-, Kauf-, Pacht- oder Mietver-
träge, allein oder in Verbindung mit Verpfändungen, gegründet sind. 11. Akten,
in denen über Eigentum oder Besitz an Grundstücken, Grunddienstbarkeiten,
Reallasten, Aufgebot von Grundstücken, ferner über Familienanwartschaften oder
Stiftungen verhandelt worden ist, sowie Akten über Zwangsversteigerung von
Grundstücken. 12. Verzeichnisse, Repertorien und Register, die zur Benutzung
des Archivs dienen. 13. Rechnungsbelege von dauerndem Werte. 14. Akten, in
denen Kostenforderungen entstanden sind, für die im Wege der Zwangsvoll-
streckung oder auf Grund Bewilligung des Grundstückseigentümers Hypothek er-
langt worden ist, bis zur völligen Tilgung der Kostenforderung oder Erlöschung
der Hypothek.1)
Besonders lehrreich sind für den Familienforscher die Grundakten. Sie
enthalten erläuterndes Material zu den Grundbüchern, namentlich über die je-
weiligen Besitzer von Grundstücken und deren Familienangehörige, unter andern
auch neben den eigenhändigen Unterschriften derselben ihre Siegel. Wie reich
die Grundakten an genealogischem Material sein können, mag aus einem Beispiel
sich ergeben. Die Grundakten „des im Lauenburg'schen District belegenen
adelichen Gutes Zemmen No. 121 A", gegenwärtig im Amtsgericht Bütow auf-
bewahrt, enthalten über die Familie von Schmude unter anderen folgende Einträge2):
„Actum Lauenburg d. 15. Maertz 1777. Es erscheint der Herr Ludwich3) v. Wnuk,*)
im Nahmen seines Vaters, des Mathaeus von Wnuk,4) welcher Vormund von denen
Unm[ün]digen Johann Christoph5), Anna Maria, Hedwich Elisabeth, Eleonora und
*) Geschäftsordnung für die Königlich Sächsischen Justizbehörden. In Kraft seit dem
1. Januar 1903. Dresden, Verlag von C. Heinrich 1903 (1142 Seiten gr. 8°), Seite 184. 185.
2) An Orthographie und Stilistik dieses Aktendeutsch ist nichts geändert.
s) Ludwich in Korrektur auf Johann.
4) Wnuk in Korrektur auf Schmudde. Wenn Namen auf andere Namen geschrieben
sind, so muß, ehe die genealogische Verwertung der Niederschrift beginnen kann, auf das
peinlichste festgestellt werden, welcher der beiden Namen als der gültige zu betrachten ist.
Man vermeide es, derartige Stellen bei ungenügender Beleuchtung zu entscheiden, da
mangelndes Licht bei derartigen Korrekturen leicht zu Irrtümern führt. Man drehe und
wende das Papier nach allen Richtungen gegen das Licht, bis man Gewißheit hat. Ist dies
319
Florentina, Geschwister von Schmudde wäre, submittiert sich auch von seinem Vater
Vollmacht beyzubringen und ihn auch als bestellten Tutoren der Unm[ü]ndigen mit-
telst producierung des Tutorn zu legitimiren. Die ihm nach der Instruktion vom
26. Oktober 1776 vorgelegten Fragen beantwortet er folgender Art: ad 1 Der Mino-
renne Johann Christoph v. Schmudde wäre bis izt alleiniger Besizzer von dem An-
theile. Die übrigen Antheile des Quths aber würden von der Witwe v. Schmudden,
dem Mathias v. Wnuk, dem Ludwig von Chamier, Johann Christian v. Chamier, dem
Albrecht v. Gant Lipinsky und dem Christoph von Schmudde besäßen, welche auch
sämtlich darauf wohnten, ad 2. Der Titulus Possessionis wäre bei diesem Teile
des Guths folgender: Der Johann Fridrich v. Schmudde ein Vater der bereits be-
nannten Kinder habe diesen Antheil des Guths im Jahre 1736 würklich besäßen und
beweise er seine Angabe durch das Attest sub A, welches er hiermit übergebe.
Dieser v. Schmudde wäre ao 1775 verstorben und hätte einen Sohn und drei Töchter
gemachten Testament sub B habe er [Blatt 2] dergestalt seinen Kindern und Erben
hinterlassen, daß ... Es versteht sich dahero von selbst, daß bis izt der eine Sohn
Johann Christoph v. Schmudde für den Eigenthümer anzunehmen sey. [Blatt 50]
Actum Lauenburg den 3. April 1783. Erschien der Ludwig Ernst von Wnuck zu
Zemmen in Person und Namen seiner Ehefrauen der gebohrnen Hedwig Elisabeth
von Schmudden und seiner Ehefrauen Schwestern, der stummen Eleonora von
Schmudden allda und der vereligten Hassen gebohrnen Florentina Catharina von
Schmudden zu Wussecken und für welche er ohnerachtet des obhabenden Mandati
praesumti inzwischen de rato cavire, und zeigte an, daß der Lieutenant Johann Christian
von Schmudde bei dem von Golzschen Infanterie-Regiment zu Braunsberg in West-
preußen, mein Schwager als Besitzer des Anteil Guts Zemmen No 121 A" etc. [Bl. 116]
Allerdpp. E. K. M. Brief vom 27. August c. a. habe erhalten, und da ich mich jetzt
als frantzösischer Capitulant zu Hause befinde, so säume ich gar nicht, E. H. Hof-
gericht, soviel ich von Leuten gehört habe, zu benachrichtigen. Denn mein Vater Joh.
Christian v. Chamier ist vor 16 Jahren schon mit Tode abgegangen. Den Guts-Anteil
des verstorbenen Mathias v. Schmudde hat vor ihm sein Vater Johann v. Schmudde
und vor diesem deßen Vater Jacob von Schmude gehabt, indeßen weiß ich nicht, wie
dieser es erhielt, denn die mit Hufe nebst Hofgelag und Wohnung von diesem
v. Schmudeschen Anteil gehörte, ehe es der Jacob v. Schmude erhielt zu dem Guts
Anteil meines verstorbenen Vaters . . . EKM. xxx Friedrich Wilhelm v. Chamier,
Officier im Inf. Regt. v.Renouard und Gutsbesitzer. Zemmen, d. 12. 7br. [September] 1807."
Man sieht aus dem Vorstehenden, wie wichtig diese zumeist bei den Amts-
gerichten lagernden Grundakten für den Familienforscher werden können. Nicht
nur die Namen der Besitzer sind in ihnen zu finden. Auch sonstige mannig-
fache, mit dem Besitzwechsel zusammenhängende Materialien, z. B. Testamente
oder Beweise, können in ihnen erwartet werden. Für zahlreiche, insbesondere auch
bürgerliche Familien sind diese Grundakten eine hochwichtige, sphragistische Quelle,
was zur Auseinanderhaltung gleichnamiger, aber nicht miteinander verwandter
Familien von höchster Wichtigkeit ist.
aus den Buchstaben selbst nicht möglich, so suche man anderweite Anhaltspunkte. Im vor-
liegenden Falle wird schon durch die Unterschrift der Verhandlung vom 15. März 1777 klar,
daß Schmudde ungültig gemacht ist durch die Überschreibung mit dem gültigen Namen
Wnuk.
5) Zwischen den Namen Johann und Christoph steht Friderich mit derselben Tinte ge-
schrieben und wiederum mit derselben Tinte durchstrichen. Bei Durchstreichungen ist,
namentlich bei Namen und Adelstiteln, streng darauf zu achten, ob dieselbe Tinte gebraucht
und die Durchstreichung nach Maßgabe der Tintenfärbung gleichzeitig oder erst später
erfolgt ist. Im Zweifelsfalle orientiere man sich wiederholt bei möglichst guter Beleuchtung.
Lassen sich die Zweifel nicht beheben, so ist dies bei der Drucklegung anzugeben.
320
Man suche daher festzustellen, wo die Familie, deren Geschichte man be-
arbeitet, grundangesessen gewesen ist. Dann stelle man fest, zu welchem Amts-
gericht das betreffende Grundstück gehört; und man weiß damit den Ort, wo die
Grundakten vermutet werden können. Für die Feststellung des Ortes, wo die
Grundakten liegen, leistet ausgezeichnete Dienste das Buch von Lehnardt, Ge-
richtschreiber beim Kgl. Sächsischen Landgericht Dresden, „Alphabetisches Orts-
verzeichnis des Deutschen Reiches. Auf Grund der neuen Gerichtsorganisation
nach amtlichen Quellen bearbeitet". 3 Bde. 1881, 1882. Hier werden zu jedem
Orte angegeben: Staat, Regierungsbezirk bzw. Kreis, Oberlandesgericht, Land-
gericht, Amtsgericht, bestellende Postanstalt. Außerdem gibt es noch Kalender
mit einschlagenden Notizen. Für das Königreich Sachsen ist in dieser Hinsicht
zu empfehlen der alljährlich erscheinende „Königl. Sachs. Kanzlei- und Judizial-
oder Expeditions-Kalender", welcher unter anderem auch enthält ein „Alpha-
betisches Verzeichnis der im Königreich Sachsen belegenen Stadt- und Land-
gemeinden mit den zubehörigen besonders benannten Wohnplätzen, mit Angabe
der ihnen vorgesetzten Amtshauptmannschaften und Amtsgerichte und der Post-
anstalten, deren Bestellungsbezirk die betr. Orte zugewiesen sind".
Das reichhaltigste Gerichtsarchiv, das es gibt, ist wohl das Wetzlarer Reichs-
kammergerichtsarchiv.1) Das Generalrepertorium dieses Archivs, welches 1846 — 52
durch eine von der deutschen Bundesversammlung eingesetzte Reichskammer-
gerichts-Archiv-Kommission erweitert wurde, umfaßt rund 80000 Prozesse und
enthält alphabetisch geordnet die Namen von Klägern und Beklagten, ein kurzes
Regest über den Gegenstand des Streites, den Namen der Vorinstanz und das
*) Thudichum, F., Das vormalige Reichskammergericht u. seine Schicksale, Zeitschr.
f. deutsches Recht Bd. 30. — (Harpprecht, J. N. Frhr. v.) Staatsarchiv des kayserl. u. d.
heil. Rom. Reichs Kammergerichtes. 5 Tle. Ulm u. Frankfurt 1759—69. 6. Tl. u. d. Titel:
Geschichte des K. u. Reichs- Kammergerichts vom J. 1545 — 1558. Ulm 1785. — Macco,
DH 39. Das Reichskammergericht war das ordentliche Gericht für Landfriedensbrüche,
eigenmächtige Pfändungen und Gefangennehmungen, ferner für alle fiskalischen Klagen, auch
wegen der durch Übertretung kaiserlicher Gebote oder der Reichsgesetze verwirkten Strafen,
sodann für Besitzstreitigkeiten zwischen Reichsunmittelbaren oder den Untertanen verschie-
dener Herren, endlich für alle Klagen gegen Reichsunmittelbare, mit Ausnahme eigentlicher
Kriminalklagen und der Reichslehnsachen, so daß auch die Untertanen gegen ihren Landes-
herrn wegen Rechtsverletzungen im Gebiete des öffentlichen Rechts beim Reichskammer-
gericht klagen konnten. Nur bei Klagen gegen Fürsten und Fürstengenossen, gleichviel, wer
der Kläger war, hatte in erster Instanz ein vom Gesetze genau geregelter Austrag, als kaiser-
liche Kommission, zu entscheiden, wogegen jeder Partei die Berufung an das Reichskammer-
gericht offen stand. Auf Klagen gegen Grafen, Prälaten und andere Reichsunmittelbare fand
das Austragsverfahren nur dann Anwendung, wenn der Kläger demselben Stande angehörte.
Einen weiteren Grund für die Zuständigkeit des Reichskammergerichts bildeten die Fälle der
Rechtsverweigerung. Endlich war dasselbe in bürgerlichen Sachen oberstes Appellations-
gencht für sämtliche Landgerichte, während es in peinlichen Sachen auf die Fälle der Rechts-
verweigerung beschränkt blieb. Mit dieser oberinstanzlichen Stellung war zugleich ein ge-
wisses Aufsichtsrecht des Reichskammergerichts über die Landesgerichte verbunden. Wo
kaiserliche privilegia de non appellando erteilt waren, fiel beides weg, nur die Zuständigkeit
bei Rechtsverweigerung blieb auch unberührt (Schröder, Lehrbuch der deutschen Rechts-
geschichte § 74). Vgl. dazu Aachener Prozesse am Reichskammergericht: I von Goeke,
AG 10; II von H. Veitmann, AG 18, 20, 21.
321
Jahr der Einführung beim Reichskammergericht. Von jenen 80000 Prozeßakten
ruhen heute noch rund 33000 mit über 130000 darin enthaltenen Urkunden bzw.
deren Abschriften im Kgl. Staatsarchiv zu Wetzlar, ungefähr 50000 sind an die
einzelnen deutschen Bundesstaaten, an Österreich, Belgien und Holland ausgeliefert
worden, d. h. an diejenigen Staaten, zu deren damaligem Gebiet der betreffende Rechts-
streit gehörte. Die Hauptmasse entfiel auf Preußen, im ganzen rund 30000 Stück.
Die Wetzlarer Prozeßakten greifen stets mehrere Generationen zurück, manch-
mal sogar fünf, und vereinzelt sechs und sieben Generationen. Unter den heute
in Wetzlar ruhenden Akten sind tausende, deren vorinstanzliche Akten sich noch
in dem kunstvoll verschnürten Urzustände befinden, die also beim Reichskammer-
gericht niemals zur Verhandlung gelangten. Wie Goethe berichtet, waren 1767
über 20000 Streitsachen am Wetzlarer Reichskammergericht anhängig. Die von
Kaiser Josef II. eingesetzte Visitationsdeputation leistete gar nichts; und als sie
1776 auseinanderging, zählte man 60000 unerledigte Prozesse.
In den Wetzlarer Archivbeständen werden meist Feststellungen über
örtliche Einrichtungen, Gebräuche, Sitten, Recht und Herkommen, Ämter, Familien
und Besitz in ausführlicher Weise in die Wege geleitet und zum Teil erschöpfend
klargelegt. Das Material wird durch die Beleuchtung streitiger Punkte zu einem
Werte erhoben, den gewöhnliche Urkunden überhaupt nicht besitzen.
Geschichtlich wie auch genealogisch am wertvollsten sind die Erbschafts- und
Besitzstreitigkeiten, unter deren Beweisstücken sich nicht nur zahlreiche Erwerbs-
und Teilungsurkunden befinden, sondern auch Eheberedungen, Testamente, Aus-
züge aus alten Zins- und Lehnsregistern usw. Die aufmerksame Durchsicht der
Wetzlarer Regesten ergibt allein schon, wenn man die Akten selbst nicht ein-
sieht, eine Fülle von bedeutsamen Einzelheiten zur allgemeinen Geschichte, zur
Genealogie, Rechtsgeschichte, Heraldik, Burgen- und Güterkunde, zur Geschichte
der Rechtsanschauungen, zur Wirtschaftsgeschichte, Topographie und allgemeinen
Kulturgeschichte. Es bedarf aber der erfahrenen Hand, um für eine bestimmte
Forschung alle in Betracht kommenden Akten aus dem großen Material heraus-
zugreifen, damit der Erfolg nicht hinter den Erwartungen zurücksteht.
Die für den Familienforscher besonders interessanten, unter der Abteilung
„Standeserhebungen" in Wetzlar ruhenden Archivalien umfassen im ganzen
770 Nummern. Sie teilen sich in folgende Gruppen:
a) Mitglieder noch jetzt souveräner Häuser und vormalige Kurfürsten
(69 Nummern);
b) nicht mehr souveräne Herzöge und Fürsten und Erhebungen in den
Stand der Herzöge und Fürsten (51 Nummern);
c) Grafen und Marchesen, und Erhebungen in den Grafenstand
(220 Nummern);
d) Erhebungen in den Adel- und Freiherrnstand sowie an Adelige, Frei-
herren, Ritterschaften und Städte verliehene Prädikate oder Titel, und
sonstige besondere Begnadungen (430 Nummern).
Familiengeschichtlich wichtig sind ferner die Zeugenvernehmungen, die durch
Angaben über Alter, Geburtsort, Eltern, Beschäftigung, Verwandtschaft zu den
Parteien usw. eine Fülle des interessanten Materials für genealogische Forschungen
Heydenreich, Fami'.iengeschichtliche Quellenkunde. 21
322
bieten. Die Vernehmung 90- und 100 jähriger Greise konnte wiederholt fest-
gestellt werden; man erstaunt über die geistige Frische und die scharfe Be-
obachtungsgabe dieser Zeugen. Die Zeugenaussagen ergaben nach den Unter-
suchungen Maccos1) auch mehrfach den Beweis für Namensänderung. Trotz ehelicher
Geburt nahm mitunter der Sohn den Familiennamen der Mutter an, in die Stadt ge-
zogene Edelleute, welche sich einem bürgerlichen Beruf gewidmet hatten, legten auch die
äußeren Kennzeichen ihrer Herkunft ab, andere nahmen statt des bisherigen Familien-
namens den Namen des Hauses oder Gewerbes oder ihres bisherigen Wohnsitzes an.
Ich möchte noch besonders die Schöffenbücher2), beispielshalber die von
Halle8), hervorheben. Schöffenbücher sind diejenigen Stadtbücher, in deren Be-
reich die Privatsachen der Bürger gezogen werden, und finden sich besonders in
den Städten, in denen das Recht des Sachsenspiegels Geltung hatte; und zwar
geht die Einrichtung von Schöffenstühlen, d. h. eines besonderen Stadtgerichtes,
meist von Magdeburg und Lübek aus, deren Rechtssatzungen im nördlichen und
östlichen Deutschland weite Verbreitung gefunden hatten. Die Einrichtung von
Schöffengerichten geht mit der wachsenden Macht der Städte und der Befreiung
von dem Druck der Herrscher Hand in Hand. Als nun die Zunahme der
städtischen Bevölkerung und das Wachsen des Verkehrs im Innern der Stadt wie
auch nach außen das Bedürfnis nach rechtskräftigen Beweisen für die verschiedenen
vor Gericht vorgenommenen Geschäfte, für Kauf und Verkauf, für Schenkung und
Testament, für Verpfändung und Verlassung und vieles andere mehr und mehr
hervortreten ließ, beschloß man Bücher einzurichten, in die jede vor dem Gerichts-
hof vorgenommene Verhandlung eingetragen wurde. Diese Eintragungen vertraten
von nun an die Urkunden und hatten urkundliche Rechtskraft. Abgesehen von
dem Nutzen, welche diese Schöffenbücher für Geschichte, Altertümer und Rechts-
kunde des betreffenden Ortes gewähren, führen sie auch die Personen nach ihren
Ständen, Gewerben, Bezeichnungen, Verwandtschaften, Lebensumständen bis in
J) Macco, DH 1908, 25. Gesuche um Benutzung des Kgl. Staatsarchivs in Wetzlar
sind unter Angabe des Zweckes an den Oberpräsidenten der Rheinprovinz in Coblenz zu
richten. Gilt die Forschung der Genealogie, und zwar nicht der eigenen Familie, dann ist
die Zustimmung eines Familiengliedes nachzuweisen. Sollen endlich die Akten nicht in
Wetzlar selbst benutzt werden, so ist dies im Gesuch zu bemerken und zugleich eine Er-
klärung desjenigen Archivs oder der Bibliothek beizulegen, in welcher unter deren Verpflich-
tung für feuersichere Aufbewahrung die Akten eingesehen werden sollen.
2) Magdeburger Schöffensprüche. Im Auftrage und mit Unterstützung der Savigny-
Stiftung herausgegeben und bearbeitet von Victor Friese und Erich Liesegang. 1. Bd.
(mehr nicht erschienen) = Die Magdeburger Schöffensprüche für Groß-Salze, Zerbst und
Anhalt, Naumburg und aus dem Codex Harzgerodanus. Berlin, Georg Reimer, 1901. —
Stölzel, Adolf, Urkundliches Material aus den Brandenburger Schöppenstuhlsakten. Unter
Mitwirkung von Ernst Deichmann und Victor Friese. 4 Bde. Berlin, Franz Vahlen,
1901. — Doppler, Schepenbrieven van het Kapittel van St. Servaas, Publications de la Soc.
hist. et archeol. dans le duche de Luxembourg 37, 1902. — Karl Siegl, Das Achtbuch I d.
Egerer Schöffengerichts a. d. Zeit v. 1310—1390, MGDB 1901 und separat. — Prasek, Bres-
lauer Schöffensprüche nach einer Petersburger Handschrift mitgeteilt, Zeitschr. d. Ver. f.
Gesch. u. Altert. Schlesiens XXXIII, 1899, S. 321 ff.
3) Hertel, Gustav, Die Hallischen Schöffenbücher. I (1266—1400) 1882. II (1401 bis
1460) 1887. Halle, Hendel (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender
Gebiete. Herausgegeben von der Historischen Kommission der Provinz Sachsen, Bd. 14).
323
das Besonderste hinein vor; hierin liegt ihre familiengeschichtliche Bedeutung.
Als Beispiele greife ich Nr. 749 — 754 des ersten Haller Schöppenbuches heraus
<Bd. I, S. 81 bei Hertel):
„749. Qerdrut, Heidenriches sones wip von Delz, quam in ein geheget dink
onde vortech sich der gäbe, die er begouet waz an sine eigen."
„750. Hanne, Hermans dochter Suicz, quam in ein geheget dink unde vortech
so getone gaue alse er ir vater begauet hatte."
„751. Ludeke Sumerwune quam in ein geheget dink vnde begauete Hannese
vnde Bussen von Kongesse den hof, di herrn Schumes was, vor tun pannen ime
duschen bume von dem bischobe, laset he in mit orkunne, so schollen si in wider uplan."
.,752. Sander von Zustou quam in ein geheget dink vnde begauete sinen wibe
Gerdrude sine uarnde haue, di he nu hat vnde immer mer gewinnet; seluer wil he is
geualdik sin, di uuite he leuet."
„753. Nicolaus et Tileke Omeke quamen in ein geheget dinc vnde begaueden
Claus wib iren hof half zu ireme liue, vnde Claus begauete sime wiue sine varnde
haue half noch sime tode."
„754. Buske Riche vnde sin sun vnde Johannes Libink vnd Claus sin bruder,
quamen in ein geheget dink vnde begaueten Siueken kindern Loweres den hof, der
ires uaters was, alse he in begauet was."
Aus der Masse von Gerichtsbüchern verdienen ferner die großpolnischen
Grodbücher hervorgehoben zu werden. Dieselben sind von I. von Lokszycki
in den „Publikationen aus den Kgl. preußischen Staatsarchiven" (Leipzig 1887. 89)
herausgegeben. Der den Namen Großpolen führende Landesteil des alten Polens
deckt sich, in der Hauptsache wenigstens, mit der Provinz Posen. Grod bedeutet
Schloß. Grodbücher sind Gerichtsakten in Form von Büchern. Die Hauptkate-
gorien der Bücher in den sogenannten Grodarchiven, d. i. den staatlichen Archiven
des ehemaligen Polen, sind: libri terrestres, enthaltend Verhandlungen des Judi-
cium terrestre des Landgerichtes; libri castrenses oder libri capitanei, die Bücher
des starosteilichen Gerichtes, das durch den capitaneus gehandhabt wird. Und
entsprechend dem Inhalt der eingetragenen Akte unterscheidet man: libri relatio-
num, enthaltend das Beweismaterial für die Prozesse, Urkunden in Abschrift,
Zeugenaussagen usw. Es waren dies vornehmlich die Bücher, in welche man
auch Dokumente abschriftlich eintrug, die von Privaten dem Gerichte eingereicht
waren, um sicher verwahrte Duplikate zu besitzen. Libri inscriptionum, vorzugs-
weise für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt; libri resignationum, für
die Auflassungen, wie die Bezeichnung schon angibt, wobei indessen nicht aus-
geschlossen ist, daß solche auch in den anderen Büchern anzutreffen sind. Diese
Sonderung der Eintragungen nach ihrer prozessualischen Bedeutung in verschie-
dene Bücher beginnt für Großpolen erst um 1420. Der deutsche Adel wurde
durch käufliche Erwerbungen oder durch Beschenkung mit Allodien aus dem
Domanium ansässig gemacht, nur ausnahmsweise in der Form der Belehnung.
Grund-, Flur-, Gewähr-, Stock-, Lager-, Sal-, Erbe- und Stadtbücher.1)
Zuerst in Köln und hier schon im zweiten Viertel des 12. Jahrhunderts legten
städtische Gemeinde- oder Gerichtsbehörden über Rechtsgeschäfte sich selbst Auf-
*) Hier seien einige zusammenfassende, gedruckte Arbeiten über die Familien ein-
zelner Städte verzeichnet (vgl. auch unter: Listen):
21*
324
Zeichnungen an, welche nicht, wie sonstige Urkunden, den Parteien ausgeliefert
wurden, sondern im Gewahrsam der Behörde zurückblieben. Die Parochial- oder
Sondergemeinden, aus welchen die Stadt Köln sich zusammensetzte, haben diese
v. Baumgarten, Genealogische u. heraldische Notizen über Regensburger Bürger-
geschlechter, Regensburger Tageblatt 1888.
Biedermann, J. Q., Geschlechtsregister von Altmühl, Braunach, Nürnberg, Otten-
wald und Steigerwald s. oben S. 248.
Blavignac, J. D., Armorial Genevois. Essai hist. sur les armoiries, sceaux, bannieres
et monnaises de Geneve. Orne de 290 fig. sur 46 planches. Gen. 1849.
Braakenburg, Lambertus Johannes Apollonius, Aanteckeningen omtrent de Wapens
van eenige Amsterdamer Familien, Nederlandsche Leeuw, 1886, Nr. 7.
Bursian, Gustav, Die Freiberger Geschlechter. Eine historische Skizze. MFA 2
(die sonstige Literatur über die Familien der Bergstadt Freiberg in Sachsen habe ich zu-
sammengestellt in meinem Bibliographischen Repertorium über die Geschichte der Stadt
Freiberg, ebds. 1885, Nr. 813—1280).
Büttner, Genealogie oder Stamm- und Geschlechtsregister der vornehmsten Adlichen
Lüneburg ischen Patriziergeschlechter. Lüneburg 1704.
Calvi, F., 1. II Patriziato Milanese, secondo nuovi documenti depositi negli archivi
publici e privati. Milano 1865. 2. Familie notabili Milanesi 4 voll. Milano 1875 — 85.
Du Chastel de la Howarderie, Paul Armant, Notices genealogiques Tournai-
siennes 1881 — 87 (drei große Bände mit Porträts, Siegel- und Wappenbildungen). Tournai
bei Vosseur-Delmee.
Chatelin, Victor, Etat de la Noblesse de Metz et de la Lorraine Allemande aux
elections pour les Etats generaux (1789) vgl. JBL 8.
Christomanos, Genealogische Studien über die Archontengeschlechter Athens im
späteren Mittelalter. Athen 1887.
Deeke, Historische Nachrichten von dem Lübeckischen Patriziat, VMG 10.
Dellion et de Mandrot, Armorial historique du canton deFribourg. Neuchätel 1865.
Dieth-Locher, F., Bürgerbuch der Stadt St. Gallen bis 1886. St. Gallen. 1887.
Dietz, A., Frankfurter Bürgerbuch. Gesch. Mitteil, über 600 bekannte Frankfurter
Familien aus der Zeit vor 1806. Frankfurt a. M. 1897.
Dittmar, Genealogische und biographische Nachrichten über Lübeckische Familien
aus älterer Zeit. Lübeck 1859. Dazu Wehrmann, ZLG 5.
Dony, Pierre, Les sceaux de Verdun. Verdun, Laurent 1888.
(Drehmann), Die ältesten Giengener Familien, in: Der Brenztalbote, Giengen an
der Brenz (Württemberg) 1902 ff.
Egli, J., Der ausgestorbene Adel von Stadt u. Landschaft Zürich. Zürich 1865 (selten).
Ehrsam, N., Der Stadt Mühlhausen privilegiertes Bürgerbuch bis zur Vereinigung
dieser Republik mit Frankreich i. J. 1798. Mülhausen 1850.
Engelhard, J. Fr. L., Der Stadt Murten Chronik u. Bürgerbuch. Bern 1828.
Feith, H. O., Kort verhaal van de afkomst der prinsipaalste Edelen van de stad Gro-
ningen en Ommelanden tot op deze tegenwoordige eeuwe, insonderheid hare dappere
dooden, wapens, namen en toenamen, bij een vergadert uit onderscheidene auteuren, ge-
schreven boeken en brieven door Wilhelm Conders van Heipen. Anno 1660. 's-Graven-
hage, 1886.
Ferry, Edouard, et Save, Gustav, Sigillographie de Saint-Die, Bulletin de la So-
ciete philomatique Vosgienne 1889.
Feyerabend, Augspurg, der löblichen Kais. Reichsstadt Geschlechterbuch. Frank-
furt a. M., 1580.
Fricke, Chronik Bielefelder Familien. Bielefeld 1887.
Frise, W., Einbecker Familien im 15. u. 16. Jahrh., FBAB VI, 1908.
Fritsch, Alte Görlitzer Geschlechter und die Wappen derselben, nebst einem Ver-
zeichnis aller bisherigen Bürgermeister von Görlitz. Görlitz 1891.
325
Aufzeichnungen anfänglich auf große, lose Pergamentblätter (Karten) eingetragen,
die zuerst auf einen Stab aufrollbar waren, später aber gefaltet wurden, von denen
auch bisweilen mehrere aneinander geheftet worden sind. Weil sie im Schrein
Fürth, Freiherr Hermann Ariovist von, Beiträge und Material zur Geschichte der
Aachener Patrizier-Familien. 2 Bände, 1882.
Galiffe, J. B. G. et A. de Mandrot, Armorial historique Genevois. Genf 1859.
Gallandi, Königsberger Stadtgeschlechter. 1883 (in der Altpreußischen Monatsschrift,
Bd. XIX u. XX).
Haller, Berchtold, Bern in seinen Ratsmanualen 1465 — 1565. 3 Bände. Bern 1900
bis 1902. Der Herausgeber hat nicht die vollständigen Ratsmanuale gegeben, sondern das,
was er nach eigener Auswahl kulturhistorisch interessant erachtete. Band I behandelt u. a.
Wappen und Siegel. In Band II sind Stellen über eine Reihe von Adelsgeschlechtern zu-
sammengestellt. In Band III findet sich ein Personenverzeichnis aller drei Teile.
Hartmann-Franzenshuld, Ernst E. v., Geschlechterbuch der Wiener Erbbürger.
Wien, Verlag von Georg Paul Faesy (vorzüglich, leider unvollendet geblieben).
v. Hefner, O. T., Die Siegel u. Wappen der Münchener Geschlechter; historisch, he-
raldisch erörtert, OBA 11.
Jäcklin, D., Wappen d. anno 1887 leb. Bürger d. Stadt Chur. Chur o. J.
Jenni, Fr., Wappen der anno 1857 lebenden Geschlechter der Stadt Solothurn.
Zürich (selten, o. J.).
Kindler von Knobloch, Das goldene Buch v. Straßburg. 2 Teile, Wien 1885/86.
Knüfli, C., Wappen der Ortschaften u. Rhoden des Kantons Appenzell 1881.
Koch; Ernst, Saalfelder Familiennamen und Familien aus d. 16. u. 17. Jahrh. Saal-
feld 1876/77.
Kolar, Martin, Die Siegel der Patrizier-Geschlechter der Stadt Tabor, Progr. der
Taborer K. K. Staatsmittelschule 1867.
Lambert, E. M., Das Hallische Patriziat. Halle 1866.
Lisch, Über das Rostocker Patriziat, VMG 11. 13.
Derselbe, Patrizier und Rittergeschlechter der Stadt Plau, VMG 17.
Loziiiski, Ladislaus Ritter, Das Lemberger Patriziertum im 16. u. 17. Jahrh., nach
ausschließlich unbek. handschriftl. Quellen bearb. Lemberg 1890. Gubrynowicz & Schmidt.
(Lutz, M.), Baslerisches Bürgerbuch, enth. alle gegenwärtig in der Stadt Basel einge-
bürgerten Geschlechter nebst der Anzeige ihres Ursprungs. Basel 1819.
Macco, Herrn. Frdr., Aachener Wappen u. Genealogien. Ein Beitrag zur Wappen-
kunde u. Genealogie Aachener, Limburgischer und Jülicher Familien. I. Bd. Aachen
1907. 2. Bd. Aachen 1908.
Mandrot, A. de, et G. du Bois-de Pury, Armorial historique de Neuchatel. Neu-
chatel 1864.
Meier, H., Zur Genealogie der Braunschweigischen Stadtgeschlechter. Braun-
schweiger Magazin 1905. April Nr. 4, 5. 37 ff.
Meyer, Dietrich, Waapenbuch der wolgebornen Edlen u. Bürgerlicher Geschlächter
so Anno 1605 entweder mit einer loblichen Statt u. Herrschaft Zürich durch Burgrecht ver-
wandt oder daselbst geregiert u. gewonet haben. Zürich 1605 (selten).
Meyer, Ed. Lor, u. Tesdorpff, Hamburgische Wappen und Genealogien. Ham-
burg 1890.
Meyer-Kraus, B., Wappenbuch der Stadt Basel. Basel 1880.
Montgrand, Godefroy comte de, Armorial de la ville de Marseille, recueil offi-
ciel dresse pas les ordres de Louis XIV., publie pour la premiere fois d'apres les manuscrits
de la Bibliotheque imperiale. Marseille, Gueidon 1864.
Müller, E., Le Magistrat de la ville de Strasbourg, les Stattmeisters et ammeistres de 1674
ä 1790, les preteurs royaux de 1685—1790 et notices geneal. des familles. Straßburg 1862.
Mushard, Luneberg., Monumenta nobilitatis antiquae familiarum illustrium imprimis
ordinis equestris in ducat. Bremens & Verdens. Bremen 1708. Von diesem noch heute lehr-
326
der betreffenden Sondergemeinde aufbewahrt zu werden pflegten, hat man sie
Schreinskarten genannt. Es macht nur einen Unterschied in der äußeren Form,
nicht auch im Wesen der Sache, wenn man in Köln etwa gegen 1230 in den
reichen Buch erschien Bremen 1720 eine zweite Auflage unter dem Titel: Bremisch-Verdischer
Ritter-Saal, oder Denkmahle d. uhralten Hochadl. Geschlechter in denen Hertzogthümern
Bremen und Verden, und Anfang des 20. Jahrhunderts ein Neudruck.
Nottbeck, Eugen von, Die älteren Ratsfamilien Revals. Reval 1875. Siegel aus d.
Revaler Ratsarchive nebst Sammlung von Wappen d. Revaler Ratsfamilien. Lübeck 1880.
Pratje, H. J., Altes und Neues aus den Herzogtümern Bremen u. Verden, Stade 1769
bis 1781; Bd. II, 120: „Allgemeine Nachrichten von dem Bremischen Adel".
Praun, M., Ausführliche Beschreibung der Herrlichkeit, Ehr, Stand, Würden, auch
Alterthum der Adelichen und erbaren Geschlechtern in den vornehmsten Freyen Reichs
Städten. Ulm 1667.
v. Prittwitz und Gaffron, Breslauer Ratsfamilien. „Schlesiens Vorzeit", 42. Bericht.
Roller vgl. Register.
Schalch, Fr., Wappen der löblichen Bürgerschaft in Schaff hausen, o. J. (ca. 1840).
Sehr viele genealogische Angaben und Stammbäume über Familien von Schaffhausen gibt
Rueger, J. J., Chronik der Stadt u. Landschaft Schaffhausen, hrsg. v. d. historisch-antiqua-
rischen Gesellschaft. 2 Bde. Schaffhausen 1884—92.
Scheuerer, O. v., Die Stiftsmäßigkeit d. gegenwärtig in Bayern immatrikulierten Adels,
zunächst mit Bezug auf das ehemalige Hochstift Würz bürg. Würzburg 1871.
Schenk zu Schweinsberg, Beiträge zur Kenntnis der in Frankfurt begütert ge-
wesenen Adelsfamilien. Frankfurt a. M., 1878.
Schoenhaupt, Louis, Livre d'or de la bourgeoisie de Mulhouse 1883.
Seelig, G., Geschichtliche Entwickelung der Hamburger Bürgerschaft u. der Ham-
burger Notabein. Hamburg 1900.
Sprecher v. Bernegg. Wappen d. anno 1854 leb. Geschlechter d. Stadt Chur, Zürich.
v. Steiger-Münsingen, „Über die erblichen Gesellschaften im alten Freistaat Bern"
und „Über Adelsverhältnisse im alten Freistaat Bern, JAW 1882. 1888.
Stetten, P. v., Geschichte der adelichen Geschlechter der freyen Reichsstadt Augs-
burg. Mit 228 in Kupfer gestochenen Wappen und Siglen. Augsburg 1762.
Stromer v. Reichenbach, Genealogisches Handbuch der z. Z. lebenden Raths- und
gerichtsfähigen Familien der vormaligen Reichsstadt Nürnberg. Nürnberg 1878.
T obler-Mey er, W., Geschichte d. 65 Schilde d. Schildnerschaft zum Schneggen seit 1559
nach den von G. v. Wyss bearb. Übersichten ergänzt und hrsg. v. Tobler-Meyer und eingel.
d.v.kurze Nachricht über die Anfänge d. Schildnerschaft v.H. Zeller-Werdmüller. Zürichl900.
Tournon, Comte de, Le livre d'or du Capitole. Catalogue officiel de la noblesse
romaine. Paris 1864.
Tribolati, F., Gli stemmi Pisani Giorn. Arald. geneal. dipl. II, Pisa 1875.
Vallardi, Antonio, Famiglia Notabili Milanesi 4 vol.
Vannerus, Les armoiries et les anciens seigneurs de Latour-en-Ardenne (Publications
de l'institut archeologique de Luxembourg 1904, T. XXXIX des Annales).
Velden, A. v. d., Genealogische Nachrichten über einige d. ältesten Familien der Neu-
stadt Hanau. Weimar 1901.
Vivis, G. v., Die Wappen der noch lebenden „Geschlechter" Luzerns. Sep. Abdr.
1899, aus dem Schweizer. Archiv f. Heraldik, mit interessanten familiengeschichtl. Notizen.
Vlaminck, Alph. de, Het guldenboek van Dendermonde. Geslachtsboomen van
eenige familien van Viaanderen. Gent 1872.
Waldau, G. E., Biedermanns Geschlechtsregister des Patriziats zu Nürnberg, fort-
gesetzt und herausgegeben Nürnberg 1787.
Weiß, J. H., Verzeichnis d. seit d. J. 1700—1821 mit ihren Frauen u. Kindern neu an-
genommenen als ausgestorbenen Bürger-Geschlechter in Basel. Basel 1822 (ebensolche Ver-
zeichnisse erschienen von demselben Verfasser 1829 und 1836).
327
Sondergemeinden dazu überging, die einzelnen Blätter durch Bücher zu ersetzen,
und wenn uns somit seit dieser Zeit nicht mehr Schreinskarten, sondern Schreins-
Weyermann, Neue biographisch-historisch-artistische Nachrichten von Familien der
vormaligen Reichsstadt Ulm. Ulm 1829.
Widmann, J., Bürger-Familienbuch von Liestal. Alphabetisch und nach den Ver-
wandtschaften geordnet. Liestal 1860.
Wickert, P. A., Gegenwärtige und ausgestorbene Geschlechter der Stadt Zug nach
ihrem Ursprung und Herkommen. Einsiedeln 1868. Sep.-Abdr.
Für Nürnberg sind die sogenannten Nürnberger Diptychen eine besonders wert-
volle Quelle. Der volle Titel dieses umfangreichen und ziemlich seltenen, in Nürnberg selbst
vorhandenen Werkes lautet: Diptychorum ecclesiarum Norimbergensium succincta enucleatio
d. i. Ausführliche Beschreibung aller und jeder Kirchen, Klöster, Kapellen und der annoch
in denenselben befindlichen merkwürdigen Monumenten usw. in Nürnberg, als ein kurzer
Auszug aus dem großen Werke des Herrn Karl Christian Hirsch, Diac. Laur. fortgesetzt u.
vollendet von Andreas Würfel, Pfarrer in Offenhausen. Nebst beygefügten benöthigten
Kupfertafeln. Nürnberg 1756. 57. 59. 4° mit Kupfern. Es enthält der I. Band die Beschrei-
bung der Sebalder und Lorenzer Hauptkirchen mit den Lebensläufen und Bildnissen ihrer
Prediger und Diakonen; der II. Bd. beschreibt die übrigen Kirchen, Klöster und Kapellen in
Nürnberg; der III. Bd. enthält die eingepfarrten Vorstädte und Dörfer. Als IV. Bd. ist die
von dem Nürnberger Juden- oder Hospitalprediger G. E. Waldau in zwei Teilen heraus-
gegebene Fortsetzung dieses Werkes: Diptycha ecclesiarum Norimbergensium continuata und
Dipl. eccl. in oppidis et pagis Norimbergensibus zu betrachten, die mit dem Jahre 1778 bzw.
1779 abschließen und in den Jahren 1779/80 gleichfalls in Nürnberg im Druck erschienenen.
Hierzu kommt: Nürnbergisches Zion oder Nachrichten von allen Nürnbergischen Kirchen,
Kapellen, Klöstern und lateinischen Schulen in und außer der Stadt und den daran bedien-
steten Personen, verbessert und bis auf unsere Zeiten fortgesetzt von G. E. Waldau. Nürn-
berg 1787. Zu diesen Nürnberger Arbeiten hat der Bibliothekar des Roland, Vereins zur
Förderung der Stammkunde, Inspektor Neefe in Dresden ein biographisches Repertorium
ausgearbeitet, das demnächst erscheinen wird. Ferner vgl. Gg. Andr. Will's Nürnbergi-
sches Gelehrten-Lexikon und dessen Fortsetzung von Chr. Conr. Nopitsch vor Chph.
Gib. von Murr's Beschreibung der vornehmsten Merkwürdigkeiten in der Reichsstadt Nürn-
berg (Nürnberg 1801).
Ferner mögen noch folgende anonyme Schriften verzeichnet werden: Wappen d. löbl.
Bürgerschaft Baden. Zürich 1855 (selten). — Wappenbuch sämtl. in der Stadt Bern ver-
bürgerten Geschlechter, 1829. — Wappenbuch gesamter Bürgerschaft der Stadt Bern aus d.
Jahre 1836. — Livre d'or du Canton de Fribourg. Nomenclature des bourgeois de la ville
de Fribourg, des anciennes familles patriciennes et des notabilites et celebrites du canton.
Fribourg 1898. — Alphabetisches Verzeichnis d. lebenden u. ausgestorb. Bürgergeschlechter
der Stadt Solothurn. Solothurn. 4°. — (Sprecher, A. v.), Sammlung rhätischer Ge-
schlechter. Chur 1847 (selten). — Triesener Adels- und Bürgergeschlechter werden be-
handelt im Jahrbuch des histor. Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, 2. Bd. 1902. —
Wappen der löbl. Bürgerschaft v. Winterthur. Zürich 1855 (selten). — Neues historisches
Wappenbuch der Stadt Zürich. Nach den besten Quellen bearbeitet. Zürich 1860 (selten).
Hierzu Supplement: Die seit 1859 in der Stadt Zürich eingebürgerten Geschlechter 4° (selten).
Neues historisches Wappenbuch der Stadt Zürich, 2. Aufl. Zürich 1869 (selten). Ferner sei
erwähnt, daß v. Arx und Tatarinoff, Der historische Verein des Kantons Solothurn,
Festschrift zur Erinnerung an sein 50 jähriges Jubiläum, 1853—1903, Solothurn, Gaßmann
1903, auf eine Reihe von Vorträgen über Solothurner Geschlechter verweisen, die nicht im
Drucke erschienen sind und zum Teil im Archiv des genannten Vereins liegen oder im
Protokolle des Vereins teilweise Aufnahme gefunden haben. — Armorial Neuchatelois.
Galerie historique du chateau de Neuchatel cont. les armoiries des comtes et princes de
Neuchatel, des gouverneurs qui ont administre le pays en leur nom, ainsi que les quatre
Bourgeoisies acc. de notes histor. et heraldiques. Berne et Neuch. 1857.
328
bücher vorliegen; der Schöffensenat der Gesamtstadt hat solche Eintragungen von
vornherein in Buchform bewirken lassen.1)
Ein wie reiches Material diese Quellen enthalten, mögen einige Zahlen dar-
tun. 14 Pergamentblätter der Martinspfarre enthalten für die Jahre 1135 — 1192/93
1828 Eintragungen, 6 Pergamentblätter der Laurenzpfarre für die Zeit 1135 — 1206
579 Eintragungen, 5 Pergamentblätter der Apostelnpfarre für die Zeit 11 59 — 1202
514 Eintragungen usf. Hoeniger hat seine Klassische Ausgabe dieser Schreins-
karten mit etwa 4000 Namen abgeschlossen, welche teils auf den Schreinskarten
selbst, teils auf damit zusammenhängenden Listen und Pergamentblättern verzeich-
net sind. Bei der Verwertung dieser Namen ist große Vorsicht nötig. Die
größere Hälfte derselben entbehrt jeder greifbaren Kennzeichnung. Ein Konrad
oder Dietrich, ein Heinrich oder Herrmann sind völlig unbestimmbare Elemente. Es
gibt zunächst gar keine Möglichkeit, die Hunderte mit derartigen Allerweltsnamen
benannten Personen voneinander zu unterscheiden, ihr anderweitiges Vorkommen
festzustellen oder irgendwelche Schlüsse an ihre Erwähnung zu knüpfen. Nur
bei selteneren Namen, wie Brunstein, Druhtwin, Gunter, Madelbodo usw., und
vor allem bei Namen, die durch Herkunftsbezeichnung, Amt, Beruf oder Zunamen
genauer kenntlich gemacht worden, ist derartiges bis zu gewissem Grade möglich.
Zwingende Beweiskraft ist auch mit diesen Mitteln nur dann zu erreichen, wenn
die Vergleiche und Identitätsnachweise in größerer Zahl sich geben lassen.2)
Außer in Köln trifft man Stadtbücher aus dem 12. Jahrhundert noch in
Andernach3) und Metz4). Seit dem 13. Jahrhundert finden sich solche Bücher,
welche auch als Schreins-, Schöffen-, Erbe-, Grund-, Zusatz-, Währschafts-, Schuld-
bücher bezeichnet werden, zahlreich in Norddeutschland, doch auch häufig in
*) Kölner Schreinsurkunden des 12. Jahrhunderts, hrsg. v. R. Höniger, 2 Bde. Bonn
1884 — 94 (= Publikationen d. Gesellschaft f. Rheinische Geschichtskunde, 1). Vgl. Höniger
und Stern, Das Judenschreinsbuch der Laurentiuspfarre zu Köln, Bd. I, Berlin 1888 (Quellen
zur Geschichte der Juden in Deutschland, Bd. I). Clasen, Erste Gründe der Kölner Schreins-
praxis, Köln 1782. — Liesegang, Die Sondergemeinden Kölns. Bonn 1885, S. 16 ff. —
Recht nützlich können dem Familienforscher Zusammenstellungen über gelehrte Leute ein-
zelner Städte werden. Solcher Arbeiten gibt es mehrere. Hier seien beispielshalber genannt:
Beil, Johann Gabriel, De doctis Chemnicensibus opificum filiis 1738 und de doctis epho-
rorum Chemnitz, filiis 1744 (über beide Arbeiten vgl. Jahrb. IX des Ver. f. Chemnitzer
Gesch. 1897. S. 42) und Bi derma nn, Von gelehrten Freybergern (ohne Jahr, vgl. meine
Bibliogr. Repertorium über die Geschichte der Stadt Freiberg, Nummer 937. — Veith,
Bibliotheca Augustana 1785 — 95. 11 Bde. — Jaeck, Pantheon der Literatur und Künstler
Bambergs. 2 Bde.
2) Hoeniger, Kölner Schreinsurkunden II 2, Vorbemerkung. — Vgl. auch Lau, Das
Kölner Patriziat bis zum Jahre 1325, MSK 1894, 69 ff ., 358 ff., 10, 103 ff. — Eine interessante,
durch zahlreiche Angaben von Personen sehr ergiebiger Art von grundbuchähnlichen Nieder-
schriften sind die Zusammenstellungen von Almendgenossen. Eine solche ist z. B. die Märker-
tafel von Sinzig 1334, hrsg. von Mone, ZOR 5. Diese „Littera coheredum qui vulgariter
markere appellantur parrochiis Synzege et Lundorf servientes" bietet unter einer über alle
Namen hinweggehenden Einleitung vier Spalten von Namen und ist die späte Nachahmung
römischer Grundbücher, die ebenso mit den Namenverzeichnissen auf Erztafeln eingegraben
wurden (Mone, Urgesch. Badens 2, 57).
3) Hoeniger, R., Der Rotulus der Stadt Andernach, AN 1884, 1 ff.
*) Döring, Beiträge z. ältest. Gesch. d. Bistums Metz 86ff.
329
süddeutschen Städten, wie Augsburg, Ulm, Straßburg, Speyer usw. Die hohe
Bedeutung, welche diese Bücher nicht bloß für die städtische Geschichte im
engeren Sinne, sondern auch für allgemeine Fragen der Rechtsgeschichte be-
sitzen, ist längst anerkannt und hat zu einer Reihe von Veröffentlichungen
dieser Quellen durch den Druck geführt1); andere ruhen noch ungedruckt
in den Archiven. Aus dem Gebiete des Lübischen2) Rechtes seien in
erster Linie genannt die vorzüglichen Ausgaben des Stralsunder Stadtbuches3)
und des Verfestungsbuchs der Stadt Stralsund4), daneben die Ausgaben, Be-
arbeitungen und Besprechungen der Stadtbücher von Freienwalde in Pom-
mern5), Garz6), Hamburg7), Hannover8), Kiel9), Reval10), Riga11), Rostock12),
*) Dahlmann-Waitz-Brandenburg, Quellenkunde der deutschen Geschichte
S. 397 ff. — Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre 1, 551 ff. — Schröder, Lehrbuch der
deutschen Rechtsgeschichte, §59. — Ermisch, Die sächsischen Stadtbücher des Mittelalters,
NASG 10. — Homeyer, G., Die Stadtbücher des Mittelalters (aus den Abhandlungen der
Kgl. Akad. d. Wissensch.), Berlin 1860. — Rauda, Zeitschr. f. priv. u. öffentl. Recht VI, 105 ff.
2) Pauli, Abhandlungen aus dem Lübischen Archive, 4 Bde., 1837—65. Bd. I S. 5 ff.
und Bd. III S. 207 ff. — Pauli, Lübeckische Zustände, 3 Bde., 1847—1878, und Urkunden-
buch der Stadt Lübeck. — Rehme, Das Lübecker Oberstadtbuch, Hannover 1895. —
Brehmer, VLG 4, 222 ff .
3) Das älteste Stralsundische Stadtbuch (1270—1310). Im Auftrage des Rates und des
bürgerschaftlichen Kollegiums der Stadt Stralsund hrsg. von F. Fabricius, Berlin 1872.
Vgl. auch Fabricius, Urkunden zur Geschichte von Rügen, Bd. III, S. 1 ff., und BS 11,
58 ff. Das zweite Stralsundische Stadtbuch I. Teil: Liber de hereditatum obligatione, hrsg.
v. Chr. Reuter, Lietz und Wehner, Stralsund 1897. — Ebeling, Robert, Das zweite
Stralsundische Stadtbuch (1310—1342), 1903.
4) Franke, Otto, Das Verfestungsbuch der Stadt Stralsund. Mit einer Einleitung von
Frensdorff, Halle 1875.
5) Lemcke, H., Das älteste Schöffenbuch von Freienwalde, BS 32.
6) Rosen, G. v., Das älteste Stadtbuch der Stadt Garz auf Rügen (Quellen zur pomm.
Geschichte I), Stettin 1885.
7) Schlüter, Traktat von unbeweglichen Gütern, Hamburg 1709, Teil IV, Titel 1. —
Gries, Die Hamburger Stadt-, Erbe- und Rentebücher 1830. — Reimarus, ZHbG. 1.
8) Fiedeler, VNS 1876, lff. — Fernsdorf f, „Die Stadtverfassung Hannovers" in den
„Hansischen Geschichtsblättern" 1882. — Leonhardt, Zur Lehre von den Rechtsverhält-
nissen an Grundeigentum, Hannover 1843, S. 4ff. — Grupen, C. U., Origines antiquitates
Hanoverenses oder Umständliche Abhandlung von dem Ursprünge und den Alterthümern der
Stadt Hanover, Göttingen 1740.
9) Das älteste Stadtbuch von Kiel, hrsg. v. Lucht 1842.— Hasse, P., Kieler Stadtbuch
a. d. J. 1264—1289, Kiel 1875. — Das älteste Kieler Rentebuch, hrsg. v. Chr. Reuter, Kiel
1897. - Das Kieler Erbebuch, hrsg. v. Chr. Reuter, Kiel 1897.
10) Schiemann, Revaler Stadtbücher in d. Archival. Zeitschr. XI, 1886, 53ff. — Revaler
Stadtbücher I, hrsg. v. L. Arbusow und v. Nottbeck (Arch. f. d. Gesch. Liv-, Esth- u.
Kurlands III. Folge. Bd. I— III).
u) Napiersky, J. G. L., Die libri reddituum der Stadt Riga, Leipzig 1881; ders., Die
Erbebücher der Stadt Riga 1384—1579, Riga 1888. — Hildebrandt, Das Rigaer Schuldbuch
(1286—1352), St. Petersburg 1872.
12) Von den ältesten Stadtbüchern von Rostock bis 1350 ist ein Auszug im Mecklen-
burger Urkunden-Buch mitgeteilt. In der Einleitung zum 1. Band (1863) werden historische
Aufklärungen über diese und die Stadtbücher in den anderen Städten Mecklenburgs gegeben;
über die Mecklenburgischen Städte vgl. auch Böhlau in der Zeitschrift für Rechtsgesch. X,
112ff., und Meibom, Mecklenburgisches Hypothekenrecht, 1871. Vgl. auch Dragendorff,
Die ältesten Stadtbuchfragmente Rostocks 1258—1262, Beitr. Rost. II, 2, 1897.
330
Stade1); aus dem Magdeburger Rechtskreise die Publikationen der Hallischen Schöppen-
bücher2) des Wetebuches von Calbe a. S.3), des ältesten Stadtbuchs der Stadt Neu-
haldensleben4), die neue Ausgabe des Berliner Stadtbuchs 6), Untersuchungen über die
Breslauer Stadtbücher6) nebst Auszügen aus denselben7), über die Jauerschen Wachs-
tafeln8), eine lehrreiche Arbeit über das älteste Olmützer Stadtbuch9), ein Aufsatz
über die böhmischen Stadtbücher10). Die sächsischen Stadtbücher des Mittelalters
hat Ermisch in einem äußerst gründlichen und sehr lehrreichen Aufsatz11) erläutert.
Hier war die gewöhnliche Bezeichnung für die Bücher, welche über Verlaut-
barungen von dem Rate bzw. der Tätigkeit des Rates überhaupt Auskunft gaben,
statbuch, der stat buch, über civitatis (Mittweida), registrum civitatis (Freiberg),
auch ratsbuch (Leipzig, Pegau), womit gleichbedeutend ist der burger buch (Lom-
matzsch), über civium (Leipzig). In Grimma ist das älteste Gerichtsbuch als
cartula nostri opidi bezeichnet. In Leisnig findet sich der seltsame Ausdruck
rapularium [oder rapularius] ad recordacionem causarum in consilio tractancium.
Das gerichtsbuch (Dahlen, Mittweida Pegau, Thum; richtebuch: Roßwein II) heißt
oft auch scheffenbuch (Chemnitz II, Grimma II, Leipzig, Mittweida, Thum), auch
wohl Gerichts- und Schöffenbuch (Thum) oder Stadtschöffenbuch (Lommatzsch),
in Pegau registrum judicis oder judicii, Gerichtsregister.
*) Das älteste Stader Stadtbuch von 1286, hrsg. v. Ver. f. Gesch. u. Altert, zu Stade,
Heft 1, Stade 1882. Vgl. Wittpennig, Beschreibung der alten Stadt-Kundebücher zu Stade
im Archiv des Ver. f. Gesch. u. Altertumsk. der Herzogtümer Bremen u. Verden zu Stade VI
(1877), 415.
2) Die Hallischen Schöffenbücher, Tl. 1 u. 2 (1266 — 1640), hrsg. von der histor. Kom-
mission der Provinz Sachsen, bearb. von G. Hertel, Halle 1882 — 88.
s) Hertel, G., Das Wetebuch zu Calbe a. S. (1381—1462), MG 20, 21.
4) Hülße, ebd. 14, 369. Über Stadtbücher zu Aken und Staßfurt vgl. Hertel, Hall.
Schöffenb. I, VII (IV), XV f.
5) Hrsg. von Clauswitz 1883. — Fidicin, Historisch-diplomatische Beiträge zur Ge-
schichte von Berlin, Bd. I, 1837; vgl. Sello, MF 16, 17. Vgl. sonst über Schöffenbücher in
der Mark Brandenburg F. J. Kuhns Geschichte der Gerichtsverfassung in der Mark
Brandenburg II, 241 f.
6) Laband, Neuling und Grünhagen in der Zeitschrift d. Ver. f. Schles. Gesch. II,
1 ff., 179ff. — Laband, Paul, Die Breslauer Stadt- u. Gerichtsbücher, Zeitschr. d. Ver. f.
Gesch. u. Altert. Schlesiens, 4. Bd., 1862. — Markgraf, Breslauer Stadtbuch, enth. d. Rats-
linie von 1278 ab, 1882.
') Stobbe, ebd. VI— X.
s) Lindner, Th., ebd. IX, 95 ff.
9) Bischoff, Über das älteste Olmützer Stadtbuch, Wien 1877 (aus den Sitzungs-
berichten der kaiserl. Akademie d. Wissensch. zu Wien).
10) Rößler, F., Deutsche Rechtsdenkmäler aus Böhmen und Mähren, 2 Bde., Prag und
Brunn, 1845 — 1852. — Bischoff, F., Über das älteste Olmützer Stadtbuch, Wiener Sitzungs-
berichte Bd. LXXXV (1877), S. 281 ff.; ders., Oesterreichische Stadtrechte, Wien 1857,
S. 108ff. — Prochaska, Über die Entstehung und Entwickelung der ältesten Stadtbücher
in Böhmen, MGDB 1883, 56 ff. — Czyhlarz, C. v., Zur Geschichte des bürgerlichen Be-
sitzes im böhmisch-mährischen Landrecht, Grünhuts Zeitschrift für das Privat- u. öffentliche
Recht X, 1883, S. 263ff. — Krasnopolski, H., Erörterungen aus dem Österreich. Hypo-
thekenrechte, in ders. Zeitschr. XI, 1884, S. 43 ff., S. 527 ff., vgl. insbes. über Löschung der
Hypotheken S. 529 ff.
n) Ermisch, Hubert, Die sächsischen Stadtbücher des Mittelalters, NASG 1889; ders.,
Das älteste Stadtbuch von Liebstadt, ebenda 1902; ders., Ein Stadtbuch von Döbeln, ebenda 1903.
331
Wenn wir dieses reiche Material übersehen, so machen wir fast überall, wo
uns die sogenannten Stadtbücher irgend eines städtischen Gemeinwesens einiger-
maßen vollständig erhalten oder doch bekannt sind, die Erfahrung, daß das erste
Buch, mit dem der Anfang schriftlicher Aufzeichnung der von dem Rate erledigten
Rechtsgeschäfte beginnt, unterschiedslos solche Geschäfte verschiedenster Art
nebeneinander enthält, ohne daß man auf eine Scheidung nach Materien bedacht
war. Dies erste Buch war eben „das" Stadtbuch, der „liber civitatis" in quo
conscribi solent omnia que agentur coram consulibus".1) Darum finden sich hier
neben Akten der Stadtverwaltung Aufzeichnungen über Stadtvermögen und Stadt-
schulden, Geschäfte der Bürger jeder Art, Bestimmungen über Grundbesitz und
fahrende Habe, über Bürgschaften und Beschaffung von Seelgeräten2) u. a. m.
Aber mit dem wachsenden Umfang der Geschäfte und der Notwendigkeit, oftmals
auf frühere Eintragungen zurückgreifen zu müssen, machte sich bald der Wunsch
nach größerer Übersichtlichkeit geltend, den man anfangs meistens in der Weise
zu befriedigen bemüht war, daß man in einem Buche mehrere Abteilungen für
die verschiedenen Arten der Geschäfte einrichtete; doch blieb man bei dieser Ein-
richtung wohl nirgends lange stehen, sondern ging früh einen Schritt weiter und
bestimmte für jeden Geschäftszweig ein besonderes Buch.
Die Verteilung der Einzeleintragungen auf die einzelnen Geschäftsbücher ge-
schah nicht immer streng logisch. Der Hauptinhalt eines Erbebuches z. B. sind
zwar die sogenannten „Erben" (hereditates), d. i. die „Verlassungen" (Auflassungen)
von bebauten städtischen Grundstücken. Im Kieler Erbebuch finden wir aber
auch einzelne Fälle von Rentenkauf oder Verkauf, auch Schenkung, sowie den
Verkauf von Grundstücken zur Nutznießung auf Lebenszeit und den Verkauf
einer Leibrente gebucht. Weit häufiger noch sind Eintragungen familienrecht-
lichen Inhaltes. Besonders häufig findet sich die Abteilung von Kindern, stets
die Wiederverheiratung eines überlebenden Gatten, oft in Verbindung mit Alimen-
tationsverträgen , daneben aber auch Erbteilungen und Auseinandersetzung mit
Blutsfreunden. Dazu gehören auch Aussprüche über erfolgte Abteilung, Schen-
kungen auf Todesfall, unter Ehegatten.
Obwohl Vollzähligkeit der Eintragung in diese Bücher in deren Wesen lag,
auch gelegentlich gefordert wurde, finden sich doch Lücken. So fehlen im Kieler
Erbebuch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Nachweise über den
Erwerb vieler Häuser. Die Bürger scheinen hier der Verpflichtung der Eintragung
sich vielfach entzogen und sich mit einem „Kaufbriefe", einer „Kaufverschreibung"
begnügt zu haben. Dieser Kaufbrief wurde unter Umständen in das Erbebuch
aufgenommen, zuweilen „in merer bevestung der warheit . . . tho fullenkamener
szekerheit" noch jahrelang nach Abschluß des Kaufes.3)
Der Begriff der Grundbücher war nicht zu allen Zeiten der von heute.
*) Ältestes Stralsunder Stadtbuch, hrsg. von F. Fabricius, S. 4.
2) Verfügungen zum Heile der Seele (Seelgeräte) wurden unter dem Einflüsse der
Kirche auch als einseitige und, soweit sie sich in billigen Grenzen hielten, von der Geneh-
migung der Erben freie Akte zugelassen. Gerichtlichkeit war dabei nicht erforderlich, es
genügte die Bekundung vor Zeugen.
3) Reuter, Chr., Das Kieler Erbebuch, Kiel 1896, S. 1 ff.
332
Grundbücher im Sinne der neuen Gesetzgebung sind öffentliche Bücher zur amt-
lichen Feststellung der Eigentums- und Belastungsverhältnisse der Grundstücke.
Seitdem die Übertragung des Eigentums an Grundstücken sich vor Gericht voll-
zog, entstand in den Städten die Sitte, die Veränderungen in den Eigentums- und
Belastungsverhältnissen in Bücher einzutragen. Es bestanden schon früher für
Kirchen und Klöster Register, die den Besitzstand, die Gutsleute, ihre Abgaben usw.
feststellten (s. u.). Die sogenannten Stadtbücher oder Gerichtsbücher enthielten
auch schon chronologische Aufführungen der erfolgten Liegenschaftsfertigungen,
sei es vermischt mit anderen Geschäften, sei es in besonderen Abteilungen. Den
ersten Keim des modernen Grundbuchwesens enthalten jedoch erst jene Bücher,
die eine Übersichtlichkeit der Anordnung, ein Verzeichnis der Liegenschaften ent-
halten, die Güter-, Flur-, Gewähr-, Stock-, Lager, Sal-1), Erbebücher2),
auch Landtafeln. Allmählich entwickelte sich der Grundsatz, daß alle Grund-
besitzveränderungen eingetragen werden müßten, indes entstanden vielfach für
einzelne Gruppen von Liegenschaften besondere Grundbücher, z. B. für Bergwerke
die Grundbücher mit ihren eigenen Berggrundbuchämtern, die Lehngrundbücher
u. a. m. Entgegen dem gemeinen Recht, wonach die allgemeine Form der Über-
eignung für Immobilien wie für Mobilien die Besitzübertragung ist, hat sich die
moderne Gesetzgebung in dem Bestreben nach möglichster Publizität des Grund-
eigentums an das ältere deutsche Recht angeschlossen und ein vielgestaltiges
Grundbuchrecht entwickelt, das in dem bürgerlichen Gesetzbuch und in der
Grundbuchordnnng für das Deutsche Reich eine einheitliche Regelung fand.3)
Das Studium der Grundbücher4) wurde nicht selten durch die ungünstige
x) Salbuch der Pfarrei Sanct Martin vom Jahre 1331. Inhaltsverzeichnis der Personen-
namen, Edlen und Bürger in Set. Martins Sal-Buch, NBV 3.
) Vgl. „Schloß und Amt Vogtsberg bis Mitte des 16. Jahrhunderts und das Erbbuch
vom Jahre 1542. Bearbeitet u. herausgegeben von Dr. C. v. Raab." Plauen i. V., Druckerei
Neupert, 1907. 527 S. Das von v. Raab herausgegebene Erbbuch enthält zur Familien-
geschichte des Vogtlandes ein sehr reiches Material, sowohl was adelige als was bürgerliche
Familien betrifft. Hier nur eine kleine Probe über das Dorf Blosenbergk (S. 265): „Hanns
Pachmann hatt ein herbrig, gehett vom Christoff von Feilczsch zu lehen, zinst nichts. Matthes
Reynner hatt ein halben hoff, gehett vom Sigmundt von Mochwiczs zu lehen, zinst nichts.
Hanns Kelhann hatt 1 hoff, gehett vom Sigmundt von Mochwiczs zu lehen, zinst jarlichen
11/2 scheffeil haffer Michaelis . . . Hanns Reiner hatt ein hoff, gehett vom Siegmundt und
Hanns Heinrich von Feilczsch zu lehen, zinst 2 scheffell haffer landtpetth."
3) Fuchs, Grundbuchrecht, Berlin 1900 ff. — Oberneck, Das Reichsgrundbuchrecht,
3. Aufl., Berlin 1904. — Bartsch, Das österreichische allgemeine Qrundbuchgesetz, 3. Aufl.,
Wien 1889—1902.
4) Eine gute Orientierung über derartige Bücher bietet auf Grund einer Studienreise
L. M. B. Aubert, „Grundbogernes Historie i Norge, Danmark og tildels Tyskland" (mit
einer Erörterung in deutscher Sprache, 240 S. 8°, davon ca. 100 Seiten über deutsche und
österreichische Territorien), 1892, Christiania, H. Aschehoug u. Comp.'s Verlag. Auszüge
und Übersetzungen aus diesem Werk bietet Othmar Doublier, Beiträge zur Geschichte
der deutschen Grundbücher, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germa-
nistische Abteilung, Weimar, 14. Bd., 1893, S. 1 ff . Hier finden sich außer Mitteilungen über
deutsche Grundbücher (besonders wichtig sind die Mitteilungen über München, Berlin und
Schleswig-Holstein) auch Nachrichten über die dänischen und norwegischen Skjode- und
Panteprotokoller.
333
Aufbewahrung derselben beeinträchtigt. Wer z. B. den stattlichen Gewinn erwägt,
den J. E. Schlager1) für seine Wiener Skizzen und ein Menschenalter später
A. v. Camesina2) für seine historisch-topographischen Studien aus den ältesten
Grundbüchern Wiens gezogen, einen Gewinn, auf dem zum großen Teile der
dauernde Wert beruht, der den Arbeiten dieser beiden hochverdienten Forscher
innewohnt, den mutet es seltsam an, daß der starke Strom lokalgeschichtlicher
Erkenntnis, der hier zu heben war, jahrzehntelang unbeachtet unter dem Schutte
dahinfließen konnte, ohne daß je der reichen Lohn verheißende Versuch gemacht
worden wäre, wenigstens die Hauptadern in dem Sammelbecken einer wissen-
schaftlichen Veröffentlichung aufzusaugen.3) Aber die Wiener Grundbücher wurden
nicht dort, wo man sie zunächst suchen würde, verwahrt: im Stadtarchive oder
an einem das historisch gewordene Material der Gerichtsverwaltung umfassenden
Staatsarchiv: sie zählen vielmehr zu den Verwaltungsbeständen einer ausschließlich
dem lebendigen Geschäftsverkehre des Tages dienenden Behörde, welche stiller
Vertiefung in wissenschaftliche Aufgaben durch ihren Wirkungskreis von vorn-
herein abgekehrt ist. Niemand würde in den Räumen des K. K. Grundbuch-
amtes Wien, wo das wirtschaftliche Leben der Gegenwart die Formen der Rechts-
pflege so vielfältig durchdringt, wie vielleicht nirgends anderwärts, wo Amtsgang
und Geschäftsinhalt durchaus modernes Gepräge angenommen haben, altehr-
würdige Codices suchen, welche ferne Vergangenheiten erschließen und zurück-
reichen in die mittelalterlichen Anfänge eines Gemeinwesens, das nach einem
tausendjährigen Entwicklungsprozeß voll Wechselfällen in jüngster Zeit zur Be-
deutung einer Weltstadt emporgestiegen ist. Ihrem Wesen nach sind diese Grund-
bücher vor allem berufen, die festen Fundamente für die historische Topographie
der Stadt Wien zu liefern. Mit ihrer Hilfe läßt sich die Geschichte eines denk-
würdigen Hauses bis auf die Gegenwart herab verfolgen; andererseits kann die
Besitzerreihe eines modernen Hauses zurückgeleitet werden bis in die Tage, da
man am Stephansdom baute und die ersten Lehrer den Ruhm der hohen Schule
kündeten. Für die sprachgeschichtliche Darstellung und Erklärung der ältesten
Wiener Straßennamen, welche noch heute wie Klippen aus dem flutenden Ver-
kehre der Weltstadt aufragen und eine Brücke in ferne Jahrhunderte hinüber-
schlagen, für die Erforschung der Altwiener Familiennamen, unter denen nicht
wenige den Sturm der Zeiten überdauert haben und in einzelnen Bürger-
!) Wiener Skizzen aus dem Mittelalter von J. E. Schlager, Bd. 1-5, Wien 1835-46.
2) Vgl. z. B. Über Lautensacks Ansicht Wiens vom Jahre 1558, BAW I, 1854, S. 7 ff. —
Regesten zur Geschichte des St. Stephansdomes in Wien, Wien 1874, Blätter des Vereins f.
Landeskunde, NF, Bd. III -VIII (1869—74). — Die ehemalige Judenstadt in Wien, BAW 15,
173ff. — Zahlreiche weitere Arbeiten Camesinas verzeichnet Franz Staub in seiner Aus-
gabe der Grundbücher der Stadt Wien I, 1898, S. XIX.
3) Jetzt liegt die stattliche, auch durch ausführliche Personenregister dem Familien-
forscher bequem brauchbare Ausgabe vor: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, heraus-
gegeben mit Unterstützung des Gemeinderates der K. K. Reichshaupt- und Residenzstadt
vom Altertums-Vereine zu Wien. Redigiert von Dr. Anton Mayer, III. Abteilung, 1. Bd. —
Grundbücher der Stadt Wien I. Bd. Die ältesten Kaufbücher (1368—1388). Bearbeitet von
Franz Staub, Wien 1898. In Kommission bei Carl Konegen, Wien I, Opernring 3 (LXXIX
und 458 Seiten gr. 4°).
334
geschlechtern noch heute blühen, sind sie von solcher Wichtigkeit, daß es ohne
sie kaum ratsam wäre, an die etymologische Deutung der Wiener Straßen- und
Familiennamen heranzutreten. Dem Lokalhistoriker geben sie Aufschluß, ob eine
geschichtlich bedeutsame Persönlichkeit, geistlich oder weltlich, ein Gelehrter oder
ein Künstler, ein Ratsherr oder ein Bürger, ein Handwerker oder ein Inwohner,
der in das Gesichtsfeld eines Stoffes tritt, innerhalb des Burgfriedens begütert
war, wo sich sein Anwesen befand, wann, von wem und auf welche Art er es
erwarb und an wen er es wieder verlor. Sie melden den Hausbesitz der Ge-
schlechter und der wohlhabenden Bürgerfamilien; sie berichten, wie lange sich
die Nachkommen im Erbgute ihrer Väter behaupteten, und werden so zu einer
wichtigen Quelle für die Genealogie des seßhaften Bürgertums.1)
Es ist für den Familienforscher sehr lehrreich und läßt sich mehr oder
minder auch auf Grundbücher anderer Städte anwenden, wie die Schreiber bei den
Eintragungen der Personennamen in die Wiener Grundbücher verfuhren. Die
deutschen Personennamen haben, weil bei ihnen häufig die appellative Herkunft
des in der Bildung begriffenen Eigennamens zur Übersetzung ins Lateinische2)
förmlich verlockte, am meisten gelitten; und wo die unmittelbare Übertragung
infolge der Verdunkelung des zu Grunde liegenden Gattungsbegriffes nicht mehr
möglich war, dort wurde, wofern es nur der Wortausgang zuließ, eine lateinische
Endung angehängt, um den Namen flexionsfähig zu machen.3) Nicht selten
wurde das Wortende zu diesem Zwecke gewaltsam umgeformt. Erst spät und
nur zögernd griffen die Grundbuchschreiber zu dem zweiten Auskunftsmittel,
welches sich darbot, um bei Orts- und Personennamen die Rektion auszudrücken,
und wendeten auch in lateinischen und gemischtsprachigen Einträgen die deutsche
Flexion an. Zuletzt erscheint, je nach der Laune des Schreibers, oft ein und der-
selbe Name mit der lateinischen, der deutschen Kasusendung oder flexionslos.
Die größte Mannigfaltigkeit der Formen entwickelt sich so bei den Taufnamen;
*) Nur kurz sei hingewiesen auf die rechtshistorische Bedeutung dieser Grundbücher.
Sie liefern wertvolle Beisteuer für die Entwicklungsgeschichte des Liegenschaftsrechtes.
Ferner gewinnen fast alle Abschnitte des Privatrechtes, welche mit dem Immobilienverkehr
in Zusammenhang stehen, aus ihnen reiches Material. Diese Grundbücher gehören zu den
wichtigsten Denkmalen auch der Verwaltungsgeschichte. Ebenso wichtig sind die Grund-
bücher für die Geschichte der Volkswirtschaft und Kultur.
2) a) Eigentliche Appellativa: Pincerna (Schenk), Cancellarius (Kanzler, Name eines
Fleischhauers), Laborator (Arbeiter), Calefactor (Heizer), Tritulator (Drescher), Vigil (Wächter,
Name eines Fischers), Renovator (Newer), Presbyter (Priester, Name eines Mehlmessers),
Monachus (Munich), Rusticus (Paur), Cesar (Kaiser), Comes (Graf), Puer (Knabe), Dyabolus
(Teufel), Wultur (Geier), Cancer (Krebs), Tesser (Tesseris, Tessera, Würfel), Ferto (Vier-
dung); b) Völkernamen: Suevus (Swab), Babarus (Pair), Pohemus (Pehem), Saxo (Sachs),
Gallicus (Walch); c) Eigennamen adjektivischen Ursprungs: Brevis (Kurz), Nyger (Schwarz),
Cecus (Blind), Bon (Bonus, Gut); d) Zusammensetzungen: apud Fontem (bei dem Brunnen),
cum Stella (mit dem Stern), in Orreo (im Stadel), super Statuam (de Statua, de Columna, auf
der Säule).
3) Am häufigsten verwendet werden die Endungen -o, -onis (Weytonis, Eysakchonis,
Goeczonis, Chraftonis usw.), -inus (Hertlinus, Gundlinus, Reichlinus, Merchlinus usw.), -arius
(Chesslarius, Traenarius, Camerarius usw.), -us (Fassangus, Virdungus, Herdegenus usw.),
-in na (Prünerinna, Reichensteinerinna, Padnerinna, Ortweyninna, Wadlerinna, Suzzlinna usw.).
335
bei diesen treten nicht nur die letztgenannten drei Fälle auf, sondern es kommt
auch vor, daß derselbe Taufname, je nach der lateinischen Endung, die der
Schreiber anhängt, nach zwei verschiedenen lateinischen Deklinationen flektiert wird.1)
Die älteste Eintragung in die Wiener Grundbücher datiert bereits vom 29. Juli
1367 und lautet: „Johannes de Tyrna vendidit domum sitam am Hormarkcht que
fuit Chunradi Weytonis et quam predictus Johannes de Tyrna obtinuit in debitis
que Chunradus dictus Weyt fuit sibi debitus sicut litera iudicis sonat et est sita
penes domum que fuit Sighardi prünner, pro 600 talentis Jacobo filio Longi
Henrici . . . anno 67° proxima quinta feria post festum sancti Jacobi. Summa 5
talenta." Als ein weiteres Beispiel diene eine deutsche Eintragung vom 9. August
1387: „Vlreich Vlreichs seligen sun des parliers und Kathrei Stephanus haws-
vrowe des Seawberleichs des riemer, sein swester habent verchauft ir haws gelegen
in der Chernerstrazze ze Wienne zenechst der Speismaistrinne haws umb 98 phunt
wienner phennig Hainreichen dem Warnhofer dem stainmeczen frown Gedrawten
seiner hawsfrowen und desselben Hainreichs erben . . . actum in vigilia sancti
Laurencii anno 87. Summa 6 solidi 16 denarii."2)
Für die Länder der böhmischen Krone bilden die seit dem 13. Jahrhundert
aufgekommenen Landtafeln (tabulae, tschechisch desky8), den Ausgangspunkt
der Entwicklung. Von ihnen merklich beeinflußt, begannen die böhmisch-mäh-
rischen Städte im 14. Jahrhundert zunächst für den Immobilienverkehr, dann aber
auch für die sonstigen Rechtsgeschäfte, in amtlichem Gewahrsam gehaltene Stadt-
bücher anzulegen, nach deren Muster bald ähnliche Einrichtungen in den deutsch-
österreichischen Erblanden der Habsburger und in den slawisch-ungarischen Ge-
bieten des Ostens entstanden.
x) Vgl. die nachfolgenden Beispiele: Agnes, Agnesen, Agnetis, Agneta; Gedracot,
Gedrwaten, Gedrudis, Getrudis; Elysabeth, Elspeten, Elysabethis, Elisabeta; Symon, Simonis,
Simannus; Michael, Micheln, Michaelus, Michaelis; Leo, Leonis, Leb, Leban, Leben usw.
2) Die ältesten Krakauer Stadtbücher 1300—1400 gaben F. Piekosinski und
J. Szujski heraus in den Monumenta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia.
Tom. IV.
3) Hasner, Handbuch des landtäflichen Verfahrens im Königreich Böhmen 1824. —
Demuth, K. T., Geschichte der mährischen Landtafel, Brunn 1857. — Haan, L. v., Studien
über Landtafelwesen, Wien 1866. — Randa, A., Übersicht der Entwickelung der öffentlichen
Bücher, hauptsächlich in Böhmen und Mähren (tschechisch), 1870. — Jirecek, H., Codex
iuris Bohemici. Pragae, Tom. I, II (über Landtafel- und Grundbuchwesen namentlich Tom. II
S. 1 ff.). — Dworsky und Emier, Reliquiae tabularum terrae citationum vetustissimae, 1316 bis
1320, Pragae 1868. — Em ler, J., Reliquiae tabularum terrae regni Bohemiae anno 1541 igne
consumptarum, Pragae 1870. — Die Landtafel des Markgrafentums Mähren, hrsg. von
P. v. Chlumetzky, K Demuth, F. Chytil und A. v. Wolfskron. 2 Bde., 1856. Vgl.
AKdV 1, 322 f. — Zur Charakteristik dieser Quellengattung folgt hier eine Probe aus der
ohne Nennung des Herausgebers erfolgten Veröffentlichung „Die Landtafel des Markgraf-
thumes Mähren. 1. Lieferung. Erstes Buch der Olmützer Cuda", Brunn, in Kommission bei
Nitsch & Große, 1854, S. 1 : „9. Ego Benessius de Skorowicz vnimur cum meis sororiis
Johanne et Benesio et Wokkone cum Omnibus bonis que habent ibidem. 10. Ego Lowek de
Vgesd emi et comparaui apud dominum Onsonem ibidem IV or laneos hereditarie quos iam
multis temporibus tenui. 11. Ego Anka de Brancowicz devolucionem regalem emi ibidem
in Brancowicz michi et heredibus meis preter filium meum Bohunconem." Das dieser
Lieferung beigegebene „Inhalts-Verzeichniß aller in dem 1. Olmützer Quaternio vorkommen-
den Orts- und Personen-Namen und der wichtigeren Sachen" umfaßt 38 dreispaltige Folioseiten.
336
Betreffs der Personen, welche in allen deutschen Gerichtsakten zu erwarten
sind, empfiehlt es sich, folgendes zu beachten: In den Schöffenbriefen ist notwendig
die Angabe der gegenwärtigen Gerichtspersonen, anders in den Schoppen- und
Stadtbüchern. In den Schuldbriefen müssen die Namen des Gläubigers und des
Schuldners angegeben sein. Durch den qweytbriff (quitebrif) wurde der Schuldner
vom Gläubiger nach erfolgter Zahlung „ledig und los gesayt".1)
Wo die freiwillige Gerichtsbarkeit in den Händen der Geistlichkeit lag, wie
u. a. in Straßburg, kam es zu keinen Stadtbüchern. Letztere beschränkten sich
nicht auf Immobiliengeschäfte, wie die Traditionsbücher, sondern verzeichneten
alle vor dem Buche verlautbarten Rechtsgeschäfte, wenn auch nicht selten nach
Maßgabe des Inhaltes verschiedene Bücher angelegt wurden. Mit der Führung
des Stadtbuches war entweder das Stadtgericht als solches oder ein Ausschuß des
Schöffenkollegiums betraut; nicht selten gab es für die einzelnen Stadtteile oder
Kirchspiele besondere Buchämter, denen eigene Schöffen oder Amtleute vorstanden.
Die ganze Einrichtung wurde auch im Osten Deutschlands heimisch und zwar in
so hohem Grade, daß in der Provinz Posen, wie überall wo deutsches Stadtrecht
herrschte, die sog. Stadtbücher den Hauptinhalt der städtischen Archive bildeten.
Es gab in Posen keine Stadt, in welcher solche Bücher nicht geführt worden
wären, und trotz der Verheerungen, welche Nachlässigkeit und Feuersbrünste auch
unter ihnen bewirkt haben, ist der erhaltene Bestand noch recht ansehnlich. Allein
die Provinzialhauptstadt besitzt, abgesehen von den Rechnungsbüchern, etwa
600 Stadtbücher. Fraustadt, Gnesen und Lissa haben Stadtbüchersammlungen
von mehr als je 100 Bänden aufzuweisen. Auch viele kleinere Städte haben sich
größere Reihen von Stadtbüchern bewahrt, so Schwerin 55, Schroda 42, Schild-
berg 41, Kriewen 36, Pleschen 34, Lobsens 32 Bände. Wohl überall war die
Regel, die Eintragungen erst in Konzeptbücher zu schreiben und nach denselben
dann besondere Reinschriftbände anzulegen. War die Reinschrift angefertigt, so
wurde das Konzept meist vernichtet, woraus sich die geringe Anzahl der erhaltenen
Konzeptbücher erklärt; vielfach aber versäumten die Reinschreiber, welche meist
durch ihre eigentlichen Ämter als Schulmeister, Organisten usw. verhindert waren,
den „Griffel der Stadt" mit dem gehörigen Fleiße zu führen, die Reinschriften,
in welchem Falle Konzepte meist sorgfältig aufbewahrt wurden. Es finden sich
jedoch auch in einigen Städten Konzeptbände neben den Reinschriften; besonders
die Stadt Posen, deren Registraturverwaltung musterhaft war, scheint mit der
Kassation der Konzepte sehr vorsichtig gewesen zu sein.2)
x) Planck, Das deutsche Gerichtsverfahren im Mittelalter, II. 1879.
2) Warschauer, Die städtischen Archive in der Provinz Posen = Nr. 5 der Mitteilungen
der Kgl. preußischen Archiv-Verwaltung. — Über das im Besitze des thüringisch-sächsischen
Vereins zu Halle befindliche Stadtbuch von Eilenburg (1403 — 1490) vgl. L. Korth, im
NAS 1, 81 und Opel in den Monatsblättern des thüring.-sächs. Vereins I, 97ff. Aus einem
Weimarer Ratshandelsbuche (1380—1418), sowie aus einem Gerichtsbuche des Rates zu Erfurt
(1482—1492) gibt Michelsen, Rechtsdenkmale- aus Thüringen (Jena 1883) 260ff., 356 ff.
verschiedene Mitteilungen. Die Kopial- und Handbücher des Stadtarchivs zu Weimar be-
gannen erst mit der zweiten Hälfte des 16. Jahrh., vgl. Burkhardt in den Neuen Mitteil,
des thüring.-sächs. Ver. XVI, 129. Durch hohes Alter sind die Egerer Bücher ausgezeichnet.
Vgl. Siegl, Das Achtbuch des Egerer Schöffengerichtes aus der Zeit von 1310—1390, Prag.
337
Als eine besondere Art der Stadt- und Gerichtsbücher seien die Achtbücher
hervorgehoben.1) Das Streben, sich in kleinen und kleinsten Kreisen abzuschließen,
hat sich auch in der deutschen Rechtsgeschichte vielfach geltend gemacht. Eine über-
aus große Zahl von Qerichtsbezirken bestand nebeneinander; eifersüchtig wachte man
darüber, daß nicht ein Gericht in das Bereich eines andern Übergriffe machte.
Es ward dies besonders auf dem Gebiet der Strafrechtspflege verhängnisvoll; es
machte dem Verbrecher nur zu leicht, sich dem Arme der Gerechtigkeit zu ent-
ziehen. Es gab eine Zeit im deutschen Strafverfahren, in welcher das Verfahren
gegen Abwesende fast das regelmäßige Strafverfahren genannt werden konnte.2)
So mußte sich eine besondere Form für dieses Verfahren ausbilden, mit der sich
die Wissenschaft neuerdings eingehend beschäftigt hat.3)
Der Verbrecher, der sich dem Kläger nicht stellte, wurde auf dessen Angaben
hin verurteilt und sodann, um die Vollstreckung dieses Urteils zu ermöglichen,
des Rechtsschutzes beraubt, den seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rechts-
gemeinschaft gewährte, d. h. aus der Rechtsgemeinschaft ausgeschlossen. Man
bezeichnete dieses Verfahren mit verschiedenen Ausdrücken : proscribere, verfesten,
verczelen, bis nach und nach der Ausdruck Acht der allein gebräuchliche wurde.
Die Voraussetzung der Acht war, daß ein schwerer Friedensbruch, welcher mit
Lebens- und Leibesstrafe bedroht war, vorlag.*)
Die verhängte Acht wurde nicht bloß öffentlich verkündigt, sondern es wurde
auch eine amtliche Niederschrift über sie aufgenommen. Für diese benutzte man
entweder die auch für andere Zwecke bestimmten Stadt- und Gerichtsbücher. So
war in dem 1359 angelegten Leipziger Stadtbuche ein Quarternio für die Ein-
tragung derjenigen bestimmt, qui pro homicidio vel propter aliquod aliud nephas
scilicet rapinam et huiusmodi in civitate sunt proscripti 5) ; ebenso scheint bei der
Anlage des Altdresdner Stadtbuches von 1412 ursprünglich eine besondere Ab-
teilung für Ächtungen beabsichtigt gewesen zu sein; in vielen Fällen hielt man sich
Im Selbstverlag d. Ver. f. Gesch. d. Deutschen in Böhmen. In Kommisson der Calveschen
Universitätsbuchhandlung. Vgl. darüber Br et holz MIÖQ 23, 198. Ferner ist zu notieren:
„Lüneburgs ältestes Stadtbuch und Verfestungsregister. Hrsg. von Wilh. Rein icke"
(= Quellen und Darstellungen zur Geschichte Niedersachsens, hrsg v. histor. Ver. f. Nieder-
Sachsen VIII). Hannover und Leipzig. Hahn 1903. (Hierüber Rietschel, HV 1904, 94ff.)
— Die Züricher Stadtbücher des 14. und 15. Jahrh. sind auf Veranlassung der Antiquarischen
Gesellschaft in Zürich von Nabholz im Verlag von Hirzel in Leipzig herausgegeben und
mit geschichtlichen Anmerkungen von H. Zeller-Werdmüller versehen, vgl. dazu G.Meyer
von Konau, GGA 1900, 662 ff.
x) Das Folgende nach H. Er misch, Das Chemnitzer Achtbuch, Mitteilungen des Vereins
für Chemnitzer Geschichte VII, Chemnitz 1891, S. 23 ff.
2) Hugo Meyer, Das Strafverfahren gegen Abwesende. Berlin 1869, S. 1, vgl. S. 61.
3) Vgl. außer dem oben angeführten Werke: Bienko, De proscriptione secundum fontes
juris Saxonici medii aevi commentatio. Diss. inaug. Regiom. Pr. 1867. — F. Frensdorffs
Einleitung zu: Das Verfestungsbuch der Stadt Stralsund. Von Otto Francke (Halle 1875).
— Planck, Das deutsche Gerichtsverfahren im Mittelalter Bd. II (Braunschweig 1879) S. 289ff.
4) Vgl. Sachsenspiegel I, 68, § 1 : Umme anders nene Klage ne sal man den man ver-
vesten ane umme die, die an dat lief oder an die hant gat. Rechtsbuch nach Distinktionen IV,
Cap. 20, dist. 4.
6) NASG 10, 178.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 22
338
jedoch später nicht an diese Einrichtung. Dagegen finden wir mitten unter anderen
Einträgen auch Achterklärungen, z. B. in dem oben genannten Altdresdner Stadt-
buch, in dem Dresdner Stadtbuch von 1477, in dem Pegauer Gerichtsregister
von 1441, in dem Rosweiner Gerichtsbuch von 1468, in den Kamenzer Stadt-
büchern u. dgl. m. Die Regel war aber wohl, daß besondere Bücher für diesen
Zweck angelegt wurden; nachweislich gab es solche z.B. in Leipzig1) und Dresden.2)
Erhalten haben sich davon in den sächsischen Städten nur der um 1367 angelegte
Zwickauer Liber proscriptorum3), das Freiberger Verzählbuch, das von Er misch
im 3. Bande seines Freiberger Urkundenbuches veröffentlicht ist, und das Chem-
nitzer Achtbuch. Es ist wohl kein Zufall, daß diese Achtbücher vielfach unter-
gegangen sind. Die mannigfachen privatrechtlichen Geschäfte, die den Haupt-
inhalt der Stadt- und Gerichtsbücher bilden, mußten größtenteils der Nachwelt
aufbewahrt bleiben, man konnte nie voraussehen, ob und wann es notwendig
werden würde, das vollgültige Zeugnis des Buches zum Beweise derselben in
Anspruch zu nehmen. Die Bedeutung einer Achtserklärung aber hörte auf, wenn
der Geächtete sich durch Aussöhnung mit den Klägern aus der Acht gezogen
hatte, was sehr oft geschah, oder wenn er ergriffen und bestraft worden, oder
wenn er gestorben war. Da lag es dann sehr nahe, daß man Aktenstücke, die
keinen praktischen Wert mehr hatten, wohl aber für die betreffenden Personen,
ihre Familie und ihre Nachkommen kompromittierend wirken konnten, nicht weiter
aufbewahrte, sondern vernichtete. Man legte von Zeit zu Zeit ein neues Buch
an, übertrug in dieses diejenigen Einträge des alten, die noch in Kraft waren,
und beseitigte dann das letztere. Davon zeugen das erwähnte Freiberger Verzähl-
buch, das im Anfange des 15. Jahrhunderts angelegt wurde, auf seinen ersten
Blättern aber abschriftlich eine ganze Reihe von Verzählungen enthält, die offenbar
noch aus dem 14. Jahrhundert stammen, und das Chemnitzer Achtbuch.
Zur weiteren Erläuterung dieser Quellengattung mögen einige Einträge in
das Chemnitzer Achtbuch dienen:
Das Achtbuch vorneweth misericordia domini anno XVCXXXV1)
1. Jacoff Stumphe ist in der acht umb eines mordts wyllen von Hansenn Beckers
wegen eines closterknechts. Den haben entpfangen Mattes, Nickel und Peter Becker
seine brüder von Eberstorff.
2. Nickel Becker ist in der acht umb eines mordts von wegen eines baderknechts,
der von gerichts wegen erfordert ist.
x) Vgl. Leipziger Stadtbuch II, fol. 88 b: De hoc negocio habes in libro proscriptorum
et relegatorum fol. LXXXII (1493).
2) Vgl. Richter, Verfassungsgeschichte von Dresden, S. 154.
3) NASG 10, 213.
4) 1535 Apr. 11. Die ersten 9 Nummern des Chemnitzer Achtbuches zeigen kein Datum;
dann folgen 11 Ächtungen aus den Jahren 1502—1533. Alle diese Einträge sind von derselben
Hand, also offenbar gleichzeitig niedergeschrieben; sie stammen ohne Frage aus einem älteren
Achtbuch. Auffallend ist, daß sich an diesen Auszug aus dem älteren Achtbuch nur drei
weitere Ächtungen aus den Jahren 1563, 1580 und 1589 anschließen. Nun ist gewiß nicht
anzunehmen, daß das Chemnitzer Stadtgericht seit 1533 nur in so seltenen Fällen die Acht,
die im sächsischen Strafprozesse noch lange eine wichtige Rolle spielte (vgl. Carpzov,
Pract. nov. (1658) pars IV, quaest. 140, Nr. 79, Achtsprozeß), verhängt habe. Vielmehr ist
der Grund dafür, daß das Buch außer Gebrauch gesetzt und nur noch für wenige, aus
339
3. Nickel von Erffordt ist in der acht, das er hat Pauln einen korschnergesellen
XI wunden gehawen, der ist von gerichts wegen gefordert und erstanden.
4. Einer gnandt Lucas ist in der acht, das er Herman Konigk ermordt hat, der ist
von wegen der gericht gefordert.
5. Nickel Newnkirchner ist in der acht, das er Jacoff Schmidt ermordt und er-
stochen hat under sant Niclas thor. Den habn gefordert Steffan und Thomas Schmit
seine bruder und Mattes Schmidt ir vetter . . .
17. Michel Leistenschneider ist in der acht, das er Simon Findeisen ermordt hat
in der stadt gerichten. Den hat sein vater Hans Findeisen mit allen rechten und
gerichtsforderung in dy acht bracht und dy acht entpfangen, mitwoch noch exaudi 1516.1)
22. Am 21. Januarii des 1580ten iars ist Andres Honauer von Schwartzenbergk
wegen eines mordts, den er sontags nach vincula Petri des 79'en jhars2) in der nacht
zwischen zwischen 12 und 1 uhr in eines erbarn raths gerichten inn Springers gessell
an Carl Hergeth einem beutlergeselln von Charstadt (?) begangen, durch ein recht-
messig urteil inn die acht erklert und verkündiget worden.
Wie die verschiedenen Gruppen der deutschen Stadtbücher, so bieten auch
die verwandten Bücher in den nordischen Reichen dem Familienforscher eine
reiche Ausbeute.3)
Die Einführung öffentlicher Protokolle erfolgte in Dänemark und Norwegen,
abgesehen von den Urteilsbüchern, in einem verhältnismäßig späten Zeitpunkte
und zwar im 16. Jahrhunderte. In Schweden hatte schon 200 Jahre früher Magnus
Eriksons Stadtrecht angeordnet, daß der Verkauf von Immobilien, nachdem er in
der Ratsstube abgeschlossen worden war, in das Stadtbuch eingetragen werden sollte.
Die erste gesetzliche Bestimmung, die in Dänemark die Führung von Proto-
kollen über Rechtshandlungen, die sich auf Immobilien beziehen, vorschreibt, ist
der Prozeß von 1547 § 3. Es wird da jedem Gerichtsschreiber geboten, ein Ge-
richtsbuch anzulegen, in welches er eintragen soll alle Urteile, Kaufbriefe, Zeug-
nisse und alle anderen wichtigen Urkunden, welche vor Gericht während seiner
Amtszeit vollzogen werden. Ebenso sollen auf gleicher Weise alle Urkunden
registriert werden, die vor Bürgermeister und Rat in den Städten ausgestellt
worden und dasselbe Buch soll man auf dem Rathause aufbewahren.
Auch eine Bestimmung in der Verordnung vom 29. Juni 1553 verdient her-
vorgehoben zu werden, nach welcher jede Veräußerung und Verpfändung von
städtischen Gütern vor dem Stadtgerichte oder im Rathause vor dem Bürger-
meister und Rat geschehen „und deutlich im Stadtbuch eingezeichnet werden
solle, so daß man sich danach zu richten wissen möge" 4). Diese älteste dänische
Bestimmung über das Protokollierungswesen ist wesentlich dem Rechte nord-
irgend welchem Grunde vielleicht als besonders merkwürdig geltende Fälle benutzt wurde,
wohl darin zu suchen, daß im 16. Jahrhundert das Aktenwesen in den Gerichten eine Rolle
zu spielen anfing und daß man also die Achtserklärungen zu den Akten des betreffenden
Falles nahm, statt sie in ein besonderes Buch einzutragen.
J) 1516 Mai 7.
2) 1579 August 2.
3) Das folgende nach Aubert, Beiträge zur Geschichte der deutschen Grundbücher,
aus dem norwegischen Original übersetzt und bearbeitet von Othmar Doublier, Zeitschr.
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Weimar 1893, S. 63 ff.
4) Aubert, Norweg. Oblig.-Recht, spez. Teil III (Det norske Thinglysnings-og Registre-
ringsvaesen) S. 35.
22*
340
deutscher Städte nachgebildet. Es war das „Thingbog" (Gerichtsbuch) — und
nicht das „Stadsbog" (Stadtbuch) — welches in Dänemark wie in Norwegen für
das Grundbuchwesen Bedeutung erhielt.
Aus dem 16. Jahrhundert und aus der ersten Hälfte des 17. sind verhältnis-
mäßig wenige Thingb0ger erhalten; erst seit der Mitte dieses letzteren Jahrhun-
derts werden sie einigermaßen vollständig. Die alten Thingprotokolle sind jetzt
fast durchweg von den Amtsarchiven an das dänische Reichsarchiv abgeliefert
worden; die auf Jütland bezüglichen wurden jedoch wieder ausgeschieden und
dem neu errichteten Provinzialarchiv zu Viborg einverleibt.
In der Mitte des 17. Jahrhunderts kamen in Dänemark Protokolle anderer
Art auf, die von weit größerem Interesse für die Geschichte des Grundbuch-
wesens sind, nämlich „Panteb0gerne" (Pfandbücher) oder „Skj0de- og Panteb0gerne"
(Kauf- und Pfandbücher).
Das älteste der jetzt bekannten Protokolle, welches bloß für die Aufnahme
von gerichtlich kundgemachten Urkunden in Abschriften bestimmt war, ist ein
„Skj0debog" der Stadt Kj0ge für die Jahre 1587—1595; von 1595—1638 findet
sich jetzt kein derartiges Protokoll, wogegen man aus den späteren Jahren eine
zusammenhängende Reihe besitzt (im dänischen Reichsarchiv). Im Protokoll für
1638 ff. treffen wir auch das wahrscheinlich älteste dänische Pfandregister; ähn-
liche Register findet man in dem folgenden Pantebog an demselben Orte für 1654
bis 1673, sowie in denen mehrerer Ober-Landgerichte.
Die Verordnung vom 7. Febr. 1738 gebietet in § 2 für ganz Dänemark und
Norwegen die Anlegung von Personalregistern für Stadt und Land, sowie von
Realregistern bloß für das Land. § 3 enthält die Bestimmung, daß der Schreiber,
so oft eine Eigentumsübertragungsurkunde für unbewegliches Eigentum gericht-
lich kundgemacht wird, dabei im Register den Namen des früheren und des fol-
genden Eigentümers notieren soll. —
Auf dem Lande sind die Eigentumsübertragungen aller Art ebenfalls
eine reiche Quelle für den Familienforscher. Zu ihnen gehören die Erbrechts-
briefe auf bäuerlichen Höfen in Altbayern. Diese reichen bis zur Mitte des
15. Jahrhunderts zurück und geben wertvolle Aufschlüsse über Geschichte, Besitz,
Rechtsverhältnisse und Abgaben der Anwesen. Vieles von dem einschlagenden
Material ist weiteren Kreisen noch unbekannt, da ländliche Archivbestände erst in
neuester Zeit repertorisiert sind und nicht eben viel davon veröffentlicht ist. Dies-
bezüglich sei auf die tirolischen Archivberichte von Ottenthai und Redlich und
auf die niederrheinischen von Tille und Krudewig nochmals hingewiesen (vgl.
Register). Vgl. auch O. Stobbe, Geschichte der deutschen Rechtsquellen, I, 1860,
S. 585 ff.; II, 1864, S. 393 ff.
Eine andere Gruppe von Archivalien, die auch vielfache Ausbeute für familien-
geschichtliche Forschung verspricht, sind alle Arten von Steuerübersichten
und Rechnungen. Sehr einleuchtend ist der Nutzen der Steuerlisten für familien-
geschichtliche Studien zu ersehen z. B. aus der Publikation: „Steuerlisten des
Kirchspieles S. Kolumba in Köln vom 13. bis 16. Jahrhundert, herausgegeben von
Jos. Greving" in den Mitteitungen aus dem Stadtarchiv von Köln, XII. Band,
1902, S. I — LIX. Übersichten über die wohnhafte und steuerpflichtige Bevölkerung
341
unserer Städte finden sich bereits im Mittelalter. So enthält das Archiv der Stadt
Mühlhausen1) in Thüringen mehrere in Pergament gebundene mittelalterliche Ka-
tasterbände mit Eintragungen der Einwohner aus allen Quartieren dieser Stadt.
Die Städte setzten in späteren Zeiten überall auch die Katastrierung der zur Stadt
gehörigen Dorf Schäften durch, regelmäßig unter starkem Widerstand der Dorf-
bewohner, aber stets mit endlichem Sieg der Stadt. So enthalten die diesbezüg-
lichen Akten über die erste Katasteraufnahme der zur ehemaligen Reichsstadt
Mühlhausen gehörigen Dörfer die Namen sämtlicher Gutsbesitzer in jenen
Dörfern2).
Ein ungemein großes, aber meist im einzelnen schwer zu übersehendes
Material enthalten die zahllosen Rechnungen, die im Laufe der Jahrhunderte in
unseren Archiven sich gesammelt haben. Wir haben Rechnungen für einzelne Per-
sonen in privatem Interesse und Übersichten über Einnahmen zu allgemeinen Zwecken.
So hat z. B. E. v. Ottenthai die ältesten Rechnungsbücher der Herren von Schlanders-
berg behandelt3). Die Übersichten über die Einsammlungen von Kreuzzugs- und
Türkenzehnten4) enthalten viele Namen, wenn auch oft nur die derjenigen, welche die
gesammelten Gelder ablieferten. Dasselbe gilt auch von den Kriegssteuern jeder
anderen Art5). So nennt das „Contobuch über der hochlob. catholischen bunds-
stende bewilligte contributiones und daran wie auch von andern concurrirenden
stenden ervolgten erlagen von anno 1630 her" (Reichsarchiv München, Akten der
„Entstehung des dreißigjährigen Krieges" fasc. II n. 21) als Vermittler der Zah-
lungen die Fugger, Martin Horngacher zu Augsburg, Hans Debit zu Prag u. a.6)
Überhaupt sind die Rechnungen (libri rationum oder ratiociniorum, Rationarien,
Raitbücher) der Hof- und Landesämter, Klöster, Herrschaften usf. eine Fundgrube
ersten Ranges auch für den Familienforscher. Davon kann man sich beispiels-
weise überzeugen aus dem Register zu Edmund Oefele, Rechnungsbuch des
oberen Vizedomamtes Herzog Ludwigs des Strengen 1291 — 1294, OBA 29, 318 ff.
Besonders reichhaltig sind die Stadtrechnungen7). So besitzt z. B. die Stadt Mühl-
hausen in Thüringen Stadtrechnungen seit dem Ende des 14. Jahrhunderts bis zur
J) Vgl. meine Schrift „Das Archiv der Stadt Mühlhausen i. Thür.", Mühlhausen 1901;
dazu mein Vortrag über dieses Archiv auf dem Thüringer Archivtag, KGV 49, 97.
2) Vgl. meinen Aufsatz „Das Katastrationswerk der Dorfschaften im Gebiet d. Reichs-
stadt Mühlhausen", MGB 1.
3) Ottenthai, E. v., Die ältesten Rechnungsbücher der Herren von Schiandersberg,
MIÖG 1881, 551 ff.
*) Das älteste im Leipziger Ratsarchiv erhaltene Leipziger Steuerbuch, bei dem es sich
um eine Geldsteuer handelt, ist das Türkensteuerbuch von 1481, abgedruckt von Wust-
mann, Quellen zur Geschichte Leipzigs. I. 1889, S. 74 ff.
6) Das „Verzeichnis der Einnahmen der schwedischen Contribution Anno 1643 u. 1644"
bei A. Lauckner, Zur Erinnerung an das Kriegsjahr 1644, Anhang I (Mitteilungen d. Vereins
für Chemnitzer Geschichte VIII 1895, S. 108) bietet Namen aus Borna, Draisdorf, Glösa und
Fürth bei Chemnitz.
6) Stiene, „Das Contobuch" der deutschen Liga, Deutsche Zeitschrift für Geschichts-
wissenschaft 1893, S. 97 ff.
') Vgl. Tille, Stadtrechnungen, DGB 3. Wie nützlich auch dem Familienforscher diese
Quellenart ist, erhellt z. B. aus dem Namenregister zu den 2 Bänden von Welti, F. E., Stadt-
rechnungen von Bern (I, 1375—1384; II, 1430—1452; Bern, Nämschli 1896. 1894.)
342
Gegenwart1) und eine ungezählte Masse anderweiter Spezialrechnungen, von denen
ich hier nur die Rechnungen des Bauamtes als besonders reichhaltig erwähne.
Wenn erst über derartige Archivabteilungen Personalauszüge angefertigt und dies-
bezügliche alphabetisch geordnete Verzeichnisse auf Zetteln angelegt sind, ergibt
sich aus solchen Aktenserien eine ungemein reichliche und bequem zufließende
Quelle für familiengeschichtliche Forschung. Unter den Rechnungen neuesten Datums
verdienen die bei den Witwenkassen eine besondere Hervorhebung. Überhaupt sind
die Witwenkassen-Akten, z. B. die, welche bei der Direktion der Kgl. Preußischen
Militär-Witwen-Pensions-Anstalt sich befinden, eine reichhaltige genealogische Quelle.
Sehr ergiebig sind ferner die Bewerbungsschreiben um öffentliche
Ämter. Dieselben enthalten fast regelmäßig eine Lebensbeschreibung des Be-
werbers, also Angabe, wo sich derselbe früher aufgehalten und was er getrieben
hat, setzen also die Forscher häufig in den Stand, an anderen Orten die Nach-
forschungen fortsetzen zu können, Noch ergiebiger sind nicht selten die Stipen-
dienakten, weil sie außer biographischen Angaben und den Empfehlungsschreiben
und Zeugnissen von Geistlichen und Lehrern gar häufig auch von bedeutenden
Männern der Wissenschaft allerhand genealogische Angaben und förmliche Stamm-
bäume enthalten.2) Wie reichhaltig diese Quellengattung ist, erhellt z. B. aus
x) Vgl. meine Schriften aus d. „Geschichte der Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen",
Halle a. S. 1900, S. Vif. — Kunz von Kaufungen, MGB 6.
2) Vgl. Die Familienstiftungen Deutschlands und Deutsch-Österreichs mit Einbezug der
bedeutendsten Stiftungen für Studierende, Fräuleins, Witwen und Waisen, Offiziere, Künst-
ler usw. 5 Bde. München. Ed. Pohls Verlag 1Q01. Dieses Werk macht 2000 Stiftungen
und gegen 600 Familien namhaft. Hier sind auch zu nennen: Ackermann, Gustav Adolf,
Systematische Zusammenstellung der im Königreiche Sachsen bestehenden frommen und
milden Stiftungen, wohltätigen Anstalten und gemeinnützigen Vereine. Leipzig 1845. —
Schönberg, Bernhard von, Zur Entstehungsgesch. der städtischen und adeligen Patronat-
stellen in den sächs. Landesschulen unter besonderer Berücksichtigung der Freistellen des
Geschlechts von Schönberg in der Landesschule St. Afra zu Meißen, NASG 7; derselbe,
Zur Gesch. der Freistellen bei der Landesschule zu Meißen, ebd. 8. — Faber, F. F., Die
Württembergischen Familienstiftungen nebst genealogischen Nachrichten über die zu den-
selben berechtigten Familien. Stuttgart 1852 — 54. — Heuglin, F., Die Württembergischen
Familienstiftungen nebst genealogischen Nachrichten über die dazu berechtigten Familien.
Eßlingen 1844. — Sammlung allerley Würtembergischer Stipendiorum u. anderer Stiftungen,
Teil I (mehr nicht erschienen), Tübingen 1732. — Dasselbe unter dem Titel: Einige Nach-
richten von Würtembergischen Stipendien u. einigen anderen Stiftungen. Stuttgart 1783. —
Trinks, Saalfelder Stiftungen u. Vermächtnisse. I, 1888; II, 1892; III, 1895. — Koch, Die
Stiftung Caspar Tryllers vom 29. Sept. 1617 u. der Stammbaum d. Tryller 1889. — Human,
Stiftungen und Vermächtnisse der Diözese Hildburghausen 1906 (sämtlich aus den Schriften
des Vereins für Sachsen-Meiningische Geschichte u. Landeskunde). — Schultze, Richard,
Geschichte der Stiftungen städtischen Patronats zu Greifswald. Greifswald 1899. — Gesterding,
Conrad, Stiftungen, Stipendien und Benefizien für Studierende an der Universität zu Greifs-
wald. Greifswald b. Jul. Abel. — Werner in Augsburg hat ein umfassendes Werk über die
dortigen Stiftungen beider Konfessionen herausgegeben. — Die Adreßbücher der Städte führen
bisweilen deren Stiftungen auf, wenn das Syndikat oder die Vertretung in den Händen des
Magistrats liegt, z. B. das Berliner Adreßbuch unter „Stiftungen, Stipendien und Legate." —
Maltitz, Emil von, Teil I: Handbuch und Adreßbuch der Geschlechtsverbände. Teil II:
Handbuch und Adreßbuch der adligen Stiftungen. (= Handbuch für den deutschen Adel.
II. Abteilung.) Berlin, Mitscher & Röstell, 1892. — Studienstiftungen im Königreich Böhmen.
Prag 1894, im Verlag der K. K. Statthalterei für Böhmen. (Hierüber Bauer, MAW 3, 374).
343
folgender Schrift: „Stipendiatenbuch der Hessen-Darmstädtischen Universitäten
Gießen und Marburg für die Zeit von 1605 — 1774. Zusammengestellt und zu-
gleich als hessisches Pfarrerbuch und Handbuch für Familienforschung bearbeitet
von Dr. Dr. Wilhelm Diehl, ev. Pfarrer zu Hirschborn a. N. 1907" (im Selbstverlag
des Verfassers). Die Namen dieses auf langjähriger Forschung beruhenden Werkes
sind teils Stipendiatenmatrikeln der Universitätsarchive, teils Verzeichnissen, Rech-
nungen, Reversen, Obligationen und Präsentationen von Stipendiaten entnommen,
während zur Feststellung der Herkunft und des Lebensgangs mehrere hundert
Bände Personalakten und viele Kirchenbücher durchforscht werden mußten. Das
Buch zerfällt in zwei Teile, dessen erster die Stipendiatenmatrikel in 5 Abteilungen
chronologisch vorführt. Die Matrikel beginnt mit: Stipendiatmajor; „1. Jan. 1606
bis 1. April 1610 Johannes Gerthius von Erzhausen, Sohn des f Pfarrers Andreas
Gerthius 1611 — 1616 Pfarrer in Mörfelden, 1616 — 1635 Pfarrer in Sprendlingen,
1635 — 1643 Superintendent in Büdingen, 1643 — 1647 (f) Pfarrer in Rausheim.
War 1. Okt. 1605 bis Ende 1605 St. Biebesheim". In dieser gedrängten Kürze
wird über 1419 Stipendiaten Auskunft gegeben. Der zweite, als „Hessisches
Pfarrer-, Lehrer- und Familienbuch" bezeichnete Teil führt die im ersten Teil er-
wähnten Stipendiaten auf1). In dieses Verzeichnis sind an die 300 Ortschaften,
bzw. deren Pfarreien, Diakonate und Schulen usw. eingeschlossen unter Anfügung
einer großen Anzahl daselbst tätig gewesener Pfarrer und Lehrer. Der größere
Teil der Stipendiaten entstammt allerdings früher Hessen-Darmstädtischen (jetzt
Hessen-Darmstadt-Kassel und nassauischen) Familien; doch dürfte bei der früher
so großen Freizügigkeit des gelehrten Standes ein gut Teil aus anderen Gegen-
den Deutschlands zugezogen sein.
Eine beachtenswerte Quelle sind ferner die Schuldbücher der Landschaft,
resp. Landstände, in den einzelnen Territorien. Sie bieten den Vorteil, daß sie in
mehreren Ausfertigungen zugänglich sind; denn jeder Landstand, jede zur Land-
schaft gehörige Stadtpflege hat eine Ausfertigung zu bekommen und sie in ihrem
Archiv niederzulegen. Die Eintragungen z. B. in das „Neu revidierte Schuld-Buch
über die Landschaft-Kapitalien des Fürstentums Anhalt" 1693, welches die der
Landschaft zur Tilgung der Landschulden vorgestreckten Kapitalien verzeichnet,
geben bei jedem Kapitel auf der einen Seite den erstmaligen Darleiher an, auf der
anderen aber die späteren Inhaber desselben, zugleich die Art der Überweisung
an diese, teils durch Zession, teils durch Erbschaft, wobei dann in letzterem
Falle die verwandtschaftlichen Beziehungen verzeichnet stehen. So findet sich in
diesem Buch Seite 446: „2500 Rtlr. Herr Wolfgang Edler von Ploto ex cessione
Franz Wilcken von Bodenhausen" und daneben auf S. 45: „2500 Rtlr. Herr Werner
Edler Herr von Plotho, dessen Herrn Vater Hr. Gebhard Siegfr. Edlen von Plotho
sie aus dessen Herrn Vaters H. Wolfgangs Edlen Herrn von Ploto Erbschaft zu-
— Hartknoch, M. Christ., Preußische Kirchenstiftungen. Frankfurt und Leipzig 1886. —
Der Zentral-Hilfsverein der deutschen Adelsgenossenschaft führt ein Verzeichnis über die-
jenigen Stifte, Stipendien und Stiftungen jeglicher Art, welche den Mitgliedern des deutschen
Adels bzw. den einzelnen adligen Familien zugänglich sind. Zuschriften sind an den Zentral-
Hilfsverein der deutschen Adelsgenossenschaft, Berlin W, Derfflingerstr. 2, zu richten.
*) Das alphabetische Verzeichnis abgedruckt, ASW 8, 107 f.
344
geschlagen." Wichtig werden die Eintragungen noch durch gelegentliche, weitere
Nachforschungen ermöglichende Zusätze zu Personennamen z. B. S. 25 des ge-
nannten Schuldbuches: „Herrn Ernst Gottlieb Weiders, Pfarrers zu Wulfen", S. 53:
„Gottfr. Heinrich Salmuth, Pfarrer zu Jeßnitz"; S. 26 „Joh. Andr. Puhlmann,
Pfarrer zu Gnetsch" ; S. 32: „Barthol. Hackeborn, Pfarrer zu Pißdorf"; S. 38b:
„H. Superint. M.Daniel Sachse"; S. 39: „dessen Sohn, der jetzige H. Superinten-
dens Johann Sachse". Auch die einfachen Angaben der Herkunft bei den Per-
sonennamen können für die Fortführung der Nachlaßforschung von großem Vor-
teil werden, z. B. (Köthen) S. 7 : „Johann Casimirs von der Schulenburg sei. Erben
zu Liebesdorff und derselbe ex iure cesso Churts von Bulau ex hereditate Lip-
polds von der Schulenburg Eheliebsten Margarethen von Bredau, de dato Oster-
burg, den 10. Juni 1667." x)
Die kaufmännischen Verhältnisse führten im 13. Jahrhundert dazu, den Kredit
auf eine sichere Grundlage zu stellen und öffentliche Schuldbücher einzuführen,
welche vor dem Rat der Stadt geführt wurden.2) Während eine von Privat-
zeugen eingegangene Verbindlichkeit dem Beklagten gestattete, den Zeugenbeweis
durch einen Eid abzulehnen, konnte ein vor dem Rat getanes Versprechen nicht
abgeschworen werden. Verhältnismäßig früh sind einzelne Gesetzgebungen diesem
Bedürfnis entgegengekommen, vor anderen die Hamburgische. In der Gesetzgebung
vom Jahre 1270 geschieht bereits eines besonderen Schuldbuches Erwähnung, das
offiziell beim Rat geführt, zur Aufnahme der im geschäftlichen Verkehr zustande
gekommenen Verbindlichkeiten bestimmt war.3) Mit dieser Einrichtung, die sich
schon selbst empfahl, wurden noch besondere Vorteile für den Gläubiger ver-
bunden. Namentlich sollte die Eintragung in jenes Buch ihm ein Pfandrecht auf
das Erbe des Schuldners gewähren, welches, falls er sich nicht durch ein beson-
deres Pfand gesichert hattev drei Wochen nach Ablauf des Zahlungstermins ver-
äußert werden konnte. Als Beweis für die Entrichtung der Schuld diente das
ebenfalls von dem Rate vorgenommene Durchstreichen der Verschreibung.
Hier mag zunächst eine Probe aus dem Schuldbuch der Stadt Riga nach der
Ausgabe von Hildebrand (Seite 10. 11) folgen:
127. Bertoldus tenetur Heinrico de Mythowia VII. marc. arg., Pasche solvet; pro
qua posuit suum ortum.
*128. Villi0. Boris et Cost tenentur Luberto de Vitebeke conmuni manu VIII.
mrc. I fert. minus; de istis in Pascha III mrc. et residuum quando possunt [1289 Aprilli].
*129. Bernardus Spaniul tenetur Heinrico Faceto II mrc. arg.
130. VIII0. Bruneswich tenetur Hermanno Estoni XV mrc. arg.; Martini solvet I,
(1288, Nov. 11).
131. Villi0. Berseline tenetur Heynrico Tralowe I navale talentum cere in duobus
• frustis ex parte domine Gruberschen, Pasche solvet [1289, April 10].
*132. IX °. Bertoldus tenetur Christiano Puken VI fest., Pasche solvet [1289, April 10].
*133. Notum sit, quod Bernardus maritus domine Hildegundis suam pistrinam
taliter resignavit domino Oerhardo Magno ut quidquid idem Gerhardus cum ea fecerit
x) W., Z., Eine Quelle für Familiengeschichte, ASW 2, 161 ff.
2) Das Folgende nach Hermann Hildebrand, Das Rigische Schuldbuch (1286—1352).
St. Petersburg 1872.
3) Hamburger Stadtrecht von 1270, VII, 3 bei Lappenberg, Hamburger Rechtsalter-
tümer I, S. 39.
345
predictus Bernardus ratum et stabile retinebit. Actum anno domini M°CC°LXXXIX°
feria V° post Quasi modo geniti [act. 1289, April 21].
134. XC°. Dominus Bruno de Colonia tenetur Johanni privigno suo et Johanni
Cinken et sue uxori Sveneken XXXIII mrc. arg., Pasche solvet. Si vero idem Bruno
interim obierit, de bonis suis ubicunque fuerint persolventur [1290, April 2].
Bei einer Stadt mit einem Völkergemisch wie Riga, ist es oft schwer, die
Nationalität der eingetragenen Personen festzustellen. Zwar sind im Rigaer Schuld-
buch die Russen an ihren von den heute gebräuchlichen fast gar nicht abweichen-
den biblischen und griechischen Vornamen kenntlich. Einigermaßen lassen sich
auch aus den nationalen Namen die Eingeborenen erschließen. Auf die Einwan-
derer aber aus dem Westen sind dergleichen Schlüsse nicht ohne weiteres an-
wendbar, da in dieser Zeit (1286—1352) selbst scheinbar ganz entscheidende Bei-
namen, wie sie im Schuldbuch gebraucht werden, z. B. de Anglia, de Suetia,
Spaniul, Polonus usw. keineswegs immer das Volkstum ihres Inhabers, sondern
die schon entfernte Abkunft, auch einen längeren oder kürzeren Aufenthalt unter
einem fremden Volke andeuten. Neben den in Riga Ansässigen ist die Einrich-
tung des Schuldbuches auch einer bedeutenden Anzahl Fremden zugute gekommen.
Und ebenso liegen die Verhältnisse in anderen Städten. Denn da bei den Handels-
geschäften die Gewährung von Kredit sich häufig nicht umgehen ließ, war der
mit den lokalen Verhältnissen und Personen weniger vertraute Fremde mehr noch
als der Einheimische veranlaßt seine Zuflucht zu der mit der Eintragung in das
Ratsbuch verbundenen Sicherheit zu nehmen. Es mag noch hervorgehoben wer-
den, daß die Benutzung des Schuldbuches keineswegs auf den Kreis der eigent-
lichen Kaufleute beschränkt geblieben ist. Die Mitglieder der verschiedensten
städtischen Gewerke, die sich gelegentlich am Lokalverkehr, namentlich an dem
wichtigen Wachshandel, in nicht unbeträchtlicher Weise beteiligt haben, sind da-
bei in demselben verzeichnet worden. Aber auch Ordensritter und Vasallen, Dom-
herren und Priester, Mönche und Ordensschwestern haben beim Abschließen von
Geld- und Kaufgeschäften von dem Stadtbuche Gebrauch gemacht. Häufig ist
der Stand der Personen besonders angemerkt worden, aber auch da, wo direkte
Angaben vermißt werden, wird öfteres Erscheinen den Kaufmann meist deutlich
kennzeichnen, wie sparsames Personen anderen Berufes vermuten läßt.1)
Eine nützliche Quelle sind alle Arten von Listen, seien es Bürger- und
Ratsherren-Verzeichnisse2), Zusammenstellungen von den jeweiligen Studenten einer
*) Vgl. auch F. Hüttner, Auszüge aus den Schuldbüchern der Reichsstadt Regensburg
1652 — 77 (mit familiengeschichtlichen Anmerkungen), OR 53.
2) Beispielsweise seien genannt die Bürgeraufnahmelisten von Freiberg 1378 — 1485,
die Ratslinie und die matricula civium Fribergensium 1404 — 15 im Freiberger Urkunden
buch, hrsg. von Ermisch, III, S. 413 ff., 428 ff., 293 ff. Vgl. Register. — W. Rein, Die Eise-
nacher Ratsfasten von 1352—1500, ZTG 3. — Warschauer, A., Stadtbuch von Posen.
1. Bd. Die mittelalterliche Magistratsliste usw. Posen 1892. — Ratslisten von Basel finden
sich in dem Werk von Gustav Schönberg, Finanzverhältnisse der Stadt Basel im 14. und
15. Jahrh. Tübingen 1879. — Verzeichnis der Namen sämtlicher Bürgermeister, dann der
Stadt-, Innstadt- und Ilzstadt Richter zu Passau bis zur Säkularisation des Fürstentums Passau
i. J. 1803, NBV 4. — Verzeichnis der seit dem Inkrafttreten des neuen Gemeindegesetzes
bis Ende 1875 in das Bürgerrecht der Stadt Zürich aufgenommenen Personen. Zürich 1876.
Diese Züricher Verzeichnisse bis 1892 enthalten nur die Bürger der Altstadt. Die sämtlichen
346
Universität oder von den Zöglingen einer Schule, oder Listen von Offizieren aller
Grade. Die Altersangaben in den Offizierslisten sind nicht immer zuverlässig;
denn es ist eine feststehende Tatsache, daß in früheren Zeiten, als es noch keine
strenge urkundliche Kontrolle gab, Fähnriche und junge Leutnants sich in den
Offizierslisten älter machten, als sie waren, weil sie dann schneller befördert
wurden, und daß sich höhere Offiziere, namentlich Generale, jünger machten, als
sie waren, um der Pensionierung noch etliche Jahre zu entgehen. Es ist z. B.
zweifellos, daß die Altersangaben in den Regimentslisten der preußischen Armee
im Anfange des 18. Jahrhunderts äußerst unzuverlässig sind.1) Die Verpflichtungs-
bücher zu einzelnen Beamtenkategorien vergleichen sich diesen Listen und bieten
eine Fülle von Personalnotizen, so z. B. das „Pflichtbuch" im Hauptstaatsarchive
für das Königreich Sachsen. Loc. 32 665.
Die Listen der kirchlichen Oberen sind nicht immer zuverlässig. So konnte
Harry Breßlau eine Reihe von Fehlern in den Listen der ältesten Bischöfe der
drei wendischen Bistümer Brandenburg, Havelberg, Aldenburg feststellen.2) Die
Mannigfaltigkeit der Listen, die dem Familienforscher Personalien nachweisen, er-
hellt aus folgenden Beispielen:3)
Aemilius, H., „Mühlhäuser Stadtsoldaten in den Jahren 1710—1715" MOB 8.
d'Arbaumont, Jules, Les Anoblis de Bourgogne; liste par ordre chronologique des
lettres d'anoblissement, de confirmation et de relief de noblesse enregistrees au Parlament
et ä la chambre des comptes de Dijon (1373—1782). Angers, Damoulin 1868.
Bürger der jetzigen Stadt Zürich, d. h. auch die der ehemaligen Ausgemeinden Außersihl,
Enge usw. sind zusammengefaßt in dem Buch: Neuer Bürgeretat der Stadt Zürich, hrsg. v.
Zivilstandesamt der Stadt Zürich. Zürich, Verlag von Schultheß & Co. 1905. — Verzeichnis
sämtlicher Bürger der Stadt Bern. Seit 1848 gedruckt. — Verzeichnis der Bürgerschaft der
Stadt Schaffhausen nach den Geschlechtern, Gesellschaften und Zünften geordnet 1831 ff. —
Aus solchen Anfängen gingen die modernen Adreßbücher hervor, deren Personennach-
weise für den Familienforscher sehr wichtig werden können.
*) Kekule von Stradonitz, Über die Beziehungen der Genealogie zur wissenschaft-
lichen Behandlung des Staatsrechtes, im Archiv für öffentliches Recht, hrsg. von Laband,
Mayer und Storck, Tübingen Mohr. 19. Bd., 2. Heft 1904, S. 245 ff., besonders S. 251. Ein
Verzeichnis gedruckter Regiments- und Armeelisten (vgl. Register), sowie von Adreßbüchern
deutscher Städte enthält der von Neefe bearbeitete Bibliotheks-Katalog des „Roland", Vereins
f. Stammkunde. Durch Angabe zahlreicher Adressen ist für familiengeschichtliche Forschungen
beachtenswert: Deutscher Ordens-Almanach, Handbuch der Ordensritter und Ordensdamen
deutscher Staatsangehörigkeit. Herausgegeben unter amtlicher Förderung und nach amtlichen
Quellen von der deutschen Ordens-Almanach -Gesellschaft. Jahrgang I, 1904/5. Verlag von
Carl Duncker, Berlin W. 35 (seitdem fortgesetzt).
2) Breßlau, Harry, Zur Chronologie und Geschichte der ältesten Bischöfe von Branden-
burg, Havelberg und Aldenburg FBP 1888. — Vgl. Schmitz, Clemens, Über die Freisinger und
Regensburger Bischofsreihen im 10. Jh. Historisch-kritische Ergänzungen zu v. Deulinger:
Beiträge Bd. 1, 3, 9 in OBA 31, 141 ff. — Series episcoporum Forocorneliensium a Ferd.
Vghellio digesta, deinde a Nicoiao Coleto emendata et aucta postremo a Franc. Ant. Zaccaria
restituta quinque cum dissertationibus in Vghellii prooemium . . . duos in tomos distributa.
Tom. 1. 2. Forocornelii 1820. 4°.
3) Weitere Listen sind in der territorialen Literatur zerstreut. Über diese findet man
Nachweise bei Dahlmann-Waitz, Quellenk. der deutschen Gesch., 7. Aufl. von Branden-
burg 1906, und in den oben Seite 171 ff. angegebenen Büchern. Nützlich sind auch die
Verzeichnisse lokalhistorischer Literatur bei Potthast, Regesta pontificum Romanorum II,
Berlin 1875, Seite 21 39 ff.
347
Arbusow, L., Die im deutschen Orden in Livland verstorbenen Geschlechter, Jhrb. f.
Oeneal., Heraldik u. Sphragistik 1899, Mitau 1901.
Basters, Joh. Jac, Naamlyst van Predikanten, welke ... de herorming tot op heden
to Maarosen gestaan hebben, Algemeen Nederlandsch Familieblad V, 1888.
Bellesheim, Alphons, Studenten aus der alten Reichsstadt Aachen im Collegium
Qermanicum-Hungaricum in Rom AQ 17. Aachener Lehrer und Studenten an der Hoch-
schule zu Paris im 14. und 15. Jhdt. AG 18.
Belleval, Rene Marquis de, Röle des nobles et fieffes du bailliage d'Amiens con-
voques pour la guerre le 25 aoüt 1337, publie pour la premiere fois avec un avant-propos,
des notes et des eclairissements. Amiens, Lemer aine 1863.
Beringuier, Metzer Refugies in Berlin JBL 1. — Die Colonieliste von 1699 Berlin,
Mitlter & Sohn 1888.
Biancolini, Giamb., Serie cronologica dei vescovi e governatori di Verona. Verona 1760.
Boll, Mecklenburgs deutsche Colonisation, VMG 13 (hier Seite 92 ff., Sammlung von
Laienzeugen aus Urkunden).
Bossert, G., Die Ministerialen der Staufer in ihrer schwäbischen Heimat und in
Franken WVL 13.
Brandis, Jakob Andrä Frhr. v. (Landeshauptmann von Tirol in den Jahren 1610 bis
1628), Geschichte der Landeshauptleute von Tirol. Innsbruck 1850.
Bräu er, Die Kirchberger Hausbesitzer im Innern der Stadt während der letzten
200 Jahre, Mitteilungen des Altertumsvereins Kirchberg, Kirchberg, J. Kandel, 1907/8.
Breßlau, Harry, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien I, 1889
bietet Seite 204 ff., 261 ff. Listen von Beamten verschiedener Kanzleien. Zur Ergänzung dieser
Zusammenstellungen dient die Entzifferung der tironischen Noten in mittelalterlichen Diplomen
durch Mich. Tan gl im Archiv für Urkundenforschung, hrsg. v. Brandi, Breßlau und
Tangl, 1. Bd. Leipzig 1907.
Bruns, Frdr., Die Lübecker Bergenfahrer und ihre Chronistik, Berlin 1900, bietet
Seite XXIII ff. Listen der Älterleute und Beisitzer des Kontors zu Bergen mit Angabe der Vor-
und Familiennamen und des Ortes, wo sie ansässig waren; derselbe behandelt unter Beigabe
familiengeschichtlicher Notizen die Lübecker Stadtschreiber von 1350 — 1500 HGB Jahrgang
1903, Leipzig 1904, S. 43 ff.
Bühring, J., Die Ratmeister und Kämmerer von Arnstadt 1440—59, in: Alt-Arnstadt, Bei-
träge zur Heimatkunde von Arnstadt und Umgegend, hrsg. v. d. Museumsgesellschaft Heft 3,
Arnstadt, Frotscher 1906.
Chatelin, Victor, Etat de la Noblesse de Metz et de la Lorraine Allemande aux
elections pour les Etats generaux 1789. Vgl. JBL 8.
Chevigne, de, La science des personnes de la cour, de l'epee et de la robe. 2 vols.
Amsterdam 1707.
Conrad, Geschichte der Königsberger Obergerichte, Leipzig 1907, gibt Beamtenlisten
mit zahlreichen Personalangaben.
Dellinger, Joachim, Gelehrte und ausgezeichnete Männer aus der oberbayr. Stadt
Landsberg OBA 14.
Distel, Theod., veröffentlicht ein Verzeichnis der Steinmetzen, Maurer und Zimmer-
leute, welche 1481 am Schloßbau zu Meißen beschäftigt waren AKDV, ebenso ein Verzeichnis
der Steinmetzen 1488—1519 ASG NF 5, S. 84ff.
Domarus, M. v., Der große Brand der Stadt Herborn 1626, AVN 33 bietet Seite 364
eine Übersicht über die Abgebrannten, unter Angabe von deren Vor- und Familiennamen.
Erhard, Verzeichnis sämtlicher bis jetzt urkundlich bekannter Vorsteherinnen des
Benediktiner-Frauenklosters Niedernburg NBV 2.
Eubel, K., Hierarchia catholica medii aevi, Münster 1898, 1901 (mit Benutzung des
vatikanischen Archivs zuverlässig gearbeitet); hierzu bietet Domarus Histor. Jahrb. 16, 1895
Berichtigungen und Ergänzungen.
Föringer, Der bayrischer Hofstaat unter Herzog Maximilian I. i. J. 1615, OBA 31, 238ff.
Friedensburg, Die Beziehungen Schlesiens zur Fruchtbringenden Gesellschaft, Zeitschr.
d. Ver. f. Gesch. u. Altert. Schlesiens 27, 1893, S. 117ff. bietet u. a. eine Übersicht über die
348
als Schlesier bekannten Mitglieder der Fruchtbringenden Gesellschaft mit ihren Gesellschafts-
namen, „Gemälden" (Abzeichen) und „Worten" gegeben unter Voranstellung des Jahres ihrer
Aufnahme und ihrer Nummern im Mitgliederverzeichnis. Dazu vgl. auch Barthold, Ge-
schichte der Fruchtbringenden Gesellschaft. Berlin 1848. — Krause, Der Fruchtbringenden
Gesellschaft ältester Ertzschrein, Leipzig 1855. Mitgliederverzeichnisse dieser Gesellschaft
enthält das Werk des „Sprossenden" (Georg Neumark). „Der Neu-Sprossende Deutsche
Palmbaum", Nürnberg 1668, und für die Zeit nach 1668 Herdegen, Historische Nachricht
von Hirten- und Blumenorden an der Pegnitz, Nürnberg 1744.
Friedrich, Rieh., Die Kirche St. Nikolai zu Freiberg. 2. Personalnachrichten MFA 24.
Fritz, Alfons, Theater und Musik in Aachen. Anlage II: Übersicht der Schauspieler,
Sänger und Musiker, die in Aachen in Theater und Konzert während der Jahre 1780 — 1832
aufgetreten sind, AG 26. Das Aachener Jesuitengymnasium. Beilage: Verzeichnisse der
Rektoren, Studien-Präfekten, Professoren, Lehrer und Prämiatoren, AG 28, 1906.
Gamm, Christoph Otto von, Verzeichnis des mecklenburgischen Adels (um 1775)
VMG 11.
Garns, P. B., Series episcoporum ecclesiae catholicae quotquot innotuerunt, Ratisb. 1873.
Geiß, Ernst, Die Reihenfolgen der Gerichts- und Verwaltungs- Beamten Altbayerns
nach ihrem urkundlichen Vorkommen vom 13. Jhdt. bis z. J. 1803 (mit einer Fülle von
Familien- und Vornamen) OBA 36, 26 — 158. Die Reihenfolgen der Pfarr- und Ortsvorstände
Münchens von der Gründungszeit bis zur Gegenwart, dann der landesherrl. und städtischen
Beamten vom 13. Jhdt. bis zum Schluß des 19. Jhdts., OBA 21. Reihenfolge der Äbte und
Prioren des Klosters Rott, OBA 16.
Geulner, Heinr., hrsg. v. Jos. Geulner, Topographische Geschichte der Stadt Laufen
OBA 20, Anhang I, S. 310ff.: Verzeichnis der Pfleger, Stadt- und Landrichter, Bürgermeister
und Stadtschreiber, der Ratsbürger und Magistratsräte, des gegenw. Magistrats, der Gemeinde-
Bevollmächtigten und des Lokalarmenpflegschaftsrates.
Gloeckler, A. F. W., Die Reichstagsfahrt des Herzogs Ulrich von Mecklenburg i. J.
1582 (mit Listen des Gefolges).
Greving, J., Geschichte des Klosters der Windesheimer Chorherren zu Aachen, AG 13,
S. 115 ff. : „Verzeichnisse der Klostereinwohner".
Grote, H., Stammtafeln. Mit Anhang: Calendarium medii aevi, Leipzig 1877 (enthält
außer Stammtafeln von Fürsten und Herren, nebst deren Wappen, die Reihenfolge der Päpste,
Erzbischöfe und Bischöfe mit Angabe ihrer Amtsjahre).
Grotefend, O., Mecklenburger in Danzig, VMG 1905.
Hafner, J., Gelehrte, Künstler, Baumeister und sonst namhafte Männer der einstigen
Reichsstadt Ravensburg, WVL 12.
Hansen, J., Verzeichnis von Studierenden aus Aachen und dem Herzogtum Jülich
(1450) 1517 — 1614 auf den Universitäten Erfurt, Genf, Heidelberg, Herborn, Leyden und
Löwen AG 7.
Hauck,A., Kirchengeschichte Deutschlands, Leipzig seit 1887, bietet in den Anhängen
Bischofslisten und Klösterverzeichnisse.
Hengst, Die Ritter des Schwarzen Adlerordens. Biographisches Verzeichnis von
1701—1900.
Hofmeister, Ad., Die mecklenburgischen Mitglieder der Fruchtbringenden Gesell-
schaft, VMG 62, Bericht I, 2.
Holtze, F. jun., Die ältesten märkischen Kanzler und ihre Familien FBP 7, 479ff.
Kämmerer-Almanach, Historischer Rückblick auf die Entwickelung der Kämmerer-
Würde. Zusammenstellung der kaiserlichen Kammerherren seit Karl IV. bis zur Gegenwart.
Die Geschichte der Landeskämmerer. Im Anhange die lebenden K. und K. Kämmerer.
Wien 1903.
Kittel, J., Urkunden und Personalstand des ehemaligen Frauenklosters Schmerlenbach
UFA 45, 91—215.
Klemm, Württembergische Baumeister und Bildhauer bis ums Jahr 1750, WVL 5.
Klüpfel, Karl, Die schwäbischen Geschichtsforscher und Geschichtschreiber, WVL 10.
349
Kornbeck, Zur Geschichte der Sammlungsschwestern, WVL 8, Liste Seite 172 f.
Krauß, Ferd., Die eherne Mark. Eine Wanderung durch das steirische Oberland.
Graz, Leikum 1892, bietet u. a. „ein Verzeichnis aller Familien, die in dem hammerlustigen
Lande als Gewerken das Eisen reckten und formten"; einige Nachträge zu dieser Liste gibt
Klemme MAW 3, 1892, S. 80.
Krüger, Georg, Die Pastoren im Lande Stargard seit der Reformation, VMG 69.
v. Lerchenfeld und Rockinger, Die altbayr. landst. Freibriefe, München 1853, ist
bemerkenswert wegen der Liste der Siegler.
Lisch, Die Landfahrer- Krämer- Kompagnie zu Rostock (mit Mitgliederlisten), VMG 7.
Ders., Verzeichnis der ersten evangelischen Prediger im Kreise Grevismühlen, VMG 12.
Lochner gibt ein „alphabetisches Verzeichnis der im ersten Teil von „Frankfurts
Reichskorrespondenz" vorkommenden Nürnberger AKDV 1863.
Ludewig, Jo. Peter de, Reliquiae manuscriptorum omnis aevi diplomatum ac monu-
mentorum ineditorum, Tom. XII., Halle 1741, S. 3ff. bietet eine „matricula officialium Galliae
regum et reginarum ab anno CIDCCXXXI". — Verzeichnisse — allerdings nicht durchaus
vollständige — der bei der freien Reichsritterschaft immatrikuliert gewesenen Familien geben
J. Ch. Lünig, Deutsches Reichsarchiv, Pars specialis, continuatio III, Mader im Reichs-
ritterschaftlichen Magazin und Roth von Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen
freien Reichsritterschaft II, 1871, 591 ff.
Macco, Hrm. Frdr., Zur Reformationsgeschichte Aachens während des 16. Jahrh.
Aachen 1907, Seite 94: Liste der Aachener Zunft der Kupfermeister i. J. 1559.
Marsy, Arthur de, Liste des Chevaliers de l'ordre de Saint-Lazare-de-Jerusalem et de
Notre-Dame-du-Mont-Carmel 1610—1836. 1876.
Mathes, Jos., Beiträge zu den Reihenfolgen der geistlichen Pfründebesitzer im nieder-
bayrischen Anteile der Diözese Regensburg, NBV 34.
Meschwitz, Her., Geschichte des Kgl. Sachs. Kadetten- und Pagen-Korps von dessen
Begründung bis zur Gegenwart, Dresden 1907. Die hier gebotenen Personalnachweise sind
für Untersuchungen über die Standesverhältnisse insofern wichtig, als — es gilt dies wenigstens
für die ältere Zeit bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts — in die genannten Korps nur
solche junge Leute aufgenommen wurden, welche man als adlig ansah. Eine Adelsprüfung
im Sinne unsrer heutigen Heroldsämter fand aber bei der Aufnahme nicht statt.
Montgrand, Godefroy de, comte, Liste des gentils-hommes de Provence qui ont
fait leur preuve de noblesse. Marseille 1861.
Mooyer, E. F., Onomasticon chronographicon hierarchiae Germaniae. Verzeichnis
der deutschen Bischöfe seit d. J. 800. Minden 1854.
Morawitzky, Max Graf Topor, Übersicht der von dem Kloster Benediktbeuren für
das allgemeine Landesdefensionswesen im spanischen Erbfolgekriege aufgebotenen Untertanen,
sowie der längs der Grenze gegen Tirol in den Gebietsteilen der Klöster Benediktbeuren
und Tegernsee 1702—1705 getroffenen Verteidigungsanstalten (mit zahlreichen Personallisten),
OBA 16.
Mülverstedt gibt ein Verzeichnis der Mitglieder des Domkapitels der Halberstädter
Kirche in seiner Ausgabe des Tagebuches des Matthias von Oppen (erschien als 3. Teil der
Geschichte des Geschlechts von Oppen 1894).
Niefe, Hans, „Zur Geschichte des deutschen Soldrittertums in Italien" in: Quellen
und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken, hrsg. vom Kgl. Preuß. Histor.
Institut in Rom VIII, 1905 (Rom, Verlag v. Loescher & Co.), S. 221 ff. bietet ein altes Bolog-
neser Verzeichnis von Söldnerführern unter Beigabe familiengeschichtlicher Nachweise, ferner
Seite 239ff. eine Urkunde von 1267, Jan. 17, wodurch die Stadt Massa Maritima fünfzig ge-
nannte deutsche Ritter in Solddienst nimmt; auch dem hier veröffentlichten Namensverzeichnis
werden familiengeschichtliche Anmerkungen beigegeben.
Oppenhoff, Theod., Die Aachener Sternzunft, AG 15, hier S. 276ff., Familien-
verzeichnis mit Erörterungen.
Pauls, E., Zur Geschichte das Weinbaus, Weinhandels und Weinverzehrs in der
Aachener Gegend, AG 7, hier Seite 233 ff. : „Verzeichnis der Beamten und Mitglieder der
Aachener Weinschule von 1676—1797" (Weinmeister, Weinhändler, Sekretäre, Diener).
350
Payer von Thurn, Rud., Die kaiserlichen Hofchargen und Chefs der deutsch-erblän-
dischen Hofstellen vom Regierungsantritte Leopolds I. bis zur Behördenreform unter Maria
Theresia, Wien 1906.
Petersen, L., „Verzeichnis der vom Adell im Lande zu Holsten wie viel Pfluge ein
Ider hatt", SHL 4, 185 ff., vgl. v. Stemann, Beiträge zur Adelsgeschichte SHL 1, 3.
Petiscus, Halberstädter Häuserbesitzerliste anno 1625, ASW 8.
Pfeffinger, Joan. Frid., Corpus iuris publici ad ductum Filippi Reinhardi Vitriarii
enthält an genealogischem Material außer Stammbäumen regierender Häuser in Tom. II
(Frankfurt a. M. 1754) im „titulus de equitibus et equestribus ordinibus imperii nostri",
Seite 903, 9016, 926 ff . allerhand Personallisten, dazu in tom IV (Frankf. 1754), S. 212ff. einen
catalogus burggraviorum.
Listen der zur Hochzeit des Herzogs Wilhelm IV. von Jülich -Berg mit Markgräfin
Sibilla von Brandenburg am 8. Juli 1481 in Köln geladener Gäste, sowie einer „Turnier-
ordnung" (ordenonge des Stechens), welche die bei dieser Hochzeit Turnierenden aufzählt,
hat O. R. Redlich in den Beilagen seiner Abhandlung über diese Hochzeit veröffentlicht
ZBQ NF 27, 270 ff.
Rein, Wilh., „Kloster Ichtershausen. Urkundenbuch, Geschichte und bauliche Be-
schreibung mit genealogischen und heraldischen Anmerkungen, Siegelabbildung und Grundriß
(Weimar 1863 = Thuringia sacra I) bietet S. 32 ff. ein Namensverzeichnis der Äbtissinnen,
Priorinnen, Propst, und Nonnen; die entsprechenden Verzeichnisse begegnen auch in Rein's
gleichbetiteltem Werke über Ettersburg, Heusdorf und Heyda (Weimar 1865 = Thuringia
sacra II).
Reizenstein, Freih. von, Verzeichnis von Pfarrern im Vogtland aus Urkunden, JVH
38, 39; Verzeichnis der Oberpfarrer und Superintendenten zu Weida, ebd. 58, 59; Chrono-
logisches Verzeichnis sämtlicher Mitglieder, Ehrenmitglieder und ständig besuchenden Brüder
der Loge zur goldnen Mauer vom 19. Febr. 1802 bis 19. Febr. 1902.
Richel, A., Aachener Fremdenliste von 1768, AG 22.
Rybicka, Anton, Die Bürger und Studenten Prags im Jahre 1648. Ein Beitrag zur
Stadt- und Geschlechter- Geschichte. Prag 1870. Verlag des böhmischen Museums. Über
die Wappenfamilien der Stadt Nymburg, Archaeologicki Pamätky Bd. III, S. 92.
Santen, Georges Henri Victor van, Releve Alphabetique des villes et communes
de Belgique suivi de la liste complete et alphabetique des Nobles du Royaume au 31. Decbr.
1881. Bruxelles 1883 (Selbstverlag).
Sauer, W., Der Adel im Rheingau 1631, AVN 1886.
Schannat, J. F., Vindemiae literariae h. e. veter. monum. ad Germaniam sacram prae-
cipue spectantium (Fuldae 1723, 24) bietet vier series abbatum monasterii Weißenburg.
Schmidt, C, stellt Straßburger Künstler im 14. u. 15. Jh. zusammen, AKDV 1863, 345 ff.
Schultz, Alwin, „Breslauer Wappenstein-, Eisen- und Medaillenschneider" gibt eine
Liste dieser Meister aus protestantischen Totenbüchern der Stadt Breslau von 1585 bis Mitte
des 18. Jhdts., AKDV NF 28, 102ff.
Seuffer, Ulmer und Ulmerinnen, welche in der Kirche zu Ersingen 1564—1795 Ge-
vatter gestanden, WJB. 1879; Geistliche, Lehrer, Buchdrucker, Apotheker usw., welche sich
1558 — 1827 in die Ulmer Schmiedezunft haben aufnehmen lassen. Aus den Protokollen der
Ulmer Schmiedezunft zusammengetragen, WJB 1880.
Sillem, Wilhelm, Beamte der Court der aventurers in Stade, HGB, 1882—1883.
Vgl. dens., Zur Geschichte der Niederländer in Hamburg von ihrer Ankunft bis zum Abschluß
des Niederländischen Contracts 1605, ZHBG 7, 481 ff.; vgl. Lappenberg, Über die Kapellane
der Court der Merchant Adventurers zu Hamburg, ZHBG 1, 309ff., 2, 649 ff.
Soffner, Ein Brieger Ordinationsregister aus der Zeit von 1564—1573, Ztschr. d. Ver.
f. Gesch. u. Altert. Schlesiens, 31, 1897, S. 289 ff.
Stalin, Bischöfe aus Württemberg, WJB 1884.
Stieda, Die Schiffergesellschaft in Rostock, mit Verzeichnissen der Älterleute und
der Gelagsbrüder des Schoufahr-Gelags, VMG 59.
Ders., Eine Hugenotten-Kolonie in Mecklenburg, mit einem Personen-Register zu den
Aktenstücken, VMG 61; ebd. Verzeichnis der in Lützow und Schwerin angesiedelten Hugenotten.
351
Stillfried, Graf, Liste der Ritter des Kgl. Preuß. Hohen Ordens v. Schwarzen Adler,
Berlin 1871.
Stölzel, Adolf, Urkundliches Material aus den Brandenburger Schöppenstuhlakten I,
1901, 597 ff. bringt eine durch eingehende biographische Darlegungen erläuterte „Tabelle
über das Personal des Brandenburger Schöppenstuhles, soweit es sich hat ermitteln lassen."
Struad, In Pilsen ansässige Adelsfamilien im 15. u. 16. Jh. Archaeologicke Pamätky
XIV, 397, 447.
Süß, Maria Vincenz, Die Bürgermeister in Salzburg 1483—1840. Salzburg 1840.
Sülzberg er, Biographisches Verzeichnis der Geistlichen aller evangel. Gemeinden des
Kt. Thurgau von den frühesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Frauenfeld, Huber 1863.
„Verzoigniss der freylin hernstandts in Oesterreich Alss sichss ledig befunden Ao 1610,
dabey allzeit fuergemerkt, wer lere Eiteren von beeden handten gewest." MAW 3, 701 ff.
Wagner, J. Jos., Geschichte des Kgl. Bayer. Landgerichts Traunstein und seiner weltl.
wie kirchl. Bestandteile, OBA 29, Beilage III: Reihenfolge der Pfleger, Richter, Pflegeverwalter,
Pflegs-Commissäre und Landrichter zu Marquartstein und Traunstein.
Watzelberger, Otto, Mitgliederverzeichnis des Kgl. Bayer. Haus-Ritter-Ordens vom
heiligen Georg 1896 und 1897.
Weber, P. X., Der älteste Steuerrodel Luzerns 1352 (Separatabzug aus „Geschichts-
freund", Mitteilungen des histor. Vereins der V Orte). Dieser Rodel ist ein Verzeichnis der
Stadtbürger und mit der Stadt verburgrechteter Landsassen der Umgegend, die zur Tilgung
von Kriegskosten herangezogen werden.
Weidenbach, Stephan, Mitgliederverzeichnis der St. Sebastians Brüderschaft und
Schützengilde zu Andernach 1426—1907. Zu deren 550 jähr. Jubiläum zusammengestellt.
Andernach, Peter Brandis 1907.
Wiegand, W[ilhelm], Einkommen -Verzeichnis der Abtei St. Marie in Metz, ZBL 1.
Wilisch, M. C. G., Jubel-Berg-Predigt 1749 (vgl. mein Repertorium über die Gesch.
der Stadt Freiberg Nr. 811) enthält eine „Spezification derer Ober- und Berg- auch Zehenden
Beamten".
Wirz, Kaspar, Etat des Züricher Ministeriums von der Reformation bis zur
Gegenwart, Zürich 1890. (Es sind darin alle Geistlichen in Stadt und Kanton Zürich seit der
Reformation nach Kirchengemeinden und darin chronologisch zusammengestellt). Ähnliche
Verzeichnisse existieren über Toggenburg, von Lohner über Kt. Bern.
Wittich, Werner, Die Grundherrschaft in Nordwest-Deutschland, Leipzig 1896, S. 3*ff.,
25* ff., 70* ff. veröffentlicht nützliche Übersichten über die Verteilung der Grundherrschaft
in Niedersachsen.
Wittmann, Pius, Series abbatum monasterii Eberacensis aus Bd.IVresp. III von Niblings
Werken, „Studien und Mittheilungen" Jahrg. XIX.
von Zernicki, Vasallenliste des im Jahre 1772 Preußen huldigenden polnischen Adels
in Westpreußen: den im Kgl. Geh. Staatsarchiv zu Berlin befindlichen Huldigungsakten ent-
nommen, VJH 20.
Zimmermann, Franz, Chronologische Tafel der Hermannstädter Plebane, Ober-
beamten und Notare von 1500—1884, Archiv des Vereins für siebenbürgische Landeskunde.
Hermannstadt, Komm. v. Fr. Michaelis 1907.
Das Werk „Acta Borussica, Denkmäler der Preußischen Staatsverwaltung im 18. Jahrh.",
hrsg. von der Kgl. Akademie der Wissenschaften (Berlin, Verlag von Paul Parey), enthält
außer zahlreichen gelegentlichen Erwähnungen einzelner Personen folgende Listen: Abteilung
„Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrh.",
Bd. II, 1898, Seite 86 ff. aus dem Jahre 1714 „Die Specification der bei denen Collegiis im
Fürstenthum Halberstadt bestellten königl. Bedienten und derselben Verrichtung" mit biogra-
phischen Anmerkungen; Bd. IV, 1, 1908, S. 7 eine Specification der Amtshauptleute in Preußen
vom Jahre 1722; S. 35 f. eine „Reparation der membrorum bei der Kriegs- und Domänen-
Oberrechenkammer" aus dem Jahre 1723, Departementseinteilungen vom Jahre 1723, Seite 45,
1724, S. 57, Departements und Personalien der Magdeburgischen Kammer vom Jahre 1723,
S. 194ff., desgl. der Clevischen Kammer vom Jahre 1723, S. 226ff., der Mindischen Kammer
S. 274ff., ein „Salarienetat der Preußischen Kammerbedienten" vom Jahre 1725, Seite 676 ff.,
352
Bd. VII, 1Q04; Verteilung der Departements bei der Breslauschen Kriegs- und Domänen-
kammer vom Jahre 1746, Seite 62 ff.; Verzeichnis der Mitglieder der Halberstädtischen
Regierung aus dem Jahre 1747, S. 363ff., Bd. IX, S. 1907, S. 553 aus dem Jahre 1753 eine
„Designation der Landräte in denen sämtlichen königlichen Provinzien, exclusive Schlesien,
nebst Benennung der Kreise und der Oerter, wo die Landräthe wohnen".
Ein wie reiches Material für Familienforschung die in unsern Archiven lagern-
den Listen darbieten, zeigen die Bemerkungen Hagedorns über das Hamburger
Staatsarchiv und die Personenforschung DH 1908. Im Hamburger Staatsarchiv
lagern z. B. die Umschreibungslisten des ehemaligen Bürgermilitärs, das sind jähr-
liche Bevölkerungsaufnahmen seit 1831, ferner Fremdenlisten der Bürgerkapitäne,
dazu die Wetteprotokolle, die bis ins Jahr 1635 zurückgehen, die Mitgliederlisten
der Zünfte und Ämter und anderer Korporationen, die Militäraushebungrollen, die
seit 1797 aufbewahrt worden sind, die Stammrollen des Hamburgischen Bundes-
kontingentes, die Auswanderungslisten (seit 1837).
Schließlich füge ich noch einige einschlagende niederländische Arbeiten an:
Overmeer, W. P. J., De predikanten der Evangelisch-Luthersche gemeente te Alkmaar.
Rijswijk 1902.
Ders., De herberg „De geleerde man" te Bennebroek. Rijswijk 1903.
Ders., Namen der broederen van de Kamer der Pellikanisten onder't woord „Trou
moet blijcken" te Haarlem van 1703—1796. Rijswijk 1902.
Hofmann, J. H., Galerij der predikanten van Broek in Waterland. Rijswijk 1901.
Voet, E., Namen van Haarlemsche Goud- en Zilversmeden 1382 — 1807. Haarlem 1903.
Jager, H. de, Secretarissen van Brielle. Rijswijk 1901.
Ders., Pensionarissen van Brielle. Rijswijk 1901.
Ders., Kommandeurs van Brielle. Rijswijk 1901.
Ders., De predikanten der Nederduitsch-hervormde gemeente te Brielle. Rijswijk 1902.
Kuyk, J. M. van, Koningen der Ridderlijke Confrerie te Delft. Rijswijk 1903.
Ders., De diaconen te Delft. Rijswijk 1901.
Verreyt, Ch. C. V., Weldoeners der Kamer van Charitaten te Delft. Rijswijk 1902.
Goch, H. A. van, Lijst der stedelijke regeering van Gorinchem (1756 — 1902). Vervolg
op de lijst voorkomende in Van Zomeren's beschrijving van Gorinchem, eindigende met
1755. Rijswijk 1902.
Baan, J. van der, Geschiedkundige naamlijst van de predikanten der Hervormde Ge-
meente te St. Maartensdijk. Oisterwijk 1892.
Welvaarts, Th. Ign., De abten der abdij Postel. 's Gravenhage 1889.
Zu den Listenmaterialien gehören auch die Volkszählungszettel. Diese sind
seitens der Familienforscher nur selten benutzt worden, was sich daraus erklärt,
daß es an genügenden Nachweisungen fehlt, wo sich diese Zettel für ein bestimmtes
Gebiet befinden, ob sie überhaupt aufbewahrt worden und wie sie geordnet sind.
Der zweite deutsche Archivtag in Dresden (1901)1) hat sich kurz mit der Frage
beschäftigt: Sollen die Volkszählungszettel von den Archiven aufgenommen und
verwahrt werden? Damals ist ein Ausschuß eingesetzt worden, der nähere Er-
hebungen über die Tatsachen anstellen und darüber Bericht erstatten sollte. Ge-
heimer Archivrat Dr. Grotefend hat dann auf dem achten deutschen Archivtag
in Lübeck (1908) einen Vortrag über „das Volkszählungsmaterial im Schweriner
Archive von 1496 bis 1900" gehalten, der KGV 1908, 476 ff. abgedruckt ist. Die
Volkszählungszettel wurden vielfach vernichtet. Besonders verhängnisvoll für die
') KGW 1901, 31.
353
Erhaltung der Volkszählungszettel erwies sich die Furcht des Publikums vor Miß-
brauch der Angaben. Das schon 1890 von dem Preußischen statistischen Büro
gegebene Versprechen: „Nach beendigter Auszählung werden die verbliebenen
Zählkarten eingestampft," wiederholte sich bei jeder Zählung in Preußen.
Die Gefahr, daß die Einstampfung die Regel wird, ist mehr und mehr zu
befürchten „und auch die Beschränkung auf rein statistische Zwecke eine vom
archivalischen Standpunkte aus nur zu beklagende Maßregel, der man nicht
stramm genug gegenübertreten kann" (KGV 1908, 478. 479).
Ein verwandtes Material sind die im Archiv der Stadt Frankfurt a. M. lagern-
den Akten der Reichspfennigmeisterei, die sich als Verzeichnisse der Kaiserbede
von 1496 herausstellten. Kaiser Maximilian hatte sie im Einverständnis mit den
Ständen 1495 zu Worms ausgeschrieben. Mit einer Vermögenssteuer für die
Reicheren — die oberen Zehntausend der damaligen Zeit — verknüpft, war sie
der Hauptsache nach eine Kopfsteuer, zu der alle Reichsangehörige über 15 Jahre
gleichmäßig verpflichtet waren. Aus den diesen Frankfurter Reichspfennigmeister-
akten im Mecklenburger Staatsarchiv entsprechenden losen Zetteln war man im-
stande, für einen guten Teil Mecklenburger Landstädte, Dörfer und Höfe eine
Statistik des Jahres 1496 zu entwerfen. In Frankfurt werden neben Pergament-
urkunden und Papierkorrespondenzen über die Erhebung undVerwendung der Kaiser-
bede auch Rechnungsbücher über den Eingang aufbewahrt und als Beläge dazu
eine Anzahl von Originalregistern, wie sie die Rechnung legenden Stellen der
Reichspfennigmeisterei mit dem Gelde einsandten.1)
Eines der geschlossensten Verzeichnisse ist das des Bistums Speyer, umfas-
send u. a. das Oberamt Lauterburg (Elsaß), die Stadt Landau (nach Zünften ge-
ordnet, die Weingärtnerzunft allein 303 Personen umfassend), das Amt Udenheim
(Philippsburg), das Oberamt Bruchsal, das Amt Deidesheim usw. Vom Bistum
Worms ist hier nicht alles erhalten, von heutigen bayerischen Gebieten nur Amt
Horchheim, von badischen Hemsbach und Umgegend. Außerdem die Juden der
Stadt Worms. Alle diese Verzeichnisse geben die Zusammensetzung der einzelnen
Haushalte wieder, unter genauer Angabe des Geschlechts, auch der Kinder (über
15 Jahre) und der Dienstboten.
Ein nicht minder wichtiges Stück ist das Verzeichnis des Amtes Idstein nebst
denen der Kellereien Epstein und Burg Schwalbach. Durch Vollständigkeit und
genaue Angaben zeichnet sich weiter das Verzeichnis des Erzstiftes Salzburg aus,
J) Zur Illustrierung dieses Materiales gebe ich hier aus Stuhr, VMG 58. Bd., S. 252,
Vogtei Plau, eine Probe:
1 fl. Lutteke Hane,
1 fl. dt. Achim Winterfeldt,
1 fl. dt. Jasper Weltzin,
Ya fl. dt. Clawes Hane, Damerow,
1 gud. ßl. dt. Johan Plesse,
6 gud. ßl. dt. Johan Plesse pro suis fam.,
2 gud. ßl. dt. Hinrik Game pro 2 p., up deme Werder gesetenn
6 gud. ßl. dt. Lutke Hane pro suis serv.,
3 gud. ßl. dt. Peter Szorne vor 3 pers.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 23
354
mit Ausnahme des jetzt an Bayern gefallenen Viertels um den Tachinger See
(Laufen, Waging usw.) alles österreichisches Gebiet umfassend. Von Bistum Kon-
stanz ist zwar die gesamte Geistlichkeit erhalten, von Ortschaften dagegen nur
die Umgegend von Markdorf nördlich des Bodensees. Großen Raum nimmt das
Gebiet des Deutschordens in Franken und Schwaben ein, doch das ist wohl als
Kondominatsgebiet weniger wertvoll für die Forschung. Die Herrschaft Eberstein
aber möchte für die Schwarzwaldforschung doch einen Gewinn abwerfen. Das
Erzstift Mainz ist leider nur mit Bruchstücken seiner fränkischen Besitzungen,
den Ämtern Miltenberg, Amorbach und Bischofsheim (Tauber) vertreten; auch
hier beeinträchtigen Kondominate den Wert der Aufzeichnungen, obschon die
Personenzahl der anderen Herren Unterworfenen meist angegeben ist. Von Fried-
berg in der Wetterau ist nur das Stadtgebiet, nicht die Burg erhalten, von Sim-
mern und Umgegend nur ein summarisches Verzeichnis, anderer Bruchstücke hier
ganz zu geschweigen. In Mecklenburg sind aus älterer Zeit an Zählungsmaterial
Bürgerverzeichnisse von Städten aus dem 16. Jahrhundert und Amtsbeschreibungen
der Zeit mit den verschiedenartigen Aufzählungen der Amtseingesessenen, aus
den folgenden Jahren allgemeine Verzeichnisse zu militärischen und Steuerzwecken
erhalten. Von den Geistlichen aufgestellte Beichtkinderverzeichnisse, d. h. Listen
aller über 14 Jahre alten Eingepfarrten sind aus den Jahren 1703 (bzw. 1704
und 1707) und 1751 aus fast ganz Mecklenburg noch gegenwärtig vorhanden.
Mit dem Jahre 1756 setzt nun die planmäßige Zählung ein, als Zählung der Be-
völkerungsbewegung (Geburten, Heiraten, Todesfälle), zuerst nur die größeren
Städte, dann seit 1776 aber das ganze Land umfassend. Seit 1792 treten diesen
Bewegungsverzeichnissen auch andere Listen zur Seite, welche die ortsanwesende
Bevölkerung (über 14 Jahre) für das flache Land und für einzelne Städte — es
sind nicht alle erhalten — angeben. Seit 1801 zählte man jährlich die größeren,
dann nach und nach auch mittlere Städte nach ortsanwesender, über fünf Jahre
alter Bevölkerung. Im Jahre 1819 endlich ereignete sich die erste allgemeine
Volkszählung von ganz Mecklenburg-Schwerin, deren genaue Listen heute noch
erhalten sind und ein wichtiges Material für allerlei sozialstatistische Fragen und
für genealogische Forschungen darstellen.1)
Ein ganz ähnliches, wenn auch auf einzelne größere Stücke beschränktes
Material stellen die bei den Polizeiämtern geführten Melderegister und der dazu
gehörige alphabetisch geordnete Zettelkatalog dar, in welchem jede am betreffenden
Orte seit Einrichtung des Meldewesens gemeldete Person verzeichnet stehen soll.2)
Eine beachtenswerte familiengeschichtliche Quelle sind ferner Schiffahrts-
register. Allerdings werden die Namen der Schiffsführer bzw. der Frachteigen-
tümer nicht immer eingetragen, aber doch stellenweise. Aus dem Jahre 1474
stammen z. B. die nachstehenden Einträge in die Danziger Register. Diese wurden
daselbst geführt infolge der Erhebung des sog. „Palgeldes", welches von allen
auslaufenden und eingehenden Schiffen entrichtet werden mußte.
*) Qrotefend, dessen Ausführungen ich im Text wiederholt habe, KGV 1908, 476 ff.
und Frankfurter Zeitung 1893, Nr. 346; Stuhr, VMG, 58. Bd., legt die Methode der Forschung
mit Hilfe solcher Verzeichnisse dar.
2) In Großstädten geschieht die Eintragung oft nicht.
355
(17b) „Uth der Baye: schipper Andres Dobbelszon syn schip inverpalt constat
300 marc, item 1100 solt, item 1 pipe wyn.
(21a) Uth Schotland: schipper Hans Rafon syn schip inverpalt constat 300 marc.
(26b) Uth der Baye: schiper Paul Roel syn schip inverpalt constat 450 marc.
Paul Beneke 9 lasten solt.
Bruwen Rafon 150 solt.
Hans Tuting 250 solt.
Hans von Rüden 300 solt.
Hans Jymnus 100 solt.
Jacob Wulff 200 solt."*)
Wappen-, Adels-, Freiherrn-2) und Grafen-Diplome.
Solange der Adelsstand noch Berufsstand war, den Kriegerstand bildete,
wurde zwar häufig jemand infolge seiner persönlichen Tüchtigkeit, auch wenn er
nicht von ritterlichen Voreltern abstammte, zum Ritter geschlagen. Allein der
Ritterschlag schuf keinen erblichen Adel, er konnte im Laufe der Zeit zur
dauernden Ritterbürtigkeit, zum erblichen Adel führen, wenn die Deszendenten
der Aufgenommenen im Kriegerstande verblieben. In diesem Falle konnte in
der dritten Generation die Familie zu einer ritterbürtigen sich auswachsen.
Eine Urkunde über eine so erfolgte Standeserhöhung wurde nicht ausgestellt.
Dasselbe geschah auch dann nicht, wenn ohne vorherige Erteilung des Ritter-
schlages zufolge des Erwerbes von Rittergütern und eines rittermäßigen Lebens
in der dritten Generation die betreffende Familie als dem erblichen Adel zu-
gehörig betrachtet wurde. Dagegen kommt, seitdem die Bedeutung des Adels
als eines sozial höher stehenden Geburtsstandes über die des Kriegerstandes
zu überwiegen anfing, eine Erhebung in den Adelstand durch kaiserliches Privileg
vor. Wenn der Inhalt dieses Privilegs dahin geht, daß dem Betreffenden alle
Vorrechte des Adelsstandes verliehen worden sind, er, wie man sich ausdrückte,
*) Stieda, Wilhelm, Schiffahrtsregister, HGB 1888, 75ff.
2) Albert, J. W., Wappenbriefe und Adelsbriefe, VJH 12. — Pusikan, Deutscher
Briefadel, VJH 4. — Hauptmann, Das Wappenrecht. Historische und dogmatische Dar-
stellung der im Wappenwesen geltenden Rechtssätze. Ein Beitrag zum deutschen Privat-
recht. Bonn 1896. — Ders., Das Wappenrecht der Bürgerlichen. Historisch und dogmatisch
dargestellt. Bonn 1882. Vgl. auch M. Bach, Über bürgerliche Familienwappen, Schwaben-
land S. 136ff. — Petenegg, Graf von, Zwei Wappenbriefe aus dem 15. Jahrhundert,
JAW, NF 4. — Anthony von Siegenfeld, Ritter, Die Wappenbriefe und Standes-
erhöhungen des römischen Königs Ruprecht von der Pfalz, JAW, NF 5, 6. — Primbs,
„Mitteilungen über Wappen- und Adelsverleihungen", AZ, NF 6, 7. Unter den Beständen
des bayr. Reichsarchivs nimmt die „Familien- und Personen"-, früher nicht ganz zutreffend
„Adels"- Selekt genannte Abteilung sowohl nach Inhalt als Umfang eine bedeutende Stelle
ein; sind doch in ihr an 3000 Familien oder Personen mehr oder weniger umfangreich
vertreten. In den Jahrgängen VI, VII und VIII der älteren Serie der Archivalischen Zeit-
schrift finden sich Verzeichnisse dieser Familien; es kann aber nicht verschwiegen werden,
daß sie nach mancher Richtung hin nicht völlig zuverlässig sind. Nachdem nun die be-
treffende Gruppe des bayrischen Reichsarchivs durch jahrelange Arbeit geordnet ist, konnte
Primbs die vorgenannten „Mitteilungen" veröffentlichen. — Vgl. auch Kekule von Strado-
nitz, Rechtsgeschäfte über Wappen und Wappenteile im Mittelalter, JAW 1904, wieder ab-
gedruckt in seinen Ausgew. Aufs, aus d. Gebiet d. Staatsrechts u. d. Genealogie II, 1907,
S. 173 ff.
23*
356
in den Stand des Adels erhoben wurde, nennt man dasselbe einen Adelsbrief oder
ein Adelsdiplom. Wenn dagegen ein Privileg nur Wappenfähigkeit oder neben
dieser auch einige andere Vorrechte des Adels, z. B. die Lehnsfähigkeit, das
Recht, adelige Güter besitzen zu dürfen, aber nicht alle Adelsrechte verleiht,
nennt man dasselbe einen Wappenbrief. Der älteste Adelsbrief, den wir kennen,
ist der für den Hofkaplan Wicker Frosch, Scholaster von St. Stephan zu Mainz,
vom 30. September 1360.
Wenn Hauptmann, besonders in seiner Schrift über das Wappenrecht der
Bürgerlichen und ebenso in seinem sonst geradezu klassischen Werke über das
Wappenrecht (Bonn 1896), aus den zahlreichen Beziehungen des Wappenwesens
zum Adel folgert, daß den Bürgerlichen die Wappenfähigkeit ursprünglich gefehlt
habe, so halte ich dies für irrig. Auf demselben einseitigen Standpunkte wie
Hauptmann steht auch Albert in der vorgenannten Abhandlung über Wappen-
briefe und Adelsbriefe. In Wahrheit ist das Recht des Bürgerstandes, Wappen
zu führen, ein uraltes, und man muß lebhaft wünschen, daß derselbe sich
dieses Rechtes immer mehr bewußt werde. Schon im Mittelalter während der
Blütezeit der Heraldik wurden Wappen und Wappensiegel von allen Ständen ge-
führt; sie waren durchaus kein Vorrecht des Adels und sind es nie gewesen.
Irgendwelche bureaukratische Maßnahmen können die Tatsache nicht ändern, daß
wir schon sehr früh Wappen gleichzeitig von Adeligen und Bürgerlichen (auch
anderen Standes, selbst von Bauern1) und Juden) geführt sehen. Man braucht nur
in das erste beste größere Archiv zu gehen, um Hunderte von Wappensiegeln
bürgerlicher Personen aus dem Mittelalter zu finden, die sich in ihrer Darstellung
in nichts von gleichzeitigen adeligen Wappen unterscheiden, die von ihren Besitzern
ebenso willkürlich angenommen wurden, als dies seitens adeliger Wappenherren
geschah.
Veröffentlicht sind dergleichen bürgerliche Wappen z. B. in Raymundi
Duellii Excerptorum Genealogico-Historicorum libri, Leipzig 1725, Tafel LXXIff.
Ein Blick in die Stammbücher des 16. und 17. Jahrhunderts, in die Kirchen
großer und kleiner Städte mit ihren Denkmälern ehrenfester Ratsherren und
Meister, in alte Patrizierhäuser mit den Wappen über den Türen und in den
Fenstern, in die Ratshäuser mit den gemalten Wappentafeln der ratsgesessenen
Geschlechter läßt uns ebenfalls zahllose bürgerliche Wappen, häufig mit gekrönten,
offnen Helmen sehen, denen schwerlich je eine Anerkennung der Staatsgewalt zu-
teil geworden ist. Das Recht, Wappen beliebig anzunehmen, war ein völlig
freies2) und blieb auch tatsächlich frei, als die Kaiser das Recht beanspruchten,
bürgerliche Wappen zu verleihen.
x) Familiengeschichtliche Arbeiten über Bauernfamilien haben veröffentlicht: Thierer,
G., Chronik und Stammbaum der Familie Thierer der Schwäbischen Alp (mit 2000 Kupfern.
Selbstverlag, Ulm 1908). — Strickler, G., Geschichte der Hürlimann (mit kolor. Wappen,
Porträts usw., Zürich 1899).
2) Hildebrandt in den Anmerkungen zu der zitierten Abhandlung von Albert,
VJH 12. — Über das Wappenrecht „Bürgerlicher", MAW 1907, 138 ff. — Pregizer, Über
das bürgerliche Wappenrecht, Heraldisch-genealogische Blätter, hrsg. v. L. Oelenheinz und
H. v. Kohlhagen, V, 1908, S. 4, 5. — Hauptmann, Persönliche bürgerliche Wappen, MAW
1903, 155 ff. — Caspari, Das Wappenrecht bürgerlicher Personen, ASW 1907, 107 ff. —
357
Zur nämlichen Zeit, in der wir das erste Adelsdiplom finden, hören wir auch
zuerst von der Verleihung der Wappenfähigkeit an Bürgerliche. Es waren alle
Wappen- und Adelsbriefe jederzeit eine erwünschte Finanzquelle für die kaiser-
liche Kasse. Die Kaisergewalt verlieh das Wappen an Bürgerliche und stellte
damit das verliehene Wappen unter kaiserlichen Schutz, obwohl das Bürgertum
von jeher das Recht selbständiger Wappenführung hatte. Wappenbriefe begegnen
erst seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts.
Trotzdem die Wappenverleihungen rechtlich von geringer Bedeutung waren,
kamen sie als Gunstbezeugungen hoher Personen immer vor. Besonders ehren-
voll waren dieselben, wenn der Leiher einen Teil von seinem eigenen Wappen
verlieh. Seit dem 15. Jahrhundert1) wird regelmäßig in Wappen- und Adelsbriefen
den Begnadeten ein bestimmtes Wappen gegeben. Um zu ermöglichen, daß
der Gnadenerweis mit Beibehaltung des alten Wappens geführt werden konnte,
nahm man seit Beginn des 15. Jahrhunderts in reichem Maße die sog. Wappen-
besserungen vor. Es sind das von hohen Persönlichkeiten vorgenommene Ver-
änderungen des Wappens, die in dem Hinzufügen, Wegnehmen oder Verändern
einzelner Figuren des Wappens bestehen. Die Veränderungen sind willkürliche
und bestehen oft aus ganz widersprechenden Akten. Die „Verbesserung" besteht
nicht darin, daß das Wappen heraldisch richtiger oder besser wird, sondern darin,
daß eine hochstehende Persönlichkeit diese Veränderung als Zeichen ihrer Gunst
vornimmt. Daneben suchte man allerdings auch vielfach eine Veränderung vor-
zunehmen, die in irgend einem Sinne, etwa in dem der Farbenskala des Bartolus2)
oder in dem Hinzufügen ehrender Figuren, z. B. einer Krone, eine „Verbesserung"
bedeuten soll. Als dann im 15. Jahrhundert der Turnierhelm zu höherem Ansehen
kam, wurde er häufig statt des Stechhelms als Wappenbesserung verliehen. Noch
öfter wurden durch die Verleihung der, wie es scheint, damals noch nicht allen
Adeligen ipso jure zustehenden Helmkrone Wappen gebessert. Die Kaiser be-
H ermann, H., Genealogie und Heraldik bürgerlicher Familien Österreich-Ungarns, Bd. 1, 2.
Wien 1899 — 1902. — Die Streitfrage, ob die bürgerlichen Geschlechter das Recht freier
Wappenannahme gehabt haben oder nicht, wird in verneinendem Sinne von Hauptmann
ZPF 4 (unter der Presse) beantwortet; vgl. aber dazu mein Nachwort.
x) Eine große Anzahl solcher Wappenverleihungen aus diesem Jahrhundert enthalten in
T. Chmel's Regesta chronologico-diplomatico Ruperti regis Romanorum, Frankfurt 1834, und
in desselben Regesta chron.-dipl. Frederici III., Wien 1840.
2) Bartolus de Saxoferrato, geboren 1313 zu Sassoferrato in Umbrien, schrieb einen
tractatus de insigniis [sie!] et armis, der nach seinem Tode veröffentlicht wurde. In Deutsch-
land erschien der Tractatus in einer Sammlung kleiner Abhandlungen des Bartolus, welche im
Jahre 1493 von Gregor Boticher zu Leipzig in 4° gedruckt wurde. Nach Bartolus ist eine
Farbe vornehmer als die andere. Seine Farbenskala ist: Gold (dies ist die vornehmste
Farbe, weil sie das Licht vorstellt), Rot, Blau, Weiß, Schwarz (die unterste Farbe, weil sie
sich der Finsternis nähert). Die heraldische Doktrin des Bartolus wirkt in der Literatur
bewußt und unbewußt etwa 350 Jahre nach, trotz des Widerspruches einzelner hervor-
ragender Männer, wie des Laurentius Valla, dessen Werke 1540 in Basel herausgegeben
sind und im 3. Buch der „invectivarum sive recriminationum" enthalten: „in Bartoli de in-
signiis et armis libellum ad Candidum Decembrem epistola", oder des J. D. Köhler
Münzbelustigg. XXII, 1750, S. 37. — Gegenwärtig gelten alle Farben eines Wappens für
gleichwertig.
358
gannen auch Wappen zu verleihen, die neben dem eigenen Wappen geführt und
mit ihm in der Weise vereinigt wurden, wie Ordens-, Besitz- und andere fremde
Wappen. Diese Wappenvermehrungen wurden zuweilen auch Wappenbesserungen
genannt. Hochstehende Persönlichkeiten gestatteten häufig, daß jemand ihr eignes
Wappen, ganz oder teilweise abgeändert, mit seinem Familienwappen vereinigte.
Derartige Gnadenwappen sind noch heute in Übung. Es werden sowohl be-
deutungslose Wappenvermehrungen als auch Verleihungen der dem Leiher zu-
stehenden eigenen und fremden wie auch heimgefallenen Wappen ausgestorbener
Geschlechter bald unverändert, bald nicht, ganz oder teilweise noch immer als
Gnadenerweise vorgenommen.
Besondere Gruppen bilden die Vikariats- und Palatinatsdiplome. Die beiden
Gruppen gelten nicht als völlig gleichwertig mit den vom Kaiser selbst unter-
schriebenen Adelsdiplomen; sie werden in den modernen Staaten nicht durchgehend
anerkannt, die einzelnen Regierungen haben diesbezüglich verschiedene Grundsätze.
In der Zeit zwischen dem Tode eines Kaisers und dem Regierungsantritt seines Nach-
folgers, also in Fällen der Sedisvakanz, übte der Pfalzgraf bei Rhein für die Terri-
torien des fränkischen und der Kurfürst von Sachsen für jene des sächsischen
Rechts die Stellvertretung; dazu gehörte seit der Mitte des 17. Jahrhunderts auch
die Erhebung in den Adelsstand. Bayern bestand darauf, das Vikariat sei mit der
Erztruchsessenwürde 1623 von der Pfalz auf Bayern übergegangen, wogegen die
Pfalz behauptete, es stehe ihr nicht wegen des Erztruchsessen-, sondern wegen des
Pfalzgrafenamts zu. 1740 verwalteten beide das Vikariat gemeinsam; 1772 einigten
sie sich, es alternierend auszuüben. Das Aussterben des bayerischen Hauses 1777
endigte den Streit definitiv (Jahrbuch des Vereins „Adler" 1886, S. 109). Vikariats-
diplome sind daher in München und Dresden zu erwarten. Ein Spezialrepertorium
über die Reichsvikariatssachen im Kgl. Bayerischen Geheimen Staatsarchiv in München
ist in Arbeit begriffen (Gottfried Ritter von Böhm, Das Kgl. Bayerische Ge-
heime Staatsarchiv, Archivalische Zeitschrift NF XII, München 1905, S. 79 ff.).
Das Kgl. Sachs. Hauptstaatsarchiv in Dresden verfügt über eine stattliche Reihe
von Bänden eines Adelsrepertoriums, das für jedes Adelsgeschlecht sein Vorkommen
in Urkunden und Akten nachweist.
Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts hatten die Kaiserlichen Nominal -Pfalz-
grafen1) das Recht, bürgerliche Wappen zu verleihen; doch wurde es ihnen oft nur
unter einschränkenden Bedingungen verliehen. Häufig blieb die Zahl der Ver-
leihungen beschränkt; auch war ihnen in späterer Zeit regelmäßig verboten,
den kaiserlichen Adler, Helmkronen oder Turnierhelm zu verleihen. Die Befug-
nisse des Pfalzgrafenamtes wuchsen im Laufe der Zeit immer mehr; es ent-
standen allmählich zwei Arten von Komitiven, indem man die Inhaber größerer
Berechtigungen als comites palatini majores, die anderen als minores bezeichnete.
Die Kriterien des großen Palatinats sind im einzelnen strittig (Burgermeister,
Reichsrittersch. corpus juris, Ulm 1707; codex iuris Bavarici iudiciarii,
*) Pfotenhauer, Über berühmte Schlesier als Kaiserliche Pfalzgrafen, in: Schlesische
Qesellschft. f. vaterländische Kultur, 68. Jahresber. 1890, historisch-staatswissenschaftl. Ab-
teilung, S. 53.
359
München 1771; Hauptmann, Das Wappenrecht, Bonn 1896, S. 189).1) Während
das kleine Komitiv nur die Befugnis enthält, bürgerliche Wappen zu verleihen, ge-
hört zu den Rechten des großen Palatinats gewöhnlich das Recht zu adeln und
adlige Wappen zu verleihen, sowie dasjenige, kleine Palatinate zu ernennen.
Infolge des Mißbrauchs, den manche Pfalzgrafen mit ihren Befugnissen trieben,
hoben die Kaiser die Rechte derselben für ihre eigenen Erblande auf. Für Böhmen
erklärte Kaiser Joseph I. die Konzessionen der Pfalzgrafen 1707 als nichtig2), ebenso
1708 für Mähren3); dies wurde für Böhmen, Mähren und Schlesien durch Patent
vom 12. Dezember 1715 bestätigt.4)
Maria Theresia hob 1762 für alle ihre Länder das Recht der Hofpfalzgrafen
bezüglich der Adelsverleihung auf und mit Hofdekret vom 9. März 1765 wurde
auch das, bürgerliche Wappenbriefe zu erteilen, für erloschen erklärt.5)
Die Mehrzahl der deutschen und österreichischen Universitäten besaß die
kleine Komitive und damit auch das Recht, Wappen zu verleihen.6) Im Gegen-
satz zu dem sonstigen Recht, wonach jeder Doktor, insbesondere jeder Doktor
der Rechte, ipso facto durch die Erlangung des Doktorgrades wappenfähig sein
sollte, fertigte die Wiener Universität einzelnen Doktoren, und zwar nicht Juristen,
sondern Philosophen, ein erweitertes Doktordiplom aus, in welchem ihre Erhebung
in den Adelsstand ausgesprochen und ihnen ein Wappen verliehen wurde. Ja es
liegt sogar ein Fall vor, in welchem ein Doktor der Philosophie und der Medizin
erst 20 Jahre nach Erlangung des Doktorates ein Adelsdiplom erhielt, das sich
nicht als Doktor-, sondern nur als Adelsdiplom darstellte.7)
Der Kaiser konnte nach dem Staatsrecht des alten Deutschen Reiches das
Recht, in den Adel zu erheben, auf besondere Personen übertragen und zwar
nicht bloß auf Fürsten, sondern angeblich auch auf Grafen und Freiherrn.8) So
sollen z. B. die Freiherrn Vöhlin von Frickenhausen zwar ursprünglich nur die
kleine, später aber die große Komitive besessen haben.9) Allein die Kaiser
*) Pütt mann, Adversariorum iuris universi, Leipzig 1775 — 78, S. 52. Thomasius,
De iniusta oppositione iurium maiestaticorum, Halle 1696, § 20; Moser, Staatsrecht Bd. 4,
S. 242, § 27; v. Kreittmayer, Anmerk. über den codex iuris Bavarici iudiciarii, 2. Aufl.,
München 1771, S. 50.
2) Weingarten, Cod. Ferd. Leop. Jos. Carol. pro haeredit. regno Bohem. Prag, 1720,
p. 656.
3) Ebenda S. 662.
4) Adler 1890, S. 118.
5) JAW 1890, 118. Hauptmann, Das Wappenrecht, Bonn 1896, S. 194.
6) Kaspar Schwarz, Die Hofpfalzgrafenwürde der juristischen Fakultät Innsbruck,
Innsbruck 1904, Verlag der Wagnerschen Universitätsbuchhandlung (diese kleine Arbeit, in
der Festgabe des Innsbrucker Ortsausschusses anläßlich des 27. deutschen Juristentages
erschienen, behandelt namentlich die Palatinatsakte 1681 — 1734 an der Hand der Ephemeriden
der Juristenfakultät: Legitimierungen, Wappenverleihungen).
7) W. Höfflinger, Wappen- oder Adelsverleihungen seitens der Wiener Universität.
JAW, NF 1905, 275ff. und dazu August von Doerr, Zur Frage der Adels- und Wappen-
briefe der Wiener philosophischen Fakultät, MAW 1906, Nr. 10.
8) Pusikan, VJH 4, 212.
fi) Siebmachers Wappenbuch, Abgestorbener bayerischer Adel, S. 96; Stammbuch
des deutschen Adels, Bd. 4, S. 131.
360
haben in Wahrheit dieser Familie stets nur die kleine Komitive bestätigt.1) Die
von den Vöhlin von Frickenhausen beanspruchte und ausgeübte Nobilitierungs-
befugnis entbehrt jeder Rechtsgrundlage; und die von ihnen ausgestellten Adels-
briefe können keine Rechtswirkung, soweit nicht nach der Landesgesetzgebung
Verjährung in Frage kommt, beanspruchen. Wie in diesem Falle, so wird sich
bei allen nicht fürstlichen Personen, welche zufolge abgeleiteten Rechtes die Be-
fugnis, in den Adelsstand zu erheben, in Anspruch nehmen, eine kritische Nach-
prüfung der Grundlagen solcher Befugnis empfehlen. Auch solche Diplome, die
ausgestellt wurden, ohne daß die Aussteller hierzu ein Recht hatten, können
wertvolle familiengeschichtliche Einzelheiten enthalten, deren genealogische Be-
deutung dadurch, daß das Recht fehlte, in den Adel zu erheben, nicht beeinträchtigt
wird.
Wie die schlechthin als Adelsdiplome bezeichneten Privilegien in den untitu-
lierten Adel erhoben, so die Freiherrndiplome in den Freiherrnstand2) und die
Grafendiplome in den Grafenstand. Ferner kam es häufig vor, daß man sich
seinen Adel, falls er angefochten wurde, neu vom Kaiser bestätigen ließ. Der-
artige Adelsbriefe nennt man auch Revindikationsdiplome.
Allen den genannten Urkunden gemeinsam ist, daß der in ihnen verbriefte
Gnadenakt mit familiengeschichtlichen Daten, welche die Verdienste des zu Ehren-
den und seiner Familie hervorheben, die betreffende Gunstbezeugung begründet.3)
Die familiengeschichtlichen Angaben4) in Adels-, Freiherrn- und Grafen-
diplomen können, obwohl sie in diesen Dokumenten enthalten sind, nur dann, wenn
sie aus anderen Urkunden bestätigt werden, urkundliche Bedeutung beanspruchen.
Es ist nämlich bekannt, daß die in den genannten Diplomen vorkommenden Nach-
richten über die betreffenden Familien ohne Nachprüfung von der Kaiserlichen
Kanzlei aus den vorhergegangenen Bewerbungsschreiben, die von der betreffenden
Familie oder von dem betreffenden Bittsteller selbst zusammengestellt wurden,
kurzerhand abgeschrieben worden sind. Wie wenig zuverlässig solche Be-
werbungsschreiben waren, dafür mag als Probe ein Ausschnitt aus jenem
Burckhardts v. Oer zu Kackesbeck, Dinkelburg und Crumbach um den Frei-
herrntitel, den er auch durch Diplom vom 12. November 1677 erhielt, dienen:
„So viell meine wenige persohn Concerniret, So habe Ich zu Conservirung
meineß adelichen nahmenß vnd stammens, alß letztlebenden von meiner Linie
mich vor 6 Monathen ahn die Hinterlaßene Freyfrow vnd Wittib des General-
lieutenanten von Rabenhaupt gebohrner von der uhralten adlichen Familie von
*) Hauptmann, Das Wappenrecht, S. 185; mein Vortrag, Das Recht zur Wappen-
führung ZPF 3.
2) Vgl. Der Freiherrnstand VJH 1, 243 ff. 2 / 255 ff. — Roth von Schreckenstein,
Der Freiherrntitel einst und jetzt. Betrachtungen über die historischen Grundlagen der titu-
laren Abstufungen des deutschen Adels. Berlin 1888.
3) Als ein Beispiel eines Adelsbriefes kann das Reichsadelsdiplom für unsern großen
Nationaldichter Schiller angesehen werden, welches zugleich mit den vorhandenen Akten-
stücken veröffentlicht ist von Harald Koegler, „Wie Schiller geadelt wurde" DH 1905,
223 ff.
4) Das Folgende ist von mir zuerst in der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger
Zeitung 1905 veröffentlicht worden.
361
der Reck zu Horst verheurathet, vnd mit derselben zwey Ew. Kayßerlichen Mayestet
vnd dem Heiligen Römischen Reich ohnmittelbahr vnterworffene adliche Häußer,
als Crumbach vnd die ritter Hoff zu Weinheim cum pertinentijs bekommen, da-
hero Ich dan zugleich ein Mitglid der fränckischen ohnmittelbahr
freyen reichßritterschafft worden, vnd die hohe Gnad erlanget Ew. Kayßerl.
Mayestät vnd deß heiligen Römischen Reichs ohnmittelbahrer allervnter Thänigster
vnd getrewster vnterthan vnd Knecht mich zu nennen." Hierüber ist zunächst
zu bemerken, daß Burkhard von Oer sich zwar als ein Mitglied der fränkischen
Ritterschaft bezeichnet, aber in dem gedruckt vorliegenden Verzeichnisse jener
Ritterschaft nicht erwähnt wird.1) Ferner machte der bloße Besitz eines ritter-
schaftlichen Gutes seinen Inhaber weder zum Reichsritter, noch verschaffte er
ihm überhaupt einen höheren und vorzüglicheren Rang.2) Auch erhielt jeder, der
in die freie Reichsritterschaft rezipiert und immatrikuliert war, vom Direktorium
derselben ein Ritterdiplom ausgefertigt und zugestellt, welches von den Mit-
gliedern des Direktoriums unterschrieben und unter Vordruckung des größeren
Kreis- und Kantonsiegels ausgestellt war. Ein solches Rezeptionsdiplom ent-
hielt die Zusicherung, daß er nun dem reichsritterschaftlichen Konsortium der-
gestalt einverleibt werde, daß er und alle seine adeligen ehelichen Leibeserben
für reichsadelige Mitglieder desjenigen Ritterkreises oder Kantons, wohin er
rezipiert sei, geehrt und aller einschlagenden Privilegien und Freiheiten teilhaftig
sein sollen.8) Von einem solchen Rezeptionsdiplom ist weder in dem Gesuch des
Burkhard von Oer um Erhebung in den Freiherrnstand die Rede, noch sonst
irgendwo etwas bekannt. Seine Behauptung also, er gehöre der fränkischen un-
mittelbaren Reichsritterschaft an, ist falsch.4)
Diejenigen Wappen, welche auf einem Diplom beruhen, sind in diesem nicht
immer richtig vom Wappenmaler dargestellt und auch nicht immer vor Ent-
*) Lünig, Deutsches Reichsarchiv, Pars specialis Continuatio III, Leipzig 1703. —
Burgermeister, Codex diplomaticus equestris oder Reichs-Ritter-Archiv, Ulm 1721, 2 Bde.;
ders., Graven- und Rittersaal, Ulm 1775; ders., Reichsritterschaftl. Corpus juris od. Codex
diplomat, Ulm 1707. — Hartart von und zu Hattstein, Damian, Von der Hoheit
des deutschen Reichsadels, Fulda 1740. — Mader, Johann, Reichsritterschaftliches Magazin,
Frankfurt und Leipzig 1780 — 1889. — Roth v. Schreckenstein, Geschichte der ehemaligen
freien Reichsritterschaft II, 591 ff.
2) Kern er, Allgemeines positives Staats-Landrecht der unmittelbar freyen Reichsritter-
schaft, Lemgo 1786, S. 134f.
3) Kern er, Allgemeines positives Staats-Genossenschaftsrecht der unmittelbaren freyen
Reichsritterschaft, Lemgo 1788, S. 166ff.
4) Über das freiherrliche Geschlecht v. Oer, das gegenwärtig sich in den höchsten
militärischen und zivilen Dienststellungen des Königreichs Sachsen befindet, ist zu vergleichen:
Fahne, Geschichte der westfälischen Geschlechter, Köln 1858, S. 309; ders., Geschichte der
Herren und Freiherren v. Hövel, 1860, S. 126 ff. — Ludorf f, Die Bau- und Kunstdenkmäler
des Kreises Lüdinghausen, S. 56. — Gothaisches Taschenbuch der freiherrlichen Häuser XIV,
1864, S. 562. — Großer Siebmacher, Preußischer Adel, Text, S. 284. — Westfälische Siegel
des Mittelalters. Mit Unterstützung der Landstände der Provinz herausgegeben vom Verein
für Geschichte und Altertumskunde Westfalens. Bearbeitet von Philippi, Tumbült und
Ilgen, Tafel 148, Nr. 11. — Spießen, Max v., und Hildebrandt, Adolf M., Wappen-
buch des wesfälischen Adels, Görlitz, Starke, Lieferung 8.
362
Stellung geschützt gewesen. Als der König von Polen und Kurfürst von Sachsen
Friedrich August in seiner Eigenschaft als Vikar des Deutschen Reiches den zum
ältesten sächsisch-thüringischen Adel gehörenden Kammerherrn, Ober-Falkenmeister
und Gesandten beim Zar von Rußland Friedrich Vitzthum v. Eckstädt am 18. Juli
1711 in den Grafenstand erhob, stand ihm ein guter Wappenmaler nicht zu Ge-
bote. So kam es, daß in das Grafendiplom ein Wappen eingetragen wurde,
welches bei dem Helm des Stammwappens nicht die richtigen Decken zeigte.
Erst in allerneuester Zeit ist der Fehler bemerkt und berichtigt worden. Auch
der deutsche Kaiser verfügte nicht immer über heraldisch gründlich geschulte
Wappenmaler. Als z. B. Kaiser Franz den Johann Gottlob Caspar Frhrn. v. Rex
am 18. Oktober 1764 in den erblichen Grafenstand erhob, war der Wappenmaler
bei der Eintragung des farbigen Wappenbildes in das Grafendiplom so wenig
glücklich, daß ohne den Wortlaut der in diesem Diplom enthaltenen Blasonierung
die Einzelheiten des Wappens zum Teil recht unklar bleiben würden; das alte
Stammwappen und die Helmzier zweier Helme sind sogar heraldisch falsch ein-
getragen.1) Eine dem Wortlaut der Wappenbeschreibung im Grafendiplom genau
entsprechende korrekte, farbige Darstellung des gräflichen Wappens derer v. Rex
ist erst in unseren Tagen durch Altmeister Prof. Hildebrandt in Berlin hergestellt
worden. Wie wenig geschützt vor Unklarheit auch solche Wappen sind, die
durch ein Diplom verliehen wurden, dafür ist die Geschichte des Wappens der
Krug v. Nidda ein recht deutlicher Beweis. Das Siegel des Schultheißen Raben
Krug zu Sontra von 1532 weist den Krug allein im Schilde auf, ein Wappen von
1562 zeigt auch die Adlerflügel als Kleinod. Wann zuerst der Stern zum
Wappen kam, steht noch nicht fest. Jedenfalls enthält ihn bereits der 1648 der
hessischen Linie erteilte Wappenbrief. Hier erscheint der Stern silbern und blau
geteilt. In derselben Weise ist er auch in dem einen Exemplare des Adels-
bestätigungsdiploms 1703 eingemalt, welches sich 1892 im Besitze des Herrn
Thassilo Krug v. Nidda in Bautzen befand. Das andere bekannte Exemplar
des Adelsbestätigungsdiploms von 1703 zeigt an der Stelle, wo das Wappen ab-
gebildet sein müßte, ein leeres Blatt. Der Adelshistoriker Heyer v. Rosenfeld
schloß hieraus, wie Herr Amtshauptmann Krug v. Nidda in Dresden mitteilt,
daß es den Diplomempfängern überlassen worden ist, sich das Wappen von einem
beliebigen Künstler einmalen zu lassen; denn jenes im Besitz des Herrn Thassilo
Krug v. Nidda gewesene Wappen im Diplom von 1703 war nicht von dem
offiziellen kaiserlichen Wappenmaler eingetragen, wie aus der Art der Malerei mit
Sicherheit folgt. Da nun von dem kaiserlichen Diplommaler der im Wiener
Adelsarchiv vorhandene Wappenentwurf gefertigt ist, so muß man sich an diesen
Entwurf als richtige Norm halten. Dieser Entwurf aber zeigt den blauen Stern
mit silberner Rippe, den Krug ohne Henkel, und rund mit weitem Halse, die
übereinander stehenden Sterne im Flug. Hiernach ist unter Einsetzung der
Adelskrone auf Grund des von dem kaiserlichen Diplommaler angefertigten Wappen-
entwurfes nach Angabe Heyer v. Rosenfelds von einem Wiener Künstler das Krug
v. Niddasche Wappen aufgestellt und durch die „Geschlechtsordnung des Krug
») Vgl. Hofmarschall Graf v. Rex VJH 1904.
363
v. Niddaschen Geschlechts" von 1890 bestätigt worden. Durch diese Geschlechts-
ordnung sind die früher üblichen Formen — ein halb blauer, halb silberner Stern,
die Sterne nebeneinander auf dem linken schwarzen Adlerflug, der Krug mit
zwei Henkeln — beseitigt.
Es kommt auch vor, daß ein und dieselbe Familie in mehreren Staaten
Adelsurkunden besitzt. Als Beispiel hierzu und zugleich als Ergänzung zu Joh.
Georg Megerle von Mühlfeld, Österreich. Adels-Lexikon, II, 125, zu dem Stamm-
buch des Adels in Deutschland, I, 155, und zu Kneschke, Adelslexikon, I, 581
diene das Geschlecht der Ritter von Borosini Edlen von Hohenstern. Anton
Borosini, geboren um 1650, vermählt mit Anastasia Borloravalti, war angeblich
„der berühmteste italienische Sänger seiner Zeit". Seine Söhne Gabriel und Franz
erhielten von Kaiser Karl VI. ein in lateinischer Sprache abgefaßtes Adelsdiplom
vom 3. April 1733. Zu deren Nachkommen gehören Dr. phil. August Karl
Franz Joseph Ritter von Borosini Edler von Hohenstern in Loschwitz und Berlin
und der kürzlich verstorbene Feldmarschalleutnant Ritter Gustav von Borosini
Edler von Hohenstern in Wien. Nach der Angabe im Adelsdiplom vom
3. April 1733 stammt die Familie von Borosini aus Ungarn (vgl. Siebmachers
Wappenbuch, Adel von Ungarn, I, 77, und Supplementband 1894, Text Seite 26
und Tafel 17) und gehörte zum venezianischen Adel. Herzog Franz III. von Mo-
dena nahm durch eine lateinische Urkunde d. d. Modena 4. März 1754 den
„eques Franciscus Borosini" und seine Deszendenz in den Modenesischen Adel
auf. Die Namensform „Ritter von Borosini Edler von Hohenstern" ist die Über-
setzung des durch das genannte Adelsdiplom Kaiser Karls VI. verliehenen Namens
„sacri imperii milites seu equites nobiles de Hohenstern". Das bis jetzt noch
nicht veröffentlichte Wappen der Familie ist nach dem Adelsbrief vom 3. April
1733 ein quadriertes Schild mit silbernem Leistenkreuz. Im ersten und vierten
Quartier ein halber gekrönter schwarzer Adler mit rotausgeschlagener Zunge, im
zweiten und dritten blauen Quartier ein aufgerichteter goldener Anker zwischen
zwei sechseckigen goldenen Sternen. Auf dem gekrönten rechten Helm mit
schwarz-silberner Decke ein linksgekehrter gekrönter schwarzer Adler mit rot-
ausgeschlagener Zunge, auf dem gekrönten linken Helm mit blaugoldener Decke
zwischen zwei blauen, in der Mündung je mit einem sechseckigen goldenen Stern
besteckten Büffelhörnern der goldene Anker des zweiten und dritten Quartiers.
Da der Modenesische Adelsbrief vom 4. März 1754 über die Wappenführung
nichts enthält, so ist anzunehmen; das die Angehörigen der Familie Borosini,
welche dem Modenesischen Adel angehörten, auch in Modena nicht an dem Ge-
brauche des vorbeschriebenen Wappens behindert waren, welches ihnen als Gliedern
des deutschen Reichsbriefadels zustand.
Wie bei Erhebungen in den Adelsstand oder bei Verleihung von Wappen,
kommt es auch bei Beurkundung anderer familiengeschichtlicher Dinge vor, daß
etwas völlig Falsches in bester Form urkundlich gleichsam festgelegt wird. Ein
sehr lehrreiches Beispiel entnehme ich den Forschungen des kürzlich verstorbenen
Generals Dr. von Raab1) über den Gnadenakt des Kurfürsten Johann Georgs II.
*) C. v. R[aab], Zur Geschichte der Familie von Römer in Sachsen, VJH 1888, 369 ff .
364
von Sachsen vom 19. September 16701.) Dieses Schriftstück sollte seinerzeit die
Abstammung der in den Ostseeprovinzen und in Lithauen angesessenen Familie
Römer von der adeligen Familie dieses Namens in Meißen bekräftigen. Jener
Gnadenakt wurde durch wiederholte Eingaben seitens der sächsischen Römer ver-
anlaßt. Die damaligen Ältesten des Geschlechts der Römer haben mit diesen
Eingaben den Beweis geliefert, wie wenig sie über ihre Familiengeschichte unter-
richtet waren: sie behaupteten, daß ein Simon Römer vor etwa 200 Jahren in
Livland gewohnt habe, von dem Geschlechte der Meißner Römer abstamme und
entweder aus dem Hause Marienthal oder Neupleiße geboren „und durch suchende
Fortun im Kriege dahin gekommen und daselbst verblieben sein müsse". Auch
bezogen sie sich auf eine Beglaubigung des Herzogs zu Kurland über die be-
hauptete Verwandtschaft. Nach langem Schwanken entschloß sich der Kurfürst,
jene Bestätigungsurkunde auszustellen. Daß der Inhalt aller der angeführten Ur-
kunden irrig ist, geht schon daraus hervor, daß der Name Simon überhaupt nie-
mals bei der sächsischen Familie Römer als Vorname im Gebrauch gewesen ist.
Da der von Martin und Nicol Römer, den Söhnen von Hans Römer, dem Stamm-
vater der sächsischen Römer, erworbene Grundbesitz hauptsächlich aus Mann-
lehngütern bestand, so schließt dies die Möglichkeit aus, daß ein oder das andere
erwachsene männliche Familienglied sich der Kenntnis entziehen konnte. Der
gesamte Stammbaum der sächsischen Römer ist bis tief in das 17. Jahrhundert
durch die Forschungen des Generals Dr. von Raab urkundlich in allen Einzel-
heiten gesichert. Für einen Simon ist dabei nirgends ein Raum. Außerdem
müßte, wie dieser Altmeister der vogtländischen Geschichtsforschung am zitierten
Orte weiter nachgewiesen hat, der Zusammenhang der beiden Familien entweder
vor die Zeit zu setzen sein, in welcher die sächsischen Römer den Adelsstand er-
langten, oder es müßte die Einwanderung der Römer nach Kurland in weit
späterer Zeit erfolgt sein, als die sächsischen Römer angegeben haben.
Fälschung von Urkunden.
Die vorgenannten Beispiele beziehen sich auf falsche Angaben in echten Ur-
kunden. Es kommen aber auch Adelsbriefe vor, welche von Anfang bis Ende ge-
fälscht sind. In der Fälschung von Urkunden aller Arten war man schon seit
dem Mittelalter sehr erfahren.2) Als Beispiele seien hier nur die Fälschungen der
österreichischen Freiheitsbriefe3), gewisse Ebersheimer4), Fuldaer6) und Reinhardts-
!) Abgedruckt DH 1886, 109.
2) Vgl. die methodische Übersicht bei Bernheim, Lehrbuch der Historischen Methode.
3. u. 4. Aufl., Leipzig 1903, S. 301 ff. Die umfassendste, wenngleich nicht entfernt vollständige
Anführung von Urkundenfälschungen geben Toustain und Tassin in ihrem Nouveau traite
de diplomatique, Teil 6, Buch 7, S. 110 — 281 (in der Übersetzung von Adelung Teil 9,
S. 224 — 413). Gute einschlagende Nachweise findet man ferner bei Sickel, Acta regum et
imperatorum Karolinorum, Teil 1: Urkundenlehre § 9—12, S. 21—34; Wattenbach, Das
Schriftwesen im Mittelalter, Abschnitt 4, 4, 3. Aufl. 1896, S. 408 ff.; Breßlau, Handbuch der
Urkundenlehre für Deutschland und Italien 1889, Bd. I, S. 11 ff.; Qiry, Manuel de diploma-
tique 1894, S. 873 ff.
3) Wattenbach, Die österreichischen Freiheitsbriefe, Prüfung ihrer Echtheit und For-
schungen über ihre Entstehung, Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen 1852,
365
brunner1) Urkunden, ferner die Fälschungen des Reichskanzlers Kaspar Schlick2),
die Statuten der venetianischen Staatsinquisition3) und eine lange Reihe von Papst-
urkunden4*) erwähnt. Es wäre daher geradezu ein Wunder, wenn die Gruppe der
Wappen-, Adels-, Freiherrn- und Grafendiplome von Fälschungen frei wäre. Ein
Beispiel mag dies erläutern.
Die in den Händen des Geschlechtes von Domarus befindliche Urkunde5*),
durch welche Johann Sobieski am 25. Februar 1684 den Joannes Sigismundus
Domarski deinde de Domar in den Adelsstand erhebt, erweckt schon durch ihre
ganz ungewöhnliche künstlerische Ausstattung Zweifel an ihrer Echtheit. Freilich
sind einzelne Urkunden Johanns künstlerisch verziert; diese Ausschmückung be-
schränkt sich aber auf farbige oder goldige Initialen, Randverzierungen und einzelne
besonders hervorzuhebende Worte. Die in jener Urkunde beliebte Anwendung
von abwechselnd schwarzer Tinte und roter Farbe und nun gar das blaue Band,
welches sich mit den Worten Quod felix sit faustumque durch die Urkunde hin-
durchzieht6), kommen sonst nicht vor. Nur in jener Urkunde vom 25. Februar
1684 schreibt König Johann seinen Namen mit Goldschrift, sonst niemals, selbst
nicht in der sonst verschwenderisch mit Gold ausgestatteten Urkunde, durch
welche er Raphael Leszczynski zum Generalobersten von Großpolen ernennt.
Ferner ist der Schriftduktus der Urkunde ein anderer, wie ihn die zweifellos
echten Unterschriften Johann Sobieskis in den Archiven von Posen, Dresden und
Wien aufweisen.7) In echten Urkunden unterschreibt er sich stets mit „Joannes
rex", in jener Urkunde vom 25. Februar 1684 aber mit „Johannes III P rex".
Ferner ist die Besiegelung8) und die Anwendung der Kanzleiformeln9) hochgradig
Bd. VIII. — Ficker, Über die Echtheit des kleineren österreichischen Freiheitsbriefes, Sitzungs-
bericht der philosoph.- histor. Klasse der Kaiserl. Akad. der Wissenschaften zu Wien 1857,
Bd. XXIII. — J. Berchtold, Die Landeshoheit Österreichs 1862 (hier Literaturübersicht über
diese Frage).
4) Dopsch, Die Ebersheimer Urkundenfälschungen, MIÖG 1898, 577 ff.
«) Tangl, Die Fuldaer Privilegienfrage MIÖG 1899, 193 ff. — Dopsch, Zu den Fäl-
schungen Eberhards von Fulda, MIÖG 1893, 327 ff. — Foltz, Eberhard von Fulda und die
Kaiserurkunden des Stiftes, FDG 18, 495 ff . — Meine Schrift „Das älteste Fuldaer Cartular",
Leipzig 1899, S. 9 f f . — Roller, Eberhard von Fulda und seine Urkundenkopien, Marburger
Dissert. 1901.
x) Naude, Die Fälschung der ältestesten Reinhardsbrunner Urkunden, Berlin 1883.
2) Dvorac, MIÖG 1901, 51 ff.
3) L. v. Ranke, Sämtliche Werke XLII, 1878, S. 114 ff.
**) Die unechten Papsturkunden sind in den Regesta pontificum Romanorum von Th. Jaffe
im Anhang verzeichnet, in der neuen Ausgabe derselben auspiciis W. Wattenbach und in der
Fortsetzung von A. Potthast in die Reihe der echten Stücke eingereiht, mit einem Kreuz
hervorgehoben.
6*) Das Folgende aus der Wissenschaftl. Beil. der Leipziger Zeitung 1905 wiederholt.
6) Über farbige Illustration von Urkunden vgl. Nordhoff, AZ 1880, und meinen Auf-
satz „Urkunden mit französischer Malerei im Archiv der Stadt Mühlhausen" MGB 1.
7) Vgl. Viktor v. Renner, Wien im Jahre 1683, Wien 1883, S. 467.
8) Nach dem Texte der Urkunde sollte dieselbe mit dem Reichssiegel bekräftigt
werden. Als solche aber kommen zwei Formen in Frage. Das kleinere Siegel Johanns III.
zeigt im Schilde den polnischen Adler, umgeben von den Wappen der einzelnen polnischen
Länder. Die Umschrift lautet: Joannes III d. g. rex Pol. mag. dux Lit. Rus. Pru. Mas. Sam.
366
verdächtig. Als Zeugen sind nicht nur genannt, sondern haben auffallenderweise
unterschrieben Eberhard Hrbinsky, regni vicecancellarius und Jacob Konradi,
castellanus Cracoviensis. Majorkanzler aber war von 1683 — 1685 Jan Gninski,
Kastellan von Krakau 1682 — 1692 Andreas Potocki. Der gleichfalls unterschriebene
H. Zuer Hege (oder Tege) sacrae regiae magist. secretarius war nirgends zu er-
mitteln. Endlich befindet sich im Königl. preußischen Staatsarchiv zu Posen s. r.
Relationes Wichowenses 1685 — 1693 eine Eintragung, welche sämtliche polnische
Nobilitierungen aus den Jahren 1653 — 85 aufzählt. Es sind mehrere hundert
Namen, die Familie Domarski aber befindet sich nicht unter ihnen. Aus all den
angeführten Gründen muß die Urkunde König Johanns vom 25. Februar 1684,
betreffend die Nobilitierung der Familie Domarski, für gefälscht erklärt werden.
Vollends die ebenfalls in den Händen des Geschlechts v. Domarus befindliche
Urkunde des Deutschen Kaisers Leopold d. d. Wien, 1. Mai 1684, durch welche
dem von „des Kaisers hohen Bundesgenossen Majestät und Chron Polen" ge-
adelten Joannes Sigismundus Domarski das Recht verliehen wird, „daß man Ihm
auch in allen Unsern Kaiserl. Landen soll Ehren und Achten und Ansehn vor
einen nahmhafftigen Freyen Herrn von Adel und maßen zur freyen Ritterschaft
des Reichs" ist eine Fälschung und zwar plumper Art. Format, Schriftduktus,
Formelwesen und Ausstattung erweisen auf den ersten Blick, daß hier ein plumpes
Falsifikat vorliegt. Auch ist in der Reichregistratur Kaiser Leopolds I. die angeb-
liche Verleihung des Adels an Domarski vom 1. Mai 1684 nicht eingetragen.
Diese Fälschungen über die Familie v. Domarus hängen wahrscheinlich mit den
Anerkennungen des Adels der Familie durch die Königl. westpreußische Regierung
d. d. Marienwerder 31. Januar 1804 und 26. September 1806 zusammen und
waren ganz und gar überflüssig. Denn die Domarus gehören dem Uradel von
Pommerellen an und waren Besitzer in den adligen Gütern Chosnica im Kreise
Carthaus und Niepoczolowica im Kreise Neustadt. Zweige der Domarus nannten
sich nach diesem Besitz Chosnicki und Niepoczolowski.1)
Kiic. Vol. Liu. Smo. Se. Cze. Das größere Siegel hat dieselbe Ausstattung, aber eine andere
Umschrift, in zwei Kreisen angeordnet: Joannes III dei gratia rex Poloniae magnus dux
Lithuaniae Russiae Prussiae Masoviae Samogit. Kicoviae Vollhyniae Podoliae Podlachiae
Livoniae Smolensciae Seueriae Czerniechouiaeque. Das an der Urkunde vom 25. Febr. 1684
ganz ungewöhnlich an einem rotgefärbten Pergamentbande anhängende Siegel zeigt dagegen
ein Kreuz mit den Buchstaben INRI und der Umschrift S. Cancellariae curiae s. regiae Pol.
Noch unsinniger ist das zweite Siegel der Urkunde vom 25. Febr. 1684, anscheinend das des
Jacob Konradi, Kastellans von Krakau. Es zeigt die Umschrift: Sigis. III Pol. et Svec. rex.
9) Es gibt keine Urkunde König Johanns, welche mit Invocatio und Arenga anfinge.
Der Anfang jener Urkunde vom 25. Febr. 1684 ist entschieden einem älteren Vorbilde nach-
geahmt. Die Urkunden Johanns beginnen sämtlich mit den Worten: Joannes tertius dei gratia
rex Poloniae magnus dux Lithuaniae, Russiae, Prussiae, Masoviae, Samogitiae, Kiioviae,
Volhyniae, Podlachiae, Livoniae, Smolensciae, Severiae Czerniechovineque oder polnisch: Jan
III z laski bozey krol Polski etc. In der Urkunde vom 25. Febr. 1684 lautet aber der Titel:
Joannes (hier richtig geschrieben) III dei gratia rex Poloniae magnus dux Lithuaniae nee non
terrarum Cracov . . . Pomeraniaeque haeres et dominus. Ein solcher Titel findet sich nirgends
in den echten Urkunden König Johanns III.
x) Über das Wappen Ksiezyc der Domarus vgl. Emilian v. Zernicki-Szeliga, Der
Polnische Adel I, 1900,212, und derselbe, Die Polnischen Stammwappen, ihre Geschichte und
ihre Sagen, Hamburg 1904, Tafel XIV. Das hier abgebildete Wappen zeigt im blauen Schild
367
Die Vervollkommnung der Technik in unserer Zeit hat das Fälschungs-
geschäft noch erleichtert. In der Tat haben die modernen Adelsprozesse, beson-
ders in Österreich, ein erschreckendes Bild betrügerischer Raffiniertheit enthüllt.
Hier kann nur eine genaue Spezialkenntnis den Betrug aufdecken. Da gibt es
z. B. zu untersuchen, ob die Schrift nach Art des Duktus und der Abkürzungen
genau der Zeit und dem Ort der angeblichen Urkundenausfertigung und ob die
Datierungsmethode und die Urkundenformeln dem Gebrauch der beteiligten Kanzlei
in der betreffenden Zeit genau entsprechen, ob die Münzsorten, nach denen in
der angeblich echten Urkunde gerechnet wird, auch in einer den Zeitverhältnissen
entsprechenden Weise angewandt sind, ob der Urkundenaussteller an dem Ort,
wo die Urkunde ausgestellt sein will, zur betreffenden Zeit sich hat aufhalten
können u. dgl. mehr. In zweifelhaften Fällen ist dringend zu raten, daß
ein Sachverständiger, ein Historiker von Fach, hinzugezogen werde,
ehe man für eine angeblich echte Urkunde, wie das in Österreich vor-
gekommen ist, eine ungeheure Summe, wie 30000 und mehr Kronen,
zahlt.1)
Ahnentafel n.2)
Die Begriffe Ahnentafel und Stammtafel werden häufig verwechselt. Deshalb
sei über dieselben folgendes bemerkt: Jeder Mensch hat 2 Eltern, 4 Großeltern,
8 Urgroßeltern, 16 Ururgroßeltern, 32 Urururgroßeltern usf. Eine Tafel, welche
drei goldene Sterne über einem mit den Spitzen aufwärts gekehrten goldenen Halbmond und
auf dem gekrönten Helm drei silberne Straußenfedern. Hierzu ist zu bemerken, daß das ur-
sprüngliche Wappen der Domarus ein naturfarbener Hirsch gewesen sein wird, der noch
heute auf alten Wappendarstellungen der Familie, als Helmschmuck wachsend, erscheint und
den ein Zweig der Familie Domarus, die Damaruth- Kosnicki, wachsend führte. Wenn die
Domarus neuerdings in blau zwei oder drei goldene Sterne über einem mit den Spitzen auf-
wärts gekehrten goldenen Halbmond als Schildzeichen führen, so ist dies mit Wahrschein-
lichkeit darauf zurückzuführen, daß den Pommerellischen Geschlechtern, welche in den glor-
reichen Schlachten der Jahre 1620 und 1621 sich ausgezeichnet hatten, von König Sigis-
mund III. gestattet wurde, Halbmond und Sterne zur Erinnerung als Wappen zu führen. Wurde
dieses Wappen selbständig geführt, dann setzte man das alte Wappenbild in den Helmschmuck.
Oberst v. Domarus in Klotzsche bei Dresden hat den wachsenden Hirsch als Helmzier wieder
aufgenommen.
*) Über Adelsanmaßer, Adelsschwindler, Adelsabenteurer und Adelsfälscher handeln
Kekule von Stradonitz, Zeitschr. f. Bücherfreunde, 12. Jahrg. 1908/9, Heft 5: August 1908
und ich selbst: „Falscher Adel", Wissensch. Beilage d. Leipziger Zeitung (unter d. Presse).
Vgl. auch Hans Witte, Wilhelm Ulenoge und seine Fälschungen, VMG 66.
2) Vgl. Kekule von Stradonitz, Ahnentafel-Atlas, Ahnentafeln zu 32 Ahnen der Re-
genten Europas und ihrer Gemahlinnen. Verlag von I. A. Stargardt, Berlin, Dessauer Str. 2,
1898 — 1904. (Für denjenigen, der schnell die Geburten, Vermählungs- und Sterbedaten einer
bestimmten Person feststellen will, wird dieses Buch durch ein vollständiges Register zu
einem bequemen Nachschlagewerk). Derselbe, Über eine zweckmäßige Bezifferung der
Ahnen, VJH 1898, 64 ff . Derselbe, Über die Untersuchung von Vererbungsfragen und die
Degeneration der spanischen Habsburger, Archiv für Psychiatrie Bd. 35, Heft 3, wieder ab-
gedruckt in Ausgew. Aufs, aus dem Gebiet des Staatsrechts und der Genealogie I 1905,
S. 221 ff. Derselbe, Streifzüge durch die neuere medizinisch-genealogische Literatur ZPF 2.
— Dungern, Freiherr von, Ahnentafeln des Hauses Zollern (— Ahnen deutscher Fürsten I),
Verlag von Gebr. Vogt, Papiermühle S. A. — Fehrentheil und Gruppenberg, Ahnen-
tafeln des gesamten jetzt lebenden stiftsfähigen Adels Deutschlands. Regensburg 1864.
368
diese Verhältnisse für eine bestimmte Person zur Anschauung bringt, nennt man
eine Ahnentafel; und zwar spricht man von einer Ahnentafel zu 8 Ahnen, wenn
sie bis zur Reihe der Urgroßeltern, von einer solchen zu 16 Ahnen, wenn sie
zur Reihe der Ururgroßeltern, von einer solchen zu 32 Ahnen, wenn sie zur Reihe
der Urururgroßeltern hinaufgeht. Geht sie noch eine Reihe weiter, so nennt man
sie eine Ahnentafel zu 64 Ahnen usf. Die lateinische Bezeichnung für Ahnentafeln
ist tabulae progonologicae. Johannes Hübner jun. (Bibliotheca genealogica, Ham-
burg 1729, S. 359) definiert den Begriff der Ahnentafel sehr hübsch dahin: „es
stehe eine hohe Person unten zum Grunde, und über demselben kommen seine
väterlichen und mütterlichen Vorfahren, zum wenigsten bis ins achte Glied".
Spener nennt das in der Vorrede seines genealogischen Hauptwerkes: die analy-
tische Methode der Genealogie. Die Stammtafel ist eine genealogische Tafel,
bei der man, wie der jüngere Hübner sagt, „einen gewissen Stammvater oben
setzt, und alle seine Nachkommen darunter verzeichnet". Diese Definition ist so
— Nedopil, Deutsche Adelsproben aus dem deutschen Ordens-Central-Archiv. 3 Bde. Wien,
1868 — 81. — Estor, J. Q., Praktische Anleitung zur Ahnenprobe, so bei den teutschen Erz-
und Hochstiften, Ritterorden und Qanerbschaften gewöhnlich. Marburg 1750. — Wohl die
ältesten Ahnentafeln sind die der Kölner Domherren, des Ritters Wolter Stecke von Becke
von 1376 und des Johann von Lichtenberg von 1381, KGV 1875, 68 u. DH 1899, 92. —
Ahnentafeln von 1446 und 1506 hat B. Schmidt, „Zwei ältere Ahnentafeln aus dem Vogt-
lande", DH 31, 122 ff. veröffentlicht. — Stojentin, v., Ahnentafeln der Domherren d. Stifts
Naumburg, DH 17, 485 ff . — Teigmann, Rud. F., Commentatio juris publici Romano —
Qermanici von der Ahnenzahl, deren Ursprung wie auch vormahligen und heutigen Nutzen
fürnehmlich im Heil. Römischen Reiche teutscher Nation. Hannover 1733. — Vetter, Samm-
lung der bei der Bergischen Ritterschaft vorhandenen Wappen und Ahnentafeln 1791. —
Velden, A. von den, Darstellung von Ahnentafeln und Stammbäumen durch Liebhaber,
ASW 1904, 65. Derselbe, Wert und Pflege der Ahnentafel, ZPF 1. Derselbe, Ahnen-
tafeln einst und jetzt, ZPF 3. — Sehr lesenswert ist das Kapitel „Die Ahnentafel" bei
Lorenz, Lehrbuch der Genealogie, Berlin 1898, S. 203—336. — Derselbe, Die Geschichts-
wissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben, II. Teil; Leopold von Ranke, Die Gene-
rationenlehre und d. Geschichtsunterr. Berlin 1891, S. 272 ff . — Dantec, F. le, Die Vor-
fahren und die Vererbung. Autorisierte deutsche Ausgabe von H. Kniep, Freiburg in B.
(von B. G. Teubner in Leipzig angekündigt). — Grober, J., Die Bedeutung der Ahnen-
tafel für die biologische Erblichkeitsforschung, Archiv f. Gesellschafts-Biologie 1. Jahrg.
5. Heft, Berlin 1904. — Sommer, Robert, Familienforschung und Vererbungslehre,
Leipzig, Barth 1907. — Strohmayer, Wilh., Über den Wert genealogischer Betrach-
tungsweise in der psychiatrischen Erblichkeitslehre, Monatsschrift für Psychiatrie und Nekro-
logie, Bd. XXII, Erg.-Heft, herausgeg. v. Th. Ziehen, Verlag von S. Karger in Berlin NW 6,
S. 115 ff. — Derselbe, Über die Bedeutung der Individualstatistik bei der Erblichkeitsfrage
in der Neuro- u. Psychopathologie. München, med. Wochenschrift 1901, Nr. 45 und 46. —
Derselbe, Ziele und Wege der Erblichkeitsforschung in der Neuro- und Psychopathologie.
Allg. Zeitschrift f. Psych., Bd. 61, S. 355. — Kirchhoff, Fragen aus dem Gebiete der Erb-
lichkeit. Allgem. Zeitschrift f. Psych., Bd. 56. — Martius, Das Vererbungsproblem in der
Pathologie, Berliner klin. Wochenschrift 1901. — Brächet, A., Pathologie mentale des rois
de France, Louis XL et ses ascendants, Paris, Librairie Hachette, 1993. — Ziegler, H. E.,
Die Vererbungslehre in der Biologie. Jena, Gustav Fischer, 1905. — Diem, Die psycho-
neurotische Belastung der Geistesgesunden und Geisteskranken, Arch. f. Rassen- und Ge-
sellschaftsbiologie, Bd. 2, 1905. — Tigges, Die Gefährdung der Nachkommenschaft durch
Psychosen, Neurosen und verwandte Zustände der Aszendenz. Allgem. Zeitung für Psych.,
Bd. 63. — Martius, Krankheitsanlage und Vererbung. Leipzig und Wien, 1905. — Otto,
Moritz, Über Geschichte, Wesen und Aufgabe der Genealogie. Inaugural -Dissertation,
369
gut, daß nichts dazu gesagt zu werden braucht. Der lateinische Name für Stamm-
tafeln ist tabulae genealogicae, Spener nennt das an der angeführten Stelle: die
synthetische Methode der Genealogie.
Ahnentafeln und Stammtafeln, wenn sie nicht auf Grund urkundlichen Mate-
riales von einer Behörde beglaubigt sind,1) haben keinen urkundlichen Wert. Die
Erfahrung zeigt, daß sich in diesen Tafeln nicht selten starke Fehler finden (vgl.
oben Seite 200. 201). Daß Kritik zu üben nötig ist, gilt auch von den behufs Ahnen-
probe aufgestellten, von vier Edelleuten beglaubigte Ahnentafeln.
Jena 1895. — Zichy, Graf Theodor, Familientypus und Familienähnlichkeiten. München,
F. Straub 1898. — Strohmayer, Zwei historische Oeburtenkurven fürstl. u. ritterschaftliche
Geschlechter. Ein Beitrag zur Lorenzschen Generationenlehre. Archiv für Rassen- und
Gesellschaftsbiologie. Bd. 4, 1907. — Jacoby, Etüde de la selection chez l'homme,
2. Aufl., Paris 1904. — Naegli-Akerblom, Quelques resultats de l'examen des preuves
historiques employees par les auteurs traitant de Pheredite (Genf 1905). Derselbe, Die
Geminität in ihren erblichen Beziehungen mit dem Untertitel: „Historische Kritik falscher
Angaben im 170. Band von Virchow's Archiv. Derselbe, Willkür und Nachlässigkeit
bei der Benützung genealogischer Tabellen für den Beweis der Theorien der erblichen
Belastung und Entartung von Fürstenfamilien, Band 10 des „Janus", 3. Lieferung, März
1905. — Galippe, L'heredite des stigmates de degenerescence et les familles souve-
raines, Paris 1905 (fehlerhaft). (Buschan, Georg, Entartungserscheinungen an regierenden
Häusern, „Die Umschau", 10. Jahrg. Nr. 13 vom 24. März 1906 nimmt leider sämtliche An-
gaben Galippes kritiklos als bare Münze hin.) — Dugdale, R. L., The Juke's a study in
crime, pauperisme, disease and heredity. New York 1877. — Devrient, Ernst, Die älteren
Ernestiner (mit dem Untertitel: eine genealogische Charakteristik), VJH 1897 (auch separat).
— Flies, Wilhelm, „Der Ablauf des Lebens" 1906 ist der Ansicht, jedem Lebewesen
wohne von Natur die Anlage inne, abgesehen vom Ende durch Krankheit, Zufall oder Ge-
walt, ein bestimmtes individuelles Höchstalter zu erreichen, und diese Anlage sei von den
Eltern des betreffenden Lebewesens diesem vererbt. Genealogische Untersuchungen werden
angestellt in den Abschnitten „Lebensalter im Zusammenhang der Familie" und „Vom Zu-
sammenhang der Generationen"; im ersteren untersucht und vergleicht Flies z. B. die Lebens-
alter der Glieder der Familie Wilhelm von Humboldts und die Lebensalter der Glieder der
Familie des Königs Friedrich Wilhelm III. je untereinander. Im zweitgenannten Abschnitt
wird der Satz, daß die Generation gleichen mütterlichen Blutes zeitlich zusammenhängt,
bis zum Urenkel verfolgt. — Hertwig, Oskar, „Ergebnisse und Probleme der Zeugungs-
und Vererbungslehre", Vortrag im September 1904 auf dem „Internationalen Kongreß für
Kunst und Wissenschaft", in St. Louis gehalten (Jena, Gustav Fischer 1905), enthält in wunder-
voller Gedrungenheit das Wichtigste Überzeugung und Vererbung. — Foelkersam, A.Frei-
herr v., Ahnentafeln russischer Frauen als Beitrag zur Genealogie deutscher Adeis-
geschlechter, Jahrb. f. Genealogie, Heraldik und Sphragistik, 1897 (Mitau, 1898), S. 526 ff . —
Hager, Über Ahnenbezifferung, DH 1905, 184 ff. — Derselbe, Ein Kapitel aus der
Descentorik, ASW 1907, 65 ff. — Ein interessantes Beispiel einer überall mit farbigen
Wappendarstellungen geschmückten Ahnentafel zu 16 Ahnen ist die des Schöffen Jakob
Pastoir in Aachen, beglaubigt durch den Adligen Schöffenstuhl daselbst am 17. April 1907,
reproduziert als Beilage ASW 1905. — Kekule von Stradonitz, Streifzüge durch die
neuere medizinisch-genealogische Literatur, ZPF 3. — Vgl. Macco, Beiträge zur Geschichte
und Genealogie rheinischer Adels- und Patrizierfamilien IV. — Die Ahnentafel der Markgräfin
Ursula von Baden-Durlach und die Wappen auf dem Sarkophag in der Schloßkirche zu Pforz-
heim. Schau ins Land, hrsg. vom Breisgauverein „Schau-ins-Land" zu Freiburg i. B., 33. Jahrlauf.
x) Die Beglaubigung fand nicht immer auf Grund von Urkunden statt und ist dann
nichts weiter als eine fast wertlose Gefälligkeit. Wo Kirchenpfründen usw. nicht in Frage
kamen, wie in Ostpreußen, erhielten die Ahnenproben eine amtliche Beglaubigung im all-
gemeinen nicht. Vgl. Gallandi, Eine v. Schlubuttsche Ahnenprobe DH 1909, Nr. 1, S. 8 ff.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 24
370
Die Ahnentafel z. B. für „Otto Heinrich Freiherr von Friesen, auf Rötha und
Zeschwitz, zweyer Chur Fürsten zu Sachß. Geh. Rath, wie auch ietzyer Königl.
Mayt. in Pohlen u. Chur Fürstl. Durchl. zu Sachßen ältsten Geheimen Rath und
Cantzler" nennt in der Reihe seiner 32 Ahnen als erstes Paar: Stephan v. Friesen
auf Kauern und Margarethe v. Bünau. Dasselbe Paar findet sich auch in Leichen-
predigten z. B. in der auf Heinrich v. Friesen -Schönfeld. Nun hat General
Ernst Frhr. v. Friesen in seiner „Geschichte der reichsfreiherrlichen Familie von
Friesen (I 1899, Seite 19 ff., 81 ff.) nachgewiesen, daß dieser Stephan v. Friesen
auf Kauern gar nicht existierte, sondern in Wirklichkeit Bernhard v. Friesen hieß.
Aber auch die Gemahlin jenes erdichteten Stephan hat in Wirklichkeit nicht exi-
stiert. Jener Berhard v. Friesen war nämlich zweimal verheiratet, erst mit Marga-
rethe v. Ende und dann mit Mathilde v. Bünau. Man verband also den Familien-
namen der zweiten Frau mit dem Vornamen der ersten Frau und gab die so er-
dichtete Dame einem ebenfalls erdichteten Manne zur Frau.
Auf einer von drei (ausnahmsweise anstatt von vier) Edelleuten beglaubigten,
im Kgl. Sachs. Oberhof marschallamt1) aufbewahrten Ahnentafel für Ottomar Robert
von Boxberg d. d. Dresden, 23. Januar 1862 wird als Vater des Carl Gottlob
Bernhard von Boxberg ein „Carl Gottlob Engelhard von Boxberg, Königlich Sächsi-
scher Hauptmann und Criegs-Commissar der Lausitz" angegeben. Diese Angabe
kann als Beispiel sowohl für die Unzuverlässigkeit von Angaben in beglaubigten
Ahnentafeln als auch überhaupt für die Schwierigkeit einschlagender Nachforschungen
dienen. Herrn Kgl. Kammerherrn und Major z. D. Kurt von Boxberg in Groß-
welka verdanke ich hierüber folgende Einzelheiten: Laut Kirchenbucheintragungen
stammt dieser ab von seinem Urgroßvater Carl Engelhard von Boxberg. Die
Geburtsurkunde des Carl Gottlob Bernhard von Boxberg, d. i. des Großvaters des
genannten Kammerherrn, und die im Kgl. Kriegsarchiv für jenen Urgroßvater
geführten Listen geben nur die Vornamen Carl Engelhardt für den Urgroßvater.
Die genannte Ahnentafel gibt ferner als Geburtstag des Urgroßvaters den 10. Juli 1723
an. Dagegen erhellt aus den Materialien des Kgl. Sachs. Kriegsarchivs, daß Carl
Engelhardt von Boxberg, welcher seit 24. Juli 1793 Kriegs- und Marsch-Commissar
der Niederlausitz war und im März 1804 starb, im Jahre 1742 14 Jahr alt war.
Danach fiel seine Geburt ins Jahr 1728. Die Familie von Boxberg nahm früher
die Identität jenes Urgroßvaters Carl Engelhardt mit dem angeblich den 10. De-
zember 1725 zu Klingenthal geborenen „Carl Gotlob von Boxberg" an, hält diese
Identität aber nicht mehr für wahrscheinlich, weil Carl Engelhardt laut Toten-
scheines am 17. März 1804 im 78. Lebensjahre gestorben ist, mithin erst in der
Zeit zwischen den 18. März 1725 und 17. März 1726 geboren sein kann; ferner
wird er in dem Berichte über sein 50jähriges Dienstjubiläum (Lausitzer Magazin,
14. Stück vom 31. 7. 1792) als in seinem 66. Lebensjahre stehend bezeichnet, er
müßte also hiernach gleichfalls erst 1726 oder 1727 geboren sein. In seinem
17. Lebensjahre ist — ebenfalls laut Lausitzer Magazin — Carl Engelhard in die
Armee eingetreten, und zwar muß dies, da er 1792 sein 50 jähriges Dienstjubiläum
x) Die stattliche, im Kgl. Sachs. Oberhofmarschallamt zu Dresden (im Königlichen Schloß)
vereinigte Sammlung von Ahnentafeln ist eine wichtige Quelle für die Geschichte der sächsi-
schen Adelsfamilien.
371
feierte, 1742 gewesen sein, auch hiernach würden sich also 1725 oder 1726 als
Geburtsjahr ergeben. In der Todesanzeige Carl Engelhards, welche dessen Witwe
in der Leipziger Zeitung Nr. 61 v. J. 1804 Seite 544 veröffentlicht, ist als Alter
des Verstorbenen merkwürdigerweise das 76. Lebensjahr angegeben (Totenschein
dagegen das 78. Lebensjahr). Carl Engelhard könnte danach also erst 1728 geboren
sein, wäre dann bei seinem Eintritt in die Armee erst 13 oder 14 Jahre alt gewesen
und hätte in diesem Alter schon einen Krieg mitgemacht (1742); es ist deshalb
diese letztere Altersangabe wohl irrtümlich. In einem Kanzlistenauszuge, den
Herr Kammerherr Kurt von Boxberg in Großwelka in seinen Familienakten hat, ohne
zu wissen, woher er stammt, ist als Geburtsjahr Carl Engelhards sogar 1732 an-
gegeben, was allerdings ganz unmöglich ist, da er 1741 oder 1742 bereits in die
Armee eintrat. Es ist nämlich nicht unmöglich, daß dies schon 1741 geschah.
Sein 50 jähriges Dienstjubiläum hat er zwar 1792 gefeiert, es ist aber nicht aus-
geschlossen, daß dies nicht auf das Datum genau geschehen ist, denn sowohl das
Lausitzer Magazin wie die Leipziger Zeitung berichten übereinstimmend, daß er
„seit 1741 allen Feldzügen in 1742, 1744, 1745, 1758—1763 und 1778 bei-
gewohnt" habe. Das Jubiläum wurde gefeiert am 14. Mai 1792 am Mustertage
des Regimentes in Gegenwart aller Vorgesetzten; es wäre also nicht unmöglich,
daß Carl Engelhard bereits 1741 eingetreten gewesen, die Jubiläumsfeier auf den
Mustertag verschoben worden wäre, bei welcher Gelegenheit das Regiment und
die Vorgesetzten vereinigt waren. Nimmt man nun 1741 als Jahr des Dienst-
eintrittes an, so wäre er nach der gleichzeitigen Angabe des Lausitzer Magazins
über sein Alter frühestens 1724 geboren. Das Geburtsjahr von Carl Gottlob,
1723, wird in keinem Falle erreicht. Das Lausitzer Magazin gibt noch an, daß
Carl Engelhard seine Eltern frühzeitig verloren habe; wäre er mit Carl Gottlob
identisch, so würde dies allerdings hinsichtlich des Vaters (Georg Christophe
f 29. XII. 1724) stimmen, nicht aber hinsichtlich der Mutter Friederike Wilhelmine
geb. von Wolffersdorff, die erst 1752 gestorben ist. In einem Geschlechtsverzeich-
nis der Familie, welches sich in den Händen des Herrn Kammerherrn Kurt von Box-
berg in Großwelka befindet und um die Mitte des 18. Jahrhunderts abgefaßt ist,
sind Carl Gottlob und Carl Engelhard beide aufgeführt; ersterer als Sohn Georg
Christophs und der Friedr. Wilh. geb. Wolffersdorff, letzterer als Sohn Franz Wil-
helms und der Joh. Wilh. geb. von Boxberg. Während für Carl Gottlob die Ge-
burtsdaten stimmen, ist für Carl Engelhard als Geburtsort Conradsreuth i. V. an-
gegeben und als Datum der 20. Sept. 1736. Die Richtigkeit dieser Angabe ist
ganz ausgeschlossen und, wie Anfragen in Conradsreuth ergeben haben, liegt eine
Verwechselung mit Christoph Leonhard Wilhelm vor. Carl Gottlob ist in diesem
Verzeichnis als Wachmeister im Chursächs. Graf Brühischen Regimente, Carl
Engelhard als Fähndrich im Prinz Gothaischen Regimente aufgeführt; er hat bei
diesem bis zu seinem Abschied gedient. Näheres über die beiden Personen Carl
Engelhard und Carl Gottlob ergibt sich aus den Akten des Kgl. Sachs. Kriegsarchives.
Danach ist, wie Herr Kammerherr von Boxberg auf Großwelka die Güte gehabt
hat mitzuteilen, Carl Gottlob 1738 als Gemeiner beim Regiment Haxthausen ein-
getreten, wird 1739 Cadett, 1742 als Corporal-Gefreiter aufgeführt. 1744 wird
er „wegen vielen Flüssen und Augenentzündung" zur Versorgung in das 4. Kreis-
24*
372
Regiment vorgemerkt, jedoch dahin nicht versetzt, sondern verabschiedet. 1748
tritt er wieder freiwillig als Dragoner bei der Leib-Compagnie des Prinz Albrecht
Chevaux Legers Regiment ein, wird 1749 Fahnenjunker und erhält 1754 auf sein
Ansuchen seinen Abschied. Das Regiment Haxthausen, bei dem Carl Gottlob zu-
erst eintrat, erhielt 1741 die Bezeichnung „von Frankenberg" und 1744 „Prinz Gotha".
Carl Gottlob und Carl Engelhard haben also beide gleichzeitig bei dem Regimente
gedient. Dies sind die Gründe, welche dagegen sprechen, daß Carl Engelhard mit
Carl Gottlob identisch ist. Bei Anfertigung der Ahnentafel, die sich im Kgl. Oberhof-
marschallamt befindet, war der Bericht des Lausitzer Magazins noch nicht bekannt.
So kam es, daß in diese Ahnentafel die drei Vornamen Carl Gottlob Engelhardt ein-
getragen wurden, weil man damals Carl Gottlob und Carl Engelhard für identisch hielt.
Trotz einzelner Fehler in den Ahnentafeln aber ist doch daran festzuhalten,
daß dieser Art familiengeschichtlicher Quellen ein nicht geringer Wert zu-
kommt, und zwar nicht sowohl wegen des durch sie gegebenen Nachweises einer
Abstammung, der vielleicht für die praktischen Zwecke einer Ahnenprobe ent-
scheidend sei kann, als vielmehr von einem weiteren Gesichtspunkt aus. Selbst
wenn die Vererbung von der Seite des Vaters her eine stärkere sein sollte als
von Seiten der Mutter, worüber sehr gestritten werden kann, selbst dann darf der
wichtige Einfluß nicht übersehen werden, der für das Wesen jedes einzelnen
Menschen nicht nur der Vater, sondern ebenso die Mutter und überhaupt alle Vor-
fahren haben. Die Berücksichtigung der Vererbung geistiger Eigenschaften durch die
Frauen wird über Gebühr in unserer Literatur vernachläßigt. Und doch ist es weniger
bedeutungsvoll, wenn uns ein Moltke-Biograph berichtet, daß schon im 14. Jahrhundert
ein Ritter Moltke dies oder jenes Gut besessen, als wenn er erzählt, daß des Feld-
marschalls Mutter aus der Familie ansehnlicher Lübecker Handelsherren stammte.
Das Auftreten ausgedehnter Lücken in einer Ahnentafel sollte uns nie davon
abhalten, dieselbe dort, wo dies noch möglich ist, trotzdem weiter zu verfolgen
und auszubauen. Als Beispiele für solch ungleichmäßig ausfüllbare Ahnentafeln
seien die von Goethe und Fürst Bismarck genannt. Bei Goethe1) sind die väter-
lichen Urgroßeltern nur zur Hälfte bekannt, meist dem Handwerkerstand angehörig,
und die weitere Rückwärtsverfolgung ihrer Abkunft ist bisher nicht geglückt. Die
mütterlichen Urgroßeltern hingegen sind durchweg bekannt. Sie entstammen dem
angesehenen Bürgerstand, dem Gelehrten- und geadelten Beamtenstand; ihre Ab-
kunft, besonders auch die der zweiten mütterlichen Urgroßmutter, läßt sich zum
Teil bis ins 15., ja sogar 13. Jahrhundert, bis zu Lukas Cranach, Konrad Wolf
zu Totenwarth und Heinz Lyncker zurückverfolgen. Beim Fürsten Bismarck zeigt
sich (vgl. Gräbner, Deutscher Herold 1900, S. 93) die Acht-Ahnenreihe auf der
Seite des Vaters vollständig. Das Auftreten des Feldmarschalls Derfflinger, des
x) Knetsch, Karl, Goethes Ahnen. Leipzig, Klinkhardt & Biermann 1908; derselbe,
Goethes Ahnentafel DH 1902, 156 ff. Arnswaldt.W.C.v., Goethes Ahnen von Carl Knetsch. Ein
offenes Sendschreiben an den Verf. DH41. Kiefer, Goethe-Ahnen, DH 41. Düntzer, Heinrich,
Goethes Stammbäume. Goethe 1894. Sommer, Rob., Goethes Wetzlarer Verwandtschaft.
Leipzig 1908; Grotefend, Hrm., Zur Geschichte der Familie Goethe. Mittlgn. d. Ver. f.
Gesch. u. Altertkd. in Frankfurt a. M. VI 225. Goethesche Ahnentafeln, DH 1907, 45, 141,
197 ff. — Über Schillers Vorfahren vgl. die „Tägl. Rundschau" vom 26. März 1905 (= ASW
1905, 165 f.). Kiefer, Schillers 16stelhge Ahnentafel, DH 1908, 102.
373
Sohnes eines einfachen österreichischen Bauern, unter den Vorfahren des Fürsten
wird allerdings wahrscheinlich in den früheren Generationen eine Lücke mit sich
bringen. Auf der Seite der Mutter unsres ersten Reichskanzlers hingegen, der
Tochter des Geheimen Rates und Professors Mencke, sind schon die Eltern von dessen
Ehefrau bisher nicht festzustellen gewesen. Solche unvollständige Ahnentafeln, welche
sehr häufig sind, können den allgemeinen Wert der Ahnentafel nicht herabdrücken.
Aus den Ahnentafeln lernen wir, daß Rassenreinheit in bezug auf Nation,
Volksstamm und Geburtsstand weit seltener ist, als gewöhnlich geglaubt wird und
höchstens in den untersten Ahnenreihen besteht. In den führenden und hoch-
stehenden Kreisen bildet sie wahrscheinlich nur die Ausnahme.
So ist der deutsche Kaiser Nachkomme des Cid, der Maria Stuart, mehrerer
französischer Damen, Peters des Großen aus dem Hause Romanow und seiner
Gemahlin, der Kaiserin Katharina I., welche die Tochter eines slavischen Leib-
eigenen war. Der König von England ist nach seiner Blutmischung nur zum
allergeringsten Teil Engländer, ebenso ist der Kaiser von Rußland alles andere
mehr als Russe. Die jetzt so beliebt gewordenen Nachforschungen nach Royal
descents, nach der entthronten Abkunft aus königlichem Blut, zeigen viele Menschen
in mehr oder minder bescheidener Stellung, die das eine oder andere gekrönte Haupt
unter ihre Vorfahren zählen können. Ein interessantes Beispiel bemerkenswerter
Blutmischung, wie solche aus der Ahnentafel ersichtlich ist, bietet Feldmarschall
Roon. Während dessen Mutter aus alter preußischer Adelsfamilie und dessen
väterliche Großmutter aus angesehenem und altem Berliner Juristengeschlecht
stammten, gehörte die Familie Roon, früher de Ron, selbst zu den seit dem
16. Jahrh. in Frankfurt a. M. wohnhaften, der reformierten Lehre wegen ver-
triebenen Niederländern. Des Feldmarschalls Großvater de Ron ist fast rein nieder-
ländischen Blutes; von seinen 16 Ahnen stammen 13 aus den Niederlanden, meist
den südlichen, französisch redenden Provinzen, und nur zwei, oder mit Einschluß
eines nicht feststellbaren wahrscheinlich drei, aus Deutschland. Interessant ist auch die
Ahnentafel des Grafen Ferdinand von Zeppelin, des berühmten Luftschiffers. Es muß
überraschen, wie wenig deutsches Blut derselbe hat. Von weiteren Betrachtungen
oder gar Schlüssen wird allerdings abgesehen werden müssen, bis eine größere Anzahl
ausführlicher und einwandfreier Ahnentafeln hervorragender Männer vorliegt. Nur
mag auf die auffallende Ähnlichkeit der Ahnentafel des Grafen Zeppelin mit der des
Feldmarschalls Moltke hingewiesen sein. Beider Familien entstammen dem nord-
deutschen Uradel ; die väterlichen Großmütter beider Männer aber gehören reformierten
französischen Emigrantenfamilien an, die beiden Mütter stammen aus Kreisen der
angesehenen Bürgerschaft freier Städte, kleiner Republiken, hier Genfs, dort Lübecks.1)
*) A. von den Velden, Ahnentafel des Grafen Ferdinand von Zeppelin DH 1901, Nr. 1,
besonders Seite 6. Für die Familie von Zeppelin kommen die Gothaer Taschenbücher und
die Geschichte der Familie v. Zeppelin von Fromm in Betracht; für die Mutter des Grafen
und deren Vorfahren das 7bändige Werk von Galiffe, Notices genealogiques sur les familles
genevoises; für die väterliche Großmutter des Grafen der Aufsatz in der Zeitschrift „Die
französische Kolonie" 1892, S. 13: Die Familie Mauclerc. — Sehr interessante Aufschlüsse
gewährt auch die Ahnentafel der Mutter Richard Wagners. Vgl. Kekule von Stradonitz,
Über die mütterlichen Ahnen Richard Wagners in: Richard Wagner- Jahrbuch, hrsg. v. Ludw.
Frankenstein, Bd. II, Berlin 1907.
374
Die fortwährende Vermischung der Geburtsstände ist schon aus den Gothaer
genealogischen adeligen Taschenbüchern zu ersehen. Auch die Ahnentafeln bürger-
licher Familien geben dazu Beispiele. Wie viele Träger bescheidener Namen
zählen recht vornehme Leute unter ihre Vorfahren.
Eine Familiengeschichte, welche die Ahnentafeln vernachlässigt und die Vor-
fahren der Stammmütter nicht berücksichtigt, kann als eine erschöpfende Arbeit
nicht angesehen werden.1)
Der Beweis der Ahnen (Ahnen probe) bildete eine wichtige Institution des auf
die Geburtsstände begründeten germanischen Rechts. Die aus nicht ebenbürtiger
Ehe entsprungenen Kinder waren in verschiedenen Beziehungen ungünstig ge-
stellt, namentlich sukzedierten sie nicht in die Lehen. Nur der Sohn galt als eben-
bürtig, dessen Vater und Mutter aus ebenbürtiger Ehe hervorgegangen waren.
Der Sachsenspiegel schreibt daher durchweg den Beweis von vier Ahnen, also
der beiden Großelternpaare, vor. Durch die Begründung des nicht feudalen Brief-
adels verlor die Ahnenprobe viel von ihrer früheren Bedeutung; andererseits aber
wurde von dem Lehnsadel, um die „neugebackenen" Edelleute von den Orden,
Domstiftern, Ritterspielen usw. auszuschließen, eine immer strengere Ahnen probe
(zu 8, 16 und 32 ebenbürtigen Ahnen) eingeführt. In Schlesien und in der Lausitz
galt bis in die neueste Zeit nur der „vierschildige", d. h. der von vier eben-
bürtigen Geschlechtern abstammende Edelmann, für teilhaftig der adligen Privi-
legien. Wer seinen Adel nachzuweisen hatte, führte die gemalten Schilde seiner
Ahnen vor. Diese mußten von Angehörigen der betreffenden Geschlechter be-
schworen werden. Die Aufschwörbücher, wie sie sich z. B. bei den Domstiftern
erhalten haben, sind eine beachtenswerte familiengeschichtliche Quelle. Die
schlesische Ahnenprobe war eine rein heraldische. Im übrigen Deutschland be-
diente man sich bei den Ahnenproben der Ahnentafel, in welcher sämtliche zu
beweisende Ahnen mit Vor- und Zunamen sowie dem richtigen Wappen aufgeführt
x) Über die Frage der Vererbung vgl. auch Woltmann, Politische Anthropologie,
Eisenach 1903, S. 74f. und Grober, „Bedeutung der Ahnentafel für die biologische Erblich-
keitsforschung", im „Archiv für Rassen- und Gesellschaftsbiologie" (seit 1904 von Alfred
Ploetz in Berlin herausgegeben, Verlag der Archivgesellschaft in Berlin, SW 12, Wilhelm-
straße 42), 1. Jahrg. S. 664—681. — Gräbner, Walther, Wegweiser zur Benutzung der
Ahnentafeln. Görlitz, C. A. Starke, 1900. — Ahnentafel-Formulare, entworfen von Walther
Gräbner, in 8 verschiedenen Ausführungen (zu 8, 16, 32 und 64 Ahnen). Görlitz, Verlag
von C. A. Starke. — Ahnentafeln zu 16 Ahnen mit Wappenschildern, gezeichnet von L'Estocq,
ä Blatt 2 M., 6 Blatt 10 M., Görlitz, ebenda; ebenda sind auch andere Formulare von Ahnen-
tafeln mit Wappenschildern in verschiedenen Preislagen erschienen. — E. Weißenborn,
Ahnen- und Stammtafelformulare, Stück 10 Pf. Zugehörige Anleitung 20 Pf. Probesendung:
3 Ahnen- und 3 Stammtafelformulare nebst Anleitung 1 Mk. Verlag von Gebr. Vogt, Papier-
mühle. S. A. — Wie der Direktor des Central Bureau voor Genealogie en Heraldiek D. G.
v. Epen in 's Gravenhage mitteilt, existieren dort an Ahnentafeln: 3 Serien (etwa 500) unter
der Redaktion von Smisfaert oder Dussen, eine Serie unter der Redaktion v. Rhede v. d.
Kloot (c. 150), eine Serie unter der Redaktion von M. G. Wildeman (100), eine Serie unter
der Redaktion von D. G. v. Epen (100), eine Serie unter der Redaktion von Juten (nur rö-
misch-katholische Familien, c. 100), eine Serie von Mitgliedern der „Noord-Brabantsche Ridder-
schap" (Redaktion M. G. Wildeman, c. 100), je 1 Serie von Mitgliedern der Ritterschaft
Veluwe (442), Zütphen (200), Nimwegen (441), des Deutsch-Ordens (Balye v. Utrecht, 176),
der Ritterschaft von Holland (in Bearbeitung von D. G. v. Epen, 136).
375
und die Filiation urkundlich nachgewiesen sei mußte. Unter der Filiationsprobe
versteht man nämlich den Nachweis, daß alle in der Ahnentafel als Ehegatten
aufgeführten Personen in rechtsgültiger Ehe gelebt haben, und daß die in der
Ahnentafel aufgeführten Kinder ehelich erzeugt sind. Hierzu mußte dann noch
der Beweis der Ritterbürtigkeit kommen. Besonders streng war man in den
Stiften. Man machte einen Unterschied zwischen rittermäßigen und stiftsmäßigen
Personen. Kapitelbeschlüsse erschwerten die Ahnenprobe auf vielerlei Art, indem
man bald die erforderliche Ahnenzahl erhöhte, bald von den Kandidaten forderte,
daß er und seine Ahnen zur Reichsritterschaft oder zu irgendeiner andern Klasse
von Adel gehört hätten.
Einen Überblick über den fortschreitenden Ahnennachweis gibt das Auf-
schwörungsbuch Trierer Domherrn des Domherrn v. Kerpen im Staatsarchiv
Koblenz. Es fängt mit vier Ahnen an und endet mit 16. Was im Vorstehenden
über die Unzuverlässigkeit der Ahnentafel im allgemeinen bemerkt ist, gilt natürlich
auch von den Aufschwörbüchern. In Jülich z. B. sind die wegen der Rittersitze
zum Landtag vorgenommenen Aufschwörungen, wie Hauptmann v. Oidtmann, ein
ausgezeichneter Kenner der Adelsgeschichte des Niederrheins, bemerkt, teilweise
genealogisch unzuverlässig. Es wurden Quartiere vertauscht oder Generationen
übersprungen. So ist z. B. auf einer Aufschwörung des Goddart Bertram von
Gronsfeldt d. d. Düsseldorf, 28. Oktober 1723 vermerkt: „Unterm 14. Dezember
1751 wurde konkludiert, daß von gegenwärtigem Stammbaum niemals einiges
Attestat erteilet und solches hierauf nachrichtlich notieret werden solle (F. R. Collen-
bach Syndikus)". Es war nämlich eine Generation überschlagen worden und ein
Quartier nicht ritterbürtig; aber trotzdem war die Aufschwörung erfolgt.1)
Wenn „die wapen in den capitular wapenbüchern nicht befindlich auch keine
Zeugnisse von andern domstiftern oder ritterschaften beigebracht", wurden Gut-
achten von auswärts eingeholt. Mit der Säkularisierung der Kirchengüter im Anfang
des 19. Jahrhunderts verloren die Ahnenproben meistens den Rest ihrer rechtlichen
Bedeutung. Nur für den Eintritt in das Domkapitel zu Olmütz, für den preußi-
schen Johanniter-, den deutschen Malteser-, den bayrischen St. Georgs- und einige
andere Orden, sowie für Kammerherrenstellen ist heute noch eine Ahnenprobe
erforderlich.2)
Eine interessante Gattung von familiengeschichtlichen Quellen sind Proto-
kolle von Ritterbänken aller Art. Ein gutes Beispiel hat E. Frhr. v. Fircks
veröffentlicht: „Die Ritterbanken [sie!] in Kurland nach dem Original-Protokolle von
1618 — 1648" im Jahrbuch für Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1895
(Mitau 1896), Seite lff. Viele der sich in Kurland um Anerkennung ihres Adels
bemühenden Familien wurden wegen mangelnder Beweise zurückgestellt und
*) Georg von Below, Territorium und Stadt 1900, 204.
2) Vetter, H. J., Authentische Sammlung der bei der Bergischen Ritterschaft vor-
handenen und aufgeschworenen adelichen Wappen und Stammtafeln. Köln a. Rh. 1791 f. —
Meyer, Konversations-Lex. I6, 205f. — Seuffert, J. M., Versuch einer Geschichte des
teutschen Adels in den hohen Erz- und Domkapiteln. Frankfurt a. M. 1790. — Schneider,
Philipp, Die bischöflichen Domkapitel, ihre Entwickelung und rechtliche Stellung im Or-
ganismus der Kirche, Mainz 1885, Seite 128ff.
376
erschienen vor mehreren Ritterbänken; ihre Aussagen und die auf sie bezüglichen
Verhandlungen finden sich somit in den Protokollen zerstreut. Einige der Ritter-
bankrichter haben es für überflüssig gehalten, etwas über ihre Adelsdeduktion im
Protokolle erwähnen zu lassen und sich an der Eintragung ihrer Namen ins Ritter-
buch ein Genüge getan. Viele der in Kurland produzierten Ahnenreihen haben
sich verifizieren, andere ergänzen und korrigieren lassen. Diese Korrekturen be-
ziehen sich zum Teil auf Flüchtigkeitsfehler der Protokollführer, zum Teil auch
auf Irrtümer der Deduzierenden selbst.
Wie in Kurland ein Ritterbuch1), so werden auch in anderen Ländern, aber
nicht in allen, Adelsmatrikeln2) geführt. Diese sind selbstverständlich eine
wichtige familiengeschichtliche Quelle. Im Königreich Sachsen erfolgt nach der
„Verordnung vom 19. September 1902, zur Ausführung des Gesetzes, die Ein-
richtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und der Adelszeichen
betreffend vom 19. Sept. 1902 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1902, S. 385 ff.) die
Eintragung „unter fortlaufender Nummer, ohne Unterschied des Rangs und Adels-
ursprungs", „nach der zeitlichen Reihenfolge der Eintragsbeschlüsse". In Bayern
erfolgt die Buchung nach Ständen; man hat die Fürsten, Grafen, Freiherrn in be-
sondere Abteilungen eingetragen und sagt z. B., daß eine Familie bei der Frei-
herrnklasse immatrikuliert ist. Nach diesen Abteilungen ist auch die Veröffent-
lichung des „Adelsbuches des Königreichs Baiern" von Kurt Heinrich Ritter
von Lang, Vorstand des Reichsherolds-Amtes (München 1815) eingerichtet. In
Preußen besteht gar keine Matrikel, vielmehr werden hier nur Akten geführt.
Eine für Familiengeschichte häufig sehr fruchtreiche Quelle sind die Stadt-
chroniken.3) Meist ist es das Interesse und das Selbstgefühl einer städtischen
Gemeinde oder der herrschenden Klasse, oft freilich auch eines einzelnen patriotisch
gesinnten Bürgers oder auch eines einzelnen Geschlechtes, welchem solche Werke
ihren Ursprung verdanken. Öfters gesellt sich ein ethisches und didaktisches
Motiv zu dem politischen. „Ich schreibe dieses nieder", lautet der Anfang einer
*) Hoiningen gen. Huene, A. v., Die kurländische Adelsmatrikel von 1620 bis 1634,
AKDV NF. 1857, 149 ff.
2) Laszowski-Szeliga, Emil von, Die Adelsmatrikel des pr^eganer, syrmier und
viroviticer Comitates 1745 — 1902, 1903. — Vgl. unten unter: Heroldsämter.
3) Die besten Übersichten über die immer schwerer zu übersehende, immer weiter
sich zerstreuende umfängliche Literatur zur Städtegeschichte sind die Jahresberichte von
Uhlirz in MIÖG. Die wichtigste Sammlung guter wissenschaftlicher Ausgaben von Chro-
niken der deutschen Städte ist: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahr-
hundert. Hrsg. durch die historische Kommission bei der Akad. d. Wiss. (zu München;
unter Leitung von K. Hegel). Bd. 1 — 28. Leipzig 1862ff.: Bayerische Städte (Regens-
burg, Landshut, Mühldorf, München). 1 Bd. v. Ed. v. Oefele, K. Th. Heigel u.
K. A. v. Muffat. — Augsburg 2 B. v. F. Frensdorff, 3. B. v. Roth. — Nürnberg
5 Bd. v. K. Hegel u. Th. v. Kern. — Straßburg 2 Bde. v. K. Hegel. — Mainz 2 Bde.
v. dems. — Köln 3 Bde. v. H. Cardauns. — Westfälische und niederrheinische Städte
(Dortmund, Duisburg, Neuß, Soest). 2 Bde. v. K. Lamprecht u. J. Hansen, 1 Bd.
v. Ilgen. — Braunschweig 2 Bde. v. L. Hänselmann. — Lübeck 3 Bde. v. K. Kopp-
mann. — Magdeburg 1 Bd. v. K. Janicke, 1 Bd. v. M. Dittmar u. G. Hertel. Weitere
Ausgaben von Stadtchroniken bei Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte,
7. Aufl. von Brandenburg 1906, S. 31 ff.
377
Lüneburgischen Chronik, „für meine Kinder und ein kommendes Geschlecht, damit
man von dem Geschehenen wisse und die Zukunft verstehen lerne und erfahre,
wie durch Recht oder Gewalt, durch Urteil oder durch Schwanken, durch weise
oder durch unverständige Männer Segen und Fluch gesäet ist." Diese städtische
Geschichtsschreibung schafft uns, wie sie im einzelnen sonst beurteilt werden
mag, alles in allem ein fesselndes und farbenreiches Bild von dem Leben, den
Interessen und Kämpfen, wie sie sich in unseren Städten in jenen Jahrhunderten
entwickelt und gestaltet haben.
Wenn man ehedem eine Chronik aus alter Zeit ohne weiteres als glaub-
würdige Geschichte anzunehmen gewohnt war, so ist man heutzutage eher ge-
neigt, ihren historischen Wert im Vergleich zu anderen, insbesondere urkundlichen
Quellen zu gering anzuschlagen. Unsere Stadtchroniken sind teilweise von
Männern verfaßt, die, wie der Nürnberger Ulman Stromer, selbst im Stadtregiment
saßen und amtliche Kunde über die von ihnen berichteten Dinge hatten, oder
wie der Franziskaner Lesemeister in Lübeck infolge amtlichen Auftrags schrieben,
denen daher die urkundlichen Quellen zugänglich waren. Andere Stadtchroniken
freilich rühren von solchen Stadtkindern her, die weder durch äußere Stellung,
noch auch nach dem Maß ihrer Bildung zur Geschichtsschreibung berufen waren,
deren ungeschickte und planlose Aufzeichnungen das Alte offenbar bloß aus der
volkstümlichen Tradition, das Neue meist nur von Hörensagen erzählten.
Ein wie reiches familiengeschichtliches Material in den deutschen Städte-
chroniken vorliegt, erhellt schon aus den Personenverzeichnissen zu den einzelnen
Bänden der großen, zwar nicht alle, aber sehr viele Städte umfassenden klassischen
Sammlung „Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert.
Auf Veranlassung und mit Unterstützung Seiner Majestät des Königs von Bayern
Maximilian II. herausgegeben durch die Historische Commission bei der Königl.
Academie der Wissenschaften" (bis jetzt 28 Bände). In engem Druck umfassen
diese Register beispielsweise im 1. Band über die Chroniken von Magdeburg 16 Seiten,
im 2. Band über die Chroniken von Augsburg 13 Seiten, im 2. Band über die
Chroniken von Straßburg 22 Seiten. Im einzelnen ist die Berücksichtigung der Ge-
schlechtergeschichte bei dem einen Stadtchronisten weitergehender als bei dem
anderen. Wertvoll ist es, wenn die Namen der Mitglieder von Bürgerausschüssen
sorgfältig verzeichnet sind, z. B. die Namen der Mitglieder des 1405 Okt. 27 in
Lübeck eingesetzten Sechziger-Ausschusses oder der ebenda eingesetzten Wahl-
männer und Ratsmitglieder (Lübeck 2 = Bd. 26 der Gesamtreihe) oder der „Rat-
geben zu Landtshuet" 1439 oder der dortigen Bürgermeister, Ratsmitglieder und
Stadtschreiber2) oder der „ersten", „die den lauf ze München allermeist teilen und
angevangen habnt und noch allermeist tuend"8), oder der Edelleute, die im Feld
*) Hegel im Vorwort des 1. Bandes von: Die Chroniken der fränkischen Städte, Nürnberg
(= Die Chroniken der deutschen Städte" vom 14. bis 16. Jahrhundert, I), Leipzig, Hirzel, 1862.
2) Baierische Städte. Bd. 15 der Gesamtreihe S. 283 ff., dazu die sehr lehrreiche Ab-
handlung „Urkundliche Nachrichten über die in der Chronik erwähnten Landshuter Rats-
geschlechter" S. 351 ff.
8) Ebenda S. 463 ff., dazu die gründliche, sehr beachtenswerte Abhandlung darüber
ebenda S. 504 ff.
378
gestanden oder gefangen wurden (Magdeburg, Bd. 27 der Serie, S. 214ff.), oder der
Söldner, welche die von der Stadt unternommenen kriegerischen Züge ausführten1),
oder der Bürger, welche, wenn der Kaiser mit Gefolge einzog, für die Beherbergung
sorgten, ihm entgegeneilten, die Ansprachen hielten und ihm das Abschiedsgeleit gaben.2)
Eine wertvolle familiengeschichtliche Materie ist im Braunschweiger Schicht-
buch3) enthalten, nämlich eine reiche Wappeneintragung nicht nur der Hanseatischen
Kontore, Kurfürsten, Bischöfe und „der twolff genoten der eddelinge der Sassen",
sondern auch zahlreicher Ritter, Bürger und Bauern. „So stan se hir eyn na
deme anderen: wo syt, wo hoch, wu eddel, wu uneddel eyn vor deme anderen
is, dat stelle ick alle an den herolt. Ook sin hir vele wapen manget dede vor-
storven sin unde dat siechte weghan von dodes halven, so dat ore godere de
fursten unde herrn, ock kercken, closter und andere gudemans under handen
hebben, unde de schilt myt den wapen is one na in de kulen geworppen doch
sunt ore wapen hir getekent to eyner Dechtenisse der vervallenen siechte."
Als Beispiele solcher Städtechroniken, welche besonders reich sind an familien-
geschichtlichen Nachrichten, seien zwei Nürnberger Arbeiten genannt, das Tuchersche
Memorialbuch über die Jahre 1386 — 1454 und Ulman Stromers „Püchel von
meine gesiechet und von abentewr" (1349 — 1407). Das erstgenannte Buch zeigt
die maßgebenden Faktoren städtischer Geschichtsschreibung, nämlich Geschlechts-
und Personalhistorie, Reichs- und Stadtgeschichte gleichmäßig über das Ganze
verteilt. Familiennachrichten, wie wir sie ohne weitere historische Zutat seit dem
Ende des 14. Jahrhunderts fast in allen den hervorragenden Bürgergeschlechtern
Nürnbergs niedergeschrieben finden, haben wohl auch bei dem Tucherschen Ge-
denkbuch Anlaß und Ausgangspunkt für andere geschichtliche Einträge dargeboten.
„Item 1386 jar", so beginnt dies Memorialbuch, „an sant Peter und Paulus
obent an eym pfintztag ward Perchtolt Tucher der elter geporn und sein vater
Hanns Tucher was nar 18 jar elter denn der sun, und sein muter 15 jar elter
dann der Perchtolt Tucher. Item 1398 jar am eritag vor liechtmeß gelobt man
Perchtolt Tuchers des eitern sein frawen Elspeten, Ulrich Grolantz tochter, zu der
er." Das Geschlecht der Tucher ist mit der Geschichte der Stadt Nürnberg und
mit ihrer Geschichte eng verknüpft. Eine lange Reihe seiner Mitglieder saß im
Nürnberger Rate. Mehrere Mitglieder sind mit Erfolg als Chronisten aufgetreten.4)
x) Vgl. das Söldnerbuch des Augsburger Stadtarchivs und Chroniken der deutschen
Städte, Augsburg 1 (= Bd. 4 der Gesamtreihe), S. 250. — Qeschlechterbücher wurden in
Augsburg schon im 15. Jahrh. einzeln unternommen, wie das der Ilsung, der Gossenbrot;
häufiger werden sie erst in der folgenden Zeit, in der auch Zunftchroniken hervortreten.
Vgl. auch Augsburgisches Geschlechterbuch. Frankfurt a. M. 1580. — Augsburgisches
Wappenbuch. Augsburg 1613. — Paul von Stetten d. J., „Geschichte der adelichen Ge-
schlechter in der freyen Reichsstadt Augsburg". Augsburg 1762.
2) Vgl. z. B. Chroniken der deutschen Städte, Nürnberg 5 (= Bd. 11 der Gesamtreihe)
S. 482 ff.
3) Braunschweig 2 = Nr. 16 der Gesamtreihe, S. 478 ff., die wörtlich angeführte Stelle
steht S. 490.
4) „Das Tuchersche Geschlecht vom 14. bis ins 16. Jahrhundert", Chroniken der
deutschen Städte, Nürnberg 4 (= Bd. 10 der Gesamtreihe, S. 29 ff.). Der Text des Memorial-
buches ist hier S. 14ff. abgedruckt; der 2. Bd. der Gesamtreihe (= Nürnberg 2) enthält u. a.
Endres Tuchers Memorial, 1421—1440.
379
Ulman Stromers Büchlein ist als eine sehr wertvolle und glaubwürdige Quelle
für die Zeitgeschichte zu betrachten. Für die vorliegende Betrachtung kommen
nicht seine Berichte über die deutsche Reichsgeschichte überhaupt oder über die
Geschichte des Städtekrieges in den siebziger und achtziger Jahren des 14. Jahr-
hunderts, auch nicht seine statistischen Nachrichten in Betracht, welche als ein
wichtiger Beitrag zur Geschichte des deutschen Handels gelten, sondern seine
genealogischen Angaben. Diese sind von besonderem Wert für die Familien-
geschichte Nürnbergs. Ulman schreibt einfach und wahr, mit guter Kenntnis der
Dinge und fern von jeder Nebenabsicht.1) Besonders lehrreich ist für den Fa-
milienforscher der Abschnitt, welcher anhebt (S. 83 ff. der Ausgabe in den Chro-
niken der deutschen Städte, Leipzig 1862): „Anno 90 ich Ulman Stromeir schreib
hernach alle erberg lewt, die ich erkant hab, di bey mein Zeiten tod sein, den
got genedig sey; aber ir wirt vil vergessen, di nicht geschriben werden." In
diesem Verzeichnis, welches Ulman Stromer im Jahre 1390 von den zu seiner
Zeit verstorbenen „erberg lewt" niederschrieb, finden sich, abgesehen von dem
bloß mit Einzelnamen wie Friedrich, Peter, Hans usw. genannten Ärzten und
Apothekern, im ganzen 118 Familien aufgeführt. Gerade hundert Jahre später
(1490) verfaßte Hans Haller wieder ein Verzeichnis aller „erbaren Leut", die er
zu seinen Zeiten gekannt hat „ertlichen zu gut, damit sie desto paß wissen, wer
ihre Eltern oder andern Freundschaft gewest sein"2): darin stehen 112 Familien,
von denen nur 49 sich schon bei Ulman Stromer finden, alle anderen 63 scheinen
neu hinzugekommen. Nicht weniger auffallend ist das Ergebnis, wenn man das
letztere Verzeichnis wieder mit einem nur 21 Jahre späteren von Lazarus Holz-
schuher vergleicht.3) Unter den 92 Namen der Ehrbaren, welche Laz. Holzschuher
aufführt, zählen wir abermals 23 neue und nur noch 37 von denen, welche bereits
bei Ulman Stromer vorkommen. Mögen auch einige Namen hier und dort über-
gangen sein, so ist doch ein starker Ab- und Zugang ersichtlich, welcher der
früher gewöhnlichen Vorstellung von der Abgeschlossenheit des Bürgertums im
Mittelalter durchaus nicht entspricht, vielmehr im Gegenteil die größte Leichtig-
keit der Übersiedelung und eine Liberalität bei der Aufnahme neuer Bürger be-
weist, in der wir eine der wesentlichen Bedingungen des Aufblühens der Städte
im Mittelalter erkennen müssen.4)
x) Hegel, Die Chroniken der deutschen Städte, Nürnberg I, 1862. S. 11.
2) v. Scheurlsche Bibl. Cod. H. und Hdsch. II 65, in der Hellerschen Sammlung der
K. Bibl. zu Bamberg.
3) Originalhdsch. von Laz. Holzschuher im Freih. v. Holzsch. Familienarchiv, Bl. 257 bis
285 b. „It. harnach sten geschriben die Holtschuher und nach volgend ander gesiecht der
erbaren der stat Nürmberk, die gelebt haben und monpar gebest sein zu sand Egydien tag
im 1511. jar, mein Lasarus Holtschuher alter im 39. jar, das hab ich meinen nachkumenden
freunden gemacht zu einer gedechtnus, das sich alle ding sopald verkern in diser weit."
*) „Die Ehrbaren und das Patriciat von Nürnberg" = Beilage IX der Chroniken der
deutschen Städte, Nürnberg I, 1862. Vgl. auch: Genealogisches Taschenbuch des lebenden
raths- und gerichtsfähigen Adels zu Nürnberg, herausgegeben von Senator Hans Carl von
Welser. Nürnberg 1783. — Genealogisches Handbuch des lebenden raths-, gerichts- und
ämterfähigen Adels zu Nürnberg 1795. — Genealogisches Handbuch der zur Zeit lebenden
raths- und gerichtsfähigen Familien der vormaligen Reichsstadt Nürnberg 1860 — 1878, dazu
eine Fortsetzung von Freih. v. Imhoff. Nürnberg 1890.
380
Außer den Stadtchroniken, die es sich zur Aufgabe machen, das Wichtigste
aus allen Gebieten des städtischen Wesens zusammenzufassen, kommen die
handschriftlichen Darstellungen von einzelnen Seiten dieses Wesens, z. B. von
Zünften, Gesellschaften oder Gebräuchen, für den Familienforscher in Betracht.
Einiges von diesen Manuskripten ist auch gedruckt. Vieles lagert in Archiven,
Bibliotheken, Museen und Gesellschaftsräumen zerstreut und bleibt oft weiteren
Kreisen unbekannt. Als ein Beispiel solcher Überlieferungen nenne ich das
Druckwerk: Schönbartbuch, das Nürnbergische. Handschrift und 97 hand-
kolorierte Tafeln in Faksimile-Reproduktion. Mit dem Porträt von Conrad Wald-
stromer nach H. Beuer 1666 in Kupferstich hrsg. von K. Drescher. Weimar 1908.
Es ist dies die Geschichte eines Fastnachtbrauches, des sogenannten Schönbart-
laufens im 15. und 16. Jahrhundert zu Nürnberg. Handschriften dieser Arbeit
liegen in der Hamburger Stadtbibliothek (hiernach ist die vorgenannte Druck-
legung erfolgt), sowie im Germanischen Museum und in den Bibliotheken
der Städte Nürnberg und München. Abgesehen von dem hohen Wert des
Buches für Kostüm- und Kulturgeschichte ist es für den Familienforscher von
großem Interesse, da die Wappen der abgebildeten Zünftler farbig auf den Tafeln
beigefügt sind.
Neben den städtischen, verdienen die klösterlichen Chroniken auch für
den Familienforscher eine besondere Berücksichtigung. Denn sie enthalten neben den
sonstigen Materialien auch zahlreiche Nachweise zur Personengeschichte, die durch
andere Quellen nicht zu erbringen sind. Von den sehr zahlreichen, nach ihrem
Quellenwert freilich sehr verschiedenen Klosterchroniken nenne ich beispielshalber
die reichhaltige Chronistik von St. Gallen. Hier war lange Zeit die weltberühmte
Schule der Mittelpunkt des Klosterlebens, der Stolz und die Freude der Sankt-
galler Mönche; und die Lebensnachrichten von bedeutenderen Lehrern nebst mannig-
fachen Schulgeschichten verschiedener Art nehmen einen sehr hervorragenden
Raum in den historischen Niederschriften ein, die in St. Gallen entstanden.1) Be-
sonders über die Wohltäter der Klöster und über die Fürsten und Herren, zu
denen die Mönche in naher Beziehung standen, erfahren wir aus den von ihnen
niedergeschriebenen Jahrbüchern manche interessante Einzelheit. So finden wir
unter den auf dem Lauterberg oder Petersberg bei Halle entstandenen Manu-
skripten außer allerhand Anziehendem und Lehrreichem über die Hausgeschichte
des dortigen Klosters ein Büchlein über die Genealogie der Wettiner.2) Zu den
reichhaltigsten, gerade für den Familienforscher ergiebigsten Fundstätten gehört
Reichenau. Hier wurde im letzten Dezennium des 15. Jahrhunderts die lange
unterbrochene historiographische Tätigkeit noch einmal von Martin oder Gallus
Ohem (Oheim) aufgenommen, der eine deutsche Chronik seines Klosters in den
Jahren 1496 — 1498 bereits als alter Mann verfaßte. Mit Benutzung aller Hilfs-
mittel, welche ihm Archiv und Bibliothek gewähren konnten, behandelte er die
Gründungsgeschichte des Klosters, dessen Besitzstand und Wohltäter, dann im
2. Teile die Geschichte der Reichenau bis auf den 54. Abt Friedrich von Warten-
!) Casus S. Galli ed. Ild. v. Arx MQSS II, 59—183.
2) Chronicon Montis Sereni, ed. Ehrenfeuchter MGSS XXIII, 130—228.
381
berg und stellte schließlich im 3. Teile ein Wappenbuch der Äbte, Kapitelherren
und Lehnsleute zusammen.1)
Dem Fleiß der Mönche verdanken wir insbesondere Biographien. Beispiels-
weise sei das Leben Eigils von Bruun genannt, das uns nicht ohne Geschick in
die Geschichte von Fulda führt. Besonders gelungen ist die sehr lebensvolle
Schilderung der Bewegung, welche die Abtswahl im Kloster hervorruft; die An-
sichten und Äußerungen der verschiedenen Wortführer werden in der gewöhn-
lichen Umgangssprache wiedergegeben, und der Kampf der Meinungen und
Wünsche, wie er sich ohne große Veränderungen noch heutigen Tages bei solcher
Gelegenheit beobachten läßt, stellt sich uns mit großer Lebendigkeit dar.2) Da
in jeder Klosterschule die Übung im Versemachen einen stehenden Teil des
Unterrichtes bildete, so entwickelte sich neben der Biographie in Prosa eine solche
in Versen ; doch ist die poetische Einkleidung oft dem inneren Gehalte nachteilig
geworden. Um die Geschichte zu popularisieren, bediente man sich wiederholt
deutscher Reime. So verfaßte Abt Hermann von Lubens3) 1323 — 56 in dem von
dem Grafen von Kastei gestifteten Kloster gleichen Namens, das zur Oberpfalz
gehörte, eine Reimchronik, worin die Geschichte der Stifter mit viel genealogischer,
aber wenig poetischer Phantasie dargestellt wird. Der Verfasser beruft sich nicht
selten auf das Salbuch des Klosters und benutzt auch die alten Grabsteine, die
manche beachtenswerte Tatsache über zahlreiche Geschlechter von Franken und
Bayern im 10. und 11. Jahrhundert aufbewahrten.4)
Familien- und Hauschroniken5), nicht selten in Familienbibeln6) oder
Erbauungsbücher eingetragen, die als heilig gehaltenes Erbstück von Geschlecht
i) Herausg. von Barack, Biblioth. d. Literar. Ver. in Stuttgart, Bd. 84 (1866). Vgl.
Quellen und Forschungen zur Geschichte der Abtei Reichenau. Hrsg. von der Bad. histor.
Kommission. Heidelberg 1890 ff. 1. K. Brandi, Die Reichenauer Urkundenfälschungen.
2. Die Chronik d. Gallus Ohem.
2) Vita Eigilis ed. Waitz MGSS XV.
3) Die Kastler Reimchronik. Freyberg, Sammlung historischer Schriften II, 455 ff., mit
guten historisch-genealogischen Noten versehen. Abtkatalog in Mon. Boica XXIV, 311.
4) Über die sehr ausgedehnte, die Schriftstellerei in den Klöstern betreffende Literatur
orientiert man sich am besten aus den oben Seite 176 angeführten Werken von Wattenbach,
Lorenz und Potthast. Den Auseinandersetzungen von Wattenbach und Lorenz bin ich
im Text meist wörtlich gefolgt.
5) Perlbach, M., Aus der Familienchronik eines Breslauer Geistlichen und Lehrers
um 1600, Zeitschr. d. Ver. f. Gesch. u. Altert. Schlesiens, XXXIV 1899, S. 339ff. — J., Das
Orthsche Familienbuch, DH 1908, S. 96. — Schottmüller, Kurt, Aus einer Schwersenzer
Familienchronik, ZHGP 12. — Kekule von Stradonitz, Gedenkbuch einer böhmischen
Exulantenfamilie in der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel (ebenda S. 97). — Fircks,
Ed. Freiherr von, Das Hausbuch des Reinhold von Koskull und seiner Nachkommen
1603 (1565) bis 1749, Jahrb. f. Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1894 (Mitau 1895),
S. 144ff. — Hausbuch d. Herrn Joachim v. Wedel auf Krempzow Schloß u. Blumberg
erbgesessen, hrsg. v. Bohlen-Bohlendorff. Tübingen 1882 (Bibliothek des Literar. Ver.
161), vom Beginn des 16. Jahrh. bis Anfang des 17. reichend, enthält neben dem Bericht
der damaligen Welthändel auch Personalien, z. B. (S. 9 der Ausgabe von Bohlen-Bohlen-
dorff): „Georg hat Anna von Steinwehr von Selchow gefreiet mit der er 5 söhne und
4 töchter gehabt. Hans Georgs ältester söhn ist in den langwierigen dänischen kriegen
Anno 1565 in einer schlacht geblieben. Caspar itziger Stettinischer hoffmarschalck, hat in
Ungarn, Denemarken, Frankreich und Niederlanden rittmeisterschafft bedienet, vivit coelebs.
382
zu Geschlecht übergingen, sind selbstverständlich eine hochwillkommene Quelle.
Freilich ist dabei zu berücksichtigen, daß hier keine historisch vorgebildeten
Chronisten gearbeitet haben und daher häufig unrichtige Urteile unterlaufen.
Die Wahrheit der familiengeschichtlichen Überlieferungen festzustellen, ist
besonders schwierig, wenn Verwechslungen mit anderen Familien vorliegen. In
der Familie des Herrn Obersten von Domarus zu Dresden-Klotzsche1) befindet
sich eine Familienbibel, in der am Anfang folgendes eingetragen ist:
„Im Namen Gottes des Hoch Erhabenen Vater, Sohnes und heil. Geistes Hallelujah.
Amen. Hatt Eberhardt von Somnicz, Erbherr auf Grundorff die heil. Bibel gekauffet in
Dantzig . . . und geschenket an seine Tochter Leonore, so gehe(irathet) mir den Johann Sigis-
mund geadelten von Doma . . . dermaligen königlichen Feld-Obristen hoher polnischer Crohn,
anjetzo Grundherr auf Dommrowo 1687. Wirdt dieses Buch überleben Kinder und Kindes-
kinder, und soll dienen vor Familenvorwerk bis hundert Jahren noch zum ewigen Ange-
denken so es gefalle Dir Herrn Gott gnädiger Erhaltung dieses anjetzo newenadl. Geschlechtes.
Ist gewesen mein Urvatter Baul Meynard Domar wie erfahren ein Rathsherr in der Stadt Coniz
und hat auch sein genannet Domrowo, so ist in Deutsch Eichstätt, erblassen an meinen
Vatter selig Christophorus, so ist getreten im Dienste Königl. Majestett der Chron Polen und
Secretarius geheimder Cancelleye als solcher beygewohnet dem ewigen Frieden zu Oliva bey
Stadt Danzig 1660 und in Gott geschieden ist 1682. Ist gewesen meine Mutter selige Barbara
mit Vatters Nahmen Berwaldtan Holpe hat ihm geschenket eine Tochter meine geliebde
Schwester Anna so geehliget den Sigismund . . . Auch hat mir nicht gefehlet Allmächtigen
Gnade, bis datto so ich auch gedienet Königl. Majestätten der Crohn Polen 25 Jahre, näm-
ich an 8 dem Gottsei. gerechten Johann Casimir, an 5 dem Erhabenen Michael Fürst
Wieznowici und bis Ende mit meinen geliebten Herrn Johannes Sobiesci so man geführet,
und habe gekempffet gegen den grausssahmen Türken in den Victorien bei Gorim, Baracanij
sowie Granij, aber farnehmlich am 12. Sept. 1683 vor kaiserl. Residenzstadt Wien, allwo wier
die Belagerung bemeltr Stadt abgetrieben undt mier durch gnade meiner Majestät von Pohlen
meiner Tapfferkeit zum Lohne ward meine Erhebung zum Adelstande, sowie von Hoch-
Wol zu fürchten ist der mann, der böse ist und wol reden kann. Joachim der elter, ein
widersetziger zanksüchtiger Kopff, ob er wol 2 mahl in ehestand getreten, ist er doch jetzt
noch unbeerbet." — Hulley, Jos., Eine Trierer Familienchronik aus dem 16. Jahrhundert,
„Das Triersche Archiv", Ergänzungsheft III, 1903. — Häne, J., Das Familienbuch zweier
rheinthalischer Amtmänner des 15. u. 16.Jahrh. Zürich 1900. Sep.-Abdr.— Ein Hausbuch Eggerik
Beninga's von C. Borchling, Jahrbuch d. Gesellschaft f. bildende Kunst u. vaterländ. Altertümer
zu Emden, XIV 1902, S. 177ff., XV 1903, S. 104ff. Hier als Beilage IX „Die Protokolle der
Auricher Hexenprozesse von 1543 nebst einem Überblick über die Hexenprozesse in Ost-
friesland". S. 128 heißt es: „Wybbeke Galtetz besteyt des gelyken vnd gyfft sick sculdich
der myssdaeth alss die anderen alle, die sie auertuegen. Ewke Wbbe Poppen na der marter
vnd pynigende hefft oic bekent in gelyker maten vnd gyfft sie sculdich alss die anderen.
Dusse upgemelten synt malcanderen in der ogen gesteh vnd hebn sie onder eyn ander auer-
tueget, eyn yder over syn angesychte vnd hebn dat alle to gestandn actum Donredages vnd
frydages na Estomichi. In der pynen hebn sie dusse navolgende oec gemelt vnd synt gehaelt
vnd pynlick gevraget: Gele Jelscen Bauwe Aepke Tyan stieffmoeder, Hebe Tyan, Hayke Agen".
Hexenakten finden sich in unseren öffentlichen Sammlungen zerstreut, namentlich in den
Archiven; besonders zahlreich sind sie im Allgemeinen Reichsarchiv zu München und in der
Königlichen Bibliothek zu Bamberg.
6) Die Praunfalksche Familienbibel. Nach dem Originale im gräflich Schlippenbachschen
Familien-Archiv auf Schloß Arendsen. Hrsg. von Albert Grafen Schlippenbach (mit
Stammtafeln), JAW NF 1900, 66 ff. — Klemm, Aus der Hausbibel eines Exulanten, VJH
1906, 372 ff.
a) Das Folgende aus der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung 1905, S. 414,
wiederholt.
383
kayserl. Hoff Marschall Ambdt in Wien desselben Anerkennung und Verleihung vor sempt-
licher kayserl. Landten undt . . . stehende Reichstheile, vor welche unverdiente gnade und
sehr nahezu körperl. Unbeschädigkeit in aller Aengsten Lebensgefahr und schröckl. Drängniss
Herre Gott Dir ewig Rühmen und Preissen."
Diese Familientradition bezieht sich nicht auf einen Domarus, sondern auf einen
Domaradzki1), der dem polnischen Wappenstamme „Grys" angehörte und mit
den zum Wappenstamme Ksiezyc gehörenden Domarus keinen verwandtschaft-
lichen Zusammenhang hatte. Aber auch betreffs dieses Domaradzki, welcher zur
Belohnung seiner Tapferkeit im Kampfe mit den Türken vom König Johann
Sobieski zum Bannerträger der Husaren ernannt wurde, ist eine Erhebung in den
Adelsstand unmöglich. Denn um an einer Husarenfahne zu fechten, mußte er
von vornherein Edelmann sein. Daß er es bereits vor dem Feldzuge war, folgt
schon aus der Würde seines Vaters, der Truchseß war. Ferner hatte der König
kein Recht zu einer Adelsverleihung, eine solche war seit 1601 das alleinige
Recht des polnischen Reichstages.
Eine andere für Familiengeschichte wichtige Gruppe archivalischer Nieder-
schriften sind ferner Memoiren2) und Tagebücher.3) Hinsichtlich der Memoiren
einzelner Personen4) darf freilich nicht vergessen werden, daß selbst, wo es sich
um die bedeutendsten Männer handelt, bei der Niederschrift erlebter Ereignisse
Irrtümer unterlaufen und daß daher diese Memoiren mit urkundlicher Darstellung
nicht gleichwertig sind.5) Tagebücher, regelmäßig und sorgfältig geführt, können
recht gute Dienste leisten. Es ist zu bedauern, daß in unserer hastenden Zeit
immer weniger Menschen sich die Zeit zu ihnen nehmen. Mit den Tagebüchern
x) „Der Entsatz von Wien vom 12. Sept. 1683 aus einer kriegshistorischen Studie."
Berlin 1883, S. VII. Domaradzki focht bei Wien an der Husarenfahne des Kron-Hetmans
Zablonowski. Als der Sieg erfochten war, verfolgte der König Johann Sobieski die Türken
nach Ungarn hinein. Vor der Stadt Gran, die auf dem rechten Ufer der Donau liegt und
durch eine Brücke mit den auf dem linken Ufer liegenden Schanzen bei dem Dorfe Parkang
verbunden war, wurde er aufgehalten. Ein Sturm auf die Schanzen am 7. Okt. 1683 gelang
nicht, wohl aber wurden diese am folgenden Tage eingenommen und die Türken über die
Brücke gejagt, die unter ihnen brach. Viele Türken stürzten in die Donau; aber auch
Domaradzki, der zu den nächsten Verfolgern gehörte, stürzte mit dem Pferde in den Fluß,
das ihn schwimmend trug und, nachdem er im Flusse angeblich noch drei Feinde unter den
Augen des Königs niedergehauen hatte, glücklich ans Ufer brachte.
2) Hänselmann, Ludwig, Henning Brandis' Diarium. Hildesheimische Geschichten
aus den Jahren 1471 — 1528. Hildesheim 1896. — Buhlers, M., Joachim Brandis des
Jüngeren Diarium, ergänzt aus Tilo Brandis' Annalen, 1526 — 1609. Hildesheim 1903. — Das
Tagebuch des Domdechanten und Portenarius des Hochstifts Halberstadt Matthias von
Oppen, Probstes des Kollegianstifts S. Botifacii und Mauritii, Archidiakonus zu Atzum und
des Balsamgaues, 1596 (1589) bis 1608 (1620). Mit einer Stammtafel (= 3. Teil der Ge-
schichte der Familie von Oppen). Hrsg. von G. A. v. Mülverstedt. 1894. — Prümers,
Rod., Tagebuch Adam Samuel Hartmanns über seine Kollektenreise i. J. 1657 — 59, ZHGP
14, 15.
3) Weißenborn, E., „Tagebücher und Familiengeschichte", ASW 1905.
4) Hierhin gehören auch Aufzeichnungen über Hochzeiten und Begräbnisse. Das kultur-
historisch und genealogisch interessante „Merkbuch des Ritters Hans von Schweinichen.
Zum ersten Male herausgegeben von K. Wuttke" (Berlin 1894) enthält die genaue Beschrei-
bung von 7 Hochzeits- und 6 Begräbnisfeierlichkeiten.
5) S. oben S. 244.
384
vergleichen sich die Reisebeschreibungen.1) Namentlich die Berichte über Pilger-
fahrten2) nach dem heiligen Lande enthalten mancherlei familiengeschichtliches
Material.
Neben ausführlicheren chronikalischen Aufzeichnungen finden sich auch
kürzere genealogische Zusammenstellungen. Diese sind besonders dann
wertvoll, wenn derjenige, der diese Genealogica niederschrieb, zur selben Zeit
lebte wie die Personen, über die er berichtete. Ein Beispiel solcher Notizen
befindet sich im Besitze des Herrn Geheimen Regierungsrates Dr. von Oppen,
Vortragenden Rates im Königlichen Sächsischen Ministerium des Innern. Der An-
fang dieser Aufzeichnung, die bisher nicht gedruckt, auch nicht für die von Geh.
Archivrat von Mülverstedt herausgegebene 4 bändige Geschichte des Geschlechts
von Oppen (1893—98) benutzt ist, lautet:
„Die geburdn der Von OPpen, hie Verzeichnet Sieder das Lehen zu Belziek ge-
stifft ist worden Vom Herr Küne Von Oppen, Ritter."
Ferner heißt es auf Folio lb:
„Daß Von OPpen Tottenbuch oder geburts Register, ist geweßen Zu Belziegk
ein Sanct. Briccius Kirch vor dem Schloß, da haben die Von Oppen ihre Be-
grebniß Vnndt daß eine Altar gehabt Welchenn Herr Küne Von Oppen Ritter
gestifftet hadt . . . Vnndt ist zu wißen, das im Bebsthumb also der gebrauch
gewest das Jehrlich Vor die Verstorbene Von Oppen Vndt ihre Haußfrouwen dy da
in dere Kirchin begraben für ihre sehlen gebetten Wie zu der Zeit im Bebstum dy
Meße gehalten, die haben die Pfaffen die Seih Lehen gehabt dieß Todten Buch
gehalten. Welche die Begraben wurden, sy der Zeitt alß Herr Cuno Von OPpen daß
gestifft Vndt Wie Woll es im anfang nicht also angefangen Vnndt Bedacht, daß gründt-
lich oder deutlich geschrieben wer worden, waß für geschlecht ihre Haußfrawen Vnndt
von wen auch wer Ire Eltern gewondt auch wohin die Töchter gefreiet, so haebe ich
Caspar Von Oppen das ich so Viel wießentlich also angefangen, Vnndt gründtlich
Beschrieben, darmit so nach dem Gnediegen Vnndt Barmherziegen wiellen des Al-
mechtiegen ewiegen Gottes diese Vergengliche weit Lenger stehen, Vnndt Vnser ge-
schlecht Waxsen undt zunehmen soldt das Unsere NachKommen sehen können wurhin
sich ihre VorEItern Befreundet, darmit sie ihre Freindtschaft wißen vnndt Suchen.
Vndt Bütte die meinen Wollen mit Solcher Verzeichnis nachfolgen Vnndt habe das
mit mein Caspar Von Oppen eygene Handt durchauß geschrieben Vnndt daß auf Neüw
angefangen. Nach Christus Vnsers Heylandt geburtt 1557 Jhar."
An diese Ankündigung schließen sich unmittelbar die genealogischen An-
gaben an. Sie sind von einer Reihe verschiedener Hände zu verschiedenen Zeiten
geschrieben. Die ersten drei lauten:
J) Hantzsch, Viktor, Deutsche Reisende des 16. Jahrhunderts. Leipzig, Duncker &
Humblot, 1895 (= Leipziger Studien aus dem Gebiete der Geschichte, 1. Bd., 4. Heft).
2) Deutsche Pilgerreisen nach dem Heiligen Lande. Hrsg. von R. Röhricht und
H. Meisner. Neue kleine Ausgabe von R. Röhricht. Innsbruck 1900. — Röhricht, R.,
Deutsche Pilgerfahrten nach dem Heiligen Lande. Gotha 1889. — Hoogeweg, Herrn.,
Eine westfälische Pilgerfahrt nach dem hl. Lande v. J. 1519, Zeitschr. Westf. 47, 89; 48, 90.
— von Posern-Klett, Kreuzfahrer aus dem Meißnerlande, ASG 4, 45 — 56. — Waal, A. de,
Der Campo Santo der Deutschen zu Rom. Gesch. der nation. Stift. Freiburg 1897.
— Nagl, F., und Lang, A., Mitteilungen aus dem Archiv des deutschen Nationalhospizes
St. Maria dell Anima in Rom. Freiburg 1899 (Rom. Quartalschr. f. christl. Altert., 12. Sup-
plementheft). — Hier sei angereiht: Christovanos, Constantin, Abendländische Ge-
schlechter im Orient, I. Wien 1889.
385
„Herr Küne Von Oppen ein Ritter vnndt Rudolff sein Bruder der das Lehen Zu
Beizig gestifftet hadt, Dorothea Von Rehrfelt seine Haußfrauw, Erich Zille, Küne Rudolff
seine söhne gewest. — Herr Zille Von Oppen ein Ritter gewesten. Kattrina Von
yßenberg seine Haußfrauw. — Herr Küne Von Oppen auch ein Ritter geweßen. Elisa-
bett von Pannewitz seine fraw, Rudolff seine Sohn gewest."
Nach dem Tode des fleißigen Genealogen, der diese Daten der Nachwelt
überlieferte, haben andere zahlreiche Hände diese Notizen fortgesetzt, so daß
man annehmen kann, es habe eine Zirkulation des Manuskripts oder doch eines
Teiles desselben stattgefunden. Hier noch ein Beispiel aus späterer Zeit:
„Anno 1662 Davit von Oppen Georgen s. Sohn zu Schweno Hochzeit gehabtt mit
Edlen Ehr vnndt fihl tugentsahm Jnfr. Ana elisabbet von maltitzs, Hans Ernst von
matitzs (sie!) Eliche Tochter zu Taucho vndt wohnen beider Seitzs zu Iisendorf. Dessen
Kinder sabina elisabett".
Nicht alle Chroniken oder Jahrbücher, auf welche ein Forscher stößt, sind
echte. Es empfiehlt sich, daß derselbe aus der neusten gedruckten Literatur sich
darüber versichert, ob er es bei der ihm vorliegenden gedruckten oder ungedruckten
Quelle nicht etwa mit einer Fälschung zu tun hat. Als ein lehrreiches Beispiel,
wieviel Unheil für eine wissenschaftliche Erforschung der Vergangenheit, ins-
besondere auch der genealogischen Verhältnisse, aus einer unechten Quelle er-
wachsen kann, mögen die Fälschungen Chrysostomus Hanthalers dienen.1)
Dieser überraschte im Jahre 1742 die gelehrte Welt durch die Veröffentlichung
einer Geschichtsquelle, die Ortilo zum Verfasser haben wollte, einen der Mönche,
die auf den Ruf des Babenbergers Herzog Leopold VI. von Heiligenkreuz zur
Besiedelung Lilienfelds ausgezogen waren.2) Das Werk brachte unter angeblicher
Benutzung einer verlorenen Arbeit Alolds von Pöchlarn, Kaplans des Markgrafen
Adalbert (f 1055) zahlreiche annalistische Notizen. 1747 erschien der erste Band
von Hanthalers „Fasti Campililienses", in denen er in breitspuriger Weise Kloster-,
Landes- und Ordensgeschichte bis zum Jahre 1300 behandelte. Ortilo bildete für
die Darstellung den wichtigsten Gewährsmann, der sich mit eigenen Nachrichten
besonders dort einfand, wo andere Quellen versagten, und er gelangte auch
S. 1273 ff. neuerlich zum Abdruck, diesmal aber vervollständigt durch seine mit
tagebuchartiger Ausführlichkeit bis 1230 fortschreitende Gründungsgeschichte von
Lilienfeld. Außerdem hatten sich mit ihm zwei neue literarische Genossen zu
einem „Ternio scriptorum Austriacorum" verbündet; es waren Leupold von Lilien-
feld, der, gestützt auf Notizen Richards von Klosterneuburg, eine Genealogie des
Markgrafen Leopolds des Heiligen (f 1136) beisteuerte, und der Dominikaner
Pernold, Beichtvater Margarethas, der Gemahlin König Heinrichs VII. und später
Otakars von Böhmen, die sich ausgiebig über die Zeit des Interregnums verbreitete.
Der Zweifel heftete sich den neuen Autoren unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung
') Tangl, Die Fälschungen Chrysostomus Hanthalers, MIÖQ 1898. Aus dieser Ab-
handlung ist das Folgende entnommen.
2) Notulae aneedotae e Chronica illustris stirpis Babenbergicae in Osterrichia dominantis
quamquam vir reverendus Aloldus de Peklarn serenissimi quondam Austriae marchionis Adalberti
ab a. 1034 usque ad a. 1056 capellanus conscripsit a Fr. Ortilone uno e primis monachis
Campililiensibis sub finem seculi XII excerptae etc. Crembsii 1742. In der Aufzählung der
Werke Hanthalers in dessen bester Biographie von Tobler in den Xenia Bernardina, hrsg.
von der österr. Ungar. Cisterc. Provinz 3 Th. (Beiträge zur Geschichte der Cistercienser
Stifte Reun, Heiligenkreuz, Zwettl, Lilienfeld usw.) S. 287 fehlt das Werk.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 25
386
an ihre Fersen. Man sprach von „Ortilo von Lügenfeld" oder von der „bekannten
Ortilofabrik". Wattenbach räumte im Anhang zu seinen „Geschichtsquellen"1)
Hanthaler einen Ehrenplatz in der Reihe der Fälscher ein. An der Hand der
Untersuchungen von Zeißberg in der Einleitung zu seiner Ausgabe des Lilien-
felder Totenbuches2) sehen wir den Fälscher gleichsam wachsen. Genealogische
Studien bilden für Hanthaler den Ausgangspunkt: zunächst werden die Gedächtnis-
tage von Angehörigen Lilienfeld nahestehender Adelsgeschlechter vielfach noch mit
unverstellter Schrift ins Totenbuch des Klosters eingetragen. Aber bald geht es
weiter; in künstlich nachgeahmten Schriftzügen trägt er Namen, die er bei seinen
genealogischen Untersuchungen eben benötigt, in das Totenbuch ein. Gleiche
Entstellungen eines Chartulars aus dem 15. Jahrhundert (cod. 58 des Wiener Staats-
Archivs) — Zeugennachtragungen an 16 verschiedenen Stellen — hat Zeißberg
zugleich unter steter Aufdeckung des regen Zusammenhangs mit Hanthalers Re-
census diplomatico-genealogicus überzeugend nachgewiesen. Mit Recht hat Huber
Klage über das Unheil erhoben3), welches genealogische Tabellen dadurch an-
richten, daß einer von der andern Angaben abschrieb, die zuletzt auf Hanthalers
Fälschungen zurückgehen. Auch Juritsch4), der Hubers Abhandlung im Text seiner
Geschichte der Babenberger verwertet, gibt in seiner eigenen genealogischen Tabelle
die Kinder Leopold III. genau in der grundfalschen Hanthalerschen Reihenfolge an;
vor allem steht der wichtigste der Söhne, Heinrich, der spätere erste Herzog,
an ganz irriger Stelle. Tangl hat die Ergebnisse der Untersuchungen von Zeiß-
berg und Wattenbach noch wesentlich ergänzt. Eine für den Familienforscher
besonders lehrreiche Einzelheit sei aus Tangls Abhandlung hier hervorgehoben:
In einem Chartular des 13. Jahrhunderts (Cod. lat. 13424 der Wiener Hofbibliothek),
und zwar in einer Urkunde Herzogs Leopolds VI. von 1209 April 13 ist in
der Zeugenreihe nach „Ortolfus de Ronnenberch" mit schwärzerer Tinte über der
Zeile nachgetragen „et Ortolfus filius suus". Die Schrift dieses Nachtrages er-
innert lebhaft an ähnliche Beifügungen des späteren Chartulars, und der Betrug
wird ganz offenkundig dadurch, daß sich das Einschiebsel in der im Stiftsarchiv
zu Lilienfeld vorliegenden Urkunde nicht findet. Hanthaler aber schaltet im Ab-
druck der Urkunde (Fasti 1, 598) den Nachtrag ruhig in den Text ein und Re-
census 2, 229 verwertet er ihn zu genealogischen Zwecken, da er einen
Ortolfus III. de Ronneberch et Roetelensteine als wichtiges Bindeglied benötigt.
Wie sich bei den von Hanthaler künstlich zugerichteten Urkunden ein Stamm-
baum stets dort einstellt, wo die Zeugenreihen anderer Urkunden schmählich
versagen, so schütteln auch Alold, Richard und Ortilo Geburtsdaten, derer die
übrigen beschränkten Annalisten in den österreichischen Klöstern gar nicht achteten,
nur so aus dem Ärmel. Diese Art entspricht aber durchaus nicht dem Brauche
mittelalterlicher Geschichtsquellen. Selten nur sind uns Geburtsjahre, seltener
noch Geburtstage überliefert; meist müssen wir uns begnügen, aus Altersangaben
bei Erwähnung des Todes, aus dem Datum der Wehrhaftmachung, des ersten
!) Wattenbach, Geschichtsq. 6. Aufl. II, 496.
2) Fontes rerum Austriacarum II, 41, 11 ff.
3) Hub er, Zur Genealogie der Markgrafen von Österreich, MIÖG 2, 382 ff.
4) Juritsch, Geschichte der Babenberger und ihrer Länder, Innsbruck 1894.
387
Auftretens in Zeugenreihen annähernd auf die Zeit der Geburt zurückzuschließen.
In der Ausführung seiner Fälschungen ist Hanthaler ein Original; die einzelnen
Früchte seines rastlosen, aber unehrlichen Gelehrtenfleißes sind sämtlich nur mit
vorsichtiger Kritik, im einzelnen aber mit etwas verschiedenem Maßstab zu be-
werten und zu benutzen.1) Den Beweggründen nach zählt er zur stattlichen
Gesellschaft jener Männer, die falscher literarischer Ehrgeiz auf die Bahn der
Fälschung leitete, einer Gesellschaft, deren Zahl unter der modernen kritischen
Forschung stetig wächst und bis in die neuste Zeit herabreicht.2)
Eine wichtige Quelle, wie für die allgemeine Geschichte, so auch für die
Familiengeschichte, sind Briefe3), deren Kopien man auch in Briefbücher
*) Nach Tangl (a. a. O. vgl. bes. S. 50, 51) wird man gut tun, das von Fälschungen
ganz durchseuchte Hauptwerk Hanthalers, die Fasti Campililienses ganz beiseite zu legen.
Höher als die fasti steht der Recensus diplomatico-genealogicus. Doch ist auch hier an
Unzuverlässigkeit kein Mangel. Vielfache Fälschungen sind bereits aufgedeckt, andere
dergleichen Nachweise sind noch zu erwarten. Doch sind die Urkunden im allgemeinen
nicht frei erfunden, wohl aber vielfach interpoliert. Die reichhaltigen Siegelabbildungen ent-
halten neben erfundenen und wissentlich entstellten doch Reproduktionen von vorzüglicher
und getreuer Ausführung. Erst wenn ein Lilienfelder Urkundenbuch nach modernen Prin-
zipien ediert ist, wird man unter schrittweiser Kontrolle Hanthalers Recensus wieder benutzen
können; bis dahin tut man besser, auch dieses Werk vorsichtig außer Kurs zu setzen.
2) Vgl. auch Schuster, Richard, Über wissenschaftliche Fälschungen, Jahresbericht
d. Wiener Vereins deutscher Historiker 1893, S. 57 ff.
s) Über die Kopialbücher, einen der wichtigsten Teile unserer Archive, ist im allge-
meinen auf die Urkundenbücher (Vorreden) zu verweisen. Über die Kopialbücher des Archivs
der Stadt Mühlhausen in Thüringen, den wertvollsten Teil des dortigen reichhaltigen Archivs,
vgl. Ermisch, „Urkunden der Markgrafen von Meißen 1381 — 1395" (Cod. dipl. Sax. reg. I, B. 1)
Seite XVI u. XIX; Mitzschke MQB 1, 42 und meine Bemerkungen ebenda 1, 90 und in
meiner Schrift, Archivwesen und Geschichtswissenschaft 1900, Vorwort. — Über zwei Kopial-
bücher schlesischer Urkunden von Anfang des 13. Jahrhunderts bis in den Ausgang des 16.
bzw. Beginn des 17. Jahrhunderts handeln Pfotenhauer in der Zeitschr. des Ver. f. Gesch.
u. Altert. Schlesiens 1890, S. 360ff. und L. v. R. , AZ NF 1, 283. — Über die sogenannten
Neuburger Kopialbücher im Kgl. Bayr. Allgemeinen Reichsarchiv vgl. Zirngiebel, AZ 1890,
241. Sie bilden den kleinsten Teil dieser Serien; im Ganzen sind etwa 4000 vorhanden. —
Steinhausen, G., Deutsche Privatbriefe des Mittelalters, Berlin 1899. — Über die
durch ihr hohes Alter hervorragende Briefsammlung des Propstes Ulrich von Steinfeld
(12. Jahrh.) vgl. Roth, E. W. E., AG 18 und Zäk, Alfons, AG 25. — Lunig, J. Ch.,
Literae procerum, Europae ab a. 1552 usque ad a. 1712. 3. T. Leipzig 1712. — In
neuester Zeit haben die Quellen- Publikationen auch Brief Sammlungen gebracht. Vgl. z. B.
Veröffentlichungen der hist. Kommission für Nassau B. 1, 4: Nassau-Oranische Korrespon-
denzen, hrsg. von Meinardus, O., 1898 ff. — Schriften der Kgl. sächs. Kommission für
Geschichte, 4. Band: Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurf. Moritz v. Sachsen,
hrsg. von Brandenburg, E., 2 Bde., 1900 ff. — Publikationen der Gesellschaft für Rhei-
nische Geschichtskunde 2. Band Briefe von Andreas Masius und seinen Freunden 1538—73. —
Quellen und Erörterungen zur Bayrischen und Deutschen Geschichte. Bd. 4: Korrespon-
denzen. — Für die frühere Zeit ist insbesondere auf die Abteilung Epistolae der Monumenta
Germaniae historica zu erweisen. Vgl. die weiteren Nachweise über Veröffentlichungen von
Briefen bei Dahlmann- Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte, 7. Aufl. von
Brandenburg, Leipzig 1906, 428 ff., 446 f., 668 ff . — Steinhausen, G., Geschichte des
deutschen Briefes (Berlin 1889 — 1891). — Barbey d'Aurevilly, J., Litterature epistolaire
(Paris 1893) und Broc, Vicomte de, Le stile epistolaire (Paris 1901). Zahlreiche Stellen
interessanter Briefe hat Gustav Freytag in seinen Bildern aus der deutschen Vergangen-
heit (Leipzig, Hirzel) weiten Kreisen bekannt gemacht.
25*
388
(Kopialbücher) eingetragen hat. Selbst wenn der Absender solcher Briefe nicht
eine Privatperson, sondern eine Behörde ist, finden sich gewöhnlich Personen
in ihnen erwähnt. Die Briefbücher in unseren Archiven gehören zu den er-
giebigsten Geschichtsquellen. Doch werden die Arbeiten in nur wenigen Archiven
soweit vorgeschritten sein, daß erschöpfende Personenregister zu diesen Brief-
büchern angelegt sind. In den Formelbüchern und Briefstellern1) früherer Zeiten
wurden neben echten Briefen auch erdichtete aufgenommen. Mancher Irrtum ist
entstanden, indem man solche frei erfundene Mustervorlagen oder Stilübungen
für Abschriften echter Stücke hielt. Es ist oft schwierig, mit Sicherheit echte
und erdichtete Stücke in Briefstellern zu unterscheiden, weil die Verfasser fingierter
Briefe die in diesen angenommene Situation mit zeitgenössischer Kenntnis der
Verhältnisse der Wirklichkeit anpaßten. Ausgedehnte Erfahrung in diesem Literatur-
zweige und eingehende Untersuchung des betreffenden einzelnen Buches und der
Individualität von dessen Verfasser, sowie andererseits eine gute Kenntnis des
wahren Urkundenwesens und -stils der Zeit schützen davor, echte Briefe als fingiert
und fingierte als echt zu betrachten.2)
Für die Frage, ob eine Person dem Bürger- oder Adelstande angehört, sind
die Anreden und Adressen in den Briefen und anderen Archivalien wichtig und
um so mehr zu beachten, als es zahlreiche adlige Familien ohne das Wort „von"
und zahlreiche bürgerliche Familien mit demselben Wort gibt. Die Anrede-
und Adreßformeln waren nach Land und Zeit verschieden. Wie mannigfach diese
Adreßformeln sind, erhellt aus der umfangreichen Sammlung derselben, welche
sich durch die Monatsblätter der K. K. Gesellschaft „Adler" in Wien hinzieht.
Eine erschöpfende Verwertung solcher Formeln in Rücksicht auf die genannte
Frage ist in der gedruckten Literatur nicht vorhanden; doch finden sich beachtens-
werte Anregungen und Nachweisungen darüber bei His, R., Zur Rechtsgeschichte
des Thüringischen Adels, in der Zeitschrift des Vereins für thüringische Geschichte,
Neue Folge 14; Stölzel, Adolf, Urkundliches Material aus den Brandenburger
Schöppenstuhlsakten, unter Mitwirkung von Ernst Deichmann und Victor
Friese herausgegeben, I. Band 1901, S. 65 ff. und Strantz, C. F. F. von, Geschichte
des deutschen Adels I. 1 853, S. 62 ff.
Furierzettel
finden sich ziemlich häufig in den „Korrespondenzen" herrschaftlicher Personen
im 16. und im Anfange des 17. Jahrhunderts. Sie bieten nicht nur interessante
Beiträge zur Geschichte der damaligen Höfe auf Reisen, sondern auch nicht
*) Die Literatur über Briefsteller und Formelbücher findet man verzeichnet bei Breß-
lau, H., Handbuch der Urkundenlehre Band I, Kap. 11; Paoli, Programma di paleografia
latina e di diplomatica, übersetzt von Lohmeyer unter dem Titel: Grundriß zu Vorlesungen
über lateinische Paläographie und Urkundenlehre, Teil 3, 1900, S. 56 ff.; Qiry, A., Manuel
de diplomatique, Paris 1894, S. 479 ff.
2) Bernheim, Lehrbuch der historischen Methode, 3. u. 4. Aufl., S. 347ff. — Watten-
bach, W., Archiv für österreichische Geschichtsquellen 1855, Bd. XIV, S. 29 ff. — Scheffer-
Boichorst, Kleinere Forschungen zur Geschichte des Mittelalters, in den Mitteilungen des
Institutes für österreichische Geschichtsf. 1885, Bd. 6, S. 559 ff. und in: Neues Archiv der
Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 1893, Bd. 18, S. 157 ff.
389
selten durch namentliche Aufzählung von Personen für die Genealogen bedeutsame
Mitteilungen. Ein solcher Furierzettel wurde 1586 dem damaligen Grafen
Albert VII. von Schwarzburg -Rudolstadt von dem Landgrafen Ludwig dem
Jüngeren von Hessen, der einen kurzen Aufenthalt in Rudolstadt nehmen wollte,
übersandt. Ich teile ihn nach der vollständigen Veröffentlichung von Anemüller1)
hier im Auszug mit:
„Forier-Zettel des Durchl. Hochgeb. Fürsten u. Herrn Herrn Ludwigen des Jüngern,
Landgrauen zu Hessen, Grauen zu Catzenelepogen, voraus gn. F. und Herrn, naher
Rudolstadt. Personen:
1 Jetzt Hochgedachter mein gnediger fürst un Herr
1 Landgraue Friedrich zu Hessen etc.
1 Mein gn. F. und Fraue frau Magdalena Landgr. zu Hessen etc.
1 die fürstl. Witibe zu Darmstadt fraw Eleonore Landgr. zu Hessen etc.
1 Frewlein Eleonora Herrzogin zu Hollstein etc.
1 Graue Heinrich Wilhelm zu Solmß,
1 Frewlein Elisabeth Gräuin zu Mansfeldt
1 Frewlein Ursula Maria v. Westerburg
1 Johannis Pistorius Niddanus Canzlar
1 Arnold Schwarz Hoffmeister
1 Bernhard v. Berbisdorff, Hauptmann zu Rüdelsheimb
1 Bernd Siemon von Oinhausen Stallmeister
1 Georg Bernd von Hartingshausen Jägermeister
1 Casper von Berlipsch
1 Hans Georg Neigrecht
1 Querin Schucz
Zusammen 74 Personen.
Reisige Kutscher und Wagenpferde:
21 Aus meines gn. H. Marstall.
2 Gr. Heinrich Wilhelm zu Solms.
2 Joachim von Walspurgk Frawenzimmers Hoffmeister
2 Georg Röder
2 Mospach
Summa 103 Pferde.
Stammbuchblätter und Stammbücher.2)
Aus den Turnierbüchern, Familien- oder Geschlechterbüchern sollen die Stamm-
bücher entstanden sein.
i) Anemüller, B., Furierzettel AKDV 1873, 238.
2) Hier wird unter dem Worte „Stammbuch", jahrhundertelangem Brauch entsprechend,
dasselbe verstanden, was auch mit dem Worte „Album" oder „Buch der Freundschaft" be-
zeichnet wurde. In einem anderen Sinn bedeutet das Wort „Stammbuch" einer Familie ein
Buch, in welches man die genealogischen Tatsachen nach Generationen hintereinander ein-
zutragen pflegte (s. oben S. 41. 42). Ein Stammbuch dieser zweiten Art findet sich im
„Korrespondenzblatt des Vereins für siebenbürgische Landeskunde", 26. Jahrg. 1903, S. 151 f.
erwähnt. Über die Stammbücher im obigen erstgenannten Sinn ist folgende Literatur zu ver-
zeichnen:
390
Diese Vermutung wird durch die Bezeichnung „Stammbücher", den alten
Namen „libri gentilicii" und durch den Umstand unterstützt, daß die ältesten
Stammbücher fast nur aus eingemalten Wappen und den Namensunterschriften der
Inhaber bestehen. Was ursprünglich nur Ritter und Fürsten, dann auch die Ge-
lehrten unter sich pflegten, wurde von der akademischen Jugend nachgeahmt, und
niemand hat diese Sitte Jahrhunderte hindurch treuer bewahrt und zäher an der-
selben festgehalten als gerade die Studentenwelt. Die Stammbuchsitte gewann
immer weitere Verbreitung. Nicht bloß daß sie schon auf den Gymnasien unter
den Schülern heimisch wurde, wie sich z. B. das Stammbuch eines Ulmer Gym-
nasiasten vom Jahre 1666 erhalten hat, auch auf die Bürger, die Musiker, Maler,
Arbusow, Über einige Stammbücher in der Stadtbiliothek zu Königsberg, Jhrb. f.
Genealogie, Heraldik und Sphragistik 1895, Mitau 1896, S. 157 ff.; Etwas aus alten Stamm-
büchern, im Rigaer Almanach von 1891; Die Heraldik in Stammbüchern, ASW 2.
F. G. v. B., Das Stammbuch des Johannes Franck, 1572—78, VJH 14.
Bach, M., Ein Stammbuch Herzog Friedrichs I. von Württemberg, WVL 10.
Bailleu, Aus einem Stammbuch der Königin Luise, FBP 8, 95.
Bluhm, K., Das Stammbuch des Joh. Hieronymus Röhrscheidt (1595 — 1606) in den
Sitzungsber. der Kurländischen Gesellschaft f. Litr. u. Kunst v. J. 1873.
Boetticher, W. v., Stammbücher im Besitz oberlausitzischer Bibliotheken, VJH 24.
Bogon, Die Stammbuchsammlung in der Stadtbibliothek zu Königsberg, VJH 29.
Budczies, F., Das Stammbuch des Lorenz Bnudisz von Treschen, VJH 12.
Clemen, Otto, Ein Stammbuch aus der Hälfte d. 16. Jh., Blätter f. Sachs. Kirchengesch.
20, 242 ff.
Dobner und Klemme, Das Stammbuch des Johann Paul Grymann, Herrn zu Galls-
pach etc., enthaltend die Eintragungen seiner Freunde und Studiengenossen an den Universi-
täten zu Tübingen und Straßburg, JAW 1883, 109 ff.
Dunger, Hermann, Stammbuch des gelehrten Bauers, in: Der Vogtländische gelehrte
Bauer, Abdruck aus der Festschrift des vogtländischen altertumsforschenden Vereins in
Hohenleuben. Plauen i. V. 1876, 57 ff.
Endl, Das Stammbuch des Jonas Rottenburger, JAW NF 1892, 27 f f .
Estory, L., Das Stammbuch des Georgius Ammann, VJH 12.
Freund, Hubert, Aus der deutschen Gesellschaft des 18. Jahrhunderts. Nach Stamm-
buchblättern. Progr. des Augusta-Gymnasiums zu Charlottenburg 1902 u. 1904.
Gollmert und Lisch, Stammbuch der Herzogin Anna von Mecklenburg, VMG 21.
Grofebert, Otto, Stammbuch von Gottlieb Schmieder in Breslau, ASW 1908.
Hartmann-Franzenshuld, Ernst Edler von, Zwei Stammbücher von Pirna, JAW
1876, 109 ff.
Ders. und Weittenhiller, Moritz Maria Edler von, Stammbücher [auf der Wiener
heraldischen Ausstellung], JAW 1881, 26 ff .
Hildebrandt, Stammbuchblätter des norddeutschen Adels. Berlin 1874. Eintragungen
brandenburgischer Fürsten und Fürstinnen in Stammbüchern des 16. und 17. Jahrh., HZJ
1903, 165 ff.
Janßen, H. O., Die beiden Stammbücher des Johannes Jacobus Callenfels, VJH 21, 303 ff.
Keil, Die deutschen Stammbücher. Berlin 1893.
Knauer, Meines Großvaters Stammbuch. Ein Charakterbild aus dem alten Gotha,
VGG 2.
Koch, Ernst, Ein Zittauer Stammbuchblatt aus dem Brandjahre 1757, Dresdner An-
zeiger, Sonntagsbeilage, Dresden 1908, Nr. 3, 19. Januar.
Leoprechting, K. v., Stammbuch von Possenhofen, München 1854 (enthält Nachrichten
über eine große Anzahl altbayrischer Familien).
Lind behandelt das Stammbuch des Jonas Rottenburger, MZK 1876, CXXXVI fL
Mayer, F., Ein altes Stammbuch [des 17. Jhdt.], WJB 1881.
391
Chirurgen, Pharmazeuten, Handwerksgesellen ging die Sitte über. Besonders waren
es die reichen Patrizier in den Reichsstädten, welche, stolz auf die Güter, das
Alter und den Glanz ihres Geschlechts, dem Adel und den Gelehrten nachahmten
und ihre Stammbücher mit den prächtigsten Wappen und anderen kostbaren
Malereien zu schmücken pflegten.
In den Stammbüchern wurde die Sitte der Monogramme derartig üblich, daß
im 17. Jahrhundert sich besondere Bücher damit beschäftigten, solche Monogramme
zu sammeln und zu entziffern. Dahin gehört z. B. Elias Geißler's Dissert. de
Symbolis von Denck- oder Leebsprüchen (Lips. 1675). Seit der ersten Hälfte des
16. Jahrhunderts erschienen gedruckte Sammlungen von Emblemen, Devisen und
Sentenzen. Diese Literaturgattung fand weite Verbreitung. Die älteste und be-
Nahuys, Graf Maurin, Stammbuch des Herdwich von Dassel aus dem Jahre 1573
bis 1606, JAW 1874, 113 ff.
Obernitz, von, Verzeichnis hervorragender Namen von Gelehrten, Schriftstellern,
hohem und niederem Adel aus einem großen Teil der Stammbücher, welche auf der Groß-
herzoglichen Bibliothek zu Weimar sich befinden, VJH 1901, 285 ff.
Pyl, Stammbuch des Gottfried Criwitz, VMG 33.
Ragotzky, Sinnsprüche aus Stammbüchern von 1550—1650, VJG 1899, 388 ff .
Rahden, Freiherr Alex, v., Das Stammbuch Christophers von Sacken auf Düben-
alken 1577—1618 (mit vier Faksimile-Blättern u. e. Stammtafel). Jahrb. f. Genealogie, Heraldik
und Sphragistik 1893, Mitau 1894, S. 9 f f .
Red er n, H. v., Stammbuch des Cosmus Simmer von Simmerfeld aus dem 17. Jahrh.,
VJH 9, 263 ff.
Schmidt, Stammbuchblätter aus den genealogischen Sammlungen des Dr. Gg. Schmidt,
VJH 24, 344 ff.
Schmidt, G., Stammbuchblätter deutscher Edelleute. 324 S. mit 2279 Stammbuchbl.
Berlin 1907.
Schöppe, K., Aus einem Studenten-Stammbuche, ZTG NF 11.
Schulz, Hans, Stammbücher eines schlesischen Fürsten und eines Breslauer Bürgers,
Zeitschr. d. Ver. E. Gesch. u. Altert. Schlesiens XXXIII 1899, S. 307 ff.
Springer, Willkommenbuch vom Schloß Waltenbuch, VJH 27, 299 ff .
Stange, E., Zwei Stammbücher des 17. Jahrh., Mittlgn. d. Ver. f. Gesch. von Erfurt
26, 27—82.
Stölzel, Adolf, Auszüge aus Stammbüchern von Juristen (1563 — 1620) in seinem
Werke: Die Entwicklung des gelehrten Richtertums II, 1872, S. 22 ff .
Tille, Stammbücher, ZPF 2.
Tobias, Stammbuch des Johann Wezel aus Freiberg, MFA 6, 639 ff .
Troschke, Aus alten Stammbüchern, DH 1900, 69.
Wecken, DH 1902, Nr. 2. Korrespondenzbl. d. Ver. f. siebenbürg. Landeskunde,
23. Jhrg., S. 69 ff.
Weittenhiller, Moritz Edler von, Das Stammbuch des Wolfgang von Callen-
hausen zu Greifenstein (mit einer Tafel in Lichtdruck und zwei Illustrationen im Text), JAW
NF 1892, 13 ff. Ein Stammbuch des Georg Ulrich Frhrn. von Kheynach aus d. J. 1618 bis
1631. Heraldisch genealog. Ztschr. „Adler", Wien I, 1871, 115 f.
Quartalblätter des Histor. Ver. f. d. Großherzogtum Hessen NF 2. Bd. (1897), S. 212 f.
— Stammbuch der Charlotte Veronika von Bömcken zu Lauenburg i. P., DH 1901, 39. —
Stammbuchblätter aus der Fideikommiß-Bibliothek des Freiherrn Stotzingen — Schloß Steiß-
lingen, Baden, DH 1904, 155. — Stammbucheintragungen weiblicher Mitglieder des Hohen-
zollernhauses, DH 1901, 13. — Aus dem Stammbuch des Junker Hanns Schrenckher von
Etzenberg, TVG 33. — Auszüge aus dem Stammbuch der Familie Althaus auf Tschaggligen
bei Bretzwil: Basler Jahrbuch 1902.
392
rühmteste Sammlung dieser Art sind die Emblemata des großen Rechtslehrers
A. Alciatus (1492— 1550).1)
Zur Charakteristik der Stammbuchblätter seien einige Proben mitgeteilt. Ein
solches Blatt lautet:
„1653. Jay bien et laisse dire. Zu freundtlichen undt stets ehrenden andenken
schreibt dises seinem vielgeliebten Herrn Sohn und Eidam Wolff Albrecht von
der Gabelenz den 21.Augusti 1653 in... Balthasar Böse."
„1614. Nach Ehr Vnnd tugenndt strebt Meyne Jugendt, hyr bey laß Mich
Gott Erwerben einen redlichenn Nahmen vnndt eynn selliges sterben. Dyses
schreib ich Eytell Vonn Boynebergk zu Lengsfeldt Meynenn Gutten gesellen vnd
Brutter Hanß Willem Romern Zu stets verehrender Gedechtnis geschenn Zu Dresden
denn 5. Januarii."
„H. Confisus Christo, nunquam confusus abibit. II ne faut pas permettre
que la langue avance Pesprit. Christoph Carll von Brandenstein mpp. Dresden
den 10. 9bris Ao 1626."
„In deinem glück erheb dich nicht In Vnglück verzage nicht Den Vber dir
stet Wacht der man Der glück vnd vnglück wenden kan. Dieses geschrieben in
Augsburgk den 27. July Ao 1627 Wulff günter von Karlowitz."
„Ehre gesundheitt vnnd Langes Leben Ein schönes pferdt, brave Dam da-
neben usw. Straßburg 26. Martij 1629. Hillebrandt von Einsiedell."
„A Dieu mon esperance Et mon Espe pour ma defanse. Simbolum: Spes mea
Christus. Dieses schreibe ich vff begehren meines hochgeehrten H. bruders zu
Stets vererenden andencken geschehen Altenburgk d. 13. Julij Anno 1653 Augustus
Friedrich Metzsch mppria."
„1597 Gott Gib Gutt Gedrencke. Heinrich Pflugk."
„Wer Jesum vndt sich recht erkent
hat alle schetz vnd ein Seelig Endt.
Dieses wenige hatt zum stillen andenken seiner trewen vndt' vnferenterlichen
freundschafft, Seinem lieben bruder vndt hochwertten freundt hieher Schreiben
sollen Dietrich Pflugk, Dreßden d. 8. Januarij Ao. 1658."
„A. 1614. Hielff heilliger Heillant ... die heilige Dreifaltigkeit steh mir
bei vndt helffe mihr Auff Erden Erwerben Einen Erlichen Nahmen vndt selig
sterben. Dieß schreib ich George von seidewitz Meinen freundlichen lieben
Brutter Hans Wilhelm Romer Zum langwierigsten gedechtniß gesehen in Dresden
den 23. Juni."
Solche Stammbuchblätter waren namentlich im 16. und 17. Jahrhundert üblich.
Sie vertraten gewissermaßen die Stelle unserer jetzigen Photographie-Albums. Be-
sonders pflegte jeder, der eine größere Reise unternahm, sich ein Stammbuch an-
zulegen und mitzunehmen, um unterwegs eigenhändige Aufzeichnungen zu sam-
meln. Aus den Devisen lassen sich Folgerungen für die Neigungen und den
Charakter der Personen, welche sich eintrugen, ziehen; aus den beigefügten Daten
ersieht man, zu welcher Zeit sie sich an diesem oder jenem Ort aufhielten; auch
J) Das Folgende aus der Wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung vom Jahre
1905 wiederholt.
393
über Stand, Beruf und Güterbesitz finden sich Andeutungen. Es kommt sogar
vor, daß eine derartige Inskription die einzige überhaupt existierende Nachricht
von dem Dasein der betreffenden Persönlichkeit gibt. Man hatte überall Ge-
legenheit, seinem Freunde das Wappen ins Stammbuch malen zu lassen; denn es
gab viele Wappenmaler, und diese malten nicht schlecht. In den Stammbüchern
begegnen wir auch Wappen, die sonst nirgends vorkommen; und bei bekannten
Wappen findet man gerade hier am häufigsten Abweichungen von der heute üb-
lichen Form. Hieraus ergibt sich eine hohe Bedeutung der Stammbücher für die
Heraldik.
Den Stammbüchern nächstverwandt sind diejenigen Bücher, welche unter dem
Namen „Album" oder „Willkommenbuch" oder unter ähnlichen Bezeichnungen
auf Burgen, in öffentlichen Gebäuden oder in den Restaurationen bei schönen
Aussichtspunkten ausliegen und auch schon in früheren Jahrhunderten in Gebrauch
waren. Beispielsweise erwähne ich das vom Jahre 1601 an geführte Willkomm-
Buch vom Schloß Waltenbuch. Bemerkenswert ist bei diesem Buch das häufige
Vorkommen des Italienischen, was teils auf den Einfluß der bei dem Adel be-
liebten Bildungsstätten Padua und Bologna, mehr aber noch darauf zurückzuführen
ist, daß damals viel deutsche Edle auf Zeit Kriegerdienste bei der Republik Ve-
nedig oder beim Haus Savoyen nahmen. Ein gut Teil der hier eingetragenen
Wahlsprüche ist nur durch die Anfangsbuchstaben der Worte ausgedrückt. So
trug Hans Heinrich v. Weissenbach 1601 die Devise ein: M. V. S. I. C. A. = Mu-
sica = Mea Vnica Spes Iesus Christus Amen oder Friedrich Vollradt v. Watz-
dorff 1602 die Devise: F. F. F. d. i. fortiter fideliter feliciter.
Autogramme.
„Handschriften-Deutungskunde" (Graphologie).
Wie Porträts so hat man auch Autogramme der Vorfahren gesammelt. Solcher
Eifer ist aus Gründen der Pietät zu rühmen. Mit Recht haben z. B. Wolf von
Tümpling in seiner „Geschichte des Geschlechtes von Tümpling" (Weimar, Bd. III,
1894) und G. Schmidt in seinem Buch über die Geschichte der Familie von dem
Borne (II, 1889) Schrifttafeln beigegeben, auf welchen eigenhändige Namenszüge
einzelner Mitglieder des betreffenden Geschlechts vereinigt sind. Manche Familie
findet auch in den allgemeinen Autographensammlungen1) die eigenhändige Nieder-
schrift des oder jenes Gliedes wieder, das für weitere Kreise Hervorragendes ge-
leistet hat.
x) Autogramme zur neueren Geschichte der Habsburg'schen Länder. Herausgegeben
•von der Direktion des Kriegsarchivs (Band I, Wien 1906). Eine andere Autographen- (und
Wappen-) Sammlung enthält das „Kriegsstammbuch aus dem Jahre 1870—71" von F. Warnecke
(Görlitz, Verlag von Starke). Ferner erschien 1862 in Wien (Imprimerie de L. C. Zamarski
et C. Dittmarsch) ein „Album de fac-simile des regents capitaines et hommes d'etat depuis
Tan 1500 juxqu'en 1576. Dessine sur les originaux et explique par Charles Oberleitner
(Tafel I und II umfassen das Kaiserhaus mit Hinzufügung der Regenten von Ungarn und
Siebenbürgen; Tafel III und IV enthalten die Regenten von Polen, England, Schottland, Frank-
reich, Spanien, Neapel und Sizilien; Tafel V, VI, VII die von Portugal, Schweden, Dänemark,
niederländische, italienische, sowie Kirchenfürsten, Herzöge, Grafen und Ritter verschiedener
394
Für den Familienforscher würde es von größter Bedeutung sein, wenn es
möglich wäre, aus der Art des Schriftduktus der einzelnen Familienglieder Schlüsse
auf den Charakter des Schreibenden mit Sicherheit zu ziehen. Dies ist aber nur
in sehr beschränkter Weise möglich. Wenn nur wenige Worte, etwa eine Unter-
schrift einer Persönlichkeit vorliegen, ist stets die größte Vorsicht im Urteil dringend
geboten. Bei größerem Umfang des Geschriebenen geben die Schriftzüge nicht
ganz zu verwerfende Fingerzeige.1) Aber auch in diesem Falle ausgedehnter Unter-
Länder. Die deutschen Fürsten sind auf den Tafeln VIII — X zusammengestellt; Staatsmänner
auf Tafel XI— XIII; Krieger auf Tafel XIV— XVIII; die Männer der Reformation auf Tafel XIX).
— Sodann erwähne ich: L'Autographe (Collection de facsim. des autogr. de personnes
celebres), Paris 1864, 1865. — Autographic Mirror, the (l'Autographe cosmopolite) Auto-
graphic lettres and sketches of illustr. and disting men of past and present times: sovereigns,
statesmen, warriors, divines, liter., scient., artistic and theatr. celebrities etc. 4 vols. cont. over
1000 facsimiles etc., London 1864—66. — (Bovet.) Lettres autographes composant la col-
lection d'Alfred Bovet, decrites p. Et. Charavay (10 series). Illustr. de nombr. planches
facsim. Avec la liste des prix. Paris 1887. — Isographie des hommes celebres ou col-
lection de facsimile de lettres autographes et de signatures, exec. et imp. par Th. Delarue.
4 vols., Paris 1843. — Sammlung historisch berühmter Autographen oder Facsimiles von
Handschriften ausgezeichneter Personen alter und neuer Zeit. Stuttgart 1846. — Album von
Autographen zur zweihundertjährigen Gedächtnisfeier des westfälischen Friedensschlusses am
24. Oktober 1848. Mit 47 lith. Tafeln, Facsimiles und 24 Karten in Holzschnitt, Leipzig 1849.
— Autographs of Royal, noble, learned, and remarkable personages, conspicuous in English
History, from the reign of Richard III. to that of Charles II., with some illustrions foreigners;
cantaining many passages from important lettres. Engraved under the direction of Ch. I.
Smith. Accompanied by concise biographical memoirs, and interesting extracts from the
original documents, by John Nichols (55 Kupfert. u. 71 Blatt Text), London 1829 Fol. —
Baldamus, C, Autographa berühmter Tonkünstler. Berlin 1856, gr. Fol. — Bogaerts, F.,
Recueil d'autographes facsimiles lettres, extraits de manuscrits, signatures etc. Avec 51 plchs.
lith. Anoe. 1846. — Cassin, Choix de morceaux (Fac-simile) d'ecrivains contemporains et
de personnages celebres, destines ä enseigner ä lire dans toutes sortes d'ecriture. Paris 1834.
— Dorow, W., Facsimile von Handschriften berühmter Männer und Frauen, Berlin 1836—38.
— Henze, Adolf, Die Handschriften der deutschen Dichter und Dichterinnen mit 305 Fac-
similes, kurzen Biographien und Schrift-Charakteristiken. Leipzig 1855. — Eine Fülle von
Namensunterschriften und größeren Abbildungen von eigenhändigen Schriftstücken deutscher
Dichter ist in Könn ecke's Bilderatlas zur Geschichte der deutschen Nationalliteratur (vgl.
oben S. 240) enthalten; die älteste erhaltene eigenhändige Namensunterschrift eines deutschen
Dichters ist die des Königs Konradin unter einer der Stadt Pisa verliehenen Urkunde vom
14. Juni 1268. — Deutsches Stammbuch, Autographisches Album der Gegenwart. Heraus-
gegeben von Frz. Schlodtmann. 120 lith. Bl. Bremen 1852 — 54. Vgl. auch Joh. Günther
und Otto Aug. Schulz, Handbuch für Autographensammler. Leipzig, Otto August Schulz
1856. — G. F. Warner hat in 5 Serien (Facsimiles of royal historical literary and other
autographs in the departement of manuscripts British Museum (London 1895—99) Auto-
gramme nicht nur englischer Herrscher, Staatsmänner und Dichter, sondern auch anderer
berühmter Männer (wie Karls V., Luthers, Erasmus', Dürers, Friedrichs des Großen, Napo-
leons, Rousseaus usw.) aufgenommen. — Vom politisch-historischen Standpunkt interessant
ist die Sammlung: Facsimiles of National Manuscripts from William the Conqueror to Queen
Anne selected under the direction of the master of the rolls and photozinco-graphed by com-
mand of Her Majesty Queen Victoria by colonel sir Henry James (Southampton 1865 ff.). —
Vayra, P., Autografi dei principi sovrani della casa di Savoia 1248 — 1859 (Roma-Torino-
Firenz 1883).
x) Als Vater der sogenannten heutigen Handschriftendeutungskunde gilt Lavater, der
in seinen „Physiognomischen Fragmenten" (1777) diesem Gegenstand einen längeren Abschnitt
395
lagen bieten die Aufstellungen der modernen sogenannten Handschriften-Deutungs-
kunde (Graphologie) häufig Veranlassung zu sehr starken Zweifeln. Vgl. Pius
Wittmann in „Das Recht" (1901) Nr. 7 (Leitartikel).
Der Familienforscher sammele also die eigenhändigen Namenszüge und um-
fänglichere Niederschriften seiner Angehörigen und Vorfahren in demselben Sinne,
wie er deren Bilder sammelt: um die Schriftzüge derer, mit denen er sich ver-
wandtschaftlich verbunden weiß, jederzeit liebevoll zu betrachten, aber nicht um
sie zur Grundlage von Studien über Charaktereigenschaften zu machen.
Schenkungsurkunden, Traditionsbücher, Urbare und urbariale
Aufzeichnungen.
Unter den früh mittelalterlichen Urkunden, welche für die familiengeschichtliche
Forschung Ausbeute gewähren, stehen die Traditionen1) in erster Reihe. Diese
Quellenart mag zunächst durch eine Probe erläutert werden. Ich wähle dazu die
Urkunde, durch welche am 30. August 837 Graf Gunthram dem Kloster Fulda
Güter in villula Hova (Hof heim) schenkte2), und zwar nach dem angelsächsischen
Kartular im Staatsarchiv zu Marburg3):
In nomine domini dei et salvatoris nostri Jesu Christi ego Gunthrammus comes
trado ad sanctum Bonifatium martyrem Christi, qui in monasterio Fulda sacro requiescit
corpore, ubi venerabilis vir Hrabanus abbas multitudini praeest monachorum traditum-
que in perpetuum esse volo quicquid in pago Hrinahgauue in villa quae vocatur
Hova infra terminos Gotalohono proprietatis habeo in areis domibus aedificiis campis
silvis pratis pascuis aquis aquarumue decursibus et quicquid dici vel nominari potest
totum de iure meo in ius et dominationem domini et sancti Bonifatii trado atque
transfundo ea ratione ut a die praesenti totum quod actenus in predicto loco iuste et
legaliter a me possessum est tarn predictus abbas quam successores eius ad utilitatem
monachorum in memorato monasterio deo famulantium habeant teneant atque pos-
sideant suisque posteris perpetualiter possidendum relinquant et quicquid inde in
widmete. Moreau de la Sarthe, Professor der Medizin in Paris, hat in seiner französischen
Übersetzung Lavaters (1806) dessen Ideen weiter entwickelt. In Deutschland veröffentlichte
Henze in der Leipziger Illustrierten Zeitung und in seiner „Chirogrammatomantie" (Leipzig
1862) höchst eigenartige Handschriftendeutungen. Abbe Michon versuchte die Theorie zu be-
gründen, daß jeder einzelnen handschriftlichen Eigenart eine ganz bestimmte, ein für allemal
feststehende Charaktereigenschaft entspräche. Diese Lehre hat sich aber als irrig heraus-
gestellt. Ich verzeichne hier noch folgende Bücher: Michon, „Systeme de Graphologie",
Paris 1875 und „Methode de Graphologie" 1878. An Michon knüpft unmittelbar an der jetzige
Führer der Graphologen in Frankreich Crepieux-Jamin. Dieser schrieb: „Tratte practique
de Graphologie" 1885, 6. Aufl. 1898; deutsch von Busse, 4. Aufl., Leipzig 1898 und „L'ecriture
et Ie caractere 4. Aufl. 1896, deutsch von Busse, daselbst 1902. Langenbruch, Grapho-
logische Studien, Berlin 1894. Meyer, L., Lehrbuch der Graphologie, Stuttgart 1895.
Busse, H. H., Die Handschriften-Deutungskunde, 2. Aufl., 1897. Peyer, Psychologie des
Schreibens, Hamburg 1895. Meyer, G., Die wissenschaftlichen Grundlagen der Graphologie,
Jena 1901. Busse, Bibliographie der Graphologie. 2. Aufl. München 1900.
*) Die Titel der einschlagenden Publikationen verzeichnet Dahlmann-Waitz, Quellen-
kunde der deutschen Geschichte, 7. Aufl., v. Brandenburg, 7. Aufl. 1906, S. 31 ff.
2) Schannat, Corp. trad. Fuld., Nr. 407, 412 und Dronke, Corp. Dipl. Fuld., Nr. 487.
Scriba, Regesten zur Landes- und Ortsgesch. des Großherz. Hessen I, S. 14, meine Schrift
„Das älteste Fuldaer Cartular im Staatsarchiv zu Marburg", S. 36, 49 ff., 59.
3) Vgl. das Faksimile in meiner Schrift „Das älteste Fuldaer Cartular im Staatsarchiv
zu Marburg".
396
posterum facere voluerint liberam in omnibus habeant potestatem faciendi. Acta tradi-
tionis karta in monasterio Fulda anno XXIII regnante Hludouuico gloriosissimo impe-
ratore mense Julio III. kl. Augusti. Isti sunt testes traditionis: f Signum Gunthrammi
comitis qui hanc traditionem fecit. Signum Hiltibaldi testis. Signum Heriuuigi testis.
Signum Uuagheri testis. Helmrichi testis. Signum Benno testis. Signum Uuillibaldi testis.
Signum Batucho testis. Signum Uuigharti. Signum Hugibaldi testis. Signum Uuolfbaldi
testis. signum Hludouuini testis. Signum Uuerinharii testis. Signum Gundrichi testis.
Hruodolfus indignus presbiter iussu H[r]abani abbatis sui scripsit. Hierunter in tironi-
schen Noten: Eltingus scripsit.1)
Tausende solcher mittelalterlicher Schenkungsurkunden sind nicht nur in
der Sorge um das eigene Seelenheil, sondern auch in der um das der An-
gehörigen gegeben und verzeichnen daher die verwandtschaftlichen Beziehungen
der Familienglieder; die Formeln, mit denen diese Urkunden sich einführen, „pro
remedio anime", „pro salute eterna", „pro peccatis minuendis" legen von dem
religiösen Eifer jener Tage ein rührendes Zeugnis ab. Der Gatte stiftet für die
Gattin2), die Gattin für den Gatten3), die Eltern für die Kinder4), die Kinder für
die Eltern5), der Bruder für den Bruder und Vatersbruder6), für zahlreiche Bluts-
verwandte in auf- und absteigender Linie. In einer Schenkungsurkunde des
11. Jahrhunderts werden vierundzwanzig Anverwandte namentlich aufgeführt,
welche an den Heilsvorteilen der Schenkung teilnehmen sollen. 7) Diese Schen-
kungsurkunden werden in den sog. Traditionsbüchern zusammengefaßt.
Traditionsbücher8) sind eine Erscheinung des früheren deutschen Mittelalters.
Ihr Aufkommen und ihre Führung hängt aufs innigste zusammen mit dem ganzen
!) Die Lesung der tironischen Noten nach M. Tangl, MIÖG 21, 542f. und HV 1902,
527; dadurch erledigen sich meine Bemerkungen in demselben Jahrgang der HV 390 f.
2) „Pro remedium [so im barbarischen Latein jener Zeit] anime Geilsuuinde uxoris
mee" Dronke, Cod. dipl. Fuld. p. 80; für die lebende und verstorbene Gemahlin: „pro me
et uxore mea Gangla et patri meo et matre mea et pro Fauciburge que fuit uxor mea".
Donat. (930) Baluz. Hist. Tutel, cl. 341.
3) Pro anima quondam viri mei Roberti et pro animabus filiorum Drogoni et Roberti
Donat. (859) Baluz. Hist. Tutel, cl. 16.
4) Ratsuinda cogitans pro remedium anime filii mee Bernoni Donat. (742) Zeuß, Trad.
Wizenburg, p. 15. Unter den Mitschenkern erscheint auch die Schwiegertochter: Hainricus
dei gratia comes de Eschenloch et uxor nostra Agnetis nee non filius noster Hainricus et
uxor ipsius Liugartis donamus p. r. animarum nostrarum et parentum nostrorum. Mon.
Boic. 7, 125.
6) Nobilis homo Reginpertus p. r. parentum suorum videlicet Reginperti et Sigiburgi
ac sui filii Hermanni nee non uxoris Waltfride Mon. Boic. 6, p. 12.
6) Pro memet ipso et pro anima patris mei Odolrici et matris mee Farilde et avuneuli
Ademari vicecomitis Mon. Boic. 6, p. 77.
7) Pro anima mea et genitore meo Riculfo et genetrice mea Ermengarde et germano
meo Gausberto et Bonifacio et sorore mea Uualdradane et pro genealogia mea, ut per
intercessionem saneti Dionysii cum soeiis suis mereamur adepisci vitam eternam. Wurtem-
berg. Urkundenbuch I, p. 18. In einer Donation (1090 — 1104) an das Benediktiner-Stift
St. Peter in Salzburg führt der Donator 24 seiner Anverwandten namentlich auf, zu deren
Seelenheil er eine Stiftung macht. Chron. Nov. S. Peter, p. 202 cl. I.
8) Redlich, Osw., Über Traditionsbücher, DGB 4. Susta, Josef, Zur Gesch. und
Kritik der Urbarialaufzeichnungen, in: Sitzungsberichte der Wiener Akd., 138. Bd. Redlich,
Über bayer. Traditionsbücher und Traditionen MIÖG 5. Caro, Zur Urbarforschung HV
1906, 153ff. — Hauthaler-Richter, Die Salzburger Traditionen MIÖG 3; Hauthaler, Die
397
Urkundenwesen und den Rechtsanschauungen jener Zeit, sowie andererseits mit
dem Gange der wirtschaftlichen Entwickelung. Die ältesten derartigen Bücher
stammen aus dem 9. Jahrhundert. Diese ältesten Traditionsbücher sind in gewissem
Sinne Kopialbücher der Besitzurkunden, gehen aber doch schon über das Wesen
des reinen Kopialbuchs hinaus, indem die Sammlung der Erwerbstitel in ein Buch
deren Sicherung und stete Bereitschaft für rechtliche Zwecke zum Ziele hatte.
Denn der ganze Beweiswert der Urkunde beruhte doch auf den in ihr genannten
Zeugen. Das war die der geringeren Kulturhöhe der Stämme des ostfränkischen,
dann deutschen Reichs entsprechende Rechtsanschauung; sie erblickte im leben-
digen Zeugen das eigentliche Beweismittel für die geschehene Rechtshandlung, in
der Urkunde nur eine Erleichterung des Zeugenbeweises. Das brachte nun ein
rasches Abnehmen der Urkundenfertigung im 10. Jahrhundert mit sich. Nicht
Ausstellung wirklicher Urkunden, sondern Aufzeichnung bloßer Akte, also ein-
facher, mehr oder weniger formloser Notizen über das Wesentliche der Rechts-
handlung und ihre Zeugen, begann die Regel zu werden. Man schrieb diese
Akte auf Einzelblätter und Blättchen, oft auch mehrere zeitlich oder sachlich zu-
sammenhängende auf ein Blatt, hier und dort trug man die Akte gleich direkt
in Hefte oder in ein Buch ein, so daß dieses Buch dann die unmittelbare und
einzige Aufzeichnung über die Rechtshandlung war und blieb und selbst einen
fortgesetzten Akt bildete. Oder man schrieb häufig nachträglich die Einzelakte
in Bücher ab; und da man dann auf die Einzelakte weiter keinen Wert legte
und diese verloren gingen, wurde wieder jenes Buch die einzige Aufzeichnung.
So entstanden die Traditionsbücher seit dem 10. Jahrhundert. Diese Traditions-
bücher sind also keine bloßen Kopialbücher mehr, sie sind die einzigen Auf-
zeichnungen über Rechtshandlungen, sie übernehmen selber gewissermaßen ur-
kundliche, gerichtliche Funktionen. Diese ihre eigentümliche Stellung mußte aber
verschwinden, als im 12. Jahrhundert mehr und mehr wieder die eigentlichen
Urkunden Boden gewannen, welche nunmehr vermittels ihres allgemein auf-
kommenden Beweismittels, des Siegels, eine wirkliche Beweiskraft errangen. Zwar
dauert noch durch das ganze 12. Jahrhundert Fortführung und Neuanlage von
Traditionsbüchern, also auch Aktaufzeichnung fort. Allein bis gegen Mitte des
13. Jahrhunderts ist dann dies Nebeneinander der Übergangszeit vorüber, die
Urkunde hat allenthalben gesiegt, das Traditionsbuch wird wieder abgelöst vom
reinen Kopialbuch.
Als Aufzeichnungen über die anwachsenden Erwerbungen einer Grund-
Mondseer Traditionen, ebenda 7; Bertholz, Traditionsbücher von St. Emmeran, ebenda 12;
Erben, Zum Cod. Odalrici, Mitteilungen d. Ver. f. Salzburger Landesk. XXIX; über die
Traditionen von St. Paul Jaksch, Monum. histor. duc. Carinthiae II; Ausgabe der Brixener
Traditionen von Redlich, Acta Tirol. I; die Salzburger Traditionen von Hauthaler, Salz-
burger ÜB I; die Freisinger Traditionen von Bitterauf, Quellen u. Erörterungen z. bayer.
Geschichte 1905. Für das allgemeine Gebiet vgl. Baumann, Die Urkunden des Klosters
Allerheiligen, Quellen zur Schweiz. Gesch. III, 2. Vgl. auch H. Steinacker in AI. Meister's
Grundr. d. Geschichtswissensch. I, S. 246 ff . — Eine Anzahl Faksimiles von Traditionen aus
der Schreibschule des Klosters St. Emmeran in Regensburg, ferner Faksimiles aus den Salz-
burger (jetzt in Salzburg und Wien liegenden) Traditionen bietet Chroust in seinem Pracht-
werk Monumenta palaeographica, München, Bd. I, 1902.
398
herrschaft1) an Gütern und Rechten, Hörigen und Zensualen sind die Traditions-
bücher aber auch ein charakteristisches Merkmal der wirtschaftlichen Entwicke-
lung jener Zeiten. Für Süd- und Südostdeutschland, die hauptsächliche Heimat
dieser Quellen, waren die nächsten Jahrhunderte nach der Zurückdrängung der
Ungarnstürme die Zeit der Wieder- und Neukolonisierung, die Zeit der rasch er-
blühenden großen Grundherrschaften. In diesen weiten Gebieten breiteten sich
die geistlichen und weltlichen Besitzer mit reichen Erwerbungen und gewaltigen
Rodungen aus und haben im 10. und 11., aber auch noch im 12. Jahrhundert
im ganzen großartige, im einzelnen ungeheuer zerstückelte Grundherrschaften
geschaffen. Diese rasch anschwellenden Wirtschaftskomplexe hätten wohl, so
möchte man meinen, das Bedürfnis nach Inventarisierung und Übersicht nahe
legen sollen, wie man es in den Inventarien der karolingischen Zeit befriedigt
hatte. Allein solche Nachwirkungen spätrömischen Wesens hatten höchstens noch
die Rheingegenden ergriffen, und ein Zwang von sozialpolitisch tätigen Herrschern
war im deutschen Reich nicht mehr vorhanden. Und in diesen kulturell tiefer
stehenden östlichen Gegenden war überhaupt alles, was mit Schrifttum und Ur-
kundenwesen zusammenhing, in rasche Abnahme geraten. Endlich war es das
schnelle Anwachsen der Schenkungen, Erwerbungen und Rodungen selbst, welches
an sich eine Übersicht erschwerte und jede schriftliche Zusammenfassung in
kürzester Zeit veralten ließ. Für das rechtliche Bedürfnis aber, den Nachweis
des Besitzes, hatten ohnehin nicht Urbare, nicht Urkunden einzustehen, sondern
die lebendigen Zeugen der Handlung oder der Gewere. Die kurze Aktaufzeich-
nung genügte. Aber wo man nur einigermaßen auf Ordnung hielt, wo etwa
nach Zeiten des Niederganges eines Klosters wieder ein Aufschwung folgte —
und sittlich-geistiger und wirtschaftlicher Aufschwung gingen regelmäßig Hand in
Hand — , da sorgte man auch für die Sicherung dieser einzigen Aufzeichnungen
über Erwerb und Rechte. Man sammelte sie und schrieb sie in Bücher ab, trug
sie auch direkt in diese Bücher ein, kurz man sorgte für Anlage und Führung
von Traditionsbüchern. Die Traditionsbücher waren so das einzige dauernde
schriftliche Hilfsmittel der großen Grundherrschaften in ihrer rasch aufstrebenden
Blütezeit vom 10. bis in das 12. Jahrhundert.
Die Traditionsbücher haben uns ja den größeren Teil des urkundlichen
Quellenstoffes vom 8. bis zum 12. Jahrhundert überliefert. Was das für jene in
Deutschland teilweise so urkundenarmen Saecula bedeutet, braucht nicht des
breiteren auseinandergesetzt zu werden. Die genealogischen Forschungen finden
in den Traditionen eine ihrer ergiebigsten Quellen.
Im bayrischen Süden und Südosten Deutschlands lassen sich weit über ein
halbes Hundert Traditionsgruppen zählen. Eine kurze Übersicht der wichtigsten
findet sich bei Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte 5,2, Vorbemerkungen S. XIV;
ein Verzeichnis der auf dem Boden des heutigen Bayern erhaltenen Traditions-
codices von Klöstern bei Gengier, Beiträge zur bayr. Rechtsgesch. 1, 230ff. Eine
x) Seeliger, Gerhard, Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschaft im
früheren Mittelalter 1903 und über die sich daranschließende wissenschaftliche Debatte:
Derselbe HV 1906, 569 ff.
399
knappe Zusammenstellung aller bayrisch-österreichischen Traditionsgruppen gibt
Redlich a. a. O. S. 97f.
Dieses1) wichtige Quellenmaterial der früheren Privaturkunden liegt für eine
Reihe deutscher Landschaften in erdrückender Fülle vor; birgt doch der Lorscher
Traditionskodex2) allein die Auszüge von dreiundeinhalbtausend Urkunden aus
dem westlichen Mitteldeutschland; und wenn die späteren Exzerpte in mancher
Hinsicht weniger verwendbar erscheinen mögen3), für den rheinfränkischen Worms-
gau bieten die Fuldaer Urkunden4) ein vorzügliches Kontrollmaterial.5) Fuldaer
Urkunden liegen auch für die ostfränkischen Mainlande vor; und wenn sonst die
zahllosen Schenkungen, die das Kloster des h. Bonifatius in allen deutschen
Stammesgebieten empfing, zum Teil in den Auszügen des Fuldaer Kompilators
Eberhard bekannt sind6), für wirtschaftliche Untersuchungen und auch für Namens-
geschichte lassen sich, wenn mit Vorsicht und Kritik benutzt, auch die ungenauen
Exzerpte gebrauchen.7) Sehr reichhaltiges Material vermag Bayern aufzuweisen,
doch sind die vorhandenen Veröffentlichungen nicht alle zuverlässig.8).
Der Urkundenschatz des Bistums Freising ist wohl in fast lückenloser Voll-
ständigkeit erhalten; auch aus Passau und Regensburg liegen nicht wenige Ur-
kunden vor9); dazu kommen die Traditionen des Klosters Mondsee und andere,
die nicht urkundliche Formen tragen.10) Dürftiger ist das Material für den
Niederrhein und Sachsen11); immerhin sind auch hier im Werdener Kartular (d.i.
Kopiar) und in den Corveyer12) Traditionen wichtige Quellen vorhanden. Für
x) Das Folgende aus Caro, Zur Grundbesitzverteilung in der Karolingerzeit, DGB 3.
2) Codex principis olim Laureshamensis abbatiae diplomaticus, ed. Academia Palatina,
3 Tom. Mannheim 1768.
3) Über den Lorscher Codex vgl. Bossert, Württemberg. Geschichtsquellen 2. 3ff.
4) Die ausführlichsten Literaturnachweise über die Fuldaer Urkunden findet man in
meiner Schrift „Das älteste Fuldaer Cartular im Staatsarchive zu Marburg", Leipzig 1899.
6) Rietschel, Die civitas auf deutschem Boden bis zum Ausgang der Karolingerzeit,
S. 78 ff.
6) Stein, Die ostfränkischen Gaue, UFA 28, 327 ff.; auch ebd. 21, 10ff., 233 ff.;
22, 189 ff.
6/7) Vgl. Dobenecker, Regesta Thuringiae XVII f., meine Schrift „Das älteste Fuldaer
Cartular im Staatsarchiv zu Marburg", Leipzig, Teubner, 1899, und Roller, Eberhard von
Fulda und seine Urkundenkopien, Dissertation, Marburg 1901.
8) Vortrefflich ist die Jubiläumsschrift: Drei bayrische Traditionsbücher aus dem
12. Jahrh. Hrsg. v. H. Petz, H. Grauert, I. Mayerhofer. München 1880. Unzuverlässig
dagegen sind die Texte in den Monumenta Boica (München 1763 ff.).
9) Meichelbeck, Hist. Frisingensis, Ergänzungen und Erläuterungen von Hundt,
Abh. d. Münch. Akad. Bd. 12 f., München 1874 und 1877.
10) Mon. Boica Bd. 28, T. 2. — Pez, Thesaurus anecdotorum novissimus, Bd. 1, T. 3.
Vgl. Bretholz MJÖG 12, 1 ff. — Urkundenbuch des Landes ob der Enns I, 1 ff. Vgl.
Hauthaler, MIÖG 7, 223 ff. — Aus Salzburg der Indiculus Arnonis und die Breves notitiae
Salzburgenses ed. F. Keinz, München 1869, und Hauthaler im Salzburger Urkundenbuch;
aus Nieder- Altaich, Traditionen, Mon. Boica 11, 13 ff. usw.
u) Herausgegeben bei Lacomblet, Urkundenbuch f. d. Gesch. d. Niederrheins, Bd. I.
Vgl. R. Kötschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte der Großgrundherrschaft Werden
an der Ruhr. Leipzig 1899.
12) Traditiones Corbejenses, hrsg. von P. Wigand. Vgl. MJÖG 18, 27ff.
400
die Mosellande erscheinen die Urbare besonders beachtenswert1); die Privat-
urkunden von Prüm und Echternach sind verhältnismäßig nicht sehr zahlreich.2)
Als eine wichtige Quelle zur Geschichte der Namen und Familien ist über-
haupt ein guter Teil der wirtschaftlichen Quellen zu bezeichnen.3) Hier kommen
insbesondere die Inventarien einer Grundherrschaft oder einer Gutswirtschaft über
den Besitzstand, speziell über den Stand der Gutshörigen und Leibeigenen in
Betracht. Die gesamten Besitzungen, Dienste und Einkünfte einer Grundherrschaft
wurden in Urbarien4) oder Grundbüchern zusammengefaßt.
Lernen wir aus den Traditionsbüchern das allmähliche Wachstum der Groß-
grundherrschaften, so bieten die in den Urbaren gegebenen Inventarisationsarbeiten
einen systematischen Überblick über den jeweiligen Bestand.
Die organisatorischen Verordnungen der Karolinger bewirkten, daß selbst in
den entferntesten Gauen der kirchliche und weltliche Großgrundbesitz durch die
Königsboten inventarisiert wurde. Solche Arbeiten entstanden z. B. in Freising und
Augsburg. Karl der Große versuchte gleich nach der Einnahme des Landes das viel-
fach vergriffene Herzogsgut zurückzuerhalten. Er zwang besonders die kirchlichen
Anstalten zum Beweis des rechtlichen Besitzes der Güter, welche früher ein Teil
des Herzogsgutes waren. Die kirchliche Anstalt mußte durch Zeugenaussagen
von Geschworenen, Laien und Geistlichen, bei allen Besitzungen, die sie von den
Agilolfingern oder ihren Vasallen erhalten hatte, ihre rechtliche Erwerbung aus-
weisen. Darüber wurde dann ein Dokument niedergeschrieben, welches, wenn es
auch kein wirkliches Urbar ist, doch einem solchen in der Form sehr nahe steht.
Derartige Aufzeichnungen sind der sog. Indiculus des Bischofs Arno und das Bre-
viare des Abtes Urolf von Niederalteich, beide im Jahre 788 entstanden. Als
x) Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben 2, 57 ff .
2) Mittelrhein. Urkundenbuch Bd. 1 und 2. — Im übrigen vgl. über Ausgaben von
Traditionsbüchern Dahlmann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte, 7. Aufl.
von Brandenburg, 1906, S. 42 ff., und meine Schrift „Das älteste Fuldaer Cartular im
Staatsarchive zu Marburg", Leipzig, 1899, S. 3f.
3) Inama-Sternegg, K. Th. von, Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte in
den Sitzungsberichten der kais. Akademie der Wissenschaften in Wien, phil. hist. Kl. Bd. 84,
und „Urbarien und Urbarialaufzeichnungen" AZ 1877, 26ff. — Lamprecht, Deutsches
Wirtschaftsleben im Mittelalter, Bd. II und III, 1885.
4) Außer den Arbeiten v. Inama-Sternegg's und Lamprecht's vgl. noch besonders Susta,
Zur Geschichte und Kritik der Urbarialaufzeichnungen, Wien 1898 (= Sitzungsberichte der
kais. Akademie der Wissenschaften in Wien, Bd. 138, Nr. VIII). — Caro, G., Zur Urbar-
forschung, HV 1906, 153 ff. — Zahn, J., Die freisingischen Sal-, Kopial- und Urbarbücher in
ihren Beziehungen z. Österreich. Mit 2 Faks.-Tafeln. 1861. — Petz, J., Die Urbare des Burg-
grafentums Nürnberg unter dem Gebirge bis 1450. Mon. Boic. N. F., Bd. I., München 1902,
p. XI ff. — Camesina, A., Zwei Urbare des Stiftes Schotten in Wien aus den Jahren 1376
u. 1390. Mit 2 Tafeln. Wien 1873. — Das habsburgische Urbar, hrsg. v. Maag, in Quellen
zur Schweiz. Geschichte, Bd. 14 u. 15, dazu Beschreibung, Geschichte und Bedeutung des
Habsburgischen Urbars, v. P. Schweizer, Zürich 1904. — Die Urbare von S. Pantaleon in
Köln, hrsg. v. B. Hilliger, Bonn 1902, in Publikationen der Gesellschaft für rheinische
Geschichtskunde, Bd. 20, Rheinische Urbare Bd. 1 und Österreichische Urbare Bd. 1, T. 1,
Die landesfürstlichen Urbare Nieder- und Ober-Österreichs aus dem 13. u. 14. Jahrh., hrsg.
von A. Dopsch, 1904. — Moor, C. v., Die Urbarien des Domkapitels zu Chur aus dem
XII., XIII. u. XIV. saec. Chur 1869.
401
sich das ostfränkische Reich vom westfränkischen löste und das eigentliche deutsche
Reich zu entstehen anfing, wurde die Königsgewalt gezwungen, auf die auswärtige
Politik ihr ganzes Bemühen zu richten und konnte den wirtschaftlichen Fragen
die frühere Pflege nicht mehr zuwenden. Daher verschwinden die Urbarialauf-
zeichnungen für eine Zeit fast ganz. Auch der private Grundbesitz fühlte kein
Bedürfnis mehr zu eigenen größeren Urbarialaufzeichnungen. Die alten Polyptycha
der rheinländischen Klöster von Prüm oder Weißenburg gerieten in Vergessenheit
und wurden erst im 13. Jahrhundert wieder ans Licht gebracht.
Nachdem die Blütezeit der großen Schenkungen vorbei war, mußten die
Grundherren zunächst daran denken, eine zentrale Organisation in diesen bunten
Besitz zu bringen. Aus diesem Streben entstanden im 11. Jahrhundert Aufzeich-
nungen, welche sich in vielen Punkten den Urbaren näherten, ohne aber deren
urkundliche Rechtskraft noch anzustreben. Es sind keine Vertragsdokumente des
gutsherrlichen Verhältnisses, sondern lediglich administrative, nach einem gewissen
Gesichtspunkte verfaßte Aufzeichnungen. Frühzeitig finden wir als Vorstufe zu
Urbaren Manuale, Leitfaden, Konzepte, wie z. B. die notitia über freisingische
Güter 1159 — 1160, welche sich teils die Grundherren selbst, teils die Amtleute
zur Gedächtnishilfe oder geradezu als Vorarbeit eines vollständigen Urbars an-
legten. Neben diesen aber bilden vornehmlich die Zins- und Pfandrollen (rotulae,
Rodel, Rötel) eine Vorstufe des eigentlichen Urbars. Der Name Zins- und Pfand-
rolle ist davon hergenommen, daß kürzere oder längere Pergamentstreifen auf-
gerollt werden konnten. Besonders die Rollen in deutscher Sprache dienten zum
Handgebrauch der Vögte und Verwalter bei dem Einzug der Steuern und Gefälle,
umfaßten je ein Amt (officium) und waren wohl zumeist hergestellt auf Grund
besonderer an Ort und Stelle vorgenommener und durch die Akten der Salbücher
vervollständigter Aufzeichnungen.
Im 13. Jahrhundert stand den Grundherren bereits ein starker Bauernstand
gegenüber. Der Grundherr, welcher schon an und für sich dadurch verarmte,
daß er an dem wirtschaftlichen Aufschwünge des Landbauers nicht teilnahm, sah
sich gezwungen, seine Rechte eifersüchtig zu wahren. Er griff also zu dem
sichersten Mittel, zu einer schriftlichen Aufzeichnung der Untertanspflichten, welche
deren Höhe urkundlich feststellte. So entstanden die zahlreichen Urbare des
späteren Mittelalters.
Es gibt wenig alte Großgrundbesitze, die nicht eine Urbarialaufzeichnung
aus den letzten mittelalterlichen Jahrhunderten aufzuweisen hätten. Das Urbar
wurde zur eigentlichen charakteristischen Aufzeichnung der überreifen, spätmittel-
alterlichen Grundherrschaft. Wie früher die Traditionsbücher den jugendkräftigen
Großgrundbesitz in seiner ausdehnungsfähigen Kraft darstellten, so zeigt uns das
Urbar, wie die nicht mehr wachsenden Grundherrschaften gegen Verminderungen
von außen und Entwertungen von innen durch statistische Aufzeichnungen sich
zu schützen suchten.
Am häufigsten kommen die Urbare in Süd- und Westdeutschland vor. In
den östlich der Elbe gelegenen Teilen sind sie seltener. Der Großgrundbesitz
bildete sich hier fast durchweg durch eine künstliche Anlage von Dorfschaften,
deren Verhältnis zum Grundherrn von vornherein durch eine Lokationsurkunde
Heydenreich, Famiiiengeschichtliche Quellenkunde. 26
402
geregelt war und keiner weiteren Feststellung bedurfte. Die Urbare wiesen zwar
nach den einzelnen Gegenden manche Verschiedenheiten auf, ihr Grundschema
ist aber fast überall dasselbe. Indem der Besitz des Grundherrn in einige Guts-
bezirke geteilt ist, bilden dieselben im Urbar selbständige Abschnitte. In ihnen
werden die einzelnen Ortschaften aufgezählt, die Zahl der Hufen und der Abgaben
einer jeden ersichtlich gemacht. Manchmal ist die Aufzählung der Hufen nur
eine summarische, ein andermal wird jeder Untertan namentlich an-
geführt. Letzteres wurde meist für überflüssig gehalten, da die Besitzer
wechselten und die unteren Beamten sie leicht in deutlicher Übersicht halten
konnten. Daher ging mindestens die Ansicht des Kompilators des Eberacher
Urbars, der in der Einleitung zu seinem Werke bemerkt „et quia ex diversis
causis mansorum et feudorum cultores aliquociens variantur, ideo tantum notati
sunt summatim locorum redditus ac decime predictorum. Nam officiales hec
nominatim et singulariter prout eventus mutaverit debent scire".
Seit dem 14. Jahrhundert kommt allerdings die namentliche Auf-
zählung der Untertanen in den Urbaren, da diese überhaupt breit-
spurig werden, häufiger vor.
Im 13. und 14. Jahrhundert sind die Urbare noch in der Regel in lateinischer
Sprache verfaßt. Doch kommen hier bald Ausnahmen vor, ja früher als bei Ur-
kunden. So sind schon am Ende des 11. Jahrhunderts die Frekenhorster Hebe-
register1) in niederdeutscher Sprache verfaßt. Es erklärt sich dies daraus, daß
alle diese Aufzeichnungen durchwegs dem ungebildeten Landvolk verständlich
sein sollten. Darum wurden auch oft die ursprünglich lateinisch verfaßten Urbare
in die deutsche Sprache übersetzt.
Die Urbare veränderten ihre Gestalt seit dem 15. Jahrhundert nicht mehr
wesentlich. Sie behielten ihre alte Form und wurden bis in das vorige Jahr-
hundert als wichtige Aufzeichnungen der Großgrundbesitzer aufbewahrt und neu
verfaßt. Besonders in den österreichischen Ländern sehen wir noch unter Maria
Theresia Kommissionen, welche zur Regulierung der herrschaftlichen Urbare er-
nannt werden. Erst die Aufhebung des Untertanennexus verwandelte diese Auf-
zeichnungen in bloß geschichtliche Quellen.
Zum Schluß mögen hier als Probe der Aufzeichnungsart in den Urbarien
einige Zeilen aus einem brandenburgischen Urbar, dem sog. Landbuch, aus dem
Ausgang des 14. Jahrhunderts folgen:
„Item dat Rule Bismark in Stendal IUI modios duri frumenti et I modium tritici. Item
Nicoiao Bysmark etiam in tantum. Item Petro Ghunter in tantum. Item Henricus Doblin habet
ibi II cossatos de quibus habet VI denarios III pullos et servicium. Item dat Hinricus Dobblin
V modios duri et V modios avene racione precarie. Item Heyne Luckow habet II mansos de
x) Ausgabe von F. Friedländer als Bd. 1 des codex traditionum Westfalicarum (Münster
1872). Hiervon eine Probe (S. 34 f. der Ausgabe von Friedländer): „Van Hasleri Hiddikin
ses muddi gerstinas maltes gimalanas ende fierthic muddi 'havoron. Van Pikonhurst Eiliko
tuenthic muddi gerston. Van Vilomaringtharpa Abbiko tuenthic muddi gerston. Van Amon-
hurst Sahssiko en malt rockon, Mannikin an themo selvon tharpa ses muddi rockon. Van
Heppingtharpa Iko en gerstin malt gimalana. Van Cleibolton Lieviko tuenthic muddi gerstinas
maltes gimalanas. Van Enniggeralo Thiediko ende Thieziko iro iewethar sivon muddi
gerstinas maltes gimalanas."
403
quibus dat Becken Woldekens in Stendal IUI choros duri a marchione .... Item sunt ibi
dem XVI solidi pro lignalibus Bysmark percipit. Item Claus Otten habet IP/2 mansos de
quibus dat monasterio Wolmerstede I chorum siliginis et I chorum ordei canonicis in Stendal
VI modios siliginis XV modios tritici et V quartalia piscorum. Et Foltzoni Noppow in Stendal
I chorum ordei XXX modios siliginis V quartalia piscorum XV modios tritici.1)
Fürbitter und Zeugen in mittelalterlichen Urkunden.2)
Eine reiche Fundgrube familiengeschichtlicher Forschung bieten die Angaben
von Fürbittern und Zeugen in den mittelalterlichen Urkunden.
Die Urkunden der Merowinger und der älteren Karolinger erwähnen im
Texte diejenigen, welche die Bitten anderer zuerst vorgebracht oder bei ihrer
ersten Vorbringung unterstützt haben, und in den dem am Ende sich findenden
sog. Eschatokoll hinzugefügten tironischen Noten diejenigen, welche durch ihren
Einfluß die Ausstellung der Urkunde tatsächlich erwirkt haben. Die ersteren hat
man Intervenienten, die letzteren Ambasciatoren genannt.
Überblickt man die in den Urkunden als Fürbitter genannten Personen, so
lassen sich dieselben leicht in zwei Kategorien scheiden. Einmal sind es Männer,
vereinzelt auch Frauen, die zu den Empfängern der Urkunden in näheren Be-
ziehungen stehen, die aber wegen ihrer höheren Stellung leichter auf Gehör
rechnen können als die Empfänger selbst. Sodann sind es Personen, die den
Ausstellern der Urkunden nahestehen und deren Vermittlung deshalb von den
verschiedensten Seiten nachgesucht wird.
In den Urkunden der deutschen Königskanzlei ist die erstere Gattung nament-
lich in der älteren Zeit zahlreich vertreten. So legt wohl ein Graf für Angehörige
seiner Grafschaft, ein Herzog für Kirchen und Laien seines Herzogtums, ein Herr
für seine Vasallen oder Beamten, ein Bischof für Kleriker seiner Diözese Fürbitte
ein, oder höhergestellte Verwandte der Urkundenempfänger verwenden sich für
dieselben. Häufiger sind hier aber doch die Fürbitter der zweiten Kategorie:
die nahen Verwandten des Königs, seiner Gemahlin, ein Sohn, eine Mutter, ein
Bruder oder eine Schwester, sodann Beamte seines Hofes, oder Große, deren
hervorragenden Einfluß auf die Regierungsgeschäfte auch andere Quellen bezeugen,
wie etwa der Graf Matfried oder der Seneschalk Adelhard unter Ludwig dem
Frommen, der Bischof Liutward von Vercelli unter Karl III., der Erzbischof Hatto
!) Vgl. das Faksimile hierzu bei Arndt-Tangl, Schrifttafeln zur Erlernung der latei-
nischen Paläographie, 3. Heft, Berlin, Qrote, 1903, Tafel 96 und Text dazu S. 55. Die oben
mitgeteilten Worte bilden den Anfang und das Ende des von Tangl herausgegebenen Faksi-
miles. Dasselbe führt die schmucklose, häufig wenig sorgfältige Schreibweise und die zahl-
reichen technischen Abkürzungen urbarialer Aufzeichnungen gut vor Augen. — Eine Seite
vom ersten Urbar des Nürnberger Burggrafenamtes (Nürnberg, Kgl. Kreisarchiv, Ansbacher
Salbücher No. I) ist faksimiliert von Chroust in: Monumenta Palaeographica III, 1906.
2) Breßlau, Handbuch der Urkundenlehre I, 1899, 790 ff. — Posse, Lehre von den
Privaturkunden, 1887, S. 70ff. — Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre, Innsbruck 1887—88,
2 Bde. — Die Titel zahlreich erschienener Urkundenpublikationen finden sich bei Dahl-
mann-Waitz, Quellenkunde der deutschen Geschichte, 7. Aufl. von Brandenburg, 1906
S. 27 ff., 42 ff.
26*
404
von Mainz unter Ludwig IV. usw. Gegenüber den Königsurkunden, deren sach-
licher Inhalt rechtlich unanfechtbar war und deren formale Echtheit nicht durch
Zeugenbeweis, sondern durch die Aussage des königlichen Kanzleipersonals oder
des Königs selbst erwiesen wurde, stehen die Privaturkunden, welche der Zeugen-
unterschriften rechtlich nicht entbehren konnten. Die Zahl der Zeugen war in der
Praxis sehr verschieden; selten werden weniger als sieben Zeugen in den Ur-
kunden genannt, dagegen kommen oft bedeutend höhere Zahlen vor.
Die Fürbitte wird sich der Natur der Sache nach in den meisten Fällen un-
mittelbar an die Petition angeschlossen haben; sie mußte jedenfalls, sollte sie
überhaupt einen Sinn haben, erfolgen, bevor die Bitte genehmigt war. Die Für-
bitte geht also stets der Handlung oder wenigstens dem Beurkundungsbefehl
voran. Daraus folgt, daß wenigstens in allen den Fällen, in welchen sich die
Daten einer Urkunde auf eine hinter der Handlung bzw. dem Beurkundungsbefehl
liegende Stufe der Beurkundung beziehen, die Intervention einem früheren Zeit-
punkt als dem durch die Daten bezeichneten angehört. Ob Intervenienten, die
in einer Königsurkunde genannt werden, zu der in der Datierung derselben an-
gegebenen Zeit und an dem dort angegebenen Ort am Hofe anwesend gewesen
sind, bedarf in jedem Einzelfalle einer besonderen Untersuchung des Sachverhaltes;
nur dann darf eine solche Anwesenheit angenommen werden, wenn Gründe dafür
vorhanden sind, daß die Datierung auf die Handlung zu beziehen ist oder daß,
wenn das nicht der Fall ist, die Beurkundung unmittelbar auf die Handlung ge-
folgt ist.
Ob das Zeugnis auf die Handlung oder auf die Beurkundung geht, ist nur
durch genaue Prüfung aller Verhältnisse des Einzelfalles zu ermitteln. Am ein-
fachsten liegt die Sache, wo zwei Zeugenreihen nebeneinander in einer und der-
selben Urkunde angeführt werden; da pflegen dann die einen bestimmt als Zeugen
der Handlung, die anderen als Zeugen der Beurkundung bezeichnet zu werden.
Die Nennung verstorbener Zeugen, wie solcher, die zur Zeit der Datierung aus
anderen Gründen nicht bei dem Aussteller gewesen sein können, während für
frühere Zeit ihre Anwesenheit unbedenklich ist, beweist, wenn die Urkunden echt
sind, daß Handlungszeugen anzunehmen sind, die Beurkundung aber später voll-
zogen ist.1) Finden sich in einer Urkunde zahlreiche Zeugen niederen Standes,
Ministerialen, Bürger, niedere Kleriker usw., deren Heimat von dem Ausstellungs-
orte der Urkunde weiter entfernt ist, so kann im allgemeinen angenommen werden,
daß die verbriefte Handlung in der Heimat jener Personen vollzogen worden ist
und daß dieselben Handlungszeugen sind, wofern nicht etwa besondere Umstände,
wie etwa Teilnahme an einer Heerfahrt, ihre Anwesenheit am Königlichen Hof-
lager auch in weiterer Entfernung von der Heimat erklären.
Die Zeugen sind in älterer Zeit in der Regel nach Ständen geschieden auf-
geführt. Voran gehen die Zeugen geistlichen, es folgen diejenigen weltlichen
x) Der Familienforscher hüte sich also, aus der Anführung von Zeugen ohne Rücksicht
auf die im Text angegebenen Verhältnisse sofort zu schließen, daß die angegebenen Zeugen
bei der Handlung zugegen gewesen seien. Übrigens waren die Zeugen meist vornehme
Leute. Für die Geschichte bürgerlicher Familien ist aus den mittelalterlichen Zeugenreihen
nur ein geringer Gewinn zu erzielen.
405
Standes. Aber auch innerhalb dieser Gruppen wird geschieden. Die Zeugen
geistlichen Standes sind nach ihren Würden, die Laien namentlich in älterer Zeit
nach ihrem Qeburtsvorrang in nobiles und ministeriales eingeteilt. Später hebt
man den Stand nicht besonders hervor, läßt aber die Angeseheneren den Niederen
vorangehen.
Anscheinende Widersprüche in den Zeugenangaben erklären sich zunächst
aus dem Unterschied zwischen Handlung und Beurkundung; und bei einzelnen
ist diese Erklärung zweifellos allein richtig. Andere dagegen lassen sich recht wohl
auch aus der Beziehung auf die verschiedenen Stadien der Beurkundung erklären.
Aber auch wo es sich um eine einheitliche Zeugenreihe handelt, wird es doch
überaus fraglich sein, ob sich diese nun gerade auf den Tag und selbst den Ort
der Datierung bezieht. Denn die Zeugen können sich schon auf den Beurkun-
dungsbefehl beziehen, dem die dem Konzept noch fehlende Datierung in der
Regel gewiß nicht entspricht. Auch nach dem Ausfertigungsbefehle kann die
Ausführung der Reinschrift sich recht wohl noch verzögert haben.
Es stand nichts im Wege, daß die Datierung nicht dem Ausfertigungsbefehle,
sondern der vollendeten Ausführung desselben angepaßt wurde. In Einzelfällen
kommt hinzu, daß die Zeugen einer Privathandlung in einer königlichen Bestäti-
gungsurkunde wiederholt werden. Es finden sich auch Fälle, daß die Zeugen
überhaupt in keiner näheren Beziehung zur vorliegenden Urkunde stehen, da sie
aus einer Vorurkunde wiederholt sind.
Ziemlich häufig ergibt sich weiter ein innerer Widerspruch in der Zeugen-
reihe. Die aufgeführten Personen sind nicht allein nicht an dem bezeichneten
Tage und Orte, sondern so wie sie hier genannt werden, überhaupt nicht
gleichzeitig zusammen gewesen. Das kann unter Verhältnissen ein Zeichen der
Unechtheit sein, da ein Fälscher Veranlassung haben konnte, die Reihe aus
mehreren Vorlagen zusammenzusetzen. Aber die Erscheinung findet sich auch
in Urkunden von zweifellosester Echtheit. Das hat am häufigsten seinen Grund
in Vermengung der Zeugen der Handlung und der Beurkundung, während die-
selbe Gestaltung sich auch aus dem Zusammenwerfen der Zeugen verschiedener
Akte der Beurkundung ergeben konnte. In Privaturkunden scheint man zuweilen
Abwesende in der Reihe aufgeführt zu haben, um ihre Zustimmung kenntlich zu
machen. Endlich hat man aus Vorurkunden die Zeugen wohl nur teilweise wieder-
holt und ihnen weitere hinzugefügt. Waren dann schon in der Vorurkunde
Zeugen der Handlung und der Beurkundung vermengt, so konnte die Reihe aus
Zeugen der Handlung einer ersten und einer späteren Ausfertigung zusammen-
gestellt sein. Die Benutzung einer älteren Vorlage ging öfters so weit, daß nicht
nur Urkunden ähnlichen oder denselben Gegenstand betreffenden, sondern auch
anderen Inhaltes die Zeugenreihe der neuen Urkunde derartig beeinflussen, daß
die Zeugen der älteren mit denen der jüngeren gemischt, ja daß sogar die Zeugen
der älteren für die jüngere vollständig entlehnt wurden.
Finden wir zwei Ausfertigungen derselben Urkunde mit verschiedenen Zeugen,
so können diese wenigstens in einer derselben nur Beurkundungszeugen sein.
Eine Urkunde Erzbischofs Reinald von Köln (Seibertz, Urkundenbuch zur Landes-
und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen I, 79) mit Actum 1166 hat
406
34 Zeugen, welche allerdings Handlungszeugen sein können. Eine zweite Aus-
fertigung (Wilmans, Westfälisches Urkundenbuch Addit. 49) verdankt ihre Ent-
stehung sichtlich nur dem Umstände, daß eine Synode Gelegenheit bot, eine
zahlreichere und angesehenere Zeugenreihe hinzuzufügen. Der Text stimmt wört-
lich überein. Aber die Zeugenreihe ist wesentlich verschieden; es fehlen 12 von
den Zeugen der früheren Ausfertigung, während 24 andere hinzugekommen sind,
die also jedenfalls nur Beurkundungszeugen sein können.
Heroldsämter und verwandte Behörden. X)
Allgemeines.
DELSPRÄDIKATE (Durchlaucht, Erlaucht, Fürstliche Gnaden u. a.) und
Adelstitel (Fürst, Graf, Prinz; das Recht, sich „von", „zu", „auf", „von
und zu" zu schreiben usw.), sowie adelige Wappen bedürfen nach
doppelter Richtung eines Schutzes: 1. eines Schutzes gegen Bestreitung
des Rechtes zu ihrem Gebrauch, 2. eines Schutzes gegen Gebrauch der Prädikate
und Titel durch Unberechtigte.2) Schutz liegt dann vor, wenn gegen Bestreitung
*) Das Folgende habe ich zum Teil in der Wissensch. Beilage der Leipziger Zeitung
erstmalig 1906 veröffentlicht.
2) Gut bemerkt Otto Mayer in seiner Rezension von Herrn. Rehm, Prädikat- und
Titelrecht der deutschen Standesherren (München 1905) in der Histor. Vierteljahrsschrift 1906,
S. 117: „Es handelt sich nicht einfach darum, daß ein Teil der Nation durch vererbliche
Ehrenbezeichnungen sich unterscheidet; diese Bezeichnungen in Name, Titel und Prädikat
sind auch in der mannigfaltigsten Weise variiert, graduiert, kombiniert. Sie vererben sich
möglicherweise ungleich an die Glieder derselben Famile. Die Staatsgewalt arbeitet hinein,
um zu verleihen oder zu befördern, erblich oder nur persönlich. Wenn sie zu langsam
macht, tun sich wohl einmal die Beteiligten zusammen und verabreden, daß sie fortan gegen-
seitig „Durchlauchtigst im Superlative ohne Hochgeboren" schreiben wollen. Wenn die
Oberen verbessert sind, wollen die Unteren nachmachen und umgekehrt, wenn diese zu nahe
herangekommen, fordern die Oberen ein neues schöneres Prädikat, um den Abstand wieder
herzustellen. Der dadurch entstehende Bedarf nach neuen Variationen ist nicht immer leicht
zu befriedigen. . . So drängt und schiebt diese ganze Masse voran, immer in dem Bestreben
sich zu steigern und weiter zu differenzieren. Rudimentäre Gebilde tauchen dazwischen auf:
es kann eine Familie berechtigt sein zu einem wohlklingenden Prädikate Gleichen oder
Niedrigeren gegenüber, die sich im Verkehr mit Höheren bei einem unscheinbareren be-
scheiden muß; oder man genießt im Kontext der Schreiben eine höhere Bezeichnung, während
die Adresse und Anrede viel weniger schön sind. Und wieviel Mühe und Kampf hängt
oft an einem solchen halben Prädikat! Kulturgeschichte in der Tat!" Die Erforschung der
deutschen Standesverhältnisse ist ganz neuerdfrigs durch die Arbeiten von Alois Schulte
und seinen Schülern in neue Bahnen gelenkt worden. Vgl. den Vortrag des Genannten auf
dem 1907 in Dresden abgehaltenen Historikertag „Die deutsche Kirche des Mittelalters und
die Stände" (abgedruckt in „Bericht über die zehnte Versammlung deutscher Historiker zu
Dresden", Leipzig, Duncker & Humblot 1908, S. 13 ff.) und die Bonner Dissertationen von
1907: Callen, Zur oberschwäbischen Pfründengeschichte vor der Reformation; Fink,
Standesverhältnisse in Frauenklöstern und Stiftern der Diözese Münster und Stift Herford;
Schmitthals, Drei freiherrliche Stifter am Niederrhein (Essen, Elten, Gerresheim); ferner
vgl. Kothe, Domkapitel zu Straßburg, Kisky, das zu Köln, S. Gereon.
40S
und Mißbrauch obrigkeitliches Einschreiten zulässig ist, sei es in Form der Be-
seitigung der Bestreitung und des Mißbrauches, sei es in Form der Verhinderung
des Eintrittes des einen oder des anderen Eingriffes. Der letztere, der vorbeugende
Schutz, ist denkbar als solcher des Gesetzgebers durch Strafandrohung (Straf-
gesetzlicher Schutz) oder als solcher der Verwaltung. Der Beseitigungsschutz kann
in die Hand des Zivil-, des Straf-, des Verwaltungsrichters oder der inneren Ver-
waltung gelegt sein.1)
In den meisten Kulturländern haben sich besondere Ämter entwickelt, welche
die aus den angegebenen Verhältnissen sich ergebenden Rechtsfragen bearbeiten.
Zur Erledigung solcher Fragen sind häufig sehr zeitraubende historische Fest-
stellungen nötig, die ihrerseits nicht nur juristische und allgemein historische
Kenntnisse, sondern namentlich auch genaue Vertrautheit mit den historischen
Hilfswissenschaften erfordern. Man pflegt solche Ämter häufig Heroldsämter zu
nennen. Doch kommen auch andere Bezeichnungen vor. Die aus den von
diesen Behörden gepflogenen Nachforschungen sich ergebenden Akten und
Sammlungen bieten ein reiches Material zur Geschichte, Genealogie, Sphra-
gistik und Heraldik adeliger Geschlechter, ein Material, das auch für die
Lösung statistischer, medizinischer und naturwissenschaftlicher Probleme eine Be-
deutung hat.
Daher wird auch der Psycholog, Mediziner und Statistiker, welcher wissen-
schaftliche Probleme auf genealogischem Wege zu lösen bestrebt ist, aus den
Adelsakten und aus dem sonstigen Material, welches sich bei den Heroldsämtern
und verwandten Behörden ansammelt, Stoff für seine Untersuchungen gewinnen
können.
Diese Behörden sind im allgemeinen weder berechtigt noch verpflichtet, An-
fragen Privater ohne weiteres zu beantworten. Sie befinden sich dabei in ganz
ähnlicher Lage, wie die Archive für ihre neusten Bestände, aus denen sich für
noch lebende Personen und noch bestehende Rechtsverhältnisse solches Material
ergeben kann, welches im Interesse von Staat und Gesellschaft nicht ohne weiteres
vorgelegt werden darf. Soweit also die Behörden hinsichtlich der Frage, was und
wem sie ihr Material vorlegen dürfen, nicht durch besondere gesetzliche Be-
stimmungen gebunden sind, werden sie bei der Bitte einer Auskunft von Fall
zu Fall entscheiden.
1) Rehm, Hermann, Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren. München
1905. Hauptmann, Felix, Modernes Fürstenrecht, Archiv für öffentliches Recht, Tübingen
1907, S. 193 ff. — Schulze, Deutsches Fürstenrecht, in Holtzendorffs Rechtsenzyklopädie,
4. Aufl. 1882. — Rehm, Das landesfürstliche Haus, sein Begriff und Zugehörigkeit zu ihm, in
der „Festschrift der Universität Erlangen für den Prinzregenten Luitpold" 1901. — Stoerk, Der
Austritt aus dem landesherrlichen Hause, 1903; Derselbe, Die agnatische Thronfolge im
Fürstentum Lippe. Verlag von O. Häring in Berlin. — Häring, Oskar, Vom deutschen
hohen Adel. Eine rechtsgeschichtliche Abhandlung. Berlin 1909. — Schoen, Paul, Das
kaiserliche Standeserhöhungsrecht und der Fall Friesenhausen. Ein weiterer Beitrag zum
Lippeschen Thronfolgestreit. — v. Zimmermann, Der strafrechtliche Schutz des Adels,
Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, hrsg. v. Scheicher, Bd. 30,
5. 193 ff.
409
I. Königreich Preußen.
In Preußen faßte bald nach seiner Krönung der erste König des Staates „eine
Regulierung der graduum hiesigen Adels" ins Auge. Noch im Jahre 1702 er-
nannte er Johann August Marschall v. Biberstein zum Herault des Armes. Ein-
gehende Erkundigungen über die Herolds- und Adelsämter in London, Paris und
Wien wurden eingezogen und auf Grund der einschlagenden Berichte das Königl.
Preußische Oberheroldsamt begründet. Sein Sitz war Colin an der Spree. Es
wurde ihm die Aufsicht über die adligen Wappen und die Beglaubigung von
Ahnenproben zugwiesen. Allein die Organisation und finanzielle Begründung
der neuen Behörde waren so verfehlt, daß das ganze Unternehmen vollständig
scheiterte. Es bestand nur ein Jahrzehnt lang, hatte stets mit dem entschiedenen
Widerstand der Ritterschaft zu kämpfen und konnte nur wenig Aufträge erledigen.
Der Übelstand, daß Personen bürgerlichen Standes, besonders aus dem ehe-
maligen Polen, oder Fremde von unehelicher Geburt sich den Adel anmaßten,
veranlaßte König Friedrich Wilhelm III. durch Kabinettsorder d. d. Potsdam 5. April
1804 an den Staatsminister Freiherrn v. d. Reck einen gutachtlichen Bericht über
eine Einrichtung zur Verhütung solcher Anmaßungen einzufordern. Doch hatte
diese Anregung keinen sichtbaren Erfolg. Die „Bearbeitung der Standessachen"
fand bis zum Jahre 1848 im Ministerium des Königl. Hauses statt und wurde
durch Allerhöchsten Erlaß vom 3. Oktober 1848 samt den Thronlehens-Angelegen-
heiten den Ministern der Justiz und des Innern gemeinschaftlich übertragen. Durch
Erlaß vom 16. August 1854 wurde die Bearbeitung der Standessachen wiederum
an das Ministerium des Königl. Hauses überwiesen. Durch Kabinettsorder vom
14. März 1855 wurde sodann das Königl. Heroldsamt als eine dem Hausministerium
angegliederte Behörde zur Beurteilung der Standes- und Adelsangelegenheiten ins
Leben gerufen (gegenwärtig Berlin, Wilhelmstraße 73).1) Der Geschäftskreis dieser
Behörde besteht:
1. in Bearbeitung der laufenden Standeserhöhungs -Angelegenheiten, sowie
der etwa erbetenen Namen- und Wappen -Übertragungen erloschener Adels-
geschlechter;
2. in der Prüfung und Anerkennung erhobener Standesansprüche;
3. in der Kontrolle über den bestehenden Adel und der diesem zustehenden
Namensformen;
4. in der Bestätigung beziehentlich Beglaubigung von Abstammungsnach-
weisen und Ausstellung von Wappenzertifikaten.
Die gegenwärtige staatsrechtliche Stellung des Königl. Preußischen Herolds-
amtes ist eine eigenartige: es steht nicht unter dem Ministerium des Innern und
ist keine direkte Staatsbehörde, es ist auch keine Hofbehörde, sondern eine mit
Ausführung von Staatsgeschäften beauftragte Kronbehörde. Dieses Heroldsamt
gilt als die eigentliche Instanz zur Bearbeitung der Standes- und Adelssachen
(Entscheidung des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte vom
16. Februar 1895, abgedruckt im Justizministerialblatt für 1895, Seite 426 ff.).
*) Nach Seyler, Geschichte der Heraldik (Siebmachers großes und allgemeines Wappen-
buch, Band A, Nürnberg 1885—1889).
410
Die Frage, ob jemand zum Adel gehört, ist nicht im Wege des Zivilprozesses
zu entscheiden, sondern unterliegt der Beurteilung der für die Bearbeitung der
Standessachen zuständigen preußischen Administrativbehörden, dem Ministerium
des Königl. Hauses und dem Königl. Heroldsamte, sowie der Entscheidung
des Königs. Das Heroldsamt gehört, insoweit es mit der Bearbeitung staat-
licher Angelegenheiten ressortmäßig befaßt ist, zu den staatlichen Behörden,
wenngleich es sich in staatsrechtlicher Beziehung von den sonstigen verfassungs-
mäßigen Staatsbehörden unterscheidet. Die Verfügungen des Heroldsamtes haben
danach an sich öffentlichen behördlichen Charakter (Entscheidung des Reichs-
gerichtes in Sachen Schütz kontra Heroldsamt vom 8. März 1900). Die Bearbeitung
der Adelssachen gehört zur Zuständigkeit des Heroldsamtes; und deshalb sind
die von ihm darüber getroffenen Entscheidungen, ob eine Person dem Adelsstande
angehört, der Anfechtung im ordentlichen Rechtswege entzogen (aus dem Urteil
des Reichsgerichts vom 8. März 1900). Die Entscheidungen des Heroldsamtes,
welche sich innerhalb der Grenzen der Zuständigkeit des Heroldsamtes bewegen,
entziehen sich der Anfechtung im ordentlichen Rechtswege (vgl. 2. Entscheidung
des Reichsgerichts in Sachen Schütz kontra Heroldsamt vom 31. Jan. 1901, ab-
gedruckt im Justizministerialblatt für 1902, Blatt 24).
In Preußen ist das Recht, den Adel zu verleihen, anzuerkennen oder zu er-
neuern, ein Staatshoheitsrecht, welches der König ausübt. Die Frage, ob jemand
zum Adel gehört, unterliegt daher an sich der Beurteilung der zur Bearbeitung
der Standessachen berufenen Verwaltungsbehörden und der Entscheidung des
Landesfürsten. Es bestimmt auch § 95 und § 120 II 9 des allgemeinen Land-
rechtes ausdrücklich, daß, wenn eine adlige Familie sich in zwei Geschlechts-
folgen ihres Adels nicht bedient hat, derjenige, welcher davon wieder Gebrauch
machen will, sich zwar bei dem Landesjustizkollegium melden und seine Befugnis
dazu nachweisen muß, daß aber den Landeskollegien nicht die Befugnis zusteht,
die in dem angezeigten Falle wegen des Adels geführte Nachweisung für hin-
reichend zu erklären und auf deren Grund die nachsuchende Familie zu autori-
sieren, daß sie sich des Adels wiederum bedienen könne; vielmehr bleibt dies
der näheren Beurteilung des Lehnsdepartements vorbehalten. An die Stelle des
Lehnsdepartements ist für diese Sachen das Ministerium des Königlichen Hauses
getreten, in dessen Ressort die Adelssachen von dem Heroldsamt bearbeitet
werden (Beschluß des Kammergerichtes vom 13. Januar 1902, abgedruckt in Johon
und Rings Jahrbuch Band 23, S.A. 192 ff.)
Daß das Berliner Heroldsamt befugt ist, einen Antrag auf Berichtigung des
Standesregisters bei der standesamtlichen Aufsichtsbehörde zu stellen (§ 66 Abs. 2
des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes vom 6. Febr. 1875),
ist vom Kammergericht in feststehender Rechtsprechung angenommen (vgl. Ent-
scheidung des Kammergerichtes vom 20. Oktober 1902).
Von einer Strafverfolgung sieht das Königliche Preußische Heroldsamt tun-
lichst ab. Dagegen legt es Wert auf die Berichtigung der Geburts- und Standes-
register, sowie der Grundbücher. Eine Anfechtungsklage beim Oberverwaltungs-
gericht, wie sie im Königreiche Sachsen besteht, fehlt in Preußen. Das Adels-
recht ist öffentlichen Charakters. Der Anspruch auf Anerkennung der Zugehörig-
411
keit zum Adelstande kann sich nur gegen den König als den Träger der Adels-
hoheit, richten und infolgedessen nicht unmittelbar Gegenstand einer bürgerlichen
Rechtsstreitigkeit sein. Er ist vielmehr in Preußen der Geltendmachung im ordent-
lichen Rechtswege und damit der direkten Entscheidung durch den Prozeßrichter
entzogen.1)
Königreich Bayern.
In Bayern wurden die Adelsverhältnisse vom König Maximilian Joseph geregelt
(Königl. Bayer. Regierungsblatt LI. Stück, München, Mittwoch, den 14. Sep-
tember 1808). Es wurde damals die Aufstellung einer Adelsmatrikel verfügt und
in § 18 bestimmt: „Wer in diese Matrikel nicht eingetragen ist, wird in Unserm
Königreiche in den öffentlichen Akten nicht als Adelig anerkannt." Die Extrakte
aus dieser Matrikel geben vollkommenen Beweis für den Adelstitel (§ 19). Diese
Matrikel wird unter der Aufsicht des Ministeriums der auswärtigen Angelegen-
heiten geführt (§ 20). Die über den Adel vorkommenden streitigen Fälle sollten
bei den einschlägigen Appellationsgerichten verhandelt und entschieden werden.
Über einzelne Punkte dieses Ediktes gab der König von Bayern durch ein neues
Edikt weitere Erklärungen und nähere Bestimmungen (Königl. Bayer. Regierungs-
blatt, 3. Stück, München, 11. Jan. 1809). Neue Bestimmungen wurden durch
Königl. Edikt vom 26. Mai 1818 getroffen. Danach zerfällt der bayerische Adel
in fünf Grade: 1. Fürsten, 2. Grafen, 3. Freiherren, 4. Ritter, 5. Adelige mit dem
Prädikate „von". Zu der Ritterklasse gehören alle erblich adeligen Ritter und in
die mit dem Verdienstorden der bayerischen Krone und dem Militär-Max-Joseph-
*) Koerner, Bernhard, Die Zuständigkeit des Kgl. Heroldsamtes gegenüber den Ge-
richten bei Entscheidung über das Recht zur Führung adliger Prädikate in Preußen. Der
deutsche Herold 1908. — Grenzen der Zuständigkeit der Gerichte und des Heroldsamtes bei
Entscheidung über d. Rechte zur Führung adl. Prädikats (mitgeteilt aus dem Kgl. Herolds-
amt). Archiv f. offen«. Recht, hrsg. v. Laband und Mayer, 23. Bd., 1908, 1—70, 177—196.
Dazu auch Koffka in dem am 1. Jan. 1908 erschienenen Heft der Deutschen Juristen-Ztg. —
Das Königlich Preußische Heroldsamt auf der Wacht wider die Schädlinge des Adels und
den Nobilitierungsunfug, von H. v. W., Deutsches Adelsblatt XXII, 1904, Nr. 24, S. 375 f. —
Kekule von Stradonitz, „Über die Zuständigkeit des preußischen Heroldsamtes", zuerst
erschienen im Archiv für öffentliches Recht, Jahrgang 1903, S. 191 ff., neu abgedruckt in des
Verfassers „Ausgewählten Aufsätzen aus dem Gebiete des Staatsrechts und der Genealogie",
I, Berlin 1905, S. 55 ff. — Horst, Freiherr von der, Das Preußische Adelsrecht, Wochen-
blatt der Bailei Brandenburg des Johanniter- Ordens, Jahrg. 1905 f. — Seemen, M. v., Die
Rechtsverhältnisse des niederen Adels in den landrechtlichen Gebieten Preußens. 109 Seiten.
Doktordiss. v. Münster 1905. — Die Stellung des Heroldsamtes im heutigen Rechte. Neue
Preußische Zeitung Nr. 344/45 von 25/26. Juli 1904, abgedruckt im Archiv für Stamm- und
Wappenkunde, Druck und Verlag von Gebr. Vogt, Papiermühle S. A. V. Jahrg. 1905, S. 181 ff.
— Grenzen der Zuständigkeit der Gerichte und des Heroldsamts bei Entscheidung über das
Recht zur Führung adliger Prädikate (mitgeteilt aus dem Königlichen Heroldsamt), Archiv für
öffentliches Recht XXII, 1 und 2 (Tübingen 1907, S. 1—58). — Verzeichnis der seit dem Be-
stehen des Kgl. Preuß. Heroldsamtes (1855) erfolgten Standeserhöhungen, Adelsbestätigungen
und Namensvereinigungen nebst Beschreibung der verliehenen Wappen zusammengestellt
nach den Akten des Kgl. Heroldsamtes unter Direktion Sr. Exzellenz des Herrn Grafen Still-
fried von Alcantara und Rattowitz, . . . Chef des Heroldsamtes. Herausgegeben von dem
Vereine „Herold" für Heraldik, Sphragistik und Genealogie zu Berlin. Separat- Ausgabe,
Berlin 1875, Kommissionsverlag von Mitscher & Röstell.
412
Orden begnadigten Inländer, welche nicht vorher schon einer höheren Adelsklasse
einverleibt waren. Die über den Adelsstand vorkommenden Rechtsstreitigkeiten
sollten bei den Appellationsgerichten, unter welchen der Adelsprätendent steht,
verhandelt und mit Vorbehalt der Berufung an das Königl. Ober-Appellations-
gericht entschieden werden. Jetzt gilt der durch die Reichsjustizgesetze geschaf-
fene allgemeine Gerichtsstand, da ein Vorbehalt eines besonderen Gerichtsstandes
für die Rechtsstreitigkeiten in Adelssachen nicht gemacht ist. Nachdem die An-
meldungsfrist 1808 — 1813 viermal verlängert war, wurden am 3. Juli 1813 alle
bis dahin angemeldeten Adelstitel für erloschen und in den öffentlichen Urkunden
als gelöscht erklärt.
Das 18081) geschaffene Königl. Bayer. Heroldsamt wurde durch Verordnung
vom 27. Nov. 1825 wieder aufgelöst. Nur der Reichsherold ist bestehen geblieben,
welcher zum Teil selbständig, zum Teil als Referent im Staatsministerinm des
Königl. Hauses und des Äußeren die einschlagenden Geschäfte bearbeitet. Der
Eintrag in die seit 1809 angelegte Adelsmatrikel ist zurzeit für jeden bayerischen
Staatsbürger die notwendige Voraussetzung für die Führung des Adels. Einer
von dem früheren Reichsherold, jetzigen Ministerresidenten in Bern Dr. v. Böhm
verfaßten Denkschrift ist zu entnehmen, daß im Jahre 1819 1554 Familien in die
bayerische Adelsmatrikel eingetragen waren. Seit Anfang des Jahres 1820 wurden
368 Familien in den Adelsstand erhoben bzw. anerkannt und bestätigt, 761
Familien immatrikuliert entweder auf Grund nachträglicher Anerkennung oder auf
Grund nicht bayerischen Adelsbesitzstandes. Demnach sind im ganzen seit An-
lage der Adelsmatrikel (1809) 2315 Familien immatrikuliert worden, von denen bis
zum Jahre 1902 (einschl.) 1165 Familien teils ausgestorben, teils weggezogen sind.
Die in der Adelsmatrikel eingetragenen blühenden Familien beziffern sich auf 1166.
Königreich Sachsen.
Dem Beispiele der meisten anderen europäischen Staaten, welche für die
Untersuchung und Entscheidung der Adelsverhältnisse in Zweifels- und Streit-
fragen, besonders für die Entscheidung der Frage nach der Berechtigung, ein
Adelszeichen zu führen, gesetzliche Bestimmungen und Einrichtungen zum Teil
schon längst besaßen, ist das Königreich Sachsen durch das Adelsgesetz vom
19. September 1902 gefolgt.2) Dieses schreibt vor, daß bei dem Ministerium des
x) Vgl. Döllinger, Sammlung der im Gebiete des Königreichs Bayern bestehenden
Verordnungen, Bd. V, S. 26ff. — Huggenberger, Die staatsrechtliche Stellung des land-
sässigen Adels im alten Bayern, AZ NF 1899, 181 ff.
2) Das sächsische Adelsgesetz vom 19. September 1902, zu welchem an demselben Tage
auch eine Ausführungsverordnung erschienen ist, sowie die Allerhöchste Verordnung, die An-
erkennung nichtsächsischer Adelsverleihungen betreffend, von demselben Tage, sämtlich ver-
öffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1902, 21. Stück,
sind vom juristischen Standpunkte aus kommentiert von H. v. Einsiedel in dessen Hand-
ausgabe (Gesetz, die Einrichtung eines Adelsbuches und die Führung des Adels und der
Adelszeichen betreffend usw., Leipzig, Verlag von C. L. Hirschfeld 1902), von Keller in
Fischers Zeitschrift für Praxis und Gesetzgebung der Verwaltung, herausgegeben von Ministe-
rialdirektor Geh. Rat Dr. W. Scheicher, Bd. 26, 1903, S. 145 ff., von Kekule v. Stradonitz,
im Deutschen Adelsblatt 1902, S. 151 ff., und in Fischer-Schelchers Zeitschrift Bd. 28, 1904,
413
Innern ein Adelsbuch angelegt werde. Das „Adelsbuch" (Adelsmatrikel) soll der
Beurkundung der im Königreiche Sachsen bestehenden Adelsverhältnisse dienen.
Unter letzteren sind, wie sich aus der Verweisung auf § 2 im § 1 des Gesetzes
verb. mit § 1 der Ausführungsverordnung von demselben Tage ergibt, der Adels-
ursprung, ferner Art und Grad und die Rechtsgründe des Adels der eintragungs-
fähigen Familien, sowie die äußeren Adelsrechte (Titel, Adelszeichen, Wappen) zu
verstehen. Die Eintragungen im Adelsbuche werden von dem Königl. Ministerium
des Innern verfügt und liefern für die eingetragenen Tatsachen so lange und in-
soweit vollen Beweis, als sie nicht als unrichtig nachgewiesen werden. Die Unter-
lagen zu den Eintragungen werden in den Akten des Königl. Ministeriums des
Innern vereinigt, deren Einsichtnahme von Fall zu Fall bei diesem nachgesucht
werden muß. Es wird mindestens für jede Adelsfamilie ein besonderes Familien-
aktenstück angelegt, für welches auf Kosten der eintragspflichtigen Familien unter
anderem eine Stammtafel und ein in Farben ausgeführtes Wappen der Familie, wie
es zu Recht besteht und von dieser tatsächlich geführt wird, zu beschaffen sind.
Nach §§ 2 und 3 des genannten Gesetzes sind Eintragsfähigkeit und Ein-
tragspflicht zu unterscheiden.
Eintragsfähig sind unter der Voraussetzung, daß mindestens ein Familienglied
sächsischer Staatsbürger ist, nach dem genannten Gesetz die Adelsverhältnisse
folgender vier Adelsklassen: „a) der dem Uradel angehörigen Familien, b) derjenigen
Familien, deren Stammvater vor der im Jahre 1806 erfolgten Auflösung des Deutschen
Reiches vom Deutschen Kaiser oder den Reichsvikaren den erblichen Adel erhalten
hat (Reichsbriefadel), c) derjenigen Personen, denen vom Könige von Sachsen der
erbliche Adel verliehen oder erneuert worden ist, d) derjenigen nicht zum Uradel
oder Reichsbriefadel gehörigen Personen und Familien, deren von einem nichtsächsi-
schen Staatsoberhaupte verliehener erblicher Adel vom Könige von Sachsen aus-
drücklich anerkannt worden ist." Rein persönlicher Adel, welcher in einigen Ländern
mit einzelnen Orden oder Staatsstellungen verbunden ist, kann also nicht ein-
getragen werden. Daß der im Adelsbuche einzutragende sächsische Staats-
angehörige oder die einzutragenden Glieder seiner Familie im Königreiche Sachsen
wohnen, ist nicht Voraussetzung der Eintragsfähigkeit. Befreit von der Eintrags-
pflicht sind nur die Mitglieder landesherrlicher Familien sowie der fürstlichen
und gräflichen Häuser Schönburg und des gräflichen Hauses Solms -Wildenfels (§ 3,
Absatz 4). Die gesetzliche Eintragspflicht umfaßt den gesamten nicht souveränen
Adel mit Ausnahme der vorstehend genannten Familien, erstreckt sich also auch
auf etwa erst künftig in Sachsen staatsangehörig werdende und wohnende Mit-
glieder des hohen Adels. Diejenigen, welche die Kgl. Sächsische Staatsangehörig-
keit besitzen und im Königreich Sachsen wohnen, haben die gesetzliche Pflicht,
S. 18ff. von Ferd. Schmid, „Das österreichische Verwaltungsarchiv", Wien 1906, von Bauer
MAW 1903, Nr. 36, S. 227 ff.; 1906, Nr. 6, sowie von mir in Fischer-Schelchers Zeitschrift Bd. 28,
1904, S. 25 ff . Zu den schwierigsten Untersuchungen gehören die über die Geschichte und
Standesverhältnisse polnischer Familien, von denen eine ganze Anzahl recht zweifelhafter Her-
kunft zufolge der Verbindung Kursachsens mit Polen sich in Sachsen als adlig aufspielte und
Jahrzehnte lang in der Führung adliger Prädikate bis zum Inkrafttreten des sächsischen Adels-
gesetzes unbehelligt blieb. Vgl. Register unter: Polen.
414
ihren Adel anzumelden und auf Verlangen nachzuweisen. Die Hilfsmittel, welche
diesen Nachweis ermöglichen, werden im vorliegenden Buche des näheren er-
örtert. § 3, Absatz 1 des genannten Gesetzes schreibt diesbezüglich vor: „Die
im Königreiche Sachsen wohnenden sächsischen Staatsangehörigen, welche den
Adel führen, haben ihn zur Eintragung in das Adelsbuch bei dem Ministerium
des Innern anzumelden und die zur Begründung ihrer Berechtigung erforderlichen
Tatsachen, namentlich auch mit Bezug auf Ursprung, Art und Grad des Adels,
Adelszeichen und Wappen auf Verlangen nachzuweisen." Dieses Verlangen dürfte,
abgesehen von anderen Fällen, in der Regel zu erwarten sein, wenn es sich um
eine Allerhöchste Anerkennung handelt. Erwerben nämlich solche Personen, welche
nicht zum Deutschen Ur- oder Reichsbriefadel gehören, nachträglich, d. h. nach
Erwerb des Adels, die sächsische Staatsangehörigkeit, so dürfen sie ein bis dahin
geführtes Adelszeichen nur dann weiter führen, wenn es von dem König von Sachsen
ausdrücklich anerkannt worden ist. Auf Grund von § 7 Absatz 4 des genannten Ge-
setzes, wonach die Anerkennung für nichtsächsischen Adel von bestimmter Art und be-
stimmtem Ursprünge allgemein ausgesprochen werden kann, hat weiland König Georg
von Sachsen durch Allerhöchste Verordnung vom 19. Sept. 1902 „die von den Königen
von Preußen, Bayern und Württemberg, von den vormaligen Königen von Hannover
sowie von den Großherzögen von Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-
Weimar, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg an Personen, welche ausschließlich
ihre Untertanen waren, bewilligten erblichen Adelsverleihungen für das Gebiet des
Königreichs Sachsen dergestalt anerkannt, daß die Beliehenen und deren eheliche
Nachkommen in der männlichen Linie, wenn sie später und längstens bis zum
Inkraftteten des oben erwähnten Gesetzes vom 19. September 1902 die Staats-
angehörigkeit im Königreiche Sachsen erworben haben, zur Fortführung des Adels
und der verliehenen Adelszeichen ohne weiteres berechtigt sein sollen". Dagegen
sind die Angehörigen der kleineren deutschen Staaten, z. B. der kleineren thüringi-
schen Staaten, sowie alle, welche nur außerdeutsche Staatsangehörigkeiten besitzen,
sowie von den Staatsangehörigen der deutschen Großstaaten diejenigen, welche
erst nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 19. September 1902 die Staatsangehörig-
keit im Königreiche Sachsen erworben haben und im Königreiche Sachsen wohnen,
zur Anmeldung und auf Verlangen zur Nachweisung der zur Begründung ihrer
Adelsansprüche erforderlichen Tatsachen gesetzlich verpflichtet. Die mit diesen
Nachweisungen verbundene Aufwendung von Mühe und Kosten ist nicht selten
ziemlich groß, zumal nach § 7 Absatz 3 die Aufnahme des Adelszeichens in amt-
liche Urkunden, welche nicht ausdrücklich dem Zwecke der Anerkennung dienen,
nicht als solche gilt. Sämtliche Nachweise über die Berechtigung von Adelsansprüchen
müssen in der Regel lückenlos sein und durch öffentliche Urkunden geführt werden.
Ob und inwieweit ausnahmsweise auch andere Materialien als beweiskräftig gelten
können und für gewisse Tatsachen Notorietät anzunehmen ist, bleibt dem pflicht-
gemäßen Ermessen der entscheidenden Behörde vorbehalten. Insoweit das
Ministerium des Innern die zur Ausführung des Gesetzes nötigen Erörterungen
nicht selbst vornimmt oder von den ihm nachgeordneten Behörden vornehmen
läßt, kann es hierzu einen Beauftragten bestellen, der die Dienstbezeichnung
„Kommissar für Adelsangelegenheiten" führt und als solcher berechtigt ist, mit
415
den beteiligten Behörden und Privatpersonen in unmittelbare schriftliche oder
mündliche Verhandlung zu treten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes ist dieses Amt
dem Verfasser des vorliegenden Buches übertragen. Die Behörden des Landes
sind verpflichtet, dem an sie ergehenden Ersuchen des Kommissars innerhalb ihrer
Zuständigkeit zu entsprechen.
Für die Entscheidung von Zweifeln und Streitigkeiten, die sich wegen der
Berechtigung zur Führung eines nach § 3 des Gesetzes vom 19. September 1902
eintragspflichtigen Adels oder Adelszeichens oder wegen einer Eintragung im
Adelsbuche erheben, ist der „Ausschuß für Adelssachen" gebildet; dieser Aus-
schuß besteht aus einem Vorsitzenden und sechs vom Könige ernannten Mit-
gliedern, von denen mindestens drei den nach dem genannten § 3 eintragspflich-
tigen Familien angehören müssen. Den Vorsitz im Ausschusse führt der Minister
des Innern oder ein vom König für ihn ernannter Stellvertreter. Da der Adels-
ausschuß Verwaltungsbehörde und nicht Verwaltungssondergericht ist, so ist das
im Gesetz nicht näher geregelte und daher mit voller Bewegungsfreiheit aus-
gestattete Verfahren erster Instanz Verwaltungs-Beschlußverfahren.
Gegen die Entscheidungen des Adelsausschusses steht den Beteiligten die
Anfechtungsklage nach dem Gesetze über die Verwaltungsrechtspflege vom
19. Juli 1900, und zwar ohne die im § 76 Absatz 1 vorgesehene Beschränkung
auf die Rechtsfrage zu. Diese Befreiung bewirkt, daß die Anfechtungsklage hier
den Charakter der Berufung gewinnt. Sie steht sowohl den von der erstinstanz-
lichen Entscheidung betroffenen, als auch nach Analogie des § 77 des Gesetzes
über die Verwaltungsrechtspflege dem Vorsitzenden des Adelsausschusses zu, da-
durch kann das etwa vorhandene staatliche Interesse gewahrt werden. Wem
durch Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes die Führung des Adels oder
Adelszeichens abgesprochen ist, der ist nicht in der Lage, denselben Streitgegen-
stand zur nochmaligen Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgerichte zu bringen,
ohne sich der Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache auszusetzen. Hierbei
ist zu berücksichtigen, daß die Entscheidungsgründe nicht mit in Rechtskraft er-
wachsen.1)
Das Gesetz vom 19. September 1902 wird von einem unserer besten Kenner
des Adelsrechtes und der Adelsgeschichte, dem Kammerherrn Dr. Kekule von
Stradonitz2), „vortrefflich" genannt. Man mag, so sagt er überzeugend, vom
rechtsphilosophischen Standpunkt aus über die Berechtigung oder Nichtberechti-
gung des Institutes des Erbadels denken wie man will, so viel wird auch der
entschiedenste Gegner der Adelsinstitution als solcher zugeben müssen, daß das
Adelswesen da, wo es überhaupt vorhanden ist, einer rechtlichen Regelung und
Handhabung bedarf, daß namentlich die Adelsrechtssachen streng unparteiisch nach
Recht und Gesetz entschieden werden und der Willkür ausschließlich nach
Opportunitätsgründen entscheidender Verwaltungsbehörden entzogen sein müssen.
x) Apelt, Das Königl. Sächsische Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom IQ. Juli
1900 und die Nebengesetze vom 20. und 21. Juli 1900. Leipzig 1901. Seite 65 f f . und 192
Nr. 4.
2) Kekule von Stradonitz, Die Einführung eines Adelsbuches (Adelsmatrikel) im
Königreich Sachsen, Deutsches Adelsblatt 1902, S. 151 ff., speziell S. 223.
416
Das Gesetz „gewährleistet solches in hohem Maße". Es ist offenbar, daß die
Einrichtung des Adelsbuches dem Königl. Ministerium des Innern im Laufe der
Zeit das genealogische Material verschaffen wird, auf Grund dessen es in die
Lage kommt, Adelsausweise, welche zum Zwecke der Bewerbung um Stipendien,
Stiftungen, Stiftsstellen und dergleichen viel öfter, als der Unkundige meint,
verlangt werden, ausstellen zu können.1)
*) Die ältere Literatur über sächsische Geschichte verzeichnet Weinart, Versuch einer
Literatur der sächsischen Geschichte, Dresden und Leipzig 1790. 1791. — Hoppenried,
Andr., Stammbuch oder Erzählung aller Graffen und Herrengeschlechtern, wölche angef ehr-
lich innerhalb tausend Jaren ihre Herrschaften inn d. Sachs. Landen besessen und hinder-
lassen. Straßburg 1570. — Peccenstein, Theatrum Saxonicum Beschreibung der Adel-
Geschlechter etc. 3 Teile mit 15 Porträts und 65 Wappen des sächsisch-thüringischen Adels.
Leipzig und Jena 1608. — König, Valentin, Genealogische Adels-Historie oder Geschlechts-
beschreibung derer im Chursächsischen und angränzenden Landen ansehnlichsten Adelichen
Geschlechter. Leipzig, I 1727, II 1729, III 1736. Hierüber vgl. oben Seite 188. 189. —
Biedermann, Geschlechts-Register der löblichen Ritterschaften im Vogtlande. Culmbach
1752. — Uechtritz, Aug. Wilh. Bernh. v., Diplomatische Nachrichten adeliger Familien.
Leipzig, 7 Teile, 1790 — 95; ders., Geschlechtserzählung derer in Sachsen florierenden ade-
lichen Familien 1787. — Die kleinere ältere Literatur steht bei Weinart, Versuch einer
Literatur der sächsischen Geschichte, Dresden und Leipzig 1790, 1791. — Noch immer mit
Nutzen zu gebrauchen ist der Abschnitt von edelfreien Familien in Meißen in Leo, Vor-
lesungen über die Geschichte des deutschen Volkes und Reiches, 5. Bd. (= Die Territorien
des Deutschen Reiches im Mittelalter seit dem 13. Jahrh., 2. Bd., Halle 1867), S. 1109).
— Knothe, Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter vom 13. bis gegen
Ende des 16. Jahrhunderts. Leipzig 1879. Dazu oben Seite 259. 260. — Mülverstedt,
G. A. v., Der abgestorbene Adel der Provinz Sachsen, Nürnberg 1884. — Frhr. v. Hausen,
Cl., Vasallen-Geschlechter der Markgrafen von Meißen, Landgrafen von Thüringen und
Herzöge von Sachsen bis zum Beginn des 17. Jahrh., Berlin 1890 (darüber vgl. aber
Ermisch, NASG 1894, 177). — Feilitzsch, H. E. F. v., s. o. S. 2. — Braunsdorff, Über
den Nichtgebrauch des Adelsprädikates seitens des niederen sächsischen Adels. Dresden
1876. — Frhr. v. Mansberg, Rieh., s. o. S. 264. — Sehr nützlich sind ferner die
Arbeiten des kürzlich verstorbenen Generals Dr. von Raab in Dresden: Regesten zur
Orts- und Familiengeschichte des Vogtlandes, 1. Bd. 1350—1485; 2. Bd. 1485—1563 (Beilagen
zu Heft 10 und 13 der Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen i. Vgtl., dazu Nachträge
in Heft 14; 1893, 1898, 1901). Ferner desselben Verfassers Schriften über das Amt Plauen
1902, über das Amt Pausa 1903 und über Schloß und Amt Vogtberg 1907 (sämtlich Plauen
i. Vgtl., Druckerei Neupert). — Lippert und Beschorner s. o. S. 262. — Monographische
Arbeiten über die Heraldik des sächsischen Adels sind v. Hefner, Sächsischer Adel (in
Siebmachers Wappenwerk), Nürnberg 1857. — Tyroff, J. A., Wappenbuch der Sächsischen
Staaten, 13 Bde., 1851—1867. — Freiherr v. Zedtwitz, A., Sächsisches Wappenbuch,
Dresden 1899, und dazu Nachträge in allen seitdem erschienenen Jahrgängen des Dresdner
Residenzkalenders, vgl. oben Seite 270. — Posse, Die Siegel des Adels der Wettiner
bis zum Jahre 1500, Dresden 1903 ff., vgl. oben Seite 265. 266. — Uhlmann-Uhlmanns-
dorff, Wappenbuch der Stadt Chemnitz. Festgabe zum 750jährigen Stadtjubiläum. Chemnitz
1893 ff. — Vgl. meinen Aufsatz: „Hilfsmittel und Quellen der sächsischen Adelsgeschichte"
in der Wissenschaftl. Beilage der Leipziger Zeitung 1905, Nr. 100—104, wo auch die mono-
graphische Literatur über einzelne Geschlechter des sächsischen Adels verzeichnet ist. Zu
vergleichen sind die Übersichten über die neueren historischen Erscheinungen von Ermisch
und zuletzt von Hantzsch im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde,
von Jecht im Neuen Lausitzischen Magazin und in den Niederlausitzer Mitteilungen und von
Dobenecker in der Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde.
— Ein Wörterbuch der obersächsischen und erzgebirgischen Mundarten von Karl Müller-
417
Königreich Württemberg.
In Württemberg gehören die Standeserhöhungen zum Geschäftskreis des
Ministeriums des Äußern, die Prüfung der Berechtigung zur Führung eines Adels-
prädikates dagegen steht dem Ministerium des Innern zu; diesem ist die Wahr-
nehmung der Hoheitsrechte des Staates überhaupt und insbesondere in Rück-
sicht auf die Verhältnisse der im Lande begüterten Standesherren sowie des
übrigen Adels zugewiesen. Mit dem Ministerium des Innern ist die Kommission
für die Adelsmatrikel verbunden; diese hat, abgesehen von der Erledigung be-
sonderer Anträge, die Führung der Personal- und Realmatrikel des standesherr-
lichen und ritterschaftlichen Adels und die Erteilung von Bescheinigungen auf
Grund der Matrikel zu besorgen.
In die Realmatrikel werden aufgenommen (Königlich Württembergisches Staats-
und Regierungs-Blatt vom 24. Januar 1818):
a) die Besitzungen der vormals reichsständischen fürstlichen und gräflichen
Familien, auf welchen eine Viril- oder Kurialstimme auf Reichs- oder Kreistagen
geruht hat, samt der vormaligen Grafschaft Löwenstein,
b) die der vormaligen Reichsritterschaft einverleibt gewesenen Rittergüter
und die privilegierten adeligen Freigüter, sowohl der sog. Personallisten, als des
vormaligen landsässigen Adels.
In die Personalmatrikel werden sämtliche adelige Geschlechter des König-
reiches nach 3 Klassen aufgenommen: 1. vormals reichsständische, fürstliche und
gräfliche Familien, 2. Familien der nach dem Adelsstatut besonders privilegierten
adeligen Rittergutsbesitzer, 3. der nicht begüterte Erbadel des Königreiches.
Großherzogtum Baden.
Im Großherzogtum Baden werden laut Verordnung des Ministeriums für aus-
wärtige Angelegenheiten, Karlsruhe, 3. Juli 1815 (Großherzoglich Badisches Re-
gierungsblatt 12, 1825, 5 — 7, S. 81), in die Adelsmatrikel des Großherzogtums
alle Adelige des Landes eingetragen und darüber nach den verschiedenen Adels-
klassen alphabetische Register bei dem Ministerium der auswärtigen Angelegen-
heiten gehalten, welchem auch die jeweiligen Veränderungen in dem Personal-
stande der Familien anzuzeigen sind. Als dem Lande angehörige Adelige werden
alle jene angesehen, welche durch festen Wohnsitz und Niederlassung im Lande
oder durch überkommenen Staatsdienst in den persönlichen Bürgerverband ge-
treten sind, dessen unbeschadet sie anderwärts einen auf dinglichen Besitz be-
gründeten Realnexus behalten können. Kein Einwohner oder Staatsdiener wird
im Großherzogtum als adelig anerkannt und darf die darauf sprechenden Prä-
dikate führen, der nicht in die Matrikel eingetragen ist, wogegen auch diese als
Adelsbeweis dient. Wer zur Zeit des geschlossenen Rheinischen Bundes im
Fraureuth beginnt soeben im Verlag von Wilh. Baensch (Dresden) zu erscheinen. Vgl.
oben Seite 157. — Zur Einführung in die einschlagende Literatur ist zu empfehlen: Wil-
helm] Wachsmuth, Sachsens vaterländische Geschichtschreibung seit dem Anfange des
16. Jahrh., Archiv f. d. Sachs. Geschichte, hrsg. v. Wilhelm Wachsmuth und Karl von Weber,
I, S. 1—29.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 27
418
öffentlichen ruhigen Besitz eines deutschen Adels war, wer einen Adelsbrief von
den Großherzögen von Baden oder von anderen zur Königlichen Bank des
Rheinischen Bundes gehörigen oder eines anderen etwa durch das Bundes-
statut dazu für ermächtigt anerkannten Souveräns erlangt, wer den Adel von
anderen Mächten erhalten und dessen Anerkennung von den Großherzögen von
Baden bei seiner Niederlassung im Lande erwirkt hat, wer endlich von einem
adeligen Vater in rechtmäßiger Ehe erzeugt ist, der hat als Staatsbürger im Lande
das Adelsrecht (6. Konstitutionsedikt, die Grundverfassung der verschiedenen
Stände des Großherzogtums Baden betreffend, vom 4. Juni 1808). Der Adel teilt
sich in den Herren- und Ritterstand; zu jenem gehören alle, welche fürstliche
Würde haben oder mit einem wohlerworbenen Erbrecht an einem Fürstentum oder
einer Grafschaft des ehemaligen Deutschen Reiches unter Rheinische Bundes-
Souveräne gekommen sind; die übrigen Grafen, Freiherren und Edelleute gehören
zu letzterem. Seit dieser gesetzmäßigen Regelung der badischen Adelsverhält-
nisse werden die Adels- und Wappenangelegenheiten organisationsmäßig bei dem
Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten
besorgt.
Die übrigen deutschen Staaten.
Bei den übrigen deutschen Staaten empfiehlt es sich, Gesuche um Zeugnisse
oder familiengeschichtliche Nachforschungen an die betreffenden Staatsregierungen
zu richten. Auch die kleineren deutschen Länder lassen jetzt den schriftlichen
Denkmalen der Vorzeit anerkennenswerte Sorgfalt angedeihen und haben Archivare
angestellt.1)
Schweiz.
Bibliographische Nachschlagewerke über die Schweiz sind folgende:
Brandstetter, Josef Leopold, Repertorium über die in Zeit- und Sammel-
schriften der Jahre 1812 — 1890 enthaltenen Aufsätze und Mitteilungen schweizer-
geschichtlichen Inhaltes. Basel, Geering, 1892. (Man beachte den Vorbericht!)
Barth, Hans, Repertorium über die in Zeit- und Sammelschriften der Jahre
1891 — 1900 enthaltenen Aufsätze und Mitteilungen schweizergeschichtlichen In-
haltes. Basel 1906. (Man beachte den Vorbericht!)
Bibliographie der Schweizerischen Landeskunde, herausgegeben von
der Zentralkommission für Schweizerische Landeskunde. Bern, Verlag von K.
J. Wyss.
Brandstetter, Jos. Leop., Kantons- und Ortsgeschichte (Siedelungskunde),
Faszikel V, 3. Bern, K. J. Wyss, 1906 (vgl. das Inhaltsverzeichnis S. VIII, wo
Dynastengeschichte und Familiengeschichte verzeichnet ist).
x) Amtlich beglaubigte Kopien von Urkunden oder sonstigen Niederschriften werden
von Archivbehörden und Notaren ausgestellt. Vgl. Das Urkundwesen [sie!] der deutschen
Staaten. Herausgegeben vom deutschen Notarvereine [sie!] e. V. zu Halle a. S. Im Kom-
missionsverlag von C. E. M. Pfeffer zu Leipzig 1907. In diesem Buche werden von ver-
schiedenen Autoren Beiträge geboten nach den Abschnitten: Das Reich. Die Gebiete des
reinen Notariates, des Anwalt- Notariats, des Richter- Notariats. Die notarlosen Gebiete.
Österreich.
419
Grellet und Tripet, Heraldik und Genealogie, V, 4b. Von Interesse ist
auch das Auswanderungswesen, bearbeitet von J. Dreifuss, Fasz. V, 9. Bern,
Wyss, 1905.
Sinners, Ludwig von, Bibliographie der Schweizergeschichte 1786 — 1851.
Bern und Zürich 1851.
Wyss, G. v., Schweizerische Historiographie. Zürich 1895.
Indem ich betreffs der Arbeiten über einzelne Familien auf diese Biblio-
graphien verweise, nenne ich hier folgende allgemeiner gehaltene Arbeiten:
Bernoulli, Aug., und Maag, Rud., Das Adelsverzeichnis im Manifest
Maximilians vom 22. April 1499. Anzeiger für Schweiz. Gesch. 1899, 141, 172.
Dürr er, Rob., Beitr. zur Schweizer. Dynastengeschichte und zur Kritik
Tschudischer Geschichtsschrbg., Jb Schweiz 21, 1896.
Fischer, Franz Ulrich, Wappenbüchlein der Pfisterzunft in Luzern vom
Jahre 1408, im „Geschichtsfreund", Mitteilungen d. histor. Vereins der V Orte,
14. Bd., 1889.
Le Fort, Charles, Notice genealogique concernant les maisons souveraines
de Savoie et de Geneve. Anz. f. Schweiz. Gesch. u. Altert. 1865, 52.
Gull, Heraldisch-sphragistische Notizen über Dynasten und edle Geschlechter
der Ost-Schweiz, Archives heraldiques Suisses ä Neuchätel 1890 f.
Pusikan, Die Helden von Sempach. Zürich 1886.
v. Wyss, Die Schweizer in der Schlacht von Göllheim, Anzeiger f. Schweiz.
Gesch. u. Altert. 1863, 41, 37.
Schweizerisches Geschlechterbuch. Basel 1907. Verlag von C. F. Lendorff.
Im übrigen seien genannt: Meyer von Knonau, G., Die Veranstaltungen
f. d. Geschichtsforschung in der Schweiz, WZ 1886. — Vauches, P., Les etudes
historiques en Suisse 1835 — 1877, in desselben Melanges d'histoire nationale, 1889,
S. 1—19.
Von hervorragender Wichtigkeit ist: Genealogisches Handbuch für
Schweizerische Geschichte. Herausgegeben von der Schweizerischen Heral-
dischen Gesellschaft. Davon ist bis jetzt der erste, den hohen Adel behandelnde
Teil erschienen. Zürich, Schultheß & Co., 1900—1908. Außer zahlreichen Grafen,
z. B. denen von Habsburg, von Kyburg und von Toggenburg, Herren und Freien
werden hier auch behandelt die Herzöge von Zähringen und von Österreich und
die Könige von Burgund aus dem Hause der Weifen. Das von F. Hegi bearbeitete
Register zu diesem ersten Bande erscheint als Beilage zum Schweizer Archiv f.
Heraldik und soll auch separat abgegeben werden.
Amtsstellen zur Erledigung familiengeschichtlicher Anfragen und Angelegen-
heiten existieren weder in der Bundesverwaltung noch bei den 25 kantonalen
Behörden. Die Entscheidung über derartige Fragen steht den kantonalen Regie-
rungen zu; die Direktionen des Innern haben einen Antrag zu stellen, der meist
auf Grund eines Gutachtens des kantonalen betreffenden Staatarchivariats erfolgt.
Der Bundesrat weist demgemäß Gesuche um Anerkennung des Adelsstandes
immer den in Frage kommenden kantonalen Regierungen zu. Die Kompetenz
zur Gestattung einer Änderung des Personen- wie des Familiennamens liegt daher
bei den kantonalen Behörden. Bezüglich der Partikel „von" (de) hat der Bundes-
27*
420
rat, dem laut Bundesgesetz das Zivilstandswesen untersteht, von sich aus ent-
schieden, daß sie als Bestandteil des Eigennamens zu betrachten sei, wenn sie
sich in den Zivilstandsregistern eingetragen findet. Vgl. Nachträge zum Hand-
buche für die schweizerischen Zivilstandsbeamten1), abgeschlossen im Nov. 1906,
hrsg. von dem Schweizerischen Justiz- und Polizeidepartement, Bern, Ott & Bol-
liger, 1907, S. 53, betreffend die Partikel „von".
Außer Berufsgenealogen, die es auch in der Schweiz gibt (s. oben S. 286),
erledigt das Institut Heraldique Suisse Neuchätel et Geneve, Directeur J. Colin,
Neuchätel, allerhand familiengeschichtliche, genealogische und heraldische Arbeiten.
Mit diesem Institut ist verbunden das der Archives de la noblesse R. Miromesnil,
101 Paris, Directeur Cte de Folleville, Repräsentant generale pour la Suisse
G. Merian, Charmilles, 1 Geneve. Korrespondenz und Arbeiten erfolgen in fran-
zösischer und deutscher Sprache.
England.2)
Das Wappen- oder Heroldskollegium zu London ist eine Körperschaft unter
dem Schutze verschiedener königlicher Gnadenbriefe (2. März 1483 unter König
Richard III., 4. Juli 1549 unter König Eduard VI., 18. Juli 1556 unter Philipp und
x) Handbuch für die schweizerischen Zivilstandsbeamten, hrsg. v. d. Schweizerischen
Departement des Innern. Bern, Hämschlische Buchdruckerei, 1881.
2) Von den außerdeutschen Heroldsämtern ist das älteste das seit 1360 bestehende
Heraids College oder Heraids Office in England. Dieses Heroldsamt hat eine eingehende
Darstellung erhalten in dem stattlichen Quartband: A history of the College of arms and the
lives of all the kings heralds and pursuivants, from the reig of Richard III., founder of the
College, until the present time. With a preliminary dissertation relative to the different
Orders in England, particularly the gentry, since the norman conquest. By the rev. Mack
Noble, F.A.S. of L. and E. London 1804, 449 und LXII Seiten. Heralds College and
Coats-of-Arms, regarded from a Legat Aspect. Third edition: revised. With a Postscript
concerning Prescription, and An Appendix of Statutes and Cases. By W. P. W. Phillimore,
M. A., B. C. L. London. Phillimore & Co., 124 Chancery Lane 1904, 48, 55. 8°. — Eine kurze
Übersicht der Einrichtung des Wappen-Kollegiums zu London, der Beschaffenheit seiner
Registraturen und der Amtsvorrichtungen seiner Mitglieder hat Franz Altmann im Jahrbuch
des herald.-genealogischen Vereins „Adler" in Wien, Jahrg. I, Wien 1874, S. 109 ff. veröffent-
licht. Vgl. auch Brunstorff, Einiges über englische Adelsverhältnisse, DH 1902, 93 ff.,
125 ff., 1903, 135. Hiergegen Hager ebd. 1903, 16 ff. Im übrigen ist zu verweisen auf
Charles Gross, The Source and Litterature of english history from the earliest times to
about 1485. London 1900; Gardiner und Mullinger, Introduction to the study of English
history. 3. Aufl. London 1894. — G. Carleton Lee, Leading documents of English history,
London 1900. — Aus der umfangreichen Literatur über englische Familien seien hervor-
gehoben:
Banks, Genealogical and heraldic gleanings illustrative of the history pp of English
nobility. London 1837.
Boutell, Charles, English heraldry. 6. Aufl., 1899.
Burke, J. B., A general armory of England Scottland, Ireland and Wales. (Wiederholt
neu aufgelegt).
Breese, Edw., Kaiendars of Gwynedd; or chronological lists of Lords Lieutenant,
Custodes Rotulorum, Sheriffs and Knights of the Sire, for the Counties of Anglesey, Caer-
naroon and Merioneth, with Notes by W. Watkin, E. Wynne. 1873.
Bridger, Ch., An Index to Printed Pedigrees contained in County and Local Histories,,
the Heralds Visitations and in the more important Genealogical Collections. 1867.
421
Maria) und das Departement des Earl Marshals, welcher als Inhaber eines der
Erbämter der Krone alle die Führung von Adelstiteln und Wappen betreffenden
Angelegenheiten zu regeln hat und hierbei der Person des Königs unmittelbar
unterstellt ist. Es besteht aus 13 Mitgliedern, nämlich
3 Wappenkönigen,
6 Herolden und
4 Staatsboten und Unterherolden,
deren jeder für seine Person mittels Patentes des Königs von England auf die
Ernennung durch den Oberhofmarschall (Earl Marshai) von England angestellt
wird, welches hohe Amt seit Karls II. Regierung von dem Herzoge von Norfolk
erblich bekleidet wird.
Cansick, F. T., The Monumental Inscriptions of Middlesex, with Biographical Notices
and Descriptions of Armorial Bearings, plates, 3 vols. 1869 — 75.
Co o per, Athenae Cantabrigienses. Contains notices of all eminent Cambridge men
from 1500 to 1609. 2 vols. 1858—61.
Debrett, Complete peerage of the United Kingdom of Great Britain and Ireland.
(Häufig neu aufgelegt, z. B. 15. Aufl. 1825.)
Dod, Peerage, baronetage and Knightage of Great Britain and Ireland. London (über
60 Jahrgänge erschienen).
Doyle, The official Baronage of England, thowing the succession, dignities and Offices
of every peer from 1066 to 1885. With 1600 illustrations repr. portraits e vats of arms.
London 1886.
Forster, Collectanea genealogica, 1883 ff.
Gatfield, George, Suide to printed books etc. s. hierüber und über Moule oben
unter „Handapparat des Familienforschers".
Gneist, Adel und Ritterschaft in England. Berlin 1853.
Howard, J., Miscellanea Genealogica et Heraldica. London 1868.
Kelly d'Aghrim, P. Cte ö, Essai hist. sur l'Irlande cont. l'origine de toutes les fa-
milles nobles de ce pays. Avec carte et 13 tableaux genealog. Brüssel 1837.
Lechande d'Anisy et de Ste. Maria, Recherches sur le Domesday ou Liber cen-
sualis d'Angleterre ainsi que sur le liber de Winton et le Bobdon-Book; cont. 1., descrip-
tion de ces registres, pour servir l'introduction. 2., tables accomp. de notes histor. et geneal.
sur les familles franc. et angl. 3., glossaire. 4., statistique de l'Angleterre. I Caen 1842
(nicht mehr erschienen).
Lodge, Peerage and Baronetage of the British Empire, as at present existing, from
the personal Communications of the Nobility. (Wiederholt aufgelegt.) London.
Nichols, Collectanea Topographica et Genealogica, seit 1834.
Papworth, J. W., An alphabetical dictionary of coats of arms belonging to families
in Great Britain and Ireland. 2 vols. London 1874.
Peacock, Edw., A List of the Roman Catholics Recusants, and Noncommunicants in
Yorkshire in 1604 from a M. S. in the Bodleian Library, edited with Genealogical Notes 1S72.
Pink, W. D., Parliamentary Representation of Lancashire 1258 — 1885 censualis with
Bo!don-Book Biographical and Genealogical Notices of the Membres. 1889.
Taylor, J., The Great Historie Families of Scotland. 1889.
Walforo, The county families of the united Kingdom; or Royal manual of the litled
& untitled aristoeraey of Great Britain & Irland. London 1860 ff.
Waters, R. E. ehester, Genealogical Memoirs of the Extinct Family of Chester of
Chicheley, their Ancestos and Descendants. 2 vols. 1878.
Wright, The Roll of arms of the princes, barons and Knightes who attended König
Edward I to the siege of Caeslasewik in 1300, London 1864. — Eine lesenswerte Parallele
zwischen englischem und deutschem Adel findet man bei Christian Meyer, Zur Geschichte
des deutschen Adelstandes. München 1906, S. 4 ff.
422
Die Mitglieder des Kollegiums sind diesem hohen Kronbedienten bei Aus-
übung ihrer Amtsverrichtungen als Dienstleistende untergeordnet und behalten
ihre respektiven Rollen „quam diu se bene gesserint" oder bis ans Ende ihres
Lebens. Die Titel der Glieder, wie sie in den ihnen bezugsweise verliehenen
Patenten festgesetzt erscheinen, sind folgende:
Die Wappenkönige:
1. Oberster Wappenkönig (Garter).
2. Wappenkönig des zweiten Ranges (Clarenceux).
3. Dritter Wappenkönig (Norroy).
Die Herolde:
1. Richmond.
2. Somerset.
3. Windsor.
4. York.
5. Lankaster.
6. Chester.
Staatsboten oder Unterherolde:
1. Fallgatter.
2. Rot-Kreuz.
3. Blau-Mantel.
4. Roter Drache.
Zu den Amtsverrichtungen des obersten Wappenkönigs gehört es, daß er
Wappen und Schildhalter für die Pairs und Schildhalter für die Ritter des Hosen-
band- und Bath-Ordens bewilligt, wenn sie nicht schon vorher kraft der vom
Oberhofmarschall diesfällig erteilten Befugnisse zu deren Führung berechtigt sind,
und daß er in Verbindnng mit den Provinzial-Wappenkönigen oder einem von
ihnen dem niederen Adel Wappen mit Zustimmung und unter Gewährleistung
des Oberhofmarschalls verleiht. Er präsidiert bei allen Kapiteln, die im Wappen-
kollegium gehalten werden, und wird von der Regierung über alle Wappenange-
legenheiten, Vorrangszweifel, Änderungen der Zunamen und Wappen und ander-
weitige Fragen zu Rate gezogen, die mit seinem Amte in Berührung stehen. Sein
Amt wurde vom König Heinrich V. 1417 eingesetzt; dieser hat ihm durch sein
Patent die Macht erteilt, einen Stellvertreter zu ernennen und solch ein Stellver-
treter ist einer der Provinzial-Wappenkönige oder einer der sechs Herolde.
Die anderen zwei Wappenkönige werden Provinzial-Wappenkönige genannt.
Ihre Provinzen zusammen umfassen das gesamte Königreich: England und Wallis,
in dem die des Clarenceux sämtliche Grafschaften in sich begreift, welche süd-
lich vom Fluß Trent gelegen sind und jene des Norroy alle von diesem Fluß
nordwärts befindlichen.
Der Zeitpunkt der Einführung dieses Amtes des Clarenceux ist ungewiß;
man nimmt aber in der Regel an, daß dieselbe in die Regierungsperiode König
Eduards III. falle, welcher der dritte Sohn des ersten Herzogs von Clarence war.
Die Verleihung von Wappen seiner Provinz im Vereine mit dem obersten Wappen-
könige und mit Genehmigung des Oberhofmarschalls gehört zu seinen Obliegen-
423
heiten. Vor der Einführung des Amtes des obersten Wappenkönigs war er der
vorzüglichste Wappenoffiziant und versieht auch bei Erledigung der Stelle des
obersten Wappenkönigs dessen Amt. Der Wirksamkeit des Clarenceux entspricht
im Norden die des Norroy.
Die Wappenoffizianten wohnten in alten Zeiten den Feldschlachten bei, über-
brachten kriegerische Botschaften, begleiteten ehedem die Gesandten an fremde
Höfe und wurden auch selbst als solche verwendet und fanden sich in der Regel
bei Lanzenstechen und Turnieren ein, um alles zu leiten und überhaupt dabei
zu assistieren.
Außer den besonderen Obliegenheiten der einzelnen Klassen ist es die all-
gemeine Obliegenheit der Wappenkönige, Herolde und Staatsboten, den König
oder die Königin in das Haus der Pairs, bei allen festlichen Aufzügen und an
gewissen hohen Festtagen in die königliche Kapelle zu begleiten, einen Regie-
rungsantritt, sowie Kriegsankündigungen und Friedensschlüsse auf feierliche Weise
öffentlich bekannt zu machen und der Installation der Ritter des Hosenband- und
Bath-Ordens beizuwohnen.
Ihre kollegialischen Zusammenkünfte, welche sie am ersten Donnerstage eines
jeden Monats oder auch, falls es nötig ist, noch öfters abzuhalten pflegen, werden
Kapitel genannt. In denselben werden alle Gegenstände debattiert und dar-
über nach Kammermehrheit der Wappenkönige und Herolde ein Beschluß gefaßt,
wobei jeder Wappenkönig zwei Stimmen hat. Sieben Stimmen konstituieren ein
Kapitel.
Durch den königlichen Gnadenbrief von 1556 wurde der Körperschaft der
Wappenkönige, Herolde und Staatsboten und ihren Nachfolgern im Amte auf
ewige Zeiten ein Gebäude in der alten Stadt London (in der City) angewiesen,
welches ehedem der Sitz der Grafen von Derby war. Dieses Gebäude wurde
bei Gelegenheit des großen Brandes in London im Jahre 1666 ein Raub der
Flammen und sofort mittels einer öffentlichen Subskription des hohen und niederen
Adels wieder aufgebaut. Jedes Mitglied der Körperschaft hat Appartements in
dem Gebäude, in Gemäßheit der nach dem zweiten Aufbau festgesetzten Ver-
teilung.
Das Kollegium enthält eine öffentliche Halle, woselbst ehedem die Gerichts-
tage der Ritterschaft abgehalten wurden und nun eine öffentliche Bibliothek sich
befindet, welche eine ansehnliche und kostbare Sammlung von Original-Visitations-
büchern, Kollektionen von Stammbäumen und Familienwappen, Totenbescheini-
gungen des höheren und niederen Adels, Beschreibungen öffentlicher Zeremoniells
und allerlei Merkwürdigkeiten aus anderen Zweigen der Heraldik und Altertümer
enthält. Gleicherweise umfaßt sie Einregistrierungen der königlichen mit dem
Staatsinsiegel versehenen Entscheidungen über Veränderungen der Zunamen und
Wappen, über die Annahme fremder Auszeichnungen, genaue Verzeichnisse von
Adelserhebungen, Bewerbungsdiplome, Ritterschaftsregister, Wappenbewilligungen
sowie Zugeständnisse von Helmzierden, Kleinodien, Schildhaltern usf.
Ein Herold und ein Staatsbote halten sich unter monatlicher Ablösung von
10 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags jeden Tag, mit alleiniger Ausnahme
der Sonntage, in der Bibliothek auf, um Nachforschungen zu pflegen und Fragen
424
aus der Heraldik und Genealogie zu beantworten, die vom Publikum an sie ge-
stellt werden. Für die Befriedigung eines jeden Fragestellers ist sodann ein be-
deutendes Honorar von Seiten des letzteren zu entrichten. Die jeweiligen Fragen
und Auskünfte darüber werden in eigne Bücher eingetragen, welche den Titel
„waiting-book" (Aufwart-Bücher) führen, und diese Art vorzugehen reicht in die
entfernteste Zeit zurück.
Von 1530 — 1688 war es üblich, nach einer Zwischenzeit von etwa 30 Jahren
in jeder Grafschaft Englands Visitationen zu unternehmen. Der Adel mußte auf
Verlangen Rechenschaft über Rang und Wappen abgeben und die Stammbäume
einregistrieren. Die Originalbücher, welche derartige Daten enthalten, werden
von Gerichtshöfen bei Erbschaftsverhandlungen, die einen Grundbesitz betreffen,
in allen jenen Fällen als vollkommen beweiskräftig angenommen, wo keine gegen-
teiligen Gründe aufgebracht werden können.
In der neuesten Zeit werden die Stammbäume auf das Einschreiten der Fa-
milien-Repräsentanten oder Familienglieder aufgesucht und registriert, und zwar
behufs der Vorlegung der nötigen Adelsbeweise, welche die Kollegiumsmitglieder
ihrem Berufe gemäß aus Familienurkunden und öffentlichen und Privatdenkmälern,
aus Testamenten, Pfarr-Registern, Heiratslizenzen, Inschriften auf Monumenten,
gerichtlichen Prozeßverhandlungen und verschiedenen anderen authentischen Quellen
zu sammeln angewiesen sind.
Sobald diese Stammbäume auf solcherlei Art zusammengestellt sind, werden
sie von den mit diesem Geschäfte betrauten Mitgliedern dem Kollegiumskapitel
vorgelegt, und nach darüber vorgenommener Abstimmung zweien Mitgliedern zur
prüfenden Untersuchung übergeben, welche in der Folge oder in einem der zu-
nächst abzuhaltenden Kapitel ihren Bericht über den fraglichen Stammbaum er-
statten, worauf eine genaue Vergleichung desselben ihn zur gehörigen Evidenz
und Begründung bringt, und dann erst, wenn er fehlerfrei befunden ist, wird der
Befehl zu seiner Einregistrierung erlassen.
Die Wappenkönige, Herolde und Staatsboten werden demnach individuell
dazu verwendet, bei Ansprüchen auf Würden und Verlassenschaften dem wahren
Befunde der Sache nachzuforschen und ihn in Evidenz zu stellen, dann behufs
der Änderungen der Beinamen und Wappen infolge letztwilliger Anordnungen
oder Verlassenschafts-Urkunden und sonstiger Verträge oder in Gemäßheit frei-
williger, durch verschiedene Umstände veranlaßter Verfügungen mittels Bittein-
gaben beim König oder der Königin um königliche Lizenzen nachzusuchen und
sie anzufertigen, wie auch vom Parlamente zu gleichem Zwecke Akten zu ver-
langen und einzuregistrieren.
Sie sind demnach zufolge ihres Berufes verbunden, Bewilligungen von Wappen,
Helmzierden und Schildhaltern, dann die königliche Genehmigung zur Annahme
und Einregistrierung fremder Auszeichnungen nachzusuchen und Geschlechts-
register zusammenzustellen und auszufolgen zu verschiedenen Zwecken, z. B. zur
Vorlegung bei Universitäten, um gewisse Kollegiaturen, Grade und akademische
Benefizien zu erhalten, oder auch zur Aufbewahrung in den Privatarchiven des
hohen und niederen Adels. Ein Kollegiumsregistrator, der ein Kollegiumsmitglied
sein muß, hat die amtliche Aufsicht über die Bibliothek und die Akten in der
425
Eigenschaft eines Sekretärs bei allen Kapiteln des Kollegiums. Ein Sekretär des
Oberhof marschalls, der ein Mitglied des Kollegiums sein kann, aber nicht muß,
macht an diesen hohen Kronbedienten alle Mitteilungen des Kapitels und bereitet
alle schriftlichen Ausfertigungen für den Oberhofmarschall zur Signatur vor. In
allen genealogischen Angelegenheiten ist zuständig: für Irland der Wappenkönig
von Irland (Ulster King of Arms) und für Schottland der Wappenkönig von
Schottland (Lyon King of Arms).
Frankreich.
In Frankreich sind gegenwärtig weder Adelsbehörden noch amtliche Ein
richtungen für familiengeschichtliche Forschungen vorhanden. Man ist auf private
Nachforschungen angewiesen (vgl. oben Seite 286).
Alle urkundlichen Studien — und solche sind zur Erledigung familiengeschicht-
licher Fragen fast immer nötig — finden in Frankreich in der berühmten Urkunden-
schule in Paris, der ecole des chartes1), deren Zöglinge durch die Archive von
ganz Frankreich zerstreut sind, eine Unterstützung von vorbildlicher Zuverlässigkeit.
Zunächst wird man, ehe man die voraussichtlich sehr kostspielige Hilfe eines
Genealogen von Fach in Frankreich in Anspruch nimmt, sich an die französische
Literatur wenden. Deshalb seien hier genannt: d' Agni eres, A. B., Armorial
special de France. Recueil authentique des genealogies histor. de familles nobles
et titrees. Avec nombr. blasons. Paris 1877. — Allais et Chabeausiere,
Nobiliaire universel de France ou recueil general des genealogies historiques des
maisons nobles de ce royaume. Paris 1872. — Beringuier, Stammbaum der
Mitglieder der französischen Kolonie in Berlin, herausgegeben zur Feier des
200jährigen Bestehens des Ediktes von Potsdam. Berlin 1885 ff. — Betancourt,
Noms feodaux ou noms de ceux qui ont tenu fief en France. Extraits des archives
du Royaume. 4 t. Paris 1867 ff. — La Chenaye-Desbois, Dictionnaire de la
noblesse contenant les genealogies, l'histoire et la Chronologie des familles nobles
de la France. 19 Bände. Paris 1863 — 76. — [Le Feron, J.] Catalogue des
tres-illustres ducz et connestables de France, depuis le roy Clotaire jusqu' ä
Henry Ile; des chanceliers; des admiraux, des grands maitres, des marechaux,
des Prevotz de Paris. 6 ptes. Paris 1628 (Avec beaucoup de blasons). — Hozier
et d'Hozier de Serigny, Armorial general de la France. 10 Bände. Paris, Didot.
— Laine, Archives genealogiques et historiques de la noblesse de France. 11 Bände.
Paris 1834 — 50. — Magny, Livre d'or de la noblesse de France. 5 Bände. —
de Mailhol, Dictionnaire historique et heraldique de la noblesse francaise.
Paris 1895—97, 2 Bände.
Ein Lexique de termes d'art von Jules Adelina (Paris 1884) umfaßt auch
x) Die Zeitschrift der ecole des chartes, die Bibliotheque de Pecole des chartes, ist auf
allen großen historischen Bibliotheken vorhanden. Zur Orientierung über französische Ge-
schichte dient Monod, Bibliographie de l'Histoire de France. Paris 1888. Monod, Die
geschichtlichen Studien in Frankreich, in: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft
1889, Bd. II, 165 ff. — Die wichtigsten Quellensammlungen zur französischen Pronvinzial-
geschichte notiert H. Breßlau im Grundriß der romanischen Philologie, hrsg. von Gröber,
1901, Bd. II, Abteilung 3, S. 446.
426
viele Ausdrücke der Wappenkunde und kann daher beim Studium französischer
Fachwerke mit Nutzen verwendet werden.
d'Arbaumont, Jules, La Noblesse aux Etats de Bourgogne de 1350 ä 1789.
Dijon 1864.
Arcelin, Adrien, Indicateur heraldique et genealogique du Mäconnais,
Mäcon, Durand 1865.
[Bar-le-Duc] Recueil des armes et blasons des familles nobles actuellement
existantes en la ville de Bar et dans l'etendue de son district 1771. Bar-le-Duc
1901 (Extrait du tome IX, 1900 des Memoires de la societe des Lettres, Sciences
et Arts de Bar-le-Duc).
Beaune, Henri, La noblesse aux Etats de Bourgogne de 1350 ä 1789.
Dijon 1864.
Bejard, Jacqu., Recueil des Filtres, Qualites, Blacons et Armes des Seigneurs,
Barons des Etats Generaux de la Province de Languedoc. 1654.
Bellevat, 1. Nobiliaire de Ponthieu et de Vimen. 2 vols. Amiens 1864. —
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Amiens 1863.
Borel d'Hauterive, Armorial de Flandre, du Hainaut et du Cambresis.
Recueil officiel dresse par les ordres de Louis XIV. 1696 — 1710. Publie d'apres
les manuscrits de la bibliotheque imperiale. Dumoulin 1856. Armorial d'Artois
et de Picardie, generalite d'Amiens, recueil officiel dresse par les ordres de
Louis XIV. (1696 — 1710); publie d'apres les manuscrits de la Bibliotheque im-
periale et suivi d'un Nobiliaire de Flandre et d'Artois. Dumoulin 1866. Amorial
de Picardie. Generalite de Soissons. Recueil officiel dresse par les ordres de
Louis XIV., publie d'apres les registres manuscrits de la Bibliotheque nationale.
Dumoulin 1878.
Bouillet, J. B., Nobiliaire d'Auvergne. Clermont-Ferrand 1846 — 53.
Bremond, Alphonse, 1. Nobiliaire toulousain. Inventaire general des titres
probants de noblesse et de dignites nobiliaires. Toulouse, Bonnal et Gibrac 1863.
2. Armorial general des familles nobles du pays toulousain, comprenant les noms
patronymiques des familles, ceux de leurs fiefs, le blason de chaque d'elles grave,
les devises, cris, couronnes, supports, l'historique de chaque maison, la mention
des representants des maisons nobles actuellement existantes avec leurs qualites
et residence. Toulouse, Hebrail, Durand et Cie. 1870. 3. Etat actuel de la noblesse
toulousaine pour toute l'etendue du ressort de la cour d'appel de Toul ouseet
pour servir ä la justification des titres de noblesse, selon le voeu de la loi de
1858, contre les usurpateurs de qualites nobiliaires pour 1870. 1871.
Busserole, Carre Joseph Xavier du, 1. Calendrier de la noblesse de la
Touraine de l'Anjou, du Maine et du Poitou. Tours 1867. 2. Liste des membres
de la noblesse de Touraine, qui ont comparu ä l'assemblee de 1789 ä Tours
1884.
Chassant, Alph., Les Nobles et les Vilains du temps passe, ou Recherches
critiques sur la noblesse et les usurpations nobiliaires. Aubry 1857. „Nobiliana".
Curiosites nobiliaires et heraldiques. Aubry 1858.
Couffon De Kerdellech, Alexandre de, Recherches sur la chevalerie du
427
duche de Bretagne, suivies de notices concernant les grands officiers de la cou-
ronne de France qu'a produits la Bretagne, les grands officiers du duche de
Bretagne ainsi qu'un grand nombre de Chevaliers bretons. 2 vols. 1877 — 78
(Nantes, Forest et Grimaud).
de Courcy, 1. Armorial et Nobiliaire de Feveche de Saint Pol de Leon,
en Bretagne en 1443. 1863 (Nantes, Forest et Grimaud) Aubry. 2. Dictionnaire
heraldique de Bretagne complement de tous les nobiliaires et armoriaux de cette
province, pour reconnaitre les familles par les armoiries peintes, sculptees, emaillees
ou gravees sur les monuments de toute nature et pour justifier de la date de
ces monuments. Saint-Brieue 1855. 3. De la Noblesse et de l'application de la
loi contre les usurpations nobiliaires. Nantes, Forest 1858. 2. ed. 1859. 4. Histoire
genealogique et chronologique de la maison royale de France, des pairs, grands
officiers de la couronne et de la maison du roi, par les PP. Anselme, Ange et
Simplicien T. IX. Deuxieme partie, contenant avec la suite des genealogies du
P. Anselme, la Chronologie et les genealogies des pairs de France, des ducs here-
ditates et des grands officiers nommes de 1733 — 1790 par Pol Potter de Courcy.
Grand. F. Didot et Cie 1881.
Denais, Jos., Armorial general de l'Anjou. 3 vols. Angers. Germain et
Graissain 1878—85.
Foras, E. Amedee Comte de, Armorial et nobiliaire de Fanden duche de
Savoie. Grenoble. Allier pere et fils. 1864—67. Liste et blasons de Chevaliers
du collier de FAnnonciade du duche de Savoie. Grenoble. Allier. 1878.
Georgel, J. Aleide, Armorial historique et genealogique des familles de
Lorraine titrees ou confirmees dans leurs titres au XIX siecle. 1882. Didot et Cie.
Magny, Ludovic Vicomte de, Nobiliaire de Normandie. Paris 1862. 2 vol.
Marsy, Arthur Comte de, Armorial des eveques de Beauvais. Arras 1865.
Armorial des eveques de Laon. Arras 1865. Armorial des eveques de Noyon.
Noyon 1864. Notes pour servir ä un armorial des eveques de Senlis. Arras 1866.
Reverend Du Mesnil, Edmond, Armorial historique de Bresse, Bugey,
Dombes, pays de Gex, Valromey et Franc-Lyonais. Lyon 1873 — 75.
Roque, Louis de la, 1. Armorial de la noblesse de Languedoc, generalite
de Montpellier. 2 vol. Didot freres. 1860. 2. Catalogue des certificats de
noblesse delivres par cherin, pour le service militaire (1781 — 89). Aubry 1864
(gemeinschaftlich mit Edouarde de Barthelemy. 3. Catalogue des gentilshommes
qui ont pris part ou envoye leur procuration aux assemblees de la noblesse pour
Felection deputes aux Etats generaux de 1789, publie d'apres les proces-verbaux
officiels (gemeinschaftlich bearbeitet mit Edouard de Barthelemy) 32 Lieferungen,
je 1 für eine Provinz. 4. Armorial de la noblesse de Languedoc, generalite de
Toulouse. Toulouse, Delboy 1866. 5. Catalogue des preuves de noblesse recues
par d'Hozier pour les ecoles militaires, 1653 — 1789. Dentu. 1867 (gemeinschaft-
lich mit Edouard de Barthelemy).
Salles, F. de, Chapitres nobles de Lorraine. Annales, preuves de noblesse,
documents, sceaux et blasons.
Soultrait, Georges de, 1. Armorial de Bourbonnais 1857. Moulins, De-
cosiers et fils. 2. Armorial de l'ancien duche de Nivernais 1844. Nevers. 3. Ar-
428
morial de l'ancien duche de Nivernais, suivi de la Liste de l'assemblee de l'ordre
de la noblesse du bailliage de Nivernais aux Etats generaux de 1789. 1848.
Didron. 4. Armorial historique et archeologique du Nivernais. 2 vol. 1880. Nevers.
Steyert, A., Armorial general du Lyonnais, Forey et Beoujolais. Lyon 1860.
Tardieu, Ambr., Dictionnaire des anciennes familles de FAuvergne, com-
prenant toute la noblesse qui a reside ou qui reside dans cette province et la
plupart des vieilles maisons de bourgeoisie qui ont possede des fiefs ou qui ont
droit d'armoiries avec les noms des representants actuels. 1884. Moulins,
Auclaire.
Tausin, Armorial des cardinaux, archeveques et eveques contemporains de
France. St. Quentin 1874.
Terris, Jules Marie Joseph de, Les Eveques d'Apt, leurs blasons et leurs
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de Tourtoulon, Notes pour servir aux nobiliaires de Montpellier. Mont-
pellier, Grollier 1856.
Italien.1)
Das heraldische Institut in Rom hat durch sein energisches Vorgehen — es
sprach z. B. allein in Genua 200 Familien den Adel ab — in neuester Zeit die
Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Wer sich über italienische Adelsverhältnisse
unterrichten will, der wende sich außer an den allgemein orientierenden Aufsatz
von B. O. von Querfurt in der Zeitschrift des Vereins „Adler" in Wien, Wien
1873 S. 169 ff., an folgende Werke: Annuario della nobiltä Italiana (Publ. sotto
la direzione del G. B. di Crollalanza. Pisa 1878 ff. — Bertolotti, Antonino,
Passeggiate nel Canovese 8 vol. Torino 1867 — 78 (enthält genealogische Notizen
von mehr als 100 Piemontesischen Familien). — Calvi s. o. Seite 324. — Candida
Gonzaga, Berardo, Conte, Memorie delle Famiglie nobili delle province meri-
dionali d'Italia volumi 6. 1875 — 83. — Crollalanza, G. B. di, Dizionario
storico — blason delle famiglie nobile e notabili italiene, estinte e fiorenti. 3 vol.
Pisa 1886 — 90. — Dionisotti, C, Le famiglie celebri medievali dell' Italia supe-
riore. Torino 1887. — Comte Amedee de Foras, L'Armorial et Nobiliaire de
Savoie. Turin 1864 ff. — Freshot, La nobiltä veneta ö sia Tutte le famiglie
patrizie con le figure de suoi scudi et arme. Venedig 1706. 1707. — Galluppi,
Barone Guis. de Pancoldo, Stato presente della Nobilitä Messinese. Neapel,
Verlag von Detken & Rocholl 1881. — Giornale araldico genealogico diplo-
matico publ. par cura della R. Academia araldica Italiana diretta da G. B. di
Crollalanza; con multe tavole. Pisal873ff. — Gravina, Feder., Supplemente
al Blasone in Sicilia, spettanti ai municipii ed alle famiglie d'Italia (Catania Elia),
hiervon enthält Part. V: Corografia, Storia ed Araldica di Sicilia. — Litta, P.,
Famiglie celebrie italiane. Con molte tavole in parte colorata. Milano 181 9 f. —
x) Die provinzialen Quellensammlungen Italiens bei H. Breßlau im Grundriß der roma-
nischen Philologie 1901, Bd. II, Abtlg. 3, S. 448 ff . Seitdem Leo XIII. die päpstlichen Archive
und Bibliotheken der historischen Forschung zugänglicher gemacht hat, existieren zu ihrer
Ausnutzung auswärtige Institute in Rom. Vgl. Bernheim, Lehrbuch der histor. Methode
3. u. 4. Aufl., 1903, S. 242.
429
Ders., Tavole genealog. della Real Casa di Savoia, illustrata coi monumenti.
Mit 109 Tafeln. Milano 1846. — Mango, A., Nobiliario di Sicilia. Palermo
1900. — Manno, A., II patriziato Italiano vol I: il Patriziato subalpino. Firenze
1895. — Mazzella, Scip., Descritt. del regno di Napoli ecc. notizia degl>
nomini illustri, re, vescovi, famiglie nobili ecc. Napoli, G. B. Capelli (mit zahl-
reichen Wappenabbildungen), um 1586 erschienen. — Padigliane, C, Delle Livree,
del Modo di Comporte et Descrizione de Quelle di Famiglie Nobili Italiane.
Ricerche Storiche ed Araldiche. Napoli 1889. Dizionario delle famiglie nobili
Italiane o Straniere portanti predicati di ex feudi Napoletani. Neapel 1901. —
Pasini, Della nobiltä ferrarese. Pisa 1886. — Tettoni, L., e F. Saladini,
Teatro Arildico, ovvero Raccolta generale delle armi ed insegne gentilizie delle
piü illustri e nobili casate che esisterono e che tuttora fioriseano in tutta Fltalia,
illustrate con relative genealogico-storiche notioni. Lodi 1841. — Ramione,
Barone di, II Blasone in Sicilia ossia Raccolta Araldica d'arme siciliane. Palermo,
J. Mirto 1871 — 75. — Sannicandra, Bonazzi di, G. Registri della Nobiltä delle
Province Napolitane. Napoli, de Angelis 1879. — Franchi Verney, Armenista
delle famiglie nobili e titolate delle monarchia di Savoya. Roma. Torino. Firenze
1873. — Wagenseil, S. C, Der Adriatische Low, das ist Kurtze Anzeigung,
von des Venetianischen Adels gesamter Geschlechte Ursprung, Aufnahm, wie
auch Stamm -Wappen. Mit über 300 Wappenabbildungen. Altdorf 1704. — Im
übrigen sei verwiesen auf Lozzi, Biblioteca dell' antica e nuova Italica. Biblio-
graphie. Imola 1886 — 87. 2 Bände. — Manno, Antonio Baron, Bibliografia
storia della Monarchia di Savoya.
Spanien und Portugal.1)
Amtliche Adelsatteste in Spanien sind teuer. Es empfiehlt sich daher bei
dem Nachweis von Adel spanischer oder portugiesischer Herkunft zunächst sich
aus der gedruckten Literatur möglichst eingehend zu orientieren. Ich verweise
auf folgende Werke: Bethencourt, F. de, Annales de la nobleza de Espana,
Madrid 1875 — 88. — Bethencourt, F. de, Historia genealogica y heraldica de
la Monarquia Espanola, casa real y grandes de Espafia. Madrid 1901. — Piferer,
Nobiliario de los Reinos y Senios de Espana. 2. Ausg. Madrid 1857 ff. —
Vilar y Pascual, D. Luis, Diccionario hist. geneal. y heraldico de las familias
illustres de la monarquia espanola. Madrid 1859 — 1866. — D. Juan Jose Vilar
Psayla, Linajes nobles de Espana. Catalogo de todos los appellidos Espanoles
y escudos de armas que a cada uno pertenecen. Madrid 1878. — Silveira Pinto
e Sanches de Baena, Resenha das familias titulares e grandes de Portugal.
Lisboa 1877 — 91. — D. Felipe Lopez-Valdemoro de Aranda, conde de
Cazalla del Rio (Madrid Ayala 28) hat begonnen, eine Guia de la Nobleza
Espanola herauszugeben. Das Werk ist erst bis zu dem Anfangsbuchstaben der
Marquis gediehen. Die Weiterführung und Vollendung desselben wird voraus-
sichtlich noch viel Zeit beanspruchen. — Zur Ausstellung von Adelsattesten sind
>) Altmann, Über den Adel in Portugal, JAW 1876, 72 f. — Franckenau, Qerh.
Ern. de, eq. Dan., Bibliotheca Hispanica hist.-geneal.-heraldica. Lipsiae 1724.
430
in Spanien die Reyes de Armas befugt, welche zur Königlichen Hausverwaltung
gehören. Ein solches Adelsattest muß auf Stempelpapier gefertigt, von einem der
Reyes de Armas unterschrieben und mit dessen persönlichem Siegel versehen sein.
Die Unterschrift des Rey de Armas ist von zwei Notaren zu beglaubigen. Von
Seiten der spanischen Regierung wird nur der titulierte Adel (Grandes de Espana
y titulos nobiliarios), dessen Mitglieder in der „Guia Oficial de Espana" auf-
geführt sind, durch das Justizministerium einer Kontrolle unterzogen, während
dies beim untitulierten Adel nicht der Fall ist. Im einzelnen ist über die Reyes
de Armas folgendes zu bemerken: Die spanischen Könige haben die Obliegen-
heiten eines Heroldsamtes vier Edelleuten von notorisch adliger Geburt übertragen,
welche die heraldischen Gesetze kennen. Im Namen des Königs fertigen diese nach
den im heraldischen Archiv vorhandenen Dokumenten zugunsten von Personen,
die ihre Legitimität, ihr Christentum und ihren Adel zu beweisen imstande sind,
genealogische Urkunden und Stammbäume, Wappenurkunden und Adel und
Wappen bestätigende Schriftstücke aus. Die Wappenherolde tragen Uniform und
darüber das Heroldskleid mit Wappenschild des Herrschers. Sie dienen im Palast
als Zeuge bei den Taufhandlungen und Heiraten der Könige, Prinzen oder In-
fanten, bei Besuchen der Kapelle am Gründonnerstage, bei der Prozession am
Fronleichnamsfest, sowie bei der Eröffnung des Parlaments und stellen sich an
den vier äußersten Plätzen um den Thron auf. Sie beziehen Gehalt, den ihnen
der König gewährt. Außerdem gibt es noch einen oder zwei Supernumerar-
Wappenherolde mit denselben Befugnissen, die keinen Gehalt beziehen und als
Stellvertreter bei Abwesenheit oder Krankheit eines anderen eintreten. Der König
verleiht direkt an seine Untertanen den Herzogs-, Marquis-, Grafen-, Vizegrafen-,
Baron- und spanischen Grandentitel, die Königliche Urkunde zeichnet er mit dem
Justizminister.
Niederlande und Belgien.1)
In dem vormals zum Deutschen Reiche gehörigen Bestandteile von Nord-
Niederland, der Grafschraft Holland, dem Herzogtum (früher Grafschraft) Geldern,
x) Pi renne, H., De l'organisation des etudes d'histoire provinciale et locale en Belgique,
in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 1885, S. 113 ff. — Hubert, E., Die
neuere Belgische Geschichtswissenschaft, in: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft
1890, Bd. IV, S. 376 ff. — Block, P. J., Die heimatliche Geschichtsforschung in Holland, in:
Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 1888, S. 1 ff. — Eine sehr belangreiche,
auf Archivstudien beruhende Fundgrube für die Geschichte niederländischer adliger und
bürgerlicher Familien ist das Buch von H. de Jager, De Bielsche vroedschap in de jaren
1618 — 1794. Rijswijk 1904. Ein Verzeichnis der hier behandelten Familien findet man in
dem „Catalogus en prospectus van het Centraal Bureau voor Genealogie en Heraldiek" ge-
vestigd te 's Gravenhage. 's Gravenhage, Seite 45. — Zur Archivkunde sind zu vergleichen:
Franquinet, Guillaume Desire, 1. Inventaire des archives de l'eglise collegiale de Nötre
Dame ä Maestricht. 2 vols. Maestricht 1870 — 77. 2. Inventaire des archives de l'abbaye
de Roline (Klosterrath) et des monastieres nobles de Marienthal et de Sinnich. Maestricht 1869.
3. Inventaire des archives du convent des Dominicains ä Maestricht. Maestricht 1880. 4. In-
ventaire des archives communales dans le Limbourg, specialement des villes de Siltard et
de Venlo. Maestricht 1872. 5. Inventaire des archives de l'abbaye noble de St. Gerlache.
Maestricht 1877.
431
dem Hochstift Utrecht, bestand seit dem Mittelalter der Adel in ähnlicher Ver-
fassung wie in anderen deutschen Landen. Bei der Bildung der Republik der
Vereinigten Niederlande blieb der Adel im Besitz seiner äußeren Vorzüge, und
in den meisten Provinzen bildete er eigene Korporationen, die unter dem Namen
Ridderschap in den Staaten vertreten wurden und wesentlichen Anteil an der
Regierung hatten. Auch siedelten sich fremde Geschlechter in den Niederlanden
an und behaupteten sich da. König Ludwig Napoleon errichtete ein Conseil des
titres zur Bewahrung der Adelsprärogative, welches jedoch bei der Einverleibung
in das französische Kaiserreich erlosch.
Durch die Vereinigung mit Belgien 1814/15 trat der dortige Adel mit dem
niederländischen in gleiche Rechte. Allein seit den Ereignissen von 1830 sind
dessen Eigentümlichkeiten, besonders Titel usw., tatsächlich aus dem nieder-
ländischen Staatsrechte verschwunden.
Seit 1814 besteht für Nord-Niederland im Haag ein hoher Rat des Adels
„hooge Raad van Adel", welcher zu den oberen Landeskollegien gehört und aus
einem Präsidenten und drei Mitgliedern besteht, von denen der letztere zugleich
als Schatzmeister und Archivar funktioniert und dem sein Sekretär, zwei Wappen-
herolde und mehrere niedere Beamte untergeordnet sind. (Vorsterman van Oijen,
A. A., De hooge raad van adel, Leiden 1880.)1)
Dieser Behörde fertigt der König gewöhnlich die Adelsgesuche zur Begut-
achtung zu, und in allen Fällen hat dieselbe den Beschluß wegen Adelsverleihungen
in Vollzug zu setzen.
Der hohe Rat führt ein fortlaufendes Register, insoweit die freiwilligen An-
zeigen der Interessenten über vorkommende Veränderungen dazu die Hand bieten.
Jede Standeserhöhung erfolgt durch einen königlichen Beschluß in der ge-
wöhnlichen Form und verbleibt im Archiv des Staatssekretariates, wird aber von
diesem dem hohen Rate des Adels in forma probante zugefertigt, welcher sodann
die Ausfertigung eines förmlichen Diploms veranstaltet. Dieses wird vom König
unterschrieben und vom Präsidenten des hohen Rates kontrasigniert.2)
Die Bekanntmachung der Standeserhöhungen erfolgt durch das Staatsblatt
(Bulletin des lois).3)
Die belgische Verfassung erklärt im Artikel 75, daß „der König das Recht
hat, Adelstitel zu verleihen, ohne aber daran irgendwelche Privilegien knüpfen
zu können".
Das allgemeine Adelsregister enthält nur diejenigen, welche von der nieder-
ländischen und belgischen Regierung anerkannt worden sind. Die an Belgier
von auswärtigen Souveränen verliehenen Adelstitel haben keine gesetzliche Be-
deutung in Belgien. Nach einem königlichen Erlaß vom 30. April 1854 sieht
l) Veröffentlicht werden in Holland: Nederland's Adelsboek seit 1903 und Nederland's
Patriciat seit 1909. Erschienen sind ferner 6 Jahrgänge Jaarboek v. d. Nederl. Adel und
4 Jahrgänge Adelsarchief (Redaktion: D. H. v. Epen).
8) Für genealogische Nachforschungen in den Niederlanden empfiehlt sich das Centraal
Bureau voor Genealogie en Heraldick, Haag, Adelheidstraat 188, Direktor D. G. v. Epen.
8) Goeckingh, H. A. G. v., DH 1876, 44, JAW 1882, 50, und Altmann, Fr. A.,
JAW 1884, 69.
432
die belgische Regierung davon ab, die Belgiern verliehenen Titel oder Namen zu
bestätigen, sie läßt aber noch die ausländischen Adeligen, welche Belgier ge-
worden sind, zum Adel des Königreichs zu. Alle Adeligen haben Anspruch auf
die Anrede Messire, alle, welche keinen besonderen Titel führen, auf den Titel
Ecuyer, welcher dem Namen nachgesetzt wird. Die übrigen Titel sind: Ritter
(chevalier), Baron (baron), Vicomte (vicomte), Graf (comte), Marquis (marquis),
Fürst (prince), Herzog (duc). Dem König steht für Entscheidungen, welche er in
Adelssachen zu treffen hat, eine beratende Kommission unter dem Namen Conseil
heraldique zur Seite (Königl. Erlaß vom 6. Februar 1844). Der Besitz des Adels
oder von Titeln wird bestätigt durch die Zivilstandsakte, welche die direkte und
legitime Abstammung einer Person, der Adel oder Titel amtlich verliehen worden
ist, dartut. Arendt, L., und Ridder, A. de, Legislation heraldique de la Bel-
gique 1595 — 1895. Bruxelles 1896. — Galesloot, L., Inventaire des archives
de la cour feodale de Brabant. Bruxelles 1884. — Vauthier, M., Das Staats-
recht des Königreichs Belgien. Freiburg 1892 (= [Marquardsen] Handbuch
des öffentlichen Rechts. 4. Bd., 1. Halbbd., 5. Abteilung). — Berghe, van den R.,
Bibliotheca belgica (gemeinsam mit Ferdinand van der Haeghen und Th.
Arnold), 1879 — 87. Gent, Eugen van der Haeghen. — Pirenne, H., Biblio-
graphie de Phistoire de Belgique. 2. ed. Bruxelles et Gand. 1902. — Rietstap,
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aanteekeningen. Opgedragen van zijne majesteit den Koning. — Groningen I,
1880; II 1887. — d'Ablaing von Giessenburg, De Ridderschappen in het
Koningryk der Nederlanden, Sedert 1814. Haag 1875. — Bannerheeren en Ridder-
schap van Zutphen 1074—1795. Haag 1877—1885. — De Ridderschap van
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Annuaire de la Noblesse et des f amilies patriciennes des Pays-Bas. Rotter-
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Annuaire des familles Nobles et Patriciennes de Belgique, publ. sous la
direction de Mr. d. G. van Epen. Seit 1900.
Armorial ancien, contenant 333 ecussons de Chevaliers neerlandais, beiges,
francais et allemands qui sous Albert de Baviere ont ete fait la guerre en Frise
en 1396. 14 planches color. Gr. Fol. La Haye 1889.
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433
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Misson, Baron, Notice sur l'ancien etat noble de la principaute de Liege
et du comte de Looz. Liege 1884. L'etat noble du comte de Namur. Namur
1889. Le chapitre noble de Sainte Begge ä Ardenne 2. edt. Namur 1889.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 28
434
Ophoven, Continuation de recueil herald, des seigneurs bourgmestres de
la noble cite de Liege. Liege 1783. Dazu Supplement par X. de Theux.
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landsche familien, met genealogische en heraldische aanteekeningen. Groningen
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Dhont de Waepenaert, Quartiers genealogiques de familles flamands.
Brügge 1863.
Dänemark.
In Dänemark befinden sich die Dokumente, welche sich auf Adelstitel (seit der
Regierung Christians V.) beziehen, nebst den dazugehörigen Wappenbeschreibungen
in den Archiven des Justizministeriums. Dort können sich die Interessenten
gegen Zahlung von einer Krone Schreibgebühr für je einen Bogen der Kopie
Abschrift verschaffen. Darin sind nicht eingeschlossen die Kosten für bunte
Wappenabbildungen; deswegen ist zu empfehlen, sich mit dem Heraldiker des
Königl. Ordenskapitels in Verbindung zu setzen, dem der Zutritt in die genannten
Archive gestattet ist. Unter dem 25. Mai 1671 sind durch König Christian V. den
dänischen Grafen1) und Baronen Privilegien gewährt; doch hat die Verfassung
vom 5. Juli 1849 alle bis dahin dem Adel zustehenden Vorrechte in Dänemark
aufgehoben. Ein staatlich heraldisches Institut existiert daselbst nicht, dagegen
gibt es ein Privatunternehmen, das „Genealogische Institut" in Kopenhagen C,
Strandgade 26.2)
x) Greverins Privilegier. Hafniae die 25 Maji Anno 1671. Tryckt hos Johan Philip
Bockenhoffer, Kongl. Maytz. oc Universit. Bogtr.
2) Bang, Q., Den Gamle Adels Forfald. Studier over de Danske Adelsslägters Uddöen
i det 16. og 17. Aarh. Kopenhg. 1887 (sehr zweifelhafte Ergebnisse vgl. M. Rubin in:
Dansk historisk Tidsskrift J. R. Bd. 1, 216—228, Thiest ebd. 1, 519—562, und 2, 76—105,
und Daenell, E. R.. in der HV 1900, 148). — Bobe, L. Th. A., 1. Operahusets Brand paa
Amalienborg den 19. April 1689. Kopenhagen, Bergmann, 1889 (Der Brand des Opernhauses
435
Schweden.
Für familiengeschichtliche Nachforschungen in diesem Lande empfiehlt ein
erst vor kurzem ins Leben getretenes, von der Regierung unterstütztes Archiv-
büro in Stockholm (Adresse: Svenska Arkivbyrän, Stockholm), geleitet von
Dr. Rosmann, Assistenten am Kammerarchiv, und dem Hofgerichtsnotar und
Assistenten bei derselben Behörde G. Hedin seine Dienste. Dieses Büro beab-
sichtigt, in seinen Wirkungskreis alles das zu ziehen, was mit Archiv- und
Bibliotheksforschung irgendwie in Zusammenhang steht, also auch genealogische,
biographische und heraldische Untersuchungen aller Art, desgleichen Herstellung
von Wappenzeichnungen und Autographen. Die Preise für die Inanspruchnahme
des Büros unterliegen in jedem Falle besonderer Vereinbarung.1) Die adels-
geschichtliche, für Schweden zuständige Behörde ist die Direktion des Ritter-
hauses in Stockholm (Adresse: Riddarhusdirektionen, Stockholm). Die einzige
offizielle Publikation über die Matrikel des schwedischen Adels ist die von
Rothlieb von 1816 und deren Fortsetzung von Kröningsvärd von 1850. Die
gesetzliche Regelung dieser Materie ist in der Verfassungs-Sammlung vom Jahre
1866, Nr. 37, d. d. 22. Juni 1866 enthalten.2)
auf Amalienburg. Zur Geschichte der ersten dänischen Oper. Mit personalgesch. Notizen
über 100 Adelige u. Bürgerliche, meistenteils deutscher Herkunft, die bei dieser Katastrophe
umkamen). 2. Bydrag til dansk Personalhistorie under Christian V. og Frederik IV. (Bei-
träge zur dänischen Personalgeschichte unter Christian V. und Friedrich IV.) erschien in
„Personalhistorisk Tidsskrift, 2. Folge, Bd. III u. IV [Aufzeichnungen über gegen 600 adelige
und bürgerliche nach Dänemark 1660—1725 eingewanderte Deutsche]. 3. Genealogien
deutscher Adelsfamilien in Dänemark I — III im DH. — Bricka, Den Danske Adel in det
16 de og 17 de Aarhundrede. En Raekke samtidige Levnetbeskrivelser uddragne ud trykte
og utrykte Ligpraedikener. Kopenhagen 1874. — Erslev, Kr., La formation de la noblesse
danoise, in der Oversigt vor det Kgl. Danske Videnskabernes Selskabs Forhandlinger 1897
Nr. 5, S. 237—268. — Krogk, Den höiere danske Adel. Kopenhagen 1866. De danske
majorater. En genealogisk Handbog. Kopenhagen 1868. — Lexicon over adelige familier:
Danmark, Nörge etc. 2 Bde. mit heraldischen Tafeln. Ohne Jahresangabe. — Lorenzen
und Thisot, Danmarks Adels-Aarbog. Seit 1884. Ein wertvolles seltenes Werk ist: „Histo-
riske Efterretninger om velfortiente Danske Adelsmaend, med der es Stamme -Tavler og
Portraiter, ved Tycho de Hofmann. Ki0benhavn 1777— 79, 3 Teile in 4to (vgl. „Der Deutsche
Herold" VI, 1875, S. 19f.).
x) Bergmann, ASW 1904, 32.
2) Anrepp, Svenska Adelns Aettar-Taflor. Stockholm 1858. — Fahlbeck, Sveriges
Adel, 2 Bde., 1898, 1902. — Fahlbeck, Der Adel Schwedens (und Finnlands). Eine demo-
graphische Studie. Jena 1903. — Hildebrand, H., Det Svenska Rikes vapnet. Mit 109
Wappen- und Siegelabbildungen. Stockholm 1884. — v. Klingspor, CaVl A., 1. Den med
sköldebref förlänade, men ej ä Riddarhuset introducerade Svenska Adelns ättartaflor (Stamm-
tafeln des mit Wappenbrief belehnten, aber im Ritterhause nicht introduzierten Schwedischen
Adels). Stockholm 1875. 2. Sveriges Adel under 1600—1700 talen. Upsala 1876—77. 3. Om
Upplands Adel i äldra tider (Der Adel der Provinz Uppland in älteren Zeiten). 150 Separat-
abdrücke aus der Zeitung „Upsalaposten". Upsala 1879—80. 4. Upplands Herregärder med
beskrifvande text (Die Herrensitze Upplands mit Beschreibung), in Gemeinschaft mit
B. Schlegel. Stockholm 1877—81, mit 60 Tafeln. 5. Sveriges Ridderskaps och Adels vapen-
bok. Stockholm 1874ff. — v. Klingspor, Handbok af praktisk vapenkonst. Stockholm
1887. 6. Baltisches Wappenbuch, Wappen sämtlicher der Ritterschaft Livlands, Esthlands,
Kurlands und Oesels angehörigen Adelsgeschlechter. Stockholm 1882. 7. Sveriges Ridder-
28*
436
Rußland.1)
Die Wichtigkeit der russischen Adelsbehörden für Deutschland beruht auf
folgenden Umständen: Während des ganzen 19. Jahrhunderts überflutete der
russische Dienstadel Deutschland. Diese Zuwandeier gehörten nicht alle zu dem
alten angesessenen Adel oder zu den im Laufe früherer Jahrhunderte geadelten
Geschlechtern. Meist waren sie selbst erst kurz vor der Einwanderung in den
russischen Erbadel, sei es auf Grund einer dienstlichen Stellung, sei es infolge
des Besitzes des Wladimir-Ordens IV. Klasse, eingetreten. Diese Klasse des Adels,
welche ungefähr dem aus Rittern der Eisernen Krone und des Leopold-Ordens
hervorgegangenen österreichischen Adelsbruchteile verglichen werden kann, steht
auch in Rußland dem korporativ gestalteten anderen Adel der einzelnen Gouverne-
ments nicht ebenbürtig zur Seite. Ohne daß es gesetzlich ausgesprochen worden
wäre, hat sich in Rußland, wie in Österreich, aus diesem Dienst- und Ordens-
Adel eine Adelsklasse untergeordneter sozialer Bedeutung gebildet. Unser heimi-
scher Adel würde den Zuwachs, welcher durch Einwanderung nach eben aus-
wärts erfolgter Nobilitierung oder durch Nobilitierung infolge von Schein-Aus-
wanderung, insbesondere aus Rußland ermöglicht würde, ohne Einbuße seines
Ansehens auf die Länge nicht in sich aufzunehmen vermögen. Eine derartige
Gefahr droht insbesondere auch von Seiten jener, die aus Polen kommen
und sich das Adelsprädikat „von" beilegen, zumal hier die Nachprüfung der
Adelsprädikate besonders schwierig ist. Der polnische Adel kannte zur Zeit
der Republik keine Adelspartikel. Das Wort „nobilis" wurde hier ursprüng-
lich nur dem Adel gegeben, während der Bürger die Ehrenworte „honestus",
„famosus" u. a. erhielt. Aber schon seit der Mitte des 17. Jahrhunderts begann
der polnische Adel, je nach seiner Herkunft und Machtstellung, mit den klang-
vollen Ehrenworten „generosus", „magnificus" „illustris" u. a. sich zu schmücken,
skaps och Adels vapenbok. 1886— 90. — Kröningsvärd, C. G., Matrikel öfver Sveriges
Ridderskap och Adel. Stockholm 1851. — Matrikel öfver Swea-Rikes Ridderskap och
Adel, som ifrän är 1817 tili närvarande tid blifvit pä Riddarhuset introducerade. Stock-
holm 1823. — Schlegel und Klingspor, Svensk heraldik. Upsala 1874. — Sjöström,
C, Skänska nationen 1833—1889. Biografiska och genealogiska anteckningar, Lund, Förf.
1904. — Stier mann, A. A. v., Matrikel öfver Swea-Rikes Ridderskap och Adel. Uppä
des begäran vid 1751 ärs Riks-Dag etc. Stockholm 1755. — Wrangel und Bergström,
Svenska adelns ättar-taflor. Stockholm 1877. Dazu ein Svensk Adelskalender seit 1899,
Stockholm, Verlag von Norstedt & Söner. — Alt mann, „Über die Adelsverhältnisse in
Schweden", JAW 1877, 35. — Für die Kenntnis der deutsch-schwedischen Geschlechter
ist in Betracht zu ziehen: Lüdeke, J. A., Denkmal der Wiedereröffnung der deutschen
Kirche in Stockholm 1821, mit diplomat. hist. Beilagen. Stockholm 1823.
*) Granfeld, G. F. de, Finland's Ridderskaps och Adels vapenbok, Helsingfors
1888, 89. — Hausen, Rnh., Afbildningar af vapensköldar, fordom uppsatta in Finlands
kyrkor. Helsingfors 1882. Karlowitsch, Nikolai, Russische Adelsverhältnisse, Viertel-
jahrschr. für Wappenkunde etc. VI, 319ff. Minzes, Die geschichtlichen Studien in Ruß-
land, in: Deutsche Zeitschrift für Geschichtsw. 1892, Bd. VIII, S. 161 ff. Eine Übersicht der
geschichtlichen Publikationen in Polen s. MIÖG 3, 483ff., 4, 322f., 8, 340ff., 9, 346 ff. —
Torosiewicz-Czewadzich, Stanislaus Ritter von, Die neuesten Theorien über die
Wappenbilder in der polnischen Heraldik, MAW 1906, Nr. 10 (über Polen vgl. weiter unten). —
Ermerin, R. J., La noblesse titree de l'empire de Russie avec la description de ses ar-
moiries. D'apres les documents officiels. 1898.
437
während das Wort „nobilis" nunmehr von den Bürgern und angesehenen bäuer-
lichen Besitzern in Anspruch genommen wurde. Erfahrungsgemäß ergibt sich
daraus, daß eine seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts in Ländern polnischer
Zunge mit dem Prädikate „nobilis" bezeichnete Persönlichkeit dem Adelstande
nicht angehört. Diese Verhältnisse sind in der Gegenwart, da auf derartige
Titulaturen ein Wert nicht mehr gelegt wird und dieselben nicht mehr häufig
zur Anwendung gelangen, einem großen Teile der Geistlichen nicht mehr be-
kannt. So ist man denn auch mehrfach in der Lage gewesen festzustellen, daß
letztere — selbstverständlich in gutem Glauben — das einer Person beigelegte
Ehrenwort „nobilis" bei Ausstellung von kirchlichen Attesten ohne weiteres in
das Adelsprädikat „von" übersetzt haben. Trotz dieser Ungenauigkeit stand in
derartig beglaubigten Abschriften aus Kirchenbüchern, daß die Übersetzung „Wort
für Wort" dem Texte des Kirchenbuches entspreche. Unter diesen Verhältnissen
bedürfen kirchliche Atteste über Polen mit dem Adelsprädikate „von" einer ge-
nauen Nachprüfung. Aber wenn auch eine solche ergibt, daß willkürliche Ver-
deutschung eines lateinischen Wortes von dem ein Zeugnis ausstellenden Pfarrer
nicht vorgenommen wurde, so ist damit der Adel des betreffenden Polen noch keines-
wegs festgestellt. Vielmehr muß, wer aus irgendeinem Grunde einen zweifelsfreien
Nachweis polnischen Adels liefern will, wenn ihm nicht bezügliche Atteste oder
Notorietät zur Seite stehen, meines Erachtens nachweisen, daß einer seiner Vor-
fahren in direkter männlicher Linie zu polnischer Zeit ein dem Adel vorbehaltenes
Amt bekleidet oder sich im freien Besitze eines adligen Gutes befunden hat. Der
Nachweis hat sich unter Umständen ferner darauf zu erstrecken, daß entweder
generelle oder besondere Aufnahme eines seiner Vorfahren in den deutschen
Adel stattgefunden hat. Als generell in den deutschen Adel aufgenommen
gelten im allgemeinen diejenigen, welche nach der Teilung Polens ihrem neuen
Landesherrn als Edelleute gehuldigt haben. Die Huldigungsakten für West-
preußen und den Netzedistrikt hinterliegen bei dem Königl. Preußischen Ge-
heimen Staatsarchiv in Berlin, die Huldigungsakten für die übrigen, ehemals
polnischen, jetzt preußischen Landesteile bei dem Königl. Preußischen Staats-
archiv in Posen. Im Zweifelsfall muß an die russischen Behörden gegangen
werden. Der Nachweis wird um so weniger zu umgehen sein, als in Polen nicht
der adlige Gutsherr, sondern auch seine Arbeiter sich nach dem Herrengute
nannten. Ehe daher einem Polen das Recht des deutschen Adelsprädikates ein-
geräumt werden kann, muß dieser meines Erachtens erst nachweisen, daß er nicht
von Leuten niedrigsten Standes abstammt und das „von" seines Namens nicht
etwa eine reine Ortsbezeichnung ist. Einen Schutz gegen minderwertigen aus-
wärtigen Adel findet der heimische Adel darin, daß zur Aufnahme in den deutschen
Adel jetzt nicht mehr die erfolgte Einwanderung in Deutschland ausreicht, son-
dern, soweit nicht die Gesetzgebung der Einzelstaaten besondere Bestimmungen
getroffen hat, der Gnadenakt eines deutschen Landesfürsten erforderlich ist. Für
das Königreich Sachsen bestimmt § 7 Absatz 2 des Adelsgesetzes vom 19. Sep-
tember 1902: „Erwerben solche Personen, welche nicht zum deutschen Ur- oder
Reichsbriefadel gehören, nachträglich die sächsische Staatsangehörigkeit, so dürfen
sie ein bis dahin geführtes Adelszeichen nur dann weiterführen, wenn es vom
438
Könige von Sachsen ausdrücklich anerkannt worden ist." Soweit es sich nun bei
alledem um amtliche Auskünfte aus Rußland handelt, hat man sich an das Herolds-
amt bei dem Dirigierenden Senat in St. Petersburg zu wenden. Der Amtstitel
des obersten Fachmannes dieser Adelsbehörde ist Heroldsmeister, wie in Preußen.
Die Befugnisse des im Jahre 1836 in Warschau errichteten, im Jahre 1861 aber
wieder aufgehobenen Heroldsamtes des Königreiches Polen sind an das St. Peters-
burger Heroldsamt übergegangen.
Die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Adelsberechtigung und
den Modus der Anerkennung des Adels im Russischen Reiche finden sich im
IX. Bande der Reichsgesetze (Standesgesetze), Ausgabe vom Jahre 1899 §§ 15 — 70,
348 — 378, 956 — 984 und in der III. vollständigen Gesetzsammlung vom Jahre 1900,
Nr. 18681. Die Gebühren für die vom Heroldie-Departement des Dirigierenden
Senats erteilten Diplome, Geschlechtstafeln, Wappen usw. sind durch eine vom
Kaiser bestätigte Taxe festgesetzt, welche in der Gesetzsammlung, Jahrgang 1881,
Nr. 65, Art. 381 veröffentlicht worden ist. Was die Weichselgouvernements (das
frühere Königreich Polen) betrifft, so finden sich die Gesetze über die Anerken-
nung des Adels im genannten Gebiete in dem Gesetzblatt des früheren Herzog-
tums Warschau bzw. Zartums Polen (Sziennik prow) Bd. III 271, IV 38, VII 152,
XIX 186, XXIV 262, XXVI 48, XXXIX 298, 396, 406, LH 372, LIV 44, LVIII 398,
LXI 40, 50, 78, 90, LXX 114, 146 und 278.
Die Errichtung des Heroldie-Departements des Dirigierenden Senates, d. h.
die Gesetze, betreffend die Organisation des Departements und dessen Kompe-
tenzen, welche sich auf das ganze Reich (mit Ausnahme des Großfürstentums
Finnland) erstrecken, sind im I. Bande der Reichsgesetze, Teil II, Buch 4, §§21,
27, 34 — 297 und in der III. vollständigen Gesetzsammlung vom Jahre 1900,
Nr. 18681 enthalten.
In die Matrikeln der Adelskorporationen der Baltischen Provinzen (des Adels
von Livland, Estland, Kurland und Ösel) werden auf Verfügung der Adelsver-
sammlungen (Landtage) nur solche Geschlechter eingetragen, deren Adel bereits
in der vorgeschriebenen Weise anerkannt ist. Den örtlichen Adelsinstitutionen
ist nicht das den Adelsdeputierten -Versammlungen des Reichs zustehende Recht
zuerkannt, Verfügungen über die Nobilitierung von Familien zu treffen und diese
Verfügungen dem Dirigierenden Senat durch das Heroldie-Departement zur Be-
stätigung zu unterbreiten. Die Kompetenzen der Adelsinstitutionen hinsichtlich
der Anerkennung des Adels beschränken sich auf das Recht, zu den laut Ver-
fügungen der Adelsversammlungen bereits in die Matrikel eingetragenen Familien
„neue" d. h. neu geborene Familienmitglieder nachzutragen und denselben dies-
bezügliche Bescheinigungen auszustellen (Sammlung der Lokalgesetze der Ostsee-
provinzen, Band II, Ausgabe vom Jahre 1845, Art. 7 — 31, 32. u. 284, Punkt 4,
II vollständige Gesetzsammlung Nr. 4104). In die durch das Gesetz vom 8. Juli
1863 (II. vollständige Gesetzsammlung Nr. 39845) eingeführten örtlichen Adels-
geschlechtsbücher erblicher, nicht in die örtlichen Matrikeln eingetragener Edel-
leute der Ostseeprovinzen (Livland, Estland und Kurland) werden auch nur Fa-
milien aufgenommen, deren Adel bereits in der vorgeschriebenen Weise (Punkt 4)
anerkannt ist. Die Eintragung der Kinder, welche nach der Aufnahme des Vaters
439
oder eines sonstigen Vorfahren in das Adelsgeschlechtsbuch geboren sind, erfolgt
durch die mit der Führung der genannten Bücher betrauten Adelsinstitutionen
(Punkt 6). Der Wirkungskreis des Heroldie- Departements des Dirigierenden
Senats erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten, betreffend Eintragungen in das
Adelsgeschlechts-Buch des Großfürstentums Finnland. Die Gesetzgebung dieses
letzteren kennt nur: 1. die Erhebung in den Adelsstand und 2. die Verleihung
des finnländischen Adels durch Naturalisation. Sowohl die Erhebung in den
Adelsstand als auch die Naturalisation werden durch das Gesetz der allerhöchsten
Gewalt übertragen (Gesetz vom 9/21. April 1869 in der Gesetzsammlung des
Großfürstentums Finnland vom Jahre 1869, Nr. 12).
Für die Erforschung der Geschichte der im Osten Deutschlands wohnenden
Familien ist häufig eine genauere Kentnis der Vergangenheit Polens erforder-
lich. Diesbezüglich seien folgende Schriften hervorgehoben:
Röpell, Geschichte Polens (bis 1300, Hamb. 1840) und in Anschluß daran
Caro, Geschichte Polens (1300—1506, Gotha 1863); Lengnich, Geschichte der
preußischen Lande polnischen Anteils (Danz. 1722 — 1755, 9 Bd.); derselbe, His-
toria polona a Lecho usque ad Augusti II. mortem (Leipz. 1740); derselbe, Jus
publicum regni poloni (Danzig 1742, 2 Bd.), Scriptores rerum polonicarum (Krakau
1872 ff.); Monumenta Poloniae historica (Lemberg 1874 ff.); Sololowjow, Ge-
schichte des Falles von Polen (Gotha 1865), Ferrand, Les trois demembrements
de la Pologne (neue Ausgabe, Paris 1864, 3 Bde.); Beer, Die erste Teilung Polens
(Wien 1873, 3 Bde.); Hupen, Verfassung der Republik Polen (Berlin 1867); Pos-
sart, Lukaszewicz und Mulkowski, Das Königreich Polen und der Freistaat
Krakau (Stuttgart 1840). Hierzu kommen folgende Urkundenbücher: Codex diplo-
maticus regni Poloniae et magni ducatus Lituaniae (ed. Dogiel), Vilnae 1758 ff.
— Codex diplomaticus Poloniae, ed. L. Rzyszczewski et Muczkowski (Warschau
1847 ff.) — Codex diplomaticus majoris Poloniae (Pozn. 1877 — 1881). — Monu-
menta medii aevi historica res gestas Poloniae illustrantia (12 Bde., Krakau 1874
bis 1891). — Acta historica res gestas Poloniae illustrantia ab anno 1507 usque
1795 (12 Bde., Krakau 1878—1892). — Vetera monumenta Poloniae et Lithua-
niae gentiumque finitimarum historiam illustrantia ed. Theiner (Rom, 4 Bde.,
1860—1864).
Über die Geschichte speziell des polnischen Adels und seiner einzelnen
Familien existiert eine sehr umfangreiche Literatur, besonders in polnischer Sprache.
Für diejenigen, die lediglich der deutschen Sprache mächtig sind, kommen in erster
Linie die Werke Emilian's v. Zernicki-Szeliga in Betracht. Dieser jetzt
hochbetagte, durch große Spezialkenntnis und ausgebreitete Erfahrung ausge-
zeichnete Gelehrte (wohnhaft in Pankow bei Berlin) hat ein ganzes arbeits-
und erfolgreiches Leben darangesetzt, die Geschichte der polnischen Adels-
familien aufzuhellen. Seine Werke sind sämtlich im Verlag von Henri Grand
in Hamburg erschienen. Wir nennen zunächst sein Buch „Die polnischen
Stammwappen, ihre Geschichte und ihre Sagen". Die auf 16 Tafeln diesem
Buche beigegebenen 185 farbigen Wappenbilder sind sehr lehrreich. Eine gut
geschriebene „Geschichte des polnischen Adels" aus v. Zernickis Feder ist 1906
erschienen. Hier wird prinzipiell davon abgesehen, die ganze äußere und innere
440
Geschichte des Landes zu umfassen; dafür hebt das Buch in lichtvoller Klar-
heit die Epochen hervor, die für die Standesentwickelung von besonderer Be-
deutung waren. Mit besonderer Paginierung ist demselben beigegeben: „Vasallen-
liste des 1772 Preußen huldigenden polnischen Adels in Westpreußen". Das für
familiengeschichtliche Studien wichtigste Werk v. Zernickis ist betitelt: „Der pol-
nische Adel und die demselben hinzugetretenen andersländischen Adelsfamilien".
Dieses zweibändige, über 1000 Lexikon-Oktavseiten umfassende Werk enthält
außer einem Verzeichnis der benutzten Quellen und einer in die Geschichte des
polnischen Adels einführenden Abhandlung die alphabetische Aufführung der ein-
zelnen Familien, wie die polnischen Namens- und sonstigen Gesellschaftswappen.
Bei jeder Familie ist, soweit es zu erforschen war, angegeben: das Wappen, Ort
und Zeit, wo die Familie zuerst genannt wird, etwaige Verzweigungen, Beinamen,
einzelne Zweige, Erlangung höherer Adelsprädikate und dann alle Quellen, welche
die Adelsqualität der Familie betonen und sonstige Notizen über dieselbe ent-
halten. Das diesem Werke zugrunde gelegte handschriftliche Material war so
weitschichtig, daß das Manuskript nur teilweise gedruckt werden konnte. Die
Verlagshandlung ist gegen eine sehr mäßige Berechnung bereit, aus dem nicht-
gedruckten Teile des Manuskripts Anfragen zu beantworten. Der Verfasser des
vorliegenden Buches ist in dieser Hinsicht von dem Verlag von Henri Grand in
Hamburg sehr kulant bedient worden und empfiehlt diesen Weg der Forschung
auf das angelegentlichste.
Als eine Ergänzung seines vorgenannten Werkes veröffentlichte E. von
Zernicki das Buch: Der Polnische Klein -Adel im 16. Jahrhundert nebst einem
Nachtrage zu „Der Polnische Adel und die demselben hinzugetretenen anders-
ländischen Adelsfamilien" und dem Verzeichnis der in den Jahren 1260 — 1400
in das Ermland eingewanderten Stammpreußen (Hamburg, Flenri Grand, 1907).
Der polnische sogenannte „Klein-Adel" lebte auf knapp bemessenem Landsitz in
nur schwer genügenden Verhältnissen und blieb im allgemeinen unbeachtet. Erst
1870 erschien: Herbarz (Wappenbuch) von Ignacy Kapica Milewski, Direktor
des Podiachischen Archivs in Bransk, der schon im 18. Jahrhundert und bis zu
seinem Tode 1810 fast alle, die zahlreichen Klein-Adel betreffenden, in den Archiven
Podlachiens, wie einesteils Masowiens vorhanden gewesenen Dokumente extrahierte,
die nun in Herbarz enthalten und für die Familien jener Gegend von höchster
genealogischer Bedeutung sind.
Die jüngste Zeit brachte drei überaus schätzenswerte Forschungsbeiträge zur
Familiengeschichte des Pommerellischen, zum Teil dort ursprünglichen, zum Teil
im 15. Jahrhundert aus Polen dorthin übergesiedelten Adels, der vielfach in ähn-
lichen, mitunter gleichen Verhältnissen wie der Klein-Adel lebte, ebenso wie dieser
von den Heraldikern nur ganz oberflächlich beachtet wurde. Es sind dies die
folgenden Drucksachen:
Benno v.W in ekler, Rückblick auf dieVergangenheit Westpreußens, Danzig 1872.
Wojciech v. Ke^trzyriski, Direktor des Ossolineums in Lemberg, Przydomki
Szlachty Pomorskiej (Die Beinamen des Adels von Pommerellen), Lemberg 1905.
Stanislaw v. K^trzynski, Taryfy Podatkowe ziem Pruskich z. R. 1682
(Steuerlisten der Preußischen Lande aus dem Jahre 1682), Thorn 1901.
441
Ein für polnische Familiengeschichte hervorragend wichtiges Werk ist Adolf
von Pawiriski, Professor und Kronarchivdirektor in Warschau, Polska vv XVI
wieku, pod wzgl^dem geogr. statyst. (Polen im 16. Jahrhundert in geographisch-
statistischer Beziehung), Warschau 1883 — 86, 4 Bände; es bildet den 12. bis
15. Band des Sammelwerkes: Zrödla djiejowe (Geschichtsquellen). Dieses um-
fassende Werk enthält die ermittelten Steuerlisten für Groß- und Kleinpolen aus
einigen Jahrgängen der letzten Hälfte des 16. Jahrhunderts, die, nach Kreisen ge-
ordnet, den gesamten damaligen Adel verzeichnen, seinen Besitz, die Größe des-
selben und das Kirchspiel, zu welchem dasselbe gehört, angeben. In den meisten
dieser Steuerlisten ist auch der Kleinadel als solcher bezeichnet; es sind diesem alle
Besitzer zugerechnet, welche ihren Besitz allein, ohne Haltung von Dienstleuten,
bewirtschafteten. Diese Steuerlisten stammen aus der Zeit, in der sich die An-
nahme der nach dem Namen des Besitzes gebildeten Familiennamen vollzog, was
in den westlichen Landesteilen früher als in den östlichen geschah. Weil nun in
diesen Listen noch vielfach die alten Familiennamen vorkommen, welche den viel-
fach zahlreichen, später meist denselben Namen annehmenden Familien eines Dorfes
als unterscheidende Beinamen verblieben, so trägt dieser Umstand in besonderer
Wichtigkeit zur Klärung der Frage bei, inwieweit die aus einem Orte stammenden
Familien gleichen Namens identisch oder verschieden sind. Vielfach wurden die
Beinamen beibehalten, vielfach aber fortgelassen. Es waren die früheren Heral-
diker und Genealogen der Meinung, daß verschiedene Beinamen, die mit gleichem
Familiennamen sich fanden, derselben Familie zukamen und nur Zweige derselben
bezeichneten. Es traf das wohl oft zu, sehr oft waren aber diese Beinamen alle
Familiennamen und gehörten zu ganz verschiedenen, wenn auch gleichnamigen
Familien.1)
x) Es ist wohl anzunehmen, daß bei der Verteilung von Land an den besitzlosen Adel
die Wünsche verwandter Familien, den Besitz nebeneinander in demselben Dorfe oder an-
grenzend zu erhalten, Berücksichtigung gefunden hatten. Es war aber bei der Zerstückelung
der Dörfer in Anteile wohl nur ein seltener Fall, daß alle diese Anteile an Mitglieder nur
einer Familie gegeben wurden, diese also allein das ganze Dorf besaß. Es ist vielmehr an-
zunehmen, daß neben verwandten Familien auch einander fremde Familien, ja auch wohl
durchgängig fremde Familien in den einzelnen Dörfern ihre Niederlassung erhielten. Es kann
wohl mit Bestimmtheit vorausgesetzt werden, daß der vordem besitzlose Adel, der nicht
seinem Stammes- resp. Wappennamen den Namen eines Besitzes beifügen konnte, schon lange
vorher feste Familiennamen führte, die für seinen allgemeinen Verkehr, in welchem er sich
den mannigfachsten Beschäftigungen widmen mußte, eine Notwendigkeit waren. Diese
Familiennamen wurden nun auch auf dem neuen Besitz festgehalten. Der Klein-Adel folgte
dann aber auch dem allgemein gewordenen Gebrauche, einen von dem zeitigen Besitze ab-
geleiteten zweiten Familiennamen anzunehmen. Dieser neue Name wurde der im Verkehr
allein bezeichnende, welchem die verschiedenen Besitzer desselben Dorfes, die vielfach den-
selben neuen Namen annahmen, zur Unterscheidung ihrer Familien den alten Stammnamen
hinzufügten, der nun aber nur ein einfacher Beiname geworden war. Die Zweige dieser
einzelnen Familien unterschieden sich dann wieder vielfach durch weitere Beinamen, die
meistens wohl dem Vornamen des Zweiges-Ältesten, oder einer körperlichen Eigenschaft oder
Gewohnheit eines Angehörigen, oder der örtlichen Lage des Gutsanteils, oder irgendeinem
Vorkommnis, oder einer sonstigen Eigentümlichkeit entnommen waren. Dieser Beiname wurde
dann auch von den Nachkommen fortgeführt und ersetzte den fortfallenden Stammesnamen.
War neben den mannigfachen Beinamen der selbst zum Beinamen gewordene Stammname
442
Alphabetisch nach den Wappennamen geordnet ist Ocholski, Orbis Po-
lonus splendoribus caeli triumphus mundi etc. condecoratus, in quo antiqua
Sarmatarum gentilicia per vetustae nobilitatis Poloniae insignia vetera et nova
indigenatus meritorum praemia et arma specificantur et relucent. (3 Bde. fol.,
Krakau 1641 — 1645). Im übrigen stelle ich hier die folgende Literatur über
polnische Adelsgeschichte zusammen, da ich eine derartige Zusammenfassung von
solcher Vollständigkeit nirgends gefunden habe: Bobrowicza, Herbarz Polski
(Leipzig, 10 Bde., 1839 — 1846, durch die alphabetische Anordnung nach Familien
übersichtlich); Boniecki, Herbarz Polski. Wiadomosci historyczno-genealogiczne
o Rodach szlacheckich (das umfangreichste Werk, das über den polnischen Adel
überhaupt existiert; es erscheint in Warschau seit 1899; die Fortsetzung des Werkes
wird noch Jahre beanspruchen); Boniecki Pocket Rodöw w Wielkim Ksiettwie
Litewskim w 15. i. 16-wieku (Verzeichnis der Geschlechter Lithauens im 15. und
16. Jahrhundert), Warschau 1887; Borkowski, Genealogie zyjacych utytutowanych
Rodöw Polskich-Lwön 1895 (wichtig, weil die Genealogien bis auf die Gegen-
wart fortgeführt sind); Borkowski, Rocznik szlachty Polskiej (Jahrbuch des Pol-
nischen Adels, Lemberg, seit 1881); v. Lodia-Czarniecki, Herbarz Polski
(Wappenbuch mit Wappenzeichen und Genealogien), Gnesen 1882; Dlugos,
Historia Polonica, Dobrowil 1615, neu herausgegeben als Opera omnia 1863
(Band 7, 8, 9 enthalten den liber beneficiorum dioecesis Cracoviensis); Dunc-
zewski, Herbarz wielu dornöw Korony Polskiez i Wks. Litewskiego (Wappen-
buch vieler Häuser der Krone Polen und des Großfürstentums Lithauen), Zamosc
1757; Herbarz rodzin szlacheckich Krölestwa Polskiego (Wappenbuch der Adels-
geschlechter des Königreichs Polen, herausgegeben von dem Heroldsamt in War-
schau 1853, nur 1 Band erschienen); Ketrzynski, o Ludnosci polskiej w Pru-
siech niegdys krzyzackich (über die Polnische Bevölkerung im ehemaligen Ordens-
lande Preußen) Lemberg 1882; Kosinski, Przewodnik heraldyczny (Heraldiker-
führer) Krakau 1877; von Corvin-Kossakowski, Monographie historique et
genealogique de 70 familles polonaises (3 Bde., Waschau, Berger); Kuropat-
nicki, Wiadomosco kleynocie szlacheckim pp. (Nachricht über das Adelskleinod etc.),
Warschau 1789; Liske, Akta grodzkie i ziemskie (Grad- und Terrestral-Akten aus
als solcher schon früher schwer festzustellen, so wurde es bei dem Mangel einer festge-
haltenen Genealogie-Überlieferung fast unmöglich, namentlich wenn einzelne Familien gar
keinen Beinamen weiterführten, was leider überwiegend der Fall ist. Die Namen, welche auf
Handwerk oder sonstige Beschäftigung hindeuten, dann solche, für welche durch kein Wort
eine Erklärung zu finden ist, die vielleicht aus der Heidenzeit herübergenommene Vornamen
sind, dürften als alte Familiennamen anzusehen sein; ebenso auch die Beinamen, die gleich-
zeitig als Einzelnamen vorkommen. Diese sind eigentlich richtig als Stammnamen zu be-
zeichnen, während die Beinamen erst später sich bildeten. Leider sind die Wappen des
Klein-Adels fast gar nicht den forschenden Heraldikern bekannt geworden und jetzt schwer
festzustellen, und dieser Umstand erschwert es, eine zutreffende Gruppierung der Familien
herauszufinden. Es ist ja klar, daß wenn 10, 20 und noch mehr verschiedene Familien in
einem Dorfe sitzen und diese, der Sitte folgend, nach dem Dorfe den gleichen Namen an-
nehmen, diese verschiedenen Familien nicht ein und dieselbe Familie sein können, jede
Familie ihr besonderes Wappen, eine besondere Genealogie haben muß. Wenn einer Familie
auffallend viele Beinamen zugeteilt werden, so muß die Richtigkeit dieser Angliederung doch
sehr unwahrscheinlich erscheinen. E. v. Zernicki, Der Polnische Klein-Adel, Seite 7 f.
443
der Zeit der Republik Polen; Lemberg 1868 — 1889, gr. 4.); Lopacinski, Ver-
zeichnis der Namen russischer Untertanen, welche durch die Kaiser des heiligen
römischen Reichs zu Reichsfürsten- u. Reichsgrafen-Würden erhoben worden sind.
Seit 1701—1823. Herald, geneal. Ztschr. d. Ver. „Adler" II, 1873, S. 143, 144;
Malachowski, Zbiör nazwisk szlachty w krölestwie Polskim (Sammlung d. Adels-
namen im Königreiche Polen), Luck 1790; Mal eck i, Studya heraldyczne, Lemberg
undWarschau 1890; Notices sur les familles illustres et titrees de laPologne suivies
de trois planches coloriees contenant les armes des familles mentionees dans ces
notices. Paris, Bruxelles et Leipzig 1862; Paprocki, Herby rycerstwa polskiego,
Krakau 1858; Piekosinski, Über d. dynastischen Ursprung d.poln. Adelsgeschlechter,
Krakau 1889; derselbe, Rycerstwo polskie wieköw srednich (Die polnische Ritter-
schaft des Mittelalters), Krakau 1896; Szymanowski, Graf Oswald K., Beiträge
zur Geschichte des Adels in Polen, Zürich 1884; Spis szlachty krölestwa Pols-
kiego do daniem krötkiej informacyi o dowodach szlachectwa (Verzeichnis des
Adels des Königreichs Polen, mit kurzer Information über die Adelsbeweise),
Warschau 1841; Spis rycerstwa polskiego, walczacego z Janem III. pod. Wiedniem
(Die unter Johann III. bei Wien fechtende polnische Ritterschaft), Posen 1894;
Stupnicki, Herbarz polski i imionospis zasluzonich w polsce ludzi wszystkich
stanow i czasow. Lwow 1855 — 1862; Wieladeck, Heraldyka szlachty Polskiej
(Heraldik des polnischen Adels), Warschau 1794 — 1796; Wiladka, Heraldyka czyli
opisanie familii y krwi zwiazky szlachty Polskiey y W. X. Litt. Z ich herbami,
Warschau 1744 ff.; v. Zychlinski, Kronik zalobna Rodzin Wielkopolskich 1863
bis 1876, Poznau 1877 (enthält sämtliche Geburts-, Vermählungs- und Todes-
anzeigen des polnischen Adels 1863 — 76); v. Zychlinski, Zlota ksiega szlachty
Polskiej (Das goldene Buch des polnischen Adels), erschienen in Posen seit 1879.1)
Schließlich sei auch noch, soweit es sich um Beziehungen zum russischen Adel
handelt, verwiesen auf Saweloff , Versuch eines bibliographischen Wegweisers in
der Genealogie und Geschichte des russischen Adels, Moskau 1893.
Für die Geschichte deutscher Familien sind innerhalb der russischen Grenz-
pfähle die Ostseeprovinzen besonders wichtig. Ich stelle daher hier die wich-
tigeren einschlagenden Werke zusammen:
Arbussow, Neue Folge Kurländischer Güterchroniken. Mitau, 1890 — 95. Materialien
zu Kurländischen Güterchroniken, Jhrb. f. Genealogie, Heraldik u. Sphragistik, 1897 (Mitau
1898), S. 62 ff. Schildbürger in Livland (in B. Seufferfs Vierteljahrsschrift f. Lit.-Gesch. I,
1888, Heft 3/4).
Bienemann, Fr., Zur Geschichte der livländischen Ritter- und Landschaft, 1600 — 1602
in den Mitteilungen aus der Livländischen Geschichte, Bd. XVII.
Brinken, M. v., Begriff und Wesen des Stammgutes im Curländischen Landrecht.
Dorpater Zeitschr. f. Rechtswissenschaft. Bd. VIII, 1885.
Bruiningk, H. v., Zur Geschichte d. umgearbeiteten Livländischen Ritterrechtes. Dor-
pater Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Bd. VII, 1882.
l) Die polnischen Historiker haben im allgemeinen die Neigung, möglichst viele Familien,
die in Polen vorkommen, als polnische in Anspruch zu nehmen und zum polnischen Adel
auch solche zu rechnen, die aus anderen Ländern, insbesondere aus Deutschland nach Polen
einwanderten. Es empfiehlt sich daher für den Familienforscher, daß er die Nachrichten
der polnischen Literatur über die älteste Geschichte der in Polen vorkommenden Geschlechter
einer strengen Nachprüfung unterzieht.
444
Bunge, F. G. v., Geschichtliche Entwicklung der Standesverhältnisse in Liv-, Esth- und
Curland bis 1561 (1838).
Bunge, F. G. v., und Madai,'C. O. v., Theoretisch-praktische Erörterungen aus den in
Liv-, Esth- und Curland geltenden Rechten. 5 Bde., Dorpat 1844—47.
D amier, Wappenbuch sämtlicher zur Esthländischen Adelsmatrikel gehörigen Familien.
Mit 173 Wappentafeln. Reval 1837.
Fircks, Frhr. von, Über den Ursprung des Adels in den Ostseeprinzen Rußlands
und das den alten Rittergeschlechtern daselbst gebührende Prädikat Freiherr. Mitau und
Leipzig 1843.
(Fircks, Frhr. von), Kurländisches Ritterbuch. Mitau 1893.
Derselbe, Die Ritterbanken [sie!] in Kurland nach dem Original-Protokolle von 1618 — 48.
Ergänzt und kommentiert. Jahrb. f. Heraldik, Genealogie u. Sphragistik. 1895, S. 1 ff.
Derselbe, Neue Kurländische Güterchroniken. Nach den Guts-Brief laden u. anderen
Quellen bearbeitet im Auftrage des Kurländischen Ritterschafts-Comites herausgegeben. I.
Mitau 1900.
Gernet, A. v., Forschungen zur Geschichte des Baltischen Adels. 1. Heft, Reval 1893.
2. Heft: Die Anfänge der Livländischen Ritterschaften. Reval 1895.
Hagemeister, Heinrich von, Materialien zu einer Geschichte der Landgüter Liv-
lands. 1836/37, fortgesetzt von C. J. H. v. Tiefenhausen (1843) u. Fr. v. Buxhöwden (1851).
Hehn, Rieh. v. , Zur Entwicklungsgeschichte des livländischen Erbgutes. Dorpater
Juristische Studien, Bd. II, 1893.
Helmersen, R. v., Abhandlungen aus dem Gebiet des Livländischen Adelsrechts.
Dorpat 1832.
Derselbe, Geschichte des Livländischen Adelsrechtes. Dorpat und Leipzig, 1836.
Hupel, Kurlands alter Adel und dessen Landgüter oder Kurländische Adelsmatrikel u.
Landrolle. Riga 1781.
Derselbe, Materialien zur livländ. Adelsgeschichte. Der nordischen Miscellaneen 15.
16. u. 17. Stück. Riga 1788.
Derselbe, Materialien zu einer esthländischen Adelsgeschichte nach der in der dasigen
Adelsmatrikel beliebten alphabetischen Ordnung. Mit 15 Stammtafeln. Riga 1789. (Der nord.
Mise. 18. u. 19. Stück.)
Derselbe, Materialien zu einer öselschen Adelsgeschichte. Der nord. Mise. 20. u. 21.
Stück. Riga 1790.
Katalog der heraldischen Ausstellung in Mitau. Mitau 1903.
Kloppmann, Kurländische Güterchroniken 1856, fortges. v. Woldemar u. Arbusow.
Lossius, Drei Bilder a. d. Livländischen Adelsleben des 16. Jahrh. Leipzig 1875.
Lutzau, H., Das Recht am adligen Güterfamilienfideikommiß nach Liv-, Esth- u. Cur-
ländischem Privatrecht. Dorpater Juristische Studien, Bd. IV, 1894.
Neimbts, Wappenbuch des Curländischen Adels. Mitau 1793.
Paucker, C. J., Die Quellen der Ritter-, Lehn- und Landrechte Esth- und Livlands.
I. Dorpat 1845.
Derselbe, Esthlands Landgüter und deren Besitzer zur Zeit der Schwedenherrschaft.
1847. 1849.
Derselbe, Der Güterbesitz in Esthland zur Zeit der Dänenherrschaft. 1853.
Schabert, Vollständiges Wappenbuch des Kurländischen Adels, unter Aufsicht der für
die Bearbeitung der ritterschaftlichen Genealogie niedergesetzten Kommission lithographiert
und herausgegeben. Mitau 1846.
Schirren, Die Capitulationen der Livländischen Ritter- u. Landschaft. Dorpat 1865.
Schmidt, O., Zur Geschichte der Ritter- und Landschaften Livland. Dorpater Juristi-
sche Studien, Bd. III, 1894. Vgl. denselben ebd.: Rechtsgeschichte Liv-, Esth- u. Kurlands.
Aus dem Nachlasse des Verf., hrsg. von E. v. Nottbeck.
Schöler, R., Über das Verhältnis des ältesten livländischen Ritterrechts zum Wald-
Erichschen Lehnrecht. Dorpater Zeitschr. f. Rechtswissenschaft, Bd. V, 1, 1876.
Schwartz, C. J., Versuch einer Geschichte der livländischen Ritter- u. Landrechte in:
Neue nordische Miscellaneen; hrsg. v. Hupel V. u. VI. Riga 1794.
445
Stryck, L. v., Beiträge zur Geschichte der Rittergüter Livlands. 1877. 85.
Toll, Rob. v., Bunge, Fr. Q. v. und Pabst, Ed., Esth- und Livländische Brieflade.
4 Bände, 1856—64.
Trampedach, J., Das Recht des Fideikommißbesitzes am adeligen Güterfamilienfidei-
kommiß nach dem Privatrecht Liv-, Esth- u. Kurlands. Dorpater Zeitschr. f. Rechtswissensch.
XI. 1892.
Transche-Roseneck, A. v., Gutsherr und Bauer in Livland im 17. u. 18. Jahrh. Straß-
burg 1890.
Derselbe, Zur Geschichte des Lehnswesens in Livland. Riga 1903 (= Mitteilungen
aus d. livland. Geschichte. 18. Bd., 1. Heft. Riga 1903).
Vegesack, C. v., Die Vermögens-Verhältnisse der Ehefrauen und Wittwen nach In-
ländischem Adelsrechte, bis zu Ende des 15. Jahrh. Berlin 1846.
Hier sei angefügt:
R[angabe], E. R., Livre d'or de la noblesse Phanariote et des familles princieres de
Valachie et de Moldavie. Athenes 1904.
Österreich-Ungarn.
In den im österreichischen1) Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern
besteht eine Adelsmatrikel, in welcher die einzelnen Glieder der dem einheimi-
schen oder ehemaligen Reichsadel angehörigen Familien in Evidenz gehalten
werden, sowie ein Reichsheroldsamt nicht.
Die Adelsangelegenheiten werden mit Hilfe des K. K. Adelsarchives in einem
Departement des K. K. Ministeriums des Innern als oberster Adelsbehörde für die
im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder bearbeitet.
Das gedachte Adelsarchiv verwahrt außer den Akten über die adeligen Damen-
stifte in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern ein reiches,
oben Seite 301. 302. näher bezeichnetes Material.
Hinsichtlich der Benutzung der Akten des Adelsarchives gelten folgende Be-
stimmungen :
Die Einsicht in die Adelsurkunden, sowie die Exzerpierung derselben zu
wissenschaftlichen und genealogischen Zwecken kann, wenn kein Bedenken sich
ergibt, von Fall zu Fall vom Referenten für Adelsangelegenheiten im K. K. Mini-
sterium des Innern oder dessen Stellvertreter, bzw. dem Vorstande des Adels-
archivs bewilligt werden; die Benützung der Archivalien findet nur in den Arbeits-
räumen des Archivs und unter Aufsicht eines Beamten statt.
Fremden Staatsangehörigen werden Abschriften von Adelsurkunden über
schriftliches Ansuchen nur dann ausgefolgt, wenn die bezüglichen Gesuche im
Wege der Heimatsregierung der betreffenden Gesuchsteller eingebracht und be-
fürwortet werden.
Diese Bestimmungen sind für die Familien, welche deutschen Reichsbriefadel
besitzen, d. h. deren direkte Vorfahren von einem Kaiser des alten deutschen
Reichs in den Adel- beziehentlich in den Freiherren- oder Grafenstand des heiligen
römischen Reiches deutscher Nation erhoben worden sind, von größter Wichtig-
*) Pettenegg, E. Gaston Graf v., Ideen über die Errichtung eines Heroldsamtes in
Österreich. Wien 1890. — Über österreichische Geschichte orientiert man sich am besten
aus den Mitteilungen des Institutes für österreichische Geschichtsforschung. — Über böh-
mische Geschichte ist außerdem Zirbt, Bibliografie ceske historie, Prag, 1900—1902, ein
vorzügliches Nachschlagewerk.
446
keit. Denjenigen Familien, welche außer dem Adelsarchiv bei dem K. K. Ministe-
rium des Innern auch die sonstigen staatsarchivalischen Schätze in Wien zu
familiengeschichtlichen Studien, sei es durch eigene Vertreter oder durch einen
beauftragten Historiker, einzusehen wünschen und denen es auf die Beauftragung
eines solchen finanziell nicht ankommt, ist zu raten, daß der Betreffende, welcher
die Einsichtnahme für sich oder im Auftrage anderer vorzunehmen wünscht, ein
Gesuch an die heimatliche Regierung um ein Empfehlungsschreiben an die K. K.
Regierung in Wien einreicht.
Über ungarische Adelsansprüche gibt oder vermittelt auf Ansuchen Auskunft
das Ungarische Ministerium am Allerhöchsten Hoflager in Wien. Eine zentrale
Oberbehörde in Adelssachen nach Art der deutschen Heroldsämter ist in Ungarn
nicht vorhanden. Die Kontrolle der Adelsrechte ist in Ungarn den Komitaten über-
tragen, welche ihrerseits an das K. Ministerium des Innern in Budapest berichten.
Über Familien von Österreich-Ungarn1) seien folgende Werke genannt:
Altenburger und Rumbold, Wappenbuch d. Königr. Ungarn und seiner
Nebenländer. Lieferung 1 — 7 (mehr nicht erschienen), Budapest 1880 — 1885. —
Äusserer, Der Adel des Nonsberges, JAW NF 1899, 13 ff. — Balbinus, Mis-
cellanea historica Bohemiae, Prag 1683 ff. (Die Decas II, lib. I u. II 1687, enthält
einen liber prooemialis ad stemmatographiam Boh. spectans und einen liber
genealog. tabularum). — Bartsch, Wappenbuch darinnen aller Geistlichen, Pre-
laten, Herren vnd Landleut auch der Stett des löblichen Fürsthenthumbs Steyer
Wappen vnd Insignia etc. Grätz 1567 (Neudruck 1880). - — Bauer, Alxdr., Die
Adelsdokumente österreichischer Alchemisten und die Abbildungen einiger Me-
daillen alchemistischen Ursprungs. Wien 1893. = Monographien des Museums für
Geschichte d. österreichischen Arbeit. Heft III. — Beck-Widmanstetter, Leop.,
Die gegenwärtig blühenden Familien des steiermärkischen Hochadels. Graz 1871.
— Bojnicic von Knin und Plavno, Iwan, Series Nobilium, quorum litterae
armales in general-congregationibus regnorum Croatiae Slavoniae et Dalmatiae
publicatae et acceptatae sunt A. 1557 — 1848. Agram 1896. — Brandis, Franz
Adam Graf v., Dess Tiroler Adlers immergrünendes Ehrenkräntzel. Botzen 1678.
— Dörr, A. v., Der Adel der Kronländer Böhmens. Ein Verzeichnis derjenigen
Wappenbriefe und Adelsdiplome, welche in den böhmischen Salbüchern des Adels-
archivs im K.K.Ministerium des Innern in Wien eingetragen sind. Prag 1900;
derselbe, Genealogische Daten über einige böhmische Exulanten in Sachsen aus
dem 17. Jahrh. Prag 1900; derselbe, Verzeichnis der Inkolats-Erteilungen und
Aufnahmen in den Herrenstand in Mähren aus d. J. 1531 — 1620, Kgl. böhm. Ges.
d. Wiss., Phil.-hist. Klasse 1903; derselbe, Beiträge zur diplomat. Genealogie des
böhmischen Adels, MAW 4; derselbe, Die Adelsdiplome der Brüder Koch, Mit-
teilungen des Nordböhmischen Exkursions -Klubs, 30. Jahrgang, Leipa 1907,
Seite 299 ff. — v. Du das, Wappenbilder der Zentaer Curialisten, Turul 1886.
Wappenbilder der Stadt Zenta, Turul 1888. Wappenbilder der Stadt Szegedin,
Turul 1889. Die Curialisten von Zenta im Organ der Historischen Gesellschaft
des Comitats „Bäcs-Bodrog" 1886. „Die adeligen Familien der Stadt Zenta"
x) Vgl. auch die Register und oben Seite 325.
447
(Zentai Ellenör), ebd. 1886. — Dubravius, J., Historia Boiemica, a Th.
Jordan o novis genealogiarum episcoporum regutn ducum catalogis ornata,
Basel 1575. — Gindely, Die Entwicklung des böhmischen Adels und der
Inkolatsverhältnisse seit dem 16. Jahrh. Abhandlungen d. K. böhmischen Ges.
d. Wissenschaften. VII. Folge, 1. Bd., Philos.-histor. Klasse Nr. 3. Prag 1886. —
Gold egg, Die Tiroler Wappenbücher im Adelsarchiv des K. K. Ministeriums des
Innern in Wien. Innsbruck 1875/76. — Haan, Frhr. v., Einige historisch-genea-
logische und archivalische Beobachtungen über Einwanderung und Emporkommen
von Familien in Niederösterreich, JAW NF 1903. — Hahn, Handbuch für den
Adel und die Ordensritter Österreichs. Pest 1856. — Herrmann, Genealogie
und Heraldik Österreich-Ungarns, Bd. 1. 2. Wien 1899—1902. — Heyer von
Rosenfeld, Die Standeserhöhungen seit dem Regierungsantritt Sr. Majestät des
Kaisers Franz Josef von Österreich, nach den Original-Konzepten des K. K. Adels-
Archivs in Wien, in chronologischer Reihenfolge zusammengestellt. Herald, genealog.
Zeitschr. III, 1873. Fortsetzung von Heilmann, JAW 1874 ff. — Hildebrandt,
Ad. M., Wappen des Kärntner Adels. 29 Tafeln. Wernigerode 1879 fol. — Frei-
herr von Hohenbühel genannt Heufler zu Rasen, Beiträge zur Geschichte
des Tiroler Adels, JAW NF 1. — Hoheneck, Freiherr von, Die Löbliche
Herren Herren Stände deß Ertz Hertzogthumb Oesterreich ob der Ennß, als:
Prälaten, Herren, Ritter und Städte, oder Genealogische und historische Beschrei-
bung von deroselben Ankunfft, Stifft, Erbau- und Fort-pflantzung, Wapen u. s. w.
(Mit vielen Wappen im Text und Stammtafeln, Passau 1727 — 32. — Hyrtl, Jac.
A. F., Die fürstl. gräfl. u. freiherrl. Familien des österreichischen Kaiserstaates.
Namen, Ursprung, Adel, Geschlechtsfolge und Wappen. 2 Bde. Wien 1851/52. —
Holzinger von Janaburg, Heraldisches aus der Wachau, MAW 4. — Jitschinsky,
F., Kurze Darstellung der Gründung und des Bestandes d. K. K. Theresianischen
adligen Damenstiftes am Prager Schlosse bis auf die gegenwärtige Zeit. Prag 1855.
— Inama-Sternegg, v., vgl. Register. — Kekule von Stradonitz, Stephan,
Ausgewählte Aufsätze aus dem Gebiete des Staatsrechtes und der Genealogie II,
1907, S. 47 ff.: „Was lehren die Adelsprozesse in Österreich?" (wieder abgedruckt
aus dem deutschen Adelsblatt 1903, Nr. 12 vom 22. März). — Koch, Staatsrat in
Dresden, Deutsch -böhmische Edelleute vor 300 Jahren, Mitteilungen des Nord-
böhmischen Exkursions-Klubs, 31. Jahrgang, Leipa 1908, Seite 257 ff. — Koch-
Sternfeldt, v., Genealogische und topographische Forschungen über die Stifter
von Ebendorf, Guraiz, Teinach u. St. Lorenz. Wien 1850. — Kövess vonAszod
und Harkaly, Arnold, Die in- und ausländischen Orden und Adelsangelegen-
heiten (= 9. Heft des Werkes „Die Organisation der K. K. Armee), Wien 1862.
— Krahl, C, Wappenbuch des mährischen Adels. I. Teil. Wappenzeichnungen.
Brunn 1889. — Kral von Dobrä Voda, Adalbert, Ritter, Der Adel von
Böhmen, Mähren und Schlesien. Genealogisch-heraldisches Repertorium sämtlicher
Standeserhebungen, Prädikate, Beförderungen, Inkolats-Erteilungen, Wappen und
Wappenbesserungen des gesamten Adels der Böhmischen Krone. Mit Quellen-
und Wappennachweisen. Prag 1904. — Lange, Rudolf, Verzeichnis adeliger
Familien, deren Original-Wappen oder Adelsbriefe im Archiv des Komitates „Bor-
sod" zu Miskolcz vorhanden sind, MAW 5, 406 ff. — Langer, Die Ahnen und
448
Adelsprobe, die Erwerbung, Bestätigung und der Verlust der Adelsrechte in Öster-
reich. Wien 1862. — Leupold, Carl Frdch. Benj., Allgemeines Adels-Archiv
der österreichischen Monarchie. 3 Bde. Wien 1789. — Lorinser, Fr. Wlh.,
Gedenkblätter Lorinser [hier werden mehr als 100 weitere bürgerliche Familien
Vorarlbergs behandelt]. Wien, Selbstverlag 1868. — Loserth, J., Genealogische
Studien zur Geschichte d. Steirischen Uradels (Forschgn. z. Verf. u. Verw.-Gesch.
d. Steiermark. Bd. 6, 1. u. 2.). — Mairhofer, J., Pusterthals alte Adelsgeschlechter.
Brixen 1863. — Majlath, Stammfamilien im Liptauer Komitate, Turul 1890. —
Marziani von Sacile, genannt von Marczianyi, Georg Ritter, „Nemesseg"
Österreichisch-ungarisches Adelshandbuch [in ungarischer Sprache], Budapest 1886.
Franklin-Gesellschaft. Die Ahnen-Probe in Oesterreich und Süddeutschland, DH
1887. Der Rittertitel in Österreich-Ungarn, DH 1889. — Megerle v. Mühlfeld,
Oesterreichs Adelslexikon des 18. u. 19. Jahrhunderts. Wien 1822. — v. Nagy,
Ungarns Familien 1857 — 68 samt Ergänzungen. 13 Teile (mit zahlreichen Stamm-
tafeln u. Wappenabbildungen) [in ungarischer Sprache]. — Nemethy, Ldw. v.,
Ungarische Wappenbücher, Turul 1885. Siegelsammlung des P. P. Franziskaner zu
Ofen „Egyhäzmii veszeti Lap" 1882, S. 101. 141. 174 [in ungarischer Sprache].
— Paudler, Studien zur Nordböhmischen Spezialgeschichte. Leipa 1878 (S. 17 ff.
über „Herren, Ritter u. Edle"). — Pejacsevich, Julian Graf, Namens-Register
zu den Exzerpten aus Liber Regius1) XXVI bis LX 1699—1802, JAW NF 1904,
1 — 50. — Pescheck, Christian Ed., Die böhmischen Exulanten in Sachsen.
Leipzig 1857. — Pf äff und Hof mann vgl. Register. — Pfeiffer, Com-
pendiöser Schauplatz des ehemal. Alten Adels im Marggraffthum Mähren. Breslau
1741. — Pinsker, Die staatsrechtliche Stellung des italienischen Adels in
Böhmen u. d. Succession in das Gräflich Netokicky'sche Fideikommis. Prag 1901.
— Poczet Slachty galicyskiej i bukowinskiej (Verzeichnis des Adels von Galizien
und der Bukowina), Lemberg 1857. — Prochazka, Mährens und Schlesiens land-
lehentäfl. Grundbesitz. Prag 1881. — Prokop und Krahl, Wappenbuch des
mährischen Adels. Brunn 1887 (Verlag des Mährischen Gewerbemuseums). —
Raadt, J. Th. de, Ein vergessenes österreichisches Militärarchiv (die Dokumente
rühren von mehreren österreichischen bzw. ungarischen Regimentern her und haben
sich in einer belgischen Provinzialstadt erhalten, behandeln adlige wie bürgerliche
Familien und sind sehr mannigfacher Art: Korrespondenzen, Kriegsverhöre, Urteile,
Untersuchungen, Gutachten, Species facti, Musterlisten, Verpflegungsberechnungen,
Konsumptions-Extrakte und sonstige Comptabilitäts-Dokumente; ferner hie und da
Inventare von Hinterlassenschaften verstorbener Offiziere etc., Testamente, Quit-
tungen, Reverse etc.), MAW 4, 452 ff. — Rybicka, Anton, Von den Wappen,
Siegeln und Insignien des geistlichen Standes in Böhmen. Prag 1862. — Schi-
mon, Der Adel von Böhmen, Mähren und Schlesien. Böhmisch Leipa. 1889. —
Schlechta-Wsschrdsky zu Wssehrd, Beiträge zur Genealogie, JAW 1884,
176 ff.; derselbe, Die Entwicklung des böhmischen Adels, 1891; derselbe, Die
Stellung des niederen Adels in Böhmen gegenüber dem Bürgerstande während
x) Libri Regii sind jene Sammelbände, in welche von der berufenen Kgl. ungarischen
Behörde, gegenwärtig vom Kgl. Ungarischen Ministerium des Innern, alle von den Königen
von Ungarn erlassenen Urkunden, Diplome, Privilegien, Qnadenbriefe usw. eingetragen werden.
449
des 14., 15. u. 16. Jahrhunderts, JAW NF 1895, 146 ff. — Schmertosch von
Riesenthal, Adlige Exulanten in Kursachsen, VJH 1902, 66 ff. und „Die böhmi-
schen Exulanten unter der Kursächsischen Regierung in Dresden", NASG 1901.
— Schmutz, Carl, Historisch-topographisches Lexikon von Steiermark. 4 Bde.
Gratz 1822 (Längere und kürzere Nachrichten über mehr als 800 steiermärkische
Adelsfamilien). — Schön, Theodor, Böhmische Adelsgeschlechter in Württem-
berg, MAW 4, 15 ff. — Schönfeld, Materialien zur diplomatischen Genealogie
des Adels der österr. Monarchie. 2 Bde. Prag 1812; derselbe, Adelsschematismus
des österr. Kaiserstaates, 1824. — Schönherr, Julius, Adelsdiplome im Archive
des Biharer Komitates. Turul 1888, 178. Adlige Wappenbriefe in den Archiven
des Mätamaroser Komitates. Turul 1889, 193. Wappenbriefe aus Nagybünya.
Turul 1890/92. — Schröck, J. S., Allgemeines Adels-Lexikon d. österr. Monarchie.
Wien 1784. — Schullern, H. R. v., Über einige Familien des Adels der Stadt
Gradisca am Isonzo, MAW 4, 54 ff. — Schullern zu Schrattenhof en, Über
einige Familien des tirolischen Beamtenadels (mit 2 Stammtafeln und 5 Text-
illustrationen). — Sedlaczek, Gedanken über den Ursprung des böhmisch-mäh-
rischen Adels. Prag 1890. — Ströhl, Österreichisch-ungarische Wappenrolle.
Wien 1895. — Struad, Jos., „Regesten von Urkunden des Adels im Pilsener
Kreise aus dem Pilsener Museum". Sbornik hist. von Rezek II, 5. 9. — Szä-
deczky, Ldw., Siebenbürger Adels- und Wappenbriefe, Turul 1888, 27. — Szell,
Wolfg. v., Die Obergespäne des Csongräder Komitates, Szäzadok [Organ der
Ungarischen Historischen Gesellschaft], 1873 [in ungarischer Sprache]. — Tagänyi,
Karl, Die im Reichsarchive zu Budapest aufbewahrten fürstlichen, gräflichen,,
freiherrlichen und Adelsdiplome, Turul 1883 — 86. — Teige, Blätter aus der alt-
böhmischen Genealogie. Wien 1887 (aus JAW 1886). — Thierl, Gust., Der
österreichische Adlerorden, JAW NF 1905, 215 ff. — Turul s. o. Seite 281. —
Vasquez, Karl Graf und Hyrtl, J., Wappen-Gallerie des höheren Adels d. ge-
samten Provinzen des österr. Kaiserstaats. Wien 1832. — Vlasäk, Der altböh-
mische Adel und seine Nachkommenschaft nach dem 30 jähr. Kriege. Prag 1870.
— Wagner, C, Collectanea geneal. histor. illustrium Hungariae familiarum.
Decas I. Budae 1778. — Weiß, Kärntens Adel bis 1300. Wien 1869. —
Wertner, Moritz, Deutsche Stammväter in Ungarn unter den ersten Arpaden,,
DH 1886. Glossen zur bosnischen Genealogie, JAW 1890. Ausländische
Geschlechter in Ungarn JAW NF 1894, 1—89. 1898, 161 ff. — Wißgrill,
Schauplatz des landsässigen Nieder-Österreichischen Adels vom Herren- u. Ritter-
stand von d. XI. Jahrh. an bis auf jetzige Zeiten. Wien 1794—1804. Vgl. JAW
1872 ff. — Witting, Beiträge zur Genealogie des krainischen Adels, JAW NF
1894. 1895. — Wolf, Einwanderung böhmischer Protestanten in das obere Erz-
gebirge zur Zeit der Gegenreformation. Mitteil. d. Ver. f. Gesch. v. Annaberg u.
Umgegend 1892. — Zallinger, O. v., Die ritterlichen Klassen im steirischen
Landrecht, MIÖG 1883, 393 ff. — „Einiges über den ungarischen Adel", Heral-
disch-genealog. Ztschr. d. Ver. „Adler" in Wien I, 1871, 33 ff. — Namensver-
zeichnisse Indigenarum finden sich in den Kgl. Landes-Almanachen, gedruckt zu
Preßburg bei Christian Spaißer 1783 ff. und in den neuen K. K. Staatshandbüchern
der Jahre 1866 u. 1868. — Ungarische Adelserhebungen JAW 1876, 23 ff.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. 29
Autorenregister.
Ein * bedeutet, daß die betreffende Seite mehr wie nur eine einzige Erwähnung enthält.
Aa, van der, Biogr. woordenb. 238. 243.
Ablaing von Giessenburg, d', Neederl. Gem.
Wapen 64. Ridderschappen 432. Wapenbok
de duit. Orde 230.
Academia Palatina, Cod. princ. olim Lauresh.
399.
Accelin, Les archives domestiques 163.
Achelis, Entwklg. d. Ehe 174.
Ackermann, Bibl. Hass. 193. Stiftungen 342.
Acta Borussica 351.
Acta hist. Polon. 439.
Actes pour la reprod. d. manuscr. 306.
Adam, Sachs. Schlösser 100. vgl. Kollatz.
Adelina, lex. de termes d'art 425.
Adler, Z. Rechtsgesch. 247.
,Adler' Jahrb. 280, Monatsblatt 280.
Adlersfeld-Ballestrem, Ahnentfln. 190.
Adreßb. d. dtsch. Buchhdl. 282.
Aemilius, Mühlhsr. Stadtsoldtn. 346.
Agnieres, d', Arm. spec. 425.
Ahnentafeln 259.
Ahnentaf. d. Markgrfn. Ursula v. Baden-Dur-
lach 369.
Aksel Andersson, Upsala Univ. Matr. 224.
Albert, Wappenbriefe 355.
Alberti, Lex. d. Schriftst. 240. — Würtmb.
Adelsb. 246.
Albrecht, Geneal. Handb. 267. — Leipziger
Mundart 156. — Münzen, Siegel u. Wappen
270.
Album stud. Utrecht 224.
Album von Autogr. 394.
Alciatus, Emblemata 392.
Allais et Chabeausiere, Nob. un. de France 425.
Allgem. Dtsch. Biographie 237.
Allgem. Nederl. Famlnbl. 281.
Alph. Verz. d. Geschl. v. Solothurn 327.
Altenburg, Worterklrgn. 156.
Altenburger, Wappenb. 64.
Altenburger u. Rumbold, Wappenb. v. Ungarn
446.
Altmann, Adelsverh. in England 420, in Portu-
gal 429, in Schweden 436.
Altrock, v., Gesch. d. Geschl. v. Altrock 137.
Amira, Erbenfolge 174.
Amrhein, Beitr. z. fränk. Epitaphienlitr. 119.
Andersen, Danske mal. portr. 132.
Andree, Braunschw. Volksk. 109.
Anemüller, Bibl. Lipp. 195. —Furierzettel 389.
— Paulinzelle 106.
Anglo African Who's who 238.
Anker, Biogr. Daten 238.
Annerstedt, Upsala Univ. Hist. 224.
Annuaire de la Noblesse 432.
Annuaire des bibl. et des arch. 303.
Annuaire des familles Nobles et Patric. 432.
Annuario della nobilta Ital. 428.
Anrepp, Svenska Ad. Aettar-Taflor 435.
Apelt, Sachs. Gesetz ü. d. Verwaltungsrechts-
pflege 415.
Appleton, Cyclop. of Amer. biogr. 238.
Arbaumont, d', Anoblis de Bourgogne 346.
Nobl. de Bourgogne 426.
Arbenz, Verbrüdergsb. v. St. Gallen 46.
Arbusow, Livlands Geistlichkeit 206. Livländ.
Geschl. 347. Etw. aus alt. Stammb. Heraldik
in Stammb. Stammb. in Königsberg 390.
Mat. zu kurl. Güterchroniken. Neue Folge
kurl. Güterchron. 443.
Arbusow u. Nottbeck, Revaler Stadtb. 329.
Arcelin, Indic. her. du Mäconnais 426.
Architektenverein, Bauwesen 110.
Arch. f. Gesch. Geneal. etc. 281.
Arch. f. Stamm- u. Wappenk. 280.
Arch. f. Urkundenforschg. 347.
Arch. Herald. Suisses 281.
Archivalien z. neueren Gesch. Ostreichs 297.
Arendt et de Ridder, Legist. heraldique 432.
Arenstorff, Kirchenbücher 1.
Arkiv vor Geneal. 281.
Armand, Medailleurs ital. 85.
Armorial ancien (1396) 432.
451
Armor. de la gener. d'Alsace 261.
Armor. Neuchatel 327.
Arndt, E. M., D. Rhein-ritterb. Auton. 253.
Arndt-Tangl, Schrifttafeln 403.
Arnesen, Lat.- u. Realsch. in Frederikshald 208.
Arnold, Freistädte 17. 149. — Königsb. Univ.
218. — Vertreibg. d. Salzburger 234.
Arnstedt, v., Herren v. Querfurth 96.
Arnswaldt, Inschriften * 119. — Goethes
Ahnen 372.
Arronij, Man. de biogr. 238.
Art de verifier les dates, L', 306.
Arx, v., Casus S. Galli 380.
Arx, v. u. Tatarinoff, ü. hist. Ver. des K.
Solothurn 327.
Aschbach, J., Gesch. Univ. Wien 224.
Aubert, Grundbücher 332. 339. Norweg. Oblig.
Recht 339.
Auerbach, Kirchenbücher 1.
Augsburg. Wappenb. 378.
Aus d. Rep. d. freih. v. Friesensch. Fam.-Arch.
304.
Aus d. Stammb. d. Junker Hans Schrenckher
v. Etzenberg 391.
Ausfeld, Staatsarch. Coblenz 295.
Äusserer, Adel des Nonsberges 446.
Ausz. a. d. Stammb. d. Farn. Althaus 391.
Autenrieth, Pfalz. Idiotikon 154.
Autographe, L', 394.
Autographic Mirror 394.
v. B., F. G., Stammb. d. Joh. Franck 390.
Baader, Lex. bayer. Schrittst. 240.
Baan, J. v. d., Geschiedk. naamlijst 352.
Bach, Bürgerl. Familienwpn. 355. Fürstl.
Württemb. Epit. 119. Grabdenkm. 120.
Stammb. d. Herz. Friedr. I. 390. Wappen-
handschr. 56.
Bachern, Staatslex. 20.
Bachmann, Abiturienten 208. Landesk. Ltr.
Mecklenbg. 252.
Bachofen, Mutterrecht 174.
Backer, Gesellsch. Jesu 230.
Bader, Burgenzauber 98. — Mühlh. Inschriftn.
109.
Badische, Bibliothek 252.
Baetheke, Kirchenbuch 1.
Baetke, Gesch. d. Farn. Baetke 137.
Bagmihl, Pomm. Wappenb. 247.
Bahder, Dtsch. Philol. 147.
Bailleu, Archival. Provenienzprinz. Prove-
nienzp. im Berl. Geh. St. Arch. 304. Aus d.
Stammb. d. Köngn. Luise 390. Königin
Luise 136. Korrespondenzbl. 148.
Balbinus, Boh. docta 240. Mise. hist. Boh. 446.
Baldamus, Autographa 394.
Baltzer, Geneal. 195.
Bang, Den Gamle Adels Forfald 434.
Banks, Geneal. glean. 420.
Bannerheeren en Ridderschap 432.
Bär, Kirchenb. 1. Leitf. f. Archivb. 289. 303.
Staatsarch. Hannover 295.
Barack, Gallus Ohem 381.
Barbey d'Aurevilly, J., Litter. epistol. 387.
Bardeleben, v., Kgl. Preuß. Geneal. Kalender 205.
Baring, Succincta notitia 262.
Bartels, Grabdenkm. 120.
Barth, Repert. 418.
Barthold, Gesch. d. Fruchtbr. Gft.
Bartolomäus, Gerichtsb. v. Fordon 314.
Bartolus de Saxo ferrato, Tract. de insign. 357.
Bartsch, D. östr. allg. Grundbuchgesetz 332.
Basler Biogr. 243.
Basters, Naaml. v. Predikanten 347.
Bauch, Ältestes Dekanatsb. 216. Dtsch. Schol.
i. Krakau 219. Totengeläutb. 8. Univ. Er-
furt 216.
Bauer, Adelsdok. östr. Alch. 446. Hilfswiss.
Forschgn.306. Sachs. Adelsges. 413. Waldeck.
Wtrb. 159.
Bauer, Ritter v., Lad. v. Suntheim 182. Not-
wend. Planmäßigk. 255. 315. Wappen als
gewerbl. Marke 80.
Baumann, Kirchenb. 4. Klein. Arch. 296. Necrol.
Germ. * 45. Siegelbittzeugen 270. Urk. d.
Kl. Allerheiligen 397.
Baumelburg, Noth- u. Hülfs-Büchlein 196.
Baumgarten, v., Regens. Bürgergeschi. 324.
Baur, Allg. Handwörterb. 240.
Bayle Dict. hist. 237.
Bayer. Regrgsbl. 261.
Beale, Orient, biogr. 238.
Beaune, Nobl. aux etats de Bourgogne 426.
Bech, Beitr. 156.
Bechstein, Zweihund, dtsch. Männer 132.
Beck, Idiotikon 159.
v. Beck-Widmannstetter, Grabdenkm. 120.
Gegenw. blühend. Famin. 446. Porträts in
Kupferstichen 137.
Becke-Klüchtzner, Grabstätten 120. Stammt.
d. Adels v. Baden 258.
Becker, Salzb. Hausm. 77.
Beckherrn, Wappen 63.
Beckmann, Beschrbg. d. Johanniterord. 233.
Beer, Erste Teilg. Polens 439. Handschr.
Spaniens 178. Wiener Hofbibl. 173.
Bege, Burgen 99. 263.
Behaghel, Gesch. d. dtsch. Spr. 161.
Beheim-Schwarzbach, Kolonis. in Lithauen.
Hohenzollernkolon. 234.
29*
452
Behn, Heimatmuseum 163.
Behr, Genealogie 190.
Behr Negendank u. Semlow, Gr., Personal, u.
Leichenproz. 199.
Beierlein, Bayer. Münzen 88. Medaillen 91.
Beil, De doctis Chemn. *328.
Beischlag, Münzgesch. Augsburgs. 83.
Beissel, Aus d. Gesch. d. Siegel 270.
Beitr. z. Gesch. d. dtsch. Spr. 147.
Bejard, Rec. d. filtres de Languedoe 425.
Bell, progymn. 180.
Bellermann, D. graue Kloster in Berlin 106.
Bellerode, Beitr. z. Schles. Rechtsg. 313.
Bellesheim, Aachener an d. Hochsch. z. Paris
347. Studenten aus Aachen 347.
Belleval, Marq. de, Nobiliaire. Not. hist. 426.
Röle d. nobles. 347.
Below, G. v., Adel 247. Territorium u. Stadt
247. 375.
Below, G. v. u. Meinecke, Handb. d. mittelalt.
u. neuer. Gesch. 307.
Benecke-Müller-Zarncke, Mhdtsch.Wörtb. 152.
Benediktiner 347.
Benndorf, Johannisfriedhof 120.
Benkert, Osterburg 99.
Benoit, Bibliophiles 250. Extraits des Actes
de Bapteme 1.
Berch, Celebr. Suevorum nummi 84.
Berchtold, Buchlau 99.
Berg, Hohenzollerngruft 120.
Bergel, Grabsteine 120.
Berger, Gesch. d. Hugenotten 236.
Berger-Levrault, Ann. d. profess. 223.
Berghaus, Sprachsch. d. Sassen 157.
Berghe, van den, Bibl. belg. 432.
Berghöffer, Bibl. Frankf. a. M. 172.
Bergmann, Medaillen 86.
Bergner, Kunstaltert. 112. 115.
Bericht, germanistischer 148.
Beringuier, Metzer Refugies 347. Stammb. d.
Mitgl. d. franz. Kol. 236. 425.
Bernau, Geneal. Pocket Libr. 1. 2. 3. The in-
ternal Geneal. Direct. 247.
Bernd, Allg. Schriftenk. 248. Dtsch. Sprache
157. Wappenb. d. preuß. Rheinprov. 257.
Berner, Geneal. d. Hohenzollern 191. Schles.
Landsl. 240.
Bernheim, Lehrb. d. hist. Methode 139. 180.
364. 388. 428.
Bernische Biogr. 243.
Bernoulli u. Maag, D. Adelsverzeichn. 419.
Bertolotti, Passegiate nel Canovesi 428.
Bertouch, Ahnentafel 191. D. Bad. Fürsten-
geschi. 193. Geistl. Genossensch. 230.
Beschreibg. d. Grundgerichts-Siegel 275.
Bethencourt, de, Annales de la nobl. de Esp.
429. Hist. gen. y her. de la mon. Esp. 429,
Noms feodaux 425.
Bettelheim, Biogr. Bl. 239. Geisteshelden 239.
Betzier, Familiengüter 71.
Beutel, Bildn. hervorr. Dresdner 134.
Beyer, Alt-Zelle 106. König Kruto 193. Schüler
208.
Beyerle, Konstanzer Ratslisten 226.
Beyschlag, Nördl. Epit. 120.
Bezold, G. v., Ikonogr. röm. Ksr. 133.
Bianco, v., Univ. Köln 218.
Biancolini, Serie cronol. 347.
Bickerich, Visitationen 207.
Bidermann, Gel. Freiberger 328.
Bie, de, Familles de France 84.
Biedenfeld, Ritterorden 230.
Biedermann, Geneal. *248. Ceschlechtsregister
324. 416. Rittersch. d. Vogtland 69.
Biedermann, Freih. v., Herald. Ornam. 55.
Biederstaedt, Kirchen u. Prediger in Neuvor-
pommern 206.
Bienemann, Z. Gesch. d. livl. Ritter- u. Landsch.
443.
Bienko, De proscriptione 337.
Binder, Bayer. Klöster 107.
Biogr. nat. 238. 243.
Bippen, v., Geneal. 193.
Birch, W. de G., Catal. of seals 270.
Birken, v., Ehrenspiegel 189.
Birlinger, Glossar 156. Schwäbisch-Augsburg.
Wörterb. 154.
Bischoff, Lehrerkollegium 208. Olmützer
Stadtbibl. 330. Oesterreich. Stadtr. 330,
Steir. u. Kämt. Taidinge 155.
Bittcher, Pförtner-Album 208.
Bitterauf, Freisinger Traditionen 397.
Blanchet, Litr. üb. Münzk. 82. Sigillogr. 270.
Blanckmeister, Ahnenbilder 131. Kirchen-
bücher *1. Familienkunde 163. 250. Sachs.
Feldprediger 229.
Blau, Handschriften Kat. 178.
Blavignac, Arm. Genev. 324.
Blaaek, Abgest. preuß. Adel *278. 279. Er-
gänzgsbd. zu Siebmacher 279. Schles. Adel
278.
Blittersdorff, Frhr. v., Kirchenbücher 1. Epi-
taphien 120.
Block, Heimatl. Geschichtsf. in Holland 430.
Blömeke, Katalog 171.
Bluhm, Stammb. d. J. H. Röhrscheidt 390.
Bo, de, Westvlaamsch Idiot. 159.
Bobbe, Kirchenb. 1.
Bobe, Operahus. Brand. 435. Bydr. til dansk
Personalhist. 435. Genealogien 435.
453
Bobrowicza, Herbarz Polski 442.
Boccardo, Nuova encykl. 175.
Bodemann, Aufschwörungsb. 263.
Bodmann, Rheingau i. Altertum 65.
Boehmer, v., Ponickausche Bibl. 172.
Boekenoogen, Zaansche volkstal 159.
Boerkel, Mainzer Friedhof 120.
Boetticher, v., Stammb. oberlaus. Bibl. 390.
Bogaerts, Rec. d'autogr. 394.
Bogun, Stammbuchslg. 219. 390.
Bohatta, Adreßb. 172. Anonymenlex. 148.
Böheimb, Beitr. z. Qeneal. 260.
Bohlen-Bohlendorff, Frhr. v., Hausb. d. H. Joa.
v. Wedel 381. Personalien u. Leichen-Proz.
199.
Böhm, Ritter von, Kgl. Bayr. Geh. Staatsarchiv
358.
Böhme, Beitr. 157. Gesch. d. Ruthenum 208.
Böhmer, Wittelsb. Reg. 192.
Bojnicic von Knin u. Plavno, Kroat.-Slavon.
Adel 278. Series Nobilium 446.
Boll, Mecklenb. Dtsch. Colonisten 347.
Bolzenthal, Skizzen z. Kunstg. 90.
Bonani, Verzeichn. 233.
Boniecki, Herbarz Polski 442. Pocket Rodöw.
442.
Borch, Frhr. v., Ritter u. Dienstm. 190.
Borchling, Hausb. Eggerik Beninga's 382.
Boree, Physiogn. Studien 138.
Borel d'Hauterive, Arm. de Flandre 426.
Borkowski, Genealogie zyjacych 442. Rocznik
slachty Polsk. 442.
Bormanns, Kalend. d. Domstiftes 204. Rep.
chron. des conclus. cap. 204. Tables des
manuscr. geneal. 432.
Born, Effigies viror. 240.
Bornhak, Entstehg. d. Ritterg. 247. „von" 145.
Bornmüller, Biogr. Schriftstellerlex. 240.
Borries, von, Hohkönigsburg 102.
Bosch, van den, Nederland in steen en beeld.
124.
Bosch, Bronzeepitaphien 54.
Böse, v., Verzeichn. d. Porträts 135.
Boselli, Tabl. geneal. 190.
Bosio, Istoria della s. Religione 230.
Bossert, Lorscher Codex 399. Minister, d.
Staufer 347.
Bote, Adreßb. v. Künstlern 243.
Böttfuhr, Livländer an ausw. Univ. 225.
Bötticher, A., Kirchenb. 1.
Bötticher, W. v., Kirchenb. 1.
Böttcher, Germ, sacra 108.
Bocq de Temas, Le, Recueil de la noblesse 433.
Bouillet, Nobil. d'Auvergne 426.
Boutell, Engl, herald. 420.
Bouton, Anc. cheval. 250.
Bouty de Lesdain, Les brisures 67.
Braakenburg- Amsterd. Famil. 324. Kinkelen-
burg 99.
Brächet, Pathologie mentale 368.
Brambach, Corp. inscr. 130.
Brandenburg, Bedeutung d. Persönlichk. 238.
Polit. Korr. d. Kurf. Moritz 387.
Brandes, Glossar 159. D. Gr. Kurf. u. d. Huge-
notten 236.
Brandi, Breßlau u. Tangl, Archiv f. Urkunden-
forschg. 307.
Brandis, Dess Tirolers Adlers u. Ehrenkr. 446.
Landeshauptleute v. Tirol 347.
Brandstetter, Kantons- u. Ortsgesch. 418. Re-
pertorium 418.
Brandi, Reichenauer Urkundenfälsch. 381.
Brassart, Feodalite dans le nord 432.
Bräuer, Kirchberger Hausbesitzer 347.
Braun, Hanauer Gymn. 209.
Braune, Beitr. 147.
Braunsdorff, Nichtgebr. d. Adelspräd. 145. 416.
Brechtel von Sittenbach, Bayer. Turniergeschl.
Reg. 260.
Bredow, v., Histor. Rang- u. Stammliste 230.
Bredow-Wedel, Rang- u. Stammliste 230.
Breese, Kaiendars 420.
Brehmer, Grabplatten 120.
Brema literata 240.
Bremer, Grammtkn. dtsch. Mundarten 152.
Bremond, Armor. gener. 426. Etat actuel 426.
Nobiliaire 426.
Brennecke, Inv. nichtstaatsr. Arch. Westf. 297.
Brenner, Geogr. Hausforschg. 111.
Bresslau, Elektensiegel 270. Handb. d. Ur-
kundenl. 107. 275. 307. 329. 364. 388. 403.
425. Jahresber. 270. Provinzielle Quellen-
forschg. 428. Z. chronol. d. Bisch, v. Bran-
denburg 346.
Bretholz, Latein. Palaeogr. 397. Traditions-
bücher 397.
Breymann, Marienk. i. Mühlhausen 105.
Bricka, Danske Adel 345. Dansk biogr. lex. 238.
Bridger, Index to Print. Pedigr. 420.
Briefe von Andr. Masius 387.
Brieger, Theol. Promotionen 220.
Briesen, v., Wappenb. d. Johanniterord. 233.
Brinckmann, D. Bayer. Nationalmus. 166.
Brinken, v., Begriff d. Stammgutes 443.
Broc, de, Le stile epist. 387.
Broemmel, Fürstenbuch 190. Geneal. Taf. 190.
Brooke, Kirchenb. 1.
Brucker, Inv. d. arch. 296.
Brückmann, Bibl. num. 85.
Brückner, Smlg. versch. Nachr. 267.
454
Bruiningk, v., Kirchenb. 1. Z. Gesch. d. um-
gearb. Livl. Ritter 443.
Brummer, Lex. dtsch. Dichter *240.
Brunkow, Wohnplätze 176.
Brunner, Benediktinerb. 230. Cistercienserb.
230. Rechtsgesch. d. Urk. 71.
Bruns, Lübecker Bergenfahrer 316. 347. Volks-
wörter 156.
Brunstorff, Kirchenb. 1. Einig, ü. engl. Adels-
verhltn. 420.
Bube, Grabsteine 120.
Bucelin, Germ, topchr. 125. 184.
Bücher, Bevölk. v. Frankfurt a. M. 226. Ur-
eigentum 174.
Buchner, Grabplastik 118. Grabstätten 117.
Buchwald, Bibl. Zwickau 171. Geburtsbrief
19. Wittenb. Ordiniertenb. 224.
Buchwald, G. v., Letzte Schauenburger 194.
Bück, Hausnamen 109.
Budczies, Stammb. d. Lor. Bnudisz 390.
Budinski, Univ. Paris 222.
Bühler, Davos 152.
Buhlers, loa. Brandes d. J. Diarium 383.
Bühring, J., Ratmeister v. Arnstadt 347.
Bülau, Rittergüter 247.
Bulkeley, Kirchenb. 2.
Bulletin de la soc. herald. 281.
Bülow, v., Erwerb adel. Familiennam. 145.
Bülow, G. v., Stammtafeln 195.
Bülow, H. v., Gesch. d. Adels 264.
Bülow, P. v., Familieng. der v. Bülow 13.
Bundschuh, Geogr. hist. Beschr. 176.
Bunge, v., Gesch. Entw. 444.
Bunge, v. u. Madai, v., Theor. prakt. Erörtgn. 444.
Burckhardt, Kirche zu Ottmarsheim 105.
Klosterk. Klingenthal 107. Porträt i. d.
Malerei 133.
Bürgeretat v. Zürich 346.
Burgermeister, Cod. dipl. eq. 361. Graven- u.
Rittersaal 361. Reichsrittersch. Corp. jur.
358. 361.
Burke, Arm. of Engl. Scottl. etc. 420. Kirchenb. 5.
Burckhardt, Franz. Kolonie 236. Handb. d.
Archive 250. Kirchen- u. Schulvisit. 207.
Stadtarch. Weimar 336. Stammtafeln 192.
Bursian, Biogr. Jhrb. 239. — Freiberger Ge-
schl. 119. 324.
Busch, Grabsteine 120.
Buschan, Entartungserschgn. 369.
Busching, Lieben, Lust etc. 199.
Busse, Bibliogr. d. Graphol. 395. Handschrift.-
Deutungskunde 395.
Busserole, Calendrier 426. Liste de la nobl. 426.
Tombeaux 120.
Butkens, Trophees tant sacres que profanes 433.
Buttlar-Elberberg, Stammb. d. althess. Ritter-
schaft 251. Wappentafel 251.
Büttner, Geneal. d. Stammreg. 263. Lüneburg.
Geschl. 324.
Buxhöwden, v., Landgüter Livlands 444.
C., comte de, Cris de guerre 76.
Cadier, Arch. d'Aragon 303.
Caesar, Catal. stud. Marp. 221.
Calvi, Bibliogr. gen. di Roma 226. Farn.
Milan 324. Patr. Milan 324.
Camesina, Zwei Urbare 400.
Campbell Dodyson, Portr. 136.
Candida Gonzaga, B. conte, Memorie delle
famiglie nobili 428.
Cansick, Mon. Inocr. 421.
Cantus, Ital. ill. 238.
Capelli, Lex. abbrev. 290.
Capre, Catal. d. chev. 234.
Carleton Lee, Leading doc. of Engl. hist. 420.
Caro, Gesch. Polens 439. Z. Grundbesitzver-
tlg. 399. Z. Urbarforschg. 396. 400.
Carpzov, Ehrentempel d. Oberlaus. 251.
Cartulaire de l'univ. de Montpellier 221.
Cascorbi, Familiennamen 147.
Caspari, Wappenr. bürgerl. Pers. 356.
Cassin, Choix de morceaux 394.
Cast, Adelsb. v. Baden 258. Histor. Beschr.
Württemb. 246.
Castelli Wörterb. 155.
Castos, Icones 132.
Catal. d. chev. de Malte 233.
Catal. gen. des cart. 303.
Catal. gen. des manuscr. 178.
Catal. en prospectus van het Centr. Bur. 430.
Cates, Dict. of. gen. biogr. 239.
Catholic Encyclopedia 175. 236.
Cauer, Grabd. 120.
Cavaignac, Feodal. en Prusse 257.
Cernik, Schrittst, d. Chorherrenst. 230.
Cesnola, Cypern 124.
Champier, Lesanc. almanachs 203.
Chappel, Nat. Portr. Gall. 133.
Charavay, Lettres autographes 394.
Chassant, Dict. d. devises 76. Nobles du temps
passe. 426. Nobiliana 426.
Chassant et Delbarre, Dict. de sigillogr. 270.
Chastel de la Howarderie, Du, Farn. v.
Tournai 324. Not. geneal. 202.
Chatelin, Etat de la Noblesse 347. Nobl. de
Metz 324.
Chenaye-Desbois, La, Dict. de la nobl. 425.
Chevalier, Repert. des sources hist. 237.
Chevigne, de, Science des personnes 347.
Chiffletius, Insignia gentil. 233.
455
Chlingensberg, v., Bayern 99.
Chlumetzky, v., Demuth, Chytil u. v. Wolfs-
kron, Landtafel v. Mähren 335. Mähr. Landes-
archiv 172.
Chmel, Handschr. in Wien 173.
Chowanetz, Ritterorden 230.
Chrismar, Genealogie 193.
Christen, Kirchen in Augsburg 105.
Christen, Friedhöfe 124.
Christomanos, Archontengeschl. 324.
Christovanos, Abendl. Geschl. im Orient 384.
Chroniken d. dtsch. Städte 376 ff .
Chroust, Mon. palaeogr. 397. 403.
Chystraeus, Nomenciator 160.
Chytil, Mähr. Landesarchiv 172.
Ciacconius u. Oldonius, Vitae et res gestae 240.
Clamorinus, Turnierb. 180.
Clarmund, Vitae clariss. 240.
Clasen, Erste Gründe d. Schreinspr. 328.
Clemen, Stammb. aus d. 16. Jh. 390. Porträt
darst. Karls d. Gr. 133.
Clericus, Städtewappen 63. Vorlagen 55
Wappen der Stadt Magdeburg 64.
Cod. diplom. maj. Polon. 439.
Cod. iur. Bavar. 358. 359.
Cohausen, v., Befestigungswesen 99.
Cohn, Stammt. 190.
Colaneri, Bibliogr. arald. 251.
Conrad, Ältere Testamentsakten 315. Friedhof
zu Görlitz 120. Hof marken 77. Kirchenb. 2.
Königsberger Obergerichte 347. Statistik
Univ. Halle 217.
Conrady, Nass. Hausm. 77.
Cooper, Ath. Cantabrig. 421.
Cori, Burgen 99.
Cornelissen en Vervliet, Idioticon 158.
Cörnlein, Thes. num. 85.
Corvin, v., -Kossakowski, Monogr. hist. 442.
Couffon de Kerdellech, A. de, Rech. s. 1.
cheval. 426.
Courcy, de, Armor. et Nob. 427. Diction.
427. De la nobl. 427. Hist. geneal. 427.
Cowtan, Mem. of Brit. Mus. 165.
Crain, Mecklb. Fürstengr. 120. Kirchenb. 2.
Crecelius, Oberhess. Wrtrb. 156. Matrikel
Univ. Köln 218.
Crepieux-Jamin, Traite practique 395. L'ecr.
et le caract. 395.
Crivelli, Graf Meraviglia, Böhm. Adel 278.
Crollalanza, di, Dizion. stör. blas. 428. Giornale
arald. 428.
Croston, Kirchenb. 2.
Crull, Gräbst. *120. Ratslin. v. Wismar 226.
Wappen in Mecklnbg. 266. Wappen Wis-
marscher Geschl. 266.
Csaki, Bruckenthalsches Museum 174.
Csergheö, Ungar. Adel *278.
Csoma, Ungar. Gräbst. 120.
Czerny, Burgen 99.
Czikann, Lebende Schriftst. 240.
Czyhlarz, v., Z. Gesch. d. bürgerl. Besitzes 330.
Dachenhausen, Frhr. v., Geneal. Taschenb. d.
Uradels 279. Gräbst. 120.
Daht, Frankenstein 101.
Dahlmann-Waitz-Brandenburg, Quellenk. d.
dtsch. Gesch. VI 212. 225. 230. 251. 252.
262. 329. 346. 376. 387. 395. 400. 403.
Dähnert, Biblioth. Greifswald 172. Platt-
deutsches Wrtrb. 160.
Dallari, I Roduli 214.
Damberger, Genel. Tabellen 190.
Damier, Wappenb. 444.
Damköhler, Idioticon 159.
Damos, Personenstandsreg. 20.
Danjas, Ftudes sur les temps 230.
Danneil, Wörterb. 160.
Dannenberg, Inschr. auf Münzen 87. Münz-
kunde 82.
Dantec, Vorf. u. Vererbung 368.
Dassel, v., Beitr. z. Siegelk. 270. Familien-
denkm. *120. Familiengeschichtliches *1 20.
Familiengesch. Blätter 280. Grabdenkm.*120.
Kirchenb. *2.
Dayot, L'image de femme 133.
Debrett, Complete peerage 421.
Decken, v. d., Ritterrollen 263.
Decker, Evangel. Pfarr. 2.
Dedekam, Glasmalerei 114.
Deeke, Lübeck. Patriz. 324.
Degener, Wer ist's? 240.
Dehn-Rotfelser, Pfarrk. z. Frankenberg 105.
Dejerine, L'heredite dans les maladies 201.
Delarue, Isographie d. hom. celebres 394.
Delaville le Roulx, Cartulaire gener. 231. Les
archives 230. Les Statuts 230. Notices 230.
Prim. orig. Hospit. 230.
Delisle, Nekrologien 46. Sacramentarien 51.
Dellinger, Gelehrte aus Landsberg 347. Igling 99.
Demay, Invent. des sceaux *270. Paleogr. d.
sceaux 270.
Demuth, Gesch. d. mähr. Landtfl. 335.
Denais, Arm. gener. 427.
Denecke, Verzeichn. 211.
Denifle et Chatelain, Cart. Univ. Paris 222.
Der deutsche Herold 280.
Destouches, Münchener Stadtw. 64. Münchens
hist. Sammlgn. 166. Spitäler u. Kirchen in
München 105.
Dethier, Porträtsammlg. 132.
456
Deutsche Adelsgenossenschaft, Jahrb. d. dtsch.
Ad. 279.
Deutsche Biographie 239.
Deutsche Qeschichtsblätter 178.
Deutsche Mundarten 152.
Deutscher Notarverein, Urkundenwsn. 418.
Deutscher Ordens-Almanach 346.
Devrient, Die älteren Ernestiner 369.
Dewerdeck, Sil. numism. 87.
Dezobry u. Bacholet, Dict. gen. de biogr. 237.
Dhont de Wapenaert, Quartiers geneal. 433.434.
Diaz y Cardena, Galeria de Esp. 238.
Diction. depart. 238.
Diction. of nat. biogr. 238.
Diefenbach. Wörterb. 152.
Diehl, Stipendiatenb. 343.
Diekamp, Sphragistisches 270.
Dielitz, Wahl- u. Denkspr. 76.
Diem, Psychoneurot. Belastung 368.
Diemar, Thüring. Landgraf enh. 193.
Dienemann, Nachr. v. Johanniterord. 233.
Diethmar, Churm. Adelshist. 257. Geneal. hist.
Nachr. 233.
Dietmann, Priestersch. i. d. Churf. Sachsen 206.
Dietrich, Bibliogr. d. dtsch. Ztschr. Ltr. 175.
Dietsch u. Tollin, Gesch. d. Hugenotten 236.
Dietz, Frankf. Zinngießergew. 228.
Digot, Chev. Lorr. 250.
Dijkstra, Lex. Fris. 158.
Dionisotti, Le famiglie celebri 428.
Diptycha eccles. Norimb. 327.
Direktion des Kriegsarchivs in Wien, Auto-
gramme 393.
Distel, Steinmetzen zu Meißen 347.
Divis-Cistecky, v., Stadtarchiv Ostböhmen
298. 299.
Dlabacz, Allg. Künstlerlex. 240.
Dlugos, Hist. Pol. 442.
Dobenecker, Reg. Thuring. 399.
Dobner u. Klemme, Stammb. des Joh. P. Gry-
mann 390.
Dod, Seerage. 421.
Doebner, ÜB d. St. Hildesheim 275.
Doepler, Herald. Formenschatz 55.
Doerr, v., Adels- u. Wappenbr. d. Wiener
philos. Fak. 359.
Dogiel, Cod. dipl. Polon. 439.
Döllinger, Sammig. d. i. Bayern best. Ver-
ordn. 412.
Domarus, v., Brand d. Stadt Herborn 347.
Donnebauer, Böhm. Münzen 86.
Donos, Nos contemp. 238.
Dony, Monogr. d. sceaux 270. 324.
Doornkaat-Koolman, Wörterb. 159.
Doppler, Schepenbr. 322.
Dopsch, Ebersh. Urkundenfälsch. 365. Urbare
*400. Z. d. Fälschgn. Eberhards v. Fulda 365.
Döring, Beitr. z. Gesch. d. Bist. Metz 328.
Gesch. d. Mönchsorden 231.
Dornick, Oberlaus. Wörter 157.
Dorow, Facsimile 394.
Dörr, v., Adel d. Kronl. Böhm. 446. Adels-
dipl. d. Br. Koch 446. Beitr. z. dipl. Geneal.
446. Geneal. Daten 446. Verz. d. Inkolats-
erteilgn. 446.
Dorst, Schles. Wappenb. 257. Württemb.
Wappenb. 246.
Doublier, Grundbücher 332.
Doyle, Baronage 421.
Draaijer, Woordenboekje 158.
Dragendorff, Stadtbuchfragm. Rostocks 329.
Drechsel, Goldschmiedekapelle in Augsb. 105.
— Standesregister 41.
Drehmann, Giengener Famin. 324.
Dreifuss, Auswanderungswesen 419.
Drescher, D. Nürnb. Schönbartbuch 380.
Dreves, Kirchen etc. d. Lipp. Lnd. 206.
Dreyhaupt, Geneal. Tab. 252.
Drobisch, Univ. Leipzig 219. 220.
Dronke, Corp. dipl. Fuld. 395.
Drost, Grabdnkm. 120.
Droysen, York v. Wartenburg 13.
Drugulin, Porträtkat. 133.
Druk, Württemb. Finanzarch. 296.
Dubravius, Hist. Boiem. 447.
Duby, Traite des monnaies 84.
Duchesne, Hist. geneal. 433.
Dudas, v., D. adl. Famin. d. Stadt Zenta 446.
Curialisten v. Zenta 446. Wappenbldr. d.
Zentaer Cur. 446. Wappenb. d. Stadt Sze-
gedin 446.
Dudik, Arch. in Galizien 173. Mährens Ge-
schichtsq. 172. Sphragstk. Mährens 270.
Duellius, Excerp. geneal. 120. 180. 356. Hist.
ord. eq. 231.
Dufour et Rabat, Sigillogr. 271.
Dugdale, The Juke's a study in crime 369.
Dunczewski Herbarz wielu 442.
Dunger, Stammb. d. gel. Bauers 390.
Dungern, Frhr. v., Ahnen dtsch. Fürsten 191.
Ahnentafetn d. H. Zollern 367. Herrenstand
im Mittela. 190. Problem d. Ebenbürtgk. 263.
Düntzer, Goethes Stammb. 372.
Durm, Handb. 100.
Durrer, Beitr. z. Schweiz. Dynastengesch. 419.
Duval, Eichsfeld 99. Grabdenkm. 122.
Duyckinck, Amerikan. Porträts 134.
Dworsky u. Emier, Rel. tabul. 335.
Dyck, v., Ikonogr. 133.
Dycke, v., Recueil herald. 433.
457
Eberbach, Höhenburg 99.
Eberl, Bayer. Kapuzinerordensprov. 231.
Eberlein, Kirchenb. 5.
Eberstein, v., Hand- u. Adreßb. 54. 253.
Ebert, Dom zu Meißen 105.
Ebhardt, Burgen des Elsaß 99. Burgen der
Hohenzollern 99. Deutsche Burgen 99.
Grundlagen 99.
Ebner, Gebetsverbrüdrgn. 46.
Eckart, Burgen u. Klöster 99.
Eckhel, Doctr. num. 89.
Eder, Cat. rect. 209.
Egger, Glossar 154.
Eggers, Lübecks Bürgerm. 226.
Egle, Münster in Ulm 105.
Egli, Adel v. Zürich 324. Christi. Inschr. d.
Schweiz 130. Zwingli u. Pfarrb. 2. Zwing-
liana 2.
Ehrenfeuchter, Chron. Moni Sereni 380.
Ehrhard, Schles. Presbyt. 206.
Ehrhardt, Kirchenb. 2.
Ehrsam, Mühlhausener Bürgerb. 324.
Eichhorn, Urg. d. Weifen 188.
Einiges ü. d. ungar. Adel 449.
Einsiedel, v., Gesetz d. Einrchtg. e. Adels-
buches 412.
Einziger von Einzig, Bayer. Low 260.
Eisenberg, D. geistl. Wien 240. 246.
Elster, Denkmlr. 98.
Elvius, Kirchenb. 2.
Elze, Prediger Krains 206.
Encyclop. Americana 175.
Encyclop. Britan. 175.
Encyclop. univers. 175.
Endl, Stammb. d. Jon. Rottenburger 390.
Edrulat, Städtesiegel 63. 271.
Engel, Artend. Geschichtsentstellg. 139. Dan-
zigs Gräbst. 120. Rech. s. numis. et sigillogr.
271. Siegel d. Thorner Ratsarch. 271. Traite
de numism. 86.
Engelhard, Bürgerb. Murten 324.
Engels, Urspr. d. Faml. 174.
Ensf eider, Bilstein 100.
Epen, van, Wapenheraut 280.
Entsatz von Wien 383.
Erath, Consp. hist. 262.
Erben, Z. Cod. Odalrici 397.
Erben, Schmitz -Kallenberg u. Redlich, Ur-
kundenl. 307.
Erbstein, D. Kgl. Grüne Gewölbe 166. Doppel-
adler 95. Münzslg. 86.
Erhard, Burgen 100. Epitaphien 120. Verz.
Niedernburg 347.
Erichsen, Standesreg. 20.
Erler, Matrikel Univ. Leipz. 220. Nachklänge 225.
Erman, Bibliogr. d. Univ. 212.
Erman u. Hörn, Bibl. 224.
Ermerin, La noblesse titree 436.
Ermisch, Berichtg. z. Stammb. d. Hauses Wettin
192. Beziehgn. d. Staatsarchive 317. Chem-
nitzer Achtb. 337. Ratsl. v. Chemnitz 226.
Freiberger ÜB 345. Sachs. Stadtb, 329. 330.
Stadtb. v. Döbeln 330. Stadtb. v. Liebstadt
330. Staats- u. Stadtarch. 287. ÜB d. Markgr.
v. Meißen 387.
Ersch u. Gruber, Encyklopädie 175.
Erslev, Form, de la nobl. 435.
Eschwege, Frhr. v., Katalog 196.
Essenwein, Germ. Nationalmus. 166. Kriegs-
bauk. 100. Liebfrauenk. i. Nürnberg 105.
L'Estocq, Ahnentaf. 374. Hess. Wappen 63.
Estor Ahnenpr. 125. 368.
Estorff, v., Verzeichn. 263.
Estory, Stammb. d. G. Ammann 390.
Eubel, Hierarch. cath. 240. 347. Straßb. Mino-
ritenprov. 231.
Evangel. Deutschi. 16.
Evelyn, Numismata 84. 89.
Everl, Anal, ad fratr. min. hist. 231.
Ewald, Siegel d. Erzbisch, v. Köln *271.
Ex libris-Zeitschr. 57.
Eyer, v., Marian. Ritter Kap. 121.
Faber, Würtmb. Famlnstiftungen 342.
Fabricius, Ältest. Stralsund. Stadtb. 329. Visi-
tationsreg. 208.
Fahlbeck, Sveriges Adel 435. Der Adel Schwe-
dens 435.
Fahne, Gesch. westf. Geschl. Herren v. Hövel.
Dyn. v. Bocholtz. Grafen v. Salm-Reiffer-
scheid. Forschgn. Denkmale. 252.
Falckenheiner, Annalen u. Matrikel d. Univ.
Cassel215. Bibliogr. 212. Catal. stud. Marp.
221. Personen- u. Ortsregister 221.
Falkenstein, Gesch. d. Johanniter Ordens 231.
Familiengesch. Blätter 280.
Familienstiftungen Deutschi. u. Deutsch-Östr.
342.
Farner, Pfarrreg. i. Zürich 2.
Farry, de, Sigillogr. 271.
Fehrentheil u. Gruppenberg, Ahnent. d. stiftsf.
Adels 367.
Feilitzch, Kirchenb. 2. Z. Familieng. d. Adels 2.
Feit, Glossar 158.
Feith, Groningener Fmln. 324.
Fellner, Frank. Rittersch. 260.
Ferchl, Karlstein 100.
Fernsdorff, Stadtverfg. Hannovers 329.
[Ferron, Le, J.] Catal. des ducz et connest. 425.
Ferrand, Les trois demembrements de la Pol. 439.
458
Ferry u. Save, Sigill. de Saint-Die 324.
Feske, Wappen v. Mecklenb. 194.
Feuereisen, Siegel v. Dorpat 271.
Feyerabend, Augsb. Geschl. 324.
Fiala, Münzen 86.
Ficker, Beitr. z. Urkundenl.307. 403. Echth. d.
klein, östr. Freiheitsbr. 365. Erbenfolge 174.
Ficker u. Winckelmann, Handschriftenproben
305.
Fidicin, Histor. diplom. Beitr. 330.
Fieker, Standeserh. 255.
Finck, Gesch. d. Johanniterord. 231.
Fink, Standesverh. in Frauenklöstern 407.
Finster, Ev. Pfarrarch. in Polen 2.
Fircks, Frhr. v., Hausb. 381. Ritterb. in Kurl.
375. 444. Güterchroniken 444. Urspr. d.
Adels 444.
Fischer, Adl. Familiennachr. 2. Grammatik
160. Nov. scr. coli. 182. Schönthal 107.
Schwab. Wörterb. 153. Wappenb. 419.
Fischnaler, Wappenb. 64.
Fishwick, Kirchenb. 2.
Flamm, Häuser v. Freiburg 108.
Flanß, v., Kirchenb. 2.
Fletcher, How to trace 195.
Flies, Ablauf des Lebens 369.
Foelkersam, Frhr., Ahnentafeln russ. Frauen
369. Biogr. Mise. 240.
Foltz, Eberh. v. Fulda 365. Patriziat 144.
Fontein Tuinhot, Inventaris van het rech.
Arch. 314.
Fontes rer. Austr. 386.
Foras, Comte de, Armor. de Savoie 427. 428.
Liste et blasons 427.
Föringer, Bayer. Hofstaat 347. Karlsberg 100.
Verzeichnis 260.
Förstemann, Bibl. Wernigerode 171. Namenb.
147. Alb. Acad. Vitenb. 224.
Forster Collect, geneal. 421.
Fort, de, et Fick, Geneve 216.
Fort, Le, Not. geneal. 419.
Foster, Alumni Oxford. 221. Ehelizenzen 2.
Fothergrill, Genealog. Pocket Libr. 236. Kir-
chenb. 2.
Fournier, Nouv. revue 221.
Franck, Burgenbau 100.
Franckenau, de, Biblioth. Hisp. hist. geneal.
her. 253. 429.
Franke, Kirchenb. 2. D. Rote Buch v. Weimar
253. Verfestgsb. v. Strals. 329.
Frankenberg, Anhalt. Fürstenbildn. 136.
Frankfurter, Blätter f. Famlng. 280.
Frankfurts Reichskorresp. 349.
Frankl, Inschrftn. 120.
Franklin, Stammgüter 247.
Franquen, de, Rec. hist. geneal. 433.
Franquinet, Inventaire des archives *430.
Franzenshuld, Edl. v., Geschlechterb. 97.
Wappenr. v. Zürich 56.
Fraustadt, Gesch. d. Geschl. v. Schönberg
VII. 138.
Freiherrnstand, Der, 360.
Freninger, Matrikelb. Univ. Ingolstadt 218.221.
Frensdorff, Verfestungsb. 337.
Freshot, La nobiltä veneta 428.
Freund, Aus d. dtsch. Gft. d. 18. Jhdt. 390.
Freyberg, Frauenk. i. Dresden 105. Samml.
hist. Schriften 381.
Freytag, Gust., Bilder aus d. dtsch. Verg. 230.
244. 387.
Fricke, Bielefelder Famin. 324.
Friedberg, Eheschließung 20. *37. 38. Staat
u. kathol. Kirche 39.
Friedensburg, Beziehgn. Schlesiens 347.
Friedensburg u. Seger, Schlesiens Münzen 96.
Friedländer, Frekenhorster Heberegister 402.
Ital. Schaumünzen 86. Matrikel Univ. Frankf.
216. Matrikel Univ. Greifswald 217.
Urk. Gesch. Univ. Tübingen 223. Westfäl.
Hausm. 77.
Friedländer u. Malagola, Acta nat. Germ.
Bonon. Univ. 214.
Friedrich, Album Zittau 209. — Kirche St.
Nikolai 348.
Friese u. Liesegang, Magdeb. Schöffenspr. 322.
Friesen, Frhr. v., Gesch. d. reichsfr. Fml. v.
Friesen VII. 370.
Frieß, Ostreich. Minoritenprov. 231.
Frischbier, Preuß. Wörterb. 160.
Frise, Einbecker Fmln. 324.
Fritsch, Görlitzer Geschl. 324.
Fritz, Aachener Jesuitengymn. 348. Theater
u. Musik in Aachen 348.
Fromm, Faml. v. Zeppelin 373.
Frommann, Bayer. Wörterb. 154.
Fuchs, Grundbuchr. 332.
Fugger, Gr. v., Biederstein 100. Dietramszell
107. Indersdorf 107. Wessobrunn 107.
Funkhänel, Z. Gesch d. Adelsgeschl. 264.
Fürst, Biogr. Lex. 241.
Fürth, Frhr. v., Aachener Famin. 253. 325.
Fustel de Coulanges, Probleme des originesl74.
Galesloot, Invent. d. arch. de Brabant 313. 432.
Galiffe, Not. geneal. s. 1. fam. Genev. 373.
Galiffe et Mandrot, Arm. Genev. 325.
Galippe, L'heredite 138. 369.
Gallandi, v. Schlubuttsche Ahnenprobe 369.
Königsb. Stadtgeschl. 325.
Gallee, Woordenboek 158.
459
Galluppi, Stato presente della Nob. 428.
Gamm, v., Verzeichnis 248.
Garns, Ser. episc. 240. 348.
Ganz, Gesch. d. herald. Kunst 61. 67. Wappenb.
56.
Gardiner u. Mullinger, Introd. to the study 420.
Garnier, Tabl. geneal. 190.
Gärtner, Die in Wittenb. ord. Zittauer 224.
Gatfield, Guide to print. books 254. 421.
Gatterer, Abriß d. Geneal. 187. Abr. d. Heraldik
187. Evidenz d. Geneal. 187. Geneal. Gesch.
d. H. v. Holzschuher 186. Handb. d. Geneal.
187. Prakt. Heraldik 187. Stammtafeln 185.
Gatty, Kirchenb. 2.
Gaudy, Schildsagen 141.
Gauhe Adelslex. 259.
Gautsch, Burgen um Freiberg 100. Freiberger
Geschl. 119. Freiberger Stadtw. 64. Städte-
wappen 63. Zittauer Stadtw. 64.
Gebwiler, Epit. archiducum Austriae 182.
Geffken, Zivilehe 197.
Geib, Siegel dtsch. Könige 271.
Geijer, Ups. Univ. 224.
Geistige Deutschi., Das 243.
Geiß, Högelward 107. Schloß Rein 100. Reihen-
folgen *348.
Geißler, Diss. de symbolis 391.
Gelbke, Ritterorden 231.
Gelder, Geneal. Notizen 121.
Gemmelt-Flischbach, Album 209.
Genealog. Archivarius 186.
Geneal. Füzetek 281.
Geneal. Handb. bürgerl. Famin. 279.
Geneal. Hoch-Adel. Eltern 259.
Geneal. Taschenb. d. adl. Häuser 279.
Geneal. Taschenb. d. Uradels 279.
Genealogist, The, 281.
Gengier, Beitr. z. bayr. Rechtsg. 398.
Genssler, Hofk. v. Koburg 105.
Gentner, Weihenstephan 107.
Georgel, Armor. hist. de Lorraine 250. 427.
Georgi, Allg. Bücher-Lex. 175.
Georgii-Georgenau, Biogr. Blätter 247. 253.
Württemb. Dienerb. 247. 253.
Gerlach, Bronzeepitaphien 54. Grabplatten 121.
.Totenschild. 54.
Gerber, Lex. d. Tonkünstler *241.
Gercken, Anm. u. Siegel 271.
Gerlach, Freib. Domkreuzgänge 119. Wappen
d. Stadt Freiberg 64. — Überlinger Häuser-
buch 108.
German. Museum 114.
Gernet, v., Anf. d. Livl. Ritterschaft. 444.
Forschgn. z. Gesch. d. Balt. Ad. 444.
Gersdorf, Rektoren d. Univ. Leipzig 220.
Geschäftsordn. d. Justizbeh. 318.
Gess, Klostervisit. 207.
Gessert, Glasmalerei 114.
Gessmann, Katechismus 138.
Gesterding, Genealogen 247. Stiftgn. zu Greifs-
wald 342.
Geulner, Laufen 348.
Giannoni, Arch. Ostreich. 297. 298.
Gibbons, Kirchenb. 2.
Gibson, Kirchenb. 2.
Giefel, Schön u. Kolb, Stammbaum 193.
Giercke, Erbrecht 174. Genossenschaf tsr. 48.
„von" 145.
Gindely, Entwcklg. d. böhm. Ad. 447.
Giornale arald. geneal. dipl. 281. 428.
Giraud-Teulon, Orig. du mariage 174.
Giry, Man. de dipl. 82. 275. 303. 306. 307.
364. 388.
Glafey, Spec. dec. sigill. 271.
Glagau, Moderne Selbstbiogr. 237.
Glanville, Kirchenb. 2.
Gläser, Biogr. nat. 238.
Gleichenstein, Edl. H. zu, Tab. geneal. 254.
Gloeckler, Reichstagsfahrt 348.
Glogau, Stammtaf. 194.
Gloria, Mon. d. Univ. di Padova 222.
Glück, Stadtarchiv Ochsenfurt 18.
Gluckselig, Urspr. d. österr. Kaiserh. 195.
Gmelin, Kirchenb. 2. 42. St. Michaelisk. in
München 105. Verzeichn. 216.
Gneist, Adel in Engl. 421.
Goch, van, Liste d. städt. Regrg. 352.
Göckingk, v., Abgest. Nass. Adel 278.
Godmins, Cyclop. of biogr. 239.
Goedeke, Grundriß 241.
Goethals, Dict. geneal. et herald. 433. Indic.
nobil. 254. Miroir des not. nobil. 433.
Goethesche Ahnentafeln 372.
Göhrum, Gesch. Darstllg. d. Ebenbürtgk. 264.
Goldegg, Tiroler Wappenb. 447.
Goldmann, Östr. Handschrftnkat. 178.
Gollmert und Lisch, Stammb. der Herzogin
Anna 390.
Göpfert, Dial. a. d. Erzgeb. 157.
Göschen u. Hildebrandt, Kärtner Adel 278.
Göth, Ioanneum in Graz 173.
Gothaische Genealog. Taschenb. 279. 280.
Gothein, Familie 174.
Götten, D. jetzt leb. get. Europa 238.
Gottschalk, Ritterorden 231.
Gottschall, D. neue Plutarch 238. 239.
Gottwald, Sagen 121.
Götz, Dipt. exulum 235. Z. Gesch. d. liter.
Porträt 237.
Götzinger, Reallex. d. Altert. 116.
460
Goussancourt, de, Martyrol. d. cheval. 233.
Gräbner, Ahnentafel-Formulare 374. Wegw.
z. Ben. d. Ahnent. 374.
Gradl, Familiengruppen 69.
Graesse, Geschlechtssagen 140. 141. Grünes
Gewölbe 166.
Graf, Siegelmäßigk. 271.
Grand-Carteret, Les almanachs 203.
Granfeld, de, Finlands Rittersk. 436.
Grassauer, Generalkatalog 173.
Graß, Frhr. v., Adel in Baden 277. Wappenb.
259.
Grauert, Kaisergräber 121.
Gravina, F., Suppl. al blas, in Sicilia 428.
Grellet et Tripet, Her. et Geneal. 254. 419.
Grenser, Arm. de Lorr. 250. Glasscheiben 114.
Herald. Geneal. Wandrgn. 121. Künstler im
Dienst der Heraldik 55. Numism. 94. Wap-
pen 55. Wappen d. Stadt Wien 64.
Grenzen d. Zustgk. d. Gerichte u. d. Herolds-
amtes 411.
Greverins Privilegier 434.
Greving, Bildnisse 135. Steuerlisten 340.
Windesheimer Chorh. 348.
Grieninger, Pillenreuth 107.
Gries, Hamburger Stadtb. 329.
Grimm, Pastoralarchive 42.
Gritzner, E., Heraldik 54. 56. 66.
Gritzner, M., Adel d. Russ. Ostseeprov. * 277.
Alphab. Nachw. 257. Elsässer Adel 277.
Deutsch-lothr. Adel 277. Flaggen 276. Grab-
denkm. 121. Grafengeschi. Fürsten d. heil,
röm. Reichs. Fürsten d. dtsch. Bundesst.
D. europ. Fürstengeschi. 276. Grunds, d.
Wappenk. 276. Herald. Terminolog. 255.
Hamburger, Bremer u. Lübecker Adel 277.
Handb. d. Damenstifter 231. Lippescher
Adel 277. Luxemb. Adel 277. Oldenburger
Adel 277. Schleswig- H. u. Lauenb. Adel
277. Standeserhbgn. 254. 255. Bürgerl.
Wappen 79.
Gritzner u. Hildebrandt, Wappenalbum 255.
Grober, Bedeutg. d. Ahnent. 368. 374.
Grofebert, Stammb. v. G. Schmieder 390.
Gross, Gräbst. 121. — The Source and Litt.
420.
Grosser, Laus. Merkwürdigk. 260.
Große, Formen d. Familie 174.
Größler, Eisleb. Hohlm. 115. Glocken d. Mansf.
Seekr. 128.
Großmann, Geneal. d. Gesamth. Hohenz. 191.
Grote, Alte u. neue Heraldik 96. Lexikon
dtsch. Stifter 231. Münzstudien 55. Stammt.
190. 348.
Grote, Frhr., Beitr. z. Gesch. d. Adels 263.
Grotefend, H., Chronol. d. dtsch. Mittelalt.
307. Handb. d. Chronol. 307. Mecklen-
burger a. d. Univ. Bologna 214. Stammtfln.
d. Schles. Fürsten 195. Taschenb. d. Zeitr.
307. Über Sphragistik 271. Über Stamm-
tafeln VIII. 200. Volkszählungsmaterial 352.
Zeitrechnung 307. Zur Gesch. d. Farn.
Goethe 372.
Grotefend, O., Mecklenburger in Danzig 348.
Gruber, Kurzgef. Lehrsyst. 308. Lehrsyst.
einer Diplomatik 307.
Grübler, Kurf. Begräbnis 119. Freyberger
Totengr. 119.
Grueber, Hauszeichen 77.
Gründel, Wappensymb. 73.
Grundmann, Vers. e. Uckermark. Adelshist.257.
Grünhagen u. Markgraf, Lehnsurk. 313.
Grupen, Orig. ant. Hann. 329.
Gryphius, Ritterorden 231.
Gubernatis, de, Dict. intern. 239.
Gull, Herald, sphrag. Notizen 419.
Gümbel, Beitr. z. Sphrag. 271.
Gumpenberg, v., Die Gumpenb. auf Turn. 180.
Bayer. Großpriorat d. Johanniterord. 231.
Gundlach, Kasseler Bürgerb. 226. Bibl. fam.
nob. 255. 256.
Günther, Handb. f. Autographensir. 136.
Lebensskizzen der Prof. in Jena 218. Siegel-
recht 271.
Günther u. Schulz, Handb. f. Autographensir.
394.
Gurlitt, Freudenstein 100. Rochsburg 100.
Sachs. Schlösser 100.
Gutekunst, Medaillen 86.
Gutbier, Grabdenkm. 121. Häuserchronik v.
Langensalza 108.
Guttenberg Frhr. v., Kirchenb. 2.
Gutzeit, Wörterschatz 160.
H., D. bayer. Nationalmus. 166. Kirchenb. 4.
H., v., Herren v. Wöllwarth 121.
Haags u. Bordier, France protestante 206.
Haan, Sachs. Schriftstellerlex. 241.
Haan, Frhr. v., Einige hist. geneal. Beob. 447.
Ger. Archival. 314.
Haan, L. v., Landtafelwesen 335.
Habbicht, Weimars Kirchengl. 128.
Hach, Kirchenb. 2.
Hackemann, Namen 144.
Haenel, Sachs. Schlösser 100.
Haeutle, Begrab. Herz. Ludw. d. Bart. 121.
Geneal. d. Stammh. Witteisbach 121. 192.
Landgr. Hermann I. 193.
Hafner, Glasmalerei 114. Siegel d. Stadt
Winterthur 64.
461
Hagedorn, Hamb. Staatsarch. u. d. Personenf.
22. 352.
Hagelstange, Holzschnitt-Portr. 133.
Hagemeister, v., Landgüter Livlands 444.
Hager, Ahnenbeziffrg. 369. Ein Kap a. d.
Descentorik 369. Steingaden 107. Wesso-
brunn 107.
Hahn, Brunnenschaale 126. Grabsteine 121.
Handb. f. d. Adel 447.
Halke, Numism. 82. 86. 90.
Hallen, Kirchenb. 1.
Haller, Album 209. Bern in s. Ratsman. 325.
Haller, v., Schweiz. Münzkab. 84.
Halm, Franz. Kunstm. 168. Verzeich. 168.
Halter, Alem. Mundart 153.
H[ame], Cölner Dom 105.
Hammer, Franziskaner in Nordamerika 231.
Hampe, Germ. Nationalmus. 166.
Handel-Mazzetti, Frhr. v., Gräbst. 121. Kirchen-
matrik. 2.
Häne, Familienb. zw. Amtmänner 382.
Hänselmann, Glossar 159. Henning Brandis'
Diarium 383. Mittelnierd. Beisp. 158.
Hansen, Kat. d. Rev. Stadtarch. 297. Wie ich
mein Famlnarch. einrichtete 304. Studierende
a. Aachen 348.
Hanstein, Danzigs Gräbst. 120.
Hanthaler, Fasti Campil. Not. anecd. Rec. dipl.
geneal. 385 ff. 271.
Hantzsch, Dtsch. Reisende 384.
Happel, Befestigungsb. 100. Hess. Burgenk.
100.
Harderwijk, Album Zutphon. 217.
Häring, V. dtsch. Adel 408.
Hartknoch. Preuß. Kirchenstftgn. 243.
Hartl u. Schrauf, Matr. Un. Wien 224.
Hartmann, Ber. Schweizer 134.
Hartmann -Franzenshuld, Edler von, Ennser
Hartmann 121. Personen - Medaillen 91.
Wiener Geschl. 325. Zweistammb. 390.
Hartmann-Franzenshuld, Edler von u. Weitten-
hiller, Edler von, Stammbücher 390.
Harpprecht, Frhr. v., Gesch. d. Reichskammer-
ger. 320.
Härtung, Akad. Erinnrgsb. 219.
Has, Kirchenb. 2.
Hasler, Galerie ber. Schweizer. 134.
Hasner, Landtäfl. Verf. 335.
Hasse, Stadtbibl. Kiel 329. Sammig. geneal.
Nachr. 171.
Hasselblatt, Ehrenlegion 215.
Hasselblatt u. Otto, Album Dorpat 215.
Haustein, von u. zu, Hoheit d. teut. Reichs-
Adels 256. 361.
Hauck, Kirchengesch. 348.
Haupt, Zeitschr. 147.
Hauptmann, Mod. Fürstenr. 408. Persönl.
bürgerl. Wappen 356. Wappengruppen 63.
65. Wappenrecht 256. 355. *359. 360.
Wappenr. d. Bürgerl. 355.
Haus Gerlach 282.
Hausen, Afbildningar af vapensköldar 436.
Hausen, Frhr. v., Heraldik 55.
Hauser, Münzen 166.
Hausmann, K. Wilh. Univ. Straßburg 223.
Hauthaler, Mondseer Traditionen 397.
Hauthaler- Richter, Salzburger Traditionen
396. 397.
Hautz, Gesch. Univ. Heidelberg 217.
Hauviller, Hohkönigsburg 100.
Havergal, Kirchenbuch 2.
Havet, Quest. Mer. 180.
Hedeler, Verz. d. Privatbibl. 170.
Hedlinger, Rec. d. medailles 85.
Heffner, Frank. Würzb. Siegel 271. Kaiser- u.
Königssiegel 271.
Hefner, J. v., Fürstengruft 121.
Hefner, T. v., Adl. bayer. Antiq. 260. Bayer.
Adel 277. Bürgerl. Wappen *278. Deutsche
Bundesstaaten 276. Ergänzungsb. zu Siebm.
279. Frankfurter Adel 277. Hess. Adel 277.
Krainer Adel 278. Mecklenb. Adel 277.
Münchener Geschl. 325. Nassauer Adel 277.
Preuß. Adel *277. Sachs. Adel 277. 416.
Schwarzb. u. Waldecker Adel 277. Städte-
wappen 63. Tiroler Adel 278. Württemb.
Adel 277.
Hefner, v., Gautsch u. Clericus, Städtewappen
276.
Hefner, v. u. Gritzner, Mediatis. FürstengeschL
276.
Hefner, v., Gritzner u. Hildebrandt, Außer-
dtsch. Staatenw. 276.
Hefner, v. u. v. Mülverstedt, Preuß. Adel 277.
v. Hefner- Alteneck, Burg Tannenberg 100.
Burgkmairs Turnierb. 180.
Hegel, Chroniken d. dtsch. Städte 376 ff.
Hegi, Register z. Geneal. Hdb. f. Schweiz.
Gesch. 419.
Hehn, v., Z. Entw.-Gesch. d. livländ. Erbg. 444.
Hess, Disc. inaug. 231.
Heideloff, v., Fürsten- und Ritteralbum 121.
Ritternamen in Haßfurt 105.
Heilmann, Standeserhöhgn. 447.
Heimbucher, Orden u. Kongregtn. 231.
Heineccius, De vet. sigillis 271.
Heinemann, v., Siegel d. Anhalt. Fürstenh. 271.
Heinlein, Friedhof zu Leipzig 109. 121.
Heinsius, Bücher-Lex. 175.
Heintze, Dtsch. Familiennamen 147.
462
Heintzerling, Siegerl-Mundart 156.
Heiß, Medailleure 86.
Heitig, Wörterb. d. Taubergr. 153.
Hektor, Germ. Nationalmus. 166.
Helbig&Reich, Führer d.d. öftentl. Samml. 165.
Heldmann, Heiraten d. Karolinger 190.
Helfert, Rechte u. Pfl. d. Pfarrer 20.
Helfert, Frhr. v., Mittlgn. d. Archiv-Sektion
298. Prager Stadtb. 298. Staatl. Archivw. 298.
Hellbach, Adelslex. 259.
Hellwald, v.,Bibliogr. 231. Menschl. Familie 174.
Helmersen, v., Abhdlgn. a. d. Geb. d. Livl.
Adelsr. 444. Gesch. d. Livl. Adelsr. 444.
Helwig, Zeitrechnung 306.
Helyot, Hist. d'ordres 231.
Hempel, Ratsl. v. Chemnitz 226.
Hendel, Petersberg 107.
Henkel, Grabschriften 121.
Hengst, Schwarzer Adler-Orden 348.
Hennig, Preuß. Wörterb. 160.
Henning, D. dtsch. Haus 110.
Henninges, Geneal. tab. 183. Theatr. geneal.
183. Geneal. 183. 257.
Henry, Dialecte de Colmar 153.
Henze, Chirogrammatomantie 395. Handschr.
d. dtsch. Dichter 395.
Heraeus, Bildn. d. reg. Fürsten 92. Hamburger
Studenten 225.
Herald. Bibliotheek 281.
Herald, geneal. Blätter 280.
Herald. Mitteilgn. 280.
Herald, geneal. Zeitschr. 280.
Herauf d'armes, Le, 281.
Herbarz rodzin szlach. 412.
Herberger, Glasgemälde 105.
Herckenrode, le Bon Leon de, Collection de
tombes, epit et blas. 433.
Herdegen, Hirten- u. Blumenorden 348.
Hermann, H., Geneal. u. Herald, bürgerl. Fmln.
357.
Hermann, L. D., Geistl. Wappenbrauch 141.
Herold, Verz. d. Standeserhöhgn. 411.
Heroldsamt auf der Wacht, Das Kgl. Preuß. 411.
Heroldsamt im heutigen Recht 411.
Herquet, Mühlhäuser ÜB 44.
Herrgott, Geneal. gentis Habsburg. 189. 195.
Herrliberger, Bildn. ber. Schweizer 135.
Schlösser 100.
Herrlich, Balley Brandenburg 231.
Herrmann, Geneal. u. Heraldik 447.
Herry, Table alphab. 433.
Hertel, Glossar 156. Thüring. Sprachsch. 156.
— Hall. Schöffenb. 322. 330.
Hertwig, Erg. d. Zeugungs- u. Vererbungsl.
369.
Herzberg- Fränkel, Nekrologien 52. Necr.
Germ. 45.
Herzog-Fränkel, Brüderschaftsbücher 56.
Herzog-Haugk, Realencykl. 2.
[Hesekiel] Album Roßleben 209.
Hesekiel, Wappensagen 141.
Hesse, Rothenburg 100.
Hettler, Adreßbuch d. Arch. 256. Archival.
Alman. 241. 256. Histor. Kommissionen
148. 177.
Hettner, Rom. Steindenkm. 129.
Heuchler, Dom zu Freiberg 105.
Heuglin, Württemb. Stipendien 342.
Heuser, Bibl. Gießen 172.
Heyck, Herz. v. Zähringen 193. Urk., Siegel
u. Wappen 271.
Heyd, Bibliogr. d. Württemb. Gesch. 193. 252.
Heydenreich, E., Archiv v. Mühlhausen 275.
341. Archivbauten, städtische, 250. Archivw.
u. Geschichtswft. 287. 387. Bau- u. Kunst-
denkm. 100. 111. Bedeutg. d. Stadtarchive
287. Bibliogr. Repertor. 197. 226. 324. 328.
Falscher Adel 367. Familiengesch. u. Heral-
dik 69. Führer d. Archivausstllg. 275.
Fuldaer Cartular 365. *395. 399. 400. Gesch.
v. Leubnitz 106. 309. Gesch. v. Mühl-
hausen 95. 342. Hilfsm. u. Qu. d. sächs.
Adelsgesch. 79. 416. Katastrationswerk 341.
Recht z. Wappenfhrg. 79. 360. Trier an d.
Mosel 128. Sächs. Adelsges. 413. Über
Heraldik 54. Urkunden mit Malerei 365.
Heydenreich, G. H., Kirchenchron. v. Weißen-
fels 105.
Heyer von Rosenfeld, Standeserhöhgn. 447.
Heyne, Goldschmiedezeichen 77. Hausalter-
tümer 110.
Hildebrand, Rig. Schuldbuch 329. 344. Det
Svenska Rikes vapnet 435. Svenska Sigiller
271.
Hildebrand u. Wieseigren, Svenska Skriftpr. 306.
Hildebrandt, Anhalter Adel 277. Braunschw.
Adel 277. Eintraggn. brandenb. Fürsten
390. Gräbst, u. Epit. 121. Grünenberg 56.
Hannöv. Adel 277. Herald. Alph. 55.
Herald, a. Erfurt 121. Herald. Meisterw.
54. 81. Herald. Musterb. 54. 55. Stammb.
d. nordd. Adels. 390. Wappen d. Kärntn.
Adels 447. Wappenfibel 54. 81.
Hildebrandt u. Seyler, Bürgerl. Wappen 278.
Hille, Aktenkassationen317. Staatsarch. Schles-
wig 295.
Hilliger, Urbare v. d. Pantaleon 400.
Hinrich, Fünf jahrs - Katalog 175. Wöchentl.
Verzeichn. 175.
Hinrichsen, D. literar. Deutschland 241.
463
Hinschius, Orden u. Kongregtn. 231. Per-
sonellst, u. Eheschi. 20.
Hintermeister, Häuser v. Zürich 108.
Hiort-Lorenzen, Annuaire geneal. d. mais. souv.
191. Geneal. d. mais. princ. 191.
Hirn, Innsbrucker Stadt-Archiv 298.
Hirsch, Bibliogr. d. dtsch. Rgmts.-Qesch. 230.
Biogr. Lex. 241. Cicerone * 166.
Hirsch, Toppen u. Strehlke, Qeschichtsq. d.
preuß. Vorz. 231.
His, Z. Rechtsgesch. d. Adels 264. 388.
Hochadl. Famin. 259.
Hocker, Bibl. Heilsbronn 171. Heilsbronner
Antiq. 105.
Hodenberg, v., Lüneb. Lehnreg. 263.
Hoeber, Kath. lit. kal. 241.
Hoernes, Ost. Ung. u. d. Haus Habsb. 195.
Hofberg, Schwed. Burgen 100. Sven, biogr.
lex. 238.
Hofer, Schweiz. Zivilstandsreg. 2. 23.
Höfer, Etymolog. Wrtrb. 154. Nouv. biogr.
gen. 237.
Höfflinger, Wappen- oder Adelsverlhgn. 359.
Hoffmann, Burgen 100. Fideikommisse 71.
Pförtner-Stammb. 210.
Hoff mann v. Fallersleben, Beitr. 157. Hand-
schr. in Wien 173.
Hoffmeister, Handb. 193. 194. Matr. Univ.
Rostock 223.
Hofman, Portr. 87. 136.
Hof mann, Donatoren 112. Galerij der predik.
352. Kirchenb. 3. Markgrafenfenster 112.
Ritterg. i. Sachsen 247.
Hofmann, de, Historiske Efterretninger 435.
Hofmeister, Haus Wettin 192. Mecklenb. Mitgl.
d. fruchtbr. Gft. 348.
Hofstede de Groot, Meisterw. d. Porträtmal.
132.
Hohenbühel, Frhr. v., Beitr. z. Gesch. d. Tir.
Ad. 447.
Hoheneck, Frhr. v., Löbl. Herren Herren
Stände 447.
Hohenlohe -Waidenburg, Fürst F. K. zu, Be-
schr. d. Siegel 271. Gemeins. Siegel 271.
Gräbst. 121. Herald. Doppel-Adler 271.
Herald. Helmzierden 67. 271. Herald. Pelzw.
271. Herald. Styl 55. Hohenl. Mottos *76.
Inschr. auf Sieg. 271. Siegel der Pfalzgr.
v. T. 271. Siegelkarenz 271. Sphrag. Album
271. Sphrag. Aphor. 73. 271. Sphrag. System
271. Wappen auf Graben 124. Wappenr. 56.
Höhlbaum u. Keußen, Kölner Inv. 297.
Hoiningen gen. Huene, Frhr. v., Herald. Glossen
69. Kurl. Adelsmatr. 376.
Holland, De familiis Bojorum 180.
Hollink, v., Schlösser 100.
Holst, Musee Thorwaldsen 163.
Holstein, Herren von Querfurth 96.
Holtze, Mark. Kanzler 348.
Holtzinger, Katechism. d. Reg. 287.
Holzmann, Anonymen Lex. 148. Pseudonymen-
lex. 148.
Homeyer, Haus- u. Hofmarken 77. Stadt-
bücher 329.
Honig, Zaanland Gem. wap. 64.
Honig, Kölner Mundart 156.
Höniger, Kölner Schreinsurk. 149. 328. Rotu-
lus v. Andernach 328.
Höniger u. Stern, Judenschreinsb. 328.
Honseimann, Sauerländ. Familienarchiv 280.
Hoogeweg, E. westfäl. Pilgerfahrt 384.
Hopf, Hist. geneal. Atlas 190.
Höpfner Ztschr. 147.
Hoppenried, Stammb. 416.
Horand, österr. Exulanten 235.
Horany, Memor. Hungar. 241.
Hormayer-Hortenburg, Hohenschwangau 100.
Hörn, Bibl. d. Univers. 212. Clarissen-Kloster
107.
Hörschelmann, Geneal. Adelshist. 264. Samml.
v. Stamm- u. Ahnent. 200. Verm. Smlg. 264.
Horss, Ravensberg 100.
Horst, Frhr. v. d., Kirchenb. 3. Preuß. Adelsr.
411. Testament 315.
Hoseus, Univ. Straßburg 223.
Hosmann, Geneal. Austr. 189.
Hottinger, Bibl. Straßburg 171.
Hovenden, Kirchenb. 3.
Hoverden, Graf v., Schlesiens Grabd. 121.
Zur Wappen-Symb. 74.
Howard, Mise. Geneal. 421.
Hozier, d', Armor. gener. 425.
Hrachowina, Wappenb. 55.
Huber, Z. Geneal. d. Markgr. v. Österreich 386.
Hubert, Die neuere Belg. Geschichtswft. 430.
Hübner, Beschr. d. Erzst. Salzburg 154. Bibl.
geneal. 256. Genealog. Tab. 180. Lex. geneal.
184. Gerichtsurk. 314.
Huet, Cat. d. manuscr. Allem. 178.
Huggenberger, Staatsrechtl. Stelig. d. Ad. 412.
Hugo, v., Kirchenb. 3.
Hulley, E., Trierer Familienchronik 382.
Human, Stiftgn. d. Diöz. Hildburghausen 342.
Humbracht, Höchste Zierde Deutschi. 201. 267.
Hundt, Bayer. Stammb. *260. Kloster Scheyern
107.
Hunziker, Aargauer Wörterb. 153.
Hupel, Idiotikon 161. Kurlands Adel 444.
Materialien, z. livl. estl. öselschen Adelsg. 444.
Hupen, Verf. d. Republ. Polen 439.
464
Hupp, Städtewappen 63. Wappen u. Siegel 271.
Hüttner, Ausz. a. d.Schuldb. v. Regensburg 345.
Hutzelmann, Beyersdorf 100.
Huyttens, L'art de verifier les genealogies 256.
433.
Hyrtl, Die fürstl. etc. Familien d. östr. Kaiser-
st. 189. 447.
Iconographie francaise 136.
Ilgen, Grafen v. Berg 140. 195. Sphragistik
72. Westfäl. Siegel 61. 269.
Imhof, Spicil. Rittersh. 185. Notitia Proc. 185.
Genealog, fam. 185. Hist. reg. 185. Ge-
nealog. XX. illustr. 185. Hist. Ital. et Hisp.
geneal. 185. Genealog, hist. caes. 185. Loh-
meiersche Tafeln 185. Stemma reg. 185.
Rech. hist. 185. Genealog. Hisp. 185.
Imhof-Blumer, Porträtköpfe * 133.
Inama- Sternegg, v., Familienkomm. 71. Kir-
chenbücher 1. Quellen d. dtsch. Wirtschafts-
gesch. 400. Tirol. Weistümer 154. Urba-
rien 400.
Invent. d. Bad. Generallandesarch. 296.
Inventare d. Frankf. Stadtarch. 297.
Inventar Hans. Arch. 297.
Inventare Schweizer Arch. 297.
Irmer, Romfahrt Heinrichs VII. 56.
Irmischer, Handschriften in Erlangen *171.
J., D. Orthsche Familienbuch 381.
Jaarboek van den Neederl. Adel 281. 433.
Jäcklin, Wappen d. Bürger v. Chur 325.
Jacob, Herald.-sphrag. Notizen 272.
Jacobs, Kirchenb. 3. Kl. Beitr. 272.
Jacoby, Etüde de la selection 369.
Jaeck, Klöster 107. Pantheon Bambergs 241.
328.
Jaeger 209.
Jager, de, De Bielsche vroedschap 439. Secre-
tarissen 352. Pensionarissen 352. Komman-
deurs 352. Predikanten 352.
Jäger, Ebrach 107.
Jahrb. d. dtsch. Adels 279.
Jahrb. f. Genealogie 280.
Jahresberichte d. Geschichtswft. 178. 252.
Jahresberichte, germanistische 147.
Jakobs, Kirchenbücher 1. 3.
Jaksch, v., Archivber. aus Kärnten 297. Die
ältesten Siegel 272. Mon. hist. duc. Carin-
thiae 397.
Jaksch, v., u. Wartenhorst, Einführg. d. Johan-
niter-Ritterordens 231.
James, H., Facsimiles 394.
Janauschek, Orig. Cist. 231.
Janeki, Handb. d. preuß. Adels 257.
Janicke, Glossar 160. ÜB. d. Höchst. Hildes-
heim 275.
Janner, Bauhütten *77.
Janßen, H. O., Die Stammb. des Joh. J. Callen-
fels 390.
Jenni, Geschl. v. Solothurn 325.
Jirecek, Cod. iur. Bohem. 335. Arch. v. Dal-
matien 298.
Jitschinsky, Theres. adl. Damenstift 447.
Jöcher, Allg. Gel.-Lex. 239.
John, Egerer Studenten in Leipzig 220.
Johnson, J. Bol., The scottish records 195.
Johnson, R., The twentieth Century biogr. 238.
Johnson, W., Was willst du wissen 315.
Jonin, Musee de portr. 132.
Jordan, Fragebogen 8. Inscr. Mulhus. 109.
Kirchenb. 8. Verzeichnis 216.
Jördens, Grundl. 241.
Joubert, Einl. z. Medaillen-Wissensch. 83.
Jung, Antiq. mon. in Wilzburg 107. D. hist.
Arch. v. Frankfurt 296.
Jungnitz, Grabstätten 121. Bresl. Diözesan-
archiv 17. Visitationsberichte *207.
Junker, D. gold. Ehrenged. Lutheri 83.
Juritsch, Gesch. d. Babenberger 386.
Justi, Gesch. d. Univ. Marburg 221. Hess.
Gel.-Gesch. 241.
Kade, Freiberger Geschl. 119.
Kadich, Leopoldsdorf 100.
Kadich u. Blazek, Mährischer Adel 278.
Kaiser, Bücherlex. 175.
Kaiina v. Jaetenstein, Nachr. böhm. Schrif tst. 241 .
Kalimeyer, Kirchen u. Prediger Kurlands 206.
Kämmel, Krit. Studien 245.
Kämmerer-Almanach 348.
Käntzeler, D. Aachener Kempenbuch 314.
Karlowitsch, Russ. Adelsverhältn. 436.
Karteis, Ratsl. v. Fulda 226.
Katal. d. Steierm. Landesarch. 297.
Kat. herald. Ausstlg. Mitan 444.
Käubier, Personenstandsreg. 20.
Kauffmann, Dtsch. u. niederl. Munda. 161.
Kauffungen, v., Gräbst. 121.
Kaufmann, G. u. G. Bauch, Univ. Frankf. a. O.
216.
Kautzsch, Wappenb. 96.
Kayser, D. Hannov. Pfarren 206.
Kehr, ÜB Merseburg 275.
Kehrein, Biogr. lit. Lex. 241. Volksspr. * 156.
Keil, D. dtsch. Stammb. 390.
Keintzel, Nö'sner Idiotism. 155.
Keinz, Ergänz, z. Bayr. Wrtrb. 154. Indic.
Arnon. u. Brev. not. 399. Staatsbibl. Mün-
chen 171.
465
Keiter, Kathol. Lit. Kai. 241.
Kekule von Stradonitz, Adelsanmaßer, Adels-
schwindler etc. 367. Ahnen d. Prinzen Georg
v. Preußen 191. Ahnenproben auf Kunst-
werken 124. Ahnentafel-Atlas 191. 367. Aus-
gew. Aufsätze a. d. Staatsrecht u. d. Qeneal.
258. Beziehgn.d.Geneal. z. Behdlg. d. Staats-
rechtes 346. Beziffrg. d. Ahnen 367. Eben-
bürtigkeit*^!. 264. Einfhrg. e. Adelsbuches
415. Gedenkb. einer böhm. Exulantenfam.
381. Handapparat d.Ahnenforschg. 251. Haus
Oldenburg 193. Heraldik a. d. Ausstellung
d. gold. Vließ. 234. Hohenzollem als Ritter
d. Ordens v. Gold. Vließ 191. Lippesche
Thronfolge *194. Mütterl. Ahnen Rieh.
Wagners 373. Rechtsgesch. ü. Wappen 355.
Spenerl84. Streif z. d. d. mediz.-geneal. Lit.
367. 369. Thronf. in Sachsen-Coburg 192.
Unehel. Kdr. i. Kirchenb. 11. 13. 20. Unter-
suchg.v.Vererbungsfr. 367. Über die Zustän-
digkt. d. preuß. Heroldsamtes 411. Wappen-
kunde in den Museen 169. Was lehren d.
Adelsprozesse in Österreich 447. Wilhelm IL,
Kaiser * 191. Ahnen d. Prinzen Georg v.
Preußen 191. Zur Gesch. d. Goth. geneal.
Taschenb. 280.
Kelle, Handschr. in Prag 173.
Keller, Sachs. Adelsgesetz 412.
Keller- Euher, Steuerw. v. Zürich 227.
Kelleter, Kirchenb. 3.
Kelly d'Aghrim, Essai hist. sur l'Irlande 421.
Kemmerich, Porträtmal. 133.
Kerler, Katalog 171.
Kerner, Allg. Staats-Landr. 361. Allg. Staats-
Genossenschaftsr. 361.
Kestler, Rabensburg 100.
Keßlin, Nachr. v. Schriftst. 241.
Ketrzynski, v., Ludnosci polsk. 442. Przydomki
Szlachty Pom. 440. Taryfy Podatk. 440.
Keußen, Beitr. z. Gesch. d. Un. Köln 218.
Keysser, Bibl. Köln *172.
Kieck, Matrik. Univ. Wien 224.
Kiefer, Frankfurter Blätter 197. 280. Goethe-
Ahnen 372. Pfarrbuch 206. Schillers 16-
stellige Ahnentafel 372.
Kienitz u. Wagner, Landes- und Volksk. von
Baden 252.
Kießkalt, Grabdenkm. 121.
Kilian, Pinac. Fugg. 132.
Kindler v. Knobloch, Adel im Oberelsaß 261.
Gold. Buch v. Straßburg 325. Oberbad.
Geschlechterb. 258.
Kindlinger, Nähere Nachr. 272.
Kirchberger, Wappen d. relig. Orden 233.
Kirchhoff, Fragen der Erblichkeit 368.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde
Kirchner, Boytzenburg 100.
Kisch, Nösner Wörter 155.
Kisky, Domkapitel zu Köln, S. Gereon 407.
Kittel, Frauenkloster Schmerlenbach 348.
Klein, Nachr. evang. Pred. 241. Verfall der
Adelsgeschl. 15.
Kleinberger, Verlobt etc. 197.
Kleiner, Vorarlberger Landesarch. 299.
Kleinemann, Dominikaner Orden 231.
Kleinwächter, Kirchenb. 3.
Klemm, Aus d. Hausbibel ein. Exulanten 382.
Helvetia 217. Runen, Steinmetzzeichen -*77.
Steinmetzzeichen 77. Vornamen 144. Würt-
temb. Baumstr. 348.
Klemm, P., u. Denecke, O., Verzeichnis 211.
Klemms Archiv 282.
Kiempen u. Kratz, Matrikel d. Pomm. Rittersch.
247.
Klesse, Wortschatz 157.
Klewitz, P., u. Ebel, K., Matrikeln Un. Gießen
216.
Klingspor, v., Den med sköldebref förlänade
435. Sveriges Adel 435. Om Upplands
Adel i äldra tider 435. Upplands Herre-
gärder 435. Handbok af prakt. vapenk. 435.
Balt. Wappenb. 435. Sveriges Riddersk.
vapenbok 435. Sv. Slottoek Herresaeten 100.
Grabd. 121.
Klinkel, Kyburg 101.
Klinkenborg, Siegel d. Landesherrn 272. Siegel
d. preuß. Könige 272.
Kloppmann, Kurl. Güterchron. 444.
Kluge, Altgerm. Dialekte 161.
Klüpfel, Gesch. Univ. Tübingen 223. Schwab.
Geschichtsforscher 348.
Knapp, Grundherrschaft 247.
Knauer, Meines Großv. Stammb. 390.
Knauth, Alten-Zella 107.
Knebel, Künstler u. Gewerke Freibergs 240.
Kneschke, Adelslex. 259. Grafenhäuser 259.
Wappen 259.
Knesebeck, Frh. v. d., Handb. d. Adels 259.
Rittermatrikeln *247. 263.
Knetsch, Goethes Ahnen 372. Goethes Ahnen-
tafel 372.
Knipping, Niederrh. Arch. zu Paris 295.
Knitl, Scheyern 107.
Knobloch, Kalender 204.
Knod, Deutsche Studenten in Bolonga 214.
Matr. Univ. Straßburg 223. Rheinl. Stud. 222.
Knodt, De Moguntia lit. 220.
Knoetel, Figurengrabm. 121.
Knötel, Bürgerl. Heraldik 78.
Knothe, Gesch. d. Oberlaus. Adels 259. 260.416.
Görlitzer Hofgerichtsb. 314. — Wörterb. 157.
30
466
Knüfli, Wappen Appenzell 325.
Köberlein, Pfarrk. zu Frankenberg 105.
Kobolt, Bayr. Gel.-Lex. 206. 241.
Koch, Ein Zittauer Stammbuchblatt 390.
Deutsch-böhm. Edelleute 447. Karmeliter-
klöster 231. Saalfelder Familiennam. 325.
Stiftg. Casp. Tryllers 342. Tables geneal. 190.
Koch-Sternfeldt, v., Genealog. Forschgn. 447.
Koegler, Har., Wie Schiller geadelt wurde 360.
Koerner, B., Genealog. Handb. 279. Zustän-
digkt. d. Heroldsamtes 411.
Koetschau, Museumskunde 162.
Kohle, Bauernhaus 111.
Köhler, Kirchl. Gesetzgeb. 36. Marienk. zu
Bernburg 105. Münzbelustigungen 84. 87.
Kohlhagen, v., Bamberger Fürstbischöfe 121.
Heraldik * 55. Domkapitel Bamberg 261.
Kohlrausch, Bildn. dtsch. Kön. 133.
Kolar, Patrizier-Geschl. von Tabor 325. Siegel
d. böhm. Adels 272. Taborit. Siegel 64.
Kolbe, Handb. d. Kirchenstatistik 176.
Kolde, Brüderschaften 48.
Kollatz u. Adam, Berliner Wortschatz 160.
Koner, Repertor. 177. 260.
König, Kaiserl. Begräbn. 122. Professoren
z. Freiburg 216.
König, Valent., Genealog. Adels-Hist. 416.
Königsdorfer, Kloster i. Donauwörth 107.
Könnecke, Bilderatlas 239. 240. 394. Hess.
Buchdruckerb. 206. Kirchenvisit. 207. Nicht-
staatl. Arch. Hessen u. Waldeck 296.
Koopmans, Handelsmerken 80. Zegelkunde
272. Het teekenen 272.
Kopp, Fr., Vind. act. Mur. 189.
Koppelmann, Grabsteininschriften 122.
Koppen, Verzeichn. d. Idiot. 159.
Kopriva, Suntheimer Tafeln 182.
Kornbeck, Sammlungsschwestern 349.
Körner, Latinisierte u. gräzisierte Namen 148.
Korth, Stadtb. v. Eilenburg 336.
Kortzfleisch, von, Kirchenb. 3.
Koser, Friedr. d. Gr. 94. Histor. Denkm. 135.
Neuordn. d. preuß. Archive 295. Preuß.
Historiogr. 257. Stand d. arch. Forschung
in Preußen 294.
Koser u. Seidel, Äuß. Ersch. Friedr. d. Gr. 136.
Kosegarten, Niederd. Wörterb. 157. Gesch.
Univ. Greifswald 217.
Kosinski, Przew. herald. 442.
Köstlin, Baccalaurei u. Mag. 224.
Kothe, Domkapitel zu Straßburg 407.
Kötschke, Stud. z. Verwaltungsgesch. 399.
Kövess von Aszod u. Harkaly, Die in- u. ausl.
Orden 447.
Krabbe, Univ. Rostock 223.
Kral von Dobrä Voda, Ritter, D. Adel v. Böh-
men 447. Wappentafeln 102.
Krahl, Ex libris 57. Wappenb. d. mähr. Adels
447.
Kramer, Idiotismen 155.
Krane, Frhr. v., Friedh. zu Görlitz 122.
Krasnopolski, H., Hypothekenrecht 330.
Kratz, Pomm. Schloßges. 247.
Kraus, D. christl. Inschr. d. Rheinl. 130. Grab-
schrift 122.
Krause, Fruchtbring. Gft. 348. Schles. Priester-
quelle 206.
Krauß, F., Die eherne Mark 349.
Kreittmayer, v., Anm. ü. d. cod. iur. Bav. 359.
Kreissig, Afraner- Album 210.
Kreyssig u. Wilsdorf, Album 206.
Krieg, Ablieferg. d. Gerichtsakten 317. Kir-
chenb. *3. Habsburg 100.
Kriegk, Deutsches Bürgertum 149.
Kriegsarchiv in Wien, Unterrichtshefte. 306.
Kröber, Kirchenb. 3.
Krogk, Höiere danske Adel 435. De danske
majorater 435. Lexikon over adl. fam. 435.
Krollmann, Stockelberg 100. Marksburg 100.
Hohkönigsburg * 100. Moritzburg 100.
Schaumburg 100. Giebichenstein 100. Erm-
länd.BurgenlOO. Dohnasches SchlößchenlOO.
Krone, Frhr. v., Wappen- u. Handb. 257.
Kröningsvärd, Matrik. öfver Sveriges Riddersk.
436.
Krosch, Unechte Münzen 83.
Kroschel, Erziehungsanst. Arnstadt 209.
Krückmann „von" 145.
Krüger, Herk. d. Zähringer 193. Pastoren i.
Stargard 349. Urspr. d. Weifenhauses 194.
Kruse, Standesamt 20.
Küch, Berg. Wappen 272.
Kuhns, Gerichtsverf. 330.
Kuli, Oberpfälz. Münzen 86.
Kunitsch, Biogr. 241.
Kunz, Schloß d. Piasten 100.
Kunz v. Kauffungen, Regesten 17. Stadt-
rechngn. 342.
Kuropatnicki, Wiadom. kleyn. szlacheckim 442.
Kürschner, Deutscher Lit.-Kal. 241. Staats-
handb. 205.
Kurtze Hist. d. Hessen 242.
Kurz, Zur Abwehr 252.
Kuyk, van, Diaconen 352. Koningen 352.
Kypke, Chronik d. Adelsgeschl. der von dem
Lentcze VII. 137.
Laband, Bresl. Stadt- u. Gerichtsb. 330.
Lacchey, Anc. arm. equestre de la Toison d'or
233.
467
Lacombe, Bibliogr. Paris. 226.
Lacomblet, ÜB f. d. Niederrh. 18. 399.
Lagus, Album Aboens. 213.
Laine, Arch. geneal. 425.
Lalone, Union d. etud. anv. ä Louvain 220.
Lamb, Biogr. dict. of the United States 238.
Lambert, D. Hallische Patrzt. 325.
Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben *400.
Evangelienb. 51.
Landau, Hausbau 110. Ritterb. 100. Ritter-
gesellschftn. in Hessen 251.
Landmann, Bach-Porträts 132.
Landgraf, Dom zu Bamberg 106.
Lang, K. H. Ritter v., Adelsbuch d. Kgr.
Bayern 260.
Lange, Kirchenb. 3.
Lange, A., Schles. biogr. 241.
Lange, A., Merklein, Theod., Weiske, K.,
Verz. d. Abitur. *209. 447.
Lange, E., Greif swalder Sammig. 197. 247.
Langenbruch, Grapholog. Studien 395.
Langer, D. Ahnen u. Adelsprobe 448.
Langley, Kirchenb. 3.
Langlois u. Stein, Archives de l'hist. de France
303.
Langt, Habsburg 100.
Lapaix, Armorial 63.
Lappenberg, Hamburger Rechtsaltert. 344.
Kapellane in Hamburg 350.
Larfeld, Inschriften 89.
Larousse, Grand dict. univ. 175.
Lassen, Biogr. Nachr. 238.
Lasteyrie, de, Bibliogr. des trav. hist. 148. 177.
Laszowski, Vistes zowiö 281.
Laszowski-Szeliga, Adelsmatrikel 376.
Latomus, Stammregister 247.
Latz, Comm. in geneal. Austr. 189.
Lau, Kölner Patriziat 328.
Lauckner, Zur Erinnrg.a.d. Kriegsjahr 1644 341.
Laurence-Archer, The ordres of chivalry 231.
Lavater, Physiognom. Fragm. 394. Schweizer.
Fragm. 138.
Laveleye, De la propriete 174.
Lazias, De gent. migr. 182.
Leber, v., Ritterb. 100.
Lechande d'Anisy et de Ste. Maria, Rech, sur
le Domesday 421.
Lecossais, Le simple crayon 250.
Lecoy de la Marche, Les sceaux 272.
Ledebur, Frhr. v., Frauensiegel 72. 272. Urk.
Nachr. 263. Wappengr. 74.
Ledos, Traite de la physiogn. 138.
Leene, J. van den, Le theatre de la noblesse 433.
Leesenberg, Urspr. uns. Wappen 58.
Lefevre-Pontalis, Bibl. d. trav. hist. 148. 177.
Legat, Kirchenb. 3.
Lehmann, D. Bildnis 112. 133. Glasmalerei
114.
Lehnhardt, Alphab. Ortsverz. 320.
Lehner, Burgen 100.
Lehnes, Birkenfeld 107. Riedfeld u. Münch-
steinach 107.
Lehr, L'Alsace noble 261.
Lehsten, D. Adel Mecklenburgs 266.
Leichtlen, Zähringer 193.
Leinberg, Finnl. Stud. 225. Skolstaten 213.
Leiningen-Westerburg, Graf zu, Ex-libris 57.
Herald. Sitten und Unsitten 54. Leining.
Wahl- u. Denkspr. 77.
Leiningen-Westerburg, K. E. Graf zu, Neu-
Leiningen. Warenzeichen-Heraldik 80.
Leisching, Bildn. 133.
Leiß, Stud. aus Waldeck 225.
Leithe, Univ. bibl. Wien 173.
Leitner, Quirin v., Frey dal 180.
Leitschuh, German. Nationalmus. 166. Katalog
bibl. Bamberg 171. 267.
Leitzmann, Numism. Werke 85.
Lemcke, Schöffenb. v. Freienwalde 329.
Lemmen, v., Tirol. Künstlerlex. 241.
Lengnich, Gesch. d. preuß. Lande poln. Anteils
439. Historia polona. 439. Jus publ. regni
poloni 439.
Lenz, D. Handschuhsheimer Dialekt 153.
Lenzen, Histor. geneal. Erltrgn. 185.
Leo, Burgenbau 101. Vorlesungen d. Gesch.
d. deutschen Volkes 416.
Leonhardt, Rechtsverf. an Grundeigent. 329.
Leoprechting, Frhr. v., Generalacta 261.
Stammb. v. Possenhofen 390.
Lepsius, Rudelsb. u. Saaleck 101. Sphrag.
Aphor. 272.
Lerchenfeld, v. u. Rockinger, Bayer. Freibriefe
349.
Letzener, Stammb. d. v. Berlebsch 132. 183.
Plessisches Stammb. 183.
Leukfeld, Hist. Spangenb. 183.
Leupold, Allg. Adels-Archiv 189. 448.
Leuschner, Familien-Genealogie 250.
Lewis, Familienfideik. 71.
Lexer, Glossar *154. Kärtn. Wörterb. 155.
- Mittelh. Handw. 76. 152.
Lexis, D. deutschen Univ. 211.
Leyser, Comm. de contra-sigillis. Siegel -Ca-
binet 272.
Lichnowsky, Gesch. d. Hauses Habsburg 195.
Liebe, Kirchspiele *18.
Lienhart, Wrtrb. d. elsäß. Munda. 153.
Lies, Beschrijving 232. Beiträge 232.
Liesegang, Sondergemeinden 328.
30*
468
Lind, Alt. kirchl. Denkm. 54. Blätter f. Sphrag.
272. Sphrag. Denkm. 272. Städtew. 64.
Stammb. des J. Rottenburger 390. Wappen
d. Stadt Wien 64.
Linde, v. d., Nassauer Drucke 218.
Linden, Baron von, Der Uradel u. d. Qoth.
gen. Bücher 280.
Lindner, Aufhebg. d. Klöster 107. Schriftst.
d. Benediktinerord. 232. Schriftst. 241.
Lindström, Ansteckingar 122. 226.
Lingke, Ritterburgen 101.
Link, Klosterbuch 107.
Linsenmayer, D. Protestant. Bewegung 235.
Lion, Herald. Modellen 54.
Lipowsky, Bayr. Künstlerlex. 206.
Lipperheide, Freih. v., Wappenb. 64.
Lippert, Aktenkassationen 317. Entsthg. d.
Lehnbücher 313. Sachs. Stammbuch 137.
Vasallenverz. 262. Zur Geneal. d. Wettiner
192. _ Gesch. d. Familie 174.
Lippert, W. u. H. Beschorner, Lehnbuch
Friedrichs d. Strengen 262. 313.
Lipsius, Bibl. num. 85.
Lisch, Begräbniskap. 122. Burgen 101. Fa-
milie v. Plau 325. Geneal. d. Grafen v.
Schwerin 194. Grabplatten 122. Haus-
marken 77. Herzoge v. Holstein -Sonder-
burg 194. Kalandsbuch 48. Landfahrer-
Krämer- Komp. 349. Leichensteine 122.
Rostocker Patrzt. 325. Schlösser 101. Ver-
bindgn. 193. Verz. d. Prediger 349.
Liske, Akta grodzkie 442.
Litta, Famiglie celebrie 428. Tavole geneal.
428. 429.
Listes des titres de noblesse 433.
Litzel, Kaiserl. Begrab. 122.
Livre d'or du Canton de Fribourg 327.
Lobe, Kirchenb. 3. Gesch. d. Kirchen u.
Schulen 264. Wahlspr. 76.
Lochner, Nürnberg 349. Oesterr. Exul. 236.
Lodge, Peerage 421.
Lodia-Czarniecki, v., Herb. Polski 442.
Loebell, Geschichtl. Überlfg. 139.
Loefen, v., Marienberg 101.
Loening, Autonomie d. standesherrl. Häuser
264.
Loersch, Aachener in Leipzig 220. Aach.
Rechtsdenkm. 314. Urk. z. Privatrecht 71.
Löher, v., Archivl. 287. 304. Helmkleinode
67. 272. Röckischer Metallabg. 272.
Lohmeyer, D. Abkürzgn. 290. Grundr. zu
Vorl. 388.
Lokszyski, v., Grodbücher 323.
Looshorn, Bist. Bamberg 143.
Lopacinski, Verz. d. Namen russ. Untert. 443.
Lopez- Valdemoro de Aranda, Guia de la Nobl.
Esp. 429.
Lorenz, Grimmenser Album 210.
Lorenz, Alfr., Matrikenwesen 20.
Lorenz, O., Geneal. Atlas 191. Geneal. Handb.
d. Europ. Staatengesch. 191. Geschichts-
quellen 176. Geschichtsw. in Hauptrichtgn.
200. 368. Lehrb. d. ges. wiss. Geneal. VI.
58. 124. 148. 179. 200. 262. 368. Leop. v.
Ranke 14.
Lorenzen u. Thisot, Danmarks Adels-Aarbog
435.
Lorinser, Gedenkbl. Lorinser 448.
Losch, Runen 77.
Lösch, Kirche St. Jakob in Nürnberg 106.
Loserth, Geneal. Studien 448. Hans Stuben-
berg VII.
Lossius, Drei Bilder a. d. Adelsl. 444.
Lottner, Samml. f. Rheinprov. 36.
Lots, Standesregister 41.
Löwe, Einwanderung d. Berchtesgadener 235.
Bibliographie 262. Bücherkunde 262.
Loyens, J. G., Recueil herald. 433.
Loziriski, L. Ritter, Lemberger Patriziertum
325.
Lozzi, Bibl. dell' ant. e nuova Ital. 429.
Lübben, Mittelniederd. Gramm. 158. Mittel-
niederd. Handwörterb. 158.
Lübke, Glasgemälde 114.
Luca, de, Gel. Ostreich 241.
Luchs Heraldik 55. Schles. Landes- u. Städte-
wappen 63. Schles. Fürstenb. 122.
Lucht, Stadtb. Kiel 329.
Lüdecke, Heraldik 55.
Lüdeke, Denkm. d. Wiedereröffng. 436.
Lüders, Mecklenburgs eingeb. Adel 266.
Ludewig, de, Rel. manuscr. 349.
Lührer, Schüler Rößeler Gymn. 209.
Ludorf f, Bau- u. Kunstdenkm. 361.
Lund, Danske mal. portr. 132.
Lundell, Skandinav. Mundart 161.
Lüneb, Siegel-Kab. 272.
Lunig, Literae procerum 387.
Lünig, Corp. jur. feud. 313. Dtsch. Reichs-
archiv 317. 349. 361.
Lüpke, Ergänzungen 159.
Luschin von Ebengreuth, Deutsche Rechts-
hörer in Italien 214. Grabstätten 122.
Sphragist. Beitr. 272. Vornamen 144.
Lütgendorff-Leinburg, Frhr. v., Familiengesch.
V. 124. 263.
Lüthi, Steinmetzzeichen 77.
Lutz, Bürgerb. Basel 325.
Lutzan, Güterfamilienfideikommiß 444.
Lyckii, Sylloge num. 89.
469
M. R., Frhr. v., Generallandesarch. Karlsruhe.
296.
Maandblad v. h. gen. her. genootsch. 281.
Maag, D. Habsb. Urbar 400.
Mabillon, Ann. ord. d. Benedicti 232.
Macco, Aachener Wappen u. Genealogien 325.
Beitr. z. Gesch. u. Geneal. rhein. Adelsf.
251. 252. 270. 369. Kalkofen 101. Refor-
mationsg. Aachens 349. Reichskammerger.
320. Wappenb. Aachener Patrizierfam. 253.
Mach, Kirchenb. 3.
Macholz, Kirchenb. *3.
Mack, Heraids College 420.
Mac-Lennan, The patriarchat theory 174.
Studies in anc. hist. 174.
Mader, Reichsrittersch. Magazin 361.
Magnus, Genealog. Collect. 201.
Magny, Vic. de, Livre d'or de la nobl. 425
Nobil. de Normandie 427.
Mailhol, de, Dict. hist. et herald. 425.
Mairhofer, Pusterthals alte Adelsgeschl. 448.
Maisons nobles du pays de Liege, Les 432.
Majlath, Stammfamilien 448.
Malachowski, Zbiör nazwisk 443.
Malderghem, Jean van, Un ouvrage de Com.
Gaillard 433.
Malecki, Studya herald. 443.
Mallinckrodt, Dortm. Ratsl. 226.
Maltitz, v., Hand- u. Adreßbuch d. adl. Stiftgn.
342. Hand- u. Adreßb. d. Geschl.-Verb. 342.
Abdrucken v. alten Siegeln. Siegel d. Samml.
v. Maltitz 272.
Mandrot, de, et du Bois-de Pury, Arm. Neu-
chatel 325.
Manecke, Geneal. Schaupl. 171.
Mango, Nobiliario di Sicilia 429.
Manlik, Matrikenführung 20.
Mann, Rostock 101.
Manno, Ant. Baron, Bibl. stör. d. mon. di
Savoya 429. II patriziato Italiano 429.
Mannstein, Adelslex. 257.
Mansberg, Frhr v., Erbarmanschaft 264.
Mantegazza, Physiognomik 138.
Manuel de bibl. d'iconogr. 137.
Margerison, Kirchenb. 3.
Marita, Probe e. Wörterbuchs 154.
Markgraf, Bresl. Stadtbuch 330. Schles. Ge-
schichtsschr. 258.
Marquet de Vasselot, Hist. du portrait 133.
Marshall, Kirchenb. 3.
Marsy, Comte de, Liste des chev. 349. Arm.
des eveques de Beauvais 417. Arm. des
eveques de Laon 427. Arm. des eveques
de Senlis 427. Notes pour servir ä un armor.
427.
Martin, Wörterb. d. elsäß. Mundart 153.
Martius, Krankheitsanlage u. Vererbung 368.
Vererbungsproblem 368.
Marziani von Sacile, Ritter, Ahnenprobe 448.
Nemesseg 448. Rittertitel 448.
Masch, Mecklenb. Wappenb. 266.
Mas Latrie, Comte de, Tresor de chronol. 177.
Maßlow, Bibliogr. 252.
Mathes, Pfründebesitzer 349.
Matrikel öfver Swea-Rikes Ridderskap 436.
Matthiessen, C. M. A., Slesvigske Herresegl.
272.
Maurer, „Familie" 174. Verehelichung 20.
Maurice, Jean Baptiste, Le blason des arm. 233.
Mayer, Ein altes Stammb. 390. Genealogie
bürg. u. bäuerl. Geschl. 42. Grabstätte 122.
Matrikel Freiburg 216.
Mayerhofer Handb. 20.
Mayr, Haideck 101. Österreich. Archivw. 297.
Statthalterei-Archiv Innsbruck 298. Tirol 101.
Mazgon, Grabstein-Inschriften 122.
Mazzatinti, Inventari 178.
Mazzella, Descr. d. Napoli 429.
Meck, Bild. d. Hauses Braunschweig 136.
Mecklenburg. Siegel 272.
Medem, v., Arch. zu Stettin 295. Organ. Zu-
sammenh. d. Archive 317.
Meding, v., Nachr. v. adl. Wappen 264.
Megerle v. Mühlfeld, Österr. Adelslex. 189. 448.
Meibom, Mecklenb. Hypothekenrecht 329.
Meiche, Burgen d. sächs. Schweiz 101.
Meichelbeck, Hist. Frising. 399.
Meier, Geneal. Braunschw. Geschl. 325.
Meinardus, Nassau-Oran. Korrespond. 387.
Meiners, Göttinger Univ.-Bibl. *172.
Meister, Grundriß d. Geschichtswissensch. 307.
Meitzen, D. deutsche Haus 110.
Mejer, Biogr. 241.
Melanchton, Theatr. geneal. 182.
Meli, Archivwesen in Steiermark 297. Bürger-
marken 77.
Melly, Beitr. z. Siegelk. 272. Siegel Österreich.
Damen 72.
Memorie imprese 132.
Menadier, Schaumünzen 86. 94. 95.
Menetrier, Hist. de Louis le Grand 84.
Mennechet, Plut. frang. 238.
Manoel da Macedos, Brasil, biogr. Ann. 238.
Mensinga, Abzeichen d. Religion 73. Adels-
partikel 147.
Mentz, Dialektwörterbuch 152.
Menzik, Caspar Hirsch u. seine Aufzeichn. 202.
Kalender 202.
Meraviglia-Crivelli, Graf R. J., Siegel d. böhm.
Adels 272.
470
Merghelynck, Rec. de genealogies inedites 433.
Mering, Burgen 101.
Merklein, Verzeichnis 209.
Merlo, Glasmalereien 106.
Mertz, Burgenanl. 101.
Merz, Habsburg 101. Kirchen zu Rothen-
burg 106.
Meschwitz, Gesch. d. Kadetten-Korps 349.
Metzsch, v., Kirchenb. 3.
Metzsch-Reichenbach, v. , Schlösser, Burgen etc.
101.
Meusel, D. gelehrte Deutschland 239.
Meyenn, F. v., Urk. Gesch. d. Fml. v. Pentz
VII. 73.
Meyer, C. v., Herald. ABC-Buch 54.
Meyer Chr., Ausgew. Selbstbiogr. 239. Her-
kunft d. Burggr. v. Nürnberg 192. Z. Gesch.
d. dtsch. Adelstandes 421.
Meyer, D., Geschl. v. Zürich 325.
Meyer, G., Die wissenschaftl. Grundlage der
Graphol.395. Handschriftenkat.178. Schüler
v. Ilfeld 209.
Meyer, H., Der richtige Berliner 160. Kirchenb.
3. Schweiz. Fenster- u. Wappenschenkg. 55.
Strafverf. gegen Abwesende 337.
Meyer, J., Flandr. rer. 182.
Meyer, L., Lehrb. d. Graphol. 395.
Meyer, S., Familienfideikommisse 71.
Meyer von Knonau, Veranstaltgn. f. d. Ge-
schichtsforschung 419.
Meyer-Kraus, Wappenb. Basel 325.
Meyer u. Tesdorpff, Hamburger Wappen u.
Geneal. 325.
Meyermann, Göttinger Hausmarken 77. 264.
Mi., Wörterbuch 160.
Miaskowski, v., Erbrecht 71.
Michaelis, Dressdnische Inscriptiones 119.
Michaud, Biogr. univ. 237.
Michelsen, Siegelsammlgn. 272. Rechtsdenk-
mäler 336.
Michon, Systeme de Graphologie 395. Methode
de Graphol. 395.
Mihlein, Kirchenb. 4.
Milchsack, Überlieferungen 158.
Milewski, Herbarz 440.
Milde, Holstein-Lauenb. Siegel 272.
Miltner, Privatmünzen 86.
Minerva 239.
Minges, Gesch. d. Franzisk. 232.
Minnigerode- Allerburg, Frhr. v., Gräbst. 120.
Minzes, D. gesch. Studien in Rußland 436.
Mirbach-Harff, E. Graf v., Personalgesch. d.
dtsch. Ordens 233.
Mirbt, Theol. Fak. Marburg 221.
Mirus, Körner-Museum 163.
Mise. Geneal. et her. 281.
Misson, Baron, Notice sur l'ancien etat noble
433. L'etat noble 433. Le chapitre noble 433.
Mitteilungen der Bad. hist. Kommission 296.
Mitteilungen a. d. Mitzschkeschen Familien-
verband 282.
Mitteilungen d. Zentralstelle f. dtsch Pers. u.
Familieng. 280.
Mittelrh. ÜB 400.
Mitterwieser, Stadtarchiv Ochsenfurt 18.
Mitzschke, Mitteilungen 282. Naumburger In-
schriften 109. Wegweiser 265.
Moehsen, Verz. v. Bildn. 132.
Molema, Wörterbuch 158.
Moderner Cicerone 165.
Moderow, Evang. Geistl. 206.
Moll, Salzburg. Idiotikon 154.
Möller, Reinhardsbrunn 107.
Moltke, Leipziger Kramerinnung 228.
Monaci, Arch. paleogr. 306.
Mone, Gelehrtengesch. 209. Märkertafel 328.
Monod, Bibliogr. de France 425. Die ge-
schichtl. Stud. in Frankreich 425.
Montalembert, Moines d'Occident 232.
Montet, de, Dict. biogr. 238. Gesch. d. franz.
Kol. 236. Tombeaux 122.
Montgrand, comte de, Arm. Marseille 325.
Liste des gentils-hommes 349.
Monum. Boic. 272. 396. 399.
Monum. medii aevi hist. Polon. 439.
Monum. Poloniae historica 439.
Monum. Ettalensia 107.
Monum. Weihensteph. 107.
Monum. Wessofontana 107.
Monum. Windberg. 107.
Monum. hist. soc. Jesu 232.
Monum. hist. Univ. Prag 222.
Moor, v., Urbarien zu Chur 400.
Moos, Thuricum sepultum 122.
Mooyer, E. F., Onomasticon 349.
Mörath, Grabdenkmäler 122.
Morawitzky, Max Graf Topor, Übersicht Bene-
diktbeuren 349.
Morawski, v., Gesch. Univ. Krakau 219.
Moreau de laSarthe, Übersetzung Lavaters 395.
Morgan, Anc. soc. 174.
Moritz, Familienfideik. 71.
Moser, Archiv Triest 299. Rittergüter 101.
Staatsrecht 359.
Moule, Bibl. herald. 265.
Muck, Heilbronn 107.
Mucke, Horde u. Familie 174. — Wendische
Namen 147.
Muelen, van der, Kirchenb. 3.
Mühler, H. v., Wahlsprüche 76.
471
Müllenheim-Rechberg, Frhr. v., Stammtafel 200.
Müller, Anfänge d. Minoritenordens 232.
Müller u. Singer, Künstlerlex. 243.
Müller, Thorwaldsen Museum 163.
Müller, E., Mag. de Strasbourg 325.
Müller, G. H., Lehns- u. Landesaufgebot 263.
Müller, Joh., Wissenschaftl. Vereine 148. 177.
Müller, L. A., Vaterl. Bilder 101.
Müller, W., Mittelhochd. Wrtrb. s. Benecke 152.
Müller- Fraureuth, Wörterbuch d. obersächs.
Mundarten 416.
Müller u. Weitz, Aachener Mundart 155.
Mülverstedt, v., Altmärk. Adel 257. Ausgest.
Anhalt. Adel 279. Ausgest. Mecklenb. Adel
279. Ausgest. Preuß. Adel *278. Abgest.
Preuß. Adel Pommern 279. Ausgest. Adel
derProv. Sachsen 14. 15. Ausgest. Schwarzb.
Adel 279. Domkapitel Halberstadt 349. Er-
gänzungsbd. zu Siebmacher 279. Grabsteine
122. Mittelalterl. Siegel 272. Gesch. des
Geschl. von Oppen VII. Der oberlaus.
Adel 259. Samml. v. Ehestiftungen 317.
Tagebuch d. M. v. Oppen 383.
Mummenhoff, Archivalienfunde 315. Burg zu
Nürnberg 101.
Münchhausen, v., Steinmetz- u. Wappenzeich.
77. 265.
Munoz y Riviero, Coli, de facsim. 306. Man.
de paleogr. 306. Paleogr. populär. 306.
Muret, Gesch. d. franz. Kol. 236.
Murr, v., Beschreibung Nürnb. 327.
Murr, de, Memor. bibl. Norimb. 171.
Murray, Museums 165. The eccles. hist. 141.
Mushard, Bremisch-Verdischer Ritter-Saal 326.
Mon. nobil. 325.
Musson, Pragm. Gesch. 232.
Muther, Cicerone * 166.
Nabholz, Züricher Stadtb. 337.
Naegli-Akerblom, Die Geminität 369. Quel-
ques resultats 369. Willkür u. Nachlässig-
keit 369.
Nagl u. Lang, Mitteilgn. a. d. Archiv d. dtsch.
Nationalhospizes 384.
Nagler, N. allg. Künstlerlex. 241.
Nagy, v., Ungarns Familien 448.
Näher, Burgen 101.
Nahuys, Graf, Stammb.des Herdw. v. Dassel 391 .
Napiersky, Erbeb, v. Riga 329. Libri reddi-
tuum v. Riga 329.
Nathusius, Kirchenb. 3.
Nathusius-Neinstedt, Ritterb. Familien 144.
Nat. Cyclop. of American biogr. 238.
Naude, Fälschg. d. ältesten Reinhardsbr.
Urk. 365.
Nederlands Adelsboek 431.
Nederlands Farn. arch. 281.
Nederlandsche Herauf, De, 80. 281.
Nederlandsche Leeuw 80.
Nedopil, Deutsche Adelsproben 368.
Neeb, Grabm. 115.
Neefe, Bibliothekskatalog 346.
Negelein, Thes. num. 85.
Neigebaur, Bibl. Breslau 171.
Neimbts, Wappenb. 444.
Nekrolog der Deutschen 239.
Nemethy, Egyhäzmii 448.
Neubauer, Altdtsch. Idiotismen 155. Rang-
liste 229.
Neubert, Dtsch. Zeitgenossenlex. 241.
Neues hist. Wappenb. v. Zürich 327.
Neuer Nekrolog der Deutschen 239.
Neumann, Thomaskapelle in Regensburg 106.
Geogr. Lex. 176.
Neumann, de, Meditationes 125.
Neumann, Privatmünzen 86.
Neu-Spross. Deutsche Palmbaum, der 348.
Newman, Kirchenb. 3.
Nibler, Edelmannsfreiheit 261.
Nichols, Collect, topogr. 421.
Nieden, Altona 101.
Niedermayer, Dominikanerk. in Regensburg
106.
Niefe, Soldrittertum 349.
Nielsen, Om nogle middela. Släg. 238.
Nohl, Katalog 196.
Nopitzsch, Nürnb. Gel.-Lex. 186.
Nordenskjöld, Genealogie 192.
Nordhoff, Urkunden mit Malerei 365.
Norst, Alma mater Czernovitz 215.
Northof, v., Chronik d. Graf. v. d. Mark 139.
Notices s. 1. familles 443.
Nottbeck, v., Familien Revals 326. Siegel aus
d. Rev. Ratsarchiv 272.
Nowack, Schles. Schriftst.-Lex. 242.
Nüesch u. Bruppacher, Zollikon 77.
Nuova Enciklopedia 175.
Oberbayr. Arch. 296.
Oberländer, Kirchenb. 3.
Oberleitner, Album de fac-sim. 393.
Obernberg, Grabschriften 122. Burghausen
101. Hohen- u. Altenwaldeck 101
Oberneck, Reichsgrundbuchrecht 332.
Obernitz, v., Namen i. Weimar. Stammb. 391.
Oberpfälzischer Adel 261.
Oberrhein. Siegel 273.
Obser, Grabstätte 122.
Ocholski, Orbis Polonus 442.
Oefele, Rechnungsbuch 341.
472
Oehlenring u. v. Kohlhagen, Herald, geneal.
Blätter 280.
Oehlrichs, Hist. dipl. Beitr. 242.
Oertel, Geneal. Tafeln 191.
Oesterley, Denkwürdigkeit. 199. Wegweiser
d. d. Ltr. d. Urkundenslgn. 176.
Oetter, Bibl. Erlangen 171.
Oettinger, Bibl. biogr. 237. Moniteur d. dat.
237.
Oettrich, Verzeichnis 122.
Oeynhausen, Graf v. d., Grabsteine 122.
Oidtman, v., Grabstein 122. Wappen von
Aachen 64.
O'Kelly d'Aghrim, Essai hist. 141.
Omont, Diptycha 51.
Ompteda, Fr. v., Neue vaterl. Ltr. 262.
Opet, „von" 145.
Ophoven, Continuation de rec. her. 434.
Oppell, v., Geneal. Schätze 122.
Oppen, v., Tagebuch 383.
Oppenhoff, Aachener Sternzunft 349.
Oppermann, Geburtsregister 41.
Örtel, Personenstandesgesetz 20.
Oserheö, v., Grabd. 122.
Österreich-Ungarn 445 ff.
Otte, Glockenkunde 127. Kirchl. Kunst-Ar-
chäologie 124.
Ottenthai, v., Archivber. 7. Rechnungsbücher
341.
Ottenthai u. Redlich, Archivber. aus Tirol
297. 298.
Otto, D. älteste Gerichtsb. d. St. Wiesbaden.
314. Herald. Skizzen 55.
Otto, Gesch. etc. d. Genealogie 368.
Otto, Domk. zu Magdeburg 106.
Overmann, Benutzg. d. Archive 287.
Overmeer, De herberg 352. Namen der broe-
deren 352. Predikanten 352.
Ow, Frhr. v., Grabinschr. 122.
Pachmeyr, Hist. chron. series 134.
Padigliane, Fam. nob. Ital. 429. Dizzion.
delle fam. nob. 429.
Pagel, Biogr. Lex. 242.
Pages, Refug. ä Berlin 236.
Pallas, Registraturen der Kirchenvisitationen
207. 225.
Palmblad, Biogr. lex. 238.
Pantz, v., Hauptgewerkschaft 77.
Paoli, Le abbrev. 290. Progr. di paleogr. 388.
Pappenheim, Wappen u. Grabdenkm. 122.
Paprocki, Herby rycerstwa polsk. 443.
Papworth, An alph. dict. 421.
Parisius, Zusätze 160.
Parnassus boicus 261.
Parsch, Stadtarchiv zu Olmütz 299.
Partsch, Literatur Schlesien 252.
Paucker, Esthlands Landg. 444. Güterbes, in
Esthland 444. Quellen der Ritter-, Lehn-
u. Landr. 444.
Paudler, Studien z. Nordböhm. Spezialgesch.
448.
Paul, Beitr. 147. Grundr. d.german.Philol. 161.
Pauli, Abh. a. d. Lüb. Recht 329. Lübeck.
Zust. 329.
Pauls, Bürgerl. Testam. 1627, 315. Zivilstands-
reg. 3. Zur Gesch. des Weinbaus 349.
Paulsen, Wesen d. Univ. 211. Gesch. d. gel.
Unterr. 212.
Paulus, Babenhausen 107. Hess. Schaumb.
Superint. 206. Maulbronn 107.
Pawinski, v., Polska 441.
Payer von Thurn, Kaiserl. Hofchargen 350.
Peacock, A List of the Roman Catholics. Re-
cus. etc. 421.
Peccenstein, Theatr. Saxon. 416.
Peetz, Kiemsee-Klöster 107.
Pejacsevich, Namens-Register zu d. Exz. aus
Lib. Reg. 448.
Pelzel, Abbildgn. 242.
Penin, Überlinger Häuserb. 108.
Penzier, Gesch. d. Fürsten Bismarck VII.
Pereira da Silvas, Plut. brasil. 238.
Perlbach, Aus d. Familienchron. eines Bresl.
Geistl. 381. Prussia schol. 225.
Perrot, Collect, hist. 232.
Perschmann, Nordhausens Grabdenkm. 122.
Personalh. Tidskr. 281.
Perthes, Gesch. d. Goth. geneal. Taschenb.
280.
Pescheck, Böhm. Exulanten 448. Liter, d.
Oberlaus. Adels 260.
Peschel, Körner-Bibliogr. 163.
Peter, Zivilehe 20.
Petersdorff, Pommersche Stud. 225.
Petersen, Danske Sigiller *273. Verzeichn. 350.
Petit, Repert. 243.
Petiscus, Halberst. Häuserbesitzerliste 350.
Halberstadts Schützenbr. 228.
Petri, Esthland 161.
Petrich, Pomm. Lebensb. 242.
Petrowicz, von, Grabd. 122.
Pettenegg, Graf v., D. K. K. Adels-Arch. 298.
301. Grabdenkm. * 22. Ideen ü. d. Errichtg.
e. Heroldsamts 445. Märkte- u. Städtew. 64.
Sphrag. Mittlgn. 273. Urkunden d. Deutsch-
Ordens -Centralarch. 231. Zwei Wappen-
briefe 355.
Petters, Handschr. in Prag 173. Lexikalisches
157.
473
Petz, D. Urbare d. Burggrafent. Nürnberg 400.
Petz, Grauert u. Mayerhofer, Drei bayer. Tra-
ditionsb. 399.
Petzholdt, Bibl. Bibliogr. 176.
Peyer, Psychologie des Schreibens 395.
Pez, Scr. rer. Austr. 182. Thes. anecdot. nov.
399.
Pfaff, Fideikommisse 71. — Steinmetzen 77.
Pfau, Kyburg 101.
Pfeffinger, Corp. jur. publ. 350. Historie d.
Braunschw.-Lüneb. Hauses 263.
Pfeiffer, Compend. Schauplatz 448.
Pf ister, Mundartl. Nachtr. 156.
Pflugk-Harttung, v., Anf. d. Johann.-Ord. 232.
Münzen u. Siegel 273. Spec. chart. pont. 273.
Pfotenhauer, Adel d. Fürstent. Öls 257. Be-
rühmte Schlesier 358. Fünfzig Ritter 257.
Rittersch. v. Teschen 257. Schlesier a. d.
Univ. Bologna 214. Schlesier in Leipzig 220.
Schles. Siegel 273. 274. Zwei Kopialbücher
387.
Philler, Zivilehegesetz 20.
Phillimore, Heraids College 420.
Philipp, Dict. of biogr. 237.
Philippi, Zivilstandsgesetze 36.
Pick, Burgen 101. Stammb. d. Ernestiner 192.
Piderit, D. lipp. Edelherren 270. Mimik u.
Physiognomik 138.
Piekosinski, Dyn. Urspr. d. poln. Adelsgeschl.
443. Rycerst. polsk. 443.
Piferer, Nobiliario 429.
Pilgram, Calend. chronol. 306.
Pink, Parliam. Repres. 421.
Pinkava, Burgen 101.
Pinset et d'Auriac, Hist. du portrait 133.
Pinsker, D. staatsr. Stelig. d. ital. Adels 448.
Piper, Abriß d. Burgenk. 101. Burgenk. 101.
Libri confr. 45. Hohkönigsburg 101. Österr.
Burgen 101.
Pirenne, Bibliogr. de l'hist. de Belg. 432.
De l'organisatien des etudes etc. en Bel-
gique 430.
Planck, D. dtsch. Gerichtsverf. 336. 337.
Plass, Wappen zu Fronau 106. 123.
Platzhoff-Lejeune, Wert u. Persönlichkeit 237.
Pleß, Verzeichn. d. oberbayr. Adels 261.
Plieningen, v., Grabd. 123.
Plutarch, Der neue 239.
Poczet, Slachty galicysk. 448.
Poggendorf, Biogr. lit. Handwörterb. 243.
Poinsignon, Gesch. Ortsbeschr. v. Freiburg
108.
Poirier, Kirchenb. 4.
Polaczek, Inventarisationswerke 55.
Poolsum, Descr. de la Livonie 232.
Popliment, La Belgique heraldique 434.
Portz, Böhm. Museum 173.
Posern-Klett, v., Kreuzfahrer a. d. Meißner-
lande 384.
Possart, Lukaszewicz u. Mulkowki, D. König
v. Polen 439.
Posse, Genealogie d. Gesamth. Wettin 202.
Lehre v. d. Privaturk. 275. 307. 403. Siegel
d. Adels 68. 60. 265. 273. 416. Siegel d.
dtsch. Kais. 273. Siegel d. Wettiner 273.
Typarfälschgn. 273. Wappen u. Farben d.
Städte 63.
Post, Familienrecht 174. Geschlechtsgenossen-
schaft 174. Grundriß 174.
Potthast, Bibl. hist. 176. Katalog 171. Re-
gesta pontif. Roman. 346.
Poupardin u. Prou, Liste des recueils de fac-
sim. 306.
Prantl, Gesch. Univ. Ingolstadt-Landshut-
München 221.
Prasek, Bresl. Schöffenspr. 322.
Pratje, Altes u. Neues 326.
Praun, v., Anm. v. d. sigillis 273. Ausführl.
Beschr. 326. Biblioth. Brunsvico - Luneb.
262. Kaisergräber 123.
Pregizer, Bürgerl. Wappenrecht 356.
Prel, du Frhr., Bedeutg v. Stammbäumen 200.
Preser, Soldatenhandel 229.
Pressler, Hausforschg. 111. Haustypen 111.
Niederdeutsche Bauernh. 111. Niedersächs.
Haustypus 111.
Priebatsch, Die Hohenzollern u. d. Adel 257.
Priebsch, Deutsche Handschr. in England 178.
Priesdorff, v., Offizier-Stammliste 230.
Primavesi, Frankenstein 101.
Primbs, Apians Wappenslg. 273. Beitr. z.
Gesch. d. Adels 273. Güter u. Wappen 261.
Hohenaschau 101. Papstbullen 273. Siegel
*273. Siegelstempel 273. Wappenverlhgn.
355.
Pittwitz u. Gaffron, v., Breslauer Ratsfmln. 326.
Verzeichnis gedr. Familiengesch. 266.
Pritzbuer-Gamm, Mecklenb. Adelsgeschl. 266.
Pritzbuer, v., Index concisus 266.
Prochazka, Näheres Landlehnstfl. Grundbes.
448.
Probst, Gesch. Univ. Innsbruck 218.
Prokop u. Krahl, Wappenb. d. mähr. Adels 448.
Propst, Burgen 103.
Prou, Man. de paleogr. 306.
Prud'homme, Les sceaux 273.
Prutz, Tempelherrenorden 232.
Psayla, Linajes nobles de Esp. 429.
Pusikan, Dtsch. Briefadel 15. 355. Fürsten,
Grafen etc. 233. Helden v. Sempach 419.
474
Pütrich, De familiis Bojorum 180.
Püttmann, Advers. iur. un. 359.
Puttrich, Schloßk. in Wechselburg 106.
Pyl, Geneal d. Greifsw. Ratsmitgl. 226. Greifs-
walder Kirchen 106. Pomm. Geneal. 242.
Stammt), d. G. Criwitz 391.
Quadt, Kirchenb. 4.
Quast, Gräber 123.
Quellen zur Gesch. d. Stadt Wien 299.
Quintanas, Vidas de Esp. 238.
R. v. R., Z. Gesch. d. Wappenb. 274.
Raab, von, Amt Pausa 416. Amt Plauen 416.
Amt Vogtsberg 332. 416. Beitr. z. Gesch.
d. vogtl. Adels 69. Kirchenb. 4.
R[aab], v., Z. Gesch. d. Farn. v. Römer 363.
Raadt, de, Ein vergess. Militärarchiv 448.
Regesten 313. Sceaux 273.
Rachfahl, Gesch. d. Grundherrsch. 247.
Radcliffe, Kirchenb. 4.
Riss, Konvertiten 236.
Raffaeli, Marchese, Catal. di sfragist. 273.
Ragotzky, Sinnspr. aus Stammb. 391.
Rahden, v., Kirchenb. 4.
Rahden, Frhr. v., Stammb. Chr. v. Sacken 391.
Rambaldi, Eurasburg 101.
Ramione, Bar. di, II Blosone in Sicilia 429.
Randa, Entwickig. d. öff. Bücher 335.
Ranft, Geneal. histor. Archiv 180.
R[angabe], Livre d'or de la nobl. Phanariote
445.
Rantzau, Register der Leichenpredigten 197.
Rathmann, Zivilstandesgesetz 20.
Ratjen, Gesch. Univ. Kiel 218.
Raudt, de, Sceaux arm. 434.
Rauer, Hand-Matrikel 247.
Rautenstrauch, Kaiandbrüderschaften 48.
Realis, Herald. Blumen 141.
Recht aufein. folg. Ahnen 259.
Recke- Klüchtzner, v. d., Adel v. Württemb. 246.
Recueil d. armes et blas. 426.
Redern, v., Stammb. d. C. Simmer v. Simmer-
feld 391.
Redlich, Act. Tirol. 397. Archivberichte 297.
Archivwesen in Ostreich 298. Gesch. Über-
blick 307. Hochzeit Herzogs Wilh. IV. 350.
Über bayer. Traditionsb. 396.
Redtenbacher, Steinmetzzeichen 78.
Reepmaker, Geneal. d. Familie Reepmaker 138.
Regesta bavarica 296.
Register of the Univ. of Oxford 221.
Rehm, Das landesfürstl. Haus 408. Prädikat-
u. Titelrecht 407. 408.
Rehme, Lübecker Oberstadtb. 329.
Reibnitz, Frhr. v., Familienfideik. 71.
Reichenau, v., Csergheö und v. Bäregay,
Siebenb. Adel 278.
Reichert, Mon. ord. Praedicat. 232. — Kirche
u. Standesamt 42.
Reiffenberg, Hist. de la toison d'or 232.
Reimer, Deutschordensballei Koblenz 232.
Reimers, Klöster in Ostfriesland 107.
Reimmann, Hist. liter. exot. 266.
Rein, Brega 101. Eisenacher Ratsfasten 345.
Kloster Eitersburg 350. Kloster Ichters-
hausen 350. Stammtfl. d. Grafen Weimar-
Orlamünde 193.
Reiner, Genealogie 192.
Reindel, Sebaldusgrab 106.
Reineccius, Hist. Julia 182. Synt. de familiis
182.
Reinicke, Lüneburgs ältest. Stadtb. 337.
Reinsberg- Düringsfeld, v., Katechismus d.
Kalenderk. 204.
Reinwald, Henneberg. Idiot. 156.
Reisach, Klöster 107.
Reizenstein, Frhr. v., Loge z. gold. Mauer 350.
Rittersch. im Vgtl. 69. Verzeichn. v. Pfar-
rern 350.
Remling, Speyrer Dom 106.
Renesse, comte de, Dict. d. fig. herald. 266.
Renner, v., Wien 1683 365.
Rentzmann, Numism. Wappenlex. 96.
Repert. d. Staatsarch. Basel 297.
Reuling, Ebenburtsrecht 194.
Reumont, v., Johanniterorden 232.
Reusens, Matrikel. Univ. Löwen 220.
Reuss, Bibl. Würzburg *172.
Reussner, Opus geneal. 183. StemmaWittichin-
deum 183.
Reuter, Kieler Erbeb. 329. 331.
Reuter, Lietz und Wehner, D. zweite Strals.
Stadtb. 329.
Reverend Du Mesnil, Armorial hist. 427.
Revue herald, 281.
Rex, Graf v., Wappen derer v. Rex 362.
Rhede van der Klodt, De Gouverneurs-
Generaal 434.
Richel, Aachener Fremdenliste 350.
Richey, Idioticon Hamb. 160.
Richter, Bibl. geogr. 147. Geneal. Luther
138. Literatur d. Kgr. Sachsen 252. Ver-
fassungsg. v. Dresden 338.
Richthofen, Frhr. v., Altfries. Wrtrb. 159.
Rickolt, Wappenb. 64.
Ridderschap van Veluwe, De 432.
Riecke, Altwirtemb. 247,
Riedel, Ahnh. d. Preuß. Königsh. 191.
Riegger, Amoen. Friburg 217.
475
Riegler, Matrikelämter 20.
Riehl, Bürgerl. Gft. 98. D. Familie 175.
Rietschel, Civitas auf deutschem Boden 399.
Rietstap, Armor. gen. 55. 267. Herald. Bibl.
281. Wapenboek van denNederl. Adel 432.
Rieu, de, Album Leiden 219.
Riggenbach, Klosterk. Klingenthal 107.
Ringler, Burgen 101.
Ris-Paquot, Steinmetzzeichen 77.
Ritter, Qeogr. Lex. 176.
Ritter v. Rittersburg, Biogr. 242.
Rittershausen, Brev. exeg. 183. Genealogiae
183. Tab. chron. 183.
Rivista arald. 281.
Robens, D. Adel d. Großh. Niederrhein 253.
257.
Rockinger, Wrtrb. 154.
Rodde, Frhr. v., Familiendenkm. 123. Fami-
liengesch. Blätter 280. Kirchenb. 4.
Roeder, Fugger Museum 163.
Roemer-Büchner, Siegel d. Kaiser 273.
Roeschen, Nachtr. 156.
Roethe, Zeitschr. 147.
Roever, de, Het aanleggen van verz. 273.
Kan heraldiek verwantsch. n. m. 69.
Roger, Personenstandsreg. 20.
Rogge, Inschriften 123.
Röhricht, Deutsche Pilgerfahrten 384.
Röhricht u. Meisner, Deutsche Pilgerreisen 384.
Roick, Wappenschablonen 80.
Roland, Monatschr. des Roland -Vereins 280.
Roller, Ahnentafeln 193. Eberh. v. Fulda 365,
399. Einwohnerschaft der Stadt Durlach 200.
Rooyen, Buurboeken 19.
Röpell, Gesch. Polens 439. Grafen v. Habs-
burg 195.
Roppelt, Beschr. d. Fürstent. Bamberg 176.
Rosbund, Kirchenb. 4.
Röscher, Böhmische u. Salzburg. Exulanten 235.
Rose, Kirchenb. 4.
Rose, Genealogie 181. 189.
Rosen, v , Stadtb. v. Garz 329.
Rosenberg, Goldschmiede *77. Hochaltar zu
Alt-Breisach 106.
Rosenfeld, Z. arch. Provenienzpr. 304.
Rosenfeld, Heyer v., Dalmatiner Adel 278.
Rosenmund, Fortschritte d. Diplomatik 307.
Rosenthal, Konvertiten-Bilder 236.
Rößler, Deutsche Rechtsdenkm. 330.
Rosner, Burgen 102.
Rössel, Stadtw. v. Wiesbaden 64.
Rost, Bildhausen 107.
Roth, Glossar 154. Heidelb. Buchdr. 206. Nie-
derrhein. Gelehrte 220. Briefslg. des Prop-
stes Ulrich 387. Nassauer Epitaphienb. 123.
Rotermund, Gel. Hannover 242.
Rottenhoff, v., Stammfolge 191.
Roth v. Schreckenstein, Beitr. z. Siegelrecht
274. Beschreibung v. Wappensiegeln 273.
D. Freiherrntitel einst und jetzt 360. Gesch.
d. Reichsrittersch. 349. 361. Patriziat 144.
Ritterwürde 180.
Roque, de la, Amorial de Montpellier 427.
Catalogue des certificats 427. Catalogue des
gentilshommes 427. Armorial de Toulouse
427. Catal. des preuves de nobl. 427.
Rouk, de, Adelyk Tooneel 434.
Roux, Le, Theatre de la noblesse 433.
Rubel, Bürgerlisten 226.
Rückert, Lauinger Urk. 296.
Rudolphi, Gotha diplom. 267. Heraldica cur.
74. 124.
Rueger, Chronik v. Schaffhausen 326.
Rühl, Chronol. 45. 307.
Ruland, Epitaphium 123. Goethe-National-
museum 163.
Rumbold, Wappenb. 64.
Rump, Bibl. Bremen 172.
Rüppel, Schaumünzen 86.
Rybicka, Bürger u. Studenten Prags 350.
Wappen, Siegel u. Insign. 448.
Rziha, Steinmetzzeichen *78.
Rzyszczewski et Muczkowski, Cod. dipl. Pol.
439.
Sächerl, Frauenzeil 107.
Sachsendahl, Siegel u. Münzen 274.
Sacken, Frhr. v., Grab Rudolfs v. Habsburg
116. Wappenkunde 54.
Sage, Le, Atlas hist. geneal. 190.
Sagittarius, Saalfeldsche Historie 223.
Sägmüller, Kirchenb. 4.
Salles, de, Chapitres nobles d'Autriche 233.
Chap. nobles de Lorraine 427. Ann. de
l'ordre teuton. 232.
Sallet, Münzen u. Medaillen 82.
Sallmann, Lexikal. Beitr. * 161.
Salver, Proben d. Reichs- Adels 124. 267.
Salza-Lichtenau, v., Familienfideik. 71.
Salzmann, Martinikirche in Breslau 106.
Sammlung hist. ber. Autogr. 394.
Sammlung Württemb. Stipendiorum 342.
Samyn, Idioticon 159.
Sanden u. Schotel, Biogr. Woordenboek 432.
Sanders Zeitschr. 147.
Sannicandra, di, Req. d. nob. d. prov. Napol.
429.
Santen, van, Releve Alphab. 350.
Sartori, Burgen 102.
i Sartorius, Personenstandsreg. 20.
476
Sattler, Handelsrechnungen 232.
Saubertus, Liber Providentiae 235.
Sauer, Adel im Rheingau 350. Inv. somm. d.
arch. 296. Seelbuch 46.
Sauerhering, Vademecum 132.
Sauerländisches Familienarchiv 280.
Saul, Beitr. 156.
Saurma-Jeltsch, v., Wappenb. 63.
Sava, v., Siegel 274.
Saweloff, Versuch eines bibl. Wegw. 443.
Säte, Tab. geneal. 185.
Scargill, Guide 303.
Schabert, Vollst. Wappenb. 444.
Schack, Familiengruft 123.
Schad, v., Hohenzollernbildn. 135.
Schaeffer, Florent. Bildn. 133. Frau in der
Venet. Mal. 133.
Schalch, Bürgersch. v. Schaffhausen 326.
Schaller, Haus Zähringen 193.
Schambach, Wörterb. 159.
Schamelius, St. Moritz 108.
Schannat, Corp. trad. Fuld. 395. Fuld. Lehn-
hof 313. Vindemiae liter. 350.
Scharfer, Verzeichn. v. Kölner Bildern 135.
Scharrer, Moos 102.
Scheffer-Boichorst, Kl. Forschgn. z. Gesch. d.
Mittelalters 388.
Scheidt, Hist. u. diplom. Nachr. 263. Höh.
u. niedr. Adel 188.
Scheiger, Burgen 101.
Schell, Kirchenb. 4.
Scheuerer, Stiftsmäßigkeit 261. 326.
Schenk zu Schweinsberg, Frankfurter Familien
326. Geneal. Studien 191. Unbek. Siegel 274.
Scherz, Gloss. Germ. 153.
Scheuchenstuel, Idiotikon der österr. Bergspr.
154.
Schiemann, Revaler Stadtb. 329.
Schifer, Frhr. v. u. z. Freyling, Vornehme Ge-
schlechter 261.
Schild, D. preuß. Feldprediger 229.
Schiller, Glossar 159.
Schiller u. Lübben, Mittelniederd. Wrtrb. 158.
Schilling, Frhr. v., Edelleute an der Friedrichs-
Univ.-Bibl. Halle 217.
Schimon, Adel in Böhmen 448.
Schindel, v., Schriftstellerinnen 242.
Schirren, D. Kapitulationen 444.
Schiviz von Schivizhoffen, Adel in Görz u.
Gradiska 20. Adel v. Krain 43.
Schlager, Wiener Skizzen 333.
Schlechta-Wsschrdsky zu Wssehrd, Beitr. z.
Geneal. 448. Entwickig. d. böhm. Adels 448.
Herald, geneal. Samml. 301. Stellung d.
niederen Adels 448.
Schlegel u. Klingspor, Svensk heraldik 436.
Schlicht, Steinach 102.
Schlichtegroll, v., Porträtgal. 136. Nekrolog
239. Turnierb. 180.
Schlichthaber, Mindischer Pred. Ged. 207.
Schliephake, Urspr. d. Hauses Nassau 194.
Schlippenbach, v., Entst. d. dtsch. Adels 62.
Praunfalksche Familienbibel 382.
Schlodtmann, Dtsch. Stammb. 394.
Schlosser, v., Sphrag. Sammig. 274.
Schlumberger, Sigillogr. Byz. 274.
Schlüter, Neue vaterl. Ltr. 262. Traktat von
unbewegl. Gütern 329.
Schmeller, Bayer. Wrtrb. 154. Cimbr. Wrtrb.
155.
Schmelzl, Einltg. 186.
Schmertosch v. Riesenthal, Adl. Exulanten 449.
Böhm. Exulanten 236. 449. Vertriebene
Protestanten 236.
Schmid, E., Kirchb. Schlösser 102. Lobde-
burg 102.
Schmid, Ferd., Sachs. Adelsb. 413. Standes-
register 20. 175.
Schmid, J. Chr. v., Schwab. Wörterb. 153.
Schmid, L., Burg Hohenzollern 102. Urstamm
d. Hohenzollern 192.
Schmidt, Stammbuchbl. *391.
Schmidt, A., Neuer Nekrolog 239.
Schmidt, B. Arnold v. Quedlinburg 194. Be-
richtigungen 194. Gesch. d. Farn. v. Maltzan
VII. Gräbst. 123. Die Reußen 194. Zwei
ältere Ahnentafeln 368.
Schmidt, C, Straßburger Künstler 350.
Schmidt, Ch., Elsäss. Wrtrb. 153. Wrtrb. d.
Straßburger Mundart 153.
Schmidt, Frdr., Anf. d. weif. Geschl. 194.
Schmidt, G., Farn. v. Bismark VII. Gesch. d.
Farn, von dem Borne 393. D. Familie der
Grafen von Hohenthal VII. 137. Farn. v.
Wuthenau 138. Göttinger ÜB 265.
Schmidt, K. Chr. L., Westerwäld. Idiotikon 156.
Schmidt, Max, u. Ullrich, Matrikel Univ. Leip-
zig 220.
Schmidt, O., Z.Gesch. d.Ritter-u. Landschaft 444.
Schmidt, Sam., Idiot. Bern 153.
Schmidt, Wlh., Visitationen 208.
Schmidtner, Glasgemälde 106.
Schmidt-Phiseldeck, v., Siegel 274
Schmieder, Handwörterb. 88.
Schmitthals, Drei freiherrl. Stifter 407.
Schmitz, Cl., Freisinger u. Regensb. Bischofs-
reihen 346.
Schmitz, L., Inv. d. nichtstaatl. Arch. 297.
Schmitz-Kallenberg, Inv. d. nichtstaatl. Arch.
Westf. 297.
477
Schmoller, Urgesch. d. Familie 175.
Schmutz, Hist. topogr. Lex. 449.
Schneegans, Thomask. i. Straßburg 106.
Schneider, Abitur. Gotha 209. Lehnb. Graf
Eberhards 313. Oberlaus. Adel 260.
Schneider, F., Steinmetzzeichen *78.
Schneider, H., Bildn. dtsch. Kön. 133. Gesch.
Univ. Freiburg i. Br. 216.
Schneider, Ph., D. bischöfl. Domkapitel 375.
Schnelle, Fideikommisse 71.
Schnitzer, Franz Joseph I. 173
Schoen, D. kaiserl. Standeserhöhungsrecht 408.
Schoenemann, Wolfenbüttler Bibliothek 171.
Schoenhaupt, Livre d'or de Mulhouse 326.
Wappenb. 63.
Schöler, R., Livländ. Ritterrecht 444.
Scholler, Kirchenb. 4.
Schön, Böhm. Adelsgeschl. 449. Frundeck
102. Kirchenb. 4.
Schönach, Geschlechterk. tir. Künstler 240.
Schönbach, Glossar 155.
Schönbartbuch, d. Nürnbergische 380.
Schönberg, B. v., Grabdenkm. 123. Patronats-
stellen 342.
Schönberg, G., Finanzverh. v. Basel 345.
Schönfeld, Adelsschematismus 449. Matrin.
z. dipl. Geneal. 449.
Schönherr, Adelsdiplome 449. Adl. Wappen-
briefe 449. Wappenbriefe aus Nagybünya
449.
Schöpf, Tirol. Idiot. 154.
Schöpflin, Historia Zaringo-Bad. 193.
Schöppe, Aus e. Studenten-Stammb. 391
Schotel, Biogr. woordenboek 243.
Schöttler, Franz. Kol. 236.
Schottmüller, Aus einer Schwersenzer Fami-
lienchronik 381. Unterg. d. Tempi. 232.
Schoutheete, de, u. Tervarent, de, Coli, d'inscr.
123.
Schrader, Gesch. Univ. Halle 217.
Schrader-Hering, Biogr. liter. Lex. 242.
Schräm, Gesch. Bibl. Brunn 173. Katalog
*173. Statthaltereiarch. Brunn 298.
Schrauf, Studentenhsr. Univ. Wien 224.
Schreiber, Domk. i. Breslau 106.
Schröck, Allg. Adels-Lex. 449.
Schröer, Wörterb. d. dtsch. Mundart 155.
Wrtrb. d. Mundart v. Gottschee 155.
Schröder, Ehel. Güterrecht 175. Hamb.
Schriftst.-Lex. 242. Lehrb. d. dtsch. Rechtsg.
144. 320. Urk. z. Privatr. 71.
Schröder, Edw., Urkdnstudien 45.
Schroll, Städtew. 64.
Schröner, Spezialidiotikon 156.
Schrötter, v., D. d. Adel u. d. d. Adelsgen. 257.
Schuch, Grabd. 123.
Schuegraf, Abensberg 108. Dom v. Regens-
burg 106. Straubing'sches Stadtw. 64.
Schuermans, Algemeen Vlaamsch Idiot. 158.
Schullern zu Schrattenhofen, Üb. ein. Famin.
d. Tiroler Beamtenad. 449.
Schullern, H. R. v., Üb. einige Famin. d. Adels
d. Stadt Gradisca 449.
Schulte, AI., D. deutsche Kirche u. d. Stände
407.
Schulte, Gesch. d. Habsburger 195.
Schultz, Heraldik 55. D. höfische Leben 102.
Schles. Siegel *274.
Schultz, A., Breslauer Wappensteinschneider
350. Hofburgen 102.
Schultze, Bibl. wertv. Memoiren 243.
Schultze, Rieh., Stiftgn. zu Greifswald 342.
Schulz, A., Handb. f. Autographens. 136.
Schulz, H., Stammb. e. schles. Fürsten 391.
Schulz, K., Bibl. Reichsger. Leipzig 172.
Schulze, Kirchenb. 4. Deutsches Fürstenrecht
408.
Schulze, H., Ritterorden 232.
Schum, Exempla cod. Ampi. 44. 305.
Schumacher, Sulz 108.
Schuster, Georg, Stammtafel 191. Konsan-
guinitätstafel *192.
Schuster, R., Wissensch. Fälschgn. 387.
Schütze, Holstein. Idiot. 160.
Schwab, D. Schweiz u. ihre Burgen 102.
Franziskaner Kirche in Andernach 123.
Schwartz, C., Vers. e. Gesch. d. livländ. Ritter
444.
Schwartz, E., Namentafel 192.
Schwartzenberger, Dom zu Speyer 106.
Schwarz, Abteik. i. Ellwangen 106. Kirchenb. 4.
Schwarz, K., Hofpfalzgrafenwürde 359.
Schwarzer, Biogr. 242.
Schweizer, Habs. Urbar 400.
Schweizer. Departem. d. Innern, Handb. f. d.
Schweiz. Zivilstandsbeamten 420.
Schweizerisches Geschlechterbuch 419.
Schweizer. Herald. Gft., Genealog. Hdb. f.
Schweiz. Gesch. 419.
Schweizerisches Idiotikon 152.
Schweizerische Portrait-Galerie 135.
Schweizer u. Zeller- Weidmüller, Siegelabb. 274.
Schwenke, Adreßbuch 171.
Schwenke und Holtschanski, Berliner Biblio-
thekenfhr. 171.
Schwerdfeger, Histor. Vereine Wiens 148.
Schwertfeger, Gesch. d. Kgl. deutschen Legion
229.
Scriba, Biogr. lit. Lex. 242. Frankenstein 102.
Regesten zur Landes- u. Ortsgesch. 395.
478
Scriptores rerum Polonicarum 439.
Sedlacek, Böhm. Burgen 102. Gedanken ü. d.
Urspr. d. böhm.-mähr. Adels 449.
Sedlmaier, Trübenbach 102.
Seeliger, Ger., Registerführung 310. Sozial,
u. polit. Bedeutung der Grundherrschaft
398.
Seemann, Kunstgewerbezeichen 78.
Seelig, Hamburger Fmln. 326.
Seibertz, Landes- u. Rechtsgesch. 270. ÜB z.
Landesgesch. v. Westfalen 405.
Seidel, M. F., Bilderslg. 132.
Seidel, P., Franz. Kunstw. 168. Friedrich d.
Gr. 94. Hohenzollern-Ausstellungen 168.
Hohenzollern - Museum 168. Kunstsamml.
Friedrichs d. Gr. 168. Miniaturbildn. 168.
Taufe Christi 168.
Seidensticker, Deutsche Einwdrg. 237.
Seidl, Matrikenführung 20.
Seidlitz, v., Allg. Hist. Porträtw. 137.
Seifert, Hochadl. Stammt. 201. Geneal. Beschr.
259.
Seiler, Ex-libris-Kunde 57.
Seivert, Nachr. v. siebenb. Gel. 242.
Seilmann, Mühlhäuser Burg 102.
Sello, Siegel *274.
Sembritzki, Latinisrg. 148.
Semrau, Grabdenkm. 123.
Sennefelder, Turnierb. 180.
Sennert, Inscr. Wittenb. 108.
Series episc. Forocornel. 346.
Serrano y Sanchez, Autobiogr. 244.
Serrure, Traite de numism. 86.
Seuberlich, Bürgerb. v. Riga 226. Kirchenb. 4.
Seuffer, Ulmer zu Ersingen 350.
Seuffert, Adel in Erz.- u. Domkap. 375.
Seydel, v., Bayr. Staatsrecht 260.
Seyler, Abgest. Bayer. Adel 278. Adelsbuch
d. Kgr. Bayern 261. Bistümer 276. Bürgerl.
Wappen *278. Corporationen 277. Gesch.
d. Heraldik 66. 268. 276. 409. Herald.
Lehnsrecht 62. Klöster 276. Steinmetz-
zeichen 78.
Sherwood, Chancery Proceod. 314.
Sickel, Acta reg. et imp. Karol. 364.
Siebenpfeiffer, Verf. Rheinbayerns 36.
Siebenkees, Wappenbeschrbg. 57.
Siebmacher, Wappenb. 14. 276.
Siebs, Gesch. d. fries. Spr. 161.
Siegel d. Stadt Lübeck 272.
Siegel, Salzb. Taidinge 154.
Siegenfeld, v., Anm. z. Wappenb. 64. Leip-
ziger Stadtw. 64.
Siegenfeld, Ritter Ant. v., Innenöstr. Rosen-
siegel 274. Wappenbriefe 355.
Siegl, Achtbuch d. Egerer Schöffenger. 322.
336. Grabdenkm. 123. Kat. d. Egerer Stadt-
archivs 297. 299.
Sighart, Dom zu Freising 106.
Sillem, Beamte in Stade 350. Matr. Gymn.
Hamburg 209. Stud. aus Hamburg 216.
Z. Gesch. d. Niederländer in Hamburg 350.
Silveira Pinto e Sanches de Baena, Resenha
das fam. 429.
Sims, Manual for the Genealogist 268.
Sinapius, Kurios, d. schles. Adels 257.
Sinnacher, Kirche Säben u. Brixen 106.
Sinners, v., Bibliographie 419.
Sjöström, C, Skänska nationen 436.
Skladny, Grabdenkm. 123.
Smith, Autographs of Royal etc. 394. Kop-
penh. Univ. Metr. 219.
Socin, Namenbuch 147.
Soffner, Brieger Ordinationsreg. 350.
Sohm, Recht d. Eheschließung 175.
Sololowjow, Gesch. d. Falles v. Polen 439.
Soltau, Unser Kaiserhaus 192.
Sommer, Familienf. u. Vererbgsl. 368. Goethes
Wetzlarer Verwandtsch. 372.
Sommerfeldt, Lehndorf f-Gräber 123.
Sorgata, Mem. fun. 238.
Sorgenfrey, Abit. Lipsius 209.
Sosa, Biogr. de Mexic. 238.
Soultrait, Ge. de, Armor. de Bourbonnais
427. Armor. de Nivernais 427. Armor. de
Nivernais suivi de Ia liste etc. 428. Armor.
historique 428.
Sousa, Hist. geneal. 84.
Spack, Libr. of Am. biogr. 238.
Spangenberg, Adels-Spiegel 183. 268.
Specht, Gesch. d. Univ. Dillingen 215.
Speckler, Herald, u. Schutzm. 80.
Spencer- Northcote, Gesch. d. Johanniter-
Ordens 232.
Spener, Ph. Jac, Insignia fam. Sax. 184. Hist.
insign. pars. spec. 184. Hist. insign. pars
gener. 184. De insign. 184. Theatr. nobil.
184. Sylloge 184. Illustr. stirpes 184.
Theatr. nobilit. 268.
Sperling, Zeitschriftenadreßb. 246.
Spieß, Reuter-Siegel 274.
Spießen, v. u. Hildebrand, Wappenb. d. westf.
Adels 257. 361.
Spirgatis, Verf. d. Univ. Paris 222.
Spis ryc. polsk. 443.
Spis szlachty kröl. 443.
Spon, Recherches cur. 90.
Sponsel, Abteik. zu Amorbach 106. Frauenk.
i. Dresden 106. Fürsten -Bildnisse aus d.
H. Wettin 123. 136.
479
Spörl, Burgen 102.
Sprecher, v., Slg. rhätischer Geschlechter 327.
Sprecher v. Bernegg, Geschl. v. Chur 326.
Sprenger, Brenz 108. Nachtr. 159. Quedlinb.
Idiot. 160.
Springer, Willkommenb. v. Waltenbuch 391.
Springborn, Kirchenb. 4.
Squire, Kirchenb. 4.
Stadtbuch, Das älteste Stader 330.
Stalder, Schweiz. Idiotikon 152. 153.
Stallaert, Glossarium 158.
Stalin, Bischöfe 350. Bücherslgn. in Württem-
berg 171.
Stammb. des Adels 259.
Stammb. der Charl. Ver. von Bömcken 391.
Stammbuchblätter d. Frhr. Stotzingen 391.
Stammbucheintragn. weibl. Mitgl. d. Hohen-
zollernh. 391.
Stange, Zwei Stammb. des 17. Jahrh. 391.
Starcke, Die primitive Familie 175.
Statist. Bureau, Gemeindeverzeichn. 16.
Staub, Grundb. v. Wien 108. 333.
Staudinger, v., „von" 145.
Stebler, Das Gorns 78.
Steche, D. Hilligersche Epitaph 123.
Steenackers, Hist. des ordres d. chev. 232.
Steffens, Lat. Paläogr. 45. 305.
Stegmann, Rochus-Kapelle 106.
Steichele, D. Bistum Augsburg 176.
Steiger-Münsingen, v., Famin. Bern. 326.
Steinacker, Lehre v. d. nicht Königl. (Privat-)
Urkunden 307.
Stein, D. ostfränk. Gaue 399.
Stein, Henri, Man. de bibl. 175.
Stein, W., Deutsche in Stockholm 226.
Stein d'AIlenstein, Annuaire de la nobl. de
Belgique 432. Arm. des all. 434.
Steinbach, Saar 108.
Steinbrecht, Ordensschlösser 102.
Steinhausen, Dtsch. Privatbriefe 387. Gesch.
d. dtsch. Briefes 387. Vornamenstudien 147.
Steinmann, Gräbst. 123.
Steinthal, Sage von Simson 139.
Stemann, Beitr. z. Adelsg. 350.
Stendell, Familien d. Reichsrittersch. 251.
Stengel, Cur. comnt. rer. Augustan. 232.
Stephani, Wohnbau 110.
Stepner, Inscr. Lips. 109.
Stetten, v., Augsburger Geschl. 274. 326. 378.
Steyert, Amorial gen. 428.
Stieda, Hugenotten -Kolonie 236. 350. Schif-
fahrtsregister 355. Schiffergesellsch. in
Rostock 350.
Stieglitz, Kirche zu Rochlitz 106. Wechsel-
burg 106.
Stieglitz, v., Urspr. des Hauses Sachsen 192.
Stillfried, Heilbronn 108.
Stillfried, Graf, Beitr. z. Gesch. d. schles.
Adels 257. Kunstdenkm. 135. Liste d. Ritter
v. Schw. Adler 351. Stammtafel 192.
Stillfried, Graf u. S. Hänle, Buch v. Schwanen-
orden 233.
Stillfried, v., Siegel d. Gr. v. Zollern 274.
Stillfried-Aleantara, Grünenberg 56.
Stiene, D. Contobuch 341.
Stiermann, Matrikel öfver Swea-Rikes Rid-
dersk. 436.
Stingelheim, v., Altadl. Familien 261.
Stobbe, Gesch. d. dtsch. Rechtsqu. 340.
Stocker, Erklär, altd. Wrtr. 154.
Stoehr, Allgem. dtsch. Vereins-Handb. 177.
Stoerk, D. agnat. Thronfolge 408. Der Aus-
tritt a. d. landesh. Haus 408.
Stoj entin, v., Ahnentafeln 368.
Stokvis, Manuel d'hist., de geneal. etc. 268.
Stolze, Kirchenb. 4.
Stölzel, A., Auszüge aus Stammb. 391. Die in
Perugia immatr. Stud. 222. Entwickig. d.
gel. Richtert. 225. 314. Personal d. Branden-
burg. Schöppenstuhls 351. Studierende aus
Hessen 225. Urkdl. Mat. a. d. Brandenb.
Schöppenstuhlsakten 274. 314. 322. 3g8.
Stölzel, Eheschließungsrecht 20.
Stradonitz s. Kekule.
Strange, Beitr. z. Geneal. 270.
Strantz, v., Gesch. d. dtsch. Adels 68. 388.
Streuesdorf, Archidioec. Colon, descr. 105.
Strickler, Gesch. d. Hürlimann 356.
Strieder, Grundl. 242.
Strodtmann, Gesch. jetzt leb. Gel. 242. Idio-
ticon 159.
Ströhl, Deutsche Wappenrolle 54. Herald.
Atlas 54. Herald. Vorlagen 54. Österreich-
Ung. Wappenrolle 54. 449. Schutzmarken
80. Städtewappen 64. Wappen d. Orte
Voralbergs 64. Wappen u. Siegel 274.
Strohmayer, Bedeutg. d. Individuaistat. 368.
Wert geneal. Betracht. 368. Ziel u. Wege
d. Erblichkeitsforschg. 368. Zwei histor.
Geburtenkurven 369.
Stromer v. Reichenbach, Famin. v. Nürnberg
326.
Struad, In Pilsen ans. Adelsfam. 351. Reg.
v. Uk. d. Adels 449.
Stryck, v., Beitr. z. Gesch. d. Ritterg. 445.
Stubenvoll, Karmelitenkl. i. München 108.
Stückelberg, Grabdenkm. 123. Das Wappen 54.
Studienstiftgn. i. Kgr. Böhmen 342.
Stuhr, Kirchenb. 4.
Stumpf, Bayern 102.
480
Stupnicki, Herb, polski 443.
Stürenberg, Ostfries. Wrtrb. 159.
Styger, Glasmaler und Glasgemälde 114.
Suchier, Grabdenkm. 123.
Südenhorst, Steierm. Landesbibl. 173.
Sülzberger, Biogr. Verz. 351.
Süß, Bürgerm. in Salzburg 351.
Süßmilch, v. gen. Hörnig, Burgen 102.
Susta, Z. Gesch. u. Kritik d. Urbarialaufzchgn.
396. 400.
Suttner, Frhr. v., D. Helm 58.
Svoboda, Theres. Militärak. 209.
Szädeczky, Siebenb. Adels- u. Wappenbr. 449.
Szell, v., Obergespäne 449.
Szymanowski, Graf, Beitr. z. Gesch. d. Adels.
443.
Tableau gen. numer. 303.
Tagänyi, Die zu Budapest aufbew. Diplome
449.
Tangl, Fälschungen Chrys. Hanthalers 385.
Fuldaer Privilegienfr. 365. Fulrads Testa-
ment 315. Tironische Noten 347.
Tardieu, Dict. des anc. familles 428. Dict.
icon. 135. Grand dict. biogr. 242.
Taufrath, Kurze Nachr. 242.
Taurellus, Carm. funebr. 198.
Tausin, Armor. des cardinaux 428. Dict. d.
devises 76.
Taylor, The Great Hist. fam. 421.
Techen, Grabsteine 120. 123.
Tegner, Successionsr. 193.
Teige, Blätter a. d. altböhm. Geneal. 449.
Teigmann, Comm. jur. publ. 368.
Tentzel, Sachs. Medaillen-Cab. 92. Sax. Nu-
mism. 85.
Temas, de, Rec. de la nobl. 434.
Terris, Les eveques d'Apt. 428.
Teske, Wappen 63.
Tettoni e Saladini, Teatro Araldico 429.
Thane, British Autogr. 136.
Theiner, Vetera mon. Polon. 439.
Theux, de, Le chapitre de St. Lambert ä
Liege 204.
Thiel, Jahrb. liter. 243.
Thielisch, Testamente als Quell, d. Famf. 315.
Thierer, Familie Thierer 356.
Thierl, D. Österreich. Adlerorden 446.
Thomasius, De inj. opp. 359.
Thommen, Gesch. d. Univ. Basel 214. Schrift-
proben 305.
Thommen, Schmitz-Kallenberg u. Steinacker,
Diplomatik 307.
Thorbecke, Gesch. Univ. Heidelberg 217.
Thudichum, Reichskammerger. 320.
Thüna, v., Grabschr. 123.
Thuringia sacra 350.
Tiedemann, Mecklenb. Wappenb. 266.
Tiefenhausen, v., Landgüter Livlands 444.
Tigges, Gefährdg. d. Nachkommenschaft 368.
Tiling u. Dreyer, Bremisch-Nieders. Worterb.
159.
Tipaldo, Biogr. degli Ital. 238.
Tille, Dtsch. Geschichtsbl. 178. Geburtsbrief
19. Geneal. Quellen 43. Herkunftszeug-
nisse 19. Kirchenb. 2. 4. Lehrbriefe 19.
Leichenpr. 198. Pflege u. Invent. 296.
Sammig. u. Verw. familiengesch. Forschgn.
289. St. Martin bei Trier 108. Stadtrechngn.
341. Stammbücher 391. Übers, klein. Arch.
Rheinpr. 296. Wirtschaftsarchiv 205.
Tille u. Krudewich, Übers, klein. Arch. Rhein-
provinz 296.
Tobias, Stammb. des Joh. Wezel 391.
Tobler, Appenzell. Sprachschatz 153.
Tobler-Meyer, Schildnerschaft 326.
Toepke, Matrikel 217.
Tollin, Bürgerrecht d. Hugenotten 236. Franz.
Kolonie 236.
Toll, Rob. v., Bunge, v. u. Pabst, Estl. u. livl.
Brief lade 445.
Tomaschek, Rechte d. Stadt Wien 108. Salzb.
Taidinge 154.
Tomasinus, Illustr. vir. elog. 132.
Tomek, Gesch. Univ. Prag 222.
Tonnar u. Evers, Eupener Sprache 156.
Töpfer, Partenstein 102. Seefeld 102. Schlös-
ser u. Hofmarken 102.
Toppen, Akten d. Ständetage 230. Ordens-
schlösser 102.
Torosiewicz - Czewadzich, Ritter von, Die
neuesten Theorien 436.
Tournon, Comte de, Livre d'or duCapitole 326.
Tourtoulon, de, Notes pour servir aux nobi-
liaires .428.
Toustain und Tassin, Nouv. traite de dipl. 364.
Trampedach, Fideikommißbesitz 445.
Transche-Roseneck, v., Gutsherr u. Bauer 445.
Lehnswesen 445.
Trapp, Katalog 173.
Trechsel, Nürnberger Johannes-Kirchhof 106.
Tresor de num. 85.
Tribolati, Famin. v. Pisa 326.
Triepel, Streit um d. Thronfolge v. Lippe
195.
Trier, Einltg. 186.
Trinks, Saalfelder Stiftungen 342.
Troschke, Aus alten Stammb. 391.
Troschke, v., Geneal. Nachw. 263.
Tross, Northofs Chronik 139.
481
Tümpling, v., Tümplingsches Familienarchiv
304. Gesch. d. Geschl. v. Tümpling VII,
138. 393.
Turner, Kirchenb. 4.
Tyroff, Wappenb. 57. 416.
Über d. Wappenrecht „Bürgerlicher" 356.
Uechtritz, v., Diplom. Nachr. 416. Geschlechts-
erzählung 416.
Uhlirz, Jahresber. üb. Städte 376. Regesten
aus d. Arch. d. St. Wien 299.
Uhlmann-Uhlmannsdorff, Wappenbuch d. St.
Chemnitz 416.
Uitterdijk, Burgerboek 226.
Ullrich, Matr. Univ. Leipzig 220.
Ulmann, Krit. Streifzüge 245.
Unbescheid, Aus d. Akten e. d. Farn. 201.
Chronik u. Stammb. 201. Standesregister 41.
Ungarische Adelserhebungen 449.
Ungar. Plutarch^242.
Unger, Formulare 8. Steier. Wortschatz 155.
Ehe 175.
Ursinus, Dom zu Meißen 106. Illustr.imag. 132.
Usener, Burgen 102.
Ütterodt zu Scharffenberg, Vom Hohen-
staufen 192.
Vallardi, Famin. v. Mailand 326.
Vallee, Bibliogr. d. Bibliogr. 176.
Vancza, Gesch. Österreichs 110.
Vannerus, Arm. de Latour 326.
Vanselow, Pomm. Helden-Register 247.
Vapereau, Dict. univ. 237.
Varges, Univ. Duisburg 215.
Varnhagen von Ense, Leben des Generals
Grafen Bülow v. Dennewitz 13.
Vasquez, Graf u. Hyrtl, Wappen-Gallerie 449.
Vauches, Etud. hist. en Suisse 419. Mel.
d'hist. nat. 419.
Vauthier, Staatsr. d. Kgch. Belgien 432.
Vayra, Autografi 306. 394.
Vazio, Relazione sugli Arch. 303.
Vegesack, v., Vermögensverhältn. der Ehe-
frauen 445.
Vegiano, Nob. des Pays-Bas 434.
Veith, Bibl. August. 328.
Velden, von den, Ahnentafel des Grafen Ferd.
v. Zeppelin 373. Ahnentafeln einst u. jetzt
368. Darstllgn. v. Ahnentfln. 368.
Velden, A. v. d., Famin. v. Hanau 326. Wert
u. Pflege d. Ahnentafel 368.
Verbandsbl. d. Familien Mathesius 282.
Verlohren, Stammreg. u. Chronik d. Armee
229. 269.
Verney, Armen, d. fam. nob. 429.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde.
Verreyt, Weldoeners 352.
Vertöt, de, Hist. d. cheval. hosp. 232.
Verwys en Verdam, Middelnederl. woordenb.
158.
Verzeichn. der Bürger von Zürich 345.
Verzeichn. d. Bürgerm. v. Passau 345.
Verz. der churhannov. Standesverändrgn. 259.
Verzeichn. d. Drucksachen 263.
Vetter, A., Sammig. d. Berg. Rittersch. 368.
Vetter, H. J., Authent. Sammig. der Berg.
Rittersch. 375.
Veyler, Abriß d. Sphrag. 274. Gesch. d.
Siegel 274.
Veyth, Bibl. Aug. 242.
Vierteljahrsschrift Herold 280.
Vigil, Apuntos herald. 269.
Vignier^La veritable orig. 180.
Vilar y Pascual, Dicc. hist. geneal. y herald. 429.
Vilmar, Idiotikon 156.
Vischer, Gesch. d. Univ. Basel 214. Sebaldus-
grab 106.
Visconti, Cron. grecque 133.
Vistes zowiö 281.
Vivis, G. v., Geschl. Luzern 326.
Vlaminch, de, Geschl. v. Flandern 326. Filia-
tions de familles 434.
Vlasäk, D. altböhm. Adel 449.
Vocke, Schloß in Nürnberg 102.
Voet, Namen van Haarlem 352.
Vogel, Stammb. d. Frauenloge 102.
Voß, Kirchenb. 4. Preuß. Regimenter 229.
Voß, v., Ahnen d. Preuß. Hauses 194.
Vossberg, Gesch. d. preuß. Münzen 274.
Münzen u. Siegel 274. Siegel d. MA 274.
Siegel d. Mark Brandenb. 274. Wappenb. 63.
Voigt, Adel 15. Cod. dipl. Pruss. 230. Gesch.
d. dtsch. Ritterord. 232. Grabdenkm. 123.
Voigtel, Geneal. Tabellen 190.
Vokrosenskij. D. slav. Handschriften 173.
Volbehr, Prediger d.schlesw.General-Sup. 207.
Volckamer, Geschlechtsreg. Nürnberg 248.
Volger, Sachsens Gelehrte 242.
Volk, Visitationsprotokolle 208.
Vorberg, Kirchenb. 4.
Vorsterman van Oijen, De hooge raad van
adel 431. Stam- en Wapenboek 432.
Fürstenh. Oranien-Nassau 194. Kirchb. 4.
Stamenwapenboek 434.
Vries en Kluyver, Woordenboek der nederl.
taal 158.
Waal, de, Der Campo Santo 384.
Wachler, Gesch. d. histor. Wftn. 179. 180. 269.
Wachsmuth, Quellen d. Gesch. Flschg. 139.
Sachsens vaterl. Geschichtsschrbg. 417.
31
482
Wächter, Klöster i. Ostfriesland 107.
Wächter, Frdr., General- Personal-Schematis-
mus d. Erzdiöz. Bamberg 269.
Wackernagel, Glasmalerei 114.
Wad, Meddelser 209. Personalh. Tidskr. 281.
Wadding, Ann. min. 232.
Wagenseil, D. Adriat. Low 429.
Wagner, Collect, geneal. 449. Dom zu Köln-
Berlin 106. Glossar 154. Greut und Neu-
gereut 102. Landger. Traunstein 351. Mu-
seen 162. Wappen v. Weilburg 64. Wap-
pen v. Wiesbaden 64.
Wahlen, Ordres d. chev. 232.
Wailly, de, Eiern, de paleogr. 274.
Waitz, Ann. necrol. 50. Dtsch. Verfassgsgesch.
18. 398. Vita Eigilis 381.
Waldau, Patriz. Nürnberg 326.
Walderdorff, Steinmetzzeichen 78.
Walforo, The county f amilies 421.
Walter, Lex. dipl. 290. — Sektenniederl. 236.
Siegelsamml. 274.
Walther, Repertorium 177. Uns. Landgeistl. 207.
Walz, Grabdenkm. 123.
Wapenheraut, De 280.
Waplers Familienbl. 282.
Wappenb. Bern *327.
Wappen d. Bürgersch. Baden 327.
Wappen d. Bürgersch. Winterthur 327.
Wappensiegelsammler 275.
Wappler, Porträtgalerie 134.
Warenzeichenblatt 80.
Warnecke, Augsburger Hochzeitsbuch 261.
Bücherzeichen 57. Kampfschilde 106. He-
rald. Handb. 54. Glasmalerei 114. Kunst-
blätter 55. Kriegsstammbuch 393. Muster-
blätter 55.
Warner, Facsimiles 394.
Warschauer, Stadt. Archive 295. 336. Die
mittelalt. Stadtb. d. Prov. Posen 295. 345.
Wasch, Kirchenb. 4.
Wäschke, Askanier in Anhalt 194. Orts-, Flur-
u. Personennamenfrschg. 148.
Waters, Geneal. Mem. 421. Kirchenb. 4.
Wattenbach, Anl. z. lat. Paläogr. 305. Brief-
steller 388. Geschichtsquellen 45. 176. 386.
Handschr. in Brunn 172. Handschr. in Wien
173. Österr. Freiheitsbriefe 364. Schrift-
wesen 106. 364.
Watzelberger, Mitgliederverz. 351.
Webel, Gesch. d. Gelehrtensch. zu Cassel215.
Weber, H., van Dyck 133.
Weber, P. X., D. alt. Steuerrodel Luzerns 351.
Weberi Exam. herald. 185.
Weech, F. v., Cod. dipl. Salem. 275. Siegel
63. 274.
Week, v., u. Krieger, Bad. Biogr. 242.
Weerth, Bibl. Lippiaca 195.
Wegele, v., Gesch. d. deutschen Historiogr.
176. 179. 186. Gesch. Univ. Würzburg 225.
Vortr. u. Abh. 15. 245.
Wegeier, Wörterb. d. Coblenzer Mundart 155.
Wegener, Mundarten 161.
Wehrmann, Kirchenb. *4. Memorienkalender
316.
Weibull und Tegner, Univ. Lund 220.
Weidenbach, Calend. hist. 307. Mitglieder-
verz. 351.
Weihrich, Stammtafel d. Hauses Habsburg 195.
Weiland, Geneal. d. Wettiner 192.
Weinart, Versuch einer Lit. z. sächs. Gesch. 416.
Weingarten, Cod. Ferd. Leop. Jos. Carol. 359.
Weinhold, Beitr. 157.
Weininger, Burgen 102. Schild- u. Wappen-
sagen 141.
Weiß, Kärntens Adel 449.
Weiß, A., Wappenr. 56.
Weiß, Aug., Handw. d. Goldschm. 240.
Weiß, Fr., Die Pfalz 102.
Weiß, J. H., Bürgergeschi. Basel 326.
Weiß, K., Katalog 173.
Weiße, Standesamtsarchiv 20.
Weißenborn, Dr., Akten d. Erfurter Univ. 216.
Weißenborn, E., Ahnentafel- u. Stammtafel-
Vordrucke 201. 374. Anleitung 201. Quellen
u. Hilfsm. 314. Tagebücher u. Familien-
gesch. 383. Universitätsmatr. 210.
Weiske, Verzeichnis 209.
Weissert, Biogr. Lex. 242.
Weittenhiller, Edler v., Salzburger Adel 278.
Stammb. des W. v. Callenhausen 391.
Stammb. des Frhrn. v. Kheynach 391.
Weitzel, Kaiserpfalzen 102.
Weller, Lex. pseudon. 148.
Welschinger, Les almanachs 203.
Welser, v., Genealog. Taschenb. 379.
Welti, Stadtrechngn. v. Bern 341. Tellbüche
228.
Weltrich, Schillers Ahnen 201.
Welvaarts, De abten 352.
Welzl, Pfarrarchive 4.
Werde u. Reinfels, D. geistige Berlin 24a
Wer ist's? 243.
Werneburg, Beitr. zur Geneal. d. Grafen
v. Henneberg 193. Beitr. zur Geneal. des
Hauses Schwarzburg 193.
Werner, Parochien in Posen 207. Stiftgn. 342.
Wernicke, Gröditzburg 102. Steinmetzzeichen
78. Urkundl. Beitr. 257.
Werninghoff, Pfalzen 102. Verf.-Gesch. d.
Kirche 48.
Wertner, Allianzen d. Arpaden 195. Ausländ.
Geschl. in Ungarn 449. Dtsch. Stammv.
in Ungarn 449. Geneal. d. Karolinger 195.
Glossen *195. 449. Letzte Arpaden 195.
Wessel, Hess. Wappenb. 63.
Westenrieder, Glossarium 154.
Westermarck, History of hum. mar. 175.
Westfäl. Siegel d. Mittelalters 269. 361.
Wetzer-Welte, Kirchenlex. 4. 236.
Weyhe-Eimke, Frhr. v., Grabd. 123.
Weyerman, Neue histor. biogr. Nachr. 242.
Weyermann, Familien in Ulm 327.
Weyl, Münzen 86.
Who's who 238. 243.
Who's who in Amerika 238.
Wibiral, L'iconographie d'Antoine van Dyck
133.
Wichner, Kloster Admont 274.
Wickert, Geschl. v. Zug 327.
Widimsky, Städtewappen 64.
Widmann, Famin. Liestal 327.
Widmer, v., Dom. Wittelsb. 92.
Wiegand, Einkommen- Verz. 351. Hohkönigs-
burg 102.
Wie is dat 238.
Wieladeck, Herald, szl. Polsk. 443.
Wietz, Ritter- u. Damenorden 232.
Wigand, Trad. Corbej. 399.
Wigger, Stammt. 193.
Wiladka, Herald, czyli opis. 443.
Wilisch, Bergbeamtenverz. 351. Kirchenhist.
v. Freiberg 106.
Wilcke, Ord. d. Templer 232.
Wilke, „von" 145.
Will, Geschlechtsreg. 248. 249. Nürnb. Gel.-
Lex. 186. 242. 327. Nürnb. Münz. 90. Univ.
Altdorf 213.
Williamson, Hist. paint. 133.
Wils, Congreg. d. theol. camp. 220.
Winckler, v., Rückbl. auf d. Verg. Westpreuß.
440.
Wincklern, v., Biogr. Nachr. 242.
Winkel, Wappen 63. Gesch. d. niederl. Spr.
161.
Winkelmann, Bibl. Liv. hist. 252. Matrikelb.
d. Univ. Freiburg 216.
Winkler, Grabdenkm. 123.
Winning, v., Kirchenb. 4.
Winter, Cisterzienser 232.
Winterfeld, Gesch. d. ritterl. Ord. St. Johannis
233.
Winzer Brüderschaften 112.
Wirz, Etat d. Minist. 351.
Wißgrill, Schauplatz d. landsäss. nied.-österr.
Adels 449.
483
Witte, Wendische Namen 147. Wilh. Ulenoge
367.
Wittich, Grundherrsch. 247. 351.
Witting, Beitr. z. Geneal. d. Krain. Adels 449.
Wittmann, Pius, Archivbenutzungsordnungen
289 ff. Die sog. Handschriftendeutungskunde
betr. 395. Materialien zu einem Münchener
Urkundenbuch 296. Monum. Cast. 274. Mo-
num. Wittelsbac. 192. Ser. abbat. Eberac.
351. Urkundenarch. v. Wunsiedel 296.
Wittpennig, Stadt-Kundenbücher 330.
Wöber, Geneal. d. Hauses Habsburg 195.
Woermann, Katalog d. Kgl. Gemäldegal. 166.
Woeste, Wörterb. 159.
Wohlers, Personenst. u. Eheschließg. 20.
Wokaunius, Chronol. Verz. 242.
Woker, Nordd. Franziskanermissionen 233.
Wölckern, v., Beschreibung aller Wappen 261.
Wolf, Einwandrg. böhm. Protestanten 236.449.
Wolff, Familienfideikomm. 71. Kaiserdom in
Frankfurt 106. Pforta 108.
Wolfram, Kirchenb. *4.
Woltmann, Polit. Anthropol. 374.
Wolzogen, v., Tagebücher Hans v. Schwei-
nichens 199.
Wortmann, Wappenscheiben 55.
Wotschke, Lissaer Gymn. 209.
Wrangel, v., Porträtsamml. 136.
Wrangel u. Bergström, Svenska adelns ättar-
taflor 436. Svensk Adelskalender 436.
Wright, The Roll of arms 421.
Wülcker, Wörterb. 152.
Wulffen, v., Nachr. üb. d. Farn. v. Wulffen 138.
Würfel, Hist. geneal. Nachr. 261.
Wurzbach, v., Biogr. Lex. 239.
Wustmann, Leipz. Stadtw. 64. Quellen zur
Gesch. Leipzigs 227. 341.
Wuttke, Coli. beat. virg. 220. Merkbuch des
Ritters Hans v. Schweinichen 200. 383.
Wyss, v., Schweiz. Historiogr. 419. Sceaux
hist. 275. Schweizer in d. Schlacht v. Göll-
heim 419.
Zallinger, v., D. ritterl. Klassen im steir. Land-
recht 449.
Zahn, W., Altmärk. Dorfk. 207. Hausmarken
*78. Kirchenb. 4.
Zahn, J., D. freising. Sal-, Kopial- u. Urbar-
bücher 400.
Zahn, Rittersch. *257.
Zahn, J.v., Anm. z. Wappenb. 64. Burgen * 102.
Zapf, Augsburg. Bibl. 195. 226. Klöster
Schwabens 108.
Zappert, Verbrüderungsbücher 46.
Zarncke, F., Urkundl. Quellen 219.
31*
484
Zarncke, Wrtrb., s. Benecke 152.
Zech, Bayer. Klöster 108.
Zechlin, Churer Steuerbuch 228.
Zecht, Wörterb. 156.
Zedier, Universal-Lex. 175.
Zedlitz- Neukirch, Frhr. v., Preuß. Adelslex.
257.
Zedtwitz, Frhr. v., Sachs. Wappenbuch 255.
270. 416.
Zegota, Pauli und Bol. Ulanowski, Album
Krakau 219.
Zehntbauer, Österr. Verwaltungsmaßr. 147.
Zentralkomm. f. Schweiz. Landesk., Biblio-
graphie 418.
Zeissberg, Matrikelb. Univ. Krakau 219.
Zeitschel, Kirchenb. 4.
Zeitschr. f. dtsch. Altert. *147.
Zeitschr. f. dtsch. Philol. 147.
Zeitschr. f. dtsch. Sprache 147.
Zelle, Klosteralbum 209.
Zeller, Herald. Ornam. 55. Kirchenb. 4. Un-
geschichtl. Überliefgn. 139.
•Zeller- Wardmüller, Burgenanlagen *102.
Zernicki-Szeliga, v., Poln. Adel 366. 439. 440.
Poln. Klein-Adel 440. 442. Poln. Stamm-
wappen 366. 439. Vasallenliste 351. 440.
Zeuß, Trad. Wizenburg 396.
Zichy, Graf, Familientypus 138. 369.
Ziegler, Ritter-Orden d. hl. Georg 233.
Ziegler, H. E., Vererbungslehre i. d. Biologie
368.
Zieler u. Scheffer, D. akad. Deutschi. 243.
Zierngibl, Hainspach 108.
Zimmermann, Fr., Chronol. Tafel 351.
Zimmermann, J. A., Dom. Wittelsb. 92.
Zimmermann, P., Grabdenkm. 123. Städte-
wappen 63.
Zimmermann, Überlieferungen 158.
Zimmermann, v.; Strafrechtl. Schutz d. Adels
408.
Zingerle, Lusern. Wörterb. 155. Tirol. Weis-,
tümer 154.
Zirbt, Bibliogr. ceske hist. 445.
Zirngiebel, Die sogen. Neuburger Kopial-
bücher 387.
Zoller, v., Porträtgal. 136.
Zollikofer, v., Siegelkünstler 275.
Zomeren, van, Beschr. v. Gorinchem 352.
Zschackwitz,Heraldical86. Hist. geneal. Schau-
platz 184.
Zychlinski, v., Kronik zalob. Rodzin 443. Zlota
ksiega szlachty Polsk. 443.
Personen- und Sachregister.
Ein * bedeutet, daß die betreffende Seite mehr wie nur eine einzige Erwähnung enthält.
Aachen XV. 4. 64. 77. 91. 101.
155. 166. 212. 252. 253. 285.
*314. 320. 325. 347. *348 *349.
350. 369.
Aalen 163.
Aargau 61. 68. 100. 101. 153.
Aarhus 281. 286.
Abelli, Frhr. v., 300.
Abellische Sammlung 300.
Abendmahlskanne 126.
Abensberg 108.
Abenberger 192.
Abgebranntenverzeichnis 347.
Abiturienten 208. 209.
Abkürzungsverzeichnis XV.XVI.
Abo 213. 218.
Abraham 178.
Äbte 268. 348. 381.
Acceptius Artimus 129.
Achtbücher 322. 337. 338.
Achtwort 74.
Achulla 82.
Acolythi 49.
Acta Koenigiana 171.
Adalbert v. Teck, Herzog 66.
Adam 184.
Adarus 129.
Adelhard 403.
Ademar 396.
Adelsabenteurer 367.
Adelsanmaßer 301. 367.
Adelsarchiv 298. 300 ff. 445. 446.
Adels-Aussterben 301.
Adels-Bestätigungen 302.
Adelsbuch VI. 261. 413.
Adelsdiplome 355 ff. 449.
Adels-Entsetzungen 302.
Adelsfälscher 367.
Adelsfälscherprozesse 258.
Adelsgenossenschaft 257. 343.
Adelskammer 301.
Adelsmatrikeln 301. 376. 449.
Adelsprädikate 407. 408.
Adelsprobationen 249. 250.
Adelsproben 368. 448.
Adelsprozesse 447.
Adelsrecht 409 ff.
Adelsrepertorium 358.
Adelsrolle 79.
Adelsschwindler 367.
Adelsselekt 355
Adels-Verzeichnisse 301.
Adler 63. 65. 80. 358.
Adler 173. 253. 276. *280.
Adlerorden 348. 449.
Admont 274.
Adolf v. Lüttich 309.
Adoptionen 301.
Adorf, von, 72.
Adreßbücher 227. 342. 346.
Adressen 388.
Afraner-Album 210.
Afrika 82. 238. 268.
Aga 2.
Agen 382.
Agilolfinger 249.
Agier 96.
Agram 213.
Ahnenbilder 131.
Ahnenproben 124 ff. 258. 262.
301. 374.
Ahnentafeln 190. 191. 200. 259.
262. 299. 301. 302. 367 ff.
Ahnenverlust 262.
Aken 330.
Aktaufzeichng. 398.
Akten über Ansprüche aus außer-
ehel. Schwang. 318.
Aktregister 312.
Alberich 181.
Albert VII., Graf, 389.
Albert, Kronprinz v.Sachsen, 169.
Albertiner 137. 202.
Albrecht der Fette 95.
Album 389. 393.
Alcalä de Henares 213.
Alcantara 231.
Alchemisten 446.
Aldenburg 346
Alexander, Ksr. v. Rußland, 115.
Alfons, Infant, 5.
Algirsbach 111.
Algri 121.
Alicke 282.
Alimentationsverträge 331.
Aliron 228.
Alkmaar 352.
Allendorf, v., 69.
Allerseelentag 51.
Almanache 202. 203. 449.
Almanach de Gotha 205.
Alme 204.
Almendgenossen 328.
Alold 385.
Alpengemeinden 78.
Altäre 115.
Alt-Breisach 106.
Altdorf 171. 197. 213.
„Alte" genealog. Bücher 179.
Altena 139. 140. 195.
Altenbruch 101.
Altenburg 186. 212. 264. 285.
392.
Altenhan 108.
Alten Herren-Verzeichnisse 211.
Altenwaldeck 101.
Alten-Zella 107.
Älterleute 347. 350.
Altertumsmuseen 162.
Altertumsvereine 134. 148, 165.
177. 240. 246. 275. 276.
Altfranzösisch 290.
Althaus 391.
486
Altmarck 14. 63. 78. 121. 160.
207. 212. 247. 257.
Altmühl 248.
Altnordisch 290
Altona 101
Altona-Ottensen 285.
Altorf 184.
Altpreußen 63.
Altrock, v., 137.
Altspanisch 290.
Altweilnau 123.
Alt-Zelle 106.
Amalienborg 434.
Amantia 129.
Ambasciatoren 403.
Amedee VI. 234.
Amelung 165.
Amerika 2. 10. 25. 80. 132. 134.
135. *175. 231. 236. 237. 238.
243. 250. 251. 253. 254. 268.
Ammann 390.
Ammeister 325.
Ammera, v., 69.
Amorbach 106. 354.
Arnstadt 95.
Amsterdam 214. 238. 324.
Amtsbeschreibgn. 354.
Amtseingesessene 354.
Amtsgerichte 16. 177.
Amtshauptleute 16. 351.
Amtslisten 226.
Ancillae Christi 49.
Andernach 123. 328. 351.
Andreas v. Österreich 95.
Angeli 75. 132.
Angerburg 284.
Angers 4.
Anglesey 420.
Anhalt XVI. 1. 37. 38. 105. 136.
194. *207. 212. 229. 254. 271.
277. 279. 283. 292. 297. 322.
343.
Anhalt-Bernburg 37. 38.
Anhalt-Köthen 37.
Anjou 426. 427.
Anka 335.
Anker 75.
Anna, Hgn. v. Mecklbg. 390.
Anna, Herzogin zu Württemberg
200.
Annaberg 236.
Anniversarien 50. 51.
Anno II 271.
Annonciade 234.
Anonyma 148.
Anreden 388.
Ansbach 191. 403.
Anstellungsurkunden 313.
Anthropolog. Qsft. 165.
Antiquariate 282.
Antonello da Messina 131.
Antwerpen 132. 158. 254.
Anzeige d. german. Nat.-Mus.
171.
Anz. f. Kunde d. dtsch. Vorzeit
171.
Apian 273.
Appenhansen 109.
Appenzell 23. 153. 325.
Apolda 128.
Apotheker 350.
Apt 428.
Aquädukt 98.
Aragon 303.
Arbeiter 334.
Arbeiter - Wohlfahrtseinrichtgn.
162.
Arberg, v., 68.
Arberg-Valangin 68.
Arbing 102.
Archive 16. 256. 265. 286 ff.
Archives de la noblesse 286.
Archivgruppen 303.
Archiv-Inventare 294 ff.
Archivkunde 287.
Ardey, von, 74.
Arend 89.
Arenköppe 95.
Arezzo 4.
Arizun 234.
Arlberg 56.
Armee 229.
Armenpfleger 348.
Armensprengel 25.
Arno 400.
Arnold 17. 234.
Arnold v. Quedlinburg 194.
Arnstadt 209. 347.
Arnstein, v., 104.
Arolsen 292.
Arpaden *195. 449.
Arth 78.
Artois 270. *426. 433.
Ärzte 85. 132. 229. 241. 242.
Ärztelexikon 206.
Asch 35.
Aschaffenburg XVI.
Aschenheim, von, 66.
Askanier 194. 273.
Asien 268.
Aspern, von, 145.
Asseburg 263.
Assoc. for the pres. of mem. 281.
Astrachan 240.
Asturien 269.
Athen 324.
Attinghausen, v., 143.
Atzum 383.
Au 101.
Audran 203.
Auer v. Prennberg 106.
Auerswalde 2.
Aufgebote zum Zwecke der
Todeserklärg. 318.
Auflassungen 331.
Aufschwörbücher 263. 374.
Augsburg 81. 92. 94. *105. 110.
113. 121. 154. 163. 166. 169.
176. 195. 212. 226. 232. 240.
249. 261. 274. 324. 326. 328.
329. 341. 342. 376. 377. *378.
392. 400.
Augusta Viktoria, Kaiserin, 191
Autographen 136. 393.
Auskunftsbureau d. dtsch. Biblio-
theken 170.
Ausläuten 8.
Ausschiffungsurkunden 236.
Ausschuß f. Adelssachen 415.
Aussig 35.
Außersihl 346.
Austragsverfahren 320.
Auswanderer 2. 235. 237.
Auswanderungslisten 352.
Auvergne 426. 428.
Aventin 183.
Avila 214.
Babarus 334.
Babenberger 385. 386.
Babenhausen 107.
Bach 14. 132.
Bachrodt 120.
Backsteingebiet 111.
Baden 5. 6. 33. 36. 38. 40. 63.
66. 99. 101. 153. *193. 212.
242. 252. 258. 259. * 274. 277.
279. 283. 327. 391. 417.
Baden, Markgr. v., 120.
Baden in Niederösterreich 33.
Baden-Baden 120. 193. 283.
Baden-Durlach 193.
Baetke 137.
Baiern 206 vgl. Bayern.
Bailleu 177.
487
Balduin v. Trier 56.
Balken 70.
Balken, roter in Silber 65.
Balsamgau 383.
Balten 212. 240.
Baltische Provinzen 7.
Balzer 284.
Bamberg 55. 106. 107. 121. 143.
144. 171. 176. 180. 199. 213.
214. 241. 261. 267. 269. 280.
283. 296. 312. 382.
Bangel & Schmidt 282.
Bangert 286.
Bar 250.
Baracanij 382.
Barcelona 175. 214.
Bardeleben, v., 205.
Bar-le-Duc 433.
Barfod 288.
Barich 285.
Barkow 68.
Baronskrone 57.
Barth, v., 62.
Barthelemy, de, 427.
Bartolus 357.
Bärwinkel 289.
Basel 6. 60. 77. 85. 103. 107.
123. 166.* 212.* 213. 214. 225.
243. 298. 305. 325. 326.345.391.
Bastardfaden 70.
Bataillonsgeschichten 230.
Batucho 396.
Bauch *216.
Baumbach, v., 69.
Baudenkmäler 55.
Bauer 342.
Bauern 356.
Bauernhaus 110.
Bauhütten *77.
Baukünstler 101.
Baumgärtel 103.
Baumgarten 286.
Baumgartner 204.
Baumeister 348.
BaurhansenT09.
Bautzen 169. 362.
Bayern *XVI. 20. 35. 38. 39. 57.
71.75.83. 86. 91.92. 99.*102.
107. 108. 134. 153. 154. 167.
176. 180. 192. 203. 231. *232.
240.* 241. 254. 255. 260. * 261.
* 271 . * 273. 277. 278. 279. 283.
291. 295. 299. 340. 348. *349.
358. 359. 376. 381. 399. 411.
412. 414.
Bayer. Allgemein. Reichsarchiv
271. 272. *273. 275. 296. 355.
382. 387.
Bayer. Geh. Hausarchiv 291.
Bayer. Geh. Staatsarchiv 358.
Bayer. Nationalmuseum 166.
Bayreuth 191.
Beauvais 427.
Bebratal 102.
Bechstet 53.
Beck 282.
Becker 338.
Beckesen 109.
Bedungen, v., 69.
Beedbuch 151.
Beedbücher 150. 227.
Beets 158.
Begge 433.
Begliano 34.
Begräbnismedaillen 87.
Begräbnisse 199.
Beheim-Schwarzbach 234.
Behr Negendank-Semlow 199.
Behördenorganisation 351.
Behördenreform 350.
Beichlingen, v., 118.
Beichtkinderverzeichnisse 354.
Beinerstadt 196.
Beinheim, v., 70.
Beischlag 83.
Beise 215.
Beistandschaftssachen 318.
Beizeichen 70.
Bekennerbücher 298.
Belgien 22. 238. 243. 253. *254.
256. 321. 350. 430 ff.
Below, v., 251.
Beizig 384. 385.
Ben 316.
Benediktbeuren 349.
Benediktiner 230. *232. 241.
Beneke 355.
Benessius 335.
Beninga 382.
Benjamin-Constant 131.
Bennebroek 352.
Benno 396.
Benutzungsordnungen d. Arch.
288 ff.
Benzon 289.
Beoujolais 428.
Berbisdorff, v., 389.
Berchtesgaden 235.
Berg XVI. 68. 195. 202. 252.
295. 350.
Berg, von, 285.
Berg, Grafen von, 140. 272.
Bergbeamten 351.
Berge, am, 69.
Berge, von, 71.
Berge, von dem, 69.
Bergen 347.
Bergenfahrer 316.
Bergfried 285.
Bergische Rittersch. 368. 375.
Bergl 286.
Bergmann 86. 201.
Bergwesen 226.
Berlepsch, v., 132. 389.
Berlichingen, v., 244.
Berlin VII. *VIII. XV. 1. 4. 14.
41. 57. 80. * 81.85. * 106. 121.
127. 135. 160. *163. 165. 166.
168. 170. * 171. 183. 200. 209.
211. 214. *236. 243. 260. *280.
*282. *284. 330. 332. 342. 347.
351. 363. 429. 437.
Bern VII. 23. 68. 77. 103. 153.
166. 214. 228. 243. 325. 326.
*327. 341. 344. 346. 351.
Bernau VII. 153. 195. 236. 286.
344.
Bernburg 105. 283.
Berndes 48.
Berneck und Nidda, Grafen v.,
108.
Berner 178. 191.
Bernon 396.
Bernoulli 14.
Bernwalde, von, 104.
Berseline 344.
Berthold, Herzog von Dalma-
tien 66.
Berthold IV. v. Zähringen 66.
Bertold 344.
Berufsgenealogen 253. 283.
Berufshandbücher 16. 205. 277.
Berufswappen 277.
Besnard 131.
Bessel 107.
Besitzverhältnisse u.Heraldik71.
Bethune 65.
Betzendorff 13.
Beurkundungszeugen 404.
Beververde-Stockum, v., 204.
Bevölkerungsaufnahmen 352.
Bewerbungsschreiben 342. 360.
Beyer 53.
Beyersdorf 100.
Bezifferung der Ahnen 367.
488
Biberstein, Marschall v., 40Q.
Bibliographien * 176. 226.
Bibliotheken 170 ff.
Bibliotheksbeamte 241.
Bibliothekzeichen 57.
Bibliotheque Nationale 178.
Biebesheim 343.
Biederstein 100.
Biedermann 326.
Biel 430.
Bienen 74.
Bihar 449.
Bildhauer 348.
Bildhausen 107.
Bildschnitzerei 91.
Bilstein 100.
Bio-Bibliographie 237.
Biographische Literatur 237 ff.
381.
Biologie 368.
Birkenfeld 285.
Birkefeld 3. 36. 107.
Bischöfe 26. 268. 348. 349.
Bischofshausen, von, 143.
Bischofsheim 354.
Bischofslisten 102. 346. 348.
vgl. Bischöfe.
Bismarck, v., VII. 245. 372. 402.
403.
Bistritz *155.
Bistümer 276.
Bitterfeld 207.
Bittschreiben 301.
Bivar 147.
Björkman 284. ,
Blau-Mantel 422.
Bleichenstein, Edle v., 267.
Bletzger 97.
Blind 334.
Bloch 288.
Blois 21. 22.
Blosenbergk 332.
Blötzer 97.
Blumberg 381.
Blumenau, von, 66.
Blumenorden 348.
Blutzger 97.
Bnudisz 390.
Bobdon-Book 421.
Bock von Wülfingen 230.
Bockelnhagen 120.
Bocholtz, von, 252.
Böden 115.
Bodenhausen, von, 343.
Bodensee 354.
Boekenoogen 158.
Bogislaw X. von Pommern 89.
Böhlau 329.
Bohlen-Bohlendorf, Frhrn., 199.
Bohls 283.
Böhm, Ritter von, VII. 412.
Böhmen XV. 6. *27. 34. 35. 64.
66. 86. 102. 155. 157. 173. 232.
235. * 240. 241. *242. 253. 264.
272. 278. *299. 301. 302. 330.
335. 337. 342. 359. 385. 445 ff.
Böhmisches Museum 300.
Böhm.-histor. Verein in Prag 301 .
Boleslaus Chrobry 123.
Bologna 122. 132. 214. 393.
Bolte, Aus den Wittenberger
Univ.-Matr. 224.
Börncken, von, 391.
Bon 334.
Bonach 151.
Bonifatius 396.
Bonn 165. 214. 215. 218. 285.
Bonnat 131.
Bonus 334.
Borgnano 34.
Boris 344.
Borloravalti 363.
Borna 5. 19.
Borne, von dem, 393.
Borosini, Ritter von, Edler von
Hohenstern, VII. 363.
Börsenregister 317.
Borsod 447.
Böse, v., 78. 392.
Bösken 207. 245.
Bosnien 449.
Bosse 203.
Boston 80. 238.
Botticelli 131.
Bötticher 196. 284.
Bourbonnais 427.
Bourdon 75.
Bourdonnaye, de la, 75.
Bourgogne 425. 434.
Bowes Road VII.
Boxberg, v., VIII. 370 ff.
Boyneburg, v., 392.
Boytzenburg 100.
Brabant 158. 313. 374. 432. 433.
Brancovvicz 335.
Brandenburg XV. 6. *63. 85. 92.
95. 135. 148. 160. 168. *191.
229. 231. 232. 233. 236. 255.
257. 272. *274. 278. 279. *284.
314. 317. 330. 346. 350. 351 . 390.
Brandenstein, v., 392.
Brandi 397.
Brandis 383.
Brandis 74.
Brasilien 4. 238.
Braubach 212.
Braun 92. 284.
Braunach 248.
Braunau 1.
Braunsberg 214.
Braunsberg 319.
Braunschweig 2. 6. 37. 58. 63. 65.
81. 95. 98. 99. 109. 110. 136.
159. 166. 172. 187. 192. 193.
203. 229. 247. 254. 255. 259.
262. *263. 274. 277. 282. 283.
292.
Braunschweig 325. 376. 378.
Bredau, v., 344.
Brega 101.
Bregenz 291.
Brehmer 329.
Breisgau 101. 369.
Breisach 106.
Bielefeld 324.
Bremen XV. 6. 73. 159. 166. 172.
240. 263. 277. 283. 292. 325.
*326.
Bremer 316.
Brennberg 108.
Brenz 108. 324.
Breslau 7. 17. * 106. 121. 123. 166.
171. 183. 215. 216. 250. 285.
322. 326. 330. 350. 352. 381.
390. 391.
Bresse 427.
Bretagne 427.
Brethouwer 317.
Bretholz 337.
Bretzuil 391.
Breve 48.
Brevis 334.
Breymann VIII. 80.
Breyschuch 121.
Briefadel 74. 355.
Briefbücher 387. 388.
Briefe 299. 387.
Briefsammlgn. 387.
Briefsteller 388.
Brieg 87. 350.
Brieges, zum, 100.
Brielle *352.
Briementonis 109.
Brigitten-Klöster 107.
Brisüren 67.
489
Britisches Museum 165. 270. 394.
Brixen 34. 95. 106. 397.
Broek 352.
Broich, v., 70.
Bronikowsky 128.
Bronnel 151.
Bronner 151.
Bronzeepitaphien 54.
Bronzeplatten 117.
Broseley 3.
Brosis 109.
Bruchhausen, Grafen, v., 74.
Bruchsal 283. 353.
Bruk 33.
Bruckbach 108.
Brückchen 115.
Brücke 234.
Brückner 209.
Bruderschaften 47. 112.
Bruderschaftsbericht 47.
Bruges 234. 433.
Brukenthal 173. 174.
Bruneswich 344.
Bruen 381.
Brunn 34. 165. 172. 173. 215. 221
233. 298. 302.
Brunnenschaale 126.
Bruno von Köln 345.
Brunstein 328.
Brüssel 112. 215. 220. 238.*254.
281. 313.
Bubna 76.
Buch der Freundschaft 389.
Buchdrucker 350.
Bücherbestellung 178.
Bücher des Lebens 48. 49.
Bücherlexika 175.
Bücherzeichen 57.
Buchhandel 175. 282.
Buchholz 4.
Buchlau 99.
Buckenhänsis 109.
Bückeburg 119. 292.
Budapest 80. 173. 215. 281. 449.
Büdingen 343.
Bugey 427.
Bühne 258.
Bühnendirektionen 246.
Bukowina 27. *29. 35. 301. 448.
Bulau, v., 344.
Bullen 306.
Bullinger *205.
Bülow, v., 13.
Bülow, Graf, von Dennewitz 13.
Bünau, v., 15. 370.
Bunzlau 257.
Bürgebriefe 299.
Burgen 77. 98 ff. 263. 393.
Burgenlexikon 101.
Burgenzauber 98.
Bürger 390.
Bürgerbücher 226. 330.
BürgerlicheWappen 78. 80. * 278.
Bürgerlisten 225. 226. 295.
Bürgermarken 77.
Bürgermeister 179. 226. 268. 348.
Bürgersiegel 77.
Bürgerverzeichnisse 345. 354.
Burgfried 102.
Burggrafen 350.
Burghausen 101.
Burgkmaier 180.
Burgmannen 64.
Burgmannsfamilien 62.
Bürgschaftsscheine 313.
Burgsdorf 67.
Burgund 233. 346. 419.
Burgwart XV. 99.
Bürki 114.
Burschenschaften 211. 212.
Burschenschafter 212.
Burtenbach, v., 244.
Bussche-Hunnefeld, v. d., 204.
Butzbach, v., 244.
Bützow 215.
Byzanz 274.
Cabrüres 2.
Caernaroon 420.
Caeslasewik 421.
Caesar 82.
Calbe 330.
Calefactor 334.
Calendarium 49.
Callenfels 390.
Callenhausen, v., 391.
Calverley 3.
Calvin 115.
Cambresis 426.
Cambridge 215.
Camerarius 334.
Camesina, v., 333.
Campagna 98.
Campo Santo 384.
Canada 243.
Cancellarius 334.
Cancer 334.
Canterburg 3. 24.
Cappel 207.
Cardon 234.
Carl Eduard, Herzog zu Sachsen-
Coburg 258.
Carlowitz, v., 140. 144. 392.
Carmel 349.
Carolus-Duran 131.
Carpentras 428.
Carthaus 3. 366.
Cartula nostri opidi 330.
Carow, v., 76.
Casimirianum 209.
Cassel 197.215.223. vgl. Kassel.
Cassianeum 123.
Castel, von, 151.
Castell, Grafen u. Herrn zu, 274.
Catania 428.
Catharina Cornaro 146.
Cattaro 27.
Cecus 334.
Central Bureau voor Genealogie
286. 374. 431.
Celle 74.
Cesar 334.
Cesaro 146.
Chamier, v., 319.
Champagne, Grafen der, 195
Chapitres Nobles de Lorr. 250.
Charles Emmanuel 234.
Chemnitz 19. 120.145. * 226. 285.
*328. 330. 338. 341. 416.
Chesslarius 334.
Chester 2. 422.
Chicago 238.
Chiemgau 124.
China 98.
Chirurgen 391.
Chorherrnstifte 230.
Chosnica 366.
Chosnicki 366.
Chotebor 301.
Chraft 334.
Christian V. v. Dänemark 434.
Christiania 215.
Chronicon Gotvicense 107.
Chroniken 295.
Chronologie 306. 307.
Chrysostomos 130.
Chur 7. 228. 325. 326. 400.
Churmark 257.
Curland 252.
Chytil 335.
Cid 147. 191. 373.
Cink 345.
Cistercienser 230. 231.
Clarenceux 422.
Clarissen-Kloster 107.
490
Clauswitz 330.
Clement 285.
Cleuena 48.
Cleve 207. 295.
Clingen 120.
Clipearius 67.
Cloß 81.
Coblenz 155. 295. 322.
Coburg 192. 258. 272.
Cocus 61.
Code civ. 22. 23.
Codice civ. 24.
Coesfeld 297.
Cognatio spiritualis 5.
Coimbra 215.
Colditz 185.
Coletus 346.
Coligni 191.
Collectio Koehnii 170.
Collectio Koenigiana 260.
Collectio Plothoniana 260.
Cölleda 189.
Collegio araldico 80.
Collitz 159.
Colin 409., vgl. Köln.
Colmar 153.
Cöln 105. vgl. Köln.
Colonna 146.
Comture 233.
Conclusions capitulaires 204.
Confraternitates 47.
Coniz 382.
Conrad 247.
Conradsreuth 371.
Copialbücher 298.
Cornelimünster 315.
Corvey 399.
Cost 344.
Court der aventurers 350.
Contröleurs des registres 21.
Conversi 49.
Coppius 285.
Cracau 285.
Cranach 168. 372.
Cras 214.
Crecelius 159.
Creutz Kunsthandb. 165.
Crispin 74. 204.
Crispinianus 204.
Christiania 166.
Criwitz 391.
Crocker 90.
Cromwell 24.
Croy 297.
Crumbach 360.
Csongrad 449.
Culleton 286.
Cypern 124.
Cysat 56.
Czechen 212.
Czernowitz *35. 215.
Dachenhausen, v., 74.
Dahlen 330.
Dalberg 115.
Dalmatien 28. 35. 66. 278. 298.
*301. 446.
Damaruth-Kosnicki 367.
Damenorden 232.
Damenstifte 233. 302. 447.
Damerow 353.
Dänemark 2. 7. 121. 132. 166.
185. 229. 238. 253. 254. 273.
*281. 284. 286. 288. 293. 339.
340. 381. 393. 434.
Dänische Gesandtschaft 5.
Danzig 19. 85. 120. 274. 348.
354. 382.
Darmstadt 166. 220. 292. 295.
Darmstadt, Qroßherz. Haus- u.
Staatsarchiv 292.
Dassel, von, 391.
David 131. 136.
Debit 341.
Debucourt 203.
Dedo 66.
Degener 243.
Deggendorf 122.
Deichmann 322.
Deidesheim 353.
Dekanatsbuch 216.
Delft *352.
Delz 323.
Demuth 335.
Dendermonde 326.
Denifle 231.
Denkmäler 267.
Denkmalspflege 98.
Denombrements 309.
Denominationes 309.
Denksprüche 76.
Departementsarchive 303.
Departementseinteilungen 351.
Depositenbücher 317.
Derby, Grfn. v., 423.
Derfflinger 373.
Derschau, v., 246. 283.
Desemer Mark 74.
Desiderio da Settignano 131.
Desky 335.
Dessau 37. 166.
Detmold 284. 292.
Deutsch-amerikanische Samm-
lung in New-York 237.
Deutscher Ritterorden 230. 231.
233. 257. 259. 268. 274. 298.
302. 347. 354. 374.
Deutsch-norweg. Armee 229.
Deutsch- Ordens- Centralarchiv
231. 273.
Deventer 158. 215.
Deveria 203.
Devisen 76. 391. 392.
Devrient 223.
Diakonen 327.
Dialekte 151.
Dialektwörterbücher 152 ff.
Dichter 241. 394.
Diedenhofen 284.
Dienstmannen 59. 190.
Dienerverzeichnis 349.
Diepholz 263.
Diessenhofen 60.
Dietramszell 107.
Dietrich, der Wettiner 66.
Dietrichstein, v., 235.
Diez 286.
Die vom Rhein 149.
Dijon 215. 346.
Dillingen 67. 215.
Dillmann 41.
Dincklage 204.
Dinkelburg 360.
Diözesan-Archiv 207.
Diözesanschematismen 16. 177.
Diplomatik 307.
Diplome 299 ff .
Diptychen 49. 51".' 327.
Dissidenten 38. 317.
Dithmarschen 18.
Dobbel 355.
Dobbertin 122.
Dobeneck, von, 70.
Doberan 122.
Dobin 101.
Dobitschen 2.
Dobblin 402.
Doblin 402.
Dobrzensky, Frhr., 301.
Doelenstücke 131.
Doepler 127.
Dohna 100.
Dohna, Grafen zu, 194.
Domar 382.
Domaradzki 383.
491
Domarski 365.
Domarus, v., VIII. 347. 365. 366.
382. 383.
Dombes 427.
Domesday 421.
Domherren 72.
Dominikaner 230. 231.
Domkapitel 349. 375.
Domkreuzgänge 119.
Domrowo 382.
Domstifter 204. 374.
Donatoren 112. 115.
Donaueschingen 292.
Donauwörth 107. 123. 154.
Dondangen 315.
Donnersperg 76.
Döpler, E., d. j. 81.
Doppeladler 95.
Doppelgrabmal 117.
Dörfer 271.
Dorfrügen 317.
Dorgez 203.
Dorpat 215. 225. 271.
Dortmund 91. 159. 226. 285. 376.
Dorsen 123.
Doublier 339.
Draisdorf 341.
Dratzschke 207.
Drechsler 285.
Dreiberg 69.
Drescher 334.
Dresden *VIII. IX. 2.8.42.80.
81.90. 105. 106. 119.122.134.
155. 163. 165. *166. 168. 170.
172. 210. 227. 236. 241. 275.
282. 285. 291. 309. 310. 320.
337. 338. 349. 352. 358. 365.
370. *392. 449.
Dresdner Lehrerbuch 207.
Dreux 433.
Drogon 396.
Droste z. Hülshoff 204.
Druhtwin 328.
Dübenalken 391.
Dübelstein, v., 61.
Dublin 215. 281.
Duditius 199.
Duisburg 214. 215. 376.
Dülmen 297.
Dungern, Frhr., 193.
Durchstreichungen 319.
Dürer 112. 113. 131. 133. 394.
Durlach 200.
Dusch 190.
Düsseldorf 166. 284. 285. 375.
Duvel 143.
Dyabolus 334.
Dybesdorf 309.
Dyck, van, 131.
Dynasten 97.
Dynastensiegel 166.
Dziatzko 212.
Ebeling 260.
Ebenbürtigkeit 194.258.262.263.
Ebendorf 447.
Eberach 402.
Eberhard 399.
Eberhard, Graf v. Württemberg
312.
Eberhard der Greiner 313.
Ebersheim 364. 365.
Eberstein, v., 183. 300. 354.
Eberstorff 338.
Ebhardt 99.
Ebrach 107.
Eccard 188.
Ecce 209.
Echternach 400.
Eckardsberge, v., 148.
Eckh, von, 235.
Ecole des chartes 425.
Edelhausen 113.
Edelknaben 301.
Edelmannsfreiheit 261.
Edinburgh 175.
Edward I. v. Engl. 421.
Edward VI. v. Engl. 420.
Eger 32. 121. 123. 220. 297. 299.
322. 336.
Egerland 155. 299.
Eggelborg, v. d., 204.
Eggensperger 283.
Ehe 174. 175.
Eheberedungen 20. 321.
Ehehindernis 5.
Ehekontrakte 314.
Ehelichsprechungsakten 318.
Eherecht 20 ff.
Eheregister 1 ff.
Ehescheidungsakten 314.
Eheschließung 20. 175.
Ehestandstaler 88.
Ehestiftungen 317.
Ehningen, v., 74.
Ehrenmedaille 89.
Ehrenschilde 169.
Ehrenzeichen 232.
Eichendorff 144.
Eichhorn 197.
Eichsfeld 69. 99. 100. 104. 111.
Eichstädt 212.
Eigennamen 142 ff.
Eigil 381.
Eilenburg 336.
Einbeck 212. 324.
Einbruch, mittlerer 70.
Einholungen 199.
Einpfarrung *176.
Einsiedel, v., 392.
Eisakch 334.
Eisenach 53. 69. 228. 247. 286.
345.
Eisenberg 242.
Eisenschneider 350.
Eisleben 114. 115.
Elberfeld 4. 212. 285.
Elbing 274.
Eleonore, Landgräfin 389.
Eleonore von Portugal 113.
Elia 428.
Ellwangen 106. 216.
Elsaß 6. 63. 99. 105. * 153. 180.
184. 212. 223. 233. 261. 277.
284.
Elsaß-Lothringen 39. 153.
Elster 247.
Elten 407.
Elting 396.
Embleme 391. 392.
Emigranten 235.
Emigration 234.
Emier 335.
Empfänge 199.
Empfehlungsschreiben 342.
Endersdorf 2.
Enge 346.
Engel, 75. 183.
Engelbert I. v. Köln 72.
England VII. 2. *4. *5. 10. 21.
24. 25. 57. 67. 75. 84. 85. 90.
112. 136. 165. 178. 185. 203.
247. 253. 254. 265. 276. 286.
293. 303. 393. 394. 420 ff.
Enns 121. 123.
Entartungserscheinungen 369.
Enzyklopädien 175.
Epen, van, VIII. 215. 216. 217.
286.
Epicedien 198.
Epitaphien 9.
Eppstein, v., 104.
Epstein 353.
Erasmus 203. 394.
Erbanwartschaften 318.
492
Erbarmanschaft 264.
Erbauungsbücher 381.
Erbebücher 328. 332.
Erben 331.
Erbenfolge 174.
Erblichkeit 201. 262.
Erblichkeitsfragen 135.
Erbrechtsbriefe 340.
Erbregister 317.
Erb-Sälze 74.
Erbschaftsakten 321.
Erbsch aftssteuer- Verwaltung 40.
Erb vertrage 317.
Eremitage 165.
Erfurt 44. 53. 117. 118.121.143.
*212. *213. 215. 216. 225.262.
305. 336. 339. 348.
Erith 3.
Erlach, v., 61.
Erlangen 171. 211. 213.214.216.
225.
Erlaubnisscheine 236.
Ermengard 396.
Ermisch 330.
Ermeland 7. 100. 440.
Ernestiner 137. *192. 202. 369.
Erikson 339.
Ernst d. Fromme, Herzog von
Sachsen-Gotha 88.
Erpfling 99.
Ersingen 350.
Erslew 288.
Ertrunkene 1.
Erwerbsurkunden 321.
Erzbischöfe 268. 348.
Erzgebirge 102. 157. 449.
Erzhausen 343.
Erzkapitel 375.
Eschenloch, Gr. v., 396.
Eschenrod 156.
Eschenz, v., 61.
Escher 144.
Essen 91. 407.
Essenwein 99.
Eßlingen 47.
Estland 161. 209. 212. 252. 274.
435. 438. 444. 445.
Esto 344.
Ettal 107.
Ettersburg 350.
Ettlingen 181.
Eulenburg 223.
Eulenspiegel, Till 120.
Eulenspiegelhaus 110.
Eupen 4. 156.
Eurasburg 101.
Euren 129.
EuropäischeWappensammlg.79.
Eutin 240.
Evangelienbücher 51.
Evangel. Prediger 241.
Ex libris 57.
Exmatrikel 210. 211.
Exulanten-Literatur 234. 382. 446.
448. 449.
Eyck, van, 131.
Eyselein 190.
Faber 132.
Fabrikmarken 80.
Fabrikzeichen 80.
Facetus 344.
Faden 67.
Faenius 129.
Faßmann, von, 69.
Falkenberg 13.
Falkenstein, v., 70.
Fallgatter 422.
Fälschungen 364 ff. 385.
Faltz 90.
Familie, Institution derselb. 174.
Familienähnlichkeiten 138. 369.
Familienanwartschaften 317. 318.
Familienanzeigen 246.
Familienarchiv 164.
Familienbibel 43. 381. *382.
Familienbücher 7.
Familienchroniken 189. 299. 381.
Familienfideikommisse 71. 444.
445. 448.
Familiengüter 71.
Familienmedaillen 94.
Familienmünzen 82.
Familienmuseum 163.
Familiennamen 142 ff.
Familienrecht 174.
Familienregister 39.
Familienreliquien 164.
Familienselekte 304.
Familiensinn VIII.
Familienstammbuch 41. 42.
Familienstiftungen 342.
Familientypus 137. 138. 369.
Familienverträge 20.
Farbenskala 357.
Farbenwechsel 67.
Farilda 396.
Farmoda, v., 69.
Fasant 69.
Fasolt 69.
Fassang 334.
Fauciburga 396.
Fehrbellinstaler 88.
Feilitzsch, v., 70. 148. 332.
Feldgeschrei 76.
Feldherrn 242.
Feldkonsistorium 29.
Feldprediger 229.
Feldspitäler 29.
Feldsuperioren 29.
Feldvikariat 30.
Fenis-Neuenburg, Grafen v., 68.
Fensterschenkung 55.
Ferchlig 13.
Ferdinand I. 112.
Ferdinand II. 205. 235.
Ferdinandeum 165.
Ferrucio-Frassoni 251.
Ferto 334.
Feste 199.
Fester 193. 245.
Fetzer 286.
Feustel 186.
Fey 284.
Fiedeler 329.
Fieker 284.
Fiesole 131.
Filiationsprobe 375.
Finck 284.
Findeisen 339.
Findelhäuser 33.
Finkenstein, v., 70.
Finnland 213. 218. 225. 253.
284. 436. 438. 439.
Finstingen, v., 122.
Firmgeschenke 114.
Fischbeck 119. 223.
Fischer 284.
Fischwappen 74.
Fiume 31.
Flaggen 276.
Flandern 182. 270. 326. *426.
*433. 434.
Flans, v., 285.
Flecken 271.
Florenz 5. 133. 239.
Floridan 246.
Florinde 246.
Florit y Arizun 234.
Flötner 92.
Flug, offener, 65.
Flurbücher 332.
Flurnamen 148.
Föhr 163.
Fontanien 194.
493
Fordon 314.
Forey 428.
Formelbücher 388.
Formey 14.
Formulare 8. 43. 374.
Forst 53. 242. 262.
Fortpflanzung 262.
Fournier 244.
Frachteigentümer 354.
Fragebogen 8.
Francisceum 165.
Franck 390.
Franc-Lyonais 427.
Franckhingen, v., 235.
Franeker 216.
Franken XVI. 100. 119. 176.
*248. 260. 299.347. 354. 381.
Frankenberg 105.
Frankenberg, v., 96.
Frankenthal 16. 196.
Frankenstein 101. 102.
Frankenstein, v., 69.
Frankfurt XV. 3. 4. 6. *37. 86.
102. 106. 115. 149. 150. 151.
166. 171. 172. 197. 206. 212.
226. 227. 277. 280. 284. 296.
326. 353. 373.
Frankfurt a. O. 196. 208. *212.
*213. 215. 216. 236. 284.
Fränkische Kaisergeneal. 195.
Frankische Stiftungen 209.
Frankreich 21. 22. 57. 58. 67.
*75. 84. 146. 147. 165. 169.
178. 186. 190. 195. 203. 206.
232.* 236. 238. 253. * 254. 286.
293. 303. 306. 381. 393. 425 ff.
Fratres conscripti 49.
Freiherrnkrone 57. 58.
Franz, Erzbisch, v. Freysing
261.
Franz III., Herzog v. Modena
363.
Franz I., Kaiser v. Österreich
115.
Franzhagen 194.
Franziskaner 231. *232.
Franziskanerkalender 52.
Französ. Kolonie in Berlin 200.
Fraternitates 47.
Frauenbühl 102.
Frauensiegel 72. 271. 272.
Frauenstein, v., 148.
Frauenzell 107.
Fraustadt 122. 210. 336.
Fredrikshald 208.
Freiberg XV. 64. 100. 105. 106.
* 119. 121. 123. 134. 147. 169.
197. 210. 226. 227. 240. 324.
328. 330. 338. 345. 348. 349.
391.
Freiburg i. Br. 81. 108. 216.
Freiburg i. Schw. 327.
Freienwalde 329.
Freiherrndiplome 355. 360. 449.
Freiherrntitel 360.
Freisen, Univ. Paderborn 221.
222.
Freising 106. 107. 167. 346. 397.
399. 400.
Freisingen 401.
Frekenhorst 402.
Fremdenlisten 350. 352.
Frensdorf 282.
Freudenstein 100.
Freudenthal 246.
Frey dal 180.
Freytag 244.
Friaul 102.
Fricke 110.
Frickmann 286.
Friedberg 354.
Friedenau 284.
Friedhöfe 118. 124.
Friedländer 214.
Friedrich 246.
Friedrich v. Brandenburg-Ans-
bach 112.
Friedrich d. Gr. 93. 136. 168.
245. 394.
Friedrich, Prinz von Sachsen-
Gotha 89.
Friedrich August I., König 312.
Friedrich Barbarossa 192.
Friedrich d. Friedfertige von
Thüringen 311.
Friedrich I., Hzg. v. Wittenberg
390.
Friedrich I., Markgr. v. Bran-
denburg 191. 274.
Friedrich I., Pfalzgraf 313.
Friedrich IL, Hrzg v. Sachsen-
Gotha 89.
Friedrich IL, K., 308.
Friedrich III., K., 181. 308.
Friedrich IV. v. Dänemark 435.
Friedrich d. Strenge 262. 309.
Friedrich d. Weise 182.
Friedrich Wilh., Gr.Kurf. 88. 93.
Friedrich Wilh. III. 115.369.409.
Friesach 120.
Friese *322.
Friesen, Freihrn. v., VII. VIII.
201. 304. 370.
Friesen-Schönfeld, v., 370.
Friesenhausen 408.
Friesland 75. 158. 159. 161. 216.
Fritz 81.
Fronau 106. 123.
Frosch 149. 356.
Frundsperg, v., 112.
Fruchtbringende Gesellschaft
347. *348.
Frundeck 102.
Fuchsberg 246.
Fugger *132. 182. 261. 341.
Fugger von der Gilgen 75.
Fugger-Museum 163.
Fulda 50. 51. 216. 226. 313. 364.
365. 381. 395. 399. 400.
Fulrad v. St. Denis 315.
Fundatores 49.
Fünen 288.
Funeralien-Sammlung 196.
Fürbitter 403.
Fürer 167.
Furierzettel 388.
Fürstenberg 259.
Fürstenbergische Hofbibl. 171.
Fürstengeschlechter 276. 394.
Fürstengräber 120.
Fürstenhäuser 190.
Fürstenrecht 408.
Fürstensiegel 273.
Fürstenwalde 120.
Fürth 341.
Fussinger 282.
Futterzettel 200.
Gabelentz, von der, 392.
Gadebusch 101.
Gaetani 85.
Gaisberg-Schöckingen, v., 80.
Galen zu Dincklage, v., 204.
Galizien 28. 29. *35. 173. 220.
301. 448.
Gallicus 334.
Gallspach 390.
Galtetz 382.
Game 353.
Garns 141.
Gamundia 202.
Ganerbenhäuser 65.
Ganerbschaften 65. 368.
Gangla 396.
Gant-Lipinsky, v., 319.
494
Gantzouwe 48.
Gardelegen 121.
Garter 422.
Garz 329.
Gatterer 149. 186. 187.
Gätzke 285.
Gauernitz 105.
Gaultier 203.
Gausbert 396.
Gauting 106.
Gautzow 48.
Gautzsch 282.
Gebärhäuser 33.
Gebäude 138.
Gebets Verbrüderungen 44 ff.
Gebhardi 187.
Gebhardt 283.
Gebührenordngn. 19.
Geburtsbriefe 19.
Geburtsregister 39. 410.
Geburtsurkunden 40. 41.
Gedächtnistafeln 9.
Gedracot 335.
Gefangennehmung 320.
Gefolgslisten 348.
Geheime Räte 301.
Gehestiftung 172.
Geier 334.
Geilsuuinda 396.
Geißel, Kaiserdom zu Speyer
105.
Geistliche 206. 350. 351.
Gelagsbrüder 350.
Gelehrte Gesellschaften 177.
Geldern 99. 158. 430.
Geldern-Crispendorf, von, 145.
Geldern, van, 146.
Geldern, von, 145. 146.
Gelegenheitsgedichte 245.
Gelehrte 348.
Gemälde 105. 115. 348.
Gemeinde-Bevollmächtigte 348.
Gemeindeverzeichnis 16.
Gemen, v., 71. 72.
Gemona 5.
Gemünd 212.
Gendarmerie 31.
Gendorf, von, 86.
Genealogie als Wissenschaft 262.
Genealogen, berufsmäßige, 283.
Geneal. biogr. Gesellsch. 289.
Genealog. Institut 286.
Genealog. Manuskripte 266.
Genealogenschwindler 289.
Genealog. Tabellen 184.
Generallandesarchiv, Großh.
bad., 274.
General-Registrar 25.
Generationenlehre 14.
Genf 23. 166. 216. 236. 238. 324.
325. 348. 373. 420.
Genossenschaftsregister 317.
Genossenschaftssiegel 273.
Gensei 210.
Gent 216.
Genua 428.
Georg, Fürst zu Schaumburg-
Lippe, 258.
Georg, Prinz v. Preußen, 191.
Georg Frdr. Markgr. v. Baden-D.
122.
Georg Wilhelm, dux. Sil. 87.
Gera 292.
Gerard 131.
Gerard 136.
Gerbstedter Schatz 96.
Gerichtsakten 16. 314. 317.
Gerichtsbeamten 348.
Gerichtsbezirke 18.
Gerichtsbücher 315. 330.
Gerichtsgefängnisse 35.
Gerichtsregister 330.
Gerichtssiegel 273.
Gerichtsurkunden 314.
Gerlach 282.
German. Nationalmus. in Nürn-
berg XV. 8. 133. 165. 166.275.
380.
Germantown 237.
Germar 53.
Gernrode 52.
Gerresheim 407.
Gersdorf, v., 78. 144.
Gerstenesel 151.
Gerstung 151.
Gerth 343.
Gerulus 48.
Gesamtverein XV. 148. 165. 177.
Geschieh tsfälschg. 139.
Geschichtsforscher,schwäb.348.
Geschichtsschreiber, schwäb.
348.
Geschichtsunterricht 14.
Geschichtsvereine 177. 226.
Geschlechterbücher 378.
Geschlechtsfideikommisse 71.
Geschlechtssagen 141.
Geschlechtsverbände 342.
Geschoßregister 227.
Gesellenzeichen 111.
Gesellschaften 117. 148.
Gesellsch. f. ältere deutsche Ge-
schichtsk. XV.
Gesellsch. f. dän.-norw. Geneal.
288.
Gesellsch. f. Nord. Altert. 165.
Gesellschafts-Archive 298.
Gesichtslesekunst 138.
Geß 207.
Geuder 167. 199.
Gevatter 350.
Gevatterbriefe 20.
Gewährbücher 332.
Gewardt 86.
Gex 427.
Geze, v., 69.
Gheyn, van den, 234.
Ghirlandajo 131.
Ghoren 48.
Ghunter 402.
Giebichenstein 100.
Giefel 193.
Giengen 324.
Gießen 172. 212. 216. 343.
Gießenburg 230.
Giessing 288.
Gilching 128.
Gilhofer u. Ranschburg 282.
Giltekin 128.
Gispersleben 119.
Givry 3.
Gladow, v., 62.
Gläser 114.
Glasfenster 105. 114.
Glasgemälde 106. 113. 166.
vgl. Glasmalerei.
Glasmalerei 112. 114.
Glasscheibe 127.
Glatz 101. 257.
Glaubenstaler 88.
Gleichen, von, 61. 69. 265.
Glocken 114. 127.
Glockengießer 128.
Glogau 207.
Glösa 2. 341.
Gloucester 74.
Gmünd 202.
Gnaden-Akte 254. 255.
Gnadenwappen 358.
Gnesen 285. 336.
Gnetsch 344.
Gnetschke 189.
Göcking 234. 235.
Goecz 334.
Göda 1.
495
Goeke, v., 320.
Goethe IX. 116. 244. 245. 258.
321. 372.
Goethe-Museum 163.
Goetze 241.
Goldschmied 246.
Goldschmiede 94. 111. 352.
Goldschmiedezeichen 77.
Goldschrift 365.
Gold. Vließ, Orden v., 232. * 233.
234.
Göllheim 419.
Gollnow 285.
Gorim 382.
Gorinchem 352.
Görlimus 249.
Görlitz 120. 122. 282. 314. 324.
Görmar 17.
Görz 20. 34. 43. 234. 278. 302.
Görz-Gradisca 43. 122. 124.
Göschen 73.
Goslar 95.
Goschütz 5.
Gossenbrot 378.
Gößnitz 70.
Gotenburg 166.
Gotha 390.
Gotha XVI. 69. 88. 89. 166. 209.
*224. 254. 258. 267. 285.
Gothaischer Geneal. Hofkalen-
der 205.
Gotland 122.
Gottern 52.
Göttingen XV. 53. 77. 95. 159.
172. 212. *213. 217. 223. 227.
264.
Gottleuba 210.
Gottschee 155.
Götz v. Berlichingen 244.
Gouda 282.
Grabdenkmäler 87. 109. 115 ff.
138. 166.
Grabinschriften 119.
Grabmäler 54. 105. 132.
Grabplatten 107. 120. 121. 122.
Grabschmuck 116 ff.
Grabsteine 78. 267. 299. 381.
Gracht 204.
Grad-Akten 442.
Gradiska 20. 34. 43. 278. 449.
Graf 334.
Grafendiplome 355. 360. 449.
Gräfenhain 1.
Graff 132.
Gran 383.
Granada 166. 217.
Granij 382.
Graphologie 393 ff.
Graubünden 97.
Graun 7.
Gravelot 203.
's-Gravenhage VIII. 3. 4. *80.
202. 280. *281. 286. vgl. Haag.
Graveure 81.
Gravina 146.
Graz 33. 35. 36. *165. 173. 217.
233.
Gräzisierung 148.
Greffiers 21.
Greiffenclau, Frhr. v., 267.
Greifenstein 391.
Greifswald 106. 172. 183. 197.
*212. *213. 217. 225. 226. 247.
*342.
Greiz 285.
Gremin 208.
Grenoble 217.
Grenser 267. 300.
Greußen 53.
Greut 102.
Grevenhenichen 208.
Grevismühlen 349.
Griechen 28.
Griechenland 22. 133. 253.
Grimma 210. *330.
Gripsholm 134.
Groben, v., 62.
Grodarchive 323.
Grodbücher 323.
Gröditzburg 102.
Grolantz 378.
Gröner 242.
Groningen 158. 217. 324.
Gronsfeldt, v., 375.
Gröschl 96.
Groß 53.
Großbritannien 141. 265. 268.
vgl. England.
Großenhain 309.
Großjohann 150.
Groß-Lichterfelde *VIII.
Großpolen 323.
Groß-Salze 322.
Groß-Stechau 186.
Grotefend *289.
Großwelka VIII. 370. 371.
Grozen 309.
Grubenhagen 132. 159. 183.
Grumbach, v., 181.
Grundakten 317. 318. 319. 320.
Grundbücher 108. 298. 317. 328.
331 ff. 400. 410.
Grundbuchordnung 332.
Grundbuchrecht 332.
Grundbuchwesen 340.
Grunddienstbarkeitsakten 318.
Grundgerichtssiegel 275.
Grundherren 63. 64.
Grundherrschaft 247. 398. 400.
Grundorff 382.
Grundrechte 36. 37.
Grünenberg 56.
Grünes Gewölbe 168.
Grünhagen 330.
Grüningen 61.
Grymann 390.
Gsellius 282.
Guerin 136.
Guidein 96.
Guldenboek 326.
Gumpenberger 180.
Gundelfingen 189.
Gundlach 266.
Gundlin 334.
Gundrich 396.
Gunter 328.
Günther 239.
Gunthram 395. 396.
Gurarz 447.
Gurk 272.
Güstrow 48. 194.
Gut 334.
Gutachten 448.
Güterbücher 332.
Güterchroniken 444.
Güterrechtsregister 317.
Gutshörige 400.
Gutswirtschaft 400.
Guzman 147.
Gymnasiallehrer 289.
Gymnasiasten 390.
Haag 132. 199. 216. 281. 282.
431 vgl. 's-Gravenhage.
Haarlem 352.
Habana 217.
Habsburg 61. 91. 100. 101. 103.
112.
Habsburg, Grafen von, 68.
Habsburgisches Geschlecht 182.
189. *195. 258. 272.367.419.
Habsburg. Urbar 400.
Hacke, v., 204.
Hackeborn 344.
Hadeln 19.
496
Haffstrom 123.
Hagen 53. 123. 148.
Hagenau 153. 181.
Hagenauer 92.
Haideck 101.
Hailsbronn 105.
Hainaut 426.
Hainspach 108.
Haken 12.
Haken, v., 81.
Halberstadt 169. 228. 247. 349.
350. 351. 352. 383.
Halbmond 69. 75. 367.
Halicz 29.
Hall 234. 302.
Halle 107. 172. 175. *209. 212.
213. 217. 224. 225. 252. *285.
322. 323. 330. 336. 380.
Haller 85. 199.
Hallermund 263.
Hals 131.
Hamburg XVI. 6. 22. 37. 38.
85. 160. 166. 184. 209. 212.
216. 225. 226. 242. 277. 284.
292. 315. 325. 329. 344. *350.
439.
Hammelmann 183.
Hamendorf 167.
Hammer-Purgstall, Frhr. v., 36.
Hampf 284.
Hanau 123. 202. 209. 326.
Hanau-Lichtenberg 206.
Handapparat d. Familienforsch.
246 ff.
Handelsmarken 80.
Handelsrechnungen 232.
Handelsregister 317.
Handlungszeugen 404.
Handregister 26.
Handschriften in Bibliotheken
178.
Handschriften - Deutungskunde
393 ff.
Handschriftenkataloge 178.
Handschuhsheim 153.
Handwerksgesellen 391.
Hane 353.
Hanemann 235.
Hanneck 81.
Hannover 38. 58. 80. 81. 99.
120. 123. 146. 159. 166. 171.
181. 206. 242. 247. 254. 255.
259. 262. 263. 277. 280. 284.
295. 329. 414.
Hansa XV.
Hansenbauren 109.
Hanstein 104.
Hanstein, v., 104.
Hantgemal 77.
Hanthaler 385 ff.
Harcotten 204.
Hardegsen 183.
Hardewyk, van, 243.
Harnack 165.
Harsdorffer 167.
Hartingshausen, v., 389.
Hartl 224.
Hartmann 121. 205. 383.
Hartmann -Franzenshuld, Edler
von, 232.
Harz XVI. 100. 104. 159. 212.
Harzburg 61.
Has 284.
Haseroth 81.
Hasse 319.
Haßfurt 105. 121.
Hatto 403.
Hauchecorne 14.
Hauenstein 61.
Haupt 285.
Hauptarchiv zu Neustrelitz 292.
Hauptregister, standesamtl., 318.
Hauptstaatsarchiv Dresden 275.
358.
Haus 108 ff.
Hausbau 110.
Hausberg 102.
Hausbesitzer 350.
Hausbibel 382.
Hauschild 85.
Hauschroniken 381.
Hausen, Frhr. v., 53. 79.
Häuser, 350.
Häuserchroniken 108.
Hausforschung 111.
Hausgenossen 65.
Hausgerät 114.
Hausgeschichte 333.
Haushaltungsvorstände 227.
Hausinschriften 110.
Hausmarken 77. 78. 112. 169.265.
Haus- Ritter- Orden v. heiligen
Michael 203.
Haustypen 110.
Hauswappen 65.
Hauszeichen 78.
Havelberg 114. 346.
Heberegister 402.
Hedin 435.
Hedlinger 85.
Hefner, v., 259. 261.
Hegi VIII. 227. 419.
Heidelberg 206. *212. *213. 216.
217. *225. 282. 348.
Heidenrich 323.
Heilbronn 47. 107. 108.
Heiligenkreuz 385.
Heiligenstadt 52.
Heilsdorf, von, 70.
Heinrich 202.
Heinrich, Abt 19.
Heinrich Graf v. Schwarzburg
119.
Heinrich II. v. Finstingen 122.
Heinrich IV. von Frankr. 21.
Heinrich V. v. Baden 66.
Heinrich V. v. Engl. 422.
Heinrich V., Markraf v. Baden 66.
Heinrich VII., K. 56. 385.
Heinrich VIII., K. 6.
Heinrich Jasomirgott v. Öster-
reich 66.
Heinrich d. Kind, Landgr. v.
Hessen 184.
Heimatmuseen 163.
Heimatsbezeichnungen 142 ff.
Heimatscheine 313.
Heimburg 11.
Heimsteuer 314.
Heinemann 183.
Heiratsregister 39.
Heiratsurkunden 40. 41.
Heizer 334.
Heibig 237.
Helbling 96.
Held 81.
Helena, Herzogin 122.
Heling 81.
Heller 96. 285.
Hellersche Sammig. 379.
Helm 58.
Helmkleinode 272.
Helmkronen 358.
Helmrich 69. 396.
Helmschmuck 68.
Helmsicheln 65.
Helmstedt 182. 217. 225.
Helmzierden 57. 67. 274.
Heiseweck 143.
Helsinfors 213. 218.
Helwig 267.
Hemsbach 353.
Henckel 86.
Henichen 207.
Henneberg 69. 156. 265.
497
Hennegan 308.
Henninges 183.
Heraldik 54 ff. 184.
Herald. Ausstllgn. 54. 81. 94.
Heraldische Vereine 80.
Herbenstein 302.
Herbertstein 234.
Herborn 218. 248. 347.
Herbort v. Fritzlar 59.
Herbst 244.
Herdegen 334.
Hereford 2. 61.
Herford 407.
Hergeth 339.
Hergenröther 236.
Heriuuig 396.
Herkomer 132.
Herkunftszeugnisse 19.
Herlufsholm 209.
Herman 323.
Hermann 178. 381. 396.
Hermanstadt 173. 174. 351.
Hernsheim 115.
Herold XV. XVI. 43. 80. 255. 280.
Herold, Paul Geo., 218.
Heroldsämter 202. 407 ff.
Heroldsamt, Kgl. Preuß. 257.
301. 409 ff.
Heröldsbilder 74.
Heroldstücke 74.
Heroltzberg 167.
Herrenstand 190.
Herrnhuter 29.
Hertlin 334.
Hertzberg 208.
Hesbaye 433.
Hessen XVI. 4. *63. 69. *100.
104. 123. 156. 184. 193. *206.
212. »225. 229.241.*242.*251.
254. 255. 277. 284. 296. 314.
343. 389.
Hessen-Darmstadt 236. 292.
Hessen-Homburg 36. 37.
Heuckewalde 2.
Heustadlin, Gertrud 122.
Hexenprozeßakten 382.
Heyda 350.
Heyde, von der, 70.
Heyer 285.
Heyersdorf 122.
Heylke 46.
Hientzch 209.
Hiersemann 282.
Hildburghausen 342.
Hildebrand 143. 156. 183.
Hildebrandt 78. 80. 81. 276 ff.
Hildegund 344.
Hildesheim 159. 167. 263. *275.
383.
Hilliger 123.
Hilsbach 283.
Hiltibald 396.
Himmelbetten 114.
Hindenburg, zur, 204.
Hinkmar 1.
Hinterlegungsbücher 317.
Hipler 219.
Hirsch 202. 203. 229. 327.
Hirsch, v., 246.
Hirschen-Meyer 144.
Hirschstangen 65. 67.
Hirschvogel 112.
Hirsvogel 86.
Hirtenorden 348.
Hirzel 305.
Hist. geneal. Archiv, des kgl.
Ordenskapitels in Dänemark.
289.
Hludouuin 396.
Hochofen 75.
Hochstifter 368.
Hochzeitsgedichte 199.
Hodeberg, v., 189.
Hödorff 144.
Hoefer 317.
Hoeniger 328.
Hof 209.
Hof- u. Staatskalender 205.
Hofbauern 109.
Hofchargen 350.
Hofdiarien 199.
Hofer *154.
Hofheim 395.
Hoff, von, 145.
Hofleben 199.
Hofmarken 77.
Hofmuseen 165.
Hofzutritt 301.
Högelward 107.
Hohe Burg 101.
Hohenaschau 101.
Hohenberter 203.
Hohenleuben XV. 123.
Hohenloh, v., 144.
Hohenlohe-Brauneck, v., 73.
Hohenlohe-Oehringen 270.
Hohenschwangau 100.
Hohenstadt 34. 35.
Hohenstauffen 100. 192.
Hohenstern 363.
Heydenreicfa, Familiengeschichtliche Quellenkunde.
Hohenthal, Grafen von VII. 137;
Hohenwaldeck 101.
Hohenzollern XV. 60. 77. 86.
94.99. 101. 102. 108.112.120.
133. 144.168. * 191. * 192. 234.
Hohenzollernsche Fürstent. 153.
Fürstl.-Hohenzollersch. Standes-
erhöhungen 276.
Hohenzollern-Museum 168.
Hohenzollern - Hechingen 254.
255.
Hohenzollern-Sigmaringen 254.
255.
Hoher Adel 190.
Hoher Rat des Adels 431.
Hohkönigsburg 99. *100. 101.
102. 103.
Holbein 131.
Holland 4. 5. 10. 21. *22. 124.
243. *254. 256. 321. 374. 430 ff.
Holpe 382.
Holstein 218. 229. 240. 272. 277.
332. 350. 389.
Holstein-Sonderburg 194.
Holtzendorff 247.
Holtzinger 165.
Holtzmann 134.
Holzhausen 3.
Holzkorporation 77.
Holzmodelle 92.
Holzschnitte 132. 135.
Holzschuher 105. 186. 379.
Holzstich 91.
Hornberger 203.
Homburg 263.
Honauer 339.
Honnersdorf *32.
Honnigede 53.
Honsperg 104.
Honstein 123.
Hoogeweg 275.
Hopf 208.
Hopphen 53.
Horb 212.
Horchheim 353.
Horde, v., 71. 72.
Hormayr XVI. 103.
Horngacher 341.
Horowitz 132.
Horst, von der, 145. 247.
Hosemann 179.
Hove, von dem, 61.
Hövel, v., 252.
Ho verden 121.
Hoya 263.
32
498
Hraban 396.
Hradschin 233. *302.
Hrbinsky 366.
Hrinahgauue 395.
Hruodolf 396.
Hübner 184. 368.
Hückeswagen 285.
Hugenotten 9. 10. 236. 350.
Hugibald 396.
Huldigungsakten 295. 351. 437.
Hülße 330.
Humboldt, v., 139. 369.
Hund 183. 261.
Hundrups 289.
Hunnefeld 204.
Hupp 204.
Hürlimann 356.
Hurter 235.
Hütten 100.
Hüttenbuch 111.
Hüttenwesen 226.
Hylger 46.
Hypotheken 330.
Hypothekenbriefe 313.
Hypothekenbücher 313. 317.
Hyrtle 189.
Iber 183.
Ibra 132.
Ichtershausen 350.
Idstein 353.
Iffenthal, v., 61.
Igel 129.
Igler Säule 116.
Igling 99.
Ikonologie 90.
Ilfeld 209.
Ilgen 269. *270. 297.
Illyrien 301.
Ilow 101.
Ilsung 378.
Imhof 167. 183. 185.
Inclusae 49.
Independentismus 24.
Indersdorf 107.
Index to Amer. Geneal. 250.
Indigenatsakten 313.
Ingolstadt 218. 296.
Ingres 131.
Ingres-Museum 163.
Inhaltsverzeichnis XI ff.
Inkolat 257. 301.
Inkolats- Akten 313.
Inkolats-Erteilungen 446.
Inkolatsverhältnisse 447.
Inkolats-Verleihungen 302.
Inkus zu Schwanau 151.
Inn 241.
Innerberg 77.
Innsbruck 34. 165. 218 *233.
*298. *302. 315. 359.
Innungsverzeichnisse 228.
Inschriften 89. 105. 119. 267. 271.
Institute, historische 148. 177.
Intaglios 167.
Intervenienten 403.
Inventaires sommaires 303.
Inventare 448.
Irenicus 181.
Irland 25. 141. 265. 420.
Isenberg, v., 72. 140. 385.
Israeliten *26. 27. »28. 35. 122.
146.
Italien 22. 23. 85. 86. 91. 133.
146. 178. 185. 214. 238. 253.
254. 286. 294. 303. 306. 349.
393. 428 ff.
Itzehoe 121.
Jantzen 81.
Japan 55.
Jastrow 178.
Jauer 330.
Jauner 81.
Jeetze, v., 62j
Jena *102. 212. *213. 218. 223.
225.
Jenichen, Allern. Nachr. 241.
Jerusalem 230. 231.
Jeßnitz 344.
Jeßnitz, v., 70.
Jesuiten 230. 232.
Jesuskind 75.
Joachim 85.
Johann 150.
Joh. Bürge v. Nürnberg 312.
Johannes de Gamundia 202.
Johann 11. v. Werle- Güstrow
194.
Joh. Geo. Herz, in Schlesien 200.
Joh. Georg I. 236. 311.
Joh. Georg II. 363.
J. Georg III., Graf v. Mansfeld
87.
Johann III. Sobiesky 443.
Johanneum 165.
Johanngeorgenstadt 202.
Johanniter 230. 231. 232. 268.
Johanniterorden 186. 231. 233.
298. 302. 375.
Jork, v., 12.
Josef II. 26. 27. 321. .
Josefstadt 35.
Jovius 133.
Jubiläumsschriften 205.
Juden 38. 120. 353. 356.
Judenschreinsb. 328.
Jülich 252. 295. 325. 348. 350.
Jungfrau Maria 75.
Jungnitz 5. '207.
Jüngst 128.
Jürgensen 285.
Jurjew 215.
Jussieu, de 14.
Jütland 340.
Jymnus 355.
Kackesbeck 360.
Kadettenkorps in Dresden 349.
Käfernburg und Schwarzburg,
Grafen v., 265.
Kag, v., 122.
Kagenek, v., 66.
Kahla XVI. 4.
Kaiser 133. 273. 334.
Kaiserpfalzen 102.
Kaiandbrüderschaften 48.
Kaiendarien 44.
Kalender 16. 103. 185. 202. 203.
Kalenderpraktiken 203.
Kalkofen 101.
Kalkutta 238.
Kaltennordheim 69.
Kamenz 338.
Kämmerer 301. 347. 348.
Kammerherren 348. 375.
Kammermitglieder 205.
Kammrad 58.
Kampen 226.
Kampffmeyer 282.
Kampfschilder 106.
Kanon 51.
Kanzeldecken 115.
Kanzleiformeln 365.
Kanzleikalender 320.
Kanzleiregister 308.
Kanzler 334. 348.
Kapellen 327.
Kapetinger 190.
Kapitelherren 381.
Kapitel-Zeichen 301.
Kapitol 165.
Kapitular-Protokolle 204.
Kapuzinerorden 231.
Karaiten 29.
499
Kardinäle 240.
Karl II. v. Engl. 394.
Karl III. 403.
Karl IV. 244.
Karl V. 112. 394.
Karl VI. 363.
Karl d. Gr. 133.
Karl Alexander, Großherzog v.
Sachsen -Weimar- Eisenach
103.
Karmeliter 231.
Karlsberg 100.
Karlsruhe 162. 165. 166. 291. 296.
Karlstein 100.
Kärnten 76. 77. »120. 155. 231.
234. 278. 297. 302. 397. 447 ff.
Karolinger 190. 403.
Karolyi 134.
Kassel 166. 172. 226. 284. vgl.
Cassel.
Kastei, Fr. v., 381.
Kästen 114.
Kataloge 178.
Kataster 341.
Katharina I. 373.
Katharina II. 241.
Katechismustaler 88.
Katzenellenbogen 104.
Kaufangebote 246.
Kaufbriefe 110.
Kaufbücher 340.
Kauf f mann, Angelika 132.
Kaufregister 317.
Kaufverträge 313.
Kaukasus 240.
Kaulbach 132.
Kavalier-Reisen 141.
Keding, v., 73.
Kehlheim 92.
Kehrteßlen 78.
Kekule von Stradonitz VIII.
127. 145. 258. 415.
Kelhann 332.
Keller 115. 144.
Keller, v., 153.
Kellinghusen 209.
Kemberg 207.
Kempe 246.
Kempenbuch 314.
Kempten 270.
Kerckerinck z. Stapel, v,, 204.
Kerkow, v., 62.
Kerpen, v., 375.
Kervyn de Lettenhove 234.
Keßler 12.
Ketteier z. Harcotten, v., 204.
Keulen 236.
Kevernburg-Schwarzburg. Wap-
pen 193.
Kheynach, Frhr. v., 391.
Khull 155.
Kifer 206.
Kiefer *206. 284.
Kiel 218. »285. 329. 331.
Kiemsee-Klöster 107.
Kj0ge 340.
Kinkelenburg 99.
Kippel 68.
Kirchberg 102. 347.
Kirchberg, v., 69.
Kirchdorf 120.
Kirchen 105 f. 327.
Kirchenarchiv 106.
Kirchenbibliotheken lff. 106.
177. 288. 289. 293. 343. 437.
Kircheninspektionen 15.
Kirchenprovinzen 240.
Kirchenstatistik 176.
Kissin 101.
Klöster 105 ff.
Kläbsattel 143.
Klagenfurt 165. 234.
Klauber 204.
Klausenburg 174. 218.
Kleeblatt 80.
Kleest 48.
Kleinhenne 150.
Kleinwächter 207.
Klemm VIII. 143. 282.
Klemme 202. 349.
Klevenfeld 289.
Klitzschdorf 106.
Klöster 99. 101. 171. 249. 250.
276. 327. 350. 381.
Klosterarchiv 106.
Klosterchroniken 380.
Klostereinwohner 348.
Klosterneuburg 385.
Klosterrath 430.
Klösterverzeichnisse 348.
Klotzsche »VIII. 367. 382.
Knabe 334.
Kneitlingen 110.
Knesebeck, v. d., 62. 63.
Knemiander 179.
Knin 35.
Knoblauch 149. 150.
Knod 221. 223.
Knopf 92.
Knothe 260.
Koblenz 51. 232.
Koburg 105. 209.
Koch 143. 446.
Koerner V.
Kokorsch 76.
Kolb 193. 225.
Köhler 185. 186.
Kohlhagen, von, 283.
Köllich 189.
Kolmar 292.
Köln XVI. 3, 40. 106. »135. 146.
156. 166. 167. 172. 207. »212.
»213. 214. 218. 225. »271. 292.
295. 323 ff. 340. 345. 350. 368.
376. 400. 407.
Kolosvar 281.
Komitate 20.
Kommandeure 352.
Kommissar f. Adelsangelegenh.
414.
Kommissionen, historische 148.
177.
Komödiantenfamilien 246.
Kompagnie 349.
Koner 132.
Konfirmationsakten 295.
Konfraternitätsbücher 45.
Kongehl 245.
Kongesse, von, 323.
Kongregationen 231.
König, A. B., 171.
König, J., »216.
König, Val. 188. 189. 201.
König, Freiin Elise v., auf Wart-
hausen 276.
Königgrätz 32.
Konigk 339.
Königsberg 3. 123. 160. 166.
212. 213. 218. 219. 225. 242.
245. 284. 315. 325. 347. »390.
Königsfelden 103. 112.
Königshofe 102.
Königslisten 180.
Königswald »VIII.
Konrad d. Große 66.
Konrad v. Heiligenberg 66.
Konrad von Mure 67.
Konradi 366.
Konradin, König, 394.
Konsanguinitätstafel 192.
Konsensregister 317.
Konstanz 7. 47. 95. 212. 226. 354.
Konsumptions-Extrakte 448.
Konvertiten 236.
Konzeptbücher 336.
32»
500
Kopenhagen 163. 165. 166. 219.
229. 238. 281. 286. 434.
Kopialbücher 387. 400.
Kopp 17. 250.
Korffgen, v., 204.
Körner 163.
Körner-Museum 163.
Korps 212.
Korrespondenzen 448.
Koseformen 149.
Kosen 184.
Koskall, von, 381.
Kozboth 53.
Kraft 167.
Krähe 104.
Krahl 81. 103.
Kraichgau 5.
Krain 32. 43. 206. 234. 278. 302.
449.
Krakau 31. 35. 219. 335. 366.
442. vgl. auch Cracau.
Krankenanstalten 33. 34.
Kranesel 151.
Kranisen 151.
Kranweyse 151.
Krebel 185.
Krebs 334.
Kreisbeamte 26.
Krempzow 381.
Kremsmünster 134.
Kreuze 118.
Kreuzer 96.
Kreuzfahrer 384.
Kreuzgänge 169.
Kreuzpfennige 95.
Kreuzzugs-Steuern 228.
Kreuzzugszehnten 341.
Kriebstein 104.
Krieger 394.
Kriegsmarine 31.
Kriegssteuern 341.
Kriegsverhöre 448.
Kriewen 336.
Kristiania 114.
Kroatien 278. 446.
Krockow, von, 148.
Kroger 132.
Kronberg, von, 149.
Kronen 4.
Krönig 283.
Kronjubiläum 168.
Kronstadt 124.
Krudewig 340.
Krug v. Nidda 79. 362. 363.
Krüge 114.
Krüger 14.
Krumman 122.
Kruto 193.
Kubasta & Voigt 282.
Kudrun 76.
Kügelgen, v., 244.
Kuhbauern 109.
Kühn 209.
Kukula, Bibliogr. Jhrb. 241.
Kulm 219.
Kulstete 53.
Kundmann 85.
Kunstdenkmäler 55.
Kunstgewerbezeichen 78.
Künstler 241. 348. 350. 394.
Kunstsprache, heraldische, 255.
Kunstat 108.
Kunz v. Kauffungen 191.
Kupfermeister 349.
Kupferstecher 111.
Kupferstiche 91. 132. 137. 165.
166.
Kupferstichkabinette 137.
Kuratelverfügungen 246.
Kurhessen 37 s. Hessen.
Kurland *206. 213. 252. 274.
364. 375. 376. 390. 435. 438.
•443 ff.
Kurpfalz 63.
Kurz 252. 334.
Küstrin 120. 168.
Kuzzeleyben 53.
Kyburg 60. 61. 101. 103.
Kyburg, Grafen von, 67. 419.
Laband 330.
Laborator 334.
Ladula 129.
Lagerbücher 332.
Lahnstein 213.
Laibach 34. 234.
Lamm 75. 81.
Lancashire 2. 421.
Landau 181. 353.
Landbuch 402.
Landcomture 233.
Landeck, v., 70.
Landesarchiv v. Böhmen 299.
300.
Landeshauptleute 347.
Landesherrn 62. 63.
Landesmuseum 173.
Landesschule Meißen 342.
Landfriedensbrüche 320.
Landgemeinden 16.
Landgerichte 16.
Landjunker 200.
Ländl. Eigentumsübertraggn.
340.
Landsmannschaften 212.
Landräte 352.
Landrichter 348.
Landsassen 351.
Landsberg 99. 204. 347.
Landschaden 144.
Landshut 154. 218. 219. 221.
376. 377.
Landstuhl 126.
Landtafeln 299. 300. 332. 335.
Lang, Ritter von, 261.
Langelerie 75.
Langenau, v., 45. *46.
Langenbruck *32.
Langensalza 53. 108. 121.
Langermann 85.
Languedoc 426. 427.
Langula 53.
Lankaster 422.
Larmessin 203.
Las Casas, Graf, 190.
Läsla v. Edlasberg 86.
Latinisierung 148.
Latour 326.
Latz 189.
Laudi 146.
Lauenburg 240. 272. 277. 318.
391.
Laufen 102. 348. 354.
Laufenburg 95.
Lauingen 296.
Laura 2.
Lausanne 122. 219.
Lausitz XVI. 213. 251. 259. 260.
264. 370. 374. 390. 416.
Lautensack 333.
Lauterburg 353. 380.
Lawrence 131.
Lazarus-Orden 349.
Leb 335.
Leb an 335.
Leben 335.
Lebenstein, v., 46.
Lebus 4.
Ledebur, v., 62.
Lee 238.
Lefortsche Sammlung 254.
Legende der Münzen 87 ff.
Legitimationen 301.
Lehmann 81.
Lehnbriefe 308. 311.
501
Lehnbücher 262. 298. 308.
Lehndörfer 263,
Lehndorf f 123.
Lehnen 315.
Lehn -Gerichts -Tabellen 312.
313.
Lehnkopiale 312.
Lehnregister 263. 308. 312. 321.
Lehnsakten 317.
Lehnsarchiv 298.
Lehnscheine 311.
Lehnsherren 62.
Lehnsleute 381.
Lehnsurkunden 313.
Lehnzettel 311.
Lehrbriefe 19.
Lehrer 258. 348. 350.
Lehrerbuch 343.
Lehrerverzeichnisse 208.
Leib 203.
Leibeigene 400.
Leibgedingsbriefe 317.
Leibnitz 76. 188.
Leibrente 331.
Leichenpredigten 195. 196. 197.
263.
Leichensermone 195.
Leiden 10. 219. 225.
Leidner 198.
Leiningen 77. 101.
Leintal 225.
Leipzig VIII. 'XV. *3. 42. 64.
80. 109. 120. 121. 156. 166.
170. 172. *175. 197. 208. 211.
219. 220. 227. *228. 236. 239.
280. *282. *330. 337. 341.
Leisnig 282. 310. 330.
Leistenschneider 339.
Leiß 225.
Leitmeritz 235.
Lemberg 31. *35. 36. 173. 220.
440.
Lenbach 132.
Lengefeld, v., 69.
Lengnich 85.
Lengnick 288. 289.
Lengsfeldt 392.
Lentze VII. 137.
Lentcze, von dem, 137.
Lentz VII. 137.
Lentzburg 60.
Lenz VII. 137.
Leo I. 126.
Leo XIII. 428.
Leonardo da Vinci 131.
Leonberg 80.
Leopold I. 350. 366.
Leopold VI., Herzog, 385.
Leopoldinische Stiftung 302.
Leopoldsdorf 100.
Lepautre 203.
Lesehallen 227.
Lesemeister 377.
Leszczynski, von, 230, 365.
Lettenhove 234.
Letzner 183.
Leubnitz 106. 309.
Leupold 385.
Leutner 198.
Leutpriester 233.
Levold von Northof 139.
Lexis 247.
Leyden 225. 348.
Leygebe 92.
Liber civitatis 330.
Liber civium 330.
Liber proscriptorum 338.
Liber Regius 448.
Liber vitae 49.
Liber viventium 49.
Liberalismus 78.
Libink 323.
Libri capitanei 323.
Libri castrenses 323.
Libri gentilicii 390.
Libri inscriptionum 323.
Libri ratiociniorum 341.
Libri rationum 341.
Libri relationum 323.
Libri resignationum 323.
Libri terrestres 323.
Lichnowsky 189.
Lichow, v., 62.
Lichtenberg, v., 368.
Lichtenstein 151. 255. 271.
Lichtenthai 120.
Lichtenwalde VIII.
Liebenberg, v., 60.
Liebesdorff 344.
Lieblingsbeschäftigungen 243.
Liege *204. 432. 433. 434.
Liegenschaftsverträge 313.
Liegnitz 87. 199.
Liesegang 322.
Liestal 327.
Lietz 329.
Lilie 58. 75.
Liliencron, v., 237.
Lilienfeld 385.
Limbacher 283.
Limburg 60. 130. 140. 158. 325.
430. 433.
Lincoln 2.
Lindau 6.
Lindner 210. 330.
Linke 284.
Lipowaner 29.
Lippe 3. 194. 195. 206. 255. 277.
284. 408.
Lippesches Haus *194.
Lippe, zur, 72.
Lipsius 209.
Liptau 448.
Lisendorf 385.
Lissa 123. 207. 209. 336.
Lissabon 5.
List 8c Francke 282.
Listen 16. 225. 226. 345 ff. 354.
Listenteßlen 78.
Littauen 234. 274. 364. 439. 442.
Litzelhofen 75.
Livland 2. 4. 75. 160. 161. 206.
213. 226. »252. 274. 347.435.
438. * 443 ff.
Lobdeburg, v., 95. 102.
Lobsens 336.
Lochner 84.
Lodomerien 173.
Loening 247.
Logenmitgliederverzeichnisse
350.
Lohma 4.
Lohmeier 185. 187.
Lohner 351.
Lokationsurk. 401.
Lokomotive 75.
Lombardei 301.
Lommatzsch *330.
London 1. 2. 3. 81. 165. 175.
220. 238. 239. 243. 281. 286.
293. 303. 423.
Longueval 123.
Loon, van, 85.
Loosen 77.
Looz 433.
Lorbeerkranz 74.
Lorch 121.
Lorenz 189.
Lorinser 448.
Lorme 284.
Lorsch 399.
Loschvvitz VII. 363.
Lostorff 120.
Losungen 76.
Lotha 32.
502
Lothar Franz v. Mainz, Kurf . 312.
Lothmer 11.
Lothringen XV. 63. 153. 180.
•250. 277. 295. 324. 347. 427.
Lots 285.
Lötschen 68.
Louis XI. v. Frankreich 368.
Louvain 220.
Louvre 165.
Löwe 235.
Lowek de Vgesd 335.
Löwen 220. 348.
Löwenberg 257.
Löwenstein 417.
Löwenstein, v., 143.
Lower 323.
Lübbecka 122.
Lübben 159.
Lübeck XVI. 2. 3. 38. 120. 123.
213. 226. *272. 275.277.284.
292. 316. 322. 324. 347. 373.
376. 377.
Lubig 81.
Lubens 381.
Lübisches Recht 329.
Lüchov 65.
Luckow 402.
Lüders 96.
Ludwig d. Bärtige 121.
Ludwig d. Fromme 403.
Ludwig d. J., Landgr., 389.
Ludwig V., Pfalzgr., 313.
Ludwig VI., Kurf. v.d. Pfalz 182.
Ludwig XIV. 115. 261.
Lund 220.
Lundorf 328.
Lüneburg 65. 120. 183. 187. 193.
*263. 282. 324. 377.
Luneville 1.
Lunkhofen 61.
Luise, Königin 136. 390.
Lurinburg, v., 46.
Luschin von Ebengreuth 224.
Lussin grande 34.
Luternau, v., 68.
Lütgendorff-Leinburg, Frhr. v.
V.
Luther 83. 138. 151. 394.
Lutheraner 234.
Lutherstift 247.
Lüttich 167. 220. 254. 309.
Lützow 350.
Luzern 5. 56. 68. 326. 351.
Luxemburg 116. 232. 258. 277.
293. 295. 433.
Lych, v., 258.
Lyncker 372.
Lyon 228.
Lyonnais 428.
Lysippos 131.
Lysistratos 131.
Maarosen 347.
Maartensdijk 352.
Mabillon 307.
Macco 252. 253. 322.
Machwitz, von, 69. 70.
Macoir 234.
Mäconnais 425.
Madelbodo 328.
Mader 349.
Madrid 166. 220.
Maestricht 430.
Maeterlinck 234.
Magistratsräte 348.
Magdalena, Landgrfn., 389.
Magdeburg XV. 64. 76. 81. 96.
106. 160. 166. 213. 236. 247.
272. 285. 322. 330. 351 . 376. 377.
Magistratslisten 295.
Magnus 132. 344.
Magyar herald. 80.
Mahlau 227
Mähren 4. 28. 29. 34. 99. 101.
103. 108. 172. 173. 213. 240.
242. 253. 270. 278. 301. 330.
335. 359. 447 ff.
Mährisches Gewerbemuseum
103.
Mährisches Landesarchiv 172.
Mailand 86. 133. 286. 324. 326.
Maine 426.
Mainz 78. 120. 165. 166. 220. 267.
295. 312. 354. 376. 404.
Makulieren 317.
Malagola 214.
Maler 90. 92. 111. 390.
Malerei in Urkdn. 365.
Maleschowitz 32.
Malschowa 32.
Malta 230.
Maltha-Siegel 274.
Malteserorden 232. 233. 375.
Maltitz, von, 272. 385.
Mangenwilmen 109.
Manila 221.
Mannau 285.
Mannheim XV. 236. 274. 275.283.
Mansfeld 87. 128. 156. 207.
Mansfeld, Grafen v., 96. 389.
Manuale 401.
Manualprotokolle 29.
Marbach 163.
Marburgl06.122.211.212.*213.
215. 221. 223. 225. 343. 395.
400.
Mark 140. 159. 186. 233.
Mark, Grafen von der, 72. 139.
Markdorf 354.
Marklissa 35.
Marksburg 100.
Maria 75.
Marianische Kongregation 209.
Maria Stuart 373.
Maria Theresia 22. 26. 27. 35.
350. 359. 402.
Marie Anna, Fürstin zu Schaum-
burg-Lippe, 258.
Mariefred 134.
Marienberg 101.
Marienburg 93.
Marienthal 364. 430.
Marienwerder 285. 366.
Markgrafenfenster 112.
Marmorsteine 117.
Marp erger 90.
Marquartstein 351.
Marschälle v. Frankreich 186.
Marseille 325.
Marssei, v., 73.
Marterln 119.
Martial 129.
Martin 103.
Marxburg 103.
Masch 194.
Masius 387.
Masowien 440.
Massa Maritima 349.
Mätamoros 449.
Matfried 403.
Matricula 49.
Matrikeln 210. 211.
Matriken 20 ff. 300.
Matthäsius 282.
Matthesius 282.
Mauclerc 373.
Mauerzinne 68.
Maulbronn 107.
Maurenbrecher 258.
Maurer 347.
Maurkirchen 121.
Maximilian I. 180. 182. 302.
Mayer 333.
Mayer, Ritter 187.
Meano 7.
503
Mecklenburg XVI. 1. 3. 4. 6. 17.
37. 63. 64. 71.73.77.78.* 101.
111. 120. 147. 160. 192. *193.
*194. 214. *225. 229. 236. 252.
255. *266. 272. 277. 279. 284.
292. *348. 350. 354. 414.
Mecklenburg-Schwerin 16.
Medaillen 83 ff. 132. 166. 192.
272. 350.
Medici 146.
Medingen 120.
Meier 88.
Meier, O., 283.
Meiningen 122. 213. 286. 292.
Meisenheim 36.
Meißen 105. 106. 121. 209. 210.
*262. 264. 310. *342. 347. 416.
Meister 270.
Meisterzeichen 77. 111.
Meldekarten 41.
Melderegister 354.
Meilin 74.
Melly 275.
Melly-Pettenegg-Stiftung 275.
Melre 53.
Memleben 108.
Memoiren 243 ff. 383.
Memorialbuch 378.
Mencke 373.
Meo 85.
Merchlin 334.
Merioneth 420.
Merkbuch 200.
Merkerbuch 314.
Merlau 244.
Merowinger 403.
Merseburg 206.
Mesdagh 234.
Meschede z. Alme, v., 204.
Meßgewänder 115.
Meßkelche 115.
Messina 131. 221. 428.
Metternich z. Werden u. Gracht
204.
Mettich, Frh.v. Tschitschau, 257.
Metz 4. 236. *250. 292. 296. 324.
328. 347. 351.
Metzsch 148. 392.
Meusel 239.
Meyer 178. *282.
Meyer von Erstfelden 61.
Meyer von Konau 337.
Meyer von Silinen 61.
Meyer-Kraus 298.
Meyermann 227.
Mexiko 238.
Mi 160.
Micielski 128.
Midlesex 421.
Mierow 1.
Mietskontrakte 313.
Milau 148.
Milendonk, v., 126.
Militärarchiv 448.
Militäraushebungsrollen 352.
Militärgeistliche 229.
Militärkapläne 30.
Militärkirchenbücher 5.
Militärkurate 30.
Militärmatriken 29. 32.
Militärpfarrer 30.
Militärwachtkorps 31.
Militär -Witwen - Pensions - An-
stalt, kgl. Preuß., 342.
Millais 131.
Millesimo 234.
Millesimosche Stiftung 302.
Miltenberg 354.
Miltitz 144.
Mimik 138.
Minden 2. 100. 207. 247. 351.
Minerva 170.
Miniaturbildnisse 168.
Ministerialen 62.
Minnigerode, Frhr. von, 120.
Mino da Fiesole 131.
Minoriten *231.
Miskolcz 447.
Mitau 4. 280.
Mitbelehntenregister 317.
Mitgliedslisten 352.
Mittelnamen 10.
Mittelniederdeutsch 158.
Mittelrhein 63.
Mittweida *330.
Mitzschke 250. 282.
Mochwiczs, v., 332.
Modena 23. 221. 363.
Modeste von Unruh *194.
Mödling 33.
Moldau 445.
Molfieto 146.
Molshein 66.
Moltke 122. 372. 373.
Monachus 334.
Monasteriologia 249. 250.
Mönchsschrifttaler 89.
Mondsee 399.
Monogramm 114. 391.
Monstranzen 115.
Montauban 163.
Monte, de, 69.
Montfort-Tetnang, Grafen von,
67.
Montpellier 221. 427. 428.
Monum. Germ. Hist., 189.
Monumentale Quellen 98 ff.
Moos 102.
Moosbrunn 33.
Mooyer 194.
Mörfelden 343.
Morgenland 15.
Moritzburg 100.
Mörser 114.
Mortilogium 49.
Morungen 3.
Mosellande 400.
Mosen 85.
Moskau 14. 293.
Mospach 389.
Mühldorf 154. 376.
Mühlhausen i. Thür., XV. 2. 17.
52. 53. 62. 69. 95. 100. 102. 105.
109. 111. 143. 148. 213. 216.
275. 285. 341. 346. 387.
Mühlhausen i. E., 324. 326.
Müller 158. 284.
Mülsen, St. Michael, 196.
Mülverstedt, v., 189. 384.
Müncheberg 236.
München VIII. XV. 42. 64. 81.
*105. 108. 154. 165.* 166. 167.
171. 180. 218. *219. 221.227.
275. 282. 291. 296. 325. 332.
348. 358. *376. 377. 380. 382.
Münchener Kalender 204.
Münchsteinach 107.
Mundarten 142 ff. 416.
Munich 334.
Munizipalrichter 24.
Münster 7.71. 167. 221. 222. 407.
Münzbelustigungen 185.
Münzbücher 89.
Münzen 165. 166. 192. 270.
Münzfälschungen 83.
Münzkataloge 86.
Muralt, v., 144.
Mürau 34.
Murbach 96.
Murten 324.
Muselbach 34.
Museographie 162.
Museum 51. 114. 124. 129. 133.
*134. 162ff.228.270.275.300.
394.
504
Museum Mazzach. 85.
Museum nazionale 165.
Museumskataloge 162.
Museumskunde 162.
Musik 132.
Musiker 348. 390.
Musterlisten 448.
Musterregister 317.
Musterrolle 263.
Mustervorlagen 388.
Mutscheine 311.
Mutterrecht *174.
Mutzettel 311.
Mylin, v., 69. 70.
Mynner 151.
Mythowia 344.
Nabholz 227.
Nachlaßakten 318.
Nachlaßversteigerungen 246.
Nachrufe 246.
Nahde 81.
Nagybünya 449.
Namen 51. 142 ff.
Namen der Geistlichen 148.
Namenfideikommisse 71.
Namensagen 140. 141.
Namenregister 304.
Namen-Übertragungen 409.
Namenwappen 75. 76.
Namensänderung 322.
Namens-Vereinigungen 302.
Namur 433.
Nannenstein 126.
Nantes 4. 206.
Napoleon 394.
Näraae 288.
Nassau XV. 38. 77. 99. 156.
168. 194. 213. 255. 277. 278.
Nationale 313.
Nationalmuseum, Ungar. 173.
Naturforscher 132.
Nauendorff 144.
Naumburg 108. 109. 118. 322.
368.
Navarra 303.
Neander 197.
Neapel 24. 221. 393. 429.
Nebenregister 318.
Neckar 123.
Neefe VIII. 327.
Neigrecht 389.
Neiperg, v., 69.
Nekrologe 240.
Nekrologien 44 ff.
Nelber 267.
Neuenbürg 65. 67. 68.
Netocky 448.
Netzedistrikt 3. 111.
Neuburg 101. 107.
Neuburg vor d. Walde 122.
Neuchätel 80. 221. 325. 420.
Neuenburg 23. 221.
Neuenburg, v., 68.
Neues Testament 43.
Neugereut 102.
Neuhaldensleben 330.
Neuhaus 149.
Neunkirchen 339.
Neu-Königgrätz 32.
Neu-Leiningen 101.
Neuling 330.
Neumark 4. 284. 348.
Neuostra 309.
Neuötting 261.
Neupleiße 364.
Neurupin 180.
Neuß 376.
Neustadt 302. 366.
Neustettin 208.
Neustrelitz 284.
Neu-England 80.
Newer 334.
New York 175. 237. 239.
Nidau, von, 61. 68.
Nidda 389.
Niderstetter 208.
Nidwaiden 23.
Niebuhr 139.
Niederalteich 400.
Niederdeutschland 48.
Niederer Adel 190.
Niederhessen 100.
Niederlande 64. 158. 161. 238.
243. 253. 254. 256. *281. 286.
293. 302. 347. 350. 373. 381.
393. 430 ff.
Niederlausitz 4. 262. 264.
Niedernburg 347.
Niederösterreich 28. 314. 315.
447. 449.
Niederrhein XV. 63. 111. 220.
253. 271. *295. 340. 375. 399.
Niedersachsen XVI. 111. 159.
160. 270. 275. 351.
Niederschlesien 4.
Nieder-Schönhausen 41.
Niepoczolowica 366.
Niepoczolowski 366.
Nijhoff 282.
Nikolaischule Leipzig 209.
Nimwegen 374.
Ninguarda 7.
Nivernais 427. 428.
Nonsberg 446.
Nopitsch 213. 327.
Noppow 403.
Nordhausen 53. 95. 122.143. 208.
Nördlingen 75. 120. 166.
Nordsteinke 159.
Nordwind 66.
Normandie 270. 271. 427.
Normannen 271.
Norroy 422.
Northof, v., 139.
Norwegen 7. 166. 213. 229. 238.
253. 254. 284. 288. 332. 339.
340.
Nossen 107.
Nostitz, v., 141.
Notare 351.
Notariat 418.
Notariatsinstrumente 306.
Nothelfer 75.
Notzivilehe 37. 38.
Novara 51.
Noyon 427.
Nozing 167.
Numismatik 82 ff.
Numophylacium Welserianum
96.
Nürnberg XV. 6. 8. 9. 54. 78.
90. 92. 94.96. 101. 102. *105.
»106. 112. 113. 124. 154. 165.
166. *167. 169. 171.192. 197.
199. 203. 206. 242. 246. *248.
249. 261. 274. 275. 276. 282.
*283. 296.312. 315. *326. *327.
349. 376. 377. 378. 379. 380.
400. 403.
Nützel 167.
Nyevelt 234.
Nyger 334.
Nymburg 350.
O, Adelspartikel 141.
Ober-Frankleben 135.
Obergespäne 449.
Oberhofmarschallamt 370.
Oberlausitz 157. 251. 259. 260.
264. 265.
Ober-Lohma 32.
Obernkirchen 119.
Oberpfalz XVI. 260.
Oberpfarrer 350.
505
Oberrheinischer Adel 192.
Oberschwaben 213.
Oberverwaltungsger. 415.
Oberyssel 158. 215.
Oblati 49.
Obwalden 23.
O'Byrn VIII. 141.
Ochsenfurt 18.
Ochsenstein, v., 70.
Ockenheim, v., 143.
Odilia 180.
Odolricus 396.
Oer, Frhrn. v., VIII. 204. 360. 361.
Oertl 96.
Oesel 435.
Oesterle 285.
Oesterley 217.
Oettingen, v., 243.
Ofen 215. 448.
Offenhausen 327.
Offizier 229.
Offizierslisten 229. 230. 346.
Oheim 380.
Ohem 380.
Oidtman, v., 270. 375.
Oinhausen, v., 389.
Oldenburg 6. 36. *37. 166. * 193.
207. 258. 277. 292. 414.
Ölgemälde 132.
Oliva 382.
Olivieri 286.
Ölminiaturen 167.
Olmütz 215. 221. 270. 299. 330.
335. 375.
Öls 257.
Olvenstedt 76.
Omeke 323.
Oucken 103.
Onleß 132.
Onso 335.
Opel 336.
Opitz 285.
Oppen, v., VII. VIII. 349. 383.
*384.
Oranien 194.
Orden 230 ff.
Orden de la Fidelite 186.
Orden v. h. Georg 351.
Orden v. Gold. Vließ 191. 232.
268.
Orden v. Heil. Hubertus 258.
Orden vom Hosenband 268.
Orden pour le merite 258.
Orden v. Schwarzen Adler 258.
Ordensritter 447.
Ordensschlösser 102.
Ordinationen 50.
Ordinationsregister 350.
Ordiniertenbuch 224.
Ordnungen 199.
Örebro 238.
Orient 238. 384.
Originalbronzeepitaphien 167.
Original-Konzepte 302.
Orlamünee 3. 193. 253.
Orleans 221. 222.
Orsini 146.
Ort 67.
Ortenau 100.
Ortenburg, v., 199.
Orth 149. 150. 381.
Ortilo 385.
Örtlin 317.
Ortolf 386.
Ortrich 76.
Ortsnamen 148.
Ortsnamen, erdichtete, 146.
Ortsverzeichnis 16. *176.
Ortsvorstände 348.
Ortweyn 334.
Ortwin 76.
Oschatz 206.
Ösel 438.
Osnabrück 61. 159. 204. 209.
282.
Ossolineum 440.
Ossolinkisches National-Institut
36.
Osten, Freih. v. d., gen. Sacken
315.
Osterburg, v., 62. 99.
Osterland 262. 264. 310.
Österreich • XV. 2. * 20. 26. 28 ff.
43. 54. 57. '64.66.71.72. 86.
91. 101. *102. *107. 110. 120.
121. 123. 134. 147. 154. 155.
165. 166. 172. 173. 178. 180.
*182. 189. »195.202. 213. 230.
*232. 233. 234. 235. 236. 239.
•241.* 242. 246. 247. 249.251.
253. 254. 255. 256. 258. 268.
272. *274. * 276. 280. 297. 298.
299. 301. 314. 321. 330. 342.
*350. 351. 354. 364. 393. 399.
400. 418. 436. 445 ff.
Ostertafel 45.
Ostertag 75.
Ostfranken 15. 153.
Ostfriesland 107.
Ostmark 111. 264.
Ostpreußen 2. 3. 160. 225. 242.
278. 279. 284. 295. 369.
Ostseeprovinzen 2. 160. 253.
256. * 277. 286. 364. 438. 443 ff.
Oststernberg 4.
Otten 403.
Ottenthai 17. 248. 340.
Ottfriedrich 66.
Otto 81. 206.
Ottokar v. Böhmen 66. 385.
Ottmarsheim 105.
Overloon, van, 234.
Oxford 221.
Pachmann 332.
Pack, von, 95.
Packin, Frhr. v., 91.
Paczkowski 207.
Pädagogen 132.
Padberg, v., 72.
Paderborn 221. 280. 285.
Padner 334.
Padua 83. 222. 273. 393.
Pagode 98.
Pair 334.
Palacky 300.
Paläographie 305. 306.
Palatinat 301. 358.
Palatinats-Adel 302.
Palatinatsdiplome 358.
Palermo 222.
Palgeld 354.
Palm 199.
Pamphili 146.
Pannewitz, v., 385.
Pangriesser 203.
Pankow 439.
Pantebegerne 340.
Panteprotokoller 332.
Papstbullen 273.
Päpste 240. 273. 308. 348.
Papsturkunden 365.
Paramente 115.
Parentation 195.
Paris *4. 51. 80. 135. 165. 168.
*175. 178. *203. 222. 226. 238.
239. *281. 286. 295.
Parkang 383.
Parma 23. 222.
Parochialgemeinden 18.
Parteiangehörigkeit 243.
Parten 300.
Partenstein 102.
Partezettel 299.
Parys 89.
506
Pascall 75.
Paschall 75.
Paschke 246.
Passagierlisten 236.
Passau 100. 120. 154. 345. 399.
Passe 203.
Pastoir 369.
Pastoren 206. 207. 229. *288.
*349.
Paszkowski 214.
Patenhausen 204.
Patenschaft 5.
Patentamt 80.
Patente 313.
Patriziat 9. 117. 144. 149. 167.
304. 379. 391. 429.
Patronatsstellen 342.
Paul V. 7.
Pauli 207.
Paulinzelle 106. 121.
Paumgärtner 167. 317.
Paumgartneraltar 112.
Paur 334.
Pausa 416.
Pavia 222.
Pegau *330. 338.
Pegnitz 348.
Pegnitzschäfer-Osft. 246.
Pehem 334.
Pelliger 48.
Pendeen VII.
Pensionäre 352.
Pentz, v., VII. 73.
Peregrini 49.
Perglas, v., 70.
Perlethorpe 3.
Pernold 385.
Personallisten 346 ff.
Personennamen 147. 148. 334.
Personenregister 388.
Personenstand-Beurkundung
20 ff.
Persönlichkeit 237. 238.
Perugia 222.
Pest 215.
Pestalozzi 144.
Peter 228.
Peter d. Große 373.
Petersberg 107. 108. 380.
Petersburg 293. 438.
Petersdorf 68.
Petersen 244.
Petershagen 68.
Petiscus 169.
Petrarca 2.
Petronius 129.
Petschafte 81.
Pettenegg 275.
Petters 282.
Peucer 182.
Pfalz XVI. 16. 102. 154. 295. 271.
Pfalzgrafen 271. 358.
Pfandbücher 340.
Pfandrollen 401.
Pfändungen 320.
Pfarrarchive 4.
Pfarrer 16. 18. 19. 20. 206. 247.
350. vgl. Pastoren.
Pfarrerbuch 343.
Pfarrorte 177.
Pfarrvorstände 348.
Pfarrzugehörigkeitsbücher. 7.
Pfeifen 114.
Pfleger 348. 351.
Pflegschaftsakten 318.
Pflichtbücher 346.
Pflug 12.
Pflug, v., 15. 392.
Pforta 108.
Pforten 262.
Pförtner 208. 209.
Pforzheim 369.
Pfründe 92.
Pfründebesitzer 349.
Phanarioten 445.
Pharmazeuten 391.
Philadelphia 175. 222.
Philipp 210.
Philipp d. Großm. 193.
Philippi 269.
Philippsburg 353.
Photographien 91.
Phönix 76.
Physiognomie 137.
Physiognomik 138.
Piacenza 23.
Piasten 87. 100. 195.
Picardie 123. 270. *426.
Piekosinski 335.
Pieris 34.
Pilger 49.
Pilgerfahrten 384.
Pilgerflaschen 75.
Pilgerreisen 384.
Pilgerstäbe 75.
Pillenreuth 107.
Pilsen 351. 449.
Pincerna 334.
Pirna 235. 390.
Pisa 80. 222. 281. 326. 394.
Pisano 90.
Pistorius 389.
Pißdorf 344.
Plappart 96.
Plattdeutsch 157. 160.
Plattner 244.
Plau 325. 353.
Plauen 416.
Plebane 351.
Pleschen 336.
Pless 313.
Plesse 143. 353.
Pletzer 97.
Ploto, Edler von, 343.
Pöchlarn 385.
Pochwalski 132.
Podlachien 448.
Podiebrad 108.
Poemer 199.
Pohemus 334.
Pohle 132.
Poitou 426.
Pola 31.
Pol de Leon 427.
Polen 2. 57. 77. 132. 157. 253.
254. 274. 323. 335. 365. 366.
382. 393. 409. 413. 436 ff .
Polynesien 268.
Polzig 2.
Pömer 167.
Pomerellen 274. 367.
Pommern XV. 4. 6. 89. 148. 160.
183. 195. 197. 199. *206. 213.
225. 230. 233. * 242. * 247. 279.
285. 295. 317.
Ponickau, v., 172.
Pont ä Mousson 222.
Porträt 87. 89 ff. 112. 116. 117.
118. 131 ff. 167. 168. 203. 231.
237. 250. 299. 324. 356.
Porträtähnlichkeit 83 ff.
Porträtkataloge 133.
Porträtmedaillon 169.
Portugal 5. 84. 254. 393.429. 430.
Posen XVI. 2. 3. 63. 111. 122.
128. 157. 196. 207. 222. 285.
295. 323. 336. 345.365.366.437.
Posse 166. 202.
Possenhofen 390.
Postel 352.
Pot de Mont 234.
Potocki 366.
Potsdam 12. 284. 409. 425.
Präbendare 204.
Präbendierte Stiftungen 302.
507
Prädikanten 352.
Prädikatrecht 407.
Prag 7. 35. 86. 122. 165. 173. 203.
*212. *213. 222. 225. *233.
*234. 286. 298. 299. * 300. 302.
341. 350. 447.
Prämiatoren 348.
Präsidenten 205.
Prätorius 249.
Praunfalck 235. 382.
Prediger 327.
Predikanten 347. *352.
Prennberg 106.
Preschendorf 309.
Presse, deutsche 246.
Preßburg 449.
Presbyter 334.
Preußen XV. XVI. *20. 35. 37.
40.71.86. *102. 145. 160. 191.
229. 230. 231. 234. 236. 247.
252. 257. 258. 259. 274. *277.
278. 279. 284. 291. 294. 303.
317. 321. 243. *351. 376. 414.
Pribislav 122.
Priester 334.
Prioren 348.
Privatbriefe 387.
Probabilismus 181.
Probations-Dokumente 302.
Prochaska, Alt. Stadtb. Böhmen
330.
Professoren 212. 348.
Prokop 103.
Pronner 151.
Protokollbücher 295.
Protokolle 204. 339. 350. 352.
Provence 349.
Provenienz 303. 304.
Proyso 53.
Prozessionen 199. 200.
Pruan, von, 249.
Prüm 50. 295. 400.
Prümers 196.
Prüner 334.
Prünner 335.
Pruntrut 3.
Pseudonyme 148.
Puer 334.
Puhlmann 344.
Puke 344.
Pulst 231.
Pusikan 73.
Pusterthal 448.
Puy-de-Döme 242.
Pyrmont XV. *194. 255.
Quäker 3.
Quedlinburg 123. 160. 194.
Querfurth v., 96.
Queverdo 203.
Qweytbriff 336.
Quinctilius Varus 82.
Quingenberg, v., 70.
Quint-Ainheim 282.
Rabenhaupt, v., 360.
Rabensburg 100.
Radmannsdorf 34.
Raeren 4.
Raesfeld 71.
Raetge 48.
Raffael 131.
Rafon 355.
Raitbücher 298. 308. 341.
Raitenhasbach 121.
Rambach, vom, 61.
Ramsler 224.
Randeck, v., 144.
Ranft 186.
Ranglisten 145. 229. 230. 232.
Ranke 189. 200.
Ranshofen 120.
Rantzovius 87.
Ranzau 246.
Rapperswil, v., 61.
Rappoltsweiler 184.
Rapularium 330.
Rassenreinheit 373.
Rathalminger 121.
Ratingen 91.
Rationarien 341.
Ratmanstorffer 203.
Ratmeister 347.
Ratsbuch 330.
Ratsbürger 348.
Ratsherren 122. 226. 345.
Ratslinien 225. 226. 330. 345.
Ratsmanuale 325.
Ratsprotokolle 295.
Ratsuinda 396.
Ratzeburg 78.
Räuber 284.
Rauch-Museum 163.
Rauda 329.
Rauheneck 100.
Rauhenstein 100.
Raupach 235.
Rausheim 343.
Raustein 282.
Ravenna 5. 76.
Ravensberg, v., 61. 72.
Ravensberg 100. 247. 348.
Reale accademia 80.
Rech 285.
Rech, Frhr. v. d., 409.
Rechnungen 340. 341.
Rechnungsbelege 318.
Rechnungsbücher 353.
Rechnungsregister 308.
Rechtsgelehrte 241.
Rechtsverweigerung 320.
Reck zu Horst, von der, 361.
Reclusi 49.
Redlich 17. 340.
Reepmaker 138.
Reformatoren 394.
Refugies 10.
Regensberg, v., 61.
Regensburg XVI. 64. *106. 154.
*167. 261. 324. 345. 346. 349.
376. 397. 399.
Regentenstücke 131.
Regesten 304.
Regierende Familien 190.
Regimentsgeschichten 229. 230.
Regimentslisten 346.
Reginpert 396.
Regiomontan 203.
Registraturen 317.
Register 308.
Registrars-Office 25.
Registrierungswesen 339.
Registrum civitatis 330.
Registrum judicis 330.
Regnitzlosau 35.
Regula 49.
Rehrfeldt, von, 385.
Reichenau 47. 380. 381.
Reichenhall 100.
Reichensteiner 334.
Reichersdorf 32.
Reichlin 334.
Reichsadel 301. 302.
Reichsarchiv Budapest 449.
Reichsgericht 172.
Reichsgrundbuchrecht 332.
Reichskammerger. 320.
Reichs - Kammergerichtsarchiv
320. 321.
Reichspfennigmeisterei 353.
Reichsrittersch. 295. 349. 361.
Reichstädte 98. 304. 326.
Reichstagsbibliothek 171.
Reick 309.
Reimarus 329.
Reimboeldelin 66.
508
Reimer 305.
Rein 100.
Reinach, v., 61. 68.
Reinald 405.
Reineck 182.
Reiner 332.
Reinhardsbrunn 107. 365.
Reinoldsdorf, v.. 69. 70.
Reisebeschreibgn. 384.
Reißig 32.
Reitersiegel 274.
Reitzenstein, v., 148.
Reichsbriefadel, Deutscher, 445.
Reichsstädte 391.
Rektoren 212. 348.
Relat. Wichowenses 366.
Religion u. Wappen 73.
Rembrandt 131.
Renovator 334.
Rentebücher 329.
Rentenkauf 331.
Repertorien 178. 304.
Repy 34.
Restaurationen 393.
Reurieth 196.
Reusner 183.
Reuß 1. 38. 144. 255. 285.
Reuß-Köstritz 123.
Reuter 206.
Reutlingen 77. 113. 213. 286.
Reval 209. 272. 275. 286. 326. 329.
Reverend 286.
Rex, Grafen von, VIII. 362.
Reynher 150.
Reynner 332.
Reynolds 131.
Rezeptionsdiplom 361.
Rhann 202.
Rhätische Geschlechter 327.
Rheims 1.
Rheingau 350.
Rheingebiet 231.
Rheinhessen 36.
Rheinische Ritterschaft 201.
Rheinland 18. 101. 103. 130. 155.
202. 213. 222. »252.
Rheinpfalz 36.
Rheinprovinz 36. 257. 285. *296.
Rheude 81. 252.
Rhön 69. 248.
Richard III., Kg. v. England 394.
420.
Riche 323.
Richmond 422.
Richtebuch 330.
Richter 351.
Richter, Gustav 132.
Richter, Ludw. 244.
Riculf 396.
Riedel 132.
Riedfeld 107.
Rieme v. Allerburg 120.
Rietschel 337.
Rietschel-Museum 163.
Riga 120. 208. 226. 329. 344. 390.
Riggauer Münzkabinett 166.
Rimidalphe 14.
Rimidalv 14.
Rink, Euch. G. 186.
Rinteln 119. 222. 223.
Ritgen 103.
Ritterbankprotokolle 375. 376.
Ritterbeck, v., 62.
Ritterbürtigkeit 355.
Ritter d. gold. Vließes 186.
Ritter d. heil. Geistes 186.
Ritterdiplom 361.
Rittergüter *101. 247. 355.
Ritterkapelle 105.
Ritterl. Brüderschaft 352.
Ritternamen 105.
Ritterorden 117. 295. 368.
Ritterrollen 263.
Ritterschaftsmatrikeln 263.
Ritterschlag 355.
Rittershausen 183.
Ritterspiele 180.
Rittertitel 448.
Rituale Romanum 7.
Robert 396.
Rochlitz 106.
Röckl 272.
Rochsburg 100.
Roda XVI.
Rodau, v., 69.
Rodel 401.
Röder 69. 389.
Roel 355.
Roesberg 204.
Roetelenstein 386.
Rogge 285.
Roh da 280.
Rohr 75.
Röhrscheidt 390.
Roland *VIII. 80. 283. 346.
Roll, v., 204.
Roller 193.
Rom 80. 82. 91. 122. 133. 223.
226. 281. 294. 326.347.384. 428.
Romanow 373.
Römer 75. 116. 129. 364. 392.
Römerzüge 15.
Rom. German. Zentralmuseum
165.
Ronnenberch 386.
Roon 373.
Roorda 75.
Rorbach 150.
Rose 75.
Rose 200.
Rosenthal 143. 282.
Rosmann 435.
Rossbach 35.
Roßbauern 109.
Rosellino 131.
Rosen-Meyer 144.
Rößel 209.
Roßla 196.
Roßlau 283.
Roßleben 108. 209.
Roßwein 107. 330. 338.
Rost 53.
Rostock * 101. 122. 123. 212. 223.
225. 325. 329. 349. 350.
Rötel 401.
Roter Drache 442.
Roter Löwe 80.
Rötha 304.
Rothenburg 100. 106. 121. 124.
Rothschild, Frhr. v., 172.
Rothscheid 207.
Roth von Schreckenstein 179.
Rot-Kreuz 422.
Rott 348.
Rottenburger *390.
Rottermund 239.
Rotulae 401.
Rotularius 48.
Rotuli 48. 218.
Rottweil 83.
Roulx 230. 231.
Rousseau 394.
Royal Descents 195. 373.
Rubens 131.
Rückingen, v. 149.
Rudel 19.
Rüden 74.
Rüden 355.
Rudelsburg 101.
Rüdesheim 99.
Rudolf v. Habsburg 91. 115. 133.
Rudolstadt 286. 292.
Rügen 160. 195. 329.
Ruknik v. Mengen 70.
Rumänien 22.
509
Rumeinhein, v., 66.
Runen 77.
Rungworth 13.
Ruprecht 308.
Rußel, Lord, 25.
Russen 345.
Rußland 7. 57. 253. 254. 279.
284. 293. 436 ff.
Rusticus 334.
Ruthenum 208.
Rüxner 180. 181.
Saaleck 101.
Saalfeld 123. 217. 218. 223. 325.
342.
Saalkreis 252.
Saar 108.
Sähen 106.
Sachs 334.
Sachse 344.
Sachsen XV. XVI. 1. 6. 14. 16.
35. *38. 57. 63. 76. 79. 89. 92.
100. •101. 137.141. 145.156.
157. 160. 169. 170. 176. 186.
188. *206. 225. *229. 233. 241.
242. *247. 252. 255. 257. 264.
269. *270. 273. 275. 277. 278.
279. 285. 291. 299. 317. 318.
330. 376. 391. 399. 412 ff. 446.
448. 449.
Sachsen-Altenburg 264. 292.
Sachsen-Coburg-Gotha 38. 258.
292.
Sachsenspiegel 322. 337.
Sachsen-Weimar 38. 292.
Sächs.-böhm. Schweiz 101.
Sachs. Wappen 96.
Sack 64.
Sacken, v., 315.
Sacramentarien 51.
Saddleworth 4.
Sagan 264.
Sainsborough 131.
Saint-Die 324.
Sainte-Marthe 190.
Säkularisation 119. 171. 375.
Salamanca 223.
Salbücher 302. 332. 381. 400.
401. 446.
Salerno 223.
Salfeld 108.
Salm 74.
Salm-Horstmar 297.
Salm-Reifferscheid, zu, 252.
Salm-Salm 297.
Salmuth 344.
Salver 267.
Salza 62. 96. 265.
Salzach 241.
Salzburg 7. 64. 77. 122. 123.
154. 223. 228. 234. 235. 278.
351. 353. 396. 399.
Salzfurt 207.
Salzhaken 74.
Salzpfannen 74.
Salzungen 69.
Salzwedel 62. 63. 121. 207.
Samland 160.
Sammelwerke 175t
Sammlungsschwestern 349.
Sanct-Amarin 66.
Sänger 348.
Sangerhausen 285.
Santjago 223.
Sarau 203.
Sardinien 24.
Sargent 132.
Sarkophagtrümmer 115.
Sartorio Ursato 273.
Sassari 223.
Sassoferrato 357.
Sastrow 243. 244.
Sattmeister 325.
Sauer 283.
Säule 74.
Saurzapf 74.
Savoyen 234. 271. 393. 394.
428. 429.
Savoysches Damenstift 233.
Saxo 334.
Schachierung 74.
Schade 48.
Schädellehre 138.
Schädlin von Burtenbach 89.
Schadlosbriefe 313.
Schäfernamen 246.
Schaffgotsch, Grafen, 257.
Schaffhausen 326. 346.
Schafmore 74.
Schafscheeren 74.
Schallantzer 86.
Scharf enberg, v., 72. 105.
Scharfeneck 100.
Schärtlin von Burtenbach 244.
Schaubeck 123.
Schauenburg 194.
Schaumburg 3. 100.
Schaumburg-Lippe 258.
Schaumünzen 92. 94.
Schauspieler 348.
Scheffenbuch 330.
Scheidt 187.
Scheicher 408. 412.
Schele, v., 72.
Schellenberger, Hans, 261.
Schellwitz 284.
Schenck 46.
Schenk 60. 334.
Schenkungsurkunden 395 ff.
Schenkendorf f, v., 12.
Schertlin 244.
Scheuffler VIII. 209.
Scheyren 100. 107. 121.
Schichtbuch 378.
Schiedung 8.
Schierbrand, v., 69.
Schiffahrtsregister 354. 355.
Schiffergesellschaft 350.
Schiffsführer 354.
Schiffsregister 317.
Schildberg 336.
Schildesche, v., 72.
Schildeinfassungen 58.
Schildnerschaft zum Schneggen
326.
Schildrand 67.
Schildsagen 141.
Schiller »201. 245. 284. 360. 372.
Schiller-Museum 163.
Schilling-Museum 163.
Schirnding 115.
Schiabendorf 4.
Schiada 32.
Schlager 333.
Schiandersbach 249.
Schiandersberg, v., 341.
Schlecht 215.
Schlechta-Wssehrd, v., V. 301.
Schiedehausen, v., 72.
Schleinitz, ,v., 15.
Schleiz 95. 208. 292.
Schlesien XV. XVI. 5. 6. 17. 28.
*63. 64. 85. 87. 92. 95. 96.
101. '121. 122. 141. 157. 173.
195. *206. 213. 214.219.220.
240. 242. 247. 252. *257. 258.
268. 273. * 274. *278. 279. 285.
295. 301. 313. 322. 347. 348.
352. 358. 359. 374. 391. 447.
448.
Schleswig 218. 229. 240. 272.
277. 295. 332.
Schleswig-Holstein 6. 160. 192.
285.
Schlick 365.
510
Schliersee 101.
Schlobachen 12.
Schlösser 114.
Schloßherren 62.
Schlubutt, v., 369.
Schlözer 187.
Schlüchtern 120.
Schmalz 282.
Schmerlenbach 348.
Schmid 33.
Schmidt 283 *285. 286. 339. 391
Schmiedezunft 350.
Schmieder 390.
Schmising-Patenhausen 204.
Schmitz 218.
Schmude 318. 319.
Schmudde 318. 319.
Schneggen 326.
Schneider 201.
Schöckingen 80.
Schöffenbriefe 336.
Schöffenbücher 322. 328.
Schöffenstühle 322.
Scholz 282.
Schön 193. 202. 283. 286.
Schönau 33.
Schönbartbuch 380.
Schönberg, v., VII. 15. 123. 138.
148. 169. 342.
Schönburg 413.
Schöningh 282.
Schönthal 107.
Schöppenbücher 330. 336.
Schöppengerichtsakten 274.
Schöppenstuhl 314. 351.
Schöppenstuhlakten 314.
Schotten 400.
Schottland 24. 25. 265. 393.
420ff.
Schoufahr-Gelag 350.
Schrägbalken 66. 70.
Schrattenbach 87.
Schrauf 224.
Schreinsbücher 327. 328.
Schreinskarten 326ff.
Schrenckher v. Etzenberg 391.
Schrenkh 167.
Schriftsteller 241. 242. 243.
Schriftstellerinnen 242. 243.
Schriftwesen 106.
Schrimpf 69.
Schroda 336.
Schubart-Museum 163.
Schuhhof 169.
.Schuhmann 299.
Schuhmannsche Sammlung 299.
Schuldbriefe 336.
Schuldbücher 328.
Schuldbücher der Landschaft
343.
Schuldbücher vor d. Rat der
Städte 344.
Schuldverschreibungen 313.
Schülerverzeichnisse 208.
Schulenburg, von der, VII. 62.
344.
Schullern, v., 315.
Schulteß- Rechberg, Ritter v.,
86. 144.
Schultze 13.
Schulz 285.
Schumes 323.
Schuppan 81.
Schurz 389.
Schurge 151.
Schuster 191.
Schüttenhofen 35.
Schützenbrüderschaften 228.
Schützenstücke 131.
Schutzmarken 80.
Schwaben 6. 76. 83. 108. 109.
153. 154. 176. 213. 243. 247.
347. 348. 354.
Schwäbisch-Qmünd 202.
Schwalbach 353.
Schwanenorden 233.
Schwanold 284.
Schwarz 92. 334. 389.
Schwarzenberg 149. 339.
Schwarzenberg, v., 150.
Schwarzburg 2. 65. 193. 277.
279. 389.
Schwarzburg-Sonderhausen 37.
38.
Schwarzwald 102. 108.
Schwarzer Adlerorden 348.351.
Schwebel 196.
Schwechat 33.
Schweden 7. 57. 58. 84. 88. 100.
121. 122. 132. 134. 166. 183.
215. 220. 238. 253. 254. 271.
281. 284. 286. 293. 306. 332.
339. 393. 435. 436.
Schwedische Gesandtschaft 5.
Schwedisches Archivbureau
286.
Schweidnitz 120.
Schweinichen, v., 199. 200. 244.
383.
Schweinsberg, v., 143.
Schweiz 2. 3. 5. 6. 22. 23. 55.
67. 68. 77. 80. 84. 85 *102.
103. 108. 112. •114. 123. 130.
134. 135. 152. 153. 166. 178.
213. 227. 246. 251. 253. 254.
256. 268. 286. 292. 297. 298.
304. 305. 327. 351. 397. 400.
418ff.
Schweno 385.
Schwerdtner 81.
Schwerin *101. 122. 166. 194.
284. 292. 336. 350.
Schwerin. Geh. u. Haupt-Archiv
292.
Schwerin, v., 76.
Schwersenz 381.
Schwiebus 4.
Schwyz 78. 114.
Sebaldusgrab 106.
Sebastians Brüderschaft 351.
Sebastiano del Piombo 131.
Sebenbach *32.
Secher 288.
Sechsstädte 213.
Seckendorf, v., 143.
Secundinius 116.
Sedisvakanz 358.
Seebach 53.
Seefeld 102.
Seehausen 13.
Seelbuch 45.
Seelenvesper 50.
Seelgeräte 331.
Seelmessen 49.
Segel 53.
Seidel 167.
Seidenberg 35.
Seidewitz 144.
Sekretär 226. 349. 352.
Sektenniederlassungen 236.
Selbstbiographien 243 ff.
Selchow, v., 381.
Selekte 304.
Seligkeitstaler 88.
Sello 330.
Sempach 419.
Sentenzen 391.
Seraphin, v., 75.
Servi Christi 49.
Settignano 131.
Seuberlich 284. 286.
Sevilla 166. 223.
Seydel, v., 194.
Seyler 187. 253.
Sibeth 160.
511
Sibilla v. Brandenburg 350.
Sicilien 428. 429.
Sickel 197.
Sickingen, Franz von, 126. 181.
Siebenbürgen 7. 155. 174. 213.
242. 253. 278. 351. 389. 391.
393. 449.
Siebeneichen 105.
Siebmacher 57. 63. 107. 186. 255.
276 ff.
Siegel 68. 165. 250. 253. 265. 267.
270 ff. 319. 324.
Siegelabgüsse 273.
Siegelbittzeugen 270.
Siegel-Karenz 271.
Siegellack 272.
Siegelmarken 77.
Siegelmäßigkeit 274.
Siegeloblaten 272.
Siegelsammlg. *166. 297. 301.
448.
Siegelstempel 273. 301.
Siegerland 156. 202.
Siegestaler 88.
Siegler 349.
Siegling 285.
Siena 122. 223.
Sieversdorf 68.
Sigiburg 396.
Siegismund 192. 282. 367.
Siglon 149.
Signalfahnen 75.
Silberschmide 352.
Simmern 354.
Simmer v. Simmerfeld 391.
Simson 139.
Sindaco 24.
Sinnich 430.
Sinnsprüche 391.
Sinzig 328.
Siltard 430.
Sizilien 271. 393.
Skandinavien 7. 10. 11. 161.
165.
Skjedebegerne 340.
Skjodeprotokoller 332.
Skoklosten 134.
Skorowicz 335.
Slavonien 278. 446.
Smichov 34.
Smitmer, Edler von, 273.
Smitmerische Siegelsammlung
273.
Smokovic 35.
Snelling 85.
Sobieski 365. 366. 382.
Societe des antiqu. de France
165.
Soc. herald. de^France 80.
Soc. her. de Suisse 90.
Society of antiquaries 165.
Sodalitates 47.
Soest 71. 376.
Soissons 1.
Soldatenhandel 229.
Soldau 3.
Söldnerbuch 378.
Söldnerführer 349.
Soldrittertum 349.
Solennitäten 200.
Solitarii 49.
Solkowo 128.
Sollenau 33.
Solms, Grafen, 389.
Solms- Wildenfels 413.
Solothurn 103. 325. 327.
Somerset 422.
Sömmerda 285.
Sommerstein 208.
Sommervogel 230.
Somnitz, v., 382.
Sonderburg 194.
Sondershausen 286. 289. 292.
Sonnenburg 186.
Sontheim, Graf von, 70.
Sontra 362.
Sophie, Königin von Dänemark,
185.
Sophie Eleonore von Stolberg-
Stolberg 196.
Sophienkirche 122.
Sorbonne 6.
Spalatin 182.
Spandau 62.
Spangenberg 183.
Spangenhelm 58.
Spanien 5. 22. 24. 58. 146. 147.
166.175.178. *185. *253. *254.
269. 303. 306.338.393.429.430.
Spaur 60.
Species facti 448.
Spener 184. 187. 258. 368. 369.
Sperr-Relationen 315.
Speyer 53. 91. 105. 106. 111. 115.
122. 123. 329. 353.
Sphragistik 68.
Spielberg 285.
Spies, v., 204.
Spieß 85.
Spinnräder 114.
Spon 90.
Sponheim 295.
Sponsel 136.
Sprendlingen 343.
St. Afra 342.
St. Blasien 50.
St. Denis 315.
St. Gallen 23. 46. 380.
St. Georgsorden 375.
St. Lorenz 447.
St. Louis 369.
St. Michael 80. 203.
St. Moritz 108.
St. Petersburg 165.
St. Pietro de Nembi 34.
St. Sepolcro 4.
St. Symphorien 120.
Staatenwappen 276. 279.
Staatsarchiv Mecklenburg 16.
Staatsarchiv Wetzlar 322.
Staatshandbücher 449.
Staatsmänner 394.
Stabius 182.
Stachemberg, von, 203.
Stade 330. 350.
Stadtarchive 18.
Stadtarchiv Mühlhausen i.Thür.
17.
Stadtarchiv Weimar 336.
Stadtbücher 295. 328 ff. 336.
Stadtchroniken 376.
Stadtgemeinden 16.
Städtegeschichte 376.
Stadt-Kundebücher 330.
Stadtrechte 330.
Stadtrechnungen 341.
Stadtrichter 348.
Stadtschreiber 347. 348.
Städtesiegel 273.
Stadtsoldaten 346.
Städtewappen 63. 276.
Stael zu Sutthausen 204.
Stalburger 149.
Stammbäume 87. 200. 201. 202.
265. 299. *300. 302.
Stammbuchblätter 389 ff.
Stammbücher 1 37. 254. 356. 389ff .
Stammkunde XV.
Stammlisten 230.
Stammrollen 313. 352.
Stammtafeln 200. 259. 262. 267.
301. 368.
Ständerung 74.
Standesamt 20.
Standesbeamte 41. 318.
512
Standeserhebgn. 254. 255. 321.
355. 447.
Standesherrl. Familien 190.
Standesregister 20ff.39.175.410.
Standesverleihungen 301.
Ständetage 230.
Stapel 204.
Stargardt 247. 282. 349.
Staßfurt 3. 330.
Statthalter 82.
Statthalterei-Archiv in Innsbruck
315.
Stauchnitz 209.
Staufen 76.
Staufer 347.
Stehen, v., 189.
Stecherkunst 135.
Stechhelm 58. 357.
Stecke v. Bccke 368.
Steffani 207.
Steiermark VII. 33. 60. 64. 77.
102. 120. *155. 242. 274. 297.
301. 349. *446. 448. *449.
Steigerwald 248.
Stein 32. 53.
Steinach 101. 102. 213.
Steinbrecht 99.
Steinen 78.
Steinfeld, v., 387.
Steingaden 107.
Steinhaus, im, 151.
Steinmetzen 106. 112. 347.
Steinmetzzeichen 77. 78. 111.
265.
Steinmodelle 92.
Steinsärge 129.
Steinwehr, v., 381.
Steißlingen 391.
Stendal 78. 257. *403.
Stender 19.
Stephanie, Erzherzogin, 234.
Stephen 238.
Sterbegeläut 8.
Sterbeglöcklein 8.
Sterberegister 1 ff. 39.
Sterbetaler 88.
Sterbeurkunden 40.
Stern 75.
Stern-Kreuz-Orden 186. 234.
Sterne 367.
Sternzunft 349.
Stetten, v., 113.
Stettin 206. 285. 295.
Steuben 189.
Steuerlisten 227. 228. 340. 441.
Steuerübersichten 340.
Steyer 64.
Stichel 110.
Stieler 132. 286.
Stifte 302.
Stifter 171. 230 ff.
Stifterbildnisse 112.
Stifterfiguren 112.
Stiftmäßigkeit 261.
Stiftskalender 204.
Stiftungen 206. 302. 318. 342.
Stil, heraldischer, 55.
Stillfried, Frhr. v., 103.
Stillfried v. Alcantara u. Ratto-
witz, Graf, 411.
Stipendiatenmatrikeln 343.
Stipendienakten 304. 342.
Stobbe 330.
Stockbücher 332.
Stockelberg *100.
Stocker 144.
Stock Harvard 2.
Stockholm 134. 166. 226. 238.
286. 435. 436.
Stockum, v., 282.
Stoer 66.
Stoffersberg 99.
Stolberg 196.
Stollen 74.
Stölzel 314.
Stotzingen 391.
Strafanstalten 33. 34.
Straf Verfügungen 313.
Stralsund 285. 329. 337.
Strantz, v., 68.
Straßberg 68.
Straßburg 106. 117. 144. * 153.
170. 171. *213. 221. 223. 225.
231. 284. 292. *296. 305. *325.
329. 350. 376. 377. 390. 407.
Straßburg, Burggrafen von, 66.
Straßennamen 333.
Straub 286.
Straubing 64.
Straubinger 64.
Strehlke 231.
Striesen 309.
Stromer 377. 378. 379.
Stubenberg VII.
Stubenberg, v., 137.
Stubenrauch 285.
Studien-Präfekten 348.
Stumphe 338.
Stuttgart 81. 119. 166. 171. 223.
247. 281. 283. *286. 291.
Stuttgart, Geh. Haus- u. Staats-
archiv, 291.
Subdiakonen 49. 129.
Suczawa 29. 35.
Süd-Ober-Sachsen 102.
Suevus 334.
Suhl 81.
Sühnekreuz 119.
Sukenriet 65.
Sulz 108.
Sullenczin 3.
Sultzenmos 260.
Sulzbach 103.
Sumerwune 323.
Suntheim 182.
Superintendenten 350.
Superintendenturen 15.
Surgaut 6.
Surrey 2.
Süß 236.
Sutthausen 204.
Suzzl 334.
Sveneke 345^
Swab 334.
Swinar 32.
Swinden, von, 214.
Symbolik d. Wappenfig. 73.
Syndici 226.
System, sphragistisches, 271.
Szegedin 446.
Szorne 353.
Szujski 335.
Tabaksdosen 114.
Tabor 272. 325.
Taboriten 64.
Tabulae 335.
Tachinger See 353.
Tagebücher 199. 383.
Taler 96.
Tangermünde 4. 78.
Tangl 271. 347. Vgl. auch Arndt-
Tangl.
Tannenberg 100.
Tarnowice 35.
Tassen 114.
Tauben 75.
Taubergrund 153.
Taufgeschenke ,114.
Taufnamen 147.
Taufpaten 149.
Taufregister 1 ff.
Tauftaler 88.
Tausch vertrage 313.
Taxen 301.
513
Tegernsee 349.
Teichmann 284.
Teilungsurkunden 321.
Teinach 447.
Tellbücher 228.
Tempelherren 232. 268.
Teplitz 35.
Teppichwirker 111.
Terrestral-Akten 442.
Teschen 257.
Tesser 334.
Tessin 23.
Teßlen 78.
Testamente 315. 317. 319. 321.
Tetzel 85.
Teufel 334.
Thalstein 304.
Theater 132.
Theaterzettel 246.
Thele 53.
Theler, v., 121.
Theologen 242.
Theresian. Mil.-Ak. 209.
Thingbog 340.
Thierer 356.
Thorn 123. 271. 274.
Thorwaldsen-Museum 163.
Thossen, Die, 70.
Thum «330.
Thurgau 23. 61. 351.
Thüringen XVI. 6. 117. 118.
156. * 193. 253. 262. 264. 265.
336. 416.
Thüringer Archivtag 287.
Thurn-Valsassina 75.
Thussel von Taltitz 70.
Till Eulenspiegel 120.
Tierärzte 242.
Tille VIII. XV. 178. 228. 230.
237. 251. 256. 297. 340.
Tintoretto 131.
Tione 7.
Tips 81.
Tirol 7. 17. 28. 32. 34.60. *64.
101. 106. 107. 121. 122. 153.
154. 234. 240. 241. 278. 279.
297. "298. 301. 302.308.315.
340. 347. 349. 397. 446. 447 ff.
Tirnau 215.
Tironische Noten 396. 403.
Tirschnitz 32.
Titelrecht 407. 408.
Titelverleihungen 313.
Tituli 48.
Titurel 75.
Tizian 14. 131.
Trient 34.
Tobler 153.
Todeserklärungen 246. 318.
Todesfallsauf nahmen 315.
Toggenburg 351.
Toggenburg, Grafen von, 419.
Toledo 5.
Toleranzpatent 26.
Toll, Baron v., 274.
Tonis 109.
Tonkünstler 241. 394.
Tonna 69.
Topographie 108.
Toppelstein 53.
Toppen 225. 231.
Torgau 156. 272. 310.
Torino 175.
Törne, v., 286.
Toten-Annalen 50.
Totenbeschauzettel 30.
Totenbücher 44 ff. 350.
Totenbünde 47.
Totengeläutbücher 8. 9.
Totenglocke 8.
Totenlisten 40.
Totenmasken 168.
Totenprotokolle 36.
Totenregister 1 ff.
Totenrotel 48.
Totenschild 9. 54. 117. 118. 120.
299.
Totenwarth, zu 372.
Toul *250. 426.
Toulouse 223. 426. 427.
Touraine 426.
Tournai 324.
Tourneur 234.
Tours 120.
Traenarius 334.
Tradition, mündliche 139 ff.
Traditionsbücher 336. 395 ff.
Trafoi 34.
Trainer 167.
Tralowe 344.
Trantschke 207.
Traubibel 43.
Trauergedichte 198.
Trauer-Rede 195.
Trauerrundschreiben 48.
Traunstein 102. 351.
Trauttmansdorf 120.
Trauungen 175. 199.
Trebendorf 32.
Trebra, v., 17.
Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde.
Tremonia 91.
Treschen 390.
Tridentiner Konzil 7. 22.
Trient 34. 302.
Trier 7. 51. 56. 108. 116. 122.
128. 129. 130. 165. 166. 171.
*208. 214. 223. 295. 375. 382.
Trier, Dr., 96.
Triesener Geschlechter 327.
Triesenhof 32.
Triest 34. 43. 299.
Trinius 103.
Trinkgeschirr 78.
Tritulator 334.
Trotha 189.
Trübenbach 102.
Truchsesse 301.
Truhen 114.
Tryller 342.
Tschaggligen 391.
Tscherkoff, v., 14.
Tschitschau 257.
Tschötsch 34.
Tschudi 419.
Tübingen *212. 216. 223. 224.
225. 271. 286. 390.
Tübingen-Asperg 67.
Tübingen, Pfalzgrafen von, 67.
Tucher 378.
Tuderstadt 53.
Tumba 117.
Tumbült 269.
Tümpling, v., VII. 138. 393.
Tunkel 52.
Turin 224. 286.
Türkensteuern 228. 341.
Turnierbücher 180.
Turnierkragen 67. 70. 71.
Turnierhelm 58. 357. 358.
Turnierordnung 350.
Turnierzug 264.
Turul 281.
Tussel 70.
Tuting 355.
Tyan 382.
Typarfälschungen 273.
Tyrna, de, 335.
Überlingen 108.
Uckermark 62. 252.
Udenheim 353.
Udine 5.
Ufficiali della stato 28.
Ughellius 346.
Uhlman 285.
33
514
Ulenoge 367.
Ulm 105. 120. 128. 213. 249.
327. 329. 350. 390.
Ulreich 335.
Ulrich v. Liechtenstein 60. 120.
Umbrien 357.
Umschreibungslisten 352.
Unbescheid VIII. 80.
Uneheliche Abstammg. 70. 258.
Uneheliche Kinder, Kirchenb.
Eintr. 11—13.
Ungarn 20. 54. *64. 120. 122.
132. 155. 172. 174. 224. 240.
*241. 246. 253. 256. 278. 293.
363. 381. 393. 446.
Universitätsarchive 343.
Universitätsbeamte 212.
Universitaetskalender 204. .
Universitätsmatrikeln 210ff.
Univ. Sängerver. St. Pauli 211.
Unruh, v., 194.
Unteröwensheim 5.
Untertanenverzeichnisse 349.
Uppland 435.
Upsala 134. 224. 238.
Urbare 395 ff.
Urfehden 299.
Uri 23. 61.
Urkundenbücher 176. 225. 307.
403.
Urkundenregesten 304.
Upsala 225.
Urolf 400.
Ursinianus 129.
Ursula v. Baden-Durlach, Mark-
gräfin 369.
Urteilsbücher 339.
Ussikinos 129.
Utrecht *3. 224. 230. 374. 431.
Uttenruthia 211.
Uuagher 396.
Uualdradan 396.
Uuerinhar 396.
Uuighart 396.
Uuillibald 396.
Uuolfbald 396.
Valencia 166. 224.
Valerio Zani 132.
Valette, La 230.
Valkonissesche Handschr. 254.
Valladolid 224.
Vallardi 286.
Valromey 427.
Vancluse 2.
van dages 152.
Vapereau 238.
Varrentrapp 206.
Vasallen-Geschlechter 416.
Vasallenliste 351.
Vasman 70.
Vasold 69.
Vaterland. Museum 165.
Vaterrecht 174.
Vatikan 165.
Vatikan. Archiv 294. 347.
Vaux, Frhrn. von, 123.
Veglia 34.
Velatae 49.
Velazquez 131.
Vellutello 1.
Velm 33.
Veitheim, v., 62. 63.
Veitmann 320.
Veluwe 374.
Venedig 85. 133. 146. 301. 363.
365. 393. 429.
Venlo 430.
Verbrüderungsbücher 45.
Vercelli 403.
Verden 263. 325. *326.
Verdun *250. 270. 324.
Vereine 148.
Vereine, heraldische, 80.
Vereine, historische, 148. 177.
Vereine, volkskundliche, 165.
Vereinsregister 317.
Vererbung 138. 201. 262. 367 ff.
Verfachbücher 315.
Verfestungsbuch 329. 337.
Verfestungsregister 337.
Veringen 65. 67.
Verkauf vertrage 313.
Verlassungen 331.
Verlobung 175.
Verlobungstag 197.
Vernet 136.
Verny 115.
Verona 347.
Verpfändungen 313.
Verpflegungsberechnungen 448,
Verpflichtungsbücher 346.
Versteigerungen 246.
Verwaltungsbeamte 348.
Verwandtschaftsgliederung 174
Verzählbuch 338.
Verzichtakten 313.
Vestner 90.
Viborg 340.
Vichel 48.
Victoria, Kgn., 394.
Vierdung 334.
Vierlinge 95.
Vigaun 34.
Vigil 334.
Vigilanzscheine 311.
Vikariatsdiplome 358.
Vimen 426.
Vimpina 143.
Vinci 131.
Vinstingen, v., 208.
Virdung 334.
Vischer 122. 167.
Viscone 34.
Visconti 133. 146.
Visitation 26.
Visitationsprotokolle 208.
Visitationsregister 208.
Vitebeke 344.
Vitriarius 350.
Vitzthum v. Eckstädt VIII. 362.
Vobul 14.
Vogtberg 416.
Vogtland 4. 53. 157. 332. 350.
368. 390. *416.
Vöhlin v. Frickenhausen 359.
360.
Voigt 19.
Volkmar 112.
Volkszählungszettel 352.
Volmestein, v., 72.
Vonhof 145.
Volteliri, v., 314.
„von" 142ff.
Vorarlberg 64. 274. 299. 448.
Vormerksprotokolle 33.
Vormundschaftsakten 314. 318.
Vormundschaftsbestellungen
246.
Vornamen 69. 147. 148. 149.
Vorsfelde 159.
Voß 103.
Votivtafeln 105.
Vreese, de, 158.
Waadt 23.
Wach 132.
Wachau 447.
Wachenhusen 200.
Wachsmodelle 92.
Wachtendonk, v., 204.
Wächter 334.
Wachwitz 70.
Wackernagel 297.
Wädensweil, Frhrn. v., 68.
515
Wädensweil-Unspunnenn 68.
Wadler 334.
Waffen 114.
Waging 354.
Wagner 203.
Wagner, Kolonel a. D. 5.
Wagner, Richard 373.
Wahlenberg, Kölner Mundart
156.
Wahlsprüche 76. 393.
Währschaftsbücher 328.
Waisenhäuser 314.
Waiting-book 424.
Walachei 445.
Walch 334.
Wald 112. 202.
Waldan 327.
Waldberg 102.
Waldboten 74.
Waldeck XV. 3. 37. 159. *194.
225. 255. 277. 279. 296.
Waldeck, v., 61. 74.
Waidenburg 187.
Waldenser 236.
Waldow, v., 309.
Waldsassen 56.
Waldschmidt 227.
Wales 5. 265. 420ff.
Walkenried 122.
Walser Dialekt 153.
Walspurgk, von, 389.
Waltenbuch 391. 393.
Waltfrida 396.
Walther 158.
Walton-on-Thames VII. 286.
Wandertaube 75.
Wandsworth 4.
Waniggus 51.
Wapler 282.
Waplerbund 282.
Wappen 87. 97 ff. 102. 104. 106.
113. *119. 121. 122. 124. 132.
138. 141. 167. 169. 186. 201.
204. 229. 233. 246. 247. 250.
253. 255. *257. 258. 259. 264.
265. *266. *267. 269. *270. 298.
299. 300. 301. 302. 324. 327.
348. 393.
Wappen-Almanach 203.
Wappenbesserung 357. 358.
Wappenbücher 447. 448.
Wappen-Comtoirs 79.
Wappendiplome 355 ff.
Wappenfamilien 350.
Wappenfenster 123.
Wappengleichheit 62. 68. 69.
Wappengruppen 65. 69.
Wappenhandschriften 56.
Wappenkunde XV.
Wappenmalen 80.
Wappenmaler 361. 362. 393.
Wappen, polnische 366.
Wappenrecht 256. 355.
Wappen, redende 75.
Wappenrollen 56.
Wappensagen 140. 141.
Wappensammlungen 56.
Wappenschablonen 80.
Wappenscheiben 55. 113.
Wappenschenkung 55.
Wappensprüche 76.
Wappensteinschneider 350.
Wappenstickerei 55.
Wappenübertrgn. 409.
Wappenzertifikate 409.
Wardenberg-Heiligenberg, Gra-
fen von, 67.
Wardenberg-Sargan, Grafen, 67.
Warenzeichen-Heraldik 80.
Warenzeichenregister 80.
Warlreß 76.
Warner 81.
Warnhof 335.
Warschau 224. 293. 441.
Warnstedt 234.
Wartburg 103.
Wartenberg, Reichsgraf schaft
197.
Wartenberg, v., 380.
Warthausen 276.
Waterbudgets 75.
Waterland 352.
Watts 132.
Watzdorf, v., 393.
Weber '103.
Webersche Siegeisig. 275.
Wechselburg 106.
Wedel 81.
Wedel, v., 381.
Wegele 237.
Weggen-Meyer 144.
Wehner 329.
Weichs, v. u. z., 204.
Weida 121. 194.
Weiders 344.
Weidensee, v., 69.
Weidler 285.
Weigel 282.
Weigelsches Wappenb. 186.
Weihenstephan 107.
Weilburg 64.
Weimar 53. 128. 163. 165. 166.
193. 236. 247.253.336.391.414.
Weingarten 184.
Weinhändler 349.
Weinmeister 349.
Weinsberg 60.
Weinschule 349.
Weischals, v., 70.
Weischlitz, v., 70.
Weiß 283. 284.
Weißenbach, v., 393.
Weißbecker 286.
Weißenborn 284.
Weißenburg 350.
Weißenfels 105.
Weißenhöhe 282.
Welcker 284.
Weifen 95. 100. 123. 187. 188.
194. 419.
Weifenhaus 263.
Welsburg, v., 193.
Welser 96. 167. 199. 261.
Welstawe, v., 62.
Weltausstellung 168.
Weltgeistliche 148.
Weltzin 353.
Wenck 103.
Wenden 186.
Wendland 233.
Wenig-Lupnitz 69.
Wenne 204.
Weps 286.
Werd, v., Grafen 117.
Werden 4. 78. 204. 399.
Wer ist's? 148.
Werl 74.
Werle 193. 194.
Werls 101.
Wermuth 90.
Wernigerode 171. 196.241.247.
Wernrode 53.
Werra 69. 104. 248.
Werth, v., 122.
Weyt 334. 335.
Wesendonk 187.
Wessobrunn 107.
Westerburg, v., 389.
Weststernberg 4.
Westerwald 156.
Westfalen XVI. 58. 60. 61. 71.
74. 77. 111. 159. 213. *252.
257. 269. 280. 285. *297. 361.
405.
Westfriesland 21. 22.
33*
516
Westpreußen XVI. 1. 4. 160.
225. 279. 285. 295. 351. 440.
Wetebuch 330.
Wetteprotokolle 352.
Wetterau 6. 354.
Wettin 192. 202. 264.
Wettiner 66. 123. 136. *192.
253. 273. 380.
Wettinische Lande 264. 265.
Wetzel von Marsilien 66.
Wetzlar 320. 321.
Wezel 391.
Whistler 132.
Wiberg 288.
Wickrathberg 4.
Widmann 205.
Wiedersberg, v., 70.
Wiederverheiratung 331.
Wiegand 230.
Wiegen 114.
Wien *XV. XVI. 5. 20. 27. 28.
31. 36. 64.80. *81.91.94. 97.
103. 108. 120. 121. 148. 165.
♦173. 203. *209. 224. 233. 234.
240. 242. 275. 280. *282. 292.
299. 300. 301. 302. 306. 315.
325. 330. 333. 334. 335. 363.
365. 382. 383. 390. 397. 400.
443. *446.
Wiener Univ. 359.
Wiener-Neustadt 33. 209.
Wiesbaden 64. *314.
Wiho 204.
Wildeck, v., 75.
Wildon, v., *60.
Wilhelm IV. v. Bayern 180.
Wilhelm v. Holland 91.
Wilhelm I. v. Jülich 70.
Wilhelm IV. v. Jülich-Berg 350.
Wilhelm II., Kaiser 192. 373.
Will 197.
Wille 194.
Willkommenbuch 393.
Willoh, Pfarreien in Oldenburg
207.
Wilparting 122.
Wilzburg 107.
Wimpfen 143.
Windau 3.
Windberg 107.
Windelsham 2.
Windesheim 348.
Windheim, v., 123.
Windsor 422.
Windter 90.
Winhering 102.
Winterfeldt 353.
Winterhalter 132.
Winterthur 64. 327.
Winton 421.
Wirtschaftsleben 400.
Wisby 122. 226.
Wismar 2. *101. 120. 266.
Witte 193.
Witteisbach, Haus, *86. 92. 121.
136. 167. 192. 261. *273.
Wittenberg 108. 172. 197. 207.
208. *212.*213. 215.217.224.
225.
Wittgendorf 2.
Wittgensdorf 2.
Witting VIII. 80. 253. 286.
Wittmann, Pius, VIII.
Witwenkassenrechnungcn 342.
Wnuk 318. 319.
Wohnbau 110.
Wohnplätze *176.
Wolau 87.
Wolberg 284.
Wölckern, v., 249.
Woldekens 403.
Woldenberg 284.
Wolf 203. 283.
Wolfenbüttel 171. 218.
Wolff 92.
Wolffersdorff, v., 79. 144. 371.
Wolfram v. Eschenbach 59.
Wolfskron 335.
Wolfstein, v., 144.
Wolgemut 19.
Wolhusen, v., 68.
Wolken-Keller 144.
Wolkenstein 234.
Wöllwarth, v., 121.
Wolmersted 403.
Wölp 263.
Worbis 53.
Worde 227.
Worms 353. 399.
Worpel 48.
Worte 227.
Wörterbücher, historisch-geogr.
176.
Wortzinsbuch 227.
Wrangel 134.
Wratislaw 300.
Wratislavvsche Sammlung 300.
Wulburn 53.
Wulfen 344.
Wulff 355.
Wulffen, v., 138.
Wülfingen 230.
Wultur 334.
Wunsdorf 120.
Wunschwitz, Frhr. v., 299.
Wunschwitzsche Sammlung 299.
Wunsiedel 115. 296.
Wüntzendorff 120.
Würfel 327. 334.
Wurf fei 19.
Württemberg XVI. 4. 6. *'38.
39. 57. 67. 80. 119. 153. 171.
193. 213. 216. 246. 247. 252.
253. 277. 279. 286. 291. 296.
312. 324. *342. 350.414. 417.
449.
Württemberger Hof- u. Staats-
kalender 205.
Württemberg, Wappen 65.
Würzburg 107. 123. 172. 180.
222. 225. 260. 326.
Wussecken 319.
Wustehof 208.
Wuthenau, v., 138.
Wyss, v., 326.
Ximenes 5.
York 422.
York von Wartenburg 12.
Yorkshire 2. 3.
Zaanland 64.
Zabergäu 225.
Zaccaria 346.
Zagora 35.
Zagreb 213.
Zahna 207.
Zähringen 66. 77. 149. * 193. 271.
Zaleszczyki 35.
Zander 285.
Zanotti 76.
Zantier 207.
Zara 27.
Zaregoza 225.
Zedtwitz, Frhr. v., VIII. 70.
Zehntgelder 228.
Zehsche Sammlung 300.
Zeichenregister 317.
Zeichner 80.
Zeitschriften 175.
Zeitschriftenadreßbuch 246.
Zeitungen 246.
Zeitungsausschnitte 299.
Zeitungsbeilagen 175.
517
Zeller- Werdmüller 326. 337.
Zemmen 319.
Zenta 446.
Zentralarchiv für Matriken 36.
Zentral-Hilfsverein der dtsch.
Adelsgenossensch. 343.
Zentralisation der Kirchenb. 16.
Zentralkommission 165.
Zentralstelle f. dtsch. Personen-
u. Familiengesch. 19. 280.
Zeppelin, Graf v., 373.
Zerbst 197. 322.
Zerbst, v., 62.
Zeschau, v., 144.
Zeschwitz, v., 79.
Zettelkataloge 178. 354.
Zettelsammlung 10.
Zeugen 403.
Zeugenreihen 404.
Zeugenvernehmungen 321.
Ziegeler 191.
Ziegler 144.
Zierer 283.
Zimmerleute 347.
Zinngeschirr 114.
Zinngießer 228.
Zinsregister 321.
Zinsrollen 401.
Zittau 201. 209. 210. 224. 246.
260. 390.
Zivilehe, fakultative 38. 39.
197.
Zivilkrankenanstalten 33.
Zivilstandsregister 2. 3. 4.
Zöfingen 69.
Zollamtsurkunden 236.
Zollern 191. 192. 367.
Zollern, Grafen v., 274.
Zollikon 77.
Zorn 132.
Zschackwitz 184.
Zschillen 106.
Zschopau 104.
Zug 327.
Zügenglöcklein 8.
Züllichau 4.
Zum Hohenhaus 151.
Zum Kleeblatt 80. 280.
Zum Kranich 151.
Zum Paradies 149.
Zum Rebstock 151.
Zunamen 149.
Zunft-Archive 298.
Zunftchroniken 378.
Zürich VIII. XV. 2. 56. 61. 67.
77. 100. 102. 103. 108. 112.
120. 122. 135. 144. 166. 225.
227. 274. 282. *286. 304. 324.
325. 326. *327. 337. 345. 346.
351.
Zürichgau 61.
Zusammenstellungen, kürzere,
geneal., 384.
Zusatzbücher 328.
Zustou, v., 323.
Zütphen 374.
Zuylen, van, 234.
Zwangsversteigerungen 246.
Zwickau 2. 171. 197. 338.
Zwingli 115.
Zwinnenberg, v., 70.
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Titelbild. Vornehmer Originalleinenband, dem Inhalt an-
gepaßt. Vorzügliche Ausstattung. Groß-Oktav. M. 20.—
Dieses Buch bestellt ein bisher nur von Zeit zu Zeit durch Vorarbeiten
durchwühltes, doch nie voll übersehenes, noch wenig systematisch be-
bautes Feld; es dürfte insofern wohl ein kunstgeschichtliches auch kultur-
geschichtliches Ereignis bilden. Die Ergebnisse der Vorarbeiten und ein-
zelnen Forschungen auf diesem besonderen Gebiete aneinanderzureihen,
die Lücken zu füllen und die große Zahl der sich bietenden Probleme
auch nur zum Teil zu lösen, alles dann planmäßig zusammenzufassen und
zu einem geschlossenen Bilde zu fügen, hatte leider bisher noch niemand
versucht noch vermocht.
Es ist ein Buch von größter Bedeutung, nicht nur für jeden Deutschen,
sondern für jeden Germanen; es ist geeignet, diese Völker wenigstens auf
einem Gebiete, auf dem ihrer künstlerischen Kindheit, zu gemeinsamer
Forschung zusammenzuführen.
Wir hoffen, daß dieses Werk ein echt nationales Volksbuch werden
wird, ohne dabei weniger eine wissenschaftliche Tat zu sein.
Aufs glänzendste besprochen von Kunsthistorikern, Kulturhistorikern,
Kunstgewerblern, Architekten usw.
VERLAG VON H. A. LUDWIG DEGENER, LEIPZIG, 1909
Hunderte, der glänzendsten Urteile maßgebender Kritiker
und hervorragender Zeitgenossen bestätigen, daß eines der
vornehmsten, wichtigsten Hausbücher
DEGENER'S
ZEITGENOSSEN-LEXIKON
WER IST's?
Biographien. Angaben über Herkunft,
Familie, Lebenslauf, Werke u. Schriften,
Lieblingsbeschäftigungen, Parteiange-
hörigkeit, Mitgliedschaft bei Gesell-
schaften, Adresse. Andere Mitteilungen von allgemeinem Interesse.
Neue IV. Ausgabe. S&Ts3S5Ä2
Vornehm gebunden Mark 12.50, Luxusausgabe broschiert Mark 21.—
;====== Preisgekrönt ======
Mit einer Einleitung: Interessantes aus der nationalen und internationalen
Statistik. — Pflegestätten des Geistes (Universitäten, Hochschulen, Biblio-
theken, Sammlungen, Akademien usw. — Sämtliche Staatsoberhäupter
und die europäischen regierenden und ehemals regierenden Fürstenfamilien.
Über 3000 Pseudonyme lebender Schriftsteller usw.
„. . . Ein Werk, das Kaiser und Könige kaufen und das sich neben den Prunkgemächern fürst-
licher Schlösser während kurzer Zeit auch im Bureau des Geschäftsmannes, im stillen Arbeits-
zimmer des Gelehrten eingebürgert hat, trotz der riesigen Konkurrenz auf dem Büchermarkt, ein
solches Werk muß immerhin eine Leistung sein. Und wir stehen nicht an, das Buch mit dem großen
rätselhaften Fragezeichen auf dem eleganten schwarzroten Leinenbande für eine Leistung ersten
Banges zu erklären. . . .Wir können dies prächtige, ungemein nützliche Werk jedem Gebildeten
mit gutem Gewissen angelegentlichst empfehlen." Vossische Zeitung, Berlin.
Unendlich nützlich jedem Offizier,
Staatsbeamten, Künstler, Kaufherrn,
Industriellen, Bankier, Politiker, Re-
dakteur, Literaten, jeder Dame der
Gesellschaft usw.; dürfte in keiner
Bibliothek, keinem Amtsbureau, bei keinem Familienforscher fehlen.
Gehört ins Haus
jedes Gebildeten
BRIOHAM VO'.INC. UNIVERSI1
31197 11932 6673
Date Due
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JUL 07 2007
nr.T0& w
Brigham Young University