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Full text of "Kirchengeschichte Deutschlands"

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KIRCHENGBSCHICHTE  DEUTSCHLANDS 


DRITTER  TEIL 


KIRCHENGESCHICHTE 


DEUTSCHLANDS 


7 


VON 


Dr.  ALBERTxvHAUCK 

PROFESSOR  IN  LEIPZIG 


DRITTER  TEIL 


ÜNVERlNDEBTEB  ABDRUCK  DER 
DRITTEN  UND  VIERTEN  (DOPPEL-)  AUFLAGE 


LEIPZIG 
J.  0.  HINRICHS'SCHE  BUCHHANDLUNa 

1920 


1  Inhaltsverzeichnis. 

( 

}  Sechstes  Bach. 

! 

j     Konsolidierung  der  deutschen  Kirche.    911—1002. 

i 

i  Erstes  Kapitel.  Seite 

i    Krone,     Episkopat     und     Herzogtum.       Grundlegung     der 

I         bischöflichen  Fürstenmacht 8 

Entstehung  des  Herzogtums  S.  3.  Gegensatz  des  Episkopats 
gegen  dasselbe  S.  6.  Verbindung  zwischen  der  Krone  und  dem 
(Episkopat  unter  Konrad  I.  S.  8.  Änderung  der  königlichen 
Politik  unter  Heinrich  I.  S.  16.  Otto  1.  S.  20.  Seine  Stellung 
1  zum    Episkopat    S.  27.     Widerstand   einzelner  Bischöfe  S.  33. 

!  Andere  gehen   auf  die  Absichten  des  Königs  ein  S.  40.     Auf- 

I  kommen  der  Investitur  S.  52.     Begründung   der  bischöflichen 

Territorialgewalt  S.  56. 

j  Zweites  Kapitel. 

■      Die  Gründung  der  Kirche  im   norddeutschen  Wendenland        70 
I  Politische  Verhältnisse  S.  70.   Missionsanfänge  S.  79.    Das  wen- 

?  dische  Heidentum  S.  84.    Nationaler  Gegensatz  S.  86.  Missions- 

I  arbeit   unter    Otto  I.  S.  91.     Gründung    der   Bistümer  S.  99. 

I  Schleswig,  Ripen,  Aarhus  S.  99.  Brandenburg,  Havelberg  S.  102. 

I  Oldenburg  S.  105.  Magdeburg  S.  108.  Merseburg,  Meißen,  Zeitz 

S.  130.  Unsicherheit  der  Erfolge  S.  136.  Aufhebung  von  Merse- 
burg S.  142. 

Drittes  Kapitel. 
Wiederaufnahme  der  südöstlichen  Mission.    Tätigkeit  der 

deutschen  Kirche  in  Böhmen  und  Polen 147 

Die  Ungarn  S.  147.  Neubesetzung  der  Marken  S.  152.  Tätig- 
keit der  bairischen  Kirche  S.  157.  Piligrim  von  Passau  S.  163. 
Mährisches  Missionsgebiet  S.  182.  Die  Tschechen  S.  184.  Das 
Bistum  Prag  S.  196.     Polen  S.  200. 

Viertes  Kapitel. 
Die  Erneuerung  der  Beziehungen  zu  Italien  und  ihre  Rück- 
wirkung auf  die  kirchliche  Lage  im  Norden 203 

Lage  des  Papsttums  S.  203.    Erneuerung    der  politischen  Be- 


—     VI     — 

Ziehungen  zu  Italien  S.  211.  Das  Kaisertum  Ottos  I.  S.  223. 
Kaiserliche  und  päpstliche  Gewalt  S.  230.  Otto  IL  S.  240. 
Unsicherheit  auf  dem  Missionsgebiet  S.  243.  Otto  III.  S.  255. 
Begründung  nationaler  Kirchen  in  den  östlichen  Ländern  S.  270. 

Fünftes   Kapitel. 

Literatur  und  Kunst 274 

Kulturstand  S.  274.  Theologische  Bildung.  Rather  von  Lüttich 
S.  284.  Wirkung  der  nationalen  Erhebung.  Corvey  S.  296.  Die 
sächsischen  Nonnenklöster  S.  298.  Hrotsuith  S.  299.  Widukind 
S.  308.  Fortsetzer  Reginos,  Ruotger  S.  314.  Schwaben  S.  315. 
Kirchenrecht  S.  317.  Theologie  S.  318.  Aufblühen  des  Schul- 
wesens S.  322.  Ablehnung  fremder  Einwirkungen  S.  329.  Kunst: 
Architektur  S.  334.     Malerei  S.  337.     Skulptur  S.  341. 

Sechstes  Kapitel. 

Die  Anfänge  der  Klosterreform 343 

Verfall  des  Mönchtums  S.  343.  Lothringische  Reform:  Gerhard 
von  Brogne  S.  346.  Reformatorisch  gesinnte  Männer  in  Ober- 
lothringen S.  350.  Gorze  S.  352.  Reformen  durch  den  Episkopat: 
Metz  S.  358.  Toul  S.  361.  Trier  S.  364.  Verdun  S.  365. 
Lüttich  S.  367.  Neue  Klöster  S.  368.  Literarische  Denkmale 
der  Reformbewegung  S.  372.  Die  Reform  im  übrigen  Deutsch- 
land S.  373. 


Siebentes  Buch. 


Das  Übergewicht  des  Königtums  in  der  Kirche  und 
der  Bruch  desselben  durch  Eom.    1002—1122. 

Erstes  Kapitel. 
Wachsender  Einfluss  des  Königtums  unter  Heinrich  IL.  .  391 
Heinrichs  Persönlichkeit  S.  391.  Besetzung  der  Bistümer  S.  397. 
Gericht  über  Bischöfe  S.  408.  Fortbildung  der  bischöflichen 
Territorialgewalt  S.  409.  Teilnahme  an  der  kirchlichen  Ad- 
ministration: Wiederherstellung  von  Merseburg  S.  410.  Ganders- 
heimer  Streit  S.  414.  Bistum  Bamberg  S.  418.  Synoden  S.  428. 
Katharer  S.  433.  Gottesdienstform  S.  434.  Stellung  der 
Bischöfe:  Zustimmung  S.  436.     Burchard  von  Worms  S.  437. 

Zweites  Kapitel. 

Erstarken  des  Mönchtums 443 

Die  Äbte  Fürsten  S.  443.     Reformbewegung  S.  448.    Verfahren 
Heinrichs  S.  448,  der  Bischöfe  S.  458.   Die  Cluniacenser  S.  460, 


—  vn  — 

Wilhelm  von  Dijon  S.  461,  Richard  von  St.  Vanne  S.  467. 
Verhältnis  zum  Episkopat  S.  478,  der  Adel  S.  490,  die  Be- 
völkerung Lothringens  S.  491.  Erweiterung  der  Reform- 
tendenzen S.  494.  Die  Cluniacenser  in  Deutschland,  Poppo 
S.  499.     Widerspruch  der  deutschen  Benediktiner  S.  507. 

Drittes   Kapitel. 

Kaisertum  und  Papsttum 516 

Römische  Zustände  S.  516.  Benedikt  VIII.  S.  518.  Heinrich 
Kaiser  S.  521.  Die  IdrchHclie  Reform  durch  ihn  angeregt 
S.  526.  Aribo  von  Mainz  und  der  deutsche  Episkopat  S.  530. 
Ergebnis  S.  540.  Konrad  IL  S.  541 ,  seine  Stellung  in  der 
Kirche  S.  544,  keine  Reformpolitik  S.  556.  Gegensätzliche  An- 
schauungen S.  561.  Die  Lage  in  Rom  S.  568.  Heinrich  HI. 
S.  571.  Betonung  der  kirchlichen  Rechte  des  Königs  S.  574. 
Stellung  zur  Reformbewegung  S.  580.  Reform  in  Rom  S.  583. 
Clemens  IL  S.  590.  Damasus  IL  S.  594.  Leo  IX.  S.  595.  Über- 
gang der  kirchlichen  Regierung  an  den  Papst  S.  600,  Stellung 
des  Landesepiskopats  S.  611.  Die  Persönlichkeit  des  Papstes 
S.  616  und  des  Kaisers  S.  618.  Viktor  IL  S.  621.  Tod  Hein- 
richs S.  622. 

Viertes  Kapitel. 

Der  Fortgang  der  Wendenmission  und  die  beginnende  Loa- 

lösung   der  skandinavischen   Kirchen   von  Deutschland       624 
Zustand    der   Kirche    in    den    sorbischen  Landschaften  S.  624, 
bei  den  Liutizen    S.  628,    Aufhören    der    Mission,    Brun    und  ' 
Günther  S.  630.     Die  Lage    in  Skandinavien  S.  634.     Unwan 
S.  637.     Adalbert  S.  649.     Nordischer  Patriarchat  S.  658. 

Fünftes    Kapitel. 

Die    Emanzipation    des    Papsttums    von    der     königlichen 

Gewalt 665 

Die  Kaiserin  Agnes  S.  666.  Stephan  IX.  S.  669.  Herzog  Gott- 
frid  S.  670.  Peter  Damiani  S.  672.  Humbert  S.  673.  Un- 
ruhen in  Rom  nach  Stephans  Tod  S.  678.  Nikolaus  11.  S.  680. 
Neuordnung  der  Papstwahl  S.  683.  Der  Bund  mit  den  Nor- 
mannen S.  688  und  der  Pataria  S.  691.  Widerspruch  in  Deutsch- 
land S.  698.  Tod  Nikolaus'  S.  702.  Cadalus  S.  703.  Alexander  IL 
S.  703.  Synode  von  Basel  S.  705.  Der  Sturz  der  Kaiserin  S.  711. 
Anno  von  Köln  S.  712.  Synode  von  Augsburg  S.  717.  Synode 
von  Mantua  S.  721.  Der  Eintritt  Heinrichs  IV.  in  die  Re- 
gierung S.  724,  seine  Räte  und  seine  Absichten  S.  725.  Schwierig- 
keiten S.  726.  Vernichtung  der  Wendenmission  S.  734.  Der 
steigende  Einfluß  des  Papsttums  S.  736.  Verhältnis  des  Königs 
zur  Kurie  S.  744. 

Sechstes  Kapitel. 

Fünfzig  Jahre  Streit 753 

Gregor  Vil.  S.  753.  Annäherung  des  Königs  und  Papstes  S.  769. 


—     VIII    — 

Zwiespalt  des  Papstes  mit  dem  deutschen  Episkopat  S.  772. 
Das  Investiturverbot  S.  777.  Der  Bruch  des  Königs  mit  dem 
Papst  S.  786.  Die  Niederlage  des  Königs  S.  796.  Canossa 
S.  808.  Der  Bürgerkrieg  in  Deutschland  S.  809.  Gregor  sucht 
die  Entscheidung  über  den  Thronstreit  zu  erlangen  S.  811,  es 
mißlingt  ihm  S.  812;  er  ergreift  Partei  gegen  Heinrich  S.  819. 
Wahl  Wiberts  S.  825.  Gregors  Niederlage  und  Tod  S.  827. 
Die  Lage  in  Deutschland  S.  838.  Heinrich  sucht  die  Gregorianer 
zu  beseitigen  S.  844,  muß  sie  aber  anerkennen  S.  847.  Der 
politische  Friede  S.  849.  Fortdauer  des  kirchlichen  Zwiespalts 
S.  850.  Veränderung  der  päpslichen  Politik  unter  Viktor  III. 
S.  857  und  Urban  II.  S.  858.  Erfolge  ürbans  S.  860.  Das 
Eintreten  der  Mönche  für  die  Unterwerfung  unter  den  Papst 
S.  864.  Auflösung  der  Wibertistischen  Partei  in  Deutschland 
S.  880.  Pascha!  U.  S.  881.  Erhebung  Heinrichs  V.  S.  885.  Die 
Beendigung  des  Schismas  S.  887.  Der  Investiturstreit  S.  889. 
Gelasius  IL  u.  Kalixt  II.  S.  912.  Die  theoretische  Lösung  S.  913. 
Der  Wormser  Vertrag  S.  921. 

Siebentes  Kapitel. 

Fortschritte  des  geistigen  Lebens 924 

Architektur  S.  924.  Skulptur  S.  930.  Malerei  S.  933.  Schul- 
wesen S.  936.  Geschichtschreibung  S.  943.  Die  Streitschriften 
S.  958.  Kirchenrecht  S.  961.  Theologie  S.  962.  Der  Beren- 
garische  Streit  S.  962.  Exegese  S.  966.  Bern  S.  967.  Othloh 
S.  968.  Thiofrid  S.  971.  Berengos  S.  971.  Lateinische  Ge- 
dichte S.  973.  Deutsche  Gedichte  S.  974.  Übersetzungen  S.  976. 
Schluß  S.  978.  

Bischofslisten 981 

Klösterverzeichnis 1011 

Beilagen. 

1.  Die  literarische  Hinterlassenschaft  Adalberts  v.  Prag      .     .  1041 

2.  Der    dem   Bischof   Haimo   von  Halberstadt  zugeschriebene 
Psalmenkommentar 1043 

3.  Ztim  Wormser  Konkordat 1047 

Literaturübersicht 1050 

Register 1057 

Berichtigungen 1078 


Sechstes  Buch. 


Konsolidierung  der  deutschen  Kirche. 

911—1002. 


Hauck,  Kirchengeschichte.  III.    1.  ii.  1904. 


Erstes  Kapitel. 

Krone,  Episkopat  und  Herzogtum.     Grundlegung 
der  bischöflichen  Fürstenmacht. 


Während  dem  karolingischen  Königtum  je  länger  je  mehr  die 
Kraft  zu  handeln  verloren  ging,  und  die  Verhältnisse  in  Staat  wie 
in  Kirche  mehr  oder  weniger  sich  selbst  überlassen  bheben,  vollzog 
sich  eine  für  die  Geschicke  des  deutschen  Volkes  unendhch  wichtige 
Neubildung.  Die  Vereinigung  der  deutschen  Stämme  zum  deutschen 
Volk  war  einstmals  durch  die  Auflösung  der  Stammesherzogtümer 
herbeigeführt  worden.  Jetzt  als  das  Königtum  seiner  ersten  Pflicht, 
Schutz  der  Grenzen,  nicht  mehr  zu  genügen  imstande  war,  trat  ein 
neues  Stammesherzogtum  dem  fränkischen  Königtum  zur  Seite  \ 
Die  zentralisierende  Tendenz,  die  seit  der  Erhebung  Chlodovechs 
geherrscht  hatte,  wurde  durch  die  dezentralisierende  abgelöst,  die 
fast  für  ein  Jahrtausend  maßgebend  blieb.  Die  deutsche  Geschichte 
kennt  kaum  einen  wichtigeren  Wandel  als  diesen.  Aber  es  war 
nicht  ein  poMtischer  Gedanke,  der  zu  ihm  führte,  eher  der  Mangel 
eines  solchen.  Die  Sache  machte  sich  wie  von  selbst:  diejenigen 
Männer,  die  es  verstanden,  die  Kraft  der  Stämme  zusammenzufassen, 
wurden  von  der  Gesamtheit  ihrer  Stammesgenossen  als  Führer  an- 
erkannt; wenn  nicht  sie  selbst,  so  ihre  Erben  wurden  mit  dem  alten 
Namen  der  Herzoge  bezeichnet. 


^  Über  die  Entstehung  des  Herzogtums  handeln  Waitz,  Verfass.- 
Gesch.  V  S.  33  ff.,  Schröder,  Deutsche  Rechtsgeschichte  S.  376  ff.,  Dümmler, 
Gesch.  des  Ostfränk.  Reiches  III  S.  563  ff.  (2.  Aufl.),  Giesebrecht,  Gesch.  d. 
deutsch.  Kaiserzeit  I  S.  178  ff.  (3.  Aufl.),  Lamprecht,  Deutsche  Geschichte  II 
S.  112  ff. 

1* 


Das  geschah  bei  den  vier  großen  Stämmen.  Anr  frähesten 
bei  den  Grenzstämmen,  den  Sachsen  und  Baieni.  Dort  begann 
die  Erhebung  der  Liudolfinger  schon  unter  Ludwig  d.  D..  hier 
schwang  sich  der  Markgraf  Liutpold  unter  König  Arnulf  zu  einer 
ähnhchen  Stellung  empor,  wie  sie  das  Haus  Liudolfs  im  Norden 
innehatte.  Ihrem  Vorgang  folgten  die  inneren  Stämme,  die 
Schwaben  und  die  in  zwei  Herzogtümer  sich  spaltenden  Franken. 
Im  Anfang  des  zehnten  Jahrhunderts  war  auch  bei  ihnen  die 
Bildung  des  Herzogtums  eine  vollendete  Tatsache.  Dagegen  kam 
es  bei  den  kleinen  Stänunen  der  Thüringer  und  Friesen  nicht  zur 
Entstehung  neuer  Stammesherzogtümer.  In  Friesland  bemerkt  man 
nicht  einmal  den  Ansatz  dazu.  Daran  fehlte  es  in  Thüringen  nicht. 
Aber  schließlich  gelang  es  keinem  eigenen  Herzogsgeschlecht  sich 
zu  behaupten.  Das  kleine  Land  wurde  von  dem  sächsischen  Herzog- 
tum abhängig. 

Vergegenwärtigt  man  sich  die  Entstehung  der  einzelnen  Her- 
zogtümer, so  drängt  sich  die  Bemerkung  auf,  daß  der  Ursprung, 
den  die  Macht  der  herzoglichen  Geschlechter  hatte,  sehr  verschieden 
war.  Die  Kraft  der  Liudolfinger  beruhte  auf  dem  übererbten  An- 
sehen ihrer  alten  Familie  ^  und  auf  ihrem  weitausgedehnten  Grund- 
besitz^. Auch  Liutpold  gehörte  einem  in  Baiem  altbegüterten 
Hause  an;  aber  mächtiger  war  er  doch  durch  die  x^mter,  die  er 
dem  König  verdankte:  er  war  Markgraf  in  mehreren  Marken  und 
Graf  in  vier  Gauen  ^.  Zumeist  durch,  ihre  persönlichen  Beziehungen 
zu  den  Königen  erstarkte  die  Macht  der  Konradiner;  es  gab  in 
Franken  keine  Familie,  die  so  sehr  durch  die  Gunst  des  Hofes  ge- 
fördert und  erhoben  wurde,  wie  die  ihre*.  Auch  der  Lothringer 
Reginar  wurde  mächtig  durch  seine  Beziehungen  zum  König;  aber 
sich  in  seiner  Macht  zu  behaupten,  gelang  ihm  hauptsächlich  durch 
seine  Verbindung  mit  seinen  Standesgenossen,  dem  eingeborenen 
AdeP.  So  verschieden  waren  die  Grundlagen,  auf  welchen  die 
Macht  der  Herzoge  sich  erhob;  darin  jedoch  bestand  kein  Unter- 
schied, daß  ihre  Würde  ihnen  nicht  vom  König  übertragen  wurde. 
Das  Herzogtum  war  kein  von  der  Krone  geschaffenes  Amt;  es 
entstand  unter  dem  Zwang  und  der  Gunst  der  Verhältnisse:  ihren 
Leistungen  für  den  Stamm  verdankten    die  Herzoge   ihre  Stellung 


'  Agius,  Liudolfs  Sohn,  sagt  von  seinem  Vater:  Ex  illustrissimo  Saxo- 
num  genere  oriundus  dux  orientalium  Saxonum  fuit,  Vit.  Hathum.  2  Scr.  IV 
S.  167. 

-  S.  Waitz,  JB.  d.  deutschen  Reichs   unter  Heinrich  I.   S.  9  (3.  Aufl.). 

^  Riezler,  Gesch.  Baierns  I  S.  245.         *  Dümmler,  OFr.  R.  III  S.  568, 

■■*  Regin.  cbron.  z.  .1.  898  S.  145  u.  899  S.  147. 


—     5     — 

im  Stamm.  Deshalb  war  ihre  Macht  wesentlich  anderer  Art  als 
die  durch  königliche  Verleihung  übertragene  Gewalt  des  fränkischen 
Beamtenadels-  Man  kann  sagen:  sie  beruhte  nicht  auf  einem  an- 
erkannten Rechtstitel,  sondern  auf  Usurpation,  xlber  diese  Usur- 
pation wurde  von  denen  bereitwillig  anerkannt,  über  die  die  Herzoge 
Gewalt  übten.  Nirgends  stießen  sie  auf  populären  Widerstand: 
es  konnte  alsbald  die  Anschauung  entstehen,  daß  das  Volk  selbst 
8as  Herzogtum  gegründet  habe,  indem  es  einen  Herzog  wähltet 
Gleichwohl  ist  der  revolutionäre  Charakter  der  neuen  Macht  un- 
verkennbar. Sie  durchbrach  die  bisherige  Organisation  des  Reichs; 
sie  ersetzte  und  verdrängte  die  Tätigkeit  der  königlichen  Beamten. 
Aber,  wie  es  wohl  auch  sonst  geschehen  ist:  das  Revolutionäre 
trat  nicht  auf  revolutionäre  Weise  ins  Leben:  weder  Liudolf  noch 
Otto  sind  je  den  Trägem  der  Krone  entgegengetreten;  noch  wemger 
Liutpold  und  die  Konradiner:  sie  standen  in  den  engsten  Be- 
ziehungen zu  den  letzten  Karoüngem.  Vollends  der  Gedanke,  sich 
vom  Reiche  loszulösen,  lag  gänzlich  außerhalb  des  Gesichtskreises 
der  Männer,  die  emporkamen,  indem  sie  die  Grenzen  des  Reiches 
deckten-.  Deshalb  ist  das  UnverständHche  verständlich:  sie  be- 
gründeten einte  Macht,  die  das  Königtum  auf  das  tiefste  schädigte, 
und  sie  taten  es,  ohne  daß  der  Hof  ihnen  widerstrebte  oder  ent- 
gegentrat. Das  neue  Stammesherzogtum  ist  entstanden  nicht  durch 
die  Könige;  aber  auch  nicht  gehindert  von  ihnen. 

Aber  es  war  eine  neue  Macht.  Bestand  es  erst  einmal,  so. 
konnte  es  nicht  ausbleiben,  daß  die  alten  Mächte  innewurden, 
daß  es  in  ihre  Kreise  störend  eingriff.  Jedermaim  weiß,  wie  scharf 
unter  König  Konrad  I.  der  Gegensatz  zwischen  Königtum  und 
Herzogtum  hervortrat  Konrad  hat  sich  in  dem  unablässigen  Ringen, 
fränkischer  König  nach  alter  Weise  zu  sein,  verzehrt.  Aber  was 
er  unternahm,  konnte  nicht  zum  Ziel  gelangen;  denn  die  Macht, 
über  die  er  verfügte,  war  zu  gering,  als  daß  er  die  bereits  gefestigte 
herzogUche  Gewalt  hätte  wieder  beseitigen  können.  Auch  war  er 
nicht  der  Mann,  durch  überwiegendes  Talent  dasjenige  zu  ersetzen, 
was  ihm  an  Machtmitteln  gebrach.  Zwar  haben  die  Zeitgenossen 
ihm  Großes  zugetraut;  aber  ihr  Urteil  über  den  König  war  be- 
stochen durch  die  mutige  und  ritterliche,  frische  und  wohlwollende 
Art  des  Mannes^.     In  Wahrheit   entscheidet  über  die  G-röße  des 


*  Thietmar  läßt  Heinrich  II.  sagen:  Nonne  scitis  .  .  Bawarios  ab  initio 
ducem  eligendi  liberam  habere  potestatem?  chron.  V,  14  S.  115. 

-  Eine  Ausnahme  bildet  Lothringen.  Reginar  schloß  sich  dem  west- 
fränkischen Reiche  an. 

'  Lindprand  urteilt:  Nisi  .  .  mors  .  .  Chuonradum  regem  tarn  citissime 


—     6     — 

Talents  nur  der  Erfolg.  Und  er  spricht  gegen  Konrad.  Das 
Herzogtum  ging  aus  dem  Kampfe  mit  dem  Königtum  zunächst 
siegreich  hervor.  Und  doch  gedenkt  man  gerne  des  letzten  frän- 
kischen Königs.  Denn  höher  als  das  Talent  steht  die  Größe  der 
Gesinnung,  und  wenn  irgend  jemand  Sympathie  verdient,  so  der 
Mann,  der  eine  große  Stellung  vor  Erniedrigung  schirmt,  der  im 
Kampfe  für  ein  berechtigtes  Ziel  sich  durch  den  Mangel  an  Er- 
folg nicht  irre  machen  läßt.  Das  ist  Konrads  Ruhm.  Sein  Ziel 
war  berechtigt;  denn  sein  Kampf  für  die  Macht  der  Krone 
war  schließlich  doch  ein  Kampf  für  die  Macht  und  die  Einheit 
Deutschlands, 

Doch  er  kämpfte  vergebHch;  das  Herzogtum  hatte  Bestand. 
Die  Zahl  der  Gewalten  im  Reich  war  um  eine  vermehrt.  Wir 
haben  in  Erwägung  zu  ziehen,  welche  Wirkung  die  Entstehung  des 
Herzogtums  auf  die  kirchlichen  Verhältnisse  übte,  welche  Stellung 
der  Episkopat  ihm  gegenüber  einnahm. 

Auch  der  Episkopat  gehörte  zu  den  alten  Mächten.  Es  ist 
nun  an  sich  klar,  daß  die  Stellung  der  Bischöfe  im  Reich  durch 
das  Emporkommen  der  neuen  Gewalt  bedroht  war.  Die  Grafen 
waren  um  eine  Stufe  herabgedrückt,  indem  die  Herzoge  zwischen 
sie  und  den  König  in  die  Mitte  traten.  Das  gleiche  Schicksal 
drohte  der  geistlichen  Aristokratie.  Doch  kam  dabei  noch  Größeres 
in  Betracht  als  Standesinteresseu.  Wir  erinnern  uns:  so  lange  das 
alte  bairische  Stammesherzogtum  bestand,  war  die  baiiische  Kirche 
kein  Glied  der  Kirche  des  Reichs  gewesen.  Die  Hei-zoge  hatten 
in  ihr  die  Gewalt  geübt,  welche  im  Reich  dem  König  zukamt 
Konnte,  mußte  die  Erneuerung  der  Herzogtümer  nicht  auf  die 
Einheit  der  deutschen  Kirche  auflösend  wirken? 

Man  sieht:  wie  zwischen  Königtum  und  Herzogtum,  so  war 
auch  zwischen  Herzogtum  und  Episkopat  ein  innerer  Gegensatz 
vorhanden.  Aber  wie  dort,  so  zeigte  er  sich  auch  hier  nicht  so- 
fort wirksam.  Als  die  Krystalhsation  einer  selbständigen  Macht 
innerhalb  der  Stammesgebiete  begann,  haben  sich  die  Bischöfe 
diesem  Prozeß  nicht  entgegengesetzt.  Sie  standen  in  Sachsen  und 
in  Baiem  in  gutem  Einvernehmen  mit  den  ersten  Herzogen;  gleich 
den  übrigen  Großen  ordneten  sie  sich  bereitwilHg  ihrer  Führung 
unter.    In  Sachsen  folgten,  als  Herzog  Brun  seine  Stammesgenossen 


raperet,  is  esset,  cuius  nomen  multis  mundi  nationibus  imperaret,  Antap. 
11,20  S.  36;  vgl.  c.  17  S.  35;  Contin.  Regln,  z.  J.  919  S.  156.  Die  St.  Galler 
Anekdoten  sind  jedermann  bekannt;  am  schwersten  wiegt  ohne  Zweifel 
Widukinds  Urteil,  Res  gest.  Saxon.  I,  25  S.  22. 

1  S.  Bd.  I  3.  Aufl.  S.  373  ff.  496  f.  503  ff.     Bd.  U  2.  Aufl.  S.  414  ff. 


zur  Verteidigung  der  Heimat  gegen  die  Normannen  aufrief,  die 
Bischöfe  wie  die  Grafen  und  die  königlichen  Vasallen  seiner  Ladung. 
An  dem  unglücklichen  2.  Februar  880  sind  Thiadrich  von  Minden 
und  Markwart  von  Hildesheim  mit  dem  Herzog  umgekommen  ^. 
Ein  Vierteljahrhundert  später  wiederholte  sich  dasselbe  im  Süden. 
Mit  liutpold  standen  die  bairischen  Bischöfe  den  einbrechenden 
Ungarn  gegenüber.  Auch  hier  fehlte  es  nicht  an  Opfern  des 
Kampfes:  Erzbischof  Theotmar  von  Salzburg  und  die  Bischöfe  Udo 
von  Freising  und  Zacharias  von  Sehen  fielen  zugleich  mit  dem 
Markgrafen  und  zahlreichen  bairischen  Großen  am  5.  Juli  907^. 
In  Franken  lag  zwar  Eudolf  von  Würzburg  im  Kampf  mit  den 
Babenbergem;  aber  er  widersetzte  sich  nicht  der  Entstehung  einer 
herzoglichen  Gewalt,  sondern  er  stritt  dagegen,  daß  sie  dem  Hause 
der  Babenberger  zufalle;  seine  Kämpfe  sind  ein  Moment  in  der 
Erhebung  seines  Geschlechts  zur  herzoglichen  Würde  ^. 

Allein  das  Einvernehmen  zwischen  Bistum  und  Herzogtum 
war  nicht  von  Bestand.  Der  Streit  begann  in  Schwaben.  In  ganz 
Süddeutschland  gab  es  keinen  mächtigeren  Bischof  als  Salomo  HI. 
von  Konstanz^:  ein  Mann  von  vornehmer  Geburt,  von  lange  her 
am  Hofe  bekannt^,  eng  befreundet  mit  dem  einflußreichen  Hatte 
von  Mainz,  neben  dem  großen  Bistum  im  Besitz  der  Abteien 
St.  Gallen  und  Ptäfers*^,  mochte  er  sich  wohl  als  der  erste  Mann 
Schwabens  fühlen :  unmögüch  konnte  er  gewillt  sein,  sich  unter  einen 
Herzog  zu  stellen.  So  trat  er  schon  dem  ersten  entgegen,  der  in 
Schwaben  offen  nach  der  herzoglichen  Würde  strebte;  es  war  der 
Graf  Burkhart,  der  sich  Fürst  der  Alamannen  nannte.    Erlag  nun 


'^  1  Annal.  Fuld.  z.  d.  J.  S.  94,  Widuk.  I,  16  S.  15  f.,  Thietm.  U,  23  S.  32. 
Thietmar  läßt  Brun  von  König  Ludwig  HI.  mit  der  Führung  beauftragt 
sein;  doch  ist  darauf  schwerlich  viel  Gewicht  zu  legen. 

2  Contin.  Regin.  z.  J.  907  S.  154,  Auctar.  Garst,  z.  J.  906  Scr.  IX  S.  565. 

*  Regino  läßt  die  Kämpfe  zwischen  Rudolf  (licet  nobilis  stultissimus 
tarnen,  z.  J.  892  S.  140**),  und  den  Babenbergischen  Brüdern  ex  parvis 
minimisque  rebus  entspringen,  spricht  dann  aber  von  der  Eifersucht  der 
beiden  Familien  de  magnitudine  terrenae  potestatis,  z.  J.  897  S.  145.  Das 
letztere  war  der  Grund,  das  erstere  der  Anlaß. 

*  Von  ihm  berichtet  eingehend,  aber  unzuverlässig  Ekkeh.  Gas.  s. 
Galli;  zu  vergleichen  sind  etliche  Briefe  in  den  St.  Galler  Formeln,  Nr.  43, 
46  f.  S.  425  ff. 

*  Er  erscheint  seit  885  unter  den  königlichen  Notaren,  s.  B.M.  1650, 
1655  u.  ö. 

*  St.  Gallen  erhielt  er  zwischen  d.  14.  Mai  und  dem  August  890  durch 
König  Arnulf,  s.  dessen  Urkunde  B.M.  1824  und  Reg.  ep.  Const.  178;  Pföfers 
d.  6.  Febr.  905  durch  Ludwig  IV.,  s.  B.M.  1972. 


auch  Eurkhart  der  Eifersucht  der  welthchen  Großen  —  er  wurde 
in  der  Volks vei*sainmluiig,  die  seine  Würde  anerkennen  sollte,  ge- 
tötet — ,  so  ist  doch  sicher,  daß  Salomo  zu  seinen  entschiedensten 
Gegnern  gehorte.  Scharfblickend,  wie  er  war,  dachte  er  an  die 
Zukunft:  drum  war  ihm  der  Tod  des  Grafen  nicht  genug,  die 
ganze  Famihe  sollte  vernichtet  werden;  die  Söhne  Burkharts  wurden 
vertrieben,  sein  Bruder  Adalbert,  Graf  im  Thurgau,  ermordet.  Das 
Volk  rühmte  den  Getöteten  als  den  gerechtesten  Mann,  die  Schuld 
an  seinem  Tod  aber  schrieb  es  dem  Bischof  zu-^.  Das  geschah 
kurz  vor  oder  unmittelbar  nach  dem  Tode  Ludwigs  IV.". 

Seitdem  Konrad  I.  den  Kampf  mit  dem  Herzogtum  aufnahm, 
standen  ihm  überall  die  Bischöfe  zur  Seite.  Wie  einst  für  di§ 
Einheit  des  Reichs,  so  traten  sie  jetzt  für  die  Macht  der  Krone' 
ein.  Wer  möchte  bezweifeln,  daß  dabei  perscinliche  Motive  mannig- 
facher Art  mitwirkten  ?  Aber  es  wäre  nicht  gerecht,  sie  für  allein 
wirksam  zu  halten.  Man  dachte  auch  an  die  Gesamtheit.  In  tief 
empfundenen  Versen  hat  Salomo  III.  in  den  Tagen  Ludwigs  d.  K. 
das  Unglück  Deutschlands  geschildert.  Fragte  er,  worin  die  Wurzel 
des  Unheils  zu  suchen  sei,  so  war  die  Antwort:  darin,  daß  es  an 
einem  König  fehlte ''.  Konrad  wagte  es  wieder  König  zu  sein.  Wie 
hätten  die  Männer,  die  dachten  und  empfanden  wie  Salomo,  sich 
nicht  enge  an  ihn  anschließen  sollen?  Sie  waren  um  so  mehr  da- 
zu gedrängt,  als  inzwischen  an  den  Tag  getreten  war,  daß  die  her- 
zogliche Macht  sich  nicht  befestigen  konnte,  ohne  Hand  an  das 
Kirchengut  zu  legen.  Seit  dem  Sommer  907  stand-  Arnulf,  Liut- 
polds  Sohn,  an  der  Spitze  des  bairischen  Stammes.  Das  alte 
Selbstgefühl  der  bairischen  Herzoge  schien  in  ihm  wieder  aufeu- 
leben.  Wie  ein  unabhängiger  Herrscher  nannte  er  sich  „Herzog 
von  Gottes  Gnaden"*.  Man  begreift  es;  denn  vom  Reiche  im  Stich 
gelassen,  allein  gestützt  auf  die  eigene  Macht  mußte  er  die  Grenzen 
gegen  die  Ungarn  sichern.  Es  konnte  nur  gehngen,  wenn  er  alle 
ICraft  des  Landes  zusammenfaßte:  er  mußte  alte  Vasallen  an  sich 
ketten   und    mehr   noch  neue   gewinnen.     Dadm'ch  sicherte  er  zu- 


^  Annal.  Alamann.  z.  J.  911  Scr.  I  S.  55. 

-  Die  Annal.  Alam.  und  Colon.  Scr.  I  S.  98  erwähnen  Burkharts  Unter- 
gang vor  Ludwigs  Tod,  bezw.  Konrads  Wahl,  dagegen  Hermann  Contract. 
ehren,  z.  J.  911  Scr.  V  S.  112  nach  derselben.  Da  es  wahrscheinlich  ist, 
daß  Burkhart  im  November  911  umkam,  s.  Dümmler,  OFr.  R.  IE  S.  570 
Anm.  1,  so  ist  der  jüngere  Zeuge  im  Recht. 

3  Ad  Dadon.  episc.  v.  165  ff.  (Dümmler,  St.  Gall.  Denkm.  S.  234). 

^  Kleinmaym,  Juvavia,  Anhang  S.  145 :  Divina  favente  dementia  dux. 
Meichelbeck,  Histor.  Frising.  1, 2  S.  429  Nr.  983 :  Divina  ordinante  Provi- 
dentia dux. 


—     9     — 

gleich  seine  Stellung  als  Herzog.  Die  Mittel  bot  ihm  der  reiche 
Grundbesitz  der  Kirche:  in  so  ausgedehntem  Maße,  wie  es  seit 
Karl  Martell  nicht  mehr  geschehen  war,  hat  Arnulf  darüber  ver- 
fiigt\  Ungezählte  Güter  vergab  er  als  Lehen  an  Laien.  Manche 
Klöster  gingen  darüber  ein,  andere,  vorher  von  fiirsthchem  Reich- 
tum, verarmten  für  lange  Zeit.  Im  Kloster  Tegemsee  z.  B.  wollte 
man  später  wissen,  daß  von  den  Tausenden  von  Höfen,  die  ihm 
zu  eigen  gewesen,  nur  wenig  über  hundert  übrig  gebheben  seien-; 
sicher  ist,  daß  eine  Zeitlang  das  mönchische  Leben  daselbst  ganz 
aufhörte^.  Kein  besseres  Schicksal  hatte  Niederaltaich;  auch  hier 
wurden  die  Einkünfte  so  gering,  daß  der  Mönchskonvent  sich  auf- 
löste; es  blieben  nur  einige  Kleriker  zur  Versorgung  des  Gottes- 
dienstes*. Das  gleiche  geschah  in  Fölling;  die  Nonnen  verHeßen 
das  Kloster,  da  sie  nicht  mehr  leben  konnten;  man  war  froh,  daß 
ein  paar  Kanoniker  wenigstens  den  Dienst  an  der  Kirche  fortsetzten^ 


1  Vit.  Oudalr.  3  Scr.  IV  S.  389;  unechte  Urk.  Friedrichs  I.  für  Tegem- 
see M.B.  VI  Nr.  17  S.  174;  Nota  zu  Herim.  Altah.  de  instit.  monast.  Altah. 
Scr.  XVII  S.  370;  Metellus,  Quirinalia  in  Canisius-Basnage,  Thes.  monum. 
in,  2  S.  145.  Es  ist  nicht  überliefert,  wann  die  Säkularisationen  Arnulfs 
stattfanden.  Aus  den  kirchlichen  Zugeständnissen  Heinrichs  l.  an  ihn  legt 
sich  zunächst  die  Vermutung  nahe,,  daß  sie  erst  seit  919  vorgenommen 
wurden,  also  gleichzeitig  mit  den  Säkularisationen  in  Schwaben.  Doch 
widersprechen  die  Beschlüsse  der  Hohenaltheimer  Sy^aode  zum  Schutze  des 
Kirchenguts.  Deshalb  hat  Riezlers  Annahme,  daß  die  Verleihungen  von 
Kirchengnt  alsbald  nach  Arnulfs  Regierungsantritt  begannen,  6.  B.'s  I  S.  325, 
die  Wahrscheinlichkeit  für  sich. 

-  In  einem  in  Tegemsee  zwischen  1020  und  1035  (s.  Riezler,  6.  B.  I 
Si  326  Anm.  1)  aufgestellten  Verzeichnis  wird  die  Zahl  der  Höfe  auf  11,860 
angegeben;  von  ihnen  heißt  es:  Ex  bis  Arnolfus  dux  et  tyrannus,  dum  re- 
galem  affectaret  dignitatem,  laesa  maiestate  regni  tempore  regis  Heinrici 
loca  subscripta  diripuit  et  caeteris  principibus  in  beneficium  tradidit  (Pez, 
Script,  rer.  Austr.  I  S.  741);  dem  Kloster  blieben  114,  davon  waren  34 
Mönche,  10  Schüler  und  95  pauperes  et  annonarii  zu  erhalten  (Günthner, 
Gesch.  der  literar.  Anstalten  in  Baiem  I  S.  142).  Andere  Angaben  weichen 
übrigens  etwas  ab:  die  histor.  fundat.  mon.  Tegerns.  (bei  Pez,  Anecdot.  III,  3 
S.  491)  gibt  c.  4  den  Besitz  auf  11,566  mansi  an;  das  chron.  Tegem.  c.  1 
(ib.  S.  500  f.)  zählt  11,752  entfremdete  gegen  114  erhaltene  Höfe.  Dadurch 
das  Aufhören  des  Klosters  die  Überlieferung  unterbrochen  wurde,  sind  diese 
Zahlen  ganz  unsicher. 

3  Urk.  Ottos  II.  V.  10.  Juni  979  Dipl.  II  S.  219  Nr.  192. 

*  Vit.  poster.  Godeh.  3  Scr.  XI  S.  198  f.;  vgl.  Herim.  Altah.  de  inst, 
monast.  Altah.  S.  370  und  die  Querelae  adv.  Amolf.  ßavar.  duc.  aus  dem 
Codex  traditionum  des  Klosters  (M.  B.  XI  S.  23  f.). 

^  Heinrich  II.  restituierte   am  16.  April  1010  den  Besitz  in  8  Orten, 


—     10     — 

Von  Arnulfs  Säkularisationen  wurden  zunächst  die  bairischen 
Klöster  betroffen.  Der  Besitz  der  bischöflichen  Kirchen  scheint  im 
allgemeinen  geschont  worden  zu  sein  ^.  Aber  was  an  den  Klöstern 
geschah,  war  eine  stete  Drohung  für  die  Bischöfe.  Schutz  konnte 
ihnen  nur  der  König  gewähren.  Auch  dieser  war  durch  AmuKs 
Vorgehen  herausgefordert:  uumöghch  konnte  er  gleichgiltig  zu- 
sehen, wie  ein  Herzog,  dessen  Ehrgeiz  man  das  Streben  nach  der 
Königskrone  zutraute'-,  durch  Verleihung  von  Kirchengut  die  Zahl 
seiner  Vasallen  imgemessen  vermehrte.  Denn  dadurch  verschob 
sich  das  Verhältnis  der  königlichen  und  der  herzoghchen  Macht 
im  Lande. 

Es  ist  klar,  daß  die  Krone  und  der  Episkopat  durch  die  Lage 
der  Dinge  auf  die  engste  Verbindung  hingewiesen  waren.  Die 
Bischöfe  zögerten  nicht  Partei  zu  ergi'eifen;  als  Führer  traten 
Salomo  IIL  und  Hatto  von  Mainz  hervor  ^.  Besonders  die  Stellimg 
des  letzteren  wird  für  die  übrigen  Bischöfe  entscheidend  gewesen 
sein.  Denn  er  stand  im  höchsten  Ansehen;  man  war  gewöhnt,  ihn 
wie  den  Primas  von  Deutschland  zu  verehren^.  Seit  dem  Jahre  891 
verwaltete  er  das  Mainzer  Ei-zbistum.  Sein  Einfluß  war  seitdem 
beständig  gestiegen:  schon  unter  Arnulf  stand  er  in  der  ersten 
Reihe  der  deutschen  Großen;  mehr  noch  wuchs  seine  Macht  während 
des  Jahrzehnts,  während  dessen  der  Knabe  Ludwig  den  Titel  eines 
Königs   führte.     Nichts  Wichtiges    geschah  im  Reich    und  in  der 


der  an  viele  Leute    als  Lehn  gegeben  war,  zum  Unterhalt  der  Brüder,  die 
in  Fölling  dienten,  Dipl.  III  S.  249  Nr.  212. 

^  Riezler,  G.  B.'s  I  S.  327  hebt  unter  Verweisung  auf  eine  Urkunde 
Berhtolds  (Meichelbeck  I,  1  S.  164)  hervor,  daß  auch  die  bischöflichen  Kirchen 
nicht  ganz  verschont  blieben.  Berhtold  verfügt  in  d.  a.  Urk.  die  Rückgabe 
von  Mais  bei  Meran  an  den  h.  Corbinian,  d.  h.  an  die  Domkirche  in  Frei- 
sing.    Das  Beispiel  ist  aber  vereinzelt. 

^  Liudpr.  II,  21  S.  36.  Man  hat  später  die  Säkularisation  geradezu 
aus  diesen  Absichten  des  Herzogs  erklärt,  so  das  Tegernseer  Verzeichnis, 
S.  9  Anna.  2,  d.  Zusatz  zu  Hermann  v.  Altaich,  die  angebliche  Urk.  Fried- 
richs I.  u.  Metellus  in  d.  Quirin.  S.  145;  vgl  Otto  Frising.  chron.  VT,  18  S.  270. 

^  Das  von  Dümmler,  OFr.  R.  III  S.  590  hervorgehobene  Bedenken  gegen 
diese  Fassung  der  Stellung  Hattos,  die  Begünstigung  der  Familie  Konrads, 
verliert  sein  Gewicht,  wenn  man,  wie  im  Texte  geschehen,  annimmt,  daß 
der  Gegensatz  zwischen  dem  Königtum  und  dem  Episkopat  einerseits  und 
dem  Herzogtum  andererseits  erst  unter  Konrad  bestimmt  hervorgetreten  ist. 
Dümmler  selbst  beseitigt  es  durch  die  Vermutung,  Hatto  habe  Konrad  von 
Anfang  an  den  Weg  zum  Throne  bahnen  wollen.  Aber  dafür  fehlt  jede 
Stütze  in  der  Überlieferung. 

*  So  nennt  ihn  Regino  in  der  Widmung  der  Schrift  de  synodal,  causis. 


—    11    — 

Kirche,  woran  er  nicht  bestimmenden  Anteil  hatte.  Regino  sprach 
keine  leere  Schmeichelei  aus,  wenn  er  urteilte,  seine  Tätigkeit  be- 
schränke sich  nicht  auf  die  pflichtmäßige  Sorge  für  sein  Erzbistum, 
sondern  umspanne  das  gesamte  Reicht  Hatto  war  ein  Mann  voll 
Kraft  und  Energie,  eine  der  Persönlichkeiten,  die  auf  Mit-  und 
Nachwelt  Eindruck  machen  und  denen  das  allgemeine  Urteil  doch 
nicht  gerecht  wird.  Die  Zeitgenossen  bewunderten'  in  ihm  vor  allem 
den  tiefdenkenden,  mißtrauisch  klugen,  durch  Schärfe  des  Geistes 
die  Ditge  beheiTschenden  Mann-,  i^ber  das  Volk  liebte  ihn  nicht. 
Verständlich  genug:  denn  die  Menge  verzeiht  leicht  rechtswidrige 
Taten,  weim  sie  fi^i  und  mutig  mit  dem  Anschein  der  Größe  voll- 
bracht werden ;  aber  sie  verfolgt  mit  ungerechtem  Argwohn  das 
Handeln  der  Männer,  die  sie  nicht  versteht  und  deren  geistige 
Überlegenheit  sie  fühlt.  Hatto  hat  sie  listige  Frevel  zugetraut^; 
wahrscheinlich  mit  Unrecht.  Denn  der  Mann,  der  die  Könige  be- 
riet und  beherrschte,  bedurfte  der  Umwege  nicht. 

Hatto  erkannte  den  für  das  fränkische  Königtum  gefährlichsten 
Punkt:  er  arbeitete  dem  Übergewicht  der  sächsischen  Herzogsmacht 
entgegen.  So  getrübt  die  Überlieferung  ist,  so  sicher  ist  doch  die 
Tatsache,  die  sie  bezeugt,  daß  der  Erzbischof  und  Heimzog  Heinrich 
sich  als  Feinde  gegenüberstanden.  Wahrecheinlich  war  Hatto  dem 
Versuch  des  Königs  nicht  fremd,  dem  Herzog  die  Stellung  seines 
Vaters  in  Thüringen  zu  versagen.  Man  weiß,  daß  Konrad  nicht 
vermochte,  diesen  Plan  durchzuführen.  Heinrich  aber  zeigte  durch 
sein  Vorgehen  gegen  den  Erzbischof,  wie  verlührerisch  das  von 
Arnulf  in  Baiern  gegebene  Beispiel  für  die  anderen  Herzoge  war: 
er  legte  die  Hand  auf  den  Mainzer  Besitz  in  Sachsen  und  Thü- 
ringen ^ 

Als  in  Schwaben  Erchanger  den  Versuch  zur  Begründung 
einer  Herzogsmacht,  der  Burkhart  mißlungen  war,  ^vieder  aufnahm, 
war  Salomo  HI.  der  sicherste  und  mächtigste  Bundesgenosse  Kon- 
rads. Das  zeigt  der  tödliche  Haß  der  Herzoghchen  gegen  den 
Bischof.  Erchanger  richtete  im  Jahi'  914  den  ersten  Angriff  auf 
ihn;  er  wurde  gefangen  und  es  ist  nicht  unmöglich,  daß  sein  Leben 

1  A.  a.  0. 

^  Contin.  Regln,  z.  J.  912  S.  155:  Vir  adeo  strenuus  et  prudens;  Annal. 
Fuld.  Cont.  Ratisb.  z.  J.  891  S.  119:  Homo  subtilis  ingenii;  Widuk.  1,22 
(cod.  1)  S.  18:  Acutus  consiUo,  acer  ingenio  et  qui  varietate  sibi  consueta 
multos  mortales  precederet.  Die  Anekdoten  Ekkebards,  Gas.  s.  Galli  22  ff. 
S.  87  ff.  ed.  Meyer  v.  Knonau,  entstammen  dem  gleichen  urteil. 

3  Liudpr.  Antap.  11,6  S.  30;  Widuk.  1.  c. 

^  Widuk.  I,  21  f.  S.  18  ff.,  vgl.  Waitz,  JB.  S.  20  f.,  Dümmler,  OFr.  R.  III 
S.  585.    Die  Vorgänge  fallen  in  das  Jahr  912;  am  15.  Mai  913  starb  Hatto. 


—     12     — 

bedroht  war.  Doch  befreite  ihn  die  rasche  Überwältigang  Erchangers 
durch  Konrad  ^. 

Selbst  in  Baiem,  wo  doch  die  herzogliche  Macht  seit  lange 
gefestigt  war,  sagten  sich  die  Bischöfe  von  ihr  los.  Konrad  lag 
im  Sommer  916  gegen  Arnulf  zu  Felde".  Während  er  den  Herzog 
aus  seinem  Stammland  vertrieb,  scharten  sich  die  bairischen  Bischöfe 
um  ihn:  der  Erzbischof  Pihgrim  von  Salzburg,  die  Bischöfe  Tuto 
von  Regensburg,  Dracholf  von  Freising,  Udalfrid  von  Eichstätt  imd 
Meginbert  von  Sehen  weilten  im  Juli  916  an  seinem  Hofe  zu  Neu- 
burg a.  d.  Donau  ^.  Er  ließ  es  nicht  an  Gunstbezeugungen  gegen 
die  Männer  der  Kirche  fehlen.  Wie  er  alsbald  nach  der  Erobenmg 
Regensburgs  das  unter  Bischof  Tuto  stehende  Emmeramskloster 
mit  einer  Schenkung  bedacht  hacte*,  so  erlaugte  in  Neuburg  Megin- 
bert die  Bestätigung  der  Immunität  seines  Bistums.  Kein  einziger 
bairischer  Bischof  hielt  zu  dem  Herzogt;  auch  die  Nachbarbischöfe 
betrachteten  ihn  als  Feind:  Hattos  Nachfolger,  Heriger  von  Mainz®, 
vielleicht  auch  Hiltin  von  Augsburg  oder  Dioto  von  Würzburg ' 
begleiteten  den  König  auf  seinem  Zug;  man  hat  sich  in  Baieni 
noch  lange  dessen  erinnert,  daß  bischöfhche  Truppen  an  der  Ver- 
wüstung des  Landes  Anteil  nahmen. 

Dagegen  wußte  Herzog  Heinrich  von  Sachsen  die  Gewalt 
ungestört  in  der  Hand  zu  behalten:  der  Zug  Eberhards  im  Jahre 
915  mißlang  vollständig*;  man  hört  denn  auch  nichts  von  Zwie- 
spalt zwischen  dem  Herzog  und  den  Bischöfen.  Aber  daß  Adal- 
ward  von  Verden  den  Zug  Konrads  gegen  Arnulf  mitmachte  '•*,  ist 


1  Annal.  Alam.  z.  d.  J.  913—916  S.  56.  Contin.  Regln,  z.  914  u.  917 
S.  155.  Syn.  Altheim.  c.  21  C.I.  I  S.  623;  sagenhafte  Fortbildung  bei  Ekkeh., 
Gas.  s.  Galli  17  ff.  S.  67  ff. 

-  Auct.  Garst,  z.  916  Scr.  IX  S.  565.  Fragm.  de  Arn.  duce  Scr.  XVK 
S.  570. 

*  Dipl.  I  S.  27  Nr.  30.  *  Ib.  S.  27  Nr.  29. 

*  In  Neuburg  fehlte  nur  der  Bischof  v.  Passau.  Da  Bischof  Purkhard 
am  10.  Okt.  915  gestorben  war,  Auct.  Cremif.  Scr.  IX  S.  552  Necrol.  infer. 
monast.  Boehmer,  Font.  111  S.  485,  so  war  möglicherweise  das  Bistum  erledigt. 

^  Er. ist  in  der  oben  Anmerk.  3  zitierten  Urkunde  genannt. 

'  Dümmler,  OFr.  R.  III  S.  598  vermutet  den  letzteren  in  dem  im  fragm. 
de  Am.  duce  erwähnten,  aber  nicht  genannten  Bischof.  Doch  könnte  man 
auch  an  den  Augsburger  Bischof  denken.  Da  sein  Bistum  zum  Teil  im 
bairischen  Herzogtum  lag  und  Augsburger  Klöster  -wie  Fölling  durch  die 
Säkularisation  hart  betroffen  wurden,  so  hatte  Hiltin  mehr  Grund  sich  um 
bairische  Verhältnisse  zu  bekümmern  als  der  unbeteiligte  Dioto. 

8  Widuk.  1,23  S.  21. 

*  Er  war  nach  der  Eroberung  Regensburgs  in  der  Umgebung  des 
Königs,  Dipl.  I  S.  27  Nr.  29;  ebenso  in  Neuburg,  ib.  Nr.  30. 


—     13     — 

ein  Beleg  dafiir,  daß  auch  bei  dem  sächsischen  Episkopat  könig- 
hche  Sympathien  nicht  fehlten.  Und  wenn  Konrad  kurz  vor  seinem 
Tod  Unni  entgegen  der  Wahl  des  Klerus  und  Voüs  zum  Erzbischof 
von  Hamburg  ernannte  \  so  sieht  man,  daß  er  auch  Sachsen  gegen- 
über sein  Ziel  nicht  aus  den  Augen  verlor:  auch  dort  sollten  die 
Bischöfe  königliche  Männer  sein  und  der  Episkopat  zu  einer  Stütze 
für  die  Macht  der  Krone  werden. 

Der  große  Gegensatz  hatte  sich  in  eine  Reihe  von  Einzel- 
kämpfen aufgelöst.  Doch  die  Männer  der  Kirche  waren  gewöhnt, 
gemeinsam  zu  handeln.  Den  Einzelkämpfen  folgte  denn  eine  große 
gemeinsame  Aktion:  die  Synode  von  Hohenaltheim. 

Hohenaltheim  ist  ein  Dorf  im  Ries,  an  der  Scheide  der  drei 
Stämme  Franken,  Schwaben  und  Baiern  gelegen.  In  dem  Johannis' 
kirchlein  des  Ortes  traten  die  Bischöfe  zu  einer  deutschen  General- 
synode zusammen.  Aus  allen  Teilen  des  Reichs  waren  sie  er- 
schienen ;  nur  die  sächsischen  fehlten  -.  König  Konrad  selbst  nahm, 
so  viel  wir  wissen,  nicht  an  der  Versammlung  Anteil.  Dagegen 
hatte  man  Papst  Johann  X.  von  ihrem  Zusammentritt  unterrichtet 
Bereitwillig  hatte  er  einen  Legaten,  den  Bischof  Peter  von  Orta. 
an  sie  abgeordnet.  Er  war  der  Überbringer  eines  päpstlichen 
Schreibens,   das    die  herkömmlichen  Ermahnungen    enthielt  **.     Die 


'■  Adam,  Gest.  Hamab.  eccl.  pontif.  I,  56  S.  38. 

-  Die  Unterschrift  der  Anwesenden  fehlt  den  Akten  der  Synode.  Wir 
wissen  also  im  einzelnen  nicht,  wer  anwesend  war  und  wer  fehlte.  Die 
Bezeichnung  generalis  synodus  macht  die  Vertretung  aller  Erzbistümer 
wahrscheinlich.  Ob  c.  30  von  allen  oder  von  einigen  sächsischen  Bischöfen 
handelt,  ist  eine  Frage,  die  sich  nicht  beantworten  läßt.  Die  Strenge,  mit 
welcher  die  Synode  die  Fehlenden  behandelte,  zeigt,  daß  sie  annahm,  sie 
seien  nicht  durch  zufällige  Verhältnisse  gehindert,  sondern  absichtlich  fern 
geblieben.  Da  in  diesem  Fall  ein  von  Heinrich  auf  die  Bischöfe  ausgeübter 
Druck  zu  vermuten  ist,  so  bin  ich  mehr  geneigt,  an  das  Fehlen  aller,  als 
einiger  Bischöfe  aus  Sachsen  zu  denken. 

^  Von  Vorsitz  des  päpstlichen  Legaten  (Manitius,  D.  G.  S.  30)  sagen 
die  Akten  nichts:  die  Synode  fand  statt  presente  Petro  und  sie  faßte  ihre 
Beschlüsse  ortatu  Petri.  Überhaupt  scheint  mir,  daß  die  Stellung  Roms  zu 
den  deutschen  Verhältnissen  nicht  ganz  richtig  beurteilt  wird.  Angenommen 
auch,  was  wir  jedoch  nicht  wissen,  daß  man  nach  Rom  berichtete,  wie 
schwer  die  deutsche  Kirche  unter  dem  Widerstreit  der  berechtigten  königr 
liehen  Gewalt  mit  den  zu  Herzogen  sich  aufwerfenden  Usurpatoren  litt 
(Dümmler,  OFr.  R.  III  S.  605),  so  beweist  die  Angabe  über  das  päpstliche 
Schreiben,  daß  man  in  Rom  viel  zu  klug  war,  um  auf  einen  einseitigen 
Bericht  hin  Partei  zu  ergreifen ;  man  schickte  einen  Legaten  und  gab  ihm 
ein  Schreiben  voll  von  gewichtig  klingenden  und  tatsächlich  nichtssagenden 
moralischen  Ermahnungen  mit:    monebamur,   arguebamur  et  instruebamur 


—     14     — 

Männer,  mit  denen  der  König  sich  eben  in  Kampf  befand,  Er- 
changer  und  seine  nächsten  Verwandten,  Arnulf  und  sein  Bruder, 
waren  vor  die  Synode  geladen.  Das  Auftreten  der  Bischöfe  machte 
doch  Eindruck :  trotz  des  bei  Wahlwies  im  Jahre  vorher  errungenen 
Siegs  stellten  sich  die  ersteren;  dagegen  verschmähte  Arnulf  zu 
erscheinen. 

Überblickt  man  die  lange  B^ihe  der  nach  mehrtägigen  Vor- 
bereitungen am  20.  September  916  gefaßten  Beschlüsse,  so  sind  die 
politischen  weitaus  die  wichtigsten.  Die  Gesamtheit  der  deutschen 
Bischöfe,  handelnd  im  Namen  der  christlichen  Kirche,  erklärte  sich 
durch  sie  vorbehaltlos  für  das  Recht  des  Königtums  dem  Herzog- 
tum gegenüber.  Nicht  nur  wegen  der  Gefangennahme  des  Bischofs 
Salomo  imd  der  Verletzung  des  Kirchenguts,  sondern  in  erster  Linie 
wegen  Empörung  gegen  den  König  wurden  Erchanger  und  seine 
Genossen  mit  lebenslängUcher  Kirchenbuße  belegt  \  Auch  bei  dem 
Urteil  über  Arnulf^  fiel  ohne  Zweifel  das  Hauptgewicht  auf  den 
Kampf  der  letzten  Monate,  nicht  auf  die  Säkularisationen  der 
fiüheren  Jahre.  Einen  Beschluß  gegen  Heinrich  von  Sachsen  zu 
fassen,  hatte  die  Synode  keinen  Anlaß;  er  hatte  an  den  Kämpfen 
des  Jahres  916  keinen  Anteil  genommen,  sein  Verhältnis  zu  dem 
König  scheint  sich  äußerlich  friedlich  gestaltet  zu  haben  ^.  Aber 
indem  die  sächsischen  Bischöfe,  welche  ohne  Zweifel  von  Heinrich 
bestimmt  oder  genötigt,  in  Hohenaltheim  nicht  erschienen  waren, 
als  ungehorsam  behandelt  und  mit  strenger  Strafe  bedroht  wurden, 
bewies  die  Synode,  daß  sie  den  Einfluß  des  Herzogs  auf  die  Bischöfe 
nicht  als  berechtigt  anerkannte*. 

In  dieser  Weise  nahm  der  Episkopat  als  Gesamtheit  zu  den 
Fragen  Stellung,  welche  augenbUcklich  das  B«ich  beunruhigten:  er 
richtete  über  die  Feinde  des  Königs  als  über  Feinde  Gottes.  Aber 
das  schien  nicht  genug.  Die  Synode  hielt  für  geboten,  eine  Er- 
klärung über  die  VerbindHchkeit  des  Treueids  abzugeben,  die  alle 
für  die  Zukunft  von  neuem  bindet    Dabei  verfuhr  sie  in  möghchst 

de  Omnibus  ad  veram  religionem  christianae  fidei  pertinentibus.  Auch 
c.  34  f.  führt  nicht  notwendig  auf  die  Annahme,  daß  Johann  X.  von  An- 
fang an  Partei  gegen  die  Herzoge  ergriff.  Der  Papst  wird  die  Synode  nur 
im  allgemeinen  beauftragt  haben,  diejenigen,  qui  digne  non  poenituerint, 
anathematis  vinculo  nodare. 

1  C.  21  S.  623.  2  c.  35  S.  626. 

3  Thietm.  chron.  1, 7  S.  6.  Durch  die  Anwesenheit  Adalwards  von 
Verden  am  Hofe  im  Sommer  916,  Dipl.  I  S.  27  Nr.  29  f.  ist  gesichert,  daß 
das  Verhältnis  friedlich  war.  Adalward  stand  Heinrich  nahe,  s.  Adam, 
Gesta  H,  1  S.  42. 

*  C.  30  S.  625.  5  C.  19  f.  S.  623. 


—     15     — 

eindrucksvoller  Weise.  Nachdem  die  Bischöfe  jede  Yerletzimg  des 
dem  König  geleisteten  Treueids  verworfen,  ließen  sie  diesen  Be- 
schluß von  allen  Anwesenden,  Klerikern  wie  Laien,  durch  dreimal 
wiederholtes  Anathema  über  alle,  welche  ihn  übertreten  würden, 
bestätigen.  Endlich  richteten  sie  „vor  Gott,  vor  jeghcher  Ordnung 
der  Engel,  vor  dem  Chor  der  Propheten,  Apostel  und  Märtyrer,  vor 
der  ganzen  katholischen  Kirche  und  der  Gemeinde  der  Christen" 
an  alle  die  Beschwörung,  daß  niemand  auf  den  Untergang  des 
Königs  sinne,  niemand  sein  Leben  durch  Meuchelmord  bedrohe, 
niemand  ihn  des  Eeiches  beraube,  niemand  gewaltsam  den  Thron 
sich  anmaße,  niemand  zum  Nachteil  des  Königs  Verschworene  um 
sich  sammele.  Wer  sich  dessen  unterfange,  sei  mit  dem  Banne 
belegt  und  verfalle  rettungslos  dem  ewigen  Gericht  \ 

Die  Worte  der  Bischöfe  enthalten  den  tatsächhchen  Verhält- 
nissen gegenüber  eine  Übertreibung.  Denn  weder  von  Mordplänen 
gegen  König  Konrad,  noch  von  dem  Gedanken,  ihn  des  Thrones 
zu  berauben,  ist  irgend  etwas  bekannt.  Aber  gerade  in  dieser 
Übertreibung  sind  sie  bezeichnend:  der  Episkopat  wollte  kein  Recht 
kennen,  als  das  des  Königs;  daß  die  Herzoge  in  der  von  ihren 
Vätern  ererbten  Stellung  sich  behaupteten,  erschien  schon  als  Em- 
pörung gegen  ihn.  Die  Bischöfe  erkannten  das,  was  bereits  ge- 
worden war,  ebensowenig  als  berechtigt  an,  als  das,  was  noch  im 
Werden  begriffen  war:  Arnulf  und  Erchanger  galten  ihnen  gleich. 
Sie  kämpften  für  einen  Zustand,  der  tatsächlich  nicht  mehr  bestand, 
für  die  uneingeschränkte  Machtfülle  des  Königtums. 

Indem  der  Episkopat  hierfür  eintrat,  wehrte  er  zugleich  die 
eigene  Unterordnung  unter  die  Herzoge  ab.  Mit  deuthcher  Be- 
ziehung auf  Salomo  und  Erchanger  bezeichnete  man  den  Bischof 
als  den  Gesalbten  des  Herrn,  den  Vater  und  Hirten  ^.  Noch  lauter 
sprach  die  Verurteilung  Arnulfs:  der  bairische  Herzog  wurde  vor 
das  Gericht  der  bairischen  Bischöfe  in  seiner  eigenen  Hauptstadt 
geladen. 

Die  hohenaltheimer  Synode  war  darauf  berechnet,  einen  tiefen 
Eindruck  auf  die  Zeitgenossen  zu  machen  und  dadurch  auf  den 

^  Dümmler,  OFr.  R.  III  S.  607  versteht  c.  20  anders,  indem  er  über- 
setzt: Wir  beteuern,  daß  niemand  von  uns  auf  den  Tod  des  Königs  sinnen 
will  etc.  Für  diese  Deutung  spricht  das  quisquam  nostrum  im  Schlußsatz. 
Ich  habe  jedoch  das  Bedenken,  daß  die  Fassung  des  Satzes  sich  als  Remi- 
niscenz  an  die  Stellen  1.  Tim.  5,21,  2.  Tim.  4,1  zu  erkennen  gibt.  Hier 
leitet  aber  die  Anrufung  Gottes  eine  Aufforderung  ein.  Deshalb  glaube 
ich  in  der  im  Texte  gegebenen  Weise  verstehen  zu  müssen.  Hefele,  CG. 
IV  S.  554,  übersetzt:  Wir  geloben.  Manitius,  D.  G.  S.  33:  Wir  beschwören 
es,  es  unterstehe  sich  niemand  etc.  ^  C.  24  S.  624. 


—     16     — 

Gang  der  Ereignisse  einzuwirken.  Aber  nur  selten  entsprechen  die 
Folgen  feierlicher  Erklärungen  und  nachdrückUcher  Worte  den  Er- 
wartungen, welche  diejenigen  an  sie  knüpfen,  deren  Überzeugungen 
sie  aussprechen.  Die  Beschlüsse  von  916  vermochten  die  dem 
Königtum  ungünstige  Strömung  nicht  aufzuhalten:  Arnulf  beharrte 
im  Widerstand,  an  die  Stelle  Erchangers,  den  Konrad  hinrichten 
ließ,  trat  der  jüngere  Burkhart;  vollends  der  Tod  des  Königs,  am 
23.  Dezember  918,  war  für  die  vom  Episkopate  vertretene  Sache 
ein  harter,  wie  es  zunächst  schien,  vernichtender  Schlag. 

Denn  sein  Nachfolger  war  Heinrich  von  Sachsen,  Es  war 
das  Wort  des  sterbenden  Konrad,  wodurch  seine  Wahl  entschieden 
wurde.  Jedermann  sieht  in  dem  Rat  des  fränkischen  Königs,  dem 
sächsischen  Herzog  die  Krone  zu  übertragen,  den  Verzicht  auf  die 
Durchführung  der  Politik,  v/elcher  er  sein  Leben  gewidmet  hatte. 
Aber  ob  man  sich  dabei  nicht  täuscht?  Es  ist  nicht  ohne  Bei- 
spiel, daß  ein  bisheriger  Gegner  an  die  Spitze  einer  Partei  gestellt, 
sie  zum  Siege  führt.  Ist  es  nicht  wahrscheinlicher,  daß  Konrad 
in  Heinrich  den  einzigen  Maim  erkannte,  der  fähig  war,  König  zu 
sein  und  daß  er  ihn  deshalb  zum  Nachfolger  empfahl,  als  daß  er 
sterbend  durch  das  Werk  seines  Lebens  selbst  einen  Strich  machte? 
Doch,  wenn  es  so  war,  so  hat  Heinrich  seinen  Erwartungen  nicht 
entsprochen.  Er  gehörte  zu  den  starken  Naturen,  die  sich  nicht 
durch  veränderte  Verhältnisse  führen  lassen,  die  sich  aber  durch 
ihre  Vergangenheit  gebunden  fühlen.  Wohl  trat  er  durch  die  An- 
nahme der  Wahl  in  die  rechtliche  Stellung  der  fränkischen  Könige 
ein,  aber  er  war  weit  entferrt  sich,  auf  den  politischen  Standpunkt 
seines  Vorgängers  zu  stellen.  Seine  eigene  Macht  war  aus.  dem 
Herzogtum  herausgewachsen:  nur  weil  er  Herzog  von  Sachsen  war, 
wurde  er  König.  Er  war  nicht  gesonnen,  seine  Vergangenheit  zu 
verleugnen,  sondern  er  handelte  als  König,  wie  er  es  als  Herzog 
für  recht  gehalten  hatte.  Indem  er  die  Anerkennung  seiner  könig- 
lichen Würde  forderte,  zeigte  er  sich  bereit,  die  Rechte  des  Herzog- 
tums anzuerkennen.  Auf  dieser  Grundlage  beruhte  das  dauernde 
Einvernehmen  mit  Konrads  Bruder  Eberhard.  Die  süddeutschen 
Herzoge  erwarteten  offenbar,  daß  Heinrich  die  Pohtik  Konrads 
fortsetzen  würde.  Denn  sie  zeigten  sich  entschlossen,  ihre  Stellung 
mit  den  Waffen  zu  verteidigen.  Mit  Burkhart  von  Schwaben  kam 
es  jedoch  nicht  zum  Kampf:  man  vermied  ihn,  indem  man  sich 
gegenseitig  in  den  neuen  Würden    anerkanntet     Schwieriger  war 


1  Widuk.  I,  27  S.  23.  Lamprecht,  D.  G.  II  S.  122,  vgl.  Waitz,  JB.  S. 
44,  läßt  Heinrich  dem  Herzog  die  freie  Verfügung  über  das  Kirchengut  in 
Schwaben  einräumen,  wogegen   sich  der  König  die  Besetzung  der  Klöster 


—     17     — 

die  Ordnung  des  Yerliältnisses  zu  Arnulf  von  Baiern.  Es  uuter- 
Kegt  kaum  einem  Zweifel,  daß  wirklich  gekämpft  worden  ist  ^.  Doch 
wurde  die  Entscheidung  auch  hier  nicht  auf  dem  Schlachtfeld, 
sondern  durch  friedhche  Unterhandlung  herhei geführt,  i^rnulf  hul- 
digte dem  König;  dieser  aber  gestand  ihm  nicht  nur  die  herzog- 
liche Würde  zu,  sondern  er  räumte  ihm  auch  die  königHchen 
Rechte  über  die  Kirche  in  Baiern  ein^. 

So  wurde  der  unter  Konrad  so  lebhaft  hervorgetretene  Zwie- 
spalt zwischen  Königtum  und  Herzogtum  beigelegt.  Der  Gewinn 
fiel  ganz  dem  letzteren  zu,  der  Verlust  traf  allein  das  erstere;  denn 
während  der  Bestand  der  neuen  Würde  gesichert  wurde,  war  die 
Einbuße,  welche  die  Macht  .des  Königs  erlitt,  offenkundig.  Im 
Kampf  mit  den  Herzogen  war  der  Episkopat  Konrads  Bundesge- 
nosse gewesen.  Es  ist  nur  natürlich,  daß  die  Verständigung  auch 
ihm  zum  Schaden  gereichte.  Er  verlor  an  pohtischer  Bedeutung: 
am  Hofe  keines  anderen  Königs  waren  die  Bischöfe  so  einflußlos 
wie  an  dem  Heinrichs'^.     Noch   bedenkhcher  war,   daß   ihre   bis- 


und  Bistümer  vorbehielt,  doch  unter  Anhörung  der  Wünsche  des  Herzogs. 
Überliefert  ist  das  nicht;  auch  widerspricht  der  ersten  Annahme  Burkhards 
Urk.  für  Zürich  v.  6.  Jan.  924,  ÜB.  d.  St.  Zürich  I  S.  79  Nr.  188.  Über- 
haupt ist  zu  bezweifeln,  ob  derartige  ins  einzelne  gehende  Verabredungen 
getroffen  wurden. 

1  Widi^k.  1.  c;  Fragm.  de  Arnulf.  Uuc.  S.  570;  Ann.  s.  Rudb.  z.  921 
Scr.  IX  S.  771;  Auct.  Garst.  S.  565.  Der  Widerspruch  v.  Rankes,  WG.VI,  2 
S.  116,  gegen  die  Überlieferung  scheint  mir  hier  ungerechtfertigt. 

-  Widukind  verschweigt  seiner  Weise  nach  das  von  dem  König  ge- 
machte Zugeständnis;  es  ist  aus  Liudpr.  Antapod.  11,23  S.  37  und  Thietm. 
I,  26  S.  16  bekannt.  Bei  dem  ersteren  raten  die  Großen,  er  solle  unter  der 
Bedingung  Heinrich  anerkennen,  ut  quod  decessores  non  habuere  tui,  tibi 
concedatur,  scilicet,  quatinus  totius  Bagoariae  pontifices  tuae  subiaceant 
dicioni  tuaeque  sit  potestati,  uno  defuncto  alterum  ordinäre.  Der  letztere 
sagt:  Omnes  episcopatus  in  hiis  partibus  constitutos  sua  distribuere  manu 
singularem  habuit  potestatem. 

^  Der  Beweis  liegt  in  den  Urkunden.  In  den  sämtlichen  erhaltenen 
Diplomen  sind  nur  7  Bischöfe  als  Intervenienten  genannt,  darunter  nur  2, 
Adalward  und  Unwan,  je  zweimal.  Dagegen  intervenieren  12  andere  Per- 
sonen, unter  ihnen  die  Königin  Mathilde  sechsmal,  Herzog  Eberhard  vier- 
mal, die  Herzoge  Arnulf  und  Giselbert  je  dreimal.  Noch  frappanter  zeigt 
sich  der  geringe  Einfluß  des  Episkopats  in  den  Vergabungen.  Denn  nur 
die  zwei  Bistümer  Chur  und  Toul  erlangten  einen  Vermögenszuwachs  von 
Heinrich,  oder  genau  genommen  Toul  allein,  Dipl.  1  S.  52  Nr.  16  u.  S.  57 
Nr.  21 ;  denn  Chur  erhielt  den  Ort  Almens  nur  auf  Lebenszeit  des  Bischofs, 
S.  48  Nr.  11. 

Haack,  Eirchengeschichte.    III.  '  ^ 


—     18     — 

herige  Stellung  im  Reich  durch  die  Anerkennung  der  Herzogs- 
gewalt bedroht  war.  In  Baiern  wurden  sie  wirklich  aus  Großen 
des  Reichs  zu  Großen  des  Landes^.  Bisher  hatte  der  König  die 
Bischöfe  bestätigt  oder  ernannt,  jetzt  geschah  es  durch  den  Her- 
zog ^.  Das  wirkte  sofort  weiter.  AVie  in  den  Tagen  Odilos  und 
Tassilos  wurden  bairische  Generalsynoden  abgehalten :  man  zog  den 
Bischof  von  Eichstätt  zur  Teilnahme  an  denselben  herbei  ohne 
Rücksicht  darauf,  daß  er  nicht  Sufiragan  von  Salzburg  war.  Der 
Umstand,  daß  seine  Diözese  zum  Teil  dem  bairischen  Gebiet  an- 
gehörte, wog  schwerer  als  ihre  kirchliche  Abhängigkeit  von  Mainz  ^. 
Dagegen  hielten  sich  die  bäurischen  Bischöfe  von  den  gemeinsamen 
Beratungen  des  übrigen  deutschen  Episkopats  fern:  weder  auf  der 
Reichsversammlung  zu  Worms  im  Jahre  926  *,  noch  auf  der  Reichs- 
synode von  Erfurt  am  1.  Juni  932^  waren  bairische  Bischöfe  an- 
wesend. Auch  in  vermögensrechtlicher  Hinsicht  trat  der  Herzog 
an  die  Stelle  des  Königs:  er  gewährte  die  bei  Kauf  und  Tausch 
notwendige  Genehmigung^.     Mit  einem  Wort:   die  Gefahr,  welche 


1  Vgl.  die  ürk.  Meichelbeck,  H.  Fr.  I,  2   S.  429  Nr.  983. 

-  Die  Verhältnisse  unter' Konräd  blieben  ohne  Zweifel  wie  in  der 
späteren  Karolingerzeit  (s.  hierüber  Bd.  II  S.  521).  Daß  Konrad  die  könig- 
lichen Rechte  auch  in  Sachsen  übte,  ergibt  sich  aus  der  Ernennung  ünnis, 
8.  0.  S.  13. 

*  Zu  Regensburg,  14.  Jan.  932,  war  üdalfrid  von  Eichstätt  anwesend. 
Bezeichnend  ist  auch  der  Eingang  des  kurzen  Protokolls:  Die  Syn.  fand 
statt  regnante  Arnolfo  venerabili  duce  anno  X  apud  Radesponam  metropolim 
Norici  regni  civitatem.  Zu  Dingolfing,  16.  Juli  932,  erschienen  ebenfalls 
Abgesandte  des  Eichstätter  Bischofs,  s.  Leg.  III  S.  482.  Hefele,  CG.  VI 
S.  591,  läßt  in  Dingolfing  auch  einen  Stellvertreter  Ulrichs  von  Augsburg 
anwesend  sein.     Ich  weiß  nicht,  worauf  diese  Angabe  beruht. 

1  Herim.  Aug.  Chron.  z.  d.  J.  Scr.  V  S.  113.  Aus  Dipl.  I  S.  48  Nr.  11 
ergibt  sich  die  Anwesenheit  von  Heriger  von  Mainz,  Adalward  von  Verden, 
Riwin  von  Straßburg  und  Waldo  von  Chur.  ^  cj_  i  s.  3  Nr.  2. 

6  Meichelbeck,  H.  Fr.  1,2  S.  429  Nr.  983:  Chuono  chorepiscopus  no- 
stram  interpellavit  clenientiam,  quatenus  conplacitationem  inter  Di-acolfum 
ep.  et  inter  se  factam  nostra  auctoritate  et  conscriptione  atque  sigilli  con- 
clusione  firmaremus.  Salzburger  ÜB.  I  S.  106  f.  Nr.  44 :  Urkunde  Arnulfs, 
in  der  der  Herzog  erklärt,  daß  Erzbischof  Odalbert  (923 — 935)  nostris 
rogationibus  ac  mandatis  ■  obaudiens  .  .  quandam  conplacitationem  .  .  iu 
praesentia  missorum  nostrorum  .  .  peragere  decrevit.  Wenn  Heinrich  i.  J. 
931  Mais  und  andere  Güter  Im  Vintschgau  an  Freising  zurückgab  (Dipl.  I 
S.  64  Nr.  28),  so  dient  gerade  diese  Urkunde  zur  Bestätigung;  denn  die 
Güter  wurden  zwar  zurückgegeben;  aber  Arnulf  und  sein  Bruder  Berhtold 
handelten  dabei  ohne  Bezugnahme  auf  den  König,  s.  Berhtolds  Urk.  Meichel- 
beck I,  1  S.  164. 


—     19     - 

die  Bischöfe  durch  den  engsten  Anschluß  an  die  Krone  zu  ver- 
meiden gesucht  hatten,  trat  ein:  Episkopat  und  Kirche  gerieten 
in  Abhängigkeit  von  der  sich  mächtig  aufschwingenden  herzoghchen 
Gewalt. 

So  weit  kam  es  im  übrigen  Deutschland  nicht.  Die  Nach- 
richten über  die  Besetzung  der  lothringischen  Bistümer  zeigen,  daß 
Heinrich  die  königlichen  Rechte  festhielt  und,  wenn  nötig,  energisch 
anwandte.  Schon  i.  J.  920  griff  er  in  die  strittige  Bischofswahl  zu 
Lüttich  ein;  er  nötigte  den  Erzbischof  Hermann  von  Köln,  Hilduin 
zu  konsekrieren  ^.  Einige  Jahre  später  vertrieb  er  Bischof  Hugo 
von  Verdun  aus  seinem  Amte  und  übertrug  es  dem  ihm  ergebenen 
Bernuin^  Als  im  Jahre  927  Bischof  Wigerich  von  Metz,  ein  er- 
klärter Gegner  Heinrichs,  starb,  ernannte  dieser  entgegen  der  auf 
einen  anderen  Bewerber  gefallenen  Wahl  den  Straßburger  Kleriker 
Benno  ^.  Nach  dessen  Rücktritt  genehmigte  er  die  Wahl  Adal- 
beros  ^  Auch  geschah  es  gewiß  nicht  ohne  sein  Zutun,  daß  der 
französisch  gesinnte  Ruotger  von  Trier  Ruotbert,  den  Bruder  der 
Königin  Mathilde,  zum  Nachfolger  erhielt'. 

Das  Vorgehen  Heinrichs  ist  leicht  verständlich :  es  hatte  einen 
klaren  politischen  Zweck.  Das  Schwanken  Lothringens  zwischen 
Deutschland  und  Frankreich  nötigte  ihn  dafür  zu  sorgen,  daß  der 
Episkopat  nur  solche  Glieder  zählte,  die  für  die  Verbindung  des 
Herzogtums  mit  Deutschland  eintraten.  Aber  sein  Verfahren  ent- 
sprach doch  auch  seinen  Anschauungen  über  die  königlichen  Rechte. 
Das  ergibt  sich  daraus,  daß  er  auch  in  den  übrigen  Herzogtümern 
Bischöfe  ernannte  oder  bestätigte.  Ulrich  von  Augsburg  z.  B. 
erhielt  sein  Amt  vom  König  ^.     Aber  dabei  war  die  Rücksicht  auf 


1  Bf  Karls  d.  E.  an  die  Bisch.,  Cap.  II  S.  378  Nr.  290.  Die  Besetzung 
des  Bistums  war  eine  Machtfrage  zwischen  Deutschland  und  Frankreich. 
Ursprünglich  hatte  Karl  Hilduin  für  das  erledigte  Bistum  bestimmt;  als 
aber  H.  von  ihm  abfiel,  entzog  er  es  ihm  wieder  und  ernannte  den  Abt 
Richar  von  Prüm.  Dem  gegenüber  trat  Heinrich  für  Hilduin  ein,  ohne 
jedoch  seine  Kandidatur  durchsetzen  zu  können,  Flodoard,  Annal.  z.  920 
Scr.  in  S.  369;  ßicher,  Hist.  1,  22  u.  25  S.  21  ff.;  Annal.  Lob.  z.  J.  920  S.  233; 
J.W.  3564  f. 

2  Flodo.  z.  J.  925  S.  376.  Lothringen  wurde  erst  923  u.  925  Heinrich 
unterworfen,  s.  Waitz,  JB.  S.  73  f.  80  ff. 

3  Flodo.  z.  J.  927  S.  377;  Annal.  s.  Vinc.  z.  d.  J.  S.  157;  Mirac.  Glod. 
46  Scr.  IV  S.  237.     Contin.  Regln,  (irrig)  z.  J.  925  S.  158. 

4  Mirac.  Glod.  46  S.  237. 

-  Annal.  s.  Maxim,  z.  J.  931  Scr.  IV   S.  6,   Gest.  Trevir.  Cod.  B  C  29 
Scr.  VIII  S.  168,  Contin.  Regln,  (irrig)  z.  J.  928  S.  158. 
8  Gerh.  vita  Oudalr.  1  Scr.  IV  S.  387. 

2*    ■ 


—     20     — 

die  herzogliche  Macht  nicht  ausgeschlossen:  gerade  von  Ulrich  ist 
es  gewiß,  daß  er  ernannt  wurde,  weil  Herzog  Burkhart  es  forderte  ^. 
Wenn  die  zwei  größten  fränkischen  Bistümer,  Mainz  und  Würz- 
burg, an  die  beiden  Abte  Hildibert  von  Fulda  und  Burkhart  von 
Hersfeld  kamen  ^,  so  ist  es  schwer,  hierin  nicht  den  Einfluß  des 
Herzogs  Eberhard  zu  vermuten.  Denn  beide  Klöster  waren  der 
konradinischen  Familie  eng  verbunden:  kein  Kloster  hatte  von  König 
Konrad  so  zahlreiche  Schenkungen  erhalten  als  Fulda  •^,  dort  war 
auch  sein  Leichnam  beigesetzt  woi-den"^;  Hersfeld  verdankte  ihm  die 
Wiedererlangung  seiner  Freiheit^.  Solche  Zugeständnisse  ent- 
sprachen dem  Entgegenkommen  Heinrichs  gegen  die  Herzoge  über- 
haupt. Er  blieb  darin  so  konsequent,  daß  er  selbst  in  Lothringen 
den  Einfluß  des  Herzogs  nicht  ausschloß:  die  Bestätigung  Hilduins 
geschah  auf  Andringen  Giselbrechts  ^.  Es  stimmt  damit  überein, 
daß  die  Herzoge  in  Schwaben  und  Lothringen,  ohne  von  ihm  ge- 
hindert zu  werden,  das  Kirchengut  in  ähnlicher  Weise  zu  benützen 
begannen,  wie  Arnulf  in  Baiern.  Herzog  Burkhart  vermehrte  die 
Zahl  seiner  Vasallen,  indem  er  sie  mit  Gütern  der  Kirche  be- 
lehnte'^; nicht  anders  handelte  Giselbrecht  **.  Wenn  das  Königtum 
an  der  Politik  Heimichs  festhielt,  so  war  es  nur  eine  Frage  der 
Zeit,  ob  die  Kirche  überall  in  Abhängigkeit  von  den  herzoglichen 
Gewalten  kommen  würde.  Es  wäre  ein  für  die  Kirche  ebensowenig 
als  für  das  deutsche  Volk  erwünschter  Zustand  gewesen. 

Daß  er  nicht  eintrat,  ist  das  Verdienst  Ottos  d.  Gr.  Der  Sohn 
Heinrichs  I.  hat  die  Politik  König  Konrads  gerechtfertigt. 

Es  ist  nicht  selten,  daß  Vater  und  Sohn  sich  wenig  ähnlich 


^  L.  c:  Machinatione  nepotis  sui  Burchardi  clucis  et  aliorum  propin- 
quorum  suorum  Heinrico  regi  praesentatus  .  .  supplicatumque  est,  ut  .  . 
Oudalrico  episcopalis  potestas  ab  eo  concederetur. 

'■2  Contin.  Regin.  (irrig)  z.  J.  926  S.  158;  Annal.  Wirzib.  z.  J.  927  Scr.  II 
S.  241;  Corb.  Scr.  III  S.  4.     Über  Burkhard  Ann.  Lamb.  z.  J.  932  S.  17. 

^=  Dipl.  I  S.  8  Nr.  7,  S.  9  Nr.  8,  S.  35  Nr.  38. 

^  Contin.  Regin.  z.  J.  919  S.  156,  vgl.  Dipl.  I  S.  35  Nr.  38;  Widukinds 
widersprechende  Angabe,  Konrad  sei  in  Weilburg  beerdigt  {1, 25  S.  22), 
kommt  daneben  nicht  in  Betracht. 

5  Dipl.  I  S.  15  Nr.  Ib.  «  Flodoardi  annal.  z.  J.  920  S.  369. 

'  Mirac.  s.  Veren.  1  Scr.  IV  S.  457;  vit.  s.  Wibor.  25  ib.  S.  453;  Ekkeh. 
Cas.  s.  Galli  50  S.  188;  vgl.  Herim.  chron.  z.  J.  922  Scr.  V  S.  112.  Eigens 
genannt  sind  in  den  angef.  Stellen  Zurzach,  St.  Gallen  u.  Reichenau. 

8  Sigeh.  mirac.  s.  Maxim.  11  f.  Scr.  IV  S.  231  f.  Es  wird  dabei  er- 
wähnt, daß  Heinrich,  trotz  einer  Klage  der  Mönche,  nicht  einschritt.  Vgl. 
MRh.  ÜB.  I  S.  716  Nr.  2. 


—     21     — 

sind  und  deshalb  auch  verschiedene  Wege  einschlagen.  Bei  den 
beide]i  ersten  sächsischen  Königen  war  es  in  hohem  Maße  der  Fall. 
Wir  pflegen  Heinrich  I.  als  den  ersten  deutschen  König  zu  be- 
trachten und  ihn  demgemäß  zu  ideahsieren^  Und  gewiß  war  er 
mehr  als  ein  glücklicher  Jäger,  ein  unübertrefflicher  Wettkämpfer 
und  ein  tapferer  Krieger^;  er  war  ein  stets  schlagfertiger  und  doch 
umsichtiger  Heerführer,  ein  Herrscher,  dessen  nüchterner  Verstand 
und  dessen  sicherer  Wille  sich  in  allen  Unterhandlungen,'  die  er 
pflog,  in  allen  Anordnungen,  die  er  traf,  bewährten;  dazu  war  er 
ein  gerader  Mann,  zuverlässig,  zugänglich,  ohne  Übermut:  man 
liebte  ihn  wie  einen  Freund  und  ehrte  ihn  doch  als  Herrn  ^  Aber 
der  Sinn  für  die  Güter  des  Kulturlebens,  alles  dasjenige,  was  man 
an  Karl  d.  Gr.  bewundert,  mangelte  ihm.  Das  geistige  Niveau 
stand  jetzt  am  Hofe  tiefer  als  früher:  man  ersparte  den  Prinzen 
die  Mülie,  lateinisch  zu  lernen;  sie  konnten  nicht  einmal  lesen*. 
Das  sittliche  Niveau  stand  deshalb  nicht  höher:  es  hat  etwas  bar- 
barisches, daß  Heim-ich  die  Begriffe  gut  und  schlecht  nur  im 
Verhalten  gegen  Stammesgenossen  kannte^.  Im  Trünke  vermochte 
er  sowenig  Maß  zu  halten  als  irgendeiner  der  tapfereren  Haudegen, 
mit  denen  er  als  guter  Nachbar  verkehrte";  in  seinem  ehelichen 
Leben  galt  die  Rücksicht  auf  die  Mehrung  des  Besitzes  mehr  als  gut 
war'.    Auch  daß  Otto  T,  noch  als  halber  Knabe  Vater  eines  un- 


^  Das  gebt  so  weit,  daß  Manitius  das  erstaunliche  Urteil  ausspricht, 
J)eutschland  habe  keinen  größeren  König  gehabt  als  ihn,  D.  G.  S.  63. 

"  Diese  Vorzüge,  dazu  die  moles  corporis,  regiae  dignitati  omnem 
addens  deeorem,  hebt  Widukind  I,  39  S.  33  f.  hervor. 

-  Thietrn.  1,4  S.  4. 

■*  Otto  1.  verstand  nicht  lateinisch,  s.  Annal.  Flod.  z.  J.  948  S.  396> 
Hist.  Rem.  eccl.  IV,  35  Scr.  XIII  S.  588,  vgl.  Liudpr.  bist.  Otton.  11  S.  130; 
lesen  lernte  er  erst  als  Mann,  Widuk.  II,  36  S.  54.  Charakteristisch  ist  be- 
sonders, daß  die  Königin  Mathilde  nach  dem  Tode  Heinrichs  noch  lesen 
lernte,  Widuk.  EI,  74  S.  86.  Man  sieht,  daß  der  Ton  am  Hof  sich  seitdem 
änderte. 

5  Widuk.  11,3  S.  39.  «  Thietm.  1,24  S.  15;  cf.  1,5  S.  4. 

'  Thietmar  läßt  Heinrich  seine  Ehe  mit  Hatbeburch  schließen  ob 
buius  pulchritudinem  et  hereditatis  divitiarumque  utilitatem  (I,  5  S.  4). 
Später  entbrennt  er  ob  pulchritudinem  et  rem  Mathildis  in  Liebe  zu  dieser 
(1,9  S.  7).  Er  scheidet  sich  von  Hatheburch,  aber  behält  ihr  Vermögen; 
vgl.  Widuk.  11,11  S.  42  u.  Thietm.  11,2  S.  19.  Wattenbach  bestreitet  das 
letztere,  Berl.  SB.  1896  S.  340 ;  aber  schwerlich  mit  Recht.  Die  beiden  an- 
geführten Stellen  sind  unverständlich,  wenn  man  nicht  annimmt,  daß  der 
König  im  Besitz  des  Thankmar  entgangenen  Vermögens  war. 


—     22     — 

ehelichen  Sohnes  wurde  ^,  erweckt  keine  hohe  Vorstellung  von  der 
Zucht,  die  im  könighchen  Hause  herrschte. 

Der  Mann  für  den  Moment  war  Heinrich,  weil  er  eine  starke, 
aber  keine  aggressive  Natur  war^:  ruhig  und  sicher  verharrte 
er,  auch  nachdem  er  eine  neue  Würde  übernommen  hatte,  in  der 
gewohnten  Sphäre.  Dort  hat  er  seine  Stellung  ausgelüllt;  aber 
darüber  hinaus  wurde  es  ihm  nicht  schwer,  auf  Rechte  zu  verzichten, 
die  er  hätte  verteidigen  sollen,  und  Pflichten  unerfüllt  zu  lassen, 
die  er  erfüllen  mußte  ^.  Sein  Verdienst  war,  daß  er  durch  un- 
eingeschränkte Anerkennung  der  herzoglichen  Gewalt  Deutschland 
beruhigte;  sein  Fehler,  daß  er  dadurch  einen  Zustand  schuf,  der 
nicht  bleiben  konnte. 

Daß  die  Anschauungen  seines  Erben  den  seinen  entgegen- 
gesetzt waren,  scheint  er  sich  nicht  verhehlt  zu  haben.  Denn  auch 
als  der  JüDgHng  zum  Mann  heranwuchs,  hielt  er  ihn  von  der 
Teilnahme  an  den  Regierungshandlungen  fern*.  In  keiner  seiner 
Urkunden  wird  Otto  als  Fürsprecher  genannt^.  Die  selbständige, 
das  Gewöhnte  geringschätzende  Weise  Ottos  mag  sich  früh  gezeigt 
haben.  Man  bemerkt  sie  in  Kleinigkeiten:  es  lag  ihm  nichts  daran, 
daß  man  in  Sachsen  darüber  sprach,  daß  er  seinen  Bart  länger 
wachsen   ließ,   als   es   landesübhch  war®.     Ebensowenig  kümmerte 


^  Otto  ist  am  23.  Nov.  912  geboren;  bei  der  Geburt  seines  Sohnes 
Wilhelm  (Cont.  Regln,  z.  J.  928  S.  158)  hatte  er  also  die  Knabenjahre  kaum 
überschritten;  dies  auch  wenn  man  929  als  Geburtsjahr  annimmt. 

2  Das  zeigt  nicht  nur  seine  Stellung  den  Herzogen  gegenüber,  sondern 
das  liegt  auch  darin,  daß  ihn  die  Zeitgenossen  besonders  als  pacis  sectator, 
rex  pacificus  rühmen,  Cont.  Regln,  z.  J.  936  S.  159,  vgl.  Hrotsuith  Gest.  Odd. 
V.  14  ff.  S.  205;  Vit.  ant.  Mäht.  4  Scr.  X  S.  577;  Annal.  Loblens.  z.  J.  938 
Scr.  XlII  S.  234.  Seltsam  genug  nennt  Manitius  S.  19  Heinrich  kühn:  die 
Taten  dieses  Fürsten  zeichnen  sich  im  Gegenteil  alle  durch  wohlüberlegte 
und  erfolgreiche  Vorsicht  aus. 

3  Heinrich  sicherte  durch  seinen  Tribut  nicht  das  Reich,  sondern  nur 
Sachsen  vor  den  Ungarn  (s.  Waitz,  JB.  S.  85).  Freilich  ist  es  fraglich,  ob 
der  Vertrag  als  historisch  betrachtet  werden  darf  (s.  Brückner,  Studien  z. 
Gesch.  d.  sächs.  Kaiser  1889  S.  8  ff.).  Aber  auch  wenn  man  ihn  vorwirft, 
bleibt  doch  die  Tatsache,  daß  Heinrich  für  den  Süden  des  Reichs  nichts   tat. 

*  Köpke,  Otto  d.  Gr.  S.  10. 

^  Dagegen  erscheinen  der  spätere  Herzog  Heinrich  und  Hadewl  als 
Intervenienten,  Dipl.  I  S.  71  Nr.  37.  Bezeichnend  ist  auch,  daß  Otto  in 
dem  einzigen  Diplom,  in  dem  er  genannt  ist,  schlechtweg  als  filius  noster 
Otto  auftritt,  S.  56  Nr.  20,  wogegen  bei  Heinrich  das  Prädikat  dilectus 
nicht  fehlt. 

6  Widuk.  II,  86  S.  54:  Frolixior  barba  et  haec  contra  morem  antiquum. 


—     23     — 

ihn,  daß  seine  Landsleute  die  schwerfällige  Gravität,  die  sie  von 
einem  König  erwarteten,  an  ihm  vermißten^.  Aber  er  ging  nicht 
nur  in  Kleinigkeiten  seinen  eigenen  Weg:  alle  seine  Regierungs- 
handlungen  zeichnen  sich  durch  Selbständigkeit  aus:  selten  hat  ein 
junger  König  von  Anfang  seiner  Regierung  an  so  bewußt  und  seines 
Zieles  sicher  eine  neue  Richtung  eingeschlagen.  Man  konnte  ihn 
nicht  beeinflussen.  So  wenig  er  sich  durch  die  Politik  seines  Vaters 
gebunden  fühlte,  so  wenig  ließ  er  sich  in  der  Wahl  seiner  Beamten 
durch  die  Erwartungen,  die  man  hegte,  oder  durch  die  Ansprüche, 
die  man  erhob,  bestimmen'-^.  Auch  im  Auftreten  waren  die  beiden 
Herrscher  verschieden  genug.  Entgegen  der  schlichten  Art  seines 
Vaters  liebte  es  Otto,  hervorragende  Tage  und  Ereignisse  durch 
festliche  Pracht  auszuzeichnen.  Die  KrönungsfeierUchkeiten  zu 
Aachen  und  zu  Rom  sind  nicht  die  einzigen  Beispiele.  An  den 
hohen  christlichen  Festen  pflegte  er  in  großer  Prozession  zur  Kirche 
zu  gehen :  Kleriker  mit  Kreuzen  eröfiheten  den  Zug,  andere  mit 
brennenden  Kerzen  in  der  Hand  geleiteten  ihn;  mancherlei  Reliquien 
trug  man  vor  dem  König  her;  es  fehlte  nicht  an  Knaben,  welche 
Weihrauchfässer  schwangen.  So  ging  der  König,  umgeben  von 
Bischöfen,  Herzogen  und  Grafen,  zum  Münster  und  zurück  zu 
Hofe^.  Das  war  Freude  an  der  Form:  sie  eignete  Otto  überhaupt: 
man  konnte  durch  Verse  auf  ihn  Eindruck'  machen^;  wie  die  karo- 
lingischen  Fürsten  wußte  er  den  Wert  künstlerisch  ausgeführter 
Handschriften  zu  schätzen.  Noch  bewahrt  das  Münster  zu  Aachen 
einen  Prachtkodex,  der  von  einem  Mönch  oder  Abt  Liuthar  dem 
König  geschenkt  wurde  und  durch  ihn  oder  einen  seiner  Nach- 
folger an  das  Aachener  Münster  kam^  Es  ist  begreiflich,  daß  er 
an  den  großen  Bauten  der  fränkischen  Zeit  nicht  achtlos  vorüberging : 


^  L.  c. :  Preter  regiae  disciplinae  terrorem  semper  iocundus.  Auch 
in  dem  S.  25  Anmerk.  1  zu  erwähnenden  Lied  wird  Otto  als  iucundus 
charakterisiert. 

^  Widuk.  II,  4  S.  39,  Wahl  Hermann  Billings  mit  der  bezeichnenden 
Einführung:  Placuit  novo  regi  novum  principem  militae  constituere;  11,9 
S.  41,  Wahl  des  Markgrafen  Gero. 

'^  Thietm.  11,  30  S.  37.  *  Ekkeh.  Gas.  s.  Gall.  69  S.  246. 

•^  Die  Bilder  sind  von  Beissel,  Die  Bilder  der  Handschrift  des  Kaisers 
Otto  im  Münster  zu  Aachen,  1886  publiziert.  Beissel,  S.  60,  suchte  wahr- 
scheinlich zu-  machen,  daß  der  auf  dem  Widmungsbilde  als  Schenker  ge- 
nannte Liuthar  der  gleichnamige  Abt  von  Reichenau  war.  Die  Annahme 
scheitert  daran,  daß  der  Reichenauer  Liuthar  schon  934  starb,  s.  Herim. 
Aug.  z.  d.  J.  Scr.  V  S.  113.  Doch  wird  die  Handschrift  tatsächlich  der 
letzten  Zeit  Ottos  I.  angehören,  s.  Vöge,  Eine   deutsche  Malerschule  S.  91. 


-     24     — 

er  war  empfänglich  für  die  imponierende  Schönheit  .der  Palast- 
kapelle  Karls  d.  Gr.;  selbst  in  den  Text  einer  seiner  Urkunden  hat 
sich  ein  Wort  der  Bewunderung  für  sie  eingeschlichen  ^.  Er  war 
versucht,  mit  Karl  zu  wetteifern:  wie  jener,  so  ließ  auch  er  aus 
Italien  Marmorsäulen  nach  Deutschland  bringen;  sie  waren  für  den 
Bau  des  Doms  in  Magdeburg  bestimmt^. 

Überwog  bei  Heinrich  der  kühl  abwägende  Verstand,  so  pul- 
sierte Ottos  Blut  rascher;  Gefühl  und  Phantasie  waren  bei  ihm 
eiTegter:  er  sprach  im  Schlaf;  in  bedeutsamen  Träumen  glaubte  er 
Anweisung  darüber  zu  erhalten,  was  er  zu  tun  habe;  selbst  von 
Gesichten,  die  er  hatte,  wußte  mau  zu  erzählen  '^  Mit  dieser  Erreg- 
Imrkeit  seines  "Wesens  hängt  ein  anderer  Charakterzug  zusammen; 
Heinrich  war  weit  entfernt,  den  Erfolg  im  Felde  jemals  auf  ein 
kühnes  Wagnis  zu  stellen'^.  Otto,  der  von  der  Leidenschaft  nicht 
frei  war,  im  Brettspiel  den  Zufall  zu  versuchen^,  liebte  den  Reiz, 
der  in  der  Gefahr  liegt;  aber  sie  verwirrte  ihn  nicht:  i'n  keinem 
Moment  konnte  man  weniger  Eindruck  auf  ihn  machen  als  dann, 
wenn  seine  Lage  verzweifelt  schien**.  Die  Macht  des  Widerstands, 
den  er  finden  würde,  hat  er  in  allen  Kämpfen  seines  Lebens  unter- 
schätzt: es  ist  ihm  auch  nichts  auf  den  ersten  Schlag  gelungen. 

Doch  die  Hauptsache  war,  daß  in  Otto  ein  hochstrebender, 
rastlos  vorwärtsdringender  Sinn  lebte;  mit  dem,  was  sein  Vater 
erreicht  hatte,  konnte  er  sich  nicht  begnügen.  Fühlte  sich  jener 
bis  au  sein  Ende  mehr  als  sächsischer  Herzog,  denn  als  deutscher 
König,  so  trat  für  ihn  von  Anfang  an  das  Famihen-  und  Stammes- 
interesse hinter  dem  Gedanken  des  Königtums  zurück'.  Jeder 
Erfolg  schien  nur  die  Staffel  zur  Erreichung  eines  höheren  Zieles. 
Von  der  auf  das  Einvernehmen  mit  den  Herzogen  begründeten 
Königswürde  strebte  er  hinweg  nach  der  Erneuerung  der  alten 
Königsmacht,  und  über  sie  hinaus  richtete  er  seine  Blicke  nach 
der  Kaiserkrone.    Selbst  der  Begeisterimg  fähig,  war  er  der  Mann, 


^  Dipl.  I  S.  569  Nr.  417:  Ut  capellam  miri  decore  artificii  .  .  con- 
strui  fecisset. 

2  Thietm.  II,  17  S.  28. 

3  Widuk.  II,  36  S.  54.     Thietm.  II,  24  u.  26  S.  34  f. 

4  Vgl.  z.  B.  Widuk.  I,  82  S.  26.  ^  Widuk.  II,  36   S.  54. 

•*  Das  zeigen  die  von  Liudprand  überlieferten  Anekdoten,  Antap. 
IV,  27  f.  S.  94  ff. 

'  Charakteristisch  hierfür  ist,  daß  Otto  wenige  Wochen  nach  seinem 
Regierungsantritt  das  neugegründete  Kloster  Quedlinburg  unter  die  Gewalt 
des  Königs  stellte,  auch  für  den  Fall,  daß  der  König  nicht  seinem  Geschlecht 
entstammen  sollte,  Dipl.  I   S.  90  Nr.  1. 


—     25     — 

das  Volk  zu  begeistern:  das  war  in  Deutschland  wie  in  Italien  zu 
bemerken  \ 

Die  Wahl,  die  Krönung  und  das  Königsmahl  am  8.  August 
936  in  Aachen  waren  das  Programm  der  neuen  Regierung.  Aber 
Heinrichs  Geist  schwebte  nicht  über  dieser  Handlung^,  sondern 
die  Erinnerung  an  Karl  d.  Gr.  hat  sie  belebt:  die  Krone,  die  der 
Vater  zurückgewiesen  hatte,  ließ  der  Sohn  sich  aufs, Haupt  drücken. 
Hatte  jener  seine  Ablehnung  in  demütige  Worte  gekleidet*^,  so 
sollte  jedermann  sehen,  daß  dieser  das  Höchste  für  sich  nicht  zu 
hoch  achtete.  Auf  das  Einverständnis  mit  den  Herzogen  hatte 
Heinrich  seme  Königsmacht  gebaut;  auch  die  unbestrittene  Nach- 
folge Ottos  Avar  dadurch  ermögHcht  imd  gesichert  worden*.  Aber 
konnte  es  von  Bestand  sein?  Jetzt  dienten  die  Herzoge  dem  neuen 
König  vor  allem  Volk  beim  Mahl  ^.  Um  das  Ansehen  des  jugend- 
lichen Herrschers  zu  erhöhen,  lehnten  die  in  manchem  Sturm  be- 
währten Männer  nicht  ab,  als  das  zu  erscheinen,  was  sie  eigentlich 
nicht  waren:  als  Beamte  des  Königs.  Aber  es  lag  ein  innerer 
Widerspruch  in  diesem  Dienst  der  Herzoge,  Denn  es  war  nicht 
zu  erwarten,  daß  sie  auf  das  geringste  Stück  von  Macht  und  Ein- 
fluß verzichten  würden;  Otto  aber  war  entschlossen,  das  Herzogtum 
zu  einem  von  dem  König  verliehenen  Amt  zu  machen;  das  zeigt 
sein  späteres  Verhalten.  Was  Hermann  Billing,  den  Otto  bald 
nach    seinem  Eegierungsantritt  mit  der  kriegerischen  Leitung  des 


^  S,  das  von  einem  Italiener  verfaßte  Lied  auf  die  Vertreibung  des 

Königs  Adalbert  und  das  von  einem  Deutschen  verfaßte  auf  die  drei  Ottonen 

bei  Du  Meril,  Poesies  populaires  latines  S.  271  u.  273.     Im  ersten  heißt  es 

von  Otto: 

Adest  Otto  rex,  nostrorum 

regens  seeptrum  populorum 

cui  debent  summam  laudem 

reges  regum  saeculorum; 

ultra  reges  habens  scire, 

supra  fortes  regum  vires, 

quos  nunc  habet  mundus  iste 

superpollet  satis  iuste; ' 

manu  fortis  et  iucundus, 

bellicosus  et  discretus, 

vultus  habens  Angelorum 

et  est  pater  orphanorum. 
Das  zweite  Lied  auch  bei  Müllenhoff  u.  Scherer,  Denkmäler  I  S.  46  ff. 
■'  Köpke,  Otto  d.  Gr.  S.  41.  '^  Widuk.  I,  26  S.  23. 

*  Köpke,  a.  a.  0.  S.  25.  "  Widuk.  II,  2  S.  38. 


—     26     — 

sächsischen  Stammes  betraute  \  war,  das  sollten  auch  die  übrigen 
Herzoge,  die  doch  ihre  Stellung  nicht  den  Königen  verdankten,  sein. 
Der  Gegensatz  ist  alsbald  offen  hervorgetreten:  seit  dem 
Sommer  937  hatte  der  Friede  zwischen  Königtum  und  Herzogtum, 
der  unter  Heinrichs  Regierung  geherrscht  hatte,  ein  Ende.  Uns 
interessiert  hier  nur  das  Resultat;  es  war  der  Sieg  Ottos:  es  gelang 
ihm  in  der  Tat  das  Herzogtum  umzugestalten :  es  wurde  zu  einem 
von  dem  König  verliehenen  Amte.  In  Baiern  wurden  i.  J,  938 
die  Söhne  Arnulfs,  die  auf  ihr  Erbrecht  pochten,  überwältigt:  der 
König  gab  das  Herzogtum  an  Berhtold  von  Kärnten'  und  nach 
dessen  Tod  im  Jahre  948  an  seinen  eigenen  Bruder  Heinrich^, 
Als  Herzog  Eberhard  von  Franken  939  im  Kampf  mit  den  Ge- 
treuen des  Königs  bei  Andernach  fiel,  verlieh  Otto  das  Herzogtum 
seinem  Sohne  Liudolf^;  nach  dem  Tode  Herzog  Hermanns  über- 
trug er  ihm  auch  Schwaben  ^,  Am  meisten  Wechsel  sah  Loth- 
ringen: Herzog  Giselbert  fiel  im  Jahre  939  von  dem  König  ab; 
er  kam  im  Kampf  ums  Leben.  Nun  erhielt  Heinrich,  Ottos  Bruder, 
das  Herzogtum^;  doch  wurde  es  ihm  noch  in  demselben  Jahre 
entzogen  und  dem  Grafen  Otto,  einem  der  lothringischen  Großen, 
erteilt ',  Er  starb  i,  J,  944 ;  nun  gab  es  Otto  dem  Grafen  Konrad 
dem  Roten  ^.  Nach  dessen  Abfall  ließ  er  es  durch  seinen  jüngsten 
Bruder,  den  Erzbischof  Bruno  von  Köln,  verwalten^.  Da  der 
König  das  Amt  übertrug,  so  konnte  er  es  auch  erledigt  lassen: 
das  geschah  in  Franken.     Liudolf  erhielt  nach  seinem  Abfall  und 


1  Ib.  11,4  S.  39. 

2  Herim.  Aug.,  Cont.  Regin.  z.  938;  Widuk.  11,8  S.  41;  Annal.  Aug. 
z.  J.  938  Scr.  1  S.  69;  vgl.  N.  A.  XVI  S.  613  ff. 

3  Contin.  Regin.  z.  J.  945.  S.  163;  Widuk.  II,  36  S.  53;  Annal.  s. 
Emmeram.  z.  J,  948  Scr.  I  S.  94.  Über  die  Zeit  s.  Dümmler,  Otto  d.  Gr. 
S.  160  Anm.  1. 

*  Hrotsv.  Gesta  Ott.  v.  450  ff.  S.  217.  P.  v.  Winterfeld  hat  N.A.  XXVIII 
S.  510  f.  auf  diese  bisher  übersehene  Stelle  aufmerksam  gemacht. 

5  Hermann  hatte  das  schwäbische  Herzogtum  i.  J.  926  erhalten,  Contin. 
Regin.  S.  158.  Herim.  Augiens.  z.  d.  J.  S.  113.  Über  die  Art  seiner  Er- 
hebung wissen  wir  nichts.  Daß  er  die  Witwe  Burkharts  I.  heiratete,  zeigt 
jedoch,  daß  der  Gedanke  der  Vererbung  der  Macht  ausschlaggebend  war. 
Er  starb  i.  J.  949,  Cont.  Regin.  S.  164,  Ann.  Sangall.  mai.  S.  78;  im  Be- 
ginn des  nächsten  Jahres  erhielt  Liudolf  das  Herzogtum  (11.  cc). 

8  Annal.  Flodo.  z.  d.  J.  940  S.  387;  Contin.  Regin.  S.  161. 

'  Contin.  Regin.  1.  c.  «  Ib.  z.  J.  943  S.  162;  Widuk.  II,  33  S.  53. 

9  Contin.  Regin.  z.  J.  953  S.  167;  Flodo.  ann.  z.  d.  J.  S.  402;  Widuk. 
II,  36  S.  55. 


—     27     — 

seiner  Überwindung  keinen  Nachfolger,  das  fränkische  Herzogtum 
trat  direkt  unter  die  Krone.  Überall  war  das  erbhche  Stammes- 
herzogtum unterbrochen:  die  Würde  bestand  fort;  aber  ihr  Wesen 
war  verändert.  Sie  fügte  sich  nun  der  Reichsverfassung  ein:  mit 
neuer  Kraft  erhob  sich  das  Königtum  über  das  Herzogtum. 

Für  uns  ist  die  Frage  von  Wichtigkeit,  welche  Folge  die 
Politik  Ottos  auf  die  Stellung  des  Episkopats  im  Reiche   ausübte. 

Ohne  Zweifel  hatte  es  den  Wünschen  der  Bischöfe  sehr  wenig 
entsprochen,  daß  Heinrich  teils  ausdrückhch,  teils  stillschweigend 
den  Herzogen  eine  Macht  über  die  Kirche  einräumte,  wie  sie  die- 
selbe vorher  nicht  besessen  hatten.  Die  Männer,  die  in  Hoheii- 
altheim  über  die  Herzoge  Gericht  gehalten  hatten,  sahen  sich  jetzt 
der  Übermacht  ihrer  Gegner  überlassen.  Aber  noch  war  der  Epi- 
skopat keine  fertige  politische  Größe.  Er  konnte  die  eine  oder  die 
andere  der  miteinander  ringenden  Gewalten  unterstützen;  aber  er 
konnte  nicht  PoHtik  auf  eigene  Hand  treiben.  Die  Bischöfe  fügten 
sich  demgemäß  in  die  neue  Lage:  nicht  einmal  in  Baiem  hören 
wir,  daß  sie  Widerspruch  gegen  Arnulfs  Gewalt  erhoben.  So  lange 
Heinrich  regierte,  hat  —  von.  Lothringen  abgesehen  —  der  deutsche 
Episkopat  sich  politisch  untätig  verhalten. 

In  dieser  Hinsicht  überkam  Otto  völhg  geordnete  Verhältnisse. 
Gerade  seine  Wahl  in  Aachen  zeigt  deutlich,  wie  sehr  die  Bischöfe 
von  der  Teilnahme  an  den  politischen  Handlungen  zurückgedrängt 
waren.  Die  Fürsten,  an  ihrer  Spitze  die  Herzoge,  haben  Otto 
gewählt^;  die  Bischöfe  nahmen  an  der  Wahl  keinen  Anteil,  sie 
wurden  nicht  zu  den  Fürsten  gerechnet.  In  der  Kirche  erwarteten 
sie  mit  der  Menge  des  Volks  den  Eintritt  des  Königs.  Denn  nicht 
durch  die  Salbung  und  Krönung,  welche  nun  Hildibert  von  Mainz 
und  Wicfrid  von  Köln  vollzogen,  sondern  durch  die  Wahl  der 
Fiü-sten  wurde  Otto  die  königliche  Macht  übertragen.  Er  war 
König  schon  vor  der  Krönung:  Ich  führe,  so  sprach  Hildibert  zum 
Volk,  den  von  Gott  erkorenen,  von  König  Heinrich  vordem  desig- 
nierten und  jetzt  von  allen  Fürsten  zum  König  erhobenen  Otto  zu 
euch  heraus:  gefällt  euch  diese  Wahl,  so  gebt  es  kund,  indem  ihr 
die  Rechte  zum  Himmel  erhebt.  Die  Salbung  und  die  Übergabe 
der  königlichen  Insignien  wm'de  als  Benediktionshandlung  betrachtet: 
die  Vertreter  der  Kirche  versicherten  den  neuen  König  des  gött- 
lichen Segens,  indem  sie  ihn  zugleich  zur  rechten  Führung  seines 
Amts  erm ahnten. - 

Unmöglich  lag  also  in  der  Annahme  der  Krönung  der  Ge- 
danke,   daß    die  Bischöfe    ein   heilsames   Gegengewicht   gegen    die 


1  Widuk.  IL  1  S.  36. 


—     28     — 

Herzoge  sein  würden  ^  Daß  sie  es  waren,  trat  jedoch  sofort  an 
den  Tag,  als  das  Einvernehmen  zwischen  dem  König  und  den 
Herzogen  sich  löste.  Als  Otto  im  Herbst  937  zu  Magdeburg  das 
Urteil  über  Eberhard  von  Franken  fällte  -,  umgaben  ihn  zahlreiche 
Vertreter  der  geistlichen  Aristokratie;  damals  Aveilten  zwei  Erz- 
bischöfe, Friedrich  von  Mainz  und  Adaldag  von  Hamburg,  und  acht 
Bischöfe,  Baldrich  von  Utrecht,  Udalrich  von  Augsburg,  Thiethard 
von  Hildesheim,  Ebergis  von  Minden,  Amalrich  von  Speier,  Biir- 
chard  von  Würzburg,  Bernhard  von  Halberstadt,  Amalung  von 
Verden,  am  Hofe,  also  Prälaten  aus  allen  deutschen  Stämmen  mit 
Ausnahme  Baierns.  Gewiß  nicht  ohne  ihren  Bat  und  ihre  Zu- 
stimmung hat  Otto  entschieden.  Hier  zuerst  werden  die  Bischöfe 
sich  Otto  als  bereitwilhge  Bundesgenossen  gegen  die  unfügsame 
Herzogsraacht  dargeboten  haben.  Daß  der  König  den  Wert  dieser 
Unterstützung  erkannte,  bewies  sein  Vorgehen  in  Baieni.  Indem 
er  Berhtold  das  Herzogtum  seines  Bruders  übertrug,  räumte  er  ihm 
die  Befugnisse,  welche  Arnulf  in  kirchlicher  Hinsicht  besessen 
hatte,  nicht  ein^;  er  nahm  sie  für  die  Krone  zurück.  Wie  im 
übrigen  Reich,  so  wurden  seit  dem  Jahre  938  auch  in  Baiern  die 
Bistümer  durch  den  König  vergeben.  Die  bairischen  Bischöfe 
nahmen  an  den  gemeinsamen  Synoden  wieder  Anteil*.  Auch  in 
bezug  auf  das  Kirchengut  wurden  die  königHchen  Rechte  wieder 
ausgeübt^.  Die  Rückkehr  zu  den  Verhältnissen  unter  Tassilo  war 
abgeschnitten,  die  Einheit  der  deutschen  Kirche  aufrecht  erhalten. 
Daß  Ottos  Verhalten  dm-ch  einen  politischen  Gedanken  be- 
stimmt wurde,  zeigt  die  Konsequenz,  mit  der  er  verfuhr.  Vom 
Beginn  seiner  Regierung  an  hat  er  unwandelbar  daran  festgehalten. 
daß  dem  König  das  entscheidende  Wort  bei  der  Besetzimg  der 
Bistümer  gebühre^.     Er   ist   dabei   nicht   in  direkten  Widerspruch 


1  Köpke,  Otto  d.  Gr.  S.  29.      , 

2  Widuk.  11,6  S.  40;  Otto  urkundete  am  21.  Sept.  937  in  Anwesen- 
heit der  genannten  Bischöfe  in  Magdeburg,  s.  Dipl.  I  S.  101  Nr.  14. 

3  Thietm.  I,  26  S.  16. 

*  Ä.uf  der  Syn.  zu  Ingelheim  948  waren  anwesend  Herold  von  Salzburg, 
Michael  von  Regensburg  und  Adalbert  von  Passau,  C.  I.  I  S.  13  Nr.  6,  zu 
Augsburg  952  außer  den  drei  Ebengenaunten  Lantbert  von  Freising  und 
vielleicht  Hugo  von  Brixen,  ib.  S.  27. 

^  Otto  ordnete  eine  Untersuchung  der  Rechtsgiltigkeit  der  kirchlichen 
Tauschverträge  an,  Meichelbeck,  H.  Fr.  1,2  S,  463  Nr.  1089:  Post  .  prae- 
sulis  Wolframmi  vitam  —  W.  starb  d.  9.  Juni  937  —  rex  Otto  cunctis 
episcopis  sibi  subiectis  praecipiens,  ut  inlegales  iniustasque  commutationes, 
quae  de  ecclesiasticis  rebus  factae  fuissent,  redire  fecissent. 

*  Ich  verweise  für  das  einzelne  auf  meine  Abhandlung  über  die  Ent- 


—  ■  29     — 

mit  den  kirchlichen  Vorschriften  getreten.  Noch  war  das  Bewußt- 
sein dafür  nicht  verschwunden,  daß  ein  rechtmäßiger  Bischof  von 
der  Gemeinde  gewählt  sein  müsse  ^.  Otto  hat  denn  auch  das 
kanonische  Wahlverfahren  nicht  untersagt ;  er  hinderte  nicht  einmal, 
daß  ohne  vorheriges  Einvernehmen  mit  dem  Hofe  gewählt  wurde. 
So  geschah  es  in  Köln",  Halberstadt ^,  Salzburg^  und  mehrmals 
in  Cambrai^.  Auch  unter  seinen  Nachfolgern  ist  noch  frei  gewählt 
worden '^.  Aber  er  hat  doch  dieses  Vorgehen  nicht  begünstigt;  als 
es  sich  in  Cambrai  rasch  nacheinander  wiederholte,  lehnte  er  den 
Gewählten  ab:  er  fürchtete,  es  möchte  sich  ein  Gewohnheitsrecht 
bilden '.  Vor  allem  aber  betrachtete  er  jede  Wahl  nur  als  einen 
Vorschlag,  durch  den  er  nicht  gebunden  wurde  ^.  Otto  hat  einige 
Wahlprivilegien  erteilt,  an  Hamburg,  Würzburg  und  Minden  '•*.  Aber 
er  brach  dadurch  nicht  mit  seinen  Grundsätzen.  Denn  die  privi- 
legierten Stifter  erhielten  keineswegs  das  Recht  freier,  auch  von 
dem    König   nicht   beeinflußter  Wahl,   sondern   nur   die   Befugnis, 


stehung  der  bischöfl.  Fürstenmacht  (Leipz.,  Herbstprogramm  1891)  und  fasse 
hier  nur  das  Resultat  zusammen. 

^  Brun  von  Köln  hat  in  seiner  nach  Rom  gerichteten  Synodica  Ge- 
wicht darauf  gelegt,  daß  er  pastor  ab  ovibus  electus,  a  domino  missus  sei, 
Ruotg.  vit.  Brun.  26  S.  27.  Doch  war  der  Klerus  der  Hauptfactor  bei  der 
Wahl.  Ihm,  nicht  der  Gesamtheit  wurden  die  Wahlprivilegien  verliehen 
oder  bestätigt,  s.  Dipl.  I  S.  95  Nr.  7  Halberstadt,  S.  99  Nr.  11  Hamburg, 
S.  129  Nr.  44  Würzburg,  S.  312  Nr.  227  Minden.  Die  Beteiligung  der  Großen 
ist  in  Ottos  Brief  an  die  Sachsen  (Dipl.  I  S.  503  Nr.  366)  erwähnt:  daß  sie 
mehr  als  eine  Formalität  war,  zeigt  vita  Oudalr.  28  S.  415.  Die  Be- 
teiligung des  Volkes  war  ohne  Zweifel  stets  eine  bloße  Formalität. 

-  Wahl  Geros,  Thietm.  II,  24  S.  34- 

"  Wahl  Hildiwarts,  ib.  II,  20  S.  30. 

-*  Wahl  Friedrichs,  Bf  Johanns  XIII.     J.W.  3717. 

5  Wahl  Wibolds  und  Ruotberts,  Gest.  episc.  Camerac.  I,  90  u.  92 
Scr.  \'n  S.  438. 

«  Unter  Otto  II.  in  Magdeburg  (Thietm.  III,  12  S.  55),  unter  Otto  III. 
in  Regensburg  (ib.  V,42  S.  130),  unter  Heinrich  II.  in  Magdeburg  (ib.  VI,  2 
S.  170). 

'  Gest.  ep.  Camerac.  I,  92  S.  438  mit  der  Begründung,  die  freilich  dem 
Schriftsteller  gehört:  Videns  imperator,  quod  quia  antea  Wiboldum  secun- 
dum  suam  electionem  facili  assensu  eorum  precibus  attribuit,  ideo  etiam 
admittendi  episcopum  facultatem  suo  vellent  fortasse  arbitrio  reservari,  cum 
omni  profecto  refragatione  eorum  legationi  efiFectum  impertire'negavit. 

8  Das  zeigt  die  anfängliche  Ablehnung  der  Wahl  Geros  (Thietm.  II,  24 
S.  34),  wie  der  Fall  in  Cambrai. 

0  Dipl.  I  S.  98  Nr.  11,  S.  129  Nr.  44,  S.  311  Nr.  227,  außerdem  die 
Bestätigung  des  Halberstädter  Privilegiums,  S.  95  Nr.  7. 


—     30     — 

einen  Kandidaten  in  Vorschlag  zu  bringen.  Daran  wurde  nichts 
geändert,  daß  der  König  das  Amt  vergab ;  er  verzichtete  nur  darauf, 
dem  Klerus  der  Diözese  einen  Bischof  aufzudrängen,  den  er  zurück- 
wies^. Man  begreift,  daß  in  der  Regel  so  verfahren  wurde,  daß 
Vertreter  der  Wähler  sich  mit  dem  Hofe  über  die  Person  des 
neuen  Bischofs  verständigten  ^,  oder  daß  der  König  den  Wählern 
einen  ihm  genehmen  Mann  empfahl  ^,  Es  fehlt  nicht  an  Beispielen, 
daß  er  einfach  ernannte  und  der  kirchlichen  Ordnung  nur  dadurch 
Rechnung  trug,  daß  er  nachträglich  eine  Wahlhandlung  vornehmen 
ließ.  So  verlieh  er  dem  Weißenburger  Abt  Adalbert  das  neuge- 
gründete Erzbistum  Magdeburg,  sandte  ihn  sodann  nach  Rom,  um 
die  Weihe  und  das  Pallium  zu  empfangen  und  Heß  ihn  danach 
erst  in  aller  Form  wählen*.  Welchen  Wert  Otto  darauf  legte, 
daß  auch  äußerlich  die  Mitwirkung  des  Königs  entschieden  hervor- 
trat, sieht  man  daraus,  daß  er  es  liebte,  der  Wahlhandlung  beizu- 
wohnen: im  Sommer  941  scheint  er  nur  zum  Zwecke  der  Be- 
setzung der  Bistümer  Würzburg  und  Speier  sich  von  Sachsen  nach 
Franken  begeben  zu  haben  ^;    als   sich   im  Jahre  942   das  Bistum 


^  In  dem  Hamburger  Privileg  heißt  es  allgemein:  Donamus  quoque 
clericis  .  .  potestatem  inter  se  sive  aliunde  eligendi  episcopum  cum  necea- 
sitas  poposcerit.  Wie  diese  Freiheit  zu  verstehen  ist,  zeigt  der  Satz  der 
Würzburger  Urkunde :  Ut  nullus  successorum  nostrorum  alium  eis  nisi  quem 
ipsi  elegerint  antistitem  constituat.  Demgemäß  wurde  in  Halberstadt  ver- 
fahren: der  Gewählte  wurde  an  den  Hof  gesandt  und  vom  Kaiser,  nachdem 
mit  ihm  verhandelt  worden  war,  bestätigt,  Thietm.  II,  20  S.  30.  Daß  ein 
Wahlprivilegium  die  Ablehnung  des  Gewählten  durch  den  König  nicht 
hinderte,  zeigt  die  Zurückweisung  Oddas  in  Hamburg  durch  Heinrich  II. 
i.  J.  1013,  Ann.  Quedlinb.  z.  d.  J.  Scr.  III  S.  81. 

2  Nach  dem  Tode  Gauzlins  ging  von  Toul  eine  Gesandtschaft  zu  Brun, 
als  dem  Stellvertreter  des  Kaisers,  um  mit  ihm  über  die  Wiederbesetzung 
zu  verhandeln,  Widrici  vit.  Gerh.  8  Scr.  IV  S.  493.  Ebenso  wurde  von 
Augsburg  nach  dem  Tode  Ulrichs  alsbald  eine  Gesandtschaft  an  Otto  H 
geschickt,  Gerh.  vit.  Oudalr.  28   S.  415. 

3  So  wurde  Brun  wahrscheinlich  in  des  Königs  Auftrag  durch  Gott- 
fried von  Speier  empfohlen,  Vit.  Brunon.  11  S.  12  f.,  Günther  von  Regens- 
burg durch  den  König  persönlich,  Thietm.  II,  26   S.  35. 

4  Dipl.  I  S.  503  Nr.  366.  Welche  Bedeutung  die  öffentliche  Wahl 
hatte,  ist  in  dieser  Urkunde  ausgesprochen:  Ut  hec  nostra  electio  firmior  et 
subnixior  fiat.  Sie  gab  der  königlichen  Ernennung  die  kirchlich  unangreif- 
bare Form.  Weitere  Beispiele  der  Ernennung  mit  darauffolgender  Wahl 
sind  Hatto  von  Mainz  und  Wolfgang  von  Regensburg,  Annal.  Hildesh.  z.  J. 
968  S.  23.     Othloni  vit.  Wolfk.  14  Scr.  IV  S.  531. 

5  Würzburg  erledigte  sich  am  24.  März  941,  Speier  am  7.  Mai  des- 
selben Jahres.     Otto  befand  sich  am  23.  April  in  Magdeburg,  Dipl.  I  S.  123 


—     31     — 

Regensbui'g  zum  ersten  Mal  erledigte,  machte  er  sich  wieder  sofort 
auf  den  Weg,  um  die  "Wahl  persönHch  zu  leiten^.  In  anderen 
Fällen  fand  die  Wahl,  unter  Verletzung  der  kirchlichen  Ordnung, 
am  Hofe  statt".  Selbst  dagegen  hatte  er  kein  Bedenken,  Bistümer 
längere  Zeit  erledigt  zu  lassen,  um  die  Besetzung  selbst  regeln  zu 
können  '^ 

Mehr  als  je  vorher  war  unter  seiner  B-egierung  ausgeschlossen, 
daß  jemand  ein  Bistum  wider  den  Willen  des  Königs  erhielt.  Man 
mußte  ihm  nahe  stehen,  um  Bischof  Averden  zu  können.  In  welchem 
Umfang  dieser  Satz  gilt,  erhellt  aus  der  Tatsache,  daß  während 
keiner  anderen  Regierung  könighche  Verwandte  sich  so  zahlreich 
unter  den  Bischöfen  befanden,  wie  unter  der  Ottos:  Wilhelm  von 
Mainz  war  sein  Sohn,  Brun  von  Köln  sein  Bruder,  Heinrich  von 
Trier  sein  Vetter*,  Poppo  I.  und  II.  von  Würzburg,  Liudolf  von 
Osnabrück^,  Dietrich  von  Metz^,  Berengar  von  Verdun '  und  der 
gleichnamige  Bischof  von  Cambrai  ^  waren  Verwandte  des  Königs- 
hauses^ 

Neue  rechtliche  Vorschriften  über  die  Besetzung  der  Bistümer 
wurden  nicht  gegeben.  Im  Gegenteil,  das  Verfahren  Ottos  ist  ein- 
fach Anwendung  der  karolingischen  Grundsätze^.    Während  imter 


Nr.  37,  am  30.  Mai  in  Ingelheim,  ib.  Nr.  39,  am  7.  Juni  in  Rohr  im  Bistum 
Würzburg,  ib.  Nr.  40,  am  6.  Aug.  wieder  in  Magdeburg,  ib.  Nr.  41.  Es 
liegt  sehr  nahe,  die  sonst  nicht  motivierte  Reise  mit  der  Besetzung  der 
Bistümer  in  Zusammenhang  zu  bringen.  ^  Thietm.  11,  26  S.  35. 

^  Wilhelm  von  Mainz  ist  in  Arnstadt  gewählt,  Annal.  Augiens.  z.  J.  954. 

^  Köln  blieb  nach  der  nicht  bestätigten  Wahl  Geros  ungefähr  IY2  Jahre 
erledigt.  Folcmar  starb  am  18.  Juli  967,  Gero  erhielt  Ostern  969  die  In- 
vestitur. Metz  wurde  durch  den  Tod  Aldaberos,  den  26.  April  962,  frei;  Trier 
erledigte  sich  am  3.  Juli  964  durch  den  Tod  Heinrichs;  die  Wiederbesetzung 
beider  Bistümer  fand  erst  nach  der  Rückkehr  des  Kaisers  aus  Italien  im 
Jahre  965  statt,  Contin.  Regin.  z.  J.  965  S.  176.  Die  Nachfolger  Ottos  übten 
sämtlich  das  Ernennungsrecht  aus,  s.  Hinschius,  KR.  II  S.  530  Anmerk.  9. 
Friedberg,  KR.  §  115  S.  336  f.  (5.  Aufl.). 

*  Die  Verwandtschaft  ist  von  Flodoard  annal.  z.  J.  956  S.  403  bezeugt 
und  dadurch  gesichert,  daß  Heinrich  der  Bruder  Poppos  I.  von  Würzburg 
war,  Vit.  Wolfk.  4  S.  528;  mit  diesem  war  sein  Nachfolger  Poppo  II.  ver- 
wandt, Regin.  contin.  z.  J.  961  S.  170;  ihn  aber  nennt  Otto  II.  ausdrück- 
lich seinen  Vetter,  Dipl.  II  S.  149  Nr.  132. 

5  Dipl.  I  S.  575  Nr.  421.     Er  war  seit  952  Kanzler,  S.  230  Nr.  149. 

6  Contin.  Regin.  z.  J.  965  S.  176. 

'  Gest.  episc.  Virdun.  contin.  2  Scr.  IV  S.  45. 
s  Gest.  ep.  Cam.  I,  80  S.  431. 

»  Vgl.  Bd.  II  S.  200  ff.  u.  562  ff.  Daraus  erklärt  sich,  daß  Ottos  Ver- 
fahren nirgends  Widerspruch  hervorrief:    es   entsprach  den  Rechtsanschau- 


—     32     — 

Heinrich  die  Entwickelung  der  Verhältnisse  eine  ähnhche  Wendung 
zu  nehmen  schien,  wie  sie  in  Frankreich  bereits  eingetreten  war^, 
lenkte  Otto  mit  kräftiger  Hand  wieder  zurück  in  die  Bahn  Karls  d.Gr. 
und  seiner  Vorgänger.  Er  bewahrte  die  deutsche  Kirche  dadurch  vor 
dem  Geschick,  dem  die  französische  bereits  verfallen  w^ar:  unter 
die  Herrschaft  der  Großen  zu  geraten.  Aber  er  führte  den  Epis- 
kopat zugleich  auf  die  Bahn,  auf  welcher  die  Bischöfe  aus  könig- 
lichen Beamten  zu  Fürsten  wurden,  die  zu  dem  König  in  einem 
Lehnsverhältnis  standen.  In  der  karohngischen  Epoche  hatte  man 
mit  einem  Worte  gespielt,  wenn  man  die  Bischöfe  Fürsten  nannte, 
seit  Otto  d.  Gr.  begann  der  Titel  Wahrheit  zu  werden. 

Thietmar  von  Merseburg  hat  da,  wo  er  von  der  Zurücknahme 
des  Ernennungsrechts  der  bairischen  Bischöfe  an  die  Krone  spricht, 
Ottos  Maßregel  vom  Standpunkt  eines  Bischofs  des  elften  Jahr- 
hunderts aus  begründet.  Die  Könige,  so  urteilt  er,  stünden  als 
Stellvertreter  des  höchsten  Herrn  mit  Recht  über  den  Bischöfen; 
dagegen  sei  es  allzu  widerspruchsvoll,  daß  die  letzteren,  welche 
Christus  zu  Fürsten  dieser  Erde  bestellte,  unter  der  Herrschaft 
irgend  eines  anderen  Menschen  stünden  als  unter  der  des  Königs^; 
AVer  möchte  glauben,  daß  Otto  diese  Gedanken  hegte,  indem  er 
mit  bewunderungswürdiger  Folgerichtigkeit  daran  festhielt,  daß  die 
Bischöfe  in  der  direkten  Unterordnung  unter  den  König  erhalten 
würden?  Er  trieb  dabei  könighche  Politik;  was  er  erstrebte  und 
erreichte,  war  die  BeAvahrung  und  Verstärkung  der  Macht  der 
Krone,  Nachdem  an  die  Stelle  der  königlichen  Beamten  erbliche 
Vasallen  und  unfügsame  Herzoge  getreten  waren,  die  nur  zu  höchst 
geringen  Leistungen  an  den  König  verpflichtet  waren,  hätte  dieser 
nicht  mehr  herrschen  können^,  wenn  er  nicht  durch  die  Verfugung 


ungen,  die  noch  herrschten.  Daß  es  ihnen  an  der  päpstlichen  Billigung 
nicht  fehlte,  ist  bekannt  (s.  J.W.  3564). 

^  S.  Imbart  de  la  Tour,  Les  elections  episcopales  dans  l'eglise  de 
France  1891  S.  177 flF.  2  Chron.  1,26  S.  16. 

^  In  welchem  Maße  die  Kriegsmacht  des  Reichs  auf  dem  Zuzug  der 
geistlichen  Fürsten  beruhte,  zeigt  das  Aufgebot  von  981.  Danach  hatte 
Mainz  100  Panzerreiter  zu  stellen,  ebensoviele  Köln;  Trier  und  Salzburg  je 
70.  Von  den  Bistümern  Straßburg  u.  Augsburg  je  '100,  Regensburg  70, 
Würzburg,  Lüttich  u.  Verdun  je  60,  Worms,  Eichstätt,  Konstanz,  Chur,  Frei- 
sing je  40,  Speier,  Toul,  Sehen  je  20,  Cambrai  12.  Von  den  Abteien  Fulda 
u.  Reichenau  je  60,  Weißenburg  u.  Lorsch  je  50,  Hersfeld,  Prüm,  Ellwangen, 
St.  Gallen  je  40,  Kempten  30,  Murbach  20,  Stablo  u.  luden  12,  zusammen 
1504  Mann,  gegenüber  einem  Aufgebot  der  Laien  von  ungefähr  600  Mann, 
C.I.  I  S.  632  Nr.  436,  vgl.  Uhlirz,  JB.  I  S.  247  ff.  Die  Ansätze  waren 
schwerlich  fest;    es  ist  auch  möglich,  daß  das  Überwiegen  der  geistlichen 


—  sa- 
uber die  Bistümer  und  die  königlichen  Abteien  die  Möglichkeit 
gehabt  hätte,  Männer,  auf  deren  Dienst  und  deren  Treue  er  rech- 
nen konnte,  um  sich  zu  scharen.  Der  sächsische  Bischof  hat  nicht 
das  Motiv  des  Königs  ausgesprochen;  aber  er  hat  die  Folge,  die 
sein  Verfahren  hatte,  ganz  richtig  bezeichnet.  Dadurch,  daß  Otto 
die  Ernennung  der  Bischöfe  als  königliches  Recht  wahrte,  hat  er 
verhütet,  daß  die  Bischöfe  den  Stammesherzogen  unterworfen  wurden; 
er  hat  bewirkt,  daß  sie  keinen  Herrn  als  den  König  über  sich 
hatten.  Die  Bistümer  wurden  oder  vielmehr  bheben  Reichskirchen. 
Die  unmittelbare  Folge  war,  daß  die  Bischöfe  den  Fürsten  als 
gleichberechtigt  an  die  Seite  traten.  Ottos  Politik  hat  das  sichere 
Fundament  für  die  Fürstenmacht  der  Bischöfe  gelögt;  sie  hat  der 
deutschen  Kirche  des  Mittelalters  einen  ihrer  eigentümlichsten 
Züge  aufgeprägt:  die  Vereinigung  des  geistlichen  Amts  und  poli- 
tischer Herrschaftsrechte  in  einer  Hand. 

Es  ist  unverkennbar,  daß  das  Wesen  des  bischöfhchen  Amts 
dadurch  umgestaltet  worden  ist.  Längst  waren  die  Bischöfe  ge- 
wöhnt, an  den  poütischen  Aufgaben  der  Nation  mitzuarbeiten. 
Doch  galten  im  neunten  Jahrhundert  die  geistHchen  Pflichten  des 
Bischöfe  noch  überall  als  die  Hauptsache:  wie  ernsthch  hat  Hraban 
an  sie  erinnert  und  vor  dem^  Übermaß  der  weltlichen  Geschäfte 
gewarnt^!  Eine  Persönlichkeit  wie  Anskar  beweist,  daß  man  noch 
nach  ^der  Mitte  des  neunten  Jahrhunderts  Bischof  und  doch  vor 
allem  Prediger  sein  konnte.  Das  war  unter  Otto  nicht  mehr  mög- 
lich. Jetzt  drängten  die  politischen  Pflichten  die  geistliche  Seite 
des  Amts  in  den  Hintergrund.  Es  war  doch  zu  viel  Ernst  in  der 
deutschen  Kirche,  als  daß  man  den  inneren  Widerspruch,  der 
hierin  lag,  nicht  empfunden  hätte.  Wenn  Ruotger  und  Widukind 
von  Corvey  den  Erzbischof  Brun  darüber  verteidigen,  daß  er  die 
Leitung  des  Herzogtums  Lothringen  übernahm  ^,  so  sieht  man,  daß 
es  an  Bedenken  dagegen  nicht  fehlte.  Ruotger  ist  über  sie  erzürnt; 
er  schilt  die  Männer,  welche  sie  erhoben.  Unwissende  und  Unverr 
ständige^.  SchwerUch  würde  er  so  heftig  gesprochen  haben,  wenn 
sie  ganz  vereinzelt  gewesen  wären.  Und  beachten  wir  wohl:  sie 
urteilten  nicht  vom  staatlichen,  sondern  vom  kirchhchen  Gesichts- 
punkt aus;  sie  stützten  sich  darauf,  daß  die  Pflicht  der  Bischöfe 
allein   die    Seelsorge   sei;    die   Regierung    des   Volks,    vollends   die 


Aufgebote  durch  zuföllige  Verhältnisse  veranlaßt  ist.     Immerhin  zeigen  die 
Zahlen,  wie  wichtig  das  geistliche  Fürstentum  für  das  Reich  war. 

1  Vgl.  Bd.  II  S.  622. 

2  Ruotg.  Vit.  Brun.  23  S.  24,  Widuk.  1, 31  S.  25. 

2  jAliqui  divinae  dispensationis  ignari",  ^si  quid  sanum  sapiunt". 
Hauck,  Kircheilgeschichte    III.  ^ 


—     34     — 

Kriegführung  gehe  sie  nichts  an.  Die  Verteidiger  erinnerten  an 
die  Vereinigung  des  Geisthchen  und  Weltlichen  im  alten  Testament, 
besonders  an  Samuel,  der  zugleich  Priester  und  Richter  gewesen 
sei.  Mehr  Eindruck  wird  es  gemacht  haben,  daß  sie  hervorhoben, 
wie  segensreich  Bruns  Walten  für  das  Land  war. 

Die  Verteidiger  Bruns  zeigen,  daß  gerade  in  den  Kreisen,= 
welche  von  dem  geistlichen  Beruf  der  Bischöfe  hoch  dachten,  die 
Verweltlichung  des  bischöflichen  Amtes  mißbilhgt  wurde.  Es  fehlte 
überhaupt  nicht  an  Männern,  welche  die  Folgen,  die  sich  aus  der 
engen  Verbindung  des  StaatHchen  und  Kirchlichen  ergaben,  drückend 
und  als  Unrecht  gegen  die  Kirche  empfanden.  Man  hatte  Pseudc- 
isidor  nicht  umsonst  gelesen:  man  fand  das  Priestertum  erniedrigt 
durch  die  Herrschaft  der  Laien  in  der  Kirche '^.  Um  so  begreif- 
licher ist,  daß  der  deutsche  Episkopat  nicht  ganz  ohne  Widerstreben 
die  Bahn  beschritt,  auf  die  Otto  ihn  führte.  Es  gab  eine  bischöf- 
liche Opposition  gegen  die  Tendenzen  des  Königs;  als  ihren  Vor- 
kämpfer darf  man  Friedrich  von  Mainz  betrachten^."  Er  war  einer 
der  letzten  deutschen  Bischöfe,  die  sich  der  Verstrickung  in  die 
Politik  zu  entziehen  versuchten.  Nur  wenn  man  dies  im  Sinne  hat, 
löst  sich  das  Rätsel  seiner  Persönlichkeit.  Denn  seltsam  wider- 
sprechend sind  die  Urteile  über  diesen  bedeutenden  Mann:  sein 
Verhalten  hat  den  mannigfachsten  Tadel  bei  seinen  Zeitgenossen 
gefunden;  aber  alle  seine  Tadler  waren  einig  in  der  Verehrung 
gegen  seine  Person,  in  der  Anerkennung  des  religiösen  Ernstes, 
von  dem  sein  ganzes  Leben  Zeugnis  gab  ^.  Otto  selbst  hat  ihm 
die  Achtung  nicht  versagt,  die  große  Männer  vor  solchen  Gegnern 
zu  hegen   pflegen,    die   ein    entgegengesetztes  Prinzip  vertreten:   er 


^  Diese  Richtung  lehrt  der  Brief  des  Priesters  Gerhard  an  Friedrich 
von  Mainz  kennen,  ep.  Mog.  15  S.  342  f.  Gerhard,  der  Pseudoisidor  exzer- 
piert (S.  341),  ist  mit  den  Zuständen  sehr  wenig  zufrieden.  Er  fordert  Fried- 
rich auf:  De  sacerdotali  dispositione,  quondam  lucidissima,  nunc  autem  nimis 
obfuscata,  non  adeo  ab  excellentia  vestra  parvi  pendatur,  sed  pro  posse  et 
nosse  elaboretur,  ut  pristino  lumine  decoretur  .  .  .  Non  haec  laicis  iustum 
corrigere.     Quia  nusquam  iubet  theologia  iniuste  aliqua  fieri  iusta  etc. 

2  A.  Mittag,  EB.  Friedrich  v.  Mainz  u.  die  Politik  Ottos  d.  Gr.  Berlin 
1895  (Progr.  Nr.  51);  Wattenbach  in  denBerl.  SB.  1896  S.  339  ff.  Der  letztere 
widerspricht  der  hier  vorgetragenen  Beurteüung  Friedrichs.  Er  sucht  das 
Motiv  für  seine  Haltung  in  der  Absicht,  das  sächs.  Königshaus  zu  stürzen 
und  die  Herrschaft  wieder  an  die  Franken  zu  bringen.  Aber  das  würde 
höchstens  seine  Hinneigung  zu  Eberhard  erklären. 

3  Contin.  Regln,  z.  J.  954  S.  168 ;  Widuk.  III,  15  S.  64;  Ruotg.  vit.  Brun. 
16  S.  16;  Annal.  Hildesh.  z.  J.  954  S.  21. 


—     35     — 

hat  ihm  nichts  Niedriges  zugetraut  und  hat  ihn  deshalb  geschont, 
auch  als  er  ihn  verderben  konnte. 

Auf  allen  Wegen  trafen  sich  der  König  und  der  Erzbischof; 
aber  nie  vermochte  Otto  diesen  Mann  zu  beherrschen.  Handelte 
es  sich  um  eine  kirchliche  Maßregel,  so  stand  ihm  Friedrich  mit 
seinem  Rat  willig  zur  Seite  \  Galt  es  zwischen  kämpfenden 
Gegnern  zu  vermitteln,  so  war  er  immer  bereit,  für  den  Frieden  zu 
reden  und  zu  unterhandeln^:  dann  war  er  in  seinem  Element.  Ein 
entschiedener  politischer  Gegner  hat  ihm  das  Zeugnis  gegeben,  daß 
Friede  und  Eintracht  das  von  ihm  sehnlich  gewünschte  Ziel  war '. 
Aber  wenn  Otto  in  irgendeinem  Kampf  auf  seine  tätige  Unter- 
stützung rechnete,^  sah  er  sich  jedesmal  getäuscht.  Im  Kampfe  mit 
Eberhard  und  Giselbrecht  verließ  ihn  Friedrich  im  bedenklichsten 
Augenblick,  nachdem  ein  Vermittlungsversuch  mißlungen  war;  er 
bestimmte  Ruodhard  von  Straßburg  das  gleiche  zu  tun*.  Später, 
im  Streit  mit  den  Herzogen  Liudolf  und  Konrad,  versagte  er 
wieder  jeglichen  Beistand;  als  die  Entscheidung  sich  vor  Mainz  zu- 
sammenzog, verließ  er  lieber  seine  Bischofsstadt,  als  daß  er  offen 
Partei  ergriffen  hätte;  er  brachte  den  ganzen  Sommer  in  Breisach 
zü^.  Niemals  war  er  zu  bewegen  mit  den  Gegnern  des  Königs  zu 
brechen:  er  hat  seine  Beziehungen  zu  Eberhard  und  Giselbrecht, 
zu  Liudolf  und  Konrad  aufrechterhalten,  auch  wenn  sie  in  Waffen 
gegen  den  König  standen.  Natürlich  hatten  stets  die  Feinde  Ottos 
den  Vorteil  von  dieser  Haltung  des  Erzbischofs.  Die  unvermeid- 
liche Folge  war,  daß  auf  des  Königs  Seite  ihn  jedermann  für  einen 


1  Er  wird  als  Ratgeber  bei  der  Stiftung  der  Bistümer  Havelberg  und 
Brandenburg  genannt,  Dipl.  I  S.  155  Nr.  76  u.  S.  189  Nr.  105. 

'  -  Die  Unterwerfung  Eberhards  i.  J.  938  schreibt  Widukind  dem  Rat 
Friedrichs  zu,  II,  13  S.  44.  Im  nächsten  Jahre  sandte  ihn  Otto  selbst  als 
Vermittler  zu  dem  fränkischen  Herzog,  ib.  11,25  S.  49;  i.  J.  953  suchte  er 
zwischen  dem  König  einerseits  und  Liudolf  und  Konrad  andererseits  zu  ver- 
mitteln, ib.  III,  13  u.  15  S.'63  f.;  in  Langenzenn  suchte  er  vergeblich  Liudolf 
zur  Unterwerfung  zu  bewegen,  ib.  HI,  33  S.  69;  es  ist  klar,  daß  er  konse- 
quent daran  festhielt,  es  sei  sein  Beruf,  Frieden  zu  stiften. 

3  Widuk.  11,25  S.  49:  Cum  esset  earum  rerum  —  pacis  et  concordiae 
—  desiderantissimus. 

*  Contin.  Regin.  z.  J.  939  S.  161;  Widuk.  II,24f.  S.  49. 

5  Contin.  Regin.  z.  J.  953  S.  166  f.;  Widuk.  III,  27  S.  67.  Der  Fortsetzer 
Reginos  betrachtet  es  als  Tatsache,  daß  Friedrich  Mainz  den  Gegnern  des 
Königs  auslieferte;  aber  Ruotger,  vit.  Brun.  16  S.  16:  Partes  eum  execrari 
testabantur,  idcirco  e  medio  secedere;  minimumque  curare,  cui  urbs  pateret, 
cui  milites  obedirent,  beweist,  daß  das  nur  die  gegnerische  Deutung  seines 
Verhaltens  war. 

3* 


—     36     — 

Verräter  hielt.  Friedricli  hat  diesem  Vorwurf  in  einer  Weise 
widersprochen,  welche  nötigt  ihm  zu  glauben.  Als  er  im  Jahre 
941  beschuldigt  wurde,  die  Empörung  Heinrichs  begünstigt  zu 
haben,  nahm  er  öffentlich  vor  allem  Volk  das  heilige  Abendmahl, 
um  ^ich  von  jedem  Verdacht  zu  reinigend  Auf  dem  Tag  zu 
Langenzenn  erklärte  er  sich  bereit,  vor  jedem  Gericht  zu  beweisen, 
daß  er  kein  Verräter  sei,  noch  jemals  gewesen  sei".  In  den  Augen 
seiner  politischen  Gegner  haben  ihm  diese  Versicherungen  nicht 
viel  genützt.  Aber  das  Urteil  des  Mannes,  dessen  Ansicht  am 
schwersten  wiegt,  war  für  ihn.  Otto  d.  Gr.  hat  ihm  geglaubt.  Er 
behandelte  ihn  im  Jahre  939  nicht  als  Verräter,  sondern  gestattete 
ihm  nach  kurzer  Klosterhaft  die  Rückkehi*  in  sein  Amt^.  In 
Langenzenn  erwiderte  er  auf  Friedrichs  Anerbieten,  er  fordere  von 
ihm  keinen  Eid;  was  er  verlange,  sei,  daß  er  der  Sache  des  Friedens 
und  der  Eintracht,  soviel  er  vermöge,  diene.  Er  bestätigt  dadurch 
die  Anschauung  derjenigen,  die  in  dem  Erzbischof  einen  prin- 
zipiellen Gegner  aller  Parteinahme  erbhckten^  und  die  sein  Handeln 
aus  dieserh  Motiv  meinten  verstehen  zu  können*.  So  wollte  Fried- 
rich selbst  sein  Verhalten  beurteilt  haben  ^.     Es  gibt  keinen  Grund, 


1  Contin.  Regin.  z.  d.  J.  S.  162.  "  Widuk.  EI,  32  S.  69. 

3  Contin.  Regia,  z.  J.  939  S.  161  spricht  von  einer  Verweisung  nach 
Fulda;  dagegen  Widuk.  11,25  S.  50  von  einer  Verweisung  nach  Hamburg, 
und  damit  übereinstimmend  nennt  Liudpr.  Antap.  IV,  38  S.  98  Sachsen. 
Dümmler,  Otto  d.  Gr.  S.  94,  hat  die  Vermutung  von  Leibnitz  erneuert,  daß 
bei  Hammaburgensis  urbs  Hammelburg  im  Bistum  Wüi'zburg,  ein  fuldisches 
Besitztum  gemeint  sei.  Dann  würden  die  widersprechenden  Angaben  sich 
vereinigen.  Ob  Widuk.  II,  88  S.  55  hierher  zu  beziehen  ist,  ist  fraglich. 
B.O.  94  b  u.  Mittag  S.  11  entnehmen  der  Stelle  vielmehr,  daß  Friedrich  nach 
der  Empörung  Heinrichs  941  zum  zweitenmal  in  Klosterhaft  kam.  Dann 
müßte  man  die  Angabe  des  Cont.  Reg.  als  zu  einem  falschen  Jahr  gemacht 
betrachten.  *  Ruotg.  vit.  Brun.  16  S.  16. 

^  Ruotger  legt  Otto  folgende  Worte  in  den  Mund:  Dicent  fortasse, 
bellis  haec  sedanda  esse,  quae  ad  te  —  den  Erzbischof  Brun  —  non  per- 
tineant,  quae  tui  minysterii  dignitatem  non  deceant.  Huiusmodi  fraudulenta 
verborum  iactantia  istius  metropolis  praesul  vides  quantos  seduxit,  quantoa 
ad  civilis  cladis  rabiem  illexit;  qui  si  subducere  se  vellet  a  dissensione, 
quemadmodum  fingit,  et  bellorum  periculo,  ut  religioso  degere  posset  in  otio, 
nobis  profecto  et  nostrae  reipublicae  melius  id,  quod  ei  regali  munificentia 
contulimus,  reddidisset,  quam  hostibus  (vit.  Brun,  20  S.  21).  Ruotger  hätte 
den  König  nicht  so  sprechen  lassen  können,  wenn  nicht  jedermann  gewußt 
hätte,  daß  Friedrich  sein  Verfahren  in  der  von  ihm  abgelehnten  Weise  be- 
urteilt wissen  wollte.  Ich  kann  nicht  absehen,  weshalb  er  falsche  Motive 
hätte  angeben  sollen.  Für  einen  im  kirchlichen  Recht  einigermaßen  be- 
wanderten Kleriker  lagen  die  Bedenken,  die  er  gehegt  haben  soll,  ungemein 


-     37     — 

der  anzunehmen  zwingt,  daß  er  heuchelte.  Aber  das  läßt  sich 
nicht  verkennen,  daß  die  Stellung,  die  er  suchte,  wie  die  Dinge 
einmal  lagen,  unmögHch  war.  Friedrich  hat  deshalb  mehr  ge- 
schadet als  genützt:  er  hat  den  Frieden,  den  er  erstrebte,  erschwert, 
indem  er  jeden  Gegner  des  Königs  zu  unterstützen  schien. 

Mit  seiner  Zurückhaltung  auf  dem  politischen  Gebiet  kon- 
trastiert seine  lebhafte  Tätigkeit  auf  dem  kirchlichen.  Hier  hatte  er 
Ehrgeiz.  Man  möchte  vermuten,  daß  er  in  Bonifatius  sein  Vorbild 
erblickte.  Denn  er  beschäftigte  sich  mit  den  Briefen  des  großen 
kirchlichen  Organisators;  in  seinem  Briefwechsel  mit  den  Päpsten 
war  er  besser  bewandert  als  die  römischen  Archivare  ^.  Wie  jener 
suchte  er  engen  Anschluß  an  Rom:  es  erscheint,  wie  eine  Nach- 
ahmung des  von  ihm  gegebenen  Beispiels,  daß  er  den  Papst  um 
Rat  und  Anweisung  bat,  oder  daß  er  den  Glauben,  den  er  Juden 
und  Heiden  verkündigte,  in  I^om  zur  Approbation  vorlegte"-.  Für 
sich  selbst  wünschte  er  eine  ähnliche  Stellung,  wie  sie  Bonifatius 
in  der  deutschen  Kirche  gehabt  hatte.  Mit  Berufung  auf  ihn 
forderte  er  von  Leo  VII.,  daß  er  zum  apostolischen  Vikar  und 
Legaten  für  ganz  Deutschland  ernannt  werde  "l  Bloße  Titelsucht 
hat  ihm  diesen  Wunsch  schwerhch  eingegeben;  er  entstammte  wohl 
dem  Kummer  über  die  Auflösung  der  kirchlichen  Disziplin;  denn 
die  Sorge  für  sie  dachte  er  als  die  Amtspflicht  des  Legaten  "*:  dazu 
wollte  er  vom  Papst  verpflichtet  und  berechtigt  werden^. 

Die  Gfündimg  der  neuen  Bistümer  im  Wendenlande  lag  ganz 
in  der  Richtung  seiner  Interessen.  So  selten  sein  Name  in  den 
Urkunden  Ottos  zu  finden  ist^,  hier  wird  seines  Rats  und  seiner 
Mitwirkung  ausdrücklich  gedacht '.  Ebenso  lag  ihm  die  Vermehrung 
des  Klerus  am  Herzen;  er  gründete  in  Mainz  das  bedeutende  Stift 
-St.  Peter  ^.     Auch  wenn  es  sich  um  Reformen  handelte,  begegnet 


nahe.  Und  politisch  angesehen,  war  sein  Verfahren,  sich  konsequent  zwischen 
zwei  Stühle  zu  setzen,  so  sinnlos,  daß  die  Gründe,  die  ihn  bewogen,  auf 
einem  andern  als  dem  politischen  Gebiet  gesucht  werden  müssen. 

^  In  einem  nach  Rom  gerichteten  Brief  erwähnte  er  die  Schreiben 
der  Päpste  Gregor  IL  u.  III.,  Zacharias  und  Stephan  III.  an  Bonifatius.  Im 
römischen  Archiv  fand  sich  nur  ein  einziges  Schreiben,  ep.  Mogunt.  14 
Jaffe  Bibl.  EI  S.  337. 

2  L.  c.  S.  3.36  u.  338.  «  L.  c.  S.  337. 

*  L.  c:  Quatenus  vice  nostra  sceleratos  et  pravae  vitaehomines  habeatis 
potestatem  corripere  et  ad  viam  veritatis  vestris  exhortationibus  revocare. 

^  Er  bittet  um  praeceptum  et  licentiam. 

*  Er  erscheint  nur  sechsmal  als  Intervenient,  s.  Mittag  S.  43. 
'  Dipl.  I  S.  156  Nr.  76:  Consultu  et  inductu.     S.  189  Nr.  105. 

8  Nass.  ÜB.  I  S.  68  Nr.  127;  es  war  für  21  Kanoniker  bestimmt. 


—     38     — 

man  seinem  Namen:  die  Synode  zu  Augsburg  im  August  952 
tagte  unter  seinem  Vorsitz;  ausdrücklich  wird  ihm  der  leitende 
Einfluß  auf  ihre  Beschlüsse  zugeschrieben^:  sie  beziehen  ^ich  auf 
die  sittliche  Hebung  des  Klerus,  die  Reform  der  Klöster  u.  dgl. 
Daraus,  daß  Friedrich  mit  Anno  von  Worms  und  Uodo  von  Straß- 
burg eine  Synode  hielt  ^,  darf  man  vielleicht  folgern,  daß  er  den 
Gedanken  hatte,  das  Institut  der  Provinzialsynoden  wieder  zu  be- 
leben. Gegen  die  in  den  Klöstern  eingerissenen  Mißbräuche  trat 
er  schonungslos  auf;  man  hörte  ihn  sagen,  es  sei  besser,  wenn  es 
wenige  tüchtige ,,  als  wenn  es  viele  nachlässige  Mönche  gebe^ 
Mißbilligte  er  es,  wenn  ein  Bischof  seine  Kleriker  hinderte,  ins 
Kloster  zugehen^,  so  forderte  er  anderseits,  daß  ein  Mönch  ganz 
Mönch  sei^;  seine  Abneigung  gegen  Hadamar  von  Fulda,  den 
Mönch  und  Politiker,  verbarg  er  nicht**. 

Bei  der  Leitung  seiner  Diözese  richtete  er  sein  Augenmerk  auf 
Vermehrung  der  Gottesdienste';  er  suchte  die  Sitte  einzuführen, 
daß  jedermann  wie  in  der  Osterzeit,  so  auch  an  Weihnachten  das 
heihge  Abendmahl  empfange^.  Er  selbst  vernachlässigte  die  Pflicht 
zu  predigen  nicht:  er  galt  als  vorzüglicher  Redner^,    Die  Bekehrung 


^  M.G.  C.I.  I  S.  18:  Cuiua  divinae  rei  dispositionem  (Otto  rex)  pei-  .  . 
Frithurici  Mog.  sed.  archiep.  industriam  maxime  gubernari  deliberavit. 

2  Das  Protokoll  ep.  Mogunt.  16  S.  344.  Die  Synode  kann  nur  in  den 
letzten  Jahren  Friedrichs  stattgefunden  haben,  da  Anno  und  Uodo  erst  950 
ihre  Ämter  antraten.  Die  Abhaltung  zweier  jährlicher  Diözesansynoden 
wird  im  Protokoll  als  üblich  vorausgesetzt. 

^  Widuk.  n,  37f.  S.  55.  Der  sächsische  Geschichtschreiber  hat  dabei 
das  Mönchsgerede  wiederholt,  daß  der  Erzbischof  .aus  Feindseligkeit  gegen 
Abt  Hadamar  von  Fulda  gehandelt  habe.  Wer  möchte  ihm  glauben?  Wahr 
ist  ohne  Zweifel  nur  die  Abneigung  zwischen  den  beiden,  so  ganz  ver- 
schieden gericshteten  Männern. 

*  Convent.  August  7  S.  19.  •>  Ib.  5  S.  19. 

*  Ich  glaube  nicht,  daß  man  von  einem  Vorstoß  Friedrichs  gegen 
Fulda  reden  kann,  Mittag  S.  45  ff.  Denn  Widukind  sagt  nur:  Humillima 
monasteria  auctoritate  temptavit,  ut  ad  excellentissima  aequaliter  proce- 
deret,  und:  Causis  intercurrentibus,  pontifex  quod  cogitavit,  non  implevit, 
II,  38  S.  55  f.*  Daß  er  bei  den  letzten  Sätzen  an  Fulda  denkt,  ist  sicher, 
aber  ebenso,  daß  er  dem  EB.  lediglich  eine  Absicht  unterschiebt,  von  der 
wir  nicht  wissen,  ob  er  sie  wirklich  hatte.  Daß  es  zu  keinen  Handlungen 
kam,  sagt  er  selbst.  Bei  den  causae  intercurrentes  kann  er  an  die  Er- 
neuerung der  fuldischen  Privilegien  i.  J.  743  denken,  J.W.  3622  u.  Dipl.  I 
S.  137  Nr.  55.  Aber  auch  sie  beweist  nur,  daß  man  sich  in  Fulda  gegen 
einen  etwaigen  Vorstoß  schützte,  nicht,    daß  irgend  etwas  geschehen  war. 

'  Syji.  Mog.  S.  344.  s  Ib.  S.  345. 

9  Widuk.  III,  15  S.  64:  Precipuus  verbo  predicationis. 


—     39     — 

der  Mainzer  Judenschaft  war  eine  Frage,  die  ihn  ernsthch  beschäf- 
tigte: er  forschte  nach  den  Erklärungen  weltHcher  und  geisthcher, 
alter  und  neuer  Autoritäten,  um  seines  Weges  dabei  sicher  zu  sein  ■*•. 
Überhaupt  fehlte  ihm  das  Interesse  für  theologische  Fragen  nicht: 
über  dies  und  jenes  ließ  er  sich  von  einem  gelehrten  Priester  seiner 
Diözese,  namens  Gerhard,  Auskunft  erteilen  ^.  In  alledem  erscheint 
er  vielmehr  als  Geistlicher  denn  als  Fürst.  Kein  Wunder,  daß  er 
sich  in  die  politischen  Verhältnisse  nicht  zu  j&nden  wußte. 

Daß  Friedrich  nicht  ohne  Einfluß  auf  die  übrigen  Bischöfe' 
war,  zeigt  das  Beispiel  Rüodhards  von  Straßburg  ^;  auch  dessen 
Nachfolger  Uodo  III.  scheint  sich  an  Friedrich  angeschlossen  zu 
haben*.  Was  man  später  über  Konrad  von  Konstanz  zu  erzählen 
wußte  ^,  läßt  auch  in  ihm  einen  Gesinnungsgenossen  Friedrichs  ver- 
muten. Selbst  Wilhelm  von  Mainz  spricht  Sätze  aus,  die  die  Ge- 
sinnungen seines  Vorgängers  wiedergeben^.  Allein  bei  keinem 
dieser  Männer  kam  es  zu  einem  konsequenten  Widerstand  gegen 
die  Absichten  Ottos.  Nur  der  unglückliche  Herold  von  Salzburg 
scheint  den  Versuch  gemacht  zu  haben,  sich  ähnlich  wie  Friedrich 
von  der  Verflechtung  in  die  politischen  Kämpfe  zurückzuziehen. 

Auch  ihm  wurde  Verrat  schuld  gegeben.  Aber  das  war  nur 
der  Vorwurf  seiner  Feinde;  ein  Beweis  der  Anklage  ließ  sich  nicht 
erbringen.  Die  unabhängig  urteilenden  Zeugen  sind  einig  darin, 
daß   Herold    mischuldig    gewesen    sei.     Das    Tatsächliche,    worauf 


1  Epist.  Mogunt.  14  S.  337  f.  u.  15  S.  389  f. 

"  L.  c.  15  S.  339  ff.:  Außer  über  die  Juden  über  die  Konsekration  des 
Cbrisma,  die  Handauflegung,  gewisse  Gebräuche  bei  der  Weibe  der  Kirchen. 
Gerhard  beweist  sich  in  seinem  Briefe  als  wohlgelehrter  Mann:  er  kennt 
Pseudodionysius,  exzerpiert  aus  den  Briefen  Gregors  d.  Gr.  die  auf  die  Juden 
bezüglichen  Stellen,  er  hat  Amalarius  de  eccles.  offic.  gelesen,  die  Schreiben 
des  Zacharias  an  Bonifatius  sind  ihm  ebensowenig  unbekannt  als  die  frän- 
kischen Konzilienbeschlüsse;  endlich  gibt  er  auch  Exzerpte  aus  Pseudo- 
isidor  (s.  Jaffe's  Nachweise  S.  341).  Sein  Schreiben  zeigt,  daß  theologische 
Gelehrsamkeit  unter  der  deutschen  Geistlichkeit  nicht  ausgestorben  war 
und  daß  sie  sich  mit  einer  Gesinnung  verband,  die  sich  von  der  Entwickelung 
der  kirchlichen  Verhältnisse  unbefriedigt  fühlte. 

3  S.  oben  S.  85,  u.  vgl.  Liudpr.  Antap.  IV,  32  S.  98. 

*  Teilnahme  an  der  Mainzer  Synode. 

5  S.  die  Biographie  Konrads  Scr.  IV  S.  429  ff.,  besonders  c.  5—7.  Er 
ist  der  Gründer  des  Stifts  St.  Moritz  in  Konstanz,  c.  6  S.  432.  Die  Schrift 
von  J.  Mayer,  D.  h.  Konrad,  Freib.  1898,  gehört  in  die  Klasse  der  modernen 
Heiligenleben. 

^  Bf  an  Agapet  955,  ep.  Mog.  18  S.  348:  Dux  comesque  episcopi,  epis- 
copus  ducis  comitisque  sibi  operam  vindicat. 


—     40     — 

jener  Vorwurf  sich  stützte,  war,  daß  er  eine  unentschiedene  Stelking 
zwischen  den  kämpfenden  Parteien  suchtet  Das  war  Friedrich 
nicht  gelungen  und  daran  scheiterte  Herold.  Denn  er  stand  nicht 
emem  groß  denkenden  Gegner  gegenüber  wie  jener:  auf  Befehl 
Herzog  Heinrichs  von  Baiern  wurde  er  bei  Mühldorf  überfallen 
und  geblendet".  Heinrich  konnte  nicht  kämpfen  ohne  persönhchen 
Haß;  eine  Stellung,  wie  sie  Herold  erstrebte,  verzieh  er  am  wenigsten: 
noch  auf  seinem  Sterbebette  hat  er  erklärt,  dem  Erzbischof  sei 
Recht  geschehen". 

Die  Erfahrungoi  Friedrichs  und  Herolds  beweisen,  daß  es  für 
die  Bischöfe  schwer,  ja  fast  unmöglich  war,  sich  der  Stellung  zu 
entziehen,  die  ihnen  Ottos  Politik  anwies.  Auch  blieb  der  Wider- 
spruch vereinzelt.  Gerade  die  hervorragendsten  Glieder  des  deut- 
schen Episkopats  gingen  ohne  Widerstreben  auf  die  Tendenzen  Ottos 
ein.  Er  hat  bei  Männern  wie  Bruno  von  Köln  und  Ulrich  von 
Augsburg  stets  bereitwilliges  Entgegenkommen  gefunden.  Das  wai- 
um  so  wichtiger,  da  sie  es  verstanden,  zugleich  als  Fürsten  zu 
handeln  und  als  Bischöfe  die  geistlichen  Pflichten  ihres  Amts  zu 
erfüllen.  Dadurch  haben  sie  zur  Befestigung  der  fürstlichen  Stellung 
der  Bischöfe  das  Größte  beigetragen.  Denn  der  Eindruck  großer 
Persönlichkeiten  ist  stets  mächtiger  als  prinzipielle  Bedenken.    Otto 


1  Die  Anklagen  gegen  Herold  sind  zusammengefaßt  in  dem  Schreiben 
Johanns  XIII.  an  die  Synode  von  Ravenna  (J.W.  3717):  Ipse  pro  sua  culpa 
et  perfidiae  temeritate  exoculatus  est,  eo  quod  ecclesias  Dei  exspoliaverit, 
thesaurum  paganis  erogaverit,  seseque  eis  iunxerit  in  Christianorum  necem 
et  depraedationem,  contra  dominum  et  piissimum  imperatorem  suum  seni- 
orem  rebellis  et  infidelis  extiterit.  Diesen  Anklagen  aber  widerspricht 
Thietm-ar  mit  der  bestimmten  Erklärung:  Causas  .  .  ad  haec  promerenda 
non  esse  idoneas  in  veritate  scio  (Chron.  II,  40  S.  44)  und  Wilhelm  von  Mainz 
mit  seiner  Klage  über  ihm  widerfahrene  Gewalt  (Ep.  Mogunt.  18  S.  348). 
Gleichzeitig  ist  auch  Widukinds  Zeugnis,  der  über  die  Stellung  der  bairischen 
Bischöfe  i.  J.  953  sagt:  Non  minima  quoque  caeteris  pontificibus  cunctatio 
erat  in  Boioaria,  dum  favent  partibus,  nunc  regi  assistendo,  nunc  alienas 
partes  adiuvando,  quia  nee  sine  periculo  alienabantur  a  rege  nee  sine  sui 
detrimento  ei  adhaerebant,  III,  27  S.  67.  Danach  scheint  mir  kein  Zweifel, 
daß  Herold  eine  ähnliche  Stellung  einzunehmen  suchte  wie  Friedrich. 
Auch  der  letztere  hatte  an  Herzog  Heinrich  den  schroffsten  Gegner,  Widuk. 
in,  16  S.  64. 

2  Contin.  Regin.  z.  J.  954  S.  167;  Ep.  Mogunt.  18  S.  348;  Auctar.  Garst, 
z.  J.  956,  Ser.  IX  S.  566;  Annal.  s.  Rudb.  Salisb,  z.  d.  J.  S.  771.  Das  Jahr 
der  Blendung  war,  wie  Dümmler,  Otto  d.  Gr.  S.  248  Anm.  2,  zeigt,  nicht 
954  oder  956,  sondern  955. 

3  Thietm.  U,  40  S.  44. 


—     41     — 

hat  den  Weg  gezeigt;  sie  schienen  zu  beweisen,  daß  auf  demselben 
das  Beste  des  Reichs  wie  der  Kirche  gefördert  würde -'^. 

BiUig  verweilen  wir  einen  Moment  bei  diesen  Männern. 

Unter  den  vier  Söhnen  Heinrichs  I.  erscheint  der  jüngste  in 
mancher  Hinsicht  als  der  am  wenigsten  scharf  ausgeprägte  Charakter-. 
Otto  war  vom  Geschick  weitaus  am  meisten  begünstigt:  seine 
Herrscherstellung  forderte  Entschlüsse  von  ihm,  und  sein  lebhafter 
Geist,  sein  starker  Wille  machten  es  ihm  möglich,  große  Entschlüsse 
zu  fassen  und  auszuführen.  Es  war  ihm  leicht  gemacht,  freisinnig 
und  großdenkend  zu  werden.  So  glücklich  war  das  Los  seines 
älteren  Bruders  Thankmar  nicht.  Wenn  er  wenig  anziehend  er- 
scheint^, so  muß  ihm  zur  Entschuldigung  dienen,  daß  das  Leben 
wenig  freundlich  mit  ihm  fuhr:  die  Verstoßung  seiner  Mutter*,  der 
Raub  des  Erbes  durch  den  eigenen  Vater  ^,  die  Zurücksetzung 
hinter  den  jüngeren  Bruder,  die  Versagung  jeglicher  einflußreichen 
Stellung^:  das  waren  die  Erfahrungen  seiner  Jugendjahre,  wenig 
geeignet  den  trotzigen  Sinn  eines  kräftigen,  leidenschaftlichen,  sich 
gegen  die  Bande  der  Zucht  aufbäumenden  Jünglings  zu  sänftigen. 
Eine  ähnliche  Entschuldigung  steht  dem  Herzog  Heinrich  nicht 
zur  Seite:  ihm,  einem  bestechend  schönen  JüngHn^  und  Mann, 
widerfuhr  wenig  Unrecht ;  um  so  mehr  Unrecht  hat  er  in  rücksichts- 
loser Selbstsucht  und  starkem  Eigenwillen  vollbracht:  er  wollte  sich 
nicht  in  die  Lage  fügen,  die  seine  Geburt  ihm  anwies.  Im  Unter- 
schiede von  Thankmar  und  Heinrich  hat  Brun  von  Anfang  an 
sich  in  seine  Sphäre  gefunden:  er  stand  auf  dem  zweiten  Platze 
und  er  strebte  niemals  nach  dem  ersten.  Aber  er  bewies,  wie  viel 
ein  tüchtiger  Mano  auf  dem  zweiten  Platze  wert  ist.  Sein  Biograph 
charakterisiert  ihn  mit  den  schönen  Worten,  er  habe  nicht  geglaubt, 
fiir  sich  geboren  zu  sein,    sondern   für  Köln  und  für  den  Staat'. 


^  Ruodger  sagt  mit  Bezug  auf  die  Bedenken  gegen  Bruns  politische 
Tätigkeit:  Quid  quisque  de  pio  hoc  viro  loquatur,  suo  ipsius  iudicio  relin- 
quimus;  scientes  sani  capitis  esse  neminem,  qui  bonum  evidentissimum  uUo 
maledicti  obpi-obrio  fuscare  nitatur.  Honestum  enim  et  utile  nostrae  rei 
publicae  fuit  omne  quod  fecit,  vit.  Bran.  23  S.  25. 

^  Die  Hauptquelle  für  das  Leben  Bruns  ist  Ruodgers  Biographie;  vgl. 
Strebitzki,  Quellenkrit.  Untersuchungen  zur  Geschichte  des  EB.  Brun  I. 
von  Köln,  Neustadt  in  Westpreußen  1875;  Mittag,  Die  Arbeitsweise  Ruotgers, 
Berlin  1896;  s.  auch  Vogel,  Ratherius  v.  Verona  S.  156  ff. 

3  Widuk.  11, 11  S.  42:  Manu  promptus,  acer  ingenio,  bellandi  peritus, 
sed  inter  arma  honesta  minus  pudicitia  usus. 

*  Thietm.  I,  9  S.  7.  »  Widuk.  1.  c;  vgl.  oben  S.  21  Anm.  7. 

8  Ib.  11,9  S.  41. 

'  Vit.  Brun.  praefat.  S.  3 :  Ab  initio  sie  fuit  animatus,   ut  non   magis 


—     42     — 

Das  Leben  Bruns    bewies,    daß    das  Lob    des   Schriftstellers   nicht 
unverdient  war. 

Er  ist  nicht  in  der  heimischen  Umgebung  aufgewachsen.  Von 
Anfang  an  für  den  Dienst  der  Kirche  bestimmt,  wurde  er  ^der 
Jahre  alt  der  Domschule  zu  Utrecht  übergeben  \  Dort  wirkte  seit 
einem  Jahrzehnt  Bischof  Baldrich.  Er  hatte  es  gewagt,  seinen 
Sitz  wieder  in  Utrecht  zu  nehmen,  nachdem  sein  Vorgänger  Radbod 
nach  der  Verwüstung  Utrechts  durch  die  Normannen  sich  nach 
Deventer  zurückgezogen  hatte  ^.  Unter  der  Regierung  des  energischen, 
in  kräftigem  Mannesalter  stehenden  °  Bischofs  begann  die  Stadt 
sich  wieder  zu  heben:  der  Dom  und  andere  kirchliche  Gebäude 
wurden  hergestellt*.  Auch  das  wissenschaftliche  Leben  regte  sich 
von  neuem.  Wenn  der  an  der  westfränkischen  Hofschule  gebildete 
Radbod  als  einer  der  Vertreter  der  karolingischen  Bildimg  erscheint^, 
so  bcAvies  sein  Nachfolger,  daß  das  Interesse  für  die  Studien  trotz 
der  Verwüstung  des  Landes  nicht-  ganz  erloschen  war.  Ihm  wid- 
mete der  vielbelesene  Mönch  Hucbald  von  St.  Amand^  seine  Lebens- 
beschreibung Liafwins  ^.  Auch  die  Domschule  ist  unter  ihm  wieder 
eingerichtet  worden  und  zu  einem  gewissen  Glänze  gekommen. 
Man  lehrte  nicht  nur  Grammatik  und  begnügte  sich  nicht  mit  der 
Lektüre  lateinischer  Schriftsteller,  sondern  man  hatte  den  Ehrgeiz 
auch  die  griechische  Sprache  zu  treiben^.  Dort  legte  Brun  die 
Grundlage  zu  seiner  das  Durchschnittsmaß  übertreffenden  klassischen 
Bildung.  Doch  verließ  er  Utrecht  schon  in  den  ersten  Jünglings- 
jahren. Denn  Otto  zog  alsbald  nach  seiner  Thronbesteigmig  seinen 
Bruder  an  den  Hof*.  Man  hat  den  Eindruck  einer  sehr  frühreifen 
Entwickelung,  wenn  der  fünfzehnjährige  Jünghng  seit  dem  Herbst 


sua  causa  se  putavet  natum,  quam  nostra  reique  publicae  procreatum.  Bei 
nostra  hat  man  wohl,  da  der  Schreiber  und  der  Empfänger  des  Briefes  der 
Kölner  Kirche  angehörten,  an  diese  zu  denken. 

1  Vit.  Brun.  4  S.  7.  Da  Brun  nach  c.  42  S.  43  am  14.  Mai  965  eben 
das  40.  Jahr  vollendet  hatte,  so  muß  er  im  Frühjahr  925  geboren  sein.  Er 
kam  also  929  nach  Utrecht.  "  Vit.  Radb.  5  Scr.  XV  S.  571. 

*  Da  Baldrich  erst  975  starb,  so  muß  er  das  Bistum  im  ersten  Mannes- 
altei'*  erhalten  haben.  *  Vit.  Brun.  4  S.  7. 

ö  Über  ihn  Ebert,  Lit.  des  MA.  III  S.  184  ff. 

"  Auch  über  ihn  verweise  ich  auf  Ebert  III  S.  166  ff. 

'  Migne  132  S.  875  ff.  s  yit.  3run.  4  S.  7. 

"  Ib.  5  S.  8.  Strebitzki  kombiniert  nicht  ohne  Wahrscheinlichkeit  die 
Berufung  Brunos  an  den  Hof  und  die  feindselige  Wendung  in  der  Politik 
Giselberts  i.  J.  939,  S.  7.  Der  Oedanke  stammt  übrigens,  so -viel  ich  sehe, 
von  Vogel,  Rather.  S.  161. 


—     43     — 

940  als  Kanzler  fungierte^.  Im  nächsten  oder  übernächsten  Jahr 
,trat  er  durch  den  Empfang  der  Diakonen  weihe  in  den  Klerus  ein"; 
im  Jahre  947  wird  er  bereits  als  Abt  bezeichnet;  doch  weiß  man 
nicht,  welches  Kloster  er  leitete^;  950  übertrug  ihm  Otto  die  reiche 
Abtei  Lorsch  *.  Abgeschlossen  war  natürhch  damals  seine  Bildung 
noch  nicht.  Aber  unter  Otto  war  der  Hof  mehr  der  Ort,  sie  zu 
vollenden,  als  unter  Heinrich^:  denn  nun  sammelten  sich  wieder 
Gelehrte  aus  den  verschiedensten  Ländern  im  Königshäuser  neben 
den  Eingeborenen  sah  man  Griechen;  auch  die  nirgend  fehlenden 
Schotten  waren  vertreten*^.  Brun  wußte  von  aUen  zu  lernen ;^mit 
dem  Sinn  für  Ordnung,  der  ihm  schon  als  Knabe  eigen  war', 
nützte  er  unter  den,  ungünstigen  Verhältnissen  des  wandernden 
Hofes  die  Zeit  aus,  überall  hin  begleitete  ihn  ein  Vorrat  von 
Büchern^.  Bald  galt  er  nicht  mehr  als  Schüler,  sondern  als  eben- 
bürtiger Genosse;  es  dauerte  nicht  lange,  bis  er  der  Mittelpunkt  des 
wissenschaftlichen  Lebens  am  Hofe  war.     Man  bewunderte  ihn  als 


^  Die  erste  von  ihm  als  Kanzler  unterschriebene  Urkunde  ist,  Dipl.  I 
S.  120  Nr.  35,  vom  25.  Sept.  940. 

^  In  einer  Urkunde  vom  22.  Juni  942  wird  er  zuerst  als  Diakon  be- 
zeichnet, Dipl.  I  S.  132  Nr.  48. 

3  Flodo.  annal.  z.  d.  J.  S.  394.-  Ruotger  spricht  10  S.  11  von  mehreren 
Klöstern,  welche  Bruno,  adhuc  adolescenti,  anvertraut  worden  seien,  darunter 
Lorsch. 

*  Nach  dem  chron.  Lauresh.  wurde  Brun  nach  dem  Tode  des  B.  Eber- 
gis  von  Minden,  der  zugleich  Abt  von  Lorsch  war,  Abt  des  Klosters  und 
behielt  er  diese  Stellung  vier  Jahre  lang,  Scr.  XXI  S.  390.  Als  Jahr  der 
Erhebung  wird,  vielleicht  nur  durch  einen  Schreibfehler,  944  genannt ;  denn 
aus  S.  388  ergibt  dch  vielmehr  948  als  Todesjahr  des  Ebergis.  Aber  auch 
dieses  Jahr  ist  wahrscheinlich  falsch;  denn  die  Annal.  necrol.  Fuld.  erwähnen 
zu  950  den  Tod  des  Mindener  Bischofs.  Dümmler,  Otto  d.  Gr.  S.  281,  er- 
klärt sich  für  948.  Legt  man  Gewicht  darauf,  daß  Brun  in  der  Urk.  Nr.  166 
S.  247  V.  11.  Aug.  953  nicht  als  Abt  bezeichnet  ist,  so  kann  man  daraus 
folgern,  daß  er  damals  die  Würde  schon  niedergelegt  hatte,  und  daß  en  sie 
also  vor  950  erhielt.  Aber  die  Folgerung  ist  nicht  zwingend,  denn  am 
11.  Aug.  953  war  Brun  bereits  zum  EB.  gewählt,  und  er  führt  auch  diesen 
Titel  nicht,  während  er  ihn  in  einer  Urk.  v.  20.  Aug.  führt,  S.  249  Nr.  168, 
obgleich  er  erst  vier  Wochen  später  geweiht  wurde.  Man  sieht,  daß  aus 
dem  Fehlen  des  Titels  nichts  geschlossen  werden  kann. 

^  Vogel  S.  161  und  Strebitzki  S.  8  lassen  Brun  zur  Wiederbelebung 
der  Hofschule  an  den  Hof  berufen  werden.  Aber  dazu  war  er  bei  seiner 
Rückkehr  noch  viel  zu  jung.  Am  wenigsten  war  der  zwölfjährige  Knabe 
,der  geeignete  Mittelpunkt  einer  Akademie". 

«  Vit.  Brun.  5—7  S.  8  f.  '  Ib.  4  S.  8.  «  Ib.  8  S.  10. 


—     44     — 

großen  Philosophen^;  man  urteilte,  er  übertreffe  alle  Zeitgenossen 
und  erreiche  beinahe  die  Alten  ^.  Durch  seinen  geistiichen  Stand 
wie  durch  seine  hervorragende  Stellung,  vielleicht  auch  durch  Schwäche 
seiner  Gesundheit^,  war  er  frühzeitig  an  Ernst  gewöhnt:  über  die 
Spaße  der  römischen  Komiker,  die  bei  den  gelehrten  Geisthchen 
unmäßiges  Gelächter  hervorriefen,  lächelte  er  kaum*.  Von  könig- 
licher Pracht  umgeben,  war  er  doch  gleichgiltig  gegen  sie^.  Der 
Drang  der  Geschäfte  machte  ihn  nicht  hastig:  es  schien,  als  ob 
Unruhe  und  Aufregung  niemals  den  Mittelpunkt  seines  Wesens 
berühren  könnten:  in  Momenten  der  höchsten  Gefahr  war  er  im- 
stande irgend  etwas  zu  lesen  oder  über  allgemeine  Fragen  sich  zu 
imterhalten **.  Das  Urteil  anderer  hatte  keinen  Einfluß  auf  ihn: 
er  selbst  wollte  seiner  Sache  gewiß  sein';  durch  Tadel,  den  er 
fand,  ließ  er  sich  nie  in  seinen  Handlungen  inre  machen^.  Men- 
schen und  Dinge  beurteilte  er  mit  kühlem  Gleichmut  ^:  nicht  Leiden- 
schaft, nicht  Ehrgeiz,  nicht  Begeisterung,  sondern  das  Pflichtgefühl 
führte  das  Steuerruder  in  diesem  Leben.  Man  begreift,  daß  Otto 
auf  niemand  so  sicher  baute  als  auf  diesen  Bruder  ^^.  Wenn  er  ihn 
im  Jahre  951  zum  Erzkapellan  ernannte  ^^,  so  sieht  man,  daß  er 
ihn  schon  damals  für  eines  der  großen  Erzbistümer  bestimmt  hatte. 
Zwei  Jahre  später  erhielt  der  Achtundzwanzigjährige  das  Erzbistum 
Köln:  Otto  sandte  eigens  den  Bischof  Gotfrid  von  Speyer  nach 
Köln,  um  die  Wahl  seines  Bruders  zu  sichern^-.  Zu  seinem  geist- 
lichen Amte  übertrug  er  ihm  die  Verwaltung  des  Herzogtums  Loth- 
ringen ^^     In  dieser  Doppelstellung   hat  Brun  seinem  Bruder  un- 


1  Thietm.  II,  16  S.  28.  -  Vit.  Job.  Gorz.  116  Scr.  IV  S.  370. 

^  Ruotger  bemerkt  c.  25  S.  27,  er  habe  animi  plus  quam  corporis 
viribus  so  lange  gegen  den  mannigfachsten  Widerstand  gekämpft.  Auch 
sein  frühzeitiger  Tod  weist  auf  eine  schwache  Konstitution. 

*  Vit.  Brun.  8  S.  10.  &  Ib.  30  S.  30.  «  Ib.  25  S.  26. 
'  Ibid.  S.  27.                                                s  Ib.  34  s.  84;  38  S.  39. 

*  Charakteristisch  ist  sein  Urteil  über  seinen  Bruder  Heinrich  und 
Konrad  von  Lothringen,  c.  9  S.  11. 

10  Das  läßt  Ruotger  Otto  selbst  aussprechen,  c.  20  S.  20  f. 

11  Am  10.  Okt.  951  ist  Brun  noch  als  Kanzler  unterschrieben;  am 
15.  Okt.  wird  er  zum  erstenmal  als  Erzkapellan  genannt,  Dipl.  I  S.  218f. 
Nr.  138  f.     Über  die   Datierung  der  ürk.  Nr.  154  S.  235,    auf  welche  sich 

_Strebitzki  S.  7  Anm.  4  für  949  beruft,  s.  Sickel  in  der  Vorbemerkung. 

1^  S.  Entstehung  d.  bischöfl.  Fürstenmacht  S.  26  f. 

"  Flodo.  annal.  z.  953  S.  402;  Regin.  contin.  z.  953  S.  167;  vit.  Brun. 
20  S.  20;  vgl.  Dümmler,  Otto  d.  Gr.  S.  225.  Vogel  S.  168  urteilt,  Bruns  Er- 
hebung scheine    ein  Versuch    gewesen    zu    sein,    die    gefährliöhen  Herzoge 


—     45     — 

schätzbare  Dienste  geleistet.  Er  wußte  den  Episkopat  zu  einer 
sicheren  Stütze  des  Königtums  zu  machen;  das  stets  unruhige 
Lothringen  hielt  er,  bald  durch  kluge  Zugeständnisse,  bald  durch 
energische  Gewalt,  im  Zaum.  Auch  in  die  fi^anzösischen  Verhält- 
nisse griff  er  schlichtend  und  fordernd  ein.  Politische  und  mili- 
tärische Maßregeln  mußte  er  verbinden,  um  seine  Zwecke  zu  er- 
reichen; er  konnte  nicht  vermeiden,  daß  er  sich  persönlich  den 
Wechself  allen  des  Krieges  aussetzte^.  In  dem  allen  war  und 
erschien  er  ganz  wie  ein  Fürst.  Aber  dabei  vergaß  er  nie,  daß  er 
Bischof  war. 

Seiner  ganzen  Art  nach  konnte  es  ihm  kein  Opfer  kosten, 
seinem  Auftreten  jenen  asketischen  Anstrich  zu  geben,  in  dem  die 
Zeit  vor  allem  den  Beweis  der  Frömmigkeit  sah-.  Aber  es  war 
ohne  Zweifel  mehr  als  Form,  wenn  er  Diesseitiges  und  Jenseitiges 
vergleichend,  dem  Letzteren  den  Vorzug  gab^.  Tiefe  und  kalte 
Naturen  sind  um  so  mehr  geneigt,  den  bloß  relativen  Wert  der 
irdischen  Dinge  zu  betonen,  je  mehr  sie  mit  ihnen  sich  zu  be- 
schäftigen genötigt  sind.  Deshalb  stand  er  dem  Mönchtum  nahe: 
es  bringt  keinen  Widerspruch  in  sein  Bild,  daß  er,  der  Tätige, 
lebhafte  Sympathie  für  die  strengste  Form  desselben,  das  Leben 
der  Einsiedler,  fühltet  Alle  Bestrebungen,  welche  auf  genaue 
Beobachtung  der  Regel  abzielten,  hatten  an  ihm  einen  Förderer  ^ 
Das  Kloster  St.  Pantaleon  und  die  Stifter  St.  Martin  und  St.  An- 
dreas in  Köln  verdankten  ihm  ihre  Entstehung.  Auch  anderen 
Klöstern  erwies  er  sich  als  Wohltäter^.  Seine  Stiftungen  stattete 
er  reichlich  mit  ReHquien  aus '.    Überhaupt  lag  es  ihm  am  Herzen, 


durch  Greistliche  zu  ersetzen.  Aber  es  fehlt  in  der  Überlieferung  jede  Spur 
davon,  daß  Otto  dabei  an  eine  allgemeine  Maßregel  dachte.  Den  Zeit- 
genossen erschien  sie  als  Ausnahmefall. 

1  Vit.  Brun.  37  S.  38:  Hos  (Heinrich  von  Trier  und  Wilhelm  von 
Mainz)  cum  ipso  simul  non  solum  in  lectione,  consilio  et  disputatione,  sed 
etiam  in  acie  vidimus.  ^  Ib.  30  S.  30. 

^  Ruotger  führt  eine  Bemerkung  hierüber  mit  den  Worten  ein: 
Quotiens  audivimus  eum  etc.  *  Ib.  33  S.  33. 

*  S.  hierüber  im  6.  Kapitel  dieses  Buchs. 

8  In  seinem  Testamente  bedenkt  er  außer  den  genannten  folgende 
Stifter  und  Klöster:  St.  Gereon,  St.  Severin,  St.  Kunibert,  St.  Ewaldi,  St. 
Maria  auf  dem  Kapitol,  St.  Caecilia,  St.  Ursula,  St.  Cassius  und  Florentius 
in  Bonn,  St.  Victor  in  Xanten,  das  Kloster  in  Soest  (c.  49  S.  50  S.). 

'  I.  J.  954  erhielt  Brun  von  Agapet  II.  die  Reliquien  d.  h.  Pantaleon 
(vit.  Br.  27  S.  28) ;  später  die  des  h.  Elifius,  die  nach  s.  Martin  kamen  (c.  31 
S.  81  u.  49  S.  52),  sowie  die  des  Patroclus,  die  in  Soest  niedergelegt  wurden 


—     46     — 

den  Schatz  solcher  Heiligtümer,  den  Köhi  schon  besaß,  zu  ver- 
mehren: durch  ihn  erhielt  der  Dom  den  Stab  und  die  Kette  des 
Apostels  Petrus.  Die  Übertragung  ward  Anlaß  zur  Erneuerung 
des  Doms:  er  sei  aus  einer  schönen  die  schönste  Kirche  geworden, 
urteilt  Ruotger^.  Den  Leichnam  Evergisils,  den  man  damals  als 
den  dritten  Bischof  Kölns  verehrte,  brachte  er  nach  dem  alten  Stift 
St.  CäciHa  ^,  das  unter  seinem  Vorgänger  prächtig  wiederhergestellt 
worden  war  ^.  Mag  man  darin  den  Zoll  erblicken,  den  auch  dieser 
Mann  der  einmal  herrschenden  Richtung  der  Frömmigkeit  zahlte, 
so  war  die  Gesinnung,  in  der  er  handelte,  doch  nicht  ohne  Wert. 
Ruotger  wenigstens  glaubte,  seine  Absicht  sei  gewesen,  dadurch 
den  Ruhm  des  Herren  auszubreiten,  und  er  urteilte,  die  Sorgfalt, 
mit  der  er  auf  Herstellung  prächtiger  ReUquiare  u.  dgl.  bedacht 
war,  sei  ein  Beweis,  daß  er  nicht  das  Seine  suchte,  sondern  das, 
was  Jesu  Christi  ist*.  Er  bewies  es  mehr  noch  dadurch,  daß  er 
mit  Strenge  darauf  sah,  daß  der  Klerus  seiner  Diözese  seinen  geist- 
lichen Pflichten  genügte:  wie  er  selbst  Untätigkeit  nicht  kamite,  so  • 
duldete  er  sie  nicht  an  seinen  Geisthchen^. 

Brun  hat  sich  vor  der  Zeit  aufgerieben.  Auf  der  Rückkehr 
aus  Frankreich  im  Herbst  965  versagte  seine  Kraft:  er  mußte  in 
Rheims  die  Reise  unterbrechen.  Mit  jener  kühlen  Klarheit  des 
Urteils,  die  ihm  stets  eigen  war,  wies  er  jede  Täuschung  über  seinen 
Zustand  zurück.  Als  ihn  Wicfrid  von  Verdun  fragte,  was  ihm  denn 
fehle,  antwortete  er,  er  sei  nicht  krank,  aber  mit  seiner  Kraft  sei 
es  zu  Ende^.  Seine  Umgebung  konnte  sich  nicht  drein  finden, 
daß  es  so  schlecht  mit  ihm  stehe:  er  ließ  sich  nicht  beirren,  traf 
seine  letzten  Verfügungen:  zehn  Tage  nach  seiner  Erkrankung  ist 
er  gestorben. 

Wie  viel  seine  persönliche  Haltung  und  seine  vielseitige  Tätig- 
keit dazu  beitrugen,  die  Bedenken  gegen  die  fürstliche  Stellung  der 
Bischöfe  zu  stillen,  sieht  man  aus  Ruotger.  Mit  zweifelloser  Zu- 
versicht beruft  er  sich  ihnen  gegenüber  auf  die  von  niemand  be- 
strittene Tatsache,  daß  das  Wirken  Bruns  segensreich  gewesen  sei: 
ehrenvoll  und  nützlich  für  unser  Staatswesen,  war  alles  was  er 
getan  hat'. 

Nicht  minder  tief,   aber   nicht  ganz  gleichartig  war  der  Ein- 


(Transl.  Patrocli  Scr.  IV  S.  280  f.),  endlich  die  des  Privatus,  Gregor,  Christo- 
phorus  (vit.  Br.  31  S.  31). 

1  L.  c.  2  jL_  c_.  Transl.  Everg.  Scr.  IV  S.  279  f. 

»  NRli.  ÜB.  I  S.  52  Nr.  93.  *  Vit.  Brun.  31  S.  31. 

5  Ib.  33  S.  32  f.  «  Ib.  43  S.  44.  '  Ib.  c.  23  S.  24  f. 


—     47     — 

druck,  den  Udalrich  von  Augsburg  auf  seine  Zeitgenossen  machte  \ 
Wenn  man  die  Schilderung,  welche  der  Augsburger  Kleriker  Ger- 
hard von  seinem  Leben  und  seiner  Tätigkeit  entwirft,  liest,  so  ist 
leicht  zu  bemerken,  daß  sie  in  erster  Linie  eine  große  kirchliche 
Persönhchkeit  in  ihm  sahen.  In  der  Tat  scheint  der  geistliche  Ton 
bei  ihm  um  einen  Grad  stärker  hervorgetreten  zu  sein  als  bei  Brun. 
Jedermann  erbaute  sich  an  dem  Eifer,  mit  dem  er  seinen  gottes- 
diensthchen  Pflichten  genügte;  man  bewunderte  die  Liebe,  mit  der 
er  jede  kirchliche  Feier  zu  einem  eindrucksvollen  Akte  zu  gestalten 
wuJßte^.  Predigte  er,  so  war  er  selbst  von  dem  ergriffen,  was  er 
sagte;  mn  so  mehr  wurden  die  Hörer  dadurch  bewegt^.  An  den 
Wert,  welchen  die  Frömmigkeit  der  Zeit  auf  Reliquien  legte,  haben 
wir  eben  erinnert;  wie  Brun,  so  wußte  auch  er  den  ReHquienschatz 
seiner  Kirche  reichhch  zu  vermehren*.  Die  Nähe  ItaUens,  dieser 
unerschöpflichen  Fundgrube  von  Heiligtümern,  bot  ihm  die  Mög- 
lichkeit; er  selbst  ist  dreimal  als  "Wallfahrer  in  Rom  gewesen^.  In 
der  Verwaltung  seines  oberhirthchen  Amtes  zeichnete  er  sich  vor 
vielen  aus.  Es  lag  ihm  daran,  in  steter  Fühlung  mit  seinem  Klerus 
imd  mit  seinen  Gemeinden  zu  bleiben:  den  Einfluß  auf  jenen  ver- 
stärkte er  durch  jährliche  Synoden^,  die  Einwirkung  auf  diese  ver- 
mittelten regelmäßige  Visitationen;  er  wußte  den  Wert  zu  schätzen', 
den  das  bischöfhche  Sendgericht  für  die  Erhaltung  und  Pflege  der 
volkstümHchen  Sittlichkeit  hatte.  Daß  er  für  die  äußere  Lage  der 
Kirche  eifrig  besorgt  war,  kam  hinzu:  er  begann  seine  bischöfliche 
Tätigkeit  mit  der  Wiederherstellung   des  kurz  vorher  abgebrannten 


1  Hauptquelle  ist  die  vit.  Oudalr.  Scr.  IV  S.  384  ff.  Ekkehard  gibt  in 
den  Gas.  s.  Galli  einige  Notizen :  zum  guten  Teil  sind  sie  bereits  sagenhaft. 
Außer  der  allgemeinen  Literatur  vgl.  Koch,  Geschichte  u.  Kult,  des  h.  Ulrich 
(Hall.  Dissert.  1875).  Er  gibt  die  herkömmliche  Anschauung  wieder,  die 
mir  indes  nicht  ganz  richtig  zu  sein  scheint. 

2  Von  Gerhard  anschaulich  geschildert  c.  3  f.  S.  389  ff.  c.  20  S.  407. 

^  Ib.  c.  4  S.  391 :  Ammonitionem  .  .  ad  omnes  fecit,  eousque  saepe, 
ut  ille  fleret  fletuque  suo  multos  flere  fecisset. 

*  Ib.  14  S.  404. 

6  Zum  erstenmal  i.  J.  910,  c.  1  S.  387,  sodann  vor  954,  c.  14  S.  404, 
endlich  wahrscheinlich  im  Jahr  971,  c.  21  S.  407.  Möglicherweise  ist  auf 
Grund  von  c.  18  S.  406  eine  4.  Romreise  anzunehmen. 

«  Ibid.  S.  392.  Ob  die  i.  J.  1009  im  Kloster  Neresheim  geschriebene 
Synodalrede  ihm  angehört,  wie  der  Entdecker  der  Handschrift  Marcus  Welser 
vermutete,  ist  unsicher  (Mign.  135  S.  1069  ff.).  Sie  ist  übrigens  nur  eine 
leichte  Überarbeitung  des  commonitorium  cuiusque  episcopi,  das  im  96.  Bd. 
der  Migne'schen  Sammlung  S.  1375  gedruckt  ist. 

'  Ib.  c.  6  S.  394. 


—     48     — 

Doms^;  später  ließ  er  die  Johanniskirche  auf  dem  Donihof  er- 
richten'^; besonders  die  Verwüstungen  der  Ungarn  gaben  ihm  reich- 
lich Anlaß  zu  kirchlichen  Bauten:  so  wurde  die  von  ihnen  zerstörte 
Afrakirche  erneuert  und  zugleich  erweitert^.  Überhaupt  förderte 
er  die  Vermehrung  der  kirchhchen  Gebäude  in  seiner  Diözese*. 
Der  Eindruck,  den  seine  kirchhche  Haltung  machte,  konnte  dadurch 
nur  verstärkt  werden,  daß  er  sich  offenkundig  als  Freund  der 
Mönche  gab.  Er  pflegte  die  Gemeinschaft  mit  den  alten  berühmten 
Klöstern  des  Alpengebiets.  An  St.  Gallen  banden  ihn  Jugend- 
erinnerungen :  dort  ist  er  erzogen  und  für  den  geisthchen  Stand 
gebildet  worden'^;  aber  auch  St.  Maurice  im  Wallis  und  Reichenau 
besuchte  er^,  und  mit  Eberhard,  dem  Erneuerer  der  Meinradszelle 
und  Gründer  von  Maria  Einsiedeln,  verband  ihn  enge  Freundschaft'. 
In  Augsburg  selbst  gründete  er  das  Stift  St.  Stephan^.  Man  be- 
greift nach  dem  allen,  daß  die  Zeitgenossen  in  ihm  einen  echten 
Repräsentanten  ihrer  eigenen  Frömmigkeit  erbhckten:  noch  ehe  die 
Sage  sein  Bild  verklärt  hatte,  als  die  Erinnerung  an  ihn  noch 
fi'isch  und  unverwischt  war,  wurde  er  unter  die  Heüigen  der  Christen- 
heit aufgenommen  ^  Und  doch  möchte  man  bezweifeln,  ob  er  im 
Grunde  seines  Wesens  nicht  weltlicher  gewesen  ist  als  Brun.  Als 
Zögling  eines  Klosters  hielt  er  auch  in  späteren  Jahren  diesen  und 
jenen  Zug  der  mönchischen  Lebensordnung  fest  ^^ ;  trotzdem  war  er 
wenig  berührt  von  dem  weltflüchtigeu  Sinn  des  Mönchtums.  Ver- 
geblich suchten  die  Brüder  von  St.  Gallen  ihn  im  Kloster  festzu- 
halten:   die  Aussicht   auf  ein  Bistum  lockte  ihn  mehr^\     Er  trat 


1  Ib.  c.  1  S.  387  f. 

^  Ib.  20  S.  407.  Die  Kirche,  in  modum  crucis  gebaut,  lag  an  der 
Südseite  des  Doms. 

ä  Ib.  13  S.  403.     Die  Kirche  lag  in  secundo  miliario  vor  der  Stadt. 

*  Ib.  7  S.  395.  6  Ib.  1  S.  386;  14  S.  404- 

0  Ib.  15  S.  404  f.  ■>  Ib.  14  S.  404;  vit.  Wolfk.  11  S.  530. 

s  Vit.  Oudalr.  19  S.  406. 

0  Diplom  Johanns  XV.  v.  3.  Febr.  993,  J.W.  3848.  Der.  Papst  verfügt, 
sein  Gedächtnis  sei  affectu  piissimo,  devotione  fidelissima  zu  verehren. 

'0  Vit.  Oudalr.  3  f.  S.  389  ff. 

1^  Ib.  1  S.  386.  Es  ist  seltsam,  wie  die  vorgefaßte  Meinung,  daß  jeder 
mittelalterliche  Heilige  schlechthin  asketisch  gesinnt  gewesen  sei,  das  Ver- 
ständnis der  Berichte  beherrscht.  Vogel,  P.  RE.  XVI  S.  158,  liest  aus  dem 
angeführten  Kapitel  heraus,  daß  Udalrich,  veranlaßt  durch  Wiborad,  sich 
in  der  Neigung  zur  Askese  vor  seinen  Genossen  auszeichnete.  Aber  Gerhard 
berichtet  nur,  daß  die  Brüder  ihn  zum  Eintritt  in  das  Kloster  aufforderten; 
er  erholt  sich  bei  der  Reclusa  Rat;  sie  weissagt  ihm,  Abt  werde  er  nicht 
werden,    aber  Bischof;    daraufhin    ist    es    mit  der  Lust,    in   St.  Gallen   zu 


—     49     — 

deshalb  in  den  Dienst  Adalberos  von  Augsburg.  Wenn  ihm  dieser 
bedeutende  Mann  alsbald  die  bischöfliche  Vermögensverwaltung 
übertrugt  so  ist  das  ein  Urteil  über  Geistesart  und  Richtung  des 
bisherigen  Klosterschülers.  Mehr  noch  charakterisiert  ihn,  daß  er 
nach  Adalberos  Tod  seine  Stellung  in  Augsburg  aufgab.  Der  neue 
Bischof  Hiltin  war  ihm  nicht  vornehm  genug,  als  daß  er  ihm  hätte 
dienen  mögen  ^.  Er  widmete  sich  nun  vierzehn  Jahre  lang  ganz 
der  Administration  des  großen  Grundbesitzes  seiner  Famihe.  So 
führte  er  das  Leben  eines  Laien,  bis  er  durch  den  Einfluß  des 
Herzogs  Burkhart  mid  -anderer  Verwandten  im  Jahre  923  das 
Augsburger  Bistum  erhielt^.  Wie  ein  Fürst  hielt  er  seitdem  in 
seiner  Vaterstadt  Hof:  man  gewinnt  aus  den  Schilderungen  Ger- 
hards den  Eindruck,  daß  er  sich  wohl  fühlte  in  der  Pracht  und 
dem  Glanz,  wovon  er  umgeben  war.  Wie  hätte  es  anders  sein 
sollen  bei  dem  Talente,  Feste  zu  feiern,  das  ihm  eignete?  Er  war 
eine  Irische,  lebhaft  empfindende  Natur:  es  ist  eine  Kleinigkeit,  aber 
sie  charakterisiert  ihn  doch,  daß  er  der  erste  Mensch  ist,  von  dem 
wir  wissen,  daß  er  den  Rheinfall  bewunderte  *.  Nicht  nur  Kleriker 
und  Mönche  gingen  in  seinem  Hause  aus  und  ein,  sondern  auch 
die  Vasallen  des  Königs:  wie  er  stets  eine  offene  Hand  hatte  für 
die  Armen,  so  fi:'eute  er  sich,  die  Ritter  fürstKch  zu  beschenken". 
Auch  auf  seinen  Visitationsreisen  war  er  nicht  nur  von  einem  geist- 
lichen Gefolge  lungeben,  sondern  es  geleitete  ihn  nicht  minder  ein 
weltliches^.  Seine  Freundschaft  mit  den  Abten  von  Konstanz  und 
EinsiedeLn  hinderte  ihn  nicht,  die  Klöster  der  eigenen  Diözese  in 
strikter  Unterordnung  zu  halten :  Kempten  Heß  ersieh,  Ottenbeuren 
seinem  Neffen  von  Otto  I.  übertragen  ';  Feuchtwangen,  Staffelsee, 


bleiben,  gänzlich  vorbei.  Asketisch  gedacht  ist  das  nicht,  sondern  ganz 
weltlich.  Übrigens  ist,  wie  Meyer  von  Knonau  erinnert  hat  (zu  Ekkeh.  Gas. 
8.  Gall.  57  S.  213),  der  gesamte  Verkehr  Ulrichs  mit  Wiborad  ein  Gebilde 
der  Sage :  Ulrich  verließ  einige  Zeit  vor  d.  28.  Apr.  909  (Tod  Adalberos  v. 
Augsburg)  das  Kloster  u.  Wiborad  kam  einige  Jahre  nachher  dorthin.  Auch 
Koch  ist  das  entgangen:  er  wiederholt  Ekkehards  Anekdoten,  als  wären  sie 
Geschichte  S.  19  f.  Schröder,  Eist.  JB.  XXII,  1901,  S.  276  sucht  sie  zu  retten, 
indem  er  sie  erst  in  d.  J.  919 — 922  verlegt.  Aber  er  verstößt  damit  gegen  den 
Bericht  Gerhards.  Auch  Ekkehards  Notiz  übei*  U.'s  ungewöhnlich  langen 
Aufenthalt  in  der  Kloster  schule  c.  59  ist  hinfällig. 

1  Tita.  Oudalr.  1  S.  387;  über  Adalb.  s.  Bd.  II  S.  661. 

■^  Vita  Oudalr.  1  S.  887 :  Non  tantae  fuit  celsitudinis. 

3  S.  o.  S.  20.  *  Vit.  Chuonr.  8  Scr.  IV  S.  433. 

-       5  Vit.  Oudalr.  3  S.  390.  «  Ib.  5  S.  393. 

'  Dipl.  I  S.  364  Nr.  255;  vit.  Oudalr.  25  S.  409. 
Hauck,  Kirchengeschiclite.    III.  4 


—     50     — 

Füssen,  Wiesensteig,  Häbach  verwaltete  er,  als  wären  sie  Bestand- 
teile des  bischöflichen  Kirchenguts  ^.  Seine  Baulust  bewies  er  nicht 
an  den  Kirchen  allein,  auch  an  den  Festungswerken:  die  niedrigen 
Wälle  und  die  morschen  Palhsaden,  die  Augsburg  ungenügenden 
Schutz  gewährten,  ersetzte  er  durch  eine  Steinmauer^.  Zwar  ließ 
er  seinen  Neffen  Adalbero  zum  Führer  des  bischöflichen  Aufgebots 
ernennen'^;  aber  deshalb  entzog  er  sich  selbst  dem  Dienst  des 
Königs  nicht.  Denn  er  war  nicht  der  Mann,  der  das  politische 
und  das  kriegerische  Treiben  scheute.  Keine  festere  Stütze  hatte 
die  königliche  Partei  in  Schwaben  und  Baiern  als  ihn:  er  bewies 
es  bei  dem  Aufstande  Liudolfs.  Statt  der  Gefahr  aus  dem  Wege 
zu  gehen,  suchte  er  sie  auf:  wie  wenn  es  ihn  gefreut  hätte,  den 
gemächlichen  Wagen  mit  dem  schnellen  Roß  vertauschen  zu  können, 
zog  er  mit  einer  Reiterschar  durch  das  empörte  Baiem  dem  König 
zu.  Nach  dem  Rückzug  des  Königs  konnte  er  Augsburg  nicht 
halten;  aber  er  dachte  nicht  daran,  seinen  Frieden  mit  den  Em- 
pörern zumachen:  in  dem  rasch  befestigten  Schwabmünchen  be- 
hauptete er  sich  gegen  den  Pfalzgrafen  AmoK,  bis  sein  Bruder 
Dietbald  und  der  Graf  Adalbert  von  Marchthal  zum  Entsätze 
herbeieilten  "*.  Welche  Verdienste  er  sich  um  Deutschland  durch  die 
tapfere  Verteidigung  Augsburgs  gegen  den  Ansturm  der  Ungarn 
erwarb,  blieb  stets  in  aller  Gedächtnis.  Es  ist  ein  typisch  mittel- 
alterUches  Bild,  welches  Gerhard  entwirft:  der  Bischof  in  den 
priesterlichen  Gewändern  mitten  unter  den  Scharen  der  Verteidiger 
hoch  zu  Roß,  rings  umschwirrt  von  Pfeilen  und  geschleuderten 
Steinen;  nachdem  der  Angriff  abgeschlagen  ist,  nimmt  er  die 
Stellen  der  Mauer,  in  die  es  gelungen,  Bresche  zu  legen,  selbst  in 
Augenschein  und  trifft  Anordnung,  daß  während  der  Nacht  der 
Schaden  wieder  hergestellt  wird:  am  anderen  Morgen  teilt  er  vor 
dem  Beginn  des  Entscheidungskampfs  mit  eigener  Hand  den 
E[riegern  das  heihge  Abendmahl  aus  ^.  Man  kann  die  Vereinigung 
zweier  einander  entgegengesetzter  Ämter  in  einer  Hand  nicht  an- 
schaulicher zeichnen. 

Aber  diese  Vereinigung   hatte   ihre   Bedenken.      Zwar   hatte 
der  Augsburger  Kleriker,  der  Udalrichs  Leben  beschrieb,  ähnhche 


1  Vit.  Oudalr.  5  S.  393.  Ellwangen  befand  sich  im  Besitze  des  Bischofs 
Hartperl  von  Chur,  Dipl.  I  S.  319  Nr.  233.  Andere  Klöster  waren  von  den 
Ungarn  zerstört.  Es  gab  demnach,  so  viel  sieh  urteilen  läßt,  kein  einziges 
freies  Kloster  in  der  ganzen  Diözese.  Wiesensteig  lag  übrigens  im  Bistum 
Konstanz. 

2  Vit.  Oudalr.  3  S.  390,  vgl.  12  S.  401.  '  Ib.  3  S.  389. 
*  Ib.  10  S.  398  ff.                                                     5  15.  12  s.  400  ff. 


—    51     — 

Einwendungea  gegen  die  politische  Tätigkeit  der  Bischöfe  nicht  zu 
widerlegen,  wie  sie  Euotger  beunruhigten.  Aber  ohne  daß  er  es 
wollte,  hebt  seine  Schrift  die  Schattenseiten  viel  schärfer  hervor. 
tJdalrich  verdankte  seine  Stellung  vor  allem  dem  Umstand,  daß 
sein  Neffe  Herzog  war,  und  daß  König  Heinrich  mit  den  An- 
sprüchen der  Herzog  rechnen  mußte.  Übte  er  einen  bedeutenden 
politischen  Einfluß,  so  war  ihm  das  möglich,  weil  ihm  die  Macht 
seiner  Familie  einen  sicheren  Rückhalt  bot.  Untrennbar  waren 
seine  bischöflichen  und  seine  Familieninteressen  verknüpft.  Es  ist 
verständlich,  daß  Udalrich  diese  Yerbindupg  erhalten  wissen  wollte. 
Er  meinte  es  dadurch  zu  erreichen,  daß  er  seinem  Neffen  Adalbero 
die  Nachfolge  sicherte.  Dieser  war  ein  tüchtiger  Mann:  unter- 
richtet, beredt,  in  den  weltUchen  Geschäften  bewandert,  dazu  wohl- 
wollenden und  freundlichen  Sinnes:  er  schien  wie  dazu  geschaffen, 
in  seines  Oheims  Stellung  einzutreten.  Udalrich  ließ  ihn  von  dem 
Kaiser  zu  seinem  Nachfolger  ernennen.  Daß  das  den  kirchlichen 
Gesetzen  zuwiderlief,  beachtete  er  nicht:  nachdem  er  die  Zusage 
Ottos  hatte,  ließ  er  die  Vasallen  und  Hörigen  des  Bistums  ihm 
den  Treueid  leisten;  in  allen  Stücken  trat  Adalbero  als  der  recht- 
mäßige Nachfolger  seines  Oheims  auf:  ohne  ordiniert  zu  sein,  führte 
er  bereits  den  Bischofsstab. 

Man  kann  sich  doch  nicht  wundern,  daß  dies  Verfahren  Wider- 
spruch hervorrief.  Er  regte  sich  nicht  nur  bei  dem  Augsburger 
Klerus,  sondern  vor  allem  bei  dem  Episkopat.  Man  hielt  die  Sache 
für  wichtig  genug,  um  auf  der  Ingelheimer  Synode  im  Herbst  962 
darüber  zu  verhandeln  und  zu  beschließen.  Die  Verehrung,  die 
man  gegen  die  Person  des  greisen  Bischofs  hegte,  hinderte  nicht, 
daß  man  das,  was  geschehen  war,  mißbilligte.  Adalbero  mußte 
sich  entschheßen,  den  Bischofsstab  zurückzugeben:  man  hätte  ihn 
sonst  wegen  Häresie  verurteilt^. 

Der  Vorgang   zeigt,   in   welcher  Gefahr   sich   die   kirchlichen 


1  Ib.  21—24  S.  407  ff.  Hefeies  kurze  Darstellung  des  Vorgangs  (CG.  17' 
S.  631f.)  läßt  einen  Punkt  außer  acht,  der  für  die  Beurteilung,  wie  mich 
dünkt,  nicht  ganz  unwichtig  ist.  Es  war  ursprünglich  Udalricha  Absicht 
nicht,  auf  das  Bistum  zu  verzichten  und  sich  in  ein  Kloster  zurückzuziehen. 
Das  zeigen  die  Worte:  Ut  sibi  maioris  ocii  ad  studiura  .  .  aecclesiastici 
regiminis  .  .  facultas  concederetur,  c.  21  S.  407.  Den  Entschluß*,  zu  resig- 
nieren, faßte  er  erst,  als  sich  Widerspruch  gegen  sein  Vorhaben  erhob :  er 
wollte  diesen  dadurch  beseitigen.  So  viel  lag  ihm  daran,  daß  das  Bistum 
der  Familie  erhalten  bleibe.  Es  ist  klar,  daß  der  Gedanke,  den  Best  seines 
Lebens  in  einem  Kloster  zu  verbringen,  nicht  aus  asketischen  Neigungen 
entsprang. 

4* 


Rechte  und  Interessen  befanden.  Nachdem  die  Bistümer  poHtische 
Gewalten  geworden  waren,  kamen  bei  ihrer  Besetzung  Faktoren  in 
Frage,  welche  weitab  vom  kirchlichen  Gebiete  lagen. 

Aber  aufhalten  ließ  sich  die  Entwickelung,  in  der  die  Dinge 
begriffen  waren,  nicht.  Hier  wirkten  die  Lebensinteressen  des  Reichs 
mit  unwiderstehHcher  Gewalt.  Nachdem  das  Herzogtum  bestand, 
war  das  Königtum  genötigt,  ein  Gegengewicht  zu  schaffen:  dazu 
wurde  die  geistliche  Aristokratie  benützt,  mit  ihrem  Willen  und 
wider  ihren  Willen.  Otto  duldete  nicht,  daß  ein  Bischof  sich  darauf 
zurückzog,  nur  Bischof  zu  sein:  er  forderte,  daß  er  ein  ihm  ergebener 
Fürst  sei.  Wie  er  jederzeit  dem  König  zu  persönlichem  Dienst 
gewärtig  sein  mußte,  so  mußte  er  mit  dem  Gut  des  Bistums  dem 
Reiche  und  dessen  politischen  Interessen  dienen.  Die  kirchlichen 
Pflichten,  die  er  hatte,  entbanden  ihn  davon  nicht.  .Adaldag  von 
Hamburg  hat  fünf  Jahre  lang  seine  Gemeinde  nicht  gesehen:  er. 
tat  es,  sagt  Adam,  nicht  mit  Willen,  sondern  weil  es  unmöghch 
war,  daß  die  Könige  ihn  von  ihrer  Seite  entließen-^. 

Man  wird  es  nicht  für  zufällig  halten  können,  daß  unter  Ottos 
Regierung  für  die  Übertragung  des  Bistums  eine  neue  Rechtsform 
in  Übung  kam,  durch  welche  die  Bedeutung,  welche  die  königliche 
Ernennung  hatte,  hervorgehoben  wurdet  Im  fränkischen  Reich 
hatten  sich  die  Fürsten  fast  ausnahmslos  begnügt,  nach  der  Er- 
nennung ein  Präzept  zu  erlassen,  durch  welches  sie  die  Konsekration 
anordneten  ^ :  sie  hielten  auf  die  Sache,  ohne  Wert  darauf  zu  legen, 
daß  die  Form  ihr  nicht  entsprach.  Erst  im  neunten  Jahrhundert 
begegnet  die  Nachricht,  daß  der  König  dem  zum  Bischof  Erwählten 
den  bischöflichen  Stab  übergab,  um  dadurch  die  Übertragung  des 
Bistums  an  ihn  zu  vollziehen*.    Das  war  eine  Neuerung;  denn  her- 


1  Gest.  Harn.  e.  pont.  II,  9  S.  47  f. 

-  Vgl.  zum  folgenden  Hinschius,  KR.  II  S.  535  ff.  Waitz,  VG.  III 
S.  279  ff. 

3  S.  die  Formeln  bei  Marculf  I,  5  ff'.  S.  45  ff.;  suppl.  6  S.  109;  form. 
Marc.  aev.  Karol.  13  f.  S.  119;  coli.  Sangall.  1  S.  896;  26  S.  411. 

*  Die  ersten  Erwähnungen  der  Übergabe  des  Stabs  durch  den  König 
findet  man  in  der  vita  Eimberti  11  S.  90;  wo  von  Rimbert  (865—888)  be- 
richtet wird:  Susceptus  ab  eo  (Ludwig  d.  D.)  honorifice  cum  pontificalis 
baculi  iuxta  morem  commendatione  episcopatus  est  sortitus  dominium; 
ferner  in  den  Gest.  ep.  Autis.  41,  Scr.  XIII  S.  400,  wo  von  Bischof  Herifrid 
(887—909)  erzählt  wird:  Rex  Herifredo  .  .  pastoralem  confert  baculum  atque 
ad  Senonensem  urbem  dirigit  ordinandum,  endlich  bei  Adam  1, 37  S.  27, 
der  die  Nachricht  der  Biographie  Rimberts  wiederholt;  dasselbe  erzählt  er 
von  Adalgar  und  Hoger,  1,48  S.  33  u.  I,  53  S.  36;  dem  ersteren  habe  Arnulf, 
dem    letzteren  Ludwig  IV.    die    ferula    pastoralis    übergeben.     Von    diesen 


—     53     — 

kömmlicherweise  gehörte  die  Übertragung  des  Stabes  zu  den  Hand- 
lungen, welche  der  Metropolit  bei  der  Konsekration  vollzog:  sie 
symbolisierte  die  Übertragung  des  Hirtenamtes  \  Diese  Neuerung 
wurde  während  der  Regierung  Ottos  allgemein  üblich^:  offenbar 
legte  der  König  "Wert  darauf,  daß  sie  nicht  unterblieb.  Seitdem  war 
die  Übergabe  des  Stabs  nicht  mehr  ein  Bestandteil  der  Konsekration, 
sondern  sie  bildete  das  Gegenstück  zu  ihr:  wie  bei  dieser  der 
Bischof,  so  handelte  bei  jener  der  König. 

Die  verschiedenen  Handlungen,  aus  denen  die  Bestellung  eines 
Bischofs  sich  zusammensetzte,  folgten  nun  in  der  Weise  aufeinander, 
daß  alsbald  nach  dem  Tode  des  bisherigen  Bischofs  sein  Stab  durch 
Abgesandte  des  Domklerus  und  der  weltüchen  Großen  an  den  Hof 
gebracht  wurde.  War  bereits  die  Wahl  erfolgt,  so  überbrachte  die 
Gesandtschaft  zugleich  das  Wahldekret  ^.  Am  Hofe  fanden  dann 
die  entscheidenden  Verhandlungen  über  den  Nachfolger  statt.  War 
ein  Einverständnis  erzielt,  so  übertrug  der  König  dem  Gewählten 
das  Bistum,  indem  er  ihm  den  Stab  überreichte.  Wir  kennen  die 
Formel  nicht,  die  dabei  gesprochen  "wnirde ;  man  kann  nur  vermuten, 
daß,  wie  im  elften  Jahrhundert,  so  jetzt  schon  der  König  die 
Worte  gebrauchte:  Accipe  ecclesiam*.     Hierauf  folgte,  sei  es  am 


Nachrichten  sind  die  der  Bischofsgeschichte  von  Auxerre  und  die  Adams 
wertlos;  denn  der  Verfasser  des  betreffenden  Teiles  der  ersteren  war  ein 
Schriftsteller  des  10.  Jahrhunderts,  Adam  schrieb  erst  im  elften;  beide  sind 
also  zu  jung,  um  als  Zeugen  für  einen  Gebrauch  des  9.  Jahrhunderts  gelten 
zu  können.  Um  so  gewichtiger  ist  das  Zeugnis  des  Biographen  Rimberts. 
Denn  er  war  Zeitgenosse;  nach  c.  12  S.  92  schrieb  er  vor  d.  J.  909.  Seine 
Erzählung  beweist,  daß  um  d.  J.  900  in  Deutschland  die  Übergabe  des 
Stabes  vorkam.  Ob  schon  unter  Ludwig  d.  D.,  muß  jedoch  dahingestellt 
bleiben;  denn  es  ist  möglich,  daß  der  Schriftsteller  einen  ihm  bekannten 
Gebrauch  etliche  Jahre  zurückgetragen  hat. 

^  In  Frankreich  erhielt  unter  Karl  d.  K.  der  Bischof  more  Gallicarum 
ecclesiarum  den  Stab  von  dem  Erzbischof,  ep.  5  Bouq.  VII  S.  558f.  Ein 
Traktat  de  exordio  vel  interpretatione  ac  officio  episcop.,  Mansi  XVIII 
S.  910,  bemerkt  demgemäß :  His  etiam,  dum  consecrentur,  dentur  baculi. 
Als  Bedeutung  gibt  er  an:  Ut  subditam  plebem  vel  regant  vel  corrigant 
vel  infirmitates  infirmorum  sustineant.  Dagegen  kennt  der  Ordo  qualiter 
in  s.  Romana  ecclesia  episcopatus  ordinetur,  ib.  S.  911  f.,  die  Übergabe  des 
Stabes  nicht;  vgl.  jedoch  Bruno,  vit.  Adalb.  15  S.  602.  Es  versteht  sich  von 
selbst,  daß  in  Deutschland  ursprünglich  die  fränkische  Übung  herrschte. 

-  Als  üblich  ist  sie  vorausgesetzt  in  Erzählungen  wie  Thietm.  chron. 
11,21  S.  31;  24  S.  34;  vit.  Oudalr.  28  S.  415. 

•    "  Daß  die  Wahl  nicht  notwendig  vorhergehen  mußte,  ergibt  sich  aus 
dem  oben  S.  30  Gesagten. 

*  Die   Formel:    Accipe   ecclesiam,    erwähnt   Peter   Damiani,    ep.  1, 13 


—     54    — 

Hofe  oder  in  der  Bischofsstadt,  die  Konsekration;  den  Schluß  bil- 
dete die  Inthronisation:  ihr  mag  die  Akklamation  des  Volks  in  der 
Regel  vorangegangen  sein\ 

Es  ist  unverkennbar,  daß  in  einer  Hinsicht  die  neue  Form  der 
Sache  wohl  entsprach:  wie  der  König  das  Amt  gab,  so  erschien 
er  auch  als  der  Geber;  die  Worte  Accipe  ecclesiam,  von  ihm  ge- 
sprochen, drückten  wirklich  das  aus,  was  geschah:  er  übergab  dem 
Bischof  die  Kirche,  die  er  von  nun  an  leiten  sollte.  In  anderer 
Hinsicht  waren  Form  und  Sache  inkongruent:  durch  die  Form,  die 
man  wählte,  wurde  die  Übertragung  des  bischöflichen  Amts  in 
Parallele  gestellt  zur  Erteilung  eines  Lehns.  Das  war  ursprünglich 
schwerHch  beabsichtigt;  denn  das  bischöfliche  Amt  war  kein  Gut, 
das  zu  Lehn  gegeben  werden  konnte.  Aber  es  war  die  Folge. 
Der  Beweis  liegt  in  dem  Namen  Investitur,  der  im  nächsten  Jahr- 
hundert für  die  Übergabe  des  Stabes  gebräuchhch  wurde  ^.  Auch . 
der  Eid,  den  der  Bischof  längst  dem  König  zu  schwören  hatte  ^, 
und  den  er  nun,  wie  es  scheint,  unmittelbar  nach  Empfang  des 
Stabes    ablegte*,    mußte    dann    als  .Lehnseid    erscheinen,    was   er 


I 


Migne  144  S.  221.  Daß  Otto  eine  ähnliclie  Formel  gebrauchte,  ist  an  sich 
wahrscheinlich  und  wird  durch  die  Worte  bestätigt,  die  er  bei  der  In- 
vestitur Hildiwards  sprach:  Accipe  pretium  patris,  Thietm.  II,  21;  vgl.  auch 
die  Frage,  die  an  Thietmar  im  Traum  gerichtet  wird:  Vis  aecclesiam  sus- 
cipere  Merseburhgiensem?  VI,  39  S.  257,  u.  die  Frage  Ottos  II.  an  den  Abt 
Werner  von  Fulda:  Si  episcopatum  accipere  vellet,  Vit.  Oudalr.  28  S.  415. 

1  In  der  eben  angef.  Stelle  Vit.  Oudalr.  28  S.  415  folgt  die  Bekannt- 
machung und  Akklamation  unmittelbar  auf  die  im  Kapitel  vollzogene  Wahl. 
Ihre  Bedeutung  liegt  in  der  Formel:  Ab  omnibus  confirmatur. 

2  S.  flinschius  S.  536  Anm.  6.  Ich  erinnere  jedoch,  daß  der  Ausdruck 
investire  schon  in  der  c.  1004  verfaßten  vit.  Adalb.  vorkommt,  c.  9  S.  598. 

ä  Wenn  Karl  d.  Gr.  i.  J.  802  verfügte:  Ut  omnis  homo  in  toto  regno 
suo  sive  ecclesiasticus  sive  laicus,  unusquisque  secundum  votum  et  propo- 
situm  suum,  qui  antea  fidelitate  sibi  regis  nomine  promississent,  nunc  ip- 
sum  promissum  nominis  caesaris  faciat,  Capit.  33,  2  S.  92,  so  ist  dabei  die 
Ablegung  des  Eides  vorausgesetzt  .  .  Direkt  erwähnt  wird  er  in  dem 
Schreiben  der  Synode  von  Savonieres  an  Wenilo  von  Sens  v.  859,  Mansi  XV 
S.  530:  Imputant  (rex),  quod  cum  iureiurando  fidei  a  vobis  accepto  Senonum 
praesulatum  vobis  largitus  sit,  etc.  Die  letztere  Stelle  widerspricht  der  An- 
sicht von  Hinschius,  KR.  II  S.  529  Anm.  2,  daß  die  Bischöfe  in  der  Karo- 
lingerzeit nur  die  allgemeinen  Eide  zu  schwören  hatten,  wovon  allerdings 
die  erste  Stelle  verstanden  werden  kann.  Für  die  spätere  Zeit  s.  die  von 
Waitz,  VG.  VI  S.  389  Anm.  5,  gesammelten  Stellen. 

*  Nach  Stellen  wie  vita  Oudalr.  1  S.  387;  Thietm.  II,  21  S.  31  u.  ö.ging 
das  homagium,  die  Übergabe  in  Schutz  und  Pflicht,  dem  Empfang  des  Stabes 
voraus;  nach  Thietm.  VII,  7  S.  173  folgte  die  Eidesleistung  ihr  nach. 


—     55     — 

doch  ursprünglich  keineswegs  war.     Man  hat  ihn  ohne  Zweifel  so 
betrachtet. 

Noch  in  anderer  Hinsicht  klebte  dem  Vorgang  eine  Unklarheit 
an.  Das  bischöfliche  Amt  war  ein  Komplex  sehr  verschiedener 
Dinge:  mit  der  Befugnis,  gewisse  kirchliche  Handlungen  ausschheß- 
lich  zu  vollziehen,  verband  es  die  geisthche  Jurisdiktion,  und  zu  ihr 
traten  ausgedehnte  weltliche  Pflichten  imd  Rechte  hinzu.  Daß  das 
ßecht,  zu  ordinieren  und  zu  konfirmieren,  durch  die  Konsekration 
übertragen  wurde,  wußte  jedermann.  Was  aber  gab  der  König, 
wenn  er  dem  Erwählten  den  Stab  reichte?  Gewährte  er  nur  die 
weltlichen  Rechte,  oder  zugleich  auch  die  kirchlichen?  Man  hat 
im  zehnten  Jahrhundert  schwerlich  über  diese  Frage  reflektiert. 
Man  war  an  die  Vorstellung  gewöhnt,  daß  der  König  die  bischöf- 
liche Würde  verlieh  und  damit  alle  Rechte  und  Güter  des  Bistums 
übertrug  \  und  man  imterschied  deshalb  nicht  zwischen  dem  geist- 
lichen Amt  und  den  damit  verbundenen  weltlichen  Gütern^.    Daß 


^  Diese  Vorstellung  ist  iu  den  fränkischen  Formeln  ausgesprochen, 
Marc.  I,  5  S.  45 :  Decernimus  .  .  illo  in  ipso  urbae  pontificalem  in  Dei  nomine 
committere  dignitatem,  oder  Coli.  Sang.  26  S.  411:  Rex  .  .  cuidam  clerico 
suo  eandem  sedem  tradere  deerevit.  Dem  entsprechend  bitten  die  Wähler: 
ut  instituere  dignetis  inlustrem  virum  illum,  ib.  I,  7  S.  47.  Der  Gewählte 
ist  vor  den  König  zu  führen,  ut  per  nos  archiepiscopo  commendatus  officii 
sui  auctoritatem  per  nostram  obtineat  potestatem,  Coli.  Sangall.  1  S.  396. 
Otto  sagt  von  der  Übertragung  Magdeburgs  an  Adalbert  allgemeiner:  Archi- 
episcopum  iieri  decrevimus  pariter  et  elegimus,  Dipl.  I  S.  503  Nr.  366.  Da- 
gegen beherrscht  jene  Vorstellung  den  Sprachgebrauch  seiner  und  der 
nächsten  Zeit;  man  sprach  von  episcopatum  dare,  tradere  u.  dgl.,  s.  die  von 
Hinschius  S.  536  Anm.  2  gesammelten  Stellen. 

2  Ficker  hat  in  seiner  berühmten  Abhandlung  Über  das  Eigentum  des 
Reichs  am  Reichskirchengut  (Wiener  SB.  1872  Bd.  72  S.  108)  den  Satz  -auf- 
gestellt, daß  als  nächster  Gegenstand  der  Investitur  die  auf  dem  Grund  des 
Reichs  erbaute  und  damit  im  Eigentum  des  Reichs    stehende  bischöfliche 
Hauptkirche  zu  betrachten  sei,  deren  Pertinenz  dann  das  gesamte  Gut  des 
Bistums  ist.     Wenn  man  die  bei  den  älteren  Schriftstellern  sich  findenden 
Wendungen  berücksichtigt,   so  wird  man   diesem  Satz  für   die  frühere  Zeit 
nicht  zustimmen  können.     Der  Biograph  Rimberts   sagt:    Cum  pontificalis 
baculi  commendatione  episcopatus  est  sortitus  dominium;  Thietmar  (II,  21) 
Curam  ei  baculo  committens  pastoralem ;  ebensoll,  24;  VI,  40;  V,  41  S.  130 
Rex  baculo  .  .  clerum  et  populum  Taginoni  .  .  cum  redditura  summo  iudic 
ratione  commisit;  VI,  1  S.  134:  Dedit  episcopatum  .  .  cum  baculo  Taginonis. 
Gerhard  c.  1  S.  387:    Munere  pontificatus  honoravit,    und  c.  28  S.  415:  Ut 
pontificium  ei  concederetur.    Man  sieht,    daß   nach  der  Anschauung  dieser 
Männer  nicht  die  Kirche,  sondern  das  Amt  übertragen  wurde.     Daß  diese 


—     56     — 

in  der  Übertragung  eines  geistlichen  Amtes  durch  den  König  etwas 
ÜnnatürUches  lag,  empfand  man  nicht.  Im  elften  Jahrhundert  hat 
man  es  sehr  lebhaft  empfunden. 

Zunächst  wurde  durch  die  Investitur  —  wenn  wir  diesen 
Namen  schon  gebrauchen  dürfen  —  dem  vorhandenen  Rechtsgefiihl 
genügt:  es  sollte  ausgesprochen  werden,  daß  der  Bischof  dem  König 
verpflichtet  war.  Stand  dies  fest,  dann  konnten  alle  Bedenken 
gegen  die  Vermehrung  der  bischöfhchen  Güter,  Rechte  und  Befug- 
nisse schwinden.  Denn  das  Reichsgut  wurde  nicht  entfremdet, 
indem  es  Kirchengut  wurde;  es  wurde  nutzbar  gemacht;  das  ge- 
samte Kirchengut  erschien,  was  es  doch  seinem  Ursprünge  nach 
nicht  war,  als  Reichsgut-'.  Indem  die  Ernennung  der  Bischöfe  in 
der  Hand  des  Königs  lag,  war  er  imstande  dafür  zu  sorgen,  daß 
die  bischöfliche  Macht  im  Dienst  des  Reichs  und  der  Krone  ver- 
wendet wurde.  Die  Schwierigkeit,  welche  die  Erblichkeit  der  Lehen 
bei  den  weltlichen  Territorien  bildete,  fiel  bei  den  geistlichen  von 
selbst  weg.  Es  ist  deshalb  begreiflich,  daß  nicht  nur  jeder  Wider- 
spruch gegen  das  Anwachsen  des  Kirchenguts  aufhörte,  sondern 
daß  Otto  grundsätzlich  die  weltliche  Macht  der  Bischöfe  förderte. 
Hier  ging  er  einen  anderen  Weg  als  Karl  d.  Gr.;  aber  es  war 
doch  nur  ein  anderer  Weg  zum  gleichen  Ziel:  der  Zweck  war 
Stärkung  der  Königsmacht.  Die  Bischöfe  aber  wurden  je  länger 
je  entschiedener  Territorialherren;  es  war  die  notwendige  Konse- 
quenz davon,  daß  ihre  Unterordnung  unter  die  Herzoge,  die  welt- 
lichen Territorialhen-en,  verhindert  worden  war. 

Wir  vergegenwärtigen  uns  die  Entwickelung.  Wie  erinnerlich, 
wai'en  die  Versuche,  die  einstmals  Karl  d.  Gr.  gemacht  hatte  ^,  um 
die  Vermehrung  des  Kirchenguts  zu  hemmen,  erfolglos  gebheben. 
Unter  Ludwig  d.  Fr.  erreichte  die  Verschiebung  des  nationalen 
Besitzes  zugunsten  der  Kirche  ihren  Höhepunkt.  Aber  um  die 
Mitte  des  neunten  Jahrhunderts  begann  ein  Umschwung:  die 
Schenkungen    an    die    Kirche    wurden    seltener,    im    Anfang    des 


Vorstellung  direkt  aus  der  fränkischen  Rechtsauffassung  stammt,  ist  ebenso 
klar,  wie,  daß  sie  zu  der  Vorstellung,  der  Gewählte  werde  mit  dem  Bistum 
belehnt,  nicht  paßt.  Die  cura  pastoralis  konnte  nicht  als  Lehn  vergeben 
werden.  Aber  wie  Thietmar  zeigt,  hat  man  diesen  Zwiespalt  der  Vorstel- 
lungen nicht  sofort  empfunden. 

^  Das  in  bezug  auf  die  weltliche  Macht  der  Bischöfe  Gesagte  gilt 
nicht  minder  von  den  Äbten  der  königlichen  Abteien.  Nur  lagen  die  Ver- 
hältnisse hier  einfacher,  da  diese  Abteien  von  Hause  aus  im  Eigentum  des 
Königs  standen;  nobis  pertinent,  sagt  Heinrich  IL  Dipl.  HI  S.  54  Nr.  65, 
vgl.  Waitz,  VG.  Vn  S.  189  f.  ^  g.  Bd.  U  S.  2U  ff. 


—     57     — 

zehnten  Jahrhunderts  hatten  sie  fast  aufgehört^.  Nur  die  Füi'sten 
fuhren  fort,  Königsgut  an  kirchhche  Stiftungen  zu  übertragen,  die 
Freigebigkeit  der  Privaten  dagegen  schien  erlahmt.  Wenn  Grund- 
besitzer das  Ihre  an  Kirchen  abtraten,  so  verkauften  oder  ver- 
tauschten sie  es^.  Die  letztere  Tatsache  weist  auf  einen  Grund 
dieser  Veränderung  hin:  die  kirchlichen  Stiftungen  waren  so  wohl- 
habend, daß  sie  der  Geschenke  nicht  mehr  bedurften.  Ein  zweiter 
Grund  wird  gewesen  sein,  daß  der  ökonomisch  schwächste  Teil 
der  freien  Bevölkerung  bereits  absorbiert  war.  Der  Rest  war  noch 
widerstandsfähig.  Endlich  mag  auch  die  Vermehrung  der  Be- 
völkerung mitgewirkt  haben:  es  gab  weniger  überschüssiges  Land 
als  vordem^. 

Wenn  demnach  der  Umfang  des  kirchlichen  Besitzes  eine 
Zeitlang  nur  in  geringem  Maße  wuchs,  so  suchten  die  Bischöfe  ihn 
durch  Kauf  und  Tausch  abzurunden.  Man  ersieht  dies  nicht  nur 
aus  den  erhaltenen  Tauschverträgen,  sondern  mehr  noch  daraus, 
daß  man  bemüht  war,  den  Abschluß  solcher  Verträge  zu  erleichtern. 


^  Ludwig  d.  Fr.  selbst  war  gegen  kirchliche  Stiftungen  weit  freigebiger 
als  sein  Vater;  doch  nicht  freigebiger  als  Ludwig  d.  D.  Aus  den  27  Jahren 
seiner  Regierung  sind  24  Schenkungsurkunden  an  deutsche  Bistümer  und 
Klöster  erhalten,  aus  den  47  Regierungsjahren  seines  Sohnes  49:  das  Ver- 
hältnis ist  also  beinahe  gleich.  Ebenso  bleibt  es  unter  Karl  d.  D.:  15 
Schenkungen  in  12  Jahren  an  deutsche  Stifter  und  Klöster;  unter  Arnulf 
u.  Ludwig  IV.  steigt  die  Zahl  der  Schenkungsurkunden;  aus  der  zwölf- 
jährigen Regierung  des  ersteren  sind  87,  aus  der  gleich  langen  des  letzteren 
24  erhalten.  Doch  fällt  diese  Zunahme  wenig  ins  Gewicht.  Der  Unterschied 
liegt  in  der  Abnahme  der  Freigebigkeit  der  Privaten.  Man  kann  sie  an 
den  Freisinger  Traditionen  wahrnehmen:  die  Urkunden  zeigen  unter 
B.  Hitto  (811—835)  258  Schenkungen  =  10,7  im  Jahr 
Erchambert  (835—854)  '103  ,  =    5,4    ,     , 

Anno  (854—875)    43  \  =    2       ,     , 

Arnold  (875—883)    —  ,  =    0       ,     , 

Waldo  (884—906)      7  ,  =    0,3    ,     , 

unter  Ute  (906—907),  Dracholf  (908—926),  Wolfram  (926—938),  Lantpert 
(938—957)  hören  sie  völlig  auf;  unter  Abraham  (957—994)  kommen  wieder 
3  vor.  Unter  102  Urkunden  Odalberts  von  Salzburg  sind  nur  2  auf  Grund- 
besitz bez.  Schenkungen,  Salzb.  ÜB.  I  S.  128  Nr.  67  u.  S.  132  Nr.  72.  Was 
in  bezug  auf  diese  Bistümer  gilt,  dasselbe  kann  man  auch  bei  den  Klöstern 
bemerken,  s.  Waitz,  VG.  VII  S.  184  Anm.  1. 

2  Auch  hier  zeigen  die  Freisinger  Urkunden  den  Unterschied:  Anno 
schließt  mehr  als  100  Tausch  vertrage,  Arnold  43,  Waldo  78,  Dracholf  8, 
Wolfram  38,  Lantpert  59,  Abraham  21. 

ä  Die  Vermessung  des  Grundes  und  Bodens  (Collect.  Sangall.  form.  10 
S.  403)  beweist,  daß  überschüssiges  Land  im  9.  Jahrh.   zu   mangeln  begann. 


—     58     — 

Von  alters  her  war  die  Genehmigung  des  Königs  zu  ihnen  er- 
forderlich. Seit  der  Mitte  des  neunten  Jahrhunderts  entledigten 
sich  einzelne  Bistümer  dieser  Fessel:  zuerst  erhielt  im  Jahre  851 
Salzburg  das  Recht,  Kirchengut  zu  vertauschen,  ohne  die  Erlaub- 
nis des  Königs  eingeholt  zu  haben;  schon  im  nächsten  Jahre  er- 
warb Passau  das  gleiche  Privilegium^.  Zwar  wurde  es  nicht  all- 
gemein: die  Könige  haben  in  den  nächsten  Jahrzehnten  für  zahl- 
reiche Bistümer  Tauschverträge  gestattet  und  bestätigt  ^,  doch  wurden 
solche  auch  ohne  königliche  Bestätigung  abgeschlossen^.  Jedenfalls 
waren  sie  verhältnismäßig  häufig.  Alle  diese  Verträge  aber  waren 
für  die  Kirche  nützlich:  sie  erleichterten  die  Verwaltung  und  er- 
höhten dadurch  den  Wert  des  Besitzes*.  Seit  Ottos  Eegienmgs- 
antritt  dehnte  sich  auch  sein  Umfang  von  neuem  aus;  denn  frei- 
gebiger als  alle  seine  Vorgänger  vergab  er  Grundbesitz  an  die 
kirchlichen  Listitute^. 


^  B.M.  1358  f.  Von  den  Klöstern  erwarb  Korvey  882  das  Tauschrecht, 
B.M.  1599. 

2  Aus  den  Urkunden  ergibt  sich,  daß  von  den  deutschen  Bistümern 
Würzburg  (a.  857  B.M.  1381),  Speier  (a.  868  ib.  1428),  Regensburg  (a.  874 
ib.  1457,  a.  883  ib.  1610,  a.  895  ib.  1857,  a.  898  ib.  1887,  a.  905  ib.  1995), 
Eichstätt  (a.  899  ib.  1902),  Konstanz  (a.  897  ib.  1877),  Lüttich  (a.  906  ib. 
1984),  Mainz  (a.  878  ib.  1516,  a.  909  ib.  2004),  Hamburg  (a.  935  Dipl.  I- 
S.  73),  Chur  (a.  961  ib.  309,  a.  966  ib.  440),  Magdeburg  (a.  973  ib.  II  S.  75, 
a.  978  ib.  202),  Paderborn  (a.  974  ib.  S.  91)  das  Tauschrecht  nicht  hatten. 
Es  war  also  eine  Ausnahme. 

3  S.  Meichelbeck,  Eist.  Frising.  I,  2  S.  463  Nr.  1089. 

*  Vgl.  als  Beispiel  den  Tausch  Liutberts  von  Mainz  mit  Bemo  von 
Chalons  s.  M.,  durch  welchen  sich  Liutbert  gegen  den  Hof  Germinon  im 
Gau  von  Chalons  Höfe  im  Wormsgau  u.  Thüringen  ertauschte  (B.M.  1516). 

^  Die  Schenkungen  Konrads  stehen  an  Zahl  denen  der  letzten  Karo- 
linger ungefähr  gleich;  es  sind  13  Urkunden  auf  uns  gekommen,  beteiligt 
sind  6  Klöster,  Ansbach,  St.  Gallen,  Fulda,  Lorsch,  Weilburg,  St.  Emmeram, 
und  die  Bistümer  Freiteing  und  Konstanz.  Von  Heinrich  1.  sind  nur  5 
Schenkungsurkunden  fürkirchl.  Institute  erhalten;  von  den  Bistümern  ist  nur 
Toul  beteiligt,  s.  o.  S.  17.  Dagegen  beziehen  sich  von  den  435  Urk.  Ottos  I. 
122  auf  Schenkungen  von  Grund  und  Boden  an  kirchliche  Institute  Deutsch- 
lands. Von  ihnen  fällt  etwas  mehr  als  ein  Drittel  auf  Magdeburg,  nämlich 
42;  außerdem  sind  bedacht  39  Klöster  und  Stifter  und  10  Bistümer:  die 
reich  dotierten  neuen  Bistümer  Brandenburg  und  Havelberg  Nr.  56  u.  105, 
die  mit  großem  Grundbesitz  bedachten  Erzbistümer  Hamburg  Nr.  13  und 
Salzburg  Nr.  32,  171,  389,  und  Bistümer  Chur  Nr.  175,  191,  209,  419,  Osna- 
brück Nr.  302,  und  Utrecht  Nr.  58,  164,  während  es  sich  bei  Worms  Nr.  10, 
51  u.  178,  Speier  Nr.  23  und  Cambrai  Nr.  195  um  kleinere  Stücke  handelt. 
Was  die  Verleihung  von  nutzbaren  Rechten  anlangt,  so  kommen  43  Urkunden 


—     59     — 

Mit  dem  Grundbesitz  waren  von  lange  her  mancherlei  Rechte 
und  Befugnisse,  besonders  die  Vertretung  der  Hintersassen,  ver- 
bunden. Für  die  fürstliche  Stellung,  zu  der  sich  die  Bischöfe 
emporschwangen,  waren  sie  von  der  größten  Wichtigkeit.  Denn  sie 
bewirkten,  daß  nach  und  nach  die  Tätigkeit  der  könighchen  Beamten 
iünerhalb  des  kirchlichen  Besitzes  durch  die  der  bischöfhchen 
Beamten  ersetzt  wurde.  Dadurch  wurde  der  Grundbesitz  zur  Herr- 
schaft, der  Grundherr  zum  Fürsten. 

Schon  in  der  fränkischen  Zeit  war  es  üblich,  daß  der  König  dem 
kirchlichen  Besitztum  die  Immunität  verlieh  \  Dadurch  wurde  den 
königlichen  Beamten  verwehrt,  das  immune  Gebiet  zur  Vornahme 
von  Amtshandlungen  zu  betreten;  auch  fielen  die  dem  Fiskus  zu- 
kommenden Friedensgelder  dem  Immunitätsherren  zu.  Die  Immu- 
nität enthielt  also  einerseits  eine  finanzielle  Begünstigung,  anderer- 
seits bot  sie  Schutz  vor  Belästigungen  durch  die  Beamten.  Daß 
jedermann  vor  dem  Grafen  Hecht  zu  nehmen  hatte,  wurde  durch  sie 
zunächst  nicht  geändert  ^.  Denn  der  Immunitätsherr  war  verpflichtet, 
durch  seinen  Vogt  die  Kirchenleute  dem  Grafengericht  zu  stellen. 
Ebensowenig  waren  sie  dem  königlichen  Dienst  entzogen;  nur 
wurden  sie  zu  Heerbann,  Wachtdienst,  Brückenbau  und  anderen 
öffentlichen  Leistungen  nicht  vom  Grafen,  sondern  vom  Kirchen- 
vogt entboten,  Für  das  immune  Gebiet  bildete  sonach  der  Immu- 
nitätsherr eine  Zwischeninstanz  zwischen  dem  Staat  und  dessen 
Beamten  einerseits  und  den  von  ihm  abhängigen  Leuten  anderer- 
seits. Dabei  blieb  es  nicht:  im  Laufe  des  neunten  Jahrhunderts 
ging  auch  die  Handhabung  des  Gerichts  an  die  grundherrhchen 
Beamten  über.  Eine  gewisse  Gerichtsgewalt  über  die  Hintersassen 
hatte  der  Grundherr  längst^;  jetzt  findet  man  Privilegien,  durch 
die  zugesagt  wurde,  es  hätten  die  Angehörigen  des  immunen  Ge- 
biets vor  niemand  Recht  zu  nehmen  als  vor  dem  Vogte  des  Bischofs 
oder  Abts*.     Man    mag   bezweifeln,    ob   dabei  an  alle  Rechtsfälle 


in  Betracht;  auch  hier  hat  Magdeburg  den  Löwenanteil  mit  11  Utk.,  be- 
teiligt sind  außerdem  die  Bistümer  Utrecht  Nr.  6,  62,  112,  Cambrai  Nr.  39, 
Trier  Nr.  110,  Chur  Nr.  139,  148,  191,  209,  Osnabrück  Nr.  150,  Worms  Nr. 
161,  Schleswig,  Ripe,  Aarhus  Nr.  294,  fiamburg  Nr.  307,  Meißen  Nr.  406  und 
13  Klöster.  Nicht  mitgezählt  habe  ich  die  Immunitätsprivilegien  und  die 
Verleihung  von  Kirchen  und  Klöstern  an  Bistümer. 

»  S.  Bd.  I  S.  392,  n  S.  222  u.  vgl.  z.  Folgden  Seliger,  Die  Bedeutung 
der  Grundherrschaft  im  MA.,  in  den  Abh.  der  Sachs.  Gesellschaft  d.Wissensch. 
Bd.  XXII,  Heft  1,  1903,  S-  56  ff. 

-  Vgl.  die  Immunitätsurkunde  Karls  für  Metz,  B.M.  174. 

3  s_  Seliger  S.  59  ff. 

*  Urk.  Ludwigs  d.  D.  für  Herford  v.  8.  Dez.  852,  B.M.  1362,  Ludwigs  III. 


—     60     — 

überhaupt  gedacht  war,  und  vermuten,  daß  die  Kirchenleute  bei 
Streitigkeiten  mit  Auswärtigen  wie  früher  vor  dem  Grafen  Recht 
zu  nehmen  hatten'^;  sicher  ist,  daß  sie  in  allen  Sachen,  die  aus- 
schheßlich  Immunitätsleute  betrafen,  vom  öffentlichen  Gericht  exi- 
miert  waren:  an  seine  Stelle  trat  das  Vogtgericht.  Diese  Fassung 
der  Immunität  ward  unter  Otto  I.  herrschend.  Nicht  nur  wurden 
neue  Verleihungen  in  diesem  Sinne  vorgenommen^,  sondern  man 
fügte  wohl  auch  bei  Bestätigung  älterer  Immunitätsprivilegien  in 
dieselben  einen  Satz  ein,  der  die  weitere  Fassung  der  Immunität 
aussprach  ^.  In  einem  Falle  —  bei  der  Verleihung  der  Immunität 
an  Hamburg  —  wurde  der  Rekurs  an  das  Gericht  des  Grafen  vor- 
behalten, wenn  der  Verm-teilte  sich  nicht  fügen  würde  ^.  Gewöhn- 
lich aber  fehlte  eine  solche  Bestimmung;  und  sie  erwies  sich  als 
überflüssig.  Denn  bei  der  Bestätigung  des  Hamburger  Privilegiums 
im  Jahre  973  wurde  sie  weggelassen^.  Wie  rasch  sich  diese 
Erweiterung  der  Immunität  allgemein  durchsetzte,  sieht  man  daraus, 
daß  bereits  Otto  III.  erkläii«,  es  sei  in  den  Bistümern  des 
Reichs  üblich,  daß  nur  der  Vogt  über  die  Angehörigen  des  Stifts 
Gericht  übe^. 

Dadurch,  daß  das  Gericht  von  den  Beamten  des  Bischofs  ver- 
waltet wurde,  ^  hörte  es  nicht  auf,  königliches  Gericht  zu  sein. 
Denn  der  König  übertrug  dem  bischöflichen  Vogt  seinen  Bann'^; 
dieser  handelte  also  kraft  königlicher  Vollmacht.     Das  Recht  des 


für  Gandersheim  v.  26.  Jan.  877,  ib.  1508,  Werden  v.  22.  Mai  877,  ib.  1512, 
Paderborn  v.  5.  Juni  881,  ib.  1529,  Arnulfs  für  Metelen  v.  16.  Aug.  889,  ib. 
1777.  Daß,  wenn  das  Vogtgericht  versagte,  die  Sache  an  den  Grafen  ging, 
erinnert  Seliger  S.  88  f.  nach  B.M.  1363  u.  1922.  Man  vgl.  auch,  was  der- 
selbe über  den  Umfang  der  Kompetenz  des  Vogtgerichts  darlegt. 

1  So  Seliger  auf  Grund  von  Stellen  wie  Dipl.  II  S.  420  Nr.  21  (Otto  III. 
985):  A  nostrorum  ministen alium  deinceps  sint  districtione  absoluti  .  .  nee 
pro  ulla  alia  occasione  aut  vadium  solvere  aut  ad  comitatum  ire  a  marchi- 
one  vel  aliqua  iuditiariae  potestatis  persona  cogantur,  nisi  ea  lege  vel  iure 
quo  aecclesiastici  servi  ab  extraneorum  pulsati  reclamationibus  pro  satis- 
fatienda  iusticia  ad  placitum  ire  compelluntur. 

2  An  St.  Moritz  in  Magdeburg  (Dipl.  I  S.  102  Nr.  14),  Korvey  (S.  157 
Nr.  77),  Schleswig  (S.  411  Nr.  294)  u.  ö. 

3  Salzburg  (S.  148  Nr.  68),  Herford  (S.  111  Nr.  24),  Neuenheerse  (S.  122 
Nr.  36).  Auch  durch  Fälschung  von  Diplomen  wußten  sich  manche  Stifter 
die  Erweiterung  der  Immunität  zu  sichern,  so  Reichenau  B.M.  1699.  Über 
die  Unechtheit  der  Urk.  s.  Lechner,  Mtt.  d.  I.  f.  Öst.GF.  XXI,  1900,  S.  28  ff. 

*  S.  98  Nr.  11.  5  Dipl.  n  s.  71  Nr.  61. 

«  Dipl.  II  S.  449  f.  Nr.  48. 

'  Dipl.  U  S.  24  Nr.  16;  S.  71  Nr.  61;    vgl.  schon  Dipl.  I  S.  49  Nr.  12. 


—     61     — 

Königs  war  dadurch  gewahrt;  aber  die  Folge  war,  daß  an  Orten, 
wo  die  Kirche  über  großen  Grundbesitz  verfügte,  die  Gewalt  des 
Vogts  um  so  leichter  auch  über  die  nicht  vom  Immunitätsherrn 
abhängigen  Leute  ausgedehnt  werden  konnte. 

Außer  der  Gerichtsbarkeit  besaßen  die  Bischöfe  schon  längst 
noch  andere  Herrschaftsrechte.  Mit  der  Verleihung  des  Zollrechts 
hatten  bereits  die  Merowinger  begonnen;  von  deutschen  Bistümern 
besaß  Worms  den  Zoll  von  Kaufleuten,  Handwerkern  und  Friesen 
schon  seit  König  Dagobert-^,  Trier  den  Zoll  schon  vor  der  Mitte 
des  achten  Jahrhunderts".  Die  Karolinger  fiihren  darin  fort:  von 
Karl  d.  Gr.  erhielt  Utrecht  den  Uferzoll  am  Leck  ^,  von  Ludwig  d.  Fr. 
Würzburg  den  Zoll  von  den  nach  der  Stadt  kommenden  fremden 
Händlern*.  Die  Könige  gewährten  außerdem  einzelnen  Bistümern 
Anteil  afl  den  Steuern  und  den  Fiskalabgaben  innerhalb  ihres 
Sprengeis  ^.  Dazu  gesellte  sich  die  Erteilung  des  Münz-  und 
Marktrechts  in  den  bischöflichen  Städten  und  anderen  Orten  der 
Diözesen.  In  Trier  gehörte  schon  im  achten  Jahrhundert  die  Münze 
dem  Bistum^'.  Straßburg  erhielt  durch  Ludwig  d.  Fr.  das  B«cht, 
an  einem  beliebigen  Ort  des  Bistums  eine  solche  zu  errichten '.  In 
Worms  kam  sie  durch  Arnulf,  in  Eichstätt  durch  Ludwig  IV.  an 
die  Kirche^.  Im  ganzen  scheinen  derartige  Verleihungen  unter 
den  Karolingern  selten  gewesen  zu  sein^,  etwas  häufiger  in  der 
zweiten  HäKte  des  neunten  Jahrhunderts  als  in  der  ersten.    Unter 


1  B.M.  842. 

^  Er  wurde  unter  Biscliof  Weomad  entfremdet,  B.M.  1950. 

"  A.  a.  0.  206.  Außerdem  wissen  wir  nur  von  einer  Zollverleihung 
Karls,  an  Fulda  betr.  den  Zoll  in  Westera,  B.M.  219.  Doch  hält  Mühl- 
bacher die  Echtheit  der  "Urkunde  für  zweifelhaft. 

*  S.  d.  Bestätigungsurkunde  Konrads  I.  Dipl.  I  S.  32  Nr.  35. 

5  Utrecht  von  Pippin  dem  Mittleren,  B.M.  68,  Würzburg  von  Karlmann, 
ib.  743;  von  Ludwig  d.  Fr.  erhielten  die  Klöster  Kempten  und  Reichenau 
Anteil  an  den  Abgaben,  ib.  860,  963. 

"  Sie  wurde  ihm  unter  Weomad  entzogen  und  zur  Grafschaft  ge- 
schlagen, B.M.  1950.  '  B.M.  1454. 

8  Ib.  1894  u.  1992.  Lechner,  Mtt.  d.  L  XXH  S.  390  f.,  betrachtet  in  der 
Wormser  Urk.  die  Verleihung  der  Münze  als  Interpolation.  Die  Verleihung 
von  Markt  u.  Münze  an  Klöster  ist  etwas  häufiger,  vgl.  Ludwig  d.  Fr.  für 
Korvey  (B.M.  893),  Lothar  IL  für  Prüm  (ib.  1260),  Karl  in.  an  St.  Maria  in 
Aachen  (ib.  1692),  Zwentibold  an  Münstereifel  (ib.  1929),  Ludwig  IV.  an 
Korvey  (ib.  1938),  Konrad  I.  an  Weilburg  (Dipl.  I  S.  18  Nr.  19). 

*  Die  geringe  Zahl  der  erhaltenen  Urkunden  gibt  zu  dieser  Annahme 
ein  Recht,  obgleich  sie  selbstverständlich  nur  einen  Teil  der  wirklichen 
Verleihungen  repräsentiert.      >. 


—     62     — 

Heinrich  I.  hörten  sie  ganz  auf  ^.  Dagegen  war  Otto  I.  auch  in  der 
Erteilung  solcher  Rechte  freigebiger  als  irgend  ein  König  vor  ihm  -, 
und  sein  Sohn  und  sein  Enkel  ahmten  ihm  nach.  Es  ist  offenbar, 
daß  die  Tendenz,  das  Bistum  zu  einer  geschlossenen  Herrschaft 
zu  machen,  hier  wirksam  war;  sie  wurde  durch  diese  Verleihungen 
zugleich  verstärkt. 

Auf  diese  Weise  wurden  die  Bischöfe  in  immer  ausgedehnterem 
Maße>  Träger  von  Rechten,  welche  ursprünglich  dem  König  eig- 
neten. Es  war  nur  der  letzte  Schritt  in  dieser  Entwickelung,  daß 
die  Befugnisse  der  Grafen  überhaupt  an  die  Bischöfe  kamen.  Wie 
immer,  so  ging  auch  hierin  der  Westen  dem  Osten  voran.  Schon 
im  Jahre  887  erhielt  das  Bistum  Langres  von  Karl  III.  das  ge- 
samte Grafschaftsgut  in  der  Stadt  und  in  einem  Nachbarort^.  In 
Deutschland  hat  zuerst  Heinrich  I.,  nicht  ohne  Beschränkung,  das 
westfränkische  Beispiel  befolgt:  er  übertrug  dem  Bistum  Toul  i.  J.  927 
die  j&nanziellen  Rechte  der  Grafschaft  innerhalb  der  Stadt*,  noch 
bheben  die  politischen  Rechte  dem  Grafen;  aber  die  Verleihung  der  Ein- 
künfte mußte  auch  ihren  Übergang  an  den  Bischof  anbahnen.  Dies 
zu  erreichen  war  das  Ziel  der  Bischöfe.  Und  in  nicht  wenigen  Fällen 
haben  sie  es  erreicht:  sie  erlangten  in  größeren  oder  kleineren 
territorial  geschlossenen  Bezirken  die  Gerichtsgewalt  und  die  übrigen 
Befugnisse  der  Grafen,  auch  abgesehen  von  Grundbesitz  und  Im- 
munität. So  erwarb  Speier  946  durch  Tausch  von  Herzog  Kon- 
rad die  gräflichen  Gerechtsame  in  der  Stadt '^;  durch  Otto  I.  kamen 
die  Grafschaftsrechte  in  den  Städten  Magdeburg*'',  Mainz  '^  und  Köln^ 


^  Abgesehen  von  der  nocli  zu  erwähnenden  Verleihung  der  Einkünfte 
der  Grafschaft  an  Toul,  kommt  nur  die  Verleihung  des  Zolls  in  Gondreville 
an  dieselbe  Kirche  in  Betracht  (Dipl.  I  S.  57  Nr.  21). 

^  Aus  der  Regierung  Ottos  sind  mehr  Verleihungen  von  Markt,  Münze, 
Zoll  u.  dergl.  erhalten  als  von  sämtlichen  Herrschern  vor  ihm,  s.  Dipl. 
Nr.  6,  15,  39,  73,  77,  84,  90  etc.  -  B.M.  1693. 

*  Dipl.  I  S.  52  Nr.  16:  Omnem  exactionem  comitatus  eiusdem  civitatis. 

5  Urkunden  z.  Gesch.  d.  St.  Speier  S.  3  Nr.  4;  vgl.  die  Urk.  Ottos  I.  v. 
969  Dipl.  1  S.  520  Nr.  379. 

6  Dipl.  I  S.  415  Nr.  300,  vgl.  das  Diplom  Ottos  IL,  in  dem  er  die  Ver- 
leihung seines  Vaters  zusammenfaßt,  Dipl.  II  S.  38  f.  Nr.  29 :  Ne  quis  comes 
.  .  in  Magdeburgensi  civitate  vel  territoriis  eins  aliquam  potestatem  aut 
bannum  habeat  nisi  advocatus,  quem  aepiscopus  .  .  elegerit,  et  negotiatores 
vel  ludaei  ibi  habitantes  omnesque  familiae  lidorum  vel  colonorum  vel  ser- 
vorum  vel  Sclavorum  illuc  pertinentes  a  nullo  alio  nisi  eodem  advocato  .  . 
constringantur.     Vgl.  S.  225  Nr.  198. 

'  Erwähnt  in  der  Urk.  Ottos  H.  für  Worms  Dipl.  II  S,  226  Nr.  199. 

*  Vgl.  Oppermann,  Westd.  Ztschr.  19.  Bd.  1900  S.  202  f.  Die  Zeit  läßt 


—     63     — 

an  die  Erzbischöfe,  die  im  Tale  Bergell  an  das  Bistum  Chur^; 
von  Otto  n.  erhielten  Hildibald  von  Worms  und  Milo  von  Minden 
die  Einkünfte  und  die  Gewalt  des  Grafen  in  ihren  Bischofssitzen-, 
Hier  überall  handhabte  nicht  mehr  der  Graf,  sondern  der  Vogt  des 
Bischofs  die  öffentliche  Gewalt.  Schheßlich  kam  es  zur  Verleihung 
von  ganzen  Grafschaften  an  die  Bistümer.  Das  geschah  zum 
erstenmal  unter  Otto  II.  Er  vergab  die  Grafschaft  Cadore  an 
Freising ^.  Unter  Otto  III.  mehrten  sich  derartige  Verleihungen: 
er  überheß  dem  Bistum  Würzburg  die  Grafschaft  in  den  beiden 
fränkischen  Gauen  Waldsazin  und  Bangau*,  dem  Bistum  Pader- 
born die  Grafschaft  in  den  fünf  Gauen  Paderga,  Aga,  Treveresga, 
Auga  und  Sorethfeld^,  dem  Bistum  Lüttich  die  Grafschaft  Huj**. 
Von  Heinrich  II.  erhielten  Würzburg  und  Paderborn  eine  Anzahl 
weiterer  Grafschaften,  Cambrai  die  gleichnamige  Grafschaft,  Worms 
die  Grafschaften  in  den  Gauen  Wingarteiba  und  Lobdengau,  Utrecht 
die    Grafechaft    Drenthe^.      Konrad   U.    gewährte    Trier,    Mainz, 


sicli  nickt  feststellen ;  man  wird  aber  eher  an  die  letzten  als  an  die  ersten 
Jahre  Bruns  zu  denken  haben. 

1  Dipl.  I  S.  288  Nr.  209:  'Vallem  Pergalliae  cum  omni  districtione 
placiti  et  panni  hactenus  ad  comitatum  pertinentia. 

2  Dipl.  II  S.  165  Nr.  147,  S.  226  Nr.  199  v.  979;  über  die  ürk.  f.  Worms 
S.  55  Nr.  46  s.  Lechner,  Mtt.  d.  I.  XXH  S.  392  ff.  Es  versteht  sich  von  selbst, 
daß  die  Bestrebungen  der  Bischöfe  sich  nicht  auf  ihre  Städte  beschränkten. 
Seliger  S.  110  erinnert  an  die  Wormser  Fälschung  B.M.  1378,  die  einerseits 
den  Zusammenhang  dieser  Bestrebungen  mit  der  Immunität,  andererseits 
das  Hinausgehen  über  sie  zeigt.  Worms  erstrebte  nach  ihr  den  Gerichts- 
bann auch  in  Orten,  wo  es  nur  ein  paar  Hufen  besaß.  Vgl.  über  die  Urk. 
und  ihren  Zweck  auch  Lechner,  Mtt.  d.  1.  XXII  S.  560.  Utrecht  erhielt  999 
omnem  districtum,  die  ganze  öffentliche  Gewalt,  super  villam  Bomele  et 
super  cuncta  quae  ad  eandem  villam  pertinent,  Dipl.  II  S.  738  Nr.  312. 

"  Dipl.  II  S.  96  Nr.  80.  Der  gefälschten  Urkunde  lag  nach  Sickel  ein 
echtes  Diplom  zugrunde.  Die  Bestätigung  Konrads  III.  macht  wahrschein- 
lich, daß  in  ihm  die  Verleihung  der  Grafschaft  enthalten  war,  s.  Riezler, 
G.  B.  I  S.  390.  *  Dipl.  II  S.  795  Nr.  366, 

5  Vit.  Meinwerci  7  Sßr.  XI  S.  110. 

^  Dipl.  II  S.  413  Nr.  16.  Mit  den  älteren  Verleihungen  ist  zu  ver- 
gleichen, daß  Passau  totius  publicae  rei  districtum  omnem  publicam  rem  in 
Passau  erhielt,  Dipl.  II  S.  733  Nr.  306. 

7  Würzburg  die  Grafschaft  Bessungen,  Dipl.  IH  S.  318  Nr.  268,  Pader- 
born die  Grafschaften  der  Grafen  Hahold,  Dodico  ü.  Liudolf,  ib.  S.  261 
Nr.  225,  S.  561  f.  Nr.  439  f.,  Cambrai  S.  168  Nr.  142,  Worms  S.  262  Nr.  226f., 
Utrecht  S.  645  Nr.  504.  Durch  Heinrich  erhielten  zuerst  Klöster  ganze 
Grafschaften;  Gandersheim  S.  566  Nr.  444,  u.  Fulda' S.  651  Nr.  509. 


—     64     — 

Paderborn,  Utrecht,  Brixen  die  gleiche  Ausstattung^.  Es  wurde 
dabei  wohl  bestimmt,  daß  der  Bischof  die  Grafen  zu  ernennen 
habe^.  In  diesen  Gauen  hörte  somit  die  Tätigkeit  könighcher 
Beamter  ganz  auf.  Der  Bischof  war  der  Inhaber  aller  welthchen 
Gewalt;  er  war  im  eigentlichen  Sinn  des  Worts  zum  Fürsten  ge- 
worden ^. 

Bei  allen  diesen  Verleihungen  hatte  man  anfangs  vornehmlich 
an  die  Ausstattung  der  Bistümer  mit  Einkünften  gedacht.  Bei 
Zöllen  und  Abgaben  versteht  es  sich  von  selbst.  Aber  auch  die 
Immunität  war  ein  nutzbares  Recht;  selbst  die  Übertragung  der 
Grafschaften  begann  mit  der  Verleihung  ihrer  Einkünfte.  Aber 
dieser  Gedanke  trat  im  Verlauf  hinter  dem  andern  zurück,  daß 
der  Bischof  keiner  politischen  Macht  außer  dem  König  unterworfen 
sein  sollte.  In  der  Zeit  Ottos  I.  findet  man  diese  Auffassung  zu- 
meist in  italienischen  Diplomen*.  Unter  Otto  IL  wird  sie  auch 
in  deutschen  häufiger^.  Otto  III,  endlich  ersetzt  die  Vorstellung 
der  Immmiität  durch  die  des  regimen^. 

Man  müßte  sich  wundern,  wenn  von  selten  der  Herzoge  nicht 
der  Versuch  gemacht  worden  wäre,  die  Bildung  der  bischöflichen 
Fürstentümer  zu  hemmen.  Denn  in  ihnen  entstand  eine  Macht, 
welche  in  jedem  Stammesherzogtum  ein  Element  der  Auflösung 
bildete.  Ging  das  Bestreben  der  Herzoge  naturgemäß  dahin,  ihre 
Macht  zur  Landesherrschaft  fortzubilden,  so  waren  sie  daran  schon 
durch  die  Existenz  der  Bistümer  und  ihr  Verhältnis  zur  Krone 
gehindert.  In  der  Tat  bemerkt  man  den  Gegensatz  zwischen  dem 
Episkopat  und  dem  Herzogtum  in  allen  deutschen  Gegenden,  in 
welchen    das   von  Otto   reorganisierte   Stammesherzogtum  Bestand 


1  Trier:  Görz,  Regest.  1248,  Paderborn:  Erhard  Nr.  977,  Mainz:  B.W. 
Regesta  Mog.  S.  156  Nr.  41,  S.  167  Nr.  15,  Brixen:  M.B.  29, 1  S.  20,  Utrecht: 
B.W.  S.  156  Nr.  36.  «  S.  die  Würzb.  Urkunde. 

^  Eine  Darstellung  dieser  Entwicklung  für  das  Erzbistum  Hambui'g- 
Bremen  gibt  Dehio,  Gesch.  des  Erzb.  Hamburg-Bremen  I  S.  109  f.,  für  Worms 
Lechner  in  den  Mtt.  d.  I.  Bd.  XXII  1901  S.  550  ff. 

*  S.  m.  Abhandlung  über  die  Entstehung  der  bisch.  Fürstenmacht  S.  46  f. 

^  Vgl.  z.  B.  Otto  IL  für  Hamburg:  Ut  nullus  dux  neque  marchio  vel 
comes  aut  alia  quaedam  iudiciaria  potestas  ullam  sibi  in  predictis  Omnibus 
usurpent  potestatem,  Dipl.  II  S.  24  Nr.  16;  für  Speier:  Ut  nuUatenus  aliquis 
eorum  qui  publice  rei  sunt  administratores,  sive  dux  seu  comes  vel  aliquis 
iudex  .  .  potestatem  habeat  pro  quocunque  negotio  .  .  placitum  retinere 
seu  publicum  iuditium  facere  infra  aut  in  circuitu  extra  civitatem  Spira  etc. 
S.  109  Nr.  94. 

^  Dipl.  n  S.  585  Nr.  175:  Praefätum  regimen  et  districtionem  placiti 
ac  banni  nostri. 


—    65     — 

hatte.  Zuerst  in  Baiern.  Als  sich  Herzog  Heinrich  976  gegen 
Otto  n.  erhob,  ergriff  der  Episkopat  wie  einst  im  Jahre  916  die 
Partei  des  Kaisers.  Er  sprach  über  den  Herzog  den  Bann  aus; 
der  Grund  lag  nicht  nur  in  der  Empörung,  sondern  auch  in  der 
Schädigung  der  Begensburger  Kirche  \  Der  Zwiespalt  reichte  also 
über  den  Aufstand  zurück.  Auch  in  Schwaben  war  er  vorhanden; 
hier  zeigte  er  sich  in  den  Streitigkeiten  zwischen  Bischof  Heinrich 
von  Augsburg  und  dem  Herzog  Otto.  Zwar  wirkte  dabei  auch 
das  Verhältnis  Heinrichs  zu  dem  bairischen  Herzog  mit;  aber  es 
war  nicht  die  Hauptsache.  Der  Bischof  war  durch  den  Herzog  in 
seine  Stelle  gekommen;  aber  er  fühlte  sich  durch  die  Anforderungen, 
die  jener  an  ihn  stellte,  beeinträchtigt:  er  empfand  sie  als  Rechts- 
verletzungen; denn  er  meinte  zu  bemerken,  daß  Otto  größere 
Leistungen  von  ihm  forderte,  als  unter  seinen  Vorgängern  übHch 
war^  Charakteristisch  ist  besonders,  daß  er  alsbald  zu  der  Ein- 
sicht kam,  seine  Lage  fordere  den  engsten  Anschluß  an  den  Kaiser. 
Grerhard  erzählt,  er  habe  deshalb  den  Hof  häufig  besucht,  nicht 
ohne  Geschenke  für  den  Herrscher  und  seine  Umgebung  mitzu- 
nehmen, er  habe  bereitwillig  sich  an  den  Ejriegszügen  des  Kaisers 
beteihgt'.  Es  war  doch  nicht  nur  die  niedrige  Klugheit  eines 
wenig  hervorragenden  Mannes,  die  sich  hierin  zeigte,  sondern  so 
war  die  allgemeine  Lage.  Das  bischöfliche  Fürstentum  war  eine 
Schöpfung  des  Kaisers,  es  konnte  nur  bestehen,  wenn  seine  Träger 
sich  als  Diener  des  Kaisers  fühlten.  Unter  Otto  HI.  trat  der 
Gegensatz  zwischen  Bistum  und  Herzogtum  in  Baiem  von  neuem 
hervor.  Wieder  handelte  es  sich  um  Leistungen,  die  der  Herzog 
in  Anspruch  nahm  und  deren  Berechtigung  der  Bischof  bestritt.  Der 
letztere,  es  war  Christian  von  Passau,  rief  das  Urteil  des  Kaisers 
an,  und  dieser  entschied  für  ihn,  indem  er  ihn  von  jeder  angebhch 
schuldigen  Leistung  entband*.  Etwas  später,  unter  Konrad  II., 
kam  es  in  Kärnten  zu  einer  richterlichen  Entscheidung  zwischen 
dem  Herzog  und  dem  Patriai'chen  von  Aquileja.  Auch  hier  fiel 
das  Urteil  zugunsten  des  Bischofs.     Ein  öffenthches  Hofgericht  zu 


1  Leg.  III  S.  485;  wie  hoch  Otto  die  Unterstützung  der  Bischöfe 
schätzte,  zeigen  seine  Gunstbeweise  an  dieselben  nach  Niederwerfung  des 
Aufstandes  Dipl.  H  S.  150  ff.  Nr.  134  an  Salzburg,  Nr.  135  ff.  an  Passau,  Nr. 
204  an  Regensburg,  Nr.  205  an  Brixen. 

2  Vit.  Oudalr.  28  S.  415  ff.,  bes.  S.  417 :  A  duce  multipliciter  plus  quam 
antecessores  sui  iniuriabatur,  S.  418:  Quamvis  exterius  pacificati  essent,  plus 
cogebatur  quam  antecessores  sui,  ei  servitium  facere  de  rebus  s.  Mariae. 

3  L.  c.  S.  418.  ^  Dipl.  II  S.  527  Nr.  115. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  5 


—     66     —  ■ 

Verona  erkannte  alle  Ansprüche,  welche  Adalbero  auf  Leistungen 
des  Bisturas  erhob,  für  unberechtigte 

Der  Gegensatz,  der  im  südUchen  Deutschland  geistliches  und 
weltliches  Fürstentum  auseinander  hielt,  war  auch  dem  Norden 
nicht  fremd.  Thietmar  von  Merseburg  klagt  bitter  über  die  Be- 
drückung der  sächsichen  Bistümer  durch  die  weltlichen  Großen  -. 
Besonders  war  Hamburg  gefährdet.  Zwar  lebten  die  Erzbischöfe 
unter  den  Ottonen  in  gutem  Frieden  mit  den  Herzogen.  In  Herzog 
Hermann  sah  die  Erinnerung  der  Späteren  einen  frommen  Mann, 
der  die  Kirche  und  die  kirchlichen  Institute  fördertet  Ein  ähn- 
liches Lob  hatte  Herzog  Bernhard  I,'*  Anders  aber  wurde  es,  seit 
Bernhard  II.  Herzog  von  Sachsen  war.  Nun  hatte  die  Eintracht 
zwischen  Episkopat  und  Herzogtum  ein  Ende:  Erzbischof  Unwan 
sah  sich  auf  allen  Seiten  von  dem  Herzog  geschädigt  und  bedrängt. 
Auch  hier  aber  fand  der  Episkopat  einen  Bückhalt  an  der  könig- 
lichen Macht,  und  gelang  es  ihm  infolgedessen,  seine  Stellung  zu 
behaupten  ^. 

Das  war  überhaupt  der  Ausgang:  die  Verbindung  zwischen 
der  Krone  und  dem  Episkopat  war  zu  stark,  als  daß  es  irgendwo 
zur  Unterordnung  der  Bistümer  unter  das  Stammesherzogtum  ge- 
kommen wäre.  Man  irrt  wohl  nicht,  wenn  man  darin  einen  der 
Gründe  erkennt,  warum  das  letztere  nicht  erstarken  konnte.  Es 
ist  wieder  verschwunden :  an  seine  Stelle  trat  das  territoriale  Fürsten- 
tum. Diesen  Fürsten  aber  standen  die  Bischöfe  von  Anfang  an 
als  gleichberechtigt  gegenüber;  niemand  zweifelte,  daß  sie  zu  den 
Keichsfürsten  gehörten.  Der  politische  Gedanke  Ottos  d.  Gr.  setzte 
sich  demnach  durch.  Dem  Keiche  brachte  er  zunächst  Gewinn: 
die  Bischöfe  und  die  Abte  der  großen  königlichen  Abteien  waren 
die  sichersten  Stützen  der  könighchen  Macht  und  der  Einheit  des 
Reichs.  Aber  der  Bau  Ottos  hatte  einen  schwachen  Punkt.  So 
sehr  auch  die  Fürstenstellung  des  Episkopats  in  den  Vordergrund 
trat,  primär  waren  die  Bischöfe  doch  Träger  eines  kirchhchen  Amts; 
als  solche  waren  sie  Glieder  einer  Organisation,  welche  über  die 
Grenzen  des  Reichs  hinausgriff;  sie  waren  dem  römischen  Bischof 
in  vielen  Stücken  zu  Gehorsam  und  Dienstleistung  verbunden.  Das 
brachte  einen  Zwiespalt  in    ihre   Stellung,    der  sie   für  die  Dauer 


1  V.  Ankershofen,  Geschichte  des  Herzogtums  Kärnten  I  S.  636. 

2  Chron.  IX,  23  S.  252  f. 

»  Adam,  Gest.  II,  8  S.  47.  Hermann  starb  am  27.  März  973,  Annal. 
necrol.  Fuld.  Scr.  XIII  S.  202;  Necrolog.  Luneb.  S.  28. 

*  Adam  11,44  S.  71;  46  S.  73.  Bernhard  I.  starb  am  9.  Febr.  1011, 
Ann.  Quedlinb.  S.  80,  Necr.  Luneb.  S.  11.  5  Adam  11,46  S.  73. 


—     67     — 

unhaltbar  machte.  Zwar  schienen  augenblickhch  die  gesamtkirch- 
lichen Gedanken  vergessen:  die  Kirche  als  solche  hatte  zu  handeln 
aufgehört,  das  römische  Papsttum  war  nicht  imstande,  irgendwo 
fötig  einzugreifen.  Allein  es  lag  in  der  Natur  der  Sache,  daß 
diese  Verhältnisse  sich  änderten:  die  größte  Erschütterung  des  Reichs 
konnte  dann  nicht  ausbleiben;  denn  das  deutsche  Königtum  konnte, 
ohne  in  seiner  Macht  unheilbar  geschädigt  zu  werden,  auf  seine 
Herrschaft  über  den  Episkopat  und  dadurch  über  die  Kirche  nicht 
verzichten. 

Für  die  deutsche  Kirche  folgte  aus  den  Verhältnissen,  wie  sie 
unter  Ottos  Einwirkung  sich  bildeten,  vor  allem,  daß  sie  sehr  be- 
stimmt den  Charakter  einer  Nationalkirche  erhielt.  Sie  war  es  in 
demselben  Sinn,  in  dem  die  fränkische  Kirche  vor  Karl  d.  Gr. 
Landeskirche  gewesen  war:  niemand  bezweifelte  oder  bestritt,  daß 
sie  ein  integrierender  Bestandteil  der  katholischen  Kirche  sei;  aber 
für  ihr  Leben  kam  das  kaum  in  Betracht.  Sie  handelte  nicht  als 
Ghed  einer  universalen  kirchlichen  Gemeinschaft,  sondern  sie  führte 
als  selbständiges  Ganzes  ein  Sonderleben.  Dieses  erhielt  seine 
Richtung  nicht  durch  allgemein  kirchliche  Impulse,  sondern  durch 
seine  Beziehungen  zum  deutschen  Reich.  Vergleicht  man  nun 
aber  die  fränkische  und  die  deutsche  Kirche,  so  ist  doch  ein  großer 
Unterschied.  Jene  war  Landeskirche  gewesen,  weil  der  König  sie 
regierte;  aber  das  hatte  bereits  unter  den  letzten  Karolingern  auf- 
gehört und  es  wurde  von  Otto  nicht  erneuert.  Die  Kapitularien 
der  fränkischen  Könige,  die  in  den  kirchHchen  Erlassen  Karls  d.  Gr. 
gipfeln,  fanden  im  deutschen  Königreich  keine  Fortsetzung  \  Worin 
der  letzte  Grund  hegt,  ist  klar.  Das  fränkische  Königtum  hatte 
als  bestes  Erbe  der  antiken  Staatsidee  den  Gedanken  überkommen, 
daß  die  Pflege  der  Kultur  Königspflicht  sei.  Karl  ist  durch  die 
Ausführung  dieses  Gedankens  groß  geworden.  Aber  in  dem  Jahr- 
hundert des  Unglücks  nach  seinem  Tod,  als  alle  Sorgen  der 
Menschen  sich  nur  auf  Abwehr  der  äußeren  Feinde  richteten,  ist 
diese  Idee  der  Welt  verloren  gegangen.  Auch  Otto,  so  empfäng- 
lich er  persönhch  für  die  geistige  Kultur  war,  hat  sie  nicht  wieder 
ergriffen.  Deshalb  machte  er  keinen  Versuch,  die  Kirche  in  der 
Weise  zu  regieren,  wie  sie  Karl  d.  Gr.  regiert  hatte.  Ihm  war  es 
genug,  daß  er  durch  die  Ernennung  der  Bischöfe  über  die  Macht- 


1  Eine  Ausnahme  bildet  die  Frankfurter  Verordnung  von  951.  Nach 
den  Worten;  Capitularium  praecedentium  regum  institutis  coram  positis, 
ist  sie  direkt  durch  das  fränkische  Vorbild  veranlaßt.  Sie  trifft  Be- 
stimmungen gegen  die  Entführung  und  über  die  Selbständigkeit  der  Klöster 
C.I.  I  S.  17  Nr.  8. 

5* 


—    68     — 

mittel  der  Kirche  verfügte:  im  übrigen  überließ  er  sie  sich  selbst. 
Pflege  der  Wissenschaft  und  der  Literatur,  Sorge  für  die  Bildung 
des  Klerus  und  die  Erziehung  des  Volks,  Kampf  gegen  die  Macht 
des  Aberglaubens  und  der  Roheit  —  das  waren  keine  Ziele,  an 
die  er  bei  seiner  Regierung  auch  nur  dachte.  Auf  die  Rechte, 
welche  die  fränkischen  Herrscher  über  die  Kirche  geübt  hatten, 
verzichtete  er  nicht.  Aber  das  wollte  nicht  viel  bedeuten;  denn  er 
hat  sie  nicht  ausgeübt.  Die  kirchhche  Gesetzgebung  stand  still; 
Synoden  wurden  ebenso  selten  berufen,  wie  unter  Heinrich  L^  Aus 
den  siebenunddreißig  Regierungsjahren  Ottos  weiß  man  nur  von 
fünf  deutschen  Synoden:  942  zu  Bonn^  948  zu  Ingelheim  %  952 
zu  Augsburg*,  958  und  972  wieder  zu  Ingelheim*'.   Mit  Ausnahme 


*  unter  der  Regierung  Heinrichs  I.  fanden,  soviel  wir  wissen,  drei 
große  Synoden  statt:  922  zu  Koblenz,  929  zu  Duisburg,  1.  Juni  932  zu 
Erfurt.  Erhalten  sind  die  Beschlüsse  von  Koblenz,  C.I.  I  S.  627  Nr.  434, 
und  Erfurt,  S.  2  Nr.  2  ff.,  von  den  Duisburgern  vielleicht  die  Überschriften, 
S.  631  Nr.  435,  Die  Koblenzer  betreffen  das  Eherec^t  (1.  2.  4),  das  Paten- 
institut (3),  das  Recht  der  Bischöfe  auf  Entscheidung  der  kirchlichen  An- 
gelegenheiten, auf  die  den  Klöstern  inkorporierten  und  die  im  Privatbesitz 
befindlichen  Kirchen  (5.  6.  9),  den  Sklavenhandel  (7),  die  Zehntrechte  (8) 
und  Privatmessen  (10).  Die  Erfurter  handeln  von  der  Feier  von  Fest  und 
Sonntagen  (1 — 3),  der  Disziplin  unter  dem  Klerus  (4),  dem  Fasten  (5), 
Beobachtung  der  Exkommunikation  (9),  endlich  von  einer  kirchlichen  Steuer, 
die  am  13.  Aug.  932  zu  entrichten  war  (brev.  3).  In  bezog  auf  die  letztere 
vermutet  6.  Caro,  mit  Bezug  auf  Widukind  I,  38  f.,  daß  es  sich  um  die 
Zuwendung  des  Ungarn tributs  an  die  Kirche  handelte,  Mitt.  des  Inst.  XX 
S.  276. 

2  Cont.  Reg.  S.  162:  Bonna  castello  preclara  sinodus  a  viginti  duobus 
episcopis  habetur;  vgl.  Ann.  Hild.,  Weissenb.,  Ottenb.  z.  943.  Über  Anlaß 
und  Beschlüsse  wissen  wir  nichts. 

3  C.I.  I  S.  8ff.  Nr.  5—7;  Cont.  Reg.  z.  948  S.  163;  Flodo.  ann.  S.  395. 
Die  Syn.  war  von  Papst  Agapet  berufen,  tagte  unter  Vorsitz  des  päpst- 
lichen Legaten  Marinus  und  in  Anwesenheit  Ottos  und  des  französ.  Königs 
Ludwig.  Ihre  Aufgabe  war  die  Beilegung  des  Zwists  zwischen  dem  letzteren^ 
und  dem  Herzog  Hugo,  und  des  Streites  um  das  EB.  Rheims.  Anwesend 
31  Bischöfe. 

*  C.I.  I  S.  18  ff.  Nr.  9.  Die  Synode  tagte  gleichzeitig  mit  einem  Reichs- 
tag, über  den  letzteren  Cont.  Reg.  S.  166;  Widuk.  III,  11  S.  63;  Vit.  Oudalr.3 
S.  388.     An  der  Syn.  nahmen  24  Bischöfe  Anteil. 

s  Über  die  erstere  Cont.  Reg.  z.  958  S.  169.  Es  handelte  sich  um  die 
Wiederbesetzung  von  Salzburg  nach  der  Blendung  Herolds,  s.  o.  S.  39  f.  An- 
wesend waren  16  Bischöfe.  Über  die  zweite  Vit.  Oudalr.  23  S.  408  und 
Herim.  Aug.  z.  972  S.  116.  Anlaß  war  die  unkanonische  Bestimmung  Adal- 
beros  zum  Nachfolger  Ulrichs  von  Augsburg. 


—     69     — 

der  ersten  nahm  Otto  an  allen  Anteil;  in  Augsburg  erschien  er 
auf  Einladung  der  Bischöfe  in  der  Schlußsitzung,  in  der  das 
Synodaldekret  bekannt  gemacht  wurde,  und  sagte  seine  Unterstützung 
für  die  Durchfiihrung  der  Beschlüsse  zu.  Gleichwohl  hatten  die 
Synoden  för  die  kirchliche  Entwickelung  nicht  mehr  die  frühere 
Bedeutung.  Denn  soweit  sie  nicht  von  der  Erledigung  von  Einzel- 
fragen in  Anspruch  genommen  wurden,  begnügten  sie  sich  ältere 
kirchliche  Vorschriften  zu  erneuern^.  Sie  verzichteten  darauf,  die 
Führer  des  Fortschritts  in  der  kirchlichen  Verwaltung  zu  sein.  Unter 
Otto  II.  und  III.  fanden  kirchliche  Versammlungen,  die  sich  mit 
den  allgemeinen  kirchlichen  Angelegenheiten  befaßten,  überhaupt 
nicht  statt. 

Die  Folge  von  dem  allen  liegt  am  Tage.  Nachdem  die  deut- 
sche Kirche  Nationalkirche  geworden  und  durch  die  Doppelstellung 
der  Bischöfe  in  die  innigste  Verbindung  mit  der  nationalen  Ent- 
wickelung gekommen  war,  sollte  man  erwarten,  daß  ihr  Leben  nach 
und  nach  ein  nationales  Gepräge  erhielt:  allein  das  trat  nicht  ein; 
alle  Formen  des  kirchlichen  Lebens  blieben  kathoHsch.  Darin  be- 
ruhte die  Schwäche  der  deutschen  Nationalkirche:  es  bedurfte  nur 
einer  x^nderung  der  Stellung  der  Bischöfe,  so  war  sie  beseitigt. 

Doch  für  den  Moment  war  sie  eine  Tatsache.  Aus  ihrer  engen 
Verbindung  mit  dem  nationalen  Leben  erwuchsen  der  Kirche  die 
Aufgaben,  deren  Lösung  sie  unternahm.  Weil  das  deutsche  Eeich 
des  zehnten  Jahrhunderts  erobernd  war,  deshalb  wurde  die  deutsche 
Kirche  zur  Missionskirche  Europas. 

Wir  wenden  uns  zur  Betrachtung  dieser  Verhältnisse. 


^  Allgemeine  kirchliche  Beschlüsse  wurden  nur  948  und  952  gefaßt 
Sie  beziehen  sich  auf  das  Recht  des  Bischofs,  bei  Vergebung  von  Kirchen 
gehört  zu  werden  (Ingelh.  4,  Augsb.  9),  auf  das  ausschließliche  Anrecht  der 
Kirche  auf  das  kirchliche  Einkommen  (Ing.  8.  9,  Augsb.  10),  auf  die  Feier 
der  Osterwoche,  der  Pfingsttage,  der  litania  maior  (Ing.  6.  7^,  auf  die  Dis- 
ziplin des  Klerus  (Augsb.  2.  3),  besonders  die  Beobachtung  des  Keuschheits- 
gelübdes (Ingelh.  10,  Augsb.  1.  4.  11),  auf  Schutz  des  Klerus  gegen  Kränkung 
durch  Laien  (Ingelh.  5),  Disziplin  unter  den  Mönchen  und  Rechte  der  Bischöfe 
über  die  Klöster  (Augsb.  5—8). 


Zweites  Kapitel. 

Die  Grründung  der  Kirche  im  norddeutschen 
Wendenland. 


Die  wiciitigste  Aufgabe,  welche  der  deutschen  Kirche  durch 
die  Fortschritte  der  deutschen  Eroberungen  gesteckt  wurde,  war 
die  Ausbreitung  des  christlichen  Glaubens  unter  den  nordischen 
und  östlichen  Völkern. 

Im  Norden  war  das  sächsische  Land  jenseits  der  Elbe  durch 
die  dänischen  und  wendischen  Nachbarn  -umfaßt.  Wir  hauen  er- 
wähnt, daß  bereits  eingenommenes  Gebiet  nicht  behauptet  werden 
konnte  ^.  Die  mit  Heinrich  I.  beginnende  Yorschiebung  der  deutschen 
Grenze  führte  hier  zur  Wiederbesetzung  einer  aufgegebenen  Position. 
Dagegen  war  der  Osten  Neidand  fiir  das  Reich  wie  für  die  Kirche^ 

Es  hat  den  Anschein  des  Willkürlichen,  daß  die  deutschen 
Grenzen  nach  Osten  hin  jenseits  der  Elbe  und  Saale  ausgedehnt 
wurden.  Denn  das  deutsche  Volkstum  reichte  kaum  bis  an  das 
Ufer  dieser  Flüsse.  Wie  die  Wenden  südhch  des  Thürüiger  Waldes 
am   Main   abwärts   in   fränkisches   Land   eingedrungen    waren,  so 


1  S.  Bd.  II  S.  686  ff. 

2  Abgesehen  von  den  einschlägigen  Partien  in  den  Jahrbüchern  des 
deutschen  Eeichs,  bei  Giesebrecht,  KZ.,  Lamprecht,  D.  G.  11  und  Manitios, 
D.  G.,  verweise  ich  zum  folgenden  auf  die  Darstellung  Ludwig  Giesebrechts 
im  1.  Band  der  Wendischen  Geschichten  1843;  K.  Uhlirz,  Gesch.  d.  EB.  Magde- 
burg 1887;  E.  0.  Schulze,  Die  Eolonisierung  u.  Germanisierung  der  Gebiete 
zwischen  Saale  u.  Elbe,  Leipz.  1896;  L.  Nottrott,  Aus  der  Wendenmission, 
Halle  1897;  H.  Leo,  Untersuchungen  z.  Besiedelungs-  u.  Wirtschaftsgesch. 
des  thüring.  Osterlands,  Leipz.  1900. 


—     71     — 

hatten  sie  sich  auch  iiördhch  des  "Waldes  in  zahlreichen  Tälern 
Thüringens  eingenistet;  erst  im  Eichsfeld  verlieren  sie  sich.  Nicht 
minder  hatten  sie  sich  in  den  sächsischen  Grenzgauen  festgesetzt. 
Im  Saaletal  bildeten  sie,  wie  es  scheint,  die  Mehrzahl  der  Bevölkerung. 
Auch  am  linken  Eibufer  schob  sich  wendische  Bevölkerung  weit 
nach  "Westen  vor;  die  jetzige  Altmark  war  fast  rein  wendisches 
Land.  Bei  dieser  Lage  der  Verhältnisse  forderte  das  Interesse 
Deutschlands  zunächst  nur,  daß  die  sichere  und  klare  natürliche 
Grenze,  welche  die  beiden  Flüsse  darboten,  behauptet  wurde.  Aber 
darüber  hinaus  führte  der  Gegensatz  der  beiden  Nationen :  die  unauf- 
hörlichen Reibungen  an  der  Grenze,  die  wüsten  Raubzüge  hinüber 
und  herüber  fanden  ihr  Ende  in  der  Eroberung  des  Landes. 

Noch  Kaiser  Karl  dachte  nur  an  die  Behauptung  der  natür- 
lichen Grenzen.  An  der  Elbe  hatte  der  große  Eroberer  keine 
Erobemngspläne.  Selbst  die  Mark  gegen  Wagrien  hatte  nicht  den 
Zweck,  einen  Stützpunkt  für  die  spätere  Besitznahme  des  wendischen 
Vorlandes  zu  bieten;  sie  sollte  eine  Schutzwehr  für  das  deutsche 
Land  sein.  Wurde  der  Handel  mit  den  Wenden  streng  überwacht-^, 
so  diente  auch  dies  der  Absicht,  den  unruhigen  Nachbarn  jeden 
Angriff  zu  ei-schwereu.  Denn  die  freie  Bewegimg  des  Handels 
Vurde  beschränkt,  um  die  Waffenausfuhr  zu  verhindern.  Aber 
schon  Karl  wurde  im  Einzelfall  über  die  im  allgemeinen  einge- 
haltene Linie  hinausgedrängt.  Denn  seine  Maßregeln  vermochten 
dem  Raubkrieg  an  der  Grenze  nicht  zu  steuern:  der  sächsiche 
Etheling  und  sein  wendischer  Nachbar  jenseits  des  Flusses  betrach- 
teten es  als  ihr  gutes  Recht,  im  Nachbarland  nach  Beute  auszu- 
ziehen. Erfolgreiche  Züge  führten  dann  zur  Aufbietung  größerer 
fränkischer  Streitmassen;  sie  drangen  tief  in  das  Wendenland  ein^; 
der  Schrecken  vor  ihren  Waffen  bewog  wohl  ganze  Stämme  zu 
dem  Anerbieten  oder  Zugeständnis  der  Unterwerfung^.     Die  frän- 


1  Capit.  44,7  S.  123. 

'^  782  Raubzug  der  Sorben  nach  Thüringen  und  Sachsen  und  Bestrafung 
desselben,  Ann.  reg.  Franc,  Einh.  S.  60  u.  61.  789  ein  Zug  gegen  die 
Wilzen,  ib.  S.  84  u.  85.  799  eine  Unternehmung  gegen  dieselben,  ib.  S.  106 
u.  107.  806  ein  Zug  gegen  die  Sorben,  ib.  S.  121.  810  Zerstörung  desfränk. 
Kastells  Hohbuoki  durch  die  Wilzen,  ib.  S.  131  f.,  Ann.  Fuld.  S.  18 ;  im 
nächsten  Jahr  Wiederherstellung  des  Kastells  S.  135.  812  wiederholter  Zug 
gegen  die  Wilzen. 

'^  1.  J.  789  Unterwerfung  der  Wilzen  unter  die  fränkische  Herrschaft, 
Ann.  reg.  Fr.  u.  Einh.  S.  84  f.,  Ann.  Guelf.  cont.  S.  44,  vgl.  Ale.  ep.  7  S.  32. 
Daraus,  daß  die  Erhebung  der  Sorben  i.  J.  782  als  Rebellion  bezeichnet 
wird,  ergibt  sich,  daß  dieser  wendische  Stamm  die  deutsche  Herrschaft 
schon  früher  anerkannt  hatte,  Ann.  reg.  Fr.  S.  60. 


—     72     — 

kische  Oberherrschaft  aber  schien  nur  dann  wirklich  anerkannt, 
wenn  die  Besiegten  regelmäßige  Leistungen  an  die  Sieger  entrichten 
mußten.  Deshalb  wurde  den  Wenden  Tribut,  selbst  die  Heeres- 
folge aufgelegt  \,  Sollte  nicht  alles  Erreichte  in  beständiger  Gefahr 
des  Zusammensturzes  stehen,  so  konnte  unmöglich  der  Verkehr  mit 
dem  jenseitigen  Ufer  der  Treue  der  Wenden  überlassen  werden. 
Man  erbaute  demnach  ein  paar  Festen  auf  der  wendischen  Seite: 
die  eine  bei  Halle  an  der  Saale,  die  andere  Magdeburg  gegenüber 
an  der  Elbe  '^.  Durch  dies  alles  wurden  die  Verhältnisse  einiger- 
maßen gefestigt:  die  nächsten  wendischen  Stämme  traten  in  ein 
ziemHch  loses  Abhängigkeitsverhältnis  zum  Reich.  Aber  dabei  bheb 
es  auch.  Karl  ließ  sich  nicht  dazu  verleiten,  wendisches  Gebiet 
dem  fränkischen  Staatswesen  einzuverleiben.  Seine  PoUtik  war  den 
nordösthchen  Nachbarn  gegenüber  ebenso  folgerichtig  in  der  Zurück- 
haltung als  anderwärts  im  Vordringen.  Der  Beweis  liegt  vor  allem 
darin,  daß  nicht  das  Geringste  geschah,  um  die  Wenden  zum 
Christentum  zu  bekehren^.  Derselbe  Mann,  der  die  zersprengten 
Slaven  am  Harz  zum  christlichen  Glauben  schreckte^,  der  die 
Main-  und  Rednitzwenden,  ohne  sie  zu  fragen,  als  Gheder  der 
Kirche  behandelte,  und  der  dafür  sorgte,  daß  den  Südslaven  in 
den  Alpen  das  EvangeHum  verkündigt  wurde  ^,  unterUeß  jeden* 
Versuch,   ihren    Stammverwandten    zwischen   Elbe   und    Oder    die 


^  Aus  der  S.  71  Anm.  3  angefülirten  Tatsache  folgt,  daß  die  sorbischen 
Truppen  i,  J.  789  nicht  als  freiwillige  Bundesgenossen  den  Krieg  gegen 
ihre  Stammesgenossen  mitmachten,  Ann.  reg.  Fr.  S.  84,  Fuld.  S.  11.  Von 
der  Tributpflicht  der  Wilzen,  Sorben,  Abodriten,  Böhmen  spricht  Einhard 
vit.  Karol.  15. 

2  Ann.  reg.  Fr.  z.  806  S.  121,  chron.  Moiss.  St  308. 

2  Aus  der  Frage  Alkuins:  Si  Wilti  et  Vionudi  fidem  Christi  accipiant, 
ep.  6  S.  31,  folgert  Simson,  JB.  Karls  II  S.  6,  daß  Versuche,  das  Christen- 
tum unter  den  Wilzen  auszubreiten,  gemacht  wurden.  Da  positive  Nach- 
richten fehlen,  scheint  mir  das  zu  viel  gefolgert. 

*  Auf  die  in  den  östlichen  sächsischen  Gauen  wohnhaften  Wenden  be- 
ziehen sich  vermutlich  die  Nachrichten  über  Wendenbekehrungen,  die  unter 
dem  Eindruck  der  Niederwerfung  der  Sachsen  stattfanden,  s.  Ann.  Lauresh. 
a.  780  Scr.  I  S.  31,  chron.  Moiss.  S.  296,  Ann.  Maxim.  Scr.  Xni  S.  21,  Lobiens. 
ib.  S.  229;  vgl.  Ann.  Petav.  Scr.  I  S.  16;  Mosell.  Scr.  XVI  S..497.  Die  Be- 
merkung der  Ann.  Einh.  z.  780  S.  57,  daß  Karl  die  Angelegenheiten  der 
jenseits  der  Elbe  wohnenden  Wenden  ordnete,  macht,  wie  mich  dünkt, 
nicht  notwendig,  die  Nachricht  von  der  Taufe  der  Wenden  vielmehr  auf 
diese,  also  auf  die  Wilzen,  zu  beziehen,  da  ja  hier  nicht  von  Taufen  die 
Rede  ist.    Es  wird  sich  um  Grenzverletzungen  gehandelt  haben. 

5  S.  Bd.  n  S.  341  f.  u.  S.  460  ff. 


—     73     — 

christliche  ßehgion  nahe  zu  bringen.  Es  wäre  rätselhaft,  wenn  er 
nicht  die  einen  als  Angehörige  seines  Reichs,  die  andern  als  Fremde 
betrachtet  hätte. 

Karls  Pohtik  war  maßgebend  für  die  späteren  Karolinger. 
Sie  hielten  an  der  Defensive  fest.  Nur  übersahen  seine  Nachfolger, 
daß  eine  defensive  Politik  nur  dann  ihren  Zweck  erfüllt,  wenn  sie 
mit  überlegenen  Kräften  durchgeführt  wird.  Da  ihren  Maßregeln 
die  nachhaltige  Kraft  fehlte,  so  führte  das  Festhalten  an  Karls 
Gedanken  nur  zu  unheilbarer  Verwirrung  der  Verhältnisse  an  den 
Grenzen:  Abfall  und  Unterwerfung,  Verweigerung  des  Tributs  und 
Nötigung  zum  Tribut  —  das  alles  wiederholte  sich  immer  von  neuem ^. 
Trotz  der  natürhchen  Grenze  hatte  man  keine  sichere  Grenze. 

Da  war  es  denn  ein  Glück,  daß  die  unter  den  Liudolfingem 
zusammengefaßte  Kraft  des  sächsischen  Stammes  den  zersplitterten 
wendischen  Völkerschaften  zweifellos  überlegen  war.  Denn  mochten 
auch  die  sächsischen  Herzoge  zunächst  nur  um  Sieg  und  Beute 
kämpfen,  so  führte  doch  ihre  Überlegenheit  im  Felde  von  selbst  dazu, 
daß  an  Stelle  des  Raubkriegs  der  Eroberungskrieg  trat.  Es  ist  das 
Verdienst  des  Herzogs  Otto,  wendisches  Gebiet  zuerst  wirkHch  der 
deutschen  Herrschaft  unterworfen,  wendische  Stämme  zuerst  an  die 
Botmäßigkeit  unter  deutschen  Fürsten  gewöhnt  zu  haben.  Mit 
Kraft  und  Erfolg  setzte  Heinrich  I.  das  von  ihm  begonnene  "Werk 
fort:  an  die  Stelle  der  defensiven  Politik  trat  an  der  ganzen  lang- 
gezogenen wendischen  Grenze  jetzt  die  offensive. 

Die  wendischen  Stämme,  mit  denen  der  Kampf  aufgenommen 
wurde,  gliederten  sich  in  drei  Massen.  Den  Süden,  das  Land  öst- 
lich der  Saale,  nahmen  die  verschiedenen  Stämme  der  Sorben  ein. 
Hier  waren  die  nächsten  Nachbarn  der  Deutschen  die  Sorben  im 
engeren  Sinne;  ihr  Gebiet  reichte  südlich  bis  an  den  Kamm  des 
Erzgebirges,  nördlich  erstreckte  es  sich  über  die  Elbe  bis  in  die 
jetzige  Mark  Brandenburg,  die  Ostgrenze  bildete  die  Chemnitz. 
Ihre  südöstlichen  Nachbarn  waren  die  Daleminzier;  sie  bewohnten 
den  schmalen  Landstreifen  zwischen  der  Chemnitz,  der  Elbe  und 
dem  Gebirg.     Jenseits  der   Elbe   dehiite  sich  vom  Gebirg  bis  an 


1  Abfall  der  Sorben  i.  J.  816,  Ann.  reg.  Franc.  S.  143;  Fuld.  S.  20; 
vit.  Hludov.  26  S.  620.  Anklage  gegen  den  Sorbenföraten  Tunglo  wegen  Un- 
gehorsams 826,  Ann.  reg.  Fr.  S.  169  u.  171,  vit.  Hlud.  40  S.  629.  Kämpfe 
zwischen  Sorben  und  Sachsen  839,  Ann.  Bertin.  S.  22  f.  849  erscheinen  die 
Sorben  als  gefügig,  Ann.  Fuld.  S.  38;  851  wird  mit  ihnen  gekämpft,  ib_ 
S.  41 ;  856  leisten  sie  Heeresfolge,  ib.  S.  47 ;  858  werden  sie  wegen  Unbot- 
mäßigkeit gezüchtigt,  ib.  S.  49;  869,  874,  880,  897  wird  Abfall  und  Unter- 
werfung erwähnt,  ib.  S.  67,  81,  95,  J.31. 


—     74     — 

die  Oder  weithin  das  Land  der  Milziener  aus;  nördlich  von  ihnen 
saßen  die  Lausitzer,  der  einzige  von  diesen  Stämmen,  der  seinen 
Namen  und  wenigstens  auf  einem  engen  Gebiet  seine  Sprache  be- 
wahrt hat\ 

In  diesem  Gebiet  haben  Herzog  Otto  und  König  Heinrich 
die  Grundlage  der  deutschen  Herrschaft  und  damit  der  deutschen 
Nationalität  gelegt.  Die  Sorben  leisteten  Tribut^;  die  Daleminzier, 
die  Ludwig  d.  D.  im  Jahre  856  zur  Anerkennung  der  fränkischen 
Oberherrschaft  genötigt  hatte,  die  aber  später  wieder  abgefallen 
waren*,  wurden  von  neuem  unterworfen.  Im  Kampf  mit  ihnen 
hat  Heinrich  noch  in  sehr  jungen  Jahren  die  ersten  kriegerischen 
Lorbeeren  verdient.  Als  König  vollendete  er  das  Werk  seiner 
Jugend:  er  eroberte  und  zerstörte  im  Jahre  928  den  Hauptort  des 
Stammes,  Jahna  zwischen  Meißen  und  Lommatsch.  Damit  war 
die  Kraft  des  Stammes  gebrochen.  Zwar  erhoben  sich  auch  die 
Daleminzier,  als  im  folgenden  Jahre  der  große  Slavenaufstaud  aus- 
brach. Aber  der  Eindruck,  den  die  rasche  Niederwerfung  der 
Redarier  machte,  war  überwältigend.  Als  durch  den  Einbruch  der 
Ungarn  im  Jahre  933  die  Versuchung  zum  Abfall  sich  wiederholte, 
blieben  sie  ruhig:  sie  wiesen  die  Bundesgenossenschaft  der  Ungarn 
zurück*.     Sie  waren  dauernd  für  Deutschland  gewonnen. 

Auf  einem  schroff  abfallenden,  waldbedeckten  Hügel  am  Ein- 
fluß der  Triebisch  in  die  Elbe  ließ  Heinrich  die  erste  deutsche 
Burg  im  Daleminzierlande  erbauen.  Das  ist  der  Ursprung  Meißens, 
der  späteren  Bischofsstadt ''^.  Die  deutsche  Feste  sollte  nicht  nur 
die  Zwingburg  für  den  unterworfenen  Stamm  sein ;  sondern  sie  war 
errichtet  im  Gedanken  an  weitere  Eroberungen:  von  ihr  aus  sollte 
die  deutsche  Herrschaft  sich  über  die  wendischen  Stänmie  rechts 
der  Elbe  ausbreiten.     Schon   im  Jahre  932  wurde  denn  auch  die 


^  Vgl.  über  die  geograph.  Verhältnisse :  Zeiiß,  Die  Deutschen  und  die 
Nachbarstämme  S.  642  ff.;  L.  Giesebrecht,  W.  G.  I  S.  9  ff.,  u.  Schulze  S.  19  ff. 

2  Ann.  Fuld.  z.  897  S.  131. 

3  xnn.  Fuld.  z.  856  S.  47  u.  z.  880  S.  94  f. 

4  Nach  Widuk.  1, 17  S.  16;  35  S.  29;  36  S.  29  ff.;  38  S.  32.  Schulze 
S.  388  f.  sieht  in  der  letzten  Nachricht  ein  Mißverständnis ;  es  habe  sich 
vielmehr  um  einen  Vertrag  der  Daleminzier  mit  den  Ungarn  gehandelt. 
Aber  sollte  Widukind  über  die  Haltung  des  Stammes  ganz  falsch  unter- 
richtet gewesen  sein?  Es  scheint  mir  viel  wahrscheinlicher,  daß  man  hier 
wie  so  oft  zwischen  der  anekdotenhaften  Form  und  dem  sachlichen  Gehalt 
seiner  Nachricht  zu  unterscheiden  hat.  Die  erstere  ist  wertlos,  gegen  den 
letzteren  läßt  sich  eine  begründete  Einwendung  nicht  erheben, 

5  Thietm.  1, 16  S.  11. 


-—     75     — 

Unterwerfung  der  Milziener  und  Lausitzer  erzwungen^.  Aber  ihr 
Verhältnis  zum  Reiche  war  kaum  anders  als  das  der  Sorben  unter 
den  Karolingern  ^ 

Den  mittleren  Teil  des  weitausgedehnten  Wendenlands  nahmen 
die  verschiedenen  Stamme  der  Welataben  ein,  die  man  auch  Wilzen 
oder  Liutizen  nannte®.  Das  von  ihnen  bewohnte  Gebiet  erreichte 
ostwärts  die  Oder,  nordwärts  das  Haff  und  die  Ostsee.  Es  war 
von  der  Natur  am  wenigsten  begünstigt:  dürftiges  Waldland  wech- 
selte mit  Sandebenen  oder  versumpften  Flußläufen.  Aber  der 
Kampf  mit  der  Natur  hatte  dem  Volke  genützt:  unter  den  Slaven, 
von  deren  Tapferkeit  die  Deutschen  keine  großen  Vorstellungen 
hatten,  galten  die  Wilzen  als  die  mannhaftesten.  Zm"  Zeit  Karls  d.  Gr. 
tributpflichtig*,  hatten  sie  sich,  wie  es  scheint,  gegen  Ende  des 
neunten  Jahrhunderts  unabhängig  gemacht'^.  Heinrich  unterwarf 
sie  von  neuem :  es  war  sein  erster  großer  Erfolg  nach  dem  Waffen- 
stillstand mit  den  Ungarn,  daß  er  den  wilzischen  Stamm  der  Heveller 
bezwang.  Sein  Sieg  fiel  in  den  Winter  928  auf  929.  Der  Frost 
war  damals  so  stark,  daß  die  Deutschen,  deren  Angriff  sich  auf 
das  feste  Brandenburg  richtete,  ihr  Lager  auf  dem  Eise  der  Havel 
aufschlagen  konnten.  Nach  kurzer  EinschHeßung  fiel  die  Stadt  *'. 
Der  Erfolg  war,  daß  Wilzen,  Heveller  und  Redarier  ihre  Tribut- 
pflichtigkeit wieder  anerkannten '.  Das  Gewonnene  wurde  in  dem 
großen  Aufstand  des  Jahres  929  durch  den  Sieg  bei  Lenzen 
glänzend  behauptet^.     Endhch   im  Jahre  934   hat  Heinrich  auch 


1  L.  c,  Ann.  Hildesh.  z.  932  S.  20,  Weissenb.  S.  55,  Altah.  S.  8. 

-  Thietmar  läßt  die  Oberlauaitz  erst  von  dem  i.  J.  1002  erschlagenen 
Markgrafen  Ekkihart,  die  Unterlausitz  von  dem  Markgrafen  Gero  wirklich 
erobert  werden,  II,  14  S.  26;  V,  6  S.  110;  vgl.  Cont.  Regin.  z.  963  S.  173, 
Widukind  III,  67  S.  81.     Dauernd  waren  auch  diese  Eroberungen  nicht. 

^  Einh.  vita  Kar.  12  von  den  Wilzen:  Inter  quos  —  den  Anwohnern 
der  Ostsee  —  vel  praecipui  sunt.  Der  Jude  Ibrahim-ibn-Jakub  sagt  in  seinem 
Reisebericht  v.  979  von  den  Ubäba,  d.  i.  wahrscheinlich  den  Wilzen,  ihre 
Macht  sei  groß;  sie  hätten  keinen  König  und  seien  niemand  Untertan; 
regiert  würden  sie  von  ihren  Ältesten  (c.  8,  Geschschr.  der  d.  Vorzeit  X,  6 
S.  142);  ihr  Land  charakterisiert  er  als  morastig;  ebenso  das  Abodritenland 
als  niedrigen  Wiesenboden,  Sumpf  und  Morast  (c.  2  S.  189). 

4  S.  S.  72  Anm.  1,  und  Ann.  reg.  Fr.  z.  822  S.  159. 

•'  Man  muß  dies  aus  ihrer  Unterwerfung  durch  Heinrich  I.  schließen. 

6  Widuk.  I,  35  S.  28  f.  '  Ib.  c.  36  S.  29. 

8  L.  c,  vgl.  Ann.  Quedlinb.  z.  930  S.  54;  Ann.  Corb.  z.  929  S.  35.  Hier 
als  Schlachttag  d.  4.  Sept. 


—     76     — 

den  am  weitesten  östlich  wohnenden  Stamm,  die  Vucraner,  tribut 
pflichtig  gemacht  \ 

Die  Wenden  am  rechten  Ufer  der  unteren  Elbe  faßte  man 
in  der  Karolingerzeit  unter  dem  Namen  der  Abodriten  zusammen 
Zu  ihnen  gehörten  die  Wagrier  im  östlichen  Holstein,  die  Rereger, 
Polaber  und  Warnaber  in  Lauenburg  und  Mecklenbm-g,  die  Linoner 
und  Smeldinger  am  Eibufer.  Wir  haben  die  Abodriten  als  Bundes- 
genossen der  Franken  gegen  die  Sachsen  kennen  gelernt-.  So  fest 
war  man  auf  fränkischer  Seite  von  ihrer  Treue  überzeugt,  daß  man 
sie  als  „unsere"  Slaven  von  den  übrigen  Wenden  unterschied^. 
Allein  Heiden  blieben  auch  sie  *,  und,  was  nicht  minder-  bemerkens- 
wert ist,  der  Anschluß  an  die  Franken  beruhte  nur  auf  der  Pohtik 
der  Fürsten,  nicht  aber  auf  der  Stimmung  des  Volks.  Als  die 
Abodriten  im  Jahre  808  von  den  Dänen  angegriffen  wurden,  trat 
das  sofort  an  den  Tag:  die  Feinde  fanden  Bmidesgenossen  unter 
den  Angegriffenen;  der  südliche  Teil  des  Volkes,  die  Stämme  der 
Linoner  und  Smeldinger,  trat  geschlossen  auf  ihre  Seite  ■^.  Um  so 
unheilvoller  war  Ludwigs  d.  Fr.  kurzsichtige  Politik,  dm-ch  die  er 
auch  die  Fürsten  der  fränkischen  Herrschaft  entfremdete".  Bald 
standen  die  Abodriten  den  Franken  ebenso  gegenüber  wie  Wilzen 
und  Sorben;  seit  dem  großen  Normanneneinfall  des  Jahres  880 
hatte  die  deutsche  Oberheri^schaft  über  sie  tatsächHch  ein  Ende, 
ja  zuletzt  mußte  Arnulf  den  für  die  Deutschen  ungünstigen  Zustand 
geradezu  anerkennen'. 

Mit  der  Begiermig  Heinrichs  I.  begann  auch  hier  neues  Vor- 
dringen der  Deutschen.  Schon  vor  der  Schlacht  bei  Lenzen  nötigte 
er  die  Abodriten  zur  Anerkennung  der  Tributpflicht**.  Seit  der 
Besiegung  der  Dänen  im  Jahre  934  war  vollends  das  deutsche 
Übergewicht  über  die  Slaven  gesichert. 


1  Cont.  Regin.  S.  159,  Ann.  Hildesh.,  Quedlinb.,  Weissenb.  S.  54  f. 

2  S.  Bd.  II  S.  669. 

3  Ann.  Lauresh.  z.  798  S.  37;  chron.  Moiss.  S.  303. 
*  Die  ann.  Lauresh.  a.  a.  0.  nennen  sie  fanatici. 

5  Ann.  reg.  Fr.  z.  808  S.  125;  chron.  Moiss.  S.  308. 

6  Ann.  reg.  Fr.  z.  817  fF.  S.  147;   Fuld.  S.  20;   Vita  Hludov.  29  S.  522. 
"  Ann.  Fuld.  z.  895  S.  126;  vgl.  Bd.  II  S.  686  Anm.  6. 

s  Widuk.  I,  36  S.  29.  Vermutlich  ist  hiermit  die  Notiz  Adams,  I,  57 
S.  39,  zu  kombinieren.  Heinrich  hat  dann  zuerst  die  wendische  Bundes- 
genossenschaft der  Dänen  zur  Ruhe  gebracht,  ehe  er  934  den  Kampf  mit 
den  Dänen  selbst  ausfocht.  Die  Identifizierung  der  Wucronii,  Cont.  Regin. 
z.  934  S.  159,  mit  den  Wagriern  bei  L.  Giesebrecht.  W.  G.  I  S.  139,  scheint 
mir  überflüssig  und  gewagt. 


—     77     — 

Auf  der  ganzen  Linie  vom  Erzgebirg  bis  zur  Eider  wurde 
die  deutsche  Herrschaft  über  das  wendische  Land  ausgedehnt. 
Behielten  auch  die  "Wenden  ihre  eigenen  Fürsten,  so  war  doch  die 
Unterwerftmg  unter  die  Eeichsgewalt  jetzt  viel  strenger,  als  im 
neunten  Jahrhundert.  An  die  Stelle  einer  sehr  losen  Abhängig- 
keit trat  die  mehr  oder  weniger  bestimmt  ausgesprochene  Einver- 
leibung. Man  ermißt  die  Bedeutung  dieser  Erfolge,  wenn  man 
sich  vergegenwärtigt,  daß  das  Gebiet,  das  auf  diese  Weise  mit  dem 
Reich  verbunden  wurde,  an  Umfang  größer  war,  als  das  irgend 
eines  deutschen  Stammes.  Die  wendischen  Eroberungen  sind  die 
weltgeschichtliche  Tat  Heinrichs  I.  Durch  sie  hat  er  das  deutsche 
Volk  in  das  Gebiet  geführt,  in  das  sich  nach  fast  einem  Jahrtausend 
der  Schwerpunkt  der  deutschen  Macht  verlegen  sollte. 

Otto  I.  fiel  die  Aufgabe  zu,  das  in  raschem  Anlauf  Eroberte 
dauernd  zu  behaupten  und  die  Verschmelzung  des  wendischen 
Landes  mit  Deutschland  anzubahnen.  Schon  das  Erste  war  nicht 
leicht;  denn  die  Widerstandskraft,  welche  das  Wenden volk  trotz 
seiner  schnellen  Überwältigung  noch  besaß,  war  nicht  gering.  An 
Entvölkerung  des  Landes  war  ja  nicht  zu  denken;  den  Deutschen 
erschien  es  im  Gegenteil  als  dicht  bevölkert  und  reich  an  streit- 
baren Männern  ^.  Die  Behauptung  des  Landes  forderte  deshalb 
dauernde  militärische  Einrichtungen.  Schon  Heinrich  hatte  einzelnen 
Grafen  an  der  Grenze  die  Führung  des  Heerbanns  mehrerer  Gaue 
übertragen  und  damit  die  Aufsicht  über  das  vorHegende  slavische 
Gebiet  verbunden.  Li  dieser  Stellung  erscheint  an  der  Saale  der 
Graf  Sigfrid^,  an  der  mittleren  Elbe  der  Graf  Bernhard  ^  Daraus 
entwickelten  sich  unter  Otto  die  Markgrafschaften.  Der  Graf  Gero, 
der  im  Jahr  937  die  Legation  Sigfrids  erhielt*,  wurde  einige  Jahre 
später  Markgraf  im  Sinn  der  KaroHngerzeit^.  Auch  die  Macht 
des  späteren  Herzogs  Hermann  Bülung  war  im  wesentliche  eine 
markgräfliche.  In  der  Errichtung  der  Marken  Zeitz,  Merseburg 
und  Meißen  fand  die  Organisation  des  sorbischen  Grenzlandes  ihren 
Abschluß  ^  Für  die  Pacifikation  des  Koloniallandes  war  eine 
andere   Einrichtung   von  Wichtigkeit.     Die    deutsche   Grenze    von 


1  Vit.  Werinh.  ep.  Merseb.  1  Scr.  XII  S.  246 :  Sclavorum  genti,  quorum 
copiosam  multitudinem  error  adhuc  ydolatriae  detinebat.  Adam  II,  18  S.  53: 
Regio  .  .  armis,  viris  et  frugibus  opulentissima.  Diese  Äußerungen  stammen 
aus  etwas  späterer  Zeit:  doch  ist  an  Zunahme  der  Bevölkerung  natürlich 
nicht  zu  denken.  ^  S.  Waitz,  JB.  H.'s  S.  103  f. 

ä  Widuk.  1, 36  S.  29.  *  Ib.  II,  9  S.  41. 

5  S.  V.  Heinemann,  Markgraf  Gero  S.  27  f.,  Schulze  S.  58. 

6  Schulze  S.  61  ff.,  Leo  S.  27  ff. 


—     78     — 

Halle  bis  Saalfeld  war  schon  seit  der  Karoliugerzeit  dui'ch  eine 
Anzahl  von  Burgen  geschirmt.  Nun  wurde  auch  das  wendische 
Land  jenseits  der  Saale  durch  zahkeiche  feste  Plätze  gesichert^. 
Zum  größten  Teil  benützte  man  alte  slavische  Orte  wie  Würzen, 
Bx)chlitz  und  Colditz  an  der  Mulde,  Zwenkau  und  Schkeuditz  an 
der  Elster,  weiter  nördhch  Grimsleben,  das  seinen  wendischen 
Namen  Budisco  verlor,  Havelberg  und  Brandenburg;  zum  geringeren 
Teil  wurden  neue  Festen  angelegt  wie  Meißen.  Zur  Verteidigung 
dieser  Burgen  wurden  deutsche  Dienstmannen  verpflichtet,  die  die 
Könige  im  Wendenlande  ansiedelten,  indem  sie  ihnen  Landlehn 
oder  Eigengüter  erteilten^.  Besonders  wichtige  Plätze  erhielten  eine 
stehende  Besatzung  unter  einem  Hauptmann '^  Die  Merseburger 
Schar  Heinrichs  I.  mag  hier  das  Vorbild  abgegeben  haben*.  Diese 
Festen  bildeten  die  Hauptorte  der  kleinen  Bezirke,  in  die  das 
Grenzland  zerlegt  wurde:  man  nannte  sie  Burgwarde.  Die  Bewohner 
waren  zum  Unterhalt  der  Befestigungen  der  Burg  verpflichtet; 
a:ußerdem  leisteten  sie  gewisse  Naturalabgaben :  noch  im  dreizehnten 
Jahrhundert  steuerte  man  in  der  Umgebung  von  Meißen  das 
„Wachgetreide"  an  die  Burg^.  Dieser  Tribut  gab  die  Mittel  zur 
Besoldung  der  deutschen  Reisigen,  die  in  der  Burg  lagen  *^. 

In  dieser  Weise  wurde  das  Grenzland  militärisch  organisiert. 
Trotzdem  gelang  es  nur  unter  stets  erneuerten  Kämpfen,  die  Wenden 
in  Abhängigkeit  zu  erhalten.  Mit  Ausnahme  der  beiden  südlichen 
Stämme  der  Sorben  und  Daleminzier'  mußte  Otto  seine  Waffen 
mit  allen  wendischen  Völkerschaften  kreuzen.  Wir  verfolgen  das 
Schwanken  der  kriegerischen  Ereignisse  hier  nichts  Das  Ergebnis 
war,   daß  zunächst  das  ganze  von  Heinrich  eingenommene  Gebiet 


^  Schwarz,  Anfänge  des  Städtewesens  in  den  Elb-  u.  Saale-G-egenden, 
1892  S.  10  ff.,  Schulze  S.  50  f.,  S.  63  ff.,  Leo  S.  23  ff. 

2  S.  Schulze  S.  80  ff.,  Leo  S.  31  ff. 

3  S.  über  Meißen  Thietm.  V,  9  S.  112.  *  Widuk.  II,  3  S.  39. 

*  Hagedorn,  Verfassungsgesch.  d.  St.  Magdeburg  1881  S.  6  Anm.  4. 

«  Widuk.  II,  30  S.  51. 

'  Schulze  nimmt  an,  daß  nach  Heinrichs  Tod  die  Abhängigkeit  der 
Sorben  vom  Reich  sich  löste  und  daß  sie  m  Abhängigkeit  von  Böhmen 
gerieten;  erst  um  950  sei  die  deutsche  Herrschaft  wiederhergestellt  worden, 
S.  59  f.  Er  begründet  seine  Annahme  damit,  daß  man  bis  in  die  Mitte  des 
10.  Jahrh.'s  vom  Sorbenland  nichts  hört,  S.  58.  Das  ist  richtig.  Aber  legt 
der  Mangel  an  Nachrichten  nicht  die  Vermutung  näher,  daß  irgendeine 
Verschiebung  der  Verhältnisse  nicht  eintrat? 

«  Ich  verweise  auf  L.  Giesebrecht,  W.  G.  I  S.  140  f.,  Dümmler,  Otto  L, 
W.  Giesebrecht,  Gesch.  d.  d.  KZ.;  außerdem  auf  die  oben  angeführte  Schrift 
von  v.  Heinemann,  u.  auf  Böhmer,  v.  Ottenthai  Reg.  imp.  II. 


—     79     — 

behauptet  wurde:  nicht  mehr  die  Saale  und  Elbe,  sondern  die  Oder 
bildete  unter  Otto  I.  die  Grenze  des  Reichs  im  Osten. 

Weit  schwieriger  als  die  militärische  Behauptung  des  Landes 
rechts  der  Elbe  war  die  Verschmelzung  seiner  Bewohner  mit  dem 
deutschen  Volk.  Diese  Aufgabe  konnte  nur  dm'ch  die  Einführung 
der  christHchen  ReUgion  gelöst  werden.  Für  sie  aber  ist  vor  Otto  L 
sehr  wenig  geschehen.  Als  Karl  d.  Gr.  die  Sachsen  und  die  Slaven 
in  den  östlichen  Alpen  unterwarf,  gingen  Eroberung  und  Missio- 
nierung Hand  in  Hand.  Über  die  Elbe  dagegen  sandte  er  keine 
Glaubensboten.  Und  was  er  unterheß,  hat  keiner  seiner  Nach- 
folger unternommen.  Je  größer  die  Verdienste  Heinrichs  um  die 
Eroberung,  des  Wendenlandes  sind,  um  so  auffälliger  ist,  daß  er 
für  die  Ausbreitung  des  Christentums  in  demselben  nichts  tat-^. 
Wohl  kam  es  unter  dem  Eindruck  der  Übermacht  der  deutschen 
Waffen  vor,  daß  einzelne  Wenden  sich  entschlossen,  die  Religion 
der  Sieger  anzunehmen.  Das  wird  von  einem  Abodritenfürsten  be- 
richtet-; es  mag  sich  öfter  wiederholt  haben.  Aber  solche  Einzel- 
bekehrungen  waren  wertlos;  denn  sie  blieben  ohne  Einfluß  auf  die 
Stellung  der  Völker.  Man  kann  nicht  leugnen:  Heinrich  hat,  in- 
dem er  nichts  tat,  um  die  Einheit  der  Religion  zwischen  den 
Eroberern  und  den  Unterworfenen  herzustellen,  bewiesen,  daß  er 
nicht  als  Staatsmann,  sondern  nur  als  Soldat  erobert  hatte.  Er 
hat  dadurch  das  Wichtigste  versäumt,  um  seine  Eroberungen  zu 
befestigen.  Denn  nur  die  Gleichheit  der  Religion  war  imstande, 
die  widerstrebenden  Völker  zu  versöhnen  und  zu  einem  Reiche  zu 
verbinden. 

Was  die  Könige  unterließen,  hat  auch  die  Kirche  nicht  ge- 
leistet. An  das  Wendenland  grenzten  die  Bistümer  Würzburg, 
Mainz,  Halberstadt,  Verden  und  Hamburg:  große  und  mächtige 
Stifter,  die  auch  in  den  zahlreichen  Klöstern  ihrer  Diözesen  Priester 
fiir  den  Missionsdienst  finden  konnten.     Durch  seine  Stiftung  wie 


^  Ich  wüßte  nicht,  wodurch  sich  die  Annahme  v.  Heinemanns  (Gero 
S.  51),  daß  die  heidnischen  Länder  als  Missionssprengel  an  die  benachbarten 
deutschen  Bistümer  geknüpft  gewesen  seien,  wahrscheinlich  machen  ließe. 
Daraus,  daß  bei  der  Gründung  der  wendischen  Bistümer  weder  Mainz  noch 
Halberstadt  noch  Verden  irgendwelche  Ansprüche  auf  wendisches  Gebiet 
erhoben,  ergibt  sich  vielmehr,  daß  die  angenommene  Verbindung  nicht 
existierte.  Die  Angabe  Adams,  daß  die  Slaven  nach  ihrer  großen  Nieder- 
lage, d.  h.  nach  der  Schlacht  bei  Lenzen,  Deo  christianitatem  ultro  pro- 
mitterent,  I,  58  S.  39,  ist  zu  jung,  als  daß  sie  bei  dem  Fehlen  eines  gleich- 
zeitigen Zeugnisses  in  Betracht  kommen  könnte. 

2  Ann.  Aug.  z.  931  Scr.  I  S.  69,  Cont.  Regin.  S.  158. 


—     80     — 

durch  seine  Vergangenheit  war  Hamburg  in  besonderem  Sinne 
Missionsbistum.  Das  hat  man  dort  auch  nicht  vergessen:  es  ist 
der  unvergängliche  Ruhm  der  Hamburger  Bischöfe,  daß  sie  allein, 
als  überall  sonst  der  Eifer  erlahmt  war,  das  Banner  des  Christen- 
tums vorwärts  trugen.  Allerdings  war  seit  dem  Tode  Anskars  auch 
in  der  Hamburger  Mission  ein  Stillstand  eingetreten.  Sie  krankte 
an  ihrer  Erfolglosigkeit^.  Und  wirkte  Rimbert  noch  im  Geiste 
seines  großen  Lehrers,  so  können  wir  das  von  seinen  Nachfolgern 
nicht  sagen.  Sie  waren  Mönche:  das  ist  alles,  was  wir  von  ihnen 
wissen;  offenbar  waren  sie  wenig  hervorragende  Persönlichkeiten^. 
Aber  mit  Erzbischof  Unni  begann  neues  Leben.  Das  günstige 
Urteil,  das  König  Konrad  durch  seine  Ernennung  über  ihn  fällte'^, 
wurde  durch  seine  Amtsführung  glänzend  bestätigt.  Als  er  im  Jahr 
917  den  bischöf heben  Stab  erhielt,  war  die  Lage  des  Erzbistums 
noch  im  höchsten  Maße  unsicher:  noch  war  die  Gefahr,  mit  der 
die  Ungarn  die  kirchhche  Kultur  bedrohten,  nicht  vorüber;  noch 
befanden  sich  Dänen  und  Wenden  den  Deutschen  gegenüber  im 
Vordringen.  Der  letzte  B^st  des  Christentums  in  Dänemark,  alles 
was  von  der  Arbeit  Anskars  übergeblieben  war,  schien  verloren: 
denn  König  Gorm  war  ein  ausgesprochener  Christenfeind,  So  weit 
seine  Macht  reichte,  duldete  er  keinen  christlichen  Priester:  sie 
wurden  vertrieben,  nicht  wenige  haben  die  Märtyrerkrone  erlangt*. 
Dann  aber  kam  der  Umschwung  der  allgemeinen  Lage  unter  Hein- 
rich I.:  die  seit  einem  halben  Jahrhundert  vordringende  Woge  der 
heidnischen  Nationen  des  Ostens  und  Nordens  kam  zum  Stillstand; 
im  Norden  gab  das  Jahr  934  den  Deutschen  das  Übergewicht. 
Es  sollte  sofort  der  Ausbreitung  der  Kirche  zugute  kommen :  Hein- 
rich nötigte   den  Fürsten  Chnuba,    der   in    Schleswig   hauste,   zur 


1  S.  Bd.  n  S.  686  f. 

'^  S.  über  Adalgar  vit.  Rimberti  21  S.  97;  über  Hoger  Adam  I,  52  S.  35; 
von  Reginward  wußte  schon  Adam  nichts  als  den  Namen,  ib.  55  S.  37.  Die 
Angabe  Jensens,  Schleswig- Holsteinische  KG.  I  S.  128,  er  sei  Mönch  in 
Corvey  gewesen,  ist  unrichtig;  er  kommt  unter  den  Corveyer  Mönchen 
nicht  vor,  s.  d.  Catal.  abb.  Scr.  XIII  S.  275.  ^  Adam  I,  56  S.  38. 

•*  Ih.  I,  57  S.  39.  Dehio,  Gesch.  d.  EB.  H.  B.  I  S.  118,  erklärt  die  Nach- 
richt Adams  für  sagenhaft  übertrieben.  Dazu  fehlt  jedoch,  wie  mich  dünkt, 
der  Grund.  Der  politische  Gegensatz  Gorms  gegen  die  Deutschen  ist  eine 
unanfechtbare  Tatsache.  Aus  ihm  folgt  aber  mit  beinahe  logischer  Sicher- 
heit die  Feindschaft  gegen  die  deutschen,  von  Hamburg  abhängigen  Priester. 
Daß  ihre  Vertreibung  nicht  ohne  Gewaltsamkeit  durchgeführt  wurde,  und 
daß  dabei  mehr  als  einen  ein  gewaltsamer  Tod  traf,  ist  wahrscheinlich 
genug:  mehr  als  das  sagt  Adam  nicht. 


—     81     — 

Annahme  des  Christentums^.  Damit  war  der  Wiederbeginn  der 
Missionsarbeit  raögHch  gemacht.  Unni  zögerte  keinen  Augenblick 
zu  handehi.  Im  Frühjahr  935  eilte  er  an  den  Hof-;  er  mußte  sich 
der  Zustimmung  des  Königs  zu  seinem  Unternehmen  versichern. 
Dann  schickte  er  sich  an  von  dem  für  seine  Diözese  neu  ge- 
wonnenen Arbeitsfeld  Besitz  zu  ergreifen.  Sein  rascher  Mut  er- 
regte Bewunderung  und  Teilnahme:  man  sieht  es  daraus,  daß  das 
gesamte  Domkapitel  von  Bremen  dem  scheidenden  Bischof  das 
Geleite  gab^  Sein  Gedanke  war,  Anskars  Werk  zu  erneuern:  er 
ging  deshalb  an  den  Hof  König  Gorms  in  Dänemark.  Wer  möchte 
eine  Vermutung  darüber  wagen,  ob  er  im  Ernst  hoffte,  den  alten 
König  zur  Annahme  des  Christentums  zu  bestimmen?  Wenn  es 
der  Fall  war,  so  erfüllte  sich  die  kühne  Hoffnung  nicht.  Gleichwohl ' 
war  seine  B,eise  nicht  vergebHch.  Es  gelang  ihm,  bei  Gorms  Sohn 
Harald  Blauzahn  Achtung,  wenn  nicht  Zuneigung  zu  gewinnen: 
der  Erbe  der  dänischen  Krone  stellte  sich  der  Religion  des  mäch- 
tigen l^achbarreiches  nicht  ebenso  ablehnend  gegenüber  wie  der  in 
Kämpfen  gegen  die  Deutschen  grau  gewordene  König.  Aber 
Christ  geworden  ist  auch  er  nicht.  Immerhin  konnte  der  kühne 
Bischof,  gestützt  auf  die  Gunst  des  Prinzen,  die  Reste  des  Christen- 
tums auf  den  dänischen  Inseln  sammeln  und  an  den  längst  ver- 
lassenen Kirchen  von  neuem  Priester  bestellen*.  Von  Dänemark 
trieb  es  ihn  weiter  nach  Schweden:  seit  den  Tagen  Rimberts  hatte 
kein  Bischof  die  Christengemeinde  zu  Birka  besucht.    Wie  es  Unni 


1  Widuk.  1,40  S.  34;  Adam  1,59  S.  39;  Thietm.  I,  17  S.  11.  Das  Jahr 
in  den  Ann.  Corb.  S.  85.  Der  Name  des  Königs  bei  Widuk.  ist  durch  die 
Gottorper  Eunensteine  gesichert,  s.  A.  Sach,  Das  Herzogt.  Schleswig  I  S.  60. 
Adam  verwechselt  den  König  mit  Gorm,  Thietmar  vertauscht  den  Namen 
mit  Knut.  Ohne  Königsnamen  ist  die  Nachricht  auch  nach  dem  Westen  und 
Süden  gedrungen,  hierhin  wie  dorthin  mit  falscher  Jahreszahl,  s.  Cont. 
Regin.  z.  931  S.  158  und  Ann.  Aug.  z.  d.  J.  S.  69.  Chnuba  ist  bald  darauf 
im  Kampf  mit  Gorm  umgekommen.  Daß  seine  Witwe  Asfred  ihm  ein  Weihe- 
grab errichtete,  zeigt;  wie  wenig  der  erzwungene  Übertritt  zum  Christen- 
tum bedeutete. 

2  Er  war  im  Mai  935  in  Duisburg  bei  König  Heinrich,  Dipl.  I  S.  73  Nr.  39. 
ä  Adam  I,  60  S.'40.    Nach  I,  59  S.  39  hat  Heinrich  in  Schleswig  einen 

Markgrafen  eingesetzt  und  sächsische  Kolonisten  angesiedelt,  Adam  beruft 
sich  auf  das  Zeugnis  eines  dänischen  Bischofs.  Seine  Nachricht  wird  von 
Sach  S.  61  bestritten.    Er  verlegt  den  Ursprung  der  Mark  ins  J.  974. 

*  So  nach  dem  Berichte  Adams,  der  dem,  was  Widukind  1, 40  S.  34  er- 
zählt, wenn  man  von  der  Verwechselung  Chnubas  mit  Gorm  absieht,  nicht 
notwendig  widerspricht.  Die  Aufnahme,  die  Unni  fand,  erklärt  sich  viel- 
mehr aus  dem  Siege  Heinrichs  an  der  Eider. 

Haaok,  Eirchengeschichte.    III.  6 


s^(;o7 


—     82     — 

erwarten  mußte,  so  fand  er  es:  die  Gemeinde  hatte  sich  aufgelöst; 
er  stand  vor  einem  Ruinenfeld.  Auch  hier  aber  scheint  es  seinem 
Eifer  gelungen  zu  sein,  einen  neuen  Anfang  zu  machen.  Jedoch 
seine  Kraft  war  erschöpft;  im  Begriffe,  nach  Hamburg  zurückzu- 
kehren, erkrankte  er:  fern  von  der  Heimat  ist  er  in  Birka  am 
17.  September  936  gestorben.    Die  Seinen  haben  ihn  dort  begraben. 

Die  Hamburger  Kirche  hat  das  Gedächtnis  an  Unni  treulich 
gehegt.  Adams  Erzählung  gibt  ein  Bild  seiner  Persönlichkeit:  er 
war  ein  Mann  klein  von  Gestalt  \  aber  immer  voll  freudigen  Mutes, 
ohne  Scheu  vor  Anstrengungen  und  ohne  Furcht  vor  Gefahren-. 
Ihn  erfüllte  das  stolze  Bewußtsein,  daß  der  Hamburger  Kirche  die 
wichtigste  Aufgabe  im  Norden  Europas  zugefallen  sei^.  Dabei 
verstand  er  es  wohl,  mit  den  Mächtigen  der  Erde  zu  verkehren: 
obgleich  er  durch  die  Gunst  König  Konrads  erhoben  worden  war, 
galt  er  doch  nicht  wenig  am  Hofe  Heinrichs*.  Wenn  es  wahr  ist, 
daß  er  Harald  nicht  taufte,  obgleich  er  sich  offen  zum  Christentum 
bekannte^,  so  ist  es  ein  Beweis,  daß  ihm  bei  allem  seinem  Mut 
die  Klugheit  nicht  fehlte,  welche  Anstöße  lieber  vermeidet,  als  her- 
vorruft, imd  welche  bereit  ist,  auf  einen  glänzenden  Erfolg  zu  ver- 
zichten, um  einen  dauernden  zu  sichern.  Zwar, stellen  die  Ham- 
burger Geschichtschreiber  Unni  zurück  hinter  seinem  Nachfolger". 
Aber  der  geisteskräftigste  unter  den  Hamburger  Erzbischöfen  hat 
ihm  neben  Anskar  und  Rimbert  den  Platz  an'  der  Spitze  aller  an- 
gewiesen'. Sein  Urteil  wird  im  Rechte  bleiben;  denn  nicht  der  ist 
in  Wahrheit  der  Sieger,  der  die  Fahne  auf  der  eroberten  Festung 
aufpflanzt,  sondern  der,  welcher  die  Bresche  öffnet,  mag  er  selbst 
auch  dabei  fallen. 

Doch,  so  sehr  man  das  anerkennen  mag,  was  Unni  für  den 
Wiederbeginn  der  Hamburger  Mission  tat,  in  Einem  fehlte  er: 
der  Gedanke  an  die  nordische  Mission  drängte  den  an  die  Wenden- 
bekehrung in  den  Hintergrund.  Es  ist  verständlich;  denn  jeder 
Mensch  ist  durch  die  Vergangenheit  gebunden:  Unnis  Wege  waren 
ihm  durch  Anskar  gewiesen.  Aber  es  war  ein  Fehler:  für  die 
Gegenwart   und   die  Zukunft  Deutschlands  war  es  weit  wichtiger, 


1  Adam  I,  56  S.  38:  Parvulus  Unni.  3  ib    qq  s.  40. 

"  A.  d.  a.  St. 

*  Ib.  56  S.  38:    Conrado  et  Heinrico  regibus  familiaris  et  reverendus. 

*  Ib.  61  S.  40. 

*  Das  tut  der  älteste  und  der  neueste,  Adam  und  Dehio. 

'  Adam  III,  70  S.  148:  Adalbertus  solita  gloriari  coepit  iactantia: 
primum  fuisse  Ansgarium,  deinde  Rimbertum,  postea  Unni,  se  vero  quartum 
evangelistam  postulari. 


—     83     — 

daß  die  "Wenden  Christen  wurden,  als  daß  Dänen  und  Schweden 
sich  zum  Glauben  bekannten;  denn  die  ersteren  gehörten  zum 
Kelch,  die  letzteren  waren  Fremde.  Wurde  die  Wendenmission 
von  dem  nordischen  Missionsbistum  vernachlässigt,  so  nicht  minder 
von  den  mitteldeutschen  Bistümern.  Die  Mainzer  Erzbischöfe  Heriger 
und  Hildibert  waren  treffliche  Männer,  gelehrt  und  hochangesehen 
bei  Franken  und  Sachsen  \  aber  vom  Sinne  des  Bonifatius  scheint 
wenig  in  ihnen  gelebt  zu  haben.  Die  Würzburger  Bischöfe  Thiedo 
imd  Burkhard  II.  wurden  durch  die  Verwüstung  ihrer  Diözese 
durch  die  Ungarn  an  jeder  weiter  greifenden  Tätigkeit  gehindert-. 
Sie  dachten  so  wenig  an  Mission  unter  den  Slaven  jenseits  des 
Frankenwaldes,  daß  sie  nicht  einmal  die  bereits  begonnene  Be- 
kehrung der  Wenden  im  oberen  Maintal,  im  Muggendorfer  Gebirg 
und  an  der  unteren  Aisch  vollendeten^.  Von  allen  deutschen 
Bischöfen  war  es  allein  Adalward  von  Verden,  der  versuchte  die 
Aufgabe  zu  lösen,  die  die  deutsche  Kirche  lösen  mußte:  er  predigte 
den  Abodriten  das  Evangelium^.  Es  war  etwas  Unerhörtes:  die 
Bewunderung  des  Volks  umgab  den  Mann,  der  solches  wagte,  mit 
dem  Glänze  des  Wundertäters.  Weithin  im  Reich  war  sein  Name 
gekannt  und  geehrt:  die  Mönche  von  Reichenau  nahmen  ihn  in 
ihre  Brüderschaft  auf,  in  Fulda  trug  man  seinen  Namen  in  das 
Totenbuch  ein  ^,  die  Kanoniker  von  St.  Emmeram  und  Bischof  Waldo 
von  Chur  erbaten  seine  Fürsprache  am  Hofe  des  Königs''.  Aber 
daß  seine  Predigt  Erfolg  hatte,  hören  wir  nicht:  nicht  einmal  die 
geistlichen  Bundesgenossen  Adalwards  auf  der  stillen  Aue  im  Unter- 
see, die  doch  nicht  unterheßen,  einen  Augenblickserfolg  König 
Heiniichs  in  ihren  Jahrbüchern  zu  verzeichnen,  hatten  davon  etwas 


^  Den  ersteren  bezeichnet  Reginos  Fortsetzer  als  Deo  dignus  praesul, 
z.  926  S.  158.  In  einer  Urkunde  Heinrichs  für  St.  Gallen  heißt  er  hono- 
randus  pater,  Dipl.  I  S.  49  Nr.  12.  Das  Lob  Hildiberts  verkündigt  besonders 
Widukind,  II,  1  S.  37. 

*  915  wurde  Ostfranken  verwüstet,  Annal.  Ottenb.  z.  d.  J.  Scr.  V  S.  4. 
In  einer  Urkunde  Konrads  I.  von  918  höreh  wir  von  einem  Brand  in  Würz- 
burg, durch  den  quam  plurima  utensilia  des  dortigen  Doms  zugrunde  gingen, 
Dipl.  I  S.  32  Nr.  35.  Möglicherweise  sind  beide  Nachrichten  zu  kombinieren. 
926  folgte  eine  neue  Verwüstung,  Ann.  Aug.  z.  d.  J.  S.  68,  cont.  Regin. 
g.  158,  Ann.  Wirzib.  z.  928  Scr.  II  S.  241. 

"  S.  Vita  Heinr.  II.  10,  Scr.  IV  S.  796,  Bamb.  Syn.  v.  1058  Mansi  XIX 
S.  883,  u.  vgl.  unten  Buch  VII  Kap.  1. 

•^  Adam  II,  1  S.  42  f.  Adam  führt  übrigens  seine  Erzählung  mit  einem 
^ferunt"  ein. 

5  Confrat.  Aug.  338,  38;  Ann.  necr.  Fuld.  z.  933  Scr.  XIII  S.  194. 

«  Dipl.  I  S.  27  Nr.  29  u.  80,  S.  48  Nr.  11. 

6« 


—     84     — 

zu  berichten.  Auch  scheint  der  Nachfolger  Adalwards  sein  "Werk 
nicht  fortgesetzt  zu  haben.  Hätte  er  es  unterlassen,  wenn  jener 
auch  nur  einen  sicheren  Grundstein  füi*  den  Weiterbau  gelegt 
hätte?  Vor  allem  aber:  die  Slaven  in  der  Verden  er  Diözese  selbst 
blieben  der  Kirche  fem.  Sie  waren  zum  Teil  noch  im  dreizehnten 
Jahrhundert  Heiden  ^ 

Wir  sehen:  als  Otto  I.  die  Regierung  antrat,  war  nicht  einmal 
ein  Anfang  zur  Begründung  der  christUchen  Kirche  im  Wenden- 
land gemacht'-^.  Es  hatte  ein  Recht,  daß  die  Worte  Wende  und 
Heide  als  Synonyma  gebraucht  wurden^.  Denn  alle  wendischen 
Stämme  waren  noch  rein  heidnisch.  Überschritt  man  die  Saale 
und  die  Elbe,  so  verließ  man  das  Land  der  Kirchen,  man  gelangte 
in  das  Land  der  heiHgen  Haine.  Jeder  Wendengau  hatte  sein 
eigenes  Heiligtum:  hier  waren  es  Tempel,  dort  Berge,  Quellen  oder 
heilige  Bäume.  In  ganz  Schlesien  galt  kein  Ort  für  heiliger  als 
der  hochragende  Zobten*;  die  Daleminzier  versammelten  sich  in 
scheuer  Verehrung  um  den  Quell  Glomuzi,  den  Paltschen  See  bei 
Lommatzsch:  sie  waren  der  Überzeugimg,  daß  sein  klares  oder 
trübes  Ansehen  auf  kommendes  Glück  oder  Unheil  deute  ^.  In 
einem  heiligen  Hain  zwischen  Elster  und  Saale  östlich  von  Lützen 
hatten  die  Sorben  das  HauptheiUgtum  ihres  Stammes;  niemand 
hätte  gewagt,  einen  Baum  desselben  zu  beschädigen;  noch  Jahr- 
zehnte lang,  nachdem  die  wendischen  Bistümer  errichtet  waren, 
stand  er  unberühi-t^.  Zu  den  heihgen  Orten  der  Wilzen  gehörte  der 
Harlungerberg  bei  Brandenburg '.     Die  Heiligtümer  der  nördlichen 


1  Brief  Honor.  IIL  an  Konrad  v.  Porto  v.  1225  Westfäl.  ÜB.  V  S.  153 
Nr.  324:  Multi  pagani  sunt  in  Magdeburgensi  et  Werdensi  provinciis, 

^  Über  die  Kulturzustände  bei  den  Slaven  im  allgemeinen  s.  Schie- 
mann,  Rußland,  Polen  u.  Livland,  Bd.  I  1886  S.  16  ff.     Schulze  S.  23  ff. 

8  Vgl.  z.  B.  Widuk.  III,  68  S.  82;  Ann.  Hild.  z.  1056  S.  47;  Dipl.  I 
S.  146  Nr.  65  v.  945. 

4  Thietm.  VIII,  59  S.  229.  5  Ib.  I,  3  S.  3. 

ö  Ib.  VI,  37  S.  156.  Kurze  bemerkt  zu  dieser  Stelle:  Zutibure  sive 
Zuentibor  significat  silvam  sanctam.  Er  erinnert  an  die  villa  Scudibure  in 
einer  Urkunde  Heinrichs  IL  Dipl.  III  S.  288  Nr,  250,  das  heutige  Schkeitbar 
zwischen  Lützen  und  Zwenkau. 

'  In  einer  Urkunde  des  Bischofs  Wilmar  von  Brandenburg  v.  1161, 
Riedel,  Cd.  VIII  S.  104  Nr.  15,  heißt  es  von  der  Stadt,  sie  sei  fere  usque 
ad  nostra  tempora  a  paganis  possessa  et  idolorum  cultura  incesta.  Bei  den 
letzten  Worten  ist  wahrscheinlich  an  den  Triglafftempel  auf  dem  Harlunger- 
berg gedacht. 


—     85     — 

Slaven  lagen  in  Segeberg,  Plön  und  Oldenburg^.  Kein  Tempel 
aber  war  berühmter  als  der  des  Redigast  in  Rethre  im  Lande  der. 
Redarier:  das  aus  Holz  gebaute,  mit  barbarischer  Pracht  ausge- 
stattete Heihgtum  lag  im  oder  am  ToUensesee,  es  war  rings  von 
einem  heihgen  Hain  umgeben^.  Ihre  Götter  verehrten  die  Wenden 
unter  mancherlei  Bildwerken^;  sie  werden  gewöhnlich  von  Holz 
gewesen  sein*;  andere  waren  aus  Erz  gegossen'"^,  von  anderen 
glaubte  man  wenigstens,  sie  seien  aus  Gold^.  Wenn  den  Deutschen 
diese  Götzenbilder  als  fratzenhaft  und  ungestalt  erschienen',  so 
werden  die  Wenden  gerade  in  dem  Phantastischen  das  Übermensch- 
liche erblickt  haben.  Sie  nahmen  ihre  Götterbilder  selbst  in  den 
Krieg  mit  oder  bildeten  sie  auf  den  Feldzeichen  nach^  Doch 
gab  es  auch  bildlose  Heiligtümer.  Helmold,  der  bei  der  Zerstörung 
des  heihgen  Hains  in  Oldenburg  selbst  Hand  anlegte,  erzählt,  daß 
sich  darin  kein  Götterbild  befand^. 

Als  die  Wenden  mit  den  Deutschen  zusammenstießen,  war 
die  alte  Sitte  ihres  Volkes,  daß  die  Opfer  von  den  Altesten  dai*- 
gebracht  wurden,  überall  bereits  verlassen.  Es  gab  bei  den  Heihg- 
tümem  eine  ständige  Priesterschaft.  Sie  hatte  den  Opferdienst  zu 
vemchten  und  die  Zukunft  zu  erkunden^".  Bei  dem  hohen  An- 
sehen, das  sie  genoß,  war  sie  für  den  Fortbestand  des  Heidentums 
von  großer  Bedeutung. 

Für  die  Zukunft  Deutschlands  wurde  es  entscheidend,  daß 
Otto  I.  auch  in  seinem  Verhalten  gegen  die  Wenden  die  Richt- 
linie  seines  Vaters   verheß    und   zu    der  Politik   zurückkehrte,    die 


1  Helm.  ehr.  Slav.  1,52  S.  106,  83  S.  163  f.  Das  Oldenb.  Heiligtum 
bestand  aus  einer  Anzahl  heiliger  Eichen. 

'^  Thietmar  und  Adam  von  Bremen  schildern  dasselbe,  jedoch  nicht 
ganz  übereinstimmend,  Chron.  VI,  28  S.  147  und  Gest.  II,  18  S.  54.  Man 
sucht  es  bei  dem  Dorfe  Prillwitz  in  Mecklenburg-Strelitz. 

3  Thietm.  VI,  25  S,  148.  Auch  Helmold  spricht  von  penates  et  ydola, 
quibus  singula  oppida  redundabant,  I,  83  S.  163. 

*  Das  Bild  Redigasts  war  ein  Holzbild,  Thietm.  VI,  23  S.  147. 

»  Widuk.  n,  68  S.  82.  «  Adam  II,  18  S.  54. 

'  Helmold:  Multos  etiam  duobus  vel  tribus  vel  eo  amplius  capitibus 
exsculpunt.  *  Thietm.  VIII,  64  S.  232:  Dea  in  vexillis  forraata. 

»  1,83  S.  163. 

^'^  Schiemann  sagt  (S.  17)  von  der  Zeit  nach  der  Trennung  der  Letten 
und  Slaven,  die  Opfer  seien  nicht  von  Priestern,  sondern  von  den  Ältesten 
dargebracht  worden;  ebenso  Schulze  S.  39.  Für  die  spätere  Zeit  ist  jedoch 
die  Existenz  von  Priestern  sicher;  s.  Thietm  VI,  24  S.  148:  Ad  haec  curiose 
tuenda  ministri  sunt  specialiter  ab  indigenis  constituti;  Helmold  1,83;  die 
Biographen  Ottos  v.  Bamberg  s.  Bd.  IV  S.  580  Anm.  1. 


—     SB     — 

Karl  d.  Gr.  den  eroberten  Gebieten  gegenüber  befolgt  hatte:  die 
Einheit  der  Religion  sollte  die  Klammer  zwischen  den  neuen  und 
den  alten  Bestandteilen  des  Reichs  werden.  Sein  konsequent  festge- 
haltener Plan  war,  das  Wendenland  zu  einem  christlichen  Lande 
zu  machen. 

Die  Aufgabe,  deren  Lösung  er  in  Angriff  nahm,  war  unend- 
lich schwer.  Von  Hause  aus  waren  Wenden  und  Germanen  ungleich 
geartet.  Man  kann  sich  nichts  Verschiedeneres  denken  als  die 
Volksstimmung  der  beiden  Nationen  im  zehnten  Jahrhundert.  AVenn 
man  Schriftwerke  aus  der  sächsischen  Epoche  liest,  so  gewinnt 
man  überall  dßn  Eindruck,  daß  der  Druck,  der  in  der  letzten 
Karolingerzeit  auf  dem  deutschen  Volke  lastete,  überwunden  war. 
Freudiges  Selbstvertrauen  spricht  aus  den  Schriften  Widukinds  und 
seiner  Zeitgenossen:  so  betrachtete  man  die  Gegenwart  und  so 
blickte  man  in  die  Zukunft.  Was  wir  dagegen  von  den  Wenden 
hören,  zeigt  jenen  trüben,  vertrauenslosen  Zug,  der  dem  slavischeh 
Volkstum  überhaupt  eigen  zu  sein  scheint.  Am  schärfsten  tritt  das 
in  den  wenigen  Nachrichten  über  ihre  Religiosität  an  den  Tag. 
Das  Volk  hatte  kein  Vertrauen  zu  dem  Dienst,  den  es  seinen 
Göttern  leistete:  man  wagte  nicht,  ihnen  ein  Opfer  darzubringen, 
ehe  man  nicht  erforscht  hatte,  ob  es  ihnen  genehm  sei-*^.  Man 
traute  den  göttlichen  Offenbarungen  nicht:  erst  wenn  zwei  Zeichen 
zusammentrafen,  hielt  man  sie  für  zuverlässig".  Man  traute  den 
Göttern  selbst  nicht:  sie  erschienen  als  unsagbar  zornig *.  Derselbe 
Trübsinn  spricht  aus  den  schwankenden  Meinungen  der  Wenden 
über  den  Tod:  den  einen  erschien  der  Tod  als  Vernichtmig,  die 
anderen  betrachteten  ihn  als  Erlösung  von  der  Last  des  Lebens*. 

Die  wirtschaftlichen  und  politischen  Zustände  waren  nicht  ge- 
eignet, erhebend  auf  das  Volk  zu  wirken.  Noch  im  zehnten  Jahr- 
hundert lebten  die  Wenden  wie  einstmals  ihre  Vorfahren  in  Sippen- 
gemeinden unter  Leitung  der  Geschlechtsältesten  °.  War  der 
einzelne  dadurch  vor  Verarmung  gesichert,  so  war  er  zugleich  auf 
allen  Seiten  gebunden:  er  konnte  nicht  emporkommen,  und  auch 
den  Sippen  gewährte  der  mit  ungeeignetem  Geräte  nachlässig  be- 


1  Thietm.  VI,  25  S.  148.  ^  j^.  24  S.  148. 

'^  Ib.  c.  25.  Die  Slaven  opferten  nicht  nur  den  wohltätigen,  sondern 
auch  den  zerstörenden  Göttern,  s.  Schiemann  S.  17. 

■^  Die  entgegengesetzten  Angaben  bei  Thietiu.  1, 14  S.  10  und  dem 
Araber  Masudi.  Der  letztere  erzählt:  Bei  dem  Verbrennen  der  Leichen  sind 
sie  vergnügt  und  fröhlich  und  sie  sagen,  daß  sie  das  sind,  weil  ihr  Gott 
sich  über  den  Gestorbenen  erbarmt  hat,  Gesch.schr.  d.  d.  Vorz.  X,  6  S.  145  f. 

■^  Ibrahim-ibn-Jakub  8  S.  142,  s.  o.  S.  75  Anm.  3. 


—     87     —  .    •        . 

stellte  Acker ^  schwerlich  großen  Ertragt.  Daß  einzelne  Geschlechter 
durch  größeren  Besitz  sich  über  die  übrigen  zu  erheben  begannen, 
brachte  der  Gesamtheit  keinen  Gewinn:  denn  die  Häuptlinge  ver- 
mochten die  Kraft  der  zersplitterten  Stämme  nicht  zusammenzu- 
fassen und  auf  ein  gemeinsames  Ziel  zu  lenken.  Überdies  drückte 
das  Aufkommen  des  Adels  natiu'gemäß  die  Lage  der  Gemeinfi-eien 
herab.  Im  Dienste  der  Großen  arbeiteten  zahlreiche  Unfreie, 
Kriegsgefangene  und  Sklaven.  Überall  im  Wendenlau d  blühte  der 
Sklavenhandel  '^  Diese  Knechte  bauten  den  Grund  und  Boden, 
der  ihnen  nicht  gehörte,  und  fristeten  auf  kleinen  Ackerstücken  ein 
ärmliches  Dasein.  Eine  tiefe  Kluft  schied  sie  von  den  Herren. 
Schon  in  dem  Namen,  mit  dem  man  sie  bezeichnete:  smurdi,  die 
Stinkenden,  lag  die  Verachtung,  die  man  gegen  sie  empfand^.  Zu 
pohtischer  Existenz  war  noch  keiner  der  wendischen  Stämme  ge- 
langt: sie  waren  lose  Gebilde,  unfähig  zu  gemeinsamem  Handeln^ 
deshalb  den  deutschen  Nachbarn  nirgends  gewachsen;  auf  der 
andern  Seite  aber  so  reich  an  Männern,  daß  sie  nicht  leichthin  zu 
überwältigen  waren:  der  Krieg  war  permanent. 

Standen  Wenden  und  Deutsche  von  Anfang  an  mit  wenig 
Sympathie  einander  gegenüber,  so  hatten  die  unablässigen  Kämpfe, 
die  zwischen  beiden  Völkern  geführt  wurden,  die  üble  Folge,  daß 
die  nationale  Abneigung  sich  zu  flammendem  Haße  steigerte. 
Auch  Franken  und  Sachsen  haben  lange  und  schwer  mit  einander 
gekämpft;  aber  die  beiden  Gegner  achteten  sich.  Wie  fränkische 
Geschichtschreiber  voll  Anerkennung  von  der  Tüchtigkeit  des 
Sachsenvolkes  sprechen,  so  hat  das  letztere  in  Karl  d,  Gr.  alsbald 
nicht  den  Unterdrücker,  sondern  den  Führer  zum  christhchen 
Glauben  gesehen.  Wenden  und  Deutsche  dagegen  haben  sich  nur 
gehaßt.  Heinrich  I.  dachte  ohne  Zweifel  wie  jedermann  in  Sachsen, 
wenn  er  den  Wenden  gegenüber  kein  Unrecht  kannte;  der  aus  Ver- 


1  Meitzen,  JB.  f.  Nat.ök.  32  S.  33:  ,Die  Slaven  benutzten  nur  den 
leicliten  und  ebenejn  Boden,  und  vermochten  auch  mit  ihrem  leichten  Acker- 
werkzeug und  schwachen  Gespann  den  schweren  nicht  zu  bewältigen."  Vgl. 
Uhlira  S.  6.  Doch  wird  i.  J.  948  in  Biederitz,  Burg  und  Möckern  bereits 
Weizen  gebaut,  Dipl.  I  S.  189  Nr.  105.  Als  am  meisten  gebaut  bezeichnet 
Ibrahim  Hirse,  c.  12  S.  144. 

2  Widukind  hebt  II,  20  S.  48  die  dürftige  Lebenshaltung  der  Wenden 
hervor.  Auch  Ibrahim  schildert  im  Unterschied  von  Böhmen  das  deutsche 
Wendenland  als  Wiese,  Sumpf  und  Morast,  2  S.  189;  SS.  142. 

ä  Ein  Hauptsitz  des  Sklavenhandels  war  Prag,  Ibr.  3  S.  140. 
*  In  einer  Urkunde  v,  1122  bei  Lepsius,   Gesch.  des  Hochstifts  Naum- 
burg I  S.  238,  wird  ein  mansus  erwähnt,  quem  quatuor  Zmurdi  incolunt. 


brechern  rekrutierten  Truppe,  die  er  in  Merseburg  sammelte,  soll 
er  ausdrücklich  jegliche  Untat  an  den  Wenden  gestattet  haben: 
sie  sollten  sie  plündern ,  soviel  sie  ■  sich  getrauten ,  läßt  Widu- 
kind  ihn  sagen  ^.  Otto  war  eine  sittlich  viel  durchgebildetere 
Persönlichkeit  als  sein  Vater;  er  wird  sich  über  das  Durchschnitts- 
niveau erhoben  haben;  aber  den  Wenden  gegenüber  war  er  kaum 
anders  gesinnt  als  jener.  Als  ihm  im  Jahre  968  von  einer  Nieder- 
lage der  Eedarier  berichtet  wurde,  verbot  er  den  sächsischen  Großen, 
daß  sie  den  geschlagenen  Feinden  Friede  gewährten:  sie  wüBten, 
wie  oft  jene  die  Treue  gebrochen,  wie  großes  Unrecht  sie  begange i 
hätten;  deshalb  sollten  sie  alle  Kraft  daran  setzen,  den  Kampf  zu 
beendigen,  indem  sie  sie  ausrotteten^.  Wie  die  Fürsten,  dachte 
das  Volk.  Die  gleichzeitigen  deutschen  Schriftsteller  sind  einig  in 
Äußerungen  der  Verachtung  und  der  Feindseligkeit  gegen  die 
Wenden.  Schon  daß  Widukind  sie  fast  regelmäßig  als  Barbaren 
bezeichnet^,  zeigt,  daß  man  sie  nicht  als  gleichberechtigt  betrachtete. 
Die  Einrichtung  jener  Verbrecherschar  in  Merseburg  weiß  er  nur 
zu  loben:  der  zugleich  milde  und  strenge  Sinn  des  Königs  zeige 
sich  in  ihr.  Wo  immer  Thietmar  von  den  Wenden  spricht,  ist 
sein  Urteil  ungünstig:  er  schildert  sie  als  feig  und  falsch,  als  grau- 
sam und'  treulos,  als  unbeständig  und  käuflich ^  Barbareien,  die 
er  als  solche  erkennt  und  tadelt,  findet  er  den  Wenden  gegenüber 
löblich:  denn  dies  Volk  müsse  wie  ein  Stier  gehütet  und  wie  ein 
Esel  gepeitscht  werden  ^.  Auch  der  milde,  bilHg  denkende  Ruotger 
charakterisiert  sie  als  eine  wilde,  barbarische  Nation^'.  Ihre  natür- 
liche Dummheit  und  Unvernunft  hebt  ein  anderer  Schriftsteller 
hervor';  zuchtlose  Völker  nennt  sie  ein  dritter ^  Die  Bezeichnung 
Hunde,  die  ein  Franke  unter  König  Dagobert  den  Slaven  ins 
Gesicht  geworfen  hatte  ^,    ist   ein   halbes  Jahrtausend   später   noch 


1  Widuk.  II,  3  S.  39. 

'^  Sckreiben  Ottos  an  die  sächs.  Großen,  18.  Jan.  968,  Dipl.  I  S.  487 
Nr.  355.  «  I,  35  S.  28;  36  S.  29  ;  II,  20  S.  47;  HI,  45  S.  73  u.  ö. 

*  VI,  25  S.  148:  Infideles  ipsi  et  mutabiles  ipsi  immutabilitatem  ac 
magnam  exigunt  ab  aliis  fideni  ...  Ad  hanc  (pacem)  perturbandam  et 
facile  pecunia  corrumpuntur.  V,  9  S.  112:  Novis  semper  gaudentes.  V  prol. 
V.  10:  Sclavo  crudeli.  Die  wendische  Feigheit  illustrieren  die  Schlachten- 
berichte III,  19  S.  16;  IV,  29  S.  81.  5  jx,  2  S..240. 

«  Vit.  Brun.  3  S.  6;  vgl.  auch  Ann.  Qued.  z.  997. 

"  Mirac.  Heinr.  IL  c.  10  Scr.  IV  S.  815  f. 

8  Urk.   HattoB  von   Mainz  v.   968,    Cd.   Brand.  II  S.  436  Nr.  2.     Auf. 
bodenlose  Zuchtlosigkeit  läßt  das  schließen,  was  der  Araber  Masudi  erzählt, 
S.  146.  9  Fredeg.  chron.  IV,  68  S.  154.. 


—     89     — 

nicht  vergessen :  sie  wird  jetzt  so  gebraucht,  daß  man  annehmen 
muß,  sie  sei  ein  bei  den  Deutschen  gewöhnhches  Schimpfwort  ge- 
wesen-^. Die  Wenden  wußten  wohl,  wie  die  Deutschen  gegen  sie 
gesinnt  waren.  Cosmas  von  Prag  beklagt  sich  bitter  über  den  an- 
geborenen Hochmut  der  Deutschen  und  ihre  stolze  Verachtung  der 
Slaven  und  ihrer  Sprache^.  Ein  noch  drastischeres  Zeugnis  ist 
die  Anekdote  von  einem  slavischen  Bettler  in  Merseburg,  der  nicht 
glauben  will,  daß  ein  deutscher  Heiliger  einem  Wenden  heKe®. 
Wer  möchte  zweifeln,  daß  die  Wenden  den  Haß,  den  sie  erfuhren, 
den  Deutschen  reichlich  vergalten? 

Daß  die  Stimmung  der  beiden  Völker  gegeneinander  in  dieser 
Weise  vergiftet  wurde,  war  die  Folge  der  Art,  wie  der  Krieg 
zwischen  ihnen  geführt  wurde.  Von  ritterlichem  Hochsinn  war  in 
den  Kämpfen  zwischen  Sachsen  und  Wenden  keine  Spur.  Sie 
trugen  den  furchtbaren  Charakter  des  Volkskriegs:  man  kämpfte 
nicht  nur  mit  den  Waffen,  sondern  auch  mit  List  und  Verrat:  man 
•  suchte  den  Feind  nicht  nur  zu  besiegen,  sondern  zu  vernichten. 
Immer  größer  wurde  die  Last  von  Unrecht  auf  beiden  Seiten, 
immer  tiefer  der  Strom  von  Blut,  der  beide  Nationen  schied.  Schon 
durch  Heinrich  I.  hat  der  Krieg  jenen  fürchtbaren  Charakter  er- 
halten, den  er  Jahrhunderte  lang  bewahrte.  Gegen  die  Wenden 
kannte  Heinrich  kein  Mitleid:  als  er  Jahna  erobert  hatte.  Keß  er 
alle  erwachsenen  Bewohner,  Männer  wie  Frauen,  töten;  die  Kinder 
wurden  in  die  Sklaverei  weggeführt:  die  Stadt  war  vernichtet*. 
In  der  Schlacht  bei  Lenzen  sollen  120,000,  nach  anderen  200,000 
Menschen  umgebracht  worden  sein;  zumeist  waren  es  Fhehende. 
Man  hat  am  Tage  nach  der  Schlacht  auch  noch  die  Gefangenen 
mit  kaltem  Blut  gemordet '".   Unter  Otto  I.  wurde  das  nicht  anders. 


1  Schol.  zu  Adam  II,  43  S.  71,  wiederholt  von  Helmold  1, 16  S.  39 :  Ein 
Slavenfiirst  begehrt  eine  sächsische  Herzogstochter  zur  Ehe  für  seinen  Sohn ; 
ein  sächsischer  Adeliger  widerspricht,  consanguineam  ducis  proclamans  non 
dandam  esse  cani.     Vgl,  Thietm.  III,  17  S.  58:  Ab  avaris  canibus  predatur. 

2  Cosm.  chron.  I,  40  Scr.  IX  S.  62 ;  vgl.  das  deutsche  Urteil  Ortl.  Zwifalt. 
chron.  1, 19  Scr.  X  S.  84. 

3  Mirac.  Heinr.  II.  10  Scr.  IV  S.  815  f.  Daß  Adam  von  Bremen  und 
besonders  Helmold  günstiger  über  die  Slaven  urteilen  als  die  älteren  Schrift- 
steller, zeigt,  daß  der  Nationalhaß  sich  im  Verlaufe  milderte.  Freilich  nicht 
überall.  Das  sieht  maa  aus  dem  angeblichen  Aufruf  Adelgots  von  Magde- 
burg V.  1107—8,  s.  über  ihn  Bd.  IV  S.  599  Anm.  4. 

*  Widuk.  I,  35  S.  29. 

^  Die  größere  Zahl  gibt  Widukind;  er  erwähnt  auch  den  Gefangenen- 
mord: Captivi  omnes  postera  die,  ut  promissum  habebant,  obtruncati,  I,  36 


—     90     — 

Nach  dem  Siege  an  der  Recknitz,  am  16.  Okt.  955,  ließ  er  ein 
schauerliches  Strafgericht .  auf  der  Walstatt  vollziehen :  das  Morden 
hatte  bis  tief  in  die  Nacht  gedauert,  als  es  licht  ward,  ließ  er  den 
Kopf  des  auf  der  Flucht  gefallenen  Slavenfürsten  Stoinef  auf  dem 
Schlachtfelde  aufstecken  und  vor  ihm  siebenhundert  Gefangene  ent- 
haupten. Einer  der  Ratgeber  des  Getöteten  war  in  die  Hände 
der  Sieger  gefallen:  man  hat  ihm  die  Augen  ausgerissen  und  die 
Zunge  abgeschnitten;  in  diesem  Zustande  verließ  man  den  Unglück- 
hchen  zwischen  den  Bergen  von  Leichen  ^  Wer  kennt  nicht  den 
Namen  des  Markgrafen  Gero  ?  Keinen  tapfereren  Vorkämpfer 
hatte  Deutschland  in  jenen  östUchen.  Gegenden  als  ihn:  immer 
wach  und  kampfbereit  stand  er  auf  dem  gefährdetsten  Posten.  Und 
er  war  im  Kriege  nicht  verroht.  Man  kann  nicht  ohne  Teilnahme 
die  schhchte  Erzählung  Thietmars  lesen,  wie  der  alte  Held,  tief 
gebeugt  durch  den  Tod  seines  Sohnes  Sigfrid,  nach  Rom  zieht, 
um  seine  siegreichen  Waffen  als  Weihgeschenk  am  Altar  des 
Apostels  niederzulegen,  und  wie  er  dann  ins  Vaterland  zurückge- 
kehrt die  Witwe  seines  Sohnes,  die  den  Schleier  genommen  hatte, 
an  die  Spitze  seines  Klosters  Gernrode  stellt;  er  hatte  es  gemein- 
sam mit  Sigfrid  im  einsamen  Bergwald  gestiftet  und  mußte  es  nun 
allein  erbauen-.  Die  Überzeugung,  daß  der  Mensch  dem  himm- 
lischen Herrn  für  sein  Leben  verantworthch  ist,  fehlte  ihm  nicht^: 
aber  den  AV enden  gegenüber  hielt  er  alles  für  erlaubt.  Als  er^ 
kurz  nachdem  ihm  der  Befehl  über  das  südhche  Wendenland  über- 
tragen war,  davon  Kunde  erhielt,  daß  die  Unterworfenen  ihn  zu 
ermorden  planten,  war  sein  Entschluß  rasch  fertig:  er  lud  dreißig 
der  Verschworenen,  Fürsten  und  Edle,  zum  Mahle:  an  seinem 
eigenen  Tisch  hat  er  sie  alle  umbringen  lassen  ^.  So  stellte  er  dem 
Verrat  Verrat  entgegen,  gleich  als  hätte  es  ihn  gelüstet  zu  zeigen, 
daß  auch  in  Freveltaten  die  Deutschen  Meister  der  Slaven  seien. 
Selbst  Otto  trug  kein  Bedenken  der  schlechtesten  Verräter  sich  zu 
bedienen.  Als  die  Slaven  Brandenburg  wieder  eingenommen  hatten,, 
gewann  er  die  verlorene  Feste  dadurch  zurück,  daß  er  den  Wenden- 
fürsten Tugumir,  der  als  Geisel  in  Deutschland  sich  aufhielt,  durch 
Geld  und  Versprechungen  gewann,  zum  Verräter  an  seinem  eigenen 
Volk  zu  werden.     Tugumir   entfloh   scheinbar   aus  seiner  Haft  in 


S.  .31.     Die   kleinere  Zahl   in    den  Annal.  Corb.  z.  J.  929  S.  35.     Die  Zahl 
der  getöteten  Gefangenen  wird  hier  auf  800  angegeben. 

1  Widuk.  III,  55  S.  78. 

2  Thietm.  II,  19  S.  29;  vgl.  Dipl.  I  S.  313  Nr.  229  und   Cd.  Anhalt.  I 
S.  26  Nr.  36.  »  Ygl.  den  Schloß  der  eben  angeführten  Urkunde. 

*  Widuk.  II,  20  S.  47. 


—     91     — 

Deutschland ;  als  geretteter  Patriot  fand  er  sich  in  Brandenburg  ein. 
Natürlich  wui'de  er  von  den  Bewohnern  mit  Freuden  aufgenommen : 
zie  zögerten  nicht,  ihn  als  Fürsten  anzuerkennen.  Es  war  außer 
ihm  nur  ein  einziger  Sprößling  des  fürsthchen  Geschlechts  am  Leben, 
sein  Neffe.  Arglos  folgte  dieser  der  Einladung  des  Zurückgekehrten. 
Aber  zu  seinem  Unheil:  im  Fürstenhof  zu  Brandenburg  wurde  er 
ermordet.  Dann  übergab  Tugumir  Stadt  und  Gebiet  an  Otto,  der 
ihn  als  abhängigen  Fürsten  anerkannte^. 

Suchten  die  Deutschen  mit  solchen  Mitteln  ihre  Herrschaft 
aufrecht  zu  erhalten,  so  wandten  die  Slaven  keine  anderen  an,  um 
die  verlorene  Freiheit  wieder  zu  erlangen.  Ihre  Rachsucht  kannte 
keine  Schonung;  sie  freute  sich  an  Brand,  Mord  und  Verwüstung^. 
Als  sie  im  Jahre  929  Walsleben  einnahmen,  ermordeten  sie  alle 
Einwohner:  Greise,  Männer,  Frauen,  Kinder:  eine  unzählbare 
Menge,  sagt  Widukind^.  Kein  Vertrag  war  ihnen  heilig:  sie  ver- 
sprachen im  Frühjahr  955  der  Besatzung  der  Burg  der  Cocares- 
cemier  freien  Abzug,  wenn  ihnen  die  Burg  übergeben  würde.  Aber 
nachdem  sie  dieselbe  besetzt  hatten,  metzelten  sie  die  waffenlosen 
Deutschen  sämtlich  nieder*.  Ihr  Haß  gegen  einzelne  Männer 
suchte  Befriedigung  in  deren  Ermordung  ^.  An  verräterischen  Ein- 
verständnissen fehlte  es  ihnen  nirgends. 

Man  muß  diese  Verhältnisse  im  Sinne  haben,  um  zu  verstehen, 
was  das  Wort 'Wendenmission  in  sich  schloß.  Die  Aufgabe,  deren 
Lösung  Otto  d.  Gr.  unternahm,  war  vielleicht  die  schwierigste, 
welche  die  Missionsgeschichte  kennt.  Sie  war  es  um  so  mehr,  als 
der  König  bei  dem  deutschen  Episkopat  nicht  die  energische  Unter- 
stützung fand,  die  er  erwarten  konnte. 

Nur  Unnis  Nachfolger  in  Hamburg,  Adaldag,  hatte  volles 
Verständnis  für  das,  was  notwendig  war®.  Er  war  ein  Verwandter 
Adalv/ards  von  Verden,  dessen  Missionstätigkeit  unter  den  Abo- 
driten  wir  gedachten;    unter   seiner  Leitung   ist   er  in  Hildesheim 


1  Ib.  II,  21  S.  48.     Ein  anderes  Beispiel  Thietm.  II,  38  S.  42  f. 

2  Widuk.  n,  20  S.  47 :  Barbari  .  .  nusquam  ab  incendio  caede  ac  de- 
populatione  vacabant;  vgl.  Helmold  1, 1  S.  15  über  Böhmen  und  Polen. 
Adam  H,  41  S.  69  über  die  Abodriten.  ^  Ib.  I,  36  S.  29. 

*  Ib.  III,  52  S.  76.  Es  ist  nicht  wahrscheinlich,  daß  die  Feste  in  der 
Nähe  Magdeburgs  zu  suchen  ist,  Dümmler,  Otto  S.  251  Anm.  4.  Für  einen 
von  den  Abodriten  ausgehenden  Angriff  ist  das  zu  weit  südlich. 

»  Gero  ist  nicht  das  einzige  Beispiel,  s.  Thietm.  V,  9  S.  112;  III,  17  S.  58. 

«  Über  ihn  Adam  11,1—12  S.  42f.;  23—26  S.  58  ff.  Von  den  Missions- 
bestrebungen Adaldags  sagt  Adam  11,6  S.  46:  Studium  Adaldagi  totum  fait 
in  conversione  gentium,  in  exaltacione  ecclesiarum 


—     92     — 

aufgewachsen  ^.  Adalward  war  es  auch,  der  den  Eintritt  des  jungen 
Mannes  in  die  Kapelle  König  Heinrichs  vermittelte.  Durch  einen 
Zufall  wurde  der  Tod  des  Königs  für  den  Verlauf  seines  Lebens 
entscheidend^.  Es  geschah  so:  als  Heinrich  hoffnungslos  danieder 
lag,  riß  sich  die  Königin  Mathilde  für  einen  Moment  von  dem 
Krankenlager  ihres  Gemahls  los:  sie  betrat  die  Kirche;  es  war  ihr 
Bedürfais,  dort  Gott  ihren  Kummer  zu  klagen.  Während  sie  am 
Altar  kniete  und  in  der  Stille  betete,  drang  der  laute  Jammerruf 
des  Volks  in  die  Kapelle.  Sie  wußte  wohl,  was  er  bedeutete. 
Sich  aufrichtend  fragte  sie'  die  anwesenden  Priester,  wer  imstande 
sei,  sogleich  eine  Messe  für  das  Seelenheil  des  Ycrstorbenen  Herr- 
schers zu  lesen.  Damals  hat  Adaldag  sich  ihr  zu  diesem  Dienste 
erboten.  Sie  hat  ihm  nie  vergessen,  daß  er  ihr  in  der  bittersten 
Stunde  ihres  Lebens  den  ersten  Trost  gewährt  hatte.  War  Adaldag 
durch  diesen  Vorfall  der  könighchen  Famihe  persönlich  nahe  ge- 
treten, so  wußte  Otto  seine  geschäftliche  Tüchtigkeit  zu  schätzen: 
er  ernannte  ihn  zum  königlichen  Notar  ^.  Ln  Frühjahr  937  folgte 
seine  Erhebung  auf  den  Erzstuhl  von  Hamburg-Bremen. 

Adaldag  ist  der  Mann  des  königlichen  Vertrauens  geblieben. 
Schon  bei  dem  Rechtsspruch  über  Eberhard  von  Franken  stand 
er  Otto  zur  Seite*;  später  hat  ihn  dieser  einmal  den  obersten  Rat 
seiner  Königreiche  genannt^;  besonders  in  den  entscheiduiigsvollen 
Jahren  961 — 965  weilte  er  fast  beständig  in  seiner  Umgebung*^. 
Otto  wußte  keinen  treueren  Mann,  dem  er  die  Aufsicht  über  den 
entsetzten  Papst  Benedikt  V.  anvertrauen  konnte,  als  ihn "'. 


^  Da  Adalward  seit  916  Bischof  war,  so  muß  seine  Lehrtätigkeit  vor 
diese  Zeit  fallen,  und  da  Adaldag  dem  Hildesheimer  Klerus  angehörte,  so 
verlegt  man  sie  am  wahrscheinlichsten  nach  Hildesheim.  Adaldag  wird 
demgemäß  um  das  Jahr  900  geboren  sein.  Da  Adalward  933  starb,  so  kam 
er  vor  dieser  Zeit  an  den  Hof.  «  Vit.  Mahth.  8  Scr.  IV  S.  288. 

^  Dipl.  1  S.  90  ff.  Nr.  1—3,  6,  7.  Es  sind,  wie  man  sieht,  die  ersten 
erhaltenen  Urkunden  Ottos  von  ihm  geschrieben. 

*  S.  oben  S.  28.  ^  Dipl,  i  s.  356  Nr.  248  v.  6.  Okt.  962. 

*  Er  begleitete  im  Herbst  961  Otto  nach  Italien,  Adam  II,  9  S.  47,  ist 
im  Febr.  962  in  Rom,  Dipl.  I  S.  327  Nr.  235,  im  Okt.  962  in  Pavia,  S.  356 
Nr.  248,  im  Sept.  963  in  Montefeltri,  S.  369  Nr.  259,  im  Nov.  963  in  Rom, 
Liudpr.  Hist.  Ott.  9  S.  128,  im  Juni  964  in  Rom,  Liudpr.  1.  c.  21  S.  135,  im 
Jan.  965  in  Mailand,  Dipl.  I  S.  389  Nr.  274,  im  Aug.  965  in  Merseburg, 
S.  422  Nr.  307.  Adam  mag  an  diese  Jahre  gedacht  haben,  wenn  er  über- 
treibend sagt:  Regis  ita  usus  est  familiaritate,  quod  a  latere  eius  raro  un- 
quam  develleretur,  II,  2  S,  43. 

'  Contin.  Regln,  z.  965  S.  175;  Ann.  Hildesh.  z.  963  S.  22.  Über  die 
Haft  Friedrichs  von  Mainz  s.  oben  S.  36  Anm.  3. 


—     93     — 

So  war  er,  der  vornehme,  stattliche  Manu^,  ein  rechter  Ver- 
treter des  fiirstlichen  Episkopats.  In  der  Tat  ist  durch  die  Privi- 
legien, die  Otto  ihm  erteilte,  die  weltHche  Macht  der  Hamburger 
Erzbischöfe  geschaffen  worden  ^.  Von  noch  größerem  Werte  war 
es,  daß  es  ihm  gelang,  die  Ansprüche,  welche  Köln  von  neuem 
auf  Bremen  erhob,  abzuwehren.  Dadurch,  daß  im  Jahre  947  in 
dem  dänischen  Missionssprengel  drei  von  Hamburg  abhängige  Bis- 
tümer gegründet  wurden,  trat  der  Fall  ein,  den  Papst  Formosus 
einstmals  für  die  Rückkehr  von  Bremen  in  den  Kölner  Diözesan- 
verband  gesetzt  hatte  ^.  Sofort  machte  Wicfrid  die  Rechte  Kölns 
auf  das  Bremische  Bistum  geltend.  Zwar  bestätigte  Agapet  II. 
die  Vereinigung  der  beiden  Diözesen;  aber  in  Köln  gab  man  sich 
nicht  zufrieden.  Als  Brun  das  Erzbistum  antrat,  scheint  er  die 
Forderung  Wicfrids  wiederholt  zu  haben.  Allein  er  fand  weder 
bei  dem  König  noch  bei  dem  Papst  Zustinamung;  zu  laut  sprach 
das  Interesse  der  Mission  und  der  deutschen  PoHtik  gegen  die 
Schwächung  der  Hamburger  Kirche.  Das  konnte  auch  Brun  sich 
für  die  Dauer  nicht  verbergen:  er  war  großdenkend  genug,  sich  zu 
einem  ausdrückhchen  Verzicht  auf  Bremen  zu  entschließen.  Erst 
seitdem  konnte  man  die  Verbindung  der  beiden  Diözesen  als  definitiv 
betrachten*.     Adaldag  vertrat,  indem  er  Bremen  behauptete,  mehr 


^  Adam  U,  1  S.  42 :  Genere  illustris  .  .  decorus  specie. 

-  S.  Dehio  I  S.  109  ff.  '  S.  Bd.  II  S.  687  Anm.  3. 

^  Adam  II,  5  S.  45  f.  Dehio,  I  S.  128,  verwirft  die  Nachricht  von  dem 
Verzicht  Bruns.  Ich  zweifele,  ob  mit  Recht.  Das  Schreiben  Agapets  11. 
vom  2.  Jan.  948  J.W.  3641  zeigt,  daß  der  Anspruch  Kölns  auf  Rückgabe 
Bremens  nicht  erst  von  Brun  erhoben  worden  ist.  Schon  Wicfrid  hatte  un- 
mittelbar nach  der  Gründung  der  dänischen  Bistümer  die  Rechte  Kölns  auf 
Bremen  geltend  gemacht.  Brun  trat  also  in  eine  bereits  im  Gange  befind- 
liche Sache  ein.  Seine  Stellung  wurde  aber  ohne  Zweifel  hier  wie  überall 
beherrscht  durch  die  Rücksicht  auf  die  Politik  seines  Bruders.  Konnte  nun 
Otto  die  Macht  Hamburgs  schwächen  lassen?  Das  ist  schwer  anzunehmen; 
denn  sie  war  für  ihn  politisch  zu  wichtig.  So  rechnete  denn  auch  Adaldag 
von  Anfang  an  auf  die  Zustimmung  Ottos;  das  ergibt  sich  daraus,  daß 
Hadamar  von  Fulda,  der  Vertraute  des  Königs,  seine  Sache  bei  Agapet 
führte.  Es  ist  deshalb  nicht  unwahrscheinlich,  daß  Brun,  der  Genosse  aller 
Pläne  und  Ziele  Ottos,  sich  entschloß,  den  von  seinem  Vorgänger  erhobenen 
Anspruch  fallen  zu  lassen.  Daß  er  seinen  Verzicht  in  die  großtönenden 
Phrasen  des  bischöflichen  Kurialstils  kleidete,  ist  weiter  nicht  auffällig. 
Die  Aufzeichnung,  die  Adam  im  Bremischen  Archive  fand,  wird  demnach 
ganz  wahrheitsgetreu  berichtet  haben  und  Dehios  Schluß:  Die  Erzählung 
klingt  zu  schön,  als  daß  sie  für  wahr  gelten  könnte,  führt  hier  irre.  Daß 
die   Fälschung  der   Bulle    Sergius  EI.  J.W.  3537   und    der  Urkunde  Lud- 


—     94    — 

als  den  Vorteil  seines  Bistums :  er  kämpfte  für  das  allgemeine  Interesse 
gegenüber  dem  Sonderinteresse  Kölns.  Aber  es  wirft  einen  Schatten 
auf  seinen  Namen,  daß  er  seinen  Erfolg  durch  Erdichtung  falscher 
Urkunden,  die  den  Anspruch  Kölns  ausschließen,  zu  sichern  suchte. 

Daß  dieser  Mann  die  Mission  nicht  wie  Bonifatius  oder  Ans- 
kar  trieb,  ist  verständlich.  So  viel  Rühmliches  Adam  von  ihm 
erzählt,  als  Prediger  hat  er  ihn  nicht  gerühmt.  Er  wirkte  auch 
hier  wie  ein  Fürst:  nicht  durch  i^ersönliche  Arbeit,  sondern  leitend 
und  anordnend.  Von  allen  deutschen  Bischöfen  war  er  am  eifrigsten, 
Prediger  zu  den  Ungläubigen  zu  senden  ^  und  für  den  Bau  von 
Kirchen  Sorge  zu  tragen-:  recht  in  seiner  Tätigkeit  war  er  bei 
der  Organisation  der  neuen  Bistümer. 

Mehr  als  er  mußte  Friedrich  von  Mainz  geneigt  sein,  in  der 
älteren  Weise  unter  den  Wenden  zu  wirken.  Auch  wird  man 
kaum  bezweifeln  können,  daß  er  wirklich  den  Heiden  predigte^. 
Er  mußte  sie  nicht  jenseits  seiner  Diözese  suchen:  schon  wenn  er 
in  Saalfeld  verweilte'',  so  befand  er  sich  unter  einer  zum  über- 
wiegenden Teile  wendischen  und  heidnischen  Bevölkerung  ^  Das 
hätte  die  Brücke  zu  einer  Missionstätigkeit  in  größerem  Stile  werden 
können :    aber   dazu   wäre    ein    besseres   Verhältnis    zwischen    dem 


wigs  d.  Fr.  B.M.  899  Adaldag  zur  Last  fällt,  wie  Detio  annimmt,  Krit.  Ausf. 
S.  64,  halte  ich  gleichwohl  für  richtig.  Nur  kann  die  von  Adaldag  produ- 
zierte Bulle  für  Brunos  Entschluß  nicht  ausschlaggebend  gewesen  sein.  Man 
konnte  nirgends  so  schwer  als  in  Köln  durch  sie  getäuscht  werden.  An  der 
Fälschung  der  Bullen  Stephans  VI.  v.  885  und  Sergius'  III.  von  911,  J.W. 
3406  u.  3549,  ist  Adaldag  unschuldig.  Das  ergibt  sich  aus  v.  Pfugk- 
Harttungs  Nachweis  der  Zusammengehörigkeit  dieser  Fälschungen  mit  den 
späteren,  Forsch.  23  S.  199  ff. 

^  Adam  11,5  S.  46:  Alios  fratrum,  qui  in  praedicatione  Danorum  et 
Sclavorum  cum  archiepiscopo  studiosi  fuerunt,  pro  labore  suo  maioribus 
asserunt  cathedris  inthronizatos. 

^  Ib.  11,5  S.  45:  Ecclesiae  in  Sclavania  tunc  primum  constructae; 
11,6  S.  46  (s.  S.  91  Anm.  6);  11,24  S.  59:  Ecclesiae  in  Sclavania  ubique 
erectae  sunt. 

^  Leo  VII.  schreibt  an  Friedrich:  Fidem  s.  Trinitatis,  quam  ludaeis 
et  gentibus  praedicatis,  quam  et  ad  s.  Romanam  ecclesiam  .  .  approbandam 
misistis  etc.,  Ep.  Mog.  14  S.  338.  Das  setzt  eine  Bemerkung  über  die  Pre- 
digt unter  den  Heiden  im  Schreiben  Friedrichs  voraus. 

*  Er  feierte  Weihnachten  952  in  Saalfeld,  Cont.  Regln,  z.  d.  J.   S.  165. 

^  Saalfeld  wird  um  die  Mitte  des  12.  Jahrh.  als  in  regione  Sclavorum 
gelegen  bezeichnet,  Ann.  Disib.  z.  J.  1077,  Böhmer,  Font.  III  S.  190.  Das 
dortige  Kloster  stiftete  Anno  von  Köln  i.  J.  1071,  da  der  Orlagau  noch  fast 
ganz  heidnisch  war,  Reg.  Mogunt.  I  S.  195  Nr.  66. 


—     95     — 

König  und  dem  Erzbischof  notwendig  gewesen.  Die  politischen  Miß- 
helUgkeiten  zwischen  beiden  Männern  konnten  nur  hindern.  Die 
übrigen  Grenzbischöfe  standen,  soviel  wir  sehen  können,  dem  Ge- 
danken der  Missionstätigkeit  ganz  ferne,  Poppo  von  Würzburg 
war  ein  Mann  von  offenem  Sinn  für  literarische  und  theologische 
Bildung^;  aber  den  wendischen  Teil  seiner  Diözese  vernachlässigte 
er,  wie  es  seine  Vorgänger  getan  hatten.  Bernhard  von  Halber- 
stadt förderte  eifrig  die  Vermehrung  der  klösterlichen  Stiftungen, 
an  denen  seine  Diözese  ohnehin  schon  überreich  war'^.  Aber  daß 
ihm  das  Verständnis  für  die  Aufgaben  der  Mission  abging,  bewies 
er  durch  seinen  konsequenten  Widerspruch  gegen  die  Errichtung 
des  Magdeburger  Erzbistums.  Der  Verdener  Bischof  Amolong  war 
ein  vornehmer  Herr,  ein  Bruder  des  sächsischen  Herzogs  Hermann : 
er  freute  sich,  seine  Kathedralkirche  in  prächtiger  Weise  zu  erneuern  ^; 
aber  von  anderen  Taten,  die  er  vollbrachte,  hören  wir  nichts. 

Es  ist  begreiflich,  daß  die  wenigen  Notizen,  die  wir  über  das 
Eindringen  der  christhchen  Predigt  in  das  Wendenland  besitzen, 
uns  die  Vorstellung  einer  sehr  zerstreuten  Tätigkeit  gewähren.  Der 
erste  Wendenprediger,  dessen  Namen  wir  kennen,  ist  Boso,  ein 
Mönch  aus  St.  Emmeram  in  Regensburg  *.  Nicht  wie  die  irischen 
Mönche  des  sechsten  Jahrhunderts  ist  er  aus  eigenem  Antrieb  einem 
unklaren,  aber  mächtigen  Zug  in  die  Feme  gefolgt,  als  er  von  der 
Donau  nordwärts  zog;  auch  kam  er  nicht  wie  die  mönchischen 
Prediger  in  Sachsen  im  Auftrage  seines  Klosters,  sondern  er  folgte 
einem  Befehl  Ottos:  aus  dem  Kloster  ist  er  in  den  Dienst  des 
Königs  berufen  worden.  Wenn  diese  Nachricht  Thietmars  be- 
giTindet  ist,  dann  stand  seine  Berufung  sicher  nicht  allein:  mau 
muß  annehmen,  daß  da  und  dort  im  wendischen  Land  von  Otto 
christHche  Priester  aufgestellt  wurden.  Diese  Tatsache  verliert  das 
Erstaunliche,  das  sie  auf  den  ersten  Blick  hat,  wenn  man  sich 
erinnert,  daß  deutsche  Dienstmannen  zur  Verteidigung  der  über 
das  Wendenland  zerstreuten  Festen  dort  angesiedelt  waren.  Nach 
den  Anschauungen  der  Zeit  verstand  es  sich  von  selbst,  daß  sie 
und  ihre  Knechte  des  kirchlichen  Dienstes  weder  entbehren  wollten, 
noch  konnten  ^     Es  mußten  Kapellen  für  sie  erbaut  und  Priester 


1  Vit.  Wolfk.  4  Scr.  IV  S.  528. 

-  Er  ist  der  Stifter  von  Hadmersleben,  s.  Dipl.  II  S.  11  Nr.  2.  Unter 
seine  Amtsführung  fallen  die  Stiftungen  Geros  und  der  Königin  Mahthild. 

^  Thietm.  II,  32  S.  38 :  De  ligno  fecit  egregiam  et  magnitudine  et 
qualitate  caeteras  precellentem  benedixit.  *  Thietm.  II,  36  f.  S.  41  f. 

5  Wenn  die  ins  Feld  ziehenden  Heere  von  einer  Anzahl  von  Priestern 


—     96     — 

an  denselben  bestellt  werden.  Boso  wird  als  Seelsorger  für  die 
Reisigen,  die  in  Zeitz  lagen  oder  die  in  der  Umgegend  ihre  Lehn- 
und  Eigengüter  hatten,  ins  Wendenland  berufen  worden  sein  ^.  Wie 
hier,  so  war  es  anderwärts:  in  Brandenburg  gab  es  eine  Kirche, 
ehe  das  Bistum  errichtet  wurde-.  Auf  einer  Höhe  am  rechten 
Saaleufer  lag  die  Feste  Kirchberg'':  hier  hat  die  Burg  den  Namen 
von  der  Kirche.  Diese  Beispiele  lassen  einen  Schluß  auf  die  all- 
gemeinen Verhältnisse  zu:  sozusagen  als  Feldprediger  kamen  die 
ersten  christlichen  Priester  in  das  Land  rechts  der  Elbe  und  Saale; 
Burgkapellen  sind  die  Ahnen  unserer  Kirchen ;  die  ersten  Christen- 
gemeinden, die  sich  hier  sammelten,  bestanden  aus  Soldaten. 

Dazu  kam  nun  aber  nach  und  nach  ein  zweites  Element.  Ge- 
wissenhafte Priester  heßen  sich  nicht  daran  genügen,  die  gottes- 
dienstlichen Handlungen  zu  vollziehen  und  ihre  seelsorgerlichen 
Pflichten  an  den  wenigen  Deutschen  auszurichten:  sie  versuchten 
den  Wenden  zu  predigen.  Das  zeigt  wieder  Bosos  Beispiel^.  Er 
war  der  wendischen  Sprache  mächtig  und  suchte  mit  hingebendem 
Eifer  die  Wenden  für  den  christlichen  Glauben  zu  gewinnen.  Nach 
dem  Urteil  Ottos  erwarb  er  sich  dadurch  ein  so  außerordentliches 
Verdienst,  daß  der  Kaiser  es  durch  die  Erhebung  des  Mönchs  auf 


begleitet  wurden  (s.  z.  B.  Karlm.  capit.  a.  742  c.  2  S.  25),  so  konnte  man 
bei  dauernder  Besetzung  unmöglich  eine  ähnliche  Einrichtung  unterlassen. 

^  Zeitz  gehörte  zu  den  Festen  zwischen  Saale  und  Mulde,  s.  Schwarz, 
Anf.  des  Städtewesens  S.  14.  Als  dortselbst  eine  mit  Grundbesitz  ausge- 
stattete Kirche  errichtet  wurde,  erhielt  er  sie  pro  magni  laboris  sui  debita 
remuneratione.  Man  sieht:  Bosos  Dienst  geht  der  Organisierung  der  Zeitzer 
Kirche  vorher. 

2  Vergleicht  man  den  Wortlaut  des  Diploms  für  Brandenburg,  Dipl.  I 
S.  189  Nr.  105,  mit  der  entsprechenden  Stelle  des  Diploms  für  Havelberg, 
S.  156  Nr.  76,  so  zeigt  die  Verschiedenheit  des  Ausdrucks,  daß  dort  eine 
Kirche  schon  bestand,  während  sie  hier  erst  gegründet  werden  sollte.  In 
der  ersten  Urkunde  heißt  es:  Episcopalem  constituimus  sedem,  praeferentes 
ei  religiosum  presulem  Thiatmarum  eidemque  conferentes  ecclesiae  dimidiam 
partem  civitatis  etc.  In  der  letzteren  dagegen  wird  gesagt:  Episcopalem 
constituimus-  sedem,  praeficientes  ei  venerabilem  et  religiosum  praesulem 
Oudonem,  conferentes  .  .  ei  et  ecclesiae  cathadrali  ibidem  ab  eo  consti- 
tuendae  medietatem  castri  etc. 

^  Aus  Thietm.  II,  36  S.  42  ergibt  sich,  daß  es  dort  vor  962  eine  Kirche 
gegeben  hat;  der  Name  Kirchberg  macht  wahrscheinlich,  daß  sie  zugleich 
mit  der  Burg  entstand;  später  hatte  Kirchberg,  ich  verstehe  der  Burg  ward, 
zwei  Basiliken,  Dipl.  II  S.  157  Nr.  139  von  976.  Zu  der  gegenüber  auf  dem 
linken  Ufer  gelegenen  Dornburg  gehörten  drei  Kirchen,   s.  die  angef.  Urk. 

*  Thietm.  II,  37  S.  42. 


—     97     — 

einen  Bischofssitz  meinte  lohnen  zu  müssen  ^.  Man  wird  deshalb 
Thietmar  glauben  dürfen,  daß  seine  Predigt  Erfolg  hatte.  Aber 
was  Thietmar  weiter  erzählt,  zeigt  doch,  daß  der  Erfolg  zum  Teil 
recht  äußerlich  war.  Es  ist  bekannt,  wie  allgemein  üblich  in 
Deutschland  der  Gesang  des  Kyrie  eleison  war :  man  sang  es  in 
der  Kirche  und  auf  der  Wallfahrt,  an  den  cln-istlichen  Freuden- 
festen und  iri  der  Schlacht.  Boso  suchte  auch  die  Wenden  daran 
zu  gewöhnen,  daß  sie  diese  Worte  sängen:  er  erklärte  ihnen  ihren 
Sinn  und  den  Segen,  den  solcher  Gesang  bringe.  Sie  gehorchten 
ihm  scheinbar;  aber  dem  Mönch  zum  Hohne  sangen  sie  ein  paar 
ähnlich  khngende  slavische  Worte,  die  den  Sinn  ergaben:  die  Erle 
steht  im  Gebüsch.  Die  Anekdote  wirft  Licht  auf  die  Verhältnisse : 
die  Unterworfenen  hatten  nicht  den  Mut,  den  deutschen  Priester 
zurückzuweisen;  aber  die  Behgion,  die  er  ihnen  brachte,  lehnten  sie 
ab:  sie  diente  ihnen  zum  Gespött.  Nur  sehr  allmählich  kann  dem- 
nach die  Wendenpredigt  Frucht  getragen  haben. 

Zu  dem  deutschen  Krieger  und  dem  wendischen  Christen  kamen 
als  dritter  Bestandteil  der  werdenden  Kirche  im  Wendenland  die 
ersten  deutschen  Einwanderer.  Denn  unter  den  Ottonen  begann 
der  Zuzug  aus  Deutschland.  Daran  ist  freilich  nicht  zu 
denken,  daß  freie  Deutsche  damals  schon  in  dichten  Scharen  in 
das  Land  geströmt  wären:  die  Zeit  der  Bauemkolonisation  kam 
erst  im  zwölften  Jahrhundert.  Aber  die  ersten  Vorstöße  geschahen 
wenigstens  im  Sorbenlande  schon  früher.  Die  weiten  Striche  rechts 
der  Elbe  waren  sehr  verschieden  dicht  bevölkert.  Nicht  nur  das 
rauhe  Gebirgsland,  das  die  wendischen  Gegenden  von  Böhmen 
trennt,  war  noch  unberührte  Waldwildnis  "■^,  sondern  auch  zwischen 
den  reichlicher  bewohnten  Flußtälern  gab  es  mächtige  Waldbezirke, 
in  denen  menschUche  Niederlassungen  fast  gänzlich  fehlten  ^  Ein 
Beispiel  ist  der  große  Forst  im  Gau  Chutizi,  den  Otto  IL  im  Jahr 
974  an  Gisiler  von  Merseburg  schenkte.  Er  dehnte  sich,  nur  durch 
die  Ansiedelungen  an  der  Elster  und  Pleiße  unterbrochen,  von  der 
Mulde  bis  zur  Saale  aus,  und  kaum  geringer  war  seine  Ausdehnung 
von  Nord  nach  Süd*.     Li   diesen  jungfräuUchen  Wäldern  begann 


1  Brief  Ottos  an  die  sächs.  Großen,  Dipl.  I  S.  503  Nr.  366. 

2  Schulze  S.  20  f.  *  Vgl.  Leo  S.  10  ff. 

"*  Dipl.  II  S.  104  Nr.  90,  vgl.  über  die  gefälschte,  aber  inhaltlich  un- 
anstößige TJrk.  Uhlirz,  Magdeb.  S.  163  ff.  Der  Wald  ist  längst  gerodet; 
die  Ortsnamen  Wolfshain,  Albrechtshain,  Ammeishain,  Lindthart,  Fuchshain, 
Holzhausen,  Probsthaida  etc.  zeigen,  daß  es  durch  Deutsche  geschah.  Die 
Rodung  kann  nicht  vor  dem  11.  Jahrhundert  begonnen  haben;  denn  zur 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  * 


—     98     — 

unter  Otto  I.  die  Eodung,  und  sie  geschah  wenigstens  da  und  dort 
durch  deutsche  Hörige.  AusdrückUch  hört  man  von  solchen  961 
im  Gau  Neletice^;  auch  anderwärts  machen  die  ersten  deutschen 
Ortsnamen  im  Wendenland  wahrscheinlich,  daß  die  neu  entstehen- 
den Orte  durch  Deutsche  bewohnt  wurden  -.  Was  auf  Königsland 
geschah,  haben  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  die  geisthchen  und 
weltlichen  Herren,  die  zu  Grundbesitz  im  Wendenland  kamen ^, 
wiederholt.  Zeuge  davon  ist  wieder  Boso.  Der  Regensburger 
Mönch  hat  mit  der  Rodung  des  Waldes  bei  Zeitz  begonnen:  im 
Schutze  eines  Höhenzugs  siedelte  er  Kolonisten  an;  er  baute  für 
sie  die  erste  steinerne  Kirche  in  diesen  Gegenden.  Da  er  die 
Niederlassmig  nach  seinem  Namen  nannte*,  so  ist  wahrscheinlich, 
daß  er  nicht  Wenden,  sondern  Deutsche  dorthin  geführt  hatte.  Die 
Ansetzung  von  deutschen  Hörigen  scheint  sich  rasch  bewährt  zu 
haben.  Denn  schon  im  Anfang  des  elften  Jahrhunderts  plante  man 
in  Merseburg  eine  Kolonisation  in  großem  Maßstab:  Heinrich  II. 
schenkte  dem  Bistum  je  zwei  Famiüen  voq  jedem  Königshof  in 
Sachsen  und  Thüringen^;  man  kann  nur  vermuten,  um  die  Be- 
siedelung  des  kirchlichen  Besitzes  möglich  zu  machen. 

Wir  können  uns  keine  Vorstellung  von  Bosos  Persönlichkeit 
machen.  In  Regensburg,  wo  man  Grund  gehabt  hätte,  stolz  auf 
ihn  zu  sein,  wurde  er,  wie  es  scheint,  bald  vergessen.  Keiner  dfer 
Regensburger  Schriftsteller  nennt  seinen  Namen.  Auch  in  Sachsen, 
wo  man  Ursache  hatte,  ihm  dankbar  zu  sein,  fand  er  keinen  Bio- 
graphen. Thietmar,  der  ihn  erwähnt,  interessierte  sich  doch  mehr 
für  das,  was  der  Kaiser  ihm  schenkte,  als  für  das,  was  er  war 
und  was  er  leistete.  Und  doch  ist  sein  Name  bedeutend:  er  steht 
da  für  alle  die  namenlosen  Helden,  die  zugleich  als  Prediger  des 
Christentums  und  Pioniere  deutschen  Wesens  in  den  barbarischen 


Zeit  Thietmars  von  Merseburg  war    der  Wald    noch   intakt     Ende  des  13. 
Jahrhunderts  war  sie  zum  größten  Teil  vollendet,    Cd.  Saxon.  II,  8  S.  8  ff'. 

1  Dipl.  I  S.  318  Nr.  282. 

2  Dipl.  I  S.  231  Nr.  152  v.  26.  Juni  952  Brehstedi  bei  Halle,  S.  394 
Nr.  278  V.  28.  März  965  Rosburg  im  Gau  Serimunt;  II  S.  156  Nr.  139  v. 
1.  Aug.  976  Buosendorf  im  Gau  Plisni  und  Buosenrod  im  Gau  Puonzouua; 
Thietm.  III,  1  S.  49  Gunthorp  b.  Leipzig. 

3  Vgl.  die  Tauschurk.  Dipl.  I  S.  231  Nr.  152. 

*  Thietm.  II,  36  S.  41 ;  man  denkt  dabei  gewöhnlich  an  Bosau,  wo  später 
Bischof  Dietrich  ein  Kloster  gründete.  Doch  ist  fraglich,  ob  mit  Recht;  denn 
der  Berg,  auf  dem  Bosau  lag,  hieß  Buzowe,  der  Name  Bosau  ist  also  wendisch 
und  nicht  von  Boso  abzuleiten.  Urk.  B.  Dietrichs,  Schöttgen  u.  B^reysig, 
Dipl.  II  S.  419  Nr.  2.. 

^  Dipl.  III  S.  258  Nr.  221  v.  28.  Juli  1010. 


—     99     — 

Osten  vordrangen.  Der  einzelne  erreichte  wenig,  unbemerkt  ging 
seine  Arbeit  vorüber;  aber  Jahrzehnt  für  Jahrzehnt  summierten 
sich  die  unbeachteten  Taten  und  die  unmerkhchen  Ereignisse:  das 
Resultat  war,  daß  neue  Zustände  sich  zu  bilden  begannen. 

Ben  Anfängen  des  Christentums  im  Wendenland  nicht  minder, 
wie  im  skandinavischen  Missionsgebiet  Hamburgs,  suchte  Otto  „Halt 
und  Förderung  zu  gewähren  durch  die  Gründung  neuer  Bistümer. 
Fast  gleichzeitig  traten  die  nordischen  Sulfraganbistümer  Hamburgs 
und  die  ersten  slavischen  Bistümer  ins  Leben.  Wahrscheinlich 
war  es  der  Tod  Gorms,  der  den  Gedanken  wachrief,  die  Organi- 
sation einer  nordischen  Kirche  zu  unternehmen  \  Denn  solange  er 
lebte,  konnte  daran  schwerlich  gedacht  werden:  man  war  zufrieden, 
daß  die  Tätigkeit  der  deutschen  Priester  gestattet  wurde.  War 
nun  auch  die  nationale  Strömung  in  Dänemark  so  mächtig,  daß 
Harald  Blauzahn  nach  seiner  Thronbesteigung  den  Übertritt  zum 
Christentum  zunächst  unterließ,  so  mußte  doch  die  Gunst,  deren 
sich  die  Christen  bei  ihm  erfreuten,  dazu  ermutigen,  einen  Schritt 
vorwärts  zu  tun:  man  war  gewiß,  daß  er  die  Gründung  von  Bis- 
tümern nicht  als  Herausforderung  betrachten  würde.  So  wurden 
denn  im  Jahre  947  oder  kurz  vorher  Bischöfe  für  Schleswig,  Ribe 
und  Aarhus  bestellt-.     In  einer  Bulle  vom  2.  Januar  948  spricht 


^  Die  Geschichte  Dänemarks  und  dessen  Verhältnis  zu  Deutschland  im 
Beginn  der  Regierung  Ottos  liegt  im  dunkeln.  Wie  viel  sich  gegen  die 
Erzählung  Adams  II,  3  S.  44  einwenden  läßt,  hat  Grund  (Forsch.  XI  S.  563  ff.) 
dargetan.  Nicht  einmal  das  Todesjahr  Gorms  ist  sicher.  Die  einen  nehmen 
an  ca.  936,  andere  941.  So  viel  ich  sehe,  fehlt  für  beide  Annahmen  der 
sichere  Grund.  Sollte  man  nicht  mit  dem  Ansatz  bis  gegen  die  Mitte  der 
vierziger  Jahre  herabrücken?  Denn  es  läßt  sich  nicht  einsehen,  warum  man 
ein  ganzes  Jahrzehnt  nach  seinem  Tode  verstreichen  ließ,  ehe  man  die 
Bistümer  errichtete. 

-  Dieser  Zeitansatz  folgt  aus  der  Bulle  Agapet»  vom  2.  Jan.  948  J.W 
3641.  Hier  bestätigt  der  Papst  Adaldag  das  Erzbistum  Hamburg  cum  illis 
etiam,  qui  nunc  suo  tempore  divina  protegentia  ad  Christi  conversi  sunt 
fidem,  videlicet  episcopis  Danorum,  Norvenorum,  Suoevonum,  nee  non  om- 
nium  septemtrionalium  partium.  Dehio  I  Anmerk.  S.  21  Nr.  4  zu  S.  122 
erklärt  die  Urkunde  für  interpoliert,  Hasse,  SchHL.  Reg.  I  S.  17  betrachtet  sie 
als  Fälschung,  während  Ewald  sie  als  echt  behandelte  und  auch  Dümmler, 
Otto  S.  167  Anm.  2,  kein  Bedenken  aussprach.  Die  Gründe  Hasses  für  die 
Unechtheit  scheinen  mir,  nicht  zwingend.  Dagegen  halte  ich  Dehios  Ein- 
wände für  stichhaltig;  doch  möchte  ich  nicht  den  ganzen  angeführten  Satz 
cum  illis  —  partium  für  eingeschoben  halten.  Denn  der  Vergleich  mit 
der,  auch  von  Dehio  anerkannten  Urkunde  Johanns  XV.  v.  989  (J.W.  3835) 
macht  ziemlich  gewiß,    daß    auch   in  der  Vorurkunde  die  neugegründeten 


—     100     — 

Papst  Agapet  zum  erstenmal  von  den  Bischöfen  unter  den  Dänen. 
Auf  der  Ingelheimer  Synode  im  Juni  948  erschien  Adaldag  mit 
seinen  Sufiraganen,  den  Bischöfen  Hored,  Liafdag  und  Reginbrand: 
zum  erstenmal  trat  der  Erzbischof  von  Hamburg  den  übrigen  Metro- 
politen Deutschlands  wirklich  ebenbürtig  an  die  Seite;  nun  war 
sein  Erzbistum  nicht  mehr  nur  ein  Name\ 

Höchst  eigentümlich  war  die  Lage  der  drei  neuen  Bischöfe. 
Ihre  Diözesen  lagen  jenseits  der  deutschen  Grenzen,  sie  selbst  aber 
waren  Deutsche,  gehörten  als  Suffragane  Adaldags  zu  der  geist- 
lichen Aristokratie  des  Eeichs  und  wurden  wahi'scheiiilich  vom 
König  ernannt^.  Wie  sie  an  den  deutschen  Synoden  Anteil 
nahmen,  so  ließen  sie  sich  nach  dem  Vorbild  ihrer  Amtsgenossen 
von  dem  deutschen  König  Privilegien  erteilen  und  allerlei  Rechte 
übertragen^.     Daß  ilire  Stellung    durch   solche  Anlehnung  an  das 


Bistümer  erwähnt  waren:  man  wird  deshalb  nur  die  Worte  Norvenorum  — 
partium  als  Interpolation  zu  betrachten  haben.  Adam  gibt  als  Ordinations- 
jahr  der  drei  Bischöfe  das  12.  Jahr  Adaldags  an,  II,  4  S.  45,  also  947 — 48, 
da  ev  Adaldags  Episkopat  936  beginnen  läßt.  Man  muß  mit  der  Errichtung 
der  Bistümer  mindestens  bis  in  den  Sommer  947  hinaufrücken ;  denn  sie 
rief  die  Reklamationen  Kölns  hervor,  zu  deren  Beilegung  Adaldag  Hadamar 
von  Fulda  nach  Rom  sandte:  die  Antwort  auf  die  Sendung  war  die  Balle 
vom  2.  Januar  948.  Ich  halte  deshalb  die  Ansicht  v.  Ottenthala  Reg.  166  a, 
die  Weihe  könne  erst  in  Ingelheim  stattgefunden  haben,  für  wenig  wahr- 
scheinlich. 

1  M.G.  C.I.  I  S.  13  f.;  vgl.  Ann.  Flod.  z.  948  Scr.  IH  S.  395.  Über  die 
Personen  wissen  wir  nichts.  Daß  in  Schleswig  und  Ribe  christliche  Ge- 
meinden noch  bestanden,  ist  wahrscheinlich;  s.  Bd.  11  S.  684  und  vit.  Rim- 
berti  18  S.  95. 

"  Adam  II,  3  S.  44  sagt:  Servantur  in  Bremensi  ecclesia  praecepta 
regis  quae  signant,  Ottonem  regem  in  sua  ditione  regnum  Danichm  tenuisse, 
adeo  ut  etiam  episcopatus  ille  donaverit.  Weiland  (z.  d.  angef.  Stelle)  be- 
zieht diese  Nachricht  zur  Hälfte  auf  Otto  II.  und  zur  Hälfte  auf  Ottos 
Diplom  Nr.  294  S.  411.  Das  letztere  mit  Unrecht;  denn  von  Vergebung  des 
Episkopats  ist  in  dieser  Urkunde  nicht  die  Rede.  Aber  auch  das  erstere 
möchte  ich  für  irrig  halten.  Die  Behauptung,  daß  Otto  Dänemark  be- 
herrschte, ist  ersichtlich  (quae  signant)  ein  Schluß  Adams  aus  Urkunden 
Ottos,  die  er  gelesen  hat.  Es  werden  die  Präzepte  gewesen  sein,  durch 
welche  der  König  Adaldag  beauftragte,  die  Bischöfe  zu  konsekrieren.  In 
ihnen  mag  die  herkömmliche  Formel  „dare  episcopatum"  gebraucht  worden 
sein.  Daß  Otto  Hored  und  seine  Kollegen  ernannte,  ist  an  sich  wahrschein- 
lich. Es  folgt  aus  seinem  sonst  eingehaltenen  Verfahren.  Was  Adam  erzählt, 
wird  also  im  Rechte  bleiben,  falsch  ist  nur  der  Schluß,  den  er  zieht,  daß 
Dänemark  der  deutschen  Oberherrschaft  unterworfen  war. 

»  S.  das  eben  erwähnte  Diplom  S.  411  Nr.  294  v.  26.  Juni  965,  von 
Otto  III.  988  bestätigt,  II  S.  440  Nr.  41. 


—     101     — 

deutsche  Reich  iu  mancher  Hinsicht  verstärkt  wurde,  ist  leicht  zu 
sehen;  andererseits  ist  aber  auch  klar,  daß  ihre  Tätigkeit  unter 
den  Dänen  dadurch  erschwert  wurde:  sie  mußten  ihren  Diözesanen 
als  feindliche  Vorposten  im  eigenen  Lande  erscheinen.  Und  das 
sollten  sie  nach  Ottos  Plan  ohne  Zweifel  auch  sein.  Da  sie  be- 
stimmte, nicnt  allzuweit  entfernte  Orte  als  Bischofssitze  erhielten, 
so  ist  mehr  als  wahrscheinlich,  daß  feste  Diözesen  für  sie  abgegrenzt 
wurden^.  Aber  sie  sollten  nicht  nur  als  Diözesanbischöfe  arbeiten. 
Der  pohtische  Zweck  ihrer  Ernennung  wurde  nur  dann  erreicht, 
wenn  sie  ihren  Einfluß  auf  die  dänischen  Inseln  ausdehnten.  So 
wurde  ihnen  denn  ausdrücklich  zur  Pflicht  gemacht,  für  die  Be- 
kehrung der  Inseldänen  tätig  zu  sein^.  Aber  wie  hätten  sie  dabei 
rasche  oder  große  Erfolge  erzielen  können?  Noch  Jahrzehnte  nach 
der  Gründung  der  Bistümer  war  das  dänische  Yolk  als  solches 
heidnisch^;  es  war  schon  ein  Erfolg,  daß  manche  bereit  waren, 
Christum  als  einen  Gott  neben  den  andern  Göttern  anzuerkennen  ^. 
Nur  eines  erreichten  die  Bischöfe:  Harald  Blauzalin  entschloß  sich, 
Christ  zu  werden  und  sich  taufen  zu  lassen^.     Dadurch    war    der 


^^Dehios  Satz  S.  122,  daß  an  bestimmte  Sprengel  nicht  gedacht  werden 
könne,  scheint  mir  keineswegs  sicher.  Denn  1.,  widerspricht  er  der  Ana- 
logie der  von  Otto  gleichzeitig  gegründeten  Wil zischen  Bistümer.  Es  läßt 
sich  nicht  absehen,  warum  man  das  kleine  Gebiet  nördlich  der  Schlei  nicht 
zu  teilen  wußte,  wenn  man  das  große  zwischen  Elbe  und  Oder  zu  teilen 
imstande  war.  2.,  legt  der  Bericht  Adams  11,  4  S.  45  die  entgegengesetzte 
Vorstellung  nahe :  er  unterscheidet  klar  zwischen  der  Stellung  der  neuen 
Bischöfe  auf  dem  Festland  und  auf  den  Inseln.  Dort  hatte  jeder  seinen 
festen  Sitz,  war  also  nicht  Regionarbischof,  hier  dagegen  sollten  sie  gemein- 
sam der  kirchlichen  Verhältnisse  sich  annehmen :  sie  handelten  als  Missions- 
bischöfe, ohne  daß  das  Arbeitsgebiet  unter  sie  geteilt  war. 

"  Adam  II,  4  S.  45 :  Quibus  etiam  commendavit  illas  ecclesias,  quae 
trans  mare  sunt  in  Fune,  Seland  et  Scone  ac  in  Sueonia. 

"  Adam  spricht  11,  25  S.  59  von  Zwangsbekehrungen  Haralds,  die 
schließlich  zu  seinem  Sturz  führten. 

^  So  schildert  Widukind  in  einer  freilich  mit  sagenhaften  Nachrichten 
durchzogenen  Stelle  die  Anschauung  der  Dänen,  111,65  S.  80f. 

*  Die  Zeit  ist  nicht  sicher.  Aus  der  Erzählung  Adams  II,  3  S.  44  läßt 
sich  ein  chronolog.  Ansatz  nicht  gewinnen,  da  sie  in  Verbindung  mit  der 
Sage  von  Ottos  großem  Dänensieg  steht;  einen  Anhaltspunkt  bietet  die 
Notiz  Ruotgers,  Vit.  Brun.  40  S.  41,  wonach  die  Taufe  Haralds  während  des 
Episkopats  Bruns  geschah,  also  nach  953.  Nach  Widukind  IH,  65  S.  80  f. 
war  ein  Bischof  namens  Poppe  beteiligt;  aber  das  Wunder,  das  Widukind 
von  ihm  erzählt,  wurde  auch  von  Poppo  von  Schleswig,  Adam  11,33  S.  65, 
und  Poppo  von  Trier  berichtet,  Gesta  Trevir.  31  S.  173. 


—     102     — 

Bestand  der  kirchlichen  Einrichtungen  gesichert,  freihch  nur  solange, 
als  der  König  die  Herrschaft  behauptete. 

Wie  die  Gründung  der  dänischen  Bistümer  im  Zusammenhang 
mit  einem  für  die  deutsche  Politik  günstigen  Ereignis  stand,  so 
scheint  auch  durch  die  Gründung  der  ersten  wendischen  Bistümer 
ein  politischer  Erfolg  ausgenützt  worden  zu  sein.  Wir  haben  der 
Wiedereinnahme  Brandenburgs  gedacht.  Sie  fiel  wahrscheinhch 
in  die  ersten  Jahre  nach  dem  Regierungsantritt  Ottos  \  Tugumir, 
der  seitdem  als  abhängiger  Fürst  an  der  Havel  regierte,  bekannte 
sich,  'so  viel  man  vermuten  kann,  zur  christlichen  Religion":  es 
wurde  alsbald  eine  Kirche  in  Brandenburg  erbaut.  Nachdem  seine^ 
Herrschaft  sich  gefestigt  hatte,  folgte  im  Jahre  948  die  Gründung 
der  beiden  Bistümer  zu  Brandenburg  und  Havelberg  ^.     Man  kann 


1  Die  Erhebung  Tugumirs  läßt  sich  zeitlich  nur  dadurch  bestimmen, 
daß  Widukind  sie  zwischen  Ereignissen  des  Jahres  939  erzählt,  II,  21  S.  48. 

-  Köpke,  Widukind  S.  149,  urteilt  mit  Recht,  daß  die  Identität  des 
Verräters  und  des  im  Möllenbecker  Nekrolog  z.  25.  Mai  genannten  Tugumir 
dux  fast  gewiß  sei.  Unsicher  ist  nur,  ob  er  schon  als  Christ  zurückkehrte, 
oder  erst  nach  seiner  Erhebung  den  Glauben  des  Königs  annahm.  Ich 
halte  das  erstere  für  wahrscheinlicher.  Sein  jahrelanger  Aufenthalt  in 
Deutschland  legt  die  Vermutung  nahe ;  das  Vertrauen,  das  er  bei  Otto  fand, 
bestärkt  sie  und  der  Umstand,  daß  es  in  Brandenburg  schon  vor  der  Grün- 
dung des  Bistums  eine  Kirche  gab  (s.  S.  96  Anm.  2),  dient  zur  Bestätigung. 

"  Die  im  Original  erhaltene  Stiftungsurkunde  für  Brandenburg  ist  am 
1.  Okt.  948  ausgestellt,  Dipl.  I  S.  187  Nr.  105,  vgl.  Dümmler,  Otto  S.  168- 
Anm.  1,  wogegen  die  nur  abschriftlich  erhaltene  Stiftungsurkunde  für  Havel- 
berg den  9.  Mai  946  als  Datum  trägt,  S.  155  Nr.  76.  An  sich  erregt  das 
letztere  Datum  so  wenig  Bedenken  als  das  erstere.  Demgemäß  nimmt  z.  B. 
V.  Heineniann,  Gero  S.  58  u.  61,  an,  daß  die  beiden  Bistümer  zu  verschie- 
denen Zeiten  gegründet  seien.  Dagegen  erweckt  die  Vergleichung  der 
beiden  Urkunden  Bedenken.  Sie  sind  von  Dümmler,  Otto  S.  168,  ausge- 
sprochen worden.  Er  stützt  sich  darauf,  daß  in  beiden  Urkunden  der 
Beirat  des  päpstlichen  Legaten  Marinus  erwähnt  wird,  während  für  einen 
deutschen  Aufenthalt  desselben  in  dem  Jahre  946  jedes  weitere  Zeugnis 
fehlt.  Sicke],  S.  108,  urteilt,  es  sei  nicht  gerechtfertigt,  die  Datumsangabe 
deshalb  zu  verwerfen;  auch  Bresslau,  Forsch,  z.  brand.  Gesch.  I,  2  S.  74  Anm., 
meint,  die  Datierung  der  Urkunde  werde  nicht  angetastet  werden  können. 
Dümmlers  Bedenken  wird  jedoch  dadurch  unterstützt,  daß  es  schwer  glaub- 
lich ist,  daß  Otto  zuerst  ein  Bistum  gründete,  das  hauptsächlich  für  die 
Redarier,  den  tapfersten  und  feindseligsten  Stamm,  bestimmt  war,  während 
er  in  bezug  auf  die  von  einem  Christen  beherrschten  Heveller  nichts  tat. 
Wurden  beide  Bistümer  nicht  gleichzeitig  gegründet,  so  wäre  die  verstän- 
dige Reihenfolge  die  umg'ekehrte  gewesen :  mit  der  Organisation  da  zu  be- 
ginnen, wo  sie  einen  sicheren  Rückhalt  fand,  und  sie  dann  auf  das  unsichere 


—    103     — 

aus  der  Art,  wie  die  neue  Organisation  beurkundet  wurde,  den 
Wert  ermessen,  den  Otto  auf  sie  legte.  Denn  die  bedeutendsten 
Männer  seiner  Umgebung:  außer  dem  päpstlichen  Legaten  Marinus 
die  beiden  Erzbischöfe  Friedrich  und  Adaldag,  Ottos  Bruder  Brun 
und  den  Markgrafen  Gero  nennen  die  Stiftungsbriefe  als  Batgeber 
des  Königs:  wie  eine  Angelegenheit,  welche  die  Gesamtkirche  und 
das  ganze  Eeich  beti'af,  wurde  die  Stiftung  der  Bistümer  betrieben. 
Wenn  man  sofort  bestimmte  Sprengel  für  sie  abzugrenzen  imstaiide 
war,  so  ist  klar,  dass  bei  ihrer  Gründung  ein  nach  allen  Seiten 
reiflich  erwogener  Plan  ausgeführt  wurde. 

Die  Sprengel  waren  sehr  ausgedehnt.  Nicht  weniger  als  zehn 
wendische  Stämme  sollten  ganz  oder  zum  Teil  von  Brandenburg 
aus  geistlich  versorgt^,  d.  h.  für  den  christlichen  Glauben  gewonnen 
werden.  Als  Ostgrenze  dieser  Diözese  wurde  die  Oder,  als  West- 
ünd  Südwestgrenze  die  Elbe  bestimmt;  im  Norden  gehörten  noch 
die  Stämme  der  Vucri  und  Dassiri  zu  ihr;  nach  Südosten  dehnte 
sie  sich  viel  weiter  aus  als  später;  sie  schloß  auch  die  Lausitz  noch 
in  sich.     So  umspannte  sie  ein  Gebiet  weit  größer  als  die  meisten 


Gebiet  auszudehnen.  Es  scheint  mir  deshalb  wahrscheinlich,  daß  die 
Magdeburger  Annalen  im  Rechte  sind,  indem  sie  die  Stiftung  beider  Bis- 
tümer gleichzeitig  ansetzen,  z.  J.  939  Scr.  XVI  S.  143.  Dann  aber  fällt  die 
Stiftung  in  das  Jahr  948.  Nur  in  diesem  Jahr  steht  Marins  Legation  nach 
Deutschland  fest.  Die  Art  aber,  wie  der  Papst  von  seiner  Vollmacht  Kunde 
gibt,  C.I.  I  S.  14,  schließt  mit  beinah  völliger  Sicherheit  aus,  daß  er  zwei 
Jahre  vorher  in  der  gleichen  Stellung  in  Deutschland  anwesend  war.  Man 
wird  also  das  Havelberger  Diplom  als  vordatiert  zu  betrachten  haben.  Da- 
bei ist  nicht  unwahrscheinlich,  daß  sich  die  Vordatierung,  wie  Uhlirz  S.  131  f. 
und  V.  Ottenthai  Reg.  134  annehmen,  daraus  erklärt,  daß  der  Entschluß, 
das  Havelberger  Bistum  zu  gründen,  schon  i.  J.  946  gefaßt  und  eine  Auf- 
zeichnung darüber  gemacht  worden  ist,  aus  welcher  das  Datum  in  die 
Stiftungsurkunde  kam.  Nur  müßte  man  dann  annehmen,  daß  auch  der 
Plan  zur  Gründung  Brandenburgs  schon  länger  feststand.  S,  über  die 
ganze  Frage  F.  Curschmann  im  N.A.  XXVIII  S.  393  ff.  Darüber,  dnß  auch 
der  Inhalt  des  Havelberger  Diploms  Änderungen  erfuhr,  s.  u.  S.  104  Anm.  2. 
^  Moracini,  östlich  von  der  Elbe  und  südlich  von  der  Stremme;  Cieruisti, 
um  Zerbst;  Ploni,  das  Land  an  der  Plane;  Zpriauuani,  an  der  mittleren 
Spree;  Heueldun,  das  Havelland;  Vuucri,  die  Uckermark;  Riaciani  im  Süden 
der  Uckermark;  Dassia,  an  der  mittleren  Havel;  Lusici,  die  Lausitz.  Frag- 
lich ist  Zamcici.  Denn  schon  darüber  läßt  sich  keine  sichere  Entscheidung 
geben,  ob  der  Gau  mit  dem  in  der  Hävelb.  Urk.  genannten  Zemzizi  iden- 
tisch ist.  Unmöglich  ist  es  nicht;  doch  ist  wahrscheinlicher,  daß  es  sich 
um  zwei  Landschaften  handelt.  Man  sucht  dann  das  Brandenb.  Zamcici  im 
Oberbarnim,  das  Havelb.  an  der  Stremme. 


—     104     — 

deutschen  Bistümer.  Nicht  ganz  ebenso  groß  war  der  havelberger 
Spreugel;  er  reichte  im  Nordosten  an  die  Ostsee  und  das  Haff; 
dann  folgte  die  Grenze  dem  Lauf  der  Peene,  sprang  von  ihr  zur 
Eide  über  und  erreichte,  dieser  folgend,  die  Elbe.  Sie  ging  nun 
elbaufwärts  bis  oberhalb  Tangermünde,  wandte  sich  dann  ostwärts 
zur  Stremme  und  folgte  ihr  bis  zu  ihrer  Mündung  in  die  Havel; 
auf  eine  kurze  Strecke  schied  dieser  Fluß  die  beiden  neuen  Bis- 
tümer, dann  lief  die  Grenze  in  nordöstlicher  Kichtung  gegen  das 
Haff.  Zwölf  Stämme  werden  als  in  diesem  Gebiete  wohnhaft  auf- 
gezählt ^. 

Der  Größe  der  Diözesen  entsprach  ihre  reichliche  Ausstattung 
mit  Grundbesitz  und  Einkünften.  Jedes  Bistum  erhielt  die  Hälfte 
der  bischöflichen  Stadt  und  der  zu  ihr  gehörigen  AVeiler,  Branden- 
burg außerdem  die  Burgwarde  Pritzerbe  und  Ziesar,  Havelberg 
Nitzow;  endlich  Avurden  ihnen  die  Zehnten  mit  kleinen  Ausnahmen 
ausdrücklich  zugesprochen '-. 


*  Zemzizi,  Liezizi,  das  Land  zwischen  der  Elbe  und  dem  Unterlauf  der 
Havel,  Nielitizi,  der  nördlich  hiejrvon  gelegene  Strich,  zu  dem  Havelberg 
gehörte,  Desseiü,  östlich  der  Dosse,  Linagga,  der  unterhalb  Nielitizi  an  der 
Elbe  gelegene  Landstrich,  Murizzi,  die  Umgebung  des  Müritzsees,  Tholenz, 
die  Umgebung  der  Tollense,  Ploth  und  Mizarez,  zwei  kleine  Landschaften 
zwischen  Tollense  und  Peene,  Brotwin  und  Wosze  am  Haff,  Wanzlo,  die 
Insel  Usedom.  Die  Angabe  der  Stämme  stimmt  nicht  völlig  mit  der  An- 
gabe der  Grenze  überein :  Ab  ortu  fluvii  qui  dicitur  Pene  ad  orientem,  ubi 
idem  fluvius  intrat  mare.  Denn  der  Gau  Wosze  lag  wahrscheinlich  auf 
dem  nördlichen  Ufer  der  Peene.  Aber  jene  Bestimmung  war  wohl  nur  so 
gemeint,  daß  die  Mündung  der  Peene  der  äußerste  Punkt  der  Diözese 
sein  sollte. 

"  Die  Annahme,  daß  die  Stiftungsui'kunde  für  Havelberg  uns  nicht  in 
unveränderter  Gestalt  vorliegt,  erhält  durch  das,  was  sie  über  die  Aus- 
stattung des  Bistums  sagt,  eine  Stütze.  Nach  der  Bestätigungsurkunde  Kon- 
rads U.  V.  J.  1150  nämlich.  Cd.  Brand.  II  S.  488  f.  Nr.  4,  stammt  die  Aus- 
stattung von  den  drei  Ottonen  und  Heinrich  IL  Die  Urkunde  Konrads  aber 
enthält  nur  6  mansi  auf  dem  Anger  Wisch  und  den  Weiler  Thadandorpp 
gegen  die  Stiftungsurkunde  mehr,  da  der  Name  iadim  ohne  Zweifel  nur 
Schreibfehler  für  ludini  der  älteren  Urkunde  ist.  Unmöglich  ist  das  alles, 
was  Otto  II.  u.  III.  und  Heinrich  II.  dem  Bistum  übergaben;  es  müssen 
also  ihre  Stiftungen  in  die  Gründungsurkunde  aufgenommen  worden  sein. 
Curschmann  hat  sehr  wahrscheinlich  gemacht,  daß  die  ursprüngliche  Aus- 
stattung sich  auf  den  halben  Burgward  Havelberg  und  Nitzow  beschränkte, 
S.  412  ff.  Von  Otto  IL  u.  III.  stammte  die  Marienburg  mit  ihren  Dörfeim 
und  die  Burgwarde  Plot,  Wittstock  und  Patlitz,  von  Heinrich  IL  der  Land- 
besitz in  den  Gauen  Zemzizi  u.  Mintga  und  der  Zehnte  vom  Tribut  äß^r 
Niedermark  and  der  Redarier,  S,  481. 


—     105     — 

Zu  welchem  Ei'zbistum  die  beiden  neuen  Diözesen  geschlagen 
werden  sollten,  konnte  mau  zweifeln:  ein  klares  Anrecht  auf  die- 
selben hatten  weder  Mainz  noch  Hamburg.  Wenn  Otto  beide  dem 
fränkischen  Erzbistum  einverleibte^;  so  ist  es  möglich,  daß  er  die 
Tätigkeit  Friedrichs  fiir  die  Mission  dadm-ch  belohnte;  aber  ob  es 
wirklich  so  war,  wissen  wir  nicht.  Jedenfalls  wurden  Thietmar  von 
Brandenl>urg  und  Tudo  von  Havelberg  von  Friedrich,  ordiniert 

Dagegen  hatte  Hamburg  auf  den  nördhchen  Teil  des  wendi- 
schen Missionsgebiets  schon  der  geographischen  Lage  nach  un- 
zweifelhaft Anspruch  ^.  War  nun  auch  von  den  dortigen  Erz- 
bischöfen das  Wendenland  lange  vernachlässigt  worden,  so  hatte 
doch  Adaldag  begonnen,  die  Pflichten  seiner  Kirche  auch  den 
Wenden  gegenüber  zu  erfüllen.  Es  war  deshalb  nur  gerecht,  daß, 
als  ein  drittes  wendisches  Bistum  im  Norden  gegründet  wurde, 
dieses  unter  Hamburg  trat.  Als  seinen  Sitz  wählten  Otto  und 
seine  Ratgeber  den  Hauptort  der  Wagrier,  Stargard,  der  auf  der 
äußersten  östhchen  Spitze  Holsteins  lag^.  Wie  schon  der  Name 
sagt,  war  Stargard  ein  längst  bestehender  fester  Platz.  Man  über- 
setzte den  Namen  ins  Deutsche  und  nannte  die  Bischofsstadt 
Oldenburg.  Zum  ersten  Bischof  weihte  Adaldag  einen  Kleriker 
namens  Egward^ 

Es  ist  nicht  überUefert,  in  welches  Jahr  die  Gründung  Olden- 
burgs fällt  ^.     Man  könnte  vermuten,  daß  die  drei  Bischöfe  in  der- 


1  S.  Annal.  Magdeb.  z.  J.  939  Scr.  XVI  S.  143  und  vergleiche  die  Ur- 
knnde  Hattos  v.  Mainz  v.  968,  in  der  er  die  beiden  seiner  Kirche  unter- 
worfenen Bischöfe  aus  seinem  Gf«horsam  entläßt,  Cd.  Brand.  II  S.  436  Nr.  2. 

■^  Die  unechte  Bulle  Anastasius'  III.  J.W.  3551,  welche  als  Grenze  des 
Hamburger  Sprengeis  die  Peene  bezeichnet,  sollte  nur  einen  an  sich  berech- 
tigten Anspruch  ausdräcklich  legitimieren. 

^  Adam  11,18  S.  53:  Waigri,  eorum  civitas  Aldinburg  maritima.  Das 
letztere  Wort  ist  nicht  in  strengem  Sinn  zu  nehmen:  schon  das  Scholion 
zu  Adam  bemerkt:  iuxta  mare.  Helmold  1, 12  S.  29  gebraucht  noch  den 
wendischen  Namen  Staiigard. 

*  Adam  11, 14  S.  50:  Euraccus  vel  Egwardus,  quem  latine  dicimus 
Euagrium.  Waitz  z.  d.  St.  vermutet  in  der  ersten  Form  den  Namen  Ebracher. 

^  Die  Meinungen  gehen  weit  auseinander.  Lappenberg  hat  zuerst 
überzeugend  dargetan,  daß  die  Nachrichten  Adams  und  Helmolds  über  die 
Stiftung  Oldenburgs  sich  nicht  vereinigen  lassen  und  daß  Helmolds  Nach- 
richten wertlos  sind.  Er  entnimmt  Adam,  daß  die  Stiftung  erst  ums  Jahr 
964  erfolgte,  Pertz,  Archiv  IX-  S.  384  ff.  Noch  etwa»  weiter  herab  geht 
Dümmler,  Otto  S.  505  Anm.  2,  indem  er  urteilt,  man  dürfe  sie  kaum  vor 
968  ansetzen.  Breßlau,  Forsch,  z.  brand.  u.  pr.  Gesch..  l,  2  S.  78,  meint,  sie 
müsse  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  erst  nach  968  .aDgesetzt  werden.    Da- 


—     106     — 

selben  Zeit  ihr  Amt  unter  der  feindseligen  heidnischen  Bevölkerung 
antraten,  und  daß  die  Verteilung  ihrer  Diözesen  unter  Mainz  und 
Hamburg  das  Ergebnis  eines  Kompromisses  zwischen  den  beiden 
Erzbischöfen  war;  denn  der  Gedanke  scheint  nahe  zu  liegen,  daß 
Otto  die  gleichzeitige  Organisation  der  sämtlichen  Missionsländer 
plante^.  Auch  in  Schleswig,  Ribe  und  Aarhus  sah  man  ja  im 
Jahre  948  zuerst  Ortsbischöfe.  Aber  ein  poHtisches  Talent,  wie 
Otto  d.  Gr.  es  war,  plant  nicht  abgerundete,  sondern  ausführbare 
Organisationen.  Er  mußte  fragen,  ob  die  Lage  für  die  Errichtung 
eines  Bistums  hinreichend  gesichert  war.  In  Dänemark  war  sie  es 
im  Jahre  947  dank  der  günstigen  Stellmig  Haralds,  nicht  minder 


gegen  folgte  L.  Giesebrecht,  W.  G.  I  S.  172  f.,  Helmold,  indem  er  schon 
i.  J.  936  Marco  als  ersten  Bischof  Oldenburgs  von  Adalward  von  Verden 
die  Ordination  erhalten  läßt;  v.  Heinemann,  Gero  S.  58,  setzt  die  Stiftung 
i.  J.  946,  W.  Giesebrecht,  KZ.  I  S.  333,  in  dieselbe  Zeit  wie  die  der  dänischen 
Bistümer;  Dehio  urteilt,  die  Gründung  des  Bistums  falle  zwischen  948  und 
955,  Krit.  Ausf.  S.  61  f.,  Jensen,  Schl.-Holst.  KG.  1  S.  140,  läßt  den  Helmol- 
dischen  Marco  952  Bischof  werden  und  etwa  969  sterben.  Fest  steht  1. 
die  Unvereinbarkeit  der  beiden  Berichte  und  demgemäß  die  Notwendigkeit, 
von  Helmolds  Nachrichten  abzusehen;  2.  die  Tatsache,  daß  der  erste 
Bischof  nicht  von  Adalward  von  Verden,  sondern  von  Adaldag  von  Ham- 
burg ordiniert  ist,  Adam  11,  24  S.  58  f.  Würde  Ottos  Urk.  Nr.  294  S.  411 
zuverlässiger  sein,  als  sie  ist,  so  gäbe  sie  einen  ziemlich  sicheren  Anhalts- 
punkt dafür,  daß  Oldenburg  am  26.  Juni  965  noch  nicht  bestand.  Allein 
ihre  Echtheit  ist  zu  zweifelhaft,  als  daß  dieser  Anhaltspunkt  viel  Wert 
hätte.  Es  sind  deshalb  die  im  Text  dargelegten  Erwägungen  entscheidend. 
Die  Annahme  von  Dehio  S.  61,  daß  die  Peene  dadurch  Grenze  des  Ham- 
burger Erzstifts  wurde,  daß  das  Bistum  Oldenburg  gestiftet  und  ihm  unter- 
geben wurde,  scheint  mir  nicht  zwingend.  Die  Peene  wurde  Grenze  schon 
durch  die  Stiftung  Havelbergs,  vorausgesetzt,  daß  Hamburg  im  Wendenland 
missionierte.  Denn  dadurch  wurde  das  Hamburger  Missionsgebiet  auf  das 
Land  westlich  der  Peene  beschränkt.  Daß  Adaldag  wirklich  missionierte, 
ist  oben  erwähnt  (S.  94).  Über  den  rätselhaften  B.  Marco  Helmolds  hat 
Breßlau,  D.  Ztschr.  f.  GW.  XI,  1  1894  S.  156  Licht  verbreitet.  Er  weist  ihn 
in  einer  Magdeburger  Aufzeichnung  des  beginnenden  11.  Jahrh.'s  nach, 
nach  der  er  vor  973  Besitz  in  Fallersleben  an  Magdeburg  schenkte.  Es  er- 
gibt sich  aus  ihr  zugleicTi  seine  Identität  mit  dem  Pfarrer  Marco  in  Fallers- 
leben, Dipl.  I  S.  134  Nr.  50  v.  942.  Damit  ist  die  Annahme,  er  sei  eine 
Erfindung  Helmolds,  beseitigt;  Bischof  von  Oldenburg  ist  er  freilich  nicht 
gewesen,  aber  man  wird,  wie  Breßlau,  eine  Vermutung  von  Wigger  wieder- 
aufnehmend, dartut,  in  ihm  den  zweiten  Bischof  von  Schleswig  zu  sehen 
haben,  vgl.  Ser.  ep.  Slesw.  Scr.  XIII  S.  349;  Saxo.  Gram.  X  Scr.  XXIX  S.  65. 
Wahrscheinlich  ist  er  identisch  mit  dem  B.  Merka  bei  Adam  II,  23  S.  58. 
^  Dehio  I  S.  125. 


—     107     — 

im  Jahre  948  bei  den  "Wilzen  infolge  der  Herrschaft  des  Christen 
Tuguniir.  Bei  den  Wagi'iem  dagegen  war  sie  es  in  diesen  Jahren 
keineswegs;  denn  Sehbur,  ihr  Fürst,  war  ein  Heide  ^;  fast  zwei 
Jalirzehnte  später  stand  das  alte  wendische  Heiligtum  in  Oldenburg 
noch  unverletzt.  Beachtet  man  dies,  dann  erscheint  es  als  wahi'- 
scheinlich,  daß  die  Gründung  Oldenburgs  später  erfolgte  als  die 
Brandenburgs  und  Havelbergs.  Egward  wird  erst  im  Jahre  968 
das  bischöfliche  Amt  erhalten  haben. 

Kurz  vorher  nämHch  wurde  Selibur  seiner  Herrschaft  beraubt'-. 
Er  war  seit  langen  Jahren  mit  einem  anderen  Wendenfürsten, 
Mistav,  verfeindet;  schon  die  Väter  wai'en  Gegner  gewesen.  Ihre 
FeindseHgkeit  t\ihrte  zu  gegenseitigen  Beschuldigungen  vor  dem 
sächsischen  Herzog  Hermann :  dieser  entschied  endUch  gegen 
Selibur  und  belegte  ihn  mit  einer  schweren  Geldbuße.  Ergrimmt 
über  seine  Verurteilung  ergriff  Selibur  die  Waffen  gegen  den  Herzog. 
Aber  er  wurde  überwältigt,  die  Feste,  in  die  er  sich  geworfen  hatte 
—  es  war  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  Oldenburg^  —  wurde 
erobert.  Natüi-lich  wurde  ihm  nun  seine  Herrschaft  entzogen; 
Hermann  übertrug  sie  seinem  Sohn,  der  sich  schon  längere  Zeit 
als  Geisel  in  seiner  Umgebung  befand.  Das  letztere  erinnert  an 
die  Einsetzung  Tugumirs.  Man  muß  wieder  vermuten,  daß  der 
neue  Fürst  kein  Heide  gewesen  ist.  Herzog  Hermann  hatte  das 
wendische  Heiligtum  in  der  Stadt  seines  Götterbildes  beraubt,  wahr- 
scheinlich zerstört.  Sollte  er  das  nur  getan  haben,  damit  es  sofort 
wieder  enichtet  würde?  Das.  ist  kaum  zu  glauben.  Hatte  aber 
der  neue  Fürst,  wie  so  viele  Geiseln,  in  seiner  Haft  sich  der  Reli- 
gion des  Siegers  angesclilossen,  dann  war  mit  seiner  Erhebung  die 
Lage  ähnlich  wie  vorher  in  Brandenburg.  Nun  konnte  das  Bistum 
errichtet  werden:  der  neue  Fürst  war  sein  Schützer.  Wie  sollte 
mai>  es  sich  auch  denken,  daß  vorher  die  bischöfliche  Kirche  und 


^  Widuk.  III,  68  S.  82  nennt  noch  um  967  die  Wagrier  pagani,  spricht 
auch  von  dem  Götzendienst  in  der  Feste  Seliburs. 

-  Der  von  Widukind  a.  a.  0.  erzählte  Vorgang  läßt  sich  zeitlich  nicht 
genau  festlegen.  Da  der  bei  Widuk.  III,  70  S.  94  erhaltene  Brief  Ottos, 
der  vom  18.  Jan.  968  datiert  ist,  geschrieben  wurde,  nachdem  Otto  die 
Nachricht  vom  Tode  Wichmanns  erhalten  hatte,  so  muß  die  Entsetzung 
Seliburs  spätestens  ins  Jahr  967  fallen.  Unmöglich  ist  es  jedoch  nicht, 
daß  sie  schon  966  stattgefunden  hatte. 

^  Adam  nennt  II,  18  S.  53  Oldenburg  schlechthin  die  civitas  der 
Wagrier.  Ist  bei  Widukind  III,  68  S.  81  f.  von  der  urbs  des  Wagrierfürsten 
die  Rede,  ohne  daß  sie  genannt  wird,  so  liegt  also  am  nächsten,  an  Olden- 
burgr  zu  denken. 


—     108     — 

der  heilige  Hain  nebeneinander  in  derselben  Burg  sich  befanden? 
Nicht  neben  ihn,  sondern  an  seine  Statt  trat  die  Kirche. 

Der  Sprengel  Oldenbui'gs  umfaßte  den  ganzen  wendischen 
Missionsbezirk  Hamburgs:  er  dehnte  sich  also  von  der  Kieler  Bucht 
südösthch  bis  an  die  Grenze  des  Bistums  Havelberg  aus. 

Zum  oldenburger  Bistum  gehörten  nur  abodritische  Stämme, 
in  der  havelberger  Diözese  bestand  die  Hauptmasse  der  Bewohner 
aus  Liutizen,  mit  denen  jedoch  die  abödritischen  Grenzstämme  ver- 
bunden waren;  ähnlich  waren  im  brandenburgischen  Sprengel  mit 
Liutizen  die  nördlichsten  Sorbengaue  vereinigt. 

Es  erregt  zunächst  Erstaunen,  daß  die  kirchHche  Organisation 
des  Wendenlands  östUch  der  Saale  am  spätesten  in  Angriff  ge- 
nommen wurde.  Denn  hier  waren  die  äußeren  Schwierigkeiten  am. 
geringsten.  Die  deutsche  Herrschaft  über  Sorben  und  Daleminzier 
stand  von  Anfang  an  fester  als  die  über  Redarier  und  Abodriten. 
In  Ottos  Absichten  lag  es  denn  auch  nicht,  gerade  an  diesem 
Punkte  zu  zögern.  Vielmehr  faßte  er  wahrscheinlich  schon  kurz 
nach  der  Errichtung  der  liutizischen  Bistümer  den  Gledanken,  in 
Magdeburg  ein  neues  Erzbistum  für  das  gesamte  Wendenland  zu 
errichten;  ihm  sollten  die  Bistümer,  welche  für  den  breiten  Land- 
strich zwischen  Saale  und  Oder  errichtet  werden  mußten,  unter- 
geordnet werdend  Der  Gedanke  war  klar  und  zweckmäßig: -denn 
durch  die  Gründung  eines  auf  deutschem  Boden,  aber  hart  an  der 
Grenze  des  Wendenlandes  gelegenen  Erzbistums  mußte  die  Energie 
der  Missionsarbeit  mächtig  verstärkt  werden:  Magdeburg  konnte 
das  werden,  was  Salzburg  für  die  Slaven  des  Alpengebiets  gewesen 
war.  Aber  keinem  Plane  des  Königs  stellten  sich  so  viele  Hinder- 
nisse entgegen  als  diesem.  Das,  was  durch  die  Lage  der  Sache 
für  das  allgemeine  Beste  gefordert  war,  wurde  durch  die  Macht 
persönlicher  und  partikularer  Interessen  aufgehalten.  Die  Griindmig 
des  slavischen  Erzbistums  verzögerte  sich  bis  in  die  letzten  Lebens- 
jahre Ottos. 

Magdeburg  war  von  uralten  Zeiten  her  ein  Staj)elplatz  für 
den    deutschen   Handel    mit    den  Wenden.     Als    solcher   wird   es 


^  Für  die  Gründung  von  Magdeburg  vei'weise  ieh,  abgesehen  von  den 
schon  genannten  allgemeinen  Werken  auf  Grosfeld,  Be  archiep.  Magde- 
burgensis  originibus  1855.  Wann  der  Gedanke,  in  Maigd«barg  ein  Erzbistum 
zu  errichten,  gefaßt  wurde,  läißt  sieh  natürlich  nicht  feststellen.  Sieh  er  ist 
nur,  daß  ihn  Otto  i.  J.  948  nofih  nicht  hatte.  Denn  im  anderen  Fall  hätte 
er  Brandenburg  und  Havelberg  jaieht  xmtex  Mainz  gestellt.  Ebenso  sicher 
ist^  daß  ex  L  X  955  schon  ein  fertigem-  Plan  war. 


—     109     — 

schon  in  der  Zeit  Karls  d.  Gr.  genannt^.  Keiner  der  anderen 
deutschen  Handelsplätze  konnte,  was  Gunst  der  Lage  anlangt,  mit 
Magdeburg  wetteifern:  es  war  der  vorgeschobenste  und  doch  zu- 
gleich ein  völlig  sicherer  Ort.  Nur  der  Fluß  schied  hier  deutsches 
und  wendisches  Land,  und  er  schützte  zugleich  die  deutsche  Stadt 
vor  einem  plötzlichen  Überfall  der  Barbaren.  Daß  Karl  d.  Gr.  am 
jenseitigen  Ufer  eine  Feste  errichten  ließ^,  vermehrte  noch  die 
Sicherheit  der  Stadt.  Alle  Bedingungen  waren  gegeben,  um  ein 
rasches  Aufblühen  Magdeburgs  möglich  zu  machen.  Mochten  nun 
auch  die  ununterbrochenen  Kriege  es  dazu  nicht  kommen'  lassen, 
so  mußte  doch  Magdeburg  dank  seiner  glücklichen  Lage  immer 
eine  gewisse  Bedeutung  behaupten. 

Da  Karl  d.  Gr.  die  Wichtigkeit  der  Elbestadt  erkannt  hatte, 
so  ist  es  wohl  glaublich,  daß  die  älteste  der  dortigen  Kirchen  ein 
Werk  seiner  Zeit  war.  Sie  war  dem  heihgen  Stephan  geweiht^, 
und  es  war  ein  Kanonikat  mit  ihr  verbunden.  Man  möchte  ver- 
muten, daß  Karl  diesen  östlichsten  Strich  deutschen  Landes  Kano- 
nikern von  St.  Stephan  in  Metz  zur  Verkündigung  des  christlichen 
Glaubens  anvertraut  hatte  und  daß  das  Stephanstift  an  der  Elbe 
eine  Tochter  des  Domstifts  in  Metz  war;  denn  man  feierte  in 
Magdeburg  im  neunten  Jahrhundert  die  Gedächtnistage  der  Metzer 
Bischöfe  Felix  und  AmuK*.  Doch  scheint  sich  das  Magdeburger 
Stift  im  Laufe  dieses  Jahrhunderts  wieder  aufgelöst  zu  haben.  Man 
hört  später  nicht  wieder  von  ihm"''.  Ln  zehnten  Jahrhundert  wurde 
Magdeburg  der  Hauptort  eines  sehr  ausgedehnten  Burgwards.    Die 


^  Capit.  44,  7  S.  128;  vgl.  chron.  Moiss.  z.  805  S.  308. 

2  S.  oben  S.  72. 

^  Ebenso  die  Kirche  in  Langen- Weddingen,  die  als  eine  der  ältesten 
Kirchen  im  Bistum  gilt,  Gesch.Bl.  III  S.  171  f. 

*  Jostes  hat  in  d.  Ztschr.  f.  d.  A.  1893  S.  129  ff.  einen  Mainzer  Kalen- 
der des  9.  Jahrh;1  mit  Magdeburger  Zusätzen  bekannt  gemacht  und  be- 
sprochen. Der  Kalender  beweist,  wie  er  hervorhebt,  die  Existenz  eines 
Magdeburger  Stifts  oder  Klosters  in  dieser  Zeit.  Die  dort  geteierten  Heiligen, 
die  man  in  Mainz  nicht  kannte,  gehören  zum  Teil  Italien,  zum  Teil  dem 
nördlichen  Frankreich  an.  Da  Beziehungen  zwischen  Magdeburg  u.  Italien 
ausgeschlossen  sind,  so  hat  man  das  Mutterstift  in  Frankreich  zu  suchen. 
Die  Feier  der  beiden  Bischofstage  und  Stephan  als  Namensheiliger  weisen 
auf  Metz  hin. 

5  Die  Kirche  soll  von  der  Elbe  zerstört  worden  sein,  Annal.  Magdeb. 
z.  J.  938  Scr.  XVI  S.  148.  Später  dachte  man  sie  als  einen  Prachtbau: 
Karl  leit  buwen  einen  groten  Tempel  in  sunte  Steffens  ere,  Schöppen- 
chronik  S.  8. 


— .   110     — 

Könige  hatten  einen  Hof  daselbst  K    Ein  paarmal  wird  eine  Magde- 
burger Pfarrkirche  erwähnt^. 

Die  Bedeutung,  welche  der  deutsche  Handelsplatz  für  die 
Kirchengeschichte  gewann,  verdankt  er  dem  Benediktinerkloster  zu 
St.  Peter,  Moritz  und  Innocenz,  daß  Otto  am'^l.  September  937 
stiftete.  Es  war  die  zweite  Klostergründung  seit  seinem  Regierungs- 
antritt; eine  glänzende  Versammlung  geistlicher  Großer  war  dabei 
anwesend.  Neben  den  beiden  Erzbischöfen  Friedrich  und  Adaldag 
sah  man  acht  Bischöfe  aus  den  verschiedenen  deutschen  Stämmen  '^. 
Die  ersten  Insassen  des  neuen  Stiftes  berief  Otto  aus  dem  ältesten 
deutschen  Kloster,  St.  Maximin  bei  Trier*.  Es  war  vor  km'zem 
reformiert  worden ;  er  war  also  sicher,  daß  Abt  Anno  und  seine 
Genossen  gewissenhafte  Beobachtung  der  Regel  in  Magdebm-g 
heimisch  machen  würden.  Auch  dafür  hatte  er  Sorge  getragen, 
daß  es  dem  Kloster  nicht  an  berühmten  Reliquien  fehlte;  von 
König  Rudolf  von  Burgund  hatte  er  sich  den  Leichnam  des 
h.  Innocenz,  den  man  als  Genossen  des  todesmutigen  Führers  der 
thebaischen  Legion  verehrte,  übergeben  lassen:  er  wurde  nach 
Magdeburg  übertragen^.  Zu  diesem  geistlichen  Schatze  kam  eine 
sehr  reichliche  Ausstattung  mit  weltlichen  Gutem;  schon  am  Stif- 
tungstag erhielt  das  Kloster  den  Königshof  in  Magdeburg  mit 
allen  dazu  gehörigen  Orten  in  den  Gauen  Nordthüringen  und 
Belxem,  für  reichlichen  Grundbesitz  war  damit  gesorgt.  Jenseits 
der  Elbe,  im  Wendenlande,  erhielt  es  zwar  kein  Eigentum  an  Grund 
und  Boden,  aber  um  so  wertvollere  Rechte,  Den  Zehnten  von 
dem  Zins  und  den  Verkaufsabgaben  in  den  Gauen  Morazeni, 
Liezizi  und  Hevellun,  und  das  Recht  des  Holzschlags  >  und  der 
Schweinemast  in  den  fiskalischen  Forsten  dieser  Landschaften.  Die 
nächsten  Wochen  brachten   weitere  Vermehrungen   der   Einkünfte 


1  S.  die  Stiftungsurkunde  Ottos  Dipl.  I  S.  101  Nr.  14;  hier  sind  28 
Orte  als  ad  eandem  civitatem  pertinentes  vel  servientes  genannt. 

2  Dipl.  I  S.  123  Nr.  37:  Plebeiam  ecclesiam  in  Magdeburg.  S.  159 
Nr.  79:  Populärem  ecclesiam  in  Magdeburg.  Eine  weitere  Kirche,  St.  Cyriak, 
«tiftete  Markgraf  Gero,  ÜB.  v.  Halberstadt  I  S.  17  Nr.  35. 

^  Baldrich  von  Utrecht,  Udalrich  von  Augsburg,  Thiedhard  von  ^ildes- 
heim,  Ebergis  von  Minden,  Amalrich  von  Speier,  Burchard  von  Würzburg, 
Bernhard  von  Halberstadt,  Amalung  von  Verden. 

*  Ann.  Magdeb.  z.  938  S.  143. 

^  Die  Erwerbung  der  Reliquien  des  Innocenz  wird  von  dem  König  in 
der  Stiftungsurkunde,  von  Widukind  U,  7  S.  40  und  Thietmar  II,  3  S.  19 
erwähnt.  I.  J.  960  kamen  Reliquien  des  Moritz  und  vieler  anderer  Heiligen 
hinzu.  Thietm.  11,17  S.  28;  vgl.  auch  N.A.  XXV  S.  672  ff. 


—   111    — 

und  des  Besitzes;  am  27.  September  überließ  Otto  der  Kongregation 
den  gesamten  in  Magdeburg  anfallenden  ZolP;  am  11,  Oktober 
machte  er  ihr  eine  neue  Landschenkung  im  Nordthüringgau  ^. 

Die  rechtliche  Stellung  des  Moritzklosters  wurde  so  günstig 
als  möglich  gestaltet:  es  erhielt  Königsschutz  und  Immunität,  außer- 
dem das  Recht,  Abt  und  Vogt  frei  zu  wählen.  Die  Kongregation 
sollte  niemand  zu  Dienst  verpflichtet  sein  als  Gott  und  seinen 
Heiligen.  Nur  ihrem  Schutzherrn,  dem  König,  sollte  sie  jährlich 
als  Zins  ein  Roß,  einen  Schild  und  £ine  Lanze  oder  zwei  Pelz- 
mäntel darbringen^.  Etwas  später  unterstellte  Otto  sein  Kloster 
auch  noch  dem  Schutze  des  römischen  Papstes  *. 

Man  sieht  aus  dem  allen,  daß  er  dem  Moritzstift  nicht  ge- 
wöhnliche Bedeutung  zu  verleihen  gedachte.  In  nichts  sollte  die 
neue  königliche  Abtei  hinter  den  alten  mächtigen  Stiftungen  in 
Franken  und  Schwaben  zurückstehen.  So  wurde  denn  auch  der 
Bau  einer  prächtigen  Abteikirche  mit  Eifer  betrieben.  Neun  Jahre 
nach  der  Stiftung,  beim  Tode  der  Königin  Edgith,  war  das  Münster 
schon  vollendet  ^. 

Die  Vermutung  liegt  nahe,  daß  Otto  bei  der  Stiftung  eines 
so  mächtigen  Klosters  in  einer  deutschen  Grenzstadt  an  Missions- 
arbeit der  Mönche  im  heidnischen  Lande  jenseits  des  Stromes  dachte*. 
Aber  die  erste  Ausstattung,  die  er  ihm  gewährte,  macht  daran  irre : 
der  gesamte  Grundbesitz   Magdeburgs   lag   in  Deutschland';    das 


1  Dipl.  I  S.  102  Nr.  15.  Über  die  erste  Ausstattung  des  Klosters  s.  bes. 
Uhlirz,  Exkurs  II  S.  122  ff.  2  ib.  S.  183  Nr.  16. 

3  Ib.  S.  101  Nr.  14;  S.  103  Nr.  16;  Sickel  zeigt  in  den  Vorbemerkungen, 
daß  die  Verleihung  des  Wahlrecbts  schwerlich "  als  Interpolation  zu  be- 
trachten ist. 

4  Erwähnt  in  der  Urkunde  v.  23.  Apr..  941,  I  S.  128  Nr.  37;  vgl.  ep. 
Mogunt.  18  S.  349.     Wann  es  geschah,  weiß  ich  nicht  festzustellen. 

s  Widuk.  II,  41  S.  56 :  Sepulta  est  in  basilica  nova  latere  aquilonali 
ad  orientem.     Ebenso  Thietm.  II,  3  S.  20. 

6  Von  Dümmler,  Otto  S.  66,  Lamprecht,  D.  G.  II  S.  138,  Uhlirz  S. 
13  f ,  Mittag  S.  47  f.  u.  a.  ausgesprochen ;  von  Grosfeld  dahin  gewandt,  daß 
in  Magdeburg  die  Predigt  in  der  wendischen  Sprache  gelernt  werden 
sollte,  S.  4. 

"  In  der  Stiftungsurkunde  werden  die  an  das  Kloster  gegebenen  Orte 
ausdrücklich  als  ex  occidentali  parte  Albis  fluminis  oder  ex  aquilonali  parte 
Horaha  fluminis  (d.  i.  der  Ohre)  gelegen  bezeichnet.  Uhlirz  ist  es  nicht 
entgangen,  daß  Verleihungen  im  Wendenland  unterlassen  wurden:  er  er- 
klärt sich  die  Tatsache  daraus,  daß  sie  keinen  ständigen  Ertrag  gewähren 
konnten,  S.  15.  Der  Grund  ist  genügend,  wenn  Magdeburg  nur  Kloster 
sein  sollte,   ungenügend,   wenn  es  Missionsposten  werden  sollte.     Denn  es 


—     112     — 

wäre  zweckwidrig  gewesen,  wenn  die  Mönche  unter  den  Wenden 
missionieren  sollten.  Man  muß  deshalb  annehmen,  daß  die  Stif- 
tungsurkunde nichts  verschwiegen  hat,  wenn  sie  nur  die  herkömm- 
Hchen  religiösen  Motive  für  die  Gründung  anführt  und  nichts  von 
einem  darüber  hinaus  liegenden  praktischen  Zwecke  sagt.  Eine 
Brüderschaft,  die  der  Regel  gemäß  sich  hinter  den  Klostermauem 
hielt,  um  dort  mit  Psalmengesang  und  Litanei  Gott  und  dem  Hei- 
ligen zu  dienen,  entsprach  der  Gesinnung  Edgiths,  der  Herrin  von 
Magdeburg:  Widukind  charakterisiert  sie  dadurch,  daß  er  erinnert, 
sie  entstamme  einem  Geschlecht,  das  in  der  religio,  der  Frömmig- 
keit der  Mönche,  hervorrage^.  Und  wenn  Otto  nicht  dies  suchte, 
warum  hatte  er  dann  die  Mönche  aus  einem  der  reformierten  Klöster 
Lothringens  herbeigeholt?  Das  alte  mönchische  Ideal  eines  frommen, 
von  dem  Wirken  in  der  Welt  zurückgezogenen  Lebens  hatte  ja 
dort  mit  neuer  Macht  die  Gemüter  ergriffen^;  Männer,  die  geeignet 
waren,  den  Wenden  zu  predigen,  konnte  er  nicht  an  der  Mosel 
suchen;  er  hätte  sie  da  gefunden,  wo  man  wendische  Sprache  und 
Sitte  aus  unmittelbarer  Anschauung  kannte.  Auch  war  Anno  des 
Königs  eigenem  Urteile  nach  nicht  zum  Missionar  geeignet:  als  er 
die  wendischen  Bistümer  besetzte,  hat  er  ihn  übergangen;  unmittel- 
bar danach  aber  ernannte  er  ihn  zum  Bischof  in  seiner  rheinischen 
Heimat,  in  Worms  ^.  Nicht  Wendenmissionare,  sondern  eine  fromme 
Brüderschaft  siedelte  Otto  in  Magdeburg  an.  Diesen  Gedanken 
hielt  er  während  der  nächsten  Jahre  durchaus  fest:  unablässig  ver- 
mehrte und  erweiterte  er  den  Besitz  und  die  Rechte  Magdeburgs, 
Aber  nach  wie  vor  gründete  er  die  Macht  und  den  Glanz  des 
Klosters  nicht  auf  Güter,  die  jenseits,  sondern  auf  solche,  die  dies- 
seits der  Elbe  gelegen  waren:  im  Nordthüringgau,  Harzgau,  Derlin- 
gau,  Hessengau  erhielt  es  immer  ausgedehnteren  Grundbesitz; 
einzelne  seiner  Güter  lagen  an  der  Mündung  der  Elbe,  selbst  fem 
ab  am  Zuidersee*:    aber  länger  als  zwei  Jahrzehnte  lang  besaßen 


liegt  auf  der  Hand,  daß  Missionstätigkeit  leichter  da  geschah,  wo  man 
Eigentum  besaß.  Man  vergleiche  das  ganz  andere  Vorgehen  bei  der 
bairischen  Mission  in  den  Alpen.  ^  Res  g.  Sax.  II,  41  S.  56. 

^  Schon  daß  für  die  reformierten  Mönche  die  Beobachtung  der  Klausur 
selbstverständlich  war,  schließt  aus,  daß  sie  mit  Rücksicht  auf  die  Mission 
berufen  wurden. 

3  Cont.  Regin.  z.  950  S.  164;  Thietm.  11,21  S.  31;  Ann.  Magd.  z.  937 
S.  143. 

*  Nordthüringgau:  Dipl.  Nr.  21  S.  109;  Nr.  37  S.  123;  Nr.  38  S.  124; 
Nr.  74  S.  154;  Nr.  214  S.  296;  Harzgau:  Nr.  41  S.  127;  Nr.  63  S.  144;  Derlin- 
gau  Nr.  43  S.  129;  Hessengau  Nr.  97  S.  180;  im  Lochne  und  Lisgau  Nr.  165 


—     113     — 

die  Brüder  von  St.  Moritz  in  der  nächsten  Nähe,  drüben  über  der 
Elbe,  nicht  ein  einziges  Grimdstück^;  sie  hatten  nur  das  Recht 
auf  einen  Teil  der  Abgaben,  die  von  königlichen  Beamten  erhoben 
und  von  ihnen  an  das  Kloster  abgeliefert  wurden.  So  konsequent 
war  Otto,  seine  Lieblingsstiftung  vor  dem  unsicheren  Besitz  unter 
den  Wenden  zu  bewahren,  daß  er  Güter,  die  im  Slavenland  lagen, 
gegen  deutschen  Grundbesitz  vertauschte,  um  dann  den  letzteren 
an  Magdeburg  zu  übertragen^. 

Durch  die  Freigebigkeit  des  Königs  wurde  das  Moritzkloster 
ungemein  reich ;  es  überstrahlte  gewissennaßen  das  Bistum,  zu  dem 
es  gehörte.  Inzwischen  war  auch  der  Gedanke  der  kirchlichen 
Organisation  des  Missionslandes  an  Otto  herangetreten;  durch  die 
Gründung  von  Havelberg  und  Brandenburg  war  seine  Verwirkhchung 
begonnen.  Nun  erst  ergriff  er  den  Plan,  die  reiche  Stiftung  in 
Magdeburg  zum  Mittelpunkt  der  Missionsarbeit  zu  machen  und  da- 
durch zugleich  ihren  Glanz  und  ihre  Bedeutung  noch  weiter  zu 
erhöhen.  Wir  wissen  nicht,  wann  dieser  Gedanke  zuerst  aufgetaucht 
ist:  möglicherweise  war  schon  die  Ernennung  Annos  zum  Bischof 
von  Worms  ein  vorbereitender  Schritt  zur  Ausführmig;  sicher  ist 
nm-,  daß  im  Jahre  955  der  Plan  bereits  vöUig  gereift  war^:  er 
ging  dahin,  daß  der  Sitz  des  Bistums  von  Halberstadt  nach  Magde- 
burg verlegt  und  ihm  das  Kloster  inkorporiert  werden  sollte,  zu- 
gleich sollte  das  Bistum  zum  Erzbistum  erhoben  und  ihm  die  neuen 
Wendenbistümer  untergeordnet  werden.  Indem  Otto  in  einem  der 
inhaltsschwersten  Augenblicke   seines  Lebens,  unmittelbar  vor  dem 


S.  246;  die  letztgenannten  5  Gaue  liegen  um  den  Harz;  sodann  im  thürin- 
gischen Gau  Engila  Nr.  187  S.  269;  in  den  Gauen  Moside  und  Heiinge  Nr. 
205  S.  284,  Unimoti  Nr.  16  S.  104  an  der  unteren  Elbe;  endlich  in  Deventer 
und  Umgebung:  Nr.  159  S.  241;  Nr.  181  S.  264;  Nr.  216  S.  298. 

1  Die  erste  Schenkung  von  Grundbesitz  im  Slavenland  erfolgte  im 
Frühjahr  961,  s.  Nr.  304  S.  419  und  über  die  Datierung  Sickels  Vor- 
bemerkung. -  Vgl.  Dipl.  I  S.  232  Nr.  152  mit  S.'  247  Nr.  165. 

3  Auskunft  über  Ottos  Pläne  gibt  der  Brief  Wilhelms  von  Mainz,  ep. 
Mogunt.  18  S.  348f.  Hier  ist  ausgesprochen:  1.  daß  im  Jahre  955  die  Ab- 
sicht war,  Halberstadt  zu  verlegen :  Translationem  Halberestetensis  aeclesiae 
me  vivo  non  consentiam;  2.  den  Mönchen  von  Magdeburg  ihren  Besitz  zu 
entziehen:  Monachi  Magadaeburgensis  coenobii  eodem  privilegio  —  daß 
ihre  Stiftung  nicht  verletzt  werden  dürfe  —  a  vobis  sunt  adminiculati; 
3.  den  Sprengel  von  Mainz  zu  verringern:  Minorationem  nostrae  sedis  non 
consentiam;  4.  ein  neues  Erzbistum  zu  gründen:  Se  domi  ferre  tot  pallia 
quot  velit,  das  ein  bisheriger  Bischof  erhalten  sollte;  Sint  tot  pallia 
quot  episeopi.  Die  Kombination  dieser  Aussagen  ergibt  die  im  Texte  ange- 
gebenen Pläne. 

et 
Haiiek,  KirchengeseMclite.    III. 


—     114     — 

letzten  Entscheidungskampf  mit  den  Ungarn,  das  Gelübde  ablegte, 
in  Merseburg  dem  heüigen  Laurentius  zu  Ehren  ein  Bistum  für 
die  Sorben  zu  gründen  ^,  verpflichtete  er  sich  selbst  in  der  feier- 
lichsten Weise  zur  Ausführung  seines  Vorhabens. 

Der  Organisationsplan  Ottos  war  das  Beste,  was  für  die  Grün- 
dung der  Slavenkirche  geschehen  konnte^.  Denn  Halberstadt  war 
das  größte,  besonders  das  an  Klöstern  reichste  Bistum  Sachsens; 
es  hatte  einen  nicht  unbeträchtlichen  slavischen  Bevölkerungsbestand- 
teil, der  schon  christlich,  also  regelmäßig  kirchlich  versorgt  war. 
Hier  konnte  es  demnach  nicht  an  Männern  fehlen,  die  geeignet 
waren,  als  Slavenprediger  zu  arbeiten.  Die  Halberstadter  Diözese 
erstreckte  sich  langhin  an  der  Saale  und  Elbe;  sie  nahm  den 
größten  Teil  der  sorbisch-liutizischen  Grenze  ein,  berührte  sich  mit 
Havelberg,  Brandenburg  und  dem  südhchen  wendischen  Missions- 
gebiet: der  Verkehr  mit  den  wendischen  Bistümern  war  also  überall 
leicht,  zumal  wenn  der  Schwerpunkt  der  Halberstädter  Diözese 
durch  Verlegung  des  Bischofesitzes  nach  Magdeburg  vom  Harz  an 
die  Elbe  verlegt  wurde.  Diese  unter  Ottos  Regierung  mächtig 
aufblühende  Stadt  aber  war  wie  zum  Bischofssitz  geschaffen^. 
Nicht  minder  zweckmäßig  war  die  Absicht,  ein  sorbisches  Bistum 
in  Merseburg  zu  gründen.  Dadurch  wäre  deutsches  und  wendisches 
Gebiet  in  einer  Diözese  vereinigt  worden;  sie  hätte  in  ihrem  deut- 
schen Teil  eine  feste  Grundlage  für  ihren  Fortbestand  erhalten. 

Doch  waren  die  Schwierigkeiten,  die  Ottos  Plan  im  AVege 
standen,  nicht  gering.  Selten  lassen  sich  neue  Einrichtungen  treffeUj 
ohne  daß  alte  Rechte  verletzt  werden;  in  den  kirchlichen  Verhält- 
nissen vollends  ist  stets  der  bisherige  Zustand  mit  dem  Schimmer 
des  geheihgten  Rechtes  umgeben,  Widerspruch  war  deshalb  zu 
erwarten.  Zwar  nicht  von  Halberstadt;  denn  der  dortige  Bischof 
war  der  gewinnende  Teil.  Wohl  aber  von  Mainz.  Wer  konnte  es 
dem  Erzbischof  verübeln,  wenn  er  sich  weigerte,  auf  die  schönste 
unter  seinen  sächsischen  Diözesen,    auf  die  kaum  errichteten  wen- 


1  Thietm.  11, 10  S.  23  f.  Es  leuchtet  ein,  daß  das  Gelübde  die  Organi- 
sationspläne voraussetzt.  Merseburg  gehörte  ja  zum  Bistum  Halberstadt. 
Ich  möchte  deshalb  ebensowenig  wie  ühlirz,  S.  33  Anm.  1,  darin  einen 
plötzlichen  Einfall  erblicken. 

-  Ähnlich  urteilt  v.  Pflugk-Harttung,  Forschungen  25  S.  156. 

3  Vgl.  Uhlirz  S.  42.  Wenn  in  der  Urkunde  v.  9.  Juli  965  S.  415  Nr.  300 
ludaei  vel  ceteri  ibi  manentes  negotiatores  erwähnt  werden,  so  sieht  man, 
daß  Magdeburg  nach  wie  vor  als  Handelsplatz  bedeutend  war.  Wird  i.  J. 
979  neben  der  civitas  das  suburbium  erwähnt,  II  S.  225  Nr.  198,  so  darf 
man  wohl  an  eine  inzwischen  eingetretene  Vergrößerung  denken. 


—     115     — 

discheu  Bistümer,  überhaupt  auf  jede  künftige  Ausdehnung  seines 
Sprengeis  zu  verzichten  ?  Wenn  er  es  tat,  so  setzte  er  sich  bei 
allen  seinen  Nachfolgern  nicht  nur,  sondern  ohne  Zweifel  auch  bei 
seinem  gesamten  Klerus  dem  Vorwurf  aus,  daß  er  die  Pflicht  gegen 
seine  Kirche  gewissenlos  außer  acht  gelassen  habe.  Es  mußte  ein 
Mann  sehr  groß  denken,  wenn  er  sich  selbst  von  dieser  Anschauung 
frei  hielt,  vollends,  wenn  er  es  darauf  ankommen  ließ,  falsch  be- 
m-teilt  zu  werden.  Auch  die  Mönche  in  Magdeburg  mußten  den 
königlichen  Absichten  entgegenstehen.  Otto  hatte  bei  der  Stiftung 
ihres  Klosters  dessen  unveränderten  Bestand  in  der  herkömmhchen 
feierlichen  Porm  sicher  gestellt.  Sollten  die  Mönche  sich  ruhig 
darein  finden,  wenn  er  selbst  seine  Stiftung  ihrem  ursprünglichen 
Zweck  entfremdete?  Dazu  kam,  daß  auf  Anlaß  des  Königs  auch 
der  römische  Papst  Gewähr  für  den  Fortbestand  des  Klosters 
übernommen  hatte.  Er  war  kraft  seines  Amtes  in  der  Kirche 
der  Verteidiger  aller  bestehenden  Rechte,  hier  war  er  doppelt  ge- 
bunden. Konnte  er  stillschweigen,  wenn  die  Geschädigten  seinen 
Schutz  anriefen? 

(3tto  hat  sich  schwerlich  darüber  getäuscht,  daß  er  Wider- 
spruch finden  werde.  Aber  in  der  zuversichtlichen  Weise,  die  ihm 
eigen  war,  glaubte  er  die  Gegengründe  leicht  überwinden  zu  können. 
Sein  Grund  war  fr-eilich  unwiderleglich:  die  geplanten  Einrichtungen 
seien  nötig  um  der  Ausbreitung  des  christlichen  Glaubens  willen \ 
Es  fragte  sich  nur,  ob  man  überall  das  Gewicht  dieses  Grundes 
anerkennen  würde. 

Zunächst  vei-sicherte  er  sich  der  päpstlichen  Zustimmung.  Im 
Sommer  955  sandte  er  den  Abt  Hadamar  von  Fulda  nach  Rom, 
um  mit  Papst  Agapet  II.  zu  verhandebi '-.  Hadamar  war  von  lange 
her  der  Mann  des  königlichen  Vertrauens.  Er  war  ein  großer 
Prälat,  der  es  liebte  glänzend  aufzutreten^;  die  durch  einen  Brand 


J  Daß  Otto  lediglich  hiermit  seine  Absichten  begründete,  ergibt  sich 
aus  dem  angeführten  Briefe  Wilhelms:  Culpam  iustitia  pretendentes  aiunt 
id  fieri  causa  propagandae  christianitatis. 

2  Von  dieser  Sendung  spricht  ebenfalls  Wilhelm.  Aus  seinem  Briefe 
ergibt  sich  zugleich  ibr  Datum.  Wilhelm  schrieb  im  Spätjahr  955,  denn 
sein  Brief  ist  an  Agapet  gerichtet,  kam  jedoch,  wie  die  Antwort,  ep.  19 
S.  350,  zeigt,  erst  nach  dessen  Tod  (1.— 15.  Dez.  955;  in  Rom  an.  Da 
Hadamar,  als  Wilhelm  schrieb,  eben  von  Rom  zurückgekommen  war,  so 
muß  er  im  Sommer  dort  gewesen  sein.  Man  reiste  von  Norddeutschland 
nach  Rom  2  Monate,  s.  vit.  Bernw.  19  Scr.  IV  S.  767,  doch  konnte  man  den 
Weg  sicher  auch  in  kürzerer  Zeit  zurücklegen. 

ä  Wilhelm  spottet :  Auro  gemmisque  farcitus,  ep.  Mog.  18  S.  349. 

8*^ 


—     116     — 

zerstörte  Hauptkirche  seines  Klosters  hat  er  prächtig  erneuert^; 
durch  seiue  gelehrte  Bildung  und  seine  Rednergabe  imponierte  er 
auch  den  anspruchsvollen  Italienern-.  Dem  König  empfahl  ihn 
seine  Klugheit  und  Gewandheit^  nicht  minder,  wie  seine  zweifel- 
lose Zuverlässigkeit*  zum  politischen  Unterhändler.  Sein  scharfer 
Geist  erkannte  leicht  die  Schwächen  der  Menschen :  er  trug  kein 
Bedenken,  durch  sarkastische  Beden  auch  die  Zustände  in  Born 
zu  geißeln  ^.  Überhaupt  scheint  Ehrfurcht  nicht  zu  seinen  gewöhn  - 
liehen  Stimmungen  gehört  zu  haben:  Friedrich  von  Mainz  hatte 
es  während  seiner  Haft  übel  zu  empfindend  Das,  was  man  einen 
frommen  Mönch  nennt,  war  er  denn  auch  nicht  entfernt:  die  Kloster- 
reform war  ihm  in  tiefster  Seele  verhaßt:  man  glaubte,  daß  Erz- 
bischof Friedrich  sie  ihm  zum  Tort  betreibe '. 

Ottos  Wünsche  stießen  in  Bom  auf  keinen  Widerstand.  Agapet 
gab  nicht  nur  seine  Zustimmung  zur  Verlegung  des  Bischofssitzes 
von  Halberstadt  nach  Magdeburg  und  zur  Erhebung  des  Bistums 
zmu  Erzbistum,  sondern  auch  zur  Trennung  der  beiden  wendischen 
Bistümer  von  Mainz;  er  stellte  überhaupt  die  Organisation  der 
wendischen  Kirche  in  das  Belieben  des  Königs  ^.  Nur  einen  Vor- 
behalt mußte  er  machen :  er  mußte  die  Zustimmung  des  Erzbischofs 
von  Mainz  fordern '-'.    Hadamar  war  erstaunt  darüber,  wie  leicht  er 


1  Die  Kirche  brannte  937  ab  und  wurde  948  von  neuem  geweiht,  Flod. 
ann.  z.  d.  J.  S.  398,  vgl.  Widuk.  II,  38  S.  55,  Marian.  Scot.  z.  956  Scr.  V  S.  554. 

^  Agapet  IL  rühmt  den  Abt  als  bene  eruditum  et  eloquentem  virum, 
J.W.  3633.    Freilich  ist  auf  dies  offizielle  Lob  nicht  viel  zu  geben. 

^  Widuk.  111,38  S.  55:  Vir  magnae  prudentiae  ac  industriae. 

*  Ottos  Vertrauen  auf  sie  zeigt  die  Haft  Friedrichs  von  Mainz. 

•*  Epist.  Mogunt.  18  S.  349:  lactatur,  se  domi  ferre  nescio  cuius  munere 
tot  pallia  quot  velit,  empta  centum  libris.  Die  vielen  Pallien  beziehen  sich 
außer  auf  Magdeburg  darauf,  daß  Hadamar  das  Pallium  für  Brun  von  Köln 
erbeten  und  erhalten  hatte,  Ruotg.  vit.  Brun.  26  S.  27.  Daß  er  zugleich 
als  Bote  der  beiden  königlichen  Brüder  in  Rom  war,  zeigt,  daß  Brun  den 
Plänen  Ottos  zustimmte.  Doch  glaube  ich  nicht,  daß  die  Bitte  um  das 
Pallium  für  Brun  die  Unterhandlungen  über  Magdeburg  verhüllen  sollte, 
Dümmler,  Otto  S.  271.  Denn  diese  Verhandlungen  bedurften  weder,  noch 
ertrugen  sie  die  Geheimhaltung. 

®  Widuk.  II,  38  S.  55 :  Pontificem  sub  custodia  tenuit . .  primum  honori- 
fice  sed,  cum  litteras  ab  eo  scriptas  reprehendisset,  satis  severe. 

'  Widuk.  m,  37  S.  55.  »  Ep_  Mogunt.  18  S.  349. 

*  Er  hatte  eben  bestimmt:  Si  quis  eam  (Mogontinam  sedem)  cuiusque 
sit  personae  aliquo  honore  huc  habito  velit  depredari,  ipse  depredetur  et, 
nisi  resipiscat,  aeterno  vinculo  anathematis  .  ,  mancipetur,  ep.  Mogunt.  17 
S.  347 


—     117     — 

in  Rom  zum  Ziele  kam :  man  erzählte  in  Deutschland  eine  Äußerung 
von  ihm,  die  die  Freude  des  Gelingens  nicht  ohne  scharfe  Ironie 
ausspricht:  Pallien  bringe  er  nach  Hause,  soviele  als  er  nur  wolle; 
er  habe  sie  in  Rom  um  hundert  Pfund  gekauft.  Doch  ist  die 
Entscheidung  Agapets  verständlich:  sie  entsprach  durchaus  den 
kirchlichen  Interessen. 

Praktischen  Wert  hatte  sie  jedoch  nur,  wenn  der  Erzbischof 
von  Mainz  den  ihm  angesonnenen  Verzicht  nicht  ablehnte.  Den 
Mainzer  Erzstuhl  nahm  seit  Weihnachten  954  Wilhelm,  ein  Sohn 
Ottos  und  einer  slawischen  Kriegsgefangenen,  ein^.  Er  war  ein 
junger  Mann,  noch  nicht  dreißig  Jahre  alt'-.  Wir  wissen  nicht, 
wo  er  seine  Erziehuig  fand;  man  denkt  wohl  an  Reichenau,  aber 
ohne  daß  sich  für  die  Annahme  viel  sagen  ließet  Jedenfalls 
machte  er  seiner  Schule  Ehre:  wenn  man  ehi  treffendes  Urteil  über 
ein  poetisches  Werk  Innren  wollte,  so  appellierte  man  an  das  Seine*. 
Aber  er  selbst  schrieb  keine  Gedichte:  der  Sinn  des  Königssohns 
wandte  sich  schon  in  jimgen  Jahren  den  wirklichen  Verhältnissen 
zu;  es  charakterisiert  ihn,  daß  er  den  Annalen  des  Klosters  Reichenau, 
die  man  in  Mainz  in  einer  Abschrift  besaß  ^,  eine  Notiz  über  seine 
Wahl  und  Weihe  beizufügen  nicht  unterließ*^.  Als  Mann  des 
praktischen  Lebens  hat  er  sich  später  bewährt:  Widukind  bezeich- 
net ihn  im  Blick  auf  seine  politische  Tätigkeit  als  klug  mid  weise, 
zugleich  als  fromm  und  allen  zugänglich  '.  Dabei  war  er  nicht 
ohne  Ehrgeiz:  auf  die  Würde  eines  päpstlichen  Vikars  und  aposto- 
lischen Legaten,  die  seinem  Vorgänger  erneuert  worden  war,  erhob 
auch  er  Anspruch;  alsbald  nach  seinem  Amtsantritt  schickte  er 
eine  Gesandtschaft  nach  Rom,  die  sie  für  ihn  erbitten  sollte.  Aga- 
pet  zögerte  nicht,  die  Bitte  zu  gewähren  *.  Kein  Wunder,  daß 
Wilhelm  sich  als  der  erste  Bischof  in  Germanien  und  Gallien 
fühlte;  er  war  stolz  darauf  der  Nachfolger  des  Bonifatius  zu  sein, 


1  Widuk.  IIT,  74  S.  85,  Thietm.  II,  35  S.  40. 

2  Er  ist  i.  J.  928  geboren,  Contin.  Regin.  z.  d.  J.  S.  158.  Doch  ist  die 
Jahreszahl  nicht  sicher,  s.  Dümmler,  Otto  S.  8  Anm.  2,  der  sich  für  929  er- 
klärt, welche  Zahl  freilich  um  nichts  sicherer  ist. 

*  S.  Dümmler,  Otto  S.  12  Anm.  4.  Die  von  Thietmar  11,  18  S.  29  er- 
zählte Geschichte  von  der  Erscheinung  des  verstorbenen  EB.  in  Corvey  legt 
die  Vermutung  nahe,  daß  er  dort  Mönch  war;  dann  aber  wird  er  auch 
dort  erzogen  worden  sein. 

■*  Hrotsuith  an  die  Äbtissin  Gerberg  S.  202. 

5  S.  AVattenbach,  GQ.  I  S.  286  u.  440. 

e  Scr.  I  S.  69,  auch  Jaffe,  Bibl.  III  S.  706. 

"  III,  73  S.  85.  «  Epist.  Mogunt.  17  S.  346  f. 


—     118     — 

stolz  auch  auf  seine  ausgedehnte  Diözese:  so  groß,  daß  sie  der  Er- 
weiterung nicht  bedürfe,  und  durch  solche  Privilegien  geschützt, 
daß  sie  nicht  ohne  Rechtsverletzung  verkleinert  werden  könnte^. 

Es  ist  verständlich,  daß  Wilhelm  in  Ottos  Plänen  eine 
Schädigung  seiner  Stellung  erblickte.  In  den  Verzicht  auf  eine 
weitere  Ausdehnung  seines  Sprengeis  hätte  er  sich  finden  können: 
gewiß  nicht  ohne  Absicht  schrieb  er  dem  Papste,  Mainz  bedürfe 
nicht,  daß  man  sein  Gebiet  vergrößere.  Anders  stand  er  der  Ent- 
lassung Halberstadts  aus  dem  Mainzer  Diözesanverband  gegenüber: 
er  lehnte  sie  nmd  ab:  so  lange  er  lebe,  werde  er  weder  der  Ver- 
kleinerung seines  Sprengeis,  noch  der  Verlegung  des  Bistums  nach 
Magdeburg  zustimmend 

Sobald  er  Kenntnis  von  dem  Erlaß  Agapets  erhalten  hatte, 
erklärte  er  das  dem  Papste.  Er  empfand  es  als  Kränkung,  daß 
die  Kurie  entschieden  hatte,  ohne  mit  ihm  verhandelt  zu  habend 
Auch  dafür  war  er  nicht  unempfindlich,  daß  in  der  Motivierung 
der  Organisationspläne  ein  unausgesprochener  Vorwurf  gegen  den 
Episkopat  des  Reichs  lag;  ziemlich  gereizt  schrieb  er  an  den  Papst: 
finde  man,  daß  er  in  Mainz  überflüssig  sei,  so  sei  er  bereit  sich 
zu  den  Heiden  schicken  zu  lassen,  um  ihnen  zu  predigen. 

Agapet  war  schon  tot,  als  Wilhelms  Erklärung  in  Rom  ein- 
traf. Den  römischen  Thron  Jiahm  ein  Knabe  ein,  Johann  XU. 
Es  war  deshalb  nicht  daran  zu  denken,  daß  die  deutschen  An- 
gelegenheiten von  Rom  aus  geleitet  werden  konnten.  Wilhelm  er- 
hielt als  Antwort  ein  Schreiben  voll  großer  Worte  und  allgemeiner 
Redewendungen,  in  dem  aber  weder  die  Verfügung  Agapets  zurück- 
genommen, noch  dem  Erzbischof  Unrecht  gegeben  wurde*.  Er  hielt 
also  an  dem  Widerspruch  gegen  die  Absichten  seines  Vaters  fest. 
Otto  konnte  und  wollte  denselben  nicht  unbeachtet  lassen. 

Die  Folge  war,  daß  die  ganze  Organisation  der  Wendenkirche 
ins  Stocken  kam.  Nicht  einmal  das  auf  dem  Lechfeld  gelobte  sor- 
bische Bistum  trat  ins  Leben.  Es  hätte  ja  dem  Erzbistum  Mainz 
untergeordnet  werden  müssen.  Otto  hätte  sich  dadurch  für  später 
neue  Schwierigkeiten  geschaffen.  Die  Vertagung  der  Gründung  von 
Merseburg  zeigt  somit,  daß  er  den  Gedanken  eines  slavischen  Erz- 


1  Epist.  Mogunt.  18  S.  347  f.  ^  Ib.  S.  349. 

^  Ibid.:  Me  inscio,  non  id  idoneum  rebar:  .me  dico,  qui  prius,  Ger- 
maniae  Galliaeque  alter  iuxta  chrietianitatem  a  vobis,  si  quid  corrigendi 
esset,  corrigere  debuerim,  ego  a  nemine  nisi  a  vobis  pulsavi.  Wilhelm  war 
berechtigt  entrüstet  zu  sein,  da  der  Papst  wenige  Monate  vorher  jeden  mit 
dem  Anathema  bedroht  hatte,  der  den  Mainzer  Erzstuhl  irgendwie  schädigen 
würde,  s.  S.  116  Anm.  9.  *  Epist.  Mogunt.  19  S.  350  f. 


—     119     — 

bistums  nicht  aufgegeben  hatte.  Auch  daran  hielt  er  fest,  daß 
Magdeburg  der  Sitz  desselben  sein  sollte.  Gerade  in  den  Jahren, 
da  der  Plan  zu  ruhen  schien,  baute  Otto  an  dem  Dom  für  das 
neue  Erzbistum  '.  Die  kaum  vollendete  Abteikirche  schien  zu  gering: 
sie  sollte  durch  einen  prächtigen,  von  Mamior  und  Goldschmuck 
strahlenden,  durch  einen  unvergleichlichen  ReHquienschatz  be- 
schirmten Neubau  ersetzt  werden^.  Otto  hat  ihn  nicht  ganz  voll- 
endet^; gleichwohl  erregte  seine  Basilika  die  Bewunderung  auch 
des  nächsten  Jahrhunderts,  das  doch  weit  vollkommenere  Kirchen 
kannte:  selbst  der  Italiener  Bonizo  nannte  sie  einen  Bau  von 
wunderbarer  Schönheit*.  Aber  nicht  der  geringste  Rest  ist  auf 
uns  gekommen.  Nicht  minder  bezeichnend  als  der  Bau  des  Domes 
ist,  daß  Otto  nun  erst  begann,  das  Moritzkloster  mit  Grundbesitz 
im  Wendenland  auszustatten:  er  führte  die  Mönche  dadurch  zur 
Mitarbeit  an  der  Bekehrung  der  Bevölkerung  und  legte  das  Funda- 
ment für  die  Macht  Magdeburgs  in  den  wendischen  Bistümern. 
Zuerst  im  April  961  erhielt  das  Kloster  vier  Weiler  in  dem  zu 
Brandenburg  gehörigen  Gau  Moriziani  ^,  wenige  Monate  später  eine 
Grundschenkung  in  dem  noch  unvergebenen  Gau  Nudiczi  und  bei- 
nahe gleichzeitig  den  ganzen  ebenfalls  noch  nicht  vergebenen  Gau 
Neletize.  An  demselben  Tage  wurde  ihm  der  Zehnte  in  den  Gauen 
Neletizi,  Gunzizi,  Siusile,  Zitice  und  Nudizi  zugesprochen,  d.  h.  in 
den  sorbischen  Gauen  zwischen  der  unteren  Saale  und  der  Elbe, 
die  später  zur  Diözese  Magdeburg  gehörten;  ebenso  der  Zehnte 
von  allen  Abgaben  und  dem  Einkommen  des  Königs  und  der 
Grafen  in  der  Lausitz". 

Es    ist    auf   Grund    dieser  Schenkungen    klar,    daß   Otto  im 


^  Über  die  Baugeschichte  des  Doms,  s.  Sello,  Domaltertümer  (Gesch.Bl. 
Bd.  26  S.  110  ff.). 

-  Thietm.  11,11  S.  24  läßt  den  Bau  nach  der  Lechfeldschlacht  be- 
ginnen; über  den  Reliquienschatz  11,17  S.  28:  es  sollen  in  jedem  Säulen- 
"kapitell  Reliquien  vermauert  worden  sein. 

3'  Vit.  Norberti  19  Ser.  Xll  S.  698.  Nach  Seilos  wahrscheinlicher  An- 
nahme bezieht  sich  diese  Notiz  darauf,  daß  die  Türme  unvollendet  waren 
S.  113. 

*  Ad  amic.  IV  Jaffe,  Bibl.  II  S.  621.  Die  Bauten  Daginos,  Hunfrieds 
und  Werners  scheinen  sich  auf  die  Chorpartie  beschränkt  zu  haben. 

^  Dipl.  I  S.  419  Nr.  304;  daß  die  undatierte  Urkunde  eine  im  April 
961  vollzogene  Handlung  bezeugt,  bemerkt  Sickel  in  der  Vorbemerkung.  I 
S.  316  f.  Nr.  230—32;  vgl.  auch  B.O.  407. 

«  Ib.  S.  316  ff.  Nr.  230—232.  In  Nr.  231  ist  die  Bekehrung  der  Wenden 
ausdrücklich  erwähnt;  Otto  spricht  von  dem  Zehnten,  den  sie  entrichten 
müssen,  quandocunque  per  dei  gratiam  Christiani  effecti  fuerint. 


—     120     — 

Sommer  961  einen  bestimmten  Plan  für  sein  weiteres  Vorgehen 
hatte.  Den  Gedanken,  das  Halberstadter  Bistum  nach  Magdeburg 
zu  verlegen,  hatte  er  aufgegeben;  statt  dessen  dachte  er  im  Slaven- 
land  für  Magdeburg  eine  neue  Diözese  zu  bilden.  Wer  sein  Rat- 
geber hierbei  war^.  braucht  man  nicht  zu  erraten,  Otto  spricht  es 
selbst  aus,  indem  er  in  einer  Reihe  von  Schenkungsurkunden  den 
Erzbischof  Wilhelm  als  "den  Fürsprecher  des  Klosters  nennt  \  Der 
neue  Plan  war  das  Ergebnis  eines  Kompromisses  zwischen  dem 
König  und  seinem  Sohn-.  Der  König  verzichtete  darauf,  das 
ganze  Halberstädter  Bistum  von  Mainz  zu  lösen  und  der  Erzbischof 
gestand  zu,  daß  Magdeburg  mit  einem  kleinen  Teil  der  Halber- 
städter Diözese  von  dieser  abgetrennt  würde. 

Man  kann  nicht  sagen,  daß  der  Plan  dadurch  verbessert 
wurde,  daß  das  wendische  Erzbistum  imn  fast  ausschließlich  auf 
wendisches  Gebiet  beschränkt  sein  sollte.  Diese  Basis  war  für  eine 
intensive  Wirksamkeit  zu  schmal.  Karl  d,  Gr.  hatte  wohl  gewußt, 
weshalb  er  die  Sachsenmission  von  Mainz  und  Köln,  die  Slaven- 
mission  von  Salzburg  und  Aquileja  aus  leiten  ließ.  Jetzt  sollte  das 
neue  Erzbistum  selbst  Missionsgebiet  sein.  Das  war  um  so  un- 
günstiger, als  das  nächstgelegene  wendische  Land  bereits  vergeben 
war:  wenn  man  von  Magdeburg  über  die  Elbe  hinüberblickte,  so 
sah  man  auf  die  brandenburgische  Diözese:  südwärts  zwischen  Saale 
und  Elbe  sollte  Magdeburg  seinen  Sprengel  finden. 

Nachdem  Otto  sich  mit  seinem  Sohne  verständigt  hatte,  brachte 
er  die  Angelegenheit  zum  zweiten  Male  an  den  Papst.  Es  geschah 
bei  seiner  Krönimg  in  Rom.  Daß  man  damals  den  alten  Ge- 
danken, daß  der  Kaiser  kraft  seines  Amts  der  berufene  Beschützer 
der  Kirche  sei,  wieder  betonte,  ist  leicht  verständlich^.  Die  Er- 
weiterung der  deutschen  Grenze  erschien  so  als  Ausdehnung  der 
christUchen  Kirche*.  An  der  Synode,  welche  am  12.  Februar  962 
in  der  Peterskirche  gehalten  wurde,  nahm  der  neugekrönte  Kaiser 
Anteil.  Er  selbst  berichtete  den  Versammelten  über  die  Grund- 
legung der   christlichen  Kirche  unter  den  Wenden   und  über   den 


1  Dipl.  I  S.  316 f.  Nr.  230  f.;  S.  419  Nr.  304.  Ebenso  nach  der  Rück- 
kehr Ottos  aus  Italien:  Nr.  278,  281,  331—333,  345. 

^  Thietmar  läßt  Otto  dem  Erzbischof  geradezu  die  cura  Parthenopolim 
disponendi  übertragen,  II,  18  S.  29. 

3  Vgl.  das  Diplom  Johanns  XII.  J.W.  3690:  (Ottonem)  .  .  ad  defensi- 
onem  sanctae  dei  ecclesiae  in  imperatorem  .  .  unximus. 

^  Ibid.;  Certandum  est,  ut  christianitatem,  quam  deus  omnipotens  per 
servos  suos  coelesti  trophaeo  cottidie  extendit  et  provehit,  nostro  quoque 
per  eum  adiutorio  in  eodem  solidetur  et  maneat. 


—     121     — 

Schaden,  den  der  Maugel  der  kirchlichen  Organisation  dein  Fort- 
schritt der  Bekehrung  bringe.  Papst  und  Synode  beschlossen  den 
Wünschen  Ottos  entsprechend  die  Erhebung  Magdeburgs  zum 
Erzbistum,  die  Unterordnung  des  in  Merseburg  zu  gründenden  Bis- 
tums unter  dasselbe,  und  legten  es  im  übrigen  in  die  Hand  des 
Kaisers  und  seiner  Nachfolger,  die  Diözesen  abzugrenzen  und  neue 
Bistümer  zu  gründen,  wenn  die  fortschreitende  Eroberung  es  not- 
wendig mache.  Die  deutschen  Erzbischöfe  wurden  zur  Unterstützung 
dieser  Maßregeln  verpflichtete 

In  einem  an  den  deutschen  Klerus  und  das  deutsche  Volk 
gerichteten  Schreiben  machte  der  Papst  diese  Beschlüsse  bekannt. 
So  sehr  nach  der  Fassung,  die  sie  hier  erhielten,  der  Papst  als 
handelnd  erscheint,  so  sicher  beweist  doch  der  Inhalt,  daß  er  nur 
das  ausführte,  was  ihm  der  Kaiser  vorschrieb.  Seltsam,  daß  Otto 
weniger  Macht  über  die  deutschen  Bischöfe  hatte,  als  über  den 
Papst.  Auch  jetzt  wieder  scheiterte  die  Ausführung  des  Beschlusses 
an  dem  Widerstand  eines  deutschen  Prälaten. 

Magdeburg  und  Merseburg  gehörten  zur  Diözese  Halberstadt 
Der  Beschluß  der  römischen  Synode  konnte  nur  ausgeführt  werden, 
wenn  Bischof  Bernhard  beide  Orte  und  ihre  Umgebung  aus  seinem 
Diözesanverband  entUeß.  Hatte  der  erste  Plan  Ottos  ihm  die 
erzbischöfliche  Würde  in  Aussicht  gestellt,  so  sollte  er  jetzt  ge- 
wissermaßen die  Kosten  der  Verständigung  des  Kaisers  mit  seinem 
Sohne  tragen.  Dazu  war  der  vornehme^,  alte^,  wie  es  scheint, 
etwas  beschränkte  *  Mann  nicht  zu  bewegen.  Wie  Wilhelm  die  Ab- 
tretung Halberstadts,  so  lehnte  er  den  Verzicht  auf  Magdeburg  ent- 
schieden ab^.  Er  tat,  was  er  konnte,  um  eine  Schädigung  seines 
Bistums  auch   für  den  Fall   seines  Todes  unmöghch  zu  machen*. 


1  Diplom  Johanns  XII.  J.W.  3690. 

2  Annal    Saxo  zu  968  Scr.  VI  S.  621. 

3  Er  war  seit  924  Bischof,  ist  also  spätestens  i.  J.  894  geboren,  und 
war  somit  mindestens  68  Jahre  alt.  Thietmar  läßt  ihn  planus  dierum 
sterben,  II,  18  S.  29. 

*  Er  zeigte  sich  dem  verschlagenen  Lothringer  Gisilberht  minder  ge- 
wachsen als  der  Kämmerer  Hadald;  während  der  letztere  seine  Stellung  zu 
wahren  wußte,  entließ  Gisilberht  den  Bischof  inhonoratum  et  responsui 
incertum,  Widuk.  H,  16  S.  45  f.  ^  Thietm.  II,  11  S.  24. 

6  Vgl.  Bernhards  Urk.  v.  965  Cd.  Anhalt.  I  S.  34  Nr.  44.  Otto  hatte 
dem  Bischof  einen  Hof  in  Magdeburg  auf  Lebenszeit  geschenkt.  Er  über- 
ließ dagegen  in  id  ipsum  tempoiis  den  Zehnten  von  drei  Dörfern  an  das 
Moritzkloster  unter  der  Bedingung,  ut  Halberstadensis  ecclesiae  in  predic- 
tarum  decimis  villarum  suarumque  marcharum  post  obitum  meum  nullum 
patratur  damnum  sed  .     proprium  usum  fructuum  recipiat  et  in  potestate 


—     122     — 

Otto  blieb  nichts  üljrip;  als  /u  warten  und  mit  den  Vor- 
bereitunsjen für  die  Stiftung  fortzufahren.  Er  tat  es,  indem  er  die 
Besitzungen  und  Hechte  des  Moritzklosters  im  Wendenland  noch 
bedeutend  vermehrte';  auch  auf  deutschem  Boden,  besonders  in 
Magdeburg  selbst  und  im  östUcheii  Tetl  der  Halberstädter  Diözese 
•wurde  das  Eigentum  Magdeburgs  an  Grund  und  Boden  und  an 
nutzbaren  Beeilten  weiter  ausgedehnt'-:  man  kann  bemerken,  daß 
(Jtto  den  späteren  Umfang  des  deutschen  Teils  der  Magdeburger 
Diözese  schon  bestimmt  hatte  ■'.  Es  machte  ihm  Freude,  ausdrück- 
lich auszusprechen,  daß,  was  er  schenkte,  zum  Gebrauch  der  Erz- 
bischöfe bestimmt  sei,  die  einstmals  die  Kirche  des  h.  Moritz  leiten 
würden^.  Er  dachte  selbst  an  die  Kosten  für  den  prächtigeren 
Gottesdienst  in  einer  Kathedrale  und  sorgte  für  Lichter  und  Weih- 
rauch'*. Wichtiger  war,  daß  der  Moritzkirche  der  Königsbann  in 
der  Stadt  Magdeburg  verliehen  wurde:  denn  dadurch  wurde  der 
Grimd  zur  Herrschaft  des  Erzbischofs  in  der  Stadt  gelegt*'. 

Der  Zug  nach  Italien  im  Jahre  966  gab  Otto  Aidaß  noch 
einmal  die  höchste  kirchliche  Gewalt  aufzurufen,  um  das  lange  er- 
strebte Ziel  zu  erreichen.     Johann  XH.  Avar  inzwischen  beseitigt; 


mei  successoris  consistat,  quid  de  prefatis  decimis  disponere  velit.  Es  ist 
mir  deshalb  die  Annahme  von  Uhlirz,  Bernhard  habe  sich  schließlich  doch 
nachgiebig  gezeigt,  S.  39,  wenig  wahrscheinlich. 

1  Dipl.  I  S.  395  Nr.  278:  Rosburg  im  Gau  Serimunt;  S.  410  Nr.  293  Lo- 
burg  und  Großtuchheim  im  Gau  Morazeni;  S.  412  Nr.  296  Besitz  in  Pechau 
und  Gommern  im  gleichen  Gau;  S.  443  Nr.  329  Neustadt,  Halle,  Oppin, 
Brachsted  mit  den  Kirchen  im  Gau  Neletizi;  S.  412  Nr.  295  der  Zehnte  vom 
slavischen  Silberzins  im  nördlichen  Teil  der  Bistümer  Brandenburg  und 
Havelberg;  S.  418  Nr.  303  der  Honigzins  im  südlichen  Teil  von  Brandenburg 
und  noch  nicht  vergebenen  Gauen. 

-  Dipl.  S.  415f.  Nr.  300f.:  Bann,  Markt,  Münze  und  Zoll  in  Magdeburg, 
S.  415  Nr.  299:  Zoll  zwischen  Ohre,  Bode  und  dem  Friedrichsweg,  S.  426 
Nr.  312:  Münze  und  Marktzoll  in  Gittelde  (im  Lisgau  im  westlichen  Harz), 
S.  445  Nr.  331 :  das  Nonnenkloster  Kesselheini  im  Maienfeld,  S.  446  Nr.  332! 
den  Hof  Oberwesel  am  Rhein,  S.  447  Nr.  333:  das  Kloster  Hagenmünster 
bei  Mainz  und  Güter  im  Nabe-  und  Speiergau,  S.  471  Nr.  345:  Wulferstedt 
im  Harzgau. 

■'  Das  in  Nr.  299  abgegrenzte  Gebiet  trifft  mit  dem  des  Erzbistums 
zusammen,  s.  u.  S.  127. 

■*•  S.  395  Nr.  278  v.  28.  März  965:  Ex  nostro  iure  et  dominio  in  ius  s. 
Mauricii  martyris  atque  venerabilium  archiepiscoporum  qui  pro  tempore 
füerint  rectores  eiusdem  s.  ecclesiae  .  .  transfundimus.  Vgl.'  Nr.  381  f.  S.  445. 

••  Dipl.  I  S.  411  Nr.  295. 

»  Ib.  S.  415  f.   Nr.  300  vom  9.  .Juli  965:  v?l.  oben  S.  62. 


—     123     — 

Johann  XIII.  verdankte  alles,  was  er  war,  dem  Kaiser.  Hier  konnte 
Otto  der  Zustimmung  gewiß  sein.  Die  Synode  in  S.  Sevenis  zu 
Classe  bei  Ravenna  beschloß  denn  auch  am  20.  April  967  allen 
AVünschen  des  Kaisers  gemäße  Doch  wurden  nicht  einfach  die 
römischen  Beschlüsse  von  962  wieder  aufgenommen,  sondern  man 
ging  weiter.  Die  Synode  sprach  die  Unterordnung  von  Branden- 
bui"g  und  Havelberg  unter  Magdeburg  aus,  und  bestimmte,  daß 
außer  in  Merseburg  in  Zeitz  und  Meißen  neue  Bistümer  emchtet 
werden  sollten.  Wieder  verkündigte  der  Papst  die  Beschlüsse  der 
Versammlung  in  einem  offenen,  an  alle  Christen  gerichteten  Schreiben. 
Wenn  er  dabei  seine  Bewunderung  für  die  Ausdauer,  mit  welcher 
der  Kaiser  im  Dienste  Gottes  arbeite^,  aussprach,  so  möchte  man 
annehmen,  daß  die  getragenen  Worte,  die  in  päpstlichen  Schreiben 
üblich  sind,  in  diesem  Falle  nicht  mehr  aussagen,  als  was  der  Papst 
wirkhch  empfand. 

In  Deutschland  aber  beseitigten  zwei  Todesfälle  die  letzten 
Hindernisse:  Anfang  Februar  968  starb  Bernhard  von  Halberstadt 
und  vier  Wochen  später  Wilhelm  von  Mainz.  Der  Erzbischof  hatte 
die  hochbetagte  Königin  Mahthilde  besucht,  um  sie  vor  ihrem  Tode 
noch  einmal  zu  sehen;  auf  dem  Rückweg  ereilte  ihn,  den  Enkel, 
vor  ihr  der  Tod".  Sobald  Otto  dje  Nachricht  vom  Tode  seines 
Sohnes  erhielt,  sandte  er  den  Abt  Egilulf  von  Hersfeld  nach 
Deutschland,  um  die  Neuwahl  in  Mainz  zu  leiten.  Er  hatte  einen 
Mönch,  Hatto,  den  Nachfolger  Hadamars  in  Fulda,  für  das  Mainzer 
Erzbistum  bestimmt.  Egilulf  fülirte  ihn  nach  Mainz:  dort  wurde 
er  von  Klerus  und  Volk  gewählt*;   dann    eilte  er  zu  dem  Kaiser 


^  Die  hierauf  bezügliclien  Verhandlungen  der  Synode  sind  beurkundet 
in  dem  Diplom  Johanns  XIII.  J.W.  3715.  Als  zweite  Quelle  kommt  in  Be- 
tracht die  8.g.  erectio  eccles.  Magdeburgensis,  ÜB.  d  H.  Halberst.  I  S.  20 
Nr.  39,  auch  bei  Uhlirz  S.  133  ff.  Sie  ist  großen  Teils  in  die  Ann.  Magdeb. 
aufgenommen,  Scr.  XVI  S.  149  f.  Daß  sie  eine  fingierte,  im  Halberstädter 
Interesse  hergestellte  Urkunde  sei,  haben  Dümmler,  Otto  S.  444  Anm.  6,  u. 
a.  angenommen.  Dagegen  verteidigt  sie  Uhlirz,  S.  142  ff.,  von  dem  Gesichts- 
punkte aus,  daß  sie  nicht  als  Diplom,  sondern  als  notitia  iudicatus  zu  be- 
trachten sei;  vgl.  B.O.  474.  Dadurch  verlieren  in  der  Tat  die  Bedenken 
gegen  die  Echtheit  an  Gewicht.  Auch  das  ist  zuzugeben,  daß  die  ah 
Merseburg  gemachten  Abtretungen  nicht  notwendig  in  der  notitia  enthalten 
sein  mußten.  Stimme  ich  Uhlirz  soweit  zu,  so  habe  ich  doch  dagegen  Be- 
denken, daß  Otto  sich  in  bezug  auf  diese  letzteren  Abtretungen  mit  einer 
privaten  Zusage  Hildiwards  begnügte,  S.  150;  s.  hierüber  u.  3.  126  Anm.  1. 

'^  Eins  animum  in  dei  servitio  ita  mirifice  detentum  mirantes. 

"  TViduk.  III,  74  S.  85.   Vit.  II  Mahth.  24ff.  S.  300.    Thietm.  II,  18  S.  29. 

4  Ann.  Hild.  z.  968  S.  23. 


—     124     — 

nach  Italien,  In  Halberstadt  hatte  man  eine  Bestimmung  des 
Kaisers  über  die  Nachfolge  Bernhards  nicht  abgewartet:  schon  am 
30.  März  wurde  der  Propst  Hildiward  von  Klerus  und  Volk  ge- 
wählt, Es*geschah  nach  einer  Anordnung,  die  Bernhard  getroft'en 
hatte  \  SchAverlich  dachte  dieser,  indem  er  seinen  Nachfolger  selbst 
bestimmte,  daran,  seinen  Widerstand  gegen  die  Verkleinerung  des 
Halberstädter  Sprengeis  aufzugeben :  er  wird  vielmehr  die  Wahl  auf 
seinen  Propst  gelenkt  haben,  weil  er  überzeugt  war,  daß  er  in  der 
Opposition  verharren  würde.  Die  Persönhchkeit  Hildiwards  gab 
ihm  Grund  zu  dieser  Annahme.  Denn  er  entstammte  einer  säch- 
sischen Familie,  die  dem  Kaiser  wenig  freundlich  gesinnt  war:  sein 
Vater  Erich  ist  als  einer  der  Mitverschworenen  Heinrichs  im  Jahr 
941  von  den  Mannen  Ottos  getötet  worden  ^,  Jedermann  in  Sachsen 
hatte  den  tapferen  und  entschlossenen  Grafen  hochgehalten.  Um 
so  tiefer  mußte  der  Eindruck  seines  Todes  auf  den  eben  zum  Jüng^ 
ling  heranwachsenden  Sohn  sein  ^,  Ihn  selbst  vertrieb  das  Unglück 
seines  Hauses  aus  der  Heimat:  in  St.  Gallen  ist  er  zum  Kleriker 
gebildet  worden'^.  Später  kehrte  er  wieder  nach  Sachsen  zurück. 
Aber  den  Tod  seines  Vaters  hatte  er  nicht  vergessen:  Otto  selbst 
wußte,  daß  er  ihn  als  ungesühnten  Mord  betrachtete'^.  Wenn  Bern- 
hard diesen  Mann  zu  seinem  Nachfolger  bestimmte,  so  konnte  nie- 
mand an  seinen  Absichten  zweifeln.  Leicht  verständlich  ist  auch, 
daß  er  gewählt  wurde;  denn  in  Halberstadt  war  jedermann,  Kle- 
riker und  Laien,  daran  interessiert,  daß  das  Bistum  nicht  verkleinert 
würde.  Überdies  scheint  die  Beliebtheit  des  Vaters  auf  den  Sohn 
übergegangen  zu  sein;  die  Späteren  sind  einig  in  dem  Lobe  Hildi- 
wards^. Seine  Wahl  konnte  demnach  zu  einer  neuen  Schwierig- 
keit führen.    Gleichwohl  erkannte  sie  Herzog  Hermann,  der  während 


1  Thietm.  11,20  S.  30:  Annal.  Saxo  zu  968  S.  621;  Gest.  ep.  Halberst. 
Scr.  XXIII  S.  85.  Der  30.  März  ist  der  Wahltag.  Daß  er  mit  dem  Tag  in 
Werla  zusammenfällt,  halte  ich  nicht  für  wahrscheinlich;  iadem  die  Halberst. 
Bischofsgeschichte  sagt:  Canonice  est  electus  et  in  Werle  constitutus, 
unterscheidet  sie  electio  u.  constitutio;  nur  die  letztere  fand  in  Werla  statt. 
Von  dem  Tag  daselbst  weiß  auch  Widukind,  III,  70  S.  84. 

2  Widuk.  11,31  S.  52;  Thietm.  11,21  S.  31. 

^  Er  ist  im  Todesjahr  Sigmunds  von  Halberstadt  geboren.  Ann.  Quedl. 
z.  923  Scr.  HI  S.  32.  ^  Thietm    IV,  18  S.  75. 

^  Das  ergibt  sich  aus  seiner  gleich  zu  erwähnenden  Äußerung.   . 

6  Thietm.  IL  20  S.  30:  Ut  erat  sapiens;  IV, 26  S.  79:  Verus  Israelita; 
Ann.  Quedl.  z.  996  S.  73 :  Gemma  sacerdotuni  et  episcopalis  aureum  decus 
dignitatis;  Annal.  Saxo  z.  968  S.  621:  Aureum  decus  priorum  praesulum, 
presentibus  norma,  posteris  sancte  vitae  esemplum. 


—    125     — 

Ottos  Abwesenheit  die  königlichen  Rechte  in  Sachsen  verwaltete^ 
an^.  Otto  jedoch  betrachtete  die  Angelegenheit  damit  nicht  als 
erledigt:  er  beiief  vielmehr  Hildiward  nach  Italien'^.  Man  kann 
nicht  zweifeln,  daß  er  entschlossen  war,  jetzt  die  Sache  zu  Ende 
zu  führen,  und  daß  er  deshalb  von  Hildiward  als  Bedingung  seiner 
Erhebung  den  Verzicht  auf  einen  Teil  der  Diözese  Halberstadt 
forderte.  Wer  möchte  entscheiden,  was  das  Motiv  war,  das  bei 
Hildiward  schMeßlich  den  Ausschlag  gab?  Tatsache  ist,  daß  er  alle 
Fordenmgen  Ottos  zugestand.  Nun  erst  bestätigte  iim  dieser  als 
Bischof.  Indem  er  ihm  den  bischöflichen  Stab  üben-eichte  sagte 
er:  Nimm  hin  das  Wehrgeld  für  deinen  Vater:  auch  diese  Rech- 
nung sollte  zwischen  beiden  Männern  ausgeglichen  sein. 

Die  Verhandlung  zwischen  Otto  und  Hildiward  scheint  in  Rom 
oder  in  Pistoja  im  Sommer  968  stattgefunden  zu  haben  ^.  Ab- 
geschlossen wurde  jedoch  die  ganze  Angelegenheit  erst  im  Herbste 
in  Ravenna*.  Dort  umgaben  den  Kaiser  deutsche  und  italienische 
Bischöfe^  in  großer  Zahl;   man    konnte    wieder  von  einer  Synode 


^  Ann.  Saxo  1.  c;  Gest.  ep.  Halberst.  z.  J.  968  S.  85.  Ich  zweifele,  ob 
Herzog  Hermann  in  besonderem  Auftrag  als  Stellvertreter  des  Kaisers  han- 
delte, Dümmler,  Otto  S.  442;  Uhlirz  S.  53.  Die  beiden  angeführten  Quellen 
sagen  es  nicht;  sie  bemerken  aber:  Otto  Romam  pergens  predicto  duci 
provincie  Saxonie  interira  procurande  remiserat  potestatem.  Es  war  ein 
allgemeiner  Auftrag,  kraft  dessen  Hermann  handelte;  zur  Erteilung  eines 
besonderen  war  die  Zeit  zu  kurz.  Bernhard  ist  am  3.  Febr.  gestorben, 
Otto  aber  befand  sich  im  Frühjahr  968  in  Süditalien:  im  Febr.  in  Benevent, 
im  Mai  zu  Penne  am  Fuß  des  Gran  Sasso  d'Italia.  Sieben  bis  acht  Wochen 
scheinen  mir  zu  kurz,  als  daß  die  Todesnachricht  von  Halberstadt  zum 
Kaiser  und  der  Auftrag  des  letzteren  an  Hermann  zurückgelangen  konnte, 
da  doch  auch  die  Beratung  über  die  Nachfolge  einige  Zeit  in  Anspruch 
nehmen  mußte.  -  Thietm.  11,20  S.  30  f. 

*  An  Rom  zu  denken  legt  die  Nachricht  Thietmars  nahe,  daß  Hildi- 
ward dorthin  berufen  wurde.  Doch  wissen  wir  nicht,  daß  Otto  sich  im 
Sommer  968  in  Rom  aufhielt.  Er  befand  sich  Ende  Juni  in  Pistoja  und 
Umgebung,  Dipl.  I  S.  491  fif.  Nr.  858  ff.  Die  s.g.  Erectio  Magdeb.  erzählt 
nur  von  Verhandlungen  in  Ravenna. 

*  Otto  urkundet  am  2.  Okt.  daselbst,  Dipl.  I  S.  497  ff.  Nr.  361  ff. 

5  DuTch  Hattos  Verzichtsurkunde,  Cd.  Brand.  H  S.  436  Nr.  2,  steht  die 
Anwesenheit  von  6  Bischöfen  außer  Hatto,  Hildiward  und  dem  Erzbischof 
von  Ravenna  fest:  Everaker  von  Lüttich,  Reginald  von  Eich  statt,  Odelrich 
von  Bergamo,  Ermenald  von  Reggio,  Hubert  von  Parma  und  eines  Bischofs 
Milo,  wenn  nicht  dieser  Name  verschrieben  ist.  Die  erectio  ist  von  35 
Bischöfen  unterzeichnet,  die  aber  nicht  alle  anwesend  waren.  Die  Magdeb. 
Annalen  haben  nur  14  Namen,  Scr.  XVI  S.  150.  ühlirz  erklärt  auch  hier 
mit  guten  Gründen  die  Namen  der  erectio  für  echt. 


—     126     — 

reden.     Vor    ihr    sind    die    abschließenden    Urkunden    ausgestellt 
worden  ^. 

Einerseits  gab  der  neue  Erzbischof  von  Mainz  unter  Berufung 
darauf,  daß  die  Ausbreitung  des  Christentums  unter  den  Wenden 
seinen  Verzicht  fordere,  seine  Zustimmung  zur  Errichtung  des  Erz- 
bistums in  Magdeburg  und  des  Bistums  in  Merseburg;  zugleich 
entließ  er  Havelberg  und  Brandenburg  aus  seinem  Diözesan verband  -. 
Andererseits  trat  Hildiward  die  für  die  neuen  Bistümer  notwendigen 
Teile  seiner  Diözese  ab^:    für  Magdebm-g  ungefähr  die  Hälfte  des 


"1  Erhalten  ist  nur  die  S.  125  Anm.  5  erwähnte  Terzichtsurkunde  Hattos, 
die  nicht  datiert  ist,  und  die  notitia  über  die  Abtretungen  Hildiwards  zum 
Besten  Magdeburgs.  Es  scheint  mir  aber  so  gut  wie  sicher,  daß  Hildiward 
seine  Zustimmung  zur  Errichtung  Merseburgs  und  der  dadurch-  bedingten 
Verkleinerung  seiner  eigenen  Diözese  ebenfalls  urkundlich  aussprach.  Aller- 
dings erklärt  Benedikt  VII.  in  einer  Urkunde  von  981  mit  Bezug  auf  Merse- 
burg, daß  es  nicht  der  Fall  war:  Sine  consensu  atque  subscriptione  cano- 
nica  fratris  et  coepiscopi  nostri  Hildewardi,  Cd.  Sax.  reg.  II,  1  S.  14  Nr.  10. 
Allein  es  ist  sehr  unwahrscheinlich,  daß  Otto  und  die  Synode  sich  mit 
einem  formlosen  Verzicht  begnügten.  So  handelte  man  im  Mittelalter 
nicht.  Es  ist  um  so  unwahrscheinlicher,  als  die  Sj-node  von  967  ausdrück- 
lich den  Satz  aufgestellt  hatte :  Sine  consensu  episcopi  sedis  illius  et  archi- 
episcopi  Mogontiacensis  .  .  commutationem  fieri  non  posse.  Er  galt  in  be- 
zug  auf  Merseburg  ebenso  wie  in  bezug  auf  Magdeburg.  Hatto  genügte 
ihm  durch  seinen  Verzicht.  Ist  es  wahrscheinlich,  daß  Otto  zustimmte, 
daß  der  wichtigere  Verzicht  Hildiwards  nicht  beurkundet  wurde,  und  daß 
die  Synode  dies  gut  hieß?  Niemand  wird  dies  behaupten.  Aus  Thietmars 
Bericht  läßt  sieh  nichts  folgern:  er  spricht  ganz  in  derselben  Weise  von 
beiden  Abtretungen,  der  beurkundeten  und  der  angeblich  nicht  beurkun- 
deten. Vollends  aus  II,  43  S.  45  ist  nichts  zu  entnehmen;  denn  hier  handelt 
es  sich  um  die  Ausstattung  Merseburgs,  nicht  um  die  Entschädigung  für 
Halberstadt  (gegen  Uhlirz  S.  150).  Ich  halte  deshalb  auch  nach  den  Dar- 
legungen V.  Pflugk-Harttungs,  Forsch.  25  S.  158,  und  Uhlirz'  für  wahrschein- 
lich, daß  Hildiward  auch  in  bezug  auf  Merseburg  der  Bedingung  der  Synode 
von  967  genügte,  und  daß  diese  Urkunde  zwischen  968  und  981  beseitigt 
wurde.  Der  Vorwurf,  der  hierin  liegt,  trifft  nicht,  wie  Uhlirz  S.  152  annimmt, 
Hildiward:  denn  seine  Verzichtsurkunde  'war  im  Besitz  von  Merseburg;  er 
trifft  also  Gisiler.  An  welchem  Tage  diese  Handlungen  vollzogen  wurden, 
läßt  sich  nicht  feststellen.  Die  Urkunden  vom  2.  Okt.  zeigen,  daß  die 
Gründung  damals  perfekt  war,  I  S.  497  ff.  Nr.  361—63  u.  II  S.  26 f.  Nr.  18  f. 
Sie  können  am  Stiftungstag  ausgestellt  sein;  sie  müssen  es  aber  nicht. 

2  Cd.  Brand.  II  S.  436  Nr.  2. 

^  Über  Hildiwards  Abtretungen  sind  wir  durch  Thietmar  unterrichtet, 
II,  20  S.  30.  Nach  seinen  Angaben  war  es  übertiüeben,  wenn  Benedikt  VII. 
später  urteilte.  Halberstadt  sei  so  geschwächt  worden,  daß  sein  Fortbestand 


—     127     — 

Nordthüriüggaus:  das  Gebiet,  das  von  der  Elbe,  Ohre,  Bode.  Saale 
und  dem  sogenannten  Friedrichsweg -^  eingeschlossen  war.  Einen 
noch  etwas  größeren  Bezirk  des  Hessengaus  und  Friesenfelds  über- 
ließ er  au  St.  Lorenz  in  Merseburg;  er  war  von  dem  Wilderbach, 
dem  salzigen  See,  Saale,  Unstrut,  Helme  und  dem  Graben  bei 
Wallhausen  begrenzt.  Die  abgetrennten  Teile  machten  etwa  den 
fünften  Teil  des  bisherigen  Umfangs  der  Halberstadter  Diözese  aus : 
sie  war  immer  noch  größer  als  viele  andere  deutsche  Bistümer. 

Nun  endlich  konnten  die  längst  beschlossenen  Stiftungen  voll- 
zogen werden.  Es  geschah,  indem  Otto  unter  Beirat  Hattos,  Hildi- 
wards  und  seiner  übrigen  Getreuen  einen  Erzbischof  für  Magdeburg 
ernanntet  Man  wollte  später  wissen,  er  habe  in  seiner  Wahl 
geschwankt.  Ursprünglich  sei  er  entschlossen  gewesen,  den  Abt 
des  Moritzklosters,  Richar,  mit  dem  erzbischöflichen  Amte  zu  be- 
trauen, und  habe  ihn  deshalb  nach  Itahen  bescliieden.  Dann  aber 
sei  ihm  ein  für  Richar  ungünstig  lautender  Brief  in  die  Hände 
gespielt  worden.  Dadurch  bestimmt,  habe  er  seinen  Plan  geändert 
imd  den  russischen  Missionsbischof  Adalbert  zum  Erzbischof  er- 
nannt ^. 

Was  auch  Adalberts  Wahl  vorhergegangen  sein  mag,  sie  war 
ohne  Zweifel  wohl  erwogen  und  glücklich :  denn  sie  traf  einen  Mann, 
der  das  slavische  Yolkstmn  aus  eigener  Anschauung  kannte  imd 
der  die  Schwierigkeiten  der  Slavenmission  bereits  erfahren  hatte. 
Man  möchte  einen  Rat  Wilhelms  von  Mainz  in  ihr  erkennen*. 
Denn  Wilhelm  schätzte  Adalbert  längst.  Dieser  stammte  aus  Loth- 
ringen und  war  zuerst  Mönch  in  St.  Maximin:  dort  wird  er  sich 
die  literarische  Bildung,  die  man  später  an  ihm  rühmte,  erworben 
haben.     Dann   scheint  er  an  den  Hof  gekommen  zu  sein^     Hier 


bedroht  war,  Cd.  Sax.  reg.  II,  1  S.  14  Nr.  10.  Daß  Halberstadt  eutschädigt 
wurde,  Erect.  u.  Annal.  Saxo  z.  J.  968,  ist  durchaus  wahrscheinlich. 

1  Von  Berge  nach  Kl.  Germersleben,  s.  Schöppenchronik  S.  58  Anm.  1. 

'^  Dipl.  I  S.  502  Nr.  366. 

"  Thietm.  11,22  S.  31.  Die  Nachricht  ist  wenig  vertrauenerweckend; 
sie  sieht  aus,  wie  Mönchsgerede,  mit  dem  man  sich  im  Moritzkloster  darüber 
tröstete,  daß  der  erste  Erzbischof  ein  Fremder  war;  vgl.  auch  TJhlirz  S.  39. 
Wann  die  Ernennung  Adalberts  erfolgte,  läßt  sich  nicht  feststellen.  Iri 
der  Urk.  Ottos  I.  v.  2.  Okt.,  S.  498  Nr.  361,  ist  er  nicht  genannt;  dagegen 
geschieht  dies  in  der  vom  3.  Okt.  datierten  Urk.  Ottos  IL,  S.  26  Nr.  18. 

*  Wenn  Thietmars  Nachricht,  daß  Otto  seinem  Sohne  die  Sorge  für 
die  Errichtung  des  Erzbistums  übertrug,  11,18  S,  29,  etwas  Tatsächliches 
zugrunde  liegt,  so  mußte  Wilhelm  besonders  über  die  Personenfrage  gehört 
werden. 

5  So  nach  Sickels  Vermutung,  daß  er  in  den  Jahren  953 — 958  zu  den 


—     128     — 

gewann  er  jenen  Einblick  in  die  politischen  Verhältnisse  des  Reichs, 
der  ihn  befähigte,  Reginos  Chronik  fortzusetzen  ■*.  Als  Libiitius,  den 
Otto  zum  Leiter  der  russischen  Mission  bestimmt  hatte,  vor  der 
Ausführung  seines  Auftrags  starb,  lenkte  "Wilhelm  die  Aufmerk- 
samkeit seines  Vaters  auf  Adalbert,  und  der  Kaiser  ließ  ihn  i.  J. 
961  zum  Missionsbischof  Aveihen.  Wilhelm  erntete  wenig  Dank 
für  seine  Empfehlung.  Denn  Adalbert  betrachtete  die  Sendung 
nach  Rußland  fast  wie  eine  Verbannung:  von  Wilhelms  Gunst 
hatte  er  anderes  erwartet.  Aber  es  ist  doch  klar,  daß  Wilhelm' 
mehr  als  gewöhnliches  Vertrauen  in  seme  Umsicht  und  Tatkraft 
setzte.  Der  Zug  nach  Rußland  mißglückte  nun  völlig;  schon  im 
Jahre  962  kehrte  Adalbert  nach  Deutschland  zurück.  Aber  gerade 
jetzt  zeigte  sich,  wie  sicher  Wilhelm  in  seinem  günstigen  Urteil 
war;  denn  er  gab  dem  Leiter  der  Mission  ihr  Mißlingen  nicht 
schuld :  er  nahm  ihn  mit  aller  Fr^undhchkeit  auf  ^.  Ebenso  handelte 
Otto:  Adalbert  ist,  wie  es  scheint,  nach  seiner  Rückkehr  wieder  in 
die  kaiserliche  Kapelle  eingetreten  ^.  Nach  einigen  Jahren  wählten 
ihn  die  Mönche  von  Weißenburg  zu  ihrem  Abt^.  Otto  hat  die 
Wahl  bestätigt.  Doch  schon  nach  zwei  Jahren  stellte  er  ihn  durch 
die  Ernennung  zum  Erzbischof  auf  einen  neuen,  viel  schwierigeren 
Posten. 

Adalbert  erhielt  sein  Amt  vom  Kaiser;  aber  seine  Erhebung 
sollte  der  rechtlichen  Formen,  die  die  Kirche  forderte,  nicht  ent- 
behren. Deshalb  sandte  Otto  den  von  ihm  Gewählten  nach  Rom, 
daß  er  dort  zum  Erzbischof  geweiht  werde  und  das  Pallium  er- 
haltet Sodann  aber  forderte  er  die  sächsischen  Großen  auf,  ihn 
nach  seiner  Ankunft  in  der  Heimat  feierlich  zu  wählen.  Wahr- 
scheinlich am  18.  Oktober  968  ist  Adalljert  von  Johann  XIIL  in 
der  Peterskirche  konsekriert  worden '^;  der  Papst  vollzog  die  Hand- 


königlichen  Notaren  gehörte,  nachdem  er  vorher  in  Köln  tätig  gewesen 
war,  s.  Dipl.  I  S.  84  u.  Mtt.  d.  I.  EBd.  I  S.  361. 

^  Die  bekannte  Hypothese  W.  Giesebrechts,  s.  Wattenbacb,  GQ.  1  S.  410. 

-  Contin.  Regin.  z.  J.  959—961  S.  170. 

"  Nach  cont.  Regin.  sollte  er  in  palatio  die  Rückkehr  des  Kaisers 
erwarten;  auch  i.  J.  965  befand  er  sich  am  Hofe-,  s.  d,  Urk.  Bernhards  v, 
Halberstadt  Cd.  Anh.  I  S.  34  Nr.  44. 

*  Cont.  Regin.  z.  J.  966  S.  177. 

■'  Otto  erwähnt  in  seinem  Schreiben  an  die  Sachsen  nur  das  Pallium ; 
aus  Nr.  365  S.  501  ergibt  sich,  daß  er  Adalbert  in  Rom  weihen  ließ.  Die 
Bellen  Johanns  XEL,  durch  welche  Magdeburg  den  Primat  in  Germanien 
erhält,  J.W.  3729  f.,  verteidigt,  Ublirz  S.  155.  Der  sachliche  Aitatoß  fällt  bei 
dem  von  ihm  vorgeschlagenen  Verständnis  hinweg. 

*  Das  Datum  ist  nicht  überliefert,  da  man  auf  Tbietmar  II,  22  S.  31 


—     129     -^ 

lung  nicht  ganz  oTine  kirchenrechtliche  Bedenken,  war  doch  Adal- 
bert  bereits  zum  Bischof  für  ein  anderes  kirchhches  Gebiet  geweiht. 
Durch  die  Erinnerung  an  Bonifatius,  der  ebenfalls  zuerst  Hegionar- 
bischof,  dann  auf  einen  deutschen  Erzstuhl  erhoben  worden  sei, 
beruhigte  man  sich  in  Rom  über  diese  Unregelmäßigkeit^.  Die 
Erinnerung  an  Bonifatius  lag  in  der  Tat  nahe :  für  Rom  bedeutete 
der  Name  des  großen  Angelsachsen  ja  vor  allem  die  Eroberung 
neuer  kirchlicher  Provinzen;  eine  solche  sollte  auch  die  Erhebung 
Adalberts  zur  Vollendung  bringen.  Und  doch  kann  man  die  beiden 
Männer  nicht  nebeneinander  nennen,  ohne  an  den  mächtigen  Um- 
schwung der  Zeiten  lebhaft  eriimert  zu  werden.  Bonifatius'  ganze 
Tätigkeit  war  getragen  von  Begeisterung  für  seine  Arbeit:  Adal- 
berts Erhebung  bedeutete  die  Durchführung  einer  Verwaltungs- 
maßregel, die,  längst  notwendig,  durch  widerstreitende  Interessen 
zwei  Jahrzehnte  lang  aufgehalten  worden  war. 

Erst  im  Spätjahr  verließ  Adalbert  den  Kaiser,  um  im  Geleite 
päpstlicher  Legaten  sich  nach  Deutschland  zu  begeben  -.  Dort  war 
inzwischen  für  die  n6ue  Ordnung  der  Dinge  Raum  geschaffen 
worden:  die  Benediktiner  von  St.  Moritz  hatten  am  9.  August  966 
ihre  bisherige  Heimat  verlassen  und  waren  nach  dem  von  Otto  auf 
einer  Anhöhe  vor  der  Stadt  zu  Ehren  Johannis  d.  T.  errichteten 
Kloster  übergesiedelt^:  Der  Erzbischof  und  seine  Domherrn  konnten 


kein  GewicM  legen  kann.  Das  Jahresdatum  ist  falsch  und  der  Monatstag 
ist  aus  der  päpstlichen  Urkunde  über  die  Verleihung  des  Palliums  genommen. 
Diese  wird  aber  vom  Konsekrationstag  datiert  sein,  J.W.  3728.  Daß  die 
Handlung  in  der  Peterskirche  vollzogen  wurde,  sagt  die  Urkunde. 

^  Die  Urkunde  ist  charakteristisch  dafür,  daß  die  päpstliche  Kanzlei 
bestrebt  war,  Unregelmäßigkeiten  in  ihren  urkundlichen  Äußerungen  zu 
verhüllen  oder  zu  erklären:  aus  den  Benediktinern  bei  St.  Moritz  werden 
Kanoniker,  aus  der  Entschließung  des  Kaisers,  das  Erzbistum  zu  gründen, 
ein  Beschluß  Hattos,  Hildiwards  und  ihrer  Provinzialen,  gefaßt  auf  Grund 
eines  päpstlichen  Privilegs,  aus  Ottos  Auftrag,  Adalbert  zu  weihen  (nostrae 
serenitatis  proposito),  wird  die  Bitte  von  Klerus  und  Volk  von  Magdeburg, 
ihn  auf  den  erzbischöflichen  Thron  zu  promovieren. 

-  Nach  Dipl.  I  S.  501  Nr.  365  befand  sich  Adalbert  noch  am  31.  Okt. 
am  kaiserlichen  Hof  zu  Ancona.  Die  Legaten  sind  Nr.  366  erwähnt.  Die 
Ann.  Magd.  z.  J.  970  S.  151  nennen  den  Bibliothekar  Wido  und  den  Kardinal 
Benedikt. 

^  Von  der  Gründung  spricht  Otto   in  seiner  Urkunde  v.'14.  Jan.  970, 

Dipl.  I  S.  524  Nr.  382;    den  Auszug    der  Mönche    berichtet  der    sächsische 

Annalist  offenbar  unrichtig  z.  J.  969  S.  622.     Daß   das  Kloster  Berge  nicht 

schon  i.  J.  961   gegründet  wurde  (Wolter,  Gesch.  d.  St.  Magdeburg  S.  6), 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  " 


—     130     — 

von  St.  Moritz  Besitz  ergreifen.  Es  wird  auf  den  Dächern  von 
Magdeburg  schon  der  Schnee  gelegen  sein,  als  der  erste  Erzbischof 
der  Stadt,  von  Klerus  und  Volk  jubelnd  empfangen,  seinen  Einzug 
hielte  Sein  Erzbistum  war  reich,  dank  der  Freigebigkeit  Ottos: 
zu  dem  alten  Besitz  war  soeben  noch  wichtiger  neuer  hinzu  ge- 
kommen: am  2.  Oktober  hatte  Otto  dem  neuen  Erzbistum  die 
Klöster  Engern  und  St.  Johann  d.  T.  vor  Magdeburg  geschenkt^, 
und  am  31.  Oktober  hatte  er  Adalbert  gleichsam  als  Abschieds- 
gabe die  Abtei  Weißenburg  füi'  das  Erzbistum  übertragen^.  Aber 
die  Diözese  Magdeburgs  war  kleiner  als  die  irgend  eines  anderen 
Erzbistums,  Außer  dem  von  Halberstadt  abgetretenen  deutschen 
Gebiete  gehörten  nur  die  slavischen  Gaue  Serimunt,  Nudizi,  Nele- 
tici  und  Nizizi  zu  ihr*.  Adalberts  nächste  Aufgabe  war  die  Organi- 
sation der  sorbischen  Bistümer.  Kaiser  und  Papst  hatten  ihn  dazu 
verpflichtet  und  bevollmächtigt  ^.  Daß  sie  in  Merseburg,  Meißen 
und  Zeitz  ihren  Sitz  haben  sollten^  stand  bereits  fest.  Nötig  w^ar 
die  Auswahl  der  Personen,  die  Abgrenzung  der  Sprengel  und  die 
Ausstattung  der  Bistümer. 

In  ersterer  Hinsicht  hatte  Otto  nur  eine  Anordnung  getroffen. 
Er  hatte  den  Mönch  Boso  zum  Bischof  bestimmt  und  ihm  die 
Wahl  zwischen  Zeitz  und  Merseburg  überlassen:  Boso  entschied 
sich  für  den  letzteren  Ort**.  Die  beiden  anderen  Bischöfe,  Burk- 
hard und  Hugo,  wählte  Adalbert'.     In  den  Weihuachtstagen  968 


scheint  mir  sicher.  Das  Jahr  966  ist  durch  ühlirz  S.  43  Anm.  3  so  gut  wie 
bevdesen. 

'  Das  Datuni  des  Einzugs  ist  nicht  bekannt;  das  Schreiben  Ottos  an 
die  Sachsen  setzt  voraus,  daß  am  Weihnachtsfest  die  Inthronisation  schon 
erfolgt  war;  vgl.  Ann.  Hild.  z.  J.  968  S.  23;  zum  Einzug  Thietm.  II,  22  S.  32. 

2  Dipl.  I  S.  497  ff.  Nr.  361,  363. 

"  Der  Papst  hatte  dazu  aufgefordert,  s.  die  S.  129  Anm.  2  angeführte 
Urkunde;   über  ihre  Echtheit  s.  Sickel  S.  501  gegen  Dümmler,  Otto  S.  449. 

■*  Vgl.  Winter,  D.  Bildung  des  Magdeb.  Sprengeis,  Gesch.Bl.  1875 
S.  1  ff.,  Uhlirz  S.  61 ;  hier  weitere  Literaturangaben. 

5  Dipl.  I  S.  503  Nr.  366  u.  J.W.  3728. 

«  S.  die  angef.  Urk.,  vgl.  ehr.  ep.  Morseb.  1  Scr.  X  S.  156  u.  Thietm. 
II,  36  S.  42.  Daß  ihm  die  Wahl  gelassen  wurde,  hatte  seinen  Grund  darin, 
daß  er  im  Gebiete  beider  Diözesen  gearbeitet  hatte. 

'  Es  scheint  mir  nicht  notwendig  mit  Grosfeld,  Arch.  Magd.  S.  40, 
aus  Ottos  Brief  zu  entnehmen,  daß  Burkhard  schon  vorher  für  das  Bistum 
Meißen  bestimmt  gewesen  sei.  Nach  dem  Zusammenhang  kann  sich  die 
Adalbert  eingeräumte  altera  electio  nur  auf  die  zweier  Bischöfe  beziehen. 
Über  Hugo  s.  Lepsius,  Gesch.  d.  Bisch,  v.  Naumburg  I  S.  5. 


—     131     — 

wurden  sie  von  ihm  im  Dome  zu  Magdeburg  geweiht  ^ :  zum  ersten- 
mal handelte  er  bei  dieser  Feier  als  Metropolit  des  Wendenlandes. 

In  bezug  auf  die  Ausstattung  hatte  der  Kaiser  den  sächsischen 
Fürsten  den  Auftrag  erteilt,  die  Bistümer  mit  Einkünften  zu  ver- 
sehen; wir  haben  keine  Nachricht,  wie  sie  diesen  Auftrag  ausftihrten, 
doch  wird  die  ursprüngliche  Ausstattung  nur  dürftig  gewesen  sein. 
Denn  schon  im  Jahre  974  wurden  Klagen  darüber  laut,  daß  die 
Einkünfte  von  Merseburg  für  die  Erhaltung  der  Kirchen  und  des 
Klerus  zu  gering  seiend  Kaum  anders  stand  es  in  Zeitz.  Hier 
kamen  die  Verhandlungen  über  die  Ausstattung  erst  nach  dem 
Tode  Ottos  I.  zum  Abschluß  ^  Und  dasselbe  war,  wie  es  scheint, 
in  Meißen  der  Fall*. 

Am  schwierigsten  war  wohl  die  Abgrenzung  der  drei  Diözesen. 
Zeitz  und  Merseburg  wurden  ungefähr  gleich  groß.  Das  letztere 
Bistum  hatte  dadurch  einen  Vorzug,   daß  es  in   dem   abgetretenen 


1  Thietm.  11,22  S.  32:  In  bis  festivis  diebus.  Schmidt,  Giselher  S.  7, 
erinnert  mit  Recht,  daß  man  nicht  für  sämtliche  Weihen  an  das  Weih- 
nachtsfest zu  denken  hat. 

'^  In  einer  Urk.  Ottos  II.  v.  30.  Aug.  974  ist  von  satis  compressae  et 
minutae  nee  non  minus  ad  ecciesiarum  et  clericorum  illo  respicientium 
usus  sufficientes  copiarum  accumulationes  die  Rede,  Dipl.  II  S.  104,  Nr.  89. 
Von  Otto  I.  erhielt  das  Bist,  die  Kirche  in  Helfta  in  Thüringen  u.  den  Ort 
Eytra,  Dipl.  II  S.  878  Nr.  373  a  u.  S.  226  Nr.  200,  von  Otto  IL  Zwenkau,  den 
Forst  im  Gau  Chutizi  und  anderes,  S.  103  Nr.  89  f.,  S.  130  Nr.  116,  S.  181 
Nr.  161  f.,  S.  241  Nr.  213. 

3  Dipl.  II  S.  156  Nr.  139  v.  976  oder  977;  hiernach  erhielt  Hugo  von 
Zeitz  von  Otto  IT.  die  civitates  Altenburg  und  Zeitz  mit  einer  großen  An- 
zahl von  Dörfern  in  den  Gauen  Plisina,  Puonzowa,  Ducharin  und  Weta  und 
einer  Anzahl  von  Kirchen  rechts  und  links  der  Saale.  Nach  Sickel  ist  es 
wahrscheinlich,  daß  Zeitz  noch  zu  Ottos  I.  Lebzeiten  ein  Blanquet  erhielt, 
das  jedoch  erst  unter  Otto  II.  ausgefüllt  wurde.  Das  zeigt,  daß  die  Ver- 
handlungen sich  jahrelang  hinzogen.  Erweitert  wurde  der  Grundbesitz 
i.  J.  995  von  Otto  III.  durch  die  Schenkung  von  Crossen,  Dipl.  II  S.  575 
Nr.  163. 

*  S.  Dipl.  I  S.  552  Nr.  406.  Der  Fall  ist  ähnlich.  Doch  nimmt  Sickel 
hier  an,  daß  das  Blanquet  noch  unter  Otto  I.  ausgefüllt  wurde.  Der  un- 
geschickte Wechsel  des  Subjekts,  indem  zuerst  Otto  I.  und  dann  Otto  II. 
spricht,  scheint  mir  wahrscheinlicher  zu  machen,  daß  auch  hier  die -Aus- 
füllung erst  unter  Otto  H.  geschah.  Meißen  erhielt  keinen  Grundbesitz, 
sondern  nur  den  Zehnten  von  allen  Abgaben  in  den  zum  Bistum  gehörigen 
Gauen.  Als  Otto  IL  983  den  Ort  Setleboresdorf  u.  a.  an  Meißen  schenkte, 
bemerkt  er,  es  geschehe  pro  memoria  patris  nostri,  quoniam  quidem  quod 
coeperat  ipse  nos  perficere  et  meliorare  oporteat,  II  S.  208  Nr.  184. 

9* 


—     132     —    - 

Teil  des  Hessengaus  eiu  schon  länger  christliches  Gebiet  erhielt, 
in  dem  es  bereits  zahlreiche  Kirchen  gab ;  dazu  kamen  die  gegen- 
über liegenden  slavischen  Gaue  Chutizi,  Susali  und  ein  Teil  der 
Daleminzia^.  Die  Nordgrenze  lief  von  dem  unteren  Lauf  der  Elster 
in  einem  Bogen  zur  Mulde  bis  unterhalb  Pauch,  ging  von  hier 
südöstlich  gegen  die  Elbe,  die  in  der  Gegend  von  Strela  berührt 
wurde,  nun  wandte  sie  sich  südhch  zur  Chemnitz  und  Mulde 
und  von  dieser  nordwestlich  zur  Saale,    die  sie  bei   der  Mündung 


1  Der  ursprüngliche  Umfang  des  Bistums  Merseburg  ist  aus  den  An- 
gaben Thietmars  über  die  Verteilung  desselben  i.  J.  981  zu  entnehmen, 
III,  16  S.  57.  Seine  Worte  nötigen,  wie  ich  im  Gegensatz  za  Posse,  Cd. 
Sax.  reg.  1,1  S.  176,  Winter.  Arch.  f.  sächs.  Gesch.  N.F.  III  S.  111,  Uhlirz 
S.  63  und  wie  es  scheint  auch  Kurze,  zu  Thietm.  III,  16,  glaube,  anzunehmen, 
daß  es  ursprünglich  bis  an  die  Elbe  reichte.  Denn  wenn  Thietmar  sagt, 
zu  dem  Bistum  Meißen  sei  geschlagen  worden,  pars  illa  quae  ad  Gutizi 
orientalem  pertinet  ac  fluviis  Caminici  Albique  distinguitur,  so  ist,  hier  so 
deutlich  die  Südwest-  und  die  Ostgrenze  angegeben,  daß  ein  Mißverständ- 
nis nicht  möglich  ist:  ein  Landstrich  zwischen  Chemnitz  und  Elbe,  der  an 
die  Ostgrenze  des  Chutizigaus  stieß,  gehörte  ursprünglich  zu  Merseburg 
und  kam  dann  an  Meißen.  Was  mit  diesem  Landstrich  gemeint  ist,  zeigt 
der  Vergleich  mit  I,  3,  wo  Thietmar  von  dem  Glomuzigau,  d.  i.  dem  Dale- 
minzierland  sagt:  Haec  provincia  ab  Albi  usque  in  Caminizi  fluvium  porrecta: 
es  war  ein  Teil  des  Daleminzierlandes.  Wenn  Kurze  bemerkt,  Thietmars 
geographische  Angaben  widersprächen  sich  selbst,  so  scheint  mir  dies 
keineswegs  richtig.  Kurze  spricht  von  einem  pagus  Gutizi  orientalis.  Sollte 
er  die  Worte:  Quae  ad  Gutizi  orientalem  pertinet,  verstanden  haben:  Jener 
Landstrich,  der  zu  Ostchutizi  gehört?  So  hat  sie  aber  Thietmar  sicher 
nicht  gemeint;  denn  daß  der  Chutizigau  nicht  bis  an  die  Elbe  ging,  wußte 
er  ohne  Zweifel.  Sie  bedeuten  einfach:  Jener  Landstrich,  welcher  sich  bis 
an  das  östliche  Chutizi  erstreckt,  welcher  westwärts  an  Chutizi  grenzt.  So 
sagt  Cäsar:  Belgae  pertinent  ad  inferiorem  partem  fluminis  Rheni  (de  hello 
GaU.  1,1),  gemeint  ist  dann  der  Glomuzigau:  seine  Grenzen  werden  hier 
genau  wie  I,  3  angegeben;  zwischen  beiden  Stellen  ist  kein  Widerspruch. 
Nur  in  zwei  Punkten  muß  Thietmars  Angabe  als  ungenau  betrachtet  werden: 
1.  darin,  daß  sie  den  Anschein  erweckt,  es  habe  das  ganze  Daleminzierland 
zu  Merseburg  gehört.  Das  kann  nicht  der  Fall  gewesen  sein,  da  Meißen 
selbst  in  ihm  liegt.  Man  wird  nur  an  den  westlichen  Streifen  zu  denken 
haben,  der  unterhalb  Meißen  die  Elbe  traf.  2.  darin,  daß  unklar  bleibt, 
wozu  er  den  Landstrich  zwischen  der  Chemnitz  und  der  Zwickauer  Mulde 
rechnet:  er  bestimmt  den  einen  Teil  des  Bistums  als  zwischen  Saale  und 
Mulde,  den  andern  als  zwischen  Chemnitz  und  Elbe  gelegen:  daa  spitze 
Dreieck  zwischen  Chemnitz  und  Mulde  bleibt  unberücksichtigt.  Ich  stimme 
hier,  ohne  mir  die  Gründe  von  Uhlirz  anzueignen,  doch  mit  seinem  Resultat 
überein,  daß  ursprünglich  der  Zeitzer  Sprengel,  ostwärts  bis  an  die  Chem- 
nitz ging. 


—     133     — 

der  Rippach  erreichte  ^.  Die  südlich  dieser  Linie  gelegenen  Wenden- 
gaue bis  zur  Würzburger  und  böhmischen  G-renze  erhielt  das  Bis- 
tum Zeitz  ^  Weit  ausgedehnter  war  das  meißnische  Bistum. 
Indem  mit  dem  östlichen  Teil  des  Daleminzierlandes  das  Gebiet 
der  Niseni  und  die  beiden  von  Brandenburg  getrennten  Lausitzen 
verbunden  wurden,  ergab  sich  ein  Sprengel,  der  nach  Osten  bis 
zur  Oder,  südwärts  bis  in  das  noch  unkultivierte  Waldgebirg  und 
nordwärts  bis  an  die  mittlere  Spree  reichte  ^. 


1  Die  Rippach  wird  in  einer  Urkunde  Heinrichs  11.  v.  5.  März  1004 
ausdrücklich  als  Grenze  genannt,  Dipl.  III  S.  82  Nr.  66. 

*  Die  Grenzen  des  Zeitzer  Bistums  gegen  Westen  und  Süden  waren 
durch  die  Ausdehnung  des  Mainzer  und  Würzburger  Sprengeis  und  durch 
die  deutsch-böhmische  Grenze  gegeben.  Gegen  Osten  fielen  sie  mit  der 
Grenze  des  Daleminziergaus  zusammen. 

^  Die  Ausdehnung  des  Bistums  Meißen  ergibt  sich  aus  Ottos  Urkunde 
V.  971,  S.  552  Nr.  406.  Zwar  hat  Posse,  Cd.  Sax.  reg.  I  S.  173,  diese  Ur- 
kunde für  unecht  und  der  Schrift  nach  ins  zwölfte  Jahrhundert  gehörig 
erklärt.  Allein  er  steht  mit  diesem  Urteil  völlig  allein :  Dümmler,  Otto 
S.  453  Anra.  3,  äußert  kein  Bedenken,  Stumpf,  Nr.  500,  erklärt  sie  für  ein 
unzweifelhaft  echtes  Original,  was  endlich  Sickel,  S.  552  f.,  und  Uhlirz,  Mtt. 
d.  Inst.  EBd.  1  S.  366  f.,  zu  ihr  bemerken,  beseitigt  jeden  Zweifel  an  ihrer 
Echtheit,  vgl.  auch  B.O.  532.  Fraglich  ist  nur,  ob  die  hier  genannten  5 
Gaue  Dalaminza,  Nisane,  Diedesa,  Milzsane  und  Lusiza  von  Anfang  an  den 
Meißener  Sprengel  bildeten,  oder  ob  die  Lausitz  erst  i.  J.  971  ihm  einver- 
leibt wurde.  Die  Frage  ist  nicht  zu  entscheiden.  Die  größere  Wahrschein- 
lichkeit scheint  mir  für  das  erstere  zu  sprechen.  Es  war  einfacher.  Die 
Bemerkung  Posses  S.  174,  daß  die  Milzener  i.  J.  968  der  deutschen  Herr- 
schaft noch  nicht  einverleibt  gewesen  seien,  wird  durch  die  angeführte 
Schenkungsurk.  v.  971  widerlegt.  Sie  zeigt,  daß  die  deutsche  Oberherrschaft 
anerkannt  wurde.  Das  bestätigt  Thietmar,  1, 16  S.  11,  wenn  er  die  Bedeu- 
tung Meißens  mit  den  Worten  bezeichnet:  Ex  ea  Milzen os  suae  subactos 
dicioni  censum  persolvere  coegit.  Eine  Erweiterung  des  Sprengeis  zeigt 
die  Urk.  Ottos  III.  S.  595  Nr.  186  v.  996.  Nicht  zu  benützen  sind  für  die 
Grenzbestimmung  Meißens  die  beiden  Fälschungen  Dipl.  I  S.  608  Nr.  449 
(kaiserliche  Grenzbestimmung)  und  J.W.  3724  (päpstl.  Bestätigung).  Über 
die  Unechtheit  der  ersteren  herrscht  Einverständnis;  die  letztere  erklärt 
Löwenfeld  zwar  für  interpoliert,  aber  nicht  für  gänzlich  falsch;  ebenso 
äußert  sich  Grosfeld,  Arch.  Magd.  S.  39,  Dümmler,  Otto  S.  432,  Richter, 
Annalen  S.  108,  und  Uhlirz,  S.  153,  vgl.  Mtt.  d.  Inst.  XVI  S.  508,  während 
sie' v.  Ottenthai,  Mtt.  d.  Inst.  X  S.  611  ff.  als  gefälscht  betrachtet.  Sieht 
man  auf  den  Inhalt,  so  wüßte  ich  nicht,  welcher  Stein  hier  auf  dem 
anderen  bleiben  könnte:  1.  wird  das  von  Otto  gegründete  Kloster  Meißen 
unter  päpstliche  Jurisdiktion  gestellt  und  jeder  anderen  kirchlichen  Gewalt 
entnommen.  Das  ist  der  Punkt,  der  am  wenigsten  Anstoß  erregt;  nur  muß 
man  dann  mit  Uhlirz  S.  516  f.   annehmen,   daß  der  Errichtung  des  Bistums 


—     134     — 

Am  Weihnachtsfest  968  war  somit  die  kirchliche  Organisation 
der  Eroberungen  Heinrichs  I.  und  Ottos  I.  zum  Abschluß  gekommen. 
Otto  konnte  mit  stolzer  Beii'iedigung  auf  das  endlich  erreichte  Ziel 
blicken:  was  geschehen  war,  war  sein  Werk.  Für  die  Kirche 
jedoch  war  noch  beinahe  alles  zu  tun  übrig.  Man  mochte  in 
offiziellen  Dokumenten  das  Land  als  für  das  Christentum  gewonnen 
bezeichnen;  man  mochte  besonders  in  Rom,  wo  man  die  Verhält- 
nisse nicht  kannte,  von  einer  unzähligen  Menge  von  Wenden  reden, 
die  bereits  bekehrt  seiend  Solche  Worte  entsprachen  der  Wirk- 
lichkeit sehr  wenig:  nicht  weil  schon  viel  erreicht  war,  sondern 
damit  mehr  erreicht  würde  als  bisher,  drang  Otto  auf  die  kirch- 
liche Organisation  '^.  I^och  wa^  das  Land  im  großen  und  ganzen 
heidnisch  und  hielt  die  wendische  Bevölkerung  unentwegt  an  ihrer 


die  eines  Klosters  vorangegangen  ist.  Doch  sprechen  dagegen  gewichtige 
Bedenken.  Abgesehen  davon,  daß  wir  von  einem  Kloster  in  Meißen  nichts 
wissen,  hatte  Otto  schon  im  April  967  den  Beschluß  fassen  lassen,  daß 
Meißen  Sitz  eines  Bistums  werden  und  dieses  Magdeburg  untergeordnet 
sein  sollte.  Hätte  er  das  zukünftige  Domstift  direkt  unter  Rom  gestellt, 
so  hätte  er  sich  nur  selbst  Schwierigkeiten  in  den  Weg  gelegt;  2.  wird 
die  Grenze  des  Bistums  Meißen  bestimmt;  dieser  Teil  ist  anerkannt  falsch; 
3.  werden  die  Einkünfte  bestätigt,  ebenfalls  augenfällig  falsch,  denn  der 
Abschnitt  ist  zusammengefügt  aus  Stücken  von  Dipl.  I  S.  553  Nr.  406  u.  II 
S.  209  Nr.  184;  4.  die  Exemption  von  bischöflicher  und  erzbischöflicher 
Gewalt:  anerkannt  unmöglich;  5.  die  herkömmlichen  Strafdrohungen  gegen 
alle,  die  die  Rechte  Meißens  verletzen.  Uhlirz  hat  S.  153  f.  auf  die  enge 
Berührung  dieses  Diploms  mit  dem  gleichzeitigen  für  Hersfeld  hingewiesen; 
er  argumentiert  daraus  dafür,  daß  am  2.  Jan.  968  wirklich  eine  Bulle  für 
Meißen  erlassen  wurde,  während  v.  Ottenthai,  wie  ich  in  der  1.  Aufl.  dieses 
Buchs,  die  Meißener  Urk.  als  auf  Grund  der  Hersfelder  gefälscht  betrachtet. 
Diese  Annahme  erscheint  mir  auch  jetzt  noch  als  die  wahrscheinlichere. 
Die  Möglichkeit,  daß  man  in  Meißen  von  der  Hersfelder  Urk.  Kenntnis  er- 
langte, ist  nicht  ausgeschlossen;  denn  Hersfeld  hatte  im  Bistum  Meißen 
Besitzungen,  deren  Zehnten  dem  Domkapitel  gehörten,  s.  ÜB.  des  Höchst. 
Merseb.  I  S.  133  Nr.  160.  Ist  die  Urk.  unecht,  so  wird  man  weiter  zweifeln 
dürfen,  ob  zu  Rom  im  Januar  968  überhaupt  von  der  Stiftung  dieses  Bis- 
tums die  Rede  war.  Da  Ottos  Hauptziel  die  Errichtung  des  wendischen 
Erzbistums  war  und  dies  im  Augenblick  noch  nicht  erreicht  werden  konnte, 
so  ist  es  wahrscheinlicher,  daß  er  die  Dinge  beruhen  ließ,  bis  sie  im  ganzen 
durchgeführt  werden  konnten,  statt  daß  er  mit  Flickwerk  anfing. 

^  Johann  XIII.  J.W.  3728:  Otto  Imperator  .  .  innumeram  multitudinem 
Sclavorum  ad  divinae  religionis  cultum-conduxit. 

2  Wie  mir  scheint,  urteilt  Lamprecht  zu  günstig  über  die  möglichen 
Erfolge  der  Slawenmission,  wenn  er  schon  die  Gründung  von  Havelberg  und 
Brandenburg  durch  sie  erklärt,  D.  G.  II  S.  138. 


—     135     — 

alten  ReKgion  fest.  Das  Geständnis,  daß  es  so  sei,  drängte  sich 
wie  unwillkürlich  selbst  in  den  Urkunden  hervor.  Schon  in  Ottos 
Wahlmandat  heißt  Adalbert  Bischof  für  das  bekehrte  sowie  das 
noch  zu  bekehrende  Wendenvolk  ^.  Die  Schenkung  von  Kloster 
Weißenburg  an  das  Erzstift  wurde  dadurch  begründet,  daß  das 
letztere  unter  Heiden  und  solchen,  die  noch  nicht  völhg  für  den 
christlichen  Glauben  gewonnen  seien,  liege,  während  das  fränkische 
Kloster  unter  wahren,  im  Glauben  sicheren  Christen  gelegen  sei^ 
Als  Otto  II.  im  Jahre  975  die  Schenkung  bestätigte,  verschärfte 
er  dies  Urteil,  indem  er  einfach  sagte,  Magdeburg  Hege  unter  den 
Heiden^.  Noch  rückhaltsloser  sind  private  Äußerungen  aus  dieser 
und  der  nächsten  Zeit.  Thietmar,  der  Bischof  von  Merseburg, 
hatte  es  kein  Hehl,  daß  die  slavischen  Bewohner  seiner  Diözese 
dem  Christentum  fremd  und  abgeneigt  gegenüber  stünden^.  Und 
was  will  das  sagen?  Verpflichtete  doch  der  Bischof  Dietrich  von 
Naumburg,  als  im  Jahre  1122  die  Kirche  in  Plauen  gegründet 
wurde,  den  dortigen  Pfarrer,  daß  er  die  Einwohner  vom  Irrtum 
des  Heidentums  vollständiger  als  bisher  bekehre  und  auf  den  Weg  der 
Wahrheit  leite  ^.  Ein  Merseburger  Schriftsteller,  der  mehrere  Jahr- 
zehnte später  schrieb,  fällte  kein  anderes  Urteil:  kaum  einen  kleinen 
Funken  christlichen  Glaubens  könne  man  bei  den  Wenden  finden^. 
Noch  im  zwölften  Jahrhundert  war  also  das  Heidentum  nicht  ein- 
mal dem  Scheine  nach  gebrochen.  Man  kann  sich  nicht  wundern, 
daß  die  ferner  Wohnenden  nach  wie  vor  die  Saale  als  Grenze 
zwischen  dem  christlichen  und  dem  heidnischen  Land  betrachteten'. 
Das  alles  zeigt,  daß  man  in  den  neuen  Bistümern  die  Arbeit 


^  Dipl.  I  S.  503  Nr.  366.  Ein  paar  Jahre  vorher  wird  von  den  Wenden 
einfach  als  Heiden  gesprochen :  Quandoque  per  Dei  gratiam  Christiani  efiFecti 
fuerint,  S.  317  Nr.  231  von  961.  2  jb.  S.  501  Nr.  365. 

^  Ib.  II  S.  107  Nr.  93.  Die  Veränderung  ist  um  so  bemerkenswerter, 
als  der  Schreiber  die  Urkunde  Ottos  I.  als  Vorlage  benützte. 

*  Chr.  I,  3  S.  3 :  Hunc  —  den  Glomuziquell  —  omnis  incola  plus  quam 
aecclesias,  spe  quamvis  dubia,  veneratur  et  timet. 

5  ürk.  Dietrichs  v.  1122,  Lepsius  S.  238  Nr.  34.  Die  hier  genannte 
Kirche  war  die  erste  im  ganzen  Dobnagau.  Vgl.  auch  die  0.  S.  77  Anm.  1 
aus  der  vit.  Werinh.  zitierte  Stelle.  Diese  Biographie  gehört  der  Mitte  des 
12.  Jahrb.  an,  s.  Wattenbach,  GQ.  6.  Aufl.  II  S.  86. 

®  Mirac.  Heinr.  10  Scr.  IV  S.  816:  Vix  vel  tenuem  fidei  videntur  habere 
scintillam.  Die  Mirakel  sind  gegen  Ende  des  12.  Jahrhunderts  geschrieben, 
s.  Wattenbach,  GQ.  H  S.  384. 

'  Cd.  Saxon.  reg,  I,  2  S.  145  Nr.  212,  Brief  eines  Lütticher  Klerikers 
an  Udo  v.  Naumburg  (f  1148):  Ultra  non  christianam  Salam  inter  agrestem 
et  barbaram  Sclavorum  nationem. 


—    136    — 

mit  einem  sehr  kleinen  Kapital  anfing.  Die  deutschen  Priester 
standen  wie  früher  einer  verbitterten,  feindseligen  Bevölkerung 
gegenüber,  die  ihren  Glauben,  ihre  Sitte  und  Sprache  gerade  im 
Gegensatz  zum  Deutschen  zähe  festhielt.  Denn  es  ist  nicht  daran 
zu  denken,  daß  die  Slaven  ihre  Sprache  aufgaben,  um  ihren  deut- 
schen Herren  näher  zu  kommen^:  das  taten  höchstens  einzelne 
Adelige^.  Vielmehr  mußten  die  deutschen  Bischöfe  und  Priester 
wendisch  lernen,  um  mit  den  Wenden  verkehren  zu  können.  Sie 
haben  es  getan  ^,  aber  der  Erfolg  war  gleichwohl  gering.  Der  kom- 
pakten Masse  der  wendischen  Bewohnerschaft  gegenüber  fiel  auch  die 
deutsche  Einwanderung  zunächst  wenig  ins  Gewicht:  ihr  gehörte 
die  Zukunft,  aber  in  der  Gegenwart  wurde  sie  kaum  bemerkt. 

Trotzdem  blieb  die  Arbeit  der  Kirche  nicht  ganz  vergeblich. 
Es  wurden  die  ersten  Maschen  des  Netzes  geknüpft,  das  nach  und 
nach  das  ganze  Land  bedecken  sollte.  Wir  wagen  den  Versuch, 
eine  Vorstellung  von  den  Fortschritten  des  Christentums  in  der 
nächsten  Zeit  nach  der  Gründung  der  Bistümer  zu  gewinnen. 

Am  bedeutendsten  erschienen  die  Erfolge  unter  den  Abodriten 
des  Hamburger  Erzbistums.  Zwar  wurde  die  Arbeit  im  Oldeu- 
burger  Bistum  dadurch  beeinträchtigt,  daß  die  ersten  Bischöfe  rasch 
nacheinander  dahinstarben.  In  den  ersten  zwei  Jahrzehnten  mußten 
drei  Bischöfe  geweiht  werden.  Um  so  wertvoller  war,  daß  Adal- 
dag  außergewöhnUch  lange  im  Amte  blieb ;  er  starb  nach  zweiund- 
fünf zigjähriger  Amtsführung  am  29.  April  988.    Sein  Organisation s- 


1  Noch  in  einer  Urkunde  der  MG.  Otto  und  Dietrich  von  1181  wird 
zwischen  der  Sprache  der  Bauern  im  Gau  Neletice  und  der  ihrer  deutschen 
Herren  unterschieden:  Seniores  villarum,  quos  lingua  sua  supanos  vocant  .  . 
ad  comprovinciale  ius,  quod  lantdinc  dicitur  veniant,  Cd.  Sax.  reg.  1, 2 
S.  309  Nr.  446.  Man  sieht,  die  Herrn  sprachen  deutsch,  die  villani  aber 
hatten  ihre  eigene  Sprache.  Nach  der  Urkunde  H,  1  S.  162  Nr.  203:  Rustici 
et  eorum  heredes,  qui  vulgariter  gasti  dicebantur,  war  die  lingua  vulgaris 
in  Mischwitz  bei  Zehren  unweit  Meißen,  noch  1268  das  Wendische. 

2  In  einer  Urk.  von' 1071,  Cd.  Sax.  II,  1  S.  36  Nr.  82,  wird  ein  über 
homo  Bor  genannt,  natione  Sclauus;  seine  beiden  Söhne  trugen  deutsche 
Namen:  Luthar  und  Wichard.  Die  Namen  zeigen,  daß  die  Germanisierung 
des  Adels  im  11.  Jahrhundert  anfing. 

^  Über  Boso  s.  o.  S.  96.  Auch  Thietmar  war  des  Wendischen  kundig, 
wie  gelegentliche  Äußerungen  in  seiner  Chronik  zeigen,  s.  II,  37  S.  42.  Von 
Werner  von  Merseburg  (1059—1093),  der  nicht  wendisch  verstand,  erzählt 
sein  Biograph,  daß  er  sich  slavische  Stücke  mit  lateinischen  Buchstaben 
aufschreiben  ließ,  um  sie  vorzulesen,  vit.  Werinh.  1  Scr.  XII  S.  246.  Mag 
die  Anekdote  wahr  oder  erfunden  sein,  so  beweist  sie,  daß  die  Wenden  in 
ihrer  Sprache  im  Christentum  unterwiesen  wurden. 


—     137     — 

talent,  sein  klarer  unbefangener  Sinn  bewährten  sich  in  der  Leitung 
der  Mission,  Adam  läßt  nicht  unbemerkt,  daß  er  einen  geborenen 
Dänen  zum  Missionsbischof  weihte  ^ :  er  war  also  frei  von  dem  Vor- 
urteil, daß  alles  durch  Deutsche  geschehen  müsse,  und  erkannte, 
wie  viel  daran  liege,  daß  die  Prediger  des  Glaubens  dem  fremden 
Volke  nahe  stünden.  Man  wird  annehmen  dürfen,  daß  er  nach 
dieser  Überzeugung  auch  bei  der  Bildung  und  Wahl  der  Missions- 
priester für  die  Wenden  verfuhr.  Daraus  werden  sich  seine  Er- 
folge erklären.  Denn  ihm  schi'eibt  Adam  das  Verdienst  zu,  einen 
großen  Teil  der  nördlichen  Wenden  zur  christlichen  Religion  be- 
kehrt zu  haben:  von  achtzehn  Slavengauen  hätten  fünfzehn  das 
Christentum  angenommen.  Adam  stützt  sich  für  diese  Nachricht 
auf  eine  Mitteilung  des  dänischen  Königs  Suein  ^.  Man  wird  an 
Übertritte  der  tributpflichtigen  Wendenfürsten  zu  denken  haben. 
Erreicht  war  dadurch  wenigstens  die  Sicherheit  der  Predigt  und 
die  Möglichkeit  des  Kirchenbaus.  Nach  Adam  wm-den  auch 
etliche  Klöster  gegründet.  Man  kann  nicht  einmal  vermuten,  wo 
sie  lagen:  nur  daß  in  Mecklenburg  ein  Jungfrauenkloster  bestand, 
ist  wahrscheinlich^. 

Das  Abodritenland  gewann  demnach  das  Aussehen  eines 
christlichen  Landes;  aber  die  späteren  Ereignisse  haben  den  Beweis 
geliefert,  wie  viel  daran  fehlte,  daß  es  ein  solches  war:  das  Volk 
hat  den  Übertritt  der  Fürsten  nicht  anerkannt. 

Noch  weit  weniger  wurde  in  den  Bistümern  Brandenburg  und 
Havelberg  erreicht.  Abgesehen  von  den  beiden  Domkirchen  wissen 
wir  im  zehnten  Jahrhundert  von  keiner  christlichen  Kirche  in  diesen 
Diözesen*.     In  den  von  Deutschen  besetzten  oder  neu  errichteten 


1  Adam  11,23  S.  58.  Er  bemerkt:  Unde  et  facile  barbaris  quaelibet 
potuit  de  nostra  religione  persuadere. 

-  Ib.  II,  17  S.  52  u.  24  S.  59.  Ich  stimme  Dehio  I  S.  131  völlig  bei, 
daß  die  Aussage  Svends  im  ganzen  glaubwürdig  ist,  wenn  auch  die  spätere 
Not  den  früheren  Erfolg  vielleicht  etwas  größer  erscheinen  ließ,  als  er 
wirklich  war.  Die  Erzählungen  Helmolds,  1, 12  ff.  S.  31  ff.,  scheinen  mir 
ziemlich  vollständig  in  das  Gebiet  der  Sage  zu  gehören.  Historisch  ist 
höchstens,  daß  in  Mecklenburg  ein  Nonnenkloster  bestand. 

3  Adams  allgemeine  Angabe  II,  24  S.  59  und  Helmolds  Notiz  über 
Mecklenburg  stützen  sich  gegenseitig.  Sicherheit  gibt  dies  Zusammentreffen 
freilich  nicht. 

*  Doch  hält  der  um  die  Lokalgeschichte  der  Provinz  Sachsen  sehr  ver- 
diente F.  Winter  für  wahrscheinlich,  daß  die  beiden  Laurentiuskirchen  zu 
Loburg  und  Möckern  im  Gau  Morazene  in  der  Ottonenzeit  entstanden, 
Gesch.Bl.  IV  S.  336. 


—     138     — 

Burgen  hat  es  ohne  Zweifel  welche  gegeben^.  Aber  sie  dienten  nur 
den  deutschen  Herren  und  sind  später  wieder  verschwunden.  Die 
Wenden  scheinen  sich  ganz  ferne  gehalten  zu  haben.  Denn  nirgends 
war,  wie  sich  aus  den  späteren  Ereignissen  ergibt,  der  Gegensatz 
der  Wenden  gegen  das  Christentum  so  schroff  als  in  diesen  mitt- 
leren Gegenden.  Und  wenigstens  ein  Ereignis  ist  überliefert,  das 
wie  ein  jäher  Blitzstrahl  das  Dunkel  dieser  Jahre  für  einen  Moment 
lichtet:  im  Jahre  980  wurde  der  zweite  Bischof  von  Brandenburg 
Dodilo  von  seinen  Diözesanen  erdrosselt.  Die  Untat  zeigt,  welchen 
scharfen  Haß  die  Unterdrückten  gegen  die  siegreiche  Religion  em- 
pfanden. Sie  war  schhmm,  aber  der  wendische  Haß  war  schlimmer, 
als  sie  annehmen  läßt.  Die  Deutschen  hatten  Dodilos  Leichnam 
in  den  bischöflichen  Gewändern  in  seiner  Domkirche  beigesetzt. 
Aber  die  Feindseligkeit  der  Wenden  gönnte  dem  Gemordeten  die 
Ruhe  der  Gruft  nicht.  Als  der  große  Aufstand  des  Jahres  983. 
ausbrach,  riß  das  empörte  Volk  ihn  aus  dem  Sarge,  beraubte  ihn 
der  priesterlichen  Gewänder  und  warf  den  nackten  Leichnam  in 
die  Gruft  zurück".  So  war  die  Gesinnung  der  Wenden  gegen 
ihre  Bekehrer. 

Nur  unter  den  südlichen  Stämmen  war  die  langsam  fortschrei- 
tende Arbeit  nicht  lüi-  die  baldige  Wiederzerstörung  getan.  Im 
Magdeburgischen  wird  die  Tätigkeit  Adalberts  gerühmt:  er  habet 
sagt  Meister  Adam,  viele  slavische  Stämme  durch  seine  Predig, 
bekehrt^.  Erleichtert  wurde  der  Erfolg  dadurch,  daß  das  Zuströmen 
des  deutschen  Elementes  in  den  Magdeburger  Gauen  stärker  war, 
als  sonst  irgendwo:  wir  wissen  hier  von  einer  größeren  Anzahl 
deutscher  oder  germanisierter*  Ortsnamen    als  es  gewöhnlich  ist^ 


^  In  der  Gründungsurk.  für  Havelberg,  Dipl.  I  S.  155  Nr.  76,  wird  im 
Gau  Liezizi  die  Marienburg  genannt,  aber  vgl.  S.  104  Anm.  2;  948  wird 
Burg  im  Gau  Morazeni  erwähnt,  Dipl.  I  S.  189  Nr.  105.  Orte  mit  deutschen 
Namen,  also  deutschen  Bewohnern  fehlen. 

■2  Thietm.  III,  17  S.  58.  »  Gest.  H.  e.  p.  II,  13  S.  49. 

^  Für  die  Frage,  ob  eine  Ortschaft  deutsche  Bewohner  hatte,  ist  es 
gleichgiltig,  ob  der  Name  derselben  ursprünglich  deutsch  ist,  oder  ob  ein 
ursprünglich  wendischer  Name  deutsche  Gestalt  erhielt.  Denn  auch  das 
letztere  würde  nicht  vorgekommen  sein,  wenn  die  Bewohnerschaft  rein 
wendisch  geblieben  wäre. 

^  Besonders  im  Gau  Serimunt  sind  ganz  oder  halb  deutsche  Ortsnamen 
häufig,  s.  Dipl.  I  Nr.  69,  134,  278,  II  Nr.  91,  174,  185;  im  Gau  Neletice  I 
Nr.  152,  231,  329;  im  Gau  Nudiczi  I  Nr.  230.  Charakteristisch  sind  Wen- 
dungen wie:  in  castello  quodam  Sclavonice  quondam  Budizco  nunc  antem 
Theutonice  Grimmerslovo,  II  S.  198  Nr.  174  von  978;  der  deutsche  Name 
kommt    schon  i.  J.  987  vor,    s.  I  S.  101  Nr.  14.     Wenn   der  Satz  Meitzens, 


—     139     — 

Das  erklärt  sich  zum  Teil  aus  dem  ausgedehnten  Grundbesitz  des 
Moritzklosters,  mehr  vielleicht  noch  daraus,  daß  Otto  schon  vor 
dem  Jahre  951  den  ganzen  Gau  Serimunt  seinem  Sohne  Liudolf 
übergeben  hatte  ^.  Offenbar  wurde  dadurch  die  deutsche  Zuwan- 
derung gefördert.  Hier  allein  kamen  schon  im  zehnten  Jahrhundert 
die  Deutschen  als  ein  Bevölkerungsbestandteil  wirkhch  in  Betracht. 
In  den  Bistümern  war  das  nicht  in  demselben  Maße  der  Fall. 
Aber  gerade  hier  wissen  wir  wenigstens  von  etlichen  uralten  Kirchen. 
Die  ältesten,  die  Gründungen  Bosos,  haben  wir  schon  genannt^. 
Nordwärts  von  Zeitz  lag  der  kleine  Gau  Tucharin;  im  Jahre  976 
wird  eine  Kirche  in  demselben  genannt,  ohne  daß  der  Ort  ange- 
geben wäre,  wo  sie  stand;  es  ist  wohl  an  das  spätere  Teuchern  zu 
denken.  Die  Namen  der  zu  ihr  gehörigen  Dörfer  zeigen,  daß  ein 
großer  Teil  des  Gaus  zu  ihr  gehörte^;  vielleicht  war  sie  überhaupt 
die  einzige  Kirche  im  Gau.  AVestlich  stieß  an  den  Tucharingau 
der  Gau  Weitaha.  Auch  in  ihm  gab  es  im  Jahre  976  eine  Kirche: 
sie  lag  in  Görschen;  aus  der  Zahl  der  zu  ihr  gehörigen  Ortschaften 
ergibt  sich,  daß  ihr  Sprengel  ebenfalls  sehr  ausgedehnt  war*. 
Einige  Jahre  später  entstanden  im  nördlichen  Teil  des  Zeitzer 
Bistums  die  Kirchen  zu  Treben  und  Taucha*^.     Weiter  südlich  im 


JB.  f.  Nat.ök.  Bd.  32  S.  22,  richtig  ist,  daß  die  Erwähnung  von  Hufen  ein 
bestimmtes  Zeugnis  deutscher  Kolonisation  sei,  so  hat  man  in  Grimmsch- 
leben und  den  3  in  Dipl.  174  genannten  slawischen  Orten  ziemlich  viele 
deutsche  Kolonisten  zu  vermuten:  es  werden  80  Hufen  hier  erwähnt.  Ebenso 
in  den  Burgwarden  Elsnig  und  Dommitzsch  im  Gau  Nizizi  20  Königshufen, 
Dipl.  II  S.  514  Nr.  103  v.  992;  im  Burgw.  Suselzi  in  demselben  Gau  4  Königs- 
hufen, S.  661  Nr.  244  v.  997. 

1  Dipl.  I  S.  214  Nr.  134.  -  S.  oben  S.  96  u.  98. 

3  Dipl.  II  S.  157  Nr.  139.  Genannt  sind  Bisilouua  (?),  Strecouua 
(Streckau),  Longonosi  (vielleicht  Langnitz),  Bresnizani  (vielleicht  Priesen). 
Die  Deutung  der  Namen  nach  Lepsius  S.  175  f. 

•*  L.  c.  Basilica  in  Gruza  (vielleicht  Görschen),  cum  dote  Golobina  (?) 
et  aliis  villis  Chaca  et  Chaca  (Ober  u.  Unter  Kaka),  Churuuiz  (Kauerwitz), 
Cesice  (Zelschen),  Suseliz  (Seuselitz). 

^  Treben  ist  eingegangen,  es  lag  an  der  Mündung  der  Rippach  in  die 
Saale,  Taucha  liegt  östlich  von  Weißenfeie.  Die  beiden  Orte  sind  in  einer 
Urk.  Heinrichs  II.  von  1004  genannt,  Dipl.  III  S.  80  Nr.  65.  Daß  die 
Pfarreien  daselbst  erst  nach  der  Aufhebung  des  Merseburger  Bistums  ge- 
gründet wurden,  läßt  sich  daraus  schließen,  daß  ihre  Sprengel  zum  Teil 
dem  Merseburger,  zum  Teil  dem  Zeitzer  Bistum  angehörten.  Heinrich  hat 
den  ersteren  Teil  von  ihnen  getrennt.  Entstanden  die  beiden  Pfarreien 
erst  nach  981,  so  ist  wahrscheinlich,  daß  i.  J.  976  im  nördlichen  Wethaugau 
Görschen  die  einzige  Kirche  war. 


—     140     — 

Strupenicegau  lag  die  Burg  Kirchberg,  deren  Kirchen  wir  schon 
erwähnten  ^. 

Die  ältesten  Kirchen  im  Merseburger  Bistum  sind  in  den  bei 
der  Auflösung  desselben  genannten  Orten  zu  suchen  -.  Sie  scheinen 
zum  größten  Teil  erst  seit  dem  Jahre  968  errichtet  worden  zu  sein, 
wenigstens  ist  von  Würzen  und  Eilenburg  sicher,  daß  sie  im  Jahre 
961  noch  keine  wendischen  Gemeinden  hatten^. 

In  dem  Bistume  Meißen  wird,  vom  Dome  abgesehen,  unter 
den  Ottonen  eine  einzige  Kirche  erwähnt.  Es  ist  die  Kirche  der 
an  die  Burg  Meißen  sich  anschließenden  Ortschaft*.  Doch  scheint 
in  diesem  östlichsten  Bistum  frühzeitig  ein  Anfang  deutscher  Ein- 
wanderung gemacht  worden  zu  sein.  Wenn  i.  J.  983  ein  Ort  mit 
dem  Namen  Setleboresdorf  erwähnt  wird,  so  zeigt  der  halb  wen- 
dische halb  deutsche  Name  deutlich  genug,  daß  es  sich  um  eine 
ursprünghch  wendische  Niederlassung  handelte;  aber  er  macht  zu- 
gleich wahrscheinlich,  daß  Deutsche  sich  in  ihr  angesiedelt  hatten. 
Gibt  ihnen  Otto  II.  die  Erlaubnis,  auf  beiden  Ufern  der  Elbe  zu 
roden  und  Besitz  zu  erwerben^,  so  ist  klar,  daß  der  Kaiser. die 
Einwanderung  zu  fördern  suchte.  Ein  zweiter  ursprünglich  wen- 
discher, dann  deutsch  gewordener  Ort,  Sciammanstedi,  wird  i.  J.  995 
genannt^.    Man  darf  wohl  vermuten,  daß  es  noch  andere  deutsche 


1  S.  oben  S.  96. 

2  Thietmar  nennt  III,  16  S.  57  die  villae  Passini  (Poßna)  und  Piscini 
(Pissen),  Wissepuig  (?),  Lostatawa  (Lastau  a.  d.  Mulde),  Scudici  (Schkeuditz 
a.  d.  Elster),  Cotug  (G  autsch),  Wurcin  (Würzen),  Bigni  (Püchen),  tlburg 
(Eilenburg),  Dibni  (Düben),  Pauc  (Pauch),  Liubanici  (Löbnitz),  Gezerisca  (?). 
Es  ist  klar,  daß  bei  der  Auflösung  des  Bistums  diese  Orte  als  die  be- 
deutendsten betrachtet  wurden.  In  ihnen  werden  deshalb  auch  zuerst 
Kirchen  gebaut  worden  sein. 

3  Das  ergibt  sich  aus  Dipl.  I  S.  317  Nr.  231  v.  29.  Juli  961.  Hier  schenkt 
Otto  den  Kirchenzehnten  in  diesen  und  anderen  Orten,  den  die  Wenden 
persolvere  debent,  quandocunque  .  .  Christiani  effecti  fuerint,  an  das 
Moritzkloster.  Es  kann  damals  also  höchstens  Burgkapellen  in  den  Orten 
gegeben  haben. 

■*  Thietm.  IV,  5  S.  67:  Ecelesia  extra  urbem  posita. 

*  Dipl.  II  S.  208  f.  Nr.  184.  Auf  deutsche  Bewohner  weisen  auch  die 
Worte:  Nee  non  quod  Theutonici  dicunt  uvarcophunga.  Gibt  der  Kaiser 
eiusdem  villae  Setleboresdorf  cultoribus  de  ambabus  Albiae  partibus  liberam 
facultatem  laborandi  et  inquirendi,  so  wird  laborare  von  der  Rodung  zu 
verstehen  sein;  inquirere  steht  im  Sinn  von  acquirere.  Setleboresdorf  lag 
zwischen  Meißen  und  Strela. 

«  Dipl.  II  S..585  Nr.  174;  das  Bistum  erhält  die  Lehen  des  Grafen 
Asic.    Dazu  gehörte  nach  einer  erweiternden  Nachzeichnung  außer  Würzen, 


—     141     — 

Niederlassungeft  gab.  Aber  die  beiden  genannten  Orte  sind  wieder 
eingegangen;  man  sieht,  daß  die  Einwanderung  mit  großen  SchAvierig- 
keiten  zu  kämpfen  hatte:  wie  bei  jeder  Kolonisation  opferten  sich 
die  ersten  Kolonisten  für  die  Zukunft. 

Es  ist  eigentümlich,  daß  man  von  der  bei  der  Bekehrung  der 
Deutschen  bewährten  Praxis,  dem  neuen  Christentum  durch  Grün- 
dung von  Klöstern  einen  Rückhalt  zu  geben,  bei  der  Missionierung 
des  Wendenlandes  abwich.  Außer  dem  Nonnenkloster  in  Mecklen- 
burg ist  im  ganzen  wendischen  Missionsgebiet  während  der  nächsten 
Jahrzehnte  nach  der  Gründung  der  Bistümer  nicht  ein  einziges 
Kloster  gegründet  worden.  In  dem  kleinen  deutschen  Teile  des 
Magdeburger  Sprengeis  gab  es  bald  ein  paar  Klöster  ^ :  in  der 
Nähe  der  Stadt  bestand  seit  der  Errichtung  des  Erzbistums  das 
Johanneskloster  auf  dem  Berge ;  am  linken  Ufer  der  Saale  entstand 
im  Jahre  975  durch  Verlegung  des  kurz  vorher  in  Thankmarsfeld 
gegründeten  Klosters  München-Nienburg.  In  der  Stadt  selbst  wurde 
992  von  der  Kaiserin  Adelheid  das  Frauenkloster  zu  St.  Andreas 
gestiftet.  Aber  vor  den  Gegenden,  wo  die  Wenden  hausten,  zogen 
sich  die  Mönche  scheu  zurück;  erst  seit  dem  Ende  des  elften  mid 
im  Beginn  des  zwölften  Jahrhunderts  wagten  sie  sich  auf  das  rechte 
Saaleufer.   Keine  Tatsache  illustriert  die  Zustände  so  drastisch  wie 


Püchen  etc.  auch  ein  Ort  mit  dem  halb  deutschen  Namen  Sciammanstedi; 
der  Name  wurde  später  ganz  deutsch  „^chönstadt".  Der  Ort  aber  war 
schon  1349  Wüstung,  s.  v.  Gersdorf,  Cd.  Sax.  II,  1  S.  19  Anm. 

1  Ich  lasse  das  Lorenzkloster  in  Kalbe  außer  Betracht,  da  es  nicht  in 
dem  Magdeburger  Kalbe  lag.  Es  gibt  zwei  Orte  dieses  Namens.  Der  eine 
liegt  an  der  Saale  im  Magdeburger  Sprengel,  der  andere  an  der  Milde  im 
Halberstädter.  Daß  das  Kloster  in  dem  letzteren  lag,  unterliegt  kaum 
einem  Zweifel.  Thietmar  erzählt,  IV,  57  S.  95,  daß  Oda,  die  Tochter  des 
Markgrafen  Thiedrich,  in  Kalbe  Nonne  war,  jedoch  unter  Bruch  ihres  Ge- 
lübdes den  Herzog  Miseco  von  Polen  heiratete.  Diese  Oda  wird  in  einer 
Urk.  des  B.  Reinhard  von  Halberstadt  v.  1121  (ÜB.  d.  H.  Halberst.  I  S.  122 
Nr.  151)  als  Gründerin  des  später  verarmten  und  eingegangenen  Klosters 
bezeichnet.  Daraus,  daß  Reinhard  über  den  Grundbesitz  verfügt,  ergibt 
sich  die  Lage  in  seinem  Bistum.  Nach  Thietm.  III,  18  S.  59  wurde  das  Kl. 
982  von  den  Böhmen  zerstört.  Die  Angabe  ist  auffällig,  da  das  Vordringen 
der  Böhmen  bis  in  die  Altmark  sehr  unwahrscheinlich  ist.  Die  Annahme 
Kurzes  wird  deshalb  im  Rechte  sein,  daß  die  Zerstörung  nicht  von  den 
Böhmen,  sondern  von  den  Wilzen  ausging.  Wahrscheinlich  erwähnt  Thiet- 
mar das  Kloster  noch  ein  drittes  Mal,  nämlich  I,  12  S.  8,  wo  er  seine  Nichte 
Brigide  als  Äbtissin  des  Laurentiusklosters  nennt.  Denn  an  St.  Lorenz  in 
Neustadt  Magdeburg  kann  man  dabei  nicht  denken ;  das  dortige  Kloster  ist 
erst  zwischen  1209  und  1212  gegründet  (s.  Janike  in  den  Gesch.Bl.  III  S.  444). 


—     142     — 

diese:  das  Wendenland  galt  als  Feindesland;  die  Mönche  flohen 
dasselbe.  Der  einzige  Schritt  vorwärts  war,  daß  nach  nnd  nach 
deutsche  Klöster  Grundbesitz  in  wendischen  Gauen  erwarben^. 
Dadurch  übernahmen  sie  die  moralische  Pflicht,  für  die  Ausbreitung 
des  christlichen  Glaubens  Sorge  zu  tragen.  Sie  haben  sich  der- 
selben auch  nicht  entzogen-.  Ob  die  fernen,  dem  Erzbistum  in- 
korporierten Klöster,  wie  Weißenburg,  an  der  Missionsarbeit  Anteil 
nahmen,  ist  eine  Frage,  die  wir  nicht  beantworten  können. 

Die  kirchliche  Lage  in  den  wendischen  Gebieten  blieb  auch 
nach  der  Gründung  der  Bistümer  so,  daß  sie  Schonung  und  sorg- 
same Pflege  erheischte.  Statt  dessen  wurde,  noch  nicht  zehn  Jahre 
nach  dem  Tode  Ottos  d.  Gr.,  sein  Werk  durch  die  Aufhebung  des 
Merseburger  Bistums'^  gerade  von  denen  erschüttert,  die  es  hätten 
stützen  sollen.  Es  gibt  wenige  geschichtliche  Ereignisse,  die  so 
ausschließlich  durch  persönliche  Interessen  herbeigeführt  wurdeii, 
wie  dieses;  selten  auch  haben  diejenigen,  welche  die  allgemeinen 
Interessen  zu  schützen  berufen  waren,  ihre  Pflicht  so  gänzlich  aus 
den  Augen  gelassen,  Bischof,  Kaiser  und  Papst  waren  hier  gleich 
schuldig. 

Seit  dem  Juni  971  stand  der  Bischof  Gisiler*  an  der  Spitze 
der  Merseburger  Diözese ^  Ein  Mann  von  vornehmer  Geburt*, 
gewandt  im  Hofdienst'  und  voll  Ehrgeiz,  strebte  er,  sein  Bistum 
groß  zu  machen.  Wenn  er  sich  von  dem  Kaiser  einen  der  größten 
Waldkomplexe  Deutschlands,    den    mächtigen  von    der  Mulde    bis 


1  Bergen  im  Gau  Morazeni:  Dipl.  II  S.  129  Nr.  115,  S.  582  Nr.  171; 
Nienburg  in  den  Gauen  Serimunt,  Nizizi  u.  Lausitz:  S.  198  Nr.  174,  S.  209 
Nr.  185,  S.  661  Nr.  244,  S.  788  Nr.  359;  III  S,  104  Nr.  83;  Memleben  in  den 
Gauen  Hevellun,  Dalaminze,  Skitizi  und  Morazena:  II  S.  221  ff.  Nr.  194 — 196; 
vgl.  Thietm.  III,  1  S.  48. 

2  Das  zeigt  das  Beispiel  Nienburgs.  Die  Kirche  in  Grimmersieben  wird 
als  filia  parochiae  in  Nienburg  bezeichnet.  Sie  wurde  1258  selbständig, 
Gesch.Bl.  in  S.  174. 

'^  Fraustadt,  Die  Auflösung  des  B.  Merseburg  (Arcb.  f.  sächs.  Gesch. 
1878  S.  133  ff.);  v.  Pflugk-Harttung,  D.  B.  Merseburg  (Forsch.  25  S.  155  ff.). 

*  Schmidt,  Giselher,  B.  v.  Merseburg,  EB.  v.  Magdeburg,  Halle  1886. 
Böhmer,  EB.  Gis.  v.  Magdeb.,  Gesch.Bl.  Bd.  23  S.  40  ft\ 

•^  Den  Juni  nennt  Thietmar,  II,  37  S.  42^,  die  abweichende  Angabe  (Juli) 
des  chron.  ep.  Merseb.  2  S.  167  kommt  dagegen  nicht  in  Betracht. 

*  Thietm.  1.  c:  Moribus  et  natura  nobilis. 

'  Er  wurde  im  Moritzkloster  zu  Magdeburg  gebildet  und  von  Otto  in 
die  königliche  Kapelle   aufgenommen,    Ann.  Magd.  z.  982  Scr.  XVI  S.  156. 


—     143     — 

zur  Saale  reichenden  Forst,  schenken  ließ^,  so  ist  es  leicht,  seine 
Gedanken  zu  erraten:  an  dem  Südrande  des  großen  Waldes  hatte 
Bqso  seine  Niederlassungen  gegründet.  Was  er  mit  kleinen  Mitteln 
begonnen  hatte,  das  soUte  nach  größerem  Maßstab  fortgesetzt 
werden.  Überhaupt  war  Gisiler  ein  rühriger  Mann:  er  hat  auch 
links  der  Saale  kolonisiert.  Dadurch  vermehrte  er  die  Zahl  der 
Kirchen  im  Hessengau  und  gewann  dort  solche,  die  in  bischöf- 
lichem Besitz  waren.  Denn  die  alten  Kirchen  dieses  Gaus  gehörten 
dem  Kloster  Hersfeld -.  Aber  bei  der  Durchführung  seiner  Pläne 
war  er  gehindert  durch  seine  beschränkten  Mittel';  denn  Merse- 
burg war  arm:  vor  jener  großen  Waldschenkung  fehlte  ihm  der 
Grundbesitz;  auch  der  beste  Teil  der  Zehnten,  die  im  deutschen 
Anteil  der  Diözese  anfallenden,  gehörte  nicht  dem  Bistum,  sondern 
dem  genannten  Kloster*.  Selbst  in  einzelnen  wendischen  Orten 
waren  die  Zehnten  in  fremdem  Besitz"'. 

Man  kann  es  begreifen,  daß  Gisiler  sich  als  Bischof  von  Merse- 
burg nicht  an  seinem  Platze  fühlte:  er  strebte  nach  Größerem,  sei 
es  nach  höherer  Ehre',  sei  es  nach  größerer  Tätigkeit.  Die  Gunst 
Ottos  II.,  die  er  in  reichem  Maße  besaß,  bahnte  ihm  den  Weg, 
die  Gefügigkeit  Benedikts  VII.  führte  ihn  zum  Ziel. 


1  Thietm.  IX,  20  S.  251  und  Dipl.  II  S.  105  Nr.  90;  vgl.  über  den  Wald 
oben  S.  97. 

-  Nach  Dipl.  II  S.  182  Nr.  162  schenkte  Otto  am  30.  Juli  977  dem 
Domstiffc  in  Merseburg  den  Ort  Maggenrod  im  Helmengau.  In  einer  zweiten 
Urkunde  hören  wir,  daß  Gisiler  ihn  noviter  a  fundamento  silvas  eruendo 
construxerat  (S.  212  Nr.  186).  Maggenrod  lag  nicht  in  der  Merseburger, 
sondern  in  der  Mainzer  Diözese.  Man  darf  aber  annehmen,  daß  Gisiler, 
wenn  er  hier  kolonisierte,  das  noch  viel  mehr  in  seiner  eigenen  Diözese 
tat.  Das  Motiv  für  Kolonisierung  links  der  Saale  ist  leicht  erkennbar.  Die 
alten  Zehnten  im  Hessengau  gehörten  Hersfeld;  neue  Zehnten  aus  gerodetem 
Lande  dagegen  nicht  (s.  Bd.  II  S.  716  Anm.  1). 

3  S.  Dipl.  II  S.  104  Nr.  89.  Die  Klagen  Gisilers  werden  durch  Thiet- 
mar  bestätigt,  s.  111,1  S.  48:  Pauperem  adhuc  episcopatum.  Nach  Schmidt, 
Giselher  S.  23  f.,  wäre  Merseburg  freilich  im  Besitz  der  Klöster  Helfta  und 
Pöhlde  gewesen.  Allein  das  ist  irrig.  Otto  I.  schenkte  dem  Bistum  nur 
die  Kirche  zu  Helfta,  s.  o.  S.  131  Anm.  2;  das  Kloster  daselbst  entstand 
erst  i.  J.  1259  durch  Verlegung  von  Roßdorf,  g.  Bd.  IV  S.  943.  Die  Ver- 
leihung von  Pöhlde  aber  wird  nicht  von  Thietmar,  sondern  nur  von  einem 
Interpolator  desselben  behauptet,  s.  d.  Ausgabe  von  Kurze  S.  48.  Pöhlde 
kam  vielmehr  durch  Otto  IL  i.  J.  981  an  Magdeburg,  Dipl.  II  S.  300  Nr.  259. 

*  Otto  IL  erwarb  979  die  Hersf.  Zehnten  im  Friesenfeld  und  Hassegau, 
Dipl.  II  S.  218  Nr.  191.     Er  übergab  sie  dem  Kl.  Memleben. 

•'■'  Dipl.  I  S.  316  Nr.  231  v.  J.  961,  Würzen  und  Eilenburg. 


—     144     — 

Gisiler  befand  sich  im  Sommer  981  im  Gefolge  des  Kaisers 
in  Italien;  am  21.  Juni  dieses  Jahres  starb  Adalbert  von  Magde- 
burg. Er  hatte  an  Stelle  des  abwesenden  Bischofs  die  Merseburger 
Diözese  visitiert;  auf  der  Rückreise  ereilte  ihn  in  der  Nähe  von 
Halle  der  Tod.  In  Magdeburg  dachte  man  sofort  an  die  "Wieder- 
besetzung seiner  Stelle.  Die  Stimmen  von  Klerus  und  Volk  ver- 
einigten sich  auf  Ohtric,  der  vordem  Lehrer  der  Domschule  ge- 
wesen war  ^.  Er  stand  bei  dem  Kaiser  hoch  in  Gunst.  Niemand 
zweifelte,  daß  seine  Wahl  bestätigt  werden  würde.  Aber  das  Un- 
glück wollte,  daß  die  Magdeburger  Gesandten  die  Fürsprache 
Gisilers  in  Anspruch  nahmen.  Ihre  Bitte  wurde  zum  Fallstrick 
für  den  ehrgeizigen  Bischof:  sie  rief  den  Wmisch  in  ihm  wach, 
selbst  an  des  Verstorbenen  Stelle  zu  treten.  Dieser  Wimsch  aber 
wurde  der  Vater  des  Gedankens,  das  Bistum  Merseburg  aufzulösen. 
Denn  dadurch  wurde  Gisiler  der  Verpflichtung  ledig,  die  ihn  an 
die  arme  Kirche  des  h.  Laurentius  band,  und  wurden  zugleich,  die 
Mittel  verfügbar,  um  die  nächst  beteihgten  Nachbarn  für  Gisilers 
Erhebung  zu  gewinnen^.  Gründe  für  die  Auflösung  ließen  sich 
nur  dem  unfertigen  Zustand  aller  Verhältnisse  entnehmen,  wodurch 
doch  gerade  der  Fortbestand  des  Bistums  gefordert  wurde. 

Gisiler  wandte  sich  an  Otto  II.  Mehr  als  auf  das  Gewicht 
seiner  Gründe  mochte  er  sich  auf  die  Gunst  verlassen,  die  ihm  der 
Kaiser  oft  versichert  hatte  ^.  Er  täuschte  sich  auch  nicht.  Nach- 
dem er  den  Herrscher  für  seinen  Gedanken  gewonnen  hatte, 
stimmten  die  anwesenden  geistlichen  und  welthchen  Großen  zu. 
Die  Magdebm'ger  Abgeordneten  mußten  sieb,  ob  auch  wider- 
strebend, entschließen,  Gisiler  zu  wählen,  und  Papst  Benedikt  trug 


1  V.  Pflugk-Harttung  S,  160  f.  nimmt  an,  daß  im  Widerspruch  mit 
Thietmars  Bericht  in  Magdeburg  eine  zwiespältige  Wahl  erfolgt  war:  die 
beiden  Kandidaten  seien  Ohtric  und  Gisiler  gewesen,  von  beiden  Parteien 
seien  Gesandte  nach  Rom  geschickt  worden.  Er  beruft  sich  dafür  auf  das 
römische  Synodale,  Cd.  Sax.  reg.  1, 1  S.  266,  wonach  die  filii  ecclesiae 
Magdeburgensis  Gisiler  in  Rom  wählten.  Aber  Uhlirz  erinnert  mit  Recht, 
daß  ein  solches  Verfahren  einer  mit  einem  anderen  Auftrag  abgeschickten 
Gesandtschaft  nicht  beispiellos  ist,  S.  162. 

2  Die  Translation  Gisilers  wäre  auch  ohne  Aufhebung  des  Mersebuvger 
Bistums  möglich  gewesen.  Aber  daraus  läßt  sich  nicht  folgern,  daß  die 
letztere  nicht  Mittel  zum  Zweck  war;  denn  sie  bot  die  Mittel,  um  die 
Stimmen  der  Komprovinzialen  für  Gisilers  Erhebung  zu  gewinnen.  Ohne 
ihre  Zustimmung  aber  wäre  sie  unmöglifeh  gewesen. 

^  Gisilers  Dienste  sind  in  Urkunden  Ottos  mehrfach  hervorgehoben 
S.  104  Nr.  89;  S.  181  Nr.  161;  S.  182  Nr.  162;  S.  212  Nr.  186;  Thietm.  111,3 
S.  55. 


—     145     — 

kein  Bedenken,  dem  Willen  des  Kaisers  gemäß  auf  einer  römischen 
Synode  am  10.  September  981  die  Aufhebung  des  Bistums  Merse- 
burg auszusprechen  und  sie  feierhch  als  eine  Handlung  der  ober- 
hirthchen  Pflicht  zu  verkündigend 

Die  höchste  geistliche  und  weltHche  Autorität  fügten  sich  den 
Wünschen  eines  ehrgeizigen  Prälaten.  Aber  das  Gewissen  des 
Volkes  billigte  ihr  Verfahren  nicht:  es  sah  in  der  Aufhebung  des 
Bistums  ein  Gott  und  dem  Heiligen  zugefügtes  Unrecht.  Das 
Urteil  der  Gegenwart  ist  wenig  geneigt,  sich  durch  ähnliche  An- 
schauungen leiten  zu  lassen,  wie  die  Menschen  des  zehnten  Jahr- 
hunderts; aber  auch  wenn  man  nm*  fragt,  ob  die  Auflösung  Merse- 
burgs zweckmäßig  war,  wird  man  dem  Urteil  des  Volkes  wider  den 
Kaiser  recht  geben  ^.  Unter  den  wendischen  Bistümern  war  Merse- 
burg dank  seiner  V^erbindung  mit  einer  deutschen  Landschaft  das 
lebensfähigste.  Durch  seine  Aufhebung  wurde  weder  Zeitz  noch 
Meißen  noch  Magdeburg  gestärkt:  nur  ihre  Aufgabe  wurde  ver- 
mehrt, nicht  aber  die  Mittel,  um  sie  zu  erfüllen;  denn  während  der 
wendische  Teil   der  Diözese  verteilt  wurdet   fiel   der  deutsche   an 


1  ÜB.  d.  H.  Halberstadt  I  S.  81  Nr.  47  f.  Thietmar  berichtet  III,  13 
u.  16  S.  56  f.,  daß  Gisiler,  um  zum  Ziele  zu  gelangen,  die  Überzeugungs- 
kraft des  Goldes  nicht  gespart  habe.  Die  von  ihm  genannte  Summe,  die 
allein  Thiederich  von  Metz  bekommen  haben  soll  (1000  Pfund  Gold  und 
Silber),  ist  viel  zu  groß,  als  daß  man  nicht  gegen  die  Nachricht  bedenk- 
lich werden  sollte. 

2  Schmidt,  Giselher  S.  26,  urteilt  dagegen,  Gisiler  habe  richtig  ge- 
handelt, indem  er  sich  über  die  kleinlichen  Anschauungen  seiner  Zeit  hin- 
wegsetzte. Wie  mich  dünkt,  bleibt  dabei  die  Hauptsache  unberücksichtigt, 
daß  Merseburg  Missionsbistum  war,  und  daß  durch  die  Aufhebung  die 
Nachbarbistümer  nicht  gestärkt  wurden.  Beides  entscheidet  gegen  das 
sachliche  Recht  der  Aufhebung.  Daß  auch  das  formelle  Recht  nicht  über 
jeden  Zweifel  erhoben  war,  zeigt  v.  Pfiugk-Harttung  S.  165.  Doch  ließe  sich 
darüber  streiten.  Übrigens  hatte  man  ja  durch  Vernichtung  der  Urkunde 
Hildiwards  für  einen  Grund  für  die  Auflösung  gesorgt.  Wenn  Böhmer 
S.  48  annimmt,  Merseburg  sei  geopfert  worden  zur  Befriedigung  der  Halber- 
städter Ansprüche  und  zur  Befestigung  der  Magdeburger  Diözese,  so  scheint 
mir  der  Beweis  hiefür  nicht  erbracht.  Hildiward  war  durch  seine  Zusage 
gebunden:  er  konnte  Entschädigung,  aber  nicht  Zurückgabe  des  abge- 
tretenen Gebiets  fordern.  Magdeburg  aber  gewann,  wie  die  Dinge  im 
Wendenland  lagen,  durch  die  Einverleibung  etlicher  wendischer  Gaue  nicht 
an  Macht,  sondern  an  Pflicht. 

■"  Über  die  Verteilung  des  Merseburger  Sprengeis   berichtet  Thietmar 
III,  16  S.  57  f.     Was  vom  Chutizigau    südlich    der  Elsterbiegung  und    einer 
von  da  an  die  Mulde  oberhalb  Würzen  gezogenen  Linie  lag,   fiel  an  Zeitz, 
Hauck,  Kirchen geschichte.  III.  10 


—     146     — 

Halberstadt  zurück.  Dagegen  wurde  einer  der  Mittelpunkte  beseitigt, 
von  dem  aus  die  Uberwindiuig  des  wendischen  Heidentums  erfolgen 
sollte.  Es  konnte  nicht  ausbleiben,  daß  das  Vertrauen  in  den  Be- 
stand der  kirchlichen  Organisation  Ottos  d.  Grr.  erschüttert  wurde; 
noch  mehr  das  Vertrauen  zu  dem,  was  Otto  II.  wollte.  Niemals 
aber  ist  es  gut,  wenn  die  Taten  der  Herrscher  das  Urteil  hervor- 
rufen, daß  das,  was  der  Kaiser  will,  Unrecht  ist. 

Man  sieht:  die  Lage  im  Osten  war  in  den  nächsten  Jahr- 
zehnten nach  dem  Tode  Ottos  noch  gänzlich  unsicher.  Zwar 
machte  das  Christentum  langsame  Fortschritte;  aber  die  Gesinnung 
der  Wenden  war  voll  Feindseligkeit,  die  deutschen  Kolonien,  welche 
die  sicherste  Stütze  für  die  kirchliche  Organisation  bieten  konnten, 
waren  wenig  zahlreich  und  mußten  den  schwierigen  Kampf  um 
ilire  Existenz  noch  bestehen.  Überdies  war  das  Vertrauen  auf 
die  richtige  Leitung  der  Angelegenheiten  im  Wendenland  wankend, 
geworden.  Noch  war  es  nicht  unmöglich,  daß  das  groß  Angefangene 
zu  glückhchem  Gedeihen  kam;  aber  wenn  es  gehngen  sollte,  war 
Ruhe  und  Stetigkeit  der  Entwickelung  notwendig.  Die  Ablenkung 
des  politischen  Interesses  vom  Osten,  vollends  eine  Erschütterung 
der  deutschen  Macht  mußte  verderblich  sein. 

was  jenseits  der  Mulde  lag,  an  Meißen,  der  nördliche  Teil  von  Chutizi  und 
der  Susaligau  an  Magdeburg.  Merseburg  wurde  ein  Kloster  und  trat  unter 
Halberstadt  zurück. 


Drittes  Kapitel. 

Wiederaufnahme  der  südöstlichen  Mission.   Tätig- 
keit der  deutschen  Kirche  in  Böhmen  und  Polen. 


Was  im  nordöstlichen  Wendenland  geschah,  war  der  hastigen, 
rasch  vollendeten  EiTichtung  eines  Neubaus  zu  vergleichen.  Im 
deutschen  Südosten  dagegen  mußten  in  mühevollem  Kampf  ver- 
lorene Gebiete  zurückerobert  werden.     Man  baute  auf  Ruinen^. 

Wir  haben  erwähnt,  daß  die  südösthchen  Missionsländer  an 
die  mährische  Kirche  verloren  gingen  ^.  Kurze  Zeit  danach  wurden 
durch  das  Eintreten  eines  neuen  Elementes  alle  Verhältnisse  des 
Ostens  verschoben.  Im  Jahre  862  erschienen  die  Ungarn  zum 
erstenmal  an  den  deutschen  Grenzen  ^.    Feinde,  die  man  bis  dahin 


^  Man  vergleiche  zum  Folgenden:  Dümmler,  OFr.  Reich  III;  Riezler, 
G.  B.'s  I;  Büdinger,  Österr.  Gesch.  I;  Huber,  Gesch.  Österr's.  I;  Krones, 
Grundriß  der  österr.  Gesch.  (hier  auch  Angabe  der  Spezialliteratur) ;  Hasen- 
öhrl,  Deutschlands  süd-östl.  Marken  im  Arch.  f.  österr.  Gesch.  Bd.  82,  1895 
S.  419  ff.;  Kaindl,  Beiträge  zur  älteren  ungarischen  Geschichte;  Csuday, 
Gesch.  d.  Ungarn  I.  '^  S.  Bd.  II  S.  698  ff. 

^  Die  Ungarn  werden  charakterisiert:  von  Regino,  z.  J.  889  S.  131  ff. 
Er  verwandte  dabei,  was  er  in  dem  Auszug  Justins  aus  der  Universal- 
geschichte des  Pompeius  Trogus  über  die  Scythen  fand:  viel  mehr  als  die 
Tatsache,  daß  die  Ungarn  ein  barbarisches  Nomadenvolk  seien,  läßt  sich 
also  aus  seinem  Bericht  nicht  entnehmen;  von  Widukind  I,  18  f.  S.  16  f. 
Er  verwertet  eine  Stelle  des  Jordanis.  Was  er  sagt,  hat  deshalb  vornehm- 
lich den  Wert,  den  Abscheu  der  Deutschen  vor  den.  Ungarn  anschaulich 
zu  machen;  von  Ekkehard,  Gas.  s.  Gall.  51  ff.  S.  193 ff.  Er  ist  zwar  ein 
späterer  Zeuge^  aber  berichtet  nach  guter  Tradition.    Zu  vergleichen  ist  die 

10* 


—     148     — 

nicht  kannte,  erzählt  Hincmar,  plünderten  das  östliche  Reich-'.  Ehe 
das  Jahrhiuidert  abgelaufen  war,  wurden  die  unbekannten  Feinde 
zu  Grenznachbarn  der  Deutschen:  seit  894  ließen  sie  sich  in 
Pannonien  nieder'-^.  Aber  je  besser  man  sie  kennen  lernte,  um  so 
fremdartiger  und  abstoßender  erschienen  sie.  Ursprünglich  ein 
Jäger-  und  Hirtenvolk,  waren  sie  durch  ein  widriges  Geschick  zu 
einem  Volk  von  Kriegern  geworden,  zu  einer  Nation,  die  den  Raub 
als  nationalen  Beruf  trieb.  Mit  der  Härte  des  Berufskriegers  ver- 
banden sie  die  Kulturlosigkeit  des  Nomaden.  Für  den  seßhaften 
Germanen,  dessen  ganze  bürgerliche  Existenz  darauf  beruhte,  daß 
er  Haus  und  Hof  sein  eigen  nannte,  konnte  ein  Volk,  das  den 
Ackerbau  floh  und  kein  anderes  Dach  kannte  als  die  Lederdecke 
des  Wagens,  nur  abstoßend  sein.  Was  er  von  den  Ungarn  und 
ihren  Sitten  sah  und  hörte,  vermehrte  seine  Antipathie.  Man 
konnte  nichts  Häßhcheres  sehen  als  diese  Wilden:  klein  von  Ge- 
stalt, mit  glatt  rasiertem  Schädel,  statt  der  Kleider  mit  Fellen 
bedeckt^.  Die  Art,  wie  sie  sprachen,  heß  ihre  Worte  mehr  wie 
mißtönendes  Gegrunze,  als  wie  verständliche  Rede  erscheinen*. 
Mit  Abscheu  sah  der  Deutsche,  daß  sie  halb  rohe  Fleischstücke 
verschlangen,  und  hörte  er,  daß  sie  Blut  tränken  wie  die  Raub- 
tiere. Es  erregte  ihm  Grauen,  daß  man  erzählte,  Meuschenileisch 
gelte  ihnen  als  Heilmittel^.  Was  weite  Landstriche  von  ihrer 
erbarmungslosen  Grausamkeit  zu  leiden  hatten,  kam  hinzu  *^:  nicht 


Charakteristik  Ottos  v.  Freis.  Gest.  Frider.  I,  32  S.  39  S.,  der  freilich  einen 
etwas  fortgeschritteneren  Zustand  vor  Augen  hatte. 

1  Ann.  Bertm.  z.  862  S.  60;  vgl.  Ann.  Alam.  z.  J.  863  Scr.  I  S.  50. 

2  Ann.  Fuld.  z.  894  ff.  S.  125  ff.     Regin.  chron.  z.  J.  889  S.  132. 

'  Regin.  S.  133  (nicht  aus  Justin):  Capillum  usque  ad  cutem  ferro 
caedunt;  Otto  Fris.  .S.  40:  Sunt  .  .  üngari  facie  tetri,  profundis  oculis, 
statura  humiles,  moribus  et  lingua  barbari  et  feroces.  Die  Tierfelle  als 
Kleider  erwähnt  Regino  S.  132  nach  Justin. 

*  Vgl.  Ekkeh.  54  S.  205:  Uli  .  .  sibilis  et  quasi  grunnitu  horrido 
satellitibus  quid  velint  insinuant. 

^  Regino  S.  133  (nicht  nach  Justin):  Carnibus  siquidem,  ut  fania  est, 
crudis  vescuntur,  sanguinem  bibunt,  corda  hominum,  quos  capiunt,  parti- 
culatim  dividentes  veluti  pro  remedio  devorant.  Vgl.  Liudpr.  Antap.  II,  2 
S.  28:  Ut  magis  magisque  timeantur,  interfectorum  sese  sanguine  potant. 
Der  Frater  Ricardus  im  13.  Jahrhundert  erzählt  Ähnliches  von  den  Resten 
der  Ungarn  am  Ural:  Garnes  equinas,  lupinas  et  huiusmodi  comedunt.  Lac 
equinum  et  sanguinem  bibunt,  de  inv.  Ung.  mag.,  Endlicher  Rer.  Hung. 
monum.  Arp.  S.  252.     Vgl.  Csuday  I  S.  59  Anm.  1. 

•*  Liudpr.  1.  c:  Castra  diruunt,  ecclesias  igne  consumunt,  populos  iugu- 
lant.     1,13  S.  12:    Hungäriorum    gentem  cupidam,    audacem,    omnipotentis 


—     149     — 

vernünftige   Menschen,    sondern   wüste   Ungeheuer    schienen    diese 
Feinde  zu  sein^. 

Während  die  Gelehrten  sich  wunderten,  daß  keiner  der  römi- 
schen Schriftsteller  das  Volk  der  Ungarn  erwähnte"^,  und  alles 
Abstoßende,  was  die  alten  Autoren  über  die  Barbaren  des  Ostens 
erzählten,  zusammentrugen,  um  mit  diesen  Farben  eine,  manchmal 
vielleicht  nicht  ganz  zutreffende  Schilderung  der  Barbaren  der 
Puszta  zu  geben,  erklärten  die  Prediger  sie  für  Werkzeuge  des 
Teufels.  Meine  Brüder,  so  soll  der  Abt  Engilbert  von  St.  Gallen 
zu  seinen  Mönchen  geredet  haben,  wir  haben  bisher  im  Vertrauen 
auf  Gott  mit  der  Seele  wider  den  Teufel  gekämpft;  laßt  uns  beten, 
daß  es  uns  jetzt  gelinge,  mit  der  Faust  unsere  Kraft  gegen  ihn  zu 
beweisen  ^.  Das  Volk  aber  meinte,  der  jüngste  Tag "  stehe  bevor, 
und  die  Ungarn  seien  Gog  und  Magog,  die  nach  der  Weissagung 
Johannis  am  Ende  der  Tage  vom  Satan  zum  Streit  versammelt 
werden  sollend 


dei  ignaram,  scelerum  omnium  non  insciam,  caedis  et  rapinarum  solummodo 
avidam.  Mirac.  Wigb.  16  Scr.  TV  S.  226  f.:  Ab  Ungariis  pessima  et  gravis 
malorum  incursio  incubuit,  fiei'entque  neces  iuvenum  ac  seniorum,  exter- 
minia  mulierum  natorumque.  Salomo  v.  Constanz  (Sal.  et  Waldram.  carm.  I 
V.  75flf.  M.G.  Poet.  lat.  IV  S.  300): 

Nunc  canis  ipse  domum  Christi  spurcissimus  intrat, 
Dat  necibus  plebem,  vulgo  res,  ignibus  aedem, 
A!  mensam  domini  sacram  manus  impia  scindit, 
Tractat  pollutus  sanctorum  pignora  tactus, 
Ecclesiaeque  pecus  peregre  transducit  abactum. 
Non  miseret  patrie,  nuUa  est  miseratio  matris, 
Transfigit  natum  feritas  ante  ora  parentum, 
Nee  natam  redimit,  quod  mater  funera  plangit. 
Ekkeb.  53  S.  200 :    Nulli  sexui  vel   aetati  certum  est  misereri.     Ann.  Fuld. 
z.  894  P.  125. 

»  Piligrim  an  Benedikt,  ÜB.  d.  L.  o.  Enns  II  S.  711  Nr.  6:  Ferina 
crudelitas.  Regino  S.  133  (eigenes  Urteil):  Vivunt  non  hominum  sed  belu- 
arum  more.  Brief  eines  Mönches  aus  einer  congregatio  s.  Germani  an  Dado 
von  Verdun  (gest.  923)  bei  Martene  et  Durand,  Collect,  ampl.  I  S.  234:  Per 
talia  monstra  hominum.  Der  gleiche  Ausdruck  bei  Hrotsuith  Gest.  Odd. 
V.  384  S.  215:  His  hominum  monstris.  Noch  Otto  von  Freising  wiederholt 
das  gleiche  Wort  (1.  c.  S.  40).  '  Brief  an  Dado  S.  232. 

a  Ekkehard  legt  nicht  übel  diese  Worte    dem  Abt  in  den  Mund,  51 

S.  195. 

*  Brief  an  Dado  S.  232:  Primum  dicendum  opinionem  quo  innumeros 
tarn  in  vestra  quam  in  nostra  regione  pervasit,  frivolam  esse  .  .  qua  pu- 
tatur  Deo  odibilis  gens  Hungrorum  esse  Gog  et  Magog  .  .  .  Dicunt  enim 
nunc  esse  novissimum  saeculi  tempus  finemque  imminere  mundi  et  idcirco 


—     150     — 

Das  Gefühl,  das  die  Deutschen  beseelte,  ist  begreiflich.  Denn 
die  Ungarn  standen  der  europäischen  Kulturwelt  nicht  nur  fremd, 
sie  standen  dem  deutschen  Volk  nicht  wie  andere  Feinde  gegen- 
über: es  gab  überhaupt  keinen  Berührungspunkt  zwischen  diesen 
unsteten  Räubern  und  der  europäischen  Völkerfamihe.  Die  Mög- 
lichkeit eines  friedlichen  Nebeneinander  schien  hier  gänzlich  aus- 
geschlossen. 

Seitdem  die  Ungarn  sich  in  Pannonien  festgesetzt  hatten, 
hörten  länger  als  ein  halbes  Jahrhundert  ihre  Raubzüge  nicht  auf  \ 
Im  Sommer.  899  fielen  sie  in  die  gesegneten  Fluren  Oberitaliens 
ein'-.  Im  nächsten  Jahre  stürmten  sie  die  Donau  aufwärts:  mit 
Mühe  erwehrten  sich  die  Baiern  ihres  Anfalls^.  Im  Frühjahr  901 
verwüsteten  sie  Kärnten^;  im  Sommer  906  sah  man  sie  an  der 
mittleren  Elbe^;  sie  waren  als  Bundesgenossen  der  wendischen 
Feinde  Deutschlands  gekommen.  Das  nächste  Jahr  brachte  die 
entscheidende  Niederlage  des  bairischen  Heerbanns:  am  5.  Juli  907 
fiel  Markgraf  Liutpold  an  der  Grenze  der  Ostmark,  zu  deren 
Schutz  er  ausgezogen  war.  Fast  das  ganze  bairische  Heer  wurde 
vernichtet;  unter  den  Erschlagenen  zählte  man  den  Erzbischof 
Theotmar  von  Salzburg  und  die  Bischöfe  Uto  von  Freising  und 
Zacharias  von  Sehen  *^.  Die  Kraft  des  bairischen  Stamms  war  ge- 
knickt. Nun  mußte  das  Land  bis  an  die  Enns  geräumt  werden '; 
erst  im  Traungau**  und  in  den  Bergen  der  Steiermark  und  Kärn- 
tens" behaupteten  sich  die  Baiern. 


Gog  et  Magog  esse  Hungros  qui  nunquam  antea  auditi  sunt.  Der  Verfasser 
polemisiert  eingehend  gegen  diese  Meinung.  Statt  nunc  esse  liest  übrigens 
Martene  non  esse.     Es  ist  klar,  daß  dies  nur  ein  Druckfehler  ist. 

1  Krones  Grundr.  S.  192  Anm.  12  zählt  an  20  Einfälle  in  Deutsch- 
land, 9  in  das  byzantinische  Reich,  7  in  Italien,  4  in  Frankreich,  1  über 
die  Pyrenäen.  ^  Ann.  Alam.,  Laubac.  Scr.  1  S.  53. 

''  Ann.  Fuld.  z.  900  S.  134.  ^  Ann.  Fuld.  z.  901  S.  135. 

•'  Widuk.  1,17  u.  20  S.  16f. 

ß  Ann.  Alam.,  Laubac.  z.  d.  J.  S.  54;  vgl.  o.  S.  7.     Cont.  Regin.  S.  154. 

.   '  Im  Jahre  904  war  es  noch  bairisch.    Damals  wirkte  in  der  Ostmark 

der   Landbischof  Madalwin,  M.B.  28, 2    S.  200  ff.  Nr.  3.     In    dieselbe    Zeit 

fällt  die  Raffelstätter  Zollordnung,  Cap.  II  S.  250  Nr.  253,  die  beweist,  daß 

die  sozialen  Verhältnisse  in  der  Ostmark  noch  nicht  erschüttert  waren. 

»Am  19.  Febr.  909  schenkte  Ludwig  IV.  dem  Grafen  Arbo  und  dem 
Erzbischof  Piligrim  von  Salzburg  die  Abtei  Traunkirchen  am  Traunsee, 
B.M.  2001.  Hier  war  also  die  bairische  Herrschaft  un erschüttert.  Sie 
blieb  es  auch  später:  930  war  Meginhard  Graf  im  Traungau,  Salzb.  ÜB.  I 
S.  99  Nr.  37. 

"  Die  Gegend  um  Leoben,  Judenburg,  Knittelfeld  blieb  stets  in  deut- 


—     151     — 

Die  bairische  Niederlage  war  ein  Unglück  für  Europa:  un- 
gehindert strömten  seitdem  die  plündernden  Scharen  der  Ungarn 
nach  dem  Westen.  Sie  überschritten  den  Rhein  und  die  Mosel, 
sahen  die  Fluten  der  Nordsee  und  tränkten  ihre  Rosse  in  der 
Garonne.  Wo  immer  ihre,  in  kleine  Haufen  aufgelösten  Reiter- 
geschwader erschienen,  da  bezeichneten  die  Rauchsäulen,  die  aus 
den  geplünderten  und  in  Brand  gesteckten  Gehöften  und  Dörfern 
aufstiegen,  ihren  Weg  ^.  Am  schwersten  hatte  der  Natur  der  Sache 
nach  Baiern  zu  leiden.  In  den  Salzburger  Urkunden  des  zehnten 
Jahrhunderts  findet  man  da  und  dort  wüste  liegende  Orte  erwähnt: 
Reichersrot  im  Rotttal  lag  15  Jahre  verlassen,  Riedlkam,  Nußdorf 
und  Steinbach  im  Norden  von  Salzburg  waren  ebenfalls  unbewohnt. 
Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  daß  man  hier  den  Spuren  der 
Ungarn  Verwüstung  gegenübersteht^.  Etwas  später  schildert  Piligrim 
von  Passau  sein  Bistum  als  zum  großen  Teil  verwüstet,  besonders 
das  Land  um  Lorch  als  ausgeplündert  und  gänzhch  verödet  ^.  Noch 
vielsagender  als  diese  Nachrichten  ist,  daß  man  in  Baiern  die  Worte 
Ab  incursione  ahenigenarum  libera  nos,  domine,  in  die  Litanei 
aufaahm*:  die  Ungameinfälle  erschienen  wie  eine  immer  drohende 
Landplage.  Die  Kirche  wurde  nicht  nur  durch  die  Plünderung 
ihrer  Schätze,  die  Verwüstung  ihrer  Gebäude  imd  die  Ermordung 
zahlreicher  Priester  betroffen;  weit  schwerer  wog,  daß  sie  ihr  ge- 
samtes Missions  gebiet  verlor.  Von  den  zahkeichen  Kirchen  in 
Pannonien  blieb  nicht  eine  übrig.  „Die  Ungarn",  klagt  Theotmar 
von  Salzburg,  „fielen  ins  Land,  die  einen  schleppten  sie  gefangen 
hinweg,  die  andern  haben  sie  getötet  oder  im  Kerker  durch  Hunger 
und  Durst  verschmachten  lassen,  unzählige  haben  sie  aus  dem 
La,nde  vertrieben,  adlige  Männer  und  Frauen  führten  sie  in  die 
Sklaverei,  in  die  Kirchen  Gottes  haben  sie  den  Brand  geworfen 
mid  alle  Gebäude  verwüstet,  so  daß  in  ganz  Pannonien  nicht 
eine  Kirche  mehr  zu  sehen  ist,  das  ganze  Land  ist  wüste" ^. 
Der  Verlust  beschränkte  sich  nicht  auf  Pannonien.     Kaum  besser 


sehen  Besitz,  Salzb.  ÜB.  I  S.  75  Nr.  8  v.  925,  S.  83  Nr.  17  v.  924,  S.  144 
Nr.  83  V.  930.  Dagegen  scheint  das  östliche  Steiermark  aufgegeben  worden 
zu  sein.  i  Vgl.  Ekkeh.  Gas.  s.  G.  52  S.  199. 

2  Salzb.  ÜB.  I  S.  76  Nr.  9  V..925,  S.  87  Nr.  22  v.  927. 

3  In  seinen  Fälschungen  J.W.  3644  u.  B.M.  1988.  Daß  die  letztere 
Urkunde  zu  seinen  Fälschungen  gehört,  zeigt  Mühlbacher  in  d.  Mtt.  d.  Inst. 
1903  S.  424  ff. 

*  Quellen  u.  Erörterungen  zur  bayr.  u.  deutsch.  Gesch.  VII  S.  473  aus 
einer  Freisinger  Handschrift  des  10.  Jahrh.'s. 

5  Schreiben  an  Johann  VIII.  bei  Boczek  Cd.  Morav.  I  S.  63  Nr.  91. 


—     152     — 

als  dort  wird  es  in  der  Ostmark  ausgesehen  haben:  das  Gebiet  bis 
an  die  Enns  wurde  zwar  von  den  Ungarn  nicht  besetzt,  aber  es 
verödete.  Im  Jahr  976  wird  ein  Landstrich  an  der  Erlaf  als  lange 
wüst  gelegen  bezeichnet-^:  das  ist  eine  Charakteristik,  die  auf  das 
ganze  Gebiet  passen  wird  ^.  Wer  nicht  getötet  oder  in  die  Ge- 
fangenschaft fortgeführt  wurde,  der  floh^.  Mit  den  übrigen  Ein- 
wohnern verließen  auch  die  Priester  und  Mönche  die  bisherige 
Heimat:  man  kann  kaum  zweifeln,  daß  das  alte  Stift  St.  Polten 
Jahrzehnte  läng  aufgelöst  war*.  Es  mag  schon  bei  dem  Einfall 
des  Jahres  900^  geplündert  worden  sein;  wie  hätte  es  in  der  nächsten 
Zeit  wiederhergestellt  werden  können?  Verödete  doch  selbst  das 
weit  zurückgelegene  Kloster .  Kremsmünster  ^. 

Erst  gegen  die  Mitte  des  zehnten  Jahrhunderts  änderten  sich 
die  Verhältnisse.  Nun  begann  das  Übergewicht  den  deutschen 
Waffen  sich  zuzuneigen.  Den  Wendepunkt  bildete  der  Sieg  des. 
Herzog  Berthold  auf  der  Welser  Haide  im  Jahr  943:  es  war  der 
größte  Erfolg,  den  die  Deutschen  bis  dahin  errungen  hatten ". 
Lange  noch  zeigte  man  die  Grabhügel  der  Erschlagenen  auf  der 
Walstatt^  und  sprach  das  Volk  von  dieser  Waffentat:  von  dem 
grausen  Kampf  der  Baiern  an  der  Traun,  wo  die  Ungarn  erschlagen 
wurden,  wie  ein  Zeitgenosse  sich  ausdrückt^.  Seitdem  ergriffen 
die  Baiem  die  Offensive:    dem  Siege  des  Jahres  943  folgte  schon 


^  Dipl.  II  S.  232  Nr.  204:  In  terra  quondam  Auarorum  iuxta  fluvium 
qui  Erlafifa  dicitur  locum  quendam  qui  Steinlnachiricha  nominatur  .  .  per 
multa  annorum  curricula  desertum.  Daß  einzelne  Punkte  von  den  Ungarn 
besetzt  wurden,  wie  Huber  (Gesch.  Österreichs  I  S.  125)  annimmt,  wüßte 
ich  nicht  zu  belegen.     Doch  ist  es  nicht  unmöglich. 

^  Vgl.  die  Erklärung  auf  der  Synode  zu  Lorch  (c.  985):  Proxima 
barbarica  suae  desolationia  deuastatio  (M.B.  28,2  S.  88  Nr.  117). 

*  Eine  Parallele  bietet  die  Flucht  der  Mähren  nach  der  Zerstörung 
des  mährischen  Reiches  (s.  Huber  S.  123). 

*  St.  Polten  liegt  an  der  Traisen, 'also  sehr  exponiert:  es  ist  deshalb 
unmöglich,  daß  es  sich  hielt.  ^  Annal.  Fuld.  z.  d.  J.  S.  134. 

^  Auct.  Cremifan.  z.  J.  900  Scr.  IX  S.  552:  Abhinc  videtur  vacasse 
nostra  abbacia  propter  desidium  episcoporum  Pataviensium  sive  infestationem 
Hunorum,  qui  et  üngari  nuncupantur. 

'  Ann.  Sangall.  z.  943  S.  78;  ehr.  Suev.  un.  Scr.  Xffl  S.  67;  Ann.  Ra- 
tisp, z.  944  Scr.  XVn  S.  583.  Regln,  contin.  S.  163:  Ungarii  a  Carantanis 
tanta  caede  mactantur,  ut  nunquam  a  nostratibus  antea  infirmarentur. 

8  Bern,  de  orig.  mon.  Cremifan.  II,  1  Scr.  XXV  S.  647. 

9  In  dem  Martyrologium  des  S.  151  Anm.  4  erwähnten  Freisinger  Co- 
dex findet  sich  zum  10.  August  diese  Notiz. 


—     153     — 

im  Jahre  948  ein  neuer  Erfolg'.  Berthold  war  damals  bereits 
tot'-;  aber  sein  Nachfolger  war  einer  der  kampflustigsten  und  kriegs- 
tüchtigsten deutschen  Fürsten,  Ottos  Bruder  Heinrich.  Unter  seiner 
Führung  wagten  sich  die  Baiern  über  das  schützende  Gebirge  hinab 
in  das  ungarische  Gebiet:  sie  schlugen  sich  im  Jahre  949  mit  den 
Ungarn  bei  Lovo  südlich  von  Odenburg  ^  Noch  war,  wie  es  scheint, 
der  Verlust  größer  als  der  Gewinn*.  Aber  nun  ließen  sich  die 
Deutschen  nicht  mehr  zurückhalten;  im  Jahr  950  drang  Heinrich 
von  neuem  an  der  Spitze  eines  bairischen  Heeres  in  Ungarn  ein, 
und  jetzt  war  der  Erfolg  offenkundig  auf  seiner  Seite  ^  Zwar  schien 
alles  Erreichte  durch  die  im  Jahr  953  beginnenden  Kämpfe  in 
Deutschland  erschüttert  zu  werden;  denn  sie  waren  für  die  Ungarn 
eine  Aufforderung  zu  neuen  Einfällen.  Doch  vermochten  die  Züge 
der  Jahre  954  und  955  den  begonnenen  Umschwung  nicht  aufzu- 
halten. Denn  die  große  Niederlage  der  Ungarn  auf  dem  Lechfeld 
befreite  Deutschland  für  immer  von  diesen  Räuberbanden. 

Der  Zurückwerfung  der  Ungarn-  folgte  die  Wiederbesetzung 
des  im  Anfang  des  Jahrhunderts  aufgegebenen  Landes  auf  dem 
Fuß.  Schon  Herzog  Heinrich  hat,  wie  es  scheint,  die  Ostmark 
wieder  besetzt^;  doch  war  es  ihm  nicht  vergönnt,  das  begonnene 
Werk  durchzuführen.  Während  man  vor  Augsburg  kämpfte,  lag 
er  krank  in  Regensburg.  Wenige  Monate  nach  dem  Sieg,  am 
1.  November  955,  ist  er  gestorben "'.  Seitdem  verwaltete  seine 
Witwe  Judith,  eine  Frau  von  männlichem  Geiste,  als  Vormünderin 


1  Annal.  s.  Emmerammi  z.  J.  948:  Occisio  paganorum  ad  Norrun.  Bü- 
dinger,  Österr.  Gesch.  I  S.  259  vermutet  eine  der  Ortschaften  Nöring  in 
Kärnten  oder  Steiermark. 

-  Er  starb  am  23.  Nov.  wahrscheinlich  947,  Riezler,  Gr.  B.'s  I  S.  339 
u.  B.O.  157  a. 

"  Annal.  Altah.  mai.  z.  J.  949  S.  8:  Praelium  cum  Ungariis  in  Loa. 
Ann.  Ratisp.  z.  950  S.  583,  Ann.  s.  Steph.  Fris.  z.  950  Scr.  XIII  S.  51.  Über 
den  Ort  s.  Dümmler,  Otto  S.  182  Anm.  1.  Riezler  I  S.  340  denkt  vielmehr 
an  Laufen  bei  Salzburg. 

*"Die  Annal.  Ratisp.  erwähnen  die  Schlacht  mit  den  Worten:  Inter- 
fectio  Bawarorum  ad  Lova.  Man  kombiniert  mit  viel  Wahrscheinlichkeit 
mit  dieser  Angabe  die  Erzählung  Thietmars  über  Michael  von  Regensburg, 
chron.  II,  27  Ö.  36. 

5  Annal.  Hildesh.  S.  21,  Flodoardi  S.  400.  Zur  Sache  Widuk.  II,  36 
S.  54  H.  Hrotsuith  gest.  Odd.  v.  378  ff.  S.  215.  Über  das  Jahr  s.  Dümmler, 
Otto  S.  182  Anm.  3. 

•^  Dies  ergibt  sich  daraus,  daß  sein  Sohn  Herzogtum  und  Mark  erhielt, 
Contin.  Regln,  z.  955  S.  168 ;  vgl.  Dümmler,  Piligrim  S.  30. 
'  Annal.  necrol.  Fuld.  S.  198. 


—     154     — 

ihres  unmündigen  Sohnes  Heinrich  das  bairische  Herzogtum.  Ihr 
fiel  die  Aufgabe  zu,  den  auf  dem  Lechfeld  errungenen  Sieg  auszu- 
nützen: sie  hat  sie  gelöst.  Das  rasche  Vordringen  nach  dem  Sieg 
gereicht  ihr  und  ihrem  vornehmsten  E,at,  dem  Bischof  Abraham 
von  Freising  ^,  zu  dauerndem  Ruhm.  Die  Ostmark  wurde  fest- 
gehalten; im  Jahre  972  verwaltete  sie  der  Begensburger  Burggraf 
Burchard^;  nach  einigen  Jahren  folgte  ihm  der  Babenberger  Liut- 
pold  ^.  Mit  ihm  zog  dasjenige  Geschlecht  in  der  Ostmark  ein,  das 
fast  dreihundert  Jahre  dort  geblüht  hat,  und  unter  dessen  Leitung 
sie  sich  stetig  weiter  entwickelte.  Bald  wurden  auch  die  Mark- 
grafschaften an  der  Mur  und  in  Krain,  und  die  Grafschaft  an  der 
Save  wieder  eingerichtet.  An  der  Spitze  der  Markgrafschaft  an 
der  Mur  stand^im  Jahr  970  der  Graf  Markward,  der  Ahnherr  des 
Eppensteinischen  Hauses*;  der  erste  der  Krainer  Markgrafen, 
Poppo,  wird  im  Jahre  973  erwähnt'^;  etwas  später  die  Grafschaft 
an  der  Save^.  Mit  einem  Worte:  ehe  das  erste  Vierteljahrhundert 
nach  der  Lechfeldschlacht  verflossen  war,  wurde  die  jetzige  Grenze 
Österreichs  gegen  Ungarn  erreicht.  Daß  Kärnten  seit  976  und 
nach  neuer  Vereinigung  mit  Baiern  von  995  an  ein  eigenes  Her-" 
zogtum  bildete,  wird  der  Wiederbesetzung  des  neu  gewonnenen 
Gebiets  eher  förderlich  als  hinderlich  gewesen  sein. 

Während  deutsche  Kolonisten  in  die  Ostmark  einströmten,  um 
ehemahges  Kulturland,  das  der  Wald  überzogen  hatte.,  von  neuem 
zu  roden',  begann  auch  in  Kärnten  das  deutsche  Volkstum  festen 
Fuß  zu  fassen.  Seit  der  Mitte  des  achten  Jahrhunderts  war  das 
Land  zuerst  unter  der  Oberherrschaft,  dann  unter  der  unmittel- 
baren Herrschaft  der  Deutschen.     An  Zuzüglern  aus  Deutschland 


1  Thietm.  II,  41  S.  44.  In  zwei  Urkunden  Ottos  v.  961  u.  965  erscheint 
er  als  Fürbitter  neben  Judith;  beide  beziehen  sich  auf  Besitzungen  im 
Osten;  in  der  zweiten  wird  ein  slavischer  Vasall  des  Bischofs  genannt, 
Dipl.  I  Nr.  221  S.  303  u.  Nr.  279  S.  395.  ^  Dip],  i  g.  577  Nr.  423. 

3  Er  ist  in  einer  Urkunde  Ottos  IL  v.  21.  .Tuli  976  Dipl.  II  S.  149 
Nr.  133  zum  erstenmal  genannt. 

*  Dipl.  I  S.  530  Nr.  389.  Über  die  Eppensteiner  s.  v.  Ankershofen, 
Gesch.  V.  Kärnten  II  S.  629  ff.  5  Djp].  u  g.  56  Nr.  47. 

*  Ib.  S.  264  Nr.  235 :  Comitatus,  qui  dicitur  Sovuina. 

'  S.  die  Urkunde  Ottos  III.  v.  30.  Sept.  985,  Dipl.  II  S.  419  Nr.  21. 
Hier  wird  erwähnt,  daß  der  Bischof  von  Passau  dem  Kaiser  geklagt  habe, 
daß  absque  habitatore  terra  episcopii  solitudine  silvescat.  Es  ist  dann  die 
Rede  von  ingenui  qui  ex  inopia  seruorum  in  locis  aecclesiastici  patrimonii 
constituuntur  coloni.  Diese  Aussagen  geben  eine  Vorstellung  von  der  all- 
sreraeinen  Lage. 


—     155     — 

hatte  es  seitdem  nicht  gefehlt^;  doch  behielt  die  Einwohnerschaft 
überwiegend  den  slavischen  Charakter;  noch  am  Ende  des  neunten 
Jahrhunderts  ist  Slavenland  eine  ganz  gewöhnhche  Bezeichnung 
für  Kärnten-.  Anders  wird  es  im  zehnten  Jahrhundert^:  nun  hat 
deutscher  Adel  großen  Grundbesitz  im  Lande  erworben;  der  wen- 
dische ist  zum  Teil  germanisiert.  Auch  die  deutschen  Stifter  nennen 
weit  ausgedehnte  Flächen  ihr  eigen.  Wenn  die  deutschen  Herren 
und  die  bairischen  Bischöfe  und  Abte  ein  natürliches  Interesse 
daran  hatten,  deutsche  Kolonisten  in  das  Land  zu  ziehen,  so  bot 
noch  breiteren  Raum  für  neue  Siedelungen  das  überall  vorhandene 
Königsgut.  So  dehnte  sich  die  Niederlassung  der  Deutschen  in 
Kärnten  im  Laufe  des  zehnten  Jahrhunderts  mächtig  aus.  Mit 
der  Erneuerung  der  Marken  drang  sie  auch  dorthin  vor:  im  Jahre 
970  wird  zum  erstenmal  ein  wendischer  Ort  in  Untersteiermark 
mit  einem  deutschen  Namen  bezeichnet;  zum  erstenmal  wird  nach 
deutscher  Weise  der  Grund  und  Boden  zu  Bauerngütern  ver- 
messen ^  Doch  schritt  die  Besetzung  nur  allmählich  vorwärts;  erst 
im  zwölften  Jahrhundert  wird  sie  und  wird  die  ihr  folgende  Assi- 
milation der  slowenischen  Landbevölkerung  zu  einem  gewissen  Still- 
stand gekommen  sein. 

Die  nach  Kärnten  und  in  die  wiedererworbenen  Marken  ein- 
strömende Bevölkerung  war  christlich.  Die  Ordnung  des  Kirchen- 
wesens mußte  deshalb  sofort  in  die  Hand  genommen  werden.  Es 
war  eine  Aufgabe,  die  zum  größten  Teil  den  Erzbischöfen  von 
Salzburg  zufiel.  Anfangs  verwalteten  sie  den  östlichen  Teil  ihrer 
Diözese  nicht  selbst,  sondern  übertrugen  sie  wie  früher  die  bischöf- 
lichen Geschäfte  an  Chorbischöfe  ^.  In  den  entscheidungsvollen 
Jahrzehnten,  die  das  Daniederliegen  und  den  Wiederaufschwung 
der  deutschen  Macht  im  Osten  sahen,  arbeitete  in  Kärnten  der 
Chorbischof  Gotabert.     Wenn  man  erwähnt,    daß   er  unter  König 


^  Deutsche  Namen  in  der  Gegend  von  Villach  878  Kämt.  GQ.  S.  16 
Nr.  41,  am  Wörthsee  S.  18  Nr.  48,  in  der  Gegend  v.  Klagenfurt  883  S.  22 
Nr.  59,  in  Untersteiermark  895  Gurk.  GQ.  S.  40  Nr.  3. 

-  Kämt.  GQ.  S.  16  Nr.  41  v.  878;  S.  26  Nr.  63  v.  891;  die  Kärntner 
Chorbischöfe  sind  Slavenbischöfe  Convers.  Bagoar.  Scr.  XI  S.  11. 

ä  Vgl.  V.  V.  Krones,  Die  deutsche  Besiedelung  der  östlichen  Alpen- 
länder, Forsch,  z.  d.  Landes-  und  Volkskunde  III  S.  303  ff.,  auch  v.  Ankers- 
hofen,  G.  V.  K.  II  S.  415  f. 

4  Urk.  Ottos  I.  für  Salzburg,  Dipl.  I  S.  530  Nr.  389 :  Salzburg  erhält 
curtem  ad  Vduleniduor,  lingua  Sclavanisca  sie  vocatum,  Theotisce  vero 
Nidrinhof  nominatam,  u.  50  regales  hobas  ubicunque  sibi  placuerit  mensu- 
randas.  ^  s.  Bd.  II  S.  457 ;  463  Anm.  6. 


—     156     — 

Konrad  zum  erstenmal  und  im  Jahre  945,  zum  letztenmal  genannt 
wird-^,  so  ist  ausgesprochen,  daß  sein  Leben  nicht  inhaltslos  war: 
er  vertrat  länger  als  zwei  Jahrzehnte  lang  die  Kirche  an  einem 
der  gefährdetsten  Punkte  des  deutschen  Reiches.  Aber  die  Über- 
lieferung gibt  uns  kein  Bild  von  seiner  Person  und  seinem  Wirken, 
Es  sind  wortkarge  Urkunden,  die  seinen  Namen  auf  uns  gebracht 
haben.  Sie  zeigen  ihn  als  Verwalter  eines  ausgedehnten  kirch- 
lichen Besitzes'''  und  lassen  vermuten,  daß  er  wie  bei  Erzbischof 
Odalbert'^  so  auch  bei  den  deutschen  Königen*  in  Ansehen  stand. 
Die  zahlreichen  Kirchen,  die  es  in  Kärnten  gab^,  und  der  große 
Grundbesitz,  über  den  Gotabert  verfügte,  würden  die  Erhebung 
seiner  Legation  zu  einem-  Bistum  möglich  gemacht  haben.  Daß 
Kärnten  schon  unter  Herzog  Arnulf  dem  übrigen  Baiern  gegen- 
über eine  gewisse  Selbständigkeit  hatte  **,  hätte  einem  solchen  Unter- 
nehmen nur  dienlich  sein  können,  um  so  mehr,  da  Herzog  Berthold,, 
der  an  der  Spitze  des  Landes  stand,  als  Gotaberts  Vogt  handelte'. 
Aber  wir  wissen  nicht,  ob  Gotabert  eine  solche  Absicht  hegte. 
Jedenfalls  dachte  man  in  Salzburg  nicht  daran,  die  kärntnische 
Kirche  selbständig  zu  machen.  Im  Gegenteil  trat  sie  nach  Gota- 
berts Tode  unmittelbar  unter  die  Erzbischöfe:  er  ist  der  letzte 
kärntnische  Chorbischof,  von  dem  wir  wissen.  Hat  er  deshalb 
keinen    Nachfolger   erhalten,    damit  jedem  Versuch,    Kärnten   von 


1  Salzb.  ÜB.  I  S.  66  Nr.  1  und  Dipl.  I  S.  147  Nr.  67. 

^  Außer  in  den  beiden  angeführten  Urkunden  wird  Gotabert  genannt: 
Salzb.  ÜB.  I  S.  68  Nr.  2  und  S.  1  f.  Nr.  69  f.  Nach  Nr.  1  ertauscht  er  von 
Erzbischof  Odalbert  die  Kirche  im  Lungau,  d.  i.  Mariapfarr,  gegen  Be- 
sitzungen in  Tirol;  nach  Nr.  2  erhält  er  Besitz  in  Kärnten  und  Steiermark 
gegen  solchen  in  Steiermark  und  im  Salzburgischen,  die  in  Nr.  69  genannten 
Orte  sind  nicht  sicher  zu  identifizieren,  bei  Nr.  70  handelt  es  sich  um  Orte 
im  Pongau. 

"  Nr.  2  nennt  ihn  Odalbert:  Fidelis  suus  venerabilis  chorepiscopus ; 
Nr.  69:  Dilectus  fidelis. 

*  Den  Nr.  1  vertauschten  Tiroler  Besitz  hatte  Gotabert  aus  einer 
Schenkung  König  Konrads.  Otto  I.  schenkte  seiner  Kirche  in  Maria  Saal 
eine  Hufe  mit  einer  Anzahl  Höriger,  Dipl.  I  S.  147  Nr.  67. 

•^  Vgl.  Bd.  II  S.  458  Anm.  2.  Am  Ende  des  9.  u.  in  der  ersten  Hälfte 
des  10.  Jahrb.  sind  ferner  nachweislich  die  Kirchen  in  Maria  Wörth,  Kämt. 
GQ.  S.  18  Nr.  48,  2  Kapellen  im  Lavanttal  S.  21  Nr.  53,  Feldkirchen  im 
Glantal  S.  23  Nr.  59,  Mariapfarr  im  Lungau  s.  o.,  Kirche  in  Friesach  S.  33 
Nr.  89,  St.  Peter  in  Karnburg,  St.  Lorenz  an  d.  Görtschitz,  St.  Peter  in 
Osterwitz,  St.  Maria  Rain  (sämtlich  in  der  Nähe  von  Klagenfurt)  S.  34  Nr.  90. 

«S.v.  Ankershofen  S.  276. 
.'  Salzb.  Uß.  I  S.  68  Nr.  2:  Cum  manu  advocati  sui  ducis  Perhtaldi. 


—     157     -^ 

Salzburg  zu  löseu,  ein  Riegel  vorgeschoben  sei?  Es  ist  möglich. 
Möglich  ist  aber  auch,  daß  man  in  Salzburg  die  kirchlichen  Ver- 
hältnisse des  Grenzlandes  für  so  gefestigt  hielt,  daß  es  einer  bischöf- 
lichen Delegation  nicht  mehr  bedurfte. 

Als  durch  die  Neuordnung  der  Marken  der  Salzburger  Sprengel 
weit  nach  Osten  hhi  ausgedehnt  wurde,  stand  Erzbischof  Friedrich 
an  der  Spitze  der  Salzburger  Kirche.  Wir  kennen  ihn  als  den 
Sprößling  einer  bairischen  Grafenfamilie  ^.  Aber  er  schloß  sich  enge 
an  das  sächsische  Königshaus  an.  Otto  I.  und  sein  Sohn  haben 
in  "Worten  der  höchsten  Anerkennung  von  ihm  gesprochen  -;  auch 
in  Rom  wußte  man  ihn  zu  schätzen^.  In  der  Tat  ließ  er,  soviel 
wir  urteilen  können,  die  Gelegenheit,  Großes  zu  vollbringen,  nicht 
ungenützt  vorübergehen.  Gab  es  in  Kärnten  nur  da  oder  dort  eine 
neue  Kirche  zu  weihen^,  so  war  in  der  Steiermark  um  so  mehr 
zu  tun.  Friedrich  siedelte  in  slavischen  Orten  deutsche  Kolonisten 
an:  er  sorgte  dafür,  daß  Kirchen  füi-  sie  gebaut  wurden °.  Doch- 
sein  Blick  reichte  darüber  hinaus.  Alle  alten  Rechte,  die  Salzburg 
in  den  wieder  zugänglich  gewordenen  Landschaften  einst  besessen 
hatte,  suchte  er  festzuhalten  oder  neu  zu  gewinnen.  Man  hatte  in 
der  bairischen  Metropole  nicht  vergessen,  daß  Salzbiurg  einst  mit 
Unrecht  aus  Pannonien  verdrängt  worden  war^;  jetzt  war  die 
mährische  Kirche,  der  die  Salzburger  Priester  hatten  weichen  müssen, 
zerfallen:  die  Bahn  war  also  frei  und  Friedrich  zögerte  nicht,  sie 
zu  beschreiten.  Er  wandte  sich  an  den  Kaiser,  um  in  den  alten 
Besitz  Salzburgs  wieder   eingewiesen    zu  werden.     Was    mag   von 


^  Über  seine  Wahl  s.  o.  S.  29  Anra.  4. 

-  Dipl.  I  S.  530  Nr.  389  und  H  S.  150  Nr.  134. 

^  Johann  XIII.  nennt  ihn  virum  venerabilem  et  cunctis  laudabilem, 
J.W.  3717. 

*  Soviel  ich  sehe,  ist  die  einzige  Kirche  in  Kärnten,  von  der  über- 
liefert ist,  daß  Friedrich  sie  weihte,  die  Kirche  zu  Glandschach  im  Glantal. 
Sie  war  die  Stiftung  eines  Laien,  eines  Edlen  namens  Lessina,  der  auch 
den  deutschen  Namen  Rapoto  führte,  Gurk.  GQ.  S.  46  Nr.  7. 

■'•  Das  zeigt  die  erwähnte  Urkunde  Dipl.  I  S.  530  Nr.  389.  Nach  der 
Erwähnung  von  Nidrinhof  wird  die  civitas  Zuib  genannt,  quae  modo  suis 
colonis  possessa  inhabitatur.  Das  modo  läßt  schließen,  daß  der  Ort  wüst 
war  und  neu  besetzt  wurde.  Werden  mit  den  übrigen  Appertinentien  der 
Güter  auch  die  Kirchen  an  Friedrich  geschenkt,  so  wird  man  nur  annehmen 
können,  daß  es  sich  um  neugebaute  Kirchen  handelte :  sie  waren  in  könig- 
lichem Besitz,  da  der  ganze  Grund  und  Boden  königlich  war.  Die  ge- 
schenkten Besitzungen  lagen  um  Leibnitz  —  dieser  Ort  selbst  gehörte  da- 
zu —  südlich  von  Graz.  Der  Forst  Susil  ist  jetzt  Weingebiet  (Sausal  hinter 
Leibnitz).  «  S.  Bd.  II  S.  700  ff. 


—     158     — 

der  Kirche  Liutprams  in  der  pannonischen  Moosburg  ^  übrig  ge- 
blieben sein?  Friedrich  ließ  sich  gleichwohl  ihren  Besitz,  sowie 
manchen  anderen  zwischen  Gebirg  und  Donau  von  Kaiser  Otto  II 
bestätigen.  Auch  Pettau  wird  nun  wieder  unter  den  Salzburger 
Orten  genannt^.  Dabei  suchte  Friedrich  mehr  als  Anerkennung 
verjährter  Rechte:  wenigstens  ein  Teil  des  verlorenen  Gebiets  war 
tatsächHch  wieder  besetzt:  schon  während  Friedrich  über  die  An- 
erkennung seiner  bischöflichen  Rechte  auf  Pettau  verhandelte,  baute 
man  in  dieser  alten  bischöflichen  Stadt  an  einer  neuen  Kirche; 
man  muß  annehmen,  daß  die  Bevölkerung  der  Stadt  sich  rasch 
mehrte,  denn  es  war  noch  eine  ältere  Kirche  vorhanden  '^  Das 
alles  zeigt,  wie  tatkräftig  Friedrich  vorging.  Dabei  lastet  freiüch 
der  Vorwurf  auf  ihm,  daß  er  die  Anerkeiuiung  der  Besitzansprüche 
Salzburgs  in  Steiermark  und  Pannonien  dadurch  erreichte,  daß  er 
eine  gefälschte  Schenkungsurkunde  des  Königs  Arnulf  zur  Bestä- 
tigung vorlegte^.  Aber  dieser  Makel,  der  seinen  Charakter  trifft, 
kann  nicht  hindern  anzuerkennen,  daß  es  ihm  zu  verdanken  -ist, 
wenn  die  Fortschritte  der  Kirche  nicht  hinter  denen  des  Schwertes 
zurückbheben. 

Er  arbeitete  nicht  allein.    Von   alters  her  hatte  der  bairische 


1  S.  Bd.  II  S.  691. 

2  Bestätigungsurkunden  v.  1.  Okt.  977  u.  18.  Mai  982,  Dipl.  II  S.  185 
Nr.  165  u.  S.  319  Nr.  21-b.  Abgesehen  von  den  Besitzungen  in  dem  nie  ver- 
lorenen Gebiet  und  in  der  Ostmark,  werden  hier  bestätigt:  in  Ungarn: 
Rapa  (Raab),  Sabaria  civitas  et  ecclesia  (Stein  ain  Anger),  Sicca  Sabaria, 
Penninehaha,  Mosapurch  abbatia,  Salapingin  (am  Plattensee),  ecclesia  ad 
Quartinaha,  ecclesia  ad  Gensi,  ad  V  ecclesias  (Fünfkirchen),  Ruginesfeld, 
ecclesia  ad  Durnauua  (Dürnau);  in  Steiermark:  Pettouia  (Pettau),  Zistanes- 
feld  (Zistenfeld  a.  d.  Triebein),  Zuip  und  Umgebung  (d.  Herrsch.  Leibnitz 
und  Landsperg),  Luminicha,  Nezilinbach  (Nestelbach),  Sabniza,  Rapa,  Tud- 
leipin,  Pelissa  (Pels),  Chumbenza  (Kobenz),  Lieznicha  (Lietzen),  Prucca 
(Brück  a.  d.  Muhr).  Die  späteren  Ortsnamen  nach  Juvavia  S.  354f.  u.  Zahn. 
Ich  weiche  nur  darin  ab,  daß  ich  Moosburg  nicht  in  Steiermark  suche. 
Daß  die  in  Ungarn  genannten  Kirchen  noch  standen,  ist  schwer  glaublich. 
Hier  kann  es  sich  nur  um  Erneuerung  von  Rechten  für  die  Zukunft  ge- 
handelt haben.     Anders  bei  den  steiermärkischen  Orten. 

^  In  bezug  auf  Pettau,  das  ja  nach  alter  Geographie  zu  Pannonien 
gehörte,  heißt  es:  Ad  Pettouiam  ecclesiam  cum  decima  et  duas  partes  civi- 
tatis .  .  in  superiore  civitate  in  orientali  parte  civitatis  curtilem  locum  ubi 
nova  ecclesia  incepta  est  (S.  186).  Über  das  Verhältnis  der  ürk.  Ottos  zu 
der  Fälschung  B.M.  1801  s.  v.  Jaksch,  K.  GQ.  S.  25  u.  60. 

5  Die  Vorlage  für  die  Bestätigungsurkunden  Ottos  II.  u.  IIL,  Dipl.  II 
S.  319  Nr.  275  u.  S.  393  Nr.  1,  ist  die  Fälschung  B.M.  1801. 


—     159  ,  — 

Episkopat  die  Missionsarbeit  in  den  Alpen  als  gemeinsames  Werk 
betrachtet  mid  betrieben.  Demgemäß  handelte  man  auch  jetzt. 
Wie  Salzburg  seine  Güter  in  der  Ostmark  von  neuem  besetzte, 
die  im  Passauer  Sprengel  lagen  \  so  arbeitete  das  Bistum  Freising 
in  Kärnten  und  der  Markgrafschaft  Krain,  obgleich  diese  Land- 
schaften zu  den  Diözesen  Salzburg  und  Aquileja  gehörten.  Es 
hatte  von  lange  her  Besitzungen  in  Kärnten  und  dem  verlorenen 
pannonischen  Missionsgebiet-.  Die  einflußreiche  Stellung,  die 
Bischof  Abraham  am  Hofe  Judiths  einnahm,  die  Gunst,  die  ihm 
die  Ottonen  erzeigten,  machten  es  ihm  leicht,  den  Grundbesitz 
seiner  Kirche  zu  erweitern''.  Besitz  in  diesen  Gegenden  aber  be- 
deutete die  Nötigung  zur  kirchlichen  Arbeit.  In  den  Freisinger 
Besitzungen  in  Kärnten,  deren  Mittelpunkt  die  Kirche  in  Wörthsee* 
bildete,  machte  sich  bald  das  Zuströmen  der  Deutschen  bemerk- 
bar^. Dagegen  wohnten  auf  den  Freisinger  Gütern  im  Krainischen 
Slaven*'.  Würde  die  Annahme  begründet  sein,  daß  Abraham  ein 
Slave  war,  so  wäre  er  für  die  Leitung  der  Arbeit  in  dieser  Gegend 
besonders  geeignet  gewesen ''.  Doch  scheint  es,  daß  man  ihn  als 
Deutschen  zu  betrachten  hat^.  Als  Freising  seine  krainischen 
Besitzungen  erwarb,  gab  es  in  denselben,  soviel  wir  sehen  können, 
noch  keine  Kirche^.  Auch  dort  drang  zugleich  das  Christentum 
und  deutsche  Bevölkerung  ein. 

Gleichzeitig  mit  Freising  erwarb  Sehen  in  den  östlichen  Alpen 


^  Nach  den  angeführten  Urkunden:  Scafarafeld  (Schärffenfeld),  Uua- 
greini  (Wagram),  Megilicha  (Molk  oder  Medling),  Arnesdorf  (Ärnsdorf;, 
Crunzita  (Grünzing),  Liubina  (Leüben),  Holunpurch  (Holenburg),  Treisima 
(Treissmaur),  Penninuuanc,  ecclesia  Anzonis,  Uuitinesperch,  ecclesia  Ellodis, 
ecclesia  Mingonis,  Guntpoldesdorf  (Gumpoldskirchen). 

2  C.  d.  Austr.  Fris.  S.  18  Nr.  17  f.  v.  860  u.  861,  S.  22  Nr.  24  ff.  v.  c. 
880,  891  u.  c.  900. 

3  Schenkungen  Ottos  IL  in  Krain  v.  973,  Dipl.  II  S.  56  Nr.  47  u.  S.  78 
Nr.  66,  bestätigt  von  Otto  III.  989,  S.  463  Nr.  58.  Auch  durch  Tausch  ver- 
größerte Abraham  seinen  Besitz,  Cd.  Austr.  Fris.  S.  39  Nr.  391,  S.  49  Nr.  47. 

*  Das  Kircheninventar  unter  B.  Abraham  beweist  einen  verhältnis- 
mäßig großen  Reichtum  dieser  Kirche,  Kämt.  GQ.  S.  47  Nr.  120. 

•'  Vgl.  die  zahlreichen  deutschen  Namen  in  der  Tauschurk.  Abrahams 
C.  d.  Austr.  Fris.  S.  39  Nr.  39. 

^  In  den  angeführten  Urkunden  finden  sich  nur  slavische  Namen. 

^  Über  die  von  Kopitar  Abraham  zugeschriebenen  slavischen  Frag- 
mente s.  Bd.  II  S.  468  Anm.  1. 

*  Er  war  Glied  des  Freisinger  Klerus,  s.  Meichelbeck,  H.  Fris.  I,  2 
S.  448  Nr.  1041. 

ö  In  keiner  der  ottonischen  Schenkungen  wird  eine  Kirche   erwähnt. 


—     160     — 

großen  Grundbesitz.  Anfangs  an  solchen  Orten,  die  stets  in  deut- 
schem Besitz  gebheben  waren,  in  Reifiiitz  und  Villach  ^.  Man  darf 
sie  wohl  längst  als  christhch  betrachten.  Doch  dauerte  es  nicht 
lange,  bis  auch  Sehen  Güter  im  Kraingau  zu  eigen  erhielt  ^.  Damit 
trat  auch  dieses  Bistum  in  die  Mitarbeit  zur  Ausbreitung  der 
Kirche  im  Osten  ein. 

Indes  fiel  die  Hauptaufgabe  neben  Salzburg  dem  Bistum 
Passau  zu;  denn  zu  dieser  Diözese  gehörte  die  Ostmark.-  Durch 
ihre  Lage  au  beiden  Ufern  des  Stromes  war  sie  das  wichtigste 
unter  den  wiedererworbenßn  Gebieten.  Gar  manches  bairische  Stift 
hatte  einst  in  dem  fruchtbaren  Donauthal  und  detn  angrenzenden 
Hügelland  wertvollen  Besitz  gehabt:  neben  Gütern  von  Passau  und 
Salzburg  lagen  solche,  die  den  Bistümern  Freising  und  Regensburg 
gehörten,  außer  dem  einheimischen  Stift  St.  Polten  waren  die 
Abteien  Tegernsee  und  Altaich  große  Grundbesitzer.  Von  allen 
Seiten  suchte  man  seit  der  Verjagung  der  Ungarn  die  verlassenen 
Güter  wieder  auf.  Passau,  Freising  und  Altaich  hatten  ihren  alten 
Besitz  in  der  Wachau  im  Beginn  der  siebziger  Jahre  wieder  be- 
setzt^, Salzburg  ließ  sich  im  Jahr  977  sein  ehemaliges  Eigentum 
nördlich  und  südlich  der  Donau  bestätigend  Um  dieselbe  Zeit 
siedelte  "Wolfgang  von  Begensburg  bairische  Kolonisten  auf  einer 
Odung  an  der  Erlaf  an^  Etwas  länger  zögerte  Tegernsee:  die 
Abtei  war  durch  Arnulfs  Säkularisation  zu  sehr  geschwächt;  erst 
ihre  Rekonstruktion  im  Jaln-e  978^  gab  ihr  die  Möglichkeit  an 
Unternehmungen  in  der  Ferne  zu  denken.  Nicht  ganz  ohne 
Schwierigkeit  erhielt  sie  ihren  früheren  Besitz  wieder'.  Mit  der 
Rückkehr  der  Bewohner  traten  auch  die  kirchlichen  Einrichtungen 
wieder  ins  Leben.   Wie  unmittelbar  beides  zusammenhing,  lehrt  die 


1  Dipl.  II  S.  183  Nr.  163  v.  977;  S.  232  Nr.  205  v.  979.  In  Villach, 
zum  aquilejensischen  Sprengel  gehörig,  wird  eine  Kirche  erwähnt.  Sie  mag 
als  Burgkapelle  schon  länger  bestanden  haben. 

2  Durch  Heinrich  IL,  1004,  Dipl.  III  S.  83  Nr.  67,  vgl.  S.  263  Nr.  228. 

3  Vgl.  Dipl.  I  S.  577  Nr.  423  v.  J.  972.  Otto  I.  bestätigt  hier  Passauer 
Besitz  in  der  Wachau,  der  zwischen  Altaicher  und  Freisinger  Grund  und 
Boden  in  der  Mitte  lag.  ■^  S.  oben  S.  159  Anm.  1. 

5  Dipl.  II  S.  281  Nr.  204  v.  J.  979.  «  Dipl.  II  S.  2L9  Nr.  192. 

'  Brief  der  Tegernseer  Mönche  an  Abt  Gotahard,  1001 — 2:  Frater 
noster  Nonnus  Eigino  de  itinere  .  .  regressus,  retulit  nobis  de  domno  nostro 
duce,  quod  sponderat  se  libenter  velle  restituere  quae  monasterio  nostro 
abstracta  sunt  in  Oriente,  iussitque  fratrem  Meginh.  inibi  exspectare,  ut  se 
commonefaciat  de  his  quaecunque  sint  illic  requirenda,  Mign.  139  S.  373 
unrichtig  als  an  A.  Gozpert  gerichtet. 


—     161     — 

Regensburger  Niederlassung  an  der  Erlaf;  wenn  Wolfgang  das  neu- 
gebaute Dorf  Steinkirchen  nannte,  so  sieht  man,  daß  zugleich  mit 
den  Holzhäusern  der  Kolonisten  eine  Kirche  errichtet  wurde.  Zu 
der  Kirche  aber  kam  sofort  die  schützende  Burg:  Wolfgang  hat 
die  Wieselburg  erbaut^.  Noch  vertraute  man  nicht  darauf,  daß 
die  Gefahr  von  den  Ungarn  wirklich  vorbei  sei.  Schon  dies  zeigt, 
daß  der  Anfang  nicht  immer  leicht  war.  Dazu  kamen  manliig- 
fache  ökonomische  Schwierigkeiten^.  Als  schon  Jahrzehnte  seit 
der  Wiederbesetzung  des  Landes  verflossen  waren,  besuchte  der 
Mönch  Froumund  von  Tegernsee  die  Güter  seines  Klosters  an  der 
Donau,  auf  die  man  einige  Zeit  vorher  zurückgekehrt  war.  Wir 
besitzen  den  Bericht,  den  er  für  den  Abt  Gotahard  schrieb^;  es 
sind  kurze  sachliche  Mitteilungen,  die  aber  eine  anschauliche  Vor- 
stellung der  Verhältnisse  gewähren.  Der  Zustand  des  Kirchen- 
wesens war  nicht  gerade  erfreulich:  eine  Holzkirche  war  da;  man 
hatte  sie  offenbar  beim  ersten  Anfang  in  der  größten  Eile  herge- 
stellt; denn  schon  mußte  sie  auf  allen  Seiten  mit  Balken  gestützt 
werden,  die  Füllmauern  waren  gewichen:  das  ganze  Bauwerk  drohte 
einzustürzen.  Dazu  konnte  vom  Kirchengut  nur  der  geringste  Teil 
wieder  erlangt  werden,  besonders  waren  die  Zehnten,  auf  die  man 
unter  diesen  Verhältnissen  zumeist  angewiesen  war,  nicht  beizu- 
treiben. Man  gewinnt  Achtung  vor  dem  Mönch,  daß  er  in  dieser 
Lage  sich  jedes  unmutigen  Worts  enthielt.  Auch  nach  St.  Polten 
kehrten  die  Chorherm  in  den  siebziger  Jahren  zurück*. 

In  Passau  legte  man  auf  den  Besitz  der  Ostmark  das  größte 
Gewicht.  Es  ist  als  ob  man  einen  Eindrück  davon  gehabt  hätte, 
wie  viel  fiir  Deutschland  die  Ausbreitung  nach  Osten  bedeutete. 
Sofort  nach  den  ersten  bairischen  Siegen  lebten  die  alten  kirch- 
lichen Ansprüche  wieder  auf:  man  sieht  es  daraus,  daß  Bischof 
Adalbert  sich  schon  auf  der  Synode  von  Ingelheim  im  Jahre  948 
als  Bischof  von   Lorch   bezeichnete^.     Seit   mehr   als   vierhundert 


^  Otto  n.  schenkte  ihm  locum  quendam  inter  maiorem  et  minorem 
ErlafFam  situm  . .  castellum  ad  construendum,  s.  die  S.  160  Anm.  5  angef.  Urk. 

^  Gozperti  ep.  4  Mign.  139  S.  367:  Pietati  vestrae  querimoniam  facimus 
de  famüia  nostra,  quam  in  Oriente  habemus,  quae  prae  penuria  grani 
praesenti  anno  subiacet  gravi  periculo  famis. 

3  Froum.  ep.  12  Mign.  141  S.  1289.    Welcher   der  vielen  Orte  Holz- 
kirchen gemeint  ist,  ist  nicht  festzustellen.    Klar  ist,  daß  hier,  wie  in  Stein- 
kirchen, Niederlassung   und  Kirchenbau   zusammenfielen.     Gozbert   in   der 
"Überschrift  ist  aijch  hier  unrichtig. 

*  Das  Kloster  bestaöd  wieder  i.  J.  976.  Das  ergibt  sich  aus  der  Ur- 
kunde Ottos  II.  Dipl.  n  S.  151  Nr.  135,  welche  den  Besitz  des  Hippolytus- 
klosters  an  Passau  bestätigt.  *  C.I.  I  S.  13  Nr.  6. 

Haack,  KirchengeEchiohte.    III-  ^^ 


—     162     — 

.Jahren  war  dieser  Titel  nicht  mehr  gehört  -worden;  jetzt  wurde  er 
eraeuert.  Adalbert  schien  dadurch  nichts  neues  zu  tun:  mehr  als 
ein  nordischer  Bischof  nannte  sich  nach  einem  untergegangenen 
Römerort.  Wie  oft  haben  die  Lütticher  sich  nach  Tongern  genannt. 
Als  in  dieser  Zeit  der  Sitz  des  südhchsten  bairischen  Bistums  von 
dem  schroffen  Felsen  Sehen  in  das  freundliche  Tal  nach  Brixen 
verlegt  wurde  ^,  gaben  die  Bischöfe  doch  den  alten  Titel  nicht  auf. 
Das  entsprach  nicht  nur  der  konservativen  Art  der  Kirche,  sondern 
es  lag  in  dem  Gebrauch  des  früheren  Titels  zugleich  eine  Rechts- 
verwahrung.  Hier  lag  mehr  in  ihm:  er  enthielt  den  Anspruch  auf 
die  vorausgesetzte  Diözese  Lorch,  d.  h.  auf  das  von  der  Enns  ab- 
wärts liegende  Land.  Es  ist  bezeichnend,  daß  die  Passauer  Bischöfe 
Besitz  bei  der  alten  Römerstadt  zu  erwerben  wußten.  Sie  selbst 
lag  ja  freihch  längst  in  Trümmern"-;  aber  an  ihrer  Stelle  und  zum 
Teil  von  den  Steinen,  die  ihre  Mauern  darboten,  hatte  Markgraf 
Liutpold  zum  Schutz  der  deutschen  Grenze  eine  Feste,  die  Enns- 
burg,  gebaut^.  Der  Grund  und  Boden  an  der  Burg  kam  nun  an 
das  Passauer  Bistum.  Zwar  blieb  er  ihm  nicht  lange;  Bischof 
Adalbert  überließ  das  Gut  tauschweise  seinem  Landesherrn,  dem 
Herzog  Heinrich.  Aber  man  behauptete  in  Passau,  daß  es.  als 
zum  Patrimonium  der  Lorcher  Kirche  gehörig,  im  Eigentum  des 
Bistums  gewesen  sei*.    Die  kirchhchen  Ansprüche  wurden  also  durch 


1  Daß  die  Verlegung  nicht  erst,  wie  Hirsch,  JB.  Heinrichs  I.  S.  62  ö'. 
annimmt,  unter  Bischof  Albwin  stattfand,  dafür  scheint  mir  der  Titel  Rih- 
perts  in  der  Urkunde  Ottos  H.  v.  15.  Okt.  967  Dipl.  H  S.  21  Nr.  14  Prihsi- 
nensis  ecclesiae  episcopus  entscheidend.  Denn  die  Bezeichnung  nach  einer 
beliebigen  Kirche  des  Bistums  wäre  unverständlich;  dagegen  ist  es  ver- 
ständlich, daß  der  ältere  Name  zunächst  noch  fast  allein  gebraucht  wurde. 

^  Schilderung  Piligrims  in  seiner  Fälschung  J.W.  3771:  lam  multis 
retroactis  aeculis  et  vicinorum  frequenti  populatione  barbarorum  deserta  et 
in  solitudinem  redacta  nuUum  christianae  professionis  habitatorem  meminit. 

3  Annal.  Fuld.  cont.  z.  900  S.  135,  vgl.  Büdinger,  Gesch.  Österr.  T 
S.  219.  Ich  möchte  es  nicht,  wie  Dümmler  (Piligrim  S.  28),  für  unwahr- 
scheinlich halten,  daß  eine  lebhafte  Erinnerung  an  die  Herrschaft  der  Römer 
in.  Lorch  vorhanden  war.  Ruinen  erhalten  die  Überlieferung  lebendig;  dazu 
ksEm  der  Bau  der  Ennsburg  an  der  alten  Stätte,  wodurch  die  Gedanken 
notwendig  auf  die  Vergangenheit  gex'ichtet  wurden.  Übrigens  erinnert 
Dümmler  selbst,  daß  man  in  Passau  die  vita  Severini  besaß.  Bischof 
Burchard  hatte  sie  i.  J.  903  von  Madalwin  erworben  (M.B.  28,  2  S.  201  Nr.  3); 
vgl.  Dümmler  in  den  Berl.  SB.  1898  S.  771. 

*  Die  Ennsburg  spielt  in  den  Passauer  Fälschungen  eine  Rolle.  Eine 
zuverlässige  Notiz  bringt  nur  die  Urk.  Ottos  IL  v.  5.  Okt.  977,  Dipl.  II  S. 
190  Nr.  167.     Nach  ihr  überläßt  Otto  das  im  königlichen  Besitz  befindliche 


—     163     — 

die  Abtretung  des  Gutes  nicht  berührt.  Ihnen  gemäß  handelte  Adal- 
bert,  indem  er  seine  Priester  in  die  Ostmark  sandte;  ihre  Tätigkeit 
erstreckte  sich  bis  nahe  an  den  Wiener  Wald:  Traismauer,  das 
zum  Eigentum  von  St.  Polten  gehörte,  stand  in  seinem  Besitzt 

Adalbert  starb  im  Jahr  971.  Durch  seinen  Tod  wurden  die 
Fortschritte  der  kirchlichen  Angelegenheiten  an  der  Donau  nicht 
aufgehalten.  Denn  sein  Nachfolger  war  der  Mann,  der  neben  Arn 
von  Salzburg  der  hervorragendste  Vertreter  der  bairischen  Missions- 
tätigkeit gewesen  ist:  Bischof  Piligrim^. 

Er  war  ein  Verwandter  des  Salzburger  Erzbischofs  Friedrich^, 
gehörte  also  wie  dieser  einer  in  Baiern  heimischen  Familie  an. 
Auch  seine  Bildung  erhielt  er  in  einem  der  inländischen  Klöster: 
er  verdankte  sie  der  alten  Stiftung  Pirmins  zu  Niederaltaich  *. 
Sie  konnte  einstmals  an  Glanz  und  Reichtum  mit  den  ersten  Ab- 
teien des  Reichs  wetteifern;  aber  davon  wai'  wenig  mehr  vorhanden, 
als  der  junge  Piligrini  ihr  übergeben  wurde.  Sie  war  schon  am 
Ausgang  des  neunten  Jahrhunderts  aus  einem  Kloster  in  ein  Ka- 
nonikat  verwandelt  worden  ^  d.  h.  ihre  Einkünfte  reichten  nur  noch 


Praedium  Anesapurch,  quod  quondam  .  .  Adalbertus  .  .  antistes  ex  massa 
s.  Lauriacensis  ecclesiae  patrimoii  Heinrico  duci  .  .  tradidit  in  concambium, 
dem  Bistum  Passau.  Nach  der  Zurückwerfung  der  Ungarn  war  demnach  das 
praedium  im  Besitz  des  Bistums.  Da  es  der  Herzog  ertauschte,  so  erkannte 
er  die  Rechtmäßigkeit  des  Besitzes  an.  In  Passau  baute  man  darauf  weiter. 
Unter  Piligrim  wurde  eine  Urkunde  angefertigt,  nach  der  Ludwig  IV.  i.  J. 
901  die  zum  Teil  auf  Klostergut  erbaute  Ennsburg  selbst  dem  Kl.  St.  Florian 
schenkte,  B.M.  1942.  Daß  diese  Urkunde  zu  den  Pass.  Fälschungen  gehört, 
hat  Mühlbacher  nachgewiesen,  Mtt.  d.  Inst.  1903  S.  424.  Später  wollte  man 
wissen,  daß  Adalbert  die  Ennsburg  von  St.  Florian  für  das  Bistum  er- 
tauschte, unechte  Urk.  Altmanns  v.  1071  ÜB.  d.  L.  o..EnnsII  S.  95  Nr.  75. 
Tatsächlich  war  sie  nie  im  Besitz  desselben,  s.  Strnadt,  Arch.  Ztschr.  VIII 
S.  100.  Auch  das  Prädium  Ennsburg  scheint  vor  1052  wieder  verloren  ge- 
gangen zu  sein;  in  der  Besitzbestätigung  Heini'ichs  III.  v.  d.  J.,  ÜB.  d.  L. 
o.  Enns  II  S.  87  Nr.  68  wird  es  nur  als  vertauscht  erwähnt. 

^  ÜB.  v.  St.  Polten  S.  3  Nr.  2 :  Treisimam  civitatem  s.  Ypoliti  martiris 
ea  integritate  ut  quondam  b.  m.  Adalbertus  episcopus  sub  Purchardo  Mar- 
chione  in  sua  tenuit  uestitura,  s.  über  das  Aktenstück  unten  S.  168  Anm.  2. 

'^  Über  ihn  Dümmler,  Piligrim  v.  Passau  und  das  Erzbist.  Lorch.  1854. 
Schrödl,  Passavia  sacra.  1879  S.  77  ff. 

-  Vita  I  Godeh.  6  Scr.  XI  S.  172  not.  b.  Hier  heißt  er  nepos  Fried- 
richs. Dümmler  zeigt,  daß  es  nicht  unmöglich  ist,  daß  er  ein  Sohn  Sigi- 
hards  und  demnach  ein  echter  Neffe  Friedrichs  war,  Piligrim  S.  31. 

4  Vit.  Godeh.  1.  c. 

5  Vita  II  Godeh.  3  Scr.  XI  S.  199  läßt  die  Benediktinerregel  nur  fast 

11* 


_     164     — 

zur  Erhaltung  von  zwölf  Brüdern.  Doch  hielten  sich  diese  tüchtig : 
wenigstens  ihre  Schule  genoß  ein  gewisses  Ansehen.  Groß  war  sie 
nicht;  sie  hatte,  wie  es  scheint,  einen  einzigen  Lehrer,  den  Priester 
Oudalgis^.  Aber  dieser  war  für  seinen  Bemf  geschaffen;  der  bai- 
rische  Adel  hatte  Vertrauen  zu  ihm,  er  übergab  ihm  gerne  seine 
Söhne  zm'  Erziehmig.  Man  kann  nicht  sagen,  daß  sie  von  Oudal- 
gis  streng  klösterhch  gehalten  wurden:  es  blieb  ihnen  unverwehrt, 
sich  an  Pferden,  Schmuck  und  kostbaren  Kleidern  zu  ergötzen. 
Es  würde  wohl  dazu  passen,  wenn  Piligrim  in  seiner  Schule  die 
Freude  an  den  nationalen  Sagen  und  Gesängen  sich  erhalten  hätte, 
die  mit  Recht  oder  Unrecht  die  Folgezeit  ihm  zuschrieb-.  Auch 
nachdem  PiHgrim  der  Schule  entwachsen  war,  blieb  er  in  Nieder- 
altaich^  bis  er  im  Jahre  971  das  Bistum  Passau  erhielt.  Er  ver- 
dankte es  dem  Fürwort  Friedrichs^. 

Kein  gleichzeitiger  Schriftsteller  gibt  uns  ein  Bild  von  der 
Persönlichkeit  Piligrims.  Sie  rühmen  ihn;  aber  die  Eigenschaften, 
die  sie  hervorheben.  Verstand  und  Gelehrsamkeit  ^  sagen  nichts 
über  seine  Individualität.  Noch  weniger  vermögen  wir  uns  eine 
Vorstellung  von  den  Zügen  seines  Antlitzes  zu  machen.  Und  doch 
ist  sein  Bild  nicht  ähnlich  verschwommen  und  unbestimmt  wie  das 
manches  anderen  Zeitgenossen;  denn  scharf  und  klar  enthüllen  sich 
die  Züge  seines  Geistes  in  seinem  Handeln.  "Wenn  eine  spätere 
AufeeJchnung  ihn  bewunderjid  einen  großartigen  und  heiligen  Mann 
nennt,  der  die  Kirche  kräftig  leitete,  und  was  die  Barbaren  ein- 
genommen und  verwüstet  hatten,  mit  großem  Geiste  wieder  her- 
stellte®,  so   sprechen    diese  Worte  in  einer   Hinsicht  treffend  den 


100  Jahre  in  Altaich  beobachtet  werden.  Danach  würde  die  Umwandlung 
noch  in  die  Lebenszeit  Ludwigs  d.  Fr.  fallen.  Jedoch  war  Altaich  sicher 
i.  J.  864  noch  Abtei,  s.  d.  Urk.  Ludwigs  d.  D.  B.M.  1414.  L  J.  905  nimmt 
Ludwig  IV.  eine  Restitution  entfremdeten  Klosterguts  vor,  ib.  1973.  In  die 
Zwischenzeit  scheint  die  Umwandlung  zu  fallen. 

1  Über  Oudalgis  s.  vit.  I  Godeh.  2  S.  171.  Sicher  ist  es  freilich  nicht, 
daß  er  Piligrims  Lehrer  war. 

^  Nach  der  Klage  hat  Piligrim  ein  lateinisches  Nibelungenlied  auf- 
zeichnen lassen,  v.  4675.  Doch  urteilt  Scherer,  Gesch.  d.  deutschen 
Litterat.  S.  731,  die  Nachricht  habe  nicht  die  geringste  Gewähr  der  Glaub- 
würdigkeit. 

3  In  dieser  Zeit  wird  er  mit  Godehard  befreundet  worden  sein.  Wolf- 
her läßt  ihn  priscae  fraternitatis  dilectione  Godehard  und  seinen  Lehrer 
Oudalgis  freundlich  in  Passau  aufnehmen,  1.  c.  6  S.  172  not.  b. 

*  Vit.  Godeh.  6  S.  172  not.  b:  Ipsius  adiuvamine. 

"^  Othloh  vita  Wolfk..l4  S.  531,  Arnold  de  s.  Emmer.  II,  2  S.  556. 

«  Notit.  de  episc.  Patav.  Scr.  XXV  S.  624. 


—     165     — 

Eindruck  aus,  den  Piligrims  Handeln  hervorbringt.  Was  Groß- 
artigkeit der  Pläne  anlangt,  hatte  er  seinesgleichen  nicht  viele  unter 
seinen  bischöflichen  Zeitgenossen.  Dabei  eignete  ihm  die  Gabe 
des  großen  Mannes:  die  Möglichkeiten,  die  in  der  Situation  liegen, 
klar  zu  erkennen  und  kräftig  zu  wollen;  seine  Gedanken  wiesen 
dem  deutschen  Volke  zukunftsreiche  "Wege.  Aber  das,  was  Piligrim 
charakterisiert,  ist  in  jenen  Worten  nicht  ganz  ausgesprochen.  Denn 
seine  Pläne  dienten  nicht  nur  der  Sache:  es  war  eine  Ader  persön- 
hchen  Ehrgeizes  in  diesem  Bischof.  Er  selbst  wollte  groß  sein, 
und  die  Kirche  des  heiligen  Stephan,  der  er  vorstand,  sollte  groß 
werden.  In  diesen  Gedanken  lebte  er,  und  er  war  der  Mann,  sie 
zu  verwirkhchen :  wie  wahrhaft  großes  Streben  und  hochfliegender 
Ehrgeiz,  so  waren  kühle  Berechnung  und  phantastische  Hoffnungen 
bei  ihm  vereinigt.  Gleich  allen  Sanguinikern  wai^  er  geneigt,  in 
der  Freude  über  den  Erfolg  den  Erfolg  zu  hoch  zu  schätzen ;  seine 
kühne  Zuversicht  malte  ihm  das  ferne  Ziel  als  leicht  erreichbar 
vor  Äugend  Aber  er  täuschte  sich  deshalb  nicht  über  das  reale 
Gewdcht  der  einander  entgegenstehenden  Mächte,  mit  denen  er 
rechnen  mußte,  um  etwas  zu  erreichen.  In  dem  Widerstreit  des 
Königtums  und  des  bairischen  Herzogtums  zweifelte  er  nicht  einen 
Moment,  auf  welche  Seite  er  sich  zu  stellen  habe:  schon  bei  der 
Verschwörung  von  974  bewies  er  sich  als  zuverlässig-.  Noch  wert- 
voller war  seine  Treue,  als  976  und  977  der  Kampf  zwischen  Otto 
und  Heinrich  wirklich  ausbracht  Es  ist  gewiß,  daß  ihn  die 
Tradition  seiner  Familie  auf  die  kaiserHche  Seite  wies*;  aber  sicher- 
lich hat  er  auch  bedacht,  daß  sie  die  stärkere  Seite  war.  Hatte  er 
im  Moment  der  Gefahr  Treue  gehalten,  so  wußte  er  nach  dem 
Sieg  seine  Treue  sich  lohnen  zu  lassen.  Das  Jahr  975  brachte 
ihm  die  Bestätigung  des  Besitzes  von  Kremsmünster,  das  seine 
Vorgänger,  me  es  scheint,   okkupiert  hatten  **.     Im  nächsten  Jahr 


^  So  viel  ergibt  sich,  wie  mich  dünkt,  aus  seinem  Bericht  an  Papst 
Benedikt  über  die  Mission  unter  den  Ungarn,  Uß.  d.  L.  o.  E.  II  S.  711 
Nr.  6,  vgl.  u.  S.  171  Anm.  2. 

-  In  der  Urkunde  v..21.  Juni  975  hat  Otto  II.  suae  servitutis  assidui- 
tatem  gerühmt,  Dipl.  II  S.  125  Nr.  111.  Man  sieht,  daß  er  am  Verschwörungs- 
versuch von  974  unbeteiligt  war. 

3  S.  die  Urk.  S.  154  flf.  Nr.  137f.  u.  S.  189  Nr.  167. 

*  Auch  EB.  Friedrich  von  Salzburo  und  seine  Verwandten  werden 
wegen  ihrer  Treue  gerühmt,  Dipl.  II  S.  15ü  Nr.  134. 

°  Dipl.  II  S.  125  Nr.  111.  Die  Verleihung  erfolgte  als  Bestätigung 
einer  schon  von  den  Kaisern  Ludwig  und  Arnulf  vollzogenen  Schenkung. 
Die  Urkunden,  mit  denen  Piligrim  die   letztere  bewies,  waren  aber- wahr- 


—     166     - 

bestätigte  Otto  den  ganzen  Besitzstand  von  Passau,  darunter  St. 
Florian  und  St.  Polten:  beide  Stifter  scheinen  mit  nicht  mehr 
Recht  an  das  Bistum  gekommen  zu  sein.  Außerdem  verheb  ihm 
der  Kaiser  das  Marienkloster  vor  der  Stadt  und  einen  Teil  des  in 
Passau  anfallenden  Zollst  Auch  gab  er  ihm  den  Besitz  an  der 
Ennsburg,  auf  den  Bischof  A4albert  verzichtet  hatte,  vermehrt 
dm'ch  zehn  Höfe  im  Orte  Lorch.  zurück  ■•^;  gerade  Piligrini  wird 
"Wert  darauf  gelegt  haben,  an  dem  Orte  Hen*  zu  sein,  an  dem,  wie 
er  glaubte,  sein  Bistum  den  Ursprung  genommen  hatte.  Es  ist 
wahr,  diese  Gaben  waren  Entschädigungen  für  die  Verluste,  die 
dem  Bistum  von  den  Gegnern  des  Kaisers  zugefügt  worden  waren. 
Sie  waren  nicht  gering:  die  Stadt  war  verwüstet,  eine  Menge  Ort- 
schaften vernichtet,  der  bischöfliche  Besitz  verheert^;  aber  für 
augenblickliche  Verluste  erlangte  Piligrini  dauernden  Zuwachs  an 
Besitz  und  Macht:  der  Lohn  überwog  den  Schaden'*.  So  sehr  er 
sich  mit  großen  Gedanken  trug,  so  wenig  vernachlässigte  er  doch 
die  kleinen  Sorgen  des  kirchlichen  Regiments:  wie  er  sich  für 
die  Einzelheiten  der  Gottesdienstordnung  interessierte  ^,  so  war  er 
bedacht  auf  genaue  Regelung  der  kirchlichen  Einkünfte:  sie  sollten 
m'kundlich  nachweisbar  sein'\  Es  charakterisiert  ihn,  daß  er  es 
mißbilligte,  wenn  das  Volk  Zauberer  und  Hexen  umbrachte;  er 
ui"teilte,  man  solle  sie  lieber  durch  Ermahnungen  zur  Buße  bewegen. 
Nur  wenn  sie  das  kirchliche  Gericht  verachteten,   sollten    sie    dem 


scheinlich  von  ihm  gefälscht,  s.  Dümmler,  Püigrim  S.  57;  Uhlirz,  Mtt.  d. 
Inst.  III  S.  197.  1  Dipl.  II  S.  151  ff.  Nr.  135,  136,  138. 

-  Ib.  S.  189  Nr.  167.  Auch  die  Abteien  Ötting  und  Mattsee,  die  in 
der  Bestätigungsurkunde  Ottos  III.,  Dipl.  H  S.  524  Nr.  112,  als  passauisch 
genannt  werden,  während  sie  in  Ottos  II.  Bestätigung  v.  976  S.  151  Nr.  135 
noch  nicht  erwähnt  sind,  wird  Passau  durch  piligrimische  Fälschungen  er- 
langt haben:  die  Schenkungsurkunde  Ludwigs  IV.  über  Ötting,  B.M.  1988, 
ist  von  demselben  Schreiber  geschrieben,  der  auch  sonst  im  Dienste  Pili- 
grims  arbeitete,  s.  Mühlbacher,  Mtt.  d.  Inst.  1903  S.  424  ff. 

^  Durch  die  angeführte  Urkunde  167  bezeugt. 

*  Doch  wußte  er  auch  zu  geben:  in  Kremsmünster  hat  man  an  ihn 
als  an  einen  Wohltäter  des  Klosters  gedacht  (Bernh.  bist.  ?..  J.  971  Scr. 
XXV  S.  656). 

^  Von  Piligrini  gefälschte  Bulle  Leos  VII.,  J.W.  3614  vgl.  Dümmler, 
Piligrim  S.  22,  über  den  Gebrauch  des  Pax  vobiscum  und  des  Gloria  in 
excelsis.  Eigentümlich  ist  die  Beantwortung  der  Frage:  Si  dominiea  oratio 
in  benedictione  ciborum  debet  usitari,  mit  Nein:  quia  in  sanctificatione 
corporis  et  sanguinis  domini  hanc  solummodo  orationem  s.  apostoli  decan- 
tabant.     War  das  Vater  Unser  als  Tischgebet  üblich? 

"  S.  unten  über  die  Festsetzung  der  Zehntrechte. 


—     167     — 

weltlichen  Richter  übergeben  werden  ^.  Auch  das  ist  bezeichnend, 
daß  er  zwar  ein  Gegner  der  Priesterehe  war,  aber  sich  dagegen 
erklärte,  daß  die  Söhne  unter  der  Schuld  ihrer  Yäter  leiden  müßten^. 
Es  liegt  fast  ein  aufklärerischer  Zug  in  diesen  Entscheidungen. 
Man  begreift,  daß  Piligrim  keine  Zeit  hatte,  E-omreisen  zu  machen  ^: 
er  war  ganz  auf  das  Wirken  und  Arbeiten  und  gar  nicht  auf 
religiöse  Empfindungen  gerichtet.  Rom  hat  er  gleichwohl  nicht 
geringe  geachtet:  zwar  fromme  Ehrfurcht  gegen  die  Päpste  wird 
man  bei  dem  Manne  nicht  vermuten,  der  gegen  den  Versuch  kein 
Bedenken  trug,  sie  durch  erdichtete  Urkunden  irre  za  führen*.  Aber 
daß  er  dies  tat,  zeigt  doch  zugleich  sehr  deutlich,  wie  klar  er  die 
Macht  und  den  Einfluß  der  römischen  Autorität  erkannte. 

Und  was  wai'en  nun  die  Absichten  dieses  großen  Geistes  und 
komplizierten  Charakters? 

Zuriächst  ging  er  mit  Erfolg  auf  der  von  seinem  Vorgänger 
beschrittenen  Bahn  weiter:  es  galt  die  durch  die  ungarischen  Ver- 
wüstungen an  Kirchen  arm  gewordene  Passauer  Diözese  wieder  mit 
solchen  zu  bereichern.  Als  Piligrini  (iie  neue  Kirche  zu  Dietach 
bei  Steier  weihte  und  ausstattete,  hat  er  mit  der  Klage,  daß  es 
auch  in  dem  alten  Teil  seiner  Diözese  an  Kirchen  fehlte,  nicht 
zurückgehalten  °.  Noch  mehr  war  in  der  Ostmark  zu  tun.  Eine 
wertvolle  Urkunde  zeigt  uns  den  Bischof  mitten  in  seiner  organi- 
sierenden Tätigkeit:  es  ist  das  Protokoll  über  zwei  von  ihm  gehaltene 


1  Fälschung  Piligrims  J.W.  3614. 

*  Ibid.:  Intulit  lamentabile  et  nimis  lugendum,  ut  Domini  sacerdotes 
publice  ducant  uxores  et  si  filii  eorum  valeant  promoveri. 

3  Brief  an  Benedikt  S.  711. 

*  Es  ist  das  Verdienst  Dfimmlers,  den  Tatbestand  der  piligrimischen 
Fälschungen  zuerst  völlig  klar  erwiesen  zu  haben.  Eine  wertvolle  Ergänzung 
seines  Beweises  gab  Uhlirz,  Mtt.  d.  Inst.  Bd.  III  S.  177  flf.  Durch  den  von 
ihm  geführten  Nachweis  des  Schreibers  einiger  der  Fälschungen  ist  der  von 
Blumberger  (Arch.  f.  österr.  Gesch.  Bd.  46  S.  237  ff.)  vermißte  Beweis  ge- 
liefert, daß  wirklich  PiUgrim  der  Vater  der  Fabel  von  dem  Erzbistum  Lorch 
war.  Der  Versuch  Ratzingers,  Piligrim  zu  entlasten,  Forsch,  z.  bayj:.  Ge- 
schichte S.  339  ff.,  ist  mißlungen,  vgl.  die  abschließende  Untersuchung  von 
Dümmler  in  den  Berl.  SB.  1898  S.  758  ff.  und  Uhlirz,  JB.  S.  96  f. 

5  Urk.  Altmanns  v.  19.  Juli  1088  (M.B.  29,2  S.  44  f.  Nr.  44):  Paucas 
ecclesias  in  illis  locis  tunc  fuisse  in  evidenti  .  .  Piligrimi  privilegio  inueni- 
mus.  Auch  die  Ordnung  des  Zehntbezirks  für  die  fünf  oberösterreichischen 
Taufkii'chen  z.  Sirnihca  (Sierning  im  Traunkreis),  Sconheringa  (Schönering 
bei  Linz),  Nardina  (Naarn),  Linz,  Chrenginpach  (?)  auf  der  Synode  zu 
Mistelbach  gehört  hierher  (M.B.  28,2  S.  88  f.  Nr.  117). 


—     168     — 

Synoden  ^.  Die  eine  fand  in  der  Laurentiuskapelle  der  Ennsburg 
—  das  Protokoll  nennt  sie  mit  dem  früheren  Namen  Ijorch  — 
die  andere  in  der  Agapetkirche  des  stromabwärts  gelegenen  Mautem 
statt.  Auf  beiden  Versammlungen  handelte  es  sich  um  die  Zehnt- 
rechte Passaus  in  dem  Gebiet  zwischen  der  Enns  und  dem  AViener 
Wald,  Nach  Vernehmung  der  Bewohner  beschloß  man,  daß  sie 
sämtlich  dem  Bistum  gehören  sollten;  so  sei  es  vor  den  Ungam- 
eintällen  gewesen.  Es  diente  den  Absichten  des  Bischofs,  daß  in 
derselben  Zeit  Herzog  Heinrich  eine  große  Landesversammlung  in 
der  Ostmark  hielt,  an  der  die  Bischöfe  und  Grafen,  Adehge  unc' 
zahlreiche  Freie  Anteil  nahmen,  um  die  Besitzverhältnisse  in  der 
Mark  zu  ordnen  und  die  Leistungen  der  Kirchenleute  an  den 
Markgrafen  zu  regelnd  Ausdrücklich  wurde  dabei  das  Recht  des 
Bistums  auf  eine  Reihe  von  Orten  bis  an  den  Wiener  Wald  an- 
erkannt. Man  erkennt  aus  beiden  Verhandlungen,  wie  weit  die 
kirchliche  Versorgung  des  Landes  wieder  eingerichtet  war.  Der 
hangende  Stein,  d.  i.  der  Felsen,   auf  dem  die  Burg   Greifenstein 


1  M.B.  28,  2  S.  88. 

2  UB.  d.  Chorh.  St.  Polten  1  S.  3  Nr.  2.  Büdinger  (Exkurs  IV  S.  491  ff.) 
hat  die  Echtheit  der  Urkunde  oder  vielmehr  des  jüngeren  Auszugs  —  denn 
als  solchen  wird  man  die  Aufzeichnung  zu  betrachten  haben  —  angefochten 
er  sieht  eine  Fälschung  des  12.  Jahrh.'s  in  ihr.  Dagegen  verteidigt  sie 
Hirsch,  JB.  Heinrichs  I  S.  141  Anm.  4,  und  die- Herausgeber  des  St.  Pöltener 
ÜB.  bemerken,  daß  sie  sie  für  echt  halten.  Daß  sie,  so  wie  sie  uns  vor- 
liegt zum  Fassauer  Gebrauch  hergestellt  ist,  und  zwar  nach  Piligrims  Tode, 
ergibt  sich,  wie  mir  scheint,  aus  den  Wendungen  inter  cetera  autem  etc., 
antiquitus  roborata,  und  tempore  pontificatus.  Die  Frage  ist  deshalb  nur, 
ob  ihr  ein  echtes  Aktenstück  zugrunde  lag  oder  ob  sie  lediglich  Erfindung 
ist.  Hier  scheint  mir  die  Tatsache,  daß  ihre  faktischen  Angaben  großen- 
teils richtig  sind,  für  die  erste  Möglichkeit  zu  entscheiden.  Doch  fragt 
sich,  ob  sie  als  treuer  oder  als  verunechteter  Auszug  zu  betrachten  ist. 
Unbedenklich  scheint  mir  die  Befreiung  der  familia  s.  Stephani  ab  omni 
iugo  marchionis,  an  der  Büdinger  Anstoß  nahm;  denn  die  Urk.  von  985, 
in  der  den  freien  Kolonisten  auf  Passauer  Grund  dieselbe  Exemption  wie 
den  eccles.  servi  zugesagt  wird  (Dipl.  II  S.  420  Nr.  21),  bestätigt,  daß  die 
letzteren  sie  hatten.  Sodann  die  auf  St.  Polten  bezügliche  Stelle;  denn 
die  Annahme,  daß  Adalbert  das  verlassene  Kloster  okkupiert  hatte,  und  daß 
Piligrim  durch  falsche  Urk.  eine  Rechtsbasis  für  den  Besitz  schuf,  liegt 
sehr  nahe.  Dagegen  ist  die  Angabe  über  den  Besitz  interpoliert.  Das  er- 
gibt der  Vergleich  der  echten  Urkunden  B.M.  1319  und  Stumpf  2432,  sowie 
der  Fälschung  B.M.  753  mit  unserem  Auszug.  Immerhin  ist  nach  B.M.  1319 
u.  Stumpf  2432  richtig,  daß  der  Passauer  Besitz  usque  in  cacumen  montis 
Comageni  reichte.  Danach  wird  man  auch  die  Angabe,  er  habe  an  der 
Donau  bis  Greifenstein  gereicht,  nicht  zu  bezweifeln  haben. 


_    169    — 

über  der  Donau  erbaut  ist  \  war  der  östlichste  Punkt ;  von  da 
bildete  der  Kamm  des  Wiener  Waldes  die  Grenze.  Auch  das 
nördliche  Ufer  des  Flusses  scheint  wieder  besetzt  worden  zu  sein : 
während  der  Kamp^ahre  hatten  sich  vereinzelte  Haufen  von 
Tschechen  in  dies  Gebiet  eingeschoben;  jetzt  wichen  sie  den  Deut- 
schen wieder. 

Die  politische  Grenze  der  Ostmark  blieb  lange  der  Wiener 
Wald;  erst  im  Jahre  1043  wurde  sie  bis  an  die  March  und  die 
Leitha  vorgeschoben.  Damals  traten  die  Ungarn  die  letzten  Land- 
striche westlich  dieser  Flüsse  ab  ^.  Die  deutsche  Kolonisation  und 
ihr  folgend  die  Kirche  hatte  sich  jedoch  schon  vorher  in  dieses 
Gebiet  gewagt.  I.  J.  1002  vergab  Heinrich  H.  Grundbesitz  östlich 
des  Wiener  Walds;  später  erhielt  das  Kloster  Tegernsee  fünf 
Königshufen  in  derselben  Gegend,  und  in  der  gleichen  Zeit  das 
Erzstift  Salzburg  sechs  Höfe  am  Ursprung  der  Fischach  oberhalb 
Wiener  Neustadt  ^  Es  standen  dort  noch  die  Mauern  einer  alten 
Kirche*.  So  traf  man  hier  überall  auf  die  Fiißstapfen  der  Vor- 
fahren. Nicht  minder  scheint  auf  dem  linken  Donauufer  die  kirch- 
hche  Arbeit  sich  glücklich  entwickelt  zu  haben:  dort  arbeitete  das 
Kloster  Niederaltaich  an  der  Donau  Tulln  gegenüber  ^  Doch  wird 
die  Hauptarbeit  dem  Bistum  zugefallen  sein:  König  Konrad  IL 
gewährte  ihm  den  Zehnten  in  allen  schon  bestehenden  und  in  der 
Folge  noch  entstehenden  Ortschaften  nördlich  der  Donau**. 

Wie  die  Zustände  sich  gestalteten,  davon  gibt  die  Geschichte 
von  der  Ermordung  Cholomanns,  eines  irischen  Jerusalempilgers, 
eine  anschauhche  Vorstellung '.  Sie  spielt  im  zweiten  Jahrzehnt 
nach  Piligrims  Tod  in  der  Nähe  von  Molk.  Die  Bevölkerung  war 
rein  deutsch;  sie  haßte  die  Tschechen,  wie  die  Ungarn;  denn  sie 
litt  unter  den  Räubereien  beider  Nachbarn.  Besonders  war  die 
Furcht  vor  neuen  Einfällen  der  Ungarn  noch  keineswegs  vorüber. 


^  Die  Deutung  des  hangenden  Steins  nach  Büdinger  I  S.  494. 

2  Ännal.  Ältah.  z.  d.  J.  S.  37.     Herim.  Aug.  chron.  S.  124. 

3  Dipl.  III  S.  25  Nr.  22;  S.  637  Nr.  423  u.  552  Nr.  431,  beide  v.  1020. 
*  übi  vetustissimi  antiquitus  constructae  aecclesiae  adhuc  manent  muri. 
B  Bei  Oberabtsdorf  u.  an  der  Schmieda,  s.  Dipl.  in  S.  264  Nr.  229  v. 

1011  u.  S.  518  Nr.  404  v.  1019.  «  Stumpf  1900,  v.  4.  Dez.  1025. 

'  Die  Ermordung  des  Kelten  wird  von  Thietmar  VIII,  76  S.  239  kurz 
berichtet.  Mit  seinen  Angaben  stimmt  im  wesentlichen  die  von  einem 
etwas  jüngeren  Verfasser  geschriebene  passio  überein,  Scr.  IV  S.  674,  s. 
über  die  letztere  Wattenbach,  GQ.  II  6.  Aufl.  S.  318.  Der  Vorgang  selbst 
ist  ohne  Bedeutung.  Um  so  erwünschter  sind  die  Andeutungen  über  die 
Zustände  in  der  Ostmark. 


~     170     — 

Auf  jeden  fremden  Wanderer,  der  von  Osten  kam  oder  nach  Osten 
zog,  riclitete  sich  der  Argwohn,  er  sei  ein  Späher  der  Feinde.  Was 
man  fürchtete,  glaubte  man  leicht  und  dann  kannte  man  keine 
Schonung:  man  wußte  nur  zu  gut,  daß  man  sich  der  Ungarn  nur 
durch  Gewalt  und  Schrecken  erwehren  könne.  Trotz  der  mangeln- 
den Sicherheit  war  das  Land  wieder  ziemhch  dicht  bevölkeii.  Auch 
fehlte  es  in  den  Dörfern  nirgends  an  Kirchen:  die  eine  oder  die 
andere  war  kaum  vollendet  oder  Avurde  eben  gebaut^,  andere,  wie 
St.  Peter  in  Molk,  wurden  längst  benutzt:  wurden  Prozessionen 
gehalten,  so  war  der  Klerus,  der  die  Heiligtümer  geleitete,  kaum 
weniger  zahlreich  als  anderwärts:  mit  einem  Wort,  die  Verhält- 
nisse in  der  Ostmark  wurden  rasch  denen  im  übrigen  Deutschland 
ähnlich. 

Die  Tätigkeit,  in  der  Piligrim  stand,  und  die  offenkundigen 
Erfolge,  die  er  hatte,  konnten  gewöhnlichem  Ehrgeiz  genügen. 
Aber  sein  Streben  ging  über  das  gewöhnliche  Maß  hinaus.  Es 
war  kühn,  aber  es  war  auch  klug,  daß  er,  während  der  Schrecken 
vor  den  Ungarn  kaum  überwunden  war,  die  Bekehrung  dieser 
Barbaren  ins  Auge  faßte. 

Eine  Bewegung  bei  den  Ungarn  selbst  kam  ihm  dabei  ent- 
gegen. Nachdem  die  Siege  der  Deutschen  in  den  Jahren  943  und 
955  ihnen  Deutschland  verschlossen  hatten,  scheiterten  sie  im  Jahre 
970  auch  bei  einem  Zug  gegen  KonstantinopeP.  Die  lange  von 
ihnen  bedrängte  Kulturwelt  in  Ost  und  West  erwies  sich  schließ- 
lich doch  mächtiger  als  die  Kräfte  der  Barbarei.  Für  die  Ungarn 
stand  in  diesem  Moment  alles  auf  dem  Spiel.  Das  energische 
Vorrücken  der  Deutschen  an  der  Donau,  wie  an  der  Mur  und  der 
Drau  zeigte,  daß,  nachdem  die  Kraft  ihres  Ansturms  gebrochen 
war,  sie  auf  einen  Angriff  im  eigenen  Lande  gefaßt  sein  mußten. 
Diese  Gefahr  konnte  nur  vermieden  werden,  wenn  die  lose  zu- 
sammenhängenden Stämme  der  Ungarn  sich  zu  einem  fester  ge- 
fügten Gemeinwesen  zusammenschlössen,  und  wenn  dieses  es  ver- 
mochte, den  Übergang  von  heidnischer  Barbarei  zu  christlicher 
Kultur  freiwillig  zu  beginnen,  ehe  ein  deutscher  oder  griechischer 
Eroberer  sie  ihm  aufewang. 


^  C.  7.  Eine  Parallele  hierzu  ist  die  Errichtung  der  5  Püirreien  Her- 
zogenberg bei  St.  Polten,  Krems,  Sigemaresweret,  Tuln  extra  civitatem 
und  Outcinesseuue  i.  J.  1014.  Heinrich  IL  schenkte  zur  Begründung  einer 
jeden  einen  Bauplatz  und  je  einen  königlichen  Mansus,  Dipl.  EI  S.  397 
Nr.  317. 

-  Georg.  Cedren.  Histor.  comp.  II  S.  384  f.  (ed.  Becker),  s.  Dümmler, 
Piligrim  S.  35. 


—     171     — 

Dieser  Übergang  war  im  letzten  Viertel  des  zehnten  Jahr- 
hunderts nicht  mehr  so  unmöglich  wie  am  Anfang  desselben.  Denn 
in  fast  unmerklichem  Werden  waren  die  ersten  Vorbedingungen 
dafür  entstanden.  Reste  der  von  den  Ungarn  niedergetretenen 
Slaven  waren  im  Lande  geblieben;  sie  hatten  sich  mit  den  Ungarn 
vermischt,  sie  hatten  angefangen,  die  schweifenden  Räuber  an  feste 
Wohnsitze,  selbst  an  den  Bau  des  Ackers  zu  gewöhnend  Jeder 
Raubzug  führte  Scharen  von  Kriegsgefangenen  in  das  Land;  trotz 
ihres  elenden  Loses  mußten  sie  mancherlei  Kulturelemente  zu  den 
Siegern  bringen,  und  bei  der  Menge  der  Gefangenen  konnten  diese 
nicht  leicht  wieder  verloren  gehen  ^.  Endlich  bildete  sich  nach 
und  nach  eine  Art  politischer  Beziehungen  zwischen  Deutsclüand 
und  Ungarn:  daß  Herzog  Arnulf  in  seinem  Exil.  Aufnahme  bei 
ihnen  gefunden  hatte,  kann  als  der  erste  Schritt  dazu  betrachtet 
werden. 

Unter  den  ungarischen  Fürsten  war  es  der  Herzog  Geisa,  der 
den  Gedanken  ergriff,  sein  Volk  auf  die  Bahn  staatlicher  Gestaltung 
zu  führen.  War  das  aber  möglich  ohne  Annahme  des  Christen- 
tums? Man  hat  Grund  anzunehmen,  daß  Geisa  sich  diese  Frage 
vorlegte  und  daß  er  sie  verneinte,  denn  er  vermählte  sich  mit  einer 
chi'istlichen  Fürstin  °,  er  suchte  Anlehnung  an  das  christliche  Nach- 
barreich, wenigstens  einen  sicheren  Frieden  mit  ihm*.  Man  erkennt 
den  ganzen  Umschwung  der  Lage  aus  der  Tatsache,  daß  im  Jahre 


^  Krones  S.  186  bemerkt,    die  Sprache  beweise,   daß   die  Ungarn  das 
landwirtschaftliche  Leben  von  den  Slavea  kennen  lernten. 

-  Piligrim  v.  Passau  urteilt,  daß  in  Ungarn  die  gefangenen  Christen 
zahlreicher  seien  als  die  Ungarn  selbst,  Brief  an  Bened.  S.  711.  Die  Echt- 
heit dieses  Briefs  ist  von  Blumberger  beanstandet,  Arch.  f.  ö.  Gesch.  46 
S.  249  ff.  Seine  Gründe  scheinen  mir  jedoch  nicht  durchschlagend:  der 
hauptsächlichste,  daß  der  Brief  immer  nur  in  Gesellschaft  der  unechten 
Lorcherbullen  auftrete,  spricht  im  Gegenteil  für  die  Echtheit,  da  die  falschen 
Bullen  von  Piligrim  stammen.  Daß  der  Brief  über  die  Bekehrung  der 
Ungarn  Unwahres  berichte,  halte  ich  für  unrichtig  (s.  u.);  daß  er  Konflikte 
mit  Friedrich  von  Salzburg  zur  notwendigen  Folge  gehabt  hätte,  ließe  sich 
nur  behaupten,  weüu  der  Papst,  durch  ihn  bestimmt,  die  Rechte  Salzburgs 
beeinträchtigt  hätte.  Da  das  letztere  nicht  geschah,  mußte  auch  das 
erstere  nicht  geschehen.  Die  sonderbare  Eingangsformel  spricht  oflenbar" 
mehr  für  die  Echtheit  als  gegen  sie.  Kein  Fälscher  erregt  durch  un- 
gewöhnliche Formeln  Verdacht  gegen  sein  Werk.  Endlich  der  offenbare 
Widerspruch  mit  Piligrims  Charakter  ist  eine  petitio  principii.  Vgl.  Dümm- 
1er,  SB.  S.  768. 

=  Schon  vor  970,  s.  Kaindl,  Beiträge  S.  11  f.  u.  39  ff. 
1  Vit.  mai.  Steph.  c.  2  Scr.  XI  S.  230. 


—     172     — 

973  ungarische  Gesandte  mit  Geschenken  füi-  den  Kaiser  am  deut- 
schen Hof  erschienen  \ 

Damit  war  dem  Eindringen  des  deutschen  Einflusses  in  Ungarn 
die  Türe  geöffiiet;  zugleich  dem  Eindringen  des  Christenturas.  Denn 
nun  wurde  den  christUchen  Priestern  keine  Schwierigkeit  in  den 
Weg  gelegt,  wenn  sie  das  feindliche  Land  betraten,  um  ihre  ge- 
fangenen Glaubensgenossen  aufzusuchen  -.  In  Deutschland  traf 
man  auf  den  verschiedensten  Seiten  sofort  Anstalt,  die  neue  Lage 
auszunützen.  Es  ist  begreiflich,  daß  der  Bischof  der  Grenzdiözese 
die  Veränderung  im  Moment  bemerkte;  aber  auch  da  und  dort  in 
den  Klöstern  erzählte  man  von  dem,  was  im  Osten  vorging,  und 
mancher  Mönch  rüstete  sich,  das  friedliche  Einerlei  der  klöster- 
lichen Existenz  mit  einem  Leben  voll  unbekannter  Gefahren  und 
unberechenbarer  Mühen  zu  vertauschen.  Nicht  minder  wußte  man 
am  Hofe  die  Wichtigkeit  der  Sache  zu  ermessen.  Es  war  eine 
der  ersten  Taten  Ottos  U.,  daß  er  den  Bischof  Brun  von  Verden 
an  der  Spitze  einer  Gesandtschaft  nach  Ungarn  schickte.  Der 
Brief,  durch  welchen  er  Piligrira  aufforderte,  seinen  Boten  auf  alle 
Weise  zu  fordern,  ist  auf  uns  gekommen^.  Wenn  Otto  bei  der 
Sendung  Bruns  zunächst  politische  Ziele  im  Auge   hatte*,   so  her 


*  Ann.  Hildesh.  z.  d.  J.  S.  23. 

^  Piligrim  in  dem  angef.  Brief:  Nee  sacerdotibus  inhibent  quocunque 
proficisci. 

'^  Dipl;  I  S.  586  Nr.  434.  Das  kurze  Schreiben  ist  undatiert  und  nicht 
sicher  datierbar.  Der  Amtsantritt  Piligrims  971  und  der  Tod  Bruns  976 
grenzen  den  Zeitraum  ab,  dem  es  angehört.  Aber  ob  der  Kaiser  Otto  I. 
oder  Otto  II.  ist,  ist  nicht  sicher  zu  entscheiden.  Die  Schlußworte:  Si 
prosperabitur,  vobis  vestrisque  Omnibus  admodum  consuletur,  scheinen  anzu- 
deuten, daß  Piligrim  damals  bereits  Priester  nach  Ungarn  entsandt  hatte. 
Denn  denkt  man  nicht  an  Untergebene  Piligrims  in  Ungarn,  so  hat  der 
Satz  keinen  rechten  Sinn:  Friede  bestand  ja;  weder  die  Diözesanen  noch 
der  Klerus  von  Passau  hatten  also  von  dem  Gelingen  der  Sendung  großen 
Gewinn  zu  erwarten.  Dagegen  war  dies  bei  Priestern,  die  unter  den  Un- 
garn wirkten,  allerdings  der  Fall.  Piligrim  hat  sofort  nach  seinem  Amts- 
antritt die  Tätigkeit  in  Ungarn  begonnen  (s.  u.  S.  175  Anm.  2).  Ea  konnte 
also  schon  unter  Otto  I.  von  seinen  Klerikern  in  Ungarn  die  Rede  sein. 
Aber  gerade  deshalb  ist  es  nicht  wahrscheinlich,  daß  die  kaiserliche  Ge- 
sandtschaft nach  Ungarn  der  ungarischen  an  den  Hof  vorherging.  Ist  das 
Umgekehrte  der  Fall,  dann  ist  die  Reise  Bruns  frühestens  im  Sommer  973 
begonnen.  Es  ist  mir  deshalb  wahrscheinlicher,  daß  der  Brief  Otto  II.  als 
daß  er  Otto  I.  gehört. 

*  L.  c.  Nobis  illuc  erit  delegandus,  quo  rex  eorundem  nostro  quam 
propere  arbitrio  sit  colligandus. 


—     173     - 

rührte  sich  doch  damals  das  PoHtische  und  das  Kirchliche  so  enge. 
daß  jede  Gesandtschaft  aus  einem  christhchen  Lande  in  ein  nicht- 
christliches von  selbst  eine  Förderung  der  Mission  mit  sich  brachte. 
Sie  aber  war  schon  im  Werke,  als  Brun  den  Boden  Ungarns  be- 
trat. Alsbald  nach  seinem  Amtsantritt  hatte  Piligrim  christliche 
Priester  nach  Ungarn  gesandte  Der  Kaiser  wußte  es;  wenn  er 
in  seinem  Brief  bemerkt,  aus  der  Sendmig  Bruns  würde  dem 
Bischof  Piligrim  und  den  Seinen  großer  Nutzen  erwachsen,  so  sieht 
man,  daß  er  das  neue  Missionsunternehmen  im  Auge  hatte.  Es 
wurde  durch  zahlreiche  Kleriker,  sowohl  Mönche  als  WeltgeistHche, 
betrieben.  Nach  kurzer  Zeit  begab  sich  Piligrim  selbst  zu  den 
Ungarn^.  Was  er  dort  sah,  erfreute  ihn  auf  das  höchste.  Denn 
er  traf  eine  viel  gi'ößere  Bereitwilligkeit,  die  christliche  Religion 
anzunehmen,  als  er  sie  bei  einem  Volke  erwarten  konnte,  das  bis 
vor  kurzem  der  Schrecken  Europas  gewesen  war.  Bereits  waren 
ungefähr   fünftausend  Ungarn,   Männer  und  Frauen,   getauft;    das 


^  Brief  Piligrims  an  Papst  Benedikt  S.  711.  Ich  stimme  dem  Urteil 
Dümmlers  (Piligrim  S.  39£,  ähnlich  Uhlir^  S.  95)  nicht  vollständig  bei.  Ge- 
wiß hat  Piligrim  die  Verhältnisse  möglichst  günstig  gezeichnet;  aber  die 
tatsächlichen  Angaben  sind  nicht  unmöglich  oder  auch  nur  unwahrschein- 
lich. Die  Hauptsache  ist  die  Taufe  von  ungefähr  5000  Ungarn:  wenn  man 
diese  Zahl  etwa  an  den  Erfolgen  Ottos  von  Bamberg  mißt,  so  erscheint  sie 
mäßig.  Von  dem  Volk  als  solchem  behauptet  Piligrim  nicht  mehr,  als  daß 
es  bereit  sei,  den  Glauben  anzunehmen.  Nicht  einmal  dies  erscheint  ange- 
sichts der  Haltung  Geisas  und  der  späteren  Ereignisse  als  unbegründet. 
Die  Aussagen  Brunos  in  der  Biographie  Adalberts  scheinen  mir  nicht  zu 
widersprechen.  Bruno  setzt  ja  die  Tatsache  als  bekannt  voraus,  daß  das 
Christentum  der  Ungarn  schon  vor  Adalbert  begonnen  hatte  (c.  23  S.  607 : 
Coepta  erat).  Er  behauptet  nur,  daß  es  mehr  Name  als  Wahrheit  gewesen 
sei.  Das  widerspricht  wohl  Piligrims  günstiger  Beurteilung  seiner  Erfolge, 
aber  nicht  diesen  Erfolgen  selbst.     Vgl.  jetzt  Dümmler,  SB.  S.  768. 

-  Die  Anknüpfung  der  Beziehungen  zwischen  Passau  und  Ungarn 
fand  statt  unmittelbar  nach  der  Herstellung  eines  sicheren  Friedensstandes : 
Apud  quam,  sagt  Piligrim  in  seinem  Brief  an  Benedikt,  foedere  pacto  sub 
occasione  pacis  fiduciam  sumpsimus  operam  exercere  praedicationis.  Man 
wird  annehmen  dürfen  vor  der  Reise  der  ungarischen  Gesandten  an  den 
Hof;  denn  daß  sie  Geschenke  brachten,  setzt  den  Abschluß  des  Friedens 
voraus  (vgl.  oben  S.  172).  Daß  Piligrim  persönlich  sich  nach  Ungarn  begab, 
sagt  er  im  folgenden:  Ad  quos  praesentis  opportunitas  temporis  ire  me 
vocavit.  Der  Einwand  von  Uhlirz,  JB.  1  S.  95,  der  Satz  müsse  in  über- 
tragenem Sinne  verstanden  werden,  ist  nicht  überzeugend.  Denn  auch 
S.  712  betrachtet  Piligrim  persönliche  Tätigkeit  als  selbstverständlich:  ut 
tot  parrochias  solus  praedicando  circumeam. 


—     174     — 

übrige  Volk  zeigte  keine  Abneigung  gegen  das  Christentum  und 
seine  Bekenner;  besonders  aber  bewiesen  sich  die  zahllosen  Kriegs- 
gefangenen, die  in  den  Ebenen  an  der  Donau  und  Theiß  ange- 
siedelt waren,  sämtlich  als  Christen.  Hatten  sie  bisher  ihre  Religion 
nicht  öffentlich  ausüben,  ihre  Kinder  nur  insgeheim  taufen  können, 
so  sammelten  sie  sich  nun  jubelnd  um  die  deutschen  Priester;  sie 
begannen  sofort  Kapellen  zu  bauen:  es  war  ihnen,  als  wären  sie 
aus  der  Gefangenschaft  in  die  Heimat  zurückgeführt  worden^. 

Piligrira  berichtete  über  seine  raschen  Erfolge  nach  Rom.  Man 
kann  sich  nicht  wundern,  daß  er  die  Verhältnisse  in  einem  sehr 
günstigen  Licht  erblickte.  Doch  verhehlte  er  nicht,  daß  ein  Teil 
des  Volkes  den  Schritt  aus  dem  Heidentum  zum  Christentum  noch 
nicht  getan  hatte".  Urteilte  er,  das  Volk  als  solches  sei  geneigt, 
den  Glauben  anzunehmen,  so  hat  er  sich  darin  nicht  getäuscht. 
Jedenfalls  war  durch  sein  energisches  Eingreifen  die  dargebotene 
Gelegenheit  sofort  benützt.  Das  Christentum  begann  von  neuem 
in  einem  Lande  Fuß  zu  fassen,  wo  zahlreiche  Reste  christlicher 
Kirchen'^  Zeugnis  davon  gaben,  daß  seiner  heidnischen  Periode 
eine  christliche  vorangegangen  war.  Daß  das  Christentum  der 
Ungarn  sehr  unvollkommen  war,  berichten  nicht  nur  spätere  Zeugen*; 
Piligrim  selbst  täuschte  sich  darüber  keineswegs'^.  LTnd  wie  hätte 
es  auch  anders  sein  können? 

Piligrims  Vorgehen  machte  Aufsehen.  Es  zog  Männer,  welche 
gewillt  waren,  Großes  zu  wagen,  an.  Zu  ihnen  gehörte  der  Schwabe 
Wolfgang,  der  alsbald  unter  dem  deutschen  Episkopat  eine  hervor- 
ragende Stelle  einnehmen   sollte ''.     Wechselvolle  Jahrzehnte  lagen 


^  Nach  Piligrims  Brief. 

^  A.  a.  0.:  Quorum  licet  adhuc  gentilitate  sint  quidam  detenti.  Auch 
in  der  gefälschten  Bulle  Agapets  II.  unterscheidet  er,  qui  modo  Christiani 
vel  adhuc  per  baptisma  Christo  lucrandi  sunt  (J.W.  3644). 

^  Piligrim  läßt  J.W.  2566  Eugen  IL  die  Avaren  und  Mähren  auf- 
fordern, da  neue  Bistümer  zu  gründen,  ubi  indicia  ecclesiarum  et  aedifi- 
ciorum  sedes  pontificales  olim  fuisse  demonstrant.  Diese  Schilderung  des 
Landes  wird  auf  der  Anschauung  beruhen,  die  Piligrim  auf  seiner  Reise 
nach  Ungarn  gewonnen  hatte.  In  einer  andei-en  Fälschung  sagt  er:  Eccle- 
sias  quasdam  in  sua  terra,  quas  patres  incendio  dederunt,  posteri  restaurare 
videntur  (J.W.  3771).  *  Brun.  vit.  Adalb.  16  u.  23  S.  603  u.  607. 

s  J.W.  3771:  Christum  prout  rüdes  scire  potuerunt,  veuerantur. 

«  Über  Wolfgang:  Arnold  de  S.  Emmer.  II,  Iff.,  Scr.  IV  S.  556 ff.;  Othl. 
Vit.  Wolfk.  ib.  S.  527  ff.;  vgl.  Hirsch,  JB.  Heinrichs  I  S.  112  ff.,  Janner,  Bisch. 
V.  Regensburg  I  S.  850  ff.,  Kaindl,  Beiträge  S.  54ff.,  u.  meinen  Art.  P.  RE. 
XVII  S.  286  ff. 


—     175     — 

hinter  ihm,  seitdem  er  die  Schule  in  Reichenau  verlassen  hatte: 
er  hatte  als  Schüler  in  Würzburg  und  als  Lehrer  in  Trier  seine 
Pflicht  getan  und  war  dadurch  in  Konflikt  mit  anderen  gekommen. 
Er  hatte  dann  mit  der  Laufbahn  gebrochen,  die  ihm  eine  nützliche 
Tätigkeit  und  einen  geachteten  Namen  verhieß,  und  war  in  das 
Kloster  eingetreten,  das  sPch  ihm  durch  die  Strenge  seiner  Disziplin 
vor  andern  empfahl,  Maria  Einsiedeln.  Es  Avar  gegen  die  kirch- 
hche  Ordnung,  daß  er  das  Kloster  wieder  verließt  Aber  der 
Mönch  Arnold  mag  wohl  recht  haben,  wenn  er  Wolfgang  unter 
dem  Eindruck  handeln  läßt,  er  lasse  sein  Pfund  ungenützt,  indem 
er  in  der  Einöde  am  Alpbach  sich  gewissermaßen  vergrabe.  Er 
wollte  Nutzen  schaffen:  deshalb  entschloß  er  sich  zur  Missions- 
tätigkeit in  Ungarn".  Es  war  wieder  gegen  die  kirchhche  Ordnung, 
daß  er  es  versuchte,  auf  eigene  Hand  einen  "Wirkungskreis  sich  zu 
schafien.  Ohne  mit  dem  bischöflichen  Leiter  der  Mission  in  Be- 
ziehungen zu  treten,  begann  er,  nur  von  einem  oder,  ein  paar 
Klerikern  begleitet^,  in  Ungarn  zu  predigen. 

Das  spätere  Leben  Wolfgangs  schützt  ihn  vor  jedem  Verdacht 
der  Extravaganz.  Aber  es  ist  doch  nicht  zu  leugnen,  daß  seine 
Handlungsweise  den  Argwohn  nahe  legte,  er  gehöre  zu  jenen  un- 
ruhigen Priestern,  die  unfähig  in  geordnete  Verhältnisse  sich  zu 
fügen,  auf  eigene  Hand  Mission  trieben  und  dadurch  der  Aus- 
breitung der  Kirche  mehr  Schwierigkeiten  als  Förderung  bereiteten. 
Die  Vermutung  lag  um  so  näher,  da  Wolfgang  nicht  gerade  zum 
Missionar  geschaffen  war:  er  war  ein  trefllicher  Lehrer,  aber  er  war 
kein  Redner:  nur  stockend  Bossen  ihm  die  Worte  von  den  Lippen*. 

Es  ist  deshalb  sehr  begreifüch,  daJJ  Pihgrim,  der  sich  als 
Leiter  der  Ungarnmission   fühlte,   die  Tätigkeit  Wolfgangs   alsbald 


^  Arnold  verteidigt  Wolfgang  gegen  einen  möglichen  Vorwurf  des 
Lesers,  indem  er  sagt:  Monasterium  et  non  monachum  deserens  (c.  1  S.  556). 
Otbloh  genügte  das  nicht;  er  fügte  bei«:  Abbatis  sui  licentia  (c.  13  S.  530). 
Aber  der  Abt  hatte  nicht  das  Recht,  eine  solche  Erlaubnis  zu  erteilen. 

-  Die  Zeit  der  Reise  steht  dadurch  fest,  daß  Wolfgang  alsbald  nach 
Passau  vorgeladen  und  nach  kurzem  Aufenthalt  daselbst  Bischof  von  Regens- 
burg wurde.  Da  seine  Erhebung  in  den  Dezember  972  fällt,  so  seine  Reise 
in  das  Frühjahr  oder  den  Sommer  dieses  Jahrs.  Und  da  Piligrim  damals 
bereits  in  Ungarn  tätig  war  —  nur  dann  ist  die  Citation  verständlich  — , 
so  folgt,  daß  der  Passauer  Bischof  wahrscheinlich  schon  971  die  Ungarn- 
mission begann:  also  unmittelbar  nach  seinem  Amtsantritt. 

^  Arnold  sagt:  Cum  humili  comitatu. 

^  Othl.  c.  28  S.  538:  Erat  impeditioris  linguae. 


—     176     — 

unterbrach^.  Er  forderte  ihn  nach  Passau.  Die  persönhche  Be- 
rührung mit  Wolfgang  beseitigte  seinen  Argwohn  sofort.  Und  es 
ist  nun  ein  Beweis  für  den  großen  Sinn  Pihgrims,  daß  er  das 
Unrecht  seines  Verdachtes  dadurch  sühnte,  daß  er  den  Mönch  für 
das  eben  erledigte  Regensburger  Bistum  empfahlt 

Wolfgang  war  schwerlich  der  einzige,  der  in  diesen  Jahren 
meinte,  in  Ungarn  ein  Feld  für  seine  Tätigkeit  zu  finden.  Von 
einer  etwas  späteren  Zeit  wissen  wir,  daß  Adalbert  von  Prag  zuerst 
Sendboten   zu    den  Ungarn    schickte,    dann    sie    selbst   aufsuchte  ^ 


^  Über  die  Erfolge  Wolfgangs  ist  die  Überlieferung  zwiespältig.  Oth- 
loh  entnimmt  der  verlorenen  ältesten  Biographie  die  Notiz,  regem  gentem- 
que  Ungariorum  ad  sacram  fidem  convertisse  necnon  baptizasse,  prol. 
S.  525,  aber  er  verwirft  sie,  da  sie  der  Regensburger  Tradition  widerspreche. 
Er  selbst  läßt  Wolf  gang  vergeblich  arbeiten,  c.  13  S.  530.  Die  gleiche  Be- 
hauptung legt  Arnold  Piligrim  in  den  Mund  II,  2  S.  557.  Kaindl  S.  54  ff. 
lehnt  die  letzteren  Berichte  ab,  hält  die  Nachricht  der  verlorenen  Vita  für 
zuverlässig  und  bezieht  sie  auf  Geisa.  Die  Taufe  dieses  Fürsten  i.  J.  972 
würde  sich  in  die  bekannten  Ereignisse  widerspruchslos"  einfügen.  Aber 
die  Entstehung  der  Regensb.  Tradition  wäre  rätselhaft,  während  die  Nach- 
richt der  verlorenen  Vita  sich  aus  der  Haltung  der  Heiligenleben  überhaupt 
erklärt.  Auch  findet  jene  in  Piligrim s  Brief  eine  Stütze,  der  über  die 
Taufe  des  Herzogs  schweigt.  Ich  glaube  deshalb  nicht,  daß  man  berechtigt 
ist,  die  letztere  anzunehmen.  Ob  aber  Wolfgang  so  ganz  erfolglos  arbeitete, 
wie  Othloh  annimmt,  muß  man  dahingestellt  sein  lassen.  Hier  macht 
gerade  Piligrims  Schilderung  gegen  seine  Nachricht  bedenklich. 

-  Ich  beurteile  Piligrims  Vorgehen  günstiger  als  Dümmler.  Er  sieht 
darin  zunächst  die  Absicht,  keinen  anderen  die  Früchte  und  den  Ruhm  der 
Mission  ernten  zu  lassen,  um  sie  ausschließlich  sich  selbst  vorzubehalten 
(Piligrim  S.  37).  Ich  glaube,  daß  Wolfgangs  Bedeutung  hierbei  überschätzt 
ist.  Denn  da  er  nur  Priester  war,  so  war  er  für  den  Bischof  ein  ungefähr- 
licher Konkurrent.  Sein  Auftreten  aber  verstieß  so  sehr  gegen  die  kirch- 
lichen Regeln,  daß  Piligrim  nicht  nur  berechtigt  war,  ihn  vorzuladen  — 
das  sagt  auch  Dümmler  — ,  sondern  daß  er  dazu  verpflichtet  war.  Der 
Ruhm,  den  Wolfgang  als  Lehrer  besaß,  konnte  ihn  nicht  davor  schützen, 
daß  man  nach  der  Berechtigung  seines  Verhaltens  fragte.  Ist  dies  richtig, 
dann  wird  auch  die  Befürwortung  der  Ernennung  Wolfgangs  zum  Bischof 
in  einem  günstigeren  Lieht  ei'scheinen:  sie  war  nicht  die  Beseitigung  eines 
Nebenbuhlers,  sondern  die  Erhebung  eines  Gesinnungsgenossen.  Auch 
Regensburg  hatte  ja  seinen  Missionssprengel.  Für  Piligrims  weiter  reichende 
Pläne  aber,  wenn  er  sie  damals  schon  hatte,  konnte  es  nur  förderlich  sein, 
wenn  er  dankbare,  ihm  persönlich  verpflichtete  Gesinnungsgenossen  unter 
den  bairischen  Bischöfen  hatte. 

3  Brun.  Vit.  Adalb.  16  S.  603  u.  23  S.  607.    Der  Missionsversuch  fällt 
wahrscheinlich  nach  seiner  Rückkehr  nach  Prag,  992. 


—     177     — 

Nach  ihm  hat  Bnin  von  Querfurt  jahrelang  unter  ihnen  gewirkt^. 
Vielleicht  begann  auch  jener  Bischof  Prunwart,  der  aus  deQi  Kloster 
St.  Gallen  hervorgegangen  war,  schon  damals  seine  Tätigkeit  im 
Osten  ^.  Das  alles  sind  nur  NachrichtenspHtter ;  sie  zeigen  aber, 
wie  mancher  Mann  seine  Aufmerksamkeit  dem  Yolke  zukehrte,  das 
mit  einem  kühnen  Schritt  aus  der  Barbarei  in  das  Christentum 
hinüberzutreten  entschlossen  schien. 

Was  Pihgrim  bisher  unternommen  hatte,  war  groß  gedacht 
und  in  nicht  gemeinem  Sinne  ausgefiihrt.  Aber  der  Erfolg  wurde 
ihm  zur  Versuchung.  Er  urteilte  mit  Recht,  daß  die  Vollendung 
des  begonneriCn  Werkes  nicht  möghch  sei  ohne  die  Gründung 
eigener  ungarischer  Bistümer^,  Sollte  er  nun  auf  den  Ruhm  der 
erfolgreich  unternommenen  Arbeit,  auf  die  weitere  Ausdehnung 
seiner  Diözese  verzichten,  um  diese  Einrichtung  möghch  zu  machen? 
Wolfgang  von  Regensburg  hat  einige  Jahre  später  so  gehandelt. 
Aber  dazu  ivar  Piligrim  nicht  fähig.  Ihn  ergriff  der  Wunsch,  selbst 
die  kirchliche  Organisation  Ungarns  durchzuführen.  Die  Voraus- 
setzung dafür  aber  war,  daß  Passau  als  Metropole  an  die  Spitze 
des  ungarischen  Missionsgebiets  trat.  Der  Gedanke  lag  nahe:  noch 
war  kein  Jahrzehnt  vei-flossen,  seitdem  das  Kloster  in  Magdeburg 
von  der  Diözese  Halberstadt  abgezweigt  und  als  Erzbistum  an  die 
Spitze  des  slavischen  Missionsgebiets  gestellt  worden  war*.  Warum 
sollte  im  Süden  unmöglich  sein,  was  im  Norden  geschah?  Und 
der  Gedanke  war  sachgemäß:  die  passauer  Diözese  war  groß  und 
reich  genug,  um  Trägerin  der  Ungarnmission  zu  werden.  Sie  konnte 
im  Süden  das  werden,  was  Magdebm-g  im  Norden  war.  Kirchliche 
Interessen  wären  durch  die  Neuerung  nicht  verletzt  worden,  und 
daß    sie    den    staatlichen    Interessen    Deutschlands    den    höchsten 


^  Brun  begab  sich  im  Herbst  1004  zu  den  schwarzen  Ungarn  und  be- 
fand sich  im  Spätjahr  1007  am  Hofe  Stephans,  Vit.  quinq.  fratr.  10  Scr.  XV 
S.  726,  Bf  an  Heinrich  U.  bei  Giesebrecht  H  S.  667;  vgl.  Kaindl,  Hist.  JB. 
XIII,  1892  S.  493  ff.,  u.  Beiträge  S.  7  f.,  über  Bruns  Leben,  Pfülf  in  Stimmen 
aus  Maria  Laach  Bd.  53  S.  266  ff. 

-  Necrol.  s.  Galli  z.  2.  Febr.:  Obitus  Prunwarti  episcopi,  iste  s.  Galli 
servus  erat  et  plurimos  Ungariorum  cum  rege  ipso  convertit.  Die  Nachricht 
ist  in  allen  ihren  Teilen  rätselhaft.  Kaindl,  Beiträge  S.  61,  denkt  an  die 
Bekehrung  einer  Anzahl  gefangener  Ungarn. 

*  Bf  an  Papst  Benedikt.  Da  dieser  am  19.  Jan.  973  konsekriert  und 
im  Juli  974  getötet  wurde,  so  steht  die  Zeit  des  Schreibens  im  allgemeinen 
fest.  Die  Piligr.  Arbeit  J.W.  3771  macht  es  wahrscheinlich,  daß  es  in  den 
Sommer  973  gehört,  s.  Dümmler  S.  54  f. 

*  S.  o.  S.  122  ff.  u.  vgl.  Dümmler,  Piligrim  S.  46. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  1^ 


—     178     — 

Nutzen  gebracht  hätte,  wer  möchte  daran  zweifehi?    Sie  hätte  den 
Einfluß  des  Reichs  auf  Ungarn  für  immer  sicher  gestellt. 

Aber  es  war  kein  Herrscher  da,  der  Piligrims  Gedanken  mit 
so  klarem  Sinn  ergriiffen  und  mit  so  steter  Kraft  durchgeführt 
hätte,  wie  Otto  I.  die  Erhebung  Magdeburgs.  Vielleicht  war  es 
diese  Tatsache,  die  den  Bischof  auf  den  "Weg  des  Verbrechens 
führte^.  Er  selbst  konnte  die  Erhebung  Passaus  zur  ungarischen 
Metropole  nicht  herbeiführen.  So  sollte  der  machtlose  Priester, 
den  eine  fremde  Hand  auf  dem  Stuhle  Petri  erhielt,  sie  aus- 
sprechen, indem  er  nicht  Avußte,  was  er  tat.  Piligrim  forderte  von 
Benedikt  VI.  die  Erneuerung  des  Lorcher  Erzbistums,  die  Wieder- 
errichtimg  der  einstmals  von  ihm  abhängigen  Bistümer  in  Panno- 
nien  und  Mösien,  er  forderte  für  sich  die  Erteilung  des  Palliums, 
wie  es  ihm  als  Metropoliten  gebühre^.  Wenn  er  nun  zugleich  eine 
Reihe  falscher  Urkunden  anfertigen  ließ,  die  dasjenige,  was  er 
plante,  als  früheren  Zustand  bezeugten^,  kann  man  kaum  zweifeln, 
daß  sie  bestimmt  waren,  dem  Papst  als  Beweisstücke  vorgelegt  zu 
werden.  Daß  der  Erzbischof  von  Salzburg  Widerspruch  gegen 
sein  Unterfangen  erheben  würde,  sah  er  voraus.  Er  baute  deshalb 
vor:  in  einer  seiner  Fälschungen  gab  er  an,  wie  er  glaubte,  daß 
der  Papst  zu  entscheiden  habe:  Salzbm'g  sollte  durch  einen  Teil 
Pannoniens  für  den  Verlust  Passaus  entschädigt  werden*. 


^  Anders  urteilt  ühlirz  S.  96.  Natürlich  läßt  sich  weder  das  eine 
noch  das  andere  Urteil  streng  beweisen.  Für  meine  Ansicht  spricht,  wie 
mich  dünkt,  daß  die  Zerlegung  des  Missionsgebiets  in  Missionsbistümer  der 
Förderung  der  Arbeit  dienlich  sein  mußte,  und  daß  Piligrim  diesen  Ge- 
danken hegte,  während  man  weder  in  Salzburg,  noch  in  Rom,  noch  am 
Hofe  dafür  Verständnis  hatte.  Übrigens  hat  Uhlirz  unrecht,  wenn  er  sagt, 
P.  habe  eine  vollständige  Umgestaltung  der  hierarch.  Verhältnisse  im  süd- 
östlichen Deutschland  geplant.  Das  war  so  wenig  der  Fall,  als  das  Aus- 
scheiden der  Diözese  Bremen  aus  dem  Kölner  Verband,  oder  Magdeburgs 
aus  dem  Bist.  Halberstadt  eine  vollständige  Umgestaltung  der  hierarch. 
Verhältnisse  im  nördlichen  Deutschland  herbeiführte. 

"  Brief  an  Benedikt. 

3  J.W.  767  (Sjmmachus),  2566  (Eugen  II.),  3602,  3614  (Leo  VIL),  8644 
(Agapet  n.),  vgl.  Dümmler,  Piligrim  S.  19  ff.,  S.  44  ff.  Das  Schreiben  des 
Symmachus  gewährt  maiorum  more  das  Pallium,  da  Lorch  Metropole  Pan- 
noniens sei.  Eugen  erneuert  nach  der  Bekehrung  der  Avaren  und  Mähren 
die  Metropolitanrechte  Lorchs,  ernennt  Urolf  zum  päpstlichen  Vikar  und 
erteilt  ihm  die  Befugnis,  neue  Bistümer  zu  gründen.  Leo  VIL  verleiht  an 
Gerhard  von  Passau  das  Pallium  und  eröffnet  dem  bairischen  Episkopat 
Bescheid  auf  die  von  Gerhard  ihm  vorgelegten  Fragen.  Endlich  Agapet 
entscheidet  den  zwischen  Lorch  und  Salzburg  ausgebrochenen  Streit. 

*  Er  läßt  Agapet  H.  Salzburg  das  östliche  und  Passau  das  westliche 


—     .179     — 

Der  Anerkennung  seiner  Würde  durch  den  Kaiser  war  da- 
durcli  bereits  vorgearbeitet,  daß  sein  Vorgänger,  ohne  Widerspruch 
zu  finden,  den  Titel  eines  Bischofs  von  Lorch  sich  beigelegt  hatte. 
Piligrim  blieb  dabei,  sich  bald  nach  dem  jetzigen,  bald  nach  dem 
angeblich  älteren  Sitze  seines  Bistums  zu  bezeichnen,  und  die 
kaiserliche  Kanzlei  gab  ihm  unbedenklich  bald  den  einen  bald  den 
anderen  Titel -^•.  er  konnte  erwarten,  daß,  wenn  es  ihm  in  Rom 
gelang,  von  selten  des  Hofs  kein  Widerspruch  laut  werden  würde. 

Man  mag  zugeben,  daß  das  Urteil  des  zehnten  Jahrhunderts 
über  ein  solches  Verfahren  nicht  so  strenge  war,  wie  das  der  Gegen- 
wart, und  man  mag  Piligrim  zugunsten  sich  daran  erinnern,  daß 
auch  der  bedeutende  Mann  nur  selten  sich  über  das  sittliche  Niveau 
seines  Zeitalters  erhebt.  Aber  Piligrims  Fälschungen  unterscheiden 
sich  von  den  meisten  anderen,  die  seine  Zeitgenossen  sich  zuschulden 
kommen  ließen.  Er  hat  nicht  verlorene  Originale  durch  nach- 
geahmte ersetzt,  auch  nicht  alte  Ansprüche,  voil  deren  Recht  er 
überzeugt  war,  durch  angeblich  alte  Urkunden  zu  beweisen  ver- 
sucht, sondern  er  unternahm  es,  einem  Anspruch,  an  dessen  Neu- 
heit £r  selbst  nicht  zweifeln  konnte,  durch  kühne  Fiktionen  den 
Anschein  des  Rechts  zu  verleihen,  Und  doch  kann  man  seine 
Fälschungen  nicht  einfach  als  Bubenstreich  eines  Ehrgeizigen  be- 
trachten. Sie  sind  Zeugnisse  einer  Tragödie:  der  Tragödie  eines 
bedeutenden  Mannes,  der  klar  erkennt,  was  geschehen  sollte,  und 
dem  die  Hand  dadurch  gebunden  ist-  daß  die  Fürsten,  deren  Wort 
entscheidet,  seiner  Absicht  die  Förderung  versagen.  In  diesem 
Konflikt  scheiterten  Piligrims  sittliche  Grundsätze. 

Auch  sein  Unternehmen  ist  gescjieitert.  Er  hatte  falsch  ge- 
urteilt, wenn  er  hoffte,-  durch  seine  Dokumente  die  Gewährung 
seiner  Forderungen  erzwingen  zu  können:  sie  wurden  nicht  ge- 
währt^.    Die  Tatsache  ist  sicher;    aber    über  die  Gründe   befinden 


Pannonien  zuteilen.  Dafüi-  heißt  es  auch  das  obere  und  das  untere.  Die 
beiden  Bezeichnungen  erklären  sich  gegenseitig:  Salzburg  sollte  den  an  der 
Steiermärkischen  Grenze  gelegenen  Teil  des  Landes  erhalten,  Passau  das 
Land  an  der  Donau,  außerdem  das  Land  der  Avaren,  Mähreu  und  der 
Slaven. 

1  Filigiim  heißt  B.  von  Lorch,  Dipl.  I  S.  577  Nr.  423;  II  S.  36  Nr.  27, 
S.  69  Nr.  59,  S.  155  Nr.  138,  S.  189  Nr.  167.  Der  Titel  von  Passau  in  Ottos 
Brief;  auch  Dipl.  II  S.  125  Nr.  111,  S.  151  Nr.  135  u.  ö. 

-  Daß  die  päpstliche  Urkunde  Nr.  3771  zu  den  Piligrimischen  Arbeiten 
gehört,  zeigt  ihr  Inhalt.  Fraglich  ist,  ob  man  sie  als  Fälschung  oder  als 
Konzept  für  die  erwartete  päpstliche  Bestätigung  zu  betrachten  hat.  Das 
letztere  scheint  mir  wegen  der  ersichtlichen  Sorge,  Salzburg  von  dem  Be- 
ginn eines  Streites  abzuhalten,  wahi*scheinlicher. 

12* 


—     180     — 

wir  uns  im  Ungewissen :  es  ist  möglich,  daß  man  in  der  päpstlichen 
Kanzlei  gegen  die  Echtheit  der  vorgelegten  Urkunden  Bedenken 
hegte,  und  es  ist  sicher,  daß  man  die  Schwierigkeiten,  die  eine 
Änderung  des  bestehenden  Zustandes  hatte,  in  Rom  wohl  kannte. 
So  oder  so,,  Piligrim  sah  sich  abgewiesen.  Aber  es  muß  in  einer 
Form  geschehen  sein,  die  es  ihm  nicht  unmöglich  machte,  seine 
Pläne  weiter  zu  spinnen.  Das  hat  er  getan;  nicht  nur  daran  hielt 
er  fest,  daß  der  ursprüngliche  Sitz  seines  Bistums  Lorch  gewesen 
sei,  sondern  er  ließ  auch  nicht  von  der  Fabel  des  Erzbistums 
Lorch.  Er  schul'  nun  eine  Urkunde  Kaiser  Arnulfs,  nach  der 
Erzbischof  Vivilo  seinen  Sitz  von  Lorch  nach  Passau  verlegt  habe  * 
und  er  wußte  977  in  eine  Urkunde  Ottos  II.  einem  Satze  Auf- 
nahme zu  verschaffen,  der  Lorch  für  einen  alten  Primatialsitz  er- 
klärtet So  sollte  ein  neues  Fundament  für  seine  Ansprüche  ge- 
schaffen werden.  Aber  diese  Urkunde  ist  die  letzte,  in  der  des 
Erzbistums  Lorch  Erwähnung  geschieht.  Hat  PiHgrim  schheßlich 
doch  auf  seine  Pläne  verzichtet?  Man  wird  es  annehmen  missen. 
Der  Grund  lag  vielleicht  darin,  daß  es  Salzburg  gelang,  die  Be- 
stätigung seiner  erzbischöflichen  Gewalt  in  ganz  Baiem  und  Panno- 
nien  von  Rom  zu  erlangend 


1  B.M.  1891,  vgl.  Uhlirz  in  den  Mtt.  d.  Inst.  III  S.  217  f. 

2  Urk.  Ottos  II.  (Dipl.  II  S.  189  Nr.  167b):  S.  Lauriacensis  ecclesia, 
ubi  antiquis  etiam  temporibus  prima  sedes  episcopalis  habebatur.  Daß  der 
Ausdruck  primae  sedis  episcopus  gleichwertig  mit  metropolitanus  ist,  ist 
bekannt  (s.  Hinschius,  ER.  II  S.  6).  Dann  bezeichnet  prima  sedes  episco- 
palis einen  Metropolitansitz.  Uhlirz,  JB.  S.  100,  wendet  ein,  das  sei  nur 
in  dem  abglebnten  Entwurf  gesagt,  wo  es  hieß:  Quam  primae  sedis  anti- 
quitus  praesulatum  fore  novimus;  in  der  vollzogenen  Urk.  solle  mit  prima 
sedes  nicht  der  hierarchische,  sondern  nur  der  zeitliche  Vorrang  des 
Lorcher  Bistums  hervorgehoben  werden.  Dem  widersprechen  jedoch  die 
Worte  antiquis  temporibus.  Denn  sie  sind  dann  überflüssig.  Überdies  ist 
prima  sedes  ein  Terminus  technicus,  s.  z.  B.  Conc.  Hipp.  a.  393:  Ceteri 
primae  sedis  episcopi  =  die  übrigen  Metropoliten,  Conc.  Carth.  a.  397  c. 
27:  Ut  primae  sedis  episcopus  non  appelletur  princeps  sacerdotum  u.  ö.  Der 
Titel  wurde  von  Pf.  Isidor  rezipiert,  s.  z.  B.  Ep.  Steph.  11,9  S.  185:  Nulli 
appellantur  primates,  nisi  hi  qui  primas  sedes  tenent;  Annic.  ep.  3  S.  121: 
Nisi  illi  qui  primas  tenent  civitates.  Die  vollzogene  Urk.  sagt  also  hier 
dasselbe  v^ie  der  abgelehnte  Entwurf. 

*  Hier"  kommt  eine  undatierte  Urkunde  eines  Papstes  Benedikt  für 
EB.  Friedrich  in  Betracht,  J.W.  3767.  Sie  wird  von  Zahn,  ÜB.  d.  H.  Steier- 
mark I  S.  26,  als  Fälschung  bezeichnet,  von  Löwenfeld  bezweifelt,  ähnlich 
äußert  sich  Uhlirz  I  S.  98,  wie  denn  auch  Dümmler  sein  Endurteii  zurück- 
hielt, SB.  S.  770.     Daß  die  Urkunde  auf  Piligrims  Absichten  Bezug  nimmt 


—     181     — 

Die  Folge  davon,  daß  Piligrims  Pläne  Gedanken  blieben,  war 
für  die  ungarische  Mission  wenig  erfreulich:  die  Organisation  von 
Missionsbistümern  unterblieb,  PiHgrims  Tätigkeit  hing  in  der  Luft; 
die  begonnene  Arbeit  mußte  ins  Stocken  geraten.  Dazu  kam, 
daß  die  Kämpfe  zwischen  dem  Kaiser  und  Herzog  Heinrich  und 
die  Verwickelung  Ottos  II.  in  die  italienischen  Angelegenheiten  eine 
Aufforderung  für  die  Ungarn  waren,  zu  dem  alten  Räuberhandwerk 
zurückzukehren.  Das  ist  geschehen.  Das  Passauer  Bistum  hatte 
wieder  unter  ungarischen  Beutezügen  zu  leiden.  In  der  Ostmark 
wurden  die  kaum  hergestellten  Kirchen  von  neuem  geplündert  und 
verbrannt:    die  Kolonisten    getötet   oder   gefangen    weggeschleppt^. 

und  daß  sie  ihnen  schroff  entgegentritt,  unterliegt  teinem  Zweifel.  Die 
Frage  ist  nur:  Spricht  hier  ein  Papst  oder  spricht  der  durch  P.'s  Absichten 
Bedrohte,  d.  h.  Friedrich  von  Salzburg?  Ist  das  erstere  der  Fall,  dann  ist 
durch  die  päpstliche  Entscheidung  die  Tatsache  erklärt,  daß  Piligrim  auf 
seine  Pläne  verzichtete.  Die  Entscheidung  muß  dann  nach  der  letzten  Er- 
wähnung derselben  getroffen  worden  sein,  also  nach  977.  Daraus  ergibt 
sich,  daß  als  der  Papst,  der  hier  spricht,  nicht  Benedikt  VI.  972 — 974, 
sondern  Benedikt  VIT.  974 — 983  in  Betracht  kommt.  Kann  die  Bulle  von 
ihm  stammen?  Wenn  man  sie  mit  den  übrigen  Urkunden  dieses  Papstes 
vergleicht,  so  ergibt  sich,  daß  sie  manches  Ungewöhnliche  hat:  die  Be- 
zeichnung totius  popuii  Romani  electus  apostolicus,  der  Wunsch  mansuram 
in  Christo  felicitatem,  die  Formel  Sciat  se  b.  Petro  .  .  contradicere  sind 
ohne  Gleiche.  Doch  kommen  eigenartige  Wendungen  auch  sonst  bei 
Benedikt  VII.  vor  und  fügen  sich  die  ungewöhnlichen  Formeln  den  von 
ihm  sonst  gebrauchten  leicht  an.  Die  Verwerfung  der  Bulle  scheint  mir 
deshalb  nicht  unbedingt  notwendig.  Die  Erwägung  der  Verhältnisse 
aber  spricht  dafür,  daß  eine  Entscheidung^  wie  sie  die  Bulle  enthält,  wirk- 
lich erging.  Daß  Friedrich  von  Salzburg  der  Fälschung  fähig  gewesen 
wäre,  ist  freilich  unbestreitbar.  Aber  ebenso  unbestreitbar  ist,  daß  sein 
Recht  Piligrim  gegenüber  über  jeden  Einwand  erhaben  war,  und  daß  er 
also  in  jedem  Augenblick  eine  päpstliche  Entscheidung  gegen  ihn  erlangen 
konnte.  Wenn  ihn  aber  der  sichere  Weg  einer  Vorstellung  in  Rom  zum 
Ziele  führen  mußte,  so  läßt  sich  nicht  einsehen,  warum  er  den  unsicheren 
Weg  der  Fälschung  beschritt.  Es  scheint  mir  deshalb,  daß  die  Bulle  als 
Fälschung  schwerer  verständlich  ist,  denn  als  echtes  Aktenstück.  Sie  wird 
also  echt  sein. 

i  Die  von  Otto  III.  in  einer  Urkunde  v.  985,  Dipl.  II  S.  420  Nr.  21, 
wiederholten  Klagen  Piligrims,  episcopatus  sui  pertinentiam  in  orientali 
plaga  barbarorum  limiti  adiacentis  creberrima  eorum  deuastatione  in- 
festari,  .  .  a  quibus  etiam  barbaris  moderno  nostri  quoque  regni  tempore  .  . 
tarn  inrecuperabili  se  damno  lesum  in  interfectione  ot  diveptione  aecclesiae 
suae  familiae  preter  innumerabilia  depredationum  et  incendiorum  dispendia, 
ut  absque  habitatore  terra  episcopii  solitudine  siluescat,  sind  schwerlich 
aus  der  Luft  gegriffen. 


—     182     — 

Freilich,  die  alten  Zustände  erneuerten  sich  nicht:  man  hatte  ge- 
lernt, die  deutschen  Kolonien  durch  Burgen  zu  schützen:  die  Vor- 
sicht, die  Wolfgang  von  Regensburg  anwandte,  indem  er  zum 
Schutze  seiner  Kolonie  in  Steinkirchen  eine  Burg  erbaute^,  haben 
sicher  andere  Herren  nachgeahmt.  Aber  es  ist  doch  selbstver- 
ständlich, daß  unter  diesen  Verhältnissen  die  Mission  in  Ungarn 
unterbrochen  wurde.  Nicht  durch  einen  deutschen  Bischof,  sondern 
durch  einen  eingeborenen  König  ist  Ungarn  ein  christliches  Land 
geworden. 


Man  konnte  in  Ungarn  nicht  missionieren,  ohne  auf  die  Reste 
der  mährischen  Bevölkerung  zu  stoßen,  die  früher  das  Land  be- 
wohnt hatte  ^.  Ein  Teil  war,  als  das  mährische  Reich  vernichtet 
wurde,  geflohen";  es  war  wahrscheinlich  im  Sommer  906.  Aber 
unmöglich  konnte  die  Gesamtbevölkerung  ihre  bisherigen  Sitze  auf- 
geben. Dazu  war  ihre  Zahl  zu  bedeutend.  Ein  größerer  oder 
geringerer  Bmchteil  muß  trotz  des  elenden  Loses  *in  der  alten 
Heimat  zurückgeblieben  sein.  Denn  wer  blieb,  wurde  Sklave.  Da- 
durch kam  auch  die  Religion  der  Mähren  in  Gefahr.  Aber  sie 
waren  zu  lange  christlich  gewesen,  als  daß  man  einen  allgemeinen 
Rückfall  in  das  Heidentum  annehmen  könnte.  Piligrims  Schilderung 
von  der  Freude  der  Unterdrückten  über  die  Freigabe  des  Christen- 
tums bezieht  sich  gewiß  nicht  nur  auf  die  kriegsgefangenen  Deut- 
schen, sondern  ebenso  auf  die  geknechteten  Slawen.  Überdies  war 
der  westliche  Teil  des  mährischen  Reichs,  das  heutige  Mähren,  von 
den  Ungarn  so  wenig  besetzt  als  die  bairische  Ostmark.  Dort  er- 
hielt sich  die  mährische  Bevölkerung  und  mit  ihr  aller  Wahr- 
scheinlichkeit nach  der  christliche  Glaube.  Dagegen  verschwand 
die  kirchliche  Organisation  in  dem  halben  Jahrhundert  der  unga- 
rischen Übermacht  im  Osten  spurlos.  Ihre  Erneuerung  war  die 
notwendigste  Aufgabe.  Piligrims  Organisationspläne  erstreckten 
sich  denn  auch  auf  die  Reste  der  mährischen  Kirche;  wie  man 
aus  seinem  Brief  an  Papst  Benedikt  ersieht,  gedachte  er  die  ein- 
gegangenen Bistümer  wiederherzustellend    Daß  er  seine  Absichten 


1  Dipl.  II  S.  231  Nr.  204. 

2  Über  die  Zustände  Mährens  s.  Dudik,  Mährens  allg.  Geschichte  II 
S.  1  ff.,  BretholK  im  Arch.  f.  ö.  Gesch.  82  S.  139  ff.,  u.  Gesch.  Mährens  I 
S.  123  ff. 

'■^  Constant.  Porphyr.,  de  admin.  imper.  c.  41  (Migne  113  S.  326). 
*  S.  712;    vgl.  die  gefälschte  Bulle  Benedikts  VI.    J.W.  3771.     Auch 
Thietm.  VII,  39  S.  190  erinnert  sich  der  mährischen  Bistümer. 


—     183     — 

nicht  durchführen  konnte,  war  für  die  kirchhchen  Verhältnisse  in 
Mähren  ebenso  hinderlich  wie  für  die  Mission  in  Ungarn.  Zwar 
ist  es,  wahrscheinlich  kurz  nachdem  seine  Forderungen  in  Rom 
abgelehnt  worden  waren,  zur  Ordination  eines  Bischofs  für  Mähren 
gekommen  ^.  Die  Notwendigkeit  dessen,  was  Piligrim  vorhatte, 
war  hier  offenkundig.  Aber  diese  Ordination  war  eine  halbe  Maß- 
regel. Sie  wurde,  wie  es  scheint,  am  Hof  beschlossen  ^.  Aber  dem 
neuen  Bistum  fehlte  das  sichere  Fundament;  man  muß  bezweifeln, 
ob  es  einen  festen  Sitz  hatte  ^,  und  ob  nicht  vielmehr  der  Bischof 
lediglich  als  Missionsbischof  betrachtet  wurde.  "Wie  zu  erwarten 
war,  vermochte  das  mährische  Bistum  denn  auch  nicht  zu  erstarken ; 
es  ist  alsbald  wieder  verschwunden. 

Diese  Tatsachen  zeigen  ebenso  klar,  wie  der  Ausgang  der 
Ungarnmission,  woran  es  der  Kirchenpolitik  Deutschlands  seit  dem 
Tode  Ottos  I.  gebraeh:  es  gab  keine  bestimmten  Absichten  und 
folgerichtig  festgehaltenen  Pläne  mehr.  Otto  hatte  die  Wenden- 
kirche  zwischen  Elbe  und  Oder  organisiert,  weil  er  sein  Ziel  sich 
sicher  gesteckt  hatte  und  es  fest  im  Auge  behielt.  Wie  sein  Sohn 
dort  die  kaum  vollendeten  Einrichtungen  durch  grundlose  Änderungen 
wieder  erschütterte,  so  heß  er  im  Südosten  einen  unternehmungs- 
lustigen Bischof  weit  aussehende  Pläne  auf  eigene  Hand  be- 
treiben, und  als  er  nicht  zum  Ziele  kam,  ließ  er  seine  Unter- 
nehmungen scheitern,  gleich  als  träfe  das  MißUngen  nur  den  Bischof 
persönlich  und  nicht  vielmehr  das  Reich,  dessen  Interessen  die 
Ausführung  jener  Pläne  forderten.  Einrichtungen,  die  unumgäng- 
lich waren,  wie  die  Versorgung  der  verwaisten  mährischen  Christen, 
wurden  in  ungenügender  Weise  getroffen;   und  erwies  sich  das,  so 


^  Als  Piligrim  an  Benedikt  schrieb,  gab  es  offenbar  noch  keinen 
mährischen  Bischof.  Dagegen  ist  ein  solcher  durch  die  Urkunde  Willigie 
V.  Mainz  v.  28.  April  976,  Gud.  Cd.  I  S.  353  Nr.  129,  bezeugt.  Daß  er  neben 
dem  Bischof  von  Prag  genannt  wird,  legt  die  Vermutung  nahe,  daß  er 
gleichzeitig  mit  ihm  ordiniert  wurde ;  aber  beweisen  läßt  sie  sich  nicht. 
Cosmas  kennt  einen  zeitlich  nicht  zu  fixierenden  mährischen  Bischof  Wracen 
ehr.  II,  21  S.  80.  Möglicherweise  war  er  der  erste  mährische  Bischof.  Aber 
auch  dies  ist  eben  nur  möglich. 

2  Cosmas  erwähnt  (1, 15  S.  45),  daß  in  privilegio  Moravieneis  ecclesiae 
etwas  über  die  Taufe  Boriwois  stehe.  Die  Nachricht  erregt  mancherlei 
Bedenken.  Kannte  er  aber  wirklich  ein  Privilegium  für  das  mährische 
Bistum,  so  wird  man  dabei  eher  an  eine  königliche  als  an  eine  päpstliche 
Urkunde  zu  denken  haben. 

^  Die  Bezeichnung  Mährischer  Bischof  in  der  Mainzer  Urkundö  and 
bei  Cosmas  führt  zu  diesem  Zweifel. 


—     184     — 

ließ  man  das  kaum  Geordnete  wieder  zerfallen.    Kein  "Wunder,  daß 
so  planloses  Handeln  keine  Erfolge  erzielte. 


Das  südöstliche  und  das  nordöstliche  Missionsgebiet  waren 
auseinander  gehalten  durch  das  tschechische  Volk  ^.  Längst  waren 
auf  dieses  die  ersten  Eii^wirkungen  des  Christentums  ausgeübt 
worden.  Aber  jedes  Schwanken  der  politischen  Lage  zitterte  auf 
dem  religiösen  Gebiete  nach,  so  daß  es  ungemein  lange  dauerte, 
bis  es  zu  irgend  einer  festen  Gestaltung  kam. 

Zunächst  wirkte  das  Schwergewicht  der  fränkischen  Macht 
auf  dieses  Nachbarvolk  wie  auf  alle  übrigen:  die  Böhmen  befanden 
sich  seit  Ausgang  des  achten  Jahrhunderts,  in  welcher  Zeit  ihr 
Name  zuerst  genannt  wird^,  politisch  in  Abhängigkeit  vom  frän- 
kischen Reiche.  Der  Reflex  auf  kirchlichem  Gebiet  ist  die  böh- 
mische Fürstentaufe  zu  Regensburg  im  Jahre  845^.     Dann  folgte 


^  Die  Qaellen  für  die  älteste  Kirchengeschichte  ßöhmens  sind  die 
Biographien  des  H.  Wenzel.  Die  älteste  ist  Gumpolds  vita  Vencezl.  (Scr. 
IV  S.  211  ff.).  Der  Verfasser  war  italienischer  Bischof;  er  schrieb  etwas  mehr 
als  dreißig  Jahre  nach  dem  Tod  Wenzels,  war  dürftig  unterrichtet,  aber 
frei  von  jeder  nationalen  Tendenz  oder  Rücksicht,  ist  also  im  allgemeinen 
glaubwürdig.  Jünger  ist  die  Passio  s.  Venzeslai  regis  des  Mönchs  Laurentius 
von  Monte    Cassino    (bei  Dudik,  Iter  Romanum  S.  304  ff.).     Er  schrieb   im 

11.  Jahrh.  Über  seine  Absicht  bemerkt  er  S.  305:  Huius  scribendae  passi- 
oni  .  .  idcirco  studuimus,  quatinus  tanti  claritas  hominis  apud  buos  oppido 
fulgens  Latio  vei'itatis  cupido  non  deesset.  Der  Quellenwert  der  Passio  ist 
gering.  Die  Passio  ,Qrescente  fide"  (Dudik  S.  319  ff.)  ist  von  Gumpold 
direkt  abhängig-,  also  ebenfalls  ohne  Wert.  Neben  diesen  lat.  Schriften 
sind  die  altslavischen  Legenden  vom  h.  Wenzel  zu  nennen,  deutsch  bei 
Wattenbach,  Abh.  d.  hist.-phil.  Gesellsch.  in  Breslau  I  S.  284  ff.,  lateinisch 
in  Miklosichs  Slawisch.  Bibl.  II  S.  270  ff.  Man  nahm  bisher  an,  daß  die 
längere  altslav.  Legende  dem  10.  Jahrh.  angehöre,  wahrscheinlich  nach  950 
anläßlich  der  Translation  der  Wenzelsreliquien  geschrieben  sei.  Dagegen 
hat  Bachmann,  Mtt.  d.  Inst.  XX  S.  50,  Einsprache  erhoben,  er  erklärt  sie 
für  viel  jünger,  nimmt  an,  daß  Gumpold  in  ihr  benützt  und  daß  sie  über- 
dies  interpoliert   sei.    Die  Passio  Ludmillae  (Scr.  XV  S.  572)    gehört   dem 

12.  Jahrh.  an;  sie  bestätigt  lediglich  die  Tatsache  der  Ermordung,  ohne 
zur  Aufhellung  der  Verhältnisse  beizutragen.  Literatur:  Palacky,  Gesch.  v. 
Böhmen  I  S.  118  ff.,  Bachmann,  Gesch.  Böhmens  I  S.  121  ff.,  Frind,  KG. 
Böhmens,  die  angeführte  Abhandlung  Wattenbachs,  Voigt,  Adalbert  von 
Prag  S.  8  ff.  2  Ann.  Einh.  z.  791  S.  177. 

»  S.  Bd.  II  S.  694. 


—     185     — 

der  Aufschwung  der  mährischen  Macht;  und  sofort  machte  sich  die 
Folge  dieser  Tatsache  bemerkhch :  Böhmen  wird  durch  das  mährische 
Reich  angezogen.  Freiwillig  oder  gezwungen  ordneten  sich  die 
Tschechen  dem  mächtigeren  slavischen  Nachbarstämme  unter.  Es 
war  in  der  Zeit,  in  welcher  Method  seine  erfolgreiche  Tätigkeit 
unter  dem  mährischen  Volke  übte.  Man  kann  erwarten,  daß  die 
Wirkung  des  politischen  Wandels  auf  das  kirchliche  Gebiet  nicht 
ausblieb:  darin  findet  die  junge  Nachricht  eine  Stütze,  daß  Boriwoi, 
den  man  als  ersten  Herzog  der  Tschechen  zu  bezeichnen  pflegt,  sich 
von  Method  habe  taufen  lassen^. 

Der  allgemeine  historische  Hintergrund  der  Taufe  der  Fürsten 
wie  der  des  Herzogs  ist  leicht  erkennbar.  Aber  alles  Einzelne  ist 
unsicher.  Bestanden,  als  Boriwoi  die  Abhängigkeit  vom  Mähren- 
reiche durch  den  Eintritt  in  die  mährische  Kirche  besiegelte,  über- 
haupt noch  Beziehungen  zu  Regensburg?  Wenn  man  die  Stabi- 
lität der  kirchlichen  Zustände  in  Bücksicht  nimmt,  so  erscheint  es 
nicht  als  unmöglich;  aber  es  fehlt  doch  jede  sichere  Spui'.  Auch 
über  das  Wirken  der  mährischen  Priester,  die  nun  nach  Böhmen 
kamen,  fehlt  jede  Nachricht^;  aber  ein  Zeugnis  ihrer  Wirksamkeit 
ist  die  slavische  Liturgie,  die  sie  in  Böhmen  einführten.  Sie  hat 
sich  lange  erhalten;  noch  im  elften  Jahrhundert  begegnet  man 
unerwarteten  Spuren  davon,  daß  sie  gebraucht  wurde  und  die  Sym- 
pathien des  Volkes  besaß  ^.     Aber  ist  anzunehmen,  daß  .  sie  unter 


1  Cosm.  chron.  I,  14  S.  44,  vgl.  Annal.  Prag  z.  894  Scr.  III  S.  119. 
Bacbmann  hat  Mtt.  d.  Inst.  XX  S.  46  dargetan,  wie  unsicher  die  Grundlage 
dieser  Meldung  ist.  Ihre  Hauptstütze  ist,  daß  sie  den  allgemeinen  Ver- 
hältnissen entspricht,  und  daß  durch  den  Gebrauch  der  slavischen  Liturgie 
in  Böhmen  der  Einfluß  Methods  oder  seiner  Schüler  gesichert  ist.  Das  Jahr 
894,  das  Cosmas,  und  ihm  folgend  die  Prager  Annalen,  geben,  ist  irrig. 
Denn  damals  war  Methodius  schon  gestorben.  Möglich  war  die  Taufe  erst 
nach  873,  d.  h.  nach  der  erneuerten  Vertreibung  der  deutschen  Priester 
aus  Mähren  (s.  Bd.  II  S.  703).  Über  den  Ort  wie  über  den  Tag  fehlt  jede 
sichere  Überlieferung. 

-  Die  böhmischen  Geschichtschreiber  erklären  die  Clemenskirche  zu 
Lewy  Hradek  bei  Prag  für  die  älteste  Kirche  Böhmens.  Ich  weiß  nicht, 
worauf  sich  diese  Annahme  stützt,  da  mir  Tomek,  Gesch.  v.  Prag,  nicht 
zugänglich  ist.  Die  Autoritäten,  auf  die  sich  Frind  S.  11  beruft,  sind  wert- 
los. Clemens  als  Kirchenheiliger  genügt  natürlich  nicht.  Denn  sein  Dienst 
kann  auch  über  Rom,  wohin  Method  und  Cyrill  den  Heiligen  brachten, 
nach  Böhmen  gekommen  sein.  Auch  was  Voigt  S.  244  Anm.  43  sagt,  ist 
nicht  beweisend.  Denn  es  ist  doch  unmöglich  daraus,  daß  Adalbert  in  Lewy 
Hradek  gewählt  wurde,  zu  folgern,  daß  dort  die  erste  böhmische  Kirche  stand. 

3  Cosm.  chron.  contin.  IX  S.  149-154,  vgl.  Greg.  VE.  Reg.  VII,  11  S. 
393;  zur  Sache  Wattenbach  S.  225  ff. 


—     186     — 

Boriwoi  den  lateinischen  Gottesdienst  ganz  verdrängte?  Es  ist 
nicht  unmöghch.  Denn  die  Zahl  der  Kirchen  kann  nur  sehr  klein 
gewesen  sein;  der  Glaube,  zu  dem  sich  die  Fürsten  bekannten,  war 
nicht  entfernt  die  Religion  des  Volkes.  Die  Tschechen  bUeben 
heidnisch ^  Sie  bewahrten  den.  Glauben  an  die  alten  Götter; 
Altäre  und  Heihgtümer  standen  überall  unzerstört  und  unverlasseu; 
jedermann  beteiligte  sich  an  dem  herkömmlichen  Opferdienst'.  Das 
hinderte  nicht,  daß  das  Herzogshaus  an  der  christlichen  Religion 
auch  nach  Boriwois  Tode  festhielt.  Seine  Söhne  Spitignev  und 
Wratislav  betrachteten  sich  als  Christen^.  Die  Folgezeit  hat  sie 
als  Erbauer  zahlreicher  Kirchen  gerühmt.  Der  ältere  Bruder  soll 
eine  Marienkirche  in  Prag  und  die  Peterskirche  in  Budetsch,  der 
jüngere  die  Georgenkirche  auf  dem  Hradschin  erbaut  haben  *.  Mau 
kann  sich  nicht  darüber  wundern,  daß  die  herrschende  FamiHe  dem 
Christentum  treu  blieb.  Denn  bei  der  Lage  Böhmens  zwischen 
dem  mährischen  und  dem  fränkischen  Reich  verstand  es  sich  eigent-^ 
lieh  von  selbst,  daß  die  Herzoge  sich  als  Christen  benahmen:  nur 
wenn  sie  dies  taten,  waren  sie  nicht  in  Gefahr  als  Barbaren  be- 
trachtet und  behandelt  zu  werden.  Aber  eben  deshalb  ist  die  Tat- 
sache an  sich  ziemlich  wertlos :  sie  läßt  keine  Schlüsse  auf  den  Zu- 
stand des  Landes  ziehen.  Eine  spätere  Überlieferung  über  denselben 
gibt  es  nicht.  Schoii  Cosmas  fand  keine  Tradition,  aus  der  er 
hätte  schöpfen  können.  Die  Tschechen  fühi'ten,  obgleich  ihre  Fürsten 
Christen  waren,  ein  geschichtsloses,  barbarisches  Dasein. 

Die  einzigen  Nachrichten,  die  von  Wert  sind,  haben  uns  deut- 
sche Annalen  überliefert:  sie  zeigen  eine  neue  Wendung  der  Tsche- 


^  Es  waren  haltlose  Phantasien,  wenn  Palacky  in  der  Taufe  Boriwois 
den  vollendeten  Sieg  des  Christentums  über  das  Heidentum  erblickte  (I  S. 
135  u.  201),  oder  wenn  Frind  Tausende  und  abermals  Tausende  ohne  Zwang 
und  ohne  Widerstand  für  den  Glauben  des  Gekreuzigten  gewonnen  werden 
ließ  (I  S.  11).  Selbst  Waitz,  Jß.  S.  125,  scheint  mir  zu  viel  zu  sagen.  Wenn 
über  irgend  etwas,  so  ist  über  den  Wert  des  Christentums  der  Tschechen 
die  Überlieferung  einstimmig  und  glaubwürdig. 

2  Gump.  vit.  Vencezl.  7  S.  215;  Joh.  Canap.  vit.  Adalb.  1  S.  581;  Brun. 
Vit.  Adalb.  11  S.  600;  VitaWolfk.  29  S.  538;  Cosm.  ehren.  1,29  S.  52. 

•^  Doch  ist  bemerkenswert,  daß  Gumpold  annimmt,  Spitignev  sei  erst 
als  Mann  getauft  worden  (vit.  Vencezl.  2  S.  214).  Bei  der  Verwirrung  der 
Zustände  ist  es  nicht  -unmöglich,  daß  die  Nachricht  richtig  ist. 

*  Vit.  Vencezl.  2  f.  S.  214.  Cosmas  chron.  z.  J.  894  verweist  auf  diese 
Stelle.  Die  Angabe  der  Vit.  Ludm.  4,  wonsf-h  Boriwoi  die  Marienkirche 
erbaut  habe,  hat  noch  geringeres  Gewicht  als  die  der  V.  Vene.  Frind  er- 
klärt die  Marienkirche  für  die  Teynkirche;  Voigt  S.  10  widerspricht  und 
sucht  die  Kirche  in  der  Prager  Burg,  ebenso  Bachmann  I  S.  125. 


—     187     — 

cheri.  Im  Jahre  895  erschien  Spitignev  mit. den  böhmischen  Großen 
vor  König  Arnulf  in  Regensburg;  sie  erkannten  in  aller  Form  die 
deutsche  Oberherrschaft  an  ^.  Zwei  Jahre  später  bat  eine  böhmische 
Gesandtschaft  um  Hilfe  gegen  die  Feindsehgkeiten  der  Mähren^. 
Im  Jahre  900  endlich  drangen  böhmische  Truppen,  einem  bairischen 
Heere  folgend,  als  Feinde  in  Mähren  ein,  und  "beteiligten  sich  an 
der  Verwüstung  dieses  Landes^.  Die  Verbindung  mit  Deutschland 
bestand  also  fort:  die  Trennung  von  Mähren  vertiefte  sich.  Ist  es 
nun  möglich,  daß  dieser  Wechsel  auf  dem  pohtischen  Schauplatz 
ohne  kirchliche  Folgen  blieb?  Es  wäre  höchst  auffällig.  Wie  die 
Dinge  waren,  ist  es  mehr  als  wahrscheinlich,  daß  die  politische 
Trennung  vom  mährischen  Reich  die  kirchliche  Trennung  zm-  Folge 
hatte.  Und  diese  Vermutung  wird  durch  vereinzelte  Nachrichten 
aus  der  späteren  Zeit  bestätigt.  Der  Herzog  Wenzel  betrachtete 
sich  als  dem  heiligen  Emmeram  geweiht*.  Noch  im  elften  Jahr- 
hundert wm'de  der  Regensburger  Heihge  als  Patron  und  Protektor 
des  böhmischen  Königreichs  verehrt^.  Auch  der  Bestand  der 
Schule  in  Budetsch  kommt  in  Betracht^.  Denn  unmöglich  kann 
eine  Schule,  in  der  das  Latein  gelehrt  wurde,  eine  Stiftung  der 
Schüler  Methods  gewesen  sein.  Dies  alles  drängt  zu  der  Annahme, 
daß  seit  der  neuen  Zuwendung  der  Tschechen  zu  Deutschland  die 
Beziehungen  zur  Regensburger  Kirche  wieder  aufgenommen  wurden. 
Liest  man,  daß  Wratislav,  als  er  nach  tschechischer  Sitte  seinem 
Sohne  Wenzel  das  Haar  abschnitt,  zur  Segnung  des  Kindes  einen 
Bischof  mit  seiner  ganzen  Geistlichkeit  nach  Böhmen  berief'',  so 
hat' man  das  Recht  in  Touto  von  Regensburg  jenen  Bischof  zu  sehen. 
Es  ist  nicht  zu  erwarten,  daß  die  Anerkennung  der  kirchlichen 
Autorität  Regensburgs  ohne  Widerspruch  durchgeführt  wurde.  Aber 
eine  Kunde  von  dem  neuen  Zusammentreffen  der  östlichen  und 
westlichen  Kirche  hat  sich  nicht  erhalten.  Und  alsbald  entzog  die 
Vernichtung   des  Mährenreichs    den   Schülern  Methods  die  Stütze, 


^  Annal.  Fuld.  z.  tl.  J.  S.  126.  ^  jb.  S.  131. 

3  Ib.  S.  134.  •*  Altslav.  Legende  S.  234. 

5  Hecht,  Das  Homiliar  der  Burg  v.  Prag  S.  50. 

•^  Vit.  Vencezl.  4  S.  214:  In  civitate  Bunsza  litteris  addiscendis  est 
positus;  Altslav.  Legende  S.  285:  Darauf  sandte  ihn  Wratislav  nach  Bu- 
detsch, und  der  Knabe  begann  lateinische  Schrift  zu  lesen. 

■^  Altslaw.  Legende  S.  236.  Ich  glaube  nicht,  daß  man  mit  Voigt  S.  11 
bei  der  Segnung  an  den  Vollzug  der  Firmung  zu  denken  hat;  denn  die 
Legende  deutet  das  mit  keinem  Worte  an.  Es  handelt  sich  um  einen 
ßenediktionsakt  bei  der  Haarbeschneidung,  wie  ein  solcher  in  Deutschland 
mit  der  Wehrhaftmachung  verbunden  war. 


—     188     - 

welche  sie  in  der  Anlehnung  an  eine  größere  kirchliche  Organi- 
sation hatten.  Doch  ist  der  lange  Fortbestand  der  slavischen 
Liturgie  Zeuge  eines  erfolgreichen  passiven  Widerstandes.  Zum 
täthchen  Widerstand  mußte  es  kommen,  sobald  das  national 
tschechische  Interesse  sich  gegen  die  Abhängigkeit  Von  Deutschland 
erhob.  Der  nationale  Gegensatz  aber  konnte  um  so  leicher  hervor- 
brechen, als  das  Volk  nach  wie  vor  seinem  größten  Teil  nach  im 
Heidentum  verharrte,  und  als  seit  dem  Tode  Kaiser  Arnulfs  die 
deutsche  Macht  sich  ojffen  im  Rückgang  befand.  Anlaß  zu  Reibungen, 
zu  jähem  Hin-  und  Herschwanken  der  Verhältnisse  war,  wie  man 
sieht,  genug  vorhanden. 

In  der  Tat  beginnt  denn  auch  die  Überlieferung  über  die 
böhmische  Geschichte  mit  Nachrichten  über  die  tiefe  Gespaltenheit 
der  Nation  und  des  herzoglichen  Hauses.  Liudmilla,  Boriwois 
Witwe,  die  ihn  lange  überlebte,  erscheint  als  Gönnerin  der  Schüler. 
Methods:  sie  läßt  ihren  Enkel  Wenzel  in  slavischer  Schrift  unter- 
richten ywie  einen  Priester"  \  Dagegen  ihr  Sohn  Wratislav  hält 
an  der  Verbindung  mit  den  Deutschen  fest:  er  nimmt  seinen  Sohn 
den  slavischen  Priestern  weg  und  schickt  ihn  nach  Budetsch,  daß 
er  dort  in  der  lateinischen  Wissenschaft  unterrichtet  werde  ^  Seine 
Gemahlin  Dragomir  endlich  entstammte  einer  heidnischen  slavischen 
Völkerschaft  des  Nordens:  sie  mag  getauft  worden  sein,  als  sie  der 
Werbung  des  böhmischen  Herzogs  folgte;  aber  das  Christentum 
blieb   ihr  fremd,    und   das  Deutsche  war  ihr  verTiaßt^.     Die  Ver- 


^  Altslav.  Legende  S.  235.  2  g.  S.  187  Anm.  6. 

^  Die  Tradition  über  Dragomir  ist  uneinig.  Nach  Gumpold  war  die 
Herzogin  tarn  gentia  quam  operum  etiam  inquinacione  gentilis  (c.  HS.  217). 
Damit  stimmt  Cosmas  überein,  der  sie  bezeichnet  als  de  durissima  gente 
Luticensi  et  ipsam  saxis  duriorem  ad  credendum  ex  provinzia  nomine  Stodor 
(c.  15  S.  45).  Die  hevellische  Abstammung  würde  das  Heidentum  Dragomirs 
bestätigen.  Dagegen  übergeht  es  Laurentius  und  die  altslavische  Legende 
mit  Stillschweigen.  Hier  erscheint  Dragomir  lediglich  als  die  tüchtige 
Fürstin,  die  das  Reich  regierte,  bis  ihre  Söhne  herangewachsen  waren 
(S.  235).  Ich  glaube  nicht,  daß  Bachmann,  der  den  jüngeren  Quellen  folgt, 
S.  125,  im  Rechte  ist.  Denn  die  Legende  selbst  bestätigt  den  Zwiespalt 
zwischen  Mutter  und  Sohn  durch  die  Nachricht  von  Dragomirs  Verbannung 
(S.  236).  Ist  aber  der  Gegensatz  historisch,  dann  wird  auch  der  von  Gum- 
pold angegebene  Grund  als  zutreffend  zu  betrachten  sein.  Da  nun  der 
Anschluß  an  das  Christentum  und  die  Anlehnung  an  Deutschland  zusammen- 
fielen, so  ist  man  berechtigt,  Dragomir  als  Feindin  der  Deutschen  zu  be- 
trachten. Wie  die  Dinge  lagen,  irrt  man  schwerlich,  wenn  man  annimmt, 
daß  Dragomir  deshalb  dem  Christentum  abgeneigt  war,  weil  sie  die  Deut- 


—     189     — 

wandten  des  herzoglichen  Hauses  scheinen  sich  an  sie  angeschlossen 
zu  haben  ^, 

Vielleicht  wäre  die  Spaltung  in  der  herzoghchen  Famihe  er- 
träghch  gewesen,  wenn  Wratislav  eine  lange  Herrschaft  beschieden 
gewesen  wäre.  Aber  er  starb,  als  sein  ältester  Sohn  Wenzel  noch 
im  ersten  Jünglingsalter  stand:  er  war  achtzehnjährig^.  Ihn  er- 
kannten die  tschechischen  Großen  als  Herzog  an:  aber  es  war 
nicht  daran  zu  denken,  daß  er  wirklich  regierte.  Seine  Mutter, 
erzählt  der  alte  slavische  Berichterstatter,  befestigte  das  Reich  und 
regierte  ihr  Volk  ^.  Was  das  bedeutete,  erfahren '  wir  durch  Gum- 
pold  von  Mantua:  er  weiß  von  einer  heidnischen  Reaktion :  christ- 
liche Priester  wurden  beraubt  und  aus  dem  Lande  verjagt,  die 
Kirchen  standen  verlassen  und  vernachlässigt*.  Wie  schroff  die 
Gegensätze  aufeinander  stießen,  zeigt  nichts  so  deutlich  als  die  Er- 
mordung Liudmillas;  die  Christen  gaben  sie  ihi*er  Schwiegertochter 
schuld®.  Auch  der  äußeren  Politik  gab  Dragomir  eine  entschieden 
antideutsche  Richtung:  die  Tschechen  schlössen  sich  dem  Wider- 
stand der  Wenden  an  der  Elbe  gegen  Deutschland  an:  die  Eolge 
war,  daß  Heinrich  I.  einen  Zug  gegen  Böhmen  imtemahm:  er 
drang  im  Jahre  929  bis  nach  Prag  vor  und  erzwang  in  der  böh- 
mischen Hauptstadt  die  Anerkennung  der   deutschen  Oberhoheit*. 

War  es  dies  Ereignis,  wodurch  der  Herrschaft  Dragomirs  ein 
Ende  bereitet  wurde  ?  Man  möchte  es  vermuten.  Denn  freiwillig 
hat  die  kraftvolle  Herrscherin  gewiß  nicht  auf  ihre  Stellung  Ver- 
zicht geleistet,  und  welche  Mittel  hatte  der  Jüngling  Wenzel,   sie 


sehen  haßte.     Das  nationale  Moment  war  in  allen  diesen  Verwickelungen 
offenbar  wichtiger  als  das  religiöse. 

1  Vita  Vencezl.  11  S.  217:  Parentes  invidi.  Der  Ausdruck  ist  weiter 
als  die  herkömmliche  Deutung:  Mutter  und  Bruder. 

2  Altslav.  Legende  S.  235.  Jahreszahlen  lassen  sich  nicht  geben.  Die 
einzig  sicheren  Daten  sind,  daß  i.  J.  895  Spitignev  (Annal.  Fuld.  S.  126)  und 
i.  J.  929  Wenzel  regierte  (Widuk.  r.  g.  Sax.  I,  35  S.  29).  In  die  Zwischen- 
zeit fällt  also  der  Tod  Spitignevs  und  Wratislavs.  Daß  Gumpold  Wratislav 
erst  unter  Otto  I.  sterben  läßt  (c.  4  S.  214),  zeigt,  daß  schon  zwei  Menschen- 
alter nach  seinem  Tod  die  Tradition  abgerissen  war.  ^  S.  235. 

*  Vita  Vencezl.  9—11  S.  217;  13  S.  218. 

6  Ib.  10  f.  S.  217.  Gumpold  legt  den  Vorwurf  gegen  Dragomir  Wenzel 
in  den  Mund.    Die  Nachricht  auch  in  der  kürzeren  altslav.  Legende  S.  239. 

6  Contin.  Regln,  z.  J.  928  S.  158;  Widuk.  1,35  S.  29,  vgl.  auch  Ann. 
6.  Rudb.  z.  929  S.  771.  Die  Quellen  berichten  nur  die  Tatsache  des  Kampfs 
und  des  deutschen  Sieges.  Daß  Dragomir  die  Hand  im  Spiele  hatte,  ist 
durch  die  Verhältnisse  wahrscheinlich  gemacht.  Über  das  Jahr  s.  Waitz, 
JB.  Heinrichs  S.  125. 


—     190     — 

zu  dem  Verzicht  zu  zwingen?  Wie  immer;  Dragomir  wurde  die 
Macht  entwunden ;  aber  sie  verzichtete  nicht  auf  sie:  verbunden  mit 
ihrem  jüngeren  Sohne  Boleslav  und  einem  Teil  der  Großen  stand 
sie  in  schroffer  Feindschaft  ihrem  älteren  Sohn  gegenüber:  Wenzel 
füi'chtete  Mordanschläge:  er  verbannte  seine  Mutter,  sei  es  vom 
Hofe,  sei  es  aus  dem  Land  ^  Dadurch  hoffte  er  sich  zu  behaupten. 
Zugleich  schloß  er  sich  enge  an  Deutschland  an;  man  sieht  es  aus 
dem  Urteil  der  Deutschen;  denn  ihnen  galt  er  als  ein  Mann  Gott 
und  dem  König  getreu  "l  Er  zog  also  die  Konsequenz  aus  der 
Tatsache,  daß  er  seine  Stellung  dem  Eingreifen  Heinrichs  verdankte; 
und  er  verhehlte  sich  nicht,  daß  die  Dauer  seiner  Herrschaft  auf 
der  Verbindung  mit  Deutschland  beruhte. 

Das  ist  das  Sicherste,  was  wir  über  seine  Person  wissen. 
Seine  Biographen,  sowohl  der  slavische  wie  der  fremde,  sehen  in 
ihm  den  Typus  eines  heihgen  Fürsten.  Deshalb  ist  es  unmöglich 
zu  unterscheiden,  was  von  den  Einzelheiten,  die  sie  erzählen,  Irei 
erfundene  Illustration  dieses  Gedankens,  was  überlieferte  Nachricht 
ist.  Die  Hauptsache,  hi  der  beide  übereinstimmen,  ist  doch  ohne 
Zweifel  historisch:  Wenzel  wollte  ein  christlicher  Fürst  sein  in 
Mitte  eines  Volks,  das  von  Christentum  so  gut  wie  nichts  besaß. 
Er  war  dabei  völlig  isoliert:  es  fehlte  ganz- an  zuverlässigen  Män- 
nern, aiif  die  er  sich  stützen  konnte.  Der  slavische  Erzähler 
schildert  die  böhmischen  Großen  als  hofiartig  und  zwieträchtig;  die 
Räte  Wenzels  vergleicht  er  mit  dem  Verräter  Judas;  die  Männer 
in  der  Umgebung  seines  Bruders  Boleslav  gelten  ihm  vollends  als 
arge  Teufel.  Auch  bei  Gumpold  steht  der  Herzog  ganz  allein: 
seine  Verwandten  sind  gegen  ihn,  die  Vornehmen  sind  Heiden, 
seine  Umgebung  voll  üblen  Willens,,  geneigt  zur  Auflehnung. 

Wenzel  hätte  ein  Mann  von  kaltem  Verstand  und  mehr  als 
gewöhnlicher  Kraft  des  Entschlusses  und  der  Tat  sein  müssen,  um 
sich  in  dieser  Lage  zu  behaupten.  Aber  es  fehlte  ihm  an  beidem. 
Das  ist  sicher,  auch  wenn  man  von  den  iinekdoten  Gumpolds  ab- 
sieht, die  ihn  zum  Heiligen  machen  sollen  und  ihn  doch  nur  zum 
Toren  stempeln.  Er  hatte  seine  Mutter  verbannt;  aber  er  ertrug 
es  nicht,  daß  sie  verbannt  war:  also  gestattete  er  ihre  Rückkehr, 
ohne  zu  erwägen,  welche  Folgen  daraus  erwachsen  mußten.  Über 
die  Gesinnung  seines  Bruders  täuschte  er  sich  so  vollkommen, 
daß  er  sich  arglos  in  die  Gewalt  seines  schhmmsten  Feindes  be- 
gab.    Konsequent  war  er  nur  in  der  Anlehnung  an  Deutschland: 


^  Altslav.  Legende  S.  236.     Die  kürzere  Legende  sagt:    Egit  matrem 
8uam  in  Budoc  (S.  239j.  2  Thietm.  II,  2  S.  19. 


—     191     — 

aber  man  wird  ihm  das  kaum  zu  sonderlichem  Ruhm  anrechnen; 
denn  daß  es  für  iim  notwendig  war,  muiäte  auch  dem  blödesten 
Auge  klar  sein. 

Seit  dem  Prager  Frieden  wurden  die  Beziehungen  zu  der 
deutschen  Kirche  wieder  aufgenommen.  Die  vertriebenen  Priester 
kehrten  zurück;  andere  schlössen  sich  ihnen  an,  angelockt  durch 
die  Freigebigkeit,  mit  der  Wenzel  für  die  kirchhchen  Zwecke  sorgte. 
Überall  wurden  mit  der  Hilfe  des  Herzogs  die  verfallenen  Kirchen 
wiederhergestellt;  man  begann  neue  zu  bauen.  Mit  nie  ermüdender 
Bereitwilhgkeit  stattete  Wenzel  alte  und  neue  Gotteshäuser  mit 
Besitz  und  Einkünften  aus\  Man  hat  den  Eindruck,  daß  er  den 
kirchhchen  Zustand  in  Böhmen  möglichst  rasch  dem  Deutschlands 
annähern  wollte.  Auch  im  Gottesdienst  war  das  deutsche  Vorbild 
maßgebend:  Wenzel  ordnete  die  tägliche  Messe  in  allen  Kirchen 
an;  es  sollte  in  Bezug  auf  den  Kultus  bei  den  Böhmen  gehalten 
werden  „wie  bei  den  großen  Völkern"^.  Es  ist  nicht  unwahr- 
scheinhch,  daß  er  noch  weiter  ging  und  Schritte  tat,  um  das  Heiden- 
tum zu  unterdrücken^. 

Die  neue  Richtung,  welche  das  böhmische  Regiment  seit  dem 
Prager  Frieden  einschlug,  wurde  gewissermaßen  syniboHsiert  durch 
die  Kirche,  welche  der  Herzog  auf  seiner  Burg  zu  Prag  erbaute. 
Sie  war  dem  in  Sachsen  vor  allen  andern  verehrten  Heiligen,  dem 
h.  Yeit,  geweiht"^.  Der  Bischof  Tuoto  von  Regensburg  wurde  im 
Sommer  930  eingeladen,  den  kaum  begonnenen  Bau  zu  konse- 
krieren^     Den  Anschluß  an  Deutschland   imd   die   Zugehörigkeit 


^  Vita  Vencezl.  7  S.  215:  Quacunque  terraruiu  parte  clericos  adveni- 
entes  alacri  munificentia  .  .  recepit.  13  S.  218:  Templa  .  .  t'undantur,  clerici 
.  .  revocantur.     Altslav.  Leg.  S.  235:  Alle  Kirchen   schmückte  er  mit  Gold. 

2  Ib.  S.  236. 

^  Vita  Vencezl.  7  S.  216:  Tarn  ultranea  quam  coacta  etiam  invitatione. 

4  Vita  Vencezl.  15  S.  219;  altsl.  Leg.  S.  236. 

5  Zwischen  dieser  Angabe  Gumpolds  und  der  Nachricht  bei  Cosmas, 
daß  Bischof  Michael  auf  Anlaß  Boleslavs  die  Veitskirche  geweiht  habe, 
besteht  nicht  notwendig  ein  Widerspruch.  Ich  möchte  kein  Gewicht  darauf 
legen,  daß  Gumpold  nur  von  der  Einladung  Tuotos  spricht,  nicht  von  dem 
Vollzug  der  Weihe  durch  ihn  (Janner,  B.  v.  Regensb.  I  S.  293  f.);  denn 
wahrscheinlich  hat  er  an  die  Weihe  gedacht.  Aber  es  ist  bekannt,  daß 
nicht  selten  in  neugegründeten  Kirchen  ein  Altar  lange  vor  der  Vollendung 
geweiht  wurde.  Das  kann  in  diesem  Falle  durch  Tuoto  geschehen  sein. 
Wenn  die  Ann.  Prag.  Scr.  III  S.  119  die  Weihe  ins  Jahr  929  verlegen,  so 
ist  diese  Nachricht  an  sich  verdächtig,  da  der  Annalist  von  der  irrigen 
Chronologie  des  Cosmas  abhängig  ist;  auch  die  Erwähnung  Boleslavs  stammt 
Ton  dort  her.     Aber  daß  er  Tuoto  nennt,  ist   auffällig;   denn  Cosmas  weiß 


—     192     — 

zum  B-egensburger    Bistum    verkündete    die    sich   erhebende   Hof- 
Idrehe  \ 

Aber  AVenzel  überschätzte  die  Macht,  die  ihm  der  deutsche 
Schutz  gewährte.  Seine  Maßregeln  mußten  die  tschechische  National- 
partei auf  das  äußerste  erregen  \  An  die  Spitze  der  National- 
gesinnten trat  sein  jüngerer,  ihm  an  Kraft  und  Talent  weit  über- 
legener Bruder.  Boleslav  hielt  in  Bunzlau  Hof;  dort  verweilte 
auch  Dragomir;  dort  scharten  sich  die  Mißvergnügten  um  ihn. 
Gemeinsam  mit  ihm  planten  sie  den  Sturz  Wenzels;  aber  nicht 
durch  eine  offene  Erhebung,  sondern  durch  Meuchelmord^.  Boleslav 
trug  kein  Bedenken,  die  Ausführung  der  Greueltat  selbst  zu  über- 
nehmen. Er  lud  den  Herzog  zu  Gaste;  am  Abend  des  27.  Sep- 
tember 935  bereitete  er  ihm  zu  Ehren  ein  glänzendes  Mahl*.  Als 
Wenzel  am  anderen  Morgen,  wie  er  gewöhnt  war,  zur  Frühmesse 
ging,  trat  ihm  Boleslav  am  Eingang  der  Kirche  entgegen:  der 
Ahnungslose  begrüßte  ihn  mit  einem  freundlichen  Wort;  aber  in- 
dem er  es  aussprach,  hatte  Boleslav  sein  Schwert  gezückt.  Sein 
Schlag  traf  Wenzel  nicht  tötlich;  der  Herzog  war  ein  junger  kräf- 
tiger Mann;  er  stürzte  sich  auf  seinen  Angreifer  und  es  gelang 
ihm,  denselben  zu  Boden  zu  werfen.  Nun  aber  eilten  drei  andere 
tschechische  Patrioten  herbei:    der  Überzahl   erlag  Wenzel;   unter 


nur  von  Michael;  und  daß  er  die  Weihe  zum  Jahr  929  anführt,  wird  da- 
durch auffällig,  daß  Cosmas  als  Tag  der  Ermordung  Wenzels  den  23.  Sept. 
929  nennt,  als  Tag  der  Weihe  der  Veitskirche  dagegen  den  22.  Sept.  Aus 
seinem  Berichte  zu  entnehmen,  daß  die  Kirche  nach  Wenzels  Tod  im  Jahre 
929  geweiht  wurde,  dazu  gehörte  also  ungewöhnliche  Gedankenlosigkeit. 
Nun  steht  durch  Gumpold  fest,  daß  Tuoto  in  Prag  war:  das  kann  nicht 
vor  929,  dem  Jahr  der  Unterwerfung,  gewesen  sein  und  nicht  nach  dem 
10.  Okt.  930;  denn  an  diesem  Tag  starb  Tuoto.  Seine  Reise  fällt  also  ver- 
mutlich in  das  Frühjahr  oder  den  Sommer  930.  Die  Angabe  der  Ann.  Prag. 
ist  also  annähernd  richtig.  Bedenken  erregt  nur  die  Nachricht  Arnolds, 
daß  Tuoto  erblindet  gewesen  sei,  de  s.  Emm.  I,  6  S.  551  f.  Aber  ob  sie  zu- 
verlässig ist?     Arnold  schrieb  mehr  als  hundert  Jahre  nach  Tuotos  Tod. 

^  So  unmöglich  die  Nachrichten  des  Cosmas  über  Wenzels  Freund- 
schaft mit  Michael  v.  Regensburg  sind  (chron.  S.  46),  so  setzen  sie  doch 
die  Erinnerung  an  Beziehungen  zum  deutschen  Bistum  voraus. 

^  Nach  der  kürzeren  altslav.  Legende  senden  die  Großen  zu  Boleslav 
und  lassen  ihm  sagen :  Nisi  nos  audiveris  et  anteverteris  occidendo  fratrem 
tuum,  te  occidet;  nos  tecum  stamus  et  te  malumus. 

3  Vita  Vencezl.  17  ff.  S.  219  f.;  altslav.  Leg.  S.  236  ff. 

^  Das  Datum  ergibt  sich  aus  der  Angabe  der  Legende,  daß  Wenzels 
Todestag,  der  28.  Sept.,  ein  Montag  war.  Das  führt  auf  das  Jahr  935; 
vgl.  Dümmler,  Otto  S.  52  Anm.  2. 


—     193     — 

dem  Tor  der  Kirche  haben  die  Verschworenen  ihn  niedergemacht. 
So  groß  war  ihr  Haß,  daß  sie  noch  seinen  Leichnam  verstüm- 
melten. Niemand  wagte  es,  den  ermordeten  Herzog  zu  bestatten; 
endhch  brachte  ein  Priester  ein  Tuch  von  Linnen.  Damit  deckte 
man  den  Leichnam  zu.  So  fand  ihn  Dragomir.  An  dem  Mord- 
plan scheint  sie  nicht  beteihgt  gewesen  zu  sein^;  aber  zu  den 
Gegnern  Wenzels  hatte  auch  sie  gehört.  Nie  ist  das  Unrecht 
einer  Mutter  gegen  ihr  Kind  härter  bestraft  worden,  als  an  ihr. 
Was  mußte,  sie  empfinden,  als  sie  vor  dem  entstellten  Leichnam 
ihres  Sohnes  stand!  Von  der  Bewegung  übermannt,  warf  sie  sich 
weinend  auf  denselben.  Auf  ihr  Geheiß  wagten  es  die  Priester, 
ihn  in  die  Kirche  zu  tragen.  Dann  entfloh  sie:  sie  fürchtete  für 
ihr  eigenes  Leben.  Endlich  schickte  Boleslav  einen  Priester,  daß 
er  über  den  Ermordeten  ein  Gebet  spreche.  Danach  hat  man  ihn 
begraben. 

So  ist  der  Nationalheilige  der  Tschechen  gefallen,  fast  mehr 
ein  Märtyrer  seiner  Anhänglichkeit  an  Deutschland  als  seines  christ- 
lichen Glaubens.  Weder  in  Bunzlau  noch  irgendwo  sonst  in  Böhmen 
hat  sich  eine  Hand  für  ihn  geregt^.  Einige  seiner  Begleiter  wurden 
umgebracht,  anderen  gelang  es  zu  entfliehen^. 

Der  herzogliche  Thron  war  nun  erledigt,  und  die  Tschechen 
bestätigten,  daß  die  Bluttat  ihrer  Gesinnung  entsprach:  sie  wählten 
den  Brudörmörder  zum  Herzog.  Es  trat  eine  völlige  Reaktion  ein. 
Möglich,  daß  Boleslav  sich  geradezu  als  Heide  gab*;  jedenfalls 
wurden  dire  fi'emden  Priester  verjagt,  alle  Männer,  die  Wenzel  be- 
günstigt hatte,  verfolgt,  nicht  wenige  getötet.  Alsbald  folgte  auch 
die  Erhebung  gegen  Deutschland:  Boleslav  war  einer  der  ersten 
Feinde,  die  Otto  L  zu  bekämpfen  hatte.  Er  hat  sich  vierzehn 
Jahre  lang  in   unabhängiger  Stellung  behauptete     Erst  im  Jahi'e 


1  Sonst  wäre  ihre  Flucht  unerklärlich. 

2  Daß  es  jedoch  unter  den  böhmischen  Großen  nicht  ganz  an  Männern 
fehlte,  die  den  Deutschen  sich  zuneigten,  ergibt  sich  aus  Widukinds  Notiz, 
daß  Boleslav  nach  der  Ermordung  seines  Bruders  sibi  vicinum  subregulum 
fürchtete,  eo  quod  paruisset  imperiis  Saxonum,  II,  3  S.  38.  Die  Notiz  zeigt 
zugleich,  wie  dürftig  die  böhmischen  Quellen  sind. 

s  Altsl.  Leg.  S.  237. 

■^  Die  von  der  altslav.  Legende  S.  237  wie  von  Gumpold  c.  20  S.  221, 
vgl.  c.  26  S.  222,  behauptete  Christenverfolgung  ist  nur  unter  dieser  Voraus- 
setzung ganz  verständlich.  Auch  daß  Widukind  II,  3  S.  38  Boleslav  und 
die  Böhmen  als  barbari  bezeichnet,  kommt  in  Betracht. 

5  Widuk.  1.  c. 
Hauck,  Kirchengeschichte.   III.  1" 


—     194     — 

950  wurde  er  genötigt,  sich  wieder  zu  unterwerfend  Nicht  nur 
die  Pflicht  der  Tributzahlung,  sondern  auch  die  der  Heeresfolge 
erkannte  er  an^.  Böhmen  wurde  ein  Teil  des  Reichs.  Heinrich 
von  Baiern  erhielt  eine  Art  Oberherrschaft  über  das  Land^. 

Es  ist  kaum  zweifelhaft,  daß  hiermit  die  veränderte  Stellung 
Boleslavs  zum  Christentum  zusammenhängt.  So  dürftig  und  wider- 
spruchsvoll die  Überlieferung  ist,  so  bietet  sie  doch  einige  sichere 
Punkte  dar.  Wir  hören,  daß  Boleslav  seinen  Sohn  Ztrahquaz 
dem  Kloster  St.  Emmeram  zur  Erziehung  übergab*.  Freiwillig 
ist  das  sicher  nicht  geschehen;  denn  der  böhmische  Herzogssohn 
im  deutschen  Kloster  wur  eine  Geisel,  die  sein  Vater  gestellt  hatte. 
Die  Tatsache  zeigt  zugleich,  daß  Otto  Wert  darauf  legte,  daß  die 
herzogliche  Nachkommenschaft  im  christlichen  Glauben  erzogen 
wurde;  darin  lag  die  Gewähr  ihrer  Treue.  Sodann  findet  sich  die 
Nachricht,  daß  Michael  von  Regensburg  die  Einweihung  der  Veits- 
kirche in  Prag  vornahm^;  die  kirchlichen  Rechte  Regensburgs  waren 
also  wieder  anerkannt.  Endlich  wird  von  der  Überführung  der 
ReHquien  Wenzels  in  die  Veitskirche  erzählt**.  Indem  Boleslav 
gezwungen  die  Politik  seines  Bruders  einschlug,  wurde  dessen  Ge- 
dächtnis wieder  zu  Ehren  gebracht.  Die  Übertragung  der  Rehquien 
ist  verständUch,  wenn  sie  den  Friedensschluß  Boleslavs  mit  den 
Anhängern  seines  Bruders  besiegelte. 

Seitdem  ist  er  dem  Reiche  treu  geblieben.  Nicht  nur  gegen 
die  Ungarn,  sondern  auch  gegen  die  verwandten  wendischen  Stämme 
leistete  er  dem  deutschen  König  Zuzug'.  Aber  man  mag  doch 
bezweifeln,  ob  er  sehr  geneigt  war,    die  kirchlichen  Einrichtungen 


1  Cont.  Regln.  S.  164;  Widuk.  11,3  S.  39;  III,  8  S.  62;  Thietm.  11,2 
S.  19;  Ann.  Flod.  S.  400.  ^  g    Huber,  Gesch.  Österr.  I  S.  159  f. 

^  Thietm.  1.  c:  (Bolizlavus)  Heinrico  Bawariorum  duci  ad  serviendum 
traditus  est.  ■>  Cosm.  I,  17  S.  46. 

5  Cosm.  1, 18  S.  46,  s.  oben  S.  191  Anm.  5. 

ö  Die  Tatsache  der  Übertragung  wird  von  den  verschiedenen  Zeugen 
berichtet;  aber  in  widerspruchsvoller  Weise.  Die  altslav.  Legende  S.  238 
und  Cosmas  1, 19  S.  47  lassen  mit  verschiedener  Motivierung  Boleslav  die 
Reliquien  Wenzels  nach  Prag  übertragen.  Dagegen  geschieht  dies  nach 
Gumpold  c.  23  S.  221  drei  Jahre  nach  dem  Tod  Wenzels  von  etlichen 
Gläubigen  unter  steter  Furcht  vor  einer  Gewalttat  des  Herzogs.  Die  kürzere 
Legende  sagt  nur:  Post  aliquot  annos  allatae  sunt  reüquiae  eius  in  claram 
urbem  Pragam  (S.  240).  Daß  Gumpolds  Erzählung  sehr  unwahrscheinlich 
ist,  braucht  man  nicht  zu  beweisen.  Folgt  man  aber  der  Legende,  dann 
ist  es  unmöglich  Gumpolds  Jahresangabe  mit  herüberzunehmen.  Denn  die 
Voraussetzung  für  die  Übertragung  durch  den  Herzog  war  erst  i.  J.  950 
gegeben.  '  Annal.  Flodo.  z.  955  S.  403. 


—     195     — 

zu  fördern:  erzwungene  Freundschaft  pflegt  nicht  tätig  zu  sein. 
Eine  günstigere  Zeit  begann  erst,  als  er  am  15,  Juli  967  starb  ^. 
Sein  Sohn  Boleslav  II.  galt  der  Nachwelt  als  ein  eifriger  Christ. 
Cosmas  entnimmt  einer  urkundlichen  Quelle  die  Nachricht,  er  habe 
zwanzig  christliche  Kirchen  gegründet  und  ausgestattet".  Auch 
daß  seine  Schwester  Mlada  eine  der  ersten  tschechischen  Rom- 
pilgerinnen  war^,  läßt  vermuten,  daß  die  kirchliche  Frömmigkeit 
im  Hause  Boleslavs  nun  festere  Wurzeln  geschlagen  hatte.  Frei- 
lich was  Cosmas  zur  Charakteristik  des  böhmischen  Herzogs  sagt^ 
gibt  keine  Anschauung  von  dem,  was  er  war.  Denn  er  entnimmt 
die  Züge,  die  seinen  Helden  charakterisieren  sollen,  unbefangen 
dem  Bilde,  das  ein  deutscher  Schriftsteller  von  einem  deutschen 
König  des  neunten  Jahrhunderts  entworfen  hatte*. 

Seit  dem  Jahre  950  hatte  das  Bistum  Regensburg  eine 
Missionsaufgabe,  nicht  minder  groß  und  wichtig,  als  Passau.  Der 
damalige  Bischof  Michael  war  ein  Mann,  dem  es  an  Mut  nicht 
gebrach.  Er  hat  es  auf  dem  Schlachtfeld  bewiesen.  Als  die  ßaiern 
im  Jahr  949  gegen  die  Ungarn  auszogen,  blieb  der  Regensburger 
Bischof  nicht  zurück.  Aber  die  Baiern  kämpften  nicht  glücklich. 
Auch  Michael  wurde  schwer  verwundet;  man  ließ  ihn  für  tot  auf 
dem  Schlachtfeld  zurück.  Ein  gleichfalls  verwundeter  Ungar,  der 
in  der  Nähe  lag,  bemerkte,  daß  er  noch  lebe,  und  suchte  ihn  mit 
dem  Speer  zu  durchbohren.  Michael  wehrte  sich  seines  Lebens, 
und  es  begann  nun  ein  grauses  Ringen  zwischen  den  beiden  Siechen, 
in  dem  er  schließlich  über  seinen  Gegner  Herr  wurde;  es  gelang 
ihm  sogar  nach  Regensburg  zurückzukommen  ^.  Er  hat  noch  mehr 
als  zwanzig  Jahre  lang  seines  Bischofsamts  gewartet.  Der  streit- 
bare Bischof  besaß  aber  mehr  als  physische  Tapferkeit;  der  mora- 
lische Mut,  der 'wertvoller  ist,  fehlte  ihm  nicht.  Sein  Landesherr, 
Herzog  Heinrich,  war  kein  Mann,  dem  es  leicht  war  entgegenzu- 
treten: er  hat  ihm  unerschrocken  die  Sünden  vorgehalten,  die  er 
durch  seine  Gewalttaten  an  den  Bischöfen  von  Salzburg  und  Aqui- 
leja  auf  sich  geladen  ^  Für  diesen  Mann  mochte  es  einen  gewissen 
Reiz  haben,  in  die  unsicheren  böhmischen  Verhältnisse  einzugreifen. 
Bedenken,    den    fürstlichen    Mörder    in    seiner    Hauptstadt    aufzu- 


^  Cosm.  I,  21  S.  48.  Übrigens  erinnert  Huber,  Gesch.  Österr.  I  S.  161 
Anm.  3,  mit  Recht,  daß  das  Todesjahr  nur  anf  der  Zuverlässigkeit  des 
Cosmas  beruht,  also  unsicher  ist. 

2  Cosm.  I,  22  S.  48  f.  aus  der  Gründungsurk.  des  Georgklosters. 

3  Ibid.  *  S.  Loserth,  Archiv  f.  Kunde  öst.  GQ.  61  S.  11  f. 

"  Thietm.  11,27  S.  36;  nicht  ganz  übereinstimmend  Arnold  de  s.  Emm. 
1, 17  S.  554;  vgl.  oben  S.  153  Anm.  4.  «  Thietm.  II,  40  S.  43  f. 

13* 


—     196     — 

suchen,  hat  er  gewiß  nicht  gehabt.  Hat  er  doch  den  König  auf 
dem  Feldzug  nach  Böhmen  begleitete  Allein  ob  er  die  Hingebung 
für  die  Missionsarbeit  unter  den  Tschechen  besaß,  das  wissen  wir 
nicht  ^:  kaum  kann  man  es  wagen  eine  Zeile  in  seiner  Grabschrift 
darauf  zu  beziehend 

Doch  was  auch  geschehen  sein  mag,  es  war  ungenügend. 
Das  war  das  Urteil,  das  Michaels  Nachfolger,  Wolfgang,  fällte.  Er 
wai-  ein  Mann  voll  Begeisterung  für  die  Ausbreitung  des  christ- 
lichen Glaubens;  wir  erinnern  uns,  daß  er  als  junger  Mönch  die 
Tätigkeit  eines  Missionspredigers  gesucht  hatte,  und  daß  er  später 
im  Passauer  Sprengel  kolonisierte.  Daß  die  christHche  Predigt  nur 
langsam  in  Böhmen  Wurzel  schlug,  konnte  ihm  nicht  entgehen. 
Er  suchte  den  Grund  darin,  daß  Böhmen  kein  eigenes  Bistum 
hatte.  Als  daher  von  Heinrich  II.  von  Baiern  die  Errichtung,  eines 
böhmischen  Bistums  vorgeschlagen  wurde,  hatte  dieser  Gedanke  an 
dem  Regensburger  Bischof  keinen  Gegner.  Othloh  erzählt*,  Wolf- 
gang habe  dem  Domkapitel  und  den  Vasallen  des  Bistums  die 
Frage  vorgelegt,  ob  er  seine  Zustimmung  geben  solle:  man  habe  sie 
einstimmig  verneint,  der  Bischof  aber  habe  sich  in  seinem  Entschluß 
nicht  irre  machen  lassen.  Gerne,  so  habe  er  geäußert,  würde  er 
sich- selbst  und  alles  das  Seine  opfern,  damit  in  Böhmen  durch  Er-, 
starken  der  Kirche  das  Haus  Gottes  fest  gegründet  werde.  Dem- 
gemäß verzichtete  er  auf  seine  Diözesanrechte  in  Böhmen.  Darauf- 
hin hat  Otto  II.,  nachdem  er  im  Herbst  975  die  deutsche  Macht 
noch  einmal  in  Böhmen  gezeigt  hatte**,  unter  Zustimmung  Bene- 
dikts VII.  in  Prag  ein  Bistum  errichtet^;  es  wurde  wie  das  wahr- 


1  S.  Dipl.  I  S.  207  Nr.  126. 

'^  Ich  zweifele,  ob  Janners  schön  abgerundetes  Urteil  über  Michael 
(S.  349)  nicht  zu  günstig  ist.  Den  von  Arnold  I,  17  S.  554  erzählten  Vor- 
gang wird  man  etwas  schwerer  nehmen  müssen. 

8  Bei  Dumm  1er,  Otto  S.  594: 

Spermata  nam  Christi  vulgavit  nuncius  orbi. 

*  Vita  Wolf  k.  29  S.  538. 

6  Annal.  Weissenb.  z.  d.  J.  Scr.  IH  S.  63,  Lamberti  S.  21. 

®  Über  die  Gründung  des  Prager  Bistums  gibt  es  eine  dreifache 
Tradition:  die  eine  ist  vertreten  durch  Othloh,  die  andere  durch  Cosmas  und 
jüngere  deutsche  und  böhmische  Quellen,  die  dritte  durch  die  Urkunde 
Heinrichs  IV.  v.  29.  April  1086  (Stumpf  2882).  Die  Meinungen  über  die 
Zuverlässigkeit  der  verschiedenen  Nachrichten  sind  geteilt.  Ich  hatte  in 
der  ersten  Auflage  dieses  Buches  mich  für  Othloh  entschieden.  Zu  dem 
gleichen  Ergebnis  gelangt  Uhlirz  auf  Grund  einer  neuen  Untersuchung  der 
Frage,  Mtt.  d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  Böhmen  39.  Bd.  1900  S.  Iff.  u. 
JB.  I  S.  226  ff.     Dagegen   glaubt  Spangenberg  nachweisen   zu  können,  daß 


—     197     — 

scheinlich  gleichzeitig  gegründete  mährische   dem  Erzbistum  Mainz 
unterstellt.    Nach  einer  späteren,  aber  glaubwürdigen  Nachricht  hat 


der  Widersprucli  zwischen  Othloh  und  Cosmas  nur  scheinbar  sei,  und 
daß  beide  Traditionen  sich  ergänzen,  Hist.  JB.  21.  Bd.  1900  S.  758  ff. 
Derselbe  Gedanke  ist  für  Bachmanns  Darstellung  I  S.  163  ff.  entscheidend. 
Die  Angaben  der  ürk.  v.  1086  haben  Verteidiger  an  Kalousek,  SB.  d.  böhm. 
G.  d.  Wissensch.  1883  S.  30  ff.,  und  an  W.  Schulte,  Hist.  JB.  22.  Bd.  1901 
S.  285.ff.  Der  letztere  glaubt  die  Schwierigkeiten  dadurch  heben  zu  können, 
daß  er  die  Verunechtung  der  alten  Grenzbeschreibung  annimmt,  hält  aber 
sonst  dafür,  daß  eine  echte  Urkunde  Ottos  I.  als  Vorurkunde  diente;  da- 
gegen urteilt  Loserth,  die  Vorlage  der  Urk.  v.  1086  sei  eine  Fälschung  ge- 
wesen, Mtt.  d.  Inst.  II  S.  25;  endlich  nimmt  Bretholz  an,  die  Benützung 
einer  Vorurkunde  habe  sich  auf  die  Grenzbeschreibung  beschränkt,  Arch.  f. 
ö.  Gesch.  Bd.  82  S.  149.  "Was  nun  die  Angaben  der  Quellen  anlangt,  so 
war  nach  Othloh,  vita  Wolfk.  29  S.  538,  die  Gründung  des  Bistums  ein 
Gedanke  Herzog  Heinrichs  H.,  vollzogen  durch  Kaiser  Otto  II.,  nach  Cosmas 
I,  22  S.  48  f.  ein  Gedanke  Boleslavs,  vollzogen  durch  den  Papst.  Spangen- 
berg hat  mich  nicht  überzeugt,  daß  dieser  Widerspruch  nur  scheinbar  ist. 
Ich  halte  es  nach  wie  vor  für  unzulässig,  die  beiden  Nachrichten  zu  ver- 
schmelzen; man  muß  zwischen  ihnen  entscheiden.  Dann  aber  sprechen 
gewichtige  Gründe  für  Othloh:  1.  er  stand  den  Ereignissen  um  mehrere 
Jahrzehnte  näher  als  Cosmas;  er  ist  um  d.  J.  1000,  Cosmas  um  1045  ge- 
boren; 2.  seiner  Erzählung  gegenüber  ist  jeder  Verdacht  einer  Tendenz 
ausgeschlossen,  während  dieser  Verdacht  bei  der  Stimmung  der  Tschechen 
und  des  Cosmas  gegen  die  Deutschen  die  von  letzterem  wiedergegebene 
Tradition  belastet;  3.  Othlohs  Nachricht  entspricht  den  Zeitverhältnissen 
weit  besser  als  die  tschechische  Tradition.  Daß  die  Gründung  eines  neuen 
Bistums  zwischen  Herzog  und  Papst  verabredet  wurde  ohne  Beteiligung  des 
Kaisers,  das  ist  nach  Lage  der  Dinge  so  unwahrscheinlich,  daß  man  es  fast 
wird  als  unmöglich  bezeichnen  dürfen;  dagegen  die  Initiative  des  bairischen 
Herzogs  entspricht  seiner  Stellung  zu  Böhmen,  Thietm.  II,  2  S.  19;  4.  Cos- 
mas hat  den  angeblichen  consensus  cleri  et  populi,  c.  23  S.  49,  ersichtlich  . 
frei  komponiert;  es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  daß  auch  die  päpstliche 
Bulle,  die  er  mitteilt,  sein  Werk  ist.  Jedenfalls  ist  sie  unecht^  Ich  möchte 
hierfür  nicht  nur  auf  die  Stelle:  non  secundum  ritus  aut  sectam  Bulgariae 
gentis  vel  Ruziae  aut  Sclavonicae  linguae,  verweisen,  sondern  besonders 
darauf,  daß  das  Verhältnis  zu  Regensburg  und  die  Mitwirkung  des  Kaisers 
nicht  berührt  werden.  Bei  der  bekannten  Umsicht  der  päpstlichen  Kanzlei 
würde  weder  das  eine  noch  das  andere  übersehen  worden  sein.  Man  ver- 
gleiche Johanns  XHI.  Bulle  für  Magdeburg,  J.W.  3728.  Ist  Othlohs  Nach- 
richt begründet,  so  weit  sie  das  Mitwirken  des  Kaisers,  des  bairischen  Her- 
zogs und  des  Regensburger  Bischofs  betrifft,  so  wird  sie  auch  begründet  sein 
in  bezug  auf  die  Person  des  Kaisers.  Othloh  nennt  medius  Otto  caesar,  also 
Otto  IL  Nun  urteilt  zwar  Kalousek,  er  werde  sich  hier  geirrt  haben,  wie 
er  sich  c.  14  irrte.    Aber  die  Sache  liegt  doch  hier  und  dort  anders,  indem 


198 


Erzbischof  Willigis  den  ersten  Prager  Bischof  zu  Brumath  im  Elsaß 
konsekriert.     Er  war  ein  Sachse,  namens  Deothmar.     Die  Weihe 


hier  Othlohs  Nachricht  durch  das,  was  wir  über  Deothmars  Ordination  wissen, 
bestätigt  wird.  Es  ist  sicher,  daß  sie  im  Januar  976  stattfand,  s.  die 
Bischofsliste  für  Prag.  Ein  Grund  aber,  weshalb  sie  durch  Jahre  von  der 
Errichtung  des  Bistums  getrennt  worden  sein  sollte,  läßt  sich  nicht  ersehen; 
man  wird  vielmehr  anzunehmen  haben,  daß  beide  Akte  einander  rasch 
folgten.  Aber  machen  die  politischen  Verhältnisse  nicht  die  im  Text  ge- 
gebene Kombination  unmöglich?  Man  weiß  ja,  daß  Heinrich  11.  sich  seit 
dem  Mai  974  in  Haft  befand  (Ann.  Hild.  S.  28),  und  daß  Otto  11.  im  Sommer 
975  in  Böhmen  Krieg  führte.  Wenn  man  erwägt,  daß  die  Errichtung  des 
Bistums  Verhandlungen  mit  Rom  und  mit  Regensburg,  wahrscheinlich  auch 
mit  Salzburg  nötig  machte,  so  muß  man  annehmen,  daß  die  ersten  Schritte 
dem  Abschluß  des  Unternehmens  längere  Zeit  vorangingen.  Die  ersten 
Verhandlungen  mit  Regensburg  konnten  bald  nach  Wolfgangs  Erhebung 
vor  der  Verhaftung  Heinrichs  stattgefunden  haben.  Othlohs  Nachricht  ist 
also  weder  unmöglich  noch  unwahrscheinlich.  Ebenso  wenig  unwahrschein- 
lich ist  der  Vollzug  der  Gründung  unmittelbar  nach  einem  erfolgreichen 
Krieg.  Denn  die  Gründung  des  Bistums  verstärkte  den  deutschen  Einfluß 
auf  das  Land.  Daß  endlich  die  Stiftung  perfekt  wurde  während  Heinrichs 
Gefangenschaft,  ist  deshalb  sehr  wahrscheinlich,  weil  das  neue  Bistum  nicht 
Salzburg,  sondern  Mainz  untergeordnet  wurde.  Das  war  sicher  nicht  die 
Absicht  des  bairischen  Herzogs,  als  er  seine  Gründung  anregte;  denn  da- 
durch wurde  der  bisher  herrschende  bairische  Einfluß  auf  Böhmen  ge- 
schwächt; es  ist  jedoch  begreiflich  vom  Standpunkt  des  Kaisers  aus.  Auch 
die  Ernennung  eines  Sachsen  zum  Bischof  paßt  in  diesen  Zusammenhang. 
Es  bleibt  noch  die  Frage  zu  erwägen,  ob  nicht  Othlohs  Nachricht  an  der 
Urk.  V.  1086  scheitert.  Ich  kann  dabei  hier  davon  absehen,  ob  die  letztere 
echt  oder  verfälscht  ist.  Denn  mag  das  eine  oder  das  andere  der  Fall  sein, 
immer  sind  die  Nachrichten  über  die  Gründung  des  Bistums  nur  durch  die 
Autorität  Gebhards  von  Prag  gedeckt,,  da  die  von  Bretholz  vertretene  An- 
sicht, daß  über  die  Grenzbestimmung  hinaus  keine  Vorlage  benützt  worden 
ist,  durchaus  zu  Recht  besteht.     Gebhard  stellte  nun  3  Behauptungen  auf: 

1.  Ausdehnung    der    ursprünglichen    Diözese    über   Böhmen    und    Mähren, 

2.  Bestätigung  des  Bistums  in  diesem  Umfang  durch  Otto  I.,  3.  ebenso 
durch  Papst  Benedikt.  Von  diesen  Behauptungen  ist  die  erste  falsch;  denn 
die  Existenz  des  mährischen  Bistums  neben  dem  Prager  i.  J.  976  ist  unan- 
fechtbar. Die  letzte  ist  zum  Teil  richtig,  zum  Teil  falsch.  Richtig  ist  die 
Mitwirkung  des  Papstes;  denn  wie  oben  bemerkt,  war  die  Gründung  des 
Bistums  ohne  ihn  unmöglich;  er  hat  ohne  Zweifel  seine  Zustimmung  erteilt; 
falsch  ist  dagegen  der  angenommene  Umfang.  Die  zweite  Behauptung 
steht  in  unlösbarem  Widerspruch  mit  den  Nachrichten  Othlohs.  Man  kann 
beide  nicht  vereinigen;  denn  während  Gebhard  behauptet,  daß  die  Grün-, 
düng  schon  unter  Otto  1.  —  nicht  eigentlich  von  ihm  —  vollzogen  wurde, 
erzählt  Othloh     daß    erst  unter  Otto  II.  die  Vorverhandlungen  stattfanden. 


—     199     — 

fand  wahrscheinlich  Anfang  Januar  976   statt.     Der  neue  ßisckof 
erhielt  das  böhmische  Herzogtum  als  Diözese-^. 

"Wenn  man  diese  wenigen  sicheren  Angaben  kombiniert,  so 
kann  kaum  ein  Zweifel  sein,  wie  die  Gründung  des  Prager  Bistums 
geraeint  war.  Sie  war  eine  der  Maßregeln,  welche  den  Zusammen- 
hang Böhmens  mit  Deutschland  festigen  sollten.  Dafür  spricht 
sowohl  der  Umstand,  daß  die  Gründung  von  Herzog  Heimlich  an- 
geregt wurde,  wie  auch  der  andere,  daß  man  einen  Deutschen  zum 
Bischof  ernannte  und  daß  man  die  neue  Diözese  dem  mächtigsten 
deutschen  Erzbistum  einverleibte.  Dafür  spricht  am  lautesten  die 
Aufnahme^  die  der  erste  Prager  Bischof  in  Böhmen  fand.  Gosmas 
lobt  ihn:  er  nennt  ihn  einen  Mann  von  wunderbarer  Beredsamkeit 
und  großer  wissenschaftlicher  Bildung;  er  erzählt,  daß  er  an  vielen 
Orten  Kirchen  weihte  und  einen  großen  Teil  der  Bevölkerung  zum 
Glauben  bekehrte^.    Aber  die  älteren  Nachrichten  führen  auf  eine 


Nun  ist  sicher,  daß  ihr  längere  Verhandlungen  vorausgingen.  Das  zeigt 
das  Beispiel  Magdeburgs;  es  zeigt  auch,  was  notwendig  war,  nämlich  1. 
daß  der  B.  v.  Regensburg  auf  seine  Diözesanrechte  verzichtete,  2.  daß  der 
EB.  V.  Salzburg  Böhmen  aus  seinem  Sprengelverband  entließ,  3.  daß  die 
Kurie  daraufhin  die  Errichtung  eines  Bistums  genehmigte,  dann  konnte 
4.  der  Kaiser  sie  vollziehen.  Othlohs  Angaben,  daß  inTlegensburg  mit 
Bischof  Wolfgang  verhandelt  wurde,  und  daß  er  die  Sache,  ehe  er  seine 
Zustimmung  erteilte,  vor  eine  Versammlung  seiner  Großen  brachte,  wodurch 
also  zu  jenen  4  Handlungen  noch  eine  fünfte  hinzutrat,  sind  unbestritten; 
ich  glaube  auch  nicht,  daß  sie  sich  mit  Grund  anfechten  lassen.  Sind  sie 
richtig,  und  hat  Otto  I.  das  Bistum  gegründet,  dann  kennen  wir  den  Zeit- 
raum, der  für  jene  5  Handlungen  zur  Verfügung  stand,  ganz  genau:  er 
reichte  v.  25.  Dez.  972,  Weihe  Wolfgangs,  bis  zum  7.  Mai  973,  Tod  Ottos. 
Sind  diese  4^2  Monate  ausreichend?  Man  wird  nicht  sagen  können,  daß 
sie  unbedingt  zu  kurz  waren;  aber  wahrscheinlich  ist  es  doch  nicht,  daß 
sich  alles  wie  Schlag  auf  Schlag  vollzog.  Die  Notwendigkeit  dieser  An- 
nahme macht  es  wahrscheinlich,  daß  sich  Gebhard  irrte,  indem  er  Otto  I. 
nannte.  Die  Verwechselung  der  beiden  Ottonen  war,  wie  auch  Schulte  an- 
nimmt, leicht  möglich.  Ich  glaube  demnach,  daß  auch  Gebhard  gegenüber 
OtUohs  Nachrichten  im  Rechte  sind.  Damit  fällt  die  Kombination  des 
Aufenthalts  Boleslavs  am  Hof  zu  Ostern  973  mit  der  Bistumsgründung.  Sie 
läßt  sich  auch  unter  der  Voraussetzung,  daß  Otto  I.  der  Gründer  war, 
schwer  vorstellig  machen ;  daß  der  Termin  für  die  ersten  Vorbesprechungen 
zu  spät  ist,  ist  klar;  er  läßt  nicht  einmal  für  die  Annahme  Raum,  daß 
jetzt  die  abschließenden  Verhandlungen  stattfanden,  die  der  Sendung  nach 
Rom  vorausgingen. 

^  Man  mag  die  Grenzbeschreibung  der  Urk.  v.  1086  beurteilen  wie 
man  will,  daran  ist  ein  Zweifel  nicht  möglich,  daß  die  Worte  addita  regi- 
one  Morowia  dem  ursprünglichen  Zustand  widersprechen. 

2  Chron.  1, 23  f.  S.  49  f. 


—     200     —  - 

ganz  andere  Vorstellung,  als  auf  die  einer  friedlichen  und  erfolg- 
reichen Tätigkeit.  Nach  Johannes  Canaparius  ist  Deothmar  an 
seiner  Seligkeit  verzweifelnd  gestorben.  Was  ihm  den  Glauben  an 
die  Möglichkeit  des  götthchen  Erbarmens  raubte,  war  der  Zustand 
seiner  Diözese:  er  wurde  durch  das  Bewußtsein  in  den  Abgrund 
der  Verzweiflung  gestürzt,  daß  es  ihm  mißlungen  war,  das  tsche- 
chische Volk  auf  den  Weg  des  Heils  zu  führen.  Über  seine 
Diözesanen  fällte  er  das  trostlose  Urteil:  sie  wissen  und  tun  nichts 
anderes,  als  was  der  Finger  des  Teufels  in  ihre  Herzen  geschrieben 
hat^.  Bruno  von  Querfurt  bestätigte  die  Nachricht  des  Italieners. 
Sein  Gewährsmann  aber  war  ein  Augenzeuge  des  Tods  Deothraars, 
der  heihge  Adalbert^.  Es  ist  kein  Zweifel:  eine  nicht  zu  über- 
brückende Kluft  schied  den  deutschen  Bischof  und  die  Tschechen, 
sie  sahen  in  ihm  nur  den  Diener,  wenn  nicht  den  Spion  des 
Nationalfeindes;  standen  doch  schon  im  Sommer  976  Tschechen 
und  Deutsche  wieder  in  Waffen  gegeneinander^.  Wie  hätte  der 
Glaube,  den  Deothmar  vertrat,  unter  diesen  Verhältnissen  in  Böhmen 
Wurzel  schlagen  sollen?  Die  Lage  des  Christentums  war  hier  kaum 
minder  unsicher  als  an  der  Havel  und  der  Spree. 


Durch  die  Unterwerfmig  der  Wenden  unter  die  deutsche  Herr- 
schaft war  auch  Polen  in  das  Gesichtsfeld  der  Deutschen  ge- 
kommen*. Man  betrachtete  es  als  das  größte  der  slavischen 
Lande  ^.  Auch  stand  es  nicht  mehr  auf  der  untersten  Stufe  der 
staathchen  Entwickelung.  Denn  bereits  war  die  Einheit  der  Herr- 
schaft durchgeführt.  Al3er  in  bezug  auf  den  Kulturzustand  war 
schwerlich  ein  Unterschied  zwischen  den  verschiedenen  slavischen 
Stämmen.  Dem  entspricht  die  rasche  Überwältigung  der  Polen. 
Schon  im  Jahre  963  nötigte  der  große  Markgraf  Gero  den  Herzog. 


1  Vit.  Adalb.  6  S.  583. 

2  Vit.  Adalb.  7  S.  597.  Die  Kritik,  die  Loserth,  Arch.  f.  Ost.  Gesch.  65 
S.  38,  an  den  älteren  Berichten  geübt  hat,  scheint  mir  unberechtigt.  Die 
beiden  Berichterstatter  standen  Adalbert  zu  nahe,  als  daß  man  eine  Er- 
findung der  Szene  annehmen  könnte,  die  ja  doch  eigenartig  genug  ist.  Da- 
gegen gibt  Cosmas  nur  das  herkömmliche  Lob,  das  kirchliche  Schriftsteller 
für  unbekannte  kirchliche  Personen  stets  bereit  haben. 

"  Ann.  Hild.  z.  976  S.  23,  Altah.  mai.  z.  976  u.  977  S.  13,  Thietra.  111,7 
S.  51.  Boleslav  hat  sich  erst  Ostern  978  unterworfen,  Ann.  Altah.  mai.  S.  14. 

'  Röpell,  Gesch.  Polens  I  S.  94ff.  u.  622  ff.  Schiemann,  Rußland,  Polen 
und  Livland  I  S.  383  ff.     Zeißberg,  Arch.  f.  Ost.  Gesch.  38  S.  27  ff. 

s  So  Ibrahim-ibn-Jakub  S.  141. 


—     201     — 

Miseco  zur  Anerkennung  der  deutschen  Oberherrschaft-*^.  Seitdem 
befand  sich  Polen  in  einem  ähnhchen  Verhältnis  zu  Deutschland 
wie  Böhmen:  man  konnte  den  Herzog  als  Freund  des  Kaisers  be- 
zeichnen", er  erschien  neben  den  anderen  Wendenfürsten  am  Hofe"'', 
wie  sie  zahlte  er  Tribut*.  Die  Unterordnung  unter  das  B,eich 
brachte  den  Herzog  in  Beziehung  zum  Christentum.  Man  würde 
es  begreifhch  finden,  wenn  er  einfach  den  Entschluß  gefaßt  hätte, 
den  Glauben  des  Kaisers  anzunehmen.  Doch  waren  schHeßlich 
Einwirkimgen,  die  von  Böhmen  ausgingen,  entscheidend.  Im  Jahre 
966  vermählte  sich  Miseco  mit  Dobrawa,  der  Schwester  Boleslavs  11.^ 
Der  Gedanke  mag  gewesen  sein,  eine  Verbindung  zwischen  den 
beiden  stammverwandten  Völkern  herzustellen.  Doch  führte  diese 
Heirat  weiter.  Das  Wesen  der  christlichen  Fürstin  machte  auf  ihre 
polnische  Umgebung  den  tiefsten  Eindruck.  Thietmar  urteilt,  sie 
habe  sich  als  das  bewiesen,  was  ihr  Name  —  die  Gute  —  bedeute. 
Durch  sie  bestimmt,  entschloß  sich  Miseco  zum  Empfang  der  Taufe. 
Das  geschah  schon  im  Jahre  nach  seiner  Vermählung^.  Nuii  aber 
wirkte  die  Abhängigkeit  Polens  vom  Reich.  Dobrawa  war  ohne 
Zweifel  von  böhmischen  Klerikern  begleitet  nach  Polen  gekommen. 
Seitdem  der  Herzog  ein  Christ  war,  konnte  jedoch  die  polnische 
Kirche  nicht  als  ein  Anhängsel  der  böhmischen,  die  selbst  noch 
nicht  organisiert  war,  betrachtet  werden.  Es  wurde  deshalb  schon 
im  Jahre  968  ein  eigenes  polnisches  Bistum  gegründet'.  Seinen 
Sitz  erhielt  es  in  Posen.  Indem  es  dem  neuerrichteten  Sprengel 
von  Magdeburg  einverleibt  wurde  ^,  trat  es  in  den  Organismus  der 
deutschen  Kirche  ein.  So  wenig  wir  über  die  Errichtung  dieses 
Bistums  wissen,  so  zeigt  doch  die  Unterordnung  unter  Magdeburg, 
daß    eine    Mitwirkung    des    Kaisers    angenommen    werden    muß'"*. 


1  Thietm.  II,  14  S.  56,  vgl.  29  S.  37;  Cont.  Regin.  z.  963  S.  173. 
''  Widuk.  m,  69  S.  82.  »  Thietm.  II,  31  S.  38. 

4  Ib.  II,  29  S.  37. 

5  Ib.  IV,  55  S.  94;  Ann.  Saxo  z.  967  S.  620;  vgL.Cosm.  1,27  S.  51. 

^  Ann.  Cracov.  vet.  z.  J.  967  S.  2  der  Oktavausgabe.  Nach  den  Ann. 
Kamenz.  S.  7,  Ann.  cap.  Cracov.  S.  15,  Ann.  Polon.  S.  49  fällt  dagegen  die 
Vermählung  in  d.  J.  965  und  demgemäß  die  Taufe  in  d.  J.  966. 

7  Ann.  Bohem,  z.  J.  968  (Miklosich,  Slav.  Bibliothek  II  S.  301). 

s  Thietm.  E,  22  S.  32;  Ann.  Magdeb.  z.  970  Scr.  xVl  S.  151. 

^  Zeißberg  (S.  76  f.)  urteilte,  es  scheine,  daß  die  erste  Stiftung  des 
Bistums  Posen  nicht  vom  Kaiser,  sondern  von  Miseco  ausgegangen  sei. 
Aber  die  Errichtung  eines  neuen  Bistums  konnte  nur  geschehen  unter  Mit- 
wirkung entweder  des  Papstes  oder  des  Erzbischofs,  hier  des  Magdeburger 
der  sich  aber  dann  an  den  Papst  wenden  mußte.    In  diesem  oder  in  jenem 


—     202     — 

Thietmar  nennt  den  ersten  Bischof  von  Posen  —  er  hieß  Jordan 
—  und  rühmt  seine  gewissenhafte  Arbeit^.  Auch  wissen  wir,  daß 
er  länger  als  ein  Jahrzehnt  an  der  Spitze  des  neuen  Bistums  stand^. 
Aber  wer  möchte  glauben,  daß  seine  Erfolge  viel  größer  waren 
als  die  Deothmars  in  Prag?  In  der  Tat  erscheinen  die  Polen 
noch  lange  nach  ihm  weit  mehr  als  ein  heidnisches,  denn  als  ein 
christliches  Volk^ 


Derjenige  ist  der  Meister  der  Politik,  der  im  rechten  Moment 
Halt  zu  machen  versteht.  Karl  d.  Gr.  hatte  es  verstanden.  Aber 
im  zehnten  Jahrhundert  fehlte  in  Deutschland  ein  solcher  Meister. 
Schier  übergroß  war  die  durch  die  Erfolge  weniger  Jahrzehnte 
errungene  Ausdehnung  der  deutschen  Herrschaft  und  des  deutschen 
Einflusses  nach  Osten  hin;  man  mußte  fragen,  ob  unser  Volk  stark 
genug  war,  die  ihm  dadurch  gesteckte  Aufgabe  zu  lösen.  Aber 
man  blieb  nicht  dabei  stehen:  noch  während  die  deutsche  Macht 
gegen  die  Slaven  unaufhaltsam  vordrang*,  hatte  die  deutsche  PoKtik 
begonnen,  sich  auch  den  Verhältnissen  des  Südens  zuzuwenden: 
Italien  wurde  wieder  ein  Faktor,  mit  dem  man  am  deutschen  Hof 
rechnete.  Daß  die  kirchhchen  Verhältnisse  dadurch  unmittelbar 
berührt  wurden,  leuchtet  sofort  ein.  Wir  haben  zu  untersuchen, 
wie  die  Beziehungen  zu  Italien  erneuert  wurden  und  welche  Ein- 
wirkung dies  auf  die  Lage  der  deutschen  Kirche  ausübte. 

Fall  scheint  mir  unmöglich^  daß  Verhandlungen  mit  dem  polnischen  Her- 
zog stattfanden  ohne  Vorwissen  und  Zustimmung  des  Kaisers  Für  den 
Herzog  aber  war  es  einfacher  sich  zuerst  an  den  Kaiser  zu  wenden,  dessen 
Wort  entschied,  als  an  den  Erzbischof  oder  den  entfernten  Papst.  Ich 
glaube  deshalb  annehmen  zu  müssen,  daß  die  Stiftung  von  Anfang  an  im 
Einvernehmen  mit  Otto  zustande  kam.  ^  Chron.  IV,  56  S.  95. 

-  Aus  Thietm.  VII,  5  S.  173  berechnet  sich  982  als  Todesjahr. 

8  Vgl.  z.  B.  Thietm.  IX,  2  f.  S.  240. 

*  Eine  Zeitlang  schien  sogar  die  deutsche  Kirche  Einfluß  auf  die 
Russen  gewinnen  zu  können,  s.  Cont.  Regin.  z.  959 — 962  S.  170  ff. 


Viertes  Kapitel.     ' 

Die  Erneuerung  der  Beziehungen  zu  Italien  und  ihre 
Rückwirkung  auf  die  kirchliche  Lage  im  Norden. 


Das  Bewußtsein  der  Gemeinschaft  der  europäischen  Völker  ist 
keine  konstante  Größe.  In  der  Geschichte  unseres  Weltteils  wechseln 
mit  Perioden,  in  denen  die  gegenseitige  Berührung  der  Nationen 
ebenso  mannigfach  wie  eng  ist,  andere,  in  welchen  die  Völker  sich 
gewissermaßen  auf  sich  selbst  zurückziehen:  es  fehlt  an  jeder  zu- 
sammenhaltenden Ki'aft.  Die  Weltgeschichte  scheint  sich  dann  in 
ein  unverbundenes  Nebeneinander  nationaler,  wohl  auch  nur  per- 
sönlicher Bestrebungen,  Erfolge  und  Niederlagen  aufzulösen.  Das 
ausgehende  neunte  und  das  beginnende  zehnte  Jahrhundert  tragen 
diesen  Charakter:  die  europäischen  Völker  traten  weiter  aus- 
einander, als  man  nach  der  engen  Verbindung  unter  Karl  d.  Gr. 
und  Ludwig  d.  Fi'.,  unter  Nikolaus  I.  und  Hadrian  II.  hätte  er- 
warten sollen. 

Für  die  Zukunft  Deutschlands  waren  diese  Jahrzehnte  ent- 
scheidend. Die  staatliche  Einheit,  die  unser  Volk  in  Gefahr  war 
einzubüßen,  wurde  erhalten  und  neu  gefestigt;  zu  gleicher  Zeit 
Aviu"de  die  Grundlage  für  die  Ausbreitung  des  deutschen  Volkstums 
im  Osten  gelegt.  Für  Italien  und  das  Papsttum  dagegen  hatte 
dieser  Zustand  der  europäischen  Welt  sehr  wenig  erireuliche 
Folgen^.     Nicht  nur  war  Rom  schutzlos  den  Anfällen  der  Sara- 


1  Wattenbach,  Gesell,  dea  röm.  Papsttums  (1876)  S.  79  ff.  Langen, 
Gesch.  d.  röm.  Kirche  von  Nikol.  I.  bis  Gregor  VII.  (1892)  S.  275  ff.  Grego- 
rovius,  Gesch.  d.  St.  Rom,  3.  Bd.  (4.  Aufl.)  S.  210  ff.  Reumont,  Gesch.  d.  St. 
Rom,  2.  Bd.  S.  220  ff. 


—     204     — 

zenen  preisgegeben;  schlimmer  war,  daß  die  Päpste  in  die  Kämpfe 
der  italienischen  Dynasten  verflochten  wurden.  Die  Geschichte 
kennt  kaum  etwas  Würdeloseres  als  ihr  unsicheres  Hin-  und  Her- 
schwanken zwischen  den  um  den  ersten  Titel  der  Welt  hadernden 
kleinen  Herren.  Und  doch  erscheint  die  Schmach  dieses  Zu- 
standes  erträglich,  wenn  man  sich  vergegenwärtigt,  was  aus  dem 
Papsttum  durch  den  Einfluß  Theodoras  und  ihrer  Familie  geworden 
ist.  Die  Männer,  welche  die  obersten  Vertreter  des  moralischen 
Prinzips  auf  Erden  sein  sollten,  versanken  in  den  Sumpf  unver- 
hüllter Immoralität. 

Die  Folge  dieser  traurigen  Zustände  war,  daß  der  Einfluß 
Roms  auf  die  ultramontanen  Völker  zurückging.  Es  waren  wenige 
Jahrzehnte  verflossen,  seitdem  Nikolaus  I.  die  abendländische  Kirche 
von  Rom  aus  regierjt  hatte.  Daran  war  nicht  mehr  zu  denken: 
die  wichtigsten,  folgenschwersten  Ereignisse  vollzogen  sich  ohne 
Rom.  Die  Päpste  haben  kein  Verdienst  um  die  Bekehrung  der 
slavischen  Völker.  Weder  die  Unterwerfung  des  französischen 
Episkopats  unter  die  Macht  der  Großen,  noch  die  Umgestaltung 
des  deutschen  Bistums  zu  einer  weltlichen  Fürstenmacht  rief  eine 
Gegenwirkung  der  Kurie  hervor.  Man  kann  nicht  sagen:  sie  ließ 
beides  geschehen;  sie  beachtete  es  nicht  einmal. 

Gleichwohl  hörten  die  Beziehungen  der  nordischen  Kirchen  zu 
Rom  nicht  auf.  Es  bewährte  sich  in  dieser  Zeit  der  Auflösung  die 
zähe  Festigkeit,  die  kirchlichen  Rechtsverhältnissen  eigen  ist.  Die 
Autorität  des  Papsttums  überdauerte  den  Verfall  des  Papsttums. 
Sie  konnte  durch  die  jeweiligen  Vertreter  der  päpstlichen  Würde 
erhöht  oder  vermindert  werden;  aber  auch  der  unwürdigste  Papst 
war  nicht  imstande  sie  zu  vernichten.  Denn  für  den  Glauben  der 
Zeit  hatte  das  Papsttum  als  Institution  seine  Bedeutung  ganz  ab- 
gesehen von  der  Person  seines  Inhabers. 

An  der  Kurie  sorgte  man  dafür  diesen  Glauben  lebendig-  zu 
erhalten.  Auch  in  den  Tagen  der  schmachvollsten  Erniedrigung 
prätentierte  Rom  die  beherrschende  Stellung  in  der  Welt,  welche 
einstmals  Nikolaus  I.  eingenommen  hatte.  Man  könnte  versucht 
sein,  darüber  zu  lächeln.  Tatsächlich  liegt  doch  in  dieser  uner- 
schütterlichen Kontinuität  des  Anspruchs  ein  sehr  bedeutendes 
Moment  realer  Macht.  Es  gibt  vielleicht  kein  Pontifikat,  das  den 
Stempel  der  Ohnmacht  so  offen  an  der  Stirn  trüge,  wie  das  des 
Papstes  Romanus.  Als  das  römische  Volk  im  Entsetzen  über  die 
Schändung  der  Leiche  des  Papstes  Formosus  Stephan  VI.  gestiü-zt 
und  ihm  im  Gefängnis  ein  grauses  Epde  bereitet  hatte,  wurde 
Romanus,  Priester  bei  St.  Petrus  ad  vincula,  auf  den  blutbefleckten 
Thron  der  Päpste  erhoben,   um    schon   nach  vier  Monaten  wahr- 


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scheinlich  ebenfalls  ermordet  zu  endend  Aber  auch  dieser  Papst 
sprach  den  fremden  Kirchen  gegenüber  in  den  herkömmlichen  er- 
habenen Worten  davon,  daß  gleichwie  Petrus,  der  Fürst  der  Apostel 
und  der  Pförtner  des  Himmelreichs,  durch  die  Gabe  des  heiligen 
Geistes  von  dem  Herrn  die  Gewalt  zu  binden  imd  zu  lösen  er- 
halten habe,  also  auch  der  apostolische  Stuhl,  gestützt  auf  die 
kanonische  und  königliche  Autorität,  durch  göttliches  und  mensch- 
Uches  Recht  verpflichtet  sei,  allen  Kirchen  Gottes  über  den  ganzen 
Erdkreis  hin  Hilfe  und  Unterstützung  zu  gewähren^.  Und  kann 
man  sich  einen  machtloseren  Herrscher  denken  als  Papst  Jo- 
hann IX.  ^?  Er  bedurfte  Holz  zur  Wiederherstellung  der  latera- 
nischen Basilica.  Aber  er  fand  in  Rom  keine  Arbeiter,  die  sich 
getrauten,  das  Holz  auf  den  Höhen  der  Sabiner-  oder  Albaner- 
berge zu  fällen:  so  unsicher  war  die  nächste  Umgebung  Roms  und 
so  nichtig  die  Macht  des  Papstes*.  Und  doch,  derselbe  Papst,  der 
seine  Zimmerleute  im  Walde  von  Marino  nicht  zu  schützen  ver- 
mochte, verkündigte  in  einem  Schreiben  an  die  Kirche  von  Langres: 
Ein  solches  Vertrauen  haben  wir  von  dem  Herrn,  dem  Stifter  des 
heihgen  Stuhls  und  dieser  apostolischen  Kirche,  und  von  dem 
seligen  Petrus,  dem  Aposteliiirsten,  empfangen,  daß  wir  mit  uner- 
müdlicher Liebe  für  die  allgemeine  Kirche,  die  Christus  durch  sein 
Blut  erlöst  hat,  arbeiten,  allen  Knechten  Gottes  beistehen,  allen, 
die  fromm  leben,  kraft  apostoHscher  Autorität  Hilfe  bringen  und 
was  geschädigt  ist,  un verweilt  bessern  und  wiederherstellend  Ahn- 
lich in  anderer  Hinsicht.  Es  wird  in  der  Christenheit  wenige 
Priester  gegeben  haben,  die  ihre  geistlichen  Pflichten  so  offen  ver- 
letzten, als  Johann  X.^  Erhoben  durch  die  Macht  der  älteren 
Theodora  war  er  entgegen  dem  kirchhchen  Recht  von  Bologna 
nach  Ravenna,  von  Ravenna  nach  Rom  übergegangen  l  Den  ersten 
Priester  der  Christenheit  befleckte  der  Vorwurf  schamloser  Unzucht^. 
Daß  die  Kirche  den  Priestern  die  Teilnahme  am  Kampf  verbot, 
vergaß  er  so  völhg,  daß  er  ruhmredig  nach  Deutschland  schrieb: 
Durch  mich  und  meinen  Sieg  sind  die  Sarazenen,  die  seit  60  Jahren 
dieses  Land  verwüsteten,  zerstreut  worden,  mich  selbst  habe  ich 
für  das  Heil  der  Christen  der  Gefahr  preisgegeben,  zweimal  habe 
ich  selbst  die  Schlacht  geleitet^.  Aber  Johann  ist  derselbe  Mann, 
der,  wie  wir  mis  erinnern,  einen  Legaten  zur  Hohen altheim er 
Synode  sandte  mit  einem  Schreiben  voll  von  Mahnungen  und  Be- 


1  November  897.  «  j.w.  8516.  »  April  898  —  Mai  900. 

*  Synode  zu  Ravenna  i.  J.  898  c.  10,  Mansi  XVHI  S.  232. 

5  j  -yv".  3520.  *  März  914  —  Juni  928. 
■>  Liudpr.  Antapod.  II,  47  f.  S.  44  f.  »  Ibid.         ^  J.W.  8556. 


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lehrungen  über  alles,  was  zur  christlichen  Religion  gehört -'^.  Er 
ist  derselbe  Mann,  der  an  einen  deutschen  Erzbischof  schrieb,  es 
sei  unaussprechlich,  welche  Betrübnis  und  welcher  Schmerz  ihn 
darüber  erfülle,  daß  er  aus  verschiedenen  Teilen  der  Welt  von,  Ver- 
brechen und  Freveln  höre,  an  denen  er,  dem  die  Sorge  für  alle 
obUege,  mitzutragen  habe^.  Er  gab  sich  als  der  Hort  des  kirch- 
lichen Rechts:  dem  Erzbischof  Hermann  von  Köln,  dem  seine 
Diözesanen  den  Beinamen  des  Frommen  gaben,  und  den  ein  urteils- 
fähiger Zeitgenosse  als  einen  überaus  heiligen  Mann  charakterisiert^, 
erteilte  er  ernste  Ermahnungen  zu  gewissenhafter  Amtsführung, 
nicht  ohne  eine  strenge  Rüge  darüber,  daß  er  die  Gabe  des  heiligen 
Geistes,  als  wäre  sie  ein  irdisches  Gut,,  einem  Mann  übertragen 
habe,  dem  er  sie  nicht  übertragen  durfte*:  er  hatte  Hilduin  zum 
Bischof  von  Lüttich  geweiht,  den  Karl  HI.,  nachdem  er  ihn  zuerst 
ernannt,  dann  wieder  hatte  fallen  lassen^. 

So  blieb  es  auch  später:  mochten  die  Päpste  so  machtlos  oder 
so  verworfen  sein  als  möglich,  die  Anschauungen  Nikolaus'  I.  herrsch- 
ten an  der  Kurie.  Man  konnte  kein  päpstUches  Schreiben,  das 
nach  Deutschland  kam,  lesen,  ohne  daß  man  in  ihm  gewichtige 
Äußerungen  über  die  Macht,  die  Rechte,  die  Pflichten  des  aposto- 
lischen Stuhles  fand^.  Das  waren  Worte,  denen  keine  Taten  mehr 
entsprachen;  aber  es  waren  Worte,  welche  große  Gedanken  lebendig 
erhielten. 

Man  kann  nicht  sagen,  daß  die  römischen  Ansprüche  diesseits 
der  Alpen  auf  prinzipiellen  Widerstand  stießen.  Niemand  täuschte 
sich  über  die  Machtlosigkeit  der  Päpste.  Flodoard  hat  Johann  XI. 
charakterisiert  als  einen  Mann,  dem  ebenso  die  Macht  als  der 
flirstKche  Glanz  entrissen  sei '.  Es  fehlte  nicht  an  Unzufrieden- 
heit mit  einzelnen  Päpsten  und  manchen  päpstlichen  Maßregeln. 
Derselbe  Flodoard  verhehlte  seinen  Abscheu  vor  der  durch  Stephan  VI. 
Yollzogenen  Leichenschändung  nicht  im  mindesten  ^.    In  der  schärf- 


1  CT.  I  S.  620;  s.  o.  S.  13. 

^  In  dem  S.  207  Anm.  9  citierten  Schreiben. 

^  Regln,  contin.  z.  923  S.  157. 

*  J.W.  8564.  Man  kann  den  Wert  dieses  Tadels  beurteilen,  wenn 
man  sich  erinnert,  daß  Johann  einen  fünfjährigen  Knaben  als  EB.  v.  Rheims 
bestätigte,  Flod.  H.  Rem.  eccl.  IV,  20  S.  578. 

5  Richer  bist.  1,22  u.  25  S.  24  u.  26;  vgl.  oben  S.  19. 

6  Vgl.  z.  B.  J.W.  8613,  3617,  3641,  8642  u.  a. 
'  Vit.  Roman,  pontif.  bei  Watterich  I  S.  669 : 

Vi  vacuus,  splendore  carens,  modo  sacra  ministrans. 
«  L.  c.  S.  655. 


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sten  Weise  tadelte  der  fuldische  Mönch,  der  Rudolfs  Annalen  fort- 
setzte, das  Verfahren  Johanns  VIII.  ^;  die  Wahl  Marins  trug  er 
kein  Bedenken  als  unkanonisch  zu  bezeichnend  Die  Bischöfe  der 
Diözesen  Trier  und  Rheims  erinnerten  sich  einem  Schreiben  Aga-- 
pets  gegenüber  auf  ihrer  Synode  zu  Mou^on  im  Jahre  948  an  den 
siebten  Kanon  der  dritten  Karthaginiensischen  Synode  und  ver- 
weigerten demgemäß  dem  Papste  den  Gehorsam  ^.  Aber  das  waren 
vereinzelte  Fälle,  die  ohne  AVirkung  auf  die  Gesamtanschauung 
waren.  Ihr  galt  die  Stellung,  die  Born  in  der  Kirche  forderte,  als 
zweifelloses  Recht.  Man  sieht  es  aus  Regino:  niemand  wird  ihm, 
einem  der  gelehrtesten  Kenner  des  Kirchenrechts  und  einem  der 
ersten  Männer,  die  eine  Darstellung  der  Weltgeschichte  wagten, 
ein  anderes  als  ein  ruhiges  und  umsichtiges  Urteil  zutrauen.  Aber 
indem  er  den  Streit  Lothars  II.  mit  den  Päpsten  erzählt,  tadelt 
er  die  Erzbischöfe  von  Köln  und  Trier  als  Toren,  da  sie  wähnten, 
den  Stuhl  des  h.  Petrus  täuschen  zu  können,  während  es  doch  un- 
möglich sei,  daß  je  ein  Papst  täusche  oder  irre^.  Die  ganze 
Kirche,  sagt  er  ein  anderes  Mal,  verehre  Rom  um  der  beiden 
Apostelfürsten  willen  in  sonderlicher  Weise;  er,  der  Geschichts- 
kundige  erinnert  sich  dabei  an  die  Größe  des  heidnischen  Rom^: 
man  sieht,  daß  auch  jetzt  noch  die  Tatsache,  daß  Rom  einstmals 
Sitz  der  Weltherrschaft  gewesen  war,  nicht  ganz  ohne  Wirkung 
bheb,  sie  beherrschte  die  Vorstellung.  Dasselbe  Urteil  wie  bei  dem 
Abte  von  Prüm  begegnet  man  bei  dem  namenlosen  Kanonikus  von 
St.  Victor  in  Xanten,  dem  wir  die  Jahrbücher  dieses  Klosters  ver- 
danken. Er  betrachtete  es  als  frevelhafte  Vermessenheit,  wenn  ein 
Erzbischof  glaube,  den  gleichen  Rang  in  der  Kirche  einzunehmen 
wie  der  römische  Papst:  aus  einem  solchen  rede  der  Geist  des 
Abfalls,  der  sich  dem  Höchsten  gleichstellen  wolle  ^. 

Diese  Überzeugungen  haben  sich  nicht  geändert,  während  das 
Papsttum  immer  tiefer  sank  und  die  Macht  Deutschlands  sich  immer 
glänzender  erhob.  Wenn  irgend  ein  Mann  schonungslos  über  die 
Päpste  geurteilt  hat,  so  war  es  Liudprand  von  Cremona.  Aber  der 
im  Amte  befindliche  Papst  galt  ihm  unweigerlich  als  der  oberste 


1  Ann.  Fuld.  z.  878  S.  91.  ^  Ib.  z.  882  S.  99. 

*  Ann.  Fl  od.  z.  948  S.  395.  Sie  eitleren  c.  19  des  cod.  eccl.  Afric, 
der  aus  der  angefülirten  Synode  stammt;  er  bestimmt:  Quisquis  episcoporum 
accusatur  ad  primatem  provinciae  ipsius  causam  deferat  accusator  (Bruns, 
Canon,  ap.  et  concil.  I  S.  123). 

*  Chron.  z.  865  S.  83.     Die  Chronik  ist  906—908  geschrieben. 

5  Ib.  z.  842  S.  75.  «  Ann.  Xant.  z.  865  S.  281. 


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Bischof  und  der  allgemeine  Vater  ^,  als  der  Vikar  des  heiligen 
Petrus  oder  der  heiligen  Apostel",  und  wenn  irgend  ein  Mann 
das  bewundert  hat,  was  die  sächsischen  Könige  taten,  so  war  es 
Thietmar  von  Merseburg.  In  einem  Fall  aber  erinnerte  auch  er 
sich,  daß  der  Geschichtschreiber  das  Recht  hat,  seine  Helden  zu 
beurteilen :  als  er  die  Absetzung  Benedikts  V.  durch  Otto  I.  erzählt. 
Er  bezweifelt  das  Recht  des  Königs:  denn  niemand  als  Gott  könne 
den  Papst  richten :  in  Christo  sei  dieser  mächtiger  als  der  Kaiser^ 
Was  der  Merseburger  Bischof  sagte,  dasselbe  dachte  die  Mainzer 
Synode  unter  Erzbischof  Friedrich,  wenn  sie  die  beiden  Würden  so 
ordnete,  daß  „der  Herr  Papst"  an  die  erste,  „unser  König"  an  die 
zweite  Stelle  trat*.  Hrotsuith  von  Gandersheim  sprach  also  schwer- 
lich etwas  anderes  aus  als  die  allgemeine  Überzeugung,  indem  sie 
den  Grafen  Liudolf  zum  Papste  sagen  läßt,  daß  er  als  Haupt  der 
Kirche  auf  dem  ganzen  Erdkreis  herrsche^. 

Fast  wunderbar  ist '  diese  unerschütterhche  Ehrfurcht  vor  einer 
Institution,  die  nichts  mehr  wirkte.  Man  kann  sie  nur  erklären 
aus  der  geistigen  Gebundenheit,  mit  der  die  germanische  Welt  der 
Größe  des  Altertums  gegenüberstand.  Aber  sie  war  folgenreich: 
sie  erhielt  dem  Papsttum  seine  Zukunft.  Denn  sie  verhütete,  daß, 
während  die  deutsche  Kirche  tatsächlich  in  nationaler  Abgeschlosen- 
heit  lebte  und  arbeitete,  auch  nur  der  Gedanke  entstand,  dieselbe 
als  Sonderkirche  zu  konstituieren.  So  gesunken  das  Papsttum  war, 
der  Verkehr  mit  Rom  erlitt  kaum  eine  Unterbrechung:  in  ihm  aber 
kam  die  prinzipielle  Anerkennung  der  päpstHchen  Rechte  zur  Aus- 
sage. Die  deutschen  Erzbischöfe  haben,  wie  es  scheint,  regelmäßig 
das  PaUium  von  Rom  erbeten  und  erhalten^;  wie  es  die  Sitte  er- 
heischte, legten  sie  dabei  ihr  Glaubensbekenntnis  zum  Beweis  ihrer 
Rechtgläubigkeit  dem  Papste  vor ':  er  war  der  Richter  des  Glaubens. 
Er  war  auch  der  Hüter  des  Rechts:  wollte  ein  Kloster  seine  Be- 
sitzungen und  Privilegien  sichern,  so  ließ  es  sie  von  ihm  bestätigen^; 


1  Gest.  Ott.  1  S.  124  u.  ö. 

2  Ib.  6  S.  126;  Antap.  U,  48  S.  46.  ^  Chron.  II,  18  S.  752. 

■*  JafFe,  Bibl.  III  S.  345:  Es  sollten  regelmäßig  10  Messen  gelesen  werden 
pro  statu  ac  incolumitate  dömni  papae  omnisque  gradus  ecclesiastici;  ac 
postea  10  pro  sospitate  regia  nostri,  cunctorum  atiam  regni  sui  primatum; 

s  Primord.  Gandersh.  v.  142  S.  233. 

«  Hermann  v.  Köln  890  J.W.  3457;  Hatto  I.  v.  Mainz  891  Nr.  3477; 
Adaldag  v.  Hamburg  c.  936  Nr.  3612;  Bruno  v.  Köln  954  Nr.  3658. 

'  Brun  V.  Köln,  Vit.  Brun.  26  S.  27 ;  Friedrich  v.  Mainz,  Brief  Leos  VII. 
J.W.  3613;  Piligrim  v.  Passau,  Brief  an  Bened. 

*  Es  ist  überflüssig  hierfür  Belege  im  einzelnen  anzuführen.  Nur  bei- 
spielsweise mag  erwähnt  werden,  daß  Fulda  seine  Privilegien  von  Stephan  V 


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wer  sich  in  dem  eigenen  Recht  verletzt  fühlte,  suchte  Stütze  und 
Hilfe  in  ßom-'^;  eine  kirchliche  Stiftung  schien  dann  am  besten  ge- 
wahrt, Avenn  sie  dem  päpstlichen  Schutz  übergeben  wurde".  Daß 
dem  römischen  Bischof  die  oberste  Entscheidung  in  Fragen  der 
kirchlichen  Verwaltung  zukam,  war  unbestritten  und  unbezweifelt: 
die  Synoden  verschmähten  es  nicht,  das  Gewicht  ihrer  Beschlüsse 
dadurch  zu  erhöhen,  daß  sie  sie  unter  die  päpstliche  Autorität 
stellten^;  das  letzte  Urteil  bei  zweifelhaften  Bischofswahlen  überließ 
man  bereitwillig  dem  Papst*;  man  trieb  Missionsarbeit,  ohne  von 
ihm  autorisiert  zu  sein;  aber  für  die  Gründung  und  Abgrenzung 
neuer  Bistümer  hielt  man  seine  Zustimmung  für  notwendig  ^  Eben- 
so wurde  willig  anerkannt,  daß  ihm  die  Befugnis  eigene,  von  der 
Beobachtung  des  herrschenden  Rechts  zu  entbinden:  als  Liutbert 
von  Mainz  über  eine  alteingewurzelte  Einrichtung  der  deutschen 
Kirche  bedenklich  wur^e,  da  sie  von  der  sonst  herrschenden  Ord- 
nung abwich,  ließ  er  sich  vom  Papste  die  Erlaubnis  erteilen,  sie  fest- 
zuhalten''.    Es  ist  fast  selbstverständlich,   daß  die  Bischöfe  sich  in 


a.  891  Nr.  3466,  Benedikt  IV.  a.  901  Nr.  3529,  Johann  X.  a.  917  Nr.  3558, 
Leo  Vn.  a.  936  Nl-.  3596,-  Marin  IL  a.  943  Nr.  3622,  Agapet  IL  a.  946  Nr.  3633 
bestätigen  ließ,  also  im  Durchschnitt  in  jedem  Jahrzehnt  einmal. 

^  Vgl.  die  Appellation  Egilmars  v.  Osnabrück  in  seinem  Zehntstreit 
mit  den  Klöstern  Corvey  u.  Herford.  Er  schreibt:  Vestrae  pietatis  iura, 
quae  penes  Deum  sunt  manifesta,  deposcimus,  ut  nos  .  .  fulcire  et  adiuvare 
dignemini,  Erhard,  Reg.  Westf.  I  ÜB.  S.  35  Nr.  41. 

-  Über  die  Entstehung  des  päpstlichen  Schutzes  als  Uechtsinstitut  s. 
Blumenstock,  D.  päpstl.  Schutz  im  MA.,  Innsbr.  1890.  Hier  mag  daran 
erinnert  werden,  daß  die  ersten  päpstlicben  Schutzbriefe  für  englische 
Klöster  ausgestellt  wurden,  c.  701  für  Malmesbury  J,"W".  2140,  c.  801  für 
Abdingdon  J.W.  2508,  vgl.  Blumenstock  S.  31  f.  In  Frankreich  erhielt  den 
ersten  Schutzbf  das  Kl.  Moutierender  von  Hadrian  IL  867—872  J.W.  2949. 
In  Deutschland  gehörte  das  erste  Schutzprivilegium  dem  Bistum  Hildesheim 
und  dem  Kloster  Corvey.  Es  ist  von  Stephan  V.  887  erlassen,  ÜB.  d.  H. 
Hildesh.  I  S.  14  Nr.  16.  Es  folgen  St.  Ursula  in  Köln  931—36  J.W.  3594; 
Magdeburg  941,  Dipl.  I  S.  123  Nr.  37;  Gandersheim  948  LW.  3642  u.  3721. 

^  Die  Beschlüsse  von  Ingelheim  (948)  werden  auctorante  et  •  confir- 
mante  legato  apostolico  gefaßt,  C.I.  I  S.  14  Nr.  6.' 

*  Die  Hohenaltheimer  Synode  lud  Richwin  von  Straßburg,  den  Nach- 
folger des  913  erschlagenen  Otbert  (Cont.  Regin.  S.  155),  vor  eine  Synode 
zu  Mainz  und  bedrohte  ihn  im  Falle  der  Renitenz  mit  Suspension,  donec 
Romam  veniens  coram  domno  papa  et  s.  ecclesia  reddat  rationem,  c.  29 
S.  625.  "  S.  0.  S.  103f.,  115  ff. 

«  Er  ließ  sich  von  Stephan  V.  die  Erlaubnis  zur  Beibehaltung  der 
Chorbischöfe  in  der  Mainzer  Diözese  erteilen,  J.W.  3443, 

Hauck,  Kirchengeschichte.    IIl.  !■* 


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den  manchfachsten  Disziplinarfällen  um  Bescheid  nach  Rom  wandten. 
Das  geschah  nicht  nur  bei  schwierigen  Fragen,  deren  Entscheidung 
allgemeineres  Interesse  hatte  ^,  sondern  auch  bei  Kleinigkeiten,  wie 
etwa  bei  der  Frage,  ob  einem  Kleriker,  der  einen  Finger  an  der 
linken  Hand  verloren  hatte,  die  Priesterweihe  dürfe  erteilt  werden  -. 
Für  das  schwierige  Kapitel  der  Eheangelegenheiten  blieb  Rom  nicht 
minder  die  höchste  Instanz  ^.  Trat  vollends  ein  neues  Problem  den 
Bischöfen  entgegen,  so  versuchten  sie  nicht,  nach  eigenem  Ermessen 
Stellung  zu  nehmen,  sie  ließen  sie  sich  von  dem  Papste  anweisen: 
als  man  zum  erstenmal  in  Deutschland  es  drückend  empfand,  daß 
eine  zahlreiche  Judenschaft  in  den  christlichen  Städten  sich  heimisch 
gemacht  hatte,  legte  Friedrich  von  Mainz  die  Frage,  wie  er  sich 
zu  verhalten  habe,  Leo  VII.  zur  Entscheidung  vor^  Daß  man  in 
Rom  sichere  Kenntnis  des  kirchlichen  Altertums  besitze  und  des- 
halb alle  Zweifel  lösen  könne,  erschien  den  Deutschen  als  aus- 
gemachte Sache:  Liutbert  von  Mainz  suchte  dort  Belehrung  über 
die  Zahl  der  nicänischen  Kanones^ 

Der  manchfache  Verkehr,  der  zwischen  den  Leitern  der  deut- 
schen Kirche  und  der  Km-ie  stattfand,  machi  es  verständlich,  daß 
die  Stellung  eines  päpsthchen  Vikars  den  deutschen  Erzbischöfen 
erstrebenswert  erschien.  Wir  erinnern  uns,  daß  Leo  VII.  die  einst 
von  Bonifatius  besessene  Würde  Friedrich  von  Mainz  übertrugt; 
auch  seine  Nachfolger  erhielten  die  Legatengewalt  in  Germanien 
und  Galhen'.  Aber  hier  wirkte  nun  die  tatsächliche  Schwäche 
des  Papsttums.  Jene  Würde  gewährte  ihren  Trägern  keine  wirk- 
liche Macht.  So  bedeutend  die  Stellung  war,  die  Friedrich  und 
Wilhelm  unter  den  deutschen  Bischöfen  einnahmen,  so  verdankten 


^  Liutbert  von  Mainz  suchte  Belehrung  über  das  Verfahren  bei  fahr- 
lässiger Tötung,  J.W.  3443.  Bemerkenswert  ist,  daß  sich  der  Papst  dabei 
gegen  die  Beweisführung  durch  Gottesurteil  ausspricht.  Hermann  von  Köln 
berichtet  über  einen  Brudermord  (ib.  3556). 

2  Ib.  3447.  Man  kann  es  dem  Papste  kaum  verargen,  daß  er  der 
sollertia  magis  super  hoc  sollicita  des  Bischofs  von  Metz  in  beinahe  unge- 
duldigem Tone  Antwort  gibt. 

^  Ib.  3557.  4  Ib.  3613. 

^  Stephan  V.  erwiderte,  er  habe  keinen  Zweifel  daran,  daß  die  nicä- 
nische  Synode  gemäß  der  Zahl  der  70  Jünger  70  Canones  erlassen  habe; 
man  besitze  aber  in  Rom  nur  20;  quo  neglectu  reliqua  defecerint,  ambiguum 
est.  Ev  beruft  sich  auf  den  gefälschten  Brief  des  Mhanasius  an  den  Papst 
Marcus,  Decr.  Ps.  Isid.  ed.  Hinschius  S.  452. 

8  S.  0.  S.  37. 

'  Wilhelm  durch  Agapet  IL,  ep.  Mogun.  17  S.  345;  Willigis  durch 
Benedikt  VIL,  J.W.  3784;  vgl.  ep.  Mogun.  20  S.  351. 


—     211     — 

sie  dieselbe  doch  nur  ihrer  Person  und  nicht  ihrem  Amt  als 
apostolische  Vikare. 

Das  charakterisiert  die  Gesamtlage.  Das  Verhältnis  der  deut- 
schen Kirche  zu  Rom  im  beginnenden  zehnten  Jahrhundert  ist 
nicht  mit  dem  der  fränkischen  Kirche  zu  den  Päpsten  im  Anfang 
des  siebten  Jahrhunderts  zu  vergleichen.  Rückschritte  führen  nie- 
mals auf  denselben  Punkt  zurück.  Denn  damals  hatten  die  Be- 
ziehungen zu  Rom  tatsächlich  aufgehört,  jetzt  bestanden  sie  fort. 
Aber  wenn  diese  Fortdauer  auch  für  die  Zukunft  ungemein  Avichtig 
war,  für  die  Gegenwart  hatte  sie  geringen  Wert.  Sie  bedeutete 
nur,  daß  das  Räderwerk  der  Geschäfte  in  der  herkömmhchen 
Weise  ablief.  Trotz  des  Geschäftsverkehrs  aber  fehlte  die  Interessen- 
gemeinschaft. So  hatte  deim  auch  der  ununterbrochene  Verkehr 
mit  Rom  nicht  verhindert,  daß  die  deutsche  Kirche  zu  einer  Na- 
tionalkirche wurde.  Die  Frage  für  die  Zukunft  war,  ob  sie  diesen 
Charakter  bewahren  würde,  oder  ob  die  noch  vorhandene  lose  Ver- 
bindung mit  Rom  neue  Kraft  gewinnen  sollte. 

Die  Entscheidung  ist  durch  die  Entwickelung  der  staathcheu 
Verhältnisse  herbeigeführt  worden.  Durch  die  Erneuerung  der 
politischen  Beziehungen  Deutschlands  zu  Italien  und  zu  Rom  wurde 
den  kirchlichen  Beziehungen  neues  Leben  eingehaucht. 

Seit  dem  Tode  Kaiser  Arnulfs  hatten  die  deutschen  Fürsten 
Italien  aus  dem  Auge  verloren.  Unter  Ludwig  IV.  und  Konrad  I. 
fehlte  die  Macht,  in  die  Verhältnisse  jenseits  der  Alpen  einzugreifen, 
miter  Heinrich  I.  der  Wille.  Seine  konsequente  Beschränkung  auf 
erreichbare  Ziele,  seine  Scheu  den  vertrauten  Boden  zu  verlassen, 
mußten  ihn  von  Italien  ferne  halten.  SchweHich  ist  ihm  je  der 
Gedanke  gekommen  nach  Rom  zu  ziehen:  um  als  Pilger  dort  zu 
erscheinen,  fehlte  ihm  die  Devotion;  sollte  er  von  der  Kaiserkrone 
geträumt  haben?  Man  muß  es  bezweifeln;  für  seinen  verständigen 
Sinn  gab  es  in  Rom  keine  Erfolge  zu  eriringen^.     Überhaupt:  in- 


1  Widukinds  Notiz,  daß  Heinrich  nach  Rom  habe  ziehen  wollen,  I,  40 
S.  34,  halte  ich  auch  nach  dem,  was  Waitz  (Heinrich  S.  167  ff.)  zu  ihrer 
Verteidigung  gesagt  hat,  für  sehr  unwahrscheinlich.  "Widukind  schrieb 
dreißig  Jahre  nach  dem  Tode  Heinrichs.  Angaben  über  nicht  ausgeführte 
Absichten,  die  durch  einen  so  langen  Zeitraum  von  dem  Moment  getrennt 
sind,  in  welchem  sie  gehegt  worden  sein  sollen,  gehören  zu  den  unsichersten 
Teilen  der  Überlieferung.  In  diesem  Falle  widerspricht  die  angebliche  Ab- 
sicht allem,  was  wir  über  den  Charakter  und  das  Verhalten  des  Königs 
wissen;  sie  ist  dagegen  leicht  verständlich  als  Bestandteil  der  ottonischen 
Mythenbildung.  So  scheint  sie  auch  Maurenbrecher  betrachtet  zu  haben 
(s.  Histor.  Zeitschr.  V  S.  150). 

14* 


—     212     — 

dem  der  Schwerpunkt  Deutschlands  sich  nach  dem  Norden  ver- 
schob, rückte  Italien  Deutschland  ferner  als  bisher.  Auch  Otto  I. 
hat,  so  wenig  er  sonst  die  pohtische  Zurückhaltung  seines  Vaters 
kannte,  ItaHen  mehr  als  ein  Jahrzehnt  lang  sich  selbst  überlassen. 
Dort  schien  sich  nach  und  nach  eine  konstante  Macht  heraus- 
zubilden. Seit  926  behauptete  sich  Hugo  von  der  Provence  hn 
Besitz  der  nördhchen  Hälfte  der  Halbinsel^.  Die  Erneuerung  des 
lombardischen  Königreichs,  die  Vereinigung  des  mittleren  und  oberen 
Italiens  zu  einem  Staatswesen  schien  sich  anzubahnen".  Es  ist 
begreiflich,  daß  Hugo  danach  strebte,  auch  Rom  seiner  Herrschaft 
zu  unterwerfen^.  Allein  das  mißlang  ihm.  An  sich"  war  es  nun 
freilich  für  die  Sicherheit  der  italienischen  Verhältnisse  ohne  viel 
Belang,  daß  er  mit  seinen  Absichten  auf  Born  scheiterte;  denn 
Bom  nahm  in  Itahen  eine  Sonderstellung  ein:  die  ehemahge  Haupt- 
stadt der  Welt  konnte  nicht  nur  Hauptstadt  des  lombardischen 
Königreichs  werden,  das  letztere  aber  war  lebensfähig  ohne  Bom. 
Allein  die  Art,  wie  Hugo  Bom  in  dem  Moment  verlor,  in  dem  er 
es  in  Besitz  nahm,  zeigt  recht  deutlich,  wo  der  schwache  Punkt 
seiner  Herrschaft  lag:  keineswegs  nur  in  der  Schwierigkeit  der 
Verhältnisse,  sondern  mindesten^  ebensosehr  in  der  Person  des 
Königs. 

Die  Aussicht  auf  die  Herrschaft  über  Bom  wm'de  Hugo  durch 
den  Tod  seines  Halbbruders  Guido  eröffnet^.  Dieser  war  Mark- 
graf von  Tuscien;  zugleich  besaß  er,  als  Gemahl  Marozias,  den 
Prinzipat  in  der  Stadt.  Als  er  im  Jahre  931  starb  ^,  trug  Marozia, 
im  Ehrgeiz  Königin  zu  sein,  ihre  Hand  und.  damit  den  Besitz  von 
Bom  Hugo  an.  Wie  hätte  er  diese  Erweiterung  seiner  Macht 
ablehnen  sollen? 

Schon  damals  leistete  da&  Grabmal  Hadrians  den  Dienst  einer 
die  Stadt  beherrschenden  Citadelle.  Der  riesige  Turm  muß  alle 
anderen  Bauten  ringsum  mächtig  überragt  haben;  das  Volk  nannte 
in  übertriebener  Bewunderung  die  auf  der  Spitze  des  Monuments 
errichtete  Kapelle  ecclesia  s.  AngeH  usque  ad  coelos.  Dort  nahmen 
Hugo  und  Marozia  ihren  Sitz.  Marozia  hatte  einen  Sohn  namens 
Alberich.  Der  trotzige  Jünghng  sollte  dem  Gemahl  seiner  Mutter 
den  Dienst  eines  Pagen  leisten.    Er  tat  es  widerwilhg  mid  mit  ab- 


1  Flod.  ann.  z.  d.  J.  S.  376.  -  Liudpr.  Antap.  III,  16  ff.  S.  61  f. 

3  Ders.  III,  43  ff.  S.  73;  Flod.  ann.  z.  933  S.  381;  936  S.  383;  942  S.  389. 

*  Das  Folgende  nach  Liudprand  a.  a.  0.  und  Bened.  ehr.  32  Scr.  III 
S.  715;  vgl.  W.  Sickel  in  den  Mtt.  d.  Inst.  f.  osterr.  GF.  XXIII  S.  50  ff. 

^  Nicht  lange  nach  dem  Amtsantritt  Johanns  XL,  der  in  den  März 
931  fiel. 


—     213     — 

sichtlichem  Ungeschick.  Darüber  brauste  der  Zorn  des  Königs 
auf:  er  versetzte  seinem  Stiefsohn  einen  Schlag  ins  Gesicht.  Das 
war  zu  viel  für  Alberich:  er  stürmte  hinaus  und  rief  das  Volk  zur 
Rache  auf  für  die  ihm,  dem  Römer,  durch  einen  Fremden  ange- 
tane Schmach.  Seine  Worte  zündeten :  man  wählte  ihn  zum  Führer 
und  stürmte  gegen  das  Kastell.  König  Hugo  war  gewalttätig  und 
keck;  aber  im  AugenbHck  der  Entscheidung  fehlte  ihm  der  kühle 
Mut,  der  beharrt  auf  die  Gefahr  hin  unterzugehen:  noch  ehe  das 
Kastell  erstiegen  war,  gab  er  die  Hoffnung  auf,  es  zu  behaupten. 
Von  jähem  Schrecken  ergriffen,  hatte  er  nur  den  einen  Gedanken, 
wie  er  sich  zu  den  Seinen,  die  vor  der  Stadt  lagerten,  retten  könne. 
Die  Mauer  der  Leostadt  reichte  bis  an  den  Turm;  er  ließ  sich  an 
einem  Strick  über  die  Zinne  auf  sie  herab;  von  ihr  aus  gewann 
er  das  Freie,  Mit  seiner  Flucht  hatte  er"  Rom  verloren.  Alberich 
verstand  die  Gewalt  festzuhalten,  die  er  in  einem  Augenblick  popu- 
lärer Erregung  erlangt  hatte  •^. 

So,  wie  er  sich  hier,  bewies,  war  König  Hugo.  Er  hatte  die 
Anlage  zu  politischer  Größe;  aber  in  der  rohen  Leidenschafthch- 
keit  seines  Wesens  kreuzte  er  selbst  seine  Pläne  und  in  dem  un- 
vermittelt raschen  Umschlag  seiner  Stimmungen  gab  er  die  Partie 
verloren,  ehe  sie  verloren  war.  Sein  richtiges  Urteil  zeigte  sieh  in 
allen  Verhältnissen.  Mit  großer  Gewandtheit  wußte  er  lange  Zeit 
die  Einmischung  der  fremden  Mächte  in  die  italienischen  Angelegen- 
heiten zu  verhindern:  den  gefährlichsten  Rivalen,  Rudolf  IL  von 
Burgund,  vermochte  er  i.  J.  933  zur  ausdrückhchen  Anerkennung 
seiner  Herrschaft  auf  ItaHen^;  als  kurze  Zeit  danach  Herzog 
Arnulf  von  Baiern  versuchte,  jenseits  der  Alpen  festen  Fuß  zu 
fassen,  schlug  er  ihn  mit  überlegener  Macht  zurück^.  Mit  Hein- 
rich I.  hatte  er  schon  vorher  Beziehungen  angeknüpft*:  er  wußte, 
daß  er  von  ihm  nichts  zu  fürchten  habe.  Selbst  den  griechischen 
Kaiser  zog  er  in  seine  Berechnungen  ein:  er  vermählte  seine  Tochter 
mit  Romanus,  dem  Sohne  des  Kaisers  Konstantin  Porphyrogenitus  ^. 
Es  liegt  etwas  Bewunderungswürdiges  in  dieser  nach  allen  Seiten 
hin  wachsamen  Umsicht:  sie  verheh  der  an  sich  gänzlich  unsicheren 
Herrschaft  Hugos  unerwartete  Dauer.  Aber  sie  reichte  schließlich 
doch  nicht  aus,   um  sie  zu  erhalten :    Hugo    selbst    untergrub   die 


1  Nach  Benedikt  v.  St.  Andr.  war  der  Grund  zu  Alberichs  Erhebung 
die  Absicht  Hugos,  ihn  blenden  zu  lassen.  Die  Nachricht  ist  eine  Dublette 
zu  der  unten  S.  214  erwähnten  Erzählung  Liudprands.  Dadurch  wird,  die 
Glaubwürdigkeit  beider  erschüttert.  ^  Liudpr.  Antap.  111,48  S.  76. 

3  I.  J.  934  (s.  Riezler,  G.  B.'s  I  S.  335),  Liudpr.  UI,  49—51  S.  76. 

*  Ib.  111,21  S.  62.  5  Ib.  V,  14  S.  106;  20  S.  110. 


_     214     — 

Fundamente  seines  Eegiments.  Durch  seine  bodenlose  Unsittlich- 
keit  machte  er  sich  überall  einen  üblen  Namen  ^;  die  Begünstigung 
seiner  burgundischen  Landsleute  stieß  die  Italiener  zurück^;  die 
vor  keinem  Verbrechen  zurückscheuende  Energie,  mit  der  er  alle 
Männer  beseitigte,  die  seiner  Henschaft  gefährhch  werden  konnten, 
drängte  die  Gefährdeten  zum  Anschluß  an  die  Fremden. 

Dadurch  wurde  auch  Otto  der  Weg  nach  Italien  gebahnt.  Zu 
den  von  Hugo  gehaßten  Männern  gehörten  die  Sölme  des  Mark- 
grafen Adalbert  von  Ivrea,  Anskar  und  Berengar.  Dem  ersteren 
übertrug  Hugo  die  Mark  von  Spoleto  und  Camerino,  Heß  ihn  aber 
im  Jahre  940  ermorden^.  Der  letztere  hatte  die  Markgrafschaft 
seines  Vaters,  Ivrea,  im  Besitz;  durch  seine  Gemahlin  war  er  dem 
Könige  nahe  verwandt.  Aber  dieser  traute  seiner  Treue  nicht. 
Wenn  Liudprand  zu  glauben  ist,  gedachte  er,  um  ihn  unschädlich 
zu  machen,  ihn  blenden  zu  lassen,  wurde  aber  der  Plan  durch 
seinen  eigenen  Sohn  verraten.  Wie  immer,  Berengar  wurde  die 
ihm  drohende  Gefahr  kund:  es  gelang  ihm  zu  entkommen.  Er 
suchte  und  fand  Sicherheit  bei  Herzog  Hermann  von  Schwaben*. 
Das  war  im  Jahr  941. 

ßerengars  Flucht  ist  der  Punkt,  an  welchen  die  Neubildung 
des  Verhältnisses  Deutschlands  zu  Italien  anknüpft.  Eines  tritt 
dabei  klar  hervor:  man  suchte  am  deutschen  Hof  keineswegs 
italienische  Eroberungen.  Von  Herzog  Hermann  wurde  Berengar 
wohlwollend  aufgenommen;  auf  seine  Unterstützung  konnte  er  sich 
Hofiftiungen  macheu,  wie  denn  die  süddeutschen  Stämme  und  ihre 
Führer  stets  zu  dem  Versuch  geneigt  waren,  die  deutsche  Macht 
über  den  Südabhang  der  Alpen  hin  auszudehnen.  Aber  Ottos 
Stellung  war  eine  andere.  Obgleich  ihn  die  deutschen  Verhältnisse 
im  Jahr  941  au  der  Einmischung  in  die  italienischen  Angelegen- 
heiten nicht  gehindert  hätten,  hielt  er  sich  neutral.  Als  König 
Hugo  das  Ansinnen  an  ihn  stellte,  dem  geflüchteten  Gegner  Auf- 
nahme und  Unterstützung  zu  versagen,  lehnte  er  sein  Verlangen 
nicht  ohne  Stolz  ab^;  aber  auch  Berengar  täuschte  sich,  wenn  er 
hoffte,  Otto  Averde  ihm  durch  deutsche  Unterstützung  den  Rück- 
weg nach  Itahen  erschließen.     Er   aß   zwei  Jalu-e    lang  das  Brot 


1  Liudprand,  der  ihn  zu  günstig  beurteilt,  sagt  docl\:  Etsi  tot  virtu- 
tibus  clarebat,  mulierum  tarnen  illecebris  eas  fedabat  (III,  19  S.  62). 

-  Vgl.  ib.  lU,  45  S.  74. 

•'  Ib.  V,  4  ff.  S.  102  ff.  Über  diese  Vorgänge  s.  die  Bemerkungen  v. 
Rankes,  WG.  VI,  1  S.  181. 

^  Liudpr.  V,  lOff.  S.  105  f.     Über  das  Jahr  s.  Dümmler,  Otto  S.  113. 

5  Liudpr.  V,  13  S.  106. 


—     215     — 

des  Verbannten,  ohne  daß  von  dem  König  das  Geringste  zu  seinen 
Gunsten  geschah.  Als  er  endlich  den  Augenblick  für  gekommen 
erachtete,  um  den  Kampf  mit  Hugo  zu  eröffnen,  mußte  er  sich  fast 
wie  ein  Flüchtling  aus  Deutschland  wegstehlen.  Nur  von  etlichen 
schwäbischen  Rittern  begleitet,  brach  er  im  Frühjahr  945  durch 
den  Vintschgau  in  Itahen  ein.  Was  er  erwartet  hatte,  geschah: 
seine  schwache  Mannschaft  vermehrte  sich  rasch  durch  den  Zuzug 
der  italienischen  Großen,  die  dem  König  Hugo  die  Treue  brachen. 
Und  nun  wiederholte  sich  jener  Vorgang  in  der  Engelsburg:  ohne 
es  auf  einen  Entscheidungskampf  abkommen  zu  lassen,  gab  Hugo 
seine  Sache  verloren.  Berengar  aber  führte  durch  seine  wohl- 
berechnete Mäßigung  sein  Unternehmen  rasch  zu  Ende:  er  über- 
ließ Hugos  Sohn  Lothar  den  königüchen  Namen,  zufi.'ieden,  daß 
ihm  selbst  die  Macht  des  HeiTschers  zufiel.  Sogar  Hugo  offen  zu 
entthronen  vermied  er;  auch  er  behielt  den  königlichen  Titel  \  Der 
Friede  in  Italien  wurde  auf  dieser  Grundlage  wieder  hergestellt. 
Das  Glück  schien  dem  verwegenen  Prätendenten  treu  zu  bleiben. 
Hugos  Tod,  10.  April  947,  befreite  ihn  von  einem  gefährlichen 
Gegner  ^  Und  als  der  junge  König  Lothar  am  22.  November  950 
starb,  wurde  der  Platz  frei,  nach  dem  sein  Ehrgeiz  strebte.  So 
offenbar  war  der  Gewinn,  den  ihm  dieser  Todesfall  brachte,  daß 
alsbald  das  Gerücht  entstand,  er  habe  Lothar  vergiften  lassen^. 
Man  kann  kaum  wagen,  ihn  bestimmt  von  dem  Vorwurf,  den  das 
Volk  gegen  ihn  erhob,  freizusprechen.  Denn  das  Zeitalter  war 
schwanger  mit  Greueltaten;  doch  die  Schuld  oder  der  Verdacht, 
die  auf  ihm  lasteten,  hinderten  nicht,  daß  er  König  wurde.  Am 
15.  Dezember  950  hielten  die  Lombarden  im  Chor  von  St.  Michael 
zu  Pavia  Königswahl  und  erkoren  ihn,  der  bisher  den  Titel  seines 
Vaters  geführt  hatte,  zum  König  Itahens*. 

Otto  war  bis  dahin  aus  seiner  Zurückhaltung  nicht  heraus- 
getreten; er  hatte  die  entgegengesetzten  Ereignisse  der  Jahre  941 
und  945  geschehen  lassen.  Man  kann  nicht  sagen,  daß,  was  im 
Jahre  950  geschah,  ihn  nötigte,  sein  Verhalten  zu  ändern.  Denn 
indem  die  Lombarden  die  erledigte  Krone  Italiens  vergaben,  über- 


1  Liudpr,  V,26— 28  S.  113  fif.     Flod.  ann.  z.  945  S.  392. 

3  Ann.  Farf.  z.  947  Sei-.  XI  S.  588;  Catal.  reg.  Scr.  III  S.  216. 

^  Liudprand  betrachtet  Berengar  als  den  Mörder,  V,  10  S.  105,  Plodo- 
ard  erwähnt  mit  einem  ,ut  ferunt",  daß  der  junge  Sönig  vergiftet  worden 
sei,  z.  950  S.  400.  Dagegen  verzeichnet  die  Chronik  von  Novalese  nur  seinen 
Todestag,  V,  3  S.  64,  und  spricht  Hrotsuith  von  einer  schweren  Krankheit, 
die  ihn  hinraffte,  Gest.  Odd.  v.  467  f.  S.  217. 

*  Chron.  Noval.  V,4  S.  64  f.;  Ann.  Flod.  z.  950  S.  400;  cat.  reg.  S.  217. 


—     216     — 

schritten  sie  weder  ihre  eigenen  Rechte,  noch  verletzten  sie  fremde. 
Auch  Berengar  tat  nichts,  was  die  Feindsehgkeit  seiner  Nachbarn 
hervorrufen  mußte,  als  er  die  ihm  dargebotene  Krone  annahm  \ 
Gleichwohl  trat  jetzt  der  Moment  ein,  in  dem  Otto  seine  Politik 
änderte:  er  faßte  den  Plan  Italien  zu  erobern. 

Wenn  man  die  Entschlüsse  der  Menschen  nach  den  Folgen 
beurteilt,  die  sie  haben,  so  hat  Otto  d.  Gr.  keinen  wichtigeren  Ent- 
schluß gefaßt  als  diesen.  Er  hat  auf  die  Gestaltung  der  politischen 
und  der  kirchlichen  Verhältnisse  Deutschlands  und  Europas  den 
tiefsten  Einfluß  ausgeübt.  Es  ist  unverkennbar,  daß  seine  Folgen 
die  nationale  Entwickelung  Deutschlands  wie  Italiens  vielfach  ge- 
hemmt, in  mancher  Hinsicht  verhindert  haben.  Aber  das  Bedauern 
darüber  wird  aufgewogen  durch  die  Erinnerung  an  den  unschätz- 
baren Gewinn,  den  sie  der  Kulturentwicklung  Europas  brachten. 

Je  bedeutender  Ottos  Entschluß  war,  um  so  berechtigter  ist 
der  Wunsch,  em  klares  Urteil  über  seine  Motive  zu  gewinnen. 
Aber  unsere  Quellen  scheinen  uns  hier  im  Stich  zu  lassen.  Zwar 
wissen  sie  von  Gründen,  die  Otto  zu  dem  italienischen  Zug  be- 
wogen :  sie  nennen  den  Wunsch  nach  der  italienischen  Königskrone, 
die  Absicht    eine    mißhandelte  Fürstin    zu    befreien^.     Allein    der 


1  Es  ist  unwahrscheinlich,  daß  Berengar  während  seiner  Verbannung 
Otto  gegenüber  Verpflichtungen  übernahm,  die  er  durch  die  Annahme  der 
Krone  verletzte.  Dagegen  spricht  1;  der  Bericht  Liudprands,  der  nur  von 
ehrenvoller  Aufnahme,  aber  nichts  von  Verpflichtungen  weiß ;  2.  die  Königs- 
wahl in  Pavia:  es  ist  unmöglich,  daß,  wenn  Berengar  sich  Otto  zum  Lehns- 
mann ergeben  hatte,  die  Lombarden  nichts  davon  erfuhren;  ebenso  unmög- 
lich, daß  sie,  wenn  sie  es  erfuhren,  ihn  zum  König  wählten.  3.  die  Motive 
des  italienischen  Zugs;  denn  Otto  kam  nicht,  um  seinen  Lehnsmann  zur 
Anerkennung  seiner  Herrschaft  zu  zwingen,  sondern  um  Italien  zu  erobern. 
Dem  gegenüber  kommt  die  Notiz  Widukinds,  111,11  S.  63:  Licet  olim  regi 
subderetur,  nicht  in  Betracht.  Sie  gehört  zu  den  Übertreibungen  Widu- 
kinds, die  da  einzutreten  pflegen,  wo  es  sich  um  die  Größe  seiner  Helden 
handelt.  Aus  der  Tatsache,  daß  Berengar  sich  als  Flüchtling  in  Deutsch- 
land aufhielt,  macht  er  die  andere,  daß  er  sich  dem  König  zum  Lehns- 
mann ergab. 

"  Cont.  Regin.  z.  951  S.  164;  Hrots.  Gest.  Ott.  v.  588  ff.  S.  221;  vit.  I. 
'Mahth.  10  S.  578;  Widuk.  111,9  S.  62.  Ich  wage  es  von  der  herrschenden 
Anschauung,  die  besonders  Maurenbrecher  (Hist.  Zeitschr.  V  S.  111  ff.)  scharf- 
sinnig und  geistreich  begründet  hat,  abzuweichen.  Dabei  verkenne  ich 
nicht,  daß  der  Umstand,  daß  jene  aus  den  Quellen  nicht  direkt  bewiesen 
werden  kann,  keineswegs  gegen  sie  entscheidet.  Dagegen  scheint  mit  ent- 
scheidend, daß  das  Verhalten  Ottos  in  der  äusseren  und  speziell  in  der 
italienischen  Politik  jene  stramme  Konsequenz,  die  er  in  der  inneren  Politik 


—     217     — 

Zweifel  drängt  sich  auf,  ob  diese  persönlichen  Motive  gewichtig 
genug  waren,  einen  so  folgenreichen  Schritt  zu  erklären.  Muß  man 
nicht  vielmehi'  annehmen,  daß  der  deutsche  König,  als  er  die  Alpen 
überschritt,  sein  Auge  bereits  auf  die  Kaiserkrone  gerichtet  hatte? 
Muß  man  nicht  vermuten,  daß  ihn  der  Gedanke  der  Weltherrschaft 
erfüllte  und  hinriß?  Es  ist  unleugbar,  daß  manches  dafür  spricht. 
Aber  wenn  man  das-Für  und  Wider  vorsichtig  abwägt,  doch  nicht 
genug,  um  eine  solche  Annahme  als  sichere  Tatsache  betrachten 
zu  können.  Denn  Otto  hatte  bisher  durch  nichts  bewiesen,  daß 
schrankenlose  Herrschaft  sein  Ziel  sei;  er  hatte  Burgund  zu  einem 
Vasallenstaat  des'  deutschen  Reichs  gemacht:  aber  schon  Frank- 
reich gegenüber  hatte  er  sich  begnügt,  das  politische  Übergemcht 
Deutschlands  zu  sichern;  vollends  die  schwankende  Herrschaft 
Hugos  und  Lothars  in  Italien  hatte  von  ihm  nichts  zu  befürchten 
gehabt.  Und  doch  mußte  er  vor  allem  Italien  erobern,  wenn  er 
die  Welt  beherrschen  wollte;  denn  ohne  Rom  war  die  Weltherr- 
schaft undenkbar. 

Deshalb  ist  es  unmöglich  Ottos  Entschluß  aus  der  klar  er- 
faßten Richtung  auf  die  Weltherrschaft  abzuleiten.  Das  Ziel  war 
niedriger  aber  faßbarer:  Otto  war  kriegslustig  und  begierig  nach 
Eroberungen/;  niemals  konnte  er  der  Versuchung,  einen  kühnen 
Zug  zu  unternehmen,  der  großen  Lohn  verhieß,  widerstehen.  Mit 
voller  Energie  stürzte  er  sich  dann  auf  das  Begonnene,  war  zuletzt 
der  Erfolg  nicht  so  groß,  als  er  anfangs  gedacht,  so  verzichtete  er 
ohne  Kummer  auf  denselben:  das  Unternehmen  als  solches  be- 
schäftigte sein  Interesse.  Derselbe  Mann,  der  im  Jahre  940  die 
französischen  Vasallen  für  sich  in  Pflicht  nahm,  vermittelte  zwei 
Jahre  später  zwischen  ihnen  und  Ludwig  IV.  den  Frieden,  der  sie, 
als  wäre  nichts  geschehen,  dem  letzteren  unterwarft.  Es  liegt  ein 
Stück  Rittertum  in  der  Art  Ottos.  So  ist  er  auch  nach  Itahen 
gezogen:  es  reizte  ihn,  ein  Königreich  zu  erobern  und  eine  schöne 
Frau  zur  Gemahlin  zu  gewinnen. 

Ottos  kriegerische  Brautwerbung  hatte  raschen  und  glänzenden 
Erfolg.  Die  Königin,  die  zu  befreien  er  ausgezogen  war,  eilte, 
nachdem  sie  sich  selbst  ihre  Freiheit  gewonnen,  ihm  entgegen^. 
Berengar   verzichtete   darauf,   dem    deutschen   Heer    den  Weg   zu 


und  im  Verfahren  gegen  die  Slaven  bewies,  nicht  zeigt.    Auch  L.  v.  Ranke 
hält  sich  an  die  Oberlieferung  (WG.  VI,  2  S.  184  ff.). 

1  Widuk.  II,  35  S.  53. 

2  Flod.  ann.  z.  940  u.  942  S.  387  u.  889.     Dies  Schwanken  wiederholt, 
sich  944  u.  946  S.  391  u.  393. 

3  Cont.  Regln,  z.  951  S.  165.     Hrots.  v.  514  ff.  S.  219. 


—     218     — 

verlegen^:  ohne  eine  Schlacht  geschlagen  zu  haben,  eroberte  Otto 
das  lombardische  Reich.  Als  er  im  Winter  951—952  in  Pavia 
Hof  hielt,  erschienen  von  allen  Seiten  die  italienischen  Großen,  um 
ihm  zu  huldigen^;  wie  durch  einen  Zauberschlag  war  er  König 
ItaHens  geworden^. 

Wenn  man  die  Größe  dieses  Erfolges  erwägt,  so  ist  es  ver- 
ständlich, daß  er  für  den  glücklichen  Sieger  die  Aufforderung 
wurde,  nach  Größerem  zu  streben.  Die  Erobermig  der  Lombardei 
öffnete  den  Weg  nach  Rom.  Für  den  König  Italiens  schien  die 
Kaiserkrone  erreichbar.  Und  jetzt  faßte  Otto  wirklich  den  Ge- 
danken, sie  zu  erlangen.  Von  Pavia  sandte  er  die  Bischöfe  Fried- 
rich von  Mainz  und  Hartbert  von  Chur  nach  Rom,  um  einen  Rom- 
zug vorzubereiten*.  Zwar  sagen  die  Zeitgenossen  nicht,  daß  er 
vom  Papste  die  Kaiserkrone  forderte;  aber  niemand  zweifelt,  daß 
er  nach  Rom  ziehen  wollte,  um'  sie  zu  empfangen.  Allein  nun  trat 
eine  unerwartete  Wendung  ein.  Ottos  Boten  werden  mit  Papst 
Agapet  II.  verhandelt  haben.  Doch  lag  die  Entscheidung  nicht 
bei  ihm,  sondern  hei  Alberich:  und  er  versagte  dem  König  die 
Aufnahme  in  die  Stadt  ^.  Wie  die  Römer  König  Hugo  vertrieben 
hatten,  so  verschlossen  sie  seinem  unvergleichlich  mächtigeren  Nach- 
folger die  Thore.  Das  war  der  Augenbhck,  in  dem  Otto  beweisen 
mußte,  ob  die  Weltherrschaft  sein  Ziel  ^war  oder  nicht.  Er  hat 
sich  die  Abweisung  gefallen  lassen;  ohne  einen  Versuch,  seinen 
Willen  mit  Gewalt  durchzusetzen,  verließ  er  Italien.  Das  Ende 
des  so  glänzend  begonnenen  Unternehmens  war,  daß  Bereu  gar, 
nachdem  er  sich  zur  Unterwerfung  unter  die  deutsche  Oberherr- 
schaft  entschlossen   hatte,    als   König  Italiens    anerkannt   Avurde^: 


1  Hrots.  V.  624  flf.  S.  222.  ^  Ib.  v.  628  ff.  S.  222. 

'■^  In  einer  Urkunde  v.  10.  Okt.  951  nennt  er  sich  Dei  gratia  rex  Fran- 
corum  et  Langobardorum,  in  zwei  solchen  v.  15.  Okt.  951  u.  21.  Jan.  952 
rex  Francorum  et  Italicorum  (Dipl.  I  S.  218  ff.  Nr.  138  ff.). 

*  Ann.  Flod.  z.  952  S.  401 ;  Einsidl.  z.  953  Scr.  III  S.  142. 

5  Ann.  Flod.  1.  c. 

«  Regin.  cont.  z.  952  S.  165  f.  Widuk.  III,  10  f.  S.  63.  Aus  beiden  Be- 
richten erhellt,  daß  Herzog  Heinrich  dieser  Beilegung  der  ganzen  Angelegen- 
heit widerstrebte.  Sein  Widerspruch  wurde  offenbar  durch  die  Abtretung 
der  Marken  von  Verona  und  Aquileja  zum  Schweigen  gebracht.  Hrots.  v. 
696  ff.  S.  224  gibt  keinen  neuen  Zug;  denn  wenn  sie  berichtet,  daß  Otto 
Berengar  zu  milder  Regierung  ermahnte,  so  ist  es  doch  unmöglich,  darin 
eine  Klausel  des  Vertrages  zu  erblicken:  es  ist  lediglich  eine  Variation 
über  das  Thema  des  rex  pius  et  sapiens.  Ihre  Erzählung  ist  nur  insofern 
bemerkenswert,  als  sie  zeigt,    wie   man  in  Sachsen  den  Mißerfolg  Ottos  zu 


—     219     — 

ein  scheinbarer  Erfolg,  kaum  zu  unterscheiden  von  wirklichem 
Mißlingen. 

In  den  nächsten  Jahren  traten  die  itahenischen  Angelegen- 
heiten für  die  deutsche  Politik  vollends  in  den  Hintergrund:  der 
kaum  angenommene  Titel  eines  italienischen  Königs  verschwindet 
alsbald  wieder  aus  Ottos  Urkunden  ^  Von  dem  italienischen  Zug 
schien  nichts  zu  bleiben  als  eine  Erinnerung. 

Es  liegt  nahe  den  italienischen  Zug  Ottos  mit  dem  Eingreifen 
Pippins  in  die  itahenischen  Angelegenheiten  zu  vergleichen.  Beide 
Fürsten  gaben,  indem  sie  sich  entschlossen,  mit  einem  Heer  die 
Alpen  zu  überschreiten,  die  bisher  befolgte  nationale  Politik  auf. 
Aber  ihre  Motive  und  deshalb  auch  die  unmittelbaren  Folgen  waren 
sehr  verschieden.  Für  Pippin  war  die  Lage  der  römischen  Kirche 
entscheidend  gewesen;  für  Otto  kamen  die  kirchlichen  Verhältnisse 
nicht  in  Betracht.  Es  ist  deshalb  verständlich,  daß  die  kirchliche 
Lage  durch  seinen  Erfolg  oder  Mißerfolg  nicht  berührt  wurde. 
Obgleich  seit  951  die  Grenze  des  Reichs  nur  wenige  Tagemärsche 
von  Rom  entfernt  war,  standen "  das  Papsttum  und  das  deutsche 
Königtum  sich  nach  diesem  Jahre  doch  nicht  näher  als  vor  dem- 
selben. Auch  der  Verkehr  zwischen  Rom  und  der  deutschen  Kirche 
erhielt  keinen  anderen  Gehalt  als  bisher.  Dagegen  wurde  in 
Deutschland  die  Verbindung  zwischen  der  Krone  und  dem  Episko- 
pat immer  inniger;  gerade  in  den  Jahren  nach  der  italienischen 
Eroberung  führte  Otto  den  Gedanken  durch,  daß  der  deutsche 
Episkopat  zu  einer  Stütze  des  Königtums  werden  müsset  In  der- 
selben Zeit  aber  festigte  sich  der  in  einem  Moment  des  Glücks  er- 
griffene Gedanke  der  Erneuerung  des  Kaisertums  zu  einem  sicheren 
Plan.  Als  Otto  zum  zweitenmal  über  die  Alpen  zog,  stand  seine 
Absicht,  die  Kaiserkrone  zu  erlangen,  von  vornherein  fest.  Man 
kann  kaum  zweifeln,  daß  ein  Zusammenhang  zwischen  beiden  Ge- 
danken bestand.  Denn  der  König  war  des  deutschen  Episkopats 
nur  dann  ganz  mächtig,  wenn  er  des  Papstes  mächtig  war.  Des- 
halb wollte  er  Kaiser  sein.  Auch  jetzt  wird  er  also  nicht  die 
phantastische  Idee  schrankenloser  Weltherrschaft  im  Auge  gehabt 
haben,  sondern  ein  erreichbares  politisches  Ziel. 

Diesmal  rief  ihn  der  Papst  nach  Italien.    Im  Jahre  954  starb 


einem    Erfolg   umzugestalten    wußte.     Gerhard,   vit.  Oudalr,  3   S.  389    und 
Liudprand,  Leg.  5  S.  139,   erwähnen  nur  die  Tatsache  der  Unterwerfung. 

^  Der  Titel  kommt  seit  dem  Februar  952  nicht  mehr  vor;  seit  dem 
Rückzug  aus  Italien  hört  auch  die  Zählung  nach  dem  italienischen  Regierungs- 
antritt auf.  2  g   Lamprecht,  D.  G.  II  S.  150  f. 


—     220     — 

Alberich  ^,  nachdem  er  länger  als  zwei  Jahrzehnte  eine  kraftvolle 
Herrschaft  über  Rom  geführt  hatte  ^.  Der  Sohn  Marozias  muß 
eine  bedeutende  Persönhchkeit  gewesen  sein:  den  großen  Fürsten 
haben  ihn  die  Späteren  genannt  ^,  und  als  ein  Mann,  zugleich  schön 
und  schrecklich,  lebte  er  in  der  Erinnerung  der  Welt*.  Aber  er 
hatte  keinen  Erben,  der  ihm  gleich  war.  Seine  Macht  wurde  als 
erbliche  Gewalt  betrachtet:  sie  ging  ohne  Widerspruch  auf  seinen 
Sohn  Octavian  über.  Alberich  hat  ihn  nicht  zum  Fürsten  wählen 
lassen,  nur  dazu  verpflichtete  er  die  Römer,  daß  sie  ihn  bei  der 
nächsten  Erledigung  des  päpsthchen  Stuhles  zum  Papste  wählen 
würden'^.  Das  war  kein  plötzlicher  Einfall,  Denn  er  hatte  den 
Sohn,  dem  er  den  Namen  des  ersten  römischen  Kaisers  gegeben 
hatte,  vorlängst  unter  den  römischen  Klerus  eintreten  lassen**:  die 
Vereinigung  der  geistlichen  und  welthchen  Macht  in  Rom  war  also 
sein  Ziel.  Das  Ereignis,  das  er  vorausgesehen  hatte,  trat  schneller 
ein,  als  man  vermuten  konnte.  Denn  schon  im  Jahre  nach  Alberich 
starb  Agapet  II.'  und  nun  wurde  wirklich  der  Fürst  aller  Römer 
zugleich  Papst:  Octavian  nannte  sich  seitdem  Johann  XII. 

Alberich  hatte  sich  in  der  Verwirrung  der  italienischen  Ver- 
hältnisse behauptet,  da  er  Klugheit  und  Kühnheit  paarend  sich 
konsequent  auf  Rom  beschränkte.  Sein  Sohn  meinte  sich  gleiche 
Beschränkung  nicht  auflegen  zu  müssen.  Es  lebte  ein  ungestümer 
Tatendrang  in  dem  Jüngling:  auf  der  Jagd,  wenn  es  galt,  Gewand- 
heit  und  Kraft  zu  beweisen,  war  es  ihm  wohl^.  Zugleich  pochte 
er  auf  seine  päpstliche  Gewalt:  niemand  hat  nachdrücklicher  als 
er  ausgesprochen,  daß  er  der  oberste  Herr  der  ganzen  Christenheit 
sei  ^.    Nicht  zu  bewahren,  sondern  zu  erobern,  war  sein  Sinn.    Aber 


1  Flod.  ann.  z.  d.  J.  S.  403. 
^  2  Er  nannte    sicli:    Princeps    atque    omnium   Romanorutn    Senator   in 

einer  Urkunde  von  945  nach  Gregorovius  III  S.  283  Anm.  1.  Princeps  auch 
auf  den  Münzen,  s.  Gregorovius  in  den  SB.  der  Münchener  Akademie  1885 
S.  34  f.,  und  vgl.  Sickel  S.  95  Anm.  1  u.  v.  Pflugk-Harttung,  Hist.  JB.  1904 
S.  468  f.  Es  entsprach  der  Sachlage,  «daß  man  im  Norden  Alberich  vrohl 
als  König  bezeichnete,  vit.  Joh.  Gorz.  53  Scr.  IV  S.  352,  und  daß  Liudprand 
von  Romane  civitatis  monarchia  spricht,  Antap.  V,  3  S.  102.  Plodoard  nennt 
ihn  patricius,  ein  Beweis,  daß  ihm  ein  passender  Titel  fehlte,  Ann.  z.  946 
S.  393.  3  Inschrift  in  St.  Paul,  Gregorovius  III  S.  315  Anm.  1. 

*  ßened.  chron.  32  Scr.  III  S.  716.  »  Ders.  34  S.  717. 
^  Bened.  1.  c,  auch  Flodoard  1.  c.  nennt  ihn  clericus. 

'  Dezember  955.     Johann  XII.  wurde  am  3.  Advent,  d.  h.  am  16.  De- 
zember konsekriert,  Lib.  pontif.  ed.  Duchesne  II  S.  247. 
«  Bened.  chron.  35  S.  717'. 

*  Alsbald  nach  seiner  Konsekration  achreibt  er  an  Wilhelm  von  Mainz : 


—     221     — 

seinem  Tatendrang  fehlte  der  Eückhalt  eines  überragenden  Talentes. 
Die  Folge  war,  daß  er  die  sichere  Stellung,  die  er  von  seinem 
Vater  ererbt  hatte,  nicht  bewahren  konnte.  Zuerst  versuchte  er 
einen  Vorstoß  nach  Süden;  er  scheiterte  dabei  an  der  Verbindung^ 
der  Fürsten  von  Benevent  und  Salerno^.  Dann  kam  er,  mit  oder 
ohne  seine  Schuld,  in  Zwiespalt  mit  König  Berengar.  Auch  hier- 
bei geriet  er  in  Nachteil.  Berengars  Sohn  Adalbert  besetzte 
römisches  Gebiet:  er  schien  die  Herrschaft  über  die  Stadt  selbst 
in  Anspruch  nehmen  zu  wollen-. 

In  dieser  Lage  wandte  sich  Johann  im  Jahre  960  um  Hilfe 
nach  Deutschland.  Es  ist  unverkennbar,  daß  des  Papstes  Hilferuf 
sehr  auffäUig  ist^  Soll  man  glauben,  daß  er  der  drohenden  Über- 
wältigung durch  die  Lombarden  die  sichere  Herrschaft '  des  deut- 
schen Königs  über  Eom  vorzog  ?  Das  ist  so  unwahrscheinlich,  daß 
man  seinen  Entschluß  nicht  als  freiwillig  gefaßt  betrachten  kann: 
er  muß  ihm  abgenötigt  worden  sein.  Seine  Boten  waren  zwei 
römische  Kleriker,  der  Diakon  Johannes  und  der  Protoskriniar  Azo. 
In  Italien  hat  man  sie  als  ausgesprochene  Gegner  des  Papstes  be- 
trachtet: sie  hätten  den  Papst  lieber  tot  als  lebendig  gesehen*. 
Wenn  Johann  diese  Männer  als  Gesandte  wählte,  so  ist  auch  dies 
ein    Beweis,    daß    man  in  Bom    seine  Not   benützte,    um    ihn   zur 


Totius  christiantitatis  post  Deum  caput  effecti  non  aliquo  privilegio  humano 
sed  voce  ipsius  domini  .  .  idcirco  si  aliquod  nostri  corporis  membrum  tri- 
bulationes  .  .  pati  noverimus  .  .  compatimur  etc.  J.W.  3674. 

1  Chron.  Salernit.  c.  166  f.  Scr.  III  S.  553. 

•  Liudpr.  C4est.  Otton.  1  S.  124;  Translat.  Epipb.  1  Scr.  IV  S.  248. 

^  Das  hat  besonders  v.  Ranke,  WG.  VI.  2  S.  210  ff.,  geistreich  und  klar 
hervorgehoben.  Doch  scheint  mir  seine  Lösung  (S.  213)  etwas  künstlich. 
Über  die  Quellen  z.  ersten  Romzug  Ottos  vgl.  v.  Ottenthai  in  den  Mtt.  d. 
Inst.,  EBd.  IV  S.  32;  Kortüm  in  einer  Rostocker  Dissert.  v.  1899. 

'^  Benedikt  sagt  (1.  c):  Erat  in  urbe  Roma  .  .  Johannes  .  .  et  Azo  .  ., 
hodibiles  erat  cunr  pontifices.  Es  scheint  mir  unrichtig,  diese  Angabe  da- 
durch zu  beseitigen,  dali  man  annimmt,  sie  sei  in  falschen  Zusammenhang 
geraten.  Auch  das  Privilegium  Ottos  v.  962  beweist  in  den  Worten:  Propter 
pontificum  inrationabiles  erga  populum  sibi  subiectum  asperitates  retunden- 
das,  die  Existenz  einer  von  dem  Kaiser  berücksichtigten  Opposition  in  Rom. 
Daß  aber  eine  Reformpartei  unter  dem  römischen  Klerus  bestand,  zeigen 
die  späteren  Vorgänge.  Hier  erscheint  Johannes  als  zu  ihr  gehörig:  er  ist 
der  Ankläger  des  Papsts;  Azo  aber  -wird  noch  deutlicher  dadurch  charak- 
terisiert, daß  er  i.  J.  965  zu  den  Männern  gehörte,  welche  die  Einsetzung- 
Benedikts  V.  forderten,  s.  Cont.  Regin.  z.  965  S.  176  u.  Adam  11,10  S.48. 
Es  ist  klar,  daß  man  ihn  falsch  beurteilt,  wenn  man  einfach  einen  Partei- 
gänger der  Deutschen  in  ihm  sieht. 


—     222     — 

Herbeirufung  Ottos  zu  zwingen.  Die  Frage  ist  nur:  Wo  hat  man 
die  römischen  Gegner  des  Papstes  zu  suchen?  Man  wird  an  den 
römischen  Klerus  zu  denken  haben.  Alberich  hatte  der  mönchischen 
Reformbfcwegung,  die  von  Cluni  aus  ihren  Lauf  durch  die  Welt 
begonnen  hatte,  den  Zugang  nach  Rom  geöf&et:  fast  alljährlich 
weilte  Odo  von  Cluni  längere  oder  kürzere  Zeit  in  Rom;  in  Albe- 
richs Geburtshause  auf  dem  Aventin  gründete  er  ein  neues  Kloster; 
eine  ganze  Reihe  älterer  römischer  Abteien  wurde  durch  ihn  refor- 
miert ^  Kann  das  alles  ohne  Wirkung  auf  den  römischen  Klerus 
geblieben  sein?  Wie  mußten  aber  die  cluniacensisch  gesinnten 
Mönche  und  Kleriker  über  Johann  urteilen:  er  gab  durch  sein 
Leben  den,  größten  Anstoß.  Nicht  nur  daß  er  mehr  Fürst  als 
Papst  war;  die  Gebote  der  Sittlichkeit  schienen  für  ihn  nicht  zu 
existieren.  Der  Abscheu  gegen  Johann,  der  den  beiden  Klerikern 
zugeschrieben  wird,  mußte  alle  cluniacensisch  gesinnten  Männer  er- 
füllen. Sie  suchten  die  Besserung  der  Yerhältnisse  in  Rom  herbei- 
zuführen, indem  sie  den  Papst  zwangen,  sich  in  die  Arme  der 
Deutschen  zu  werfen  '^. 

Die  päpstliche  Gesandtschaft  fand  eine  ihr  selbst  vielleicht 
unerwartete  Unterstützung,  indem  auch  die  geistliche  und  welt- 
liche Aristokratie  des  lombardischen  Königreichs  Beschwerde  gegen 
Berengar  vor  Otto  erhob.  Mit  den  Abgesandten  des  Papstes  trafen 
am  deutschen  Hofe  Erzbischof  Waldpert  von  Mailand,  Bischof 
Waldo  von  Como,  der  Markgraf  Otbert  und  andere  Lombarden 
zusammen ;  sie  führten  bittere  Klagen  über  das  tyrannische  Regiment 
ihres  Königs  ^ 

Die  beiden  Gesandtschaften  zeigten  das  im  Jahr  952  uner- 
reichbare Ziel  in  erreichbarer  Nähe.    Man  begreift,  daß  Otto  jetzt 


1  S.  Sackur,  Die  Cluniacenser  I  S.  99  ff. 

2  Der  Fortsetzer  Reginos  gibt  nur  dies  als  Inhalt  der  Botschaft  an: 
ad  defendendam  Italiam  et  Romanam  rempuhlicam  a  tyrannide  Berencarii 
z.  960  S.  170.  Mehr  sagt  Liudprand  nicht,  Gest.  Otton.  1  S.  124  u.  14  S.  133, 
und  darauf  beschränken  sich  die  Notizen  der  Ann.  Hild.  z.  961  S.  22  und 
Adams  II,  7  S.  46.  Dagegen  beruft  nach  vit.  I  Mahth.  13  S.  578  der  Papst 
den  König  zum  Empfang  der  Kaiserkrone  nach  Rom,  nach  der  Chronik  von 
Salerno,  c.  169  S.  553,  zur  Eroberung  Italiens;  die  transl.  s.  Epiph.  1  S.  248 
vollends  erzählt,  Johann  habe  Otto  aufgefordert,  entweder  die  Würde  des 
Patriciats  niederzulegen  oder  dem  Papste  zu  helfen.  Es  scheint  mir  sicher, 
daß  die  drei  letzteren  Angaben  gleich  wertlos  sind.  Die  Erwähnung  des 
Patriciats  ist  eine  gelehrte  Floskel:  es  wäre  sinnlos  gewesen,  die  Bitte  um 
Hilfe  in  eine  so  beleidigende  Form  zu  kleiden. 

»  Regln,  cont.  z.  960  S.  170;  Liudpr.  Gest.  Ott.  1  S.  124. 


—     223     — 

niclit  zögerte  zu  handeln.  Die  Schwierigkeit  des  großen  Unter- 
nehmens ^  verbarg  er  sich  nicht.  Wenn  er  seinen  Sohn  zum  König 
wählen  heß",  so  sieht  man,  daß  er  mit  der  Möglichkeit  seines 
Todes  rechnete.  Auch  daß  er  dem  Herzog  Hermann  die  volle 
Herzogsgewalt  über  Sachsen  übertrug,  beweist,  daß  er  an  eine 
längere  Abwesenheit  aus  Deutschland  dachte^.  Im  August  961 
brach  er  durch  Tirol  nach  Italien  auf.  Den  Abt  Hatto  von  Fulda 
sandte  er  nach  Rom  voraus;  er  war  ohne  Zweifel  beauftragt,  die 
Unterhandlungen  mit  dem  Papste  zu  fuhren^.  Wir  wissen  nichts 
über  ihren  Verlauf;  aber  sie  sind  schwerlich  ganz  glatt  vonstatten 
gegangen;  denn  sie  währten  einige  Wochen,  Während  Hatto 
schon  anfangs  Dezember  961  in  Rom  anwesend  war^,  ist  der 
König  selbst  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  Januar  962  von  Ober- 
italien nach  Rom  aufgebrochen.  Am  letzten  Januar,  einem  Freitag, 
ist  er  daselbst  eingetroffen  ^ 

In  der  Tat  konnte  eine  Verständigung,  zwischen  König  und 
Papst  nicht  ganz  leicht  sein.  Otto  forderte  das  Kaisertum  und 
damit  den  Besitz  von  Rom.  Aber  er  hatte  bisher  kein  Herrschafts- 
recht über  die  Stadt;  Johann,  als  Papst  und  Erbe  seines  Vaters, 
war  unbestrittener  Herr.  Das  war  der  Punkt,  der  Schwierigkeiten 
machte.  Man  sieht  es  aus  dem  Eide,  den  Otto,  ehe  er  Rom  be- 
ti'at,    dem  Papst  durch   etUche  Getreue  leisten  ließ ".     Die  Eides- 


^  Ruotg.  vit.  Brun.  41  S.  42:  Rfts  tocius  Italiae  ordinaturus.  Man  vgl. 
zum  folgenden  Floß,  Die  Papstwahl  unter  den  Ottonen.     1858. 

^  Reichstag  zu  Worms,  Cont.  Regin.  z.  961  S.  172;  Ruotg.  1.  c. 

8  Adam  II,  7  S.  46. 

*  Das  letztere  ist  nicht  überliefert;  der  Fortsetzer  Reginos  sagt  nur: 
Ad  construenda  sibi  habitacula  Romam  praemisit.  Aber  es  liegt  in  der 
Natur  der  Sache.  ^  J.W.  3688  v.  10.  Dez. 

«  Catal.  Vatic.  bei  Duchesne,  Lib.  pont.  II  S.  247. 

'  Das  Eidesversprechen  Ottos  ist  in  verschiedenen  Rezensionen  über- 
liefert, die  bei  Jaffe,  Bibl.  II  S.  588-594  u.  C.I.  I  S.  20  ff.  Nr.  10  f.  gedruckt 
sind.  Scheidet  man  die  verunechtete  Formel  Deusdedits  aus,  so  besteht 
der  Unterschied  darin,  daß  in  der  Rezension  der  bamberger  Handschrift  von 
der  päpstlichen  Würde  gesagt  ist:  Quem  nunc  habes  et  per  me  habiturus 
eris,  wähfend  es  in  den  Rezensionen  Anselms  und  Bonizos  nur  heißt:  Quem 
habes,  daß  die  Römer  dort  als  Romani  tui,  hier  nur  als  Romani  bezeichnet 
sind,  und  daß  es  von  dem  Eid  des  einzusetzenden  italienischen  Königs  dort 
heißt:  Jurare  tibi  faciam,  hier  nur:  Jurare  faciam.  Der  Unterschied  ist, 
wie  man  sieht,  nicht  groß.  Fragt  man  nun,  ob  der  Satz,  et  per  me  habi- 
turus eiis,  in  der  einen  Rezension  zugesetzt  oder  in  den  anderen  gestrichen 
ist,  so  fehlt  für  die  eine  wie  für  die  andere  Annahme   ein  wirklich  durch- 


—     224     — 

leistung  selbst  war  nicht  auffällig;  auch  Karl  d.  Gr.  hatte  Hadrian  I. 
Sicherheit  geschworen,  ehe  er  Rom  betrat  ^.  Aber  jetzt  wurden  in 
das  Versprechen  Ottos  Sätze  aufgenommen,  die  nur  als  Zugeständ- 
nisse verständlich  sind;,  zunächst  verpflichtete  er  sich,  direkte  Re- 
gierungshandlungen in  Rom  zu  unterlassen:  ohne  den  Rat  des 
Papsts  werde  er  in  der  Stadt  kein  Placitum  haiton  und  keine  An- 
ordnung treffen  über  irgendwelche  Sache,  die  den  Papst  oder  die 
Römer  angehe.  Indem  Johann  sich  anschickte,  einen  Kaiser  in 
die  Mauern  Roms  aufzunehmen,  wahrte  er  also  seine  Regierungs- 
rechte in  der  Stadt.  Ein  zweiter  Punkt  betraf  das  Verhältnis  des 
Papstes  zu  dem  zukünftigen  Herrn  Italiens.  Denn  daß  das  Land 
unter  unmittelbarer  Verwaltung  des  Kaisers  stehen  würde,  wie  zur 
Zeit  Karls,  dieser  Gedanke  war  durch  die  ganze  Zeitlage  aus- 
geschlossen: es  verstand  sich  von  selbst,  daß  Otto  irgendeinen  Fürsten 
mit  dem  lombardischen  Reiche  belehnen  werde.  Johann  erreichte 
die  Zusage,  daß  derselbe-  ihm,  dem  Papste,  sich  eidHch  zu  ver- 
pflichten habe.  Endlich  forderte  er  Sicherheit  vor  seinen  ein- 
heimischen Gegnern.  Denn  dies  liegt  in  Ottos  Versicherung,  daß 
der  Papst  niemals  mit  seiner  Zustimmung  oder  aus  seinem  Anlaß 
seiner  Würde  entsetzt  werden  sollte.  Johann  wußte,  daß  es  an 
Gründen,  mit  denen  die  Rechtmäßigkeit  seiner  Würde  angefochten 
werden  konnte,  nicht  gebrach:  er  wollte  gedeckt  sein. 

Auf  diese  Zusagen  hin  wurden  Otto  die  Tore  Roms  geöffnet. 
Zwei  Tage   nach  seinem  Einzug,    am  2.  Februar  962,    wurde   et 


schlagender  Grund;  denn  weder  die  Streichung  noch  die  Hinzufügung  ändert 
den  Gehalt  des  Eides.  Zieht  man  aber  in  Betracht,  daß  der  Eid  dem  Papst 
zugunsten  verfaßt  ist,  so  scheint  mir  an  sich  nicht  unwahrscheinlich,  daß 
dieser  sich  von  dem  Kaiser  versprechen  ließ,  er  werde  ihm  nie  die  Würde 
entziehen,  die  er  jetzt  besitze  und  die  er  in  Zukunft  durch  den  Kaiser  er- 
langen werde.  Denn  so  wird  man  trotz  Langens  Einsprache  (G.  d.  R.  K. 
S.  340)  zu  übersetzen  haben;  der  honor  ist  ja  nicht  nur  das  päpstliche 
Amt,  sondern  die  ganze  Stellung  des  Papstes;  sie  zu  erhöhen  hatte  aber 
Otto  versprochen:  exaltabo  secundum  meum  posse.  Ist  das  der  Sinn  des 
Satzes,  so  ist  nicht  abzusehen,  was  man  durch  seine  Hinzufügung  hätte  er- 
reichen wollen.  Es  scheint  mir  deshalb  wahrscheinlicher,  daß  der  Satz  zu- 
fällig ausgefallen,  als  daß  er  absichtlich  hinzugesetzt  ist.  Hat  aber  die 
Bamberger  Handschrift  hier  die  richtige  Lesart,  so  hat  man  ihr  auch  bei 
den  Worten  tui  und  tibi  zu  folgen.  Wichtiger  als  diese  Unterschiede  ist, 
daß  Bonizo  aus  dem  Eide,  den  Otto  schwören  ließ,  einen  Eid  macht,  den 
er  selbst  geschworen  hat:  aus  den  Worten  promittere  et  iurare  facio  werden 
die  anderen  promitto  et  iuro.  Daß  diese  Änderung  tendentiös  ist,  zeigt  die 
Überschrift,  die  die  Formel  bei  Anselm  erhält.  Vgl.  auch  B.O.  309  a. 
S.  Bd.  n  S.  84. 


—     225     — 

gekrönt  ■^.  Wie  im  Jahre  800,  so  verband  sich  auch  jetzt  mit  der 
Handlung  des  Papstes  eine  solche  des  Volkes:  die  Akklamation 
der  Römer  drückte  dem,  was  in  St.  Peter  geschah,  den  Charakter 
der  Kaiserwahl  auf^.  Und  ebenfalls,  wie  einstmals  Karl,  so  for- 
derte nun  Otto,  daß  der  Papst  und  die  Römer  ihm  Treue  ge- 
lobten^. Wahrscheinlich  geschah  es  in  derselben  Form,  die  im 
Jahre  824  gebraucht  und  festgesetzt  worden  war;  nur  wurde  eine 
ausdrückliche  Bezugnahme  auf  Berengar  und  Adalbert  hinzu- 
gefügt \ 

Der  unausgesprochene  Gegensatz  der  beiden  Männer,  die  eben 
in  eine  enge  und  dauernde  Verbindung  traten,  zeigt  sich  deuthch 
in  dieser  mißtrauischen  Vorsicht.  Otto  und  Johann  verfuhren  wie 
zwei  vorsichtige  Handelsleute;  jedes  Zugeständnis  von  der  einen 
Seite  mußte  durch  ein  solches  von  der  anderen  Seite  erkauft  werden. 
So  blieb  es  auch  weiter.  Otto  hatte  schon  im  Eid  seiner  Bevoll- 
mächtigten die  Itückgabe  des  römischen  Besitzes  zugesagt*.  Er 
erfüllte  sein  Versprechen  jedoch  nicht  eher,  als  bis  der  Papst  ge- 
wissen Wünschen,  die  er  in  bezug  auf  deutsche  Verhältnisse  hegte, 
genügt  hatte.  Wir  erinnern  uns  der  Sache  des  Erzbischofs  Herold 
von  Salzburg^.  Das  Verfahren  gegen  ihn  war  von  mehr  als 
zweifelhafter  Rechtmäßigkeit:  aber  Otto  wünschte,  daß  alle  Be- 
denken gegen  die  Legitimität  Friedrichs  beseitigt  würden.  Dem- 
gemäß verfuhr  Johann :  er  schloß  den  geblendeten  Herold  aus  dem 
Priesterstand  aus,  indem  er  ihm  unter  Bedrohung  mit  dem  Ana- 
thema verbot,  je  wieder  Messe  zu  lesen;  dagegen  erkannte  er  Fried- 
rich ausdrücklich  als  Erzbischof  an,  indeDfi  er  ihm  am  7.  Februar 
eine  Bestätigungsurkunde  für  den  Salzburger  Besitz  erteüte,  auch 
auf  Bitten  Ottos  das  Tragen  des  Palliums  an  sonst  nicht  üblichen 
Tagen  gestattete  '.  Noch  vrichtiger  für  den  König  war,  daß  Johann 
auf  einer  römischen  Synode  am  12.  Februar  962  die  Erhebung 
Magdeburgs  zum  Erzbistum  guthießt.     Hier  wie  dort  geschah  was 


1  Ann.  Sangall.  mal.  z.  d.  J.  Scr.  I  S.  79;  Ann.  Magdeb.  z.  961  S.  147. 

2  Cont.  Regln,  z.  962  S.  171. 

3  Ibid.,  Liudpr.  Gest.  Ott.  3  S.  125. 

*  Die  Erwähnung  von  Leos  Eid  im  Privilegium  Ottos  macht  es  wahr- 
scheinlich, daß  die  alten  Formeln  wiederholt  wurden. 

*  Quicquid    de    terra    s.    Petri    ad    nostram    potestatem    venerit,    tibi 
reddam.  «  S.  oben  S.  39 1  ^.W.  3689. 

»  S.  oben  S.  120 1  u.  J.W.  3690.   In  der  Originalhandschrift  des  Annal. 
Saxo  finden  sich  6  Kanones  verzeichnet,   die  schon  Mansi  XVIU  S.  463,  so- 
dann Hefele,  CG.  IV  S.  607,    und   andere    dieser    Synode    zuschreiben,  vgl. 
auch  B.O.  310.     Sie  beziehen  sich  auf  die  Regelung  der  Vermögensverhält- 
Hauck,  KirchengescMchte.    ni.  1^ 


-     226     — 

Otto  wollte:  die  päpstliche  Autorität  stand  dem  Kaiser  zur  Ver- 
fügung. Das  Kaisertum  leistete  ihm  den  Dienst,  den  er  von  ihm 
erwartet  hatte. 

Nun  löste  auch  er  sein  Wort  ein.  Am  Tage  nach  der  Synode 
stellte  er  jene  berühmte  Urkunde  aus,  durch  welche  er  die  Karo- 
Ungischen  Schenkungen    an   die  Päpste  bestätigte  und  erweiterte^. 


nisse  alter  und  neuer  Kirchen  und  die  Beobachtung  kirchlicher  Statuten. 
Weiland,  der  sie  CT.  I  S.  20  Anni.  3  abdruckt,  bezweifelt  ihre  Zugehörig- 
keit zu  der  Synode.  Beweisen  läßt  sich  dieselbe  nicht;  sie  ist  bloß  Ver- 
mutung. 

1  Dipl.  I  S.  325  Nr.  235.  Die  Urk.  Ottos  ist  wie  bekannt  nicht  im 
Original  auf  uns  gekommen,  sondern  in  einer  auf  Purpurpergament  mit 
Goldtinte  hergestellten  Abschrift.  Th.  Sickel,  von  dessen  Abhandlung,  Das 
Privilegium  Otto  I.  für  die  röm.  Kirche,  Innsbruck  1883,  die  spätere  Forschung 
ausgeht,  vgl.  Weiland,  Z.  f.  KR.  XIX  S.  162,  Simson,  N.A.  XV  S.  575,  B.O. 
311,  Lindner,  Die  s.g.  Schenkungen  Pippins  .  .  an  die  Päpste,  Stuttg.  1896. 
S.  90  ff.,  Hirsch,  D.  s.g.  Pactum  Ottos  I.  v.  962,  Treib.  Dissert.  1896,  Kehr, 
Gott.  G.A.  1896  S.  135  ff.  und  Sackur,  N.A.  XXV  S.  411  ff.,  sieht  in  ihr  ein 
auf  Geheiß  des  Kaisers  i.  J.  962  für  den  Papst  hergestelltes  Duplikat,  das 
demnach  die  Echtheit  der  Urkunde  verbürgt.  Daß  die  Abschrift  der  zweiten 
Hälfte  des  10.  Jahrh.  angehört,  wird  auf  Grund  von  Sickels  Darlegungen 
allgemein  angenommen.  Nicht  einig  ist  man  dagegen  in  der  Beantwortung 
der  Frage,  ob  dadurch  die  Annahme  einer  Verfälschung  der  Urkunde  aus- 
geschlossen sei,  nicht  einig  ist  man  auch  in  der  Deutung  der  Worte:  qualem 
domnus  et  vener andus  spiritalis  pater  noster  Leo  sponte  fecisse  dinoscitur. 
Sickel  hatte  an  Leo  III.  gedacht.  Die  Schwierigkeiten,  die  sich  dabei  er- 
gaben, führten  dazu,  den  Papst  in  Leo  IV.  oder  Leo  VIII.  zu  sehen.  Es 
läßt  sich  nun  nicht  leugnen,  daß  das  Verhältnis  der  Stelle  zum  Römereid 
v.  824  die  letztere  Annahme  weitaus  am  wahrscheinlichsten  macht.  Denn 
wurde  der  Name  Eugens  durch  den  eines  anderen  Papstes  ersetzt,  so  kann 
es  nur  der  des  lebenden  gewesen  sein.  Ist  das  richtig,  so  ist  Sickels  An- 
satz des  Duplikats  zu  962  unmöglich.  Die  erhaltene  Urk.  kann  nur  ent- 
weder eine  Verfälschung  oder  eine  für  Leo  VIII.  bestimmte  Ausfertigung  sein. 
Für  das  erstere  fällt  der  schwierige  §  7  ins  Gewicht.  Auch  der  Umstand 
kommt  in  Betracht,  daß  das  Original  nicht  erhalten  ist.  Die  Vermutung  liegt 
nahe,  daß  es  zugunsten  der  fälschenden  Abschrift  vernichtet  wurde.  Trotz- 
dem ist  die  Annahme  einer  Fälschung  unmöglich:  sie  scheitert  am  Inhalte. 
Denn  wie  sollte  man  an  der  Kurie  eine  Urkunde  hergestellt  haben,  die  im 
Gegensatz  zu  dem,  was  bei  der  Papstwahl  üblich  geworden  war,  zu  den 
Bestimmungen  von  824  zurückgriff?  Sickels  Annahme,  daß  «s  sich  um  eine 
offizielle  Ausfertigung  handelt,  wird  somit  im  Rechte  bleiben;  nur  muß 
man  annehmen,  daß  sie  nicht  für  Johann,  sondern  für  seinen  vom  Kaiser 
ernannten  Nachfolger  bestimmt  war.  Daß  bei  der  Neuausfertigung  Änder- 
ungen und  Einschaltungen  stattfinden  konnten,  ist  unbestreitbar:  der  Name 
Leos  wurde  ja  wirklich  eingesetzt.     Damit  erhebt  sich  die  Frage,    ob  die 


—     227     - 

Mehr  als  er  versprochen  hatte,  schien  er  zu  erfüllen.  Und  doch,  wenn 
man  sein  Privilegium  mit  dem  Eide  vergleicht,  den  er  dem  Papst 
hatte  schwören  lassen,  so  findet  man,  daß  die  beiden  Urkunden  in 
einem  Punkte  nicht  völlig  zusammenstimmen.  Im  Eid  war  die 
päpstliche  Landeshoheit  fast  uneingeschränkt  anerkannt;   im  Privi- 


Urk.,  so  wie  sie  uns  vorliegt,  Stücke  enthält,  die  sie  ursprünglich  nicht 
enthalten  haben  kann.  Daß  sie  in  zwei  Teile  zerfällt,  bemerkt  jedermann; 
aber  man  kann  nicht  sagen,  der  erste  handele  von  den  Rechten,  der  zweite 
von  den  Pflichten  der  Kirche.  Denn  auch  §§  16 — 18  bestätigen  Rechte: 
gerade  sie  erinnern  an  Ottos  Versprechen :  In  Roma  .  .  neque  ordinationem 
faciam  de  Omnibus,  quae  ad  te  vel  ad  tuos  Romanos  pertinent,  sine  tuo 
consilio.  Es  dünkt  mich  deshalb  nicht  wahrscheinlich,  daß  die  ganze  zweite 
Hälfte  unter  Leo  VIII.  hinzukam.  Sollte  nur  der  15.  §  beigefügt  worden 
sein?  Er  enthält  den  JJamen  des  späteren  Papstes:  in  ihm  findet  sich  eine 
Wahrung  des  kaiserlichen  Rechts  bei  der  Papstwahl,  und  wir  wissen,  daß 
nach  dem  Abfall  Johanns  hierüber  Verhandlungen  stattfanden.  Liudprand 
erzählt  Gesta  Ott.  8  S.  128,  daß  die  Römer  bei  der  Rückkehr  Ottos  nach 
Rom,  im  Spätjahr  963,  Treue  gelobten,  hoc  addentes  .  .,  nunquam  se  papam 
electuros  aut  ordiöaturos  preter  consensum  et  electionem  imperatoris  .  . 
filiique  ipsius.  Ist  etwa  der  15.  §  das  Ergebnis  dieser  Verhandlungen? 
•Allein  gegen  die  Bejahung  dieser  Frage  erhebt  sich  das  unüberwindliche 
Bedenken,  daß  die  Worte  der  Urkunde:  Futura  pontificum  electio  .  .  cano- 
nice  et  iuste  fiat,  et  ut  ille  qui  .  .  eligitur  nemine  consentiente  consecratus 
fiat  pontifex,  priusquam  talem  .  .  faciat  promissionem  .  .  qualem  .  .  Leo 
fecisse  dinoscitur,  etwas  ganz  anderes  aussagen,  als  worüber  Liudprand  be- 
richtet: nach  ihm  wird  die  Notwendigkeit  der  kaiserlichen  Zustimmung  zu 
Wahl  und  Konsekration  des  Papsts  von  den  Römern  anerkannt,  in  der 
TJrk.  wird  die  Pflicht  des  Papsts  dem  Kaiser  zu  schwören  vorbehalten.  Daß 
Liudprand  genau  berichtet,  darf  man  nicht  immer  voraussetzen;  aber  hier 
war  es  der  Fall.  Der  Beweis  liegt  in  den  Vorgängen  bei  der  Wahl  Leos. 
Liudprand  erzählt,  sie  sei  annuente  imperatore  geschehen.  Dasselbe  be- 
richtet Benedikt  c.  36  S.  718:  Romani  .  .  petierunt  .  .  Placuit  imperatori, 
und  Lib.  pont.  S.  246:  Ego  libentissime  vobis  concedam.  Es  steht  demnach 
fest,  daß  die  Urk.  das  nicht  ausspricht,  worüber  963  verhandelt  wurde. 
Dagegen  spricht  sie  das  aus,  was  im  Jahr  vorher  geschehen  war.  Denn 
Johann  hatte  Otto  geschworen,  S.  225.  Bei  dieser  Sachlage  scheint  es  mir 
viel  wahrscheinlicher,  daß  Otto  in  der  Urk.  v.  962  den  Eid,  den  er  eben 
Johann  abgenommen  hatte,  von  dessen  Nachfolgern  forderte,  als  daß  er 
i.  J.  963  in  die  alte  Urk.  die  Eidesforderung  einfügte,  dabei  aber  die  Ver- 
abredungen, die  er  eben  getroffen  hatte,  zu  erwähnen  unterließ.  Ist  somit 
§  15 — 18  abgesehen  von  dem  Namen  Leos  in  der  Stelle  über  die  Eides- 
leistung ursprünglich,  so  wird  man  auch  den  19.  §,  der  Bedenken  erregen 
könnte,  als  ursprünglich  zu  betrachten  haben.  Die  für  Leo  VIII.  herge- 
stellte Ausfertigung  war  also,  von  jener  einen  Stelle  abgesehen,  einfach 
Wiedergabe  der  ursprünglichen  Urkunde. 

15* 


—     228     — 

legium  dagegen  ist  die  kaiserliche  Gerichtsgewalt  über  Rom,  so 
wie  sie  im  Vertrag  von  824  festgesetzt  worden  war,  erneuerte 
Das  war  kein  direkter  Widerspruch;  aber  ein  sehr  bemerkbarer 
Unterschied:  über  der  landesherrlichen  Gewalt  des  Papstes  erhob 
sich  wieder  die  oberherrliche  Gewalt  des  Kaisers.  War  es  die 
Folge  davon,  daß  Otto  die  römischen  Verhältnisse  mit  eigenen 
Augen  gesehen  hatte,  oder  erkaufte  Johann  durch  dieses  Zuge- 
ständnis den  sofortigen  Abzug  des  Kaisers  ?  Man  möchte  das  letztere 
vermuten.  Sicher  ist,  daß  Otto  am  Tage,  nachdem  er  jene  Ur- 
kunde ausgestellt,  von  Rom  wieder  abzog '-^i  er  hatte  nur  vierzehn 
Tage  daselbst  verweilt. 

Als  Otto  Rom  verließ,  konnte  er  glauben,  das  Reich  Karls  d.  Gr. 
wieder  hergestellt  zu  haben.  In  Deutschland,  besonders  in  Sachsen, 
fehlte  es  nicht  an  Männern,  die  wirklich  überzeugt  waren,  er  habe 
das  vollbracht^.  Aber  in  der  Geschichte  gibt  es  keine  Dubletten: 
nur  die  Namen,  nicht  die  Größen,  die  sie  bezeichnen,  wiederholen 
sich.  '  Ottos  Imperium  hatte  einen  anderen  Gehalt  als  das  des 
fränkischen  Herrschers.  Als  das  römische  Volk  Karl  mit  dem  Namen 
des  Imperators  begrüßte,  war  die  Vereinigung  des  christlichen 
Abendlandes  im  fränkischen  Reiche  eine  unanfechtbare  und  von 
niemand  angefochtene  Tatsache,  Niu"  ein  Ausdruck  für  diese  Tat- 
sache war  der  Name  Kaisertum.  Jetzt  dagegen  standen  die  euro- 
päischen Nationen  einander  abgeschlossen  gegenüber.  War  das 
Königtum  in  Frankreich  schwach,  so  war  doch  die  französische 
Nationalität  zu  stark,  als  daß  der  deutsche  König  die  französischen 
Großen  in  Abhängigkeit  hätte  erhalten  können.  War  Italien  zer- 
rüttet,   so    wollten    die    Italiener    doch    von    der   Verbindung    mit 


^  Versprechen:  In  Roma  nullura  placitum  neque  ordinationem  faciam 
de  Omnibus,  quae  ad  te  vel  ad  tuoe  Romanos  pertinent,  sine  tue  consilio. 
Privilegium:  Ut  missi  domni  apostolici  seu  nostri  semper  sint  constituti, 
qui  annuatim  nobis  vel  filio  nostro  renunciare  valeant,  qualiter  singuli 
duees  ac  iudices  populo  iustitiam  iaciant,  .  .  qui  missi  decernimus  ut  pri- 
mum  cunctos  clamores  .  .  ad  notitiam  domni  apostolici  deferant,  et  ipse 
unum  e  duobus  eligat:  aut  statim  per  eosdem  missos  fiant  ipse  necessitates 
emendate  aut  misso  nostro  nobis  renunicante  per  nostros  missos  a  nobis 
directus  emendentur.  Vgl.  die  Bemerkungen  v.  Pflugk-Harttungs  zu  den 
Münzen  Johanns  XII.  S.  471  ff.  ,2  Catal.  Vatican.  S.  247. 

*  Thietmars  Verse  am  Eingang  des  2.  Buchs; 

Non  fuerat  tantus  Caroli  de  morte  patronus, 
Nee  puto  simili  regnum  pastore  potiri. 
Zu  vergleichen  ist  vit.  I  Mahth.  13  S.  579  f.,  wo  der  Ruf  des  Papstes  von 
Gott  inspiriert  ist,  der  König  Christo  duce  als  Sieger  in  Latium  erscheint, 
und  am  Stuhl  des  Petrus  gekrönt  das  Imperium  einnimmt. 


—     229     — 

Deutschland  nichts  wissen.  In  Rom  war  das  Volk  dem  Kaiser 
von  jenseits  der  Berge  so  abgeneigt,  daß  Otto  besorgte,  es  möchte 
in  der  Kirche,  während  der  Papst  die  Salbung  an  ihm  vollzog,  ein 
Mordanfall  auf  ihn  unternommen  werden  ^.  Wie  man  in  Oberitahen 
Ottos  Romzug  betrachtete,  kann  man  bei  Atto  von  Vercelh  lesen  ^ : 
„Das  Heer  des  fremden  Fürsten  besteht  aus  mancherlei  Kriegsvolk, 
verschieden  nach  Stamm  und  Sprache.  Es  sind  Menschen,  denen 
es  unmöglich  ist,  mäßig  zu  leben:  sie  rauben  alles,  was  Wert  hat; 
selbst  im  Heiligtum  schänden  sie  edle  Frauen.  Haben  sie  das 
Land  zur  Wüste  gemacht,  dann  beginnt  der  Rückzug.  Denn  es 
ist  unmöghch  diese  Scharen  in  der  Fremde  lange  zusammenzuhalten. 
Auch  ist  es  einem  so  großen  Fürsten  unziemlich,  von  dem  eigenen 
Heer  im  Stich  gelassen,  bei  denen  zu  verweilen,  deren  schwache 
Treue  er  fürchtet.  Deshalb  zieht  er  nach  der  Heimat  zurück, 
fröhhch  sie  wiederzusehen.''  Es  ist  klar:  Ottos  Zug  um  die  Kaiser- 
krone erschien  den  Italienern  kaum  anders,  als  der  wüste  Beute- 
zug eines  barbarischen  Volkes.  Das  war  nicht  nur  die  Stimmung 
der  Laien ;  der  Klerus,  die  Mönche  dachten  großenteils  nicht  anders : 
in  dem  einsamen  Kloster  auf  dem  Sorakte  trauerten  die  Mönche 
über  die  Erneuerung  des  Kaisertums;  sie  sahen  darin  die  Unter- 
jochung Roms  und  Italiens  durch  einen  fremden  Herrscher^.  Atto 
von  Vercelli  aber  warf  den  Gedanken,  von  Berengar  abzufallen, 
weit  von  sich.  Er  leugnete  nicht,  daß  seine  Herrschaft  tyrannisch 
und  ungerecht  sei;  er  fühlte  sich  auch  nicht  nur  durch  die  biblische 
Vorschrift  gebunden:  vielmehr  sprach  die  Abneigung  gegen  die 
Fremden    auch    bei    ihm    mit*.     War   aber  dies   die  Stimmung  in 


^  S.  die  von  Thietmar  IV,  32  S.  83  erzählte  Anekdote.  Das  Mißtrauen 
Ottos  bezeugt  auch  Atto  von  Vercelli  Polypt.  11  S.  872:  Cum  ipsis  quorum 
oppido  de  fide  veretur. 

2  Atto  Polypt.  11  S.  871  f.  Daß  sich  die  Stelle  auf  Otto  bezieht, 
scheint  mir  sicher,  besonders  wegen  der  Erwähnung  des  vielsprachigen 
Heeres.  Otto  hatte  Wenden  nach  Italien  geführt.  Welchen  Eindruck  diese 
Nation  auf  die  Italiener  machte,  sieht  man  aus  Benedikt,  der  sie  eigens 
ei-wähnt:  Insuper  haec  habebat  gens  que  Guinula  vocabantur,  sarrcinas 
et  carros  et  machina  portantes.  Erat  enim  aspectus  eorum  orribilis,  c.  36 
S.  717. 

3  Bened.  36  S.  718:  (Otto  rex)  augustus  est  appellatus;  .factus  est  ergo 
Italico  regno  vel  Romanum  imperium  a  Saxoniqum  regem  subiugatum.  Da- 
gegen das  deutsche  Urteil  bei  Adam  II,  9  S.  47 :  Romam  pristinae  reddidit 
libertati. 

*  Atto  stellt  in  seinem  Brief  an  Waldo  von  Como,  ep.  1  S.  95  ff., 
Bibelstellen  und  Vätersprüche  entschieden  in  den  Vordergrund,  Die  Stelle: 
Quia  donec  regibus   repugnare   quaerunt  et  a  paganis  (Ungarn  und  Sara- 


—     230     — 

Rom  und  Italien,  wie  schwach  war  dann  das  Fundament  des  neuen 
Imperiums! 

Doch  das  betrifft  die  politische  Geschichte.  Für  die  kirchen- 
geschichtliche Betrachtung  steht  eine  andere  Seite  im  Vordergrund. 
Otto  hatte  ?ls  deutscher  König  kirchliche  Einrichtungen  und  Unter- 
nehmungen begründet  und  gefördert;  aber  er  hatte  es  getan,  um 
seinen  politischen  Interessen  zu  dienen.  Er  hatte  die  Wendenkirche 
organisiert,  weil  die  deutschen  Eroberungen  dadurch  gefestigt 
wurden ;  er  hatte  die  Macht  des  Episkopats  erhoben,  weil  er  in  ihm 
eine  Stütze  des  Throns  sah.  Dagegen  die  religiösen  Aufgaben  der 
Kirche  hatte  er  außer  Betracht  gelassen  ^ :  er  war  nicht  der  B,egent 
der  deutschen  Kirche  in  dem  Sinn,  wie  einstmals  Karl  d.  Gr.  der 
Regent  der  fränkischen  gewesen  war.  Nun  trug  er  die  Kaiser- 
krone; lag  darin  die  Möglichkeit  der  Erneuerung  jener  Macht  in 
der  Kirche,  die  Karl  besessen  hatte?  Wenn  man  sich  erinnert, 
welche  Anschauungen  über  die  Rechte  des  Papstes  herrschend  ge- 
worden waren,  so  kann  mau  diese  Frage  nur  verneinen.  Dem 
Satze  Karls,  daß  von  Gott  die  Leitung  der  Kirche  dem  Kaiser 
anvertraut  sei,  fehlten  im  zehnten  Jahrhundert  die  Gläubigen: 
nach  der  Überzeugung  der  Welt  war  der  Papst,  nicht  der  Kaiser, 
der  Jjeiter  der  Kirche. 

Sieht  man  auf  das  Verhalten  Ottos,  so  ist  leicht  zu  erkennen, 
daß  er  selbst  diese  Anschauungen  teilte.  Als  er  am  12.  Febr.  962 
vor  dem  Papste  von  der  Missionsarbeit  unter  den  Wenden  berichtete 
und  um  die  Errichtung  der  nötigen  Bistümer  bat,  und  als  darauf- 
hin Johann  XII.  seiner  Bitte  die  Gewährung  nicht  versagte,  da 
war  ausgesprochen,  welche  Stellung  Kaiser  und  Papst  in  den  kirch- 
lichen Angelegenheiten  hatten:  der  erstere  bat,  der  letztere  gewährte"^, 


zenen)  undique  opprimuntur  et  a  finitimis  gentibus  ideo  conculcantur,  S.  95  B, 
beweist  aber,  wie  entschieden  er  in  Otto  nur  den  fremden  Eroberer  sah. 

^  Es  wird  kaum  nötig  sein,  das  Mißverständnis  abzuwehren,  als  sei 
damit  ein  Urteil  über  die  persönliche  Frömmigkeit  Ottos  ausgesprochen. 
Ich  denke  nur  daran,  daß  er  nicht  den  Versuch  machte,  die  Kirche  zu 
administrieren,  wie  es  Karl  durch  seine  Kapitularien  tat. 

'  Man  vergleiche  die  sicher  wohl  überlegt  gewählten  "Worte  der  Ur- 
kunde Johanns  XII.  (J.W.  3690):  Cum  in  aecclesia  b.  Petri  ap.  de  statu  et 
regimine  totius  cristianitatis  tractantes,  quae  utilia  sunt,  utiliter  secundum 
deun.  tractarentur,  .  .  imperator  Otto,  qualiter  sclauos  .  .  in  catholica  fide 
nouiter  fundauerat,  nostrae  paternitati  innotuit,  deprecans  et  obnixe  postu- 
lans,  ne  oues,  quas  ipse  cristo  adquisiuerat,  .  .  dampnarentur.  Ad  hanc 
itaque  petitionem  assensum  .  .  praebuimus.  Die  einzelnen  Bestimmungen 
sind  mit  den  Worten  eingeleitet:   Volum us  et  per  hanc  priuilegii  paginam 


—     231     — 

nicht  die  Anschauungen  Karls,  sondern  die  Lehre  Nikolaus'  T. 
herrschte.  Otto  begnügte  sich  an  dem  Einfluß  auf  das  Papsttum, 
den  ihm  sein  pohtisches  Übergewicht  sicherte :  es  war  ihm  genug, 
daß  der  Papst  tat,  was  er  wollte;  er  plante  nicht,  Rom  in  seiner 
Stellung  zum  Kaisertum  den  übrigen  Kirchen  des  Reichs  gleich 
zu  machen. 

Es  lag  ein  Widerspruch  in  diesem  Verhältnis:  tatsächlich 
hatte  der  Kaiser  volle  Gewalt  über  den  Papst,  aber  rechtlich  war 
der  Papst  in  den  kirchlichen  Angelegenheiten  nicht  nur  unab- 
hängig von  dem  Kaiser,  er  stand  über  ihm.  War  dieser  Wider- 
spruch für  die  Dauer  erträglich?  Man  kann  nicht  selten  bemerken, 
daß  tatkräftige,  zuversichtliche  Naturen  die  Bedeutung  der  tat- 
sächlichen Gewalt  überschätzen;  sie  übersehen,  daß  sie  nur  die 
Summe  sich  unablässig  ändernder  Faktoren  ist.  Otto  verfiel,  wie 
sich  sofort  zeigte,  in  diesen  Irrtum. 

Als  er  Rom  verließ,  war  Berengar  noch  keineswegs  über- 
wältigt. Indem  er  nun  den  Kampf  gegen  ihn  fortsetzte,  löste  sich 
die  Kombination  auf,  unter  der  er  die  Kaiserkrone  empfangen  hatte. 
Denn  im  Frühjahr  963  trat  Johann  trotz  seines  Eides  auf  die 
Seite  des  itaUenischen  Königs.  Der  Leiter  der  Kirche  trug  kein 
Bedenken,  die  heidnischen  Ungarn  zu  einem  Einfall  in  Deutsch- 
land zu  reizen,  um  den  Kaiser  von  Italien  abzuziehen  \  Damit 
war  die  Frage  aufgeworfen,  ob  das  Kaisertum  die  Unabhängigkeit 
des  Papstes  ertragen  konnte. 

Otto  nahm  den  Abfall  des  Papstes  zuerst  sehr  leicht.  Sein 
Urteil:  Er  ist  ein  Knabe  und  wird  durch  das  Beispiel  tüchtiger 
Männer  leicht  umgestimmt  werden^,  ist  sicher  eine  scharfe  Ver- 
urteilung des  Papstes;  aber  es  traf  die  wirkHche  Schwierigkeit  der 
Verhältnisse  nicht.  Dann  suchte  der  Kaiser  den  Knoten  auf  gut 
ritterliche  W^ise  zu  zerhauen;  er  erbot  sich  durch  das  Gottes^ 
gericht  des  Zweikampfs  seine  Vertragstreue  darzutun  ^.  Aber 
das  war  ein  Vorschlag,  mit  dem  bei  Johann  XII.  nichts  zu  er- 
rieichen  war. 

Otto  mußte  sich  entschließen,  den  Papst,  der  sein  Feind  war, 
auch  als  Feind  zu  behandeln.  Die  Folge  war,  daß  die  Linie,  die 
man  im  Jahre  962  gezogen  hatte,  überschritten  wurde.  Anfang 
November  963  erschien  der  Kaiser  vor  Rom;  Johann  floh.  In 
der  Stadt  waren  die  Meinungen    geteilt;    doch  wagte  man  keinen 


iubemus  u.  dgl.  Je  zweifelloser  es  ist,  daß  .Tohann  die  Wünsche  Ottos 
erfüllen  mußte,  um  so  bemerkenswerter  ist  die  rechtliche  Form,  in  der  ea 
geschah.  ^  Liudpr.  Gest.  Otton.  6  S,  127. 

"-  Ib.  5  S.  126.  '  Ib.  7  S.  127. 


—     332     — 

W'iderstajid';  der  Kaiser  aber  ließ  nun  die  Römer  schwören,  daß 
sie  ohne  seine  und  seines  Sohnes  Zustimmung  niemals  einen  Papst 
wählen  würden  -.  Im  Jahre  vorher  hatte  es  geheißen :  daß  niemand, 
auch  nicht  ein  kaiserlicher  Missus,  das  Wahlrecht  der  Römer 
hindern  sollte''.  Der  Unterschied  ist  klar:  der  Gedanke  war  jetzt, 
daß,  was  bei  der  Besetzung  deutscher  Bistümer  Rechtens  war,  auch 
in  Rom  Rechtens  werden  sollte.  Es  war  eine  politische  Notwendig- 
keit; denn  nur  so  war  der  Kaiser  Roms  sicher. 

Diesem  ersten  Schritt  folgte  alsbald  ein  zweiter,  entschiedenerer. 
Am  6.  November  fand  in  der  Peterskü'che  wieder  eine  Synode 
statt*.  Deutsche  und  italienische  Kleriker,  zahlreiche  Optimaten 
und  die  römische  Mihz  waren  versammelt.  Aber  wie  verschieden 
Avar  diese  Versammlung  von  der  des  vorhergehenden  Jahres  I  Denn 
jetzt  war  der  Kaiser  der  Leiter  der  S}Tiode.  Er  eröffiiete  sie,  in- 
dem er  auf  das  Fehlen  des  Papstes  hinwies;  er  veranstaltete  die 
Untersuchung  über  dessen  Leben;  er  nahm  den  anwesenden  Römern 
den  Eid  ab,  daß  die  gegen  -Johann  vorgebrachten  Beschuldigungen 
Wahrheit  seien ;  sein  Name  stand  an  der  Spitze  der  von  der  Synode 
dem  Papst  zugestellten  Vorladung'^. 

So  nötigte  der  Widerstand  Johanns  Otto,  die  Stellung  ein- 
zunehmen, die  Karl  Leo  gegenüber  eingenommen  und  doch  zugleich 
abgelehnt  hatte.  Er  war  der  Richter  des  Papstes.  Aber  sein 
Vorgehen  stand  in  scharfem  Gegensatz  zu  der  herrschenden  Über- 
zeugung, daß  der  Papst  von  niemand  gerichtet  werden  könne.  Daß 
die  Vorladmig  in  Form  einer  inständigen  Bitte  ausgesprochen  war, 
konnte  diesen  Widerspruch  ebensowenig  mildern,  wie  daß  der  Kaiser 
sich  eidlich  verpflichtete,  nichts  gegen  den  Papst  zu  unteniehmen, 
was  gegen  das  kanonische  Recht  verstoße.  Denn  daß  er  ihn  zur 
Verantwortung  zog,  war  bereits  ein  Verstoß  gegen  das,  was  man 
in  Rom  und  in  Deutschland  für  kanonisches  Recht  erkannte. 

Johann  konnte  keinen  Augenblick  zweifeln,  wie  er  zu  veriahreji 
habe.     Er  heß  den  Brief  des  Kaisers  unbeantwortet,  erklärte  aber 


^  Cont.  Regln,  z.  963  S.  172.  Liudprand  bestätigt  diese  Angabe,  in- 
dem er  nur  von  d*em  größeren  Teil  der  römischen  Optimaten  erzählt,  daß 
er  die  Rückkehr  des  Kaisers  gefordert  hätte  (I.  c.  8  S.  128).  Auch  Bene- 
dikt weiß  von  dem  Zwiespalt:  Romani  magis  sevientes  inter  se  (c.  36  S.  718) 
und:  Secundum  consuetudinem  prisca  divisum  est  populum  inter  se  (c.  37 j. 

2  Liudpr.  1.  c.  »  j)ipi  j  s.  326  Nr.  235. 

i  Liudpr.  c.  13  S.  132. 

"  Ib.  9  ff .  S.  128.  Otto  sprach  deutsch;  denn  weil  die  Römer  ihn 
nicht  verstanden,  bediente  er  sich  Liudprands  als  Dolmetschers  (ib.  11 
S.  -130). 


—     233     — 

den  Bischöfen,  ihi'e  Absicht  einen  neuen  Papst  zu  wählen  sei  ihm 
nicht  unbekannt;  würden  sie  sie  ausführen,  so  seien  sie  exkom- 
munizierte Es  hatte  in  der  Umgebung  Ottos  sicher  nicht  an  Be- 
denken gegen  das  Einschreiten  wider  den  Papst  gefehlt:  aber  mm 
konnte  man  nicht  zurückweichen;  die  Synode  wiederholte  am  22.  No- 
vember ihre  Vorladung  und  sprach  zugleich  die  Drohung  der  Exkom- 
munikation gegen  Johann  aus.  In  einer  Sitzung  am  4.  Dezember 
erfolgte  endhch  der  letzte  Schritt:  die  Bischöfe  samt  dem  Klerus 
und  Volk  von  Rom  ersuchten  den  Kaiser  um  Absetzung  Johanns 
und  Einsetzung  eines  neuen  Papstes.  Otto  stimmte  zu.  Darauf- 
hin wurde  der  Protoskriniar  Leo  gewäMt  und  vom  Kaiser  be- 
stätigt -.  Zwei  Tage  darauf  wurde  er  konsekriert,  nachdem  er  vor- 
her dem  Kaiser  geschworen  hatte  ^. 

Niemals  war  die  Absetzung  eines  hochstehenden  Mannes  sach- 
lich so  vollkommen  berechtigt  als  in  diesem  Fall.  -  Und  doch 
hatten  diejenigen,  die  sie  aussprachen,  nur  halbes  Vertrauen  zu 
ihrer  Sache.  Sie  entschuldigten  sich  gewissermaßen  mit  dem  Satze : 
Eine  unerhörte  Wunde  fordert  unerhörte  Heilmittel*. 

Auch  der  Stadt,  die  Johann  beherrscht  hatte,  widerfuhr  durch 
seinen  Sturz  kein  Schaden;  das  Wort,  daß  die  Deutschen  Rom 
befreit  hätten^,  war  nicht  unberechtigt.  Aber  die  Römer  wollten 
von  dieser  Befreiung  nichts  wissen.  Sie  hatten  sich  der  Ubermaoht 
Ottos  gefügt.  Kaum  aber  hatte  er  einen  Teil  seiner  Truppen 
entlassen,  so  erhob  sich  das  Volk.  Man  meinte  den  Kaiser,  der 
bei  St.  Peter  lagerte,  überwältigen,  vernichten  zu  können.  Hier 
zeigte  Otto,  worin  er  groß  war:  er  wußte  am  3;  Januar  964  mit 
seiner  geringen  Mannschaft  den  Aufstand  niederzuschlagen.  Aljer 
klug  war  es  nicht,  daß  er  auf  Bitten  Leos  die  Geiseln,  welche  die 
Stadt  ihm  gestellt  hatte,  zurückgab^:  er  ahnte  trotz  seines  Miß- 
trauens gegen  die  Römer  und  trotz  seiner  letzten  Erfahrungen  nicht, 
wie  unsicher  die  Lage  war.  Er  sollte  es  sofort  ei-fahren.  Denn 
kaum  hatte  er  Rom  verlassen,    so    brach     'u    neuer  Aufruhr    aus. 


1  Liudpr.  13  S.  131. 

2  Ib.  14  f.  S.  133,  Lib.  Pontif.  S.  246,  Bened.  c.  36  S.  718.  Das  Datum 
in  den  Akten  der  Synode  Johanns,  Watterich  I  S.  677 ;  doch  vgl.  dazu  Sdralek, 
Wolfenb.  Fragm.  S.  94.  Über  das  Schweigen  der  Fortsetzung  Reginos  s. 
V.  Ottenthai  S.  63. 

3  Der  6.  Dezember  war  ein  Sonntag;  es  ist  deshalb  wahrscheinlich, 
daß  er  Leos  VIII.  Ordinationstag  war.  Über  seine  Münzen  v.  Pflugk-Harttung 
S.  473.  *  Liudpr.  Gest.  Ott.  14  S.  133. 

5  S.  oben  S.  229  Anmerk.  3. 

6  Liudpr.  Gest.  Ott.  16  f.  S.  134.     Cont.  Regin.  z.  964  S.  173. 


—     234     — 

Mit  Mühe  gelang  es  Leo  samt  wenigen  Begleitern   aus  der  Stadt 
in  das  deutsche  Lager  zu  flüchtend 

Nun  kehrte  Johann  zurück.  Am  26.  Februar  hielt  auch  er 
eine  Synode  in  der  Peterskirche  ab^  Er  stellte  sich  auf  den 
Standpunkt,  den  die  römischen  Bischöfe  stets  vertreten  hatten,  in- 
dem er  Ottos  Synode  für  unrechtmäßig  erklärte.  Noch  leichter 
war  es  ihm  Gründe  gegen  die  Rechtmäßigkeit  der  Wahl  Leos  VIII. 
zu  finden,  war  dieser  doch  ein  Laie  gewesen  als  er  gewählt  wurde; 
man  konnte  das  Absetzungsurteil  mit  dem  ganzen  Gewicht  kano- 
nischer Gründe  ausstatten. 

Zum  ersten  Male  traten  die  einander  ausschließenden  An- 
schauungen über  kaiserliche  imd  päpstliche  Macht  schroff  einander 
gegenüber.  Es  ist  seltsam,  und  doch  sehr  verständHch,  daß  der 
Papst  das  prinzipielle  Recht  seiner  Sache  mit  viel  größerer  Zu- 
versicht vertrat  als  der  Kaiser.  Aber  Johann  XII.  war  nicht  der 
Mann  sich  an  diesem  geordneten  Verfahren  genügen  zu  lassen :  sein 
Glimm  wider  die  Männer,  die  •  er  als  Ursache  seiner  Absetzung 
betrachtete,  suchte  Befriedigung;  er  bereitete  ihnen  das  schlimmste 
Los.  Johannes  mid  Azo  wurden  barbarisch  verstümmelt;  der 
Bischof  Otgar  von  Speier  gegeißelt  und  gefangen  gesetzt  ^.  Johann 
fühlte  sich  seines  Sieges  so  sicher,  daß  er  nach  diesen  Vorgängen 
Unterhandlungen  mit  dem  Kaiser  anzuknüpfen  wagte.  Aber  ehe 
Otto  ihm  Antwort  erteilte,  ist  er  getsorben,  am  14.  Mai  964*. 

Nun  mußte  es  sich  zeigen,  wie  viel  der  Eid  der  Römer  wert 
war.  Man  scheint  in  der  Stadt  an  eine  Verständigung  mit  dem 
Kaiser  gedacht  zu  haben.  Denn  man  ordnete  eine  Gesandtschaft 
an  ihn  ab.  Aber  der  Antrag,  den  sie  zu  überbringen  hatte,  for- 
derte eine  Demütigung:  Otto  sollte  seine  Zustimmung  zur  Vor- 
nahme einer  Neuwahl  geben  ^  Unmöglich  konnte  er  darauf  ein- 
gehen; denn  er  konnte  Leo  nicht  fallen  lassen.  Ebensowenig  aber 
waren  die  Römer  gewillt,  den  Papst  des  Kaisers  anzuerkennen.  Im 
Gegensatz  zu  dem  ausgesprochenen  Willen  Ottos  nahmen  sie  eine 
Neuwahl  vor*'.    Sie  hatte  ein  sehr  bemerkenswertes  Ergebnis.    Denn 


1  Liudpr.  G.  O.  18  S.  134  f.    Cont.  Reg.  z.  964  S.  173.    Bened.  37  S.  718. 

2  Die  Protokolle  C.I.  I  S.  532  ff.  Nr.  380,  im  Auszug  bei  Watterich  I 
S.  677  ff. 

8  Liudpr.  19  S.  135.     Cont.  Reg.  z.  964  S.  174.     Bened.  35  S.  717. 

*  Cont.  Reg.  z.  964  S.  174. 

°  Das  letztere  ist  nur  im  Lib.  pont.  S.  246  erwähnt,  entbehrt  aber 
nicht  der  Wahrscheinlichkeit. 

ö  Liudpr.  20  S.  135;  cont.  Reg.  z.  964  S.  174;  Bened.  37  S.  718;  Lib. 
pont.  S.  246. 


—     235     — 

der  Mann,  der  in  diesem  Moment  von  dem  römischen  Volk  erhoben 
wurde,  war  eine  von  Johann  XII.  durchaus  verschiedene  Person- 
hchkeit.  Man  konnte  schwerlich  einen  würdigeren  Papst  finden  als 
Benedikt  V.  Er  war  Vorsteher  der  Schule  gewesen :  in  Rom  wie 
in  Deutschland  bewunderte  man  seine  Gelehrsamkeit,  mid  was  viel 
schwerer  wiegt,  man  achtete  seinen  Charakter^.  In  Hamburg,  wo 
er  den  Rest  seines  Lebens  als  Verbannter  zubrachte,  hielt  man  sein 
Andenken  hoch  in  Ehren,  man  urteilte,  er  sei  ein  heiliger  und  ge- 
lehrter Mann  gewesen  und  hätte  es  verdient  Papst  zu  sein^/  So 
mächtig  war  der  Eindruck  seiner  Persönlichkeit,  daß,  als  er  ab- 
gesetzt wurde,  ein  junger  Kleriker,  namens  Liewizo,  sofort  sich  dem 
Verurteilten  anschloß,  um  seine  Verbannung  zu  teilen^. 

Daß  dieser  Mann  nicht  von  den  (Gesinnungsgenossen  Jo- 
hanns XII.  als  Kandidat  aufgestellt  wurde,  ist  sicher  *.  Auch  die 
römischen  Aristokraten  und  die  Burgherren  aus  der  Campagna  haben 
schwerlich  seine  Wahl  durchgesetzt^:  es  muß  in  erster  Linie  ein 
anderer  Faktor  wirksam  gewesen  sein.  Erscheint  nun  unter  den 
Anhängern  Benedikts  jener  Protoskriniar  Azo,  den  wir  als  Gegner 
Johanns  XII.  kennen®,  so  ist  klar,  daß  man  Benedikt  wählte,  um 
auch    die  kirchlich  Gesinnten  von  dem  Kaiser  zu  trennen '.     Mit 


^  Bened.  37  S.  718;  Lib.  pont.  S.  246:  Innocentem  Benedictum ;  Adam 
II,  10  S.  48.  2  Adam  1.  c. 

"  Thietm.  IV,  18  S.  74;  VII,  28  S.  184.  Man  pflegt  ihn  einen  Italiener 
zu  nennen,  schwerlich  mit  Recht;;,  wenn  Thietmar  die  Lage  seiner  Heimat 
mit  den  Worten  in  confinio  Alpium  et  Suevorum  bezeichnet,  so  führt  das 
eher  auf  die  Vermutung,  er  sei  ein  Burgunder  oder  ein  Churrätier  gewesen. 
*  Es  ist  möglich,  daß  Benedikt  identisch  ist  mit  dem  Kardinaldiakon 
dieses  Namens,  der  nach  Liudprand,  Gest.  Otto.  10  S.  130,  vor  der  kaiser- 
lichen Sj'node  als.  Ankläger  Johanns  auftrat.  Aber  beweisen  läßt  sich  die 
Identität  nicht. 

'^  Cont.  Regin.  z.  964  S.  173  erwähnt  plures  alii  castellani,  die  beim 
Aufstande  Johanns  sich  mit  den  Römern  verbanden. 

«  Ib.  z.  J.  965  S.  176.  Hier  werden  Azo  und  Marin  von  Sutri  als  Ge- 
sandte der  Römer  an  den  Hof  nach  dem  Tod  Leos  genannt.  Marin  war 
Teilnehmer  der  kaiserlichen  Synode  i.  J.  963  (Liudpr.  Gest.  Ott.  9  6.  128): 
man  darf  ihn  wohl  als  Gesinnungsgenossen  Azos  betrachten.  Aus  Adam 
II,  10  S.  48  erfährt  man,  daß  sie  beauftragt  waren,  nunmehr  die  Anerkennung 
Benedikts  von  Otto  zu  fordern.  Man  bätte  sie  gewiß  nicht  für  diese  Sen- 
dung gewählt,  wenn  man  nicht  sicher  gewesen  wäre,  daß  sie  für  Benedikt 
wirken  würden. 

^  Benedikt  v.  St.  Andreas  weiß  von  Unruhen  in  Rom,  die  Benedikts 
Wahl  vorangingen,  37  S.  718.  Daß  die  verschiedenen  Parteien  in  Rom 
heftig  aufeinander  stießen,  ehe  man  sich  über  Benedikts  Wahl  verständigte, 


—     236     — 

der  populären  Opposition  gegen  den  fremden  Herrscher  verbanden 
sich  jetzt  die  Männer,  die  ihn  im  Jahre  960  nach  ItaHen  gerufen 
hatten:  sie  können  nur  durch  Ottos  Eingreifen  in  die  Freiheit  der 
Wahl  bedenkhch  geworden  sein.  Der  Gegensatz  gegen  den  Kaiser 
machte  Rom  einig:  alle  Römer  schwuren  Benedikt,  sie  würden  ihn 
nimmer  verlassen,  sondern  gegen  die  Macht  des  Kaisers  schirmen  \ 

Je  entschiedener  der  Widerspruch  war,  um  so  heftiger  flammte 
der  Zorn  des  Kaisers  empor;  er  schwur  bei  der  Kraft  seines  Reichs, 
er  werde  Rom  sich  unterwerfen-.  Aber  Benedikt  war  kein  ver- 
ächtlicher Gegner:  er  wußte  die  Römer  zu  einem  unerwartet  nach- 
haltigen Widerstand  zu  entflammen.  Ihn  selbst  sah  man  auf  der 
Mauer,  nicht  im  Harnisch,  wie  einst  Johann  X.,  sondern  im  Priester- 
gewand: er  bedrohte  die  Belagerer  mit  dem  Anathema  ^.  Schließ- 
Hch  jedoch  zwang  des  Hunger  die  Stadt  zur  Ergebung*.  Nun 
folgte  ein  neues  Synodalgericht  über  einen  Papst.  Benedikt  verlor 
auch  jetzt  seine  Fassung  nicht:  nur  bedingt  hat  er  die  Verzeihung 
der  Synode  erbeten:  Wenn  ich  gesündigt  habe,  so  erbarmt  euch 
mein.  Das  Ende  war  natürlich  seine  Absetzung^;  er  mußte,  wie 
bemerkt,  nach  Hamburg  in  die  Verbannung  gehen. 

Mit  solchem  Nachdruck  wahrte  Otto  die  einmal  gewonnene 
Stellung.  In  Rom  hat  man  die  Niederlage  tief  empfunden:  Wehe, 
Rom,  ruft  der  Mönch  Benedikt  von  St.  Andrea,  von  so  vielen 
Völkern  bist  du  unterdrückt  und  zertreten,  von  dem  Sachsenkönig 
bist  du  gefangen,  dein  Volk  ist  mit  dem  Schwert  erwürgt,  deine 
Stärke  ist  zu  nichte  geworden*  Man  kann  den  Triumph  der 
Sieger  an  dem  Kummer  der  Überwältigten  ermessen.  Aber  achtet 
man  auf  die  weitere  Entwickelung  der  Verhältnisse,  so  bemerkt 
man  sofort,  daß  der  Ertrag  des  Sieges  nicht  allzu  groß  war.  Das 
kaiserliche  Recht  auf  Mitwirkung  bei  der  Papstwahl,  gegen  das 
Rom  sich  empört  hatte,  wurde  von  Otto  behauptet:  er  sicherte 
dadurch  die  Fortdauer  seines  politisohen  ÜbergeAvichts.  Aber  zu 
einer  Neuordnung  der  kaiserlichen  und  päpstlichen  Rechte  in  der 
Kirche  tat -er  keinen  Schritt.  Der  Gedanke,  daß  der  Papst  das 
weite  Gebiet  der  kirchlichen  Angelegenheiten  unbedingt  beherrsche, 


ist  sehr  glaublich.  Liudprand  hebt  hervor,  daß  die  Römer  ihn  einstimmig 
wählten,  Gest.  Ott.  20  S.  135:  er  war  Kompromißkandidat,  Streit  und  Ein- 
stimmigkeit ist  also  kein  Widerspruch.  i  Liudpr.  1.  c. 

2  Bened.  S.  718.  Der  Lib.  pont.  hat  den  Schwur  in  folgender  Form: 
Quando  dimisero  ensem  meum,  tunc  dimittam,  ut  doranum  Leonem  papam 
in  cathedram  s.  Petri  non  restituam  (S.  246). 

»  Cont.  Regln,  z.  964  S.  174.  *  Am  23.  Juni,  Cont.  Regln.  1.  c. 

5  Liudpr.  Gest.  Ott.  21  S.  135  f.  «  Chron.  39  S.  719. 


_     237     — 

blieb  unerschüttert.  Unmöglich  kann  man  deshalb  sagen,  daß  dui'ch 
Otto  das  Papsttum  dem  Kaisertum  Untertan,  oder  daß  die  Kirche 
Roms  eine  deutsche  Vas^llin  geworden  sei  \  Nicht  die  kirchhchen 
Herrschaftsrechte  des  Papstes,  sondern  das  Recht  der  Römer,  den 
Papst  zu  wählen,  wurde  beschränkt.  War  es  aber  so,  dann  be- 
ruhte die  Obmacht  des  Kaisertums  über  das  Papsttum  nach  wie 
vor  auf  einer  sehr  sehwankenden  Grundlage. 

Ottos  Vorgehen  gegen  Johann  und  Benedikt  ist  dem  Verfahren 


^  Worte  von  Gregorovius,  III.  S.  342 ;  ähnlich  urteilen  Müller,  KG.  I 
S.  390  ff.,  u.  a.  Wie  mich  dünkt,  ist  hierbei  der  Doppelstellung  des  Papst- 
tums nicht  genügend  Rechnung  getragen.  Das  Papsttum  prätendierte  einer- 
seits unbeschränkte  Herrschaft  in  der  Kirche:  andererseits  war  es  eine 
politische  Macht.  Als  solche  war  es  durch  Alberich  um  seine  Bedeutung 
gebracht  worden  und  wurde  es  durch  Otto  in  Unterordnung  gehalten. 
Diese  politische  Übermacht  wirkte  natürlich  auf  das  kirchliche  Gebiet: 
Otto  nötigte  die  Päpste  die  kirchlichen  Maßregeln  zu  treffen,  die  er  wünschte. 
Allein,  wenn  man  nun  sagt:  , Dadurch  würde  das  Papsttum  dem  Kaisertum 
Untertan  und  die  Kirche  Roms  eine  deutsche  Vasallin ",  oder:  ,Rom  war  in 
seiner  Stellung  zum  Kaisertum  den  andern  Kirchen  des  Reichs  völlig  gleich 
geworden",  „Das  Kaisertum  schließt  die  Beherrschung  des  Papsttums  in 
sich",  so  scheint  mir  dieser  Schluß  zu  weitgehend.  Denn  indem  Otto  das 
Wahlrecht  des  römischen  Volkes  zugunsten  der  Kaisermacht  beschränkte, 
tastete  er  die  kirchliche  Herrschaft  des  Papsttums  nicht  an:  im  Gegenteil, 
er  hat  sie  in  allen  seinen  Akten  anerkannt.  Das  sieht  man  gerade  aus 
der  Art,  wie  er  seine  Wünsche  durch  die  Päpste  ausführen  ließ:  als  der 
Papst  Magdeburg  zum  Erzbistum  erhob,  handelte  er  nicht  als  der  aus- 
führende Beamte  des  Kaisers,  sondern  als  der  freie  kirchliche  Herrscher, 
der  eine  Bitte  des  Kaisers  gewährte.  Wie  man  sieht,  stimme  ich  auch  mit 
V.  Rankes  Beurteilung  der  Ereignisse  nicht  überein.  Er  sah  in  Ottos  Er- 
folgen die  Befreiung  der  weltlichen  Macht  von  den  Eingriffen  der  Geist- 
lichen, die  Befreiung  der  kaiserlichen  Gewalt  von  der  Unterordnung  unter 
das  Papsttum  (W6.  VI,  2  S.  235).  Allein  Eingriffe  Roms  in  das  staatliche 
Gebiet  hatten  seit  dem  Sinken  des  Papsttums  im  ausgehenden  neunten 
Jahrhundert  so  gut  wie  vollständig  aufgehört;  besonders  hatten  die  deut- 
schen Verhältnisse  sich  seit  Heinrich  I.  ungestört  durch  Rom  entwickelt. 
Die  augenblicklichen  Zustände  forderten  keine  Änderung;  auf  die  allgemeine 
Anschauung  aber  suchte  Otto  nicht  zu  wirken.  Seinem  Vorgehen  fehlte 
gänzlich  jene  prinzipielle  Zuspitzung,  die  man  einerseits  bei  Karl,  anderer- 
seits bei  Nikolaus  bemerkt.  Ich  vermag  deshalb  in  Ottos  Taten  nicht  das 
erste  Wort  in  der  großen  Kontroverse  zwischen  Kaisertum  und  Papsttum 
zu  erblicken.  Wohl  aber  scheint  mir,  daß  sie  diese  Kontroverse  vorberei- 
teten. Es  geschah,  indem  ein  Zustand  geschaffen  wurde,  der  einen  Wider- 
spruch in  sich  trug.  Die  Interessen  des  Papsttums  und  die  des  Kaisertums 
kreuzten  sich.     Früher  oder  später  mußte  das  zum  Streite  führen. 


—     238     — 

Nikolaus'  II.  gegen  König  Lothar  nicht  ähnlich.    Nikolaus  hat  die 
äußeren  Erfolge  zu  Siegen  der  Idee  gemacht,  die  er  vertrat.     Als 
Otto  die  Päpste    absetzte    und    einsetzte,    handelte    er  unter  dem 
Zwang  der  Verhältnisse:   er  zog  deshalb  die  Konsequenzen  seiner 
eigenen  Taten  nicht.    Man  sieht  es  recht  deutlich  aus  der  Stellung, 
die  er  den  von  ihm  abhängigen  Päpsten  einräumte.   Was  bedeutete 
Leo  Vin.  neben  dem  Kaiser?     Aber  bei   der  Verurteilung  Bene- 
dikts   erschien  er  als  der  handelnde:    der  Kaiser   bat  und   führte 
aus,  der  Papst  u^-teilte.    Und  so  blieb  es.    Leo  VIII.  starb  bereits 
im  Frühjahr  965  ^.     Die  Römer  versuchten  nicht  zmn  zweitenmal 
eine  Empörung,  vielmehr  begaben  sich   der  Protoskriniar  Azo  und 
der  Bischof  Marin  von  Sutri  nach  Deutschland,  um  sich  mit  dem 
Kaiser  über  die  Papstwahl  zu  verständigen".    Aber  diese  Beobach- 
tung des  Rechtes  verbarg  kaum  die  oppositionelle  Gesinnung:  denn 
die    römischen    Gesandten    erbaten    den    verbannten    Benedikt    als 
Bischof^.    Es  war  selbstverständlich,  daß  Otto  diese  Bitte  abschlug; 
er    sandte    zwei    Bevollmächtigte    nach    Rom:    wie    eine    deutsche 
Bischofswahl   fand    die  Papstwahl    in   Gegenwart   der   kaiserlichen 
Sendboten   statt.     Aber   Johann  XIII,    wurde    von    den    Römern 
gerade  deshalb  gewählt,  weil  er  ein  echter  Vertreter  des  römischen 
Klerus  zu  sein  schien :  an  der  lateranischen  Basilika  war  er  erzogen, 
vielleicht  war  dort  Benedikt   sein  Lehrer  gewesen;    die  'sämtlichen 
klerikalen  Grade  hatte  er  in  Rom  erlangt,  bis  er  schließlich  Bischof 
des   benachbarten    Narni   geworden    war*.     Man    kann    sich    nicht 
wundern,   daß  in  seinen  Dokumenten  davon  nichts  wahrzunehmen 
ist,  daß  er  seine  Stellung  dem  Willen  des  Kaisers  verdankte.    Im 
Gegenteil,    auch   die  jüngsten    Ereignisse    erschienen    bereits,    fast 
möchte  man   sagen:   in   legendarischem  Lichte.     In  seinem  offenen 
Brief  an  die  Christenheit  über   die  Synode  von  Ravenna*   erzählt 
der  Papst,   wie  Rom,   die  Hauptstadt   der  ganzen  Welt,    und  die 
universale  Kirche  von  den  Gottlosen  fast  zugrunde  gerichtet,  aber 
von  dem  Kaiser  gerettet  und  in  aller  Ehrfurcht  in  den  alten  herr- 
lichen Zustand  wieder  hergestellt  worden  sei^.     Er  erzählt  weiter, 
wie  der  Kaiser  vor  der  Synode  darüber  gesprochen,  daß  durch  die 
päpsthche  Autorität  der  christhche  Name  in  den  nördlichen  Gegen- 


1  J.W.  S.  469.  2  cont.  Regln,  z.  965  S.  176. 

3  Adam  II,  10  S.  48. 

*  Lib.  pont.  S.  247.  Johann  ist  wahrscheinlich  im  Sept.  965  gewählt 
und  am  1.  Okt.  geweiht. 

»  J.W.  3715.     Synode  in  S.  Severo  in  Ravenna,  April  967. 

®  Bezieht  sich  auf  die  Besetzung  Roms  im  Winter  966 — 967  (s.  Cont. 
Regln,  z.  967  S.  177  f.). 


—     239     — 

den  ausgebreitet  werden  solle,  und  daß  er,  der  Papst,  daraufhin 
kraft  der  Autorität  des  Apostelfürsten  Petrus,  kraft  deren  seine 
Vorgänger  Konstantinopel  erhöhten,  beschlossen  habe,  Magdeburg 
zur  Metropole  zu  erheben.  Was  hier  gesagt  wurde,  war  zum  größten 
Teile  Fiktion,  aber  eine  Fiktion,  welche  die  Welt  glaubte.  Sie 
verschob  die  Stellung  nicht,  welche  Kaiser  und  Papst  tatsächlich 
einnahmen;  aber  sie  schnitt  ihre  Folgen  ab.  Mochte  Otto  auf  den 
Synoden,  die  er  gemeinsam  mit  Johann  hielt,  das  entscheidende 
Wort  sprechen,  mochten  die  Deutschen  die  gefaßten  Beschlüsse  als 
sein  Werk  bezeichnen^,  so  hat  Otto  doch  kirchliche  Jurisdiktion, 
wie  sie  Karl  d.  Gr.  durch  seine  Synoden  und  seine  Erlasse  übte, 
weder  geübt  noch  in  Anspruch  genommen^. 

Otto  zog  im  Herbst  966  noch  einmal  nach  Italien  und  verweilte 
dort  bis  Herbst  972.  Als  er  zurückkehrte,  war  nichts  von  dem,  was 
er  begonnen  hatte,  vollendet:  so  wenig  in  Rom  gesicherte  Zustände 
geschaffen  waren,  so  wenig  waren  Griechen  und  Araber  aus  ItaHen 
vertrieben^;  am  wenigsten  war  das  Verhältnis  zum  Papsttum  ge- 
klärt: die  poHtische  Übermacht  war  nicht  zur  Herrschaft  fort- 
gebildet worden.  Man  spricht  keinen  Vorwurf  gegen  den  Kaiser 
aus,  indem  man  das  sagt.  Denn  eine  solche  Fortbildung  war  un- 
möglich; sie  war  ausgeschlossen  durch  die  das  Zeitalter  beherrschen- 
den Anschauungen.  Sie  war  es  um  so  mehr,  da  Otto  selbst  sie 
teilte.  Der  Tod  des  großen  Herrschers  im  Frühjahr  des  nächsten 
Jahres*  war  vollends  dazu  geeignet,  die  Unsicherheit  zu  steigern. 
Denn  seitdem   stand  ein  JüngUng   an  der  Spitze  des  Reichs,   der 


^  Der  Fortsetzer  Reginos  sagt  über  die  ravennat.  Synode:  Imperator 
.  .  cum  papa  plurimos  episcopos  coadunavit  et  habita  sinodo  multa  ad  uti- 
litatem  sanctae  ecclesiae  adinvenit. 

^  In  dem  Privilegium,  das  Johann  auf  Wunscb  Ottos  in  Ravenna  dem 
Kloster  Quedlinburg  erteilte,  liest  man : "  Quia  per  b.  Petrum  apostolorum 
principem,  cuius  vice  licet  minus  idönei  fungimur,  ecclesiasticae  potestatis 
iura  ubique  terrarum  auctoritate  evangelica  atque  authentica  sanctorum 
patrum  habere  videmur;  idcirco  specialiter  dispensare  cuncta  ad  omnipotentis 
Dei  laudem  et  orthodoxam  religionem  nullo  catholicorum  resistente  posse 
confidimus  (J.W.  3716).  Das  ist  der  päpstliche  Anspruch;  indem  Otto  die 
Urkunde  akzeptierte,  erkannte  er  ihn  an.  Lehrreich  ist  auch  die  Erhebung 
Landulfs  von  Benevent  zum  Erzbischof.  Denn  je  sicherer  es  ist,  daß  die- 
selbe einem  Wunsch  Ottos  genügte,  um  so  bezeichnender  sind  die  Wen- 
dungen, in  denen  Johann  ausspricht,  daß  er  kraft  seiner  päpstlichen  Gewalt 
handele,  z.  ß.  Quoniam  ad  hoc  divinae  miserationis  respectu  curam  regi- 
minis  suscepimus  (ib.  3738). 

*  Über  Ottos  Absichten  gibt  sein  Brief  an  die  Sachsen  v.  18.  Jan.  968, 
Dipl.  I  S.  487  Nr.  355,  Aufschluß.  *  Am  7.  Mai  973. 


—     240     — 

den  Anforderungen,  welche  seine  Stellung  mit  sich  brachte,  nicht 
in  derselben  Weise  gewachsen  war,  wie  sein  Vater  und  Großvater. 
Otto  II.  war,  als  er  zur  Regierung  kam,  achtzehn  Jahi'e  alt; 
von  auffallend  kleiner  Gestalt  war  er  doch  körperlich  kräftigt  und 
von  frischem,  lebhaften  Wesen.  Er  hatte  nicht  eine  ausschließlich 
kriegerische,  sondern  auch  eine  gelehrte  Bildung  erhalten:  den  In- 
halt eines  lateinisch  vorgelesenen  Briefs  vermochte  er  deutsch  wieder- 
zugeben ^  Vorwurfsfrei  war  seine  Jugend  nicht:  seine  SinnHchkeit 
hatte  ihn  zu  Ausschreitungen  verfiilirt,  die^  jedermann  tadelte^. 
Aber  man  sah  darüber  hinweg;  man  dachte  groß  von  ihm,  denn 
seine  Lebhaftigkeit  täuschte  über  seine  Begabung.  Da  er  sich  für 
vielerlei  interessierte,  hielt  man  ihn  für  ein  Genie  * ;  in  Wirklichkeit 


'  Canap.  Vit.  Adalb.  8  S.  584;  Thietm.  111,1  S.  47. 

2  Ekkeh.  Gas.  s.  Gall.  130  S.  419.  Ekkehart  sagt :  Saxonice  repondens-, 
man  muß  also  an  die-  niederdeutsche  Sprache  denken. 

s  Thietm.  III,  1  S.  47. 

^  Richeri  Hist.  III,  67  S.  144:  Vir  magni  ingenii,  totiusque  virtutis, 
liberalium  litterarum  scientia  clarus,  adeo  ut  in  disputando  ex  arte  et  pro- 
poneret  et  probabiliter  concluderet.  Arnulf  von  Orleans  in  einer  Rede  auf 
der  Rheimser  Synode:  Otto  nostra  aetate  cunctos  principes  armis,  consilio, 
ac  scientia  superans  (Gerberti  opp.  S.  205).  Aber  diese  Urteile  werden 
durch  Ottos  Handlungen  nicht  bestätigt.  Auch  mag  daran  erinnert  werden, 
daß  Zeitgenossen,  die  sich  nicht  zu  offiziellem  Lob  verpflichtet  fühlten,  von- 
Ottos  Begabung  nicht  groß  dachten:  in  Italien  schalt  man  ihn  einen  Esel, 
d.  h.  nicht  wie  Böhmer,  Willigis  S.  11,  urteilt:  einen  ausschweifenden,  son- 
dern einen  dummen  Menschen.  Die  letztere  im  klassischen  Sprachgebrauch 
ganz  gewöhnliche  übertragene  Bedeutung  des  Wortes  war  im  MA.  nicht 
vergessen.  .  Oder  sollte  Canap.  Vit.  Adalb.  15  S.  587  an  einen  Wüstling  ge- 
dacht haben,  wenn  er  Adalbert  fragen  läßt :  Utrum  me  hominem  vel  asinum 
putatis?  und  Claudius  von  Turin  seine  Amtsgenossen  Wüstlinge  schelten, 
wenn  er  eine  Synode  congregationum  asinorum  nannte?  Dung.  adv.  Claud. 
Migne  105  S.  529.  Nur  diese  Deutung  aber  paßt  an  der  Stelle  aus 
Gerberts  Briefen,  der  wir  die  Notiz  verdanken.  Er  sagt:  Contempnitin- 
imperialis  maiestas  cum  in  me,  tum  in  se  ipsa.  In  divisione  sanctuarii  Dei 
secundum  libellarias  leges  facta,  quia  consentire  nolo,  perfidus,  crudelis, 
tirannus  cognominor;  ipse  Caesar  omnium  hominum  excellentissimus  asino 
coaequatur,  ep.  12  S.  10.  Daß  man  in  dieser  Weise  interpungieren  muß. 
scheint  mir  klar;  denn  nur  so  entspricht  der  zweite  Satz  dem  ersten. 
Ebenso  klar  ist  der  Sinn:  man  nannte  Gerbert  einen  Tyrannen,  weil  er 
auf  Rückgabe  des  entfremdeten  Besitzes  von  Bobbio  bestand,  und  den 
Kaiser  einen  Esel,  weil  er  ihn  dabei  unterstützte.  Mit  Ausschweifungen  hat 
die  Schmähung  also  nichts  zu  tun.  Natürlich  folgere  ich  aus  ihr  nicht, 
daß  Otto  dumm  war.  Nur  daß  er  ein  Talent  war  wie  sein  Vater,  und  in 
seiner  Weise  auch  sein  Großvater,  bestreite  ich.     Dahin  geht  auch  das  Ur- 


—     241     — 

charakterisiert  ihn  die  Verbindung  von  übergroßem  Selbstgefühl 
und  geringem  Talent.  Kein  Kaiser  war  mehr  durchdrungen  von 
dem  Bev^ußtsein  der  Erhabenheit  seiner  Stellung  als  er:  er  wähnte 
für  den  Willen  des  Königs  gebe  es  keine  Schranket  Aber  es 
fehlte  ihm  dabei  der  hohe  Sinn:  sein  Selbstgefühl  artete  in  Rück- 
sichtslosigkeit aus.  sogar  seine  Mutter  hatte  das  zu  erfahrend  Und 
es  mangelte  ihm  der  übeiTagende  Verstand :  er  glaubte  Verleumdern 
und  war  empfänglich  für  Schmeicheleien.  Als  man  ihm  hinter- 
brachte, seine  Mutter  wolle  ihn  des  Reichs  berauben,  nahm  er  das 
törichte  Gerede  für  Wahrheit^.  Über  die  Leute,  die  sich  an  ihn 
drängten,  ist  Gerbert  von  Aurillac  empört;  mehr  den  Kaiser  als 
seine  Umgebung  charakterisierend  ruft  er  aus:  Was  schmeicheln 
diese  Fuchsköpfe  und  Fuchsschwänze  meinem  Herrn?  Fort  mit 
ihnen  vom  Hofe"^!  Kein  Wunder,  daß  Otto  von  fremdem  Urteil 
abhängig  war:  wer  bei  ihm  vorwärts  kommen  wollte,  mußte  sorgen, 
daß  er  von  anderen  gelobt  wurde  ^  Andererseits  wirkte  die  augen- 
bhckliche  Stimmung  des  leicht  erregbaren  auf  seine  Handlungen: 
die  Mönche  von  Farfa  beschwerten  sich  später,  daß  er  im  Zorn 
ein  ungerechtes  Urteil  gefällt  habe*'.  Der  Fall  stand  nicht  allein: 
auch  in  Deutschland  hatte  man  Ursache  sich  darüber  zu  beklagen, 


teil  Brans  von  Querfurt.  Er  sagt:  Non  dextro  omine,  nee  vivo  maturove 
sapientiae  signo*  rem  publicam  rexit;  et  dum  omne  quod  vult  regem  opor- 
tere  sequi,  non  bene,  putat,  collectum  orbem  amisit,  et  quam  terror  patris 
peperit,  pacem  interfecit  '(vit  Adalb.  9  S.  598).  Hier  wird  nicht  Ottos 
stürmische  Unü>>erlegtheit  getadelt,  sondern  es  wird  ihm  Mangel  an  Klug- 
heit vorgeworfen.  An  einer  zweiten  Stelle  sagt  er:  Erat  in  eo  vivida  virtus, 
fervida  et  effrena  iuventus,  manus  prompta  hello,  sed  raro  unquam  cum 
consilio  (c.  10  S.  599).  Am  schwersten  wiegt  das  Urteil  der  Kaiserin  Theo- 
phano.  Man  mag  sie  ja  tadeln,  daß  sie  in  einem  Augenblick  des  Unglücks 
schonungslos  über  den  Gemahl  ihre  Meinung  sagte  (Alpert.  de  episc.  Mett.  1 
Scr.  IV  S.  G98).  Aber  wenn  es  unedel  war,  so  zu  tun,  so  ist  lamit  keines- 
wegs bewiesen,  daß  Theophano  unrecht  hatte.  Der  Tadel  Theophanos 
trifft  nicht  die  Feigheit  des  Kaisers,  sondern  seinen  Mangel  an  Talent.  Alp. 
hat  erzählt,  daß  der  Kaiser  inconsulte  et  nimia  celeritate  neque  ut  res 
praelii  exposcit,  sich  in  die  Schlacht  eingelassen  habe,  und  er  läßt  dann 
die  Kaiserin  spotten,  daß  er  tanta  frequenter  virtute  laudatus  a  suis  tam 
facile  sit  superatus.  Es  ist  klar,  daß  in  diesem  Zusammenhang  tam  facile 
nicht  auf  die  Feigheit  des  Soldaten,  sondern  auf  die  Fehler  des  Feldherrn 
hinweist. 

1  S.  die  eben  zitierten  Worte  Bruns  von  Querfurt. 

2  Vgl.  Syri  vita  Majoli  III,  9  S.  770  (Migne  137).  "  L.  c. 
4  Epist.  11  S.  8.  ,  ^  Vgl.  Gerb.  ep.  5  S.  4. 
e  Muratori  Scr.  rer.  Italic.  II,  2  S.  499. 

Hauck,  Kirehengeschichte.  III.  16 


—     242     — 

daß  des  Kaisers  Rechtssprüche  nicht  immer  den  rechten  Punkt 
trafen^.  Man  kann  diese  Mängel  entschuldigen.  Denn  als  Otto 
die  Regierung  antrat,  hatte  das  Leben  ihn  noch  nicht  gereift:  die 
Zurückhaltung,  die  der  Mann  im  Wechsel  von  Erfolg  und  Miß- 
erfolg erwirbt,  war  dem  jugendhchen  Kaiser  noch  fremd.  Aber 
war  ihm  nicht  noch  Größeres  fremd?  fehlte  ihm  nicht  auch  der  an- 
geborene Blick  für  die  Aufgaben,  die  zu  lösen  sind?  In  kirch- 
licher Hinsicht  stand  Otto  zwei  großen  und  klaren  Aufgaben  gegen- 
über: Ausbau  der  von  seinem  Vater  im  Nordosten  geschaffenen 
Einrichtungen  und  Organisation  des  südöstKchen  Missionsgebiets, 
Aufgaben,  die  nicht  nur  für  die  Kirche,  sondern  auch  für  die 
!^ation  von  Bedeutung  waren.  Otto  hat  beide  nicht  gelöst,  weil 
er  sie  nicht  erkannte:  im  Norden  störte  er  die  ruhige  Weiter- 
entwickelung  der  Gründungen  Ottos  d.  Gr.,  und  im  Süden  überließ 
er  die  Dinge  sich  selbst,  ohne  dass  er  auch  nur  versuchte  sie  zu  führen. 
Und  fehlte  ihm  nicht  auch  das  Urteil  über  das,  was  dauernd  lebens- 
fähig ist?  Man  rühmt  die  Erfolge,  die  er  im  Reiche  erzielte:  aber 
seiner  bairischen  Politik  wdrd  niemand  das  Lob  erteilen  können, 
daß  sie  Verhältnisse  schuf,  die  bestehen  konnten.  War  sie  dann 
wirklich  erfolgreich?  Hier  überall  aber  war  das  Ungenügende  in 
Ottos  Pohtik  nicht  dadurch  bedingt,  daß  er  auf  Verhältnisse  traf, 
deren  Übermacht  er  nicht  zu  brechen  vermochte,  sondern  dadurch, 
daß  er  hinter  dem  zurückblieb,  was  die  Lage  von  ihm  forderte 
und  ihm  möghch  machte.  Im  Felde  war  es  nicht  anders:  weder 
das  Mißlingen  in  Frankreich  im  Jahr  978,  noch  die  calabresische 
Niederlage  im  Jahr  982  war  ein  unvermeidliches  Unglück;  sie  waren 
die  Folge  der  geringen  Umsicht  des  Feldherrn.  Was  nützte  dem 
gegenüber  sein  Ehrgeiz  und  sein  Tatendrang?  Denn  daran  fehlte 
es  ihm  nicht.  Gerbert  rühmt  seinen  hohen  Geist,  seine  hochgerich- 
teten Absichten  und  Ziele-.  Sie  vermochten  ihn  nicht  zum  Siege 
zu  führen.  Schon  seinen  Zeitgenossen  fiel  dieser  Zwiespalt  zwischen 
Absicht  und  Erfolg  auf.  Das  schöne  Lied  auf  die  Ottonen  rühmt 
ihn  als  gerecht,  mild  und  tapfer,  aber  es  fügt  hinzu :  Eines  war  ihm 
versagt,  er  triumphierte  selten  in  berühmten  Kämpfen^. 

Wenn  man  sich  an  die  Persönlichkeit  des  zweiten  Otto  er- 
innert, so  ist  verständlich,  daß  das  Verhältnis  des  Kaisertums  zum 
Papsttum  unsicher  bheb.     Es  kam  auch  jetzt  nicht  dazu,  daß  sich 


1  Thietm.  111,9  S.  53.  «  Ep.  13  S.  10. 

3  MüUenhoff  u.  Scherer  Nr.  22  S.  47;  vgl.  Brun.  vit.  Adalb.  10  S.  598: 
Regnante  Ottonis  infortunio.  Wie  die  älteren  Historiker  so  beurteilt  auch 
Uhlirz  Otto  11.  weit  günstiger;  man  vgl.  seine  zum  Teil  im  Gegensatz  zu 
dem  hier  Gesagten  formulierte  Charakteristik,  JB.  I  S.  210  ff. 


—     243     — 

auf  der  Grundlage,  die  Otto  I.  geschaffen  hatte,  neues  Eecht  bil- 
dete. Nicht  einmal  das  politische  Übtrgewicht  des  Kaisers  in  Rom 
wurde  ohne  Einbüße  behauptete  Und  als  der  Kaiser  nach  zehn- 
jähriger Regierung  am  7.  Dez.  983  starb,  ging  es  völlig  verloren. 
In  Rom  herrschte  der  jüngere  Johannes  Crescentius:  sein  Regiment 
ist  die  Erneuerung  der  Tyrannis  Alberichs  ^ 

Als  Otto  II.  starb,  waren  zwei  Jahrzehnte  verflossen,  seitdem 
die  deutschen  Könige  die  Kaiserkrone  trugen.  Die  Verhältnisse 
der  deutschen  Kirche  waren  dadurch  nicht  verändert  worden.  Denn 
weder  verlieh  das  Kaisertum  dem  Träger  der  staatlichen  Gewalt 
größere  Macht  in  der  Kirche,  als  er  sie  vorher  schon  besessen 
hatte,  noch  führte  es  zur  Vorherrschaft  der  deutschen  Kirche  in 
der  des  Abendlandes.  Nur  die  Beziehungen  zu  Italien  und  damit 
zu  Rom  waren  vermehrt^,  seitdem  der  deutsche  König  am  Po 
herrschte  und  den  Titel  eines  römischen  Kaisers  trug.  Die  posi- 
tiven Wirkungen  der  Erneuerung  des  Kaisertums  waren  demnach, 
so  weit  das  kirchliche  Gebiet  in  Frage  kommt,  vorerst  sehr  gering; 
um  so  bedeutender  waren  die  negativen, 

Sie  traten  überall  auf  dem  deutschen  Missionsgebiet  an  den 
Tag.  Für  die  Fortschritte  der  Kirche  war  schon  dies  ein  Schaden, 
daß  der  Schwerpunkt  der  deutschen  Politik  auf  das  Verhältnis 
zum  Süden  verlegt  wurde.  Vollends  die  Niederlage  und  der  Tod 
Ottos  II.  erschütterten  alles,  was  bisher  gewonnen  war.  Man 
spürte  die  Folgen  der  Ereignisse,  die  in  Calabrien  und  in  Rom  ein- 
getreten waren,  an  der  Donau  wie  an  der  Moldau,  an  der  Elbe 
wie  an  der  Eider. 

Im  Südosten  stieg  den  Ungarn  der  Mut:  wir  haben  dessen 
bereits  gedacht,  wie  schwer  die  Ostmark  unter  den  erneuerten  Ein- 
fällen der  alten  Feinde  zu  leiden  hatte  *.  In  Böhmen  begann  die 
kaum  begründete  kirchliche  Organisation  sich  wieder  aufeulösen. 
Kurz  vor  dem  Tode  Ottos  II.  hatte  ein  Tsdieche  das  bischöfliche 
Amt  in  Prag  erhalten:  es  war  Woitech,  der  Sohn  Slawniks,  der 
seit  seiner  Firmung  den  deutschen  Namen  Adalbert  führte  **.    Es 


^  Ich  verfolge  die  italienischen  Verhältnisse  nicht  im  einzelnen,  da 
ihr  Schwanken  für  Deutschland  ohne  Bedeutung  war. 

2  Über  die  Familie  der  Crescentier  s.  Wilmans,  JB.  Ottos  III,  S,  222  ff. 

ä  Man  sieht  es  daraus,  daß  in  den  21  Jahren  von  der  Krönung  Ottos  I. 
bis  zuta  Tode  Ottos  IL  38  päpstliche  Schreiben  nach  Deutschland  ergingen, 
von  denen  wir  wissen,  in  den  63  Jahren  vom  Tode  Arnulfs  bis  zur  Er- 
neuerung des  Kaisertums  dagegen  nur  34,  *  S.  o.  S.  181. 

^  Die  Quellen  für  die  Geschichte  Adalberts  sind:  1,  Die  Biographie 
des  Johannes  Canaparius  Scr.  IV  S.  574  ff,  2.  die  Brunos  v,  Querfurth  Scr. 

16* 


—     244     — 

unterliegt  keinem  Zweifel,  daß,  als  er  am  19.  Februar  983  gewählt 
wurde,  seine  Wähler  in  ihm  den  Sprößling  einer  slavischen  Fürsten- 
familie erkoren  \  Wenn  der  Kaiser  kein  Bedenken  trug,  die  Wahl 
eines  Nichtdeutschen  zu  bestätigen,  so  fehlte  es  dafür  nicht  an 
Gründen:  Adalbert  war  dem  sächsischen  Königshause  verwandt^; 
er  hatte  in  Magdeburg  eine  deutsche  Erziehung  erhalten:  zu  seinen 
Lehrern  zählte  er  jenen  Ohtricb,  der  den  Ruhm  der  Magdeburger 
Schule  begründete^.  So  schien  er  recht  geeignet,  das  Bindeghed 
zwischen  Deutschen  und  Tschechen  zu  bilden  und  der  Festigung 
des  Christentums  in  Böhmen  zu  dienen.  Aber  diese  Erwartungen 
erfüllten  sich  nicht.  Sein  Episkopat  bietet  den  melancholischen 
Anblick  eines  hohen  Strebens  und  eines  ununterbrochenen  Miß- 
lingens. 

Zum  Teil  lag  der  Grund  an  Adalbert  selbst.  Nicht  immer 
ist  der  Mensch  für  den  Platz  im  Leben  geeignet,  den  er  sich  wünscht, 
und  den  er  erstrebt.  Aber  Adalbert  täuschte  sich  nicht  im  Urteil 
über  sich  selbst,  wenn  er  sich  durch  das  GefüM  leiten  ließ,  daß 
die  für  ihn  passende  Stelle  im  Kloster  sei.  Denn  wenn  es  Männer 
gibt,  denen  die  asketische  Lebensanschauung  natürlich  ist,  so  ge- 
hörte er  sicher  zu  ihnen.  Zwar  verlief  auch  seine  Entwickelimg 
nicht  geradlinig;  aber  der  Schauer,  der  seine  Seele  beim  Anblick 
des  Todeskampfs  Deothmars  erschütterte,  brachte  nur  das  zum 
Durchbruch,  was,  vielleicht  ihm  selbst  unbewußt,  in  ihm  war:  das 
Grauen  vor  der  Welt,  als  werde  der  Fromme  durch  ihre  bloße 
Nähe  befleckt*.  Er  paßte  nicht  unter  die  Menschen:  sein  ita- 
lienischer Biograph  hat  ihn  gerühmt  als  reich  an  heiliger  Einfalt^, 


IV  S.  595  ff.  3.  die  anonyme  passio  s.  Adalp.  mart.  Scr.  XV  S.  706  ff.,  die 
der  ausführlichen  Schilderung  der  Ermordung  Adalberts  dürftige  Notizen 
über  sein  Leben  vorausächickt;  vgl.  über  die  Biographien  Perlbach,  N.A. 
XXVII  S.  35  ff.  In  der  Auffassung  der  Persönlichkeit  Adalberts  und  der 
Verhältnisse  in  Böhmen  stimmen  sie  überein,  im  einzelnen  finden,  sich  kleine 
Abweichungen.  Die  Literatur  über  Adalbert  ist  infolge  des  Jubiläums  von 
1897  mächtig  angeschwollen;  es  genügt  hier  Voigt,  Adalb.  v.  Pr.,  Berl.  1898, 
zu  nennen,  und  auf  Kaindl,  Mtt.  d.  Inst.  Bd.  XIX  S.  535  u.  Bd.  XX  S.  641 
zu  verweisen.  Über  die  Adalbert  zugeschriebenen  Schriften  s.  Beilage  1, 
1  Canap.  7.  S.  584,  Bruno  8  S.  597. 

-  Bruno  1  S.  596;  vgl.  Loserth,  Mtt.  d.  Inst.  II  S.  20  f. 

-  Canap.  3  ff .  S.  582;  Bruno  5  S.  597. 

*  Canap.  12  S.  586:  Vidit  optimae  gubernationis  frustrari  lacertos,  plus 
etiani  obesse  sibi  quam  populo  prodesse.  Bellet  ergo  peccatum  et  amarissi- 
mo  luctu  prosequitur  dampna  perditae  gentis.  Ad  ultimum  cogitat  melius 
esse  relinquere. 

^  Canap.  5  S.  583:  Sanctae  simplicitatis  quam  ditissimus  erat. 


—     245     — 

d.  h.  nichts  anderes  als:  er  fand  niemals  den  Punkt,  von  dem  aus 
ein  ruhiges  und  klares  Urteil  und  ein  sicheres  und  folgerichtiges 
Handeln  mögHch  ist;  deshalb  stand  er  wie  ein  Tor  in  seiner  Um- 
gebung. Die  Weltentfremdung,  in  der  seine  Seele  lebte,  machte 
ihn  linkisch  in  Kleinigkeiten^,  sie  bewirkte,  daß  im  Großen  alles, 
was  er  tat,  verkehrt  war.  Und  doch  war  er  kein  Tor.  Je  un- 
geschickter er  handelte,  um  so  reicher  und  um  so  zarter  war  sein 
inneres  Leben- 

Man  ist  an  die  Innigkeit  der  mystischen  Frömmigkeit  erinnert, 
wenn  man  liest,  wie  seine  Biographen  seine  rehgiöse  Stimmung 
zeichnen:  In  seinem  Gemüte  fühlte  er  die  Gnade  Gottes  und  im 
Innersten  kostete  er  den  süßen  Heiland^;  für  Gott  wollte  er  ins 
Elend  fahren  und  unter  einer  fremden  Sonne  Armut  und  Alter 
ertragen.  Denn  alles,  was  hart  und  rauh  ist,  dünkte  ihn  süß  um 
.der  Liebe  Jesu  willen ;  für  den  reichen  Christ  den  Zwang  der  Ar- 
mut erdulden  war  ihm  nicht  leid,  sondern  lieb^.  Nie,  versicherte 
der  Einsiedler  Nilus,  habe  er  einen  JüngUng  gesehen,  der  so  von 
der  Liebe  Christi  glühte,  wie  Adalbert*.  Dieselbe  schwärmerische 
Hingabe  brachte  er  der  Mutter  des  Herrn  entgegen.  Auch  hier 
eilte  seine  Frömipigkeit  der  Zeit  voraus:  man  meint  Worte  aus 
dem  Jahrhundert  der  Kreuzzüge  zu  vernehmen,  wenn  man  liest,  wie 
er  die  Madonna  anruft:  Preis  sei  dir,  Jungfrau,  Stern  des  Meeres, 
daß  du,  fromme  Herrin,  den  niedrigsten  deiner  Knechte  eines 
Blickes  gewürdigt  hast^  Er  betrachtete  die  Jungfrau  in  sonder- 
lichem Sinn  als  seine  Herrin  ^ 

Man  kann  sich  nicht  wundern,  daß,  was  seine  Seele  erfüllte, 
in  Träumen  und  Gesichten,  wie  objektiv  ihm  gegenübertrat'.  Mit 
dieser  Wärme  des  religiösen  Gefühls  verband  sich  eine  unvergleich- 
liche Empfindhchkeit  des  Gewissens:  ihn  drückte  das,  worüber 
andere  lachten^;  nicht  nur  die  eigenen  Handlungen,  sondern  die 
Verhältnisse,  die  nicht  er  geschaffen  hatte,  lasteten  wie  eine  Schuld 
auf  ihm^.  Von  dem  Gefühl  der  Zerknirschung  wurde  er  seit  dem 
Tage,  da  er  inmitten  einer  jubelnden  Volksmenge,  wie  ein  Büßer 
in  bloßen  Füßen  einherschreitend,  seinen  Einzug  in  Prag  gehalten 


^  Er   zerbrach,    was  er  in  die  Hand  nahm,  Weinkrüge  und  Wasser- 
k-dnnen,  kam  auf  ebenem  Weg  zu  Fall,  Canap.  17  S.  588  f. 

2  Bruno  11  S.  600.  ^^  Canap.  13  S.  586.  *  Ib.  15  S,  587. 

5  Id.  24  S.  592. 

<*  Id.  4  S.  583:  Furtivas  orationes  dominae  suae  mittens. 

'  Id.  12  S.  586;  20  S.  590;  24  S.  592;  Bruno  20  S.  605. 

8  Canap.  5  S.  588.  "  S.  die  S.  244  Anm.  4  angeführte  Stelle. 


—     246     — 

hatte,  nicht  wieder  frei  ^.  Was  ihn  später  an  das  Kloster  fesselte, 
war,  daß  ihm  dort  der  Rat  heiliger  Männer,  denen  er  die  geheimen 
Gedanken  seiner  bedrückten  Seele  darlegen  konnte,  jiiemals  fehlte '^ 
Aber  das  überreizte  Zartgefühl  seines  Gewissens  führte  dazu,  daß 
niemand  dem  eigenen  Urteil  weniger  traute  als  er :  bald  der  Papst, 
bald  ein  Abt,  bald  ein  Einsiedler  sollten  die  Verantwortung  für 
das^  was  er  tat,  ihm  abnehmen  ^.  Die  Folge  war,  daß  keines 
Menschen  Schritte  so  unsicher  waren,  als  die  seinen. 

Adalbert  erscheint  unter  seinen  Zeitgenossen  wie  ein  Fremd- 
ling: man  erinnert  sich  unwillkürlich  an  die  fremde  Blmne,  die  der 
Dichter  im  Moder  des  "Waldes  erwachsen  läßt.  Vergegenwärtigt 
man  sich  aber,  an  welchem  Orte,  in  welcher  Umgebung  dieser  Mann 
wirken  sollte,  so  ist  klar,  daß  er  nirgends  weniger  an  seinem  Platze 
war,  als  in  Prag.  Hier  war  einem  Bischof  vor  allem  klares  Selbst- 
vertrauen und  geduldige  Kraft  nötig:  an  nichts  gebrach  es  Adalbert 
so  sehr  als  daran. 

Daß  seiner  mit  glühender  Hingebung  betriebenen  Arbeit  jeder 
Erfolg  fehlte*,  erklärt  sich  somit  aus  seiner  Persönlichkeit.  Un- 
erklärlich aber  erscheint,  daß  er  im  Kummer  über  den  mangelnden 
Erfolg  seinen  Platz  verließ:  denn  je  ängstlicher  seine  Gewissen- 
haftigkeit war,  um  so  fester  mußte  sie  ihn  in  der  Lage  festhalten, 
die  ihn  bedrückte.  Hier  müssen  also  noch  andere  Gründe  mitge- 
wirkt haben.  Man  kann  mit  großer  Wahrscheinlichkeit  behaupten, 
daß  sie  in  den  politischen  Verhältnissen  lagen.  Obwohl  ein  Tscheche, 
war  Adalbert  doch  ein  deutscher  Bischof,  aus  der  Hand  des  deut- 
schen Königs  hatte  er  in  Verona  den  bischöflichen  Stab  empfangen  ^; 
mit  den  deutschen  Herrschern  war  seine  Familie  verbunden:  im 
Gegensatz  zu  den  Premysliden  lehnte  sie  sich  an  die  auswärtigen 
Mächte,  Deutschland  und  Polen,  an".  Herzog  Boleslav  ü.  aber 
hielt,   als   die  Kraft   des   Beichs  durch   den  jähen  Tod  Ottos  ge- 


^  Canap.  8  S.  584  über  seinen  Einzug  in  Prag;  c.  10  S.  585  über  sein 
tägliches  Leben  als  Bischof:  Viator  intrepidus  aderat  sacris  aedibus;  saepius 
Domino  precator  inportunus  coelestes  fores  pulsat:  nunc  longis  genufl«xibus 
orationem  protrahit,  nunc  aegra  suspiria  cordis  multo  flumine  rigat;  vgl. 
Bruno  11  S.  599.  «  Canap.  17  S.  588. 

3  Id.  13  ff.  S.  686;  Bruno  12  ff.  S.  600  ff. 

*  Canap.  12  S.  586;  Bruno  11  S.  600. 

6  29.  Juni  983,  Canap.  8  S.  584;  Bruno  9  S.  598. 

*  Den  Beweis  für  das  letztere  hat  Losertb  scharfsinnig  und  über- 
zeugend geführt  (Arch.  f.  österr.  Gesch.  65  S.  86  ff.).  Die  Anlehnung  an 
Polen  bedeutete  aber  unter  Otto  III.  Treue  gegen  das  Reich  (s.  Schiemann, 
Rußland,  Polen  und  Livland  I  S.  389  f.). 


—     247     — 

schwächt  war,  den  AugenbUck  für  gekommen,  um  die  Abhängigkeit 
von  Deutschland  zu  lockern.  Schon  daß  er  im  Streit  um  die  Nach- 
folge sich  auf  die  Seite  Heinrichs  des  Zänkers  stellte  ^^  hing  ver- 
mutlich  mit  diesen  Absichten  zusammen.  Die  Besetzung  Meißens 
im  Jahre  984  zeigte  vollends  klar,  wohin  er  zielte".  In  den 
nächsten  Jahren  befand  er  sich  in  offenem  Kampf  mit  dem  Reich: 
986  und  987  standen  die  Deutschen  als  Feinde  in  Böhmen^.  Kam 
es  dann  auch  zum  Frieden,  so  trat  doch  in  den  böhmisch-polnischen 
Kämpfen  von  neuem  die  antideutsche  Richtung  Boleslavs  an  den 
Tag^.  Es  fehlte  an  einem  König,  der  den  mderstrebenden  Va- 
sallen in  Unterordnung  zu  halten  wußte. 

Diese  "\^orgänge  konnten  nicht  ohne  Einwirkung  auf  die  kirch- 
liche Lage  bieibeu.  Zwar  fiel  Boleslav  vom  christlichen  Glauben 
nicht  ab-  Aber  er  mußte  mit  der  nationalheidnischen  Strömung 
unter  den  Slaven  rechnen:  seine  Bundesgenossen,  die  Wilzen^, 
waren  offen  zum  Heidentum  zurückgekehrt^;  als  er  Meißen  besetzte, 
warf  die  Bevölkerung  sofort  das  Christentum  ab;  sie  veijagte  den 
Bischof  Yolkold '.  Durch  alles  das  mußte  der  in  Böhmen  ohnehin 
vorhandene  Widerwille  gegen  die  kirchlichen  Einrichtungen  mächtig 
veretärkt  werden.  Adalbert  fehlte  die  Klugheit,  mit  solchen  Ver- 
hältnissen zu  rechnen.  Ihm  schwebte  als  Ziel  seiner  Tätigkeit  vor, 
die  kirchliche  Ordnung,  die  er  in  Deutschland  kennen  gelernt  hatte, 
auch  in  Böhmen  zur  Herrschaft  zu  bringen.  Deshalb  war  es  ihm 
nicht  genug  zu  predigen  und  Seelsorge  zu  treiben:  die  Vielweiberei 
der  Tschechen  sollte  aufhören,  die  Ehen  der  Priester,  der  Verkauf 
christUcher  Sklaven  an  Ungläubige  sollten  abgestellt  werden  ^,  neue 
Kirchen  sollten  gegründet,  d.  h.  neue  Zehnten  sollten  erhoben 
werden®.  Dies  alles  war  nicht  möglich  ohne  den  Herzog.  Er  aber 
konnte,  wie  die  Dinge  lagen,  wenig  geneigt  sein,  die  Sympathie  des 
Volkes  aufs  Spiel  zu  setzen,  um  den  Forderungen  des  Bischofs  zu 
genügen.  Gerade  wenn  er  eine  heidnische  Reaktion  vermeiden 
wollte,  mußten  ihm  Adalberts  Forderungen  als  sehr  wenig  zeit- 
gemäß erscheinen.  Dieser  sah  sich  also  allein  gelassen;  es  dünkte 
ihn,  daß  der  feindselige  Argwohn,  den  d^  Herzog  und  seine  Rat- 


1  Thietm.  IV,  2  S.  65.  ^  i^   jy^  5  g_  57. 

3  Lambert!  annal.  z.  d.  J.  S.  22;  vgl.  Thietm.  IV,  9  S.  69. 

*  Thietm.  IV,  il  f.  S.  70  f. 

*  Ibid.:  Liuticios  suis  parentibus  et  sibi  semper  fideles. 

6  S.  u.  S.  251  f.  '  Thietm.  IV,  6  S.  67. 

8  Vit.  Adalb.  12  S.  586,  ähnlich  Bruno  11  S.  600;  vgl.  Cosm.  11,4  S.  69. 
»  Ergibt  sieh  aus  der  Verfügung  des  Herzogs  v.  992,  Erben,  Eegesta 
Bohem.  Nr.  77  S.  33. 


—     248     — 

geber  gegen  ihn  hegten -"^j  jede  Besserung  der  Zustände  unmöglich 
machte.  Ist  es  ein  Wunder,  wenn  ihm  in  dieser  Lage  das,  was 
er  wünschte,  als  Pflicht  erschien,  wenn  er  auf  den  Gedanken  kam, 
daß  durch  seinen  Rücktritt  vom  Prager  Bistum  das  Hindernis  ge- 
hoben werden  könne,  das  den  Herzog,  der  doch  ein  Christ  war 
bestimmte,  der  Kirche  seinen  Arm  zu  versagen?  So  entschloß  er 
sich  zu  verzichten.  In  die  Gedanken,  die  ihn  dabei  erfüllten,  ge- 
winnt man  Einblick  durch  die  Nachricht,  daß  er  den  Bruder  des 
Herzogs,  den  Regensburger  Mönch  Ztrahquaz,  zu  bestimmen  suchte, 
das  bischöfliche  Amt  zu  übernehmen^:  es  sollte  Vertrauen  zwischen 
dem  Herzog  und  dem  Bischof  hen-schen;  dann  konnte  das  ge- 
schehen, was  für  die  Kirche  not  war.  Im  Jahre  988  oder  989 
hat  Adalbert  Prag  wirklich  verlassen^:  er  ging  nach  Rom;  der 
Papst  mußte  ihi^^  ja  von  seinen  bischöflichen  Pflichten  entbinden. 
Von  dort  gedachte  er  nach'  Jerusalem  zu  wallfahren;  es  ist  fast 
gleichbedeutend  mit:  er  suchte  den  Tod'^.  Man  kann  Adalberts 
Verfahren  bewundern;  denn  er  opferte  sich  für  das  Beste  seiner 
Kirche.  Aber  es  war  doch  Einfalt,  in  der  er  handelte.  Denn  un- 
möghch  konnte  man  am  deutschen  Hof  seinen  Schritt  gutheißen. 
Sein  Rücktritt  und  seine  Ersetzung  durch  den  Bruder  des  Herzogs 
wäre  als  Niederlage  des  deutschen  Einflusses  erschienen.  Der 
energische  "Willigis  von  Mainz  ruhte  denn  auch  nicht,  bis  er  die 
Rückkehr  Adalberts  erzwungen  hatte.  Der  letztere,  jetzt  von  diesem, 
jetzt  von  jenem  Bedenken  hin-  und  hergezogen,  jetzt  diesem,  jetzt 
jenem  Rate  folgend,  hatte  den  Boden  Italiens  nicht  verlassen:  er 
befand  sich  in  Rom,  in  dem  Kloster  S.  Alessio*^.  Auf  Betreiben 
des  Erzbischofs  erging  im  Jahre  992  eine  römische  Synodalent- 
scheidung,   gemäß    der  er  nach  Prag   zurückkehren   mußte '^.     Die 


^  Bruno  11  S.  600:  Sub  tutela  qui  fuerunt  —  die  verheirateten 
Priester  —  contra  ipsum  maiores  terrae  excitaverunt.  Es  läßt  sich  aus 
unseren  Quellen  nicht  ersehen,  ob  bei  dem  Gegensatz  des  Klerus  gegen  den 
Bischof  etwa  auch  die  Reste  der  mährischen  Liturgie  eine  Rolle  spielten. 
Unmöglich  ist  es  nicht. 

2  Cosm.  I,  29  S.  52.  Die  Nachricht  wird  von  Cosmas  zur  zweiten 
Flucht  gegeben,  muß  sich  aber  auf  die  erste  beziehen. 

'  Die  Zeit  ergibt  sich  ungefähr  aus  Canap.  12  S.  600,  wonach  damals 
Theophano  in  Rom  war.  Sie  weilte  988 — 990  daselbst  (s.  Richter,  Annalen 
S.  149);  die  Angabe  der  Passio,  daß  er  fünf  Jahre  sein  Amt  verwaltete,  be- 
stätigt den  Ansatz. 

4  Canap.  ISAF.  S.  586;  Bruno  12  ff.  S.  600  ff. 

^  Vgl.  über  dasselbe  Sackur,  Die  Cluniacenser  1  S.  332  f. 

°  Die  Beteiligung  des  Erzbischofs  erwähnen  unsere  drei  Quellen, 
Canap.  18  S.  589,  Bruno  15  S.  602,  Passio  1  S.  706;    sie  unterscheiden  sich 


—     249     — 

Rückkehr  wurde  ihm  dadurch  moralisch  ermöglicht,  daß  Boleslav 
sich  bestimmen  ließ,  den  Forderungen  des  Bischofs  entgegenzu- 
kommen. Nachdem  Adalbert  seinen  verwaisten  Sitz  wieder  einge- 
nommen hatte,  gestand  er  ihm  ausdrücklich  zu,  daß  er  Ehen,  die 
gegen  das  kanonische  Recht  verstießen,  trennen,  neue  Kirchen 
gründen  und  die  Zehnten  erheben  dürfe  \  Auch  in  der  Gründung 
des  Benediktinerklosters  zu  Brewnow  wird  man  die  Erfüllung  eines 
"Wunsches-  des  Bischofs  zu  erkennen  haben.  Allein  das  durch  das 
deutsche  Übergewicht  erzwungene  Einvernehmen  hatte  keinen  Be- 
stand. Die  Forderungen  der  kirchlichen  Disziphn  wurden  jetzt  so 
wenig  als  vorher  beobachtet  ^  Der  Zwiespalt  zwischen  Herzog 
und  Bischof  brach  sofort  wieder  hervor:  noch  ehe  ein  Jahr  seit 
seiner  Rückkehr  um  war,  mußte  Adalbert  wie  ein  Flüchtling  die 
Heimat  von  neuem  verlassen^. 


jedoch  dadurch,  daß  Canaparius  die  Initiative  ihm  zuschreibt,  während 
nach  der  Passio  und  Bruno  die  Sache  vielmehr  von  den  Tschechen  ausging. 
Die  größere  Wahrscheinlichkeit  spricht  für  die  Auffassung  des  Canaparius. 
Doch  zeigt  die  Teilnahme  Ztrahquaz'  an  der  Gesandtschaft,  daß  Willigis 
sich  mit  Boleslav  verständigt  hatte,  ehe  er  sich  nach  Rom  wandte.  Es  ist 
also  wohl  möglich,  daß  man  auch  darüber  übereingekommen  war,  daß  die 
Böhmen  die  Rückkehr  fordern  sollten.  Dadurch  war  Adalbert  jede  Einrede 
abgeschnitten. 

^  S.  die  für  die  Beurteilung  der  Vorgänge  maßgebende  Erklärung 
Boleslavs  bei  Erben,  Reg.  Nr.  77  S.  33.  Ihr  Datum  gibt  zugleich  das  Jahr 
der  Rückkehr. 

'^  Die  Ermordung  der  Ehebrecherin,  die  Canaparius  19  S.  589  und 
Bruno  16  S.  603  erzählen,  war  ein  eklatanter  Fall  der  Verletzung  des 
kirchlichen  Asylrechts.  Als  Grund  der  neuen  Flucht  Adalberts  betrachten 
beide  Berichterstatter  den  Vorgang  nicht.  Canaparius  sagt  (c.  20  S.  590): 
His  atque  horum  maioribus  popularis  nequitiae  studiis  etc.  Bruno  (1.  c): 
Crescunt  culpae,  vetera  scelera  non  cadunt,  nova  cottidie  surgunt.  Quic- 
quid  boni  promiserunt,  mentitos  esse  operüm  voces  dicunt.  Nach  den 
beiden  Biographen  war  es  also  nicht  ein  Fall,  sondern  das  Zusammentreffen 
vieler  Fälle,  wodurch  Adalbert  zu  neuer  Flucht  veranlaßt  wurde.  Dabei 
verdient  der  letzte  Satz  Brunos  besondere  Beachtung,  denn  die  boni,  die 
4em  ßischof  Zusagen  gemacht  hatten,  waren  der  Herzog  und  die  Großen. 
In  der  ang.  Notiz  bei  Erben  Nr.  77  heißt  es:  Dux  Boleslaus  praesentibus  Om- 
nibus primatibus  suis.  Adalbert  hatte  also  Grund  sich  über  den  Bruch 
jener  Zusagen  zu  beklagen.  Dadurch  erscheint  seine  Flucht  motiviert. 
Der  alsbald  hervorbrechende  Gegensatz  gegen  seine  Familie  mag  mitge- 
wirkt haben. 

•"'  Nach  Passio  1  S.  706  hat  Adalbert  im  Jahre  seiner  Rückkehr  Böhmen 
wieder  verlassen.  Wenn  in  den  falschen  Urkunden  für  Brewnow  Boczek  I 
S.  101  ff.  Nr.  117  u.  119  echte  Diplome  benützt  sind,"  so  beweisen  sie,   daß 


-     250     — 

Man  sieht:  wenn  nicht  der  Bestand  des  Christentums,  so  doch 
der  der  kirchhchen  Organisation  war  in  Böhmen  ernsthch  geiährdet. 
Es  fehlte  die  kräftige  Hand,  die  den  von  dem  Kaiser  ernannten 
Bischof  zu  stützen  vermochte. 

Noch  vollständiger  wai*  der  Zusammenbruch  der  Gründungen 
Ottos  d.  Gr.  an  der  Elbe.  Der  Anstoß  ging  von  Dänemark  aus. 
Dort  zeigte  sich  die  Unsicherheit  der  Lage  alsbald  nach  Ottos  Tod. 
Schon  im  Jahr  974  erhob  sich  Harald  Blauzahn,  um  das  Über- 
gewicht der  Deutschen  zu  beseitigen.  Zwar  stellte  die  Eroberung 
des  dänischen  Grenzwalls  durch  Otto  II.  den  Frieden  noch  einmal 
her-^;  ja  es  scheint  sogar  zur  Gründung  eines  vierten  dänischen 
Bistums  gekommen  zu  sein  ^.  Aber  um  dieselbe  Zeit,  in  der  Otto  II. 
von  den  Sarazenen  geschlagen  wurde,  erlag  König  Harald  seinem 
Sohne  Swein  Gabelbart  ^.  Sweins  Erhebung  war  durch  seinen 
Widerwillen  gegen  die  Religion  seines  Vaters  verursacht;  sein  Er- 
folg führte  zu  einer  vollständigen  Reaktion:  das  dänische  Heiden- 
tum lebte  wieder  auf  und  damit  der  Krieg  gegen  Deutschland. 
Als  Herzog  Bernhard  im  Frühjahr  983  eben  aufgebrochen  war, 
um  dem  Kaiser  Zuzug  nach  Italien  zu  leisten,  überschritten  die 
Dänen  die  deutsche  Grenze.  Es  gelang  ihnen  einen  der  festen 
Plätze,  die  Otto  zum  Schutz  der  Mark  errichtet  hatte,  zu  über- 
fallen und  zu  zerstören^.  Seitdem  begann  die  Plünderung  der 
deutschen  Küsten  durch  die  nordischen  Barbaren  von  neuem  ^ 

Wie  in  unsicheren  Verhältnissen  immer  ein  Ereignis  das  an- 
dere nach  sich  zieht,  so  folgte  dem  dänischen  Anfall  alsbald  die 
Erhebung  der  Wendend     Man   hat   später   einen   Schuldigen    ge- 


er  in  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  993  noch  in  Böhmen  war  und  in  gutem 
Verhältnis  zum  Herzog  stand.  Er  kann  also  frühestens  im  Sommer  oder 
Herbst  993  zum  zweitenmal  aus  Prag  entwichen  sein.  Er  blieb  dann  3  Jahre 
als  Mönch  in  Rom,  also  bis  996. 

^  Vgl.  über  diese  Verhältnisse  Uhlirz  in  den  Mtt.  d.  Inst.  EBd.  VI 
S.  41  ff.  u.  JB.  I  S.  55. 

2  In  Ottos  m.  ürk.  v.  18.  März  988  Dipl.  H  S.  440  Nr.  41  wird  das 
Bistum  Otheneswigense  genannt;  man  identifiziert  es  gewöhnlich  mit  Odense 
in  Fühnen. 

^  Adam  H,  25  S.  59  f.  Die  Vorgänge  sind  zeitlich  nicht  genau  zu  be- 
stimmen. Adam  verlegt  sie  nur  in  die  letzte  Zeit  Adaldags,  dev  29.  Apr. 
988  starb.  Doch  ist  es  an  sich  wahrscheinlich,  daß  der  Angriff  auf  Deutsch- 
land von  dem  heidnischen,  nicht  von  dem  christlichen  König  ausging. 

*  Thietm.  III,  24  S.  63.    Der  Name  der  Feste  ist  nicht  überliefert. 

6  Adam  11,  27  ff.  S.  62  f. 

«  Ann.  Hildesh.  z.  J.  983:   Eodem   anno   Sclavi  rebelles  effecti  sunt; 


—     251     — 

sucht  und  deshalb  den  Übermut  des  Markgrafen  Thiedrich  für  den 
'Abfall  verantwortlich  gemacht-^.  Aber  das  war  die  Verwechselung 
eines  Anlasses  mit  dem  Grunde;  denn  hier  wirkten  mehr  als  lokale 
Ursachen.  Einsichtsvolle  Männgr  verhehlten  sich  schon  längst 
nicht,  daß  alles  zu  einem  verheerenden  Ausbruch  bereit  sei.  Wenn 
der  Graf  Sigfrid  von  Walbeck,  der  Vater»  des  Geschichtschreibers 
Thietmar,  im  Traum  den  Himmel  mit  dichten  Wetterwolken  über- 
zogen erblickte,  und  die  deutende  Stimme  hörte,  daß  das  los- 
brechende Wetter  Gerechte  und  Ungerechte  verschhngen  werde  ^, 
so  sieht  man  aus  seinem  Traum,  in  welchen  Gedanken  der  Grat 
wachend  lebte.  Doch  ahnte  niemand,  wie  bald  das  Unheil  kommen 
würde,  man  tat  nichts,  um  es  abzuwehren. 

Im  Juni  983  erhoben  sich  die  Wilzen.  Am  29.  erschienen 
sie  vor  Havelberg.  Die  deutsche  Besatzung  war  so  gänzlich  un- 
vorbereitet, daß  die  Wenden,  wie  es  scheint,  die  Stadt  einnahmen, 
ohne  ernstlichen  Widerstand  zu  finden.  Was  in  der  Burg  an  das 
Christentum  erinnerte,  wurde  vernichtet^.  Drei  Tage  später  standen 
sie  vor  Brandenburg.  Bischof  Folcmar  war  bereits  entflohen:  das 
Gerücht  von  dem  Schicksal  Havelbergs  war  also  den  Wenden  voraus- 
geeilt: es  lähmte  den  Mut  der  Verteidiger.  Als  man  die  Prim 
läutete*,  drangen  die  Heiden  in  die  Burg  ein;  Markgraf  Thiedrich 
und  die  Besatzung  räumten  die  Feste;  die  Kleriker,  die  zurück- 
blieben, wurden  gefangen,  zum  Teil  getötet;  auch  hier  wurde  die 
Kirche  geplündert  und  verwüstet.  Dann  überschritten  die  Wenden 
die  Elbe:  sengend  und  brennend  drangen  sie  im  Gau  Belxem  vor^ 
Endlich  stellten  sich  ihnen  die  sächsischen  Großen  entgegen:  unter 
Anführung  Thiedrichs  und  des  Erzbischofs  Gisilher  warfen  sie  die 
Eingecftungenen  über  die  Elbe  zurück.  Dann  aber  löste  sich  der 
sächsische  Heerbann  auf,  ohne  den  Strom  zu  überschreiten.  Die 
Eroberungen  Ottos  I.  wurden  verloren  gegeben.  Auch  die  Kämpfe 
gegen  die  Wenden,  welche,  nachdem  die  Nachfolge  Ottos  HI.  ge- 
sichert war,  begannen^,  vermochten  die  Sachlage  nicht  zu  ändern. 


Ann.  Magdeb.  S.  156;  Ann.  Saxo  S.  630f.;  Thietm.  III,  17  f.  S.  58  f.;  Brun. 
vita  Adalb.  10  S.  598.  i  Thietm.  1.  c.  '^  Ibid. 

ä  Thietmar  sagt:  Destructa  ibidem  episcopali  cathedra.  Dabei  ist 
schwerlich  nur  an  die  Zerstörung  der  bischöflichen  Kirche  zu  denken:  es 
wurde  alles  vernichtet,  was  zum  christlichen  Kultus  gehörte. 

^  D.  h.  weder  um  Mitternacht  (W.  Giesebrecht,  KZ.  I  S.  604  und 
Richter,  Annalen  III,  1  S.  140),  noch  zur  ersten  Messe  (Laurent  in  der  Über- 
setzung Thietmars),  sondern  um  6  Uhr  Morgens. 

*  Damals  wurde  das  Laurentiuskloster  zu  Kalbe  an  der  Milde  von  den 
Wenden  zerstört,  vgl.  oben  S.  141  Anm.  1. 

«  Ann.  Hild.  z.  985  ff.  S.  24  ff.     Thietm.  IV,  9  S.  69. 


—     252     — 

Sie  führten  zu  entsetzlicher  Verwüstung  des  Landes;  im  Sommer 
986  z.  B.  rühmten  sich  die  Sachsen,  nicht  weniger  als  sechsund- 
vierzig feste  Plätze  zerstört  zu  haben  ^;  aber  die  Wilzen  wurden 
nicht  wieder  unterworfen.  Der  Versuch,  Brandenburg  durch  Gewalt, 
oder  durch  Verrat  wieder  zu  gewinnen,  mißlang^:  man  mußte  viel- 
mehr die  Elbelinie  wieder  befestigen,  um  die  deutschen  Grenzlande 
zu  schützen^:  die  Wilzen  behaupteten  ihre  Unabhängigkeit*. 

Die  unmittelbare  Folge  war,  daß  der  Bestand  des  Christen- 
tums an  der  Havel  und  an  der  Spree  aufhörte  ^.  Auch  diejenigen, 
die  sich  bisher  Christen  genannt  hatten,  kehrten  zum  Heidentum 
zurück.     Es    gibt   bei    den   Wenden    weder   Märtyrer    noch    Kon- 


1  Gerberti  ep.  91  S.  83  f. 

''  Ann.  Hild.  z.  991  u.  993.  Thietm.  IV,  22  S.  76  f.  Die  Erklärung 
dieser  Stellen  bei  Wilmans.(JB.  S.  76),  wonach  Brandenburg  in  deutschem 
Besitz  blieb  und  Boliliut  königlicher  Statthalter  war,  ist  unmöglich  richtig. 
"Wie  hätte  ein  königlicher  Statthalter  den  christlichen  Kultus  verhindern 
sollen,  Thietm.  IV,  64  S.  99?  Aus  der  Verbindung  der  beiden  Quellen  er- 
gibt sich  folgende  Reihe  von  Tatsachen,  988 — 991  Brandenburg  im  Besitz 
der  Wenden;  991  in  dem  der  Deutschen,  Dipl.  II  S.  481  Nr.  73.  Kizo  wirft 
sich  mit  Hilfe  der  Wenden  zum  Herrn  auf.  993  Kizo  spielt  die  Stadt 
wieder  in  deutschen  Besitz.  Otto  behauptet  sie  einem  slavischen  Angriff 
gegenüber  und  behält  sie  längere  Zeit  (diu)  in  Besitz.  Danach  (post  haec) 
aber,  während  Kizo  in  Quedlinburg  ist,  wird  seine  Macht  in  Brandenburg 
gestürzt:  die  Stadt  kommt  in  die  Hand  Boliliuts  und  geht  dadurch  den 
Deutschen  verloren.  Die  Beziehung  des  ^diu"  auf  das  ,ad  tempus"  im 
Eingang  des  Kapitels  scheint  mir  zweifellos.  Dann  aber  ist  mit  „post 
haec"  die  Tatsache  eingeführt,  welche  der  deutschen  Herrschaft  wieder  ein 
Ende  machte. 

3  Ann.  Hild.  z.  987.  Thietm.  IV,  18  S.  74.  Die  Unsicherheit  in  den 
Grenzlanden  ergibt  sich  auch  aus  dem  Briefe  Hildiwards  von  Halberstadt 
an  Adalbero  II.  von  Metz,  ÜB.  d.  H.  Halberst.  I  S.  42  Nr.  56.  Er  bittet  um 
Reliquien  des  Stephanus  und  der  Glodesinde,  quatenus  pietas  divina  .  . 
nos  eorundem  precibus  a  prevalidis  Sclavorum,  quibus  undique  premimur, 
infestationibus  omnibusque  periculis  liberare  dignetür. 

*  Die  Unabhängigkeit  der  Wilzen  zeigt  sich  darin,  daß  sie  990  im 
polnisch-böhmischen  Streit  den  böhmischen  Herzog  unterstützten,  obgleich 
Miseco  die  Kaiserin  zur  Bundesgenossin  hatte  (Thietm.  IV,  11  S.  70). 

^  Canaparius  rechnet  die  Liutizen  zu  der  dira  barbaries  und  den  pro- 
fani  idolatrae,  27  S.,593;  Bruno  sagt:  Effrena  gens  Lutici  pagani  iugum 
christianitatis  deponunt,  et  —  cum  quo  errore  adhuc  laborant  —  post  deos 
alienos  erecto  collo  currunt,  10  S.  598;  Thietmar  äußert  mit  Bezug  auf 
Brandenburg:  Vice  Christi  et  piscatoris  eiusdem  venerabilis  Petri  varia 
demoniacae  heresis  cultura  deinceps  veneratur  et  flebilis  haec  mutatio  non 
solum  a  gentilibus  verum  etiam  a  christianis  extollitur. 


—     253     — 

fessoren.  Als  wäre  ihnen  nie  das  Evangelium  verkündigt  worden, 
brachten  sie  den  alten  Göttern  wieder  Menschenopfer  dar  ^.  Wie  es 
zu  geschehen  pflegt,  wurden  die  siegreichen  Überzeugungen  selbst- 
gewisser und  exklusiver.  Nicht  einmal  geborenen  Deutschen  wurde 
die  Ausübung  ihrer  Rehgion  in  Brandenburg  gestattet^. 

Nicht  besser  ging  es  im  Norden.  Auch  dort  gaben  die  Nieder- 
lage und  der  Tod  Ottos  II.  dem  wendischen  Haß  gegen  die  Deut- 
schen Tatkraft.  Der  .x^bodritenfürst  Mistui,  mit  Bernhard  von 
Sachsen  grimmig  verfeindet,  zog  gegen  Hamburg;  die  nordische 
Metropole  fiel  in  seine  Hand;  sie  wurde  geplündert  und  in  Brand 
gesteckt.  Zwar  war  diese  Erhebung  nicht  Abfall  vom  Christentum. 
Mistui  lebte  wie  ein  christlicher  Fürst;  selbst  auf  seinem  Zuge 
gegen  Hamburg  war  er  von  einem  Kapellan  begleitet.  Von  Ent- 
setzen erfüllt  war  dieser  Zeuge,  daß  die  Leute  seines  Herrn  Feuer 
in  die  Kathedrale  warfen  und  daß  das  Gotteshaus  in  Flammen 
aufging:  es  dünkte  ihn,  er  sehe  die  Hand  Gottes  in  die  Glut 
greifen,  um  die  Reliquien  zum  Himmel  zu  retten^.  Aber  aufzu- 
halten war  der  Rückfall  in  das  Heidentum  auch  bei  den  Aljodriten 
nicht:  denn  er  war  die  Konsequenz  der  Erschütterung  der  deut- 
schen Herrschaft.  Als  im  Jahre  990  der  Kampf  mit  den  Wagriem 
und  Abodriten  von  neuem  ausbrach^,  rissen  sie  sich  wie  ihre  Stamm- 
verwandten im  Süden  vom  christlichen  Glauben  los ''.  Bischof 
Eziko  von  Oldenburg  entwich  aus  seinem  Bistum;  er  ging  in  die 
Mainzer  Diözese".     Auch    sein   Nachfolger  Folcward  wurde   sofort 


'  Thietm.  IV,  13  S.  72.  -^  Ib.  IV,  69  S.  99. 

3  Thietm.  III,  18  S.  59;  Adam  11,40  S.  69.  Die  Zeit  des  Vorgangs  ist 
nicht  sicher  zu  bestimmen.  Thietmar  erzählt  ihn  im  Zusammenhang  mit 
Ereignissen  des  Jahres  983,  Adam  verlegt  ihn  in  die  Zeit  nach  dem  Tode 
Ottos  III.,  1002.  Da  Thietmar  seine  Nachrichten  von  dem  Kapellan  des 
Abodritenfürsten  hat,  so  verdient  seine  Ordnung  den  Vorzug.  Die  Feind- 
schaft Mistuis  und  Bernhards  ist  durch  Helmold  I,  16  S.  39  bezeugt,  freilich 
in  ganz  sagenhafter  Weise.  ■*■  Ann.  Hild.  z.  990  S.  25. 

5  Den  Abfall  vom  Christentum  erzählt  Adam  im  Zusammenhang  mit 
der  Erhebung  Mistuis,  II,  40  S.  69.  Da  aus  Thietmar  feststeht,  daß  Mistui 
ein  Christ  war,  so  kann  er  jedoch  erst  später  erfolgt  sein,  und  da  Folcward 
von  Oldenburg  vor  992  aus  seinem  Bistum  vertrieben  wurde,  so  muß  er 
vor  diesem  Jahr  eingetreten  sein.     Es  bleibt  dann  nur  das  Jahr  990. 

"  Nass.  ÜB.  I  S.  64  Nr.  123.  Die  Datierung  ist  offenkundig  inter- 
poliert, gegen  das  Jahr  995  besteht  nur  das  Bedenken,  daß  das  Bistum 
Oldenburg  vorher  wieder  besetzt  wurde.  Das  war  kanonisch  unzulässig. 
Aber  da  sich  der  Vorgang  bei  Folcward  wiederholt,  so  ist  er  auch  bei 
Eziko    nicht    unmöglich.     Böhmers    Ansatz,    Willigis  S.  46,    geht    von    der 


—     254     — 

verjagt.  Wenn  nun  auch  er  einen  neuen  Wirkungskreis  als 
Missionar  bei  den  Schweden  suchte  und  fand^,  so  liegt  darin  sein 
Urteil  über  die  Lage  der  Dinge  in  Wagrien :  er  verzweifelte  daran, 
zur  Tätigkeit  daselbst  zu  gelangen.  Das  traurigste  Los  hatten 
die  deutschen  Priester,  welche  in  die  Hände  der  empörten  Wenden 
fielen.  Man  hat  sie  wie  das  Vieh  geschlachtet^  oder  gräßlich  miß- 
handelt. Als  Adam  von  Bremen  Einzelheiten  über  diese  Ereig- 
nisse von  dem  Dänenkönig  Swein,  „der  alle  Geschichten  der  Nord- 
leute im  Gedächtnis  hatte,  als  wären  sie  geschrieben",  erkunden 
wollte,  erhielt  er  die  vielsagende  Antwort:  Laß  ab,  mein*  Sohn; 
wir  haben  in  Dänemark  und  im  Wendenland  der  Märtyrer  so  viele, 
daß  ein  ganzes  Buch  kaum  ausreichen  würde  ihre  Geschichten  zu 
fassen.  In  der  Tat  ist  das  Jahrzehnt,  das  der  Niederlage  Ottos  II. 
folgt,  die  Märtyrerzeit  der  deutschen  Kirche.  Aber  wir  rühmen 
namenlose  Helden:  die  Getöteten  starben  in  Feindesland;  sie  hatten 
keine  Gemeinden,  die  das  Andenken  ihrer  gefallenen  Brüder  in 
pietätsvollem  Gedächtnis  gehalten  hätten. 

So  wurde  die  Kirche  zerstört.  Auf  dem  Schlachtfeld  bewährte 
sich  nun  freilich  die  Überlegenheit  der  Deutschen^.  Aber  ihre 
Siege  brachten  keine  Frucht,  da  sie  nicht  benützt  wurden.  Als 
im  Jahre  996  ein  Friedensschluß  die  Kämpfe  beendete,  waren  die 
Wenden  keineswegs  überwunden*.  Zu  einer  Neuordnung  der  kirch- 
lichen Verhältnisse  kam  es  denn  auch  nicht.  Zwar  hatte  Liewizo 
von  Hamburg,  als  Folcward  Deutschland  verließ,  einen  neuen 
Bischof  für  das  Wendenland  geweiht;  seine  Wahl  hatte  den  Propst 
Reginbert  ron  Walbeck,  einen  geborenen  Ostfranken,  getroffen  ^. 
Aber  Reginbert  konnte  seinen  Sitz  nicht  in  Oldenburg  nehmen;  er 
nannte  sich  nach  Mecklenburg^.  Doch  auch  dort  hat  er  schwer- 
lich geweilt:  Adam  von  Bremen  bezeichnet  ihn  nur  als  Slaven- 
bischof^.  Es  ist  zu  vermuten,  daß  er  überhaupt  nicht  zu  ruhiger 
Tätigkeit  in  seiner  Diözese  kam. 

Was  in  Oldenburg  geschah,  wiederholte  sich  in  den  dänischen 


nichtigen  Bestimmung  der  Amtsjahre*  Ezikos  bei  Potthast  aus,  und  ist  also 
hinfäUig.  i  Adam  U,  44  S.  72. 

2  Adam  II,  41  S.  70.    Es  ist  wohl  an  Menschenopfer  zu  denken. 

=5  Ann.  Hild.  z.  990  S.  25. 

*  Ann.  Quedl.  z.  d.  J.  S.  73.  Der  Friedensschluß  war  für  Otto  wegen 
der  italienischen  Unternehmungen  notwendig. 

6  Thietm.  VI,  43  S.  160;  vgl.  Adam  11,44  S.  72. 

ö  So  wird  er  bei  der  Einweihung  des  Halberstädter  Doms  992  be- 
zeichnet, Ann.  Quedl.  S.  69,  Gesta  ep.  Halberst.  S.  87. 

'  Adam  II,  44-  S.  72. 


—     255     —  , 

Bistümern.  Daß  Otto  III.  im  Jahr  988  ihre  Privilegien  erneuerte^, 
bedeutete  wenig;  denn  die  Bischöfe  waren  vertrieben  und  die 
Christen  litten  unter  dem  Druck  des  ihnen  feindsehgen  Königs. 
Es  war  vergeblich,  daß  Liewizo  durch  Gresandtschaften  und  Ge- 
schenke Swein  umzustimmen  versuchte  ^.  Wurde  auch  das  Christen- 
tum nicht  ausgerottet,  so  war  doch  der  kirchliche  Verband  zerstört. 
Für  Aarhus  wurden  nicht  einmal  Ordinationen  vorgenommen^;  in 
Schleswig  erlitt  zwar  die  Reihe  der  Bischöfe  keine  Unterbrechung*: 
aber  die  Bischöfe,  die  sich  nach  Schleswig  nannten,  verweilten  in 
Deutschland  ^  Wenn  im  Jahre  1000  einer  von  ihnen,  Ekkihard, 
die  Lage  in  seiner  Diözese  mit  den  Worten  schildert:  Mein  Bistum 
ist  durch  die  Heiden  verheert,  die  Stadt  ist  verödet,  die  Kirche 
steht  verlassen:  ich  habe  keinen  Sitz,  so  werden  diese  Verhältnisse 
schon  mit  dem  Sturze  Haralds  eingetreten  sein^. 

Mit  einem  Wort:  die  durch  Otto  I.  geschaffene  Organisation 
des  deutschen  Missionsgebietes  ^yar  zum  großen  Teil  vernichtet. 
Nur  die  beiden  sorbischen  Bistümer  überdauerten  diese  Verwüstung, 
da  es  gelang  die  Tschechen  daran  zu  verhindern,  daß  sie  sich 
diesseits  des  Erzgebirgs  festsetzten.  Bischof  Volkold  konnte  im 
Jahre  986  nach  Meißen  zurückkehren  ''. 

So  war  die  Lage,  als  der  Enkel  Ottos  d.  Gr.,  "zum  Jüngling 
erwachsen,  selbst  die  Zügel  der  Regierung  ergriff. 

Otto  III.  fiihlte  sich  vor  allem  als  Erbe  des  Kaisertums.  Der 
Widerspruch,  der  in  diesem  Titel  lag,  hat  seiae  Seele  zerrissen. 
Er  war  ein  Deutscher,  und  es  entging  ihm  nicht,  daß  er  nur  aut 
die  Kraft  Deutschlands  sich  stützen  könne,  um  seine  Pläne  zu  ver- 
wirklichen. Als  er  zum  erstenmal  das  römische  Bistum  zu  vergeben 
hatte,  zweifelte  er  nicht  einen  Moment,  wem  er  die  oberste  Würde 


1  Dipl.  II  S.  440  Nr.  41 ;  zugrunde  liegt  Ottos  I.  Diplom  v.  26.  Juni 
965,  vgl.  oben  'S.  100  Anm.  3.  -  Adam  II,  27  S.  62. 

»  Ders.  II,  44  S.  72. 

*  I.  J.  988  ist  Folgbert  urkundlich  bezeugt,  für  d.  J.  1000  steht  Ekki- 
hard  fest,  außerdem  weiB  man  von  einem  Bischof  Poppo,  der  vor  995  den 
Titel  eines  Bischofs  von  Schleswig  führte.  So  wenig  es  möglich  ist,  An- 
fangs- und  Endzeiten  zu  geben,  so  ist  also  doch  die  Reihe  geschlossen. 

">  Ein  Beispiel  bietet  Ekkihard,  der  sich  dauernd  in  Hildesheim  auf- 
hielt: 1000  vertritt  er  Bernward,  vit.  Bernw.  18  f.  S.  766  f.,  1015  wirkt  er 
bei  der  Weihe  der  Krypta  von  St.  Michael  mit,  Ann.  Hild,  S.  31,  1022  bei 
der  Weihe  der  Kirche,  ib.  S.  33,  ÜB.  d.  H.  Hildesh.  S.  63  Nr.  67,  1026  stirbt 
er,  ib.  S.  34.     Seine  Grabschrift  N.A.  II  S.  602. 

ö  Vit.  Bernw.  20  S.  768.  Ein  Dänenbischof  Staggo  war  unter  Willigis 
in  der  Mainzer  Diözese  als  Weihbischof  tätig,  s.  Nass,  ÜB.  I  S.  60  Nr.  117. 

'  Thietm.  IV,  6  S.  67. 


—     256     — 

in  der  Christenheit  übertragen  wollte:  er  ernannt^  einen  Deutschen. 
Gab  er  ihm  dann  einen  Franzosen  zum  Nachfolger,  so  schien  doch 
Gerbert  längst  als  ein  treuer  Anhänger  der  deutschen  Macht  be- 
währt. Seinen  eigeneii  Sitz  dauernd  in  Rom  zu  nehmen,  hat  Otto 
schwerlich  gedacht.  War  er  doch  so  ganz  Sachse,  daß  er  nicht 
einmal  das  römische  Klima  ertrugt  Vielmehr  scheint  es,  daß  er 
die  alte  fränkische  Königsstadt  Aachen  zu  seiner  Residenz  machen 
wollte'-.  Aber  als  Kaiser  meinte  er  ein  Römer  sein  za  müssen; 
er  wollte,  daß  man  ihn  als  solchen  betrachtete,  daß  vor  allem  die 
Eömer  selbst  in  ihm  den  Ihren  sahen.  In  Deutschland  hat  man 
das  auf  das  schmerzlichste  empfunden,  fast  wie  einen  Verrat  an 
der  Heimat :  bitter  und  grell  spricht  sich  dies  Urteil  in  den  Worten 
aus,  die  Thangmar  den  Kaiser  zu  den  empörten  Römern  sprechen 
läßt:  Seid  ihr  nicht  meine  Römer;  um  euretwillen  habe  ich  Vater- 
land und  Freundschaft  verlassen;  aus  Liebe  zu  euch  Iiabe  ich  meine 
Sachsen  und  alle  Deutschen,  mein  eigenes  Blut,  verworfen.  Euch 
habe  ich  als  Söhne  angenommen,  euch  allen  anderen  vorgezoger ; 
um  euretwillen  habe  ich  den  Neid  und  Haß  aller  gegen  mich 
wachgerufen'^.  Otto  müßte  ein  Tor  gewesen  sein,  wenn  er  nicht 
bemerkt  hätte,  daß  sein  Verhalten  bei  seinen  Getreuen  Mißbilhgung 
fand;  aber  er  änderte  seinen  Sinn  nicht:  ein  Mann,  der  ihn  kannte, 
hat  ihn  mit  den  Worten  charakterisiert,'  daß  er  das,  was  er  ein- 
mal wollte,  nur  schwer  aufgab^.  Auch  daß  er  auf  seine  mütter- 
liche Abstammung  mehr  Wert  legte,  als  auf  seine  väterliche,  er- 
klärt sich  daraus,  daß  er  sich  als  Kaiser  fühlte:  das  alte  Kaisertum 
der  Griechen  wog  ihm  schwerer  als  das  junge  der  Sachsen.  Dazu 
kam  der  Reiz,  den  die  überlegene  geistige  Bildung  der  Griechen 
für  ihn  hatte.  Wenn  er  mit  unverkennbarer  Ironie  seine  griechische 
Subtilität  rühmte  und  sich  damit  brüste te,  daß  ein  Funke  von  der 


'■  In  einem  Brief  an  Gregor  V.  bemerkt  er:  Naturae  necessitas  suo  iure 
omnia  constringens  qualitates  Italici  aeris  quaiitatibus  mei  corporis  quadam 
sui  generis  contrarietate  opponit.  Gerb.  ep.  216  S.  203. 

2  Ann.  Quedl.  z.  1000  S.  77 ;  vgl.  die  ürk.  Gregors  V.  J.W.  3875.  Der 
Einwand  Böhmers,  Willigis  S.  85,  scheint  mir  unbegründet.  Auch,  wenn 
Otto  wie  Karl  in  Aachen  residierte,  blieb  Rom  ideell  caput  mundi. 

3  Vit.  Bernw.  25  S.  770;  vgl.  Brun.  Vit.  quinq.  fratr.  7  S.  722:  Cum 
sola  Roma  ei  placeret  et  ante  omnes  Romanum  populum  pecunia  et  honore 
dilexisset,  ibi  semper  stare,  hanc  renovare  ad  decorem  secundum  pristinara 
dignitatem  ioco  puerili  incassum  cogitavit  .  .  .  Peccatum  regis  hoc  fuit. 
Terram  suae  nativitatis  delectabilem  Germaniam  iam  nee  videre  voluit; 
tantus  sibi  amor  habitare  Italiam  fuit.  Gest.  pont.  Camer.  I,  114  Scr.  VII 
S.  451;  Ann.  Quedl.  z.  1002  S.  78.  *  Brun.  a.  a.  0. 


—     257     — 

geistigen  Regsamkeit  der  Griechen  bei  ihm  zu  finden  sei^,  so  lag 
in  dem  scherzenden  Wort  doch  ein  Stück  Ernst:  er  war  abgestoßen 
durch  die  nüchterne,  verständige  Schwerfälhgkeit  der  Männer,  die 
ihn  in  Deutschland  umgaben.  Das  mißgünstige  Urteil,  das  man 
über  ihn  fällte,  schon  als  er  noch  ein  kleiner  Knabe  war:  Er  ist 
ein  Grieche,  schien  er  dadurch  zu  bestätigen^.  Es  wäre  wunder- 
bar, wenn  man  ihm  nicht  auch  dies  verübelt  hätte. 

Wenn  der  Gegensatz  seines  Titels  und  seines  Ursprmigs  einen 
Zwiespalt  in  die  Seele  Ottos  brachte,  so  war  ihm  überhaupt  die 
beste  Gabe,  die  einem  Manne  werden  kann,  versagt.  Ihm  fehlte 
die  Harmonie  der  Gesinnung.  Niemand  war  empfänglicher  für  den 
Eindruck  des  Außergewöhnlichen  als  er:  in  welcher  Gestalt  immer 
es  in  seinen  Gesichtskreis  trat,  ergriff  es  ihn.  So  hat  das  Ver- 
schiedenartigste ihn  gleich  mächtig  angezogen:  die  unerschöpfliche 
Vielseitigkeit  der  Bildung  Gerberts,  der  weltflüchtige  Ernst  des 
Einsiedlers  Nilus  ^,  die  empfindsame  Frömmigkeit  des  Tschechen 
Adalbert  *.  Aber  er  war  nicht  stark  genug,  die  auf  ihn  einstürmen- 
den Eindrücke  zu  bewältigen:  sie  beunruhigten,  sie  beherrschten 
ihn:  es  gelang  ihm  nie,  sich  darüber  zu  erheben.  Das  ist  der 
Fehler  der  Jugend;  wer  möchte  es  leugnen?  Aber  es  war  das 
Verhängnis  dieses  reichbegabten  Jünglings,  daß  er  Kaiser  wurde, 
ehe  er  ein  Mann  war.  Er  schwankte  hin  und  her  zwischen  dem 
Widersprechendsten:  zwischen  der  Freude  am  goldgestickten  Ge- 
wand und  der  Befiiedigung  am  rauhen  Büßerhemde;  jetzt  trug  ihn 
der  Ehrgeiz  empor,  ein  Reich  zu  gründen,  wie  es  die  Welt  noch 
nicht  gesehen,  und  dann  fand  er  wehmütiges  Genügen  in  dem  Ge- 
danken, auf  die  Herrschaft  zu  verzichten'^,  um  ein  Eeih'ger  sein  zu 
können;  heute  umgab  er  sich  mit  dem  Prunke  des  byzantinischen 
Hofes  und  morgen  saß  er  zu  den  Füßen  irgendeines  Asketen,  der 
ihm  die  alte,  aber  die  Menschen  immer  gleich  ergreifende  Wahr- 
heit verkündete:  Alles  ist  eitel.  Es  sieht  aus,  wie  ein  bizarrer 
Einfall  und  es  charakterisiert  doch  den  Kaisßr,  daß  er  auf  seinen 
Krönungsmantel  die  Gesichte  der  Apokalypse  in  Gold  sticken  ließ  *. 
So  irrte  seine  Seele  hin  und  her  zwischen  dem  Diesseits  und  dem 
Jenseits:  er  meinte  auf  die  diesseitige  Welt  verzichten  zu  müssen. 


1  Gerb.  ep.  186  S.  172.  Der  ironische  Ton  des  Schreibens  scheint  mir 
unverkennbar.  Daß  Gerbert  es  für  bare  Münze  nahm,  ep.  187,  beweist 
natürlich  nicht  das  Gegenteil;  charakterisiert  aber  den  Literaten. 

2  Gerb.  ep.  26  S.  20.  '  Vit.  s.  Nili  89  ff.  Scr.  IV  S.  616  f. 
*  Canap.  Vit.  Adalb.  23  S.  591 ;  Brun.  20  S.  605. 

5  Brun.  Vit.  quinq.  fratr.  2  S.  719. 
«  Mirac.  s.  Alex.  3  Scr.  IV  S.  619  f. 


Hauck,  Kirchengesehichte.    III. 


17 


-^     258     — 

um  die  jenseitige  zu  erlangen;  und  sie  fesselte  ihn  doch  zu  sehr, 
als  daß  er  auf  sie  verzichten  konnte.  Der  Punkt,  der  in  diesem 
Schwanken  der  Stimmungen  sich  behauptete,  war  der  Gedanke  an 
das  Kaisertum,  Mit  der  Vorstellung  von  seiner  Größe  mögen  ihn 
schon  die  Frauen,  unter  deren  Augen  er  aufwuchs,  erfüllt  haben  ^. 
Sie  rühmte  ihm  Gerbert  von  Aurillac  mit  dem  Pathos  eines  Red- 
ners und  dem  Feuer  eines  Patrioten.  Es  waren  Worte,  die  den 
leicht  entzündlichen  JüngUng  zur  Begeisterung  hinreißen  mußten, 
wenn  Gerbert  sein  Reich  pries  als  nicht  geringer  denn  das  der 
Griechen:  Unser,  ja  unser  ist  das  römische  Kaisertum:  seine  Kraft 
ruht  auf  dem  früchtereichen  Italien,  auf  dem  männerreichen  Gallien 
und  Germanien;  auch  die  tapfern  Reiche  der  Sythen  stehen  uns 
zu  Dienst.  Unser  bist  du,  Cäsar,  der  Römer  Kaiser  und  Augustus, 
der  du,  entsprossen  griechischem  Blute,  die  Griechen  an  Herrschaft 
übertriffst,  über  die  Römer  kraft^  Erbrechts  gebietest,  und  beide 
durch  Geist  und  Wort  besiegst^.  Aber  in  diesem  JüngUng,  der, 
ein  echter  Nordländer,  an  dem  phantastischen  Bild  einer  erhabenen 
Vergangenheit  sich  begeisterte,  lebte  etwas  von  dem  scharfen  Ver- 
stand der  Griechen.  War  denn  nun  die  Herrschaft  seines  Vaters 
und  Großvaters  Kaisertum  gewesen?  Wenn  er  für  sich  den  Ruhm 
der  Erneuerung  des  römischen  Imperiums  in  Anspruch  nahm^,  so 
ist  klar,  daß  er  diese  Frage  verneinte.  Seine  Ahnen  waren  nrcht 
Kaiser,  so  wie  er  Kaiser  sein  wollte.  Was  er  bei  ihnen  nicht  fand, 
zeigt  seine  Verehrung  ftir  Karl  d.  Gr.:  Weltherrschaft*.    So  führte 


^  Daß  Theophanu  Kaiserpolitik  trieb,  bezweifelt  niemand.  Auch  der 
Zwiespalt  der  beiden  Herrscherinnen  ist  bekannt.  Doch  scheint  mir  aus 
ihm  nicht  zu  folgen,  daß  Adelheid  dem  Kaisergedanken  gleichgiltig  gegen- 
überstand; der  Brief,  den  Otto  unmittelbar  nach  seiner  Krönung  an  sie 
schrieb,  Gerb.  ep.  215  S.  202,  beweist  das  Gegenteil. 

^  Widmung  des  libellus  de  rationali  et  ratione  uti  S.  298. 

"•  In  der  Urkunde  für  Farfa  Nr.  331  S.  759  liest  man:  Notum  esse 
volumus,  qualiter  nos  quodam  die  Roma  exeuntes  pro  restituenda  republica 
cum  marchione  nostro  Hugone  convenimus  et  consilia  imperii  nostri  cum 
venerabili  papa  Silvestro  II.  et  cum  aliis  nostris  optimatibus  ibidem  tracta- 
vimus.  Dieselben  Wendungen  in  einem  Diplom  für  Leo  v.  Vercelli  v.  7.  Mai 
999  Nr.  324  S.  752:  üt  prosperetur  nostrum  imperium,  triumphet  Corona 
nostrae  militiae,  propagetur  potentia  populi  Romani  et  restituatur  respublica. 
Dazu  die  Inschrift,  die  Otto  auf  seinem  Siegel  anbringen  ließ:  Renovatio 
imperii  Romanorum,  Foltz,  N.A.  III  S.  39.  Imperium  und  respublica  decken 
sich,  wie  ersichtlich,  nicht.  Das  Imperium  sollte  durch  die  Restitution  der 
letzteren  erst  wirklich  imperium  Romanorum  werden. 

■^  Die  Gest.  pontif.  Camer.  1,114  S.  451  urteilen:  Sicuti  iuvenis  tarn 
viribus  audax  quam  genere  potens,  magnum  quiddam,  immo  et  impossibile 


.    —     259     — 

die  Kontinuität  des  Titels  zur  Erneuerung  des  alten  Anspruchs. 
Es  war  ein  Gedanke,  in  dem  ebensosehr  die  klare  Erkenntnis  des 
Wirklichen,  wie  der  Glaube  an  das  Unmögliche  lag,  daß  Otto,  in- 
dem er  den  alten  Anspruch  ergriff,  ihn  zugleich  umbildete:  an  die 
Stelle  der  unmittelbaren  Herrschaft  des  Kaisers  über  das  chiist- 
Hche  Abendland  sollte  die  Oberherrschaft  des  Kaisers  über  die 
Fürsten  des  christlichen  Europa  treten^.  "Wäre  das  Imperium  zu 
verwirklichen  gewesen,  so  hätte  es  nur  auf  diesem  Wege  geschehen 
können;  aber  es  war  nicht  zu  verwirklichen:  auch  dieser  Weg  war 
ungangbar. 

Doch  Otto  hat  ihn  beschritten.  Wenn  nun  aber  das  Imperium 
Wahrheit  werden  sollte,  wie  mußte  sich  dann  sein  Verhältnis  zum 
Papsttum  gestalten?  Wir  haben  gesehen,  wie  vorsichtig  schonend 
der  erste  Otto  die  rechtliche  Stellung  des  Papstes  behandelte.  Sein 
Enkel  kannte  solche  Schonung  nicht.  Schon  seine  erste  Tat  ist 
der  Beweis  dafür.  Man  bezeichnet  die  Bedeutung,  welche  die  Er- 
nennung Gregors  V.  hatte,  nicht  vollständig,  wenn  man  daran 
erinnert,  daß  er  ein  Deutscher  war.  Diese  Ernennung  war  ein 
Bruch  mit  dem  in  Rom  stets  festgehaltenen  Grundsatz,  daß  der 
Bischof  der  Stadt  aus  dem  Klerus  der  Stadt  hervorgehen  müsse. 
Wie  der  Kaiser  deutsche  Bistümer  mit  Klerikern  seiner  Kapelle 
besetzte,  so  besetzte  er  auch  den  römischen  Stuhl.  Darin  lag  die 
fast  vergessene  Anschauung,  daß  das  römische  Bistum  eine  Metro- 
pole des  Reiches  sei.  Man  kann  nicht  zweifeln,  daß  Otto  diesen 
Gedanken  hegte:  er  i'echnete  den  Papst  zu  den  Optimaten  seines 
Reichs  und  bezeichnete  ihn  so^     Demgemäß  verfuhr  er  auch:    er 


cogitans,  virtutem  Romani  imperii  ad  potentiam  veterum  regum  attollere 
conabatur.  Vgl.  Benzo  Alb.  (ad  Henric.  III.  6  Scr.  XI  S.  624):  Neque  solis 
viribus  sed  magis  subtilitate  ingenii  reparavit   monarchiam   tocius  imperii. 

1  S.  das  Verhältnis  zu  Ungarn  und  Polen;  auch  daß  Arnulf  impera- 
tore  iubente  das  Bistum  Auch  erhält,  J.W.  3888,  zeigt  Ottos  Absichten. 
Böhmer,  Willigis  S.  85,  wendet  ein,  Otto  habe  als  Kaiser  nur  die  volle 
Herrschaft  über  die  Kirche  beansprucht,  aber  keinerlei  politische  Konse- 
quenzen daraus  gezogen.  Wie  mich  dünkt,  ist  diese  Scheidung  der  beiden 
Gebiete  für  diese  Zeit  undurchführbar.  Otto  dünkte  sich  eben  darin  als 
der  oberste  Herrscher,  daß  er  in  Polen  ein  Erzbistum  gründete  und  seine 
Diözese  bestimmte,  und  daß  Stefan  von  Ungarn  gratia  imperatoris  Bistümer 
organisierte.  Man  braucht  sich  nur  an  die  Verhältnisse  in  Deutschland  zu 
erinnern,  um  zu  erkennen,  daß  in  solchen  Handlungen  tatsächlich  politisches 
Handeln,  Übung  der  Herrschaft,  lag.  Sicher  ist  freilich  auch,  daß  was  Otto 
tat,  der  Selbständigkeit  der  Nationen  zugute  kam.  Aber  das  war  nicht  die 
Absicht,  sondern  die  Folge. 

'^  S.  die  S.  258  Anm.  3   angeführte   Urkunde   für  Farfa,    auch  Dipl.  II 

17* 


—     260     — 

nahm  Appellationen  gegen  das  päpstliche  Urteil  an  und  hielt  sich 
für  befugt,  päpstliche  Ui-teilssprüche  aufeuheben  ^  Das  Wort  be- 
fehlen, das  seit  Menschengedenken  nicht  mehr  von  einem  Herrscher 
einem  Papste  gegenüber  gebraucht  war,  hat  er  wieder  ausgesprochen^. 
Wenn  er  gemeinsam  mit  dem  Papste  Synoden  hielt,  so  erschien 
er  nicht,  wie  Otto  d.  Gr.  bittend  vor  dem  Papste,  sondern  er  führte 
den  Vorsitz;  er  beriet  mit  dem  Papste  und  den  übrigen  Anwesen- 
den^. Es  war  die  vollständige  Erneuerung  der  karolingischen 
Kaiseridee.  Wenn  man  dies  im  Sinne  hat,  so  versteht  man,  wie 
es  gemeint  war,  daß  Otto  sich  den  Knecht  Jesu  Christi  oder  den 
Knecht  der  Apostel  nannte*.  Gewiß  entsprangen  solche  Äußerungen 
der  durch  Männer  wie  Adalbert  genährten  Frömmigkeit  des 
Kaisers.  Seine  religiösen  Anschauungen  flössen  dabei  zusammen  mit 
seinen  imperialistischen  Gedanken.  Aber  von  Unterordnung  des 
Kaisertums  unter  das  Papsttum  liegt  nichts  in  ihnen.  Sie  sind 
nur  ein  Ausdruck  für  den  geistlichen  Charakter  des  Kaisertums. 
In  ihm  aber  lag  der  Anspruch,   daß   es  dem  Papsttum  übergeord- 


S.  605  Nr.  197 :  Consensu  et  consilio  episcoporum  atque  laicorum  astantium, 
ipsius  quoque  summi  apostolici  Gregorii,  Romanorum,  Francorum,  Baioario- 
rum  etc.  Man  vergleiche,  welche  Formeln  Gregor  gebraucht:  Domno  im- 
peratore  iubente  et-  episcopis  Romanis,  Longobardis  atque  ultramontanis 
iudicantibus,  J.W.  3888. 

1  Entscheidung  für  Farfa  Dipl.  II  S.  770  Nr.  340:  Gregorius  Papa  extra 
legem  cum  sua  virga  fecit  Hugonem  abbatem  (von  Farfa)  eandem  cellam 
(S.  Maria  in  Minione)  refutare.  Der  Abt  appelliert  an  den  Kaiser:  Nos  vero 
cognoscentes  iniuste  ea  diffinita  sie  esse,  iterum  inde  legem  fieri  praecepimus. 

2  J.W.  3888,  s.  oben. 

3  Dipl  II  g,  610  Nr.  201,  Synode  in  St.  Peter  25.  Mai  996:  Venientibus. 
nobis  (Otto)  in  synodo  in  ecclesia  b.  Petri  ap.  cum  summo  pontifice  Gre- 
gorio  .  .  pro  definiendis  rebus  ecclesiasticis.  Mansi  XIX  S.  227  f.,  Synode 
v.  9.  Mai  998:  Nos  (Gregor)  obedientes  praeceptis  canohum,  iudicantibus 
episcopis  .  .  consentiente  et  iudicante  domno  Ottone.  C.I.  T  S.  51  Nr.  24, 
Synode  v.  998  oder  999 :  Gapitula  generalis  concilii  edita  domino  Gregorio  V. 
papa,  cui  interfuit  .  Otto  caesar  augustus,  c.  3:  ludicatum  est  per  uni- 
versale concilium  praesidente  d.  Ottone  III.  .  .  et  d.  Gregorio  V. 

*  Nr.  344  S.  774  v.  17.  Jan.  1000:  Seruus  Jesu  Christi  et  Romanorum 
Imperator  augustus;  in  den  nächsten  Monaten  vielfach,  doch  nicht  regel- 
mäßig wiederholt.  Im  Jan.  1001  kommt  die  Formel  Servus  apostolorum  in 
Gebrauch,  S.  819  £F.  Nr.  389;  sie  wird  bis  zum  Tod  des  Kaisers  verwendet. 
Kehr,  Die  Urk.  Otto  III.  S.  134,  bemerkt,  daß  diese  Neuerung  kaum  auf 
einen  Notar,  wahrscheinlich  auch  nicht  auf  den  Kanzler,  sondern  vermutlich 
auf  den  Kaiser  zurückzuführen  sei.  Man  wird  seiner  Annahme  nur  zu- 
stimmen können. 


—     261     — 

net  sei:  der  Knecht  Jesu  Christi  ist  zugleich  der  Stellvertreter 
Jesu  Christi  ^. 

Das  waren  Gedanken,  Ansprüche,  Worte.  Die  Frage  war,  oh 
sie  sich  zu  Rechtsverhältnissen  verfestigen  würden. 

Es  ist  unverkennbar,  daß  die  Schwierigkeiten  sehr  groß  waren. 
Die  Welt  war  wenig  geneigt,  dem  Gedanken  eines  universalen 
Kaisertums  zuzujubeln.  Den  Italienern  galt  Otto  allen  seinen  Be- 
mühungen zum  Trotz,  doch  stets  als  ein  Fremder:  er  ist  nie  zur 
ruhigen  Herrschaft  über  Rom  gekommen.  Die  Deutschen  aber 
standen  verstimmt  abseits :  sie  waren  durch  die  Vorliebe  des  Kaisers 
für  Itahen  gekränkt  und  sie  mißbilligten  seine  Pläne  und  Maß- 
nahmen^. Ein  Verwandter  des  Kaisers,  Brun  von  Querfiirt,  trug 
kein  Bedenken,  seinen  Tadel  offen  auszusprechen:  mit  unnützer 
Mühe  habe  er  wie  einer  der  alten  heidnischen  Könige  die  tote 
Schönheit  der  gealterten  Roma  zu  erneuern  gesucht.  Wie  er,  so 
dachte  jedermann:  man  wollte  es  nicht  ertragen,  daß  das  „lieb- 
liche Deutschland"  der  verderblichen  Schönheit  Italiens  nachgestellt 
wurde  ^.  Was  konnte  aber  der  Kaiser  erreichen,  wenn  die  Nationen 
seinem  Ideal  teilnahmlos  oder  abgeneigt  gegenüberstanden?  Schon 
ein  einige  Jahrzehnte  jüngerer  Zeitgenosse,  der  Verfasser  der 
Bistumsgeschichte  von  Cambrai,  hat  seine  Absichten  für  unmöglich 
erklärt*. 

Nicht  geringer  war  die  Schwierigkeit  der  kirchlichen  Lage. 
Es  war  ein  unerwarteter  Glücksfall,  daß,  indem  Otto  den  Boden 
ItaKens  betrat,  ihm  durch  den  Tod  Johanns  XV.  die  Möglichkeit 
gegeben  wurde,  den  päpstlichen  Stuhl  nach  seinem  Sinne  zu  besetzen  ^. 


^  Dieser  Gedanke  tritt  im  nächsten  Jahrhundert  bestimmt  hervor: 
Wipo  Gest.  Chuonr.  3  S.  17:  Vicarius  es  Christi.  Nemo  nisi  illius  imitator 
yerus  est  dominator.  Benzo,  Alb.  I,  26  S.  609 :  Ipse  Deus  vice  sua  contulit 
ei  (dem  Kaiser)  ad  superiores  gradus  ordinäre  homines  .  .  .  Vicarius  est 
conditoris. 

2  Thietnl.  IV,  47  S.  90:  Imperator  antiquam  Romanorum  consuetudinem 
iam  ex  parte  deletam  suis  cupiens  renovare  temporibus  multa  faciebat,  quae 
diversi  diverse  sentiebant.     Vgl.  IV,  49  S.  91. 

"  Vita  quinq.  fratr.  7  S.  722.  Die  Gegenüberstellung  der  desiderabilis 
und  delectabilis  Germania  und  Italiens,  ubi  mille  languoribus,  mille  mortibus 
seva  clades  armata  currit,  ist  drastisch.  Doch  spricht  aus  Brun  nicht  nur 
der  Patriotismus,  sondern  auch  die  kirchliche  Theorie:  Rom  gebührt  nicht 
dem  Kaiser,  sondern  dem  Papst. 

*  Gest.  pontif.  Camerac.  I  c.  114  S.  451  (s.  o..  S.  258  Anm.  4). 

5  Otto  feierte  das  Osterfest  996  in  Pavia;  dort  erhielt  er  die  Nach- 
richt vom  Tode  Johanns,  s.  Thietm.  IV,  27  S.  80;  Ann.  Qüedl.  z.  J.  996  S.  78; 


—     262     — 

Brun,  oder  wie  die  Römer  ihn  nannten  Gregor  V.',  war  der 
Enkel  jenes  Herzogs  Konrad,  der  als  Führer  der  Franken  den 
Sieg  auf  dem  Lechfeld  gewann  und  mit  seinem  Leben  bezahlte, 
ein  noch  junger  Mann,  von  hervorragenden  Anlagen,  von  dem  jeder- 
mann Großes  erwartete^.  Otto  mußte  annehmen,  daß  er  bei  ihm 
keinen  Widerspruch  finden  würde.  Auch  zeigte  der  Papst,  indem 
er  wenige  Wochen  nach  seiner  Erhebung  die  Anordnung  traf,  daß 
in  dem  Salvatorkloster  auf  dem  Monte  Amiata  ununterbrochen  für 
den  Bestand  des  Reichs  gebetet  werde,  daß  er  dem  Ideal  seines 
kaiserlichen  Vetters,  das  Reich  groß  zu  machen,  nicht  teilnahmlos 
gegenüberstand^.  Aber  das  war  nicht  entscheidend.  Die  ent- 
scheidende Frage  war  vielmehr,  ob  er  als  Papst  die  Stellung  ein- 
nehmen würde,  die  Otto  ihm  zuwies.  Er  hat  sich  in  manchem  gefügt. 
Aber  konnte  er  mit  der  traditionellen  Politik  der  Kurie  brechen? 
Oder  vielmehr:  konnte  er  auf  Rechte  yerzichten,  von  denen  man 
überzeugt  war,  daß  Gott  selbst  sie  Rom  übertragen  habe?  Man 
weiß,  wie  entschieden  Johann  XV.  und  sein  Legat  Leo  sie  eben 
noch    in   dem   Streit  um  Rheims  vertreten  hatten*.     Hier  war  es 


Johann,  chron.  Venet.  Scr.  VII  S.  30.  Am  1.  Mai  war  er  in  Ravenna,  Dipl.  II 
S.  600  Nr.  192.  Dort  verhandelte  die  römische  Gesandtschaft  mit  ihm  und 
wurde  Brun  zum  Papst  bestimmt,  Canap.  Vit.  Adalb.  21  S.  590.  Die  Wahl 
in  Rom,  welche  die  Quedl.  Annalen  hervorheben,  war  natürlich  nur  eiifC 
Formalität,  aber  eine  unumgängliche. 

1  Über  ihn  K.  Höf  ler,  D.  deutschen  Päpste  I  S.  95  ff.;  A.  Otto,  Papst 
Gregor  V.,  Münst.  Diss.  1881.  Die  Namensänderung  bemerken  die  Quedlin- 
burger Annalen;  Thietm.  VII,  40  S.  191  zeigt,  daß  man  in  Deutschland  den 
Namen  Brun  weiter  gebrauchte. 

'^  Abbo  V.  Pleury  ep.  1,  Bouq.  X  S.  434:  Nuper  audivi  nuntium  quod 
me  laetificavit  super  aurum  et  topazium,  erectum  esse  apostolicum  decus 
per  quem  dam  imperialis  sanguinis  virum,  totum  virtutibus  et  sapientia  com- 
positum. Canapar.  21  S.  590:  Secularibus  literis  egregie  eruditus  et  ipse 
regio  sanguine  genus  ferens  magnae  scilicet  indolis,  sed,  quod  minus  bonum, 
multum  fervidae  iuventutis;  vgl.  die  Grabschrift  bei  Watterich  I  S.  87. 

3  J.W.  3864. 

*  Ich  habe  hier  den  Streit  nicht  darzustellen  und  verweise  auf  den 
eingehenden  Bericht  bei  Hefele,  CG.  IV  S.  635  ff.  Das  Bedeutende  ist,  daß 
die  von  Johann  v.  Auxerre,  Romulf  v.  Sens  und  Abbo  v.  Fleury  angezogenen 
Autoritäten,  Gerb.  opp.  S,  190  ff.,  sämtlich  pseudoisidorisch  sind,  und  daß 
die  von  Arnulf  von  Orleans  vorgetragenen  Gedanken  zur  Aufhebung  der 
päpstlichen  Jurisdiktion  führen  mußten,  S.  204  ff.  Zwar  so  schroff  wie  die 
Prinzipien  standen  sich  die  Personen  zunächst  nicht  gegenüber:  König 
Hugo  und  Papst  Johann  brachen  nicht  sofort.  Auch  bezüglich  Gerberts 
war  das  Urteil  des  Legaten  in  Mouzon  nicht  definitiv,  S.  249.  Aber  die 
Kurie  war  entschlossen,   jedes  Zugeständnis  zu  verweigern,    durch  welches 


—     263     — 

nun  bezeichnend,  daß  Gregor  keinen  Zweifel  daran  ließ,  <iaß  er 
genau  denselben  Standpunkt  einnehme;  Pseudoisidor  war  auch  iur 
ihn  die  Rechtsquelle -^ ;  die  Freundschaft,  die  ihn  mit  dem  Kaiser 
verband,  hinderte  ihn  nicht  den  GünstUng  des  Kaisers,  Gerbert, 
als  Eindringling  zu  bezeichnen  und  zu  behandeln^.  Dabei  blieb 
er  nicht  nur  in  Übereinstimmung  mit  den  Anschauungen,  die  er 
in  Rom  traf,  sondern  er  konnte  auch  des  Beifalls  des  deutschen 
Episkopats  gewiß  sein"^.  Kein  Wunder,  daß  der  Vorkämpfer  der 
päpstlichen  Rechte  in  Frankreich,  der  Abt  Abbo  von  Fleury,  sich 
enge  an  den  deutschen  Papst  anschloß.  Wenn  er  ihn  mit  dem 
Titel  Majestät  anredete^,  wenn  er  die  Herrscherstellung  Roms  über 
die  Kirchen  der  ganzen  Welt  verkündigte^,  oder  wenn  er  ihm 
schrieb,  König  Robert  von  Frankreich  sei  bereit  ihm  zu  gehorchen, 
wie  dem  Apostel  Petrus  selbst,  so  war  hier  eine  Anschauung  aus- 
gesprochen, die  mit  der  Stellung,  die  Otto  III.  dem  Papste  in  seiner 


die  päpstlichen  Kechte  verletzt  worden  wären.  Das  zeigte  besonders  der 
Brief  des  Legaten  an  König  Hugo,  S.  237  S.  Ob  die  in  Mouzon  beschlossene 
Synode  Gerbert  verurteilte,  scheint  mir  fraglich.  Die  Fortsetzung  Aimoins, 
8.  Mansi  XIX  S.  197,  ist  eine  zu  unsichere  Quelle,  der  Zusatz  zu  Richer  aber 
sagt  nichts  von  einer  Verurteilung,  sondern  nur  von  neuen  Verhandlungen : 
Ubi  etiam  inter  Gerbertum  et  Arnulfum  praesentaliter  ratio  discussa  est 
sub  praesentia  Leonis  .  .  legati.  Die  Vorladung  der  französischen  Bischöfe 
vor  die  Synode  von  Pavia  endlich,  Brief  Gregors  J.W.  3876,  schließt  aus, 
daß  sie  sich  schon  vorher  gefügt  hatten. 

^  Im  angeführten  Schreiben  C.I.  I  S.  536  Nr.  381:  Auctoritate  lulii 
Papae  sancitum  est  qui  etiam  orientales  episcopos  ad  sinodum  venire  sper- 
nentes  depositionis  reos  iudicavit,  illos  vero  absque  apostolica  auctoritate 
depositos  innocentes  remanere;  vgl.  Hinschius,  Pseudo-Isidor  S.  460,  464  0*., 
bes.  S.  472:  His  Omnibus  perpensis  manifestum  est  vos  reos  existere  et  illos 
innocentes  remanere.  -  J.W.  3866. 

2  Gerbert  verteidigte  sein  Verhalten  in  einem  langen  Schreiben  an 
Bischof  Wilderod  von  Straßburg,  ep.  217  S.  203  ff.,  vgl.  bes.  S.  230.  Richer 
erzählt  Histor.  IV,  95  S.  227 :  Cum  a  Germanorum  episcopis  domno  Johanni 
papae  per  epistolas  saepenumero  suggestum  foret,  ut  Gerberti  .  .  promoti- 
onem  abdicaret  et  Arnulfi  abdicationem  praeter  ius  factam  indignaretur  a 
papa  in  Germaniam  tunc  directus  est  Leo  etc.  Die  Synode  von  Mouzon 
war  bekanntlich  nur  von  deutschen  Bischöfen  besucht  (Gerb.  opp.  S.  245). 
Über  die  Stellung  der  Kaiserin  Theophanu  s.  Wilmans,  JB.  S.  55. 

■*  Abbon.  ep.  3  S.  436:  XJnuni  vestrae  maiestati  persuadeo.  Doch  war 
diese  Bezeichnung  für  den  Papst  nicht  ganz  unerhört.  Schon  Karl  d.  K. 
hatte  Nikolaus  I.  so  angeredet,  Bouq.  VII  S.  55^. 

^  Ep.  6  S.  438 :  Romana  ecclesia  sua  super  omnes  ecclesias  excellentia 
hoc  habet  privilegii,  ut  .  .  auctoritatem  tribuat  omnibus  quasi  suis  membris, 
quae  sunt  per  quatuor  climata  totius  orbis. 


_  —     264     — 

Univei:salmonarchie  anwies,  sich  nicht  vertrug.  Gregor  aber  ging 
auf  diese  Gedanken  ein :  in  nachdrückhchen  Worten  sprach  er  von 
den  universalen  Pflichten  und  Rechten  Roms  ^ 

Der  "Widerspruch  ist  klar;  er  war  fundamental.  Nach  Niko- 
laus I.  und  Pseudoisidor  war  es  unmöghch,  daß  die  Päpste  das 
wieder  wurden,  was  sie  unter  Karl  d.  Gr.  gewesen  waren.  Zum 
Streit  zwischen  Kaiser  und  Papst  ist  es  gleichwohl  nicht  gekommen. 
Aber  nur,  weil  Gregor  nicht  konsequent  handelte-;  auch  starb  er 
schon,  ehe  das  dritte  Jahr  seines  Pontifikats  abgelaufen  war  ^.  Nun 
folgte  di^e  Erhebung  Gerberts  *.  Es  ist  schwer  anzunehmen,  daß  der 
Kaiser,  indem  er  seinem  Vetter  diesen  Nachfolger  gab,  die  Gelehr- 
samkeit des  französischen  Literaten  ehren  wollte:  nicht  den  Ge- 
lehrten, sondern  den  Politiker  Gerbert  erhob  er  auf  den  päpstlichen 
Stuhl.     Er  schien  der  Mann,  den  er  bedm-fte. 

Niemals  aber  hat  sich  die  Macht  der  Regierungstradition  so 
nnüberwindhch  bewiesen  als  damals,  Silvester  II.  brach  mit  den 
Grundsätzen,  die  er  als  Erzbischof  Gerbert  vertreten  hatte.  Seinen 
früheren  Gegner  Arnulf  erkannte  er  selbst  als  Erzbischof  von  Rheims 
an,  da  seine  Absetzung  von  Rom  nicht  bestätigt  worden  sei  ^.  Und 
lag  nicht  schon  in  der  Wahl  des  Namens  Silvester  ein  Wider- 
spruch gegen  die  direkte  Herrschaft  des  Kaisers  in  Rom  und  der 
Kirche?  Denn  diese  Zeit  kannte  den  Papst  Silvester  nur  als  den 
Empfänger  der  konstantinischen  Schenkung. 

^  Doch  zu  enge  waren  Papst  und  Kaiser  persönlich  verbunden, 
zu^^sehr  waren  sie  durch  die  politischen  Verhältnisse  Italiens  auf- 
einander angewiesen,  als  daß  der  Zwiespalt  der  Anschauungen  zum 
Streit  hätte  werden  können.    Und  schon  nach  wenigen  Jahren  be- 


^  J.W.  3866:  Curae  pastoralis  officium,  summae  sedis  dignitas,  qua 
nos  licet  indigni  utimur,  compellit  nos  non  solum  nobiscum  manentia, 
verum  etiam  longe  posita  s.  Dei  ecclesiae  mysteria,  Christo  annuente,  vigi- 
lanti  sollicitudine  custodire  et  gubernare.  Auf  Grund  dessen  wird  nicht 
nur  Bischof  Herluin  konsekriert,  sondern  es  wird  ihm  auch  die  Befugnis 
erteilt,  in  allen  Orten  seines  Bistums  Gericht  und  Placitum  durch  seine 
Beamten  halten  zu  lassen.     Vgl.  3882. 

2  Hierfür  ist  besonders  Nr.  3888  charakteristisch. 

^  18.  Febr.  999  (Grabschrift).     Die  deutschen  Angaben  weichen  ab. 

*  Vgl.  meinen  Aufsatz  P.  RE.  XV  S.  233.  Zu  der  dort  angeführten 
Literatur  ist  hinzuzufügen  Schulteß,  Papst  Silvester  II.  als  Lehrer  und  Staats- 
mann, Hamb.  1891.  Th.  Schlockwerder,  Untersuchungen  zur  Chronologie 
der  Briefe  Gerberts,  Haller  Diss.  1893.  J.  Lair,  Etudes  critiques  I,  Paris 
1899  S.  HO  ff..  T.  Picavet,  Gerbert,  un  pape  philosophe,  Paris  1897.  C.  Lux, 
Sylv.  II,     Einfluss  auf  die  Politik  Ottos  III.,  Breslau  1898. 

5  J.W.  3908. 


—     265     — 

seitigte  der  Tod  Ottos  ^  die  Gefahr,  die  in  seinen  Gedanken  für 
das  Papsttum  lag.  Fast  wie  ein  Traum  sind  die  wenigen  Jahre 
seiner  Regierung  vorübergeeilt.  Und  doch  kann  man  nicht  sagen, 
daß  von  ihnen  nichts  zurückblieb  als  die  Erinnerung  an  einen 
hochgesinnten  Jüngling.  Denn  Otto  III.  hat  den  Versuch  gemacht, 
Ottos  I.  Werk  zu  vollenden.  Hatte  jener  die  kaiserliche  "Würde 
erneuert,  so  unternahm  es  dieser,  dem  Wort  „Kaisertum"  seinen 
Gehalt  zm'ückzugeben:  er  meinte  die  kirchliche  Macht  des  Kaiser- 
tums erneuern  zu  können.  In  seiner  berühmten  Urkunde  für  Sil- 
vester n.  sprach  er  schroff  und  scharf  den  Satz  aus,  daß  Rom  als 
die  königliche  Stadt  die  Hauptstadt  der  Welt  sei  und  daß  dem- 
gemäß der  Kaiser  den  Papst  wähle  imd  einsetze.  Er  erinnerte 
daran,  daß  was  der  Papst  vom  Kaiser  empfängt,  Reichsgut  ist, 
und  er  erklärte  mit  unverkennbarer  Absicht,  die  päpstlichen  An- 
sprüche auf  das  Reich  oder  Teile  desselben  beruhten  auf  offen- 
kundigen Erfindungen".  Ungehört  verhallten  solche  Erklärungen 
nicht.  Es  klingt  wie  eine  Erinnerung  aus  den  Tagen  Karls  d.  Gr., 
wenn  Otto  und  Gregor  gerühmt  werden,  daß  sie  die  Kirche  ver- 
herrlichen, indem  der  eine  mit  dem  Sehwerte  waltet  und  der  andere 
das  Wort  verkündet^.  Wer  möchte  verkennen,  wie  viel  daran 
fehlte,  daß  diese  Gedanken  tatsächlich  durchgeführt  waren?  Der 
Tod  des  Kaisers  kam  zu  früh.  Aber  seine  Regierung  währte  lange 
genug,  um  zu  bewirken,  daß  diese  Gedanken  wieder  hervortraten: 
sie  waren  das  Erbe  des  jugendlichen  Herrschers  an  Deutschland. 
Davon  verschieden  ist  die  unmittelbare  Wirkung,  die  Ottos 
imperatorische  Politik  auf  die  Lage  der  Dinge  in  Deutschland 
hatte.  Hier  bewähi-te  es  sich  von  neuem,  daß  die  Einmischung 
in  die  itahenischen  Verhältnisse  die  Schwächung  der  Zentralgewalt 
in  Deutschland  zur  unausbleiblichen  Folge  hatte*.  Gerade  in  den. 
kirchlichen  Verhältnissen  trat  das  hervor. 


1  Am  24.  Januar  1002,  Thietm.  IV,  49  S.  91  f.  Ann.  Quedl.  z.  1002. 
Ann.  necr.  Fuld.  S.  208. 

-  Nr.  389  S.  819  f.  Bloch  zeigt,  daß  die  Urk.  von  Leo  von  Vercelli 
konzipiert  ist,  N.A.  XXII  S.  59  ff.  Vgl.  das  nach  Bloch  S.  109  ff.  ebenfalls 
Leo  angehörige  Gedicht  de  Greg,  papa  et  Ottone  aug.  v.  30:  Sub  caesaris 
potentia  purgat  papa  saecula. 

3  S.  das  angeführte  Gedicht  de  Greg.  pap.  et  Ott.  aug.  v.  31  ff.  S.  115: 
Vos  duo  luminaria  Per  terrarum  spacia 
lUustrate  ecclesias,  Effugate  tenebras, 
Ut  unus  ferro  uigeat,  Alter  uerbo  tinniat. 
Vgl.  dazu  Bd.  II  S.  111  ff.  *  S.  Lamprecht,  D.  0.  II  S.  234  ff. 


—     266     — 

Wenn  irgendwo  energisches  Eingreifen  vonnöten  war,  so  in 
Böhmen.  Seit  993  lebte  der  von  Otto  II.  investierte  Bischof  von 
Prag  wieder  als  Mönch  in  S.  Alessio  in  Rom,  zum  offenbaren 
Schaden  für  die  Kirche  und  zur  Schmach  des  deutschen  Herrschers. 
Es  ist  verständlich,  daß  Willigis  von  Mainz,  als  er  im  Jahre  996 
Otto  nach  Rom  begleitete,  seine  Rückkehr  nach  Böhmen  fordertet 
Adalbert  selbst  hatte  kein  Vertrauen  zu  dem  Erfolg;  jedoch  war 
die  Pordening  des  MetropoHten  in  jeder  Hinsicht  so  wohl  begründet, 
daß  Kaiser  und  Papst  nicht  umhin  konnten  ihr  zuzustimmen.  Er 
mußte  sich  fügen;  aber  er  wagte  nicht,  sich  direkt  nach  Prag  zu 
begeben,  er  suchte  vielmehr  den  Herzog  Boleslav  von  Polen  auf, 
um  von  dort  aus  Unterhandlungen  mit  Böhmen  anzuknüpfen.  Sie 
führten  nicht  zum  Ziel,  auf  das  bestimmteste  wurde  ihm  die  Auf- 
nahme versagt.  Die  Folge  war,  bekanntlich  der  Missionszug  Adal- 
berts  zu  den  Preußen,  der  ihm  die  langersehnte  Märtyrerkrone 
brachte^.  Wenn  nun  Boleslav  von  Böhmen  seinen  Bruder  Ztrah-' 
quaz  nach  Mainz  sandte,  um  die  Konsekration  als  Bischof  von 
Prag  zu  erhalten-',  so  ist  die  Politik  des  Herzogs  ebenso  durch- 
sichtig, wie  die  des  Kaisers,  der  die  Ernennung  des  böhmischen 
Prinzen  auch  diesmal  ablehnte*.  Statt  des  Tschechen  wurde  viel- 
mehr ein  Deutscher,  der  Mönch  Thieddag  von  Corvey,  Bischof  von 
.Prag.  Es  lag  in  seiner  Ernennung  ein  halbes  Entgegenkommen 
gegen  den  Herzog.  Denn  der  Mönch  war  ihm  wegen  seiner  medi- 
zinischen Kenntnisse  wert"^.  Das  hinderte  nicht,  daß,  als  Boleslav  II. 


1  Canap.  22  S.  591;  Brun.  18  S.  604;  Passio  1  S.  706.  Die  Angelegen- 
heit kam  auf  der  röm.  Synode  v.  25.  Mai  996  zur  Verhandlung.  Das  Datum 
in  der  Urk.  Ottos  S.  610  Nr.  201.  Otto  war  im  Herbst  noch  in  Italien, 
S.  639  Nr.  225  f.,  Ende  Okt.  u.  Anf.  Nov.  in  Bruchsal,  Nr.  231  f.,  im  Dez.  in 
Ninwegen,  Nr.  235.  Das  von  Canap.  28  S.  591  erwähnte  Zusammentreffen 
Adalberts  mit  dem  Kaiser  in  Mainz  fügt  sich  also  gut  ein. 

2  23.  April  997.     Über  den  Ort  des  Todes  s.  Voigt  S.  149  ff. 

*  Diese  Episode  ist  allein  durch  Cosmas  1, 30  S.  54  bezeugt.  Man 
braucht  nicht  zu  beweisen,  daß  Cosmas  eine  Legende  erzählt.  Denn  das 
ist  völlig  klar  angesichts  der  Erzählung,  daß  Ztrahquaz  während  der  Konse- . 
krationshandlung  von  einem  atrox  daemonium  geholt  wird.  Gleichwohl 
wage  ich  nicht  den  ganzen  Bericht  zu  verwerfen:  das  Tatsächliche,  daß 
Ztrahquaz  das  Bistum  erhalten  sollte  und  nicht  erhielt,  wird  Geschichte  sein. 
Dann  ergibt  sich  die  im  Texte  vorgetragene  Kombination  von  selbst. 

^  Daß  der  Kaiser  Ztrahquaz  zurückwies,  folgt  daraus,  daß  er  Thieddag 
ernannte;  s.  Thietm.  VIII,  56  S.  228:  Sedem  suam  is  a  tertio  Ottone  ad 
regendum  suscepit. 

5  Thietm.  1.  c;  vgl.  Cosm.  1,31  S.  54  f.  Nach  Cosmas  wurde  er  am 
7.  Juli  998  inthronisiert. 


—     267     — 

am  7.  Februar  999  starb -^j  Thieddag  von  dem  neuen  Herzog 
Boleslav  III.  alsbald  verjagt  wurdet  Seine  Stellung  war  um 
nichts  sicherer  als  die  Adalberts. 

Hinderte  die  Schwäche  der  deutschen  Regierung  die  Festigung 
der  kirchlichen  Verhältnisse  Böhmens,  so  ließ  sie  in  Deutschland 
den  persönlichen  und  lokalen  Interessen  unerwünschtes  Gewicht. 
Wir  erinnern  uns,  wie  entschieden  die  öffentliche  Meinung  die  Auf- 
hebung des  Bistums  Merseburg  mißbilligt  hatte.  Otto  und  Gregor 
waren  geneigt,  ihr  Genugtuung  zu  gewähren.  Schon  auf  der  Synode 
zu  Pavia  im  Frühjahr  997  geschah  der  erste  Schritt  zur  Wieder- 
herstellung. Man  machte  dem  Erzbischof  Gisiler  jetzt  das  zum 
Vorwurf,  was  Miher  mit  Zustimmung  des  Kaisers  und  des  Papstes 
geschehen  war:  weil  er  die  kanonische  Vorschrift  übertreten  habe, 
welche  den  Übergang  von  einem  Bistum  zum  anderen  verwehrt, 
wurde  er  zur  Verantwortung  nach  Rom  vorgeladen^.  Ende  998 
oder  Anfang  999  beschloß  sodann  eine  unter  dem  Voreitz  des 
Kaisers  in  Rom  tagende  Synode  die  Wiederherstellung  Merseburgs. 
Die  Entscheidung  über  Gisiler  ließ  man  offen:  man  wollte  ihn 
offenbar  zu  einem  gütlichen  Verzicht  bewegen  *.  Aber  durch  diese 
Beschlüsse  wurde  nichts  erreicht.  Der  ersten  Vorladung  folgte 
Gisiler  nicht;  auch  nach  dem  zweiten  BeschluJ^  wußte  er  sich  jeder 
persönhchen  Verhandlung  zu  entziehen.  Er  war  gichtleidend;  das 
nahm  er  zum  Vorwand.  Er  begnügte  sich  einen  seiner  Kleriker 
nach  Rom  zu  senden,  um  nötigenfalls  einen  Reinigungseid  zu  leisten'^. 
Aber  soweit  kam  es  nicht;  denn  sein  Gesandter  erreichte,  daß  die 
Entscheidung  der  Angelegenheit  vertagt  wurde :  sie  sollte  in  Deutsch- 
land von  dem  Kaiser  in  Gemeinschaft  mit  einer  Magdeburger 
Provinzialsynode  getroffen  werden^.  Wirklich  erheß  Otto,  der  im 
Winter  999 — 1000  nach  Deutschland  zurückkehrte,  am  25.  März 
1000  ein  Edikt,  durch  welches  er  Gisiler  aufforderte  nach  Merse- 
burg zurückzukehren.  Allein  auch  dieser  Befehl  wurde  nicht  aus- 
geführt: ebenso  vergeblich  waren  synodale  Verhandlungen  zu  Quedhn- 
burg  und  zu  Aachen.    Gisiler  war  in  den  Künsten  der  Politik  seinen 


1  Bachmann  I  S.  182.  -  T^ietm.  1.  c. 

»  Brief  Gi-egors  an  Willigis,  C.I.  I  S.  537  Nr.  381,  6. 

*  C.  3  u.  4  C.I.  I  S.  51  Nr.  24;  der  Tag  steht  nicht  fest;  vgl.  über  die 
Beschlüsse  v.  Pflugk-Harttung,  Forsch.  25  S.  166  f. 

5  Thietm.  TV,  44  S.  88  f. 

^  L.  c.  Der  Gesandte  ist  wahrscheinlich  erst  nach  dem  Tode  Gregors 
in  Rom  eingetroffen.  Daß  der  Bescheid,  den  er  erhielt,  vom  Kaiser,  nicht 
von  Silvester  IL  erteilt  wurde,  scheint  mir  nach  seinem  Inhalt  sicher. 


—     268     — 

Gegnern  weit  überlegen.  Das  Ende  war,  daß  er  die  Entscheidung 
einer  Universalsynode  forderte:  damit  gewann  er  eine  neue  Frist. 
Die  Angelegenheit  ist,  solange  Otto  lebte,  überhaupt  nicht  zum 
Austrag  gekommen:  trotz  Kaiser  und  Papst  blieb  Gisiler  in  Amt 
und  Würden  ^ 

Während  Gisiler  in  der  Vertretung  seiner  persönlichen  Inter- 
essen erfolgreich  widerstrebte,  ohne  den  päpstlichen  und  kaiserlichen 
Erlassen  den  Gehorsam  geradezu  zu  verweigern,  scheute  ein  zweiter 
Erzbischof  offenen  Ungehorsam  nicht,  um  einen  ungerechten  Gewinn 
für  sein  Bistum  zu  behaupten.  Es  handelte  sich  um  das  Nonnen- 
kloster Gandersheim  ^.    Dasselbe  gehörte  zu  den  ältesten  Stiftungen 


'  Ib.  IV,  46  S.  90.  Es  scheint  mir  unmöglich,  in  dem  Verfahren 
Gisilers  die  Reaktion  der  deutschen  Kirche  gegen  das  universale  Recht  des 
Papstes  zu  erblicken  (s.  Müller,  KG.  I  S.  395).  In  der  Forderung  einer  all- 
gemeinen Synode  liegt  ja  die  Anerkennung  desselben.  Überhaupt  hat  man 
in  Deutschland,  so  viel  ich  sehe,  die  prinzipielle  Frage  nach  dem  Umfang 
des  päpstlichen  Rechtes  weder  hier  noch  in  der  gleich  zu  erwähnenden 
Gandersheimer  Sache  berührt. 

2  Das  Folgende  nach  Thangm.  vita  Bernw.  13  ff.  S.  764.  Doch  muß 
man  im  Sinn  haben,  daß  Thangmars  Bericht  die  Auffassung  der  einen  der 
streitenden  Parteien  wiedergibt.  Worauf  Willigis  seine  Ansprüche  stützte, 
verschweigt  er  nicht  ganz;  er  schiebt  es  jedoch  sehr  zurück.  Nach  c.  13 
S.  764  behauptete  Willigis,  daß  der  Grund  und  Boden,  auf  dem  Ganders- 
heim stand,  mainzisch  sei.  Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  daß  er  dabei  im 
Rechte  war;  denn  Gandersheim  liegt  am  Südufer  der  Gande;  es  mag  wohl 
ursprünglich  der  Fluß  die  Grenze  des  Flenithi-  und  Rittigaus  und  dem- 
gemäß auch  der  beiden  Diözesen  gebildet  haben.  Beachtet  man  die  Dar- 
stellung Thangmars  c.  12  S.  762  u.  c.  20  S.  767  f.,  so  wird  es  sehr  wahr- 
scheinlich, daß  Willigis  recht  hatte.  Der  Anwalt  der  Hildesheimer  An- 
sprüche gleitet  über  den  Punkt,  auf  den  es  ankam,  den  Nachweis,  daß  die 
Gande  nicht  die  Diözesangrenze  bildete,  mit  Bedenken  erregender  Schnellig- 
keit hinweg  und  verweilt  um  so  ausführlicher  bei  der  von  niemand  be- 
strittenen Tatsache,  daß  Brunshausen  im  Bistum  Hildesheim  lag,  und  daß 
die  Hildesheimer  Bischöfe  dort  und  dann  in  Gandersheim  regelmäßig  amtiert 
hätten.  Das  erstere  konnte  er  wahrscheinlich  nicht  beweisen.  Die  Be- 
stätigung liegt  in  dem  Verhalten  Osdags.  So  sehr  sich  Thangmar  bemüht, 
seine  Leser  zu  überreden,  daß  Osdag  das  Recht  Hildesheims  in  jeder  Hin- 
sicht gewahrt  habe,  so  kann  er  doch  die  Tatsache  nicht  beseitigen,  daß  er 
die  Teilnahme  des  EB.  an  der  Konsekration  zugestand.  Darin  lag  aber 
das  Eingeständnis,  daß  das  Hildesheimer  Recht  nicht  bewiesen  sei.  V^l. 
auch  vita  I.  Godeh.  21  Scr.  XI  S.  182.  Die  von  Willigis  erhobenen  An- 
sprüche waren  demnach  nicht  so  frivol,  als  man  anzunehmen  pflegt.  Wohl 
aber  war  es  unbillig,  vergessene  Ansprüche  auf  einen  Winkel  der  Mainzer 
Diözese    hervorzusuchen,    nachdem    die    früheren    Bischöfe    stillschweigend 


—     269     — 

des  Hildesheimer  Bistums;  es  war  im  Jahre  852  von  dem  Grafen 
Liudolf,  dem  Ahnherrn  der  Ottonen,  in  Brunshausen  gegründet 
worden^.  Der  Graf  besaß,  wenige  Stunden  südwärts,  an  dem 
Flüßchen  Gande,  einen  tief  im  Eichenwald  gelegenen  Maierhof, 
Gandersheim.  Dorthin  verlegte  er  im  Jahre  856  sein  Kloster.  In 
seiner  Weltabgeschlossenheit  schien  der  Hof  besonders  geeignet  für 
eine  klösterliche  Stiftung  ^  An  der  Zugehörigkeit  zu  Hildesheim 
hatte  man  keinen  Zweifel;  doch  scheint  man  bei  der  Verlegung 
tatsächlich  auf  Mainzer  Gebiet  gekommen  zu  sein.  Dort  nahm 
nach  dem  Tode  Ottos  IL  dessen  Tochter  Sophie  den  Schleier. 
Wenn  den  Angaben  eines  Hildesheimer  Schriftstellers  zu  glauben 
ist,  so  wollte  die  Kaiserstochter  nicht  von  einem  Bischof,  sondern 
von  ^inem  Erzbischof  geweiht  sein  und  forderte  deshalb  Willigis 
auf,  die  Konsekration  vorzunehmen.  Dieser  ging  auf  das  Ansinnen 
ein ;  r  er  erhob  zugleich  den  Anspruch  auf  Anerkennung  seiner 
Diözesanrechte  über  die  Abtei.  Natürlich  widersprach  Bischof 
Osdag  von  Hildesheim.  Man  traf  schließlich  die  Auskunft,  daß 
die  beiden  Prälaten  bei  der  Weihe  zusammen  wirkten.  Doch  das 
diente  nur  für  den  Moment.  Der  Streit  brach  alsbald  von  neuem 
aus.  Als  im  September  1000  die  von  der  Äbtissin  Gerberg  er- 
baute Kirche  eingeweiht  werden  sollte,  nahm  Willigis  das  Recht 
der  Konsekration  für  sich  in  Anspruch.  Bischof  Bernward  von 
Hildesheim  leistete  nachdrücklicher  Widerstand  als  einst  sein  Vor- 
gänger, und  Willigis  sah  sich  genötigt,  die  Weihe  aufzugeben. 
Eine  am  28.  November  in  Gandersheim  zusammentretende  Synode 
vermochte  den  Streit  nicht  zu  lösen.  Sie  endete  in  offenem  Zwie- 
spalt. Inzwischen  hatte  sich  Bemward  nach  Italien  begeben,  um 
die  Entscheidung  des  Kaisers  und  des  Papstes  anzurufen.,  Mitte 
Januar  1001  fand  dann  auch  in  Gegenwart  des  Kaisers  eine  Synode 
in  S.  Sebastiano  in  Rom  statt  ^.  Es  ist  bezeichnend,  daß  Silvester 
die  formelle  Frage  in  den  Vordergrund  stellte,  ob  die  Ganders- 
heimer  Synode  für  berechtigt  anerkannt  werden  könne,  nachdem 
Bernward  die  päpstliche  Entscheidung  angerufen  hatte.  Es  ist  die 
Anschauung  Pseudoisidors,  die  in  dieser  Frage  liegt.  Die  Synode 
verneinte  die  Frage  ^.    Daraufhin  bestätigte  Silvester  Bern  ward  im 


darauf  verzichtet  hatten.    Man  sieht  zugleich,  daß  die  Sache  recht  geeignet 
war  für  unendliche  Verhandlungen.  ^  S.  Bd.  II  S.  601. 

2  S.  die  hübsche  Schilderung  Hrotsuiths  Prim.  Gand.  v.  185  ff.  S.  234, 

3  Auch  Ann.  Hild.  S.  28  erwähnt.  Daß  die  Synode  für  den  13.  Januar 
beabsichtigt  war,  ergibt  sich  aus  J.W.  8911;  ob  sie  wirklich  an  diesem 
Tage  gehalten  wurde,  bleibt  jedoch  fraglich. 

*  Wenn  Thangmar  treu  berichtet,  so  blieb  bei   dem   synodalen  Urteil 


^     270     — 

Besitze  von  Gandersheim.  Der  Kaiser  stimmte  zu;  eine  sächsische 
Synode,  die  im  Sommer  in  Pöhlde  gehalten  werden  sollte,  war  be- 
stimmt das  Urteil  auszuführen.  Sie  fand  am  22.  Juni  wirklich 
statt.  Pöhlde  liegt  in  der  Diözese  Mainz.  Willigis  war  also  be- 
rechtigt den  Vorsitz  auf  der  Synode  zu  führend  Er  weigerte  sich, 
das  päpstliche  Schreiben,  das  der  Kardinal  Friedrich  überbrachte, 
anzunehmen.  Als  es  der  Legat  gleichwohl  verlesen  Heß  und  die 
Verhandlungen  begann,  gebot  er  die  Türen  zu  öffnen;  die  Kirche 
füllte  sich  rasch  mit  Laien;  man  rief  nach  Waffen,  unter  großem 
Tumult  wurde  die  Sitzung  aufgehoben.  Darauf  verheb  Wilhgis 
Pöhlde;  der  Legat  aber  verhängte  über  ihn  die  Suspension.  So 
sollte  die  Anerkennung  des  von  Kaiser  und  Papst  erlassenen  Ur- 
teils erzwungen  werden.  Allein  es  war  vergeblich.  Die  Nonne 
Sophie  bot  die  Lehnsleute  des  Klosters  auf,  um  Bemward  an  der 
Besitznahme  zu  hindern.  Der  Tag  zu  Frankfurt  am  IG.  August 
1001  fährte  zu  keiner  Verständigung:  Kaiser  und  Papst  starben, 
ohne  daß  ihr  Urteil  ausgeführt  worden  wäre. 

Wenn  die  Überlieferung  treu  ist,  so  war  es  allein  Silvester, 
der  den  Versuch  machte,  den  Verhandlungen  prinzipielles  Gewicht 
zu  verleihen.  Wilhgis  dagegen  leistete  einen  tumultuarischen  Wider- 
stand, der  bewies,  daß  er  sehr  geringe  Achtung  vor  der  Macht 
des  Kaisers  und  des  Papstes  besaß;  aber  er  unterließ  es  gänzlich, 
die  Grundsätze  anzugreifen,  durch  die  Silvester  geleitet  wurde. 
Der  Ausgang  zeigte,  daß  die  Macht  des  Kaisers  und  des  Papstes 
tatsächlich  nicht  größer  war,  als  der  energische  scharfblickende 
Mainzer  Erzbischof  angenommen  hatte. 

Es  liegt  eine  traurige  Komik  in  dem  Widerspruch  der  welt- 
umfassenden Pläne  des  Kaisers  und  seines  vergebUchen  Bemühens, 
kleine  Steine  aus  dem  Wege  zu  entfernen  In  anderer  Hinsicht 
hatten  Ottos  Kaisergedanken  leichte  Erfolge.  Aber  sie  führten  zu 
einem  Resultat,  das  er  schwerhch  voraussah  und  sicher  nicht  wünschte. 
Man  versteht  leicht,  daß  er  geneigt  war,  um  den  Anschluß  der 
sich  eben  bildenden  östlichen  Reiche,  Ungarn  und  Polen,  an  sein 
christliches  Universah'eich  zu  sichern,  ihren  Fürsten  möglichst  ent- 
gegenzukommen. Für  sie  aber  gab  es,  wie  die  Dinge  lagen,  kein 
wertvolleres  Gut   als   die  kirchliche   Selbständigkeit;    denn   blieben 


jedoch    gerade    der   von   Silvester    betonte   Punkt  unberücksichtigt,    c.  22 
S.  769. 

1  Thangmar  sagt  nicht,  daß  er  präsidierte;  es  folgt  aber  daraus,  daß 
der  Legat  zwischen  Liewizo  und  Bern  ward  seinen  Sitz  nahm,  also  das 
Präsidium  nicht  führte,  c.  28  S.  771. 


—     271     — 

sie  kirchlich  von  Deutschland  abhängig,  so  gab  es  keine  Schranke 
gegen  das  überwältigende  Eindringen  des  deutschen  Elementes. 
Daß  man  sich  in  den  Nachbarländern  darüber  nicht  täuschte,  zeigt 
die  Konsequenz,  mit  der  die  Böhmen  wenigstens  einen  tschechischen 
Bischof  erstrebten.  Auch  der  Ungarnherzog  Wajk,  der  sich  später 
Stephan  nannte,  erkannte,  me  wichtig  die  Sache  sei.  Zwar  lehnte 
er  sich  an  Deutschland  an:  seine  Vermählung  mit  einer  Tochter 
Heinrichs  von  Baiem  war  entscheidend  für  seinen  Anschluß  an  den 
christlichen  Glauben  ^ ;  auch  konnte  er  die  Hilfe  der  Deutschen 
bei  der  Einrichtung  des  Kirchenwesens  in  Ungarn  nicht  entbehren^. 
Aber  es  war  ihm  nicht  unerwünscht,  daß  auch  Tschechen  in  seinem 
Lande  tätig  waren;  Adalbert  hatte  sie,  wahrscheinlich  veranlaßt 
durch  die  zahlreiche  slavische  Bevölkerung  Pannoniens,  dorthin 
gesandt  ^.  Und  er  war  weit  entfernt,  die  Pläne  Piligrims  von  Passau 
wiederaufzunehmen.  Sein  Gedanke  war  nicht  Angliederung  der 
ungarischen  Kirche  an  ein  deutsches  Erzbistum,  sondern  Errichtung 
eines  eigenen  Erzbistums  im  Lande,  So  vorsichtig  vermied  er  alles, 
was  dem  deutschen  Wesen  das  Übergewicht  geben  konnte,  daß  er 
zum  ersten  Erzbischof  nicht  einen  Deutschen  ernannte,  sondern 
einen  Schüler  Adalberts  von  Prag,  den  Abt  Astrik*.  Seinen  kirch^ 
liehen  Einrichtungen  fehlte  die  Zustimmung  Silvesters    nicht:    mit 


1  Herim.  chron.  z.  995:  Gisela  Stephane  r.  H.  cum  se  ad  fidem  Christi 
converteret,  quasi  vere  iuxta  nomen  8uum  fidei  obses,  in  coniugium  data. 

"2  TEietm.  IV,  59  S.  97:  Imperatoris  .  .  gratia  et  hortatu  .  .  Waic  in 
regno  suimet  episcopales  cathedras  faciens  coronam  .  .  accepit, 

3  Brun.  Vit.  Adalb.  16  S.  603.  Im  23.  Kapitel  wird  erzählt,  daß  Adal- 
berts Lehrer  Radla  sich  nach  der  Ermordung  der  Slavnikinger  (c.  21)  in 
Ungarn  aufhielt. 

*  Passio  Adalb.  1  S.  706  ist  Aschric,  zuerst  Abt  eines  von  Adalbert  zu 
Mestris  gestifteten  Klosters,  als  EB.  von  Schottin  bezeichnet.  Man  hat  ihn 
wohl  für  identisch  mit  dem  Kleriker  Astericus  zu  nehmen,  den  ein  Zusatz 
zu  Brunos  Biographie  erwähnt  (S.  604).  Unter  dem  Namen  Anastasius  er- 
scheint er  als  Teilnehmer  einer  Verhandlung  in  Ravenna  i.  J.  1001  (Dipl.  II 
S.  828  Nr.  396 :  Anastasius  abbas  monasterii  s.  Marie  Sclavanensis  provincie), 
nennt  ihn  Arnold,  Mönch  v.  St.  Emmeram  als  ungar.  EB.  (praef.  S.  547), 
und  so  unterschreibt  er  selbst  auf  der  Frankfurter  Synode  v.  1007,  Dipl.  III 
S.  172  Nr.  143.  Ein  Sitz  ist  weder  hier  noch  bei  Arnold  genannt.  Das 
Sobottin  der  Passio  weiß  ich  nicht  zu  deuten.  In  der  angeblichen  Bulle 
Silvesters  11.  (J.W.  3909)  ist  Astric  als  Erzbischof  von  Kolocsa  genannt. 
Auch  sein  Kloster  ist  nicht  sicher;  man  denkt  an  die  polnischen  Orte  Mese- 
ritz  und  Tremessen  oder  an  das  ungarische  Pecsvarad  bei  Fünf  kirchen.  Das 
letztere  ist,  wie  die  ravennatische  Urk.  zeigt,  jedenfalls  irrig,  Meseritz  wahr- 
scheinlich richtig,  s.  Kaindl  in  d.  D.  Z.  f.  GW.  IX,  1893,  S.  105  ff. 


—     272     — 

einer  vom  Papst  gesandten  Krone  ist  Stephan  gekrönt  worden^ 
Man  kann  nicht  zweifeln,  daß  auch  Otto  alles  billigte,  was  ge- 
schehen war. 

Was  in  Ungarn  geschab,  wiederholte  sich  in  Polen.    Nur  stand 
die  dortige  Kirche   bereits   im  Verband   mit  der  deutschen;    denn 
das  Bistum  Posen  gehörte  zur  Magdeburger  Erzdiözese.    Hier  war 
also  der  Boden  gegeben,  auf  dem  man  weiter  bauen  konnte.   Aber 
Otto  hatte  ändere  Gedanken.     Er  meinte  das  Andenken  Adalberts 
nicht  besser  ehren  zu  können,    als  wenn   er  an  dem  Grabe  seines 
Freundes  in  Gnesen  ein  Erzbistum  für  Polen  gründete.    Jedermann 
weiß  davon,    wie    der  Bewunderer  Itahens   in    der   Fastenzeit   des 
Jahres  1000^    nach    dem   unwirthchen  Osten   pilgerte,   um  seinen 
Plan  auszuführen^.   Es  gelang  nicht  ganz  ohne  Widerspruch;  denn 
Bischof  Unger   von    Posen    weigerte    sich    auf   den  Verband    mit 
Magdeburg  zu  verzichten^;  er  sah  klarer,  was  Deutschland  frommte, 
als  der  Kaiser.     Man    Heß   ihn    gewähren.     Aber  er  mußte  einen 
Teil    seiner    Diözese    dem    neuen    Erzbistum    abtreten.      Die    in- 
zwischen gegründeten  Bistümer  von  Breslau,  Kolberg  und  Krakau- 
wurden   dem  Letzteren  unterstellt^.     Erzbischof  aber  wurde  Adal- 
bea:'ts  Bruder,   Gaudentius,    der  mit  ihm  Mönch  in  S.  Alessio   ge- 
wesen war*.     So  trat  auch  die  polnische  Kirche  selbständig  neben 
die  deutsche. 

Otto  opferte  die  Missionsaufgabe  der  deutschen  Kirche  dem 
Gedanken  an  ein  christhches,  aus  selbständigen  Staaten  bestehendes 
Universalreich.  Man  hat  es  oft  beklagt.  Schon  Thietmar  erzählt 
die  Gründung    des  polnischen  Erzbistums   nicht   ohne    einen  halb- 


^  Daß  die  Bulle  Silvesters  eine  junge  Fälschung  ist,  scheint  mir  sicher. 
Die  Tatsache  der  Krönung  steht  gleichwohl  fest.  Thietmar  IV,  59  S.  97 
zeigt,  daß  die  Annahme  des  Königstitels  unter  Zustimmung  Ottos  erfolgte; 
der  Brief  Gregors  VII.  an  den  König  Salomo,  Registr.  II,  13  S.  127  f.,  be- 
weist die  Mitwirkung  Silvesters.  Die  Annahme  Giesebrechts,  KZ.  I  S.  738, 
daß  die  selbständige  Konstituierung  der  polnischen  Kirche  die  der  ungarischen 
zur  Folge  hatte,  scheint  mir  unhaltbar.  Es  ist  keineswegs  sicher,  daß  das 
ungarische  Erzbistum  nach  dem  von  Gnesen  errichtet  worden  ist. 

2  Die  Urkunde  Dipl.  II  S.  778  Nr.  349  ist  im  März  1000  in  Gnesen 
ausgestellt. 

s  Thietm.  IV,  45  S.  89  f.;  Ann.  Magd.  z.  996  S.  159;  Quedl.  z.  1000 
S.  77;  Hild.  S.  128.  Wenn  die  letzteren  von  7"  Bistümern  sprechen,  so  ist. 
das  sicher  irrig.  *  Von  Thietmar  hervorgehoben. 

^  Die  drei  Bistümer  werden  bei  diesem  Anlaß  zuerst  erwähnt.  Die 
Art,  wie  Thietmar  spricht,  macht  wahrscheinhch,  daß  sie  schon  bestanden 

«  Canap.  vifc.  Adalb_  16  S.  588. 


—     273     — 

ausgesprochenen  Tadel  gegen  den  Kaiser^.  Tn  der  Tat  hat  Otto 
die  weitere  Ausbreitung  des  deutschen  Volkstums  nach  Osten  da- 
durch verhindert  und  hat  er  der  deutschen  Kirche  den  Beruf  ent- 
zogen, den  sie  bisher  mit  großen  Erfolgen  erfüllt  hatte.  Auch 
dies  aber  gehört  zur  KonsoHdation  der  deutschen  Kürche  unter  den 
Ottonen:  wie  sie  nach  Süden  und  Westen  hin  sich  nicht  weiter 
ausbreiten  konnte,  so  wurde  auch  gegen  Osten  ihre  Grenze  fest  und 
unüberschreitbar  gezogen. 


*  Fecit  archiepiscopatum,  ut  spero  legitime,  sine  consensu  tarnen  pre- 
fati  presulis  —  gemeint  ist  Unger  von  Posen  —  cuius  diocesi  onmis  haec 
regio  subiecta  est.  Vollen  Tadel  spricht  er  über  das  politische  Verhalten 
Ottos  Boleslav  gegenüber  aus,  V,  10  S.  113. 


Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  18 


Fünftes  Kapitel. 

Literatur  und  Kunst. 


Von  den  äußeren  Verhältnissen,  welche  den  Umkreis  bestimmten, 
innerhalb  dessen  fernerhin  die  Geschichte  der  deutschen  Kirche 
verlaufen  sollte,  wenden  wir  uns  zur  Betrachtung  ihres  geistigen 
Lebens  im  Zeitalter  der  Ottonen.  Es  ist  weder  reich  noch  eigen- 
artig. Kaum  hebt  es  sich  von  der  Kultur  der  Karolingerzeit  ab: 
man  irrt  nicht,  wenn  man  es  geradezu  als  Nachblüte  derselben  be- 
zeichnet. Denn  nicht  nur  übernahm  das  zehnte  Jahrhundert  die 
gesamte  formale  Bildung  vom  neunten,  ohne  sie  umzugestalten  oder 
zu  erweitern-  es  strebte  auch  nirgends  über  das  hinaus,  was  das  litera- 
rische und  künstlerische  Ideal  der  karolingischen  Epoche  gewesen  war. 
Gleichwohl  ist  es  nicht  ausschließlich  retrospektiv.  Wie  es  in  poli- 
tischer Hinsicht  die  Brücke  zwischen  der  fränkischen  Zeit  und  dem 
Mittelalter  bildet,  so  treten  auch  im  Geistesleben  unserer  Nation 
jetzt  zuerst  mittelalterliche  Züge  hervor:  noch  waren  sie  nicht  allein 
herrschend;  aber  sie  waren  vorhanden.  So  mächtig  das  Frühere 
noch  fortwirkte,  so  fehlte  es  doch  nicht  an  Spuren,  die  darauf  hin- 
weisen, daß  ein  neues  Zeitalter  heraufzog.  Wir  haben  diesen 
Doppelcharakter  des  geistigen  Lebens  uns  zu  vergegenwärtigen. 

Als  der  politische  Aufschwung  Deutschlands  begann,  lagen  die 
Verhältnisse  für  eine  neue  Blüte  der  Kulturtätigkeit  wenig  günstig. 
Die  gesamte  Literatur  war  fremd^rachig.  Die  schönen  Ansätze 
zur  Entstehung  einer  nationalen  Bildung  waren  ohne  Ertrag  ge- 
blieben. Die  Folge  war,  daß  sich  die  Laienwelt  der  Teilnahme 
am  hterarischen  Leben   fast  ganz  entfremdet  hattet     Das  wurde 


'  Vgl.  Bd.  II  S.  605  ff.,  und  über  den  Rückgang  der  Laienbildung  im 
10.  Jahrb.  die  Bemerkung  Udalrichs  v.  Ebersberg  Chr.  Ebersp.  Scr.XX  S.  14. 


—     275     — 

auch  unter  den  Ottonen  nicht  anders.  Zwar  fehlte  es  am  Hofe 
Ottos  d.  Gr.  nicht  an  Gelehrten^.  Auch  weiß  man,  daß  Otto  II. 
sich  für  das  eine  oder  das  andere  hterarische  Werk  interessierte'^, 
und  daß  es  ihm  Vergnügen  machte,  der  Disputation  zweier  schlag- 
fertiger Dialektiker  zuzuhören^.  Aber  keiner  der  beiden  Herrscher 
hatte  jene  verständnisvolle  Liebe  zu  den  gelehrten  Studien,  welche 
Karl  ausgezeichnet  hatte,  keiner  übte  denn  auch  irgendwelchen 
Einfluß  auf  die  literarische  Bewegung:  der  Hof  ,urde  nicht  wieder, 
was  er  einstmals  gewesen  war.  Eher  schien  Otto  III.  geeignet, 
in  Karls  Fußstapfen  zu  treten.  Denn  ihm  eignete  die  geistige 
Kraft,  die  ein  Problem  selbständig  zu  erfassen  vermag,  und  in 
seiner  Lebhaftigkeit  wußte  er  die  Gelehrten  zu  literarischem  Schaffen 
anzufeuern.  Wir  verdanken  ihm  Gerberts  Schrift  De  rationali  et 
ratione  uti,  das  einzige  dialektische  Werk  des  berühmten  Franzosen* 
Aber  der  frühe  Tod  des  Kaisers  schnitt  alle  Erwartungen  ab. 

So  beschränkte  sich  der  Kreis  der  hterarisch  Gebildeten  auf 
den  Klerus.  Nur  im  geistHchen  Stande  gab  es  Männer,  die  sich 
für  das  interessierten,  was  geschrieben  war  oder  gescluieben  wurde. 
Aber  auch  hier  war  die  Bildung  nicht  gleichmäßig  verbreitet:  es 
waren  fast  ausschließlich  Mönche,  welche  tätigen  Anteil  am  litera- 
rischen Leben  nahmen.  Die  Weltgeistlichkeit  stand  hinter  der 
Klostergeistlichkeit  zurück.  Verständlich ;  denn  es  gab  keine  gebildete 
Gesellschaft.  Nur  in  den  Klöstern  fand  der  Schriftsteller  das,  was 
er  bedarf:  einen  Kreis  von  gleichgesianten  Männern,  die  mit  urteils- 
fähiger Teilnahme  die  dargebotenen  Werke  aufnahmen.  Auch  das 
kommt  in  Betracht,  daß  nur  die  Klöster  die  literarischen  Hilfsmittel 
darboten,  welche  für  die  traditionahstische  Theologie  ebenso  unent- 
behrlich waren,  wie  für  die  von  fremden  Mustern  abhängige  Dicht- 
kunst und  Geschichtschreibung.  Nach  wie  vor  waren  also  die 
Klöster  die  Pfiegestätten  des  geistigen  Lebens  der  Kirche. 

Auch  sie  hatten  unter  der  politischen  Schwäche  Deutschlands 
zu  leiden.  Besonders  wurden  sie  von  den  Ungarnverwüstungen 
schwer  betroffen.  Ihre  Schätze  reizten  die  Raubgier  dieser  Barbaren ; 


1  S.  oben  S.  43. 

2  Zuschrift  Hrotsuitlis  v.  41  f.  S.  203.  Er  veranlaßte  Gumpold  zur  Ab- 
fassung der  Biographie  Wenzels,  Scr.  IV  S.  213. 

s  Verhandlungen  Gerberts  mit  Ohtrik,  Richer,  Histor.  in,56ff.  S.  137  ff. 
Richer  verwechselt  dabei  Otto  11.  mit  Otto  I.  Es  charakterisiert  Otto,  daß 
er  die  Disputation  abbrach,  ehe  sie  zu  Ende  war,  weil  audientes  prolixa 
atque  continua  disputatio  iam  fatigabat  (c.  65  S.  143) :  er  ergötzte  sich  doch 
mehr  am  Redeturnier,  als  an  der  Sache. 

*  De  ration.  et  rat.  uti  Praef.  S.  298. 

18* 


—     276     — 

denn  ein  großer  Teil  des  Ertrages,  den  die  Arbeit  einer  langen 
Friedensepoche  geschaffen  hatte,  war  in  ihnen  aufgehäuft:  unzähl- 
bares Gerät  aus  Gold  und  Silber,  Schmuckstücke,  die  von  Perlen 
und  Edelsteinen  strahlten,  kostbare  Gewänder  für  den  kirchlichen 
Dienst^.  Und  diese  Reichtümer  waren  so  gut  wie  nicht  geschützt. 
Denn  noch  war  man  in  Deutschland  nicht  gewöhnt,  die  mensch- 
hchen  Wohnplätze   zu   befestigen.     Wie    die    meisten    Städte  ^    so 


1  Vgl.  Bd.  n  S.  267  f.  Als  Beispiel  aus  der  späteren  Zeit  des  9.  Jahr- 
hunderts gebe  ich  das  i.  J.  870  aufgenommene  Inventar  von  S.  Truijen: 
3  rebae,  d.  i.  Reliquienschreine,  von  Gold  und  Silber,  ein  Altar  auro  argen- 
toque  imaginatum  —  ich  verstehe:  ein  Antependium  von  Goldschmiede- 
arbeit —  mit  einem  Cyborium,  an  dem  letzteren  eine  Krone  aus  vergoldetem 
Erz,  ein  silberner  Altar,  eine  mit  Edelsteinen  und  Gold  verzierte  Kapsel, 
21  versilberte  Kapseln,  10  größere  und  kleinere  silberne  Kreuze,  3  silberne 
capsae   evangelicae  —  heißt   das   Kapseln    für   die  Evangelienbücher?  — , 

2  silberne  Granatäpfel,  19  größere  und  kleinere  silberne  Kelche  mit  Patenen, 
6  Patenen,    1  goldener  Kelch  mit  silberner  Patene,    3  goldene,  6  silberne, 

3  kupferne  Kreuzchen,  5  kleine  silberne  Altäre,  3  silberne  und  1  kupfernes 
Räucherfaß,  7  silberne  Leuchter,  2  silberne  Büchsen  für  "Weihrauch,  16  silberne 
offertoria  —  was  für  ein  Geräte  hierunter  zu  verstehen,  ist  nicht  klar, 
jedenfalls  nicht  calicis  vel  patenae  genus,  wie  Köpke  z.  d.  St.  erklärt,  das 
zeigt  die  von  du  Gange  s.  v.  angeführte  Stelle:  offertorium  in  quo  tenetur 
patena  — ,  4  silberne  und  2  kupferne  Becher,  1  silberne  Büchse,  1  süberne, 
vergoldete  vita  Trudonis,  5  silberne  und  7  zinnerne  Lampen,  2  silberne  und 
8  kupferne,  zum  Teil  vergoldete  Lichtkronen,  2  silberne  Schlüssel,  1  gol- 
denes Schlüsselein,  2  in  Silber  gefaßte  Abtsstäbe,  4  Fahnen,  sodann  eine 
Menge  Gewänder,  Gest.  abb.  Trud.  1,3  Scr.  X  S.  230  f.  Für  St.  Abban  in 
Mainz  arbeitete  Tuotilo  einen  thronenden  Christus  auf  einer  Platte  von 
Goldblech,  Ekkeh,  40  S.  146;  für  Metz  ein  Marienbild  aus  dem  gleichen 
Stoff,  ib.  45  S.  158. 

2  Regensburg  war  durch  die  alte  römische  Mauer  geschützt :  aber  ein 
Teil  der  Stadt,  auch  das  Emmeramskloster,  lag  vor  der  Mauer.  Unter  Herzog 
Arnulf  wurde  eine  neue  Mauer  gebaut,  die  nun  auch  das  Kloster  einschloß, 
Arnold,  de  s.  Emmer.  I,  7  S.  552.  Ebenso  Konstanz;  hier  lag  die  Stephans- 
kirche außerhalb  der  Mauer,  s.  B.M.  1368  u.  Ekkeh.  63  S.  225.  Augsburg 
war  bis  auf  Bischof  Ulrich  nur  durch  Wälle  und  Pallisaden  gedeckt;  er 
erbaute  die  Mauer,  Gerh.  vit.  Oudalr.  3  S.  390;  aber  es  fehlten  ihr  noch 
die  Türme,  c.  12  S.  401.  Der  um  das  Kloster  entstehende  Ort  S.  Gallen 
wurde  unter  Abt  Anno  (gest.  954)  befestigt,  Ekkeh.  71  S.  254.  Verdun 
wurde  durch  Bischof  Heimo  (991 — 1024)  mit  Mauern  versehen,  vit.  Rieh.  14 
Scr.  XI  S.  287 ;  um  dieselbe  Zeit  baute  Bemward  Türme  und  Mauer  zum 
Schutz  von  Hildesheim,  vit.  II  Godeh.  13  S.  204,  und  Meinwerk  die  Ring- 
mauer von  Paderborn,  vit.  Meinw.  159  S.  140.  Auch  Bremen  ist  erst  gegen 
Ende  des  10.  Jahrh.  durch  einen  Wall  geschützt  worden,  Adam  11,31  S.  64. 


—     277     — 

lagen  Stifter  und  Abteien  den  eindringenden  Feinden  offen  da. 
Die  schwache  Mauer,  welche  die  Brüder  hinderte,  die  Klausur  zu 
brechen,  war  kein  Schutz  gegen  eine  bewaffiiete  Bä,uberschar.  Erst 
unter  Heinrich  I.  wurden  einzelne  Klöster  befestigt:  nun  erhielt 
Hersfeld  seine  Mauer  ^,  ebenso  Gorze^.  Dagegen  war  St.  Gallen, 
als  es  von  den  Ungarn  überfallen  wurde,  noch  ungeschirmt.  Die 
Mönche  suchten  Schutz  hinter  einem  im  "Walde  rasch  aufgeworfenen 
Wall^  Auch  an  Verteidigern  fehlte  es  den  Klöstern:  die  Brüder, 
die  nur  gewöhnt  waren,  Psalmen  zu  singen,  werden  in  der  Regel 
wenig  geschickt  zum  Kampf  gewesen  sein.  Es  war  ohne  Zweifel 
ein  Ausnahmefall,  wenn  ein  rüstiger  Abt,  wie  Engilbert  von 
St.  Gallen,  den  Panzer  umschnallte  und  seine  Mönche  mit  Spießen 
und  Knütteln  bewaffiiete,  um  wenigstens  für  das  eigene  Leben  zu 
kämpfen  *. 

Allein  trotz  aller  Bedrängnis  bestand  das  klösterhche  Institut 
in  Deutschland  fort.  Die  üngarnverwüstung  hatte  hier  nicht  dasselbe 
trostlose  Resultat  wie  die  Normanneneinfälle  in  weiten  Gegenden 
Frankreichs.  Eine  Ausnahme  bildet  nur  Baiern.  Dort,  wo  man 
stets  den  ersten  Ansturm  der  Barbaren  auszuhalten  hatte,  wurde 
das  Klosterwesen  so  gut  wie  vernichtet.  Es  wird  wenige  Klöster 
gegeben  haben,  die  der  Plünderung  und  Beraubung  entgingen. 
Zuerst  wurden  St  Polten  und  Kremsmünster  vernichtet,  es  geschah 
wahrscheinhch  schon  im  Jahr  900^.  Dann  907  wurde  Münchs- 
münster^,  zwei  Jahre  später  Weihenstephan  und  St.  Veit  bei  Frei- 
sing von  der  Zerstörung  betroffen'.     Später  hatte  Benediktbeuren 


Dagegen  war  Metz  in  der  Mitte  des  10.  Jahrh.'s  bereits  ummauert;    man 
verschloß  nachts  die  Tore  der  Stadt,  Mirac.  Gorg.  10  Scr.  IV  S.  241. 

1  Mirac.  Wigb.  5  Scr.  IV  S.  225:  Nuper  dirae  calamitatis  flagello  super 
nos  paganis  concesso,  regali  consensu  regaliumque  principum  decreto  san- 
citum  est  et  iussum  honestorum  virorum  feminarumque  conventiculis  loca 
privata  munitionibus  firmis  murisque  circumdari.  Quod  ut  et  apud  nos  ita 
fieret,  ex  omni  abbatia  familia  convocata  labori  cotidiano  huic  operi  instabat 
peragendo. 

2  Mirac.  Gorg.  7  S.  240.     Im  Jahre  919  fehlte  eine  Mauer.     Nachdem 
man  beim  Ungar  neinfall  dieses  Jahres  innegeworden,  wie  bedenklich  das 
war,  wurde   sie   vermutlich  alsbald  errichtet.     Als  die  Ungarn  954  wieder 
auf  dem  linken  Rheinufer  erschienen,  war  etwa  der  3.  Teil  der  Mauer  ab 
gebrochen,  da  man  die  Befestigung  erweitern  wollte,  20  S.  245. 

3  Ekkeh.  51  S.  196  f. 

*  L.  c.    Doch  vgl.  auch  cat.  abb.  Fuld.  über  Abt  Huoggi  Scr.  XIII  S.  273. 

5  S.  oben  S.  152. 

6  So  Hirsch,  JB.  H.'s  I.  S.  102;   die  .Annahme  ist  freilich  nicht  sicher. 
->  Necr.  Frising.    Böhmer,  Fontes  IV  S.  587,  vgl.  Quell,  u.  Er.  VII  S.  454. 


—     278     — 

das  gleiche  Los:  die  Ungarn  übergaben,  so  erzählt  die  Kloster- 
chronik, das  Stift  dem  Feuer  und  raubten  all  seinen  Schmuck  \ 
Aber  diese  einzelnen  Daten  geben  kein  Bild  der  Verwüstung.  Man 
gewinnt  eher  eine  Vorstellung,  wenn  man  sich  erinnert,  daß  nicht 
wenige  alte  Stiftungen  seit  dem  beginnenden  zehnten  Jahrhundert 
für  immer  oder  für  einige  Zeit  verschwinden.  Das  Kloster  Berg 
im  Donaugau  wird  zum  letzten  Male  im  Jahr  885  genannt^.  Dann 
hört  man  nichts  mehr  von  ihm  bis  zum  Jahre  1019.  Nun  ist  von 
dem  Orte  Berg  die  E,ede,  den  manche  mit  dem  Namen  Abtei  be- 
zeichneten und  der  einst  der  Marienkapelle  in  Regensburg  gehörte". 
Man  sieht,  von  dem  Kloster  war  nichts  gebheben  als  eine  unsichere 
Erinnerung.  Dasselbe  Schicksal  hatte  St  Stephan  in  Otting:  Karl 
hatte  das  Kloster  an  Salzburg  restituiert*;  aber  man  hört  später 
nie  wieder  von  ihm.  Auch  in  Tegernbach^  Raitenhaslach^,  San- 
dau ',  Kochelsee  ^,  Thierhaupten  ^  hörten  die  Konvente  auf;  die 
Kirchen  wurden  zu  Parochialkirchen.  Die  Verhältnisse  der  Klöster, 
welche  fortbestanden,  kann  man  sich  kaum  ärmlich  genug  denken. 
Das  zeigt  das  Beispiel  Benediktbeurens :  von  der  ganzen  geistlichen 
Genossenschaft  blieben  nur  zwei  Brüder  übrig,  Perhtrich  und  Sint- 
pert.  Jahr  für  Jahr  stieg  einer  der  beiden  über  die  Berge,  um  in 
Italien  Lebensunterhalt  für  sich  und  seinen  Gefährten  zu  sammeln  ^^. 
So  wurde  die  Blüte  des  Mönchturas  in  Baiem  geknickt.  Das 
eine  Unheil  aber  hatte  ein  zweites  im  Gefolge.  Denn  es  ist  klar, 
daß  die  Verwüstung  der  Klöster  Arnulfs  Säkularisation  erleichterte. 
Waren  die  Mönche  tot  oder  zerstreut,  so  war  der  Besitz  herren- 
loses Gut;  der  Herzog  konnte,  ohne  Einsprache  erwarten  zu  müssen, 
darüber  verfügen.  Ebenso  klar  ist,  daß  durch  die  Entfremdung 
der  Güter  die  Erneuerung  der  Klöster,  die  Bückkehr  zu  geordneten 


1  Chron.  Benedict.  8  Scr.  IX  S.  218.  ^  g jyj    jggS. 

"  Dipl.  III  S.  523  Nr.  408.  Heinrich  II.  gibt  an  Bamberg  quendam 
nostri  iuris  locum  Berga  dictum  .  .  qui  a  quibusdam  abbatia  nuneupatur  .  . 
sive  abbatia  sive  alio  quolibet  modo  praedium  sit. 

*  S.  Not.  Arnon.  6,24  S.  10;  Brev.  notit.  13  S.  34  f. 

5  Meichelbeck,  Hist.  Fris.  1, 1  S.  230;  vgl.  1,2  S.  ö33  Nr.  1277. 

6  I.  J.  904  noch  bestehend,  Dümmler,  OFr.  R.  III  S.  535,  1146  als  an- 
tiqua  ecclesia  erwähnt,  vit.  Chuonr.  21  nach  cod.  Petr.  Scr.  XI  S.  75. 

'  Meichelbeck  I,  1  S.  171.  s  Meichelbeck  1.  c. 

^  Es  wurde  von  B.  Gebhard  I.  von  Regensburg  wiederhergestellt  nach 
einer  im  Chor   der   Kirche    angebrachten  Inschrift:    Himbrico    post    novam 
Monasterii  restaurationem  per  Gebehardum   episc.   Ratispon.  abbas   electus 
ann.  MXXVIII  obiit  MXXXVI  (M.B.  XV  S.  96). 
^0  Chron.  Benedict.  9  S.  218. 


—     279     — 

Zuständen  fast  unmöglich  gemacht  war.  Daraus  erklärt  sich,  warum 
so  vielfach  Kanoniker  an  die  Stelle  der  Mönche  traten^.  Man 
sorgte  nur  für  den  Gottesdienst  in  den  wiederhergestellten  Kirchen: 
das  Kloster,  als  eine  Pflegestätte  der  asketischen  Frömmigkeit  und 
der  Kultur,  bheb  zerstört^. 

Aber  die  Zustände  in  Baiern  geben  kein  Bild  der  Lage  im 
übrigen  Deutschland.  Zwar  wurde  auch  in  Franken  und  Schwaben 
manches  Kloster  von  den  Ungarn  heimgesucht  ^  und  mögen  einzelne 
Klöster  auch  in  diesen  Landschaften  infolge  der  Plünderung  ein- 
gegangen sein^.  Aber  eine  ähnliche  Auflösung  des  Klosterwesens, 
wie  in  Baiem,  trat  doch  nirgends  ein.  Am  meisten  geschützt  war 
durch  seine  Lage  Sachsen.     Wohl  klagte  man  auch  dort  darüber. 


^  Über  Niederaltaich  und  Fölling  s.  o.  S.  10.  Im  9.  Jahrhundert  war 
St.  Zeno  in  Isen  eine  Abtei,  s.  Bd.  II  S.  416  Anm.  5  und  S.  425  Anm.  7. 
Später  ist  es  ein  Kanonikat,  Meichelbeck,  H.  Fr.  I,  2  S.  520  Nr.  1246;  ebenso 
Münchsmünster,  wo  pro  multis  monachis  uix  pauci  et  pauperes  clerici 
remanserint,  Stumpf  3430,  vgl.  3286,  3299.  Die  Traditionen  beginnen  unter 
König  Otto  und  B.  Wolfgang ;  gemeint  ist  also  Otto  III.,  die  Zeit  983 — 994; 
damals  waren  Kleriker  in  Münchsmünster,  Nagel,  Notitiae  S.  2  Nr.  2,  S.  3 
Nr.  4,  S.  6  Nr.  9  u.  ö.  Desgl.  Wessobrunn,  Scr.  XV  S.  1026,  u.  Scheftlarn, 
s.  Meichelbeck  1, 1  S.  318.  Wenn  man  das  Schweigen  der  Synode  von 
Dingolfing,  932  Leg.  III  S.  482,  die  zwar  Nonnen  aber  keine  Mönche  nennt, 
pressen  will,  so  kann  man  daraus  folgern,  daß  es  damals  in  Baiern  über- 
haupt keine  Mönche  gegeben  hat.  So  Hirsch,  JB.  Heinrichs  I  S.  104  f. 
Doch  möchte  ich  einer  solchen  Folgerung  nicht  allzuviel  Gewicht  beilegen; 
immerhin  beweist  die  Synode,  daß  die  Reste  des  Mönchtums,  die  es  viel- 
leicht noch  gab,  unbedeutend  waren. 

^  Wie  dürftig  die  Ausstattung  der  Klöster  nach  ihrer  Wiederherstellung 
war,  zeigt  das  älteste  Inventar  von  Kremsmünster  v.  1012:  es  hat  von 
Kirchengeräten    nur  4  silberne    und   1   goldenen  Kelch,    4  vergoldete  und 

1  silbernes  Kreuz.  2  Leuchter  von  Gold  und  Silber,  1  erzenes  und  1  goldenes 
Weihrauchfass,    Gewänder    für    den    Kirchendienst    und    folgende    Bücher: 

2  plenaria,  4  missalia,-  2  evangeliaria,  2  epistolaria,  3  gradualia,  3  anti- 
phonalia,  das  alte  und  neue  Testament  in  11  Bänden,  3  psalteria,  3  regulae, 
4  libr.  homiliarum,  2  sermonum,  dialogus,  cura  pastoralis,  expositio  Genesis, 
Smaragd,  über  visionum  Wettini,  exameron,  vita  s.  Martini,  2  benedictio- 
nalia,  2  hymnaria,  2  oratores,  Donatus  et  expositio  eius,  Cerentius,  Boethius 
de  s.  trinit.,  2  martyrologia,  s.  Loserth,  GQ.  v.  Kremsmünster  S.  67,  vgl.  die 
Bemerkung  von  Gottlieb,  Über  m.a.  Bibliotheken  S.  47. 

3  Fulda:  Cont.  Regin.,  Ann.  Hild.  z.  915,  cf.  cat.  abb.  Fuld.  S.  273; 
St.  Gallen :  Ekkeh.  51  S.  193  ff.;  Gorze :  Mirac.  Gorgon.  7  S.  240. 

*  Das  ist  möglicherweise  der  Fall  bei  St.  Cyriac  in  Neuhausen,  das 
von  Burchard  von  Worms    wiederhergestellt  wurde,    vit.  Bufch.  16   S.  840. 


—     280     — 

daß  nicht  wenige  Klöster  von  den  Ungarn  verbrannt  worden  seien ^; 
aber  die  Verluste  waren  sicher  nicht  all  zu  groß.  Denn  die  Ver- 
wüstung traf  fast  nur  den  Rand  des  Landes^:  von  den  wichtigsten 
Klöstern  Corvey,  Herford,  Gandersheim  haben  die  Ungarn  keines 
gesehen. 

So  schlimm  also  auch  die  Jahre  der  Ungarnnot  waren,  so 
wurde  doch  die  Kulturtradition  durch  sie  nicht  abgerissen.  Das 
war  schon  dadurch  verhütet,  daß  sich  trotz  aller  Bedrängnisse  in 
den  Klöstern  ein  geordneter  Schulunterricht  erhielt.  Ein  Beispiel 
bietet  St.  Gallen.  Die  Schüler  Notkers  des  Stammlers  wirkten  in 
seinem  Sinne  weiter.  In  den  Jahren  922 — 924  stand  der  gelehrte 
Hartmann  als  Abt  an  der  Spitze  des  Klosters:  seine  eifrige 
Förderung  des  Unterrichts  und  der  Studien  blieb  lange  unvergessen. 
Auch  literarisch  war  er  nicht  müßig.  Man  besaß  im  Kloster  noch 
im  nächsten  Jahrhundert  ein  Büchlein,  darin  er  von  seiner  Zeit 
Bericht  gab;  einige  Gedichte,  die  er  verfaßte,  sind  auf  ims  ge- 
kommen^. Als  im  Jahre  925  der  Überfall  der  Ungarn  drohte, 
flüchteten  die  Mönche  ihre  Bibhothek  nach  Eeichenau  und  die 
Schüler  nach  der  festen  Wasserburg  am  Nordufer  des  Bodensees*. 
Kaum  aber  war  die  Gefahr  vorübergezogen,  so  begannen  sie  im 
Kloster  in  alter  "Weise  Schule  zu  halten.  "Was  sie  erstrebten,  zeigt 
das  "Walthariuslied,  das  ein  paar  Jahre  nach  der  Flucht  in. 
St.  Gallen    geschrieben    ist^.     Ekkehard,    der  Dichter    des  Liedes, 


1  Widuk.  I,  32  S.  26. 

®  Die  Ungarn  plünderten  Sachsen  i.  J.  906,  Ann.  Corb.,  Hild.,  Widuk. 
1,20  S.  17;  wie  weit  sie  damals  kamen,  wissen  wir  nicht.  Sodann  915; 
damals  wurde  Ostfalen  verwüstet,  Ann.  Corb.  S.  4.  918,  damals  ging  der 
Zug  durch  Sachsen  an  den  Rhein;  wahrscheinlich  zu  diesem  Jahr  gehört 
die  Plünderung  Bremens,  Adam  I,  55  S.  S8,  und  das  von  Erhard  Reg.  Westf. 
Nr.  518  erwähnte  Ereignis.  In  diesem  Jahr  scheint  fast  ganz  Sachsen  be- 
troffen worden  zu  sein,  Ann.  Corb.  S.  4,  Magni  ehr.  Reichersp.  Scr.  XVII 
S.  484.  924,  damals  zog  sich  Heinrich  in  die  Burg  Werlaon  nördlich  von 
Goslar  zurück;  die  Ungarn  kamen  also  nicht  über  Ostfalen  hinaus,  Widuk. 
I,  32  S.  26.  933,  Ann.  Corb.,  Quedl.,  Widuk.  I,  38  S.  31  f ;  damals  wurden 
sie  schon  an  der  Grenze,  sei  es  an  der  Saale  oder  an  der  Unstrut  geschlagen. 
938,  auch  damals  erlitten  sie  schon  im  Grenzgau,  Belxem,  eine  Niederlage, 
Ann.  Corb.,  Widuk.  II,  14  S.  44.  Es  war  demnach  nur  die  Verwüstung  von 
918  allgemein. 

3  Über  ihn  Ekkeh.  Cas.  s.  Galli  47  f.  S.  165  ff.  Er  sagt:  Doctrinas  ita 
amabat,  ut  inter  scolas  et  claustrum  nihil  aut  parum  intersit.  Über  sein 
Büchlein  c.  47 :  Proprium  eins  sui  temporis  libellum  habemus.  Seine  Ge- 
dichte Poet.  lat.  IV  S.  315  ff.  *  Ekkeh.  51  S.  197  f. 

6  S.  Bächtold,  Gesch.  d.  deutschen  Litt,  in  der  Schweiz  (1887)  S.  40  ff. 
Ebert,  L.  d.  MA.  III  S.  265  ff.     W.  Meyer,  Z.  f.  d.  A.  XLIII  S.  113  ff. 


—     281     — 

war  damals  noch  ein  Schüler;  er  löste  durch  sein  Gedicht  eine 
Aufgabe,  die  ihm  sein  Lehrer  Gerald,  wie  Hartmann  ein  Schüler 
und  Freund  Notkers,  gesteckt  hatte  ^.  Sie  ist  bezeichnend  für  das 
Lehrziel  und  die  Lehrart  in  St.  Gallen :  wie  Alkuin  und  Hraban 
strebten  die  St.  Galler  Lehrer  nach  der  freien  Herrschaft  über  die 
lateinische  Sprache;  sie  meinten  sie  verwirkHcht,  wenn  der  Schüler 
die  Worte  den  Gesetzen  der  Metrik  gemäß  zu  fügen  imstande  war. 
Aber  es  ist  wie  eine  Erinnerung  an  die  Schätzung,  die  die  deut- 
schen Heldenheder  einst  bei  Karl  d.  Gr.  gefunden  hatten,  daß  ein 
deutscher  Sagenstoff  in  die  virgilische  Form  gepreßt  worden  ist. 
Auch  ist  Ekkehards  Gedicht  weit  mehr  als  eine  gelungene  Schul- 
leistung. Diesem  Schüler  eignete  ein  ursprüngliches  Talent  zur 
Dichtkunst;  sein  Lied  ist  eines  der  wenigen  Werke  dieser  Zeit,  bei 
denen  man  vergißt,  daß  die  ganze  Bildung  des  beginnenden  Mittel- 
alters ein  künsthch  großgezogenes  Gewächs  ist.  Der  Geist  deut- 
schen Volkstums,  gemildert  durch  einen  Schimmer  von  Christen- 
tum^, weht  in  diesen  lateinischen  Hexametern. 

Nicht  minder  fest  als  das  Ansehen  St.  Gallens  stand  das  der 
benachbarten  Eeichenauer  Schule.  In  berechtigter  Freude  an  ihrem 
schönen  Kloster  meinten  die  Mönche  die  Gelehrsamkeit,  die  dort 
heimisch  sei,  nicht  genug  rühmen  zu  können:  wer  Unterweisung 
suche,  der  werde  in  ihm  Befriedigung  finden  ^.  Aber  so  redete 
doch  nicht  nur  der  klösterliche  Lokalpatriotismus.  Auch  jenseits 
der  schwäbischen  Grenzen  konnte  man  das  Urteil  vernehmen,  die 
Studien  Wühten  nirgends  so  sehr  als  in  Reichen  au*.  Es  diente 
ihnen  ohne  Zweifel,  daß  unter  den  Mönchen  sich  der  eine  oder 
andere  Fremde  fand'^;  denn  manches  Samenkorn  des  Wissens 
brachten  diese  Italiener  oder  Griechen  nach  Deutschland. 

Schwaben  konnte  auf  die  beiden  Nachbarklöster  stolz  sein. 
Aber  sie  waren  keineswegs  die  einzigen  Sitze  schulmäßiger  Bildung 
im  Lande.     An  den  beiden  Domstiftern  zu  Konstanz^  und  Augs- 


1  Ekkeh.  80  S.  284  ff.;  vgl.  über  Gerald  124  f.  S.  406  ff. 

2  Vgl.  das  Gebet  v.  1161  ff.  S.  82  ed.  Holder;  auch  v.  564  f.  S.  42. 
8  Mirac.  s.  Marci  1  Scr.  IV  S.  449. 

■t  Vita  Wolfk.  8  S.  528:  Ubi  tunc  —  kurz  vor  950  —  in  Germaniae 
partibus  inaxime  pollebat  scolare  studium. 

5  Mirac.  s.  Marci  4  S.  452  wird  erzählt,  daß  zwei  Jerusalempilger,  ein 
Grieche  namens  Symeon  und  ein  Venetianer  namens  Philipp,  sich  unter 
die  Zahl  der  Mönche  aufnehmen  ließen.  Später  kam  auch  Symeons  Bruder 
Konstantin,  der  Bischof  war,  nach  Reichenau  (ib.  c.  5).  Es  ist  verständlich 
daß  in  Reichenau  einige  Kenntnis  des  Griechischen  vorhanden  war.  Salomo  III. 
ließ  eine  Psalterhandschr.  mit  dem  griech.  Text  in  lat.  Buchstaben  herstellen, 
Chroust,  Mon.  pal.  Lief.  16  Tfl.  3.  ß  Vit.  Chuonr.  1  Scr.  IV  S.  431. 


-     282     — 

burg^  bestanden  ebenfalls  Schulen.  In  der  Augsburger  Diözese 
hatte  kein  Lehrer  einen  größeren  Namen  als  der  Magister  Benedikt: 
man  rühmte  ihn  als  Kenner  der  Grammatik  und  anderer  Wissen- 
schaften: da  er  ein  Mönch  war,  hat  er  schwerhch  an  der  Dom- 
schule, sondern  in  irgendeiner  Klosterschule  unterrichtet^. 

In  Franken  erlitt  die  Schule  in  Fulda  nie  eine  Unterbrechung. 
Wir  hören  kein  Urteil  über  sie;  aber  die  zahlreichen  Einträge  ver- 
storbener Scholastici  im  Totenbuch  des  Klosters  ermögUchen  ein 
Urteil^;  denn  sie  zeigen,  daß  sie  gut  besucht  war.  Nach  alter 
Weise  vereinigte  man  klassische  und  geistliche  Studien*.  In  Hers- 
feld begnügte  man  sich  nicht,  Knaben  zu  unterweisen^;  es  kam  vor, 
daß  auch  Männer,  die  die  klerikalen  Weihen  schon  erhalten  hatten, 
vorübergehend  Aufnahme  suchten,  um  sich  fortzubilden^.  Wie  die 
Würzburger  Domschule  fortbestand',  so  die  Schulen  in  den  von 
Fulda  abhängigen  Klöstern  und  Propsteien  der  Würzburger  Diözese, 
Bischofsberg,  Basdorf,  Holzkirchen  und  Hünfeld  ^. 

Nicht  anders  war  es  in  Lothringen  und  am  Niederrhein:  dort 
hören  wir  von  den  Schulen  in  Metz,  St.  Mihiel  ^  und  Toul  ^^,  hier 
von  der  Schule  in  Utrecht  ^^. 


1  Vit.  Oudalr.  3  S.  390;  vgl.  Wigon.  ep.  5  S.  11  (Mign.  137). 

-  Vit.  Oudalr.  3  S.  389.  Er  war  um  936  der  Lehrer  Adalberos,  des 
Neffen  des  Bischofs  Ulrich. 

3  Scr.  XIII  S.  188  ff.  z.  d.  J.  898,  899,  901,  905,  906,  912,  920,  927,  929, 
931,  933,  937,  941,  942,  946,  948,  950,  951,  954,  956,  958,  959;  vgl.  Bd.  II 
S.  613  Anm.  4. 

*  Vgl.  Vit.  Bardon.  Jaffe  Bibl.  III  S.  530:  Quamquam  in  Scolari  facandia 
desudaret  magistri  timore,  in  aecclesiastica  tarnen  simplicitate  toto  mentis 
versabatur  tenore:  in  psalterio  Ambrosiano,  euangeliis  et  talibus  ceteris. 
Über  das  Wachstum  der  Bibliothek  in  Fulda  läßt  sich  nicht  urteilen,  da 
nur  ein  Bruchstück  eines  Katalogs  erhalten  ist,  das  möglicherweise  dem 
10.  Jahrh.  angehört,  Becker,  catalogi  S.  31  Nr.  14. 

^  Mirac.  Wigberti  4  S.  225.  Die  Mirac.  sind  in  den  ersten  -Jahren 
Ottos  I.  geschrieben,  s.  Wattenbach,  GQ.  I  S.  377. 

*  Ib.  15  S.  226.  Die  Blüte  Hersfelds  hielt  während  des  ganzen  Jahr- 
hunderts an,  s.  Othloh  vis.  I,  5  Scr.  XI  S.  378. 

'  Poppo  I.  berief  an  sie  den  Magister  Stephan  aus  Italien,  vita  Wolf  k.  4 
S.  528,  vgl.  unten  S.  330. 

*  Scr.  XIII  S.  218.  Es  ist,  so  viel  ich  sehe,  nicht  sicher  festzustellen, 
welcher  Zeit  diese  Verzeichnisse  angehören.  Aber  mögen  sie  aus  dem 
Ende  des  9.  oder  aus  dem  10.  Jahrh.  stammen,  jedenfalls  beweisen  sie,  wie 
wichtig  die  Schule  auch  in  kleinen  Klöstern  war. 

9  Vit.  Joh.  Gorz.  10  S.  340  u.  69  S.  356. 
1«  Ib.  30  S.  345.  11  S.  oben  S.  42 


—     283     — 

Mit  einem  Wort:  An  formaler  Bildung  gebrach  es  nirgends. 
Man  wird  im  Yergleich  mit  dem  nemiten  Jahrhmidert  kaum  von 
einem  Rückschritt  derselben  sprechen  können.  Die  von  Karl  d.  Gr. 
in  Deutschland  begründete  gelehrte  Kultur  ist  nie  ganz  erstorben. 
Woran  es  fehlte,  war  vielmehr  die  eigene  Tätigkeit,  der  Mut,  der 
sich  an  einen  bedeutenden  Stoff  wagt.  Das  Höchste,  was  geleistet 
wm'de,  war,  daß  man  mit  wenigen  Worten  die  Ereignisse  notierte, 
welche  wichtig  genug  schienen,  um  der  Nachwelt  überliefert  zu 
werden.  Das  tat  man  in  den  schwäbischen  Klöstern.  Aber  die 
Jahrbücher,  die  hier  aufgezeichnet  wurden,  sind  unbedeutend;  sie 
beweisen,  wie  sehr  sich  der  Gesichtskreis  verengt  hatte  und  das 
universale  Interesse  erlahmt  war-^.  In  ßeichenau  hörte  man  im 
Jahre  939  auch  mit  der  Sammlung  solcher  Notizen  auf^.  Das 
Interesse  zog  sich  ganz  auf  das  Kloster  zurück.  Ihm  allein  diente 
das,  was  geschrieben  wurde.  Das  Kloster  rühmte  sich  Reliquien 
des  Evangelisten  Marcus  zu  besitzen.  Sie  waren  ein  vielfach  an- 
gezweifelter Schatz;  zu  ihrer  Verteidigung  verfaßte  einer  der  Brüder 
um  934  eine  Schutzschrift  ^.  Ein  anderer  erzählte  wenig  später, 
wie  das  Kloster  in  den  Besitz  seiner  berimmtesten  Reliquie,  des 
heihgen  Blutes,  gekommen  §ei^  In  St.  Gallen  stand  es,  wie  es 
scheint,  nicht  anders.  Denn  man  kann  nicht  annehmen,  daß  des 
Abts  Hartmann  Schrift  über  seine  Zeit  viel  anderes  enthielt  als 
Klostergeschichte ^.  Wie  in  Schwaben,  so  war  es  in  Franken:  die 
Annalen,  die  in  Fulda  mid  Hersfeld  aufgezeichnet  wurden^,  scheinen 
kaum  bedeutender  gewesen  zu  sein  als  die  schwäbischen.  Und  wie 
dort,  so  war  auch  hier  das  Ende  die  Lokalhistorie:  die  Mirakel  des 
h.  Wigbert'  sind  ein  Seitenstück  zu  den  eben  genannten  Reiche- 
nauer  Werken. 

Von  theologischer  Tätigkeit  war  keine  Rede.  Und  doch  fehlte 
es  im  beginnenden  zehnten  Jahrhundert  nicht  an  Männern,  die, 
was  Kenntnis  der   theologischen  Literatur  und  Belesenheit  in  den 


»  S.  hierüber  Wattenbach,  GQ.  I  S.  439. 

^  Die  Ann.  Aug.  führen  die  Erzählung  nur  bis  zu  diesem  Jahr,  s. 
Scr.  I  S.  69. 

3  Mirac.  s.  Marci  bei  Mone,  QS.  I  S.  61  ff.,  im  Auszug  Scr.  IV  S.  449  ff. 
Die  angegebene'  Abfassungszeit  folgt  aus  c.  3  S.  451,  wo  ein  Vorgang,  der 
unter  Heinrich  I.  und  Noting  von  Konstanz,  920 — 934,  sich  ereignete,  als 
novissimis  temporibus  geschehen  bezeichnet  wird. 

4  L.  c.  S.  67  ff.  und  S.  446  ff.  ^  S.  o.  S.  281. 
«  S.  Wattenbach,  GQ.  I  S.  263  u.  376. 

'  Im  Auszug  Scr.  IV  S.  224  ff.  Die  Schrift  ist  im  Anfang  der  Regierung 
Ottos  I.  verfaßt,  s.  Waitz  1.  c.  Anm.  3. 


—     284     — 

Werken  der  lateinischen  Klassiker  anlaugt,  den  Vergleich  mit  den 
Größen  der  Zeit  Karls  d.  Gr.  und  Ludwigs  d.  Fr.  keineswegs  zu 
scheuen  hatten.  Wenn,  man  eine  Vorstellung  davon  gewinnen  will, 
wie  bedeutend  das  Erbe  literarischer  Erudition  war,  das  die  aus- 
gehende Karolingerzeit  dem  zehnten  Jahrhundert  überheferte,  so 
ist  man  nicht  nur  auf  den  Schluß  aus  dem  ununterbrochenen 
Betrieb  des  Lehrens  und  Lernens  angewiesen:  ein  Beispiel  der  ge- 
lehrten Bildung  bietet  Rather  \  Der  Kreis  theologischer  Schrift- 
steller, die  er  kannte,  ist  jedenfalls  nicht  enger,  eher  weiter  als  bei 
Alkuin  und  Hraban.  Wie  bei  diesen,  so  bildeten  auch  bei  ihm 
Augustin,  Hieronymus  und  Gregor  d.  Gr.^  die  Ecksäulen  des  theo- 
logischen Wissens.  Außer  ihnen  kannte  er  Ambrosius  ^,  Leo  d.  Gr.* 
und  Isidor^,  von  den  Griechen  Chrysostomns  *^.  Doch  findet  man 
auch  Schriftsteller  zitiert,  deren  Kenntnis  weniger  häufig  war: 
Prosper'^,  Cassiodor*^,  Zeno^,  Columba^*;  von  den  karolingischen 
Theologen  hatte  er  Paschasius  Radbert  gelesen  ^^.  Kaum  Wunder 
nehmen  kann  die  Benützung  des  weit  verbreiteten  Traktats  über 
die  zwölf  Mißbräuche  der  Welt,  der  unter  dem  Namen  Cyprians 
angeführt  wird  ^^.  Und  fast  selbstverständhch  ist,  daß  Rather  seine 
kirchengeschichthchen  Kenntnisse  der  Historia  tripartita^^  verdankte, 
während   er  seine  kirchenrechtlichen  Anschauimgen  aus  Dionysius 


^  Ich  zitiere  nacli  Migne  Bd.  136  und  verweise  auf  Vogel,  Ratherius 
y.Verona  und  das  zehnte  Jahrb.,  1854,  sowie  auf  Ebert,  L.  d.  MA.  III  S.  373  ff.; 
vgl.  aucb  V.  Bezold,  Ztscbr.  f.  Kulturgescb.  I  S.  158  ff. 

^  Sie  werden  so  bäufig  zitiert,  daß  es  müßig  ist,  einzelne  Stellen  an- 
zuführen. 3  Praeloq.  II,  18  S.  203;  11,30  S.  212;  serm.  2,  15  S.  699. 

*  Praeloq.  1,22  S.  166;  T,  28  S.  174;  V,  21  S.  306. 

5  Praeloq.  1,29  S.  175;  1,37  S.  182;  1,43  S.  187. 

«  Ib.  1,40  S.  184;  1,44  S.  188;  ep.  1  S.  645.  Während  Rather  gewöhn- 
lich nur  den  Autor,  nicht  aber  die  Schrift  anführt,  nennt  er  hier  die  Ser- 
mone über  den  Hebräerbrief.  '  Praeloq.  II,  14  S.  200. 

8  Ib.  V,  16  S.  301. 

»  De  cont.  can.  1,20  S.  509  (de  luda  Patriarcha  et  Thamar);  ib.  21 
S.  501.     Synod.  5  S.  538.  lo  Discord.  3  S.  622. 

11  Exe.  e  dial.  conf.  42  S.  444.  Vogel  läßt  Rather  auch  Beda  Venera- 
bilis  kennen  (S.  26).  Ich  zweifele,  ob  mit  Recht..  Wenigstens  habe  ich 
mir  kein  Zitat  aus  ihm  notiert.  Daß  er  die  Benediktinerregel  kannte,  ver- 
steht sich  von  selbst.  Dasselbe  gilt  von  den  Heiligenleben,  von  denen  er 
ein  paar  zitiert,  Praeloq.  I,  8  S.  153,  de  cont.  can.  I,  5  S.  493. 

12  Praeloq.  II,  12  S.  199;  die  angezogene  Stelle  ist  c.  5  S.  159  ed.Vindob. 
Vogel  hat  also  unrecht,  wenn  er  Rather  die  Schriften  des  karthagischen 
Bischofs  kennen  läßt,  S.  26. 

"  Praeloq.  III,  28  S.  244;  IV,  24  S.  276. 


—     285     — 

Egixuus^  und  Pseiido-Isidor^  schöpfte.  So  achtenswert  die  theo- 
logische Bildung  ßathei-s  war,  so  war  sie  doch  nicht  beispiellos. 
Mißt  man  sie  an  der  Gelehrsamkeit  seines  älteren  Zeitgenossen 
Notker^,  so  erweist  sich,  daß  ßather  ihm  nur  eben  gleichkam. 
Dagegen  wird  er  seine  Zeitgenossen  an  Kenntnis  der  antiken 
Literatur  übertroffen  haben.  Man  kann  ein  langes  Verzeichnis  der 
lateinischen  Schriftsteller  aufstellen,  deren  Worte  er  sich  aneignete 
und  mit  deren  Namen  er  seine  Werke  schmückte*.  Zwar  hatte  er 
nicht  alle  Schriften  gelesen,  die  er  anführte.  Er  zitierte  wohl  auch 
aus  zweiter  Hand^.  Gleichwohl  war  seine  Belesenheit  ungewöhn- 
lich. Dagegen  stand  er  darin  hinter  anderen  Zeitgenossen  zurück, 
daß  ihm  die  Kenntnis  der  griechischen  Literatur  fehlte;  wenn  er 
einmal  eine  Stelle  aus  dem  Timäus  Piatos  anführt^,  so  hatte  er 
sie  ohne  Zweifel  in  irgendeinem  lateinischen  Werke  gefanden.  Aber 
auch  diese  Achtsamkeit  auf  Zitate  zeigt,  wie  lebhaft  Rathers 
Interesse  für  die  antike  Literatur  war. 

Es  ist  möglich,  daß  Rathers  literarisches  Wissen  iiurch  seinen 
langjährigen  Aufenthalt  in  Italien  erweitert  wurde;  aber  er  hat  es 
nicht  dort  gewonnen.  Er  selbst  bekannte  sich'  als  Schüler  der 
IQosterschule   in   Laubach'.     Hier,    wo    er    als    Oblatus    erzogen 


1  De  contempt.  can.  1,  9  S.  497  f.;  libell.  der.  Veron.  S.  479.  Ich  weiß 
nicht,  warum  Vogel  sagt,  Eather  scheine  sich  der  Sammlung  des  Dionysius 
bedient  zu  haben.     Er  zitiert  sie  ja  nach  Überschrift  und  Titel. 

2  Epist.  5,2  S.  657  Ps.  Is.  S.  102;  5,  6  S.  661  Ps.  Is.  S.  139;  7, 1  S.  669 
Ps.  Is.  S.  465.  Phren.  12  S.  380;  17  S.  387  Ps.  Is.  S.  153;  de  contempt.  can. 
I,  2  S.  488  Ps.  Is.  S.  57i  I,  5  S.  493  f.  Ps.  Is.  S.  90;  I,  9  S.  497,  Es  ist  selt- 
sam, daß  diese  vielen  Zitate  aus  Pseudoisidor  Vogel  entgangen  sind;  er 
urteilte  deshalb,  der  Gebrauch  der  pseudoisid.  Sammlung  könne  nicht  sicher 
nachgewiesen  werden. 

ä  S.  Bd.  II  S.  662;  u.  vgl.  das  unten  über  ßovo  IL  von  Corvey  Gesagte. 

*  Vogel  S.  26  nennt  Virgil,  Horatius,  Terenz,  Plautus,  Persius,  Plinius, 
Sallust,  Cicero,  Seneca,  Varro,  Statius,  Boethius,  Cassiodor,  Martian  Capella. 
Dies  Verzeichnis  ist  aber  nicht  vollständig.  Es  fehlen  Lucan,  Praeloq.  IV,  10 
S.  257,  Catull,  serm:  11,4  S.  752,  Ovid,  Phren.  7  S.  374,  Sueton,  Phren.  8 
S.  874,  u.  der  Grammatiker  Fulgehtius,  Phren.  7  S.  373.  Man  vgl.. hiermit 
das  Verzeichnis  der  in  der  Schule  von  Speier  gelesenen  Autoren  bei  Walther 
vit.  et  passio  Christ.  I,  v.  91  ff.  S.  21  ff.  ed.  Harster. 

5  Das  haben  schon  die  Ballerini  gezeigt,  s.  z.  ß.  S.  168  not.  47  über 
das  Zitat  aus  Varro.  ®  Praeloq.  VI,  19  S.  333. 

'  Rather  bezeichnet  seine  Bearbeitung  der  vita  Ursmari,  die  er  den 
Mönchen  von  Lobbes  widmet,  als  quantulumcunque  benigne  instructionis 
vestrae  fructum  (Prol.  S.  346).  Sagt  er  anderwärts:  Pauca  a  magistris, 
plura  per  se  magis  didicit  (Phren.  3  S.  369),  und  bezeichnet  er  eich  damit 


—     286     — 

wurde ■^,  war  ihm  die  Gelegenheit  geboten  worden,  eme  so  umfassende 
und  mannigfache  Bildung  sich  anzueignen.  Wie  ihm,  so  Dutzenden 
von  anderen.  Auch  erhob  sich  der  Unterricht  in  Laubach  sicher 
nicht  wesentlich  über  den  in  den  übrigen  Klöstern  Deutschlands. 
Und  doch  ist  Rather  allein  zum  Schriftsteller  geworden.  Mochte 
er  viele  Genossen  haben,  deren  Gelehrsamkeit  der  seinen  gleich 
war,  ihr  Wissen  war  unproduktiv.  Doch  es  war  bei  Rather  selbst 
nicht  anders;  denn  nicht  der  Reichtum  und  die  Mannigfaltigkeit 
des  Wissens  hat  ihn  auf  die  literarische  Bahn  geführt,  sondern 
sein  ruhelos  bewegtes  Leben.  So  sehr  er  ein  gelehrter  Mann  war, 
so  wenig  schrieb  er  als  Gelehrter:  er  schrieb  für  den  Tag.  Des- 
halb ist  seine  Schriftstellerei  so  eigenartig.  Gibt  seine  hterarische 
Bildung  eine  Vorstellung  von  dem  Durchschnittsmaß  der  Gelehr- 
samkeit im  beginnenden  zehnten  Jahrhundert,  so  ist  seine  literarische 
Tätigkeit  ganz  außer  der  Regel:  sie  entsprang  dem,  was  er  war, 
und  wurde  hervorgerufen  durch  das,  was  er  erlebte.    - 

Gleichwohl  dürfen  wir  an  Rather  nicht  vorbeigehen,  denn  er 
war  der  einzige  Theologe  dieser  Epoche  ^.  Seine  wandelvolle  Lebens- 
geschichte verfolgen  wir  nicht.  Wie  in  einem  Roman  wechseln  in 
ihr  die  schärfsten  Kontraste:  aus  der  Enge  eines  lothringischen 
Klosters  sieht  sich  Rather  zum  Bischof  einer  der  schönsten  Diözesen 
Italiens  erhoben.  Aber  er  wird  dessen  nicht  froh;  denn  der  Haß 
des  Königs,  dessen  Gunst  zu  suchen  er  die  Heimat  verlassen  hatte, 
verfolgt  ihn,  stürzt  ihn  schließlich  ins  Gefängnis.  Von  dort  ent- 
flohen, irrt  er,  ein  heimatloser  Flüchtling,  in  Frankreich  umher:  der 
Bischol  Veronas  erwirbt  sich  das  tägliche  Brot,  indem  er  Knaben 
unterrichtet.  Dann  führt  ihn  sein  Glück  an  den  Hof  des  deutschen 
Königs,  gewährt  ihm  mehr,  als  er  hoffen  konnte:  den  Besitz  seines 
Heimatbistums  Lüttich.     Aber  er  vermag  es  so  wenig  als  vordem 


als  Autodidakten,  so  mag  auch  das  seine  Richtigkeit  haben.  Liudprand 
läßt  ihn  ob  liberalium  artiura  peritiam  das  Bistum  Verona  erhalten,  Ant. 
111,42  S.  73. 

1  Dial.  conf.  HS.  399.  Es  gehört  zu  den  Seltsamkeiten  Kathers,  daß 
er  seinen  Vater  nur  als  quidam  ingenuus  bezeichnet.  . 

2  Rather  ist  887  oder  kurz  danach  geboren;  denn  nach  dial.  confess.  21 
S.  410  schrieb  er  dieses  Werk  als  Siebziger;  c.  31  S.  424  sagt  er  genauer, 
er  sei  fast  siebzig  Jahre  alt.  Da  diese  Schrift  i.  J.  957  oder  in  einem  der 
nächsten  Jahre  geschrieben  ist,  s.  unten  S.  289  Anm.  1,  so  ergibt  sich  die 
angegebene  Zeit.  Mit  ungefähr  zehn  Jahren  begann  herkömmlich  der  Unter- 
richt, s.  Vit.  Theod.  8  Scr.  XII  S.  41.  Das  letzte  Jahrzehnt  der  Karolinger- 
zeit umfaßt  also  die  für  seine  Bildung  entscheidenden  Jahre. 


—     287     — 

Verona  zu  behaupten-^.  Er  scheitert  bei  allem,  was  er  fernerhin 
unternimmt:  nicht  einmal  in  dem  Kloster,  das  seine  Jugend  ge- 
pflegt, geHngt  es  dem  Greise  sich  zuhalten:  überall  ausgeschlossen, 
veijagt  und  zurückgestoßen  stirbt  der  mehr  als  Achtzigjährige  in 
Namur.  Dieses  in  Zickzacklinien  sich  bewegende  Leben  ist  kein 
Moment  in  der  allgemeinen- Entwickelung.  Nur  als  literarischer 
Charakter  kommt  E.ather  für  uns  in  Betracht. 

Es  gibt  wenige  Männer,  bei  denen  ein  einzelner  Charakterzug 
so  bestimmt  dominierte  als  bei  ihm:  er  war  ein  Genie  der  Reflexion. 
Er  reflektierte  über  alles:  bald  über  sein  Talent,  bald  über  seinen 
Ruhm,  jetzt  über  seinen  Stil  und  dann  über  seine  literarische 
Methode,  heute  über  seinen  Lebensgang  und  morgen  über  die 
Menschen,  mit  denen  er  in  Berührung  gekommen  war.  Aber  wie 
es  solchen  Naturen  zu.  geschehen  pflegt :  er  kam  nie  zu  einer  klaren 
Summe  seiner  Betrachtungen.  Er  schwankte  in  seinem  Urteil  über 
die  Menschen.  Denselben  Mann,  dem  er  das  eine  Mal  erklärte,  er 
setze  das  größte  Vertrauen  auf  ihn^,  bezeichnete  er  das  andere 
Mal  als  seinen  schlimmsten  Feind  ^:  er  scheute  sich  nicht,  ihn  aufs 
tiefste  zu  kränken,  indem  er  ihn  als  ehemaligen  Freund  anredete^. 
Er  schwankte  besonders  im  Urteil  über  sich  selbst:  jetzt  glaubte 
er  an  sein  Talent,  er  meinte  sich  mit  dem  Knecht  vergleichen  zu 
können,  dem  der  Herr  ein  nicht  geringes  Pfund  anvertraut  hat**; 
und  dann  wieder  zweifelte  er  an  sich,  er  erklärte,  er  wage  nicht 
etwas  Eigenes  zu  sagen;  denn  er  könne  nichts  entdecken,  wodurch 
er  k'geud  jemand  gefallen  könne,  er  wisse,  wie  sehr  er  allen  miß- 
falle*. Am  wenigsten  kam  er  über  das  Wichtigste,  über  seinen 
sitthchen  Zustand,  mit  sich  ins  Reine:  Was  ich  einst  war,  sagt  er 
einmaL    und  was  ich  jetzt   bin,    was  ich  nicht  war,    und  was  ich 


^  Vgl.  die  von  Dümmler,  N.A.  IV  S.  178  ff.  mitgeteilten  Fragmente.  Ein 
Stück  einer  Klageschrift  Rathers  aus  seiner  Veroneser  Zeit  bei  Rose,  Lat. 
Meermanhandschr.  S.  80  f. 

^  Rotbert  von  Trier,  ep.  3,  3  S.  651.  Der  Brief  ist  nicht  sicher  zu 
datieren;  Vogels  Ansatz:  940  ist  nicht  ausreichend  bewiesen.  Sicher  ist 
nur,  daß  die  Präloquien  bereits  vollendet  wareo,  und  daß  Rather  beab- 
sichtigte nach  Deutschland  zurückzukehren. 

'^  Phrenes.  1  S.  368:  Duo  iUi  eius  specialius  inimici,  Rodbertus  vide- 
licet  et  Baldricup.  Die  Phrenesis  läßt  sich  ziemlich  genau  datieren:  sie  ist 
zu  Lebzeiten  Rotberts  geschrieben  (c.  5  S.  371),  d.  h.  vor  d.  19.  Mai  956, 
und  nach  der  Einsetzung  Baldrichs  in  Lüttich,  d.  h.  nach  Ostern  955  (s.  c.  1 
S.  367).  *  Ib.  16  S.  385:  Mihi  quondam  dilectissime  pater. 

<*  Epist.  3,2  S.  650f.  Die  Wendung  tantiUum  ingenioli  quod  Deo  sum 
assecutus  largiente,  sagt  natürlich  nicht,  daß  er  klein  von  seinem  Talente 
dachte.  «  Praeloq.  VI,  25  S.  339  f. 


-     288     — 

nicht  bin,  was  ich  sein  soll  und  was  ich  sein  sollte,  das  will  ich 
erkennen  und  kann  es  nicht  erkennen;  ich  denke  darüber  nach, 
wodurch,  wo  und  wie  ich  mir  diese  BHndheit  zugezogen  habe.  Ich 
kann  mich  nicht  beklagen,  weder  über  den  Geber  des  Lichts  noch 
über  meine* Führer:  an  mir  selbst  liegt  die  Schuld \  Ich  versuche, 
sagt  er  ein  anderes  -Mal,  besser  zu  werden  und  ich  erliege;  ich 
mühe  mich  und  es  gelingt  nicht;  ich  strebe  empor  und  gleite  wieder 
zurück.  Nie  verharre  ich  in  irgend  etwas  Gutem.  Ich  verzweifele, 
indem  ich  hoffe,  und  ich  hoffe,  indem  ich  verzweifele.  Ich  glaube 
voll  Mißtrauen,  und  indem  ich  argwöhne,  vertraue  ich.  Ich  bin 
überzeugt,  daß  Gott  alles  geben  wird,  was  er  versprochen  hat; 
aber  bin  ich  würdig,  daß  er  es  mir  gewährt?  Daran  zweifele  ich. 
Dem  Bekehrten  verspricht  er  Vergebung,  und  ich  sehe  mich  un- 
bekehrbar.  An  seinem  Erbarmen  verzweifele  ich  also  nicht;  aber 
mir  graut  davor,  daß  ich  verhärtet  bin.  Wenn  ich  so,  wie  ich  bin, 
sterbe,  so  weiß  und  bekenne  ich,  daß  ich  des  Hasses,  nicht  der 
Liebe  wert  bin.  Aber  ist  es  mir  bestimmt  zu  sterben?  Ich  weiß 
es  nichts 

Man  versteht  es,  daß  dieser  Marin  nicht  glücklich  war.  Wenn 
er  sich  selbst  einmal  sehr  unglücklich  genannt  hat,  und  wenn  es 
ihn  dünkte,  daß  er  von  Jugend  auf  eine  Zielscheibe  für  allerlei 
Unheil  sei,  so  sprach  er  ohne  Zweifel  Empfindungen  aus,  die  ihn 
tief  durchdrangen^.  Er  mußte  sie  um  so  bitterer  fühlen,  je  mehr 
er  in  seltsamer  Bizarrerie  bestrebt  war,  sie  zu  verbergen:  wenn  er 
sich  unbeobachtet  glaubte,  so  rief  er  unzähligemale  Wehe  aus*; 
war  er  imter  Fremden,  so  suchte  er  sie  durch  burleske  Lustigkeit 
über  das,  was  in  ihm  bohrte  und  wühlte,  zu  täuschen'^.  Man  hat 
den  Mann,  der  urteilte,  es  sei  dem  Menschen  natürlicher  zu  weinen 
als  zu  lachen,  öfter  lachen  als  weinen  sehen®.  Aber  er  täuschte 
sich,  wenn  er  glaubte,  das  Gefühl  des  Unglücks  sei  dem  Menschen 
natürUch.  Den  Grund,  warum  er  elend  war,  hat  er  einmal  selbst 
ausgesprochen:  der  Manu,  der  über  alles  grübelte,  konnte  sich  an 
nichts  hingeben ;  er  Hebte  niemand  imd  wurde  von  niemand  geHebt  '^. 

Menschen,  wie  Rather,  werden,  nicht  erzogen,  sie  werden  ge- 
boren. Und  doch  wird  man  sagen  müssen,  daß  gerade  ihre  An- 
lage günstiger  Verhältnisse  bedarf,  um  sich  zu  entwickeln.  SoUte  es 
irrig  sein,  wenn  man  in  Rathers  Geistesart  zum  Teil  eine  Frucht  der 


1  Praeloq.  VI,  25  S.  340.  ^  De  otioso  serm.  1  S.  575. 

3  Vgl.  ep.  2  S.  648;  5, 1  S.  656  f.;  6  S.  665. 

^  Qualit.  conject.  3  S.  526.  ^  ib.  5  S.  528. 

6  Praeloq.  VI,  18  S.  351;  Qualit.  conj.  12  S.  537. 

'  Qualit.  conj.  13  S.  541. 


—     289     — 

Klostererziehiing  sieht?  Dort  wurde  unablässige  Selbstbeobachtung 
und  Selbstbeurteilung  gefordert  und  gelehrt.  Starke  und  klare 
Natiu-en  mochten  das  ertragen;  Eather  verlor  dabei  die  Unbefangen- 
heit und  den  inneren  Halt. 

Zwei  der  bedeutendsten  Schriften  ßathers  erscheinen  wie  das 
einfache  Ergebnis  der  geschilderten  Stimmung,  der  dialogus  con- 
fessionalis -^  und  die  coniectura  qualitatis.  Der  erstere  gehört  in 
vieler  Hinsicht  zu  den  interressantesten  Werken  der  ganzen  Epoche. 
Denn  was  man  in  allen  anderen,  höchstens  die  Schriften  Liud- 
prands  ausgenommen,  vergeblich  sucht,  das  findet  man  hier:  eine 
scharf  ausgeprägte  Individualität,  die  sich  gibt,  wie  sie  ist;  und 
was  kein  zweiter  Mann  seit  dem  Tode  Gottschalks  auch  nur  ver- 
suchte, das  hat  ßather  getan:  er  wagte  es  einen  Gedanken  durch- 
zudenken bis  zur  letzten  Konsequenz.  Sein  Buch  ist  eine  Beichte. 
Der  Anfang  erinnert  an  die  Sündenverzeichnisse  der  Beichtbücher; 
denn  der  mannigfachsten  Sünden  bekennt  er  sich  schuldig.  Es 
gehörte  ja  zm'  Demut,  sich  jeder  Sünde  schuldig  zu  geben.  Aber 
bald  wird  das  Bekenntnis  individueller.  Man  merkt,  nun  denkt 
der  Beichtende  an  wirkliche  Ereignisse,  an  tatsächliche  Zustände. 
Er  war  Priester  und  Bischof:  es  fällt  ihm  der  Zwiespalt  zwischen 
der  geschäftsmäßigen  Verwaltung  des  geistlichen  Amts,  deren  er 
sich  anklagen  muß,  und  den  kanonischen  Vorschriften  für  das  priester- 
Uche  Leben  und  Wirken  schwer  auf  das  Herz.  Niemals  hat  er 
seine  Sünden  in  ihrer  ganzen  Größe  irgendeinem  Menschen  ge- 
beichtet; er  scheute  sich  den  Ruf  zu  hören:  Kehre  um,  und  ver- 
söhne dich  mit  Gott.  Was  nützt  aber  die  Beichte,  wenn  sie  nicht 
dazu  führt,  daß  man  die  Sünden  läßt?  Es  quält  ihn,  daß  er  bei 
diesem  Seelenzustand  wagte,  die  Messe    zu  lesen    und    das  Sakra- 


1  Excerptum  ex  dialogo  confessionali  S.  393  flP.  Rather  hat  die  Schrift 
als  Abt  geschrieben,  s.  c.  21  S.  409:  Me  .  .  falsum  nomen  episcopi  vel  ab- 
batis  .  .  ferre;  cf.  c.  34  S.  426  f.  An  der  Spitze  eines  Klosters  scheint  er 
aber  vor  seiner  Wiedereinsetzung  in  Verona  i.  J.  961  gestanden  zu  sein 
Und  zwar  ergibt  sich  aus  Folc.  Gest.  abb.  Lob.  28  S.  69,  daß  Baldrich  ihm 
das  Kloster  Alna  (Aulne)  eingeräumt  hatte:  Alnam  revertitur  villam,  quam 
munificentia  domni  episcopi  promeruerat.  Ich  vei  stehe  nicht,  wie  Vogel  I 
S.  210  Anmerk.  den  Hinweis  Köpkes  auf  diese  Stelle  bestreiten  kann;  denn 
in  den  Worten  revertitur  und  promeruerat  liegt  doch  deutlich  genug,  daß 
die  Verleihung  von  Aulne  vor  961  geschah.  Weiter  ergibt  sich  aus  c.  34 
S.  428,  vgl.  mit  Folc.  26  S.  68,  daß  die  Schrift  nach  Weihnachten  956  ge- 
schrieben ist:  frühestens  also  in  der  Osterzeit  957.  Wenn  Rather  seine 
Schrift  als  Auszug  bezeichnet,  so  will  er  dadurch  nicht  das  Vorhandensein 
einer  längeren  Schrift  andeuten;  die  Meinung  ist  nur,  das  Geschriebene  sei 
ein  Auszug  des  wirklich  Gebeichteten. 

Hanck,  Kirchengeschichte.    III.  19 


—     290     — 

ment  zu  empfangen.     Er  dünkt   sich  wie    ein    entlaufener  Sklave, 
und   meint,    höchstens    deshalb   auf  Erbarmen   rechnen   zu  können, 
weil  er  sich  nach  der  Rückkehr  sehnt.     Aber  heißt  das,  alles  auf 
die  Gnade  Gottes  stellen,  heißt  es  nicht  vielmehr,  der  Trägheit  des 
eigenen  Willens  nachgeben?     Als  Priester  darf  er  sein  Anit  nicht 
niederlegen;  er  muß,  auch  wenn  er  weiß,  daß  er  unwürdig  ist,  die 
Obliegenheiten  desselben  verwalten.     Aber  ist  es  recht,  daß  es  so 
ist,   und   daß    er  so  handelt?     Er    forscht    nach    dem    Urteil    der 
heiligen  Schrift.     Aber  was  nützt  ihm  diese  Untersuchung?    Denn 
er  muß  gestehen:  Daß  ich  die  Schrift  anführe,  ist  nur  ein  Beweis 
meiner  Unwürdigkeit   und    meines  Elends;    denn   indem   ich   mich 
bemühe,    die  Schrift  gegen  ihren  Willen  zu  meiner  Unterstützung 
beizuziehen,   rede  ich  von  dem,    was  geschehen   könnte,  nicht   von 
dem,  was  ist  und  geschieht.    So  will  er  sich  nicht  länger  täuschen: 
er  bekennt,    daß  er  ganz  verwerflich    ist    und    daß    er  nicht  ohne 
Gefahr  der  ewigen  Verdammnis    die   falschen  Namen  Bischof  und 
Abt  trägt.  Wo  ist  Hoffnung?  Wäre  er  ehi  Ijaie,  dann  wäre  Hilfe; 
denn  den  Laien   gilt  der  Rat:    Übergib  dich  Gott  und  verlaß  die 
Welt,  dann  ist  alles  erlassen!     Aber  er  ist  ein  Mönch,  und  er  ist 
diesem  seinem  Stand  untreu.     Das   ist   die  Sünde,    die    schon   für 
sich  allein  ihn  verdammlich  macht:   er  kann  sie  nicht  heilen.    Die 
Sorge  um  seine  Sünde  aber  führt  ihn  in  neue  Sünde;  denn  er  ist 
Abt    und  hat   deshalb  die   zu  vertreten,    die  ihm  anvertraut  sind. 
Aber  wenn   er  betet  Miserere  nostri,    so    denkt   er   Miserere   mei. 
So  sehr  ist  die  Liebe  in  ihm  erkaltet,  und  um  so  mehr  zweifelt  er 
daran,  daß  seine  Sünden    getilgt  werden.     In    dieser  Weise  häuft 
Rather  sich  Sünde  auf  Sünde :    man   möchte   sagen :    alles,  was  er 
berührt,  wird  ihm  zur  Sünde;  selbst  seine  Beichte  ist  es  in  seinen 
Augen:  es  fehlt  ihr  die  Aufrichtigkeit,  auf  jämmerliche  Weise  ver- 
hehlt er  seine  Sunde,  indem  er  sie  bekennt,   er  gelallt  sich  selbst, 
indem    er   die  Größe    seiner  Schuld   ausspricht.     Aber  Trost   und 
Frieden   findet    er   nirgends.     Wohl  kommt  er  schließlich  zu  dem 
Ende:    Es    bleibt    nur    eines    übrig,    das    Gebet:    Erbarme    dich 
mein !    Aber  er  vermag  nicht  dies  Gebet  frei  und    unbefangen    zu , 
sprechen.    Selbst  Worte,  wie  das  von  der  Freude  im  Himmel  über 
den  Sünder,    der  Buße   tut,    verlieren    ihm  gegenüber   ihre   Kraft; 
sie    machen   ihm  mehr  Bedenken,    als  daß  sie  ihn  trösteten.     Die 
Beichte  Rathers  schließt,  ohne  daß  ihre  grellen  Dissonanzen  gelöst 
würden. 

Das  zweite  Selbstbekenntnis  Rathers,   seine   Schrift  Qualitatis 
coniectura  ■*,  ist  ganz  anderer  Art.     An  die  Stelle  des  pathetischen 


1  S.  521  fiP.     Sie  ist  965  oder  966  geschrieben,  s.  Vogel  11  S.  74  f. 


—     291     — 

Ringens  mit  den  eigenen  Gedanken  tritt  die  durchgefülirt«  Ironi- 
sierung  des  eigenen  Wesens.  Auch  sollte  diese  nene  Selbstbeurteiltmg 
nicht  wieder  eine  Anklage  ihres  Autors  sein:  sie  ist  eine  Yer- 
teidigungsrede.  Er  wollte  die  mancherlei  üblen  Urteile,  die  andere 
über  ihn  fällten,  zum  Schweigen  bringen,  indem  er  sie  überbot  In 
mancher  Hinsicht  lernt  man  den  Menschen  Eather  hier  noch  besser 
kennen  als  in  der  Beichte.  Er  schildert  sein  unstetes  Wesen :  bald 
beginnt  er  dies,  bald  jenes,  ohne  daß  er  die  Mittel  hätte,  das 
hinauszuführen,  was  er  begonnen  hat.  Nie  findet  er  eine  gleich- 
mäßige Haltung;  bald  ist  er  voll  Worte,  bald  fast  stumm;  jetzt 
ausgelassen  lustig  und  dann  gedrückt  oder  gereizt  und  geneigt  mit 
aller  Welt  Streit  anzufangen.  Mit  unersättHcher  Gier  wühlt  er  in 
den  Büchern;  er  möchte  am  liebsten  den  ganzen  Tag  für  sich  allein 
sein,  um  lesen  und  wieder  lesen  zu  können.  So  lebhaft  erfassen 
ihn  die  Gedanken,  daß  er,  wenn  er  allein  ist,  disputiert,  als  wäre 
jemand  bei  ihm,  daß  er  mit  dem  Satan  spricht  und  ihn  schilt,  als 
wenn  er  ihn  sähe.  An  Wüi-de  des  äußeren  Auftretens  fehlt  es 
ihm  gänzhch:  die  auf  die  Form  stets  achtsamen  Italiener  konnten 
spotten,  er  sei  in  seiner  Heimat  vielleicht  ein  Bedienter  gewesen 
oder  der  Sohn  eines  Handarbeiters.  Aber  ihn  berührt  das  nicht; 
sein  Leben  ist  ganz  anders  als  das  Leben  derjenigen,  die  auf  die 
Ehre  ihres  Standes  halten:  er  besitzt  nichts  von  reichen  Gewändern 
und  kostbarem  Hausrat,  er  macht  keinen  Unterschied  zwischen 
einem  Adeligen  imd  einem  Knecht;  deün  er  urteüt,  daß  die  Edlen 
oft  Unedles  und  die  Unedlen  Edles  tun.  Alle  aber  trifft  sein 
herbes  Urteil,  an  aUe  richten  sich  seine  unbequemen  sittlichen  An- 
forderungen ^.  Er  erschüttert  alles,  was  übhch  ist,  und  will  die 
Gewohnheit  nicht  gelten  lassen  neben  dem  Recht. 

UnwiÜkürhch  erinnert  man  sich  beim  Lesen  dieser  Schriften 
Rathers  an  die  große  Beichte  Augustins.  In  dem  grübelnden  Tief- 
sinn, der  beiden  Männern  eigen  ist,  in  der  rücksichtslosen  Schärfe 
des  Gerichts,  das  sie  an  sich  selbst  üben,  ist  eine  Ähnlichkeit 
zwischen  ihnen  unverkennbar.  Aber  größer  ist  doch  die  Verschieden- 
heit :  in  den  Konfessionen  Augustins  scheint  ein  IVIann  zu  sprechen, 
der  vom  festen  Lande  aus  zurückblickt  auf  den  Ozean  von  Sünden, 
den  er  durchmessen  hat     In  den  Selbstbekenntnissen  Rathers  da- 


^  Auch  Feindseligkeit  gegen  die  Juden  gab  man  ihm  schuld,  c.  11 
S.  535:  Cum  omnibus  sit  malus,  ludaeis  est  pessimus:  non  qoia  eos  flagellet, 
quia  non  audet;  non  quod  bona  eorum  diripiat,  sed  indesinenter  eis  con- 
viciari  non  cessat.  Reprehendit  omnes,  qui  super  Christianos  eos  extoUunt 
.  .  .  Reprehendit  omnes,  qui  libentius  cum  eis  negotiantur,  quam  cum 
Christianis  etc. 

19* 


—     292     — 

gegen  spricht  ein  Mann,  der  im  Sumpfe  watend  vergeblich  sich 
abmüht,  für  seine  Schritte  festen  Grund  zu  finden.  Die  trostvollsten 
Worte  der  heiligen  Schrift  enthalten  für  ihn  nicht  Friede,  sondern 
Anfechtung :  tröstlich  dünkt  ihn  schließlich  nur  das  skeptische  Wort 
des  Predigers:  Es  weiß  der  Mensch  nicht,  ob  er  der  Liebe  oder 
des  Hasses  wert  sei:  unsicher  wird  alles  für  die  Zukunft  bewahrt^ 
Dieser  Autor  steht  an  der  Pforte  der  Literatur  der  ottonischen 
Epoche.  Man  braucht  nur  ihn  zu  charakterisieren,  um  ihr  Doppel- 
angesicht zu  zeigen:  seine  ganze  Bildung  ist  die  der  Karolingerzeit; 
aber  wie  verschieden  ist  er  selbst  von  Männern,  wie  Alkuin  und 
Hraban,  Einhard  und  Walahfrid.  Was  ihn  von  allen  Alteren 
unterscheidet,  ist  die  größere  Sensibilität  des  Seelenlebens.  Li  dieser 
Hinsicht  ist  er  ein  Prophet  des  Mittelalters.  Das  stete  Reflektieren 
verlieh  seinen  Anschauungen  einen  unverkennbar  kritischen  Zug. 
Nichts  war  durch  die  allgemeine  Überzeugung  so  gefestigt  und  ge- 
heihgt,  daß  er  nicht  gewagt  hätte,  Bedenken  dagegen  auszusprechen. 
Seit  Jahrhmiderten  hatte  niemand  Anstoß  an  der  Gleichsetzung 
asketischer  und  sittlicher  Forderungen  genommen.  Aber  er  hatte 
das  klare  Bewußtsein  davon,  daß  sie  unmöglich  sei;  daß  sie  daran 
scheitert,  daß  die  asketische  Forderung  niemals  allgemein  ver- 
pflichtend werden  kann.  Jedermann  betrachtete  das  Wort  des 
Herrn:  Verkaufe,  was  du  hast,  gib  es  den  Armen  und  komm  und 
folge  mir  nach,  als  höchste  sittUche  Forderung;  er  überlegte:  Würden 
das  alle  befolgen,  wer  sollte  den  Acker  bauen?  Würden  alle  ihre 
Weiber  verlassen,  wie  könnte  das  Menschengeschlecht  fortbestehen^? 
An  einer  anderen  Stelle  spricht  er  in  der  herkömmhchen  Weise 
von  den  Gefahren  des  Reichtums.  Sofort  aber  erwachen  seine 
Bedenken.  Er  fragt:  Was  soll  man  tun,  soll  man  untätig  sein, 
nichts  arbeiten?  sollen  alle  betteln?  Aber  wer  wird  dem  Bettler 
geben,  wenn  ein  jeder  bettelt?  Nein,  Gott  sagt:  Das  habe  ich 
nicht  geboten;  ja  ich  verbiete  es  auf  alle  Weise.  Denn  ich  habe 
dir  vorgeschrieben,  daß  du  im  Schweiße  deines  Angesichts  dein 
Brot  essen  sollst''.  Man  sieht,  Rather  berührt  den  prinzipiell  ent- 
scheidenden Punkt.  Ähnlich  in  einem  dritten  Fall :  um  die  Verant- 
wortlichkeit des  Richteramts  zu  beweisen,  zitiert  er  Matth,  7:  Richtet 
nicht,  und  Sir.  7 :  Suche  nicht  Richter  zu  werden.  Aber  er  macht 
sich  selbst  den  Einwand:    Du   sprichst,    als    ob  Gott   nicht  wollte 


1  Eccl.  9, 1  nach  der  Vulgata.  Es  ist  ein  Lieblingsspruch  Rathers. 
Außer  dial.  conf.  26  S.  419  zitiert  er  ihn  auch  de  otios.  serm.  1  S.  574  und 
de  propr.  laps.  3  S.  483. 

2  Praeloq.  1, 1  S.  147.  ^  L.  c.  I,  84  S.  179. 


-     293     — 

daß  es  Richter  gibt:  wo  wäre  das  Gesetz,  wo  das  Keclit,  wo  die 
UnterscheiduDg  zwischen  Gutem  und  Bösem?  Soll  es  einem  jeden 
zustehen,  ungestraft  alles  mögliche  zu  verüben  ?  Soll  der  Diebstahl 
dasselbe  Lob  finden  wie  die  Freigebigkeit?  Sollen  die  Laster  die 
gleiche  Krone  erlangen  wie  die  Tugenden^?  Selbst  Schriftstellen 
erregten  seine  Zweifel.  Indem  er  das  "Wort  des  Apostels  von  der 
Notwendigkeit,  sich  der  fleischlichen  Begierden  zu  enthalten,  zitiert, 
fragt  er:  Wie  sollen  wir  leben,  wenn  wir  uns  alles  dessen  ent- 
schlagen, wonach  das  Fleisch  begehrt?  Verlangt  der  Hungernde 
nicht  nach  Speise,  der  Dürstende  nicht  nach  Trank?  Wünscht 
der  Ermüdete  nicht  zu  schlafen?  Und  ist  nicht  das  alles  ehren- 
haft, ja  notwendig"-? 

Man  kajm  sich  nicht  wundern,  daß  die  Leistungen,  welche 
die  Kirche  unermüdlich  von  dem  Volke  forderte,  und  die  sie  mit 
ihren  Verheißungen  lohnte,  Fasten  und  Almosen,  in  seinen  Augen 
nicht  einwandfrei  waren.  Wie  unzähligemale  ist  das  Wort:  Gebt 
Almosen  und  alles  wird  euch  rein  sein,  gläubig  und  vertrauensvoll 
wiederholt  worden.  Eather  hatte  Zweifel  an  dem  Wert  der  Almosen; 
wohl  mahnt  er,  sie  reichlich  zu  geben;  aber  er  warnt  zugleich: 
Hüte  dich,  daß  du  nicht  im  Vertrauen  auf  die  Almosen  die  täg- 
lichen Sünden  leichthin  begehst,  sondern  tilge  dadurch  die  ver- 
gangenen und  hüte  dich  vor  zukünftigen^.  Indem  er  auffordert  zu 
fasten,  wiederholt  er  den  Einwand,  es  sei  besser  sich  von  Fehlern 
als  von  Speisen  zu  enthalten.  Er  unterläßt  nicht,  hinzuzufügen, 
daß  dieser  Einwand  nicht  ganz  unrecht  habe^.  MilB  man  nicht 
vermuten,  daß,  wenn  Rather  die  Messe  nicht  regelmäßig  las,,  der 
Grund  nicht  Nachlässigkeit  war'^? 

Es  liegt  etwas  Aufklärerisches  in  dem  allen.  Aber  es  führte 
zu  nichts.  Rather  hat  keine  von  den  Anschauungen,  deren  Be- 
rechtigung ihm  zweifelhaft  war,  aufgegeben:  er  überwand  seine  Be- 
denken nicht,  aber  er  schob  sie  zurück.  So  resultatlos  wie  sein 
Nachdenken  über  das  eigene  Innere,  war  auch  sein  Nachdenken 
über  kirchliche  Grundsätze  und  Einrichtungen.  Dem  alles  Be- 
denkenden war  das  Vermögen  verloren  gegangen,  seine  Gedanken 
in  Taten  umzusetzen.  Niemand  war  weniger  zum  Reformator 
geeignet  als  er.  Er  blieb  bis  an  sein  Ende,  was  er  seiner  Bildung 
nach  war:  ein  karolingischer  Theologe,  ein  Mönch  und  Bischof. 
Abtötung  des  Fleisches  und  unmiterbrochenes  Bußgefühl  galten 
ihm  trotz  seiner  Bedenken  gegen  die  asketische  Lebensanschauung 


^  L.  c.  1, 16  S.  162.        2  serm.  2,  1  S.  692.        ^  Praeloq.  IV,  23  S.  273. 
*  Serm.  2,  9  S.  696  "  Ep.  1,1  S.  645. 


—     294    — 

als  ^Jas  Höchste,  was  der  Mensch  erreichen  kann  und  solP.  So 
schwer  er  sich  darein  finden  konnte,  daß  die  Bischöfe  Fürsten  sein 
sollten,  so  entschieden  ihm  der  Bischof  als  Pastor  galt^,  so  führte 
er  doch,  wenn  ihn  der  König  zur  Heeres  folge  berief,  seine  Mannen 
ins  Feld*. 

Daß  er  als  Theolog  das  Gepräge  der  Karolingerzeit  trägt, 
zeigt  sein  Hauptwerk,  die  Präloquien,  der  Ertrag  seiner  Gefangen- 
sdiaft  im  Turme  Walberts  zu  Pavia*.  Denn  auf  den  Inhalt  ge- 
sehen, hält  es  sich  ganz  im  Bereich  der  den  karolingischen  Theo- 
logen gewohnten  moralisierenden  Betrachtungsweise.  Auch  insofern 
kann  man  es  mit  den  Werken  der  Alteren  zusammenstellen,  als 
Rather  eme  Unzahl  fremder  Gedanken  verwertete:  er  verwendete 
sie  bald  als  wörtliches  Zitat,  bald  verwob  er  sie  in  freierer  Weise 
in  seine  Darstellung.  Und  doch  hat  sein  Buch  viel  mehr  Originaütät 
als  die  meisten  Schriften  der  älteren  Generation.  Aus  den  fremden 
Gedanken,  die  er  verarbeitete,  schuf  er  eine  Schrift,  für  die  er  kein 
Vorbild  hatte.  Er  gab  ihr  den  Titel  Vorreden;  denn  er  wollte  sie 
nur  als  Einfuhrung  fiir  ein  größeres  Werk  aber  den  Kampf  des 
Oiristen  betrachtet  haben.  Aber  das  größere  Werk  ist  nie  ge- 
schrieben worden;  es  war  schwerhch  von  Rather  je  ernstlich  beab- 
sichtigt. Denn  was  hätte  es  noch  bringen  sollen?  Schon  in  den 
Präloquien  ist  ja  die  Betrachtung  ungewöhnHch  umfassend.  Rather 
spricht  von  den  Christenpflichten:  aber  dabei  dachte  er  nicht  an 
eine  Durchschnittspflicht,  die  man  von  allen  verlangen  kann,  sondern 
vor  seinem  Auge  stand  die  ganze  bunte  Mannigfaltigkeit  der  Be- 
wohner einer  italienischen  Bischofsstadt:  Edle  und  Volk,  Krieger 
und  Kaufleute,  Arzte  und  Richter,  Advokaten  und  Zeugen,  Beamte 
und  Hörige,  Lehrer  und  Schüler,  Reiche  und  Bettler,  dazu  die 
Leute  des  Mittelstandes:  so  sah  er  sie  vor  sich,  und  so,  nach  der 
Verschiedenheit  des  Standes  und  Berufe,   ermahnt  er  sie  zu  dem, 


»  Praeioq.  V,2  S.  287:  Das  Leben  des  Is^ak  ist  ein  Vorbild  für  den 
Cliristen,  ut  victimis  assiduis,  i.  e.  mortificatione  camis  et  contritione  cordis 
domino  Deo  te  ipaam  quotidie  in  ara  mentis  offeras.  Wenige  Seiten  später 
"VI,  22  S.  337  spricht  er  von  der  Nacbfolge  Christi;  hier  jedoch  kommt 
durchaus  nicht  nur  die  asketische  Betrachtung  zur  Geltung,  sondern  zu- 
nächst die  gesund  sittliche. 

-  De  contempt.  can.  3  S.  490:  Interroga  enim  quemlibet,  unde  mos 
inoleverit  iUe,  ut  pastores  vocentur  ecclesiae  praesules.  Nonne  post  typicam 
illam  patriarchamm  pascendi  gregee  consuetudinem  et  prophetarum  ad 
nostrum  id  saeculom  spiritaliter  retorquentinm  vocem,  summus  ille  pastorum 
prince^s  occnrrit  et  ait:  Ego  sum  pastor  bonus? 

-  Ib.  8  S.  496  f.  *  Ib.  145  ff. 


—     295     — 

was  ihnen  als  Christen  geziemt.  Nicht  minder  nach  der  Ver- 
schiedenheit des  Geschlechtes  und  des  Alters,  der  Stellung  im 
Staat  und  in  der  Kirche.  Mit  deutücher  Beziehung  auf  seine  eigene 
Lage  entwickelt  er  dabei  die  pseudoisidorischen  Grundsätze  über 
die  Kechte  der  Bischöfe.  Er  wird  so  eingehend,  daß  er  das  ur- 
sprüngHche  Ziel  seines  Werkes  beinahe  aus  den  Augen  verliert. 
Schließlich  kehrt  er  doch  zu  demselben  zurück,  indem  er  seine 
Ermahnungen  an  die  Chi'isten  moduliert  .nach  der  Verschiedenheit 
ihres  Seelenzustandes,  je  nachdem  sie  Gerechte  oder  Sünder,  Fröh- 
liche oder  Traurige  sind  u.  dgl.  Man  sieht,  das,  was  dem  "Werke 
seine  Eigentümlichkeit  verleiht,  ist  ausschließlich  bedingt  durch  die 
lebhafte  Vorstellung  seines  Autors.  Rather  schematisierte  nie,  er 
individualisierte  stets.  Auch  dies  eine  Eigentümlichkeit,  die  auf  die 
Zukunft  weist.' 

Rather  hat  außer  den  drei  genannten  Werken  noch  viel  ge- 
schrieben. Die  meisten  seiner  Schriften  sind  Denkmäler  trüber 
Erfahrungen,  die  er  zu  machen  hatte.  Es  fehlte  ihm  während 
seines  ganzen  Lebens  nie  an  Anlaß,  sich  selbst  und  sein  Verhalten 
zu  verteidigen.  Er  tat  es  mit  stets  gleichbleibender  Lebhaftigkeit, 
mochte  es  sich  um  die  Ablehnung  des  ihm  an  gesonnenen  Verzichtes 
auf  das  Bistum  Lüttich  handeln,  wie  in  der  Conclusio  deliberativa, 
oder  um  die  Verteidigimg  seines  Rechtes  auf  Verona  und  Lüttich, 
wie  in  der  Phrenesis,  oder  um  die  Rechtfertigung  seines  mindestens 
zweideutigen  Verhaltens  bei  einem  Reliquiendiebstahl,  wie  in  den 
Invectiva.  Auch  Schriften,  die  einem  allgemeinen  Zweck  zu  dienen 
scheinen,  wie  die  Bücher  über  die  Verachtung  der  Kanones,  ent- 
behren der  apologetischen  Tendenz  keineswegs.  Doch  genügt  es, 
diese  Schriften  zu  nennen;  ihr  Inhalt  gibt  keinen  neuen  Zug  zur 
Charakteristik  Rathers,  des  Theologen  und  Schriftstellers. 

Wer  Selbständigkeit  und  Größe  der  Gesamtanschauung,  -Klar- 
heit der  Darstellung  und  Ebenmaß  des  Stils  von  einem  Autor 
fordert,  kann  in  Rather  nur  einen  sehr  unvollkommenen  Schriftsteller 
erkennen.  Denn  dies  alles  mangelt  ihm;  er  selbst  war  sich  dessen 
bewußt,  wie  wunderlich  auseinandergezogen  und  verzerrt  seine 
Perioden  sind  ^.  Wer  dagegen  eine  scharfgeschnittene  Individualität 
zu  schätzen  weiß,  wird  ihm  sein  Interesse  nicht  versagen.  Er  ist 
ein  literarischer  Charakterkopf,  der  seinesgleichen  in  diesem  Jahr- 
hundert nicht  hat. 

Wie  groß  das  Kapital  überlieferten  Wissens  und  übererbter 
Anschauungen  war,  mit  dem  das  zehnte  Jahrhundert  arbeitete, 
zeigte  uns  Rathers  Beispiel.     Unter  Otto  trat  ein  neues  Element 


1  Phren.  8  S.  369;  ep.  4  S.  652. 


—     296     — 

hinzu:  wir  bemerken  die  Einwirkung  der  nationalen  Erhebung  auf 
die  Literatur. 

Es  ist  verständUch,  daß  sie  sich  am  stärksten  in  Sachsen  zeigt. 
Dadurch,  daß  die  Krone  an  ein  sächsisches  Haus  übergegangen 
war,  hatte  das  ganze  Leben  dieses  Stammes  einen  ihm  vorher  un- 
bekannten Schwung  erhalten.  Überdies  waren  die  allgemeinen  Ver- 
hältnisse günstiger  als  anderwärts.  Wir  haben  bereits  bemerkt, 
daß  die  sächsischen  Klöster  unter  der  Verwüstung  durch  die  Barbaren 
weniger  zu  leiden  hatten,  als  die  Klöster  im  übrigen  Deutschland. 
Unter  den  sächsichen  Stiftern  aber  war  für  die  Überleitung  der 
karohngischen  Bildung  aus  der  alten  in  die  neue  Zeit  kein  zweites 
so  wichtig  wie  Corve}.  Die  Stiftung  Ludwigs  d.  Fr.  machte  ihrer 
Abstammung  von  dem  gelehrten,  an  schriftstellerischen  Männern 
reichen  Corbie  keine  Schande.  Von  den  ersten  Zeiten  des  Klosters 
an  fehlte  es  in  ihm  nie  ganz  an  literarischer  Tätigkeit.  Als  im 
Jahr  836  der  Leichnam  des  h.  Veit  von  St.  Denis  nach  Corvey 
gebracht  wurde,  gab  diese  Translation  einem  Mönche  des  Klosters 
den  Anlaß  über  die  Erwerbung  der  kostbaren  Reliquien  zu  be- 
richten*. Es  ist  ein  wort-  und  gefühlsreiches  Buch,  in  dem  man 
überall  den  Mann,  der  zu  predigen  gewöhnt  ist,  reden  hört^.  Aber 
der  Autor  war  selbst  mit  in  Frankreich  gewesen,  um  die  Reliquien 
in  Empfang  zu  nehmen;  er  berichtet  anschauHch,  wie  es  einem 
Augenzeugen  geziemt,  und  er  verleiht  seinem  Berichte  dadurch 
höheren  Wert,  daß  er  ihm  die  Gründungsgeschichte  des  Klosters 
voranstellt.  Interessant  ist  seine  Schrift  auch  dadurch,  daß  sie 
zeigt,  vne  rasch  der  sächsische  Stammespatriotismus  sich  in  die 
Verbindung  Sachsens  mit  dem  Frankenreiche  fand:  die  Bekehrung 
der  Sachsen  zum  Christentum  schien  ein  reicher  Ersatz  füi-  alles 
vergossene  Blut^. 


1  Transl.  Viti,  Jaffe  Bibl.  I  S.  3  ff.    Der  Verf.  war  Augenzeuge  S.  22. 

2  Charakteristisch  ist  hierfür  besonders  der  Eingang:  der  Verfasser 
findet,  ehe  er  seine  Erzählung  beginnt,  für  nötig,  ut  ad  laudem  et  gloriam 
summi  opifieis  verba  vertamus.  Da  das  Buch  nicht  schließt,  sondern  auf- 
hört, so  liegt  die  Vermutung  nahe,  daß  man  es  als  unvollendet  zu  betrachten 
hat.  Das  letzte  Ereignis,  das  erzählt  wird,  fällt  auf  den  24.  Juni  837,  also 
ein  Jahr  nach  der  Übertragung.  Vermutlich  sollte  der  Bericht  über  die 
Wunder  später  fortgesetzt  werden,  und  ist  der  Verfasser  gestorben,  ehe  er 
dazu  kam.  Daß  der  Bericht  über  die  Translation  S.  14  S.  zuerst  verfaßt 
wurde  und  das  Vorhergehende  erst  nachträglich  vorangestellt,  nimmt 
Wattenbach  an,  GQ.  I  S.  301.     Wahrscheinlich  mit  Recht. 

'  Stellen  wie  S.  14,  wo  von  Warin  gesagt  wird,  daß  er,  consuleris 
salutem  patriae,  salutem  etiam  gentis  suae  et  exaltationem  loci  ipsius,  die 


-      297     — 

Als  die  Reliquien  des  h.  Veit  unter  lautem  Jubel  der  Mönche 
und  des  Volkes  in  Corvey  deponiert  wurden,  mag  unter  der  Menge 
vorneiimer  Laien,  die  sie  zum  Kloster  geleiteten,  jener  Bovo  ge- 
wesen sein,  der  Neffe  des  Abtes  Warin,  der  später  Mönch  wurde 
und  im  Jahr  879  als  Abt  an  die  Spitze  des  Klosters  trat  ^  An 
seine  Tüchtigkeit  luid  Gelehrsamkeit  hat  man  sich  noch  lange 
eriuuei'f-.  Auch  er  gehört  zu  den  Schriftstellern  Corveys:  er  zeich- 
nete Nachrichten  über  Ereignisse  seiner  Zeit  auf.  Zwar  ist  nur 
ein  einziges  Bruchstück  davon  auf  uns  gekommen;  aber  es  ist 
groß  genug,  um  zu  zeigen,  daß  der  Gesichtskreis  des  Abtes  nicht 
der  beschränkt  sächsische  war:  wie  jener  anonyme  Möjich.  so  lebte 
auch  er  in  der  Vorstellung  des  fränkischen  Reichs'^. 

Kurz  ehe  Bovo  den  Abtstab  erhielt,  legte  einer  seiner  jüngeren 
Verwandten,  der  denselben  Namen  trug,  die  Mönchsgelübde  ab*. 
Au£h  er  wurde  später  Abt'^,  Er  war  ein  gelehrter  Mann,  wohl- 
bewandert in  allen  Wissenschaften:  in  der  Rechenkunst  wie  in  der 
Astronomie,    in    der  klassischen   wie  in  der  kirchlichen  Literatur^. 


Reliquien  des  h.  Veit  erworben  habe,  zeigen  den  Verfasser  als  Sachsen. 
Aber  Karl  d.  Gr.,  der  die  Sachsen  non  solum  suo  dominio  subegisset  sed 
et  mellifluo  Christi  nomini  dicare  meruisset,  S.  6,  ist  für  ihn  gleichwohl  das 
Ideal  des  Herrschers. 

^  Bovo  I.  starb  am  29.  Okt.  890:  er  legte  das  Gelübde  wahrscheinlich 
bald  nach  856  ab ;  denn  unter  den  unter  Adalgar  aufgenommenen  Mönchen 
wird  er  an  8.  Stelle  genannt,  Jaffe  S.  67.  Sein  Eintritt  fällt  also  mindestens 
20  Jahre  nach  der  Translation.  Vor  seinem  Eintritt  muß  er  verheiratet 
gewesen  sein;  denn  Bovo  II.  war  sein  Enkel,  Zusatz  zu  Widuk.  111,2  S.  60. 

'^  In  dem  Zusatz  zu  Widukind  wird  er  als  omni  virtute  ac  sapientia 
potior  im  Vergleich  mit  Bovo  II.  bezeichnet. 

^  Das  erhaltene  Brüchstück  bei  Adam  I,  41  S.  30.  Es  ist  freilich  nicht 
sicher,  daß  Bovo  I.  der  Verfasser  ist.  Doch  scheint  es  mir  wahrscheinlich. 
Nach  Adam  hat  Bovo  als  Abt  geschrieben;  wäre  Bovo  II.  der  Verfasser,  so 
würde  die  Schrift  in  den  Jahren  900 — 916  verfaßt  sein.  Das  berichtete 
Ereignis  fällt  in  das  J.  884,  also  20 — 30  Jahre  vor  den  Bericht.  Nun  sagt 
aber  der  Verfasser,  es  sei  modernis  temporibus  geschehen.  Für  diesen  Aus- 
drucl  scheint  der  Zwischenraum  zu  lang.  Ist  das  Bruchstück  von  Bovo  I., 
so  berichtet  dieser  als  Zeitgenosse;  er  starb  890.  Ob  sein  Werk  eine  Ge- 
schichte seiner  Zeit,  oder  ein  Bericht  über  Wunder  war,  s.  Wattenbach, 
GQ.  I  S.  305,  läßt  sich  nicht  entscheiden.  Adam  sagt:  De  sui  temporis 
actis  scribens. 

■*  Sein  Name  steht  an  vorletzter  Stelle  unter  Abt  Avo,  der  d.  9.  Nov. 
879  starb  (Jafie  1.  c.  S.  68). 

5  I.  J.  900,  Jaffe  S.  68;  er  starb  d.  22.  Juni  916. 

^  In  dem  Kommentar  zu  dem  Metrum  des  Boethius  werden  neben 
Augustin    und    Hieronymus    (S.  334  f.)    Virgil    (S.  333),    Macrobius    (S.  335) 


—     298     — 

Die  lateinische  Sprache  war  ihm  so  geläufig,  daß  er  sich  ein 
Urteil  über  die  Stilverschiedenheit  lateinischer  Schriften  zutrautet 
Selbst  das  Griechische  war  ihm  nicht  fremd;  er  imponierte  König 
Konrad  und  seiner  Umgebung  nicht  wenig  dadurch,  daß  er  einen 
griechischen  Brief  sofort  vorzulesen  imstande  war".  Literarisch  war 
er  ebenfalls  tätig.  Es  hat  sich  ein  kurzer  Kommentar  zu  .  einer 
Stelle  des.  Boethius  erhalten,  den  er  verfaßte^.  So  kurz  er  ist, 
gibt  er  eine  lebhafte  Vorstellung  von  seinem  Verfasser.  Nicht  nur 
durch  seine  glatte  Latinität  zieht  das  Büchlein  an,  sondern  mehr 
noch  durch  die  Klarheit  der  Gedanken  und  der  .Darstellung:  Bovo 
verschmähte  es,  bekannte  Dinge  zu  wiederholen  oder  Überflüssiges 
zu  sagen:  knapp  und  kurz  legt  er,  was  zum  Verständnis  notwendig 
ist,  dar*.  Am  bemerkenswertesten  ist,  daß  er  sich  von  der  her- 
fcömmhchen  Täuschung  frei  hielt,  es  stimme  der  Piatonismus  mit 
dem  Christentum  überein  ^.  Doch  meinte  er  sich  die  Polemik  gegen 
platonische  Vorstellungen  ersparen  zu  können:  sie  brächten  dem 
Glauben  keinen  Schaden,  da  man  sie  rechtgläubig  auszulegen 
pflege**.  Man  sieht,  daß  Bovo,  obgleich  er  sehr  entschieden  den 
rechtgläubigen  Standpunkt  einnahm  ',  doch  weder  die  Klarheit  des 
Urteils,  noch  die  Weite  des  BHckes  entbehrte.  Er  erscheint  in 
dem  allen  ganz  als  ein  karolingischer  Theologe. 

Auch  nach  ihm  hörten  die  Studien  in  Corvey  nicht  auf.  Sein 
Urenkel  Bovo  IIL,  der  von  942 — 948  an  der  Spitze  des  Klosters 
stand,  galt  als  gelehrter  und  berühmter  Mann®.  Und  wenigstens 
die  unter  dem  ersten  Bovo  begonnenen  Jahrbücher  wurden  noch 
in  den  späteren  Jahren  fortgeführt*. 

In  Sachsen   waren  von  Anfang   an    die  Nonnenklöster   zahl- 


und  Servius  (S.  338)  zitiert.  Schriften  des  Boethius  hat  Bovo  von  Jugend 
auf  gelesen  (S.  333);  seine  astronomischen  Kenntnisse  ergeben  sich  aus 
c.  19  S.  341. 

^  C.  3  S.  333  urteilt  er,  daß  die  Authentie  gewisser  Schriften  des  Boe- 
thius, quisquis  aliis  eins  libris  legendis  operam  impendit,  ut  ego  ab  adoles- 
centia  feci,  ex  ipso  elegantis  stili  quodam  proprio  nitore,  indubitanter 
agnoscit.  -  Zusatz  zu  Widukind  III,  2  S.  60. 

^  Zu  de  consol.  philos.  III  metr.  9  bei  Mai,  classic,  auct.  e  Vat.  cod. 
edit.  t.  m  S.  331—345.  ■»  Vgl.  c.  19  S.  341;  24  S.  345. 

ö  S.  c.  3  S.  333.  '  «  C.  24  S.  345. 

'  Vgl.  c.  12  S.  337:  Absit  ut  nos  quisquam  .  .  antipodarum  fabulas 
recipere  arbitretur,  quae  sunt  fidei  christianae  omnino  contraria. 

8  Zusatz  zu  Widukind  S.  60. 

»  Ann.  Corb.  bei  JafFe  S.  33  ff.  Der  erste  Teil  ist  um  879  geschrieben; 
die  Fortsetzung  von  verschiedenen  Händen. 


—     299     — 

reicher  als  di^  MönchLl  löster.  Auch  in  ihiien  rauß  man  eine  ge- 
wisse hterarisch^  Büdu  j  heimisch  denken,  denn  Schule  wurde  in 
ihnen  allen  gehalten.  Aber  di^  niedersachsischen  Nonnen  waren 
nicht  so  lei-^ht  entschlossau  zur  Feder  zu  greifen,  wie  einstmals  die 
Fi-eundinnen  des  Bouifatius.  Die  Benchte  über  Personen  ut'^ 
>  Ereignisse,  die  für  ihre  Klöster  von  Wichtigkeit  waren,  ließen  sie 
sich  durch  befreundete  Mönche  verfassen.  So  entstanden  die  Bio- 
graphie Hathumods,  der  ersten  Abtis.  "n  von  Gandersheim  ^,  und 
die  Erzählung  von  der  Übertragung  der  Bleliquien  der  h.  Pusinna 
nach  Herford 'l  Das  letztere  Stift  galt  am  Ende  des  neunten 
Jahrhunderts  als  das  berühmteste  Frauenkloster  Sachsens ^  Schon 
durch  seinen  Ursprung*  war  es  auf  die  dem  Hause  Karls  gewohnte 
Pflege  der  Kuiturinteressen  hiugewieserx.  0::rt  wurden  die  Töchter 
der  sächsischen  Großen  erzogen '\  Man  hielt  ein  gewisses  Maß 
höherer  Bildung  für  die  vornehme  Frau  geziemend,  auch  wenn  sie 
nicht  zum  Eintritt  in«?  Kloster  bestimmt  war*.  Neben  Her- 
ford stand  Gandersheim  in  AnseLen;  die  Stiftung  Liudolfs  ist,  was 
Bildung  und  Gesittung  anlangt,  ein  Tochterkloster  der  Karolinger- 
stiftang  Herford.  Denn  Hathumod  war  in  Herford  erzogen;  sie 
hatte  auch  dort  den  "Schleier  genommen.  Bis  in  ihr  Alter  hing 
sie  mit  dankbarer  Pietät  an  der  Stätte,  wo  sie  die  erste  Bildung 
gefunden  hatte'.  Wie  sie,  so  werden  ihre  jüngeren  SchAvestern, 
Gerberg  und  Christine,  die  ihr  als  Äbtissinnen  nachfolgten,  Zög- 
linge Herfords  gewesen  sein^.  Bald  aber  konnte  man  in  Ganders- 
bsim  selbst  die  Unterweisung  in  allen  Elementen  der  Zeitbildung 
finden.  Das  si/at  man  an  der  berühmtesten  Nonne  von  Ganders- 
heim, der  jüngeren  Hrotsuith®. 


1  S.  Bd.  II  S.  664. 

■^  Anonym,  gegen  Ende  des  9.  Jahrb.  verfaßt,  s.  Wattenbach,  GQ.  I 
S.  304,  gedruckt  bei  Wilmans,  Eaiserurk.  S.  541  ff. 

3  Vita  Hatburo.  3  S.  167.  *  S.  Bd.  II  S.  601. 

^  Darunter  die  spätere  Königin  Mahthild ;  sie  brachte  es  aber  nicht 
einmal  zum  Lesenlernen  (s.  o.  S.  21  Anm.  4). 

^  Vit.  I  Mahth.  1  S.  575.  So  urteilte  Mahthild  selbst;  in  ihrem  Kloster 
zu  Nordhausen  wurde  sofort  eine  Schule  eingerichtet,  vit.  II  Mahth.  23 
Scr.  IV  S.  299. 

'  Vita  Hathum.  3  S.  167  f.;  Hrots.  Prim.  v.  112  ff.  S.  232. 

*  Hathumod  starb  874,  Gerberg  896,  Christina  909,  s.  Thancm.  vita 
Bemw.  -12  Scr.  IV  S.  763.  Hrots.  Prim.  v.  B15  ff.  S.  238;  v.  480  ff.  S.  243. 
Die  nächsten  Äbtissinnen  waren  Hrotsuith,  gest.  927,  Ann.  Hild.  S.  20,  und 
Wendilgart,  gest.  nach  954,  s.  Thancm.  1.  c.  Er  nennt  Wendilgart  nicht, 
erwähnt  aber  die  Weihe  Gerbergs  II.  durch  Bischof  Otwin. 

*  Ich  zitiere  nach  der  Ausgabe  von  P.  v.  Winterfeld,  Berlin  1902;  vgl. 


-     300     — 

Im  ersten  Jahrzehnt  der  Regierung  Ottos  I.  hat  sie,  wie  es 
scheint^,  die  Gandersheinier  Klosterschule  besucht.  Die  Zöglinge 
derselben  müssen  damals  ziemlich  zahh'eich  gewesen  sein;  denn  der 
magistra  Rikkardis  standen  etliche  Gehilfinnen  zur  Seite'-.  Sie 
lasen  und  erklärten  in  der  Schule  heidnische  und  christliche  Dichter; 
über  Dialektik,  Arithmetik  und  Musik  unterrichteten  sie  nach 
Eoethius,  Martianus  Cai^ella  u.  a.'^.  Hrotsuith  lernte  unter  ihrer 
Leitung  ein  fließendes  und  lebhaftes,  wenn  auch  nicht  fehlerfreies 
Latein  schreiben.  Die  Bibliothek  des  Klosters  hat  sie  fleißig  be- 
nützt*; sie  las,  was  sie  an  Büchern  land,  bewundernd  und  ohne 
durch  Kritik  viel  gestört  zu  werden.  Daß  die  Historia  de  nati- 
vitate  Mariae'^  eine  apokryphische  Schrift  sei.  dfp-auf  z.  B.  wurde 
sie  von  niemand  aufmerksam  gemacht:  sie  nahm  den  Lihalt  gläubig 
als  Geschichte  hin.  Als  ihr  später  vorgehalten  wurde,  daß  sie 
dabei  iiTe,  schenkte  sie  dem  Einwand  gegen  die  ihr  hebgewordene 
Schrift  nur  halben  Glauben.  Mit  der  naiven  Skepsis  der  Halb- 
bildung, meinte  sie,  vielleicht  erweise  sich  das,  was  man  für  falsch 
halte,  doch  noch  als  wahr^,  Ihr  Unterricht  und  ihre  Lektüre 
machten  sie  mit  den  theologischen  Formeln  bekannt:  sie  eignete 
sie  sich  an ;  aber  sie  lebte  dabei  fort  in  den  volkstümlichen  Vor- 
stellungen von  dem  im  sternengeschmückten  Himmelssaal  thronenden 
Gott "',  von  dem  Friedensköuig  Christ,  der  droben  waltet  ^.  Wie  es 
recht  und  bilhg  war,  lebte  sie  in  dem  asketischen  Gedankenkreis 
ihres  Standes:  die  Virginität  galt  ihr  als  der  Gipfel  aller  Tugenden; 
denn  in  ihr  vermählt  sich  die  Jungfrau  dem  himmlischen  Bräutigam, 


Köpke,  Otton.  Studien  II:  Ebert,  Litt.  d.  MA.  III  S.  285  ff.;  Creizenacb, 
Gesch.  des  neueren  Dramas  I  S.  17  ff ;  Wattenbach,  GQ.  I  S.  369  ff.;  Zint. 
Über  Rosvitbas  Carmen  de  gest.  Otton.  1875;  Grashof  in  den  Stud.  u.  Mtt. 
aus  d.  Benedikt.  Orden  1884  I  S.  149  ff.  u.  in  d.  flgd.  BB.  K.  Strecker,  Hr.'s 
Maria  u.  Ps.  Matth.     Dortmunder  Progr.  1902. 

^  Wir  wissen  nichts  von  der  Familie  Hrotsuiths  und  kennen  weder 
ihr  Geburts-  noch  ihr  Todesjahr.  Über  ihr  Alter  bemerkt  sie  Primord. 
V.  525,  sie  sei  longo  post  tempore  nach  dem  Tode  des  Herzogs  Otto  (912) 
geboren;  an  einer  zweiten  Stelle  nennt  sie  sich  älter  als  die  Äbtissin 
Gerberg  IL  (praef.  S.  2).  Da  deren  Eltern  i.  .J.  938  heirateten  (s.  Dümmler, 
Otto  S.  80),  so  ist  sie  frühestens  939  geboren,  Hrotsuith  mag  also  in  der 
ersten  Hälfte  der  dreißiger  Jahre  geboren  sein. 

-  Praef.  S.  2. 

3  S.  Köpke  S.  140  ff.;  Barack,  Die  Werke  der  Hrotsvitha  1858  S.  X. 

*  Praef.  S.  2:  Scripturae  quas  intra  aream  nostri  Gandeshemensis 
Collegeram  coenobii.  *  Sie  ist  die  Quelle  zu  der  ersten  Legende. 

«  Praef.  S.  2.  '  Ad  Otton.  II  v.  3  S.  203;  Gest.  v.  60  S.  206. 

«  Gest.  V.  17  S.  205. 


—     301     — 

Christus-^.  Sie  war  überzeugt,  daß,  wer  als  sein  Ziel  erkennt,  daß 
er  den  Sinn  ganz  auf  das  Himmlische  richte,  das  Leben  in  der 
Welt  meiden  müsse ;  denn  es  hindert  nur  jenes  Ziel  zu  erreichen  ^. 
Demütig  wiederholte  sie  die  Versicherung,  daß  alle  ihre  "Werke 
wertlos  seien;  doch  war  ihr  das  stolze  Bewußtsein  nicht  fremd, 
daß  die  Nonnen  es  sind,  die  den  guten  Kampf  kämpfen,  der  von 
den  Christen  gefordert  wird  ^.  Hrotsuith  Avar  befriedigt  in  diesen 
Anschauungen.  Es  ist  bezeichnend,  daß  sie  das  Kloster,  in  dem 
sie  aufgewachsen  war,  nicht  nur  als  das  berühmte,  sondern  zuerst 
als  das  glückliche  bezeichnete*.  Dabei  aber  hatte  sie  doch  den 
lebhaftesten  Eindruck  davon,  daß  das  Leben,  das  die  Nonne  „im 
Geheimnis  des  stillen  Klosters"  führt,  in  mancher  Hinsicht  arm 
ist.  Sie  kann  und  soll  von  dem  Großen,  das  draußen  geschieht, 
nichts  wissend 

Der  ganze  Kldungsgang  Hrotsuiths  hat  nichts  Singuläres.  Es 
hat  gewiß  in  diesen  Jahrzehnten  zahlreiche  Jungfrauen  gegeben, 
die  in  derselben  Weise  gebildet  auch  in  den  gleichen  Gedanken- 
kreisen lebten  wie  sie.  Daß  sie  sich  über  den  Durchschnitt  erhob, 
verdankte  sie  dem  Umstand,  daß  sie  in  Beziehungen  zu  Gerberg, 
der  Tochter  Herzog  Heinrichs  von  Baiern,  trat**.  Die  Freund- 
schaft mit  der  Herzogstochter  öffnete  ihr  einen  Blick  auf  das,  was 
draußen  vor  den  Klostermauern  geschah.  Auch  das  war  von  Wert, 
daß  die  Bildung  Gerbergs  umfassender  war  als  die  der  Nonnen; 
sie  verdankte  sie  nicht  nur  dem  Kloster,  sondern  sie  war  auch 
durch  männliche  Lehrer  unterwiesen  worden ".  Manches  Buch,  das 
keine  der  Schwestern  von  Gandersheim  kannte,  hatte  sie  gelesen, 
und  lernte  Hrotsuith  durch  sie  kennen;  auch  in  die  Kunst  der 
Metrik  ist  sie  von  ihr  eingeführt  worden^.  Die  Hauptsache  war 
doch,  daß  die  Nichte  des  Königs  den  öifentlichen  Verhältnissen 
näher  stand,    als   die  anderen  Nonnen.     Die  Begeisterung   für    die 


1  Primord.  v.  359  f.  S.  239.  -  Primord.  v.  296  ff.  S.  237. 

5  Gest.  praef.  S.  201 ;  v.  13  f.  S.  205. 

^  Primord.  praef.  v.  2  S.  229.  ^  Gest.  v.  243  ff.  S.  211. 

•^  Gerberg  wurde  nacH  954  Äbtissin,  s.  o.  S.  299  Anm.  8. 

'  Praef.  S.  2:  Aliquot  auctores,  quos  ipsa  prior  a  sapientissimis  didicit, 
me  admodum  pie  erudivit.  An  gelehrte  Frauen  wird  man  nicht  zu  denken 
haben.  Vielleicht  ist  Wilhelm  von  Mainz  gemeint,  der  11 — 12  Jahre  älter 
war  als  Gerberg  und  dem  sie  Hrotsuiths  Gesta  mitteilte,  Praef.  in  carm.  de 
gest.  0.  S.  202.  P.  V.  Winterfeld  denkt  an  die  Mönche  von  St.  Emmeram. 
Er  zeigt,  daß  Hrotsuiths  Bekanntschaft  mit  Boethius  consolat.  philos., 
Ekkeharts  Waltharius  u.  Notkers  Sequenzen  durch  Regensburg  vermittelt 
sein  kann,  S.  Xll.  Zuschrift  an  Gerberg  S.  4. 


—     302     - 

Großtaten  vor.  König  und  Volk,  die  draußen  die  Gemüter  erfüllte, 
wurde  durch  sie  auch  in  das  Junguauenkloster  hineingetragen. 
Dazu  kam,  daß  Gerberg,  der  es  nicht  an  der  Unternehmungslust 
ihres  Hauses  gebrach ',  die  Bedenken  gegen  das  Außergewöhnliche 
nicht  empfand,  die  Frauen  eigen  zu  sein  pflegen:  sie  war  es,  die 
Hrotsuith  aneiferte,  nicht  nur  zu  lernen  und  zu  lesen,  sondern  auch 
zu  schreiben.  Diese  folgte  ihrem  Mahnen:  so  kam  es,  daß  die 
dürftige  Literatur  der  Ottonenzeit  das  kennt,  was  mancher  Epoche 
reicheren  literarischen  Lebens  fehlt:  eine  schreibende  Frau. 

Wenn  man  sich  das  Bild,  das  Hrotsuiths  Schriften  von  ihrer 
PersönKchkeit  ergeben,  vergegenwärtigt,  so  versteht  man,  daß  sie 
dem  Zureden,  das  Schreiben  zu  versuchen,  kein  Nein  entgegen- 
setzte. Freihch  war  sie  anfangs  befangen:  was  sie  tat,  verhehlte 
sie  vor  ihren  Freundinnen;  nur  wenn  sie  nicht  befürchten  mußte 
gestört  zu  werden,  mühte  sie  sich  die  ungleichen  Silben  in  Maß 
und  Reim  zu  bringend  Auch  unterstellte  sie  ihre  Werke  bereit- 
willig dem  Urteil  und  der  Verbesserung  der  Gelehrten^.  Aber 
überall  bricht  doch  die  helle  Freude  an  dem  eigenen  Werk  hervor, 
man  bemerkt  sie  schon  in  der  Vorrede  zu  ihren  ersten  Gedichten, 
den  Legenden:  sie  spricht  von  dem  Werk,  das  sie  mit  nicht  ge- 
ringer Liebe  ausgearbeitet,  das  sie  heimlich  vor  jedermann,  gewisser- 
maßen verstohlen  vollendet  habe,  und  das  durch  keines  Lehrers 
Autorität  geschützt  werde.  Später  als  die  Zustimmung,  die  sie 
gefunden  hatte,  ihr  ein  Recht  gab  selbstb'ewußter  auf  die  eigenen 
Schriften  zu  blicken,  äußerte  sie  ganz  offenherzig:  sollten  ihre 
Komödien  bei  niemand  Beifall  finden,  so  werde  doch  sie  selbst  sich 
an  ihrem  Werke  freuen*. 

Auch  darin  zeig-t  sich  in  den  Legenden  die  Befangenheit  der 
Schriftstellerin,  dai3  sie  am  Stoffe  klebt.  Sie  wählt  die  nächst- 
liegenden Gegenstände:  VerherrHchung  Christi^  und  der  Maria. 
Indem  sie  für  den  letzteren  Zweck  die  Erzählungen  von  der  Jugend 
der  Jungfrau  zur  Vorlage  nimmt,  bearbeitet  sie  Geschichten,  welche 
die  bildende  Kunst  des  Mittelalters  mit  Vorliebe  behandelt  hat; 
aber    wie    unendhch    viel    fehlt,    daß    sie  sie   in    ähnlicher  Weise 


^  Sie  baute  oberhalb  des  alten  Klosters  ein  neues  Haus  für  30  Nonnen, 
Dipl.  II  S.  44  Nr.  35.  ^  p^^ef.  S.  2. 

3  Ibid.;  Epist.  ad  quosd.  sap.  S.  107  f. 

*  Praef.  in  comoed.  S.  107. 

*  Carm.  2:  De  ascensione  Domini.  Hrotsuith  bemerkt  dazu:  Hanc 
uarrationem  Johannes  episcopus  a  Graeco  in  latinum  transtulit.  Original 
und  Übersetzung  scheinen  unbekannt  geblieben  zu  sein.  Man  kann  kaum 
zweifeln,  daß  Hrotsuith  ihrem  Vorbild  Schritt  für  Schritt  folg+e. 


—     303     — 

psychologisch  vertieft  hätte,  wie  Giotto  oder  Dürer.  Zaghaft  folgt 
die  jugendliche  Dichterin  Zug  für  Zug  ihrem  Vorbild:  kaum  da- 
durch, daß  sie  die  eine  und  andere  Stelle  übergeht^,  beweist  sie 
ein  Minimum  von  Selbständigkeit.  Auch  in  den  Legenden  vom 
h.  Gongolf  und  vom  h.  Pelagius  herrscht  das  stoffliche  Interesse 
vor:  es  waren  neue  Ereignisse.  Die  Ermordung  Gongolfs  soll  sich 
zwar  schon  unter  König  Pippin  zugetragen  haben;  aber  aufgezeichnet 
und  dadurch  bekannt  wurde  die  Geschichte  wahrscheinlich  erst  im 
zehnten  Jahi^hundert.  Vielleicht  gehörte  diese  Legende  zu  den 
Büchern,  die  Hrotsuith  durch  Gerberg  kennen  lernte.  Die  Ge- 
schichte von  dem  heiligen  Pelagius  aber  war  überhaupt  noch  nicht 
geschrieben.  Hrotsuith  verdankte  sie  der  Erzählung  eines  Spaniers 
aus  Corduba,  der,  wie  er  versicherte,  den  Märtyrer  selbst  gesehen 
hatte".  Schloß  sie  sich  in  der  ersten  Legende  enge  an  ihre  Vor- 
lage an,  so  war  sie  bei  der  zweiten  genötigt  die  Gestaltung  def 
Erzählung  selbst  zu  versuchen.  Man  kann  nicht  sagen,  daß  dieser 
Zwang  sie  über  ihre  bisherigen  Leistungen  hinausgehoben  hätte. 
Die  Schilderung  wird  nicht  anschaulicher,  die  Charakteristik  nicht 
schärfer.  Was  Hrotsuith  von  CordAba  rühmte^,  konnte  von  jeder 
halbwegs  bedeutenden  Stadt  des  Südens  gesagt  werden;  die  han- 
delnden Personen  aber  sind  Typen,  nicht  Menschen:  wie  Abder- 
rahman  IH.  der  typische  Tyrann  und  Christenfeind,  so  ist  der 
schöne  Jüngling  Pelagius  der  Typus  des  hingebenden  Sohnes  und 
standhaften  Christen.  Denselben  Charakter  tragen  die  übrigen 
Legenden.  Wenn  es  Hrotsuith  jetzt  auch  wagte,  da  und  dort 
einen  neuen,  ihr  gehörigen  Zug  einzufügen*,  so  bestand  doch  ihre 
Tätigkeit  überwiegend  darin,  daß  sie  dem  überheferten  Stoff  metrische 
Form  gab.  Auch  aus  einem  so  entwickelungsfähigen  Vorwurf,  wie 
der  Geschichte  des  Theophilüs,  hat  sie  nicht  mehr  gemacht,  als  er 


1  Hierauf  hat  Ebert  (S.  288)  aufmerksam  gemacht;  vgl.  Strecker  S.  4  f. 
®  S.  die  Notiz  zwischen  den  Legenden  und  Komödien  (S.  105):  Huius 
omnem  materiam  sicut  et  prioris  opusculi  sumsi  ab  antiquis  libris  sub  certis 
auctorum  nominibue  conscriptis,  excepta  superius  scripta  passione  s  Pelagii, 
cuius  seriem  martirii  quidam  eiusdem,  in  qua  passus  est,  indigena  civitatis 
mihi  exposuit,  qui  ipsum  puicherrimuQi  virorum  se  vidisse  et  exitum  rei 
attestatus  est  veraciter  agnovisse. 

3  V.  12  ff.  S.  52.     Eine    glanzvolle  Schilderung  (Ebert  S.  293)   möchte 
ich  diesen  wenig  anschaulichen  Preis  der  fernen  Stadt  nicht  nennen; 
Inclita  deliciis,  rebus  quoque  splendida  cunctis, 
Maxime  septenis  sophiae  repleta  fluentis 
Necnon  perpetuis  semper  praeclara  triumphis. 
*  Z.  B.  Theophil.  v.  62  ff.  S.  64. 


—     304     — 

war:  sie  dachte  nicht  daran,  das  zu  zeichnen,  was  in  der  Seele 
des  Theophilus  vorgeht  ^  Um  so  offener  Hegt  die  erbauliche  Ten- 
denz zu  Tage :  die  Rettung  des  Theophilus  ist  ein  Preis  der  Helferin 
Maria  und  der  unendhchen  Milde  Christi,  der  zum  Heil  der  Men- 
schen aus  der  Burg  seines  Vaters  auf  die  Erde  herabkam-.  Der- 
selbe Gedanke  wird  in  der  Geschichte  von  der  Bekehrung  des 
Sklaven  des  Proterius  wiederholt  ^  und  auch  in  der  Dionysiuslegende 
stark  hervorgehoben*.  Das  Leiden  der  heihgen  Agnes  endUch 
dient  zur  Verherrlichung  der  Virginität^. 

Es  charakterisiert  die  Legenden  Hrotsuiths,  daß  sie  unendlich 
wenig  Lidividuelles  haben,  Sie  könnten  ebensogut  im  neunten,  wie 
im  zehnten  Jahrhundert  geschrieben  sein.  Gerade  die  in  ihnen 
herrschende  religiöse  Betrachtung,  an  die  eben  erinnert  wurde,  ist 
dem  neunten  Jahrhundert  gewöhnhch^.  Insofern  dienen  diese  Ge- 
dichte, wie  die  Werke  Rathers,  zum  Belege  dafür,  daß  die  Bildung 
der  Ottonenzeit  der  karolingischen  Kultur  nicht  selbständig  gegen- 
übertrat: sie  ist  ihre  Fortsetzung,  durch  keine  Lücke  von  ihr  ge- 
trennt und  durch  keine  Wendung  von  ihrer  Bahn  abgeführt.  Dem 
entspricht,  daß  Hrotsuith  die  gleich  unsichere  Stellung  zm*  antiken 
Literatur  einnahm  wie  die  Schriftsteller  des  neunten  Jahi'hunderts '. 
Sie  liat  an  ihr  gelernt;  aber  sie  betrachtete  diese  heidnischen 
Autoren  mit  argwöhnischem  Auge.  Daß  es  für  einen  katholischen 
Christen  sich  nicht  gezieme,  durch  den  Reiz  der  reinen  Sprache 
bestochen,  die  heidnische  Literatur  den  heiligen  Schriften  vorzu- 
ziehen, daran  zweifelte  sie  nicht.  Aber  indem  sie  tadelte,  daß  es 
geschehe,  konnte  sie  doch  nicht  umhin  zu  gestehen,  daß  sie  selbst 
von  diesem  Fehler  nicht  ganz  frei  sei^ 

Wie  wenig  sie  es  war,  zeigen  ihre  berühmtesten  Werke,  die 
Komödien.  Hätte  sie  wirklich  durch  sie  Terenz  aus  der  Lektüre 
ihrer  Zeitgenossen  verdrängen  wollen^,    dann    könnte  man  bei  ihr 


^  Ebert  urteilte  meines  Erachtens  zu  günstig,  wenn  er  in  H.'s  Dar- 
stellung ein  Streben  nach  tieferer  psychologischer  Begründung  fand  (S.  298). 

-  V.  448  flf.  S.  74.  "  Vgl.  V.  257  fF.  S.  83. 

*  S.  die  Erzählung  von  Carpus  v.  51  ff.  S.  86. 

5  'Vgl.  den  Eingang  des  Gedichtes  S.  93. 

"  S.  Bd.  II  S.  140  ff. 

^  S.  über  Alkuin  Bd.  II  S.  129;  ich  kann  nicht  finden,  daß  der  ge- 
ringste Unterschied  zwischen  der  Stellung  Alkuins  und  der  Hrotsuiths  zur 
Antike  ist,  Ihr  Urteil  aber  iet  das  des  Zeitalters. 

s  S.  die  Vorrede  zu  den  Komödien  S.  106.  Vgl.  Walther  v.  Speier, 
Vita  et  pass.  Christoph.  Praef.  v.  1  f.  S.  7  ed.  Harster. 

ö  Daß    sie    es   nicht  beabsichtigte,   hat  Ebert  S.  314   hervorgehoben. 


—     305     — 

eine  schroffere  Ablehnung  der  Schriften  der  Alten  finden  als  bei 
Alkuin  und  seinen  Zeitgenossen.  Aber  das  war  nicht  ihre  Absicht: 
ein  christliches  Seitenstück  zu  den  heidnischen  Spielen  wollte  sie 
vielmehr  geben;  sie  erkannte  dabei  die  Superiorität  der  letzteren 
hinsichtlich  der  Form  unumwunden  an\  aber  durch  die  Reinheit 
des  Inhalts,  glaubte  sie,  seien  die  Ihren  überlegen^. 

Wenn  man  auf  den  Gedankenkreis  sieht,  so  ist  zwischen  den 
Legenden  und  den  Komödien  kein  Unterschied.  Es  herrscht  in 
beiden  die  gleiche  erbauliche  Tendenz:  hier  wie  dort  wird  das 
asketische  Leben  als  das  rechte  Christenleben,  das  Martyrium  als 
die  Krone  desselben  dargestellt.  Beispiele  sind  Gallikan,  Dulcitius 
und  Sapientia'*.  Mit  der  Frage  der  Sündenvergebung  beschäftigt 
sich  die  Dichterin  im  Kailimachus;  die  Summe  ihrer  religiösen 
Betrachtung  legt  sie  dem  Apostel  Johannes  in  den  Mund :  für  das 
Verständnis  der  unerforschlichen  Gerichte  Gottes  liegt  der  Schlüssel 
in  der  sündenvergebenden  Gnade.  O  Christe,  ruft  der  Apostel 
aus,  du  Erlösung  der  Welt  und  Sühnung  der  Sünden,  ich  weiß 
nicht,  mit  welchem  Lob  ich  dich  preisen  soll.  Ich  staune  ob  deiner 
ft^eundlichen  Gnade  und  deiner  gnädigen  Geduld:  bald  trägst  du 
die  Sünder  wie  ein  Vater,  bald  strafst  du  sie  in  gerechtem  Gericht, 
und  führst  sie  dadurch  zur  Buße*.  Man  könnte  dem  Spiel  das 
von  Alkuin  ein  paarmal  ausgesprochene  Wort  von  dem  Unrecht 
der  Verzweifelung  als  Motto  voranstellen.  Das  verwandte  Problem 
der  Bekehinmg  des  Sünders  behandelt  Hrotsuith  in  den  beiden 
übrigen  Stücken,  dem  Abraham  und  dem  Paphnutius. 

Trotz  dieser  Gleichheit  des  Gehalts  erregen  die  Komödien 
unvergleichlich  mehr  Interesse  als  die  Legenden.    Der  Grund  liegt 


Über  die  Bekanntschaft   des  MA.   mit  den  Komödien  des  Terenz  s.  Creize- 
nach,  Gesch.  des  neueren  Dramas  I  S.  1  ff. 

^  Praef.  S.  106:  Non  dubito,  mihi  ab  aliquibus  obici,  qnod  huius 
vilitas  dictationis  multo  inferior,  multo  contractior  penitusque  dissimilis 
eins,  quem  proponebam  imitari,  sit,  sententiis.  Concedö;  ipsistamen  denuntio, 
me  in  h^c  iure  reprehendi  non  posse,  quasi  bis  vellem  abusive  assimilari, 
qui  mei  inertiam  longo  praecesserunt  in  scientia  sublimiori.  Nee  enim  tantae 
sum  iactantiae,  ut  vel  extremis  me  praesumam  conferre  auctorum  alumais. 

-  Ib.  S.  107:  Perniciosas  gentilium  delicias  abstinendo  divito. 

*  Allerdings  erscheint  in  der  Sapientia  das  Interesse  der  Dichterin  ge- 
teilt zwischen  dem  Martyrium  und  der  Probe  arithmetischer  Kunst,  welche 
die  Heldinnen  des  Stückes  ablegen,  S.  181  ff.  Sie  ist  nur  durch  die  Frage 
der  Sapientia:  Placetne  vobis,  o  filiae,  ut  hunc  stultum  arithmetica  fatigem 
disputatione  ?  und  durch  die  schließliche  Erklärung  Hadrians:  Diu  te  sustinui 
ratiocinantem,  quo  te  mihi  efficerem  obtemperantem,  S.  187,  mit  der  Hand- 
lung in  Verbindung  gesetzt.  -  *  S.  142. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.          '^  20 


—     306     — 

in  ihrer  Form.     Zwar  Dramen   sind   sie    nicht,   nicht   einmal   im 
Sinne   des    Terenz:    sie    sind    lediglich    dialogisierte    Erzählungen. 
Auch  steht  die  Charakteristik  der  handelnden  Personen  oft  kaum 
höher  als  in  den  Legenden :  eine  kläglichere  Rolle  kann  ein  Kaiser 
nicht  spielen,  als  Konstantin,  sicher  gegen  den  Willen  der  Dichterin, 
im  GaUikan  spielt.    Und  kaum  möchte  es  möglich  sein,  einen  Ver- 
liebten zu  erdenken,  der  ungeschickter  und  zugleich  widerwärtiger 
handelte  als  Kallimachus.    Manchmal  ist  die  Absicht  zu  charakteri- 
sieren ganz  aufgegeben:   die  Schwestern  im  Dulcitius    und  in  der 
Sapientia  sind  kongruente  Figuren.     Aber   man   sieht   gerne   über 
diese    Mängel    hinweg.      Vor    allem    erfreut    der    frische,    lebhafte 
Dialog,  der  die  Handlungen  nicht  nur  begleitet,   sondern   zugleich 
gestaltet.     Offenbar  entsprach   diese  Form    Hrotsuiths   natürlicher 
Begabung.     Denn  auch  in  den  Epen  kennt  sie  die  Freude  an  der 
malerischen  Schilderung  des  Ereignisses  nicht:    die  Erzählung  eilt 
rastlos  weiter.     Man  hat  nirgend  den  Eindruck,  daß  die  Dichterin 
in    stillem  Nachdenken,    in    geistigem  Nachzeichnen   bei  dem  Ge- 
schehenen verweilt.     Dagegen  zeigen  die  Briefe,  mit  denen  sie  ihre 
Werke  einzuführen  hebte,  ein  lebhaftes,  verständiges  Temperament. 
Das  bewährt  sich  in  den  Komödien:  die  Eede  versagt  der  Dichterin, 
wenn   sie  würdevoll   oder   erhaben    werden    soll;    aber  wenn  Rede 
und  Gegenrede   wie  Schlag    auf  Schlag   einander   folgen,   so  fehlt 
das  km'ze,  treffende  Wort   ihrem  klaren  Verstand  niemals.     Auch 
deshalb  bewegte  sie  sich  in  der  dramatischen  Form  so  sicher,  weil 
sie  die  Fessel  des  Verses  abzuwerfen  wagte:  sie  bediente  sich  einer 
rhythmischen,  vielfach  gereimten  Prosa.     Diese  lose  Form  verleiht 
ihren  Dichtungen   einen   volkstümlichen  Zug.     Er  wird  noch  ver- 
stärkt   durch    das    unverkennbare    Talent,    mit   dem    sie  komische 
Figuren,    wie    den  Wirt    im  Abraham,    zeichnet    und    lächerliche 
Situationen  schildert,  wie  das  seltsame  Liebesabenteuer  des  betörten 
Dulcitius.'    Doch  gelingt  ihr  noch  Größeres.     Wenn  die  Personen 
der  Spiele  in  der  Gesinnung  handeln  und  reden,  von  welcher  die 
Dichterin  selbst  erfüllt   war,    so    erscheint   die  psychologische  Ent- 
wickelung   möghch   und   zugleich    bedeutend.     Ein  Beispiel   bietet 
Maria  im  Abraham:    sie  ist  eine  aus  Leichtsinn  gefallene  Heilige; 
die  Erinnnerung  an  die  Zeit  der  Unschuld  vermag  sie  nicht  los- 
zuwerden.   Denn  diese  Erinnerung  tut  ihr  wohl  und  wehe  zugleich. 
Mitten  im  sündigen  Treiben  steigt  sie  vor  ihr  auf,  und  sie  seufzt 
dann:    Ach  war  ich  vor  drei  Jahren    gestorben;    oder   meint,    sie 
übertäuben  zu  können:  Laßt  uns  schmausen  und  lustig  sein!    ruft 
sie  aus,  jetzt  ist's  nicht  Zeit  die  Sünden  zu  beklagen.    Aber  indem 
sie  so  spricht,  zeigt  sie  zugleich,    daß    sie   den   Stachel    der  Sünde 
noch  empfindet.     Man  sieht,  Marias  Bekehrung,  die  dadurch  her- 


—     307     — 

beigefilhrt  wird,  daß  der  einstmals  verehrte  Meister  ihr  entgegen- 
tritt, ist  psychologisch  wohl  vorbereitet:  man  versteht  auch,  daß 
dieses  Mädchen  die  Kraft  hat,  si5h  der  härtesten  Buße  zu  unter- 
ziehen. Auch  die  Gegenüberstellung  zweier  Charaktere  wie  Drusi- 
ana  und  Kallimachus  wird  ihren  Eindrick  kaum  auf  einen  Leser 
verfehlen. 

Auf  die  Form  gesehen  sind  Hrotsuiths  Komödien  die  eigen- 
artigste literarische  Tat  des  zehnten  Jahrhunderts.  Aber  schließlich 
muß  man  doch  urteilen:  der  Gedanke,  der  sie  inspirierte,  war  nicht 
Eigentum  dieses  Jahrhundefts :  eine  terentianische  Komödie 'mit 
christhchem  Inhalt,  das  ist  der  Gedanke  der  karolingischen  Kultur: 
die  Vermählung  der  antiken  Bildung  mit  dem  christlichen  Geist 
-  Einen  neuen  Zug  bringt  dagegen  der  sächsische  Stammes- 
patriotismus in  die  hterarische  Tätigkeit  der  Nonne  von  Ganders- 
heim.  Er  führte  sie  dazu,  die  Taten  Ottos  und  die  Anfänge 
Gandersheims,  der  Liudolfingischen  Familienstiftung,  zu  besingen. 
Aber  das  Hochgefühl,  das  die  Dichterin  empfindet,  dem  berühmten 
Volk  der  Sachsen  anzugehören^,  und  der  Stolz,  mit  dem  sie  auf 
den  Kaiser  aus  sächsischem  Blut  und  auf  seine  berühmten  Ahnen 
blickt^,  steht  bei  ihr  keineswegs  in  Gegensatz  zu  der  AnhängHch- 
keit  an  das  fränkische  Reich:  im  Gegenteil,  ihre  Vorstellung  von 
Königtum  und  Kaisertum  ist  durchaus  die  der  karolingischen  Epoche. 
Das  geht  z.  B.  daraus  hervor,  daß  nach  ihrer  Meinung  die  hervor- 
ragende Stellung  der  Liudolfingischen  Familie  schließhch  auf  den 
Würden  beruht,  die  der  große  Frankenkönig  Ludwig  dem  Stamm- 
vater des  Hauses  übertragen  hat  ^.  Der  Frankenkönig  ist  der  Herr, 
der  Senior  des  sächsischen  Herzogs*.  Ln  Königtum  Heinrichs  I. 
sieht  sie  nicht  entfernt  die  Unterwerfung  der  übrigen  deutscheu 
Stämme  unter  den  sächsischen;  vielmehr  trägt  der  aus  dem  säch- 
sischen Stamm  entsprossene  Fürst  die  fränkische  Krone  *.  Dagegen 
die  Kaiserwürde  bedeutet,  daß  der  deutsche  König  das' stolze  Rom 


1  Vgl.  Gest.  Odd.  v.  4  f.  S.  204. 

^  Prim.  Gand.  praef.  v.  5  f.  S.  229:  Liudulfus  magnus,  clarus  quoque 
filias  eius  Oddo.  Gest.  Odd.  v.  6  S.  204:  (Henricus)  filius  Oddonis  magni 
ducis  et  venerandi.  An  Otto  I.  v.  1  ff.  S.  202 :  Augustos  omnes  superas 
pietate  priores. 

3  Prim.  Gandersh.  v.  13  ff.  S.  229. 

*  Charakteristisch  ist,  daß,  als  Liudolf  sich  nach  Rom  begeben  will, 
er  dazu  die  Erlaubnis  des  fränkischen  Königs  bedarf,  v.  118  ff.  S.  232. 

*  Gest.  Odd.  v.  1  ff,  S.  204:  Rex  regum  .  .  iussit  Francorum  transferri 
nobile  regnum  ad  claram  gentem  Sazonum. 

20* 


—     308     — 

beherrscht^.  Auch  in  der  Fassung  des  Königsamts  herrschen  die 
alten  Vorstellungen:  die  höchste  Pflicht  des  Königs  ist  Schutz  der 
Kirche;  jede  Eroberung  kommt  unmittelbar  der  Christenheit  zu- 
gute; denn  indem  die  Heiden  den  Knechten  Christi  unterworfen 
werden,  genießt  die  heilige  Kirche  um  so  sichereren  Frieden^.  Je 
weniger  diese  Vorstellungen  der  wirkHchen  Geschichte  entsprachen, 
um  so  mehr  zeigen  sie  das  Fortleben  der  alten  Gedanken.  Und 
das  beweist  nun  auch  das  Bild  Ottos,  das  Hrotsuith  entwarf.  Man 
bemerkt  sofort,  daß  es  den  Farbenton  der  Legende  trägt  ^.  "Wie 
man  in  den  Heiligenleben  an  das  ununterbrochene  Eingreifen 
Gottes  in  den  irdischen  Verlauf  gewöhnt  war,  so  sieht  man  es  auch 
hier:  Gebet  und  Erhörung,  Glaube  und  Behütung  folgen  sich 
Schlag  auf  Schlag*.  Alle  Ereignisse  werden  unter  dem  religiösen 
Gesichtspunkt  betrachtet^.  Aber  das  ist  nicht  das  einzige:  der 
Charakter  des  Königs  selbst  ist  legendarisch.  Denn  Otto  ist  in 
seinem  Glauben,  seiner  Demut,  seinem  Großsinn  einfach  die  Wieder- 
gabe 'des  karolingischen  Königsideals:  wie  man  Karl  als  den  neuen 
David  betrachtete,  so  hat  der  König  David  auch  die  Farben  für 
das  Bild  Ottos  hergegeben  *^.  So  klar  also  Hrotsuith  auf  der  einen 
Seite  beweist,  daß  die  nationale  Erhebung  Deutschlands  anregend 
auf  die  literarische  Tätigkeit  wirkte,  so  bestimmt  zeigt  sie  doch  auf 
der.  anderen,  daß  die  Kultur  des  zehnten  Jahrhunderts  von  den 
Gedanken  des  neunten  lebte. 

Weit,  bestimmter  hebt  sich  in  der  Geschichtschreibung  Widu- 
kinds "  das  Neue  von  dem  Alten  ab.    Der  Verfasser  der  Res  gestae 


»  Gest.  Odd.  v.  41  ff.  S.  205: 

Cui  Christus  talera  iam  nunc  augescit  honorem, 
Possidet  ut  Romam  pollenti  iure  superbam, 
Quae  semper  stabilis  summum  fuerat  Caput  orbis. 
Vgl.  zu  dem  letzten  Gedanken  Bd.  II  S.  92. 

-  Vgl.  Gest.  Odd.  v.  48  ff.  S.  206 ;  v.  143  ff.  S.  208. 

^  Daraus  erklärt  sich,  daß  die  Gesta  Oddonis,  wie  Zint  S.  23  u.  a. 
bemerkt  haben,  Familien-,  nicht  Regierungsgeschichte  geben  und  daß  sie 
ein  uneingeschränktes  Loblied  auf  den  Kaiserhof  sind.  Hrotsuith  schrieb 
die  Geschichte  eines  Kaisers  nach  dem  Muster  der  Heiligenbiographien,  die 
sie  kannte.     Denselben  Charakter  tragen  aach  die  Primordien. 

-t  Vgl.  z.  B.  Gest.  Odd.  v.  266  ff.  S.  212.    Primord.  v.  238  ff.  S.  236. 

5  Gest.  Odd.'v.  1  ff.,  v.  17  ff.,  v.  25  ff.  S.  204  f.;  v.  132  ff.  S.  208;  v.  251  ff. 
S.  211  u.  ö.     Prim.  v.  458  ff.  S.  242. 

ß  Gest.  Odd.  v.  251  ff.  S.  211.  Dadurch  ist  natürlich  nicht  ausge- 
schlossen, daß  Einzelangaben  richtig  sein  können. 

'  W^attenbach,  GQ.  I  S.  363  ff.;  Maurenbrecher,  De  bist,  decim.  saec. 
Script.  (1861)  S.  32  ff'.;  Köpke,  Ottonische  Studien  I  (1867);  Raase,  Widukind 


—     309     — 

Saxonicae  repräsentiert  auf  dem  literarischen  Felde  den  Gegensatz. 
in  welchem  die  von  Heinrich  I.  geleitete  Entwickelung  des  deutschen 
Volks  zu  der  fränkischen  Epoche  stand.  So  bedeutsam  er  deshalb 
ist,  so  wenig  wissen  wir  von  ihm:  es  gibt  keine  Überheferung,  die 
uns  Nachricht  über  seine  Person  oder  sein  Leben  gäbe:  er  legte 
kurz  vor  dem  Tode  Folcmars  die  Gelübde  in  Corvey  ab\  verfaßte 
einige  inzwischen  verlorene  Heiligenleben",  und  begann  kurz  vor 
d.  J.  967  die  Geschichte  seines  Stammes  aufzuzeichnen  '\  Das  sind 
die  einzigen  Notizen  über  sein  Leben,  die  wir  besitzen'*;  hiervon 
abgesehen,  ist  sein  Buch  alles,  was  über  ihn  erhalten  ist.  Sein 
Buch  aber  ist  beredt.  Es  erzählt  davon,  daß  die  gelehrten  Studien 
in  Corvey  nie  eine  Unterbrechung  erlitten  hatten:  man  las  dort 
die  antiken  Historiker  Livius  und  Sallust'\  nicht  minder  die  Volks- 
geschichten der  Langobarden  und  Gothen*^;  man  besaß  die  frän- 
kischen Annalen ",  wohl  auch  die  Biographie  Karls*;  am  lebhaftesten 


V.  Korvey  (1880);  Ebert,  L.  d.  MA.  III  S.  428  ff.;  vgl.  auch  Mittag,  EB.  Fried- 
rich S.  7  ff.;  Wattenbach,  Berl.  SB.  (1896)  S.  339  ff'. 

^  Der  vorletzte  unter  Folcmar  eingetragene  Name  ist  Widukind  (Jaffe, 
Bibl.  I  S.68). 

^  Widukind  ervsrähnt  sie  selbst  (I,  1  S.  3).  Sigibert  scheint  sie  noch 
gekannt  zu  haben:  er  erwähnt,  daß  sie  das  Leben  des  Eremiten  Paulus 
und  metrice  das  Leiden  der  h.  Thecla  behandelten,  De  script.  eccles.  c.  129 
Mign.  160  S.  575.     Seitdem  scheinen  sie  verloren  gegangen  zu  sein. 

^  Der  Dresdener  Kodex  schließt  mit  einem  Ereignis  des  Jahres  967 
(III,  69  S.  83).  In  der  Widmung  des  ersten  Buchs  aber  ist  die  Äbtissin 
Mahthild  als  Kaiserstochter  angeredet.  Das  Werk  ist  demnach  zwischen 
962  u.  967  verfaßt. 

^  Die  Anaahme,  Widukind  habe  zeitenweise  am  Hofe  Ottos  gelebt, 
halte  ich  für  sehr  unwahrscheinlich.  Aus  dem  vidimus  II,  40  S.  56  läßt  sie 
sich  nicht  beweisen;  denn  warum  soll  der  Mönch  nicht  unter  dem  Volk 
gestanden  sein,  dem  Otto  die  Geiseln  Bolizlavs  zeigen  ließ?  Jedenfalls  ist 
durch  die  Worte  pro  vero  traditur  (II,  36  S.  55)  ein  länger  dauernder 
Aufenthalt  am  Hofe  ausgeschlossen.  Er  ist  auch  deshalb  unwahrscheinlich, 
weil  das  Sehfeld  Widukinds  zu  beschränkt  ist.  Als  er  sein  Buch  schrieb, 
befand  er  sich  sicher  nicht  am  Hofe,  sondern  in  Corvey  (II,  35  S.  53). 

^  Vgl.  die  Nachweisungen  von  Waitz  über  die  Kenntnis  dieser  Schrift- 
ßteller  bei  W.  z.  B.  I,  9  S.  7  u.  10;  1,  34  S.  28.  Manitius  glaubt  wahrschein- 
lich machen  zu  können,  daß  er  auch  Tacitus  benützte,  N.A.  XI  S,  45. 

«  1, 14  S.  15  wird  auf  Pauli  Histor.  Langob.  II,  6  verwiesen;  I,  18  S.  16 
ist  Jordanis  Getica  3  zitiert. 

'  I,  14  S.  15  wird  auf  Gesta  Francorum  verwiesen;  man  denkt  an  die 
s.g.  Annalen  Einhards. 

8  Die  Stellen  1, 15  S.  15  u.  II,  36  S.  54  machen  die  Benützung  der 
vita  Karoli  ziemlich  sicher. 


—     310     — 

war  das  Interesse  für  die  Vorgänge  unter  dem  eigenen  Stamm  und 
im  eigenen  Kloster:  das  Leben  des  heiligen  Veit  und  die  Trans- 
lation seiner  Reliquien  mußte  jedem  Bruder  von  Corvey  bekannt 
sein^;  man  erfreute  sich  aber  auch  an  der  Biographie  der  Äbtissin 
Hathumod  von  Gandersheim";  man  war  bewandert  in  dem  Recht 
des  Stammes  ^  und  man  hatte  die  Verwandtschaft  mit  den  Sachsen 
jenseits  des  Meeres  nicht  vergessen.  Über  ihre  Geschicke  unter- 
richtete Beda*.  Trotzdem  war  man  barbarischer  geworden  als 
vorher:  man  verstand  nicht  mehr  zu  schreiben  wie  Bovo  11.  Ge- 
spreizt und  unnatürlich  bewegt  sich  Widukinds  Rede  in  der  fremden 
Sprache;  vergeblich  suchte  er  ihr  dadurch  die  fehlende  Eleganz 
zu  verleihen,  daß  er  sie  mit  allerlei  Wendungen,  die  er  seinen 
Vorbildern  entlehnte,  ausstattete  ^ :  das  Fremde  bheb  ihm  fremd,  er 
wußte  es  nicht  frei  zu  beherrschen.  Vollends  jene  Vertrautheit 
mit  dem  Griechischen,  die  man  an  Bovo  bewundert  hatte,  war  in 
Corvey  nicht  mehr  zu  finden :  für  Widuldnd  war  alles  Griechische 
griechisch  ^ 

Sieht  man  auf  die  geschichtliche  Auffassung  Widukinds,  so 
darf  man  nicht  vergessen,  daß  er  Sachsengeschichte,  also  Stammes- 
geschichte, schrieb.  Aber  es  war  doch  nicht  sein  Gegenstand,  der 
seinen  Horizont  eng  begrenzt  erscheinen  läßt;  er  war  in  der  Tat 
enge.  An  die  Stelle  des  universalen  Gesichtskreises  der  fränkischen 
Jahrbücher  ist  das  beschränkte  Gesichtsfeld  des  Provinzialen  ge- 
treten. Widukind  wußte  nichts  von  dem,  was  jenseits  des  Rheins 
und  des  Thifringer  Waldes  geschah',  weil  er  sich  nicht  dafür 
interessierte.  Denn  Teilnahme  hatte  er  nur  für  den  Stamm,  dem 
er  selbst  angehörte.  Alle  übrigen  Stäm,me  und  Völker  erschienen 
ihm  mehr  oder  weniger  als  schlecht:  die  Thüringer  sind  dumm  und 
feig®,   die  Franken   falsch**,    die    Lothringer   ganz    untüchtig    zum 


'  1, 34  S.  27.  Daß  W.  auch  verlorene  Corveysche  Annalen  kannte, 
macht  Köpke  wahrscheinlich  (S.  36).  ' 

-  1, 16  S.  15.  3  i^  14  s.  15.  *  I,  8  S.  6. 

^  Die  Stelle  1, 34  S.  28  lehrt  zugleich,  daß  W.  imstande  war  etwas 
Sinnloses  zu  behaupten,  um  eine  Phrase,  die  ihm  gefallen  hatte,  zu  ver- 
wenden. .     «  Vgl.  1, 12  S.  12  f. 

^  Es  ist  bekannt,  wie  verwirrt  und  unzuverlässig  alle  Nachrichten  W.'s 
über  Personen,  Ereignisse  und  Zustände  jenseits  der  sächsischen  Grenzen 
sind,  s.  z.  B.  1, 16  S.  15;   1, 19  S.  17;  I,  29  S.  24  f.;   II,  35  S.  53;   II,  89  S.  56. 

*  Vgl.  die  Erzählungen  von  der  Überlistung  der  Thüringer  I,  4 — 7 
S.  3  f.,  und  von  ihrer  ganz  unmotivierten  Flucht  II,  3  S.  39. 

**  1,14  S.  15.  Varia  fides  Francorum. 


—     311     — 

Krieg,  unzuverlässig  und  ränkevoll,  stets  zu  Neuerungen  geneigt  ■*, 
die  Britten  verweichlicht  und  dem  Kriege  abhold-,  um  von  den 
Wenden  ganz  zu  schvireigen.  Wie  strahlend  heben  sich  von  dieser 
dunklen  Folie  die  vielen  Vorzüge  des  alten  und  adeligen  Volks 
der  Sachsen  ab^:  sie  sind  ebenso  tapfer  als  klug,  ebenso  kühn  als 
verschlagen;  alle  Welt  bewundert  und  furchtet  dieses  unüberwind- 
liche Volk,  das  nicht  minder  ausgezeichnet  ist  durch  seine  Körper- 
kraft, als  unvergleichlich  durch  seinen  Mut  und  durch  die  Festigkeit 
seines  Sinnes*.  Jedes  Werk,  das  sie  unternehmen,  glückt,  jeder 
Kampf,  den  sie  beginnen,  endet  siegreich^:  sie  brauchen  nur  zu 
erscheinen,  so  wenden  sich  die  Feinde  zur  Flucht  ^  Wie  könnte 
es  anders  sein?  sie  sind  ja  das  Volk  Gottes,  das  umstrahlt  ist  von 
dem  Glänze  und  -der  Herrlichkeit  seines  Angesichts '.  So  verteilte 
Widukind  Licht  und  Schatten:  es  entspricht  dem,  daß  er,  wenn  er 
von  seinem  Volke  sprach,  jegliche  Kritik  vergaß.  Nicht  nur  wieder- 
holte er  ohne  Wahl  alte  stolze  Stammessagen,  junge  Lieder  fahrender 


1  11,15  S.  45;  1,30  S.  25;  11,36  S.  55.  Die  Lothringer  erfreuen  sich 
der  besonderen  Ungunst  W.'s.  Jedoch  ist  gerade  aus  den  angeführten 
Stellen  deutlich,  daß  seine  abschätzigen  Urteile  nur  Frucht  seiner  Stammes- 
eitelkeit sind:  denn  je  nachdem  es  ihm  paßt,  behauptet  er  das  Entgegen- 
gesetzte :  die  Lothringer,  die  I,  30 :  Gens  beUis  prompta  sind,  werden  II,  15 : 
Genus  hominum  imbelle. 

2  1,  8  S.  5.  Das  Lob  der  Unbefangenheit,  das  Ebert  S.  433  W.  erteilt, 
scheint  er  mir  nicht  zu  verdienen.  Man  wird  kaum  irren,  wenn  man  ihn 
für  den  befangensten  unter  den  älteren  deutschen  Geschichtschreibem 
erklärt.  '  s  i  2  S.  3. 

*  1,8  S.  6;  1,9  S.  9;  1,11  S.  11  u.  ö. 

5  W.  gibt  sächsische  Niederlagen  nicht  zu.  Ein  Beispiel  hierfür  ist 
sein  Bericht  über  das  Unglück  von  880,  I,  16  S.  15  f.  Nach  Ann.  Fuld.  z. 
J.  880  S.  94  und  Hrots.  Prim.  Gand.  v.  361  ff.  S.  239  unterliegt  es  nicht 
dem  mindesten  Zweifel,  daß  gekämpft  und  zwar  unglücklich  gekämpft 
wurde;  W.  dagegen  läßt  es  überhaupt  nicht  zum  Kampf  kommen.  Sagen- 
bildung ist  das  keineswegs;  das  beweist  das  Zeugnis  Hrotsuiths.  Ein 
anderes  Beispiel  ist  die  Niederlage  Asiks  gegen  die  Böhmen,  die  W.  nicht 
leugnen  kann;  er  schiebt  die  Schuld  auf  die  Thüringer,  die  davonlaufen, 
ohne  auch  nur  daran  zu  denken,  daß  man  das  Schwert  aus  der  Scheide 
ziehen  kann.    Das  ist  ebensowenig  Sagenbildung;  beides  ist  tendentiös. 

®  1, 8  S.  6  heißt  es  von  den  Pikten :  Dummodo  presentia  eorum  — 
der  Sachsen  —  procul  pelluntur. 

'  1,36  S.  30:  Der  von  den  durchnäßten  Kleidern  der  Wenden  auf- 
steigende Dunst  gibt  Zuversicht  Dei  populo,  cuius  faciei  claritas  atque 
serenitas  circumfulsit  illos.  Der  Satz  ist  eine,  vielleicht  unbeabsichtigte, 
Reminiscenz  an  Luc.  2,  9 :  Claritas  Dei  circumfulsit  illos. 


—     312     — 

Spielleute  ^  und  einfältige  Erfindungen  eitler  Schulmeister  ''^,  wenn 
nur  seine  Sachsen  dadurch  erhoben  wurden^,  sondern  er  sah  auch 
ihnen  gegenüber  von  jeder  morahschen  Beurteilung  ihrer  Taten  ab: 
offenbare  Verrätereien  werden,  wenn  sie  dem  Besten  der  Stammes 
dienen,  als  ruhmvolle  Taten  erzählt*,  und  selbst  wenn  sie  dem 
Stamm  schaden,  rauben  sie  ihren  Urhebern  die  Sympathie  des 
Geschichtschreibers  nicht  ganz:  die  Zugehörigkeit  zum  Sachsen- 
stamm macht  eidbrüchige  Raufbolde  zu  Helden^. 

Man  kann  sich  nicht  wundern,  daß  das  geschichthche  Bild, 
das  Widuldnd  entwarf,  verschoben  wird.  Weder  von  der  Vergangen- 
heit noch  von  der  Gegenwart  hatte  er  eine  treifende  Vorstellung. 
Die  nationale  Einheit  des  deutschen  Volks  existierte  für  ihn  nicht: 
nur  gleichsam  ein  Volk  sind  Franken  und  Sachsen  durch  die  Be- 
kehrung der  letzteren  zum  Christentum  geworden*.  Auch  die  seit 
Jahrhunderten  bestehende  politische  Einheit  der  deutschen  Stämme 
war  für  ihn  nicht  vorhanden:  Franken  und  Sachsen,  Schwaben  und 
Baiern  sind  verschiedene  Völker;  er  konnte  sich  ihr  gegenseitiges 
Verhältnis  nur  unter  den  Kategorien  Herrschaft  und  Unterwerfung 
denken.  Deshalb  sieht  er,  der  selbst  erzählt,  wie  Heinrich  I.  zum 
König  der  Franken  gewählt  wurde '',  in  seiner  Erhebung  die  Zer- 


^  1,  23  S.  21 :  Ut  a  mimis  declamaretur,  ubi  tantus  ille  infernus  esset, 
qui  tantam  multitudinem  caesorum  capere  posset. 

"  Etwas  anderes  ist  die  Meinung  nicht,  die  W.  in  der  Schule  beige- 
bracht wurde,  daß  die  Sachsen  Nachkommen  des  Heeres  Alexanders  d.  Gr. 
seien.  Von  Sagenbildung  ist  auch  hier  keine  Spur.  W.  hat  die  Sache  ein- 
geleuchtet, 1,2  u.  12  S.  3  u.  12  f. 

"  Ganz  entsprechend  sind  die  sinnlosen  Schmeicheleien,  die  W.  den 
Gliedern  des  Herrscherhauses  sagt.  Die  etwa  zehnjährige  Mahthild  —  sie 
ist  955  geboren,  Ann.  Quedl.  S.  58  —  läßt  er  durch  die  strahlendste  Weis- 
heit geziert  sein;  er  versichert  dem  Kinde,  daß  es  als  Herrin  über  ganz 
Europa  anerkannt  sei,  und  deutet  an,  daß  eigentlich  seine  Macht  sich  auch 
über  Afrika  und  Asien  erstrecke,  Praef.  libr.  I  u.  H  S.  1  u.  35.  Watten- 
bach, GQ.  I  S.  366  urteilt  mild  und  doch  zu  strenge,  W.  habe  mehr  ge- 
schmeichelt, als  die  Devotion  gegen  das  Haus  der  Ottonen  entschuldigen 
könne.  Wie  mich  dünkt,  entschuldigt  ihn  sein  Mangel  an  Bildung:  es  ist 
nicht  das  feine  und  feile  Lob  eines  Höflings,  das  er  spendet,  sondern  das 
aufrichtig  gemeinte  Lob  eines  Bauern,  der  meint  die  Farben  nicht  dick 
genug  auftragen  zu  können. 

*  Die  verräterische  Ermordung  der  Thüringer  I,  6  S.  5 :  das  Resultat 
ist:  Saxones  clari  existere;  der  Verrat  an  den  Britten  1,8  S.  6;  die  Er- 
mordung der  Wenden  durch  Gero  11,  20  S.  47. 

5  Vgl.  die  Schilderung  des  Endes  Wichmanns  HI,  68  f. 

"  I,  15  S.  15:  Quasi  una  gens.  ^  I,  26  S.  23;  II,  1  S.  36. 


—     313     — 

Störung  des  fränkischen  Reichs^.  Dadurch  wird  das  sächsische 
Volk  aus  der  Knechtschaft  befreit  und  werden  die  Reiche  der 
Baiem  und  Schwaben  den  Sachsen  unterworfen-.  Widukind  spielte 
gerne  mit  den  Worten  Kaiser  und  Kaisertum ;  aber  er  hatte  keine 
Vorstellung  davon,  was  das  Kaisertum  wirklich  war:  Heinrich  ist 
für  ihn  so  gut  Kaiser  wie  Otto;  jener  wird  es  durch  die  Besiegung 
der  Ungarn^  und  dieser  ist  es  nicht  in  anderem  Sinn  als  sein 
Vater*.  Deshalb  war  es  ihm  möglich,  so  grundverschiedene  Größen 
wie  die  jugendfrisch  emporstrebende  sächsische  Macht  und  Rom  auf 
dem  Gipfel  seiner  Weltherrschaft  unter  Augustus  zu  vergleichen: 
er  charakterisiert  die  eine  nach  der  anderen:  beinahe  reiche  Europa 
nicht  mehr  für  das  Sachsenreich  aus,  es  leide  unter  seiner  eigenen 
Größen 


^  Schon  bei  der  ersten  Berührung  zwischen  beiden  Stämmen  läßt  er 
die  Franken  die  Befürchtung  aussprechen :  Eos  procul  dubio  esse,  qui  Fran- 
corum  Imperium  qaandoque  destruerent,  I,  9  S.  10,  und  diese  Weissagung 
erfüllt  sich  natürlich:  um  den  Untergang  des  fränkischen  Volkes  zu  ver- 
hindern, rät  der  sterbende  Konrad,  daß  die  Franken  sich  Heinrich  freiwillig 
unterwerfen.  Das  tut  Eberhard :  er  übergibt  sich  mit  allen  seinen  Schätzen 
dem  Herzog.  Dann  folgt  die  Königswahl,  I,  25  f.  S.  22  f.  Was  W.  erfunden 
hat,  hebt  sich  hier  mit  unverkennbarer  Deutlichkeit  von  dem  ab,  was 
geschah.  -  I,  34  S.  28  u.  27  S.  23. 

^  I,  39  S.  33.  Auch  Kail  d.  Gr.  ist  nicht  in  anderem  Sinn  Kaiser  als 
Heinrich;  s.  1, 15  S.  15,  nach  welcher  Stelle  Karl  imperator  ex  rege  creatus 
est,  und  die  Bekehrung  der  Sachsen  in  das  30.  Jahr  seines  Kaisertums  fällt. 

*  in,  49  S.  74;  wogegen  111,63  S.  79  f.,  wo  die  Kaiserkrönung  erwähnt 
werden  mußte,  dieselbe  übergangen  wird.  Es  ist  schwer  zu  glauben,  daß 
diese  seltsame  Verdrehung  offenkundiger  Tatsachen  nur  Folge  davon  ist, 
daß  W.  von  der  Nachahmung  der  antiken  Redeweise  beherrscht  war, 
Wattenbach,  GQ.  I  S.  310.  Die  Tendenz  ist  doch  unverkennbar:  die  Kaiser- 
würde Karls  und  Ottos  durfte  das  nicht  sein,  was  sie  war,  damit  Heinrich 
nicht  hinter  beiden  zurückstehe,  und  sie  durfte  nicht  an  Rom  gebunden 
sein,  damit  Heinrich  und  Otto  als  Sachsenkaiser  erschienen. 

^  1,34  S.  28.  Hier  wird  der  Satz  aus  der  Vorrede  des  Livius:  Res 
est  praeterea  et  immensi  operis,  ut  quae  supra  septingentesimum  annum 
repetatur  et  quae  ab  exiguis  profecta  initiis  eo  creverit,  ut  iam  magnitudine 
laboret  sua,  zu  folgender  Verherrlichung  Sachsens  benützt:  Ex  hoc  —  seit 
dem  Verlust  der  Reliquien  des  h.  Veit  —  res  Francorum  coeperunt  minui, 
Saxonum  vero  crescere,  donec  dilatatae  ipsa  sua  iam  magnitudine  laborant, 
Und  das  letztere  durch  den  Hinweis  darauf  begründet,  daß  für  die  Herr- 
schaft Ottos  nicht  nur  Germanien,  Italien  und  Gallien,  sondern  fast  ganz 
Europa  nicht  mehr  ausreiche.  In  der  Vorrede  zum  2.  Buch  ist  das  noch 
weiter  getrieben:  jetzt  erstreckt  sich  die  Herrschaft  des  Kaisers  wirklich 
bereits  nach  Afrika  und  Asien  (S.  35). 


—     314      — 

Es  wird  nicht  möglich  sein,  die  staatsrechtUchen  Verhältnisse 
Deutschlands  und  Europas  sich  verkehrter  vorzustellen,  als  es 
Widukind  getan  hat.  Und  doch  ist  sein  Werk  von  unschätzbarem 
Wert  Derselbe  hegt  nicht  nur  in  der  Fülle  anschaulicher  Einzel- 
heiten, die  es  mitteilt  \  Wertvoller  noch  ist  es  durch  die  Gesinnung, 
von  der  es  erfüllt  ist.  Denn  wenn  man  lernen  will,  wie  sich  der 
poUtische  Aufschwung  in  patriotisches  Gefühl  umsetzt,  dann  muß 
man  nach  Widukinds  Sachsengeschichte  greifen.  Man  verzeiht 
gerne  die  Beschränktheit  des  Historikers,  weil  jede  Seite  seines 
Werks  ein  Beleg  hierfür  ist.  Widukind  lebte  viel  weniger  in  dem 
im  Kloster  heimischen  Gedankenkreise  als  in  der  Anschauung  der 
Größe  seines  Volkes.  Gerade  von  einem  Mönch  sollte  man  ver- 
muten, daß  er  ein  Auge  dafür  gehabt  hätte,  wie  wichtig  das  Vor- 
dringen des  Christentums  in  den  wendischen  Osten  war.  Aber 
davon  findet  man  bei  Windukind  nichts:  nicht  einmal  die  Gründung 
der  wendischen  Bistümer  erwähnt  er.  Man  könnte  erwarten,  daß 
die  beginnende  Klosterreform  seine  Aufmerksamkeit  auf  sich  ge- 
zogen hätte.  Aber  die  einzige  Stelle,  an  der  er  sie  erwähnt,  be- 
weist nur,  daß  er  unfähig  war,  sie  zu  verstehen  und  gerecht  zu 
beurteilen  ^.  Alles  andere  verschwindet  neben  dem  einen  Gedanken 
an  die  mächtige  Erhebung  des  sächsischen  Stammes. 

Widukinds  Geschichtswerk  ist  der  stärkste,  aber  nicht  der 
einzige  Beweis  dafür,  daß  der  nationale  Aufschwung  die  literarische 
Tätigkeit  in  den  deutschen  Klöstern  anregte,  indem  er  ihr  be- 
deutende Gegenstände  darbot.  Das  nächst  der  Sachsengeschichte 
hervorragendste  historische  Werk  der  Ottonenzeit,  die  Fortsetzung 
der  Chronik  Reginos  ^  entsprang  einer  ähnlichen  Stimmung.  Doch 
ist  der  Unterschied  zwischen  beiden  Werken  sehr  bedeutend.  Die 
Portsetzung  E-eginos  ist  fränkischen  Ursprungs;  man  sucht  ihren 
Verfasser  mit  großer  WahrscheinHchkeit  in  dem  Mönche  Adalbert 
von  St.  Maximin,  der  966  Abt  von  Weißenburg  wurde,  und  den 
wir  als  ersten  Erzbischof  von  Magdeburg  bereits  kennen  gelernt 
haben*.     So  viel  ärmer  sein  Werk  an  bunten  Einzelheiten  ist  als 


■^  Darauf  beruht  der  Quellenwert  Widukinds;  aber  unabhängig  davon 
muß  das  Urteil  über  seine  historische  Auffassung  sein. 

"-  II,  37  f.  S.  55. 

3  Werra,  Über  den  contin.  Regln.  1883;  Kurze,  N.A.  XV  S.  324  flf.; 
Isenbart,  Über  den  Verf.  u.  d.  Glaubw.  der  cont.  Regln.  1889;  Wattenbach  I 
S.  410 ;  Ebert  III  S.  400. 

*  Giesebrechts  Verniutiing  hat  allgemeine  Billigung  gefunden;  auch 
durch  Isenbarts  neue  Untersuchung  wird  sie  bestätigt.    Daß  Adalbert  nach 


—     315     — 

das  Widukinds,  so  sehr  erhebt  es  sich  über  das  letztere  durch  die 
gewissenhafte  Wahrhaftigkeit  und  die  umfassende  Anschauung,  die 
ihm  eignen.  Adalberts  Blick  umspannte  das  fränkische  Reich  in 
seinem  alten  Umfang  und  in  seinen  alten  Beziehungen  zu  Italien 
und  zu  Frankreich.  In  denselben  Anschauungen  lebte  der  Kölner 
Diakon  Ruotger,  der  in  den.  gleichen  Jahnen,  in  denen  Adalbert 
an  der  Fortsetzung  der  Weltchronik  arbeitete,  die  Biographie  des 
Erzbischofe  Brun  verfaßte^. 

Vertraten  die  beiden  fränkischen  Schriftsteller  im  Unterschied 
Ton  dem  Partikularismus  Widukinds  den  universalen  Standpunkt, 
so  wurde  der  erstere  auch  in  Sachsen  nicht  festgehalten.  Schon 
der  anonyme  Kleriker  von  Nordhausen,  der  die  älteste  Lebens- 
geschichte der  Königin  Mahthild,  der  Stifterin  des  Klosters  Nord- 
hausen,  entwarf^,*  gab  ihn  auf:  ihm  ist  Deutschland  eine  Einheit, 
Herzog  Otto  der  erste  Fürst  in  ganz  Germanien,  Heinrich  I.  Kon- 
rads Nachfolger  im  fränkischen  Reich,  durch  die  Erneuerung  des 
Kaisertums  ist  Deutschland  erhöht^.  Vollends  die  Verfasser  der 
Annalen  von  Quedlinburg  und  Hildesheim  kehrten  ganz  .auf  die 
Bahn  der  fränkischen  Jahrbücher  zurück,  wie  sie  denn  auch  ein 
fränkisches  Werk,  die  Annalen  von  Hersfeld,  als  Grundlage  für 
die  eigenen  Aufzeichnungen  benützten.  Die  Literatur  folgte  der 
Wendimg,  die  Otto  d.  Gr.  der  Pohtik  seines  Vaters  gegeben  hatte. 

Die  schwäbischen  Klöster  beteiligten  sich  nicht  an  dieser 
historischen  Literatur,  die  dem  Ruhm  des  Königshauses  diente. 
Man  sieht,  daß  Schwaben  den  Liudolfingem  femer  stand  als 
Sachsen  und  Franken,  Doch  macht  sich  auch  in  ihnen  der  Wieder- 
aufschwung der  literarischen  Tätigkeit  bemerklich.  Man  ging  dabei 
einfach  auf  den  im  neunten  Jahrhundert  eingeschlagenen  Bahnen 
weiter.     In  St.  Gallen    konnte   man    die  Jahre,    in    denen  Gerald, 


der  russischen  Reise  schrieb,  scheint  mir  wahrscheinlicher,  als  daß  er  sein 
Werk  vor  derselben  begann. 

^  Die  Biographie  ist  dem  Erzbischof  Folctnar  gewidmet;  er  war 
965—967  Erzbischof;  vgl.  über  Ruotger  A.  Mittag,  EB.  Friedrich  S.  24  ff. 
u.  Die  Arbeitsweise  Ruotgers,  Berl.  1896  (Progr.  Nr.  50). 

"^  Scr.  X  S.  575;  vgl.  Jaffe  in  der  Einleitung  zu  seiner  Übersetzung  in 
den  Geschichtschreibern  der  deutschen  Vorzeit  X,  4 ;  Heerwagen,  in  den 
Forschungen  VIII  S.  369  ff.;  Wattenbach,  GQ.  I  S.  373;  Ebert,  L.  d.  MA.  III 
S.  451.  Der  letztere  urteilt  über  den  historischen  Wert  der  Biographie  weit 
günstiger  als  Jaffe  u.  Wattenbach;   ich  fürchte  aber,  er  urteilt  zu  günstig. 

3  0.  1  u.  4  S.  575  f.  Daß  Baiern  als  selbständiges  Reich  betrachtet 
wird,  ist  bei  der  selbständigen  Stellung  dieses  Stammes  in  Deutschland 
verständlich. 


—     316     — 

Ekkehard,  Notker  Pfefferkorn  und  Burkhard^  nebeneinander  tätig 
waren,  wohl  mit  der  Zeit  des  ersten  Notker  und  seiner  Freunde 
vergleichen.  Die  bedeutendste  Persönhchkeit  scheint  Ekkehard  ge- 
wesen zu  sein;  wenn  man  der  Erinnerung  an  ihn,  die  im  Kloster 
fortlebte,  glauben  darf,  einer  von  jenen  Idealisten,  die  es  den  Ver- 
ständigen niemals  recht  machen,  die  von  den  Gewissenlosen  betrogen 
werden'^,  und  denen  es  gleichwohl  gelingt  zu  wirken.  Er  sowohl 
wie  Notker  setzten  durch  ihre  Sequenzen^  eine  in  St.  Galten  von 
lange  her  heimische  Dichtungsart  fort.  Daneben  zeigt  Notkers 
Ruhm  als  Arzt*,  daß  auch  die  naturwissenschaftlichen  Studien  hier 
Pflege  fanden. 

Die  Mönche  von  Reichenau  pflegten  wie  früher  die  Lokal- 
geschichte. Es  klingt  wie  eine  Anekdote,  daß  der  Klosterkonvent 
dem  Mönch  Purchard  den  Auftrag  erteilte,  die  Verdienste  des 
damaligen  Abtes  Witigowo  in  einem  Gedichte  ausführlich  zu 
schildern.    Aber  die  Anekdote  ist  wahr.    Purchard  entledigte   sich 


^  Ekkeh.  74  S.  263  nennt  ^ie  singulares  loci  sui  coiumnae:  Ekkehardus 
post  doctrinaa  decanus,  Notkerus  quem  pro  severitate  disciplinarum  Pipeiüs- 
Granum  cognominabant,  doctor  pictor  medicus,  Geraldus  ab  adolescentia 
usque  senilem  vitae  finem  semper  scolarum  magister,  Burchardus,  post 
abbas,  praeter  singulares  scientiae  et  virtutum  dotes  nobilitate  qua  et  ceteri 
pollebant  regalis.  -  Vgl.  bes.  c.  80  S.  280;  86  f.  S.  305  ff. 

3  Ekkehard  nennt  c.  80  S.  283  als  von  Ekkehard  I.  gedichtet  die 
Sequenzen  Prompta  mente  canamus  auf  die  h.  Dreieinigkeit,  Summum  prae- 
conem  Christi  auf  Johannes  d.  T.,  Qui  benedici  cupitis  auf  Benedikt,  A  solis 
occasu  auf  Columba,  gedruckt  bei  Kehrein,  Lat.  Sequenzen  d.  MA.  Nr.  138, 
850.  513,  539;  Qui  benedici  cupitis  in  deutscher  Übersetzung  bei  Schubiger, 
D.  Sängerschule  St.  Gallens  S.  74,  A  solis  occasu  lateinisch  mit  der  Melodie 
ib.  Exempla  Nr.  48;  Antiphonen  und  eine  Sequenz  auf  die  heilige  Afra,  die, 
wenn  erhalten,  sich  nicht  mehr  nachweisen  lassen;  die  Hymnen  0  martyr 
aeterni  patris  (Migne  87  S.  48;  hier  Confessor  aet.  p.),  Ambulans  Hiesus 
und  Adoremus  gloriosissimum,  die  beiden  letzteren,  wie  es  scheint,  nicht 
erhalten.  Außerdem  gehöi't  ihm  die  Sequenz  Concurrite  huc  auf  den  Apostel 
Paulus  (MüUenhoff  und  Scherer,  Denkmäler  II  S.  108  f.).  Daß  die  Sequenz 
Christo,  regi  regum  auf  Constantius  von  Perugia  (Kehrein  Nr.  .HO)  Ekkehard 
angehört  (Schubiger  S.  75),  ist  nur  eine  Vermutung.  Schubiger  bemerkt 
S.  74,  daß  nur  die  Texte  der  Sequenzen  von  Ekkehard  stammen;  er  legte 
sie  Melodien  Notkers  unter.  Notker  dem  Arzt  schreibt  Ekkehard  c.  123 
S.  395  den  Hymnus  auf  Othmar  Rector  aeterni  (Schubiger,  Exempla  Nr.  44) 
und  den  auf  die  Jurfgfrau  Ymnum  beatae  virgini  zu. 

•»  Ekkehard  bezeichnet  ihn  wiederholt  als  Arzt,  74  S.  263;  78  S.  273; 
92  S.  337;  er  erwähnt,  daß  er  in  medizinischen  Büchern  belesen  gewesen 
sei,  c.  123  S.  400,  vgl.  die  Anmerk.  Meyers  v.  Knonau.  Auch  die  St.  Galler 
Annalen  bezeichnen  ihn  als  Arzt,  Scr.  I  S.  80  z.  975. 


—     317     — 

der  etwas  heiklen  Aulgabe  nicht  ohne  Geschick:  er  wußte  den  Abt 
zu  loben,  ohne  geradezu  m  die  Rolle  des  Schmeichlers  zu  verfallen. 
Ja  man  könnte  vermuten,  daß  sein  Lob  schließlich  nur  den  Zweck 
hatte,  dem  Abte  die  unerwünschten  Bitten,  die  er  ihm  namens  der 
Brüder  vortrug,  zu  versüßend 

Das  bedeutendste  schwäbische  Literaturdenkmal  dieser  Zeit 
ist  in  x^ugsburg  entstanden;  es  diente  ebenfalls  der  Lokalgeschichte; 
es  ist  des  Dompropstes  Gerhard "  Biographie  Udalrichs.  Wie  rasch 
die  literarischen  Ansprüche  wuchsen,  zeigt  dieses  Werk;  denn  so 
sehr  man  den  Wert  sejnes  Inhalts  anerkannte,  so  genügte  es  doch 
bald  den  gesteigerten  Anforderungen  in  bezug  auf  Glätte  der  Form 
nicht  mehr.  Schon  Bischof  Gebhard,  der  vierte  Nachfolger  Ulrichs, 
hat  es  überarbeitet  ^ 

Eine  Heimat  kirchenrechtliche''  Arbeiten  war  schon  in  der 
ausgehenden  Karolingerzeit  Lothringen.  Dort  hatte  Regino  von 
Prüm  im  Anfang  des  zehnten  Jahrhunderts  sein  Werk  de  synoda- 
hbns  causis  geschrieben"*.  Man  bHeb  auch  später  diesen  Studien 
treu.  Unter  der  Regierung  Heinrichs  I.  stellte  Ruotger  von  Trier 
ein  klemes  kirchen rechtliches  Handbuch  für  den  Gebrauch  in  seiner 
Diözese  zusammen.  Es  wurde  von  einer  Trierischen  Provinzial- 
synode  gebilligte  In  den  letzten  Jahren  Ottos  I.  bearbeitete  ein 
Mönch  von  St.  Maximin  eine  umfassende  Sammlung  kirchenrecht- 
Mchen  Stoffs:  er  legte  ihr  einen  Auszug  aus  Pseudoisidor  und 
Reginos  ebengenanntes  Werk  zugrunde,  benützte  aber  auch  Pseudo- 
isidor selbst,  die  Briefe  Hrabans  und  andere  ältere  Quellen,  daneben 
zeitgenössische    Urkunden:    die  Akten   der   Synoden  von  Koblenz 


^  Witigowo  war  v.  985 — 997  Abt,  s,  Herim.  Aug.  z.  d.  J.  Danach  be- 
mißt  sich  die  Abfassungezeit  des  Scr.  IV  S.  621  gedruckten  Gedichts. 
Purchard  schreibt  an  den  Konvent,  er  wundere  sich,  cur  me  ad  tarn  sub- 
lime opus  scribendum  eligere  dignaremini.  Vgl.  über  den  lückenhaften 
Text  Brandi  in  seiner  Ausgabe  des  Galius  Oehem  S.  25  u.  74. 

-  Der  Verfasser  der  vita  nennt  sich  nicht;  doch  wird  handschriftlich 
ein  Priester  Gerhard  als  Verfasser  genannt,  s.  die  Proleg.  von  Waitz  S.  377. 
Daß  er  identisch,  ist  mit  dem  Gerardus  praepositus,  mit  dem  Udalrich 
interdum  dulci  eloquio  fruebatur,  c.  26  S.  411,  liegt  auf  der  Hand. 

»  S.  die  Vorrede  Gebhards  Scr.  IV  S.  381. 

*  S.  Bd.  n  S.  664. 

^  Überschrift  der  Leidener  Handschrift :  Incipit  epist.  domni  Rotgeri .  . 
ad  universos  presbyteros  ecclesiae  sibi  commissae;  sie  enthält  28  can.,  ist 
aber  unvollständig  und  noch  ungedruckt,  s.  Pertz,  Arch.  VII  S.  813.  Gesta 
Trev.  29  Scr.  VHI  S.  168:  Habito  Treberi  cum  suffraganeis  episcopis  ac 
reliquo  clero  generali  concilio  librum  canonicorum  decretorum  sua  industria 
compositum  in  medium  protulit  atque  firmavit. 


—     318     — 

und    Ingelheim    und    des    römischen    Konzils    unter  Johann  XII. 
i.  J.964\ 

Gleichfalls  in  Lothringen  ist  die  Heimat  des  ältesten  Fabel- 
gedichts des  deutschen  Mittelalters,  der  Ecbasis  captivi.  Das  im 
Kloster  St.  Aper  in  Toul  entstandene  Werk  ist  nicht  nur  um  seines 
Vorwurfs  willen  literaturgeschichtlich  merkwürdig;  nicht  minder 
interessant  ist  es  als  Parallele  zum  dialogus  confessionalis  Rathers. 
Denn  der  Touler  Mönch,  der  in  ihm  spricht,  schildert  in  der  Fabel 
von  der  Flucht,  der  Gefährdung  und  der  Eettung  des  Kalbes 
eigene  Erlebnisse.  Wie  durch  einen  Schleier  läßt  er  das  streng 
geregelte,  gegen  die  Außenwelt  abgeschlossene  Leben  ia  einem 
Reformkloster  sehen  und  den  harten  Kampf  ahnen,  den  es  starken 
Naturen  kostete  sich  drein  zu  fügen  ^. 

Schließüch  kam  das  neuerwachende  üterarische  Interesse  auch 
der  Theologie  zugut.  Im  letzten  Viertel  des  zehnten  Jahrhunderts 
hat  man  wieder  einige  Arbeiten  zu  verzeichnen,  die  als  theologische 
Werke  betrachtet  werden  können.  Eine  Paraphrase  des  50.  Psalms 
wird  dem  Bischof  Wolfgang  von  Regensburg  zugeschrieben^.  Sie 
erinnert  wenig  an  die  aus  den  patristischen  Werken  zusammen- 
getragenen exegetischen  Schriften  des  neunten  Jahrhunderts;  denn 
sie  ist  ganz  ein  Werk  des  frommen  Gefühls.  Der  Psalm  wird 
nicht  erklärt,  sondern  der  Verfasser  spricht  die  Empfindungen  aus, 
welche  durch  die  Bekenntnisse  Davids  in  ihm  wachgerufen  sind: 
die  im  Psalm  angeschlagenen  Töne  klingen  fort,  werden  mannig- 
fach moduliert  und  schheßlich  wieder  zusanunengefaßt  in  den  Worten 
des  Textes.  Ist  die  Paraphrase  wirklich  ein  Werk  des  Regens- 
burger Bischofs,  dann  ist  sie  nicht  unwichtig;  neben  den  Bekennt- 
nissen  Rathers    und    dem    Suspirium    Erkenbalds*   dient   sie    zum 


1  Weiland  in  d.  Ztschr.  f.  KR.  1885  S.  99  ff.  Sdralek,  Wolfenbüttler 
Fragm.  S.  86  ff. 

«  Voigt,  Ecbasis  captivi,  Straßburg  1875;  vgl.  Ebert,  Lit.  d.  MA.  III 
S.  276  ff.  Gegen  die  Entstehung  in  St.  Aper  hat  sich  Zarncke  in  den  Ber. 
der  Sachs.  Ges.  d.W.  1890  S.  115  ff.  erklärt;  er  denkt  an  Etival.  Allein 
seine  Annahme,  daß  dort  regulierte  Chorherren  hausten,  ist  nicht  zu  be- 
weisen; die  Urkunde,  auf  die  er  sie  stützt,  Dipl.  I  S.  599  Nr.  443,  ist  eine 
Fälschung.  Auch  sind  v.  55  ausdrücklich  monachi  genannt.  Begründeter 
scheint  mir  Z.'s  Bedenken  gegen  die  Gefangenschaft  des  Dichters  S.  119  ff. 

^  Pez,  Thes.  aneed.  II,  1  S.  13  ff.  Über  die  Authentie  des  Werkes 
bin  ich  nicht  sicher.  Denn  daß  Bischof  Wolfgang  der  Verfasser  sei,  ist  nur 
eine  Annahme  von  Pez.  Die  erst  dem  15.  Jahrhundert  angehörige  Hand- 
schrift (Cod.  lat.  Mon.  14871)  hat  nur  die  Überschrift:  Wolfgangi  oratio 
super  Miserere.  Der  Inhalt  bestätigt  die  Annahme  nicht,  schließt  sie  aber 
meines  Erachtens  auch  nicht  aus.  *  S.  u. 


—     319     — 

Beweise  dafür,  daß  jene  Erregung  des  Gemütslebens,  die  im  elften 
Jahrhundert  überall  hervortritt,  in  ihren  Anfängen  in  die  Ottonen- 
zeit  hinaufreicht. 

Man  kann  eine  ähnliche  Bemerkung  nach  einer  zweiten  Seite 
hin  machen.  Auch  die  Wendung  von  der  ausschließlich  repro- 
duzierenden Tätigkeit  in  der  Theologie '  zu  der  scholastischen  Be- 
handlung der  theologischen  Probleme  sieht  man  sich  anbahnen. 
Eine  unsichere  Spur  bietet  das  Schicksal  des  Schulmeisters  Rihkarius. 
Er  wurde  wegen  seiner  Behandlung  des  trinitarischen  und  christo- 
logischen  Dogmas  verketzert;  wie  es  scheint,  betonte  er  das  Mensch- 
lische  in  Christo  stärker  oder  anders  als  es  üblich  geworden  war. 
In  einem  Brief  an  Bischof  Abraham  von  Freising  verteidigte  er 
seine  katholische  Rechtgläubigkeit  mit  großem  Nachdruck;  um  die 
Sache  zur  Entscheidung  zu  bringen,  machte  er  den  Vorschlag  einer 
Disputation  mit  seinem  Ankläger.  Wir  wissen  nicht,  was  daraus 
geworden  ist\  Eine  bestimmtere  Vorstellung  gibt  der  anonyme 
Traktat  über  den  Leib  und  das  Blut  des  Herren  ^.    Sein  Verfasser 


^  Der  Brief  ist  von  Dömmler,  N.A.  XXVII  S.  503  f.,  bekannt  gemacht. 
Zitiert  wird  das  Carmen  paschalo  des  Sedulius  und  der  dem  Boethius  zu- 
geschriebene Traktat  de  fide  cathol.  (s.  über  diesen  Rand  in  d.  JB.  f.  class. 
Phil.  SBd.  26  S.  401  ff.).  Die  Stellen  hat  Dümmler  nachgewiesen.  Hinzu- 
gefügt mag  werden,  daß  der  Satz  S.  505:  Aliam  personam  patris  etc.  aus 
dem  s.g.  Athanas.  Symbol  stammt.  Der  gegen  Rihkarius  erhobene  Vorwurf 
war,  quod  eum  abnuerem,  quem  a  primaevo  flore  iuventutis  ultra  omne 
quod  dicitur  aut^quod  colitur  Deus  colui  dilexi  semperque  desideravi  ut 
factorem  terrestrium  caelestiumque  creaturarum.  Rihkars  Brief  ist  zwischen 
966  u.  989  geschrieben,  s.  Dümmler  S.  404;  unter  den  Gedichten  Froumunds 
aus  der  Zeit  Gotahards  (1001 — 1002)  findet  sich  die  Grabschrift  eines 
Rihkerus  (carm.  24  Ztschr.  f.  deutsche  Phil.  XIV  S.  422).  Sollten  beide 
identisch  sein?  Wir  würden  dann  den  Todestag  wissen,  9.  Juni.  Die 
Identität  ist  nur  eine  Möglichkeit,  aber  bemerkt  mag  doch  werden,  daß 
man  in  Tegernsee  sich  für,  Boethius  interessierte,  Froum.  ep.  16  S.  1290, 
und  das  Carmen  paschale  besaß:  Froumund  war  damit  vertraut,  s.  Schepß, 
Z.  f.  d.  Phil.  XV  S.423.  Daß  in  Baiern  in  dieser  Zeit  Fragen  der  Christo- 
logie  besprochen  wurden,  zeigt  auch  Othl.  V.  Wolfk.  28.  Nach  dieser  Er- 
zählung hatte  Wolfgang  einen  Streit  mit  einem  theolog.  Gegner,  der  den 
Satz  verfocht:  Si  verbum,  non  est  factum,  aut  si   factum,  non  est  verbum. 

2  Der  Traktat  wird  entweder  Gerbert  oder  Beriger  von  Laubach  bei- 
gelegt. Das  letztere  war  bekanntlich  die  Behauptung  Mabillons.  Im  Wider- 
spruch gegen  ihn  hatte  Pez  die  Autorschaft  Gerberts  behauptet  auf  Grund 
dessen,  daß  ein  Codex  von  Göttweih  ihn  als  Verfasser  nannte,  und  daß  der 
Stil,  sowie  das  ingenium  dialecticum  et  mathematicis  disciplinis  imbutum 
diese  Bezeichnung  bestätige  (Thes.  I  S.  LXIX  f.).  Man  ist  lange  über  das, 
was  die  beiden  gelehrten  Mönche  sagten,  nicht  hinausgekommen.    Ich  hatte 


320 


steht   wie    die   Älteren    grundsätzlich    auf  dem   traditionalistischen 
Standpunkt:  was  er  vorbringt,  gibt  er  nicht  als  Produkt  der  eigenen 


in  der  ersten  Aufl.  dieses  Buchs  die  Hypothese  Mabilions  als  unwahrschein- 
lich bezeichnet,  da  das,  was  Sigibert  de  scr.  eccl.  137  S.  577  u.  Gerhard 
von  Silva  maior  Vita  Adal.  praef.  Migne  147  S.  1047  über  eine  Schrift 
Herigers  über  das  h.  Abendmahl  sagen,  schlecht  auf  unseren  Traktat  passe. 
Dieses  Urteil  ist  inzwischen  durch  die  Entdeckung  der  Schrift  Herigers  be- 
stätigt worden.  Sie  ist  in  dem  Cod.  909  der  Genter  Universitätsbibliothek 
enthalten,  s.  Dümmler,  N.A.  XXVI  S.  755  f.  Es  erwies  sich  zugleich, 
daß  Sigibert  irrte,  indem  er  Heriger  gegen -Radbert  schreiben  ließ;  er 
schrieb  vielmehr  gegen  Ratramnus.  Dadurch  ist  Mabilions  Vermutung 
beseitigt.  Auch  die  Meinung  von  Pez,  die  in  Picavet  einen  Vertreter  hat, 
8.  S.  109,  steht  auf  schwachen  Füßen:  die  Autorität  seines  Göttweiher  Codex 
ist  nicht  allzugroß:  er  ist  nicht  gleichzeitig.  Die  Verweisung  auf  die  dia- 
lektische Richtung  führt  auch  nicht  zum  Ziel ;  denn  Gerbert  war  nicht  der 
einzige  Dialektiker  dieser  Zeit.  Die  Gleichheit  des  Stils  endlich  scheint 
mir  mindestens  fraglich.  Dagegen  fällt  gegen  Gerbert  entscheidend  ins 
Gewicht  die  Methode  des  Zitierens  aus  der  h.  Schrift.  Sieht  ma>n  von  den 
Stellen  ab,  in  denen  Gerbert  nur  auf  Schriftstellen  anspielt  oder  sie  ver- 
wendet, so  zitiert  er  meistens  wörtlich,  s.  Havet  S.  23  Jes.  11, 10;  S.  29 
Jes.  33,  1;  S.  49  Koh.  4,12;  S.  125  Ps.  36,  35  f.;  S.  148  Koh.  3,1;  S.  195 
Ps.  108,  18;  S.  209  1.  Thess.  5,  21;  S.  210  Ga.  3,  19  u.  21,  Ro.  7,  12; 
S.  220  Ro.  13, 4;  S.  225  2.  Sam.  1,  16  u.  ö.  Verändert  er,  so  sieht  man 
doch  deutlich,  daß  er  den  Wortlaut  der  Vulgata  im  Sinne  hatte.  S.  221 : 
Oportet  Deo  obedire  magis  quam  hominibus,  für :  Obedire  oportet  Deo  etc. 
Ib.:  Si  quis  vobis  adnuntiaverit  praeter  quod  accepistis  etiam  angelus  de 
coelo,  anathema  sit,  zusammengezogen  aus  Ga.  1, 8  u.  9.  Ib.:  Transgredi- 
mini  mandatum  Dei,  ut  tradicionem  vestram  scatuatis,  zusammengezogen" 
aus  Mt.  15, 3  u.  Mc.  7,  9.  Nur  selten  ist  ein  der  Vulgata  fremdes  Wort 
dabei  verwandt  wie  im  letzteren  Fall  statuatis  für  servetis  und  S.  220  bei 
1.  Ptr.  2,  14  malefactorum  für  malorum.  Dagegen  zitiert  der  Verfasser  des 
Traktats  selten  wörtlich;  fast  immer  wandelt  er  die  Stellen  um  und  zwar 
so,  daß  man  sieht,  es  schwebte  ihm  der  Sinn,  nicht  aber  der  Wortlaut  der 
Stellen  vor  der  Seele.  Er  sagt  S.  278:  Aperi  os  tuum  et  ego  adimplebo- 
illud,  für:  Dilata  os  tuum  et  implebo  illud;  ib.:  Nimium  noli  scrutator  esse 
maiestatis,  ne  a  gloria  opprimaris,  für:  Qui  scrutator  est  maiestatis,  oppri- 
metur  a  gloria.  S.  286:  Producat  terra  animalia  in  species  suas,  für:  Pro- 
ducat  terra  animam  viventem  in  genere  suo,  u.  dgl.  Die  Verschiedenheit 
ist  so  groß,  daß  der  Verfasser  des  Traktats  und  der  der  Briefe  unmöglich 
identisch  sein  können.  Ich  halte  demnach  auch  die  Annahme  von  Pez  für 
unrichtig;  nur  so  viel  scheint  mir  festzustehen,  daß  der  Verfasser  in  Deutsch- 
land zu  suchen  ist.  Er  setzt  voraus,  daß  seinen  Lesern  bekannt  ist,  daß 
der  Mainzer  Hraban  Erzbischof,  und  Eigil  Abt  von  Prüm  war,  während  er 
Heribald  als  Bischof  von  Auxerre,  und  Radbert  als  Abt  von  Corbie  au 
bezeichnen  für  nötig  achtet;    von  Ratramnus  weiß  er  selbst  nichts;  er  ist 


—     321     — 

Forschung^;  er  läßt  sich  durch  die  Autoritäten  der  früheren  Zeit 
unterweisen^.  Da  er  aber  von  der  Voraussetzung  ausgeht,  daß 
solche  Männer  nicht  wirklich  verschiedener  Meinung  sein  können  ^ 
so  entsteht  für  ihn  angesichts  der  verschieden  lautenden  Aussagen 
die  Aufgabe,  sie  dialektisch  zu  vermitteln.  Das  gelingt  ihm  auch: 
er  gibt  nicht  zu,  daß  in  der  alten  Kirche  verschieden  über  das 
Abendmahl  gelehrt  wurde;  denn  es  ist  sowohl  Sinnbild  als  Wirk- 
lichkeit^; er  leugnet,  daß  der  Satz  des  Hieronymus:  Duphciter 
sanguis  Christi  et  caro  intelligitur :  vel  spiritalis  atque  divina,  de 
qua  ipse  dicit:  Caro  mea  vere  est  cibus,  vel  caro  quae  crucifixa 
est  et  sanguis  qui  mihtis  effusa  est  lancea,  und  der  angebhche 
Ausspruch  des  Ambrosius:  Quod  non  aha  plane  sit  caro  quae 
sumitur  de  altari  quam  quae  nata  est  de  Maria  virgine,  sich  wider- 
sprechen: denn  auf  das  Wesen  gesehen  sei  der  eucharistische  Leib 
des  Herrn  identisch  mit  dem  historischen,  auf  die  Erscheinung  ge- 
sehen sei  er  verschieden  ^  Auch  die  Anwendung  von  Matth.  15, 17 
auf  den  im  h.  Abendmahl  genossenen  Leib  des  Herrn  wird  durch 
eine  dialektische  Distinktion  ausgeschlossen:  Christus  spricht  hier 
nicht  von  der  geistlichen,  sondern  von  der  leiblichen  Speise^.  Man 
begreift  des  Verfassers  Freude  an  der  Dialektik;  er  meint,  sie  sei 
keine  menschliche  Erfindung,  sondern  von  Gott  selbst  in  den  Dingen 


ihm  quidara.  Werners  Behauptung,  daß  der  mehrfach  zitierte  sapiens  qui- 
dam  der  Verfasser  der  epistola  ad  Egilonem  sei,  Gerbert  S.  166,  ist  irrig: 
keine  der  vier  Stellen  c.  1,  4,  8,  9  findet  sich  in  dem  Brief;  im  Gegenteil 
besteht  Mabillons  Nachweis,  daß  der  Traktat  gegen  jenen  Brief  gerichtet 
und  der  letztere  also  von  Hraban  verfaßt  ist,  völlig  zu  recht;  vgl.  tract.  1 
u.  ep.  2,  tract.  8  u.  ep.  6. 

1  C.  9  S.  290:  Totum  quod  diximus,  non  ex  nostro  sumpsimus. 

2  Q  7  s  286 :  Et  nos  aliquando,  antequam  tantorum  virorum,  Cyrilli 
dico  et  Hilarii,  auctoritatibus  instrueremur,  hanc  .  .  sanctorum,  quae  poste- 
rioribus  visa  est,  discrepantiam  alicuius  dialectici  argumenti  sede  absolvere 
meditabamur.  "  C.  1  S.  280. 

*  C.  4  S.  283.  Er  verwirft  die  Alternative :  Aut  omniuo  figuratum  et 
nihil  veritatis  in  hoc  mysterio  constare,  aut  si  veritas  sit,  iam  figuram  non 
esse,  und  behauptet:  Figura  est,  dum  panis  et  vinum  extra  videtur;  veritas 
autem,  dum  corpus  et  sanguis  Christi  in  veritate  interius  creditur. 

5  C.  5  S.  284.  Durch  einen  Ausspruch  Cyrills  solvitur  ambiguum  omne, 
quod  b.  Ambrosius  dimisit  in  sabauditione,  naturaliter  sc.  camem  Christi, 
quae  sumitur  de  altari,  eandem  fore,  quae  nata  est  de  virgine.  Et  idcirco 
si  secundxnn  Hieronymum  dupliciter  .  .  dicatur  corpus  Christi .  .,  speciaüter 
debeat  dici,  cum  sit  naturaliter  unum.  ^  C.  9  S.  289. 

Hauek,  Kirchengeschichte.    III.  ^l 


—     322     - 

geschaffen  und  von  den  Weisen  nur  entdeckt  \  Hand  in  Hand 
mit  der  dialektischen  Lösung  theologischer  Schwierigkeiten  geht  das 
Bestreben,  die  Lehrsätze  möghchst  genau  zu  formulieren-,  auch 
dies  eine  Frucht  der  dialektischen  Behandlung  der  Theologie, 

Während  die  genannten  Schriften  vorwärts  weisen,  blieben 
andere  Werke  des  ausgehenden  zehnten  Jahrhunderts  im  wesent- 
lichen auf  dem  Boden  der  karolingischen  Theologie  stehen.  So 
die  Schrift  über  die  Tugenden,  welche  der  Einsiedler  Albuin  dem 
Erzbischof  Heribert  von  Köln  widmete^.  Liest  man  die  Vorrede, 
so  wundert  man  sich  über  das  Selbstbewußtsein  dieses  Schrift- 
stellers: denn  er  versichert,  es  gebe  kein  Buch,  das  schneller  zu 
den  himmlischen  Schätzen  führe  als  das  Seine.  Aber  es  spricht 
nicht  Stolz  auf  die  eigene  Leistung  aus  diesen  Worten,  sondern 
die  Bewunderung  für  die  Werke  der  Vorzeit;  denn  Albuin  hatte, 
was  er  schrieb,  aus  den  Schriften  der  Väter  geschöpft.  Um  die- 
selbe Zeit  mag  der  Diakon  Adalbert  von  Metz  seinen  Auszug  aus 
den  Moralien  Gregors  zusammengestellt  habend  Er  wollte  den 
Gredankengehalt  des  vielgerühmten  Buchs  solchen  darbieten,  denen 
das  Original  nicht  zugänglich  war^. 

Lidem  in  dieser  Weise  die  literarische  Tätigkeit  wieder  einsetzte, 
erweiterte  sich  zugleich  der  Kreis  der  für  sie  Empfänglichen.  Zeuge 
dafür  ist  das  unverkennbare  Aufblühen  des  Schulwesens,  das  seit 
der  Mitte  des  Jahrhunderts  eintritt.  Nicht  nur  die  Zahl  der  Schulen 
scheint  sich  zu  vermehren,  sondern  besonders  wuchs  die  Energie,  mit 
der  man  sich  den  Studien  hingab.  Von  keinem  zweiten  Punkt  sind  in 
dieser  Hinsicht  so  viele  Anregungen  ausgegangen  als  von  St.  Gallen. 
An  den  verschiedensten  Orten:  in  Mainz  und  Stiaßburg,  in  Speier 
und  Lüttich,  in  Altaich  und  Salzburg  begegnet  man  Schülern  des 
schwäbischen  Klosters.  In  der  fränkischen  Metropole  wirkte  während 


1  C.  7  S.  286.  Vgl.  c.  10  S.  291 :  Sed  iam  forti  syllogismo,  quod  prae- 
misimus,  concludamus.  ^  Vgl.  c.  8  S.  288. 

3  Die  Vorrede  Mign.  138  S.  185  f.  Der  Traktat  selbst  ist  mit  Aus- 
nahme eines  Abschnitts,  Z.  f.  d.  Altert.  X  S.  265 — 270,  ungedruckt.  Der 
erste  Herausgeber  der  Vorrede,  Marteae,  entnahm  sie  einer  Handschrift  der 
Bibliothek  der  Regularkanoniker  zu  Tongern.  Eine  Berliner  Handschrift 
gibt  das  Buch  mit  einer  Widmung  an  den  Pariser  Kanoniker  Arnold,  s. 
Rose,  Lat.  Meermanhandschriften  S.  108  Nr.  58.  Der  Kompilator  benützte 
außer  älteren  Werken  Adsos  Schrift  de  antichristo. 

*  Auch  von  dieser  Schrift  hat  Martene  die  Vorrede  veröffentlicht,  die 
bei  Mign.  186  S.  1309  wiederabgedruckt  ist.    Der  Zeitansatz  ist  ganz  unsicher. 

*  S.  1811:  Forsitan  copia,  ut  plerisque  in  locis  assolet,  deest  librorum. 
Diese  Bemerkung  vreist  auf  das  10.  Jahrh. 


—     323     — 

der  letzten  Zeit  seines  Lebens  Ekkehard  IL;  er  ist  in  St,  Alban 
gestorben  \  Nach  Straßburg  berief  Bischof  Erkenbald^  den  ge- 
blendeten Mönch  Viktor;  der  vordem  so  gewalttätige  Mann  war 
mit  dem  größten  Erfolg  als  Lehrer  tätig;  man  hat  ihn  im  Elsaß  fast 
wie  einen  Heiligen  verehrt^.  In  Speier  wurde  970  Balderich,  der 
ebenfalls  in  St.  Gallen  Mönch  gewesen  war,  Bischof;  er  hat  selbst 
an  der  Domschule  unterrichtet,  und  wenn  die  Dankbarkeit  der  Schüler 
ein  Beweis  für  die  Tüchtigkeit  des  Lehrers  ist,  so  darf  man  in  ihm 
einen  hervorragenden  Lehrer  erblicken*.  In  Lüttich  hatte  Bischof 
Evraker,  ein  Schüler  Bruns,  die  gelehrten  Studien  heimisch  gemacht*^; 
in  dem  St.  Galler  Probst  Notker  erhielt  er  einen  trefflichen  Nach- 
folger^, der  das,  was  er  begonnen  hatte,  zur  schönsten  Blüte  führte. 
Ihn  zeichnete  jene  methodische  Gründlichkeit  aus,  die  für  nichts  so 
notwendig  ist  wie  für  Sprachstudien';  zugleich  erweiterte  er  den 
Kreis  des  Unterrichts,  indem  er  durch  die  Aufnahme  des  Calabresen 
Leo  das  Studium  der  griechischen  Sprache  möglich  machte^.     Die 


^  Er  starb  990,  Ann.  Sang.  mai.  S.  81.  Grabschrift  bei  Dümmler, 
Ekkehard  in  Z.  f.  d.  A.  XIV  S.  48  Nr.  11;  vgl.  Ekkeh.  Gas.  89  S.  318  mit 
der  Anm.  Meyers  v.  Knonau. 

•  965—991,  Cont.  Regin.  z.  J.  965  S.  176;  Annal.  necr.  Fuld.  S.  206. 

3  Ekkeh.  Gas.  78  S.  273  ff.  Indes  bezweifelt  Meyer  v.  Knonau  z.  d.  St. 
die  Glaubwürdigkeit  der  Nachricht. 

*  Balderich  stammte  aus  Seckingen,  s.  Walther,  Vita  et  pass.  Christoph, 
ed.  Harster  prol.  v.  30  S.  6.  Walther  ruft  I  v.  251 — 255  eine  Anzahl  Heilige 
an,  die  als  Patrone  Balderichs  zu  betrachten  sind,  wie  Harster  richtig  be- 
merkt :  Maria,  die  Heilige  des  Speierer  Doms,  Fridolin  und  Gallus  als  seine 
heimischen  Beschützer;  endlich  Hilarius  und  Leo.  Harster  irrt  jedoch  darin, 
daß  er  bei  Hilarius  an  den  Bischof  von  Arles  denkt;  es  ist  vielmehr  an 
Hilarius  von  Poitiers  zu  denken,  dessen  Verehrung  ja  nach  der  Legende 
durch  Fridolin  an  den  Oberrhein  verpflanzt  wurde,  und  dem  die  Seckinger 
Kirche  geweiht  war.  Daraus  ergibt  sich,  daß  Hilarius  nicht  als  Schützer 
des  Dichters,  sondern  ebenfalls  als  Patron  des  Bischöfe  genannt  ist.  Wie 
Leo  in  diese  Reihe  kommt,  weiß  ich  nicht  zu  deuten. 

5  Gest.  ep.  Leod.  II,  24  Scr.  VII  S.  201;  Vit.  Balder.  18  Scr.  IV  S.  731: 
Qui  primus  in  hac  urbe  studium  et  religionem  iniciavit;  Bf  des  Verf.  der 
Vit.  Dunstani  an  EB.  Aethelgar  von  Ganterbury  bei  Stubbs,  Memorials  of 
S.  Dunstan  S.  386  f.:  Qui.  peritiae  panem  non  solum  mihi,  ast  mecum  pluri- 
mis  ministravit. 

6  Ann.  flild.  z.  1008  S.  30;  vgl.  Gest.  ep.  Leod.  11,25  S.  203.  Über 
eine  verlorene  Vita  Notkeri  s.  Wattenbach,  GQ.  I  S.  425. 

'  Gest.  n,  28  S.  205. 

9  Ghron.  s.  Laur.  10  Scr.  VHl  S.  266.  Vielleicht  darf  man  eine  Frucht 
seiner  Tätigkeit  darin  erblicken,  daß  man  sich  in  Stablo  die  Werke  Gregors 

21* 


—     324     — 

Erfolge  waren  glänzend :  aus  den  verschiedensten  Gegenden  strömten 
lernbegierige  Schüler  nach  Lüttich  ^;  sie  trugen  den  Ruhm  der 
Schul^  in  ihre  Heimat  zurück;  mehr  noch  diente  es  ihrem  Ansehen, 
daß  zahlreiche  Schüler  Notkers  in  den  deutschen  Episkopat  ein- 
traten: die  Lütticher  Bischofsgeschichte  zählt  sieben  Bischöfe  in 
Ober-  und  Niederdeutschland  auf,  die  aus  seiner  Schule  hervor- 
gingen^. In  Baiem  beteiligte  sich  der  St.  Galler  Mönch  Chunibert 
an  dem  Bemühen,  die  durch  die  Ungamverwüstung  zugrunde  ge- 
richteten Schulen  wieder  in  Flor  zu  bringen;  er  ging  schon  unter 
Herzog  Berhthold  als  Lehrer  nach  Salzburg,  übernahm  sodann  für 
einige  Zeit  die  Leitung  von  Altaich,  kehrte  aber  schließlich  nach 
St.  Gallen  zurück^.  Seine  Tätigkeit  war  weder  in  Altaich  noch 
in  Salzburg  vergeblich;  an  beiden  Orten  blühte  die  Schule  fort. 
Die  Salzburger  hatte  unter  Erzbischof  Friedrich  an  Liudfrith  einen 
namhaften  Leiter;  in  der  gleichen  Zeit  wirkte  in  Altaich  der 
Priester  Udalgis*. 

Man  kann  leicht  bemerken,  wie  der  Unterricht  und  das  litera- 
rische Literesse  Hand  in  Hand  gingen.  Ein  Beispiel  ist  Erken- 
bald  von  Straßburg.  Er  liebte  die  Bücher  und  war  urteilsvoll 
genug,  daß  er  Wert  darauf  legte,  Werke  mit  gutem  Text  zu  be- 
sitzen: er  selbst  hat  die  Revision  der  Texte  vorgenommen '^.  An 
dem  was  andere  hervorbrachten,  vermochte  er  sich  offenen  Sinnes 
zu  freuen:  Gerald  hat  ihm  das  Walthariuslied  seines  Schülers 
Ekkehard  gewidmet^.  Aber  er  war  auch  imstande,  das,  was  ihn 
bewegte,  zu  Papier  zu  bringen.    Wenn  die  kurze  Betrachtung,  die 


von  Nazianz  in  lat.  Übersetzung  zu  verschaffen  wußte,  s.  Wattenbach, 
Schi-iftwesen  S.  281.  ^  Gest.  ep.  Leod.  40  S.  210  f. 

-  Ib.  29  S.  205  f.:  Günther  von  Salzburg,  Ruothard  und  Erlewin  von 
Kamerijk,  Heimo  von  Verdun,  Hezilo  von  Toul,  Adelbold  von  Utrecht, 
Durand  von  Lüttieh.  Als  Schriftsteller  war  von  diesen  Männern  nur  Adel- 
bold tätig.  Von  Günther  ist  handschriftlich  ein  sermo  in  purificatione  vor- 
handen, s.  Wattenbach,  GQ.  I  S.  454  Anm.  1. 

3  Über  ihn  Ekkehard  Gas.  91  S.  333  u.  127  S.  411  mit  den  Anmerk. 
Meyers  v.  Knonau,  und  Hermann  von  Altaich  Scr.  XVII  S.  373;  bei  Ekkeh. 
ist  statt  Berhthold  irrig  Herzog  Heinrich  genannt. 

*  Godehard  von  Hildesheim  hat  den  Unterricht  beider  genossen,  Vita  I 
Godeh.  2  u.  6  S.  171  f.  Zu  den  Schülern  des  Udalgis  gehörten  auch  Thiet- 
rich  II.  von  Minden,  c.  8,  und  wahrscheinlich  Piligrim  von  Passau,  s.  oben 
S.  164. 

5  Vgl.  die  von  Wattenbach,  Schriftwesen  S.  281,  mitgeteilten  Verse 
aus  einer  Handschrift  der  Ap.G.  u.  der  ap.  Briefe. 

8  S.  Bächtold,  D.  Litt.  d.  Schweiz  S.  44. 


—     325     — 

unter  der  Aufschrift  suspirium  Erkenbaldi  auf  uns  gekommen  ist^, 
seinen  Namen  mit  Recht  trägt,  so  waren  ihm  ähnliche  Stimmungen 
und  Reflexionen,  wie  wir  sie  bei  Rather  kennen  lernten,  nicht 
fremd.  Die  lateinische  Sprache  beherrschte  er  so  weit,  daß  er  seine 
Gedanken  in  metrische  Form  kleiden  konnte:  das  zeigen  seine  Epi- 
gramme^. Man  wird  die  stilistisch  nicht  ungeschickte  Biographie 
des  alten  Bischofs  Arbogast  als  Frucht  seiner  und  Viktors  Tätig- 
keit betrachten  dürfend  Balderich  von  Speier  hat  nichts  geschrieben; 
aber  er  wußte  anzuregen.  Wie  er  es  von  St.  Gallen  her  gewöhnt 
war,  ließ  er  seine  Schüler  metrische  dictamina  ausarbeiten.  So  gab 
er  einer  Verwandten,  namens  Hazecha,  die  er  unterrichtete,  die 
Christophoruslegende  zur  Bearbeitung.  Die  junge  Nonne  löste  die 
Aufgabe;  aber  ihre  Schrift  ging  durch  die  Nachlässigkeit  des 
bischöflichen  Bibliothekars  verloren.  Damals  besuchte  ein  geweckter 
Knabe  aus  Speier,  Walther,  die  Domschule.  Es  ist  ein  hübsches 
Bild,  das  wir  von  dem  Verkehr  des  Bischofs  und  seiner  Umgebung 
gewinnen:  Hazecha  erkrankte  in  Speier;  der  Bischof  sandte  der 
Kranken  zum  Trost  ab  und  zu  den  Knaben  zu  ihr,  um  ihr  den 
bischöflichen  Segen  zu  überbringen;  freundlich  lohnte  sie  ihm  die 
Mühe  durch  ein  kleines  Geschenk,  ein  paar  Trauben  oder  ein 
Vögelein*.  Diesen  Walther  forderte  Balderich,  als  er  herange- 
wachsen war,  ebenfalls  auf,  das  Leben  und  den  Tod  des  Christo- 
phorus  zu  bearbeiten  ^  Sein  Werk  ist  erhalten.  Freilich  ist  es 
mehr  ein  Beweis  tüchtiger  Schulbildung^  als  poetischer  Begabung. 


^  Mign.  137  S.  583.  Ich  finde  in  dem  kurzen  Stück  keinen  sicheren 
Anhaltspunkt  weder  für  noch  gegen  die  Autorschaft  Erkenbalds.  Bedenken 
erwachsen  nur  daraus,  daß  wir  von  Sermonen  des  EB.  Erchanbald  von 
Mainz  hören,  Becker,  Catalogi  Nr.  52;  das  Stück  könnte  daraus  ge- 
nommen sein. 

2  Bei  Böhmer,  Fontes  III  S.  1—4;  vgl.  Hegel,  Chron.  d.  d.  Städte  VIII 
S.  .48  f. 

^  Über  die  Vita  s.  Bd.  I  S.  335  Anm.  3.  Sie  geht  unter  dem  Namen 
des  Bischofs  Utho.  Allein  die  Annahme,  daß  er  der  Verfasser  sei,  ist  nur 
eine  Möglichkeit,  die  durch  die  Biographie  weder  bestätigt,  noch  widerlegt 
wird.  Ziemlich  sicher  ist  nur,  daß  der  Verfasser  ein  Straßburger  war.  Die 
stark  hervortretende  Marienverehrung,  c.  5  S.  1005,  spricht  mehr  dafür, 
daß  er  dem  beginnenden  11.  als  dem  10.  Jahrhundert  zuzuweisen  ist.  - 

*  Walth.  ep.  ad  Hazech.  S.  102  f. 

5  Walther  vollendete  sein  Werk,  cum  primum  regne  succeesit  tertius 
Otto,  VI  V.  268  S.  101;  vgl.  Ebert,  L.  d.  MA.  III  S.  833  ff. 

^  Aus  Praef.  v.  91  ff.  S.  13  kann  man  schließen,  daß  unsere  Legende 
nicht  das  einzige  Werk  war,  das  von  einem  Schüler  der  Domschule  be- 
arbeitet wurde. 


—     326     — 

Doch  ist  es  auch  deshalb  von  Wert,  weil  es  zeigt,  daß  an  der 
Domschule  zu  Speier  die  theologische  Unterweisung  nicht  vernach- 
lässigt wurde:  es  liegt  theologische  Reflexion  in  dem,  was  Walther 
über  die  Bedeutung  des  Werkes  Christi  sagt^. 

Ahnlich  wie  Balderich  scheint  auch  Notker  von  Lüttich  nichts 
selbst  geschrieben  zu  haben ^.  Aber  auch  er  regte  an:  die  Namen 
Herigers  und  Folcwins  sind  mit  dem  seinen  untrennbar  verbunden. 
Von  den  Schriften  des  ersteren  wollen  einige  als  Notkers  geistiges 
Eigentum  betrachtet  sein  ^.  Der  letztere  schrieb  die  Klostergeschichte 
von  St.  Bertin,  schon  ehe  Notker  nach  den  Niederlanden  kam; 
aber  in  der  Geschichte  der  Abte  von  Laubach  unterläßt  er  nicht, 
den  Aufschwung  des  geistigen  Lebens  zu  schildern,  der  unter 
Notkers-  Pontifikat  eintrat^. 

In  demselbem  Geiste  wie  diese  Schüler  St.  Gallens  wirkten 
überall  andere  Männer:  in  Köln  knüpft  sich  der  Aufschwung  an 
den  Namen  Bruns^;  nach  Trier  berief  Erzbischof  Heinrich  zur 
Leitung  der  Domschule  seinen  Freund  Wolfgang,  der  in  Reichenau 
und  Würzburg  Genosse  seiner  Studien  gewesen  war.  Sein  Talent 
und  seine  Gewissenhaftigkeit  bewährten  sich  in  dieser  Stellung  auf 
das  beste  ^.  In  Mainz  scheint  die  Domschule  alter,  gefestigter 
Ordnungen  sich  erfreut  zu  haben '';  die  Tätigkeit  eines  Mannes  wie 


^  Vgl.  die  Predigt  des  Engels  vor  der  Taute  des  Christophorus,  II  v. 
60  ff.  S.  39 ;  vgl.  III  V.  206  ff.  S.  80  f. 

2  Daß  weder  die  Gesta  episc.  Leod.  noch  die  vita  Landoaldi  und  die 
vita  Remacli  von  Notker  geschrieben  sind,  hat  Köpke  Scr.  VII  S.  135  ff. 
gezeigt.  Man  hat  dann  aber  auch  zu  zweifeln  Ursache,  ob  die  vita  Hadalini 
ein  Werk  Notkers  ist.  Allerdings  gibt  er  sich  c.  7  S.  1145  (Migne  139) 
deutlich  als  Autor  zu  erkennen.  Aber  er  hat  ja  auch  seine  Briefe  nicht 
selbst  geschrieben,  s.  Holder-Egger  z.  transl.  Landoaldi  Scr.  XV  S.  599. 

^  Das  zeigen  die  Widmungsbriefe  der  vit.  Remacli  u.  Landoaldi. 

*  Gest.  29  ff.  Über  den  angeblichen  Katalog  der  Laubacher  Biblio- 
thek unter  Folcwin  s.  Gottlieb  S.  280  f. 

5  Vit.  Deoder.  2  Scr.  IV  S.  464. 

^  .Vit.  Wolf k.  7  S.  528 :  In  quo  labore  nihil  lucri,  nihil  mercedis  sibi 
mote  saeculari  exhiberi  voluit,  sed  ut  alios  lucrifaceret,  decrevit  operari. 
.  .  Sicut  disoipulis  eins  narrantibus  audivimus,  adeo  se  temperavit  inter 
alumnos,  ut,  cum  quibusdam  capacioribus  artium  vel  auctorum  difficilia 
quaeque  et  profunda  enodaret,  mox  ad  idiotas  simplicioresque  se  vertens 
et  nutricis  more  quasi  lacteum  historiae  cibum  praecoquens  suppeditaret. 

'  Er  spricht  in  der  für  die  Kenntnis  des  Schulwesens  dieser  Zeit 
wichtigen  TJrk.  Guden.  Cd.  I  S.  352  ff.  Nr.  129  v.  28.  Apr.  976  von  der  lau- 
dabilis  censuetudo  ecclesiae  Moguntiensis  (S.  355). 


—     327     — 

Willigis  konnte  nur  fördernd  wirken^:  wir  erfahren  aus  der  metrischen 
Aufschrift  eines  Augustinkodex,  daß  er  das  Werk  De  civitate  Dei 
abschreiben  Heß  und  den  Text  selbst  mit  den  Domschülern  emen- 
dierte^  Auch  bei  der  Organisation  der  Stiftsschule  zu  Aschaffien- 
burg^  bewährte  er  seine  Energie  wie  seine  Einsicht.  Hildesheim 
hatte  an  Otwin,  einst  Mönch  in  Reichenau,  einen  tüchtigen  Bischof, 
der  den  Wert  der  Bildung  zu  schätzen  wußte:  die  Begründung 
einer  ansehnlichen  Bibliothek  ist  sein  Verdienst^.  Die  Leitung  der 
Schule  lag  in  der  Hand  des  trefflichen  Thangmar^.  Gleichzeitig 
blühte  die  Schule  in  Halberstadt  auf**,  etwas  später  die  in  Pader- 
born, Merseburg  und  Ordruff'.  Am  angesehensten  war  in  Sachsen 
lange  Zeit  die  Schule  in  Magdeburg^;    aus   ihr   sind  Bischöfe  wie 


^  Vgl.  die  Bemerkungen  des  Verf.  des  Libell.  de  Willigisi  consuet.  3 
Scr.  XV  S.  744.     Er  gehörte  selbst  zu  den  Zöglingen  der  Domschule. 

2  Reg.  Mog.  S.  141  f.  Nr.  170.  Der  Mönch  Druthmar  von  Lorsch  wid- 
mete ihm  einen  Sermo  über  den  h.  Nazarius,  Jaffe  Bibl.  III  S.  353  f. 

^  S.  s.  S.  326  Anm.  7  angef.  Urk.  Willigis'  Eingreifen  war  veranlaßt 
durch  einen  Streit  des  Kantors  Gozmar  und  des  Sekundarius  Alemar,  wobei 
der  erstere  einen  Todschlag  beging.  Die  organisatorischen  Bestimmungen 
scheinen  mir  von  Euler,  "Willigis  S.  83,  nicht  ganz  richtig  gefaßt.  Er  läßt 
Willigis  anordnen,  daß  der  Magister  aus  seinen  Einkünften  die  Kleidung 
der  Stiftsschüler  bestreite.  Aber  dann  müßte  es  heißen  de  praebenda  sua. 
Es  ist  vielmehr  an  die  Präbenden  der  Stiftsschüler  zu  denken.  Eine 
Parallele  bietet  Cod.  Trad.  Weihenst.  Nr.  13,  M.B.  IX  S.  485:  Eberhardus 
abbas  certa  quantitate  pecuniae  data  Ruodigero  puero  magistri  Alberti  cog- 
nato  praebendam  contulit.  Die  Stiftsschüler  erhielten  aus  ihren  Präbenden 
Nahrung  und  Kleidung;  für  die  übrigen  Bedürfnisse  hatten  die  Eltern,  im 
Notfall  der  Abt  zu  sorgen.  Neben  den  Stiftsschülern  gab  es  auch  Laien- 
schüler, wenn  der  Ausdruck  zulässig  ist:  scolares,  qui  non  sunt  canonici. 
Ihre  Aufnahme  in  die  Schule  war  an  die  Zustimmung  des  Magisters  ge- 
bunden. Die  Disziplinarbefugnisse  erhält  der  Magister  ausschließlich;  eine 
Ausnahme  wird  nur  zugunsten  des  Kantors  gemacht,  dum  cantum  hester- 
num  recitant.  Interessant  ist  besonders,  daß  der  Magister  die  Oberaufsicht 
über  das  Schulwesen  im  ganzen  Aschaffenburger  Archidiakonat  erhält:  es 
darf  niemand  sine  licentia  magistri  Schüler  unterrichten;  auch  die  Mönche 
nur  solche,  die  eorum  habitum  induant,  also  oblati.  Schließlich  wird  dem 
Magister  die  Möglichkeit  zugesichert,  zwei  bis  drei  Jahre,  wenn  nötig 
auch  länger,  ad  studium  das  Kloster  zu  verlassen,  ohne  seine  Präbende  zu 
verlieren.  *  Transl.  Epiph.  2  Scr.  IV  S.  249. 

5  Vit.  Bernw.  1  Scr.  IV  S.  758. 

6  Vit.  Meinwerci  3  Scr.  XI  S.  108,  vgl.  auch  Vit.  Deoder.  2  Scr.  IV 
S.  464.  '  Vit.  Meinw.  65  S.  124;  vit.  I  Godeh.  13  S.  177. 

^  Vgl.  Holstein  in  den  Magdeb.  GBl.  22  S.  289  ff. 


—     328     — 

Adaibert  von  Prag  und  Wigbert  von  Mersebm-g^  und  Lehrer  wie 
Thiadhehn,  der  Reorganisator  der  Domschule  in  Bremen",  hervor- 
gegangen, Sie  verdankte  ihren  Ruhm  der  Tüchtigkeit  Ohtrics,  der, 
obwohl  literarisch  nicht  tätig,  doch  als  der  hervorragendste  Grelehrte 
Sachsens,  wenn  nicht  Deutschlands  galt^:  er  scheint  das  dialektische 
Element  stark  betont  zu  haben*.  In  Freising  zeugt  die  eifrige 
Vermehrung  des  Bücherbesitzes  unter  den  Bischöfen  Abraham  und 
Gottschalk  von  dem  Aufblühen  des  Schulwesens;  unter  letzterem 
wirkte  der  Schulmeister  Antrieb'^.  Die  Regensburger  Schule  war 
unter  Bischof  Michael  heruntergekommen;  doch  sein  Nachfolger 
WoLfgang  tat  alles,  um  sie  in  Flor  zu  bringen*.  In  Tegemsee 
scheint  der  Aufschwung  der  Schule  der  Reform  des  Klosters  sofort 
gefolgt  zu  sein;  als  Lehrer  wirkte  der  durch  seine  Briefsammlung 
bekannte  Mönch  Froumund'.  Ein  Beispiel  davon,  wie  in  gänzlich 
herabgekommenen  Klöstern  das  geistige  Leben  wieder  Wurzel 
schlug,  bietet  das  alte  Kloster  Feuchtwangen  im  fränkischen  Teil 
der  Augsburger  Diözese.  Es  war  dem  Eingehen  nahe,  nur  ein 
paar  fast  altersschwache  Mönche  waren  übrig  geblieben,  als  von 
Tegemsee  aus  der  Mönch  Wigo  mit  einigen  Gefährten  dahin- 
geschickt  wurde,  um  das  Kloster  zu  erneuern.    Seine  Briefe  **  geben 


1  Canap.  vit.  Adalb.  3  S.  582;  Brun.  vit.  Adalb.  5  S.  597;  Thietm.  V,  36 
S.  155.  2  A.dam  II,  10  S.  48. 

»  Thietm.  III,  12  f.  S.  55  f.;  15  S.  56;  IV,  28  S.  80.  Richer,  Eist.  HI,  55  f. 
S.  137  S.  Worauf  sich  Holsteins  Annahme  S.  291  stützt,  Ohtric  sei  ver- 
mutlich in  Fulda  vorgebildet,  weiß  ich  nicht. 

*  Das  ist  aus  der  Bezeichnung  philosophus  zu  schließen,  und  wird 
bestätigt  durch  die  Disputation  mit  Gerbert.  Er  starb  981,  Thietm.  m,  15 
S.  57.  Über  seine  Nachfolger  als  Lehrer  in  Magdeburg  (Ekkihard  und  Geddo) 
s.  Thietm.  IV,  24  S.  78;  66  S.  100;  VII,  34  S.  188;  VIII,  35  S.  214;  über 
Meginfred  Arnold  de  s.  Emm.  praef.  S.  547. 

■  ^  Wattenbach,  GQ.  I  S.  454;  Schriftwesen  S.  371,  453;  Uhlirz,  Mtt.  d. 
Inst.  XV  S.  121  Anm.  verweist  auf  den  Freis.  Priester  Antricus  in  der  Urk. 
Meichelbeck  1, 1  S.  201.  «  Othl.  vit.  Wolfk.  18  S.  534. 

'  Unterschrift  eines  von  ihm  geschriebenen  Kodex  bei  Wattenbach, 
Schriftwesen  S.  371:  Coepi  hunc  libellum  sed  pueri  nostri  quos  docui  meo 
iuvamine  perscripserunt. 

»  Mign.  137  S.  1  ff.;  auch  bei  Steichele,  D.  Bist.  Augsburg  III  S.  341 ; 
hier  unter  Nr.  13  S.  348  ein  unbedeutender,  früher  nicht  gedruckter  Brief 
an  Abt  Eberhard  von  Tegemsee.  Der  letztere  ist  von  Seüer  neugedruckt 
in  d.  Z.  f.  d.  Phü.  XIV  S.  387.  Mit  guten  Gründen  bestreitet  Steichele, 
daß  ep.  7  S.  13  von  Wigo  stammt;  vgl.  Seiler  S.  386.  Die  Zeit  der  Briefe 
steht  dadurch  fest,  daß  ep.  1  an  die  i.  J.  999  gestorbene  Kaiserin  Adelheid, 
ep.  4,  6,  11  an  Liudolf  v.  Augsburg  (989—996),  ep.  5  an  Gozbert  (982—1001 


—     329     — 

das  anschaulichste  Bild  sowohl  der  Zerrüttung  des  Klosters,  als 
auch  der  Energie,  mit  der  man  vorwärts  strebte.  Es  fehlte  an 
allem:  die  Baulichkeiten  glichen  Ruinen,  in  der  Basilika  waren  die 
Fenster  unverwahrt,  die  Zugluft  löschte  die  Kerzen  am  Altar  aus, 
im  Innern  der  Kirche  nisteten  die  Schwalben,  Regen  und  Schnee 
machten  sie  unwirtlich.  Die  Mönche  hätten  sich  reich  gedünkt, 
wenn  sie  nur  Teppiche  gehabt  hätten,  um  die  Fenster  zu  ver- 
hängen ^.  Aber  wie  hätten  sie  dieselben  erwerben  sollen  ?  Die 
Einkunft«  des  Klosters  waren  entfremdet.  Man  wußte  oft  nicht, 
woher  Nahrung  und  Kleidung  nehmen^.  Natürhch  fehlte  es  auch 
an  Büchern:  Wigo  mußte,  was  er  bedurfte,  anderwärts  entleihen^. 
Aber  trotz  alledem  wurde  im  Kloster  unterrichtet*.  Man  braucht 
nur  Wigos  Briefe  zu  lesen,  um  zu  sehen,  daß  die  Freude  an  der 
gekünstelten  Zierlichkeit  des  Stils,  die  den  klassisch  gebildeten 
Mann  bewies,  in  der  Einöde  an  der  Sulzach  wieder  heimisch  ge- 
worden war.  In  dem  benachbarten  Eichstätt,  wo  die  Bischöfe 
Erchanbald  und  Starchand  die  Grundlage  zu  einer  Bibliothek  ge- 
legt hatten*,  waltete  in  denselben  Jahren  Bischof  Reginald,  an 
dessen  außergewöhnliche  Sprach-  und  Musikkenntnisse  man  sich 
noch  im  elften  Jahrhundert  erinnerte.  Von  den  Liedern  über 
Heilige,  die  er  verfaßte,  scheint  indes  keines  erhalten  zu  sein^. 

Die  sämtUchen  Männer,  die  wir  nannten,  Schriftsteller  wie 
Lehrer,  waren  Deutsche.  Es  fehlte  nicht  ganz  an  dem  Versuch, 
das  geistige  Leben  Deutschlands  durch  Heranziehung  fremder 
Elemente  zu  bereichern.  Kaum  durch  eine  zweite  Handlung  hat 
Otto  d.  Gr.  so  deutlich  bewiesen,  daß  er  das  Vorbild  Karls  vor 
Augen  hatte,    als   dadurch,    daß   er   ausländische   Gelehrte   bewog 


u.  Steicheles  Nr.  13  an  Eberhard  von  Tegernsee  (1002 — 1004)  gerichtet  sind. 
Über  einige  in  den  Briefen  erwähnte  Persönlichkeiten  handelt  mit  ge- 
wohnter Genauigkeit  Bessert  in  den  Württemb.  Viertel] ahrsheften  1881 
S.  67,  231,  287.  i  Ep.  4  S.  11.  ^  gp.  12  S.  15. 

3  Ep.  5  S.  11. 

^  Ib.:  Sigihardum  .  .,  quem  tempore  viredescentis  anni  dirigere  decre- 
vistis  causa  discendi,    si  vult  et  si  dignamini,  nunc  etiam  mitti  precamur. 

*  Anon.  Haser.  11  Scr.  VII  S.  257.  Von  dem  letzteren  hört  man  da- 
bei: Huius  psalteriis  non  sunt  inventa  similia,  tot  intimis  orationibus  et 
multiplicibus  vigiliis  decoratae.  Singulae  enim  feriao  singulas  habent  vigilias 
non  modo  lectionibus  sed  etiam  antiphonis  et  responsoriis  autenticis  ele- 
ganter variatas,  also  noch  selbständige  liturgische  Einrichtungen: 

6  Anon.  Haser.  12  S.  257.  Auct.  Garst,  z.  988  Scr.  IX  S.  567.  An 
Megingoz  erhielt  er  einen  sehr  unähnlichen  Nachfolger,  Anon.  Has.  15  ff. 
S.  258. 


—     330     — 

nach  Deutschland  überzusiedeln.  Aber  was  Karl  getan  hatte, 
ließ  sich  nicht  wiederholen.  Die  fremden.  Magister  erlangten  im 
zehnten  Jahrhundert  nicht  entfernt  eine  ähnliche  Bedeutung  wie 
die  Angelsachsen  und  Italiener,  die  Karl  in  das  fränkische  Reich 
berufen  hatte. 

Der  erste  derselben  war,  wie  es  scheint,  der  Lombarde  Stephan, 
der  in  Novara  geboren  und  in  Pavia  gebildet,  in  beiden  Städten 
gelehrt  hatte  ^.  Schon  auf  seinem  ersten  Zug  nach  Italien  be- 
stimmte ihn  Otto  über  die  Alpen  zu  gehen  ^.  Von  Poppo  I.  von 
Würzburg  freundlich  aufgenommen,  war  er  zwei  Jahrzehnte  in  der 
fränkischen  Bischofsstadt  tätigt.  Seinen  Bücherschatz  brachte  er 
mit  über  die  Alpen:  er  bestimmte  ihn  zum  Geschenk  für  das  Würz- 
burger Domstift.  Er  war,  so  viel  wir  sehen  können,  kein  Theolog, 
sondern  ein  Lehrer  der  freien  Künste.  In  Würzburg  hat  er  Mar- 
tianus  Capella  erklärt.  Sein  Ruhm  zog  Lernbegierige  aus  den  ver- 
schiedensten Teilen  Deutschlands-  in  seine  Umgebung.  Doch  brachte 
er  seinen  Schülern  genau  genommen  nichts  Neues.  Der  in  St.  Gallen 
gebildete  Wolfgang  w^ar  ihm  in  grammatischen  Kenntnissen  reich- 
lich gewachsen  *.  Vielleicht  war  es  die  Einsicht  hierein,  wodurch 
Stephan  bewogen  wurde,  Deutschland  wieder  zu  verlassen:  er  kehrte 
nach  Novara  zurück,  wo  er  noch  längere  Zeit  als  Lehrer  wirktet 
Die  Bedeutung  der  Würzburger  Schule  aber  wurde  durch  seinen 
Weggang  nicht  beeinträchtigt.  Wenn  man  ihren  Ruhm  nach  dem 
Selbstbewußtsein  ihrer  Glieder  beurteilen  darf,  so  hat  sie  längere 
Zeit  fortgeblüht  ^.  Ein  Zeitgenosse  Stephans  war  der  Diakon 
Gunzo,  der  wie  er  aus  Novara  stammte.  Er  mag  an  der  dortigen 
Domschule  Lehrer  gewesen  sein:  denn  er  beschäftigte  sich  mit 
lateinischer  Grammatik  und  Literatur'.  Auch  in  Dingen  des 
Kirchenrechts  galt  er  als  Autorität:  ein  Mann  wie  Atto  von  Vercelli, 
der  selbst  zu  den  gebildeten  Bischöfen  gehörte,  wandte  sich  an  ihn 


1  S.  die  bei  Wattenbach,  6Q.  I  S.  352  abgedruckten  Distichen. 

2  951—952.  Diese  Zeitbestimmung  folgt  daraus,  daß  Wolfgangs  Aufent- 
halt in  Würzburg  unter  die  Amtsführung  Poppos  I.  fällt,  der  961  starb. 

^  Nach  der  Datierung  der  angeführten  Inschrift  befand  sich  Stephan 
am  16.  Juli  970  noch  daselbst.  *  Vit.  Wolfk.  4£  S.  528. 

*  Die  Grabschrift  Stephans  ebenfalls  bei  Wattenbach  S.  353. 

®  Das  in  der  Sammlung  Froumunds  enthaltene  Gedicht  zum  Preis  der 
Würzburger  Schule  gegen  einen  Wormser,  Mign.  141  S.  1803  ff.,  gehört  der 
Zeit  nach  Stephans  Weggang  an.  Schepß  zeigt,  daß  es  nach  1018,  und 
wahrscheinlich  vor  1045  geschrieben  ist,  Z.  f.  d.  Phil.  XV  S.  423  ff. 

'  S.  die  bei  Martene,  Ampi,  collect.  I  S.  294  f.,  u.  Migne  136  S.  1283 
abgedruckte  Streitschrift. 


—     331     — 

um  Beantwortung  einer  kasuistischen  Frage.  Es  wurde  ihm  nicht 
schwer,  in  den  Briefen  der  Päpste  eine  autoritative  Entscheidung 
zu  findend  Er  war  überhaupt  ungemein  belesen:  die  lateinischen 
Schriftsteller  kannte  er  in  ähnlichem  Umfange  wie  Rather  ^;  selbst 
einen  griechischen  Vers  aus  Homer  zu  zitieren  war  er  imstande**, 
auch  war  er  nicht  ohne  Kenntnis  der  platonischen,  aristotehschen 
und  pythagoreischen  Philosophie'*.  Überdies  war  er  ein  unab- 
hängiger, mit  Glücksgütern  reichhch  gesegneter  Mann^  "Wenn 
man  erwägt,  wie  kostbar  Handschriften  waren ^,  so  erscheint  er, 
als  Besitzer  einer  Bibliothek  von  beinahe  hundert  Bänden',  als  un- 
gewöhnlich reich.  Lebhaftes  Selbstgefühl  ist  bei  dem  allen  nicht 
zu  verwundem,  und,  wie  es  zu  geschehen  pflegt,  es  steigerte  wohl 
noch  sein  Ansehen. 

Ihn  für  Deutschland  zu  gewinnen,  war  ein  Wunsch  Ottos  d.  Gr. 
Nicht  ohne  Schwierigkeit  gelang  ihm  die  Verwirklichung  seines 
Gedankens  ^.  Aber  Gunzo  war  kein  Alkuin.  Er  hat  in  Deutsch- 
land nichts  geleistet.  Man  kann  sich  nicht  darüber  wundern,  wenn 
man  das  einzige  Schriftchen  von  ihm,  d^s  auf  uns  gekommen  ist, 
liest.  Es  ist  eine  Gelegenheitsschrift.  Bei  einem  Aufenthalt  in 
St.  Gallen  war  dem  Italiener  ein  grammatischer  Fehler  begegnet; 
Ekkehard  hatte  der  Versuchung  nicht  widerstehen  können,  einen 
Witz  darüber  zu  machen.  Das  konnte  Gunzo  nicht  verwinden  und 
er  rächte  sich  für  einen  Scherz  durch  ein  mit  grammatischer  und 
sonstiger  Gelehrsamkeit  überladenes  Buch.  Gunzo  war  schwerlich 
ein  so  pedantischer  Narr,  wie  es  nach  dieser  Schrift  scheint.    Man 


1  Der  Brief  Gunzos  steht  unter  den  Briefen  Attos  Mign.  134  S.  Ulf. 

^  In  dem  Briefe  an  die  Mönche  von  Reichenau  werden  Sallust,  Virgil, 
Horaz,  Persius,  Lucan,  Terenz,  Juvenal,  Statius,  Boethius,  die  Grammatiker 
Priscian,  Donatus,  Servius,  Fulgentius,  endlich  Hieronymue  und  Gregor 
zitiert.  Dies  alles  auf  9  Seiten,  S.  1283 — 1802.  Damit  war  aber  seine 
Bücherkenntnis  keineswegs  erschöpft,  wie  die  Angaben  über  seine  Biblio- 
thek beweisen,  S.  1293. 

"  S.  1287  B.  Freilich  hat  Gunzo  den  Vers  nicht  bei  Homer  gelesen, 
sondern  bei  Servias;    er  verstand  nicht  Griechisch,  s.  Ebert  S.  371  Anm,  1. 

*  S.  1288,  1292  f.;  vgl.  Prantl,  Gesch.  d.  Logik  im  AL.  II  S.  50  f.,  der 
hervorhebt,  daß  er  sich  des  Gegensatzes  zwischen  Piatonismus  u.  Aristote- 
lismus  bezüglich  der  Geltung  der  Universalien  bewußt  war. 

^  S.  1285:  Non  alicui  ita  subiciebar  neque  tarn  humilis  fortunae  habe- 
bar, ut  cogi  possim,  nämlich  Italien  zu  verlassen. 

ö  Der  Preis  für  ein  in  Mailand  abgeschriebenes  Sakramentar  und 
Antiphonar  betrug  um  d.  J.  1024  nicht  weniger  als  45  solidi,  s.  Ried,  Cd. 
Ratisb.  S.  145  Nr.  149  ep.  5. 

7  S.  1293.  8  über  die  Zeit  s.  B,0.  369a. 


—     332     — 

weiß  ja:  je  großartiger  jemand  auftritt,  eine  um  so  komischere  Figur 
spielt  er,  wenn  ihm  ein  kleiner  Fehler  begegnet.  Aber  daß  er  in 
Deutschland  nichts  ausrichtete,  ist  nach  dieser  Schrift  doch  sehr 
begreiflich.  Es  fehlte  dem  gelehrten  Italiener  die  Frische,  die  den 
Deutschen  dieser  Zeit  nicht  abging.  Und  es  fehlte  ihm  noch  mehr 
die  sittKche  Größe,  ohne  die  ein  Fremder  am  wenigsten  sich 
Achtung  und  Vertrauen  erwerben  kann.  Und  doch  findet  man  bei 
ihm  ein  Element,  das  alsbald  für  die  Theologie  sehr  wichtig  werden 
sollte:  Gunzo  ist  ausgesprochener  Dialektiker.  Die  Frage  nach  der 
Reahtät  der  Universalien  hat  er  bereits  ganz  klar  ausgesprochen  ^. 
Zunächst  fiel,  wie  es  scheint,  diese  Anregung  in  Deutschland  auf 
unfi-uchtbaren  Boden. 

Was  unter  Otto  I.  begonnen  hatte,  setzte  sich  unter  seinem 
Sohne  fort.  Jener  Calabrese  Johannes,  den  einst  Otto  d.  Gr.  mit 
Bischof  Bemward  nach  Konstantinopel  gesandt  hatte,  um  die  Ver- 
lobung seines  Sohnes  mit  einer  griechischen  Prinzessin  herbei- 
zuführen, stand  bei  Otto  II.  im  höchsten  Ansehen.  Er  scheint  ihn 
jahrelang  am  Hofe  gehalten  zu  haben  ^  Aber  wenn  schon  Stephan 
und  Gunzo  in  Deutschland  wenig  fireundlich  empfangen  wurden, 
so  machte  sich  Johann  geradezu  verhaßt^.  Nur  einem  Fremden 
hat  man  in  Deutschland  bereitwillig  zugestanden,  daß  er  seine  Zeit- 
genossen überrage:  Gerbert  von  Aurillac.  Wenn  der  Ruhm  des 
Rheimser  Scholastikus  von  dem  ehrgeizigen  Ohtric  wie  eine  Ver- 
kleinerung des  eigenen  Ansehens  empfunden  wurde*,  so  war  doch 
diese  Stimmung  nicht  allgemein.  Als  Otto  III.  den  fi'anzösischen 
Gelehrten  an  seinen  Hof  zog,  waren  Geistliche  und  Laien  einig  in 
der  Bewunderung  seines  Geistes  und  seiner  Gelehrsamkeit^.  Aber 
die  Bewunderung,  die  ein  Mann  findet,  ist  nicht  immer  ein  richtiger 
Maßstab,  um  die  Wirkung  zu  schätzen,  die  von  ihm  ausgeht. 
Fragt  man,  welchen  Einfluß  Gerbert  auf  die  geistige  Entwickelung 
Deutschlands  oder  der  Welt  ausgeübt  hat,  so  ist  es  schwer  eine 
Antwort  zu  finden.  Kein  Wunder.  Denn  nur  der  Mann  ist  eine 
Kraft  in  der  Entwickelung  der  Welt,  der  in  irgendeiner  Hinsicht 
mehr  ist  als  seine  Zeitgenossen.     Gerbert  war  das  nicht.     Mochte 


^  S.  1294  C.  Schon  unter  Gleichsetzung  der  Kategorien  und  Ideen: 
Quod  ostenditur  ex  eo  quod  (Minerva)  Aristoteli  genus,  8pecie|n,  differentiam, 
proprium  et  accidena  subsistere  denegavit,  quae  Piatoni  subsistentia  per- 
euasit.    Aristoteli  an  Piatoni  magis  credendum  putatis? 

2  Ann.  Quedl.  z.  997  S.  74. 

^  Ergibt  sich  aus  der  mißgünstigen  Charakteristik  der  Quedl.  JB. 

*  Rieh.  Histor.  IE,  55  ff.  S.  137  ff. 

5  De  ration.  et  rat.  uti  Praef.  S.  297  f. 


—     333     — 

das  Wissen  und  Können,  das  seinem  Zeitalter  eignete,  in  voll- 
kommenstem Maße  bei  ihm  vorhanden  sein,  mehr  war  nicht  vor- 
handen: es  fehlte  ihm  jede  Ahnung  davon,  daß  dies  Wissen  Stück- 
werk und  daß  die  Methode,  die  er  handhabte.  Trug  sei.  Was 
konnte  er  den  Deutschen  anderes  bieten,  als  ihnen  Männer  wie 
Stephan  und  Gunzo  ebenfalls  geboten  hatten,  und  als  sie  selbst 
besaßen?  Das  ist  der  Grund,  weshalb  seine  Wirksamkeit  vorüber- 
ging ohne  eine  Spur  zu  hinterlassen:  der  berühmteste  Gelehrte  des 
Jahrhunderts  war  doch  nur  Lehrer  der  sieben  freien  Künste^. 

Die  Tätigkeit  der  Fremden  war,  wie  wir  sehen,  im  zehnten 
Jahrhundert  kein  Moment  im  geistigen  Leben  Deutschlands.  Man 
kann  kaum  zweifeln,  was  sich  in  diesem  Ablehnen  fremder  Führer 
ausspricht:  das  Selbstgefühl  der  wiedererwachenden  Kraft.  Man 
fühlte  sich  allen  Fremden  gewachsen:  in  dem  Spott  Ekkehards 
über  Gunzo,  in  Wolfgangs  raschem  Eintreten,  als  die  Wissenschaft 
Stephans  versagte  ^  in  Ohtrics  Eifersucht  auf  Gerbert  und  in  der 
allgemeinen  Abneigung  gegen  Johann,  überall  spricht  sich  das 
gleiche  Gefühl  aus.  Es  war  nicht  ganz  imberechtigt.  Denn  welche 
Nation  hat  in  dieser  Zeit  Werke  hervorgebracht,  die  sich  den 
Schöpfungen  Hrotsuiths  und  den  Erzählungen  Widukinds  an  die 
Seite  stellen  lassen?  Nicht  nur  auf  dem  pohtischen  Gebiete  war 
Deutschland  augenblickhch  den  übrigen  Nationen  überlegen. 

Es  sind  vereinzelte  Erscheinungen,  die  wir  an  unseren  BUcken 
vorübergehen  heßen,  Bruchstücke  aus  dem  geistigen  Leben  eines 
Zeitalters,  das  fast  verlernt  hatte  zu  schreiben.  Wer  möchte  von 
ihm  Bedeutendes  erwarten?  In  der  Tat  ist  auch  das  Hervor- 
ragenste,  Werke  wie  die  ebengenannten,  bedeutend  nur,  wenn  man 
es  vergleicht  mit  seiner  nächsten  Umgebung.  Aber  diese  unvoll- 
kommenen Werke  vergegenwärtigen  die  Tatsache,  daß  die  Periode 
der  Hterarischen  Unproduktivität  zu  Ende  war:  sie  weisen  vorwärts. 
Und  erwägt  man  nun,  daß  die  neue  Tätigkeit  ohne  viel  Anregung 
von  außen  als  das  Ergebnis  der  langsam  aber  stetig  steigenden 
Kulturkraft  des  deutschen  Volkes  entstand,  so  wird  das  Urteil  ein 
Recht  haben,  daß  die  Literatur  der  ottonischen  Epoche  hof&iungs- 
voll  war:  die  Niederung  war  überwunden,  die  Wege  führten  wieder 
empor. 

Wir  haben,  um  den  Gehalt  des  geistigen  Lebens  der  Kirche 
der  Ottonenzeit  zu  erkennen,  die  literarischen  Denkmäler  betrachtet. 
Aber  im  Mittelalter  äußert  sich  das  Kulturleben  in  mancher  Hin- 
sicht kräftiger  und  originaler  auf  dem  Gebiete  der  Kunst  als  auf 


1  Vgl.  das  treffende  Urteil  von  Schulteß  S.  51. 

2  Vit.  Wolfk.  5  S.  528. 


—     334     — 

dem  der  Literatur.  Wenden  wir  unsere  Blicke  dorthin,  so  bemerken 
wir  leicht,  daß  die  Bewegung  auf'  beiden  Gebieten  parallel  verläuft: 
Zusammenhang  mit  der  Karolingerzeit  und  Ansätze  zum  Fortschritt 
über  sie  hinaus,  das  ist  hier  wie  dort  das  Thema.  Die  karolingische 
Kunst  arbeitete  im  wesentlichen  mit  den  technischen  Überlieferungen 
und  den  Kunstformen  der  altchristlichen  Epoche.  Es  fehlte  nicht 
an  neuen  und  fruchtbaren  Ideen,  die  im. Verlauf  die  größte  Be- 
deutung gewannen;  aber  sie  zerstörten  das  Alte  nicht;  sie  fügten 
sich  ihm  ein.  Werke  von  dauerndem  Ruhm  wurden  auf  diese 
Weise  geschaffen.  Als  seit  der  Mitte  des  zehnten  Jahrhunderts 
sich  neue  Schaffensfreudigkeit  zu  regen  begann,  dachte  man  nicht 
entfernt  daran  die  alten  Grundlagen  zu  verlassen:  wie  die  ottonische 
Literatur,  so  sind  auch  die  ottonische  Baukunst  und  Malerei  Töchter 
der  fränkischen  Kultur.  Wie  dort  war  das  technische  Vermögen 
geringer  geworden:  die  ottonische  Epoche  hat  kein  Werk  geschaffen, 
das  dem  Aachener  Münster  ebenbürtig  wäre.  Aber  deutlicher  als 
man  in  der  Literatur  die  ersten  Spuren  der  später  herrschenden 
Richtung  wahrnimmt,  bemerkt  man  in  der  Kunst  die  Anzeichen 
einer  neuen  selbständigen  Entwickelung:  wir  belauschen  die  An- 
fänge des  romanischen  Stils. 

Diese  Entwickelung  liegt  am  klarsten  in  der  Architektur  zu- 
tage ^  Wie  man  seit  unvordenklichen  Zeiten  gewohnt  war,  baute 
man  Basiliken:  ^man  gab  ihnen  die  Kreuzform,  wie  es  in  der 
fränkischen  Zeit  geschehen  war;  man  errichtete  Türme  und  wölbte 
Krypten,  wie  man  es  in  der  Karolingerzeit  getan  hatte.  In  dem 
allen  lehnte  man  sich  an  das  Überkommene  an.  Aber  indem  man 
das  Alte  aufnahm  und  fortführte,  wußte  man  den  neuen  Bauten 
einen  so  eigenartigen  und  einheitlichen  Charakter  zu  verleihen,  daß 
sie  als  Werke  eines  neuen  Stils  neben  die  in  Rom,  wie  neben  die 
in  Byzanz  heimische  Kunstübung  treten  konnten.  Am  schärfsten  ist 
der  Typus  des  neuen  Stils  in  den  sächsischen  Bauten  ausgeprägt. 
Wie  weit  verschieden  ist  die  Klosterkirche  zu  Gemrode  von  den 


^  Vgl.  Dehio  u.  v.  Bezold,  Die  kircliliche  Baukunst  des  Abendlandes 
S.  145  S.  Dohme,  Gesch.  d.  deutschen  Baukunst  S.  19  ff.  Springer  in  der 
Westdeutschen  Zeitschrift  1884  S.  201  ff.  Dazu  J.  Strzygowski,  Kleinasien 
S .  206  ff.  Seine  Hauptsätze  sind,  daß  die  kirchliche  Kunst  des  Abendlands 
nicht  auf  römischer  Wurzel  erwachsen  ist,  sondern  daß  schon  in  der  alt- 
kirchlichen Zeit  direkte  Beziehungen  des  AL.  zum  christlichen  Orient  vor- 
lagen und  daß  aus  ihnen  sich  die  Eigenart  des  fränkisch-karolingischen 
Kirchenbaus,  damit  der  Ursprung  des  romanischen  Stils,  erklärt.  Das  alles 
scheint  mir  sehr  begründet.  Es  entspricht  dem,  was  man  auch  sonst  über 
die  direkten.  Beziehungen  Galliens  zum  Morgenlande  weiß. 


—     335     — 

italienischen  Basiliken!  Statt  der  von  den  reichen  Säulenreihen 
umschlossenen  Halle,  zu  der  die  schmalen  Seitenschiffe  mehr  den 
Zugang  bilden,  als  daß  sie  ihr  ebenbürtig  wären,  erbhckt  man  hier 
einen  dreischiffigen  Raum;  zwar  überwiegt  das  Mittelschiff,  aber  die 
Seitenschiffe  sind  zu  breit,  als  daß  sie  als  Korridore  betrachtet 
werden  könnten:  zusammen  mit  ihm  bilden  sie  den  Yersammlungs- 
platz  für  die  Gemeinde.  Das  für  die  Priesterschaft  bestimmte  Quer- 
haus legt  sich  nicht  wie  früher  vor  die  Gemeindehalle,  indem  es  die- 
selbe abschneidet,  sondern  der  Querbau  ist  in  den  Gemeinderaum 
eingezogen,  und  für  die  Priesterschaft  ist  dadurch  genügend  Platz 
gewonnen,  daß  das  Mittelschiff  darüber  hinaus  verlängert  ist.  In 
dieser  Raumanordnung  liegt  das  Wesentliche  der  romanischen 
Basilika:  sie  bildet  ein  geschlossenes  und  zugleich  wohl  geghedertes 
Bauwerk.  Dieselbe  Lust  an  symmetrischer  Gruppierung,  die  sich 
in  der  Sondermig  und  Verbindung  der  Bäume  beweist,  zeigt  sich 
in  der  Einzelausführung.  Man  sieht  in  Gernrode  nicht  die  stolze 
Reihe  der  gleichgestalteten  Säulen,  sondern  die  Oberwände  sind 
dm'ch  je  drei  Pfeiler  und  zwei  Säulen  getragen:  das  Motiv  des 
Stützenwechsels  ist  zum  ersten  Mal  verwandt.  Auf  den  Emporen 
sind  Säulen  in  größerer  Zahl  nebeneinander  gestellt;  aber  sie  sind 
gruppiert:  zwischen  je  zwei  Pfeilern  stehen  fünf  Säulen,  aber  so, 
daß  jedesmal  zwei  Arkaden  durch  einen  größeren  Bogen  überspannt 
sind. 

Die  Kirche  zu  Gernrode  ist  der  einzige  sächsische  Bau  der 
Ottonenzeit,  der  in  fast  unveränderter  Gestalt  auf  die  Gegenwart 
gekommen  ist.  "Weder  die  Dome  zu  Magdeburg,  Halberstadt  und 
Merseburg  •'^,  noch  die  Stiftskirchen  zu  Quedlinburg,  Walbeck,  Nord- 
hausen ^,  oder  wie  sie  sonst  heißen  mögen,  sind  in  ihrer  ursprüng- 
lichen Form  erhalten.  Doch  berechtigen  die  wenigen  Reste,  die 
in  der  Krypta  von  St.  Wipert  und  in  St.  Servatius  zu  Quedlinburg 
noch  zu  sehen    sind^    zu    der  Annahme,    daß    alle    diese   Bauten 


1  Über  den  Bau  des  Merseburger  Doms  Thietm.  I,  18  S.  12;  schon 
dieser  Bau  Heinrichs  I.  war  ein  Steinbau ;  über  den  Bau  des  Magdeb.  Doms 
Thietm.  11,11  S.  24  u.  17  S.  28;  über  die  Weihe  des  Halberst.  i.  J.  992 
Ann.  Quedl.  z.  d.  J.  S.  69. 

^  Am  bedeutendsten  war  wohl  der  von  der  Äbtissin  Mahthild  unter- 
nommene Neubau  von  St.  Servatius  in  Quedlinburg;  er  ist  am  10.  März  997 
geweiht;  am  7.  Mai  des  gleichen  Jahres  wurde  die  ebenfalls  von  Mahthild 
erbaute  Kirche  in  Walbeck  geweiht,  Ann.  Quedl.  z.  d.  J.  S.  74. 

^  Der  Bau  von  St.  Wipert  ist  wahrscheinlich  etwas  älter  als  der  Neu- 
bau von  S.  Servatius.  Jenes  Kloster  war  eine  Stiftung  der  Königin  Mathilde, 
Vit.  I  Mahth.  11  S.  579. 


—     336     — 

denselben  architektonischen  Charakter  trugen.  Für  seine  Durch- 
bildung war  es  ein  offenbarer  Gewinn,  daß  viel  gebaut  wurde:  jeder 
Neubau  übte  Auge  und  Hand. 

Hinter  der  Bautätigkeit  Sachsens  stand  die  des  Südens  und 
Westens  kaum  zurück.  Nirgends  hatten  die  Bauleute  zu  feiern. 
In  Baiem  führte  die  Gründung  neuer  Klöster  und  die  Wieder- 
besetzung  der  Ostmark  zu  neuen  Bauten^.  In  Schwaben  begnügte 
sich  Ulrich  von  Augsburg  nicht  damit,  die  Pfarrkirchen  seiner  Diözese 
bedeutend  zu  vermehren^;  daß  er  einen  Neubau  des  Domes  unter- 
nahm, zeigt,  daß  künstlerisches  Interesse  ihm  nicht  fremd  war*. 
Mit  ihm  wetteiferte  Konrad  von  Konstanz,  der  in  seiner  Metropole 
drei  neue  Basiliken  errichtete*  In  derselben  Zeit  wurden  St.  Verena 
in  Zurzach^,  die  Marienkirche  zu  Einsiedeln*  und  die  Johannis- 
kirche  zu  ßeichenau  gebaut;  die  letztere  hat  noch  Hermann  der 
Lahme  als  ein  schönes  Kunstwerk  gerühmt '.  Etwas  später  begannen 
Witigowos  Bauten  in  Reichenau^,  und  die  Errichtung  der  Stifts- 
kirche zu  Petershausen ".  In  Franken  sind  Mainz  und  Fulda  zu 
nennen.  Hier  baute  Hadamar  die  im  Jahre  937  durch  eine  Feuers- 
brunst vernichtete  Abteikirche  mit  großer  Pracht  von  neuem  ^®;  dort 
begann  Willigis  den  Neubau  des  Domes,  dessen  Vollendung  sich 
jedoch  viele  Jahre  hinzog  ^^.  In  der  Kölner  Diözese  war  Bruns 
Episkopat  epochemachend^^.  Sein  bedeutendstes  Bauwerk  war  der 
Neubau  von  St.  Pantaleon  ^^  Im  Lüttichischen  bemerkte  man,  daß 
der  Aufschwung  mit  Bischof  Notker  begann:  schon  Folcwin  urteilte, 
keiner  seiner  Vorgänger  habe  mehr  geleistet  als  er  ^*;  der  wichtigste 
Bau  war  St.  Johannis  in  Lüttich,  für  den  das  Aachener  Münster 


^  Über  die  Klostergründungen  im  nächsten  Kapitel.  Heinrich  IL 
schenkte  1014  dem  B.  Passau  Grundbesitz  zur  Errichtung  von  Kirchen, 
Dipl.  III  S.  397  Nr.  317.  ^  yita  Oudalr.  7,  S.  395. 

'  Ib.  1  S.  387;  vgl.  oben  S.  47  f.  *  Vita  Chuonr.  6  S.  432. 

s  Mirac.  Veren.  7  S.  458.     Der  ältere  Bau  war  eingestürzt. 

*  Die  Kirche  wurde  948  geweiht  und  987  erweitert,  Ann.  Eins.  z. 
d.  J.  Scr.  III  S.  142  u.  145.  \  Chron.  z.  958  S.  115. 

8  Gesta  Witig.  v.  215  tf.  S.  626  ff.;  vgl.  Neuwirth,  Wiener  SB.  106  S.  65  ff. 

9  Grundlegung  983,  Weihe  992,  Gas.  mon.  Petrish.  16  u.  24  Scr.  XX 
S.  631  u.  683. 

10  Einweihung  948,  Flod.  ann.  S.  398;  vgl.  Widuk.  11,38  S.  55. 

11  Die  Kirche  wurde  1009  geweiht,  brannte  aber  am  Tag  der  Weihe 
wieder  ab,^  Ann.  Hild.  z.  d.  J.  S.  30.  12  yj^a  Brun.  33  S.  32. 

1*  Die  Kirche,  nach  954  begonnen,  vit.  Brun.  27,  wurde  erst  nach  des 
EB.'s  Tod  vollendet  und  980  geweiht,  ehr.  reg.  Col.  S.  31. 
1*  Gest.  abb.  Lobb.  29  S.  70. 


—     337     — 

das  Vorbild  bot.  Nirgends  aber  wurde  eifriger  gebaut  als  in  den 
lothringischen  Bistümern:  Dietrich  I.  von  Metz  erneuerte  den 
Stephansdom,  die  Stiftskirchen  zu  St.  Vincentius  und  EpinaP. 
Sein  Nachfolger  Adalbero  ü.  stand  an  Baulust  nicht  hinter  ihm 
zurück:  St.  Symphorian  und  andere  Klöster  and  von  ihm  errichtet ^ 
In  dem  benachbarten  Toul  unternahm  Bischof  Gerhard  den  Neu- 
bau des  Doms;  auch  St.  Gengulf  ist  sein  TVerk^ 

So  baute  man  an  allen  Ecken  und  Eiiden.  Doch  ist  von 
allen  diesen  Werken  fast  nichts  auf  unsere  Zeit  gekommen.  Auch 
wissen  wir  nur  einige  Meisternamen.  Denn  wählend  die  Über- 
lieferung die  Namen  der  Bauherrn  fast  überall  aufbewahrt  hat, 
verschweigt  sie  fast  ausnahmslos  die  Namen  der  Baumeister.  Nur 
von  der  Vincenzkirche  in  Metz  wird  berichtet,  daß  Abt  Odilbert 
von  Gorze  sie  erbaute;  Sigibert  bezeichnet  ihn  als  einen  in  gött- 
licher und  menschlicher  Wissenschaft  hochberühmten  Mann*. 
Andere  lothringische  Bauten  waren  Werke  des  Abts  Ansteus  von 
St.  Arnulf.  Er  besaß  ungewöhnliche  Kenntnis  der  Architektur; 
was  er  entworfen  hatte,  wagte  nicht  leicht  jemand  zu  tadeln  ^ 
Wie  in  der  Literatur,  so  waren  also  auch  in  der  Kunst  die  Mönche 
die  Träger  der  Kultur.  In  bezug  auf  die  Ausführung  »der  Bauten 
liegt  die  Vermutung  nahe,  daß  sich  die  süd-  und  westdeutschen 
Meister  enger  an  die  karolingischen  Formen  anschlössen  als  die 
sächsischen.  Auch  ist  die  Einwirkung  fremder  Vorbilder  leicht 
nachzuweisen:  man  ahmte  wohl  geradezu  eine  römische  Basilika 
nach**.  Aber  das  hinderte  nicht,  daß  die  Entwickelung  der  archi- 
tektonischen Formen  die  gleiche  Richtung  einhielt  wie  in  Sachsen. 
In  der  Zeit  Heinrichs  II.  herrschte  überall  in  Deutschland  der 
romanische  Baustil;  nirgends  aber  ist  er  von  außen  importiert:  er 
war  das  Resultat  einer  über  ganz  Deutschland  verbreiteten  stetigen 
und  gleichartigen  Entwickelung. 

In  der  Malerei  ist  es  nicht  anders'.  Auch  hier  bleibt  der 
in  der  Karolingerzeit  angeeignete  altchristliche  Formenschatz  Eigen- 
tum der  Kunst;  er  ist  das  Gut,  mit  dem  das  zehnte  Jahrhundert 


1  Tita  Deoder.  5  S.  466;  12  S.  S.  469  f. 

2  Vita  Adalb.  10  ff.  S.  661  ff.  ^  Vita  Gerardi  5  S.  494. 

*  Vita  Deoder.  14  S.  470.  "  Vita  Jo.  Gorz.  66  S.  355. 

*  Die  Kirche  von  Petershausen  war  eine  Nachbildung  der  Peterskirche 
in  Rom,  vita  Gebeh.  13  Scr.  X  S.  587. 

'  Springer  a.  a.  0.  S.  211  ff.  Ders.  in  den  Abh.  der  sächs^.  G.  d.  W. 
Bd.  Vin  S.  189  ff.,  ßd.  IX  S.  665  ff.,  Bd.  XI  S.  339  ff.  Lamprecht,  Initial- 
ornamentik 1882.  Janitschek,  Gesch.  d.  d.  Malerei  S.  52  ff.  Vöge,  Eine 
deutsche  Malerschule  1891. 

Hauck,  Kirohengeschichte.   HI.  22 


—     338    — 

wuchert.    Eremde  Einwirkungen  konnten  Haneben  nicht  aufkomnten. 
Es  ist  ja  keine  Frage,  df  iß  fremde  Meister  und  fremde  Werke  in 
Deutschland  bekannt  und  i  merkannt  waren.     Man  braucht  dabei  nicht 
an  den  problematischen  F  Einfluß  der  Kaiserin  Theophano  zu  dei&en; 
denn  man  kennt  einzelne  i  sichere  Beispiele.    Der  griechische  Maler, 
der  die  bairische  Herzog  ,stochter  Hadwig  malen  sollte  und  dem  die 
eigenwilHge  Prinzessin  s  jeLne  Aufgabe  nicht  gerade  erleichterte  ^  ist 
schwerlich  ein  Geschöpf  £  der  St.  Galler  Phantasie.     Gewiß  ist,  daß 
Otto  in.    einen   italier  lischen   Maier   Johannes   nach    Deutschland 
berief,  um  die  kahlem  /Wände  des  Aachener  Münsters  mit  Bildern 
zu  schmücken.     Der   :•  fremde  Meister   löste  seine  Aufgabe  zur  Be- 
wunderung der  Deutschen;  noch  im  elften  Jahrhundert  galten  seine 
Gemälde,  obgleich  äe  \'on  der  Zeit  gehtten  hatten,  als  die  schönsten 
Kunstwerke    des    Mvmsters.     Er    hatte    im    Norden    seine    sonnige 
Heimai  nicht  verges,se;n:  wie  ein  Seufzer  des  Heimwehs  khngt  die 
Inschrift  auf  eine»,  der  Aachener  Bilder:    A  patriae    nidorapuit 
me  terdus  Otto.     ;A.ber  als  der  Kaiser  seine  Kunst  durch*  die  Ver- 
leihaiig  eines  italienischen  Bistums  lohnte,    fand    er  den  Rückweg 
nach  dem  Süden  verschlossen:    er  konnte   sein   Bistum   nicht   an» 
tr^en,    da  er   sic'ii  weigerte,    sich  zu  vermählen,   wie  es  in  Italien 
bereit«  Sitte  zu  werden  anfing.     Er  kehrte  also  nach  Deutschland 
zurück:   in  St.  Jacob  in  Lüttich,   wo  er  die  Bilder  an  den  Chor- 
»jhranken  ausführte,  hat  man  dem  frommen  und  gebildeten  Bischof 
und  dem  kunstreichen  Maler  die  freundhchste  Erinnerung  bewahrt^. 
"Häufiger    als    fremde   Maler    kamen    sicher    fremde    Werke    nach 
Deutschland,  sowohl  aus  Italien  als  aus  dem  Ostreich,     Das  war 
schon  längst  geschehen.    Die  Vermehrung  der  Beziehungen  zu  dem 
Süden    mußte    das  Wandern    der   Bilder    erleichtern.     Gleichwohl 
vermochte  die  fremde  Kunst  keinen  beherrschenden  Einfluß  auf  die 
deutsehen  Maler  zu  gewinnen:   für  die  Malerei  des  zehnten  Jahr- 
hunderts blieben  die  karolingischen  Werke  das  sichere  Fundament, 
auf  dem  man  weiter  baute. 

Die  literarischen  Quellen  bezeugen,  daß  nach  wie  vor  die 
Wandmalerei  in  hoher  Blüte  stand.  Aber  was  in  Kfrchen  und 
Klöstern  geschaffen  wurde,  ist  fast  alles  längst  zugrunde  gegangen; 
nur  ein  einziger  von  den  Bilderzyklen  dieser  Zeit  ist  in  St.  Georg 
zu  Oberzell  auf  der  Reichenau  erhalten^.     Die  kleine  Kirche  ge- 


1  Ekkeh.  90  S.  322  ff. 

2  Vita  Balder.  13  f.  Scr.  IV  S.  729;  Chron.  s.  Laur.  13  Scr.  Vül  S.  267. 
'  F.  X.  Kraus,  D.  Wandgemälde  der  St  Georgskirche  zu  Oberzell  auf 

der  Reichenau.     1884.     Gegen  seine  Beurteilung  Schmarsow  im  Repert.  f. 


—     339     - 

liört  ihrer  Anlage  nach  dem  letzten  Jahrzehnt  des  neunten  Jahr- 
hunderts an^  wahrscheinlich  unter  Witigowo  wurde  sie  erweitert 
und  zugleich  mit  ihrem  malerischen  Schmuck  ausgestattet^.  Man 
ist  an  Ravenna  erinnert,  wenn  man  zwischen  den  Fenstern  mächtige 
Heihgengestalten,  an  den  Zwickeln  der  Arkaden  eine  Reihe  von 
Medaillonbildnissen  erblickt.  Auch  die  zwischen  den  Bögen  und 
der  Fensterreihe  dargestellten  Szenen  lassen  den  Gedanken  an  alt- 
kirchhche  Vorbilder  nicht  entschwinden:  die  Gegenstände  sind  die 
gleichen,  wie  man  sie  von  dorther  kennt:  Wundertaten  Christi,  die 
ihn  als  den  Helfer  verherrlichen.  In  derselben  Weise  werden  die 
Vorgänge  dargestellt:  der  Maler  vermag  die  Szene  nicht  räumlich 
zu  vertiefen,  er  reiht  seine  Figuren  auf  der  Fläche  des  Vorder- 
grunds aneinander;  aber  er  ist  imstande,  klar  und  verständlich  zu 
komponieren  und  lebhaft  und  eindrucksvoll  zu  schildern.  Die  Auf- 
fassung des  Einzelnen  ist  identisch:  wie  auf  den  Werken  der  Früh- 
zeit erblickt  man  den  jugendlich  unbärtigen  Christus;  antike  Ge- 
wandung umhüllt  die  Personen;  antike  Bauten  füllen  den  Hinter- 
grund. Es  ist  klar,  daß  zwischen  den  Bildern  von  Oberzell  und 
der  frühchristlichen  Kunst  keine  Lücke  klafft:  die  Entwickelung 
von  dieser  durch  die  karoKngische  Kunst  zu  jenen  ist  stetig  und 
ununterbrochen.  Gleichwohl  empfindet  man  9,uch  hier  das  erste 
Regen  eines  neuen  Geistes:  der  Maler  will  lebende,  handelnde, 
stark  empfindende  Personen  schildern:  er  scheut  sich  nicht  zu  über- 
treiben, um  diese  Absicht  zu  erreichen.  Und  es  gelingt  ihm:  noch 
heutiges  Tages  macht  sein  Werk  Eindruck". 

Die  Gemälde  in  St.  Georg  sind  nicht  nur  deshalb  von  so 
großem  Werte,  weil  sie  als  Wandbilder  allein  stehen,  sondern  be- 
sonders weil  ihr  Verhältnis  zu  den  Miniaturen  des  Egbertkodex 
beweist,  daß  die  klösterlichen  Maler  die  Kirchenwände  nach  den- 


Kunstwissensch.  XXVII  S.  261  ff.  Er  sieht  in  den  Reichenauer  Bildern 
Wiederholungen  aus  einem  älteren  Bilderkreis.  Die  Annahme  ist  nicht  un- 
wahrscheinlich, jedenfalls  viel  wahrscheinlicher  als  die  von  Kraus,  daß  man 
auf  der  Reichen  au  Werke  von  Monte  Cassino  wiederholte. 

1  Kraus,  D.  Kunstdenkm.  des  Großh.  Baden  I  S.  364  ff. 

2  Daß  die  Darstellung  des  jüngsten  Gerichts  und  der  Kreuzigung  an 
der  Westapsis  gleichzeitig  mit  den  Wunderbildern  ist,  scheint  mir  nicht 
■wahrscheinlich.  Die  Heftigkeit  der  Bewegungen  ist  dort  gemildert,  aber 
nicht  auf  Kosten  der  Beseelung  der  Figuren:  das  Leben  ist  nur  verinner- 
licht.  Ich  halte  deshalb  diese  Bilder  für  jünger.  So  urteilt  auch  Kraus; 
Janitschek  sagt,  sie  seien  unbedingt  bald  nach  Vollendung  der  Wandbilder, 
also  wohl  noch  gegen  Ende  des  10.  oder  höchstens  am  Anfang  des  11.  Jahrb. 's 
gemalt  worden  (S.  59). 

22*    ' 


—     340     — 

selben  Musterbüchern  bemalten,  wie  die  Pergamentblätter.  Die 
Miniaturen  geben  also  ein  Bild  von  der  kirchlichen  Malerei  dieser 
Zeit  überhaupt. 

ÜberbUckt  man  die  literarischen  Nachrichten  und  die  er- 
haltenen Werke,  so  fällt  vor  allem  die  Fruchtbarkeit  der  Zeit  in 
Herstellung  der  Prachthandschriften  auf.  In  dieser  Hinsicht  steht 
die  Ottonenzeit  hinter  keinem  anderen  Jahrhundert  zurück  \  Und 
nicht  an  einem  oder  einigen  Orten  haftete  die  Produktion,  sondern 
man  muß  annehmen,  daß  in  den  meisten  größeren  Klöstern  und 
Stiftern  die  Maler  so  wenig  fehlten  wie  die  Schreiber.  In  St.  Gallen 
gehörten  die  berühmtesten  Namen  bereits  dem  neunten  Jahr- 
hundert an,  aber  aufgehört  hatte  die  künstlerische  Produktion 
nichts  Von  der  St.  Galler  Malschule  angeregt  war  die  in  dem 
benachbarten  Reichenau.  Durch  die  Zahl  und  den  Glanz  ihrer 
Werke  überstrahlte  sie  alle  anderen  klösterHchen  Kunstwerkstätten. 
Als  ihr  hervorragendstes  Werk  darf  man  das  EvangeUarium  be- 
trachten, das  Erzbischof  Egbert  von  Trier  dem  Stift  St.  Pauün 
schenkte;  es  ist  von  den  Mönchen  Kerald  und  Heribert  gemalt '. 
Ein  den  schwabischen  Klöstern  ebenbürtiger  Sitz  der  Kunstübung 
scheint  Echtemach  gewesen  zu  sein*.  Keste  eines  Lorscher  Sakra- 
mentars beweisen  die  unerschütterte  Herrschaft  der  karolingischen 
Tradition  in  der  Schreibstube  dieses  Klosters  noch  am  Ausgang 
des  zehnten  Jahrhunderts^.  Vornehmlich  aber  zeichneten  sich  die 
Stifter  der  alten  Bischofssitze  am  Rhein  und  der  Mosel  durch  ihre 


*  Das  Verzeiclinis,  das  Lamprecht,  Initialomam.  S.  26  ff.  von  rheinischen 
Handschriften  des  8. — 13.  Jahrh.'s  gibt,  hat  für  das  8.  Jahrh.  8  Handschriften, 
für  das  9.  12,  für  das  10.  32,  für  das  10.— 11.  6,  für  das  11.  24. 

2  Über  Notker  Pfefferkorn,  Chunibert  und  Ekkehard  II.  als  Maler,  s. 
Ekkeh.  123  S.  398,  127  S.  411,  89  S.  316,  über  Bilderhandschriften  St.  Gallons 
und  Einsiedeins  aus  dieser  Zeit  Rahn,  Gesch.  der  bildenden  Künste  in  der 
Schweiz  S.  139  ff. 

'  Kraus,  D.  Miniaturen  des  Codex  Egberti,  1884.  Lamprecht  in  den 
JB.  d.  V.  V.  AF.  im  RhL.  Bd.  70  S.  56  ff.  Vöge,  Eine  deutsche  Malerschule 
S.  67  ff.;  vgl.  auch  Sauerland  u.  Haseloff,  D.  Psalter  EB.  Egberts  v.  Trier, 
1901 ;  Swarzenski  im  Repert.  f.  KW.  Bd.  26,  1903  S.  389  ff.  u.  476  ff. 

*  Die  berühmteste  Echternacher  Bilderhandschrift  ist  der  Evangelien- 
kodex  in  Gotha;  Abbildungen  bei  Lamprecht  a.  a.  0.  Bd.  70  S.  78  ff.  Zwar 
ist  es  fraglich,  ob  er  in  Echtemach  und  nicht  vielmehr  in  Trier  geschrieben 
ist;  allein  auch  wenn  diese  Frage  in  letzterem  Sinn  entschieden  werden 
müßte,  bleibt  er  für  Echtemach  bedeutend,  da  sein  ßilderschmuck  für  die 
Echternacher  Malstube  vorbildlich  wurde,  s.  Vöge  S.  381  ff. 

6  Zucker  im  Repert.  f.  KW.  Bd.  XIV  S.  34  ff. 


—     341     — 

Werke  aus^  wogegen  Baiem  und  Sachsen  in  dieser  Zeit  noch 
zurückstehen  \ 

Es  fehlt  diesen  Werken  nicht  an  eigentümlichen  Zügen;  ,doch 
überwiegt,  wie  es  in  Zeiten  der  beginnenden  Kunst  zu  sein  pflegt, 
das  Gemeinsame.  Gemeinsam  ist  die  Technik;  gemeinsam  ist 
sodann,  daß  alle  diese  Werke  nicht  unter  der  Herrschaft  fremder 
Einwirkungen  entstanden  sind:  sie  sind  nicht  Nachahmungen  byzan- 
tinischer Werke,  sondern  sie  fußen  auf  der  durch  die  Karolinger- 
zeit vermittelten  altkirchlichen  Kunst.  Gemeinsam  ist  endÜch  die 
Energie,  mit  der  den  Figuren  Leben  imd  Bewegung  verliehen  wird: 
überall  sprechen  die  dargestellten  Personen  elementare  Empfindungen 
kräftig  und  verständUch  aus.  Bestätigen  in  dieser  Hinsicht  die 
Bilderhandschriften  das,  was  die  Oberzeller  Wandbilder  ergeben,  so 
führen  sie  darüber  hinaus,  indem  ihre  großen  Bilderfolgen  zeigen, 
daß  sich  die  Künstler  auf  das  engste  an  die  biblischen  Berichte 
anschlössen:  durch  das  Wort  des  Textes  wurde  die  Phantasie  des 
Malers  angeregt  und  gezügelt.  Es  hängt  damit  zusammen,  daß 
die  Darstellung  des  Todesleidens  Christi  nim  einen  breiteren  Raum 
einnimmt  als  in  der  älteren  Kunst 

Die  Bilderhandschriften  dienten  zumeist  den  Zwecken  des 
Kultus:  man  illustrierte  nicht  mehr  die  ganze  Bibel,  sondern  das 
EvangeUenbuch  und  das  Sakramentarium.  Die  prächtige  Handschrift 
forderte  einen  entsprechenden  Einband.  Wie  früher  wurde  er  her- 
gestellt aus  geschnitzten  Elfenbeintafeln  oder  aus  Goldschmiede- 
arbeit*. Die  letztere  fand  überdies  die  reichlichste  Verwendung  bei 
Herstellung  des  mannigfachen  Altargerätes,  der  Vortragkreuze  und 


^  Vöge  hat  in  scharfsinniger  Weise  den  Bestand  einer  rheinischen 
Schule,  deren  Führung  dem  Kölner  Domstift  zukam,  und  die  Eigentümlich- 
keit ihrer  Werke  darzutun  versucht.  Die  wichtigsten  Handschriften  sind 
die  ottonische  Evangelienhandschrift  in  Aachen,  vgl.  ohen  S.  23,  das  Evan- 
geliar  Ottos  III.  in  München,  und  der  Bamberger  Kodex  A.  I.  47.  Die 
Bilder  der  ersteren  sind  von  Beißel  publiziert  1886.  Abbildungen  aus  der 
Münchener  Handschrift  bei  Vöge.  Ein  Blatt  aus  der  Bamberger  Hand- 
schrift bei  Leitschuh,  Aus  den  Schätzen  d.  Bibl.  z.  B.  Tfl.  10;  dasselbe  auch 
bei  Janitschek  S.  82.  Die  entsprechenden  Nachweise  für  Trier  bei  E.  Braun, 
Beiträge  zur  Geschichte  der  Trierer  Buchmalerei,  Wstd.  Z.  EH.  IX,  1896 
S.  1  ff.  Doch  vgl.  die  Besprechung  der  Schrift  von  Vöge  im  Repert.  f.  KW. 
XIX  S.  125  ff. 

-  In  Regensburg  beginnt  die  künstlerische  Tätigkeit  unter  Wolfgang, 
8.  u.  S.  879,  u.  vgl.  Swarzenski,  Regensburger  Buchmalerei  S.  29  ff. 

^  Bode,  Geschichte  der  deutschen  Plastik  S.  9  ff.  Falke,  Gesch.  des 
deutschen  Kunstgewerbes  S.  28  ff.  Westwood,  A  descr.  catal.  of  the  fictile 
ivories  S.  102  ö". 


—     342     — 

der  verschiedenartigsten  Reliquiarien,  Auf  die  Technik  der  Gold- 
schmiede mag  das  Vorbild  byzantinischer  Arbeiten  nicht  ohne  Ein- 
fluß gewesen  sein;  aber  der  Stil  der  Elfenbeintafeln  ist  identisch 
mit  dem  der  Miniaturen.  Diese  kleinen  Schnitzwerke  zeigen,  daß 
auch  die  Plastik  der  Ottonenzeit  in  der  karolingischen  Kunst 
wurzelte.  Das  Verhältnis  von  Wandbild  und  Miniatur  wird  sich 
bei  den  Werken  der  Holz-  und  Steinplastik  und  denen  der  Elfen- 
beinschnitzerei wiederholt  haben. 

Auch  die  Reste  der  kirchhchen  Kunstübung  bestätigen  also, 
daß  das  retrospektive  Element  im  Geistesleben  der  Ottonenzeit 
überwog.  Das  zehnte  Jahrhundert  war  nicht  reformatorisch;  es 
baute  weiter  auf  den  fiüher  gelegten  Grundlagen.  Auch  das  Neue, 
das  hervortrat,  stellte  sich  nicht  in  Gegensatz  zu  dem  Über- 
kommenen: es  bildete  es  um,  ohne  mit  ihm  zu  brechen.  So  schheßt 
sich  die  ottonische  Epoche  enge  an  das  Zeitalter  der  Karolinger 
an.  In  einer  anderen  Hinsicht  führte  sie  bestimmt  über  dasselbe 
hinaus:  im  zehnten  Jahrhundert  wurde  die  Grundlage  fiir  den 
Einfluß  des  Mönchtums  auf  das  kirchhche  Leben  gelegt.  Unsere 
Untersuchimg  wendet  sich  diesem  Punkte  zu. 


Sechstes  Kapitel. 

Die  Anfänge  der  Klosterreform, 


Wir  konnten  von  liiteratur  und  Kunst  nicht  reden,  ohne  die 
Mönche  zu  rühmen,  Sie  waren  die  ersten,  um  nicht  zu  sagen,  die 
einzigen  Träger  des  geistigen  Lebens.  Aber  seltsam,  trotzdem  hatte 
das  Mönchtum  als  solches  lange  Zeit  fast  keinen  nennenswerten 
Einfluß  auf  die  Zustände  der  deutschen  Kirche.  Sucht  man  die 
Ursache  dieser  Erscheinung,  so  wird  man  zurückgeführt  bis  auf 
Karl  d.  Gr.  Er  hatte  der  Tätigkeit  der  Mönche  eine  Bahn  ge- 
wiesen, die  sie  von  den  ursprünglichen  Zielen  ihrer  Genossenschaft 
weit  ablenkte.  Eine  Reaktion  dagegen  war  in  den  Reformbe- 
strebungen Benedikts  von  Aniane  hervorgetreten.  Aber  sie  hatten 
trotz  der  Förderung,  die  sie  bei  Ludwig  d.  Fr.  fanden,  ihr  Ziel 
nicht  erreicht.  So  weit  das  Klosterwesen  im  ausgehenden  neunten, 
im  beginnenden  zehnten  Jahrhundert  lebenskräftig  fortbestand,  diente 
es  den  Gedanken  Karls  und  nicht  denen  Benedikts.  Die  Mönche 
waren  nur  dem  Namen  nach  Asketen.  Wie  ferne  liegt  das  heitere 
Tun  und  Treiben  in  St.  Gallen,  wie  wir  es  aus  den  Schilderungen 
Ekkehards  kennen,  der  ernsten,  entschlossenen  Weltentsagung  der 
Ahnen  des  Mönchtums!  Wie  wenig  geistige  Verwandtschaft  be- 
steht zwischen  einem  Abt  wie  Hadamar  von  Fulda  und  Männern 
wie  Columba  von  Luxeuil!  Es  konnte  nicht  anders  sein.  Je  mehr 
die  Klöster  Pflegestätten  der  Kultur  wurden,  um  so  weniger  waren 
die  Mönche  Vertreter  der  asketischen  Weltanschauung.  Die  letztere 
leugnet  das  Recht  der  ersteren;  die  erstere  hindert  die  Betätigung 
der  letzteren.  Beide  zu  verschmelzen  ist  unmöglich.  In  den  großen 
königlichen  Abteien  galt  die  Regel  Benedikts.  Jedoch  das  Lehen 
in  ihnen  befand  sich  in   offenem  Widerspruch  mit  den  Satzungen 


—     344     — 

der  Eegel.  Man  wußte  es,  aber  inan  betrachtete  die  Geltung  des 
geschriebenen  Statuts  für  eingeschränkt  durch  das  Recht  des  Brauchs, 
der  sich  in  Abweichung  von  der  Regel  nach  und  nach  gebildet 
hattet  Es  ist  unverkennbar,  daß  in  diesen  Zuständen  eine  Ge- 
fahr für  den  Fortbestand  des  Mönchtums  lag. 

Noch  bedenklicher  als  in  Deutschland  war  die  Lage  des 
Mönchtums  in  Frankreich.  Die  allgemeine  Verwirrung  der  Verhält- 
nisse schien  dort  zu  semem  Untergang  zu  führen.  Im  Anfang  des 
zehnten  Jahrhunderts  hatte  die  Beobachtung  der  Regel  fast  voll- 
ständig aufgehört.  Aber  gerade  damals  begann  in  Frankreich  eine 
energische  Rückwendung  zu  den  ursprünglichen  Idealen  des  Mönch- 
tums: seit  910  wirkten  in  Cluni  und  von  Cluni  aus  die  nach  den 
Grundsätzen  Benedikts  von  Aniane  reformierten  Mönche^. 

Man  kann  nicht  sagen,  daß  die  cluniacensische  Reformbe- 
wegung in  Deutschland  sofort  Beachtung  und  Nachahmung  ge- 
funden hätte.  Dagegen  bildete  sich  in  den  nächsten  Jahrzehnten 
nach  der  Gründung  Clunis  in  den  deutsch-französischen  Grenz- 
landen ein  neues  Zentrum  für  die  Klosterreform. 

In  Lothringen  war  die  Auflösung  des  monastischen  Instituts 
kaum  minder  groß  als  in  Baiem  oder  in  Frankreich.  Die  Ver- 
wüstungen durch  die  Normannen  und  die  Ungarn,  die  bis  dorthin 
reichten^,  waren  nicht  die  einzige,  kaum  die  hauptsächlichste  Ur- 
sache. Schlimmer  war,  daß  die  Klöster  fast  ohne  Ausnahme  ihre 
Selbständigkeit  Valoren  hatten.  Zum  Teil  waren  sie  in  den  Besitz 
von  Laien,  zum  Teil  in  den  der  Bischöfe  gekommen  *.  Der  Unter- 
schied war  nicht  groß.  Denn  auch  im  letzteren  Fall  sahen  sich 
die  Mönche  des  größten  Teils  ihres  Besitzes  beraubt.  Die  Bischöfe 
gaben    ihn   an  ihre  Vasallen   oder  Verwandten  zu  Lehen  ^     Daß 


^  Der  Mönch  Arnold  sagt  in  bezug  auf  St.  Emmeram:  Qui  maioris 
erant  aetatis  habebant  cellas  seu  caminatas,  iunioribus  inter  se  divisis 
propter  custodiam.  Communiter  pauperem  annonam  habebant,  volatilia 
manducabant.  Cetera  faciebant  secundum  consuetudines,  quae  in  monaateriis 
regalibus  ad  id  temporis  fuerant,  de  s.  Emm.  II,  9  S.  559.  Es  hatte  sich 
offenbar  ein  Durchschnittsmaß  in  der  Beobachtung  der  asketischen  Ver- 
pflichtungen gebildet,  das  hinter  der  Regel  sehr  weit  zurückblieb;  man  vgl. 
auch  die  offenen  Zugeständnisse  Ekkehards  in  bezug  auf  St.  Grallen  100  ff. 
S.  357  ff.  '  Sackur,  Die  Cluniacenser,  1892  u.  1894. 

^  Cornelimünster,  Stablo  und  Malmedj  wurden  881,  Regin.  S.  118, 
Prüm  882  u.  892,  Regin.  S.  118  u.  138,  St.  Maximin  882,  Ann.  s.  Maxim. 
S.  213,  von  den  Normannen  geplündert.  Moyenmoutier,  Senones,  Etival  und 
St.  Di6  wurden  917  die  Beute  der  Ungarn,  chron.  Med.  mon.  6  Scr.  IV  S,  89. 

*  Vgl.  die  Nachweise  Bd.  II  S.  598  Anm.  2. 

5  Vgl.   über  Ludhelm  von  Toul   (895—906)   Mir.  s.  Apr.  20  Scr.  IV 


—     345     — 

die  Klöster  dadurch  verarmten,  war  der  geringste  Schade;  weit  be- 
denklicher war  die  vollständige  Auflösung  der  Disziplin,  die  unter 
diesen  Verhältnissen  eintrat.  Die  Bestimmungen  der  Begel  wurden 
zuerst  nicht  mehr  beobachtet,  nach  und  nach  gerieten  sie  ganz  in 
Vergessenheit  \  In  nicht  wenigen  Klöstern  riß  eine  kaum  glaub- 
liche Verwilderung  ein.  Man  kennt  Bichers  Schilderung  der  Zu- 
stände in  den  Vogesenklöstem:  in  Moyenmoutier  die  Einkünfte  ver- 
geudet, die  Mönche  zuchtlos,  lieber  beim  Waffenspiel  als  in  der 
Kirche,  schließlich  Diebstahl  und  Raub  wie  ihr  Handwerk  treibend^; 
die  Zustände  in  Senones  kaum  besser:  das  gemeinsame  Leben  auf- 
gegeben, Schmausereien,  Gelage  und  Ausschweifungen  die  Tage 
und  die  Nächte  erfüllend*.  Das  ist  schwerlich  übertrieben;  denn 
man  hört  ähnliches  von  anderen  Klöstern.  In  St.  Ghislain  lebten 
die  Kleriker  mit  Weib  und  Kind  im  Kloster;  die  Heiligtümer  ihrer 
Kirche  waren  ihnen  nur  dazu  da,  dem  Volk  Geschenke  abzulocken, 
die  dann  verjubelt  wurden*.  Zu  den  schlimmsten  Szenen  kam  es 
in  Laubach:  als  die  Mönche  zur  Beobachtung  der  Regel  zurück- 
geführt werden  sollten,  mißhandelten  sie  den  ihnen  aufgedrängten 
Abt  Erluin;  er,  um  freie  Bahn  zu  haben,  verwies  die  Wider- 
strebenden aus  dem  Kloster;  da  überfielen  ihn  drei  der  Aus- 
gestoßenen, verstümmelten  ihm  die  Zunge  und  beraubten  ihn  des 
AugenHchtes^  Das  sind  Einzelheiten,  welche  die  Tiefe  des  all- 
gemeinen Verfalls  ahnen  lassen. 

Solche  Zustände  waren  für  die  Dauer  unerträglich.  Denn- 
vergessen  hatte  die  Zeit  das  Ideal  der  vita  reUgiosa  keineswegs. 
Gerade  unter  der  Not  der  Gegenwart  gewann  es  neue  Kraft  über 
die  Gemüter.  Das  beweist  der  Mann,  in  dem  alle  Gedanken,  die 
das  Zeitalter  bewegten,  einen  Widerhall  fanden :  Rather  von  Lüttich. 
Wohl  blieben  die  Fundamentalsätze  der  asketischen  Ethik  von 
seiner  zweifelnden  Reflexion  nicht  unbetroffen,  aber  schließHch  galt 


S.  516:  Qui  temporali  quidem  dominatione  ac  potestate  subnixus  atque  ut 
fertur  in  .multis  utilis  sed  quantum  ad  humanos  oculos  minus  ut  Homo 
spiritualibus  devote  intentus  congregationibus  monasteriorum,  mouachorum 
sc.  ac  canonicorum,  non  ut  pius  consul  patronusque  aderat,  sed  ut  rigidus 
gubernator  praeerat,  libere  eorum  bona  a  bonis  pro  redemptione  pecaminum 
concessa,  tanquam  sua  sibi  accipiens  et  libitu  dispertians. 

1  Gesta  ep.  Tüll,  31  Scr.  VIII  S.  639:  Regulam  b.  Benedicti  huius  regni 
(Lothringen)  habitatoribus  omnibus  ignotum. 

2  Richeri  Gest.  eccl.  Senon.  1,17  ff.  Scr.  XXV  S.  264  ff. 

3  Ib.  n,  17  S.  278. 

*  Mirac.  s.  Gisl.  10  Scr.  XV  S.  583.    Vita  Gerardi  ib.  15  S.  665  f. 
6  Folc.  Gesta  abb.  Lobb.  26  Scr,  IV  S.  68. 


—     346      - 

ihm  docb  die  Fröimmigkeit  des  Mönchs  als  das  einzig  Wertvolle 
im  Lebon..  Denn  in  ihr  allein  liegt  die  volle,  vorbehaltlose  Hin- 
gabe am  Gott;  darin  wurzelt  ihre  rettende  Kraft:  der  dem  Todö^ 
entgegenwankende  Greis,  der  kerne  Genugtuung  für  seine  Sünden- 
mehr ZU!  leisten  vermag,  kann  noch  Mönch  werden:  und  dann  fst 
ihm  f Alles  vergeben,  weil  er  alles^  Gott  übergeben  hat  \  Wie  mußten 
Mäniaer,  die  das  Mönchtum  sc^  betrachteten,  über  die  Zustände  in 
den  Klöstern  denken!  Eathers  Satz,  daß  es  für  den  Mönch,  der 
der  Regel  untreu  geworden  ist,  kein  Heil  gibt^,  zeigt,  daß  man  sie 
auf  das  schärfste  verurteilte.  Den  Widerspruch  aber,  den  er  be- 
mfirkte,.  empfanden  auch  andere.  Er  erzählt,  daß  er  in  der  Sakri- 
stei einen  Mönch  vor  sich  hinsagen  hörte:  Sie  sagen  uns,  daß  wir 
nichts  zu  eigen  haben  dürfön;  wer  hat  denn  diese  Kleinodien  und 
diese  Bücher  hier  gesammelt,  als  die  Mönchfe  dieses  Klosters^? 
Die  Idee  des  Mönchtums  reagierte  gegen  den  Zustand,  desselben. 
Daraus  entsprang  die  Reform. 

Der  erste  Mann,  der  in  Lothringen  die  Mönche  zur  Beobach- 
tung der  Benediktinesregel  zurückrief,  war  der  Abt  Gerhard*. 
Schon  in  seinen  Jünglingsjahren  ^,  als  er  noch  in  den  Diensten; 
des  Grafen  Berengar  von  Namur  stand,   wurde   er  von  den  aske- 


^  Dial.  conf.  21  S.  410:  Dicturus  erat  patronus,  si  tarnen  pretii  ali- 
cuius:  Non  potes  ista  facere,  quia  deest  spatium;  trade  te  Deo  totum  et 
relinque  saeculum:  ecce  omnia  dimissa,  quia  pio  Deo  commissa. 

2  Ibid.:  Monachus  sum  et  vix  habitu  et  lege  sed  refuga  legis  pro- 
missae  Fac,  tot  annos  in  poenitentia  expleam,  dimittantur  omnia,  restet 
hoc  unum,  quod  legem  utique  meam  inconvertibiliter  refugi;  nonne  tibi 
videtur  pro  hoc  solo  me  damnabilem  fore?     Hoc  igitur  solo. 

3  Ib.  23  S.  413. 

*  Quellen  sind  die  Translat.  s.  Eugenii  Anal.  Boll.  III  S.  29  ff.,  Auszug 
(virtutea  s.  Eugenii)  Scr.  XY  S.  646  ff.;  die  vita  Gerardi,  ib.  S.  654 ff.,  und 
das  Fragment  eines  sermo  de  adventu  s.  Eug.  Anal.  Bolland.  V  S.  395,  Man 
vgl.  Schnitze  in  den  Forsch.  25  S.  221  ff.,  Sackur,  Die  Cluniac.  I  S.  121  ff., 
Berliere,  Monasticon  Beige  I  S.  28  ff. 

5  Nach  den  Ann.  Bland.  Scr.  V  S.  24  ist  Gerhard  i.  J.  898  geboren. 
Wenn  913  bezw.  914  für  den  Beginn  des  Baues  von  Brogne  und  914  bezw. 
915  für  die  Übertragung  der  Reliquien  des  Eugenius  richtig  sind,  so  ist 
dieses  Jahr  falsch;  denn  Gerhard  hätte  den  Bau  schon  als  Knabe  begonnen, 
was  man  doch  nicht  annehmen  kann.  914  und  915  muß  man  als  Jahre 
des  Baus  und  der  Übertragung  annehmen  statt  913  und  914,  da  die  Ann. 
Bland,  hier  überhaupt  um  ein  Jahr  zurück  sind.  Die  virt.  Eug.  2  S.  647 
bezeichnen  Gerhard  als  nobilissimus  Sicamber.  Den  Namen  seines  Vaters 
Sancio  nennt  er  selbst  in  seiner  Schenkungsurkunde  vom  2.  Juni  919  (s. 
Anm.  6  zu  virt.  Eug.  ü.  N.A.  XV  S.  592). 


—     347     — 

tischen  Gedanken  ergriffen:  er  erbaute  im  Jahre  914  auf  seinem 
Eigengut  Brogne,  einige  Stunden  südlich  von  Namur,  eine  Kirche 
und  ein  Stift  für  Kanoniker;  seine  Absicht  war,  das  Stift  später 
in  ein  Kloster  umzuwandeln  und  in  demselben  Mönch  zu  werdend 
Es  ist  doch  begreiflich,  daß  er,  als  er  die  Zeit  für  die  Ausführung 
seines  Plans  gekommen  achtete,  nicht  in  Brogne  das  Gelübde  ab- 
legte. Es  fehlte  ihm  alle  theologische  Bildung-  schwerlich  konnte 
sein  junges  Stift  ihm  dieselbe  bieten:  er  mußte  sie  auswärts  suchen. 
Als  er  die  B.eliquien  des  h.  Eugenius  fiir  seine  Kirche  erwarb, 
hatte  er  das  Kloster  St.  Denis  kennen  gelernt*:  dort  wurde  er 
Mönch  ^.  Doch  soUte  ihm  die  alte  berühmte  Abtei  nur  den  Dienst 
einer  Schule  leisten  *.  Nach  einigen  Jahren  kehrte  er  in  die 
Heimat  zurück^:   nun   führte    er  in  Brogne.  die  Benedktinerregel 


^  S.  die  S.  346  Anm.  5  angeführte  Urkunde!. 

2  Was  die  virtut.  Eug.  2  S.  647  und  die  vita  Ger.  5  S..657  f.  über  den 
Reliquienerwerb  bericMen,  stimmt  nicht  üherein.  Aus  innQi»n  und  äußeren 
Gründen  scheint  mir  der  erstere  Bericht  den:  Vorzug  zu  verdienen.* 

^  Die  Annahm«  von  Schnitze;  S;  229,  daß  Gerhard  aicht  in  St.  Denis 
Mönch  geworden  sei,  hat  Sackur  S.  366  ff.  mit  guten  Gaünden  bestritten. 
Nach  den  Annal.  Bland.  S.  24  ist  er  918  Mönch  geworden.  Diese  Angabe 
wird  durch  die  Urkunde  v.  919,  nach  welcher  Gerhard  im  Juni  d.  J.  noch 
nicht  Mönch  war,  nicht  ausgescMoasen,  da,  wie  oben  bemerkt,  die  Annalen 
um  ein  Jahr  zurück  sind.  Den  Eiatritt  in  das  Kloster  fand,  die  Richtigkeit 
der  Angabe  918 — 919  vorausgesetzt,  in  der  zweiten  Hälfte  dieses  Jahres 
statt.  Ganz  ohne  Bedenken  bin  ick  jedoch  nicht.  ESgentümlich  bleibt,  daß 
Gerhard,  unmittelbar  ehe  er  in  St.  Denis  Mönch  wurde,  ausspricht,  er  wolle 
in  Brogne  als  Mönch  leben.  Nicht  ganz  durchsichtig  ist  auch  die  Nach- 
richt der  Vita  Ger.  9  S.  659:  Monachicum  optinuit  scema,  traditis  videlicet 
ad  eundem  locum  quae  sui  iuris  erant  in  Lothariensi  provincia.  Sackur 
erklärt,  wie  es  nach  c.  21  S.  672  notwendig  ist  (S.  124):  All  seinen  Besitz 
mit  Brogne  läbertrug  er  dem  Kloster,  in  das  er  eintrat;  es  sollte  offenbar 
nur  eine  Dependance  von  St.  Denis  werden.  Aber  Brogne  wurde  keines- 
wegs eine  Propstei  von  St.  Denis;  es  wurde  eine  selbständige  Abtei,  (s.  u. 
Anm.  5);  ja  nach  c.  12  der  vita  blieb  es  im  Eigentum  Gerhards.  Unklar- 
heiten der  Biographie  liegen  hier  also  vor.  Doch  schließen  sie  nicht  aus, 
.  daß  die  Nachricht  über  den  Eintritt  in  St.  Denis  richtig  sein  kann. 

*  Vit.  Ger.  9  S.  659.  Die  Nachricht  ist  verständlich,  so  bald  man 
beachtet,  worauf  der  Nachdruck  liegt,  nicht  darauf,  daß  er  von  vorne  an- 
fä^ngt,  sondern  darauf,  wieviel  er  erreicht:  er  lernt  den  ganzen  Psalter,  er 
durchforscht  die  sacri  Codices,  wird  so  des  divinum  dogma  und  der  docto- 
rum  scripta  kundig.  Das  alles  konnte  er  nicht  mitbringen,  aber  es  war 
ihm  nötig,  wenn  er  sein  Kloster  selbst  leiten  wollte. 

»  Die  Zeit  steht  nur  dadurch  fest,  daß  er  in  einer  Urk.  v.  18.  Dez. 
923  bereits   als  Abt  von  Brogne  erscheint,   Gallia  christ.  XIV,  Instr.  S.  60 


—     348     — 

ein,  er  selbst  trat  als  Abt  an  die  Spitze  des  neuen  Klosters^.  In 
welchem  Sinne  er  das  Mönchsleben  verstand,  läßt  sich  an  einem 
Briefe  ermessen,  den  einer  seiner  Schüler  einige  Jahre  später  an 
ihn  richtete^.  Dort  Hest  man:  Nichts  Gutes  bin  ich  mir  bewußt; 
ich  sehe  nur,  daß  der  allmächtige  Gott  die  Werke  seines  unaus- 
sprechlichen Erbarmens  an  mir  vollbringt,  er,  der  das,  was  nicht 
ist,  ruft,  als  wäre  es.  Man  kann  das  Gefühl  der  menschUchen 
Unwürdigkeit  Gott  und  seinen  Gaben  gegenüber  nicht  stärker  aus- 
sprechen. Wenn  Gerhard  diese  Stimmung  in  seinen  Mönchen  zu 
erregen  wußte,  dann  wirkte  er  für  eine  religiöse  Anschauung,  die 
der  Gesinnung  des  ursprünglichen  Mönchtums  gleichartig  war. 

Was  Gerhard  tat,  machte  Aufsehen;  es  war  etwas  Außer- 
gewöhnliches, daß  ein  Grundherr,  der  ein  Kloster  stiftete,  selbst 
Mönch  wurde,  imd  daß  ein  junger  Abt  kein  höheres  Ziel  kannte, 
als  seine  Mönche  zur  genauen  Beobachtung  der  strengen  B/Cgel 
anzuleiten.  Für  den  Eindruck  einer  solchen  Persönüchkeit  war  das 
Volk  empfänglich:  bewundernd  strömten  Scharen  von  Pilgern  nach 
Brogne.  Es  war  nicht  nach  Gerhards  Wunsch;  denn  ihm  war  es 
ernst  mit  der  WeMucht.  Er  entzog  sich  der  Verehrung  des  Volkes, 
indem  er  die  unmittelbare  Leitung  des  Klosters  niederlegte  und 
die  Einsamkeit  anfeuchte  ^  Das  war  im  Geiste  Benedikts  von 
Nursia  gehandelt;  aber  konnte  es  anders  sein,  als  daß  die  Ver- 
ehrung des  Volkes  dadurch  noch  gesteigert  wurde? 

Die  Stiumaung  des  Volkes  teilte  sich  den  lothringischen  Großen 
mit  Es  berührt  seltsam,  daß  Herzog  Giselbreht  der  erste  Förderer 
der  Klosterreform  war.  Denn  nichts  scheint  so  weit  auseinander- 
zuliegen,  als  die  Gesinnung  der  gewalttätigen,  nur  auf  Macht  und 
Besitz  gerichteten  Großen  und  die  eines  Mönchs  wie  Gerhard. 
Doch  wird  die  Unterstützung,  die  er  bei  den  Machthabem  fand, 
zum  geringsten  Teil  auf  die  Überlegung  zurückzuführen  sein,  daß 
die  Reform  auch  ihrer  Stellung  Vorteil  bringen  werde.  Der  impo- 
nierende Eindruck  von  Gerhards  Person .  und  Handeln  war  sicher 
die  Hauptsache.  Denn  gerade  diejenigen,  denen  das  Weltliche 
allein  etwas  zu  gelten  scheint,  sind  stets  geneigt,  die  Größe  eines 
Asketen  anzuerkennen:  sie  wissen  die  Kraft  zu  ermessen,  die  in 
der  Weltentsagung  Hegt.  Giselbreht  ging  auf  Gerhards  Gedanken 
ein;  er  bewog  ihn  im  Jahr  931,  die  Reform  von  St.  Ghislain  zu 


Nr.  40).  Gerhard  erhält  durch  dieselbe  von  "Walther  von  St.  Martin  Reli- 
quien und  5  mansi  für  Brogne. 

^  Vit.  Ger.  13  S.  664  vgl,  den  Zusatz  Mabillons  zu  c.  22  S.  673;  nach 
der  letzteren  Stelle  begleiteten  ihn  12  Mönche  von  St.  Denis. 

2  Widmung  der  virtut.  s.  Eug.  S.  646  f.         »  Vit.  Ger.  13  S.  664. 


—     349     — 

übernehmend  Die  Regel  Benedikts  erhielt  wieder  Geltung;  an  die 
Stelle  der  Kanoniker  traten  Mönche.  Giselbrehts  Vorgang  folgte 
einige  Jahre  später  ein  zweiter  der  lothringischen  Großen,  der  Graf 
Arnulf  von  Flandern.  Die  alten  Klöster  seines  Landes  standen  in 
seinem  Besitz.  Er  begann  damit,  daß  er  im  Jahr  937  Gerhard 
zur  Wiederherstellung  des  gänzhch  zerstörten  Klosters  St.  Bavo  in 
Gent  berief^:  es  waren  nur  die  nackten  Mauern  übrig;  in  den 
Kreuzgängen,  in  denen  vordem  die  Brüder  gewandelt  hatten, 
schössen  Dornen  und  Gestrüpp  empor  ^.  Nun  kehrten  die  Mönche 
zurück;  Arnulf  übertrug  die  Abtei  an  Gerhard*.  Während  die 
Arbeit  in  St.  Bavo  noch  im  vollen  Werke  war,  wurde  die  Reform 
des  benachbarten  Klosters  Blandinium  unternommen  und  trotz  des 
Widerstandes  der  Kanoniker  durchgeführt.  Graf  Arnulf  stellte 
einen  Teil  der  Klostergüter  zurück^.  Kurz  danach,  im  Jahre  944, 
mußten  sich  die  zuchtlosen  Mönche  von  St.  Bertin  entschließen, 
das  Kloster  zu  verlassen  oder  die  Regel  zu  beobachten®.  Endlich 
im  Jahre  952  scheint  die  Neuordnung  von  St.  Amand  dadurch 
abgeschlossen  worden  zu  sein,  daß  ein  neuer  Abt  eingesetzt  wurde'. 
Was  Gerhard  in  den  vier  Jahrzehnten  seiner  Tätigkeit  erstrebte, 
war  Neubelebung  des  Mönchtums  auf  Grund  der  Benediktinerregel  ^: 


1  Ann.  Bland,  z.  931  S.  24;  vita  Ger.  14ff.  S.  664ff.;  Mirac.  Gisl.  10 
S.  584.    Das  Kloster  lag  in  der  Diözese  Kamerijk. 

2  Ann.  s.  Bav.  z.  d.  J.  937—947  Scr.  II  S.  187  f.  Gent  gehört  zur 
Diözese  Doornik.  »  Mirac.  s.  Davon.  1,  7  Scr.  XV  S,  593. 

*  Ann.  s.  Davon.  1.  c,  vgl.  Mirac.  s.  Davon.  1.  c.  u.  vita  Ger.  19  S.  669. 
Nach  der  Urkunde  des  Königs  Lothar  v.  11.  Dez.  958  handelte  Arnulf 
ammonitione  venerabilis  viri  gerardi  abbatis  (Serrure,  Cartul.  de  s.  Bav. 
S.  5  Nr.  5). 

5  Ann.  Bland,  z.  941  S.  25;  cat.  abb.  Bland.  Scr.  XV  S.  645;  vit.  Ger. 
20  S.  670. 

**  Das  Kl.  hatte  längst  die  flandr.  Grafen  als  Laienäbte,  s.  Folcw. 
Gesta  abb.  s.  Bert.  98  ff.  Scr.  XIII  S.  624  ff.  Über  die  Reform  Ann.  Bland, 
z.  J.  945  f.  S.  25;  Folcw.  Gesta  107  S.  628,  hier  das  Jahr  944.  St.  Bertin 
liegt  im  Bistum  Therouanne. 

'  Ann.  Elnon.  mai  et  min.  z.  d.  J.  Scr.  V  S.  12  u.  19.  Abt  Gerhard 
•war  bei  der  Einsetzung  des  neuen  Abtes  Leuderich  anwesend.  St.  Amand 
gehört  zu  Doornik. 

8  Vgl.  die  Anm.  4  angef.  Urkunde  Lothars;  Folcw.  Gest.  107  S.  628; 
vita  Ger.  18  S.  668.  Schnitze  (S.  252  ff.)  urteilt,  daß  es  sich  für  Gerhard 
wesentlich  um  Durchführung  des  Prinzips  der  Subordination  im  Gegensatz 
zu  der  bei  den  Kanonikern  herrschenden  Koordination  gehandelt  habe. 
Aber  die  Worte  Subordination  und  Koordination  bezeichnen  den  Unter- 
schied zwischen  Mönchen  und  Kanonikern  in  dieser  Zeit  nicht  vollständig; 


~     350     — 

hierfür  arbeitete  er  durch  Wort  und  Beispiel  mit  der  Kraft  eines 
von  seiner  Sache  überzeugten  Mannes  ^.  Die  Erfolge,  die  er  er- 
reichte, waren  nicht  gering;  aber  der  Ertrag  seiner  Arbeit  kam 
weniger  der  Lütticher  Diözese,  der  er  angehörte,  als  den  alten 
Klöstern  der  westlichen  Niederlande  zugute^. 

Die  religiöse  Stimmung,  aus  der  sein  Unternehmen  entsprang, 
war  dem  südlichen  und  östlichen  Lothringen  nicht  fremd  ^.  In 
Metz  kann  man  einen  Kreis  von  Geisthchen  namhaft  machen,  die 
ähnlich  gesinnt  waren  wie  er.  Da  war  der  Singlehrer  Rotland, 
die  Kleriker  "VVarinbert,  Bernacer,  Salacho,  Rading;  sie  dienten  an 
den  verschiedenen  Kirchen  der  Stadt,  am  Dom,  wie  an  St.  Salvator, 
St.  Martin,  St.  Symphorian*.  Zeichnete  sich  der  eine  durch  sein 
musikalisches  Talent  aus,  so  beschäftigte  sich  der  andere  mit  dem 
Abschreiben  von  Handschriften,  der  dritte  machte  sich  verdient  als 
Rechenmeister.  Das,  was  sie  verband,  war  die  gleiche  religiöse 
Stimmung.  Diese  Männer  waren  nicht  aus  äußeren  Gründen 
Kleriker,  sondern  es  war  ihnen  Herzenssache,  ebenso  Pflicht  wie 
Lust,  den  Gottesdienst  zu  verrichten.  Daß  sie  freundschaftlichen 
Verkehr  untereinander  pflegten,  versteht  sich  von  selbst:  sie  kamen 
wohl  in  der  vor  der  Stadt  gelegenen  Kirche  St.  Symphorian  zu- 
sammen. Auch  unter  den  Nonnen  von  St.  Peter  fehlte  nicht  die 
eine  oder  andere  Gesinnungsverwandte,  die  mit  Ernst  danach 
strebte,  nicht  dieser  Welt  zu  leben  und  zu  dienend 

Unter  den  Frommen  in  Verdun  hatte  niemand  einen  größeren 
Namen  als  der  Einsiedler  Humbert.  Er  war  eines  reichen  Bauern 
Sohn;  die  Bewahrung  in  einer  seltsamen  Lebensgefahr  hatte  ihn 
einst  aus  dem  gewöhnhchen  Geleise  geführt;  eine  Wallfahrt  nach 
Italien  machte   ihn  zum  Mönche.     Seit   seiner  Rückkehr   lebte   er 


er  bestand  darin,  daß  die  ersteren  an  eine  strikte  Regel  gebunden  waren, 
die  letzteren  tatsächlich  ohne  Regel  lebten:  vgl.  vita  Ger.  15  S.  665:  Regu- 
laris  disciplinae  prorsus  ignari  et  non  ut  hodie  sunt  canonici,  sed  erant 
sicüt  matricularii.  Auch  die  ^Reliquienidolatrie"  wird  man  nicht  als  unter- 
scheidendes Kennzeichen  der  flandrischen  Reform  betrachten  können.  So 
gewiß  es  ist,  daß  Gerhard  den  größten  Wert  auf  Reliquien  legte,  so  gewiß 
ist  es  auch,  daß  ihm  dieser  Zug  nicht  eigentümlich  war:  er  teilte  ihn  mit 
seiner  ganzen  Zeit. 

1  Er  starb  am  3.  Okt.  959,  Vit.  Ger.  22  S.  673.  Ann.  Gand.  z.  d.  J. 
Scr.  II  S.  188. 

2  Über  seine  Beziehungen  zu  Frankreich  s.  Sackur  I  S.  134. 

^  Hauptquelle  für  die  folgende  Darstellung  ist  die  Biographie  Johanns 
von  Gorze,  Scr.  IV  S.  337  S.  Man  vgl.  Schultze,  Forschungen  zur  Gesch.  d. 
Klosterreform  im  10.  Jahrh.     Halle  1883.     Sackur  I  S.  141  ff. 

*  Vita  Joh.  20  S.  842  ff.,  33  S.  346.  »  Ib.  17  S.  341  f. 


—     351     — 

als  JEleckisiis.  Man  bewunderte  seine  Gelehrsamkeit,  man  schätzte 
noch  mehr  seine  seelsorgerUche  Weisheit:  wer  Rat  für  seine  Seele 
bedurfte,  der  suchte  seine  Zelle  auf,  um  ihm  eine  Generalbeichte 
abzulegen  und  sich  die  Pönitenz  bestimmen  zu  lassen.  Besonders 
einzelne  Nonnen  der  Stadt  standen  unter  seinem  Einfluß  \ 

Ungefähr  eine  Tagereise  von  Verdun  entfernt  liegt  Montfaucon. 
Dort  hatten  sich  etliche  britische  Mönche,  die  vor  den  Normannen 
aus  ihrer  Heimat  geflüchtet  waren,  niedergelassen.  Man  achtete 
sie;  denn  sie  machten  dem  alten  Ruf  britischer  Gelehrsamkeit  Ehre: 
ihr  Führer  Andreas  war  ausgezeichnet  durch  literarische  Bildung; 
vor  allem  aber  stimmte  ihre  religiöse  Richtung  mit  der  der  Metzer 
und  Verduner  Frommen  überein  ^. 

"Weit  verschieden  von  allen  Genannten  und  im  tiefsten  Grund 
doch  ein  Gesinnungsgenosse  war  der  Einsiedler  Lantbert  in  den 
Argonnen^  Er  war  ein  Bauer,  und  verleugnete  das  in  keiner 
Hinsicht:  nicht  nui',  daß  ihm  die  Gelehrsamkeit  mangelte,  er  zeigte 
es  auch  in  seinen  Formen;  selbst  den  Mönchen  fiel  auf,  daß  ihm 
der  Sinn  für  das  Angemessene  gänzlich  gebrach.  Um  so  mehr  im- 
ponierte dem  Volk  seine  schonungslose  Selbstkasteiung,  sein  stoß- 
weises, wie  von  einem  höheren  Impuls- bestimmtes  Handeln.  Plötz- 
hch  erschien  er  hier  oder  da  in  einem  Dorf  oder  einer  Stadt:  man 
wußte  nicht,  wozu;  ebenso  plötzhch  zog  er  sich  in  die  Einöde  zu- 
rück: man  wußte  nicht,  warum.  Für  ihn  gab  es  keine  Stunde: 
mitten  in  der  Nacht  begann  er  die  Messe  zu  singen;  manchmal 
fastete  er  ununterbrochen  zwei  oder  drei  Tage;  sein  schwacher  Leib 
schien  dies  Leben  kaum  ertragen  zu  können.  Das  waren  Extra- 
vaganzen, die  seine  Gesinnungsgenossen  nicht  immer  billigten.  So 
sehr  sie  ihn  bewunderten,  so  weit  waren  sie  doch  entfernt,  sein 
Leben  als  vorbildlich  gelten  zu  lassen. 

Im  Bistum  Toiü  genoß  der  Archidiakonus  Einold  ähnhches 
Ansehen  wie  Humbert  in  Verdun*.  Er  war  reich  und  in  ange- 
sehener Stellung,  ausgezeichnet  durch  seine  Kenntnisse  in  der  geist- 
hchen  und  welthchen  Wissenschaft.  Aber  auch  er  flüchtete  aus 
dem  Sturm  der  Gegenwart  in  die  Stille  des  asketischen  Lebens. 
Er  verzichtete  auf  allen  Besitz,  um  forthin  wie  ein  Büßer  zu  leben: 
in  der  Nähe  des  Doms  baute  er  sich  eine  kleine  Zelle;  er  verließ 
sie  nur,  wenn   er  Messe  las.     Mehr   im    tätigen  Leben    stand    der 


1  Vita  Joh.  21  S.  343;  51  f.  S.  351.  =  Ib.  23  S.  343. 

3  Ib.  22—24  S.  343.     Schnitze  S.  32  bezeichnet  ihn  als  halbverrückt; 
das.  trifft  aber,  wie  mich  dünkt,  den  Kern  der  Sache  nicht. 
*  Ib.  29  S.  344  f. 


•       —     352     — 

Diakon  am  Dome  Bemer^:  er  war  Lehrer  der  Grammatik:  ein 
Mann  von  peinlicher  Gewissenhaftigkeit,  freimütig  und  unbeugsam 
auch  mächtigen  Männern  gegenüber,  des  Wortes  mächtig,  in  allen 
seinen  Lebensgewohnheiten  einfach  und  schlicht,  aber  nicht  ohne 
angeborenen  Sinn  für  das  Schöne. 

Zu  diesen  Männern  gesellte  sich  der  etwas  jüngere  Johannes, 
den  man  nach  dem  Kloster  Gorze  zu  nennen  gewohnt  ist.  Der 
Sohn  eines  wohlhabenden  Grundbesitzers  zu  Yendiere  an  der  Mosel, 
wurde  er  in  Metz  und  St.  Mihiel  erzogen.  Hier  lehrte  Hildebold, 
ein  Schüler  des  berühmten  Remigius  von  Auxerre.  Aber  auch 
seiner  didaktischen  Kunst  gelang  es  nicht  Johannes  zum  Gelehrten 
zu  machen.  Praktisches  Geschick  und  die  Lust  am  tätigen  Leben 
überwogen  bei  ihm  weit  die  Neigung  zu  den  Büchern.  Gleichwohl 
wurde  er  E^eriker:  nachdem  er  erst  in  den  Besitz  von  ein  paar  Kirchen 
gekommen  war,  wurden  durch  die  Unterweisung  Bemers  auch  die 
Lücken  seines  Wissens  ausgefüllt.  Der  Verkehr  mit  dem  Touler 
Magister  wurde  für  sein  Leben  entscheidend;  denn  durch  ihn  kam 
er  in  Beziehung  zu  den  reformatorisch  gesinnten  Kreisen.  Ln  Um- 
gang mit  Rotland  und  Wariubert,  Humbert  und  Lantbert  bildete 
sich  seine  Lebensanschauung  bestimmter  aus.  Eine  Wallfahrt  nach 
Italien  brachte  seine  Entwickelung  zum  Abschluß:  er  sah  die 
heiligen  Stätten  Roms,  besuchte  den  Erzengel  auf  dem  Monte- Gar- 
gano,  mit  tiefer  innerer  Teilnahme  weilte  er  in  Monte  Casino,  auch 
das  Salvatorkloster  am  Vesuv  wurde  nicht  übergangen. 

Unter  den  Eindrücken  dieser  Reise  reifte  bei  Johannes  der 
Entschluß,  ein  asketisches  Leben  zu  beginnen.  Es  bedurfte  schwer- 
lich viel  Überredung,  um  die  nächsten  Freunde  für  die  Beteiligung 
an  diesem  Plane  zu  gewinnen:  gemeinsam  sollte  er  von  Johannes, 
Einold,  Humbert  und  anderen  ausgeführt  werden.  Man  ermißt, 
wie  trostlos  die  heimischen  Zustände  den  Freunden  erschienen,  und 
wie  tief  der  Eindruck  war,  den  Italien  auf  Johannes  gemacht  hatte, 
wenn  man  hört,  daß  die  Gesinnungsgenossen  sich  entschlossen  dort- 
hin zu  wandern.  Johannes  schlug  die  Umgegend  von  Benevent 
für  die  zu  gründende  Einsiedlerkolonie  vor:  seine  Freunde  waren 
bereit,  ihm  zu  folgen-. 

Das  war  der  Moment,  der  über  die  Zukunft  der  ganzen  Be- 
wegung entschied.  Man  kann  nicht  zweifeln,  daß  sie  im  Sande 
verlaufen  wäre,  wenn  ihre  Träger  den  heimischen  Boden  verlassen 


1  Vita  Job.  13  S.  340;  16  S.  341. 

3  Ib.  34  S.  346.  Sackur  sagt  (S.  149):  wohl  vertrauend  auf  die  Menge 
unbebauten  Landes,  das  der  Besiedelung  bedurfte.  Diese  Reflexion  scheint 
mir  ferne  liegend.   Die  neuen  Asketen  suchten  vielmehr  die  Spuren  der  alten. 


—     353     — 

hätten.  Aber  es  kam  nicht  dazu:  unter  den  Gesinnungsgenossen 
selbst  regten  sich  Bedenkend  Der  Bischof  Adalbero  von  Metz 
wurde  zum  Eingreifen  veranlaßt,  und  da  er'  den  Wünschen  Jo- 
hanns und  seiner  Freunde  entgegenkam,  entschlossen  sie  sich  in 
Lothringen  zu  bleiben. 

Man  kann  Adalbero  schwerlich  für  einen  von  Hause  aus 
asketisch  gerichteten  Mann  halten:  er  war  ein  poHtischer  Bischof: 
die  Lothringer  hatten  ihn,  der  dem  einheimischen  Adel  entstammte^, 
zum  Bischof  gewählt,  nachdem  sie  den  von  Heinrich  I.  ernannten 
Eremiten  Benno  geblendet  und  dadurch  zum  Rücktritt  genötigt 
hatten^.  Eigene  Neigung  und  die  Beziehungen  seiner  Famihe 
hielten  ihn,  auch  nachdem  er  Bischof  war,  im  politischen  Treiben 
fest*.  Er  war  ein  Mann  für  diese  harte  Zeit:  so  leidenschafthch 
sein  Wollen  war,  so  sehr  wußte  er  sich  zu  beherrschen;  kaum 
verriet  ein  Wort,  wovon  seine  Seele  erfüllt  war,  nur  an  dem  Zucken 
der  Augenbrauen  zeigte  sich  die  innere  Bewegung  ^  Unter  dem 
Zwang  der  Verhältnisse  wurde  er  den  Ansprüchen  der  Kirche 
nicht  immer  gerecht^.  Aber  wie  so  mancher  seiner  Standesgenossen 
empfand  er  Achtung  vor  dem  asketischen  Ernst;  wer  möchte  frei- 
lich entscheiden,  ob  sie  aus  innerer  Teilnahme  für  die  Ziele  der 
Frommen,  oder  aus  Wohlgefallen  an  der  Kraft  herstammte,  die 
im  freiwilligen  Verzichte  Hegt'? 

Zu  den  bischöflichen  Klöstern  der  Diözese  Metz  gehörte  die 
Abtei  Gorze.  Die  einst  so  wohl  geordnete  Stiftung  Chrodegangs 
war  tief  herabgekommen.  Das  Kloster  war  schier  verödet,  nur  ein 
paar  Brüder  waren  noch  vorhanden;  die  Kirche  starrte  von  Schmutz 


^  Vita  Job.  37  S.  347. 

^  Er  war  der  Sohn  des  Grafen  Wigerich  und  der  Bruder  des  späteren 
Herzogs  Friedrich.  Persönlich  war  er  übrigens  arm  (vit.  Joh.  40  S.  348) ; 
vgl.  über  ihn  Wichmann  im  JB.  d.  G.  f.  Lothr.  Gesch.  III  S.  104  ff. 

3  Mirac.  Glodes.  46  Scr.  IV  S.  237. 

*  S.  die  Übersicht  über  seine  polit.  Wandlungen  bei  Schultze  S.  29  tf. 
und  Wichmann  S.  121  ff. 

3  Vit.  Joh.  97  S.  365.  ^  i^.  no  S.  368. 

'  Sackur  (S.  149)  spricht  von  einem  fein  abgekarteten  Intriguenspiel, 
dadurch  der  Bischof  gewonnen  wurde.  Ich  glaube  nicht,  daß  dies  im  Be- 
richt der  vita  Joh.  liegt.  Auch  brach  ja  Adalbero  nicht  mit  seinem  ganzen 
System;  das  zeigen  die  späteren  Mißhelligkeiten.  Das  Entgegenkommen 
des  Bischofs  war,  wie  mich  dünkt,  unausweichlich,  sobald  er  von  der  Sache 
erfuhr.  Er  konnte,  um  seiner  Reputation  vor  dem  Volk  willen,  die  Frommen 
nicht  ziehen  lassen.  Kam  dazu,  daß  er  selbst  sie  achtete,  so  war  ihm  die 
Entscheidung  um  so  leichter. 

Hauck,  Kirchengeschichte.  III.  23 


-     354     — 

und  Unrat ;  die  Güter  waren  seit  Jahrzehnten  entfremdet  ^.  Dieses 
Kloster  überHeß  Adalbero  den  Freunden.  Am  16.  Dezember  933 
stellte  er  in  Metz  eine  Urkunde  aus,  durch  welche  er  die  Stiftung 
erneuerte.  Sie  nennt  die  Männer  nicht,  denen  er  sie  übergab,  wie 
sie  überhaupt  das  ganze  Unternehmen  als  aus  der  Initiative  des 
Bischofs  hervorgegangen  erscheinen  läßt.  Dagegen  sind  die  zurück- 
gegebenen Güter  einzeln  aufgezählt:  sie  bildeten  nur  einen  sehr 
geringen  Teil  von  dem,  was  von  Rechts  wegen  zum  Kloster  gehörte^. 
Daß  die  alten  Bestimmungen  über  die  AVahl  des  Abtes  erneuert 
wurden,   war  selbstverständlich'''. 

Es  waren  sieben  Männer,  die  in  das  verlassene  Kloster  ein- 
zogen*. Indem  sie  Einold  zum  Abte  wählten^,  konstituierten  sie 
sich  als  Benediktinerkongregation.  Die  Wahl  Einolds  zeigt,  daß 
er  als  der  hervorragendste  unter  den  Genossen  galt;  aber  er  war 
ganz  Asket:  sein  Sinn  war  nur  auf  das  mystisch  fromme  Leben 
gerichtet.     Sich  mit  den  mancherlei  äußerlichen  Geschäften  befassen 


1  Über  die  Ref.  Vit.  Joh.  36—38  S.  347  f.;  vgl.  Adalberos  Urkunde  für 
Gorze,  Cartul.  de  l'abb.  de  Gorze  S.  169  Nr.  92.  Gorze  war  863  von  B.  Ad- 
ventius  reformiert  worden;  er  stellte  einen  Regularabt,  Betto,  an  die  Spitze, 
Cartul.  S.  106  ff.  Nr.  60  u.  62.- Die  Durchführung  muß  aber  Schwierigkeiten 
gemacht  haben;  denn  seit  868  ging  die  Leitung  an  Pröpste  über,  Nr.  64 — 66. 
Seit  876  wird  der  bisherige  Propst  Bovo  als  Abt  bezeichnet,  S.  129  Nr.  71, 
vgl.  zur  Datierung  S.  461  f.,  Nr.  73  f.  Auch  seine  Nachfolger  Erigaudus  und 
Lodoin  führen  diesen  Titel,  Nr.  75  ff.  So  blieb  es  bis  895;  seit  diesem  Jahr 
steht  das  Kl.  direkt  unter  dem  Metzer  Bischof,  Nr.  84  ff.  Erst  912  hört 
man  wieder  von  einem  Abte,  Widericus  oder  Wigiricus,  Nr.  89  f.  Er  steht 
ex  permissu  senioris  mei  domni  Roberti  s.  Mett.  eccl.  episc.  an  der  Spitze 
des  Klosters,  S.  165,  und  scheint  identisch  zu  sein  mit  dem  späteren  B. 
Wicerich  von  Metz.  Wahrscheinlich  war  er  Laienabt;  denn  wie  sollte  man 
es  sich  vorstellen,  daß  ein  Regularabt  zugleich  Großgrundbesitzer  ist  und 
sich  eine  Prekarie  vom  Kloster  erteilen  läßt?  Wigerich  wird  erst,  um 
das  Bistum  zu  erlangen,  In  den  Klerus  eingetreten  sein.  Nachdem  er 
Bischof  war,  kam  das  Kloster  an  einen  gewissen  Adalbert,  der  sich  senior 
sive  abbas  cenobii  nennt,  S.  168  Nr.  91  v.  922.  Auch  er  wird  Laienabt  ge- 
wesen sein.  Bei  diesen  Verhältnissen  ist  der  Verfall  des  Klosters  begreif- 
lich genug. 

-  Das  ergibt  der  Vergleich  mit  der  Urk.  Ottos  von  945  Dipl.  I  S.  149 
Nr.  70. 

'^  Vgl.  Bd.  II  S.  55.     Man  hat  deshalb  kein  Gewicht  darauf  zu  legen. 

4  Vit.  Joh.  43  S.  349. 

5  Ib.  44  S.  349.  Urk.  Adalberos  S.  170.  Einold  kommt  urkundlich 
960  und  967  vor,  Cartul.  S.  200  ff.  Nr.  109  u.  110.  Der  Einölt  der  Ann. 
necrol.  Fuld.  z.  959  kann  also  nicht  der  Abt  von  Gorze  sein.  Der  Todes- 
tag ist  der  19.  Aug.  Lib.  anniv.  s.  Galli  M.G.  Necr.  I  S.  479. 


—     355     — 

zu  müssen,  welche  die  Leitung  des  Klosters  mit  sich  brachte,  war 
ihm  lästig.  Da  war  es  ein  Grlück,  daß  er  für  sie  den  tüchtigsten 
Gehilfen  an  dem  Mönche  Johannes  fand  \  Nun  kam  dessen  prak- 
tisches Geschick  zur  Geltung.  Er  verbarg  sich  nicht,  daß  das 
Kloster  bei  seinen  schmalen  Mitteln  nur  bestehen  konnte,  wenn 
alle  Einkünfte  sorgsam  verwaltet  wurden.  Deshalb  führte  er  die 
peinlichste  Ordnung  im  Rechmmgswesen  ein :  wöchentlich  und  monat- 
lich legte  er  dem  Abt  die  Einnahme-  und  Ausgabebücher  vor.  Ob- 
gleich Einold  schließhch  die  Durchsicht  ablehnte,  führte  er  seine 
Rechnungen  fort  ^.  In  großen  und  kleinen  Amtern  hat  er  dem  Kloster 
gedient:  als  Propst  und  Dekan,  wie  als  Verwalter  des  Keilers  und 
der  Kleiderkammer.  Nach  Einolds  Tod  wurde  er  Abt.  Sein  von 
Natur  rasches  Wesen  wurde  durch  die  mönchische  Zucht  nicht 
gebrochen,  aber  zurückgehalten.  Dank  fand  er  nicht  immer;  aber 
das  berührte  ihn  wenig:  der  Zorn  eines  geistlichen  Oberen  machte 
ebenso  geringen  Eindruck  auf  ihn,  wie  die  üblen  Nachreden  un- 
verständiger Brüder:  er  war  seines  Weges  sicher.  So  gelang  es, 
die  Ärmlichkeit  des  Anfangs  nach  und  nach  zu  überwinden.  Da- 
bei fehlte  es  nicht  ganz  an  Reibungen  mit  dem  Bischof,  der  den 
eifrigen  Brüdern  nicht  immer  genug  tat:  es  schien  wohl  einmal 
der  offene  Bruch  unvermeidlich:  die  Mönche  erwogen  den  Gedanken 
nach  St.  Maximin  überzusiedeln.  Doch  wußte  man  sich  schließ- 
lich zu  verständigen;  wie  die  Brüder  überzeugt  waren,  hatten  sie 
es  dem  Eingreifen  ihres  Schutzheiligen,  Gorgonius,  zuzuschreiben, 
daß  Adalbero  ihren  Forderungen  nachgab^.  Während  dessen  ver- 
mehrte sich  die  Zahl  der  Mönche;  aus  den  verschiedensten  Gegen- 
den strömten  sie  zusammen:  hauptsächlich  aus  den  drei  Bistümern 
und  aus  Burgund;  auch  Britten  und  Griechen  fanden  sich  herzu*. 
So  wurde  Gorze  ein  Seitenstück  zu  Cluni  und  Brogne.  Im  Jahre 
938  bestätigte  Leo  VII.  die  Neuordnung  des  Klosters  unter  aus- 
drücklichem Dank  gegen  Adalbero.  Acht  Jahre  später  folgte  die 
Bestätigung  durch  Otto  I.^ 

Fragt  man,  was  die  Absicht  der  Beform  war,  so  erhält  man 
die  Antwort,  die  bei  allen  Klosterreformationen  gegeben  wurde: 
Erneuerung  der  Benediktinerregel®.    Aber  damit  ist  doch  nur  eine 


1  Vit.  Joh.  72  f.-  S.  357;  85  ff.  S.  361  f.  Johannes  ist  als  Abt  urkundlich 
zum  erstenmal  2.  Juni  973  bezeugt,  Cart.  S.  204  Nr.  111.  Er  starb  schon 
am  30.  März  974,  s.  Sackur  I  S.  156.  2  yjt.  Joh.  73  S.  357. 

s  Ib.  95  ff.  S.  364  f. 

*  Ib.  50  u.  54  S.  351  f.    Mirac.  Gorg.  26  Scr.  IV  S.  246, 

5  J.W.  Nr.  3609,  Dipl.  I  S.  149  Nr.  70. 

6  Diplom  Adalberos  für  Gorze  v.   933  S.  170;    für   St.  Arnulf  v.   942 

23* 


—     356     — 

Seite  der  Sache  ausgesprochen.  Die  andere  ist  hervorgehoben, 
wenn  in  einer  späteren  Urkunde  Adalberos  die  reformierten  Mönche 
als  diejenigen  bezeichnet  werden,  die  dem  evangelischen  und  aposto- 
lischen Leben  nachfolgen,  die  die  Armut  Christi  nachahmend,  sein 
sanftes  Joch  und  seine  leichte  Last  auf  sich  nehmen,  die  die  Norm 
des  strengeren  Lebens  beobachten  und  den  "Weg  heihgen  Wandels 
einschlagend  Nicht  nur  Rückkehr  zur  Benediktinerregel,  sondern 
zugleich  Verschärfung  der  Askese  war  der  leitende  Gedanke.  Dem 
entspricht,  was  wir  von  den  einzelnen  Männern  hören:  die  Abneigung 
Einolds  gegen  jede  Art  äußerer  Geschäfte  hatte  darin  ihren  Grund ''^; 
ein  Mann  wie  Johannes,  der  für  das  tätige  Leben  geboren  war, 
meinte  doch  in  freiwilligem  Verzichte  es  allen  anderen  zuvortun 
zu  müssen:  keiner  brachte  es  im  Fasten  und  Wachen  so  weit  wie 
er^.  Andere  verließen  Gorze,  um  als  Einsiedler  zu  leben:  sie 
woUten,  wie  man  sagte,  die  Süßigkeit  der  göttUchen  Kontemplation 
unter  der  bitteren  Kasteiung  des  Leibes  inne  werden*.  Auch  in 
Worten  und  Wendungen  tritt  diese  Steigerung  der  Askese  hervor. 
Man  sprach  nicht  mehr  nur  von  der  Demut  der  Mönche,  sondern 
man  rühmte  es,  daß  sie  sich  selbst  wegwürfen^.  Sie  wirkte  auf 
die  Studien:  es  versteht  sich  freilich  von  selbst,  daß  in  Gorze  mehr 
gelesen  wurde,  als  sonst  üblich  war.  Aber  es  ist  doch  bezeichnend, 
daß,  als  Johannes  sich  abmühte,  in  das  Verständnis  der  Trinitäts- 
lehre  Augustins  einzudringen,  ein  Verbot  Einolds  diese  Arbeit  ab- 
schnitt. Der  Abt  urteilte,  Johann  solle  seine  Zeit  nicht  an  dia- 
lektische Fragen  wenden,  er  solle  die  heilige  Schrift  studieren  und 
solche  Bücher,  welche  zugleich  belehrten  und  erbauten*^.  Man  ver- 
steht, daß  in  Gorze  die  Schriften  Gregors  d.  Gr.  denen  Augustins 
vorgezogen  wurden'^,  und  daß-  man  mit  besonderem  Eifer  die 
Biographien  berühmter  Mönche  las^.  Wenn  man  die  Zahl  der 
Psalmen,  Gebete  und  Lektionen  im  Klostergottesdienst  vermehrte ", 
so  ging  diese  Einrichtung  aus  demselben  Geiste  hervor. 


Calmet  I  Pr.  S.  349,  v.  944  JB.  II  S.  306.  Flod.  ann.  z.  J.  934  S.  382:  ReUgio 
regulae  monachorum  in  quibusdam  monasteriis  per  regnum  Lothariense 
reparatur;  vgl.  Mirac.  Glodes.  46  S.  238. 

1  Für  St.  Arnulf  in  Metz,  JB.  II  S.  307. 

2  Vit.  Job.  72  S.  357 :  Dum  pater  Einoldus  credito  sibi  regimine  loci 
vehementer  angeretur,  si  sibi  exteriora  curanda  essent,  qui  longo  alia  divine 
speculationis  meditabatur,  etc.  ^  Ib.  78  S.  359. 

*  Ib.  69  S.  356.  ö  Ib.  74  S.  358.  »  Ib.  83  S.  360. 

'  Ibid.  S.  361 :  Quaecunque  essent  b.  Gregorii,  unice  praeter  cetera 
amplexus  est.  »  Ib.  84  S.  361. 

^  Ib.  81  S.  359,  von  den  Psalmen,  Orationen  und  Lektionen :.Que  tunc 


—     357     — 

In  dieser  scharfen  Betonung  des  asketischen  Elementes  Hegt, 
wie  mich  dünkt,  der  Unterschied  der  lothringischen  Eeformbewegung 
von  der  cluniacensischen.  Die  letztere  war  ebenfalls  ßückkehr  zur 
Benediktinerregel;  aber  man  war  so  weit  davon  entfernt,  die  aske- 
tischen Anforderungen  zu  steigern,  daß  man  über  die  durch  Benedikt 
von  Aniane  eingeführten  Milderungen  nicht  wieder  auf  die  ursprüng- 
liche Regel  zurückging.  Denn  den  Leitern  der  Bewegung,  geistig 
hochstehenden  Männern,  lag  es  nicht  an  dem  Mehr  oder  Weniger 
der  Askese,  sondern  an  der  Durchführung  von  Ordnung  und  Maß 
in  den  Klöstern.  Die  Lothringer  dagegen  priesen  die  Regel,  weil 
sie  in  ihr  das  Grundgesetz  des  asketischen  Lebens  gegenüber  der 
Ungebunden  hei  t  der  Kanoniker  sahen,  und  sie  übe"*boten  zugleich 
ihre  Forderungen  durch  ihr  Leben.  Verghchen  mit  den  Clunia- 
censern  liegt  etwas  Exzentrisches,  Schwärmerisches  in  ihrer  Art. 
Es  paßt  dazu,  daß  diese  Bewegung  ausgesprochen  volkstümlich 
war:  ein  paar  ihrer  Führer  stammten  aus  dem  Bauernstande:  Jo- 
hannes und  Humbert,  andere  gingen  aus  dem  niederen  Klerus 
hervor;  kein  einziger  Mann  aus  angesehener  Familie  war  unter 
ihnen.  Die  Ziele  der  Lothringer  gingen  nicht  weit:  sie  gedachten 
nicht  das  Mönchtum  zu  reformieren,  sondern  sie  wollten  in  ihi*em 
Kloster  oder  in  der  Einöde  das  Ideal  des  evangelischen  Lebens 
verwirklichen.  Auch  dies  ein  Unterschied  von  Cluni.  Denn  in  den 
bm'gundischen  Mönchen  lebte  von  Anfang  an  der  Drang,  für  ihre 
Überzeugungen  Propaganda  zu  machen:  sie  meinten,  ihnen  die 
-Herrschaft  in  den  Klöstern  Frankreichs,  ja  der  Welt  erobern  zu 
müssen. 

Ein  Gegensatz  der  beiden  Reformrichtungen  liegt  in  diesen 
Verschiedenheiten  nicht.  Der  Ruhm  Clunis  war  den  Mönchen  von 
Gorze  sicher  ebensowenig  unbekannt,  als  der  Name  Gerhards  von 
Brogne  ^.  Hatten  sie  nicht  das  Bedürfnis,  Anschluß  an  diesen  oder 
jenen  Ej'eis  zu  suchen,  so  fühlten  sie  sich  doch  als  Gesinnungs- 
genossen und  nahmen  bereitwillig  die  eine  oder  andere  Einrichtung 
an,    die   zuerst   bei  den  Cluniacensern  in  Übung  gekommen  war-. 


temporis  utique  ut  ferventibus  conversationis  iniciis,  et  numero  et  longitudine 
et  mora  dicendi  multiplicius  extendebantur,  quae  postmodum  pusillanimitas 
imbecillium  in  nonnullis  compulit  coartari.  Die  Überschreitung  der  Regel 
und  der  Rückgang  auf  die  Regel  ist  hier  deutlich. 

^  Den  Beleg  für  vertraute  Beziehungen  zum  Kreise  Gerhards  gibt  die 
Urk.  König  Lothars  v.  11.  Dez.  958,  Cartul.  de  S.  Bav.  S.  5  Nr.  5;  hier  sind 
Einotd  von  Gorze  und  Humbert  von  St.  Aper  genannt. 

2  S.  Sackur  S.  160  ff.  Er  verweist  auf  vita  Joh.  63  S.  354,  wonach 
am  Samstag  die  Mönche   ex  more   antiquo   quidem  sed  tunc  noviter  nobis 


-     358     — 

Daß  die  Mönche  von  Gorze  einen  ähnlichen  Einfluß  auf  andere 
Klöster  gewannen,  wie  Gerhard  von  Brogne  in  Niederlothriugen, 
verdankten  sie  eigentlich  nicht  sich  selbst:    es  war  das  Verdienst 


tradito  einander  die  Schuhe  wuschen.  Der  Vergleich  mit  vita  Odonis  II,  23 
(Mign.  133  S.  73)  macht  ziemlich  sicher,  daß  das  cluniacensische  Vorbild 
wirkte.  Weniger  sicher  scheint  mir,  da,ß  dies  auch  in  bezug  auf  den  Psalmen- 
gesang der  Fall  war.  Die  S.  356  Anm.  9  zitierte  Stelle  leitet  die  Ver- 
mehrung der  Psalmen  etc.  nur  aus  dem  glühenden  Eifer  der  ersten  Gorzer 
Generation  ab.  Auch  ob  bei  dem  Fasten  Johanns  das  cluniacensische  Vor- 
bild wirkte,  ist  mir  zweifelhaft.  In  Cluni  war,  wenn  man  aus  den  Consuet. 
Farf.  c.  113  S.  109  eine  Folgerung  ziehen  darf,  die  Fastenordnung  der  Regel 
im  Gebrauch.  Was  Johann  anlangt,  so  wird  im  92.  und  93.  Kap.  de  lege 
ieiuniorum  quam  sibi  indixerat,  berichtet,  und  zwar,  daß  er  in  ipso  con- 
versionis  initio  totum  deinceps  tempus  .  .  ieiunio  disposuerat  dedicare.  Das 
war  Ausführung  des  Gedankens  der  Regel :  Licet  omni  tempore  vita  monachi 
quadragesimae  debet  observantiam  habere  (c.  49).  Aber  die  Sache  erwies 
sich  als  undurchführbar:  itaque  regulam  tolerabiliorem  assumpsit,  ut  duas 
tantum  quadragesimas  in  anno  perageret,  unam  ante  nativitatem  domini- 
cam,  alteram  ante  passa.  Grammatisch  ist  sicher,  daß  die  regula  tolera- 
bilior  der  lex  ieiuniorum  entgegengestellt  ist,  und  daß  es  sich  also  lediglich 
um  eine  Regel  handelt,  die  er  sich  selbst  stellte,  wie  os  sich  zuerst  um 
ein  Gesetz  handelte,  das  er  sich  selbst  gab.  Eine  direkte  Beziehung  aut 
eine  fremde,  ihm  bekannt  gewordene  Einrichtung  liegt  also  in  den  Worten 
nicht.  Daß  die  Worte  lex  und  regula  gebraucht  sind,  erklärt  sich  aus  dem 
Schluß  des  49.  Kapitels  der  Regel,  wonach  Überschreitungen  des  von  der 
Regel  geforderten  Fastens  nur  mit  Vorwissen  und  Zustimmung  des  Abts 
zulässig  sein  sollten.  Daß,  wenn  Johannes  die  Regel  überbieten  wollte,  er 
für  sich  eine  Fastenzeit  vor  Weihnachten  einführte,  war  keineswegs  eine 
Neuerung;  schon  die  2.  Synode  von  Tours  (567)  hatte  gemäß  den  antiqua 
instituta  verordnet,  daß  die  Mönche  de  Decembre  usque  natale  Domini 
omni  die  ieiunent,  c.  18  S.  12.  Die  Erfurter  Synode  v.  932  gebot  das  Fasten 
während  der  letzten  14  Tage  vor  Weihnachten,  Brev.  can.  2  S.  5.  Neu  war 
also  nur,  daß  Johann  diese  Fastenzeit  am  13.  Sept.  begann,  wie  er  das 
Osterfasten  mit  der  Epiphaniasoktave  anfing.  Die  Wahl  der  Epiphanias- 
oktave erklärt  sich  von  selbst;  der  13.  Sept.  war  ihm  durch  Reg.  41  dar^ 
geboten.  Hielt  Johann  seine  Fastenzeit  in  der  Weise,  daß  er  Sonntac, 
Dienstag  und  Donnerstag  am  gemeinsamen  Mahl  Anteil  nahm,  so  hatte  er 
auch  hierfür  ältere  Vorbilder:  die  erwähnte  Syn.  von  Tours  hatte  verordnet, 
daß  im  Sept.,  Okt.  u.  Nov.,  und  die  1.  Synode  von  Mäcon  (588),  daß  von 
Martini  bis  Weihnachten  am  Montag,  Mittwoch  und  Freitag  gefastet  werden 
solle,  c.  9  S.  157.  Bei  dieser  Sachlage  liegt  jedenfalls  die  Notwendigkeit, 
eine  Nachahmung  Clunis  anzunehmen,  nicht  vor.  Und  sollte  Johannes 
wirklich  erst  durch  irgendeinen  Cluniacenser  gelernt  haben,  daß  man  am 
Sta,nd  der  Gestirne  die  Stunde  ablesen  kann?  Er  war  ja  eines  Bauern 
Sohn  und  hatte  das  sicher  von  Jugend  auf  getan. 


—     359     — 

Adalberos  I.  Er  nahm  die  Leitung  der  Klosterreform  in  die  Hand. 
Dadurch  erhielt  die  Bewegung  in  Oberlothringen  vollends  einen 
anderen  Charakter  als  die  cluniacensische. 

Das  älteste  Kloster  in  der  Diözese  Metz  war  die  Abtei  St. 
Arnulf.  Sie  war  längst  zu  einem  Stift  weltlicher  Kanoniker  ge- 
worden. Ein  Abt  oder  Propst  wurde  nicht  mehr  gewählt;  von  den 
Stiftsherren  lebte,  wie  es  scheint,  ein  jeder  für  sich,  ohne  sich  an 
die  Beobachtung  einer  Begel  zu  bindend  Adalbero  suchte  zuerst 
die  Kanoniker  auf  gütlichem  Wege  zu  bestimmen,  daß  sie  die 
Verhältnisse  selbst  änderten.  Als  dies  mißlang,  griff  er  durch,  er 
entfernte  sie  und  verwandelte  St.  Arnulf  wieder  in  ein  Benediktiner- 
kloster. Die  Männer,  die  er  für  sein  Unternehmen  bedurfte,  bot 
ihm  Gorze.  Von  dorther  kamen  die  ersten  Abte,  Heribert^  und 
Ansteus^.  Besonders  der  letztere  war  ein  nicht  unbedeutender 
Mann:  er  galt  als  gewandter  Redner,  daß  er  als  Architekt  hervor- 
ragendes leistete,  wurde  bereits  erwähnt^.  St.  Arnulf  erhob  sich 
unter  seiner  Verwaltung  zu  neuem  Glanz.  Dormitorium,  Refektorium 
und  andere  für  das  klösterliche  Leben  notwendige  Bauten  wurden 
erneuert,  überdies  das  Kloster  stattlich  befestigt;  es  erschien  wie 
eine  Burg.  Nach  dem  Vorbild  Johanns  von  Gorze  trug  Ansteus 
Sorge  für  geordnete  Verwaltung  des  Klostergüts.  Er  erreichte, 
daß  der  Ertrag  nicht  nur  genügte,  sondern  Überschüsse  gab.  In 
Hinsicht  auf  das  religiöse  Leben  schloß  man  sich  auf  das  engste 
an  Gorze  an:  man  pflegte  die  Erinnerung  an  die  Gorzer  Führer, 
wie  die  an  die  eigenen  Ahnen.  In  St.  Arnulf  ist  die  Biographie 
Johanns  von  Gorze  geschrieben  worden. 

Die  Reform  von  St.  Arnulf  begann  im  Jahr  940  oder  941  ^. 
Im  nächsten  Jahrzehnt  folgte  die  von  St.  Felix.  Auch  dieses 
Kloster  war  gänzlich  heruntergekommen.   Den  Dienst  an  der  Kirche 


1  Vgl.  die  Urkunde  Adalberos  v.  942  Calmet  I  Pr.  S.  349;  die  Urk. 
Ottos  I.  V.  942  Dipl.  I  S.  130  Nr.  45;  vita  Job.  67  S.  355;  Gest.  ep.  Mettens. 
45  Scr.  X  S.  542,  Hist.  s.  Arn.  Mett.  Scr.  XXIV  S.  528  f.  Müsebeck,  Die  BA. 
St.  Arnulf  in  der  ersten  Hälfte  des  MA.  JB.  XIII  S.  164  ff. 

2  In  einer  in  der  Hist.  s.  Arnulfi  Scr.  XXIV  S.  542  erhaltenen  Urkunde 
bezeichnet  sich  Heribert  (Alpert  oder  Arbert)  als  monachus  Gorziensis. 

3  Yita  Joh.  66  f.  S.  855.  Urk.  Adalberos  JB.  H  S.  306  f.  Urk.  Ottos  I. 
Dipl.  I  S.  187  Nr.  104.  *  S.  o.  S.  337. 

»  Da  die  oben  Anm.  1  angeführte  Urk.  Ottos  v.  10.  Jan.  942  datiert 
ist,  so  ist  941  das  späteste  Datum.  Da  aber  der  Urkunde  die  Versuche  des 
Bischofs,  die  Kanoniker  zur  Reform  zu  bestimmen,  deren  Vertreibung  und 
Appellation  vorausgingen,  so  fällt  der  Anfang  der  Reform  möglicherweise 
schon  in  d.  J.  940. 


—     360     — 

versah  ein  armer  Priester;  die  Gebäude  waren  zum  größten  Teil 
zerstört,  zwischen  den  Mauern  wucherten  Nessehi  und  Heckenrosen  ^ 
Um  es  zu  erneuern  berief  Adalbero  den  Schotten  Kaddroe^.  Dieser 
weilte  seit  944  auf  dem  Kontinent,  hatte  in  Fleury  die  Benedik- 
tinerregel kennen  gelernt^,  und  lebte  später  in  dem  auf  die  Ein- 
richtungen Benedikts  verpflichteten  Schottenkloster  Waulsort  in  der 
Diözese  Lüttich*.  Jetzt  bestimmte  ihn  das  Zureden  Einolds  und 
Ansteus'  nach  St.  Felix  überzusiedeln.  Er  hat  es  mit  Mönchen  aus 
"Waulsort  bevölkert^. 

Die  Reform  blieb  dabei  nicht  stehen:  auch  in  Longeville  und, 
wie  es  scheint,  in  Hornbach*'  wurde  die  Benediktinerregel  ein- 
geführt; mit  einem  Wort:  Adalbero  brachte  sie,  soweit  sein  Ein- 
fluß   reichte,   in   den  Klöstern    seines   Sprengeis  wieder   zur  Herr- 


^  St.  Felix,  später  St.  Clemens,  war  eine  Stiftskirche  unbekannter 
Gründung  vor  Metz.  In  der  Vita  Kaddr.  24  S.  691  wird  sie  bezeichnet  als 
locus  non  longe  ab  urbe  Metensi  positus  et  multorum  sanctorum  corporibus 
et  reliquiis  inclytus,  sed  tunc  iam  ad  nihilum  redactus.  Die  obige  Schil- 
derung nach  den  Vers,  auf  Metz,  N.A.  V  S.  435  v.  49  ff.,  vgl.  auch  Chron.  s. 
Clem.  Mett.  z.  943  Scr.  XXIV  S.  498.  Das  Jahr  der  Reform  ist  unbekannt; 
nach  Gall.  Christ.  XIII  S.  867  war  Kaddroe  i.  J.  953  bereits  Abt;  vg].  Wich- 
mann S.  174  Nr.  9. 

-  Vgl.  über  ihn  die  anonyme  vita  Kaddr.,  Mabb.  A.  S.  V  S.  483,  im 
Auszug  Scr.  IV  S.  483  f.  u.  XV  S.  689  ff.,  u.  die  eben  angef.  Verse  auf  Metz 
v.  70  ff.  S.  436.     Schnitze  S.  51  ff.     Sackur  I  S.  181  ff. 

3  Vita  Kaddr.  20  S.  690 ;  über  Fleury  Sackur  I  S.  88  ff. 

*  Vgl.  über  seine  Entstehung  unten.  Die  ersten  Mönche  charakterisiert 
die  Urk.  Dipl.  I  S.  160  Nr.  81  als  quosdam  Dei  servos  peregrinationis  gratia 
a  Scotia  venientes  et  sub  regula  s.  Benedicti  vivere  cupientes. 

5  Vita  Kaddr.  25  S.  691. 

**  In  dem  ersteren  Kloster  befanden  sich,  als  die  Reform  begann, 
Kleriker  (cf.  vita  Job.  43  S.  349:  Salecho  ex  clericis  s.  Martini  citra  Mosel- 
lam);  dagegen  ist  es  i.  J.  942  eine  Abtei  und  ist  eben  Salacho  Abt,  Not. 
dedic.  s.  Maxim.  Trev.  Scr.  XV  S.  1270.  Damit  ist  die  Reform  und  ihr  Zu- 
sammenhang mit  Gorze  bewiesen.  Hornbach  war  i.  J.  900  in  Laienbesitz, 
B.M.  1937.  Dagegen  hatte  es  i.  J.  972  einen  regulären  Abt,  Dipl.  I  S.  578 
Nr.  424.  Die  Reform,  die  man  annehmen  muß,  fällt  also  unter  Adalbero 
oder  seinen  Nachfolger.  Der  in  der  angeführten  Urkunde  genannte  Abt 
heißt  Adelbert.  Könnte  man  ihn  mit  einiger  Sicherheit  für  identisch  mit 
dem  chron.  Med.  mon.  7  ff .  S.  89  genannten  Gorzer  Mönch  und  Abt  von 
Moyenmoutier  erklären,  so  wäre  der  Zusammenhang  nachgewiesen.  Doch 
bleibt  die  Sache  unsicher.  Dem  Hornbacher  Adelbert  widmete  der  Mönch 
Eburnant  ein  Prachtsakramentar,  das  sich  jetzt  in  Solothurn  befindet.  Die 
Verse,  in  denen  es  der  Mönch  dem  Abt,  der  Abt  dem  h.  Petrus,  dieser 
Christo  darbringt,  sind  N.A.  X  S.  344  f.  mitgeteilt. 


—     361     — 

Schaft  \  Auch  den  Nonnenklöstern  wandte  er  seine  Sorge  zu. 
Die  beiden  Metzer  Frauenstifter,  St.  Glodesind  und  St.  Peter,  sind 
durch  ihn  reformiert  worden.  Zur  Äbtissin  von  St.  Grlodesind  er- 
nannte er  eine  seiner  Verwandten,  Himiltrud.  Sie  wußte  die  Nonnen 
wieder  an  die  Beobachtung  der  Regel  zu  gewöhnen.  Mit  der  Er- 
neuerung der  inneren  Ordnung  ging  die  der  äußeren  Hand  in 
Hand:  der  entfremdete  Besitz  wurde  zum  großen  Teil  restituiert; 
man  konnte  es  wagen,  den  Neubau  des  Klosters  zu  beginnend 
In  St.  Peter  wurde  die  Nonne  Hauwidis  Äbtissin'*.  Wie  hoch 
man  sie  im  Kreis  der  Reformfreunde  schätzte,  zeigt  eine  Äußerung 
Kaddroes;  er  urteilte,  er  kenne  keine  Frau,  die  mit  ihr  zu  ver- 
gleichen sei*. 

In  derselben  Zeit,  wie  im  Bistum  Metz  begann  die  Reform 
in  den  Nachbardiözesen,  j 

In  Toul  war  seit  dem  17.  März  922  Gauzhn  Bischof.  Ein 
Mann  vornehmer  Abkunft  und  gelehrten  Studien  nicht  fremd,  be- 
wies er  sich  .doch  von  Anfang  an  als  Freund  des  Mönchtums'\ 
Um  das  Jahr  930  war  die  alte  Abtei  Fleury  an  der  Loire  dm'ch 
Odo  von  Cluni  zur  Beobachtung  der  Benediktinerregel  zurück- 
geführt worden**.  Das,  was  dort  geschah,  erregte  die  Aufmerksam- 
keit Gauzlins.  ,  Er  ließ  sich  die  Reise  nach  Fleury  nicht  reuen, 
um  die  Einrichtungen  des  reformierten  Klosters  kennen  zu  lernen. 
Von  dort  brachte  er  eine  Abschrift  der  Benediktinerregel  und  eine 


^  Mirac.  Glodes.  46  S.  237:  Monasteria  quaecunque  per  amplitudinem 
suae  erant  provintiae  retro  a  multis  iam  annis  interius  et  exterius  .  .  lapsa, 
studio  praeter  cetera  egregie  animum  recuperare  induxit  .  .  .  Ad  eius  (Gorze) 
exemplar  reliqua  extra  vel  infra  virorum  ac  feminarum,  si  qua  etiam  sub 
nomine  canonicorum  erant,  composuit  monasteria.  Abgesehen  von  den  fünf 
genannten  Klöstern  (Gorze,  St.  Arnulf,  St.  Felix,  Longeville,  Hornbach) 
lagen  in  der  Diözese  Metz:  Salona,  St.  Avold,  Herbitzheim  u.  Neumünster. 
Über  Salona  weiß  ich  nichts;  St.  Avold  scheint  in  Abhängigkeit  von  Prüm 
gekommen  zu  sein,  s.  Transl.  Crys.  Scr.  XV  S.  374;  unter  Adalbero  IL  be- 
stand es  jedoch  wieder  als  Abtei,  s.  Epit.  Adalb.  Scr.  IV  S.  672.  Herbitz- 
heim war  im  Anfang  des  10.  Jahrhunderts  Lüttichisch,  B.M.  1985.  1991. 
Neumünster  war  i.  J.  926  eine  im  bischöflichen  Besitz  befindliche  kleine 
Propstei,  Görz  Nr.  865.  Es  wurde  durch  Adalbero  II.  in  ein  Nonnenkloster 
umgewandelt,  vit.  Adalb.  13  S.  662. 

■2  Mirac.  Glodes.  46  f.  S.  238.  Urk.  Adalberos  v.  945.  Calmet  Pr.  S.  359  f. 

3  Urk.  Ottos  v.  3.  Juni  960,  Dipl.  I  S.  289  Nr.  210.  Ausdrückliche  Er- 
wähnung der  Benediktinerregel.  *  Vita  Kaddr.  34  S.  484. 

^  Mirac.  s.  Apri  30  Scr.  IV  S.  519,  Mirac.  s.  Maus,  praef.  Scr.  IV  S.  510, 
c.  8  f.  S.  511,  Gest.  ep.  TuU.  31  Scr.  VIJI  S.  639. 
,      «  S.  Sackur  I  S.  88  fi'. 


—     362     — 

Denkschrift  über  die  Ordnungen  Fleurys  nach  Hause  zurück  \  Nun 
begann  er  selbst  zu  reformieren.  Den  Anfang  machte  er  mit 
St.  Aper.  Das  ganz  verarmte  Kloster  war,  wie  es  scheint,  nur 
von  einigen  Klerikern  besetzt.  Wahrscheinlich  im  Jahre,  nachdem 
Einold  und  seine  Genossen  in  Gorze  eingezogen  waren  ^,  erneuerte 
Gauzlin  die  Regel  und  stellte  wiederum  einen  Abt,  Archimbald, 
an  die  Spitze  des  Stifts.  Er  erklärte  dabei,  es  sei  sein  Wunsch, 
daß  das  fromme  Leben,  das  einst  in  der  Abtei  geblüht,  erneuert, 
ja  übertroffen  werdet  Das  ist  das  asketische  Ideal  der  Mönche 
von  Gorze.  Die  Reform  sollte  die  rechtliche  Stellung  des  Klosters 
nicht  ändern:  es  blieb  in  Abhängigkeit  vom  Bischof,  ausdrücklich 
behielt  Gauzlin  sich  und  seinen  Nachfolgern  das  Recht  vor,  nötigen- 
falls einen  Abt  aus  einem  fremden  Kloster  zu  ernennen,  das  Kloster 
stets  zu  visitieren  und  Mißstände  abzustellen.  Andererseits  räumte 
er  dem  Kloster  die  Befugnis  ein,  an  den  Metropoliten  und  den 
König  zu  appellieren,  sofern  es  sich  über  den  Bischof  zu  be- 
schweren habe. 

Zieht   man    diese  Bestimmungen    in   Betracht,   so    kann   man 
nicht    zweifeln,    daß    GauzKn    ungeachtet    seiner    Beziehungen    zu 


^  Mirac.  s.  Berchar.  9  Scr.  IV  S.  487.  Albers  berichtet  in  der  Revue 
Benedict.  1903  S.  420  ff.  über  eine  Münchener,  aus  Regensburg  stammende 
Handschrift,  die  ein  Stück  unter  der  Bezeichnung  Consuetudines  Sigiberti 
abbatis  enthält;  er  weist  nach,  daß  diese  Gewohnheiten  lothringischen 
Ursprungs  sind  und  auf  die  Gewohnheiten  von  Fleury  zurückgehen.  Sie 
geben  also  ein  Bild  von  den  Ordnungen,  die  Gauzlin  nach  Hause  brachte. 
Der  Name  Sigibert  ist  unerklärlich;  sollte  Sigfrid  von  Gorze  dahinter 
stecken?  Über  die  ältesten  Consuetudines  von  Cluni  berichtet  ebenfalls 
Albers,  a.  a.  0.  S.  174  ff. 

2  Die  Reform  begann  nach  den  Ann.  s.  Benig.  Div.  Scr.  V  S.  40  i.  J. 
934,  vgl.  auch  Ann.  Flod.  z.  d.  J.  S.  382.  Damit  stimmt  das  Datum  der 
Restitutionsurkunde  Gauzlins,  Calmet  I  Pr.  S.  342,  nicht  überein;  denn  sie 
ist  v.  11.  Okt.  936  datiert.  Allein  mit  diesem  Datum  ist  die  Angabe  nicht 
zu  vereinigen,  daß  sie  im  11.  Jahr  Heinrichs  und  im  13.  Jahr  Gauzlins  aus- 
gestellt sei.  Das  13.  Jahr  Gauzlins  führt  auf  934,  das  11.  Jahr  Heinrichs, 
wenn  man  vom  Herbst  923  an  zählt,  auf  dasselbe  Jahr.  Die  Angabe  der 
Annal.  Div.  scheint  also  richtig  zu  sein.  Die  Rechnung  der  Mirac.  s.  Apri 
30  S.  519  führt  auf  935;  ebenso  die  der  Gesta  ep.  Tüll.  31  S.  639.  Sackur 
entscheidet  nicht  zwischen  den  beiden  Jahren  (S.  158).  Die  unter  Otto, 
also  frühestens  i.  J.  937  ausgestellte  Stiftungsurkunde  von  Bouxieres,  Cal- 
met I  Pr.  S.  341,  blickt  auf  die  Reform  von  St.  Aper  als  bereite  vollzogen 
zurück.     Vgl.  auch  Dipl.  I  S.  174  Nr.  92  u.  S.  406  Nr.  290. 

2  Urk.  Gauzlins  S.  343.   - 


—     363     — 

Fleury  ganz  selbständig  vorgingt  Verdankte  er  dem  jEranzösischen 
Kloster  die  Benediktinerregel,  so  war  er  mit  den  Mönchen  von 
Gorze  über  das  religiöse  Ziel  einig,  mit  Adalbero  aber  berührte 
er  sich  in  dem  Grundsatz,  daß  dem  Diözesanbischof  die  Leitung 
der  Reform  gebühre.  Die  Beziehungen  zu  Metz  traten  alsbald 
stärker  hervor.  Als  Adalbero  St.  Arnulf  reformierte,  stand  ihm 
Gauzhn  zur  Seite  ^,  und  als  ein  Nachfolger  Archimbalds  zu  wählen 
war,  suchte  er  ihn  in  Gorze:  jener  Einsiedler  Humbert  wurde  der 
zweite  Abt  von  St.  Aper^.  Wie  im  Bistum  Metz,  so  kam  auch 
in  Toul  die  Beuediktinerregel  wieder  zu  allgemeiner  Anerkennung: 
der  Reform  von  St.  Aper  folgte  die  von  St.  Mansuet^,  Senones^ 
und  Moyenmoutier^.     Die   Stiftung   des  Nonnenklosters   Bouxieres 


^  Es  scheint  mir  nicht  zutreffend,  daß  Sackur  IS.  174  St.  Evre  als 
floriacensisch  bezeichnet.  Besonders  die  rechtliche  Stellung  des  Bischofs 
zum  Kloster  ist  hier  und  dort  verschieden;  vgl.  das  Diplom  Leos  VII.  für 
Fleury  bei  Bouq.  IX  S.  220  f.  Die  Frage,  ob  Archimbald  später  Abt  von 
Fleury  wurde,  welche  Schultze  S.  48  Anm.  2  verneint,  Sackur  S.  159  Anm.  1 
bejaht,  kann,  soviel  ich  sehe,  mit  Sicherheit  weder  in  diesem  noch  in  jenem 
Sinn  beantwortet  werden.  Nur  wahrscheinlich  macht  die  Gleichheit  des 
Namens  die  Identität  der  Person.  Nimmt  man  sie  an,  dann  folgt  aus  ihr 
nicht  floriacensischer  Einfluß  auf  St.  Aper,  sondern  es  zeigt  sich  umgekehrt, 
daß  ein  Mann  der  lothringischen  Reform  in  die  cluniacensische  Bewegung 
eingriff.  2  Calmet  I  Pr.  S.  349. 

3  Vita  Joh.  52  S.  352. 

*  Gauzlin  beauftragte  Archimbald  mit  der  Eeform;  sie  wurde  jedoch 
erst  unter  Bischof  Gerard  vollendet,  Mirac.  Maus,  praef.  S.  510,  Urk.  Ottos  I. 
Dipl.  I  S.  404  Nr.  289,  ürk.  Gerards  Gall.  ehr.  XIIl,  Instr.  S.  459  f.  Nr.  14  f. 

5  Rieh.  Gest.  Senon.  eccl.  II,  17  S.  279;  vgl.  vita  Joh.  65  S.  355;  u. 
Dipl.  I  S.  186  Nr.  103  v.  948,  wo  ausdrücklich  die  Benediktinerregel  genannt 
ist;  die  Urk.  Adalberos  v.  938  Gall.  ehr.  XIII.  Instr.  S.  453  Nr.  8  ist  unecht, 
s.  Wichmann,  JB.  II  S.  310. 

ö  Das  Kloster  war  ganz  verödet,  donec  a  quibusdam  monachis  Gorzi- 
ensibus  .  .  ordo  monachorum  et  officia  divina  ibi  sunt  restituta,  Rieh.  Gest. 
See.  eccl.  1,  21  S.  266;  vgl.  chron.  Med.  monast.  7  S.  89,  vita  Joh.  69  f.  S.  356. 
Was  die  übrigen  Touler  Klöster  anlangt,  so  befanden  sich  in  St.  Die,  nach- 
dem ein  Reformversuch  gescheitert  war.  Rieh.  G.  S.  e.  II,  10  S.  275,  Kano- 
niker, Dipl.  II  S.  113  Nr.  99.  Über  Etival  sagt  Richer:  Ferunt  in  dicta 
ecclesia  ordinis  s.  Benedict!  monachos  primo  extitisse,  deinde  sanctimoni- 
ales,  postea  vero  iterum  dictum  locum  monachos  inhabitasse,  exin  canoni- 
cos  seculares,  ac  deinde  ordinis  Premonstratensis  canonicos,  sicut  hactenus 
(1265)  ibidem  permanent,  fuisse  institutos,  I,  2  S.  259.  Möglicherweise  fällt 
die  Rückkehr  der  Mönche  in  die  Zeit  der  Lothringischen  Reform.  Das 
Doppelkloster  Remiremont  bestand  fort;  wann  der  Verfall,  den  eine  Urk. 
Heinrichs  V.    konstatiert.    Stumpf  3103,   begann,   läßt   sich   nicht   sehen. 


—     364     — 

bildet    die   Parallele    zu   der   Eeform   von    St.   Glodesind    und  St. 
Peter  \ 

Im  Sprengel  von  Trier  scheint  sich  die  Regel  in  Prüm  be- 
hauptet zu  haben ^.  Die  Zustände  waren  vermutlich  von  denen 
in  den  könighchen  Abteien  diesseits  des  Rheins  wenig  verschieden. 
Dagegen  befand  sich  St.  Maximin  in  der  traurigsten  Lage.  Es 
war  im  Besitz  Giselbrehts.  Der  größte  Teil  der  Güter  war  den 
Mönchen  entzogen;  nicht  einmal  das  Wenige,  das  für  ihren  Unter- 
halt reserviert  war,  wurde  ihnen  gewährt..  Eine  Appellation  an 
König  Heinrich  hatte  keinen  Erfolg:  die  Lage  des  Klosters  schien 
verzweifelt^.  Da,  im  Jahre  934,  unternahm  Giselbreht  selbst  die 
Reform^,  Es  ist  nicht  aufgeklärt,  wodurch  er  dazu  bewogen  wurde. 
Man  könnte  an  den  Einfluß  Gerhards  von  Brogne  denken";  oder 
h^tte  Ruotpert  von  Trier  die  Hand  im  Spiel  ^'?  Aber  weder  das 
eine  noch  das  andere  ist  überliefert.  Den  Mönchen  von  St.  Maximin 
kam  der  Entschluß  des  Herzogs  so  unerwartet,  daß  sie  ihn  dem 
wunderbaren  Eingreifen  ihres  Schutzpatrons  zuschrieben '.  Einen 
Mann,    um    die  Reform    durchzuführen,    brauchte    Giselbreht   nicht 


Offonisvilla  war  unter  Gauzlin  bischöflich,  Gest.  ep.  Tul].  33  Scr.  VIII 
S.  640,  ebenso  Bonmoutier,  ibid.,  St.  Pientius  (Vic  an  d.  Seille)  s.  Gest.  ep. 
Tüll.  29  S.  638  u.  Dipl.  II  S.  72  Nr.  62,  und  St.  Martin  u.  St.  Germain  in 
Toul,  ibid.  Man  darf  wohl  annehmen,  daß  in  den  bischöflichen  Klöstern 
reformiert  wurde. 

1  Stiftungsurk.  Gauzlins  Calmet  I  Pr.  S.  340  ff.;  päpstliche  Bestätigung 
V.  941  J.W.  3617;  kaiserliche  v.  960  Dipl.  I  S.  291  Nr.  2li;  vgl.  vita  Joh.  52 
S.  352,  Mirac.  Mans.  9  S.  511;  Gest.  ep.  Tüll.  31  S.  639.  Die  Benediktiner- 
regel ist  in  Gauzlins  Urkunde  erwähnt. 

-  Wenigstens  stand  stets  ein  Abt  an  der  Spitze  des  Klosters,  Ser.  abb. 
Scr.  Xni  S.  302.     Die  Mönche  wurden  also  nicht  durch  Kanoniker  ersetzt. 

3  Sigeh.  Mirac.  s.  Maxim.  11  f.  Ser.  IV  S.  231  f.  Die  Kirche  stürzte 
933  ein,  Ann.  s.  Maxim.  S.  6.     Auch  das  zeigt  den- Vermögensverfall. 

*  Sigeh.  I.  c.  12  S.  232;  Ann.  s.  Maxim.  S.  6;  Contin.  Regin.  S.  159; 
vgl.  Dipl.  I  S.  117  Nr.  31. 

^  S.  0.  S.  348  f.  Bemerkenswert  ist  auch,  daß  Giselbreht  sofort  auf  die 
Reform  von  Gorze  aufmerksam  wurde;  er  suchte  die  dortige  Kongi-egation 
zur  Übersiedelung  nach  St.  Maximin  zu  bewegen  (vita  Joh.  97  S.  365). 

®  Daß  er  später  nach  dem  Besitz  von  St.  Maximin  strebte,  Dipl.  I 
S.  250  Nr.  169  v.  953,  Cont.  Regin.  z.  J.  950  S.  164,  widerspricht  dieser  An- 
nahme nicht:  Reform  der  Klöster  und  bischöfliche  Herrschaft  über  dieselben 
bildeten  für  den  lothringischen  Episkopat  keinen  Widerspruch.  Über  den 
Streit  in  St.  Maximin  u.  die  damit  zusammenhängenden  Trierer  Fälschungen 
s.  Dopsch,  N.A.  XXV  S.  319.  Er  endete  1139  zu  Ungunsten  des  KL,  MRh. 
ÜB.  I  S.  565  Nr.  510.  '  Sigeh.  1.  c.  12  S.  232. 


—     365     — 

auswärts  zu  suchen:  er  fand  ihn  im  Kloster  selbst.  Der  Propst 
Huogo  war  ein  naher  Gesinnungsvei-wandter  der  Gorzer  Mönche: 
einen  heiligen  und  großen  Mann  haben  sie  ihn  genannt^.  Ihn 
ließ  der  Herzog  zum  Abte  wählen ;  als  solcher  führte  er  St.  Maximin 
zur  Beobachtung  der  Benediktinerregel  zurück.  Es  gelang  nicht 
ohne  Widerspruch;  ein  Teil  der  Mönche  weigerte  sich,  den  imge- 
wohnten  Anforderungen  sich  zu  fügen,  und  verließ  lieber  das  Kloster, 
als  daß  er  sich  unterworfen  hätte  ^.  Um  so  verständlicher  ist,  daß 
Huogo  die  Übersiedelung  der  Gorzer  nach  Trier  wünschte  ^.  Dazu 
kam  es  nicht;  aber  auch  ohne  dies  blühte  St.  Maximin  unter  seiner 
Leitung  rasch  auf:  man  zählte  an  siebzig  Mönche*.  Auch  die 
Besitzverhältnisse  suchte  man  unter  Mithilfe  der  Kurie  wieder  zu 
ordnen^.  Als  im  Jahr  942  die  neugebaute  Johanniskirche  einge- 
weiht wurde,  sah  man  im  Kloster  die  Führer  der  lothringischen 
Reform  als  Teilnehmer  der  Feier:  Bischof  Adalbero,  die  Abte 
Binold,  Archimbald,  Heribert,  Salacho  und  Friedrich^:  sie  alle 
waren  sich  offenbar  dessen  bewußt,  daß  sie  an  der  Erreichung  des 
gleichen  Zieles  arbeiteten.  In  den  Vollzug  der  kirchlichen  Hand- 
lungen teilten  sich  Ruotpert  und  Adalbero'.  Auch  der  Erzbischof 
gehörte  zu  den  Freunden  der  Beform:  er  hatte  im  Jahr  941  die 
ganz  herabgekommene  Abtei  Mettlach  erneuert.  Als  Abt  gewann 
er  den  Mönch  Butherich  von  KHngenmünster,  die  Mönche  aber 
holte  er  aus  Inden,  der  Stiftung  Benedikts  von  Aniane^. 

Als  die  Reform  in  Gorze,  St.  Evre  und  St:  Maximin  begann, 
gab  es  im  Bistum  Yerdun  nicht  ein  einziges  Kloster,  das  die  Regel 
Benedikts  beobachtete^.     Die  wichtigste  Abtei,  St.  Mihiel,  war  zu 


1  Vita  Joh.  70  S.  356,  95  f.  S.  364  f. 

2  Contin.  Regin.  z.  J.  934  S.  159.  ^  vita  Joh.  97  S.  365. 

*  S.  Nomin.  monach.  Scr.  XIII  S.  301  f.  Huogo  war  bis  945  Abt;  da- 
mals erhielt  er  das  Bistum  Lüttich,  Annal.  s.  Maxim.  S.  7. 

^  Vgl.  den  von  Hampe,  N.A.  XXII  S.  410  f.  bekannt  gemachten  Brief 
Leos  VII.  (936—939),  zum  Abschluß  kam  die  Sache  erst  seit  950,  Dipl.  I 
S.  204  Nr.  122  u.  S.  261  Nr.  179.  Eine  Bilderhandschrift  des  10.  Jahrh.'s 
aus  St.  Maximin  bespricht  Braun,  Westd.  Z.  EH.  IX  S.  74.  Er  weist  sie 
dem  Anfang  dieses  Jahrh.'s  zu.  Bei  der  Lage  des  Klosters  vor  der  Reform 
ist  es  aber  schwer  glaublich,  daß  sie  älter  ist  als  934. 

«  Notae  dedic.  s.  Maxim.  Scr.  XV  S.  1270.  Über  Friedrich  von  St. 
Hubert  s.  u.  S.  368.  '  L.  c. 

8  Mirac.  Liutw.  6—9  Scr.  XV  S.  1263  f.  B.O.  97  b;  vgL  MRhr.  ÜB.  I 
S.  609  Nr.  550. 

»  Urk.  Berengars  für  St.  Vanne  bei  Bloch,  Die  alt.  Urk.  d.  Kl.  St.  V., 
JB.  d.  Gesellsch.  f.  lothr.  Gesch.  XIV  S.  392:  Memor  nostre  ecclesie  fratrum, 
quorum  maxima  pars  dominica  verba  sepius  sequebatur  dicentia:   Vendite, 


—     366     — 

Anfang  des  zehnten  Jahrhunderts  im  Besitz  des  Lütticher  Bistums-^; 
später  kam  sie  an  Herzog  Friedrich  von  Lothringen^;  in  der 
Zwischenzeit  scheint  sie  in  den  allgemeinen  Verfall  hineingezogen 
worden  zu  sein.  Waslogium  war  in  derselben  Lage^.  Wir  wissen 
nicht,  welche  Hindernisse  die  Reform  der  beiden  Klöster  unmöglich 
machten*.  Jedenfalls  lag  der  Grund  nicht  an  Bischof  Berengar: 
denn  er  urteilte  über  das  Mönchtum  nicht  anders  als  Adalbero  oder 
Gauzlin^.  Als  er  im  Jahr  951  die  Stiftskirche  zu  St.  Peter,  Paul 
und  Vitonus  in  Verdun  erneuerte,  übergab  er  sie  an  Benediktiner- 
mönche ^  Den  ersten  Abt  des  neuen  Klosters,  Humbert,  entnahm 
er  der  Kongregation  von  St.  Aper'.  Liest  man  in  Berengars 
Stiftungsurkunde,  daß  er  das  Kloster  gründete,  um  zu  verhüten, 
daß  Männer,  die  nach  der  Vollkommenheit  des  kontemplativen 
Lebens  verlangten,  Verdun  verließen,  so  ist  augenfälhg,  daß,  seit- 
dem die  Beformbewegung  begonnen  hatte,  der  Zudrang  zu  dem 
strengen  Mönchtum  bedeutend  gewachsen  war:  die  Gründung  von 
St.  Vanne  ist  eine  Frucht  der  Beform.  Erinnert  man  sich  aber, 
daß  es  die  Klöster  Cluni  und  Fleury  waren,    die  das  Privilegium 


que  possidetis  etc.,  fugientes  terrena  et  amantes  celestia,  nostre  congre- 
gationis  locum  deserere  et  monachicam  vitam  sumentes,  cenobia  extra 
nostram  parocliiam  consita  tentabant  adire,  ne  in  postmodum  nostra  ecclesia 
de  proprio  thesauro  suo  pateretur  dampnum  .  :  decrevimus  in  nostro  epis- 
copio  quoddam  monasterium  .  .  stabilire,  in  quo  nostre  ecclesie  fratres 
activam*  vitam  fugientes  contemplative  vite  solatium  futuris  temporibus 
valerent  invenire.  Hugo  Flav.  chron.z.  934  S.  359:  In  eadem  civitate  congre- 
gatio  monachorum  nulla  erat. 

1  Urk.  Ludwigs  IV.  v.  904  B.M.  1970.  Damals  waren  noch  Mönche 
im  Kloster.  ^  Chron.  s.  Mich.  7  Scr.  IV  S.  81. 

3  Es  wurde  durch  Richard  von  St.  Vanne  reformiert,  vit.  Rieh.  21 
Scr.  XI  S.  286. 

^  Da  Berengars  Urkunde  beweist,  daß  in  keinem  der  beiden  Klöster 
Mönche  waren,  so  scheint  es  mir  sehr  unwahrscheinlich,  daß  aus  der  ver- 
wirrten Aufzeichnung,  die  Sackur  I  S.  381  ff.  aus  dem  Kartular  von  St.  Mihiel 
mitteilt,  irgend  etwas  gefolgert  werden  darf. 

ö  Es  ist  bemerkenswert,  daß  das  königliche  Privilegium  für  St.  Vanne 
durch  Fürsprache  Ruotperts,  Adalberos  und  Gauzlins  erwirkt  wurde,  Dipl.  I 
S.  220  Nr.  140.  Man  sieht,  wie  einig  der  lothringische  Episkopat  in  bezug 
auf  die  Reform  handelte. 

«  S.  die  angef.  Urk.  Berengars;  Necr.  s.  Vit.  z.  12.  Aug.  JB.  d.  G.  f. 
lothr.  Gesch.  XIV  S.  144;  Gest.  ep.  Vird.  cont.  2  S.  45;  Ann.  s.  Ben.  Div. 
z.  J.  951  S.  40;  Ann.  s.  Vitoni  z.  J,  952  Scr.  X  S.  526;  Hug.  Flav.  ehr.  S.  362; 
Dipl.  I  S.  220  f.  Nr.  140  v.  21.  Jan.  952;  J.W.  3676;  über  die  Echtheit 
dieser  Urk.  s.  Bloch,  JB.  d.  Gesellsch.  f.  lothr.  Gesch.  XIV  S.  361. 

'  LL.  cc. 


—     367     — 

besaßen,  jeden  fremden  Mönch  aufzunehmen  ^,  so  ist  kaum  zu  ver- 
kennen, daß  das  neue  Kloster  einen  Damm  gegen  das  Vordringen  des 
cluniacensischen  Einflusses  bilden  sollte.  Bei  dem  Vetter  Ottos  I. 
mögen  politische  Erwägungen  mitgewirkt  haben  ^,  die  Hauptsache 
war  doch  vermutHch,  daß  Berengar  entschlossen  war,  die  Leitung 
des  Mönchtums  ebenso  in  der  Hand  zu  behalten^,  wie  seine  Nach- 
barn in  Metz  und  Toul. 

In  das  Bistum  Lüttich  wurde  die  Reformbewegung  durch 
Bischof  Richar*  übertragen.  Seine  Vergangenheit  ließ  das  nicht 
erwarten:  er  war  selbst  Mönch  gewesen;  aber  die  weltentsagende 
Gesinnung  war  ihm  nicht  eigen.  Unter  offener  Rechtsverletzung 
hatte  er  im  Jahre  899,  gestützt  auf  die  Macht  seiner  Brüder,  der 
Grafen  Gerhard  und  Matfrid,  Regino  aus  der  Abtei  Prüm  ver- 
drängt^; dann  war  er  dank  der  Unterstützung  Karls  HL  von 
Frankreich  Bischof  von  Lüttich  geworden  ^.  Als  solcher  erwarb  er 
den  Besitz  von  Stablo  und  Malmedy '.  Die  Mönche  glaubten  auch 
jetzt  noch  Grund  zu  Klagen  über  ihn  zu  habend     Mögen  sie  im 


1  Johann  XL  für  Cluni  v.  931  J.W.  3584,  Leo  VIL  für  Fleury  v.  938 
J.W.  3606. 

2  Man  erinnere  sich  an  die  Beziehungen  des  Herzogs  Hugo  zu  Fleury 
(Saekur  S.  89)  und  an  die  politische  Lage  i.  J.  950. 

^  St.  Vanne  blieb  natürlich  im  bischöflichen  Besitz;  easdem  res  abbas 
praedicti  monasterii  ac  monachi  iussionibus  illius  (des  Bischofs)  obtemperantes 
quieto  ordine  habeant,  heißt  es  in  Ottos  ürk.  S.  22 L 

*  920—945.  B  Chron.  Regin.  z.  892  u.  899,  S.  139  u.  147. 

6  Ann.  Flod.  z.  920  S.  369;  Lobb.  S.  210;  Stabul.  z.  J.  921  Scr.  XHT 
S.  42;  Folc.  Gest.  abb.  Lobb.  c.  19  S.  63;  vgl.  J.W.  3564.  Auf  die  unmittel- 
bare Leitung  Prüms  scheint  Richar  verzichtet  zu  haben;  denn  i.  J.  922 
wurde  Hildrad  dort  Abt,  Annal.  Prüm.  Scr.  XV  S.  1292.  Die  Liste  der 
Äbte  kennt  ihn  nicht,  Scr.  XIII  S.  302;  man  hat  ihn  wohl  als  Vizeabt  zu 
betrachten,  etwa  wie  Odo  von  Cluni  in  Aurillac  den  Mönch  Arnulf  als 
Nebenabt  hatte,  s.  Sackur  S.  78. 

'  Ser.  abb.  Stabul.  Scr.  XIII  S.  293.  Auch  hier  sind  die  Verhältnisse 
nicht  ganz  klar.  Nach  der  Liste  der  Äbte  war  Richar  der  Nachfolger  der 
Laienäbte  Liutfrid,  Raginar,  Eberhard,  Giselbert  und  Konrad.  Das  ist  jedoch 
aus  chronologischen  Gründen  unmöglich;  man  muß  annehmen,  daß  einer 
der  Herzoge,  ohne  das  Eigentum  an  der  Abtei  aufzugeben,  ihm  die  Leitung 
übertrug.  Und  zwar  muß  das  spätestens  durch  Giselbreht  geschehen  sein; 
denn  zwei  Jahre  vor  dessen  Tod  erhielt  Odilo  die  Abtei. 

^  Folcuin,  der  günstig  über  ihn  urteilt,  sagt  doch:  Solum  erga  mo- 
nachicam  vitam  minus  fuerat  cautus.  Gest.  abb.  Lob.  19  S.  63.  Sackur 
S.  169  erwähnt  die  Wiederherstellung  des  Petersklosters  durch  Richar.  Aber 
sie  gehört  nicht  in  diesen  Zusammenhang;  denn  St.  Peter  war  ein  Chor- 
herrnstift,  kein  Mönchskloster,  s.  Ansei.  Gest.  ep.  Leod.  II,  22  Scr.  VII  S.  201. 


—     368     — 

Recht  gewesen  sein  oder  nicht,  von  der  Notwendigkeit,  in  den 
Klöstern  die  alten  Ordnungen  herzustellen,  war  er  überzeugt.  Er 
begann  in  Stablo  und  Malmedy,  indem  er  im  Jahr  937  als  Abt 
der  verbundenen  Klöster  den  Mönch  Odilo  aus  Gorze  berieft.  Es 
folgte  die  Erneuerung  des  mönchischen  Lebens  in  St.  Hubert;  auch 
dabei  ging  Richar  im  engen  Anschluss  an  die  Metzer  vor:  er 
wählte  als  Abt  Adalberos  Oheim,  Friedrich,  der  als  Mönch  in 
Gorze  lebte  ^. 

So  wurde  überall  in  Lothringen  reformiert.  Nichts  ist  nun 
natürhcher,  als  daß  der  Wiederherstellung  zahlreicher  Klöster  die 
Gründung  neuer  Mönchsvereine  alsbald  nachfolgte.  Die  asketische 
Richtung,  die  unter  Klerikern  und  Laien  Anhänger  zählte,  war 
durch  die  Reform  verstärkt,  gleichsam  zur  Tätigkeit  aufgerufen 
worden:  ihre  Bekenner  konnten  ihre  Aufgabe  nicht  dadurch  für 
gelöst  achten,  daß  die  alten  Ordnungen  da  und  dort  wieder  in  ihr 
Recht  eingesetzt  waren.  Auch  der  Tod  der  ursprünglichen  Führer  * 
brachte  die  Bewegung  nicht  zum  Stillstand,  Denn  an  ihre  Stelle 
traten  Gesinnungsgenossen.  Dietrich  I.  *  und  Adalbero  11.'^  von 
Metz,  Gerard  von  Toul''  und  Wigfrid  von  Verdun'  dachten  über 
die  Klosterreform  ebenso  wie  Adalbero  I,  und  Gauzlin, 

"Werfen  wir  einen  Blick  auf  das  einzelne,  so  ist  die  Stiftung 
des  Nonnenklosters  in  Bouxieres  schon  erwähnt.  Gauzlin  gründete 
es  bei  einer  verfallenen  Marienkirche,  die  auf  einer  Anhöhe  ober- 
halb des  Ortes  Bouxieres  lag.     Sein  Ratgeber  bei  dem  Unternehmen 


1  Annal.  Stab.  z.  J.  937  S.  42;  vita  Job.  56  S.  353.  Die  Ordnung  des 
Besitzstandes  zeigt  Dipl.  I  S.  200  Nr.  118  v.  950.  Das  Wahlreclit  erhielten, 
die  Klöster  vermutlich  erst  in  der  letzten  Zeit  Odilos,  s.  Dipl.  I  S.  248 
Nr.  168  v.  953.  Odilo  starb  am  3.  Okt.  d.  J.,  Necrol.  s.  Maxim.  Hontheim 
Prodr.  II  S.  988. 

2  Vit.  Job,  55  S.  852,  vgl.  74  S.  358.  Die  Reform  ist  vor  942  unter- 
nommen worden,  da  Friedrich  am  22.  Okt.  d.  J.  starb. 

3  Gerhard  starb  959,  Adalbero  962,  Gauzlin  963,  Einold  967  oder  968, 
s.  0.  S.  354,  Johannes  von  Gorze  974. 

*  Seine  Biographie  sehrieb  Sigibert  von  Gembloux  (Scr.  IV  S.  462  ff.). 
Er  war  ein  Vetter  Ottos  I.  und  in  der  Umgebung  Bruns  von  Köln  gebildet, 
c.  1  f.  S.  464  f.     Grabschrift  bei  Rose,  Lat.  Meermanhandschr.  S.  226. 

^  Seine  Biographie  schrieb  der  Abt  Constantin  von  St.  Symphorian  in 
Metz  (Scr.  IV  S.  658  ff.).  Er  war  ein  Neffe  Adalberos  I.  und  in  Gorze  er- 
zogen, c.  1  f.  S.  659  f. 

®  Seine  Biographie  verfaßte  der  Abt  Widrich  von  St.  Mansuet  (Scr.  IV 
S.  485  ff.).     Er  ging  aus  dem  Klerus  Bruns  von  Köln  hervor  (c.  2  S.  492). 

'  Über  ihn  Gest.  ep.  Vird.  contin.  3  S.  46.  Er  war  ein  Baier  (1.'  c); 
aber  bei  Brun  von  Köln  gebildet,  vita  Deod.  7  S.  467. 


—     369     — 

war  Abt  Archimbald  ^.  Noch  wähi'end  seines  Episkopats  entstanden 
die  Benediktinerzellen  auf  dem  Belmont  in  den  Yogesen^  und  zu 
Bainville  an  der  Mosel  ^,  die  erstere  von  Moyenmoutier,  die  letztere 
von  St.  Aper  abhängig.  Bischof  Gerhard  gründete  in  der  Stadt 
Toul  das  Nonnenkloster  St.  Gengulf*;  sein  zweiter  Nachfolger, 
der  Schwabe  Berthold,  das  Salvatorkloster  in  den  Vogesen  für 
zwanzig  Mönche^. 

Was  die  Diözese  Metz  anlangt,  so  errichtete  Dietrich  im  Jahr 
968  auf  einer  Moselinsel  vor  der  Stadt  das  Yicentiuskloster*^, 
Adalbero  II.,  ein  großer  Freund  der  schottischen,  überhaupt  der 
fremden  Mönche,  verband  mit  der  alten  Kirche  St.  Symphorian, 
in  der  man  zahlreiche  Bischofsgräber  zeigte,  ein  Benediktinerstift, 
dessen  Leitung  er  dem  Schotten  Fingenius  übertrug'.  Überdies 
organisierte  er  drei  Nonnenklöster,  das  eine  bei  St.  Maria  in  Metz  ^, 
das  andere  bei  dem  von  Dietrich  erbauten  Münster  zu  EpinaP, 
das  dritte  zu  Neumünster  im  Bhesgau^''.  Schon  vorher  war  von 
dem  Grafen  Sigerich  ein  Frauenstift  nach  der  Hegel  Benedikts  zu 
Vergaville  gegründet  worden  ^^,  so  daß  es  also  am  Ausgang  des 
Jahrhunderts  im  Bistum  Metz  fünf  Klöster  für  Nonnen  gab.  . 

Verdun  erhielt  im  Jahr  973  durch  Bischof  Wigfrid  ein  zweites 
Benediktinerkloster  bei  St.  Paul^^  und  um  die  Wende  des  Jahr- 


'  Urk.  Gauzlins:  Consultu  praedicti  abbatis  (S.  341). 

2  Rieh.  Gest.  Sen.  eccl.  11,9  S.  274;  vita  Joh.  Gorz.  69  f.  S.  356  f. 

»•Stiftungsurkunde  Arnulfs  v.  24.  Okt.  957  bei  Calmet  I  Pr.  S.  364f. 
Arnulf  bezeichnet  sich  als  fanaulus  Dei,  er  war  also  ein  Mönch;  er  handelt 
Gauzlini  authoritate  et  collaudatione. 

4  Vita  Ger.  5  S.  494;  vgl.  Dipl.  II  S.  73  Nr.  62  von  973.  Schon  als 
Widrich  schrieb  (1027 — 1049),  bestand  die  Stiftung  nicht  mehr  als  Nonnen- 
kloster, sondern  war  Kanonikern  übergeben  (1.  c). 

5  Gest.  ep.  Tüll.  36  Scr.  VIII  S.  642. 

8  Vita  Deoder.  5  S.  466;  13  f.  S.  470  f.;  Gest.  ep.  Mett.  46  Scr.  X  S.  542; 
Hist.  s.  Arn.  Mett.  Scr.  XXIV  S.  528;  Gest.  abb.  Trud.  VII,  6  S.  266;  Dipl.  n 
S.  869  Nr.  313  v.  983;  J.W.  3741  v.  970  u.  3807  v.  981. 

'  Vita  Adalb.  10  f.  S.  661;  26  S.  668;  Chron.  s.  Clem.  z.  992  S.  499; 
vgl.  Urk.  Ottos  III.  V.  25.  Jan.  992  Dipl.  II  S.  493  Nr.  84.  Über  seine  Vor- 
habe für  die  Schotten  s.  auch  d.  Verse  auf  Metz  v.  96  ff.  N.A.  V  S.  436.  Das 
Kl.  sollte  Schottenkloster  bleiben.  Aber  schon  der  zweite  Abt  Siriaudus 
kam  aus  Gorze,  Vit.  Adalb.  26,  der  dritte  war  Constantin,  der  Verf.  der 
Vita  Adalb.  *  Vita  Adalb.  12  S.  662. 

9  Vita  Deod.  12  S.  469  f.;  vita  Adalb.  14  S.  662.  Epinal  gehörte  zur 
Diözese  Toul.  ^^  Vita  Adalb.  13  S.  662. 

"  Urk.  Sigerichs  v,  966  bei  Calmet  I  Pr.  S.  378  f. 
12  Stiftungsurk.  Wigfrids  v.  10.  April  973  bei  Hugo,  Annal.  Praemonstr. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  24 


—     370     — 

hunderts  durch  Bischof  Heimo  eine  Nonnenkongregation  bei  der 
von  ihm  erneuerten  Kirche  St.  Johannis^ 

Im  Trierschen  war  die  Zeit  der  Reformen  noch  nicht  vorbei. 
Im  Jahr  973  mußten  die  Kanoniker  von  Echternach  die  Stiftung 
Pippins  den  Benediktinern  wieder  einräumen,  nachdem  sie  länger 
als  ein  Jahrhundert  in  ihrem  Besitz  gewesen  war^.  In  der  Stadt 
wurden  durch  Erzbischof  Theoderich  die  Klöster  St.  Martin^  und 
St.  Maria*,  durch  Egbert  St.  Eucharius^  reorganisiert.  Neue 
Gründungen  waren  das  von  Abt  Wicker  von  St.  Maximin  gestiftete 
Kloster  Taben  *  und  die  wahrscheinlich  ebenfalls  von  St.  Maximin 
aus  gegründete  Zelle  Appola". 

Im  Bistum  Lüttich  endlich  entstand  um  945  das  Kloster 
Gembloux.  Sein  Stifter  Wigbert  ist  eines  der  Beispiele  von  der 
Macht,  die  der  asketische  Gedanke  über  Laien  hatte.  Wie  Gerhard 
gehörte  er  zu  den  adeligen  Gefolgsmännern;  aber  der  Waffendienst 
gab  seiner  Seele  keine  Befriedigung:  er  entsagte  ihm,  um  Mönch 
zu  werden.  Aber  anders  als  Gerhard  trat  er  nicht  an  die  Spitze 
seines  Klosters,  sondern  übergab  die  Leitung  seinem  Freund 
Erluin;  er  selbst  ging  nach  Gorze  und  verbrachte  dort  seine  Tage 


II,  2  S.  321,  vgl.  die  Urk.  S.  319.  Bemerkenswert  ist  die  starke  Betonung 
der  bischöflichen  Rechte  und  Pflichten  den  Klöstern  gegenüber.  Vgl.  Dipl.  11 
S.  30  ff.  Nr.  22  (April  972).  Annal.  Vird.  z.  974  Scr.  IV  S.  8;  Gest.  ep.  Vird. 
contin.  3  S.  46;  Vita  Deoder.  7  S.  467. 

1  Gest.  ep.  Vird.  contin.  7  S.  47;  Annal.  s.  Viton.  z.  J.  990  Scr.  X 
S.  526.     Die  Kirche  wurde  zugleich  dem  h.  Maurus  geweiht. 

2  Catal.  abb.  Eptern.  10  Scr.  5II1  S.  739.  Urk.  Ottos  I  v.  15.  März 
978  Dipl.  I  S.  580  Nr.  427  f. 

^  Die  Martinskirche  war  von  den  Normannen  zerstört  worden.  Erz- 
bischof Radbod  übergab  sie  Regino  von  Prüm,  der  sie  wiederherstellte  und 
eine  Benediktinerkongregation  bei  ihr  sammelte.  Nach  seinem  Tod  kamen 
die  Güter  an  Laien,  die  Mönche  zerstreuten  sich  und  die  Kirche  verfiel. 
Dietrich  stellte  sie  wieder  her,  restituierte  den  Besitz  und  übergab  sie  Bene- 
diktinern unter  Abt  Angilbert.  Vita  Magner.  Scr.  VIII  S.  208  f.  Urk.  Diet- 
richs Görz  1049;  Bestätigungsurk.  Benedikts  VII.  J.W.  3780  f.  Die  Be- 
stätigungsurk.  Ottos  IL  Dipl.  II  S.  377  Nr.  320  erklärt  Sickel  für  unecht. 

*  St.  Maria  am  Ufer  (St.  Mergen);  die  Restitutionsurkunde  Theoderichs 
(Görz  1045)  ist  unecht;  die  angegebenen  Tatsachen  erwecken  jedoch  kein 
Bedenken.     Sie  werden  durch  die  päpstliche  Urkunde  J.W.  3782  bestätigt. 

5  De  transl.  s.  Celsi  4  Scr.  VIII  S.  205. 

8  Necr.  s.  Maxim,  bei  Hontheim  Prodr.  S.  976  z.  8  Mai.:  Wicker  abbas 
nostrae  congregationis  qui  monasterium  apud  Tavanam  construxit  et  prae- 
dia  eidem  loco  delegavit  et  XX  fratres  praebendarios  ibidem  constituit. 

'  In  einer  Urkunde  Ottos  I.  v.  3.  Juni  940  erwähnt,  Dipl.  I  S.  11? 
Nr.  31,  heute  Münsterappel  in  der  Pfalz. 


—     371     -^ 

als  einfacher  Mönche  Um  dieselbe  Zeit,  in  der  Wigbert  in  dem 
Hügelland  am  westlichen  Ufer  der  Maas  sein  Kloster  baute,  gründete 
Eilbert,  ein  adeliger  Grundherr,  am  Fluße  selbst  das  Kloster 
Waulsort^.  Er  besetzte  es  mit  schottischen  Mönchen,  die  in  Fleury 
und  Gorze  das  mönchische  Leben  nach  der  Benediktinerregel  kennen 
gelernt  hatten  ^  Ein  neues  Nonnenkloster  gründete  zwei  Jahr- 
zehnte später  der  Graf  Ansfrid  zu  Turne  an  der  Maas*.  Nun, 
unter  Bischof  Evraker,  kam  es  auch  zur  Besserung  der  Zustände 
in  Laubach:  der  von  ihm  ernannte  Abt  Aletrann  führte  das  ge- 
meinsame Leben  wieder  ein  und  verschaffte  überhaupt  der  B,egel 
wieder  Anerkennung'''.  Daß  er  mit  Zustimmung  der  Brüderschaft 
handelte®,  läßt  den  Eindruck  ermessen,  den  die  Reform  auch  auf 
die  anfangs  Widerstrebenden  machte.  Noch  fehlte  es  in  der  Stadt 
Lüttich  an  einem  Benediktinerkloster.  Evi'aker  scheint,  nachdem 
er  die  beiden  Stiftskirchen  zu  St.  Martin  und  St.  Paul  erneuert 
hatte,  den  Plan  gefaßt  zu  haben,  das  Laurentiusstift  mit  Mönchen 
zu  besetzen.  Doch  kam  der  Gedanke,  solange  er  lebte,  nicht  zur 
Verwirklichung '. 

Zieht  man  die  Summe  der  dargestellten  Ereignisse,  so  ist  das 
Ergebnis,  daß  in  Lothringen  die  Benediktinerregel  wieder  als  Ge- 
setz  des  Mönchtums   anerkannt  war.     Das   wurde    erreicht   durch 


1  Seine  Biographie  verfaßte  Sigibert  Scr.  VH!  S.  507  ff.;  vgl.  Folc.  Gest. 
abb.  Lobb.  26  S.  68.  Ottos  Bestätigungsurk.,  Dipl.  I  S.  161  ff.  Nr.  82,  ist 
gefälscht,  das  Datum,  20.  Sept.  946,  wahrscheinlich  einer  echten  Urkunde 
entnommen.  Über  die  Bedrängnisse  nach  Wigberts  Tod  s.  Sigib.  Gesta  abb. 
Gembl.  19  f.  S.  533,  und  die  Bruchstücke  von  Bittschriften  des  A.  Erluin  I. 
N.A.  XXIII  S.  384  ff.  Nach  Erluins  Tod  kam  die  Abtei  an  das  Bist.  Lüttich, 
Dipl.  II  S.  445  Nr.  45,  vgl.  Gesta  abb.  Gembl.  23  S.  534. 

2  Dipl.  I  S.  160  Nr.  81  v.  19.  Sept.  946;  vita  Deod.  6  S.  467;  nach  Hist. 
Walciod.  14  Scr.  XIV  S.  510  ist  940  das  Gründungsjahr. 

^  Vita  Kaddr.  20  f.  S.  690.  Das  Kloster  kam  später  in  das  Eigentum 
des  Metzer  Bistums,  s.  vita  Deod.  6  S.  467,  Dipl.  I  S.  522  Nr.  381  vom 
16.  Dez.  969.  *  Nach  962,  Thietm.  chron.  IV,  32  S.  83. 

5  Folc.  Gest.  abb.  Lobb.  27  S.  69.  «  Ib.:  Volentibus  omnibus. 

''  Gest.  ep.  Leod.  11,24  Scr.  VII  S.  202;  chron.  s.  Laur.  4  f.  Scr.  Vm 
S.  263.  An  beiden  Stellen  ist  von  einer  Neugründung  die  Rede.  Aber  es 
ist  sicher,  daß  das  Laurentiusstift  schon  im  9.  Jahrh.  bestand  (Annal.  Bert. 
z.  J.  870  S.  112).  Es  kann  sich  also  nur  um  Erneuerung  gehandelt  haben. 
Ob  Evraker  an  ein  Chorherrenstift  oder  an  ein  Kloster  dachte,  ist  nicht  zu 
entscheiden.-  St.  Paul  und  St.  Martin  waren  mit  Kanonikern  besetzt;  nach 
St.  Lorenz  kamen  nach  der  endlichen  Vollendung  i.  J.  1026  Benediktiner, 
Gest.  ep.  Leod.  37  S.  210,  Annal.  Leod.  Scr.-  IV  S.  18,  Chron.  s.  Laur  26' 
S.  270.    Man  wird  annehmen  dürfen,  daß  das  die  ursprüngliche  Absicht  war. 

24* 


—     372     — 

eine  Bewegung,  die  aus  der  Mitte  der  Bevölkerung  entsprungen 
war,  die  von  dem  Episkopat  in  ihrer  Berechtigung  anerkannt,  und 
konsequent  gefördert,  aber  ebenso  konsequent  unter  die  eigene 
Leitung  genommen  wurde.  Von  ihrem  ursprünglichen,  rein  aske- 
tischen Gehalt  büßte  sie  dadurch  ohne  Zweifel  manches  ein;  an 
äußerem  Erfolg  gewann  sie  um  so  mehr.  Aber  auch  jener  ging  nicht 
ganz  verloren.  Man  kann  nicht  zweifeln,  daß  das  Mönchtum  in 
der  zweiten  Hälfte  des  zehnten  Jahrhunderts  in  Lothringen  mehr 
als  zuvor  ein  Moment  der  kirchlichen  Entwrckelung  war. 

Der  Beweis  liegt  in  der  von  den  lothringischen  Klöstern  aus- 
gehenden Literatur  ^.  Sie  trägt  einen  anderen  Typus  als  die  Werke, 
die  in  den  sächsischen  und  schwäbischen  Klöstern  geschrieben 
wurden.  Denn  jene  Literatur  ist  tendenziös:  sie  steht  im  Dienst 
der  Reformbestrebungen.  Man  verherrlichte  ihre  Führer  durch  ein- 
gehende Biographien  und  man  verkündigte  dadurch  zugleich  die 
rehgiösen  Ideen,  denen  sie  gedient  hatten.  In  Brogne  wurde  nicht 
lange  nach  dem  Tode  Gerhards  eine  Schrift  über  sein  Leben  und 
"Wirken  verfaßt^.  Daß  Johann  von  Gorze  an  Johann  von  St. 
Arnulf  einen  trefflichen  Biographen  fand,  ist  bereits  erwähnt.  Sein 
unvollendetes  Werk  überragt  weit  den  Durchschnitt  der  Heiligen- 
leben; e:;  bietet  die  anziehendste  Schilderung  des  Ursprungs  der 
Gorzer  Reform,  Nicht  ganz  auf  derselben  Höhe  steht  die  Bio- 
graphie Kaddroes,  die  wahrscheinlich  im  Kloster  Waulsort  von 
einem  ungenannten  Mönch  auf  Geheiß  des  Abts  Immo  geschrieben 
wurde  ^.  Eine  metrische  Lebensbeschreibung  Erluins  von  Gembloux 
schrieb  der  Mönch  Richar;  er  widmete  sie  dem  Bischof  Notker*. 
Auch  in  Werken,  in  denen  man  es  zunächst  nicht  erwartet,  be- 
merkt man  die  Rücksicht  auf  die  Klosterreform:  so  in  der  Schrift 
über  die  Wunder  Maximins,  die  den  Mönch  Sigehard  zum  Ver- 
fasser hat^,  in  den  in  Gorze  geschriebenen  Mirakeln  des  h.  Gorgo- 


1  Daß  die  Klosterreform  sich  auch  in  der  Förderung  des  Schulwesens 
bewies,  sieht  man  aus  der  Notiz  über  Moyenmoutier  Chr.  Med.  mon.  11 
S.  91;  über  die  Schule  in  Gorze  s.  Vit.  Adalb.  2  Scr.  IV  S.  660. 

^  Diese  Biographie  ist  nicht  erhalten.  Der  Verfasser  der  jüngeren 
Vita  aus  d.  11.  Jahrh.  charakterisiert  sie  als  graramatice  quidem  composita, 
non  tamen  idiotis  minusque  capacibus  satis  perspicua,  praef.  S.  655.  Daß 
sie  zwischen  960  und  976  verfaßt  ist,  zeigt  v.  Ileinemann  S.  654  Anm.  7. 

3  S.  V.  Heinemann  S.  689. 

*  Dieses  Werk  war  schon  zu  Sigiberts  Zeit  nur  fragmentarisch  er- 
halten.    Es  ist  von  ihm  benützt,  s.  Gest.  abb.  Gembl.  Iff.  S.  523  f. 

6  Sie  ist  dem  Abt  Wicker,  dem  zweiten  Nachfolger  Huogos  gewidmet 
(957—966,  s.  Annal.  s.  Maxim,  z.  d.  J.  S.  7). 


—     373     — 

nius-^  imd  in  der  Translation  der  h.  Glodesind,  einem  Werke  des 
Abts  Johann  von  St.  Arnulf^.  Der  gleiche  Geist  lebt  in  allen 
diesen  Schriften:  dem  asketischen  Gedanken  fehlte  es  nicht  mehr 
aii  einer  Vertretung  auf  dem  literarischen  Feld.  Man  braucht 
kaum  zu  sagen,  daß  diese  Mönchsliteratur  gänzlich  unpolitisch  ist. 
Aber  es  ist  um  so  bemerkenswerter,  daß  man  im  Kreise  der 
Reformmönche  kirchenpolitische  Anschauungen  trifft,  die  sich  den 
in  Deutschland  herrschenden  entgegenstellten.  Wer  dachte  daran, 
das  Vorgehen  Ottos  I.  gegen  die  Päpste  zu  tadeln?  Unter  den 
Reformmönchen  gab  es  Männer,  denen  es  für  unrecht  und  deshalb 
für  nichtig  galt.  Als  einer  von  ihnen  in  St.  Maximin  ein  Papst- 
verzeichnis zusammenstellte,  ließ  er  den  Namen  Leos  VIII.  weg 
und  ersetzte  ihn  dmxh  den  Benedikts  V.'^  Die  Vertauschung 
der  zwei  Namen  ist  die  schärfste  Kritik,  die  Ottos  Vorgehen  ge- 
funden hat. 

Die  Klosterreform  war  zunächst  eine  provinziale  Bewegung. 
Aber  ihre  Wellen  schlugen  frühzeitig  von  Lothringen  nach  dem 
übrigen  Deutschland  hinüber.  Vor  allem  verbarg  sich  Otto  I.  ihre 
Notwendigkeit  nicht.  Wir  wissen,  daß  er  957  durch  Ernennung 
des  Abtes  Geilo  die  Eeform  von  Weißenburg  ermögUchte  oder  her- 
beiführte*. Doch  ging  der  Anstoß  nicht  hauptsächlich  vom  Hofe 
aus.  Man  irrt  schwerlich,  wenn  man  in  Brun  von  Köln  den  Mann 
sieht,  der  vor  allen  die  Reform  betrieb.  Das  Kloster,  das  die 
Überleitung  hauptsächlich  vermittelte,  war  St.  Maximin '^.  Brun 
stand  durch  seine  Erziehung  in  Utrecht  den  überrheinischen  Ver- 
hältnissen nahe.  Gerade  in  den  Jahren,  in  welchen  in  Lothringen 
die  ersten  Klöster  reformiert  wurden,  befand  er  sich  am  Nieder- 
rhein, Was  er  von  Lothringen  hörte,  muß  einen  tiefen  Eindruck 
auf  ihn  gemacht  haben.  Denn  kaum  war  er,  an  den  Hof  zurück- 
gekehrt, in  den  Besitz  einiger  Klöster  gekommen,  so  begann  er  sie 
zur  Beobachtung  der  Regel  zurückzuführen.  So  sicher  war  er  des 
Rechts  und  der  Notwendigkeit  dieser  Maßregel,  daß  er  die  An- 
wendung von  Gewalt  nicht  scheute,  wenn  sich  die  Mönche  nicht 
freiwillig  fügten.    Ruotger  urteilt,  seine  Überzeugung  sei  gewesen, 


1  S.  Schultze,  N.A.  IX  S.  498  ff. 

2  Hist.  s.  Arnulfi  Scr.  XXIV  S.  545:  Responsoria  b.  vivginis  et  martyris 
Lucie  authentica  modulatione  composuit,  nee  non  et  b.  Glodesindis  vitam 
cum  officio  nocturnali.  ^  Sdralek,  Wolfenb.  Fragra.  S.  96. 

*  Contin.  Reg.  z.  957  S.  169.  Möglicherweise  war  Brun  auch  hierbei 
beteiligt;  er  ist  schon  950  Fürsprecher  für  W.,  Dipl.  I  S.  203  Nr.  121. 

5  Vgl.  chron.  Gladb.  2  S.  75:  Unde  tunc  temporia  monastice  vinee 
virtutum  botros  germinantis  odor  longe  lateque  respergebatur  floridus. 


—     374     — 

daß  man  den  Menschen  auch  gegen  ihren  Willen  Gutes  erzeigen 
könne  \  Zu  den  von  ihm  reformierten  Klöstern  gehörte  die  reiche 
Abtei  Lorsch^;  die  Namen  der  übrigen  kennen  wir  nicht.  Doch 
welche  es  auch  waren,  ein  Anfang  der  E-eform  diesseits  des  Rheins 
war  gemacht.  Mit  St.  Maximin  stand  Brun  in  diesen  Jahren  in 
Beziehungen.  Seiner  Fürsprache  verdankten  es  die  Mönche,  daß 
Otto  im  Jahr  950  alle  ihrem  Kloster  gehörigen  Kirchen  zurück- 
gab und  daß  sie  965  die  Erneuerung  des  Königsschutzes  und  des 
Wahlrechtes  erlangten^.  Als  er  das  Kölner  Erzbistum  erhielt, 
öffnete  sich  ein  neues  Feld  für  seine  Tätigkeit.  Vor  der  Mauer 
von  Köln  lag  die  Kirche  St.  Pantaleon;  sie  war  vernachlässigt  und 
dem  Einsturz  nahe.  Nachdem  Brun  im  Jahr  955  die  Reliquien 
Pantaleons  erworben  hatte,  erneuerte  er  die  Kirche;  später  verband 
er  mit  ihr  ein  Kloster*.  Ein  zweites  begann  er  im  sächsischen 
Teil  seiner  Diözese,  in  Soest,  zu  erbauen :  es  war  noch  unvollendet, 
als  er  starb  ^.  Das  alles  bewegte  sich  ganz  in  der  duj'ch  die  Loth- 
ringer eingeschlagenen  Bahn.  Auch  daß  Brun  das  Einsiedlerleben 
ungemein  hochstellte*,  zeigt  ihn  als  Gesinnimgsgenossen  der  dortigen 
Reformatoren:  die  Askese  als  solche  galt  ihm  als  wertvoll.  Seine 
Überzeugungen  blieben  in  Köln  herrschend.  Als  Erzbischof  Gero 
ein  Kloster  in  München- Gladbach  stiftete,  suchte  er  einen  Abt  für 
dasselbe  in  St.  Maximin:  er  gewann  den  Mönch  Sandrat,  der  als 
Vertreter  des  regulären  Lebens  bekannt  war'.  Erzbischof Everger 
führte  an  Stelle  der  Kanoniker  schottische  Mönche  nach  St  Martin  ^. 
In  derselben  Zeit,  in  der  Brun  als  junger  Mann  die  Reform 
seiner  Klöster  durchführte,  arbeitete  Friedrich  von  Mainz  an  der 
Erreichung  desselben  Ziels.     Es  ist  fast  gewiß,   daß  die  Vorgänge 


*  Ruotg.  vita  Brun.  10  S.  11:  In  quibus  (seinen  Klöstern)  degentes 
cum  idoneo  aecclesiae  testimonio  partim  voluntarie  partim  vi  ad  regulärem 
vitam  constrinxit,  sciens  quod  et  invitis  bona  praestantur. 

2  Ibid.;  Dipl.  I  S.  258  Nr.  176  v.  956;  S.  360  Nr.  252  v.  963. 

"  Dipl.  I  S.  204  Nr.  122  u.  S.  396  Nr.  280.  Es  dient  doch  auch  zur 
Charakteristik  der  reformierten  Klöster,  daß  in  der  Zwischenzeit  zwischen 
den  beiden  Diplomen,  genauer  zwischen  953  u.  963,  in  St.  Max.  eine  Reihe 
Karolingerdiplome  gefälscht  wurde.  Sie  wurden  963  Otto  II.  vorgelegt, 
Dipl.  U  S.  15  Nr.  7,  965  auch  Otto  L,  s.  Breßlau,  Westd.  Z.  V  S.  32  ff. 

4  Vita  Brun.  27  f.  S.  28  f.;  Chron.  reg.  Colon,  z.  J.  964  S.  29;  Thietm. 
chron.  IV,  15  S.  73.    Die  Stiftungsurk.  NRh.  ÜB.  I  S.  61  Nr.  106  ist  unecht. 

5  Vita  Brun.  49  S.  52.  »  Ib.  33  S.  33. 

'  Chron.  Gladbac.  1  ff.  Scr.  IV  S.  75.  In  dem  von  Gero  in  seiner 
sächsischen  Heimat  gegründeten  Kloster  Thankmarsfeld  galt  stiftungsgemäß 
ebenfalls  die  Benediktinerregel  (J.W.  3754). 

8  Mar.  Scot.  ehr.  z.  975  Scr.  V  S.  555;  Chron.  Gladb.  17  Scr.  IV  S.  77. 


—     375     — 

in  Lothringen  ihm  den  Anstoß  dazu  gegeben  haben.  Denn  es  läßt 
sich  nachweisen,  daß  er  Beziehungen  zu  mehreren  lothringischen 
Klöstern  hatte:  er  bemühte  sich  für  die  Erneuerung  des  fielen 
Wahlrechtes  in  St.  Maximin*;  als  Eilbert  die  königliche  Ge- 
nehmigung für  die  Errichtung  von  Waulsort  suchte,  wählte  er  ihn 
als  Fürsprecher  neben  Huogo,  dem  einstigen  Abt  von  St.  Maximin  ^; 
auch  für  St.  Arnulf  in  Metz  treffen  wir  ihn  als  Intervenient  ^.  In 
Deutschland  war  die  Benediktinerregel  nicht  wie  in  Lothringen 
außer  Geltung  gekommen;  sie  wurde  nur  nicht  genau  beobachtet. 
Das  sollte  anders  werden.  Friedrichs  Grundsatz  war:  Lieber  wenige 
tüchtige  als  viele  nachlässige  Mönche*.  Man  sieht  zugleich,  daß 
er  so  wenig  als  Brun  davor  zurückschreckte,  widerstrebende  Mönche 
aus  den  Klöstern  auszustoßen.  Es  entspricht  seinen  kirchen- 
pohtischen  Idealen,  daß  er  den  Versuch  machte,  die  Keform  über 
das  ganze  Reich  auszudehnen.  Schon  als  er  zum  päpstlichen  Vikar 
ernannt  wurde,  ließ  er  sich  die  Vollmacht  erteilen,  die  Mönche, 
die  gegen  die  Regel  verstießen,  zur  Beobachtung  derselben  zu 
nötigend  Auf  der  Synode  zu  Augsburg  im  Herbst  952  wurde 
unter  seinem  Vorsitz  ein  Beschluß  gefaßt,  der  die  Bischöfe  zur 
Visitation  und  Reformation  der  Klöster  verpflichtete^.  Unter  dem 
Episkopat  fehlte  es  Friedrich  nicht  an  Gesinnungsgenossen.  Aber 
die  Maßregeln,  die  getroffen  wurden,  um  die  Regel  zu  wirklicher 
Geltung  zu  bringen,  stießen  auf  großen  "Widerstand.  Die  Gegner 
des  Erzbischofs  sprachen  von  einer  Verfolgung  der  Mönche.  Von 
den  letzteren  verließen  nicht  wenige  die  Klöster  und  legten  die 
Mönchstracht  ab,  um  sich  seinen  Forderungen  nicht  fügen  zu  müssen '. 


1  Dipl.  I  S.  136  Ni-.  53.  ^  Ib.  S.  160  Nr.  81. 

3  Ib.  S.  186  Nr.  104.  *  Widuk.  II,  37  S.  55. 

5  Ep.  Mogunt.  14  S.  837 :  übicunque  .  .  monachos  contra  canones  et 
constituta  sanctorum  patrum  sive  contra  aecclesiaaticam  regulam  excessisse 
reperietis,  apostolica  auctoritate  iuxta  canones  et  instituta  sanctorum  patrum 
ülos  corrigere  .  .  non  omittatis. 

*  C.I.  I  S.  19  c.  6;  Oportet  etiam  episcopum,  in  cuius  dioecesi  ceno- 
bium  situm  est,  monachorum  providentiam  gerere,  et  si  aliquid  correctione 
dignum  repperit,  corrigere  festinet.  Vgl.  c.  5:  Di  versa  secularis  vitae 
negotia  fugientes  et  monasticae  institutionis  normam  aggredientes  extia 
claustrum  sine  licentia  proprii  abbatis  ire  non  licet;  sed  tantummodo  ieiunio 
et  orationi  vacare,  in  locis,  quibus  renuntiaverunt  seculo,  permanentes, 
sicut  in  concilio  Chalcedonensi  precipitur.  c.  7:  Clericis  monachicum  pro- 
positum  sequi  cupientibus  et  pro  remuneratione  divina  saecularibus  spretis 
artiorem  vitam  adire  volentibus  nuUatenus  introeundi  aditus  ab  episcopo 
denegetur  sed  potius  eum  in  tali  conversatione  perstare  exortari  conetur. 

1  Widuk.  1.  c.     Zu   den   Gesinnungsgenossen  Friedrichs    gehörte    ver- 


—     376     — 

Während  der  deutsche  Episkopat  in  dieser  "Weise  dem  Vor- 
gehen des  lothringischen  nacheiferte,  war  im  südUcheu  Deutschland 
ein  neues  Kloster  entstanden,  in  dem  die  streng  asketische  Ge- 
sinnung eine  neue  Heimat  fand:  Maria  Einsiedeln  ^.  In  einem 
waldigen,  vom  Alpbach  durchflossenen  Grunde  oberhalb  des  Züricher 
Sees  hauste  um  die  Mitte  des  neunten  Jahrhunderts  der  Einsiedler 
Meginrat.  Die  Verehrmig,  die  er  bei  der  Bevölkerung  fand,  schützte 
ihn  nicht:  er  w^urde  im  Jahr  861  oder  863  von  Räubern  er- 
schlagen^. An  der  durch  sein  Leben  und  seinen  Tod  geheiUgten 
Stätte  ließ  sich  später  der  Straßburger  Kanoniker  Benno  nieder^: 
wie  jener  doh  er  die  Welt,  um  Gott  in  der  Einsamkeit  zu  dienen. 
Es  war  nicht  sein  Glück,  daß  König  Heinrich  ihn  aus  der  Klause 
zur  Leitung  des  Metzer  Bistums  berief.  Von  seinen  Diözesanen 
verjagt  und  geblendet,  kehrte  er  im  Jahr  929  an  die  Alp  zurück. 
Fünf  Jahre  später  gesellte  sich  ihm  der  Straßburger  Dompropst 
Eberhard  zu*.  Und  er  war  es  nun,  durch  den  die  Einsiedelei  zu 
einem  Kloster  wurde.  Das  war  eben  in  der  Zeit,  als  Gorze, 
St.  Maximin  und  St.  Aper  zur  Beobachtung  der  Begel  zurück- 
kehrten. Kann  man  glauben,  daß  Eberhard  von  dem  nichts  wußte, 
was  die  Gemüter  seiner  Gesinnungsgenossen  jenseits  der  Vogesen 
bewegte?  Jedenfalls  handelte  er  ganz  im  Sinne  der  Lothringer, 
indem  er  die  Genossen,  die  sich  um  ihn  sammelten,  der  regulären 
Disziplin  unterwarft.  In  der  Zelle  Meginrats  wurden  die  Satzungen 
Benedikts  mit  derselben  Gewissenhaftigkeit  beobachtet,  wie  in  den 
Klöstern  an  der  Mosel  und  an  der  Maas.  Eberhard  starb,  nach- 
dem er  länger  als  zwanzig  Jahre  an  der  Spitze  des  Klosters  ge- 
standen, am  14.  August  958**.  Aber  seine  Nachfolger  waren  ge- 
sinnt wie  er;  besonders  Abt  Gregor  stand  überall  bei  den  Mönchen 
in  hohem  Ansehen.    Er  Avar  ein  Engländer;  schon  daß  er  in  jungen 


mutlich  Hartbert  von  Chur.  Er  war  im  Besitz  Ellwangens,  trug  aber  Sorge, 
daß  das  freie  Wahlrecht  für  den  Fall  seines  Todes  hergestellt  wurde 
(Dipl.  I  S.  319  Nr.  233).  Dadurch  erscheint  er  als  Freund  der  Reform;  auch 
seine  Verbindung  mit  Maiolus  von  Cluni  spricht  dafür,  Syri  vita  Maioli 
II,  16  S.  761.    Udalrich  von  Augsburg  wirkte  in  demselben  Sinn,  s.  u.  S.  377. 

»  Vgl.  Ringholz  in   den  Studien  aus   dem  Bened.-Orden  1886  S.  50  ff. 

2  Vita  Meginr.  Scr.  XV  S.  445  fi'.  Annal.  Heremi  z.  868  Scr.  III  S.  140. 
Annal.  Sangall.  mai.  z.  861  S.  76.  Herim.  contr.  chron.  z.  861  S.  105.  Lib. 
Vit.  Einsidl.  z.  833  u.  863  (JB.  f.  Schw.  Gesch.  X  S.  338). 

^  Vgl.  oben  S.  19  u    Annal.  Her.  z.  925  S.  141. 

^  Zusatz  zu  Herim.  contr.  z.  934  S.  113.  cf.  z.  958  S.  115;  ann.  Meginr. 
u.  Herem.  z.  934  S.  138  u.  141.    Lib.  vit.  Eins.  z.  934.    Dipl.  1  S.  177  Nr.  94. 

•^  Herim.  contr.  ehr.  z.  958:  Ibique  regulärem  vitam  instituens. 

ö  Ann.  Herem,  z.  d.  J.  S.  142;  Not.  necrol.  Einsidl.  Necrol.  I  S.  360. 


—     377     — 

Jahren  die  Heimat,  die  Eltern  und  die  Braut  verlassen  hatte,  um  in 
einem  j&'emden  Kloster  Mönch  zu  werden,  umgab  seinen  Namen 
mit  dem  Ruf  der  Heihgkeit;  sein  Leben  erhöhte  die  Bewunderung: 
er  galt  als  ein  Muster  asketischer  Frömmigkeit  ■"-. 

Man  bemerkt  den  Zusammenhäng,  der  zwischen  den  asketisch 
gesinnten  Kreisen  der  verschiedensten  Landschaften  stattfand,  wenn 
man  liest,  daß  Wolfgang,  als  er  sich  nach  dem  Tode  des  Erz- 
bischofs Heinrich  entschloß,  Trier  zu  verlassen  und  Mönch  zu 
werden.  Einsiedeln  aufsuchte^.  Sein  Eintritt  war  ebenso  wichtig 
für  ihn,  wie  für  das  Kloster.  Er  hat  sich  dort  mit  der  Über- 
zeugung durchdrungen,  die  er  später  scharf  und  rücksichtslos  aus- 
sprach: daß  ein  Mönchtum  ohne  Beobachtung  der  Regel  ein  After- 
bild des  Mönchtums  sei^.  Und  das  Kloster  gewann  in  diesem 
Mönch  eine  ungewöhnliche  Kraft:  als  er  zu  lehren  begann,  strömten 
Schüler  aus  den  benachbarten  Klöstern  ihm  zu*:  sie  trugen  den 
Einfluß  Einsiedeins  da-  und  dorthin.  Das  Ansehen  des  jungen 
Ejiosters  konnte  bald  mit  dem  von  Reichenau  und  St.  Gallen  wett- 
eifern. Als  Bischof  Gebehard  in  Petershausen  bei  Konstanz  ein 
neues  Kloster  stiftete,  suchte  er  es  zu  einem  Nachbild  Einsiedeins 
zu  machen^.  Noch  wichtiger  wurde  Wolfgangs  Ernennung  zum 
Bischof  von  Regensburg.  Denn  sie  öffnete  dem  regulären  Mönch- 
tum den  Weg  nach  Baiern.  Die  ersten  Schritte  zur  Wieder- 
aufrichtung der  Klöster  in  Baiern  waren  bereits  geschehen.  Bischof 
Udalrich  von  Augsbm^g,  dessen  Diözese  sich  ja  auf  bairisches  Ge- 
biet erstreckte,  war  mit  Eberhard  von  Einsiedeln  befreundet^.  Das 
bHeb  nicht  ohne  Einfluß  auf  sein  Verhalten;  wir  wissen,  daß  mit 
seiner  Unterstützung  Benediktbeuren  sich  aus  seinem  Verfall  zu  er- 
heben begann '.  Das  hauptsächlichste  Verdienst  hatte  der  Presbyter 
Wolfdio :  aber  zum  Kloster  vermochte  er  Benediktbeuren  noch  nicht 
zu  machen;  nur  er  selbst  lebte  während  seiner  letzten  Lebenszeit 
als  Mönch  ^.    Daß  Ulrich  die  bischöflichen  Rechte  über  die  Klöster 


1  Othl.  vita  Wolfk.  10  S.  530.  ^  jbid. 

^  Ib.  15  S.  532:  Reguläres  monaclii  beatis  aequiparantur  angelis,  saecu- 
lares  vero  monachi  apostaticis.  ^ 

*  Ib.  10  S.  530.     Ringbolz    denkt   an   Disentis,   Pfäfers  und  Rbeinau. 
6  Vita  Gebeb.  10—13  Scr.  X  S.  586  f.    Gas.  mon.  Petrib.  1,9  f.  Scr.  XX 

S.  630f.  15  S.  631:  De  cella  s.  Meginradi  .  .  suos  monacbos  Gebehardus 
normam  vivendi  et  regimen  babere  decrevit,  quoniam  monacbi  illius  coenobii 
tunc  temporis  fuerunt  religiosissimi.     Herim.  contr.  cbron.  z.  979  S.  117. 

6  Vita  Oudal.  14  S.  404. 

"'  Cbron.  Bened.  9  Scr.  IX  S.  218;  Breviar.  Gots.  2  Scr.  IX  S.  222. 

*  Cbron.   Bened.   9   S.  218.     Die    Regel    trat    erst    unter    Heinrieb  LI. 
wieder  in  Geltung. 


—     378     — 

stark  betonte,  konnte  die  Durchführung  von  Reformen  nur  er- 
leichternd Aber  der  Erfolg  war  nicht  groß.  Energischer  als  er 
griff  Wolfgang  ein:  er  war  persönlich  mehr  Mönch  als  jener.  Es 
gehörte  zu  seinen  größten  Sorgen,  daß  die  Beobachtung  der  Regel 
in  seinem  Bistum  abgekommen  war.  Man  hörte  ihn  wohl  sagen: 
Hätten  wir  nur  Mönche,  alles  andere  würde  reichhch  genügen^. 
Um  Abhilfe  zu  schaffen,  handelte  er  mit  der  ihm  eigenen  selbst- 
losen Entschlossenheit.  Die  reichste  Stiftung  in  Regensburg  war 
St.  Emmeram.  Seitdem  das  Bistum  bestand,  war  das  Kloster  mit 
ihm  verbunden  gewesen;  für  das  Bistum  war  das  ein  Gewinn,  im 
Kloster  aber  hinderte  es  die  Beobachtung  der  Regel,  die  dem 
Wortlaute  nach  galt^.  Das  war  für  Wolfgang  der  Grund,  die 
Verbindung  zu  lösen*.  Durch  den  Hinweis  auY  die  pekuniäre 
Schädigung  des  Bistums  ließ  er  sich  nicht  hindern;  er  verzichtete 
auf  einen  Teil  der  Einkünfte,  um  die  Selbständigkeit  des  Klosters 
zu  ermöglichen^,  und  konstituierte  es  im  Jahre  974  als  Benedik- 
tinerkloster ^  Den  ersten  Abt  berief  er  aus  Lothringen,  aus 
St.  Maximin.  Dort  war  Ramwold,  der  einst  sein  Genosse  bei 
Erzbischof  Heinrich  gewesen  war,  Mönch  geworden,  Wolfgang  be- 
wog  ihn  die  Leitung  von  St.  Emmeram  zu  übernehmen.  Ramwold 
war  damals  schon  ein  bejahrter  Mann;  aber  das  war  ihm  nicht 
anzumerken ".  Mit  der  Frische  der  Jugend  griff  er  die  Arbeit  der 
Erneuerung  des  Klosters  an.  In  seiner  verständigen,  allem  Über- 
triebenen abholden  Weise  ^,  war  er  der  rechte  Mann  dazu.  Be- 
sonders lag  ihm  die  Vertiefung  des  geistigen  Lebens  im  Kloster  am 
Herzen;   er  sorgte  für  eine  reichliche  Vermehrung  der  Bibliothek^; 


^  Vita  Oudal.  5  S.  393.:  üt  facultatem  ea  visitandi  et  ibi  manendi  et 
quae  necessaria  erant  corrigendi  in  stipendiis  habuisset. 

''  Othl.  vita  Wolfk.  15  S.  582.  ^  Arnold  de  s.  Emmer.  11,9  S.  559. 

*  Denn  wirklich  herabgekommen  kann  das  Kloster  nicht  sein,  s.  das 
Urteil  Ottos  I.  Dipl.  I  S.  301  Nr.  219. 

»  Arnold  II,  8  ff.  S.  558  f.;  Othl.  vita  Wolfk.  16  S.  532  f. 

«  Ann.  s.  Emm.  z.  975  Scr.  I  S.  94.  Auct.  Garst.  Scr.  IX  S.  566.  Beide 
Quellen  geben  das  Jahr,  in  dem  Ramwold  Abt  wurde.  Nach  Othloh  leitete 
er  das  Kloster  zuerst  als  Propst,  15  S.  532. 

'  Arnold,  d.  s.  Emmer.  11,10  S.  559;  16  S.  561. 

8  Ib.  16  S.  561:  Habitus  illius  mediocris  fuit  et  absque  simulacione 
monasticus;  victus  vero  tantillus,  ut  non  superhabundaret,  sed  refectioni 
sufficere  posset. 

^  Vorrede  zu  seiner  Homiliensammlung  (N.A.  X  S.  389):  Nos  .  .  intus 
et  foris  omnia  necessaria  nostri  monasterii  vestro  rogatu  reparare  etudemus, 
maxime  in  librorum  cultibus,  quorum  doctrina  poeno  constat  omnis  mundas. 
Becker,  catal.  44  S.  130:  Hae  vero  res  augmentabantur  sub  regimine  Romu- 


—     379     — 

zum  Teil  mögen  die  neuen  Bücher  im  Kloster  selbst  geschrieben 
worden  sein.  Auch  die  Kunst  der  Buchmaler  machte  er  in 
St.  Emmeram  heimisch:  durch  die  Mönche  Aripo  und  Adalpert 
heß  er  den  schadhaft  gewordenen  Codex  aureus,  die  prachtvollste 
Bilderhandschrift,  die  das  Kloster  besaß,  wiederherstellen  ^.  Die 
rehgiösen  Ziele  der  reformierten  Mönche  verlor  er  dabei  nicht  aus 
den  Augen:  für  die  Lektionen  stellte  er  eine  neue  Homiliensamm- 
lung  zusammen^;  mit  der  hebevollsten  Sorgfalt  wurden  die  Kloster- 
gottesdienste eingerichtet^;    auch  der  Rehquienschatz  wurde   durch 


aldi  abbatis.  Der  Druck  bei  Becker  ist  ungenau,  vgl.  Swarzenski,  Die 
Regensburger  Buchmalerei  S.  25,  und  Gottlieb,  Über  m.a.  Bibliotheken  S.  67. 
^  S.  Janner,  Bisch,  v.  Regensburg  I  S.  375j  Janitschek,  Gesch.  d.  d. 
Malerei  S.  44 ;  Swarzenski  S.  29  ff.  Der  letztere  identifiziert  Adalpert  un- 
richtig mit  dem  Oudalpert  bei  Froumund  Ged.  25  S.  422. 

"^  S.  N.A.  X  S.  389;  er  beruft  sich  auf  die  Anordnung  Karls  d.  Gr. 
^  Den  Beleg  hierfür  bieten  die  consuet.  s.  Emmer.,  die  von  Mabillon 
zuerst  erwähnt  wurden,  Vetera  analecta  S.  155,  an  die  sodann  Hirsch  wieder 
erinnerte,  JB.  Heinrichs  I.  S.  120  Anm.  1,  und  die  nun  von  Ringholz  heraus- 
gegeben sind,  a.  a.  0.  S.  269  ff.  Das,  was  Hirsch  in  ihnen  erwartete,  eine 
Ausprägung  des  hierarchischen  Ideals,  bieten  sie  nicht  dar.  Sie  sind  genau 
das,  was  ihr  Name  sagt,  eine  Aufzeichnung  manchfacher,  besonders  gottes- 
dienstlicher Gewohnheiten,  die  sich  auf  Grund  der  Regel  in  einem  Bene- 
diktinerkloster gebildet  hatten.  Daß,  das  —  übrigens  unvollständige  — 
Schriftstück  aus  St.  Emmeram  stammt,  ist  nach  c.  14  S.  289  sicher.  Aber 
welcher  Zeit  gehört  es  an?  Ringholz  verlegt  die  Niederschrift  der  Schrift 
nach  an  das  Ende  des  10.  Jahrh.'s  und  nimmt  weiter  an,  daß  die  Gewohn- 
heiten St.  Emmerams  aus  Einsiedeln  stammten,  jene  Niederschrift  also 
eigentlich  die  consuetudiaes  Einsidlenses  darbiete  (S  71).  Der  Inhalt  erweckt 
jedoch  sowohl  gegen  die  letztere  Annahme,  als  auch  gegen  den  chrono- 
logischen Ansatz  Bedenken.  Wie  die  Aufzeichnung  entstand,  sagt  der  Ver- 
fasser in  dem  einleitenden  Brief:  er  hatte  keine  schriftliche  Vorlage,  sondern 
er  schrieb  das,  was  in  St.  Emmeram  üblich  war,  nieder,  iuxta  quod  occurrit 
memorie  (S.  270).  Formulierte  Einsiedler  Gewohnheiten  kannte  er  also 
jedenfalls  nicht.  Sagt  er  nun:  Ne  diversis  coenobiorum  corrumpetur  novi- 
tatibus  et  unusquisque  pro  libitu  suo  varians  loci  pervertere  statum,  ab 
antiquis  b.  Benedicti  regule  amatoribus  per  temporum  vices  constitute  sunt 
consuetudines  de  omnibus  omnino  rebus  (S.  269),  so  kann  es  sich,  wenn  er 
noch  im  10.  Jahrhundert  schrieb,  unmöglich  um  Gewohnheiten  handeln, 
die  in  St.  Emmeram  entstanden  waren,  wo  die  Benediktinerregel  erst  seit 
974  galt;  aber  auch  an  Einsiedelh  kann  man  nicht  denken.  Der  958  ver- 
storbene Eberhard  konnte  um  990  nicht  zu  den  antiquis  b.  Benedicti  regule 
amatoribus  gerechnet  werden.  Näher  läge  es  an  das  alte  Kloster  St.  Maxi- 
min zu  denken,  dessen  Gewohnheiten  ja  ohnedies  für  St.  Emmeram  größere 
Bedeutung  hatten  als  die  Einsiedeins,  da  Ramwold  Mönch  in  St.  Maximin 


—     380     — 

neue  Erwerbungen  vergrößert^.  In  der  gesamten  Verwaltung  herrschte 
die  größte  Ordnung:    Ramwold  Heß  die  Bibliothek  katalogisieren" 


gewesen  war.    "Was  dort  Brauch  war,  wird  man  in  St.  Emnaeram  eingeführt 
haben,    und    hier   wurde    dann    unser    Bericht    darüber    niedergeschrieben. 
Aber  ob  schon  im  10.  Jahrhundert?    Nach  Ringholz  führt,  wie  gesagt,  die 
Schrift  des  Einsiedler  Kodex  auf  diesen  Ansatz.     Ich   kann  hierüber  nicht 
urteilen,  da  ich  die  Handschrift'  nicht  gesehen  habe.    Doch  mag  es  erlaubt 
sein  an  die  Punkte  zu  erinnern,  die  die  Vermutung  nahe  legen,  daß  diese 
Bestimmung    des  Alters    der  Handschrift    nicht  richtig  ist.     Der  Verfasser 
bemerkt  in  seinem  Prolog:  Sunt  autem  quedam  que  modo  bene  ferventibus 
disiderio  videntur  esse  superfluae,  sed  si  discusse  fuerint  et  sibi  et  futuris 
iam  frigescentibus  inveniuntur  prodesse.     Paßt  dieser  *Satz  in  eine  Zeit,  in 
der  St.  Emmeram  an  der  Spitze  der  Reform  stand?     Ist  er  nicht  vielmehr 
nur  verständlich,  nachdem  eine  entschiedenere  Bewegung  eingesetzt  hatte, 
der  das  kaum  mehr  genug  tat,  was  in  St.  Emmeram  eingeführt  war?    Der 
Verfasser  fährt  fort:    Sunt  etiam  nonnulle  a  simplicibus  inuente  vel  usur- 
pate  que  corrigende  sunt  a  prudentibus  vel  penitus  respuende,  utpote  tanto 
inutiles  quanto  recentes.     Setzt  nicht  auch  dieser  Satz  das  Vorhandensein 
einer    schrofferen    Strömung    voraus,    die    der    Verfasser    ablehnt?      Beide 
Stellen  machen  diese   Annahme  mindestens  sehr  wahrscheinlich.     Daß  sie 
richtig   ist,    bestätigt  die  Vorrede  Wilhelms  von  Hirschau  zu  den  consuet. 
Hirsaug.  Denn  liest  man  dort:  Postquam  .  .  fratrum  Hirsaugiensium  electione 
eiusdem  loci  provisor  sum  constitutus,    indidi  eis  in  primis,    quas  a  puero 
didicei-am  in  monasterio  s.  Emmerammi  regularis  vitae  consuetudines.    Sed 
quia  multa  in  eis  erant,    quae    paulatim    succedente    desidia    a  monastico 
rigore  et  ab  illius  partae   conveirsationis  nobilitate  videbantur  degenerasse, 
statui  apud  me,   ut  ubicunque  aliquod  informandis  fratrum  moribus  profi- 
cuum  .  .  perciperem,   totum  hoc  conferrem,    so  ist  der  Bezug  der  Regens- 
burger Vorrede    auf  diese  Stelle    unverkennbar.     Die  Hirschauer    sind    die 
bene  ferventes,    denen   der  Regensburger  Bi-auch  ungenügend  scheint,    und 
ihre  Gewohnheiten  sind  es,  deren  Ablehnung  man  in  Regensburg  für  not- 
wendig hielt.     Dazu   kommen  noch  andere   Stellen.     C.  2  S.  271  liest  man 
von  einem  Mönch  de  fraterna  uel  coniuncta  congregatione  et  eiusdem  reli- 
gionis.     Ist  der  Satz  verständlich  in   einer  Zeit,   in  der  es  in  Deutschland 
nur  eine  religio,  die  Benediktinische,  gab?    C.  4  S.  273  f.  ist  von  laici  con- 
versi  die  Rede;  nach  vita  Wilh.  23  Scr.  XII  S.  219  hat  man   Grund,    auch 
hierin  einen  Hinweis   auf  eine  jüngere  Entstehung  zu  sehen.     C.  14  S.  289 
wird  der  Gesang   des  Hymnus  Jesu  salvator  saeculi   erwähnt.     Da  es   sich 
dabei  um  laudes  de  omnibus  sanctis  handelt,  so  ist  an  den  Hymnus  J.  s.  s. 
redemptis   ope   subveni  gedacht;    er  aber   gehört   dem  11.  Jahrhundert  an 
(s.  Wackernagel,  D.  d.  Kirchenlied  I  S.  115  Nr.  181).    Durch  dies  alles  scheint 
mir  die  Vermutung  berechtigt,  daß  die  Handschrift  jünger  ist,   als  sie  ge- 
schätzt wird.     Das    Schriftstück    gehört    der    Zeit    der  Hirschauischen  Be- 
wegung an.  1  Not.  s.  Emmer.  1  Scr.  XV  S.  1094. 

-  Becker,  Catal.  Nr.  42  S.  127ff.:  Adbreviatio  librorum  s.  Emmerammi, 


—     381     — 

und  ein  Verzeichnis  der  Stiftsgüter  herstellen  ^.  Die  guten  Folgen 
davon  zeigten  sich  in  dem  Wachstum  der  Einkünfte:  sie  genügten 
nicht  nur  für  die  augenblickhchen  Bedürfnisse;  man  konnte  wün- 
schenswerte Neubauten  unternehmen,  die  auch  den  späteren  Ge- 
schlechtem zugute  kamen  '^.  Durch  mancherlei  Schenkungen  und 
andere  Erwerbungen  wuchs  zugleich  der  Grundbesitz  des  Klosters  ^ 
Man  gewinnt  die  Vorstellung  des  glückhchsten  Gedeihens. 

Nachdem  die  Reform  von  St.  Emmeram  so  wohl  gelungen  war, 
konnte  Wolfgang  um  so  leichter  an  neue  Unternehmungen  Hand 
anlegen.  Zwar  wissen  wir  nicht,  ob  es  ihm  gelang  in  den  übrigen 
Mönchsklöstern  seines  Sprengeis  die  Regel  Benedikts  wieder  zur 
Anerkennung  zu  bringen^;  dagegen  ist  das  in  bezug  auf  die  Frauen- 
klöster sicher.  Das  Erste,  was  er  unternahm,  war  die  Gründung 
eines  neuen  Nonnenklosters  nach  der  Regel  Benedikts :  es  ist  St.  Paul, 
oder  wie  man  gewöhnlich  sagt,  das  Mittelmünster  ^  Später  kam 
es   zur  Reform    der   beiden    älteren  Frauenstifter,   des  Ober-  und 


quae  tempore  Kamuoldi  abbatis  facta  est.  Aufgezählt  sind  513  Werke. 
Gleichfalls  unter  ßamwold  ist  Nr.  44  S.  130  f.  aufgenommen,  s.  S.  378  Anm.  9. 

1  Holder-Egger,  N.A.  XIH  S.  563.  Daß  Eamwold  der  Abt  R.  ist,  hat 
alle  Wahrscheinlichkeit.  Es  wird  von  ihm  gesagt:  Die  noctuque  nititur 
Studiosus  gregem   sibi  commissam   monendo   solerter  instigando  ac  norma- 

•liter  vivendo  omnique  intentione  pascua  vitae  ostendendo,  ut  finetenus 
perseveranter  Christo  ducente  perveniant  ad  caulas  beatitudinis  promissae, 
atque  sicuti  infra  monasterium  vigilanter  studet,  ut  fratrum  regularis  vitae 
.  .  imotabiliter  provideatur  .  .  nee  minus  fostinat  saecularia  forinsecus  adiu- 
menta  eorum  usui  necessaria  .  .  ordinäre.  Über  den  Tradit.  Kod.  selbst 
Bretholz  in  den  Mtt.  d.  I.  XII  S.  12  ff. 

2  Arnold  de  s.  Emm.  11, 17  S.  562;  40  S.  568.    Not.  s.  Emm.  II  S.  1094f. 
"  S.  die  Traditionen  bei  Pez,  Anecd.  I,  3  S.  88ff.  u.  Quellen  u.  Erörter.  I 

S.  7ff.,  vgl.  auch  Dipl.  II  S.  345  ff.  Nr.  293  ff.  Das  Kl.  blieb  bischöflich; 
erst  im  11.  Jhrh.  tritt  das  Streben  nach  Exemtion  hervor,  das  —  unter- 
stützt durch  Fälschungen  —  im  12.  Jhrh.  zum  Ziel  kam,  s.  Lechner,  N.A. 
XXV  S.  627. 

*  Es  kommen  Metten  und  Weltenburg  in  Betracht.  Metten  erhielt 
nach  einem  Diplom  Ottos  II.  von  976,  Dipl.  II  S.  149  Nr.  133,  damals  Be- 
sitzungen in  der  Ostmark  zurück;  man  suchte  also  mindestens  die  Besitz- 
verhältnisse wieder  zu  ordnen.  In  bezug  auf  Weltenburg  scheint  mir  die 
Wiedereinführung  der  Regel  durch  Wolfgang  unsicherer  als  Hirsch,  JB. 
Heinr.'s  I.  S.  124,  annimmt.  Daß  das  Kloster  die  Ungarnnot  überdauerte, 
darf  man  wohl  aus  der  Urkunde  bei  Ried,  Cd.  S.  95  Nr.  100,  folgern;  von 
Othloh  vfird  der  Ort  genannt,  V.  Wolf k.  36  S.  540.  Berg  im  Donaugau,  s. 
oben  S.  278,  war  in  der  Ungarnnot  zugrund  gegangen;  dasselbe  Los  hatte 
wahrscheinlich  Schönau.  Roding  und  Chammünster  waren  wahrscheinlich 
Kollegiatkirchen.  ^  Vita  Wolf  k.  17  S.  538. 


—     382     — 

Niedermünsters.    Wolfgang  führte  sie  im  Einverständnis  mit  Herzog 
Heinrich  IL  durchs 

Das  Vorbild  Regensburgs  wirkte  auf  die  übrigen  bairischen 
Diözesen.  In  Salzburg  entschloß  sich  Erzbischof  Friedrich  eben- 
falls die  Verbindung  zwischen  dem  Bistum  und  dem  Hauptkloster 
zu  lösen.  Es  gab  in  St.  Peter  längst  Mönche  und  Kanoniker 
nebeneinander^.  Jetzt  teilte  Eriedrich  die  Güter  zwischen  dem 
Bistum  und  der  Kongregation,  verpflichtete  die  letztere  auf  die 
Benediktinerregel  und  stellte  den  Mönch  Tito  von  St.  Emmeram 
als  Abt  an  ihre  Spitze.  Das  war  im  Jahre  987  ^  Neun  Jahre 
vorher  war  Tegernsee.  das  wichtigste  Kloster  der  Freisinger  Diözese, 
erneuert  worden.  Hier  begegnet  uns  wieder  der  Einfluß  St.  Maxi- 
mins.  Denn  von  dort  berief  Kaiser  Otto  IL  auf  den  Wunsch  des 
Herzogs  Otto  den  Mönch  Hartwich,  um  das  ganz  darniederliegende 
Kloster  wiederherzustellen.  Bischof  Abraham  von  Freising  hat  ihm 
im  Jahr  979  die  Benediktion  als  Abt  erteilt;  zugleich  legten  die 
Mönche  das  Gelübde  auf  die  Regel  ab*.  Otto  aber  nahm  das 
erneuerte  Kloster  in  den  Schutz  des  Königs  und  verlieh  ihm  die 
Freiheit  der  WahP.  Als  Hartwich  im  Jahr  982  starb®,  nahm 
man  seinen  Nachfolger  Gozpert'  aus  Eegensburg.  Unter  seinem 
Regiment  erhob  sich  Tegernsee  zu  ähnlicher  Blüte  wie  St.  Emmeram 
unter  Ramwold.  Die  Briefe  Gozperts  und  die  Briefsammlung  des  • 
Scholasters  Froumund^   geben   davon   ein   anschauliches  Bild:    die  • 


1  Ibid.;  Widmungsged.  "  im  Regelbueh  von  Niedermünster  bei  Swar- 
zenski  S.  46  f.,  vgl.  auch  Dipl.  III  S.  32  Nr.  29. 

2  Mon.  Boic.  XIV  S.  863  S. 

^  S.  den  gleichzeitigen  Bericht  Qualiter  renovata  est  vita  monachorum 
ad  s.  Petr.  Scr.  XV  S.  1056,  auch  Salzb.  ÜB.  I  S.  252  ff.  Das  Jahr  987  geben 
die  Annal.  s.  Rudb.  Scr.  IX  S.  772;  daß  Tito  aus  Regensburg  kam,  zeigt 
die  Notiz  aus  einem  Necrol.  s.  Emmer.  18.  Febr.,  bei  Hirsch,  JB.  Heinrichs  I 
S.  129  Anm.  2. 

*  Notae  Tegerns.  Scr.  XV  S.  1067;  vgl.  die  Ode  des  Metellus  auf  Hart- 
wich, die  Wattenbach,  Berl.  SB.  1897  S.  792,  bekannt  gemacht  hat. 

5  Dipl.  II  S.  219  Nr.  192  v.  10.  Juni  979. 

0  Am  8.  August  (Not.  Teg.  1.  c).  Grabschrift  von  Froumund  S.  408 
(s.  u.  Anm.  8). 

'  Die  Briefe  Gozberts  bei  Migne  139  S.  365  ff.,  ein  bisher  ungedruckter 
Z.  f.  d.  Phil.  XIV  S.  388.  Ep.  1  S.  365  zeigt  ihn  als  ehemaligen  Mönch 
St.  Emraerams;  ep.  7  S.  368  erwähnt  er,  daß  er  in  Augsburg  erzogen 
worden  sei. 

8  Die  Briefe  Froumunds  selbst  bei  Migne  141  S.  1282.  Die  übrigen 
Briefe  sind  zerstreut.  Eine  Übersicht  über  den  Gesamtinhalt  der  Sammlung 
gibt  Seiler  in  d.  Z.  f.  d.  Phil.  XIV  S.  385,  er  druckt  zugleich  die  noch  un- 


—     383     — 

Bibliothek  wurde  ergänzt  und  vermehrt^;  die  Kirche  erhielt  gemalte 
Glasfenster:  nicht  genug  konnten  sich  die  Mönche  an  dem  Spiel 
des  bunten  Lichtes  erfreuen^;  man  erwarb  Kupfer  und  Zinn  zum 
Guß  einer  neuen  Glocke  °,  Auch  manche  entfremdete  Güter  und 
Rechte  wurden  wieder  erworben*.  Der  Zustand  des  Klosters  war 
so  erfi^-eulich,  daß  man  Tegernseer  Mönche  nach  auswärts  berief; 
es  wurde  bereits  erwähnt,  daß  das  Kloster  Feuchtwangen  von 
Tegernsee  aus  neubesetzt  wurde  ^;  auch  mit  St.  Magnus  in  Füssen 
und  St.  Pantaleon  in  Köln  stand  man  in  Beziehungen*'.  In  dieser 
Zeit  kam  die  Benediktinerregel  noch  in  einem  zweiten  Freisinger 
Stift  zur  Herrschaft.  In  dem  freundhch  am  Rand  eines  großen 
Forstes  gelegenen  Ebersberg  bestand  seit  934  ein  stattliches  Kolle- 
giatstift,  eine  Gründung  des  Grafen  Eberhard.  Dort  wurde  im 
Jahr  990  durch  Graf  Udalrich  die  Benediktinerregel  eingeführt "'. 
In  dem  gleichen  Jahr  erfolgte  die  Reform  des  Klosters  Altaich  im 
Passauer  Sprengel.  Es  war  im  Besitz  des  Erzbischofs  Friedrich; 
er  ließ  es  eine  Zeitlang  von  einem  Laien  Ratraund  verwalten, 
betrachtete  es  also  lediglich  als  nutzbares  Gut.  Später  jedoch 
änderte  er  seine  Stellung:  unterstützt  von  Herzog  Heinrich  und 
den  Bischöfen  Wolfgang  und  Pihgrim  führte  er  die  Regel  wieder 


bekannten  Stücke   und  die  Gedichte  ab.     Nachträge  von  Schepß,  a.  a.  0. 
XV  S.  419  ff. 

^  Ep.  1:  Es  fehlt  ein  Plenarium.  Gozpert  läßt  es  sich  von.  St.  Em- 
meram  schicken,  um  es  abschreiben  zu  lassen.  Ep.  13  S.  370:  Von  der 
bist,  tripart.  sind  nur  zwei  Teile  vorhanden;  er  bittet  um  den  dritten. 
Froumund  ergänzte  eine  unvollständige  Horazhandschrift  ep.  9  S.  1288,  ent- 
lieh wahrscheinlich  in  Regensburg  einen  Statins  ep.  11  S.  1289;  vgl.  auch 
unten  Anm.  6.  2  ^p.  3  S.  367. 

3  Ep.  16  S.  372.  Die  Glocke  blieb  aber  längere  Zeit  ungegossen,  da 
keiner  der  Mönche  den  Guß  verstand,  s.  den  Brief  Gozperts  an  Godescalc 
von  Freising  bei  Meichelbeck,  H.  Fr.  1,2  S.  471  Nr.  1113,2. 

*  Ep.  8  S.  369;  14  S.  370;  1  S.  371;  1  S.  373.  »  S.  0.  S.  328  f. 

®  Froum.  ep.  1  S.  1283.  Die  Verbindung  zwischen  Tegernsee  und  Köln 
ist  durch  Scbreibemoten  Froumunds  bewiesen.  In  einer  Handschrift  von 
Boethius  de  consol.  Philos.  (Pez,  Anecd.  I  S.  XV)  heißt  es: 

Hunc  ego  Froumundus  librum  ecce  Colonie  scripsi 
Atque  huc  devexi,  tibi  sancte  Quirine  decrevi. 
Am  Schluß    einer  Wiener  Handschrift,   die    Glossen   zu   Priscian    enthält: 
Explicit  Glossema  libri  Xmi  in   monasterio  phyuhtwangensi  a  quinto  libro 
usque    huc   conscripsi    ego  Froumundus.     Sed  primum,  secundum,  III<im  et 
quartum  Colonie  in  monasterio  sancti  pantaleymonis,  Schepß  S.  420  f. 

'  Chron.  Ebersp.  Scr.  XX  S.  llff.;  vgl.  chron.  post.  15  Scr.  XXV  S.  868  f. 


—     384     — 

ein:  der  erste  Abt  wurde  der  Schwabe  Erkanbert^  Die  Reform 
ließ  sich  hier  nicht  im  Frieden  dm-chführen:  es  kam  zu  einem 
Bruch  der  Kongregation;  der  größere  Teil  der  Brüder  verHeß 
Altaich  ^. 

Wie  in  Lothringen,  so  folgte  auch  in  Baiem  der  Eeform 
älterer  Klöster  die  Gründung  einiger  neuer  Konvente:  im  Salz-- 
burgischen  entstanden  in  diesen  Jahren  die  Klöster  Michaelbeuren  ^ 
und  Seeon^,  vor  den  Toren  Regensburgs  gründete  Bischof  Gebe- 
hard  die  Abtei  PrüeP. 

Wenn  man  den  Gang  der  Dinge  diesseits  des  Rheins  der 
lothringischen  Reform  gegenüberstellt,  so  bemerkt  man  leicht  die 
Gleichheit  wie  den  Unterschied.  Darin  bewahrte  die  ganze  Be- 
wegung, auch  nachdem  sie  sich  über  das  rein  deutsche  Gebiet  aus- 
dehnte, ihren  ursprünglichen  Charakter,  daß  der  Episkopat  die 
Leitung  in  der  Hand  behielt:  die  Erzbischöfe  von  Köln,  Mainz 
und  Salzburg,  die  Bischöfe  üdalrich  und  Wolfgang  handelten  nach 
den  Grundsätzen  Adalberos  und  Gauzhns.  Auch  das  ist  gleich, 
daß  die  Träger  der  welthchen  Macht  die  Reform  begünstigten. 
Wie  dort  Herzog  Giselberht  und  Graf  Arnulf,  so  förderten  hier 
die  Könige  und  Herzoge  die  Durchführung  der  Regel.  Otto  I.  ist 
sehr  frühzeitig  auf  die  lothringische  Reform  aufmerksam  geworden. 
Schon  drei  Jahre,  nachdem  Abt  Huogo  die  Regel  wieder  einge- 
führt hatte,  gab  er  den  Mönchen  von  St.  Maximin  einen  unver- 
kennbaren Beweis  seines  Vertrauens  und  seiner  Anerkennung:  er 
besetzte  das  Moritzkloster  in  Magdeburg  aus  ihrer  Mitte  ^.  Daß 
das  Kloster  die  früher  besessenen  Kirchen  zurückerhält,  erscheint 
wie  eine  Angelegenheit  der  königlichen  Familie:  Otto  verfügt  es 
auf  Bitten  seines  Bruders  und  seines  Schwiegersohnes'.  Außer 
Magdeburg  und  St.  Maximin  erfreute  sich  kaum  ein  anderes  Kloster 
seiner  Gunst  in   demselben  Maß   wie  Einsiedeln:    nachdem    es   im 


^  Quellen  sind  die  beiden  Lebensbeschreibungen  Godehards:  Scr.  XI 
S.  167  ff.  u.  S.  196  ff.,  vgl.  Annal.  Altah.  mai.  z.  J.  990  S.  16.  Auct.  Altab. 
Scr.  XVII  S.  363.     Herrn,  de  instit.  mon.  Altah.  ib.  S.  371. 

2  Vita  I  Godeh.  7  S.  173;  11,5  S.  200. 

"  Die  Gründung  erfolgte  schon  vor  977,  da  Otto  IL  in  diesem  Jahre 
dem  Kloster  das  Königsgut  in  Beuren  übergab,  Dipl.  II  S.  184  Nr.  164. 

*  Gestiftet  vor  999  durch  den  Pfalzgrafen  Aribo.  Otto  III.  bestätigte 
in  dem  genannten  Jahr  die  Gründung  unter  ausdrücklicher  Erwähnung  der 
Benediktinerregel,  Dipl.  II  S.  744  Nr.  318,  vgl.  J.W.  3900. 

5  Zusatz  zu  Otto  V.  Freising  ehr.  VI,  24  S.  278.  Hier  als  Stiftungs- 
jahr 999.  Dagegen  nennen  das  Auct.  Garst.  (Scr.  IX  S.  567)  u.  die  Annal. 
s.  Eudb.  (ib.  S.  772)  das  Jahr  1003. 

«  S.  0.  S.  110.  ^.Dipl.  I  S.  204  Nr.  122. 


-     385     — 

Jahr  947  Immunität  mid  Wahlrecht  erhalten  hatte,  wurde  er  nicht 
müde  seinen  Besitz  durch  Schenkungen  an  Grund  und  Boden  zu 
vermehren^.  Durch  seine  Vermählung  mit  der  burgundischen 
Adelheid  knüpften  sich  sodann  Beziehungen  zu  Cluni  an*.  Abt 
Majolus  verkehrte  hoch  angesehen  am  Hofe  des  Kaisers^;  das  clunia- 
censische  Kloster  Peterlingen,  die  Stiftung  Berhtas  und  Adelheids, 
wm'de  von  ihm  gefordert*,  der  Abtei  selbst  gewährte  er  Grund- 
besitz in  Pavia^.  Das  alles  zeigt  das  günstige  Urteil  Ottos  über 
die  Reformbewegimg,  über  die  führenden  Männer  und  Klöster.  Und 
nicht  genug  an  der  Förderung  einzelner  Personen  und  Unter- 
nehmungen, er  sucht«  dem  Mönchtum  als  solchem  seine  Stellung 
in  Deutschland  zu  sichern,  indem  er  die  Unabhängigkeit  der  noch 
freien  Abteien  für  unantastbar  erklärte®.  Das  war  ganz  im  Sinne 
der  Eeform.  Auch  die  Augsburger  Beschlüsse  von  952  wurden 
unter  seiner  ausdrückUchen  Billigung  gefaßt '.  In  Cluni  wollte  man 
vollends  wissen,  Otto  habe  die  Absicht  gehegt,  alle  königlichen 
Klöster  in  Deutschland  und  Italien  der  Aufsicht  des  Abts  Majolus 
zu  überweisen^.  Das  mag  irrig  gewesen  sein;  aber  sicher  ist,  daß 
der  König  in  mehr  als  einer  königlichen  Abtei  reformierend  ein- 
griff. In  Reichenau  entsetzte  er  im  Jahr  972  den  Abt  Ekkehart 
und  übertrug  die  Leitung  dem  als  schroff  und  energisch  bekannten 
Prior  Ruotmann  ®.  Daß  Weißenburg  an  Adalbert,  der  in  St.  Maxi- 
min Mönch  gewesen  war,  kam,  läßt  vermuten,  daß  Otto  auch  dort 
die  genaue  Beobachtung  der  Regel  durchzuführen  wünschte. ^^  In 
St.  Gallen  mußten  sich  die  Mönche  sehr  wider  ihren  Wunsch  eine 
Visitation  gefallen  lassen  ^\  Otto  beauftragte  mit  ihr  den  Mönck 
Sandrat  von  St.  Maximin.     Als    dieser  nicht  durchzudringen  ver- 


1  Dipl.  I  S.  176  Nr.  94;  S.  191  Nr.  108  v.  949;  S.  236  Nr.  155  v.  952; 
S.  271  Nr,  189  v.  958;  S.  392  Nr.  276  v.  965. 

2  Vgl.  Sackur  I  S.  217  S. 

3  Syri  vita  Majoli  II,  19 ff.  S.  763.   Odil.  vita  Majol.  S.  956  (Migne  142). 
*  Dipl.  I  S.  399  Nr.  284;  vgl.  11  S.  60  Nr.  51. 

5  Dipl.  I  S.  567  Nr.  415. 

«  Prankf.  Kapit,  v.  951.  C.I.  I  S.  17  Nr.  8:  Ut  nulla  abbatia,  que  per 
se  electionem  habet,  ad  monasterium  nee  alicui  in  proprium  possit  donari; 
ille  vero,  quae  electione  carent,  regis  donatione  et  privilegio  ad  illud 
monasterium  quod  sub  eius  mundiburdio  consistit  subrogari  possint. 

'  S.  oben  S.  375.  «  Syr.  1.  c.  II,  21  S.  764. 

8  Herim.  contr.  chron.  z.  J.  972  S.  116. 

10  Über  Adalbert  s,  o.  S.  128  f.;  sein  Nachfolger  Sandrat  (Ser.  abb. 
Scr.  XIII  S.  320)  stammte,  wie  bekannt,  gleichfalls  aus  St.  Maximin. 

"  Ekkeh.  Gas.  s.  G.  98  ff.  S.  353  ff.  Zur  Kritik  verweise  ich  auf  Meyers 
von  Knonau  Excurs  m  S.  474  ff. 


Hauck,  EirchengescMchte.    III. 


25 


—     386     — 

mochte,  schickte  er  eine  aus  Bischöfen  und  Abten  zusammengesetzte 
Kommission  ins  Kloster;   ihr   fügten    sich  die  Mönche  wenigstens 
dem  Scheine  nach.    Man  darf  wohl  urteilen,  daß  die  Klosterreform 
an  Otto  einen  aufrichtigen  Freund  hatte.     Auch  Otto  II.  war  ge- 
neigt,  sie  zu  fördern.     Niemand  besaß  so   viel  Gewalt  über  seine 
Seele  als   Abt  Majolus:    diesem    Mönche    gelang    es,    dem    eigen- 
willigen Kaiser   zum  Bewußtsein   zu   bringen,    daß    ein  Herrscher 
nicht  immer  im  Rechte  ist\    Er  achtete  Majolus  so  hoch,  daß  er 
den  Gedanken   faßte,    ihm    die   päpstliche  Würde  zu  übertragen^. 
Daß  die  Mönche  die  Benediktinerregel  zu  beobachten  hatten,  gal" 
ihm  als  selbstverständlich^:    als    er   in  Memleben,   wo   sein  Vater 
gestorben  war,  ein  Kloster  errichtete,  führte  er  sie  dort  ein*;  nicht 
minder  wurde  sie  in  Arneburg  herrschend^;  daß  er  die  Reform  von 
Tegernsee  unternahm,  wurde  eben  erwähnt    eine  ganze  Reihe  refor- 
mierter Klöster  erhielt  mancherlei  Begünstigungen  von  ihm^.  Otto  III. 
vollends  ging  mit  ganzer  Seele  auf  die  Anschauungen  der  Asketen 
ein.     Wie  Adalbert  und  Nilus,    so    machte  Ramwold   einen  über- 
wältigenden Eindruck  auf  ihn.    Man  hatte  den  Abt  bei  dem  König 
verleumdet;  bei  einem  Besuch  des  Klosters  ignorierte  ihn  deshalb 
Otto  absichtlich.    Darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  er  urteile  ohne 
untersucht   zu  haben,   erklärte   er   sich   bereit,    die    Rechtfertigung 
Ramwolds  anzuhören:  aber  schon  der  Anblick  des  Greises  stimmte 
ihn  um;  es  bedurfte  nicht  mehr  dessen  Versicherung  seiner  treuen 
Gesinnung.     Auf  einem  Schemel  zu  seinen  Füßen  sitzend  lauschte 
er  den  Grundsätzen  über  die  Verleugnung  der  Welt,    die  er  ihm 
verkündigte:  es   war  ihm,   als  rede  der  h.  Geist  durch  den  Mund 
dieses  Mannes'. 


1  Syr.  1.  c.  m,  9  S.  770;  Odil.  Epit.  Adalb.  6f.  S.  978.  Die  Darstellung 
des  Vorgangs  stimmt  nicht  überein;    an   der  Sache  selbst  ist  kein  Zweifel. 

2  Syr.  in,  8  S.  769.  Ich  halte  die  Nachricht  nicht' für  unglaubwürdig; 
aber  selbst  wenn  sie  unbegründet  sein  sollte,  charakterisiert  sie  die  Stellung 
Ottos  zu  dem  Abt. 

3  Dipl.  n  S.  74  Nr.  63:  Otto  wählt  den  Mönch  Alawich  zum  Abt  von 
Pfäfers;  er  sagt  über  ihn:  Quem  idoneum  et  a  nostrie  fidelibus  probatum 
vitam  beati  Benedicti  monachos  instruendum  elegimus. 

*  Die  monastica  institutio  et  regula  ist  in  den  Urk.  Dipl.  II  S.  221  ff. 
Nr.  194—196  erwähnt.  5  J.W.  3819. 

6  S.  Maximin  Dipl.  II  Nr.  7,  42  u.  57;  Gorze  Nr.  54  u.  280;  St.  Paul  in 
Verdun  Nr.  22  u.  156;  St.  Vanne  Nr.  218;  Bouxieres  Nr.  157;  Gembloux  Nr. 
187;  Stablo  Nr.  97  u.  219;  Blandigni  Nr.  145  u.  149;  Echternach  Nr.  217; 
Einsiedeln  Nr.  24,  25,  121,  123,  181  f.,  211;  St.  Emmeram  Nr.  204,  230,  247^ 
293—296;  Tegernsee  Nr.  192;  Peterlingen  Nr.  51,  307. 

'  De  8.  Emmer.  II,  31—83  S.  566  ff. 


—     387     — 

Förderung  durch  den  Episkopat  und  Gunst  bei  den  Fürsten 
fehlte  somit  der  Reformbewegung  in  Deutschland   nicht;    aber  — 
und   das  ist  der  Unterschied  von  Lothringen  —   sie   führte  nicht 
zu  einem  ähnlichen  Ergebnis  wie  in  den  Bistümern  an  der  Mosel 
imd  Maas.     So  wenig  als  einst  unter  Ludwig  d.  Fr.  kam  es  jetzt 
zu  einer  allgemeinen  Reform  des  Mönchtums.    Der  Grund  war  zum 
Teil,  daß  es  an  einem  Führer  fehlte:  kein  deutscher  Abt  erlangte 
eine  ähnliche,  überall  anerkannte  Autorität,  wie  sie  die  Abte  von 
Cluni  in  Frankreich  hatten.    Die  Könige  aber  hatten  verlernt,  die 
Kirche   wirklich   zu  regieren.     Der   gute  Wille   Ottos  I.    und  die 
Sympathie   Ottos  III.    ersetzten    diesen    Mangel    nicht.     Was    die 
Fürsten  taten,  bheb  deshalb  vereinzelt,    und    was    die  Bischöfe  be- 
schlossen, bheb  ohne  Folgen;  denn  niemand  kontrolHerte  die  Aus- 
fuhrung.  Wichtiger  noch  war,  daß  jene  Verschärfung  der  asketischen 
Gesinnung,    die   wir   in  Lothringen   bemerkten,    in    den    deutschen 
Klöstern  nicht  zur  Herrschaft  kam.     Hierfür  ist  die  Haltung  der 
St.  Galler  Mönche  bei  der  Visitation  ihres  Klosters  ebenso  bezeich- 
nend, wie    der  Widerstand  Hadamars  von  Fulda   gegen   Friedrich 
von  Mainz,  der  Austritt  der  Mönche  aus  Altaich   ebenso   wie  das 
Urteil  Widukinds  über  die  Reformbestrebungen  überhaupt.     Selbst 
die    Briefe    der    Tegemseer    Mönche    geben    von    dieser    Tatsache 
Zeugnis.     Denn   wie   viel   verwandter   ist   der    Geist,    der   in    den 
Briefen  Gozperts  und  Wigos  lebt,  mit  den  in  St.  Gallen  heimischen 
Anschauungen  als  mit  der  Gesinnung  Einolds  von  Gorze  und  Hum- 
berts von  St.  Vanne.    Die  Reform  der  deutschen  Klöster  entsprang 
nicht  aus  Antrieben,  die  im  Kreis  der  Mönche  selbst  mächtig  waren. 
Deshalb  kam  sie  trotz  der  Unterstützung  durch  Fürsten  und  Bischöfe 
nicht  zum  vollen   Sieg.     Aber   auch   in  Lothringen   erlahmte   die 
Intensität  der  Bewegung  rascher,    als    anfangs   zu   erwarten   war: 
zwei  Menschenalter,    nachdem   die   reformierten  Mönche  in  Gorze 
eingezogen  waren,  schien  bereits  in  dem  einen  und  andern  Kloster 
eine  neue  Reform  Bedürfnis  \    Das  Ergebnis  der  ganzen  Bewegung 
war  demnach  nicht,  daß  das  deutsche  Mönchtum   als  geschlossene 
Macht   die    asketische   Lebensanschauung   vertrat.     Aber   das   Er- 
gebnis war  doch,    daß   diese  Anschauung  wieder  neu   belebt  war: 
sie  war  ein  Element  für  den  Fortgang  der  Geschichte. 


Man  spricht  von  dem  Ertrag,    den   die  wechselnden  Zeitalter 
der  Geschichte  haben.    Aber  nicht  jedes  Zeitalter  hat  einen  klaren 


1  Vita  Wilhelmi  16  u.  22  Scr.  IV  S.  656  f.;  vita  Richarii  4f.  Scr.  XI  S.  282. 

25* 


i 


—     388     — 

Ertrag,  mit  dem  die  nachfolgenden  Geschlechter  wie  mit  einem  über- 
lieferten Erbteil  ihre  Arbeit  beginnen  können.    Das  ist  der  seltene 
Vorzug  der  klassischen  Epochen.     Öfter  besteht   das  Resultat  der 
geschichtlichen  Bewegung  nur  darin,  daß  sich  die  Kräfte  bilden  und 
zusammenschließen,  deren  Gegeneinanderwirken  die  Zukunft  erfüllt. 
Das  ist  der  Fall  bei  der  Zeit  der  Ottonen.    Sie  hat  nicht  bleibende 
G-rößen  geschaffen;   aber   als  sie  schloß,    standen   alle  die  Mächte 
nebeneinander,  die  in  den  nächsten  Generationen  miteinander  rangen: 
das  Kaisertum  und  die  Kaiseridee  waren  durch  Otto  I.  und  Otto  III. 
Avieder  zum  Leben   erweckt;    die  PajDstmacht   und  mehr  noch  der 
Gedanke  des  alles  beherrschenden  Papsttums  hatten  durch  Gregor 
und  Silvester  wieder  Gehalt  bekommen.     Die  Vorstellung  von  der 
Einheit    der    chris'tlichen    Welt    war    nachdrücklich    erneuert;    die 
europäischen   Nationen   aber   standen    einander   in    bewußter   Ab- 
geschlossenheit  gegenüber.     Der  Episkopat   war   umgewandelt:    er 
war  eine  nationale  Institution  geworden;    er   diente  als  solche  der 
Erhaltung  und  Festigung  des  Staats,   aber  er  beherrschte  zugleich 
die  Kirche.     Neben   ihm    stand    das  Mönchtum,   immer   noch    der 
wichtigste  Träger  der  allgemeinen  Kultur,  und  durch  seinen  großen 
Besitz    mit    dem    nationalen    Leben    innig    verbunden.      Aber    die 
asketische  Lebensanschauung,  die  bei  den  reformierten  Mönchen  zu 
neuer  Herrschaft  gekommen   war,    stand  ihrem  Wesen  nach  dem 
Nationalen    gleichgiltig   gegenüber   und   war   dem   durch  die  Ver- 
mischung  des  StaatHchen  und  Kirchlichen  bedingten  Einfluß  der 
Herrscher   auf  die    kirchlichen  Angelegenheiten    grundsätzlich,  ab- 
geneigt.   Alle  diese  Kräfte  —  sie  sind  zugleich  geistige  und  reale 
—  waren,  als  mit  dem  Tode  Ottos  III.  die  sächsische  Epoche  zu 
Ende  ging,  vorhanden.    Noch  trat  ihr  Gegensatz  nicht  offen  hervor; 
aber    es    ist    doch    klar,    daß    sie    auseinander   und  widereinander 
strebten:    die  Spieler  waren   bereit,    das  Drama  konnte    beginnen. 


Siebentes  Buch. 


Das  Übergewicht  des  Königtums  in  der  Kirche 
und  der  Bruch  desselben  durch  Rom. 


1002—1122. 


Erstes  Kapitel. 

Wachsender  Einfluss  des  Königtums  unter  Heinrich  II. 


Zuerst  ergriff  das  Königtum  das  Wort.  Lidem  die  Krone 
von  Otto  in.  auf  Heinrich  II.  überging  ^,  folgte  auf  einen  geist- 
reichen König  ein  verständiger,  Heinrich  hat  seine  Bewunderung 
für  seinen  Vorgänger  nicht  ungern  ausgesprochen^;  aber  er  hatte 
nicht  die  mindeste  geistige  Verwandtschaft  mit  dem  Sohne  der 
Theophano.  So  außerordentlich  alles  war,  was  dieser  plante  und 
unternahm,  so  wenig  hatte  jener  jemals  eine  außergewöhnliche  Idee. 
Mehr  als  die  anderen  Nachkommen  Heinrichs  I.  stand  der  letzte 
Sprößling  seines  Hauses  innerhalb  nicht  über  seiner  Zeit;  aber 
wie  dem  Ahnherrn,  so  eignete  auch  ihm  die  große  Gabe  gesunden 
Menschenverstands.    Es  sei  unmöglich,  ihn  zu  täuschen,  urteilt  ein 


^  Hauptquelle  für  Heinrich  ist  Thietmar,  sodann  kommen  in  Betracht 
die  Hildesh.  Annalen,  in  zweiter  Linie  Adalbold;  die  Biographie  Adalberts 
ist  fast  wertlos.  Die  Urkunden  Heinrichs  sind  im  3.  Bd.  der  Dipl.  von 
Breßlau  u.  Bloch  herausgegeben,  1900 — 1903;  seine  Konstitutionen  im  1.  Bd. 
der  Const.  von  Weiland  1893.  Von  neueren  Arbeiten  über  Heinrich  und 
seine  Zeit  nenne  ich  die  für  die  Erforschung  des  Einzelnen  grundlegenden 
Werke  von  Hirsch,  JB.  d.  d.  Reichs  unter  H.  IL  (vollendet  von  Papst  und 
Breßlau  1862—75)  und  Giesebrecht,  KZ.  II  (3.  Aufl.  1863),  sodann  die  für 
die  Auffassung  und  Beurteilung  der  Gesamtentwickelung  wertvollen  Werke 
von  Nitzech,  Gesch.  des  deutschen  Volks  I,  Manitius,  Deutsche  Gesch.  unter 
den  Sachs,  u,  sal.  Kaisern  1889,  Lamprecht,  Deutsche  Gesch.  II,  1892,  L.  v. 
Ranke,  Weltgeseh.VIl,  1886;  endlich  Richter  u.  Kohl,  Annalen  d.  d.  Reichs  T, 
1890  S.  172  ff. 

2  Dipl.  III  S.  38  Nr.  34:  Tantus  Imperator,  talis  Caesar;  vgl.  Nr.  37  f., 
60,  67,  136,  267,  386. 


—     392     — 

Zeitgenosse  ^,  überlegt  nennt  ihn  ein  anderer,  bedächtig  ein  dritter  ^. 
In  der  Tat  zeichnen  sjich  seine  Handlungen  durch  nichts  so  sehr 
aus  als  durch  verständige  Überlegung.  Er  war  nie  rasch  von  Ent- 
schlüssen; stets  verzichtete  er  auf  das  Unerreichbare,  um  das  Mög- 
liche zu  erreichen;  seinem  Ziel  näherte  er  sich  nicht  im  Sprung, 
sondern  Schritt  für  Schritt.  Der  ganze  Mann  zeigt  sich  in  der  Art, 
wie  er  seine  Anerkennung  als  König  den  anfangs  widerstrebenden 
Sachsen  und  Schwaben  abgewann:  er  gewährte  den  sächsischen 
Fürsten  die  Befriedigung,  in  großen  und  stolzen  "Worten  von  ihren 
Rechten  und  Wünschen  zu  reden,  darauf  sagte  er  ihnen  zu,  was 
billig  war,  hütete  sich  aber  wohl,  sich  irgendwie  zu  binden^.  Mit 
Hermann  von  Schwaben  rechtete  er  nicht  über  dessen  gewaffiieten 
Widerstand,  aber  er  nötigte  ihn,  den  Schaden  zu  ersetzen,  den  er 
angerichtet  hatte*.  So  war  er  überall:  er  beseitigte  Hindernisse 
Heber  auf  gütlichem  Weg  als  durch  Gewalt.  Wie  es  bei  ver- 
ständigen Männern  zu  sein  pflegt,  war  er  des  Wortes  mächtig;  er 
glaubte  an  den  Erfolg  wohlerwogener  Yorstellungen  und  er  sprach 
nicht  ungern  ^  Aber  er  wußte  seine  Äußerungen  zu  beherrschen; 
auch  wenn  Sorgen  von  allen  Seiten  auf  ihn  eindrangen,  war  er 
imstande,  von  dem,  was  ihn  beschäftigte,  zu  schweigen  und  seiner 
Umgebung  mit  ruhiger,  heiterer  Miene  entgegenzutreten^.  Nie 
verlor  er  das  Gleichgewicht  der  Stimmung;  selbst  durch  angebliche 


1  Constant.  vita  Adalb.  16  Scr.  IV  S.  663. 

2  Thietm.  VI,  33  S.  153:  Caute  considerans;  Adalb.  vita  Heinr.  8  Scr.  IV 
S.  685:  Erat  providus;  Annal.  Quedl.  z.  1021  S.  87:  Prout  sagacis  sui  ingenii 
industria  docuerat. 

3  Thietm.  V,  15  f.  S.  115  f.  Ann.  Quedl.  z.  1002.  Ich  vermute,  daß 
L.  V.  Ranke  S.  94  f.  den  Merseburger  Vorgang  überschätzt,  indem  er  ihn 
jüit  der  Erteilung  der  magna  charta  durch  Johann  von  England  parallelisiert. 
Weniger  als  eine  gesetzmäßige  Regierung  konnte  Heinrich  doch  kaum  ver- 
sprechen. ^  Thietm.  V,  22  S.  120. 

^  Es  werden  nicht  selten  Reden  Heinrichs  erwähnt,  so  Const.V.  Adalb. 
15  f.  S.  663,  V.  Bernw.  43  S.  777,  Thietm.  VI,  18  S.  143,  31  S.  152.  Die 
letztere  Rede  nennt  einer  der  Hörer  luculenta  oratio,  Ep.  Bamb.  2  bei  Jaffe, 
Bibl.  V  S.  478.  Zu  vgl.  ist  endlich  das  Klagelied  auf  H.'s  Tod,  Ztschr.  f.  d. 
Alterth.  N.F.  H  S.  459: 

Possumus  niirari  de  domino  tali, 

res  tractando  laicatus  fit  litteratus, 

prudens  in  sermone,  providus  opere. 
6  Vgl.  Thietm.  V,  31  S.  124;  V,  28  S.  123;    Adalb.  V.  Heinr.  20  u.  22 
S.  689.    In  einem  zweiten  Lied  auf  seinen  Tod  heißt  es:  Vultu  claro  monstra- 
vit  cordis  clementiam,  a.  a.  0.  S.  460. 


~     393     — 

Offenbarungen  ließ  er  sich  nicht  beunruhigen;  er  widersprach  ihnen 
nicht;  aber  er  ignorierte  sie\ 

Sein  klarer,  gerader  Sinn  erwarb  ihm  um  so  leichter  Sym- 
pathien, als  er  gepaart  war  mit  frischem  volkstümlichen  Humor  und 
ausgesprochener  Gutmütigkeit.  Die  fahrenden  Leute,  Gaukler  und 
Possenreißer  waren  an  seinem  Hofe  nicht  ungern  gesehen^.  Es 
konnte  wohl  geschehen,  daß  der  König  sich  an  Belustigungen  er- 
götzte, die  sehr  starke  Nerven  voraussetzen.  Wurden  ihm  dann 
Vorstellungen  darüber  gemacht,  so  ließ  er  sich  leicht  überzeugen, 
daß  es  unrecht  sei,  mit  dem  Leben  eines  Menschen  Spiel  zu 
treiben^.  Er  selbst  verschmähte  es  nicht,  durch  mehr  als  derbe 
Scherze  einen  Bischof  zu  bestrafen,  der  ihm  durch  unaufhörHche 
Ansprüche  lästig  geworden  war*.  Ungemein  bezeichnend  ist  sein 
Verhältnis  zu  seinem  Verwandten,  dem  Mönch  Brun  von  Querfürt: 
so  wenig  verständhch  ihm  die  Todessehnsucht  war,  die  den 
schwärmerischen  Mönch  erfüllte,  und  so  wenig  er  sich  dessen  ent- 
halten konnte,  über  ihn  zu  lachen,  so  gleich  blieb  er  sich  doch  in 
der  aufrichtigen  Anteilnahme  an  seinem  Schicksal^.  Sein  Wohl- 
wollen verleugnete  sich  selbst  im  Kriege  nicht:  die  Verwüstung  des 
getreuen  Straßburg  an  dem  feindseligen  Konstanz  zu  rächen,  war 
er  nicht  zu  bestimmen.  Als  er  den  Herzog  Hermann  durch  die 
Verheenmg  Schwabens  zur  Unterwerfung  zu  nötigen  suchte,  bewog 
ihn  der  Jammer  der  armen  Leute,  von  diesem  Plan  abzustehen.  Bei 
der  Niedermetzelung  der  polnischen  Besatzung  in  Saaz  hat  er  selbst 
sich  der  Übriggebliebenen  angenommen  und  ihnen  in  einer  Kirche 
eine  Freistatt  gewährt  ^.  Das  war  nicht  Schwäche.  Seine  Energie 
wurde  von  niemand  bezweifelt;    sie   erschien   eher  zu  groß  als  zu 


^  Thietm.  VIII,  15  S.  202.  Thietmar  ist  mit  diesem  Verhalten  seines 
Helden  nicht  einverstanden;  er  sagt:  Quia  hanc  admonitionem  et  crebro 
aliam  innumerabilem  Imperator  sprevit,  vindictam  sensit.  Es  ist  deshalb 
wenig  glaublich,  daß  H.  mancherlei  Visionen  gehabt  habe,  VII,  31  S.  186. 

"-  Vita  Popponis  12  Scr.  XI  S.  301.  »  Ibid. 

*  Vita  Meinwerci  186  f.  Scr.  XI  S.  149  f.  Das  eine  Mal  läßt  Heinrich 
in  dem  Meßbuch  Meinwerks  aus  famulis  et  famulabus  durch  Ausradieren 
der  ersten  Silbe  mulis  et  mulabus  machen,  und  der  Bischof  singt  in  der  Tat 
den  geänderten  Text.  Das  andere  Mal  veranstaltet  er  eine  scheinbare 
Weissagung,  daß  Meinwerk  nach  fünf  Tagen  sterben  werde,  und  der  Bischof 
nimmt  sie  wieder  für  echt  und  verhält  sich  demgemäß.  Die  Biographie 
Meinwerks  ist  zu  jung,  als  daß  man  diese  Anekdoten  für  geschichllich  im 
strengen  Sinn  des  Wortes  halten  könnte;  sie  zeigen  jedoch,  wie  man  sich 
Heinrich  im  Jahrhundert  nach  seinem  Tod  vorstellte. 

*  Bruns  Brief  an  Heinrich  bei  Giesebrecht  S.  667  ff. 

«  Adalb.  V.  Heinr.  8  S.  685,  Thietm.  V,13  S:  114;  VI,  11  S.  140. 


—     394     — 

klein.  Brim  von  Querfurt  hat  Heinrich  darüber  getadelt,  daß  er 
der  Meinung  sei,  er  müsse  seinen  Willen  mit  Gewalt  durchsetzen \ 
Besonders  konnte  er,  wenn  es  sein  mußte,  ohne  Erbarmen  richten^. 
Überhaupt  war  an  diesem  König  nichts  Schwächliches  und  Weich- 
liches^: er  war  ein  kranker  Mann,  schon  als  er  den  Thron  be- 
stiegt. Aber  ohne  dessen  zu  achten,  durcheilte  er  rastlos  das 
Reich,  um  den  Pflichten  seiner  Stellung  zu  genügen.  Er  war 
weniger  als  mancher  andere  deutsche  König  ein  Kriegsheld.  Aber 
jedermann  wußte,  daß  er  auch  im  Krieg  sich  selbst  nicht  schonte"^. 
Als  Ziel  seiner  Regierung  stand  ihm  vor  Augen,  den  Friedens- 
stand im  Reich  herzustellen  und  vor  jeder  Störung  zu  wahren®. 
Wie  die  Verhältnisse  in  Deutschland  bereits  lagen,  war  keine  Auf- 
gabe schwerer  zu  lösen.  Nicht  nur  die  Herren  hatten  die  Hand 
immer  am  Schwertgrifi",  sondern  auch  die  Untertanen  waren  nur 
allzubereit,  den  Hader  der  Fürsten  auf  eigene  Faust  fortzusetzen. 
Zwischen  den  Hörigen  von  Worms  und  Lorsch  herrschte  jahre- 
lang eine  Art  Kriegsstand:  bald  hier,  bald  dort  wurde  ein  Hof 
überfallen  und  ausgeplündert;  dabei  fehlte  es  dann  an  Yerwmideten 
und  Toten  auf  beiden  Seiten  nicht.  Ahnliche  Feindseligkeit  be- 
stand zwischen  den  Leuten  der  Abteien  Fulda  und  Hersfeld "'.  LTm 
so  größer  ist  der  Ruhm  Heinrichs,  daß  er  überall  den  Frieden 
herzustellen  wußte.  Viel  glänzendes  Lob  wird  durch  die  Worte 
aufgewogen,  mit  denen  der  Bamberger  Diakon  Bebo  Heijirichs 
Regierung  charakterisiert:  Wer  den  Frieden  liebt,  wünscht  dem 
König  Heil  und  Gelingen ;  denn  unter  seinem  Schirm  gedeiht  alles : 
fröhlich  vollbringt  der  Landmann  sein  Tagewerk  auf  dem  Feld  und 
der   Priester  im  Chor;    selbst    die    Armut   dünkt   sich   unter   des 


1  A.  a.  0.  S.  669. 

2  Vgl.  z.  B.  Thietm.  VI,  28  S.  150;  VIII,  52  S.  225. 

^  Brun  S.  669 :  Non  es  rex  mollis,  quod  nocet,  sed  iustus  et  districtus 
rector. 

■•  Adalb.  V.  Heinr.  20  f.  S.  689;    Thietm.  V,  28  S.  123;  VI,  57  S.  167;- 
VII,  31  S.  186;  Annal.  Hild.  z.  1013  S.  31. 

^  Epist.  Bamb.  6  S.  487:  En  movet  me  caritativa  sollicitudo  multum, 
quod  cum  proprii  corporis  periclo  temptare  non  dubitas  omne  periclum. 

"  Im  allgemeinen:  Vita  Bernw.  43;  im  einzelnen:  Bemühungen  für 
den  Frieden  unter  den  Großen  in  Schwaben  Adalb.  Vita  Heinr.  42  S.  694, 
Thietm.  VI,  9  S.  138;  in  Sachsen  Thietm.  VI,  59  S.  168,  VIII,  50  ff.  S.  223, 
vgl.  VIII,  6  S.  197;  Schutz  des  Volkes  vor  den  Großen  in  Lothringen 
Thietm.  V,  27  S.  122 ;  in  Sachsen  Thietm.  VIII,  4  S.  195;  über  die  Verwaltung 
Baierns  Adalb.  1  S.  684. 

"  S.  die  Verfügungen  Heinrichs  zur  Herstellung  des  Friedens  C.I. 
I,  35  f.  S.  78  ff.  . 


—     395     — 

Königs  Schutze  reich  ^.  Denn  solche  Worte  beweisen,  daß  Hein- 
rich wirküch  ein  König  war.  Er  knüpfte  an  die  besten  Traditionen 
des  fränkischen  Königtums  an,  indem  er  ehien  neuen  Anfang  der 
Reichsgesetzgebung  machte  und  dabei  die  Gewalt  des  Königs  in 
den  Dienst  der  sozial  schwachen  Teile  der  Bevölkerung  stelltet 
Darin  liegt  der  Unterschied  seiner  Verwaltung  des  Reichs  von  der 
seiner  beiden  Vorgänger.  Unter  den  letzten  Ottonen  hatte  die 
Regierung  aufgehört,  die  zweckmäßige  Leitung  der  Gesamtheit  zum 
Besten  aller  zu  sein;  sie  diente  nur  der  VerwirkHchung  der  persön- 
lichen Wünsche  und  Ideale  der  Herrscher.  Dagegen  war  Heinrich 
wieder  ein  König,  der  regierte,  indem  er  der  Gesamtheit  diente. 
Ein  französischer  Mönch  hat,  indem  er  den  Tod  des  Königs  in 
seine  Jahrbücher  einzeichnete,  gewissermaßen  als  Grabschrift  Hein- 
richs die  Worte  hinzugefügt,  daß  er  das  Steuerruder  des  Reichs 
in  sicherer  Hand  hielt  ^.     Das  war  verdientes  Lob. 

Heinrich  beherrschte  die  literarische  Bildung  seiner  Zeit  voll- 
kommen *,  Ihm  brauchte  niemand  lateinische  Schriftstücke  zu  über- 
setzen. Es  ist  wahrscheinhch,  daß  er  diese  Gelehrsamkeit  dem 
Umstand  verdankte,  daß  er  in  seiner  Jugend  für  die  geistUche 
Laufbahn  bestimmt  war.  Sicher  ist,  daß  er  einige  Zeit  in  der 
Domschule  zu  Hildesheim  zubrachte  ^  So  atmete  er  von  Jugend 
auf  kirchliche  Luft;  die  Anschauungen,  welche  unter  dem  Klerus 
herrschten,  waren  ihm  vertraut,  die  Interessen,  die  der  Klerus  ver- 
trat, erschienen  ihm  berechtigt.  Dazu  kam  der  Einfluß  bedeutender 
kirchlicher  Männer:  die  Freundhchkeit,  mit  welcher  der  kluge 
Bischof  Abraham  von  Freising  den  fürstHchen  Knaben  behandelte, 
hat  Heinrich  nie  vergessen*'.  Noch  tiefer  mag  der  Eindruck  ge- 
wirkt haben,  den  er  von  so  hervorragenden  geisthchen  Persönlich- 
keiten, wie  Wolfgang  von  Regensburg  und  Ramwold  von  St.  Em- 
meram,  empfing'.     Durch   das    alles  war  Heinrich   an  die  Kirche 


1  Epist.  Bamb.  6  S.  491.  ^  S.  Lamprecht,  D.  G.  11  S.  246. 

3  Annal.  s.  Benig.  Div.  z.  1024  Scr.  V  S.  41. 

*  Vita  I  Godeh.  8  S.  173;  Vita  Meinw.  7  S.  110;  vgl.  3  S.  108  u.  oben 
S.  392  Anm.  5. 

5  Adalberti  Vita  Heinr.  3  S.  792,  Annal.  Saxo  z.  1044  Scr.  VI  S.  686 
(mit  falscher  Angabe  über  H.'s  Geburtsort);  Chr.  mon.  Tegerns.'  3  bei  Pez, 
Thes.  III,  3  S.  504. 

6  Dipl.  111  S.  162  Nr.  136  v.  10.  Mai  1007:  Pro  indulgentia  b.  m. 
Abrahae  episcopi  in  cuius  laribus  eis,  quae  s.  Mariae  sanctique  Corbiniani 
erant,  bonis  pleniter  utentes  paterno  lenimine  benigne  nutriebamur. 

'  Thietmar  nennt  Heinrich  einen  Zögling  Wolfgangs,  V  prol.  v.  6  f. 
Über  seine  Verehrung  gegen  Ramwold  s.  Arn.  de  s.  Emra.  11,39  S.  567  f 


—     396    — 

gefesselt.  Er  hat  denn  auch  eifriger  als  andere  Fürsten  seiner 
Zeit  sich  an  den  kirchlichen  Handlungen  beteiligt.  Es  genügte 
ihm  nicht,  wie  jeder  Christ  die  Feste  der  Kirche  mitzufeiern, 
sondern  er  legte  Wert  darauf,  persönlichen  Anteil  an  dem  Vollzug 
kirchhcher  Handlungen  zu  nehmen,  sei  es  auch  nur,  indem  er  den 
Sarg  eines  verehrten  Mannes  zu  Grabe  tragen  half^.  Er  erzeigte 
nicht  nur,  wie  jedermann,  den  Eehquien  der  Heiligen  seine  Ver- 
ehrung; sondern  es  freute  ihn,  dann  und  wann  das  Grab  eines 
berühmten  HeiUgen  eigens  aufzusuchen.  Wie  jeder  Fromme  hielt 
er  es  für  recht,  durch  Almosen  dem  Herrn  semen  guten  Willen 
zu  beweisen,  der  Lohn  für  den  guten  Willen  gibt  ^  Auch  die  Er- 
neuerung der  alten  Kapelle  zu  Regensburg  darf  man  hier  erwähnen. 
Denn  Heinrich  entsprach  dadurch  der  fürstlichen  Gewohnheit,  eine 
kirchhche  Stiftung  zu  begründen^.  Aber  das  war  ihm  nicht  genug: 
der  Kinderlose  meinte  Gott  selbst  zum  Erben  seiner  Hinterlassen- 
schaft einsetzen  zu  sollen*.  In  diesem  Gedanken  errichtete  er  das 
Bistum  Bamberg.  Das  war  mehr  als  gewöhnlicher  kirchlicher 
Eifer.  Aber  wie  verschieden  ist  es  doch  von  dem  religiösen  Ver- 
halten Ottos  in.!  Von  jener  schwärmerischen,  selbstvergessenen 
Hingebung  an  einen  übermächtigen  Eindruck,  die  man  bei  Otto 
bemerkt,  findet  sich  bei  Heinrich  keine  Spur.  Auch  seine  Frömmig- 
keit hatte  etwas  Verständiges,  Nüchternes,  um  nicht  zu  sagen 
Berechnetes.  Er  hatte  auch  bei  religiösen  Handlungen  stets  den 
Zweck  im  Auge:  suchte  er  den  heiligen  Lampert  in  Lüttich  auf, 
so  geschah  es,  weil  er  durch  seine  Hilfe  Genesung  hoffte^;  fand  er 
sich  vor  seinem  italienischen  Zug  im  Jahre  1004  bei  dem  heiligen 
Moritz  in  Magdeburg  ein,  so  war  der  Grund,  daß  er  den  Beistand 
des  kriegerischen  Heiligen,  des  Führers  der  Märtyrerlegion,  für  die 
bevorstehenden  Kämpfe  zu  erwerben  gedachte  ®.  Wenn  in  den  Ur- 
kunden für  Bamberg  der  Gedanke  immer  von  neuem  ausgesprochen 
wird,  daß  die  Gläubigen  durch  die  Dargabe  zeitlicher  Güter  sich 
ewiges  Gut  erwerben  können,  so  ist  damit  sicher  nicht  nur  die 
Überzeugung  des  Schreibers,  s.ondem  auch  die  des  Stifters  aus- 
gesprochen; das  größte  kirchliche  Werk,  das  Heinrich  in  seinem 
Leben  vollbrachte,  sollte  ihm  auch  den  größten  Gewinn  bringen. 
Seine  Verehrung   gegen    den   Episkopat   hat  Heinrich   sehr  stark 


1  Adalb.  V.  H.  3  S.  684;  Arn.  de  s.  Emmer.  11,39  S.  567  f. 

2  Worte  aus  der  Urkunde  Dipl.  III  S.  652  Nr.  509. 

3  Dipl.  III  S.  29  Nr.  26;  S.  75  Nr.  61. 

*  Epist.  Bamb.  2  S.  478;  Thietm.  VI,  31  S.  152;  vgl.  unten  S.  421. 

<»  Thietm.  V,  28  S.  123. 

«  Ib.  VI,  3  S.  135;   vgl.  die  Urkunde  für  M.  Nienburg  S.  104  Nr.  83. 


—    397     — 

kundgegeben.  Als  auf  der  Frankfurter  Synode  von  1007  die  Ver- 
handlungen begannen,  warf  der  König  vor  den  Füßen  der  Bischöfe 
sich  auf  den  Boden  nieder;  das  war  doch  auch  damals  ungewöhn- 
lich; Willigis  eilte,  ihn  wieder  aufzurichtend  Aber  nur  deshalb 
handelte  Heinrich  so,  weil  er  entschlossen  war,  seinen  Zweck  zu 
erreichen.  Und  er  hat  ihn  erreicht.  Es  ist  klar,  daß  dieser  König 
die  kirchlichen  Angelegenheiten  nie  aus  den  Augen  verlieren  konnte, 
daß  er  aber  sehr  weit  davon  entfernt  war,  sich  ihnen  gegenüber 
schwach  zu  beweisen.  So  kirchlich  gesinnt  Heinrich  war,  so  wenig 
war  er  der  Mann,  irgendeiner  kirchlichen  Theorie  zuliebe  seine 
Stellnng  als  König  zu  schädigen. 

In  der  Tat  bemerkt  man  leicht,  daß  Heinrich  II.  in  seinem 
Verhalten  gegen  die  Kirche  und  die  geisthchen  Großen  die  Grund- 
sätze befolgte,  welche  durch  Otto  I.  herrschend  geworden  waren.  Er 
förderte  die  Bedeutung  und  das  Ansehen  der  kirchlichen  Institu- 
tionen, verwandte  sie  aber  zugleich  als  eine  Stütze  für  die  Königs- 
macht. Mit  dem  Gewinn  an  Besitz  und  Macht  verband  sich  des- 
halb für  die  geisthchen  Großen  nicht  Zunahme  an  Selbständigkeit, 
viehnehr  nahm  der  Einfluß  der  Krone  auf  die  kirchlichen  Angelegen- 
heiten stetig  zu. 

Das  zeigt  sich  an  dem  entscheidenden  Punkt:  bei  der  Be- 
setzung der  Bistümer.  Für  die  Macht  des  Königs  im  B,eich  kam 
alles  darauf  an,  daß  er  des  Episkopats  sicher  war.  Die  Kirche 
hatte  einen  so  großen  Teil  des  Reichsguts  in  Besitz  erhalten,  daß 
der  König  die  freie  Verfügung  über  die  Hilfsmittel  d^  geisthchen 
Fürstentümer  nicht  entbehren  konnte.  Er  mußte  darauf  bestehen, 
daß,  wie  der  Episkopat  ein  von  ihm  übertragenes  Amt  war,  so  der 
Bischof  auch  als  sein  Beamter  handelte.  Aber  hier  machte  sich 
der  Doppelcharakter  des  Episkopats  bemerklich.  Die  Bischöfe  waren 
Reichsfürsten:  die  Versuchung  lag  ihnen  sehr  nahe,  mit  ihren  welt- 
lichen Genossen  vereint  eine  selbständige,  sei  es  auch  gegen  den 
König  gerichtete,  Pohtik  zu  treiben.  Das  hatte  Heinrich  sofort  bei 
seinem  Eegierungsantritt  zu  erfahren.  Unter  den  deutschen  Erz- 
bischöfen nahm  Heribert  von  Köln  eine  sehr  angesehene"  Stellung 
ein^.  Gebildet  in  der  Domschule  seiner  Vaterstadt  "Worms  und  in 
dem  lothringischen  Kloster  Gorze,  trat  er  in  die  kaiserHche  Kapelle 
ein;  er  arbeitete  als  Notar  in  der  deutschen  Kanzlei,  wurde  994 
KanzlCT  für  Itahen,  einige  Jahre  später,  nach  dem  Tode  Hildibalds 


1  Thietm.  VI,  31  f.  S.  152. 

2  Eine  unbedeutende  Biographie  Heriberts  verfaßte  im  11.  Jahrh.  der 
Deutzer  Mönch  Lantbert,  Scr.  IV  S.  739  ff.,  s.  Wattenbach,  GQ.  II  S.  123. 


—     398     — 

von  Worms,    erhielt   er  das    Kanzleramt   auch   für  Deutschland^. 
Seit  999  stand  er  an  der  Spitze  des  Kölner  Erzstifts.    Es  charak- 
terisiert ihn  die  im  Mittelalter  nicht  ganz  seltene  Verbindung  von 
asketischer  Gesinnung  und  politischem  Ehrgeiz  ^.    Von  ganzer  Seele 
war  er  auf  die  religiöse  Richtung  des  reformierten  Mönchtums  ein- 
gegangen:   er   ist   es    gewesen,    der   die    erste  Beziehung   zwischen 
Otto  und  Ramwold  von  Regensburg  herstellte  ^.    Als  ihm  das  Bis- 
tum Würzburg  angeboten  wurde,  hat  er  es  abgelehnt:    als   echter 
Mönch  sah  er  in  der  Übernahme  eines  Kirchenamts  einen  Schritt 
in  das  welthche  Leben.     Als   er   später   für  Köln    ernannt  wurde, 
begrüßten   die   dortigen    Gesinnungsgenossen    seine   Erhebung    mit 
hellem  Jubel*.     Und   er   hat   ihre  Erwartungen  nicht  getäuscht"'^: 
er  galt  für  unvergleichUch  treu  in  der  Ausrichtung  seiner  seelsorger- 
lichen Pflichten^.    Daß  er  unter  den  deutschen  Bischöfen  Otto  IlT. 
persönlich  am  nächsten  verbunden  war ',  verheb  ihm  nicht  geringe 
politische    Autorität.     Aber   gerade    dieser  Mann    widerstrebte   der 
auf  zweifellosem  Erbrecht  beruhenden  Nachfolge  Heinrichs  in   der 
Herrschaft.     Um  offene  Empörung  zu  hindern,  sah  sich  der  König 
genötigt,  ihn  eine  Zeitlang  in  Haft  zu  halten  ^.    Zwar  kam  er  bald 
wieder  frei;  aber  die  Entfremdung  bestand  fort.    Heinrich  hat  ihm 
das  Kanzleramt  nicht  zurückgegeben^;   daß  er  seit  Ausgang  1015 
als  eiriflußreich  am  Hofe  galt  ^**,  war  nur  vorübergehend ;  erst  kurz 
vor    seinem    Tode    kam    es    zu    einer  vollständigen  Versöhnung  ^^ 
Unter   den    sächsischen   Bischöfen   war   keiner   tüchtiger    und   be- 


1  Dipl.  III  S.  386  b  ff.     Kehr,  Die  ürk.  Otto  III  S.  63  f. 
^  Daß    die    moralischen   Rücksichten    dabei    gelegentlich    außer  Acht 
.blieben,    zeigt  die  Verbindung*  Heriberts  mit    dem  nichtswürdigen   Grafen 
Balderich,  Alp.  de  divers,  temp.  II,  13  Scr.  IV  S.  715  f. 

3  Arnold,  de  s.  Emmer.  II,  31  S.  566. 

4  Vgl.  die  beiden  an  ihn  gerichteten  Gedichte,  welche  Sauerland, 
N.A.  XVI  S.  178  f.  herausgegeben  hat. 

6  Vgl.  das  von  Jaffe,  Ztschr.  f.  d.  Altert.  N.F.  II  S.  456  f.,  herausge- 
gebene Gedicht  auf  seinen  Tod,  St.  7:  Severitatem  facie  tristem  monstrans, 
letum  toto  corde  sprevit  mundum.  Pectore  pro  iugem  compassionem  gerit 
omni  mala  mundi  patienti.  Str.  8 :  Munia  divina  complens  rite  cuncta, 
tantum  vacans  vitae  contemplativae,  sanxit  cunctis  se  virtutum  omamentis. 

8  Vita  Herib.  3  S.  742;  6  f.  S.  744. 

'  Der  Beweis  liegt  in  den  Interventionen;  seit  der  Kaiserkrönung  er- 
scheint er  häufiger  als  irgendein  zweiter  Mann,  s.  Kehr,  S.  64  Anm.  1. 

8  Thietm.  IV,  50  S.  92;  Sigib.  ehr.  z.  1002  S.  354. 

9  Breßlau,  N.A.  XX  (1895)  S.  129. 

^0  Briefe  Leos  von  Vercelli,  N.A.  XXII  S.  17  ff.,  und  dazu  Bloch  S.  38  f. 
»1  Vita  Herib.  10  S.  748. 


—     399     — 

deutender  als  Bemward  von  Hildesheim,  der  einstige  Lehrer 
Ottos  III.^.  Bin  Mann  voll  treuer  Hingebung  an  die  geistliche 
Seite  seines  Amts  und  peinlich  gewissenhaft  in  der  Beobachtung 
seiner  Berufspflichten,  dazu  ein  Freund  und  Förderer  des  Mönch- 
tums^,  hatte  er  zugleich  ein  offenes  Auge  für  die  großen  Kultur- 
aufgaben der  Kirche.  Man  kann  von  den  Ursprüngen  der  Kunst 
im  deutschen  Norden  nicht  reden,  ohne  seinen  Namen  zu  nennen^. 
Nicht  nur,  daß  er  selbst  den  Pinsel  und  das  Schreibrohr  zu  führen, 
den  Meißel  und  die  Feile  zu  handhaben  verstand,  er  sammelte 
eine  Schar  von  Mitarbeitern  um  sich,  die  seine  Gedanken  aus- 
führten; Hildesheim  wurde  durch  ihn  die  erste  Kunststadt  im  deut- 
schen Tiefland.  Dieser  Freund  der  Bücher  und  Bilder  aber  be- 
währte sich  nicht  minder  im  praktischen  Leben.  Wie  er  als  Jüng- 
hng  den  eigenen  Besitz  treffhch  verwaltete,  so  als  Bischof  den  der 
Hildesheimer  Kirche.  Er  wußte  den  normannischen  Seeräubern 
Achtung  vor  der  deutschen  Tapferkeit  einzuflößen.  Er  selbst  zog 
an  der  Spitze  seiner  Mannschaft  gegea  sie  aus.  Und  er  führte 
den  Kampf  nicht  wie  ein  Ritter,  dem  der  Glanz  des  Sieges  Be- 
friedigung gewährt,  sondern  mit  dem  klaren  Blick  des  Strategen 
und  dem  vorbedachten  Sinn  des  Fürsten:  indem  er  an  ein  paar 
geeigneten  Stellen  feste  Plätze  errichtete*,  verwehrte  er  den  See- 
räubern für  die  Zukunft  den  Zugang  zu  seinem  Bistum.  Hildes- 
heim selbst  hat  durch  ihn  Mauer  und  Türme  erhalten.  So  füllte 
er  in  jeder  Hinsicht  den  Platz  trefi'lich  aus,  an  den  das  Vertrauen 
Ottos  II.  ihn  gestellt  hatte.  König  Heinrich  konnte  erwarten,  daß 
Bernward  ihm  wohlgesinnt  sein  werde;  denn  auf  der  römischen 
Synode   im    Jahre   1001    hatte    er    nachdrücklich    für    das    Recht 


1  Thangmars  vita  Bernw.  ist  schon  mehrfacli  zitiert.  Für  die  folgende 
Charakteristik  kommen  besonders  in  Betracht:  c.  1,  2,  5—8,  22.  Lüntzel, 
D.  h.  Bernw.,  Hildesh.  1856. 

2  Er  gründete  schon  im  Anfang  seiner  Amtsführung  die  Kreuzkapelle 
vor  der  Stadt  mit  der  Absicht  quosdam  colligere,  qui  in  prescripto  loco 
divino  famulatui  in  quacunque  professione  deo  placuerit  semper  insistant. 
ÜB.  d.  H.  Hild.  I  S.  27  Nr.  88;  die  Kapelle  ist  am  10.  Sept.  996  geweiht, 
Vifca  Bernw.  10  S.  762.  Zur  Verwirklichung  kam  die  Absicht  erst  durch 
die  Gründung  des  Michaelsklosters;  Bernhard  weihte  die  Krypta  desselben 
29.  Sept.  1015,  Vita  Bernw.  46  f.  S.  778,  Ann.  Hild.  S.  31;  die  Dotation 
beurkundete  er  am  1.  Nov.  1019,  ÜB.  I  S-  55  Nr.  62,  die  Weihe  der  Kirche 
fand  am  29.  Sept.  1022,  acht  Wochen  vor  seinem  Tode,  statt,  V.B.  49;  Ann. 
Hild.  S.  33.  ^  Über  das  Einzelne  unten  im  7.  Kap. 

*  Die  eine  Feste  lag  am  Zusammenfluß  der  Aller  und  Ocker,  die 
andere  in  rure  Wirinholt.  Vermutungen  über  die  Lage  dieser  Örtlichkeit 
bei  Lüntzel  S.  19  Anm.  2. 


—     400     — 

Hildesheims  auf  das  Gandersheimer  Kloster  Partei  ergriffen  '■. 
Gleichwohl  fand  er  Bernward  unter  seinen  Gegnern.  Der  Hildes- 
heimer  Bischof  war  zu  sehr  ein  sächsischer  Fürst,  als  daß  ihm  das, 
was  in  Deutschland  Recht  war,  ohne  weiteres  als  Becht  gegolten 
hätte:  er  hat  den  sächsischen  Thronprätendenten  Ekkehard  als 
König  in  Hildesheim  empfangen^.  Auch  Arnulf  von  Halberstadt 
neigte  auf  dessen  Seite  ^;  Gisiler  von  Magdeburg  war  ein  Partei- 
gänger des  Herzogs  Hermann*.  Man  sieht:  unter  dem  deutschen 
Episkopat  fehlte  es  nicht  an  Männern,  die  geneigt  waren,  genau 
wie  die  weltlichen  Fürsten,  eigene  Politik  zu  treiben. 

Heinrich  hat  es  nicht  dazu  kommen  lassen.  Er  verhinderte 
die  drohende  Lockerung  der  Unterordnung  der  Bischöfe  unter  den 
König,  indem  er  unweigerlich  daran  festhielt,  daß  die  bischöfliche 
Würde  ein  von  dem  König  zu  verleihendes  Amt  sei^  Dabei  ver- 
fuhr er  mit  der  zähen  Konsequenz,  die  man  überall  da  bemerkt, 
wo  die  einzelnen  Maßregeln  nur  die  Anwendung  einer  wohl  er- 
wogenen Maxime  sind.  Ganz  ohne  Widerspruch  ging  es  nicht  ab. 
Die  Zeit  war  beherrscht  von  der  Neigung  zur  Bildung  autonomer 
Mächte.  Jede  Korporation  glaubte  nur  dann  ihre  Interessen  ge- 
wahrt, wenn  sie  sich  möglichst  unabhängig  den  übergeordneten 
Gewalten  gegenüberstellte.  Daraus  entsprang  das  Bestreben,  den 
Wahlprivilegien,  welche  die  Bistümer  besaßen,  mehr  realen  Gehalt 
zu  geben,  als  sie  tatsächlich  hatten.  Aber  Heinrich  ließ  sich  nicht 
beirren;  er  hielt  an  dem  Grundsatz  fest,  daß  nur  der  König  das 
Bistum  vergibt,  und  er  setzte  seinen  Willen  durch.  So  ging  es 
in  dem  jüngsten  deutschen  Erzbistum,  in  Magdeburg.  Als  Erz- 
bischof Gisiler  am  25.  Januar  1004  starb,  versuchten  die  Dom- 
bemi  und  die  Vasallen  des  Stifts  von  ihrem  Wahlrecht  Gebrauch 
zu  machen":  sie  wählten,  sobald  die  Kunde  von  Gisilers  Tod  nach 
Magdeburg  gekommen  war,  noch  vor  seinem  Begräbnis  den  Propst 
Waltherd.  Allein  das  war  vergebliche  Mühe,  Heinrich  hatte  den 
Tod  des  Erzbischofs  erwai'tet  und  seinen  Kaplan  Tagino  bereits  zu 


1  Vita  Bernw.  22  S.  768  f. 

2  Thietm.  V,  4  S.  109,  Thangmar  hat  diese  Episode  im  Leben  Bern- 
■wards  mit  Stillschweigen  übergangen. 

3  Thietm.  a.  a.  0.  Die  Parteinahme  Lantberts  von  Konstanz  und 
Othelrichs  von  Chur  für  Herzog  Hermann  ist  anders  zu  beurteilen,  s.  Thietm. 
V,  la  S.  114.  t  Thietm.  V,  39  S.  129. 

•-•  Vgl.  z.  Flgden.  Hinschius,  KR.  II  S.  530  ff. 

«  Die  Stiftsherren  hatten  es  979  vön  Otto  II.  erhalten,  Dipl.  II  S.  235 
■Nr.  207. 


—     401     — 

seinem  Nachfolger  bestimmt^:  davon  ließ  er  durch  Bischof 
Arnulf  von  Halberstadt  der  Wahlversammlung  Mitteilung  machen, 
und  forderte  sie  auf,  Tagino  zu  wählen.  Waltherd  selbst 
führte  den  Vorsitz;  er  erwiderte,  indem  er  die  Freiheit  der  Wahl 
in  Anspruch  nahm  und  erklärte,  die  Versammelten  hätten  ihm 
bereits  ihre  Stimme  gegeben.  Daraufhin  ließ  Heinrich  den  Propst 
vor  sich  rufen  und  bestimmte  sowohl  ihn  zum  Eücktritt,  als  auch 
die  Wähler  zur  Wahl  Taginos.  Sofort  wurde  im  Dome  die  In- 
vestitur und  Inthronisation  des  neuen  Erzbischofs  vorgenommen. 
Als  Tagino  im  Jahr  1012  mit  Tod  abging,  trat  der  Zwiespalt 
zwischen  dem  Rechtsstandpunkt  des  Königs  und  dem  der  Wähler 
von  neuem  an  den  Tag.  Das  Kapitel  meldete  den  Tod  des  Erz- 
bischofs dem  König  und  bat  um  seine  Willensmeinung.  Heinrich 
ordnete  an,  daß  eine  eigentiiche  Wahl  unterbleibe;  man  sollte  sich 
in  Magdeburg  über  einen  Vorachlag  verständigen  und  ihm  den- 
selben unterbreiten.  Damit  wären  die  Domherren  zufrieden:  sie 
beschlossen  den  früher  abgelehnten  Waltherd  von,  neuem  als  Bischof 
zu  begehren.  Allein  sie  wurden  in  ihrem  Beschluß  wieder  wankend, 
als  die  Suffragane  Magdeburgs,  die  zur  Beisetzung  Taginos  in  die 
Stadt  kamen.  Bedenken  gegen  ihn  aussprachen.  Das  tat  besonders 
Thietmar  von  Merseburg;  er  hegte  den  Argwohn,  daß  dem  Ver- 
fahren des  Königs  die  Absicht  zugrunde  liege,  das  Wahlrecht  des 
Stifts  zu  beseitigen.  Indem  er  das  den  Versammelten  vorstellte, 
riet  er  ihnen  dringend,  eine  ordenthche  Wahl  vorzunehmen.  Seine 
Vorstellungen  machten  Eindruck:  Waltherd  wurde  in  aller  Form 
gewählt.  Nach  der  Wahl  traf  der  Bischof  von  Brandenburg  ein: 
er  billigte  das,  was  geschehen  war,  durchaus.  Heinrich  bandelte 
in  seiner  Weise.  Da  er,  wie  es  scheint,  gegen  die  Person  Walt- 
herds nichts  einzuwenden  hatte,  so  verhielt  er  sich  trotz  der  Über- 
schreitung seiner  Anordnung  nicht  gerade  ablehnend ;  aber  ebenso- 
wenig erkannte  er  Waltherd  als  gewählten  Bischof  an.  Nachdem 
er  mehrere  Stunden  lang  mit  ihm  verhandelt  hatte,  ließ  er  am 
Hofe  eine  neue  Wahlhandlung  vornehmen,  in  der  er  selbst  Walt- 
herd empfahl,  der  dann  auch  einstimmig  gewählt  wurde  ^.  Dadurch 
war  die  Bedeutung,  welche  die  Magdeburger  ihrer  Wahl  hatten 
verleihen  wollen,  beseitigt:  sie  war  als  bloßer  Vorschlag  behandelt. 
Waltherd  starb  zwei  Monate  nach  seiner  Erhebung^.  In  Magde- 
burg täuschte   sich   niemand   darüber,    daß    der  König  nicht  zum 


1  Thietm.  V,  40  f.  S.  129;  vgl.  vita  Wolfk.  36  S.  540:    Regia   Heinrici 
munificeatia.  2  Thietm.  VII,  1—7  S.  170  ff. 

3  Ib.  Vn,9— IS  S.  174  f.,  hiernach  Gesta  arch.  Magd.  16  S.  395. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  ^^ 


—     402     — 

zweitenmal  eine  Wahl  gestatten  würde.  Die  Domherrn  wählten 
gleichwohl;  sie  meinten,  dadurch  ihr  Recht  zu  w^ahren.  Aber  wie 
erwartet,  lehnte  der  König  den  Gewählten  ab;  er  nahm  ihn  in 
seine  Kapelle  auf,  und  ernannte  seinen  Kapellan  Gero  zum  Erz- 
bischof: die  Kanoniker  wählten  ihn  unter  Verwahnuig  ihres  Rechts 
für  die  Zukunft  \ 

Ahnliche  Vorfälle  ereigneten  sich  in  Trier,  Hamburg  und 
Halberstadt.  In  Trier  starb  im  Frühjahr  1008  der  treffliche  Erz- 
bischof Liudolf,  der,  ohne  in  die  Angelegenheiten  des  Reichs  selb- 
ständig handelnd  einzugreifen,  sich  doch  weithin  durch  die  Gerad- 
heit und  Zuverlässigkeit  seines  Wesens  Achtung  erworben  hatte-. 
Der  Klerus  wählte  den  Propst  Adalbero  bei  St.  Paulin  zu  seinem 
Nachfolger.  Der  Grund  war  nicht,  daß  Adalbero  als  der  tüchtigste 
Ersatz  für  den  Verstorbenen  erschien;  denn  gegen  seine  Persön- 
lichkeit ließ  sich  sehr  vieles  einwenden.  Aber  er  war  der  Schw^ager 
des  Königs  und  das  Domkapitel  hoffte,  daß  Heinrich  seine  Wahl 
annehmen  würde.  Es  sollte  also  die  Anerkennung  des  Wahlrechts 
dadurch  gewissermaßen  erzwungen  werden,  daß  ein  Kandidat  ge- 
wählt wurde,  dessen  Zurückweisung  unmöglich  erschien.  Allein 
Heinrich  stieß  trotz  des  Fürworts  der  Königin  und  der  übrigen 
Ijuxemburger  die  Wahl  seines  Verwandten  um,  und  ernannte 
Megingoz,  einen  KJeriker  des  Erzbischofs  Willigis.  Nun  lieferte 
Adalbero  den  Beweis,  daß  ihm  Recht  widerfahren  war;  er  trug 
kein  Bedenken,  um  seine  Anerkennung  zu  kämpfen:  er  bewaffnete 
seinen  Anhang,  besetzte  die  Pfalz  in  Trier  und  befestigte  die  Brücke 
über  die  Mosel.  Dadurch  beherrschte  er  die  Stadt.  Es  kam  wirk- 
lich zum  Kampf.  Adalbero  führte  ihn  nicht  ohne  Erfolg;  schließ- 
lich war  er  doch  dem  König  nicht  gewachsen.  Megingoz  wurde 
Erzbischof;  freilich  in  Trier  konnte  er  seinen  Sitz  nicht  nehmen; 
er  residierte  in  Koblenz.  Erst  unter  seinem  Nachfolger  Poppo  gab 
Adalbero  seinen  Widerstand  auf^. 

Das  Erzbistum    Hamburg   hatte    ein    Viertel] ahrhundert    lang 


1  Thietm.  VII,  19  S.  180,   21  S.  180,    vgl.  Gest.  arcb.  Magd.  17  S.  397. 

^  S.  den  Prolog  der  ihm  gewidmeten  vita  Pirmini  Scr.  XV"  S.  20: 
Fides  et  verifcas  te  composuermit,  ceteraeque  virtutum  catervae  tarn  firma 
tutela  muniunt,  ut  livore  careas  et  ab  omni  ventositate  immunis  existas. 
Herim.  Aug.  z.  1008  S.  119:  Vir  doctus.  Vit.  Adalb.  27  Scr.  IV  S.  668: 
Vitae  magna  simplicitate  et  morum  maturitate  msignis. 

s  Thietm.  VI,  35  S.  154,  Ann.  Col.  z.  1008  S.  99,  Hild.  S.  30,  Quedl. 
S.  79,  Herim.  Aug.  S.  119,  Gesta  Trevir.  30  S.  171.  Die  Nachrichten  der 
Quellen  weichen  vielfach  von  einander  ab.  An  den  Hauptsachen  ist  jedoch 
kein  Zweifel. 


—     403     — 

in  Liewizo  einen  Mann  zum  Leiter,  der  aus  voller  Überzeugung 
das  kirchliche  Recht  vertrat  und  der  sich  darüber  nicht  täuschte, 
daß  die  Übermacht  des  Königtums  es  nicht  zu  ungehinderter 
Entfaltung  kommen  ließ\  Es  lag  ihm  daran,  daß  sein  Nach- 
folger diese  Anschauungen  teilte.  Als  er  sein  Ende  nahe  fühlte, 
empfahl  er  deshalb  den  Kanonikern  seinen  Vikar  Oddo  zur 
Wahl.  Er  stand  ihm  persönhch  nahe;  aber  nicht  nur  darum,  son- 
dern weil  er  im  kirchlichen,  wie  im  weltlichen  Recht  ungewöhnlich 
bewandert  war,  erschien  er  als  der  geeignetste  Manu.  Seinem 
Rate  folgend  gaben  noch  vor  seinem  Tode  der  Klerus  und  die 
Laien  des  Erzbistums  Oddo  ihre  Stimme.  Aber  als  der  Neu- 
gewählte, begleitet  von  Geistlichen  und  Laien,  am  Hof  erschien, 
um  die  Anerkennung  seiner  Wahl  zu  erlangen,  verweigerte  Hein- 
rich dieselbe.  Er  ernannte  seinen  Kapellan  Unwan,  und  die  Boten 
des  Erzstiffcs  sahen  sich  genötigt,  der  Anordnung  des  Königs  die 
kirchliche  Legalisierung  zu  erteilen,  indem  sie  den  Ernannten 
wählten  ^. 

In  Halberstadt  waren  die  Vasallen  des  Stifts  die  eifrigsten 
Vertreter  der  Wahlfreiheit.  Sie  boten  nach  dem  Tode  Arnulfe 
im  Jahr  1023  dem  Kaiser  große  Geldsummen,  um  die  An- 
erkennung des  von  ihnen  und  dem  Klerus  gewählten  Klerikei's 
Hermann  zu  erreichen.  Allein  vergeblich.  Heinrich  ernannte  den 
Abt  Branthog  von  Fulda  zum  Bischof  ^ 

Es  ist  nach  diesen  Vorgängen  verständlich,  daß  in  den  meisten 
Fällen  die  Wahlberechtigten  sich  ohne  Widerrede  dem  AVillen  des 
Königs  fügten:  sie  konnten  sich  nicht  verhehlen,  daß  die  Oppo- 
sition nichts  nützte.  Demgemäß  wiederholten  die  Magdeburger, 
als  durch  den  Tod  Geros  im  Jahr  1023  sich  das  Erzbistum  von 
neuem  erledigte,  tipotz  ihrer  früheren  Rechtsverwahrung  den  Ver- 
such nicht,  selbständig  zu  wählen:  eine  Abordnung  der  Wahl- 
l)erechtigten  erbat  von  Heinrich   die  Neubesetzung  des  Bistums*. 


1  Vgl.  oben  S.  235. 

2  Thietm.  VII,  28  f.  S.  185;  Ann.  Quedl.  z.  1017  S.  81.  Adam  schweigt 
über  diese  Vorgänge. 

'  Ann.  Quedl.  z.  1023  S.  89.  Hermann  entstammte,  wie  es  scheint, 
dem  Stiftsadel.     Der  Annalist  nennt  ihn  natu  nobilem. 

*  A.  a.  0.  Der  Annalist  sagt  von  den  an  Weihnachten  1023  in  Bam- 
berg eintreffenden  Deputationen,  die  Bischofsernennungen  fordern  sollten: 
Inibi  turba  desolata  diversis  episcopis  catervatim  illum  convenerat,  unus- 
qaisque  pastoris  sui  nece  corde  tenus  sauciatus.  Cuius  providentiae  cura 
imperiali  potestate  committerentur  regendi  omnes  trepida  curarum  ambage 
suspensi  manebant. 

26* 


—     404     — 

So  handelte  man  überall,  im  Norden^  und  Süden ^,  im  Osten "^ 
und  Westen  *  Deutschlands  ^.  Es  war  wirklich  so,  wie  Rupert  von 
Deutz  sagt:  die  Bistümer  wurden  nicht  durch  Wahl,  sondern  durch 
Verleihung  des  Königs  vergeben**.  Während  der  zweiundzwanzig 
Jahre  der  Regierung  Heinrichs  war  öfter  als  fünfzigmal  ein  Bischof 
zu  ernennen.  Aber  wir  wissen  nur  von  einem  einzigen  Fall,  in 
dem  ein  vom  König  nicht  ernannter  Bischof  dem  von  ihm  ernannten 
gegenüber  sich  behauptete.  Er  fällt  in  den  Anfang  von  Heinrichs 
Regierung.-  Am  14.  Dezember  1005  starb  .^dalbero  H.  von  Metz. 
Heinrich  ernannte  dessen  gleichnamigen  Neifen,  einen  Sohn  des 
Herzogs  Dietrich  von  Lothringen,  zu  seinem  Nachfolger.  Diese 
Ernennung  war  so  unglücklich  als  möglich.  Denn  der  neue  Bischof 
war  noch  ein  Knabe;  er  konnte  sein  Amt  nicht  selbst  verwalten. 
Sein  Vater  stellte  ihm  deshalb  Dietrich,  den  Bruder  der  Königin 
Kunigunde,  als  Vormund  an  die  Seite.  Allein  den  ehrgeizigen 
Luxemburger  gelüstete  es  bald,  selbst  Bischof  zu  sein.  Er  verjagte 
den  Knaben  und  usurpierte  das  Bistum.    Heinrich  gelang  es  nicht. 


1  1003  Thietmar  von  Osnabrück,  Tliietm.  VIII,  67  S.  233  f.;  1009  Megin- 
werk  von  Paderborn,  Vita  Meinwer.  11  S.  111  f.;  1014  Wikkier  von  Verden, 
Thietm.  VIII,  81  S.  211;  1022  Godebard  von  Hildesbeim,  vit.  Godeb.  16 
S.  179:  Heinrico  imperatore  consiliante. 

2  1007  Eberbard  von  Bamberg,  Tbietm.  VI,  82  S.  152  f.;  1014  Gunda- 
cbar  von  Eicbstätt,  Anon.  Haser.  25  Scr.  VII  S.  260;  1017  Ekkibard  von 
Prag,  Tbietm.  VIII,  65  S.  282,  und  Rudbard  von  Konstanz,  Tbietm.  IX,  18 
S.  250;  1019  Waltber  von  Eicbstätt,  Anon.  Haser.  26  S.  261. 

3  1004  Wigbert  von  Merseburg,  Tbietm.  VI,  1  S.  134;  1009  Tbietmar 
von  Merseburg,  dei-s.  VI,  38 — 40  S.  156;  1016  Agilward  von  Meißen,  ders. 
Vm.  25  S.  207. 

*  1008  Baldericb  von  Lütticb,  vit.  Baldei-.  1  Scr*  IV  S.  725;  die  balbe 
Ablebnung  ist  natürlicb  eine  Bestätigung  der  Tatsacbe;  1013  Gerhard  von 
Kamerijk,  Gest.  ep.  Camer.  I,  122  S.  4:54;  1015  Poppo  von  Trier,  Tbietm. 
Vni,26  S.  209;  1018  Fulmod  von  Lütticb,  Gest.  ep.  Leod.  11,33  S.  207; 
1021  Aribo  von  Mainz,  Vit.  II  Godeb.  17  S.  205 :  Quem  imperialis  annuli 
dono  regio  more  praesignatum  Bernwardus  ordinavit. 

^  Zu  den  aufgezählten  Fällen,  in  denen  die  königliche  Ernennung 
überliefert  ist,  treten  alle  diejenig-en  hinzu,  wo  dies  zwar  nicht  der  Fall 
ist,  jedoch  ein  Glied  der  königlichen  Kapelle  das  Bistum  erhielt  (s.  u.).  Denn 
dadurch  ist  die  Ernennung  gesichert. 

•*  Rup.  chron.  s.  Laur.  Leod.  15  Scr.  VIII  S.  267 :  Adhuc  non  electione 
sed  dono  regis  episcopus  fiebat'.  Auch  der  Anonym.  Haser.  betrachtet  es 
als  selbstverständlich,  daß  der  König  die  Bistümer  vergibt,  s.  c.  22  S.  259f. 
Die  hier  über  die  Freundschaft  Megingauds  von  Eicbstätt  mit  seinem 
Namensvetter  von  Würzburg  erzählten  Schnurren  sind  freilich  cbi'onologisch 
unmöglich. 


—     405     — 

ihm  seine  Beute  wieder  abzunehmen.  Er  erkannte  ihn  vielmehr 
als  Bischof  an^,  fand  ihn  aber  noch  lange  unter  seinen  Gegnern-. 
Die  Ernennung  der  Bischöfe  lag  somit  tatsächlich  in  der  Hand 
des  Königs.  Man  bemerkt  nun  leicht,  daß  bei  der  Auswahl  der 
Personen  sehr  verschiedene  Motive  wirksam  waren,  Heinrich  be- 
lohnte dm'ch  seine  Ernennungen  politische  Dienste.  Die  eben  er- 
wähnte "Wahl  eines  Kjiaben  in  Metz  ist  nur  verständlich,  wenn 
sie  der  Lohn  dafür  war,  daß  sein  Vater,  der  kluge  und  kriegsr 
tüchtige  Herzog  Dietrich,  sich  nach  kurzer  Überlegung  für  die 
Nachfolge  Heinrichs  im  Reich  entschieden  hatte  ^.  Auch  die  Er- 
hebung des  Abts  Erkanbald  von  Fulda  auf  den  Mainzer  Erzstuhl 
war  vermutlich  eine  Tat  politischer  Dankbarkeit.  Erkanbald  gehörte 
zu  den  ersten  Prälaten,  die  nach  Ottos  III.  Tod  auf  Heinrichs 
Seite  traten*.  In  anderen  Fällen  hatte  er  es  kein  Hehl,  daß  ihn 
die  Rücksicht  auf  den  Reichtum  seiner  Kandidaten  bestimmte. 
Thietmar  erzählt  anschaulich,  wie  offen  und  unbedenkhch  Heinrich 
dabei  verfuhr.  Als  es  sich  um  seine  eigene  Ernennung  für  das 
Bistum  Merseburg  handelte,  war  das  Erste,  daß  Heinrich  ihm  durch 
den  Erzbischof  Tagiuo  die  Frage  vorlegen  ließ,  ob  er  bereit  sei, 
einen  Teil  seines  Erbguts  dem  Bistum  Merseburg  zu  übergeben. 
Thietmar  lehnte  eine  bestimmte  Verpflichtung  zwar  ab,  ließ  aber 
deutlich  erkennen,  daß  er  gewillt  sei,  der  Forderung  Heinrichs  zu 
genügen.  Daraufhin  wurde  ihm  das  Amt  übertragen^.  Einer  der 
begütertsten  sächsischen  Familien,  dem  Hause  der  Immedinger,  ent- 
stammte der  Bischof  Meinwerk.  Als  ihm  Heinrich  das  Bistum 
Paderborn  verheb,  war  er  wenig  erfreut,  eine  so  arme  Kirche  zu 


1  Sigib.  chron.  z.  1009  Scr.  VI  S.  354;  vgl.  Thietm.  VI,  35  S.  154. 
Thietmars  Anspielung  auf  die  von  ihm  nicht  erzählten  Metzer  Ereignisse 
wird  durch  Sigiberts  Nachricht  nicht  ganz  verständlich.  Überhaupt  sind 
die  Metzer  Vorgänge  wenig  durchsichtig.  Hirsch,  JB.  I  S.  360  Anm.  5, 
zieht  auch  Alpert  de  episc.  Mett.  3  Scr.  IV  S.  700  herbei.  Aber  der  von 
ihm  angezogene  Satz:  Unde  —  weil  der  Name  Dietrich  nicht  mit  A  an- 
fängt vgl.  Sigib.  vita  Deoderici  4  —  et  multi  opinantur,  illum,  nämlich 
Dietrich  IL,  in  numero  pontificum  non  computandum  sed  propter  trans- 
gressionem  populi  subpositum  et  tamdiu,  quoad  ille  venerit  qui  litteram 
praenotatam  portaverit,  episcopatuni  cessare  dicunt,  sagt  nicht,  daß  Dietrich 
durch  eigenmächtiges  Einschreiten  des  Volkes  Bischof  geworden  sei. 

■^  Thietmar  sagt  mit  Rücksicht  auf  das  Unheil,  das  dadurch  über 
Metz  kam:  Sacius  esset  huic  ecclesiae,  quod  nunquam  natus  fuisset  homo 
ille,  VI,  51  S.  165.  3  Thietm.  V,  3  S.  108  u.  V,  11  S.  114. 

*  Adalbold  6  S.  685,  vgl.  Thietm.  V,  38  S.  128.       . 

5  Thietm.  VI,  40  S.  157. 


—     406     — 

erhalten :.  er  prahlte,  aus  seiner  eigenen  Habe  könne  er  ein  glänzenderes 
Stift  gründen.  Aber  Heinrich  lachte:  gerade  deshalb  passe  er  für 
Paderborn:  er  solle  dem  armen  Bistum  mit  seinem  Reichtum  auf- 
helfend Ebenfalls  ein  Immedinger  war  Unwan  von  Hamburg. 
Auch  er  mußte  einen  nicht  geringen  Teil  seines  Besitztums  seiner 
Kirche  überlassen".  Doch  war  nicht  der  Reichtum,  sondern  die 
Rücksicht  auf  Zuverlässigkeit  und  Brauchbarkeit  für  Heinrichs 
Auswahl  entscheidend.  Deshalb  ernannte  er  mit  Vorliebe  Kleriker, 
die  in  der  Kapelle  oder  in  der  Kanzlei  gedient  hatten.  Dort  fand 
er  Männer,  auf  die  er  sich  verlassen  konnte,  die  er  genau  kannte, 
und  die  mit  seinen  Regierungsgrundsätzen  vertraut  waren.  Unter 
den  zehn  Erzbischöfen,  die  von  ihm  den  Hirtenstab  empfingen,  ge- 
hörten sechs  vorher  dem  Hofklerus  an^:  die  Zahl  der  Bischöfe, 
die  ihm  entnommen  wurden,  war  ebenfalls  nicht  unbedeutend*. 
Auch  die  Bevorzugung  des  bairischen  Klerus  bei  der  Vergebung 
der  großen  Kirchenämter  erklärt  sich  daraus,  daß  Heinrich  nur 
solche  Männer  als  geistliche  Fürsten  wollte,  die  ihm  bekannt  waren  ^ 
Daß  er  vor  allen  Dingen  Fügsamkeit  von  seinen  Ernannten  er- 
wartete, darüber  ließ  er  sie  nicht  "im  Zweifel.  Als  Gundachar  von 
Eichstätt  versuchte,  ihm  Schwierigkeiten  zu  machen,  sagte  er  ihm 
rund  heraus,  er  bedenke  wohl  nicht,  daß  er  deshalb  zum  Bischof 
ernannt  sei,  damit  ohne  Zögern  geschehe,  was  der  König  wolle; 
wünsche  er  Bischof  zu  bleiben,  so  habe  er  sich  danach  zu  halten  ^. 


1  Vita  Meinw.  11  Scr.  XI  S.  111. 

2  Schol.  35  zu  Adam  Gesta  11,45  S.  72.  Wenn  hier  behauptet  wird, 
daß  Heinrich  selbst  einen  Teil  der  Güter  Unwans  erhielt,  so  ist  das  nicht 
ganz  unglaublich;  s.  Annal.  Quedl.  z.  1013  u.  1022. 

•■'  Tagino  von  Magdeburg,  Thietm.  V,  43  S.  131 ;  Gero  von  Magdeburg, 
ders.  VII,  21  S  180;  Unwan  von  Hamburg,  ders.  VII,  29  S.  185;  Piligrim  von 
Köln,  Dipl.  III  S.  XXIII;  Aribo  von  Mainz,  Dipl.  III  S.  548  Nr.  428,  vita 
Bernw.  48  S.  778;  Günther  von  Salzburg,  Dipl.  III  S.  XXIH. 

*  Wigbert  von  Merseburg,  Thietm.  VI,  1  S.  134;  Egilbert  von  Freising, 
Brun  von  Augsburg  und  Eberhard  von  Bamberg,  Dipl.  III  S.  XVIII  ff.;  Mein- 
werk  von  Paderborn,  vita  Meinw.  5  u.  9  f.  S.  108  u.  111;  Balderich  von 
Lüttich  (gehörte  unter  Otto  III.  zum  Hofklerus),  Gesta  abb.  Gembl.  27 
Scr.  VIII  S.  536;  Wolbod  von  Lüttich,  Ans.  Gesta  ep.  Leod.  33  Scr.  VII 
S.  207;  Erich  v.  Havelberg,  Dipl.  III  S.  XX;  wahrscheinlich  auch  Durand 
von  Lüttich;  s.  Hirsch,  JB.  III  S.  182,  u.  Adelbold  von  Utrecht,  s.  Dipl.  III 
S.  XIX. 

^  Aus  Baiern  stammten  die  EB.  Tagino,  Aribo,  Piligrim,  Poppo  von 
Trier,  die  B.  Godehard,  Brun  von  Augsburg,  die  ital.  EB.  Arnold  von  Ra- 
venna,  Poppo  von  Aquileja,  a.  Riezler,  G.  B.'s  1  S.  411  f. 

e  Anon.  Haser.  25  Scr.  VII  S.  260. 


—     407     — 

Daß  durch  diese  Weise,  über  die  Bistümer  zu  verfügen,  die 
kii"chlichen  Interessen  bedroht  wurden,  ist  unverkennbar.  Aber  man 
kann  nicht  sagen,  daß  sie  wirkhch  Schaden  htten.  Ziun  Teil  mag 
es  dadurch  verhütet  worden  sein,  daß  in  der  Regel  der  Ernennung 
die  reiflichsten  Erwägungen  am  Hofe  vorausgingen  ^  Dabei  kamen 
die  Bischöfe  zu  Wort.  Die  letzte  Schutzwehr  gewährte  Heinrichs 
Persönlichkeit.  Er  stand  der  Kirche  zu  nahe,  als  daß  er  bei  der 
Auswahl  ihrer  Beamten  hätte  übersehen  können,  was  ihr  fromme. 
Unter  den  von  Heinrich  ernannten  Prälaten  war  denn  auch,  soweit 
wir  Späteren  zu.  urteilen  vermögen,  keine  eigentlich  ungeistliche 
Persönlichkeit  Mcht  einmal  eine  so  urwüchsige  Ungeistlichkeit, 
wie  sie  der  originelle  Megingaud  von  Eichstätt  in  fast  anziehender 
Derbheit  darstellt",  findet  sich  bei  einem  von  ihnen.  Dagegen 
wird  mehr  als  einer  gerühmt  wegen  seiner  Treue  im  geistlichen  Amt, 
besonders  auch  wegen  erfolgreicher  Tätigkeit  als  Prediger  ^.  Freihch 
die  Zeit  der  gelehrten  Bischöfe  war  vorbei:  je  entschiedener  die 
Bischöfe  Fürsten  wurden,  um  so  weniger  konnten  sie  Theologen  sein. 

Es  waren  nicht  neue  Grundsätze,  nach  denen  Heinrich  handelte. 
Was  ihm  eigen  war,  ist  nur  die  Konsequenz,  mit  der  er  an  dem 
alten  Recht  der  deutschen  Könige  festhielt.  Vergleicht  man  seine 
Verfahren  mit  dem  Ottos  I.*,  so  ergibt  sich,  daß  er  noch  entschie- 
dener als  jener  selbständige  Wahlen  verhinderte.  Er  wollte  offen- 
bar, daß  jede  Erschütterung,  auch  jede  Verdunkelung  des  Rechts- 
standes  vermieden  werde.  Dciß  die  Wahlprivilegien,  welche  die 
meisten  Stifter  besaßen,  die  klare  Sachlage  trübten,  entging  ihm 
nicht:  so,  wie  sie  lauteten,  konnten  sie  dagegen  verwandt  werden, 
daß  der  König  das  entscheidende  Wort  sprach.  Er  hat  deshalb 
bei  der  Erneuerung  solcher  Privilegien  einigerviale  einen  Satz  ein- 
fügen lassen,  der  die  Mitwirkung  des  Königs  wahrte.  So  tat  er 
bei  der  Erneuerung  der  Hamburger  Diplome  schon  im  zweiten 
Jahr  seiner  Regierung,  und  das  wiederholte  er  ein  Jahi-zehnt  später, 
als  die  Rechte  Hildesheims  bestätigt  wurden  ^.    Bei  der  Erneuerung 


1  Vgl.  z.  B.  Thietm.  VI,  38  f.  S.  156  f.;  Vita  Meinw    II  S'   llif. 

2  Anon.  Haser.  15  ff.  S.  258. 

^  Erkanbald  von  Mainz  schrieb  Predigten,  s.  Becker^  CatAi.  Kr.  52-, 
Aribo  zu  den  Psalmen,  Ekkeh.  ehr.  z.  1020  S.  193;  Wj^bert  voi.  Älcrf^eburg. 
Thietm.  VI,  37  S.  156:  Predicatione  assidua  commissus  a  vana,  superstiüone 
erroris  reduxit;  Thietmar  von  Merseburg,  ib.  VI,  42  S.  159;  Vll,  10  S.  176; 
Meinwerk  von  Paderborn,  vit.  Meinw.  217  S.  159;  Godeharrl  von  Hildesheini. 
vita  I  Godeh.  40  S.  196,  vgl.  28  u.  86  S.  188  u.  194. 

4  Vgl.  oben  S.  28  f. 

•''  Dipl.  lU  S.  60  Nr.  50   für  Hamburg;    Aequo    tarnen    regis    consensu,, 


—     408     — 

der  Privilegien  Paderborns  ließ  er  das  Wahlrecht  einfach  weg^. 
Begreiflich,  daß  er  selbst  kein  neues  Wahlprivilegium  erteilte;  auch 
seine  eigene  Stiftung  Bamberg  mußte  desselben  entbehren.  Man 
kann  nicht  zweifeln,  daß  in  seinem  Verhalten  ein  Gedanke  und 
eine  bestimmte  Absicht  liegt  ^.  Hätte  Heinrich  jenen  festgehalten 
und  diese  gehegt,  wenn  er  nicht  der  Überzeugung  gewesen  wäre, 
daß  er  im  Rechte  sei? 

Das  Recht,  einen  Beamten  zu  ernennen,  hat  zu  seiner  Kon- 
sequenz das  andere,  ihn,  wenn  nötig,  seines  Amts  wieder  zu  ent- 
kleiden. Nun  kannte  das  kanonische  Recht  so  wenig  als  ein 
Emennungsrecht  der  Fürsten  ein  Absetzungsrecht  derselben.  Im 
Gegenteil,  das  Gericht  über  den  Episkopat  war  mit  peinlicher 
Sorgfalt  den  Eingriffen  der  Fürsten  entzogen  und  der  Kirche  aus- 
schließhch  vorbehalten.  Heinrich  jedoch  nahm  die  Befugnis  in 
Anspruch,  ungetreue  Bischöfe  zu  richten  und  abzusetzen.  So  ver- 
fuhr er  in  Italien:  Adalbert  von  Ravenna  mußte  aus  dem  dortigen 
Erzbistum  weichen^;  Hieronymus  von  Vicenza  wurde  abgesetzt,  da 
er  durch  seinen  Abfall  zu  Arduin  dem  König  die  Treue  gebrochen 
hatte.  Noch  in  einer  Urkunde  Konrads  IL,  die  seinen  Treubruch 
und  seine  Absetzung  erwähnt,  wird  mit  scharfer  Betonung  hervor- 
gehoben, daß  ihm  sein  Recht  widerfahren  sei*.  Jene  Drohung, 
die  Heinrich  gegen  Gundachar  von  Eichstätt  aussprach,  war  also 
sicher   ernst   gemeint.     Heinrich   hätte    schwerHch    gezögert,    einen 


S.  223  Nr.  189  für  Miaden:  Salvo  tarnen  regis  sive  imperatoris  consensu, 
S.  300  Nr.  256  für  Hildesheim  :  Aequo  consensu  regis.  Selbst  in  die  Be- 
stätigung des  Wahlrechts  des  Kl.  Fulda  wurde  die  Formel,  salvo  consensu 
regis  vel  imperatoris,  eingefügt  S.  550  Nr.  429.  Die  einzige  glatte  Be- 
stätigung des  Wahlrechtes  erhielt  das  Bist.  Halberstadt,  S.  15  Nr.  30  v.  1002. 

1  S.  53  Nr.  45  v.  2.  Apr.  1003.  Die  Vorurkunde  ist  das  Diplom  Ottos  H. 
V.  1.  Jan.  1001  II  S.  816  Nr.  387.  Aus  ihm  sind  die  Worte:  De  electione 
episcoporum  inter  clericos  eiusdem  ecclesiae  weggelassen. 

2  Römische  Wahlprivilegien  machten  ihm  dabei  ebensowenig  Bedenken 
als  königliche.  Rethar  von  Paderborn  hatte  i.  J.  1005  ein  päpstliches 
Privilegium  erlangt,  in  dem  der  Satz  stand:  Decernimus  .  .,  ut  nulla  ordi- 
natio  ibi  episcopalis  existat,  i.  e.  nullus  consecretur  episcopus  in  praedicta 
ecclesia,  nisi  electione  filiorum  eiusdem  ecclesiae  approbatus  (J.W.  3947). 
Man  sieht,  wie  vorsichtig  die  Worte  gewählt  waren ;  sie  gaben  für  die  Mit- 
wirkung des  Königs  Raum.  Als  Rethar  ein  paar  Jahre  später  stai'b,  er- 
nannte Heinrich  nicht  nur  seinen  Nachfolger,  sondern  er  ließ  ihn  auch  auf 
der  Stelle  in  Goslar  konsekrieren.  Die  Approbation  der  Wahl  durch  die 
Kirche  von  Paderborn  folgte  erst  danach  (vita  Meinw.  11  S.  112). 

3  Thietm.  VJII,  2  S.  193  f.     Über  die  Sache  vgl.  unten  im  3.  Kap. 

*  Stumpf  Nr.  1908:  Juste  et  legaliter  episcopatum  predictum  perdidit. 


—     409     — 

deutschen  Bischof  abzusetzen,    wenn   er  bei  ihm  ähnhche  Untreue 
gefunden  hätte,  wie  bei  den  ItaHenern. 

Es  ist  sicher,  daß  er  so  handelte,  obgleich  er  das  kirchliche 
Recht  kannte,  das  die  Verurteilung  eines  Bischofs  durch  Laien 
verwehrte.  Würde  er  es  getan  haben,  wenn  er  nicht  überzeugt 
gewesen  wäre,  daß  das  kirchhche  Recht  durch  ein  höheres  Recht 
eingeschränkt  werde?  Man  darf  vermuten,  daß  er  die  Anschauung 
hegte,  die  sein  Nachfolger  aussprach^. 

Wenn  mau  im  Sinne  hat,  daß  Heinrich  in  dieser  Weise  die 
Unterordnung  der  Bischöfe  unter  den  König  aufrecht  erhielt,  so 
erscheint  es  nicht  widersprechend,  daß  er  ohne  Bedenken  die  Fort- 
bildung der  bischöflichen  Territorialgewalt  förderte.  Erblickte  er 
in  der  Begünstigung  des  kirchlichen  Besitzes  und  der  kirchlichen 
Macht  zunächst  einen  Dienst,  den  er  der  Kirche  leistete^,  so 
schädigte  er  doch  dadurch  keineswegs  die  Macht  des  Reichs  und 
des  Königs:  was  der  Bischof  erhielt,  blieb  dem  König  dienstbar'^; 
dieser  übertrug  ihm  einen  Teil  seiner  Sorge*.  So  ging  denn  die 
längst  begonnene  Bewegung  stetig  weiter.  Nicht  nur  wuchs  der 
Grundbesitz  der  Bistümer  imauf haltsam  an;  er  wurde  auch  durch 
eine  geordnete  Verwaltung  leistungsfähig  erhalten".  Indem  ferner 
die  Bischöfe  für  die  Aufrechterhaltuug  des  öffentlichen  Friedens  in 
ihren  Territorien  sorgten  und  energisch  der  Ausartung  der  stiftischen 


^  Direkt  beweisen  läßt  sich  diese  Annahme  nicht.  Die  Urk.  für 
St.  Maximin,  Dipl.  III  S.  636  Nr.  500,  die  diese  Überzeugung  ausspricht, 
ist  von  Breßlau,  Westd.  Ztschr.  V  S.  36  S.,  als  Fälschung  erwiesen. 

2  Vielfach  in  den  Urkunden  ausgesprochen,  z.  B.  S.  82  Nr.  29:  Justa 
regum  et  religiosa  cogitatio  debet  ecclesiis  Dei  .  .  .  aliquod  accomodare. 
S.  165  Nr.  139:  Cum  regiae  dignitatis  hoc  ius  velut  praerogativa  meritorum 
constet,  ecclesiarum  Dei  commodis  prae  omnibus  rebus  officiosius  inservire. 
S.  261  Nr.  225:  Divinae  pietatis  dementia,  quae  nos  ad  culmen  regiae 
maiestatis  perduxit,  ad  hoc  voluit  regnare,  ut  ecclesiarum  ordini  firmando 
atque  corroborando  subveniamus.  S.  515  Nr.  401:  Quoniam  gratuito  divinae 
miserationis  respectu  imperiali  dignitate  nos  sublimatos  esse  cognoscimus, 
congruum  esse  ducimus,  non  solum  aecclesias  ab  antecessoribus  nostris  con- 
structas  ampliare,  sed  .  .  novas  aedificare. 

^  S.  652  Nr.  509:  Oportet,  ut  in  aecclesiis  multae  sint  facultates  .  .  ., 
quia  cui  plus  committitur  plus  ab  eo  exigitur;  multa  enim  debet  (Fulda) 
dare  servicia  et  romanae  et  regali  curiae  propter  quod  scriptum  est:  Red- 
dite  quae  sunt  caesaris  caesari  et  quae  sunt  Dei  Deo. 

*  S.  475  Nr.  371 :  In  huius  vitae  itinere  onera  nostra  episcopis  impo- 
nendo  leuigantes. 

ä  Der  Beleg  hierfür  liegt  in  dem  Hofrecht  Burchards  von  Worms. 


—     410    -— 

Ritterschaft  ins  Raubrittertum  wehrten^,  erfüllten  sie  die  erste 
Pflicht  des  Landesherru;  um  so  fester  stand  ihre  Autorität,  Sie 
dehnte  sich  zugleich  weiter  aus:  unter  Hehirich  mehrte  sich  die  Zahl 
der  im  bischöflichen  Eigentum  befindlichen  Grafschaften  sehr  be- 
deutend. Immer  ausgedehnter  wurden  infolgedessen  die  Territorien, 
in  denen  nicht  die  Reichsbeamten,  sondern  nur  die  bischöflichen 
Diener  amtierten.  Paderborn,  Hildesheim,  Magdeburg,  Würzburg, 
Worms,  Utrecht,  Cambrai  dankten  Heinrich  die  Erweiterung  ihrer 
Rechte-.  Aber  erschienen  nun  nicht  um  so  entschiedener  die 
Bischöfe  selbst  als  Diener  des  Königs? 

Mit  unvermeidhcher  Notwendigkeit  führte  die  Macht  Über  den 
Episkopat  zur  Macht  über  die  Kirche.  Unter  Heinrichs  Regierung 
hat  denn  auch  die  Einwirkung  der  Krone  auf  die  kirchliche  Ver- 
waltung einen  immer  breiteren  Raum  gewonnen.  Alsbald  nach 
seinem  Regierungsantritt  gelang  ihm  die  Erledigung  der  Merseburger 
Angelegenheit.  Erzbischof  Gisiler  hatte,  wie  wir  uns  erinnern,  die 
Wiederherstellung  des  Bistums  zu  hindern  gewußt.  Der  Regierungs- 
wechsel war  für  ihn  nicht  unbedenklich.  Vielleicht  war  die  Be- 
fürchtung, Heinrich  werde  entschiedener  als  Otto  III.  vorgehen,  für 
ihn  der  Grund,  weshalb  er  auf  die  Seite  des  Herzogs  Hermann 
trat.  Doch  wußte  der  kluge  Prälat,  nachdem  Heinrich  sich  in  der 
Herrschaft  befestigt  hatte,  ihn  zu  versöhnen.  Ja  er  erwarb  sich 
das  volle  Vertrauen  des  neuen  Königs:  Heinrich  übertrug  ihm  die 
Verwaltung  seiner  sächsischen  Güter,  und  Gisiler  wußte  ihm  dabei 


1  Vgl.  Lamprecht  in  Picks  Monatsschrift  VIII  S.  222  f.  Aach  die 
Sorge  der  Bischöfe  für  die  Befestigung  ihrer  Städte  gehört  hiei-her:  über 
Burchard  von  Worms  s.  u.;  Gero  von  Magdeburg  Geeta  arch.  Magdeb.  18 
Scr.  XIV  S.  397,  Heimo  von  Verdun  vita  Rieh.  Uff.  S.  257. 

-  Paderborn:  1011  die  Grafschaft  Haholds,  1021  die  Grafschaften 
Dodicos  u.  Liudolfs,  Dipl.  III  S.  261  Nr.  225,  S.  561  f.  Nr.  439  f.;  Hildesheim: 
1013  die  Grafschaft  Dietrichs  in  Mundburg,  S.  303  Nr.  259;  Würzburg:  1013 
die  Grafschaft  Bessungen,  S.  318  Nr.  268;  Worms:  1011  die  Grafschaften 
im  Gau  Wingarteiba  u.  im  Lobdengau,  S.  262  f.  Nr.  226  f.;  Utrecht:  1024 
die  Grafschaft  Drenthe,  S.  645  Nr.  504;  Cambrai:  1007  die  Grafschaft  in 
Cambrai,  S.  168  Nr.  142.  Hier  wird  die  Bedeutung  der  Schenkung  durch 
die  Worte  erläutert:  üt  liberam  dehinc  habeant  potestatem  eundetn  comi- 
tatum  in  usum  ecclesiae  supradictae  tenendi,  comitem  eligendi,  bannos 
habendi,  seu  quidquid  sibi  libeat,  modis  omnibus  inde  faciendi.  Lüttich 
erhielt  unter  Heinrich  die  Grafschaft  Looz  durch  den  letzten  Grafen  Arnulf, 
s.  Hirsch,  JB.  II  S.  191.  Daß  die  Übertragung  des  fränkischen  Herzogtums 
auf  "Würzburg  jüngere  Fiktion  ist,  zeigt  Breßlau,  Forsch.  XIH  S.  87  ff.;  vgl. 
Dipl.  III  S.  502  Nr.  391  und  Gengler,  Beiträge  z.  Rechtsgesch.  Bayerns 
IV  S.  53. 


—     411     — 

zu  Dank  zu  handeln.  Er  sollte  indes  bald  erfahren,  daß  Heinrich 
gleichwohl  auf  die  Herstellung  des  Bistums  nicht  verzichtete.  Dieser 
ging  gerade  auf  das  Ziel  los,  indem  er  Gisilers  Verlangen,  daß 
die  Entscheidung  durch  eine  allgemeine  Synode  getroffen  werde, 
außer  acht  ließ,  und  ihn  aufforderte,  Magdeburg  aufzugeben  und 
den  Merseburger  Sitz  wieder  einzunehmen.  Darin  lag,  daß  er  den 
Erlaß  Ottos  HI.  vom  25.  März  1000  als  entscheidend  betrachtetet 
Gisiler  lag  schwer  krank  danieder,  als  Willigis  im  Auftrage  des 
Königs  ihm  diese  unerwünschte  Forderung  eröffiiete.  Er  sah  ein, 
daß  weiteres.  Aus  weichen  nicht  mehr  möglich  sei,  und  bat  nur  um  «in 
paar  Tage  Frist,  um  einen  Entschluß  zu  fassen.  Aber  ehe  sie  ver- 
flossen waren,  starb  er^.  Daß  Heinrich  jetzt  die  Wahl  eines  Magde- 
burger Klerikers  nicht  anerkannte,  sondern  das  Bistum  seinem  Ver- 
trauten Tagino  übertrug,  stand  sicher  in  Zusammenhang  mit  der 
Absicht,  Merseburg  wiederherzustellen.  Denn  so  wenig  er  erwarten 
konnte,  daß  ein  Glied  des  Magdeburger  Domkapitels  ohne  Schwierig- 
keiten in  eine  Verkleinerung  der  Diözese  wilhgen  würde,  so  sehr 
war  er  berechtigt,  bei  Tagino  eine"  solche  Voraussetzung  zu  hegen. 
Tagino^  war  der  Lieblingsschüler  Wolfgangs  von  Eegensburg  ge- 
wesen. Von  Natur  war  er  dem  milden  Schwaben  wenig  ähnlich: 
er  war  schroff  und  heftig,  liebte  es,  offen  zu  reden  und  grad  durch- 
zufahren. Aber  er  war  ganz  auf  Wolfgangs  Anschauungen  ein- 
gegangen. Thietmar  charakterisiert  ihn  mit  den  Worten,  er  sei 
zwar  dem  Kleide  nach  ein  Kanonikus,  seinem  ganzen  AVandel  nach 
jedoch  ein  Mönch  gewesen;  er  hatte  von  seiner  lauteren,  aufrichtigen 
Frömmigkeit  den  tiefsten  Eindruck.  In  seinem  Auftreten  hatte 
Tagino  etwas  Vornehmes :  die  Männer,  mit  denen  er  vertraulich  ver- 
kehrte, mußten  nicht  nur  tüchtig,  sondern  auch  von  hoher  Geburt 
sein.  Mehr  galt  ihm  doch  der  religiöse  Eifer;  wo  er  ihn  nicht 
fand,  fühlte  er  sich  zm-ückgestoßen ;  Verkehr,  Gemeinschaft  war  ihm 
dann  unmöglich.  Er  hat  aus  diesem  Grunde  mit  dem  Bischof 
Gebhard  von  ßegensburg  gebrochen.  Von  dem  Glanz  und  Prunk, 
der  an  d%n  Höfen  der  Bischöfe  aufkam,  wollte  er  nichts  wissen. 
Dagegen  versorgte  er  die  Seinen  freigebiger,  als  man  es  gewöhnt  war: 
seine  Tätigkeit  in  Magdeburg  begann  er  damit,  daß  er  die  Präbenden 
der  Priester  und  Diakonen  um  acht,  die  der  Subdiakonen  und 
Chorknaben  mn  vier  SchiUinge  erhöhte.  Die  Vorurteile  der  Menschen 


1  S.  oben  S.  267.  2  Thietm.  V,  39  S.  129. 

3  über  ihn  Thietm.  V,  42  f.  S.  130  f.  Arn.  de  s.  Emmer.  II,  13  S.  560. 
Daß  er  einem  Eegensburger  Geschlecht  entstammte,  macht  Uhlirz  in  den 
Mtt.  d.  Inst.  XV  S.  121  sehr  wahrscheinlich. 


—     412     — 

zu  verletzen,  Avar  er  unbedenklich:  wegen  seiner  Kränklichkeit  er- 
ließ er  sich  die  Beobachtung  der  Fastengebote.  So  war  er  ernst 
und  unabhängig  genug,  daß  Heinrich  erwarten  konnte,  er  werde 
das  Beispiel,  das  Wolfgang  durch  seinen  Verzicht  auf  Böhmen 
gegeben  hatte,  nachahmen.  Darin  täuschte  er  sich  nicht.  Tagino 
verzichtete  auf  Magdeburgs  Anteil  an  der  Merseburger  Beute. 
Die  Hauptschwierigkeit  war  damit  überwunden.  Auch  der  zweite 
Beteiligte,  Arnulf  von  Halberstadt,  konnte  seinen  Überzeugungen 
nach  der  Wiederherstellung  Merseburgs  keinen  prinzipiellen  Wider- 
spruch entgegensetzen.  Er  hat  sich  einige  Jahre  später  sehr  ent' 
schieden  dafür  ausgesprochen,  daß  die  Teilung  einer  großen  Diözese 
in  kleinere  Sprengel  nützlich  und  recht  sei-"-.  Überdies  erleichterte 
ihm  Heinrich  die  Zustimmung  dadurch,  d^ß  er  eine  reichliche  Ent- 
schädigung gewährte  ^  Ebenso  billigte  er  dem  Bistum  Zeitz  einen 
Ersatz  zu;  dagegen  forderte  er,  wie  es  scheint,  von  Meißen  Bück- 
gabe des  Merseburger  Anteils  ohne  Entschädigung  ^  Widerspruch 
hat  keiner  der  beiden  Bischöfe  erhoben. 

Unter  Zustimmung  der  sämtlichen  Beteihgten  konnte  somit 
Heinrich  die  Wiederherstellung  des  Merseburger  Bistums  vornehmen. 
Es  geschah  am  6.  Februar  1004  unmittelbar  nach  der  Weihe 
Taginos  dadurch,  daß  er  seinen  Kapellan  Wigbert  zum  Bischof 
ernannte.  Taginos  erste  Amtshandlung  war  seine  Konsekration. 
Wie  in  anderen  Fällen,  so  wählte  Heinrich  auch  diesmal  für  ein 


1  Ep.  Bamb.  2  S.  476  ff. 

-  Thietm.  V,  44  S.  132:  Quia  aliter  non  posse  fieri  apud  Arnulfum 
presulem  sciebat,  cum  centum  concambio  mansorum  super  solum  Merse- 
burgensem  burgwardum  episcopalem  redemit  bannum ;  Dipl.  III  S.  76  Nr.  62. 

ä  Ibid.:  De  Misni  atque  de  Citici  episcopatibus  decrevit  regia  potestate 
ad  integrum  redire,  quod  antiquitas  hinc  demptum  valuit  explicare.  Uhlirz, 
Magdeb.  S.  116  Anm.  1,  nimmt  auf  Grund  von  Dipl.  III  S.  80  Nr.  65  vom 
5.  März  1004  an,  daß  eine  so! cbe  Verfügung  nur  in  bezug  auf  Meißen  er- 
lassen wurde,  und  daß  Thietmar  irrtümlicherweise  die  Verfügung  auch  auf 
Zeitz  ausgedehnt  habe.  Wahrscheinlich  mit  Recht.  Doch  bin  ich  der 
Sache  nicht  sicher.  Ein  Irrtum  Thietmars  in  dieser  ihn  so  nahe  berührenden 
Angelegenheit  ist  nicht  wahrscheinlich.  Auch  scheint  er  schriftliche  Doku- 
mente besessen  zu  haben.  Das  war  in  bezug  auf  Meißen  der  Fall,  VIII,  52 
S.  225;  es  ist  nicht  abzusehen,  warum  es  bei  Zeitz  anders  gewesen  sein 
soll.  Endlich  liegen  zwischen  der  Wiederherstellung  Merseburgs  und  der 
Beurkundung  der  Entschädigung  an  Zeitz,  Nr.  65  u.  66,  vier  Wochen.  Es 
ist  deshalb  möglich,  daß  Heinrich  ursprünglich  auch  von  Zeitz  Rückgabe 
ohne  Entschädigung  forderte  und  sich  erst  im  Verlauf  entschloß,  das  ohne- 
hin arme  Bistum  zu  entschädigen.  Auch  Magdeburg  erhielt  eine  Ent- 
schädigung, Nr.  63  S.  77  v.  24.  Febr.  1004. 


—    413     — 

armes  Bfstum  einen  reichen  Bischof.  Merseburg  verdankte  Wigbert 
manches  wertvolle  Gut.  Auch  sonst  war  die  Wahl  glückHch: 
Wigbert  galt  für  beredt,  umsichtig  und  gewissenhaft  in*  der  Aus- 
richtung seiner  Pflichten;  die  krankhafte  Heftigkeit,  die  ihm  eigen 
war,  entschuldigte  man,  da  sie  Folge  eines  vergifteten  Trankes  sein 
sollte,  den  er  einmal  genossen  hattet 

Merseburg  erhielt  bei  seiner  Wiederherstellung  nicht  ganz  den 
alten  Umfang.  Besonders  war  der  von  Arnulf  von  Halberstadt 
abgetretene  Burgwart  Merseburg  nur  ein  Teil  des  ftüheren  Besitzes 
links  der  Saale  ^.  Auch  Meißen  hat  nicht  alles  zurückgegeben, 
was  es  einst  erlangt  hatte.  Wigberts  Nachfolger  Thietmar  mußte 
sich  im  Jahr  1017  zu  einem  Vergleich  verstehen,  durch  welchen 
er  auf  den  östlich  der  Mulde  gelegenen  Teil  seiner  Parochie  ver- 
zichtete, wogegen  er  auf  dem  westlichen  Ufer  des  Flusses  eine  Ent 
Schädigung  erhielt,  die  er  jedoch  nicht  für  ausreichend  betrachtete  ^. 
Selbst  die  Rückgabe  des  Magdeburger  Anteils  machte  unerwartete 
Schwierigkeiten*.  Doch  die  Hauptsache  gelang:  das  von  Otto  I. 
gegründete  Bistum  trat  wieder  ins  Leben. 

Es  ist  richtig,  daß  die  Wiederherstellung  des  Merseburger 
Bistums  sich  in  privatrechtlicher  Form  vollzog  ^  Heinrich  beugte 
Schwierigkeiten  in  der  Zukunft  vor,  indem  er  vermied,  wohlerworbene 
Rechte  zu  verletzen,  und  ihre  Inhaber  bestimmte,  auf  sie  zu  ver- 
zichten. Allein  ebenso  klar  ist,  daß  er  so  handeln  konnte,  nur 
weil  er  König  war.  Daß  er  das  Recht  habe,  eine  neue  Organisation 
innerhalb  der  deutschen  Kirche  zu  schaffen,  war  die  von  niemand 
angefochtene  oder  bezweifelte  Voraussetzung  für  die  ganze  Handlung. 
Der  päpsthche  Legat,  der  sich  in  der  Umgebung  Heinrichs  befand*, 


1  Thietm.  V,44  S.  132;  VI,  1  S.  133  f.;  Dipl.  Nr.  64. 

-  Dipl.  Nr.  62  u.  64:  Impetravit  partem  sue  diocesis,  quantum  videlicöt 
circa  fluvium  Salam  Merseburgensis  territorii  protenditur  ambitas. 

3  Thietm.  VIII,  52  S.  225.  Thietmar  trat  Würzen  und  Bichni  ab.  Man 
identifiziert  letzteren  Ort  mit  Püchau,  nordwestlich  von  Warzen.  Doch 
erregt  Bedenken,  daß  er  auf  dem  linken  Muldeufer  liegt,  während  Thietmar 
den  Burgward  als  auf  der  Ostseite  des  Flusses  gelegen  bezeichnet.  Wenn 
Uhlirz  S.  117  sagt,  der  König  habe  daran  festgehalten,  daß  jenseits  der 
Saale  der  Sprengel  Merseburgs  sich  innerhalb  der  von  Otto  I.  festgesetzten 
Grenzen  ausdehne,  so  ist  nur  die  ursprüngliche  Absicht  ausgesprochen. 
Thietmars  Verwahrung:  Id  quod  residuum  fuit,  tunc  nuUo  modo  dereliqui, 
zeigt,  daß  Meißen  einen  Teil  des  ursprünglichen  Merseburger  Sprengeis 
behielt.     S.  o.  S.  133  Anm.  3. 

*  S.  Thietm.  VI,  60  S.  169;  VII,  2  S.  171;  VII,  7  S.  173;  Vn,  19  S.  180; 
VII,  21  S.  180  f.:  VIII,  24  S.  207.  s  Uhlirz,  Magdeb.  S.  116. 

.     «  Thietm.  V,44  S.  182;  Dipl.  63  f. 


—     414     — 

war  nicht  mithandelncP.  Er  war  nur  Zeuge  dessen/ daß  der 
deutsche  König  ein  Bistum,  das  Papst  Johann  XIII.  konstituiert 
und  Papst  Benedikt  VII.  aufgehoben  hatte-,  wiederherstellte. 

Wie  Heinrich  durch  die  Erneuerung  Merseburgs  eine  Sache 
rasch  zu  einem  guten  Ende  führte,  um  deren  Lösung  sich  vorher 
Kaiser  und  Papst  vergeblich  bemüht  hatten,  so  auch  bei  der  Bei- 
legung des  Gandersheimer  Streits  ^  An  allgemeiner  Bedeutung 
stand  dieser  Grenzstreit  zwischen  Mainz  und  Hildesheim  hinter  der 
Merseburger  Frage  weit  zurück.  Aber  er  war  deshalb  geeignet, 
als  Gradmesser  für  die  Macht  des  Königs  in  der  Kirche  zu  dienen, 
weil  der  bedeutendste  Mann  unter  den  deutschen  Bischöfen  dieser 
Zeit  einer  der  hadernden  Teile  war:  Willigis  von  Mainz,  und  weil 
er  offen  dem  Kaiser  und  dem  Papst  den  Gehorsam  geweigert  hatte. 

Willigis*  stand,  als  Heinrich  die  Regierung  übernahm,  schon 
länger  als  ein  Vierteljahrhundert  an  der  Spitze  der  größten  deut- 
schen Diözese.  Eine  Empfehlung  des  Bischofs  Volkold  von  Meißen 
hatte  einstmals  dem  aus  geringem  Geschlecht'^  entsprossenen  Mann 
die  Aufnahme  in  den  Dienst  Ottos  I.  verschafft*^.  Er  hat  noch 
dem  großen  Kaiser,  dann  seinem  Sohne  als  Kanzler  gedient',  bis 
er  von  dem  letzteren  im  Januar  975  das  Mainzer  Erzbistum  er- 
hielt. Seine  Ernennung  fand  anfangs  manchen  Tadel:  er  schien 
nicht  vornehm  genug  für  diese  Stelle.  Aber  sie  bewährte  sich. 
Man  könnte  Willigis  den  idealen  Typus  eines  deutschen  Bischofs 
des  zehnten  Jahrhunderts  nennen.  Er  fühlte  sich  noch  als  Theo- 
loge, handelte  als  Pastor  und  wirkte  wie  ein  Fürst.  Wie  er  selbst 
gelegentlich  eine  Handschrift  kollationierte  ^,  so  lag  ihm  daran,  daß 
der  Mainzer  Klerus  wissenschafthch  tüchtig  geschult  war^.  Ihn 
selbst  schildert  Thietmar  als  einen  mächtigen  Prediger  ^^  Seine 
Reden  wirkten  vielleicht  gerade  deshalb  so  tiefj  weil  er  es  gewöhn- 
lich nicht  liebte,  viele  Worte  zu  machen -^^    In  der  Arbeit  kannte 


1  Uhlirz  sagt:  Er  unterstützte  den  König.  In  den  Worten:  Presente 
apostolico  misso,  vermag  ich  das  nicht  ausgedrückt  zu  finden. 

2  ÜB.  d.  H.  Merseb.  I  S.  3  Nr.  2  u.  S.  19  Nr.  22. 

3  Vgl.  oben  S.  268  ff. 

*  S.  den  libell.  de  Willigisi  consuetudinibus  Scr.  XV  S.  742  ff.  Euler, 
EB.  Willigis  von  Mainz  in  den  ersten  Jahren  s.  Wirkens,  1860.  H.  Böhmer, 
W.  V.  Mainz,  Leipzig  1895. 

5  Thietm.  ehr.  III,  5  S.  50.  Willigis  war  wahrscheinlich  ein  Sachse, 
8.  Euler  S.  3,  Böhmer  S.  3.  «  Thietm.  IV,  6  S.  67. 

'  Dipl.  I  S.  550  Nr.  404.  *  S.  oben  S.  327. 

»  Lib.  de  Will.  cons.  3  S.  744. 

»»  Thietm.  III,  5  S.  50;  Libell.  de  Will.  cons.  3  S.  744. 
^^  Lib.  de  Will.  cons.  S.  744:  Parcus  verborum. 


—     415     — 

er  keine  Ermüdung:  bald  findet  man  ihn  tätig,  die  Verhältnisse 
einer  Schule  zu  regeln^,  bald  neue  Kirchen  zu  bauen  und  zu 
weihen^  oder  Bischöfe  zu  konsekrieren ^  Auch  die  erzbischöfliche 
"Würde  galt  ihm  nicht  nur  als  ein  Titel  ^:  er  fühlte  sich  zur  Auf- 
sicht über  seine  Suffragane  verpflichtet.  Mit  welch  unerbitthcher 
Strenge  hat  er  den  weichen  Adalbert  von  Prag  genötigt,  die 
Pflichten  zu  tragen,  die  er  bei  seiner  Konsekration  übernommen 
hatte  ^!  Tief  durchdrungen  war  er  von  der  Überzeugung  der  Soli- 
darität des  Episkopats.  Bischöfe,  die  aus  ihren  Sprengein  ver- 
trieben waren,  konnten  sicher  sein,  bei  ihm  Aufnahme  und  Ver- 
sorgung zu  finden^.  Man  braucht  kaum  zu  sagen,  daß  er  auch 
für  das  Mönchtum  lebhaftes  Interesse  bewies.  Das  alte  Kloster 
Bleidenstadt  im  Untertaunus  verdankte  ihm  den  Neubau  seiner 
Kirche'.  Im  Thüringischen  gründete  er  ein  Benediktinerkloster 
zu  Jechaburg.  Auch  für  das  Schottenkloster  auf  dem  Disiboden- 
berg,  das  unter  Hatto  II.  eingegangen  war,  kamen  unter  ihm  bessere 
Tage.  Hatto  hatte  die  Mönche  entfernt  und  den  Gottesdienst  ein- 
gestellt; die  Kirche  lag  in  Trümmern.  Es  gehörte  zu  den  ersten 
Taten  Wilhgis',  daß  er  das  Fundament  für  einen  Neubau  der 
Kirche  legte.  Da  die  Mittel,  um  das  Kloster  zu  erneuern,  nicht 
ausreichten,  so  sorgte  er  wenigstens  dafür,  daß  zwölf  Kanoniker  bei 
der  Kirche  leben  konnten  ^.    In  ähnhcher  Weise  nahm  er  sich  der 


1  S.  oben  S.  327. 

2  Vgl.  Bd.  IV  S.  22  f.  I.  J.  987  weihte  er  die  Kirche  in  Dorla,  zwischen 
Eisenach  u.  Mühlhausen,  Reg.  Mag.  56;  1006  Mergesbach  in  der  Nähe  von 
Bingen,  Reg.  Mag.  153;  in  Schloßborn  in  Nassau  erbaute  er  selbst  eine 
neue  Kirche,  in  dem  eingegangenen  Orte  Steinheim  im  Rheingau  erbauten 
die  Inwohner  unter  seinem  Episkopat  eine  solche,  Nass.  ÜB.  1  S.  60  ff 
Nr.  117  u.  123. 

3  In  dem  Index  consecr.  des  Erchanbald  v.  Straßburg,  Scr.  XIII  S.  323, 
sind  genannt:  Gamenolf  und  Gebhard  von  Konstanz,  Deothmar  von  Prag, 
Etich  und  Liudolf  von  Augsburg,  £rp  von  Verden,  Ruthard  von  Paderborn 
außerdem  weihte  er  Adalbert  von  Prag,  Reg.  Mag.  36;  Bernvrard,  ib.  85; 
Thiedag  von  Prag,  ib.  127;  Burchard  von  Worms,  ib.  122;  Tagino  von 
Magdeburg,  ib.  148;  Eberhard  von  Bamberg,  Thietm.  VI,  32  S.  153;  Mein- 
werk von  Paderborn,  Reg.  Mag.  163. 

*  Daß  ihm  wie  seinen  Vorgängern  der  päpstliche  Vikariat  erneuert 
wurde,  ist  o.  S.  210  bemerkt.  ^  S.  o.  S.  248  u.  266. 

6  Volkold  von  Meißen,  Thietm.  IV,  6  S.  67,  der  Dänenbisch.  Staggo, 
Nass.  ÜB.  I  S.  60  Nr.  117,  Eziko  von  Oldenburg,  a.  a.  0.  S.  64  Nr.  123. 

'  S.  Reg.  Mag.  I  s!  141  Nr.  167. 

8  Ann.  s.  Disib.  z.  J.  976  Scr.  XVII  S.  6.  Urk.  des  EB.  Ruthard  v.  1108 
Guden.  Cd.  I  S.  37,  Adalbert  v.  1128  S.  68  und  Heinrich  v.  1147  S.  183. 


—     416     — 

in  Bonifaz'  Zeit  zurückgehenden  Victorskirche  an.  Das  alte,  auf 
einer  Anhöhe  südUch  vor  Mainz  gelegene  Stift  war,  wie  es  scheint, 
in  Verfall  geraten.  Willigis  ernannte  einen  tüchtigen  Mann,  den 
späteren  Bischof  Burchard  von  Worms,  zum  Propst;  mit  seiner 
Unterstützung  erneuerte  dieser  das  Münster  und  bestimmte  das 
Stift  für  zwanzig  Chorherrn.  Endlich  errichtete  er  in  Mainz  selbst 
die  Stiftskirche  zu  St.  Stephan. 

In  dem  allen  ging  seine  Tätigkeit  nicht  auf.  Er  war  ähnlich 
wie  Bernward  von  Hildesheim  ein  Gönner  der  Künste:  Zeuge 
dessen  ist  der  Neubau  des  Doms,  der  ihn  fast  während  seines 
ganzen  Episkopats  beschäftigtet  Auch  den  Erzguß  machte  er  in 
Mainz  heimisch.  Die  Liebfrauenkirche  erhielt  von  ihm  ein  Tauf- 
becken und  zwei  Türen  aus  Erz^.  Die  Mittel  zu  solchem  Auf- 
wand gewährte  ihm  die  sorgsamste  Verwaltung  des  bischöflichen 
Gutes  ^  Sie  machte  ihm  auch  seine  großartige  Wohltätigkeit  mög- 
lich .  Für  den  Verkehr  in  der  Nähe  seiner  Metropole  sorgte  er 
durch  die  Erbauung  von  Brücken  über  die  Nahe  und  den  Main^ 
Welche  Bedeutung  er  im  Bat  der  Fürsten  hatte,  ist  allgemein 
bekannt:  hauptsächlich  seiner  unwandelbaren  Treue  verdankte  es 
Otto  III.,  daß  ihm  die  Krone  erhalten  bheb^;  nicht  minder  wert- 
voll war  seine  klare  Parteinahme  für  Heinrich  11.'^.  Die  große 
politische  Stellung,  die  der  Mainzer  Erzbischof  als  Leiter  der  aus- 
gedehntesten deutschen  Diözese  und  Metropolit  der  größten  Kirchen- 
provinz des  Reichs  besaß,  wußte  er  dadurch  bedeutend  zu  ver- 
stärken, daß  er  das  Recht  zum  Vollzug  der  Königsweihe  erwarb^. 
Begreifhch,  daß  jedermann  nur  in  Worten  der  Anerkennung  und 
Bewunderung  von  diesem  Bischof  sprach :  man  schätzte  seine  geistige 
Kraft  und  man  achtete  seine  sittliche  Energie  ^    Mit  der  strahlenden 


1  S.  oben  S.  336. 

2  Reg.  Mag.  S.  124  Nr.  61.  Kraus,  Chr.  Inschr.  I  S.  186  Nr.  289,  gibt 
eine  Nachbildung  der  Inschrift,  in  der  sich  ein  Lektor  Beringer  als  der 
Künstler  nennt. 

3  Lib.  de  Will.  cons.  4  S.  745;  vgl.  Böhmer,  Willigis  S.  119  ff. 
*■  Lib.  de  Will.  cons.  2  S.  744. 

^  Die  Sache  ist  nur  schlecht  beglaubigt  durch  eine  längst  ver- 
schwundene Inschrift  an  St.  Stephan,  Reg.  Mag  S.  141  Nr.  168  u.  169,  auch 
Kraus  I  S.  121  Nr.  261;  die  Mainbrücke  führte  bei  Aschaffenburg  über 
den  Fluß.  «  Thietm.  IV,  2  ff.  S.  65  f. 

'  Ib.  V,  11  S.  113;  vita  Burch.  9  S.  836. 

8  J.W.  3784.  Hier  ist  dies  Recht  zu  den  Privilegien  der  Mainzer 
Kirche  gezählt.     Tatsächlich  war  es  eine  Neuerung. 

»  Lib.  de  Will.  cons.  1  S.  743:  Fide,  castitate  morumque  gravitatö 
tantum  caeteros  praecellebat,  ut  non  solum  superiorem,  verum  etiam  nuUum 


—     417     — 

Sonne  vergleicht  ihn  Thietmar^;  auf  sein  Urteil  verweist  Arnnlf 
von  Halberstadt  als  auf  eine  allgemein  anerkannte  Autorität^;  sein 
Rat  war  für  Burchard  entscheidend,  als  ihra  sehr  gegen  seine 
Neigung  das  Bistum  Worms  angetragen  wurde  ^.  Am  bezeich- 
nendsten ist  vielleicht  das  Wort  eines  sonst  kaum  bekannten  Mönchs 
von  Lorsch:  Sein  lebhafter  Wunsch  sei  immer  gewesen,  äußert  er, 
auch  nur  ehi  Wörtlein  mit  dem  Erzbischof  zu  reden;  doch  habe 
er  es  nie  gewagt;  denn  so  sehr  er  ihn  hebe,  so  gebe  es  doch  keinen 
Menschen,  vor  dem  er  sich  mehr  scheue,  als  vor  ihm*. 

Heinrich  hat  die  hervon-agende  Bedeutung  des  Erzbischofs 
durchaus  anerkannt.  Dankbar  rühmte  er  seme  nie  versagende 
Treue  ^;  seine  eigene  Krönung  wie  die  seiner  Gremahlin  ließ  er 
durch  ihn  vollziehen*'.  Aber  das  führte  nicht  dazu,  daß  er  in  der 
Gandersheimer  Sache  Partei  für  den  Erzbischof  nahm.  Im  Gegen- 
teil: Willigis  mußte  sich  entschließen,  auf  sein  so  energisch  be- 
hauptetes Hecht  zu  verzichten.  Höchst  charakteristisch  ist  die 
Weise,  wie  Heinrich  dabei  verfuhr.  Er  bestimmte  auf  einer  Ver- 
sammlung zu  Pöhlde  Weihnachten  1006  Willigis  und  ßemward, 
die  Entscheidung  über  das  Recht  auf  Gandersheim  ihm,  dem  König, 
zu  überlassen.  Er  selbst  erklärte  dann  bei  der  Einweihung  der 
neuerbauten  Klosterkirche  am  5.  Januar  1007,  es  sei  Zeit,  den 
langen  Zwist  beizulegen:  er  sei  Zeuge  dafür,  daß  das  Kloster  zu 
Hildesheim  gehöre  und  stets  im  Besitz  der  dortigen  Bischöfe  ge- 
wesen sei.  Daraufhin  entsagte  Willigis  vor  dem  Volk  dem  Recht 
auf  Gandersheim,  und  galobte  vor  Gott,  daß  weder  er,  noch  einer 
seiner  Nachfolger   den   Streit  erneuern   würden'.     Als   gleichwohl 


haberet  prorsus  aequalem.  Ibid.:  Gloriosus  potentia  regni,  gloriosior  tarnen 
potentia  videbatur  ingenii.  ^  III,  5  S.  50. 

2  Epist.  Batnb.  2  S.  475:  Loquere  cum  illis,  qui  tibi  non  aliter  ac  sibi 
consultum  •  volunt:  cum  .  .  Willigiso,  .  .  Consilium,  quod  tibi  dent,  non 
repudies.  "  Vit.  Burch.  5  S.  834. 

*  Der  Priester  Trotmar  ep.  Mog.  21  S.  353. 

5  Dipl.  III  S.  165  Nr.  139. 

6  Ann.  Quedl.  z.  1002  S.  78;  Thi^tm.  V,  11  S.  113;  V,  19  S.  118.  -Da- 
mals wurde  auch  die  Nonne  Sophie  von  Willigis  zur  Äbtissin  von  Ganders- 
heim geweiht,  vita  Bernw.  39  S.  775. 

^  Vita  Bernw.  43  S.  777;  über  die  Urkunde  Dipl.  III  S.  294  Nr.  255, 
war  das  Urteil  lange  schwankend,  s.  Hirsch,  JB.  II  S.  2,  gegen  ihn  Bayer, 
Forsch.  XVI  S.  178  ff.,  wider  diesen  Böhmer,  Willigis  S.  191,  und  gegen  den 
letztei-en  Breßlau  in  der  Vorbemerkung  zu  dem  Diplom.  Die  diplomatischen 
Gründe  für  die  Originalität  der  Urk.  sind  so  schwerwiegönd,  daß  man  sie 
als  echt  gelten  lassen  muß.  Thangmars  Erzählung  ist  also  nach  ihr  zu 
berichtigen.  Bayers  Annahme  S.  192,  daß  die  Worte,  welöhe  Thangmar 
Hauck,  KirohengeschicMe.    III.  27     _ 


—     418     ~ 

nach  Verlauf  von  mehr  als  15  Jahren  Wilhgis  zweiter  Nachfolger 
Aribo  den  alten  Anspruch  gegen  Godehard  erneuerte,,  hielt  Heinrich 
seine  frühere  Entscheidung  aufrecht.  Sein  Vetter  mußte,  so  energisch 
er  war,  zunächst  von  seinein  Anspruch  lassend  So  kam  es  zu 
einer  Verständigung:  der  König  war  und  erschien  als  der  Schieds- 
mann in  den  kirchlichen  Angelegenheiten. 

Tiefer  als  durch  die  Wiederherstellung  Merseburgs  und  die 
Entscheidung  des  Gandersheimer  Streites  griff  Heinrich  in  die 
Organisation  der  deutschen  Kirche  durch  die  Gründung  des  Bistums 
Bamberg  ein^ 

Es  fehlte  nicht  an  sachlichen  Gründen,  welche  für  die  Er- 
richtung eines  neuen  Bistums  in  diesem  Teil  Deutschlands  sprachen. 
Die  von  Karl  d.  Gr.  begonnene  Bekehrung  der  Wenden  am  oberen 
Main,  der  Rednitz  und  der  Wiesent  und  in  den  Waldgebieten,  die 
diese  Flüsse  dm'cheilen^,  war  noch  lange  nicht  zum  Ziele  gekommen. 
Obgleich  die  Wenden  länger  als  zwei  Jahrhunderte  dem  deutschen 
Reich  angehörten,  war  man  noch  weit  davon  entfernt,  daß  sie  ihre 
Nationahtät  aufgaben.  Mit  ihrer  Sprache  und  ihren  Sitten  aber 
behaupteten  sie  auch  das  Heidentum  ihrer  Väter.  Wie  die  Ver- 
hältnisse im  zehnten  Jahrhundert  waren,  ergibt  sich  aus  jenem  in- 
teressanten Synodalbeschluß,  -den  man  als  das  Sendrecht  der  Main- 
und  Begnitzwenden  zu  bezeichnen  pflegt*.  Man  sieht,  daß  die  von 
Karl  geordnete  kirchliche  Organisation  noch  fortbestand:  es  gab 
Gotteshäuser  im  Lande,  an  denselben  wirkten  deutsche  Priester^, 


dem  König  in  den  Mund  legt,  in  Wahrheit  Willigis  gesprochen  habe, 
scheint  mir  irrig;  denn  auch  die  Urkunde  erzählt  von  einer  doppelten  Er- 
klärung: zuerst  einer  des  Königs  (firma  auctoritate  sententiam  B.  episcopi 
firmavimus),  sodann  einer  solchen  des  Erzbischofs.  Thangmars  Irrtum  liegt 
nur  darin,  daß  er  auch  schon  den  König  vor  dem  Volke  reden  läßt. 

^  Über  diesen  weiteren  Akt  des  Streites  berichten  vita  Bernw.  48 
S.  778;  vita  I  Godeh.  25  f.  S.  186;  contin.  v.  Bernw.  Scr.  XI  S.  166.  Über 
die  Erneuerung  unter  Konrad  11.  s.  u.  Kap.  3. 

2  Quellen  sind  das  Protokoll  der  Frankfurter  Synode,  Dipl.  III  S.  169 
Nr.  143,  der  Bericht  Thietmars,  VI,  30  ff.  S.  151  ff.,  und  die  Urkunden  Hein- 
richs. Außer  den  allg.  Werken  verweise  ich  auf  Looshorn,  Geschichte  des 
Bist.  Bamberg  I  S.  118  ff.;  Gengier,  Beiträge  IV  S.  123  ff.;  Stein,  Gesch. 
Frankens  I  S.  131  ff. 

s  Giesebrechts  Annahme,  daß  die  Gegenden  am  oberen  Main  zum 
größten  Teil  verödet  lagen,  S.  52,  ist,  soviel  ich  sehe,  nicht  zu  beweisen. 

*  Publiziert  von  Dove,  Ztschr.  f.  KR.  IV  S.  160—162.  Ich  stimme  Dove 
sowohl  in  bezug  auf  die  Herkunft  des  Stückes  aus  Ostfranken  (S.  163  ff.), 
als  auch  in  bezug  auf  das  Alter  (S.  168)  zu. 

^  S.  160:  Post  perceptani  baptismi  gratiam  constringendi  sunt,  ut 
divinis  sacerdotumque  suorum  obtemperent  praeceptis. 


—     419     — 

die  Bischöfe  von  "Würzburg  oder  ihre  Erzpriester  erschienen  ab  und 
zu,  um  das  Sendgericht  zu  halten.  Aber  das  war  alles.  Auf  das 
Gemüt  und  die  Überzeugungen  des  Volkes  hatte  die  christHche 
Religion  keinen  Einfluß  gewonnen.  Konnten  die  Wenden  nicht  ver- 
meiden, ihre  Kinder  taufen  zu  lassen,  so  lehnten  sie  doch  alles 
ChristHche  ab:  sie  wollten  von  den  Priestern  nichts  wissen,  unter- 
ließen die  Feier  des  Sonntags,  die  Beobachtung  der  Quadragesima 
und  der  Quatember;  statt  ihre  Toten  in  den  Kirchhöfen  zu  bestatten, 
begruben  sie  sie  lieber  auf  irgendeinem  Hügel  im  freien  Feld\ 
An  Leistung  der  Zehnten  war  vollends  nicht  zu  denken;  auch  vor 
die  bischöfliche  Sende  wurden  sie  vergeblich  gefordert.  Ungescheut 
wurden  den  alten  Göttern  die  herkömmlichen  Opfer  dargebracht^. 
Nun  begann  zwar  im  zehnten  Jahrhundert  die  deutsche  Ein- 
wanderung; aber  sie  scheint  zunächst  nicht  bedeutend  gewesen  zu 
sein^  Nach  dem,  was  wir  über  die  Lage  der  Dinge  im  elften  Jahr- 
hundert wissen,  war  kaum  ein  Fortschritt  zu  bemerken:  es  ist  auch 
jetzt  noch  davon  die  Rede,  daß  unter  den  Wenden  das  Heidentum 
aufrecht  steht,  und  daß  man  von  Christentum  unter  ihnen  wenig 
hört;  ihr  treues  Festhalten  an  den  heidnischen  Gebräuchen,  ihre 
Abneigung  gegen  die  christliche  Religion  werden  mehrfach  hervor- 
gehoben *. 


^  S.  161:  Qui  ad  tumulos,  quod  dicimus  more  gentilium  hougir 
sepelierit. 

2  S.  161:  Qui  idolothita,  quod  trebo  dicitur,  vel  obtulerit  aut  man- 
ducaverit. 

^  Erwähnt  ist  die  deutsche  Kolonisation  in  einer  Urk.  für  die  Kirchen- 
leute auf  den  Besitzungen  von  St.  Peter  zu  AschafFenburg  in  Ebermann- 
ßtadt  u.  anderwärts  im  Radonzgau,  die  de  quacunque  gente  commanendum 
illuc  convenirent,  Dipl.  II  S.  277  Nr.  245  v.  30.  März  981. 

*  Frankfurter  Synod«  S.  170:  üt  et  paganismus  Sclavorum  destrue- 
retur  et  christiani  nominis  memoria  perpetualiter  inibi  celebris  haberetur. 
Johann  von  Aquileja  an  Heinrich  von  Würzburg:  Per  quam  —  durch  die 
Gründung  von  Bamberg  —  et  de  inimico  humäni  generis  in  vicinas  Scla- 
vorum gentes  Deo  opitulante  triumphabit  et  innumerabilem  familiam  per 
lavacrum  regenerationis  sibi  multiplieabit,  Cod.  Udalr.  8  S.  31.  Bamb.  Syn. 
V.  1059:  Erat  plebs  huius  episcopii,  utpote  ex  maxima  parte  Sclavonica, 
ritibus  gentilium  dedita,  abhorrens  a  religione  christiana,  tarn  in  cogna- 
tarum  connubiis  quam  in  decimationum  contradictione  decretis  patrum 
omnino  contraria,  ep.  Bamb.  8  S.  497.  Mit  unrecht  zieht  Hirsch,  JB.  IL 
S.  31  f.,  eine  Bemerkung  in  der  Fund.  mon.  Ebrac.  Scr.  XV  S.  1040  herbei: 
ut  destructo  servicio  demonum  construeretur  ibidem  .  .  congregatio  mona- 
chorum.  Denn  Ebrach  lag  in  der  Würzburger,  nicht  der  Bamberger  Diözese, 
und  nicht   in  wendischer,    sondern    in    überwiegend    deutscher  Umgebung. 

27* 


—     420     — 

Der  Grund  für  diese  geringen  Erfolge  der  christlichen  Kirche 
lag  zum  Teil  in  dem  großen  Umfang  der  AVürzburger  Diözese. 
Das  Wendenland  war  vernachlässigt:  nur  selten  kamen  die  Bischöfe 
aus  dem  sonnigen,  fröhlichen  Maintal  hinauf  in  das  unfreundliche, 
dichtbewaldete  Oberland.  Als  Heinrich  von  Würzburg  und  Arnulf 
von  Halberstadt  im  Jahre  1006  zusammen  nach  Bamberg  ritten, 
kamen  sie  auf  das  Wendenland  zu  sprechen;  dabei  tat  Heinrich 
die  vielsagende  Äußerung:  er  habe  von  diesem  Landstrich  wenig 
Gewinn;  denn  er  sei  fast  ganz  mit  Wald  bedeckt;  da  wohnten  die 
Slaven;  er  komme  nie  oder  selten  dorthin  \'  Es  ist  die  alte 
deutsche  Abneigung  gegen  die  Wenden,  die  man  auch  hier  be- 
merkt. Um  ihrerwillen  hatten  auch  die  Männer  der  Kirche  kein 
Interesse  für  das  Land.  Geschah  etwas,  um  das  Christentum  zu 
fördern,  so  war  es  verkehrt;  denn  man  handelte  nach  dem  Grund- 
satz, daß  gegen  die  Wenden  nm-  mit  Gewalt  und  Härte  etwas, 
auszurichten  sei^.  Die  eben  erwähnte  Synode  des  zehnten  Jahr- 
hunderts glaubte  den  wendischen  Trotz  durch  schwere  Strafen, 
besonders  durch  Auspfändung  brechen  zu  können^. 

Daß  eine  Besserung  nur  durch  Vermehrung  der  geistlichen 
Kräfte,  also  durch  die  Gründung  eines  eigenen  Bistums  für  das 
Wendenland,  herbeigeführt  werden  könne,  verbargen  sich  einsichts- 
volle  Männer   nicht*.     Heinrich    selbst   war   davon    durchdrungen, 


Das  zeigen  die  Ortsnamen;  auch  solche  wie  Abtswind  und  Geisel  wind.  Bei 
dem  Dämonendienst  ist  also  an  Aberglauben  überhaupt,  unangesehen  ob 
deutschen  oder  wendiscben,  zu  denken. 

1  Ep.  Bamb.  2  S.  477;  Looshorn  I.  S  131  ff.  erklärt  Arnulfs  Brief  für 
eine  spätere  Fälschung,  vielleicht  für  r!i  Schulübung  eines  Bernhardiners. 
Den  größten  Teil  seiner  Gründe  kann  man  kaum  ernsthaft  widerlegen. 
Oder  was  soll  man  sagen,  wenn  er  fragt:  Hat  man  damals  auch  so  große 
Briefbogen  gehabt?  Warum  ist  Arnnlf  nicht  früher  in  der  kaiserlichen 
KanzM  verwendet  werden?  u.  dgl.  Ernsthafter  ist  die  Heivorhebung  der 
ungewöhnlichen  Form  der  Adresse:  Heinricho  episcopo  Arnoldus.  Ungewöhn- 
lich ist  sie;  aber  unmöglich  keineswegs.  Schreibt  daeh  auch  Gerbert: 
Domino  suo  Ottoni  Caesari  semper  Augusto  Gerbertus  quondam  liber,  oder 
Gregor  VIT.:  Gregorius  episcopus  serv.  serv.  Dei  Rainerio  Aurelianensi.  Und 
sollte  wirklich  ein  „Rhetoriker",  der  seine  Schulübung,  wie  Looshorn  sagt, 
.täuschend  der  Zeitlage  anzupassen  wußte",  schon  bei  der  Adresse  aus  der 
Rolle  gefallen  sein?  "  Vgl.  Thietm.  IX,  2  S.  240. 

3  S.  161:  Exactor  publicus  .  .  cum  sacerdote  pergat  ad  domum  huius- 
modi  praesumptoris  et  de  sua  facultate  tanti  aliquid  precii,  bovem  eive  aliud 
aliquid,  tollat,  propter  quod  protervus  consti-ingatur,  ut  humiliatus  a  sua 
pravitate  reeipiscat.  Fügt  er  sich  nicht  binnen  einer  Woche,  so  verfällt 
das  Pfand.  Bei  weiterer  Renitenz  wird  seir  gesamter  Besitz  konfisziert. 
*  Arnulf  von  Halberstadt  in  dem  angef.  Brief  S.  476  f. 


—     421     — 

daß  das  wendische  Heidentuii.  endlich  beseitigt  werden  müsse  K 
Als  Mittel  zu  diesem  Zweck  betrachtete  er  die  Stiftung  des  Bam- 
berger Bistums.  Wir  wissen  nicht,  ob  nicht  auch  eine  politische 
Erwägung  für  ihn  mitbestimmend  war.  Er  hat  auf  die  Über- 
wältigung des  "Wendentums  jenseits  der  Elbe  verzichtet'.  "  Bestand 
es  dort  in  ungebrochener  Kraft,  so  war  seine  Existenz  südlich  des 
Frankenwalds,  wenn  nicht  eine  Gefahr,  so  doch  ein  Bedenken.  Es 
war  beseitigt,  wenn  die  Wenden  wh'klich  und  nicht  nur  dem  Namen 
nach  Christen  waren. 

Doch  weder  jener  kirchliche  noch  dieser  politische  Grund 
waren  die  letzte  Ursache  für  die  Errichtung  des  neuen  Bistums; 
sie  lag  auf  dem  persönhchen  Gelnet.  Heinrich  war  kinderlos;  die 
Hoffnung  auf  Nachkommenschaft  hatte  er  aufgegeben.  Er  ergriff 
nun  den  Gedanken,  gewissermaßen  Gott  zu  seinem  Erben  ein- 
zusetzen ^.  Auf  welchem  Wege  aber  konnte  er  das  erreichen,  als 
dadurch,  daß  er  eine  große  kirchliche  Stiftung  ins  Leben  rief?  Er 
wählte  Bamberg  als  Ort  für  dieselbe.  Denn  er  liebte  Franken 
wie  keine  zweite  Gegend  Deutschlands'';  in  Franken  aber  war  ihm 
wieder  Bamberg  besonders  wert^.  Er  war  wenige  Wochen  alt,  als 
Otto  III.  den  Ort  seinem  Vater  schenkte  ^.  Von  Jugend  auf  hat 
er  ihn  geliebt  und  gepflegt.  Hatte  die  Schönheit  der  Lage  es  ihm 
angetan?  Man  möchte  es  vermuten;  denn  als  er  heiratete,  wußte 
er  nichts  Besseres  seiner  Braut  als  Morgengabe  darzubringen  als 
Bamberg  l  Als  Mann  hat  er  vielleicht  die  Stadt  noch  um  eines 
anderen  Grundes  willen  schätzen  gelernt.  Sie  bildete  für  die  öst- 
liche Hälfte  von  Deutschland  das  Eingangstor  aus  dem  Norden 
nach  dem  Süden.  Für  den,  der  von  den  Waldgebirgen  Mittel- 
deutschlands herabstieg,  lag  das  breite  Rednitztal  wie  die  gebahnte 
Straße  nach  Baiern  und  Schwaben  offen  da.  Der  Ort  war  es 
wert,  eine  Stadt  zu  werden.  Es  gab  nun  kein  sichereres  Mittel, 
eine  Stadt  emporzubringen  als  die  Errichtung  eines  großen  Stifts. 
So  begann  denn  auch  Heinrich  alsbakl  nach  seinem  Regierungs- 
antritt  den   Bau    einer    stattlichen    doppelchörigen    Kirche*.     W^ir 


1  Frankf.  Synode  (s.  o.  S.  419  Anm.  4).  "  S.  u.  Kap.  4. 

^  Franlcf.  Synode  S.  170:  Ut  Deum  sibi  heredem  eligeret  et  conscri- 
beret;  vgl.  Dipl.  III  S.  206  Nr.  174. 

■*  Vita  Heinr.  8  S.  686:  In  Franciam  terram  unice  sibi  dilectam  venit. 

^  Thietm.  VI,  30  S.  151:  Rex  a  puero  quandatn  suimet  civitatem  Bavan- 
berg  nomine,  .  .  unice  dilectam  prae  caeteris  excoluit,   . 

«  Am  27.  Juni  973,  Dipl.  II  S.  58  Nr.  44. 

'  Thietm.  VI,  30  S.  151, 

*  Nach    der    angeführten  Stelle  Thietmars  begann   Heinrich    den  Bau 


—     422     — 

wissen  nicht,  wann  er  den  Gedanken  faßte,  das  neue  Stift  zum 
Sitz  eines  Bischofs  zu  machen.  Sicher  einige  Zeit  vor  1 007.  Denn 
da  eine  bischöfliche  Diözese  nur  durch  die  Teilung  des  Würzburger 
Sprengeis  geschaffen  werden  konnte,  so  mußten  der  Gründung  des 
Bistums  Verhandlungen  mit  Bischof  Heinrich  von  Wüi'zburg  voran- 
gehen. Heinrich  gehörte  zu  den  Männern,  auf  deren  Ergebenheit 
der  König  rechnen  konnte.  Er  war  der  Bruder  Heriberts  von 
Köln;  aber  er  hatte  sogleich  nach  dem  Tode  Ottos  III.  sich  auf 
Heinrichs  Seite  gestellt^.  Dennoch  machten  die  Verhandlungen 
mit  ihm  Schwierigkeiten;  denn  er  betrachtete  das  Bischofsamt  wie 
eine  fürstliche  Würde:  eine  Verkleinerung  seiner  Diözese  ohne 
Entschädigung  des  Bistums  wäre  ihm  wie  ein  Unrecht  an  dem- 
selben vorgekommen^;  darein  würde  er  niemals  gewilligt  haben. 
Aber  der  König  konnte  ihm  einen  Preis  in  Aussicht  stellen,  der 
die  Teilung  der  Diözese  aufwog.  Heinrich  von  Würzburg  war 
nicht  ohne  Ehrgeiz;  er  hielt  seine  Kirche  für  bedeutend  genug, 
daß  sie  in  die  Reihe  der  deutschen  Metropolen  eintreten  könnte. 
Dies  zu  erreichen  sollte  der  König  ihm  behilflich  sein.  So  kam 
es  zu  einer  Verständigung.     Heinrich  von  Würzburg  willigte  in  die 


bald  nach  seiner  Thronbesteigung.  Ich  sehe  keinen  Grund,  diese  Angabe 
zu  bezweifeln.  Der  Bau  der  Kirche  beweist  jedoch  nicht,  daß  er  von  An- 
fang an  an  die  Errichtung  eines  Bistums  dachte;  er  konnte  die  Errichtung 
eines  Chorherrenstifts  im  Sinne  haben,  wie  Karl  ein  solches  in  Aachen, 
Konrad  L  in  Weilburg,  Konrad  IL  in  Limburg  errichtete.  Vollendet  war 
der  Bau  des  Doms  schon  1012;  er  wurde  am  6.  Mai  geweiht,  Thietm.  VI,  60 
S.  169;  Ep.  Bamb.  3  S.  479.  Wann  Heinrich  den  Plan  zum  Bistum  faßte, 
läßt  sich  nicht  feststellen.  Daß  er  ihn  im  J.  1002  noch  nicht  hatte,  ergibt 
sich  ziemlich  sicher  aus  der  Schenkung  von  Forchheim,  Eggolsheim  und 
Erlangen  an  das  Stift  Hang  in  Würzburg,  Dipl.  Ill  S.  3  Nr.  3.  Die  Orte 
mußten  1017  für  Bamberg  durch  Tausch  erworben  werden,  S.  476  Nr.  372. 
Der  Gegengrund  von  Hirsch  (S.  45),  daß  das  Gut  Eringa  im  Rottgau  noch 
1007  anderweit  vergeben  und  1009  auf  St.  Stephan  in  Bamberg  übertragen 
wurde,  beweist  meines  Erachtens  nicht  viel.  Denn  zwischen  jenen  in  der 
Bamberger  Diözese  gelegenen  Orten  und  diesem  abseits  gelegenen  Gut  ist 
der  Unterschied  zu  groß.  Hatte  Heinrich  i.  J.  1002  den  Gedanken  noch 
nicht,  so  ergibt  sich,  wie  mich  dünkt,  aus  der  Äußerung  Heinrichs  von 
Würzburg:  Si  rex  ibi  facere  vellet  episcopatum,  facile  illum  ecclesiae  tuae, 
quod  tibi  utilius  esset,  posse  tribuere,  ep.  Bamb.  2  S.  477,  daß  man  1.  J.  1006 
von  dem  Vorhaben  bereits  sprach. 

1  Vita  Herib.  4  S.  742;  Thietm.  V,  38  S.  128.  Epist.  Bamb.  2  S.  474: 
Tu  primus  aut  inter  primos,  et  iam  antequam  rex  fieret,  dominum  illum 
tibi  praeelegisti.  Tu  postea,  quantum  poteras,  sicut  magnifice  poteras,  ut  rex 
fieret,  institisti.  ^  Ep_  ßamb.  2  S.  i76. 


—     423     — 

Abtretung  des  Radenzgaues  und  eines  Teils  des  Volkfelds;  der 
König  aber  erklärte  sich  damit  einverstanden,  daß  der  Würzburger 
Bischof  zur  erzbischöflichen  Würde  erhoben  werdet  und  gewährte 
ihm  eine  reichliche  Entschädigung;  sie  bestand  in  150  Höfen  in 
Meiningen  und  den  benachbarten  Orten'-.  Auf  diese  Bedingungen 
hin  wurde  Pfingsten  1007  zu  Mainz  vor  einer  deutschen  Synode 
ein  Übereinkommen  zwischen  dem  König  und  dem  Bischof  abge- 
schlossen ^.  Der  Weg  schien  geebnet.  Von  Mainz  ging  eine  deut- 
sche Gesandtschaft  nach  Rom,  um  die  päpstliche  Zustimmung  ein- 
zuholen; sie  überbrachte  ein  Schreiben  des  Würzburger  Bischofs 
an  den  Papst  mit  der  Bitte  um  die  Erhebung  Bambergs*. 

Allein  während  die  Boten  unterv/egs  waren,  erhoben  sich  in 
Deutschland  unerwartete  Schwierigkeiten.  Wie  es  scheint,  hatten 
die  beiden  Heinriche  sich  darüber  verständigt,  daß  die  Errichtung 
des  Bamberger  Bistums  und  die  Erhebung  Würzburgs  als  zwei 
gesonderte  Angelegenheiten  behandelt  würden.  Sobald  nun  zur 
Ausführung  des  letzteren  geschritten  wurde,  erwies  sich,  daß  sie 
undurchführbar  war^:  vermutlich  scheiterte  sie  schon  an  dem  Ein- 
spruch von  Mainz.  Der  König  gab  deshalb  seinen  Plan  nicht  auf. 
Wohl  aber  war  die  Vo^:aussetzung  gestört,  unter  der  Bischof  Hein- 
rich den  Vei'zicht  auf  einen  Teil  seiner  Diözese  zugesagt  hatte:  er 
hatte  die  Macht  des  Königs  für  groß  genug  gehalten,  um  die 
Gründung .  eines  neuen  Erzbistums  durchzusetzen.  Man  begreift, 
daß  er  sich  jetzt  als  der  Betrogene  vorkam  und  daß  er  darüber  in 
unbeschreibliche  Aufregung  geriet  ^.  Er  brach  jeglichen  Verkehr 
nicht  nur  mit  dem  König,  sondern  auch  mit  den  übrigen  Bischöfen 
ab    sie  galten  ihm  als  Teilnehmer  an  dem  ihm  gespielten  Betrug. 


1  Thietm.  VI,  30  S.  151. 

-  Frankf.  Synode;  Urk.  Heinrichs  v.  7.  Mai  1008  S.  205  Nv.  174.  Vom 
Radenzgau  verblieb  jedoch  der  südwestliche  Teil  mit  den  Kirchen  Wachen - 
rod,  Mühlhausen  und  Lonnerstadt  in  Verbindung  mit  Würzburg.  Diese 
Bestimmung  findet  sich  erst  in  der  Urk.  Heinrichs  und  in  der  ent- 
sprechenden des  Bs.  Heinrich  von  Würzburg  vom  gleichen  Tage,  S.  207 
Nr.  174a;  sie  scheint  also  ein  nachträglichea  Zugeständnis  zu  sein.  Vom 
Volkfeld  wurde  abgetreten  der  durch  die  Aurach,  Rednitz,  den  Main  und 
Viertbach  begrenzte,  räumlich  nicht  sehr  ausgedehnte  Teil;  auch  hier  die 
genauere  Grenzbestimmung  erst  in  der  späteren  Urkunde.  Die  Entschädigung 
durch  150  mansi  muß  B.  Heinrich  ursprünglich  als  genügend  betrachtet 
haben;  s.  ep.  Bamb.  2  S.  477;  o.  S.  421  Anm.  8. 

3  Nachricht  der  Frankf.  Synode  S.  170, 

■*  Ibid.  S.  171:  Precatoriae  Heinrici  episcopi  litterae. 

5  Thietm.  VI,  30  S.  151. 

0  Im  Bfe  Arnulfs  von  Halberstadt  anschaulich  geschildert,  S.  473  ff. 


—     424     - 

Niemand  konnte  zweifeln,  daß  er  Einsprache  gegen  die  Konsti- 
tuierung der  neuen  Diözese  erheben  werde.  Der  König  suchte 
durch  Briefe  und  Boten  ihn  zu  beruhigen,  ihn  zu  einer  Zusammen- 
kunft zu  bewegen:  vergebhch,  Heinrich  weigerte  sich  rund  heraus, 
am  Hofe  zu  erscheinen;  er  weigerte  sich  nicht  minder,  an  einer 
bischöf Heben  Konferenz  Anteil  zu  nehmen;  auch  für  Boten  und 
Briefe  des  ihm  befreundeten  Bischofs  Arnulf  von  Halberstadt  war 
er  unzugänglich. 

Inzwischen  hatte  Johann  XVIII.  die  deutsche  Botschaft  em- 
pfangen; er  hatte  alsbald  eine  römische  Synode  versammelt  und 
auf  ihr  die  Gründung  des  Bistums,  die  er  als  bereits  vollzogen  be- 
trachtete, bestätigt  ^.  Heinrich  wartete  die  Rückkehr  der  römischen 
Gesandtschaft  ab,  ehe  er  einen  neuen  Schritt  vorwärts  tat.  Nach- 
dem er  aber  im  Besitz  der  päpsthchen  Bulle  war,  berief  er  für  den 
1.  November  1007  eine  glänzende  Synode  nach  Frankfurt,  um  auf 
ihr  die  Stiftung  zu  vollziehen.  Es  waren  acht  Erzbischöfe  und 
siebenundzwanzig  Bischöfe  aus  Deutschland  und  den  Nachbar- 
ländern anwesend.  Den  Vorsitz  führte  WilUgis.  Jedermann  war 
einverstanden;  aber  Heinrich  von  Würzburg  fehlte:  er  hatte  als 
Bevollmächtigten  seinen  Kapellan  Beringer  gesandt.  Schon  dies  be- 
wies, daß  er  entschlossen  war,  an  seinem  Widerspruch  festzuhalten. 
Konnte  aber  die  Teilung  der  Würzbm'ger  Diözese  vorgenommen 
werden,  wenn  der  Hauptbeteiligte  Einsprache  dagegen  erhob? 

Niemand  wußte  besser  als  König  Heinrich,  daß  in  diesem 
AugenbHck  die  ganze  Angelegenheit  auf  der  Schneide  des  Messei's 


^  J.W.  3954  vom  Juni  1007.  Der  Papst  verfügt  zugleicli  die  Freiheit 
des  Bistums  und  seine  ausschließliche  Unterstellung  unter  das  römische 
Mundiburdium,  fügt  jedoch  die  Bestimmung  hinzu,  daß  der  Bischof  seinem 
Metropoliten  subiectus  atque  obediens  sein  solle.  Hirsch  u.  Papst,  JB.  II 
S.  64,  legen  Gewicht  darauf,  daß  die  Bezeichnung  des  Metropoliten  fehlt. 
Es  ist  schwer  zu  entscheiden,  ob  darin  wirklich  eine  Absicht  zu  finden  ist. 
Weber  urteilt,  die  beiden  Sätze  widersprächen  sich  nur  scheinbar:  der  erste 
stelle  die  Exemtion  von  der  Metropolitengewalt  fest,  der  zweite  beschränke 
sie  bezüglich  gewisser  Punkte,  Hist.  JB.  XX  S.  332.  Der  Wortlaut  zeigt, 
daß  das  unrichtig  ist.  Mich  dünkt  nicht  unmöglich,  daß  die,  nur  bei  Ad  al- 
bert überlieferte,  Urk.  Johanns  durch  Einfügung  der  Worte  Romano  tan- 
tummodo  mundiburdio  subditus  verfälscht  wurde.  Bekanntlich  ist  sie  in 
der  Urk.  Konrads  IL  v.  1034  Stumpf  2056  benützt.  Hier  sind  jedoch 
die  angegebenen  Worte  nicht  wiederholt.  Dadurch  gewinnt  der  Satz  einen 
viel  besseren  Zusammenhang,  denn  dann  bezieht  sich  die  extranea  potestas 
nicht  auf  den  Metropoliten,  sondern  auf  den  comes  aut  iudex,  und  man 
versteht  den  Zwecksatz,  der,  wenn  man  an  die  Unterordnung  unter  den' 
Metropoliten  denkt,  unverständlich  ist. 


-        —     425     — 

stand.  Auch  führte  der  "Würzburgische  Bote  die  Sache  seines 
'HeiTn  nicht  ungeschickt;  er  betonte  die  Pflicht  des  Bischofs  gegen 
seine  Diözese:  er  dürfe  eine  Schädigung  der  ihm  von  Gott  an- 
vertrauten Kirche  nicht  zulassen.  Er  appelHerte  an  die  Sohdarität 
der  bischöf heben  Interessen:  würden  die  Anwesenden  ihre  Zu- 
stimmung zu  dem  Willen  des  Königs  geben,  so  würden  sie  einen 
für  sie  selbst  sehr  bedenklichen  Präzedenzfall  schaffen.  Heinrich, 
der  persönhch  mit  den  Bischöfen  verhandelte,  suchte  ihnen  den 
Widerspruch  gegen  sein  Vorhaben  durch  eine  weit  über  das  ge- 
wohnte Maß  hinausgehende  Demut  unmöglich  zu  machen  oder 
mindestens  sehr  zu  erschweren.  Und  er  erreichte  sein  Ziel:  der 
Episkopat  des  Reichs  erkannte  die  Gründung  des  neuen  Bistums 
als  zu  Recht  bestehend  an.  Der  Wille  des  Königs,  die  Erklärung 
des  Papstes  und  des  Würzburger  Bischofs  frühere  Zustimmung 
wogen  des  letzteren  zu  spät  erhobene  Einwände  auf.  Auch  daß 
er  sich  geweigert  hatte,  zu  erscheinen,  war  seiner  Sache  nicht 
günstig  ^  Die  Ernennung  des  königlichen  Kanzlers  Eberhard,  eines 
Verwandten  des  Königs^,  zum  Bischof  schuf  eine  vollendete  Hand- 
lung. Daß  Willigis  den  vom  König  Ernannten  konsekrierte,  zeigte 
zugleich,  daß  der  Gedanke,  ein  neues  Erzbistum  zu  gründen,  end- 
giltig  aufgegeben  war. 

Das  Bistum  Bamberg  erhielt  eine  ungewöhnlich  reiche  Aus- 
stattung. Schon  am  6.  Mai  1007  hatte  Heinrich  der  zukünftigen 
Dorakirche  seinen  gesamten  Besitz  im  Volkfeld  und  Radenzgau  über- 
lassen^. Nun,  am  Tag  der  Stiftung,  übergab  er  dem  Bistum  sechs 
bisher    königliche   Abteien    in   Franken,    Schwaben    und   Baiem*, 


^  Arnulfs  Brief  gewährt  «Einblick  in  die  Motive  des  Episkopats.  Be- 
merkenswert ist,  daß  auf  die  päpstl.  Bestätigung  kein  Gewicht  gelegt  wird. 

2  Dipl.  III  S.  245  Nr.  208. 

^  Dipl.  III  S.  160  Nr.  134  f.  Von  dem  zu  gründenden  Bistum  ist  in 
diesen  Urkunden  noch  nicht  die  Rede. 

•^  Bei  der  Gründung  erhielt  Bamberg  das  Frauenkloster  Kitzingen, 
Diöz.  Würzburg,  Nr.  165,  das  Frauenkloster  Bergen  (Barigin),  Diöz.  Eich- 
stätt,  Nr.  164,  das  Frauenkloster  Neuburg  a.  D  ,  Diöz.  Augsburg,  Nr.  163, 
die  Abteien  Gengenbach  in  der  Mortenau  und  Haslach  im  U.  Elsaß,  beide 
Diöz.  Straßburg,  Nr.  167  u.  162,  die  Abtei  Stein  a.  Rh.,  Diöz.  Konstanz,  Nr. 
166.  dazu  kam  die  Abtei  Schuttern  in  der  Mortenau,  Diöz.  Straßburg,  die 
von  Konrad  IL  1025  im  bambergischen  Besitz  bestätigt  wurde  (Stumpf 
1867),  1009  das  Kollegiatstift  zur  alten  Kapelle  in  Regensburg,  Nr.  196, 
1016  oder  schon  vorher  die  Abtei  Deggingen,  DiÖz.  Augsburg,  Nr.  357,  end- 
lich das  Stift  der  Säkularkanoniker  zu  Osterhofen,  Diöz.  Passau,  s.  Scr.  XV 
S.  1105.    Über  die  Fälschung  Nr.  514  s.  Bloch,  N.A.  XXII  S.  215  ff. 


—     426     — 

ferner  zahlreiche  Güter  in  diesen  Landschaften^,  auch  den  könig- 
Hchen  Anteil  au  den  Salinen  in  ReichenhalP:  Bamberg  erhielt 
an  einem  Tage,  was  andere  Bistümer  im  Verlauf  vieler  Jahrzehnte 
erworben  hatten.  Die  Ausstattung  an  Büchern  und  kostbarem 
Kirchengerät  übertraf  ohne  Zweifel  die  Schätze  vieler  anderer 
Kirchen  ^  Dagegen  scheint  Bamberg  Grafschaftsrechte  von  Hein- 
rich II.  nicht  erhalten  zu  haben  ^. 


^  Über  die  Ausstattung  Bambergs  ita  einzelnen  s.  Looshorn  i  S.  136  ff. 
Ich  hebe  hervor:  Güter  in  Franken,  Nr.  134 f.  168—170.  Zu  den  ersten 
großen  Schenkungen,  dem  Besitz  Heinrichs  im  Rädenzgau  und  Volkfeld, 
kommen  die  zu  Forchheim  gehörigen  Orte.  Forchheim  selbst  erhielt  Bam- 
berg erst  später,  s.  o.  S.  421  Anm.  8;  ebenso  Hallstadt  Nr.  267,  Gaukönigs- 
hofen  Nr.  200,  Herzogenaurach  Nr.  457,  Langenzenn  Nr.  456,  Theres  Nr.  219, 
u.  a.,  vgl.  Nr.  197.  201.  220.  351.  506.  Gaukönigshofen  wurde  1017  wieder 
aufgegeben  Nr.  372.  Güter  in  Baiern  Nr.  144—146.  148.  151—153.  157—160. 
Ich  hebe  hervor  Fürth  und  Beilngrieß.  Anderes  kam  später  hinzu:  1008 
Velden,  Auerbach  und  Kemnath  Nr.  203,  1011  Hersbruck,  Vorra,  Krumbach, 
Schnaittach  u.  a.  Nr.  234;  vgl.  ferner  Nr.  181.  204.  233.  239—241.  270.  315. 
324.  334.  364  f.  382—384.  406.  434.  Güter  in  Schwaben  Nr.  147.  149  f. 
155  f.  161;  dazu  gehörte  der  Ort  Deggingen  (über  das  Kloster  s.  o.),  Nagold 
u.  a.  Spätere  Schenkungen  in  Schwaben  Nr.  202.  Einzelnes  am  Rhein  Nr. 
438.  454  f.,  in  Thüringen  Nr.  195,  in  Sachsen  Nr.  218.  401;  mir  unbekannt 
die  wendischen  Orte  in  Nr.  283;  Looshorn  denkt  an  die  Elbe  (S.  151).  Die 
Hauptmasse  des  Besitzes  lag  demnach  innerhalb  der  Diözesangrenzen  im 
Volkfeld,  Rädenzgau  und  Nordgau;  nördlich  und  westlich  besaß  Bamberg 
nur  zersplittertes  Gut,  mehr  in  Schwaben  und  sehr  ausgehreitet  war  sein 
Besitz  in  Baiern,  besonders  in  Kärnthen.  Urkunden  über  die  Verleihung 
des  letzteren  sind  nicht  erhalten;  sie  wird  jedoch  mit  aller  Wahrschein- 
lichkeit Heinrich  zugeschrieben,  s.  Hirsch  II  S.  133  ff.  Zwischen  dem  Gut 
des  Bischofs  und  dem  der  Stiftsherm  wurde  von  Anfang  an  unterschieden, 
8.  Nr.  151.  152.  153. 

■'  Nr.  157.  3  Hirsch,  JB.  II  S.  102  ff. 

*  An  sich  ist  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  Heinrich  dem  Bist,  auch 
diese  Ausstattung  gewährte;  aber  seine  Urkunden  enthalten  nichts  davon. 
Dagegen  bestätigt  Konrad  IL,  21.  Apr.  1034,  dem  Bistum  die  Grafschaften 
und  bestimmt  er:  NuUus  ibi  comes  aui  iudex  legem  facere  praesumat,  nisi 
quem  per  concessionem  nostram  .  .  episcopus  eiusdem  loci  deliheret  (wohl 
nur  Druckfehler  für  deligeret),  Stumpf  2056.  Der  letztere  Satz  stammt 
aus  der  BestätigucgsbuUe  Johanns  XVIII.  v.  Juni  1007.  Die  ürk.  Konrads 
ist  Vorurkunde  für  die  Heinrichs  III,  v.  10.  Juli  1039,  Stumpf  2138.  Diese 
erwähnt  die  Grafschaften  wie  jene,  ändert  aber  den  letzten  Satz  in:  Nullus 
ibi  comes  aut  iudes  legem  facere  praesumat  infra  urbem  praeter  episcopum 
eiusdem  loci,  sie  beschränkt  also  seine  Bedeutung.  Genannt  sind  die  Graf- 
schaften —  Rädenzgau,  Saalegau,  Grabfeld  und  Volkfeld  —  erst  in  der  ürk. 


—     427     — 

Heinrich  hatte  sein  Ziel  erreicht,  ohne  durch  die  verspätete 
Einsprache  des  Würzburger  Bischofs  sich  beirren  zu  lassen:  er 
stützte  sich  auf  den  früheren  Verzicht-^.  Aber  es  entspricht  ganz 
seiner  Art,  daß  er  jene  Einrede  doch  nicht  außer  acht  ließ.  Er 
wünschte  den  Widerspruch  nachträglich  zu  beseitigen.  Leicht  war 
es  nicht.  Denn  Heinrich  von  Würzburg  war  tief  gekränkt:  der 
König  hatte  Mühe,  ihn  nur  zu  einer  Verhandlung  zu  bewegen. 
Doch  fand  et  Unterstützung  bei  den  mit  seinem  Gegner  befreun- 
deten Bischöfen.  Vermutlich  waren  die  Briefe  Arnulfs  von  Halber- 
stadt und  Johanns  von  Aquileja^  mit  Vorwissen  des  Königs  ge- 
schrieben. Forderte  der  Erstere  sehr  nachdrücklich,  daß  Bischof 
Heinrich  den  Widerstand  gegen  den  König  aufgebe,  so  war  des 
Letzteren  Glückwunsch  zu  der  verdiensthchen  Gründung  des  neuen 
Bistums  eine  nicht  minder  verständliche  Mahnung,  das  Gott  ge- 
fällige Werk  nicht  zu  hindern.  Heribert  von  Köln  gelang  es 
schließlich,  die  Verständigung  zwischen  König  und  Bischof  herbei- 
zuführen'^. Dieser  sprach  in  einer  Urkunde  vom  7.  Mai  1008  die 
im  Jahre  vorher  zugesagten  Abtretungen  definitiv  aus,  wogegen 
ihm  Heinrich,  wie  es  scheint,  noch  einige  Zugeständnisse  machte*. 

Einige  Jahre  später  wurde  der  Bamberger  Sprengel  im  Süd- 
osten bis  an  die  Pegnitz  erweitert,  indem  Gundachar  von  Eichstätt 
den  nördlich  derselben  gelegenen  Teil  des  Nordgaues  abtrat^. 

Die  Gründung  Bambergs  steht  an  Wichtigkeit  für  die  all- 
gemeine Geschichte  der  Errichtung  der  wendischen  Bistümer  durch 
Otto  d.  Gr.  nicht  gleich.  Aber  als  segensreich  erwies  sie  sich 
gleichwohl.  Von  Bamberg  aus  wurde,  das  forderte  das  Interesse 
des  Bistums  selbst,  die  Arbeit  unter  den  Wenden  energischer  be- 
trieben, als  vorher  von  den  Würzburger  Bischöfen.  Infolgedessen 
verlor  das  Land  nach  und  nach  seinen  wendischen  Charakter. 
Das  Heidentum  hörte  auf,  die  Bevölkerung  wurde  zugleich  deutsch 


Heinrichs  IV.  v.  1068,  Stumpf  2717.  Bei  dieser  Sachlage  ist  es,  wie  mich 
dünkt,  nahezu  sicher,  daß  Bamberg  Grafschaftsrechte  nicht  erhielt,  sondern 
mit  Hilfe  der  päpstlichen  Urkunde  erschlich. 

1  Frankf.  Synode.  ^  j]p_  ßamb.  2  S.  473;  Cod.  Udalr.  8  S.  30  f. 

3  Thietm.  VI,  32  S.  153;  vgl.  ep.  Bamb.  2  S.  475. 

*  Dipl.  III  S.  207  a;  über  die  Verunechtung  dieser  Urk.  s.  Breßlau  zu 
ders.  Auch  daß  die  alten  und  die  bereits  fälligen  Zehnten-  Würzburg 
blieben,  wird  ein  Zugeständnis  des  Königs  sein. 

5  Anon.  Haser.  25  Scr.  VII  S.  260;  Not.  Eichst.  Scr.  VII  S.  252,  Urk. 
Clemens'  II.  in  Adalberti  vita  H.  16  S.  800.  Auch  diese  Abtretung  wurde 
in  Form  eines  Tausches  vollzogen.  Wodurch  Eichstätt  entschädigt  wurde, 
ist  nicht  bekannt. 


—     428     — 

und  christlich.  Wichtiger  noch  war,  daß  durch  die  Errichtung 
des  Bistums  ein  neuer  Kulturraittelpunkt  in  Deutschland  geschaffen 
wurde.  Die  Aufgabe,  welche  Bamberg  in  dieser  Hinsicht  hatte, 
ist  von  der  Stiftung  Heinrichs  rühmhch  gelöst  worden:  Bamberg 
war  bald  berühmt  als  ein  Sitz  literarischer  Kultur.  Erleichtert 
wurde  dieser  Erfolg  dadurch,  daß  alsbald  nach  der  Konstituierung 
des  Bistums  sich  zu  dem  Domstift  zwei  weitere  Stiftungen  gesellten: 
auf  dem  dem  Domberg  südlich  gegenüberliegenden  Hügel  wurde 
das  Kollegiatstift  St.  Stephan  errichtet,  auf  der  bedeutender  an- 
steigenden nördlichen  Höhe  gründete  Bischof  Eberhard  das  Bene- 
diktinerkloster St.  MichaeF. 

Am  bedeutendsten  ist  für  , unseren  Zusammenhang,  daß  die 
Gründung  Bambergs  beweist,  wie  viel  des  Königs  Wille  in  der 
deutschen  Kirche  wiederum  vermochte.  Denn  ausschließlich  als 
sein  Werk  wurde  sie  von  den  Zeitgenossen  betrachtet-  Indem' 
Heinrich  längst  bestehende  Verhältnisse  änderte,  erschien  der  König 
wieder  als  Begent  der  Kirche.  Doch  ist  der  Unterschied  den 
früheren  Verhältnissen  gegenüber  augenfällig.  Weit  mehr  als 
Otto  I.,  geschweige  denn  Karl  d.  Gr.,  mußte  Heinrich  mit  den 
bestehenden  Rechten  rechnen:  er-  regierte,  indem  er  die  kon- 
kurrierenden Gewalten  bestimmte,  sich  seinem  Willen  zu  fügen. 

Die  mannigfachste  Einwirkung  auf  die  Kirche  ermöglichten 
ihm  die  Synoden;   man  war  längst  an   die  Teilnahme   des  Königs 


1  Adaibert  erzählt  vita  Heinrici  6  vS.  794,  daß  Heinrich  die  beiden 
Stifter  gründete.  In  bezug  auf  St.  Michael  ist  das  sicher  unrichtig.  Durch 
die  Untersuchung  Blochs  über  die  Urkunden  für  das  Michaelskloster  (N.A. 
XIX  S.  605  ff.)  ist  die  Echtheit  von  Dipl.  III  S.  468  Nr.  366  dargetan.  Auf 
Grund  dessen  ist  Eberhard  als  der  Stifter  des  Klosters  zu  betrachten.  Ich 
vermute,  daß  es  bei  St.  Stephan  ebenso  ist.  Das  älteste  Dokument,  das 
seinen  Bestand  nachweist,  ist  Dipl.  III  S.  244  Nr.  208  vom  29.  Okt.  1009. 
Heinrich  schenkt  dem  Stift  den  Ort  Ering  im  Rottgau.  Dabei  erscheint 
Bischof  Eberhard  als  der  Besitzer  des  Stephanstifts:  es  ist  deshalb  vrahr- 
scheinlich,  daß  er  auch  der  Gründer  ist.  Die  Stephanskirche  wurde  am 
24.  Apr.  1020  von  Papst  Benedikt  geweiht,  s.  Adalb.  vita  Heinr.  26  S.  807. 
Das  Fundament  zu  dem  Münster  von  St.  Michael  wurde  1015  gelegt,  die 
Weihe  am  2.  Nov.  1021  vollzogen,  Ekkeh.  ehr.  z.  d.  J.  Scr.  VI  S.  193  f. 
Gegen  diese  Zahlen  habe  ich  keine  Bedenken,  da  bei  der  Dedikation  Wochen- 
und  Monatstag  stimmen.  Die  Nachricht  der  x^nnal.  s.  Bonif.  z.  1017  Scr.  III 
S   118,  wonach  Rado  1017  Abt  wurde,  widerspricht  nicht  notwendig. 

^  Das  zeigen  die  Briefe  der  beiden  Bischöfe,  nicht  minder  das  päpsti 
liehe  Privilegium;  hier  heißt  es  von  Heinrich:  Episcopatum  in  loco  .  . 
Babenberk  .  .  esse  constituit.  Der  Papst  bestätigt  die  Stiftung.  Zu  vgl. 
ist  auch  cod.  üdalr.  20  S.  40. 


—     429     — 

gewöhnt:  besonders  brauchte  Heinrich  nur  fortzusetzen,  was  Otto  III. 
geübt  hatte  ^.  Aber  es  ist  doch  unverkennbar,  daß  er  der  Teilnahme 
des  Königs  wieder  mehr  realen  Gehalt  gab,  als  bisher.  Denn  er 
begnügte  sich  nicht  mit  der  Berufung  und  dem  Ehren vorsitz;  er 
sprach  zu  den  Versammelten,  er  verhandelte  mit  den  Bischöfen, 
gleich  als  wären  sie  ihm  verantwortlich.  Aus  dem  Bericht  des 
Metzer  Mönchs  Konstantin  kann  man  entnehmen,  welchen  Ein- 
druck es  machte,  als  er  auf  seiner  ersten  Synode  i.  J.  1003  in 
eindringKcher  Rede  die  strengste  Durchführung  der  kirchHchen 
Disziplin  forderte  und  den  Bischöfen  ihre  Saumsal  in  der  Erfüllung 
ihrer  Pflicht  vorhielt^.  Sie  waren  solches  so  wenig  gewöhnt,  daß 
sie  Heinrichs  Energie  sich  nur  erklären  konnten,  wenn  er  einen 
politischen  Hintergedanken  hatte.  In  diesem  Falle  traf  ihre  Ver- 
mutung zu.  Aber  Heinrichs  späteres  Verhalten  lehrt,  daß  er  doch 
nur  von  einem  Rechte  Gebrauch  machte,  das  er  überall  in  An- 
spruch nahm.  Seine  zweite  Synode  hielt  Heinrich  am  7.  Juli  1005 
in  Dortmund.  Auch  hier  war  er  der  Leiter  der  Versammlung:  er 
beklagte   in   seiner  Eröffnungsrede   die   mancherlei  Mißstände,    an 


1  S.  oben  S.  260. 

-  Vita  Adalberon.  15  ff.  S.  663  f.  Die  Berufung  durch  Heinrich:  Col- 
loquium  synodumquo  conscivit.  Die  Zeit  und  der  Ort  der  Synode  sind  nicht 
sicher.  Da  Adalbero,  der  seit  Mitte  Mai  1005  schwer  krank  daniederlag, 
an  ihr  teilnahm,  so.  muß  sie  vor  dieser  Zeit  stattgefunden  haben.  Daß  sie 
nicht  bei  Gelegenheit  des  Huldigungszugs  i.  J.  1002,  Thietm.  V,  20  S.  118, 
gehalten  wurde,  zeigen  die  Namen  der  Bischöfe.  In  der  Zwischenzeit  war 
Heinrich  zweimal  im  Westen  des  Reichs:  zu  Anfang  des  Jahres  1003  in 
Lothringen,  Thietm.  V,  27  f.  S.  122;  vgl.  Dipl.  Nr.  34  ff.,  und  im  Sommer 
1004  am  Mittelrhein,  Thietm.  VI,  9  f.  S.  138  f.;  vgl.  Dipl.  Nr.  78  ff.  v.  25.  Juni 
—  1.  Juli  1004.  Mag  man  den  ersten  oder  den  zweiten  Termin  annehmen, 
so  macht  die  Angabe  Schwierigkeit,  daß  Walther  von  Speier  gegenwärtig 
war,  vita  Adalb.  18  S.  664;  denn  er  trat  sein  Amt  erst  nach  dem  10.  Juli 
1004  an  (Todestag  Ruopperts).  Es  scheint  ein  Irrtum  Konstantins  vorzu- 
liegen; denn  wie  die  fehlenden  Namen  bei  Worms  und  Straßburg  zeigen, 
war  die  Überlieferung  mangelhaft.  Fand  die  Synode  i.  J.  1003  statt,  dann 
wahrscheinlich  in  Diedenhofen,  wie  Binterim,  Deutsche  Conc.  III  S.  389 f.  u.  a. 
annehmen;  fällt  sie  in' das  Jahr  1004,  dann  war  sicher  Diedenhofen  nicht 
Ort  der  Versammlung;  denn  für  dieses  Jahr  steht  die  Reise:  Straßburg, 
Mainz,  Ostfranken,  Sachsen  fest;  der  Umweg  über  Lothringen  ist  ausge- 
schlossen. Die  größere  Wahrscheinlichkeit  spricht  nun,  wie  mich  dünkt, 
für  1004.  Nach.  Thietm.  V,  27  S.  122  gehörte  Herzog  Dietrich  von  Ober- 
lothringen in  Diedenhofen  1003  zur  Opposition;  nach  vita  Adalb.  18  S.  664 
dagegen  stimmte  er  der  Rede  des  Königs  zu:  beides  schließt  sich  aus.  Fällt 
die  Synode  in  das  Jahr  1004,  so  fand  sie  vermutlich  in  Mainz  statt.  Dort 
hat  Heinrich  am  1.  Juli  zwei  Urkunden  ausgestellt,  Nr.  79  f. 


—     430     — 

denen  die  Kirche  leide,  unter  dem  Beirat  der  Bischöfe  sollte  Vor- 
sorge dagegen  getroffen  werden.  So  entschieden  wurde  die  Synode 
als  königliche  Versammlung  betrachtet,  daß  ein  Beschluß  über 
das  Fasten  an  den  Vortagen  der  Feste  als  königliches  Dekret  ver- 
öffenthcht  wurdet  Nicht  anders  war  es  auf  Heinrichs  dritter 
Synode,  die  wahrscheinlich  im  Jahr  1006  wieder  in  Sachsen  statt- 
fand: auch  ihre  Beschlüsse  wurden  den  Zeitgenossen  als  könighche 
Befehle  kund.  Der  König,  erzählt  Thietmar,  verbot  kraft  kanonischer 
und  apostoUscher  Autorität  die  unerlaubten  Ehen  sowie  den  Ver- 
kauf von  Christen  an  Heiden  und  ordnete  die  gewissenhafte  Hand- 
habung der  Kirchenzucht  an^.  Es  konnte  nicht  fehlen,  daß  die 
Bedeutung  der  Synoden  durch  die  Teilnahme  des  Königs  erhöht 
wurde:  sie  handelten  als  die  oberste  kirchliche  Instanz,  In  dieser 
Beziehung  ist  besonders  die  Bamberger  Synode  im  Mai  1012  Avichtig; 
hier  wurde  nicht  nur  an  dem  herrischen  Bischof  Gebhard  von 
Begensburg  Disziplin  geübt,  sondern  Heinrich  forderte  auch 
Dietrich  IL  von  Metz,  mit  dem  er  sich  im  Kampf  befand,  zur 
Bechenschaft,  da  er  unbegründete  Klagen  wider  ihn  in  Rom  erhobon 
habe*^.      Als    der  Bischof  auch  jetzt   an    seinem  Widerstand  fest- 


1  Thietm.  VI,  l8  S.  143;  C.I.  I  S.  58  Nr.  28;  statt  Thiederici  Metensis 
ist  Mindensis  zu  lesen.  Außerdem  wurde  ein  Totenbund  abgeschlossen. 
Warum  diese  Beschlüsse  Sachsen  besonders  betroffen  haben  sollen,  Hirsch, 
JB.  I  S.  361,  ist  nicht  zu  verstehen:  fünf  von  den  anwesenden  12  Bischöfen 
waren  ja  nicht  sächsisch. 

2  Thietm,  VI,  28  S.  150.  Als  Ort  darf  man  vielleicht  an  Merseburg 
denken;  dort  hat  Heinrich  am  25.  Jan.  und  2.  März  geürkundet,  Nr.  106 f. 
Hefeies  Angabe,  S.  663,  der  König  habe  die  Ehen  zwischen  Christen  und 
Heiden  verboten,  beruht  wohl  nur  auf  einem  Leseversehen.  Die  beiden 
nächsten  Synoden  sind  die  zu  Mainz  und  Frankfurt  zum  Zwecke  der  Er- 
richtung Bambergs  (s.  o). 

3  Thietm.  VI,  60  S.  169.  Über  Gebhard  s.  Jannei-,  G.  d.  B.  v.  Rgsb.  I 
S.  463  ff.  Über  Dietrichs  eigenmächtiges  Eindringen  in  das  Bistum  Metz 
8.  0.  S.  404f.  Heinrich  befand  sich  seit  1008  in  offenem  Streit  mit  ihm, 
Herim.  Aug.  z.  d.  J.  S.  119.  Die  Verhandlung  in  Bamberg  ist  ein  Moment 
in  diesen  Händeln.  Die  Synode  fand  nach  der  Weihe  des  Doms,  6.  Mai, 
statt.  Nach  Thietmar  waren  mehr  als  30  Bischöfe  Teilnehmer;  nachweis- 
lich sind  Job.  von  Aquileja,  Heribert  v.  Köln,  Megingaud  v.  Trier,  Erkan- 
bald  v.  Mainz,  Hartwig  v.  Salzburg,  Tagino  v.  Magdeburg,  der  ungarische 
Missionsbischof  Ascheric  (s.  o.  S.  271),  Ep.  Bamb.  3  S.  479  ff.,  Thietmar  v. 
Merseburg,  Gebhard  v,  Regensburg,  (Thietm.)  u.  Eberhard  v.  Bamberg.  Die 
Anwesenheit  Dietrichs  v.  Metz  ist  nach  Lage  der  Dinge  ausgeschlossen. 
Heinrich  belagerte  ihn  im  Sommer  1012  in  Metz,  Thietm.  VII,  14  S.  176. 
Ann.  Altah.  S.  17. 


—     431     — 

hielt,  ließ  er  auf  einer  Synode  zu  Koblenz  am  10.  Nov.  d.  J.  von 
neuem  gegen  ihn  verhandeln  und  untersagte  ihm  das  Lesen  der 
Messe,  bis  er  sich  gereinigt  habe\  Auf  der  nächsten  Synode  zu 
Nijmwegen  am  16.  März  1018  wurde  über  einen  Disziplinarfall  ge- 
handelt, der  die  Bischöfe  schon  seit  einiger  Zeit  beschäftigte  und 
im  Verlauf  zu  einer  gewissen  Berühmtheit  gelaugte,  über  die  Ehe 
des  Grafen  Otto  von  Hammerstein  mit  seiner  Verwandten  Irmgard. 
Es  wurde  über  beide  die  Exkommunikation  verhängt^. 

Es  ist  einleuchtend,  daß  Heinrich  von  der  Voraussetzung  aus- 
ging, daß  die  Reichssynoden  definitive  Entscheidungen  treffen.  Er 
verbot  nicht,  nach  Born  zu  appellieren,  aber  er  wollte  auch  nicht, 
daß  man  dorthin  appelliere.  Man  kam  noch  über  diesen  Punkt 
hinaus:  die  S}Tiode  zu  Goslar  im  März  1019  schritt  dazu  fort,  neue 
Bechtsbestimmungen  zu  treffen,  ohne  daß  dabei  das  allgemeine  kirch- 
hche  Becht  genau  berücksichtigt  wurde  ^.  Die  Sache  war  diese:  Die 
Priesterehe  war  keine  Ausnahme  mehr  und  es  war  nicht  selten,  daß 
unfireie  Kleriker  freie  Frauen  zur  Ehe  nahmen.  Bischof  Bernward 
von  Hildesheim  warf  nmi  die  Frage  nach  dem  Bechtsstand  dieser 
Frauen  und  ihrer  Kinder  auf:  sind  sie  frei  oder  unfrei?  Unter 
Beteiligung  Heinrichs  berieten  die  Bischöfe  über  diese  Frage  und 
kamen  zu  dem  einhelhgen  Beschluß,    daß   sie  unfrei  seien*.     Das 


1  Thietm.  VII,  27  S.  184;  Ann.  Quedl.  z.  1012  S.  81;  Annal.  Saxo  Scr. 
VI  S.  664.  Über  die  Zahl  der  Teilnehmer  wissen  wir  nichts.  Die  angef. 
Stellen  sprechen  von  einer  großen  Synode. 

2  Thietm.  IX,  7  S.  243;  Alpert.  de  divers,  temp.  II,  16  S.  717;  vgl.  Ann. 
Quedl.  z.  1018  und  Dipl.  Nr.  385  f.  Aus  diesen  Urkunden  kann  man  die 
Anwesenheit  der  EB.  Poppo  v.  Trier  u.  Erkanbald  v.  Mainz,  der  B.  Eber- 
hard v.  Bamberg,  Adelbold  v.  Utrecht  u.  Gerhard  von  Kamerijk  folgern. 

'■^  Die  Hildesheimer  Annalen  erwähnen  eine  Synode  zu  Goslar,  die 
eine  Ehescheidung  ausspricht,  z.  J.  1018.  Das  Jahr  ist  irrig;  denn  Heinrich 
brachte  nicht  die  Fastenzeit  des  Jahres  1018,  sondern  die  des  Jahres  1019 
in  Goslar  zu,  Ann.  Quedl.  z.  1019  S.  84,  Dipl.  Nr.  402  f.  In  dieses  Jahr  ist 
also  die  Synode  zu  setzen.  Sie  ist  auch  vita  Meinw.  164  S.  141  erwähnt. 
Vgl.  endlich  die  später  aufgezeichnete  Notiz,  die  irrig  das  Jahr  1025  an- 
gibt, C.I.  I  S.  62  Nr.  31.  Die  Notitia  und  die  beiden  Urk.  beweisen  die 
Anwesenheit  von  zwei  EB.  und  elf  B. 

*  S.  die  angef.  Notiz.  Löwenfeld,  Leo  von  Vercelli  S.  49,  erklärt  die 
letzten  Worte:  Maxime  cum  in  beneplacito  universalis  papae  prospectum 
vegetet  sanctae  ecclesiae,  für  einen  Zusatz  des  Schreibers.  Die  Annahme 
ist  möglich;  aber  keineswegs  sicher.  Sind  die  Worte  echt,  so  kann  ich  in 
ihnen  nicht,  wie  Breßlau  bei  Hirsch  III  S.  214,  die  Absicht  finden,  den 
Beschluß  dem  Papst  zur  Zustimmung  vorzulegen.  Liest  man  nach  Giese- 
brechts  Vorschlag  profectum   statt  prospectum,    so   sagt  der  Schluß:    Man 


—     432     — 

Auffällige  dabei  ist,  daß  die  kirchliche  Vorschrift,  welche  den  Priestern 
die  Ehe  versagt,  bei  der  Beratung  und  dem  Beschluß  ganz  außer 
acht  gelassen  wurde  ^;  die  ganze  Frage  war  ja  für  die  Zukunft 
völlig  beseitigt,  sobald  die  Synode  die  strenge  Durchführung  des 
Cölibats  anordnete.  Indem  die  Bischöfe  dies  unterließen  und  zu- 
gleich Bestimmungen  über  das  Recht  der  Priesterfrauen  und  -Kinder 
trafen,  ließen  sie  stillschweigend  die  Duldung  der  Priesterehe  zu. 
Dadurch  aber  verUeßen  sie  den  Boden  der  gemeinkatholischen  An- 
schauung. Niemand  wird  annehmen,  daß  König  Heinrich  und  der 
deutsche  Episkopat  diese  Konsequenz  ihres  Beschlusses  beabsichtigten 
oder  auch  nur  erwogen.  Aber  um  so  bemerkenswerter  ist  derselbe. 
Denn  er  zeigt  mit  großer  Klarheit,  wohin  die  Entwickelung  der 
deutschen  Kirche  führen  konnte.  Wurden  ihre  Verhältnisse  nur 
durch  ihre  eigenen  Leiter  geregelt,  so  war  die  Möglichkeit  nicht 
ausgeschlossen,  daß  sie  mit  Rücksicht  auf  die  eigenen  Zustände 
sich  der  Herrschaft  des  allgemeinen  kirchlichen  Rechts  entzog.  Es 
wäre  die  letzte  Konsequenz  der  könighchen  Macht  über  die  Kirche 
gewesen;  damit  aber  würde  der  Gedanke  der  Nationalkirche  mit 
dem  Gedanken  der  katholischen  Kirche  in  Konflikt  gekommen  sein. 
Auch  den  letzten  Lebensjahren  Heinrichs  fehlten  die  Synoden 
nichts     Wenn    man  die  Worte   der  Erzählei'   so   nimmt,   wie    sie 


fügt  hinzu,  daß  das  gegenwärtige,  von  der  Majestät  des  römischen  Kaisers 
bestätigte  Dekret  in  der  Zukunft  nicht  durch  irgendwelche  Rechtssatzung 
aufgehoben  werden  dürfe,  zumal  da  es  nach  dem  Wohlgefallen  des  all- 
gemeinen Papstes  dem  Vorteil  der  Kirche  dient.  Der  Satz  spricht  die 
Voraussetzung  aus,  daß  man  im  Einverständnis  mit  dem  Papst  handele. 
Das  war  hinsichtlich  der  Unfreiheit  der  Priestersöhne,  wie  die  leges 
Papienses  zeigen,  wirklich  der  Fall.  Um  so  weiter  entfernte  man  sich 
freilich  von  der  römischen  Auffassung  durch  die  tatsächliche  Duldung  der 
Priesterehe. 

1  Bernwards  Frage  lautete:  Cum  quilibet  episcopus  vel  cuiusvis  digni- 
tatis  quisquam  proprietatis  suae  aliquem  ad  sacerdotalem  provehens  gradum 
suae  potestatis  iuxta  collibitum  esse  permiserit,  insuperque  sui  iuris  seu 
alieni  sibi  aeclesiam  clementi  benignitate  adquisierit,  sed  is  succedentibus 
prosperis  altioris  meriti  elatione  sese  super  verticem  extulerit  donumque 
divinitus  coUatum  in  turpe  convertit  emolumentum,  adeo  ut  nobilitate 
generis  succensus,  quandam  in  matrimonium  usurpaverit  liberam,  eo  tenore 
ut  prolem  ex  eadem  derivatam  quoquo  modo  abalienet  servitio  eius.  cuius 
ipse  suberat  dominio,  quid  potissimum  exinde  Concors  illorum  fieri  decre- 
visset  assensio?  Hier  ist  als  Unrecht  gedacht,  nicht  daß  der  Priester 
heiratet,  sondern  daß  er  eine  Freie  zur  Frau  nimmt. 

-  Über  die  nächste  Synode  zu  Bamberg  1020,  die  in  Gegenwart  des 
Papstes  stattfand,  s.  u.  Kap.  3;  ebenda  übet  die  Synode  zu  Pavia  i.  J.  1022. 


—     433     — 

lauten,  so  blieb  Heinrich  sich  darin  gleich,  daß  er  die  kirchlichen 
Angelegenheiten  genau  in  derselben  Weise  behandelte,  wie  die 
staatlichen.  Es  ist  bezeichnend,  daß  er  einmal  'Von  dem  Besuch  der 
Synoden  durch  die  Bischöfe  als  ihm  zu  dienst  geschehend  sprach^. 
Aber  niemand  nahm  daran  Anstoß;  es  erschien  den  Deutschen  als 
das  Naturgemäße. 

War  hier  die  Einwirkung  des  Königs  auf  die  kirchhchen  An- 
gelegenheiten durch  ein  kirchliches  Organ  vermittelt,  so  fehlte  es 
nicht  an  zahlreichen  Fällen,  in  welchen  j^ßhirich  in  rein  kirchliche 
Dinge  direkt  eingrifi'.  Er  fühlte  sich  als  Hüter  des  kirchhchen 
Glaubens  wie  der  gottesdienstlichen  Ordnungen.  Als  sich  im 
Jahre  1012  zum  erstenmal  Katharer  in  Deutschland  zeigten,  ist  er 
sofort  gegen   sie  eingeschritten'^.     Noch  bezeichnender  ist,   daß  er 


Die  große  Synode,  welche  Heinrich  IL  nach  seiner  Rückkehr  aus  Italien 
in  den  Rheinlanden  hielt,  und  über  die  wir  nur  eine  Notiz  in  den  Ann. 
Quedl.  7..  1022  S,  88  haben,  wird  der  Publikation  der  Beschlüsse  von  Pavia 
gedient  haben.  Ist  die  Angabe  genau,  daß  sich  H.  von  der  Synode  weg 
nach  Grone  begab,  so  fand  sie  wahrsckeinlich  im  Oktober  1022  statt.  Eine 
Mainzer  Synode  erwähnt  Vita  Meinw.  177  S.  146  f.:  Aribo  imperatorem 
Mogontiam  invitavit,  übi  et  concilium  generale  coadunivit,  in  quo  episco- 
porum  consilio  plura  quae  deviaverant  correxit;  vgl.  Vita  II  Godeh.  19 
S.  206.  In  der  letzteren  Stelle  erscheint  der  Kaiser  als  Veranstalter  der 
Synode:  er  lädt  Godehard  zur  Teilnahme  ein:  et  imperiali  et  pontificali 
Yoeatione  allegatus.  Auch  hier  wurde  über  die  Hammersteinsche  Ehe  ge- 
handelt, s.  u.  Die  Synode  tagte  am  2.  Juni  1023.  Im  Juli  folgte  eine 
Synode  in  Aachen,  Gest.  ep.  Camer.  111,35  Scr.  VII  S.  479:  Cum  imperator 
.  .  tarn  de  aecclesiastibus  quam  et  de  secularibus  pertractaret,  in  ipsa 
Interim  aecclesia  provincialis  synodus  ab  episcopis  celebrata  est.  Hier  han- 
delte es  sich  um  den  Streit  zwischen  Piligrim  von  Köln  und  Durand  von 
Lüttich  über  das  Kloster  ßurtscheid.     Es  wurde  Lüttich  zugesprochen. 

1  Dipl.  Nr.  280  mit  Bezug  auf  die  Synode  zu  Ravenna  i.  J.  1014:  Qui 
ad  Ravennam  in  nostro  servitio  venerunt.  Bei  Hinschius,  KR.  II  S.  560  f. 
ist,  wie  mich  dünkt,  die  rückläufige  Bewegung,  die  infolge  des  Erstarkens 
der  Königsgewalt  eintrat,  nicht  hinreichend  zu  ihrem  Rechte  gekommen. 
Der  Satz:  „Der  König  hat  nicht  mehr  den  Vorsitz",  ist  nicht  aufrecht  zu 
erhalten.  Bei  der  Art,  wie  Heinrich  auf  den  Synoden  handelte,  ist  es  un- 
möglich, ihn  nur  als  Ehrenvorsitzenden  zu  betrachten. 

^  Ann.  Quedl.  S.  81:  Expulsio  Judeaorum  facta  est  a  rege  in  Moguntia; 
sed  et  quonmdam  haereticorum  refutata  est  insania.  Der  Zusammenhang 
der  beiden  Sätze  legt  die  Annahme  nahe,  daß  die  Häretiker  sich  ebenfalls 
in  Mainz  zeigten,  daß  ihre  refutatio  durch  den  König  geschah,  und  daß  sie 
gewaltsam  war.  Über  die  Anschauungen,  die  als  häretisch  galten,  fehlt 
jede  Andeutung.  Doch  macht  die  Erwähnung  von  Manichäem  in  den 
Niederlanden,  Frankreich  und  Italien  in  den  nächsten  Jahrzehnten  wahr- 
Hauck,  Kiröhengeschichte.   ni.  28 


—     434     — 

die  Gleichheit  der  gottesdiensÜichen  Formeln  forderte,  und  daß 
ihm  dabei  die  deutschen  Einrichtungen  als  maßgebend  galten.  Er 
setzte  bei  Benedikt  VIII.  die  Anordnung  durch,  daß,  wie  es  in 
Deutschland  üblich  Avar,  auch  in  Rom  das  Credo  in  der  Messe 
gesungen  werdet  Wer  erinnerte  sich  nicht  an  das  Eintreten 
Karls  d.  Gr.  für  das  Recht  des  Fihoque?  Es  ist  ähnlich,  daß  er 
Gerhard  von  Cambrai  zwar  gestattete,  sich  in  Rheims  konsekrieren 
zu  lassen,  daß  er  ihm  aber  das  Formular  mitgab,  nach  dem  der 
dortige  Erzbischof  die  W^ihe  vollziehen  sollte^.  Daß  er  die  oberste 
Aufsicht  über  die  Handhabung  der  kirchlichen  Disziphn  und  Ver- 
mögensverwaltung zu  üben  hatte,  erschien  ihm,  wie  es  scheint,  als 
selbstverständlich.  Er  hat  in  Verfolgung'  des  Synodalurteils  von 
Nijmwegen  die  Ehe  Ottos  von  Hammerstein  aufgelöst  ^  Man  weiß, 
daß  er  in  Prüm*,  wahrscheinlich  auch  in  Corvey^  die  Herstellung 
von  Güterverzeichnissen,  diese  Grundlage  einer  geregelten  Ver- 
waltung, anordnete.  Wie  in  Deutschland,  so  auch  in  Italien:  als 
er  im  Jahre  1014  zum  zweitenmal  nach  Italien  kam,  ließ  er  durch 
die  Abte  und  Bischöfe  Verzeichnisse .  über  die  entfremdeten  Kirchen- 


scheinlich,  daß  es  sich  hier  um  ähnliche  Anschauungen  handelte,  s.  Fredericq, 
Corp.  docum.  I  S.  1  ff.;  Adern.  Histor.  111,59  Scr.  IV  S.  143  u.  69  S.  148; 
Kud.  Glab.-Hist.  IV,  2  Scr.  VII  S.  68;  Land.  hist.  Mediol.  II,  27  Scr.  VIII 
S.  65  f.;  Gest.  ep.  Leod.  II,  62  Scr.  VII  S.  226. 

1  Bern  von  Reichenau  de  quibusd.  reb.  ad  miss.  off.  pertin.  2  Mign. 
142  S.  1060  f.     Vgl.  unten  Kap.  3. 

2  Gest.  pont.  Catner.  III,  2  Scr.  VII  S.  466.  Heinrich  wünschte,  daß 
Gerhard,  um  die  Weihe  zu  erhalten,  nach  Bamberg  komme.  Der  Bischof 
hatte  Bedenken,  da  die  Rechte  des  Metropoliten,  des  EB.  von  Rheims,  da- 
durch verletzt  würden.  Heinrich  gestattete  daraufhin  seine  Konsekration 
in  Rheims;  aber,  so  berichtet  der  Chronist  weiter,  largitus  est  ei  librum, 
consecrationes  clericorum  et  ordinationem  episcopi  continentem,  ut  per 
hunc  videlicet  consecratus  haud  fortasse  quidem  indisciplinatis  moribus 
Karlensium  inregulariter  ordinaretur. 

^  Thietm.  IX,  18  S.  250:  Oddo  comes  in  presentiam  imperatoris  et 
Ercanbaldi  archipresulis  supplex  veniens  iniustam  uxorem  suam  tribus  sacra- 
mentis  amisit.     Das  geschah  i.  J.  1018  in  Bürgel. 

*  MRh.  ÜB.  I  S.  717:  Anno  dominice  incarnationis  M.  III.  regni  autem 
regis  Serenissimi  atque  orthodoxi  Heinrici  I.  ipso  iubente  recensite  sunt  res 
prumiensis  ecclesiao  sub  Vdone  loci  eiusdem  abbati. 

^  S.  Hirsch  III  S.  11.  Auch  in  St.  Bavo  in  Gent  wurde  von  dem  Abt 
Othelbold  wahrscheinlich  unter'  Heinrichs  Regierung  ein  Güterverzeichnis 
aufgestellt;  es  waren  der  Abtei  kaum  200  Höfe  geblieben,  Othelb.  ep.  ad 
Otgivam  Migne  141  S.  1337  ff. 


—    435     — 

guter  aufnehmen^.  Durch  Widerspruch,  den  seine  Anordnungen 
fanden,  heß  er  sich  nicht  beirren,  auch  wenn  eine  Einrede  kirchen- 
rechtiich  wohl  begründet  war.  Als  er  nach  dem  Tode  Megingauds 
von  Trier  Erkanbald  von  Mainz  den  Auftrag  gab,  den  neuen  Erz' 
bischof  Poppo  zu  weihen,  legte  Dietrich  von  Metz,  wahrschein- 
lich gestützt  auf  pseudo-isidorische  Sätze,  dagegen  Protest  ein^. 
Aber  vergebhch.  Er  drohte  mit  dem  Bann.  Gleichfalls  umsonst: 
Heinrich  heß,  wie  er  befohlen  hatte,  die  Konsekration  durch  den 
Mainzer  Erzbischof  vollziehen. 

Alle  diese  Vorgänge  zeigen,  daß  es  mehr  als  eine  abgegriffene 
Formel  war,  wenn  Heinrich  sagte,  er  trage  Sorge  für  die  Kirche 
Gottes  ^  Er  betrachtete  das  als  einen  Teil  seiner  Königspflicht, 
Aber  wie  es  zu  geschehen  pflegt:  die  Sorge  für  die  Kirche  setzte 
sich  in  Herrschaft  über  die  Kirche  um.  Denn  det  König  sorgt, 
indem  er  anordnet  und  leitet.  Der  Erfolg  war,  daß  unter  Hein- 
richs Regierung  der  Einfluß  des  Königtums  auf  die  deutsche  Kirche 
bedeutend  an  Gewicht  gewann;  er  war  größer  als  unter  Otto  I.*. 
Man  kann  nicht  sagen,  daß  Heinrich  dadurch  die  Gedanken  des 
dritten  Otto  ausführte^.  Denn  an  die  Stelle  jenes  Traumbildes 
eines  geistlich-weltlichen  Universalreichs  trat  die  sehr  reale  Macht 
über  die  deutsche  Nationalkirche.  Auf  einem  der  Siegel  Heinrichs 
liest  man  die  Worte  Renovatio  regni  Francorum*.  Es  war  gewiß 
nicht  beabsichtigt,  daß  sie  an  Ottos  III.  Renovatio  reipublicae 
EiOmanae  erinnern  sollten.  Uns  erinnern  sie  doch  daran:  sie 
sprechen  den  Gegensatz  der  Richtung  in  der  Politik  der  beiden 
Herrscher  aus.  Man  näherte  sich  in  der  Tat  unter  Heinrich  dem 
Zustande  wieder,  der  im  fränkischen  Reich  geherrscht  hatte.  Doch 
möchte  ich  nicht  von  bewußtem  Zurückgreifen  auf  das  fränkische 
Vorbild  reden.  Was  eintrat,  war  die  naturgemäße  Folge  der  strikt 
durchgeführten  Abhängigkeit  des  Episkopats  von  der  Krone.  Jenes 
geordnete    Ineinandergreifen    der    geistlichen    und    weltlichen   Ver- 


^  Hugo  Farf.  Scr.  XI  S.  542:  Imperator  .  .  precepit  cunctis  abbatibus 
et  episcopis,  ut  scriberent  res  parditas  suarum  aecclesiarum,  qualiter  et 
quando  perdiderint  vel  a  quibus  detinerentur.     Quod  et  ego  feci. 

-  Vgl.  die  von  Burchard  Decr.  I,  28  S.  556  exzerpierte  Steile  und  den 
ps.  isid.  Brief  des  Anicet  an  die  Ga41ier  (Hinschius  S.  120).  Thietmar,  der 
VIII,  26  S.  209  den  Vorfall  erzählt,  erwähnt  ausdrücklich,  daß  Dietrich  von 
Metz  scripta  vorgezeigt  habe. 

3  Dipl.  Nr.  279:  Si  ecclesiarum  Dei  curam  gerimus. 

*  Vgl.  oben  bes.  S.  67.  »  Vgl.  oben  S.  259  f. 

^  S.  Foltz  im  N.A.  III  S.  44.  Heinrich  gebrauchte  das  Siegel  in  seiner 
ersten  Zeit,  1003—1007. 

-    ~  28* 


—     436     — 

waltung,  das  Karl  d.  Gr.  erstrebt  und  erreicht  hatte,  wurde  nicht 
wieder  erzielt.  Es  war  uneiTeichbar,  da  aus  den  Beamten  Fürsten 
geworden  warcMi. 

Die  Frage  ■  drängt  sich  auf,  wie  sich  der  deutsche  Episkopat 
und  die  deutsche  Kirche  dieser  Entwickelmig  gegenüber  verhielten. 
AVir  haben  bemerkt,  daß  der  Klerus  und  die  Vasallen  der  Stifter 
gegen  die  Verkümmerung  ihres  Wahlrechts  ankämpften.  Sie  fanden 
dabei  Billigung  und  Unterstützung  bei  einzelnen  Bischöfen.  Aber 
dieser  Widerspruch  war  wenig  energisch,  und  vor  allem:  es  lag 
ihm  kein  kirchhches  Prinzip,  sondern  der  den  Deutschen  stets  an- 
haftende Partikularismus  zugrunde.  Die  Opponenten  stützten  sich 
nicht  .auf  die  alte  kirchliche  Anschauung,  daß  nur  der  von  Klerus 
und  Volk  -  freigewählte  Bischof  rechtmäßiger  Bischof  sei,  sondern 
sie  vertraten  den  Anspruch  des  Kapitels  und  des  Stiftsadels  auf 
Anteil  an  der  Macht  über  das  Bistum.  Wenn  die  prinzipielle 
Frage  angeregt  wm'de,  ob  der  König  das  Recht  habe,  auch  in  der 
Kirche  zu  gebieten,  so  erkannten  die  Männer,  die  im  Namen  der 
Kirche  sprachen,  die  bestehenden  Verhältnisse  durchaus  als  be- 
rechtigt an.  Höchst  lehrreich  ist  hierfür  der  Brief  Arnulfs  von 
Halberstadt  an  Heinrich  von  Würzburg  ^.  Arnulf  forderte  keines- 
wegs unbedingten  Gehorsam,  aber  Gehorsam  überall  da,  wo  er 
nicht  sittlich  unmöglich  sei.  Sehr  nachdrücklich  erinnerte  er,  mn 
diese  Pflicht  zu  beweisen,  an  die  apostolischen  Aufforderungen  zum 
Gehorsam  gegen  die  Obrigkeit.  Es  dünkte  ihn  unmöglich,  daß 
ein  frondierender  Bischof  im  Amte  bleibe;  da  Heinrich  sich  ge- 
weigert hatte,  vor  dem  König  zu  erscheinen,  fragte  er:  Wie  kannst 
du  in  seinem  Reich  ein  Bistum  innehaben,  wenn  du  dich  weigerst, 
vor  ihn  zu  kommen?  Was  werden  die  Richter  sagen,  wenn  solches 
im  Gericht  vorgetragen  wird?  Es  ist  dieselbe  Anschauung,  wenn 
Brun  von  Querfurt  Heinrich  als  den  frommen  und  strengen  Lenker 
der  Kirche  bezeichnete^.  Nur  der  Ausdruck  ist  verstärkt,  wenn 
Thietmar  von  ihm  als  dem  Stellvertreter  Gottes  auf  Erden  sprach^. 
Es  erklärt  sich  aus  dieser  Anschauung,  daß  die  Entscheidung  des 
Königs  über  kirchliche  Kompetenzfragen  angerufen  wurde.  In  der 
Zeit  Heinrichs  begann  die  Umbildung  des  bischöflichen  Send- 
gerichts in  ein  durch  den  Archidiakon  abgehaltenes  Gericht.  Da- 
bei fehlte  es  nicht  an  Schwierigkeiten  und  Bedenken;  denn  von 
manchen  Seiten  wurde  bestritten,  daß  die  Diakonen  die  Bann- 
gewalt hätten.     Man  sollte  meinen,  daß  über  diese  Frage  nur  eine 


1  Ep.  Bamb.  2  S.  474  u.  476. 

2  Brief  an  Heinrich,  Giesebrecht  II  S.  667. 

3  Thifitm.  VI,  11  S.  140. 


—     437     — 

Synode  hätte  entscheiden  können.  Jedoch  der  Bamberger  Diakon 
Bebo  wandte  sich  weder  an  eine  Synode  noch  an  seinen  Bischof, 
sondern  an  den  König  um  Bescheid^. 

Das  Urteil  ist  berechtigt,  daß  die  wachsende  kirchhche  Macht 
des  Königtums  auf  Seiten  des  deutschen  Episkopats  keinen  Wider- 
stand fand.  An  Widerspruch  von  Rom  her  aber  war  augenbUck- 
lich  nicht  zu  denken.  So  konnte  es  scheinen,  als  ob  die  Verhält- 
nisse sich  in  der  Richtung,  in  der  sie  sich  seit  Otto  I.  bewegten, 
und  die  durch  Heinrich  II.  sehr  entschieden  verstärkt  war,  für  die 
Dauer  verfestigen  würden.  Doch  stand  ein  Hindernis  im  Wege:  das 
kanonische  Recht.  Alles,  was  wir  uns  vergegenwärtigt  haben:  die 
Abhängigkeit  des  Episkopats  von  dem  König,  seine  Macht  über 
die  Synoden,  sein  Eingreifen  in  die  kirchliche  Verwaltung,  und 
Jurisdiktion,  war  nach  dem  älteren  Recht  der  Kirche  unzulässig 
Das  beginnende  elfte  Jahrhundert  aber  stand  nicht  nur  dem  echten 
Recht  der  Kircha  gegenüber;  unvergessen  war  in  Deutschland  die 
pseudo-isidorische  Sammlung-  und  niemand  hegte  den  geringsten 
Zweifel  -daran,  daß  sie  echtes  kirchliches  Recht  enthalte.  Sie  aber 
hatte  die  Kirche  des  neunten  Jahrhunderts  aus  Verhältnissen  be- 
freien soUen,  denen  man  sich  jetzt  wieder  annäherte.  Hier  war  der 
Zwiespalt  unverkennbar. 

Die  Frage  ist,  wie  sich  der  deutsche  Klerus  und  besonders 
der  deutsche  Episkopat  dem  Gegensatz  gegenüber  verhielt,  der 
zwischen  dem  bestand,  was  in  Deutschland  als  Recht  geübi  wurde, 
und  dem,  was  das  geheiUgte  Ansehen  des  Altertums  als  Recht  der 
Kirche  forderte  und  behauptete.  Die  Antwort  auf  diese  Frage 
gibt  die  kirchenrechthche  Sammlung  des  Bischofs  Burchard  von 
Worms  ^. 

Burchard  gehörte  zu  den  Männern,  denen  es  natürlich  ist 
alles,  was  sie  angreifen,  in  methodischer  Art  zu  betreiben.  Seine 
Gesinnung  und  Lebensanschauung  scheint  er  an  dem  Vorbild  des, 
Erzbischofs  Willigis  von  Mainz  gebildet  zu  haben.  In  dessen 
Dienst,  bei  der  Einrichtung  des  Stifts  St.  Victor,  sodann  in  der 
Verwaltung  der  bischöf heben  Kammer,  bewährte  er  zuerst  seine 
praktische  Tüchtigkeit.  Otto  III.  hat  ihm  im  Jahre  1000  das 
Bistum    Worms   übertragen.     Die    Lösung   der  Aufgabe,    die   ihm 


1  Ep.  Bamb.  6  S.  485. 

-  Vgl.  S.  34,  39,  262  f.,  285;  auch  Bern  von  Reichenau  zitiert  Pseudo- 
isidor,  vgl.  de  offic.  miss.  2  Mign.  142  S.  1059.  Der  Hauptbeweis  liegt  in 
dem  Dekret  Burchards. 

3  Über  ß.s  Leben  berichtet  die  vita  B.  Scr.  IV  S.  830  ff.  V  Grosch, 
Burchard  I.  1890  u.  Nitzsch,  Ministerialität  u.  Bürgerthum  S.  12.  iL 


—     438     — 

dadurch  zufiel,  war  sehr  schwierig;  aber  er  wußte  sie  in  vorzüg- 
hcher  Weise  zu  bewältigen.  Als  er  sein  Amt  antrat,  war  die 
Stadt  in  Gefahr,  ihren  städtischen  Charakter  zu  verlieren:  die 
Mauern  waren  zerfallen,  man  konnte  zwischen  den  Hofstätten  Eudel 
hungriger  Wölfe  ihr  Wesen  treiben  sehen.  Was  Wunder,  daß 
die  Bürger  anfingen,  ihre  Wohnung  auf  ihren  Gütern  zu  nehmen. 
Hier  griff  Burchard  ein;  wenn  der  alte  Römerort  als  Stadt  erhalten 
bheb,  so  verdankt  er  es  seinem  Bischof  Er  hat  die  Mauer  er- 
neuert. Noch  wichtiger  war,  daß  er  das  feste  Haus  des  Herzogs 
Otto  erwarb  und  abbrach.  Dadurch  befestigte  er  die  bischöfliche 
Macht  in  der  Stadt;  sie  hatte  nun  keinen  Nebenbuhler  mehr.  Durch 
beides  gelang  es  ihm,  sichere  und  friedhche  Zustände  herbeizuführen. 
Es  ist  charakteristisch  für  das  dem  Landesfürstentum  zustrebende 
Bischofsamt,  daß  er  aus  den  Steinen  des  abgebrochenen  Herzogs- 
hofs das  Paulskloster  errichtete  und  auf  die  neue  Münsterkirche  die 
Inschrift  setzte:  Ob  libertatem  civitatis.  Den  Erfolg,  der  darin  lag, 
daß  nun  der  Bischof  der  einzige  Herr  in  der  Stadt  war,  wußte  er 
dadurch  noch  zu  erhöhen,  daß  er  sich  die  Gerichtsgewalt  über  die 
Leute  des  Bistums  versichern  ließ  ^.  Es  lag  ihm  am  Herzen,  Eechts- 
unsicherheit  und  Rechtsungleichheit  zu  beseitigen,  das  zeigt  sein  be- 
rühmtes Hofirecht,  dieses  erste  Denkmal  der  Territorialgesetzgebung 
in  Deutschland:  es  sollte  die  Schwachen  schützen,  dasselbe  Recht 
sollte  für  reicli  und  arm  gelten^.  Die  Frucht  dieser  Maßregeln 
blieb  nicht  ^aus:  die  Einwohnerzahl  der  Stadt  nahm  zu,  die  Wohl- 
habenheit im  Bistum  wuchs  ^.  Es  ist  wie  der  Beleg  für  dieses 
Aufblühen,  daß  Burchard  den  Neubau  des  Doms  unternahm.    Das 


1  Dipl.  III  S.  399  Nr.  319. 

-  C.I.  I  S.  639  ff.  Nr.  438,  Prolog:  Ego  B.  .  .  propter  assiduas  lamen- 
tationes  miserorum  et  crebras  insidias  multorum,  qui  more  canino  familiam 
s.  Petri  dilacerabant,  diversas  leges  eis  imponentes  et  infirmiores  quosque 
suis  iudiciis  opprimentes  .  .  has  iussi  scribere  leges,  ne  aliquis  advocatus 
seu  vicedominus  aut  ministerialis  sive  inter  eos  alia  aliqua  loquax  persona 
supradicte  familie  novi  aliquid  subinferre  posset  sed  una  eademque  lex 
diviti  et  pauperi  ante  oculos  prenotata  omnibus  esset  communis.  Der  privat- 
und  strafrechtliche  Inhalt  des  Hofrechts  im  einzelnen  berührt  uns  hier 
nicht;  vgl.  Gengier,  Das  Hofrecht  des  B.  Burch.  v.  W.  1859. 

"  Vgl.  das  wahrscheinlich  von  dem  magister  scholarum  Heriniann  von 
Worms  T^m  1150  geschriebene  Vorwort  zum  Hofrecht,  ÜB.  der  Stadt  Worms  I 
S.  39:  Licet  plures  precesserint  eum  viri  mere  sanctitatis  in  sede  Worma- 
tiensi,  respectu  eius  plantationis  et  superedificationis  ecclesia  ista  tarn  in 
spiritualibus  quam'  in  temporalibus  erat  quasi  informis.  Hoc  testatur  clerus 
et  populus  paterna  dilectione  educatus,  hoc  civitas  adornata  et  adaucta, 
hoc  universus  episcopatus  rebus  et  largis  possessionibus  ditatus. 


-     439     — 

von  ihm  im  Jahre  1016  geweihte  Münster  mußte  später  einem 
prächtigeren  Bau  weichen ;  aber  wenigstens  in  den  Raumdispositionen 
wird  die  Kirche,  die  man  jetzt  noch  bewundert,  dem  Burchardischen 
Bau  entsprechen. 

ßechtsunsicherheit  nahm  Burchard-"^  aber  auch  im  kirchlichen 
Leben  wahr.  Er  machte  die  Bemerkung,  daß  es  mit  der  Kenntnis 
des  kanonischen  Rechts  in  seiner  Diözese  außerordentUch  übel  be- 
stellt sei^.  Die  Bedenken  darüber  legten  ihm  den  Gedanken  nahe, 
durch  Herstellung  einer  umfassenden  kirchlichen  Kechtssammlung 
Abhilfe  zu  schaffen.  Er  selbst  hat  daran  gearbeitet:  man  zeigte 
das  Haus,  das  er  sich  in  einem  Tannenwald  bei  Worms  erbauen 
ließ,  um  dort  ungestört  sich  der  Arbeit  widmen  zu  können.  Eine 
Reihe  Gelehrter  unterstützte  ihn,  unter  den  Wormsern  der  Propst 
ßrunicho,  dann  sein  bischöflicher  Nachbar  Walther  von  Speier, 
endhch  der  Abt  Olbert  von  Gembloux^,  einer  der  gelehrtesten 
Männer  dieser  Zeit:  er  hatte  in  Paris,  Troyes  und  Chartres  studiert. 
Das  Resultat  der  ohne  Zweifel  jahrelang  dauernden  Arbeit  war 
eine  Sammlung  kirchlicher  Rechtssätze,  die  das  Gesamtgebiet  der 
kirchhchen  Ordnuns^  und  DiszipHn  umspannte.  Die  Quellen,  aus 
denen  die  Bearbeiter  schöpften,  waren  zum  großen  Teil  ältere 
Rechtssammlungen :  die  Dionysio-Hadriana.  Pseudoisidor,  die  Kapitel 
Angilrams,  Benedikt  Levita,  die  collectio  Anselmo  dedicata,  Reginos 
Buch  de  causis  synodalibus.  Außerdem  fränkische  und  deutsche 
Konzilienbeschlüsse,  Kapitularien,  Papstbriefe.  Schriften  der  Kirchen- 
väter und  eine  Anzahl  Pönitentiaha.  Bemerkenswert  ist  nun,  daß 
Burchard  und  seine  Genossen  nicht  einfach  exzerpierten;  vielmehr 
unterzogen  sie  in  nicht  unerhebhchem  Maße  die  von  ihnen  ausge- 
wählten Stellen  einer  Bearbeitung.     Ihre  Absicht  war,  die  älteren 


^  Ich  benütze  von  Burehards  Dekret  den  Abdruck  bei  Migne  140 
S.  537  ff.  Die  Literatur  ist  in  meiner  Abhandlung  über  den  Hb.  decr.  Bur- 
ehards von  Worms  in  den  SB.  der  sächs.  Gesellsch.  d.  Wissensch.  1894  S.  65  ff. 
angeführt.  Der  dort  ausgesprochene  Zweifel,  ob  die  Inscriptionen  ursprüng- 
lich sind,  wird  durch  die  Bamberger  Handschrift,  die  ich  eingesehen  habe, 
verstärkt,  da  sie  auch  hier  nicht  von  derselben  Hand  wie  der  Text  ge- 
schrieben sind. 

2  Vgl.  die  längere  Vorrede  S.  499 :  Canonum  iura  et  iudicia  poenitentium 
in  nostra  dioecesi  sie  sunt  confusa  atque  diversa  et  inculta  ac  sie  ex  toto 
neglecta  et  inter  se  valde  discrepantia  et  pene  nullius  auctoritate  suffulta, 
ut  propter  dissonantiam  vix  a  sciolis  possint  discerni.  Unde  fit  plerumque, 
ut  confugientibus  ad  remediam  poenitentiae  tarn  pro  librorum  confusione 
quam  etiam  presbyterorum  ignorantia  nullatenus  valeat  subveniri. 

3  Walther  und  Brunicho  sind  vita  10  S.  887  genannt,  Olbert  bei 
Sigibert  de  script.  eccles.  142  S.  579. 


—     440     — 

Bestimmungen  den  Yerhältnissen  der  Gegenwart  anzupassen^. 
Und  was  erscheint  nun  als  gegenwärtiges  Recht?  Auf  der  einen 
Seite  erkannte  Burchard  uneingeschränkt  die  könighchen  Rechte  in 
der  Kirche  an.  Nicht  nur  forderte  er  ganz  allgemein  Gehorsam 
gegen  die  königliche  Macht  unter  Bedrohung  der  Ungehorsamen 
mit  dem  Banne  ^,  sondern  er  sprach  auch  bestimmt  aus,  daß  die 
königliche  Gewalt  sich  auf  die  kirchlichen  Verhältnisse  erstrecke. 
Die  ganze  Stellung,  die  Heinrich  in  der  Kirche  einnahm,  wurde 
durch  Sätze  wie  die  folgenden  gedeckt  und  gerechtfertigt:  Die  welt- 
Hchen  Fürsten  haben  mitunter  in  der  Kirche  die  oberste  Gewalt, 
damit  sie  dadurch  die  kirchhche  Disziplin  schützen.  Das  ist  not- 
wendig, damit  die  Obrigkeit  das,  was  der  Priester  dui'ch  seine  Be- 
lehrung nicht  zu  bewirken  vermag,  durch  die  Furcht  vor  der  Strafe 
erzwinge.  Oft  gedeiht  das  Himmelreich  durch  das  welthche  König- 
tum^. Demgemäß  betrachtete  Burchard  die  Bischöfe  als  die  Diener, 
des  Königs*;  er  hielt  es  fiir  recht,  daß  der  König  Synoden  beinift^, 
daß  er  an  der  Beschlußfassung  Anteil  nimmt'',  daß  er  die  Beschlüsse 
bekannt  macht'.  Selbst  solche  Stellen  nahm  er  auf,  welche  dem 
König  Recht  und  Pflicht  zuschreiben,  ungetreue  Priester  zur  Rechen- 
schaft zu  ziehen^.  Er  erkannte  die  Appellation  an  den  König  in 
kirchlichen  Angelegenheiten  als  zulässig  an^,  hatte  kein  Bedenken 
dagegen,  daß  das  könighche  Gericht  als  höhere  Instanz  nach  der 
Synode  entscheidet^*',  daß  die  kirchhche  Gutsverwaltung  der  fürst- 
lichen Aufsicht  untersteht  ^^,  daß  selbst  rein  kirchliche  Handlungen 
wie  die  Translation  von  Reliquien  der  königlichen  Genehmigung 
bedürfen  ^^ 

Man  kann  sich  nicht  darüber  wundern,  daß  solche  Stellen 
sich  in  dem  Dekret  Burchards  finden;,  denn  sie  entsprachen  den 
Rechtsgewohnheiten,  die  ihm  als  deutschem  Bischof  vertraut  waren, 
denen  gemäß  er  und  seine  Amtsgenossen  jahraus  jahi'ein  handelten. 
Weit  bezeichnender  ist,  was  seine  Sammlung  über  das  Papsttum 
enthält;  denn  hier  entsprach  die  Wirkhchkeit  der  Theorie  mitnichten. 
Burchard  und  seine  Mitarbeiter  konnten  nicht  daran  denken,  die 
herrschenden  Anschauungen  über  die  päpstliche  Würde  aufzugeben. 
Ihr  Werk  beginnt  demgemäß  mit  zwei  pseudo-isidorischen  Stellen, 
welche  die  Erhabenheit  des  Petrus  über  die  anderen  Apostel  aus- 


^  S.  den  Nachweis  in  der  angeführten  Abhandlung. 
2  XV,  22  f.  S.  900.  »  XV,  43  S.  907  f.  *  XV,  29  S.  902. 

5  XV,  20  S.  900.  «  XI,  77  S.  874.  '  III,  172  S.  707. 

»  XV,  19  S.  899.  «  VIII,  3  S.  792.  lo  VIII,  57  S.  804. 

11  ni,  172  S.  707.  12  III,  232  S.  723. 


—     441     — 

sprechend  Aber  wie  dürftig  ist  dann  doch  die  Vorstellung,  die 
man  aus  ihm  über  die  Tätigkeit  des  Papstes  in  der  Kirche  ge- 
winnt! Von  Regierung  der  Erche  ist  nicht  die  Rede;  die  Be- 
deutung des  Papsttums  beschränkt  sich  vielmehr  darauf,  daß  es  die 
höchste  Instanz  in  der  Kirche  ist:  der  Papst  als  der  Nachfolger 
des  Petrus  entscheidet  über  die  causae  maiores^,  besonders  ist  er 
der  letzte  Richter  über  die  Bischöfe'^,  Er  beruft  die  General- 
konzilien*, kann  von  niemand  gerichtet,  wohl  aber  durch  den  welt- 
lichen HeiTscher  genötigt  werden,  sich  von  etwaigen  Anklagen  zu 
reinigend  Das  Recht,  gegen  päpstliche  Entscheidungen  zu  remon- 
strieren, wird  den  Bischöfen  gewahrt**.  Wenn  man  sich  vergegen- 
wärtigt, daß  Pseudoisidor  eine  Hauptquelle  Burchards  war,  und  daß 
er  die  Briefe  Nikolaus'  I.  kannte,  so  ist  die  geringe  Bedeutung, 
die  die  päpstHche  Tätigkeit  bei  ihm  im  Vergleich  mit  seinen  Quellen 
hat,  sehr  auffällig;  sie  ist  aber  erklärlich,  wenn  Burchards  Absicht 
war,  den  tatsächhchen  Rechtszustand  zu  erheben.  Denn  so  gering, 
wie  sie  in  seinem  Werk  erscheint,  war  wirklich  die  Bedeutung  des 
Papsttimis  geworden. 

Doch  ist  Burchards  Dekret,  wenn  man  nur  diese  Seiten  her- 
vorhebt, nicht  yollständig  charakterisiert.  Die  Quellen,  die  er 
exzerpierte,  setzten  zum  Teil  andere  Verhältnisse  voraus,  als  in 
Deutschland  bestanden,  zum  Teil  waren  sie  in  bewußtem  Gegen- 
satz gegen  dieselben  gefälscht.  Es  war  unvermeidhch, .  daß  sich 
das  bemerkUch  machte.  In  der  Tat  erscheint  die  Kirche  in 
Burchards  Sammlung  viel  mehr  wie  eine  selbständige  Korporation, 
als  sie  es  in  Deutschland  tatsächhch  war.  Das  zeigt  sich  z.  B.  in 
dem,  was  Burchard  über  die  Bischofswahl  sagte.  Er  wiederholte 
die  alten  Vorschriften  über  die  Wahl  des  Bischöfe  durch  Klerus 
und  Volk  und  seine  Konsekration  durch  den  Metropohten  und  die 
Komprovinzialen  ^.  Die  Verwahrung  dagegen,  daß  einer  Gemeinde 
ein  Bischof  Avider  ihren  Willen  aufgedrängt  werde,  fehlt  nicht.  Da- 
gegen läßt  sich  aus  dem  Dekret  nicht  ersehen,  daß  in  Deutschland 
der  König  bei  der  Bestellung  der  Bischöfe  regelmäßig  mitwirkte. 
Burchard  unterließ  es,  Stellen  zu  sammeln,  welche  die  Mitwirkung 
des  Königs  ausschlössen ;  aber  er  suchte  auch  solche  nicht,  die  sie 
anerkannten.  Noch  eigentümlicher  ist,  wie  er  hinsichtUch  des 
Gerichts  über  die  Bischöfe  verfuhr.     Jenen  Stellen,   in   denen  die 


1  Ep.  2  Anacl.  XXIV  S.  79.     Ep.  1  Melch.  III  S.  243. 

2  1, 1  f.  S.  549  f. 

*  1, 144  S  591;  I,  175f.  S.  600  f.;  1, 192  S.  606. 

*  I,  42  S.  561.        5  1, 198  S.  609.        «  I,  220  S.  613. 
M,6ff.  S.  551  ff. 


—     442     — 

oberste  Disziplinargewalt  des  Königs  anerkannt  ist,  treten  andere 
an  die  Seite,  in  denen  das  Urteil  über  die  Bischöfe  ausschließlich 
dem  geistlichen  Gericht  vorbehalten  wird^. 

Mit  einem  Wort:  das  Dekret  Burchards  bietet  keine  einheit- 
liche Rechtsanschauung.  Gerade  darin  aber  ist  es  ein  treuer 
Spiegel  der  tatsächlichen  Verhältnisse.  Der  Zustand  der  deutschen 
Kirche  befand  sich  in  der  Tat  in  Widerspruch  mit  dem  kanonischen 
Recht,  das  die  deutsche  Kjrche  doch  als  unverbrüchliches  Gesetz 
anerkannte'"^.  Burchard  und  seine  Mitarbeiter  sind  sich  dieses 
Zwiespalts  schwerhch  bewußt  geworden.  Aber  mußte  nicht  ein 
Zeitpunkt  eintreten,  in  dem  er  den  Männern  der  Kirche  zum  Be- 
wußtsein kam? 

Unter  Heinrich  II.  schien  er  ferne  zu  liegen;  fester  als  lange 
vorher  stand  die  Macht  des  Königs  in  der  deutschen  Kirche.  Das 
war  der  Erfolg  von'  Heinrichs  ruhiger  Politik.  Otto  III.  hatte,  wie 
ein  Kind,  das  nach  dem  Entfernten  greift,  eine  universale  Stellung 
erstrebt.  Heinrich  hielt  sich  stets  an  den  einzelnen  Fall.  Aber 
indem  er  in  vielen  einzelnen  Fällen  seinen  Willen  zur  Geltung 
brachte,  wuchs  seine  Macht  überhaupt.  Denn  nur  die  Ereignisse 
sind  vereinzelt,  ihre  Wirkung  fließt  zusammen.  Die  Macht,  die 
Heinrich  zufiel,  benützte  er,  um  reformierend  in  die  Verhältnisse 
einzugreifen.  Das  zeigt  seine  Stellung  zum  Mönchtum.  Wir  wenden 
uns  zur  Betrachtung  dieser  Entwickelung. 


1  1, 132  ff.  S.  588  ff.  ■'  XV,  6-10  S.  896. 


Zweites  Kapitel. 

Erstarken  des  Mönchtums. 


Man  braucht  Heinrich  IT.  nicht  gegen  den  Verdacht  zu  ver- 
wahren, daß  er  ein  Gegner  des  mönchischen  Instituts  gewesen  sei. 
So  gewiß  es  ist,  daß  nur  die  Legende  ihm  den  Gedanken  zu- 
geschrieben hat,  selbst  Mönch  zu  werden,  so  sicher  ist  es  doch, 
daß  er  nie  einen  Zweifel  an  der  Berechtigung  und  an  der  Er- 
habenheit des  Mönchtums  hatte.  Gerade  in  dieser  Hinsicht  stand 
er  in  seiner  Zeit,  nicht  über  seiner  Zeit.  Man  könnte  fast  sagen: 
die  Mönche  waren  ihm  persönlich  notwendig;  er  kannte  keine 
besseren  Helfer,  als  die  Männer,  die  durch  ihre  Gebete  bei  Tag 
und  Nacht  Gott  zu  dienen  verpflichtet  waren  ^;  er  war  überzeugt, 
daß  durch  ihre  Bitten  sich  das  Glück  in  ^eit  und  Ewigkeit  mehrt". 
Wenn  in  einer  seiner  ersten  Urkunden  ausgesprochen  ist,  es  gehöre 
zu  den  Pflichten  des  Herrschers,  daß  er  die  Gott  und  seinen 
Heiligen  geweihten  Klöster  beschirme^,  so  entsprach  die  oft  ge- 
brauchte Formel  seiner  Gesinnung. 

War  es  aber  für  das  Mönchtum  notwendig, '  war  es  für  das- 
selbe heilsam,  daß  die  Abteien  zu  Fürstentümern  wurden,  gleich 
den  Bistümern?  Die  alten  königlichen  Klöster  waren  auf  dem 
besten  Weg  dazu:  sie  wetteiferten  mit  den  Kathedralkirchen,  sowohl 
was  die  Ausdehnung  des  Grundbesitzes,  als  was  die  Zahl  der 
dienstpflichtigen  Mannen  betrifft.  Als  Kaiser  Otto  IL  im  Jahr  981 
einen  Teil  der  Großen  zum  italienischen  Krieg  entbot,  rückten  die 


1  Urk.  für  Paderborn  v.  J.  1014  Dipl.  Nr.  307. 
*2  Urk.  für  St.  Florin  zu  Koblenz  v.  J.  1016  Dipl.  Nr.  352. 
3  Urk.  für  St.  Reuiigius  zu  Rheims  v.  9.  Sept.  1002  Dipl.  Nr.  16  u.  ö. 


—     444     — 

Abte  mit  so  ansehnlichen  Scharen  aus,  daß  sie  manchen  Bischof 
in  Schatten  stellten.  Der  Abt  von  "Weißenburg  führte  mehr  als 
doppelt  so  viel  Mannschaft  als  sein  Diözesanbischof  in  Speier,  die 
Scharen  der  drei  Konstanzer  Abte  von  Reichenau,  St.  Gallen  und 
Kempten  übertrafen  die  bischöfliche  Truppe  um  das  dreifache,  das 
reiche  Würzburg  stellte  doch  nm-  die  gleiche  ZaÖl  von  Gepanzerten 
wie  Fulda,  und  selbst  Mainz  kam  den  beiden  in  seinem  Sprengel 
gelegenen  Stiftern  Lorsch  und  Hersfeld  nur  um  ein  Unbedeutendes 
voran  ^.  Nicht  minder  wichtig  war,  daß  die  Klöster  den  Bischöfen 
in  dem  Bestreben  nacheiferten,  überall  da,  wo  sie  Grundherren 
waren,  die  mannigfachsten  Herrschaftsrechte  zu  erwerben.  Die 
Zahl  der  Münz-  und  Zollstätten,  sowie  der  Märkte  auf  Kloster- 
besitz war  zwar  kleiner  als  in  den  bischöflichen  Territorien,  doch 
immerhin  bedeutend  genug '^  Auch  darin  war  kein  Unterschied, 
daß  die  Klostervögte,  ebenso  wie  die  Advokaten  des  Bischofs, 
richterliche  Gewalt  ausübten  ^.  Das  Kloster  Fulda  stand  den  Bis- 
tümern selbst  insofern    gleich,    als   es    einige  Grafschaften   besaß*. 


1  Vgl.  oben  S.  32  Anm.  2. 

.-  Von  den  großen  königlichen  Abteien  erhielt  Fulda  das  Münz-, 
Markt-  und  Zollrecht  daselbst  i.  J.  1019  durch  Heinrich  IL,  Dipl.  HI  S.  528 
Nr.  413,  Reichenau  das  Markt-  und  Münzrecht  in  Aliensbach  durch  Otto  III., 
s.  die  Urk.  des  A.  Eggehard,  Reg.  Bad.  S.  111  Nr.  60.  Hersfelder  Münzen 
wurden  im  11.  Jahrhundert  (Dannenberg,  Die  deutschen  Münzen  S.  333), 
Weißenburger  Denare  im  13.  Jahrh.  geschlagen  (s.  Tradit.  Wizenb.  S.  328); 
wann  diese  Klöster  das  Recht  erhielten,  weiß  ich  nicht.  Lorsch  erhielt  9,56 
das  Marktrecht  in  Bensheim,  965. in  Wiesloch,  Dipl.  I  S.  258  Nr.  177  u. 
S,  399  Nr.  283,  995  zu  Stein  am  Rhein,  1000  zu  Weinheim,  Dipl.  II  S.  578 
Nr.  166  u.  S.  799  Nr.  372,  1008  in  Oppenheim,  III  S.  222  Nr.  187,  1000  die 
Münze  zu  Brumpt,  II  S.  798  Nr.  371.  Corvey  erhielt  945  u.  946  Münze,  Zoll 
und  Markt  in  Meppen,  I  S.  152  Nr.  73;  S.  157  Nr.  77.  St.  Gallen  947  Markt- 
und  Münzrecht  in  Rorschach,  I  S.  172  Nr.  90.  Altaich  1009  Markt  und 
Zoll  in  Hengersberg,  IH  S.  232  Nr.  198.  Werden  974  Markt  und  Münze  in 
Lüdinghausen  und  Werden,  II  S.  103  Nr.  88.  Kornelimünster  985  Markt 
und  Münze,  II  S.  416  Nr.  18;  Herford  hatte  Markt,  Zoll  und  Münze  zu  Oden- 
hausen  seit  der  Karolingerzeit,  I  S.  583  Nr.  430;  ebenso  Prün  seit  861  das 
Münzrecht  in  Romersheim,  B.M.  1260;  Münzen  «ind  nicht  bekannt,  s. 
Dannenberg,  Die  d.  Münzen  S.  197  f  St.  Maximin  erhielt  996  Markt  und 
Münze  in  Wasserbillich,  H  S.  793  Nr.  364,  Echternacfa  992  das  Münzrecht 
in  Echtemach,  II  S.  499  Nr.  89.  Stablo  erhielt  das  Münzrecht  erst  1152. 
Die  vorher  dort  und  in  Malmedy  geprägten  Münzen  waren  kaiserlich  oder 
bischöflich,  vgl.  Dannenberg  S.  134  f. 

^  Folgt,  aus  der  Immunität  des  Klosterbesitzes. 

*  Fulda  erhielt  1024  von  Heinrich  IL  die  Grafschaft  Stoddenstadt  im 
Maingau,  Dipl.  III  S.  651  Nr.  509;    im    nächsten    Jahr  von  Konrad  IL    die 


—     445     — 

Der  Gestaltung  des  Klosterguts  zu  einem  Fürstentum  stand  indes 
ursprünglich  in  der  Verfassung  der  Klöster  ein  nicht  unbedeutendes 
Hindernis  im  Wege.  Denn  der  Abt  war  nicht  in  demselben  Sinn 
Leiter  des  Klosters,  wie  der  Bischof  Leiter  der  Diözese;  er  war 
an  Beirat  und  Zustimmung  der  Kongregation  gebunden;  das 
Klostergut  war  nicht  minder  in  ihrem,  wie  in  seinem  Besitz  ^.  Allein 
im  Beginn  des  elften  Jahrhunderts  war  dieses  Hindernis  in  den 
meisten  Fällen  bereits  beseitigt:  Abt  und  Konvent  hatten  ihre 
Kompetenz  abgegrenzt,  Abtsgut  und  Pfriindegut  waren  getrennt'^. 
Der  Anfang  dieser  Entwickelung  reicht  weit  zurück.  Schon  die 
Kegel  trennte  den  Tisch  des  Abts  von  dem  der  Brüder;  die  Ver- 
sorgung der  iremden  Gäste,  die  an  jenem  gespeist  wurden,  hätte 
die  Durchführung  der  klösterlichen  Ordnung  gestört.  Das  führte 
in  der  Karohngerzeit  dazu,  daß  man  die  Abtswohnung  und  das 
Fremdenhaus  mit  den  nötigen  AVirtschaftsgebäuden  von  dem.  eigent- 
lichen Kloster  sonderte.  Die  Folge  war  die  Zuweisung  eigener 
Einkünfte  für  den  Haushalt  der  Brüder  ^  Entsprach  sie  einerseits 
der  Gewohnheit,  bestimmte  Einkünfte  für  bestimmte  Zwecke  fest- 
zulegen, so  erwies  sie  andererseits  sich  als  notwendig  um  der  Brüder 
willen.  Sie  mußten  vor  Vernachlässigung  gewahrt  werden;  es  kam 
schon  im  neunten  Jahrhmidert  vor,  daß,  um  Zwistigkeiten  zu  ver- 
meiden, die  Teilung  der  Klostereinkünfte  zwischen  dem  Abt  und 
den  Mönchen  von  Staatswegen  vorgenommen  wurde  *.  Nicht  selten 
bestimmten  auch  die  Stifter  den  Ertrag  der  Güter,  die  sie  einem 
Kloster  übergaben,  ausdrücklich  für  den  Gebrauch  der  Brüder  ^ 
Seitdem  die  Könige  begannen,  Klöster  an  Laienäbte  zu  vergeben'', 
war   die  Ausscheidung    des   ftir    die    Erhaltung   der   Kongregation 


C4rafschaft  Nederne  im  Rheingau,  Stumpf  1876.   Auch  das  Nonnenkl.  Ganders- 
heim  war  seit  1020  im  Besitz  einer  Grafschaft,  Dipl.  III  S.  566  Nr.  444. 
^  Reg.  8.  Bened.  3  u.  33. 

2  Vgl.  Matthäi,  Die  Klosterpolitik  Heinrichs  II.  S.  14  £P. 

3  Eine  anschauliche  Voi'stellung  dieser  Verhältnisse  aus  einer  etwas 
jüngeren  Zeit  gewähren  die  Reichenauer  Fälschungen,  s.  K.  Brandi,  Die 
Reich.  Urkundenfälsch.  S.  79  ff. 

*  Unter  Ludwig  d.  Fr.  geschah  das  mit  den  Einkünften  von  Flavigny, 
B.M.  1042. 

5  Nicht  alle  der  von  Matthäi  gesammelten  Belege  scheinen  mir  be- 
weisend; doch  ist  an  der  Sache  kein  Zweifel.  Die  Bestimmung  für  die 
Brüder  ist  übrigens  zunächst  nur  eine  Art  der  bekannten  Festlegung  einer 
bestimmten  Einnahme  für  einen  bestimmten  Zweck;  sie  entspricht  der  Be- 
stimmung gewisser  Einkünfte  ad  luminaria  u.  dgl. 

®  Matthäi  hat  diesen  Punkt  außer  acht  gelassen. 


—     446     — 

notwendigen  Teils  des  Klosterguts  vom  Besitz  überhaupt  nicht  mehr 
zu  umgehen^.  Demi  die  Absicht  bei  solchen  Maßregeln  war  nie- 
mals, die  geistliche  Genossenschaft  einfach  aufeuheben;  wenn  sie 
aber  fortbestehen  sollte,  so  mußte  mindestens  das  für  ihren  Unter- 
halt Notwendige  ihr  gesichert  werden:  der  Überschuß  stand  zur 
Verfügung  des  Laienabts.  Demgemäß  wurde  im  neunten  Jahr- 
hundert in  St.  Maximin  verfahren^;  das  Gleiche  geschah  ohne 
Zweifel  in  zahlreichen  anderen  Fällen  ^.  Im  zehnten  Jahrhundert 
war  die  Trennung  der  Einkünfte  so  allgemein,  daß  es  Erstaunen 
erregte,  daß  sie  in  St.  Gallen  noch  nicht  vollzogen  war*.  Das 
Recht  des  Abts  auf  die  Verwaltung  'des  gesamten  Klosterguts  sollte 
dadurch  nicht  geschmälert  werden;  doch  lag  es  in  der  Natur  der 
Sache,  daß  der  Teilung  des  Ertrags  die  Teilung  des  Besitzes  folgte. 
Man  sprach  nun  von  Gütern,  die  von  Rechts  wegen  zur  Präbende . 
der   Brüder   gehörten^.     Es    war   nur   eine    Konsequenz,    daß   für 


1  Die  Scheidung  ist  in  Frankreich  bedeutend  früher  als  in  Deutsch- 
land durchgeführt;  vgl.  B.M.  Nr.  182  und  s.  Matthäi  S.  25. 

-  Mirac.  s.  Maxim.  11  Scr.  IV  S.  231:  Post  Megingaudum  potestatibus 
et  usibus  huius  regni  ducuni  haec  abbatia  subiacuit,  his  tantum  exceptis, 
quae  fratrum  sustentationi  dudum  sequestrata  fuerant.  Diese  Ausscheidung 
war  unter  König  Arnulf  schon  vollzogen,  s.  B.M.  1835:  lubemus  ut  ipsi 
fratres  prelibata  loca  cum  omnibus  pertinentiis  sub  eorum  cura  teneant  .  . 
et  nee  nobis  nee  illi  qui  hanc  abbatiam  tenuerit  aliquod  servitium  impen- 
dant;  vgl.  die  Urk.  Karls  d.  E.,  MRh.  ÜB.  I  S.  219  Nr.  156:  Ex  illis,  quae 
victui  eorum  deputatae  erant,  de  quibus  quoque  illis  Arnulfus  rex  precep- 
tum  largitus  est.  Er  selbst  bestätigt  hec  loca  illis  ad  suam  peculiaritatem 
perpetualiter  habenda,  ut  ex  eis  victum  atque  habitum  consequantur."  Vgl. 
über  beide  Urk.  Breßlau,  Westd.  Z.  V  S.  31  f. 

ä  Weitere  Beispiele  sind  Murbach,  wo  Konrad  I.  913  den  Brüdern  res 
.  .  ad  praebendam  et  nutrimentum  eorum  pertinentes  bestätigt,  Dipl.  I  S.  16 
Nr.  17;  darf  man  Liutfred  für  einen  Laienabt  halten,  so  fand  die  Teilung 
wohl  im  9.  Jahrh.  infolge  der  Ernennung  eines  solchen  statt.  Sodann 
Prüm,  wo  Arnulf  die  Rechte  der  Mönche  in  ceteris  ad  ipsius  loci  luminaria 
fratrumque  stipendia  collatis  universis,  bestätigt  B.M.  1814.  Femer  Öhren. 
Das  Kl.  war  königlich  (B.M.  1907  ist  eine  Fälschung  des  10.  Jahrh. 's,  s. 
Dopsch,  N.A.  XXV  S.  330  ff'.).  Zwentibold  hatte  es  sich  897  reserviert,  Regln. 
S.  144;  ein  großer  Teil  der  Güter  wurde  als  Lehn  vergeben;  Otto  I.  bestätigte  953 
den  Nonnen  partem  abbatiae,  quam  modo  possidere  videntur,  Dipl.  I  S.  249 
Nr.  168;  966  wurde  das  Kl.  bischöflich,  I  S.  436  Nr.  322;  vgl.  II  S.  797  Nr.  368. 
^  Ekkeh.  Gas.  s.  Galli  102  f.  S.  365  f.  Die  Trennung  muß  bald  darauf 
erfolgt  sein ;  denn  dem  Abt  Gerhard  (990  ff.)  wurde  es  zum  Vorwurf  ge- 
macht, daß  er  verschiedene  Güter,  über  welche  zu  verfügen  den  Brüdern 
zustand,  zu  Lehn  gab,  cont.  II,  3  Scr.  II  S.  154,  vgl.  auch  c.  6  S.  155. 

5  Urk.  Ottos  IL  für  St.  Maximin  Dipl.  II  S.  67  Nr.  67:    Quasdam  pro- 


—     447     — 

sie  eine  eigene,  vom  Abt  unabhängige  Verwaltung  eingerichtet 
wurdet 

Der  Zweck  dieser  Einrichtung  war  die  Sicherung  des  Bestands 
der  Kongregation.  Ihre  Folge  jedoch  traf  fast  mehr  die  Stellung 
des  Abts:  er  stand  jetzt  kaum  noch  innerhalb  der  Kongregation; 
er  stand  neben  ihr.  Das  war  so  entschieden  der  Fall,  daß  ein 
weltlich  gesinnter  Abt  auf  den  Gedanken  kommen  konnte,  das 
gemeinsame  Leben  für  seine  Person  auch  äußerlich  aufzugeben  und 
seinen  Sitz  aus  dem  Kloster  zu  verlegen.  Bernhar  von  Hersfeld 
hat  das  versucht.  Er  erbaute  unweit  des  Mutterkl^^sters  auf  dem 
rechten  Ufer  der  Fulda  ein  Münster  zu  Ehren  des  Apostels  Petrus, 
und  verlegte  im  Jahr  1003  seine  Residenz  dorthin.  Auf  dem 
Petersberg  ging  ^es  nun  zu  wie  an  einem  Fürstenhof:  die  Verwandten 
des  Abts  und  die  Lehensleute  des  Klosters  gingen  aus  und  ein"-. 
Denn  infolge  jener  Teilung  der  Klostergüter  schienen  die  Vasallen 
nicht  mehr  der  Kongregation,  sondern  nur  dem  Abt  verpflichtet  zu 
sein:  er  stand  zu  ihnen  genau  wie  der  Bischof  zu  seinen  Vasallen. 
Die  Männer,  welche  die  Brüderschaften  der  "Weltentsagenden 
leiteten,  waren  von  den  Fürsten  des  Reichs  kaum  mehr  zu  unter- 
scheiden. 

Wer  möchte  sich  wundem,  daß  man  auf  den  Widerspruch, 
der  darin  lag,  aufinerksam  wurde?  Wir  finden  ihn  schon  in  einer 
Urkunde  aus  der  ersten  Hälfte  des  zehnten  Jahrhunderts  hervor- 
gehoben. Man  liest  dort  folgende  Reflexionen:  Besitzt  der  Abt 
den  gesamten  Grundbesitz  der  Abtei,  dann  ist  er  genötigt,  Reisige 
zu  halten  und  mit  ihnen  ins  Feld  zu  ziehen.  Besitzt  er  dagegen 
nichts  als  das  Tafelgut  der  Mönche,  so  ist  seine  einzige  Pflicht, 
den  Brüdern  zu  dienen  und  für  die  Frömmigkeit  Sorge  zu  tragen^. 
Diese  Erwägungen  wurden  nicht  ohne  eine  bestimmte  Absicht  aus- 
gesprochen; sie  sollten  die  unvollständige  Rückgabe  der  Kloster- 
güter an  Gorze  rechtfertigen.    Aber  sie  waren  zu  treffend,  als  daß 


prietates  .  .  iure  quidem  prebendarias,  sed  multis  retro  temporibus  iniuste 
beneficiarias. 

^  Für  St.  Maximin  bestimmte  das  König  Arnulf  in  der  oben  S.  446 
Anm.  2  angeführten  Urkunde,  wiederholt  von  Karl  d.  E.:  Potestatem  teneant 
super  ipsas  res  suum  prepositum  specialiter  constituere.  In  einer  Urkunde 
Heinrichs  IL  v.  1024  ist  von  den  camerariis  der  Abte  von  Fulda  und  Hers- 
feld die  Rede,  Dipl.  III  S.  648  Nr.  507,  vgl.  Gest.  abb.  Trud.  I,  5  Scr.  X 
S.  232.     Hier  ist  die  Trennung  der  Güterverwaltung  vorausgesetzt. 

2  Vita  n  Godeh.  7  S.  220  f.;  vgl.  vita  I,  13  S.  177  f.;'  Lamb.  inst.  Herv. 
eccl.  S.  349. 

3  Adalbero  von  Metz  für  Gorze  933,  Cartul.  S.  170  Nr.  92. 


—     448     — 

man  sie  leicht  hätte  zurückweisen  können.  Es  war  in  der  Tat  eine 
Frage,  ob  für  die  könighchen  Klöster  ihr  fürstlicher  Besitz  nützlich 
oder  schädlich  sei,  ob  die  Erreichung  des  Zweckes,  dem  die  Mönche 
dienten,  dadurch  gefördert  oder  gehindert  wurde. 

Durch  die  lothringische  Reform  war  die  Erinnerung  an  die 
ursprüngliche  Aufgabe  des  Mönchtums  in  weiten  Kreisen  geweckt 
worden.  Mit  neuer  Kraft  ergriff  die  Bewunderung  für  die  alten 
Heroen  der  Askese  die  Gemüter.  Wie  junge  Klosterschüler  in  der 
Lebensbeschreibung  Martins  von  Tours  ein  Ideal  fanden,  danach 
sie  ihr  eigenes  Leben  gestalten  wollten  \  so  zog  es  Bischof  Bem- 
ward  zu  dem  Grabe  des  Heiligen  der  Mönche.  Er  machte  im 
Jahr  1007  eine  Wallfahrt  nach  Tours.  Als  es  mit  ihm  zum 
Sterben  kam,  ließ  er  sich  die  Kutte  anlegen;  er  wollte  als  Mönch 
aus  dem  Leben  scheiden^.  Die  natürliche  Folge  war,  daß  die 
Forderungen  an  das  Leben  der  Religiösen  strenger  wurden  als 
bisher.  Was  Heinrich  anbetrifft,  so  hatte  er  schon  in  früher  Jugend 
in  Männern  wie  Wolfgang  von  Regensburg  und  Ramwold  von 
St.  Emmeram  Mönche  kennen  gelernt,  die  in  der  Weltverleugnung 
die  höchste  Lebensaufgabe  fanden.  Zu  den  Jugendeindrücken  ge- 
sellte sich  später  die  Berührung  mit  den  Führern  der  Cluniacenser. 
Seitdem  Odilo  zuerst  im  Herbst  1003  an  seinem  Hofe  erschienen 
war,  weilte  er  öfter  in  seiner  Umgebung^.  Und  gerne  sprach  der 
deutsche  König  mit  dem  burgundischen  Abt.  Er  <vurde  nicht  von 
ihm  beherrscht,  aber  er  achtete  und  Hebte  ihn*.  Denn  er  sah  in 
der  Kongregation,  die  Odilo  leitete,  das  Vorbild  .aufrichtiger  Selbst- 
verleugnung und  wahrer  Nachfolge  Christi''*.  Manche  vrertvoUe 
Gabe  hat  Cluni  von  ihm  erhalten.  Odilo  erstattete  ihm  Dank, 
indem  er  aus  den  Schriften  Augustins  einen  Kommentar  zu  den 
paulinischen  Briefen  zusammenstellen  Heß,  um  ihn  dem  König  zu 
widmen.  Noch  zeigt  man  in  der  Bamberger  Bibliothek  das  merk- 
würdige Geschenk  des  französischen  Abts  an  den  deutschen  König. 
Als  ein  Werk  voU  himmHschen  Nektars  bezeichnete  er  es  in  der 
Widmung*.     Er  meinte  wohl,  nichts  Kostbareres,   nichts,  was   die 


1  Vgl.  vita  I  Godeh.  4.  «  Yita  Bernw.  41  u.  53. 

3  S.  Sackur,  Die  Cluniacenser  II  S.  6  ff. 

*  Hug.  Flav.  ehr.  U,  15  S.  391.  Ademar  Hist.  IH,  37  S.  133.  Jotsald. 
vita  Odilon.  I,  7  Migne  142  S  902.  Odilo  ist  Intervenient  1007,  Dipl.  EI 
S.  155  Nr.  129,  1012  S.  289  Nr.  251,  1019  S.  511  Nr.  399. 

ö  Rod.  Glab.  Hist.  I,  5,  Scr.  VII  S.  50:  Qui  pompis  mundi  caicatis 
crucem  expeditius  sequuntur  salvatoris. 

<*  Vgl.  Leitschuh,  Katal.  der  Handschr.  der  Bibliothek  zu  Bamberg  I 
S.  106  Nr.  126. 


—     449  '  — 

religiöse  Überzeugung,  die  ihn  beseelte,  treuer  aussprach,  Heinrich 
darbringen  zu  können  als  dieses  Werk.  Man  begreift,  daß  Hein- 
rich die  Aufgabe  des  Mönchtums  ausschließlich  in  der  Pflege  des 
frommen  Lebens  sah."  Wenn  man  in  seinen  Urkunden  liest,  daß 
es  die  Pflicht  des  Herrschers  sei,  die  heiUge  Religion,  d.  h.  eben 
die  asketische  Frömmigkeit,  in  den  Klöstern  zu  erhalten^,  oder 
dafür  zu  sorgen,  daß  die  Kleriker,  geschützt  vor  aller  äußeren  Un- 
ruhe, in  der  Stille  verharrten ",  so  ist  dieser  Gedanke  ausgesprochen. 
Gewiß  sind  derartige  Sätze  in  den  Urkunden  nicht  als  individuelle 
Äußerungen  des  Königs  zu  betrachten.  Sie  sprechen  die  Gedanken 
aus,  welche  die  Männer,  die  er  in  seine  Kapelle  aufaahm,  hegten. 
Aber- wie  hätten  sie  ihm  fremd  sein  können?  Die  Anschauungen, 
die  an  einem  Hofe  herrschen,  sind  schließhch  immer  bedingt  durch 
die  Gesinnung  des  Königs. 

Urteilte  Heinrich  in  dieser  Weise  über  die  Aufgabe  des  Mönch- 
tums, so  war  die  Frage  der  Reform  nicht  zu  vermeiden.  Denn 
jener  Stille  und  Weltzm'ückgezogenheit,  die  für  das  Kloster  ge- 
ziemend, ja  nötig  erschien,  entsprach  das  Leben  und  Treiben  in 
den  großen  Klöstern  sehr  wenig.  Über  seine  Befugnis  zur  Vor- 
nahme der  Reform  konnte  Heinrich  kaum  im  Zweifel  sein.  Da 
die  königlichen  Abteien  im  Eigentum  des  Königs  standen,  so  war 
das  Recht  desselben,  in  ihre  Verwaltung  einzugreifen,  unbestritten. 
So  wenig  jemals  ein  deutscher  König  ein  Bistum  verschenkt  hat, 
so  unbedenklich  hat  jeder  von  ihnen  königHche  Abteien  vergeben, 
sei  es  an  Bischöfe,  sei  es  an  Große,  sei  es  iiir  immer,  sei  es  für 
kürzere  Zeit.  Heinrich  bewies  durch  sein  Verfahren,  daß  er  an  der 
Berechtigung  solcher  Maßregeln  nicht  zweifelte.  Nicht  nur,  daß  er 
über  Klosterbesitz  unbedenklich  verfügte^,  er  handelte  ebenso  mit 
den  Klöstern  selbst.  Schon  am  10.  JuU  1002  schenkte  er  dem 
Bischof  Heinrich  von  Würzburg  die  Abtei  Seügenstadt  zum  Nieß- 
brauch auf  Lebenszeit*.  Und  dieser  ersten  Schenkung  folgten  zahl- 
reiche andere:  das  Bistum  Straßburg  erhielt  das  Kloster  St.  Stephan 


1  Dipl.  III  S.  18  Nr.  16  für  St.  Remi  in  Rheims. 

2  S.  385  Nr.  307  für  das  Domstift  in  Paderborn. 

.  ^  Hier  kommt  die  Vergebung  von  Gütern  St.  Maximins  zugunsten 
Heinrichs  v.  Baiern  u.  a.  in  Betracht.  Breßlau  hat,  Westd.  Z.  V  S.  45,  die 
Unechtheit  der  darauf  bezüglichen  Urkunden  S.  636  ff.  Nr.  500  u.  502,  und 
Stumpf  1901  dargetan,  dabei  aber  bemerkt,  daß  die  Tatsache  der  Einziehung 
dadurch  nicht  erschüttert  werde.  In  der  Tat  wäre  die  Erfindung  einer 
solchen  Tatsache  schwer  vorstellbar. 

*  Dipl.  III  S.  5  Nr.  5.    Die  Schenkung  war  wahrscheinlich    ein  Lohn 
für  die  politischen  Dienste  des  Würzburger  Bischofs. 

Hauck,  Kirohengescliiclite.    III.  '      29 


—     450     — 

und  die  Abtei  Schwarzach  ^,  Paderborn  die  zwei  Abteien  Helm- 
wardshausen  und  Schildesche  ^;  Münster  wurde  im  Besitz  von  Lies- 
born anerkannt'^;  Trier  mit  St.  Florin  in  Koblenz'^,  Brixen  mit 
Disentis  begabt^;  Memleben,  die  Stiftung  Ottos  IL,  kam  an  Hers- 
feld **.  Daß  zahlreiche  Klöster  ihrer  Selbständigkeit  zum  Besten 
Bambergs  beraubt  wurden,  ist  früher  erwähnt^:  kaum  ein  zweiter 
Herrscher  hat  so  unbedenklich  über  Klöster  verfügt,  wie  Heinrich. 

Aber  sein  Wille  war  nicht,  die  Eeichsabteien  den  Bistümern 
zu  opfern.  Nicht  eines  der  alten,  berühmten  königlichen  Klöster 
ist  durch  ihn  seiner  Freiheit  beraubt  worden^.  Seine  Absicht  war 
von  Anfang  an  eine  andere. 

Nur  selten  unterrichten  uns  die  mittelalterlichen  Quellen  über 
Motive  und  Absichten  der  handelnden  Personen;  sie  begnügen  sich, 
die  nackten  Tatsachen  zu  berichten.  Nur  daraus,  daß  gleichartige 
Handlungen  sich  aneinander  reihen,  können  wir  vennuten,  daß  ein 
gemeinsamer  Gedanke  sie  verknüpfte.  Das  gilt  von  Heinrichs 
Stellung  zu  den  Klöstern.   Als  die  deutsche  Krone  ihm  zufiel,  war 


1  Ib.  S.  87  Nr.  34  v.  15.  Jan.  1003  u.  S.  326  Nr.  277  v.  17.  Jan.  1013 
oder  1014;  vgl.  die  Urkunde  des  Bischofs  Werinher,  ÜB.  v.  Straßburg  I 
S.  41  Nr.  51.  St.  Stephan  wurde  dem  Bistum  ausdrücklich  als  Entschädigung 
für  die  durch  Herzog  Hermann  erlittenen  Verluste  geschenkt. 

^  Helmwardshausen  war  kurz  vorher  von  dem  Grafen  Ekkihard  ge- 
gründet worden.  Nach  dessen  Tod  erhob  sich  Streit  über  das  Besitzrecht 
an  dem  Kloster.  Es  wurde  durch  das  Urteil  der  Großen  für  königlich  er- 
klärt. Heinrich  schenkte  es,  da  es  nee  in  facultatibus  nee  ministerialibus 
regno  servitio  esse  potuit,  dem  Bistum  (a.  1017,  vita  Meinw.  144  S.  137; 
Dipl.  in  S.  475  Nr.  371).  Über  Schildesche  s.  vita  Meinw.  165  S.  141  und 
Dipl.  in  S.  517  Nr.  403. 

3  Vita  Meinw.  165  S.  141;  Dipl.  IH  S.  516  Nrr402. 

*  Dipl.  in  S.  509  Nr.  397,  vorausgesetzt,  daß  die  abbatia  sita  in  pago 
trichire  St.  Florin  ist.  Daran  aber  ist  kaum  zu  zweifeln.  Denn  außer 
St.  Florin  gab  es  in  dem  genannten  Gau  nur  noch  das  Kloster  St.  Goar ; 
dieses  aber  war  längst  eine  Propstei  von  Prüm  geworden. 

6  Dipl.  III  S.  598  Nr.  424.  Heinrich  HI.  hob  die  Schenkung  wieder 
auf.  Stumpf  2857. 

e  Dipl.  m  S.  418  Nr.  331;  Thietm.  VIII,  31  S.  212. 

"  Vgl.  oben  S.  425.  Ebenso  verfuhr  Heinrich  in  Italien:  Nonantula 
kam  an  Parma  S.  48  Nr.  41,  S.  Eufemia  in  Spoleto  u.  S.  Angelo  in  Mogliano 
vergab  er  an  den  Grafen  Acodus  S.  464  Nr.  361. 

*  Das  hat  Matthäi  S.  79  f.  hervorgehoben.  Die  Abtei  Fulda,  die  nach 
der  Ernennung  Erkanbalds  zum  EB.  zunächst  diesem  blieb,  s.  Cd.  Fuld. 
S.  340  Nr.  727,  erhielt  schon  1012  einen  eigenen  Abt,  s.  Dipl.  III  S.  291 
Nr.  253.  Weshalb  Heinrich  den  kleinen  Abteien  gegenüber  anders  verfuhr, 
zeigt  die  oben  Anm.  2  zitierte  Stelle. 


—     451     — 

es  für  ihn  kein  Gegenstand  der  Überlegung  mehr,  wie  er  sich  zu 
den  mönchischen  Stiftungen  zu  verhalten  habe:  er  hatte  als  Herzog 
von  Baiern  auf  diese  Frage  bereits  Antwort  gegeben.  Vergegen- 
wärtigt man  sich  aber,  wie  er  in  den  bairischen  Klöstern  Nieder- 
altaich  und  Tegemsee  verfuhr,  so  springt  sofort  in  die  Augen,  daß 
sein  Handeln  nicht  die  Frucht  eines  einfachen  Motives  war.  Es 
erscheint  wie  ein  Widerspruch,  daß  er  in  Niederaltaich  den  ßeform- 
abt  Erkanbert  seiner  Würde  beraubte,  und  daß  er  dieselbe  dann 
dem  einzigen  Mönch  des  Klosters  übertrug,  der  sich  eng  an  den 
schwäbischen  Abt  angeschlossen  hatte  ^.  Es  erscheint  nicht  minder 
widersprechend,  daß  er  in  Tegernsee  ^  das  von  ihm  selbst  ausdrück- 
lich anerkannte  Wahlrecht  des  Klosters  ^  verletzte,  und  daß  er  dann 
den  entschiedensten  Reform  freund  zum  Abt  ernannte*;  überdies 
hatte  der  letztere  schon  vorher  unzweideutig  zu  erkennen  gegeben, 
daß  er  Verletzungen  der  klösterlichen  Rechte  nicht  leicht  nahm^. 
Dies  Verfahren  ist  nur  verständlich,  wenn  verschiedene  Motive  zu- 
sammen wirkten.  Sie  sind  leicht  erkennbar:  einerseits  fühlte  sich 
Heinrich  als  Fürst  durch  die  Statuten  der  Klöster  nicht  gebunden. 
Andererseits  beherrschte  ihn  die  Rücksicht  auf  die  mönchische 
Frömmigkeit;  denn  dem  Besten  der  Abteien  im  Smne  der  Reform 
sollten  seine  Maßregeln  dienen.  In  Niederaltaich  machte  er  dem 
gespannten  Verhältnis  zwischen  Abt  und  Konvent  dadurch  ein 
Ende,  daß  er  Erkanbert  fallen  ließ:  im  Wechsel  der  Personen  blieb 
die  Tendenz  unverändert.  Mit  den  Zuständen  in  Tegernsee  war 
er  unzufrieden^;  die  Ernennung  des  neuen  Abts  war  bestimmt,  die 
ins  Stocken  geratene  Reform  zum  Abschluß  zu  bringen.  Der  Mann 
den  Heinrich  an  die  Spitze  der  beiden  Klöster  erhob,  war  Gode- 
hard,  der  bald  als  Bischof  sich  einen  großen  Namen  machen  sollte« 
Seine  Stellung  ist  typisch  für  die  von  Heinrich  erstrebte  Reform 
im  Unterschied  von  der  lothringischen. 

Godehard'  war  der  Sohn  jenes  Ratmund,  den  wir  bereits  als 


1  Vita  I  Godeh.  7  f.  S.  173  ff.     Über  das  Verhältnis  zu  der  parallelen 
Stelle  der  späteren  Bearbeitung  s.  Hirsch,  JB.  I  S.  179. 

^  Abt  Gozpert  starb  am  21.  Jan.  1001,  Brief  der  Mönche  an  Heinrich 
Migne  139  S.  373  f.;  chron.  Mon.  Tegerns.  3  bei  Pez  HI,  3  S.  504. 

3  Otto  n.  hatte  es  gewährt,  Dipl.  II  S.  219  Nr.  192;   daß  Heinrich  es 
anerkannt  hatte,  erinnern  die  Mönche  in  dem  Anm  2  zitierten  Brief. 

*  Vita  I  Godeh.  14  S.  178;  vit.  11,7  S.  201;  beide  Male  chronologisch 
irrig  eingereiht;  chron.  mon.  Tegerns.  1.  c.  S.  505. 

5  Vita  I  Godeh.  9  S.  174. 

«  Vgl.  Froum.  Gedicht  20  v.  40  ff.  Z.  f.  d.  Ph.  XIV  S.  420. 

'  Über  Godehard  sind  wir  durch  die  beiden   schon  vielfach  zitierten 
Biographien  Wolfhevis  gut  unterrichtet. 

29* 


—     452     - 

Laienvorstand  des  Klosters  Altaich  kennen  lernten  ^.  In  dem 
Kloster  seines  Vaters  fand  er  seine  Bildung.  Man  kann  nicht 
sagen,  daß  die  Knaben  dort  in  klösterlicher  Enge  gehalten  wurden^: 
aber  für  ihn  bedurfte  es  einer  äußeren  Fessel  nicht.  So  mannig- 
fach die  Talente  waren,  die  er  schon  als  Knabe  erkennen  ließ,  die 
beherrschende  Leidenschaft  seines  Lebens  war  doch  nur,  ein  rechter 
Mönch  zu  werden.  Durch  die  im  Kloster  übliche  Lektüre  von 
Heiligenbiographien  wutden  diese  Gedanken  genährt;  kein  zweites 
Buch  begeisterte  ihn  so  sehr  wie  die  Lebensbeschreibung  Martins 
von  Tours.  Unter  dem  Eindruck  dieses  Buchs  ergriff  er  den  Ge- 
danken au  das  Einsiedlerleben.  Es  war  ihm  leicht,  einen  gleich- 
gesinnten  Freund  für  denselben  zu  gewinnen;  die  zwei  Knaben 
schwuren  sich  gegenseitig,  nie  von  einander  zu  lassen;  dann  ent- 
wichen sie  aus  dem  Kloster  und  eilten  nach  den  blauen  Bergen 
des  bairischen  Walds:  wie  mußte  der  Psalmengesang  in  der  hehren 
Stille  des  Waldgebirgs  kHngen  und  was  bedurften  sie  für  ihr  Leben 
als  Waldbeeren  oder  ein  paar  eßbare  Wurzeln?  Das  waren 
Kindergedanken;  aber  in  den  Träumen  des  Knaben  spricht  sich 
nicht  selten  die  Richtung  aus,  der  später  das  Leben  des  Mannes 
folgt.  Auch  Godehard  bheb  ein  Asket,  obgleich  ihn  sein  Leben 
zunächst  aus  dem  Kloster  führte.  Er  kam  in  die  Umgebung  des 
Erzbischofs  Friedrich;  er  folgte  ihm  nach  Italien  und  wieder  in 
die  Heimat  zurück.  Er  blieb  nun  in  Salzburg.  In  der  dortigen 
Domschule  wurde  seine  wissenschaftliche  Bildung  vollendet.  Aber 
als  er  nach  einigen  Jahren  nach  Altaich  zurückkam,  war  er  inner- 
lich der  Alte.  Ihm  kostete  es  keinen  Kampf,  sich  auf  die  Regel 
Benedikts  zu  verpflichten,  als  Erkanbert  sie  in  Altaich  wieder  zur 
Anerkennung  brachte;  ja  es  reizte  ihn,  in  mönchischer  Askese  die 
Regel  noch  zu  überbieten.  Erst  als  Heinrich  ihn  zu  Erkanberts 
Nachfolger  erkor,  begann  für  ihn  der  Kampf  Zwar  im  ersten 
Moment  schien  es  ihm  leicht,  einen  Entschluß  zu  fassen.  Er 
erinnerte  daran,  daß  bei  der  Absetzung  Erkanberts  keine  rechtliche 
Form  beobachtet  worden  sei,  und  weigerte  sich  deshalb,  .das  Amt 
des  Abts  zu  übernehmen  ^.  Die  Zustimmung  Ramwolds  und  der 
Mönche  von  St.  Emmeram  bestärkte  ihn  in  der  Übei-zeugung,  daß 
er  recht  handele.  Aber  was  war  ,damit  gewonnen?  Heinrich 
dachte  nicht  daran,  Erkanbert  wieder  einzusetzen;  er  übertrug  die 


1  Vita  I  Godeh.  1  S.  170;  vgl.  oben  S.  383. 

2  Ib.  3  S.  171.     Das  Folgende  nach  c.  4—7. 

3  Ib.  9  S.  174.  Wenn  auch  die  Rede  Wolfhere  gehört,  so  wird  man 
doch  annehmen  dürfen,  daß  er  den  richtigen  Ablehnungsgrund  nennt;  vgl. 
vita  II,  6  S.  200. 


—     453     — 

Leitung  der  Abtei  vielmehr  seinem  Vetter  Megingaud  in  Eichstätt. 
Niemand  wai  weniger  zum  Leiter  eines  reformierten  Klosters  ge- 
eignet als  dieser  .  immer  durstige  Freund  kurzer  Gottesdienste  und 
langer  Mahlzeiten.  Godehard  urteilte  nicht  uneben,  wenn  er  ihn 
zu  den  wunderlichen  Herren  rechnete  \  Sein  Widerstreben  hatte 
die  Lage  des  Klosters  also  nur  verschlechtert.  Das  blieb  nicht 
ohne  Eindruck  auf  ihn.  Als  Heinrich  von  neuem  Verhandlungen 
begann,  gab  er  nach:  das  Drängen  der  Brüder  erleichterte  ihm  den 
Entschluß:  am  27.  Dezember  996  wurde  er  in  Ranshofen  von 
Christian  von  Passau  zum  Abte  geweiht^. 

Godehard  fügte-  sich  in  diesem  Fall  nur  widerstrebend:  er 
wollte  die  mönchische  Frömmigkeit,  so  wie  er  sie  verstand,  nicht 
dadurch  in  Gefahr  bringen,  daß  er  auf  den  Buchstaben  des  Rechts 
pochte.  AJs  ihm  später  Tegernsee  übertragen  wurde,  leistete  er 
keinen  Widerstand.  Das  erscheint  seltsam;  denn  vom  rechthchen 
Standpunkte  aus  konnte  man  gegen  diese  Ernennung  nicht  weniger 
Bedenken  erheben  als  gegen  die  frühere.  Nicht  ohne  Schärfe 
wurden  sie  ihm  entgegengehalten:  es  sei  gegen  das  kanonische 
Kecht,  erklärte  ihm  der  Bischof  Gottschalk  von  Freising,  mehrere 
Prälaturen  zugleich  zu  verwalten;  wie  ein  Dieb  sei  er  in  den  Schaf- 
stall gestiegen  ^.  Aber  das  machte  ihn  jetzt  nicht  mehr  irre :  •  er 
hatte  seinen  Standpunkt  gefunden.  Mit  allem  Nachdruck  bestand 
er  dem  Tadel  des  Bischofs  gegenüber .  darauf,  daß  sein  Gewissen 
rein,  sei:  was  er  getan  habe,  sei  aus  Gehorsam  gegen  den  Herzog 
geschehen;  ob  es  ihm  selbst  heb  sei  oder  leid,  darüber  wollte  er 
schweigen ;  das  aber  sei  sicher,  daß  die  Regel  den  Gehorsam  gegen 
die  Fürsten  nirgends  verbiete^. 

Die  Lage  war,  wie  wir  sehen,  nicht  ganz  einfach.  Auch  ein 
treuer  Benediktiner  kannte  den  Grundsatz :  Alles,  wie  es  die  Regel 
gebietet,  nicht  unbedingt  zur  Geltung  bringen.  Wenn  Oodehard 
sich  dann  in  Verhältnisse,  die  er  nicht  geschaffen  hatte,  fügte,  so 
empfand  er  das  nicht  ^  als  Verstoß  gegen  seine  asketischen  Über- 
zeugungen.    Es   war  ihm    der   Geist,    der    im    Kloster    herrschen 


1  Ib.  10  S.  176,  vgl.  1  Petr.  2, 18. 

2  Yita  1, 11  S.  176;  n,  6  S.  200.  Ann.  Lamb.  z.  996  S.  23.  Ann.  Altah. 
mai.  z.  997  S.  16.  Hier  ist  ebenfalls  996  gemeint,  da  die  Weihe  nach  "Weih- 
nachten fiel.  Wenn  Godehard  nun  alsbald  das  Stift  Hengersberg  erbaute, 
so  ist  zu  vermuten,  daß  es  geschah,  um  eine  friedliche  Lösung  mit  den- 
jenigen Brüdern  herbeizuführen,  die  sieb  der  Mönchsregel  nicht  unterwerfen 
wollten,  vita  1, 12  S.  177;  II,  G  S.  200. 

3  Godeh.  ep.  2  Migne  141  S.  1229  f.;  chron.  mon.  Tegerns.  3  Pez  111,  3 
S.  505.  *  S.  den  angef.  Brief. 


—     454     — 

sollte,  mehr  wert,  als  ein  aussichtsloser  Kampf  um  die  Beobachtung 
gewisser  Privilegien.  Godehard  war  ein  einzelner  Mann:  aber  die 
Anschauungen,  nach  denen  er  handelte,  fanden  in  den  bairischen 
Klöstern  allgemeine  Biüigung.  In  Niederaltaich  haben  die  Mönche 
ihm  die  treueste  Anhänglichkeit  gewidmet  ^.  In  Tegernsee  fehlte  es 
zwar  nicht  an  Schwierigkeiten^;  aber  sie  wurden  überwunden:  die 
genaue  Beobachtung  der  Regel  wurde  auch  hier  eingeführt,  die 
Mönche  entschlossen  sich  sogar,  auf  Sonderei  gen  tum  zu  verzichten^. 
Als  Godehai'd  nach  nicht  ganz  eineinhalb  Jahren  seine  Aufgabe 
für  gelöst  achtete  und  auf  Tegernsee  verzichtete*,  hörte  Verkehr 
und  Gemeinschaft  mit  ihm  gleichwohl  nicht  auf^. 

Heinrichs  Eingreifen  hatte  also  Erfolg.  Wer  aber  sieht  in 
dem  Erfolg  nicht  den  Beweis  dafür,  daß  er  richtig  gehandelt  hat? 
Als  Heinrich  die  Königskrone  erhielt,  kam  für  seine  Stellung  zu 
den  Abteien  noch  eine  neue  Erwägung  hinzu.  Er  konnte  die 
Dienste  nicht  entbehren,  die  diese  großen  Korporationen  dem  Reiche 
zu  leisten  hatten.  Seine  Aufgabe  war,  die  Klöster  in  eine  Ver- 
fassung zu  bringen,  bei  der  sie  einerseits  den  religiösen  Zwecken, 
um  derenwillen  sie  vorhanden  waren,  genügen  konnten,  und  bei 
der  ahdererseits  ihr  großer  Besitz  dem  Interesse  des  Reichs  dienst- 
bar gemacht  wurde  **. 


^  Auch  ihre  Zahl  scheint  ziemlich  bedeutend  gewesen  zu  sein.  Im  Ver- 
brüderungsbuch von  St.  Peter  sind  unter  Erkanbert  15,  unter  Godehard  35 
Namen  von  Mönchen  aus  Altaich  eingetragen  (ed.  Karajan  Sp.  138  S.  34  = 
M.G.  Necrol.  II  S.  51). 

^  Godeh.  ep.  1  S.  1229  zeigt,  daß  der  erste  Empfang  freundlich  war; 
die  Schwierigkeiten  kamen  nach,  s.  den  Brief  der  Mönche  an  G.  bei  Pez 
VI,  1  S.  132  Nr.  30;  Froum.  Ged.  21  v.  7  S.  421:  Consociosque  meos,  qui 
turgent,  acriter  urget.  •'  Chron.  mon.  Tegerns.  3  S.  505. 

■*  Zu  seinem  Nachfolger  ernannte  Heinrich,  indem  er  das  Wahlrecht 
der  Mönche  wieder  außer  acht  ließ,  den  schwäbischen  Mönch  Eberhard 
(chron.  4  S.  506).  Hirsch;  JB.  I  S.  192  Anm.  3,  vermutet  unter  der  Cella, 
quae  Sylva  dicitur,  St,  Blasien.  Man  könnte  auch  an  Maria  Einsiedeln 
denken,  für  das  die  Bezeichnung  Silvicola  vorkommt.  Eberhards  Wahl  war 
übrigens  nicht  glücklich;  er  vermochte  nicht  sich  mit  den  Brüdern  zu  stellen 
und  legte  deshalb  schon  i.  J.  1003  sein  Amt  nieder,  s.  den  Brief  an  Gott- 
schalk von  Freising  bei  Meichelbeck,  H.  Fr.  I,  2  S.  472  Nr.  5  u.  Chron.  mon. 
Teg.  4  S.  507. 

5  Vgl.  Eberh.  ep.  3  S.  1309;  Bf  Eberh.'s  in  d.  Z.  f.  d.  Phil.  14  S.  392 f.; 
Godeh.  ep.  5  S.  1232,  und  die  Urkunden  Heinrichs  für  Tegernsee,  in  denen 
Godehard  als  Fürsprecher  erscheint,  Dipl.  IH  S.  268  Nr.  231,  S.  510  Nr.  398, 
S.  552  Nr.  431. 

•^  Es  scheint   mir  der  Fehler  von  Matthäis  Untersuchung,   daß  er  in 


—     455     - 

Verfolgt  man  Heinrichs  Maßregeln,  so  ergibt  sich,  daß  er 
diese  auseinanderliegenden  Ziele  nie  aus  den  Augen  verlor.  In 
seinem  Vorgehen  lag  niemals  nur  politische  Absicht;  aber  er  war 
auch  niemals  bloß  Förderer  der  Klosterreform:  sondern  indem  der 
eine  Zweck  verwirklicht  wurde,  sollte  zugleich  dem  anderen  gedient 
werden.  Daß  Heinrich  als  König  nicht  anders  verfahren  wollte, 
wie  bisher  als  Herzog,  dafür  gab  er  alsbald  nach  seiner  Thron- 
besteigung einen  deuthchen  Beweis.  Es  wurde  eben  erwähnt,  wie 
Bernhar  von  Hersfeld  für  sich  ein  sonderliches  Stift  errichtete. 
Er  war  einer  der  schwachen  Männer,  denen  es  vor  allem  darauf 
ankommt,  beliebt  zu  sein^;  deshalb  hatte  er  die  Mönche  stets  ge- 
währen lassen,  auch  wenn  ihr  Leben  und  Treiben  der  Eegel  sehr 
wenig  entsprach.  Doch  das  nützte  ihm  jetzt  nichts;  die  Mönche 
täuschten  sich  nicht  darüber,  was  die  Ausführung  seines  Planes 
für  sie  bedeuten  würde,  und  setzten  sich  ihm  deshalb  mit  allem 
Eifer  entgegen:  es  kam  zu  einer  Klage  wider  den  Abt  vor  dem 
König.  Heinrich  war  mit  der  Kongregation  so  wenig  zufrieden  als 
mit  Bernhar:  um  so  bereitwilliger  nahm  er  die  Klage  an  und  um 
so  energischer •  griff  er  ein:  er  entsetzte  Bernhar  und  übertrug  das 
fränkische  Stift  seinem  bairischen  Keformabt,  Godehard.  Dieser 
verzögerte  die  Ausführung  der  Maßregel,  bis  Bemhai*  starb  -.  Dann 
aber  ergriff  er  die  Leitung.  Im  Einverständnis  mit  dem  Erzbischof 
WilHgis,  stellte  er  die  Mönche  vor  die  Wahl,  entweder  zur 
Beobachtung  der  Begel  zurückzukehren  oder  Hersfeld  zu  verlassen. 
Wenn  die  IJberHeferung  zuverlässig  ist,  so  blieben  nur  zwei  oder 
drei  zurück;  alle  übrigen,  nicht  weniger  als  fünfzig,  traten  aus. 
Aber  Godehard  wußte,  wie  es  in  solchen  Fällen  zu  gehen  pflegte : 
seine  Entschlossenheit  wurde  nicht  gebrochen,  und  das  Kloster 
löste  sich  nicht  auf:  denn  Mönche  von  Altai ch  traten  in  die  Lücken^. 
Godehard  aber  konnte  nun  ungehindert  seinen  Grundsätzen  gemäß 
handeln.  Nicht  nur  ließ  er  die  Sonderwohnungen,  in  denen .  die 
Mönche  zuletzt  gehaust  hatten,  abbrechen,    er  beseitigte  auch  den 


Heinrichs  Maßregeln  nur  einen  politischen  Gedanken  sieht  und  die  Reform 
deshalb  nur  als  Vorwand  betrachtet.  Dadurch  werden  Heinrichs  Beziehungen 
zu  den  Häuptern  der  Reformpartei  rätselhaft. 

1  Vita  II  Godeh.  7  S.  200. 

^  So  Lambert,  Inst.  Herv.  eccl.  S.  349.  Wolf  here  erwähnt  vita  I,  13 
S.  177  nur  die  Ernennung;  eingehender  ist  der  Bericht  vita  11,7  S.  200  f. 
Er  stimmt  mit  Lambert  nicht  völlig  überein,  besonders  ist,  daß  Godehard 
schon  zu  Lebzeiten  Bernhars  ernannt  wurde ,  auch  hier  verschwiegen. 
Bernhar  starb  1005,  Lamb.  ann.  z.  d.  J.  S.  50;  vita  I  Godeh.  13  S.  177. 

ä  Mirac.  Godeh.  2  S.  219. 


—     456     — 

übertriebenen  Prunk  des  Gottesdienstes:  Kostbarkeiten  in  Menge 
wurden  an  Arme  verschenkt,  goldgestickte  Priestergewänder  ver- 
nichtet, um  das  Metall  einzuschmelzen:  nicht  wie  ein  Königshof, 
sondern  wie ,  ein  Kloster  sollte  Hersfeld  aussehen.  Zu  bezweifeln 
ist  kaum,  daß  Heinrich  im  Zusammenhang  mit  der  Reform  die 
Hand  auf  manches  Klostergut  legte  ^.  Aber  diese  Einbuße  an 
Besitz  war  nicht  der  einzige  Erfolg:  ihr  gegenüber  stand  die  Förde- 
rung des  Klosterlebens.  Konnte  ein  Freund  des  letzteren  anders 
urteilen,  als  daß  jener  Verlust  dadurch  reichhch  aufgewogen  war, 
daß  das  Kloster  blühte  ?  Die  für  das  gemeinsame  Leben  notwendigen 
Gebäude  wurden  erneuert,  auch  das  von  Bernhar  begonnene  Peters- 
kloster vollendet;  nur  nicht  als  Wohnung  für  den  Abt,  sondern  als 
neues  Stift  für  Kanoniker.  Nach  und  nach  kehrten  die  ausge- 
tretenen Mönche  mit  wenigen  Ausnahmen  zurück:  Godehards  Sieg 
war  vollständig.  Auch  Heinrich  war  zufiieden:  schon  im  Jahre 
1012  gab  er  Hersfeld  wieder  einen  eigenen  Abt^;  im  nächsten  Jahr 
stellte  er  einen  Mönch  von  dort  an  die  Spitze  von  Tegernsee^. 

Der  Reform  Hersfelds  folgte  die  von  ßeichenau  *,  Fulda  ^  und 
Corvey^.  Dabei  wiederholten  sich  fast  Zug  für  Zug  die  dortigen 
Vorgänge:  zuerst  Klagen  über  das  den  höher  gespannten  An- 
forderungen nicht  mehr  entsprechende  Leben  der  Mönche;  dann 
die  Ernennung  eines  fremden  Abts  aus  dem  Kreise  der  Reform- 
freunde unter  Verletzung  des  Wahlrechts;  hierauf  Opposition  der 
Mönche,    schließlich  Sieg   der  Reform.     So  kam  Immo  von  Gorze 


1  In  den  drei  genannten  Quellen  über  die  Reform  nicht,  erwähnt, 
dagegen  in  der  übelwollenden  Notiz  der  Quedl.  Ann.  z.  1004  angedeutet: 
Herolf.  monasterium  a  rege,  antiquo  patrum  iure  destitutum,  magnum 
patitur  damnum,  spoliatur  bonis,  orbatur  filiis  suis.  Denn  die  Worte  apoliatur 
bonis  werden  schwerlich  nur  die  Verteilung  der  Kostbarkeiten  bezeichnen. 
Daß  das  Kloster  gleichwohl  nicht  verarmte,  ergibt  sich  aus  Godehards 
Bauten;  vgl.  auch  Gest.  abb.  Trud.  1,5  Scr.  X  S.  232. 

"^  Lamb.  ann.  z.  d.  J.;  vgl.  Inst.  Herv.  eccl.  S.  350. 

"  Chron.  mon.  Tegem.  4  S.  508. 

*  Herim.  Aug.  z.  1006  S.  118.  Anlaß  zum  Eingreifen  gab  der  Tod  Werin- 
hars,  des  zweiten  Nachfolgers  des  997  abgesetzten  Witigowo  (Heriip.  z.  d.  J.). 

ö  Ann.  Quedl.  z.  J.  1013  S.  82;  vita  Bardon.  2  Scr.  XI,  324;  Gest.  ep. 
Halberst.  Scr.  XXIII  S.  92;  vgl.  die  von  J.  v.  Pflugk-Harttung  aus  Brower 
exzerpierten  Notizen  der  acta  abb.  Fuldens.,  Forsch.  XIX  S.  404  f.  Abt 
Branthog  wurde  abgesetzt.  Es  wirkte  ein  persönliches  Moment,  die  Feind- 
schaft zwischen  Erkanbald  von  Mainz  und  Branthog,  mit. 

«  "Vita  Meinw.  145  S.  137;  Ann.  Quedl.  z.  J.  1014  und  1015;  Thietm. 
Vin,  13  S.  201;  Ann.  Cörb.  z.  1014,  Jaffe,  Bibl.  I  S.  37.  Auch  hier  wurde 
der  Abt  Wal  zuerst  suspendiert  und  dann  entsetzt. 


—     457     — 

1006  Dach  Reichenau:  er  hatte  das  lothringische  Kloster  schier 
dreißig  Jahre  lang  regiert;  seine  Jugend  reichte  also  zurück  bis 
in  die  ersten  Jahre  der  lothringischen  Reform;  er  stellte  die  Ver- 
bindung des  jüngeren  mit  dem  älteren  Geschlecht  dar.  Unter  den 
Männern  der  Askese  genoß  er  das  höchste  Ansehen:  man  nannte 
ihn  einen  heiligen  Mann  ^.  Die  Leitung  von  Fulda  erhielt  im  Jahr 
1013  der  Abt  Poppo  von  Lorsch.  Thietmar  charakterisiert  ihn, 
indem  er  ihn  als  conversus  bezeichnet^.  Auch  in  Corvey  trat  im 
Jahr  1015  ein  Lorscher  Mönch,  Druhtmar,  an  die  Spitze^.  Die 
fremden  Abte  hatten  überall  den  Widerspruch  der  Mönche  zu  be- 
wältigen. In  Reichenau  traten  nicht  wenige  Mönche  aus;  nicht 
minder  in  Fulda,  nirgends  aber  war  der  Widerspruch  heftiger  als 
in  Corvey.  Dort  richtete  er  sich  gegen  den  König  persönhch. 
Die  Mönche  glaubten  sich  ebenso  verpflichtet,  die  überkommenen 
Einrichtungen  zu  verteidigen,  wie  das  Eingreifen  des  Königs  abzu- 
wehren. Um  ihren  Widerstand  zu  brechen,  mußte  sich  Öeinrich 
entschheßen,  siebzehn  von  ihnen  gefangen  zu  setzen;  schHeßUch 
traten  alle  bis  auf  neun  aus.  Aber  Erfolg  hatte  die  Sezession 
nirgends:  das  Ende  war  überall,  daß  die  Ausgetretenen  reumütig 
zurückkehrten.  Freihch  hatte  man  wie  in  Fulda  so  in  Reichenau 
zu  klagen,  daß  die  Neuordnung  nicht  ohne  Schädigung  des  klöster- 
lichen Besitzes  vollzogen  wurde*. 

Die  genannten  Abteien  waren  nicht  die  einzigen,    welche  auf 
Anlaß  Heinrichs  reformiert  wurden:  wir  wissen,  daß  er  die  Reform 


^  Const.  vita  Adalb.  26  S.  668:  Sanctissime  dulcissimeque  prodest; 
dagegen  Herim.  Aug.  1.  c:  Virum  austerum.  Man  sieht,  wie  viel  die  Be- 
leuchtung tut. 

'^  Chr.  VII,  31  S.  187:  Succedente  sibi  Popone  converso,  vgl.  über  ihn 
Chr.  Lauresh.  Scr.  XXL  S.  403.  Nach  S.  406  und  einer  Randbemerkung  zu 
Thietra.  IX,  7  S.  244  starb  er  1018. 

ä  Der  Name  bei  Thietmar.  Die  der  Reform  abgeneigten  Quedlinb.  JB. 
lassen  Druhtmar  fast  widerwillig  gelten,  z.  1015:  Ignotum  et  bonum  fortasse. 

*  Reichenau:  Nobile  monasterium  in  magnis  viris,  libris  et  ecclesia^e 
thesauris  grave  .  .  pertulit  detrimentum,  Herim.  1.  c;,  vgl.  Bern.  ep.  2  au 
Gero  von  Magdeburg-  (1012 — 1023).  Es  ergibt  sich  aus  diesem  Briefe,  daß 
auch  unter  Bern  Verluste  drohten,  die  Gegner  werden  als  Männer  bezeichnet, 
qui  sub  habitu  venerationis  specietenus  praetendunt  formam  sanctitatis. 
Fulda:  Rex  .  .  Fuldensis  monasterii  bona  miserabiliter  diripuit,  dum  sibi 
fratrum  vita  displicuit,  Ann.  Quedl.  1.  c.  In  bezug  auf  Corvey  ist  von  einer 
Beraubung  des  Klosters  nirgends  die  Rede.  Da  aber  das  Traditionsregister 
Corveys  unter  Druhtmar  hergestellt  wurde,  s.  Hirsch,  JB.  III  S.  11,  so  hat 
die  Vermutung  ein  Recht,  daß  irgend  eine  Auseinandersetzung  über  die 
Einkünfte  stattfand. 


—     458     — 

mehrerer  lothringischer  Klöster  betrieb  oder  förderte^.  Unter  den 
schwäbischen  ist  ziemlich  sicher  Murbach  durch  ihn  der  neuen 
E-ichtung  geöifnet  worden ^  Überhaupt:  wenn  man  die  seit  der 
Regierung  Ottos  I.  im  Gange  befindliche  Reformbewegung  als  eine 
Einheit  faßt,  so  sind  unter  den  königlichen  Klöstern  nur  wenige, 
die  von  ihr  nicht  berührt  wurden  ^.  Dann  hat  aber  das  Urteil  ein 
Recht,  daß  Heinrich  II.  konsequent  und  überlegt  das  zu  Ende 
führte,  was  unter  seinen  Vorgängern  und  durch  sie  begonnen  war. 
Die  asketische  Gesinnung,  welche  das  Zeitalter  von  den  Mönchen 
forderte,  wurde  verstärkt,  ohne  daß  man  jejloch  peinlich  die 
Beobachtung  des  Buchstabens  verlangte,  und  zugleich  wurde  mehr 
als  bisher  das  reiche  Klostergut  den  allgemeinen  Reichsinteressen 
dienstbar  gemacht. 

Die  Art,  wie  Heinrich  in  die  Klosterreform  eingriff,  hat  ohne 
Zweifel  das  Bewußtsein,  daß  die  Mönche  es  mit  den  Forderungen 
der  Regel  ernst  zu  nehmen  hätten,  verstärkt.  Doch  hatte  sie  noch 
eine  andere  Folge.  Ein  gewisser  Gegensatz  zwischen  den  Klöstern 
und  dem  Episkopat  war  stets  vorhanden.    Strebten  die  Mönche  das 


1  Die  Leitung  von  St.  Maximin,  Stablo  und  Malmedy  übertrug  Heinrich 
an  den  Abt  Poppo  (s.  u.).  Auf  eine  Reform  in  Prüm  läßt  der  Umstand 
öcbließen,  daß  jener  Immo  von  Gorze,  den  Heinrich  nach  Reichenau  sandte, 
seit  ungefähr  1003  Abt  des  Klosters  war.  Die  Herstellung  des  Schatz- 
verzeichnisses unter  Abt  Udo  auf  Befehl  Heinrichs,  MRh.  ÜB.  I  S.  717  Nr.  3, 
wird  damit  in  Zusammenhang  stehen. 

2  Aus  der  Urkunde  Konrads  H.  Stumpf  1892  ergibt  sich,  daß  Heinrich 
Klostergut  in  nicht  unbedeutendem  Maß  an  das  Bistum  Basel  übertragen 
hatte;  das  läßt  auf  Reform  schließen. 

3  Reformiert  wurden  vor  Heinrich  St.  Ghislain,  St.  Bavo,  Hornbach, 
St.  Maximin,  Stablo,  Malmedy,  Echternach,  Lorsch,  Tegernsee,  Feuchtwangen, 
Altaich,  Reichenau,  St.  Gallen,  Weißenburg  (s.  o.  S.  348 — 385);  wahrschein- 
lich auch  Kornelimünster,  da  von  dort  Mettlach  besetzt  wurde  (s.  S.  865), 
Rheinau  (vgl.  die  wiederholte  Betonung  der  Regel  Dipl.  I  S.  570  Nr.  418), 
endlich  Andlau,  s.  J.W.  3891,  3904.  In  Kempten  und  Ottenbeuren  mag 
Ulrich  von  Augsburg  reformierend  gewirkt  haben  (vgl.  oben  S.  49);  in  Ell- 
wangen hängt  vielleicht  die  Wiederherstellung  des  Wahlrechts  mit  der 
Einführung  der  Reform  zusammen  (Dipl.  I  S.  319  Nr.  233).  Ohne  jede  Nach- 
richt sind  wir  demnach,  wenn  man  von  den  durch  Heinrich  verschenkten 
Abteien  absieht,  nur  über  Remiremont  (D.  Toul),  doch  ist  sicher,  daß 
das  Kloster  zu  den  Reformklöstern  gehörte:  von  dort  zog  Leo  IX.  Hugo 
Cand.  u.  Friedrich  von  Lothringen  nach  Rom,  Boniz.  V  S.  588,  Werden  a.  d. 
Ruhr  (D.  Köln),  Maurmünster  (D.  Straßburg),  Münster  im  Gregoriental  (D. 
Basel),  Metten  (D.  Regensburg)  und  München-Nienburg  (D.  Magdeburg), 
d.  h.  über  6  königliche  Abteien  wissen  wir  nichts,  wogegen  bei  19  die 
Reform  sicher,  bei  6  wahrscheinlich  ist. 


—     459     — 

Eingreifen  der  bischöflichen  Macht  mögHchst  abzuschneiden,  so  war 
die  Absicht  der  Bischöfe,  ihre  Diözesangewalt  auch  den  mächtigen 
Stiftern  gegenüber  zur  Geltung  zu  bringen.  Hier  war  es  von  Be- 
deutung, daß  Heinrich  sich  prinzipiell  auf  Seite  des  Episkopats 
stellte:  in  einer  seiner  Urkunden  erklärte  er  das  bischöfliche 
Visitationsrecht  geradezu  für  eine  göttliche  Einrichtung  ^.  Dieser 
Ansicht  entsprach  es,  daß  er  bei  seinen  Reformen  im  Einverständ- 
nis mit  den  Diözesanbischöfen  handelte:  Wilhgis^  und  Erkanbald^, 
Meinwerk  *  und  Adalbero  von  Basel  ^"  waren  an  seinen  Maßregeln 
beteiligt.  Bald  begannen  die  Bischöfe,  die  dem  König  nahe  standen, 
auch  in  ihren  eigenen  Klöstern  zu  reformieren:  so  tat  Tagino  in 
Kloster  Bergen  bei  Magdeburg*^,  so  wahrscheinlich  Gebehard  I. 
von  Regensburg  in  St.  Emmeram ',  Auch  die  von  Heinrich  in 
Mondsee  angeordnete  Beform  war  nur  im  Einverständnis  mit  dem 
Bischof  möglich  ^.  Besonders  wurde  das  Visitationsrecht  der  Bischöfe 
.wieder  energisch  betont.     Godehard  von  Hildesheim  war  unermüd- 


^  Dipl.  III  S.  475  Nr.  371:  Canonum  statuta  non  ore  hominum  sed 
spiritu  Dei  condita  precipiunt,  ut  episcopi  frequenter  claustra  monachorum 
uisitent  et  si  qua  extra  regulam  illic  inuenerint,  abscidant  et  corrigant. 
Haec  vigilanter  interius  contemplantes  et  in  huius  uitae  itinere  onera 
nostra  episcopis  imponendo  leuigantes  etc.  -  S.  o.  S.  455. 

3  Vita  Bardon.  2  Scr.  XI  S.  324.  *  Vita  Meinw.  145  S.  137. 

*  S.  S.  458  Anm.  2.  Daß  Adalbero  Klostergut  erhielt,  beweist,  daß, 
wenn  in  Murbach  eine  Reform  erfolgte,  er  an  ihr  beteiligt  war. 

*  Thietm.  VI,  20  f.  S.  145.  Daß  die  Absetzung  Ricdags,  die  Verwand- 
lung der  Abtei  in  eine  'Präpositur  und  ihre  Übertragung  an  Alf  ker  von 
Pöhlde  mit  Reformen  zusammenhing,  ist  aus  Thietmars  Bericht,  so  wenig 
er  es  sagt,  deutlich  herauszulesen:  Uli,  quorum  nova  conversatio  et  in 
habitu  et  in  victu  laudabilis  extat,  vero  non  sunt  sepe,  quod  simulant. 

'  Auch  hier  spricht  Thietmar  absichtlich  unklar,  VI,  41  S.  158.  Er 
erwähnt  z.  1009  die  Klage  der  Mönche  gegen  den  Bischof  und  bemerkt 
dann:  Difficile  est  mihi  enarrare  et  alicui  credere,  quanta  de  hoc  populus  .  . 
ad  vanam  pertinentia  superstitionem  animaeque  detrimentum  suae  dissereret. 
Hoc  solum  scio,  quod  moribus  et  raris  apparatibus  huic  similem  numquam 
vidi  neque  de  antiquioribus  audivi.  Si  interiora  exterioribus  concordant, 
aut  melior  est  caeteris  aut  longe  inferior.  Optime  prius  culta  diruens  novis 
insudat  maximis  laboribus.  Hier  urteilt  ein  Mann,  der  den  bisherigen  Zu- 
stand für  gut  hält,  der  sich  in  das  Tun  eines  anderen,  der  ihn  ändert, 
nicht  finden  kann,  und  dem  der  letztere  doch  imponiert.  Auch  Herim.  Aug. 
z.  1023  S.  120  charakterisiert  den  Reformer:  Castum  virum  et  singularibus 
quibusdam  moribus  et  munditiarum  ornatusque  insueto  quodam  amore  fa- 
mosum  et  in  divinis  officiis  nimis  studiosum.  Die  Charakteristik  von  Hirsch, 
JB.  I  S.  178,  übersieht,  wie  mich  dünkt,  zu  sehr  diese  Seite  der  Sache. 

*  Vgl.  Fundatio  v.  219  ff.  Scr.  XV,  1105. 


—     460     — 

lieh,  die  Zustände  in  den  Klöstern  seines  Sprengeis  zu  untersuchen, 
zu  ordnen  und  zu  fördern,  was  der  Besserung  bedurfte.  Meinwerk 
von  Paderborn  forderte  von  den  Mönchen  rundweg  Gehorsam  wie 
von  den  Untertanen^. 

Wie  eigentümlich  war  dann  aber  das  Ergebnis  der  Reform! 
Auf  der  einen  Seite  wm-de  die  asketische  Gesinnung  vertieft,  da- 
durch der  Zusammenhalt  und  der  kirchliche  Einfluß  des  Mönchtums 
verstärkt;  auf  der  anderen  Seite  waren  gerade  die  bedeutendsten 
Klöster  in  Gefahr,  ihre  politische  Stellung  einzubüßen  und  wurde 
die  kirchliche  Selbständigkeit  aller  gemindert.  Indem  der  asketische 
Gedanke  neue  Kraft  erhielt,  sahen  die  mönchischen  Korporationen 
sich  von  dem  Verlust  ihrer  Autonomie  bedroht. 

Während  die  Klosterreform  in  Deutschland  sich  in  dieser 
Weise  vollzog,  begann  die  französische  ßeformbewegung,  die  sich 
an  den  Namen  Clunis  knüpft,  nach  Lothringen  und  bald  auch  über 
den  Rhein  herüberzugreifen. 

Die  Bestrebungen  der  Cluniacenser  trafen  mit  den  Absichten 
Heinrichs  darin  zusammen,  daß  es  sich  hier  wie  dort  um  die  Rück- 
führung der  Klöster  zu  den  ursprünglichen  Zielen,  wie  sie  in  der 
Benediktinerregel  formuliert  waren,  handelte.  Gleichwohl  bestand 
^in  großer  Unterschied.  Man  irrt  wohl  nicht,  wenn  man  ihn  in 
erster  Linie  durch  die  Verschiedenheit  des  Nationalcharakters  be- 
dingt sein  läßt.  Den  Deutschen  kam  es  nur  auf  die  Sache  an, 
auf  die  Pflege  der  asketischen  Frömmigkeit  im  Sinne  Benedikts. 
Alle  äußeren  Verhältnisse  galten  daneben  als  relativ  wertlos;  sie 
konnten  fremden  Zwecken  gemäß  gestaltet  werden;  denn  was  lag 
daran,  ob  ein  Kloster  königHch  oder  bischöflich  war,  ob  der  Abt 
ernannt  oder  gewählt  wurde,  ob  der  Besitz  groß  oder  klein  war, 
wenn  das  Kloster  nur  eine  Pflegestätte  für  die  Religion  bildete? 
Die  Franzosen  dagegen  konnten  sich  die  Erreichung  dieses  Ziels 
nicht  denken,  wenn  nicht  fremde  Einwirkungen  abgeschnitten, 
überall  die  gleiche  Ordnung  durchgeführt  war.  Darin  liegt  die  Be- 
gabung des  französischen  Volks  für  die  Durchbildung  der  äußeren 
Formen.  Die  Cluniacenser  erstrebten  demgemäß  die  Lösung  der 
Klöster  aus  der  Unterordnung  unter  die  Diözesanbischöfe  und  die 
Durchführung  der  gleichen  Einrichtungen  in  allen  Stiftern.  Die 
Bildung  der  Kongregation  von  Cluni  war  nur  der  konsequente 
Abschluß  dieser  von  Anfang  an  vorhandenen  Strömung. 

Das  Vordringen  der  Cluniacenser  nach  Deutschland  ging  nicht 
direkt   von    dem   Mutterkloster   aus.     So   nahe  Odilo  Heinrich  II. 


1  Vita  Meinwerci  145  S.  137. 


—     461     — 

stand,  so  hat  ihn  doch  dieser  nicht  zu  seinen  Reformen  benützt. 
Sondern  es  war  vermittelt  durch  einige  bedeutende  Männer,  die  in 
ihren  Anschauungen  von  Cluni  abhängig,  in  den  deutsch-j&-anzö- 
sischen  Grenzlanden  tätig  waren.  Der  älteste  derselben  ist  der 
Abt  Wilhelm  von  Dijon\ 

Wilhelm  gehörte  zu  den  angesehensten  Führern  der  Reform  in 
Frankreich.  Doch  war  er  kein  Franzose.  Er  war  in  Italien  geboren, 
entstammte  aber  einem  deutschen  Geschlecht,  erst  sein  Großvater 
war  aus  seiner  Heimat  Schwaben  über  die  Berge  gewandert.  Wil- 
helms Eintritt  in  das  Leben  weissagte  nicht  vom  Kloster:  er  war 
ein  Sohn  des  Feldlagers:  im  Jahr  962  ist  er  in  dem  belagerten 
Kastell  auf  der  Insel  S.  Giuglio  im  See  von  Orte  geboren  worden; 
der  Besieger  seines  Vaters,  Kaiser  Otto  I.,  hat  ihn  nach  altertüm- 
licher Sitte  unter  die  Katechumenen  aufgenommen,  die  Kaiserin 
Adelheid  hat  ihn  aus  der  Taufe  gehoben^.  Seltsam  verschieden 
war  die  Sorge  der  Eltern  für  ihr  Kind:  während  der  Vater  den 
siegreichen  Kaiser  zum  Schützer  seines  Sohnes  zu  machen  suchte, 
glaubte  die  schwärmerisch  fromme  Mutter,  nur  unter  der  Hut  der 
Mutter  des  Herrn  sei  ihr  Kind  sicher.  Ihr  Einfluß  überwog;  der 
Knabe  wurde  im  Marienkloster  von  Locedia  bei  Vercelli  dem  Dienste 
Gottes  geweiht^.  Als  er  herangewachsen  war,  riß  ihn  der  große 
Name  Clmiis  aus  der  heimischen  Umgebung;  sein  höchster  Ge- 
danke wurde,  als  Mönch  in  dem  burgundischen  Kloster  zu  leben. 


1  Über  Wilhelm  handelt  Rudolf  Glaber,  der  eine  Zeitlang  Mönch  in 
St,  Benignus  war  (s.  Breßlau  I  S.  15  Anm.  2),  in  seiner -vita  Wilhelmi 
Mign.  142  S.  703  ff.,  Auszüge  Scr.  IV  S.  655  ff.  Sie  ist  glau-bwürdig.  Zur 
Ergänzung  dient  die  chron.  s.  Benign.  Divion.;  der  hierhergehörige  Abschnitt 
bei  Migne  141  S.  851  ff.  Wichtig  sind  die  Briefe  Wilhelms,  von  geringerer 
Bedeutung  seine  Sermones,  gedruckt  bei  Chevallier,  Le  ven.  Guillaume, 
Paris  1857,  S.  209  ff.     Man  vgl.  Sackur,  Clun.  I  S.  257  ff,,,  11  S.  126  ff. 

2  Yita  2  S.  703  f.  Sackur  führt  die  Stelle  an, ,  verwischt  aber  die 
Altertümlichkeit  des  Vorgangs,  indem  er  die  Handlung  des  Kaisers  und  der 
Kaiserin  als  gleichzeitig  betrachtet,  während  Rudolf  sie  durch  das  post- 
modum  deutlich  auseinanderhält.  Bei  den  Worten:  Suggessit  imperatori, 
ut  filium  .  .  catechumenum  fieri  per  manum  imperialem  praeciperet.  Quod 
ille  libentiasime  annuens,  ut  monitus  fuerat,  impleri  mandavit,  ac  propria 
puerum  sustulit  dextera  eique  nomen  indixit  Wilhelmum,  ist  die  der  Taufe 
vorhergehende  Handlung  der  Aufnahme  unter  die  Katechumenen  gemeint, 
s.  hierüber  Höfling,  Sakr.  d.  Taufe  I  S.  318  ff. 

^  Als  Knaben  bezeichnet  er  sich  selbst  in  dem  Brief  an  seinen  Vater, 
ep.  2  S.  260;  nach  Rud.  vita  Wilh.  4  S.  704  war  er  fere  septennis.  Das 
Kloster  war  Maria  und  Michael  geweiht.  Die  Erzählung  c.  3  führt  darauf, 
daß  der  Gedanke  an  Maria  die  Wahl  bestimmte. 


—     462     — 

Ein  Besuch  des  Abts  Majolus  in  Vercelli  brachte  seinem  "Wunsche 
die  Erfüllung:  in  seinem  Geleite  betrat  Wilhelm  das  Mutterkloster 
der  französischen  Reform.  Er  ist  stets  dessen  treuer  Jünger  ge- 
bheben; mit  inniger  Liebe  hing  er  besonders  an  Odilo\  Aber  er 
war  bedeutend  genug,  um  für  sich  etwas  zu  werden.  Es  sind  ein 
paar  seiner  Briefe  auf  uns  gekommen.  Dem  Leser  derselben  treten 
zwei  Seiten  seines  Wesens  scharf  entgegen:  die  ungemeine  Klar- 
heit eines  furchtlosen  Geistes  und  die  Wärme  religiöser  Empfindung. 
Demjenigen  eignet  der  geistige  Mut,  der  sich  nichts  selbst  verhehlt, 
sondern  der  es  wagt,  die  Dinge  zu  nehmen,  wie  sie  sind.  Wilhelm 
besaß  diesen  Mut:  man  kann  nicht  verständiger  über  ein  unan- 
genehmes Ereignis  schreiben  als  er^.  So  wagte  er  es  auch,  mit 
jedermann  klar  zu  reden:  er  hat  einem  König  gesagt,  daß  seines 
Erachtens  aus  keinem  Stand  so  wenige  Menschen  selig  würden,  als 
aus  dem  der  Könige'^,  und  er  hat  das  Wort  Pauli  2.  Kor.  12, 11 
auf  einen  Papst  angewandt*.  Dabei  aber  war  er  nicht  kalt:  jener 
harte  Bruch  mit  der  Familie  beim  Eintritt  in  das  Kloster,  wie 
man  ihn  bei  älteren  Mönchen  findet,  fehlte  bei  ihm  ganz.  Seine 
Liebe  zu  Vater  und  Mutter  hatte  fast  etwas  Sentimentales'^.  Aber 
die  Familien gemeinschaft  war  doch  nicht  das  Höchste,  das  er  kannte; 
weit  höher  stand  ihm  das  Kloster,  der  Ort,  wie  er  sagt,  wo  die 
Schlachten  Gottes  geschlagen  werden.  Wilhelm  hat  seinen  Vater 
vermocht,  die  Waffen  niederzulegen,  um  als  Mönch  zu  sterben*. 
Ich  kann,  schreibt  er  an  ihn,  dieses  himmhsche  Glück  nicht  ge- 
nießen, ohne  daß  ich  dich  zu  mir  wünsche  und  dich  zum  Genossen 
solcher  Freude,  zum  Teilhaber  des  Himmelsbrotes  machte.  Mein 
Wunsch  ist,  mit  dir  zu  leben,  mein  Begehren,  daß  du  mit  Christo 
meinem  Gott  lebst:  ich  umfasse  dich  in  Gott  und  mit  ihm.  Der 
Chronist  von  Dijon  sagt,  daß  er  ein  glühender  Mönch  war':  wer 
möchte  daran  zweifeln? 

Li  Cluni  trat  er  alsbald  in  die  vorderste  Reihe.  Seine  erste 
Aufgabe  war  die  Reorganisation  der  Propstei  St.  Saturnin  an  der 
Rhone;    alsdann,  im  Jahr  990,    übertrug  Majolus  dem  noch  nicht 


1  Vgl.  ep.  4  S.  265. 

^  Ep.  3  S.  263  ff.  über  den  Streit  mit  dem  Bischof  von  Autun  wegen 
des  Klosters  Yezelai. 

3  Robert  von  Frankreich,  vita  Wilh.  21  S.  714. 

*  Ep.  6  S.  266  an  Johann  XIX.:  Magistri  gentium  dictis  instruimur 
seniorem  non  increpandum.  Idem  tamen  alias  dicit:  Factus  sum  insipiens, 
V08  me  coegistis.  ^  Vgl.  ep.  1  S.  256  u.  bes.  2  S.  258  ff. 

e  Ep.  2  S.  258  ff.,  vgl.  Rud.  vita  Wilh.  6  S.  705. 

'  C.  3  S.  853:  Ferventissimus  sui  ordinis  siiccessor. 


—     463     — 

Dreißigjährigen  die  Reform  der  wichtigen  Abtei  St.  Benignus  zu 
Dijon^.  Sie  wurde  unter  seiner  Leitung  ein  Musterkloster.  Die 
Zahl  der  Mönche  erreichte  eine  Höhe,  wie  sie  in  dieser  Zeit  selten 
ist^.  Die  Klostergebäude  wurden  hergestellt  und  erweitert;  weit 
und  breit  gab  es  keine  prächtigere  Kirche;  sie  war  die  Bewunderung 
von  ganz  Burgund^  Mächtig  war  der  Eindruck,  den  seine  Reden 
machten.  Und  man  kann  es  wohl  verstehen,  daß  er  seine  Hörer 
ergriif  und  fortriss;  denn  er  bewegte  sich  nie  in  allgemeinen  Re- 
flexionen: er  unterredete  sich  gewissermaßen  mit  ihnen,  er  drängte 
ihnen  die  rechte  Gesinnung  auf  und  drängte  sie  zu  deren  Be- 
tätigung. Was  er  von  den  Mönchen  verlangte,  war  Gehorsam, 
uneingeschränkter  und  unbedingter  Gehorsam.  Er  versicherte:  Der 
Gehorsam  allein  wiegt  schwerer  als  alle  anderen  Tugenden;  der 
Stolz, '  der  nicht  gehorchen  will,  ist  schlimmer  als  alle  anderen 
Sünden.  Dazu  tritt  der  Mönch  in  das  Kloster  und  dazu  verzichtet 
er  auf  die  irdische  Freiheit,  daß  er  ein  Sklave  Christi  werde*. 
Das  war  echte  Cluniacensergesinnung.  Seine  Genossen  haben  sie 
an  ihm  bewundert;  ihr  Urteil  liegt  in  dem  Beinamen,  den  sie  ihm 
gaben:  Wilhelmus  supra  regulam^  Er  selbst  war  sich  dessen  be- 
wußt, daß  er  in  der  Schroffheit  der  Anforderungen  das  Maß  über- 
schritt: als  er  einmal  erkrankt  daniederlag,  quälte  ihn  in  seinen 
Phantasien  die  Vorstellung,  er  stehe  vor  dem  Gerichte  Gottes  und 
solle  verdammt  werden  besonders  wegen  seiner  unverständigen 
Strenge*.  Aber  stand  er  dann  wieder  einem  Unrecht  gegenüber, 
so  riß  ihn  der  Eifer  fort:  als  er  in  der  großen  Hungersnot  des 
Jahres  1029  die  Erfahrung  machen  mußte,  daß  die  Mönche  von 
St.  Benignus  nur  die  herkömmlichen  Almosen  spendeten,  flammte 
sein  Zorn  empor:  man  hörte  ihn  immer  wieder  ausrufen:  Wo  ist 
die  Liebe?  wo  ist  die  Liebe?  Er  heß  sofort  den  gesamten  Vorrat 
an  Weizen,  Gerste  und  Wein  den  Armen  verteilen'^. 

So  mußte  ein  Mönch  handeln,  um  der  Welt  zu  imponieren. 
Unter  den  Mönchen  wurde  Wilhelms  Name  rasch  bekannt  und 
berühmt:  aus  Burgund,  aus  Frankreich  und  Lothringen,  besonders 


1  Annal.  s.  Benign,  z.  d.  J.  990  Scr.  V  S.  41;  chron.  s.  Benign.  4  S.  854. 

2  Nacti  chron.  s.  Bon.  7  S.  856:  70—80  Mönche.     Hersfeld    hatte    nur 
ungefähr  50,  vita  I  Godeh.  13  Scr.  XI  S.  177. 

3  Yita  15  S.  710;  chroa.  s.  Ben.  8  f.  S.  856  f. 

*  Ep.  7  S.  368  ff.  5  Hugo  Flav.  chron.  11, 15  Scr.  VIII  S.  391. 

ö  Pro  indiscreta  severitate,  chron.  s.  Ben.  7  S.  855. 
'  Hugo  Flav.  chron.  11,  27  S.  400.    Wilhelm    starb    am    1.  Jan.  1031, 
Chron.  s.  Ben.  26  S.  868;  Ann.  s.  Ben.  z.  d.  J.  S.  41. 


—     464      — 

auch  aus  Italien  strömten  sie  nach  Dijon^;  hatte  der  Ruf  Wilhelms 
sie  dorthin  gezogen,  so  vermehrten  sie  wieder  das  Ansehen  seines 
Namens.  Bald  galt  er  auch  den  Laien  als  einer  der  Führer  des 
neuen  Mönchtums:  Herzog  Heinrich  von  Burgund,  König  Robert 
von  Frankreich  und  der  Normannenherzog  Richard,  mehrere  bur- 
gundische  Grafen  nahmen  seine  Dienste  in  Anspruch,  um  die  Re- 
form da  und  dort  durchzuführen^;  der  Bischof  Bruno  von  Langres 
stellte  die  sämtlichen  Klöster  seiner  Diözese  unter  seine  Aufsicht^: 
schUeßlich  stand  AVilhelm  an  der  Spitze  von  vierzig  Klöstern  mit 
mehr  als  1200  Mönchen*.  Sein  Einfluß  reichte  vom  Ozean  bis 
an  den  Jura.  Für  unsere  Betrachtung  ist  am  w^ichtigsten,  daß  er 
sich  auch  über  Lothringen  erstreckte.  Die  alten  Ausgangspunkte 
der  lothringischen  Reform  St.  Arnulf,  Gorze  und  St.  Aper  kamen 
unter  seine  Leitung.  Es  war  Adalbero  IL  von  Metz,  der  ihm  den 
Zugang  nach  Lothringen  erschloß.  Ein  Neffe  des  älteren  Adalbero 
hielt  er  in  jeder  Hinsicht  an  dessen  Stellung  fest.  Doch  war  er 
ihm  nicht  gleich:  er  war  kleiner.  Er  war  so  beseelt  von  Milde 
und  Wohlwollen,  daß  er  nicht  verstand,  wie  man  zürnen  kann^. 
Vielleicht  nicht  ganz  mit  Unrecht  sahen  seine  Gegner  darin  Mangel 
an  Verstand^.  Ein  Zug  von  Kleinlichkeit  wenigstens  läßt  sich  in 
seinem  Verhalten  wahrnehmen ' :  es  paßt  dazu,  daß  er  von  Furcht- 
samkeit nicht  frei  war^.  Von  der  asketischen  Strömung  war  er 
weit  tiefer  berührt  wie  sein  Oheim.  Daß  war  die  Nachwirkung 
davon,  daß  er  in  dem  Kloster  Gorze  erzogen  worden  war.  Er 
pflegte  zeitlebens  die  Gemeinschaft  mit  den  dortigen  Mönchen. 
Wenn  die  Fastenzeit  kam,  zog  es  ihn  mit  Macht  in  ihren  Bj-eis; 
er  hat  diese  Wochen  gewöhnlich  in  Gorze  verbracht".  Nicht  jeder- 
mann in  seiner  Diözöse  sah  das  gerne:   er  wurde  getadelt,  daß  er 


1  Chron.  8.  Ben.  4  S.  854;  7  S.  855;  Uff.  S.  860  ff.;  18  S.  862. 

2  Heinrich  von  Burgund  übergab  ihm  St.  Viventius  zu  Verziaoum 
(Vergy),  Vita  Wilh.  12  S.  708;  chron.  s.  Ben.  6  S.  855;  König  Robert  S.  Ger- 
main bei  Paris,  chron.  s.  Ben.  6  S.  465;  Herzog  Richard  Fecamp,  vita  13 
S.  709,  chron.  21  S.  863  f.,  Jumieges,  §.  Ouen,  S.  Michel,  chron.  23  S.  865. 
Über  die  bürg.  Grafen  s.  Sackur,  D.  Clüniacenser  I  S.  264  ff. 

^  Chron.  s.  Ben.  6  S.  855.  Hier  werden  St.  Peter  und  Paul  zu  Beze, 
St.  Johann  zu  Reome,  St.  Michael  bei  Tonnerre  u.  St.  Valerius  zu  Molemes 
genannt. 

*  Vita  24  S.  715.  Es  waren  nicht  nur  selbständige  Klöster,  sondern  auch 
Propsteien.     Rudolf  sagt:    Tarn  monasteria  quam  coenobia  atque  cellulae. 

6  Constant.  Vita  Adalb.  5  S.  660.  «  Ib.  20  S.  664. 

'  Vgl.  c.  25,  wie  er  sich  vom  Reichsdienst  loskaufte. 

8  Vgl.  c.  19  f.  S.  664  0  Ib.  22  S.  665. 


—    465     — 

für  nichts  Sorge  trage  als  für  die  Klöster  ^.  Aber  seine  Zuneigung 
blieb  sich  gleich.  Zuerst  galt  ihm  niemand  so  hoch  wie  die  Schotten  *. 
Dann  schloß  er  sich  an  Wilhelm  von  Dijon  an.  Er  kannte  ihn 
nicht  persönlich;  aber  als  er  das  begeisterte  Lob  hörte,  das  einer 
von  seinen  Schülern,  der  Metzer  Kleriker  Benedikt,  seinem  frommen 
Wandel  spendete  %  war  er  sofort  entschlossen,  ihn  für  Metz  zu  ge- 
winnen: er  lud  ihn  zu  sich  ein  und  übertrug  ihm  die  Abtei  St.  Ar- 
nulf*. Nach  Adalberos  Tod  überwies  ihm  Dietrich  IL  auch  Gorze^ 
St.  Aper  endHch  erhielt  er  von  Berthold  von  TouF. 

Es  ist  unmöglich,  die  Au%abe,  die  Wilhelm  in  den  lothringischen 
Klöstern  hatte,  mit  der  Reform,  wie  er  sie  etwa  in  Vergy  oder 
Beze  vollzog,  auf  eine  Linie  zu  stellen.  Man  braucht  sich  nur  zu 
erinnern,  daß  er  in  Gorze  der  Nachfolger  des  Abts  Immo  wurde, 
den  Heinrich  bei  der  Reform  deutscher  Klöster  benützte,  um 
einzusehen,  daß  dies  Kloster  nicht  reformbedürftig  im  früheren 
Sinne  war '.  In  St.  Arnulf  und  St.  Aper  war  es  ebenso.  Nicht 
um  die  Beobachtung  der  Regel  wieder  durchzuführen  hat  Adalbero 
ihm  St.  Arnulf  übertragen^;  und  von  St.  Aper  urteilt  selbst  der  Chronist 


'  Vgl.  c.  6  S.  661. 

2  Ib.  26  S.  668;  vgl.  sein  Lob  in  dem  Gedicht  über  die  Heiligen  von 
Metz  N.A.  V  S.  436  f.  v.  96  ff.  «  Chron.  s.  Ben.  16  S.  861. 

4  Ibid.  Das  Jahr  ist  nicht  sicher.  Nach  Rudolf  vita  Wilh.  16  f.  S.  711 
fand  die  Übertragung  vor  der  Gründung  von  Fruttuaria  statt;  nach  dem 
chron.  b.  Ben.  16  S.  861  Fructuariensi  noviter  cepto.  Diese  Angaben  führen 
schon  deshalb  zu  keiner  Sicherheit,  weil  auch  das  Gründungsjahr  des  ita- 
lienischen Klosters  nicht  sicher  ist,  s.  Sackur,  Clun.  II  S.  3  ff.  Doch  fallt 
sie  wahrscheinlich  in  den  Anfang  des  neuen  Jahrtausends.  Um  dieselbe 
Zeit  hat  demnach  auch  Wilhelms  Tätigkeit  in  Lothringen  begonnen. 

5  Ib.  23  S.  865.  In  einer  Urk.  v.  8.  Okt.  1007  kommt  Immo  noch  als 
Abt  von- Gorze  vor;  Cartul.  S.  221  Nr.  123;  er  lebte  noch,  als  Constantin 
seine  Biographie  Adalberos  IL  schrieb,  d.  h.  um  1012,  c.  26  S.  668,  s.  o. 
S.  457  Anm.  1.  «  Chron.  s.  Ben.  17  S.  861  f. 

'  Beweisend  ist  die  Bewunderung,  mit  der  Constantin  vita  Adalb.  26 
S.  668  von  Immo  von  Gorze  spricht;  vgl.  c.  22:  Locus  sacrae  religionis 
districtione  insignis.  Auch  das  Chron.  s.  Ben.  deutet  nicht  an,  daß  Wilhelm 
reformieren  sollte.  Die  Beschränkung  mit  der  Sackur  II  S.  123  dies  Urteil 
anerkennt,  hat  in  den  Quellen  keinen  Anhalt.  Sie  ist  notwendig  wegen 
Sackurs  nicht  ganz  richtiger  Beurteilung  der  Tätigkeit  Wilhelms. 

8  Er  urteilt  selbst:  Repperi  eos,  die  Mönclie,  secundum  b.  patris  Bened. 
instituta  bene  vivere  ac  s.  patrum  decreta  servare;  fügt  er  hinzu,  er  habe 
gefunden,  in  aliquibus  malorum  consuetudinibus  eos  deviare  (JB.  XIII  S.  176), 
80  ist  der  Unterschied  zwischen  Regel  und  Gewohnheiten  handgreiflich. 
Das  chron.  s.  Ben.  16  ist  also  im  Rechte,  indem  es  nichts  von  einer  Reform 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  'jO 


—     466     — 

von  Dijon,  daß  Wilhelm  dort  tüchtige  Mönche  vorgefunden  habe  \ 
Wozu  aber  dann  seine  Berufung?  Sie  ist  nur  verständhch,  wenn 
man  über  das  bisher  Erreichte  hinausstrebte.  Und  daß  das  der 
Fall  war,  ist  wenigstens  in  bezug  auf  St.  Aper  bestimmt  überliefert: 
der  eben  erwähnte  Chronist  sagt,  daß  Wilhelm  den  Auftrag  erhielt, 
das  Kloster  gemäß  der  Einrichtung  von  St.  Benignus  in  besseren 
Stand  zu  bringen^.  Die  Nachricht  wird  von  Bischof  Brun  von 
Toul  bestätigt,  der  von  der  Einführung  ungewohnter  Ordnungen 
spricht^.  So  kann  man  die  Benediktinerregel  nicht  bezeichnen: 
es  wird  sich  also  darum  gehandelt  haben,  daß  die  Gewohnheiten 
von  St.  Benignus  in  St.  Aper,  ebenso  auch  in  St.  Arnulf  und 
Gorze  eingeführt  wurden.  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  waren 
sie  mit  denen  von  Cluni  identisch:  jetzt  begannen  diese  in  Lothringen 
einzudringen. 

Von  Gorze  kamen  sie  weiter  in  die  von  diesem  Kloster  ab- 


sagt; es  bemerkt  nur:  Suppliciter  evocatus  atque  s.  Arnulfi  abbatia  donatus 
eundem  Benedictum  ibidem  constituit  patrem.  Die  junge  Hist.  s.  Arnulfi 
Scr.  XXIV  S.  544  f.  lobt  Johann  IL,  den  Nachfolger  Johanns  I.  und  Vor- 
gänger Benedikts,  ungemein:  Statim  loci  famam,  iam  ubique  celebrem 
studio  litterarum  adeo  nobilitavit,  ut  .  .  undecunque  ad  eins  magisterium 
quam  plurimi  confluerent.     Sie  schreibt  ihm  die  vita  Chlodesindis  zu. 

^  C.  17  S.  862:  Invenit  ibidem  strenuos  monachos.  Diesem  Urteil 
gegenüber  kommt  meines  Erachtens  das  Brunos  von  Toul:  Qualiter  per 
domnum  abb.  Wilhelmum  locum  s.  Apri  omni  religioue  destitutum  Deus 
visitaverat  (de  instaur.  Mign.  143  S.  581),  nicht  in  Betracht.  Es  ist  vom 
cluniacensischen  Standpunkte  aus  gefällt. 

-  Fährt  der  Chronist  fort:  Cuius  annuens  precibus  idem  coenobium  in 
paucis  annis  ad  regulärem  commutavit  statum,  so  widerspricht  er  damit 
dem  folgenden  Satz:  Invenit  ibidem  strenuos  monachos.  Der  Widerspruch 
ist  verständlich,  da  auch  für  den  Chronisten  der  regularis  status  und  die 
Herrschaft  der  institutio  s.  Benigni  zusammenfiel. 

^  L.  c:  Cum  viderent  et  audirent  de  ordine  monachorum  inusitata 
et  interdiceretur  quibusque  curiosis  fratrum  familiaritas,  quae  passim  prius 
cunctis  communis  et  facilis  exstiterat:  bis  et  aliis  occasionibus  coepit  oriri 
quaerimonia  contra  locum.  Brun  entschuldigt  weiter  unten  den  Wider- 
spruch: Excitabat  non  tarn  malitia  quam  minus  peccans  ignorantia.  Auch 
diesen  Satz  hätte  er  schwerlich  sagen  können,  wenn  es  sich  nur  um  die 
Wiederherstellung  der  Regel  gehandelt  hätte.  Auf  eigenartige  Einrichtungen 
führt  nicht  minder,  was  Rudolf  Glaber  vita  24  S.  715  berichtet,  und  sein 
Urteil  über  Hermann  von  Toul:  Coepit  exosos  huius  patris  habere  monachos 
cum  sua  institutione,  22  S.  714.  Diese  institutio  ist  unmöglich  die  Bene- 
diktinerregel; man  kann  nur  an  die  cluniacensischen  Gewohnheiten 
denken. 


^  ._     467     — 

hängigen  Propsteien  zu  Amel  und  Yarangeville',  von  St.  Aper  in 
die  Klöster,  St.  Belin,  St.  Mansuet  und  Moyenmoutier  ^ 

Als  Wilhelm  im  zweiten  Jahrzehnt  seiner  Tätigkeit  stand, 
bildete  sich  in  Lothringen  ein  neuer  Mittelpunkt  des  Cluniacenser- 
tums.  Im  Oktober  1005  wurde  Richard  Abt  von  St.  Yanne  vor 
Verdun^  Das  Kloster  gehörte,  wie  wir  uns  erinnern,  seit  seiner 
Stiftung  durch  Bischof  Berengar  der  Reformrichtung  an.  Am 
Ausgang  des  zehnten  Jahrhunderts  hatte  es  an  dem  Schotten 
Pingenius  einen  Abt,  in  dessen  Anerkennung  alle  Freunde  der 
Askese  übereinstimmten  *.  Besonders  Adalbero  II.  von  Metz  hielt 
große  Stücke  auf  ihn;  er  hat  ihm  die  beiden  Klöster  St.  Felix 
und  St.  Symphorian  übertragen^.     Doch  gelangte  St.  Vanne  unter 


1  Stiftungsurk.  der  Gräfin  Hildegundis  v.  959,  Cartul.  S.  196  Nr.  107; 
nach  ihr  war  Amel  für  Kanoniker  bestimmt.  Die  Mönche  kamen  unter  Abt 
Siegfried  dahin,  ürk.  Ramberts  von  Verdun  v.  1032,  Gallia  christ.  XIII 
S.  557;  vgl.  J.W.  4250,  wo  die  zwei  cellae  Amella  und  Vuaringisi  villa,  regu- 
lariter  in  monastico  ordine  constitutae,  dem  Kloster  Gorze  bestätigt  werden. 

'^  Auszug  aus  einer  Urk.  des  Bischofs  Berthold  bei  Mabillon,  AnnaL 
s.  Bened.  IV  S.  168  für  St.  Belin.  Moyenmoutier  und  St.  Mansuet  übergab 
Bruno  von  Toul  unmittelbar  nach  seiner  Konsekration  dem  Propst  Widrich 
von  St.  Aper  zur  Reform,  vita  Leon.  1, 11,  Watterieh  I  S.  141. 

•^  Über  Richard  berichten:  Die  Fortsetzung  der  Gesta  ep.  Vird.  (Scr. 
IV  S.  45ff.);  sie  stammt  aus  St.  Vanne;  Hugo  von  Flavigny  im  2.  Buch 
seiner  Chronik  (Scr.  VIII  S.  368  ff.);  auch  er  war  Mönch  in  St.  Vanne;  die 
im  Anfang  des  12.  Jahrh.'s  in  demselben  Kloster  verfaßte  Biographie  (Scr.  XI 
S.  280  flf.).  Die  beidjen  späteren  Berichterstatter  haben  die  Gesta  gekannt, 
daneben  aus  mündlicher  Überlieferung  und  urkundlichen  Quellen  geschöpft. 
Eingehend  handelt  Sackur  über  Richard  in  seiner  Inauguraldissertation 
Breßlau  1886  und  Cluniacenser  II  S.  133  ff.  Die  Urk.  Richards  im  JB.  d. 
Gesellsch.  f.  lothr.  Gesch.  X  S.  424  ff. 

*  Humbert  starb  am  4.  Dez.  973,  Ann.  s.  Ben.  S.  41;  bei  Hugo  972 
S.  367.  Er  ist  wahrscheinlich  Anfang  der  sechziger  Jahre  zui-ückgetreten. 
Denn  schon  die  erste  Urkunde  Wigfrids  unterschreibt  sein  Nachfolger 
Nr.  15  S.  404.  Es  folgten  rasch  hinter  einander  fünf  Äbte  mit  deutschen 
Namen,  dann  der  Kelte  Fingenius.  Das  Urteil  über  ihn  ist  übereinstimmend 
günstig.  Constantin  von  St.  Symphorian  nennt  ihn  sanctus  et  venerabilis 
pater,  vita  Adalb.  26  S.  668;  den  Gest.  ep.  Vird.  cont.  9  S.  48  ist  er  magnae 
sanctitatis  vir.  Hugos  Urteil  ergibt  sich  daraus,  daß  er  St.  Vanne  als 
religionis  ordine  insignitum  bezeichnet,  H,  4  S.  370.  Heißt  er  in  der  vita 
Rieh,  4  S.  282  vir  multae  simplicitatis,  so  ist  auch  dies  als  Lob  gemeint; 
vgl.  c.  6  S.  283 :  Digna  meritis  suis  sepultura.  Vgl.  chron.  s.  Clem.  Scr.  XXIV 
S.  499. 

6  Vita  Adalb.  26  S.  668;  Hugo  II  S.  368;  vgl.  oben  S.  369. 

30* 


—     468     — 

seiner  Leitung  nicht  recht  zur  Blüte.  Der  Besitz  hatte  sich  zwar 
ständig  gemehrt;  doch  mag  er  noch  nicht  ausreichend  gewesen 
sein^.  Vielleicht  schadete  auch  der  Umstandj  daß  Fingenius  ein 
Kelte  war.  Er  sammelte  seine  Landsleute  um  sich;  die  Zahl  der 
wandernden  Kelten  aber  war  nicht  mehr  so  groß  wie  im  sechsten 
und  siebenten  Jahrhundert.  Als  Richard  eintrat,  fand  er  in 
St.  Yanne  nur  sieben  Mönche^. 

Richa,rd  ist  in  der  Nähe  von  Montfaucon  geboren^.  Auch 
dort  bestand  ein  Schottenkloster*.  Von  diesen  Fremdlingen  mag 
der  Knabe  den  ersten  Eindruck  von  der  Erhabenheit  der  Welt- 
verleugnung empfangen  haben.  Er  hat  ihn  nicht  mehr  verlassen: 
nichts  haftet  ja  so  fest,  als  die  Anschauungen,  die  die  Seele  halb 
unbewußt  in    der  Jugend  in  sich  aufnimmt.     Doch  sollte  er  nicht 


^  B.  Wigfrid  urteilt  in  seiner  ersten  Urk.  um  965 :  Ceptum  quidem  in 
religionis  gratiam  invenimus,  sed  c^mpetentium  rerum  facultatibus  que  ad 
custodiendutn  sanctitatis  pertinent  cultum  minus  idonee  structum  fuiase 
perspeximus,  Nr.  15  S.  403.  Nun  mehrte  sich  zwar  der  Besitz,  wie  der 
Vergleich  der  Urkk.  Ottos  I.,  II.  und  Heinrichs  II.  ergibt  Nr.  12,  20,  24; 
aber  als  reich  kann  man  das  Kloster  auch  später  nicht  bezeichnen.  Über- 
dies wurde  sein  Recht  auf  einzelne  Stücke  angefochten,  vgl.  S.  446  Nr.  39. 
Daraus  wird  sich  die  Bemerkung  Hugos  erklären:  Quia  locus  idem  per 
manum  laicam  aliquantulum  neglectus  erat,  (Rieh.)  ad  restaurandum  eum 
ibidem  abbas  est  ordinatus.  Den  sittlichen  Zustand  des  Klosters  dacht«» 
Hugo,  wie  die  S.  467  Anm.'4  angeführte  Stelle  zeigt,  nicht  als  tadelnswert. 
Zweifel  an  ihm  erregen  die  Bemerkungen  der  gesta.  Allerdings  wird  c.  6 
S.  47  erzählt:  Gubernata  est  eadem  ecclesia  .  .  cum  omni  honorifieentia  a 
viris  .  .  singulari  industria  pollentibus  Adelmaro  .  .  et  Fingenio  abbatibus. 
Dagegen  wird  c.  9  S.  48  das  religiöse  Leben  der  Mönche  unter  Fingenius 
als  wenig  lobenswert  getadelt.  Dieser  Tadel  wird  in  der  vita  Rieh.  4  S.  282 
wiederholt,  und  von  Hirsch,  JB.  III  S.  236,  Wattenbach,  GQ.  II  S.  118,  und 
Sackur,  Richard  S.  7  u.  Clun.  II  S.  134,  als  begründet  betrachtet.  Ich  zweifele,^ 
ob  mit  Recht.  Denn  nicht  nur  widerspricht  sich  der  Fortsetzer  der  Gesta, 
sondern  besonders  wäre  das  übereinstimmende  Lob  des  Fingenius  unver- 
ständlich, wenn  er  die  Abtei  verwahrlost  hätte.  Auch  ist  es  bei  dem  Ruhme 
Richards  viel  verständlicher,  daß  man  ihm  eine  dunkele,  als  daß  man  ihm 
eine  helle  Folie  erdichtete.  Endlich  wäre  unverständlich,  daß  die  Wahl 
Richards  und  Friedrichs  auf  St.  Vanne  gefallen  wäre,  wenn  das  Kloster 
notorisch  heruntergekommen  gewesen  wäre.  Die  Armut  war  für  sie  kein 
Gegengrund,  ohne  Zweifel  aber  die  conversatio  parum  laudabilis.  Hugo  und 
Gesta  6  werden  also  im  Rechte  sein  gegen  Gesta  9. 

2  Vita  Rieh.  4  S.  382. 

3  Ib.  2  S.  281 ;  vgl.  Sackur  S.  4.     Sein  Vater,  der  Graf  Hiidrad,  ist  zu 
3  id.  Dez.  im  Necrol.  v.  St.  Vanne  genannt  S.  148. 

4  S.  oben  S.  351. 


—     469     — 

Mönch  werden,  sondern  er  wurde  der  Domschule  zu  Rheims  zur 
Erziehung  übergeben.  Man  rühmte  nicht  minder  die  Bildung  wie 
die  sittliche  Haltung"  an  dem  Klerus  dieser  Stadt  ^.  Wichtiger 
war  für  Richard,  daß  die  Klosterreform  längst  in  Rheims  im 
Vordergrund  des  Interesses  stand.  Schon  im  Jahr  945  war  von 
Meury  aus  das  Remigiuskloster  reformiert  worden.  Es  war  eine 
jener  stolzen  Abteien,  die  den  Grundsätzen  Clunis  gemäß  Freiheit 
von  königlicher  und  bischöfHcher  Gewalt  erstrebten  und  erreichten  '■^. 
In  den  nächsten  Jahrzehnten  breitete  sich  die  Reform  über  die 
übrigen  Klöster  der  Diözese  aus.  Sie  hatte  einen  tatkräftigen 
Förderer  an  dem  Erzbischof  Adalbero.  Der  einflußreiche,  ge- 
wandte und  energische  Politiker  war  durch  die  Stellung  seiner 
Famüie  —  er  entstammte  dem  Hause  der  Ardennergrafen  —  wie 
durch  persönliche  Neigung  "auf  die  Seite  der  Reformfreunde  ge- 
führt. In  die  letzten  Jahre  seines  Wirkens  fiel  der  Eintritt 
Richards  in  die  Kathedralschule  ^.  Als  Jüngling  war  dieser  Zeuge 
des  Kampfs,  den  Gerbert  und  Arnulf  um  das  Erzbistum  führten, 
und  der  Parteinahme  des  französischen  Mönchtums  gegen  den 
Episkopat  und  für  die  Autorität  Roms.  Es  erscheint  wie  die 
natürliche  Folge  des  Eindrucks,  den  diese  Ereignisse  auf  einen 
jungen,  für  die  asketische  Frömmigkeit  begeisterten  Mann  machen 
mußten,  daß  Richard  den  Gedanken  ergriff,  aus  den  Reihen  der 
Weltgeistlichkeit  zu  den  Mönchen  überzutreten.  Er  iu"teilte,  es  sei 
zu    wenig,    dem  Herrn   zu    dienen,    man    müsse    ihm   nachfolgen*. 


1  Hugo  II,  1  S.  368  f.  -  Sackur,  Clun.  I  S.  157. 

•'  Über  Richards  Geburtsjahr  ist  nichts  bekannt;  das  erste  Datum 
seines  Lebens,  das  annähernd  bestimmt  werden  kann,  ist  sein  Eintritt  in  das 
Kloster.  Er  lallt  in  den  Sommer  1004  oder  1005.  Die  erste  Zahl  ist  durch 
das  Necrol.  von  St.  Vanne  bezeugt,  das  den  Tod  des  Fingenius  zum  8.  Okt. 
1004  notiert,  S.  147,  und  Richard  im  42.  Jahr  nach  seiner  Ordination  sterben 
läßt,  S.  142.  Dagegen  bieten  die  Ann.  s.  Vitoni,  Scr.  X  S.  526,  und  die 
Ann.  3.  Ben.  S.  41  d.  J.  1005.  Eine  sichere  Entscheidung  scheint  mir  un- 
möglich. Da  Richard  vorher  bereits  Archidiakon  war,  so  muß  man  ein 
Alter  von  ungefähr  30  Jahren  annehmen;  er  ist  demnach  um  975  geboren. 
Da  er  am  14.  Juni  1046  senio  fractus  starb,  Gesta  ep.  Vird.  cont.  10  S.  50 ; 
Hug.  ehr.  II,  30  S.  405;  V.  Rieh.  19  f.  S.  289,  Necr.  8.  Vit.  S.  142,  so  hat  man 
eher  einige  Jahre  hinauf-  als  herabzugehen;  denn  70  Jahre  ist  kein  außer- 
gewöhnlich hohes  Alter.  Da  der  Unterricht  der  zukünftigen  Kleriker  be- 
gann, wenn  sie  ungefähr  10  Jahre  alt  waren,  vita  Theoder.  abb.  8  Scr.  XII 
S.  41,  so  fällt  Richards  Eintritt  in  die  Domschule  noch  unter  Adalbero; 
bei  dem  Rücktritt  Gerberts  998  stand  er  dem  25.  Jahr,  in  dem  er  die 
Diakonenweihe  empfangen  konnte,  ganz  nahe.  Sie  wird  ihm  von  Arnulf 
erteilt  worden  sein.  *  Hugo  ehr.  II,  3  S.  369. 


—     470     — 

Noch  war  er  nicht  zum  Entschluß  gekommen,  als  ein  Verwandter 
des  Erzbischofs,  der  Graf  Friedrich  von  Verdun^,  ihn  anfeuchte, 
um  sich  bei  ihm  über  den  Eintritt  in  ein  Kloster  Rats  zu  er- 
holen^. Auch  Friedrich  war  tief  ergriffen  von  dem  religiösen  Zug 
der  Zeit;  er  hatte  eben  eine  Wallfahrt  nach  Jerusalem  vollendet^; 
jetzt  begehrte  er  sich  ganz  von  dem  tätigen  Leben  zu  lösen. 
Seine  Frage  wurde  für  Richard  entscheidend:  sie  brachte  seinen 
eigenen  Entschluß  zur  Reife.  Das  Ende  der  Unterredung  beider 
Männer  war,  daß  sie  beschlossen,  gemeinsam  den  Schritt  zu  tim, 
den  beide  planten,  und  zwar  sogleich.  Das  Kloster,  das  sie  er- 
wählten, war  St.  Yanne. 

Wie  selten  gleicht  die  WirkUchkeit  der  verklärenden  Er- 
wartung! Bei  Richard  und  Friedrich  führte  der  Eintritt  in  das 
Schottenkloster  zu  einer  bitteren  Enttäuschung:  sie  fanden  das 
Leben  unter  den  Mönchen  ganz  anders,  als  sie  gedacht  hatten. 
Aber  was  band  sie  an  St.  Vanne?  Noch  hatten  sie  kein  Gelübde 
abgelegt;  konnte  ihnen  nicht  ein  anderes  Kloster  das  bieten,  was 
sie  hier  vergeblich  suchten  ?  Kurz  entschlossen  gingen  sie  nach 
Cluni:  dort  meinten  sie  sei  die  Heimat  des  vollkommenen  Mönch- 
tums.  Aber  nichts  ist  verständlicher,  als  daß  der  weit-  und  menschen- 
kundige Odilo  sie  nicht  annahm.  Er  riet  ihnen,  nach  Yerdun. 
zurückzukehren,  und  ihnen  war  es  so  tiefer  Ernst  mit  der  Selbst- 
verleugnung, daß  sie  seinem  Rat  wie  einem  Befehl  gehorchten*. 
Am  11.  Juli  1005  legten  sie  das  Gelübde  in  die  Hand  des  kel- 
tischen Abtes  ab^.  Als  Fingenius  die  beiden  Lothringer  seinen 
sieben  Schotten  zugesellte,  konnte  niemand  ahnen,  daß  er  am  Ziel 
seiner  Laufbahn  stand.  Aber  er  starb  bereits  am  8.  Oktober  1005. 
Und  nun   ernannte  Bischof  Heimo  Richard  zum  Abt:   es  geschah 


^  Er  war  ein  Solin  Gottfrieds,  des  damaligen  Familienhaupts  der 
Ardennergrafen,  Hugo  II,  3  S.  369;  vgl.  die  Erwähnung  in  der  Urk.  B.  Heimos 
S.  426  Nr.  26,  Richards  Äußerungen  Nr.  29  f.  und  d.  Necrol.  v.  St.  Vanne  zu 
8.  id.  Jan.  S.  135. 

-  Hugo  II,  4  S.  870  läßt  Friedrich  mit  der  Absicht,  den  Rat  Richards 
zu  erholen,  nach  Rheims  reisen;  dagegen  spricht  der  Biograph  von  einem 
Zufall:  Contigit  denique,  Incidit  sermo,  c.  3  S.  282.  Hugos  Angabe  scheint 
mir  wahrscheinlicher.  ^  Gest.  ep.  Vird.  cont.  9  S.  49. 

^  Ibid.  mit  der  handgreiflich  erdichteten  Motivierung:  Ibi  eos  habitare 
non  oportere,  ubi  nuUa  superarent,  quae  eorum  exemplo  corrigerentur,  quin 
potius  redirent  ad  propria,  ut  per  eos  illic  fructificaret  seges  domino  placitura. 

^  Die  Gesta  und  danach  die  Vita  erzählen  von  einem  nochmaligen 
Schwanken.  Nach  Hugo  II,  5  S.  371  ist  Richard  ohne  die  Erlaubnis  seines 
Bischofs  eingetreten,  die  ihm  Fingenius  nachträglich  verschaffte. 


—     471     — 

wider  den  Willen  der  Mönche;  der  Bischof  griff  ein,  da  sie  sich 
über  die  Wahl  nicht  einigen  konnten^. 

Wenn  Heimo  einen  tüchtigen  Abt  gesucht  hatte,  so  täuschte 
Richard  seine  Erwartungen  nicht:  die  Zahl  der  Mönche  ging  rasch 
in  die  Höhe ;  in  den  Schulen  drängte  sich  die  lernbegierige  Jugend ; 
die  neuen  stattlichen  Klostergebäude  zeugten  von  dem  neuen  Leben, 
das  in  St.  Vanne  sich  regte  ^:  aus  dem  armen  Klösterlein  wurde 
eine  wohlhabende,  verständig  und  sorgsam  verwaltete  Abtei  ^. 

Aber  darauf  beruht  die  Bedeutung  Eichards  nicht;  er  war 
mehr  als  ein  rühriger  Abt:  er  war  eine  imponierende  Persönhchkeit, 
recht  geeignet,  auf  weite  Kreise  zu  wirken.  In  mancher  Hinsicht 
wird  man  an  die  älteren  Lothringer  erinnert.  Wie  jenen,  so  war 
es  auch  ihm  nicht  genug,  die  Regel  zu  beobachten;  wohl  gab  sie 
für  sein  Leben  den  Grundton  an;  aber  er  konnte  nicht  lassen, 
darüber  hinauszustreben.  Sein  Drang  nach  Meditation  erschöpfte 
sich  nicht  in  der  Betrachtung  der  vorgeschriebenen  Lektionen;  nur 
wenn  er  tägHch  den  ganzen  Psalter  betete,  genügte  er  sich  selbst*. 
Die  herkömmliche  Anruftmg  des  Herrn  war  ihm  zu  wenig:  er 
konnte  keinen  Tag  vorübergehen  lassen,  ohne  dem  Gekreuzigten 
den  ■  Zoll  der  Dankbarkeit  in  einer  besonderen  Anbetung  zu  er- 
weisen ^  Wenn  die  Mönche  ihh  Richard  von  der  Gnade  Gottes 
nannten*,   so    trafen    sie   den    Mittelpunkt   seines    inneren  Lebens. 


1  Hugo  11,6  S.  371;  Gest.  ep.  Vird.  9  S.  48;  Vita  Ricli.  6  S.  283;  Ann. 
s.  Ben.  z.  J.  1005  S.  41.  Ich  habe  im  Text  nur  das  Tatsächliche  gegeben, 
die  von  den  Berichterstattern  mitgeteilten  Einzelzüge  sind  mehr  oder  weniger 
sagenhaft.  Daß  die  Mönche  einen  Mann  nicht  zum  Abt  wollten,  der  von 
Hechts  wegen  noch  Novize  sein  mußte,  ist  ebenso  leicht  verständlich,  wie 
daß  Heimo,  wenn  er  einmal  ernannte,  sich  nicht  daran  kehrte.  Seine  Liebe 
zu  St.  Vanne  spricht  H.  in  der  Urk.  S.  429  Nr.  28  aus. 

2  Die  obige  Schilderung  nach  Hugo  II,  7  S.  372  f.;  vita  7  S.  283.  Für 
das  Einzelne  verweise  ich  auf  Sackur  S.  78  ff. 

^  Das  unter  Richard  oder  seinem  Nachfolger  Walram  hergestellte 
Güterverzeichnis  JB.  XTV  S.  123  ff.  zeigt  gegenüber  dem  älteren  Verzeichnis 
X  S.  448  den  wachsenden  Besitz.  Auch  das  erste  Kartular  ist  unter  Richard 
zusammengestellt,  X  S.  346  ff.  Nicht  minder  scheint  die  Anlage  eines 
Totenbuchs  auf  ihn  zurückzugehen,  XIV  S.  131.  Hier  findet  sich  über  ihn 
S.  142  folgender  Eintrag:  Qui  locum  nostrum  monastica  religione  insignivit, 
fundis  et  reditibus,  ecclesiasticis  quoque  utensilibus  ditavit,  donis  fidelium 
sublimavit,  multorum  cenobiorum  institutor  et  rector. 

4  Hugo  chron.  II,  2  S.  369. 

5  Ibid.:  Solebat  ante  crucem  orationem  cotidianam  dicere,  quarum  hee 
erant  omnium  versuum  initia:  Adoro  te,  Christe,  crucem  ascendentem,  et 
benedico  te.  ""  Ib.  15  S.  391. 


—     472     — 

Auch  daß  er  die  Entsagungen  leistete,  die  von  allen  Mönchen  ge- 
fordert wurden,  war  ihm  zu  wenig:  er  steigerte  die  asketischen 
Übungen^,  besonders  die  Fastenzeit  beging  er  in  strenger  Selbst- 
kasteiung'^. Wie  den  Alteren,  so  schien  auch  ihm  das  Leben  des 
Einsiedlers  um  eine  Stufe  höher  zu  stehen-  als  das  des  Mönchs^. 
Die  sinnlichen  Dinge,  welche  die  Frömmigkeit  der  Zeit  mit 
magischer  Kraft  an  sich  fesselten,  standen  ihm  unvergleichlich  hoch. 
Schon  als  er  noch  Kanonikus  in  Rheims  war,  war  es  ihm  eine 
schauervolle  Lust,  den  Reliqui^ischatz  der  Domkirche  zu  durch- 
forschen*. Wie  viele  Reliquien  hat  er  später  für  seine  Klöster 
erworben^!  Stets  ti'ug  er  Reliquien  bei  sich**,  ReHquien  in  den 
Händen  haltend  ist  er  gestorben '.  Das  Höchste  auf  Erden'  dünkte 
ihn,  das  Grab  des  Herrn  mit  Augen  zu  schauen.  Er  hat,  wahr- 
scheinlich im  Jahr  1025,  eine  Wallfahrt  in  das  heilige  Land  gemacht. 
Dabei  wußte  er  sich  keinen  besseren  Wunsch,  als  daß  es  ihm  ge- 
währt werde,  dort  zu  sterben^.  Überhaupt  beschäftigte  sich  seine 
Phantasie  gerne  mit  dem,  was  jenseits  des  Grabes  liegt.  Es  erregte 
seine  höchste  Teilnahme,  'als  ein  paar  Mönchen  in  seltsamen  Ge- 
sichten der  Schleier,  der  das  Reich  der  Toten  verhüllt,  sich  zu 
lüften  schien:  er  ließ,  was  sie  geschaut  hatten,  aufzeichnen  und 
widmete  die  Schrift  allen  Christen,  „den  Ghedern  des  geisthchen 
Leibes,  dessen  Haupt  Christus  ist"".  Sie  dünkte  ihn  die  rechte 
Lektüre  für  alle  Gläubigen. 

Das  alles  hegt  ganz  auf  der  Linie,  auf  welcher  das  ältere  Ge- 
schlecht sich  bewegte.  Aber  dadurch  allein  ist  Richard  nicht 
charakterisiert.  Er  besaß  eine  unvergleichhche  Gabe,  die  Menschen 
zu  behandeln.  Wenn  er  im  Kapitel  sprach,  so  wußte  man  nicht 
zu  sagen,  ob  er  mehr  erschütterte  oder  aufrichtete:  bald  glaubte 
man  den  Brand  der  Hölle  vor  Augen  zu  sehen,  bald  fesselte  sein 
Wort  durch  den  bestrickenden  Zauber  des  Trostes,  den  es  darbot^*^. 
Und  dieser  Mann,  der  keine  Schonung  gegen  die  Sünden,  die  er 
wahrnahm,  kannte  ■^^,  war  wie  unempfindlich  gegen  jedes  Unrecht, 
das  ihn  persönlich  betraf:  man  sagte,  er  könne  keine  Beleidigung 
merken,  dagegen  behalte  er  jede  Freundlichkeit.^-    Dadurch  über- 


'  Vita  Rieh.  15  S.  288.  2  Hugo  chron.  II,  12  S.  377. 

■'  Vita  Rieh.  14  S.  287.  *  Mirac.  Geng.  6  Scr.  XV  S.  792. 

'^  Vita  Rieh.  11  S.  286;  19  S.  289;  Hugo  chron.  11,24  S.  397. 

»  Hugo  II,  30  S.  404.  '  Ibid. 

*  Ib.  11, 18  S.  393.     Über  das  Jahr  s.  Saekur,  Richard  S.  93  ff. 

»  Ib.  n  S.  ;-i81.  10  Ib.  S.  379  f.,  vgl.j  vita  Rieh.  9  S.  285. 

1^  Hugo  S.  380. 
^-  Ib.  S.  379:  Ut  immemor  iniuriae,  memor  gratiae  diceretui-. 


—     473     — 

wand  er  alle  Feindschaft:  es  fehlte  ihm  nicht  an  Gegnern;  ein 
junger  Mönch  aus  St.  Yaast,  namens  Leduin,  vergaß  sich  so  weit, 
daß  er  sich  zur  Ausführung  eines  Mordanschl%gs  auf  Richard  her- 
gab; aber  dieser  wußte  den  Mörder  zu  seinem  treuesten  Schüler 
zu  machen^.  Das  war  ihm  mögUch,  weil  ihn  sein  Mut  nie  im 
Stiche  Heß:  lq  St.  Yaast  unterHeß  er  jede  Maßregel  zu  seinem 
Schutz,  obgleich  ihm  die  Gefahr,  die  ihm  drohte,  nicht  unbekannt 
war.  Bei  der  Erstürmung  von  Commerci  eilte  er  in  die  brennende 
Burg,  um  die  Rchquien  aus  der  Kirche  zu  retten^.  Im  Kampf 
um  Bar  hat  er  Tote  und  Verwundete  mitten  aus  dem  Schlacht- 
getümmel getragen^. 

Die  Mönche  empfanden  mehr  als  Liebe  zu  ihm:  sie  blickten 
zu  ihm  auf  wie  zu  einem  Wesen-  höherer  Art.  Einer  glaubte  in 
einem  Gesicht  dasselbe  Urteil  über  ihn  zu  vernehmen,  das  der 
Hen-  einst  über  Nathanael  ausgesprochen  hat^;  ein  anderer  er- 
zählte davon,  daß  Christus  gewissermaßen  sichtbar  mit  dem  Abte 
verkehre;  während  er  betete,  seien  Tränen  aus  den  Augen  des 
Gekreuzigten  auf  sein  Haupt  gefallen  ^  und  der  Herr  habe  zu  ihm 
gesprochen :  Du  hast  mich  auf  Erden  gepriesen,  so  segne  auch  ich 
dich*^.  Bald  wußte  man  auch  von  Wundern,  die  er  selbst  ver- 
richtet habe  ^.  Sein  Name  war  in  aller  Munde  ^ ;  sein  Einfluß 
wetteiferte  mit  dem  Wilhelms.  GeistHche  und  weltliche  Herren 
übertrugen  ihm  bald  herabgekommene  Klöster  ziu-  Reform,  bald 
neu  gegründete  zur  Einrichtung,  bald  Chorherrenstifter  zur  Um- 
wandlung in  Mönchsklöster.  Auch  wenn  derartige  bestimmte  Ab- 
sichten fehlten,  liebte  man  es,  ihm  oder  seinen  Schülern  die  Leitung 
mönchischer  Genossenschaften  anzuvertrauen:  es  schien  keine  bessere 


1  Hugo  11  f.  S.  377f. 

2  Epist.  mon.  s.  Vitoni  ad  mon.  s.  Pant.  (A.  S.  0.  s.  Ben.  VI,  1  S.  472); 
vgl.  vita  Rieh.  11  S.  286.  '  '^  Vita  Rieh.  1.  c, 

*  Hugo  S.  385.  5  Mirac.  Rieh.  7  (A.  S.  0.  s.  B.  VI,  1  S.  469). 

0  Hugo  n,  2  S.  369. 

'  Ib.  11,19  S.  393;  vita  Rieh.  15  f.  S.  288;  Mirac.  S.  466  ff. 

®  Richard  hat  ein  paar  Kleinigkeiten  geschrieben;  der  Bericht  über 
die  Gesichte  der  beiden  Mönche,  den  Hugo  in  seine  Chronik  aufnahm,  ist 
von  ihm  redigiert;  auch  ist  er  der  Verfasser  der  Biographie  des  Kelten 
Roding,  des  Gründers  von  Waslogium  (A.  S.  O.  s.  B.  IV,  2  S.  544  ff.).  Im 
ersteren  tritt  selbstverständlich  die  Persönlichkeit  des  Autors  zurück;  aber 
auch  die  letztere  gehört  zu  der  Dutzendware.  Seltsam,  daß  dieser  eigen- 
artige Mann  kein  eigenartiger  Schriftsteller  war.  Die  litterae  exhortatoriae, 
welche  er  an  Poppe  von  Stablo  schrieb,  dta  Popp.  30  S.  318,  scheinen  ver- 
loren zu  sein. 


—     474     — 

Gewähr  dafür   zu  geben,    daß   sie   in  Wahrheit  ihrer  Bestimmung 
dienten. 

So  breitete  sich  Eichards  Einfluß  über  die  Diözesen  Kamerijk  \ 
Lüttich-,  Metz ^,  Yerdun *  und  über  die  benachbarten  französischen 


^  Ich  begnüge  mich,  die  wesentlichsten  Notizen  zusammenzustellen, 
und  verweise  für  alles  einzelne  auf  Sackur.  1008  erhielt  er  von  ßalduin 
von  Flandern  St.  Vaast  zur  Reform,  Gesta  pont.  Camerac.  I,  116  Scr.  VII 
S.  452;  Hugo  ehr.  II,  lOf.  S.  377;  vita  Popp.  11  S.  300.  Später  von  B.  Gerard 
und  seinem  Bruder  Gottfried  das  Chorherrenstift  Hautmont  zur  Umwand- 
lung in  ein  Kloster,  Gest.  pontif.  Cam.  II,  35  S.  463  u.  III,  6  S.  468.  Die 
Umwandlung  fällt  nach  Gallia  Christ.  III  S.  116  in  das  Jahr  1016.  Daß 
auch  St.  Maria  in  Kamerijk  unter  Richards  Leitung  stand,  nimmt  Sackur 
S.  27  f.  auf  Grund  der  Mitwirkung  Richards  bei  der  Weihe  des  Neubaues 
i.  J.  1030,  Gest.  pont.  Cam.  III,  49  S.  483,   mit  viel  Wahrscheinlichkeit  an. 

-  1010  oder  1011  erhielt  er  von  Gerard  v.  Cambrai  das  eben  voll- 
endete St.  Johannisstift  zu  Florennes,  um  daselbst  die  Benediktinerregel 
einzuführen.  Gest.  pont.  Cam.  111,18  S.  470;  Sigib.  Auct  Gembl.  z.  J.  1010 
Scr.  VI  S.  391;  Annal.  Floreff.  z.  J.  1011  Scr.  XVI  S.  622.  1020  von  Wol- 
bod  von  Lüttich  und  Gerard  von  Cambrai  Laubach  zur  Reform,  Hugo  H,  10 
S.  376  (wo  jedoch  unrichtig  Balderich  genannt  ist);  Annal.  Laub.  z.  1020 
Scr.  IV  S.  18;  Gest.  abb.  Lobb.  4  Scr.  XXI  S.  310;  Gest.  pont.  Camer.  III,  15 
S.  470;  Vita  Rieh.  9  S.  284.  1025  trat,  von  Bischof  Reginard  berufen,  der 
Cellerarius  Stephan  von  St.  Vanne  als  Propst  an  die  Spitze  von  St.  Lorenz 
in  Lüttich,  Hugo  II,  10  S.  376  (zur  Berichtigung  der  ungenauen  Angabe  dient 
Rup.  chron.  s.  Laur.  28  ff.  S.  271  ff.);  vgL  vita  Rieh.  12  S.  286;  Annal.  Leod. 
z.  J.  1026  Scr.  IV  S.  18;  Ansei.  Gest.  ep.  Leod.  37  Scr.  VII  S.  210.  Wenn 
Hugo  II,  10  S.  87?  auch  Stablo,  Malmedy  und  Waussor  unter  den  von 
Riehard  geleiteten  Abteien  aufgezählt  sind,  so  geschieht  es  vermutlich  mit 
Rücksieht  darauf,  daß  sein  Schüler  Poppo  an  der  Spitze  dieser  Klöster 
stand;  s.  darüber  u.  Auch  St.  Hubert  hing  nur  indirekt  von  Richard  ab, 
dadurch,  daß  1055,  also  fast  10  Jahre  nach  seinem  Tod,  sein  Schüler  Theo- 
derich dort  Abt  vsrurde,  chron.  s.  Hub.  6  S.  572;  vita  Theod.  16  Scr.  XH 
S.  45.  Hugos  Angabe,  daß  Richard  St.  Hubert  in  seinen  letzten  Jahren 
selbst  verwaltet  habe,  11,30  S.  404,  scheint  also  unbegründet. 

"  Hugo  nennt  II,  16  S.  377  St.  Vincenz  in  Metz  als  unter  Richard 
stehend. 

^  Daß  Beaulieu  (Waslogium)  von  Richard  geleitet  bezw.  wiederher- 
gestellt wurde,  erwähnt  Hugo  II,  10  S.  377  u.  30  S.  404,  ebenso  vita  Rieh. 
12  S.  286,  mir.  Rieh.  4  S.'468  und  vita  Popp.  13  S.  301.  Eine  Angabe  über 
die  Zeit  fehlt.  Doch  folgt  daraus,  daß  Poppo  spätestens  1016  Propst  von 
Beaulieu  wurde  (s.  Ladewig,  Poppo  S.  86),  daß  er  das  Kloster  in  seiner 
ersten  Zeit  erhielt.  St.  Mihiel  wurde  durch  den  Abt  Nanter  im  Einver- 
nehmen mit  Richard  in  der  Weise  reformiert,  daß  er  Mönche  von  St.  Vanne 
dorthin  verpflanzte,  Chron.  s.  Mich.  9 — 11  S.  82.  Die  Zeit  steht  nur  da- 
durch fest,  daß  die  Erhebung  Nanters  durch  Herzog  Dietrich,  also  vor  1027, 


—    475     — 

Bistümer  aus-^;  man  zählte  mehr  als  zwanzig  Klöster,  die  längere 
oder  kürzere  Zeit  unter  seiner  Aufsicht  oder  Leitung  standen  ^ 
Überall  wo  er  wirkte,  gelang  es  ihm,  die  mönchische  Gesinnung 
neu  zu  beleben,  nicht  minder  auch  die  ökonomische  Lage  der 
Klöster  zu  verbessernd 

Die  Tätigkeit  Richards  bewirkte,  daß  St.  Vanne  wie  die  Mutter- 
kirche einer  Genossenschaft  von  Klöstern  erschien*.  So  betrachtete 
besonders  er  selbst  das  Verhältnis.  Es  war  nicht  seine  Gewohn- 
heit, die  ihm  übertragenen  Klöster  für  die  Dauer  zu  behalten :  nur 
Beaulieu,    St.  Peter    und  St.  Urban    in    Chartres    hat    er    neben 


geschah.  Das  von  ßaimbert  gegründete  Kl.  St.  Agerich  in  Verdun  muß 
ebenfalls  irgendwie  unter  Richard  gestanden  sein;  denn  er  sorgte  nach 
Raimberts  Tod  dafür,  daß  es  unabhängig  blieb,  cf.  Scr.  IV  S.  51  Not.  2.  Im 
Bistum  Verdun  lag  auch  das  einzige  durch  Richard  reformierte  Frauen- 
kloster: St.  Johannes  und  Maurus;  die  Reform  fallt  unter  B.  Heimo,  also 
vor  1024,  Hugo  II,  16  S.  391;  vgl.  ep.  monach.  s.  Vitoni,  1.  c.  S.  472  u.  Urk. 
Leos  IX.  V.  24.  Okt.  1049  J.W.  4190. 

^  Diözese  Tournai:  St.  Peter  bei  Gent  und  S.  Amand,  Hugo  II,  10 
S.  377;  für  das  erstere  Ann.  Bland,  z.  1029  Scr.  V  S.  26;  für  das  letztere 
cat.  abb.  s.  Am.  Scr.  XHI  S.  387;  hiernach  leitete  Richard  die  A.btei 
1013—1018;  Ann.  Elnon.  mai.  z.  1013  Scr.  V  S.  12.  Diözese  Therouanne: 
S.  Bertin  Hugo  11, 10  S.  377;  nach  II,  15  S.  386  war  das  Kloster  i.  J.  1011 
noch  nicht  reformiert;  nach  Sim.  Gest.  abb.  s.  Bert.  I,  1  Scr.  XIII  S.  636 
wurde  die  Reform  durch  den  Abt  Roderich,  vorher  Mönch  in  St.  Vaast  in 
Arras,  also  einem  Schüler  Richards,  seit  1021  durchgeführt.  Er  reformierte 
auch  das  Kloster  Bergh  St.  Winnoc  bei  Dünkirchen,  wo  die  Säkularkanoniker 
durch  Mönche  ersetzt  wurden,  Sim.  Gesta  abb.  s.  Bert.  II,  72  S.  650.  Diözese 
Amiens:  Gorbie,  Hugo  11,10;  St.  Riquier,  Hugo  1.  c;  ep.  Monach  s.  Vit. 
S.  472;  chron.  Centul.  IV,  13  bei  d'Achery  Spicil.  II  S.  387  f.;  St.  Josse, 
Hugo  1.  c.  Diözese  Beauvais:  Breteuil,  Hugo  1.  c.  Diözese  Noyon:  Hom- 
blieres,  ibid.;  Gesta  pont.  Camer.  III,  23  S.  473,  St.  Quentin,  Hugo  1.  c;  Urk. 
Gregors  VI.  J.W.  4130.  Diözese  Rouen:  St.  Wandrille,  Hugo  1.  c.  Diözese 
Chalons  s.  M.:  St.  Peter,  Hugo  1.  c;  vita  Rieh.  12  S.  286;  Annal.  s.  Petr. 
Catal.  z.  J.  1034  Scr.  XVI  S.  488;  St.  Urban,  Hugo  1.  c;  Mouzon,  s.  Sackur 
S.  69  f.  u.  Breßlau,  JB.  II  S.  406. 

'•^  Vita  12  S.  286  wird  die  Zahl  21  genannt;  sie  ist  wertlos;  denn  der 
Verfasser  hat  einfach  die  von  Hugo  im  10.  Kap.  genannten  Klöster  zu- 
sammengezählt. 

^  Über  St.  Vanne  s.  oben  S.  471;  über  St.  Vaast  Gest.  pont.  Camer. 
1,116  S.  452;  über  Laubach  ib.  111,15  S.  470;  über  Florennes  ib.  111,18 
S.  470;  über  Beaulieu  vita  Rieh.  12  S.  286. 

*  Mirac.  Rieh.  5  S.  468 :  Pro  lege  eis  —  den  Vorstehern  der  einzelnen 
Klöster  —  constituerat,  ut  singulis  annis  huic  ecclesiae- matri  suae  se  re- 
praesentarent. 


—     476     — 

St.  Vanne  selbst  geleitet  ^.  Im  übrigen  befolgte  er  den  Grundsatz, 
den  Klöstern  ihre  Seljjständigkeit  zurückzugeben,  sobald  es  ohne 
Schaden  für  die  Sache  möglich  war^.  Aber  dadurch  sollte  das 
Band,  das  sie  mit  St.  Vanne  vereinigte,  nicht  zerrissen  werden:  er 
führte  die  Sitte  ein,  daß  Jahr  für  Jahr  die  von  ihm  eingesetzten 
Pröpste  und  Abte  St.  Vanne  besuchten  ^  Die  Gleichheit  der  An- 
schauungen, die  Fortdauer  der  von  ihm  getroffenen  Einrichtungen 
wurde  dadurch  verbürgt.  Denn  mit  der  Durchfüh^ttng  der  Bene- 
diktinerregel begnügte  er  sich  nicht.  Es  unterliegt  keinem  Zweifel, 
daß  in  seinen  Klöstern  gewisse  Gewohnheiten  beobachtet  wurden, 
die  man  sonst  nirgends  fand*:  teils  wurden  abgekommene  Ein- 
richtungen erneuert''',  teils  neue  getroffen**.    Das  Vorbild  Olunis  hat 


1  Hugo  chron.  II,  10  S.  377. 

-^  In  St.  Vaast  wurde  wahrscheinlich  1013  Poppo  Propst,  vita  Popp.  II 
S.  300;  über  das  Jahr  s.  Sackur  S.  18  Anm.  3;  Hautmont  erhielt  alsbald 
nach  der  Einführung  der  Mönchsregel  an  Fulcuin  einen  eigenen  Abt,  Gest. 
pont.  Cam.  HI,  6  S.  468,  vgl.  II,  35  S.  463.  Wann  dies  bei  Sfc  Maria  in 
Cambrai  geschah,  weiß  ich  nicht.  Die  Geschichte  dieser  Abtei  scheint  im. 
dunkeln  zu  liegen,  s.  Gallia  christ.  III  S.  77.  In  Florennes  wurde,  unsicher 
wann,  ein  Mönch  Benedikt  Abt,  Notiz  zu  Aegid.  Aureaevall.  Gest.  ep.  Leod. 
c.  59  Scr.  XXV  S.  63,  vgl.  übrigens  Sackur,  Clun.  II  S.  139.  Auf  Lobbes 
verzichtete  Richard  1032  (s.  u.).  St.  Lorenz  hatte  von  Anfang  an  einen 
eigenen  Propst  und  wurde  bald  selbständig  (s.  u.).  Beaulieu  stand  eine  Zeit- 
lang unter  Poppo  als  Propst,  vita  Popp.  13  S.  301 ;  St.  Mihiel  hat  Richard 
nie  direkt,  geleitet  (s.  o.);  St.  Johann  und  Maurus  erhielt  bei  der  Reform  eine 
Äbtissin,  Hugo  II,  16  S.  391.  Ähnlich  war  es  in  den  ^anzösischen  Klöstern, 
s.  die  Notizen  bei  Sackur,  Richard  S.  67  ff. 

3  Mirac.  Rieh.  5  S.  468  (s.  S.  475  Anm.  4). 

•*  Vgl.  folgende  Stellen:  Gest.  ep.^Vird.  cont.  9  S.  49:  Cuius  institu- 
tionibus'  tota  gaudet  Francia,  et  dum  religionis  habet  vestigia,  triumphat 
Lothariensis  patria.  Hugo  II,  12  S.  377 :  Imminenti  quadragesimali  tempore, 
quia  hec  erat  monasterii  regula,  ut  in  illis  diebus  artiori  se^quisque  mae- 
taret  continentia,  cum  —  die  Mönche  von  St.  Vaast  — -  ad  hoc  propensiori 
cura  et  ferventiori  compellerentur  etc.  Vitar  Rieh.  12  S.  286:  In  quibus  — 
den  Klöstern  Richards  —  adhuc  quam  plurimis  servari  vidimus  eius  insti- 
tutiolium  insignia. 

^  Mirac.  Rieh.  3  S.  467 :  Es  erscheinen  dem  Abt  Petrus  und  Vitonus. 
Uli  se  claustrum  et  officinas  fratrum  cunctas  circuisse  et  omnia  honesta  in- 
venisse  responderunt,  sed,  quod  suum  erat  observare,  matutinarum  soUemnia, 
intimaverunt  retardasse  .  .  .  Statinique  ven.  abbas  sonitu  campanae  fratres 
ad  matutinas  convocavit.  Die  angezogene  Stelle  der  Benediktinerregel  ist 
c.  47:  Nuntianda  hora  operis  Dei  diei  noctisque  sit  cura  abbatis  etc. 

"  Mirac.  2  S.  467:  Es  wird  in  der  Messe  von  dem  Wein  verschüttet. 
Richard  verschiebt  die  Rüge  bis  auf  das  nächste  Kapitel,   wird  aber  durch 


_     477     — 

dabei  ohne  Zweifel  gewirkt;  doch  wurden  die  dortigen  Gewohn- 
heiten nicht  einfach  angenommen. 

Man  darf  die  von  Richard  hergestellte  Verbindung  seiner 
Klöster  nicht  überschätzen.  Es  lag  darin  nicht  die  Gründung  einer 
Kongregation  analog  der  von  Cluni.  Denn  während  Odilo  die 
meisten  der  von  ihm  gegründeten  oder .  reformierten  Klöster  in 
dauernde  Abhängigkeit  von  Cluni  brachte-^,  waren  Richards  Klöster 
nicht  durch  ein  rechtliches  Band  zusammengehalten:  alles  hing  an 
seiner  Person.  Aber  es  ist  doch  klar,  daß  die  freie  Vereinigung, 
die  er  herstellte,  eine  Vorstufe  für  die  Entstehung  einer  Kon- 
gregation bildete.  Sie  leistete  einer  größeren  Anzahl  von  Klöstern 
das,  was  dem  Mönchtum  bisher  fehlte:  sie  machte  eine  Kontrolle 
über  die  Beobachtung  der  klösterlichen  Einrichtungen  möglich. 
Wenn  man  fragt,  warum  es  bisher  so  schwierig  gewesen  war,  die 
Blüte  des  Mönchtums  zu  erhalten,  so  wird  man  den  Grund  haupt- 
sächhch  darin  zu  suchen  haben,  daß  jedes  Kloster  in  bezug  auf  die 
Beobachtung  der  Regel  nur  sich  selbst  verantwortlich  war.  Das 
königliche,  wie  das  bischöfhche  Visitationsrecht  bedeutete  tatsächlich 
nicht  gar  viel.  Denn  es  wurde  immer  nur  ausnahmsweise  von  ihm 
Gebrauch  gemacht.  Durch  Richards  Einrichtung  dagegen  wurde 
eine  ununterhrpchene  Kontrolle  geschaffen.  Deshalb  bot  sie  die 
Gewähr  dafiir,  daß  der  Geist,  den  er  zur  Herrschaft  gebracht  hatte, 
die  Herrschaft  auch  behauptete.  So  nahm  Richard  eine  viel  be- 
deutendere Stellung  ein  als  im  Jahrhundert  vorher  Männer  wie 
Einold  von  Gorze  und  Archimbald  von  St.  Aper.  Nicht  wie  sie 
reformierte  er  im  Dienst  eines  Bischofs  oder  eines  Fürsten  die  eine 
oder  die  andere  Abtei,  sondern  er  war  der  fast  miabhängige  Führer 
und  Leiter  zahlreicher  blühender  Klöster.  Wie  hoch  ihm  diese 
Stellung  galt,  braucht  man  nicht  zu  fragen:  er  hat  es  klar  genug 
ausgesprochen,  indem  er  das  ihm  angetragene  Bistum  Verdun  ab- 
lehnte^. Der  große  Abt  konnte  in  der  Tat  nur  verlieren,  indem 
er  ein  kleiner  Bischof  wurde. 

Der  Einfluß  und  das  Ansehen  Richards  wurde  dadurch  noch 
erhöht,  daß  eine  Anzahl  seiner  Schüler  in  seinem  Sinne  eine  mehr 
oder  weniger  selbständige  Tätigkeit   entfaltete.     Der  bedeutendste. 


ein  Gesicht  belehrt,  daß  dies  unzulässig  sei.  Ex  illa  die  mos  iste  Uli  ino- 
levit,  ut  si  quae  in  corpore  vel  sanguine  Christi  negligentia  contingeret, 
statim  correptioni  et  poenitentiae  subiaceret.  Diese  Stelle  hindert,  bei  den 
S.  476  Anm.  4  angeführten  Stellen  an  die  cluniacensischen  Gewohnheiten  zu 
denken.     Sie  ist  bezeichnend  für  die  Entstehung  der  Klostergewohnheiten. 

1  Vgl.  Sackur,  Clun.  II  S.  91  ff. 

2  Hugo  chron.  IL  30  S.  403. 


—     478     — 

jedeüfalls  der  einflußreichste,  war  Poppo  von  Stablo;  wir  werden 
darzustellen  haben,  wie  die  cluniacensische  Kichtung  durch  ihn  von 
Lothringen  nach  Deutschland  weitergeführt  wurde.  Aber  auch 
jener  Leduin,  der  in  so  übler  Weise  sich  bei  Richard  eingeführt 
hatte  \  bewährte  sich  als  tüchtiger  Arbeiter.  Er  war  seit  dem  An- 
fang der  zwanziger  Jahre  Abt  von  St.  Vaast^:  unterstützt  durch 
Bischof  Gerard  von  Kamerijk  und  Markgraf  Balduin  reformierte 
er  im  Jahr  1024  das  Kloster  Marchiennes,  indem  er  zugleich  die 
Nonnen  durch  Mönche  ersetztet  In  demselben  Jahr  kam  die 
schon  länger  beabsichtigte  Reform  von  Haspres  zur  Durchftihrung'*. 
Ungefähr  gleichzeitig  mag  die  Gründung  der  Salvatorzelle  in  BiUi- 
Berclau  erfolgt  sein  ^.  Auch  die  Nonnen  von  Denain  führte  er  zur 
Beobachtung  der  Regel  zurück^.  Wahrscheinlich  dem  nächsten 
Jahrzehnt  gehört  die  Reform  der  alten  Abtei  St.  Bavo  in  Gent 
an'.  Ebenfalls  ein  Schüler  Richards  war  Roderich,  der  seit  1021 
in  St.  Bertin,  später  auch  in  Bergh  St.  Winnoc  tätig  war^.  Nach 
St.  Hubert  dehnte  sich  Richards  Einfluß  dadurch  aus,  daß  sein 
Schüler  Theoderich  an  die  Spitze  des  Klosters  trat^  Er  hatte 
vorher  in  Stablo,  Verdun  und  Mouzon  als  Lehrer  im  Sinne  Richards 
gewirkt -^^. 

Die  Tätigkeit  Wilhelms  und  Richards  in  den  Klöstern  an  der 
Westgrenze  des  Reichs  dauerte  etwas  länger  als  vier  Jahrzehnte. 
Die  Frage  liegt  nahe,  ob  man  eine  Wirkung  derselben  auf  die  all- 
gemeine Stellung  des  Mönchtums  in  diesen  Gegenden  wahrnehmen 
kann.  Hier  ist  nun  unverkennbar,  daß  das  Selbstgefühl  des  Mönch- 
tmns  sich  bedeutend  verstärkte.  Wenn  es  einen  Mönch  gab,  der 
in  dem  Gefühl  von  der  Unabhängigkeit  des  Mönchtums  der  bischöf- 
lichen Macht  gegenüber  lebte,  so  war  es  Wilhelm.  Seine  Über- 
zeugung ist  ihm  nicht  aus  den  Erfahrungen  seines  Lebens  nach 
und  nach  erwachsen;  sie  beseelte  ihn  schon,  ehe  er  zu  handeln  be- 


1  Vgl.  über  ihn  Sackur,  Clun.  II  S.  140  u.  147. 

2  Hugo  chron.  IL,  17  S.  392  nennt  1024.   Sackur  S.  140  f.  zeigt  jedoch, 
daß  er  am  1.  Mai  1023  bereits  Abt  war. 

ä  Gesta  pont.  Camer.  II,  26  S.  461.   Ann.  March.  z.  1024  Scr.XVI  S.  614. 

*  Gesta  pont.  Camer.  II,  29  S.  461  f.     Urk.  Leduius  bei  Miraeus,  opp. 
Dipl.  I,  265.    J.W.  4056.  ^  (jeeta  pont.  Camer.  II,  20  S.  460. 

«  A.  a.  0.  11,28  S.  461. 

'  Ann.  8.  Bavon.  z.  1024  Scr.  II  S.  189.     Es  scheint  jedoch,  daß  1034 
zu  lesen  ist,  s.  Sackur  S.  148  Anm.  4. 

«  Vgl.  oben  S.  475  Anm.  1.  »  S.  oben  S.  474  Anm.  2. 

1"  Vita  Theodor.  14  S.  44;  chron.  s.  Huberti  6  S.  572:  Multos  instituit, 
quos  postea  vidimus  imitatores  et  auditores  eiusdem  magistri  sui. 


—     479     — 

gann.  Noch  in  Locedia  sollte  er  die  Diäkonenweihe  erhalten;  aber 
als  man  ihn  aufforderte,  dem  Bischof  von  Yercelli,  wie  es  das  Her- 
kommen erheischte,  zuvor  den  Treueid  zu  leisten,  wies  er  dies  An- 
sinnen weit  von  sich.  Er  erklärte,  es  sei  nichts  anderes  als  eine 
Aufforderung  zur  Simonie.  Denn  nach  Gottes  Ordnung  müßte  die 
Ordination  umsonst  erteilt  werden;  es  sei  unrecht,  sie  durch  ein 
Treugelübde  zu  erkaufen.  Jedermann  tadelte  ihn  wegen  seines 
Widerspruchs ;  aber  er  blieb  auf  seinem  Sinn,  und  verzichtete  lieber 
auf  die  kirchliche  Würde,  als  daß  er  sich  gebunden  hätte  ^.  Der 
Grund  dieses  Selbstgefühls  lag  darin,  daß  er  die  Mönche  als  die 
vollkommenen  Christen  betrachtete.  In  seinem  Traktat  über 
B-öm.  7,  15  trägt  er  den  Gedanken  vor,  daß  das  Gute,  das  der 
Apostel  nicht  aus  eigener  Kraft  erreichen  konnte,  das  alle  seine 
Tugenden  übertraf  und  dem  gegenüber  sie  alle  als  nichtig  erschienen, 
die  Kontemplation  sei,  also  eben  dasjenige,  was  die  Mönche  im 
Kloster  suchten  und  fanden^.  Während  er  sie  als  die  Schaf  lein 
Christi  und  als  Gottes  Eigentum  bezeichnete '^,  trug  er  kein  Be- 
denken, die  herbsten  Urteile  über  Bischöfe  auszusprechen,  die  ihm 
als  ihre  Gegner  galten.  Von  Leo  von  VerceUi  versicherte  er  wieder- 
holt, er  sei  ganz  von  Gott  verlassen;  denn  wäre  Gott  mit  ihm,  so 
würde  er  das  lieben,  was  Gottes  ist.  Nach  dem  Tod  des  Bischofs 
sprach  er  ungescheut  die  Behauptung  aus,  er  sei  ewig  verdammt. 
Auch  den  Bischof  Hermann  von  Metz  erklärte  er  für  einen  falschen 
Hirten*.  Dieselbe  Gesinnung  lebte  im  Kreis  seiner  Mönche.  Als 
der  Bischof  von  Autun  gegen  die  Cluniacenser  einschritt,  die  auf 
Anlaß  des  Grafen  Landerich,  aber  ohne  bischöfliche  Erlaubnis  die 
Abtei  Vezelai  besetzt  hatten,  trat  das  in  tumultuarischer  Weise  an 
den  Tag.  Der  Bischof  schickte  ein  Schreiben  ins  Kloster,  durch 
das  er  ihnen  bei  Strafe  der  Exkommunikation  untersagte,  in  Vezelai 
Wohnung  zu  nehmen,  die  Kirche  zu  betreten,  oder  Gottesdienst 
zu  halten.  Sie  aber  warfen  den  bischöflichen  Brief  zu  Boden  und 
traten  ihn  mit  Füßen:  dem  Bischof  zum  Trotz  feierten  sie  die 
Messe  ^\  Es  ist  klar,  daß  die  Mönche  sich  als  eine  Macht  fühlten, 
die  nicht  einfach  beiseite  geschoben  werden  konnte. 

Die  Schüler  Richards  von  St.  Vanne  waren  genau  ebenso 
gesinnt  wie  die  Wilhelms.  Man  sieht  es  aus  den  Gesichten  des 
Mönchs  von  St.  Vaast.  Denn  es  war  doch  nur  der  Reflex  der 
unter    den    Mönchen    herrschenden,    oft    ausgesprochenen   Über- 


1  Yita  Wilh.  7  S.  705.  ^  Yg\.  c.  1  S.  243  f.  u.  c.  8  S.  255. 

3  Vita  Wilh.  22  f.  S.  714.  ••  A.  a.  0. 

s  Ep.  3  S.  263  ff.  an  Odilo  von  Cluni. 


—     480     — 

Zeugungen,  daß  der  Verzückte  den  Erzbischof  von  Köln, 
einen  Bischof  und  einige  Priester  im  höllischen  Feuer  ■  erbhckte  ^; 
und  daß  er  bei  der  Schilderung  des  Gerichts  die  Mönche  auch 
den  treuen  Bischöfen  vorangehen  ließ:  sie  richten  mit  den  Aposteln, 
diese  aber  geben  Rechenschaft  über  ihre  Gemeinden^. 

Wer  möchte  sich  wundem,  daß  es  bald  hier,  bald  dort  zu 
Reibungen  und  Differenzen  zwischen  den  Bischöfen  und  den 
Mönchen  kam?  Das  Verhältnis  Hermanns  von  Toul  zu  Widrich, 
dem  Wilhelm  die  Leitung  von  St.  Aper  übertrug,  war  so  schlecht, 
daß  der  Bischof  den  Abt  mit  Stockschlägen  bedrohte^.  Wie  viel 
hatte  Richard  dem  Bischof  Heimo  zu  danken!  Alles,  was  er  war, 
ging  darauf  zurück,  daß  Heimo  dem  noch  nicht  Bewährten 
St.  Vanne  anvertraut  hatte.  Allein,  wo  es  sich  um  das  mönchische 
Prinzip  handelte,  glaubte  sich  Richard  berechtigt,  auch  ihm 
Widerstand  zu  leisten.  Heimo  war  ein  unternehmender  Mann. 
Es  war  seine  Lust  zu  schaffen  und  zu  bauen,  seine  Residenz  zu 
vergrößern  und  zu  schützen.  Eines  der  Werke,  die  ihn  am  meisten 
beschäftigten,  war  die  Erneuerung  der  Stadtmauer  Verduns.  Sie 
sollte  dabei  weiter  hinausgerückt  werden,  wodurch  St.  Vanne  in  die 
Stadt  eingezogen  worden  wäre.  Diesem  Plan  setzte  sich  Richard  auf 
das  lebhafteste  entgegen;  er  wollte  nicht,  daß  sein  Kloster  in  der 
Stadt  zu  liegen  käme,  denn  wo  bliebe  da  die  klösterliche  Ruhe? 
Aber  überzeugen  ließ  sich  Heimo  nicht,  und  nachgeben  ging  ihm 
wider  die  Natur*.  Auch  Richard  wich  nicht:  er  appellierte  an 
den  König  und  er  bekam  Recht.  Dadurch  aber  wurde  das 
Verhältnis  zu  Heimo  so  gründhch  gestört,  daß  er  es  für  besser 
fand,  Verdun  zu  verlassen.  Er  lebte  eine  Zeitlang  in  den  Vogesen 
bei  Remiremont  als  Einsiedler.  Erst  als  Heimo  starb,  kehrte  er 
nach  St.  Vanne  zurück^.     Es   dauerte  nicht  lange,  so  kam  er  mit 


1  Hugo  chron.  II,  15  S.  382  u.  385.  Der  Kölner  Erzbischof  ist  nicht 
genannt;  Wattenbach  vermutet  Everger. 

-  L.  c.  S.  384:  Petrus  iudicabit  primus,  secundus  Paulus,  tertius  Jo- 
bannes bapt.,  tunc  omnes  apostoli,  tunc  iudicabunt  s.  heremitae,  tuno  per- 
fecti  monachi  .  .  .  Boni  episcopi  tunc  reddent  rationem  de  omni  pecore  suo. 

3  Vita  Wilh.  22  S.  714. 

*  Vita  Rieh.  14  S.  287:  Domnus  pontifex  non  erat  eins  fortunae,  ut 
facile  a  proposito  ab  aliquo  posset  dimoveri.  - 

B  Hugo  chron.  11,29  S.  402;  vita  Rieh.  14  u.  16  S.  287;  mirac.  Rieh. 
S.  470.  Die  widersprechenden  Angaben  des  Biographen,  der  Heimo  nennt, 
und  Hugos,  der  den  Vorgang  unter  Rambert  versetzt,  vereinigt  Sackur, 
Rieh.  S.  39  Anm.  2,  mit  viel  Wahrscheinlichkeit  dadurch,  daß  er  Richard 
unter  Rambert  nach  Verdun  zurückkehren  läßt,  während  der  Streit  unter 
Heimo  spielte. 


—    481     — 

einem  anderen  Bischof  in  Streit.  Kurz  nach  seinem  Amtsantritt 
führte  Bischof  Reginard  von  Lüttich  die  längst  begonnene  Stiftung 
von  St.  Lorenz  zu  Ende.  Er  bestimmte  den  Propst  Stephan, 
einen  Mönch  aus  St.  Vanne,  die  Würde  des  Abts  aus  seiner  Hand 
anzunehmen.  Dabei  hatte  weder  der  Bischof  noch  der  Mönch  die 
Absicht  Richard  zu  kränken.  Man  glaubte  ihn  tot  Es  war  in 
der  Zeit,  als  er  seine  Pilgerschaft  in  das  heilige  Land  machte: 
das  Gerücht,  er  sei  tot,  war  allgemein  verbreitet.  Als  Eichard 
zurückkehrte  und  Kunde  von  der  Erhebung  Stephans  zum  Abt 
erhielt,  handelte  er  so,  daß  er  zugleich  die  Unregelmäßigkeit,  die 
vorlag,  bestrafte  und  die  gute  Absicht  anerkannte :  er  belegte  Stephan 
mit  einer  Buße,  ließ  ihn  aber  sofort  zum  Abte  wählen,  ßeginard 
fühlte  sich  gleichwohl  gekränkt  und  suchte  nun  seinen  Einfluß 
in  der  Lütticher  Diözese  ganz  zu  beseitigen;  es  gelang  ihm  auch, 
ihn  zum  Verzicht  anf  Laubach  zu  nötigen^.  In  Verdun  wurde 
im  Jahr  1039  nicht  ohne  sein  Zutun  sein  Taufyate  Richard 
Bischof.  Sogar  mit  ihm  kam  der  Abt  in  Mißhelhgkeiten.  Als  in 
der  Pest  des  Jahres  1045  die  Yitonusreliquien  zur  Verehrung 
öffenthch  ausgestellt  werden  sollten,  widersprach  er;  es  dünkte  ihn 
unrecht  die  Ruhe  des  heüigen  Leichnams  zu  stören.  Aber  der 
Bischof  beharrte  auf  seinem  Willen.  Nun  mußte  er  sich  fügen; 
aber  er  tat  es,  indem  er  ihm  die  göttliche  Strafe  für  sein 
Unterfangen  weissagte^. 

Man  braucht  kaum  zu  sagen,  daß  hier  überall  von  einem 
prinzipiellen  Gegensatz  zwischen  Episkopat  und  Mönchtum  nicht 
die  Rede  war^.  Diese  Zerwürftiisse  betrafen  Kleinigkeiten  oder 
sie  erklären  sich  aus  Rechthaberei  und  Mangel  an  persönlicher 
Sympathie.  Aber  kleine  Streitigkeiten  sind  nicht  immer  un- 
bedeutend. Sie  pflegen  einzutreten,  wenn  eine  neue  I^aft  sich 
Raum  zu  selbständiger  Betätigung  zu  schaffen  sucht.  Diese  neue 
Kraft  war  das  Mönchtum.     Seit  den  Zeiten  Columbas  hatte  es  in 


1  Hugo  11,25  S.  398;  vgl.  II,  10  S.  376;  Rup.  chron.  s.  Laur.  28  S.  271; 
vita  Theod.  10  S.  42;  Ann.  Laub.  z.  1032  S.  19.  Hugo  irrt  sich  auch  hier 
über  die  Person  des  Biscbofs;  er  nennt  Durand.  Daß  Stephan  Propst  war, 
sagt  keine  der  Quellen;  es  ergibt  sich  aus  der  Verbindung  der  Mitteilungen 
Ruperts  u.  Hugos.  Laubach  lag  in  d.  D.  Kamerijk,  gehörte  aber  dem  B.  Lüttich. 

2  Hugo  11,30  S.  404;  das  Verhältnis  des  Abts  zu  dem  Grafen  Hildrad, 
dem  Vater  des  B.,  zeigt  die  Urk.  S.  427  Nr.  27  v.  1020. 

^  Sackur  ist  meines^  Erachtens  im  Recht,  wenn  er  selbst  in  Reginard 
nicht  einen  prinzipiellen  Gegner  der  Cluniacenser  sieht  (Rieh.  S.  52).  Doch 
scheint  er  mir  diesen  Streitigkeiten  eine  zu  geringe  Bedeutung  beizulegen. 
Sie  charakterisieren  die  Stimmung  unter  den  Mönchen. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III,  31 


—     482     — 

Deutschland  aufgehört,  in  die  kirchliche  Eutwickelung  selbständig 
handelnd  einzugreifen.  Die  Mönche  hatten  sich  begnügt.,  ein 
literarisches  Leben  zu  führen,  sie  hatten  es  dabei  mit  der  Regel 
nicht  allzu  streng  genommen  und  hatten  es  geduldet,  wenn  die 
Großen  sie  beraubten  und  die  Bischöfe  sie  visitierteü.  Jetzt  in 
Lothringen  begannen  sie  sich  zu  fühlen.  Im  Selbstbewußtsein  aber 
liegt  die  Bereitschaft  zum  Handeln. 

Der  Episkopat  trat  den  lothringischen  Cluniacensem  so  wenig 
entgegen,  daß  er  vielmehr  ihre  Bestrebungen  überall  forderte.  In 
Köln  war  die  Sorge  für  die  Klöster  seit  Bruno  sozusagen  erb- 
lich. Eine  Zeitlang  wurden  besonders  die  Schotten  _  begünstigt ; 
wie  nach  St.  Martin,  so  kamen  sie  auch  nach  St.  Pantaleon  ^. 
Eine  ansehnliche  Neugründung  war  die  Abtei  Deutz,  die  Stiftung 
Heriberts.  Er  hatte  sie  gemeinsam  mit  Otto  IH.  geplant,  im  An- 
gedenken an  den  Kaiser  hat  er  sie  nach  dessen  Tod  ausgeführt. 
Heriberts  Nachfolger  PiUgrim^  vollzog  den  Übergang  zu  den 
Cluniacensem.  Er  entstammte  einem  bairischen  Geschlecht,  das 
sich  um  die  Pflege  des  Mönchtums  im  Südosten  mannigfache 
Verdienste  erworben  hatte '^  Zu  seinen  Verwandten  gehörte  jener 
Pfalzgraf  Aribo,  der  Stifter  der  Klöster  Seeon  und  Goß,  den 
man  im  Kreise  Wolfgangs  von  Regensburg  als  den  Treuesten  der 
Treuen  bezeichnete^.  Persönlich  war  Pihgrim  alles  eher  als  ein 
Mönch :  man  erstaunt  fast  über  die  Vielseitigkeit  seiner  Interessen : 
er  war  ein  eifriger  Freund  der  Musik  und  der  Mathematik^;  er 
forderte  die  gelehrten  Studien^  und  die  bildenden  Künste:  die 
Kirche  in  Deutz  hat  er  erweitert^,  St.  Aposteln  vollendet^,  auch 
an    St.  Serverin    wurde  mit  seiner  Unterstützung  gebaut®.     Dabei 


1  Vgl.  oben  S.  S74  u.  Marian.  Scot.  ehr.  z.  1036  S.  556,  wo  Elias  als 
Abt  beider  Klöster  genannt  wird.  Von  wem  er  St.  Pantaleon  erhielt,  ist 
nicht  gesagt.  -  Über  ihn  Schnürer,  Piligrim  von  Köln  1883. 

3  Über  die  Familienverhältnisse  s.  Breßlau  in  Hirsch,  JB.  III  S.  340  ff.. 
Schnürer  S.  6  u.  Müller,  Aribo  S.  3  ff.    Im  einzelnen  bleibt  manches  dunkel. 

*  Arnold  de  s.  Emm.  II,  23  S.  564;  er  ist  der  Vater  des  späteren 
EB.  V.  Mainz. 

"  Bern  von  Reichenau  schrieb  von  ihm  veranlaßt  seinen  Tonarius, 
s.  die  Widmung  Migne  142  S.  1099. 

*  Anselm.  Gesta  ep.  Leod.  41  S.  214. 

'  Thioder.,  de  benef.  mon.  Juit.  Scr.  XIV  S.  563. 

8  Cbron.  reg.  Col.  z.  1035  S.  35,  Catal.  arch.  Col.  Scr.  XXIV  S.  340. 
Reste  dieses  Baues  sind  nach  Böhme,  Gesch.  d.  d.  Baukunst  S.  67,  an  der 
Westseite  der  heutigen  Kirche  erhalten. 

9  Die  Sache  ist  freilich  nur  durch  die  falsche  ürk.  NRh.  ÜB.  I  S.  111 
Nr.  179  (NRh.  A.  XXVI  S.  350  Nr.  6)  bezeugt. 


—     483     — 

entzog  er  sich  den  öffentlichen  Geschäften  nicht:  wurde  ihm  ein 
militärischer  Auftrag  erteilt,  so  wußte  er  ihn  rühmHch  zu  lösen  ^. 
Besonders  bewährte  er  sich  im  Dienst  der  Kaiser.  Unter  Heinrich  II. 
bekleidete  er  den  Kanzlerposten  ^ ;  mit  Konrad  II.  gelangte  er, 
trotz  anfänglicher  Opposition,  rasch  in  das  beste  Verhältnis  "^  In- 
dem er  Klugheit  mit  Entschiedenheit  paarte,  hat  er  unter  den 
deutschen  Bischöfen  seiner  Zeit  wohl  den  ersten  Platz  eingenommen*. 
Für  die  Stellung  dieses  bedeutenden  Mannes  zur  Klosterreform 
sind  zwei  Tatsathen  bezeichnend:  die  Begünstigung  Poppos  von 
Stablo,  des  hervorragendsten  Schülers  des  Abtes  Richai'd,  und 
sein  Verhalten  gegen  die  Schotten  in  Köln.  Poppo  genoß  sein 
ungeteiltes  Vertrauen;  es  geschah  auf  seinen  Rat,  daß  das  eben 
vollende  Kloster  Brauweiler  Mönchen  aus  Stablo  übergeben  wurde"*: 
dadurch  faßten  die  Schüler  Clunis  festen  Fuß  in  der  Diözese  Köln. 
Dagegen  war  er  den  Schotten  in  St.  Martin  und  St.  Pantaleon 
wenig  gewogen*;  die  keltischen  Mönche  waren  nicht  regulär  im 
modernen  Sinn. 

Noch  unverhohlener  standen  die  Suffragane  Kölns  in  Lüttich, 
Utrecht  und  Kamerijk  auf  Seiten  der  französischen  Mönche. 
Keinen  zuverlässigeren  Freund  hatte  Richard  als  den  klugen  Bischof 
Gerard  von  Kamerijk';  nicht  nur  durch  die  alten  Erinnerungen 
aus  der  gemeinsam  in  Rheims  verlebten  Jugend  waren  beide 
Männer  verbunden,  sondern  besonders  durch  volle  Gleichheit  der 
Überzeugungen  und  Bestrebungen.  Nahezu  ein  Dutzend  Klöster 
hat  Gerard  dem  cluniacensischen  Einfluß  erschlossen,  außer  den 
schon   genannten  "das   von   ihm  selbst  gestiftete  St.  Andreaskloster 


1  Vgl.  Hirsch,  JB.  III  S.  198  flF.  ^  S.  oben  S.  406  Anm.  3. 

'  Ygl.  Breßlaa,  JB.  Konrads  I  S.  17  f.  Zu  berücksichtigen  ist,  daß 
die  lothr.  Bischöfe  uiiter  dem  Druck  des  Herzogs  Gottfried  handelten. 

*  Bezeichnend  dafür  ist  die  Krönung  der  Königin  und  die  Salbung 
Heinrichs  III.,  Herim.  Aug.  z.  1024  u.  1028  u.  a.,  doch  vgl.  v.  Ranke,  WG. 
Vn  S.  137  Anra.  2,  und  die  Erlangung  der  Erzkanzlerwürde  für  Italien 
nach  dem  Tod  Aribos,  Stumpf  2018  f.  Benedikt  VIII.  ernannte  ihn  zum 
päpstlichen  Bibliothekar,  s.  die  Urk.  für  Fulda  J.W.  4057. 

s  Fundat.  Bruniw.  act.  14  S.  133. 

«  Mar.  Scot.  ehr.  z.  1036  S.  556. 

'  Über  G.'s  bischöfliche  Tätigkeit  berichten  die  Gesta  pont.  Cam.  ein- 
gehend und  zuverlässig.  Er  war  ein  Verwandter  Adalberos  und  in  Rheims 
erzogen,  III,  1  S.  465.  Über  seine  Freundschaft  mit  Richard  s.  Mirac.  Gen- 
gulfi  1,6  Scr.  XV  S.  792;  ehr.  s.  Andr.  II,  6  f.  Scr.  VII  S.  532. 

31* 


—     484     — 

in   Cateau-Cambresis  ^   und   die   Abtei  Maroilles'^;    an    die    Spitze 
beider  trat  sein  Bruder  Eilbert,  der  wie  Kichard  in  der  Eheimser 
Diözese,  in  St.  Thierri,  zum  Mönch  gebildet  worden  war^.     Enge 
befreundet  mit  Gerard  war  Balderich  von  Lüttich,  der  Nachfolger 
des  gelehrten  Notker'*.     Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  war  er  ein 
Schüler  Ramwolds  von  St.  Emmeram^,  und  somit  von  Hause  ans 
empfänghch  füi'  die  Ideale  der  Asketen.     Nachdem   er   in   seiner 
niederländischen  Heimat  Bischof  geworden   war,    kannte  er  keine 
höhere  Pflicht,  als  für  die  Klöster  Sorge  zu  tragen.    Die  Nachricht, 
daß  es  kein  Kloster  mid  keine  Kirche  in  seinem  Bistum  gab,    die 
nicht   von   ihm   bereichert  worden   wäre**,   charakterisiert  ihn   und 
seine  Bestrebungen.     Nun   fällt   seine  Amtszeit  in  das   erste  und 
zweite  Jahrzehnt  des  Vordringens  der  Cluniacenser  nach  Lothringen. 
Daß  er  mit  Gerard  enge  befreundet  war  und  besonders,    daß  er 
Wazo  vor  allen  anderen  schätzte  ',    läßt  vermuten,  daß   er  in  den 
französischen  Mönchen  die  Vollender   seiner  eigenen  Bestrebungen 
erkannte.     Noch  mehr  gilt  dies  von  seinem  Nachfolger  Wolpod^; 
der  Kanonikus  Anselm    schildert   ihn    ganz    als    einen  Mönch:   in 
Fasten  und  Wachen  habe  er  das  Größte  geleistet,   manche  Nacht 
habe  er  sich  den  Schlaf  versagt,  um  von  Altar  zu  Altar  wandelnd 
den  Heiligen  seine  Gebete  zu    opfern;    so   wertvoll    sei   in   seinen 
Augen  der  Dienst  der  Armen  gewesen,  daß  er  kein  Bedenken  trug^ 
Kirchengeräte   an  Bedürftige  zu  verschenken^.     Mit   den  Führern 
der  französischen  Reform  stand  er  in  nahen  Beziehungen.     Durch 
ihn  kam  Richard  nach  Laubach^*^,  Poppo  nach  St.  Lorenz  ^\  St.  Jakoh 


1  Chron.  s.  Andr.  I,  13  S.  529.  Das  Kloster  war  für  24  Mönche  be- 
stimmt: sab  Sacra  religione  et  regulari  norma  servituros  deiegaviL  Die 
Weihe  fand  im  Sept.  1025  statt. 

2  Gesta  pont.  Camer.  II,  32  S.  462;  chron.  s.  Andr.  1,10  S.  528;  vgl; 
auch  vita  Popp.  7  S.  298.  **  Vita  Popp    1.  c. 

*  Wir  besitzen  eine  im  Kloster  St.  Jakob  verfaßte  Biographie  B.'s- 
Scr.  IV  S.  724  ff.,  zu  vgl.  Anselm  in  den  Gesta  II,  81  ff.  Scr.  VII  S.  206  ff. 
Über  seine  Freundschaft  mit  Gerard  vita  5  S;  726 :  Sepe  conveniebant  dulce- 
dinis  gratia  et  communis  consilii. 

5  Er  war  Vicedom  in  Regensburg,  Ann.  Hildesh.  z.  1008  S.  30. 

6  Vita  3  S.  725.  '  Ib.  6  S.  726. 

8  Die  Vita  Wolpod.  Scr.  XX  S.  565  ff.  ist  ohne  Quellenwert.  Nach- 
richten über  W.  geben,  von  aünalistischen  Notizen  abgesehen,  Anselm  Gesta 
ep.  Leod.  32—35  S.  207  ff.,  vita  Balderici  81—83  S.  737ff.,  Gesta  pont.  Camer. 
III,  15  f.  S.  470,  Sigibert  Gesta  abb.  Gemblac.  34  ff.  S.  588  ff. 

9  Gesta  ep.  Leod.  33  S.  207;  vgl.  vita  Bald.  31  S.  737. 

10  S.  oben  S.  474  Anm.  2.  i^  S.  S.  485  Anm.  2. 


—     485     —  ■ 

übertrug  er  Olbert  von  Gembloux;  der  gelehrte,  kuiistliebende  Abt 
ging,  wenn  er  auch  eine  gewisse  Selbständigkeit  bewahrte,  doch  im 
wesentlichen  mit  den  Cluniacensern  ^.  Kühler  scheinen  ihnen  Wol- 
pods  Nachfolger  Durand-  und  Reginard*^  gegenübergestanden  zu 
sein^  Aber  wenn  die  Nachricht  von  der  Gesinnungsänderung  des 
Letzteren  einen  Kern  von  Wahrheit  hat^,  so  bewies  sich  gerade  an 


^  Über  ihn  Gesta  abb.  Gembl.  26  ff.  Scr.  VIII  S.  535  ff.  Er  war  ein 
Schüler  Herigers  von  Laubach.  Das  Kloster  St.  Jakob  besetzte  er  mit 
Schülern  Richards.  Sein  Nachfolger  in  Gembloux  Mysach  war  in  St.  Vanne 
regulariter  gebildet,  Gesta  47  S.  542. 

^  Üher  ihn  Anselm  36  S.  209;  Rup.  ehr.  s.  Laur.  24  f.  Scr.  VIII  S.  270; 
Sigib.  Gesta  abb.  Gembl.  36  S.  539;  seine  von  Abt  Stephan  von  St.  Lorenz 
verfaßte  Grabschrift  in  den  Anmerk.  zu  Anselm  (S.  209).  Hervorgehoben 
wird  überall,  daß  er  voji  Geburt  ein  Unfreier  war,  und  daß  er  sich  lediglich 
dank  seiner  hervorragenden  Begabung  emporarbeitete.  In  der  Grabschrift 
und  bei  Anselm  ist  seine  Amtsführung  gelobt.  Aus  der  bei  Rupert  er- 
wähnten Tatsache,  daß  die  Einrichtung  von  St.  Lorenz  unter  ihm  ins 
Stocken  kam,  läßt  sich  natürlich  ein  Gegensatz  gegen  die  Cluniacenser 
nicht  ableiten.  Entscheidend  gegen  eine  solche  Annahme  ist,  daß  Poppo 
erst  bei  dem  Amtsantritt  Reginards  auf  St.  Lorenz  Verzicht  leistete  (s.  u.) 
Ich  glaube  deshalb  auch  nicht  an  die  Umkehr  Durands  (Breßlau,  J  B 
Konrads  I  S.  87):  es  scheint  vielmehr,  daß  erst  die  spätere  Zeit  Durand  zu 
einem  bewußten  Gegner  der  Mönche  gemacht  und  dem  entsprechend  seine 
schließliche  Bekehrung  erfunden  hat.  Die  Schenkung  von  Wasegga  und 
das  Begräbnis  vor  der  Kirche  bildeten  den  festen  Punkt,  an  den  die  Fabel 
anknüpfte. 

3  Anselm  37  S.  209,  Rupert,  chron.  s.  Laur.  28  ff.  S.  271  ff.  Gegen 
Ende  des  Jahrh.'s  verfaßte  der  Mönch  Reiner  eine  Biographie,  die  vor- 
nehmlich auf  Rupert  beruht,  Scr.  XX  S.  571  ff.  Urkunden  Reginards  bei 
Martene  et  Durand,  Coli.  IV  S.  1164  ff. 

*  Über  Reginards  Händel  mit  Richard  S.  479f.  Daß  Poppo  nichts  von 
ihm  erwartete,  zeigt  sein  Verzicht  auf  St.  Lorenz,  und  daß  Reginard  in  der 
Tat  seineu  Einfluß  aus  seiner  Diözese  fern  halten  wollte,  bewies  er  durch 
die  Restitution  Adelards  von  St.  Truijen,  Gest.  abb.  Trud,  I,  5,  vgl.  2  S.  230  f. 
Aber  aus  diesen  Tatsachen  kann  man  nicht  mehr  folgern,  als  daß  er  der 
Macht  der  großen  Äbte  abgeneigt  war.  Daß  er  das  Reformmönchtum  als 
solches  nicht  anfeindete,  ergibt  die  Wahl  Stephans  für  St.  Lorenz  wie  die 
Hugos  für  Laubach,  vita  Theoder.  10  S.  42,  und  seine  Freundschaft  mit 
Olbert,  Gest.  abb.  Gemblac.  36  S.  539.  Wenn  die  Worte  conliteralis  Heri- 
berto  bei  Anselm  einen  bestimmten  Sinn  haben,  so  hat  man  Reginard  für 
einen  Schüler  von  Gorze  zu  halten. 

5  Die  Sache  ist  fraglich.  Anseimus  hat  kein  Wort  des  Tadels  für 
Reginard;  im  Gegenteil,  er  ist  eximiae  sanctitatis  vir.  Dagegen  behauptet 
Rupert,  er  habe  das  Bistum  durch  Simonie  erhalten,  ehr.  s.  Laur.  28  S.  271, 


—     486     — 

ihm,  wie  übermächtig  die  Strömung  war,  von  der  die  Cluniacenser 
getragen  wurden. 

In  Utrecht  öffnete  die  Tätigkeit  Ansfrids  und  Adalbolds  dem 
Einfluß  der  Mönche  das  Tor^  Der  erstere  gehörte  zu  den  Männern, 
die  direkt  aus  dem  Laienstande  zum  Episkopat  berufen  wurden.  Er 
hatte  dem  Erzbischof  Brun  und  Otto  I.  als  Ritter  gedient,  später 
das  Grafenamt  mit  Kraft  und  Nachdruck  verwaltet.  In  seinem 
Alter  verwitwet,  gedachte  er  in  ein  Kloster  zu  gehen,  als  Otto  III. 
ihm  das  Utrechter  Bistum  übertrug.  Er  hat  es  fünfzehn  Jahre  lang 
verwaltet,  obgleich  er  zuletzt  erblindete.  Ohne  auf  sein  Bistum  zu 
verzichten,  lebte  der  Greis  wie  ein  Mönch,  Das  Volk  hebte  ihn 
um  seiner  offenen  Wohltätigkeit  willen;  man  freute  sich  dessen, 
daß  er  zm-  Winterszeit  auch  der  hungernden  Yögel  gedachte.  Sein 
Nachfolger  Adalbold  schien  ihm  wenig  ähnhch:  er  war  ein  Mann 
des  Hofs,  ein  mannigfach  unterrichteter  Kleriker :  Theologie,  Philo- 
sophie, Mathematik,  Musik,  alles  interessierte  ihn  und  überall  wußte 
er  mitzureden^.     Von    seiner  Kunstliebe   zeugte    der  überraschend 


eine  Nachricht,  die  von  Reiner  wiederholt  wird,  Prol.  S.  571,  vgl.  c.  3  S.  572. 
Bei  der  Lage  der  Dinge  unter  Konrad  ist  sie  an  sich  nicht  unwahrscheinlicli. 
Rupert  c.  30  f.  S.  272  f.  und  ihm  folgend  Reiner  8  S.  572  erzählen  nun  von 
seiner  Sinnesänderung  und  seiner  Absolution  in  Rom.  Daß  Ruperts  Bericht 
chronologisch  unmöglich  ist,  und  daß  Reiners  Korrektur  ihn  nicht  verbessert, 
hat  Breßlau  gezeigt,  JB.  Konrads  II  S.  281  f.  Doch  bin  ich  bedenklich,  die 
Romreise  überhaupt  für  eine  Erfindung  zu  erklären,  wie  auch  Sackur, 
Richard  S.  58,  tut.  Romreisen  orationis  causa  waren  in  dieser  Zeit  nichts 
Ungewöhnliches;  aus  Lothringen  sind  Poppo  von  Trier,  Gest.  Trev.  cont.  1, 1 
S.  175,  und  Nanter  von  St.  Mihiel,  ehr.  s.  Mich.  12  S.  82,  Beispiele.  Spätere 
Erfindung  wird  nur  der  angebliche  Zweck  der  Romreise  sein.  Daß  Regi- 
nard  seine  Stellung  zu  den  Führern  des  reformierten  Mönchtums  im  Ver- 
laufe seines  Lebens  änderte,  steht,  wie  mich  dünkt,  auch  abgesehen  von 
der  Romreise,  fest.  Die  Anwesenheit  Poppos  bei  der  Weihe  von  St.  Lorenz 
am  3.  Nov.  1034  ist  der  Beweis  des  Friedensschlusses,  Urk.  R.'s  1.  c.  S.  1169. 
Die  Anerkennung  Guntrams  als  Abt  von  St.  Truijen,  Gest.  abb.  Trud.  I,  6 
S.  232,  und  Lamberts  als  Abt  in  Waussor,  Hist.  Walciod.  mon.  50  Scr.  XIV 
S.  526,  dienen  zur  Bestätigung.  Die  Urkunden  R.'s  bewegen  sich  ganz  in 
den  Anschauungen  der  Mönche. 

1  Über  Ansfrid  (995—1010)  besonders  Thietm.  ehr.  IV,  31  ti'.  S.  82  u. 
Alp.  de  divers,  temp.  1,11  f.  Scr.  IV  S.  705 f.  Über  Adalbold  (1010-1026) 
Moll  im  Kerkhistorisch  Archief,  III  (1862)  S.  162ffi 

^  Bern  von  Reich enau,  veranlaßte  ihn,  in  Rom  Nachfragen  über  die 
Dauer  der  Adventszeit  anzustellen,  Ep.  Mog.  27  S.  368.  Er  muß  sich  über- 
haupt für  diese  Frage  interessiert  haben;  denn  Heriger  von  Lobbes  kleidete 
seine  Untersuchung  über  die  Adventszeit  in  die  Form  eines  Dialogs  zwischen 


—     487     — 

schnell  vollendete  Neubau  des  Doms  zu  Utrecht  ^,  von  der  Energie, 
mit  der  er  die  kirchlichen  Interessen  vertrat,  nicht  nur  die  Wieder- 
herstellung des  Klosters  Thiel  ^,  sondern  besonders  die  Erweiterung 
der  bischöflichen  Macht:  durch  ihn  vornehmlich  wurde  die  Terri- 
torialgewalt der  Utrechter  Bischöfe  begründet^.  Dabei  aber  war 
er  von  Charakter  biegsam  genug,  daß  er  sich  zum  offiziellen 
Geschichtschreiber  eiguete*.  Das  alles  war  nicht  mönchisch;  aber 
in  der  unerwartetsten  Weise  wendet  sich  oft  das  Leben:  dieser 
Mann,  der  recht  dazu  gemacht  'schien,  ein  glänzender  Bischof  zu 
sein,  fand  schließlich  keinen  höheren  Gedanken,  denn  sein  Leben 
als  Mönch  zu  beschüeßen.  Er  faßte  den  Plan,  dem  Abt  Poppo 
sein  Bistum  zu  übertragen,  und  nur  dessen  Weigerung  nötigte  ihn, 
den  bischöflichen  Stab  zu  behalten.  So  mächtig  wurde  der  Epis- 
kopat von  dem  asketischen  Ideal  ergriffen^.  Adalbold  hat  die 
Cluniacenser  in  die  Utrechter  Diözese  gefuhrt,  indem  er  das  Kloster 
Hohorst  durch  Poppo  einrichten  ließ*. 

Ebenso  freundlich  wie  der  niederlothringische,  stellte  sich  der 
oberlothringische  Episkopat  den  Schülern  Clunis  gegenüber.  Das 
Erzbistum  Trier  leitete  mehr  als  dreißig  Jahre  lang  unter  Hein- 
rich II.,    Konrad  und   Heinrich  III.  der  Erzbischof  Poppo  '.     Er 


Autor  und  Adalbold,  Sigib.  de  scr.  eccl.  137  S.  578.  Ins  spekulative  Gebiet 
schlägt  die  Erklärung  der  Stelle  des  ßoethius:  ,0  qui  perpetua  mundum 
ratione  gabernas",  die  Moll  a.  a.  0.  S.  198  herausgegeben  hat.  Eine  mathe- 
matische Frage,  die  nach  der  Quadratur  des  Zirkels,  behandelt  der  Brief 
an  Papst  Silvester,  den  Adalbold  noch  als  Scholastikus  schrieb,  Migne  140 
S.  1103.  Ob  die  musiktheoretische  Schrift  Quemadmodum  indubitanter,  ib. 
S.  1109  ff.,  ihm  gehört,  ist  nicht  sicher;  vgl.  Moll  S.  188. 

1  Brief  eines  Thieler  Mönchs  an  Adalbold,  A.  S.  Febr.  III  S.  546: 
Respiciat  Traiectum  diversis  operibus  a  te  auctum  et  ornatum,  ibidemque 
novum  monasterium  s.  Martini  miro  ingenio  a  te  fundatum  et  ordinatum  et 
mira  celeritate  paucis  annis  pene  ad  perfectionem  perductum;  vgl.  Muller, 
Westd.  Z.  XVI  S.  280  ff. 

2  Ibid.:  Thiele  a  superioribus  episcopis  omnibus  solatiis  destitutum  a 
te  uno  pia  consideratione  pene  ad  pristinum  statu  m  restitutum.  Praedia 
quoque  ab  invasoribus  diu  retenta  .  .  restituisti. 

3  Er  erwarb  i.  J.  1024  die  Grafschaft  Drenthe,  Dipl.  III  S.  645  Nr.  504, 
u.  1026  die  Grafschaft  Teisterbant,  Stumpf  1916. 

*  Er  ist  der  Verfasser  der  vita  Heinrici. 

6  Vita  Popp.  19  S.  305.  «  Ibid. 

'  Über  ihn  besonders  Gest.  Trev.  cont.  1, 1  ff.  S.  175 ff.,  eine  Anzahl 
Urkunden  MRh.  ÜB.  I  S.  340  ff.  Notiz  über  eine  Altarweihe  in  St.  Mergen 
Scr.  XV  S.  1125.  Lesser,  EB.  Poppo  von  Trier  1888.  v.  Pflugk-Harttung 
in  Picks  Monatsschrift  III  S.  492ff.  u.  Untersuch,  z.  Gesch.  Konrads  II.  S.  119ff. 


—     488     — 

entstamnile  der  höchsten  Aristokratie  des  Reichs;  sein  Yater  war 
der  Mai'kgraf  Liutpold  von  der  Ostmark  \  seine  Brüder  die  Mark- 
grafen Heinrich  und  Adalbert  und  der  Herzog  Ernst  von  Schwaben. 
Heinrich  gab  ihm  das  Erzbistum,  weil  er  ihn  als  einen  energischen 
Mann  kannte.  Ich  muß,  so  soll  er  in  Gedanken  an  seinen  Schwager 
Adalbero  gesagt  haben,  einen  Mann  dorthin  schicken,  der  die  Kraft 
hat,  deinem  rasenden  Trotz  die  Spitze  zu  bietend  In  der  Tat 
gelang  es  ihm  rasch,  in  Trier  Herr  zu  werden''.  Man  begegnet 
ihm  auch  fernerhin  in  der  pohtischen  Tätigkeit:  zuerst  übertrug 
ihm  Heinrich  die  Verwaltung  des  schwäbischen  Herzogtums  für 
seinen  unmündigen  Neffen,  den  jüngeren  Herzog  Ernst*.  Später 
folgte  er  Konrad  II.  zu  seiner  Kaiserkrönung  nach  Eom^;  auch 
an  dem  Zuge  des  Jahres  1036  nahm  er  Anteil*^.  Aber  im  Reichs- 
dienst erschöpfte  sich  sein  Tatendrang  nicht.  Poppo  hatte  seine 
Freude  daran,  fremde  Völker  und  Länder  kennen  zu  lernen.  Denn 
ihn  hat  nicht  nur  der  Wunsch,  die  heiligen  Stätten,  an  denen  das 
Christentum  seinen  Ursprung  nahm,  mit  Augen  zu  schauen,  in  den 
Orient  geführt:  als  er  Jerusalem  gesehen  hatte,  hatte  er  noch  nicht 
genug  gesehen;  er  dehnte  die  Wallfahrt  bis  nach  Babylon  aus '. 
Seine  Diözesanen  waren  nicht  zufrieden  damit,  daß  er  so  häufig 
von  seiner  Metropole  abwesend  war.  Wir  besitzen  ein  hübsches 
Lied,  in  dem  die  Stad£  Trier  ihn  auffordert,  zu  ihr  zu  kommen 
und  sie  nicht  um  ihrer  Mängel  willen  gering  zu  achten.  Dabei 
hören  wir  zugleich,  daß  Poppo  Türme  zum  Schutz  der  Stadt  er- 
bauen ließ^.  Den  frischen  Mut,  der  in  seinem  ganzen  Auftreten 
liegt,  bewahrte  er  auch  Kaiser  und  Papst  gegenüber;  als  Konrad 
Brun  von  Toul  in  Rom  weihen  lassen  wollte,  erhob  er  Einsprache : 


1  Thietm.  VIII,  26  S.  208. 

■ä  Gesta  Trevir.  30  S.  172.  Vita  Meinw.  142  S.  135.  Nicht  minder  be- 
zeichnend ist,  daß  die  Gest.  Trev.  den  Papst  Poppo  vor  allzugroßer  Strenge 
warnen  lassen,  cont.  I,  1  S.  175.  Lesser  verwirft  indes  mit  Recht  die  An- 
gabe, daß  Poppo  das  Pallium  persönlich  in  Rom  erbeten  habe. 

3  Vgl.  Hirsch,  JB.  Heinrichs  III  S.  28  ff.     Lesser  S.  23  ff. 

■*■  Wipo  Gesta  Chuonr.  1  S.  8.  Der  ältere  Herzog  Ernst,  Poppos  Bruder, 
verunglückte  i.  J.  1015.  "  S.  C.I.  I  S.  83  Nr.  88. 

8  Stumpf  2100.  '  Gesta  Trev.  contin.  4  f.  S.  177. 

«  Ztschr.  f.  d.  Alterth.  N.F.  II  S.  464: 

Ne  spemas,  quod  sim  fragilis;  sum  tamen  satis  habiHs: 
rugosam  si  me  videas,  ut  puellam  me  teneas, 
Veni,  veni,  Karissime. 
Das  Gedicht  ist  vor  dem  Tode  des   Einsiedlers  Symeon  verfaßt,   also  vor 
1035,  s.  Eberwin,  mir.  s.  Sym.  Scr.  VIII  S.210;   v.  Pflugk-Harttung  erklärt 
sich  für  1034  als  Todesjahr. 


—     489     — 

er  bestand  mit  Erfolg  auf  seinem  Recht,  als  Metropolit  die  Weihe 
zu  vollziehend 

Den  Mönchen  stand  er  von  Hause  aus  freundlich  gegenüber: 
er  hat  wiederholt  ausgesprochen,  wie  sehr  es  ihm  am  Herzen  liege, 
die  wenig  erfreuhchen  Zustände,  die  er  in  den  Klöstern  vorfand, 
zu  bessern^.  Eine  seiner  ersten  Handlungen  war  denn  auch  die 
Reform  von  St.  Mergen;  nachdem  er  sich  überzeugt  hatte,  daß 
die  Umwandelung  des  Klosters  in  ein  Chorherrnstift  unrecht  ge- 
wesen sei,  entfernte  er  die  Kanoniker,  um  die  Mönche  zurück- 
zuführen^. Umgekehrt  verfuhr  er  mit  dem  alten  Frauenkloster 
Pfalzl.  Da  gegen  das  Leben  der  Nonnen  die  schHmmsten  Anklagen 
erhoben  wurden,  so  nahm  er  ihnen  das  Kloster  ab  und  übertrug 
es  Kanonikern*.  Daß  er  Beziehungen  zu  den  Führern  der  Clunia- 
censer  hatte  ^,  hat  die  größte  Wahrscheinhchkeit.  Denn  als  er  in 
das  heilige  Land  zog,  nahm  er  den  orientalischen  Mönch  Symeon, 
der  Richard  von  St.  Vanne  nach  Lothringen  gefolgt  war,  als  Führer 
mit.  Symeon  trennte  sich  nicht  wieder  von  ihm.  Der  Bewunderer 
Richards  hat  den  Rest  seiner  Tage  als  Einsiedler  auf  der  Porta 
nigra  zugebracht.  Poppo  hat  nach  dem  Tode  Symeons  für  seine 
HeiHgsprechung  Sorge  getragen®.  Dem  Abt  Poppo  von  Stablo 
übergab  er  das  Euchariuskloster  zur  Reform',  Auch  mit  Gerard 
von  Kamerijk  wirkte  er  zusammen*;  mit  einem  Wort:  so  weit  wir 
urteilen  können,  sah  er  in  den  Cluniacensem  nur  Bundesgenossen. 
Wie  viel  verdankten  diese  vollends  den  Bischöfen  von  Metz,  Toul 
und  Verdun !    Dietrich  II.  von  Metz,  Berthold  von  Toul  und  Heimo 


1  Wibert  vita  Leonis  1, 12  S,  141  f. 

-  Urk.  für  St.  Mergen,  MRh.  ÜB.  I  S.  343  Nr.  292;  für  St.  Maximin 
S.  353  Nr.  302;  für  St.  Eucharius  S.  365  Nr.  BIO.  Hier:  Monasteria  meae 
diocesis  ultra  communem  deo  seruientium  modum  inueniens  indigna  atque 
asperrima  uictualium  utensiliumque  faciente  inopia  re'ligionera  monasticam 
maximo  periclitantem  deliquio  dignum  duxi  militum  refrenare  ambitionem 
et  prouincialium  comprimere  tyrannidem.  Doch  klagte  man  in  Pfahl  und 
in  St.  Paulin  über  Verluste  während  seines  Regiments,  Gesta  Trevir.  31 
S.  172.  ^  S.  die  eben  angef.  Urk. 

1  Gesta  Trevir.  cont.  I,  2   S.  176. 

s  In  bezug  auf  Poppos  Stellung  zu  den  Cluniacensem  kann  ich  Lesser 
S.  64  f.  nicht  zustimmen.  Das  Gewicht  der  im  Text  angeführten  Tatsachen 
schiaint  mir  bei  ihm  nicht  zu  seinem  Recht  zu  kommen. 

6  Eberw.  Mirac.  s.  Sym.  Scr.  Vni  S.  209  f.  MRh.  ÜB.  I  S.  370  ff.  Nr.  316 
u.  318;  Nr.  317  ist  unecht;  doch.  vgl.  v.  Pflugk-Harttung  S.  126  ff.  Die 
Angaben  der  cont.  Gest.  Trev.  I,  3  S.  277  kommen  neben.  Eberwin  nicht  in 
Betracht.  '  Vita  Popp.  19  S.  305,  vgl.  MRh.  ÜB.  I  Nr.  310. 

8  Gesta  pontif.  Camer.  III,  35  S.  480. 


—    490     — 

von  Verdun  haben  ihre  Herrschaft  über  die  lothringischen  Klöster 
begründet,  keinen  begabteren  Gesinnungsgenossen  aber  hatten  sie 
unter  den  deutschen  Bischöfen  als  Bruno  von  Egisheim,  der  im 
Jahr  1027  das  Touler  Bistum  übernahm.  So  darf  man  sagen,  daß 
der  lothringische  Episkopat  durchaus  dem  Impulse  folgte,  der  von 
Cluni  ausging.  Höchst  bezeichnend  hierfür  ist  das  Verhalten 
Gerards  von  Kamerijk  zu  den  von  Burgund  ausgehenden  Be- 
strebungen, den  Landfrieden  durch  kirchliche  Mittel  zu  schützen. 
Er  lehnte  zuerst  die  Beteiligung  ab  mit  dem  triftigen  Grund,  die 
Kirche  nehme  damit  eine  Sache  in  die  Hand,  die  dem  König  ge- 
bühre. Der  Tadel,  den  er  bei  anderen  Bischöfen  deshalb  faiid, 
stimmte  ihn  nicht  um,  wohl  aber  gelang  das  den  Vorstellungen 
der  Abte  Leduin  und  Boderich,  zweier  Schüler  Richards^.  Die 
Folge  dieser  Haltung  des  Episkopats  war,  daß  es  nicht  wie  in 
Frankreich  zum  Streit  mit  den  Mönchen  kam";  aber  er  wurde  nur 
deshalb  vermieden,  weil  die  Bischöfe  den  Mönchen  die  Führung 
überheßen. 

Auch  von  dem  lothringischen  Adel  wurden  sie  gefördert. 
Zwar  kann  man  nicht  sagen,  daß  der  erste  Empfang,  den  er  den 
Sendungen  Clunis  bereitete,  freundlich  war.  Als  Wilhelm  von  Dijon 
mit  der  Reform  von  St.  Aper  begann,  erregten  seine  Neuerungen 
Anstoß:  mißgünstige  Urteile  und  übelwollende  Handlungen  mußte 
er  sich  gefallen  lassen^.  Aber  die  Stimmung  schlug  um:  je  größer 
anfangs  der  Argwohn  war,  um  so  größer  wurde  bald  die  Ver- 
ehrung^. Besonders  stand  das  Haus  der  Ardennergrafen,  das  im 
Jahr  1012  das  Herzogtum  Niederlothringen,  1033  auch  Oberloth- 
ringen erhielt^,  treu  zu  Cluni.  Ihm  entstammte,  wie  erwähnt,  der 
Mönch  Friedrich,  der  zugleich  mit  Richard  in  St.  Vanne  eintrat. 
Und  er  war  nicht  der  einzige  Mönch  aus  dieser  Familie:  sein 
Bruder,  der  Graf  Hermann  von  Eenham,  brachte  zuerst  seinen 
Sohn  Gregor  dem  Kloster  dar;  schheßhch  wurde  er  selbst  Mönch; 
er  erwartete  im  Kloster  seine  letzte  Stunde ".  Die  Freigebigkeit 
des  Geschlechtes  gegen  St.  Vanne  kannte  kaum  eine  Grenze "'.  Wie 


1  Geeta  pontif.  Camer.  EI,  27  S.  474. 

«  Vgl.  hierüber  Sackur,  Clun.  II  S.  84  fif. 

3  Vgl.  die  Notiz  ßruns  von  Toul  Migne  143  S.  581. 

*  Ibid.:  Coeperunt,  qui  olim  adversati  faerant  [domnum  Wilhelmum] 
resipiscentes  rem  inquirere  et  ab  ea  quam  crediderant  [novitate  innocentem 
inventum]  venerari  et  diligere  et  boni  odoris  famam  undecunque  propinari. 

6  Hirsch,  JB.  Heinrichs  II  S.  340  und  Breßlau,  JB.  Konrads  II  S.  72f. 

«Er  starb  1029,  Hugo  Flav.  chron.  II,  8  f.  S.  375;  vgl.  Necrol.  von 
St.  Vanne  z.  28.  Mai  S.  140.  '  Sackur,  Richard  S.  10  f. 


—     491     — 

die  Ardennergrafeii,  so  stellten  die  übrigen  gräflichen  Häuser  des 
Landes  ihr  Kontingent  für  die  Klöster:  besonders  St.  Vanne  war 
reich  an  vornehmen  Brüdern-^;  aber  man  fand  solche  auch  ander- 
wärts^. Auch  diejenigen,  die  nicht  selbst  in  das  Kloster  gingen, 
legten  doch  Wert  darauf,  in  der  Klosterkirche  bestattet  zu  werden  ^ 
Wie  hätte  die  Begeisterung  für  das  asketische  Leben  nicht  auch 
die  Frauen  ergreifen  sollen?  In  welchem  Maße  es  geschah,  zeigt 
das  Beispiel  der  Famihe  des  Pfalzgrafen  Ezzo:  er  hatte  sieben 
Töchter;  sechs  von  ihnen  nahmen  den  Schleier*. 

Eine  religiöse  Bewegung,  welche  die  oberen  Stände  ergriffen 
hat,  dringt  stets,  sei  es  rascher,  sei  es  langsamer,  zu  den  niederen 
hindurch.  Li  der  Regel  gewimit  sie  dabei  an  Intensität.  In  Loth- 
ringen vollzog  diese  Entwickelung  sich*  sehr  schnell.  Schon  von 
Richards  Tätigkeit  wird  eine  tiefgehende  Wirkung  auf  die  Laien- 
welt abgeleitet^;  in  Toul  ließen  sich  zahlreiche  Laien,  ohne  Mönche 
zu  werden,  in  die  Brüderschaft  von  St  Aper  aufnehmen.  Freiwillig 
leisteten  die  Bürger  bei  dem  Neubau  des  Klosters  alle  notwendigen 
Dienste.  Sie  hofften  dafür  ewigen  Lohn^  Man  kann  nicht  sagen, 
daß  die  Erwartung  des  nahen  Weltendes  als  religiöses  Motiv 
dabei  wirksam  war.  Denn  diese  Erwartung  war  um  die  Wende 
des  ersten  Jahrtausends  in  den  Gegenden,  die  uns  hier  beschäftigen, 
nicht  lebhafter  als  in  anderen  Zeiten '.     Auch  ist  sicher,    daß  die 


^  Sackur,  Clun.  II  S.  152,  nennt  die  Grafen  Theodor,  Ludwig,  Hilderat, 
Manasse,  Liethard  von  Marcey,  Walerann  und  Gelduin  von  Breteuil. 

-  In  St.  Vaast  war  der  vir  illuster  Lautumus  Mönch,  J.W.  4033  vom 
27.  Nov.  1021. 

^  S.  die  Zusammenstellung  bei  Sackur,  Richard  S.  11. 

*  Fund.  Bruniw.  act.  8  S.  130. 

^  Gesta  ep.  Vird.  8  S.  48 :  Vita  huius  spectabilis  vitam  multorum  reddidit 
spectabilem.  Religio  huius  non  habentibus  inculcavit,  habentibus  augmen- 
tavit  religionem;  immo,  quicquid  iste  fuit,  non  tantum  sibi  subditis,  sed  et 
extraneis  non  mediocriter  profuit. 

*  Brun  1.  c.  S.  582:  Unde  contigit,  ut  plures  eorum  quaerentes  socie- 
tatem  adipiscerentur,  plerique  vero  etiam  monachi  efficerentur  .  .  .  Quisquis 
in  societatem  fratrum  sese  offerebat,  largiebatur  spontaneus  transitoria,  ut 
participatione  Deo  servientium  mereretur  permansura  .  .  .  Nee  minori  gra- 
tiarum  actione  suscipiunt,  quod  eis  cives  et  suburbani  nostri  in  carropera 
feceruttt,  cum  saxa  ingentia  et  lapides  muralis  ordinis  totis  viribus  .  .  con- 
vexerunt  etc. 

'  Sackur  sagt,  Clan.  II  S.  225,  wie  ich  glaube,  mit  Recht,  daß  von 
einer  allgeräeinen  Weltuntergangsfurcht  nicht  geredet  werden  kann.  Aber 
auch  er  überschätzt  meines  Erachtens  die  auf  das  Weltende  bezüglichen 
Äußerungen  aus  dieser  Zeit.    Sie  sind  ihr  nicht  eigentümlich.    Denn  solche 


—     492     — 

Ckmiacenser  sie  nicht  begünstigten,  sondern  ihr  -widersprachen.  Als 
der  Mönch  von  St.  Vaast  nach  der  Nähe  des  jüngsten  Tages  finig, 
erhielt  er  in  einem  Gesicht  die  bestimmte  Antwort:  Noch  kommt 
der  Herr  nicht  ^.  Vielmehr  war  es  der  Eindruck  des  ernsten 
Ringens  nach  HeiUgung,  der  die  Bevölkerung  für  die  Mönche  ge- 
wann. Hierfür  war  die  Zeit  empfanghch,  denn  die  allgemeine 
Anschauung  sah  in  der  Askese  die  reinste  Blüte  der  Frömmigkeit. 
Die  Herrschaft  dieser  Anschauung  aber  wurde  dadurch  gesichert 
und  verstärkt,  daß  die  Zahl  der  Kirchen,  welche  den  Klöstern  in- 
korporiert waren,  ununterbrochen  wuchs.  Sie  zählten  im  beginnenden 
elften  Jahrhundert  in  Lothringen  bereits  nach  Hunderten.  St.  Vanne 
besaß  schon  im  Jahr  980  siebenundzwanzig  Kirchen,  später  kamen 
noch  andere  hinzu".  St.  Paul  in  Verdun  hatte,  seit  seiner  Stiftung 
vierzehn  Kirchen  zu  eigen;  auch  hier  wuchs  ihre  Zahl  in  der 
nächsten  Zeit^.  Wenn  man  annehmen  darf,  daß  die  drei  übrigen 
Mönchsklöster  der  Diözese  Verdun  eine  ähnhche  Menge  von  Kirchen 
ihr  eigen  nannten,  so  besaßen  die  fünf  Klöster  dieser  Diözese  im 
Beginn  des  elften  Jahrhunderts  weit  über  hundert  Kirchen.  Das 
war  leicht  die  Hälfte  von  allen,  die  es  überhaupt  gab*.  Dazu 
war  Verdun  verhältnismäßig  arm  an  Klöstern.  In  den  übrigen 
lothringischen  Bistümern,  in  denen  sie  viel  dichter  gesät  waren, 
darf  man   ohne  Zweifel  ähnliche  Verhältnisse  voraussetzen  ^     Die 


Äußerungen  finden  sicli  in  allen  Zeiten.  Im  9.  Jahrh.  spricht  Theodulf 
carm.  14  S.  468  von  dem  nahen  Weltende,  nicht  minder  sagt  Ermanrich 
von  Ellwangen:  lam  prope  generaliter  interitus  mundi  imminet,  vita  Sol.  7 
S.  394;  für  das  zehnte  sind  die  Annal.  Virdun.  u.  S.  Maxim,  z.  945  Zeugen, 
für  die  zweite  Hälfte  des  elften  vita  Haimer.  1  Scr.  X  S.  599  u.  vita  Altm.  3 
Scr.  XII  S.  230,  für  das  zwölfte  das  Schreiben  N.A.  XI  S.  4001  und  die 
Urk.  Cod.  dipl.  Anhalt.  I  S.  252  Nr.  336. 

1  Hugo  Flav.  ehr.  II,  12  S.  383. 

2  Dipl.  II  S.  254  ff.  Nr.  218,  Hugo  Flav.  ehr.  II,  8  S.  375. 

3  Dipl.  II  S.  31  Nr.  22;  S.  32  Nr.  22b;  S.  396  Nr.  3;  die  letztere  ürk. 
zählt  25  Kirchen  auf,  die  dem  Kloster  ganz  oder  zum  Teil  gehörten. 

*  Die  Diözese  Verdun  war  eine  der  kleinsten  deutschen  Diözesen.  Ich 
füge  hinzu,  daß  die  Kanoniker  am  Dom  i.  J.  1049  32  Kirchen  und  4  andere 
zum  Teil  ihr  eigen  nannten,  J.W.  4192,  und  daß  das  Nonnenkloster  St.  Maurus 
i.  J.  1049  23  Kirchen  und  2  Kapellen  besaß,  J.W.  4190. 

5  In  Toul  gehörten  St.  Aper  schon  947  11  Kirchen,  Dipl.  I  S.  174  Nr.  92. 
1034  bestätigte  B.  Bruno  weitere  5  Kirchen,  Mign.  143  S.  583  f.  St.  Mansuet 
besaß  965  ungefähr  ein  halbes  Dutzend,  Dipl.  I  S.  404  Nr.  289;  bis  1050 
wuchs  die  Zahl  auf  14  Kirchen  und  eine  Kapelle,  J.W.  4239.  Zu  Etival 
gehörten  bereits  880  9  Kirchen  und  Kapellen,  Calmet  I  Pr.  S.  316;  Deuilly 
erhielt  1043  bei  seiner  Stiftung  19  Kirchen  ganz. oder  zum  Teil,  ib.  S.  417. 


—     493     — 

Wirkung  der  Inkorporation  eines  so  großen  Teils  der  Parochial- 
kirchen  war,  daß  die  Mönche  an  der  geistlichen  Versorgung  des 
Volkes  Anteil  gewannen^.  Denn  mochten  sie  den  Kirchendienst 
vom  Kloster  aus  versehen,  oder  mochten  sie  Weltgeisthche  fiir 
diesen  Zweck  ernennen,  die  Folge  war  immer,  daß  die  mönchische 
Frömmigkeit  im  Gottesdienst  gepredigt,  im  Beichtstuhl  gefordert 
wurde.  Jene  Weltgeistlichen  standen  ja  völlig  unter  der  geisthchen 
Leitung  des  Klosters.  Dazu  kam  endhch  noch  die  tatsächliche 
Macht,  welche  die  Klöster  als  große  Gnindherrschaften  besaßen, 
und  der  Eindruck,  den  ihr  wachsender  Reichtum,  ihre  großartigen 
Bauten  naturgemäß  machten.  Äußeres  und  Inneres  wirkten  zu- 
sammen, um  die  Bevölkerung  an  die  Mönche  zu  fesseln. 

Wenn  man  sich  die  Lage  der  Dinge  in  Lothringen  vergegen- 
wärtigt, so  kann  man  nicht  umhin,  zu  urteilen,  daß  die  Leitung 
der  Kirche  dem  Episkopat  entghtten  und  den  Jüngern  Clunis  zu- 


Im  Metzischen  erhielt  Vergaville  bei  seiner  Stiftung  6  Kirchen,  966  Calmet 
S.  378,  Gorze  besaß  933  20,  ib.  S.  339;  sie  wurden  später  vermehrt,  Dipl.  II 
S.  326  Nr.  280;  St.  Peter  in  Metz  hatte  960  14  zu  eigen,  Dipl.  I  S.  210 
Nr.  290.  Von  den  niederlothringischen  Klöstern  besaß  St.  Bavo  i,  J.  1003 
ungefähr  10  Kirchen,  Dipl.  III  S.  41  Nr.  36. 

1  Vgl.  die  Urk.  Bruns  von  Toul,  Migne  143  S.  583  f.  Er  bestätigt  die 
neuen  Kirchen  von  St.  Aper,  ea  sc.  stabilitate  et  lege,  qua  cetera  altaria 
totius  abbatiae  tenuerant  ab  antiquo  tempore,  i.  e.  ut  decedentibus  vicariie, 
quibus  tantummodo  curam  animarum  per  eorum  electionem  committimus, 
ipsi  eadem  altaria  redimere  nequaquam  compellantur,  sed  solummodo  electione 
sua  .  .  succiduos  vicarios  exhibeant,  qui  de  manu  nostra  curam  animarum 
suscipiant.  Dieselbe  Bestimmung  im  Privilegium  für  das  Mauruskloster  in 
Verdun,  J.W.  4190.  Heinrich  III.  bemerkt  in  bezug  auf  die  Corveyschen 
und  Herfordischen  Kirchen:  üt  decimarum  aliorumque  reddituum  proventus 
omnes  praefatis  cederent  monasteriis  et  ab  his  vicissim  procurarentur 
subiectae  plebes  in  baptismate,  in  eucharistia,  in  sepultura,  in  confessione 
peccatorum  audienda,  et  presbyteri,  qui  principales  es  his  ecclesias  tenerent, 
archipresbyterorum  officio  fungerentur  (Stumpf  2140).  Bern  von  Reichenau 
sandte  seine  Anordnung  über  Seelenmessen  für  einen  verstorbenen  Mönch 
ebenso  den  Mönchen  wie  den  clericis  per  cellas  nostras  constitutis  (ep.  5 
Migne  142  S.  1163 f.).  Das  Beispiel  zeigt,  daß,  was  im  Kloster  geschah, 
unmittelbar  die  vom  Kloster  abhängigen  Kirchen  berührte.  Die  Gemeinden, 
in  denen  die  Klöster  sich  des  Kirchendienstes  bemächtigt  hatten,  sollten 
den  Klöstern  immer  bleiben.  Leo  IX.  verfügte  in  bezug  auf  St.  Mansuet, 
ut  nuUo  modo  quaecunque  persona  ecclesiam  sive  capellam  intra  supra- 
dictos  terminos  ausus  sit  construere,  J.W.  4239.  Dadurch  sollte  natürlich 
zunächst  die  finanzielle  Schädigung  des  Klosters  verhütet  werden:  die 
Folge  war  aber,  daß  der  Einfluß  des  vom  Kloster  ernannten  Priesters  ge- 
sichert wurde. 


—    494     — 

gefallen  war.  Sie  beherrschten  die  Gesinnung  der  Menschen:  das 
ältere  Reformmönchtum  war  gewissermaßen  aufgesogen,  die  Bischöfe 
stellten  ihre  kirchliche  Gewalt  in  den  Dienst  oluniacensischer  Führer, 
die  Bevölkerung  in  den  oberen,  wie  in  den  unteren  Ständen  ergab 
sich  ihrem  Ideal  von  Frömmigkeit:  das  Mönchtum  war  in  Loth- 
ringen die  führende  Macht. 

Das  war  um  so  bedeutender,  als  die  Tendenzen  der  Reform- 
bewegung sich  nach  und  nach  erweiterten  und  zugleich  verschoben. 
Seit  vielen  Jahrzehnten  sprach  man  von  der  Reform  der  Klöster 
und  arbeitete  man  an  ihr.  Mönche,  Bischöfe  und  Fürsten  ließen  sie 
sich  angelegen  sein.  Der  Erfolg  war  unverkennbar:  das  Bewußt- 
sein von  der  verpflichtenden  Kraft  der  Regel  war  überall  lebendig. 
Waren  denn  aber  die  Klöster  die  einzigen  kirchlichen  Institute,  die 
reformbedürftig  waren?  Wilhelm  von  Dijon  hat  sich  diese  Frage 
vorgelegt,  und  sie  sehr  bestimmt  verneint.  Er  urteilte,  daß  weitaus 
am  notwendigsten  die  Reform  der  Pfarrgeistlichkeit  sei;  denn  es 
gebe  in  ganz  Frankreich  kaum  einen  Pfarrer,  der  zu  psallieren  und 
die  Lektionen  zu  lesen  verstehe,  so  wie  es  sich  gebühre.  Wilhelm 
war  nun  aber  nicht  der  Mann,  nur  zu  klagen ;  er  legte  sofort  Hand 
an,  um  zu  helfen.  Man  kann  die  Bedeutung,  welche  die  Stiftung 
der  Schule  zu  Fecamp  hatte,  kaum  hoch  genug  schätzen;  denn  sie 
sollte  nicht,  wie  die  übrigen  Klosterschulen,  Mönche  heranbilden; 
sie  sollte  ein  Seminar  für  Kleriker  sein:  allen,  die  es  begehrten, 
mochten  sie  reich  oder  arm,  frei  oder  unfrei  sein,  wurde  dort  un- 
entgeltlich Unterricht  erteilt  \  Was  hieß  das  aber  anders,  als  daß 
die  Mönche  Wilhelms  eine  Tätigkeit  übernahmen,  die  an  sich  den 
Bischöfen  zukam?  Je  zweifelloser  der  Erfolg  war,  den  die  Schule 
von  Fecamp  hatte-,  um  so  klarer  mußte  das  zum  Bewußtsein 
kommen.  In  Wilhelms  Vorgehen  lag  eine  unausgesprochene  Kritik 
des  Episkopats,  der  Vorwurf,  daß  er  seine  heiligsten  Pflichten  nicht 
erfülle.  Wilhelm  hatte  noch  anderes  zu  tadeln,  und  er  tat  es  offen 
und  ungescheut.  Es  war  lange  her,  daß  das  Bewußtsein  von  der 
Verwerflichkeit  der  Simonie  in  weiten  Kreisen  fast  verschwunden 
war.  Die  Führer  der  Cluniacenser  schwiegen  zumeist  ^.  Er  da- 
gegen berührte  mit  großem  Nachdruck  diesen  bedenklichen  Punkt. 
Ich  wollte,  so  schreibt  er  mit  Bezug  hierauf,  ihr  Hirten  und  Bischöfe 
insgemein  wäret  eingedenk  des  Richters,  der  die  Axt  trägt  und 
schon  vor  der  Türe  steht*. 


1  Vita  Willi.  14  S.  709. 

^  Ib :    Cuius    institutionis   labor   nimium    optabilem    diversis    ecclesiis 
contulit  fructum.  8  Vgl.  Sackur,  Clun.  H  S.  24  ff. 

*  S.  das  Bruchstück  eines  Briefs  bei  Rudolf  c.  19  S.  713.    Er  läßt  den 


-     495     — 

Ähnlichen  Urteilen  begegnet  man  im  Kreise  Richards.  In 
den  Gesichten  des  Mönchs  von  St  Yaast  ist  das,  was  die  Mönche 
einem  Teil  der  Bischöfe  zum  Vorwurf  machten,  klar  ausgesprochen : 
Sie  sind  Prediger  und  predigen  nicht;  sie  sind  Hirten  und  handeln 
wie  Mietlinge  \  Das  verkündigte  Eichard  in  einem  offenen  Brief 
aller  Welt.  Gerard  von  Kamerijk,  der  bischöfliche  Gesinnungs- 
genosse der  Cluniacenser,  sprach  nicht  anders.  In  einem  Brief  an 
Leduin  von  St.  Vaast^  rühmt  er  den  Abt,  daß  er  der  Kirche  Mit- 
leid beweise.  Beim  Blick  auf  die  Welt  sehe  er,  daß  alles  im  Ai*gen 
liege;  es  sei  nicht  genug  an  dem  Unheil  der  Gegenwart,  sondern 
es  sei  zu  befürchten,  daß  noch  größere  Übel  kommen  würden. 
Das  sei  die  Folge  der  Sünden  der  Priesterschaft.  Es  sei  eine  ge- 
meine Rede  von  den  Dienern  der  Kirche:  Diejenigen  sind  Hirten 
des  Volks,  die  in  Wahrheit  nicht  Hirten,  sondern  Wölfe  sind:  sie 
leben  von  der  Kirche,  aber  sie  beten  nicht,  sie  predigen  nicht,  alles 
Unglück  der  Zeit:  Sterben,  Pestilenz  und  Hungersnot,  haben  .sie 
verschuldet.  Gerard  sagt:  Ich  kann  nicht  leugnen,  daß  vieles, 
worüber  wir  täglich  geschmäht  werden,  wahr  ist.  Er  bittet,  daß 
die  Mönche,  die  teuern  Brüder,  die  der  Welt  schon  entsagt  haben 
und  sich  in  dem  Hafen  des  Herrn  befinden,  denen,  die  noch  auf 
dem  Meer  sich  abmühen,  durch  ihre  Gebete  und  ihr  Fasten  zu 
Hilfe  kommen,  daß  das  göttliche  Zorngericht  sie  nicht  treffe. 

Solche  Äußerungen  eröffnen  einen  EinbHck  in  die  Gesinnung 
der  Cluniacenser:  sie  lebten  der  Überzeugung,  daß  sie  selbst  festen 
Boden  unter  den  Füßen  hätten;  aber  die  Kirche  erschien  ihnen 
reformbedürftig.  Noch  lag  in  diesem  Urteil  keine  kirchenpohtische 
Tendenz^.  Weder  Wilhelm  noch  Richard  kann  man  als  Vor- 
kämpfer der  päpstlichen  Macht  in  der  Kirche  im  Gegensatz  zum 
Episkopat  betrachten;  weder  dieser  noch  jener  stellte  sich  in  prin- 
zipiellen Gegensatz  gegen  die  Gewalt  des  Königs  in  der  deutschen 
Kirche.     Beide   haben    groß  von   der  päpstlichen  Macht  gedacht. 


Brief  an  Johann  XIX.  gerichtet  sein.  Aber  der  Wortlaut  widerspricht;  er 
ist  für^eine  Mehrzahl  von  Bischöfen  bestimmt. 

1  Hugo  Flav.  ehr.  II,  15  S.  382.  «  Epist.  5  Migne  142  S.  1319 fif. 

^  Meine  Ansicht  über  die  Bedeutung  der  cluniacensiscben  Reform 
unterscheidet  sich  von  der  früher  herrschenden  dadurch,  daß  ich  den  Clunia- 
censern  nicht  von  Anfang  an  kirchenpolitische  Tendenzen  zuschreibe.  Sie 
unterscheidet  sich  von  der  durch  Sackur  vertretenen  Auffassung  dadurch, 
daß  ich  annehme,  daß  die  Cluniacenser  im  Verlauf  die  Verwirklichung  eines 
kirchlichen  Ideals  ins  Auge  faßten.  Hatten  sie  in  den  Klöstern  die  Herr- 
schaft der  Regel  durchgeführt,  so  wünschten  sie  für  die  Kirche  die  Herr- 
schaft des  kanonischen  Rechts. 


—     496     — 

Seitdom  AVilhelm  im  Frühjahr  995  nach  Rom  gereist  war^,  um 
sich  des  päpsthchen  Schutzes  zu  versichern,  stand  er  in  ununter- 
brochenem Verkehr  mit  der  Kurie.  Man  erkennt  die  Überzeugungen, 
die  ihn  an  Rom  fesselten,  aus  den  Worten,  mit  denen  er  Papst 
Johann  XIX.  begrüßte:  er  möge  den  Sitz  der  Apostel  teilen,  um 
die  Welt  zu  richten,  er  möge  mit  ihnen  die  Krone  des*Himmel- 
reichs  empfangen-.  Weil  er  im  Papst  den  Nachfolger  Petri  sah, 
dünkte  es  ihn  unerträglich,  daß  irgendein  anderer  Bischof  den 
Titel  eines  allgemeinen  Bischofs  führe.  Er  verglich  die  politische 
und  die  kirchliche  Macht  Roms:  das  römische  Reich  sei  gefallen, 
die  Welt,  die  einstmals  von  einem  Herrscher  geleitet  wurde,  werde 
jetzt  von  fast  unzähligen  Fürsten  regiert;  aber  die  dem  Apostel 
Petrus  verliehene  Gewalt,  im  Himmel  und  auf  Erden  zu  lösen 
und  zu  binden,  sei  geblieben;  möge  nur  der  Papst  energisch  von 
ihr  Gebrauch  machend  Wie  Wilhelm,  so  dachten  seine  Mönche: 
im  Vertrauen  auf  die  päpstlichen  Privilegien,  schreibt  Wilhelm  an 
Odilo,  achteten  die  Mönche  von  Vezelai  die  Einsprache  des  Diö- 
zesanbischofs  für  nichts  *.  Aber  Wilhelm  war  weit  davon  entfernt, 
aus  seinen  Überzeugungen  Konsequenzen,  die  gegen  den  Episkopat 
gerichtet  waren,  zu  ziehen.  Den  Aufstand  der  Mönche  in  Vezelai 
billigte  er  nicht;  es  schien  ihm  diurchaus  rätlich,  daß  sie  sich  dem 
Bischof  fügten^.  Bei  seinen  Reformen  arbeitete  er  fast  überall  im 
Einvernehmen  mit  den  Bischöfen.  Noch  weniger  war  Richard 
kurialistisch  gesinnt.  Es  versteht  sich  von  selbst,  daß  er  zu  dem 
römischen  Bischof  aufblickte.  Er  hat  nicht  nur  den  Kelten  Roding, 
dessen  Biographie  er  verfaßte,  nach  Rom  pilgern  lassen  **,  sondern 
er  selbst  machte,  wahrscheinlich  zweimal,  die  Wallfahrt  zu  den 
Gräbern  der  Apostel'.  Auch  den  Wert  päpstlicher  Privilegien 
wußte  er  zu  schätzen  ^.  Aber  er  war  so  entfernt,  innige  Beziehungen 
zu  der  Kurie  zu  suchen,    daß    er  in  Italien  fast  unbekannt  war. 


1  Chron.  s.  Ben.  7  S.  855,  Urk.  Johanns  XV.  v.  26.  Mai  995,  J.W.  3858; 
vgl.  Sackur,  Clun.  I  S.  263  Anm.  1. 

'^  Ep.  6  S.  266:  Papae  loanni  Guillelmus  crucis  Christi  servuäf  sedem 
iudicii  cum  apöstolis  et  coronam  regni. 

■"  Ibid.  *  Ep.  3  S.  264.  b  Ibid. 

6  Vita  Rodingi  5  A.  S.  0.  s.  B.  IV,  2  S.  545. 

'  Nach  Hugo  von  Flav.  II,  15  S.  380  i.  J.  1011  und  nach  der  Urk.  J.W. 
4038  i.  J.  1021.  Daß  in  dem  Jahr  1011  ein  Irrtum  liegt,  hat  Breßlau  bei 
Hirsch,  J.B.  III  S.  239  bemerkt.  Er  setzt  die  Reise  ins  Jahr  1012.  Sackur, 
Rieh.  S.  19,  hält  die  erste  Reise  überhaupt  für  apokryph  und  nur  aus  der 
Urk.  entstanden.     Das  ist  möglich,  aber  doch  nicht  gewiß. 

8  Vgl.  die  angeführte  Urkunde  J.W.  4033. 


-     497     — 

Die  Männer  der  italienischen  Reform  wußten  so  wenig  von  ihniy 
daß  sie  ihn  nicht  als  Gesinnungsgenossen  gelten  ließen  ^  Sein 
Horizont  beschränkte  sich  auf  Lothringen  und  die  Nachbargebiete. 

So  wenig  die  lothringischen  Cluniacenser  als  Vorkämpfer  der 
päpstlichen  Herrschaft  in  der  Kirche  auftraten,  so  wenig  zeigten 
sie  sich  als  Gegner  der  deutschen  Fürsten.  Allerdings  war  man 
am  Hofe  Heinrichs  H.  anfangs  nicht  ohne  Mißtrauen  gegen  Wilhelm. 
Ganz  ohne  Grund  war  diese  Stimmung  wahrscheinlich  nicht.  Denn 
es  wird  nicht  nur  Verleumdung  gewesen  sein,  wenn  dem  König 
hinterbracht  wurde,  der  Abt  von  Dijon  urteile  abschätzig  über  ihn^. 
Die  Keformgedanken  beider  Männer  lagen  so  weit  auseinander, 
daß  alles,  was  Heinrich  wollte  und  leistete,  in  Wilhelms  Augen 
kaum  für  etwas  anderes  gelten  konnte,  als  für  eine  Halbheit. 
Aber  zu  einem  bleibenden  Zwiespalt  kam  es  gleichwohl  nicht. 
Wilhelm  wußte  sich  von  dem  Verdacht  politischer  Opposition  zu 
reinigen,  und  der  Kaiser  hatte  ein  viel  zu  lebhaftes  Interesse  an 
der  Förderung  des  Mönchtums,  als  daß  er  in  Wilhelm  nicht  zunächst 
den  Reformfreund,  den  frommen  Mönch  hätte  sehen  sollen.  Wie 
sehr  er  dies  tat,  bewies  er  dadurch,  daß  er  sich  in  die  Bruder- 
schaft des  von  Wilhelm  gegründeten  Klosters  Fructuaria  aufnehmen 
ließ^.  Auch  Konrad  II.  hat  Wilhelm  geschätzt:  in  dem  Verzeich- 
nis der  Wohltäter  St.  Apers  steht  sein  Name  obenan*.  Richard 
von  St.  Vanne  vollends  stand  bei  den  drei  Herrschern,  unter  deren 
Regierung  er  in  Lothringen  wirkte,  in  gleich  hohem  Ansehend 

Man  darf  wohl  sagen:  die  kirchhche  Tendenz  der  Cluniacenser 
war  noch  durchaus  idealistisch.  Wie  in  den  Klöstern  die  Regel 
zur  Herrschaft  gekommen  war,  so  sollte  in  der  Kirche  das  kanonische 


^  Peter  Damiani  versetzt  ihn  um  seiner  unmäßigen  Baulust  willen  in 
die.  Hölle,  ep.  Vin,2  S.  465.  Bei  Mabillon,  A.  S.  VI,  1  S.  455,  wird  das  In- 
femum  zum  Fegefeuer  gemildert,  dadurch  aber  wahrscheinlich  der  Gedanke 
Peters  getroffen.  ^  Vita  Wüh.  20  S.  713. 

■''  Erwähnt  in  Konrads  Urk.  für  Fructuaria  Stumpf  1943.  Die  Gründung 
des  Kloster  war  unter  Mitwirkung  Königs  Arduin,  des  polit.  Gegners  Hein- 
richs, erfolgt,  s.  Dipl.  III  S.  711  Nr.  9.  Auch  in  Farfa  hielt  man  das  An- 
denken Heinrichs,  nostrae  societatis  et  fraternitatis  carissimi,  hoch,  s. 
Consuel.  Farf.  II.  63  S.  204. 

*  Notit.  Brun.  S.  583:  Domnus  imperator  Chuonradus  libras  XV  et  auri 
uncias  IV.     Domna  imperatrix  libras  III  et  duas  uncias  auri. 

5  Über  Heinrich  II.  vita  Popp.  15  S.  302;  unter  Konrad  ist  Poppo, 
Richards  Schüler,  einer  der  einflußreichsten  kirchlichen  Männer  (s.  u.); 
Heinrich  III.  hat  Richard  ein  Bistum  angetragen,  Hugo  Flav,  H,  30  S.  403. 
Hauck,  Kirchengesohichte.    III.  32 


—     498     — 

Recht  zur  Herrschaft  kommen.     In  diesem  Gedanken  hatte  Abbo 
von  Fleury   in    den   letzten  Jahren  des  zehnten  Jahrhunderts  eine 
kanonische  Sammlung  bearbeitet.     Der  Grundsatz,  zu  dem  er  sich 
bekannte,  war:  Die  kirchlichen  Regeln  sind  von  den  heiligen  Vätern 
zu  dem  Zweck  erfunden,   daß  wir  auf  der  Bahn  der  Gerechtigkeit 
ohne  jeden  Abweg   des  Irrtums  wandeln^.     Aber  sehr  verständig 
äußerte   er   sich   dabei    über   die    Grenzen    der    Geltung    einzelner 
Rechtssätze:    sie   sei  zeithch  und  örthch  bedingt  und  deshalb  ver- 
änderlich.    Nicht  weniges  habe  die   staatUche  Gewalt  zum  Besten 
der  Kirche  abgeändert,    ohne    daß  jemand  Anstoß   daran  nehme''. 
Bei  solchen  Anschauungen  war  die  Toleranz  von  Zuständen,    die 
dem  kanonischen  Recht  widersprachen,  möglich.    Aber  es  lag  doch 
in  der  Natur  der  Sache,  daß  die  Überzeugungen  sich  verschärften. 
Charakteristisch  dafür  ist  das  Verhalten  Gerards  von  Kamerijk  zu 
der  Ehe  des  Grafen  Reginar  von  Hennegau  mit  der  Tochter  Her- 
manns von  Eenham.    Beide  waren  verwandt,  die  Ehe  also  kanonisch 
unzulässig.     Mit    Mühe    konnte    Gerard    von    seinen    bischöfHchen 
Amtsgenossen  bewogen  werden,  sie  stillschweigend  zu  dulden.     Es 
ging  ganz  wider  seine  Überzeugung,  imd  man  mußte  die  Autorität 
Gregors  d.  Gr.  anführen,    der  in  England   unkanonische  Ehen  ge- 
duldet habe,    um  ihn  zu  beruhigen^.     Das  war   ungefähr  zwanzig 
Jahre,  nachdem  Abbo  sein  Werk  geschrieben  hatte.    Wieder  einige 
Jahrzehnte  später  wurde  das  Lager  der  Cluniacenser  mächtig  auf- 
geregt durch  Heinrichs  III.  Verlobung  mit  Agnes  von  Poitou.   Wir 
besitzen  einen  Brief  des  Abtes  Siegfried  von  Gorze^,    der   die  im 
Kreise    der    Cluniacenser    herrschende    Stimmung    außerordentüch 
scharf  und  klar  abspiegelt.     Der  Schüler  und  Nachfolger  Wilhelms 
von  Dijon  schreibt  an  Richards   Schüler  Poppo.     Er  erinnert  ihn 
an  ein  Gespräch,    das  sie  vor  kurzem  in  Diedenhofen  hatten,    an 
ihre  übereinstimmenden  Klagen  über  das  Schwinden  der  SittHch- 
keit  und  Frömmigkeit  unter  dem  Volk,  über  das  Wachstum  der 


1  Collect,  canon.  8  (Mign.  139  S.  481). 

2  Ibid.:  Non  omnis  inventio  necessitatem  comitatur,  ut  alio  modo  fieri 
impossibile  sit,  quod  aliquis  utiliter  invenit.  .  .  Unde  considerandus  est 
terrarum  situs,  qualitas  temporum,  infirmitas  hominum  et  aUae  necessitates 
rerum,  quae  solent  mutare  regulas  diversarum  provinciarum.  Potestate  enim 
multa  mutata  sunt  pro  communi  utilitate  ecclesiarum,  quae  nemo  reprehendit 
fidelium.  Et  quid  mirum?  cum  nonnunquam  inveniantur  canones  sibi  Qon- 
tradicentes  et  quod  in  alterö  conciHo  praecipitur  in  altero  prohibetur. 

3  Gest.  pont.  Cam.  EI,  10  S.  469. 

1  Giesebrecht,  KZ.  II  S.  679  ff.  Nr.  10. 


—     499     — 

Schlechtigkeit,  über  die  mancherlei  Gefahren,  von  denen  deshalb 
die  Kirche  bedroht  sei.  Siegfried  rechnete  zu  diesen  Gefahren  vor- 
nehmhch  die  unerlaubte  Ehe  des  Königs :  sie  schien  ihm  schwanger 
von  Unheil  für  Heinrich  und  das  Reich.  Er  wußte  nur  eine  HiKe 
dagegen:  strenge  Beobachtung  des  kanonischen  Rechts.  Es  steht 
fest  und  ist  unzweifelhaft  wahr,  so  ruft  er  aus,  daß  die  kanonische 
Autorität  Gottes  Gesetz  ist;  wer  also  gegen  die  Kanones  handelt, 
der  übertritt  die  göttHche  Vorschrift.  Auch  für  den  König  ist  es 
unbedingte  Pflicht,  seinen  Willen  den  kirchlichen  Satzungen  zu 
unterwerfen.  Es  dünkte  Siegfried  ein  Frevel,  wenn  die  Kirche 
etwas  duldet,  was  gegen  die  Kanones  verstößt,  nur  erklärlich  aus 
falscher  Nachgiebigkeit  gegen  die  Fürsten,  aus  falscher  Liebe  zu 
einem  falschen  Frieden.  Dies  Urteil  wandte  Siegfried  direkt  auf 
die  Bischöfe  an:  sie  sind  Mietlinge,  wenn  sie  nicht  Verteidiger  des 
kanonischen  Rechts  sind^.  Der  idealistische  Grundsatz,  daß  das 
kirchliche  Recht  in  der  Kirche  herrschen  soll,  ist  in  Siegfrieds  Brief 
zu  einem  Kriegsruf  geworden.  Der  Abt  täuschte  sich  nicht  darüber, 
er  wiederholte  das  Wort  des  Herrn:  Glaubet  nicht,  daß  ich  ge- 
kommen bin,  Frieden  zu  senden  auf  Erden!  Ich  bin  nicht  ge- 
kommen, Frieden  zu  bringen,  sondern  das  Schwert.  Man  hört  von 
ferne  den  Donner  des  herannahenden  Gewitters  grollen. 

Wohl  wissen  wir,  daß  nicht  alle  Gesinnungsgenossen  Siegfrieds 
ebenso  dachten,  wie  er^:  aber  die  Konsequenz  war  auf  seiner  Seite. 
Und  wer  kann  ihre  Macht  leugnen? 

'  In  dieser  Weise  entwickelte  sich  die  Klosterreform  in  Loth- 
ringen, sie  gewann  einen  Inhalt,  der  weit  über  die  Ideale  hinaus- 
ging, die  einstmals  Johannes  von  Gorze  und  seine  Freunde  beseelt 
hatten.  Und  indem  dies  geschah,  drangen  die  Cluniacenser  über 
den  Rhein.  Der  M*inn,  der  hierbei  der  Führer  war,  ist  Poppo 
von  Stablo'^. 

Er  war  ein  Schüler  Richards  *;  aber  er  kann  nur  wenige  Jahre 
jünger  gewesen  sein  als  sein  Meister^.     Das  Leben  hatte  ihn,   als 


1  Brief  Siegfrieds  an  Brun  von  Toul  ib.  S.  684  f.  Nr.  11. 

2  Hierüber  s.  u.  S.  506  f. 

^  Hauptquelle  für  das  Leben  Poppos  ist  die  kurz  nach  seinem  Tod 
verfaßte  Biographie  Scr.  XI  S.  291  S.  Man  vgl.  über  ihn  Ladewig,  Poppo 
von  Stablo  1883,  und  Sackur,  Clun.  II  S.  177  ff.  u.  244  ff. 

4  Vita  Popponis^  9  S.  298  f. 

6  Da  Poppo  am  25.  Jan.  1048  im  70.  Jahre  starb,  vita  Popp.  2S  S.  312, 
so  ist  er  977  geboren;  über  Richards  Alter  s.  o.  S.^469  Anm.  3.  Ich  stelle 
hier  gleich  die  übrigen  chronologischen  Daten  zusammen:   Wallfahrt  nach 

32* 


-^     500     — 

er    kurz    nach    1005    das    Mönchsgelübde    ablegte,    schon    durch 
mancherlei  Wandel  hindurchgeführt.  Unter  den  Augen  einer  frommen, 
früh  verwitweten  Mutter  war  er  aufgewachsen;    dann  war  er   ein- 
getreten in  einen  Kreis  verwegener  ritterlicher  Genossen,  die  nach 
dem  Recht  einer  Handlung  nicht  gerade  viel  fragten,  wenn  sie  nur 
Gelegenheit  gab,  Mut,  Kühnheit  und  Kraft  zu  beweisen.    Hier  und 
dort  hatte  er  gelernt :  so  mag  es  halb  Abenteuerlust,  halb  Frömmig- 
keit gewesen  sein,  was  ihn  mit  ein  paar  Gefährten  auf  den  Weg 
ins  heilige  Land  führte.    Wir  wissen  nicht,  was  er  an  den  Stätten, 
die  dem  Gedächtnis   der   Christenheit  heilig  sind,   empfand;    doch 
ist  sicher,  daß  seine  Pilgerfahrt  ihm  Befriedigung  gewährte.    Denn 
kaum  zurückgekehrt,  brach  er  zu  einer  zweiten  auf:  mit  dem  Grafen 
Dietrich  von  Holland  zog  er  nach  Rom,    um  die  dortigen  Heilig- 
tümer zu  besuchen.     Dann  schien  sein  Leben  in  eine  ebnere  Bahn 
zu  münden:  er  schloß  sich  an  Balduin  von  Flandern  an;  er  dachte, 
ein  Haus  zu   gründen  und   in  die  Ehe  zu  treten.     Aber   es  kam 
nicht  dazu:  jetzt  gerade  sprang  er  vollends  von  dem  gewöhnlichen 
Wege  ab.     Es  war  in  der  Nacht  vor  dem  Hochzeitstage.    Geleitet 
von  einigen  Reisigen  war  er  ausgeritten,   um  seine  Braut  heimzu- 
holen;  da   sah   er   sich   plötzlich   von   hellem  Licht   umstrahlt,   er 
meinte,    die  Lanze,    die    er    in    der  Hand   hielt,    wie   eine  Fackel 
leuchten  zu  sehen.     Niemand  wird  fragen,  was  an  diesem  Vorgang 
wirklich  war;  denn  das  Tatsächliche   von  solchen  Ereignissen  fällt 
in    das   psychologische    Gebiet:    dem    Gewöhnlichsten    vermag   der 
innerlich    Erregte    den    außerordentlichsten    Gehalt    zu    verleihen. 
Poppo  war  schon  unschlüssig  im  Gemüte  ausgeritten;  das  Zeichen, 
das  er  erlebte,  schien  ihm  ein  übermächtiges  Halt  entgegenzurufen. 
Er  zweifelte  keinen  Augenblick,  was  es  ihm  sagen  sollte.  Kameraden, 
rief  er  aus,    wir   müssen  unsern  Weg  ändern!     Ich   sehe,    daß   es 
an  der  Zeit  ist,  mit  der  Sünde  und  solchen  Wünschen  zu  brechen, 
und  das  Ziel,    das  Gott  gefällt,   mit   ganzer   Kraft   zu   erstreben. 


Rom  wahrscheinlich  1005,  da  nach  Thietm:  VI,  19  S.  144  Dietrich  III.  von 
Holland  damals  von  der  Heimat  abwesend  gewesen  zu  sein  scheint.  Eintritt 
in  St.  Thierri  und  Übergang  nach  St.  Yanne  vor  1008;  denn  beides  fällt  in 
die  Zeit,  ehe  Richard  St.  Vaast  erhielt,  s.  vita  Popp.  HS.  300.  Poppo  war, 
wie  man  sieht,  als  er  Mönch  wurde,  kein  Jüngling  mehr,  wie  ihn  Ladewig 
wiederholt  nennt  (S.  29  u.  32).  Er  war  nahe  an  80  Jahre  alt.  Propst  in 
St.  Vaast  nach  1012-,  denn  am  4.  Juli  1012  war  Richard  selbst  noch  im 
Kloster,  Hugo  chron.  II,  11  S.  386.  Propst  in  Beaulieu  vor  1016;  denn  die 
Anwesenheit  Heinrichs  in  Straßburg  im  Frühjahr  d.  J.  (s.  Hirsch,  JB.  II 
S.  86)  Mit  nach  seinem  Übergang  nach  Beaulieu,  vita  Popp.  14  S.  302.  Abt 
in  Stablo:  1020,  s.  Ann.  Stab.  z.  d.  J.  Scr.  XIII  S.  43. 


—     501     — 

Statt  zur  Braut  eilte  er  ins  Kloster.  Er  wurde  Mönch  iu  St.  Thierri. 
Von  dort  folgte  er  Richard  nach  St.  Vanne.  Wie  hätte  er,  der 
auf  diese  Weise  Möoch  ward,  es  nicht  ernst  nehmen  sollen  mit 
den  asketischen  Forderungen?  Er  kannte  nichts  Höheres:  sein 
ganzes  "Urteil  liegt  darin,  daß  er  seine  fromme  Mutter  bestimmte, 
der  Welt  zu  entsagen  und  als  Reclusa  bei  St.  Vanne  den  Rest 
ihres  Lebens  zu  vollbringen.  Er  selbst  blieb  nicht  in  Verdun. 
Richard  beauftragte  ihn  zuerst  mit  der  Leitung  von  St.  Vaast, 
dann  schickte  er  ihn  nach  Beaulieu.  Aber  Poppo  war  für  eine 
andere  Laufbahn  bestimmt  als  Leduin  oder  Theoderich.  Kaiser 
Heinrich  IL  hat  ihn  in  den  könighchen  Dienst  gezogen.  Es  ist 
wohl  glaublich,  daß  Richard  sich  schwer  entschloß,  ihn  zu  ent- 
lassend Er  war  nicht  ohne  Eifersucht  auf  den  Besitz  des  ersten 
Einflusses;  und  verzichtete  er  nicht  auf  seinen  begabtesten  Mit- 
arbeiter, mn  ihn  in  den  Dienst  eines  Fürsten  treten  zu  lassen,  mit 
dessen  Verbalten  gegen  die  Klöster  er  nicht  in  allen  Stücken  ein- 
verstanden war?  Doch  die  Bitte  des  Kaisers  konnte  er  abweisen, 
seinem  Befehl  mußte  er  sich  fügen:  Poppo  trat,  von  Heinrich  er- 
nannt, im  Jahi"  1020  als  Abt  an  die  Spitze  der  beiden  könighchen 
Klöster  Stablo  und  Malmedy;  schon  nach  zwei  Jahren  wurde  sein 
Einfluß  dadurch  erweitert,  daß  ihm  Heinrich  St.  Maximin  über- 
trugt Nun  starb  zwar  Heinrich  im  Sommer  1024;  aber  Poppos 
Ansehen  erlitt  dm-ch  den  Tod  seines  Gönners  keine  Einbuße;  es 
vermehrte  sich  noch.  Denn  auf  keinen  zweiten  Mönch  hat  König 
Konrad  gleiches  Vertrauen  gesetzt  wie  auf  ihn.  Wer  kennt  nicht 
die  schöne  Ruine,  des  Klosters  Limburg,  die  von  der  luftigen  Höhe 
der  weinreichen  Hart  ins  Tal  hinabblickt?  Das  Kloster  war  eine 
Stiftung  Konrads  aus  den  ersten  Jahren  seiner  Regierung  ^.  Indem 
er  seine  Einrichtung  Poppo  übertrug*,    zeichnete   er  ihn  vor  allen 


1  Vita  Popp.  15  S.  302. 

-  Ib.  16  S.  303;  20  S.  305.  Er  behielt  das  Kloster  wahrscheinlich  bis 
1035,  Ladewig  S.  133;  dann  erhielt  es  sein  Neffe  Johannes,  vita  Popp.  19 
S.  305,  nach  dessen  baldigem  Tode  der  Mönch  Bernard;  als  auch  dieser 
nach  2  Jahren  starb,  übernahm  Poppo  die  Leitung  von  neuem,  ib.  23 
S.  309. 

3  Daß  das  Gründungsjahr  1025  ist,  hat  Ladewig  S.  79  ff.  dargetan; 
vgl.  Giesebrecht,  KZ.  II  S.  626;  Breßlau,  JB.  Konrads  II  S.  383  und  die  dort 
angef.  Literatur.     Über  das  Bauliche  Manchot,  Kl.  Limburg.     1892. 

*  Vita  Popp.  19  S.  305.  Der  Bau  scheint  nur  langsam  fortgeschritten 
zu  sein;  denn  erst  1035  wurden  die  Krypta  und  einige  Altäre  geweiht.  Wahr- 
scheinlich hat  damals  der  Mönch  Johannes  die  Leitung  erhalten. 


—     502     — 

Abten  des  Reiches  aus.  Seitdem  kam  ein  Kloster  um  das  andere 
unter  die  Leitung,  wenigstens  unter  die  Aufsicht  des  Abts  von 
Stablo:  Echtemach^  St.  Gislen^  Hersfeld^  Weißenburg*,  St.  Gallen^ 
Waussor  und  Hostieres  *,  mit  Ausnahme  der  beiden  letzteren  lauter 
angesehene  könighche  Klöster.  Dem  Vorbild,  das  Konrad  gab, 
folgten  Geistliche  und  Laien :    St.  Lorenz  in  Lüttich ',   St.  Vinzenz 


^  Vita  Popp.  19  S.  305.  Poppo  hat  Echtemach  nicht  selbst  verwaltet; 
er  setzte  1028  einen  Mönch  von  St.  Maximin,  Humbert,  als  Abt  ein,  s.  Cat. 
abb.  Eptem.  Scr.  XIII  S.  739  f. 

2  Vita  Popp.  19  S.  305;  Gest.  pont.  Camer.  III,  21  S.  472.  Seine  Stellung 
zu  diesem  Kloster  war,  wie  es  scheint,  der  zu  Echtemach  analog;  auch 
hier  wird  nur  die  Einführung  eines  Reformabts,  Heribrand,  auf  ihn  zurück- 
geführt." Daß  sie  spätestens  1029  stattfand,  folgert  Ladewig  aus  einer 
Notiz  z.  1030,  die  in  Pertz  Archiv  IX  S.  357  f.  mitgeteilt  ist.  Zwar  ist  hier 
ein  Abt  Hildebrand  genannt;  aber  er  emendiert  Heribrand,  s.  S.  69  Anm.  2. 
1034  erteilt  Konrad  dem  Kloster  ein  Privileg,  Stumpf  2059;  vgl.  Rainer, 
Mir.  s.  Gisleni  13  Scr.  XV  S.  585. 

»  Vita  Popp.  19;  Ann.  Hild.  z.  1031  S.  36 f.;  Lamb.  Inst.  Herv.  eccl. 
S.  350.  Auch  in  Hersfeld  wurde  ein  Schüler  Poppos,  der  Propst  Rudolf  von 
Stablo,  ein  Italiener,  Abt. 

*  Vita  Popp.  19.  Hier  wurde  Folmar  Abt.  Er  war  Mönch  in  St.  Maxi- 
min gewesen,  s.  Necrol.-  s.  Max.  z.  14.  Mai  bei  Hontheim.  Prodrom.  S.  977. 
Das  Jahr  seines  Amtsantritts  ist  wahrscheinlich  1032.  Sein  Vorgänger 
Liuthard  wurde  1002  Abt,  Ann.  Weiss.  S.  47,  und  amtierte  30  Jahre,  Ser. 
abb.  S.  320.  Er  starb  also  1031  oder  1032,  am  31.  Okt.  Necr.  Weiss.  Font. 
IV  S.  313.  Folmar  starb  nach  12jähriger  Amtsführung  1043,  Ser.  abb.,  Ann. 
Weiss.  S.  49.  Die  einzige  Spur  seiner  Tätigkeit  ist  die  Katalogisierung  der 
Weißenburger  Bibliothek,  Becker,  Catal.  Bibl.  antiq.  S.  133  Nr.  48. 

5  I.  J.  1034.     Siehe  unten  S.  508. 

*  Das  Kloster  Waussor  war  nicht  königlich,  sondern  gehörte  dem 
Bistum  Metz,  s.  o.  S.  371  Anm.  3.  Die  ältere  Stiftung  in  Hostieres,  die  sich 
in  Privatbesitz  befand  (cf.  Calmet  I  Pr.  S.  359),  kam  durch  Dietrich  I.  von 
Metz  an  Waussor,  vita  Deod.  6  Scr.  IV  S.  467;  Hist.  Walcid.  mon.  19  ff. 
Scr.  XIV  S.  513.  Dem  Eingreifen  des  Königs,  der  regali  decreto  die  Erlöster 
an  Poppo  übertrug,  fehlte  hier  also  die  Rechtsgrundlage.  Das  Jahr  ist 
1035,  Hist.  Walcid.  mon.  49  S.  526;  zum  Jahr  vgl.  c.  47  f.  Poppo  hat  die 
Klöster  nicht  selbst  verwaltet:  er  überließ  sie  dem  Propst  Lambert  von 
St.  Maximin,  L  c.  50;  vgl.  vita  Popp.  19  S.  305. 

'  Poppo  übernahm  die  Einrichtung  auf  Anlaß  des  Bischofs  Wolpod, 
also  vor  dem  21.  April  1021,  Rup.  chron.  23  S.  269;  vita  Ragin.  4  Scr.  XX 
S.  572;  vita  Wolp.  16  ib.  S.  569.  Bei  Reginards  Amtsantritt  (1025)  ver- 
zichtete er  auf  die  Ausführung  seines  Auftrags,  Rup.  ehr.  28  S.  271.  Nun 
trat  Stephan  von  St.  Vanne  ein,  s.  o.  S.  474  Anm.  2  u.  S.  485  Anm.  4. 


—     503     — 
in  Metz  ^,  St.  Euchar  in  Trier^,  Hohorst^,  Brauweiler*,  St.  Tmijen^ 


^  Vita  Popp.  19  S.  305.  Poppo  erhielt  das  Kloster  von  Dietrich  von 
Metz;  er  stellte  Heribert  an  die  Spitze.  Die  Zeit  ist  nicht  sicher.  Ladewig 
S.  90  hält  1021  und  1022  wenigstens  nicht  für  unmöglich.  Aber  damit  ist 
wenig  gewonnen,  da  es  keinen  irgendwie  sicheren  Grund  für  diese  Jahre 
gibt.  Nach  vit.  Deod.  23  Scr.  IV  S.  483  ist  der  Neubau  am  14.  Mai  1030 
geweiht,  vgl.  Annal.  Laud.  z,  1030  Scr.  XV  S.  1295. 

-  Vita  Popp.  1.  c.  Er  erhielt  das  Kloster  von  EB.  Poppo.  Da  der 
bisherige  Abt  Richard  den  22.  Okt.  1023  starb,  Ann,  s.  Euchar.  z.  d.  J. 
Scr.  V  S.  10,  Necrol.  s.  Maxim.  S.  989,  so  wahrscheinlich  noch  im  Winter 
dieses  Jahres.     Die  Leitung  übertrug  er  einem  Mönch  namens  Bertulf. 

^  Vita  Popp.  1.  c.  Hier  war  Adalbold  von  Utrecht  der  Geber;  Poppo 
ernannte  Heriger  zum  Leiter  des  Klosters.  Die  Zeit  steht  nur  durch  den 
Tod  des  Bischofs,  27.  Nov.  1026,  annähernd  fest. 

*  Vita  1.  c;  annal.  Bruniw.  z.  1024  Scr.  XVI  S.  725;  Bruniw.  mon. 
fund.  act.  Scr.  XIV  S.  125  ff.  Das  Kloster  ist  eine  Stiftung  des  Pfalzgrafen 
Ezzo  und  seiner  Gemahlin  Mathilde,  der  Tochter  Ottos  H.  Poppo  vollzog 
die  Gründung;  die  Leitung  erhielt  der  Mönch  EUo  von  St.  Maximin.  Als 
Gründungsjahr  geben  die  Annalen  1024;  die  fund.  gibt  als  Grüudungstag 
den  14.  April  1024,  einen  Dienstag,  läßt  jedoch  Ezzo  vor  der  Gründung 
Johann  XIX.  aufsuchen,  der  erst  nach  dem  9.  April  1024  Papst  wurde,  und 
Kaiser  Heinrich  IT.  vor  der  Gründung  sterben,  der  am  13.  Juli  1024  starb. 
Ladewig  löst  den  Widerspruch  dadurch,  daß  er  einen  Irrtum  im  Jahr  an- 
nimmt und  die  Gründung  in  das  Jahr  1025  verlegt  (S.  64  f.).  Seine  Gründe 
sind  nicht  gerade  überzeugend;  das  Zusammentreffen  des  Monats-  und 
Wochentags  macht  das  Datum  der  fund.  nicht  verdächtig,  sondern  gibt 
ihm  Gewicht;  daß  man  das  zweite  Jahr  nach  der  Stiftung  nicht  als  inter 
laeta  exordia  sanctae  operationis  fallend  betrachten  könne,  wird  niemand 
zugeben;  auch  das  ist  klar,  daß  Ello  ebensogut  anderthalb  Jahre  wie  ein 
halbes  Jahr  nach  der  Weihe  der  Kirche  die  selbständige  Leitung  der 
Abtei  erhalten  konnte.  Die  Frage  ist  nur:  Ist  es  wahrscheinlicher,  daß  die 
Klostertradition  sich  über  Wochen-,  Monats-  und  Jahresdatum  der  Ent- 
stehung des  Klosters  irrte,  oder  über  den  Synchronismus  der  Gründung  mit 
dem  Tode  Heinrichs  IL  und  Benedikts  VIII.  ?  Mir  scheint  der  letztere 
Irrtum  erklärlicher  zu  sein ;  und  ich  halte  deshalb  1024  für  das  wahrschein- 
lichere Jahr.  Anders  urteilt  Breßlau  II  S.  412  Anm.  2.  Über  die  älteren 
Urk.  des  Kl.  s.  Oppermann,  Westd.  Z.  XXII  S.  184  ff. 

■''  Bischof  Dietrich  von  Metz  war  hier  der  Unternehmer:  er  suspen- 
dierte den  Abt  Adalard  und  beauftragte  Poppo  mit  der  Reform.  Ihre 
Frucht  wurde  durch  die  Rückkehr  Adalards  in  sein'Amt  zerstört;  erst  durch 
Poppos  Schüler  Guntram  wurde  sie  nicht  ohne  Schwierigkeit  "durchgeführt, 
G^st.  abb.  Trud.  1,5  ff.  S.  231  ff.  Einen  chronologischen  Ansatz  ermöglicht 
nur  der  Tod  Adalards  i.  J.  1034.  Ladewig  identifiziert  das  vita  Popp.  19 
genannte  Willarium  mit  St.  Truijen. 


—     504     — 

Buseildorf  ^  wurden  teils  von  den  Diözesanbischöfen,  teils  von  den 
Stiftern  Poppo  übertragen.  Dazu  kamen  nach  dem  Tode  Konrads 
Hautmont\  St.  Vaast^  und  Marchiennes  *.  Man  braucht  nur  diese 
Namen  zu  nennen,  um  zu  zeigen,  daß  sein  Einfluß  in  Deutschland 
den  seines  Lehrers  Richard  weit  übertraf.  Poppo  war  unter  Kon- 
rad ohne  Zweifel  der  erste  Abt  des  Reichs. 

Als  ihn  Heinrich  II.  in  seinen  Dienst  rief,  sah  er  in  ihm 
schwerlich  etwas  anderes  als  einen  ernsten  Mönch.  Seine  Er- 
nennung für  Stablo  gehörte  ganz  in  die  Reihe  der  Klosterreformen 
des  Königs^.  Tatsächlich  führte  sie  darüber  hinaus:  sie  erschloß 
auch  die  königHchen  Abteien  dem  Einfluß  Clunis".  Konrad  hat 
ihm  noch  eine  weitere  Bahn  eröffnet.  Denn  bei  Poppos  Tätigkeit 
handelte  es  sich  so  wenig  als  bei  der  Richards  ausschließlich  oder 
vornehmhch  um  Reform  im  Sinne  der  Wiederanerkennung  der 
Benediktinerregel.  Daran  ist  bei  den  Klöstern  Hautmont', 
St.  Vaast*^,  Marchiennes^  ebenso  wenig  zu  denken  als  bei  Hersfeld 
und  Weißenburg.  Dort  löste  der  Einfluß  Poppos  nur  den  Richards 
ab;  hier  lag  die  Tätigkeit  der  Reformäbte  Godehard  ^^  und  Sand- 


1  Das  Kloster  wurde  von  dem  Grafen  Adalbert  gegründet  und  am 
31.  Jan.  1033  geweiht.  Poppo  ernannte  Cono  zum  Abt,  vita  Popp.  19; 
Notit.  fund.  mon.  Bos.  Scr.  XV  S.  977  ff.  Die  Stiftungsurk,  bei  Calmet, 
I  Pr.  S.  543. 

3  Vita  Popp.  19.  Auf  Poppos  Betreiben  wurde  Everhelm  Abt  dieses 
Klosters.  Er  ist  der  Biograph  Poppos.  Nach  Gallia  ehr.  III  S.  116  fand 
seine  Einsetzung  i.  J.  1048  statt,  also  im  Todesjahre  Poppos. 

'  Vita  Popp.  26  S.  310.  P.  übernahm  diese  Abtei,  die  er  vor  Jahren 
als  Propst  geleitet  hatte,   1047   auf  Anlaß   des  MG.  Balduin  von  Flandern. 

*  Ib.  27  S.  310;  Annal.  March.  Scr.  XVI  S.  614.  Auch  hier  veranlaßte 
Balduin  Poppos  Eingreifen  in  die  Verhältnisse  der  Abtei.  Sein  Aufenthalt 
daselbst  fällt  in  sein  Todesjahr,  1048. 

^  Deshalb  scheinen  mir  Ladewigs  Bedenken,  S.  88,  ob  Heinrich  aus 
eigener  Initiative  handelte,  nicht  begründet. 

«  Über  vita  Meinw.  28  vgl.  Sackur,  Clun.  II  S.  157  Anm.  3. 

'  Vgl.  oben  S.  474  Anm.  1.  Fulcuin,  den  Richard  zum  Abt  erhoben 
hatte,  wird  von  dem  Verfasser  der  Gest.  p.  Cam.  wegen  seiner  Achtsamkeit 
auf  die  Beobachtung  der  Regel  gelobt,  II,  35  S.  463;  III,  6  S.  468.  Er  war, 
als  der  Anonymus  schrieb  (1041 — 1043),  schon  tot. 

^  Über  dies  Kloster,  welches  lange  Richards  Lieblingsschüler  Leduin 
leitete  (gest.  1044),  dann  ein  gewisser  Johannes,  vita  Popp.  26  S.  310,  urteilt 
der  Anonymus:  Monachorum  religione  laetatur,  II,  14  S.  459. 

^  Das  Kloster  stand  ebenfalls  unter  Leduin  (I.  c.  11,  26  S.  461). 
^^  S.  0.  S.  455  f.     Godehards  Nachfolger  Arnold  war  nach  Lambert  ein 
Mann  von    großer   Strenge,   Instit.  Herv.  eccl.  S.  350,  nach  den  Ann.  Hiid. 


__     505     — 

rat^  noch  zu  nahe.  Seine  Vorgänger  in  Waussor  und  Hostieres  werden 
ausdrückhch  gelobt;  beide  Klöster  befanden  sich  also  sicher  in 
blühendem  Zustand,  als  sie  an  ihn  kamen'''.  Wenn  er  demnach» 
zwar  in  einzelnen  Klöstern  als  Reformator  im  früheren  Sinne 
tätig  war^,  so  gingen  doch  seine  Absicht  und  sein  Erfolg  weit 
darüber  hinaus. 

In  mancher  Hinsicht  hat  man  den  Eindruck,  daß  Poppo  den 
Abten  vor  der  Klosterreform  näher  stand  als  den  ersten  Trägern 
derselben.  Er  wußte  im  "Wandel  der  pohtischen  ^Verhältnisse  seine 
Stellung  klug  zu  wählen.  Als  sich  die  Lothringer  der  Anerkennung 
Konrads  entgegensetzten^,  schloß  er  sich,  dem  *  Vorbilde  Odilos  von 
Cluni  und  Gerards  von  Kamerijk  folgend^,  der  Opposition  nicht  an: 
einen  Moment  lang  hielt  er  sich  neutral,  dann  ergriff  er  für  Kon- 


z.  1031  S.  36  precipuus  in  divinis  et  humanis  rebus;  vgl.  vita  I  Godeli.  13 
S.  177.  Es  ist  niclit  zu  glauben,  daß  das  Kloster  unter  ihm  von  neuem 
verwilderte.  Das  Verbrechen,  das  ihm  vor  Konrad  Schuld  gegeben  wurde 
und  das  zu  seiner  Absetzung  führte,  war  also  höchst  wahrscheinlicb  poli- 
tischer Natur,  Ann.  Hild.  1.  c.     Bardo    war   nur  wenige  Monate  Abt,  ibid- 

^  S.  0.  S.  385  Anm.  10.  Auf  S.  folgten  Grisilhar,  Gerrich,  Sigibod  und 
Liuthard,  Scr.  XIII  S.  320.  Keiner  von  ihnen  tritt  hervor.  Vgl.  Lade- 
wig S.  92. 

2  Sie  hießen  Erenbert  und  Rodulf,  Hist.  mon.  Walciod.  44  u.  48  S.  524 f. 
Über  den  ersteren:  Honestatem  et  religionis  ordinem  cupiens  in  ecclesia 
augmentando  exaltare;  über  den  letzteren:  Normam  iustitiae,  quam  sub 
doctrina  sui  precessoris  exemplando  animadverterat,  ex  parte  adimplendo 
exemplare  concupivit. 

^  Reformiert  wurde  St.  Maximin;  das  ist  auf  Grund  der  oben  er- 
wähnten Einziehung  der  Güter  anzunehmen.  Die  Opposition  der  Mönche, 
von  der  Poppos  Biograph  in  Wendungen,  die  mehr  gewichtig  als  genau 
sind,  spricht  (c.  16  S.  303),  ist  daraus  verständlich.  Sodann  in  Echternach; 
hier  wurde  Abt  Urold,  der  dem  Kloster  21  Jahre  lang  vorgestanden  war, 
1028  propter  incontinentiam  corporis  abgesetzt,  Catal.  abb.  Eptern.  Scr.  XIII 
S.  739.  Ein  Brief  des  neuen  Abts  Humbert  an  die  Kaiserin  Gisela,  Mone, 
Anzeiger  1838  S.  205  Nr.  2,  vgl.  N.A.  III  S.  324,  schildert  die  Lage  der 
paupercula  catervula  der  Mönche  als  sehr  bedrängt.  Ferner  in  St.  Gislen; 
das  Kloster  war  unter  dem  Abt  Simon  (c.  976 — 1015,  vgl.  Gall.  ehr.  HI 
S.  91)  heruntergekommen.  Gest.  pont.  Camer.  III,  20  S.  472;  Heribrand  hatte 
also  zu  reformieren.  Desgleichen  in  St.  Euchar;  vgl.  die  Urk.  Poppos  von 
Trier  v.  1038  MRh.  ÜB.  I  S.  365  Nr.  310,  und  in  St.  Truijen,  s.  o.  S.  503 
Anm.  5.     Endlich  in  St.  Gallen;  hierüber  unten. 

4  Vgl.  Breßlau,  JB.  Konrads  I  S.  31  f. 

^  Die  erste  Urkunde,  die  von  Konrad  erhalten  ist,  ist  für  Odilo  aus- 
gestellt; sie  ist  vom  Tag  nach  Konrads  Krönung  datiert,  Stumpf  1852.  Über 
Gerards  Haltung  Gesta  pont.  Camer.  III,  50  S.  485. 


~     506     - 

rad  Partei.  Er  wirkte  lür  die  Anerkennung  des  neuen  Herrschers. 
Daß  sich  die  lothringischen  Fürsten  im  Spätjahr  1025  zur  Unter- 
\^erfung  entschlossen,  wurde  als  ein  von  ihm  errungener  Erfolg 
betrachtete  Was  auch  seine  Motive  gewesen  sein  mögen,  das 
richtige  Urteil  über  die  Verhältnisse  hatte  er  bewiesen.  Konrad 
wußte  es  ihm  Dank;  die  Gunst,  die  er  ihm  fortan  erzeigte,  bewies, 
wie  hoch  er  seine  Dienste  schätzte.  Im  nächsten  Jahrzehnt  machte 
er  von  neuem  von  ihnen  Gebrauch.  Poppo  und  Brun  von  Toul 
hatten  eine  Zusammenkunft  Konrads  mit  König  Heinrich  von 
Frankreich  zu  vermittehi^:  daß  sie  zustande  kam,  schien  für  den 
dauernden  Frieden  zwischen  den  beiden  Reichen  von  großem  Wert. 
Diesmal  übernahm  Poppo  die  Vermittlerrolle,  obgleich  die  Grund- 
lage für  eine  Verbindung  durch  ein  Verlöbnis  geschaffen  werden 
sollte,  das  dem  kanonischen  Recht  widersprach^.  Der  Politiker 
mußte  seine  kirchlichen  Überzeugungen  den  Anforderungen  der 
Pohtik  zum  Opfer  bringen.  Das  wiederholte  sich  bei  der  Verlobung 
Heinrichs  III.  mit  der  aquitanischen  Agnes.  Wir  haben  das  Auf- 
treten Siegfrieds  von  Gorze  dagegen  erwähnt;  aber  Poppo  fügte 
sich  wieder.  Zwar  als  ihm  der  Vorwurf  gemacht  wurde,  daß  er 
dem  König  gegenüber  statt  zu  reden  geschwiegen  habe,  glaubte  er, 
ihn  ablehnen  zu  können;  allein  er  tat  es  in  einer  solchen  Weise, 
daß  man  sieht,  er  hatte  sich  mit  der  allgemeinen  Versicherung  des 
Königs,  er  wolle  nicht  gegen  die  göttUchen  Gebote  handeln,  zu- 
frieden gegeben.  Als  dann  Siegfried  von  Gorze  ihn  zum  Sprach- 
rohr seiner  Einwendungen  machte,  war  seine  Einsprache  so  wenig 
nachdrücklich,  daß  sie  den  Vollzug  der  Verlobung  nicht  hinderte*. 
Er  sah  darin  keinen  Grund,  sich  vom  Hofe  zurückzuziehen:  er 
wurde  sogar  Kaplan  der  neuen  Königin '".  An  Gefügigkeit  mangelte 
es  ihm  demnach  nicht.  Wenn  sein  Biograph  einen  Fall  erzählt, 
in  dem  er  eine  Lüge  nicht  scheute,  um  sich  einer  unangenehmen 
Sache    zu    entziehen'*,    so    beweist    das    eine    noch    bedenklichere 


1  Vita  Popp.  18  S.  304. 

2  Ibid.     Über  die  Sache  Breßlau,  JB.  H  S.  76  ff.     Ladewig  S.  103  ff. 

^  Vgl.  den  Brief  Siegfrieds  von  Gorze  an  Poppo,  Giesebrecht,  KZ.  II 
S.  682,  vgl.  Wipo  c.  32. 

^  Vgl.  die  Briefe  Siegfrieds  an  Poppo  und  Brun  von  Toul  bei  Giese- 
brecht S.  679  ff.  Nr.  10  f.  Daß  Siegfried  voll  Bedenken  darüber  war,  ob 
Poppo  mit  doQi  nötigen  Nachdruck  handeln  würde,  scheint  mir  unverkennbar. 
Anlaß  dazu  hatte  er,  da  Poppo  offenbar  nichts  getan  hatte,  um  das  Ver- 
wandtschaftsverhältnis klar  zu  stellen,  obgleich  er  den  Auftrag 'dazu  v  ^n 
Heinrich  empfangen  haben  wollte.  *  Stumpf  2264. 

^  Vita  Popp.  19  S.  304;    er  behauptete,    als    ihm  Konrad  das  Bistum 


—     507     — 

Elastizität  der  sittlicheii  Grundsätze.  Yielleicht  war  er  eben  des- 
halb König  Konrad  genehmer  als  die  alten,  auf  alle  Rechte  ihrer 
Klöster  unweigerlich  haltenden  Mönche.  An  Prachtliebe  wetteiferte 
Poppo  mit  den  früheren  Äbten.  Hatte  Godehard  alles  beseitigt, 
was  dem  kirchlichen  Prunk  diente,  so  konnte  er  sich  nicht  genug- 
tun in  der  Erwerbmig  von  Prachtgeräten  ^.  Vollends  der  Tadel, 
der  Richard  wegen  seiner  Baulust  traf^  wäre  mit  nicht  minderem 
Recht  gegen  ihn  zu  erheben  gewesen:  die  Kirchen  zu  Beaulieu, 
Stablo,  Limburg,  Echtemach,  Hersfeld-  mit  ihren  alles  Bisherige 
übertreffenden  Maßen  reden  hier  deutlich  genug.  Um  so  begreif- 
licher ist,  daß  von  dem  schwärmerischen  Zug  der  älteren  Reform- 
mönche bei  ihm  nichts  zu  bemerken  war.  Seitdem  er  Mönch  war, 
hatte  er  sich  völhg  beruhigt:  es  ist  fast  auffällig,  daß  er,  der  durch 
ein  "Wunderzeichen  ins  Kloster  geführt  zu  sein  glaubte,  seine  Ab- 
neigung gegen  wunderbare  Erscheinungen  offen  aussprach^.  Aber 
nichts  zeigt  deutHcher,  wie  weit  die  religiöse  Stimmung,  in  der 
dieser  Cluniacenser  lebte,  sich  von  den  Anschauungen  und  Ge- 
fühlen der  älteren  Lothringer  unterschied. 

Allein  den  deutschen  Benediktinern  stand  er  deshalb  nicht 
näher.  Wo  immer  er  mit  ihnen  zusammenwirken  sollte,  trat  ein 
unausgleichbarer  Gegensatz  an  den  Tag.  Wo  lag  der  Grund? 
Die   Antwort    ergibt    sich    aus    den  Verhältnissen    in    St.  Gallen. 


Straßburg  antrug,  er  sei  der  Sohn  eines  Klerikers  und  könne  deshalb  nicht 
Bischof  werden.  Der  Biograph  hat  keine  Empfindung  für  das  Unrecht 
dieser  Lüge. 

^  Vita  Popp.  22  S.  307, über  Erwerbungen  für  Stablo;  von  zwei  kost- 
baren Kronen,  vermutlich  Kronleuchtern,  die  er  für  St.  Maximin  anfertigen 
ließ,  spricht  das  dortige  Nekrolog,  Honth'eim,  Prodr.  S.  968  z.  8  Kai.  Febr. 
2  Über  Beaulieu  vita  Popp.  13  S.  308;  über  Stablo  ib.  22  S.  306;  über 
Limburg  s.  o.  S.  501  Anm.  3;  in  Echternach  hatte  Urold  nach  dem  Brand 
vom  22.  Aug.  1016  den  Neubau  des  Münsters  und  des  Klosters  begonnen. 
Als  er  abgesetzt  wurde,  war  man  bei  dem  Münster  erst  bis  zur  Fensterhöhe 
gelangt.  Der  .von  Poppo  eingesetzte  Abt  Humbert  vollendete  in  den 
nächsten  Jahren  den  Bau.  Er  war  imaginibus  et  picturis  —  ich  verstehe: 
mit  plastischen  und  malerischen  Werken  —  reich  geschmückt,  und  wurde 
1031  geweiht,  catal.  abb.  Ept.  S.  739  f.  Das  Münster  von  Hersfeld  brannte 
i.  J.  1037  ab;  der  Neubau  wurde  sofort  begonnen;  schon  1040  konnte  die 
Krypta  geweiht  werden,  Lamb.  ann.  z,  d.  J.  S.  26.  Später  kam  der  Bau 
ins  Stocken;  er  wurde  erst  am  17.  Okt.  1144  geweiht.  Reg.  Mog.  I  S.  326 
Nr.  30.  Der  Einfluß  von  Stablo  ist  wegen  der  Verwandtschaft  der  Hers- 
felder Kirche  mit  Limburg  a.  d.  H.  sicher  (s.  Dohme,  Deutsche  Baukunst 
S.  94).  Auch  die  Peterskapelle  in  Weißenburg  wird  der  Zeit  Poppos  zu- 
geschrieben. 3  Vita  Popp.  30  S.  313. 


—     508     — 

"Wir  erinnern  uns,  wie  viel  daran  fehlte,  daß  durch  die  von  Otto 
angeordnete  Visitation  der  Geist  geändert  wurde,  der  im  Kloster 
herrschte  \  Die  Mönche  ließen  sich  die  Freude  am  Kulturleben 
nicht  rauben  und  verzichteten  nicht  auf  die  Beteihgung  an  dein- 
selben.  Kaum  gab  es  unter  den  deutschen  Abten  einen  eifiigeren 
Freund  der  Kunst  als  Iramo".  Von  seinem  Nachfolger  Udalrich 
wußte  man  später  wenig  zu  erzählen.  In  der  Pflege  der  Kunst 
aber  eiferte  er  Immo  nach;  das  zeigt  die  von  ihm  erbaute  und 
ausgeschmückte  Kapelle  des  heiligen  Grabes ".  War  die  Verwaltung 
Gerhards  durch  Zwiespalt  zwischen  Äbt  und  Konvent  getrübt*, 
so  scheint  doch  das  Schulwesen  des  Klosters  darunter  kaum  ge- 
litten zu  haben.  Denn  unter  Gerhard  wurde  der  Mann  gebildet, 
dessen  Name  der  Amtszeit  seines  Nachfolgers,  Purkhards  11.^, 
einen  Glanz  verleiht,  der  an  die  schönsten  Zeiten  St.  Gallens  er- 
innert: Notker  der  Deutsche.  Allzu  strenge  wurde  es  dabei  mit 
der  Askese  nicht  genommen.  Es  war  einem  Mönche  nicht  un- 
möglich, sich  beim  vollen  Glase  güthch  zu  tun.  Die  Abte  wehrten 
es  nicht:  sie  überließen  es  dem  gutmütigen  Spott  der  Brüder,  das 
rechte  Maß  zurückzuführen^.  So  lebte  in  St.  Gallen  trotz  der 
Reform  die  karolingische  Klostertradition  bis  in  das  elfte  Jahr- 
hundert fort.  Konrad  hat  ihre  Herrschaft  unterbrochen,  indem  er 
nach  dem  Tode  Thietbalds'  einen  Schüler  Poppos,  den  Mönch 
Norpert  aus  Stablo,  zum  Abt  ernaimte  ^.  Wir  wissen  nicht,  welchen 
Grund  der  Kaiser  hatte,  dem  Einfluß  Poppos  das  bedeutendste 
schwäbische  l^loster  zu  unterwerfen**.  Genug:  es  geschah,  und  es 
geschah  sehr  wider  den  AVillen  der  älteren  Mönche. 


^  S.  oben  S.  385  f. 

2  Gas.  s.  Galli  cont.  II,  1  S.  149  f.  Er  war  von  Mitte  Januar  976  bis 
30.  Okt.  988  Abt,  s.  Annal.  Sang.  mai.  z.  d.  J.  S.  80;  Catal.  abb.  S.  328; 
Necrol.  s.  Galli  S.  483;   Chron.  Suev.  univ.  Scr.  XIII  S.  68. 

3  Gas.  1.  c.  2  S.  150  f.     Abt  von  Anf.  Dez.  984  bis  27.  Jan.  990,  11.  cc. 
•    *  Gas.  1.  c.  3  S.  151  f.     Abt  von  990  bis  21.  Mai  1001,  11.  cc. 

»  Über  ihn  Gas.  1.  c.  4  S.  154.     Abt  von  1001  bis  9.  Aug.  1022,  11.  cc. 
*  Vgl.  die  Spottverse  Ekkeharts  IV.  auf  den  Mönch  Crimalt,  der,  wie 
es  scheint,    im  Trinken    des  Guten  zu   viel    zu   tun   pflegte,    bei  Hattemer, 
Denkmahle  I  S.  412: 

Hauserit  hoc  si  quem  crimalt  ex  nase  liquorem, 
Peruigilem  tussim  suscitet  atque  sitim. 
Felix  si  liquida  poteras  mediocriter  uti 
Laetitia  parcumque  modum  seruare  bibendi.  ' 

'  Über  ihn  Gas.  1.  c.  5  S.  155.  Abt  von  Sept.  1022  bis  7.  Jan.  1034,  11.  cc. 
8  Herim.  Aug.  z.  d.  J.  S.  122;  Gas.  1.  c.  6  S.  155;  Vita  Popp.  19  S.  305. 
^  Breßlau,  JB.  Konrads  II  S.  414   denkt   die  Verleihung  als  Lohn  für 
die  erfolgreichen  Dienste  Poppos   bei    den  Verhandlungen   mit   Frankreich. 


—     509     — 

Unter  den  Schülern  Notkers  war  ^n  schriftstellerischem  Talent 
kemer  Eldi:ehart  IV.  vergleichbar'^,  vielleicht  der  erste  Mann  des 
Mittelalters,  dem  der  Unterschied  chronikalischer  Au£zeichnung  und 
geschichtlicher  Erzählung  klar  zum  Bewußtsein  gekommen  ist^. 
Ihn  drängten  seine  Gesinnungsgenossen,  die  Geschichte  des  Klosters, 
die  einst  Ratpert  geschrieben  hatte,  fortzuführen^.  Wohl  nicht 
ungern  gab  Ekkehart  dem  Drängen  der  Freunde  nach.  So  ent- 
stand eines  der  eigenartigsten  und  anziehendsten  Werke  des  elften 
Jahrhunderts,  die  casus  s.  Galli.  Sie  sind  kein  zuverlässiger  Be- 
richt über  die  Ereignisse,  sondern  eine  liebevoll  ausgeführte  Zeich- 
nung von  Charakteren,  eine  farbenreiche  Schilderung  des  Lebens 
und  Treibens  im  Kloster,  ein  Bild,  das  die  nun  vergangene  goldene 
Zeit  St.  Gallens  vergegenwärtigen  sollte.  Wenn  man  die  Gestalten, 
welche  Ekkehart  entwirft,  an  sich  vorübergehen  läßt,  so  ist  es 
nicht  schwer,  zu  erkennen,  was  die  frühere  Zeit  auszeichnete,  und 
was  dem  Lobredner  der  sonnigen  Tage  der  Väter*  lieb  war.  Die 
Mönche,  von  denen  er  erzählt,  verleugnen  nicht,  daß  sie  Mönche 
sind,  aber  dabei  ist  jeder  etwas  für  sich  und  gibt  sich  mit  Be- 
hagen als  das,  was  er  ist.  In  St.  Gallen  schloß  also  das  Leben 
unter  der  Regel  die  Freiheit  individueller  Entwickelung  und  Ge- 
bahrung  nicht  aus.  Das  war  aber  das  rechte  Gegenteil  dessen,  was 
die  lothringischen  Cluniacenser  vor  allem  erstrebten^.  Richard 
hatte,  wie  erwähnt,  die  Sitte  eingeführt,  daß  die  von  ihm  ein- 
gesetzten Abte  Jahr  für  Jahr  das  Mutterkloster  besuchten:  ihre 
Gesinnung  sollte  geschult  werden.  Als  Wilhelm  die  Leitung  von 
St.  Aper  übernahm,  schnitt  er  sofort  den  Verkehr  der  Mönche  mit 
den  Laien  ab:  fremde  Einwirkungen  sollten  ferne  bleiben*.  Poppo 
war  in  diesem  Punkt  der  rechte  Schüler  Richards:  er  übte  und  er 
forderte,  wenn  man  so  sagen  darf,  militärischen  Gehorsam '.  Nichts 
charakterisiert  ihn  so  anschaulich  als  die  Art,  wie  er  Guntram,  den 
späteren  Abt  von  St.  Truijen,  auf  die  Probe  stellte  ^.    Er  lernte  ihn 


1  Über  ihn  Dümmler,  Ztschr,  f.  deutsch.  Altert.  N.F.  II  (1869)  S.  1  ff. 

-  Vgl.  das  Urteil  über  Orosius  in  einer  Bemerkung  am  Schlüsse  der 
St.  Gallischen  Handschrift  621:  Utilis  multum  liber  .  .  difficilis  tarnen,  quia 
plus  commemorando  quam  enarrando  quae  facta  sunt  describuntur  (Dümm- 
ler S.  2).  ^  Praeloq.  S.  2. 

*  Gas.  87  S.  312:  In  patrum  serenitatibus. 

^  Vgl.  vita  Popp.  13  S.  301:  Quia  omne  subiectionis  onus  humilitate 
et  patientia  praeveniebat  atque  pro  superanda  ipsius  obedientia  nichil 
laboris  sufficere  abbas  videbat,  etc. 

ö  Notitia  Brunon.  S.  581.  '  Vgl.  Vita  Popp.  21  S.  306. 

«  Gest.  abb.  Trudon.  5  Scr.X  S.  231. 


—     510     — 

kennen,  als  er  das  Kloster  zum  erstenmal  visitierte:  sein  anziehendes 
Äußere  empfahl  den  jung&n  Mann,  aber  mit  herberen  Worten  als 
irgendein  anderer  Mönch  sah  Guntram  sich  getadelt.  Bei  der 
Eückkehr  Poppos  nach  Stablo  erhielt  er  den  Befehl,  den  Abt  zu 
begleiten;  zwei  lange  Tagemärsche  mußte  er  mitten  im  Winter  — 
es  war  Januar  —  zu  Fuße  zurücklegen.  Als  er  zum  Tod  erschöpft 
in  Stablo  ankommt,  wird  ihm  der  Eintritt  in  das  Kloster  versagt: 
er  solle  in  der  Vorhalle  übernachten.  Guntram  hat  dem  allen 
sich  wortlos  gefiigt;  das  war  es,  was  Poppo  wollte,  er  erkannte  in 
ihm  einen  Mann,  wie  er  ihn  bedurfte.  So  hat  er  nicht  nur  junge 
Mönche  behandelt:  auch  den  Männern,  die  er  an  die  Spitze  seiner 
Klöster  stellte,  versagte  er  jede  freie  Bewegung.  Sie  kamen  sich 
wie  Sklaven  vor:  fast  verletzend  deutlich  sprach  der  Abt  Lambert 
von  Waussor  diese  Empfindung  aus;  als  er  die  Nadiricht  von  dem 
Tode  Poppos,  seines  Lehrers,  erhielt,  hörte  man  ihn  ausrufen:  End- 
lich bin  ich  frei,  und  da  ich  zum  Abt  eingesetzt  bia  so  will  ich, 
bei  Gott!  nun  auch  Abt  sein\  Welch  lange  verhaltenen  Ingrimm 
setzt  ein  solches  Wort  voraus !  In  dieser  Weise  aber  wurden  alle, 
die  unter  Poppo  standen,  niedergezwungen.  Seinem  Neffen  Johann, 
den  er  in  St.  Maximin  und  Limburg  an  die  Spitze  gestßUt  hatte, 
freie  Hand  zu  geben,  war  er  weit  entfernt:  rücksichtslos  hat  er  ihn 
in  Unterordnung  gehalten.  Da  Johann  sich,  wie  es  scheint,  nicht 
fugsam  genug  bewies,  so  sprach  er  sogar  im  Konvent  der  Mönche 
über  und  gegen  seine  Leitung;  er  scheute  sich  nicht,  seinen  Tod 
zu  weissagen^.  Das  war  die  Anwendung  des  cluniacensischen 
Preises  des  Gehorsams:  die  Unterdrückung  alles  Eigenartigen.  Sie 
aber  rief  den  Widerspruch  der  alten  Mönche  hervor:  wir  leben, 
sagt  Ekkehart,  nicht  wie  wir  wollen,  sondern  wie  wir  eben  könnend 
Sie  fühlten  sich  in  dem  Heiligsten,  in  dem  Recht  der  eigenen 
Individuahtät,  angegriffen^. 


1  Eist.  mon.  Walcio  d.  49  Scr.  XIV  S.  526;  von  Sackur,  Clun.  H  S.  249 
bezweifelt. 

"  Vita  Popp.  23  S.  309.  Ladewig  S.  82  hat  den  Bericht  mißverstanden, 
indem  er  Johannes  als  Subjekt  des  Satzes  Quia  caelestis  in  se  etc.  betrachtet. 
Das  Subjekt  ist  vielmehr  Poppo  und  die  sententia  oraculi  bezieht  sich  auf 
die  receptio  regiminis.  Der  Beweis,  wenn  es  eines  solchen  bedürfte,  liegt 
in  dem  Satz:  Sicque  quod  declinare  etc. 

»  Praeloq.  S.  78. 

*  Vgl.  c.  45  S.  159,  wo  Ekkehart  das  Bedenken  ausspricht,  daß  das, 
was  über  die  früheren  Mönche  erzählt  wird,  übelwollend  aufgenommen 
werde,  und  c.  91  S.  332,  wo  der  beständige  Vorwurf  gegen  die  Mönche 
quasi  pro  libitu  viventes  erwähnt  wird. 


—     511     — 

Der  Angriff  mußte  um  so  verletzender  erscheinen,  da  es  sich 
niclit  nur  um  Reglementierung  des  äußeren  Lebens  handelte  ^. 
Auch  dies  empfand  man  als  lästig:  hatte  man  die  Regel  bisher 
als  Erbauungsbuch  behandelt,  so  sollte  man  sie  jetzt  als  Gesetz 
betrachten,  von  dessen  Beobachtung  man  sich  nie  dispensieren 
durfte  \  Schlimmer  war  doch,  daß  Gedanken,  Gefühle,  Anschau- 
ungen in  die  gleiche  Form  gepreßt  werden  sollten.  Die  Mönche 
in  St.  Gallen  haben  die  Energie  der  Bußstimmung  nicht  verachtet. 
Wie  groß  war  das  Ansehen,  in  denen  Beklusen  wie  die  heilige 
"Wiborad  bei  ihnen  standen!  Aber  sie  waren  weit  entfernt,  diese 
Stimmung  von  allen  zu  fordern.  Männer,  denen  sie  fehlte,  er- 
schienen nicht  als  gottlos.     Ekkehart  freute    sich  der  Fröhlichkeit 


^  Daß  das  Letztere  beabsichtigt  war,  ergibt  sich  aus  der  Notiz  der 
Hildesheimer  JB.  über  Hersfeld:  Mutata  est  monachica  consuetudo,  z.  1031 
S.  37,  und  aus  Bemerkungen  Ekkeharts  wie  Gas.  s.  G.  87  S.  310:  Infanda 
plura,  quae  quasi  religiosi  supersticioue  quadam  scismatica  assolent  facere. 
Hierher  gehört  auch  die  Note  in  den  Exzerpten  des  Eugippius:  Nota  quod 
huiuscemodi  et  in  aliis  rebus  perturbatio  grassatur,  sicut  novitas  Popponis 
s.  Galli  cellam  in  plerisque  nobiliter  sanam  vulnerabat  scismatis  sui  vulnere 
saevo  et  dolendo-  (Dümmler  S.  6)  und  einige  Noten  in  den  Psalmen  Notkers, 
zu  Ps.  21, 19:  Ane  die  —  Liebe  —  uuären  heretici  unde  sint  hiüto  richarth 
popo  .  quorum  uterque  dicit  se  sanctum  Benedictum  quidem  esse  .  et  ideo 
regulam  mutasse  .  et  tunicam  domini  unam  in  duos  rokkos  .  et  cetera, 
Hattemer  II  S.  79,  und  zu  Ps.  65,15:  Id  est  mit  ypocrisi  preitoro  blättün 
uuitero  chügelün  et  mille  aliis  quibus  scismatici  nostri  irritauerunt  deum 
in  adinuentionibus  suis.  Maxime  autem  in  duobus  roccis  .  in  quibus  dia- 
bolus  crucem  domini  per  eos  delere  conatur.  ne  ea  sicut  Benediotus  insti- 
tuit  monachi  uestiantur.  Nam  caetera  eorum  abominanda  .  si  non  puras 
conscientias  pollui  timeremus  abundantius  pandere  habueramus  nam  et  a 
crapula  GaUis  ingenita  inchoantes  .  in  miseranda  inopia  nos  reliquerant 
(S.  222).  Auch  die  Bemerkung  der  Bruniw.  fund.  act.  15  S.  134  gehört 
hierher,  daß  es  nur  am  Samstag  erlaubt  sei,  ein  Bad  zu  nehmen.  An  ein 
Kölner  Diözesanstatut  möchte  ich  dabei  nicht  denken.  Es  gab  offenbar 
Gewohnheiten  von  Stablo,  die  Poppo  und  seine  Schüler  auch  anderwärts 
einzuführen  suchten.  Über  die  Menge  solcher  Sondergewohnheiten  sagen 
die  Mönche  von  Monte  Cassino  in  ihrem  Brief  an  die  Hersfelder:  Lauda- 
mus  si  aliquid  in  monasterio  tolerabile  additur,  sie  tarnen  ut  institutio 
regulae  non  amittatur:  scilicet  sicut  apud  nos  et  ubique  terrarum,  quarum 
ad  nos  fama  peruenit,  multae  variaeque  consuetudines  cum  regula  non  dis- 
cordantes  ex  utraque  parte  maris  reperiuntur,  N.A.  III  S.  189  f. 

2  Vgl.  Casus  87  S.  309  über  den  Abt  Purkhard:  Delicatus  cum  esset 
.  .  episcopi  .  .  Chuonradi  iussu  carnes  edebat  —  vgl.  Reg.  Bened.  39  — ; 
quod  tamen  pace  novitatis  monachorum,  qui  irritare  nunc  Deum  sdent  in 
adinventionibus  snis,  ut  multiplicetur  in  eis  ruina,  nequaquam  dixerim. 


—     512     — 

des  Abtes  Notker,  die  ihm  wie  angeboren,  gleichsam  natürlich  war^. 
Die  Mönche  Poppos  dagegen  kannten  nur  eine  religiöse  Stimmung, 
die  im  Kloster  ein  Recht  habe:  ununterbrochen  habe  der  Mönch 
die  Bitterkeit  des  Leidens  Christi  und  die  Abtötung  durch  sein 
Kreuz  zu  empfinden  '^.  Darin  erbhckten  sie  den  wahren  Gehalt  des 
mönchischen  Lebens^.  Jene  unbefangene  Heiterkeit  der  früheren 
Zeit  war  ihnen  unyerständlich :  sie  verurteilten  sie  als  Ausgelassen- 
heit^. Wie  hätten  ihre  Gegner  sich  in  sie  finden  sollen?  Sie  sahen 
in  ihrem  Treiben  nur  Scheinheiligkeit.  Ekkehart  fühlte  den  Gegen- 
satz der  Lebensanschauung  so  grell,  dai3  er  die  französischen 
Mönche  kaum  als  Christen  anerkannte^. 

Dazu  wirkte  noch  besonders  die  enge  Verbindung  der  refor- 
mierten Klöster  unter  einander,  die  wir  bemerkten.  Kein  Vorwurf 
wird  von  Ekkehart  so  liäufig  gegen  die  Lothringer  erhoben  als  der  des 
Schismas®.  Er  ist  nicht  unverständlich:  gerade  auf  das,  worauf 
Richard  und  Poppo  so  hohen  Wert  legten:  auf  den  Zusammen- 
schluß ihrer  Klöster,  bezieht  er  sich.  Denn  wer  eine  Sondergemein- 
schaft in  der  Kirche  gründen  will,  der  ist  ein  Schismatiker:  er 
zerreißt  dadurch  die  Einheit  der  Kirche. 

Der  Gegensatz  war,  wie  mich  dünkt,  prinzipiell:  das  alte  freie 
Mönchtum,  dessen  letztes  Ziel  doch  eben  die  Arbeit  an  der  eigenen 
Person  gewesen  war,  setzte  sich  der  neuen  Strömung  entgegen, 
die  der  Zusammenfassung  der  Mönche  zu  einer  gleichartig  dis- 
ziplinierten Schar  zustrebte  und  die  sich  später  in  der  Ordens- 
bildung abklärte.  Der  Gegensatz  des  Alten  und  Neuen  wurde  ver- 
stärkt durch  die  Komplikation  mit  dem  nationalen  Element.  Es 
ist  klar,  daß  die  ältere  Weise  des  Mönchtums  ebenso  sehr  dem 
deutschen,  wie  die  neue  Richtung  dem  romanischen  Volkscharakter 


1  Gas.  134  S.  141. 

2  Vgl.  me  Vita  Regin.  6  Scr.  XX  S.  572  das  Leben  der  Mönche  in 
St.  Lorenz  zu  Lüttich  geschildert  wird:  Dum  amaritudinem  passionis  J.  Chr. 
et  crucis  mortificationem  in  suis  iugiter  corporibus  circumferrent. 

^  Vita  Wolfh.  5  Scr.  XII  S.  183:  Fervor  monachicae  vitae. 

*  Cas.  s.  Galli  134  S.  141:  Hilaritas  eius,  quae  ei  quodam  ingenita 
modo  quasi  naturalis  inerat,  et  ut  nunc  temporis  est,  deliciis  ascribatur. 

5  Ib.  87  S.  809  ff.;  vgl.  meine  Bemerkung  zu  dieser  Stelle  in  den 
kleineren  Beiträgen  zur  Geschichte  von^Leipz.  Dozenten  S.  107  ff. 

^  L.  c;  c.  136  S.  142:  Dicere  habeo,  quod  ab  religiosis  huius  temporis 
mihi  quidem  discredi  scio.  Vidi  egomet  ante  tempora  quae  a  Gallis  pati- 
mur,  monachorum  scismatis  etc.  Note  zu  Ps.  65, 12  (Peccatores  lieze  du 
unser  uualten):  Uualaha  de  stabulov  u.  Poponiscos  scismaticos  inter  mona- 
chos     maxime  inter  sancti  gallenses  (S.  221). 


—     513     — 

entsprach.  Denn  ein  anerkannter  Mangel  unserer  Volksart,  in  dem 
freilich  auch  ihr  höchster  Vorzug  liegt,  besteht  darin,  daß  jeder 
etwas  für  sich  sein  will.  Man  war  sich  der  Bedeutung  dieses 
Gegensatzes  nicht  klar  bewußt;  aber  man  fühlte  ihn.  Mochten  die 
Lothringer  sich  selbst  von  den  Franzosen  unterscheiden^,  so  galten 
sie  doch  den  Deutschen  nur  als  Gallier  ^  Die  deutschen  Mönche 
ertrugen  es  unwillig,  daß  Fremde  ihren  Wülen  deutschen  Klöstern 
auflegen  wollten,  und  sie  wußten  zu  verhiiidern,  daß  jene  alles 
erreichten,  was  sie  erstrebten^. 

Die  Gesinnung,  mit  der  die  Brüder  von  St.  Gallen  die  Loth- 
ringer betrachteten,  war,  so  viel  sich  sehen  läßt,  in  den  deutschen 
Erlöstem  weit  verbreitet.  Johannes  von  Limburg,  obwohl  Poppos 
N^effe,  schloß  sich  enge  an  einen  so  entschiedenen  Gegner  der 
Cluniacenser  wie  Ekkehart  an*.  Li  Hersfeld  vermochten  die 
neuen  Einrichtungen  die  alten  Gewohnheiten  nicht  zu  beseitigen  ^ 
Bezeichnend  ist  besonders,  daß  die  Abte,  welche  Schülern  Poppos 
weichen  mußten,  später  wieder  zu  Ansehen  kamen.  So  ging  es  in 
Echtemach.  Nachdem  der  abgesetzte  Abt  Urold  in  Weißenburg 
gestorben  war,  wurde  sein  Leichnam  in  sein  altes  Kloster  gebracht 
und  dort  ehrenvoll  beigesetzt^.  Ebenso  in  Hersfeld:  der  einst- 
malige Abt  Arnold  wurde  in  Gellingen,  dem  Ort  seines  Todes,  be- 
graben ;  aber  die  Mönche  von  Hersfeld  gruben  den  Sarg  wieder  aus, 


^  Das  tut  z.  B.  Siegfried  von  Gorze,  indem  er  die  französischen  Moden 
tadelt:  Franciscarum  ineptiae,  exterorum  hominum  vestes  (Brief  an  Popj)0 
S.  684). 

2  Ekkeh.  Gas.  136  S.  142;  vgl.  den  Zusatz  zu  des  Orosius  Urteil  über 
die  Gallier:  Genti  ad  omnia  consilia  mobili  (Dümmler  S.  6):  Quod  Gallis 
natura  est. 

3  Ekkehart  sagt  in  der  S.  510  Anm.  3  angeführten  Stelle  nicht  nur, 
daß  die  Brüder  nicht  leben,  wie  sie  wollen,  sondern  auch  daß  Norpert  nicht 
lebt,  wie  er  will.  Offenbar  kam  man  also  durch  gegenseitige  Konzessionen 
zu  einem  modus  vivendi.  Um  so  leichter  konnte  die  Erinnerung  an  den 
ursprünglichen  Gegensatz  später  verschwinden.  Daß  es  geschah,  zeigen  die 
späteren  Äußerungen  über  den  Abt,  Gas.  contin.  11,6  S.  155;  Necrol.  s. 
Galli  z.  2.  Sept.:  Benignissimus  abba.  Daraus  läßt  sich  also  nicht  folgern, 
daß  der  Kreis  Gleichgesinnter,  den  Ekkehart  um  sich  hatte,  nur  klein  war, 
Ladewig  S.  97. 

*  Er  veranlaßte  ihn  zur  Abfassung  seines  liber  bened.,  s.  Dümmler  S.  5. 

5  Brief  der  Mönche  von  Monte-Gassino  an  die  Mönche  von  Hersfeld, 
N.A.  III  S.  189  f.  Es  ergibt  sich  aus  ihm,  daß  cluniacensische  Gewohnheiten 
in  Hersfeld  unter  Abt  Hartwig  (1072 — 1085)  nicht  rezipiert  waren;  sie 
müssen  also  nach  1031  (S.  511  Anm.  1)  wieder  abgeschafft  worden  sein. 

«  Catal.  abb.  Eptern.  S.  739. 
Hauck,  Kircüengeschiehte.  III.  33 


—     514     — 

um  ihn  in  ihre  Klosterkirche  überzufuhren  ^.  Hier  wie  dort  ist  das 
Ansehen  der  abgesetzten  Abte  durch  die  Schüler  Poppos  wieder- 
hergestellt worden.  Man  kann  kaum  zweifeln,  daß  sie  unter  dem 
Druck  ihrer  Umgebung  handelten. 

Stand  es  so  in  den  Klöstern,  die  von  Cluniacensem  geleitet 
wurden,  so  war  vollends  nicht  daran  zu  denken,  daß  die  clunia- 
censische  Gesinnung  in  den  übrigen  viel  Boden  fand.  Der  Abt 
EUinger  von  Tegemsee  z.  B.  erscheint  ganz  als  Mönch  in  der 
früheren  Weise.  Wer  streng  gesinnt  war,  fand  wenig  Grund,  mit 
ihm  zufrieden  zu  sein.  Aber  man  kannte  ihn  zu  gut,  als  daß  man 
hoffen  konnte,  er  werde  seine  Grundsätze  ändern^.  Und  doch  war 
er  es,  der  in  Benediktbeuren  die  Regel  Benedikts  wiederherstelltet 
Das  sieht  wie  ein  Widerspruch  aus;  für  die  deutschen  Mönche  war 
es  kein  solcher.  Kein  Kloster  hatte  für  die  Reform  in  Baierh 
soviel  geleistet  als  St.  Emmeram.  Die  Cluniacenser  fanden  gleich- 
wohl das  Leben  der  dortigen  Mönche  mehr  zu  tadeln  als  zu  loben*. 
Auch  das  erscheint  widersprechend.  Aber  es  zeigt  nur,  wie  ver- 
schieden die  Anschauungen  der  deutschen  Mönche  von  denen  der 
Cluniacenser  waren.  Der  Ertrag  alles  dessen,  was  seit  Otto  I.  für 
die  Reform  der  Klöster  geschehen  war,  bestand  darin,  daß  überall 
im  Anschluß  an  die  Regel  eine  gewisse  Ordnung  herrschte.  Sie 
war  nicht  peinlich  und  streng  gesetzhch;  aber  sie  war  vorhanden. 
Um  so  weniger  waren  die  Mönche  geneigt,  die  Notwendigkeit  neuer 
Ordnungen  zuzugeben;  sie  waren  der  Meinung,  daß  ihre  Gewohn- 
heiten mindestens  ebensoviel  Recht  hätten  als  die  von  St.  Yanne 
oder  von  Cluni. 

ÜberbHckt  man  die  ganze  Entwickelung,  so  ist  unverkennbar, 
daß  der  Fortschritt  in  Lothringen  geschah.  Auf  rein  deutschem 
Boden  bewiesen  auch  im  Mönchtum  die  bisherigen  Verhältnisse 
die  zäheste  Festigkeit.  Man  kann  den  Grund  nur  darin  finden, 
daß  sie  die  rehgiöse  Überzeugung  der  Zeitgenossen  nicht  verletzten. 
Der  Fortschritt  in  Lothringen  bestand  darin,  daß  dort  das  Mönch- 


1  Ann.  Hild.  z.  1032  S.  37.  Der  Cluniacenser  Rudolf  war  jedoch  nicht 
der  unmittelbare  Nachfolger  Arnolds;  zwischen  seine  Absetzung  und  Rudolfs 
Erhebung  fällt  die  kurze  Verwaltung  Bardos. 

-  Vgl.  Othl.  vis.  8  f.  Scr.  XI  S.  381  f. 

3  Chron.  Tegern.  5  S.  509;  Brev.  Gotesc.  8  Scr.  IX  S.  222;  chron.  Bened, 
13  Scr.  IX  S.  219.  Die  Erneuerung  fällt  in  das  J.  1031  oder  1032.  Ich 
halte  das  letztere  Jahr  für  wahrscheinlicher,  da  man  kaum  annehmen  kann, 
daß  der  erst  im  Sommer  1031  wieder  eingesetzte  Ellinger  Tegemsee  als- 
bald verließ ;  vgl.  übrigens  Breßlau,  JB.  Konrads  II  S.  400  Anm.  2. 

*  Vgl.  oben  S.  379  Anm.  3. 


—     515     — 

tum  zum  leitenden  Faktor  der  religiösen  Bewegung  geworden  war, 
und  daß  in  seiner  Mitte  der  klare  Grundsatz  Anerkennung  zu  er- 
ringen begann:  Canonica  auctoritas  Dei  lex  est.  Dieser  Grundsatz 
klang  konservativ;  in  der  Tat  war  er  revolutionär.  Denn  er  griff 
das  Recht  von  Zuständen  an,  die  in  einer  Jahrhunderte  langen, 
nationalen,  von  der  Kirche  anerkannten  und  unterstützten  Ent- 
wickelung  sich  gebildet  hatten.  Noch  war  er  nicht  revolutionär 
gemeint.  Denn  es  gab  keine  Partei,  die  ihn  auf  ihr  Banner  ge- 
schrieben hätte.  Aber  die  Elemente,  aus  denen  eine  Parteiüber- 
zeugung sich  gestalten  konnte  oder  mußte,  und  die  Kräfte,  die  sich 
zu  einer  Partei  zusammenschließen  konnten,  waren  vorhanden. 
Unter  Heinrich  IL  und  Konrad  war  eine  Parteibildung  in  Deutsch- 
land immöglich.  Der  Episkopat  war  enge  mit  dem  Königtum  ver- 
bunden, die  mächtigsten  Klöster  befanden  sich  in  königlichem 
Besitz  und  auch  die  Führer  der  Cluniacenser,  die  Abte  des  Mutter- 
klosters ebensowohl  wie  Richard  und  Poppo,  standen  den  Kaisern 
zu  nahe,  als  daß  sie  das  Prinzip  der  Herrschaft  des  kanonischen 
Rechtes  hätten  gegen  sie  und  ihre  Stellung  in  der  Kirche  wenden 
können.  In  allen  Kirchen  der  Kongregation  von  Cluni  wurde 
regelmäßig  das  Gedächtnis  Heinrichs  II.  gefeiert:  so  hatte  Odilo 
angeordnet  in  warmer  Dankbarkeit  gegen  die  Wohltaten  des 
Kaisers-^.  Wie  ferne  lag  da  der  Gedanke  einer  bewußt  antikaiser- 
lichen Politik!  Man  darf  geradezu  sagen,  daß  eine  Parteibildung 
überhaupt  nur  von  Rom  ausgehen  konnte:  in  Deutschland  waren 
die  Bischöfe  und  die  großen  Abte  durch  ihre  Stellung  als  Reichs- 
fürsten vielzusehr  an  die  Anerkennung  der  tatsächlichen  Zustände 
gewöhnt.  Aber  nirgends  in  der  Welt  war  die  Kirche  so  weit  von 
der  Beobachtung  des  kanonischen  Rechts  entfernt  als  in  der  Stadt 
der  Päpste.  Es  ist  die  eigentümhchste  Wendung  der  mittelalter- 
lichen Kirchengeschichte,  daß  ein  deutscher  König  das  Papsttum 
aus  der  tiefsten  Erniedrigung  erhob.  Denn  indem  er  das  tat,  gab 
er  der  gegen  die  Macht  des  Königtums  in  der  Kirche  gerichteten 
Bewegung  einen  Führer. 


^  Statutum  de,  defunctis  (Migne  142  S.  1038):  Necnon  ut  memoria 
chari  nostri  imperatoris  Heinrici  cum  eisdem  (den  verstorbenen  Bene- 
diktinera)  praeeipue  agatur  constituimus,  ut  merito  debemus,  multis  ab  ipso 
ditati  opibus.     Ebenso  Consuet.  Farf.  1, 141  S.  134;  vgl.  II,  63  S.  204. 


33* 


Drittes  Kapitel. 

Kaisertum  und  Papsttum. 


Für  die  Entwickelmig  der  Menschheit  sind  persönliche  Be- 
ziehungen nicht  entscheidend.  Denn  stärker  als  die  Persönhchkeiten 
sind  die  Ideen,  von  welchen  die  Allgemeinheit  beherrscht  wird,  ist  die 
Macht  der  "Verhältnisse,  welche  die  Personen  fesselt.  Aber  ungemein 
tief  greifen  doch  stets  die  persönlichen  Beziehungen  in  den  Gang 
der  Ent Wickelung  ein.  Als  Otto  III.  und  Silvester  II.  an  der  Spitze 
der  Christenheit  standen,  waren  Papsttum  und  Kaisertum  durch  die 
persönliche  Freundschaft  ihrer  Träger  enge  verbunden.  Daß  der 
Kaiser  und  der  Papst  kurz  hintereinander  starben,  hatte  zur  Folge, 
daß  die  Gemeinschaft  zwischen  Deutschland  imd  Rom  zerriß.  Nicht 
äußerlich;  denn  der  geschäftliche  Verkehr,  wie  ihn  die  gewohnte 
Ordnung  in  der  Kirche  mit  sich  brachte,  hörte  nicht  auf;  aber  er 
bedeutete  nichts.  Die  Verhältnisse  in  Deutschland  und  in  Itahen 
entwickelten  sich  selbständig.  Was  wußte  man  diesseits  der  Alpen 
von  Silvesters  Nachfolger,  dem  Halbjahrspapst  Johann  XVII. ^? 
Aber  auch  unter  Johann  XVIII.  und  Sergius  IV.,  die  jahrelang 
das  päpstliche  Amt  verwalteten  ^,  beschränkte  sich  die  Gemeinschaft 
mit  Rom  darauf,  daß  die  Erzbischöfe  das  Pallium  von  Rom  er- 
baten und  erhielten^,  daß  Bistümer  und  Klöster  die  Bestätigung 
ihrer  Privilegien  in  Rom  forderten  und  erlangten*,   daß  der  Papst 


1  Vom  13.  Juni  bis  7.  Dez.  1003. 

2  Johann  XVIII.  25.  Dez.  1003  bis  Juni  1009,  Sergius  IV.  Juli  1009 
bis  Frühjahr  1012. 

^  Meingaud  von  Trier,  J.W.  3957.  Man  vgl.  über  die  Verleihung  des 
Palliums  C.  Graf  v.  ETacke,  Die  Pallium  Verleihungen  bis  1143.  Göttinger 
Diss.  1898.  *  J.W.  3947,  3980,  3983. 


—     517     — 

kirchlichen  Maßregeln  des  deutschen  Königs  die  Bestätigung  er- 
teilte, die  er  ihnen  nicht  versagen  konnte  ^.  daß  ein  päpstlicher 
Legat  weniger  als  Teilnehmer  denn  als  Zeuge  bei  kirchUchen  Hand- 
lungen in  Deutschland  anwesend  war^.  Hier  überall  handelte  der 
römische  Bischof  nicht,  er  repräsentierte  nur. 

Das  Erlahmen  der  päpsthchen  Initiative  ist  verständlich.  Denn 
seit  Silvesters  Tod  war  das  römische  Bistum  von  neuem  den 
Interessen  des  städtischen  Adels  dienstbar  geworden.  Wieder  er- 
scheint das  Haus  der  Crescentier  im  Besitz  des  Übergewichts. 
Unter  dem  Titel  eines  Patricius  herrschte  in  Born  Johannes,  der 
Sohn  des  Crescentius  ^.  Mochte  er  auch  äußerlich  die  Autorität  des 
deutschen  Königs  anerkennen*,  so  schaltete  er  doch  wie  ein  Herr: 
es  scheint,  daß  er  die  Päpste  einsetzte  und  absetzte,  wie  es  ihn 
gut  dünkte'^.  Denn  als  für  Johann  XVIII.  die  letzte  Stunde 
schlug,  war  er  nicht  mehr  Papst,  er  war  Mönch  in  St.  Paul*. 
Aber  der  Patricius  starb,  ehe  das  erste  Jahrzehnt  seiner  Herr- 
schaft abgelaufen  wq,r,  Ende  1011  oder  Anfang  1012'.  Es  war 
für  die  Obmacht  der  Crescentier  verhängnisvoll,  daß  wenige  Monate 
später  Sergius  IV.  ihm  im  Tode  nachfolgte*.     Denn   nun   erwies 


^  Bestätigung  von  Bamberg,  J.W.  3954,  von  Merseburg,  Thietm.  VTI, 
40  S.  191. 

2  Thietm.  V,  44  S.  132,  vgl.  die  Urkunden  Dipl.  HI  S.  77  ff.  Nr.  63  f. 

3  Hugo  Farf.  op.  Scr.  XI  S.  541. 

^  Vgl.  die  Notiz  bei  Thietm.  VIII,  71  S.  235. 

■^  Gregorovius  läßt  Sergius  IV.  von  den  Tusculanern  gewählt  sein  und 
denkt  diese  als  Förderer  der  deutschen  Partei  in  Rom,  Gesch.  d.  St.  R.  IV 
S.  12  der  4.  Aufl.  Aber  die  Stelle  Thietmars,  auf  die  er  sich  hiefür  beruft, 
hat  er  mißverstanden.  Thietmar  denkt  bei  consolidatores  nostri  nicht  ent- 
fernt an  Deutschland,  sondern  nur  an  das  Merseburger  Bistum. 

ß  Catal.  bei  Duchesne,  Lib.  pont.  II  S.  266:  Post  a.  V  et  dimidium  in 
8.  Paulo  monachus  discessit.  Bezieht  es  sich  hierauf,  daß  Thietmar  den 
Patricius  apostolicae  sedis  destructor  nennt,  VIII,  71  S.  235? 

'  Vgl.  Gregorovius  S.  13  Anm.  2. 

^  Er  starb  nach  Löwenfeld  zwischen  dem  17.  u.-  22.  Juni  1012,  s.  J.W. 
S.  505;  nach  Hartmann  vor  d.  20.  April  1012  (Mtt.  d.  Inst.  XV  S.  482  ff.), 
nach  Langen  wahrscheinlich  im  Mai.  Sicher  ist  das  Datum  also  nicht.  Die 
beiden  letzteren  verweisen  auf  die  bei  Gregorovius  S.  15  Anm.  1  mitgeteilten 
Notizen  aus  den  Akten  Subiacos,  Hartmann  auch  auf  eine  Privaturkunde 
aus  Sa.  Maria  in  V.  L.  v.  25.  Mai  1012.  Das  Datum  der  Bulle  erklären 
sie  für  einen  Schreibfehler.  Aber  bei  der  Datierung  in  mense  Junio  XV 
Kai.  Julii  ist  die  Annahme  eines  Schreibfehlers  sehr  unwahrscheinlich.  Es 
scheint  mir  die  Annahme  nicht  unmöglich,  daß  man  sich  in  Rom  alsbald 
nach  dem  Tode  des  Johann  Crescentius  gegen  seinen  Papst  erhob  und  ihm 


—     518     — 

sich,  daß  das  seines  Führers  beraubte  Haus  zu  schwach  war,  die 
usurpierte  Stellung  zu  behaupten^.  Bei  der  Papstwahl  standen 
sich  zwei  Kandidaten  gegenüber:  Gregor,  den,  wie  es  scheint,  die 
Crescentier  begünstigten,  und  Theophylakt,  der  Sohn  des  Grafen 
Gregor  von  Tusculum.  Auch  dieses  Geschlecht  meinte  ein  An- 
recht auf  die  Macht  in  Rom  zu  besitzen;  es  stammte  von  jenem 
Alberich,  der  ein  Jahrhundert  vorher  Rom  beherrscht  hatte".  Eine 
Zeitlang  schwankte  die  Entscheidung:  Benedikt  Vm.  —-  so  nannte 
sich  Theophylakt  — ■  nahm  vom  Lateran  Besitz:  aber  er  konnte 
sich  dort  nicht  behaupten;  man  sah  ihn  das  päpstlichiB  Haus  als 
Flüchtling  verlassen.  Gleichwohl  behielt  er  schließlich  die  Ober- 
hand. Sein  Gegner  räumte  Itahen:  er  suchte  Hilfe  bei  dem  deut- 
schen König.  Am  Weihnachtsfest  1012  trat  er  in  vollem  päpstlichen 
Ornat  am  Königshofe  zu  Pöhlde  auf,  um  vor  Heinrich  TL.  und  den 
deutschen  Großen  Klage  über  das,  was  ihm  in  Rom  widerfahren 
sei,  zu  führen.  Aber  Heinrich  war  weit  entfernt,  ihn  als  Papst 
anzuerkennen:  er  nahm  das  päpstliche  Kreuz  in  Verwahrung,  und 
untersagte  Gregor,  die  päpstlichen  Insignien  zu  tragen.  Es  war 
kaum  ein  Trost,  daß  er  versprach,  in  Rom  die  Rechtmäßigkeit 
der  letzten  Wahl  untersuchen  zu  wollen.  Denn  er  hatte  bereits 
für  Benedikt  Partei  genommen.  Schon  ehe  Gregor  in  Deutschland 
eintraf,  hatte  er  eine  Botschaft  an  den  Tusculaner  gesandt,  um 
von    ihm    die  Bestätigung  der  Privilegien  Bambergs  zu    erbitten®. 


einen  Gegenpapst  gegenüberstellte.  Dafür  spricht  die  Art,  wie  Hugo  von 
Farfa  den  Tod  des  Patricius  und  die  Erhebung  Benedikts  in  Zusammenhang 
bringt,  S.  542:  Patricio  mortuo  ordinatus  est  domnus  Benedictus  b.  m.  papa. 
Die  Verhältnisse  waren  dann  noch  verwirrter,  als  die  dürftige  Überlieferung 
erkennen  läßt.  Doch  ist  die  Annahme  zu  unsicher,  als  daß  ich  sie  in  den 
Text  aufnehmen  möchte. 

1  Das  Folgende  nach  Thietm.  VII,  41  S.  191  und  dem  Papstverzeichnis 
bei  Duchesne  S.  268.  Im  Urteil  über  Benedikt  VIII.  weiche  ich  von  der 
seit  Giesebrecht  und  durch  ihn  herrschend  gewordenen  Anschauung  ab, 
die  in  Benedikt  einen  Reformpapst  sieht.  Ich  kann  nicht  finden,  daß  die 
Quellen  diese,  an  sich  unwahrscheinliche  Annahme  bestätigen;  vgl.  auch 
Sackur,  Clun.  II  S.  159  fl".  2  S.  Giesebrecht  S.  174. 

°  Die  Bulle  Benedikts  ist,  nach  Giesebrechts  Korrektur  des  Juni  in 
Januar,  a.  21.  Jan.  1013  ausgestellt,  J.W.  3996.  Die  Gesandtschaft  ist  also 
schwerlich  nach  Mitte  Dezember  abgereist.  Beziehungen  zu  Benedikt  waren 
übrigens  schon  früher  angeknüpft.  Zwar  ist  nicht  sicher,  ob  Walthard  von 
Magdeburg  von  ihm  das  Pallium  erbat:  das  erzählen  die  Gest.  arch.  Magd. 
16  S.  396.  Sie  haben  jedoch  ihre  Nachricht  der  Bulle  Benedikts  8989  ent- 
nommen, ihre  Echtheit  aber  ist  bedenklich.  Denn  nach  3990  hatte  Bene- 
likt  noch    keine  Palliumsbulle  für  Magdeburg  ausgestellt;    er    kennt    nur 


—     519     — 

Wenn  man  aiinehmeu  darf,  daß  er  die  Gesandtschaft  abordnete, 
ehe  er  Ton  der  Vertreibung  Gregors  wußte,  so  warf  er  schon 
während  des  Streites  das  Gewicht  seines  Ansehens  für  Benedikt 
in  die  "Wagschale.  Der  Grund  ist  durchsichtig:  dem  Nachfolger 
Ottos  III.  konnte  es  nur  erwünscht  sein,  wenn  die  Herrschaft  der 
Crescentier  in  Rom  ein  Ende  nahm.  Für  Benedikt  aber  war  Hein- 
rich der  wertvollste  Bundesgenosse,  den  er  finden  konnte:  seine 
Bitte  wog  schwerer  als  viele  Geschenke.  Sicher  kam  ihm  also  die 
warme  Anerkennung  von  Herzen,  die  er  in  der  Bulle  für  Bamberg 
dem  deutschen  König  zollte. 

Auf  diese  Weise  wurde  eine  persönliche  Beziehung  zwischen 
Heinrich  II.  und  Benedikt  VIII.  angeknüpft.  Sie  dauerte  während 
des  ganzen  weiteren  Lebens  beider  Männer. 

Benedikt  war  nicht  zum  Kleriker  erzogen;  als  ihn  die  Gegner 
der  Crescentier  zum  Papste  wählten,  war  er  noch  Laie  \  Aber  er 
war  der  Mann,  das  päpstliche  Ansehen  in  Rom  und  der  Umgebung 
wieder  herzustellen.  Mit  Rücksicht  darauf  wußte  man  ihn  im 
Kreise  der  Reformmönche  zu  schätzen,  so  sehr  man  auch  sonst 
seine  Handlungen  tadelnswert  fand".  Und  gewiß  war  er  mehr 
Krieger  als  Bischof  Man  wird  an  Julius  II.  erinnert,  wenn  man 
liest,  "wie  er  den  Kampf  gegen  die  Macht  der  Crescentier  in  der 
Umgebung  Roms  aufuahm,  ihnen  ihre  Burgen   entriß   und  sie  zur 


solche  seiner  Vorgänger:  ita  eo  uti  naemineris  sicuti  praedecessores  nostri 
tuia  praedecessoribus  concesserunt.  Dies  Bedenken  ist  durch  das,  was 
V.  Hacke  S.  44  f.  über  die  Urk.  sagt,  nicht  beseitigt.  Sicher  ist  dagegen, 
daß  Gero,  der  am  22.  Sept.  1012  konsekriert  wurde,  Benedikt  um  das 
Pallium  ersuchte.  Da  er  zu  den  Vertrauten  des  Königs  gehörte,  Bern.  ep.  2 
Migne  142,  1160,  so  handelte  er  sicher  im  Einverständnis  mit  Heinrich. 

1  Diese  Angabe  bei  dem  Kardinal  Beno  II,  5  (Lib.  d.  lit.  II  S.  377).  So 
bedenklich  die  Quelle  ist,  scheint  mir  die  Angabe  doch  nicht  zu  verwerfen. 
Denn  die  Wahl  eines  Laien  entsprach  den  Verhältnissen.  Nach  Kleiner- 
manns (Katholik  1887  E  S.  410)  war  Benedikt  Bischof  von  Porto;  aber  diese 
w4nnahme  steht  ganz  in  der  Luft. 

2  Die  für  die  Beurteilung  Benedikts  ausschlaggebende  Stelle  ist  die 
Äußerung  des  Jotsaldus  vit.  Odil.  II,  14  Mign.  142  S.  927  f.  Wenn  hier 
Benedikt  mit  den  Worten  charakterisiert  wird:  In  Romana  nobilitate  prae- 
cipuus,  prudenti  ingenio  sollertissimus  et,  quantum  ad  mundanum  culmen 
attinet,  urbanis  causis  aptissimus,  so  sagt  die  Verweigerung  jedes  geistlichen 
Lobs  ebensoviel,  wie  die  Beschränkung  der  Anerkennung  auf  die  weltlichen 
Angelegenheiten.  Noch  bestimmter  wii-d  der  Tadel  dadurch  ausgesprochen, 
daß  der  Verstorbene  non  splendore  lucis  sed  poenarum  teneretur  in  umbris. 
Darüber,  daß  man  Grund  hatte,  so  zu  urteilen  s.  u.  Vgl.  Petr,  Dam.  op. 
19,  3  Migne  145  S.  428. 


—     520     — 

Uiiterwei'fung  zwang  ^  wie  er  sodann,  kaum  Herr  im  eigenen  Hause^ 
gegen  die  Sarazenen  auszog,  um  Mittelitalien  von  dieser  Geißel  zu 
befreien^.  Sie  waren  an  der  tuskischen  Küste  gelandet,  hatten  die 
Stadt  Luna  erobert  und  schienen  sich  dort  festsetzen  zu  wollen» 
Der  Papst  selbst  stellte  sich  an  diö  Spitze  des  Heeres.  Wenn 
dem  deutschen  Chronisten  zu  glauben  ist,  so  wußte  er  den  Mut 
seiner  Scharen  durch  eine  Rede  zu  entflammen,  in  der  er  nicht 
wie  ein  Bischof,  sondern  als  der  erste  Krieger  sprach^.  Der  Sieg, 
den  er  errang,  war  vollständig.  Bewundernd  erzählte  man  in 
Deutschland,  nicht  einer  der  Feinde  sei  entkommen,  die  Sieger 
hätten  die  Menge  der  Erschlagenen  nicht  zu  zählen,  die  unermeß- 
liche Beute  nicht  zu  sammeln  vermocht.  Aber  fast  bedenklich  ist 
der  fromme  Deutsche  über  die  Vermessenheit  des  Papstes,  der,  als 
der  Sarazenenfiirst  Mugettus  mit  der  Erneuerung  des  Kampfes 
drohte,  ihm  einen  Sack  voll  Hirse  zusandte:  so  viel  und  mehr  Ge- 
harnischte stünden  ihm  zur  Verteidigung  bereit.  Mit  gleichem 
Glück  setzte  Benedikt  im  nächsten  Jahr  den  Kampf  fort:  dank 
der  Hilfe,  die  ihm  die  Pisaner  leisteten,  gelang  es  ihm,  die  Un- 
gläubigen aus  Sardinien  zu  vertreiben  *.  Nachdem  Benedikt  Mittel- 
italien von  den  schlimmsten  Feinden  befreit  hatte,  wagte  er  es,  auch 
in  die  verwickelten  Verhältnisse  Unteritaliens  einzugreifen;  hier 
jedoch  fehlte  ihm  ein  ähnhcher  Erfolg,  wie  im  Kampfe  wider  die 
Muhamedaner^. 

Einen  solchen  Mann  konnte  Heinrich  verstehen  und  achten. 
Auch  war  der  Nachkomme  Alberichs,  nachdem  er  sich  in  der 
Macht  über  die  Stadt  befestigt  hatte,  weit  entfernt,  dem  Großneffen 
Ottos  I.  Opposition  zu  machen.  Die  Lage  der  Dinge  ist  dadurch 
charakterisiert,  daß  der  Titel  Patricius  nun  verschwindet.    Benedikts 


1  Hugo  Farf.  S.  542;  die  Vorgänge  fallen  in  die  Jahre  1012—1014. 
Audi  Thietmar  hebt  diese  Seite  der  Sache  hervor,  VII,  41  S.  191:  Benedictus 
Deus,  qui  Romam  longo  tempore  a  multis  temporibus  (offenbarer  Schreib- 
fehler; ohne  Zweifel  ist  raptoribus  oder  ein  ähnliches  Wort  zu  lesen)  de- 
pressam  tali  pastore  consolari  et  pacificare  dignatus  est. 

2  I.  J.  1016,  s.  Thietm.VIlI,  45  S.  219  f.  Daß  sein  Bericht  nicht  historisch 
im  strengen  Sinn  des  Wortes  ist,  liegt  auf  der  Hand.  Doch  charakterisiert 
er  trefflich  die  Art  »des  Papstes. 

^  Ut  inimicos  Christi  viriliter  secum  inrumperent  et  adiuvante  Domino 
occiderent. 

*  Ann.  Pis.  z.  1017  Scr.  XIX  S.  238;  Chron.  Pis.  z.  1017  bei  Murat.  VI 
S.  108;  vgl.  Brev.  Pis.  Hist.  z.  1017  ib.  S.  167. 

s  Vgl.  Langen  S.  416;  Giesebrecht  S.  177  f.;  Kleinermann  S.  485  ff.; 
V.  Heinemann,  Gesch.  d.  Normannen  I   S.  31. 


—     521     — 

Bruder,  Alberich,  der  an  die  Spitze  der  städtischen  Geschäfte  trat, 
nannte  sich  Konsul  und  Herzogt.  Darin  lag  mehr  als  scheinbares 
Entgegenkommen;  denn  während  Johannes  Crescentius  zwar  dem 
Namen  nach  die  deutsche  Herrschaft  anerkannt,  jedoch  Heinrich 
von  Rom  fernzuhalten  gewußt  hatte  ^,  legte  Benedikt  dem  Wunsch 
de,s  Königs  nach  der  Kaiserkrönung  kein  Hindernis  in  den  Weg. 
Die  durch  Bischof  Walther  von  Speier  geführten  Verhandlungen 
führten  zu  vollem,  beiderseits  eidlich  bekräftigtem  Einverständnis^. 
Heinrich  hatte  im  Spätjahr  1013  die  Alpen  überschritten;  am 
14.  Februar  1014  empfing  er  die  Kaiserkrone*.  Nichts  fehlte  an 
den  herkömmlichen  Feierlichkeiten:  wie  es  die  Sitte  erheischte, 
holte  das  Volk  von  Rom  den  heranziehenden  König  ein,  zur  Kirche 
geleiteten  ihn  zwölf  Senatoren;  in  der  Vorhalle  von  St.  Peter  er- 
wartete der  Papst  den  Zug  des  Königs.  Hier  vollzog  sich  die  erste 
Handlung  zwischen  dem  geisthchen  und  dem  weltlichen  Herrscher; 
denn  ehe  sich  die  Türe  für  Heinrich  öffiiete,  legte  ihm  der  Papst 
die  Frage  vor,  ob  er  der  römischen  Kirche  ein  treuer  Schutzherr 
und  Schirmvogt,  und  ob  er  ihm,  dem  Papste,  und  seinen  Nach- 
folgern, in  allen  Stücken  getreu  sein  wolle  ^.  Nachdem  Heinrich 
dies  gelobt,  führte  er  ihn  in  die  Kirche  und  vollzog  Salbung  und 
Krönung  an  ihm  und  seiner  Gemahlin. 

Ohne  Zweifel  hatte  Walther  von  Speier  Frage  und  Antwort 
verabredet.  Aber  was  sind  Formeln?  Sie  erhalten  ihren  Gehalt 
erst  durch  die  Taten  der  Menschen.  Es  fragte  sich,  wie  sich  das 
Verhältnis  des  Kaisers  zum  Papste  tatsächlich  gestalten  würde. 

Eines  stand  bereits  fest:  daß  Heinrich  die  kirchlichen  An- 
gelegenheiten Itahens  nicht  anders  behandelte,  als  er  diejenigen 
Deutschlands  zu  behandeln  gewöhnt  war.  In  den  letzten  Wochen 
vor  der  Krönung,  im  Januar  1014,  hielt  er  eine  Synode  zu 
Ravenna**.     Es   ist   nicht   wahrscheinlich,    daß  Benedikt  an  dieser 


"^    1  S.  Gregorovius  S.  16.  f  Thietm.  VIII,  71  S.  235. 

3  Catal.  Eccard.  u.  Zwetl.  bei  Wattericli  I  S.  700. 

*  Ann.  Quedl.  z.  1014  S.  82,  Thietm.  VIII,  1  S.  193. 

'^  Fidelis  Romanae  patronus  et  defensor  ecclesiae,  sibi  autem  suisque 
successoribus  per  omnia  fidelis.  So  wie  diese  Formel  lautet,  war  sie  meines 
Wissens  nocb  nicht  vorgekommen.  Karl  d.  Gr.  hatte  sich  sanctae  ecclesiae 
defensor  atque  adiutor  genannt,  Capit.  19  S.  44,  Otto  d.  Gr.  hatte  sich  als 
defensor  bezeichnet,  Dipl.  I  S.  326  Nr.  235.  Die  Formel  patronus  et  defen- 
sor zeigt  also  mindestens,  daß  Heinrich  nicht  weniger  zu  sein  verlangte 
als  seine  Vorfahren. 

«  Über  sie  Ann.  Quedl.  z.  1014  S.  82  und  Thietm.  VIII,  2  S.  193  f.  Vgl 
auch  das  Protokoll  der  späteren  ravennatischen  Synode,    die  Arnold   nach 


—     522     — 

Versammlung  teilnahm.  Denn  dann  wäre  es  fast  unbegreiflich, 
daß  er  so  vollständig  übersehen  wurde.  Aber  auch  wenn  er  nicht 
anwesend  war,  ist  bemerkenswert,  daß  die  Synode  ganz  wie  eine 
königliche  Versammlung  erscheint:  der  König  berief  sie,  er  faßte 
Beschluß  unter  Beirat  der  Bischöfe.  Den  wichtigsten  Gegenstand 
der  Beratungen  bildete  die  Frage,  wer  rechtmäßiger  Bischof  von 
Havenna  sei.  Heinrich  hatte  einige  Zeit  vorher  das  Erzbistum 
seinem  Halbbruder  Arnold  übertragen;  ihm  stand,  wie  es  scheint, 
gestützt  auf  die  Bevölkerung,  ein  gewisser  Adelbert  gegenüber,  der 
schon  länger  als  ein  Jahrzehnt  das  Bistum  innehatte.  Arnold 
hatte  nicht  vermocht,  ihn  zu  verdrängen;  er  war  nach  Deutschland 
zurückgekehrt.  Im  Gefolge  seines  Bruders  kam  er  nun  zurück. 
Nach  kanonischem  Maße  gemessen  war  sein  Recht,  wie  ersichtUch, 
mehr  als  zweifelhaft;  aber  auf  der  Synode  erklärte  ihn  Heinrich 
von  neuem  als  rechtmäßigen  Erzbischof 

Unmittelbar  nach  der  Krönung  folgte  eine  Synode  in  Rom\ 
Sie  war  nötig,  da  das  Urteil  über  Adelbert  in  Ravenna  nicht  ge- 
fällt worden  war:  es  sollte  jetzt,  in  Gegenwart  des  Papstes,  ge- 
sprochen werden.     Aber   die  Stellung  Heinrichs  wurde   durch  die* 


seiner  Weihe,  noch  i.  J.  1014  hielt,  Mansi  XIX  S.  361  f.  Die  Meinungen 
gehen  darüber  auseinander,  ob  Benedikt  an  der  Synode  Anteil  nahm  oder 
nicht.  Wie  mir  scheint,  nimmt  Thietmar  an,  daß  es  der  Fall  war;  denn 
der  Satz:  In  Ravenna  duos  etc.  kann  einfacher  Weise  nur  so  verstanden 
werden,  daß  der  Papst  in  Ravenna,  wie  in  Rom  handelte.  Die  Worte  der 
Quedlinb.  Annalen  ,auctoritate  papae"  sprechen  dagegen  die  Anwesenheit 
Benedikts  nicht  aus;  sie  sagen  nur,  daß  Heinrich  sich  seiner  Zustimmung 
vergewissert  hatte.  Gegen  die  Anwesenheit  des  Papstes  spricht  Hugo  von 
Farfa  (S.  542),  der  einzige  Berichterstatter,  der  in  Ravenna  anwesend  war. 
Denn  erzählt  er:  Cum  venissemus  Ravennae,  Imperator  cum  Omnibus  cogere 
me  coepit  et  maxime  prae  cunctis  domnus  Odilo  abbas,  ut  reciperem 
abbatiam.  Sed  non  acquievi  usque  Romam  ad  sinodum,  so  ist  nicht  nur 
das  Schweigen  über  den  Papst  unverständlich,  wenn  dieser  anwesend  ge- 
wesen wäre,  sondern  besonders  läßt  sich  nicht  einsehen,  warum  Hugo  seinen 
Entschluß  bis  zur  Ankunft  in  Rom  verschob.  Ebenso  unverständlich  ist, 
warum  über  Adelbert  nicht  in  Ravenna,  sondern  erst  in  Rom  gerichtet 
wurde.  Beides  scheint  mir  entscheidend  gegen  Benedikts  Anwesenheit;  es 
wird  ein  Irrtum  Thietmars  vorliegen.  Fraglich  ist,  ob  die  4  Kapitel  Hein- 
richs C.I.  I  S.  61  Nr.  30  der  Synode  von  Ravenna  oder  von  Rom  gehören. 
Für  das  erste  spricht  die  Bezeichnung  Heinrichs  als  König,  für  das  letztere 
die  Bezugnahme  auf  den  Besitz  der  römischen  Kirche  in  c.  4.  War  Bene- 
dikt nicht  in  Ravenna  anwesend,  so  schließt  sie  aus,  daß  die  Kapitel  dort- 
hin gehören.  Man  muß  dann  einen  Irrtum  in  der  Inskription  annehmen. 
1  Thietm.  1.  c. 


—     523     — 

m 

Teilnahme  Benedikts  nicht  geändert.  Wieder  nahm  er  die  Führung 
der  Synode  in  die  Hand:  er  forderte  die  strengste  Bestrafung 
Adelberts,  seine  Degradation.  Dies  war  ein  Verlangen,  das  den 
Versammelten  allzu  hart  erschien;  von  allen  Seiten  bestürmten  sie 
Heinrich,  milder  zu  verfahren;  er  gab  nach  und  übertrug  dem 
bisherigen  Erzbischof  ein  kleines,  mittelitalienisches  Bistum,  wahr- 
scheinlich Arezzo^.  Die  Synode  faßte  sodann  Beschlüsse  gegen 
simonistische  oder  sonst  unrechtmäßige  Ordinationen  und  Konse- 
krationen und  gegen  Verpfändung  oder  Verschleuderung  kh'chlichen 
Eigentimis.  Aber  diese  Synodal-Beschlüsse  sind  als  Verordnungen 
Heinrichs  auf  die  Folgezeit  gekommen^:  sie  wurden  also  von  ihm 
publiziert.  Schließlich  brachte  der  Kaiser  eine  Frage  der  römischen 
Gottesdienstform  zur  Sprache  und  bestimmte  die  Synode,  sie  sehr 
gegen  die  Neigung  des  Papstes  dem  deutschen  Brauch  gemäß  zu 
entscheiden  ^. 

Es  ist  unfraglich,  daß  der  Papst  auf  der  römischen  Synode 
eine  gewichtige  Stimme  hatte;  aber  entscheidend  war  doch  auch 
hier  die  Meinung  des  Kaisers.  Wenn  Benedikt  Heinrich  seinen 
Herrn  nannte,  so  war  das  also  mehr  als  Höflichkeit*.  In  den 
weltlichen  wie  in  den  kirchlichen  Angelegenheiten  fügte  er  sich 
seiner  Obmacht.  Wie  irgendein  deutscher  Bischof  zog  er  an  der 
Spitze  seiner  Mannschaft  aus,  um  die  Aufträge  auszuführen,  die  er 
vom  Kaiser  erhalten  hatte  ^.     Als    er   den   großen    Sieg   über  die 


1  Über  Arezzo  s.  Hirsch,  JB.  II  S.  426  Anm.  1.  Über  die  Absetzung 
des  Hieronymus  von  Vicenza  s.  o.  S.  408.  -  C.I.  I  S.  62. 

3  Der  Vorfall  wird  von  Bern  de  offic.  miss.  2  Migue  142  S.  1060  f. 
erzählt;  er  erwähnt,  daß  die  römischen  Kleriker  in  der  Messe  das  Symbol 
nicht  sangen  und  Wart  dann  fort:  Ab  eodem  (Heinrich  IL)  interrogati,  cur 
ita  agerent,  me  coram  assistente  audivi  eos  huiusmodi  responsum  reddere^ 
videlicet  quod  Homana  ecclesia  non  fuisset  aliquando  ulla  haereseos  faece 
infecta  .  .  .  At  dominus  Imperator  non  antea  desiit,  quam  omnium  consensu 
id  domino  Benedicto  apostolico  persuasit,  ut  ad  publicam  missam  illad  de- 
cantarent.  Daß  der  Vorgang  in  Rom  und  in  einer  Synode  spielt,  ist  klar; 
dann  kann  aber  nur  an  1014  gedacht  werden. 

*  Urk.  für  Farfa,  J.W.  4006:  Ob  petitionem  gloriosissimi  filii  nostri 
imperatoris  Henrici  domini  nostri.  Bemerkenswert  ist  auch,  daß  Benedikt 
bei  Erwähnung  der  Entscheidung  über  gewisse  Anspräche  des  Klosters 
Farfa  Heinrich  allein  als  den  Richter  nennt  (Placitum  Benedikts  für  Farfa, 
Muratorill,  2  S.  519:  Cum  .  .  Heinricus  Romam  venisset  et  intra  basilicam 
b.  Petri  apostoli  resideret  ad  legem  et  iustitiam  faciendam,  tunc  Hugo  etc.), 
während  Hugo  selbst  sagt:  Venimus  ante  presentiam  imperatoris  et  papae 
coram  iudicibus  Romanis,  S.  542. 

^  Hugo  Farf.  S.  542f.;  vgl.  das  eben  angef.  Placitum.    Der  von  Hugo 


—     5U     — 

Sarazenen  errang,  sprach  er  durch  die  Übersendung  eines  Teils  der 
Beute  die  Anerkennung  der  kaiserhchen  Oberherrschaft  auf  das 
unzweideutigste  aus^.  Schier  noch  bedeutender  ist,  daß  er  auch 
in  seinem  kirchlichen  Handeln  dem  Kaiser  zu  Dienste  stand.  Er 
konsekrierte  jetzt  einen  Bischof,  dann  einen  Abt,  den  Heinrich  er- 
nannt hatte  ^.  Es  war  beispiellos,  daß  er  dem  Rufe  des  Kaisers 
folgend,  im  Jahr  1020  die  Alpen  überschritt,  um  ihn  in  Bamberg 
zu  besuchen^.  Nicht  mit  Unrecht  machte  die  Reise  des  Papstes 
einen  mächtigen  Eindruck  auf  die  Deutschen:  solches  sei,  soweit 
die  Erinnerung  zurückreiche,  in  keinem  der  fi'üheren  Jahrhunderte 
geschehen,  bemerkt  der  Quedlinburger  Chronist*.  Besonders  in 
Bamberg  hat  man  sich  lange  des  außerordentlichen  Ereignisses  ge- 
freut und  an  die  Pracht  erinnert,  mit  welcher  der  Papst  empfangen 
wurde.  In  der  Tat  scheint  Heinrich  die  Absicht  gehegt  zu  haben, 
es  den  Feierlichkeiten  der  Kaiserkrönung  gleichzutun.  Als  Benedikt 
am  14.  April,  dem  Gründonnerstag,  um  Mittag  sich  Bamberg 
näherte,  fand  er  alles  zu  seinem  Empfange  bereit.  Nicht  weniger 
als  vier  Sängerchöre  hatte  Heinrich  aufgestellt,  um  ihn  zu  begrüßen: 
auf  dem  rechten  und  linken  Ufer  der  Regnitz,  vor  dem  Stadttor 
und  in  der  Vorhalle  des  Domes.  Dort  erwartete  er  selbst,  von 
den  Fürsten  umgeben,  den  Papst;  dieser  hatte  die  Pontifikahen 
angelegt,  an  der  Hand  des  Königs  betrat  er  den  Dom;  er  selbst 
vollzog  an  diesem  und  den  folgenden  Tagen  die  kirchhchen  Hand- 
lungen. Indem  er  sodann  am  24.  April  die  neugebaute  Stephans- 
kirche weihte,  und  am  ersten  Mai  noch  einmal  die  Gründung  des 
Bistums  bestätigte  ^,  beteiligte  er  sich  gewissermaßen  an  dem  Lieb- 
lingswerk Heinrichs.  Von  Bamberg  geleitete  er  ihn  nach  Fulda; 
auch  dort  sah  man  etwas  Unerhörtes  in  diesem  Ereignis*. 


S.  544  getadelte  Parteiwechsel  Benedikts  zeigt,  daß  er  nicht  zuverlässiger 
war  als  alle  Italiener  dieser  Zeit. 

1  Thietm.  VIII,  45  S.  220. 

-  1014  Arnold  von  Ravenna,  Thietm.  VIII,  2  S.  193:  Imperator  ab 
apostolico  consecrari  praecepit.  1022  Theobald  von  Monte  Cassino,  Leon. 
Chr.  II,  42  Scr.  VII  S.  655. 

^  Hierüber  Ann.  Quedl.,  Altah.  z.  1020;  Herim.  Aug.  chron.;  Rup.  ehr. 
s.  Laur.  19  S.  268;  Leo  Ostiens.  ehr.  II,  46  Scr.  VII  S.  658;  Adalberti  V. 
Heinr.  25  S.  807;  Ep.  Bebon.  bei  Jaffe,  Bibl.  V  S.  492  ff.;  endlich  die  Er- 
zählung des  Papstes  in  der  Anm.  5  genannten  Bulle. 

*  Seit  Gregor  IV.  (833)  und  Johann  VEI.  (878)  war  in  der  Tat  kein 
römischer  Bischof  im  Norden  gewesen.  ^  J.W.  4030.      . 

®  Eine  Notiz  über  die  Anwesenheit  dieses  hospes  rarus  im  Totenbuch 
des  Klosters  Scr.  XIII  S.  210.    Nach  Breßlaus  Vermutung,  JB.  Heinrichs  III 


—     525     — 

Heinrich  selbst  hat  es  ungemein  hochgeschätzt,  daß  Benedikt 
seiner  Einladung  gefolgt  war.  Er  bewies  es  dadurch,  daß  er  Bam- 
berg dem  römischen  Stuhle  darbrachte ',  und  daß  er  das  ottonische 
Privilegium  für  die  römische  Kirche  erneuerte^.  Das  Letztere  war 
bei  der  Kaiserkrönmig  unterblieben.  Es  ist  vergeblich,  nach  dem 
Grund  zu  fragen;  aber  wenn  aus  Heinrichs  Charakter  ein  Schluß 
gezogen  werden  darf,  so  ist  anzunehmen,  daß  die  Bestätigung  durch 
entgegenkommende  Handlungen  des  Papstes  erkauft  werden  mußte. 
Worin  bestanden  sie^? 

In  Deutschland  hatte  Benedikt  dem  Kaiser  nichts  zu  bieten. 
Auch  in  Italien  bedurfte  vielmehr  er  die  Unterstützung  Heinrichs, 
als  daß  sich  dieser  auf  seine  Hilfe  angewiesen  gesehen  hätte.  Demi 
alle  Erwartungen,  mit  denen  er  sich  in  bezug  auf  Unteritalien  ge- 
tragen hatte,  waren  zerstört:  die  nationale  Erhebung  Apuliens  gegen 
die  Griechen  war  gescheitert;  die  letzteren  hatten  sich  nicht  nur 
behauptet,  seit  ihrem  Siege  bei  Cannä  im  Oktober  1018  befanden 
sie  sich  entschieden  im  Übergewicht*.  Nur  mit  deutscher  Hilfe 
konnte  er  hoffen,    sie  wieder  zurückzudrängen.     Daß  er  Heinrichs 


S.  163  f.,  erhielt  Fulda  damals  das  Andreaskloster  bei  Sa.  Maria  Maggiore, 
s.  J.W.  4057,  und  den  Vorrang  vor  den  übrigen  Äbten  Deutschlands, 
ib.  4091. 

1  J.W.  4030  u.  Dipl.  III  S.  542  Nr.  427.  Daß  das  Verhältnis  Fuldas 
zu  Rom  geändert  wurde,  scheint  mir  nicht  wahrscheinlich.  Heinrich  ge- 
braucht nur  das  Wort  confirmamus. 

■^  Dipl.  m  S.  542  Nr.  427;  zur  Sache:  Sickel,  Das  Privil.  Ottos  S.  100. 
Vom  Original  unterscheidet  sich  das  Heinricianum  vornehmlich  durch  die 
Einfügung  einer  Stelle  über  Fulda  und  Bamberg. 

3  Giesebrecht  H  S.  180,  L.  v.  Ranke,  WG.  VII  S.  123  u.  a.  sehen  den 
Grund  für  die  Reise  des  Papstes  in  den  unteritalienischen  Verhältnissen. 
Ich  bezweifele  nicht,  daß  sie  für  Benedikt  entscheidend  waren.  Aber 
Benedikt  ging  nach  seiner  eigenen  Aussage,  J.W.  4030,  wie  nach  den  Nach- 
richten der  deutschen  Chronisten,  von  dem  Kaiser  eingeladen  oder  berufen, 
nach  Bamberg.  Die  Frage  ist,  was  Heinrich  bei  der  Einladung  wollte.  Hier 
scheint  mir  ausgeschlossen,  daß  die  Bestätigung  des  Bamberger  Bistums 
der  einzige  Zweck  war.  Er  wäre  zu  gering  für  ein  so  ungewöhnliches 
Unternehmen.  Nun  spricht  der  Papst,  J.W.  4059,  von  der  utilitas  s.  Ro- 
manae  ecclesie  ac  Romani  imperii,  Rupert,  chron.  s.  Laur.  19  S.  268,  von 
quibusdam  regni  et  ecclesiae  negotiis,  wodurch  die  Reise  veranlaßt  gewesen 
sei,  und  hat  Benedikt  in  Bamberg  sofort  eine  Synode  gehalten.  Daraus 
ergibt  sich,  wie  mich  dünkt,  daß  Heinrich  durch  kirchliche  Erwägungen 
zu  der  Berufung  des  Papstes  bewogen  wurde.  Sie  kann  man  dann  aber 
nur  in  den  Reformabsichten  Heinrichs  suchen. 

*  Vgl.  über  diese  Verhältnisse  v.  Heinemann  I  S.  32  ff. 


—     526     — 

Ruf  folgte,  ist  demnach  wohl  verständlich;  er  kam  als  Bittender. 
Heinrich  hat  ihm  die  Hilfe,  die  er  begehrte,  nicht  versagt.  Aber 
umso  unumgänghcher  ist  die  Frage  nach  der  Gegenleistung  dee 
Papstes. 

Man  kann  sie  nur  auf  dem  kirchlichen  Gebiete  suchen.  Wie 
wir  sahen,  war  Heinrich  von  Anfang  an  der  Gedanke  kirchlicher 
Reformen  sympathisch.  Er  hat  ihn  schon  auf  seinen  ersten  Synoden 
ausgesprochen^.  Seitdem  er  die  Kaiserkrone  trug,  scheinen  seine 
Absichten  eine  bestimmtere  Gestalt  angenommen  zu  haben.  Etwas 
von  der  umfassenden  Idee,  die  in  dem  Kaisernamen  lag,  hat  auch 
Heinrich  festgehalten:  als  Kaiser  fühlte  er  sich  der  Gesamtkirche 
verpflichtet.  Seine  Kirchenpolitik  erhielt  eine  universale  Richtung; 
er  dachte  an  Abstellung  der  Schäden,  über  welche  jedermann 
klagte  und  deren  Änderung  bisher  niemand  in  die  Hand  genommen 
hatte.  Wenn  er  hiefür  die  Zustimmung  und  Mitwirkung  des 
Papstes  zu  erlangen  wünschte,  dann  erklärt  sich  ebensowohl  seine 
Einladung  an  Benedikt,  wie  die  überraschend  großen  Gunst- 
bezeigungen gegen  den  Papst,  und  das  Zusammenwirken  beider 
Männer  zur  Reform. 

Denn  so  weit  wir  die  Persönlichkeit  Benedikts  VIH.  zu  be- 
urteilen imstande  sind,  läßt  sich  nicht  annehmen,  daß  er  von  Hause 
aus  ein  geistlich  gesinnter  Papst  war.  Seine  kriegerischen  Lor- 
beeren sind  unbestreitbar;  aber  er  war  auch  rauh  und  gewaltsam 
wie  ein  Krieger.  Nach  dem  Sarazenensieg  ließ  er  kalten  Bluts 
die  gefangene  Gemahlin  des  Fürsten  enthaupten.  Der  Schmuck 
der  Ermordeten  dünkte  ihn  eine  passende  Beute  für  einen  Papst '^. 
Als  einmal  ein  gewaltiger  Orkan  das  römische  Volk  in  Schrecken 
setzte,  fand  die  Denunziation,  daß  die  Juden  durch  Verspottung 
des  Kruzifixes  den  Zorn  des  Himmels  wachgerufen,  bei  ihm  sofort 
Glauben:  er  ließ  die  angeblich  Schuldigen  hinrichten'^.  Und  was 
bedeutet  dergleichen  gegenüber  der  Tatsache,  daß  die  Zeitgenossen 
ihn  als  reif  für  das  höllische  Feuer  betrachteten:  so  urteilte  man 
in  Cluni*  und  nicht  anders  in  Italien'^.  Wenn  des  Papstes  Schätze 
als  durch  Raub  und  Ungerechtigkeit  erworben  bezeichnet  werden^, 
so  bleibt  kaum  ein  Zweifel  daran,  daß  er  ein  Simonist  war,  und 
daß  die  Späteren  ihm  kein  Unrecht  taten,  wenn  sie  die  Herrschaft 
der  Simonie   in  Rom   erst   mit  den   deutschen   Päpsten  zu   Ende 


^  Vita  Adalb.  15  flf.  S.  663  ff,    über  Heinrichs    erste  Synode.     Thietm. 
VI,  18  S.  143  über  die  Dortmunder  Synode ;  vgl.  oben  S.  429  f. 

2  Thietm.  Vlll,  45  S.  220. 

3  Adern,  bist.  III,  52  Scr.  IV  S.  139.  *  S.  o.  S.  519  Anm.  2. 
•*  Petr.  Dam.  de  abdic.  ep.  3  S.  428.  «  Ibid. 


—     527     — 

gehen  ließen^.  Überdies  ist  zweifellos,  daß  Benedikt  für  die  Ver- 
leihung des  Palliums  große  Geldsummen  forderte^.  Und  wenigstens 
ein  Fall  ist  urkundhch  gesichert,  in  welchem  er  das  kanonische 
Recht  außer  acht  ließ,  um  einer  großen  Familie  gefällig  zu  sein 
er  genehmigte  die  Errichtung  des  Bistums  Bisulduno  und  bestimmte 
dabei,  daß  bei  jeder  Neubesetzung  dem  römischen  Stuhl  eine  be- 
deutende Geldzahlung  zu  leisten  sei,  nicht  für  die  Erteilung  der 
Weihe  aber  bei  derselben.  Das  war  schier  allzu  durchsichtig; 
aber  noch  schlimmer  war  der  bei  diesem  Anlaß  ungescheut  ausge- 
sprochene Grundsatz,  daß  man  vor  dem  Papst  nicht  mit  leeren 
Händen  erscheinen  solle  ^. 

Von  persönlichem  Interesse  an  der  kirchUchen  Reform  kann 
angesichts  dessen  nicht  die  Rede  sein*.  Aber  Benedikt  bewies 
seinen  Anschluß  an  den  Kaiser  auch  dadurch,  daß  er  auf  dessen 
Reformgedanken   einging.     Gleich   in   Bamberg    trat    er    mit    den 


1  Vgl.  z.  B.  Petr.  Dam.  lib.  grat.  27  Lib.  d.  1.  I  S.  56. 

'^  Vgl.  ep.  Cnuti,  Scr.  XIII  S.  127:  Conquestus  sum  iterum  coram  do- 
mino  papa  (Johann  XIX)  .  .  .,  quod  mei  archiepiscopi  in  tantum  angaria- 
bantur  immensitate  pecuniarum,  quae  ab  eis  expetebatur,  dum  pro  pallio 
accipiendo  secundum  morem  apostolicam  sedem  expeterent.  Der  Brief  ist 
aus  dem  Jabr  1027;  die  Klage  bezieht  sich  also  auf  die  Zeit  Benedikts  VIII. 

^  J.W.  4016.  Die  Errichtung  des  Bistums  widersprach  allen  Forder- 
ungen des  kanonischen  Rechts,  und  erklärt  sich  nur  aus  der  Bestimmung: 
Consecrationem  successorum  tuorum  nobis  nostrisque  successoribus  reser- 
vamus  in  perpetuum,  pro  qua  sacratione  nobis  et  successoribus  nostris  a 
successoribus  vestris  nihil  offerri  iudicamus  statuta  sanctorum  patrum 
sequentes.  Sed  ne  appareat  in  conspectu  nostro  vel  successorum  nostrorum 
vacuus,  qui  consecrandus  erit,  non  pro  consecratione,  ut  diximus,  sed  pro 
debita  obedientia,  et  ut  subiectum  se  semper  nostrae  ecclesiae  ostendat, 
post  sacrationem  suam  unam  libram  auri  offerri  iubemus.  Die  Frivolität, 
mit  der  hier  mit  dem  Recht  gespielt  wird,  indem  es  zugleich  dem  "Wort 
nach  gehalten  und  der  Tat  nach  übertreten  wird,  macht  Benedikts  Ver- 
fahren vollends  abstoßend. 

*  Als  Gegengrund  kann  man  nicht  die  Beziehungen  zu  den  Männern 
der  Reform  anführen,  J.W.  3991  f.  3994  f.  4007.  4013.  4033.  4056.  Denn 
dann  haben  auch  Männer  wie  Johann  XVIII.  und  XIX'.  ein  Recht  auf  den 
Namen  von  Reformpäpsten,  cf.  3950.  3958  ff.  4065.  4080  f.  4095.  Aber  wer 
möchte  das  behaupten?  So  wenig  als  sie  hat  Benedikt  VIII.  etwas  »von 
dem  heiligen  Eifer  eines  Reformators"  (Giesebrecht  S.  188).  Seine  refor- 
matorischen Erklärungen  sind  lediglich  Frucht  seiner  Verbindung  mit  Hein- 
rich. Die  entgegengesetzte  Auffassung  hat  ihren  schärfsten  Ausdruck  bei 
Nitzsch,  D.  G.  I  S.  393  f.,  gefunden. 


—     528     — 

deutschen  Bischöfen,  die  sich  am  Hofe  eingefunden  hatten,  zu  einer 
Synode  zusammen,  auf  der  Reformbeschlüsse  gefaßt  wurden  \ 

Als  Heinrich  sich  danach  nach  Italien  begab,  um  die  unter- 
italienischen Angelegenheiten  zu  regeln,  folgte  eine  itahenische 
Reformsynode.  Gemeinsam  haben  sie  Kaiser  imd  Papst  am 
1.  August  1022  zu  Pavia  gehalten^.  Hier  stand  die  Frage  der 
Priesterehe  auf  der  Tagesordnung.  Sie  war  in  Italien  fast  zu  all- 
gemeiner Herrschaft  gelangt  und  hatte  zu  der  größten  Gefährdimg 
des  kirchlichen  Besitzstandes  geführt:  es  gab  keinen  gefährlicheren 
Räuber  des  Küxhenguts,  als  die  Söhne  der  Priester^.  Wie  wir 
uns  erinnern,  hatte  Heinrich  schon  auf  seinem  ersten  Romzug  im 
Jahre  1014  seine  Aufmerksamkeit  der  Ordnung  des  kirchhchen 
Besitzes  zugewandt^.  Es  lag  ihm  also  nahe,  die  Reform  aji  diesem 
Punkte  zu  beginnen.  Benedikt  eröffnete  die  Synode  mit  einer, 
höchst  energischen  Ansprache^:  so  sehr  er  hervorhob,  was  Könige 
und  Kaiser,  Christo  nachfolgend,  für  die  Kirche  getan  hätten,  so 
ungünstig  schilderte  er  ihren  gegenwärtigen  Zustand:  sie  sei  arm, 
eine  Bettlerin,  ja  vernichtet.  Alle  Schuld  warf  er  auf  den  Klerus. 
Dadurch,  daß  verheiratete  Kleriker  ihre  Kinder  aus  dem  Erchen- 
gut  versorgten,  daß  unfreie  Kleriker  für  sich  und  ihre  Nachkommen- 


^  Rupert,  ehr.  s.  Laur.  19  S.  268;  Multis  episcoporum  ad  synodum 
unde  unde  confluentibus  multa  ibi  utiiia,  multa  honesta  decreta  sunt.  Nach 
der  Vita  Meinw.  165  Ö.  142  waren  40  Bischöfe  anwesend;  bei  Adalbert  V. 
Heinr.  26  S.  807  werden  gar  72  genannt.  Auch  die  erste  Zahl  ist  wahr- 
scheinlich zu  hoch.  Das  römische  Privilegium  ist  nur  von  13  Bischöfen 
unterzeichnet. 

2  Mansi  XIX  S.  343  ff.,  leider  nur  bruchstückweise  in  C.I.  I  S.  70  ff. 
Das  Jahr  der  Synode  ist  strittig:  der  ältere  Ansatz  ist  1022;  dagegen  er- 
klärte sich  Giesebrecht  für  1018  und  fand  dafür  mannigfache  Zustimmung; 
ihm  gegenüber  hat  Breßlau,  JB.  Heinrichs  III  S.  342  ä".,  die  ältere  Annahme 
verteidigt.  Er  scheint  mir  im  Rechte  zu  sein;  beweisend  ist  besonders  das 
Verhältnis  der  Erklärung  von  Goslar  (s.  o.  S.  431  f.)  zu  dem  Synodalbeschluß. 
Denn  wäre  der  letztere  schon  vorgelegen,  so  hätte  man  in  Goslar  unmög- 
lich die  Priesterehe  als  etwas  Zulässiges  behandeln  können. 

3  S.  Dresdner,  Kultur-  u.  Sittengesch.  der  ital.  Geistlichkeit  S.  327  ft". 
*  S.  o.  S.  434. 

^  Die  Vermutung  Löwenfelds,  der  in  Leo  v.  Vercelli  den  Verfasser  der 
Rede  erkennt  (Leo  von  Vercelli  8.  50;  vgl.  Bloch,  N.A.  XXII  S.  102  f.)  hat 
viel  für  sich.  Aber  Leo  deshalb  zum  Cluniacenser  zu  machen,  geht  nicht 
an:  hier  bildet  sein  Verhältnis  zu  Wilhelm  von  Dijon,  s.  o.  S.  479,  und  das 
Urteil  Rudolf  Glabers,  vit.  Wilh.  23  Mign.  142  S.  714,  einen  nicht  zu  be- 
seitigenden Einwand.  Sackur  hätte  also  noch  entschiedener  sprechen 
können,  als  er  tat,  Clun.  II  S.  160  Anm.  3. 


—     529     — 

Schaft  die  Freiheit  erstrebten,  sei  die  Kirche  in  den  größten  Schaden 
gekommen.  Um  ihm  abzuhelfen,  erinnerte  der  Papst  an  die  alten 
kirchlichen  Cölibatsgesetze ;  er  forderte  ihre  Durchführung;  für 
augenblicklich  am  notwendigsten  jedoch  erklärte  er  die  Regelung  der 
Rechtsverhältnisse  der  Kinder  unfreier  Kleriker  von  freien  Müttern; 
ihnen  müsse  unbedingt  die  Freiheit  abgesprochen  werden.  Dem- 
gemäß beschloß  die  Synode :  sie  verbot  die  Priesterehe,  erklärte  die 
Kinder  der  Priester  für  unfrei,  bedrohte  die  Richter,  die  sie  frei- 
sprechen würden,  mit  dem  Anathema,  und  untersagte  unter  strengen 
Strafen,  daß  Knechte  der  Kirche  irgend  etwas  auf  den  Namen  eines 
Freien  erwürben. 

Mari  kann  nicht  sagen,  daß  diese  Beschlüsse  etwas  Neues 
enthalten.  Daß  das  kirchliche  Recht  den  Cölibat  der  Priester  un- 
bedingt forderte,  war  jedermann  bewußt:  deutsche  und  französische 
Synoden  der  Ottonenzeit  hatten  die  alten  Satzungen  wiederholt^; 
Abbo  von  Fleury  und  Burchard  von  Worms  hatten  sie  in  ihre 
Rechtssammlungen  aufgenommen^.  Auch  die  Bestimmung  über 
die  Unfreiheit  der  Priesterkinder  war  nicht  neu:  sie  war  vorlängst 
auf  der  neunten  Synode  von  Toledo  getroffen  worden;  Abbo  von 
Fleury  war  sie  nicht  entgangen^.  Wichtiger  als  der  Inhalt  dieser 
Beschlüsse  ist  deshalb  die  Art,  wie  sie  gefaßt  wurden:  die  Synode 
legte  sie  dem  Kaiser  vor  und  bat  ihn,  sie  zu  bestätigen  und  be- 
kannt zu  machen.  Sie  verhehlte  sich  nicht,  daß  nur,  wenn  dies 
geschehe,  ihre  Ausführung  zu  hoffen  sei.  Demgemäß  erteilte  Hein- 
rich dem  Synodalbeschluß  seine  Billigung;  indem  er  ihm  eine  neue 
Fassung  gab,  verkündigte  er  ihn  als  Reichsgesetz.  Das  Zusammen- 
wirken der  kaiserUchen  und  päpstlichen  Gewalt  wurde  so  fast 
ostentativ  hervorgehoben.  Bat  der  Papst  um  die  Bestätigung  eines 
Synodalbeschlusses,  so  erklärte  der  Kaiser,  er  könne  dem  Papste, 
dem  er  durch  Gott  alles  verdanke,  nichts  versagen:  er  sprach  voji 
ihrer  gemeinsamen  Arbeit  und  ihrer  gemeinsamen  Freude.  Aber 
wenn  man  auf  den  Kern  der  Dinge  blickt;  so  läßt  sich  doch  kaum 
zweifeln,  daß  beide  Gewalten  nicht  als  gleichwertige  Größen  zu- 
sammenwirkten. Wie  der  Papst  sich  nach  Oberitalien  begab,  um 
in  Gegenwart  des  Kaisers  die  Synode  zu  halten,  so  folgte  er  über- 
haupt dem  Impulse,  den  er  vom  Hofe  erhielt;  nicht  der  Kaiser 
wurde  des  Papstes  gleichgesinnter  Genosse,  sondern  der  Papst 
paßte  sein. Handeln  den  Intentionen  des  Kaisers  an. 

»  Augsburg  (952)  c.  1,  4  u.  11  C.  I.  T  S.  19  f.  Ansa  (990)  c.  5  Mansi  XIX 
S.  101.     Poitiers  (1000)  c.  3  ib.  S.  268. 

2  Coli.  can.  39  S.  495;  Beeret,  n,  108  ff.  S.  645. 

3  Bruns  I  S.  295 ;  coli.  can.  40  S.  496. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    IIL  34 


—     530    — 

Heinrichs  Gedanken  gingen  nun  weiter.  Was  in  Bamberg 
und  Pavia  eingeleitet  war,  sollte  noch  größere  Ausdehnung  ge- 
winnen: auch  die  französische  Kirche  sollte  sich  an  der  Reform- 
unternehmung beteihgen.  Zu  diesem  Zweck  fand  Anfang  August 
1023  zu  Ivois  an  der  französisch-lothringischen  Grenze  eine  Zu- 
sammenkunft Heinrichs  mit  König  Robert  von  Frankreich  statt  ^. 
Die  beiden  Herrscher  verständigten  sich  darüber,  daß  der  nächste 
Schritt  die  Abhaltung  einer  gemeinsamen  Synode  aus  Deutschland, 
Frankreich  und  Italien  sein  müsse.  Wie  lange  war  es  her,  seit- 
dem die  Kirche  des  alten  fränkischen  Reichs  nicht  mehr  als  Ein- 
heit gehandelt  hatte!  Jetzt  sollte  es  wieder  geschehen.  An  dieser 
—  man  kann  nicht  mehr  sagen:  Reichssynode,  und  man  kann  noch 
nicht  sagen:  allgemeinen  Synode  des  Abendlandes,  sollte  auch 
Benedikt  Anteil  nehmen'^.  Als  der  passendste  Ort  erschien  Pavia: 
Dort  beschlossen  Heinrich  und  Robert,  die  Versammlung  abzuhalten. 
Wir  wissen  nicht,  daß  sie  die  Meinung  des  Papstes  vorher  einge- 
holt hatten.  Sie  verfügten  über  ihn;  sie  bedienten  sich  der  päpst- 
lichen Autorität,  um  die  Absichten,  für  die  Heinrich  Robert 
gewonnen  hatte,  zu  verwirklichen.  Es  gab  keine  selbständige  päpst- 
liche Politik  neben  der  kaiserlichen. 

Seltsam,  daß  Benedikt  gleichwohl  mit  den  deutschen  Bischöfen 
nicht  immer  in  Frieden  lebte.  Den  ersten  Mann,  der  seine  Wahl 
anerkannt  hatte,  Gero  von  Magdeburg,  kränkte  er  dadurch,  daß 
er  den  alten  Umfang  der  Halberstädter  Diözese  ohne  Rücksicht  auf 
Magdeburg  bestätigte  ^.  Als  Bischof  Arnulf  daraufhin  Teile  des 
Magdeburger  Sprengeis  zumckforderte,  ließ  sich  Gero  durch  die 
päpstliche  Bulle  nicht  hindern,  tapferen  Widerstand  zu  leisten. 
Wichtiger  war,  daß  Benedikt  mit  dem  bedeutendsten  Bischof 
Deutschlands  in  ernstlichen  Konflikt  geriet.  Am  23.  Februar  1011 
war  Wilhgis  gestorben.  Sein  Nachfolger  wurde  ein  alter  Anhänger 
des  Kaisers,  der  Abt  Erkanbald  von  Fulda  *.  Er  war  in  weltlichen 
Angelegenheiten  mannigfach  tätigt;    auch   fehlte   es  ihm  nicht  an 


1  Gest.  pontif.  Camerac.  III,  37  S.  480.  Daß  bereits  in  Pavia  (1022) 
eine  weitere  Synode  ins  Auge  gefaßt  war,  zeigt  eine  Bemerkung  in  Bene- 
dikts Rede,  Mansi  S.  346  A. 

"  Bezeichnend  ist  die  Weise,  wie  unser  Berichterstatter  spricht:  Exin 
vero  sese  invieem  consulentes,  ubinam  iterum  eonyenturi  domnum  etiam 
apostolicum  una  cum  tarn  citra  quam  ultra  Alpjnis  episcopis  secum  habeant, 
nusquam  aptius  quam  Papiae  decernunt. 

3  J.W.  4043;  vgl.  Gesta  a.e.  Magd.  17  S.  396  u.  Gesta  ep.  Halb.  S.  91. 

*  Adalboldi  V.  Heinr.  6  S.  685. 

5  Thietm.  V,  38  S.  128.    VIII,  51  S.  224. 


—     531     — 

theologischer  Bildung;  er  hat  eine  Sammlung  von  Predigten  ge- 
schrieben \  Aber  die  Bedeutung  des  Erzbistums  ging  unter  seiner 
Amtsfiihrung  zm-ück.  Dagegen  erhielt  es  in  seinem  Nachfolger 
Aribo  wieder  einen  hervorragenden  Leiter^.  Er  war  ein  Vetter 
Piligrims  von  Köln  und  an  Talent  und  Geisteskraft  ihm  mindestens 
ebenbürtig^.  Wenn  das  einem  Kirchenfiirsten  erteilte  Lob  der 
Gelehrsamkeit  nicht  immer  als  ganz  vollwichtig  zu  betrachten  ist, 
so  war  es  doch  in  diesem  Falle  nicht  unbegründet*.  Wir  wissen 
nicht  nur,  daß  Aribo  für  die  wenigen  theologischen  Fragen,  für 
welche  das  Jahrhundert  ein  Auge  hatte,  sich  interessierte  ^,  sondern 
es  wird  auch  berichtet,  daß  er  sich  selbst  als  Schriftsteller  ver- 
suchte. Noch  im  Jahrhundert  nach  seinem  Tode  besaß  man  ein 
paar  Abhandlungen,  die  er  zu  einigen  Psalmen  geschrieben  hatte  "*. 
Es  machte  ihm  Freude,  mit  gelehrten  Mönchen  zu  verkehren,  und 
nicht  ohne  Witz  wußte  er  schüchterne  zum  Reden  zu  bringen'. 
Daß  er  einen  der  tüchtigsten  unter  ihnen,  Ekkehart  IV.  von 
St.  Gallen,  als  Schulvorsteher  nach  Mainz  berieft,  macht  seinem 
Urteil  alle  Ehre.  Dabei  blieb  sein  Gesichtskreis  weit  genug,  daß 
er    den    verschiedenartigsten    Erscheinungen    Interesse    abgewann. 


^  Sie  befand  sich  im  Besitze  des  Bischofs  Embrich  von  Augsburg, 
8.  Becker,  Catal.  Nr.  52:  Sermones  Erchanbaldi  arch.  Ob  der  in  E.'s  ürk. 
für  Fulda,  Cd.  Fuld.  S.  340  Nr.  727,  genannte  Graf  Lando  sein  Sohn  war, 
muß  dahingestellt  bleiben.  Die  Bezeichnung  filius  meus  kann  auch  in 
übertragenem  Sinne  gemeint  sein. 

«  Über  ihn  Mtiller,  EB.  A.  v.  M.  1881;  Dersch,  Die  Kirchenpolitik 
des  EB.  A.  v.  M.,  Marb.  Diss.  1899. 

8  Über  seine  Familie  Müller  S.  3  f. 

*  Bern  von  Reichenau  lobt  seine  Gelehrsamkeit,  ep.  Mog.  27  S.  365 
und  29  S.  372;  ebenso  Wipo  Gesta  Chuonr.  1  S.  8. 

^  In  seinem  ersten  Brief  an  A.  handelt  Bern  von  der  damals  strittigen  Frage 
über  die  Dauer  der  Adventszeit,  wenn  das  Weihnachtsfest  auf-  einen  Montag 
fällt;  der  zweite  ist  die  Widmung  seines  Dialogs  über  die  Quatemberfasten. 
Das  Schriftchen  bei  Migne  142  S.  1087;  es  ist  nach  der  Seligenstädter  Syn. 
abgefaßt,  s.  c.  7  S.  1096  B  die  Beziehung  auf  can.  2  der  Synode. 

«  Ekkeh.  ehr.  z.  1020  Scr.  VI  S.  193. 

'  Ekkehart  schildert  in  seinem  üb.  bened. :  Stetimus  aliquando  coram 
Aribone  archiepiscopo,  sui  temporis  nominatissimo  ecclesiae  quidem  speculo, 
qui  nos,  suis  quibusdam  se  stimulantibus,  quid  in  hoc  —  was  die  Formel 
,Jube,  domne,  benedicere"  bedeute  —  nobis  videretur,  pandere  monuit.  Sed 
nos  tantillos  tanto  viro  de  verbo  a  diversis  diverse  distracto  definitam  nil 
posae,  inquimus,  respondere.  Egit  autem  ille  nobiscum,  ut  de  distractis  illis 
aliquid  sibimet  contraheremus.  Tandemque  ita  incepimus  etc.,  Dümmler 
Zeitschr.  f.  d.  A.  N.F.  II  S.  51.  »  Cas.  s.  Galli  80  S.  284  f. 

34« 


—     532     — 

Durch  lateinische  Gelehrsamkeit  und  antiquarische  Liebhabereien 
hes  er  sich  die  Freude  an  vaterländischen  Gegenständen  nicht 
rauben:  er  hatte  sein  Wohlgefallen  an  dem  Walthariuslied  des 
älteren  Ekkehart;  in  seinem  Auftrag  hat  es  der  jüngere  überarbeitet^. 
Sein  religiöses  Interesse  bewies  er,  wie  es  die  Zeit  erwartete  und 
forderte,  durch  die  Begünstigung  des  Mönchtums.  Als  er  noch 
Diakon  war,  hat  er  die  Stiftung  des  Frauenklosters  Goß  vollzogen^, 
später  als  Bischof  gründete  er  das  Stift  Hasungen^. 

Aber  so  gerne  er  mit  den  Gelehrten  verkehrte  und  so  wiUig 
er  die  Mönche  begünstigte,  so  gehörte  er  doch  nicht  zu  den  stillen, 
zurückgezogenen  und  zurückhaltenden  Naturen.  Ein  Zeitgenosse 
hat  über  ihn  geurteilt,  zwei  Dinge  hatten  für  ihn  zum  Leben  ge- 
hört: Arbeiten  und  Herr  sein*.  Das  charakterisiert  ihn.  Er  wußte 
zu  handeln,  und  er  liebte  es,  was  er  tat,  rasch  zu  tun^  Einen 
großen,  das  Gememe  überschreitenden  Plan  auszusinnen,  war  seine 
Lust:  noch  während  an  dem  Neubau  des  Mainzer  Doms  gearbeitet 
wurde,  dachte  er  schon  an  die  Ausschmückung  der  Kirche:  sie 
sollte  einen  alles  Bisherige  überbietenden  Bilderayklus  erhalten®. 
Es  lebte  ein  starker,  heftiger  Wille  in  dem  Manne,  und  wie  es  bei 
solchen  Männern  nicht  selten  ist:  er  hatte  einen  ausgesprochenen 
selbstischen  Zug.  Das  ist  nicht  im  niederen  Siim  gemeint  es  ist 
ein  im  elften  Jahrhundert  seltenes  und  deshalb  sehr  schwerwiegendes 
Lob,  das  ihm  erteilt  wird:  er  habe  nie  etwas  für  Geld  getan'. 
Aber  er  meinte,  jedermann  in  seinen  Dienst  zwingen  zu  können; 
fremdes  Recht  anzuerkennen,  wurde  ihm  schwer;  dagegen  konnte 
niemand  zäher  auf  dem  eigenen  Recht  bestehen,  als  er^.  Wenn 
er  dabei  andere  verletzte,  so  machte  ihm  das  wenig  Sorgen:  auch 
dem  Mächtigsten  gegenüber  sprach  er  frei  und  offen  ^  Unerträg- 
lich dünkte  es  ihn,  wenn  ein  Geringerer  sich  vorzudrängen  schien. 


1  Gas.  s.  G.  80  S.  284. 

2  J.W.  4028;  Dipl.  m  S.  548  Nr.  428;  vgl.  Nr.  437,  488  f.  Vgl.  Hirsch, 
JB.  Heinrichs  lU  S.  165  ff. 

3  Ann.  Palid.  z.  1022  S.  67;  Ann.  Saxo  z.  1021  S.  675;  Vita  Meinw. 
170  S.  145;  vgl.  Scheffer-Boichorst,  Ann.  Patherbr.  S.  37  f. 

*  Zaeatz  zu  Thancmar  vita  Bernw.  48  S.  778  n.  1. 
6  Vita  1  Godeh.  27  S.  187:  More  solito  festinans. 

^  S.  Dümmler  S.  4  u.  Kieffer  im  Progr.  des  Mainzer  Gymn.  1881. 

'  Ep.  Mog.  25  S.  363.  Wenn  man  sich  erinnert,  daß  die  Zeitgenossen 
Benedikt  VIII.,  an  den  der  Brief  gerichtet  ist,  für  bestechlich  hielten,  so 
erkennt  man,  wie  spitzig  dieser  Schluß  des  Briefs  ist. 

*  Vgl.  sein  Auftreten  in  der  Gandersheimer  Sache. 

9  Vgl.  die  Predigt  bei  Konrads  IL  Krönung,  Wipo  3  S.  16  f. 


—     533     — 

Als  einmal  der  Abt  Bardo  von  Hersfeld  mit  einem  außergewöhnlich 
schönen  Stab  neben  ihm  stand,  reizte  ihn  der  Übermut:  He,  Abt, 
herrschte  er  ihn  an,  dieser  Stab  würde  besser  für  meine  als  für 
eure  Hand  taugend  Bardo  hat  ihm  wirklich  das  Kleinod  über- 
lassen. Aber  nicht  jedermann  war  so  fügsam.  Aribo  hatte  mehr 
Feinde  als  Freunde:  der  Hildesheimer  WoLfheri  findet,  das  von 
Ismael  ausgesprochene  Bibelwort  passe  auf  ihn:  Seine  Hand  wider 
jedermann  und  jedermanns  Hand  wider  ihn^ 

Vergegenwärtigt  man  sieh  die  Persönlichkeit  Aribos,  dann  ist 
verständlich,  daß  Heinrich  II.,  der  als  sein  Verwandter  ihn  kannte. 
Tüchtiges  von  ihm  erwartete  und  ihm  deshalb  das  höchste  Amt 
in  der  deutschen  Kirche  anvertraute,  und  daß  dann  doch  das  Ver- 
hältnis beider  Männer  nicht  ganz  ungetrübt  war:  Aribo  gehörte 
nicht  zu  den  Menschen,  die  sich  darein  finden  können,  Diener  eines 
anderen  zu  sein. 

Zu  einer  Friktion  kam  es  alsbald  nach  des  Erzbischofs  Amts- 
antritt in  der  Gandersheimer  Angelegenheit.  Wir  erinnern  uns,  daß 
Aribo  den  Mainzer  Anspruch  auf  das  Kloster  erneuerte.  "Wolfheri 
berichtet,  sein  Vorgehen  habe  den  Kaiser  entrüstet:  in  Gegenwart 
der  Bischöfe  und  anderer  Großen  gebot  er  ihm  nicht  ohne  Heftig- 
keit, ein  für  aUemal  von  seinem  Beginnen  abzustehend 

Ernstlicher  schien  der  Konflikt,  in  den  Aribo  bald  danach 
mit  Benedikt  geriet*.  Er  nahm  seinen  Ausgang  von  dem  Hammer- 
steinischen Disziplinarfall.  Es  ist  fi:üher  erwähnt,  daß  die  Synode 
von  Nimwegen  gegen  den  Grafen  Otto  von  Hammerstein  wegen 
seiner  kanonisch  unerlaubten  Ehe  einschritt  und  daß  Heinrich  im 
Jahr  1018  die  Ehe  trennte^.  Der  Graf  hatte  sich  für  den  Augen- 
blick gefügt;  allein  nach  zwei  Jahren  erhob  er  sich  gegen  den 
Mainzer  Erzbischof.  Er  sah  in  Erkanbald  den  Urheber  der  ihm 
widerfahrenen  Unbill  und  rächte  sie  durch  die  Verwüstung  des 
Mainzer  Besitzes.     Kaum  entging  der  Erzbischof  dem   Schicksal, 


1  Vita  Bard.  10  S.  327.  Ait  temere,  sagt  Wulcold,  erat  enim  Noricus 
genere.  ^  Vita  I  Godeh.  25  S.  185. 

8  Ib.  S.  186;  über  die  Sache  oben  S.  418. 

*  Ich  beurteile  Aribos  kirchliche  Absichten  anders,  als  es  seit  Giese- 
brecht  herkömmlich  ist.  Seine  Anschauung  über  das  Ziel  Aribos  und  die 
Folgen  seines  Vorgehens,  auch  in  der  vorsichtigeren  Fassung,  wie  sie  bei 
Breßlau  (JB.  Heinrichs  III  S.  270  f.)  vorliegt,  und  in  der  sehr  verdünnten 
Form,  wie  sie  bei  Müller  (Aribo  S.  25)  trotz  des  Widerspruchs  noch  durch- 
klingt, scheint  mir  nicht  aus  dem  Gedankenkreis  des  11.  Jahrhunderts  ge- 
nommen; sie  scheitert  auch  an  der  Untersuchung  des  Einzelnen. 

5  S.  0.  S.  431  und  S.  434. 


—     534     — 

in  die  Hand  des  erbitterten  Grafen  zu  fallen.  Dadurch  war  Hein- 
rich genötigt,  von  neuem  einzugreifen:  er  belagerte  Otto  in  seiner 
Burg  Hammerstein  und  zwang  ihn  Weihnachten  1020  zur  Ergebung. 
Nun  mußte  er  seine  Gemahlin  entlassen  \  Allein  kaum  war  die 
Gefahr  vorüber,  so  kehrten  die  Ehegatten  zu  einander  zurück. 
Weder  Heinrich  noch  Aribo,  d^r  inzwischen  Erkanbalds  Nachfolge 
angetreten  hatte,  konnte  diese  Angelegenheit  auf  sich  beruhen  lassen. 
So  kam  sie  denn  auf  der  Mainzer  Pfingstsynode  von  1023  von 
neuem  zur  Besprechung ".  Das  Urteil  fiel,  wie  zu  erwarten  war. 
Graf  Otto  fügte  sich;  aber  seine  mannhafte  Gemahlin  bestand  auf 
dem  Recht  ihrer  Ehe^.  Nun  belegte  die  Synode  sie  mit  dem  Ana- 
thema; sie  aber  appellierte  wider  die  Entscheidung  der  deutschen 
Synode  an  das  Gericht  des  Papstes*.  Nichts  ist  so  begreiflich  als 
diese  Appellation:  hatte  doch  Benedikt  erst  vor  wenigen  Jahren 
die  verbotene  Ehe  Roberts  von  Frankreich  ausdrücklich  geduldet^. 
Aribo  aber  ließ  sich  durch  diese  Appellation  nicht  beirren. 
Er  gehörte  zu  den  deutschen  Metropoliten,  die  die  Verpflichtung, 
regelmäßig  Provinzialsynoden  abzuhalten,  nicht  ganz  außer  acht 
ließen^.  Schon  im  Herbst  1023  versammelte  er  eine  neue  Synode, 
diesmal  in  Seligenstadt '.     Sie  war,  wie  alle  diese  Versammlungen, 


1  Ann.  Quedl.  z.  1020  S.  84;  Ann.  Saxo  z.  1020  S.  674.  Rup.  vita 
Heriberti  10  Scr.  IV  S.  749 

•2  Vgl.  über  die  Synode  oben  S.  432  Anm.  2. 

3  Vita  II  Godeh.  19  S.  206.  *  Folgt  aus  ep.  Mog.  25  S.  362  f. 

*  S.  Langen  S.  409  f.  Bei  der  Zugänglichkeit  Benedikts  für  Geld 
hatten  die  deutschen  Bischöfe  allen  Grund  zum  Argwohn. 

®  Vgl.  seine  Berufungsschreiben  an  Meginhard  von  Würzburg,  ep. 
Mog.  23  S.  358  f.,  und  Godehard  von  Hildesheim,  ep.  26  S.  364  f.  Wir  wissen 
von  folgenden  Mainzer  Provinzialsynoden  während  seiner  zehnjährigen  Amts- 
führung: 1023  in  Seligenstadt,  1024  in  Höchst,  ep.  Mog.  23;  1026  in  Seligen- 
stadt, ep.  Mog.  26;  1028  in  Geisleden,  Ann.  Hild.  z.  d.  J.,  vita  Meinw.  201 
S.  154.  Ich  lasse  die  Synoden  von  Mainz  (1023),  Grona  (10^5),  Frankfurt 
(1027)  und  Pöhlde  (1029)  hier  außer  Betracht,  da  sie  nicht  zu  den  Mainzer 
Provinzialsynoden  gerechnet  werden  können. 

'  Die  Akten  C.I.  I  S.  633  S.  Anwesend  waren  die  B.  von  Worms, 
Straßburg,  Augsburg,  Bamberg  und  Würzburg  und  10  Äbte.  Über  die  Zeit 
(12.  Aug.  1023)  s.  Breßlau  bei  Hirsch,  JB.  HI  S.  359,  Dersch  S.  52  f.  Die 
von  Sackur,  Clun.  II  S.  161  ff.,  wie  früher  von  Giesebrecht  vorgeschlagene 
Datierung  Aug.  1022  scheint  mir  weniger  wahrscheinlich.  Daß  nur  die 
Hälfte  der  Mainzer  Suffragane  in  Seligenstadt  erschien,  bedarf,  wie  mich 
dünkt,  nicht  einer  besonderen  Erklärung;  wir  wissen  von  viel  schlechter 
besuchten  Diözesansynoden :  auf  der  Friedrichs  von  Mainz  erschienen  nur 
2  Bischöfe,    ep.   Mog.   16    S.  344.     Die    Annahme    einer    der    Synode    von 


—     535     — 

bestimmt,  die  Ordniuig  in  den  kirchlichen  Verhältnissen  der  Diözese 
herzustellen  oder  zu  festigend  Es  ist  leicht  ersichtlich,  daß  ihre 
Beschlüsse  durch  bestimmte  Vorfälle  veranlaßt  waren.  Sie  be- 
ziehen sich  demgemäß  auf  die  verschiedensten  Dinge:  sie  schärfen 
die  Beobachtung  der  allgemein  gebotenen  Fastenzeiten  vor  den 
hohen  Festen  ^  und  der  besonders  angeordneten  Fasttage  ein,  treiSen 
Festsetzungen,  um  die  Unsicherheit  über  die  Quatembertage  zu  be- 
seitigen, und  ordnen  im  Zusammenhang  damit  die  geschlossenen 
Zeiten.  Den  Priestern  wird  zur  Pflicht  gemacht,  am  Morgen  vor  der 
Messe  zu  fasten,  und  verwehrt  mehr  als  drei  Messen  an  einem  Tag 
zu  lesen;  mit  großer  Strenge  wird  der  abergläubische  Mißbrauch  ver- 
boten, der  von  manchen  Geistlichen  mit  dem  Altartuch  getrieben 
wurde;  man  warf  es  bei  Bränden  ins  Feuer,  um  dies  dadurch  zu 
löschen.  Auch  der  Laienaberglaube,  der  sich  an  die  Verlesung  des 
Johanneischen  Prologs,  an  die  Michaels-  und  Dreifaltigkeitsmessen 
knüpfte,  findet  den  Tadel  der  Synode.  Andere  Bestimmungen 
sollen  die  Heiligkeit  des  Gotteshauses  wahren:  niemand  darf  es 
gewaffiiet  betreten,  keine  Versammlung  soll  auf  dem  Kirchhof  oder 
in  der  Kirche  selbst  stattfinden,  keinem  Laien  steht  es  zu  sein  Haus 
an  der  Kirche  zu  errichten.  Wieder  andere  beziehen  sich  auf  die 
Anstellung  der  Geistlichen  an  Eigenkirchen  ^,  auf  Fragen  des  Ehe- 


Seligenstadt  vorhergegangenen  päpstlichen  Entscheidung  halte  ich  für  sehr 
unwahrscheinlich . 

^  S.  636:  Quatinus  cum  communi  predictorum  confratrum  consilio 
atque  consensu  multimoda  divinorum  officiorum  atque  synodalium  legum 
componeretur  dissensio  et  disparilitas  nostrarum  singularium  consuetudinum 
honesta  consensione  redigeretur  in  unum.  Inconveniens  quidem  sancto  illi 
conventui  visum  est,  qaod  membra  capiti  discordarent  et  illa  diversitas  in 
unius  compagine  corporis  esset.  Müller  (S.  22  f.)  gibt  diesen  Worten  eine 
zu  Spezielle  Beziehung,  wenn  er  in  ihnen  die  Absicht  ausgesprochen  findet, 
die  Einheit  der  gesamten  Erzdiözese  von  Mainz  möglichst  zu  fördern  und 
zu  befestigen.  Denn  sie  sind  nichts  weiter  als  eine  Amplifikation  des 
pseudo-isidorischen  Dekrets  Calixts,  durch  das  er  die  Quatember  anordnete, 
S.  136:  Non  decet  enim  membi-a  a  capite  dissidere  sed  iuxta  sacrae  scrip- 
turae  testimonium  omnia  membra  caput  sequantur.  Man  sieht  aus  der 
!^i&nützung  Pseudo-Isidors  zugleich,  was  es  mit  der  antikurialistischen  Ten- 
denz der  Synode  auf  sich  hat. 

2  Als  solche  kommen  in  Betracht:  Johannis,  Weihnachten,  Epiphanias, 
die  Aposteltage,  Maria  Himmelfahrt,  Lorenzi,  Allerheiligen,  c.l.  Von  Ostern 
und  Pfingsten  ist  natürlich  abgesehen. 

'^  Der  Grundherr  soll  den  betr.  Priester  dem  Bischof  schicken,  damit 
dieser  feststelle,  si  scientia  aetate  et  moribus  talis  sit,  quod  sibi  t)opulua 
Dei  digne  commendari  possit. 


—     536     — 

rechts  und  den  Vollzug  der  Bußzucht.  Unter  den  letzteren  hat 
ein  Kapitel  besonderes  Interesse;  denn  es  ist  unverkennbar  veran- 
laßt durch  die  Appellation  der  Gräfin  Irmgard:  der  Erzbischof  und 
seine  Suffragane  erklären  für  unzulässig,  daß  ein  Büßer  sich  in 
Rom  von  der  durch  den  Priester  ihm  aufgelegten  Buße  fi'eisprechen 
lasse,  bevor  die  Buße  geleistet  ist ;  erst  nach  Vollendung  der  Buße 
sei  die  Appellation  nach  Bom  zulässig,  aber  auch  dann  nur  mit 
bischöf hoher  Erlaubnis;  überdies  habe  der  Bischof  dem  Pönitenten 
ein  Schreiben  an  den  Papst  mit  der  Darstellung  des  Sachverhalts 
mitzugeben. 

Es  ist  herkömmlich  geworden,  in  Aribo  einen  ausgesprochenen 
Gegner  der  cluniacensischen  Beform  und  der.  päpstlichen  Herrschaft 
in  der  Kirche  zu  erblicken;  er  habe  den  Gedanken  einer  von  Rom 
möglichst  unabhängigen  Nationalkirche  vertreten.  Dieser  Beschluß 
dient  zum  Belege.   Allein  schwerlich  mit  Rechte   Auch  abgesehen 


1  C.  18.  Es  ist,  wie  inicli  dünkt,  unrichtig,  wenn  Müller  urteilt,  hier- 
durch werde  das  Dispensationsrecht  des  Papstes,  welches  bis  dahin  un- 
beschränkt war,  beschränkt  und  von  der  jedesmaligen  Einwilligung  eines 
jeden  Bischofs  abhängig  gemacht  (S.  24),  und  daraus  folgert,  das  Recht  des 
Papstes  sei  tatsächlich  zu  einem  bloßen  Ehrenrechte,  das  in  Wahrheit  nichts 
bedeutete,  herabgedrückt,  die  Bischöfe  dagegen  seien  von  jedem  höheren 
Willen  unabhängig  und  in  ihrer  Diözese  völlig  selbständig  gemacht  worden 
(S.  25).  Ähnlich  Lamprecht,  D.  6.  V  S.  294.  So  lagen  die  Verhältnisse 
keineswegs.  Denn  1)  richtet  sich  der  Beschluß  nicht  gegen  das  päpstliche 
Dispensationsrecht,  sondern  dagegen,  daß  multi  inculpati  .  .  poenitentiam 
a  suis  sacerdotibus  accipere  nolunt,  in  hoc  maxime  confisi,  ut  Romam 
petentibus  apostolicus  omnia  dimittat  peccata,  also  gegen  die  Auflösung 
der  kirchlichen  Disziplin  durch  dolose  Anrufung  des  Papstes.  2)  Die 
Forderung,  daß  die  Disziplinargewalt  des  Heimatbischofs  unbedingt  an- 
erkannt werde,  war  keine  Neuerung;  sie  geht  auf  den  5.  Kanon  von  Nicäa 
zurück  und  war  in  Deutschland  geltendes  Rocht,  cf.  Ansegisi  capit.  I,  1 
S.  397  f.  3)  Die  Anwendung  dieses  Grundsatzes  auf  Rom  war  ebenfalls 
keine  Neuerung;  sie  lag  vor  bei  Haito  von  Basel,  Capit.  177,18  S.  365, 
und  in  dem  45.  Kanon  der  Synode  von  Chalons  (813),  Conc.  11  S.  282  f. 
Dieser  Kanon  war  der  Synode  bekannt;  denn  er  ist  von  Burchard  in  sein 
Dekret  aufgenommen,  XIX,  51,  und  Burchard  war  Mitglied  der  Synode. 
4)  Die  Appellation  an  den  Papst  wird  nicht  ausgeschlossen,  sondern  als 
Recht  des  Verurteilten  anerkannt:  Romam  ire  si  velint  ab  episcopo  proprio 
licentiam  accipiant.  Daß  hierbei  die  bischöfliche  Erlaubnis  erwähnt  wird, 
ist  keine  Neuerung.  Es  ist  nur  eine  Anwendung  des  pseudo-isidorischen 
Satzes,  quod  populi  maiores  scilicet  et  minores  per  eius  licentiam,  quidquid 
agendum  est,  agant  nee  sine  eius  permissu  a  sua  parochia  abscedant,  Clem. 
decr.  LXX  .S.  58,  von  Burchard  aufgenommen  II,  93.  Von  einer  gegen  die 
päpstliche  Gewalt  als  solche  gerichteten  Tendenz  kann  man  demnach  nicht 


—     537     — 

davon,  daß  dabei  der  mönchischen  Reformbewegung  viel  zu  viel 
kirchenpoUtischer  Gehalt  gegeben  wird,  ist  diese  Annahme  un- 
durchführbar. Der  Gedanke  einer  einheitlichen  Gestaltung  der 
deutschen  Earche  unter  Leitung  von  Mainz  war  im  Jahre  1023 
eine  Unmöglichkeit.  Gewiß  bildete  die  deutsche  Kirche  in  vieler 
Hinsicht  eine  Einheit:  aber  das  war  der  Fall,  weil,  wie  wir  sahen, 
immer  noch  der  deutsche  König  einen  immensen  Einfluß  auf  alle 
kirchlichen  Verhältnisse  übte.  Hierin  lag  der  nationale  Charakter 
der  Kirche  in  Deutschland.  Er  mußte  nicht  erst  begründet  werden, 
sondern  er  war  vorhanden.  Aber  indem  der  deutsche  König  die 
Kaiserkrone  trug,  war  eine  Verbindung  zwischen  der  deutschen 
Kirche  und  dem  Papsttum  hergestellt,  so  fest,  daß  kein  deutscher 
Bischof  den  Gedanken  hegen  konnte,  sie  zu  erschüttern  oder  auch 
nur  zu  lockern.  Überdies  stand  die  päpsthche  Autorität  in  der 
Meinung  der  Menschen  zu  hoch,  als  daß  sie  an  und  für  sich  hätte 
bekämpft  werden  können.  Nur  ihre  Grenzen  waren  nicht  fest  be- 
stimmt. Niemand  bestritt  prinzipiell  die  Ansprüche,  welche  Nikolaus  I. 
erhoben  hatte,  und  die  Rechte,  welche  die  Verfasser  der  pseudo- 
isidorischen  Sammlung  dem  Papste  zuschrieben.  Aber  es  gab 
andere  Rechte,  die  ebenfalls  das  geheiligte  Ansehen  des  Altertums 
fiir  sich  hatten,  die  festzuhalten  man  sich  deshalb  verpflichtet  fühlte 
und  die  man  auch  durch  die  päpstliche  Autorität  nicht  absorbieren 
lassen  wollte.  Hier  war  eine  Meinungsverschiedenheit  möghch,  ohne 
daß  ein  klar  bewußter,  prinzipieller  Gegensatz  zugrunde  lag.  Leicht 
verständlich  aber  ist,  daß  ein  Mann,  wie  Aribo,  und  daß  ihm 
folgend  der  deutsche  Episkopat  das  eigene  Recht  möglichst  weit 
spannte.    Dies,  aber  nicht  mehr,  geschah  durch  den  18.  Kanon  von 


sprechen.  Dagegen  liegt  in  dem  Beschluß  allerdings  Mißtrauen  gegen 
Benedikt  VIII.  Die  Worte,  confisi,  ut  Romam  petentibus  apostolicus  omnia 
dimittat,  zusammen  mit  der  Anordnung,  daß  dem  Appellanten  eine  Dar- 
stellung des  Sachverhaltes  mitzugeben  sei,  zeigen,  daß  die  deutschen  Bischöfe 
kein  Zutrauen  dazu  hatten,  daß  an  der  Kurie  Appellationen  mit  der  nötigen 
Gewissenhaftigkeit  untersucht  wurden.  Ihr  Mißtrauen  war,  wie  wir  sahen, 
nicht  grundlos.  Die  Lage  der  Dinge  in  Frankreich  war  genau  ebenso;  dem- 
gemäß auch  das  Verfahren  des  Episkopats;  vgl.  Sackur,  Clun.  II  S.  28  jff. 
Ich  wundere  mich,  daß  Sackur  Aribo  anders  beurteilt  als  die  Franzosen, 
8.  S.  158.  Noch  weniger  kann  man  in  dem  Verbot  der  Romwallfahrten 
ohne  bischöfliche  Erlaubnis  (c.  16)  antikurialistische  Tendenz  finden.  Ganz 
abgesehen  davon,  daß  daisselbe  nur  Anwendung  des  angeführten  ps.-isidor. 
Dekretes  ist,  waren  die  Bedenken  gegen  die  Romwallfahrten  sehr  alt, 
8.  Alcuini  ep.  229  S.  738,  Theod.  carm.  67  S.  557,  Paul.  syn.  Foroiul.  (796) 
c.  12,  Conc.  Cabill.  (813)  c.  45,  Burch.  decr.  XIX,  51 ;  vgl.  auch  Ann.  Bert, 
z.  839  S.  17. 


—     538     — 

Seligenstadt.  Zugleich  sollte  der  Synodalbeschluß  eine  sichere 
Grundlage  für  das  weitere  Vorgehen  gewähren,  wenn  die  Appellation 
der  Gräfin  seitens  des  Papstes  angenommen  wurde. 

Die  Erwartung,  daß  dies  geschehen  werde,  täuschte  Aribo 
nichts  Benedikt  nahm  nicht  nur  die  Appellation  an;  er  sah  darin, 
daß  Aribo  diesen  Disziplinarfall  entschieden  hatte,  eine  Über- 
schreitung seiner  Befugnisse  und  bestrafte  ihn  dadurch,  daß  er  ihm 
das  Tragen  des  PaUiums  verbot.  Man  kann  vermuten,  daß  Aribo 
das  Letztere  nicht  vorhergesehen  hatte.  Aber  er  glaubte,  daß  der 
Papst  bewogen  werden  könne,  diese  Sentenz  zurückzunehmen;  er 
hielt  deshalb  die  Sache  geheim,  veranlaßte  aber  seine  Suftagane, 
in  Eom  für  ihn  einzutreten.  Sie  richteten  demgemäß  eine  Eingabe 
an  den  Papst.  In  derselben  behandelten  sie  die  päpstliche  Ver- 
fiigung  als  ein  bloßes  Gerücht,  das  sie,  angesichts  der  klaren  B^chts- 
lage,  nicht  glauben  könnten :  Aribo  habe  bei  der  Exkommunikation 
der  Gräfin  Irmgard  den  gemeinsamen  Beschluß  der  Bischöfe  aus- 
geführt; überdies  sei  ein  Urteil  der  Fürsten  vorhergegangen.  Sie 
bäten  deshalb,  wenn  eine  Übereilung  vorgekommen  sein  sollte,  sie 
zu  verbessern,  das  Anathema  über  die  Gräfin  aber  zu  bestätigen 
und  die  päpstliche  Ungnade  von  Aribo  zu  wenden^.    Die  Eingabe 


1  Das  Folgende  nach  den  3  Briefen  ep.  Mog.  23—25  S.  358  ff.  In 
bezug  auf  die  Datierung  stimme  ich  v.  Pflugk-Harttung  (Forsch.  XVI 
S.  593  ff.)  bei,  daß  der  Brief  der  Suffragane  eher  geschrieben  wurde  als  die 
beiden  Briefe  Aribos.  Es  ist  richtig,  daß  die  verschiedene  Weise,  wie  hier 
und  dort  von  der  Bestrafung  Aribos  die  Rede  ist,  sich  bei  dieser  Annahme 
am  leichtesten  erklärt.  Besonders  spricht  ep.  24  S.  360  dafür:  Idcirco, 
karissima  domina,  abscondita  est  —  die  römische  Sentenz  —  tarn  diu 
pietati  tuae,  quia  speravi,  illam,  antequam  ad  aures  tuas  perveniret,  ali- 
quatenus  posse  leniri.  Diese  Hoffnung  erklärt  sich,  wenn  die  Bischöfe  für 
Aribo  eintraten.  Er  selbst  aber  veranlaßte  dies;  denn  er  wandte  sich 
nach  Weihnachten  1023,  aber  vor  der  Berufung  der  Höchster  Synode  an 
dieselben,  ep.  23  S.  359:  Sicut  antea  tibi  per  epistolam  meam  mandavi. 
Ob  Benedikt,  als  er  Irmgards  Appellation  annahm,  von  dem  Seligenstädter 
Beschluß  wußte,  läßt  sich  nicht  bestimmen;  wahrscheinlich  ist  es  nicht. 
Denn  es  läßt  sich  kein  Grund  absehen,  weshalb  sie  nicht  sofort  appellierte; 
die  zwischen  Rom  und  Mainz  geführten  Verhandlungen  über  Milderung  des 
Urteils  bedurften  Zeit;  endlich  hat  Aribo  die  Sentenz  längere  Zeit  (tam  diu) 
geheim  gehalten. 

-  Mit  Giesebrechts  Ergänzungen  des  Briefs  bin  ich  nicht  immer  ein- 
verstanden. Der  am  meisten  verletzte  Satz  wird  eher  so  zu  ergänzen  sein: 
Sed  cur  ista  scribimus,  quasi  haec  vera  esse  credamus?  Ea  enim,  quae 
audiuntur  tantum,  esse  possunt  et  vera  et  falsa.  Deus  autem  tribuat,  ut  iste 
auditus    nuntius    falsitatis    exurgat.     Die    wichtigste    unter   den    verletzten 


—     539     — 

war  von  sämtlichen  Bischöfen  des  Mainzer  Sprengeis,  Bnin  von 
Augsburg  und  Meinwerk  von  Paderborn  ausgenommen,  unterzeichnet. 
Aber  sie  war  erfolglos.  Aribo  wich  gleichwohl  nicht  zurück.  Es 
charakterisiert  seinen  trotzigen  Mut,  daß  er  die  Sache  nicht  gerade 
tragisch  nahm ;  er  urteilte,  ein  paar  Tage  lang  habe  sie  ihn  beun- 
ruhigt \  Er  berief  seine  Diözesanbischöfe  zu  einer  Synode  nach 
Höchst  und  bestimmte  auch  die  Erzbischöfe  von  Köln  und  Trier, 
sowie  andere  angesehene  Prälaten,  ihr  Erscheinen  zuzusagen;  denn 
er  urteilte  mit  Recht,  daß  in  dem  schroffen  Auftreten  des  Papstes 
eine  Gefahr  für  den  ganzen  Episkopat  liege.  Doch  die  Sache  be- 
traf nicht  nur  den  Episkopat:  sie  betraf  auch  den  Hof:  denn  mit 
nicht  geringerem  Ernst  als  die  Mainzer  Bischöfe  war  Heinrich 
gegen  den  Grafen  und  seine  Gemahlin  eingeschritten''*.  Das  ent- 
ging dem  Erzbischof  nicht.  Er  hatte  an  der  Kaiserin  Kunigunde 
eine  einflußreiche  Gönnerin;  auch  sie  wußte  er  in  sein  Interesse 
zu  ziehen  ^. 


Stellen  ist  der  Satz:  Nonne,  quando.  Giesebrechts  Ergänzung  magistratus 
trifft  ohne  Zweifel  den  Sinn;  denn  der  Gegensatz  noster  ordo  fordert  die 
Erwähnung  der  weltlichen  Gewalt.  Aber  der  Satz  ist  so  ein  Anakoluth :  es 
fehlt  ihm  das  Zeitwort.  Der  bei  JafFe  angedeutete  Raum  ist  für  die  not- 
wendige Ergänzung  zu  klein;  sonst  könnte  man  vermuten,  daß  zu  lesen 
ist:  Nonne,  quando  super  illam  anathematis  vincula  dabamus,  principes  nobis 
erant  adiutores  etc.  ^  Ep.  24  S.  360;  vgl.  23  S.  359. 

^  Angesichts  dessen  hat  das  entschiedene  Auftreten  Benedikts  gegen 
Aribo  etwas  sehr  Auffalliges;  doch  weiß  man,  daß  Benedikt  auch  sonst 
gegen  Heinrich  handelte :  vgl.  die  Angaben  Hugos  von  Farfa  S.  544.  Hugo 
hielt  für  möglich,  daß  seine  Gegner  ihn  umbrächten,  praecipue,  quia  ad- 
iutorium  domni  papae  habebant.  Die  Männer  des  Hofs  machten  sich  darüber 
nicht  die  mindeste  Täuschung.  Hugo  hat  seine  Gegenmaßregel  damals  im 
Einverständnis  mit  Piligrim  von  Köln  getroffen.  Als  Heinrich  1022  nach 
Süditalien  kam,  hat  er*sein  Verhalten  gebilligt.  Auch  dies  zeigt,  daß  die 
herrschende  Vorstellung  über  das  Verhältnis  von  Kaiser  und  Papst  einer 
Revision  bedarf. 

^  In  bezug  auf  die  Erklärung  des  24.  Briefes  glaube  ich  eine  Stelle 
anders  als  herkömmlich  verstehen  zu  müssen.  Man  findet,  so  viel  ich  weiß, 
allgemein  in  dem  Satz,  timeo,  ut  —  Piligrimus  —  senioris  mei  artificioso 
retardetur  consilio,  eine  Beziehung  auf  Heinrich  H.  Das  ist  jedoch  durchaus 
unwahrscheinlich.  Abgesehen  davon,  daß  es  von  selten  Aribos  unklug  ge- 
wesen wäre,  in  einem  Briefe  an  die  Kaiserin  den  Kaiser  tadelnd  zu  er- 
wähnen, verbietet  der  Zusammenhang  diese  Erklärung.  Durch  proinde  ist 
der  nächste  Satz  in  so  enge  Beziehung  mit  dem  vorhergehenden  gesetzt, 
daß  die  ungewöhnliche  Zuvorkommenheit,  mit  der  Piligrim  in  Rom  be- 
handelt wurde,  als  Erklärung  des  artificiosum  consiliuni  betrachtet  werden 
muß.    Der  Senior  ist  also  der  Papst,  nicht  der  Kaiser.    Aribo  fürchtet,  daß 


—     540     — 

So  ließ  sich  die  Angelegenheit  zu  einem  ernstlichen  Streit  an. 
Aber  derselbe  fand  rascher  ein  Ende,  als  irgend  jemand  erwarten 
konnte.  "Wir  wissen  nicht,  ob  die  beabsichtigte  Synode,  die  am 
Himmelfahrtsfest  1024  stattfinden  sollte,  zustande  kam.  Es  mag 
der  Fall  gewesen  sein.  Aber  es  ist  keine  Nachricht  auf  uns  ge- 
kommen, was  sie  beschloß.  Nur  vermuten  kann  man,  daß  sie  die 
Berechtigung  der  Exkommunikation  Irmgards  aufrecht  erhielt  \ 
Aber  was  sie  auch  beschlossen  haben  mag,  von  Rom  aus  wurde 
die  Angelegenheit  nicht  weiter  verfolgt.  Denn  am  9.  April  1024, 
also  jedenfalls  vor  der  deutschen  Synode  starb  Benedikt  VIII.  ^. 
Am  13.  Juli  folgte  ihm  Kaiser  Heinrich  II.  im  Tode.  Dadm'ch 
wurden  die  großen  Verhältnisse  in  Welt  und  Kirche  so  stark  er- 
schüttert, daß  der  kleine  Streit  über  die  Grenzen  der  bischöfhchen 
und  der  päpstlichen  Macht  wie  von  selbst  verstummte. 

Fragt  man  nach  dem  Ergebnis,  das  die  durch  Heinrich  und 
Benedikt  erneuerte  Verbindung  zwischen  Deutschland  und  Rom 
für  die  kirchliche  Lage  gehabt  hat,  so  scheint  mir  die  Sachlage 
vollkommen  durchsichtig.  Der  Satz,  daß  unter  Heinrich  eigenthch 
nichts  verloren  gegangen  sei^,  gilt  nicht  nur  für  die  Weltstellung 
Deutschlands;  er  gilt  ebenso  für  die  Stellung  des  Königtums  in 
der  Kirche.  Die  Folge  davon,  daß  der  Papst  wieder  mitzuhandeln 
begann,  war  keineswegs,  daß  der  Kaiser  gegen  den  Papst  zurück- 
trat; weder  tatsächlich  noch  scheinbar.  Heinrich  blieb  auf  dem 
ersten  Platze  stehen.  Aber  die  Verbindung  mit  Benedikt  hatte  für 
ihn  Wert.  Er  war  auf  die  kirchlichen  Beformgedanken,  die  in  der 
Welt  vorhanden  waren,  eingegangen.  Indem  er  einen  Papst  neben 
sich  hatte,  der  ihm  seine  Anerkennung  verdankte,  wurde  es  ihm 
mögUch,    die   päpstUche  Autorität   für   die  von  ihm  beabsichtigten 


Piligrim,  durch  die  Gunst  Benedikts  bestochen,  nicht  in  Höchst  erscheinen 
wird.  Deshalb  soll  ihn  Kunigunde,  er  mag  wollen  oder  nicht,  nach  Höchst 
senden.  Hätte  er  so  schreiben  können,  wenn  er  vermutet  hätte,  daß  der 
Kaiser  ihn  zurückhalten  wolle?  Über  Heinrichs  Stellung  in  der  ganzen 
Sache  ist  nichf  das  Geringste  überliefert.  Nur  reden  die  Bischöfe  so,  als 
wären  sie  dessen  gewiß,  daß  er  seine  Anschauung  über  die  Hammersteinische 
Eheangelegenheit  nicht  geändert  habe,  ep.  25  S.  363:  Ipsis  pemiciose 
luditur,  si  causa  nostra  durius  tractatur.  Daraus  ergibt  sich  mindestens 
daß  er  keine  Unzufriedenheit  mit  den  Beschlüssen  von  Seligenstadt  kund- 
gegeben hatte. 

^  Denn  Aribo    hat   auf   der  Frankfurter  Synode  von  1027   die  Sache 
wieder  vorgebracht,  vita  I  Godeh.  81  S.  190. 

2  S.  Hartmann  in  den  Mtt.  d.  Inst.  XV  S.  483  ff. 

ä  L.  V.  Ranke,  WG.  VII  S.  126.     Das  Folgende  ist  gegen  Rankes  Auf- 
fassung gerichtet. 


—     541     — 

Reformen  zu  benützen.  So  wenig  Benedikt  persönlich  von  den 
Reformgedanken  berührt  war,  so  hat  er  doch  den  Dienst,  den  der 
Kaiser  von  ihm  forderte,  nicht  versagt.  Aber  mehr,  als  Heinrich 
verlangte,  tat  er  nicht:  besonders  machte  er  keinen  Versuch,  die 
Kurie  umzuwandeln;  als  er  starb,  gab  es  an  ihr  keinen  einzigen 
Träger  des  ßeformgedankens.  Die  Folge  davon  war,  daß  die 
Führerschaft  der  kirchlichen  Entwickelung  dem  Kaiser  blieb.  Alles 
kam  deshalb  auf  die  Person  des  neuen  Herrschers  an. 

Mit  der  Thronbesteigung  Konrads  11.^  ging  die  Krone  wieder 
an  eine  Familie  fränkischen  Stammes  über.  Unter  den  deutschen 
Stämmen  hat  der  fränkische  sich  stets  dadurch  ausgezeichnet,  daß 
der  Gedanke  des  Reichs  bei  ihm  das  kräftigste  Leben  hatte.  Es 
erscheint  wie  ein  Bekenntnis  zu  dem  Reichsgedanken,  daß  der  neue 
König  seinen  ersten  Ritt  nach  Aachen  richtete,  dahin,  sagt  Konrads 
Biograph,  wo  von  den  alten  Königen  und  besonders  von  Karl  der 
Thron  des  Reichs  aufgestellt  worden  ist^.  In  diesem  offenen  An- 
knüpfen an  die  großen  fränkischen  Erinnerungen  lag  kein  Gegen- 
satz gegen  Heinrich  11.  Aber  die  Charakterverschiedenheit  der 
beiden  Fürsten  tritt  doch  recht  klar  hervor.  Konrad  hebte  es, 
seine  Farbe  frei  und  unverhohlen  zu  bekennen. 

Überhaupt  war  er  seinem  Vorgänger  wenig  ähnHch.  Schon 
dadurch  unterschied  er  sich  von  ihm,  daß  er  kein  Gelehrter  war^ 
Während  Heinrich  in  seiner  Jugend  den  Studien,  auch  der  Theologie 
nahe  getreten  war,  blieb  Konrad  stets  ein  FremdHng  in  allem,  was 
der  hterarischen  Welt  angehörte.  Aber  der  Mangel  an  gelehrter 
Bildung  ward  weit  aufgewogen  durch  hervorragende  natürhche  Be- 
gabung. Konrad  gehörte  zu  den  glückhchen  Naturen,  deren  klarer, 
schlagfertiger  Verstand  stets  den  rechten  Punkt  trifft*.  Wenn  man 
die  fast  sentenziöse  Zuspitzung,  die  er  seinen  Worten  zu  verleihen 
wußte  ^,  beachtet,  so  sieht  man,  wie  scharf  er  beobachtete,  wie  klar 


1  Über  Konrad  II.  Giesebrecht,  KZ.  II  S.  217  ff.  Breßlau,  JB.  d.  deutsch. 
R.  unter  Konrad  II.  (1879  u.  1884),  Nitzsch,  Gesch.  des  deutschen  Volks  11 
(1883)  S.  16  ff.  Lamprecht,  D.  G.  II  S.  296  ff.  Die  Hauptquelle  für  die 
Persönlichkeit  des  Königs  ist  Wipo,  Gesta  Chuonr.  imp. 

2  Wipo  6  S.  21. 

3  Ibid.     Litteras  ignorabat;  ehr.  Noval.  app.  17  S.  100. 

*  Wolfheri  nennt  ihn  klüger  als  Salomo  und  stärker  als  Simson,  vit. 
Bernw.  cont.  S.  167. 

^  Vgl.  z.  B.  die  Antwort,  die  er  dem  Böhmenherzog  Uodalrich  gab, 
als  dieser  ihm  die  Auslieferung  des  Polenfürsten  Miseco  anbot:  er  möge 
nicht  einen  Feind  von  einem  anderen  kaufen,  Wipo  29  S.  36,  oder  das 
Wort,  mit  dem  er  den  gefangenen  Räuber  Thasselgard  empfängt:    Das  ist 


—     542     — 

er  Großes  und  Kleines  erfaßte,  und  wie  lebhaft  er  über  die  Dinge 
reflektierte.  Verständlich,  daß  er  die  Aussprüche,  welche  das  Urteil 
des  Volkes  gewetzt  hat,  sich  zu  eigen  machte :  stets  stand  ihm  ein 
Sprichwort \  wohl  auch  ein  Bibelspruch^  zu  Gebote.  Dadurch 
erhielt  seine  Rede  vollends  ein  scharfes,  bestimmtes  Gepräge.  So 
energisch  sein  Verstand  war,  noch  leidenschaftHcher  war  doch  sein 
Wille.  Darin  besonders  war  er  das  Gegenteil  Heinrichs.  Auch 
dieser  war  willensstark;  aber  er  wußte  in  stetiger  Arbeit  die  Hemm- 
nisse, die  in  seinem  Wege  lagen,  zu  überwinden  oder  zu  umgehen; 
es  kam  nie  zu  einem  heftigen  Ausbruch.  Konrad  dagegen  empörte 
sich  gegen  alles,  was  ihm  in  den  Weg  trat;  wie  ein  Wettersturm 
stürmte  er  dagegen  an.  Wehe  dem,  der  seinen  Zorn  erregte!  Wie 
sachte  pflegte  Heinrich  mit  den  Bischöfen  zu  handeln;  Konrad  hat 
sich  nicht  gescheut,  einem  verdienten  Prälaten  unter  lauten 
Schmähungen  die  Türe  zu  weisend  Die  weltüchen  Herren  be- 
handelte er  nicht  anders:  einen  adeligen  B,äuber  schützte  der  Adel 
nicht  vor  dem  Galgen*.  Wenn  es  galt,  seinen  Willen  durchzusetzen, 
so  empfand  er  keine  körperliche  Anstrengung^;  aber  ein  unerwartetes 
Hindernis  konnte  ihn  auf  das  tiefste  erregen:  als  die  Absetzung 
des  Herzogs  Adalbero  an  dem  Widerspruch  seines  Lohnes  Heinrich 
zu  scheitern  di'ohte,  überwältigte  ihn  die  Heftigkeit  dermaßen,  daß 
er  im  Kreis  der  Füi-sten  von  einer  Ohnmacht  befallen  wurde;  man 
trug  ihn  für  tot  auf  s_ein  Bett^  Seine  scharfe  Geistesart  war 
nicht  gemildert  durch  einen  ähnlichen  Zug  von  Gutmütigkeit,  wie 
wir  ihn  an  Heinrich  bemerkten.  Milde,  B,ücksicht,  JYeundlichkeit 
war  ihm  fremd.  Man  kann  nicht  kälter  über  den  tragischen  Aas- 
gang eines  Unglücklichen  urteilen,  als  er  über  die  Katastrophe 
seines  Stiefsohnes  Ernst.  Als  ihm  gemeldet  wurde,  daß  der  junge 
Herzog  einen  tapferen  Reiterstod  gefunden  habe,  wiederholte  er 
nur  das    Sprichwort:    Bissige  Hunde    haben    selten   Junge '.     Es 


also  der  Löwe,  der  das  italienische  Wild  zerrissen  hat.  Beim  heiligen  Kreuz 
des  Herrn,  ein  solcher  Löwe  wird  nicht  länger  von  meiner  Speise  fressen, 
ib.  18  S.  29. 

1  S.  u.  A.nm.  7.  ^  -^jpo  5  g  20. 

^  Ibid.  Vehementissirae  in  episcopum  (Egilbert  von  Freising,  Erzieher 
Heinrichs  HI.)  animatus,  inconvenientibus  et  multimodis  conviciis  cum 
magna  verecundia  ac  pudore  limen  excedere,  caminadam  egredi  precepit. 

*  Wipo  IS  S.  28  f. 

5  Wipo  erzählt,  daß  er  fast  100  lateinische  Meilen,  d.  h.  gegen  20 
deutsche,  in  einem  Ritt  zurücklegte,  um  Thasselgard  nicht  entwischen 
zu  lassen. 

»  Bf  an  Azecho  von  Worms  im  ÜB.  d.  St.  Worms  I  S.  358 f.  Nr.  21. 

'  Wipo  28  S.  35.  ■ 


—     543     — 

wehte  eine  rauhe,  strenge  Luft  an  seinem  Hof;  das  zarte  Königs- 
töchterlein aus  dem  Norden,  das  er  für  seinen  Sohn  geworben  hatte, 
seufzte  wohl  darüber:  sie  habe  niemand,  der  sie  mit  väterlichen 
Worten  tröstet 

Aber  dieser  Mann,  von  dem  man  sagen  könnte,  er  war  ganz 
Kraft,  war  ein  König,  wie  ihn  Deutschland  bedurfte.  Man  konnte 
sich  stets  auf  ihn,  auf  seine  Gesinnung,  auf  sein  Wort  und  auf 
seinen  Arm  verlassen^.  Ihm  eignete  das  angeborene  poHtische 
Talent:  er  bedurfte  keine  Zeit,  sich  in  den  Geschäften  des  Reichs 
zurechtzufinden;  vom  ersten  Moment  an  saß  er  fest  im  Sattel. 
Nie  hat  ein  Herrscher  von  seiner  Pflicht,  das  Recht  zu  schirmen, 
höher  gedacht  als  er.  Es  sieht  aus  wie  eine  erdichtete  Geschichte, 
wenn  Wipo  erzählt  ^,  Konrad  sei  auf  seinem  Gang  zur  Krönung 
von  ein  paar  geringen  Leuten,  die  Recht  "  heischten,  aufgehalten 
worden;  er  sei  sofort  stille  gestanden,  um  ihrem  Verlangen  zu  will- 
fahren; als  einer  der  Fürsten  mahnte,  den  Gottesdienst  und  die 
Bj-önung  nicht  zu  verzögern,  habe  er-  ihn  schroff  zurückgewiesen: 
dem  König  gezieme  es,  zuerst  die  Königspflicht  zu  erfüllen  und 
dann  von  ihr  zu  hören;  denn  nicht  die  Hörer,  sondern  die  Täter 
des  Wortes  würden  gerechtfertigt.  Aber  man  wird  den  Vorgang 
für  ein  wirkliches  Ereignis  betrachten  dürfen:  er  gehört  zu  jenen 
programmatischen  Handlungen  des  Königs;  jedermann  sollte  wissen, 
was  er  wollte.  Demgemäß  handelte  er  stets.  Er  berief  sich  wohl 
bei  der  Bestätigung  eines  Rechtsgeschäfts  ausdrücklich  auf  die  ge- 
setzliche Grundlage  desselben*.  Gesetzwidrige  Handlungen  konnten 
ihn  auf  das  tiefste  empören.  Als  ihm  bekannt  wurde,  daß  Hörige 
des  Bistums  Verden  verkauft  wurden,  schritt  er  sofort  dagegen  ein. 
Man  glaubt  seine  Entrüstung  in  seinen  Worten  zu  spüren,  wenn 
er   das   vor  Gott   und   Menschen  verabscheuenswerte   Unterfangen 


^  S.  die  hübsche  Schilderung  in  dem  Brief  an  Azecho,  S.  350  Nr.  4: 
Quam  (Gunhilde)  etiam  post  vestrum  (des  Bischofs)  discessum  a  nomine 
se  amigdalis  donatam,  paternis  verbis  consolatam,  satis  muliebriter  inge- 
muisse  sciatis. 

^  Wipo  2  S.  15:  Verax  in  dictis,  strenuus  in  factis.  6  S.  21:  In  rebus 
agendis  efficax.  Rud.  Glab.  Hist.  IV  praef.  S.  66:  Audax  animo  et  viribus 
ingens,  sed  fide  non  multum  firmus;  ich  verstehe  die  letzten  Worte  nicht 
wie  Nitzsch  II  S.  20  ,von  wankelmütiger  Treue".  Sie  finden  ihre  Erklärung 
in  dem,  was  sofort  über  die  Ehe  Konrads  gesagt  wird.  Die  fides  ist  also 
als  Glaube  zu  verstehen.     Adam  11,54  S.  78:  Fortissimus  Caesar. 

3  Wipo  6  S.  19  f. 

*  Stumpf  1894:  Non  aliqua  sui  honoris  praesumptione  elatus  sed 
potius  canonica  capitularique  .  .  auctoritate  fultus. 


—     544     — 

tadelt,  Hörige  wie  unvernünftige  Tiere  zu  verhandeln^.  Es  lag 
ihm  ebensoviel  daran,  die  Rechtsverhältnisse  durch  schriftliche 
Formulierung  sicher  zu  stellen^,  wie  jeden  Bnich  des  Friedens  zu 
verhindern  ^. 

Die  innere  Politik  Konrads  trug  im  wesentlichen  einen  kon- 
servativen Zug.  An  dem,  was  Recht  geworden  war,  änderte  er 
nichts:  es  ist  nicht  anzunehmen,  daß  er  die  Absicht  hegte,  die 
Herzogtümer  zu  beseitigen*.  Die  Macht  der  Zentralgewalt  wußte 
er  gleichwohl  zu  heben.  Einerseits  behandelte  er  die  Herzoge 
wieder  als  königliche  Beamte,  indem  er  unbedingten  Gehorsam  von 
ihnen  forderte^;  andererseits  schuf  er  durch  die  Anerkennung  der 
Erblichkeit  der  Lehen  im  kleinen  Laienadel  ein  Gegengewicht  gegen 
die  Fürsten^,  endlich  aber  wußte  er  durch  Revindikation  und 
sorgfältige  Verwaltung  die  Leistungsfähigkeit  des  Königsguts  zu 
heben'.  Li  der  äußeren  Pohtik  hatte  er  die  größten  Erfolge:  es 
gelang  ihm,  die  von  Heinrich  II.  angebahnte  Vereinigung  Burgunds 
mit  Deutschland  durchzuführen.  In  Italien  sicherte  er  die  deutsche 
Herrschaft.  Durch  die  Zurücknahme  der  Lausitz  verschaffte  er  der 
Macht  des  Reichs  in  dem  noch  unsicheren  Grenzgebiete  zwischen 
Elbe  und  Oder  wieder  das  Übergewicht  über  Polen.  Überall  be- 
fand sich  Deutschland  im  Vordringen. 

Für  uns  kommt  nur  die  Frage  in  Betracht,  wie  dieser  glück- 
liche Herrscher  die  kirchlichen  Verhältnisse  behandelte^. 

Wir  haben  Konrad  als  Gönner  des  Abts  Poppo  kennen  ge- 
lernt^. Aber  nichts  wäre  irriger  als  anzunehmen,  daß  er  von  den 
Gedanken,  in  denen  die  Reformmönche  lebten,  ergriffen  war.    Seine 


1  C.  I.  I  S.  85. 

2  Jus  famil.  Lintburg.  C.I.  I  S.  87 :  Ne  quis  superventurorum  abbatnm 
plus  quam  debeat  ab  ecclesiae  familia  extorqueat,  neve  familia  vetustate 
temporum  sui  iuris  oblita  contra  abbatem  superbiendo  ecclesie  debita  exol- 
vere  negligat,  visum  est  nobis  signare,  quid  abbas,  si  opus  fuerit,  exquirat, 
quidve  familia  exolvere  debeat.  Vgl.  das  später  interpolierte  Recht  der 
Ministerialen  in  Weißenburg  a.  S.,  ibid.  S.  678  f. 

^  Zusatz  zu  Adern.  Hist.  111,62  Scr.  IV  S.  144  f.:  Forti«-  animo  et  rec- 
tissimus  in  iudicio.  Petrus  Crassus  spricht  in  seiner  defens.  Heinr.  6  L.  d.  1. 
I  S.  444  von  der  alta  pax  regni  et  tranquilla  während  seiner  Regierung. 

*  S.  Breßlau,  JB.  Konrads  II  S.  348  ff.  gegen  Giesebrecht. 

"  Breßlau  S.  352  verweist  hierfür  auf  den  Anm.  1  angef.  Erlaß. 

*  Vgl.  die  Verhandlung  zu  Ulm  zwischen  Herzog  Ernst  und  seinen 
Lehnsträgern,  Wipo  20  S.  30.  '  S.  Nitzsch  II  S.  21  ff. 

8  Vgl.  Pfenninger,  Die  kirchliche  Politik  Kaiser  Konrads  IL,  Halle  1880, 
dessen  Auffassung  ich  freilich  in  vielen  Punkten  nicht  zustimmen  kann. 
«  S.  oben  S.  501  ff.      ^      . 


—     545     — 

Stellung  war  in  diesem  Punkte  weit  verschieden  von  der  seines 
Vorgängers.  Gewiß,  auch  er  tritt  nicht  aus  der  Gesamtanschauung 
seines  Jahrhunderts  heraus.  Nirgend  hat  er  Abneigung  oder  auch 
7iur  Gleichgiltigkeit  gegen  die  Kirche  und  ihre  Einrichtungen  ge- 
zeigt; er  war  nicht  indifferent  im  modernen  Sinne  des  Wortes. 
Das  ist  eine  Gesinnung,  die  dem  Anfang  des  elften  Jahrhunderts, 
so  weit  wir  es  kennen,  noch  gänzlich  fremd  war.  Konrad  ließ  sich 
denn  auch  nicht  genügen,  die  kirchlichen  Feste  mit  einem  gewissen 
Pomp  zu  begehen  ^  und  durch  seine  Kirchenbauten  am  Rhein  und 
in  Goslar  dem  Glanz  der  Kirche  zu  dienen^.  Indem  er  sich  in 
die  Bruderschaft  verschiedener  geistlicher  Stifter  aufnehmen  ließ^, 
bewies  er,  daß  auch  ihn  das,  worauf  die  Frömmigkeit  der  Zeit 
"Wert  legte,  nicht  wertlos  dünkte.  Dasselbe  liegt  in  seiner  Förderung 
der  Klosterreform,  in  seinem  Verkehr  mit  Poppo  und  Odilo^  Dem 
widerspricht  auch  nicht,  daß  Konrad  die  Vorschriften  der  Kirche 
nicht  allewege  als  bindend  betrachtete.  Besonders  wird  man  darauf 
kein  Gewicht  legen  dürfen,  daß  er  in  verbotener  Ehe  lebte  ^\  Denn 
noch  war  das  deutsche  Volk  weit  davon  entfernt,  die  Beobachtung 
des  kanonischen  Eherechts  als  Gewissenspflicht  anzuerkennen. 
Selbst  den  Vorwurf  der  Simonie  darf  man  nicht  überschätzen.  Er 
war  nicht  grundlos.  Eines  der  ersten  Bistümer,  das  sich  nach 
Konrads  Regierungsantritt  erledigte,  war  Lüttich :  Bischof  Reginard 
hat  es  durch  Geldzahlungen  erworben^.  Als  einige  Monate  später 
Basel  zu  besetzen  war,  mußte  auch  hier  der  neue  Bischof  Ulrich 


^  Die  Festfeier  vielfach  erwähnt,  s.  Ann.  Quedl.  z.  1025,  Herim.  Aug. 
z.  1026,  1027,  1029  u.  ö. 

2  Über  die  rheinischen  Bauten  oben  S.  501  und  unten  Kap.  VII;  über 
Georgenberg  in  Goslar  die  Urk.  Heinrichs  V.,  Stumpf  3025. 

^  Er  trat  in  die  Bruderschaft  des  Eichstätter  Domkapitels  ein,  Gundech. 
lib.  pont.  Eichst.  Scr.  VIII,  250,  5 ;  ebenso  in  die  des  Obermünsters  in 
Regensburg,  Stumpf  1990. 

*  Vgl.  Jots.  vita  Odil.  I,  7  S  902  u.  II,  12  S.  924  f.;  Chr.  Noval.  app.  5 
S.  92f.;  J.W.  4079;  Stumpf  1941. 

5  Rud.  Glab.  Hist.  IV  praef.  S.  66  und  Wipo  4  S.  19.  Daß  Wipo  und 
Rudolf  Glab.  sich  gegenseitig  ergänzen,  ist  einleuchtend,  so  unsicher  der 
Bericht  des  letzteren  im  einzelnen  ist.  Ich  muß  auch  nach  v.  Pflugk- 
Harttungs  Untersuchung  (Unters,  z.  Gesch.  K.  Konrads  II  S.  59  ff.)  dahin- 
gestellt sein  lassen,  wie  viel  von  dem,  was  nicht  anderweit  bezeugt  ist,  als 
glaubwürdig  betrachtet  werden  kann. 

*  Durand  von  Lüttich  starb  im  Januar  1025;  über  Reginards  Simonie 
chron.  s.  Laur.  28  Scr.  VIII  S.  271. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  "5 


—     546     — 

eine  große  Geldsumme  erlegen ^  Ebenso  ging  es  mit  den  Klöstern: 
der  Bischof  von  Como  konnte  die  Abtei  Novalese  kaufen^.  Und 
das  wurde  niemals  anders.  Wenn  Konrad  Avirklich  sich  einmal 
überzeugen  ließ,  daß  die  Simonie  Unrecht  sei^,  so  ist  doch  gewiß, 
daß  er  das  Gelübde,  nie  wieder  ein  Bistum  oder  eine  Abtei  um 
Geld  zu  vergeben,  nicht  gehalten  hat*.  Die  Bezahlung  für  kirch- 
liche Amter  blieb,  solange  er  lebte,  herrschend.  Aber  daß  Kon- 
rad so  handelte,  entschuldigte  er  vor  sich  selbst  damit,  daß  er  sagte, 
er  könne  sonst  das  Reich  nicht  regieren'^.  Dieser  obersten  Rück- 
sicht gegenüber  mußten  alle  anderen  zurücktreten.  Und  diese 
Entschuldigung  wurde  kirchlicherseits  nicht  abgelehnt.  Mochte  des- 
halb auch  der  eine  oder  der  andere  Cluniacenser  den  König  tadeln 
als  nicht  gar  fest  im  Glauben  ^,  so  sahen  dodh  weder  der  deutsche 
Episkopat  noch  die  Führer  der  Reformmönche  in  seinem  Verhalten 
einen  Grund,  ihm  entgegenzutreten. 

Je  weniger  an  einen  Zwiespalt  zwischen  dem  König  und  der 
Kirche  zu  denken  war,  um  so  ungestörter  behauptete  Konrad  das 
gewohnte  Regiment  in  der  Kirche.  Man  kann  nicht  sagen,  daß 
er  sie  auf  ihrem  Gebiet  gewähren  ließ:  denn  auf  allen  Seiten  griff 
er  in  die  kirchhchen  Verhältnisse  ein.  Alle  Regierungsrechte,  die  sein 
Vorgänger  geübt  hatte,  handhabte  auch  er:  er  ernannte  die  Bischöfe' 


1  Adalbero  von  Basel  starb  am  12.  oder  13.  Mai  1025;  über  den  Kauf 
des  Bistums  durch  Udalrich  Wipo  8  S.  23;  er  spricht  von  immensa  pecunia. 

2  Chron.  Noval.  app.  5  S.  92  f.  ^  go  Wipo  a.  a.  0. 

*  Wipo  selbst  sagt  nur:  In  quo  voto  paene  bene  permausit.  Dadurch 
erhält  die  Angabe  Rudolfs  Glaber  in  der  Heinrich  in  den  Mund  gelegten 
Rede,  Hist.  V,  5,  Gewicht. 

s  Petr.  Damiani  lib.  grat.  38  L.  d.  1.  I  S.  72.  Genannt  ist  hier  Konrad 
nicht;  aber  wenn  an  der  Bemerkung  etwas  Wahres  ist,  so  muß  sie  sich 
zunächst  auf  ihn  beziehen. 

ß  Rud.  Glab.  Hist.  IV  praef.  S.  o.  S.  543  Anm.  2.  Ein  sehr  feindseliges 
Urteil  findet  sich  in  d.  Chron.  Venet.  v.  Altin.  Scr.  XIV  S.  57:  Depredator 
et  davastator  ecclesiarum,  ante  ut  imperasset,  detentus  latrocinium,  dene- 
gatorem  (?  necatorem  Simonsfeld)  filii  et  filie  aiienorum,  et  ecclesiasticorum 
ordinum  et  dona  Spiritus  s.  venditorem  omni  malitia  et  nequitia. 

'  Unter  Konrads  Regierung  fallen  36  Neubesetzungen  deutscher  Bis- 
tümer. Wenn  mir  keine  Notiz  entgangen  ist,  so  wird  in  17  Fällen  über 
das  Verfahren  ni,chts  erwähnt ;  bei  zweien  steht  die  Simonie  (s.  o.)  fest, 
bei  vieren:  Azecho  von  Worms  1025,  Brief  Aribos  ÜB.  d.  St.  Worms  I  S.  852, 
Bardo  von  Mainz  1031,  vita  Bard.  mai.  11  flf.  S.  327,  Brun  v.  Würzburg  1034, 
Herim.  Aug.  z.  d.  J.,  und  Rudolf  von  Paderborn  1036,  Lamb.  Inst.  Herv. 
eccl.  S.  350,  wird  die  königliche  Ernennung  erwähnt;  dazu  kommen  der 
favore  Gislae  imperatricis  ernannte  Lievizo  von  Hamburg  1029  oder  1030, 


—     547     — 

und  Abte^.  Wie  unter  Heinrich  galt  ausnahmslos  der  Grundsatz, 
daß  das  Bistum  vergeben  wird  nicht  durch  Wahl,  sondern  durch 
die  Gabe  des  Königs".  Jetzt  wie  bisher  verstand  es  sich  zwar 
von  selbst,  daß  der  König  nicht  ohne  den  Rat  der  Großen  handelte^; 
doch  trat  das  persönliche  Element  stärker  als  früher  hervor:  sowohl 
darin,  daß  die  Meinung  der  Königin  Gisla  von  großem  Gewicht 
war,  als  auch  darin,  daß  Konrad,  wenn  er  sich  für  einen  Kandi- 
daten entschieden  hatte,  keinen  Wert  darauf  legte,  daß  jede  Rechts- 
form beobachtet  wurde,  Azecho  von  Worms  wiu-de  ernannt,  ohne 
daß  der  Metropolit,  Aribu  von  Mainz,  von  der  Beratung  und  der 
Wahl  auch  nur  benachrichtigt  worden  wäre.  Er  war  auf  das  höchste 
erstaunt,  als  eine  Botschaft  der  Wormser  ihn  zur  Vornahme  der 
Konsekration  einlud*.  Und  zeigt  sich  nicht  auch  darin  das  persön- 
liche Element,  daß  Konrad  in  wissenschaftlicher  Bildung  keine  un- 
erläßliche Bedingung  für  die  Übertragung  des  bischöflichen  Amtes 
sah  ?  Auf  Godehard  folgte  in  Hildesheim  Thietmar,  dem  die  theo- 
logische Erudition  mangelte  ^. 

Ebenso  bestimmt  hielt  Konrad  an  den  königlichen  Rechten 
über  das  Kirchen  gut  fest;  daß  die  Vertauschung  von  kirchlichem 
Besitz  an  seine  Zustimmung  gebunden  war,  entsprach  dem  alten, 
immer  noch  giltigen  Recht  ^.  Es  war  ein  Schutz  gegen  Ver- 
schleuderung. Aber  Konrad  trug  so  wenig  Bedenken  als  Heinrich 
Kirchengut  für  den  könighchen  Dienst  zu  verwenden  und  dadurch 
der  Kirche  zu  entziehen.  Von  den  verschiedensten  Klöstern  hören 
wir,  daß  entweder  er  selbst  Güter  derselben  vergab,   oder  daß  die 


Adam  II,  61  S.  82,  Gebliard  von  Regensburg,  der  Halbbruder  Konrads  1036, 
Herim.  Aug.  z.  d.  J.  S.  122,  und  Wilhelm  von  Straßburg,  sein  Oheim,  1029, 
Ann.  Hild.,  Lamb.  z.  d.  J.,  Wipo  2  S.  12,  endlich  acht  Glieder  der  Kanzlei: 
1029  Eberhard  von  Augsburg,  Ann.  Hild.,  Lamb.,  August.,  1034  Eberhard 
von  Konstanz,  Ann.  Sangall.  mai.,  Hild.,  Augast.,  1035  Adelbrand  von  Ham- 
burg, Ann.  Hild.,  1036  Hermann  IL  von  Köln,  Ann.  Hild.,  Burchard  von 
Halberstadt,  Gest.  ep.  Halb.  Scr.  XXIII  S.  95,  1037  Brun  von  Minden,  Ann. 
Hild.,  Alberich  von  Osnabrück,  ibid.,  1038  Thietmar  von  Hildesheim,  Ann. 
Hild.  Dagegen  wissen  wir  nur  von  2  Bischöfen,  die  frei  gewählt  wurden : 
Brun  von  Toul  1027,  vita  Leon.  8  f.  S.  135  f.,  und  1037  Nithard  von  Lüttich, 
Ans.  Gest.  ep.  Leod.  38  S.  210,  vgl.  49  S.  218. 

Nach  dem  Rücktritt  Albins  von  Tegernsee  1031  wählten  die  Mönche 
Ellinger  zum  Abte,  waren  aber  voll  Besorgnis,  der  König  werde  einen 
Abt  von  auswärts  ernennen,  Bf  an  Egilbert  von  Freising,  Pez  VI,  1  S.  156 
Nr.  40.  -  Chron.  s.  Laur.  z.  1018  S.  267;  vgl.  oben  S.  404. 

3  Vgl.  vita  Bardon.  mai.  11  ff.  S.  327. 

*  Brief  Aribos  a.  a.  0.  ^  Vita  II  Godeh.  33  S.  215. 

-*  Vgl.  Stumpf  1894,  1959,  1969,  2021,  2049,  2076,  2079. 

35* 


—     548     — 

Klöster  genötigt  wurden,  sie  nach  seinem  Willen  zu  vergeben:  so 
ging  es  in  St.  Maximin  ^,  Echteniach^,  Corvey^,  Hersfeld*, 
Lorsch^,  Reichenau*,  Tegemseel  Auch  einem  Bischof  konnte  es 
begegnen,  daß  ihm  der  Befehl  zugestellt  wurde,  eine  bischöfliche 
Abtei  einem  anderen  Stifte  zu  überlassen^,  oder  auf  eine  Graf- 
schaft, die  dem  Bistum  gehörte,  zu  verzichten  ^  Was  unter  Hein- 
rich niemals  geschehen  war,  geschah  jetzt:  selbst  die  königlichen 
Klöster  waren  nicht  davor  sicher,  als  Lehn  vergeben  zu  werden: 
Herzog  Ernst  erhielt  von  Konrad  die  Abtei  Kempten^". 

Hier  überall  ist  kein  Unterschied,  höchstens  könnte  man  sagen. 
daß  Konrad  rücksichtsloser  verfuhr  als  Heinrich:  der  Unterschied 
der  Personen  machte  sich  bemerkhch.  Ebenso  griff  er  in  die 
kirchliche  Administration  bald  da,  bald  dort  mit  der  Lebhaftigkeit 
ein,  die  seinem  Temperament  entsprach.  Bezeichnend  dafür  ist, 
daß  er  schon  in  der  ersten  Zeit  seiner  Regierung  die  beiden  Fi-agen 
zur  Erledigung  brachte,  die  den  deutschen  Episkopat  schon  so 
lange  in  Spannung  hielten:  den  Gandersheimer  Streit  und  die 
Ehesache  Ottos  von  Hammerstein. 

Aribo  hatte  nach  seinem   ersten  Mißhngen  die  Mainzer  An- 


1  MRh.  ÜB.  I  S.  858  Nr.  306;  vgl.  hierzu,  sowie  zum  Folgenden  Breßlau, 
JB.  Konradß  II  S.  366  f. 

*  Brief  des  Abts  Humbert  an  Gisela  bei  Mone  Anzeiger  1888  S.  205 
Nr.  2 ;  er  beklagt  sich  darüber,  daß  von  dem  Wenigen,  das  dem  Kloster 
geblieben  ist,  das  Meiste  nee  per  nostram  nee  per  vestrae  reverentiae 
licentiam  weggenommen  wird.     Vgl.  Stumpf  2208. 

3  Erhard  Reg.Westf.  1,2  S.  90  Nr.  115:  Konrad  restituiert  dem  Kloster 
Corvey  ein  entfremdetes  Gut,  veranlaßt  aber  zugleich  die  Belebnung  der 
Besitzerin  und  ihres  gohnes  mit  Klostergut;  der  letztere  soll  das  Lehn 
lebenslänglich  behalten,  nisi  hunc  munificentia  nostra  alicubi  prius  promo- 
veri  contingat.  *  Stumpf  2235. 

5  Brief  der  Mönche  an  Bardo  von  Mainz  bei  Mone  a.  a.  0.  S,  207  Nr.  4. 

6  Wipo  28  S.  35. 

'  Pez  VI,  1  S.  156  Nr.  40,  denn  bei  der  Klage:  Variis  perturbationum 
fiuctibus  plus  quam  ulla  alia  congregatio  saepe  illidimur,  ist  wohl  zunächst 
an  Vermögens  Verluste  zu  denken. 

9  Ann.  Hild.  z.  1039  S.  48;  Ann.  Saxo  z.  1039  S.  682:  Bruno  von  Minden 
soll  Wunstorf  an  die  Äbtissin  Alberade  von  Möllenbeck  abtreten. 

»  Stumpf  2045:  Konrad  entzog  auf  Betreiben  Aribos  dem  Bistum 
Paderborn  die  ihm  von  Heinrich  U.  übergebene  Grafschaft  Duodicos;  er 
sagt:  Eundem  comitatum  a  praefata  ecclesia  tulimus  et  in  ius  Magontinae 
ecclesiae,  rüdes  adhuc  in  regno,  iniusto  persuasi  consilio,  irrationabiliter 
transtulimus  et  transmutavimus.  In  der  angef.  ürk.  restituiert  er  die  Graf- 
schaft an  Paderborn.  ^^  Wipo  11  S.  25.    Herim.  z.  1026. 


—     549     — 

spräche  auf  Gandersheim  ruhen  lassen.  Durch  den  Regierungs- 
wechsel dagegen  schien  ihm  die  Möglichkeit  gegeben,  sie  zu  er- 
neuern ^.  Und  er  hatte  nun  insofern  Erfolg,  als  Konrad  nach  einer 
Beratung  mit  den  Großen  eine  neue  Untersuchung  der  Streitfrage 
anordnete.  Zu  diesem  Zweck  fand  im  März  1025  eine  Synode  zu 
Grona  statt.  Die  anwesenden  Bischöfe  und  Abte  entschieden  von 
neuem,  daß  Hildesheim  im  Rechte  sei:  demgemäß  übergab  der 
König  unter  Vorbehalt  der  Entscheidung  einer  allgemeinen  Synode 
die  Parochie  Gandersheim  dem  Bischof  Godehard  zu  unbeschränkter 
Verwaltung.  Aber  hiergegen  erhob  nun  Aribo  Einsprache,  und 
da  jeder  der  beiden  Prälaten  seinen  Anspruch  sofort  durchführen 
wollte,  so  kam  es  zu  den  ärgerlichsten  Szenen.  Aribo  berief,  um 
die  Sache  zu  fördern,  für  den  21.  September  1026  eine  Diözesan- 
synode  nach  Seligenstadt'.  Hier  erklärte  er  sich  bereit,  durch  den 
Eid  von  hundert  Priestern  und  dreihundert  Laien  zu  erhärten,  daß 
die  Parochie  Gandersheim  zu  Mainz  gehöre.  Godehard  bestand 
darauf,  daß  in  dieser  Sache  nur  das  Zeugnis  der  Bischöfe  ent- 
scheiden könne.  Die  Synode  aber  wagte  in  Abwesenheit  des 
Königs  keinen  Entscheid  zu  fällen,  verschob  also  die  Beschluß- 
fassung bis  auf  eine  neue  Zusammenkunft.  Diese  fand  unter 
Leitung  Konrads  am  23.  und  24.  September  1027  in  Frankfurt 
statte  Schon  die  Art,  wie  der  Sitz  des  Kaisers  —  Aribo  gegen- 
über zwischen  den  Erzbischöfen  von  Köln  und  Magdeburg  —  an- 


1  Auch  über  die  letzte  Zeit  des  Gandersheimer  Streits  haben  wir  nur 
die  Hildesheimer  Quellen,  s.  o.  S.  418.  Daß  sie  vom  Parteistandpunkt  aus 
geschrieben  sind,  ist  einleuchtend,  deshalb  ist  Vorsicht  in  ihrer  Benützung 
geboten,  zumal  da  sich  an  einem  Punkte  die  schwerlich  absichtslose  ün- 
genauigkeit  Wolf  heris  beweisen  läßt.  Er  behauptet,  vit.  I  Godeh.  30  S.  189, 
Aribo  habe  den  Hildesheimer  Bischof  ex  nomine  tam  apostolici  quam  regis 
zur  Synode  von  Seligenstadt  geladen.  Das  erhaltene  Einladungsschreiben, 
ep.  Mog.  26  S.  363,  beweist,  daß  daran  kein  Wort  wahr  ist.  Wenn  er  die 
Tatsachen  öfter  mit  solchen  Zügen  eigener  Erfindung  bereicherte,  so  ist 
das  Bild  von  Personen  und  Verhältnissen,  das  er  gibt,  schlimm  verschoben. 
Ich  halte  mich  deshalb  nur  an  die  Tatsachen,  die  er  mitteilt,  ohne  seine 
Auffassung  zu  wiederholen.  Über  die  Zeit  der  Synode  von  Grona  s.  Breßlau, 
JB.  Konrads  I  S.  50  Anm.  4. 

2  Über  diese  Synode  eine  Notiz  auch  in  den  Ann.  Altah.  z.  1026  S.  18, 
bei  dem  Ann.  Saxo  S.  677  und  in  der  vita  Meinw.  199  S.  153. 

3  Außer  in  den  Hildesheimer  Biographien  erwähnt  im  ehr.  Hild. 
Scr.  VII  S.  852;  Ann.  Hild.  S.  34,  Ann.  Saxo  S.  677,  vita  Meinw.  200  S.  154. 
Das  Resultat  in  einem  offenen  Brief  Godehards  verkündigt  s.  ÜB.  d.  H. 
Hildesh.  1  S.  76  Nr.  73.  Eine  Notiz  aus  einem  Wolfenb.  Kodex  Scr.  XI 
S.  190  Note  c. 


—     550     — 

geordnet  war,  zeigt,  daß  man  ihn  neben  Aribo  als  das  Haupt  der 
Synode  betrachtete.  Aus  der  Mitte  der  Bischöfe  wurde  der  Vor- 
schlag zu  einem  Vergleich  zwischen  den  beiden  streitenden  Teilen 
gemacht.  Aribo  wäre  dazu  bereit  gewesen:  aber  Godehard  war  un- 
beugsam, er  bestand  auf  einem  synodalen  Urteil,  Wie  zu  erwarten 
war,  fiel  dasselbe  gegen  Mainz  aus:  der  von  Aribo  angebotene 
Beweis  durch  das  Zeugnis  von  Laien  wurde  abgelehnt.  Die  Synode 
ging  vielmehr  zurück  auf  den  Verzicht  des  Erzbischofs  "Willi gis: 
sie  fand  in  ihm  den  Verzicht  auf  das  Kloster  samt-  der  Parochie^ 
demgemäß  wurde  das  Urteil  von  Grona  erneuert.  Aber  auch  jetzt 
kam  der  Streit  noch  nicht  zu  Ende.  Schon  auf  der  Synode  zu 
Geisleden  im  nächsten  Jahr  stand  die  Gandersheimer  Frage 
wieder  auf  der  Tagesordnung^,  und  auf  dem  Tag  zu  Pöhlde  am 
6.  Oktober  1028  en-eichte  endlich  Aribo,  was  er  so  lange  erstrebt 
hatte:  die  Abänderung  aller  bisher  ergangenen  Urteile:  zwar  wurde 
das  Kloster  Godehard  bestätigt,  aber  es  wurde  zugleich  bestimmt, 
daß  die  umliegenden  Ortschaften  zwischen  beiden  Bistümern  geteilt 
werden  sollten^. 

Dieser  letzte  Beschluß  in  dem  langen  Streit  hat  etwas  Über- 
raschendes. Nicht  nur,  weil  in  ihm  genau  genommen  eine  runde 
Anerkennung  des  Mainzer  Eigentumsrechts  auf  Gandersheim  liegt: 
nur  ehrenhalber  sollte  Godehard  im  Besitz  des  Klosters  bleiben; 
sondern  besonders,  Aveil  dieser  Entscheid  durch  den  Kaiser  getroffen 
wurde.  Gewiß  handelte  es  sich  nur  um  einen  schiedsrichterlichen 
Spruch :  aber  wie  fest  muß  die  Autorität  Konrads  gestanden  haben, 
wenn  Godehard  nach  alledem,  was  vorhergegangen  war,  nicht 
Widerstand  zu  leisten  vermochte.  Mit  gutem  Grund  erinnerte 
der  Hildesheimer  Propst  Wigger  an  den  übereinstimmenden  Ent- 
scheid in  allen  Vorverhandlungen  seit  dem  Urteil  Silvesters  II. 
Aber  diese  Erinnerung  vnirde  von  der  Synode  mit  einer  gewissen 
Indignation  aufgenommen:  sie  hinderte  nicht,  daß  Godehard  sich 
fügen  mußte. 

So  ist  die  Entscheidung  von  Pöhlde  ein  sprechender  Beweis 
für  die  Übermacht  des  königlichen  Einflusses  in  den  kirchlichen 
Angelegenheiten.  Auch  das  Weitere  ist  ein  Beweis  dafür.  Godehard 
hatte  die  Annahme  des  Schiedsrichterspruchs  davon  abhängig  ge- 
macht, daß  der  Klerus  und  die  Ministerialen  von  Hildesheim  nicht 
widersprechen  würden.  Sie  widersprachen  jedoch.  Ich  möchte 
Godehard  nicht  mit  dem  Vorwurf  belasten,  daß  er  ein  doppeltes 
Spiel  gespielt  und  den  Widerstand  der  Seinen  selbst  hervorgerufen 


1  Ann.  Hild.  S.  35. 

2  Ann.  Hild.  z.  1029  S.  35.    Über  d.  Jahr  s.  Ereßlau,  JB.  K.'s  I  S.  355  ff. 


—     551     — 

habe.  Genug,  daß  sie  widersprachen  und  daß  deshalb  zunächst 
die  Teilung  unterblieb.  Aber  wer  kann  glauben,  daß  Aribo,  der 
sich  dem  Urteil  von  Päpsten  und  Kaisern  nicht  gebeugt  hatte-,  vor 
dem  Widerspruch  einiger  Domherrn  und  Lehnsleute  seine  Sache 
verloren  gab?  Das  ist  so  unwahrscheinlich,  daß  man  es  als  un- 
richtig bezeichnen  darf^  Um  so  wahrscheinlicher  ist,  daß  er  nun 
ein  gutes  persönliches  Verhältnis  zu  Godehard  suchte^:  denn  wenn 
er  dies  erreichte,  war  der  Widerspruch  der  Ministerialen  leicht  zu 
bewältigen.  Es  gelang  ihm  wirklich.  Aber  er  konnte  die  Frucht 
davon  nicht  mehr  ernten;  denn  auf  der  Rückreise  von  Rom,  wohin 
er  sich  anfangs  Februar  1031  begeben  hatte,  ist  er  am  6.  April 
in  Como  gestorben.     Gleichwohl  war  der  kaiserliche  Schiedsspruch 

'  nicht    vergeblich    getällt:    das    Gandersheimer    Territorium    wurde 

•  zwischen  Mainz  und  Hildesheim  geteilt^. 


1  Vita  I  Godeh.  35  S.  193. 

2  Das  wird  das  Tatsächliche  an  der  von  den  Hildesheim  er  Annalen 
z.  J.  1030  S.  35  und  von  Wolfheri  vit.  I  Godeh.  36  S.  193  erzählten  Szene 
sein,  die  insgeheim  zwischen  den  beiden  Bischöfen  spielte.  Beide  Bericht- 
erstatter berufen  sich  auf  Äußerungen  Godehards:  wir  stehen  also  wieder 
einem  einseitigen  Zeugnis  gegenüber.  Wolfheri  aber  zeigt  von  neuem  seine 
Neigung,  zu  übertreiben.  Nach  den  Annalen  sagt  Aribo,  se  super  eadem 
parrochia  errasse ;  nach  Wolfheri,  se  pro  parte  ignoranter  errasse,  pro  parte 
malignanter  peccasse;  nach  den  Annalen  verspricht  er  nur  de  praeterita 
lite  perpetuam  taciturnitatem,  nach  Wolfheri  überhaupt,  super  talibus  se 
perpetuo  taciturum.  Es  ist  klar,  daß  nur  nach  Wolfheri,  aber  nicht  nach 
den  Annalen  Aiibo  auf  den  ihm  durch  den  Schiedsspruch  Konrads  ge- 
sicherten Rechtsboden  verzichtet.  Welcher  Quelle  unter  diesen  Verhältnissen 
Glauben  zu  schenken  ist,  braucht  man  nicht  zu  beweisen.  Müller  läßt 
freilich  Aribo  einen  an  Ansehen  und  Tatkraft  durchaus  gebrochenen  Mann 
sein,  S.  60.  Aber  was  vita  ßard.  mai.  10  S.  327  über  seinen  Zusammenstoß 
mit  Bardo  von  Hersfeld  am  Weihnachtsfest  1030  erzählt  wird,  paßt  nicht 
für  einen  gebrochenen  Mann.  Auch  Wolfheri  hat  ihn  nicht  für  einen  solchen 
gehalten;  denn  er  spricht  von  seiner  immatura  mors,  c.  36  S.  194. 

^  Diese  Ansicht  eines  älteren,  mit  den  lokalen  Verhältnissen  genau 
vertrauten  Forschers  hat  die  größte  Wahrscheinlichkeit.  Lüntzel  sagt. 
,Man  muß  nach  dem  späteren  Zustand  annehmen,  daß  eine  solche  Teilung 
dennoch  erfolgte.  Die  Freigrafschaft  im  Flenithigau,  welche  auf  Winzen- 
burg  ruhte,  und  also  unser  Gau  selbst  erstreckte  sich  südlicher  als  die 
spätere  Diözesangrenze.  Außerdem  kann  man  das  Land  oder  die  Mark 
Gandersheim  mit  ziemlicher  Wahrscheinlichkeit  aus  den,  dem  Stifte  über 
die  umliegenden,  von  jenem  gegründeten  oder  sich  doch  von  ihm  ablösenden 
Kirchen  zustehenden  Patronatsrechten  entnehmen,  und  auch  diese  Rechte 
erstrecken  sich  wenigstens  bis  zur  Aue",  Die -ältere  Diözese  Hildesheim 
1837  S.  29. 


—     552     — 

Ahnlich  wie  hier  ging  es  bei  dem  Verfahren  gegen  Otto  von 
Hammerstein.  Der  Tod  Benedikts  VIII.  hatte  dieser  Sache  kein 
Ende  gemacht;  er  hatte  nur  eine  Schwierigkeit  auf  Aribos  Weg 
beseitigt.  Indem  er  auf  der  Frankfurter  Synode  das  Verfahren 
gegen  Otto  und  seine  Gemahlin  erneuerte,  bewies  er,  daß  er  ent- 
schlossen war,  die  Angelegenheit  weiter  zu  verfolgen.  Allein  er 
fand  unerwarteten  Widerspruch.  Auch  Konrad  lebte  in  verbotener 
Ehe  und  er  schätzte  den  Grafen:  verständlich  genug,  daß  er  sich 
seiner  annahm.  Ein  unmittelbarer  Eingriff  in  die  kirchhche  Dis- 
ziplin war  ausgeschlossen;  aber  es  genügte  seine  Bitte,  das  einge- 
leitete Verfahren  zu  unterbrechen:  Aribo  hat  die  Sache  nie  wieder 
aufgenommen  \  Mau  erstaunt  fast,  daß  eine  Angelegenheit,  die  ein 
Jahrzehnt  lang  den  Kaiser,  den  Papst  und  die  Bischöfe  beschäftigt 
hatte,  so  rasch  von  der  Tagesordnung  verschwinden  konnte.  Aber 
um  so  einleuchtender  ist,  wie  groß  Konrads  Einfluß  auf  die  Kirche 
war:  der  Prozeß  wurde  niedergeschlagen  im  Gegensatz  zu  allen 
Vorentscheidungen,  im  Widerspruch  gegen  den  klaren  Buchstaben 
des  kirchlichen  Hechts,  nur  weil  er  es  so  wollte. 

Das  waren  zwei,  zu  einer  gewissen  Berühmtheit  gelangte 
Einzelfälle.  Wichtiger  ist  eigentlich,  daß  Konrad  in  vielen  anderen, 
auf  die  man  kaum  achtete,  ebenso  handelte.  Er  betrachtete  die 
Bischöfe  so  bestimmt  als  seine  Beamten,  daß  sie  selbst  die  Reise 
zu  den  Schwellen  der  Apostel  nur  mit  seiner  Erlaubnis  ausführen 
konnten-.  Nicht  minder  ging  er  von  der  Voraussetzung  aus,  daß 
Anordnungen  in  bezug  auf  den  Kultus  nur  mit  seiner  Zustimmung 
getroifen  werden    könnten.     Auf  der  Synode   zu  Tribur  ^,    der    er 


1  Vita  I  Godeh.  31  S.  190.  Ich  lege  kein  Gewicht  darauf,  daß  Konrad 
bat.  Denn  das  verstand  sich  bei  dem  Gegenstand  von  selbst.  Um  so  be- 
deutender ist,  daß  Aribo  die  Sache  fallen  ließ.  Über  Konrads  Verhältnis 
zu  Otto  von  Hammerstein  s.  Breßlau,  JB.  Konrads  I  S.  229. 

^  Vita  II  Godeh.  24  S.  209  ist  erzählt,  daß  Aribo  in  einer  Predigt  an 
Weihnachten  1031  licentiam  ab  imperatore  et  confratribus  Romam  pergendi 
rogavit.  Man  wird  in  dieser  Bitte  mehr  als  eine  rhetorische  Wendung  zu 
erkennen  haben. 

'  Ann.  Hild.  u.  Altah  z.  1036,  die  letzteren  mit  der  irrigen  Orts- 
angabe Seligenstadt;  Ann.  Ottenb.  u.  August,  z.  1035,  Gest.  pont.  Camer. 
III,  51.  Die  Beschlüsse  C.I.  I  S.  88  Nr.  44.  Sie  beziehen  sich  zumeist  auf 
rein  kirchliche  Fragen;  eine  Ausnahme  bildet  c.  8  über  die  Friedelosigkeit 
der  Räuber.  Die  Synode  fand  nach  Ostern  1036  statt;  durch  Stumpf  2077 
ist  der  Aufenthalt  Konrads  in  Tribur  am  9.  Mai  gesichert.  Doch  wird  man 
die  Synode  näher  an  Ostern  zu  rücken  haben.  Denn  c.  1  ordnet  nicht  ein 
regelmäßig  wiederkehrendes  Fasten  an,  sondern  3  in  der  Woche  vom 
2. — 8.  Mai  1036  zu  beobachtende  Fasttage. 


—     553     — 

präsidierte,  ließ  er  ein  dreitägiges  Fasten  beschließen  und  Beratungen 
pflegen  über  die  gleichmäßige  Beobachtung  der  Fronfasten  ^  und 
über  die  allgemeine  Feier  des  Ulrichstages '^.  Die  Frage  nach  der 
Berechnung  der  Quatember  hatte  die  deutschen  Theologen  schon 
manches  Jahr  beschäftigt,  ohne  daß  sie  eine  Erledigung  fand;  die 
Feier  des  Ulrichstages  war  durch  Papst  Johann  XV.  angeordnet  ^, 
aber,  wie  es  scheint,  war  die  päpstliche  Vorschrift  wenig  beachtet 
worden:  jetzt  regelte  Konrad  beides  selbständig.  Wie  energisch  er 
auf  seinem  Rechte,  den  Kultus  zu  ordnen,  bestand,  hatte  Wilhelm 
von  Straßburg  zu  erfahren*.  Konrad  befand  sich  Ende  November 
1038  in  Straßburg.  Wilhelm  beging  den  26.  November  als  das 
Adventsfest;  aber  der  Kaiser  erklärte  die   hiebei   zugrunde  gelegte 


^  Über  diese  Frage  hatte  die  Seligenstädter  Synode  v.  1023  beschlossen, 
daß,  wenn  der  1.  März  spätestens  auf  den  Mittwoch  fällt,  in  dieser  Woche* 
das  Fasten  zu  halten  sei,  analog  im  Juni,  September  und  Dezember,  c.  2 
S.  636.  Dann  hatte  Bern  von  Reichenau  sie  von  neuem*  in  einer  Aribo 
gewidmeten  Schrift  besprochen,  s.  o.  S.  531  Anm.  5.  Er  entschied  ebenso 
wie  die  Seligenstädter  Synode,  c.  4  S.  1092.  Es  ergibt  sich  aber  aus  seiner 
Schrift,  daß  andere  urteilten,  die  Quatemberfasten  seien  in  der  Woche  des 
1.  März  zu  begehen,  auch  wenn  er  auf  einen  der  3  letzten  Wochentage 
falle.  Die  Einigkeit  war  also  nicht  hergestellt.  Jetzt  in  Tribur  wurde  die 
Frage  von  neuem  beraten,  zugleich  mit  der  anderen,  was  zu  tun  sei,  wenn 
der  Beginn  der  Quadrages  mit  dem  Fronfasten  zusammentreffe.  In  erster 
Hinsicht  beschloß  die  Synode  nach  c.  1  S.  89 :  leiunia  q.  t.  nunquara  prius 
celebrentur,  quam  officia  a  s.  Gregorio  ad  locum  pertinentia  ordinata  in- 
veniuntur.  Verstehe  ich  recht,  so  ist  die  Meinung  die  gleiche :  nicht  im 
Februar,  sondern  im  März.  Denn  c.  34  der  Mainzer  Synode  v.  813  S.  269 
zeigt,  daß  man  diesen  Termin  als  d«n  in  Rom  üblichen  betrachtete.  Über 
die  zweite  Frage  ging  nach  den  Gest.  pont.  Cam.  III,  51  S.  485  die  eine 
Meinung  dahin,  daß  in  diesem  Fall  amborum  ieiuniorum  celebritas  una 
officii  expletione  compleretur;  die  Gegenmeinung  war,  es  sei  in  altera 
hebdomada  officium  primi  ieiunii  celebrandum,  d.  h.  es  sei  das  erste  Fron- 
fasten auf  die  Woche  nach  Invokavit  zu  verschieben.  Das  letztere  wurde 
beschlossen.  Übrigens  war  auch  jetzt  die  Einheit  nicht  hergestellt,  s.  Sigi- 
bert  de  differ.  quat.  temp.  Migne  160  S.  813  ff. 

-  C.  3.  Außerdem  wurden  simonistische  Handlungen  verboten:  An-. 
nähme  von  Geld  für  Taufe,  Chrisma  und  Begräbnis,  c.  4,  für  Verleihung 
eines  Altars;  ferner  fahrlässige  Verschleuderung  von  Kirchengut,  c.  7.  Die 
Anerkennung  des  bischöflichen  Sendgerichts  sollte  erzwungen  werden,  c.  2; 
ebenso  die  Leistung  des  Zehnten  von  den  Slaven,  c.  6.  Es  scheint  mir 
nicht  richtig,  hiebei  an  Einfluß  der  cluniacensischen  Reformbestrebungen 
zu  denken.  Auch  Burchard  hatte  analoge  Vorschriften  in  sein  Dekret  auf- 
genommen, cf.  1,21—23;  112f.;  HI,  110;  IIB;   114;  117;  IV,  71. 

«  J.W.  3848.  *  Annal.  Spir.  z.  J.  1038  Scr.  XVII  S.  81  f. 


—     554     — 

Berechnung  der  Adventszeit  für  irrig,  feierte  seinerseits  das  Fest 
acht  Tage  später  in  Limburg  und  Heß  dort  durch  die  Bischöfe,  die 
sich  am  Hofe  einfanden,  die  ebenfalls  schon  lange  strittige  Frage 
nach  der  Berechnung  der  Adventszeit  entscheiden  \  Eine  wichtigere 
von  ihm  getroffene  Maßregel  war  die  Verlegung  des  Bischofssitzes 
von  Zeitz  nach  Naumburg  ^  Bistum  und  Ort  Zeitz  waren  nicht 
zur  Blüte  gekommen.  Länger  als  ein  halbes  Jahrhundert  bestand 
die  Gründung  Ottos  I.,  und  noch  gab  es  nicht  ein  Kloster  oder  Stift, 
weder  in  der  Stadt  noch  in  der  Diözese  ^.  Man  suchte  den  Grund 
in  der  unsicheren  Lage  am  rechten  Ufer  der  Elster*;  noch  immer 
war  das  Wendenland  nicht  die  rechte  Heimstätte  für  christliche 
Kirchen.  Das  war  auch  Kom-ads  Urteil:  er  suchte  nach'  einem 
sicheren  Sitz  für  den  Bischof"  und  meinte  denselben  in  Naumburg 
zu  erkennen.  Die  „neue  Burg",  wie  der  Name  zeigt,  erst  eine 
deutsche  Gründung,  lag  auf  dem  Rücken  eines  Höhenzuges  unweit 
des  Einflusses  der  Unstrut  in  die  Saale,  war  also  durch  ihre  Lage 
gegen  einen  plötzlichen  Überfall  gesichert.  Sie  gehörte  den  Söhnen 
des  Markgrafen  Ekkehard,  dem  Markgrafen  Hermann  und  seinem 


*  Auch  hierüber  haben  wir  ein  Gutachten  Berns  und  eine  Entscheidung 
Aribos.  Die  Frage  war,  ob,  wenn  Weihnachten  auf  den  Montag  fällt,  der 
vorhergehende  Sonntag  als  4.  Adventssonntag  zu  betrachten  sei,  so  daß 
die  Adventszeit  nur  3  Wochen  daure  und  der  4.  Advent  mit  der  Weihnachts- 
vigil  zusammenfalle,  oder  6h  dann  die  Adventszeit  vier  volle  Wochen  zu 
dauern  habe  und  der  letzte  Sonntag  also  nur  als  Weihnachtsvigil  zu  be- 
gehen sei,  de  celebr.  adv.  1  S.  1080.  Bern  erklärt  sich  für  das  erstere; 
Aribo  stimmte  zu. 

2  S.  Lepsius  I  S.  11 1.  Breßlau,  JB.  K.'s  I  S.  260  fif.  Quellen  sind  die 
Urk.  Konrads,  Stumpf  1996  u.  2035  v.  1029  u.  1032,  die  falsche,  aber  inhalt- 
lich unanstößige  Urk.  Heinrichs  III.  2403  v.  1051,  ferner  Urk.  Johanns  XIX. 
J.W.  4087  V.  1028  u.  Kadelohs  von  Naumburg  Leps.  S.  198  Nr.  11;  über 
J.W.  4099  s.  Breßlau  II  S.  458  ff.;  vgl.  Ann.  Saxo  z.  1002  S.  648;  Chr.  Mont. 
Ser.  z.  1171  Scr.  XXIII  S.  155. 

3  Wenn  nicht  etwa  in  Naumburg  selbst,  s.  chron.  ep.Merseb.  5  Scr.  X 
S.  178,  wo  die  praepositura  in  Naumburg  noviter  fundata  genannt  ist.  Die 
ebenda  erwähnte  abbatia  in  Jena  (Großjena  an  der  Unstrut)  tunc  confirmata. 
lag  nicht  im  Bistum  Zeitz. 

*  So  einstimmig  die  Urkunden ;  doch  muß  man  bis  vor  979  zurück- 
gehen, um  sichere  Angaben  über  eine  Plünderung  von  Zeitz  durch  die 
Slaven  zu  finden ;  sie  wurden  von  einem  Verräter,  Dedi,  dem  Ahnherrn  der 
Wettiner,  gegen  die  Stadt  geführt,  s.  Thietm.  III,  18  S.  59  u.  VI,  50  S.  164; 
über  die  Zeit  s.  Uhlirz,  JB.  I  S.  91. 

^  J.W.  4087:  Cuius  intuitu,  Providentia  ac  moderatione  erat  inventum. 


—     555     — 

Bruder,  dem  jüngeren  Ekkehai'd.  Konrad  bestimmte  sie,  die  Burg 
dem  Bistum  Zeitz  für  ewige  Zeiten  zu  überlassen:  die  Verlegung 
wurde  sodann  unter  Beirat  der  Fürsten  beschlossen  und  von  Papst 
Johann  XIX.  genehmigt.  Im  Jahre  1032  war  sie  vollzogen.  Für 
die  Blüte  des  neuen  Bischofssitzes  war  es  ein  gutes  Omen,  daß 
die  Handeltreibenden  in  dem  nahen  Orte  Großjena  sich  entschlossen, 
nach  Naumburg  überzusiedeln:  der  Bischof  Cadalus  förderte  ihr 
Vorhaben  nach  Kräften,  Es  folgte  alsbald  die  Verleihung  des 
Markt-,  Zoll-  und  Münzrechts  ^.  Auch  mit  dem  Bau  von  zwei 
Klöstern  in  der  Bischofsstadt  scheint  nicht  lange  danach  begonnen 
worden  zu  sein^.  So  entstand  in  dem  immer  noch  überwiegend 
wendischen  Land  eine  neue  deutsche  Niederlassung.  Das  bisherige 
Domstift  zu  Zeitz  wurde  nicht  aufgelöst;  es  bestand  als  Kollegiat- 
kirche  fort^ 

In  dieser  Weise  regierte  Konrad  in  der  deutschen  Kirche ;  die 
überlieferten  Fakta  sind  als  solche  stets  verständlich;  aber  es  ist 
nicht  möglich,  einen  Gedanken,  der  sie  verbindet,  zu  erkennen:  sie 
beweisen  nur  die  Macht  des  Kaisers,  nicht  aber,  daß  er  ein  kirch- 
liches Ziel  hatte. 

Das  deutsche  Volk  sah  darin,  daß  sein  König  an  der  Re- 
gierung der  Kirche  Anteil  nahm,  kein  Unrecht.  Denn  seit  der 
Erneuerung  des  Kaisertums  war  die  alte  Anschauung,  daß  dem 
Herrscher  die  Leitung  der  Kirche  gebühre,  wieder  aufgelebt.  Man 
kann  bemerken,  wie  sie  unter  der  Begierung  Ottos  I.,  Ottos  HI., 
Heinrichs  II.  fast  zusehends  an  Gewalt  gewinnt*.  Als  Heinrich 
starb,  beklagte  man    den  Tod  nicht   nur  des  Vogtes,   sondern  des 


1  Stumpf  2403,  vgl.  S.  554  Anm.  2. 

-  In  Betracht  kommt  das  Benediktinerkloster  zu  St.  Maria  und  Georg, 
das  im  Jahre  1030  bestand,  wenn  in  der  Urkunde  Cd.  Saxon.  1, 1  Nr.  74 
S.  292  Georgii  für  Gregorii  gelesen  werden  darf,  s.  Breßlau  I  S.  264  Anm.  4. 
Der  Stifter  ist  nach  Breßlaus  Ergänzung  des  lädierten  Namens  ein  Com  es 
Sicco,  Stumpf  liest  Eico.  Möglicherweise  fällt  auch  die  Entstehung  des 
Nonnenklosters  St.  Moritz  in  diese  Zeit;  denn  daß  ein  Nonnenkloster  schon 
vor  der  Gründung  des  Bistums  bestand,  macht  Stumpf  2403  unwahrschein- 
lich ;  und  daß  St.  Moritz  ursprünglich  Nonnenkloster  war,  ergibt  die  Ur- 
kunde Innocenz' II.  J.W.  7867.  Die  Nonnen  sind  von  Bischof  Dietrich  durch 
Kanoniker  ersetzt  worden,  a.  a.  0.  6766.  Als  Gründer  des  Nonnenklosters 
hat  man  nach  Stumpf  2403  die  Brüder  Hermann  und  Ekkehard  zu  be- 
ti-achten. 

^  Als  solche  meines  Wissens  zuerst  in  einer  Urkunde  Walrams  v.  1108 
erwähnt,  Lepsius  S.  236  Nr.  33;  die  Umwandlung  lag  indes  in  der  Natur 
der  Sache.  *  Vgl.  oben  S.  435  f. 


—     556     — 

Herren  von  Rom,  des  Herren  der  Kirchen^.  Und  als  dann  der 
fränkische  Graf  im  Mainzer  Dom  die  Königskrone  erhielt,  richtete 
der  Erzbischof  Aribo  die  inhaltsschweren  Worte  an  ihn:  Du  bist 
zur  höchsten  Würde  gelangt,  du  bist  der  Stellvertreter  Christi^. 
Was  der  Wortführer  des  deutschen  Episkopats  aussprach,  das  findet 
man  wiederholt  in  einem  Lied  auf  Konrads  Kaiserkrönung.  Hier 
erscheint  Konrad  als  der  Gesalbte  des  Herrn;  die  Regierung  Davids 
ist  das  Vorbild  für  seine  Regierung,  der  Sieg  Christi  ihr  Ertragt; 
der  König  der  Könige  selbst  hat  ihn  zum  Schutzherren  seiner 
Kirchen  gemacht*.  Sein  Dienst,  so  hörte  mau  in  einem  anderen 
Lied,  bewirkt,  daß  die  Braut  des  Lammes  ihrem  Bräutigam  in 
sicherem  Frieden  bewahrt  wird^  Am  Hofe  hat  man  diese  An- 
schauungen gekannt  und  gebilligt:  Konrads  Biograph  Wipo  hat 
das  Wort  von  dem  König  als  dem  Stellvertreter  Christi  nicht  nur 
wiederholt,  er  hat  es  sich  angeeignet**. 

Allein  es  ist  klar,  daß  in  dieser  Ansicht  über  die  Stellung 
des  Königs  in  der  Kirche  zugleich  eine  Forderung  für  das  Ver- 
halten des  Königs  lag.  Nur  dann  war  Konrad  der  Leiter  der 
Kirche,  wenn  er  Verständnis  bewies  für  ihre  Literessen  und  Auf- 
gaben, wenn  er  beide  förderte.  Das  war  jedoch  nicht  der  Fall. 
Der  Beweis  liegt  nicht  nur  in  der  Ziellosigkeit  der  kirchlichen 
Handlungen  Konrads  in  Deutschland,  sondern  er  liegt  besonders 
darin,  daß  der  Gedanke  einer  allgemeinen  kirchlichen  Reform  in 
dem  Augenblick  verschwand,  in  dem  Heinrich  IL  starb.  Und  doch 
wurde  die  Reform  immer   nötiger,    besonders  die  Reform  in  Rom. 

Denn  Benedikt  VIH.  erhielt  in  seinem  Bruder  Johann  XIX. 
einen  wenig  würdigen  Nachfolger.  Schon  seine  Erhebung  war  un- 
regelmäßig; auch  er  war,  als  er  gewählt  wurde,  noch  ein  Laie. 
Sein  Anhang  war  so  wenig  bedacht,  auch  nur  den  Schein  des 
Anstandes  zu  wahren,  daß  die  Konsekration  noch  am  Wahltage 
vorgenommen  wurde '.     Die  aufialHge  Eile  beweist,   daß  die  Herr- 


1  Nenia  de  mortuo  Henrico,  Ztschr.  f.  d.  A.  N.F.  II  S.  459  Nr.  7: 
Advocatum  Roma  ploret,  Christum  exoret, 

ut  sibi  fidelem  prestet  seniorem: 

recognoscat  grave  dampnum  ecclesiarum. 

^  Wipo  3  S.  17;    vgl.   was    bei    der  Krönung  Ottos  I.    geredet  wurde 
(Widuk.  II,  1). 

^  Cantilena  in  Conr.  II.  Str.  4  f.,  im  Anhang  zu  Wipo  S.  78. 

*  Ib.  Str.  7:   Hunc  rex  regum  fidum  ecclesiarum  iussit  fore  patronum. 

»  Cantil.    in  Heinr.  III.  regem  coronat.   Str.  5  S.  80  (a.  a.  0.  S.  463); 
vgl.  Str.  7,  wo  von  regni  monarchia  sancta  die  Rede  ist,  und  Str.  11  f. 

6  Gesta  Chuonr.  5  S.  20. 

'  Bonizo  ad  am.  V  L.  d.  1.  I  S.  684,  vgl.  daselbst  Anm.  6;  Rud.  Glab. 


—     557     — 

Schaft  der  Grafen  von  Tusculum  über  Rom  nicht  sicher  stand;  sie 
mußten  durch  rasches  Zugreifen  den  Besitz  ihrer  Stellung  wahren. 
Auch  so  aber  gelang  es  ihnen  nur  durch  große  Geldzahlungen^ 
die  Wahl  Johanns  zustande  zu  bringen  ^.  Diesem  üblen  Anfang 
entsprach  das  weitere  Verhalten  des  Papstes.  Kaum  hatte  die 
abendländische  Welt  von  seiner  Inthronisation  gehört,  so  wurde  sie 
durch  das  unglaubliche  Gerücht  erschreckt,  der  neue  Papst  sei  im 
Begriff,  dem  Patriarchen  von  Konstantinopel  die  päpstliche  Gewalt 
im  Orient  für  Geld  abzuti'eten.  Die  Erregung  unter  allen,  denen 
die  Ehre  der  Kirche  am  Herzen  lag,  war  ungeheuer.  Zu  ihrem 
Wortführer  machte  sich  Wilhelm  von  Dijon.  In  einem  Schreiben, 
das  bei  aller  Anerkennung  der  päpstlichen  Würde  die  Person  des 
Papstes  nicht  schonte,  stellte  er  ihm  die  Unmöglichkeit  dessen  vor, 
was  man  ihm  zutraute.  Richard  von  St.  Vanne  ging  selbst  nach 
Rom,  um  die  Schmach  zu  hindern.  Dadurch  ward  die  Verwirklichung 
vereitelt  ^.  Aber  welches  Urteil  über  die  Person  des  Papstes  mußte 
bleiben ! 

Von  ihm  empfing  Konrad  II.  am  26.  März  1,027  die  Kaiser- 
krone, nachdem  ein  Wahlakt  durch  das  römische  Volk  voran- 
gegangen war^. 

Von  den  kirchlichen  Rechten  des  Kaisers  machte  er  sofort 
Gebrauch,  indem  er  die  Privilegien  Clunis,  besonders  die  Exemption 
von  der  Gewalt  des  Diözesanbischofs,  bestätigen  ließ*.  Wenige 
Tage  später,  am  6.  April,  wurde  im  Lateran  eine  Synode  gehalten. 
Auch  sie  zeigt,  daß  Konrad  in  Rom  ebenso  wie  in  Deutschland 
die  Leitung  in  die  Hand  nahm.  Denn  sie  tagte  unter  dem  gemein- 
samen Vorsitz  des  Papstes  und  Kaisers.  Konrad  aber  betrachtete 
sie  wie  einen  Fürstenkonvent:  er  sprach  von  der  Synode,  die  er 
angekündigt  habe;  er  zählte  den  Papst  unter  seinen  Getreuen  auf''^. 


Hist.  IV,  IS.  67;  Herim.  Aug.  z.  1024.  Der  Konsekrationstag  steht  nicht 
fest;  nach  Hartmann  föllt  er  zwischen  den  12.  April  und  10.  Mai  1024, 
Mtt.  d.  Inst.  XV  S.  485.  Die  Eile,  mit  der  die  Tuskulaner  bei  der  Wahl 
vorgingen,  bemerkt  auch  Petrus  Damiani,  vita  Odilen.  Mign.  144  S.  937: 
Huic  plane  mox,  ut  obüt,  germanus  eius  .  .  successit. 

1  Rud.  Glab.  1.  c. 

2  Ibid.;  Hugo  Flav.  ehr.  II,  17  S.  392.  L.  v.  Ranke,  WG.  VH  S.  143, 
verwirft  die  ganze  Nachricht  als  undenkbar. 

ä  Vgl.  die  eingehende  Schilderung  bei  Breßlau,  JB.  Konrads  I  S.  138  ff. 

*  J.W.  4079:  In  conventu  Romae  congregato,  in  praesentia  domini  Con- 
radi  regis  d.  Augusti,  nuper  in  imperium  Romani  orbis  electi   et  coronati. 

5  Stumpf  2053  nach  dem  Text  bei  Breßlau,  JB.  Konrads  I  S.  148 
Not.  4 :  Qualiter  nos  communi  fidelium  nostrornm  decreto,  papae  sc.  Johannis 


—     558     —  , 

Die  Aktenstücke  der  Synode  machen  ifreilich  gewiß,  daß  von  den 
herkömmlichen  Formen  nicht  abgewichen  wurde  ^.  Aber  um  so 
sicherer  ist,  daß  auf  der  Synode  nur  des  Kaisers  Wille  geschah. 
Der  Gegenstand  berührt  die  deutsche  Kirchengeschichte  nicht:  er 
betrifft  den  Bestand  des  Patriarchats  Grado".  Johann  hatte  es 
alsbald  nach  seinem  Amtsantritt  dem  Patriarchen  Poppo  von  Aqui- 
leja  unterworfen,  kurz  darauf  diese  Entscheidung  wieder  zurück- 
genommen und  seine  Selbständigkeit  anerkannt^.  Allein  Poppo 
war  ein  Deutscher,  eine  Stütze  der  deutschen  Macht  in  Oberitalien; 
es  konnte  ihm  nicht  schwer  werden,  Konrad  für  seine  Ansprüche 
zu  gewinnen.  Seines  Sieges  sicher  brachte  er  deshalb  die  Angelegen- 
heit auf  der  römischen  Synode  von  neuem  zur  Sprache.  In  einer 
Untersuchung,  über  deren  beabsichtigte  Oberflächlichkeit  sich  nie- 
mand täuschen  konnte,  wurde  sein  Recht  auf  Grado  und  damit  auf 
Venedig  anerkannt.  Die  jüngste  päpstliche  Entscheidung  war  nun 
wieder  beseitigt.  Johann,  der  wenig  mehr  als  zwei  Jahre  vorher 
einem  jeden  den  götthchen  Zorn,  seinen  eigenen  Fluch  und  das 
Schicksal  des  Teufels  angedroht  hatte,  der  seine  Entscheidung  an- 
taste, mußte  sich  entschließen,  dem  Patriarchen  von  Aquileja  die 
Investitur  über  Grado  zu  erteilen.  Damit  aber  auch  dem  blödesten 
Auge  klar  sei,  warum  er  so  handele,  ergriff  Konrad  zugleich 
mit  ihm  den  Stab:  gemeinsam  von  Kaiser  und  Papst  ist  Poppo 
investiert  worden. 

Ich  weiß'  nicht,  ob  jemals  ein  Papst  grausamer  von  einem 
Fürsten  gedemütigt  worden  ist,  als  hier  Johann  von  Konrad  II.: 
wenn  er  hätte  den  Papst  moralisch  vernichten  wollen,  so  hätte  er 
es  nicht  anders  anfangen  können.  Die  Überlieferung  läßt  nicht 
ersehen,  ob  Johann  für  das  Demütigende  seiner  Lage  eine  Em- 
pfindung hatte:  wir  wissen  nur,  daß  er  einige  Monate  später  Poppo 
neue  Ehren,  den  ersten  Rang  unter  allen  Bischöfen  Italiens,  erteilte*. 

Eines  beweisen  diese  abstoßenden  Vorgänge  ohne  Zweifel 
daß  der  Papst  ein  willenloses  Werkzeug  in  der  Hand  des  Kaisers 
war;  Konrad  konnte  ihn  zu  allem  benützen;  aber  er  benützte  ihn 
nicht,  um  die  von  Heinrich  eingeleitete  Reform  fortzuführen. 


6t  Poppoiiis  patriarchae  venerabilis,  Arbonis  .  .  ceterorumque  episcoporum 
ac  regni  nostri  fidelium  synodum  Romae  habendam  condiximus.  Das  Fehlen 
irgendeines  Epitheton  ornans  ist  gegenüber  dem  venerabilis  bei  Poppo 
bemeckonswert. 

1  Vgl.  die  Ausfertigung  CT.  I  S.  82  ff.  (s.  auch  Breßlau  a.  a.  0.  S.  138 
Anm,  3)  und  die  Urkunde  des  Papstes  J.W.  4085. 

2  Vgl.  zum  Folgenden  Breßlau,  JB.  Konrads  1  S.  149  ff. 

■■'  Die  zweite  Entscheidung  im  Dez.  1Ö24  J.W.  4063.  *  J.W.  4085, 


—     559     — 

Nicht  besser  als  in  Italien  behandelte  er  Johann  in  Deutsch- 
land. Einer  der  tüchtigsten  deutschen  Abte  war  Bern  von  Reichenau, 
.der  Nachfolger  jenes  Immo,  den  Heinrich  II.  zum  Behuf  der  Re- 
form von  Gorze  nach  Schwaben  gesandt  hatte  ^.  Er  war  ein  ge- 
lehrter, literarisch  tätiger  Mann  mit  offenem  Sinn  für  mancherlei 
Fragen;  diesseits  und  jenseits  der  Alpen  stand  er  in  hohem  An- 
sehen, besonders  in  Rom  war  er  kein  Fremdling.  Die  Abte  von 
Reichenau  besaßen  durch  Verleihung  Gregors  Y.  das  Privilegium, 
in  bischöflichem  Habit,  geschmückt  mit  der  Dalmatika  und  den 
Sandalen,  die  Messe  zu  lesen  ^.  Dies  Vorrecht  bestätigte  Johann  XIX. 
i.  J.  1031  auf  Berns  Wunsch;  zugleich  übersandte  er  ihm  die 
bischöflichen  Schuhe  zum  Geschenk  ^.  Allein  diese  Auszeichnung 
erregte  den  Widerspruch  des  Bischofs  von  Konstanz'^;  er  sah  darin 
die  Anmaßung  bischöflicher  Ehre  und  erhob  also  bei  dem  Kaiser 
Einsprache.  Konrad  gab  ihm  Recht,  und  der  Abt  wurde  genötigt, 
die  päpsthche  Urkunde  aamt  den  geschenkten  Sandalen  dem 
Bischof  zu  überantworten.  Dieser  trug  kein  Bedenken,  sie  auf  der 
Gründonnerstagssynode  von  1033  zu  verbrennen^. 

Johann  XIX.  starb  am  6.  November  1032^.  Die  Tusculaner 
wollten  die  Gewalt  nicht  aus  den  Händen  lassen:  einen  für  die 
päpstliche  Würde  geeigneten  M«nn  zählte,  wie  es  scheint,  die 
Familie  nicht:  man  kam  deshalb  auf  den  frevelhaften  Gedanken, 
den  Neffen  des  Verstorbenen,  einen  unreifen  Kjiaben,  zum  Papste 
wählen  zu  lassen.  Da  Alberich,  der  überlebende  Bruder  Benedikts 
und  Johanns,  das  Geld  nicht  sparte,  so  kam  in  der  Tat  die  Wahl 
des  Knaben  Theophylakt  zustande:  er  nannte  sich  Benedikt  IX.'. 
Daß  die  Wahl  ein  Verbrechen  war,  lag  unverhüllt  zutage:  aber 
Konrad  duldete  sie ;  er  duldete  auch  den  Zustand,  der  sich  aus 
ihr  entwickelte,  und  der  kaum  verschieden  von  der  Schmach  war, 
die  Rom  einst  unter  der  Herrschaft  verbrecherischer  Weiber  er- 
duldet hatte.  Man  kann  nicht  umhin,  zu  urteilen,  daß  es  ihm 
nicht  unbequem  war,  auf  dem  päpstlichen  Stuhl  einen  Mann  zu 
wissen,  der  nicht  den  Schatten  von  Autorität  besaß,  von  dem 
ebensowenig    eigenes   Handehi,    als  Widerspruch    gegen   die  Maß- 


^  S.  oben  S.  456  f. 

^  J.W.  3880.  ^  Ib.  4093  f.,  vgl.  Herim.  Aug.  z.  1032. 

*  Warmann  1026—1034. 

°  Herimannus:  In  coena  domini  sequentis  anni. 

6  Hartmann,  Mtt.  d.  Inst.  XV  S.  485. 

■>  Desid.  Casin.  dial.  III  Migne  149  S.  1003;  Rudolf  Glab.  Hist.  IV,  5 
S.  68  u:V,  5  S.  72;  Herim.  Aug.  z.  1036.  Er  wurde  12.  Nov.  1032  konse- 
kriert  und  starb  16.  Juli  1048,  Hartraann  S.  485. 


—     560     — 

regeln  des  Königs  zu  erwarten  war.  Konrad  hat  in  der  Tat  ge- 
handelt, als  gäbe  es  keinen  Papst.  Wie  oft  haben  die  Päpste  ver- 
sichert, daß  das  Gericht  über  die  Bischöfe  ihnen  allein  gebühre! 
Konrad  ließ  den  Erzbischof  Burchard  von  Lyon,  der  in  einer  Fehde 
gelingen  genommen  war,  in  Ketten  legen:  so  lange  der  Kaiser 
lebte,  kam  er  nicht  wieder  frei^.  Das  war  im  Jahr  1036.  Im 
nächsten  Jahre  wurde  der  mächtigste  Prälat  der  Lombardei,  Aribert 
von  Mailand,  wegen  Untreue  gefangen  gesetzt  und  die  Bischöfe 
von  Piacenza,  Cremona  und  Vercelli  des  Landes  verwiesen^. 
Während  die  Stadt  Mailand  sich  um  ihres  Erzbischofs  willen  gegen 
den  Kaiser  erhob,  fand  Papst  Benedikt  kein  Wort  des  Widerspruchs; 
im  Gegenteil:  dadurch,  daß  er  der  Aufforderung  Konrads  folgend 
in  Cremona  eine  Zusammenkunft  mit  ihm  hatte,  schien  er  das  Ge- 
schehene zu  billigen^.  Und  nicht  genug  an  der  stillschweigenden 
Zustimmung:  im  März  1038  belegte  er  Aribert  als  Empörer  gegen 
den  Kaiser  mit  dem  Anathema*.  Die  päpstliche  Macht  diente 
willenlos  den  politischen  Zwecken  des  Kaisers. 

Auf  diesen  Punkt  gelangten  die  Dinge  unter  Konrad  II.  Die 
Päpste,  die  nach  der  Überzeugung  aller  die  Christenheit  zu  leiten 
und  zu  beaufsichtigen  hatten,  waren  Nichtswürdige,  die  ihre  Pflicht 
in  der  gewissenlosesten  Weise  außer  acht  ließen;  der  Kaiser  aber, 
dem  tatsächlich  die  höchste  Autorität  in  der  Kirche  zukam,  griff 
wohl  gelegentlich  eiu,  um  die  eine  oder  die  andere  Bestimmung  zu 
treffen  oder  treffen  zu  lassen,  aber  er  regierte  nicht.  Man  hat  von 
einer  prinzipienlosen  Politik  Konrads  11.  im  Verhältnis  zur  Kirche 
gesprochen^.  Sie  war  es  vielleicht  nicht  in  dem  Sinn,  daß  der 
Kaiser  bald  diesem,  bald  jenem  Einfluß  folgte.  Aber  sie  war  es 
in  dem  Sinn,  daß  er  in  bezug  auf  die  Kirche  kein  Programm,  kein 
klar  erkanntes  Ziel  und  deshalb  auch  keinen  festen  Kurs  hatte. 
Das  Lob,  das  Konrad  erteilt  worden  ist,  er  habe  den  Instinkt  der 
Herrschaft  in  unglaublichem  Maße  besessen  ^,  verdient  er  nur  halb. 
Denn  mächtig  sein  heißt  noch  nicht  herrschen.  Nur  der  Herrscher 
schafft  Zustände  und  Einrichtungen,  die  Dauer  haben,  der  die 
geistigen  Mächte,  die  das  Zeitalter  bewegen,  erkennt  und  sich 
dienstbar  zu  machen  weiß.  Es  ist  ein  schwerer  Tadel  des  in 
mancher  Hinsicht  so  großen  Kaisers  und  seiner  erfolgreichen  Re- 


i  Herim.  Aug.  z.  1036. 

2  Ann.  Hild.  z.  1037  S.  41    mit  falscher  Ortsangabe;  Wipo  35  S.  41  f.; 
Herim.  Aug.  z.  1037;  Arn.  Gest.  a.e.  Med.  II,  12  f.  Scr.  VIII  S.  15. 

3  Wipo  36  S.  43.     Herim.  Aug.  1.  c. 

*  Herim.  Aug.  z.  1038.     Ann.  Hild.  z.  d.  J. 

5  Sackur,  Clun.  U  S.  202  f.  «  Giesebrecht,  KZ.  H  S.  283. 


—     561     — 

gienmg,  daß  er  kein  Auge  dafür  hatte,  daß  die  kirchlichen  Über- 
zeugungen anfingen,  die  stärkste  geistige  Macht  des  elften  Jahr- 
hunderts zu  werden. 

So  kam  es,  daß  gerade  während  seiner  Regierung  die  Spannung 
der  schon  vorhandenen  Gegensätze  um  vieles  schärfer  wurde.  Auf 
der  einen  Seite  wurde  die  kirchhche  Ordnung  offen  übertreten, 
auf  der  anderen  festigte  sich  die  Überzeugung,  daß  das  Heil  der 
Kirche  in  der  genauen  Beobachtung  des  kanonischen  Rechts  hege. 
Wir  haben  bemerkt,  daß  sie  bei  den  Cluniacensem  vorhanden  war. 
Es  war  vier  Jahre  nach  dem  Tode  Konrads,  daß  Abt  Siegfried 
von  Gorze  die  schweren  Sätze  aussprach :  Es  ist  sicher  und  zweifel- 
los wahr,  daß  die  kanonische  Autorität  Gottes  Gesetz  ist.  Wer 
gegen  die  J^anones  handelt,  der  handelt  gegen  das  Gesetz  Gottes; 
wer  aber  gegen  das  Gesetz  Gottes  handelt,  der  gehört  zu  den 
Gottlosen;  ihm  droht  das  Schriftwort:  die  Gottlosen  haben  keinen 
Frieden,  spricht  der  Herr^.  In  der  nachdrücklichsten  Weise  be- 
kannte sich  der  Nachfolger  Wilhelms  von  Dijon,  der  Abt  Halinard, 
zu  dem  gleichen  Grundsatz;  das  wahre  Altertum  galt  ihm  als  maß- 
gebend für  die  Gegenwart.  Ihr  wißt,  schrieb  er  an  Johann  XIX., 
daß,  wer  eine  alte  von  den  Vätern  getroffene  Einrichtung  zu  ändern 
begehrt,  nicht  das  sucht,  was  Gottes,  sondern  das,  was  sein  ist. 
Er  unterUeß  nicht,  dabei  zu  erklären,  daß,  was  der  römische 
Bischof  als  Stellvertreter  der  Apostel  bestimmt,  sicher,  fest  und 
unverletzlich  bestehe  in  Ewigkeit^. 

Dieselbe  Überzeugung  wird  nun  auf  den  verschiedensten  Seiten 
laut.  Unter  den  deutschen  Bischöfen  vertrat  sie  in  erster  Linie, 
wie  oben  bemerkt,  Gerhard  von  Cambrai.  Doch  gab  es  eigentlich 
niemand,  der  Widerspruch  erhoben  hätte.  Als  die  Bischöfe  in 
Tribur  1036  über  das  Fronfasten  verhandelten,  genügte  Gerhards 
Erinnerung  an  die  Gewohnheiten  der  alten  Väter,  um  sie  zu  ver- 
anlassen, von  einem  Beschluß  abzustehen,  der  sich  durch  seine 
Einfachheit  ungemein  empfahl^.  Ein  so  selbständiger  und  selbst- 
bewußter Mann  Aribo  von  Mainz  war,  so  liebte  er  doch,  sich  fiir 
seine  Maßregeln  darauf  zu  berufen,  daß  sie  den  altkirchhchen  Vor- 
schriften entsprächen.  Er  leitete  geradezu  das  Sinken  der  kirch- 
lichen Zustände  davon  ab,  daß  sie  nicht  so  gewissenhaft  wie  früher 
beobachtet  würden*.     Der  Konstanzer  Bischof  Eberhard  heß  eine 


1  Bf  S.s  bei  Gie'sebrecht  II  S.  682.  '^  Migne  141  S.  1157. 

^  Gesta  pont.  Camer.  III,  51  S.  485 :  Antiquam  patrum  consuetudinem 
servari  monebat  .  .  .  Cuius  sententia  visa  est  congiua. 

*  S.  seine   Einladungsschreiben    zu  Provinzialsynoden  ep.  Mog.  23  u. 
26  S.  359  ff. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  36 


—     562     - 

Abschrift  der  Rechtssammlung  Burchards  von  Worms  zum  Gebrauch 
in  seiner  Diözese  hersteilen.  Er  äußerte  dabei,  dies  Werk  sei  un- 
umgängUch  notwendig ;  denn  nicht  nach  eigenem  Beheben,  sondern 
im  Hinbhck  auf  die  kanonischen  Einrichtungen  müßte  Recht  und 
Ordnung  in  der  Kirche  gehandhabt  werden^.  Er  heß  zugleicli 
eine  ältere,  wahrscheinlich  der  karolingischen  Zeit  angehörige,  Zu- 
sammenstellung der  priesterHchen  Pflichten  abschreiben  und  ver- 
ordnete, daß  sie  auf  allen  Synoden  den  Pfarrern  verlesen  werde-. 
Das  gesamte  Leben  in  der  Diözese  sollte  dm'ch  das  klare  ge- 
schriebene Recht  geregelt  werden.  Die  Macht  dieser  Anschauung 
bewies  sich  auch  an  solchen  Männern,  denen  sie  ursprünglich  fremd 
war:  Reginard  von  Lüttich  soll  in  seiner  späteren  Zeit  über  seine 
Simonie  ganz  anders  geurteilt  haben  als  ursprünglich  ^  Sein 
zweiter  Nachfolger  Wazo,  der  drei  Jahre  nach  Konrads  Tod  das 
Bistum  erhielt,  dachte  über  die  Pflicht  des  unbedingten  Gehorsams 
gegen  die  kanonischen  Vorschriften  kaum  minder  schroff  als  Sieg- 
fried von  Gorze*.  Das  Papstbuch,  die  päpstlichen  Dekrete  und  die 
Beschlüsse  der  älteren  Synoden,  das  war  die  Literatur,  an  der 
er  seine  Anschauung  bildete^.  Er  nahm  den  Ruhm  mit  ins  Grab, 
daß  er,  solange  er  lebte,  die  gewissermaßen  verkörperte  Regel 
der  katholischen  Frömmigkeit  und  der  kanonischen  Ehrbarkeit  ge- 
wesen sei®. 

Wie  die  Bischöfe,  so  dachten  die  Mönche.  Ein  so  hberaler 
imd  umsichtiger  Mann  wie  Bern  von  Reichehau  erklärte  ohne  jede 
Einschränkung:  die  Statuten  der  Alten  halten  den  Geist  auf  dem 
geraden  Weg  des  Gesetzes:  man  kann  sie  nicht  ohne  Sünde  über- 
treten'. Bis  in  den  Kreis  der  Laien  drang  diese  Überzeugung. 
Der  Graf  Hugo  von  Egisheim  machte  sich  Skrupel  darüber,  ob  er 


^  Auf  dem  letzten  Blatt  der  Freiburger  Handschrift  von  Burchards 
Dekret  findet  sich  mit  roter  Tinte  geschrieben  diese  Notiz  Eberhards  (1034 
bis  1046).  Sie  ist  bei  Amann,  Praest.  aliq.  codic.  S.  14  und  in  der  l.Aufl. 
dieses  Buchs  S.  972  gedruckt.  Die  Angabe  in  den  Regesta  Const.  456  ist 
irreführend. 

2  Das  Schriftstück  findet  sich  auf  den  letzten  Blättern  der  angeführten 
Handschrift  mit  der  Überschrift:  Sermo  synodalis,  qui  in  singulis  synodis 
parochianis  prespiteris  est  enuntiandus.  Es  ist  bei  Mansi  XIV  S.  889  if.  in 
dreifacher  Gestalt  als  homilia  Leonis  IV.  gedruckt,  ferner  N.A.  VI  S.  192  flF. 
u.  Sdralek,  Wolfenb.  Fragm.  S.  180  ff. 

3  Vita  Regln.  8  Scr.  XX  S.  573;  vgl.  oben  S.  485  Anm.  4  f. 

*  Gest.  ep.  Leod.  II,  57  f.  S.  224.  -^  Ib.  65  S.  228. 

6  So  Leo  IX.  in  der  ürk.  J.W.  4317. 
'  De  ieiun.  quat.  temp.  2  S.  1089  f. 


—     563     — 

ganz  genau  in  der  Beobachtung  der  kirchlichen  Vorschriften  über 
die  Zehnten  gewesen  sei;  seine  Bedenken  quälten  ihn  so  sehr, 
daß  er  durch  ein  Gottesurteil  erforschte,  ob  er  unschuldig  sei  oder 
nicht  ^. 

Mit  einem  "Wort:  Beobachtung  der  kanonischen  Vorschriften 
wurde  ein  Schlagwort  des  Zeitalters.  Niemand  wird  die  Bedeutung 
solcher  Schlagworte  geringschätzen:  sie  enthalten  nicht  immer  klare 
Vorstellungen,  aber  sie  sind  immer  eine  wirkliche  Macht.  Denn 
es  sprechen  sich  in  ihnen  Ideale  aus,  die  Tausende  begeistern, 
während  doch  nur  wenige  ihre  Tragweite  ermessen,  die  andere 
Tausende  gleichsam  fesseln,  da  sie  nicht  vermögen,  sich  ihrer  zu 
erwehren.  Der  Grundsatz  von  der  bedingungslosen  Giftigkeit  des 
kanonischen  Rechts  war  noch  nicht  Schlachtruf  einer  Partei.  Auch 
unter  Konrad  gab  es  noch  keine  kirchlichen  Parteien.  Aber  das 
erhöhte  nur  seine  Bedeutung;  denn  um  so  schwerer  war  es,  ihni 
entgegenzutreten,  um  so  eindrucksvoller  war  er  für  die  Gesamtheit. 
In  der  Tat  ist  unleugbar,  daß  er  den  Grundlagen  entsprach,  auf 
denen  Behgion  und  Kirche  des  deutschen  Mittelalters  aufgebaut 
waren :  als  .das  deutsche  Volk  das  Christentum  annahm,  hatte  es  sich 
des  Rechtes  begeben,  die  Gestalt  zu  kritisieren,  in  der  ihm  die 
christliche  Religion  überliefert  vv^urde.  Die  Zeit  war  noch  lange 
nicht  gekommen,  in  der  dieses  Recht  zurückgefordert  werden  konnte. 

Für  die  kirchliche  Lage  war  entscheidend,  daß,  während  das 
Pflichtgefühl  der  kanonischen  Vorschrift  gegenüber  sich  verschärfte, 
die  kirchlichen  Zustände  sich  immer  mehr  von  der  kanonischen 
Norm  entfernten. 

In  keinem  Zeitalter  Avar  die  Klage  über  Simonie^  so  häufig 
und  so  begründet  wie  im  elften  Jahrhundert.  Peter  Damiani  hat 
mit  Bezug  auf  Italien  geurteilt,  man  finde  kaum  eine  Kirche,  die 
von  Simonisten  frei  sei^.  In  Deutschland  stand  es  vielleicht  nicht 
so  schlimm;  aber  an  der  weiten  Verbreitung  der  Simonie  kann 
man  doch  nicht  zweifeln.  Bereits  hatte  der  Begriff  dieses  Ver- 
brechens der  ursprünghchen  Vorstellung  gegenüber  eine  nicht  un- 
bedeutende Erweitenmg  erfahren;  doch  war  dabei  das  Wesen  der 
Vorstellung  nicht  eigentlich  verändert  worden.  Ursprünglich  be- 
deutete Simonie   im   Anschluß    an  Apostelgesch.  8  die  Erkaufung 


^  Wib.  vita  Leon  I,  2  bei  Watterich  Rom.  pont.  vitae  1  S.  129. 

2  Vgl.  Mirbt,  Publizistik  S.  343  ff.,  dev  indes  den  Darchsclmitt  in  einer 
etwas  späteren  Zeit  zieht.  Mir  kommt  es  hier  darauf  an,  die  vor  dem 
Kirchenstreit  vorhandenen  Anschauungen  zu  konstatieren. 

"  Liber  grat.  29,  L.  d.  1.  I  S.  58.  Die  Schrift  gehört  in  das  Jahr  1052. 
Vita  Romualdi  35  S.  986,  ungefähr  gleichzeitig. 

36* 


—     564     — 

der  Ordination;  längst  aber  war  die  Einschränkung  auf  das  Er- 
kaufen im  Wortsinn  aufgegeben:  wer  konnte  übersehen,  daß  die 
Ordination  auch  durch  Handlungen  erworben  werden  konnte,  die 
auf  den  sittlichen  Wert  gesehen,  nicht  besser  waren,  als  das  Zahlen 
einer  Geldsumme?  AVie  peinhch  das  Urteil  ernster  Männer  war, 
zeigt  Wilhelm  von  Dijon:  er  hat  selbst  die  Leistung  des  Subjektions- 
eides als  simonistisch  von  sich  gewiesen.  Eine  wichtigere  Er- 
weiterung war,  daß  die  Beschränkung  der  Simonie  auf  die  Er- 
kaufung der  Ordination  aufgegeben  wurde.  Nicht  nur  zwischen 
Geistlichen,  sondern  auch  zwischen  Geistlichen  und  Laien  wurde 
sie  als  möglich  betrachtet.  Das  war  die  Folge  der  Verhältnisse, 
die  sich  durch  die  germanischen  Eroberungen  in  der  abendländischen 
Kirche  gebildet  hatten:  unzählige  Kirchen  befanden  sich  im  Besitz 
von  Laien;  unzählige  geistliche  Stellen  wurden  also  durch  Laien 
vergeben.  Dem  entsprach,  daß  ebenso  me  die  Erkaufung  der 
Ordination  auch  die  Erkaufung  einer  Pfründe  für  verbrecherisch 
gehalten  wurde.  Das  Wesen  der  Handlung  blieb  dabei  unberührt. 
Die  im  Beginn  des  elften  Jahrhunderts  herrschende  Anschauung, 
kann  man  aus  Burchard  von  Worms  entnehmen.  Er  kennt  folgende 
Fälle  von  Simonie:  1.  die  Erlangung  eines  Bistums  durch  Konnexion, 
Versprechungen,  Begünstigung,  Geldzahlung  entweder  direkt  oder 
durch  eine  Mittelsperson.  Dies  Verbrechen  kann  begangen  werden 
sowohl  von  den  Bischöfen,  als  auch  von  den  Fürsten  mid  den 
Wahlberechtigten^;  2.  die  Erlangung  der  Konsekration  um  Geld, 
ein  Verbrechen,  das  natürlich  nur  von  Klerikern  begangen  werden 
kann^;  3.  die  Erwerbung  einer  Kirche  um  Geld,  verboten  ebenso 
dem  Kleriker,  der  den  Preis  bezahlt,  wie  dem  Laien,  der  ihn  fordert 
oder  annimmt^. 

Dies  und  nur  dies  wurde  im  Anfang  des  elften  Jahrhunderts 
als  Simonie  betrachtet.  Niemand  hatte  an  dem  verbrecherischen 
Charakter  dieser  Handlungen  einen  Zweifel.  Aber  das,  was  jeder- 
mann verwarf,  kam  in  unzähhgen  Fällen  vor.  Es  wurde  erwähnt, 
daß  Konrad  IL  Geldzahlungen  für  die  Verleihung  von  Bistümern 


1  Decret.  1, 21  S.  555  aus  Regino  de  syn.  caus.  I,  240  =  Conc.  Mel- 
dense  (a.  848)  c.  43  S.  408.  Man  sieht,  daß  die  Ausdehnung  des  Begriffs 
Simonie  auf  den  Verkäufer  schon  im  9.  Jahrhundert  angebahnt  ist.  Sie  ist 
nicht  erst  auf  den  Synoden  Leos  ausgesprochen  worden,  Mirbt  S.  348. 

2  Burch.  I,  23  (Reg.  I,  239);  I,  112  (Reg.  I,  237);  I,  113  (Reg.  I,  241). 
Man  schloß  auch  die  Annahme  von  Geschenken  nach  Erteilung  der  Konse- 
kration ein,  s.  das  von  Dümmler,  N.A.  1-900  S.  820,  herausgegebene  Gedicht 
auf  die  Simonie  v.  11  f. 

3  Burch.  m,  110,  113  f.,  117  (Reg.  1,242). 


—     565     — 

annahm.  Ganz  unerhört  war  das  nicht  ■^.  Nur  etwas  konsequenter 
und  rücksichtsloser  als  seine  Vorgänger  scheint  er  gehandelt  zu 
haben.  Aber  nun  zeigte  sich  die  Schärfung  des  Pflichtgefühls: 
während  der  Quedlinburger  Chronist  den  Versuch  des  Halberstädter 
x4.dels,  Heinrich  IL  durch  Geld  zur  Bestätigung  des  gewählten 
Kandidaten  zu  bewegen,  mit  unverhohlener  Zustimmung  erzählt", 
wurden  Konrad  Vorstellungen  gemacht:  wir  haben  bemerkt,  daß 
er  ihr  Recht  nicht  leugnete,  sich  jedoch  durch  sie  nicht  binden 
ließ.  Sein  Sohn  ging  einen  Schritt  weiter:  Heinrich  III.  verbarg 
nie,  daß  er  die  Simonie  verwarf;  er  sprach  es  aus  und  er  handelte 
danach  ^. 

Was  in  bezug  auf  die  Bistümer  geschah,  wiederholte  sich  bei 
den  niederen  Stellen.  Auch  sie  wurden  vergeben  nach  Geld  und 
Gunst.  In  Toul  war  es  im  zehnten  Jahrhundert  bereits  stehende 
Sitte,  daß  keine  Praebende  ohne  eine  Geldzahlung  an  den  Bischof 
zu  erhalten  war;  man  glaubte,  daß  Bischof  Gerard  etwas  ganz 
Sonderliches  tue,  als  er  diese 'Einkünfte  den  Stiftsherren  überwies*. 
Mit  welcher  Ungeniertheit  Geldzahlungen,  auch  da,  wo  sie  nicht 
auf  dem  Herkommen  beruhten,  behandelt  wurden,  sieht  man  mit 
unerwünschter  Deutlichkeit  aus  dem  Briefwechsel  des  Wormser 
Diakonus  Immo.  Bischof  Azecho  hatte  ihm  das  Kloster  Mosbach  ver- 
sprochen; um  es  wirkHch  zu  erlangen,  ließ  er  ihm  durch  den  Wormser 
Magister  E.  ein  halbes  Pfund  Gold  anbieten;  er  ermächtigte  zu- 
gleich seinen  Freund,  nötigenfalls  noch  mehr  in  Aussicht  zu  stellen, 
und  versicherte  dem  letzteren,  er  werde  gleichfalls  nicht  ungelohnt 
bleiben:  einstweilen  versprach  er  ihm  einen  schönen  Mantel.  Allerlei 
Versprechungen  in  bezug  auf  Ergebenheit  gegen  den  Bischof  und 
Förderung  von  dessen  Verwandten  fehlten  nicht.  Zum  Schluß 
erklärte  er  sich  bereit,  wenn  der  Bischof  es  wünsche,  seine  Zu- 
sagen eidhch  zu  erhärten^. 

So  ganz  als  Kaufgeschäft  wurde  die  Erlangung  eines  geist- 
lichen Amts  behandelt.  Das  Gefühl  für  das  Unrecht,  das  dabei 
geschah,  scheint  vielen  ganz  abhanden  gekommen  zu  sein.     Es  ist 


1  Vgl.  Arn.  de  s.  Emm.  1, 17  S.  554;  V.  Burch.  4  S.  834;  Ann.  Quedl. 
z.  1013  u.  1023. 

-  Maxime  proceres,  b.  Stephano  habitu  militari  deservientes,  centies 
centuplicata  pecuniarum  praebentes  munera,  quo  velle  suura,  praefata  vide- 
licet  electio,  eo  firmius  staret,  haereditates  proprias  potestati  regiae  subdere 
non  differunt.  »  -v^-ipo  8  S.  23. 

*  Vita  Gerardi  21  S.  502:  Xenia,  quae  ab  antecessoribus  eins  pro 
dandis  praebendis  exhigebantur  etc.,  vgl.  Flod.  ann.  z.  948  S.  397. 

5  ÜB.  d.  St.  Worms  II  S.  365  f.  Nr.  34. 


—     566     — 

nun  klar,  daß  die  Folgen  der  simonistischen  Vergebung  der  niederen 
Amter  viel  bedenklicher  sein  mußten  als  die  des  Verkaufs  von 
Bistümern.  Deim  die  letzteren  waren  zu  wichtige  Vertrauens- 
stellungen im  Reiche,  als  daß  der  König  sie  offenbar  unfähigen 
oder  unwürdigen  Männern  übertragen  konnte.  Der  Beweis  liegt 
im  Zustande  des  Episkopats  unter  Konrad;  obgleich  derselbe  nicht 
gerade  viele  hervorragende  Männer  zählte,  so  kann  man  doch  von 
einem  Sinken  des  Standes  nicht  entfernt  reden.  Anders  war  es 
bei  dem  niederen  Klerus:  wurden  die  Stellen  verkauft,  so  Avar  das 
Eindringen  unwürdiger  Elemente  unmöglich  zu  verhindern.  Um 
so  weniger,  da  die  Zahl  der  Kleriker  sehr  groß  war. 

Daß  es  in  der  Tat  unter  dem  Klerus  nicht  an  unwürdigen 
Mitghedern  fehlte,  zeigen  die  Klagen  über  die  herrschende  Unzucht  \ 

Zwar  darf  man  den  Zustand  in  Deutschland  nicht  nach  den 
Nachrichten  über  die  Lage  der  Dinge  in  Italien  bemessen.  Es 
gibi  kein  Zeugnis  über  die  deutschen  Verhältnisse,  das  das  Recht 
dazu  gäbe,  die  grauenvollen  Anklagen,  die  Peter  Damiani  wider 
den  Klerus  seiner  Heimat  erhob  ^,  auf  den  deutschen  Klerus  an- 
zuwenden. Aber  intakt  war  auch  er  nicht  ^:  vor  allem  fehlte  viel^ 
daß  das  Cölibatsgesetz  beobachtet  wurde.  Lambert  von  Hersfeld 
konnte  die  Ehe  der  Priester  eine  seit  langer  Zeit  eingewurzelte 
Gewohnheit  nennen^.  Und  nicht  nur  die  Priester  lebten  in  der 
Ehe,  sondern  ebenso  auch  die  Stiftsherrn.  Das  wissen  wir  von 
Bremen  unter  den  Erzbischöfen  Libentius  und  Bezeliu^.  Es  ist 
schwer  anzunehmen,  daß  Bremen  dabei  allein  stand.  Von  ver- 
heii'ateten  Bischöfen  aus  dieser  Zeit  wissen  wir  nicht.  Ebenso- 
wenig wird  der  Vorwurf  der  Unzucht  gegen  einen  derselben  er- 
hoben*'.    Aber    die    Sitte    der   Priesterehe    hätte    nicht   einwurzeln 


^  Die  NachweisuBgen  Mirbts  S.  251  ff.,  auf  die  ich  auch  hier  verweise, 
beziehen  sich  wieder  auf  eine  etwas  spätere  Zeit. 

-  Liber  Goraorrhianus  Mign.  145  S.  159  ff. 

'  S.  den  Pseudonymen  Brief  an  Papst  Nikolaus  II.  L.  d.  1.  I  S.  256: 
Qui  licet  in  quovis  sanctissimo  ordine  constituti,  aliehis  tarnen  uxoribus  non 
dubitant  abuti  et      .  in  supradictis  saeviunt  sceleribus. 

1  Larab.  ann.  z.  1074  S.  164;  vgl.  Sentent.  Goslar.  C.I.  I  S.  62  Nr.  31; 
V.  Altm.  11  Scr.  XII  S.  232.  Um  einzelnes  zu  erwähnen,  so  verweise  ich 
auf  die  Anklage  des  Tegernseer  Abts  Udalrich  (1041 — 42)  gegen  den  Priester 
Raher,  wegen  Ehebruchs,  üdalr.  ep.  1  ff.  Migne  141  S.  1321  ff.,  und  auf  vit. 
Haimer.  9  Scr.  X  S.  601,  wo  ein  verheirateter  Priester  in  Kirchdetmold 
erwähnt  wird. 

5  Adam  II,  61  schol.  43;  II,  67  schol.  54  S.  82  u.  87. 

^  Unter  Heinrich  III.  reinigte  sich  Sigebod  von  Speier  auf  der  Mainzer 


—     567     — 

kÖLiieii,  wenn  der  Episkopat  nicht  duldsam  gegen  dieselbe  gewesen 
wäre^;  daß  er  es  war,  zeigte  uns  die  Synode  von  Goslar.  Auch 
hier  wird  die  Gesanitlage  durch  die  Rechtssammlung  Burchards 
charakterisiert:  prinzipiell  ist  in  ihr  die  Verpflichtung  zum  Cölibat 
anerkannt;  aber  indem  zugleich  die  älteren  Vorschriften  auf- 
genommen sind,  welche  die  Scheidung  der  verheirateten  Priester 
mißbilligen  und  jede  Verhinderung  ihrer  Amtstätigkeit  mit  der 
schwersten  Kirchenstrafe,  dem  Bann,  bedrohen,  ist  die  Toleranz 
gegen  das  Unrecht  proklamiert^. 

So  verständhch  es  ist,  daß  der  deutsche  Episkopat  sich  so 
verhielt,  so  wenig  war  diese  Haltung  auf  die  Dauer  zu  behaupten: 
sie  machte  einen  Zustand,  dessen  Unrecht  man  nicht  zu  bestreiten 
wagte,  zur  Regel. 

Die  Duldung  der  Priesterehe  hatte  zur  Folge,  daß  ein  zahl- 
reiches Geschlecht  von  Priesterssöhnen  heranwuchs.  Der  deutschen 
Anschauung  erschien  nichts  natürlicher,  als  daß  die  Söhne  in  die 
Stellung  ihrer  Väter  eintraten.  Aber  bei  Priesterssöhnen  sollte  das 
nicht  geschehen;  denn  das  kirchliche  Recht  verbot,  sie  in  den 
Klerus  aufzunehmen,  da  sie  nicht  als  rechtmäßige  Kinder  galten. 
In  diesem  Zwiespalt  zwischen  den  nationalen  und  den  kirchlichen 
Anschauungen  erwiesen  sich  nicht  selten  die  ersteren  als  stärker. 
Trotz  der  kanonischen  Vorschrift  wurden  Priesterssöhne  ordiniert'^: 
man  begründete  die  Übertretung  der  Regel  wohl  mit  dem  Satze, 
daß  die  Christen  niemand  verachten  dürfen,  und  betrachtete  sie 
als  etwass  ^besonders  Lobenswertes*.  Vor  allem  zweifelten  die 
Priesterssöhne  nicht  an  ihrem  Recht.  Als  unter  Heinrich  III.  der 
Mönch  Friedrich  von  Fulda  erklärte,  sie  seien  unfrei  und  nicht 
erbfähig,  entstand  darüber  unter  den  Klerikern  von  Mainz  und 
Worms  laute  Klage  als  über  ein  Unrecht.     Sie   wandten    sich  an 


Synode  von  1049  durch  die  Abendmahlsprohe  von  dem  Vorwurf  des  Ehe- 
bruchs, Adam  111,29  S.  116;  vgl.  Lamb.  z.  1050  S.  31;  Wib.  vita  Leon  11,5 
S.  156.  Unter  Heinrich  IV.  war  Pibo  von  Toul  verheiratet,  Greg.  Reg. 
II,  10  S.  124. 

1  Bezeichnend  ist  das  Wort  des  EB.  Adalbert,  Adam  Schol.  77  S.  116. 

2  Beeret.  11,108,  114,  117  f.;  111,75  u:  207. 

^  Der  Anon.  Haser.  34  Scr.  VII  S.  263  nennt  den  Regensburgdr  Propst 
Kuno  als  Priesterssohn. 

■*  Über  Adalbero  II.  von  Metz  (984 — 1006) :  Episcopi  sui  temporis,  ali- 
qui  fastu  superbiae  aliqui  simplicitate  cordis,  filios  secularium  sacerdotum 
ad  sacros  ordines  admittere  dedignabantur  nee  ad  clericatum  eos  accipere 
volentes.  Hie  vero  beatus  neminem  despiciens,  neminem  spernens  passim 
cunctos  recipiebat,  vita  Adelb.  24  S.  667. 


—     568     — 

den  Kaiser  und  baten  lun  seinen  Schutz^:    offenbar  war  man  seit 
langen  Jahren  an  diese  Verhältnisse  gewöhnt. 

Aber  die  kanonische  Forderung  war  unvergessen  und  wurde 
von  Jahr  zu  Jahr  lauter  und  nachdrücklicher  wiederholt.  Man 
befand  sich  in  der  unglückhchen  Lage,  daß  Zustände,  die  im  Ver- 
lauf von  vielen  Jahrzehnten  sich  gebildet  und  verfestigt  hatten, 
und  die  ohne  eine  tiefgehende  Erschütterung  nicht  beseitigt  werden 
konnten,  sich  mit  dem  Kechtsgefuhl  eines  Teiles  des  deutschen 
Volks  in  Konflikt  befanden.  Konrad  II.  hat  nichts  getan,  um  das 
zu  verhindern;  er  Heß  der  Entwickelung  ihren  Lauf.  Wie  hoch 
die  Spannung  war,  sieht  man  deutlich  daraus,  daß  die  Achtung 
vor  dem  Klerus  zu  sinken  begann.  Während  die  streng  gesinnten 
Priester  über  die  Gefahren  der  Gegenwart  seufzten,  während  sie 
klagten,  daß  die  Frömmigkeit  ermatte  imd  das  Unrecht  zunehme, 
daß  darin  der  Anbruch  des  großen  Abfalls  sich  ankündige^,  voll- 
zogen die  Laien  ein  wenig  barmherziges  Gericht  an  untreuen  und 
treuen  Priestern:  in  den  Klöstern  versetzten  die  Mönche  die  ersteren 
unbedenklich  in  die  Hölle  ^  und  auf  den  Gassen  war  nichts  ge- 
wöhnlicher als  wohlfeiler  Spott  über  die  Kleriker ''.  Jene  Sicher- 
heit der  kirchlichen  Lage,  die  jahrhundertelang  geheiTScht  hatte, 
war  nicht  mehr  ganz  intakt.  Den  nie  täuschenden  Seismographen 
bildet  das  Auftreten  von  Sektierern:  zuerst  unter  Heinrich  IL  war 
man  auf  ihre  Spur  gekommen^,  unter  Konrads  Regierung  waren 
sie  in  Italien  ans  Licht  gezogen  worden^;  in  derselben  Zeit  hatte 
Wilhelm  von  Dijon  in  Burgund  Anlaß,  gegßn  sie  zu  predigen '. 
Im  zweiten  Jahrzent  nach  des  Kaisers  Tod  aber  machte  man  in 
Deutschland  von  neuem  die  Entdeckung,  daß  es  Vereinigungen  von 
Leuten  gab,  die  mit  der  Kirche,  aber  nicht  mit  dem  Christentum 
gebrochen  hatten^. 

So  stand  es  im  Norden;  doch  die  größten  Schwierigkeiten  lagen 
nicht  hier,  sondern  in  Rom. 


1  Brief  des  Klerus,  ÜB.  d.  St.  Worms  I  S.  372  Nr.  47. 

2  Vgl.  d.  Bf  Siegfrieds  von  Gorze  an  Poppo  bei  Giesebrecht  II  S.  679. 

3  Othl.  Vis.  14  S.  354.  *  S.  Thietmar  III,  6  S.  51. 
5  s.  oben  S.  433. 

«Über  die  Häretiker  in  Monteforte  Landulf  bist.  Mediol.  II,  27  Scr.VIII 
S.  65  f.  und  Rudolf  Glaber  Hist.  IV,  2  S.  68. 

■^  Sermo  2  S.  216  ed.  Chevallier.  Charakteristiscli  ist,  daß  die  Mani- 
chäernur  den  Frommen  Almosen  geben  wollen,  da  sie  glauben,  in  quocunque 
cibo  Dei  membra  permixta  et  colligata  detineri;  quibus  censent  esse  par- 
cendum,  ne  a  peccatoribus  polluantur  et  nodis  miserioribus  implicentur. 

8  Herim.  Aug.  z.  1052  S.  130;  Lamb.  z.  1053  S.  32;  Gest.  ep.  Leod. 
II,  64  S.  228. 


—     569     — 

Dort  amtierte  unter  dem  jugendliclien  Benedikt  IX.  die  päpst- 
liche Kanzlei  in  der  herkömmlichen  Weise.  Die  Aktenstücke,  die 
von  der  Km-ie  ausgingen,  verkündigten  nicht  nur,  wie  es  längst 
übHch  war,  die  Herrschaftsstellung  Korns  in  der  christlichen  "Welt  ^ 
sondern  man  konnte  auch  manchen  frommen  und  erbauHchen  Satz 
in  ihnen  lesen:  von  der  Verachtung  der  irdischen  Lust  und  der 
Sehnsucht  nach  der  himmhschen  Heimat^,  wie  von  dem  Werte  des 
andächtigen  Gebetes^,  Entschiedene  Erklärungen  gegen  die 
Schlechtigkeit  der  Simonie*,  fehltei^  ebensowenig  als  Äußerungen 
des  tiefsten  Schmerzes  über  die  Unterdrückung  der  Kirche  und 
Versprechungen,  daß,  wie  es  sich  für  den  Stuhl  des  Apostels  Petrus 
gezieme,  von  dort  aus  die  Verbesserung  der  kirchlichen  Zustände 
in  die  Hand  genommen  werden  würdet 

Aber  während  die  päpstlichen  Sekretäre  ein  Idealbild  päpst- 
licher Sorge  für  die  Kirche  und  ihre  Angelegenheiten  fingierten, 
wuchs  der  päpsthche  Knabe  heran  in  jeder  Art  von  Schande  und 
Verbrechen.  Desiderius  von  Monte  Cassino,  dessen  Jünglingszeit 
in  diese  Jahre  fällt,  nennt  das  Leben  Benedikts  schändlich,  ab- 
scheulich und  fluchwürdig:  er  weist  es  von  sich,  es  im  einzelnen  zu 
schildern*'.  Ehebruch  und  Mord  wirft  ihm  Bonizo  vorl  Unter 
dem  römischen  Volk  aber  ging  nach  seinem  Tode  das  Gerede,  er 
sei  um  seines  tierischen  Lebens  willen  verflucht,  bis  zum  jüngsten 
Tag  in  einer  Ungestalt,  halb  Bär  halb  Esel,  umzugehen^. 

E,om  ertrug  die  Schmach  dieses  Zustandes  zwölf  Jahre  lang. 
Endlich  war  das  Maß  voll.  Im  Spätjahre  1044  erhob  sich  die 
Bevölkerung:  Benedikt  vermochte  den  Sturm  nicht  zu  bestehen;  er 
wurde  aus  der  Stadt  verjagte  Nun,  im  Januar  1045,  schritten 
die  Römer  zu  einer  Neuwahl:  sie  fiel  auf  den  Bischof  des  Sabiner- 


1  J.W.  4108,  4110,  4114.  "'  Ib.  4112.  "  Ib.  4111. 

*  Ibid.:  Praedictum  inonasterium  (Monte  Cassino)  tibi  (Abt  Richer)  a 
nobis  consecrato,  successoribusque  tuis,  a  nobis  et  a  nostris  successoribus  in 
perpetuum  nulla  pravitate  Simoniaca  interveniente  consecrandis,  concedimus. 

5  Ib.  4114. 

ö  Dial.  3  Migne  149  S.  1003;  vgl.  das  Urteil  Herimanns:  Indignis 
tanto  ordini  moribus  et  factis,  z.  1038. 

'  Ad  amic.  V  L.  d.  1. 1  S.  584,  vgl.  Catal.  Zwetl.  bei  Watterich  I  S.  711. 

8  Petr.  Damiani,  de  abdic.  episcop.  3  Migne  145  S.  428. 

9  Die  Angaben  über  die  folgenden  Ereignisse  stimmen  nicht  völlig 
überein.  Ich  folge  in  erster  Linie  den  annal.  Romani  bei  Watterich  I  S.  71  f. 
und  Desider.  dial.  EI  S.  1003.  Das  Jahr  1044  für  die  Erhebung  der  Römer 
ist  durch  die  Sonnenfinsternis  am  Cäcilientag  gesichert,  Annal.  Rom.  S.  72; 
vgl.  auch  Herim.  Aug.  z.  1044. 


—     570      — 

landes  Johannes,  der  sich  als  Papst  Silvester  IIL  nannte.  Seine 
Wahl  enthüllt  die  treibende  Kraft  der  Bewegung;  denn  im  Sabiner- 
gebirg.  war  der  Hauptsitz  der  Crescentier  ^.  Silvesters  Wahl  be- 
deutete also  einen  Versuch  der  Crescentier  den  Tusculanern  die 
Macht  wieder  zu  entwinden.  Wie  hätte  hieraus  etwas  Gutes  ent- 
springen sollen?  Denn  nicht  nur  stand  Silvester  sittHch  nicht 
höher  als  Benedikt:  auch  er  hat  seine  Wahl  erkauft^,  sondern  vor 
allem :  es  kam  nun  zu  einem  Schisma.  Noch  fühlten  die  ver- 
schiedenen Teile  Roms  sich  nicht  als  eine  Stadt:  während  Rom 
Benedikt  verließ,  hielt  der  Stadtteil  auf  dem  rechten  Ufer  des 
Tiber  ihm  die  Treue.  Auch  sonst  fehlte  es  ihm  nicht  an  Bundes- 
genossen: er  verfügte-  über  die  Macht  der  tusculanischen  Grafen. 
Schon  vor  der  Wahl  Silvesters  war  es  zu  einem  harten  Kampf 
zwischen  den  Römern  und  den  Anhängern  Benedikts  gekommen, 
in  dem  die  Römer  sich  nicht  des  Sieges  rühmen  konnten;  um  so 
leichter  konnte  Benedikt  es  wagen,  mit  dem  Papst  der  Straße  um 
die'  oberste  Würde  in  der  Christenheit  zu  kämpfen.  Und  er  hatte 
Erfolg.  Ehe  zwei  Monate  nach  seiner  Erhebung  verflossen  waren, 
mußte  Silvester  auf  die  päpstliche  Würde  verzichten.  Er  kehrte 
in  sein  Bistum  zurück^.  Benedikt  war  wieder  Papst.  Allein  er 
hatte  die  Gefahr  erkannt,  die  über  ihm  schwebte,  im  Fall  er  sein 
bisheriges  Leben  fortsetzte.  So  entsprang  in  ihm  der  Gedanke, 
auf  die  päpsthche  Würde  zu  verzichten,  wenn  nur  sein  Vorteil 
dabei  gewahrt  würde. 

Unweit  der  Porta  latina  liegt  eine  dem  Apostel  Johannes  ge- 
weihte Kirche.  Ihr  Vorsteher,  der  Erzpriester  Johannes  Gratianus, 
war  der  Beichtvater  des  Papstes*.  Er  galt  für  besser  als  die 
übrigen  Kleriker  Roms,  wenn  auch  nicht  als  ein  kluger  Mann*^. 
Ihn  ergriff  der  Ehrgeiz,  der  Retter  der  römischen  Kirche  zu  werden. 
Das  Mittel  sollte  sein,  daß  er  Benedikt  zum  Rücktritt  bestimmte 
und  selbst  das  päpstliche  Amt  übernahm.  Johannes  befand  sich 
im  Besitze  großer  Geldsummen;  die  Ausführung  war  also  nicht 
schwierig.     Am  1.  Mai  1045  kam  der  Handel  zustande:   Benedikt 


^  S.  Gregorovius  IV  S.  14.  ^  Desid.:  Non  tarnen  vacua  manu. 

^  Die  Rückkehr  in  das  Bistum  wird  von  Desiderius  erwähnt.  Sie  setzt 
den  Verzicht  auf  das  Papsttum,  weil  das  Einverständnis  des  Siegers,  voraus. 

*  Der  Katalog  bei  Watterich  S.  70  und  die  Annal.  Romani  bezeichnen 
Johannes  als  patrinus  des  Papstes.  Man  versteht  „der  Taufpate".  Allein 
es  ist  auch  das  im  Text  gegebene  Verständnis  möglich,  s.  Du  Gange  s.  v., 
und  es  scheint  mir  näher  liegend.  Die  Kirche  kam  durch  Leo  IX.  an  Her- 
mann V.  Köln,  Wib.  V.  Leon.  II,  4  S.  155. 

6  Desid.  1.  c,  vgl.  Bonizo  V  S.  584  f.  und  Rud.  Glaber  Hist.  V,  5  S.  72. 


—     571     — 

entsagte  urkundlich  der  päpstlichen  Würde  und  übertrug  sie  dem 
Erzpriester  Johann:  er  hatte  für  seine  Entsagung  1000,  nach 
anderer  Nachricht  sogar  2000  Pfund  Silber  erhalten^,  Johann 
nannte  sich  Gregor  VI.  So  wurde  in  Rom  der  päpstliche  Stuhl 
neubesetzt.  Es  fragte  sich  nur,  welche  Stellung  der  deutsche  König 
zu  diesen  Vorgängen  einnehmen  würde. 

Am  4.  Juni  1039  war  Konrad  IL  gestorben^.  Sein  Nach- 
folger Heinrich  III.  war  noch  nicht  ganz  zweiundzwanzigjährig  ^ 
Aber  die  Jugend  des  neuen  Herrschers  erweckte  nirgends  Be- 
denken; denn  selten  waren  bei  einem  Regierungswechsel  die  Ver- 
hältnisse so  wohl  geordnet.  Alle  die  Schwierigkeiten,  mit  denen 
Konrad  und  Heinrich  II,  im  Anfang  ihrer  Regierung  zu  ringen 
hatten,  waren  dem  dritten  Heinrich  erspart.  Überdies  war  er  für 
die  Regierung  erzogen.  Er  war  nicht  nur  seit  seinem  elften  Jahr 
erwählter  und  gekrönter  König  ^,  sondern  dank  den  verständigen 
Anordnungen  seines  Vaters  war  er  längst  in  die  Geschäfte  ein- 
geführt: es  war  ihm  Gelegenheit  geboten  worden,  im  Feld  und  im 
Rat  sich  zu  versuchend  Auch  die  literarische  Bildung,  die  Konrad 
gemangelt  hatte,  nannte  er  sein  eigen  ^  Mehr  als  mancher  andere 
Herrscher  konnte  dieser  jugendliche  Fürst  daran  denken,  sofort  zu 
regieren. 

Und  er  war  der  Mann  dazu.  Man  hatte  schon  an  dem 
Knaben  eine  ungewöhnliche  Begabung  wahrgenommen ',  Der 
Jünghng  und  Mann  täuschte  die  Erwartungen,  welche  seine  Kind- 
heit erweckt    hatte,    nicht.     Jedermann   bewundex'te    das    lebhafte, 


1  Ann.  Rom.  S.  72.  Desider.:  Non  parva  ab  eo  accepta  pecunia.  Die 
genaueren  Angaben  in  dem  Papstkatalog  bei  Watterich  I  S.  93,  Beno  Gest. 
Rom.  eccl.  II,  7  L.  d.  1.  II  S.  378  und  in  einem  2.  Katalog  bei  Watterich  I 
S.  70  not.  16.  Nach  Bonizo  V  S.  584  geschah  der  Verzicht  Benedikts  in 
der  Form  einer  Selbstverurteilung.  So  auch  Mirbt,  P.  RE.  VII  S.  95.  Aber 
Peter  Damiani  weiß  nur  von  deserere  episcopatum,  s.  u.  S.  589  Anm.  4. 
Danach  liegt  die  Annahme  eines  bloßen  Verzichts  näher. 

^  Wipo  39  S.  44  f.  Über  das  Grab  des  Kaisers  im  Dom  zu  Speier  s. 
Grauert,  Münch.  SB.  1900  S.  549. 

3  Über  Heinrich  III.  außer  den  allgemeinen  oben  S.  391  genannten 
Werken  Steindorff,  JB.  d.  deutschen  Reichs  unter  Heinrich  III.,  1874  u.  81. 
E.  Müller,  D.  Itinerar  Heinrichs  III.,  Berlin  1901. 

*  Steindorff  I  S.  15  ff.  '^  Wipo  26  S.  34;  38  S.  38. 

«  Wipo  Tetral.  v.  82  u.  150  S.  58  u.  60  Chron.  Noval.  app.  17  S.  100  f. 
Über  seine  Erzieher,  den  Italiener  Almerich :  Greg.  Catin.  Hist.  Farf.  5  f. 
S.  559,  die  Bischöfe  Brun  von  Augsburg  und  Egilbert  von  Freising:  Wipo 
Gest.  23  u.  26  S.  32  ff.  Auch  Wipo  gehörte  wahrscheinlich  zu  -  ihnen,  s. 
Steindorff  I  S.  11.  ^  Wipo  23  S.  32. 


—     572     — 

offene  Interesse,  daß  er  für  alles  liegte,  und  seine  scharfe  Auf- 
fassungsgabe-^: er  verstand  es,  in  die  Gedanken  der  Menschen 
einzudringen,  und  beurteilte  die  Leute  nicht  nach  dem  Kleid,  das 
sie  trugen:  ein  Mönch  konnte  sich  darüber  ärgern,  daß  einzelne 
Männer  in  seiner  Umgebung  allerlei  neue  Moden  mitmachten;  er 
selbst  ließ  sie  gewährend  Wenn  er  mißverstanden  wurde,  oder 
Widerspruch  fand,  so  irrte  ihn  das  nicht;  er  zürnte  dem  nicht,  der 
ihn  unrecht  beurteilte,  aber  er  ließ  sich  auch  nicht  bestimmen,  ihm 
zu  folgen^.  Überhaupt  vermochte  niemand  ihn  zu  beherrschen. 
Seine  Selbständigkeit  aber  hatte  eine  feste  Grundlage  an  seiner 
seltenen  Gewissenhaftigkeit*.  Man  könnte  sagen,  daß  das  Pflicht- 
gefühl Konrads  bei  Heinrich  in  etwas  veränderter  Gestalt  wieder- 
kehrt: was  bei  jenem  politisch  war,  ist  bei  ihm  sittlich:  sein  Er- 
zieher Wipo,  ein  Mann  also,  der  ihn  genau  kannte,  hat  ihn  „Linie 
der  Gerechtigkeit"  genannt^.  Sein  Verhalten  zeigt  in  der  Tat 
überall,  daß  er  entschlossen  war,  nur  das  zu  tun,  was  er  für  recht 
hielt.  So  hat  er  als  Jüngling  am  Hofe  seines  Vaters  gehandelt", 
so  handelte  er  als  König.  Es  eignete  ihm  der  Sinn  für  das 
positive,  geschichtliche  Recht.  Daß  es  ihm  endlich  an  Mut  und 
Kraft  bei  der  Ausführung  seiner  Unternehmungen  nicht  gebrach, 
bewiesen  die  raschen  Erfolge  der  ersten  Jahre  seiner  Regierung:  die 
unzuverlässigen  Tschechen  mußten  sich  wieder  in  die  Abhängigkeit 
von  Deutschland  finden;  der  Herzog  von  Polen  und  der  König 
von  Ungarn  wurden  Vasallen  des  Reichs.  Aber  auch  wenn  der 
Erfolg  zu  fehlen  schien,  wenn  widrige  Zwischenfälle  ein  Unter- 
nehmen zu  stören  drohten,  ließ  er  sich  nicht  leicht  bestimmen,  es 
aufzugeben '.     Er  war  zäh  in  seinen  Plänen. 

Was  Heinrichs  kirchliche  Anschauungen  anlangt,  so  macht 
man  leicht  die  Bemerkung,  daß  er  die  geistliche  Seite  des  könig- 
lichen Amtes  stärker  hervorhob  als  sein  Vater.  Man  best  von  Maß- 
regeln und  Handlungen,  die  an  Vorgänge  in  der  Zeit  Karls  d.  Gr. 


^  Ans.  Gest.  ep.  Leod.  65  S.  229:  Ut  est  curiosus  audire  multa  et 
sententias  diversorum  colligere. 

^  Siegfried  von  Gorze  an  Poppo  S.  684. 

^  Bezeichnend  hiefür  ist  die  bei  dem  Anon.  Haser.  34  S.  263  f.  erzählte 
Ernennung  Gebehards  von  Eichstätt. 

*  Herim.  Aug.  z.  1044:  Ut  erat  per  omnia  piissimus. 

5  Gest.  Prol.  S.  7. 

«  S.  d.  0.  S.  542  erwähnten  Bf  an  Azecho  von  Worms  S.  358 f.  Nr.  21. 

'  Die  Erhebung  der  Ungarn  1046  hinderte  den  begonnenen  Romzug 
nicht,  Herim.  Aug.  z.  d.  J.,  der  Aufstand  in  Benevent  i.  J.  1047  nicht  die 
Rückkehr  nach  Deutschland,  ad  alia  occupato  animo,  z.  J.  1047. 


—     573     — 

erinnern,  zugleich  aber  weit  darüber  hinausgehen.  So  wurde  der 
Zug  gegen  Böhmen  im  Jahre  1041  mit  einer  Biißfeier  des  deut- 
schen Heeres  begonnen  ^  Noch  eigenartiger  waren  die  Vorgänge  auf 
der  Konstanzer  Spiode  von  1043  '^.  Deutschland  litt  schwer  unter 
Miß  wachs;  andererseits  hatte  Heinrich  im  üngarnkrieg  die  wich- 
tigsten Erfolge  errungen;  überdies  stand  seine  Vermählung  mit 
Agnes  von  Poitou  unmittelbar  bevor.  Dies  alles  mag  ihn  be- 
sonders ergriifen  haben.  Genug,  als  er  nach  dem  Friedensschluß 
an  der  Konstanzer  Synode  Anteil  nahm,  glaubte  er,  einen  ent- 
schiedenen Schritt  tun  zu  müssen,  um  die  Zustände  im  Reich 
dem  göttlichen  Gesetz  gemäß  zu  gestalten.  Am  vierten  Tag  der 
Synode  betrat  er  geleitet  von  einem  der  Bischöfe  den  Ambon: 
er  selbst  sprach  nun  zu  dem  versammelten  Volk^.  Seine  Rede 
war  eine  ergreifende  Aufforderung  zum  Frieden:  sie  klang  aus  in 
die  Erklärung,  daß  er  allen,  die  sich  gegen  ihn  vergangen  hätten, 
Verzeihung  gewähi'e.  Wer  konnte  der  Ermahnung,  das  Gleiche 
zu  tun,  widerstreben?  Alles  Volk  war  bereit,  dem  König  zu 
folgen;  eine  Botschaft  Heinrichs  bestätigte  und  verkündigte  den  in 
der  Kirche  zu  Konstanz  geschlossenen  Frieden.  Als  der  Winter 
ins  Land  kam,  wiederholte  sich  der  gleiche  Vorgang  in  Lothringen. 
Am  Weihnachtsfest  sprach  der  König  in  Trier  zum  Volk:  wieder 
hörte  man  aus  seinem  Munde  das  Anerbieten,  die  Versicherung  der 
Vergebung,  und  wieder  gab  ein  königlicher  Erlaß  Kunde  von  dem, 


^  Ann.  Altah.  z.  d.  J.  S.  26.  Die  Worte:  Rex  Henricus  cum  omnibus 
suis  principibus  humiliavit  se  Deo,  cum  propheta  dicens  ore  et  animo :  Bonum 
mihi,  domine,  quod  humiliasti  me,  können  lediglich  die  Gesinnung  des 
Königs  schildern;  sie  können  aber  auch  verstanden  werden,  wie  im  Texte 
geschehen  ist.     Wegen  des  ore  ist  mir  dies  wahrscheinlicher. 

2  Ann.  Sangall.  mai.  z.  d.  J.  Scr.  I  S.  85;  Chron.  Suev.  ünivers.  Scr. 
XllI  S.  72;  Herim.  Aug.  S.  124.  In  bezug  auf  die  Datierung  des  Vorgangs 
stimme  ich  Steindorffs  Ansatz:  Mitte  Okt.  zu,  I  S.  186.  Die  Wendung  der 
St.  Galler  Annalen:  Constantiam  tempore  synodi  venit,  ubi  cum  episcopis 
quamplurimis  ceterisque  regni  optimatibus  intrans  conventum,  resedit  etc. 
scheint  mir  wahrscheinlich  zu  machen,  daß  die  Konstanzer  Synode  eine 
Diözesansynode  war,  an  der  sich  nun  der  König  und  die  ihn  begleitenden 
geistlichen  und  weltlichen  Großen  beteiligten.  Ist  dies  richtig,  so  erklärt 
sich  vielleicht  der  4.  Tag,  qui  vulgo  indulgentiae  dicitur.  Denn  nach  der 
Diözesanordnung  im  Anhang  Burchards  wurde  am  4.  Tage  solito  more  das 
Evangelium  Matth.  17, 15fiF.:  Si  peccaverit  etc.  gelesen.  Daher  kann  der 
Name  genommen  sein. 

^  SteindorfF  bezieht  mit  viel  Wahrscheinlichkeit  hierauf  den  Eingang 
des  Briefs  Berns  an  den  König,  Archiv  f.  Kunde  öst.  GQ.  20  S.  197  ff. 


—     574     — 

was  geschehen  war,  um  zur  Nacheiferung  aufzufordern  ^  Was  Hein- 
rich unternahm,  war  nicht  die  Aufrichtung  eines  Landfriedens; 
es  war  mehr  und  weniger:  mehr,  denn  er  setzte  seine  Person,  feeine 
ganze  Autorität  dafür  ein,  daß  die  Christenpflicht,  den  Feinden  zu 
verzeihen,  erfiillt  werde;  und  weniger;  denn  dem  Friedensstand, 
den  er  herstellte,  fehlte  die  rechtUche  Form  und  die  rechtliche 
Gewähr.  Im  nächsten  Jahre  fand  nach  dem  großen  Siege  über 
die  Ungarn  eine  gleich  eigenartige  Feier  auf  dem  Schlachtfeld  an 
der  Raab  statt:  der  König,  barfuß,  nur  mit  dem  wollenen  Büßer- 
gewand bekleidet,  ihm  folgend  die  Fürsten  und  das  ganze  Heer, 
warfen  sich  dankend  vor  einer  Partikel  des  heiligen  Kreuzes  nieder, 
die  das  Heer  als  Rehquie  mit  sich  führte:  so  wollten  sie  dem  die 
Ehre  geben,  der  ihnen  einen  so  großen,  so  wunderbaren,  so  un- 
blutigen Sieg  verliehen  habe:  als  Erwiderung  der  göttlichen  Gabe 
gelobten  alle,  allen  zu  vergeben-. 

Man  darf  den  augenblicklichen  AVert  dieser  Handlungen  gewiß 
nicht  gering  anschlagen.  Denn  das  Zeitalter  war  für  rehgiöse 
Eindrücke  empfänghch.  Von  dem  Tag  zu  Konstanz  sagt  Hermann 
von  Reichenau,  daß  dort  ein  Friede  hergestellt  wurde,  wie  er  in 
vielen  Jahrhunderten  seinesgleichen  nicht  hatte  ^.  Bedeutender 
sind  jedoch  diese  Akte  für  Heinrichs  Auffassung  von  dem  könig- 
lichen Amt.  Denn  sie  zeigen,  daß  die  alten  religiösen  Ideen  sich 
mit  neuer,  mit  gesteigerter  Gewalt  erhoben.  Wieder  erscheint  die 
Dm'chführung  der  sittlichen  Anforderungen  des  Christentums  als 
das  höchstis  Ziel  der  irdischen  Herrschaft.  Deshalb  war  Heinrich 
überzeugt,  daß  er  in  nicht  minderem  Maße  als  die  Bischöfe 
zum  göttlichen  Dienst  berufen  sei.  Hier  deckten  sich  Recht 
und  Pflicht.  Als  Wazo  von  Lüttich,  um  seinen  Widerspruch 
gegen  Heinrich  zu  rechtfertigen,  sich  darauf  berief,  daß  er  mit 
dem  heiligen  Ol  gesalbt  sei,  schlug  er  den  Einwand  mit  der 
Erwiderung  nieder:  Auch  ich  bin  damit  gesalbt,  da  mir  vor 
allen    andern   die    kaiserliche    Macht   übergeben    ist*.     Nicht   um- 


1  Lamb.  z.  1044  S.  28. 

-  Ann.  Altah.  z.  1044  S.  37.  Ein  späterer  ähnlicher  Akt  ist  "in  den 
Ann.  Altah.  z.  1047  S.  44  erwähnt.  Bei  den  limina  s.  Petri  liegt  der  Ge- 
danke an  Rom  und  die  Kaiserkrönung  am  nächsten,  obgleich  meines  Wissens 
nicht  überliefert  ist,  daß  sie  in  St.  Peter  stattfand;  vgl,  auch  den  Brief 
Berns  S.  200  f.  und  Peter  Dam.  Epist.  VII,  1  S.  435.  Der  Brief  zeigt  zugleich, 
daß  Heinrichs  Vorgehen  von  Schwäche  gänzlich  frei  war. 

^  Ohne  ältere  Analogie  war  H.'s  Handeln  nicht;  vgl.  den  fünf- 
jährigen Frieden,  den  Heinrich  IL  in  Merseburg  aufrichtete,  Thietm.  VI, 
.59  S.  168. 

*  Gest.  ep-  Leod.  II,  66  S.  229  f. 


—     575     — 

sonst  hatte  Konrad  die  Erinnerung  an  Karl  d.  Gr.  wachgerufen: 
wie  ein  zweiter  Karl  erschien  Heinrich  III.  den  Zeitgenossen;  so 
hat  ihn  Lambert  von  Hersfeld  genannt^.  Der  Vergleichungspunkt 
war  die  religiöse  Fassung  des  königlichen  Amtes:  wie  einstmals 
Karl,  so  wurde  jetzt  Heinrich  mit  dem  König  David  verghchen". 
Die  Zeitgenossen  waren  bereit,  diese  Anschauung  anzunehmen. 
Jene  glanzvolle  prophetische  Schilderung  des  Reichs,  in  dem  Ge- 
rechtigkeit und  Friede  sich  küssen,  erschien  ihnen  nicht  zu  ideal. 
um  sie  auf  das  Deutschland  Heinrichs  anzuwenden^;  so  sprachen 
nicht  die  Deutschen  allein;  auch  ein  Italiener  hat  von  dem  heiligen 
Reiche  geredet*. 

Die  Folge  dieser  Auffassung  des  könighchen  Amtes  war,  daß 
Heinrich  in  weit  höherem  Maße  als  sein  Vater  das  kirchliche 
Recht  als  sein  Gewissen  und  sein  Verhalten  bindend  anerkannte. 
Daß  er  ein  Gegner  der  Simonie  war,  ist  bereits  erwähnt:  die  Zeit- 
genossen erteilen  ihm  einstimmig  das  Lob,  daß  er  sich  A'on  diesem 
Unrecht  völhg  frei  hielt  ^.  Aber  auch  sonst  achtete  er  die  kirch- 
lichen Satzungen:  nichts  konnte  ihn  bewegen,  einem  Mann  ein 
Bistum  anzuvertrauen,  der  als  Priesterssohn  von  dem  Klerus  aus- 
geschlossen sein  sollte^.  Das  Recht  der  Bischöfe,  nur  vor  dem 
geistlichen  Gericht  Urteil  nehmen  zu  müssen,  erkannte  er  an; 
trotz  aller  Ehrfurcht  vor  seinem  Vater  verbarg  er  nicht,  wie  sehr 
er  sein  gewaltsames  Einschreiten  gegen  die  lombardischen  Bischöfe 
mißbillige.  Sobald  er  den  Thron  bestiegen  hatte,  ~  erhielten  die 
Verwiesenen  die  Erlaubnis  zur  Rückkehr.  Selbst  Aribert  von 
Mailand  wurde  wieder  als  Bischof  anerkannt'. 

Allein  man  muß  sich  hüten,  Heinrichs  Fügsamkeit  gegen  die 
Forderungen  des  kirchlichen  Rechtes  zu  überschätzen.  Denn  so  viel 
iiian  von"  diesem  Rechte  sprach,  so  war  es  doch  keineswegs  eine 
sichere  Größe  mit  zweifellosem  Inlialt  und  zweifelloser  Giltigkeit. 
Vor  allen  Dingen  war  die  Grenzlinie  zwischen  dem  Recht  der 
weltlichen  und  dem  der  geistlichen  Gewalt  nirgends  klar  gezogen. 
Sodann  hatten  sich  in  vielen  Punkten  abweichende  Gewohnheiten 
gebildet,  die  durch  lange  Duldung  gebilligt  zu  sein  schienen.  Daraus 
erklärt  es  sich,  daß  Heinrich  nicht  selten  selbst  zu  entscheiden 
hatte,  was  er  als  kanonisch  verboten  oder  erlaubt  betrachten  wolle. 


*  Instit.  Herveld.  eccl.  S.  351. 

^  Bern  von  Reichenau  in  dem  S.  573  Anm.  8  angeführten  Brief  S.  197. 
ä  Bern  S.  199.  *  Petr.  Dam.  ep.  VII,  1   S.  435. 

5  Wipo  8  S.  28;  Rud.  Glab.  Bist.  V,5;  Petr.  Dam.  Lib.  grat.  88  S.  71; 
Humb.  adv.  Sim.  III,  7  S.  206.  «  Vgl.  Anon.  Haser.  34  S.  263. 

'  Wipo  35  S.  42;  Ann.  Altah.  z.  1040  S.  28;  Ann.  Saxo  z.  1040  S.  684. 


—     576     — 

Er  verstieß  nicht  gegen  seine  Gesamtanschauung,  auch  wenn  das, 
was  er  tat,  als  unzulässig  getadelt  wurde.  Vor  eine  solche  zweifel- 
hafte Frage  fand  er  sich  gestellt,  als  es  sich  um  seine  zweite  Ver- 
mählung handelte.  Agnes  von  Poitou  war  mit  ihm  verwandt;  denn 
seine  und  ihre  Großmutter  waren  Stiefschwestern^.  Unter  den 
Männern  des  kanonischen  Rechts  entstand  deshalb,  als  der  Heirats- 
plan bekannt  wurde,  große  Aufregung.  MündHch  und  schriftlich 
machten  sie  dem  König  Vorstellungen:  Poppo  von  Stablo  sprach 
ihm  seine  Bedenken  mündhch  aus  ^,  Siegfried  von  Gorze  legte  ihm 
eine  Denkschrift  vor,  er  drang  in  Brun  von  Toul,  sich  ebenfalls 
gegen  des  Königs  Vorhaben  zu  erklären^.  Brun  scheint  in  der 
Tat  sich  der  Übernahme  der  Gesandtschaft  nach  Frankreich  ent- 
zogen zu  haben*.  Aber  Heinrich  hat  trotz  alledem  seine  Absicht 
ausgeführt.  Wenn  er  dabei  Poppo  versicherte,  er  werde  nichts 
Unrechtes  tun,  so  wird  man  darin  nicht  nur  die  Zurückweisung 
eines  lästigen  Mahners  zu  erblicken  haben.  Denn  er  konnte  zweifel- 
haft sein,  ob  seine  Ehe  ein  Unrecht  sei;  die  Männer,  die  zunächst 
berufen  waren,  zu  reden,  die  Bischöfe,  erhoben  keine  Einwendungen; 
ja  einer  der  angesehensten,  der  gelehrte  Brun  von  Wüi'zburg^, 
ging  selbst  als  sein  Bote  nach  Aquitanien,  um  das  Verlöbnis  ab- 
zuschHeßen.  Noch  viel  weniger  konnte  Heinrich  irgendwelche  Be- 
denken dagegen  haben,  die  königliche  Gewalt  in  der  Kirche  in  dem^ 
selben  Umfang  zu  gebrauchen,  wie  es  bisher  geschehen  war.  In 
dieser  Hinsicht  ist  zwischen  seiner  und  seines  Vaters  Regierung 
kaum  ein  Unterschied.    Nach  wie  vor  wurden  die  Bischöfe  ernannt^, 


1  S.  die  Genealogie  in  dem  Brief  Siegfrieds  von  Gorze  S.  680. 
-    2  Ib.  S.  679.  3  Brief  an  Brun  bei  Giesebreeht  S.  684  f. 

4  Denn  Siegfried  hatte  gehört,  daß  er  die  Gesandtschaft  übernehmen 
würde.  Das  scheint  also  die  erste  Bestimmung  gewesen  zu  sein.  Doch 
kann  auch  eine  Verwechselung  mit  Brun  von  Würzburg  vorliegen, 

''  Ann.  Altah.  z.  1042  S.  31.  Brun  ist  einer  der  wenigen  literarisch 
tätigen  Bischöfe  dieser  Zeit.  Giesebrechts  etwas  obenhin  ausgesprochene 
Zweifel  an  der  Authentie  der  seinen  Namen  tragenden  Schriften,  KZ.  II 
S.  625  sind  grundlos.  Die  Widmung  der  Expositio  an  den  heiligen  Kilian 
ist  allein  Beweis  genug  dafür,  daß  hier  der  Würzburger  und  nicht  der 
Augsburger  Brun  spricht.  Damit  fällt  auch  jeder  Schein  von  Recht,  Brun 
einen  ungeistlichen  Wandel  zuzuschreiben,  S.  293. 

®  Daran  läßt  die  Weise,  wie  Hermann  von  Reichenau  spricht  „a  rege 
promotus",  , Imperator  praesules  constituit",  ,ab  imperatore  promovetur" 
u.  dgl.  keinen  Zweifel,  vgl.  z.  J.  1042,  1047.  1049,  1051,  1052,  1053;  ähnlich 
Ann.  Altah.  i.  1043,  1047,  1048,  1054,  1055;  Lamb.  z.  1047,  1048;  Berthold 
z.  1056;  Ann.  Aug.  z.  1047;  Chr.  s.  Ben.  Div.  z.  1041;  Anon.  Haser.  34 
S.  263;  Hug.  Flav.  Chr.  11,30  S.  403  f.;   V.  I  Udalr.  Cell.  2  Scr.  XH  S.  251; 


—     577     — 

lind  tiel  dabei  die  Frage,  ob  ein  Kandidat  für  den  Dienst  des 
Königs  geeignet  sei,  sehr  schwer  ins  Gewicht^  Deshalb  Wieb  die 
könighche  Kapelle  die  hohe  Schule  für  die  zukünftigen  Bischöfe. 
Die  Gewählten  erhielten  wie  bisher  die  Investitui'  von  dem  König; 
es  machte  in  der  Sache  keinen  Unterschied,  daß  Heinrich  begann, 
neben  dem  Stab  auch  den  B.ing  zu  erteilen".  Ganz  unbedenklich 
verfügte  Heinrich  über  die  Klöster:  in  Tegernsee  suspendierte  er 
den  Abt  Elhngei'  und  übertrug  die  Verwaltung  Altmann  von  Ebers- 
berg; dann  entzog  er  sie  ihm  wieder  und  gab  das  Kloster  an 
Udalrich  von  St.  Emmeram;  als  dieser  nach  einem  halben  Jahr 
starb,  erhob  er  den  Mönch  Herrand  zum  Abt.  Das  alles  geschah 
im  Lauf  des  Jahres  1042.  Von  dem  Wahlrecht  der  Mönche  war 
keine  Rede  ^.  Etwas  später  glaubten  sie  zu  der  Befürchtmig  Grund 
zu  haben,  Heinrich  wolle  ihr  Kloster  als  Lehn  vergeben;  um  es 
zu  verhüten,  stellten  sie  ihm  vor,  dann  werde  niemand  mehr  malen 
oder  schreiben  wollen,  alle  Kunst  im  Kloster  werde  ein  Ende  haben  ^. 
In  derselben  Weise  verfuhr  Heinrich  anderwärts;  dem  Priester 
Arnold  von  Lorsch  übertrug  er  1043  die  Abtei  Weißenburg,  in 
den  nächsten  Jahren  die  Klöster  Limburg,  Corvey  und  Lorsch, 
schHeßlich  auch  das  Bistum  Spei  er  ^.  Auch  Fulda,  Ebersberg, 
Quedlinburg,  Gandersheim,  Essen ^',  Farfa^,  St.  Vincenz  am  Vol- 
turno  *  wurden  ohne  Wahl  vergeben. 


Anselm.  jGest.  ep.  Leod.  50  Scr.  VII  S.  219  f.;  Gest.  pont.  Camer.  cont.  3; 
vgl.  Franziß,  D.  deutsche  Episkopat  in  seinem  Verhältnis  zu  Kaiser  und 
Reich  1880.     Das  Verfahren  war  das  gleiche  wie  früher. 

^  Vgl.  Anselmi  Gesta  ep.  Leod.  rec.  11,46  S.  113. 

2  Anon.  Haser.  34  S.  264.  Der  Stab  allein  ist  erwähnt  Gesta  pont. 
Gamer.  III,  68  S.  180. 

^  Chron.  Tegerns.  5  f.  S.  509  f.  Voigt,  Die  Klosterpolitik  der  salischen 
Kaiser  S.  11  ff.  konstatiert,  daß  bei  34  Erledigungen  Heinrich  dreizehnraal 
eingriff.  ^  Brief  der  Mönche  bei  Pez,  Thes.  VI,  1  S.  239. 

5  Chron.  Lauresh.  Scr.  XXI  S.  412. 

8  Fulda:  Ann.  Hild.  z.  1039  S.  44  und  Lambert  z.  1048  S.  61;  Ebers- 
berg: Chron.  Ebersp.  z.  1045  Scr.  XX  S.  14  f.;  Quedlinburg:  Ann.  Altah.  z. 
1046  S.  41;  Gandersheim  und  Essen:  Ann.  Hild.  z.  1039  S.  44.  Es  scheint 
mir  wahrscheinlich,  daß  sowohl  bei  Siegeward  von  Fulda  als  bei  Adelheid 
von  Gandersheim  an  Ernennung  zu  denken  ist:  bei  dem  ersteren  spricht 
dafür,  daß  er  als  iuvenis  bezeichnet  wird,  bei  der  letzteren,  daß  sie  bereits 
Äbtissin  war.  '  Greg.  Catin.  5  f.  Scr.  XI  S.  559  f. 

'^  Das  Kloster  erhielt  ein  Deutscher,  namens  Liutfrid,  Chron.  s.  Vinc. 
Vulturn.  Murat.  Scr.  1, 2  S.  513  f.  Kurz  vor  seinem  Tod,  i.  J.  1038,  hatte 
Konrad  IL  ebenfalls  einen  Deutschen,  Richer  von  Altaich,  zum  Abt  von 
Monte  Cassino  ernannt,  Ann.  Altah.  S.  22. 

Hauck,  Kircliengeschlchte.    III.  ö7 


—     578     — 

Die  Berufung  und  das  Präsidium  von  Synoden  nahm  Heinrich 
in  demselben  Maße  in  Anspruch  wie  Konrad  \  Endlich  trug  er 
auch  keine  Bedenken,  kirchliche  Fragen  zu  erledigen  und  die  Ver- 
urteilung kirchlicher  Männer  herbeizuführen.  So  entschied  er  den 
Zweifel  etlicher  Rechtsgelehrten,  ob  Kleriker  einen  Eid  leisten 
dürften,  und  es  ist  bezeichnend  für  seine  Anschauung,  daß  als  Grund- 
lage seiner  Entscheidung  neben  den  kirchlichen  Satzungen  Stellen 
des  römischen  Rechts  genannt  werden^.  Als  der  alte  Streit 
zwischen  Hamburg  und  Köln  über  das  Bistum  Bremen  erneuert 
Avurde,  erkannte  er  auf  Abweisung  der  Kölner  Ansprüche  ^.  Wider- 
spruch gegen  seine  Ajiordnungen  duldete  er  so  wenig  als  Konrad: 
als  Lietbert  von  Kamerijk  sich  einer  Maßregel  entgegensetzte,  die 
er  für  notwendig  hielt,  ließ  er  ihn  in  Verhaft  nehmen  und  so  lange . 
festhalten,  bis  er  sich  fügtet  Nicht  einmal  vor  der  Absetzung  eines 
Bischofs  scheute  er  zurück;  nur  heß  er  sie  durch  ein  Synodal- 
gericht beschließen.  Das  zeigt  sein  Einschreiten  gegen  AVidger 
von  Ravenna '''.  Derselbe  war  Kanonikus  in  Köln  gewesen,  Heinrich 


1  Die  Synode  von  Pavia  (1046)  ist  von  Heinricli  berufen,  C.I.  I  S.  94. 
Er  präsidiert  der  Synode  von  1049,  Lamb.  z.  1050,  vgl.  C.I.  I  S.  97. 

"-  CT.  I  S.  96 :  Nonnullis  legisperitis  res  venit  in  dubium :  utrum  clerici 
iueiurandum  praestare  debeant  aut  alii  personae  hoc  offitium  liceat  dele- 
gare.  Quia  enim  illud  constitutionis  edictum,  ubi  clerici  iurare  prohibentur, 
a  Marciano  augusto  Constantino  praefecto  praetorio  de  Constantinopolitania 
clericis  promulgatum  fuisse  videtur,  idcirco  ad  alios  clericos  pertinere  non 
creditur.  Ut  ergo  ista  dubietas  ab  omnibus  penitus  auferatur,  nos  illam 
divi  Marciani  Constitutionen!  ita  interpretari  decrevimus,  ut  ad  omnium 
ecclesiarum  clericos  generaliter  pertinere  iudicetur.  Vgl.  Ficker,  Forsch.  I 
S.  57  u.  in  S.  112. 

ä  Adam  Scholion  56  zu  II,  69  S.  89  erwähnt  die  Erneuerung  des  Streits 
durch  EB.  Hermann,  ohne  zu  bemerken,  wer  entschied.  Dehio  I  S.  173  f. 
hat  aber  ohne  Zweifel  recht,  wenn  er  die  Entscheidung  von  Heinrich  i.  J. 
1040  getroffen  werden  läßt. 

*•  Gest.  ep.  Cam.  ni,  69.  Auch  Gebhard  von  Regensburg  ließ  Heinrich 
als  Hochverräter  in  Verhaft  nehmen,  s.  Ann.  Altah.  z.  1055  S.  52,  Ekkeh. 
chron.  z.  1056  S.  197  (Ich  zitiere  diese  Chronik  unter  dem  üblichen  Namen). 

6  Über  dieselbe  Herim.  Aug.  z.  1046;  Gest.  ep.  Leod.  II,  58  S.  224: 
Petr.  Dam.  ep.  VII,2  S.  436.  Daß  Herimann  von  Absetzung  spricht,  während 
Anselm  den  Beklagten  freiwillig  Ring  und  Stab  zurückgeben  läßt,  möchte 
ich  nicht  mit  Steindorff  I  S.  296  für  einen  "Widerspruch  halten.  Die  frei- 
willige Zurückgabe  war  vermutlich  nur  eine  milde  Form  der  Absetzung:  es 
ist  ähnlieh  wie  bei  Gregor  VI.  Über  Widger  sind  zu  vergleichen  die  Briefe 
Damianis  111,5  S.  292  ff.;  V,  12  S.  353.  Sie  zeigen  ihn  von  einer  wenig 
günstigen  Seite. 


—     579     —     ^ 

hatte  ihm  im  Jahre  1044  das  italienische  Erzbistum  anvertraut. 
Aber  bis  zum  Jahre  1046  hatte  er,  wir  wissen  nicht,  aus  welchen 
Gründen,  die  bischöfliche  Weihe  nicht  erhalten.  Trotzdem  pflegte 
er  bei  der  Feier  der  Messe  den  bischöflichen  Oniat  anzulegen. 
Darüber  und  über  andere  Dinge  wurde  er  am  Hofe  verklagt. 
Heinrich  ließ  die  anwesenden  Bischöfe  zusammentreten ,  um  über 
ihn  zu  urteilen.  Unter  ihnen  befand  sich  Wazo  von  Lüttich. 
Seinen  Überzeugungen  nach  konnte  er  das  ganze  Verfahren  nicht 
billigen;  er  widersprach  also  und  gründete  seine  Einrede  darauf, 
daß  ein  italienischer  Bischof  nicht  in  Deutschland  gerichtet  werden 
könne.  Aber  Heinrich  erkannte  das  Recht  dieses  Einwandes  nicht 
an.  Nun  ging  Wazo  um  einen  Schritt  weiter;  er  erklärte:  Dem 
Papst  sind  wir  Gehorsam,  Euch  Treue  schuldig.  Euch  haben  wir 
über  das  Irdische,  jenem  über  da*s  Geistliche  Rechenschaft  zu  geben. 
Meine  Meinung  ist  deshalb,  daß,  was  auch  Widger  gegen  die 
kirchliche  Ordnung  gefehlt  haben  mag,  das  Urteil  darüber  allein 
vor  den  Papst  gehört.  Ist  er  Euch  im  Weltlichen  untreu  gewesen, 
dann  ist  es  Euer  Recht,  eine  Untersuchung  anzustellen.  Das  war 
das  erste  Mal,  daß  der  unversöhnliche  Zwiespalt  zwischen  den  An- 
schauungen des  kanonischen  Rechtes  und  den  Zuständen,  welche 
sich  in  Deutschland  gebildet  hatt^,  bestimmt  und  unumwunden 
ausgesprochen  wurde.  Wazos  Erklärung  verfehlte  denn  auch  ihren 
Eindruck  auf  die  übrigen  Bischöfe  nicht.  Aber  Heinrich  setzte 
seinen  Willen  durch:  Widger  mußte  ihm  Ring  und  Stab  zurück- 
geben. Die  Bischöfe  fügten  sich;  aber  bei  den  Gesinnungsgenossen 
Wazos  blieb  der  Eindruck,  daß  Heinrich  in  ungemessener  HeiTsch- 
sucht  danach  strebe,  die  Bischöfe  sich  zu  unterwerfend 

Mit  einem  Wort:  wie  es  in  Rom  eine  Regierungstradition 
über  die  Rechte  des  römischen  Bischofs  gab,  die  eine  von  dem 
jeweiligen  Papst  gewissermaßen  unabhängige  Existenz  hatte,  ebenso 
gab  es  in  Deutschland  eine  Ansicht  über  die  Rechte  des  Königs 
in  der  Kirche,  die  aufrecht  erhalten  wurde,  mochte  der  König 
persönlich  so  oder  so  gesinnt  sein.  Die  beiderseitigen  Ansprüche 
waren  nirgends  gegeneinander  abgegrenzt.  Es  kam  nur  deshalb 
nicht  zum -Streit,  weil  es  keinen  Papst- gab,  der  Macht  und  Interesse 
hatte,  ihn  zu  beginnen. 

Nicht  in  der  Bemessung  seiner  Rechte,  sondern  in  der  Art, 
wie  er  seinen  Einfluß  benützte,  bewies  Heinrich,  daß  er  den  kirch- 
lichen Fragen  anders  gegenüberstand  als  sein  Vater.  Bezeichnend 
genug  war  schon    das  Eine,    daß  er  das    erste  Bistum,    das  er  zu 


1  Gesta  ep.  Leod.  II,  66  S.  229  f. 

37' 


—     580     — 

besetzen  hatte,  Richard  von  St  Vanne  anbot  ^:  er  suchte  geistlich 
gesinnte  Bischöfe.  Er  hat  während  seiner  Eegiermig  den  einen 
oder  anderen  Mißgriff  bei  der  Wahl  der  Personen  gemacht: 
Bischöfe  wie  Sigibod  von  Speier  und  Nitker  von  Freising  ^  waren 
des  Bischofsamtes  schwerhch  würdig.  Aber  wenn  man  in  Betracht 
zieht,  daß  Männer  wie  Suidgar  von  Bamberg  und  Wazo  von  Lüttich, 
Gebehard  von  Eichstätt  und  Adalbero  von  Würzburg,  Liutpold 
von  Mainz  und  Anno  von  Köln  durch  ihn  in  die  Reihe  der  deut- 
sehen  Bischöfe  eingeführt  wurden,  so  kann  man  nicht  zweifeln,  daß 
er  mit  Umsicht  wählte.  Auch  sind  die  Anschauungen  der  Genannten 
in  mancher  Hinsicht  so  verschieden,  daß  schon  dadurch  der  Be- 
weis geliefert  wird,  daß  für  Heinrich  zunächst  die  geistUche  Ge- 
sinnung eines  Kandidaten  maßgebend  war. 

Seine  religiösen  Anschauungen  führten  ihn  den  Männern  der 
Klosterreform  nahe:  er  hatte  persönliche  Beziehungen  zu  allen 
Führern.  Den  Beweis  seiner  Hochschätzung,  den  er  Richard  er- 
teilte, haben  wir  eben  erwähnt.  Daß  ihm  Poppo  nicht  weniger 
galt,  hat  er  durch  Wort  und  Tat  ausgesprochen^.  Hugo  von 
Cluni  nannte  er  seinen  Bruder^;  ihn  und  nicht  einen  Fürsten 
erkor  er  zum  Taufpaten  seines  Sohnes'^.  Auch  wenn  er  einem 
Fanatiker  wie  Siegfried  von  Gor;^e  nicht  zu  Willen  war,  so  legte  er 
doch  Gewicht  darauf,  daß  das  freundhche  Verhältnis  nicht  gestört 
wurde.  Siegfried  erwähnt,  daß  er  ihn  wiederholt  um  seine  Fürbitte 
gebeten  habe^. 

Es  ist  demnach  kein  Beweis  mangelnden  Interesses  für  die 
Sache,  daß  die  K^osterreform  unter  Heinrich  zum  Stillstand  kam. 
Der  Grund  lag  vielmehr  hauptsächlich  darin,  daß  das  Notwendigste 
erreicht  war;  überdies  standen  die  bisherigen  Führer  am  Ende  ihrer 
Laufbahn.  Odilo  von  Cluni  war,  als  Heinrich  den  Thron  bestieg, 
ein  siebzigjähriger  Greis;  Richard  und  Poppo  sind  im  ersten  Jahr- 
zehnt seiner  Regierung  gestorben :  die  Zeit  der  großen  monastischen 
Charaktere  war  vorbei. 

Aus  dem  Gesagten  ergibt  sich,  in  wie  weit  Heinrich  als  Ge- 
■  sinnungsgenosse  derjenigen  zu  betrachten  ist,  die   eine  Reform  der 


1  Hugo  Flav.  Chr.  U,  30  S.  403. 

-  Über  den  ersteren  Herim.  z.  1039  S.  123;  V.  Bard.  brev.  S.  253;  vgl. 
oben  S.  566  Anm.  6;  über  den  letzteren  Herim.  z.  1052  S.  131. 

^  Stumpf  2184.  Heinrich  erwähnt  hier  seine  Anwesenheit  bei  der 
Einweihung  des  Münsters  zu  Stablo,  id  obtinente  apud  nostram  celsitudinem 
abbatis  eiusdem  loci  sc.  Popponis  reverentia.  **  Stumpf  2378. 

5  Bf  Heinrichs  Mign.  159  S.  931  f.,  auch  bei  Giesebrecht  II  S.  685  Nr.  12. 

"^  Brief  Siegfrieds  S.  683. 


—     581     — 

Kirche  forderten.  Er  Mar  es,  da  er  von  den  religiösen  Ideen  des 
Zeitalters  tief  ergriffen  war  und  da  er  die  Überzeugung  teilte,  daß 
die  kirchlichen  Verhältnisse  den  Forderungen  des  kirchlichen  Rechts 
gemäß  gestaltet  werden  müßten.  Aber  er  verstand  den  letzteren 
Grundsatz  so,  daß  die  Gewalt  des  Königs  in  der  Kirche  dadurch 
keinen  Eintrag  erhtt.  Daß ,  jetzt  der  König  auf  die  Reform- 
tendenzen einging,  ermäßigte  die  Spannung  der  Gegensätze,  die 
unter  Konrad  eingetreten  war.  Denn  die  Reformfreunde  konnten 
der  könighchen  Gewalt,  deren  Umfang  sie  da  und  dort  drückend 
empfanden,  nicht  grundsätzlich  entgegentreten,  da  ihr  Träger  ihr 
Gesinnungsgenosse  war. 

Dieser  Sachlage  entspricht  es,  daß  die  ersten  sieben  Jahre 
der  Regierung  Heinrichs  das  Bild  eines  ruhigen  Fortschrittes  der 
kirchhchen  Dinge  geben.  Dadurch,  daß  die  Simonie  bei  Besetzung 
der  Bistümer  aufhörte  und  daß  der  König  ihr  auch,  was  die 
niederen  Stellen  anlangt,  entgegenwirkte  \  war  eine  Hauptquelle 
des  Schadens  verstopft.  Überhaupt  wurde  die  Disziplin  unter  dem 
Klerus  schärfer  gehandhabt.  Man  hat  allen  Grund  anzunehmen, 
daß  die  Sitte,  regelmäßig  Diözesansynoden  abzuhalten,  sich  wieder 
durchzusetzen  begann'-:  sie  dienten  aber  in  erster  Linie  der 
Disziphn^,  Besonders  auch  mußte  der  Arbeit  der  Kirche  zugute 
kommen,  daß  Heinrich  so  ernsthch  auf  die  Herstellung  des  Friedens 
im  Reiche  bedacht  war.  Wie  oft  hat  man  die  burgundische  Ein- 
richtung des  Gottesfriedens  gerühmt;  aber  viel  höher  war  doch  das 
Ziel  unseres  Königs.  Denn  während  jene  sich  begnügte,  den 
Frieden  während  der  halben  Woche  zu  sichern,  suchte  er  dauernden 
Frieden.  Die  Burgmider  machten  die  unvollkommene  Erfüllung 
einer  bürgerlichen  Pflicht  zu  einer  kirchlichen  Vorschrift ;  er  dagegen 
forderte  die  volle  Erfüllung  derselben  auf  Grund  eines  religiösen 
Motivs.  Er  hat  sicher  das  Vorgehen  des  burgundischen  Klerus 
nicht  mißbilligt.  Aber  die  Selbsthilfe,  zu  der  der  Klerus  unter 
einer  schwachen  Regierung  schritt,  bestimmte  die  Grenze  dessen 
nicht,  was  er  für  erstrebenswert  hielt*. 


1  Vgl.  die  Rede,  die  Rud.  Glaber  V,5  S.  71  dem  König  in  den  Mund  legt. 

-  Vgl.  die  oben  S.  562  Anm.  1  f.  angeführten  Konstanzer  Schriftstücke 
und  Herim.  Aug.  z.  1082  S.  121.  Eine  Bamberger  Diözesansynode  i.  J.  1059 
ep.  Bamb.  8  S.  497.  In  Hildesheim  ordnete  Bernward  jährlich  vier  große 
Versammlungen  in  seiner  Diözese  an,  ÜB.  d.  H.  Hildesh.  I  S.  60  Nr.  64. 

"  Dafür  ist  der  angeführte  Sermon  sehr  lehrreich. 

*  Es  ist  willkürlich,  die  Ungnade,  in  der  Gerhard  von  Kamerijk  eine 
Zeitlang  bei  Heinrich  stand,  s.  seinen  Bf  Gest.  pont.  Cam.  HI,  60,  mit  seiner 


—     582     — 

Die  Verhältnisse  schienen  sich  so  günstig  zu  gestalten,  daß 
ein  Mann  aus  der  Umgebung  Heinrichs,  der  Geschichtschreiber 
AVipo,  den  kühnsten  Gedanken  auszusprechen  wagte.  Er  meinte, 
wenn  nun  der  König  noch  die  Kaiserkrone  empfangen  habe,  dann 
solle  er  ein  für  ganz  Deutschland  giltiges  Gesetz  erlassen  des  In- 
halts, daß  alle  Wohlhabenden  ihre  Söhne  im  Lesen  sollten  unter- 
richten lassen.  Mit  Recht  dünkte  es  ihn  eine  üble  Seite  des 
deutschen  Lebens,  daß  jedermann  sich  scheute,  einen  Sohn  in  die 
Schule  zu  schicken,  wenn  er  ihn  nicht  für  den  Klerus  bestimmt 
hatte.  Und  er  urteilte,  daß  eine  solche  Vorschrift  die  Rechts- 
sicherheit bedeutend  erhöhen  werde;  denn  dann  werde  die  Kenntnis 
der  Gesetze  zum  Gemeingut  werden  ^.  Gewiß  deutet  sein  Vor- 
schlag auf  einen  der  schwächsten  Punkte  im  Leben  der  deutschen 
Nation:  die  Bildung  war  ausschließUch  im  Besitz  des  geisthchen 
Standes,  aber  er  markiert  zugleich  einen  Höhepunkt  unserer  Ent^ 
Wickelung:  der  alte  Gedanke,  daß  das  Königtum  nicht  nur  Friede 
und  Schutz  zu  gewähren  hat,  sondern  daß  es  der  Träger  der 
Kulturaufgaben  der  Nation  ist,  trat  ungesucht,  wie  von  selbst  wieder 
in  den  Vordergrund.  Seine  Verwirklichung  schien  möglich,  Heinrich 
schien  der  Mann  dazu,  wirklich  zu  einem  zweiten  Karl  zu  werden. 
Es  sollte  nicht  dazu  kommen;  das  deutsche  Königtum  stand  vor 
seiner  Katastrophe, 

Der  dunkele  Punkt  der  Verhältnisse  lag  in  Rom.  Man  konnte 
am  deutschen  Hof  nicht  unbekannt  mit  der  Ruchlosigkeit  Bene- 
dikts IX.  sein.  Auch  daß  er  politisch  unzuverlässig  war,  hatte 
Heinrich  erfahren.  Seine,  nicht  ohne  Bestechung  erworbene  Zu- 
stimmung zu  dem  Raub  der  ReHciuien  Adalberts  von  Prag  war 
den  deutschen  Interessen  durchaus  entgegen"-.  Vollends  die  im 
April  1044  getroffene  neue  Entscheidung  über  Grado  war  ein  Stoß 
gegen  die  königliche  Autorität '^  Unbemerkt  blieb  das  nicht;  denn 
Heinrich  verlor  die  italienischen  Angelegenheiten  nicht  aus  den 
Augen.     Gesandtschaften    gingen    hin    und   her*.     Man  kann  ver- 


sehr wohlbegründeten  Opposition  gegen  den  Gottesfrieden,  ib.  III,  52,  in 
Zusammenhang  zu  bringen.  ^  Tetralog.  v.  183  ff.  S.  61. 

"2  Cosmas  Chron.  11,  2  ff.  S.  67  ff.  Der  Reliquienraub  hing  mit  der  Ab- 
sicht, ein  Prager  Erzbistum  zu  gründen,  zusammen;  diese  mit  dem  Be- 
streben, die  Abhängigkeit  von  Deutschland  zu  brechen. 

"  J.W.  4114.  Poppo  war  1042  gestorben,  Herim.  Aug.  z.  d.  J.  Der 
König  ernannte  den  Augsburger  Kanoniker  Hermann  zu  seinem  Nach- 
folger, ibid. 

•*  Im  Spätjahr  1044  befand  sich  eine  päpstliche  Gesandtschaft  am 
Hofe,  Stumpf  2252.    Der  Kanzler  für  Italien,  Kadeloh  von  Naumburg,  scheint 


—     583     — 

muten,  daß,  als  die  Eönier  sich  gegen  Benedikt  erhoben,  sie  es  nur 
wagten,  da  sie  wußten,  daß  der  deutsche  Hof  ihm  grolle  \  Als 
Heinrich  im  Herbst  1046  von  Augsburg  aus  seinen  ersten  italie- 
nischen Zug  antrat,  flihrte  er  demnach  einen  reiflich  überlegten 
Plan  aus;  in  OberitaHen  war  er  lange  erwartet".  Ohne  Kampf 
fand  er  überall  Anerkennung. 

Man  kann  nicht  sagen,  daß  in  diesem  Momente  in  Rom 
anarchische  Zustände  herrschten.  Silvester  HI.  hatte  sich  in  sein 
Schicksal  gefügt:  er  amtierte  als  Bischof  im  Sabinerland;  Benedikt 
aber  hauste  in  einem  der  Kastelle  seiner  Familie:  allem  Anschein 
nach  lebte  -er  wie  ein  Laie  ^.  Gregor  VI.  befand  sich  also  im  un- 
bestrittenen Besitz  des  päpstlichen  Stuhls.  Seine  Lage  schien  völhg 
gesichert:  er  hatte  die  Römer  schwören  lassen,  sie  würden,  solange 
er  lebe,  nie  einen  andern  Mann  zum  Papste  wählen*.  Nichts  lag 
den  itahenischen  Reformfreunden  femer,  als  ihm  Schwierigkeiten 
zu  bereiten.  Mit  dem  größten  Jubel  hatten  sie  den  Rücktritt 
Benedikts  begrüßt;  der  gute  Ruf,  in  dem  Gregor  stand,  verschaffte 
ihm   begeisterte    Zustimmung.     Peter  Damiani  fand   kaum  Worte 


sie  zurückbegleitet  zu  haben;  denn  er  starb  dortselbst,  Ann.  Altah.  z.  1044 
S.  38;  Lamb.  z.  1045  S.  59;  Ann.  necr.  Fuld.  S.  213.  Im  Februar  1045  folgte 
in  Augsburg  eine  Verhandlung  nait  den  Lombarden  de  illius  regni  ordi- 
natione,  Ann.  Altah.  S.  39.  Im  März  1046  war  wieder  eine  königliche 
Gesandtschaft  in  Oberitalien,  vita  s.  Guidon.  14  A.  S.  0.  s.  Ben.  VI,  1  S.  452. 

^  Das  ist  vielleicht  der  echte  Kern  der  unmöglichen  Nachricht  Rudolfs 
Glaber  V,  5  S.  72,  daß  Benedikt  ex  praecepto  imperatoris  gestürzt  worden  sei. 

'^  Vita  s.  Guid.  16  S.  453.  Was  an  Bonizos  Nachricht  ist,  daß  eine 
römische  Gesandtschaft  unter  Führung  des  Archidiakonus  Petrus  Heinrichs 
Eingreifen  erbeten  habe,  ad  amic,  V  S.  585,  läßt  sich  nicht  mehr  ersehen; 
Steindorff  I  S.  262  verwirft  sie,  wogegen  L.  v.  Ranke,  WG.  VII  S.  196  f.  sie 
annimmt,  vgl.  auch  Lamprecht  II  S.  300.  Gegen  die  Erzählung,  so 
wie  sie  lautet,  bin  ich  ebenso  bedenklich  wie  Steindorff.  Möglich,  daß  ihr 
irgendwie  ein  Mißverständnis  zugrunde  liegt.  Daß  nach  der  römischen 
Revolution  eine  Gesandtschaft  nach  Deutschland  ging,  ist  sicher;  denn  es 
mußte  Gregor  VI.  alles  daran  liegen,  Heinrichs  Anerkennung  zu  erhalten 
(s.  u.).  Vielleicht  dachte  Bonizo  an  diese  Sendung  und  gab  ihr  nur  einen 
falschen  Inhalt.  ^  Desid.  Casin.  DiaL  3  S.  1004. 

*  Bonizo  V  S.  586,  vgl.  S.  584.  Diese  Quelle  für  die  Nachricht  ist 
nicht  sehr  zuverlässig.  Ich  glaube  sie  gleichwohl  nicht  verwerfen  zu  sollen. 
Denn  sie  entspricht  den  Verhältnissen:  Gregor  konnte  nur  hoifen,  sich  zu 
behaupten,  wenn  er  die  populäre  Strömung,  die  sich  gegen  Benedikt  erhoben 
hatte,  dauernd  an  sich  fesselte.  Die  deutschen  Zeitgenossen  sahen  in  Gregor 
einfach  den  Papst  der  Römer,  vgl.  Herim.  Aug.  z.  1046:  Gratianum,  quem 
expulsis  prioribus,  Romani  papam  statuerant. 


—     584     — 

genug,  dies  auszusprechen:  in  glühender  Sehnsucht  irgend  etwas 
Gutes  über  den  apostolischen  Stuhl  zu  hören,  sei  er  verschmachtet; 
jetzt  aber  labe  er  sich  an  dem  guten  Gerücht,  das  er  von  allen 
Seiten  über  den  neuen  Papst  höre.  Er  glaubte,  seine  Töne  nicht 
zu  hoch  greifen  zu  können:  was  vorlängst  durch  den  Propheten 
geweissagt  sei,  das  habe  in  Wahrheit  vor  den  Augen  der  Welt 
sich  jetzt  wunderbar  erfüllt:  der  Höchste  herrscht  über  die  Reiche 
auf  Erden  und  er  gibt  sie,  wem  er  wilP.  Wie  in  Italien,  so  war 
Gregor  in  Frankreich  anerkannt:  im  Februar  1046  befand  sich 
eine  Gesandtschaft  des  französischen  Königs  in  Rom-.  Vollends 
entscheidend  schien,  daß  auch  von  Deutschland  aus  sofort  Be- 
ziehungen zu  ihm  angeknüpft  wurden'^.  Die  christliche  Welt 
wußte  vorerst  nicht,  oder  sie  übersah,  auf  welche  Weise  er  in 
den  Besitz  der  päpstlichen  Würde  gekommen  war,  man  hielt  sich 
an  die  Tatsache,  daß  er  sie  inne  hatte*.  Und  an  den  offiziellen 
Äußerungen,  die  man  von  Rom  aus  zu  hören  bekam,  war  jetzt  so 
wenig  als  unter  Benedikt  IX.  etwas  zu  tadeln:  mit  demselben 
Abscheu  wie  seine  Vorgänger  erklärte  sich  Gregor  gegen  die 
Simonie^,  ja  man  konnte  aus  seinen  Worten  die  Andeutung 
herauslesen,  daß  er  willens  sei,  gegen  schlechte  Bischöfe  einzu- 
schreiten ^. 

Wir  wissen  nicht,  wann  Heinrich  über  das  Verbrechen  Gregors 
unterrichtet  wurde.  Klar  ist,  daß  es  nicht  lange  verborgen  bleiben 
konnte.  Denn  es  wußten  zu  viele  davon:  Gregor  hatte  nicht  an 
Benedikt  allein  Geld  gezahlt'.  Auch  fehlt  es  nicht  an  Spuren 
davon,  daß  die  Männer  der  Reformpartei  von  den  Vorgängen  in 
Rom  Kenntnis  erhielten.  Es  ist  ein  seltsames  Schriftstück,  das 
sich  mit  diesen  Dingen  befaßt,  auf  uns  gekommen;  es  gibt  sich  als 
ein  Brief  der  Christenheit  an  Heinrich;  unverhohlen  wird  die  Ab- 
setzung des  Papstes  verlangt:  aus  der  ganzen  Welt  solle  der  König 


1  Epist.  1, 1  S.  205.  -  J.W.  4130. 

•"  Ib.  4125;  vgl.  über  die  Bulle  v.  Pflugk-Harttung,  Dij)!.  bist.  Forschgn. 
S.  450  ff. 

*  Grauert  hat,  Hist.  JB.  XX  S.  322,  daran  erinnert,  daß  die  Zahlung 
an  Benedikt  als  Abfindungssumme  betrachtet  werden  konnte.  Ich  bezweifele 
aber,  ob  irgend  jemand  diese  Vorstellung  hatte.  Es  wäre  nicht  verständ- 
lich, daß  sie  iiicht  wenigstens  zur  Entschuldigung  Gregors  vorgebracht 
worden  wäre,  wenn  sie  vorhanden  gewesen  wäre.  Und  ließ  sie  sich  mit 
den  herrschenden  Vorstellungen  über  die  Simonie,  s.  o.  S.  564  Anm.  2, 
vereinigen?  ^  j-^v   4130. 

^  Ib.  4126:  Hoc  iubemus,  quatenus  hi  ordines  fiant  a  bonis  et  a  ca- 
tholicis  episcopis.  ''  Bonizo_^  V  S.  584. 


—      585     — 

die  geistlichen  Männer  versammeln,  um  die  große  kirchliche  Frage 
mit  ihnen  zu  lösen  ^.  Ahnliches  fordert  ein  anonymes  an  ihn  ge- 
richtetes Gedicht:  an  Stelle  des  allmächtigen  Gottes  solle  er  die 
dreifache  Ehe  der  Kirche  zerstören,  und  einen  Papst  suchen,  der 
des  Papsttums  würdig  sei-.  Man  hat  diese  Stücke  später  Odilo 
von  Cluni  und  einem  Einsiedler  Wipert,  bei  dem  vielleicht  an 
Günther  den  Eremiten  gedacht  ist,  zugeschrieben,  Schwerhch  mit 
'  Recht.  Aber  wenn  sie  dieser  Zeit  angehören,  dann  können  sie 
nur  aus  dem  Kreise  der  ßeformü'eunde  hervorgegangen  sein.  Sie 
zeigen  das  Entsetzen,  das  diese  Männer  ergriff,  als  sie  innewurden, 
daß  der  Mann,  der  sich  als  ihr  Gesinnungsgenosse  gab,  nicht  besser 
war  als  die  anderen  alle. 

Niemand  kann  die  Frage  beantworten,  ob   diese  Schriftstücke 


^  Der  Brief  ist  von  Sackur  aus  einer  Vatikan.  Handschrift  bekannt 
gemacht  worden,  N.A.  XXIV  S.  734.  Ganz  unanfechtbar  ist  die  Beziehung 
auf  unsere  Vorgänge  nicht.  Denn  daß  von  der  prima  tyrocinii  vestri  con- 
gressio  die  Rede  ist,  paßt  nicht,  da  Heinrich  1046  schon  im  siebten  Jahr 
König  war.  Sein  Verhältnis  zur  Syruskirche  in  Pavia  ist  unaufgeklärt-, 
auch  das  Zitat  aus  einem  Rhytmus  auf  Otto  H.  fügt  sich  nicht  glatt  ein. 
Aber  jede  andere  Deutung  des  Briefs  führt  zu  noch  größeren  Schwierig- 
keiten. Und  wie  eine  Stilübung  sieht  er  nicht  aus.  Man  wird  ihn  also 
dieser  Zeit  zuschreiben  müssen.  Daß  die  Handschrift  Odilo  von  Cluni  als 
Verfasser  nennt,  scheint  mir  nur  den  Wert  einer  Vermutung  zu  haben.  Sie 
ist  aber  schlecht;  denn  Odilo  hatte  keinen  Anlaß  durch  eine  fremde  Maske 
mit  Heinrich  zu  reden.  Wie  mich  dünkt,  beweist  schon  dies,  daß  der  Bf 
sich  als  Zuschrift  der  ganzen  Christenheit  gibt,  daß  er  aus  tieferen  Schichten 
stammt.  Grauerts  Erklärung  audire  =  odire,  Hist.  JB.  XX  S.  317,  ist  über- 
flüssig; setzt  man  hinter  audire  einen  Doppelpunkt,  so  ist  alles  in  Ordnung. 

2  Von  Grauert  entdeckt  und  bekannt  gemacht,  Hist.  JB.  XIX  S.  249 £F. 
Da  schon  die  Pöhlder  Annalen  das  Gedicht  kannten,  s.  z.  1045  S.  68,  so 
scheint  mir  ein  Zweifel  daran,  daß  es  dem  11.  Jahrh.  angehört,  unzulässig. 
Dann  ist  aber  nur  die  Beziehung  auf  Heinrich  III.  möglich.  Die  Pöhlder 
Annalen  nennen  als  den  Verfasser  Wipertus  heremita  in  confinio  Bohemie, 
confessor  Heinrici.  Grauert  hat  mit  großem  Scharfsinn  wahrscheinlich  ge- 
macht, daß  hinter  diesem  Wipert  Günther  der  Eremit,  s.  u.  Kap.  4,  steckt. 
Aber  da  das  Gedicht  namenlos  ist,  so  hat  die  Nennung  eines  Verfassers 
nur  den  Wert  einer  Vermutung.  Und  sie  ist  so  wenig  glücklich  als  die 
auf  Odilo  bezügliche.  Der  Mann,  von  dem  Heinrich  sagt:  Amieabiliter  usus 
est  nostra  familiaritafce,  hatte  keinen  Anlaß,  in  Versen  mit  dem  König  zu 
reden.  Und  ob  er,  ein  homo  illiteratus,  überhaupt  dazu  imstande  war? 
Ich  gestehe,  daß  die  Analogie  Wolframs  mich  keineswegs  von  der  Möglich- 
keit überzeugt.  Der  Bf  und  das  Gedicht  sind  zwei  anonyme  Stücke,  die 
man  später  mit  den  Namen  bekannter  Männer  versah.  Für  uns  kommen 
sie  nur  als  anonvme  Stücke  in  Betracht. 


—     586     — 

in  Heinrichs  Hände  gelangten.  Aber  auch  wenn  es  der  Fall  war, 
oder  wenn  er  auf  anderem  Wege  von  der  Schuld  Gregors  Kunde 
erhielt,  lag  in  seinen  Anschauungen  nicht  die  unbedingte  Nötigung, 
Gregor  die  Anerkennung  zu  entziehen.  Er  hat  notorische  Simo- 
nisten  unter  den  Bischöfen  geduldet.  Rudolf  Glaber  legt  ihm  die 
"Worte  in  den  Mund,  sie  sollten  nur  Sorge  tragen,  was  sie  mit 
Unrecht  empfangen  hätten,  gut  zu  verwalten^.  Warum  hätte  er 
also  den  simonistischen  Papst  nicht  ertragen  sollen?  Als  er  die 
Alpen  überschritt,  hatte  er  in  der  Tat  den  Beschluß,  Gregor  zu 
beseitigen,  noch  nicht  gefaßt. 

Jedoch  die  oberste  Leitung  der  Kirche  nahm  er  in  Italien 
genau  wie  in  Deutschland  in  Anspruch.  Kaum  hatte  er  den  Boden 
der  Lombardei  betreten,  so  gebot  er  den  Zusammentritt  einer 
großen  Synode.  Sie  fand  am  25.  Oktober  1046  in  Pavia  statt;  in 
seiner  Gegenwart  tagten  vierzig  Bischöfe  aus  Deutschland,  Bui'gund, 
Ober-  und  Mittehtahen.  Wie  es  in  Deutschland  geschah,  so  wurde 
auch  hier  der  Synodalbeschluß  rechtskräftig,  indem  er  als  könig- 
liches Präzept  formuhert  wurde'''.  Es  ist  nicht  zu  bezweifeln,  daß 
man    die    brennenden  Fragen    der   kirchhchen    Reform   besprach^. 


»  Histor.  V,  5. 

'  Die  Synode  ist  erwähnt  von  Herim.  Aug.  z.  1046,  Ann.  Corb.  S.  39, 
Altah.  S.  42.  Die  im  Texte  enthaltenen  Angaben  ergeben  sich  aus  dem 
einzigen  Aktenstück  über  dieselbe,  C.I.  I  S.  94,  einer  Aufzeichnung,  be- 
treffend die  Entscheidung  des  Rangstreits  über  den  Platz  des  Bischofs  von 
Verona  auf  den  Konzilien. 

^  Vgl.  a.  a.  0.:  Cum  multae  res  in  eadem  sinodo  iuste  atque  rationa- 
biliter  in  .  .  regis  praesentia  .  .  pertractarentur.  Die  Annahme  Steindorffs  I 
S.  309  ff.,  daß  die  von  Rudolf  Glaber  V,  5  S.  71  mitgeteilte  Rede  Heinrichs 
zur  Paveser  Synode  gehört,  hat  viel  Ansprechendes;  ich  habe  gleichwohl 
Bedenken,  sie  mir  anzueignen,  da  ich  die  Rede  nicht  in  demselben  Sinn 
wie  Steindorff  für  ein  Denkmal  Heinrichs  III.  halte.  Die  wenigsten  Reden, 
die  man  bei  m.a.  Historikern  findet,  sind  historisch  im  strengen  Sinn  des 
Wortes.  Die  vorliegende  aber  enthält  ersichtlich  Stellen,  die  von  Heinrich 
nicht  gesprochen  worden  sind.  Wie  hätte  er  in  offener  Versammlung  der 
Bischöfe  von  seinem  Vater  sagen  sollen:  De  cuius  animae  periculo  valde 
pertimesco?  Aus  Wipo  sieht  man,  daß  man  am  Hofe  Heinrichs  vielmehr 
versuchte,  Konrad  von  dem  üblen  Ruf,  den  er  in  mancher  Hinsicht  besaß, 
zu  reinigen.  Auch  dies,  daß  Heinrich  zuerst  die  Absetzung  aller  simo- 
nistischen Bischöfe,  danach  ihre  Duldung,  wenn  sie  sich  bessern,  ausspricht, 
erweckt  Bedenken.  Daß  Heinrich  nicht  beabsichtigte,  zurückgreifende 
Untersuchungen  anzustellen,  hatte  er  von  Anfang  seiner  Regierung  an 
durch  sein  Verbalten  bewiesen:  er  konnte  unmöglich  auf  einer  Synode  den 
entgegengesetzten  Grundsatz  proklamieren,  um  ihn  dann  sofort  aus  Mitleid 
wieder  aufzugeben.    Ich  halte  demnach  die  Rede  für  ein  Werk  des  Mönchs 


—     587     — 

aber  die  dürftige  Überlieferung  gestattet  uns  keinen  Einblick  in 
die  Art.  wie  es  geschah,  und  in  die  Ziele,  die  man  ins  Auge  faßte. 
Sicher  ist  nur  das  Eine,  daß  der  König  als  Führer  auftrat:  Das 
bewies  er  weiter  dadurch,  daß  er  nach  der  Synode  Gregor  an  sein 
Hoflager  berief.  So  viel  wir  sehen  können,  kam  der  Papst  nicht 
als  Angeklagter:  mit  allen  Ehren,  die  ihm  geziemten,  hat  ihn 
Heinrich  aufgenommen,  als  er  im  November  in  Piacenza  erschien  ■^. 
Der  Zweck  war  also  die  Verständigung  mit  dem  Papste.  Aber  sie 
gelang  nicht:  im  G-egenteil,  nach  dem  Tag  von  Piacenza  beschloß 
Heinrich,  sich  Gregors  zu  entledigen. 

Es  ist  einer  der  folgenreichsten  Entschlüsse  in  seinem  Leben. 
Über  keinen  aber  sind  wir  so  schlecht  untemchtet  wie  über  ihn. 
Denn  wir  hören  nichts  über  seine  Motive.  Hat  Heinrich  jetzt  erst 
von  dem  Handel  im  Frühjahr  1045  Kunde  erhalten?  Es  ist  nicht 
unmöglich;  aber  wer  möchte  es  für  wahrscheinUch  halten?  Oder 
überzeugte  er  sich  von  der  Unmöglichkeit,  die  Frevel  Benedikts 
und  Silvesters  zu  strafen  und  zugleich  Gregor  als  Papst  anzu- 
erkennen? Noch  waren  jene  ungesühnt,  unmögHch  aber  konnten 
sie  es  bleiben.  Oder  war  Gregor  dem  König  politisch  bedenklich 
geworden?  Diese  Annahme  entbehrt  nicht  einer  gewissen  Wahr- 
scheinlichkeit. Denn  stets  waren  die  Römer  der  deutschen  Herr- 
schaft abgeneigt;  Gregor  aber  hatte  §ie  eng  mit  sich  zu  verbinden 
gewußt:  kraft  ihres  Eides  konnte  er  glauben,  ihrer  sicher  zu  sein, 
auch  gegen  den  König.  Und  nicht  auf  die  Römer  allein  konnte 
er  sich  stützen.  Wir  wissen,  daß  Gregor  auch  nach  Toscana  hin 
Beziehungen  angeknüpft  hatte.  Im  Februar  1046  schenkte  er  den 
Kanonikern  von  Florenz  die  Kirche  S.  Donnino  wegen  der  beschwer- 
lichen und  wichtigen  Dienste,  die  ihm  der  Propst  Roland  geleistet 
hatte  ^.      Kirchliche   Dienstleistungen    waren    das    sicherlich    nicht: 


von  Cluni.  Dann  ist  nicht  nur  die  Frage  müßig,  welcher  Synode  sie  zu- 
zuschreiben ist,  sondern  es  ist  auch  die  weitere  Nachricht  über  das  beab- 
sichtigte königliche  Edikt  gegen  die  Simonie  Von  fraglichem  Wert.  Der 
historische  Kern  der  ganzen  Erzählung  ist  nur  die  in  Clülii  wohlbekannte 
Stellung  Heinrichs  zur  Simonie. 

^  Über  diese  Zusammenkunft  Herim.  Aug.  z.  1046,  Arnulfi  Gest.  episc. 
Mediol.  III,  3  Scr.  VIII  S.  17  und  Bonizo  V  S.  585.  Der  letztere  läßt  Gregor 
im  Gefolge  des  Königs  bleiben;  dem  widerspricht  jedoch  Desiderius  Gas. 
Dial.  3  S.  1005.  Heinrich  hat  auch  später  Gregor  als  rechtmäßigen  Papst 
betrachtet.  Das  zeigt  die  Urkunde  Stumpf  2320:  Ea  quae  tempore  Ponti- 
ficum  Romanorum,  Johannis  siquidem,  Gregorii,  Siluestri,  Joannis,  Sergii, 
Bendedicti,  Joannis,  Benedicti,  Gregorii  et  praesentis  domni  Clementis 
tenuit  etc.  ^  j-vv.  4129. 


—     588     — 

man  kann  nur  an  politische  denken.  Kurz:  so  einfältig,  wie  die 
Gregorianer  der  späteren  Zeit  Gregor  VI.  schilderten,  ist  er  sicher 
nicht  gewesen:  er  erstrebte  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  eine  un- 
abhängige politische  Stellung.  So  haben  ihn  die  Römer  des  nächsten 
Jahrhunderts  beurteilt,  indem  sie  ihn  als  den  Befreier  betrachteten  ^ 
Und  das  scheint  nicht  grundlos  gewesen  zu  sein. 

Doch  wie  immer:  jedenfalls  sah  Heinrich  seit  der  Zusammen- 
kunft in  Piacenza  in  ihm,  sei  es  ein  Hindernis  für  die  Besserung 
der  kirchlichen  Zustände,  sei  es  einen  Gegner.  In  beiden  Fällen 
mußte  er  fallen.  Heinrich  rückte  langsam  südwärts  vor:  Ende 
November  stand  er  in  Toscana,  in  Lucca^,  Mitte  Dezember  wenige 
Tagemäi'sche  von  Rom  entfernt,  in  Sutri  \  Dort  sollten  die  Bischöfe 
seines  Gefolges,  Äbte,  Kleriker  und  Mönche  aus  der  Umgebung  am 
20.  Dezember  zu  einer  neuen  Synode  zusammentreten.  Indem 
Heinrich  durch  eine  bischöfliche  Abordnung  Gregor  vor  die  Synode 
laden  ließ,  mußte  dem  Papst  klar  werden,  was  sein  wartete*.    Daß 


1  Otto  Fris.  chron.  VI,  32  S.  287.  -  Stumpf  2316. 

2  Die  Nachricliten  über  die  Synode  von  Sutri  sind,  da  Aktenstücke 
nicht  vorliegen,  nur  dürftig,  überdies  nicht  übereinstimmend.  Den  aus- 
führlichsten Bericht  gibt  Bonizo  V  S.  585  f. '  Er  ist  aber  ersichtlich  ebenso 
tendenziös  wie  sein  ganzes  Werk  und  als  Grundlage  deshalb  nicht  zu  be- 
nützen. Daß  auch  der  Bericht  der  Annal.  Rom.  bei  Watterich  I  S.  73 
nicht  genau  ist,  zeigt  die  Notiz  bei  Peter  Damiani,  de  abdic.  opisc.  11 
S.  441.  Sie  erschüttert  nicht  minder  das  Vertrauen  zu  dem  sonst  wohl 
unterrichteten  Desiderius  von  Monte  Cassino,  dial.  8  S.  1005.  Dagegen  ver- 
trägt sich  mit  ihr  die  Angabe  der  Ann.  Corb.  S.  39,  in  der  Hauptsache  auch 
Benzo  ad  Henr.  VII,  2  S.  670,  während  Herimann,  das  Chron.  s.  Benig.  und 
die  Altaicher  Annalen  das,  was  in  Sutri  und  was  in  Rom  geschah,  nicht 
auseinander  halten. 

*  Nach  den  Annal.  Rom.  beruft  Heinrich  Gregor  samt  dem  röm.  Klerus 
zur  Synode.  Das  ist  eine  Vorladung.  Nach  Desiderius  bittet  Heinrich  den 
Papst,  zur  Synode  zu  kommen,  wo  ipso  praesidence  über  die  römischen 
Verhältnisse  gehandelt  werden  sollte.  Das  ist  keine  Vorladung.  Desiderius 
erklärt  das  Vorgehen  des  Königs  dahin,  es  sei  das  Mittel  gewesen,  um 
Gregor  zum  Erscheinen  zu  bewegen;  denn  der  Entschluß,  ihn  abzusetzen, 
sei  von  Heinrich  bereits  gefaßt  gewesen.  Gregor  habe  sich  auch  täuschen 
lassen;  in  der  Hoffnung,  Anerkennung  zu  finden,  sei  er  eingetroffen.  Nach- 
dem er  aber  seinen  Irrtum  eingesehen  habe,  habe  er  verzichtet.  Diese 
Darstellung  ist  schwerlich  begründet :  wenn  dem  Papst  der  Vorsitz  auf  der 
Synode  eingeräumt  wurde,  so  war  das  eine  so  ausdrückliche  Anerkennung 
seines  päpstlichen  Rechts,  daß  das  weitere  Verfahren  dadurch  nur  erschwert 
wurde.  Man  wird  es  also  bei  einer  einfachen  Vorladung  zu  belassen  haben. 
Noch  weniger  glaulilich  ist  Bonizos  Erzählung,  nach  der  Heinrich  Gregor 


^     589     — 

Benedikt  und  Silvester  vorgeladen  wurden,  lag  in  der  Natur  der 
Sache.  Denn  dadurch,  daß  sie  nicht  mehr  den  Anspruch  erhoben, 
Päpste  zu  sein,  war  das  Unrecht,  das  sie  vorher  begangen  hatten, 
nicht  beseitigt.  Im  deutschen  Lager  war  man  nicht  ohne  Bedenken, 
wie  die  Dinge  laufen  würden^.  Jedoch  Gregor  gab  seine  Sache 
verloren;  er  verzichtete  auf  den  Kampf  um  die  päpstliche  Würde 
und  folgte  der  Vorladung;  das  Gleiche  tat  Silvester  III.;  Benedikt 
dagegen  erschien  nicht. 

Heinrich  selbst  leitete  die  in  der  Kirche  von  Sutri  zusammen- 
tretende Versammlung".  Das  Urteil  über  Silvester  IIT.  konnte, 
keine  Schwierigkeit  machen;  denn  sein  Einbruch  in  ein  fremdes 
Amt  war  notorisch.  Wurde  er  daraufhin  der  bischöflichen  und 
priesterlichen  Würde  entsetzt,  und  zur  Einschließung  in  ein  Kloster 
verurteilt,  so  war  das  ein  milder  Spruch  ^.  Die  Einschließung  ver- 
hütete zugleich,  daß  er  fernerhin  Born  beunruhigte.  Schwieriger 
war  das  Urteil  über  Gregor  VE.  Denn  er  war  tatsächlich  Papst, 
und  der  Bechtssatz,  daß  der  römische  Bischof  von  niemand  ge- 
richtet werden  könne,  war  allgemein  anerkannt.  Man  erkennt 
Heinrichs  Stellung  zum  kirchlichen  Becht  darin,  daß  er  es  vermied, 
ihn  zu  verletzen :  Gregor  wurde  nicht  abgesetzt,  sondern  die  Synode 
Überheß  es  ihm   selbst,    das  Urteil  über  sich  zu  sprechen*.     Den 


um  die  Berufung  der  Synode  bittet,  Grregor  sie  auch  wirklich  beruft, 
eröffnet  und  die  Verhandlungen  gegen  Benedikt  und  Silvester  leitet.  Hier 
liegt  die  kirchenpolitische  Tendenz  auf  der  Hand. 

^  Das  zeigen  Herimanns  Worte:  Cunctis  prospere  cedentibus. 

^  Nach  den  Ann.  Rom.,  Corb.,  Altah.  und  Herim.  handelt  in  Sutri 
Heinrich  mit  Beirat  der  Synode. 

^  Das  Urteil  über  Silvester  lautete  nach  den  deutschen  Quellen  auf 
Absetzung  von  der  päpstlichen  "Würde,  nach  den  Ann.  Rom.  auf  Exkom- 
munikation, nach  ßonizo  wie  im  Text  angegeben.  Der  Irrtum  ist  hier  auf 
Seiten  der  Ann.  Romani,  während  zwischen  den  deutschen  Quellen  und 
Bonizo  nicht  notwendig  ein  Widerspruch  stattfindet:  die  ersten  berichten 
nur  das  allgemein  Wichtige,  die  definitive  Beseitigung  Silvesters;  für  sein 
weiteres  Schicksal  hatten  sie  kein  Interesse,  wohl  aber  konnte  man  darüber 
in  Italien  unterrichtet  sein. 

*  Über  das  Urteil  gibt  Peter  Damiani  a.  a.  0.  sichere  Kunde:  Super 
quibus  —  Benedikt  und  Gregor  —  praesente  Henrico  imperatore,  cum  dis- 
ceptaret  postmodum  synodale  concilium,  quia  venalitas  intervenerat,  depo- 
situs  est,  qui  suscepit,  non  excommunicatus  est,  qui  desei*uit.  Vgl.  auch  d. 
Bf  Clemens'  II.  an  die  Kirche  von  Bamberg  J.W.  4149  und  vita  Halinardi 
7  Mign.  142  S.  1343.  Die  Angabe  bei  Desiderius  und  Bonizo,  daß  Gregor 
sich  selbst  seiner  Würde  entkleidete,  steht,  wie  mich  dünkt,  hiermit  nicht 
in    Widerspruch.     Denn    diese    Selbstverurteilung    war    nur    die    Form,    in 


—     590     — 

seiner  Würde  Entkleideten  verwies  Heinrich  nach  Deutschland:  er 
erschien  für  die  Ruhe  Roms  gefährlicher  als  Silvester.  Zu  seinem 
Begleiter  wurde  einer  der  niederen  Kleriker  beim  Lateran  bestimmt : 
Hildebrand  ^. 

Nun  stand  dem  Einzug  kein  Hindernis  mehr  im  "Wege.  Zwei 
Tage  vor  Weihnachten  betrat  Heinrich,  von  den  Römern  jubelnd 
begrüßt,  die  Stadt. 

Nachdem  hier  das  Absetzungsurteil  auch  über  Benedikt  IX. 
gefällt  2  und  dadurch  jede  Gefahr  eines  Schismas  ausgeschlossen 
war,  schritt  der  deutsche  König  zur  Ernennung  eines  neuen  Papstes. 
Es  war  am  heiligen  Abend  vor  Weihnachten,  die  Bischöfe  und 
Abte  aus  dem  Gefolge  des  Königs,  der  gesamte  Klerus  von  Rom 
und  eine  ungezählte  Menge  Volks  waren  in  der  Peterskirche  ver- 
sammelt. Vor  ihnen  allen  nominierte  Heinrich  den  Bischof  Suidgar 
von  Bamberg  zum  römischen  Bischof^;  Klerus  und  Volk  stimmten 
zu*.  Man  hat  später  bemerkt,  daß  seine  Ernennung  kanonisch 
anfechtbar  war^;  in  diesem  Augenblick  dachte  niemand  daran.  Alle 
Bedenken  verstummten  in  dem  Jubel  darüber,    daß    die  Schmach, 


welche  die  Absetzung  gekleidet  wurde.  Vgl.  de  ordin.  pont.,  L.  d.  1.  1 
S.  13, 29  f.:  In  captione  sua  coactus  est,  ut  tristis  et  invitus  confiteretur. 
Ich  halte  es  für  sehr  wahrscheinlich,  daß  Heinrich  wirklich  diese  Form 
wählte,  zunächst  um  des  im  Texte  ausgesprochenen  Grundes  willen,  sodann 
aber  auch,  weil  das  vom  Papste  selbst  ausgesprochene  Urteil  am  sichersten 
die  Gefahr  einer  späteren  Erneuerung  des  Anspruchs  ausschloß.  Daß  es 
sich  nicht  um  die  Abdankung,  sondern  um  die  Selbstabsetzung  Gregors 
handelt,  erinnert  mit  Recht  Langen  S.  438.  Vgl.  auch  Mirbt  S.  9-5  und 
Grauert,  Hist.  JB.  XX,  1899,  S.  321  f.,  der  jedoch  eine  die  Selbstabsetzung 
Gregors  bestätigende  Depositionssentenz  der  Synode  für  nötig  erachtet. 
Aber  die  Worte  bei  Bonizo:  Quod  tibi  placet,  et  nos  firmamus,  erklären 
doch  nicht  die  Absetzung,  sondern  nehmen  sie  nur  an. 

^  Gregor.  Reg.  VII,  14a  S.  401:  Invitus  ultra  montes  cum  dorn.  p. 
Gregorio  abii;  mit  abweichender  Motivierung  Bonizo  S.  587. 

2  Ann.  Corb.  1.  c. 

^  Die  Quellenstellen  für  diese  und  die  folgenden  Papstwahlen  sind  von 
Martens,  Die  Besetzung  des  päpstl.  Stuhles,  1887,  sorgfaltig  zusammen- 
getragen. Auf  die  Nachricht  Benzos  über  die  Bitte  der  Römer  möchte  ich 
aber  nicht  einmal  so  viel  Gewicht  legen  wie  Martens  S.  13. 

*  Die  Tatsache  der  Wahl  erwähnt  Clemens  selbst,  J.W.  4149:  Voluit 
eligi.  Vgl.  femer  Ann.  Corb.,  Herim>  und  Desid.  Gas.  dial.  3  S.  1005.  Die 
Beurteilung  der  Dinge  bei  Martens  scheint  mir  unrichtig:  Ernennung  und 
Waäil  bilden  keinen  Gegensatz,     Das  zeigen  die  deutschen  Verhältnisse. 

*  Bonizo  S.  586.  In  Frankreich  wurde  H.'s  Eingreifen  sofort  getadelt, 
5.  das  Schriftchen  de  ordin.  pont.  S.  12  f. 


—     591     — 

unter  der  Rom  jahrzehntelang  geseufet  hatte,  hinweggenommen  sei\ 
Am  Weihnachtsfeste  wurde  Clemens  II.  —  so  nannte  sich  Suidgar 
—  inthronisiert  Er  hat  unmittelbar  danach  Heinrich  III.  zum 
Kaiser  gekrönt. 

War  dieser  Tag  gewählt  in  der  Erinnerung  an  das  Weih- 
nachtsfest 800?  Auch  wenn  es  nicht  der  Fall  war,  so  gemahnt 
die  Krönung  Heinrichs  III.  an  die  Karls  d.  Gr.  Freilich  war  die 
Macht,  die  der  neunundzwanzigj  ährige  Kaiser  in  Europa  besaß, 
mit  der  des  großen  Karl  nicht  zu  vergleichen:  Europa  war  größer, 
das  Reich  kleiner  geworden.  Aber  im  Verhältnis  zu  Rom  war  die 
Macht  beider  Männer  gleich;  fast  seltsam  berührt  das  Zusammen- 
treffen. Karl  hatte  in  den  letzten  Tagen  vor  seiner  Krönung  Leo 
genötigt,  sich  von  den  ihm  schuld  gegebenen  Verbrechen  zu  reinigen, 
Heinrich  hatte  Gregor,  der  sich  nicht  zu  reinigen  vermochte,  ge- 
nötigt, sich  selbst  das  Urteil  zu  sprechen.  Beide  hatten  in  der 
Form  die  außerordentliche  Stellung  geschont,  die  die  Päpste  inne- 
hatten, in  der  Tat  hatten  sie  als  Richter  der  Päpste  gehandelt. 
So  konnte  Karl  verfahren,  da  der  Umfang  des  Reichs  und  der 
Umfang  der  abendländischen  Kirche  sich  deckten.  Daß  Heinrich 
ebenso  handelte,  obgleich  er  nicht  die  Welt  beherrschte,  bezeichnet 
den  Höhepunkt  des  Einflusses,  den  die  deutsche  Nationalkirche  auf 
die  allgemeinen  kirchlichen  Verhältnisse  ausübte.  Und  dieser  Ein- 
fluß sollte  dauernd  erhalten  werden.  Deshalb  ließ  Heinrich  zu  der 
kaiserhchen  Würde  sich  vom  römischen  Volk  auch  den  Patriziat 
verleihen  ^.  Man  hat  später  dabei  an  den  Patriziat  der  fränkischen 
Fürsten  gedacht^;  für  den  Moment  aber  lag  die  Erinnerung  an  die 
Rolle  näher,  welche  die  Führer  des  römischen  Adels  als  Patrizier 
jahrzehntelang  in  der  Stadt  und  besonders  bei  der  Ernennung  der 
Päpste  gespielt  hatten.     Sie  hatten  die  kaiserUche   Oberherrschaft 


1  Ann.  Rom.  S.  73. 

2  Vgl.  über  den  Patriziat  Heinrichs  bes.  Steindorff,  JB.  I  S.  506  fiF., 
Fetzer,  Voruntersuchungen  S.  38  ff.,  v.  Heinemann,  Der  Patric.  der  deut- 
schen Könige  1888  und  Martens  S.  46  ff.  Die  entscheidenden  Aussagen  findet 
man  bei  Peter  Damiani,  lib.  grat.  38  S.  71:  Ut  ad  eins  nutum  s.  Romana 
aecclesia  nunc  ordinetur  ac  praeter  eins  auctoritatem  apostolicae  sedi  nemo 
prorsus  eligat  sacerdotem.  Demgemäß  wird  Heinrich  mit  David  verglichen: 
•wie  dieser  um  des  Sieges  über  Goliath  willen  die  Königstochter  zur  Braut 
erhielt,  so  gewann  Heinrich  durch  den  Sieg  über  Simon  Magus  sich  die 
römische  Kirche.  Disc.  syn.  S.  80:  Tu  —  der  Defensor  der  römischen  Kirche 
—  hoc  negare  non  potes,  quod  pater  domini  mei  reg^  p.  m.  Heinricus  im- 
perator  factus  est  patricius  Romanorum,  a  quibos  etiam  accepit  in  electione 
semper  ordinandi  pontificis  principatum.     Ebenso  Ann.  Rom.  S.  73. 

»  Ann.  Rom,  S.  73. 


—     592     — 

über  Rom  nicht  bestritten:  aber  sie  selbst  waren  die  immittelbaren 
Herren  in  der  Stadt;  die  Herrschaft  des  Kaisers  war  nur  indirekt. 
Das  sollte  geändert  werden.  Darin  lag  dann  aber  der  Anspruch, 
daß '  der  Kaiser  regelmäßig  den  Papst  ernenne,  nicht  etwa  nur  die 
Wahl  bestätige  und  in  einem  Zweifelsfall  über  ihre  Eechtmäßigteit 
entscheide.  Diese  Bestimmung  war  durch  Otto  I.  erneuert  worden; 
aber  sie  hatte  sich  als  ungenügend  erwiesen;  denn  welche  Frucht 
hatten  die  unkontrollierten  Papstwahlen  gehabt!  Die  Ernennung 
der  Bischöfe  durch  den  König  dagegen  hatte  sich  in  Deutschland 
und  in  der  Lombardei  bewährt.  Sie  sollte  übertragen  werden 
auch  auf  das  römische  Bistum,  auf  das  kirchliche  Amt,  das  den 
Anspruch  erhob,  allgemeines  Bistum  zu  sein.  Schien  da  nicht  in 
Wahrheit  die  Zeit  wiederzukehren,  in  der  der  römische  Bischof  der 
erste  Gehilfe  des  nordischen  Kaisers  bei  der  Regierung  der  Kirche 
gewesen  war? 

Wenn  wir  aus  den  Taten  Heinrichs  schließen  dürfen,  so  war 
dies  sein  Gedanke.  Es  gibt  Höhepunkte  des  geschichthchen  Ver- 
laufs, bei  deren  Betrachtung  man  versucht  ist,  zu  träumen  und  den 
Bück  über  das  weite  Feld  von  Möglichkeiten  schweifen  zu  lassen, 
das  sich  zu  öffnen  scheint.  An  einem  solchen  Punkte  steht  unsere 
Darstellung.  Und  doch  muß  man  fragen:  War  es  wirklich  möglich, 
den  Augenblick  festzuhalten,  der  wie  die  Erfüllung  alles  dessen  er- 
schien, was  im  Schwanken  der  Ereignisse  sich  vorbereitet  hatte  seit 
dem  Tage,  da  Otto  I.  im  Münster  zu  Aachen  die  Krone  auf  das 
Haupt  gesetzt  wurde?  Es  war  unmöghch.  Die  Idee  des  Papst- 
tums widerstrebte  der  Stellung,  die  es  neben  dem  beherrschenden 
Kaisertum  einnehmen  sollte.  Für  die  Adelspäpste  der  letzten  Jahr- 
zehnte war  diese  Idee  nur  ein  Wort  gewesen,  eine  Formel,  die  die 
päpsthcheu  Briefe  schmückte.  Aber  sie  lebte  in  den  Gemütern  der 
Menschen.  Und  sie  mußte  auch  in  Rom  Avieder  lebendig  werden, 
sobald  ein  tüchtiger  Mann,  ich  will  nicht  sagen,  den  Stuhl  Petri, 
aber  den  Stuhl  Nikolaus'  I.  bestieg.  Der  Irrtum  Heinrichs  bestand 
darin,  daß  er  dies  übersah.  Aber  nie  war  ein  Irrtum  verzeihlicher: 
denn  die  kläglichen  Zustände  in  Rom  verhüllten  die  Macht,  die 
die  Idee  des  Papsttums  hatte. 

Zunächst  schien  nun  wirkKch  der  Papst  des  Kaisers  Gehilfe 
werden  zu  sollen.  Dazu  war  Clemens  in  jeder  Hinsicht  geeignet. 
Er  war  lange  genug  deutscher  Bischof  gewesen,  um  sich  in  Hein- 
richs kirchhche  Pläne  einzuleben,  und  er  war  von  dem  Ehrgeiz,  für 
seine  Person  etwas  zu  bedeuten,  fi-ei.  Er  erscheint  wie  bedrückt 
durch  seine  plötzhche  Erhebung  an  die  Spitze  der  Kirche.  Diese 
unvorhergesehene  Wendung  erhöhte  nicht,  sondern  minderte  eher 
sein  Selbstgefühl;  denn  mit  überwältigender  Wucht  drang  der  Ge- 


—     593     — 

danke  auf  ihn  ein,  daß  in  den  irdischen  Ereignissen  sich  nur  die 
verborgenen  Anordnungen  Gottes  vollziehen.  In  fast  weicher  Weh- 
mut spricht  er  dies  in  einem  Schreiben  an  die  Bamberger  Kirche 
aus\  Er  beginnt  mit  der  E,eflexion,  daß  die  Ordnung  der  Jahr- 
hunderte von  dem  Herrn  des  Himmels  kommt,  der,  ehe  sie  wurden, 
vorausgesehen  hat,  -wie  sie  gestaltet  werden.  Was  von  Ewigkeit 
her  von  ihm  vorausversehen  ist,  das  muß  sich  erfüllen.  Daß  er 
zum  Bischof  der  fi-änkischen  Stadt  erhoben  wurde,  darin  sieht  er 
Gottes  Rat ;  er  ist  dadurch  glücklich  geworden :  so  angelegentlich  als 
möglich  versichert  er,  kein  Mann  könne  reinere  Treue  und  wärmere 
Liebe  gegen  sein  Gemahl  hegen  als  er  gegen  Bamberg;  nie  sei  ihm 
der  Gedanke  gekommen,  sein  Bistum  zu  verlassen.  Aber  durch 
Gottes  Fügung  sei  er  von  ihm  geschieden  und  sei  ihm  das  Amt 
übertragen,  vor  dem  jedes  Knie  auf  Erden  sich  beugt,  und  das  die 
Macht  hat,  die  Türe  des  Himmels  zu  öfi&ien  und  zu  schließen. 
Der  hohen  Stellung  des  Papsttums  war  er  sich  also  bewußt;  aber 
durch  Heinrichs  Eingreifen  schien  ihm  dieselbe  nicht  erniedrigt: 
preisend  erwähnt  er  es,  daß  Heinrich  gewacht  habe,  daß  die  Zu- 
stände in  Rom  gebessert  wurden. 

Heinrich  hat  Clemens  völlig  als  seinen  Vertrauensmann  be- 
trachtet und  behandelt^.  Dagegen  waren  die  italienischen  Reform- 
freunde im  ersten  Augenblick  bedenklich:  mehr  als  zurückhaltend 
ist  der  Brief,  den  Peter  Damiahi  fast  genötigt  durch  Heinrich  an 
Clemens  schrieb:  hier  wird  nichts  von  dem  Jubel  laut,  mit  dem  er 
vor  kurzem  Gregor  VI.  begrüßt  hatte;  kaum  verbirgt  sich  das  Miß- 
trauen gegen  die  Kraft  des  deutschen  Papstes  ^. 

Allein  Clemens  täuschte  Heinrichs  Erwartungen  nicht.  Er 
begann  sofort  die  Reformtätigkeit.  Schon  in  den  nächsten  Wochen* 
hielt  er  gemeinsam  mit  dem  Kaiser  eine  römische  Synode.  Daß 
auf  derselben  die  alten  Bestimmungen  gegen  jede  Art  von  Simonie 


^  J.W.  4149;  vgl.  auch  die  Einleitung  zu  4141  u.  4148:  Praedestinatione 
Dei  omnipotentis,  omnia  disponentis,  omnia  ordinantis,  secundum  suum 
velle  quaecunque  fiunt  tarn  in  coelis  quam  in  terris,  valido  corporis  langu- 
ore  .  .  correptus,  unde  vix  credo  me  evasurum. 

2  Er  hat  Peter  Damiani  an  ihn  gewiesen,  ep.  1, 3  S.  207.  Clemens 
schloß  sich  in  allen  Stücken  eng  an  den  Kaiser  an.  Dafür  ist  die  Ver- 
hängung des  Bannes  über  Benevent  beweisend,  chron.  Casin.  II,  78  S.  683 : 
A  Romano  pontifice  excommunicari  fecit,  nicht  minder  auch  die  Kleinig- 
keit, daß  er  den  Äbten  das  Tragen  des  bischöflichen  Ornats  untersagte, 
J.W.  4184.     Er  rechtfertigte  dadurch  Konrads  Entscheidung  (s.  o.  S.  559). 

3  Epist.  I,  3  S.  207  f.     Hefeies  Urteil  S.  713  ist  unrichtig. 
*  J.W.  4141:  Circa  nonas  Januarias. 

Hauck,  Eörchengeschiohte.    III.  38 


—     594     — 

erneuert  wurden^,  war  durch  den  Moment  gegeben.  Aber  jetzt 
sollte  nicht  nur  ein  unbestrittener  und  fortwährend  übertretener 
Rechtssatz  wiederholt,  sondern  es  sollte  Einleitung  ■im  seiner  Durch- 
führung getroffen  werden.  Doch  indem  das  geschah,  erhob  sich 
die  Frage,  in  der  die  ganze  Schwierigkeit  der  Situation  lag:  Wie 
waren  die  Amtshandlungen  der  Simonisten  zu  betrachten?  In 
Deutschland  hatte  vor  wenigen  Jahrzehnten  Burchard  von  Worms 
in  seinem  Dekret  die  Anschauung  zu  Worte  kommen  lassen,  daß 
die  Amtshandlungen  unwürdiger  Priester  Geltung  hätten^.  Dem- 
gemäß hatte  Heinrich  III.  gehandelt.  In  Italien  dagegen  hatte 
Wido  von  Arezzo  sich  sehr  entschieden  für  die  entgegengesetzte 
Überzeugung  ausgesprochen:  die  Simonisten  sind  keine  Priester, 
alles,  was  sie  tun,  provoziert  nur  den  göttlichen  Zorn  ^.  Die  römische 
Synode  erkannte  die  deutsche  Ansicht  als  berechtigt  an,  indem  sie 
den  Beschluß  faßte,  daß  die  von  Simonisten  Ordinierten  in  ihrem 
klerikalen  Bang  bleiben  sollten,  selbst  wenn  ihnen  das  Verbrechen 
des  Ordinators  bekannt  war*. 

In,  seiner  maßvollen  Zurückhaltung  ist  dieser  Beschluß  für 
den  Beginn  der  Reform  charakteristisch.  Sie  wurde  nicht  mit  der 
Leidenschaft  der  Parteimänner  unternommen,  sondern  von  einer 
staatsmännischen  Hand  geleitet:  sie  sollte  ohne  zu  große  Er- 
schütterung zur  Besserung  der  kh'chhchen  Zustände  führen. 

Aber  es  schwebte  ein  Verhängnis  über  Heinrichs  Reform, 
Denn  kaum  war  der  erste  Schritt  geschehen,  so  wurde  der  Mann 
abgerufen,  der  die  Ausführung  leiten  sollte.  Am  9.  Oktober  1047 
starb  Clemens  II.  in  dem  umbrischen  Kloster  des  Apostels  Thomas. 
Und  der  Nachfolger,  den  Heinrich  ihm  gab,  Bischof  Poppo  von 
Brixen,  als  Papst  Damasus  II.,  überlebte  seine  Inthronisation  hur 
drei  Wochen^:  er  starb  am  9.  August  1048  in  Palestrina,  nach- 
dem er  am  17.  Juli  in  St.  Peter  die  Inthronisation  erhaltep  hatte. 
Wie  nach  Clemens'  Tod,  so  sandte  auch  jetzt  das  römische  Volk 
eine  Botschaft  an  den  deutschen  Hof,  um  einen  Nachfolger  zu  er- 
bittend    Schon  jetzt   aber   tritt   hervor,   daß  die   Römer  nicht  in 


1  C.I.  I  S.  95  Nr.  49. 

2  Vgl.  Decret.  IV,  39 f.  über  die  Ketzertaufe;  auch  1,133  ff. 

3  Epist.  ad  Heribert.  L.  d.  1.  I  S.  6. 

*  Peter  Dam.  Hb.  grat.  37  S.  70.  Die  Lesart  ignorans,  statt  non  igno- 
rans,  der  Mivbt,  Publ.  S.  391  folgt,  scheint  mir  eine  zweifellose  Korrektur, 
und  also  zu  verwerfen. 

^  Von  einer  auf  die  Ernennung  folgenden  Wahl  wird  bei  Damasua 
nichts  erwähnt:  sie  liegt  aber  in  der  Akklamation:  Honorifice  susceptus 
(Herim.  Aug.),  cum  magno  desiderio  suscepit  (Ann.  Rom.). 

0  Bonizo  V  S.  587. 


—     595     — 

jeder  Hinsicht  den  Zielen  der  deutschen  PoHtik  sich  anpaßten.  Sie 
baten  um  die  Ernennung  HaUnards  von  Lyon^.  Er  war  in  Rom 
bekannt  und  behebt.  Schwerhch  aber  hat  man  nur  deshalb  seine 
Wahl  gewünscht.  Vielmehr  hat  wahrscheinlich  der  Umstand  ihn 
als  den  rechten  Mann  erscheinen  lassen,  daß  er  bei  seiner  Erhebung 
auf  den  Erzstuhl  von  Lyon  die  Leistung  des  Treueides  verweigert 
hatte.  Er  hatte  es  getan,  weil  er  Mönch  war  und  weil  die  Regel 
den  Mönchen  das  Schwören  schlechthin  untersagt".  Aber  sollten 
die  Römer  in  seiner  Weigerung  nicht  mehr  gesehen  haben,  als 
Gewissenhaftigkeit?  Sollte  ihnen  nicht  der  Mann,  der  dem  Kaiser 
den  Eid  versagte,  als  der  rechte  Mann  erschienen  sein,  um  die 
Freiheit  der  Kirche  zu  vertreten?  Die  Freiheit  der  Kirche  aber 
hieß  für  Rom  auch  Freiheit  der  Stadt  von  der  deutschen  Herr- 
schaft. Man  erstaunt,  daß  Heinrich  auf  den  Wunsch  der  Römer 
einging.  Denn  die  Überlieferung,  die  in  bezug  auf  diesen  Kaiser 
noch  mehr  als  bei  andern  über  die  Beweggründe  der  Handlungen 
schweigsam  ist,  läßt  nicht  einmal  Raum  für  eine  Vermutung  über 
seine  Motive.  Sie  meldet  nur,  daß  Halinard  selbst  seine  Ernennung 
verhinderte. 

Als  die  römischen  Gesandten  eintrafen,  befand  sich  Heinrich 
in  Sachsen^.  Sie  suchten  ihn  dort  auf  und  begleiteten  ihn  sodann 
im  Winter  an  den  Rhein,  i^uf  einer  Versammlung  der  geistlichen 
und  weltlichen  Großen  in  Worms  sollte  der  neue  Papst  erkoren 
werden.  Wir  haben  keine  Nachricht  über  die  Verhandlungen. 
Doch  legt  die  Notiz,  daß  die  Wahl  Bruns  von  Toul  plötzhch  und 
für  ihn  selbst  unerwartet  erfolgte*,  die  Vermutung  nahe,  daß  Hein- 
rich erst  in  Worms  die  Absicht  kundgab,  seinen  Vetter  mit  der 
päpstlichen  Würde  zu  betrauen.  Sie  fand  sofort  allgemeine  Zu- 
stimmung; der  einzige,  der  Bedenken  hatte,  war  Brun  selbst^. 


1  Das  Folgende  nach  Chron.  s.  Ben.  Div.  S.  2B7.  Die  chronol.  Ein- 
ordnung ist  niclit  sicher,  da  die  Chronik  Poppo  von  Brixen  ignoriert.  Ich 
stimme  Steindorff  II  S.  54  Anm.  1  zu;  Hefele,  CG.  IV- S.  714,  verlegt  die 
Kandidatur  Halinards  vor  die  Ernennung  Poppos. 

2  Cap.  4:  Non  -iurare,  ne  forte  periuret.  Man  hat  kejnen  Anlaß, 
diesen  von  Halinard  angegebenen  Grund  für  einen  Vor  wand  zu  halten. 

^  Bonizo  a.  a.  0. 

*  Wibert  vita  Leon.  II,  2  S.  149:  Repente,  illo  nihil  tale  suspicante. 
Möglicherweise  gehören  diese  Worte  nur  zu  dem  Beiwerk,  das  Wibert  dem, 
was  er  -wußte,  hinzufügte.  Über  den  Tag  auch  Bonizo  V  S.  587;  Boso,  Vita 
Leon.  IX.  Lib.  pont.  II  S.  355;    Gesta  ep.  Tüll.  41  Scr.  VIH  S.  645. 

*  Über  Leo  IX.  vgL  man  außer  den  allgemeinen  Werken :  Höfler,  Die 
deutschen  Päpste  I,  1839;  Will,  Die  Anfänge  der  Restauration  der  Kirche, 
1859;  Delarc,  Un  pape  Alsacien,  Paris  1876;    Brucker,  L'Alsace  et  l'eglise 

38* 


—     596     — 

Er  stand  im  siebenundvierzigsten  Lebensjahr.  Dank  seiner 
Verwandtschaft  mit  König  Konrad  war  er  lange  vor  dem  kano- 
nischen Alter  an  die  Spitze  der  Diözese  Toni  gekommen,  und  mit 
großem  Ruhm  hatte  er  sie  bisher  verwaltet.  Die  mit  und  ohne 
Absicht  tendenziöse  Geschichtschreibung  des  elften  Jahrhunderts 
hat  in  ihm  das  Ideal  eines  frommen  Bischofs  gezeichnet;  und  wer 
möchte  bezweifeln,  daß  Brun  mit  ganzer  Seele  auf  die  religiöse 
Bewegung  eingegangen  ist,  die  ihren  Ursprung  in  Lothringen  hatte 
und  der  sein  elsässisches  Vaterhaus  nicht  fremd  geblieben  war? 
Aber  dieser  fromme  Mann  fand  nichts  Arges  in  den  Verhältnissen, 
die  sich  in  Deutschland  gebildet  hatten.  Als  Diakon  des  Bischofs 
Hermann  von  Toul  führte  er  im  Jahr  1025  das  Aufgebot  des 
Bistums  nach  Italien.  Er  tat  alles,  was  von  einem  miütärischen 
Führer  zu  erwarten  war:  man  sah  ihn  das  Lager  abstecken,  die 
Wachen  verteilen;  er  sorgte  für  Proviant  und  Sold-'.  Die  Wähler 
in  Toul  hatten  also  guten  Grund,  weim  sie  in  ihrem  AVahldekret 
besonders  hervorhoben,  daß  er  der  Mann  sei,  eine  so  gefährdete 
Grenzstadt  wie  Toul  zu  schützen^.  Daß  er  bei  der  Verheiratung 
Heinrichs  mit  Agnes  von  Poitou  sich  zurückhielt,  haben  wir  schon 
bemerkt:  aber  wenn  er  des  Königs  Vorhaben  nicht  förderte,  so  tat 
er  doch  auch  nichts,  es  zu  hindern.  Auch  jetzt  machte  ihn  zwar 
die  Größe  des  Amts  bedenkhch;  aber  an  der  Ernennung  nahm  er 
keinen  Anstoß:  er  war  dem  König  zu  Willen^. 


au  temps  du  pape  Leon,  1889;  Bröcking,  Die  französ.  Politik  Leos  IX.,  1891; 
Mirbt,  P.  RE.  XI  S.  379  ff.  Ich  stelle  Leos  Tätigkeit  natürlich  nur  so  weit 
dar,  als  sie  für  die  Entwickelung  der  deutschen  Verhältnisse  in  Betracht 
kommt.  '  Wib.  vita  Leon.  I,  7  S.  134. 

^  Ib.  I,  8  S.  185. 

^  Die  Nachricht,  daß  Brun  die  Vornahme  einer  Wahl  zur  Bedingung 
für  die  Annahme  der  Ernennung  gemacht  habe,  findet  sich  bei  Bruno  Segn. 
de  sym.  2  L.  d.  1.  II  S.  547  u.  "Wib.  11,2  S.  150.  Dagegen  erwähnen  weder 
Herim.  Aug.  noch  Bonizo  eine  solche  Bedingung.  Härtens  S.  27  lehnt  mit 
Recht  die  Erzählung  der  Biographen  ab;  seine  Gründe  kann  ich  mir  jedoch 
nicht  alle  aneignen.  Für  mich  ist  entscheidend,  daß  Bruna  Bedingung  etwas 
forderte,  was  auch  ohne  sie  vorgenommen  worden  wäre.  Denn  noch  weniger 
als  bei  der  Ernennung  eines  deutschen  Bischofs  konnte  bei  der  eines  Papstes 
davon  abgesehen  werden,  daß  die  Ernennung  durch  die  Wahl  die  kanonisch 
unerläßliche  Form  erhielt.  Das  zeigen  die  S.  591  Anm.  2  angeführten  Stellen 
aus  Peter  Damiani.  Die  Sache  wird  dadurch  bestätigt,  daß  Clemens  11. 
gewählt  wurde.  Ich  bezweifle  demnach  nicht,  daß  dies  auch  bei  Leo  IX. 
geschah ;  aber  die  Wahl  hatte  nicht  die  Bedeutung,  die  die  Biographen  ihr 
geben.  Sie  war,  mit  Hinschius  zu  reden,  KR.  I  S.  252,  eine  Scheinwahl. 
Daß  sie  auf  Befehl  des  Kaisers  stattfand,  sagt  Ans.  bist.  ded.  eccl.  s.  Remig. 


—     597     — 

Nachdem  Leo  das  Weihnachtsfest  1048  noch  in  Toul  gefeiert 
hatte,  machte  er  sich  auf  den  "Weg  nach  Rom..  Ihn  geleiteten 
Erzbischof  Eberhard  von  Trier  und  die  Bischöfe  Adalbero  von 
Metz  und  Dietrich  von  Yerdun^  Außerdem  befand  sich  in  seiner 
Umgebung  jener  römische  Kleriker  Hildebrand,  der  zwei  Jahre 
vorher  mit  Gregor  VI.  über  die  Alpen   gekommen  war-.     Er  war 


(Watterich  S.  113):  lussumque  ab  Augusto,  ut  ad  haec  —  apostolicae  dig- 
nitatis  insignia  —  secundum  ecclesiasticas  sanctiones  suscipienda  Romana 
inviseret  moenia.  Denn  die  ecclesiasticae  sanctiones  forderten  in  erster 
Linie  die  Wahl  des  Bischofs.  Martens  S.  41  f.  bestreitet,  daß  die  auf  den 
päpstlichen  Stuhl  erhobenen  Bischöfe  konsekriert  wurden.  Insofern  mit 
Recht,  als  ihnen  natürlich  die  Bischofsweihe  nicht  noch  einnlal  erteilt 
wurde.  Doch  scheinen  mir  die  Worte  Wiberts  II,  2  S.  151 :  Cunctis  applau- 
dentibus  consecratur  ac  .  .  inthronizatur  sehr  wahrscheinlich  zu  machen, 
daß  ein  Benediktionsakt  stattfand.  Martens  Erklärung:  Consecratur  =  ab- 
solvitur  wird  schwerlich  viele  Zustimmung  finden. 

1  J.W.  4158,  Wibert  II,  2  S.  150. 

^  Die  Tatsache  wird  von  Gregor  VII.  selbst  in  der  zweiten  Exkommuni- 
kation Heinrichs  erwähnt.  Reg.  VII,  14a  S.  401.  Ich  sehe  keinen  Grund, 
den  Bericht  Brunos  S.  547,  Bonizos  S.  587  und  Bosos  S.  355,  wonach  Hilde- 
brand sich  im  Winter  1048 — 49  an  Leo  anschloß,  zu  verwerfen.  Ob  er  in 
Besan9on  oder  in  Worms  mit  ihm  zusammentraf,  ist  von  geringer  Be- 
deutung. Das  letztere  findet  man  bei  Bruno,  das  erstere  sagen  Bonizo  u.  Boso. 
Daß  Hildebrand  in  Cluni  Mönch  war,  nimmt  Bonizo  an,  V  S.  587,  aber  gewiß 
mit  Unrecht.  Über  die  Frage,  ob  ei-  überhaupt  Mönch  war,  ist  seit  Martens' 
Schrift:  War  Gregor  VII.  Mönch?  1891,  viel  verhandelt  worden,  s,  Berliere, 
Rev.  bened.  X  1893  S.  387;  Scheffer-Boichorst,  D.  Z.  f.  GW.  XI  1894  S.  227; 
Grauert,  Hist.  JB.  XVI  1895  S.  283;  Greving,  Paul  von  Bernried  S.  16  f., 
Gigalski,  Bruno  v.  Segni  S.  180  und  Martens  Gregor,  II  S.  252  flp. ;  vgl.  Hist. 
JB.  XVI  S.  274.  Bekannt  ist,  daß  er  von  Freunden  und  Feinden  so  be- 
zeichnet wurde  und  daß  er  sich  selbst  so  nannte.  Sagt  er  später  im  Blick 
auf  die  Zeit  nach  Gregors  VI.  Tod :  Volui  vitam  meam  in  peregrinatione  finire, 
Reg.  III,  10  a  S.  224,  so  ist  dabei  vorausgesetzt,  daß  er  damals  Mönch  war. 
Aber  es  ist  völlig  dunkel,  wo  er  das  Mönchsgelübde  abgelegt  hat.  Cluni 
kann  nicht  in  Betracht  kommen.  Man  könnte  eher  an  das  Marienkloster 
auf  dem  Aventin  denken.  Aber  Paul  von  Bernried  spricht  nur  von  Studien 
unter  Leitung  des  Abts,  9  S.  477,  und  Gregor  selbst  macht  die  Annahme 
schwierig.  Denn  er  behauptet  ab  ipsa  pene  adolescentia  in  Romano  palatio, 
also  bei  den  Kanonikern  des  Lateran,  erzogen  worden  zu  sein,  Reg.  III,  21 
S.  237,  vgl.  VII,  23  S.  415.  Seine  Wendung  ,in  palatio  enutritus"  gibt 
geradezu  die  Vorstellung  an  die  Hand,  daß  er  der  Gemeinschaft  der  Kano- 
niker, wenn  auch  als  Schüler,  angehörte.  Dazu  würde  stimmen,  daß  er  die 
niederen  Weihen  bereits  hatte:  Leo  machte  ihn  sofort  zum  Subdiakon. 
Auch  das  Alter  würde  passen;    denn    nach  11,49   S.  164  war    er    zwanzig- 


—     598     — 

nach  des  Papstes  Tode  frei.  Den  Plan^  nach  Itahen  zurückzu- 
kehren, hatte  er  nicht;  er  dachte  für  sich  keine  andere  Zukunft, 
als  ein  verborgenes  Leben  in  einem  fremden  Kloster.  "Was  war 
aber  natürhcher,  als  daß  Leo  einen  römischen  Kleriker,  dessen  un- 
gewöhnliche Begabung  kein  Geheimnis  sein  konnte,  an  sich  zog 
und  nach  Rom  zurückführte?  Bei  dem  Mangel  an  tüchtigen 
Männern  in  Rom  lag  das  so  nahe,  daß  man  sagen  könnte:  es 
war  unvenneidhch.  Aber  unendhch  oft  greifen  leicht  gefaßte,  weil 
natürliche  Entschlüsse  verhängnisvoll  in  die  weitere  Entwickelung 
der  Dinge  ein.  So  war  es  hier.  Indem  Hildebrand  in  die  Um- 
gebung Leos  eintrat,  kam  ein  disharmonisches  Element  unter  die 
handelnden  Personen. 

Die  Zustimmung,  mit  der  Deutschland  un,d  Italien  das  Ein- 
schreiten Heinrichs  begleitet  hatte,  war  Laut  und  jubelnd.  Nichts 
Begeisterteres  kann  man  sich  denken  als  das  Lob,  das  Peter 
Damiani  Heinrich  erteilte:  nächst  Gott  habe  er  Rom  aus  dem 
Rachen  des  unersättlichen  Drachen  befreit,  er  habe  die  Geldwechsler 
aus  dem  Heiligtum  verjagt  und  verhütet,  daß  der  Tempel  Gottes 
ein  Kaufhaus  werde.  Wie  einstmals  der  König  Josias,  so  habe 
er  die  falschen  Altäre  umgestürzt  und  die  Götzenbilder  vernichtet  ^. 
Das  war  das  allgemeine  Urteil:  man  sah  nur  darauf,  was  Heinrich 
getan  hatte:  daß  Recht  und  Zucht  durch  ihn  wieder  aufgerichtet 
waren;  man  mäkelte  nicht  daran,  wie  er  es  getan  hatte.  Aber  seit 
dem  Tage  von  Sutri  waren  doch  auch  andere  Urteile  laut  geworden. 
Als  Heinrich  einen  Nachfolger  für  Clemens  II.  suchte,  hatte  er 
auch  Wazo  von  Lüttich  zu  Rate  gezogen.  Dieser  war  längst  un- 
zufrieden mit  dem  Eingreifen  des  Kaisers  in   die  kirchlichen  An- 


jährig, als  er  nach  Rom  kam  (vgl.  zu  der  von  ihm  gebrauchten  Wendung 
die  Anm.  Jaffes  zu  Bonizo  V  S.  632).  Und  daß  er  als  einer  der  niederen 
Kleriker  am  Lateran  den  verbannten  Gregor  VI.  zu  begleiten  hatte,  wäre 
ebensowenig  auffallig,  wie  daß  Leo  IX.  den  römischen  Kleriker  nach  Rom 
zurückführte.  Aber  so  gut  alle  diese  Tatsachen  sich  aneinanderreihen,  so 
schwierig  fügt  sich  der  Eintritt  in  ein  Kloster  dazwischen.  Sollte  Hilde- 
brand erst  in  der  Verbannung,  in  Köln,  den  Entschluß  gefaßt  haben, 
Mönch  zu  werden?  Das  ist  an  sich  nicht  unmöglich;  denn  Gregor  wurde 
doch  wahrscheinlich  in  einem  Kloster  interniert.  Die  Bezeichnung  monachus 
Romanus  würde  die  Annahme  nicht  ausschließen;  ebensowenig  das  ibi 
Brunos.  Denn  dabei  ist  nicht  an  Worms,  sondern  nur  an  Deutschland  ge- 
dacht, wie  die  gleiche  Wendung  ,qui  tunc  temporis  ibi  erant"  und  die 
analoge  „timebat  gens  illa"  etwas  weiter  oben  beweisen.  Aber  bedenklich 
macht,  daß  jede  Spur  davon  in  der  Überlieferung  verschwunden  ist.  Das 
Mönchtum  Hildebrands  behält  also  etwas  Rätselhaftes. 
^  Lib.  grat.  .88  S.  71  f.:  vgl.  ep.  VII,  3  S.  441. 


—     599     — 

gelegeuheiteii.  In*  seiner  schroffen,  geraden  Art  machte  er  jetzt  kein 
Hehl  daraus,  daß  er  alles  mißbillige,  was  Heinrich  getan  hatte:, 
er  warnte  ihn  briefhch,  einen  neuen  Papst  zu  ernennen;  denn 
Gregor  sei  von  solchen  abgesetzt,  denen  es  nicht  zustehe ;  der  vor- 
zeitige Tod  Clemens'  II.  mache  vollends  bedenklich.  Deshalb  sei 
sein  Rat,  daß  der  Kaiser  davon  ablasse,  Gregors  Stelle  zu  besetzen. 
Weder  nach  göttlichem  noch  nach  menschHchem  Recht  sei  das 
zulässig.  Denn  alle  Väter  seien  darin  einig,  daß  die  Päpste  von 
niemand  gerichtet  werden  könnten:  bei  Gott  und  seinem  Eid  ver- 
sichere er  dem  Kaiser,  das  sei  die  reine  "Wahrheit  \  Wazo  hat 
die  Frage  erhoben,  die  die  anderen  umgingen,  ob  Heinrichs  Ein- 
greifen nach  dem  kirchlichen  Recht  zulässig  sei,  und  er  hat  sie 
unumwunden  verneint.  In  Deutschland  stand  er,  so  viel  wir  sehen, 
mit  diesem  Urteil  vereinzelt  da;  aber  mit  verletzender  Schärfe  wurde 
es  eben  in  dem  Jahr,  in  dem  Leo  zum  Papst  ernannt  wurde,  in 
einem  für  die  französischen  Bischöfe  bestimmten  Gutachten  aus- 
gesprochen. Das  günstige  Urteil  über  die  Person  des  Kaisers,  das 
in  Deutschland  und  Italien  die  Anschauungen  fesselte,  fehlte  in 
Frankreich.  Um  so  leichter  konnte  man  sich  dort  auf  den  Stand- 
punkt des  formalen  Rechts  stellen.  Von  ihm  aus  betrachtet  aber 
erschien  Heinrichs  Eingreifen  lediglich  als  Gewaltsamkeit,  als  Ver- 
letzung des  Grundsatzes,  daß  Laien  in  der  Kirche  nicht  zu  handeln 
berechtigt  sind,  und  daß  der  oberste  Bischof  von  niemand  gerichtet 
werden  kann.  Vornehmlich  aus  Pseudo-Isidor  entnimmt  der  fran- 
zösische Autor  seine  Belegstellen.  Er  kann  sich  Heinrichs  Handeln 
nur  aus  persönlichen  Motiven  erklären:  der  König  habe  gewußt, 
daß  Gregor  VI.  nie  seine  unerlaubte  Ehe  billigen  werde ;  er  habe 
deshalb  einen  Papst  ernannt,  von  dem  er  keine  Einsprache  gegen 
seine  Schlechtigkeit  fürchtete^. 

Das' Bedeutende  ist  nun,  daß  Hildebrand  die  Anschauungen 
Wazos  und  des  französischen  Kanonisten  teilte^.  Er  hat  sie  Leo 
nicht  verhehlt.  Aber  dieser  hat  ihn  gleichwohl  in  seiner  Nähe 
festgehalten.  Noch  war  Hildebrand  ein  junger  Mann;  erst  als  er 
nach  Rom  zurückkam,  wurde  er  zum  Subdiakonus  geweiht*.  Aber 
seine  Stimme  galt  etwas  im  Rate  Leos.  Dessen  war  Hildebrand 
sich  wohl  bewußt;    er  trug  kein  Bedenken,  gegen  Maßregeln  Leos  i 


1  Gest.  ep.  Leod.  II,  65  S.  228.  -  De  ordin.  pontif.  S.  12  ff. 

3  So  weit  es  sich  um  die  Anschauungen  Hildebrands  handelt,  sind 
selbstverständlich  seine  späteren  Gesinnungsgenossen  völlig  glaubwürdige 
Zeugen.  Tendenziös  ist  nur  die  Stellung,  die  sie  Leo  zuweisen :  Lib.  pont.  II 
S.  275,  Bruno  S.  547,  Bonizo  S.  587  und  Boso  S.  355. 

*  Bonizo  ad  amic.  V  S.  588;  Paul  von  Bernr.  13  S.  478. 


—     600     — 

Widerspruch  einzulegen,  wenn  er  nicht  mit  ihnen  einverstanden 
war\  Der  Papst  verübelte  es  ihm  nicht;  er  zeigte  dadurch,  daß 
er  ihn  an  die  Spitze  des  Klosters  bei  St.  Paul  stellte,  wie  sehr 
er  ihn  schätztet  Hier  liegt  der  Keim  des  späteren  Zwiespalts. 
Gewiß  war  Hildebrand  damals  alles  eher  als  ein  Parteiführer;  auch 
wird  niemand  glauben,  daß  ihm  bereits  ein  klares  Programm  für 
das,  was  geschehen  sollte,  vor  der  Seele  stand.  Aber  er  bekannte 
sich  zu  Anschauungen,  die  der  Natur  der  päpstlichen  Macht  ebenso 
sehr  entsprachen,  als  sie  durch  die  Stellung,  die  der  Kaiser  tat- 
sächlich in  der  Kirche  einnahm,  verletzt  wurden.  Seinem  ganzen 
Charakter  nach  mußte  er  sich  gedrungen  fühlen,  sie  zur  Geltung  zu 
bringen.  Das  war  die  Gefahr.  Sie  bestand  nicht  darin,  daß  ein 
Mann,  wenn  auch  ein  bedeutender,  diese  Anschauungen  hegte,  aber 
darin,  daß  für  sie  überall  EmpfängKchkeit  vorhanden  war. 

Zunächst  wm-äe  sie  von  niemand  bemerkt.  Denn  Leo  nahm 
in  vollem  Einverständnis  mit  dem  Kaiser  die  Durchführung  der 
kirchlichen  Reform  in  die  Hand.  Das  Recht  sollte  wieder  auf- 
gerichtet werden,  das  war  wie  bisher  der  Grundsatz*.  Aber  man 
bemerkt  sofort,  daß  nun  eine  lebhaftere  Hand  die  Zügel  führte. 
Im  April  1049  hielt  Leo  seine  erste  Synode  im  Lateran.  Nicht 
wenige  Bischöfe  aus  Ober-  und  Mittelitalien  hatten  sich  eingefunden  *; 


^  Reg.  I,  79  S.  99.  Der  Vorgang,  auf  den  Gregor  sich  bezieht,  ist  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  die  Erhebung  Eberhards  von  Trier  zum  Primas  von 
Gallien,  die  Leo  am  13.  Apr.  1049  vollzog,  J.W.  4158. 

'•ä  Lib.  pont.  II  S.  275 ;  Paul  von  Bernr.  13  S.  478,  vgl.  J.W.  4370.  Die 
Übertragung  fand  wahrscheinlich  Ende  1050  statt;  vgl.  zur  Sache  Scheffer- 
Boichorst,  Z.  f.  GW.  XI  S.  228  ff.  Wie  bedeutend  die  Stellung  des  Leiters 
von  St.  Paul  war,  sieht  man  aus  den  Worten  Clemens'  IL:  Si  monasterium 
nostrum,  quod  sacratissimum  b.  apostoli  Pauli  corpus  amplectitur,  hunc 
Buperstitiosum  morem  —  daß  der  Abt  bischöfliche  Insignien  trug  —  a  s. 
Petro  impetrare  non  meruit,  aliq^ua  orbis  terrarum  abbatia  qualiter  obtine- 
bit?  J.W.  4134.  Abt  wurde  H.  nicht,  da  Airard  auch  nach  seiner  Erhebung 
zum  Bischof  von  Nantes  die  Abtei  behielt. 

3  J.W.  4158:  Loco  cum  ünicuique  suum  ius  suumque  rectum  .  .  .  om- 
nimodis  restituere  cuperemus  etc. 

*  Zwischen  dem  9. — 15.  April.  Akten  sind  nicht  erhalten;  dagegen 
zahlreiche  Notizen.  Von  den  Geschichtsehreibern  erwähnen  Herim.  Aug., 
Bernold  z.  1049  und  das  chron.  s.  Ben.  Div.  S.  237  die  Synode.  Ausführ- 
licher ist  Wibert  vita  Leon.  II,  4  S.  154,  womit  zu  verbinden  Bonizo  V 
S.  588,  und  Boso  S.  355.  Die  wichtigsten  Angaben  gibt  Peter  Damiani  lib. 
grat.  37  S.  70'  und  ctra  intemp.  cleric.  11,8  Migne  145  S.  411.  Endlich 
nehmen  die  Urkunden  4158  und  4163  auf  die  Synode  Bezug. 


—     601     — 

auch  die  auswärtigen  Kirchen  waren  vertreten^.  Leo  eröffnete  die 
Verhandlungen  dadurch,  daß  er  die  Beschlüsse  der  vier  großen 
Synoden  des  Altertums  verlesen  ließ,  sie  mit  lauter  Stimme  be- 
stätigte und  zugleich  die  Beobachtung  aller  päpstlichen  Dekrete 
forderte:  feierlicher  konnte  der  Grundsatz:  Herrschaft  des  kano- 
nischen Rechts  in  der  ganzen  Kirche,  nicht  proklamiert  werden. 
Dem  Wort  folgte  die  Tat:  wie  es  scheint,  nahm  Leo  jede  Klage 
wegen  Siinonie  sofort  an;  wer  sich  nicht  zu  reinigen  vermochte, 
wurde  auf  der  Stelle  entsetzt.  Man  gewinnt  eine  Vorstellung  von 
dem  erschütternden  Eindruck,  den  der  Eifer  des"  Papstes  machte, 
durch  die  Nachricht,  daß  der  Bischof  von  Sutri,  indem  er  sich 
anschickte,  den  Reinigungseid  zu  leisten,  vom  Schlage  getroffen 
zusammensank.  Doch  der  Papst  drängte  weiter.  Was  nützte  es, 
die  Häupter  zu  entfernen,  wenn  die  von  ihnen  in  die  Kirche  em- 
geführten  Priester  blieben?  Leo  erklärte  demnach:  Alle  Weihen 
von  Simonisten  sind  nichtig.  Es  war,  als  sollte  mit  einem  Schlag 
die  Reinigung  der  Kirche  vollendet  werden.  Wie  herkömmlich 
waren  die  Verhandlungen  öffenthch;  die  lateranensische  BasiHka 
war  gefüllt  von  Priestern  und  Diakonen.  Unter  ihnen  entstand 
auf  die  Worte  des  Papstes  hin  ein  gewaltiger  Tumult.  Man  rief: 
dann  würde  der  Gottesdienst  in  allen  Kirchen  eingestellt  werden 
müssen,  nirgends  könne  mehr  eine  Messe  gelesen  werden,  die 
Religion  selbst  werde  geschädigt,  das  gläubige  Volk  zur  Verzweif- 
lung gebracht  werden.  Nicht  wenige  der  Bischöfe  stimmten  diesen 
Bedenken  zu;  aber  Leo  war  wenig  geneigt,  sein  Wort  zurückzu- 
nehmen. Erst  nach  langen  Verhandlungen  gab  er  nach,  daß  die 
Verordnung  Clemens'  II.  Geltung  behalte^.    Um  so  heftiger-  schritt 


1  Nach  chron.  s.  Ben.  S.  2:-i7  waren  die  Bischöfe  „Galliens"  geladen. 
Die  Nachricht  wird  von  Bröcking  S.  7  Anm.  2  verworfen;  in  der  Tat  wissen 
wir  nur  von  2  gallischen  Bischöfen,  die  der  Synode  beiwohnten:  Eberhard 
von  Trier  und  Halinard  von  Lyon,  J.W.  4158.  Auch  spricht  Herimann  nur 
von  einer  italienischen  Synode.  Es  muß  also  dahingestellt  bleiben,  ob  die 
Nachricht  der  Chronik  von  Dijon  begründet  ist.  Doch  fällt  für  sie  ins 
Gewicht,  daß  auch  ein  englischer  Bischof,  Hermann  von  Wilton  (später 
Salisbury)  an  der  Synode  Anteil  nahm,  Transl.  Aug.  U,  1,  3  A.  S.  Mai  VI 
S.  433.  Will  man  nicht  die  3  fremden  Prälaten  für  zufällig  in  Rom  an- 
wesend erklären,  so  muß  man  also  eine  Einladung  der  fremden  Kirchen 
annehmen. 

^  Beruhigt  hat  sich  Leo  bei  dieser  Entscheidung  nicht;  er  hat  dem 
röm.  Beschluß  zuwider  Reordinationen  vorgenommen,  s.  P.  Dam.  Act.  Mediol. 
Migne  145  S.  93  ß.  Die  Frage  wurde  auf  den  nächsten  Synoden  zuVercelli 
1050  und  zu  Rom  1051  von  neuem  erwogen.    In  Vercelli  erklärte  man  sich 


—     602     — 

er  gegen  die  Priesterehe  ein:  für  ihn  war  keine  Rede  von  einer 
stillschweigenden  Zulassung  derselben.  Sie  sollte  sofort  aufhören, 
alle  Priesterfrauen  in  Rom  sollten  als  unfrei  in  den  Besitz  der 
Laterankirche  übergehen^.  Ebensowenig  Duldung  wie  gegen  die 
Vergehen  der  Kleriker  kannte  er  gegen  die  der  Laien.  Es  ist  be- 
zeichnend, daß  er  die  beiden  Punkte  angriff,  in  denen  das  Volks- 
leben sich  den  kirchlichen  Forderungen  am  unvollkommensten  ge- 
fügt hatte :  das  Eherecht  und  die  Zehntpflicht.  Hier  wie  dort  sollte 
ihnen  Genüge  geschehen. 

So  begann  Leo  sein  Wirken.  Dieser  ersten  Synode  aber 
folgten  rasch  andere  in  den  verschiedenen  Gegenden  der  abend- 
ländischen Welt:  im  Jahre  1049  noch  drei:  im  Mai  in  Pavia,  im 
Oktober  in  Rheims  und  Mainz,  im  Jahre  1050  vier:  in  Salerno, 
Sipont,  Rom  und  Vercelli,  im  Jahre  1051  eine  dritte  Synode  in 
Rom,  im  Jahre  1053  zwei:  in  Mantua  und  Rom.  Wenn  man 
sich  den  Papst  vorstellt,  der  von  Synode  zu  Synode  reiste  wie  der 
deutsche  König  von  Reichstag  zu  Reichstag,  so  hat  man  das  direkte 
Gegenbild  dessen,  was  das  Papsttum  noch  fiinf  Jahre  vorher  ge- 
wesen war.  Ja  man  kann  noch  mehr  sagen:  nie  vorher  war  ein 
Papst  so  augenfäUig  als  der  Regent  der  abendländischen  Kirche 
erschienen.  Leo  IX.  hat  nicht  wie  Nikolaus  1.  oder  Gregor  VTL 
weitgreifende  Grundsätze  über  die  Natur  und  den  Umfang  der 
päpstlichen  Gewalt  -  der  staunenden  Welt  verkündigt.  Und  doch 
wird  kaum  ein  Zweifel  sein,  daß  die  Jahre  seines  Pontifikats  für 
die  Geschichte  des  Papsttums  von  ähnlicher  Wichtigkeit  sind  wie 
die  Nikolaus'  I.  Denn  er  zuerst  hat  die  christliche  Welt  daran 
gewöhnt,  daß  der  Papst  regiert. 

Das  Ziel  bheb  Reform:  das,  was  sich  nicht  ziemt  und  was 
schadet,  so  erklärte  Leo  auf  der  Mainzer  Synode,  sollte  von  der 
Kirche,  dem  Körper  der  heiUgen  Christenheit,  hinweggetan  werdend 


gegen  Eeordinationen,  in  Rom  verzichtete  man,  wie  es  scheint,  auf  eine 
Verständigung,  s.  Pet.  Dam.  lib.  grat.  praef.  S.  18  u,  c.  36  S.  69;  Berengar 
de  s.  coena  S.  40  ff.  ed.  Vischer. 

^  Petr.  Dam.  contra  intemp.  cleric.  1.  c.     Bonizo  V  S.  588. 

'  Für  unsere  Darstellung  kommt  nur  die  Mainzer  Synode  in  Betracht. 
Ein  Protokoll  ist  nicht  erhalten.  Die  sonstigen  Angaben  sind  dürftig: 
Wibert  11,  5  S.  156,  Herim.  Aug.,  Ann.  Altah.,  August.,  der  s.g.  Ekkeh.  z.  1049, 
Lambert  z.  1050,  Adam  111,29  S.  115  f.,  Jocundi  translatio  s.  Servat.  Scr.  XII 
S.  90.  Am  wichtigsten  sind  die  Urkunden  J.W.  4188  und  Stumpf  2377; 
die  letztere  ist  ihrer  Fassung  nach  unecht,  inhaltlich  aber  ohne  Anstoß, 
s.  Steindorff  11  S.  97  Anm.  1.  Nach  J.W.  4188  erscheint  Leo  als  Leiter  der 
Synode,  vgl.  4197:    Cum  rediremus  a  synodo  Moguntina,    quam  pro  statu 


_     603     — 

Umgebeil  von  dem  Klerus  des  Reichs,  von  Bisdiöfen  aus  Deutsch- 
land, Burgund  und  Italien,  von  zahlreichen  Abten  und  Priestern 
traf  er  demgemäß  Anordnungen  über  die  kirchlichen  Angelegen- 
heiten; auch  in  Deutschland  publizierte  er  die  Verwerfung  der 
Simonie  und  der  Priesterehe.  Wie  in  Italien,  so  nötigte  er  auch 
hier  einen  der  Bischöfe,  sich  durch  einen  feierlichen  Akt  von  den 
ihm  gemachten  Vorwürfen  zu  reinigend 

Der  Eindruck,  den  sein  Auftreten  machte,  war  ungeheuer. 
Das  Regiment  dieses  Papstes  erschien  der  Welt  wie  ein  Wunder. 
AVer  sollte  nicht,  schreibt  der  Abt  Johann  von  Fecamp,  in  Jubel 
und  Ruhm  ausbrechen  ob  der  in  unserem  Jahrhundert  unerhörten 
Fürsorge  des  wachsamen  Hirten?  Ihm  genügt  es  nicht,  in  Rom 
für  ein  Volk  Sorge  zu  tragen  oder  allein  das  frächtereiche  Italien 
mit  dem  Regen  des  göttlichen  Wortes  zu  tränken,  sondern  auch 
die  Kirchen  diesseits  der  Alpen  durchwandert  er  Synoden  haltend; 
findet  er  etwas  von  der  kirchlichen  Norm  Abweichendes,  so  eilt 
er  zu  strafen  und  nach  der  Regel  der  Gerechtigkeit  zu  bessern"-. 
Überall  rief  Leo  die  Begeisterung  des  Volkes  wach.  Das  ist  leicht 
verständlich;  denn  er  war  der  Mann,  Sympathien  zu  erwerben,  und 
was  schwerer  ist,  sie  zu  bewahren.  Nicht  nur  mit  den  Bischöfen, 
Abten  und  Klerikern  hat  er  auf  seinen  Synoden  gehandelt,  sondern 
er  wußte  überall  dem  Volke  nahe  zu  treten.  Er  hat  auch  als 
Papst  gepredigt,  wie  in  seiner  deutschen  Heimat,  so  in  Frankreich^. 
Alles,  was  er  unternahm,  wußte  er  publik  zu  machen:  als  er  im 
Jahre  1049  zum  erstenmal  sich  anschickte,  über  die  Alpen  zu  reisen, 
gab  er  den  Römern  davon  Kunde:  er  bat  um  ihren  Abschied*. 
Selbst  eine  Verwaltungsmaßregel,  die  kaum  mehr  als  formelle  Be- 
deutung hatte,  die  Erneuerung  der  Legatenwürde  Triers,  vollzog  er 
so,  daß  er  das  römische  Volk  daran  beteiHgte:  er  selbst  kündigte 
vom  Ambon  der  Peterskirche  aus  dem  Volke  seinen  Entschluß  an, 
den  alten  Rang  Triers  wiederherzustellen;  danach  ließ  er  die  älteren 
Urkunden  verlesen  und  forderte  das  Volk  auf,  zuzustimmen:  natür- 
lich erwiderte  ihm  lauter  Zuruf'.     Als   er   den  Entschluß    gefaßt 


Germanicae  et  Gallicanae  ecclesiae  disposuimus  celebrare.  Dagegen  in  der 
kaiserlichen  Urkunde  ist  der  Kaiser  handelnd:  Litern  .  .  auctoritate  domni 
papae  Leonis  et  consilio  multorum  fidelium  nostrorum  placuit  nobis  diffinire. 

^  Sigebod  von  Speier;  es  handelte  sich  um  eine  Klage  auf  Ehebruch, 
Adam  III,  29. 

2  Epist.  .Jo.  Fiscam.  Migne  143  S.  797. 

=>  Am  Lueastag  1052  in  Bamberg,  J.W.  4283;  am  2.  Oktober  1049  in 
Rheims,  Anselmi  Hist.  dedicat.  S.  122. 

^  Anselm.  S.  114.  ~  5  j.w.  4158. 


—     604     — 

hatte,  seinen  Vorgänger,  den  Bischof  Gerhard  von  Toul,  zu  kanoni- 
sieren, berichtete  er  zuerst  den  in  der  Laterankirche  versammelten 
Bischöfen,  Klerikern  und  Laien  über  das  Leben  und  die  Wunder 
Gerhards  und  schloß  dann  mit  der  Frage,  ob  ein  solcher  Mann  als 
Heiliger  verehrt  und  so  genannt  werden  sollte.  Wie  hätte  die  er- 
wünschte Antwort  ausbleiben  können?  Die  weite  Kirche  wieder- 
hallte von  dem  Ruf:  er  sei  ein  Heiliger  Gottes^.  Wie  er  die 
Italiener  behandelte,  so  auch  die  Deutschen.  Seine  Erneuerung  der 
Privilegien  Bambergs  machte  er  dadurch  jedermann  kund,  daß  er 
sie  vor  allem  Volk  im  Dome  verlesen  ließ^.  Kein  Wunder,  daß 
der  Papst  der  Mann  des  Volkes  war.  Schon  als  er  in  B,heim8  die 
Reliquien  des  Erzbischofs  Remigius  erhob,  vermochte  keine  Kirche, 
die  sich  drängenden  Scharen  des  Volkes  zu  fassen:  aus  der  Nähe 
imd  Ferne,  aus  Städten  und  Dörfern  strömten  sie  zusammen ; 
kamen  die  einen  aus  der  nächsten  Umgegend,  so  die  anderen  aus 
weiter  Ferne,  aus  der  Betragne  und  Spanien,  ja  von  jenseits  des 
Kanals  aus  England  und  Schottland^. 

Die  Begeisterung  des  Volkes  wurde  verzehnfacht  durch  die 
unermüdlichen  Reisen  Leos.  Dreimal  hat  er  in  den  nicht  ganz 
sechs  Jahi'en  seines  Pontifikats  die  Alpen  überschritten;  jedesmal 
verweilte  er  monatelang  im  Norden  *.  Bald  hier,  bald  dort  konnte 
man  ihn  von  Angesicht  zu  Angesicht  sehen:  bald  kam  er  allein, 
bald  an  der  Seite  des  Kaisers;  in  dieser  Woche  war  er  in  Sachsen, 
in  der  nächsten  am  Rhein,  dann  wieder  in  Franken  und  in  Baiem, 
nirgends  weilte  er  doch  so  lange  als  in  seiner  Heimat,  in  den 
Bergen  der  Vogesen  und  in  dem  benachbarten  Lothringen.  Alle 
Hauptorte:  Köln,  Aachen,  Lüttich,  Trier,  Toul,  Verdun,  Metz  besuchte 
er  auf  seiner  ersten  Reise;  ein  halbes  Jahr,  vom  Juni  bis  zum  No- 
vember hat  er  damals  in  der  alten  Umgebung  zugebracht.     Schon 


1  J.W.  4219.  -  Ekkeh.  chron.  z.  1052. 

3  Anselm.  S.  118,  Wibert  II,  4  S.  155. 

*  Wahrscheinlich  Ende  Mai  1049  ging  Leo  über  den  großen  St.  Bern- 
hard nach  dem  Norden,  Herim.  Aug.  z.  1049;  er  blieb  bis  Ende  des  Jahres; 
am  3.  Dez.  war  er  in  Donauwörth,  von  da  begab  er  sich  über  Augsburg 
nach  Verona,  wo  er  das  Weihnachtsfest  feierte,  ib.  Im  Sept.  1050  trat  er 
die  zweite  Reise  an;  am  22.  war  er  in  St.  Maurice  im  Wallis;  im  Febr. 
1051  kehrte  er  über  Augsburg  nach  Italien  zurück,  J.W.  4246,  Herim.  Aug. 
z.  1051.  Die  dritte  Reise  fällt  in  den  Herbst  1052.  Leo  suclite  den  Kaiser 
in  Preßburg  auf,  ging  also .  vermutlich  über  den  Brenner,  Herim.  Aug.  z. 
1052;  am  7.  Okt.  war  er  in  Regensburg,  J.W.  S.  543.  Den  Rückweg  nahm 
er  wieder  über  Augsburg;  er  war  am  2.  Febr.  1053  dortselbst,  Herim. 


—     605     — 

im  Herbst  des  nächsten  Jahres  traf  er  wieder  daselbst  ein.  Nur 
auf  der  dritten  Reise  berührte  er  Lothringen  nicht. 

Und  überall  sah  mau  ihn  tätig,  so  tätig,  wie  es  das  Volk  von 
dem  obersten  Priester  der  Christenheit  erwartete.  Man  kann  sagen, 
daß  er  in  den  niederländischen  wie  in  den  ungarischen  Kämpfen 
dem  Kaiser  seine  geisthche  Autorität  zur  Verfügung  stellte.  Aber 
damit  ist,  was  er  tat,  doch  nur  halb  ausgesprochen.  "Wenn  das 
Volk  hörte,  daß  Gottfried  von  Lothringen  es  seiner  Fürsprache  ver- 
dankte, daß  Heinrich  sein  Leben  schonte,  oder  daß  der  Papst  vor 
Preßburg  sich  ernstlich  bestrebte,  den  Frieden  zwischen  den 
streitenden  Fürsten  herzustellen  ^,  so  war  das  eine  Tätigkeit,  die 
jedermann  verstand  und  jedermann  bilKgte. 

Weit  häufiger  hörte  man  von  rein  kirchlichen  Handlungen 
Leos.  Man  hat  an  der  PauUnuskirche  in  Trier  noch  lange  eine 
Lischrift  gelesen,  welche  meldete,  daß  Papst  Leo  am  7.  September 
1049  sie  eingeweiht  habe^  Einen  noch  größeren  Dienst  iat  er 
dem  Erzbischof  Eberhard,  indem  er  den  gewalttätigen  Grafen  Kon^ 
rad  von  Luxemburg  durch  die  Exkommunikation  zwang,  für  eine 
unerhörte  Gewalttat  an  dem  Erzbischof  Genugtuung  zu  leisten*. 
Die  Erhebung  der  ReHquien  des  Remigius  und  die  Einweihung  der 
ihm  geweihten  Kirche  haben  wir  eben  erwähnt.  Sie  war  eines  der 
Täuschendsten  Feste  dieser  Zeit.  Und  Leo  wußte  dafür  zu  sorgen, 
daß  die  Erinnerung  daran  eriialten  wm-de:  er  verfügte,  daß  der 
2.  Oktober  als  Diözesanfesttag  regelmäßig  gefeiert  werde*.  Den 
Tagen  in  Rheims  folgte  kaum  eine  Woche  später  ein  nicht  minder 
ergreifendes  Fest  in  Verdun.  Noch  waren  die  Spuren  der  Ver- 
■  Wüstung  durch  Herzog  Gottfried  überall  in  der  Stadt  wahrzunehmen; 
aber  bereits  erhob  sich  aus  dem  Schutt  des  Brandes  die  Magdalenen- 
kifche  von  neuem;  Leo  hat  sie  unter  der  Assistenz  der  drei  Erz- 
bischöfe von  Lyon,  Trier  und  Besangen  konsekriert^.  Wenige  Tage 
danach  weihte  er  in  Metz  das  von  Abt  Warin  neu  erbaute  Münster 
St.  Arnulf**.  Nach  der  Mainzer  Synode  suchte  er  das  Elsaß  heim. 
Nirgends  hat  seine  Tätigkeit  tiefere  Spm-en  zurückgelassen  als  dort. 
Mehr  als  ein  Dutzend  Klöster  werden  genannt,  die  der  Papst  da- 


1  Herim.  Aug.  z.  1049  u.  1052,  Wibert  II,  8  S.  160, 

2  Brower  et  Masen,  Antiq.  et  annal.  Trevir.  IX,  99  Bd.  1  S.  527. 

3  Gesta  Trevir.  32  S.  174. 

*  Anselm.  Hist.  dedic.  S.  12-3.  Der  Remigiustag  (1.  Oktober}  sollte  in 
ganz  Frankreich  gefeiert  werden,  J.W.  4185. 

^  J.W.  4192  f.;  über  die  Verwüstung  der  Stadt  Herim.  Aug.  z.  1047, 
Lamb.  z.  1046,  Gesta  ep.  Vird.  4  S.  493;  Ann.  s.  Vit.  z.  1049  S.  526. 

6  Wibert  II,  5  S.  156,  öesta  ep.  Mett.  48  Scr.  X  S.  543. 


-_     606     — 

mals  aufsuchte^:  vor  allem  die  Stiftungen  seiner  Familie  zu  Alt- 
dorf, Wofifenheim  und  Hesse.  Die  erstere  Abtei  hatte  sein  Vater 
gegründet,  nachdem  schon  sein  Großvater  ihre  Errichtung  geplant 
hatte,  Leo  brachte  den  Mönchen  einen  reichen  Schatz  ^^n  Reliquien 
zum  Geschenke  dar  und  weihte  für  dieselben  einen  neuen  Altar; 
überdies  konsekrierte  er  die  Kirchen  in  Cringesheim,  Dompieter  und 
Eichhofen'^.  Woffenheim  war  sein  Eigentum.  Es  war  ihm  wert 
nicht  nur  als  Stiftmig  seiner  Eltern  und  seiner  beiden  verstorbenen 
Brüder,  sondern  besonders  wegen  des  Besitzes  einer  Reliquie  vom 
Kreuze  Christi.  Er  übergab  das  Stift  an  die  römische  Kirche:  es 
war  halb  eine  Abgabe,  halb  eine  Auszeichnung,  daß  er  die  Äbtissin 
verpflichtete,  die  goldene  Rose,  die  die  Päpste  am  Sonntag  Oculi 
zu  tragen  pflegten,  jährlich  nach  Rom  zu  senden^.  In  der  Kirche 
von  Hesse  weihte  er  drei  Altäre^.  Besuchte  er  das  alte  Kloster 
Odilienberg,  so  fand  er  auch  dort  Gräber  von  Famihengliedern ;  er 
selbst  hatte  als  Bischof  von  Toul  das  Münster  geweiht;  jetzt  bestätigte 
er  seine  Besitzungen  ^.  Nach  Andlau  rief  ihn  die  Bitte  der  Äbtissin 
Mathilde,  der  Schwester  Konrads  11.:  er  weihte  die  neugebaute 
Kirche  und  übertrug  in  sie  den  Leichnam  der  Kaiserin  Richardis, 
der  Stifteria  des  Klosters^.  Auch  St.  Die,  Busendorf,  Moyen- 
moutier,  Remiremont,  Ottmarsheim,  Ohlenberg,  Bergholzzell,  St. 
Marcus  bei  Ruifach  hat  er  aufgesucht  l  Auf  der  Rückreise  nach 
Italien  verweilte  er  ein  paar  Tage  bei  den  Mönchen  auf  der 
Reichenau^;  endlich  am  3.  Dezember  weihte  er  die  Kirche  des 
neuen  Kreuzklosters  zu  Donauwörth"':  überall  amtierte  er  als  der 
oberste  Bischof  der  Kirche. 


1  Vgl.  Schulte,  Leo  IX.  u.  d.  elsäß.  Kirchen  (Straßb.  Stud.  II  S.  78  ff.) 

2  Wibert  1, 1  S.  129,  Notit.  Altorf.  Scr.  XV  S.  992  ff.,  J.W.  4206. 

'  J.W.  4201.  In  der  Urkunde  ist  nicht  erwähnt,  daß  Leo  im  Kloster 
war;  nach  einer  späteren  Notiz,  Ann,  Colmar.  z.  1298  Scr.  XVII  S.  224,  hat 
er  Kirche  und  Kirchhof  geweiht.  *  J.W.  4245. 

■*  J.W.  4244;  die  Dedikation  erwähnen  die  Ann.  Argent.  z.  1045  Scr. 
XVn  S.  88.  «  J.W.  4195,  Ann.  Saxo  z.  1048  S.  688. 

'  St.  Die,  J.W.  4197;  Busendorf,  Notit.  fund.  Scr.  XV  S.  978;  Moyen- 
montier,  Richer  chron.  Senon.  18  Scr.  XXV  S.  280.  Hier  ist  die  Weihe  der 
Johanniskapelle  mit  dem  jedenfalls  falschen  Datum  XI  Kai.  April,  erwähnt, 
und  mit  wenig  Wahrscheinlichkeit  in  die  Reise  Bruns  nach  Rom  nach  seiner 
Ernennung  verlegt.  Wahrscheinlich  fällt  sie  in  die  gleiche  Zeit  mit  dem 
Besuch  in  dem  nahen  St.  Die.  Remiremont:  Lanfranc  ep.  13  Migne  150 
S.  520;  über  die  übrigen  Orte  s.  Schulte  S.  87. 

^  Herim.  Aug.  z.  1049;  Inschrift  eines  von  ihm  geweihten  Altars  bei 
Gallus  Öheim,  Chronik  von  Reichenau  S.  34  vgl.  S.  93.  »  J.W.  4207. 


—     607     — 

Ähnliche  Handlungen  mangelten  auf  der  zweiten  und  dritten 
Reise  Leos  nach  dem  Norden  nicht.  Die  Erhebung  der  ReHquien 
Gerhards  von  Toul  am  21.  und  22.  Oktober  1050  läßt  sich  wohl 
mit  der  Remigiusfeier  des  Jahres  1049  vergleichen.  Die  Stadt  bot 
nicht  Raum  genug  für  die  Volksmenge,  die  sich  sammelte,  um  dei\ 
Papst  oder  den  Heiligen  zu  ehren.  Leo  wählte  die  Nacht  für  die 
Haupthandlung;  nur  so  glaubte  er  dem  übergroßen  Zudrang  des 
Yolkes  wehren  zu  könnend  Kaum  weniger  glanzvoll  werden  die 
Herbsttage  1052  zu  Regensburg  und  Bamberg  gewesen  sein.  Dort 
ließ  er  den  Schrein  mit  den  Dionysiusreliquien  öffnen  und  übertrug 
er  den  Leichnam  Wolfgangs  in  ein  neues  Grab";  hierher  kam  er, 
um  das  Andenken  seines  Vorgängers,  Clemens  IL,  zu  ehren  ^. 

Jede  dieser  Handlungen  für  sich  betrachtet,  war  eine  Kleinig- 
keit, kaum  wert,  ihrer  in  der  allgemeinen  Geschichte  zu  gedenken. 
Zusammengenommen  hatten  sie  eine  große  Wirkung:  das  Papsttum 
war  für  die  Deutschen  lange  Zeit  eine  erhabene  Idee  gewesen,  durch 
Leo  wurde  es  zu  einer  greifbaren  Größe. 

lieo  hat  in  klarem  Bewußtsein  dieses  Ziel  erstrebt.  Man  sieht 
es  daraus,  daß  er  Maßregeln  traf,  um  eine  Gewähr  für  die  stetige 
Fühlung  zwischen  dem  Landesepiskopat  und  Rom  zu  schaffen. 
Das  war  von  Anfang  an  seine  Absicht.  Den  Erzbischof  Eberhard 
von  Trier  belohnte  er  für  das  Geleite  nach  Rom  dadurch,  daß  er 
ihn  zum  Primas  von  Belgien  erhob.  Er  verlieh  ihm  dabei  die 
römische  Mitra,  damit  die  Bischöfe  von  Trier  sich  stets  daran 
erinnerten,  daß  sie  Schüler  des  römischen  Stuhles  seien,  zugleich 
aber  verpflichtete  er  ihn,  Jahr  für  Jahr  eine  Gesandtschaft  nach 
Rom  zu  schicken,  um  päpsthche  Aufträge  in  Empfang  zu  nehmen. 
Überdies  sollten  die  Erzbischöfe  in  jedem  dritten  Jahr  persönlich 
Rom  aufsuchen  *.  x4l1s  er  Adelbert  von  Hamburg  die  Würde  eines 
nordischen  Legaten  erneuerte,  unterließ  er  nicht,  dieselbe  Unter- 
ordnung und  denselben  Gehorsam  von  ihm  zu  fordern,    wie   einst 


-  Transl.  b.  Gerardi  Scr.  IV  S.  508  f.  Auf  derselben  Reise  nahm  er 
die  Weihe  eines  Altars  für  die  Stephanusreliquien  in  Besan9on  vor,  J.W.  4249. 

2  Ekkeh.  z.  1052;  Notae  s.  Emmer.  Scr.  XV  S.  1095  f.  Über  die  Un- 
echtheit  von  J.W.  4280  s.  Steindorff  II  S.  185  Anm.  5. 

'  J.W.  4283.  Der  dritten  Reise  gehört  noch  an  die  Weihe  der  Kirche 
in  Lorsch,  chron.  Laur.  Scr.  XXI  S.  412  mit  falschem  Jahr,  und  die  eines 
Altars  in  Schaffhausen  am  22.  Nov.,  Ann.  Scafh.  z.  1052  S.  388. 

*  J.W.  4158.  Die  alsbald  folgende  Auszeichnung  des  Kölner  EB.  Her- 
mann sollte  offenbar  eine  Entfremdung  dieses  Prälaten  verhüten,  s.  Wibert 
11,4  S.  155,  J.W.  4271.     Auch  Mainz  erhielt  neue  Ehren,  J.W.  4281. 


—     608     — 

Bonifatius  als  Legat  in  Deutschland  sie  bewiesen  habe^.  Wer 
möchte  zweifeln,  daß  er  dabei  daran  dachte,  daß  Bonifatius  nichts 
tat,  ohne  nach  Eom  Bericht  erstattet  zu  haben?  Ahnliche  Ver- 
pflichtungen legte  er  dem  Abt  von  Fulda  auf^.  Man  hat  sie  wohl 
bei  allen  Stiftern  anzunehmen,  die  unter  päpstlichen  Schutz  traten  ^. 

Man  sieht:  Leo  begann  nicht  nur,  die  Kirche  zu  regieren, 
sondern  er  traf  auch  Maßregeln,  um  diese  Regierung  dauernd 
möglich  zu  machen.  Die  Schwäche  der  Stellung  Roms  in  der 
Kirche  hatte  bisher  zum  Teil  darauf  beruht,  daß  der  Verkehr  mit 
dem  Papste  zufällig  war;  das  sollte  aufhören:  er  sollte  regelmäßig 
werden. 

Ahnliche  -Gedanken  wirkten  bei  der  Reorganisation  der 
römischen  Stadtgeistlichkeit  mit*.  Leo  fand  dieselbe  in  einem 
traurigen  Zustand:  die  Simonie  hatte  nirgends  ungescheuter  ge- 
herrscht als  in  Rom  und  nirgends  war  die  Disziphn  vollständiger 
aufgelöst.  Die  Erneuerung  des  Klerus  wurde  nun  durch  das  kirch- 
Hche  Recht  selbst  erschwert  Denn  da  es  den  Übergang  der 
GeisÜichen  von  einer  Kirche  zur  anderen  verbot,  so  machte  es  fast 
unmöghch,  die  Lücken  rasch  wieder  auszufüllen,  die  durch  die  Ent- 
fernung unwürdiger  Glieder  gerissen  waren.  In  Deutschland  war 
durch  die  königlichen  Ernennungen  jener  Rechtssatz  längst  durch- 
brochen; dasselbe  war  in  Rom  der  Fall,  seitdem  Heinrich  die 
Bischöfe  ernannte.  Leo  entschloß  sich  nun,  ihn  auch  bei  der  Be- 
setzung der  Kardinalbistümer  und  bei  der  Aufnahme  in  den  römischen 
Klerus  außer  acht  zu  lassen^.  Es  waren  ihm  etliche  lothringische 
Kleriker  nach  Rom  gefolgt.  Der  bedeutendste  unter  ihnen  war  der 
Mönch  Humbert  aus  Moyen-moutier  **.     Er  galt  als  ein  Gelehrter; 


1  J.W.  4290. 

-  J.W.  4170:  Ut  congruis  temporibus  nostrae  soUicitudini  ecclesiasticae 
intimetur,  qualiter  religio  monastica  regulari  habitu  dirigatur  etc.  Die 
Vorurkunde  Benedikts  VIII.  J.W.  4057  hat  die  Bestimmung  nicht.  Die 
gleiche  Verpflichtung  wurde  dem  Abt  von  Corbie  aufgelegt,  nur  daß  hier 
jährliche  Berichte  gefordert  sind,  J.W.  4212. 

"  Woffenheim,  s.  o.,  Ottmargheim,  Urk.  Eugens  IV.  J.W.  9725,  Gern- 
rode, J.W    4316,  Donauwörth,  J.W.  4207. 

*  Über  die  Entwickelung  des  Kardinaiats  s.  Hinschius,  KR.  I  ß.  309  ff.; 
Friedberg,  Kirchenrecht  S.  172  (5.  Aufl:),  Sägmüller,  Die  Thätigkeit  und 
Stellung  der  Cardin.,  1896. 

5  Bonizo  V  S.  588.  Die  Schwierigkeit  ist  ausgesprochen  in  der  Ur- 
kunde J.W.  4163,  die  den  Übergang  des  Bischofs  Johann  von  ToscaneUa 
auf  das  Bistum  Porto  genehmigt;  er  sei  notwendig  gewesen,  quia  iam 
Romana  ecclesia  in  filiis,  quos  ipsa  lactayerat,  defecerat. 

«  Über   ihn    Halfmann,   Card.  Hamb.  Gott.  1882;    Mirbt,  P.  RE.VIII 


~    609    — 

denn  er  hatte  bereits  dies  und  jenes  geschrieben.  In  seinen  An- 
schauungen berührte  er  sich  mit  Hildebrand:  er  hatte  ein  Gefühl 
für  den  Gegensatz,  der  zwischen  dem  tatsächlichen  Einfluß  der 
weltlichen  Gewalt  und  der  von  ihm  prätendierten  Stellung  der 
geisthchen  herrschtet  Dabei  war  er  ein  Mann  von  schroffer 
Konsequenz,  herb  und  hart  in  seinem  Urteil  über  Personen  und 
Verhältnisse.  In  Rom  galt  er  als  vertrauter  Ratgeber  Leos^.  Dieser 
ernannte  ihn  schon  in  seinem  ersten  Jahr  zum  Erzbischof  von 
Sizilien  '^.  Doch  diese  Würde  war  mehr  ein  Anspruch  als  ein  Amt. 
Nun  erledigte  sich  nicht  lange  danach  das  Bistum  von  Silva  Can- 
dida. Sein  bisheriger  Inhaber  Crescentius  hatte  sich  wenig  fügsam 
gegen  Leo  gezeigt*.  Um  so  mehr  Grund  hatte-  dieser,  ihm  einen 
Nachfolger  zu  geben,  auf  den  er  sich  verlassen  konnte.  Er  ernannte 
Humbert,  dadurch  trat  dieser  in  die  Reihe  der  römischen  Kardinal- 
bischöfe ein  ^.  Ein  zweiter  Lothringer,  der  Mönch  Hugo  der  Weisse 
aus  Remiremont,  wurde  Kardinalpriester  bei  St.  Clemens*,  ein 
dritter,  Stephan,  Abt  eines  der  römischen  Klöster;  später  trat  er 
als  Vorsteher  einer  der  römischen  Titelkirchen  ebenfalls  in  die 
Reihe  der  Kardinäle'.     Zu  der  nächsten  Umgebung  des  Papstes 


S,  445.  Nach  Bonizo  a.  a.  0.  stammte  Humbert  ex  Lugdunensi  Gallia,  also 
aus  Burgund.  Einen  Burgunder  nennt  ihn  Berengar;  Lanfrank  widerspricht 
doch  nur  halb,  wenn  er  sagt:  Hunc  non  de  Burgundia  sed  de  Lotharingia 
s.  Leo  Romam  traduxit  (de  corp,  et  sang.  dorn.  2  S.  409).  Daß  er  Mönch 
in  Moyen-moutier  war,  bezeugt  Joann.  de  Bayono  bei  Calmet  II  Pr.  S. 
LXIXff.  c.  50;  vgl.  Sigib.  de  scr.  eccl.  150  S.  581,  und  Richer  chron.  Senon. 
18  Scr.  XXV  S.  280. 

^  Das  wird  man  aus  seinen  vielen  Klagen  de  huius  saeculi  insolentia 
et  maxime  principum  negligentia- (Othl.  vis.  15  S.  384)  entnehmen  dürfen. 

2  Vgl.  Othloh  1.  c. 

3  Er  nahm  als  solcher  an  der^röm.  Syn.  v.  1050  teil,  J.W.  4219. 

*  Silva  Candida  oder  Saf.  Rufina  lag  in  der  Campagna,  einige  Stunden 
nordwestlich  von  Rom.  Über  den  Widerstand  des  Crescentius  im  Streit  um 
die  Kirche  St.  Johann  und  Adalbert  s.  d.  Urk.  J.W.  4163. 

5  Die  angef.  Urkunde  ist  v.  22.  April  1049;  als  Bischof  von  Silva 
Candida  wird  Humbert  zuerst  im  Frühjahr  1051  genannt,  Ann.  Benev. 
Scr.  III  S.  179.  In  der  Zwischenzeit  muß  Crescentius  gestorben  oder  ab- 
gesetzt worden  sein. 

«  Bonizo  V  S.  588.  Daß  er  Kard.-Priester  bei  St.  Clemens  war,  er- 
wähnt die  röm.  Syn.  v.  1078,  Mon.  Greg.  S.  306 ,  durch  Clemens  III.  wurde 
er  Bischof  von  Palestrina,  s.  L.  d.  1.  II  S.  405.    4. 

'  Bonizo  a.  a.  0.  Eine  Urkunde  vom  19.  Aprü  1060  ist  von  Stephanus 
vocatus  monachus  et  presbyter  tituli  s.  Grisoni  r—  ich  verstehe:  s.  Chryeo- 
goni  —  unterzeichnet  (J.W.  4433).  Da  S.  Chrysogonus  eine  Kardinalskirche 
war,  Hinschius,  KR.  I  S.  336,  so  istr  er  mit  dem  Kardinal  identisch. 


Hanck,  Eirchengeschichte.    III. 


39 


-     610     — 

gehörte  sein  Kanzler,  der  zugleich  das  Amt  eines  Bibliothekars 
hatte.  Leo  ließ  den  Diakon  Petrus,  der  unter  Gregor  und  Clemens  II. 
als  Kanzler  fungiert  hatte,  in  seiner  Stellung^,  ernannte  aber  nach 
seinem  Tod  auch  hier  einen  Lothringer,  zuerst  den  Touler  Primi - 
cerius  Udo^,  dann  den  Archidiakon  von  St.  Lambert  in  Lüttich, 
Friedrich,  den  Bruder  des  Herzogs  Gottfried  von  Lothringen'^. 

Diese  Ernennungen  dienten  zunächst  der  Erneuerung  des 
römischen  Klerus;  zugleich  wurde  dadurch,  daß"  die  Umgebung 
des  Papstes  aus  unabhängigen  Männern  bestand,  der  Einfluß  des 
römischen  Adels  gemindert.  Aber  es  ist  doch  einleuchtend,  daß 
auch  die  Regierung  der  Kirche  ungemein  erleichtert  war,  seitdem 
im  Rate  des  Papstes  Männer  saßen,  die  die  Verhältnisse  und  die 
Personen  diesseits  der  Alpen  aus  eigener  Anschauung  kannten. 

Aus  dem  Kreise  der  Männer,  mit  denen  sich  Leo  umgab, 
und  die  wie  er  in  den  Gedanken  kirchlicher  Reform  lebten,  ist  eine 
kirchenrechtliche  Sammlung  hervorgegangen,  die  unter  dem  Titel 
Diversorum  sententiae  patrum  auf  uns  gekommen  ist*:  sie  ist  ge- 
wissermaßen das  im  einzelnen  ausgeführte  Programm  der  päpstlichen 
Reform  der  Kirche.  Die  päpstlichen  Rechte  werden  stark  hervor- 
gehoben; aber  sie  sollen  überall  der  Aufrechterhaltung  des  alten 
Rechts  dienen.   Eine  politische  Zuspitzung  ist  nirgends  zu  erkennen. 


^  Peter  amtiert  seit  d.  18.  Febr.  1046;  er  bezeichnet  sich  als  diaconus, 
bibliothecarius  et  cancellarius  s.  apostolicae  sedis  oder  sacri  Lateranensis 
palatii,  J.W.  4129  f.  Er  starb  während  Leos  Aufenthalt  in  Langres,  also 
im  Oktober  1050,  ehr.  s.  Petri  vivi  Scr.  XXVI  S.  32. 

'  Er  folgte  cum  quibusdam  suis  familiaribus  Leo  nach  Rom,  Gesta 
ep.  Tüll.  41  S.  645.  Als  Kanzler  amtierte  er  v.  22.  Okt.  1050  bis  16.  Jan. 
1051,  also  während  des  zweiten  deutschen  Aufenthalts  Leos.  Damals  be- 
zeichnete er  sich  als  Tullensis  ecclesiae  primicerii^g,  cancellarius  et  biblio- 
thecarius s.  apostolicae  sedis.  Nach  Italien  begleitete  er  Leo  nicht  zurück; 
denn  er  erhielt  nun  das  Bistum  Toul. 

'^  Bonizo  a.  a.  O.  Laur.  Gesta  ep.  Vird.  4  S.  493.  Er  arbeitet  seit  d. 
12.  März  1051  als  Kanzler.  Bonizo  nennt  auBer  den  Erwähnten  noch  Azelin 
aus  Compiegne,  der  das  Bistum  Sutri  erhielt,  vgl.  J.W.  4249.  Zu  den 
Kardinalbistümern  gehörte  Sutri  nicht. 

*  Die  Sammlung  ist  von  Fournier,  Melanges  d'archeol.  et  d'histoire 
XIV  S.  147  ff.  bekannt  gemacht  worden.  Er  hat  zugleich  den  Beweis  ge- 
führt, daß  sie  aus  dem  römischen  Reformkreis  hervorgegangen  ist  und  daß 
sie  vor  dem  Tode  Leos  IX.,  also  um  1050  verfaßt  wurde.  Sie  enthält  315 
Kapitel  unter  74  Titeln;  davon  stammen  nicht  weniger  als  250  aus  Pseudo- 
isidor,  vom  Rest  die  Hälfte  aus  Gregor  d.  Gr.  Fournier  bezeichnet  sie 
treffend  als  un  extrait  de  documents  qui  emanent  des  papes  ou  qui  leur 
ont  etö  attribues,  S.  189. 


—     611     — 

In  dieser  Weise  nahm  das  von  dem  Kaiser  reformierte  Papst- 
tum die  Leitung  der  Kirche  wieder  in  die  Hand.  Damit  trat 
tatsächUch  in  die  kirchliche  Entwickelung  ein  neuer  Faktor  ein.  Es 
fragte  sich,  wie  die  bisher  wirksamen  Faktoren  sich  dem  gegenüber 
verhalten  würden.  Man  braucht  nicht  zu  sagen,  daß  jede  prin- 
zipielle Opposition  von  Anfang  an  ausgeschlossen  war;  denn  die 
Rechte  des  Papsttums  wurden  von  keiner  Seite  geleugnet.  Ab- 
gesehen davon  aber  war  die  Stellung  der  in  Frage  kommenden 
Mächte  sehr  verschieden.  Das  reformierte  Mönchtum  sah  in  Leo 
nur  den  Bundesgenossen;  alle  seine  Handlungen  entsprachen  den 
Grundsätzen  der  Mönche;  überdies  erwies  er  ihnen  durch  seine 
Klosterbesuche  so  viel  persönliche  Gunst,  daß  ihre  Begeisterung 
leicht  verständHch  ist.  Anders  stand  der  Episkopat.  Päpstliche 
Amtshandlungen  in  fremden  Diözesen  waren  noch  ungewohnt.  In 
ihrer  Häufigkeit  mußten  sie  fast  wie  ein  Einbruch  in  die  Diözesan- 
reohte  der  Bischöfe  erscheinen.  Noch  mehr  Anlaß  zu  Bedenken 
bot  die  Begünstigung  der  Klöster  in  ihrem  Streben  nach  Unab- 
hängigkeit von  der  Diözesangewalt.  Leo  hat  Gernrode,  Woffen- 
heim,  Ottmarsheim,  H.  Kreuz  in  Donauwörth  direkt  imter  Rom 
gestellt ^  Fulda  und  Lorsch  als  römische  Klöster  anerkannt'.  Wenn 
Würzburg  wenigstens  die  Diözesangewalt  über  den  Ort  Fulda  be- 
hauptete, so  hatte  der  Bischof  Adalbero  das  wohl  nur  dem  Ein- 
greifen des  Kaisers  zu  danken^.  Besonders  wurde  die  Macht  der 
Metropoliten  durch  das  starke  Hervortreten  der  päpstlichen  Gewalt 
gewissermaßen  aufgesogen;  Leo  entschied,  wo  an  und  für  sich  der 
Metropolit  zu  entscheiden  hatte*.     Das  war  ein  sachlicher  Gegen- 


1  S.  oben  S.  608  Anm.  3  u.  606  Anm.  9. 

*  Über  Fulda  s.  S.  608;  Lorsch  war  seit  Karl  d.  Gr.  von  der  bischöf- 
lichen Macht  eximiert,  B.M.  148.  Benedikt  VII.  sprach  daraufhin  aus,  daß 
das  Kloster  sub  patrocinio  et  iurisdictione  der  römischen  Kirche  stehe,  J.W. 
3611,  Silvester  IL,  daß  es  regum  atque  paparum  tantum  dominio  subdatur, 
J.W.  3905.     Leo  erneuerte  die  Formel  Benedikts,  J.W.  4189. 

3  Das  darf  man  wohl  daraus  folgern,  daß  Heinrich  in  Mainz  den 
Streit  zwischen  dem  Bischof  und  dem  Abt  durch  einen  kaiserlichen  Erlaß 
entschied.  Bischof  Adalbero  erhob  Anspruch  auf  die  bischöfliche  Macht 
über  das  Kloster  und  den  Ort.  Heinrich  bestimmte,  daß  er  übei*  das  Kloster 
keine  Macht  habe,  daß  dagegen  der  Ortepfarrar  zwar  von  dem  Abte  be- 
stellt werden,  den  Bann  aber  von  dem  Bischof  erhalten,  also  ihm  verant- 
wortlich sein  sollte. 

*  Die  Entscheidung  des  Streites  zwischen  Würzburg  und  Bamberg 
über  die  Okkupierung  einer  Bambergischen  Pfarrei  durch  Würzburger 
Kleriker,  J.W.  4283,  gehörte  vor  das  Forum  des  Metropoliten,  der  aber 
nicht  gehört  wurde. 

39* 


—     612     — 

satz.  Er  hatte  seinen  tiefsten  Grund  darin,  daß  die  Bischöfe 
Reichsfiirsten  waren,  während  der  Papst  aas  allgemein  kirchUche 
Interesse  vertrat.  Wenn  für  jene  die  Befestigung  ihrer  poKtischen 
Macht  die  nächste  Aufgabe  schien,  so  für  diesen  die  Durchführung 
der  kirchlichen  Grundsätze.  In  Frankreich  kam  es  infolge  dieser 
Verhältnisse  zu  unverhohlenem  Zwiespalt  zwischen  Leo  und  den 
Bischöfen:  auf  der  Synode  zu  Rheims  fehlte,  der  Episkopat  fast 
ganz^  Davon  war  in  Deutschland  nichts  zu  bemerken:  hier 
scharten  sich  die  Bischöfe,  wo  immer  der  Papst  erschien,  um  ihn. 
Aber  die  Annahme  ist  unvermeidlich,  daß  Leo  dies  nur  seinem 
Verhältnis  zum  Kaiser  verdankte;  denn  an  oppositioneller  Gesinnung 
fehlte  es  auch  in  Deutschland  nicht.  Bezeichnend  dafür  ist  ein 
unangenehmer  Vorfall  in  Worms  am  Weihnachtsfest  1052.  Leo 
selbst  hielt  am  ersten  Festtage  den  Gottesdienst,  am  zweiten  über- 
ließ er  es  dem  Erzbischof  von  Mainz.  Beim  Singen  der  Lektion 
bemerkten  die  anwesenden  Römer,  daß  der  fungierende  Mainzer 
Diakon  nicht  in  der  römischen  Weise  sang.  Sie  machten  den 
Papst  aufmerksam,  drangen  in  ihn,  daß  fr  dem  Diakon  Schweigen 
gebiete.  Leo  ließ  sich  zu  diesem  Befehl  bestimmen;  aber  der 
Mainzer  Kleriker  —  er  hieß  Humbert  —  hatte  Mut  genug,  den 
Befehl  des  Papstes  nicht  zu  beachten,  auch  nicht,  als  er  wiederholt 
würde.  Mit  lauter  Stimme  sang  er  seine  Lektion  zu  Ende.  Leo 
war  empört;  er  forderte  Humbert  vor  sich  und  degradierte  ihn  auf 
der  Stelle.  Nun  aber  nahm  sich  Erzbischof  Liutpold  seines  Klerikers 
an:  er  bestritt  dem  Papst  das  Recht,  über  ihn  zu  richten  und 
forderte  seine  Auslieferung.  Als  Leo  diese  Einsprache  zurückwies, 
erklärte  Liutpold,  weder  er  noch  irgendjemand  sonst  werde  an  diesem 
Tage  die  Messe  zu  Ende  singen,  bevor  ihm  nicht  Genugtuung  ge- 
schehen sei.  Wohl  oder  übel  mußte  Leo  nachgeben;  er  hob  die 
Degradation  Humberts  wieder  auf^.  Nicht  nur  in  dem  raschen 
Urteil  über  seinen  Diakon  wird  Liutpold  eine  Kränkung  seiner 
Rechte  gesehen  haben.  Denn  man  pflegt  nicht  aus  einer  Kleinig- 
keit einen  ernsten  Streitfall  zu  machen,  wenn  man  sich  nicht  über- 
haupt angegriffen  fühlt.  Der  Vorfall  zeigt,  daß  der  erste  Mann  im 
deutschen  Episkopat  das  Vordringen  der  päpstHchen  Macht  als 
bedenklich  für  die  eigene  Stellung  betrachtete.  Diese  Stimmung 
aber  herrschte  auch  bei  anderen  Gliedern  der  deutschen  Hierarchie. 
Fast  zu  persönlichem  Hasse  war  sie  gesteigert  bei  dem  jähzornigen 
Bischof  Nizo  von  Freising.  In  seiner  heftigen  Weise  sprudelt-e  er 
heraus,   man  seile  ihm  die  Kehle  abschneiden,    wenn  er  nicht  zu- 


^  Anselm.  Hist.  dedic.  eccl.  s.  Rem    S.  116  ff. 
2  Ekkeh.  chron.  z.  1053. 


—     613     — 

wege  bringe,  daß  Leo  der  päpstlichen  Würde  entsetzt  werde  K  Nicht 
freimdhcher  war  dem  Papste  Hunfrid  von  Ravenna  gesinnt,  der 
aus  der  kaiserlichen  Kanzlei  in  dies  Erzbistum  beiordert  worden 
war".  Keinen  entschiedeneren  Gegner  aber  hatte  Leo  als  den 
Bischof  Gebhard  von  Eichstätt.  Er  war  ein  Mann  in  der  frischesten 
Jugendkraft.  Als  er  im  Jahre  1042  Henrich  für  das  Eichstätter 
Bistum  vorgeschlagen  wurde,  hatte  dieser  ihn  für  viel  zu  jung  für 
die  bischöfüche  "Würde  erklärt^.  Aber  es  reute  ihn  dann  nicht, 
daß  er  ihn  besonders  auf  das  Fürwort  Bardos  von  Mainz  hin  gleich- 
wohl ernannte.  Denn  Gebhard  bewährte  sich  in  jeder  Hinsicht  als 
kluger  und  welterfahrener  Mann.  Er  war  kein  heftiger,  aber  ein 
konsequenter  Gegner  Leos.  Sehr  zu  seinem  Schaden  erfuhr  dies 
der  Papst,  als  Gebhard  den  Kaiser  bestimmte,  ihm  die  deutschen 
Hilfstruppen  zum  Kampf  wider  die  Normannen  zu  versagen.  Es 
war  der  Grund  seiner  Niederlage''. 

Doch  die  Hauptsache  war,  wie  der  Kaiser  die  päpstliche  Re- 
gierung der  Kirche  aufnahm. 

Uns  Späteren  ist  es  leicht,  wahrzunehmen,  daß  die  Rechts- 
anschauungen, durch  die  Leos  Handeln  beherrscht  wurde,  mit  den- 
jenigen, die  für  Heinrich  maßgebend  Avaren,  nicht  durchaus  über- 
einstimmten. Das  ist  in  bezug  auf  die  Bischofswahlen  ganz  un- 
verkennbar. Es  wurde  bemerkt,  daß  dem  kanonischen  Erfordernis 
der  Wahl  bei  der  Besetzung  deutscher  Bistümer,  wie  bei  der  Be- 
setzung des  päpstiichen  Stuhls  der  Form  nach  genügt  wurde.  Leo 
legte  ihm  materielle  Bedeutung  bei.  Er  hat  auf  der  Synode  von 
Rheims  gefordert,  daß  die  Bischöfe  ohne  Ausnahme  gewählt 
würden"'.  Gewiß  bezog  sich  die  Verfügung  zunächst  auf  die  fran- 
zösischen Verhältnisse;  aber  nicht  auf  sie  allein:  drei  MetropoHten 
aus  dem  Reich  waren  Mitglieder  der  Synode:  die  Erzbischöfe  von 
Trier,  Besan^on  und  Lyon.  Wie  entschieden  Leo  die  Wahl 
forderte,  bewies  er  noch  mehr  durch  das  Mainzer  Urteil  über  die 


1  Wibert  11^7  S.  158  f. 

-  Herim.  Aug.  z.  1047  u.  1050.  Er  war  der  Nachfolger  des  1046  ab- 
gesetzten Widger,  s.  o.  S.  578.  ^  Anon.  Haser.  34  S.  263  f. 

*  Leo,  Chron.  Casin.  II,  81  Scr.  VII  S.  684  f. 

s  Can.  1  S.  741 :  I^  quis  sine  electione  cleri  et  populi  ad  regimen 
ecclesiasticum  proveheretur.  Mirbt  nennt  S.  382  diesen  Kanon  das  erste 
Investiturgesetz  des  reform.  Papsttums;  aber  auf  die  Investitur  bezieht  er 
sich  ja  nicht.  Auch  die  Beurteilung  desselben  bei  Bröcking  S.  81  scheint 
mir  nicht  richtig;  die  Übersetzung:  Niemand  sollte  zu  einem  geistlichen 
Amt  anders  als  durch  Wahl  von  Klerus  und  Volk  gelangen,  verändert 
den  Sinn. 


—     614     — 

Besetzung  von  Besangon.  Dort  hatte  König  Rudolf  einen  Kleriker 
seines  Hofes,  namens  Bertald,  zum  Erzbischof  ernannt.  Derselbe 
war  ordnungsmäßig  konsekriert  unli  inthronisiert  worden,  hatte  auch 
tatsächhch  seines  Amtes  gewaltet,  indem  er  Ordinationen  vollzog. 
Überdies  hatte  er  in-  Eom  das  Pallium  und  die  Bestätigung  seiner 
Würde  erlangt.  Allein  er  hatte  einen  Gegner  an  dem  Grafen 
Wilhelm ;  man  warf  ihm  vor,  daß  er  das  Bistum  erkauft  habe ;  der 
Domklerus  und  die  Stadt  wurden  gegen  ihn  eingenommen.  Das 
Ende  war,  daß  er  aus  der  Stadt  weichen  mußte;  man  wählte  einen 
neuen  Erzbischof.  Als  dieser  starb,  fand  wieder  eine  Wahl  statt. 
Darauf  stützte  der  augenblickhche  Inhaber  des  Bistums,  Hugo,  sein 
Recht.  Man  sieht:  bei  dem  einen  Prätendenten  fehlte  die  Wahl, 
bei  dem  andern  die  Ernennung.  Die  Synode  entschied  gegen 
Bertald^.  Als  Entscheidungsgrund  machte  sie  nicht  den  Vorwurf 
der  Simonie  geltend,  sondern  den  Umstand,  daß  er  von  seiner 
Kirche  nicht  gewählt  noch  rezipiert  sei,  nach  kanonischem  Rechte 
aber  sei  es  Unrecht,  einer  Gemeinde  wider  ihren  Willen  einen 
Bischof  aufzudrängen.  Der  Gegensatz  zwischen  der  päpstlichen 
Tendenz  und  den  tatsächlichen  Zuständen  im  Reich  ist  hier  offen- 
bar. Aber  war  sich  Leo  IX.  dieses  Gegensatzes  bewußt?  Er 
dachte  die  Stellung  des  Papstes  universal'-.  Mit  der  größten  Feier- 
hchkeit  ließ  er  in  Rheims  verkündigen,  daß  allein  der  römische 
Bischof  der  Primas  und  Apostolikus  der  Gesamtkirche  sei  ^.  Dem- 
gemäß umspannten  seine  Blicke  die  ganze  Kirche:  wie  er  sie  in 
Deutschland,  Italien  und  Frankreich  regierte,  so  meinte  er  auch 
den  Orient,  die  Reste  des  Christentums  in  Afrika  von  Rom  aus 
leiten  zu  können*.  Und  er  dachte  seine  Befugnisse  unbeschränkt: 
wie  die  Regierungsgewalt,  so  nahm  er  die  gesetzgeberische  Befug- 
nis für  den  Papst  in  Anspruch.  Demgemäß  verfügte  er,  daß  die 
Beschlüsse  der  von  ihm  geleiteten  Synode  in  Rheims  als  ein  Be- 
standteil des  kirchlichen  Rechtes  betrachtet  würden  ^.    War  er  sich 


1  C.I.  I  S.  97  Nr.  51.  Der  Kaiser  hat  der  Entscheidung  zugestimmt 
und  sie  demgemäß  auch  unterzeichnet.  Was  ihn  dazu  bewog,  ist  nicht 
festzustellen. 

2  Vielfach  ausgesprochen,  z.  B.  J.W.  4197:  Necesse  habemus  omnibus 
omnia  esse  omnibusque  benefacere. 

3  Mansi  XIX  S.  738.  *  Vgl.  Langen  S.  471  ff. 

^  J.W.  4185:  Plurima  ad  utilitatem  christianae  religionis  necessaria 
consilio  coepiscoporum  nostrorum,  assensu  etiam  et  laude  cleri  et  populi,  .  . 
statuendo  confirmavimus.  Quae  omnia  capitulis  digesta  inter  canones  haberi 
praecepimus  et  postea  in  omnibus  synodis,  quas  habuimus,  id  ipsum  confir- 
mare  curavimus.  Man  sieht,  daß  der  Papst  sich  bewußt  war,  daß  er  die 
kirchliche  Gesetzgebung  neu  aufnehme. 


—     615     — 

dessen  bewußt,  daß  der  Weg,  den  er  verfolgte,  zum  Zwiespalt  mit 
dem  Kaisertum  führe  ?  Als  er  noch  Bischof  von  Toul  war,  hat  er 
gelegentlich  über  die  Mächtigen  der  Welt  geseufet:  sie  seien  nicht 
das,  wofür  man  sie  früher  gehalten  habe  ^.  Von  hier  aus  kann 
man  auf  die  Vermutung  kommen,  daß  Leo  die  päpstlichen  Befug- 
nisse ausdehnte^  um  die  weltlichen  Herrscher  aus  der  Stellung 
zurückzudrängen,  die  sie  bisher  in  der  Kirche  innehatten.  Aber 
man  kann  diesen  Gedanken  dann  doch  nicht  festhalten.  Denn 
keinen  zuverlässigeren  Freund  hatte  Heinrich  III.;  niemals  hat  Leo 
die  Ziels  der  kaiserlichen  Politik  gekreuzt,  wohl  aber  ihr  häufig 
gedient^.  Städte,  die  er  besetzte,  hat  er  sich  und  dem  Kaiser 
schwören  lassen '^  Und  mehr  als  dies;  er  hat  die  kirchhchen 
Eechte  des  Kaisorj  toleriert:  er  hat  seiner  Einsprache  in  Disziplinar- 
sachen Eavjn  gegeben,  man  kann  kaum  zweifeln,  daß  die  Exkom- 
munikt,tior.  Hunfrids  von  Ravenna  auf  die  Interzession  Heinrichs 
hin  aufgehoben  wurde  ^.  Er  hat  keinen  Widerspruch  dagegen  er- 
hoben, daß  Heinrich  eine  rein  kirchhche  Frage  in  seiner  Gegen- 
wart entschied:  der  Streit  zwischen  Würzburg  und  Fulda  ist  durch 
den  Kaiser  beigelegt^.  Er  hat  sich,  entgegen  dem  päpsthchen 
Intere&sC;,  dazu  versta,nden,  auf  Bamberg  und  Fulda  gegen  den  un- 
sicheren Besitz  von  Benevent  zu  verzichten^.  Auch  die  Forderung 
der  kanonischen  Bischofswahl  verstand  Leo  nicht  so,  daß  das  könig- 
hche  Ernennungsrecht  dadurch  beseitigt  werden  sollte;  er  hat  es 
bei  der  Wiederbesetzung  Touls  ge"vvissenhaft  berücksichtigt'. 

Wenn   nicht  alles  täuscht,    so  war  also  die  päpsthche  Pohtik 
unter  Leo  nicht  antikaiserlich  ^.    Es  fehlte  ihr  deshalb  an  voller  Ein- 


1  Migne  143  S.  586  Nr.  2. 

2  Vgl.  z.  B.  Wibert  H,  8  S.  160;  Herim.  Aug.  z.  1049  u.  1052. 

3  Herim.  Aug.  z.  1050. 

'  *  Ders.  z.  1051  u.  Wibert  II,  7  S.  158  f.  Die  Versöhnung  zwischen  Leo 
und  Hunfried  fand  zu  Augsburg  am  Hofe  des  Kaisers  statt.  Wibert  läßt 
Hunfried,  von  dem  Kaiser  genötigt,  die  Absolution  erbitten;  erzählt  er 
weiter,  daß  Leo  sie  nur  widerwillig  gewährte,  so  ist  klar,  daß  der  Papst 
und  der  EB.  dem  Kaiser  zu  Willen  sein  mußten. 

5  Vgl.  oben  S.  611. 

«  Herim.  Aug.  z.  1053,  Leon.  ehr.  Gas.  II,  46  S.  658  u.  81  (cod.  2)  S.  685- 
Die  Beneventaner  hatten  sich  im  Frühjahr  1051  unter  die  Herrschaft  des 
Papstes  gestellt,  s.  v.  Heinemann  I  S.  126  f.;  Leo  mußte  also  die  Anerkennung 
dieses  Faktums  durch  den  Verzicht  auf  deutsche  Besitzungen  erkaufen. 

'  Wibert  11,8  S.  159:  Ad  eum  sibi  subrogandum  imperiali  maiestati 
proprium  direxit  legatum. 

*  In  den  Div.  sent.  patr.  sind  tit.  41  de  auctoritate  sacerdotali  et 
potestate  regali  3  Stellen  aus  Pseudoisidor   zusammengetragen:    1.  Omnes 


—     616     — 

heitlichkeit.  Das  erscheint  auffällig;  aber  es  ist  verständlich  an- 
gesichts der  Tatsache,  daß  es  eine  sichere  Grenzbestimmung  zwischen 
geistlicher  und  weltlicher  Gewalt  nicht  gab.  Der  Papst,  der  sein 
eigenes  E«cht  weit  und  immer  weiter  ausdehnte,  handelte  nicht  in 
dem  Bewußtsein,  daß  er  dadurch  fremdes  Kecht  verletzte.  Uns 
haben  Jahrhunderte  des  Kampfes  die  Vorstellung  vertraut  gemacht, 
daß  ein  unversöhnHcher  Gegensatz  zwischen  Kaisertum  und  Papst- 
tum vorhanden  sei.  Bis  über  die  Mitte  des  elften  Jahrhunderts 
hinaus  kannte  man  diesen  Gegensatz  nicht.  Am  wenigsten  dachte 
man  unter  Heinrich  III.  an  ihn.  Kein  Fürst  hatte  dem  Papst- 
tum ähnliche  Dienste  geleistet  wie  er:  alles,  was  Leo  war,  war  er 
nur  auf  Grund  dessen,  was  Heinrich  getan  hatte.  Wie  konnte  er 
sich  gegen  ihn  erheben? 

Heinrich  selbst  dachte  nicht  entfernt  an  Zwiespalt.  Man  kann 
nicht  von  einem  Wechsel  seiner  kirchlichen  Politik  reden.  Nur 
das  kann  man  bemerken,  daß  er,  seit  Leo  IX.  an  der  Spitze  stand, 
in  kirchlichen  Dingen  sich  mehr  zurückhielt.  Er  traute  seinem 
Vetter;  aber  er  gab  nicht  das  Mindeste  von  seinen  kirchHchen 
Rechten  auf:  er  ernannte  Bischöfe,  er  präsidierte  gemeinsam  mit 
dem  Papste  Synoden;  er  bestätigte  Synodalbeschlüsse  und  entschied 
kirchhche  Fragen.  Man  konnte  glauben,  daß  das  Verhältnis  beider 
Gewalten  völlig  das  alte  sei.  Und  doch  war  dies  nicht  der  Fall. 
Das  Stärkeverhältnis  war  verschoben.  Das  war  die  naturnotwendige 
und  deshalb  unvermeidliche  Folge  der  Erhebung  des  Papsttums. 
Bisher  hatte  in  den  kirchhchen  Angelegenheiten  stets  der  Kaiser 
das  entscheidende  Wort  gesprochen;  jetzt  bemerkte  man  überall, 
daß  ein  Papst  die  Kirche  leitete.  Leo  erschien,  vielleicht  mehr, 
als  er  es  wirklich  war,  als  der  Führer.  Der  Gewinn  an  Autorität, 
den  das  Papsttum  dadurch  erlangte,  war  unvergleichlich  groß. 

Diese  Erfolge  beruhten  zum  großen  Teil  auf  Leos  Persön- 
lichkeit. Es  liegt  etwas  JugendUches  in  dem  Wesen  dieses  Papstes, 
ein  frisches  Zutrauen  zu  der  eigenen  Kraft.  Einen  Ritt  von  ein 
paar  hundert  Meilen  zu  machen,  um  eine  Synode  zu  halten,  schien 
dem  fünfzigjährigen  so  wenig  beschwerlich  als  die  Erlernung  einer 
neuen  Sprache^.     In  jedem  Moment  war   er   seiner  selbst,    seiner 


res  aliter  tutae  esse  non  possunt,  nisi  quae  ad  divinam  confessionem  per- 
tinent  et  regia  et  sacerdotalis  defendat  auctoritas,  aus  Leos  Bf  an  Pul- 
cheria,  2.  u.  3.  die  Hauptstellen  aus  dem  Bfe  des  Gelasius  an  Anastasius. 
Man  sieht,  der  maßgebende  Gesichtspunkt  ist  das  Zusammenwirken  der 
beiden  Gewalten. 

^  Er  lernte  noch  als  Papst  griechisch,  Wibert  II,  12  S.  166. 


—     617     — 

physischen  und  seiner  geistigen  Kraft  mächtig.  Als  bei  einem 
Besuch  in  Metz  Siegj&ied  von  Gorze  ihn  um  eine  Komposition  zu 
Ehren  des  Märtyrers  Gorgonius  bat,  hat  er  sofort  die  Bitte  er- 
füllt^; denn  er  liebte  die  Musik  und  war  in  der  Kunst  des  Ton- 
satzes, wie  wenige  Zeitgenossen,  bewandert^.  Es  war  ihm  Bedürfois, 
selbst  zu  handeln;  wie  er  als  Führer  des  Touler  Aufgebots  selbst 
den  Lagerplatz  wählte,  so  überließ  er  als  Papst  die  Leitung  der 
Synoden  niemals  seinen  Legaten;  er  selbst  war  zur  Stelle.  Und 
überall  macht  er  den  Eindruck  frischer  Energie :  auch  als  er  Papst 
war,  hat  ihn  die  Leidenschaft  hingerissen,  selbst  in  den  Krieg  zu 
ziehen.  Dem  raschen  Entschluß  folgte  die  Ausführung  in  der 
Kegel  auf  dem  Fuße.  Es  konnte  begegnen,  daß  er  über  das  Ziel 
hinausschoß;  dann  kostete  es  ihm  keine  große  Überwindung,  ein 
paar  Schritte  zurückzutuii.  Er  hat  manchmal  die  Schwierigkeit 
eines  Unternehmens  unterschätzt,  und  er  meinte  wohl,  daß  er 
schon  am  Ziele  stehe,  wenn  der  Weg  kaum  begonnen  war.  Aber 
hemmen  Heß  er  sich  durch  die  unvermeidlichen  Enttäuschungen 
nicht.  Guten  Rat  zu  hören  und  anzunehmen,  hat  er  nicht  ver- 
mieden; er  brauchte  keinen  Wert  darauf  zu  legen,  selbständig  zu 
scheinen,  da  er  es  war.  Denn  wenn  er  auch  gerne  Bat  hörte, 
so  war  er  doch  nicht  rasch,  Unverbürgtes  zu  glauben"^. 

Es  paßt  zu  dem  Bilde,  das  man  sich  von  diesem  Papste 
machen  kann,  daß  er  als  schöner  Mann  geschildert  wird,  anziehend 
durch  .sein  ganzes  Auftreten,  besonders  durch  die  Weise,  wie  er 
sprach*.  Als  er  noch  Kleriker  am  Hofe  Konrads  war,  hat  man 
seine  Bescheidenheit  und  Anspruchslosigkeit  geschätzt;  man  nannte 
ihn  damals  den  guten  Brun^.  Etwas  von  dieser  Liebenswürdigkeit 
hat  er  mit  auf  den  päpstlichen  Thron  genommen.  Er  hatte  seine 
Freude  an  dem  bunten  Gefieder  eines  Sittich^;  er  durchbrach 
wohl  die  strikte  Kegel  des  Kurialstiles,  indem  er  einen  Abt  als 
Bruder  anredete ',  und  mit  den  Mönchen  von  Monte  Cassino  wie 
ein  Mönch  verkehrte**.    Seine  Milde  hat  man  bald  getadelt ^  bald 


1  Wibert  U,  5  S.  156. 

-  Ib.  1, 13  S.  143  f.;  vgl.  Leos  Grabschrift  (v.  19  N.A.  I  S.  176:  Musicus 
insignis). 

^  Peter  Dam.  sagt  ep.  1, 4  S.  209,  er  wisse,  daß  Leo  die  Vorsicht  ge- 
brauche, sine  experimentis  audita  non  credere,  incognita  non  breviter  ad- 
iudicare,  nee  ante  sententiam  promere,  quam  rem  dubiam  testimoniis 
approbarit.  *  Wibert  1,13  S.  143;  Bruno  Segn.  de  sym.  S.  547. 

6  Wibert  I,  6  S.  133  f.  "  Derselbe  I,  4  S.  153  f. 

'  Hugo  von  Cluni  J.W.  4241.  »  Leo  chron.  Casin.  II,  81  S.  684. 

»  Anon.  Haser.  34  S.  264.  Der  Anonymus  selbst  gehört  nicht  zu  den 
Tadlem. 


.  —     618     — 

gerüiimt;  entsprach  es  nicht  gerade  den  Grundsätzen,  die  er  ver- 
trat, daß  er  Gregor  von  Vercelli,  einen  überwiesenen  Ehebrecher, 
im  Amte  ließ*,  und  die  verheirateten  Kanoniker  in  Lucca  duldete, 
in  der  Hoffnung,  daß  endlich  Gott  sich  seiner  Kirche  erbarmen 
und  sie  von  den  beweibten  Priestern  befreien  werde  ^,  so  war  solche 
inkonsequente  Milde  um  so  mehr  geeignet,  dem  Papste  S)-mpathien 
zu  erwerben.  Man  sah  nicht  Leichtsinn  in  ihr,  sondern  einen 
Beweis  der  Frömmigkeit,  die  man  überhaupt  an  ihm  rühmte. 
Man  erbaute  sich  an  seinem  tiefen  Gefühl  der  menschUchen  Sünd- 
haftigkeit, an  der  Gnade  der  Tränen,  wie  man  zu  sagen  pflegte^; 
mau  erzählte  von  seinen  nächthchen  Bittgängen  vom  Lateran  nach 
St.  Peter:  im  Laiengewand,  mit  bloßen  Füßen,  nur  von  wenigen 
Klerikern  begleitet,  pflegte  er  Psalmen  betend  den  weiten  Weg 
zurückzulegen*.  So  wurde  er  bewundert  wie  ein  Heiliger^  und 
man  sah  doch  zugleich  so  viel  rein  raenschUche  Züge  an  ihm,  da& 
man  sich  ihm  nahe  fühlen  konnte. 

In  seiner  ganzen  Art  mußte  Leo  dem  Volke  weit  verständ- 
licher sein  als  Heinrich.  Die  Ideahsten  der  Gewissenhaftigkeit 
sind  selten  volkstümlich.  Heinrich  III.  wurde  es  wälirend  seiner 
Regierung  je  länger  je  weniger^.  Der  tiefe  Ernst  seiner  Gftsinuung 
ließ  ihn  vereinsamen.  Er  war  nicht  von  starker  Gesundheit;  aber 
es  ist  schwer  zu  glauben,  daß  er  erst  dadurch,  daß  er  mehrfach 
schwer  krank  daniederlag ',  zum  Ernst  gestimmt  wurde.  Der  Ernst 
lag  in  seiner  Natura  er  gehörte  zu  den  Menschen,  die  das  Glück 
nicht  glücklich  macht.  Man  wird  unmittelbar  davon  berührt,  wenn 
man  den  Brief  liest,  in  dem  er  dem  Abt  Hugo  von  Cluni  fiir  dj.e 
Glückwünsche  zu  seiner  Genesung  und  der  Geburt  seines  Sohnes 
dankt:  da  ist  nichts  von  heller  Freude,  ein  fast  schwermütiger 
Ton   hegt   über  den  Worten  des  Königs:    durch    die  Gaben,    die 


^  Herim.  Aug.  z.  1051. 

'  J.W.  4254;  vgl.  auch  die  Behandlung  der  französischen  Simonisten 
auf  der  Synode  von  Rheims,  Bröcking  S.  26  ff. 

3  Wibert  1, 13  S.  143.  *  Leo  chron.  Casin.  II,  84  S.  686. 

*  Vgl.  das  Testament  des  Rheimser  Propsts  Odalrich,  Mansi  XIX 
S.  747  f. 

*  Herim.  Aug.  z.  1058  S.  132:  Quo  tempore  regni  tain  ^jrimores  quam 
inferiores  contra  imperatorem  magis  magisque  mussitantes,  iam  dudum  eum 
ab  inchoatae  iustitiae,  pacis,  pietatis,  divini  timoris,  multimodaeque  virtutis 
tenore,  in  quo  de  die  in  diem  debuerat  proficere,  paulatim  ad  quaestum  et 
incuriam  quandam  deficere,  multumque  se  ipso  detoriorem  fore  «aivsabantur. 
Lamb.  z.  1057  S.  71.     Othloh  Vis.  1, 15  S.  884. 

'  Herim.  Aug.  z.  1045,  1047,  1050. 


—     619     — 

Gott  ihm  schenkt,  wird  er  nur  an  die  Pflichten  erinnert,  die  sie 
in  sich  schließend  So  war  er  überhaupt:  in  dem,  was  andere  ge- 
dankenlos taten,  sah  er  ein  ernstes,  verantwortungsvolles  Werk:  er 
hat  niemals  die  königUchen  Insignien  angelegt,  ohne  zuvor  gebeichtet 
zu  haben  ^.  Seine  ernste  Siegesfeier  ist  fiiiher  erwähnt  worden. 
Das  Volk  verstand  es  vielleicht,  daß  er  einen  großen  Sieg  durch 
eine  Bußprozession  beging;  aber  es  konnte  sich  gewiß  nicht  darein 
finden,  daß  er  die  Gaukler  und  Spaßmacher  von  einem  Hochzeits- 
feste hinwegwies  ^;  und  doch  wurzelte  beides  in  der  gleichen  Ge- 
sinnung. Irr  seinem  Ernste  lag  ein  lebhaftes  Gefühl  für  die  Er- 
habenheit der  eigenen  Stellung;  es  spricht  sich  wohl  am  stärksten 
darin  aus,  daß  er  den  König  von  Frankreich  aufforderte,  im  Zwei- 
kampf mit  ihm  den  Streit  der  beiden  Völker  zu  entscheiden*. 
Schon  dadurch  wurde  er  unnahbar.  Der  Mann,  der  in  anderer 
Gesinnung  einzudringen  suchte,  war  verschlossen:  er  sprach  nicht 
von  dem,  was  er  wollte,  sondern  man  mußte  aus  seinen  Hand- 
lungen seine  Gesinnung  erschließen^.  Niemand  geschieht  mehr 
Unrecht  als  den  Verschlossenen;  man  hat  auch  ihm  Schlimmes  zu- 
getraut*. Aber  auch  er  traute  den  Menschen  nicht,  die  er  durch- 
schaute; er  machte  sich  keine  Täuschung  darüber,  daß  die  Italiener 
die  deutsche  Herrschaft  nur  ungern  ertrugen '.  Obwohl  er  den 
Herzog  Gottfried  begnadigte,  hat  er  den  ehrgeizigen  und  gewissen- 
losen Magnaten  doch  stets  als  einen  Feind  betrachtet^.  Um  so 
mehr  mußte  er  geneigt  sein,  allein  seiner  eigenen  Überzeugung  zu 
folgen;  schon  seine  Zeitgenossen  bemerkten,  daß  er  dann  und  wann 
dem  Rat  seiner  Umgebung  entgegenhandelte^.  Bei  der  Dm-ch- 
führung  dessen,  was  er  für  recht  hielt,  war  er  von  unbeugsamer 
Starrheit:  was  auch  Gottfried  von  Lothringen  versuchte,  um  die 
Belehnung  mit  den  beiden  lothringischen  Herzogtümern  zu  er- 
langen, es  war  alles  vergeblich:  Heinrich  blieb  bei  seiner  unbe- 
dingten Weigerung  ^^. 

Auch  daß  er  .seine  Zeitgenossen  weit  an  Bildung   überragte, 
schied  ihn  von  ihnen.     Die  deutschen  Großen  hielten  es  fast  für 


1  Bei  Giesebrecht  II  S.  685  Nr.  12. 

'^  Vita  Annon.  6  Scr.  XI  S.  469.  ^  Ann.  Hild.  z.  1044  S.  46. 

^  Ann.  Altah.  z.  1056  S.  52. 

^  Vita  Annon.  7  S.  469 :  Cum  rex  mentem,  quam  conceperat  in  arcbi- 
episcopum,  mandatis  solito  durioribus  detezisset. 

«  Bruniw.  mon.  fand.  9  S.  130;  über  die  Sache  s.  Steindorff  II  S.  218. 
'  Lamb.*z.  1053  S.  64.  »  Ders.  z.  1054  S.  64  f. 

9  Ann.  Altah.  z.  1044  S.  35.  i»  Ibid.  S.  34  u.  37. 


—     620     — 

eine  Schande,  lesen  zu  können^;  er  aber  war  ein  gelehrter  König -. 
Er  liebte  die  Bücher;  seitdem  er  die  Krone  trug,  gab  es  am 
deutschen  Hofe  wieder  eine  Bibliothek,  für  die  in  den  könighchen 
Klöstern  Bücher  abgeschrieben  wurden '^  Auch  für  das  Schöne 
hatte  er  einen  offenen  Sinn:  man  machte  die  Wahrnehmung,  daß 
die  Förderung,  die  er  den  Künsten,  besonders  der  Architektur, 
widmete,  einen  erfreuhchen  Wetteifer  unter  den  Künstlern  hervor- 
gerufen habe*.  Nicht  zum  mindesten  liebte  er  die  Musik;  durch 
einen  Wormser  Kleriker  ließ  er  sich  eine  Sammlung  von  Melodien 
zusammenstellen^.  Aber  man  hat  den  Eindruck,  daß  die  Bildung 
für  Heinrich  nicht  wie  für  Karl  d.  Gr.  das  Sonnenhcht  war,  das 
erfreut,  indem  es  nützt;  ihn  verließ  auch  bei  dem,  was  er  las,  der 
Gedanke  an  seine  Königspflichten  nicht:  er  studierte  die  Volks- 
rechte ^  und  beschäftigte  sich  lebhaft  mit  der  politischen  Geschichte ; 
nicht  nur  Wipo,  sondern  auch  Hermann  der  Lahme  hat  ihm  ein 
Buch  über  die  Taten  seines  Vaters  gewidmet '.  Auch  die  Spruch- 
weisheit des  alten  Testamentes  zog  ihn  an  ^.  Seine  Erbauung  fand 
er  in  Predigten,  die  im  Kloster  gehalten  -wurden:  Bern  von 
B,eichenau  hat  ihm  einige  übersandt^. 

So  lebte  Heinrich  m.  Nach  Karl  hat  Deutschland  keinen 
mächtigeren  Herrscher  gehabt  als  ihn;  aber  niemand  war  einsamer 
auf  dem  Thron  als  dieser  schöne,  düstere  und  ehrfurchtgebietende. 
Mann^^ 

Wie  groß  seine  Macht  war,  bewährte  sich,  als  Leo  IX.  vor- 
zeitig am  19.  April  1054  starb.  Trotz  der  Niederlage,  die  der 
Papst   und   seine   deutschen  Söldner  von  den  Normannen  erlitten 


1  Wipo  Tetral.  v.  199  S.  61. 

2  Ib.  V.  150  S.  60  u.  V.  82  S.  58;  chron.  Noval.  app.  17  S.  101. 

^  Brief  Siegfrids  von  Tegernsee  (1048 — 1068)  an  einen  Bischof  W. 
(?  Wilhelm  von  Utrecht)  bei  Pez,  Thesaur.  VI,  1  S.  237 :  Sedula  illic  per- 
mutatio  abbatum,  nee  non  pro  diversis  scribendis  voluminibus  imperatoris 
mandatum  valde  impediunt  votivum  vobis  in  ministrando  desiderium  eorun- 
dem  fratrum.  *  Ann.  August,  z.  1041. 

»  Brief  an  Heinrich  N.A.  III  S.  331.  «  Wipo  Tetral.  v.  161  ff. 

'  Otto  Frising.  chron.  VT,  33  S.  290. 

*  Der  Mönch  Arnulf  widmete  ihm  eine  metrische  Bearbeitung  der 
Sprüche  Salomonis,    s.  Strehlke  im  Arch.  f.  Kunde  österr.  GQ.  XX  S.  193. 

9  Brief  Berns  S.  200. 

i<>  Lamb.  Instit.  Herv.  eccl.  S.  351:  Nigro  erat  sed  venusto  aspectu, 
statura  procerus.  Nam  ab  humero  et  sursum  eminebat  super  omnem  po- 
pulum.  Die  Schönheit  Heinrichs  ist  auch  hervorgehoben  in  einem  Briefe 
Herrands  von  Tegernsee  bei  Pez,  Thesaur.  VI,  1  S.  230. 


—    621     — 

hatten,  regte  sich  in  Rom  kein  Widerspruch  gegen  die  Herrschaft 
des  Kaisers.  Es  gibt  kaum  einen  stärkeren  Beweis,  wie  gesichert 
die  Verhältnisse  schienen,  als  daß  Heinrich  ein  halbes  Jahr  ver- 
streichen ließ,  bis  er  einen  neuen  Papst  ernannte  und  daß  dieser 
dann  wieder  sich  ein  halbes  Jahr  Zeit  nahm,*  ehe  er  die  Annahme 
der  Wahl  endgütig  erklärte:  es  war  beinahe  ein  Jahr  um  seit  Leos 
Tod,  als  Bischof  Gebhard  von  Eichstätt,  als  Viktor  II.,  in  Rom 
am  13.  April  1055  inthronisiert  wurde  ^.  Als  Bischof  hatte  er  das 
unbedingte  Vertrauen  Heinrichs  genossen.  So  völHg  baute  dieser 
auf  ihn,  daß  er  ihm  eine  Zeitlang  die  Verwaltung  des  bairischen 
Herzogtums  übertragen  hatte  ^.  Wer  möchte  glauben,  daß  es  jetzt 
des  Eingreifens  Hildebrands  bedurfte,  um  den  Kaiser  zur  Wahl 
seines  Vertrauten  zu  bewegen^?  Es  ist  um  so  unwahrscheinhcher, 
da  Viktor  soeben  die  Pohtik  der  Kurie  erfolgreich  gekreuzt  hatte. 
Man  wird  deshalb  in  seiner  Ernennung  ebenso  wie  in  der  Leos  IX. 
einen  freien  Entschluß  des  Kaisers  zu  erbhcken  haben.    Er  wählte 


1  Ann.  Rom.  S.  187  f.,  Herim.  cont.  Scr.  XIII  S.  730,  Anon.  Haser.  38 
S.  265,  der  Inthronisationstag  bei  Berthold.  Bonizo  V  S.  589  ist  unbrauch- 
bar; hier  ist  die  Tendenz  oifenkundig.  Dagegen  ist  die  Frage  schwerer  zu 
entscheiden,  ob  die  bei  dem  Mönch  von  Herrieden  überlieferten  Worte  Geb- 
hards  Dichtung  oder  Wahrheit  sind.  Das  eine  scheint  mir  sicher,  daß  der 
Mönch  bei  ihnen  nicht  an  das  Wahlrecht  gedacht  hat  (Hefele,  CG.  IV 
S.  784  u.  a.).  Denn  1)  gehörte  das  Wahlrecht  nicht  dem  h,  Petrus,  sondera 
dem  Klerus  und  Volk  von  Rom,  und  2)  sagt  der  Anonj'mus  deutlich,  daß 
der  Papst  non  immemor  pacti  sui  .  .  multos  s.  Petro  episcopatus,  multa 
etiam  castra  .  .  recepit.  Nach  seiner  Meinung  handelte  es  sich  also  um 
Kirchengüter  u.  dgl.  Ist  dies  der  Sinn  der  Bedingung,  so  ist  nicht  un- 
wahrscheinlich, daß  Gebhard  sie  gestellt  hat.  Denn  die  pekuniäre  Lage 
der  Päpste  war  nicht  glänzend.  Das  zeigen  die  Geldverlegenheiten  Leos  IX. 
Martens  (Besetz,  d.  päpstl.  Stuhls  S.  35)  scheint  mir  also  mit  seiner  un- 
bedingten Verwerfung  der  Nachricht  zu  weit  zu  gehen. 

'^  Anon.  Haser.  a.  a.  0. 

ä  Leo  ehr.  Gas.  11,36  S.  686;  bei  Bonizo  S.  589  in  Verbindung  mit  der 
Niederlegung  des  Patriziats  durch  Heinrich.  Das  Lügengewebe,  das  Bonizo 
als  Geschichte  ausgibt,  ist  gerade  hier  sehr  durchsichtig.  Denn  die  Grund- 
lage, auf  der  seine  weiteren  Nachrichten  beruhen,  daß  der  sterbende  Leo 
Hildebrand  die  Sorge  für  die  römische  Kirche  übergeben  habe,  ist  erweis- 
lich eine  Erfindung.  Hildebrand  war,  als  Leo  starb,  in  Frankreich,  Bereng. 
de  Sacra  coena  ed.  Vischer  S.  53.  Ich  halte  es  deshalb  für  unzulässig,  zwar 
die  Unzuverlässigkeit  Bonizos  zuzugeben,  gleichwohl  aber  die  Niederlegung 
des  Patriziats  für  glaubhaft  zu  halten  (so  v.  Heinemann,  D.  Patric.  S.  22). 
Hefeies  Umdeutung,  Heinrich  habe  auf  die  Ausschreitungen  der  Patrizial- 
gewalt  verzichtet,  CG.  IV  S.  783,  ist  vollends  unmöglich. 


—     622     — 

wieder  einen  Verwandten,  mit  dem  er  sich  eins  wußte  ^.  Es  ent- 
spricht dem,  daß  die  Männer,  mit  denen  Leo  IX.  sich  umgeben 
hatte,  nicht  sämtlich  seine  Ernennung  wohl  aufnahmen:  Friedrich 
von  Lothringen  verließ,  um  ihm  nicht  dienen  zu  müssen,  die  Kurie; 
er  trat  als  Mönch  in  Monte  Cassino  ein^ 

Die  Verbindung  zwischen  Kaisertum  und  Papsttum  erhielt 
durch  die  Ernennung  Viktors  neuen  Halt.  Wie  absichtlich  be- 
kundeten die  beiden  Herrscher  vor  aller  Welt,  daß  sie  einmütig 
zusammenstanden.  Am  Pfingstfest  1055  nahm  Heinrich  an  der 
ersten  Synode  Viktors  zu  Florenz  Anteil*.  Er  belehnte,  als  der 
Erbe  des  Markgrafen  Bonifaz  starb,  den  Papst  mit  Spoleto  und 
Camerino.  Im  Herbst  1056  ging  Viktor  über  die  Alpen,  um  den 
Kaiser  in  Deutschland  aufzusuchen.  Heinrich  fi'eute  sich,  ihm  in 
seiner  aufblühenden  Residenz  zu  Goslar  einen  so  glänzenden 
Empfang  zu  bereiten,  wie  man  ihn  in  Deutschland  selten  gesehen 
hatte*.  Wer  konnte  etwas  anderes  erwarten,  als  daß  die  kirch- 
liche Reform  durch  die  verbündete  geistliche  und  weltliche  Gewalt 
zu  Ende  geführt  werde?  Niemand  ahnte,  daß  Viktor  zu  des 
Kaisers  Begräbnis  reiste. 

Am  5.  Oktober  1056  ist  Heinrich  III.  zu  Botfeld  im  Harz 
gestorben.  Wie  wenig  bedeuten  die  Taten  der  Menschen!  Nicht 
der  größte  Mann  hätte  dem  Papsttum  einen  solchen  Zuwachs  an 
Macht  erringen  können,  wie  er  ihm  durch  diesen  Todesfall  von 
selbst  zufiel.  Seitdem  die  Römer  sich  daran  gewöhnt  hatten,  die 
Ernennung  eines  neuen  Papstes  vom  Kaiser  zu  erbitten,  wie  die 
Domherren  in  Mainz  oder  Worms  einen  neuen  Bischof  am  Hofe 
erbaten,  schien  das  Übergewicht  des  Kaisertums  über  das  Papst- 
tum  gesichert     Aber   diese   Macht   zerbrach    in   dem  Augenblick, 


^  Daß  Gregor  Reg.  1, 19  S.  33  Viktor  venerandae  inemoriae  papam 
nennt  und  daß  er  ihn  VI,  11  S.  340  erwähnt,  beweist  hiegegen  nichts.  Als 
echten  Vertreter  der  römischen  Kirche,  wie  Martens,  Gregor  I  S.  20,  sagt, 
hat  Gregor  ihn  weder  hier  noch  sonst  irgendwo  gerühmt. 

«  Lamb.  z.  1054;  Leo  ehr.  Gas.  II,  86  S.  687.  Friedrich  hat  keine  der 
Bullen  Viktors  als  Kanzler  unterschrieben,  wenn  man  absieht  von  der  un- 
echten 4339.  Die  Angaben  Lamberts  und  Leos  stimmen  nicht  völlig  überein. 
Leo  verwischt  ofiFenbar  absichtlich  den  Gegensatz  des  Mönchs  zum  Papste. 

^  Ann.  Altah.,  Berth.  ehr.  z.  J.  1055.  Bemerkenswert  ist,  daß  in  den 
Altaicher  Annalen  der  Kaiser,  bei  Berthold  der  Papst  die  Synode  hält.  Bei 
Bonizo  S.  590  wohnt  Heinrich  nur  auf  Einladung  des  Papstes  der  Synode 
bei.     Seine  Anwesenheit  erwähnt  auch  Peter  Damiani,  ep.  IV,  12  S.  322. 

*  Anon.  Haser.  39  S.  265;  Lamb.  z.  1056.  Nach  vita  Lietb.  ep.  Camer. 
42  Bouq.  XI  S.  481  kam  Viktor,  um  über  die  Römer  Klage  zu  führen. 


—     623     — 

da  ihr  Urheber  starb.  Denn  der  Erbe  des  Kaisertums  war  zu 
schwach,  sie  aufrecht  zu  erhalten:  er  war  ein  unmündiges  Kind. 
Das  Papsttum  aber  war  zu  stark,  um  sich  freiwillig  einer  fremden 
Leitung  unterzuordnen. 

Doch  ehe  wir  uns  die  Verwickelungen  vergegenwärtigen,  die 
aus  dieser  Sachlage  fast  mit  Notwendigkeit  entsprangen,  wenden 
wir  unsere  Aufmerksamkeit  dem  Missionsgebiete  zu.  Auch  dort 
vollzog  sich  eine  Verschiebung  der  Verhältnisse,  wodurch  Deutsch- 
land auf  sich  selbst  beschränkt  wurde. 


Viertes  Kapitel. 

Der  Fortgang   der  Wendenmission   nnd   die  be- 
ginnende Loslösung  der  skandinavischen  Kirchen 
von  Deutschland. 


Im  zehnten  Jahrhundert  war  das  deutsche  Missionsgebiet  schier 
unbegrenzt.  Seit  der  Gründung  selbständiger  Kirchen  in  Polen 
und  Ungarn  dagegen  war  es  beschränkt  auf  die  wendischen  Land- 
schaften zwischen  Elbe  und  Oder  und  auf  die  skandinavischen 
Reiche.  Man  kann  nicht  sagen,  daß  im  elften  Jahrhundert  die 
Missionsarbeit  auf  diesen  Gebieten  energisch  betrieben  worden  wäre. 
Besonders  die  Wendenbekehrung  gehörte  zu  den  unterschätzten 
Aufgaben  der  Zeit^ 

Wir  haben  des  großen  Zusammenbruchs,  der  im  Jahre  983 
den  größten  Teil  dessen  vernichtete,  was  die  deutsche  Kirche  in 
langsamer  Arbeit  jenseits  der  Elbe  erreicht  hatte,  früher  Erwähnmig 
getan  ^.  Nicht  selten  sind  Niederlagen  heilsamer  als  Siege.  Aber 
diese  Niederlage  war  nicht  heilsam.  Denn  sie  bewirkte  nicht,  daß 
Deutschland  seine  Kraft  daran  setzte,  auf  dem  Trümmerfeld  im 
Nordosten  einen  neuen  und  festeren  Bau  zu  errichten.  Lange 
Jahre  geschah  nichts,  um  zu  diesem  Ziel  zu  gelangen. 

Im  sorbischen  Gebiet^  bestanden  die  von  Otto  I.  gegründeten 


1  Die  Hauptquelle  für  dieses  Kapitel  ist  Adam  von  Bremen.  Zur 
Literatur  verweise  ich,  abgesehen  von  den  allgemeinen  Darstellungen,  auf 
L.  Giesebrecht,  Wendische  Geschichten  1843,  Dehio,  Geschichte  des  Erzbist. 
Hamburg-Bremen  1877,  Nottrott,  Aus  der  Wendenmission  1897. 

2  S.  oben  S.  250  ff. 

'  Über  die  polit.  Verhältnisse  s.  Posse,  Die  Markgrafen  von  Meißen 
S.  28  ff.    Schulze,  Kolonisierung  S.  69  ff. 


—     625     — 

Bistümer  Meißen  und  Zeitz  fort;  Merseburg  war  wiederhergestellt. 
Aber  die  wenigen  Notizen,  die  man  da  und  dort  über  die  kirch- 
lichen Zustände  in  diesen  Diözesen  findet,  geben  keine  erfreuliche 
Yorstellung.  In  Meißen  stand  seit  dem  Jahr  992  Bischof  Eid  an 
der  Spitze  der  Diözese.  Thietmar  rühmt  ihn  als  einen  gerechten 
und  aufrichtigen  Mann^.  Persönlich  lebte  er  als  strenger  Asket; 
füi"  sein  Bistum  sorgte  er  besonders  diu:ch  Vermehrung  des  Grund- 
besitzes; es  gelang  ihm,  fast  zweihundert  Höfe  für  dasselbe  zu  er- 
werben. Allein  in  der  Bekehrung  der  Wenden  war  kein  Fort- 
schritt zu  verzeichnen^.  Eid  selbst  gab  dem  Kaiser  Heinrich  die 
trostloseste  Schilderung  des  augenblicklichen  Zustands^  und  der 
Zukunft  sah  or  olme  Hoffnung  entgegen.  So  fest  war  er  davon 
überzeugt,  daß  das  junge  Christentum  unter  den  Sorben  ebenso 
vernichtet  :verden  würde,  wie  es  bei  den  Liutizen  bereits  vernichtet 
war,  daß  er  nicht  in  Meißen  begraben  sein  wollte;  er  wünschte  in 
Kolditz,  ga,riz  an  der  Westgrenze  seiner  Diözese,  an  der  Seite 
eines  dort  bestatteten  Märtyrers  sein  Grab  zu  finden.  Als  er  am 
20.  Dezember  1015  in  Leipzig  starb,  wurde  sein  Leichnam  gleich- 
wohl nach  Meißen  gebracht:  der  Besitz  dieser  Eeliquie  erschien 
wie  ein  ÜKtarpfand  für  das  Fortbestehen  des  Bistums*.  Auch  dies, 
ein  Beweis;  wie  unsicher  man  sich  in  Meißen  fühlte.  Über  die 
Tätigkeit   seiner   Nachfolger    fehlt  jede   Überlieferung.     Wäre   es 


1  Chron.  IV,  6  S.  68. 

2  Ib.  VITI,  25  S.  207f.  erwähnt  Thietmar,  daß  Eid  neue  Kirchen 
weihte,  aber  wenn  er  hinzufügt,  daß  er  selten  das  Chrisma  weihte  und 
Priester  ordinierte,  so  ist  klar,  daß  die  Zahl  der  Christen  nicht  groß  ge- 
wesen sein  kann. 

3  Dipl.  III  S.  319  Nr.  269  v.  1013:  Eiko  .  .  nobis  innbtuit,  eandem 
aecclesiam  .  .  crebra  hostium  devastatione  'desolatam  ac  pene  ad  nihilum 
ita  fuisse  redactam,  ut  nomine  tantum  solo  praeesset,  reliqua  autem  de  rebus 
territorüs  appertinentia  ita  ab  hostibus  fuisse  direpta,  ut  ordini  ecclesiastico 
nee  honor  debitus  aut  utilitas  aliqua  diutius  inde  exhiberi  potuisset. 

*  Thietm.  VIII,  25  S.  207  f.:  Ubi  Christi  magnus  martyr  corporaliter 
requiescit.  Kurze  faßt  magnus  als  Eigenname-,  bei  der  Stellung  der  Worte 
scheint  mir  das  nicht  wahrscheinlich.  Man  kann  bei  dem  namenlosen 
Märtyrer  an  einen  der  Genossen  Arns  von  Würzburg  denken,  deren  Mar- 
tyrium in  dieser  Gegend  stattfand,  s.  Thietm.  1, 4  S.  3.  Bönhoff,  N.A.  f. 
Sachs.  Gesch.  XXVI  S.  153,  erinnert,  daß  das  Schloß  in  Kolditz  später  eine 
Jakobskapelle  hatte  und  urteilt,  es  könne  der  große  Märtyrer  der  Ap.- 
Jakobus  gewesen  sein.  Aber  das  ist  nach  Thietmars  Worten  unmöglich. 
Der  angebliche  Leichnam  des  älteren  Jakobus  befand  sich  ja  in  St.  Jakob 
di  Compostella.  Über  die  späteren  Schicksale  des  Leichnams  Eids  s.  Machat- 
schek,  Bisch,  v.  Meißen  I  S.  31. 


Hauck,  Kirohengesohichte.    III. 


40 


—     626     — 

so,  wenn  ihnen  große  Erfolge  gelungen  wären  ^P    Die  Unsicherheit 
der  Lage  ist  verständhch;    denn  Meißen  war  Grenzbistum.     Jeder 
Krieg  bedrohte  alles  mühevoll  Erreichte  mit  Vernichtung.  Welchen 
Umfang  die  Verwüstungen  hatten,  lernt  man  aus  der  Angabe,  daß 
der  Polenherzog  Miseco  im  Jahr  1030  im  Land  zwischen  Elbe  und 
Saale  mehr  als  hundert  Orte  zerstörte  und  9065  Christen  daraus  ge- 
fangen wegführte^.    Besonders  war  für  Meißen  die  lange  schwankende 
Entscheidung  über  den  Besitz  der  Lausitz  von  "Wichtigkeit.    Wurde 
diese  Landschaft   polnisch,    so   war    das  Bistum  von   dem  Verlust 
eines  großen  Teils    seines   Sprengeis    bedroht,  ja   es  war   fragüch, 
ob  es  dann  überhaupt  fortbestehen  konnte.     Nun  ging  zwar  diese 
Gefahr  vorüber,    da   infolge    des    Zusammenbruchs    der   polnischen 
Macht  die  Lausitz  dauernd  in  deutschen  Besitz  kam  '\    Aber  lange 
Jahre  waren  für  die  Ausbreitung    des  Christentums  verloren;    sie 
hatten  nur  die  nationale  Spannung  zwischen  Deutschen  und  Slaven 
vermehrt,    der   religiöse  Gegensatz   zwischen   Christen   und   Nicht- 
christen  aber  war  sicherlich  durch  die  Art,  wie  die  Polen,  während 
sie    Herren    waren,    den    Gehorsam    gegen    die    Vorschriften    der 
Kirche    erzwangen*,    mächtig    verstärkt    worden.     Doch   seit    dem 
Jahre  1031,  hatten  die  Meißener  Bischöfe  wieder  freie  Hand;  man 
konnte  jetzt  bessere  Erfolge  erwarten;    aber   die  Überlieferung   ist 
von  kirchlichen  Taten   nach    diesem  Jahre    so   stumm  wie   vorher. 
Wie  wenig   die  Lage    des  Bistums   noch   unter  Heinrich  III.   ge- 
sichert wai-,    zeigt   sich  deutlich  genug  dariu,   daß  er  für  die  Er- 
haltung des  Domkapitels  Güter  bestimmte,  die  in  Deutschland,  auf 


1  Daß  Machatschek  die  Missionstätigkeit  Eilwards  rühmt,  hat,  so 
viel  ich  sehe,  keinen  Grund  in  den  Quellen.  Das  Einzige,  was  zu  seiner 
Charakteristik  überliefert  ist,  ist  der  Satz  der  Quedlinburger  Annalen: 
Rebus  .  .  uti  parcumque  sciens  modum  servare  fruendo  (z.  J.  1023).  Sein 
Nachfolger  Huprecht  wird  (ibid.)  als  vir  summae  industriae  bezeichnet. 
Wenn  ihn  Posse  (Markgr.  S.  89)  sehr  gelehrt  nennt,  so  weiß  ich  wieder 
nicht,  worauf  sich  dieser  Ruhm  begründet.  Über  die  nächsten  Bischöfe, 
Dietrich,  Aico  und  Brun  wissen  wir  so  gut  wie  nichts. 

"  Ann.  Saxo  z.  d.  J.  S.  678.  Man  hat  nicht  an  das  Meißener  Bistum 
allein  zu  denken. 

3  Über  die  Eroberung  der  Lausitz  s.  o.  S.  76.  Nach  dem  Tode  Ekki- 
harts  besetzte  sie  Boleslav  Chabry,  Thietm.  \^'9  S.  112,  Heinrich  H.  gab  sie 
ihm  1002  zu  Lehn,  V,  18  S.  117,  und  erneuerte  die  Belehnung  1013,  VII,  31 
S.  186.  Durch  Konrad  II.  wurde  sie  zurückgenommen,  s.  o.  S.  544.  Man 
vgl.  über  diese  Kämpfe  neben  Hirsch  und  Breßlau:  Zeißberg,  Wiener  SB. 
Bd.  57  (1867)  S.  265  £F.  und  Posse,  Markgr.  S.  49  ff.  Das  Bistum  erhielt  1007 
den  ersten  Besitz  in  der  Oberlausitz,  Dipl.  III  S.  149  Nr.  124. 

*  Vgl.  die  drastischen  Mitteilungen  bei  Thietmar  IX,  2  S.  240. 


—     627     — 

dem  linken  Ufer  der  Saale,  lagen  ^.  Der  einzige  Fortschritt, .  der 
in  diesen  Gegenden  geschah,  bestand  demnach  darin,  daß  ein 
immer  größerer  Teil  des  Grundes  und  Bodens  in  den  Besitz  deut- 
scher Ritter  kam.  Dadurch  wurde  die  Einwanderung  deutscher 
Kolonisten  vorbereitet:  sie  erst  hat  dem  Bestand  der  Kirche  ein 
sicheres  Fundament  verliehen. 

Ahnlich  waren  die  Verhältnisse  in  den  beiden  Nachbarbis- 
tümem  Zeitz  und  Merseburg.  Die  fürsthche  Stellung  der  Bischöfe 
wurde  gesichert  und  verstärkt:  in  Zeitz  durch  bedeutende  Schen- 
kungen Ottos  n.  und  m.,  Heinrichs  11.  und  Konrads  11.^,  in 
Merseburg  durch  Schenkungen  Heinrichs  H.  und  IH.,  besonders 
auch  des  Bischofs  Wigbert  ^.  Aber  mit  der  Lösung  der  kirchlichen 
Aufgaben  ging  es  höchstens  schrittweise  vorwärts*.  Die  wendische 
Bevölkerung  war  für  das  Christentum  unzugänglich.  Kein  Wunder, 
dass  sich  die  Bischöfe  in  Zeitz  nicht  heimischer  fühlten  wie  in  Meißen : 
man  sieht  es  aus  der  Verlegung  ihres  Sitzes. an  die  schützende  deutsche 
Grenze  nach  Naumburg ^  Und  hätte  Bischof  Kadeloh  jahrelang  als 
italienischer  Kanzler  dem  Hofe  folgen  können^,  wenn  er  in  seiner 


^  Die  Vermögensentwickelung  schritt  in  Meißen  nur  langsam  fort. 
Zunächst  war  das  Bistum  auf  die  Zehnten  angewiesen  (s.  o.  S.  131,  4).  Von 
Otto  II.  erhielt  es  983  Setleboresdorf  und  den  ElbzoU  zwischen  Beigern  und 
Meißen,  Dipl.  H  S.  208  Nr.  184;  von  Otto  III.  995  die  Lehen  des  Grafen 
Asic,  ib.  S.  584  Nr.  174,  und  eines  gewissen  Thammo,  S.  592  Nr.  183;  von 
Heinrich  11.  1007  die  castella  Ostro,  Drebnitz  und  Göda  in  der  Lausitz,  s. 
S.  626  Anm.  3,  und  1013  sechs  Dörfer  links  der  Elbe,  Dipl.  III  S.  319  Nr.  269, 
von  Heinrich  III.  1040  das  castellum  Püchau,  St.  2192,  1046  Zschaitz,  St. 
2198,  und  zu  gunsten  des  Kapitels  eine  Anzahl  Ortschaften,  St.  2295  ff. 

2  Über  Otto  IL  u.  IIL  s.  oben  S.  131  Anm.  3.  Heinrich  IL  schenkte 
1004  als  Entschädigung  für  die  Rückgabe  des  Merseb.  Anteils  die  Orte 
KretBchau,  Greifen  und  Groitzschen,  Dipl.  III  S.  82  Nr,  66,  Konrad  U.  1032 
den  Königshof  Balgstädt,  St.  2035,  Heinrich  III.  1040,  1043  und  1046  eine 
Reihe  von  Ortschaften,  St.  2153.  2193.  2242.  2249.  2313. 

3  Schon  die  Wiederherstellung  brachte  eine  Erweiterung  des  Grund- 
besitzes, Dipl.  III  S.  78  Nr.  64,  es  folgt  1006  die  Schenkung  von  Gottfrids- 
roda  Nr.  106,  1013  die  der  Lehen  Bebos  zu  Oßmannstedt  Nr.  271,  1017  die 
Kirche  zu  Geusa  Nr.  374,  1021  für  das  Domkapitel  die  Dörfer  Burgsdorf 
Nr.  451,  TJhden  und  Bedra  Nr.  450;  die  letzteren  lagen  links  der  Saale  im 
B«ssetigau.  Eine  Schenkung  Heinrichs  III.  von  1042  ist  bemerkenswert, 
St.  2231,  da  sie  triginta  mansi  absque  mancipiis  in  Spirega  (Spergau), 
also  zum  Zweck  der  Kolonisation  betrifft.  Über  Wigberts  Erwerbungen  ä. 
Thietm.  VI,  36  S.  155. 

*  Vgl.  oben  S.  135  und  S.  94  und  Bd.  IV  S.  555. 
ö  S.  oben  S.  554. 

8  Er  war  ital.  Kanzler  v.  31.  März  1037  bis  30.  Nov.  1043. 

40* 


—     628     — 

Diözese  Arbeit  gesucht  oder  gefunden  hätte  ?  Wie  dünn  die  Christen 
im  Merseburgischen  gesät  waren,  kann  man  sich  vorstellen,  wenn  man 
hört,  daß  Thietmar  neun  Jahre  lang  Bischof  war,  ohne  den  süd- 
östlichen Teil  seiner  Diözese  aufzusuchen.  Im  Mai  1018  hat  er 
zum  erstenmal  in  Kohren  und  Rochlitz  die  Konfirmation  vollzogen^. 
Viel  schUmmer  als  bei  den  Sorben  war  die  Lage  der  Kirche 
bei  ihren  nördhchen  Nachbarn,  den  Liutizen.  Wir  erinnern  uns, 
daß  die  deutsche  Herrschaft  jenseits  der  Elbe  infolge  der  Erhebung 
von  983  aufhörte.  Man  fügte  sich  deutscherseits  in  diese  wenig 
rühmliche  Sachlage;  es  galt  schon  als  des  Lobes  wert,  daß  die 
Äbtissin  Mechtild  von  Quedlinburg-wendische  Einfälle  zu  verhindern 
wußtet  Nun  gelang  es  zwar  Heinrich  II.,  Ostern  1003,  die  Ab- 
gesandten der  Redarier  und  Liutizen  zu  einem  Einverständnis  zu 
bewegen^.  Die  Wenden  traten  wieder  in  Abhängigkeit  vom  Reich 
und  erkannten  die  Pflicht  des  Tributs  und  der  Heeresfolge  von 
neuem  an*.  Aber  dadurch  war  nur  das  Verhältnis  zum  Reich, 
wie  es  vorlängst  unter  Karl  d.  Gr.  bestanden  hatte,  erneuert.  In 
allen  inneren  Angelegenheiten  waren  die  Wenden  vollkommen  frei  ^: 
weder  stand  dem  König  ein  Verfügungsrecht  über  Grundeigentum 
zu  ^,  noch  gab  es  deutsche  Besatzungen  im  Lande ',  und  vor  allem : 


1  Chron.  IX,  21  S.  251  f.  ^  Ann.  Quedl.  z.  999. 

3  Verhandlung  zu  Quedlinburg  Thietm.  V,  31  S.  125.  Freilicli  zeigt 
VI,  33  S.  153  u.  VI,  57  S.  167,  daß  Heinrich  stets  mit  der  Möglichkeit  des 
Abfalles  zu  rechnen  hatte. 

*  Liutizen  im  Heere  Heinrichs  werden  von  Thietmar  mehrfach  er- 
wähnt: VI,  22  S.  147;  25  S.  148;  VIE,  59  S.  229  u.  ö.  Ihre  Tributpflichtig- 
keit hat  an  Herim.  Aug.  z.  1045  (solitus  census)  eine  zuverlässige,  an  Alp. 
de  div.  temp.  1,5  S.  704  eine  schwache  Bezeugung;  vgl.  Wipo  6  S.  20,  wo 
wahrscheinlich  an  die  Liutizen  gedacht  ist. 

6  Auch  das  ist  bezeichnend,  daß  der  König  stets  auf  deutschem  Boden 
mit  den  Wenden  verhandelte:  1005  zu  Werben,  Thietm.  VI,  28  S.  150; 
1012  in  Arneburg,  VII,  24  S.  182;  ebenso  unter  Konrad,  Wipo  6  S.  22;  Ann. 
Hild.  z.  1029. 

*  L.  Giesebrecht  (II  S.  12)  belegt  seine  Annahme  von  königlichem 
Grundbesitz  unter  den  Liutizen  durch  Urk.  Heinrichs  IL  v.  1003,  1004  und 
1011  Nr.  48,  88,  237,  wonach  er  Grundbesitz  jenseits  der  Elbe  bei  Zerbst, 
in  der  Landschaft  Nizizi  und  Mrozani  verschenkte.  Aber  die  genannten 
Gaue  waren  nicht  liutizisch,  sondern  sofbisch. 

'  Auch  hier  kann  ich  Giesebrechts  Annahme  von  deutschen  Festungen 
und  Besatzungen,  II  S.  12,  nicht  zustimmen.  Weder  Zerbst  noch  Dretzel, 
südlich  vo|i  Genthin,  lag  im  Land  der  Liutizen.  Die  deutschen  Festungen 
lagen  links  der  Elbe,  so  Arneburg,  Thietm.  VI,  29  S.  150,  und  Werben, 
Wipo  33  S.  39. 


I 


—    629     — 

der  Bestand  des  wendischen  Heidentums  blieb  unangetastet;  nicht 
einmal  zur  Unterlassung  der  Menschenopfer  wurden  sie  genötigt^. 
Leisteten  sie  dem  König  Zuzug,  so  kamen  sie  mit  ihren  eigenen 
Feldzeichen:  man  sah  auf  denselben  die  Bilder  ihrer  Götter.  Mit 
leicht  verständlicher  Eifersucht  hüteten  sie  ihre  Heiligtümer  vor 
jeder  Verletzung:  als  bei  der  Belagening  von  Nimptsch  im  Jahr 
1017  ein  Dienstmann  des  Markgrafen  Herimann  ein  solches  Bild 
durch  einen  Steinwurf  beschädigte,  erhoben  die  Priester  sofort 
Klage;  Heinrich  sprach  ihnen  ein  Sühnegeld  von  zwölf  Pfund  zu; 
so  viel  lag  ihm  daran,  jede  Mißstimmung  im  Keime  zu  ersticken-. 
Das  Seitenstück  zu  diesem  Vorfall  ist  die  Plünderung  einer  Kirche 
bei  Metz,  die  sich  die  Wenden  in  seinem  Heere  im  Jahr  1009 
zu  schulden  kommen  ließen.  Heinrich  trug  Bedenken,  die  Frevler 
zur  Rechenschaft  zu  ziehen;  vielmehr  leistete  er  selbst  Ersatz  für, 
den  angerichteten  Schaden,  indem  er  sich  durch  einen  Eid  von 
dem  Verdacht  der  Mitschuld  reinigte  ^  Das  ist  eine  so  weitgehende 
Schonung  des  Heidentums,  daß  sie  bei  einem  Mann  wie  Heinrich 
fast  Erstaunen  erregt.  Aber  der  Grund  ist  dm'chsichtig:  die  Wenden 
waren  in  keinem  Punkte  verletzlicher  als  in  dem  der  Religion;  je 
unzuverlässiger  nun  die  sächsischen  Herren  waren  und  je  bereit- 
wilHger  sie  sich  zeigten,  um  persönlicher  Interessen  willen  Deutsch- 
land an  Polen  zu  verraten*,  um  so  mehr  mußte  sich  Heinrich 
hüten,  die  Liutizen  durch  Kränkung  ihrer  religiösen  Überzeugungen 
auf  die  polnische  Seite  zu  drängen.  Die  unausweichliche  Folge 
war,  daß  die  Arbeit  der  Kirche  lahm  gelegt  wurde;  es  unterbheb 
alles,  um  dem  Christentum  Eingang  zu  verschaffen.  Heinrich  hat 
unter  dem  Zwang  der  Verhältnisse  so  gehandelt.  Aber  nich  jeder- 
mann in  Deutschland  konnte  sich  in  sein  Verfahren  finden ;  wer 
ausschließlich  vom  kirchlichen  Gesichtspunkt  aus  urteilte,  fand  es 
tadelnswert.  Mit  leidenschaftlicher  Heftigkeit  hat  Brun  von  Quer- 
furt diesen  Standpmikt  vertreten.  Er  ruft  Wehe  über  die  elende 
Zeit,  in  der  es  keinen  König  gibt,   der   nach    der  Bekehrung  der 


1  Brief  Bruns  bei  W.  Giesebrecht,  KZ.  II  S.  669.  Hier  lag  der  Grund 
für  die  Erneuerung  des  Verbots,  Christen  an  Heiden  zu  verkaufen,  Thietm.- 
VI,  28  S.  150.  2  Thietm.  VIII,  64  S.  231  f. 

»  Ders.  VI,  51  S.  164  f.,  vgl.  Mirac.  s.  Pirm.  12  Scr.  XV  S.  33  f. 

*  Thietm.  V,  10  S.  113  die  sächsischen  Großen,  V,  18  S.  117  ebenso, 
V,  36  S.  127  und  VI,  54  S.  166  Markgraf  Gunzelin  von  Meißen,  VII,  00  S.  186 
Graf  "Wernher  und  Ekkihart,  der  Bruder  des  Markgrafen  Herimann  von 
Meißen,  VIII,  18  S.  203  Hodo  und  Sigifrid,  der  Sohn  des  Markgrafen  Hodo. 
Thietmar  behauptet  geradezu,  daß  ein  großer  Teil  des  sächsischen  Adels 
in  Boleslavs  Sold  stand,  VIII,  12  S.  200. 


—     630     — 

Heiden  strebt.  Ihm  schien  der  Krieg  mit  Boleslaw  und  der  Friede 
mit  den  Liutizen  ein  schwerer  Widerspruch  gegen  das  Beste  der 
Kirche.  Deshalb  predigte  er  den  Kampf:  wenn  Heinrich  die  Wen- 
den mit  den  Waffen  zum  Glauben  zwinge,  dann  handele  er  nach 
dem  evangelischen  Worte:  Nötige  sie  herein  zu  kommen.  Keine 
größere  Ehre  gebe  es  für  einen  König,  als  die  Kirche  auszubreiten 
und  die  Heiden  zur  Taufe  zu  bewegen^.  Aber  das  waren  vergeb- 
liche Worte:  der  Zwang  der  politischen  Lage  war  stärker  als  Er- 
wägungen, für  die  Heinrich  an  sich  gewiß  nicht  unempfänglich 
war.  Jener  führte  dazu,  daß  das  Heidentum  sozusagen  anerkannte 
Religion  im  Wendenlande  wurde.  Daß  die  Bistümer  Brandenburg 
und  Havelberg  nach  wie  vor  besetzt  wurden,  war  kaum  mehr  als 
eine  Kechtsverwahrung.  Praktische  Bedeutung  hatte  es  nicht; 
denn  es  scheint,  daß  die  deutschen  Bischöfe  ihre  Hutizischen  Diö- 
zesen nie  betraten,  geschweige  denn,  daß  sie  dort  ihren  Sitz  nahmen^. 
Zu  Brandenburg  gehörten  auch  sorbische  Gaue.  Dort  lag  der 
bischöfliche  Hof  Leitzkau;  aber  auch  er  war  im  Jahr  1017  gänz- 
lich wüst:  das  Wild,  das  man  dort  sah,  sagt  Thietmar,  sei  nicht 
zu  zählen  gewesen  ^  Hielten  sich  aber  die  Bischöfe  von  ihren 
Diözesen  fem,  so  verzichteten  sie  damit  auf  jede  Missionsarbeit. 

Nur  zwei  Asketen  blieben  dem  Gedanken  treu,  daß  es  an  der 
Zeit  sei,  den  christlichen  Glauben  auch  zu  den  Liutizen  zu  tragen : 
Brun  von  Querfurt  und  der  Einsiedler  Günther.  Der  erstere"^,  der 
begeistertste  Vorkämpfer  der  Mission  in  dieser  Zeit,  hatte  unter 
den  Ungarn  und  Petschenegen  gewirkt,  er  hatte  sodann  Boten  des 
Evangeliums  nach  Schweden  gesandt;  als  seine  Hauptaufgabe  aber 
betrachtete  er  die  Bekehrung  der  Preußen  und  Liutizen  ^.   Vielleicht, 


1  Brief  an  Heinrich  S.  669  und  vita  Adalb.  11  S.  599. 

■  L.  Giesebrecht  nimmt,  II  S.  15,  auf  Grund  von  Dipl.  III  S.  259  Nr.  223 
an,  daß  Wipo  von  Brandenburg  wieder  unter  den  Wenden  seinen  Sitz  hatte. 
Ähnlich  Nottrott  S.  473.  Wie  mir  scheint,  geht  die  Folgerung  zu  weit. 
Die  Urkunde  selbst  läßt  die  ungünstige  Lage  der  liutiz.  Bistümer  erkennen 
(presertim  eas,  quae  ab  iniquis  hominibus  opprimuntur).  Zu  berücksichtigen 
ist  übrigens,  daß  der  Sprengel  von  Brandenburg  sich  auch  über  diä  sorbischen 
Gaue  Zerbisti,  Morazeni  und  Plone  erstreckte.  Für  dies  Gebiet  hatte  Hein- 
richs Privilegium  praktische  Bedeutung;  für  den  liutizischen  Teil  der  Diö- 
zese war  es  eine  Rechtsverwahrung.  Noch  Heinrich  III.  stattete  Dankwart 
von  Brandenburg  mit  Münze,  Markt  und  Zoll  in  dem  links  der  Elbe,  also 
nicht  einmal  in  seinem  Bistum  gelegenen  Ursleben  aus,  St.  2402. 

*  Thietm.  VIII,  57  S.  228.  Leitzkau  liegt  nur  wenig  über  eine  Stunde 
vom  Elbeufer  entfernt. 

*  Ich  unterlasse  es,  Bruns  Tätigkeit  zu  schildern,  da  sie  für  die 
deutsche  Kirche  verloren  war.  ^  Bf  an  Heinrich  II.  S  669  f. 


—     631     — 

daß  seinen  Worten  der  Erfolg  nicht  gefehlt  hätte;  aber  sein  früher 
Tod  ^  ließ  es  nicht  einmal  zu  einem  Missionsversuch  kommen.  Der 
letztere,  Günther,  war  ein  Thüringer^.  Er  kannte  also  die  Slaven 
von  Kind  auf;  aber  er  schien  zu  allem  eher  bestimmt  als  zum 
Wendenprediger.  Seine  Jugend  verrauschte  in  kecken  Taten;  dann 
kam  der  Umschlag:  aus  dem  Ritter  wurde  ein  Büßer;  unter  Gode- 
hards  beruhigendem  Einfluß  wurde  der  Büßer  zum  Mönche.  Aber 
damit  hörten  die  inneren  Schwankungen  bei  Günther  noch  nicht 
auf;  um  Frieden  zu  suchen,  schied  er  auch  aus  dem  Kloster.  Ein 
paar  Jahre  lang  bewohnte  er  eine  Zelle  auf  einem  Hügel  in  der 
Nähe  von  Altaich;  als  ihn  von  dort  die  Bewunderung  des  Volks 
vertrieb,  ging  er  in  den  wilden  Wald,  der  die  Deutschen  von  den 
Tschechen  schied,  und  baute  sich  dort  eine  neue  Klause.  Aus  ihr 
ist  das  Klösterlein  Binchnach  erwachsen,  die  ei-ste  Niederlassung 
von  Mönchen  im  Herzen  des  bairischen  Waldes  ^  Siebenunddreißig 
Jahre  lang  hat  er  hier  gehaust:  er  war  nicht  zum  Prediger  ge- 
bildet, aber  seine  kunstlosen  Reden  ergriflfen  gleich  mächtig  die 
Deutschen  und  die  Tschechen.  Eine  Episode  in  dem  Leben  dieses 
Mannes  ist  die  Liutizenpredigt.  Wir  wissen  nicht,  wodurch  er 
auf  den  Gedanken  an  sie  geführt  wurde;  vielleicht  durch  die 
Erinnerung  an  Jugendeindrücke.  Genug,  er  entschloß  sich  dazu. 
Es  war  acht  Jahre  nach  dem  Tode  Bruns,  als  er  in  Magdeburg 
mit  Kaiser  Heinrich  und  den  Großen  des  Reichs  über  die  christ- 
liche Predigt  jenseits  der  Elbe  verhandelte.  Der  Kaiser  hinderte 
ihn  nicht,  und  er  begann  die  Predigt*.  Aber  kein  Zeitgenosse 
berichtet  ein  Wort  von  Erfolgen,  die  er  errungen  habe.  Und  wenn 
er  nach  kurzer  Zeit  seine  Tätigkeit  abbrach  und  nach  dem  Süden 


1  9.  März  1009  Ann.  Quedl.,  über  das  Datum  bei  Thietm.  VII,  35 
S.  189  s.  d.  Anm.  Kurzes. 

2  Über  Günther  Wolfheri  vita  II  Godeh.  8  f.  S.  201  f.  Darauf  beruht 
die  vita  Gunth.  erem.,  Scr.  XI  S.  276  ff.  Selbständige  Kunde  hatte  Arnold^ 
de  s.  Emmer.  II,  61  S.  571  f.  und  der  Biograph  Stefans  von  Ungarn,  c.  14 
Scr.  XI  S.  236.  Erwähnt  wird  Günther  in  dem  Zusatz  zu  Thietm.  VIII,  52 
S.  225,  bei  Herim.  Aug.  z.  1040  und  1045,  in  den  Ann.  Hild.  z.  1006  u.  1008, 
Altah.  u.  Lamb.  z.  d.  J.  u.  bei  Othloh  vis.  14  S.  383  f.  Zu  vergleichen  sind 
endlich  die  Urk.  Heinrichs  III,  v.  1040  St.  2161  und  Günthers  ,quidam 
nobilis  homo'  bei  Wenck,  Hess.  Landesgesch,  ÜB.  III  S.  40,  durch  die  er 
seine  Güter  in  Thüringen  an  die  Klöster  Gellingen  und  Hersfeld  gibt, 
Günther  starb  am  9.  Okt.  1045.     Über  ihn  Grauert,  Hist.  JB.  XIX  S.  240ff. 

3  Geweiht  von  Berengar  von  Passau  29.  Aug.  1019,  von  Konrad  aus- 
gestattet, 1.  Jan.  1029,  von  Heinrich  IIT,  an  Altaich  gegeben,  Jan.  1040» 
St,  2161.  *  Zusatz  zu  Thietm.  VIII,  52  S,  225, 


—     632     — 

zurückkehrte^,  so  bestätigt  dies  die  Annahme,  daß  er  nichts  er- 
reichte. Nur  das  bleibt  fraghch,  ob  er  sich  freiwilhg  zur  Rückkehr 
entschloß.  Es  hat  sich  im  Norden  ein  Gerücht  erhalten  von  zwei 
Mönchen,  die.  aus  dem  Böhmerwald  nach  Rethra,  dem  Heiligtum 
der  E-edarier  gekommen  und  dort  als  Märtyrer  gefallen  seien  ^. 
Vielleicht  darf  man  Genossen  Günthers  in  ihnen  sehen.  Dann  aber 
hat  er  das  Wendenland  nicht  freiwillig  verlassen,  er  wurde  verjagt. 
Das  Heidentum  blieb  somit  in  den  einstmaligen  Diözesen 
Brandenburg  und  Havelberg  herrschend.  Unter  Konrad  IL  schien 
die  Zeit,  in  welcher  die  Liutizen  halbwegs  als  Christen  gelten 
konnten,  weit  zurückzuliegen:  man  bezeichnete  sie  einfach  als  die 
Heiden  ^  An  Mission  von  Deutschland  aus  war  jetzt  um  so 
weniger  zu  denken,  als  das  gute  Verhältnis  zum  Reich  gestört  war. 
Dies  hing  mit  den  polnischen  Verhältnissen  zusammen.  Im  Jahre 
nach  Konrads  B,egierungsantritt  starb  der  große  Boleslaw  Chabry*; 
mit  seinem  Tode  begann  der  rasche  Niedergang  der  polnischen 
Macht.  Damit  aber  fiel  der  Grund  hinweg,  der  bisher  die  Deut- 
scheu zur  Schonung  der  Liutizen  und  diese  zur  Anerkennung  ihrer 
Abhängigkeit  vom  Reich  genötigt  hatte.  Somit  brach  der  kleine 
Krieg  an  der  Grenze  von  neuem  aus^.  Nach  Konrads  Sinn  war 
diese  Wendung  nicht;  denn  er  bedurfte  des  Friedens  im  Nordosten 
für  seine  Pläne  im  Süden  und  Südwesten.  Aber  er  bemühte  sich 
vergebhch,  den  Friedensstand  an  der  Elbe  aufrecht  zu  erhalten. 
Der  durch  gegenseitiges  Unrecht  genährte  Haß,  der  die  Wenden 
von  den  Deutschen  schied,  war  allzutief.  Daß  Konrad  auf  dem 
Tag  zu  Werben  1033  den  Liutizen  billiges  Entgegenkommen  bewies, 
erschien  ihnen   als  Eingeständnis   der  Schwäche*.     Sie  erwiderten 


^  Wenn  der  Zusatz  bei  Thietmar  richtig  eingereiht  ist,  so  begann 
Günther  die  Missionspredigt  im  Frühjahr  1017.  Sie  hat  wahrscheinlich  nur 
Monate  gedauert,  da,  wie  bemerkt,  Kloster  Rinchnach  1019  geweiht  wurde, 

*  Adam  Schol.  71  S.  109.  Bedenken  erregt  nur,  daß  das  Scholion  bei 
Adam  zu  einem  viel  späteren  Zeitpunkt  eingereiht  ist.  Doch  ist  bei  einer 
Nachricht,  die  ausdrücklich  als  Gerücht  bezeichnet  wird,  darauf  kein  großes 
Gewicht  zu  legen. 

»  Wipo  33  S.  39  f. 

4  17.  Juni  1025,  Ann.  cap.  Cracov.  S.  16;  Cosm.  ehr.  1,41  S.  64. 

5  1028  erkannten  die  Liutizen  die  Abhängigkeit  noch  an,  s.  Ann.  Hüd. 
z.  1029  S.  35:  Fideliter  servituros  promiserunt.  Et  mentita  est  iniquitas 
sibi.  Das  Jahr  ist  falsch ;  der  Vorgang  fällt  in  die  Zeit  der  Pöhlder  Synode, 
also  1028,  s.  0.  S.  550  Anm.  1.  Zu  1033  spricht  Wipo  33  S.  39  von  multae 
dissensiones  et  incursiones;  die  Hildesheimer  JB.  erwähnen  zu  demselben 
Jahr  die  Niedermetzelung  des  Grafen  Liudger  bei  Werben  mit  etlichen 
vierzig  Gefährten.  "  Wipo  a.  a.  O. 


—     633     — 

so  durch  die  Erhebung  des  Jahres  1035.  Im  Frühjahr  überfielen 
sie  die  neubefestigte  Burg  Werben.  Da  sich  unter  den  Sachsen 
Verräter  fanden,  die  den  Feinden  den  Zugang  öfl&ieten,  so  gelang 
der  Schlag:  die  Burg  wurde  eingenommen,  die  Besatzung  zum  Teil 
niedergemacht,  zum  Teil  gefangen  weggeführt  \  Nach  diesem 
Friedensbruche  war  der  Krieg  unvermeidHch,  und  Konrad  führte 
ihn  mit  der  rücksichtslosen  Härte,  die  ihm  eigen  war.  Daß  er 
mit  der  Unterwerfung  der  Wenden  endete,  lag  in  den  Macht- 
verhältnissen; aber  die  Mission  hatte  von  dem  Sieg  keinen  Gewinn. 
Denn  die  Niederlage  steigerte  nur  die  Abneigung  der  Wenden 
gegen  die  Deutschen  und  gegen  ihre  .Religion.  Wipo  erzählt  einen 
Vorgang,  der  einen  BUck  in  den  schauerlichen  Abgrund  von  Haß 
tun  läßt,  der  sich  in  der  Seele  der  AVenden  gegen  die  Religion 
Jesu  Christi  angesammelt  hatte.  Es  war  ihnen  ein  Bild  des  Ge- 
kreuzigten in  die  Hände  gefallen;  sie  fanden  ihre  Lust  daran,  es 
zu  verhöhnen  und  zu  entstellen;  wie  wenn  das  Holzbild  lebte, 
stachen  sie  ihm  die  Augen  aus  und  schlugen  sie  ihm  Hände  und 
Füße  ab;  dann  warfen  sie  es  fort.  Das  war  eine  Tat  des  heid- 
nischen Fanatismus.  Aber  wenn  Konrad  sie  dadurch  rächte,  daß 
er  an  vielen  gefangenen  Wenden  die  Mißhandlung  vollzog,  die  ihre 
Volksgenossen  gegen  ein  totes  Bild  ausgedacht  hatten^,  so  war 
diese  Tat  noch  schlimmer:  denn  sie  verschloß  den  Weg,  um  jenen 
Fanatismus  zu  überwinden.  Seit  ]  036  herrschte  ein  Jahrzehnt  lang 
Friede;  dann,  im  Jahr  1045,  kam  es  zu  einer  neuen  Erhebung; 
aber  Heinrich  III.  wußte  sie  so  rasch  und  nachdrücklich  zu  unter- 
drücken^, daß  die  Ruhe  bis  gegen  das  Ende  seiner  Regierung  er- 
halten blieb:  also  zwanzig  Jahre  fast  ununterbrochenen  Friedens; 
aber  für  die  Ausbreitung  des  christlichen  Glaubens  war  diese  Zeit 
so  unfi:uchtbar  wie  vorher  der  Krieg  * :  als  man  Kaiser  Heinrich  III. 
zu  Grabe  trug,  waren  die  Liutizen  immer  noch  Heiden. 

Ein  Teil  der  Schuld  fällt  auf  die  Erzbischöfe  von  Magdeburg. 


1  Wipo,  Ann.  Hild.,  Herim.  Aug.,  Ann.  Altah.  z.  1035  u.  1036. 

2  Wipo  33  S.  40. 

3  Herim.  Aug.  z.  1045.    Der  Friede  wurde   erst  1056   wieder  gestört. 
■*  Die  von  L.  Giesebrecht  II  S.  97  und  Steindorflf  I  S.  285  angezogene 

Notiz  des  normanniselien  Mönchs  Orderich  Vitalis,  Hist.  eccl.  IV  Scr.  XX 
S.  55,  daß  die  Liutizen  Wodan,  Thor  und  Freia  verehrten,  bin  ich  bedenk- 
lich zu  wiederholen;  sie  scheint  mir  nichts  als  eine  Erläuterung  der  An- 
gabe, daß  die  Liutizen  Heiden  waren.  Der  Mönch  von  St.  Evroul  wußte 
von  den  wendischön  Göttern  nichts.  Er  nannte  deshalb  die  Namen  der 
deutschen,  die  er  kannte,  ebenso  wie  die  Romanen,  die  von  dem  deutschen 
Heidentum  sprachen,  Jupiter  und  Merkur  als  Götter  nannten. 


—     634     — 

Otto  d.  Gr.  hatte  diese  Meti'opole  gegründet  im  Hinblick  auf  die 
AVendenmission ;  aber  Magdeburg  hat  für  sie  so  gut  wie  nichts  ge- 
leistet. So  bedeutend  Männer  wie  Tagino  und  Gero  als  Vertraute 
und  Ratgeber  Heinrichs  II.  in  allen  Angelegenheiten  des  Reichs 
waren,  von  Tätigkeit  auf  dem  Missionsgebiet  bemerkt  man  nicht 
eine  Spur.  Geros  Nachfolger,  Hunfried,  verwaltete  das  Erzbistum 
länger  als  ein  Vierteljahrhundert;  aber  auch  er  ließ  die  vielen 
Friedensjahre,  die  er  sah,  ungenützt  verstreichen.  Doch  wäre  es 
ungerecht,  die  Schuld  allein  den  Persönlichkeiten  aufzubürden.  Sie 
lag  zum  größten  Teil  in  den  Verhältnissen.  Die  Mission  rechts 
der  Elbe  litt  vor  allem  unter  dem  Umstand,  daß  die  Wenden  aus 
der  Hand  der  nationalen  Feinde  eine  neue  Religion  annelimen 
sollten;  sie  litt  auch  darunter,  daß  die  Bischöfe  Fürsten  waren  und 
deshalb  v>icht  mehr  Missionare  sein  konnten  wie  Bonifatius  oder 
Anskar;  sie  litt  endlich  danmter,  daß  die  Könige  die  Leiter  der 
Kirche  waren  und  daß  sie  infolge,  des  Aufkommens  des  Fürsten- 
tums die  Macht  nicht  mehr  hatten,  das  Christentum  in  der  Weise 
einzuführen,  wie  es  Karl  in  Sachsen  eingeführt  hatte.  Man  muß 
wohl  sagen:  die  Reichskirche,  so  wie  sie  war,  besaß  nicht  mehr  das 
Vermögen,  rasch  und  nachdrücklich  zu  missionieren. 

Wechselvoller  als  die  Geschichte  des  Magdeburger  war  die  des 
Hamburger  Mrssionssprengels.  Hier  lag  die  hauptsächhchste 
Schwierigkeit  für  die  kirchliche  Arbeit  darin,  daß  die  skandina- 
vischen Völker  noch  nicht  zu  ruhiger  Existenz  gekommen  waren. 
Weder  die  Bildung  eines  Staatswesens  noch  die  nationale  Ab- 
grenzung war  vollzogen.  Wer  aber  konnte  da  bauen,  wo  der  Gnmd 
und  Boden  ununterbrochen  schwankte?  Wenden  wir  uns  zuerst  zu 
Dänemark,  so  wurde  früher  die  heidnische  Reaktion  unter  Swein 
Gabelbart  erwähnt^;  sie  schien  jede  Hoffiiung  auf  den  baldigen 
Sieg  des  Christentums  zu  vernichten.  Aber  die  rasch  errungene 
Hen'schaft  war  nicht  von  Bestand:  der  Schwedenkönig  Heric  der 
Siegreiche  überfiel  mit  einem  Heere,  „unzählbar  wie  der  Sand  am 
Meer"  den  Dänenkönig.  An  allen  Küsten  Dänemarks  wurde  ge- 
kämpft. Der  Ausgang  war,  daß  Heric  Sieger  blieb;  Swein  mußte 
ihm  Krone   und  Land   überlasseii^     Auch  Heric  war   ein  Heide, 


1  S.  0.  S.  250  u.  254  f. 

^  Adam  II,  28  S.  62.  Die  durch  Sweins  Enkel  bezeugte  Tatsache  ist 
chronologisch  nicht  genau  zu  fixieren.  Maurer,  Bekehrung  des  norweg. 
Stammes  I  S.  253,  verlegt  sie  in  die  Jahre  988  oder  989;  Dehio  I  S.  138. 
gibt  988  an.  Wenn  Adams  Nachricht,  daß  Liäwizo  durch  Gesandtschaften 
und  häufige  Geschenke  Swein  zur  Milde  gegen  die  Christen  bewegen  wollte, 
(II,  27  S.  62),    richtig   ist,    so  wahrscheinlich   mit  Unrecht.     Denn  Liäwizo 


—     635     — 

ein  grimmiger  Feind  der  Christen  ^.  Aber  der  Eroberer  Dänemarks 
mußte  auf  ein  gutes  Verhältnis  zu  seinen  deutschen  Nachbarn  be- 
dacht sein.  Diesen  Moment  benützte  Liäwizo  von  Hamburg:  er 
konsekrierte  einen  gewissen  Poppo  zum  Dänenbischof  und  dieser 
wagte  es,  zugleich  im  Auftrag  des  Erzbischofs  und  des  jungen 
Otto  III.,  vor  Heric  zu  treten:  er  forderte  Anerkennung  der  deut- 
schen Oberherrschaft  und  Friede  für  die  Christen  ^  In  Dänemark 
war  Poppos  Name  später  hoch  berühmt;  die  Erinnerung  des  Volkes 
sah  in  ihm  den  ersten  Mann,  dessen  Zeugnis  für  das  Christentum 
tieferen  Eindruck  machte.  Man  erzählte  von  Tausenden,  die  durch 
ihn  für  den  christHchen  Glauben  gewonnen  worden  seien.  Indem 
die  Geschichte  zur  Sage  ward,  wurde  doch  der  Eindruck  einer 
machtvollen  Persönlichkeit  festgehalten;  man  sprach  von  dem  Prediger 
als  von  einem  "Wundertäter.  In  der  Tat  wurde  nicht  Geringes 
erreicht;  König  Heric  selbst  trat  eine  Zeit  lang  als  Christ  auf'. 
Damit  war  der  christlichen  Predigt  freie  Bahn  gegeben.  Die 
vertriebenen  Prediger  kehrten  zurück  und  nahmen  ihre  Wirk- 
samkeit wieder  auf*;  neue  traten  ihnen  zur  Seite.  Unter  ihnen 
waren  die  namhaftesten  der  von  Adaldag  für  Schweden  ordinierte 
Bischof  Odinkar,  der  jetzt  auch  in  Fünen,.  Seeland  und  Schonen 
predigte,  und  sein  gleichnamiger  Neffe,  dem  Liäwizo  das  Bistum 
Ripen  übertrugt.  Sie  waren  geborene  Dänen  und  nicht  wenig 
wurde  ihre  Tätigkeit  dadurch  erleichtert.  Allein  wie  unsicher  waren 
doch  alle  Verhältnisse!  Heric  hatte  sich  taufen  lassen;  er  war 
durch  seine  Verheiratung  mit  der  Schwester  Boleslaws  von  Polen* 


■wurde  erst  im  Laufe  des  Jahres  988  Bischof.  Das  Jahr  989  hat  also  mehr 
Wahrscheinlichkeit.  ^  Adam  II,  33  S.  65. 

-  Ibid.  Poppo  heißt  hier  Bischof  von  Schleswig:  Vir  sanctus  et 
sapiens  et  tunc  —  nach  der  Vertreibung  Sweins  —  ad  Sliaswig  ordinatus. 
I.  J.  1000  wird  Ekkihart  als  B.  von  Schleswig  genannt,  der  am  2.  Aug.  1026 
starb,  s,  oben  S.  255  Anm.  4.  Nach  Adam  II,  47  S.  74  wirkte  jedoch  Poppo 
noch  gleichzeitig  mit  Unwan,  also  nach  1013.  Wenn  Adam  nicht  irrte, 
indem  er  Poppo  zum  Bischof  von  Schleswig  machte,  so  wird  man  annehmen 
müssen,  daß  Poppo  nach  einiger  Zeit  nach  Dänemark  überging  und  in 
Schleswig  durch  Ekkihart  ersetzt  wurde.  Bei  Saxo  Gramm.  Hist.  Dan.  10 
S.  499  (ed.  Müller)  ist  er  Bischof  von  Aarhus.  Aber  dem  widerspricht  Adam 
11,44  S.  72. 

3  Adam  II,  36  S.  67.  ^  Ders.  II,  34  S.  66. 

*  Über  beide  Adam  a.  a.  0.;  der  jüngere  ist  überdies  durch  seine  Teil- 
nahme an  der  Synode  von  Dortmund  1005  gesichert,  Thietm.  VI,  18  S.  144. 
Schonen,  d.  h.  der  südliche  Teil  des  heutigen  Schweden,  war  eine  dänische 
Landschaft. 

«  Schol.  25  zu  Adam  11,33  S.  65;  vgl.  Thietm.  VIII,  39  S.  216. 


—     636     — 

vollends  in  die  Gemeinschaft  der  christlichen  Fürsten  eingetreten. 
Aber  das  hinderte  nicht,  daß  er  schließlich  zum  Heidentum  zurück- 
kehrte und  die  «deutschen  Küsten  als  Seeräuber  brandschatzte^. 
Ein  neuer  Umschwung  schien  unvermeidhch.  Er  trat  nur  deshalb 
nicht  ein,  weil  Heric,  kurz  nach  seinem  Rücktritt  zum  Heidentum, 
starb.  Allein  Ruhe  hatte  die  Mission  gleichwohl  nicht;  denn  sein 
Tod  brachte  den  ganzen  Norden  in  Aufregung.  Er  hatte  einen 
Sohn,  Olaf  Schoßkönig,  der  die  Nachfolge  in  Schweden  und  Däne- 
mark antrat;  aber  noch  lebte  Swein  Gabelbart.  Hatte  er  bisher 
als  freier  Seekönig  vom  Raube  gelebt,  so  hielt  er  jetzt  den  Äugen- 
blick für  günstig,-  sein  väterliches  Reich  wieder  zu  erobern.  Er 
segelte  gegen  Olaf.  Zwar  unterlag  er  im  Kampf;  aber  er  hatte 
sich  als  ein  so  tüchtiger  Gegner  bewährt,  daß  Olaf  ihm  Dänemark 
Überheß.  Dadurch  wurde  nicht  Friede;  denn  nun  erhob  sich^egen 
Swein  der  Normannenkönig  Olaf  Trygwason,  der  kühnste  unter 
den  Seehelden  des  Nordens.  Es  kam  zu  einem  harten  Kampf, 
und  in  ihm  bheben  die  Dänen  Sieger.  Als  Olaf  sah,  daß  alles 
verloren  sei,  stürzte  er  sich  selbst  vom  Schiffe  herab  in  das  Meer. 
Swein  aber  blieb  König.     Das  war  im  Jahre  1000 '^ 

Sweins  Sieg  war  entscheidend  ebenso  für  die  Freiheit  der 
Dänen,  wie  für  den  Sieg  des  Christentums.  Denn  wenn  er  Däne- 
mark als  Heide  verlassen  hatte,  so  kehrte  er  als  Christ  wieder. 
Seitdem  hat  es  in  Dänemark  keinen  heidnischen  König  mehr  ge-. 
geben.  Das  ist  das  entscheidende  Faktum :  nicht  durch  die  fremden 
Missionare,  sondern  durch  die  einheimischen  Könige  ist  der  Sieg 
des  Christentums  in  Dänemark  herbeigeführt  worden.  Demgemäß 
trat  an  die  Stelle  der  Duldung  der  christlichen  Predigt  jetzt  das 
Gebot,  das  Christentum  anzunehmen,  und  wurde  der  Götzendienst 
unterdrückt^.  Das  wurde  in  Hamburg  sicher  mit  Freuden  begrüßt. 
Aber  die  Tatsache,  daß  der  König  die  Einführung  des  Christen- 
tums in  die  Hand  nahm,  hatte  für  Hamburg  eine  minder  erfreu- 
liche Konsequenz:  die  freie  Bewegung  auf  dem  Missionsgebiet 
wurde  beschränkt.  Bisher  hatten  die  Hamburger  Erzbischöfe  die 
Missionsbischöfe  gewählt  und  geweiht.  Swein  hat  sie  nicht  zurück- 
gewiesen: Poppo  und  Odinkar  haben  unter  ihm  in  Dänemark  ge- 


1  Adam  II,  36  S.  67. 

2  Ib.  II,  37  f.  S.  68.  Adam  gibt  als  den  Ort  der  letzten  entscheidenden 
Schlacht  den  Sund  bei  Helsingburg  an;  dagegen  verlegen  die  nordischen 
Quellen,  denen  Maurer  folgt,  S.  455  f.,  die  Schlacht  an  das  Ufer  der  Insel 
Svöldr  an  der  pommerischen  Küste.  Das  Jahr  1000  bei  Adam  II,  40  S.  69. 
Die  Angabe  von  14  Jahren  des  Exulats  Sweins  (II,  37)  stimmt  damit  frei- 
lich nicht  überein.  ^  ^dam  IL  39  S.  69. 


—     637     — 

wirkte  Aber  er  nahm  die  Befugnis  in  Anspruch,  selbst  Bischöfe 
zu  bestellen,  und  er  glaubte  dabei  nicht  an  Männer  gebunden  zu 
sein,  die  in  Hamburg  ordiniert  waren.  Er  selbst  hatte  das  Christen- 
tum in  England  angenommen  und  er  zuerst  hat  enghsche  Priester 
und  einen  engHschen  Bischof  nach  Dänemark  geführt.  "Wir  wissen, 
daß  Bischof  Gotebald,  den  er  zum  Leiter  der  Kirche  in  Schonen 
einsetzte,  in  England  konsekriert  worden  ist^.  Damit  trat  nicht 
nur  ein,  es  traten  zwei  neue  Faktoren  in  die  Entwickelung  ein. 
Die  ganze  Lage  wurde  für  Hamburg  kompliziert;  es  fragte  sich, 
ob  die  von  dem  dänischen  König  abhängige  Kirche  im  Diözesan- 
verband  der  deutschen  Metropole  werde  erhalten  bleiben,  nicht 
minder,  ob  die  engHschen  Bischöfe  und  Priester  die  Beziehungen 
zu  ihrer  Heimat  aufgeben  und  sich  an  Hamburg  anschließen  würden. 
So  viel  wir  sehen,  hat  Swein  nichts  getan,  um  das  Band  mit  Ham- 
burg zu  lösen.  Daran  hinderten  ihn  schon  seine  Kämpfe  mit  Eng- 
land. Denn  seit  dem  Dänenmord  am  St.  Bricciustage  1002  befand 
er  sich  in  Streit  mit  den  Angelsachsen.  Aber  der  Gang  des 
Krieges  machte  die  Lage  für  Hamburg  noch  bedenklicher;  denn 
Swein  gelang  die  Eroberung  Englands;  er  hatte  sie  fast  vollendet, 
als  er  starb,  2.  Februar  1014^. 

Im  Jahre  vorher  war  Erzbischof  Liäwizo*  gestorben,  ein  fremid- 
licher,  wohlwollender  Herr,  nicht  minder  wegen  seiner  literarischen 
Bildung  als  wegen  seines  asketischen  Lebens  die  Bewunderung 
seiner  Umgebung.  Aber  ihm  fehlte  der  Ehrgeiz  seiner  bischöf- 
lichen Zeitgenossen;  so  viel  wir  sehen,  tat  er  nichts,  um  seine 
Stellung  in  Dänemark  zu  wahren.  Er  duldete  Gotebald;  er  duldete 
auch,  daß  Ekkihart  von  Schleswig  seiner  Diözese  fem  blieh^*  durch 
Willigis  mußte  sich  dieser  erinnern  lassen,  wo  sein  Platz  sei  ^.  Die 
Hamburgische  Mission  war  trotz  des  Vordringens  des  Christentums 
ernstlich  gefährdet.     ^ 

Diese  Gefahr  zu  überwinden  gelang  Liäwizos  Nachfolger 
Unwan '. 

Noch  blühte  in  Sachsen  die  Nachkommenschaft  Widukinds. 
Sie  nannte  sich  damals  nach  Immed,  dem  Bruder  der  Königin 
Mechtild.    Diesem  Geschlechte  entstammte  Unwan  ^    Es   war  für 


1  Adam  II,  47  S.  74.  ^  ii,^  jj^  39  g  §9 

*  S.  Green,  Geschichte  des  englischen  Volkes  I  S.  72  f. 

*  Über  ihn  Thietm.  VII,  28  S.  184  f.  und  Adam  II,  27  ff.  S.  61. 

'^  S.  oben  S.  255  Anm.  5;  auch  Adam  11,47  S.  75:  Esico  domi  sedit. 
8  Vita  ßernw.  20  S.  768.     Der  Vorgang  spielt  am  28.  Nov.  1000. 
'  Über  ihn  Adam  II,  45  ff.  S.  72  ff",  und  vita  Meinw.  17  Scn  XI  S.  114. 
^  Adabi  a.  a.  0.     Den  Zusammenhang   mit  dem  alten  Sachsenherzog 
behauptet  V^idukind  1,31  S.  26. 


—     638     — 

sein  Leben  entscheidend,   daß  Meinwerk  von  Paderborn  sein  Ver- 
wandter war;  denn  ihm  verdankte  er  die  Aufnahme  in  den  Klems, 
seinem  Fürwort  später  die  Ernennung  zum  Erzbischof.    Man  kann 
sich   ihn  wohl  vorstellen,   den    klugen,    weitblickenden,   freigebigen 
und  prachtliebenden  Herren:  in  allem  bewies  er  sich  als  ein  Prälat 
aus  einem  großen  Hause.     Seine  und  seiner  Verwandten,  der  ver- 
witweten Gräfin  Imma,  Schenkungen  haben  Bremen  reich  gemacht^; 
es  galt  als  das  wohlhabendste  unter  den  sächsischen  Stiftern  ^.    Die 
skandinavischen  Fürsten    wußte    er   durch    die    glänzenden  Gaben, 
die  er  ihnen  sandte,   ganz  für  .sich  zu  gewinnen;    aber  auch  kein 
fremder  Bischof,  kein  zu  den  Heiden  wandernder  Priester  kam  an 
seineu  Hof,  der  nicht  reich  beschenkt  von  dannen  zog.    Die  Bremer 
Domherren   rühmten   ihn,    obgleich    er    sie    zur   Beobachtung    der 
Regel  nötigte,   weil  er  nicht   unterließ,   ihren  Besitz   zu  mehren^, 
und  mancher  Arme,  besonders  manches   arme  Kind  war  glücklich 
über  eine  Spende  des  großen  Bischofs.     Wie  es  seinem  Reichtum 
entsprach,  hielt  er  glänzend  Hof;  besonders  an  den  hohen  Festen 
Hebte  er  es,  seine  Suffragane  um  sich  zu  sammeln;   zu  ihnen  ge- 
sellten sich  die  Abte  der  nahen  Klöster;  auch  Herzog  Bernhard  II. 
und  andere  Große  fehlten  dann  nicht*.    So  erschien  Bremen  recht 
als  die  Metropole  des  Nordens.     Es  kam  der  aufblühenden  Stadt 
zugute,  daß  Uuwan  gerne  baute:   er   hat  vor  der  Mauer  Bremens 
die  Veitskirche  errichtet,  innerhalb  der  Stadt  die  Willehadskapelle 
wiederhergestellt.   Noch  wichtiger  war,  daß  er  seine  Residenz  durch 
die  Verstärkung  ihrer  Befestigung  gegen  jeden  plötzhchen  Angriff 
sicherte^.     Doch   baute    er    nicht   nur   in  Bremen.     Seine  Diözese 
war  immer  noch  arm  an  Kirchen;  aber  noch  gab  es  heilige  Haine, 
welche  die  Marschbewohner  verehrend  aufsuchten.    Unwan  Heß  sie 
schlagen  und  aus  ihrem  Holz  hin  und  her  Kirchen  errichtend    Am 
meisten   hatte   ihm  Hamburg   zu  danken.     Liäwizo  hat  die  Stadt 
seit  ihrer  Zerstörung  im  Jahr  983   nicht  wieder  gesehen;    er    gab 
sie,  ja  überhaupt  den  Übereibischen  Teil  seines  Bistums  verloren". 
Dagegen  erhob  sie  sich  unter  ünwans  Regierung  aus  der  Asche, 
und  nun  blühte  sie  rasch  empor;  der  Erzbischof  begann  den  Neu- 


1  Adam  Schol.  35  S.  73;  über  Imma  11,65  S.  85;  76  S.  93;  hier  ist  die 
curtis  Stiplaga  (Stiepel  an  der  Ruhr)  genannt;  schol.  48.  Eine  Besitzung 
Immas,  Liastimona,  Lismona  (Lesum  bei  Bremen)  wurde  durch  Konrad  IL 
eingezogen,  kam  aber  durch  Heinrich  IV.  an  Hamburg,  St.  2622. 

«  Adam  11,  46  S.  73. 

'^  Ders.  II,  45  f.  S.  73;  vgl.  die  Bemerkung  Lappenbergs,  Hamburger 
ÜB.  I  Nr.  60  S.  64.  *  Schol.  36  S.  74. 

"^  Adam  II,  46  S.  73.  «  A.  a.  0.  ■  Adam  II,  27  S.  62. 


—     639     — 

bau  des  Domes  und  rekonstruierte  das  Kapitel;  monatelang  nahm 
er  dort  seinen  Wohnsitz^. 

Man  konnte  erwarten,  daß  er  die  Missionsaufgabe  Hamburgs 
nicht  aus  den  Augen  verlieren  un  1  daß  er  nicht  leichthin  die 
Rechte  seiner  Metropole  preisgeben  werde.  Ihm  gegenüber  stand 
Knut  d.  Gr.,  eine  der  bedeutendsten  Gestalten  der  nordischen 
Geschichte.  Knut  hat  ein  Doppelantlitz.  In  mancher  Hinsicht 
erscheint  er  wie  ein  Barbar;  er  verleugnete  bis  an  sein  Ende  nicht, 
daß  er  der  Sohn  des  wilden  Königs  Swein^  war:  es  klebt  viel  Blut 
an  seinen  Händen.  Aber  derselbe  Mann  war  einer  der  größten 
Herrscher  seines  Jahrhunderts:  wenn  er  England  als  ein  Eroberer 
und  der  Sohn  eines  Eroberers  betrat,  so  hat  England  doch  ver- 
gessen, daß  er  ein  Fremder  war;  denn  er  regierte  wie  ein  König. 
Gröißeren  Dienst  hat  er  vielleicht  seinem  Vaterland  geleistet.  Denn 
ihm  vor  allem  verdankt  Dänemark,  daß  es  zu  einem  Staatswesen 
wiu-de.  Das  konnte  nicht  geschehen,  ohne  daß  zugleich  jene 
innige  Verbindung  des  staatlichen  und  des  kirchlichen  Elements 
hergestellt  wurde,  die  für  das  Leben  der  mittelalterlichen  Völker 
charakteristisch  ist.  So  tritt  die  kirchliche  Gewalt  des  Königs 
durch  Knut  auch  in  Dänemark  sehr  bestimmt  in  den  Vordergrund. 
Was  bei  Swein  nur  unbewußt  zu  wirken  scheint,  war  bei  ihm 
klare  Absicht. 

Darin  liegt  nun  aber,  daß  Knut  Hamburg  gegenüber  eben- 
sowohl gleichartige  wie  entgegengesetzte  Interessen  hatte.  Einig 
war  er  mit  Uiiwan  in  allem,  was  zui'  Eörderang  des  Christentums 
diente.  Man  erzählt,  daß  ihm  König  Swein  sterbend  die  Pflege 
der  christlichen  Religion  zur  Pflicht  gemacht  habe^.  Aber  was  er 
tat,  entsprang  doch  nicht  nur  der  Pietät  gegen  den  letzten  Auftrag 
des  Vaters.  Knut  ist  von  dem  Gedanken  des  Christentums  bis 
zu  einem  gewissen  Grad  ergrifi"en  worden.  Den  Männern  der  Tat 
scheint  jene  ernste  Auffassung  des  menschlichen  Lebens,  für  welche 
der  Satz,  daß  wir  Gott  Rechenschaft  geben  müssen,  eine  wirkliche 
Pflicht  aussprieht,  näher  zu  liegen  als  dei^g'enigen,  die  nur  in  der 
Welt  der  leicht  beweghchen  Gedanken  leben.  Bei  Knut  findet 
man  sie  sehr  bestimmt  ausgesprochen.  Er  redet  wohl  von  dem 
jüngsten  Tag,  „an  dem  es  uns  lieber  wäre,  als  alles,  was  auf  Erden 
ist,  wenn  wir  in  der  Zeit,  da  wir  es  leicht  konnten,  Gottes  Willen 


'  Ders.  II,  47  S.  74.  Das  neue  Domkapitel  wurde  so  gebildet,  daß  das 
Domstift  zu  Bremen  und  die  drei  Hamburger  Stifter  Bücken,  Rameslo  und 
Bepesholt  je  drei  Brüder  nach  Hamburg  abgaben. 

2  Thietm.  Vm,  868.  214:  Immitis  rex  Suein. 

3  Gest.  Cnut.  1,  5  S.  9' 


—     640     — 

getan  hätten"  ^.  Der  Last  der  Verantwortung  gegenüber  suchte  er 
Sicherheit  für  die  Ewigkeit  bei  den  Helfern,  an  die  ihn  die  Kirche 
wies.  Von  Rom  aus  schrieb  er  in  die  Heimat,  er  danke  Gott, 
daß  er  ihm  gewährt  habe,  die  Kirchen  Eetri  und  Pauli  und  alle 
Heihgtümer,  die  man  in  der  Stadt  nur  erkunden  Jtönne,  zu  be- 
suchen ;  denn  die  Weisen  hätten  ihm  gesagt,  daß  Petrus  der  Himmels- 
pförtner sei  und  daß  es  den  größten  Gewinn  bringe,  ihn  zum  Patron 
zu  haben  ^.  Mit  ähnlicher  Verehrung  wie  auf  die  himmlischen 
Helfer  blickte  er  auf  das  kirchliche  Priestertum.  In  seinen  kirch- 
lichen Gesetzen  liest  man:  Es  begreife  jeder,  der  will  oder  kann, 
daß  groß  und  wichtig  ist,  was  der  Priester  zu  tun  hat  zum  Heile 
des  Volks.  Wichtig  ist  die  Beschwörung  und  bedeutsam  die  Weihe, 
die  Teufel  austreibt  und  zur  Flucht  bringt,  so  oft  man  tauft  oder 
die  Hostie  weiht.  Und  heilige  Engel  umschweben  ihn  und 
beschützen  die  Handlungen  und  stehen  mit  Gottes  Macht  den 
Priestern  bei,  so  oft  sie  Christus  nach  R^cht  dienen^.  In  solchen 
Gedanken  mochte  Knut  dem  Gesang  der  Mönche  lauschen,  loii 
bloßen  Füßen  wie  ein  anderer  Pilger  zu  dem  Grab  des  h.  Kuth- 
bert  in  Durham  wallfahren  *  oder  sich  in  die  Brüderscbaft  der 
Christuskirche  zu  Canterbury  aufnelimen  lass^en  ^.  Aber  das  Christen- 
tum hatte  ihm  mehr  gegeben  als  dies.  Indem  er  Köjiig  "ibsr  ein 
christliches  Volk  wurde,  gewannen  die  Vorstellungen  dei  christ- 
lichen Nationen  von  Königspflicht  und  Königsrecht  Macht  über 
ihn;  er  lernte,  daß  der  König  mehr  ist,  als  der  kühnste  H^eerfiilirer, 
daß  er  „ein  holder  Herr  ist,  nicht  weichend  von  Gottes  Rechten 
und  rechtem  weltlichen  Gesetz^' ^  Und  diese  Gedanken  wurden  der 
Leitstern  für  sein  Regiment.  Er  ist  nach  Rom  gezogen  uin  seines 
eigenen  Heils  willen.  Als  er  aber  von  Rom  schied,  sprach  er  das 
Gelübde  aus,  forthin  sein  Leben  in  allem  gerecht  einzurichten, 
fromm  zu  regieren,  recht-  zu  richten  und,  was  er  bisher  verfehlt,  zu 
bessern.  Der  Gedanke  an  Ordnung  und  Recht  war  das  Höchste, 
was  er  kannte. 

Man  versteht  von   hier  aus  leicht  den  Eifer,  mit  deik  er  die 
Kirche   und   ihre   Institutionen    forderte.     Die    Zeitgenossen    sind 


^  Geistl.  Gesetze  c.  18,  Schmid,  D.  Gesetze  d.  Angeisackten  t.  261. 

2  Bei  Florent.  Wigorn.  chron.  z.  1031  Scr.  XlII  S.  126. 

3  Cap.  4  S.  255,  vgl.  c.  26  S.  269,  weltl.  Gesetze  c.  84,  4  S.  817,  und 
den  Anm.  6  erwähnten  Erlaß. 

^  Simeon  Dunelm.,  Hist.  Dunelm.  eccl.  111,8  S.  33  ed.  Twygde»i. 

3  Reg.  dipl.  hist.  Dan.  I  S.  10  Nr.  40. 

6  Erlaß  Knuts,  mitgeteilt  von  PauH  in  den  Forach.  XIV  S.  393. 


—     641     — 

einig,  ihn  darob  zu  rühmen^;  er  sei  den  Bischöfen  wie  ein  Mit- 
bischof erschienen,  sagt  sein  Biograph-.  So  war  er  der  rechte 
Mann,  die  Einführung  des  Christentums,  die  sein  Vater  begonnen 
hatte,  zu  vollenden.  Aus  seinen  angelsächsischen  Gesetzen  kann 
man  auf  seine  Maßregeln  in  Dänemark  schHeßen.  Das  Verbot, 
die  heidnischen  Götter  zu  verehren  und  Zauberkünste  zu  treiben, 
wird  in  dem  Gebot,  den  einen  Gott  immer  zu  lieben  und  zu  ver- 
ehren, und  ein  Christentum  einmütig  zu  halten,  seine  Ergänzung 
gefunden  haben  ^.  Die  Forderung,  daß  jedermann  das  Vaterunser 
und  den  Glauben  lerne  und  dreimal  im  Jahre  das  heilige  Abend- 
mahl empfange,  wird  auch  in  Dänemark  erhoben  worden  sein*.  In 
derartigen  Geboten  konnte  man  in  Hamburg  nur  Förderung 
der  eigenen  Arbeit  erblicken.  "Wie  hätte  man  sie  nicht  billigen 
sollen?  waren  doch  die  Sachsen  selbst  auf  ähnlichem  "Wege  dem 
Glauben  zugeführt  worden. 

Trotzdem  fehlte  es  nicht  an  Grmid  zu  Zwiespalt:  eine  Zeit- 
lang konnte  es  scheinen,  als  werde  es  zum  Bruch  mit  Hamburg 
kommen,  Knut  bemaß  seine  Königsrechte  nach  dem,  was  bei  den 
christlichen  Nationen  üblich  war:  er  ernannte  Bischöfe  wie  der 
deutsche  König.  Dazu  kam,  daß  er  nicht  nur  König  von  Däne- 
mark war;  er  herrschte  auch  in  England,  er  kämpfte  um  Norwegen 
und  Schweden.  Sein  politisches  Ziel  war,  die  unter  seiner  Gewalt 
vereinigten  Reiche  als  ebenbürtige  Macht  den  großen  Staaten 
Deutschland  und  Frankreich  an  die  Seite  zu  stellen.  Konnte  er 
dann  die  kirchliche  Abhängigkeit  Dänemarks  von  Hamburg  er- 
tragen? Mit  der  größten  "Wahrscheinlichkeit  läßt  sich  die  Be- 
hauptung aufstellen,  daß  er  zunächst  -entschlossen  war,  Dänemark 
aus  dem  Diözesanverbande  Hamburgs  loszulösen.  Der  Beweis  liegt 
darin,  daß  er  nicht  nur  Priester  aus  England  nach  Dänemark 
berief,  sondern  daß  er  ohne  Verständigung  mit  Unwan  die  Organi- 


1  Ann.  Hild.  z.  1035  S.  40.  Gesta  Cnut.  II,  20  S.  26;  vgl.  die  Zusammen- 
stellung seiner  Urkunden  in  den  Reg.  dipl.  Hist.  Dan.  I  S.  10  ff.  Nr.  41  ff. 

2  Gesta  Cnut.  H,  19  S.  26. 

3  Weltl.  Gesetze  c.  5  S.  273 :  Wir  verbieten  ernstlicli  alles  Heidentum. 
Heidentum  ist  es,  daß  man  Abgötter  verehrt,  d.  i.  daß  man  heidnische 
Götter  verehrt  und  die  Sonne  oder  den  Mond,  Feuer  oder  Flut,  Quellen 
oder  Steine  oder  irgendeine  Art  von  Bäumen,  oder  daß  man  Hexenkünste 
liebt  oder  Mordtaten  begeht  auf  irgendeine  Weise  oder  durch  Opfer  oder 
„Fyrht*  oder  irgendeine  derartige  Gaukelei  vollführt.  Geistl.  Gesetze  c.  1 
S.  251 :  Das  ist  aber  das  Erste,  daß  sie  vor  allen  anderen  Dingen  einen  Gott 
immer  lieben  und  verehren  und  ein  Christentum  einmütig  halten. 

*  Geistl.  Gesetze  19  S.  267;  22  S.  267. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  41 


—     642     — 

sation  der  dänischen  Kirche  in  die  Hand  nahm.  In  der  Wirrsal 
der  letzten  Jahrzehnte  waren  ihre  Anfänge  fast  verschwunden. 
Um  so  leichter  war  das  Vorgehen  des  Königs.  Der  erste 
Schritt  geschah  durch  die  Errichtung  zweier  Bistümer  für  See- 
land und  Fünen.  Auch  Schonen  sollte  ein  selbständiges  Bistum  * 
erhalten.  Die  Bischöfe  für  diese  Diözesen  aber  ließ  Knut  von 
dem  Erzbischof  von  Canterbury  konsekrieren^  Ein  großer  Er- 
folg war,  daß  es  ihm  gelang,  sich  mit  den  deutschen,  von  Ham- 
burg ausgesandten  Priestern  zu  verständigen,  unter  den  Bischöfen,  • 
die  in  England  die  Weihe  erhielten,  wären  solche  deutschen  Ur- 
sprungs^. Man  braucht  nicht  zu  sagen,  daß  für  die  kirchliche 
Stellung  Hamburgs  in  diesen  Maßregeln  eine  große  Gefahr  lag; 
der  nordischen  Metropole  drohte  dasselbe  Schicksal,  das  Magdeburg 
durch  die  Stiftung  des  Erzbistums  Gnesen  betroffen  hatte. 

Nach  dem  Berichte  Adams  wagte  Unwan  den  Kampf  um 
sein  Hecht  mit  dem  mächtigen  Nachbar^.  Er  ging  dabei  ebenso 
geschickt  als  entschlossen  vor.  Den  Anlaß  zum  Einschreiten  bot 
ihm  der  Umstand,  daß  der  von  Elnod  von  Canterbury  zum  Bischof 
von  Seeland  geweihte  Kleriker  Gerbrand  über  Hamburg  sich  in 
seine  Diözese  begeben  wollte;  Unwan  erklärte  seine  Ordination  für 
ein  Unrecht  und  nahm  ihn  in  Haft.  Nur  dadurch,  daß  er  den 
Subjektionseid  leistete,  konnte  Gerbrand  seine  Freilassung  und 
die  Anerkennung  seiner  Weihe  erlangen.  Damit  war  Knuts  Plan 
durchkreuzt.  Unwan  schritt  sofort  weiter:  er  schickte  in  Gerbrands 
Begleitung  eine  Gesandtschaft  an  den  König,  um  über  die  Ver- 
letzung   seiner    Metropohtanrechte    durch    die    engUschen    Weihen 


1  Adam  11,47  S.  74  u.  53  S.  77. 

-  Adam  nennt  U,  53  von  den  vielen  Bischöfen,  die  Knut  ab  Anglia 
in  Daniam  führte,  drei  mit  Namen:  Bernard  von  Schonen,  Gerbrand  von 
Seeland  und  Reginbert  von  Fünen.  Die  Namen  sind  sämtlich  deutsch.  Nun 
ist  zwar  an  sich  möglich,  daß  ihre  Träger  gleichwohl  Angelsachsen  oder 
Dänen  (so  Breßlau,  JB.  Konrads  I  S.  103)  waren,  und  daß  die  deutschen 
Namensformen  auf  Rechnung  Adams  kommen.  Allein  bei  Gerbrand  ist  diese 
Annahme  ausgeschlossen ;  denn  er  unterzeichnete  eine  Urkunde  Knuts  vom 
23.  Juni  1022  als  Gerbrandus  Roskyldae  parochiae  Danorum  gentis,  Reg. 
dipl.  hist.  Dan.  I  S.  14  Nr.  60.  Er  gebrauchte  seinen  Namen  selbst  in  der 
deutschen  Form,  war  also  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  ein  Deutscher.  Das 
Gleiche  ist  dann  aber  auch  bei  den  beiden  anderen  möglich.  Die  2eit  der 
Weihe  Gerbrands  ist  dadurch  bestimmt,  daß  sein  Ordinator  Elnod  von 
1020 — 1038  Erzbischof  von  Canterbury,  und  er,  wie  bemerkt,  i.  J.  1022  in 
England  war.  Seine  Ordination  fällt  also  in  die  letzte  Zeit  Heinrichs  IL, 
d.  h.  in  die  Zeit,  in  welcher  der  Friede  zwischen  Deutschland  und  Däne- 
mark gestört  war.  ^  Adam  11,  53  S.  77. 


—     643     — 

Beschwerde  zu  führen.  Und  er  hatte  Erfolg.  Denn  Knut  sagte 
entweder  ausdrüeklich  zu,  daß  er  künftig  im  Einverständnis  mit 
dem  Erzbischof  handehi  werden,  oder  ließ  doch  keinön  Zweifel 
daran,  daß  es  so  gehalten  werden  solle.  Wir  wissen .  nicht,  was 
ihn  bestimmte,  seinen  ersten  Plan  fallen  zu  lassen.  Man  könnte 
an  seine  Verehrung  gegen  Rom  denken;  denn  Hamburgs  Metro- 
politanrechte waren  ja  oft  genug  durch  römische  Privilegien  be- 
stätigte Doch  ob  dieser  Grund  genügt,  ist  mehr  als  fraglich. 
Wenn  man  sich  die  politische  Situation  vergegenwärtigt,  so  drängt 
sich  eine  andere  Vermutung  auf.  In  den  letzten  Jahren  Hein- 
richs II.  war  der  Friede  zwischen  Deutschland  und  Dänemark 
gestört.  Sicher  hat  Knut  darin  einen  Grund  gesehen,  der  für  die 
Loslösung  der  dänischen  Kirche  von  Hamburg  sprach.  Sollte  ihm 
nun  nicht  Unwan  politische  Dienste  in  Aussicht  gestellt  haben, 
um  die  Anerkennung  seines  kirchlichen  Rechts  zu  erlangen?  Er 
hat  ihm  solche  geleistet:  unter  seiner  Vermittelung  wurde  im  Be- 
ginn der  Regierung  Konrads  II.  der  Friede  wiederhergestellt'"*. 
Später  folgte  die  Verlobung  Heinrichs  III.  mit  Gunilde  und  die 
Abtretung  der  Mark  an  der  Schlei.  Durch  das  alles  wm-de  ein 
politisches  Bündnis  zwischen  Deutschland  und  Dänemark  herbei- 
geführt. Es  konnte  unmöglich  bestehen,  wenn  der  König  die  Rechte 
Hamburgs  kränkte.  Allem  Vermuten  nach  verdankte,  somit  Ham- 
burg die  Rettung  seiner  Stellung  im  Norden  der  allgemeinen  Lage, 
die  Unwan  klug  benützte.  Er  errang  einen  sachlichen  und  persön- 
lichen Sieg.  Kein  Wunder,  daß  er  das  größte  Ansehen  bei  Knut 
erlangte:  wie  den  Papst  in  Rom,  so  besuchte  der  Dänenkönig  den 
Erzbischof  in  Hamburg,  wie  in  die  Brüderschaft  von  Canterbury, 
so  trat  er  in  die  von  Bremen  ein^.  Die  Verhältnisse  schienen  so 
gesichert,  daß  auch  Ekkihart  von  Schleswig  sich  entschloß,  sein 
Bistum  aufeusuchen.  Er  sollte  es  nicht  sehen;  ehe  er  sein  Ziel 
erreichte,  ist  er  gestorben.  Gerade  jetzt  aber  bewährte  sich  die 
Eintracht  zwischen  dem  König  und  dem  Erzbischof.  Denn  sein 
Nachfolger  wurde  ein  Deutscher,  der  Kölner  Kleriker  Rudolf*. 


1  Dehio  I  Anm.  S.  25  f.  verweist  besonders  auf  J.W.  4038  v.  April  1022, 
indem  er  annimmt,  daß  ein  echtes  Original  Benedikts  VlII.  existiert  hat. 

2  Ib.  11,  54  S.  78.    Hier  ist  die  Mediation  Unwans  erwähnt. 

3  Ib.  II,  58  S.  80  u.  Schol.  38  S.  76. 

*  Ann.  Hild.  z.  1026  S.  34.  Die  Angaben  Adams  sind  hiemit  nicht 
in  Übereinstimmung  zu  bringen.  Er  läßt  II,  70  Rudolf  von  Alebrand  ge- 
weiht werden  und  betrachtet  ihn  als  einen  von  dessen  Kapellanen.  Danach 
würde  die  Weihe  1035—1045  fallen.  Scholion  44  S.  83  läßt  Ekkihart  unter 
Libentius  II.   1029—1032   sterben;    dann    würde    Rudolfs   Nachfolge   unter 

41* 


—     644     — 

So  gelang  es  Uuwau,  seine  Metropolitanrechte  über  die  dänische 
Kirche  zu  behaupten.  Aber  die  Einführung  des  Christentums  ist 
nicht  durch  ihn,  sondern  durch  den  König  vollendet  worden. 
Während  die  Wenden  Heiden  blieben,  wurden  die  Dänen  Christen, 
da  ihr  König  imstande  war,  zu  handeln,  Avie  Karl  d.  Gr.  ge- 
handelt hatte. 

Ein  zweiter  Erfolg  Unwans  war,  daß  er  die  Rechte  Hamburgs 
in  Norwegen  zur  Anerkennung  brachte.  Man  kann  nicht  sagen, 
daß  die  Hamburger  Kirche  dort  viel  gearbeitet  hat.  Gerade  in 
Norwegen  ist  der  große  Umschwung  im  Glauben  weit  mehr  durch 
den  Willen  der  Fürsten  als  durch  die  Tätigkeit  der  Missions- 
prediger herbeigeführt  worden.  Kein  unstäteres  Volk  gab  es  in 
Europa  als  die  Norweger.  Wie  die  Woge  der  See  sie  an  alle 
Küsten  des  atlantischen  Ozeans  trug,  so  brachten  ihre  Fahrten 
ihnen  mannigfache  Kunde  von  dem  Christentum.  Dabei  aber 
lernten  zugleich  die  Seekönige  die  Stellung  kennen,  welche  die 
Herrscher  in  den  christlichen  Staaten  einnahmen.  An  dem  letzteren 
Punkte  setzte  der  Umschwung  ein.  Denn  es  wurde  das  Ziel  der 
nordischen  Fürsten,  eine  ähnliche  Stellung  in  der  Heimat  zu  er- 
ringen. Deshalb  konnte  es  geschehen,  daß  schon  in  der  ersten 
Hälfte  des  zehnten  Jahrhunderts  ein  norwegischer  Fürst,  König 
Hakon,  auf  den  Gedanken  kam,  die  Annahme  des  Christentums 
durch  emen  Volksbeschluß  herbeizuführen.  Es  war  noch  zu  früh: 
des  Königs  Antrag  scheiterte  an  dem  Widerspruch  der  Bauern  ^. 
Etwas  später  trat  einer  der  Hamburger  Suffragane,  Bischof  Liafdag 
von  Ripen,  als  christlicher  Prediger  in  Norwegen  auf.  Aber  auch 
jetzt  war  es  noch  nicht  Zeit:  ein  rascher  Erfolg  nahm  ein  rascheres 
Ende".  Wieder  vergingen  Jahre;  dann  trat  das  Christentum  den 
Norwegern  von  neuem  nah.  Auch  jetzt  war  es  ein  König,  Olaf 
Trygwason,  der  die  Einführung  der  neuen  B,eligion  betrieb.  Und 
er  hatte  Erfolg:  der  Norden  feiert  ihn  als  den  Begründer  der 
christlichen  Kirche  in  allen  Ländern  norwegischer  Zunge  ^. 
Was  er  begonnen  hatte,  führte  ein  dritter  König,  Olaf  der  Dicke, 
zu  Ende^ 

Für  unsere  Betrachtung  ist  die  Frage  von  Bedeutung,  wo 
diese  Fürsten  die  Männer  fanden,  durch  welche  sie  die  kirchhchen 


diesen  Bischof  zu  setzen  sein;  endlich  Scholion  98  S.  155  läßt  ihn  unmittel- 
bar auf  Poppo  folgen:  diese  Angaben  schließen  sich  gegenseitig  aus;  man 
kann  alßo  nur  den  Hildesheimer  JB.  folgen. 

1  Maurer  I  S.  157  ff.  -  Adam  II,  23  S.  58,  Schol.  142  S.  181. 

3  Maurer  I  S.  313  ff.  461  ff. 

•»  Ders.  I  S.  507  ff.     Olaf  regierte  von  1015—1030. 


—     645     — 

Einrichtungen  in  Norwegen  begründeten.  Und  hier  unterHegt  es 
nun  keinem  Zweifel,  daß  sie  nicht  mit  deutschen,  sondern  mit 
engKschen '"  Priestern  arbeiteten.  Schon  Olaf  Trygwason  führte 
englische  Bischöfe  und  Priester  nach  Norwegen  ^.  Das  Gleiche 
tat  Olaf  der  Dicket  Darin  lag  schwerlich  politische  Überlegung: 
es  war  nur  die  Folge  davon,  daß  die  Beziehungen  der  Normannen 
zu  England  mannigfacher  waren  als  zu  Bremen.  Um  so  bemerkens- 
werter ist,  daß  Olaf  der  Dicke  die  Metropolitanrechte  Hamburgs 
freiwillig  anerkannte.  Er  sandte  eine  Botschaft  an  Unv/an  mit  der 
"Bitte,  er  möge  seine  Bischöfe  wohl  aufnehmen  und  deutsche  zu 
ihm  schicken,  um  das  Volk  der  Normannen  im  Christentum  zu 
befestigen^.  Die  Vermutung  eines  politischen  Hintergedankens  ist 
hier  kaum  zu  vermeiden.  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  lag  er 
in  dem  Verhältnis  zu  Knut.  Denn  bei  der  Übermacht  des  eng- 
lischen Königs  wäre  die  Abhängigkeit  der  norwegischen  Kirche 
von  Canterbury  für  Olaf  bedenkhcher  gewesen  als  die  von  Bremen. 
Unwan  erleichterte  ihm  den  Anschluß,  indem  er  in  seinen  Forde- 
rungen außerordentlich  maßvoll  war.  Es  genügte  ihm,  daß  die 
Bischöfe  seine  Metropolitanrechte  anerkannten,  indem  sie  ihm  den 
Subjektionseid  leisteten.  Geschah  das,  so  war  er  nicht  kärglich  in 
ihrer  Unterstützung*.  Damit  aber  verzichtete  er  auf  die  tatsäch- 
liche Leitung  der  Mission ;  er  verzichtete  auch  darauf,  kirchlich  zu 
organisieren:  Norwegen  hatte  Bischöfe,  aber  keine  Diözesen;  wie 
einstmals  die  keltischen  Wanderbischöfe  in  Deutschland^  so  wirkten 
jetzt  die  englischen  im  Nordend  Die  Folge  war,  daß  sich  in 
Norwegen  entschiedener  als  in  Dänemark  das  Interesse  des  Reichs 
von  dem  Hamburgs  trennte.  Für  das  Reich  hatte  die  kirchliche 
Macht  Hamburgs  über  den  Norden  nur  dann  Wert,  wenn  sie  zu 
einer  Erweiterung  des  deutschen  Einflusses  führte;  für  Hamburg 
dagegen  war  sie  an  und  für  sich  wertvoll.  Das  Ergebnis  von 
ünwans  Politik  Norwegen  gegenüber  war  nun,  daß  er  seine  Metro- 
politenstellung behauptete,  zugleich  aber  auf  die  Ausübung  des 
deutschen  Einflusses  verzichtete.  Obgleich  Norwegen  im  Verband 
der  Hamburger  Kirchenprovinz  blieb,    hat  Deutschland  keine  Ein- 


1  Adam  II.  35  S.  67;  IV,  33  S.  181. 

2  Ib.  II,  55  S.  79.  3  Ibid.  *  Ib.  II,  47  S.  75. 

^  Ib.  IV,  33  S.  182:  Inter  Normannos  et  Sueones  propter  novellain 
plantationem  christianitatis  adhuc  nulli  episcopatus  certo  sunt  limite  desig-- 
nati  sed  unusquisque  episcoporum  a  rege  vel  populo  assumptus  communiter 
edificant  ecclesiam  et  circumeuntes  regionem,  quantos  possunt  ad  ch'ristiani- 
tatem  trahunt  eosque  gubernant  sine  invidia.  quamdiu  vivunt. 


—     646     — 

Wirkung  auf  die  norwegische  Kirche    ausgeübt:    die    letztere    ent- 
wickelte sich  wie  die  dänische  in  nationaler  Besonderheit. 

Zu  demselben  Resultat  führte  der  Gang  der  Dinge  in  Schweden. 
Die  Hamburger  Erzbischöfe  haben  Schweden  nie  ganz  aus  den 
Augen  verloren.  Die  dortige  Mission  war  das  Vermächtnis  Anskars 
und  Unnis;  wie  hätte  man  sie  vergessen  können?  Demgemäß  ver- 
pflichtete Adaldag  die  jütischen  Bischöfe  zur  Arbeit  in  Schweden  ^y 
iDesonders  der  ältere  Odinkar  soll  dort  gewirkt  haben-;  Liäwizo 
sandte  später  den  aus  Oldenburg  vertriebenen  Volkward  über  das 
Meer".  Aber  viel  scheint  durch  die  Arbeit  dieser  Männer  nicht 
erreicht  worden  zu  sein"^.  Eines  raschen  Erfolges  rühmte  sich  ein 
von  Brun  von  Querfurt  nach  Schweden  gesandter  Missionsbischof  ^; 
allein  was  er  auch  erreicht  haben  mag,  es  ist  wie  vom  Wind  ver- 
weht: man  findet  keine  Spur  von  einer  dauernden  Wirkung.  Zu 
der  Arbeit  der  Deutschen  gesellte  sich  im  Verlauf  auch  in  Schweden 
die  der  Engländer:  in  Schonen  saß  Bischof  Gotebald;  es  ist  ver- 
ständlich, daß  seine  Tätigkeit  über  die  nahe  Grenze  hinausgriff"; 
von  Westen  her  drangen  die  in  Norwegen  tätigen  Engländer  nach 
Schweden  vor";  andere  mögen  direkt  ins  Land  gezogen  sein^ 
Indeß,  so  wenig  die  Arbeit  dieser  Männer  erfolglos  war,  so  wenig 
war  sie  doch  entscheidend.  Sie  führte  nicht  dazu,  daß  das  Christen- 
tum die  überwiegende  Macht  im  Lande  wurde.  Entscheidend  war 
nicht  einmal,  daß  die  Könige  Heric  und  Olaf  Schoßkönig  sich 
zum  Empfang  der  Taufe  entschlossen'^.  Wir  haben  bemerkt,  daß 
der  erstere  schließHch  zum  Heidentum  zurückkehrte;  der  letztere 
aber  wurde  von  dem  Volk  zu  einem  Vertrag  genötigt,  in  dem  er 
auf  die  gewaltsame  Einführung  des  Christentums  verzichtete. 
Immerhin  gelang  ihm  die  Gründung  eines  schwedischen  Bistums 
in  Skara.  Unwans  Diözesanrechte  tiat  er  dabei  anerkannt;  aber 
Bischof  wurde  ein  schon  länger  im  Lande  wirkender  Skandinavier 


1  Adam  II,  4  S.  45. 

2  Ib.  11,23  S.  58;  34  S.  66.  »  Ib.  11,44  S.  72. 

*  Zwar  sagt  Adam  von  Volkward:  Multos  in  Domino  lucratus  cum 
gaudio  remeavit;  aber  seine  Rückkehr  nacb  Deutschland  zeigt,  daß  es  zu 
einer  dauernden  Gründung  nicht  kam. 

^  Brief  Bruns  an  Heinrich  II.  S.  670.  Hier  ist  die  Taufe  eines  senior 
Suigiorum,  der  eine  Christin  zur  Frau  hatte,  erwähnt;  ihm  seien  tausend 
Menschen  und  sieben  Gaue  gefolgt,  sie  hätten  jedoch  vor  der  Feindseligkeit 
der  Heiden  das  Land  räumen  müssen. 

«  Adam  II,  39  S.  69.  '  Ib.  II,  55  S.  79.  «  Ib.  H,  60  S.  82. 

0  Über  Heric  oben;  über  Olaf  Adam  11,56  S.  Z9  f . 


—     647     — 

Thurgot^.  Auch  hier  also  hinderte  die  Verbindung  mit  Hamburg 
nicht,  daß  'die  schwedische  Kirche  zur  Nationalkirche  wurde: 
Bischof  war  wie  in  Norwegen,  wen  König  und  Volk  als  solchen 
anerkannten. 

Während  in  dieser  Weise  die  nordische  Mission  mehr  durch 
die  eingeborenen  Herrscher  als  durch  die  kirchlichen  Organe  zum 
Ziele  kam,  und  nicht  ohne  Schwierigkeit  die  Rechte  Hamburgs 
behauptet  wurden,  gelang  es  im  wendischen  Missionssprengel,  wo 
der  Einfluß  des  Erzbistums  keinen  KonkmTcnten  hatte,  zunp,chst 
nicht,  Fortschritte  zu  erzielen.  Allerdings  bekannten  sich  die 
Abodritenfijrsten  zum  Teil  zum  christhchen  Glauben;  schon  um 
ihres  Verhältnisses  zu  den  sächsischen  Großen  willen  hielten  sie 
daran  fest^.  Auch  bestand  das  wendische  Bistum  fort^;  Unwan 
hat  alsbald  nach  seinem  Amtsantritt  einen  neuen  Wendenbischof, 
Bernhard,  konsekriert^.  Aber  das  wollte  nicht  viel  bedeuten;  denn 
auf  das  wendische  Volk  machte  die  ungestörte  Herrschaft  des 
Heidentums  au  der  Havel  und  Spree  einen  tieferen  Eindruck  als 
die  Anwesenheit  eines  deutschen  Bischofs  in  Oldenburg.  Der  An- 
schluß der  Fürsten  an  die  Deutschen  aber  erschütterte  nur  die 
Treue,  die  sie  bei  dem  Volke  fanden.  Die  Verhältnisse  blieben 
nicht  nm'  unsicher,  sie  trieben  dem  Zusammenbruch  zu.  Die  Kata- 
strophe trat  im  Jahr  1018  infolge  eines  Angriffs  der  Liutizen  auf 
den  Abodritenfürsten  Mistizlaw  ein.  Dieser  hoffte  den  Angriff  zu 
bestehen,  indem  er  sich  mit  einer  Schar  treuer  Männer  in  die  Feste 
Schwerin  warf.  Allein  die  Bevölkerung  schloß  sich  den  Liutizen 
an;  Mistizlaw  mußte  sehen,  daß  alles  verloren  sei.  Mit  Mühe 
gelang  es  ihm,  nach  Sachsen  zu  entkommen,  wohin  er  Frau  und 
Schwiegertochter    gleich  im  Anfang  des  Kampfes   geflüchtet  hatte. 


1  Adam  II,  56  S.  80  berichtet,  daß  Thurgot  für  Skara  von  Unwan 
konsekriert  wurde.  Das  ist  unrichtig;  denn  aus  Thietm.  VII,  29  S.  186 
ergibt  sich,  daß  Thurgot  schon  vor  Unwan  Bischof  war.  Wahrscheinlich 
rührt  Adams  Irrtum  davon  her,  daß  Thurgot  im  Einverständnis  mit  Unwan 
für  Skara  bestimmt  wurde.  Die  skandinavische  Abkunft  Thurgots  folgert 
Maurer  I  S.  499  aus  seinem  Namen. 

2  Über  Mistui,  den  Zerstörer  Hamburgs  i.  J.  983  s.  o.  S.  268.  Nach 
Wiederherstellung  des  Friedens  i.  J.  996,  s.  o.  S.  254,  müssen  die  Wenden- 
fürsten wieder  als  Christen  aufgetreten  sein.  Thietm.  IX,  5  S.  241  nennt  z. 
1018  einen  christlichen  Abodritenfürsten,  namens  Mistizlaw.  Man  nimmt 
an,  er  sei  Mistuis  Sohn  gewesen.  *  S.  oben  S.  254. 

*  Bernhard  war  am  4.  Juli  1014  bereits  Bischof,  Thietm.  VIII,  3  S.  195; 
er  war  aus  dem  Domklerus  von  Magdeburg  genommen,  VII,  14  S.  176  und 
IX,  6  S.  242.     Adam  hielt  ihn  mit  Unrecht  für  einen  Bremer  Kleriker. 


—     648     — 

Die  Folge  dieser  Erhebung  war,  daß  die  christlichen  Kirchen  im 
ganzen  Gebiete  der  Abodriten  und  Wagrier  zerstört  "wurden^. 

Von  Seiten  des  Reichs  geschah  nichts,  um  diese  Verhältnisse 
zu  ändern.  Als  Bischof  Bernhard  Heinrich  II.  die  Vernichtung 
seiner  Diözese  berichtete,  seufzte  der  Kaiser  tief  auf;  aber  er  sagte 
nichts.  Denn  er  konnte  ihm  nicht  helfen:  er  wußte,  daß  die 
sächsischen  Großen  zur  Empörung  bereit  waren.  Da  war  es  nicht 
Zeit  für  einen  Zug  gegen  die  Wenden^.  Und  auch  nach  der 
Versöhnung  mit  Herzog  Bernhard  Tl.  band  ihm  die  Bücksicht  auf 
Polen  die  Hand.  So  war  das  Einzige,  was  geschah,  daß  der 
Herzog  die  Wenden  nötigte,  wie  früher  Tribut  zu  zahlen.  Nach 
und  nach  trat  eine  gewisse  Beruhigung  ein:  einzelne  Große  hielten 
immer  noch  am  Christentum  fest  '^.  Auch  Bischof  Bernhard  war  nach 
der  Herstellung  des  Friedens  in  seine  Diözese  zurückgekehrt.  Aber 
seine  Bemühungen,  dadurch  eine  feste  Grundlage  für  die  Wieder- 
aufnahme der  kirchlichen  Arbeit  zu  schaffen,  daß  er  die  Einkünfte 
des  Bistums  sicherte,  waren  trotz  der  Unterstützung,  die  er  bei  dem 
Herzog  und  dem  Kaiser  fand,  vergeblich*.  Kein  Wunder,  daß 
es  mit  der  Sache  des  Christentums  nicht  vorwärts  ging:  bald  hört 
man  auch  unter  den  abodritischen  Fürsten  wieder  von  Heiden^: 
die  nördhchen  wendischen  Stämme  schienen  ebenso  wie  die  mitt- 
leren für  das  Christentum  verloren. 

So  stand  es,  als  Unwan  starb.  Seine  Nachfolger,  Liäwizo  II., 
Herimann  und  Beszelin- Alebrand  ^,  waren  Männer,  die  das  Mittel- 


1  Thietm.  IX,  5  S.  241  f.;  vgl.  Adam  IV,  46  S.  73. 

2  Thietm.  IX,  6  S.  242. 

^  Uto,  Mistiwois  Sohn,  und  ein  gewisser  Sederich  verkehrten  mit  Unwan 
in  Hamburg,  Adam  II,  58  S.  80. 

"*  Was  wir  hierüber  wissen,  beruht  ausschließlich  auf  der  Erzählung 
Helmolds  1, 18  S.  42  f.  und  ist  also  schlecht  beglaubigt.  Er  weiß  von  2 
Landtagen:  auf  dem  ersten,  den  der  Herzog  hielt,  versprachen  die  Abo- 
driten die  Zahlung  von  2  Denaren  von  jedem  Haus  an  das  Bistum  und  die 
Rückgabe  der  zwei  Höfe  Bosau  und  Gnissau  in  Wagrien.  Den  zweiten  hielt 
der  Kaiser  zu  Werben.  Hier  erkannten  die  Wenden  das  Recht  des  Bistums 
auf  weitere  Güter  an  und  versprachen  die  Entrichtung  der  von  Otto  I.  fest- 
gesetzten Leistungen.  Nach  Helmold  wurden  diese  Zusagen  nicht  erfüllt. 
Der  Landtag  in  Werben  fällt,  wie  Giesebrecht  gezeigt  hat,  ins  J.  1021. 

^  Adam  II,  64  S.  84  Gneus  und  Anatrog,  andere  wie  Ratibor  waren 
Christen,  II,  75  S.  92. 

«  Liäwizo  1029—1032,  Hermann  1032—1035,  Alebrand  Beszelin  1035 
bis  1045;  über  sie  Adam  II,  61 — 78;  er  ist  voll  Lobes  über  Liäwizo  und 
Beszelin,  während  er  Hermann  tadelt.  Vgl.  Dehio  I  S.  166  ff.  Knut  starb 
1035,    sein    Sohn   Hartaknut   1042;    nun    kam    Dänemark    an    Magnus    von 


—     649     — 

maß  in  nichts  überragten,  sie  wollten  weder,  noch  konnten  sie  die 
Dinge  ändern  ■'^.  Dagegen  erhielt  Hamburg  in  dem  Thüringer 
Adaibert  einen  der  hervorragendsten  Männer  seiner  Zeit  zum 
Bischof.  Es  fragte  sich,  ob  es  ihm  gelingen  würde,  die  glänzende 
Aufgabe  zu  lösen,  die  die  Hamburger  Kirche  seit  ihrer  Stiftung 
hatte. 

Als  ihn  Heinrich  III.  im  Frühjahr  1043  ^  zum  Erzbischof 
von  Hamburg  ernannte,  hat  seine  Wahl  schwerlich  auf  allen  Seiten 
Zustimmimg  gefunden^.  Denn  Adaibert  gehörte  nicht  zu  den 
regelrechten  Menschen,  die  ohne  Mühe  die  allgemeine  Stimme  für 
sich  gewinnen.  Schon  lange,  ehe  die  Parteizerklüftung  des  Zeit- 
alters Heinrichs  IV.  das  unbefangene  Urteil  ei-schwerte,  hat  man 
tadelnde  Worte  über  ihn  gehört.  Seine  Standesgenossen  waren  ihm 
wenig  geneigt;  sie  fanden  etwas  Herausforderndes  in  seinen  Mienen 
und  seinem  Gebahren;  die  verständigen  Männer  aber  fühlten  sich 
durch  die  hohen  Worte,  die  er  liebte,  verletzt  und  abgestoßen*. 
In  der  Tat  ging  alles  an  ihm  über  das  gewöhnliche  Maß  hinaus. 
Schon  das  war  ungewöhnlich,   daß  die  Fehler,   von  denen  fast  der 


Norwegen;  nach  dessen  Tod  1047  folgte  Swein  Estridson,  der  Gewährs- 
mann Adams. 

^  Liäwizo  weihte  für  Seeland  Avoco,  Alebrand  für  Schleswig  Rudolt 
und  für  Ripen  Wal,  Adam  II,  62  S.  53  u.  70  S.  89.  Die  Metropolitanrechte 
wurden  also  anerkannt;  aber  es  scheint  mir  zu  viel,  wenn  Dehio  mit  Bezug 
hierauf  sagt,  die  Hamburger  Metropole  habe  in  der  Besetzung  der  Bistümer 
freie  Hand  behalten.  Aller  Analogie  nach  ist  das  unwahrscheinlich;  sondern 
die  Hamburger  konsekrierten  die  von  dem  König  ernannten  Männer.  Das 
liegt  doch  auch  in  der  Wendung  Adams:  Concilians  sibi  Chnut  regem 
Gerbrando  subrogavit  Avoconem.  In  Norwegen  und  Schweden  überwog 
nach  wie  vor  das  angelsächsische  Element;  wenn  Liäwizo  den  Mönch  Gott- 
schalk von  Rameslo  zum  Schwedenbischof  ordinierte,  so  war  das  ein  Aus- 
nahmefall, der  sich  daraus  erklärt,  daß  Thurgot  in  Bremen  starb,  Adam 
n,  62  S.  83  f. 

2  Das  Jahr  ist  nicht  sicher.  Lambert  nennt  1045  und  dafür  spricht 
der  Aufenthalt  Heinrichs  zu  Aachen  im  Juli  dieses  Jahrs,  St.  2279,  Müller 
S.  54.  Doch  scheinen  mir  die  Gründe  Dehios  für  1043,  Krit.  Ausf.  XVIII 
S.  67  f.,  überzeugend.  Die  Konsekration  in  Aachen  in  Gegenwart  des  Kaisers 
nötigt  dann  allerdings  zu  der  Annahme,  daß  Heinrich  von  Ivois,  21.  April, 
den  Rückweg  nach  Deutschland  über  Aachen  nahm.  Am  22.  Mai  war  er 
in  Paderborn  (s.  Müller  S.  41  f.).  Die  Ernennung  und  Konsekration  fällt 
dann  in  die  erste  Hälfte  des  Mai.  —  Über  Ad.  s.  Grünhagen,  Leipzig  1854, 
und  Bertheau,  P.  RE.  I  S.  149  ff. 

^  Die  folgende  Charakteristik  beruht  besonders  auf  Adam  III,  1  ff. 
und  III,  34  ff.,  der  besten  Analyse  einer  Persönlichkeit,  welche  die  mittel- 
alterliche Geschichtschreibung  kennt.  *  Adam  II,  66  S.  86. 


—     650     — 

gesamte  Klerus  des  elften  Jahrhunderts  befleckt  war,  für  ihn  kaum 
eine  Versuchung  bildeten.  In  dieser  Zeit  der  Habsucht,  der  Aus- 
schweifungen und  der  Völlerei  war  seine  Uneigennützigkeit,  seine 
Sittenreinheit  und  seine  Mäßigkeit^  von  jedermann  anerkannt. 
Und  doch  waren  seine  Fehler  schier  offenkundiger  als  seine 
Tugenden.  Nur  lag  ihre  Wurzel  nicht  in  den  starken  Trieben 
einer  ungebrochenen  Natur;  man  möchte  sie  eher  in  der  Maßlosig- 
keit der  geistigen  Seite  seines  Wesens  finden.  Er  war  stolz;  aber 
das  sichere  Gefühl  des  eigenen  Wertes  schlug  um  in  hohle  Prahlerei, 
Wie  rühmte  er  sein  Geschlecht!  Man  hörte  ihn  sagen,  alle  seine 
Vorgänger  seien  Männer  von  dunkler  Herkunft  gewesen,  keiner 
von  echtem  Adel;  er  allein  sei  groß  durch  Geburt  und  Reichtum 
er  sei  eines  größeren  Bistums,  ja  des  römischen  Stuhles  würdigt 
Es  war  berechtigt,  daß  er  sich  seiner  geistigen  Kraft  bewußt  war 
aber  er  wurde  kleinlich,  indem  er  nie  schwach  erscheinen  wollte 
auch  wenn  er  unwohl  war,  lehnte  er  es  ab,  sich  auf  einen  Diener 
zu  stützen;  vollends  zu  klagen,  dünkte  ihn  unwürdig*^.  Niemand 
hätte  ihn  dazu  vermocht,  einem  Fürsten  oder  einem  Bischof  zu 
weichen,  aber  in  stolzer  Demut  wusch  er  Bettlern  die  Füße.  Er 
war  freigebig;  aber  seine  Gebelust  grenzte  an  Verschwendung.  Es 
gewährte  ihm  die  größte  Befriedigung,  andere  zu  beschenken:  darin 
sah  er  den  Beweis  adeligen  Sinnes.  Niemand  sollte  ihm  umsonst 
dienen;  auch  wenn  die  Arbeit  mißlang,  war  der  Lohn  nicht  minder 
reich.  Nur  den  höchsten  Lohn  erwarteten  die  Seinen  vergeblich; 
denn  niemals  förderte  er  sie  in  den  königlichen  Dienst:  wozu  be- 
durften sie  des  Hofs?  er  könne  sie  ebenso  gut  und  besser  belohnen 
als  ein  König.  Sie  sollten  ihm  verpflichtet  bleiben;  aber  er  selbst 
wollte  niemand  verpflichtet  sein;  nie  wollte  er  Geschenke  annehmen; 
er  hätte  sich  dadurch  erniedrigt  gefühlt. 

Dieser  hochfahrende  Sinn  war  gepaart  mit  extravaganter 
Phantasie:  das  Ungewöhnliche  hatte  einen  Beiz  für  seinen  lebhaften 
Geist.  Er  rühmte  sich  dessen,  daß  griechisches  Blut  in  seinen 
Adern  fließe;  deshalb  gefiel  er  sich  darin,  griechische  Sitten  und 
Gewohnheiten  nachzuahmen*.  Von  dem  Geheimnisvollen  fühlte  er 
sich  angezogen.  Er  glaubte  an  die  Macht  der  geheimen  Kunst 
die  lange  Reihe  deutscher  Fürsten,  die  sich  durch  Goldmacher  be- 
trügen ließen,  wird  durch  ihn  eröfihet^.     Mehr  als   es  bei  tätigen 


1  Adam  III,  55  S.  135.  .   " 

•^  111,68  S.  146.  5  A.  a.  0.  *  111,31  S.  117. 

*  Schol.  78  S.  120.  Sein  Goldmacher  war  ein  getaufter  Jude  namens 
Paulus.  Er  rühmte  sich  auch,  ut  ex  insciis  litterarum  philosophos  redderet 
per  triennium. 


—     651     — 

Männern  gewöhnlich  ist,  lebte  er  in  der  Zukunft,  nicht  indem  er 
sie  bedächtig  vorbereitete,  sondern  indem  er  wähnte,  daß  sich  ihm 
der  Schleier  lüfte,  der  ihre  Tiefe  verhüllt:  durch  Träume,  Vor- 
zeichen, ungewöhnliche  Naturerscheinungen  meinte  er  das  voraus- 
verkündigt zu  sehen,  was  kommen  wird:  seine  Wünsche  bauten  ein 
luftiges  Trugbild  der  Zukunft,  das  die  langsam  nachkommende 
Gegenwart  stets  zerstörte  und  das  er  doch  unermüdKch  erneuerte. 
Er  ergötzte  sich  an  Geschichten  und  Märchen;  sie  würzten  ihm 
das  Mahl;  noch  vor  dem  Schlafengehen  ließ  er  sich  erzählen.  Es 
ist  verständhch,  daß  er,  vor  dessen  geistigem  Auge  sich  Vorstellungen, 
Gedanken,  Pläne  in  ruhelosem  Wechsel  drängten,  immer  Menschen 
um  sich  haben  mußte;  er  bedurfte  der  Zuhörer:  er  sagte  selbst, 
daß  er  nicht  allein  sein  könne,  und  seine  Umgebung  bemerkte, 
daß  die  Einsamkeit  ihn  verstimmet  Er  konnte  die  Stille  nicht 
ertragen:  bezeichnend  genug  erfreute  er  sich  mehr  an  dem  lauten 
Pomp  der  kirchlichen  Musik  als  an  der  reinen  Zartheit  des  Saiteji- 
spiels:  nur  wenn  er  die  Sorgen  nicht  zu  bannen  vermochte,  ließ 
er  einen  Fiedler  rufen.  Dieser  bizarre  Zug  seines  Wesens  steigerte 
sich  im  Alter:  er  machte  die  Nacht  zum  Tag  und  den  Tag  zur 
Nacht '^;  sein«  Reden  wurden  immer  prahlerischer  und  hochfahren- 
der, seine  Zukunftsbilder  immer  ausschweifender,  sein  ganzes 
Wesen  immer  ruheloser^;  er  schien  an  die  Grenze  des  Wahnsinns 
zu  streifen*. 

Das  Ergebnis  dieser  geistigen  Faktoren  war  der  ungemessenste 
Ehrgeiz:  was  nur  groß  und  ausgezeichnet  war,  meinte  er,  sein  eigen 
nennen  zu  müssen;  nichts,  was  er  vorfand,  schien  ihm  genügend. 
Alebrand  hatte  den  Neubau  des  Bremer  Domes  begonnen:  er 
dachte,  recht  hoch  zu  greifen,  indem  er  ein  Seitenstück  zu  der 
Kölner  Kathedrale  herstellen  ließ.  Aber  Adalbert  ließ  den  halb 
vollendeten  Bau  wieder  niederlegen:  er  sollte  weiter,  reicher, 
schöner  werden ;  nicht  im  deutschen  Köln,  •>  sondern  im  fernen 
Benevent  glaubte  er  das  würdige  Vorbild  für  seinen  Dom  zu  finden 
Auch  die  deutschen  Malereien  waren  ihm  zu  gering;  er  ließ  einen 
Meister  aus  Italien  nach  dem  ISlorden  kommen.  Die  Pracht  des 
Gottesdienstes  in  seiner  Domkirche  sollte  alles,  was  man  im  Abend- 
lande kannte,  überbieten ;  Adam  ist  hier  voll  ungeteilte]-  Be- 
wunderung: „alles",  sagt  er,  „wollte  er*  groß,  imposant  und  herrlich 
haben;  seine  Freude  war  der  Duft  des  Weihrauchs,  das  Blitzen  der 
Lichter  und  der  Donner  des  tiefdröhnenden  Gesanges"  ^  Es  ist 
unverkennbar,    daß  Adalberts  Ehrgeiz    einen    starken    persönlichen 


1  Anhang  zu  Adam  III  S.  152.  "  IIL  38  S.  122. 

»  111,61  S.  139.  *  111,61  S.  140.  ^  111,26  S.  11-k 


—     652     — 

Zusatz  hatte;  reiii  persönlich  war  er  jedoch  nicht  Denn  das  letzte 
Ziel  aller  seiner  Träume  und  Bestrebungen  war,  das  Hamburger 
Erzbistum  zu  erhöhen.  Man  hörte  ihn  das  Wort  öfter  wiederholen : 
er  habe  sich  und  die  Seinen  für  das  Beste  seiner  Kirche  dem 
Untergang  geweiht:  nicht  sein  selbst,  nicht  seiner  Brüder,  nicht 
seiner  Habe,  nicht  einmal  seiner  Kirche  werde  er  schonen,  bis  er 
es  erreiche,  daß  Hamburg  frei  vom  Joch  und  den  übrigen  Bistümern 
gleich  sei.  Der  alte  Glanz  von  Mainz  und  Köln,  die  politische 
Macht  von  Würzburg  erregten  gewissermaßen  seine  Eifersucht-', 
Hamburg  sollte  dasselbe,  sollte  mehr  sein  als  sie.  Es  sollte  den 
alten  Diözesen  auch  in  dem  Besitz  zahlreicher  Abteien  gleich  sein: 
nicht  weniger  als  acht  klösterliche  Genossenschaften  hat  Adalbert 
ins  Leben  gerufen^.  Selbst  das,  was  die  Natur  versagt  hat,  wollte 
er  erzwingen:  nicht  nur  am  Rhein  und  Main,  auch  an  der  Elbe 
und  Weser  sollte  die  Traube  reifen^.  Das  waren  unerreichbare 
Ziele:  der  klare  und  ruhige  Geschichtschreiber,  der  das  geistige 
Bild  des  größten  Bremer  Bischofs  uns  erhalten  hat,  nennt  sie  und 
verurteilt  sie,  indem  er  sagt,  Adalbert  habe  das  goldene  Zeitalter 
erneuern  wollen*. 

Doch  dieser  stolze,  ehrgeizige  Phantast  war  ein  großes  Talent. 
Deshalb  war  er  der  Mann,  nicht  nur  mit  grenzenlosen  Plänen  und 
Entwürfen  zu  spielen,  sondern  auch  an  ihrer  Verwirklichung  zu 
arbeiten.  Denn  nie  fehlte  es  seinem  erfindsamen  Geist  an  einem 
treffenden  Einfall;  niemals  ließ  ihn  sein  zuverlässiges  Gedächtnis 
im  Stich;  seine  Energie  war  weder  zu  beugen  noch  zu  brechen. 
Durch  eine  unvergleichliche  Beredsamkeit  wußte  er  die  Menschen 
mit  sich  fortzureißen.  Untätigkeit  konnte  er  nicht  ertragen  und 
Ermüdung  war  ihm  eine  unbekannte  Vorstellung.  Drohungen  und 
Gefahren,  Tadel  und  Mißbilligung  vermochten  nicht  den  geringsten 
Eindruck  auf  ihn  zu  machen.  Und  doch  kann  man  sich  nicht 
wundern,  daß  er  trotz  dieser  ungewöhnlich  reichen  imd  mannig- 
fachen Begabung  schließlich  wenig  erreichte.  Es  war  nicht  die 
Hauptsache,  daß  er  bei  allem,  was  er  unternahm,  die  Schwierig- 
keiten,   die    er    finden  würde,    unterschätztet     Denn    das    ist   der 


1  III,  45  S.  127. 

2  III,  9  S.  101 :  St.  Willehad,  St.  Stephan  und  St.  Paul  in  Bremen, 
Lesum,  Goseck  an  d.  Saale;  die  drei  anderen  zu  Stade,  auf  dem  Süllberg 
und  zu  Esbeck  scheinen  nicht  wirklich  ins  Leben  getreten  zu  sein  oder  sich 
bald  wieder  aufgelöst  zu  haben;  vgl.  über  die  Propstei  auf  dem  Süllberg 
111,25  S.  113.  3  in,  36  S.  121.  *  111,46  S.  128. 

ö  111,27  S.  115:  Arbitratus  se  .  .  quae  in  animo  habuit,  facile  omnia 
perfecturum. 


—     653     — 

Irrtum  aller  bedeutenden  Männer.  Schwerer  wog,  daß  er  die 
Menschen  nicht  zu  beurteilen  verstand.  Seinem  an  Vorstellungen 
reichen  Geist  mangelte  die  Gabe,  das  Wirkliche  scharf  zu  erfassen: 
deshalb  fehlten  ihm  stets  die  rechten  Arbeiter  für  die  Ausführung 
seiner  Ideen.  Wer  klug  war  und  zu  reden  wußte,  wie  es  ihm  gefiel, 
hatte  bei  ihm  gewonnen:  so  drängte  sich  eine  Schar  von  Glücks- 
rittern um  ihn,  die  seine  Freigebigkeit  mißbrauchten,  und  die  ihn 
hauptsächlich  dadurch  für  sich  gewannen,  daß  sie  seine  Weisheit 
und  seine  Macht  priesen  und  ihn  als  Patriarchen  anredeten.  Während 
dessen  setzten  sich  seine  Domherrn  mit  der  Kraft,  der  Trägheit 
seinen  Unternehmungen  entgegen;  seine  Baumeister  arbeiteten  wie 
Stümper^,  seine  Pröpste  und  Meier  betrogen  ihn^,  sein  Gesinde 
war  unbotmäßig  und  seine  Ritter  plünderten  das  Land,  statt  es  zu. 
schützen^.  An  Zusammenstößen  konnte  es  demgemäß  nicht  fehlen; 
dann  aber  flammte  Adalberts  Zorn  jäh  empor;  er  war  seiner  so 
wenig  mächtig,  daß  er  Schmähungen  ausstieß  und  mit  der  Faust 
dreinschlug:  man  sah  unter  seiner  Hand- Blut  fließen*.  Freilich 
der  Sturm  legte  sich  bald;  denn  sein  Zorn  war  durch  kluge 
Schmeichelei  leicht  zu  besänftigen.  Aber  ausgeglichen  war  die 
Sache  dadurch  nicht;  denn  nie  vergaß  er  feindselige  Worte,  die 
gegen  ihn  gefallen,  feindselige  Taten,  die  ihm  zugefügt  waren. 
Auch  wenn  er  von  der  Sache  schwieg,  so  brannte  die  Glut  des 
Hasses  unter  der  Asche.  Wie  wenig  war  er  deshalb  geeignet,  zu 
herrschen!  Er  war  es  vollends  aus  dem  Grunde  nicht,  weil  er 
kein  Verständnis  dafür  hatte,  daß  die  Grundlage  der  Macht  gute 
Wirtschaft  ist:  das  Ende  seiner  Amtsverwaltung  war  die  voll- 
ständige Zerrüttung  der  Vermögensverhältnisse  des  Bistums.  Nichts 
aber  war  er  weniger  geeignet  zu  ertragen  als  schlimme  Tage:  das 
Unglück,  das  den  Ruhigen  stählt,  verwirrte  ihn:  Trauer,  Grimm, 
Kummer  rissen  ihn  hin  und  her;  in  jähem  Wechsel  folgten  aus- 
schweifende Hofihungen.  Das  war  der  Mann,  der  die  Missions- 
aufgabe Hamburgs  retten  sollte. 

Sie  bildete  von  Anfang  an  einen  der  Gegenstände  für  seinen 
Ehrgeiz^.  Kaum  daß  er  sein  Amt  angetreten  hatte,  schickte  er 
Boten  an  die  Könige  des  Nordens,  um  eine  Verbindung  mit  ihnen 
anzuknüpfen.     Sodann  erließ  er  einen  Hirtenbrief  an  die  Bischöfe 


^111,10  8.102:  Alia  etiam  plurima  diveibis  locis  inchoavit  opera, 
quorum  pleraque  defecerunt  ipso  adhuc  vivo  et  reipublicae  negotiis  intento, 
sieut  illa  domus  lapidea,  quae  in  Aepice  subito  casu  lapsa  corruit,  ipso 
praesente.  2  ni,  55  S.  135;  56  S.  137;  vgl.  Schol.  79  S.  130. 

3  ni,  25  S.  113  f.  ^  III,  37  S.  121;  III,  61  S.  140. 

6  III,  1  S.  96.    Anhang  z.  3.  Beb.  S.  148. 


—     654     — 

und  Priester  in  Dänemark,  Norwegen  und  Schweden  und  bis  an 
das  Ende  der  Erde,  um  sie  zur  Treue  in  ihrem  Amt  und  zur  Be- 
kehrung der  Heiden  aufzufordern^.  Er  fühlte  sich  als  ihr  Metro- 
poHt.  Und  er  wollte  mehr  sein;  er  hatte  den  Gedanken,  persön- 
lich die  Länder  des  Hamburger  Missionssprengeis  zu  durchziehen. 
Dadurch  sollte  die  Heidenbekehrung  vollendet,  sollten  die  kirch- 
lichen Verhältnisse  gefestigt  werden.  Daß  seine  nächsten  Vor- 
gänger dies  zu  tun  unterlassen  hatten,  dünkte  ihn  tadelnswert; 
er  urteilte,  es  gebe  nur  drei  Evangelisten  unter  ihnen:  Anskar, 
Rimbert  und  Unni;  er  werde  der  vierte  sein-.  War  das  ein  ehr- 
geiziger Traum?  Man  könnte  es  meinen;  aber  Adalbert  hat  an 
ihm  festgehalten.  Als  er  poütisch  Schiffbruch  gelitten  hatte,  träumte 
er  ihn  weiter.  Nur  daß  jetzt  der  Traum  die  trübe  Farbe  der  Ent- 
täuschung hatte:  es  gibt  keinen  schöneren  Tod  als  den  Märtyrer- 
tod; glücklich,  wenn  er  als  Missionar  den  Tod  fände,  sei  es  in 
Schweden  oder  auf  Island  oder  bei  den  Wendend  Doch  sein 
Traum  hat  sich  nicht  erfüllt.  Adalbert  steht  als  Missionsbischof 
nicht  neben  Anskar  und  Unni,  sondern  neben  Adaldag:  er  war 
nicht  Prediger^  sondern  Organisator. 

Das  Glück  schien  ihm  günstig.  Denn  eben  in  der  Zeit,  in 
der  er  sein  Amt  antrat,  kam  es  unter  den  Abodriten  zu  einem 
Umschlag,  der  die  Missionsarbeit  wieder  möglich  machte.  Im  Kampf 
mit  König  Magnus  von  Dänemark  war  der  Abodritenfiirst  Hatibor 
gefallen.  Um  seinen  Tod  zu  rächen,  fielen  die  Wenden  in  Däne- 
mark ein,  an  ihrer  Spitze  die  acht  Söhne  Ratibors.  Sie  drangen 
sengend  und  brennend  bis  Ripen  vor.  Dann  aber  wandte  sich  das 
Geschick.  König  Magnus  landete  an  der  Schlei  und  verlegte  ihnen 
den  Rückweg.  Auf  der  Heide  bei  Schlesvdg  wurde  in  blutigem 
Ringen  zwischen  Wenden  und  Dänen  entschieden:  da  sollen  15000 
Wenden  gefallen  sein.  Unter  den  Toten  waren  Ratibors  Söhne 
allesamt.     Die  Herrschaft  unter  den  Abodriten  war  nun  frei*. 

Es  trat  ein  Bewerber  auf,  von  dem  das  Christentum  wenig 
Gutes  hoffen  konnte.  Der  Abodritenfürst  Uto  hatte  einen  Sohn, 
dem  er  den  deutschen  Namen  Gottschalk  gab.  Schon  darin  hegt, 
daß  er  sich  in  der-  Zukunft  an  die  Deutschen  anlehnen  sollte. 
Als  Christ  wurde  der  Jüngling  von  den  Mönchen  in  St.  Michael 
zu  Lüneburg  erzogen.  Aber  sein  Klosterleben  nahm  ein  jähes 
Ende.  Uto  fiel,  von  einem  Sachsen  erschlagen.  Als  die  Kunde 
von  der  Untat  nach   Lüneburg   kam,   hatte  Gottschalk   nur   einen 


^  III,  11  S.  102.  -^  Anhang  zu  IIP  S.  148.  «  III,  69  S.  147. 

*  11,75  S.  92.    Über  den  Schlachttag,  28.  Sept.  1043,   s.  Steindorff  I 
S.  276. 


—     655     — 

Gedanken:  Rache  für  den  ermordeten  Vater.  "Was  galt  ihm  da- 
neben sein  christlicher  Glaube?  Er  entfloh  aus  dem  Kloster,  eilte 
über  die  Elbe  und  rief  die  Abodriten  auf,  die  Tat  des  Sachsen  an 
dem  Volk  der  Sachsen  zu  rächen.  Das  war  ein  Ruf,  der  wie  mit 
einem  Schlag  das  ganze  Land  in  Flammen  setzte:  von  allen  Seiten 
scharten  sich  Genossen  um  Gottschalk;  er  konnte  den  Kampf 
beginnen,  ehe  die  Deutschen  auch  nur  an  Krieg  dachten:  viele 
tausend  Sachsen  seilen  niedergemacht  worden  sein.  Allein  der 
Macht  des  Herzogs  3ernhard  H.  war  er  nicht  gewachsen;  er  mußte 
sich  ihm  schließlich  gefangen  ergeben.  Bernhard  empfand  Sympathie 
mit  dem  tapferen  Jüngling;  er  entheß  ihn,  nachdem  er  ihn  vorher 
in  Pflicht  genommen.  Gottschalk  aber  begab  sich  zu  König  Knut; 
manches  Jahr  bheb  er  bei  ihm  in  England^. 

Jetzt  nach  E,atibors  mid  seiner  Söhne  Tod  erschien  er  wieder 
in  der  Heimat.  Sicherhch  war  er  dort  nicht  vergessen.  Wenn  er 
sein  väterliches  Erbe  heischte,  so  konnte  er  darauf  rechnen,  Anhang 
zu  gewinnen,  obgleich  er  als  Schützling  der  siegreichen  Dänen  das 
Land  betrat.  Dank  seiner  Klugheit  und  Tapferkeit  gelang  es  ihm 
vdrklich,  die  fürstliche  Stellung  seines  Vaters  wieder  zu  erringen. 
Er  wußte  seine  Mächt  nach  und  nach  zu  erweitern^:  es  schien 
möglich,  daß  sich  ein  geordnetes  abodi'itisches  Fürstentum  unter 
seinem  Eegimente  bildete.  Dadurch,  daß  er  Sigrith,  die  Tochter  des 
Dänenkönigs,  zur  Gemahlin  erhielt,  wurde  er  von  dem  mächtigen 
jL»[achbarfürsten  gewissermaßen  als  ebenbürtig  anerkannt'". 

In  der  Stellung,  die  Gottschalk  zu  Dänemai'k  wie  zu  Deutsch- 
land einnahm,  lag  die  Nötigung,  daß  er  sich  persönlich  zur  christ- 
lichen Kirche  hielt.  Auch  durch  die  Tradition  seiner  Familie  war 
dies  gegeben.  Und  es  wurde  ihm  nicht  schwer.  Denn  sein  Aufent- 
halt in  England  hatte  bewirkt,  was  die  Erziehung  in  Lüneburg 
nicht  vermocht  hatte,  daß  er  innerlich  von  der  Wahrheit  des  christ- 
lichen Glaubens  ergriffen  wurde.  Adam  nennt  ihn  einen  frommen 
und  gottesfürchtigen  Mann  *.  Aber  er  ging  über  diese  Linie  hinaus : 
er  allein  unter  allen  wendischen  Fürsten  ist  eine  historische  Persön- 
lichkeit, die  einzige,  die  ein  Volk,  das  nach  MiUionen  zählte,  im 
Lauf  von  Jahrhunderten  hervorgebracht  hat.  Er  wurde  es  dadurch, 
daß  er  den  Plan  faßte,  sein  Volk  endlich  dem  christlichen  Glauben 


1  Adam  11, 64  S.  84.  Die  Zeit  dieser  Vorgänge  steht  dadurch  an- 
nähernd fest,  daß  Adam  sie  unter  den  Episkopat  Liäwizos  II.  verlegt 
(1029—1032).  -  II,  75  S;  92  u.  III,  18  S.  109. 

3  in,  18  S.  109  u.  50  S.  131.  Wie  es  scheint,  war  Sigrith  eine  Tochter 
des  Königs  Magnus.  *  III,  18  S.  109. 


—     656     — 

zuzuführen^.  Ganz  eigenartig  war  das  Verfahren,  das  er  einschlug-: 
er  begnügte  sich  nicht  mit  Geboten  und  Strafen,  mit  Berufung  von 
Priestern  und  Gründung  von  Bistümern,  sondern  er  selbst  wurde 
der  Prediger  des  christUchen  Glaubens.  Es  ist,  als  hätte  er  Hein- 
rich III.  nachahmen  wollen:  wie  dieser  in  der  Kirche  zum  Volke 
sprach,  so  redete  er  zu  seinen  Wenden.  Er  begleitete  die  deut- 
schen Priester  auf  ihren  Predigtfahrten;  wenn  sie  gesprochen,  dann 
ergriff  er  das  Wort.  Nicht  immer  mag  die  allegorische  Schrift- 
auslegung der  christlichen  Priester  den  Heiden  verständlich  gewesen 
sein;  Gottschalk  dagegen  kannte  sein  Volk;  er  wußte,  daß  man 
ihm  klar  und  einfach  sagen  müsse,  was  es  zu  tun  habe^.  Man 
kann  sich  den  Eindruck  denken,  den  die  Worte  des  von  so  manchem 
Sieg  gekrönten  Fürsten  auf  die  Wenden  machten.  Die  Übertritte 
mehrten  sich  rasch:  die  Zeit  für  die  Wendenbekehrung  schien 
endlich  gekommen.  An  Adalbert  hatte  er  den  eiftigsten  Förderer. 
Das  Außergewöhnliche  in  Gottschalks  Auftreten  ergriff  die  Phan- 
tasie des  Erzbischofs;  er  sah  das  Werk  schon  vollendet,  als  es 
noch  im  Beginne  war,  und  weissagte  dem  Fürsten  zum  Lohn  Heil 
in  Zeit  und  Ewigkeit.  Vollends  mit  Spenden  für  die  Erbauung 
der  Kirchen  und  die  Erhaltung  der  Priester  kargte  er  nicht.  An 
allen  Enden  sah  man  christliche  Kirchen  sich  erheben;  um  Priester 
für  dieselben  zu  gewinnen,  sandte  er-  Botschaft  in  die  übrigen 
deutschen  Diözesen.  Und  sein  Ruf  fand  Gehör:  die  Versorgung 
des  Landes  mit  Klerikern  hielt  gleichen  Schritt  mit  der  Mehrung 
der  Christen  durch  immer  neue  Taufen.  Dem  Bau  der  Kirchen 
folgte  alsbald  die  Errichtung  von  Klöstern:  in  Mecklenburg,  Lübeck, 
Oldenburg,  Lenzen  und  Ratzeburg  bildeten  sich  Vereine  von  Mönchen 
und  Nonnen.     Endlich   wurde   auch   die  Diözesaneinteilung  durch- 


1  Dehio  bezeichnet  I  S.  185  Christianisierung  und  Germanisierung  als 
letzte  Ziele  Gottschalks.  Was  die  Germanisierung  anlangt,  so  schwerlich 
mit  Recht.  Auch  die  Kombination  der  Bestrebungen  Gottschalks  mit 
Heinrichs  III.  Wendenzug  i.  J.  1045  scheint  mir  nicht  wahrscheinlich.  Der 
letztere  war  gegen  die  Liutizen  gerichtet,  Herim.  Aug.  z.  d.  J.  Im  zweiten 
Jahr  nach  seiner  Ankunft  konnte  aber  Gottschalk  noch  nicht  an  Aus- 
dehnung seiner  Herrschaft  über  sie  denken:  er  mußte  sich  erst  bei  den 
Abodriten  festsetzen.  ^  g    ^^am  III,  18—22  S.  109  ff. 

••'  m,  19;  L.  Giesebrecht  II  S.  88  und  Dehio  I  S.  186  scheinen  mir  die 
Stelle  mißverstanden  zu  haben.  Der  Gegensatz  ist  nicht  lateinisch  und 
wendisch,  sondern  quae  mystice  dicebantur  und  reddere  planiora,  d.  h.  alle- 
gorische Weisheit  und  gesunder  Menschenverstand.  Auch  die  mit  dem  Tauf- 
kessel im  Land  umherziehenden  Laien  kommen  bei  Adam  nicht  vor.  Es 
muß  auch  hier  ein  Mißverständnis  zugrunde  liegen. 


—     657     — 

gefühlt:  neben  Oldenburg  wurden  Mecklenburg  und  Ratzeburg 
Bischofssitze^.  Man  erkennt  Adalbert  daran,  daß  er  dort  einen 
Schotten  und  hier  einen  Griechen  zum  Bischof  für  die  kaum  be- 
kehrten Slaven  ordinierte-. 

Auf  diese  Weise  faßte  das  Christentum  in  dem  Lande  Fuß, 
das  so  lange  die  christliche  Predigt  abgelehnt  hatte.  Und  nun 
eröffiiete  sich  die  Aussicht,  daß  die  Abodritenbekehrung  den  Be- 
stand des  Heidentums  bei  den  Liutizen  erschüttern  werde;  denn 
das  Übergewicht,  das  die  letzteren  von  je  an  unter  den  wendischen 
Stämmen  behauptet  hatten,  ging  in  dieser  Zeit  verloren.  Sijs 
waren  durch  innere  Kämpfe  geschwächt:  die  Circipanen,  die  nächsten 
Grenznachbarn  der  Abodriten,  haderten  mit  den  Redariern  und 
Tholosanten.  In  wiederholten  Kämpfen  behielten  die  ersteren  die 
Oberhand.  Die  Redarier  wurden  schwer  geschädigt,  Nun  aber  griffen 
die  christhchen  Grenznachbarn,  König  Swein,  Herzog  Bernhard 
und  Gottschalk  zugunsten  der  Überwundenen  ein  und  zwangen 
die  Circipanen  zur  Unterwerfung:  sie  scheinen  die  Oberherrschaft 
Gottschalks  anerkannt  zu  haben  ^  Zwar  wurde  ihnen,  so  viel  wir 
sehen,  das  Christentum  nicht  aufgezwungen.  Aber  in  die  Burg  der 
liutizischen  Freiheit  war  Bresche  gelegt.  Konnte  sich  das  Heiden- 
tum bei  ihnen  behaupten,  nachdem  sie  rings  von  christlichen  Völkern 
eingeschlossen  waren?  Wer  kann  sich  wundem,  daß  Adalbert  wie 
berauscht  war  von  den  Erfolgen,  die  ihm  zufielen. 


1  Daß  es  sich  nicht  um  eine  unausgeführte  Absicht  handelte,  betont 
Dehio  mit  Recht  (Krit.  Ausf.  XIX).  2  ^dam  III,  20  S.  110. 

3  Adam  lU,  21  S.  111,  Helm.  I,  21  S.  47  ff.  Die  zeitlische  Einreihung 
dieser  Vorgänge  ist  nicht  sicher;  nur  so  viel  steht  fest,  daß  sie  vor  das 
Jahr  1059  fallen,  da  in  diesem  Jahr  Bernhard  11.  von  Sachsen  starb,  Ann. 
Saxo.  Dehio  verweist  (Anm.  6  zu  S.  186)  auf  chron.  Wirzib.  z.  1057  S.  31: 
Saxones  iterum  .  .  gentem  efferam  Luiticiorum  hostiliter  invaserunt,  diver- 
sisque  malis  eam  affligentes  Romanae  ditioni  subdiderunt.  Allein  diese 
Notiz  steht  in  Beziehung  zu  den  Kämpfen  an  der  Elbe  i.  J.  1056,  bei  denen 
die  Redarier  beteiligt  waren;  unmöglich  können  die  christlichen  Fürsten 
im  nächsten  Jahr  für  sie  interveniert  haben.  Ich  bin  deshalb  geneigt,  die 
inneren  Kämpfe  der  Liutizen  vor  1056  zu  verlegen.  Ebenso  unsicher  ist 
die  kirchengeschichtliche  Folge  der  Ereignisse,  denn  hier  widerspricht  sich 
Adam  selbst:  111,19  behauptet  er  von  den  Chizzini  und  Circipani,  sie  seien 
unter  Gottschalks  Herrschaft  gekommen  und  hätten  den  christlichen  Glauben 
angenommen;  dagegen  heißt  es  III,  21  von  dem  Friedensschluß:  De  christi- 
anitate  nuUus  sermo,  victores  tantum  praedae  intenti.  Mir  scheint  die 
letztere  Angabe,  die  Adam  einem  nobilis  homo  de  Nordalbingis  verdankte, 
den  Vorzug  zu  verdienen;  eine  Bestätigung  für  sie  liegt  darin,  daß  Adalbert 
seine  Organisationspläne  nicht  auf  das  Circipanenland  ausdehnte. 
Hauck,  Kircliengeschichte.  III.  42 


—     658     — 

Und  noch  Größeres  schien  ihm  die  Entwickelung  der  nordischen 
Verhältnisse  -  zu  bieten.    Die  Lage  war  überall  schwierig.    In  Däne- 
mark  war   nach   Knuts   und   seines   Sohnes   Hartaknut  Tode   die 
Herrschaft  an  Magnus  von  Norwegen  gekommen.    Als  dieser  starb  ^, 
wurde  Swein  Estridson,  der  Neffe  Knuts,  König.     Daß  er  in  ver- 
botener Ehe  lebte,  drohte  zum  Streit  zwischen  Bischof  und  König 
zu  führen.     Denn  Adalbert  erzwang,  unterstützt  durch  ein  päpst- 
liches Schreiben,    die   Scheidung;    der  König   aber  war   darobso 
erbittert,    daß    er    mit    der    Erneuerung    der    dänischen  Raubzüge 
drohte-.     Indes  eine  Zusammenkunft  beider  Männer  zu  Schleswig 
im  Jahr  1052    oder   1053^   beseitigte    die    Gefahr,     Ja   Adalbert 
wußte  den  König  so  völlig  für  sich  zu  gewinnen,   daß  ihr  persön- 
hches  Verhältnis  nie  mehr  gestört  worden  ist.    Trotz  aller  Freund- 
schaft jedoch  blieb  ein  sachlicher  Gegensatz.    Die  Vollendung  alles 
dessen,  was  seit  Swein  I.  in  Dänemark  geschehen  war  und  erstrebt 
wurde,  war  die  selbständige  Organisation  der  dänischen  Kirche  als 
eines  eigenen  Erzbistums.    Sie  war  die  Konsequenz  der  politischen 
Selbständigkeit  Dänemarks   und   zugleich  ein   Schutz  für  dieselbe. 
Swein  nahm  den  Gedanken,    auf  den  Knut  verzichtet  hatte,    von 
neuem  auf.     Damit  aber  war  die  alte  Gefahr,  welche  die  Stellung 
Hamburgs  im  Norden   bedrohte,    wieder   vorhanden.     So  weit  die 
Überüeferung  erkennen  läßt,  versuchte  Swein  sein  Ziel  zu  erreichen, 
indem  er  direkt  mit  der  Kurie  unterjiandelte.    Dort  hatte  er  grund- 
sätzlichen Widerspruch  nicht  zu  erwarten.    Aber  der  Papst  konnte 
dem  König  nicht  zu  Willen  sein,  wenn  nicht  Adalbert  seine  Zu- 
stimmung gab.    So  hing  die  Sache  schließlich  von  diesem  ab.    Für 
ihn  aber  war  das  einfache  Ja  ebenso  unmöglich,   wie  das  einfache 
Nein   bedenklich.     Das   letztere   drohte   ihn   in   ernsten  Streit  mit 
einem  mächtigen  Nachbar  zu  verwickeln,    und  das   erstere  wider- 
sprach  allem    dem,    was   ein  Bischof  dieser  Zeit  für   seine  Pflicht 
gegen  seine  Kirche  hielt.    Wo  war  ein  Ausweg  aus  dieser  Schwierig- 
keit?    Adalbert,  fand  ihn    in   dem   Gedanken,    daß    der  mächtige 
Hamburger  Sprengel  als  nordischer  Patriarchat  konstituiert  werde: 
dann  konnte  Dänemark  einen  Erzbischof  erhalten  und  die  Ham- 
burger Kirche  erlitt  doch  keine  Einbuße  an  Ehre  und  Macht,  denn 
dem  Patriarchen  blieb  der  Erzbischof  untergeordnet.    Der  Gedanke 
war  ungewöhnlich:    es  gab   für  die  Stellung,  welche  Hamburg  er- 
halten sollte,  keine  Analogie  in  der  abendländischen  Kirche.    Nur 
den  Verfassungstheorien  Pseudoisidors  konnte  Adalbert  seinen  Ge- 


1  I.  J.  1047.  2  ^dam  m,  1  S.  103;  vgl.  14  S.  105. 

3  Ib.  III,  17  S.  108.    Über  die  Zeit  der  Zusammenkunft  s.  Dehio,  Krit. 
Ausf.  XXI  S.  73. 


—     659     — 

danken  entnehmen.  Aber  wenn  erst  einmal  die  Vorstellmig  eines 
Patriarchats  groß  und  glänzend  vor  seiner  Seele  stand,  wie  hätte 
er  dann  ihre  Verwirklichung  nicht  leidenschaftlich  erstreben  sollen'? 
Die  Schwierigkeiten  waren  nicht  gering;  denn  es  war  ebenso  un- 
gewiß, ob  Rom  zustimmen  werde,  wie  es  fraglich  war,  ob  nicht  die 
dänischen  Bischöfe  Einsprache  erheben  würden^;  besonders  aber 
stand  die  Unfertigkeit  der  kirchlichen  Organisation  Dänemarks  im 
Wege.  Wohlgeordnet  war  nur  das  Bistum  Schleswig;  im  ganzen 
übrigen  Königreiche  amtierten  nur  zwei  Bischöfe:  in  Seeland  der 
von  Liäwizo  II.  ordinierte  Avoco,  der  auch  in  Schonen  tätig  war, 
und  in  itipen  der  von  Beszelin  geweihte  Wal,  der,  wie  es  scheint, 
ganz  Jütland  versorgte  ^.     Hier  mußte  Swein  den  Hebel  einsetzen. 


^  Adam  111,32  S.  117  u.  58  S.  139.  Ich  bin  mit  der  Vorsicht  durch- 
aus einverstanden,  mit  der  Dehio  I  S.  203  ff.  die  Frage  des  Patriarchats 
untersucht;  nicht  jedoch  in  allen  Punkten  mit  seiner  Auffassung.  Der 
Hauptmangel  derselben  scheint  mir,  daß  er  den  Gedanken  eines  dänischen 
Erzbistums  nur  aus  persönlichen  Gründen  ableitet  (S.  204 f.):  Sweins  Ehe- 
handel, kirchl.  Ehrgeiz,  Wilhelms  von  Roeskild  Oppositionsgelüst.  Hier  ist 
übersehen,  daß  die  Forderung  eines  Erzbisturas  nichts  Eigenartiges  war, 
sie  trat  in  Ungarn,  Polen,  Schweden  ebenso  auf  wie  in  Dänemark,  d.  h.  sie 
erklärt  sich  nicht  aus  individuellen,  sondern  aus  allgemeinen  Verhältnissen. 
Nicht  zustimmen  kann  ich  sodann  Dehios  Ansicht  über  Adalberts  Stellung 
zur  Sache  (S.  208 ff.).  Sie  widerspricht  Adams  Schilderung:  dieser  läßt 
Adalbert  zuerst  invitus  der  Sache  näher  treten,  sie  sodann  multo  studio 
betreiben,  schließlich  iam  aperte  an  ihrer  Verwirklichung  arbeiten.  Dehio 
dagegen  läßt  es  dem  Erzbischof  willkommen  sein,  daß  die  Sache  im  Sande 
verläuft,  erst  nach  seiner  Katastrophe  tritt  die  Patriarchatsidee  wieder  auf 
die  Tagesordnung,  jetzt  als  Wahngespinst  (S.  275).  Es  ist  stets  bedenklich, 
einer  zuverlässigen  Quelle  zu  widersprechen;  zulässig  ist  es  nur  dann,  wenn 
die  eigene  Auffassung  sich  durch  überwiegende  Wahrscheinlichkeit  empfiehlt. 
Das  aber  ist  meines  Erachtens  bei  Dehios  Ansicht  nicht  der  Fall:  Adams 
Darstellung  scheint  mir  Adalberts  Charakter  weit  mehr  zu  entsprechen  als 
die  Dehios.  Endlich  ist  seine  Annahme,  daß  die  Kurie  geneigt  gewesen 
sei,  den  Patriarchat  zu  errichten  (S.  209),  wenig  wahrscheinlich:  nach  Adam 
hatte  Adalbert  seine  Zustimmung  unter  der  Bedingung  des  Patriarchats 
erklärt.  Nun  hatte  die  Kurie  das  Wort,  aber  sie  hat  den  Patriarchat  nicht 
gegründet:  hier  ist  die  nächste  Annahme:  weil  sie  ihn  nicht  wollte.  Daß 
dies   in  Übereinstimmung   mit    der   päpstlichen  Politik  seit  Leo  IX.  steht, 

ist  klar. 

2  Auf  Bedenken  der  dänischen  Bischöfe  weist  ein  Brieffragment 
Alexanders  II.,  J.W.  4474.  Es  beweist  zugleich,  daß  die  Patriarchatsidee 
seit  dem  Tode  Leos  IX.  nicht  ganz  im  Sande  verlaufen  war.  Denn  warum 
hätte  Alesander  dann  die  Patriarchen  eigens  genannt? 

»  Adam  II,  62  S.  83;  Schol.  108  S.  157;  IV,  8  S.  159;  II,  70  S.  89;  IV,  2 
S.  155. 

42* 


—     660     — 

wenn  er  die  Notwendigkeit  eines  dänischen  Erzbistums  dartun 
wollte.  Demgemäß  handelte  er.  Als  die  beiden  dänischen  Bischöfe 
um  die  Mitte  des  Jahrhunderts  kurz  hintereinander  starben  \  unter- 
nahm er  eine  neae  Diözesaneinteilung:  an  die  Stelle  der  bisherigen 
weit  ausgedehnten  Sprengel  sollten  kleine  Diözesen  treten;  für 
Jütland'  wurden  deren  vier  gegründet  mit  dem  Sitze  in  Ripen, 
Aarhus,  Wiborg  und  auf  der  Insel  Wendila ";  für  die  Inseln  und 
Schonen  je  zwei  zu  Odense,  Roeskild,  Lund  und  Dalbye^  Als 
neuntes  Bistum  kam  das  in  seinem  alten  Umfang  fortbestehende 
Schleswig  hinzu.  Die  Neuorganisation  wurde  vom  König  durch- 
geführt, besonders  war  er  es,  der  die  Bischöfe  ernannte*,  während 
Adalberts  Mitwirkung  sich  auf  die  geistliche  Seite  der  Sache  be- 
schränkte. In  Dänemark  war  somit  die  Gründung  des  Erzbistums 
vorbereitet.  Parallel  damit  sollte  die  Vorbereitung  in  Deutschland, 
gehen.  Denn  auch  hier  dachte  Adalbert  an  eine  bedeutende  Ver- 
mehrung der  Bistümer.  Er  meinte  Verden  aus  dem  Verband  mit 
Mainz  lösen  zu  können;  mit  Einschluß  dieser  Diözese  sollte  das 
deutsch-wendische  Gebiet  Hamburgs  in  zwölf  Sprengel  zerlegt 
werden^.  Allein  in  Deutschland  kam  man,  wie  es  scheint,  nicht 
einmal  zu  vorbereitenden  Schritten.  Die  ganze  Sache  rückte  nicht 
von  der  Stelle.  Wenn  man  überlegt,  wo  das  Hemmnis  lag,  so 
kann  man  nur  an  Rom  denken.  Adalbert  hatte  dort  seine  Zu- 
stimmung   zu    der  Gründung   eines    dänischen    Erzbistums    erklärt, 


1  Adam  erwähnt  den  Tod  beider  mit  derselben  Phrase,  IV,  2 :  Mortuo 
nuper  Wal;  IV,  8:  Nuper  mortuo  Avocone.     Der  letztere  war  1060  bereits 

"tot,  s.  Hamb.  ÜB.  I  S.  83  Nr.  82.  Der  Tod  beider  fällt  also  in  die  fünf- 
ziger Jahre;  vgl.  Adam  111,24  S.  112,  wo  der  Tod  Wals  in  die  Eegierungs- 
zeit  Heinrichs  III.  verlegt  ist. 

2  Adam  erwähnt  IV,  2  S.  155  f.,  daß  der  von  Adalbert  für  Wendila 
geweihte  B.  Magnus  auf  der  Rückkehr  bei  einem  Schiffbruch  umkam.  Sein 
Nachfolger  Alberich  war  1059  noch  Propst  in  Bremen,  Hamb.  ÜB.  I  S.  81 
Nr.  80.   Die  Konsekration  des  Magnus  muß  also  1058  oder  1059  erfolgt  sein. 

3  Adam  IV,  8  S.  159,  Anhang  z.  III  S.  151,  Schol.  106  u.  108  S.  157. 
Wilhelm  von  Roeskild  wird  1060  genannt,  Hamb.  ÜB.  I  S.  83  Nr.  82.  Die 
Zerlegung  Schönens  fällt  in  d.  J.  1060;  denn  Egino  starb  1072,  nachdem 
er  12  Jahre  lang  Bischof  gewesen  war,  IV,  9  S.  160. 

*  Adam  IV,  2 :  Hi  q^uatuor  episcopi  tunc  Ripensem  dono  Sueni  regis 
sortiti  sunt  parochiam.  Hand  in  Hand  mit  der  Ordnung  der  Bistümer  ging 
die  der  Pfarreien,  Adam  gibt  für  Schonen  300,  Seeland  150  und  Funen  100 
Kirchen  an. 

5  111,32  S.  117.  Die  Sitze  sollten  sein:  Pahlen  an  d.  Eider,  Heiligen- 
stadt, Ratzeburg,  Oldenburg,  Mecklenburg,  Stade,  Lesum,  Wildeshausen, 
Bremen,  Verden,  Ramesloh,  Friesland. 


—     661     — 

aber  den  Vorbehalt  gemacht,  daß  ihm  die  Patriarchenwürde  ver- 
heben werde:  Erzbistum  und  Patriarchat  sollten  gleichzeitig  ins 
Leben  treten.  Diese  Verhandlungen  fanden  unter  Leo  IX.  statte 
Auch  unter  seinen  Nachfolgern  ruhten  sie  nicht-.  Aber  sie  kamen 
nicht  zum  Ziel.  Es  ist  leicht  verständhch,  daß  die  Kurie  von 
Anfang  an  Bedenken  gegen  die  Gründung  des  Patriarchates  hegte, 
und  wie  mußten  diese  Bedenken  zunehmen,  seitdem  die  enge  Ver- 
bindung zwischen  Rom  und  dem  deutschen  Hof  aufgehört  hatte. 
Der  zentraHstischen  Tendenz,  die  in  Eom  je  länger  je  mehr  zur 
Herrschaft  kam,  widersprach  die  Errichtung  eines  Patriarchats.  Sie 
mußte  also  unterbleiben.  Auch  für  Adalbert  mag  der  Gedanke  in 
der  Zeit  seiner  überwiegend  politischen  Tätigkeit  zurückgetreten 
sein.  Nach  seinem  Sturz  trat  er  wieder  hervor.  Aber  jetzt  hatte 
er  nur  noch  die  Bedeutung  eines  Phantasiebildes. 

Für  den  Plan  des  Patriarchats  waren  die  dänischen  Verhält- 
nisse bestimmend  gewesen  ^.  Aber  es  lag  in  der  Natur  der  Sache, 
daß  die  Ordnung  der  norwegischen  und  schwedischen  Kirche  der 
der  dänischen  analog  gedacht  wurde.  Doch  weder  hier  noch  dort 
waren  die  Verhältnisse  günstig.  In  Norwegen  kam  die  Herrschaft 
nach  Magnus'  Tode  an  Harald  Hardradr,  den  Bruder  Olaf  d.  D. 
Aber  der  Blitz  des  Nordens,  wie  Adam  diesen  König  nennt*,  war 
schwerer  zu  gewinnen  als  König  Swein.  Harald  bekannte  sich 
zum  Christentum ;  aber  vor  den  kirchlichen  Rechten  und  Ordnungen 
hatte  er  wenig  Achtung.  Manches  Gotteshaus  ist  durch  ihn  seiner 
Habe  beraubt  und  zerstört  worden.  Nicht  einmal  die  Weihegaben, 
die  das  Volk  am  Grabe  Olafs  in  Drontheim  darbrachte,  schonte 
er;  er  verteilte  sie  unter  seine  Krieger.  Wie  hätte  er  Achtung 
vor  den  Metropohtanrechten  Hamburgs  haben  sollen?  Er  be- 
handelte die  kirchlichen  Dinge  ausschließlich  als  nationale  An- 
gelegenheit. Die  Männer,  die  er  zu  Bischöfen  bestimmte,  sandte 
er  nach  England  oder  Frankreich,  um  sie  dort  weihen  zu  lassen^: 
absichtlich  scheint  er  das  Recht  Hamburgs  außer  acht  gelassen  zu 
haben.     Adalbert  konnte  nicht  entgehen,   daß    er   in  Gefahr  war. 


1  111,33  S.  118:  Condicionibus  utrimque  protractis  .  .  Leo  migravit. 
•^  J.W.  4474,  s.  oben  S.  659  Anm.  2. 

2  Adam  111,32:  Ad  quam  intentionem  primo  ductus  est  ea  necessitate, 
quoniam  rex  Danorum  .  .  desideravit,   in  regno   suo  fieri  arcbiepiscopatum. 

4  III,  16  S.  106. 

>*  Im  Schreiben  Alexanders  IL  ist  der  Vorwurf  verschärft:  Quod  epi- 
scopi  vestrae  provinciae  aut  non  sunt  conaecrati  aut  data  pecunia  .  .  in 
Anglia  vel  in  Gallia  pessime  sunt  ordinati.  Aller  Wahrscheinlichkeit  ent- 
behrt die,  Sache  nicht. 


_     662     — 

die  Jurisdiktion  über  Norwegen  einzubüßen.  Um  es  zu  verhüten, 
erhob  er  durch  eine  Gesandtschaft  Beschwerde  bei  dem  König. 
Aber  seine  Boten  fanden  den  übelsten  Empfang.  Er  wisse  nichts, 
fuhr  Harald  sie  an,  von  einem  Erzbischof;  in  Norwegen  gebe  es 
nur  einen  Herrn,  der  sei  er  selbst.  Nun  rief  Adalbert  Rom  zu 
Hilfe.  Alexander  II.  sandte  alsbald  ein  päpstliches  Schreiben  an 
den  König,  um  ihn  zum  Gehorsam  gegen  den  Erzbischof  als  den 
Vikar  des  Papstes  zu  ermahnen.  Aber  viel  erreicht  wurde  dadurch 
nicht  Adalbert  hat  in  den  siebenundzwanzig  Jahren  seines  Epi- 
skopats nur  zwei  Bischöfe  für  Norwegen  ordiniert;  alle  übrigen  er- 
hielten die  Weihe  anderwärts.  Der  Erfolg  des  päpsthchen  Schreibens 
scheint  nur  gewesen  zu  sein,  daß  der  König  seine  Ernannten  zur 
Konsekration  gewöhnlich  nach  Rom  sandte.  Für  Adalbert  war 
das  vollends  ungünstig;  denn  dadurch  war  ihm  die  MögHchkeit  der 
Einrede  abgeschnitten;  er  mußte  zufrieden  sein,  wenn  die  Bischöfe 
ihm  den  Subjektionseid  leisteten  ^  Zur  Teilung  des  Landes  in 
geordnete  Diözesen  kam  es  auch  in  diesen  Jahren  nicht  ^. 

Nicht  anders  in  Schweden^.  Hier  hatte  sich  das  Christentum 
besonders  imter  der  Regierung  Anunds  weithin  ausgebreitet  *.  Aber 
auch  die  Schweden  dachten  an  nationale  Organisation  ihrer  Kirche. 
Anunds  Nachfolger,  Emund  Gamul,  arbeitete  energisch  daran,  die 
Verbindung  mit  Hamburg  zu  zerschneiden.  Er  ernannte  einen 
gewissen  Osmund  zum  Bischof  und  sandte  ihn  behufs  der  Konse- 
kration nach  Rom.  Dort  wurde  er  zurückgewiesen,  aber  der  Erz- 
bischof von  Gnesen  trug  kein  Bedenken,  ihm  die  Bischofsweihe  zu 
erteilen.  Zurückgekehrt  bezeichnete  er '  sich  als  Erzbischof  und 
nahm  die  Insignien  eines  solchen  an.  Sofort  erhob  Adalbert  Ein- 
sprache: er  weihte  den  Bremer  Dekan  Adalward  zum  Bischof  für 
Schweden  und  schickte  ihn  an  der  Spitze  einer  Gesandtschaft  zu 
Emund.  Dieser  aber  wies  Adalberts  Protest  zurück  und  nötigte 
Adalward,  Schweden  wieder  zu  verlassen.  Dadurch  war  die  Ge- 
meinschaft mit  Hamburg  tatsächlich  aufgehoben.  Doch  diese  Gefahr 
ging  vorüber.  Wenn  Adam  recht  berichtet,  so  entschloß  sich 
Emund  unter  dem  Eindruck  öffentlicher  Unglücksfälle  wieder  mit 
Hamburg  anzuknüpfen.     Adalward  konnte  nun  doch  in  Schweden 


1  Adam  IV,  38  S.  182;  Schol.  69  S.  107  und  Anhang  z.  3.  Beb.  S.  151. 

2  Ibid.  s.  die  Stelle  S.  645  Anm.  5. 

3  Auf  Olaf  Scboßkönig  folgte  Anund  Jacob  (1024 — 1051),  den  Adam 
lobt,  der  also  gute  Beziehungen  zu  Hamburg  gehabt  zu  haben  scheint, 
11,57  S.  80;  71  S.  89;  III,  14  S.  104.  Sein  Nachfolger  war  sein  Halbbruder 
Emund  Gamul  (1051—1057).  *  Adam  U,  71  S.  89. 


—     663     — 

zu  wirken  beginnen  \  Vollends  der  Tod  Emunds  änderte  die  Lage 
zugunsten  Hamburgs.  Denn  sein  Nachfolger  Stinkil  zeigte  sich 
durchaus  wohlgesinnt.  Nun  unterwarf  sich  Osmund;  eine  Anzahl 
neuer  Ordinationen  heferte  den  Tatbeweis  für  die  Metropolitan- 
rechte Hamburgs  ^.  Aber  da  es  auch  jetzt  nicht  zur  Organisation 
bischöflicher  Diözesen  kam,  so  -blieb  die  Lage  unsicher:  alles  hing 
von  der  Gunst  oder  Ungunst  des  Königs  ab^. 

Das  mittelalterhche  Erzbistum  bildete  aller  Orten  ein  ziemhch 
loses  Gefiige;  nirgends  war  das  so  sehr  der  Fall  als  bei  Hamburg. 
Das  zeigt  sich  überall.  Den  Plan  Adalberts,  persönhch  die  Kirchen 
des  Nordens  aufzusuchen,  wußte  Swein  Estridson  zu  hintertreiben*. 
Die  Bedeutung  jeder  Ordination,  die  er  vollzog,  war  fraghch,  da 
es  immer  darauf  ankam,  ob  das  Volk  den  ihm  gesandten  Bischoi 
auch  wirkhch  annahm^.  Die  Handhabung  der  Disziplin  wurde  un- 
möghch  gemacht,  da  die  Bischöfe  sich  ihr  entzogen.  Auch  der 
Gedanke,  eine  Hamburger  Provinzialsynode  zu  versammeln,  scheiterte 
an  ihrem  üblen  Willen.  Als  Adalbert  seine  Suflfragane  zum  ersten- 
mal zu  einer  Beratung  nach  Schleswig  berief,  folgten  nur  die  drei 
jütischen  Bischöfe  seiner  Aufforderung.  Aber  sie  weigerten  sich, 
als.  SjTiode  zusammenzutreten,  da  die  überseeischen  Bischöfe  nicht 
erschienen  seien.  Adalbert  wollte  wissen,  daß  sie  selbst  ihnen 
geraten  hätten  auszubleiben.  Dies  Spiel  wiederholte  sich  drei  Jahre 
hintereinander".  Es  nützte  nichts,  daß  er  die  Unterstützung 
Alexanders  ü.  erbat  und  erhielt:  er  starb,  ohne  daß  die  Synode 
zusammengetreten  wäre.  "Was  war  aber  bei  diesen  Verhältnissen 
das  ganze  Erzbistum  wert? 

Wenn  man  die  Vorgänge,  die  wir  im  einzelnen  an  unseren 
Augen  vorübergehen  ließen,  überbhckt,  so  ist  der  Zug  der  großen 
Entwickelung   völHg   klar:    während    die   wendischen  Völker    trotz 


1  III,  14  f.  S.  104ff.;  IV,  23  S.  171  f. 

2  Anhang  z.  3.  Bch.  S.  151. 

3  IV,  33  s.  oben  S.  645  Anm.  5.  Ordinationen  für  Island:  IV,  35  S.  184f., 
vgl.  Anhang  z.  3.  Bch.  S.  151,  die  Orkaden:  ibid.  und  IV,  34  S.  183,  die 
Finnedi  (=  Scrideuinnun  der  Urk.  J.V^/".  4290,  die  Reste  der  finnischen  Ur- 
bevölkerung von  Skandinavien):  IV,  24  S.  172  f.;  Schol.  94  S.  151,  132  S.  173; 
vgl.  111,23  S.  112.  *  Anhang  z.  8.  Bch.  S.  148. 

^  S.  Adalberts  Brief  an  Wilhelm  von  Roeskild,  Anhang  S.  151 :  Adal- 
ward  ist  zum  Bischof  von  Sictona  geweiht:  Quem  dum  barbara  gens  sibi 
praeesse  noluit,  Scariensem  ecclesiam  invadere  coepit. 

6  Anhang  z.  3.  Bch.  S.  149  f.;  J.W".  4472.  Hefeies  Angabe  über  eine 
Synode  zu  Schleswig  i.  J.  1061,  CG.  IV  S.  838,  entbehrt  jeglicher  Queilen- 
unterlage. 


—     664     — 

ihrer  Abneigung  gegen  die  Deutschen  kirchhch  an  Deutschland 
gekettet  waren,  lösten  die  nordischen  Kirchen  sich  mehr  und  mehr 
aus  der  Verbindung  mit  Hamburg.  Der  Grund  lag  hier  und  dort 
nicht  in  den  Persönlichkeiten,  sondern  in  den  allgemeinen  Verhält- 
nissen: den  Wenden  gelang  es  nicht,  selbst  den 'Schritt  aus  der 
Barbarei  in  die  Kulturgemeinschaft  zu  tun;  nur  in  Anlehnung  an 
Deutschland  vermochte  Gottschalk  bei  den  Abodriten  ein  staat- 
artiges Gemeinwesen  herzustellen.  Dagegen  hatten  sich  die  skandi- 
navischen Völker  als  nationale  Staaten  konsoHdiert.  Deshalb 
konnte  bei  jenen  die  Kirche  nur  als  Ableger  der  deutschen  Kirche 
gegründet  werden;  dagegen  empfanden  diese  die  Abhängigkeit  des 
Kirchen  Wesens  von  einem  fremden  Oberen  drückend.  Es  schien 
notwendig,  daij  auch  dieser  wichtige  Faktor  des  sozialen  Lebens 
ausschließhch  von  den  nationalen  Kräften  beherrscht  werde.  König 
und  Volk  sollten  allein  maßgebend  sein.  Daß  die  Hamburger 
Erzbischöfe  widerstrebten,  war  natürlich;  aber  sie  kämpften  einen 
vergeblichen  Kamp£  Auch  ein  so  hervorragender  Mann,  wie 
Adalbert  war,  rang  umsonst,  gegen  die  übermächtige  Strömung  an- 
zukommen. Sein  Plan,  die  Stellung  Hamburgs  den  nationalen 
Forderungen  der  nordischen  Völker  dadurch  erträglich  zu  machen, 
daß  er  sie  neu  konstituierte,  mißtang.  Er  scheiterte  daran,  daß 
das  Interesse  des  Papsttums  eine  neue  kirchhche  Mittelinstanz  nicht 
duldete.  Das  Höchste,  was  erreicht  werden  konnte,  war,  daß  das 
Hamburger  Erzbistum  rechtlich  fortbestand.  Das  hat  Adalbert 
erreicht.  Aber  dieses  Erzbistum  war  nur  der  Schein  eines  kirch- 
lichen Körpers:  wer  kann  sich  wundern,  daß  sein  Bestand  nur  für 
wenige  Jahrzehnte  gerettet  worden  ist? 


Fünftes  Kapitel. 

Die  Emanzipation  des  Papsttums  von  der  könig- 
liehen  Grewalt. 


Man  spricht  von  der  Pflicht  der  Dankbarkeit;  aber  das  AYort 
hat  nur  .Geltung  für  das  Verhalten  der  Individuen  zu  einander;  die 
menschlichen  Gemeinschaften  kennen  diese  Pflicht  nicht.  Es  gibt 
keinen  dankbaren  Stand,  keinen  dankbaren  Staat,  kein  dankbares 
Volk:  wer  heute  als  Befreier  gepriesen  wird,  wird  morgen  als 
Tyrann  gehaßt.  Denn  mit  unvermeidhcher  Notwendigkeit  suchen 
sich  die  Gemeinschaften  dem  dauernden  Einfluß  der  Kräfte  zu 
erwehren,  durch  die  sie  zuerst  gefördert,  geschützt,  emporgetragen 
wurden;  er  wird  als  hemmend,  als  feindhch  empfunden  imd  soll 
deshalb  beseitigt,  wenn  nötig,  unterworfen  werden.  Jede  Gemein- 
schaft strebt  danach,  autonom  zu  sein. 

Das  Papsttum  des  elften  Jahrhunderts  verdankte  seine  Er- 
hebung dem  deutschen  Königtum.  Dank  dem  Eingreifen  Hein- 
richs III.  hatte  es  unter  Leo  IX.  begonnen,  das  wirklich  zu  sein, 
was  es  seit  Jahrhunderten  zu  sein  behauptete.  Aber  sofort  trat 
hervor,  daß  es  durch  sein  Verhältnis  zu  dem  Kaiser  und  durch 
die  von  dem  Kaiser  in  der  Kirche  geübte  Gewalt  gehemmt  war. 
Es  war  nicht  autonom.  Seit  dem  Tode  Heinrichs  war  das  deutsche 
Königtum  keine  aktuelle,  auf  den  Moment  wirkende  Kraft  mehr; 
es  war  nur  eine  Hoffnung  auf  die  Zukunft.  Dadurch  war  für  das 
Papsttum  der  Weg  geebnet;  es  konnte  wagen,  sein  eigeii  zu  sein; 
es  konnte  sich  lediglich  durch  die  ihm  genuinen  Tendenzen  be- 
stimmen lassen.  Und  sofort,  —  das  Wort  ist  hier  passend  —  mit 
der  Sicherheit  des  Instinkts  wurde  dieser  Weg  beschritten.  Das 
Ziel  der  päpstlichen  Politik  wurde  Befreiung  von  der  kaiserlichen 
Macht,  die  das  Papsttum  aus  dem  Staub  erhoben  hatte. 


—     666     — 

Wir  vergegenwärtigen  uns  die  Entwickelung  im  einzelnen^. 

Die  Nachfolge  Heinrichs  lY.  war  unbestritten.  Ohne  Wider- 
spruch erhob  Viktor  11.  den  königlichen  Knaben  auf  den  Thron 
Karls  d.  Gr.  zu  Aachen.  Aber  einen  Herrscher  gab  er  dadurch 
Deutschland  nicht.  Denn  Heinrich  war  sechs  Jahre  alt.  Die  Ver- 
wesung des  Reichs  führte  die  Kaiserin -Witwe  Agnes  ^.  Kaum 
kennt  die  deutsche  Geschichte  eine  unglückseügere  Fürstin.  Un- 
glücklich nicht  nur,  weil  sie  das  Bitterste  erleben  mußte,  sondern 
mehr  noch,  weil  sie  selbst  das  schlimme  Geschick  herbeiführte, 
von  dem  ihr  Sohn  und  sie  betroffen  wurde.  Und  doch  muß  man 
fragen:  war  sie  schuldig?  Ihre  Stellung  machte  ihr  zur  Pflicht, 
daß  sie  mit  stets  gleicher  Umsicht,  Ruhe  und  Kraft  handelte; 
aber  die  Natur  hatte  ihr  alles  versagt,  was  ihre  Lage  von  ihr  for- 
derte. Sie  war  die  jugendliche  Frau  eines  verschlossenen  -Mannes 
gewesen^;  nicht  wie  Konrad  Gisela,  hatte  Heinrich  sie  zur  Teil- 
haberin an  den  Sorgen  und  der  Freude  der  Herrschaft  gemacht. 
Das  rächte  sich  nach  seinem  Tode:  es  fehlte  der  Regentin  die  Ge- 
schäftserfahrung und  Menschenkenntnis.  Sie  würdigte  Männer 
ihres  Vertrauens,  die  dessen  nicht  wert  waren*,  und  §ie  ahnte 
nicht,  daß  die  boshafte  Verleumdung  auch  die  Majestät  der  Trauer 
nicht  verschonte  Sie  war  gewissenhaft.  Aber  ihre  Gewissenhaftig- 
keit zeigte  ihr  nicht,  welchen  Weg  sie  zu  gehen  hatte,  sondern 
machte  sie  ängstlich  über  die  Wege,  die  sie  gegangen  war.  Mein 
Gewissen,  seufete  sie  einmal,  schreckt  mich  ärger  als  alle  Gespenster 


1  Für  das  Folgende  verweise  ich  auf  Giesebrecht,  KZ.  III,  Meyer  von 
Knonau,  JB.  d.  d.  Reichs  unter  Heinrich  IV.  u.  V.,  1890 — 1904,  Manitius, 
D.  G.  S.  495  S.,  Lamprecht,  D.  G.  II  S.  305  ff.,  Richter,  Annalen  III,  2,  1898, 
Gerdes,  Gesch.  d.  Salischen  Kaiser,  1898,  Gregorovius,  Gesch.  d.  St.  R.  IV 
S.  89  ff.,  Wattenbach,  Papstt.  S.  120  ff..  Langen,  Geschichte  d.  römischen 
Kirche  S.  492  ff.,  Hefele,  CG.  IV  S.  791  ff.,  Härtens,  Die  Besetzung  des 
päpstlichen  Stuhls  S.  61  ff. 

2  Über  Agnes  M.  v.  Salis-Marschiins,  A.  v.  Poitou  (1887). 

^  Maneg.  ad  Gebeh.  8  (L.  d.  1.  I  S.  326):  Licet  praedives  et  iuvencula, 
Sie  ist  1024  oder  1025  geboren. 

■*  Heinrich  E.  von  Augsburg,  chron.  Herim.  contin.  z.  1058  Scr.  XIII 
S.  731,  Berth.  chron.  z.  1058  S.  270. 

5  Lamb.  z.  1062  S.  79.  Bamberger  Brief  bei  Sudendorf  Reg.  II  S.  14 
Nr.  11;  Est  etas  suspecta,  hinc  etiam  sexus.  Neque  solum  sexus,  sed  etiam 
natura,  neque  natura  tantum,  sed  etiam  patria  sua.  Nam  mater  quidem 
tot  nuptias  numerat,  quot  natales  dies.  Dictum  est  satis,  si  tarnen  sapienti. 
Die  Stelle  zeigt,  daß  die  Verleumdungen  gegen  die  Kaiserin  lediglich  Ge- 
bilde der  Abneigung  waren,  ohne  sachlichen  Halt. 


—     667     — 

und  Erscheinungen ^  Ihr  Gemüt  war  weich  und  empfindlich; 
nichts  ist  bezeichnender,  als  daß  sie  nach  dem  Tode  Heinrichs  das 
Wort:  Er  ist  gestorben,  auszusprechen  vermied ^  Sie  konnte  es 
nicht  über  sich  gewinnen,  dem  Unglück,  das  sie  betroffen  hatte, 
klar  und  gerade  ins  Auge  zu  sehen.  Wer  kann  sich  wundem, 
daß  jede  Meinung,  die  geäußert  wurde,  jeder  Rat,  den  Berufene 
oder  Unberufene  aussprachen,  auf  sie  Eindnick  machte^?  Aber 
dadurch  wurde  sie  vollends  unsicher  über  das,  was  sie  zu  tun  hatte. 
Zu  dem  allen  kam  der  Zwiespalt  zwischen  ihrer  persönlichen  Uber- 
zeugmig  und  ihrer  königlichen  Pflicht.  Die  Tochter  Wilhelms  V. 
von  Aquitanien  kannte  nichts  Höheres  als  die  Ehrfurcht  gegen  die 
kirchliche  Autorität,  und  sie  sollte  die  Rechte  der  Krone  dem  vor- 
wärts dringenden  Papsttum  gegenüber  wahren.  Seitdem  sie  Witwe 
war,  war  das  Leben  einer  Nonne  das  Ziel  ihrer  Sehnsucht^,  und 
sie  sollte  den  komplizierten  Organismus  des  Reiches  leiten.  Es 
war  eine  immögHche  Aufgabe.  Ist  der  schuldig,  der  eine  Aufgabe 
nicht  löst,  die  er  nicht  lösen  kann? 

Die  Absicht  der  Regeutin  war  nicht,  Heinrichs  Politik  zu 
ändern.  Ganz  in  der  bisherigen  Weise  handhabte  sie  die  könig- 
lichen Regierungsrechte  in  der  Kirche:  sie  bestätigte  den  Stiftern 
ihre  Wahlprivilegien  ^;  sie  schrieb  für  das  Weihnachtsfest  1059  eine 
Synode  an  den  augenblicklichen  Sitz  des  Hofs  nach  Worms  aus^ 
Bei  der  Besetzung  der  Bistümer  blieb  die  herkömmliche  Verbindung 
von  Wahl  und  Ernennung  herrschend,  indem  je  nach  den  Um- 
ständen das  entscheidende  Gewicht  bald  dem  Willen  der  Kaiserin, 
bald  dem  Wunsche  der  Wahlberechtigten  zufiel'.  Daran,  daß  die 
Ernannten  Ring  und  Stab  aus  ihren  Händen  empfingen,  wurde 
nichts  geändert  und  niemand  nahm  daran  Anstoß.  Als  am  Tag 
nach  dem  Epiphanienfest  1060  Sigfrid  von  Mainz  investiert  wurde, 
war  ein  päpstlicher  Legat,  Anselm  von  Lucca,  Zeuge  der  Hand- 
lung, ohne  daß  er  einen  Einwand  erhoben  hätte**.  Allein  aus  dem 
allen  läßt  sich  nicht  viel  folgern.    Denn  alle  diese  Handlungen  be- 


1  Brief  an  die  Mönche  von  Fructuaria  bei  Giesebr.  III  S.  1226  Nr.  1. 

2  Brief  an  Hugo  von  Cluni  bei  Giesebr.  II  S.  686  Nr.  13. 

••»  Ann.  Altah.  z.  1060  S.  56.  *  Maneg.  1.  c.  8  S.  327. 

5  St.  2577  für  Minden.  ^  Lamb.  z.  1059  S.  77. 

'  Die  Nachrichten  über  die  Bischofswahlen  sind  zusammengestellt  bei 
Beyer,  Die  Bischofs-  u.  Abtswahlen  in  den  Jahren  1056—1076,  Halle  1881. 

8  Marian.  Scot.  z.  1060  S.  558 :  Feria  sexta  in  epiphania.  Das  Fest 
fiel  in  diesem  Jahre  auf  den  Donnerstag.  Anselm  war  auch  bei  der  In- 
vestitur Gundechars  von  Eichstätt  anwesend,  Gundech.  lib.  pontif.  Eichst. 
Scr.  VII  S.  245. 


—     668      — 

wiesen  nur,  daß  die  im  Gang  befindliche  Bewegung  sich  noch  eine 
Zeitlang  fortsetzt,  auch  wenn  die  Triebkraft  nicht  mehr  wirkt.  Ob- 
gleich die  gelohnten  Formen  beobachtet  wurden,  so  war  doch  eine 
feste  Leitung  der  kirchlichen  Angelegenheiten  nicht  mehr  vorhanden. 
Man  sieht  es  nicht  nur  daraus,  daß  die  angesagte  Synode  unter- 
bheb,  weil  die  Bischöfe  sich  nicht  einfanden,  viel  bezeichnender 
sind  die  Bischofswahlen.  Denn  sie  lassen  das  Spiel  von  Einflüssen, 
das  die  Entschlüsse  der  Kaiserin  herbeiführte,  deutHch  erkennen: 
Gundechar  von  Eichstätt  war  ihr  Kapellan  gewesen  ^,  Einhard  von 
Speier  der  Propst  ihres  vertrautesten  Ratgebers,  des  Bischofs  Hein- 
rich von  Augsburg^,  Burchard  IL  von  Halberstadt  war  em  Neffe^, 
Günther  von  Bamberg  ein  Jugendfireund  Annos  von  Köln*,  Geb- 
hard  von  Salzburg  hatte  an  Adalbero  von  Würzburg  und  dem 
Hofkapellan  Altmann  Studiengenossen  ^,  Siegfried  von  Mainz  scheint, 
der  persönliche  Günsthng  der  Kaiserin  gewesen  zu  sein^:  er  war 
ihr  in  frauenhafter  Schwäche  ähnlich.  Es  ist  klar,  daß  an  die 
Stelle  sachlicher  Erwägungen  persönliche  Rücksichten  getreten 
waren,  die  schlimmsten  Feinde  einer  guten  Regierung. 

Während  in  Deutschland  das  Regiment  konservativ  schien, 
weil  es  schwach  war,  setzte  in  Rom  eine  neue  Richtung  ein. 
Viktor  IL  hatte  nach  der  Krönung  Heinrichs  IV.  den  Frieden  im 
Reich  dadurch  gesichert,  daß  er  die  Versöhnung  zwischen  dem 
Hofe  und  dem  Herzog  GottMed  von  Lothringen  zum  Abschluß 
brachte.  Die  Bestätigung  dieses  Friedensschlusses  war  die  Wahl 
von  GottMeds  Bruder  Friedrich  zum  Abt  von  Monte  Cassino  und 
seine    Erhebung   zum    Kardinal    von    St.  Chrysogonus '.     Diesseits 


1  Gundech.  S.  245. 

2  Ann.  August.  S.  127.  Auch  der  in  demselben  Jahr  erhobene  Waltolf 
von  Padua  war  Kanoniker  in  Augsburg,  ibid. 

3  Bf  Hezils  V.  Hildesheim  an  B.  bei  Sudendorf,  Registr.  II  S.  19  Nr.  16. 
*  Beide  waren  Studiengenossen  in  Bamberg,  Lamb.  z.  1065  S.  99,  vgl. 

mit  vita  Annon.  1  S.  467  f.  Später  wurde  Günther  als  Propst  von  St.  Simon 
u.  Jud.  in  Goslar  (J.W.  4363)  der  Nachfolger  Annos,  Lamb.  z.  1056  S.  68. 
Als  italienischer  Kanzler  stand  er  Anno,  dem  Erzkanzler,  zur  Seite 
(Stumpf  S.  174).  (»  Vita  Gebeh.  4  S.  37. 

ö  Außer  den  Genannten  erhielten  in  diesen  Jahren  Richbert  von 
Verden,  Otto  von  Regensburg  und  Winithar  von  Merseburg  ihre  Stellen ; 
über  die  Weise  ihrer  Erhebung  ist  nichts  überliefert.  Daß  auch  für  Italien 
ernannt  wurde,  daß  aber  dort  von  Anfang  an  die  Verhältnisse  schwieriger 
lagen,  zeigt  Arnulf  Gest.  arch.  Med.  III,  7  S.  18  u.  9  S.  18. 

'  Ein  ausführlicher  Bericht  bei  Leo',  Chr.  Casin.  II,  91  ff.  S.  692,  der 
aber  nicht  vollständig  mit  dem  übereinstimmt,  wa«  Viktor  J.W.  4368  sagt. 


—     669     — 

wie  jenseits  der  Alpen  waren  die  widerstreitenden  Interessen  für 
den  Augenblick  in  Eintracht  gebracht.  Vielleicht  hätte  der  Friede 
Dauer  gehabt,  wenn  sein  Urheber  seine  Ausführung  hätte  über- 
wachen können.  Denn  so  weit  wir  Viktor  kennen,  besteht  kein 
Zweifel,  daß  er  entschlossen  war,  an  dem  Bund  mit  der  deutschen 
Krone  festzuhalten.  Aber  er  stand  am  Ziel  seines  Lebens:  am 
28.  Juli  1057  ist  er  in  Arezzo  gestorben.  Im  Jahr  nach  dem 
Tode  des  Kaisers  mußte  ein  neuer  Papst  gewählt  werden^. 

Der  Bischof  Bonifatius  von  Albano  brachte  die  Todesnachricht 
nach  Rom.  Als  sie  am  Morgen  des  31.  Juli  in  der  Stadt  bekannt 
wurde,  entstand  die  größte  Bewegung.  Bom  war  führerlos;  nie- 
mand hatte  einen  sicheren  Plan  für  das,  was  zu  tun  war.  Aber 
in  den  mancherlei  Besprechungen,  die  zwischen  Geistlichen  und 
Laien  über  die  nächsten  Maßregeln  stattfanden,  wurde  ein  Gedanke 
nicht  laut:  daß  von  dem  deutschen  Hof  die  Ernennung  des  neuen 
Papstes  zu  erbitten  sei.  Wie  etwas  Selbstverständliches  stan'd  es, 
ohne  daß  es  ausgesprochen  zu  werden  brauchte,  für  alle  fest,  daß 
die  Römer  ihren  heuen  Bischof  selbst  zu  erwählen  hätten.  Es 
handelte  sich  nur  um  die  Person.  Eben  weilte  Friedrich  von 
Lothringen  in  der  Stadt.  Er  hatte  am  24.  Juni  in  Tuscien  von 
Viktor  die  Weihe  zum  Abt  erhalten,  und  hatte  sich  dann  nach 
Rom  begeben,  um  von  seiner  Titelkirche  Besitz  zu  ergreifen.  Bei 
dem  Ansehen,  das  er  genoß,  schien  sein  Wort  für  die  Papstwahl 
den  Ausschlag  geben  zu  sollen;  er  nannte  Humbert,  Hildebrand, 
die  Bischöfe  von  Velletri,  Perugia,  Tusculum.  Aber  keiner  von 
diesen  Namen  fand  allgemeine  Zustimmung;  vielmehr  trat  der  Ge- 
danke in  den  Vordergrund,  Friedrich  selbst  zum  Papste  zu  er- 
wählen. Er  wehrte  kaum  ab;  der  Vorschlag,  Hildebrands  Rück- 
kehr —  er  weilte  bei  Viktors  Leiche  in  Toscana  —  abzuwarten, 
wurde  mit  der  Erwägung  zurückgewiesen,  daß  jede  Verzögerung  von 
Übel  sei:  schon  am  1.  August  war  es  entschieden,  daß  Friedrich 
Viktors  Nachfolger  werden  würde.  Am  frühen  Morgen  des 
2.  August  versammelten  sich  die  Römer  vor  seiner  Wohnung  in 
S.  Sebastiano  auf  dem  Palatin,  um  ihn  von  dort  zu  der  Kirche 
St.  Peter  ad  vincula  zu  geleiten.     Hier  wurde  er  formell  gewählt; 


Ein  Motiv   für  Friedrichs  Erhebung  zum  Abt  war  ohne  Zweifel  sein  aus- 
gesprochener Gegensatz  gegen  die  Normannen,  s.  u 

1  Auch  für  das  Folgende  ist  Leo  II,  94  Hauptquelle.  Das  Wesentliche, 
die  freie  Wahl,  erwähnen  auch  die  deutschen  Quellen:  Lamb.  z.  1057  S.  70, 
Ann.  Altah.  S.  54,  Chron.  Wirzib.  Scr.  VI  S.  31.  Ebenso  Annal.  Romani  Watte- 
rich S.  202  und  Bonizo  V  S.  590.  Über  Stephan  handelt  Wattendorff  in 
den  Beiträgen  zur  Geschichtsf.  I  S.  183  ff. 


—     670     — 

jubelnd  rief  ihn  das  Volk  als  Papst  Stephan  IX.  aus.  Sofort 
wurde  er  in  den  Lateran  geführt  und  am  folgenden  Tage  in 
St.  Peter  geweiht.  Rom  hatte  wieder  einen  frei  gewählten  Papst. 
Das  im  Jahre  1046  Heinrich  III.  feierlich  zugesicherte  Recht  war 
zerrissen. 

Diese    Tatsache    bedurfte    keine    Deutung.     Die    ungewohnte 
SchnelHgkeit  der  Wahl   und    die  Person  des  Gewählten  schlössen 
vollends  jeden  Zweifel  an  den  Absichten  der  Römer  aus:  die  Ab- 
hängigkeit vom    deutschen   Hofe  sollte   aufhören.     Denn  die  loth- 
ringischen Brüder  hatten  zwar  ihren  Frieden  mit  dem  Hofe  gemacht; 
aber  niemand  konnte  in  Gottfried  und  Friedlich  Freunde  des  Kaiser- 
hauses erblicken.    Gottfried  ^  ist  eine  der  am  schärfsten  geschnittenen 
Persönlichkeiten    dieser    Zeit.     Er   hatte    die    Anlage,    ein    großer 
Mann  zu  werden :  jedermann  rühmte  seinen  scharfen  Verstand,  seine 
hinreißende    Beredsamkeit,    seine    unvergleichliche    Gewandheit  in 
den  Waffen.     Wenn  es  galt,  ein  Heer  zu  rüsten,  dann  war  er  in 
seinem  Element;  mit  wahrer  Lust  bewegte  er  sich  im  Gewühl  des 
Lagers;    da  kannte  er  Tag  und  Nacht  keine  Ruhe.     Fast  wie  ein 
Freudenfest    dünkte    ihn    ein    Schlachttag    mit    Blut,    Brand    und 
Plünderung-.     Aber    dieser   tüchtige   Mann    hat  Deutschland   nur 
geschadet.     Denn   selbstsüchtig,    ehrgeizig^    und   zäh,   war    er   der 
echte  Typus  der  deutschen  Landesfürsten,  denen  die  Nation  nichts, 
das  eigene  Sonderinteresse  alles  galt.     So  wurde  er  zum  entschie- 
densten und  unversöhnlichsten  Gegner  Heinrichs  III.    Durch  seine 
Vermählung  mit  Beatrix  von  Tuscien  aber  war   er  der  mächtigste 
Fürst  Mittelitaliens.     Wenn  jetzt  sein  Bruder  zum  Papste  gewählt 
wurde,  so  geschah  es  sicher,   weil  die  scharfen  Beobachter,  welche 
die    römischen  Dinge    leiteten,    der  Überzeugung   waren,    daß    das 
römische  Interesse  und  das  des  Herzogs  augenblicklich  zusammen- 
fielen.    In  der  Tat  war  der  Vorteil  auf  beiden  Seiten  gleich  groß: 
wenn  Gottfried  des  Papstes   sicher  war,   so   war  seine  Stellung  in 


'  Über  Gottfried:  Wedemann,  Gottfried  der  Bärtige,  Leipzig  1876. 
Jung,  Herzog  G.  d.  B.  unter  Heinricli  IV.,  Marburg  1884.  Ich  bin  mit  der 
herrschenden  Beurteilung  Gottfrieds  nicht  ganz  einverstanden.  Sein  Ver- 
halten scheint  mir  verständlicher,  wenn  man  ihn  weniger  hildebrandisch 
und  mehr  weltlich  denkt. 

'  Vgl.  die  im  wesentlichen  übereinstimmenden  urteile  bei  Peter 
Damiani  ep.  VII,  10  S.  450  und  Triumph.  Remacli  1. 11  Scr.  XI  S.  443. 

?  Absichten  auf  die  Krone  1055  und  1058  Lamb.  S.  66,  Leo  Chron. 
Gas.  II,  97  S.  694;  vgl.  das  Urteil  Dietrichs  von  St.  Hubert,  Chron.  s.  Huberti 
23  S.  580.  Als  er  zu  dem  Sterbenden  gerufen  wurde,  sagte  er  bei  seinem 
Anblick:  Tu  humiliasti  sicut  vulneratum  superbum. 


—     671     — 

Italien  fast  unangreifbar.     Im  Vertrauen  darauf  konnte  er  wie  ein 
Herr  schalten.     Er   hat   denn   auch  sofort  Spoleto  und  Camerino. 
besetzt^,  Reichsgut,  das  von  Heinrich  III.  dem  Papste  Viktor  über- 
geben worden  war:    wer   konnte    es   ihm  wehren?     Ebenso  sicher 
war  der  von  ihm  anerkannte  und  geschützte  Papst;  es  gab  niemand, 
der  ihm  den  Besitz  von  Rom  streitig  machen  konnte;  seine  Stellung 
war   tatsächhch   unanfechtbar.     Auf  dieser    Sachlage   beruhte    der 
Bund  zwischen  Gottfried  und  dem  Papsttum.    Die  rehgiösen  Über- 
zeugungen Gottfrieds  kamen  dabei  kaum  in  Betracht.    Gewiß  war 
die  Stellung    seines   Hauses    zu    der    lothringischen   Klosterreform 
-nicht  ohne  Einfluß  auf  die  Beziehungen,  die  er  unterhielt;  aber  er 
selbst  war   keine   religiöse  Natur  ^.     Er   war   nur  Politiker.     Das 
tritt   in    seinem  Verhalten   überall    hervor.     Während    er   als    der 
Bundesgenosse  der  Reformpartei   handelte,    wählte   er  Priester  zu 
seinen  Hauskaplänen,  die  mit  sophistischen  Gründen  das  Recht  der 
Simonie    verfochten,    die    nicht    minder    für    die    Zulässigkeit    der 
Priesterehe   eintraten^.     Ein    römisches  Urteil   galt  ihm   so   wenig 
wie  eine  kanonische  Vorschrift:    in  offener  Auflehnung   gegen  das 
Urteil  Roms  hat  er  versucht,  den  Bischof  Petrus  von  Florenz   in 
seinem  Amte  zu  schützen*.    Seine  Ehe  mit  Beatrix  war  kanonisch 
unzulässig;  denn  als  Tochter  Friedrichs  von  Oberlothringen  gehörte 
sie    dem    gleichen  Geschlechte    an  wie    er'"^.     Überhaupt:   religiöse 
und  sittHche  Bedenken  kannte  er  in  geringem  Maße:  es  kam  ihm 
nicht   darauf  an,    zu    gleicher  Zeit  von   zwei    hadernden  Parteien 
sich  für  das  Versprechen  der  Unterstützung  bezahlen  zu  lassen*^. 
Seine  Unzu^verlässigkeit  war  ebenso  bekannt  wie  seine  Tapferkeit'. 


1  S.  Jung  S.  32. 

2  Die  Berichte  über  das  reuevolle  Ende  Gottfrieds,  bes.  Chr.  s.  Huberti 
23  S.  580  f.,  bestätigen,  wie  mich  dünkt,  das  Urteil:  sie  zeigen  den  Schrecken 
eines  Mannes,  dem  der  Gedanke  an  das  Jenseits  stets  ferne  lag,  vor  dem 
Schritt  hinüber.  Die  Buße  in  Verdun,  von  der  Lamb.  z.  1046  S.  60  er- 
zählt, beweist  natürfich  nichts  dagegen,  da  wir  über  ihre  Motive  nichts 
wissen.  Wie  es  sich  mit  Gottfrieds  enthaltsamer  Ehe  verhielt,  ist  nicht  zu 
sagen.  Der  Herzog  selbst  hat  das  ihm  deshalb  von  Peter  Damiani  ge- 
spendete Lob  auf  Beatrix  abgelenkt,  ep.  VII,  14  S.  452. 

3  Pet.  Dam.  ep.  1, 13  S.  218  ff.  u.  V,  13  S.  358  S. 

*  Jung  S.  60  f.  ^  S.  Wattendorff  S.  134. 

9  Triumph,  s.  Remacli.  10  ff.  S.  442  ff. 

'  Seine  Unzuverlässigkeit  wird  im  Trium.  Rem.  a.  a.  0.  stark  betont; 
Amatus  von  Monte  Cassino  nennt  ihn  perfid  (VI,  10  S.  244) ;  die  Altaicher 
Annalen  deuten  an,  daß  er  an  dem  Plan,  Heinrich  III.  zu  ermorden,  be- 
teiligt gewesen  sei;    denn  an  ihn  zunächst  muß  man  bei  denjenigen,  qui 


—     672     — 

Je  weniger  man  also  auf  seine  Überzeugungen  bauen  konnte,  um 
so  gewisser  konnte  man  sich  darauf  verlassen,  daß  er  stets  das- 
jenige tun  werde,  was  ihm  den  größten  Gewinn  verhieß.  Deshalb 
war  er  ein  sicherer  Bundesgenosse  für  die  Befreiung  des  Papsttums 
von  der  kaiserlichen  Gewalt:  er  kämpfte  dabei  für  seine  eigene 
Macht  und  Unabhängigkeit. 

Stephan  war  sich  dessen  wohl  bewußt,  daß  seine  Stellung 
durch  die  Macht  seines  Bruders  gedeckt  war.  Denn  er  ließ 
Monate  verstreichen,  ohne  daß  er  seine  Erhebung  dem  deutschen 
Hofe  auch  nur  anzeigte.  Erst  Ende  Dezember  fanden  sich  Hilde- 
brand und  Anselm  von  Lucca  bei  der  Kaiserin  ein-^,  zugleich  als 
Boten  des  römischen  Volkes  und  als  Gesandte  des  Papstes  ^.  Wir 
wissen  nicht,  in  welches  Licht  sie  das  rückten,  was  in  Rom  ge- 
schehen war;  aber  sicher  ist,  daß  die  Kaiserin  keine  Einsprache 
gegen  die  Eechtmäßigkeit  der  Wahl  Stephans  erhob:  sie  hat  den 
neuen  Papst  anerkannt^;  sie  hat  dadurch  das  Recht  ihres  Sohnes 
preisgegeben.  Der  erste  selbständige  Zug  der  römischen  Politik 
war  gelungen. 

Stephans  Pontifikat  dauerte  nur  acht  Monate ;  aber  es  ist  in 
der  Geschichte  des  Papsttums  epochemachend^.  Seit  Clemens  II. 
hieß  das  Ziel:  Reform  der  Kirche.  Mit  der  Wahl  Stephans  tauchte 
ein  ferneres,  größeres  Ziel  auf:  Freiheit  der  Kirche.  Dabei  trat 
nicht  der  letztere  Gedanke  an  die  Stelle  des  ersteren:  er  erschien 
kaum  als  neu,  nur  als  die  vollere,  richtigere  Fassung  dessen,  was 
bisher  schon  ersehnt  und  erstrebt  worden  war.  Tatsächhch  war 
er  neu.  Die  Reform  der  Kirche  war  durch  Kaiser  Heinrich  HI. 
durchgeführt  worden ;  die  Befreiung  der  Kirche  führte  ziim  Kampfe 
mit  seinem  Sohn. 

Das  Nebeneinander  der  alten  und  der  neuen  Tendenz  ist  re- 
präsentiert in  den  beiden  Persönlichkeiten,  welche  Stephan  beson- 
ders nahe  standen:   Peter  Damiani  und  Humbert.     Den   ersteren^ 


pridem   public!   hostes    extiterant,    denken,  z.  1055  S.  51.     Gregor  VII.  be- 
schuldigt ihn  des  Wortbruchs,  Reg.  I,  72  S.  92. 

1  Gundech.  1.  p.  Eichst.  S.  245.  Lamb.  z.  1058  S.  72  mit  der  irrigen 
Ortsangabe  Merseburg.  Die  Gesandten  befanden  sich  am  18.  Okt.  noch  in 
Rom,  J.W.  4373. 

2  Pet.  Dam.  ep.  111,4  S.  292:  Qui  cum  communi  omnium  consilio  mitte- 
batur.     Vorher  sind  episcopi  civesque  Romani,   clerus   et  populus  genannt. 

»  Ann.  Altah.  z.  1057  S.  54. 

*  Über  Synoden  Stephans  und  seine  Fortführung  der  Reform  Leo  II,  94 
S.  693  und  Gratiani  decret.  I,  81, 14  S.  115,  mit  Friedbergs  Anmerkung. 

5  Über  Peter  Damiani  s.  Neukirch,   Das    Leben    des  Petrus  Damiani, 


—     673     — 

hat  Stephan  aus  seiner  Einsiedelei  bei  Gubbio  nach  Rom  geführt, 
indem  er  ihn  zum  Bischof  von  Ostia  und  damit  zum  Kardinal  der 
römischen  Kirche  ernannte.  Der  letztere  war  Bibliothekar  und 
Leiter  der  Kanzlei;  er  war  fast  ununterbrochen  in  seiner  Umgebung^. 
Die  Ernennung  Peters  konnte  als  unumwundenes  Bekenntnis  ziu* 
Reform  im  bisherigen  Sinne  erscheinen.  Denn  keinen  beredteren 
Vertreter,  keinen  überzeugteren  Vorkämpfer  hatte  sie  in  Italien 
als  den  Eremiten  von  Fönte  Avellana.  Für  die  Kirchenpolitik 
dagegen  hatte  er  wenig  Verständnis.  Er  lebte  der  Überzeugung, 
daß  Staat  und  Kirche  einander  bedürfen:  enge  verbunden  sollen 
Priestertum  und  Königtum  zum  Besten  des  Menschengeschlechts 
die  sonderlichen  Aufgaben  lösen,  die  jede  von  beiden  Gewalten 
hat^.  Deshalb  lag  ihm  jedes  Bedenken  darüber  fern,  ob  das  Ein- 
greifen Heinrichs  IH.  in  die  kirchlichen  Verhältnisse  berechtigt  ge- 
wesen sei.  Lag  nicht  der  sicherste  Beweis  seines  Rechtes  darin, 
daß  es  sich  als  heilsam,  als  segensreich  bewährt  hatte  ^? 

Ganz  anders  dachte  Kardinal  Humbert.  Unter  allen  Männern 
der  Reform  lebte  er  am  meisten  im  Gefühl  des  Gegensatzes  gegen 
die  weltHche  Macht.  Schon  als  er  im  Jahre  1056  mit  Viktor  H. 
in  Deutschland  weilte,  sprach  er  seine  Unzufiiedenheit  mit  den 
Königen  und  Fürsten  unverhohlen  aus*.  Alles,  was  Heinrich  für 
die  Kirche  getan  hatte,  rechtfertigte  ihn  in  seinen  Augen  nicht: 
er  dachte  den  Verstorbenen  in  der  Höllenqual  •'^.  Jetzt,  unter 
Stephan,  hielt  er  die  Zeit  für  geeignet,  mit  seinen  Überzeugungen 
offen  hervorzutreten;  er  tat  es  in  seinem  Traktat  wider  die  Simo- 
nisten  ^. 


Göttingen  1875;  Mirbt,  P:  RE.  IV  S.  432,  hier  ausführliche  Literaturangaben. 
Seine  Erhebung  fällt  in  das  Spätjahr  1057,  da  sie  durch  Hildebrand  ver- 
anlaßt war,  ep.  11,  8  S.  273,  Hildebrand  aber  im  beginnenden  Winter  Italien 
verließ,  s.  S.  672  Anm.  1.  Auch  die  Verwaltung  des  Bistums  Gubbio  hat 
wahrscheinlich  Stephan  Peter  übertragen  (ep.  1, 14  S.  224). 

1  Halfmann,  Card.  Humb.  S.  18  f. 

2  Die  beiden  Schwerter  verteilt  Peter  auf  das  regnum  und  das  sacer- 
dotium;  er  sagt  serm.  69  S.  900  vom  ESnig:  Felix,  si  gladium  regni  cum 
gladio  iungat  sacerdotii,  ut  gladius  aacerdotis  mitiget  gladium  regia  et 
gladius  regis  gladium  acuat  sacerdotis.  Isti  sunt  duo  gladii,  de  quibus  in 
domini  passione  legitur,  Luc.  22,  38.  Tunc  enim  regnum  provehitur,  sacer- 
dotium  dilatatur,  honoratur  utrumque,  cum  a  domino  praetaxata  felici  con- 
foederatione  iunguntur.  Über  die  Verschiedenheit  der  Aufgaben  s.  bes. 
ep.  IV,9  S.  313fF. 

3  S.  oben  S.  598.  *  Othl.  vis.  15  S.  384. 

*  Othl.  1.  c.  Günstiger  ist  das  Urteil  adv.  Sim.  HI,  7  S.  206 ;  aber  das 
,ut  creditur*  schränkt  es  doch  sehr  ein. 

•  L.  d.  1.  I  S.  95  ff.     Halfmann   S.  30  ff.    hat    als   Abfassungszeit    das 
Haackj  KirctaengescMohte.    III.  43 


—     674     — 

Wir  haben  der  Schwierigkeit  gedacht,  die  in  der  Frage  nach 
der  Giltigkeit  der  durch  Simonisten  erteilten  Weihen  lag,  und  der 
schwankenden  Haltung  Leos  IX.  dieser  Frage  gegenüber  ^  Peter 
Damiani  hatte  sie  im  Sommer  1052  in  seinem  über  gratissimus 
eingehend  untersucht'^  und  sich  für  die  Anerkennung  jener  Weihen 
entschieden  ^.  Sie  schien  ihm  ebenso  sehr  eine  Forderung  der  augen- 
blicklichen Lage,  wie  eine  Konsequenz  der  kirchlichen  Lehre  über 
die  unbedingte  Wirkungskräftigkeit  von  Taufe  und  Abendmahl. 
Später  war  eine  anonyme  Schrift  an  das  Licht  getreten,  deren 
Verfasser  den  Grundsatz  vertrat,  daß  die  Wirksamkeit  der  Gnade 
nicht  auf  den  Bereich  der  kathoHschen  Kirche  beschränkt  sei,  imd 
der  daraus  die  Folgerung  zog,  daß  Pseudobischöfe  giltige  Ordi- 
nationen vollziehen  könnten*.  Gegen  ihn  trat  Humbert  auf  den 
Plan.  Seiner  Überzeugung  nach  konnte  nicht  der  mindeste  Zweifel 
daran  sein,  daß  die  Simonie  Häresis  ist,  daß  die  Simohisten  als 
Häretiker  außerhalb  der  Kirche  sind  und  deshalb  das  kirchliche 
Amt  nicht  besitzen,  es  also  auch  nicht  übertragen  könnend     Alle 


J.  1058  bestimmt,  läßt  aber  die  Frage  offen,  ob  Humbert  den  Traktat  bei 
seinem  ersten  Aufenthalt  in  Elorenz  im  März,  oder  bei  seinem  zweiten  nach 
Ostern  vollendete;  er  ist  geneigt,  das  letztere  anzunehmen.  Thaner  erklärt 
sich  für  die  erstere  Annahme  (lib.  S.  100).  Mirbt  (Publ.  S.  11)  entscheidet 
nicht  zwischen  1057  und  1058.  Mir  scheint  die  Abfassung  nach  Stephans 
Tod  unwahrscheinlich.  Während  mit  dem  deutschen  Hof  über  Nikolaus'  IL 
Ernennung  verhandelt  wurde,  konnte  Humbert  nicht  wohl  in  der  Weise, 
wie  er  tat,  gegen  das  Eingreifen  der  Fürsten  reden  Dagegen  versteht  man 
seine  Stellungnahme  unter  Stephan,  der  frei  gewählt  war.  Ich  glaube  des- 
halb, daß  die  Schrift  vor  Stephans  Tod  vollendet  ist.  Sie  ist  keine  Arbeit 
von  Tagen;  begonnen  wurde  sie  also  jedeixfalls  in  Rom,  mag  sie  auch  in 
Florenz  abgeschlossen  worden  sein.  ^  S.  oben  S.  601. 

'^  L.  d.  1.  I  S.  15  ff.     Über  die  Zeit  der  Abfassung  Neukirch  S.  95. 

*  Dabei  handelte  es  sich  zunächst  um  solche,  die  gratis  von  Simonisten 
geweiht,  also  persönlich  ohne  Schuld  waren,  s.  praef.  S.  18.  Aber  Peter 
ging  darüber  hinaus,  indem  er  den  Satz  aussprach:  Quidquid  bono  per  bo- 
num  traditur,  hoc  etiam  malo  per  malum  effieaciter  exhibetur,  quia  sacra- 
mentum  hoc  non  ministrantis  vel  ministraturi  pendet  ex  merito,  sed  ex 
ordine  ecclesiasticae  institutionis  et  invocatione  divini  nominis. 

*  Humbert  Praef.  S.  100. 

s  Ygl.  z.  B.  I,  4  S.  103;  1, 14  S.  122  ff.;  III,  32  f.  S.  239  ff.  In  dem  von 
K.  Franke  mitgeteilten  Brief  Humberts  an  Euseb.  Bruno  v.  Angers  (N.A. 
VII  S.  614  f.)  sagt  Humbert  mit  Bezug  auf  Leo  IX.:  Absit  ipsum  dominum 
nostrum  papam  aliquando  conatum,  ut  reordinasset  saltem  hostiarium  nedum 
episcopum.  Das  ist  natürlich  kein  Widerspruch:  man  sieht  aber,  wie 
Humbert  sich  die  Widersprüche  zurechtlegte. 


—     675     — 

ihre  Amtshandlungen  müssen  Schaden  und  Verderben  bringen. 
Und  dabei  macht  es  keinen  Unterschied,  ob  ein  Kleriker  von  ihnen 
umsonst  oder  gegen  Bezahlung  ordiniert  wird.  Denn  wer  ein  Ge- 
nosse von  Dieben  und  Räubern  ist,  der  wird  dadurch  selbst  zum 
Diebe  und  Räubert 

Sicher  war  Humbert  sich  dessen  bewußt,   daß  er  gegen  eine 
Anschauung  auftrat,   welche    durch   synodale  Entscheidungen   und 
das  Verhalten    der    letzten   Päpste    legaHsiert    war.     Er  war   ent- 
schlossen,   die  Kurie  zur  Einnahme   einer  klareren   und   entschie- 
deneren   Stellung   den    Simonisten    gegenüber  zu    drängen.     Weit 
wichtiger  aber  war,  daß  er  im  Zusammenhang  damit  eine  andere 
Frage  aufgriff,   über  die  bisher  abweichende  Anschauungen   kaum 
laut  geworden  waren  ^:    die  Frage  nach  den  Rechten  der  Fürsten 
in    der    Kirche.     Sie    wmxlen   seit   Jahrhunderten   widerspruchslos 
geübt,  sie  waren  von   den  letzten  Päpsten,    sei  es  stillschweigend, 
sei  es  ausdrücldich,  anerkannt  worden^.     Trotzdem  forderte  Hum- 
bert auch  in  diesem  Punkte  eine  radikale  Änderung.   Es  ist  leicht 
zu  sehen,  was  ihn  dazu  drängte:    die  Tatsache  lag  offen  vor,  daß 
die    Simonie   nicht   weniger   von   Laien   als    von   Klerikern   geübt 
wurde,  und  daß   als  Folge  davon  die  vöUige  Zerrüttung  des  kirch- 
lichen   Besitzes    drohte.     Nicht    ohne    eine    gewisse    Übertreibung 
schildert    er    die  Verhältnisse :   Kaiser  und   Könige,    Fürsten   und 
Richter,  alle  welthchen  Machthaber  trieben  Handel   mit  dem  Gut 
der  Kirche;  sie  vernachlässigten  ihre  Herrscherpflichten,  indem  sie 
Gewalt,   Einfluß,  Talent,  Mühe   nur   darauf  richteten,    die   kirch- 
lichen Besitztümer  zu   erobern.     Ja  mehr  als  das:    sie  versuchten 
überhaupt  in  der  Kirche  zu  herrschen :  auf  den  Synoden  hätten  sie 
den  Vorsitz ;  alles  würde  nach  ihrem  Wink  mid  Urteil  entschieden. 
Bei   den  Bischofswahlen    gehe   ihr  Wort   dem    der  Primaten   und 
Metropoliten  voran,  und  doch  stehe  ihnen  nur  das  Recht  des  Kon- 
senses ZU"*.  So  hielten  sie  die  Kirche  in  einer  schlimmeren  Knecht- 
schaft als  die  war,   unter   der  sie  einstmals  im  Langobardenreich 
seufzte^.     Hier  lag  der  tiefste  Grund  für  Humberts  Widerspruch 


1  11,20  S.  163  f.    11,26  S.  170  f.  ^  Doch  vgl.  oben  S.  590. 

'  Vgl.  z.  B.  Leos  Urkunde  für  St.  Sim.  u.  Jud.  in  Goslar:  Dignum- 
duximus,  .  .  Augusto  eiusque  successoribus  advocationem  ipsius  sacri  loci 
ea  ratione  relinquere,  ut  semper  in  potestate  habeant  praepositos  secundum 
Deum  ordinäre. 

*  III,  3  S.  204.  Selbst  -jdie  Gründung  eines  Bistums  durch  einen  Laien 
erscheint  ihm  als  Unrecht  111,-15  S.  217:  Cur  non  perpendunt,  non  esse 
suum  ecclesias  Dei  facere,  sed  factas  defendere? 

5  in,  10  f.  S.  210  ff. 

43* 


—     676     — 

gegen  die  augenblicklichen  Zustände:  es  dünkte  ihn,  die  jungfräu- 
liche Reinheit  der  Kirche  werde  geschändet,  indem  sie  von  Laien 
verwaltet  und  regiert  werde  ^.  Begonnen  aber  habe  diese  Schmach 
seit  der  Herrschaft  der  Ottonen  -.  In  der  Erneuerung  des  Kaiser- 
tums fand  der  römische  Kardinal  die  hauptsächlichste  Wurzel  des 
kirchlichen  Verderbens. 

Wenn  man  sich  erinnert,  daß  die  mittelalterliche  Welt  in  der 
Verbindung  geisthcher  und  weltHcher  Gewalt  ihr  Herrscherideal 
gefunden  hatte,  so  erkennt  man  die  Schärfe  des  Gegensatzes:  was 
den  Deutschen  bisher  als  das  Erhabenste  gegolten  hatte,  daß  ilir 
König  zugleich  König  und  Priester  sei,  wurde  jetzt  von  Rom  aus 
als  das  Verderbhchste  verworfen.  Humbert  forderte  die  Trennung 
des  kirchlichen  und  weltlichen  Gebietes:  so  wenig  die  Kleriker 
weltHche  Geschäfte  treiben  dürften,  so  wenig  stehe  es  den  Laien 
zu,  sich  das  Kirchliche  anzumaßen.  Wie  in  der  Tracht,  so  müßten 
beide  Stände  in  allem  ihrem  Handeln  unterschieden  sein;  keiner 
dürfe  in  des  anderen  Amt  greifen,  jeder  habe  seine  Schranken  zu 
wahren  '^ 

Soll  man  sich  wundern,  daß  Humbert  diese  Gedanken  schheß- 
lich  doch  nicht  konsequent  durchdachte  ?  Es  war  mimögUch.  Denn 
sie  verstießen  gegen  die  Grundlage,  auf  der  alle  tatsächlichen 
Verhältnisse  beruhten.  Kirche  und  Volk  deckten  sich:  so  viele 
Volksgenossen  es  gab,  so  viele  Glieder  der  Kirche,  Ausschluß  aus 
der  letzteren  zog  die  Friedlosigkeit  im  Lande  nach  sich.  Hier 
liegt  der  Grund,  weshalb  der  Gedanke  der  Trennung  von  Staat 
und  Kirche,  auf  den  Humberts  Reflexion  hindrängte,  nicht  festzu- 
halten war.  An  seine  Stelle  trat  vielmehr  der  andere:  richtige 
Verhältnisbestimmung  zwischen  der  geisthchen  und  der  welthchen 
Gewalt.  Bisher  war  diese  die  übergreifende  gewesen;  Humbert 
forderte,  daß  jene  in  den  ersten  Rang  eintrete.  Unter  Verwertung 
älterer  Vorstellmigen  erklärte  er:  Das  Priestertum  ist  der  Seele, 
das  Königtum  dem  Leibe  vergleichbar:  beide  lieben  sich  gegen- 
seitig, bedürfen  sich  gegenseitig,  dienen  sich  gegenseitig.  Aber  sie 
stehen  sich  nicht  gleich;  sondern  wie  die  Seele  vorzüglicher  ist  als 
der  Leib  und  ihn  beherrscht,  so  steht  die  priesterliche  Würde  über 
der  königlichen,  sie,  die  himmhsche,  über  der  irdischen.  Dem- 
gemäß muß  alles  geordnet  sein:  das  Priestertum  als  die  Seele  soll 
bestimmen,  was  zu  geschehen  hat,  das  Königtum  aber  soll  als  das 
Haupt  allen  Gliedern  des  Leibes  vorangehen.  Ist  es  die  Pflicht 
der  Könige,  den  Männern  der  Kirche  Folge  zu  leisten,  so  ist  es 


'  111,  11  S.  212.  -  III,  11  S.  211,  vgl.  7  S.  206. 

3  III,  9  S.  208. 


—     677     — 

die  Pflicht  der  Laien,  den  Königen  zum  Besten  der  Kirche  und 
des  Vaterlandes  zu  dienen  \  Man  sieht:  der  Gedanke  der  Trennung 
der  kirchlichen  und  weltlichen  Tätigkeit  wird  ersetzt  durch  den 
anderen  der  Herrschaft  der  Kirche  über  die  Welt.  In  dem  Moment, 
in  dem  zuerst  der  Ruf:  Freiheit  für  die  Kirche,  ausgesprochen 
wurde,  war  es  schon  ersichthch,  daß  Freiheit  von  den  anderen  als 
Herrschaft  über  die  anderen  gedacht  war. 

Humbert  sprach  nicht  als  Theoretiker.  Seine  Darlegungen 
erhielten  eine  unmittelbar  praktische  Spitze  in  der  Kritik,  die  er 
an  der  Ernennung  der  Bischöfe  übte.  Man  hatte  oft  genug  von 
dem  alten  Recht  gesprochen;  Humbert  zog  aus  ihm  die  gegen  das 
neu«  Recht  gerichteten  Konsequenzen:  darin,  daß  die  ftirstliche 
NomLnation  entscheidend  sei,  während  der  Konsens  von  Klerus  und 
Volk,  sowie  das  Judicimn  des  Metropoliten  nur  formelle  Bedeutung 
habe,  liege  die  Verkehrung  der  rechten  Ordnung.  Gänzlich  zu 
verwerfen  sei,  daß  der  König  den  Ernannten  mit  Ring  und  Stab 
investiere;  denn  die  Investitur  sei  ein  geistlicher  Akt:  Ring  und 
Stab  seien  die  Sinnbilder  des  Hirtenamts;  durch  ihre  Übergabe 
werde  das  gesamte  bischöfliche  Amt  übertragen^.  Ein  Laie  habe 
hiezu  nicht  Recht  noch  Macht:  wie  unerträglich  vollends  sei  es, 
daß  jetzt  eine  Frau  die  Investitur  vollziehe.  Das  waren  gefährHche 
Worte;  geradezu  verhängnisvoll  aber  war  es,  daß  Humbert  die 
Laieninvestitur  unter  den  Begriff  Simonie  stellte  und  demgemäß 
behauptete:  So  wenig  ein  Simonist  wirkhch  Bischof  ist,  so  wenig 
darf  ein  von  dem  König  ernannter  Kleriker  als  Bischof  betrachtet 
werden.  Wie  jener  ist  er  ein  Häretiker  ^  Er  forderte  das  Volk 
zum  Widerstand  gegen  die  Fürsten  auf,  welche  die  Kirche  ver- 
gewaltigten*. 

Unter  allen  Schriften,  die  im  Laufe  des  kirchlichen  Streites 
an  den  Tag  kamen,  ist  die  Humberts  die  bedeutendste.  Sie  ver- 
trat eine  neue  Anschauung,  und  sie  vertrat  sie  so.  daß  sie  Ein- 
druck machen  mußte.  Denn  Humbert  wußte  den  Druck,  der  auf 
der  Kirche  lastete,   die  verderbhchen  Folgen  der  Simonie  und  der 


1  III,  21  S.  225. 

•2  m,  6  f.  S.  205  f.  III,  12  S.  212.  Die  richtige  Ordnung  ist  nach  ihm, 
ut  metropolitani  iudicio  electio  cleri,  principis  autem  consensu  expetitio 
plebis  et  ordinis  confirmetur  (III,  6  S.  205). 

^  Ibid.:  Taliter  promoti  .  .  non  sunt  inter  episcopos  habendi.  III,  29 
S.  236:  Non  sunt  habendi  .  .  indisciplinati  christiani,  sed  ut  vere  blasphe- 
mantes  Spiritum  s.  heretici,  dum  proterve  et  voluntarie  transgrediuntur 
leges  conscriptas  et  subscriptas  digito  Dei. 

*  ni,  16  S.  218,  vgl.  II,  4  u.  6  S.  143  ff. 


—     678     — 

Herrschaft  der  Laien  mit  der  zornigen  Beredsamkeit  zu  schildern, 
die  den  Leser  ergreift.  Indem  er  die  bestehende  Rechtsordnung 
angriff,  schien  er  nur  das  alte  Recht  der  Kirche  iu  verteidigen: 
er  rief  es  zum  Zeugen  wider  die  Zustände  der  Gegenwart  auf-^. 
Indem  er  eine  neue  Ordnung  des  Verhältnisses  der  staatlichen  und 
kirchhchen  Gewalt  forderte,  erneuerte  er  alte  kirchhche  Ideale: 
die  Ideen  Nikolaus'  I.  wurden  wieder  lebendig.  Alle  seine 
Forderungen  aber  entwickelte  er  als  unabweisbare  Folgerungen 
aus  dem  Wesen  der  Kirche,  aus  der  unermeßhchen  Bedeutung, 
die  sie  nach  dem  Urteil  aller  für  Zeit  und  Ewigkeit  hatte.  Doch 
als  Programm  der  Reformpartei  kann  man  seine  Schrift  noch  nicht 
betrachten.  Es  war  sehr  die  Frage,  ob  es  ihm  gehngen  würde, 
alle  Männer,  die  sich  zu  der  Forderung  der  Reform  bekannten, 
mit  fortzureißen.  Zustände,  die  lange  geherrscht,  die  segensreich 
gewirkt  haben,  halten  die  Mehrzahl  def  Menschen  stets  fest  in 
ihrem  Banne. 

Überdies  wurden  alle  Verhältnisse  durch  Stephans  vorzeitigen 
Tod,  29.  März  1058,  erschüttert.  Die  Männer  der  Reform  hatten 
ihn,  wie  sie  überzeugt  waren,  in  Kraft  des  alten  kanonischen  "Wahl- 
rechts gewählt.  Es  gab  aber  ein  anderes  Wahlrecht,  das  in  der 
Erinnerung  der  Römer  weit  lebendiger  war:  das  des  Adels.  Noch 
waren  nicht  zwölf  Jahre  verflossen,  seitdem  Heiprich  III.  dem  Stadt- 
adel seine  Gewalt  über  das  Papsttum  entrissen  hatte.  Die  Männer, 
die  einstmals  Päpste  ernannt  hatten,  waren  noch  unter  den  Lebenden, 
Benedikts  IX.  Bruder,  Gregor,  war  nach  wie  vor  das  Haupt  der 
tuskulanischen  Familie.  Nun  war  der  deutsche  Einfluß  beseitigt: 
schien  da  nicht  der  Tag  fiir  die  Erneuerung  der  Adelsmacht  ge- 
kommen ?  So  dachten  die  kleinen  Herren  in  der  Stadt  und  in  der 
Campagna.  Gregor  wußte  sich  mit  dem  Grafen  Girard  von  Galeria, 
den  Söhnen  des  Grafen  Crescentius  von  Monticelh  und  anderen 
zu  verständigen''.  Schon  Stephan  hatte  bemerkt,  daß  der  Adel 
den  Kopf  wieder  höher  trug;  mit  den  größten  Besorgnissen  hatte 
er  an   das  gedacht,  was  eintreten  konnte,  wenn  er  starb  ^.     Seine 


^  Vgl.  den  Nachweis  der  Quellen  bei  Halfmann  S.  33  fF. 

2  Leon.  ehr.  Gas.  11,99  S.  695;  Bonizo  VI  S.  592;  Ann.  Romani  S.  216. 

^  Das  seheint  mir  das  Wesentliche  an  der  von  Bonizo  VI  S.  592  be- 
richteten Weissagung.  Es  ist  zu  vermuten,  daß  hier  auch  der  Grund  für 
die  Sendung  Hildebrands  und  Anselms  nach  Deutschland  lag:  man  knüpfte 
mit  dem  Hof  wieder  an,  um  ein  Gegengewicht  gegen  die  Erhebung  des 
Adels  zu  haben.  Vielleicht  hängt  mit  diesen  Verhältnissen  Sas  den  Römern 
abgenommene  Versprechen,  die  Papstwahl  nicht  vor  der  Rückkehr  Hilde- 
brands,  qui   cum    communi  omnium  consilio  mittebatur,   vorzunehmen,    zu- 


—     679     — 

Befiirclitungen  erfüllten  sich  nur  zu  rasch  ^:  kaum  war  die  Nach- 
richt von  seinem  Tod  nach  Rom  gekommen,  so  erhob  sich  der 
Adel.  Am  5.  April  wählte  er  den  Bischof  Johann  von  Yelletri 
als  Benedikt  X.  zum  Papst;  sofort  wurde  er  inthronisiert.  Das 
war  nicht  das  Ergebnis  einer  plötzlichen  Aufwallung;  zu  wohl  über- 
legt war  die  Wahl  gerade  dieses  Mannes.  Denn  Benedikt  hatte 
Fühlung  mit  der  Reformpartei.  Er  war  von  Leo  IX.  unter  die 
Kardinäle  aufgenommen  worden;  sein  Ansehen  war  so  groß,  daß 
Friedrich  von  Lothringen,  wie  erwähnt,  ihn  nach  Viktors  Tod  zum 
Papste  vorschlug.  Der  Gedanke  ist  also  durchsichtig:  der  Adel 
wollte  die  .A.nerkennung  seines  Papstes  erreichen,  indem  er  einen 
Mann  erkor,  den  die  Männer  der  Reform  nicht  verleugnen  konnten. 
Aber  diese  Absicht  mißlang.  Zwar  waren  die  Führer  zum  Teil 
abwesend  —  Hildebrand  in  Deutschland,  Humbert  in  Florenz  — , 
aber  der  Rest  der  Kardinäle,  geleitet  von  Peter  Damiani,  erklärte 
sich  mit  Entschiedenheit  gegen  Benedikt:  sie  erhoben  Einsprache 
gegen  seine  Wahl  und  verkündigten  das  Anathema  über  die  Schul- 
digen. Es  war  vergeblich,  daß  er  sie  zu  gewinnen  suchte,  indem 
er  schwur,  er  sei  wider  seinen  Willen  erhöht.  Sie  ließen  sich  auch 
dadurch  nicht  zu  einer  Konzession  bewegen.  Und  wie  hätten  sie 
anders  handeln  können?  Die  Reformpartei  hätte  sich  selbst  auf- 
gegeben, wenn  sie  einen  neuen  Adelspapst  anerkannt  hätte.  Aber 
in  Rom  befand  sie .  sich  augenblicklich  im  Nachteil.  Während  man 
sich  rüstete,  Benedikt  zu  inthronisieren,  verließen  seine  Gegner 
heimhch  fliehend  die  Stadt  ^.  Er  begann  in  der  Tat  als  Papst  zu 
amtieren;  es  sind  Bullen  erhalten,  die  er  nach  Deutschland  wie 
nach  England  erheß^. 


sammen,  P.  Dam.  ep.  III,  4  S.  292,  Leon.  ehr.  Gas.  II,  98.  Denn  so  allgemein 
die  Annahme  ist,  daß  das  Versprechen  lediglich  ein  Beweis  für  die  Be- 
deutung Hildebrands  sei,  so  unwahrscheinlich  ist  sie  doch.  Stephan  selbst 
•war  ja  ohne  Beteiligung  Hildebrands  gewählt. 

1  Die  wichtigste  Quelle  für  das  Folgende  ist  Peter  Dam.  ep.  III,  4 
S.  291.  Sodann  kommen  in  Betracht  Leo  11,99  S.  695,  Ann.  Rom.  S.  216  f. 
Bonizo  S.  592  f.,  Benzo  VII,  2  S.  671  f.,  Lamb.  z.  1059  S.  74,  Ann.  Altah.  z. 
1058  S.  54,  Berth.  ehr.  z.  1058  S.  270. 

2  Der  Auffassung  von  Martens  (Besetzung  S.  66  f.),  wonach  die  In- 
thronisation und  Konsekration  identisch  ist,  widerspricht,  wie  mich  dünkt, 
der  Brief  Peters.  Denn  nach  demselben  wurde  Benedikt  1.  cardinalibus 
reclamantibus  inthronisiert.  Dann  folgte  2.  die  Geldverteilung  an  die 
Römer,  um  sie  für  ihn  zu  gewinnen.  Während  nun  die  Kardinäle  flohen, 
nötigte  man  3.  den  Erz-Presbyter  von  Ostia,  an  Stelle  Peters,  ihn  zu  ordi- 
nieren. 3  Vgl.  J.W.  4389  u.  4391. 


—     680     — 

In  diesem  Augenblick  hat  zum  erstenmal  Hildebraud  selb- 
ständig handelnd  in  die  Geschicke  des  Papsttums  eingegriffen. 
Er  bewährte  sich  sofort  als  Meister  in  der  diplomatischen  Kunst. 
Wie  man  die  Figuren  auf  dem  Schachbrett  stellt,  so  wußte  er  die 
Menschen  zu  lenken.  Das  erste  war,  daß  er  sich  mit  Herzog 
Gottfried  verständigte.  Er  hatte  auf  dem  Rückweg  von  Deutsch- 
land die  Nachricht  von  den  Ereignissen  in  der  Stadt  erhalten  und 
bheb  zu  diesem  Zweck  vorerst  in  Florenz^.  Dann  kam  es  darauf 
an,  einen  geeigneten  Mann  für  Stephans  Nachfolge  zu  finden. 
Hildebrand  wählte  einen  Vertrauten  des  Herzogs,  den  Bischof  Ger- 
hard von  Florenz,  von  dem  jedoch  eine  selbständige  PoHtik  nicht 
zu  erwarten  war:  er  war  im  höchsten  Maße  lenksam.  Schwieriger 
war  es,  Benedikt  aus  der  bereits  in  Besitz  genommenen  "Würde 
wieder  zu  verdrängen.  Um  dies  zu  erreichen,  knüpfte  Hildebrand 
Unterhandlungen  mit  den  Römern  an.  Und  es  gelang  ihm,  den 
Bund  des  Adels  zu  sprengen:  ein  Teil  der  römischen  Herren  er- 
klärte sich  wider  Benedikt  und  zeigte  sich  bereit,  Gerhard  als  Papst 
anzunehmen.  Nun  war  das  Schwerste  zu  vollbringen:  es  mußte 
verhindert  werden,  daß  Benedikt  eine  Stütze  an  dem  deutschen 
Hofe  finde  und  mußte  dieser  für  Gerhard  gewonnen  werden.  Hilde- 
brand vermied  es,  selbst  etwas  zu  tun;  er  schob  die  Römer  vor. 
Pfingsten  1058  erschien  in  Augsburg  eine  Gesandtschaft  des 
römischen  Volkes  vor  der  Kaiserin:  die  Boten  erklärten  Benedikts 
Erhebmig  für  nichtig  und  erbaten,  entsprechend  der  Zusage  von 
1046,  die  Nomination  eines  neuen  Papstes  von  dem  König.  Dabei 
brachten  sie,  wie  es  scheint,  selbst  Gerhard  in  Vorschlag.  Wie 
hätte  Agnes  nicht  darauf  eingehen  sollen?  Sie  designierte  den 
Kandidaten  Hildebrands  zum  römischen  Bischof  und  beauftragte 
Herzog  Gottfried,    ihn   nach   Rom   zu   führen".     Hildebrand   hatte 


^  Leo  Chr.  Gas.  III,  12.  Noch  am  16.  Mai  war  Hildebrand  in  der  Um- 
gebung Gottfrieds  in  der  Grafschaft  Chiusi,  Orig.  Guelf.  I  S.  554. 

-  Die  gegebene  Darstellung  unterscheidet  sich  von  der  herkömmlichen 
dadurch,  daß  sie  nicht  Hildebrand  und  Gottfried,  sondern  die  Römer  mit 
dem  Hof  verhandeln  läßt.  Das  sagen,  so  viel  ich  sehe,  sämtliche  Quellen, 
die  die  Sendung  erwähnen.  Leo  schweigt  von  ihr,  erzählt  aber  die  Ver- 
handlungen mit  den  Römern:  Suis  litteris  super  hoc  Romanorum  meliores 
conveniens  eorumque  ad  omnia,  quae  vellet,  consensum  recipiens.  ~  Die 
Annal.  Altah.  sägen:  Quöd  cum  principibus  non  placeret,  deposito  illo 
Augustam  ad  regem  misere  legatum,  petentes,  apostolicae  sedi  praeferri 
episcopum  Florentinum.  Endlich  Lambert:  Romani  principes  satisfactionem 
ad  regem  mittunt  etc.  Von  einer  Sendung,  die  von  Gottfried  und  Hilde- 
brand ausging,  berichtet  meines  Wissens  keine  Quelle.  Bei  dieser  Sach- 
lage  ist   die   im  Text  gegebene  Darstellung  notwendig.     Daß    sie    in    sich 


—     681     — 

erreicht,  was  man  für  unmöglich  halten  konnte:  der  Papst  der 
Reformpartei  konnte  sich  auf  den  deutschen  Hof  stützen,  und  die 
Reformpartei  war  doch  dem  Hofe  nicht  verpflichtet. 

Nun  war  der  Erfolg  sicher.  Gegen  Ende  des  Jahres  versam- 
melten sich  die  Kardinäle  in  Siena  und  wählten  dort  Gerhard  zum 
Papst;  er  liahm  den  Namen  Nikolaus  11.  an^.  Eine  seiner  ersten 
Handlungen  war,  daß  er  für  den  Januar  1059  die  toskanischen 
und  lombardischen  Bischöfe  zu  einer  Sjoiode  nach  Sutri  berief,  um 
Gericht  über  Benedikt  zu  halten  ^.  Aber  so  viel  wir  sehen  können, 
kam  es  nicht  zu  einem  Urteil;  denn  die  Dinge  in  Rom  entwickelten 
sich  rascher,  als  Nikolaus  erwartet  hatte.  Dort  trafen  die  Parteien 
in  Waffen  aufeinander.  Wieder  wie  in  den  Jahren  1044  imd 
1045  standen  Rom  und  Trastevere  auf  verschiedenen  Seiten;  nur 
daß  diesmal  Rom  zu  dem  Tuskulaner  hielt.  Mehrere  Tage  lang 
dauerten  die  Kämpfe  in  den  Straßen:  schheßlich  gab  Benedikt 
seine  Sache  verloren,  er  verheß  die  Stadt.  Nun  erschien  Nikolaus 
und  ergriff  Besitz  vom  Lateran;  am  24.  Januar  1059  konnte  er 
inthronisiert  werden.  Da  Benedikt  sich  ihm  im  März  unterwarf, 
so  war  die  Gefahr  eines  Schismas  beseitigt:  Nikolaus  war  der  all- 
gemein anerkannte  Papst. 

Aber  er  war  nicht  der  Herrscher.    Mehr  noch  als  der  bittere 


viel  Wahrscheinliclikeit  hat,  braucht  man  nicht  zu  bemerken.  Sie  erspart 
Hildebrand  eine  Inkonsequenz,  die  ihm  nur  schwer  zuzutrauen  ist.  Die 
Kritik,  die  Martens  S.  71  ff.  an  d'en  deutschen  Quellen  übt,  scheint  mir  halt- 
los. Wer  möchte  ihm  glauben,  ^aß  die  Altaich.  Annalen  u.  Lambert  von 
deutschem  Standpunkte  aus  fälschen,  -während  Leo  von  Ostia  und  Bonizo 
tendenzlos  die  Wahrheit  sagen?  Daß  der  italienische  Kanzler  Wibert  in 
Augsburg  war,  zeigen  die  Urkunden  Stumpf  2554,  2556,  2557. 

1  Wenn  man  sich  an  die  Annahme  des  Namens  Stephan  durch 
Friedrich  von  Lothringen  erinnert,  so  möchte  man  vermuten,  daß  die  Wahl 
am  6.  Dezember,  dem  Nikolaustage,  stattfand.  Daß  Hildebrand  dem  Papst 
seinen  Namen  als  Symbol  für  die  Befreiung  des  Papsttums  von  der  welt- 
lichen Gewalt  ausgesucht  habe  (Martens  I  S.  23),  ist  so  unwahrscheinlich 
als  möglich. 

■^  Die  neueren  Darstellungen  sprechen  von  der  Verurteilung  Benedikts 
in  Sutri;  aber  keine  einzige  Quelle  berichtet  davon.  Bonizo,  der  allein  die 
Sache  erwähnt,  sagt;  Invitavit  ad  synodum  .  .  ut .  .  de  invasore  tractarent 
concilium.  Quos  ubi  Sutrium  adventantes  audivit  Benedi ctus,  .  .  sedem, 
quam  invaserat,  deseruit.  Hier  ist  von  einer  Verurteilung  nicht  die  Rede. 
Bonizo  erzählt  weiter,  daß  Benedikt  nach  einiger  Zeit  sein  Unrecht  bekannt 
und  daraufhin  abgesetzt  worden  sei.  Dies  wird  durch  die  Annal.  Rom. 
bestätigt  (S.  218).  Wenn  die  Synode  in  Sutri  stattgefunden  hat,  so  kann 
sie  also  nur  eine  neue  Vorladung  an  Benedikt  erlassen  haben. 


—     682     — 

Spott  Benzos  ^  beweist  die  Ironie,  mit  der  Peter  Damiani  von  ihm 
spricht^,  daß  es  ihm  an  Selbständigkeit  gebrach:  er  war  ein  Werk- 
zeug in  der  Hand  des  Mannes,  der  ihn  erhoben  hatte.  Neben 
Hildebrand  waren  Humbert  und  der  Bischof  Bonifatius  von  Albano 
seine  vornehmsten  Ratgeber  ^.  Die  Leitung  der  Kirche  war  an  die 
Extremen  übergegangen.  Nun  zum  erstenmal  bemerkt  man  die 
auseinander  strebenden  Richtungen  innerhalb  der  Reformpartei.  Denn 
es  fehlte  viel,  daß  alle  Freunde  der  Reform  das  Übergewicht  Hum- 
berts und  Hildebrands  gern  gesehen  hätten.  Es  kam  innerhalb 
der  Kurie  zu  ernsten  Auseinandersetzungen.  Kein  Geschicht- 
schreiber berichtet  darüber;  aber  die  Schriften  Peter  Damianis 
lassen  erkennen,  wie  schroff  die  Gegensätze  waren  und  über  welche 
Fragen  die  Meinungen  auseinandergingen.  Peter  selbst  gehörte 
zur  Opposition:  er  war  entschlossen,  auf  die  bischöfliche  Würde, 
zu  verzichten  und  sich  zu  seinen  Mönchen  zurückzuziehen.  Nur 
die  Inthronisation  Gerhards  wollte  er  vollziehen,  um  dann  sofort 
Rom  den  Rücken  zu  wenden*.  Er  begründete  seinen  "Entschluß 
mit  seiner  Unfähigkeit  für  das  bischöfliche  Amt,  aber  er  nannte 
damit  sicher  nicht  den  wahren  Grund.  Denn  er  verhehlte  nicht, 
daß  er  mit  der  Wendung,  die  die  römische  Politik  erhalten  hatte, 
nicht  im  mindesten  einverstanden  war.  Er  dachte  als  Eitrag  der 
Reform  die  Hebung  des  Klerus,  und  er  mußte  sehen,  daß  jetzt 
der  Grandsatz  galt,  man  müsse  strenge  über  die  Laien  urteilen 
und  die  Sünden  des  Klerus,  um  keinen  Anstoß  zu  geben,  igno- 
nieren  *.  Besonders  in  bezug  auf  die  Unzucht  der  Priester  traute 
er  dem  Papst  die  schlimmste  Konnivenz  zu^.  Noch  wichtiger  war 
die  verschiedene  Stellung  zur  könighchen  Gewalt.  Peter  versicherte : 
Wir  weisen  es  auf  alle  Weise  von  uns,  daß  wir  das  Recht  des 
Königs  verletzen;  er  wollte  keine  Änderung  der  königlichen  Rechte, 


*  III,  10  S.  626  u.  ö.  Unmittelbar  nach  seiner  Wahl  charakterisiert 
er  ihn  als  bene  litteratus,  vivacis  ingenii,  sine  suspicione  castus,  in  ero- 
gandis  eleemosynis  pius.     Das  scheint  mir  sehr  wenig. 

-  Vgl.  ep.  1,7  S.  211,  1,8  S.  212  f.;  op.  XX  S.  441  und  besonders  die 
bekannten  Verse  149  f.  S.  961  u.  194—196  S.  966  f.  Martens  (Greg.  I  S.  37), 
der  Nr.  195  auf  Alexander  II.  bezieht,  bemerkt  die  Ironie  der  Verse  nicht 
und  tadelt  Peter  strenge,  daß  er  keine  würdigere  Form  fand,  um  der  Be- 
deutung Hildebrands  gerecht  zu  werden.  ^  Ib.  I,  7  S.  211. 

''  Op.  20,  7  S.  455 :  Cupimus  pontificem  ordinäre  ac  protinus  a  j^roprii 
pontificatus  arce  recedere.  Die  Schrift  fällt  in  den  Ausgang  des  Jahres  1058, 
vgl.  op.  19  praef.  S.  423;  diese  Schrift  fällt  in  das  Jahr  1060. 

■''  Op.  17  praef.  S.  380,  kurz  nach  der  Inthronisation  N.'s  geschrieben. 

6  L.  c.  4  S.  386. 


—     683     — 

sondern  forderte  nur,  daß  sie  gewissenhaft  gebraucht  würden  \ 
Aber  jetzt  führten  die  Männer  das  Wort,  denen  das  Recht  des 
Königs  als  ein  Unrecht  gegen  die  Kirche  galt.  Andererseits  war 
Hildebrand  empört  über  Peter:  es  war  ihm  unmögHch,  ihm  ein 
freundliches  Wort  zu  geben,  oder,  gut  von  ihm  zu  reden ;  bei  jedem 
Anlaß  fuhr  er  wider  ihn  auf:  Vorwürfe,  Beschuldigungen,  Schmäh- 
ungen sprudelte  er  hervor'-.  Man  kann  diesen  Zwiespalt  nicht 
nur  aus  der  persönlichen  Verschiedenheit  der  beiden  Männer  ab- 
leiten; es  trennte  sie  ein  tiefer  sachlicher  Gegensatz:  der  eine 
wurzelte  in  der  Vergangenheit,  sein  Ideal  war,  die  Reform  Hein- 
richs III.  zu  vollenden;  der  andere  war  ein  Herold  der  Zukunft, 
sein  Ziel  war,  die  päpstliche  Macht  auf  ein  neues  Fundament  zu 
gründen.  Aber  Peter  war  Hildebrand  nicht  gewachsen:  dessen 
rücksichtslose  Kraft  imponierte  ihm.  Er  war  wie  fasziniert  von 
seiner  Person  und  seinen  Gedanken;  niemals  konnte  er  es  über 
sich  gewinnen,  mit  ihm  zu  brechen,  sondern  er  diente  ihm,  auch 
wenn  er  das  mißbilligte,  was  jener  wollte.  Kein  Wunder,  daß 
Hildebrand  ihn  zwang,  in  Rom  zu  bleiben  ^,  und  daß  Peter  ohne 
Einfluß  auf  das  war,  was  in  Rom  geschah.  Der  Bruch  innerhalb 
der  Reformpartei  wurde  dadurch  vermieden.  Aber  um  so  unbe- 
dingter blieb  die  Herrschaft  den  Extremen. 

Da:ß  sie  entschlossen  waren,    ilire  Macht  zu  gebrauchen,  be- 
wiesen   sie  durch  das  berühmte  Dekret  über  die  Papstwahl*,    das 


1  Disc.  syn.  S.  78.  Nach  op.  22,4  S.  468  (nach  1060)  hat  er  nichts 
gegen  die  Übertragung  kirchlicher  Ämter  durch  Laien  einzuwenden;  er 
fordert  nur,  ne  sacra  loca  non  considerato  divino  iudicio  sed  pro  arbitrio 
et  ad  libitum  praebeant.  Unter  Alexander  urteilte  er  schroffer,  Ep.  1, 13 
S.  222  f.  ^  Ep.  II,  8  S.  272  f.  (1060).^ 

3  Ep.  1,8  S.  212  (1060);  vgl.  op.  19  praef.  S.  423. 

*  Die  Literatur  über  das  Wahldekret  ist  sehr  umfänglich.  Ich  ver- 
weise besonders  auf  Hefele,  CG.  IV  S.  800  ff.,  Scheffer-Boichorst,  Die  Neu- 
ordnung der  Papstwahl  1879,  Meyer  von  Knonau  I  S.  678  f.,  wo  die  seit 
Scheffer-Boichorst  erschienenen  Untersuchungen  aufgezählt  sind.  Hinzuzu- 
fügen ist,  als  inzwischen  erschienen,  Langens  Darstellung  in  der  Gesch.  d. 
röm.  Kirche  S.  505  ff.,  die  Untersuchungen  von  Panzer,  Z.  f.  KR.  XXII  S. 
400  ff-,  Scheffer-Boichorst,  Mtt.  d.  Inst.  VI  S.  550  ff.  u.  XHI  S.  107  ff.,  L.  von 
Heinemann,  Hist.  Ztschr.  LXV  S.  44  ff.,  Grauert,  Hist.  JB.  XHI  S.  186,  XIX 
S.  827  ff.,  XX  S.  236  ff.,  Michael,  Z.  f.  kath.  Th.  XXIII  S.  191,  Mirbt,  P.  RE. 
XIV  S.  74.  Dazu  der  Neudruck  in  den  C.I.  I  S.  537  ff.  Zu  der  Darstellung 
bemerke  ich,  1.  daß  ich  die  Frage  nach  dem  authentischen  Text  als  durch 
Scheffer-Boichorst  gelöst  betrachte;  2.  daß,  wie  mir  scheintj  die  Worte: 
Imprimis  cardinales  episcopi  diligentissima  simul  consideratione  tractantes 
mox    eibi    clericos    cardinales    adhibeant,    nicht    sagen,    daß    die  KBischöfe 


—     684     — 
am  13.  April  1059  von  einer  römischen  Synode  beschlossen  wurde. 


wählen  und  die  übrigen  Kardinäle  ihrer  Wahl  beitreten  (Fetzer,  Vorunters. 
S.  21,  doch  vgl.  S.  82),  sondern  daß  die  ersteren  über  die  Wahl  beraten, 
daß  sie  aber  die  letzteren  zum  Vollzug  derselben  beiziehen.  Dadurch  will 
ich  nicht  leugnen,  daß  die  ausschlaggebende  Stimme  den  KB.  zufallen 
sollte.  Das  ist  in  jedem  Falle  richtig.  Denn  immer  traten  sie  mit  einem 
fertigen  Vorschlag  vor  die  übrigen  Kardinäle,  und  lag  die  Leitung  der 
Verhandlungen  in  ihx-er  Hand;  3.  daß  ich  Langens  Erklärung  von  §  3  für 
unannehmbar  halte;  er  identifiziert  die  clerici  cardinales  mit  dem  reliquus 
clerus,  und  gewinnt  also  die  Vorstellung  von  nur  zwei  Handlungen:  die 
vorbereitende  Wahl  durch  die  KB.  und  die  Anerkennung  derselben  durch 
den  Klerus  und  das  Volk.  Ich  verkenne  nicht,  daß  besonders  die  Formu- 
lierung des  Dekrets  in  der  Synodica  des  Papsts  (S.  547)  ein  gewichtiger 
Grund  für  Langens  Auffassung  ist.  Bedenklich  macht  mich  der  Sprach- 
gebrauch in  bezug  auf  das  Wort  cardinalis.  Denn  es  scheint  mir  zweifel- 
los, daß  im  11.  Jahrh,  nicht  alle  römischen  Kleriker  als  cardinales  be- 
zeichnet wurden.  Wendungen  wie  ,et  presbyterii  gradus  et  cardinalatus 
dignitas"  (Leo  ehr.  Cas.  111,12)  sind  sonst  unverständlich;  4.  in  bezug  auf 
die  Deutung  von  §  6  scheint  nur  die  beabsichtigte  Unbestimmtheit  des 
Ausdrucks  sicher.  Dann  kann  man  aber  ebensowenig  sagen,  der  dem  König 
reservierte  honor  debitus  habe  in  dem  ius  exclusivae  (Grauert),  als,  er  habe 
in  der  Leistung  eines  consensus  subsequens  bestanden  (Härtens),  überhaupt 
ist  dann  j<ede  Ersetzung  des  unbestimmten  Ausdrucks  durch  einen  scharfen 
juristischen  Terminus  eine  Mißdeutung.  Auch  die  Erwähnung  des  Patriziats 
wird  absichtlich  unterlassen  sein.  Das  Wesentliche  für  die  Synode  war, 
daß  die  Teilnahme  des  Kaisers  als  bei  der  Bestellung  des  Papstes  konsti- 
tutiv beseitigt  wurde.  Wie  weit  man,  dies  vorausgesetzt,  dem  Kaiser  ent- 
gegenkommen konnte  und  mußte,  darüber  herrschte  sicher  auf  ihr  keine 
Einigkeit.  Wie  viel  die  Extremen  zugestehen  konnten,  zeigt  der  von 
Humbert  für  die  Bischofswahl  aufgestellte  Kanon:  Ut  metropolitani  iudicio 
electio  cleri,  principis  autem  consensu  expetitio  plebis  et  ordinis  confirmetur 
(adv.  Sim.  HI,  6  S.  205).  Daß  die  Moderaten  geneigt  waren,  weiter  zu 
gehen,  sieht  man  aus  Peter  Damiani  (Disc.  syn.  S.  80  f.).  Den  Satz:  Sicut 
iam  sibi  concessimus  etc.  glaube  ich  nicht  auf  die  Kaiserkrönung  beziehen 
zu  können  (Fetzer  S.  26  ff.,  vgl.  auch  Meyer  von  Knonau  I  S.  136).  Daran 
hindern  die  Worte  personaliter  hoc  ius.  Denn  personaliter  ist  bei  dieser 
Passung  sinnlos,  und  die  Bezeichnung  der  Krönung  als  ius  ist  unzutreffend. 
Ich  verstehe  den  Satz  also  von  der  Wahrung  des  kaiserlichen  Rechts  in 
bezug  auf  die  Papstwahl,  glaube  aber  nicht,  daß  eine  darauf  bezügliche 
Zusage,  etwa  in  Sutri  Jan.  1059,  vorausgegangen  ist  (so  bes.  v.  Heinemann 
S.  527).  Es  scheint  mir  wahrscheinlicher,  daß  Nikolaus  die  Versicherung, 
es  solle  an  dem  Königsrecht  nichts  geändert  werden,  bei  der  Vorlage  oder 
der  Beratung  der  Wahlordnung  Wibert  gegeben  hat,  und  daß  auf  Wiberts 
Verlangen  diese  Zusage  ausdrücklich  in  das  Dekret  aufgenommen  wurde. 
Die  von  Köhnke,  Wibert  S.  13  dargebotene  Vorstellung  ist  mir  nicht  wahr- 
scheinlich. 


—     685      - 

Es  bestimmte,  daß  nach  dem  Tode  eines  Papstes  zunächst  die 
Kardinalbischöfe  über  die  Wahl  seines  Nachfolgers  in  Beratung  zu 
treten  hätten,  danach  sollten  sie  in  Gemeinschaft  mit  den  übrigen 
Kardinälen  die  Wahl  vollziehen,  endlich  aber  solle  diese  durch  die 
Zustimmung  von  Klerus  und  Volk  ratifiziert  werden.  Diese  Ord- 
nung war  eine  Neuerung ;  niemals  bisher  war  ein  römischer  Bischof 
in  dieser  Weise  gewählt  worden.  Aber  sie  wurde  als  Ausführung 
der  kanonischen  Bestimmungen  über  die  Wahl  der  Bischöfie  gegeben^. 
Ausdrücklich  zitierte  das  Dekret  den  oft  wiederholten  Ausspruch 
Leos  d.  Gr.,  nach  welchem  für  die  legale  Bestellung  eines  Bischofs 
das  Zusammenwirken  des  Klerus  und  Volkes,  der  Komprovinzial- 
bischöfe  und  des  Metropoliten  erforderhch  ist^.  Aber  die  Bollen 
waren  so  gänzHch  anders  verteilt  als  bei  Leo,  daß  von  dem  alten 
Recht  eigentlich  nichts  bheb.  Denn  während  vordem  Klerus  und 
Volk  wählten  und  den  Bischöfen  und  dem  Metropoliten  nur  das 
Urteil  über  die  Zulässigkeit  der  Wahl  zukam,  wurde  das  Wahl- 
recht jetzt  dem  Klerus  und  Volk  entzogen  und  den  Kardinälen 
übertragen.  Das  war  eine  Änderung,  die  aber  dadurch  gerecht- 
fertigt wurde,  daß  das  Dekret  die  Gefahr  der  Simonie  bei  Laien- 
Avahlen  hervorhob.  Sie  mochte  um  so  mehr  als  zulässig  erscheinen, 
da  die  direkte  Wahl  der  Bischöfe  durch  Klerus  und  Volk  überall 
dahingefallen  war;  wo  immer  gewählt  wurde,  da  wählten  die  Dom- 
kapitel. In  Rom  erschienen  die  Kardinäle  als  das  Kapitel.  Auch 
der  Vorrang,  der  den  Kardinalbiöchöfen  zugesprochen  wurde,  fand 
seine  Rechtfertigung:  sie  sollten,  wie  bei  der  Inthronisation,  als 
Vertreter  des  MetropoHten  handeln.  Schon  durch  diese  Bestim- 
mungen wurde  das  kanonische  Recht  den  römischen  Verhältnissen 
angepaßt.  Dasselbe  geschah,  indem  für  Notfälle  ausdrücklich  ge- 
stattet wurde,  daß  fremde  Kleriker  gewählt  würden  und  daß  die 
Wahl  nicht  in  Rom  stattfinde.  Es  war  nur  eine  Konsequenz  der 
letzteren  Anordnimg,  daß  dem  Erwählten  die  Befugnis  zugeschrieben 
wurde,  schon  vor  der  Inthronisation  als  Papst  zu  amtieren;  und 
es  verstand  sich  von  selbst,  daß  alle  Wahlen,  die  der  neuen  Ord- 
nung nicht  entsprachen,  im  voraus  verworfen  wurden. 

Alle  diese  Bestimmungen  sind  leicht  verständlich.  Die  jüngste 
Vergangenheit  hatte  gezeigt,  wie  bedenklich  der  Mangel  eines  ge- 
schriebenen, genau  formulierten  Rechtes  in  bezug  auf  die  Papst- 
wahlen war.  Denn  mit  dem  alten,  von  allen  Seiten  anerkannten 
Satz,  daß  der  Bischof  von  Klerus  und  Volk  gewählt  werden  müßte, 
konnte  jedermann  tun,   was  er  wollte.     Jetzt  wurden  die  Kompe- 


1  §  4.    So  will  sie  auch  Leo  III,  12  S.  215  beurteilt  haben. 
-  An  Rusticus  von  Narbonne,  J.W.  544. 


—     686     — 

tenzen  des  Klerus  in  seinen  verschiedenen  Stufen  und  des  Volkes 
genau  abgegrenzt.  Dadurch  war  die  Wahl  für  die  Hierarchie 
reserviert  und  waren  die  gewaltsamen  Eingriffe  des  römischen 
Adels  abgeschnitten.  Das  Wahldekret  diente  der  Befreiung  der 
Kirche  von  der  Laiengewalt.  Allein  die  Kirche  war  nicht  nur 
durch  die  brutale  Gewalt  des  Stadtadels  beherrscht  worden,  nicht 
minder  auch  durch  die  in  rechtHche  Formen  gekleidete  Macht  des 
Kaisers.     Welche  Stellung  sollte  ihr  angewiesen  werden? 

Unter  den  Mitgliedern  der  römischen  Synode  gab  es  wahr- 
scheinlich niemand,  der  jeden  Einfluß  des  Kaisers  zu  beseitigen 
entschlossen  war.  Das  ist  ein  späteres  Ziel;  jetzt  dachte  nicht 
einmal  Humbert  daran:  er  hatte  soeben  noch  den  Konsens  des 
Fürsten  als  wesentlich  für  die  Bischofs  wählen  anerkannt.  Aber 
die  Meinung  herrschte  allerdings  auf  der  Synode,  daß  die  Über- 
ti'agung  eines  geisthchen  Amtes  durch  einen  Laien  unter  jeder  Be- 
dingung verwerflich  sei\  Wer  so  dachte,  konnte  das  Recht,  das 
Heinrich  HL  geübt  hatte,  unmögHch  anerkennen.  Andererseits 
aber  waren  Männer  wie  Wibert  und  Benzo  von  Alba  MitgUeder  der 
Versammlung;  nimmermehr  konnten  sie  in  die  offene  Beseitigung 
der  kaiserHchen  Rechte  einwilligen. 

Aus  dieser  Sachlage  erklärt  sich  der  sechste  Satz  des  Wahl- 
dekrets. In  seiner  unbestimmten,  jede  Deutung  und  Mißdeutung 
zulassenden  Fassung  charakterisiert  er  sich  selbst  als  das  Ergebnis 
eines  Kompromisses.  Er  behält  dem  König  die  schuldige  Ehre 
vor;  aber  es  wird  nicht  gesagt,  worin  diese  Ehre  bestehe,  sie  wird 
jedoch  näher  bestimmt  als  auf  Verleihung  beruhend  und  dem  gegen- 
w^ärtigen  König  persönlich  eignend.  Hier  ist  nur  eines  klar:  die 
Absicht,  die  Freiheit  der  Kirche  auch  durch  das  Recht  des  Königs 
nicht  mehr  beschränken  zu  lassen.  Aber  diese  Absicht  sollte  wo- 
möghch  ohne  Kampf  mit  dem  deutschen  Hof  erreicht  werden"-. 
Daher  die  halbe  Anerkennung  der  Rechte  des  Königs.  Man 
schätzte  in  Rom  die  Ratgeber  der  Kaiserin  gering  genügt,  um  zu 
glauben,  daß  sie  sich  über  Tatsachen  durch  wertlose  Worte  be- 
ruhigen lassen  würden. 


^  Ergibt  sich  aus  can.  6  S.  547:  Ut  per  laicos  nullo  modo  quilibei, 
clericus  aut  presbyter  obtineat  aecclesiam  nee  gratis  nee  pretio. 

2  Um  so  sicherer  ist,  daß  die  angebliche  Krönung  des  Papstes  Fabel 
ist.    Sie  hätte  den  Kampf  provoziert. 

^  Die  Geringschätzung,  die  man  in  Rom  gegen  den  deutschen  Hof 
empfand,  zeigt  selbst  P.  Dam.  ep.  VII,  4  S.  442:  Consiliatorum  vestrorum 
(der  Kaiserin  Agnes)  ignorantiae  deputamus.  Der  Brief  gehört  in  den  Jan. 
oder  Febr.  1060. 


—     687     — 

In  der  Neuordnung  der  Papstwahl  taten  Humbertj  Hildebrand 
und  ihre  Gesinnungsgenossen  einen  Schritt  ihrem  Ziele  entgegen. 
Ein  zweiter  Schritt  in  derselben  Richtung  war  der  sechste  Kanon 
der  römischen  Synode.  Denn  indem  allen  Klerikern  unbedingt 
verboten  wurde,  irgendein  kirchhches  Amt  aus  der  Hand  eines 
Laien  anzunehmen,  gleichgiltig,  ob  um  Geld  oder  umsonst,  war  die 
Humbertische  Fassung  der  Simonie  als  berssöhtigt  anerkannt.  Und 
dabei  bemerkt  man  wieder  jene  absichthch  unbestimmte  Fassung, 
welche  es  möglich  machte,  Widerspruch  abzulehnen,  während  die 
Frage  doch  tatsächhch  entschieden  war.  Indem  endhch  die  Laien 
zum  Widerstand  gegen  ungehorsame  Priester  aufgerufen  wurden  ^, 
bewiesen  die  kirchlichen  Führer,  daß  sie  die  von  Humbert  vorge- 
schlagenen Kampfmittel  nicht  verschmähten. 

Sie  handelten  im  vollen  Bewußtsein  der  Wichtigkeit  der  Sache. 
Das  zeigt  die  ungewöhnhche  Maßregel,  die  ergrifien  wurde,  um  die 
Synodalbeschlüsse  zur  Kenntnis  der  christhchen  Welt  zu  bringen, 
Papst  Nikolaus  veröffenthchte  sie  in  einem  an  alle  Christen  ge- 
richteten Schreiben  ^i  Wenn  man  zweifieln  könnte,  was  die  Ab- 
sicht der  neuen  Anordnungen  war  so  würde  es  dieses  Schreiben 
beweisen.  Denn  in  der  Fassung,  die  das  Wahldekret  hier  erhielt, 
ist  das  Recht  des  Kaisers  vöUig  mit  Schweigen  übergangen.  Die 
römische  Kirche  handelte,  als  wäre  die  Zusage  des  römischen 
Volkes  an  Heinrich  III.  niemals  erfolgt,  als  könnte  sie  ungehindert 
in  alle  alten  Rechte  und  Ansprüche  wieder  eintreten.  Es  ist 
außerordentlich  bezeichnend,  daß  Hildebrand  in  der  letzten  Zeit 
vor  der  römischen  Synode  wiederholt  in  Peter  Damiani  drang,  aus 
den  römischen  Dekreten  und  der  Papstgeschichte  ein  Werk  über 
die  Rechte  des  römischen  Stuhls  zusammenzustellen^.  Diese  Auf- 
forderung läßt  die  Gedanken,  in  denen  er  lebte,  mit  scharfer  Deut- 
üchkeit  erkennen:  alle  römischen  Rechte  sollten  reklamiert  werden ; 
dann  war  die  Kirche  frei. 

Aber  frei  ist  nur  der,  welcher  nötigenfalls  der  Gewalt  mit  Ge- 
walt sich  erwehren  %ann.     Dazu  war  das  Papsttum  von  lange  her 


^  Can.  3  S.  547:  üt  nullus  missam  audiat  presbyteri,  quem  seit  con- 
cubinatu  indubitanter  habere  aut  subintroductam  molierem.  Übrigens  war 
schon  Leo  IX.  1050  mit  einer  ähnlichen  Verfügung  vorangegangen,  ßonizo 
Y  S.  589.  2  Nr.  384  S.  546  f.  =  J.W.  4405. 

2  P.  Dam.  op.  V  praef.  S.  89.  Der  Gedanke  ist  nicht  zur  Ausführung 
gekommen.  Man  mußte  sich  mit  den  Sent.  div.  patr.  behelfen.  Foumier 
teilt  mit,  daß  die  Handschriften  aus  Engelberg,  Weingarten  und  Windberg 
die  Bezeichnung  tragen:  Ecclesiasticae  regulae  .  .  a  legatis  ipsius  Sedis 
Ap.  in  Gallias  pro  eeclesiasticarum  dispositione  causarum  deportatae,  S.  201. 


—     688     — 

nicht  mehr  imstande;  es  war  keine  pohtische  Macht.  Auch  die 
Verbindung  mit  Herzog  Gottfried  machte  es  nicht  dazu.  Denn 
darüber  konnte  sich  niemand  täuschen,  daß  dieser  Bundesgenosse 
den  Päpsten  nur  so  lang  zu  Dienste  stand,  als  es  sein  eigener  Vor- 
teil erheischte.  Es  gehört  zu  den  bewunderungswürdigen  Leistungen 
der  päpstlichen  PoKtik  in  diesen  Jahren,  daß  das  Papsttum  in 
demselben  Moment,  in  dem  es  den  Anspruch  auf  Freiheit  erhob, 
als  pohtische  Macht  auf  die  Bühne  trat.  Das  wurde  erreicht  durch 
die  Verbindung  mit  den  Normannen^, 

Seit  dem  Jahre  1016  hatten  normannische  Ritter  begonnen, 
im  Süden  Itahens  eine  neue  Heimat  zu  suchen  und  zu  finden. 
Aus  Söldlingen  im  Dienste  der  langobardischen  Fürsten  wurden  sie 
in  wenigen  Jahrzehnten  Herren  im  Lande.  Die  deutschen  Könige 
traten  ihrer  Niederlassung  nicht  entgegen.  Konrad  II.  hat  sie 
nicht  nur  gestattet^,  sondern  indem  er  seine  Einwilligung  dazu  gab, 
daß  Rainulf  mit  der  Grafschaft  Aversa  belehnt  wurde  **,  nahm  er 
sie  in  den  Dienst  des  Reichs.  Auch  Heinrich  III.  zeigte  sich  ihnen 
gewogen:  er  belehnte  Rainulfs  Neffen  Raidulf  mit  Aversa  und 
Drogo,  den  Bruder  Wilhelms  des  Eisenarm,  mit  Apuhen*.  Wie 
die  Kaiser,  so  waren  auch  die  Päpste  den  Normannen  anfangs 
geneigt;  Benedikt  VIII.  hat  sie  schier  wie  seine  Dienstleute  nach 
dem  Süden  geschickt^.  Allein  die  tapferen  Ritter  bewiesen  wenig 
Ehrfurcht  vor  der  Kirche,  dem  kirchhchen  Recht  und  dem  kirch- 
lichen Besitz.  Die  Simonie  heiTSchte  in  dem  Gebiet  der  Nor- 
mannen, wie  nur  irgendwo  sonst  ^.  Unzählige  Unbilden  hatte  das 
Kloster  Monte  Cassino  durch  ihre  Raubgier  zu  erleiden.  Und  nicht 
mehr  Achtung  als  vor  dem  Besitz  des  Klosters  hatten  sie  vor  dem 
Roms'.  Als  Benevent  im  Jahre  1051  sich  dem  Papst  ergab, 
ließen  sie  sich  dadurch  nicht  hindern,  einen  Teil  des  Gebietes  zu 
besetzen.     Dazu  kamen  die  Klagen  des  Volks  über  die  unerträg- 


^  Quellen  zum  Folgenden  sind  in  erster  Linie  Amatus  von  Monte 
Cassino  u.  Leo  v.  Ostia.  —  v.  Heinemann,  Gresch.  der  Normannen  in  Unter- 
italien und  Sizilien  I  (1894).  =  Wipo  U,  17  S.  28. 

■■J  I.  J.  1038;   Amatus,  Ystoire  de  li  Normant  II,  6  (ed.  Delarc  S.  57  f.).  . 

*  L  J.  1047;  Herim.  Aug.  z.  1047,  Amat.  111,2  S.  105,  Leo  II,  78  S.  683.. 
In  Apulien  hatten  sich  die  Normannen  seit  1040  festgesetzt. 

5  Rudolf  Glab.  III,  1  S.  62.  Die  Quelle  ist  freilich  von  zweifelhafter 
Zuverlässigkeit. 

•■■  Synode  zu  Sipont  1050,  Wib.  V.  Leon.  II,  6  S.  658. 

'  Herim.^  Aug.  z.  1053  S.  132,  Leon.  IX.  vita  Benev.  (Watterich  1 
S.  IVC). 


^     689     — 

liehe  Bedrückung  durch  die  Fremden^.  So  entschloß  sich  Leo, 
den  Bann  über  sie  zu  verhängen  und  den  Kampf  zu  wagen.  Es 
war  das  Unglück  seines  Lebens:  er  ist  bei  diesem  Unternehmen 
gescheitert",  Viktor  blieb  auch  ihnen  gegenüber  seiner  Friedens- 
poUtik  treu^;  dagegen  kehrte  Stephan  zu  den  Absichten  Leos  zurück: 
er  dachte,  gestützt  auf  die  Macht  seines  Bruders,  sie  aus  Italien 
zu  verjagen'^.  Während  in  dieser  Weise  ein  Gegensatz  zwischen 
den  Päpsten  und  der  jungen  süditalienischen  Macht  sich  heraus- 
bildete, hatten  die  Fortschritte  der  letzteren  nicht  aufgehört.  Als 
der  römische  Adel  in  der  Erhebung  Benedikts  X.  den  Versuch 
machte,  die  Glewalt  über  Rom  wieder  zu  erringen,  beschränkte 
sich  das  Gebiet  der  Normannen  nicht  mehr  auf  A versa  und  Apulien; 
bereits  hatte  Robert  Guiscard  die  Eroberung  von  Calabrien  be- 
gonnen •°^:  ein  Mann  von  unverwüstlicher  Tatkraft  und  Kampflust, 
blauäugig  und  blondhaarig,  von  hoher  Gestalt  und  breiter  Brust: 
in  jedem  Stück  ein  echter  Kriegsmann;  aber  in  keiner  Hinsicht 
mehr*.  Dadurch.,  daß  er  im  Jahre  1057  auch  Graf  von  Apulien 
wurde',  war  er  der  mächtigste  unter  den  normannischen  Herren. 
Die  Grafschaft  Aversa  besaß  seit  1050  Richard^,  dem  1058  die 
Eroberung  Capuas  glückte'',  neben  Robert  war  er  der  erste  unter 
den  Normannen.  Diese  Männer  an  Rom  zu  fesseln,  war  Hilde- 
brands Absicht.  Durch  den  Abt  Desiderius  von  Monte  Cassino  ^° 
unterhandelte  er  mit  Richard.  Nach  der  Inthronisation  Nikolaus' 
eilte  er  selbst  nach  dem  Süden  und  nun  wurde  das  Bündnis  ge- 
schlossen, das  Roms  pohtische  Macht  begründete:  Hildebrand  er- 
kannte Richard  als  Fürsten  an  und  nahm  ihn  für  die  römische 
Kirche  und  Papst  Nikolaus  in  Pflicht.  Die  dreihundert  Ritter, 
welche  Richard  sofort  nach  Rom  entsandte,  leisteten  dem  Papst 
den  größten  Dienst;  denn  mit  ihrer  Hilfe  gelang  es  ihm,  die 
Kastelle  der  römischen  Großen  zu  brechen^^.     Er  wurde  Herr  im 


1  Wibert  V.  Leon.  II,  10  S.  163  f.;  Arnulfi  Geeta  arch.  Mediol.  III,  4 
S.  18;  Brun.  de  symon.  5  L.  d.  1.  II  S.  550.- 

"  V.  Heinemann  S.  128  ff. 

"  Ann.  Aug.  z.  1057;  Ann.  Romani  S.  188:  Amat.  111,47  S.  139.. 

*  Leo  11,97  S.  694;  Amat.  111,50  S.  141.  Er  hatte  schon  als  Kanzler 
Leos  IX.  im  kritischen  Moment  vor  der  Schlacht  bei  Civitate  den  Abschluß 
des  Friedens  verhindert,  Amat.  III,  39  S.  133. 

^  V.  Heinemann  S.  115. 

ö  Vgl.  die  schöne  Charakteristik  v.  Heinemanns  S.  111  ff. 

'  A.  a.  0.  S.  162.  8  A.  a.  0.  S.  115ff.  ^  A.  a.  O.  S.  167 f. 

10  Leo  III,  8  f.,  Amat.  IV,  13  S.  164  f.     D.  war  Abt  seit  1058. 

11  Ann.  Rom.  S.  216. 

Hauck,  Kirohengesohichte.  III.  44 


_     690     - 

eigenen  Haus.  Im  Sommer  ging  Nikolaus,  begleitet  von  Hilde- 
brand, Humbert,  Bonifaz  und  Desiderius  nach  dem  Süden  \  Den 
Zweck  der  Reise  bildeten  gewiß  nicht  die  Reformmaßregeln,  die 
auf  den  Synoden  von  Benevent  und  Melfi  beschlossen  wurden-, 
sondern  der  Zweck  lag  in  dem  Abschluß  mit  den  Normannen. 
Ende  August  erschienen  in  Melfi  Robert  und  Richard  vor  dem 
Papste.  Außerordentlich  groß  waren  die  Zugeständnisse,  welche 
er  ihnen  machte:  er  belehnte  Robert  mit  Apulien,  Calabrien  und 
Sizilien,  Richard  mit  Capua,  und  überließ  ihnen  sogar  die  päpst- 
lichen Besitzungen,  die  sie  an  sich  gerissen  hatten,  mit  Ausnahme 
von  Benevent  "\  Keine  der  genannten  Provinzen  war  römischer 
Besitz;  man  kann  nur  annehmen,  daß  Nikolaus  sein  Recht,  sie  als 
Lehn  zu  vergeben,  auf  die  konstantinische  Schenkung  begründete*. 
Aber  man  sieht,  wie  wichtig  ihm  die  Verbindung  mit  den  Nor- 
maimen  war;  denn  indem  er  in  das  Recht  ebenso  des  morgen- 
ländischen wie  des  abendländischen  Kaisertums  eingriff,  ließ  er  es 
auf  einen  Bruch  mit  beiden  Mächten  ankommen.  In  der  Tat 
boten  ihm  die  Normannen  größeres,  als  sie  von  ihm  empfingen. 
Der  Lehnseid,  den  sie  ihm  leisteten^,  verpflichtete  sie,  ihre  Macht 
Rom  zur  Durchführung  der  Hildebrandischen  Gedanken  zur  Ver- 
fügung zu  stellen,  Sie  schwuren:  der  römischen  Kirche  überall 
und  gegen  jedermann  nach  allem  Vermögen  Beistand  zu  tun,  um 
die"  Regalien  des  h.  Petrus  zu  behaupten  und  zu  erlangen;  sie 
sagten  insbesondere  dem  Papst  Nikolaus  ihre  Hilfe  zu,  daß  er 
sicher  und  in  Ehren  das  römische  Papsttum,  das  Land  und  das 
Fürstentum    des    h.  Petrus    behalte.     Sie   versprachen    endlich,    im 


^  Leo  in,  13  S.  705.  Die  Anwesenheit  der  Kardinäle  ergijjt  sich  aus 
der  Urkunde  Mansi  XIX  S.  921. 

2  Über,  die  erste  Synode  s.  d.  angef.  Urk.,  über  die  zweite  Leo  III,  13 
S.  705;  Guil.  Apul.  v.  388  flp.  Scr.  IX  S.  261.  Eine  Notiz  auch  bei  Peter 
Dam.  op.  31,  6  S.  538. 

3  Leo  III,  15  S.  706,  Guil.  Apul.  v.  400  ff.  S.  262,  Bonizo  VI  S.  593. 

*  Darauf  scheinen  mir  die  Wendungen  in  Roberts  Eid:  ,ad  tenendum 
et  ad  requirendum  regalia  s.  Petri  eiusque  possessiones"  ,papatus  Romanus 
terraque  s.  Petri  et  principatus*  hinzudeuten. 

ö  Die  beiden  Eidesformeln  Roberts  bei  Watterich  I  S.  233  f.  Es  ist 
nicht  zu  bezweifeln,  daß  Richard  die  gleichen  Eide  ablegte.  Daß  die 
Mögliclikeit  des  Kampfs  mit  Deutschland  von  der  Kurie  ins  Auge  gefaßt 
war,  scheint  mir  aus  den  Worten:  Adiutor  ero  ad  tenendum  et  ad  acqui- 
rendum  regalia  s.  Petri  contra  omnes  homines  hervorzugehen.  Denn 
nur  gegen  den  deutschen  König  konnten  die  Normannen  Bedenken  haben, 
zu  kämpfen,  da  die  Vorgänger  Richards  und  Roberts  Heinrich  III.  den 
Lehenseid  geleistet  hatten. 


—     691     — 

Falle  der  Papst  sterben  sollte,  nach  der  Mahnung  der  Kardinäle, 
des  Klerus  und  der  Laien  ihren  Beistand,  daß  ein  Papst  gewählt 
und  eingesetzt  werde  zu  Ehren  des  h.  Petrus. 

Der  Normanneneid  ist  der  Kommentar  zum  Papstwahldekret, 
denn  er  zeigt  den  G-edanken,  aus  dem  das  letztere  entsprang. 
In  ihm  ist  nicht  von  Reform  der  Kirche  die  Rede,  sondern  von 
dem  Gebiet  und  dem  Fürstentum  des  heiligen  Petrus.  Die 
Vorstellungen,  die  einst  zur  Erfindung  der  konstantinischen  Schen- 
kung geführt  hatten,  beseelten  den  Papst  und  seine  Ratgeber. 
Aber  wie  viel  näher  stand  Papst  Nikolaus  dem  alten  Ziele  als 
Stephan  II.  oder  Paul  I.!  Seit  dem  Tage  von  Melfi  verfügte 
er  über  "Vasallen,  denen  in  Italien  kaum  Herzog  Gottfried  ge- 
wachsen war. 

Es  ist,  als  habe  es  Hildebrand  gereizt,  die  schwersten  Auf- 
gaben zugleich  zu  lösen,  das  scheinbar  Unmögliche  zu  vollbringen. 
Indem  er  durch  die  Belehnung  der  Normannen  das  Papsttum  von 
der  Unterstützung  Gottfrieds  unabhängig  machte,  wußte  er  diesen 
entschiedenen  Gegner  der  Normannen  im  Bündnis  mit  Rom  zu 
erhalten;  es  gelang  ihm  dadurch,  daß  er  ihm  in  seinem  Kampf 
mit  Ancona  die  geistliche  Autorität  Roms  zur  Verfügung  stellte. 
Die  Stadt  wurde  gebannt,  um  sie  zur  Unterwerfung  unter  den 
Herzog  zu  zwingend  Zu  gleicher  Zeit  endlich  gewann  er  dem 
Papsttum  im  Norden  Italiens  Bundesgenossen,  an  die  bis  vor 
kurzem  niemand  gedacht  hatte:  Mailand  und  andere  oberitalienische 
Städte  ^ 

Es  gab  keine  bedeutendere  und  keine  unruhigere  Stadt  in 
Itahen  als  die  lombardische  Metropole.  Durch  ihren  Handel,  wohl 
auch  durch  die  aufblühende  Industrie  war  sie  volkreich  geworden  ^. 
Sie  war  ein  Hauptsitz  des  lombardischen  Adels;  mit  ihm  rivalisierte 
die  Bürgerschaft,  die  durch  ihre  Erwerbstätigkeit  zu  Besitz  und 
Unabhängigkeit  gelangt  war.     Ohne  zu  den    Rittern   zu  gehören. 


1  Vgl.  Peter  Dam.  ep.  I,  7  S.  211  f. 

^  Die  Quellen  für  den  folgenden  Abschnitt  sind:  Arnulf,  Gesta  arch. 
Mediol.  Scr.  VTII  S.  1  ff.,  dessen  Unbefangenheit  und  Wahrheiteliebe  alles 
Lob  verdient,  Landulf,  Hist.  Mediol.  ib.  S.  32  ff.,  eine  Parteischrift  mit  allen 
Mängeln  und  nicht  mit  allen  Vorzügen  einer  solchen,  Adreas,  vita  Arialdi, 
Migne  143  S.  1437,  der  besonders  durch  Verschweigen  glättet  und  ver- 
schönert, der  Bericht  Peter  Damianis  über  seine  Sendung  (op.  5  S.  89  ff.) 
11.  die  Notizen  Bonizos.  Zur  Literat,  verweise  ich  außer  den  S.  666  Anm.  1 
genannten  "Werken  auf  Hegel,  Geschichte  der  Städteverfassung  II  S.  140  ff. 
Paech,  Die  Pataria  in  Mailand,  1872,  Krüger,  Die  Pataria  in  Mailand,  1873 
und  74,  Mirbt,  P.  RE.  XIV  S.  761  ff.  «  Andreas  I,  8  S.  1441. 

44* 


—     692     — 

waren  die  reichen  Bürger  doch  weit  geschieden  von  der  Masse  des 
zinspflichtigen,   besitzlosen  Volkes.     Aber    auch   das   letztere   war 
durch  das  Gewicht  der  Zahl  eine  Macht.    Hielt  schon  der  Gegen- 
satz   der   Bevölkerungsklassen    die    Stadt    stets   in    Spannung,    so 
wurde  die  Lage  vollends  schwierig  durch  das  Verhältnis  zu  dem 
deutschen  König   und   dem  Erzbischof.     Der  König  war   als   der 
oberste   Herrscher   stets   anerkannt;    er   ernannte    den   Erzbischof. 
Dieser  aber  erschien  im  Anfang  des  Jahrhunderts  ähnlich  wie  die 
deutschen    Bischöfe    als    unmittelbarer   Herr    in    der    Stadt.     Die 
Priegterschaft  war  mächtig  durch  ihre  Zahl,   ihren  Reichtum  und 
und  ihre  Verbindungen;   sie  ging  fast  durchweg  aus  den  adeUgen 
Familien  hervor^;   besonders  sahen  die  Erzbischöfe  in   dem  hohen 
Adel  die   Stütze  ihrer  Macht.     Wenn   man  jedoch   das  Maß  der 
kanonischen  Vorschriften  an  das  Leben   des  Klerus  legte,  so  war 
wenig  an  ihm  zu  loben:   der  Kauf  der  Amter  war  allgemein  und 
fast  ebenso  gewöhnhch  war  es,  daß  die  Kleriker  in  der  Ehe  lebten  ^ 
Niemand  nahm  daran  Anstoß;  denn  der  erste  Mißbrauch  war  zu 
einer  geordneten  Regel  geworden;  es  wurden  feste  Taxen  für  die 
kirchlichen  Amter  entrichtet  ^     Und  was  das   letztere  anlangt,  so 
war  die  Erinnerung  an  die  altkirchlichen  Zustände  und  Anschau- 
ungen nicht  ganz  erloschen:  man  mißbilligte  den  Zwang  zur  Ehe- 
losigkeit*.    Aber   auch   abgesehen   hievon,  war   der  Klerus   nicht 
durch    geistliche  Gesinnung    ausgezeichnet;    er   huldigte    den  Ver- 
gnügungen   seiner    Standesgenossen,    er    wurde    von    der    in    der 
Handelsstadt  herrschenden  Jagd  nach  Reichtum  mit  fortgerissen  *. 
Von  selten  des  Erzbischofs  geschah  nichts  dagegen.    Seit  dem  Jahr 
1046  verwaltete   der   von  Heinrich  III.   ernannte  Wido   das   erz- 
bischöfliche Amt;  es  fehlte  ihm  an  Autorität;  da  er  aus  niederem 
Stande    emporgekommen  war,    so    betrachtete    ihn    der  Adel   mit 
scheelen  Augen®.    Schlimmer  war,  daß  es  ihm  auch  an  der  Kraft 
zu  handeln  gebrach.    Seine  Gegner  tadelten  überdies  seine  sittliche 
Haltung '. 

So  war  die  Lage  in  Mailand.   Als  nun  auch  dort  die  Forderung 


»  Arn.  III,  14  S.  21. 

2  P.  Dam.  op.  5  S.  95;  Arn.  III,  10  S.  18;  Anselmi  Rhetorimach.  I 
S.  25;  II  S.  45  (ed.  Dümmler). 

^  Für  den  Subdiakonat  wurden  12,  für  den  Diakonat  18,  für  den 
Presbyterat  34  nummi  bezahlt  (P.  Dam.  1.  c). 

*  Vgl.  Landulf  III,  11  f.  S.  81:  Castitatem  neminem  habere  posse,  nisi. 
ei  datum  sit  desuper.    Deus  non  vult  coacta  servitia. 

*  Andreas  I,  7  S.  1441;  1, 11  S.  1443.  «  Arqulf  HI,  2  S.  17. 

'  Bonizo  VI  S.  591 :  Vir  illiteratus  et  concubinatus  et        symoniacus. 


—     693     - 

der  Reform  des  Klerus  erhoben  wurde,  so  mußte  sie  wirken  wie 
ein  Ruf  zur  Revolution.  Die  Vorkämpfer  der  Bewegung  gingen 
aus  den  Reihen  des  Adels  hervor;  aber  sie  ^'andten  sich  nicht  an 
ihre  Standesgenossen,  sondern  an  das  ganze  Volk.  Der  eine,  der 
Diakon  Ariald,  gehörte  der  Geburt  nach  zu  dem  niederen  Adel, 
den  Valvassoren.  Er  war  ein  kirchUcher  Idealist,  begeistert  für 
die  Erhabenheit  des  göttlichen  Gesetzes  und  die  Vollkommenheit 
der  Urkirche.  Demgemäß  forderte  er  von  den  Klerikern  die  wahre 
Nachfolge  Jesu  und  seines  armen  Lebens;  jede  Abweichung  von 
den  altkirchlichen  Einrichtungen  dünkte  ihn  verwerflich^.  Der 
zweite,  Landulf,  entstammte  einer  Familie  des  hohen  Adels,  der 
Kapitäne.  Er  hatte  nur  die  niederen  Weihen;  aber  mit  trotziger 
Entschlossenheit  setzte  er  sich  über  die  Schranken,  die  dadurch 
seiner  Tätigkeit  gezogen  waren,  hinweg.  Er  war  zum  Agitator 
geboren:  ein  Mann,  den  glühender  Ehrgeiz  verzehrte  und  der  durch 
seine  wilde,  laute  Beredsamkeit  das  Volk  beherrschte^.  Einen 
theologischen  Ratgeber  hatten  beide  an  dem  klugen  und  kühlen 
Priester  Anselm,  dessen  Bundesgenossenschaft  um  so  wertvoller 
war,  da  er  im  Jahre  1057  Bischof  von  Lucca  wurde  ^.  Die  Geld- 
mittel endlich  beschaffte  ein  Münzmeister,  namens  Nazarius.  Jeder- 
mann kannte  den  reichen  Mann  als  devot  und  eifrig  beflissen,  den 
Segen  der  .Kirche  zu  erwerben  *. 

Seit  1056  wirkten  Ariald  und  Landulf  in  Mailand.  Bald 
schlössen  sich  andere  Kleriker  an  sie  an;  sie  führten  bei  der  so- 
genannten Kanonikerkirche  ein  gemeinsames  Leben  ^.  Wer  möchte 
bezweifeln,  daß  sie  von  religiösen  Motiven  beseelt  waren?  Aber 
die  Art,  wie  Landulf  auf  der  Straße,  vor  tosenden  Volksversamm- 
lungen die  kirchlichen  Reformforderungen  .vortrug,  machte  aus 
einer  religiösen  Bewegung  sofort  eine  revolutionäre.  Seine  Er- 
regung gegen  -die  unwürdigen  Priester  kannte  nicht  Maß  noch 
Zifel.  Die  Scheu  vor  dem  Heiligen  selbst  mußte  Schaden  leiden, 
wenn  er  von  dem  Sakrament,  das  sie  verwalteten,  als  von  Hunde- 
mist, von  den  Kirchen,  in  denen  sie  amtierten,  als  von  Viehställen 
sprach.     Und  wo  blieb  die  Achtung  vor  Recht  und  Gesetz,  wenn 


1  Andr.  4  S.  1439,  der  von  den  Eltern  sagt:  Nobiles  utrique,  und 
Arn.  III,  10  S.  19,  der  Ariald  als  humiliter  natus  bezeichnet,  widersprechen 
sich  nur  scheinbar.  Die  Charakteristik  nach  Arnulf.  Über  das  relij?iöse 
Ideal  Arialds  Andreas  9—11  S.  1441  ff.  und  47  ff.  S.  1464. 

■'  Andr.  12  S.  1443;  Arn.  111,10  S.  19.  Ein  Beispiel  seiner  Reden  bei 
Arn.  12.     Er  war  lungenleidend,  Arn.  III,  16  S.  21. 

■■'  Benzo,  Ad.  Heinr.  VII,  2  Scr.  XI  S.  672. 

1  Andreas  13  S.  1444.  "  Ib.  26  ft".  S.  1453. 


—     694     — 

er  nicht  nur  forderte,  daß  der  Besitz  unwürdiger  Kleriker  einge- 
zogen werde,  sondern  wenn  er  seinen  Zuhörern  versicherte,  es  sei 
erlaubt,  ihnen  ihre  Habe  mit  Gewalt  abzunehmen^?  Durch  solche 
Reden  ward  das  Proletariat  mächtig  aufgeregt;  überall  hörte  man 
die  Priester  als  Feinde  Gottes  und  Verführer  der  Seelen  bezeich- 
nend Und  es  bheb  nicht  bei  den  Woi-ten.  Bald  hier,  bald  da 
erhob  sich  das  Volk  gegen  die  verheirateten  Kleriker:  ihre  Gottes- 
dienste wurden  gestört,  ihre  Häuser  geplündert,  sie  selbst  miß- 
handelt. Das  Volk  zwang  sie  zur  Unterschrift  eines  Scheins,  in 
dem  sie  strenge  Keuschheit  gelobten".  Der  Klerus  war  schutzlos. 
So  auffällig  es  ist,  der  Adel  ließ  den  Dingen  seinen  Lauf.,  und 
der  Erzbischof  tat  kaum  etwas  anderes :  er  glaubte  mit  theologischen 
Gründen,  mit  Argumenten  aus  der  Schrift  und  den  Kirchenvätern 
einen  Sturm  beschwören  zu  können,  der  etwas  ganz  anderes  Avar, 
als  eine  theologische  Zänkerei*.  In  ihrer  Not  wandten  sich  die 
Bedrängten  an  die  Mailänder  Suftragaue;  wiederum  vergeblich'. 
Was  blieb  ihnen  da  übrig,  als  Schutz  in  Rom  zu  suchen?  Wenn 
die  Nachricht  des  Mailänder  Geschichtschreibers  richtig  ist,  so 
forderten  sie,  daß  Stephan  einschreite*'.  Dieser  ging  den  geord- 
neten Weg,  indem  er  dem  Erzbischof  den  Auftrag  gab,  die  An- 
gelegenheit auf  einer  Synode  zu  bescheiden.  Aber  die  Gegensätze 
waren  viel  zu  gespannt,  als  daß  auf  diese  AVeise  etwas  erreicht 
werden  konnte.  Ariald  und  Landulf  stellten  sich  nicht,  und  als  sie 
infolgedessen  exkommuniziert  wurden,  appellierten  sie  nach  Rom. 
Offenbar  waren  sie  sich  der'  Stärke  ihrer  Stellmig  wohl  bewußt. 
Denn  schon  waren  sie  nicht  mehr  bloß  Agitatoren;  sie  waren  Partei- 
führer. Es  bestand  eine  Art  Ausschuß,  der  die  Leitung  der  Be- 
wegung in  der  Hand  hatte;  manche  Nacht  hat  er  in  Beratungen 
verbracht'.  Bereits  war  auch  ein  Parteiname  für  die  stürmischen 
Reformfreunde  aufgekommen;  das^Volk  nannte  sie  die  Patarener'*. 
Im  Auftrag  der  Genossen  sollte  Landulf  das  Recht  ihrer  Sache  *in 
Rom  vertreten.  Es  war  vielleicht  ein  Glück  für  sie,  daß  er  durch 
einen  Mordanfall  in  Piacenza  daran  gehindert  wurde,  und  daß  statt 


.1  Arnulf  III,  11  S.  19.  -  Andreas  11  S.  1443;  24  S.  1452. 

3  Arnulf  12  S.  19  f.     Andreas  14  S.  1444  f. 

*  Bei  den  häufigen  Besprechungen  der  maiores  ecclesiae  mit  Ariald 
und  Landulf  (Arn.)  ist  selbstverständlich  an  Verhandlungen  zu  denken,  die 
vom  Erzbischof  autorisiert  waren.  ''  Arn.  S.  20. 

^'  A.  a.  0.  Die  Nachricht  wird  von  den  meisten  Forschern  verworfen 
und  auf  Viktor  bezogen.     Die  Gründe  scheinen  mir  nicht  ausreichend. 

•  Vgl.  Andreas  47  S.  1464. 

^  Über  den  Namen  s.  Krüger  I   S.  20. 


—     695     — 

seiner  Ariald  sich  nach  Rom  begab  ^.  Denn  ihm  mußte  es  leichter 
werden  als  jenem,  die  Identität  der  Mailänder  Bestrebungen  und 
der  römischen  Reform  pol  itik  zur  Anerkennung  zu  bringen.  In  der 
Tat  hatte  er  Erfolg:  der  von  den  lombardischen  Bischöfen  Ge- 
bannte kehrte  als  anerkaimtes  Glied  der  katholischen  Kirche  nach 
Mailand  zurück;  das  Treiben  der  Pataria  wurde  vom  Papst  autori- 
siert'. Im  Beginn  des  Winters  1057  erschienen  Hildebrand  und 
Anselm  von  Lucca  als  päpstliche  Legaten  in  Mailand^:  die  engste 
Verbindung  zwischen  der  radikalen  Reformbewegung  und  der 
römischen  Kurie  ward  hergestellt.  Durch  solche  Erfolge  ermutigt, 
gingen  die  Mailänder  auf  ihrer  Bahn  weiter;  hatten  sie  bisher  die 
Unzucht  der  Priester  angegriffen,  so  stellten  sie  jetzt  die  Simonie 
.in  den  Vordergrund  ^  Das  war  nicht  nur  ein  Wechsel  im  Gegen- 
stand, sondern  auch  in  den  Personen  des  Angriffs;  denn  der 
Simonie  waren  ebenso  wie  die  Kleriker  auch  der  Erzbischof  und 
der  Mailänder  Adel  schuldig'*.  Es  ist  klar,  daß  die  Patarener, 
indem  sie  wider  die  Simonie  donnerten,  den  Kampf  um  die  Herr- 
schaft in  der  Stadt  eröff'neten.  Sie  konnten  es  wagen;  denn  die 
Partei  hatte  sich  inzwischen  zu  einem  geschlossenen  Bund  gestaltet. 
Landulf  verband  seine  Gesinnungsgenossen  durch  einen  Eid,  der 
sie  zum  Kampf  gegen  Simonie  und  Nikolai tismus  ver[)tiichtete. 
Über  tausend  Männer  in  der  Stadt  und  den  Vorstädten  sollen  ihn 
abgelegt  haben.  Sie  gingen  in  Waffen;  Laudulf  war  stets  von 
einer  Schar  seiner  Gesinnungsgenossen  umgeben:  er  war  Herr  in 
der  Stadt.  Überall  wurden  die  Priester  genötigt,  jenen  Eid  zu 
schwören;  sie  retteten  nicht  einmal  dadurch  ihr  Ansehen:  niemand 
wollte  mehr  die  Kirche  besuchen  oder  ihren  Dienst  in  Anspruch 
nehmen ;  das  alles  sei  befleckt  durcli  die  Simonie.  Nach  der  Wahl 
und  Inthrojiisation  Nikolaus'  IL  richtete  die  Pataria  eine  neue 
Aulforderung  an  die  Kurie,  einzugreifen*^.     Nun  sandte,  der  Papst, 


^  Arn.  13  S.  20;  Andr.  15  S.  1446  f.  Die  Verwundung  Landulfs  ist  bei 
Arnulf  auf  einen  späteren  Zeitpunkt  verlegt,  c.  15  S.  21.  Doch  wird  man 
hier  Andreas  zu  folgen  haben.  -  Arn.  13  S.  20;  Andr.  15  S.  1447. 

'  Arn.  14  S.  20;  ßonizo  VI  S.  592. 

*  Arn.  13  S.  20;  Andr.  20  S.  1450.  Wenn  man  P.  Dam.  op.  17  S.  380 
herbeiziehen  darf,  so  scheint  dieser  V/echsel  des  AngriÖ'spunkts  von  Rom 
aus  angeordnet  zu  sein.  •''  Andr.  24  S.  1452. 

"  P.  Dam.  Act.  Med.  S.  95.  Es  ist  nicht  klar,  von  wem  die  Sendung 
ausging.  KB.  Wido  .sagt:  Quibusdam  ex  nostris  sedem  apostolicam  adeun- 
iibus.  Ich  halte  es  für  wahrscheinlicher,  daß  damit  die  Führer  der  Pataria 
als  daß  ihre  klerikalen  (legner  gemeint  sind. 


—     696     — 

wahrscheinlich  schon  vor  der  Ostersynode  ^,  Peter  Damiani  und 
Anselm  von  Lucca  ab,  um  die  Unterwerfung  des  Klerus  unter  die 
Forderungen  der  Pataria  zu  vollenden.  Der  Vollzug  dieser  Auf- 
gabe wurde  ihnen  nicht  ganz  leicht,  denn  die  Eifersucht  der  mai- 
ländischen  Bevölkerung  auf  die  Freiheit  der  ambrosianischen  Kirche 
wurde  durch  das  Auftreten  der  Legaten  mächtig  erregt.  Einen 
AugenbUck  lang  hatte  es  das  Ansehen,  als  werde  das  Volk  sich 
erheben;  ihre  Sicherheit  schien  ernstlich  bedroht,  selbst  Landulf 
fürchtete  das  Schlimmste ^  Aber  die  Gefahr  ging  vorbei:  die 
Führer  des  Patarenerbundes  hatten  ihren  Anhang  ganz  in  der 
Hand;  sie  bh eben  Herren  der  Situation  ^  Peter  konnte  eine  Unter- 
suchung gegen  den  mailändischen  Klerus  veranstalten.  Das  Ende 
war,  daß  die  Mailänder  Geistlichkeit,  der  Erzbischof  voran,  ge- 
zwungen von  dem  leidenschaftlich  erregten  Volk*,  sich  unterwarf: 
sie  mußte  schwören,  künftighin  Simonie  und  Nikolaitismus  zu  meiden. 
Erzbischof  Wido  zuerst  hat  in  der  Kapelle  seines  Palastes  den 
Eid  in  die  Hand  Peters  geleistet.  Dann  legte  der  Legat  dem 
Klerus  eine  Buße  auf;  schließlich  nahm  er  im  Dome  die  öffenthche 
Rekonziliation  vor.  Niemals  vorher  hat  eine  christliche  Stadt  ähn- 
liche Szenen  erlebt. 

Der  Sieg  des  Patarenerbundes  war  vollständig;  diese  Tatsache 
hatte  aber  nicht  nur  kirchliche  Bedeutung,  nicht  minder  groß  war 
ihr  politischer  Wert.  Bisher  war  der  von  dem  Kaiser  ernannte 
Erzbischof  der  mächtigste  Herr  in  der  Lombardei  gewesen;  jetzt, 
nachdem  die  Herrschaft  in  der  Stadt  an  die  Führer  der  Pätarener 
übergegangen  war,  kam  er  als  politischer  Faktor  nicht  mehr  in 
Betracht.  Dadurch  war  der  kaiserlichen  Gewalt  in  Oberitalien  ein 
Schlag  versetzt,  der  kaum  ausgeglichen  werden  konnte.  Der  Ge- 
winn fiel  Rom  zu:  Mailand  ist  Rom  unterworfen,  so  klagt  der 
patriotische  Geschichtschreiber  der  Stadt  ^.  Dadurch,  daß  Wido  mit 
einigen  seiner  Suffiragane  auf  der  Ostersynode  von  1059  erschien, 
besiegelte  er  den  Triumph  der  Kurie'*.  Hier  aber  mußten  auch 
die  Führer  der  Pataria  lernen,  daß  sie  nichts  weiter  zu  sein  hätten. 


^  Dieser  Zeitansatz  ist  wegen  der  Teilnahme  Widos  an  der  Oster- 
synode so  gut  wie  gewiß. 

2  P.  Dam.  op.  42, 1  S.  667;  Arn.  III,  14  S.  21. 

'  Peter  täuschte  sich  sicherlich,  wenn  er  die  Beruhigung  der  von 
ihm  gehaltenen  Rede  über  die  Prärogativen  Roms  zuschrieb. 

*  Am.  1.  c:  Cogente  ac  vociferante  populo. 

5  Arn.  III,  15  S.  21 ;  vgl.  13  S.  20  und  den  Brief  Peter  Damianis  an 
HildBbrand,  mit  dem  er  ihm  die  Act.  Med.  übersendet  (S.  89). 

9  Bonizo  VI  S.  593 :  Volens  nolens. 


—     697     — 

als  "Werkzeuge  Roms.  Ariald  konnte  sich  in  die  milde  Behandlung 
des  Erzbischofs  nicht  finden:  er  trat  von  neuem  als  Kläger  wider 
ihn  auf;  aber  er  scheiterte  völHg.  Nachdem  Wido  ein  Obedienz- 
versprechen  geleistet  hatte,  reichte  ihm  Nikolaus  von  neueni  den 
bischöflichen  Ring;  im  vollen  Besitz  der  päpstlichen  Gunst  kehrte 
er  nach  Mailand  zurück*. 

Zieht  man  die  Summe  der  pohtischen  Ereignisse,  an  die  wir 
erinnerten,  so  ergibt  sich,  daß  Nikolaus  in  politischer  wie  in  kirch- 
hcher  Hinsicht  Italiens  sicher  war.  Er  konnte  es  darauf  ankommen 
lassen,  wie  Deutschland  die  neue  Wahlordnung  aufnehmen  würdet 
Einstweilen  ließ  die  Kurie  keinen  Zweifel  darüber,  daß  sie  ent- 
schlossen sei,  keine  Abweichung  von  den  kanonischen  Einrichtungen 
zu  dulden.  Dafür  ist  die  Verwerfung  der  Aachener  Statuten  von 
816  auf  der  römischen  Ostersynode  charakteristisch.  Sie  wurde 
von  Hildebrand  beantragt  und  von  der  Synode  beschlossen  ^     Je 


^  Arn.  in,  15  S.  21.  Ich  kann  in  der  Übergabe  des  annulus  aposto- 
licae  gratiae  ac  totius  potestatis  ecclesiasticae  nur  eine  neue  Investitur  er- 
kennen,   Nikolaus  zog  die  Konsequenz  des  5.  Kanons  seiner  Synode. 

2  Martens,  Gregor  I  S.  3,  spricht  von  der  Unzufriedenheit  der  Kardinal- 
kleriker mit  dem  Wahldekret.  Ich  wüßte  nicht,  wodurch  diese  Annahme 
bewiesen  werden  könnte.  Dagegen  hatte  man  in  Deutschland  Grund  genug 
zur  Unzufriedenheit. 

^  Mabillon,  Annal.  ord.  s.  Bened.  IV  S.  686,  neuer  Abdruck  von  A.Wer- 
minghoif  N.A.  XXVII  S.  669  ff.:  Hildebrandus  .  .  ait:  Nonnulli  ex  clericali 
ordine  per  Sp.  s.  perfectae  caritatis  igne  inflammati  iam  dudum  in  hac 
Romana  urbe  et  in  provinciis  atque  parrochiis  eidem  specialius  pertinen- 
tibus  seu  cohaerentibus  noscuntur  communem  vitam  exemplo  primitivae 
aecclesiae  amplexi  simul  et  professi  in  tantum,  ut  nil  sibi  reservassent 
proprii.  .  .  Quos  sicut  amor  perfectionis  arciorem  viam  aggredi  et  per 
angustam  portam  ingredi  sancta  contentio  coniunxit,  sie  et  abundantia  ini- 
quitatis  suo  frigore  paulatim  disiungere  quaerit,  ut  post  se  recedant  atque 
propositi  semel  arrepti  apostatae  fiant,  dum  sint  in  eis,  quos  incauta 
adolescentia  aut  suspecta  senectus  revocat  et  retrahit  ad.  praesumptionem 
peculiaritatis,  quam  suo  vel  parentum  suorum  voto  reliquerant;  qui  etiam 
ad  maximam  suae  praevaricationis  defensionem  assumunt  aliquot  capitula 
ex  regula  illa,  quae  dicitur  canonicis  ortatu  Ludovici  imperatoris  a  quo 
nescitur  compilata  .  .  .  Quae  capitula  quia  inpraesentiarum  habentur, 
placeat  huic  saneto  vestro  conventui,  ut  considerentur  ac  demum  necessaria 
ac  congrua  sententia  super  bis  proferatur.  Nikolaus  stimmt  dem  Antrag 
um  so  eifriger  zu,  quanto  huic  apostolicae  sedi  frequentior  inde  venit 
querela  et  expectatur  de  die  in  diem  sententia  eius  sana  et  fixa.  Die 
Synode  faßt  auf  Grund  von  vielen  Erwägungen  Beschluß,  unter  anderem 
weil  huiusmodi  sanctimonialium  institutionem  usque  nunc  tota  Asia,  Africa 
simul   et  Europa,  excepto   uno  minimo  angulo  Germaniae    nee    scivit  nee 


~     698     — 

weniger  direkter  Anlaß  zu  dieser  Maßregel  vorlag,  um  so  gewisser 
ist,  daß  sie  als  Demonstration  gemeint  war:  sie  sollte  beweisen, 
daß  die  Zeit  der  Nachsicht  in  Rom  vorüber  sei.  Unumwunden 
wurde  dabei  der  Grundsatz  verkündigt,  daß  kein  Laie,  auch  nicht 
der  Kaiser,  befügt  sei,  kirchHche  Anordnungen  zu  treffen.  Unter 
denselben  Gesichtspunkt  fällt  die  Verweigerung  des  Palliums  für 
Sigfiid  von  Mainz.  Die  Kaiserin  Agnes  erbat  es  für  ihren  Schütz- 
ling. Aber  Nikolaus  ließ  ihr  Begehren  durch  die  Kardinäle  ab- 
schlagen, da  die  Übersendung  des  Palliums  kanonisch  unzulässig 
sei;  Sigfrid  sollte  persönHch  nach  Rom  kommen,  um  es  hier  in 
Empfang  zu  nehmen^.  Wie  er,  so  wurden  auch  andere  deutsche 
Bischöfe  durch  römische  Erlasse  betroffen.  Anno  von  Köln  mußte 
sich,  wir  wissen  nicht,  aus  welchem  Grund,  wegen  Überschreitung 
der  rechthchen  Normen  tadeln  lassen".  Als  Meginher  von  Hers- 
feld gegen  Burchard  von  Halberstadt  wegen  der  sächsischen 
Zehnten  klagte,  entschied  Nikolaus,  ohne  den  Bischof  gehört  zu 
haben,  gegen  ihn;  er  warnte  ihn,  die  von  den  Vätern  festgesetzten 
Grenzen  zu  überschreiten,  und  bedrohte  ihn  mit  päpstUchen  Strafen, 
besonders  da  Hersfeld  der  römischen  Jurisdiktion  unterstehe^. 
Wenn  man  in  Deutschland  die  Augen  offen  hatte,  so  mußte 
man  einsehen,  daß  Rom  nichts  mehr  kennen  wollte,  als  das 
eigene  Recht 

Die    Kunde    von    der    Neuordnung    der    Papstwahl    gelangte 


recepit,  ferner  weil  Ludwig  die  echte  Regel  nee  mutare  qualibet  ratione 
debuit  aut  potuit  sine  auctoritate  et  consensu  s.  Romanae  et  apostolicae 
sedis,  quia  "quamvis  imperator  et  devotus,  tarnen  erat  laicus.  D4r  Beschluß 
selbst  ist  nicht  erhalten,  denn  die  Urk.  ist  ein  Fragment.  Wohin  er  ging, 
ist  klar;  die  Tendenz  ist  ebenfalls  unverkennbar.  Als  Papst  hat  Gregor 
eine  eigene  Regel  für  Kanoniker  erlr.ssen.  Sie  ist  von  Morin,  Revue  Bened. 
XVIII  1901  S.  179,  veröffentlicht. 

^  P.  Dam.  ep.  VII,  4  S.  442.  Hier  ist  der  Grundsatz :  Nihil  quod 
canonicis  regulis  obviet,  auf  das  stärkste  ausgesprochen.  Zugleich  ist  be- 
hauptet, daß  ohne  das  Pallium  ein  Bischof  nicht  Metropolit  sein  könne 
und  daß  er  seiner  Würde  verlustig  gehe,  wenn  er  nicht  innerhalb  dreier 
Monate  nach  s.einer  Einsetzung  in  Rom  erscheine.  Beides  für  die  Deutschen 
Neuerungen,  von  denen  aber  behauptet  ist,  daß  sie  ex  antiquae  traditionis 
usu  herstammten.  Daß  man  in  Rom  dabei  an  Bonifaz,  ep.  70  S.  201, 
dachte,  ist  mir  wenig  wahrscheinlich. 

-  Deusdedit,  Contra  invas.  11  S.  309:  Nicholaum  Coloniensem  archi- 
episcopum  pro  suis  excessibus  corripuisse  graviter  tulerunt. 

^  Lamb.  z.  1059  S.  74.  Da  die  Antwort  Nikolaus'  vor  dem  Tode 
Meginhers  (26.  Sept  1059)  nach  Hersfeld  kam,  so  ist  die  Klage  im  Frühjahr 
oder  Sommer  gestellt  worden.     Sie  war  also  gegen  Burchard  I.  gerichtet. 


—     699     — 

wahrscheinlich  im  Sommer  1059  durch  das  Manifest  Nikolaus'  11. 
über  die  Alpen.  Wenn  man  sich  vergegenwärtigt,  welches  Gewicht 
Heinrich  III.  darauf  gelegt  hatte,  daß  ihm  die  Ernennung  des 
Papstes  zustehe,  und  daß  in  dieser  Kundmachung  der  kaiserlichen 
Rechte  nicht  mit  einem  Wort  gedacht  ist,  so  kann  man  nicht  zweifeln, 
daß  sie  am  Hof  den  übelsten  Eindruck  machte.  Dann  kamen  die 
Nachrichten  über  die  Kränkung  des  Reichs  durch  die  Belehnung 
der  Normannen;  sie  waren  gleichfalls  geeignet,  großen  Anstoß  zu 
erregen.  Kein  Wunder,  daß  man  beunruhigt  war;  der  Beleg  dafür 
ist  die  Berufung  einer  Synode  für  Weihnachten  1059^.  Allein 
der  Kaiserin  waren  bereits  die  Zügel  entfallen:  die  Synode  scheiterte 
an  dem  üblen  Willen  der  Bischöfe.  Nun  traf  Ende  Dezember 
1059  Anselm  von  Lucca  als  päpstlicher  Legat  am  Hofe  ein;  aber 
er  vermochte  die  Wolken  nicht  zu  zerteilen;  denn  es  ist  so  gut 
wie  gewiß,  daß  er  keinen  auf  die  Ostersynode  bezüghchen  Auftrag 
hattet  Erst  nachdem  Nikolaus  auf  der  Lateransynode  im  Früh- 
jahr 1060^  das  Wahldekret  in  der  Form,  in  der  es  in  seinem 
Rundschreiben  bekannt  gemacht  war,  bestätigt,  auch  das  Verfahren 
gegen   die    Simonisten    von    neuem    geregelt    hatte*,    entschloß    er 


1  S.  oben  S.  667  Änm.  6.  Lambert  z.  1060  S.  77  erwähnt  zugleich, 
daß  die  Synode  nicht  zusammentrat.  Der  Entschuldigung  der  Bischöfe  per 
infirmitatem  et  pestilentiam  sieht  man  die  Ausflucht  an. 

-  Die  Anwesenheit  erwähnt  Mar.  Scot.  z.  1060  S.  558.  Der  Auftrag 
des  Legaten  ist  nicht  genannt;  auf  die  römischen  Maßregeln  kann  er  sich 
nicht  bezogen  haben,  denn  sonst  wäre  Stephans  Sendung  unerklärlich. 

*  Die  Synode  war  schon  im  Herbste  1059  berufen;  vgl.  J.W.  4411. 
4412.  In  der  letzteren  Urkunde  ist  die  3.  Woche  nach  Ostern  (9. — 15.  April) 
für  die  Synode  bestimmt. 

*  C.I.  I  S.  550  f.  Die  Formel,  in  der  das  Wahldekret  erneuert  wurde, 
weicht  nur  darin  von  der  der  Synodica  ab,  daß  die  Erwähnung  der  Laien 
weggelassen  ist.  In  bezug  auf  die  Simonisten  -ist  als  Grundsatz  anerkannt, 
daß  sie  abgesetzt  werden  müßten,  aber  mit  Rücksicht  auf  die  Zeitlage 
wird  zugelassen,  daß  diejenigen,  die  non  per  pecuniam  sed  gratis  von 
Simonisten  geweiht  seien,  in  ihren  Ämtern  blieben.  Nikolaus  erneuerte 
also  die  Vei-fügung  Clemens  IL  Aber  dies  Zugeständnis  sollte  nur  für  den 
Augenblick  gelten:  den  späteren  Päpsten  untersagte  er,  es  als  Präzedenz- 
fall zu  betrachten;  es  solle  künftig  auch  in  diesem  Fall  die  Absetzung  ver- 
hängt werden.  Grauert,  Ilist.  JB.  XX  B.  305  ff.,  verwertet  bei  Besprechung 
dieser  Verhältnisse  die  scholastischen  Kategorien  potestas  ordinis  u.  iuris- 
dictionis.  So  viel  ich  sehe,  hat  aber  nicht  nur  Peter  Damiani  diese  ver- 
schiedenen Seiten  der  Sache  nicht  auseinandergehalten,  sondern  war  dies 
allgemein.  Auch  bei  Nikolaus  IL  scheint  mir  die  Vorstellung  nicht  vor- 
handen zu  sein,  .die  von  der  scholastischen  Formel  gedeckt  wird. 


—     700     — 

sich,  den  Kardinal  Stephan  ^  als  Legaten  an  den  Hof  zu  schicken 
um  die  Kaiserin  über  die  Absichten  der  Kurie  zu  beruhigend 
Allein  nun  war  es  zu  spät:  als  der  Kardinal  am  Hofe  eintraf, 
wurde  er  nicht  angenommen ;  fünf  Tage  wartete  er  vergebMch,  dann 
kehrte  er  nach  Rom  zurück;  er  brachte  sein  Schreiben  versiegelt 
wieder  ^ 

Damit  hatte  der  Hof  unzweideutig  Stellung  genommen,  und 
nun  Heß  sich  auch  der  Episkopat  vernehmen.  Seine  Interessen 
deckten  sich  nicht  einfach  mit  denen  des  Königs.  Aber  die  römische 
Politik  war  für  die  deutschen  Bischöfe  nicht  minder  bedrohlich  als 
für  den  deutschen  Herrscher;  denn  die  neue  Wahlordnung  entzog 
ihnen  den  Einfluß,  den  sie  seit  der  Synode  von  Sutri  auf  die  Be- 
setzung des  römischen  Stuhls  gehabt  hatten,  und  das  Schicksal 
Widos  von  Mailand  zeigte  warnend,  was  der  Episkopat  von  Rom 
zu  erwarten  hatte.  Nimmt  man  hinzu,  daß  Anno  und  Siegfried  per- 
sönlich gekränkt  waren,  so  ist  verständHch,  daß  die  Bischöfe  den 
päpstlichen  Maßregeln  äußerst  abgeneigt  gegenüberstanden.  Gleich- 
wohl ist  der  Beschluß,  den  sie  faßten,  als  sie  wahrscheinhch  im 
Beginn  des  Jahres  1061  mit  den  Mitgliedern  des  Hofes  zu  einer 
Synode  zusammentraten*,  in  seiner  Schroffheit  unerwartet,  fast  un- 
verständlich: denn  sie  lehnten  nicht  nur  das  neue  Wahldekret  ab, 
sondern  sie  sprachen  die  Verdammung  über  die  Person  des  Papstes 
aus,  geboten,  seinen  Namen  aus  den  kirchlichen  Listen  zu  tilgen 
und  hoben  alle  seine  Anordnungen  auf^. 


1  Vgl.  über  ihn  oben  S.  609. 

2  Peter  Dam.  l.  c.  S.  88:  Clausuni  .  .  mysterium  consilii  (oder  concilii), 
cuius  erat  gerulus,  retulit.  Die  gezwungene  Phrase  läßt  annehmen,  daß 
das  Schreiben  die  Absichten  der  Kurie  erläutern  sollte;  vgl.  Scheffer- 
Boichorst,  Mtt.  d.  Inst.  XHI  S.  125  ff. 

*  P.  Dam.  diso.  syn.  S.  87  f.  Die  zeitliche  Einordnung  der  Sendung 
Stephans  steht  nicht  fest.  Scheffer-Boichorst,  Mtt.  d.  Inst.  XIII  S.  125  ff. 
Langen  S.  524  u.  a.  verlegen  sie  in  den  Sommer  oder  das  Frühjahr  1059, 
also  vor  die  Sendung  Anselms.  Meyer  von  Enonau  hat  aber  recht,  wenn 
er  dann  die  Sendung  Anselms  höchst  auffallend  nennt  (I  S.  686). 

*  Peter  Dam.  1.  c.  S.  87  f.;  Benzo  VH,  2  S.  672;  Deusdedit,  Ctra  invas. 
11  L.  d.  1.  II  S.  309.  Die  Zeit  und  der  Ort  der  Synode  sind  nicht  sicher. 
Nach  Benzo  tagte  sie  kurz  vor  Nikolaus'  Tod.  Hefele,  CG.  IV  S.  846, 
identifiziert  sie  mit  der  nach  Woruis  berufenen  Synode:  aber  diese  fand  ja 
nicht  statt.  Giesebrecht  III  S.  69  verlegt  sie  schon  in  d.  J.  1060,  aber  dem 
widerspricht  Benzo.  Meyer  von  Enonau  I  S.  686  leugnet,  daß  die  Versamm- 
lung eine  Synode  gewesen  sei.  Aber  Peter  Damiani  spricht  von  concilium 
und  sinodalis  sententia. 

*  Meyer  von  Enonau  nimmt  I  S.  685  f ,  Fetzer  (Voruntersuchungen  z. 


—     701     — 

Wenn  man  die  deutschen  und  die  römischen  Maßregeln 
einander  gegenüberstellt,  so  ist  einleuchtend,  daß  hier  Gegner 
«inander  gegenübertraten,  deren  Kraft  sehr  ungleich  war.  Denn 
so  klar  und  folgerichtig  alle  Handlungen  der  Kurie  seit  dem  Tode 
Stephans  IX.  sind,  ebenso  undurchsichtig  ist  die  kirchliche  PoUtik 
Deutschlands.  Es  ist  unmöglich,  einen  inneren  Zusammenhang 
in  das  anfängliche  Hinzögern  und  die  spätere  Überstürzung  zu 
bringen.  Dieses  abrupte,  stoßweise  Handeln  erklärt  sich  nur  aus 
der  schlaffen  Mutlosigkeit  der  Kaiserin,  der  Erregung  ihrer  Um- 
gebung, und  dem  Umstand,  daß  der  deutsche  Episkopat  keinen 
Führer  hatte  ^.   Während  die  Ratgeber  Nikolaus'  11.  genau  wußten, 


einer  Gesch.  d.  Pontif.  Alex.  IL  S.  43  ff.)  folgend,  an,  nicht  die  Wahlordnung, 
sondern  die  Usurpation  Unteritaliens  hätte  in  Deutschland  Anstoß  gegeben 
und  demgemäß  den  Grund  für  die  Verurteilung  Nikolaus'  IL  geboten; 
vgl.  schon  Lindner,  Anno  S.  24  f.  Allein  diese  Auffassung  ist,  wie  mich 
dünkt,  durch  den  Zusammenhang  bei  Peter  Damiani  ausgeschlossen.  Fetzer 
argumentiert  (S.  45)  daraus,  daß  Peter  nicht  ausdrücklich  sagt,  der  Konzils- 
beschluß sei  angegriffen  worden.  Wie  alle  argumenta  e  silentio  ist  dieser 
Grund  nicht  gerade  stark.  Überdies  ist  klar,  daß  Peter  bei  der  Kassierung 
von  omnia,  quae  ab  eo  fuerant  statuta,  in  erster  Linie  an  das  Wahldekret 
gedacht  hat.  Denn  wie  hätte  er  sonst  behaupten  können,  damit  hätten 
dje  Deutschen  das  Privilegium,  das  Nikolaus  dem  König  im  Wahldekret 
erteilt  habe,  selbst  aufgehoben?  Weiter  kommt  in  Betracht,  daß  das 
Urteil  der  Deutschen  ein  Synodalurteil  war,  nicht,  wie  Meyer  v.  Knonau 
sagt,  ein  Urteil  des  Hofgerichts,  oder,  wie  Fetzer  annimmt,  ein  Urteil  auf 
Grund  gerichtlicher  Entscheidung.  Für  ein  Synodalurteil  aber  bot  die  un- 
rechtmäßige Belehnung  keine  genügende  Grundlage;  die  Synode  bedurfte 
kirchlicher  Handlungen  des  Papstes.  Und  paßt  der  Ausdruck:  Omnia  quae 
ab  eo  fuerant  statuta,  überhaupt  auf  Belehnungen?  Wie  mich  dünkt, 
paßt  er  sehr  schlecht.  Dagegen  gebrauchte  Nikolaus  die  Wendungen: 
statuimus,  statutum  est,  mehrfach  in  seinem  Dekret,  wie  auch  in  seiner 
Synodica.  Freilich  ist  jener  Ausdruck  zu  weit,  als  daß  man  annehmen 
könnte,  die  deutsche  Synode  habe  ausdrücklich  nur  die  Wahlordnung 
kassiert.  Sie  wählte  vielmehr  eine  allgemeine  Formel,  welche  die  Ver- 
fügungen des  von  ihr  verdammten  Papstes  überhaupt  außer  Geltung  setzte. 
In  der  Tat  hatten  die  Deutschen  sich  nicht  nur  über  die  Wahlordnung  zu 
beklagen:  das  Investiturverbot  war  für  Deutschland  mindestens  ebenso  be- 
denklich; auch  die  Aufhebung  der  Aachener  Statuten  war  anstößig,  nicht 
minder  die  Verwerfung  von  Amtshandlungen  von  Simonisten  im  3.  Kanon 
der  Synode  von  1060.  Hier  überall  war  es  nicht  schwer,  zu  zeigen,  daß 
die  päpstlichen  Verordnungen  Neuerungen  waren.  Man  hatte  also  Grund 
genug,  omnia  quae  ab  eo  fuerant  statuta,  aufzuheben.  Wie  sollte  man 
aber  dabei  so  blind  gewesen  sein,  gerade  das  Wichtigste  zu  übersehen? 
1  Benzo  und  Deusdedit  bringen  den  Synodalbeschluß  in  Zusammen- 


—     702     — 

was  sie  wollten,  wußte  man  in  Deutschland  nur,   was  man  nicht 
wollte. 

Es  fehlt  jede  Nachricht  darüber,  wie  in  Rom  der  deutsche 
Synodalbeschluß  aufgenommen  wurde.  Wenn  man  aber  aus  der 
Art,  wie  Peter  Damiani  zwei  Jahre  später  sich  über  die  Sache 
äußerte^,  Folgerungen  ziehen  darf,  so  erkannte  man  trotz  der 
Entrüstung  über  die  unerhörte  Kühnheit  der  Bischöfe  den  von 
Deutschland  vollzogenen  Bruch  nicht  an.  Man  entschuldigte  den 
König  mit  seiner  Jugend  und  warf  die  ganze  Schuld  auf  seine 
Räte.  Was  heißt  das  aber  anders,  als  daß  man  auf  einen  Um- 
schlag der  deutschen  Politik  rechiiete?  Allein,  ehe  er  eintrat,  starb 
Papst  Nikolaus,  den  27.  JuU  1061  ^ 

Jetzt  mußte  die  Wahlordnung  ihre  Probe  bestehen;  aber  sie 
mißlang.  Denn  der  Tod  des  Papstes  führte  wie  von  selbst  zur 
Verbindung  derjenigen,  die  durch  das  Vordringen  der  päpstlichen 
Macht  geschädigt  oder  bedroht  waren.  Dadmxh  aber  wurden  alle 
Voraussetzungen  und  Erwartungen,  auf  die  die  römische  Politik 
gebaut  war,  gestört.  In  Rom  entfesselte  die  Kunde  vom  Tod  des 
Papstes  einen  Aufiirihr  ^.  Der  Adel,  an  der  Spitze  wieder  der 
Graf  Girard  von  Galeria,  bemächtigte  sich  der  Leitung*  der  Be- 
wegung. Hatte  der  deutsche  Episkopat  die  Wahlordnung  auf- 
gehoben, so  behandelte  sie  der  römische  Adel  als  nicht  vorhanden ; 
er  tat  jetzt  im  Ernste,  was  im  Jahre  1058  zum  Schein  geschehen 
war:  er  sandte  eine  aus  Laien  und  Klerikern  bestehende  Gesandt- 
schaft nach  Deutschland,   um  dem  jungen  König   im  Namen  des 


hang  mit  Anno  von  Köln.  Lindner  S.  24  nimmt  die  Nacliriclit  an  und  er- 
klärt sie  durch  die  Beziehungen  Annos  zu  Gottfried.  Dagegen  lehnt  sie 
Meyer  von  Knonau  I'S.  686  u.  a.  ab.  Ich  halte  das  Zeugnis  Benzos  nicht 
für  ganz  so  schlecht  wie  er,  und  bin  deshalb  geneigt,  die  im  Text  hervor- 
gehobene, absichtlich  schroffe  Haltung  der  Kurie  gegen  den  deutschen 
Episkopat  als  einen  Erklärungsgrund  des  Beschlusses  zu  betrachten.  Die 
Kombination  Lindners  scheint  mir  dagegen  wenig  einleuchtend. 

^  Discept.  synod.  S.  87.  Hängt  der  erneuerte  Versuch  Peters,  von 
seiner  Stellung  in  Rom  entbunden  zu  werden,  op.  19  S.  423  ff.,  mit  dem 
drohenden  Kampf  mit  dem  Königtum  zusammen? 

2  Der  Todestag  ist  nicht  sicher.  Das  angegebene  Datum  bei  Bemold. 
Das  Nekrologium  von  Monte  Cassino  nennt  den  19.  Juli,  Muratori,  Scr.VII 
S.  944;  für  dieses  Datum  entscheidet  sich  mit  einem  .wahrscheinlich*  Meyer 
von  Knonau  I  S.  216. 

3  Leon.  ehr.  Cass.  HI,  19  S.  211;  vgl.  P.  Dam.  Disc.  syn.  S.  81. 

*  Martens  verschiebt  meines  Erachtens  das  Bild,  indem  er  von  einer 
regalistischen  Partei  in  Rom  spricht,  S.  123  ff.  Eine  solche  gab  es  nicht; 
der  Adel  benützte  augenblicklich  nur  das  Königsrecht. 


—     703     ~ 

römischen  Volkes  eine  Krone  und  andere  Geschenke  zu  über- 
bringen und  von  ihm  di§  Ernennung  eines  neuen  Papstes  zu  er- 
bitten \  In  derselben  Zeit  traten  die  lombardischen  Bischöfe  zur 
Beratung  über  die  augenblickliche  Lage  zusammen.  Ihr  Führer 
war  der  kaiserHche  Kanzler  Wibert,  Er  konnte  das  Wahldekret. 
das  er  selbst  mit  beschlossen  liatt«,  nicht  verleugnen;  aber  er 
erklärte,  der  sechste  Paragraph  enthalte  lediglich  eine  Bestätigung 
der  patrizischen  Rechte  Heinrichs  IV.  Auf  Grund  dessen  kamen 
auch  die  Lombarden  zu  dem  Beschluß,  über  die  Neuwahl  mit  dem 
deutschen  Hofe  zu  verhandeln.  Sie  wünschten  die  Wahl  eines 
Mannes  aus  ihrer  eigenen  Mitte,  des  Bischofs  Cadalus  von  Parma. 
Als  ihre  Boten  gingen  die  Bischöfe  von  Piacenza  und  VercelU 
nach  Deutschland^. 

Die  Lage  der  Dinge  war  für  die  Kurie  außerordentlich  be- 
denklich. Der  unumschränkte  Führer  war  nun  Hildebrand;  denn 
der  einzige  Mann,  der  mit  ihm  hätte  wetteifern  können,  Kardinal 
Humbert,  war  tot;  er  war  kurz  vor  Nikolaus,  am  5.  Mai  1061, 
gestorben  ^.  Hildebrand  aber  bewies  sich  der  Lage  in  jeder  Hin- 
sicht gewachsen ;  die  Maßregeln,  die  er  ergriff,  waren  ebenso  sicher 
gedacht  als  rasch  vollzogen:  er  bestimmte  Anselm  von  Lucca  zum 
Papste  und  reiste  selbst  nach  Oberitalien,  um  ihn  zur  Annahme 
der  höchsten  Würde  zu  bewegen*.  Ohne  Zweifel  entsprach  die 
Wahl  dieses  Mannes  vorzüglich  den  augenblicklichen  Verhältnissen; 
denn  einerseits  zeigte  sie  den  Lombarden,  daß  die  Kurie  vor  den 
Bischöfen  nicht  zurückweichen  und  an  der  Pataria  unbedingt  fest- 
halten würde;  andererseits  war  die  Anerkennung  Anselms  der 
Kaiserin  nicht  unmöglich:  seine  Tüchtigkeit  war  allgemein  aner- 
kannt^, er  gehörte  nicht  dem  Kardinalskollegium  an  und  er  hatte 
von    lange    her    Beziehungen    zum   deutschen   Hofe^;    seine   Wahl 


1  Die  Sendung  der  Römer  berichten  die  deutschen  Quellen  Berth., 
Bern.  z.  1061,  sodann  Benzo  VII,  2  S.  672  und  Annal.  Rom.  S.  255.  Den 
Grafen  Gerhard  und  den  Abt  des  Klosters  Clivus  Scauri  nennt  Pet.  Dam. 
Diso.  syn.  S.  90,  andere  Große  die  Ann.  Rom.  S.  255.  Daß  der  Adel  als 
Vertreter  des  römischen  Volks  handelte,  bemerkt  ebenfalls  Peter. 

■2  Hauptquelle  ist  Bonizo  VI  S.  594  f.  Die  Bischöfe  von  Piacenza  und 
Vercelli  nennen  Pet.  Dam.  ep.  1, 20  S.  242  und  Leo  ehr.  Gas.  III,  19  als 
Wähler  des  Cadalus;  nach  Lage  der  Sache  waren  sie  die  Gesandten  der 
Lombarden.  ^  Halfmann  S.  21. 

*  Wenn  den  Ann.  Rom.  S.  255  zu  trauen  ist.  Auf  das  Widerstreben 
Alexanders  Ann.  Altah.  z.  1064  S.  65  ist  natürlich  kein  Gewicht  zu  legen ; 
es  war  eine  Forderung  des  klerikalen  Anstands. 

5  Vgl.  Arnulf  Gest.  arch.  Med.  III,  19  S.  22. 

6  Vgl.  Meyer  v.  Knonau  I  S.  669  ff. 


—     704     — 

konnte  geradezu  als  Entgegenkommen  gegen  die  Kaiserin  betrachtet 
werden.  Der  formelle  Vollzug  hatte  keine  Schwierigkeit:  die  Kardi- 
näle waren  einig,  eine  Anzahl  Stimmen  aus  der  römischen  Be- 
völkerung für  ihren  Kandidaten  zu  gewinnen^;  war  vollends  keine 
Mühe.  Um  den  Widerstand  der  Gegner  niederzuhalten,  wurde 
Richard  von  Capua  nach  Rom  beschieden.  In  seiner  Gegenwart 
ist  Anselm  am  30.  September  1061  als  Alexander  IL  gewählt 
worden.  Er  sollte  sofort  inthronisiert  werden.  Aber  nun  zeigte 
es  sich,  wie  stark  die  Gegner  waren:  sie  verlegten  ihm  den  Weg 
zur  Kirche  St.  Peter  ad  vincula.  Vergeblich  suchte  Richard  sie 
zu  vertreiben;  erst  in  der  Nacht  gelang  es,  den  Zugang  zur  Kirche 
zu  erzwingen:  und  nun  führte  der  normannische  Graf,  das  blutige 
Schwert  umgürtet,  den  neugewählten  Papst  zur  bischöflichen  Ka- 
thedra.  Aus  der  Kirche  geleiteten  ihn  die  Normannen  zum  Lateran. 
Am  Morgen  des  1.  Oktober  hatte  Rom  wieder  einen  Papst.  So 
wurde  Alexander  IL  inthronisiert^. 


1  Benzo  II,  4  S.  614,  nennt  Cencius  Frangipane,  Johannes  Brachiuto 
und  Leo  de  Benedicto  Christiano;  vgl.  Ann.  Rom.  S.  255.  Leo  ehr.  €as. 
III,  19  spricht  von  nobiles  Romani,  ohne  Namen  zu  nennen,  während  Bonizo 
die  Rom.  capitanei  überhaupt  als  Gegner  Alexanders  betrachtet,  S.  595, 
zugleich  aber  behauptet,  Alex,  sei  von  clerus  et  populus  Romanus  gewählt, 
S.  594. 

2  Leon,  chron.  Gas.  III,  19;  Benzo  VE,  2  S.  672;  Ann.  Altai,  z.  1061 
S.  58;  P.  Dam.  Disc.  syn.  S.  81  u.  87;  vgl.  Ann.  Aug.  z.  1061  S.  127  u.  Ber- 
nold  z.  d.  J.  S.  428.  Der  Vorwurf  Benzos,  bes.  11,4  S.  614:  vgl.  auch  Ann. 
Altab.  1.  c,  daß  Hildebrand  die  Normannen  bestochtn  habe,  scheint  mir 
angesichts  des  Lehenseides  wenig  glaubwürdig.  Daß  die  Wahl  in  Rom  statt- 
fand, bezweffele  ich  nicht.  Die  Behauptung  Peter  Damianis  S.  91  wird 
durch  Leo  bestätigt,  der  Desiderius  zur  Teilnahme  an  der  Wahl  nach  Rom 
reisen  läßt.  Die  Worte:  In  ipsius  sedis  apostolicae  gremio,  können,  wenn 
sie  nicht  eine  leere  Phrase  sind,  nur  bedeuten:  im  Lateran;  auch  das  ist 
nicht  unglaublich.  Denn  Benzo  S.  672  macht  wahrscheinlich,  daß  der  Lateran 
im  Besitze  der  Päpstlichen  war.  Endlich  halte  ich  für  wahrscheinlich,  daß 
man  der  Formel  des  Wahldekrets  gemäß  handelte;  die  Hauptsache  \sar 
gegeben:  Alexander  war  der  Erwählte  der  Kardinäle.  Die  Nebensache, 
den  Konsens  von  ein  paar  Dutzenden  oder  ein  paar  Hunderten  von  römischen 
Klerikern  und  Laien  —  das  genügte,  um  von  der  melior  pars  cleri  et 
populi  zu  reden  —  konnte  Hildebrand  sicher  mit  leichter  Mühe  herbei- 
führen. Die  Handlung  konnte  —  äußerlich  —  um  so  geordneter  verlaufen, 
als  die  Partei  unter  sich  handelte.  Die  Schwierigkeiten  fingen  erst  an,  als 
man  auf  das  Feld  vor  dem  Lateran  kam  und  den  Weg  nach  S.  Pietro  in 
Vincoli  verschlossen  fand.  Martens  irrt  hier,  wie  so  oft,  indem  er  die 
Worte  zu  sehr  preßt  und  Gegensätze  sucht,  wo  keine  sind.     Der  antiquus 


_     705     — 

Seine  ersten  Handlungen  waren  ein  Bekenntnis  zu  der  bis- 
herigen päpstlichen  Politik:  er  nahm  am  2.  Oktob&r  Richard  als 
päpstlichen  Lehnsmann  in  Pflicht-^  und  er  tat  dem  Klerus  und 
Volk  von  Mailand  seine  Erhebung  kund'-^.  Es  war  selbstverständ- 
lich, daß  Hildebrands  Einfluß  unvermindert  blieb  ^. 

Hildebrand  hatte  trotz  aller  Schwierigkeiten  schneller  zu  han- 
deln gewußt  als  der  deutsche  Hof.  In  dem  Augenblick,  in  dem 
es  wieder  einen  neuen  Papst  gab,  war  fijr  den  letzteren  der  günstige 
Moment  vorüber.  Begreiflich  genug,  daß  die  Wahl  und  Inthroni- 
sation Alexanders  die  vorhandene  Erbitterung  noch  steigerte*. 
Aber  die  verlorene  Zeit  war  nicht  wieder  einzuholen.  Erst  Ende 
Oktober  1061  trat  eine  Versammlung  geisthcher  und  weltlicher 
Großer  in  Basel  zusammen,  um  zu  der  römischen  Frage  Stellung 
zu  nehmen.  Der  deutsche  Episkopat  war  nur  dürftig  vertreten^, 
dagegen  erschienen  neben  den  Boten  der  Homer  und  der  lombar- 
dischen Bischöfe  der  italienische  Kanzler  Wibert  und  der  Kandidat 
der  Lombarden,  Cadalus  von  Parma  ^.  Maßgebend  waren  für  die 
Versammlung  die  Anschauungen,  die  unter  Heinrich  III.  gehen-scht 
hatten.  Demgemäß  wiu"de  der  noch  nicht  ganz  einährige  Heinrich 
mit  der  von  den  Römern  übersandten  Krone  gekrönt  und  als 
Patricius  proklamiert.  Dadurch  schien  ein  sichejrer  Rechtsboden 
geschaffen.  Für  das  weitere  Verfahren  gewährte  der  Vorgang  von 
1058  das  Muster:  wie  damals  die  Römer  um  die  Erhebung  Ger- 
hards gebeten  und  die  Kaiserin  sie  gutgeheißen  hatte,  so  wählten 
jetzt  die  römischen  Gesandten  Cadalus,  und  der  König  bestätigte 


usus  in  Alexanders  Rede  und  die  decreta  maiorum  Bonizos  stehen  nicht  in 
unausgesprochenem  Gegensatz  zu  dem  Wahldekret.  Das  letztere  wollte  ja 
nichts  anderes  sein  als  die  Erneuerung  der  decreta  maiorum. 

1  Deusded.  coli,  canon.  III,  159  S.  341,  der  Eid  Richards. 

-  Der  Brief  ist  von  Peter  Damiani  verfaßt,  also  erbaulichen  Tons. 
Bezeichnend  ist,  daß  der  Erzbischof  nicht  eigens  genannt  wird,  ep.  V,  7 
S.  348  f. 

ä  Hildebränd  hat  später  gelegentlich  erwähnt,  daß  diese  und  jene 
Maßregel  Alexanders  mit  seiner  Zustimmung  getroffen  worden  sei;  vgl. 
Reg.  11,77  S.  201;  VII,  23  S.  414;  Cod.  Udalr.  33  S.  63. 

*  Ygl.  Leo  111,19  S.  711:  Indignatione  nimia  ducti,  quod  haec  sine 
illorum  consilio  et  auctoritate  gesta  fuissent. 

5  Ann.  August,  z.  1061  S.  127:  Archiepiscopis  et  ceteris  episcopis  non 
consentientibus.  Für  die  Anwesenheit  Heinrichs  von  Augsburg  spricht  die 
—  an  und  für  sich  wirre  —  Notiz  der  Ann.  Altah.  z.  1060  S.  56. 

^  Cadalus  ist  an  der  angef.  Stelle   der  Ann.  Altah.  genannt.     Wibert 
unterzeichnet  als  Kanzler  eine  ürk.  v.  31.  Okt.  1061,  Stumpf  2596a. 
Hauck,  Kirchengeschiclxte.    III.  45 


.—     706     — 

ihre  Wahl.     Die    Erhebung    Alexanders    wurde    ausdrückhch  ver- 
worfen.    Das  geschah  am  28.  Oktober^. 

Das  Schisma  war  da.  Der  deutsche  Hof,  von  dem  die  Keform 
des  Papsttums  ausgegangen  war,  der  die  Herrschaft  des  Adels 
über  die  Päpste  zerstört  hatte,  brach  jetzt  mit  dem  reformierten 
Papsttum,  und  machte  gemeinsame  Sache  mit  dem  Führer  der 
römischen  Kapitäne,  einem  notorischen  Straßenräuber  ^.  Er  folgte 
dem  Impuls  des  lombardischen  Episkopats,  der  durch  die  Feind- 
schaft wider  die  demokratischen  Reformfreunde  zum  Gegner  der 
Reform  selbst  geworden  war.  Und  das  geschah  unter  einer  Fürstin, 
deren  ganze  Vergangenheit  und  deren  persönliche  Überzeugung  sie 
unlösbar  an  die  Reformpärtei  fesselten^.  Selten  hat  es  eine  un- 
glücklichere Komplikation  gegeben  als  diese.  Das  schlimmste  war, 
daß  der  Hof  in  der  Verteidigung  des  klaren  königUchen  Rechtes 
auf  diesen  unhaltbaren  Punkt  gelangt  war.  Gab  es  einen  Rück- 
weg ohne  Schädigung  des  Rechtes,  das  er  verteidigte,  ohne  Gewinn, 
nicht  für  die  Reform,  aber  für  die  Herrschaftsansprüche  der  ehe- 
maligen Reformfreunde? 

Die  Ernennung  eines  Gegenpapstes  durch  die  Kaiserin  sah 
aus  wie  ein  kühner  Entschluß;  tatsächlich  war  sie  nur  eine  Folge 
davon,  daß  dieser  Herrscherin  das  Vermögen,  einen  Entschluß  zu 
fassen  und  eine  selbständige  Maßregel  zu  treffen,  völhg  gebrach. 
Das  gleiche  Unvermögen  zeigt  ihr  weiteres  Verhalten.  Sie  hatte 
Cadalus,  oder,  wie  er  sich  als  Papst  hieß,  Honorius  Tl.*  zum 
Papst  ernannt.  Aber  sie  tat  nichts,  ihm  die  ^Anerkennung  als 
Papst  zu  verschaffen.  Die  Voraussetzung  dafür  war  seine  Inthroni- 
sation, also  die  Einnahme  Roms.    Aber  die  Kaiserin  überließ  ihm 


1  Ann.  Aug.,  Berth.,  Bern.  z.  1061;  Ann.  Altah.  z.  1060  S.  56  u.  Lamb. 
z.  1063  S.  81;  P.  Dam.  ep.  I,  20  f.  S.  237  ff.,  op.  18,2.8  S.  414;  Bonizo  VI 
S.  595;  Benzo  II,  1  S.  612  u.  4  S.  614;  Arnulf  III,  19. S.  22;  Leo  III,  19  S.  711. 
Was  die  Simonie  anlangt,  so  stimmt  Meyer  von  Knonau  S.  227  Anm.  60 
mit  Unrecht  Martens  zu,  daß  das  Schweigen  bei  P.  Damiani  Cadalus  in 
diesem  Punkte  freispreche.  Im  Gegenteil,  Peter  behauptet  sehr  bestimmt, 
Cadalus  habe  für  seine  Erhebung  Geld  gezahlt,  ep.  1, 20  S.  241 :  Cur  tu 
onus  onerum  .  .  non  modo  non  paras  aufugere,  sed  ultro  etiam  preces  et 
precium  offerendo  anxie  te  conaris  intrudere?  vgl.  weiter  oben  S.  240  und 
21  S.  248.  Bewiesen  scheint  mir  der  Vorwurf  allerdings  auch  durch  solche 
Äußerungen  nicht. 

2  Über  Gerhard  von  Galeria  s.  Pet.  Dam.  Disc.  syn.  S.  91. 

^  Mit  den  Gewissensbedenken  der  Kaiserin  mag  es  zusammenhängen, 
daß  sie  zwei  Monate  nach  dem  Baseler  Tag  den  Schleier  der  Nonne  an- 
legte, s.  Ann.  Weißenb.  z.  1061  S.  51;  Berth.  z.  1062  S.  272. 

•^  Bern.  z.  1061  S.  428. 


—     707     — 

selbst,  eine  Kriegsmacht  aufzubringen:  sie  glaubte,  genug  getan  zu 
haben,  wenn  sie  den  itaUenischen  Großen  den  Auftrag  erteilte,  ihn 
nach  Rom  zu  führend  Das  waren  wertlose  Worte.  Als  Cadalus 
von  Parma  aus  gegen  das  römische  Gebiet  vorrückte,  verlegte  ihm 
Beatrix  von  Tuscien  den  Weg*;  ohne  deutsche  Soldaten  war  Rom 
nicht  zu  erobern. 

Und  nicht  genug  daran.  Nicht  einmal  dafür  wurde  Sorge 
getragen,  daß  der  deutsche  Episkopat  sich  dem  Papste  der  Kaiserin 
anschloß.  In  ganz  Norddeutschland  gab  es  keinen  angeseheneren 
Bischof  als  Adalbert  von  Hamburg:  seine  Treue  gegen  Kaiser  und 
Reich  wurde  von  niemand  angezweifelt.  Welchen  Eindruck  mußte 
es  machen,  daß  gerade  er  mit  dem  in  Basel  abgesetzten  Alexander 
Beziehungen  unterhielt  und  von  ihm  als  päpsthcher  Legat  aner- 
kannt wurde  ^!  Der  jüngste  unter  den  deutschen  Erzbischöfen  war 
Gebhard  von  Salzburg;  an  Ansehen  konnte  er  nicht  entfernt  mit 
Adalbert  wetteifern.  Und  doch  ist  es  für  die  Lage  noch  bezeich- 
nender, daß  auch  er  Alexander  und  nicht  Honorius  als  Papst  an- 
erkannte. Denn  Gebhard  hatte  unter  Heinrich  HL  in  der  könig- 
lichen Kapelle  gedient;  er  hatte  unter  Agnes  als  Kanzler  fungiert, 
sie  selbst  hatte  ihm  Ring  und  Stab  erteilt,  und  nun  erbat  er, 
wenige  Wochen,  nachdem  die  Baseler  Versammlung  ihren  Spruch 
gefällt  hatte,  von  Alexander  das  Pallium*.  Das  sind  Vorgänge, 
die  mit  zweifelloser  Sicherheit  beweisen,  daß  die  deutsche  Kirche 
für  Cadalus  verloren  war,  schon  ehe  er  den  Kampf  um  Rom 
eröf&iet  hatte. 

Dieser  Tatsache  gegenüber  haben  die  Vorgänge  in  Rom  ge- 
ringe Bedeutung^.  Um  den  Kampf  vorzubereiten,  ging  Bischof 
Benzo  von  Alba   im  Winter  1061 — 1062    nach   der    Stadt.     Ein 


^  Benzo  II,  1  S.  612.  Die  Quelle  ist  schlecht;  aber  der  Befehl  ist 
wahrscheinlich . 

2  Bonizo  VI  S.  595,  Benzo  II,  1  S.  612.  Von  den  beiden  fast  gleich 
unsicheren  Zeugen  nennt  der  erstere  Beatrix,  der  letztere  Grottfried.  Eine 
sichere  Entscheidung  läßt  sich  nicht  treffen.  ^Da  die  Grafschaften  Reggio, 
Modena  und  Mantua  in  Gottfrieds  Besitz  waren,  s.  Jung  S.  9  ff.,  so  mußte 
Cadalus  dessen  Gebiet  durchziehen,  um  in  das  römische  zu  gelangen. 

"  J.W.  4471  ff.  Dem  päpstlichen  Schreiben  ging  eine  Sendung  Adal- 
berts  voraus.  *  Vita  Gebeh.  1  Scr.  XI  S.  85. 

5  Hauptquelle  für  das  Folgende  ist  Benzo  (II,  1  ff.  S.  612  ff.),  der  hier 
mehr  Glauben  verdient  als  gewöhnlich,  da  er  als  Augenzeuge  spricht,  und 
vielfach  eigene  Erlebnisse  berichtet.  Die  Hauptdaten  werden  durch  die 
deutschen  wie  italienischen  Quellen  bestätigt:  Ann.  Altah.  z.  1062  S.  60f., 
August.  S.  127,  Herim.  contin.  S.  732,  Berth.  S.  272,  Ann.  Rom.  S.  255, 
Bonizo  VI  S.  595.    Über  Benzo  handelt  Lehmgrübner,  B.  v.  A.,  Berlin  1887. 

45* 


—     708     — 

überzeugter  Anhänger  der  kaiserlichen  Gewalt,  furchtlos  und  ge- 
wandt, stets  fertig  mit  dem  Wort  schien  er  der  rechte  Mann,  um 
auf  die  Römer  zu  wirken.  Auch  kannte  er  sie  genau  genug,  um 
sie  gründlich  zu  verachten;  durch  Gewisseusbedenken  aber  ließ  er 
sich  in  der  Wahl  seiner  Mittel  nicht  viel  behindern.  Zunächst 
hatte  er  großen  Erfolg.  Ohne  bewaffnetes  Gefolge,  aber  reichUch 
mit  Geld  versehen,  zog  er  durch  Toscana:  es  gelang  ihm,  die  tuski- 
schen  Grafen  zu  gewinnen;  sie  geleiteten  ihn  nach  Rom.  In  der 
Nähe  der  Stadt,  bei  der  Kirche  S.  Pancrazio,  holten  ihn  die 
römischen  Herren  ein,  alle  in  Waffen.  Jubelnd  empfing  ihn  das 
Volk  in  Trastevere,  in  Rom:  es  habe  ihn,  sagt  er  selbst,  wie  einen 
Papst  begrüßt.  Als  Beauftragter  der  Kaiserin  nahm  er  seinen  Sitz 
auf  dem  Kapitol:  dort  empfing  er  den  Treueid  der  Römer  für  den 
jungen  König. 

Alexander  war  Zeuge  dieser  Vorgänge.  Daß  er  in  Rom  blieb, 
war  kein  kleiner  Beweis  von  Mut.  Ja,  als  Benzo  das  römische 
Volk  zu  einer  Versammlung  in  einem  Zirkus,  vielleicht  in  den 
Ruinen  des  Zirkus  Maximus  berief,  fand  auch  er  sich  ein.  Stürmisch 
drohender  Zuruf  begrüßte  ihn.  Dann  ergriff  Benzo  das  Wort. 
Mit  leidenschaftHcher  Heftigkeit  warf  er  ihm  Eidbruch  an  Kaiser 
Heinrich  und  seinem  Sohn  und  simonistische  Erwerbung  der  päpst- 
lichen Wüi'de  vor;  er  gab  ihm  Schuld  an  dem  in  der  Nacht  des 
ersten  Oktober  vergosseneu  Blut,  gebot  ihm,  auf  Grund  seines  Eides 
aus  dem  Lateran,  aus  Rom,  vom  päpstlichen  Stuhl  zu  weichen:  er 
sollte  nach  Lucca  zurückkehren  und  binnen  eines  Monats  sich  vor 
dem  König  rechtfertigen.  Seine  Worte  entfesselten  einen  Sturm 
der  Zustimmung.  Aber  Alexander  wich  nicht:  man  hörte  kein 
unehrerbietiges  Wort  gegen  den  König  und  den  Hof  aus  seinem 
Mund;  kurz  und  bestimmt  versicherte  er,  in  Treue  gegen  den 
König  habe  er  das  päpstliche  Amt  übernommen ;  er  werde  nicht 
zögern,  einen  Boten  an  den  König  zu  senden,  um  mit  ihm  zu  ver- 
handeln. Mit  dieser  Erklärung  verHeß  er  die  Versammlung.  Die 
Stimmung  in  Rom  vermochte  er  dadurch  nicht  umzuwandeln.  Nach 
einer  neuen  Verhandlung  mit  Benzo  erkannte  der  römische  Adel 
Cadalus  als  Papst  an  und  forderte  ihn  auf,  nach  Rom  zu  kommen. 
So  günstig  schien  seine  Sache  zu  stehen,  daß  die  süditalienischen 
Gegner  der  Normannen  in  Verbindung  mit  Benzo  traten. 

Somit  war  der  Weg  geebnet.  Im  Frühjahr  1062  konnte 
Cadalus  von  neuem  zum  Zug  nach  Rom  aufbrechen.  Diesmal  gelang 
es  ihm,  ungehindert  die  Apenninen  zu  überschreiten.  Ende  März 
stand  er  in  Sutri;  dort  vereinigten  sich  Benzo  und  die  römischen 
Großen  mit  ihm.  Seinem  Einzug  schien  kaum  mehr  ein  Hindernis 
im  Wege   zu   stehen.     Denn    seine    Anhänger   hatten  sowohl  den 


—     709     — 

Ponte  Molle  als  auch  die  Engelsbriicke  für  ihn  gesichert:  sie  er- 
warteten, Alexander  werde  freiwillig  die  Stadt  räumen. 

Aber  Hildebrand  hatte  längst  erkannt,  daß  der  Streit  der 
beiden  Päpste  mit  den  Waffen  entschieden  werden  müßte,  und 
hatte  demgemäß  seine  Vorbereitungen  getroffen.  Auch  Alexander 
war  gerüstet.  Am  14.  April  wurden  die  beiderseitigen  Truppen 
auf  den  neronischen  Wiesen  handgemein.  Dabei  erlitt  die  Mann- 
schaft Alexanders  eine  vollständige  Niederlage.  Trotzdem  blieb 
ihm  der  Sieg;  denn  am  19.  zog  Cadalus  von  Rom  ab,  ohne  daß 
es  ihm  gelungen  war,  die  Stadt  zu  betreten.  Er  nahm  Stellung 
am  Abhang  des  Albanergebirgs  bei  Tusculum.  Dort  scharte  sich 
der  Adel  der  Campagna  um  ihn.  Das  MiJßlingen  vor  Rom  dämpfte 
die  Zuversicht  auf  einen  baldigen  Sieg  nicht.  Als  vollends  die 
Nachricht  von  einer  schweren  Erkrankung  Alexanders  ins  Lager 
kam,  als  der  griechische  Kaiser  Cadalus  als  römischen  Bischof 
anerkannte,  schien  an  dem  glücklichen  Gelingen  kaum  mehr  ein 
Zweifel. 

In  Rom  war  die  Stimmung  nicht  weniger  entschlossen.  Frei- 
lich die  Verschiedenheit  der  Anschauungen  bei  Alexanders  An- 
hängern machte  sich  auch  jetzt  bemerklich.  Denn  während  Hilde- 
brand der  Organisator  des  kriegerischen  Widerstands  war,  konnte 
Peter  Damiani  die  schwersten  Bedenken  dagegen  nicht  unter- 
drücken, daß  die  Kirche  befugt  sei,  ihr  Recht  mit  den  Waffen  zu 
verteidigend  Gleichwohl  stand  seine  Überzeugung  von  dem  Recht 
Alexanders  und  von  dem  Siege  seiner  Sache  felsenfest.  Er 
glaubte,  Cadalus'  Unrecht  sei  so  sonnenklar,  daß,  wenn  es  ihm 
nur  offen  vorgehalten  werde,  er  dem  Rücktritt  nicht  ausweichen 
könne".  Und  er  wähnte,  seine  Katastrophe  sei  so  unvermeidlich, 
daß  er  wagte,  ihm  zu  weissagen,  er  werde  den  Ablauf  des  Jahres 
nicht  erleben^. 

Gottfried  von  Lothringen  hatte  den  Dingen  bisher  ihren  Lauf 
gelassen.  Möglich,  daß  er  während  des  Winters  von  Italien  ab- 
wesend war  und  erst  im  Frühjahr  zurückkehrte^.  Nun  aber, 
Mitte  Mai^,  griff  er  ein.  Das  Bedeutende  dabei  ist,  daß  er  sich 
nicht  einfach  auf  die  Seite  des  Hildebrandischen  Papstes  stellte, 
sondern  daß  er  eine  neutrale  Haltung  einnahm :  indem  er  den  beiden 
Päpsten    erklärte,    der  König    habe    ihren    Streit    zu    entscheiden, 


1  S.  den  Brief  an  Orderich  von  Firmo,  IV,  9  S.  313  f.  aus  d.  März  1062. 

2  Ep.  I,  20  u.  21  S.  287  ff. 

^  Ep.  I,  20  S.  247 :  Non  ego  te  fallo,  coepto  morieris  ia  anno. 
*  S.  Jung  S.  44  und  Meyer  von  Knonau  I  S.  246  u.  262. 
5  Bonizo  VI  S.  595:  Antequam  niensis  esset  transactus. 


-     710     — 

machte    er   dem  Kampf  ein  Ende.     Wie  er  forderte,   kehrten  sie 
A'orläufig  in  ihre  Bistümer  zurück^. 

Schon  die  Zeitgenossen  haben  das  Verhalten  Gottfrieds  sehr 
verschieden  beurteilt,  und  die  Gegenwart  ist  nicht  einiger  in  ihren 
Ansichten  über  dasselbe.  So  viel  wenigstens  ist  einleuchtend,  daß 
Gottfried  nicht  als  der  Bundesgenosse  Hildebrands  und  Alexanders 
handelte.  Und  das  ist  sehr  verständHch.  Denn  daß  das  Papsttum 
durch  die  Verbindung  mit  den  Normannen  an  politischer  Selb- 
ständigkeit und  Bedeutung  ungemein  gewonnen  hatte,  war  für  den 
nördlichen  Nachbar  des  Kirchenstaats  kein  Vorteil.  Seine  Macht 
sank,  indem  die  der  Päpste  stieg.  Je  verhaßter  ihm  die  Normannen 
waren  ^,  um  so  weniger  erfreulich  war  dieser  Zustand  für  ihn.  Und 
gewiß  wurde  er  dadurch  nicht  wirklich  mit  ihm  ausgesöhnt,  daß 
die  Kurie  sich  gelegentlich  seinen  Interessen  dienstbai'  zeigte^. 
Überdies  war  auch  in  Mittelitalien  ein  unausgesprochener  Gegen- 
satz zwischen  den  Interessen  des  Herzogs  und  denen  des  Papstes 
vorhanden.  Wir  erinnern  uns,  daß  Gottfried  nach  dem  Tode  seines 
Bruders  Spoleto  und  Camerino  besetzt  hatte:  er  schnitt  dadurch 
die  direkte  Verbindung  zwischen  Rom  und  dem  ravennätischen 
Gebiete  ab.  Wenn  nun  von  Rom  aus  das  Ansinnen  an  ihn  ge- 
stellt wurde,  jene  Gebiete  einem  eigenen  Herzog  zu  übertragen  ^^ 
so  hätte  er  nicht  so  argwöhnisch  sein  müssen,  wie  er  war,  wenn 
er  nicht  den  Wunsch  darin  gesehen  hätte,  seine  Rom  beschwer- 
liche Macht  zu  vermindern.  Für  die  Kurie  war  er  ein  nützlicherer 
Bundesgenosse,  wenn  er  minder  mächtig  war.  Aus  diesen  Ver- 
hältnissen erklärt  sich  sein  Verfahren.  Er  lieferte  dadurch  den 
Leitern  der  päpstlichen  Politik  den  eindringlichen  Beweis,  daß  er 
trotz  der  normannischen  Lehnsleute  unentbehrlich  war.  Auf  die 
Entscheidung  des  Königs  aber  konnte  er  um  so  leichter  verweisen, 
da  er  den  Umschwung  kannte,  der  in  Deutschland  eingetreten  war® 
und  da  er  mit  den  jetzt  maßgebenden  Persönlichkeiten  sich  im 
Einverständnis  befand  ^ 


1  Bonizo  a.  a.  0. ;-  Benzo  U,  13  S.  617 ;  Ann.  Altah.  z.  J.  1062  S.  60  f. 
Die  beiden  Parteidarstellungen  sind  ersichtlich  tendenziös. 

2  Leo  ehr.  Cas.  II,  97  S.  694 :  Qui  maximo  illi  odio  erant, 

3  P.  Dam.  ep.  I,  7  S.  211;  vgl.  oben  S.  691;  zur  Sache  Jung  S.  39fF. 

*  P.  Dam.  op.  57, 1  S.  819.  Wie  mir  scheint,  kann  man  bei  der 
monarchia  haec,  in  qua  pene  centum  millia  degunt  hominum,  nur  an  Spo- 
leto und  Camerino  denken. 

5  Der  Kaisers  werther  Raub  fand  Anfang  April  statt,  Meyer  v.  Knonau  I 
S.  278.     Mitte  Mai  war  die  Nachricht  davon  also  längst  in  Italien. 

«  Vgl.  Jung  S.  45. 


—     711     — 

So  unhaltbar  die  Stellung  war,  welche  die  Kaiserin  im  Herbste 
1061  Rom  gegenüber  einnahm,  ebenso  unhaltbar  war  ihre  Lage 
im  Reich.  Die  Großen  wai-en  unbotmäßig,  die  Räte,  welche  den 
Hof  der  Kaiserin  bildeten,  waren  wenig  würdige  Persönlichkeiten, 
überall  klagte  das  Volk  über  mangelnden  Schutz  des  Rechts^, 
Unzufriedenheit,  Mißtrauen,  und,  was  die  Folge  davon  ist,  Untreue 
bemerkt  man  auf  allen  Seiten.  In  einer  Episode,  dem  Streit  der 
Kaiserin  mit  Bischof  Günther  von  Bamberg,  enthüllt  sich  der  ganze 
Jammer  der  deutschen  Verhältnisse.  Sie  mag  deshalb  hier  er- 
wähnt werden-.  Günther  war  unter  Heinrich  III.  Kanzler  für 
Italien  gewesen^;  man  darf  ihn  in  seinen  religiösen  Überzeugungen 
als  einen  Gesinnungsgenossen  des  Kaisers  betrachten :  es  nagte  ihm 
am  Herzen,  wenn  er  sehen  mußte,  daß  Unrecht  geschah*.  Dabei 
war  er  eine  jener  bevorzugten  Persönlichkeiten,  die  schon  durch 
ihre  Erscheinung  gewinnen,  schön,  wohlwollend,  leutselig  und  zu- 
gleich voU  Mut  und  Tatkraft ^  Die  Kaiserin  schätzte  ihn:  wir 
haben  bemerkt,  daß  er  einer  der  ersten  Bischöfe  war,  den  sie  er- 
nannte; sie  hat  ihm  in  der  nächsten  Zeit  zahlreiche  Beweise  ihrer 
Gunst  gegeben  ^.  In  seiner  Amtsführung  bewies  er  sich  als  Freund 
der  Reform.  Schon  am  13.  April  1059  hielt  er  eine  Diözesan- 
synode;  es  gab  in  dem  jungen  Bistum,  dessen  Bevölkerung  zum 
großen  Teil  noch  wendisch  war,  mancherlei  zu  tadeln  und  zu  bessern'. 
Auch  mit  der  Aufsicht  über  die  Klöster  machte  er  Ernst.  In  einem 
der  Frauenklöster   fand    er  die  übelsten  Zustände^:    die  Äbtissin 


1  Ann.  Altah.  z.  1060  S.  56,  z.  1062  S.  59;  Vit.  Heinr.  2  S.  18;  Tradit. 
Fuldens    c.  60a  S.  138  v.  1058;  Adam  111,33  S.  118. 

-  Quellen  für  den  Streit  sind  einige  Bamberger  Briefe  bei  Sudendorf, 
Registr.  II  S.  5  ff.  Nr.  4,  5,  7—11,  und  Giesebrecbt,  KZ.  III. S.  1226f.  Nr.  2. 
Die  Briefe  gehören  mit  Ausnahme  von  S.  11  und  G.  2  sicher  in  das  J.  1061. 
Daß  diese  beiden  Briefe  vor  das  Kaiserswerther  Ereignis  fallen,  scheint 
mir  sehr  wahrscheinlich.  Nur  bei  dieser  Annahme  ist  der  Satz  „De  mea 
cum  domna  etc."  und  die  Warnung  in  Nr.  11  ganz  verständlich.  Eine 
Notiz  über  den  Streit  bei  Bernold  z.  1062.  «  Yg]_  gt.  s.  174. 

*  S.  Lambert  z.  1056  S.  68  u.  1065  S.  96. 

•>  Lambert  z.  1065  S.  96  ü.  99,  Ann.  Altah.  z.  1065  S.  66. 

«  S.  St.  2543,  2545,  2583,  2589.  '  Mansi  XIX,  883  ff. 

«  Man  denkt  an  Kitzingen,  dessen  Besitz  am  30.  Aug.  1060  dem  Bischof 
bestätigt  wurde,  St.  2589;  außerdem  besaß  Bamberg  die  Kl.  Bergen  im 
B.  Eichstätt  und  Neuburg  im  B.  Augsburg.  In  der  Bamb.  Diözese  selbst 
lag  damals  kein  Frauenkloster.  Ich  halte  für  wahrscheinlicher,  daß  an 
Neuburg,  als  daß  an  Kitzingen  zu  denken  ist.  Wenn  Heinrich  von  Augsburg 
sich  der  abgesetzten  Äbtissin  annahm,  so  erklärt  sich  die  sonst  unerklär- 
liche Parteinahme  der  Kaiserin. 


-     712     — 

hatte  die  stiftungsmäßige  Zahl  von  vierzig  Schwestern  auf  die 
Hälfte  herabgesetzt,  und  diese  wenigen  wurden  auf  alle  Weise 
vernachlässigt;  selbst  an  Nahrung  und  Kleidung  litten  sie  empfind- 
lichen Mangel.  Den  nicht  unbedeutenden  Kirchenschatz  mußten 
sie  verschleudert  sehen.  Es  konnte  nicht  ausbleiben,  daß  Zucht 
und  Ordnung  im  Kloster  aufhörten.  Die  besseren  Nonnen  beklagten 
es  und  verlangten,  daß  der  Bischof  einschreite;  andere  führten  un- 
gescheut  ein  wahres  Lasterleben.  Günther  tat  seine  Pflicht,  indem 
er  die  Äbtissin  vor  sein  Gericht  forderte  und  trotz  ihres  Protestes 
unter  Beirat  seiner  Getreuen  ihres  Amtes  entsetzte.  Sie  wandte 
sich  nun  an  den  Hof  und,  so  unglaublich  es  klingt,  es  gelang  ihr, 
die  Kaiserin  ganz  für  sich  zu  gewinnen.  So  eifrig  ergriff  diese  die 
Partei  der  Schuldigen,  daß  man  in  Bamberg  besorgte,  sie  werde, 
wenn  ihre  Bitte  um  Wiedereinsetzung  vergeblich  sei,  den  Bischof 
zwingen,  ihr  zu  Willen  zu  sein.  Da  Günther  nicht  nachgab,  zeigte 
sie  sich  ihm  offen  ungnädig;  geradezu  unerträglich,  sagt  Günther, 
sei  sie  gegen  ihn;  vor  den  Fürsten  beklage  sie  sich,  daß  er  ihr 
das  mannigfachste  Unrecht  zugefügt  habe,  aber  sie  schneide  ihm 
die  Möglichkeit  ab,  sich  zu  rechtfertigen.  Der  Streit  brachte  dem 
Bistum  den  größten  Schaden;  deini  die  Raublust  der  adeligen 
Herren  sah  in  der  kaiserlichen  Ungnade  die  Aufforderung,  die 
bischöflichen  Orte  zu  überfallen  und  auszuplündern. 

Niemand  kann  es  dem  Bischof  und  seiner  Umgebung  verargen, 
daß  sie  über  das  Verhalten  der  Kaiserin  den  größten  Unwillen 
empfanden.  Äußerte  sich  Günther  mit  einer  gewissen  Mäßigung, 
so  sprachen  seine  Kleriker  um  so  heftiger.  Man  konnte  in  Bamberg 
die  schwache  Kaiserin  als  eine  tobende  Furie  bezeichnet  hören; 
die  alte  Abneigung  gegen  die  Französin  erwachte  mit  neuer  Kraft: 
man  traute  ihr  in  ungerechtem  Argwohn  das  Schlechteste  zu. 

Das  Unglück  war,  daß  diese  Stimmung  nicht  nur  in  Bamberg, 
sondern  überall  in  Deutschland  herrschte,  wenn  sie  sich  auch  nicht 
mit  derselben  Leidenschafthchkeit  aussprach,  wie  dort. 

Bischof  Günther  war  von  lange  her  mit  dem  Erzbischof  Anno 
von  Köln  befreundet^.  Neben  Adalbert  von  Bremen  war  Anno 
der  erste  Prälat  des  Reichs,  ein  Mann  von  ungewöhnlicher  körper- 
licher und  geistiger  Rüstigkeit.  Sein  Vater,  der  schwäbische  Ritter 
Walter  dachte  nicht  anders,  als  er  würde  einen  Kriegsmann  aus 
seinem    Sohne   machen:    aber    den    Plan    des  Vaters    kreuzte    des 


^  Die  wenig  wertvolle  Biographie  Annos  Scr.  XI  S.  465  ff.;  eine  ein- 
gehende, vom  Standpunkt  des  Bewunderers  aus  geschriebene  Charakteristik 
bei  Lambert  z.  1075  S.  242  ff.;  Lindner,  Anno  IL  d.  H.  1869.  Einige  Briefe 
bei  Giesebrecht  III  S.  1228  ff. 


—     713     — 

Knaben  bestimmter  Wille:  wie  er  wollte,  so  wurde  er  ein  Kleriker. 
Seit  dem  3.  März  1056  war  er  Erzbischof  von  Köln.  Er  war 
gewiß  kein  unwürdiger  Bischof.  Wenn  auch  erst  der  Griffel 
seines  Biographen  aus  dem  in  den  Geschäften  des  Reichs  lebenden 
Fürsten  einen  asketischen  Heiligen  gemacht  hat,  so  darf  man  doch 
aus  seinen  mid  Lamberts  Schilderungen  so  viel  entnehmen,  daß 
er  seine  geistlichen  Pflichten  nicht  vernachlässigte.  Und  welchen 
Eindruck  das  asketische  Leben  auf  ihn  machte,  davon  aeugen  die 
fünf  Klöster,  die  er  gestiftet  hat\  davon  zeugt  noch  mehr  seine 
Bewunderung  für  Fructuaria,  die  Stiftung  Wilhelms  von  Dijon. 
Gleichwohl  kann  man  nicht  sagen,  daß  das  rehgiöse  Element  das 
Bestimmende  in  seinem  Wesen  war:  er  war  durchaus  auf  das 
Diesseits  gerichtet.  Der  Sohn  des  armen  Ritters  hatte  in  seinem 
Auftreten  etwas  Stolzes  und  Herrisches.  Er  liebte  die  Pracht. 
Es  gab  wenige,  die  den  durchdringenden  Bhck  seines  Auges  aus- 
zuhalten vermochten;  jedermann  fühlte  sich  in  seiner  Nähe  be- 
fangen, selbst  der  junge  König  konnte  sich  dieses  Gefühls  nicht 
erwehren.  Das  war  nicht  nur  dui'ch  seine  überragende  Begabung 
verursacht,  sondern  nicht  minder  durch  seine  rücksichtslose  Betonung 
des  eigeaen  Ich.  Schon  als  er  in  der  Kapelle  Heinrichs  III. 
diente,  brachte  er  ohne  Scheu  vor  irgend  jemand  seine  Ansichten 
zur  Geltung^.  Als  er  Bischof  war,  begünstigte  und  förderte  er 
seine  Freunde  und  Verwandte,  seine  Vertrauten  und  Diener  in  der 
unbedenklichsten  Weiset  An  Rechtsverletzungen  fehlte  es  dabei 
nicht:  er  trug  kein  Bedenken,  sein  Kloster  Maria  zu  den  Staffeln 
auf  Kosten  von  Brauweiler  zu  bereichem*.  Aber  Unrecht,  das 
ihm  widerfuhr,  verzieh  er  niemals.  Selbst  seine  Verehrer  haben 
den  unversöhnlichen  Haß  getadelt,  mit  dem  er  den  Aufetand  der 
Kölner  i.  J.  1074    vergalt^      Kein   Wunder,    daß    sein   reügiöses 


^  St.  Maria  zu  den  StafFeln  und  St.  Georg  in  Köln,  Siegburg,  Saalfeld 
und  Grafschaft. 

-  Lambert  S.  243:  Justi  ac  recti  admodum  tenax  erat  atque  in  Om- 
nibus causis  pro  suo  tum  statu,  non  adulando  ut  caeteri  sed  cum  magna 
libertate  obloquendo  iustitiae  patrocinabatur. 

»  Vgl.  S.  668  über  Burchard.  Bei  Adam  111,34  S.  119  sind  ferner 
Wezil  V.  Magdeburg,  Kuno  v.  Trier,  Eilbert  v.  Minden,  Wilhelm  v.  Utrecht, 
ein  Patriarch  von  Aquileja  und  ein  Bischof  von  Parma  als  durch  Annos 
Einfluß  erhoben  genannt.  Es  kann  nur  an  Sigehard  von  Aquileja  u.  Eber- 
hard von  Parma  gedacht  sein. 

■*  Es  handelte  sich  um  das  Weingut  Clotten,  das  nach  dem  Willen 
der  Königin  Richeza  von  Polen  an  Brauweiler  fallen  sollte,  das  aber  Anno 
nach  Richezas  Tod  für  St.  Maria  ad  gradus  in  Beschlag  nahm,  Bruniw. 
fund.  actus  84  f.  Scr.  XIV  S.  140  f.  ^  Lambert  S.  249  f. 


—     714     — 

Empfinden  und  seine  kirchlichen  Überzeugungen  nicht  stark  genug 
waren,  ihn  von  simonistischen  Handlungen  zurückzuhalten  \  Fragt 
man  nach  seiner  Stellung  zu  den  das  Zeitalter  bewegenden  Fragen, 
so  drängt  sich  eine  Bemerkung  sofort  auf:  Treue  gegen  den  König 
war  diesem  Bischof  unbekannt;  mochte  er  noch  so  entschieden 
behaupten,  daß  sein  Verhalten  sowohl  der  Kirche  als  dem  Reiche 
diene ^,  so  täuschte  er  sich:  er  war  nie,  wozu  Otto  d.  Gr.  die 
Bischöfe  hatte  machen  wollen,  eine  zuverlässige  Stütze  des  Thrones. 
Denn  er  'fühlte  sich  ausschließhch  als  Fürst  ^,  er  ist  die  geistliche 
Parallele  zu  Herzog  Gottfried.  Ebendeshalb  lagen  die  kirchen- 
poHtischen  Ziele  Hildebrands  gänzlich  außerhalb  seines  Gesichts- 
kreises: die  Freiheit  der  Kirche  war  nichts,  wofür  er  sich  begeistern 
konnte.  Seine  Gegner  haben  ihm  zugetraut,  daß  er  den  Ehrgeiz 
hege,  Papst  zu  werden*.  Er  hat  diese  Vermutung  auf  das  ent- 
schiedenste zurückgewiesen,  und  ohne  Zweifel  der  Wahrheit  gemäß: 
er  strebte  nicht  nach  der  päpsthchen  Würde;  denn  er  fühlte  sich 
als  deutscher  Fürst  mehr  denn  als  römischer  Bischof. 

Sein  Ehrgeiz  ging  auf  die  führende  Stellung  im  Reich.  Des- 
halb sollte  das  Regiment  der  Kaiserin  aufhören.  Und  dank  ihrer 
Unfähigkeit  war  die  Bahn  für  seine  Absichten  frei;  er  wußte  die 
unzufriedenen  Fürsten  weitlichen  und  geisthchen  Standes  um  sich 
zu  scharen.  PersönUch  unterhandelte  er  mit  den  einflußreichsten 
Männern^.  Begreifüch,  daß  niemand  entschiedener  auf  seine  Seite 
trat  als  Bischof  Günther.  Doch  waren  die  Schwierigkeiten,  die 
einer  Verbindung  aller  Fürsten  entgegenstanden,  nicht  gering.  Be- 
sonders fiel  ins  Gewicht,  daß  der  Erzbischof  Siegfried  von  Mainz 
sich  anfangs  ferne  hielt.  Günther  fürchtete  ihn  als  das  Haupt 
einer  in  Bildung  begriffenen  Gegenpartei.  Auch  Markgraf  Dedi 
und  Otto  von  Nordheim  stand  er  voll  Argwohn  gegenüber*^.     Am 


1  S.  unten  S.  739.  ^  gj-ief  bei  Giesebrecht  S.  1229. 

^  Vgl.  das  Urteil  des  Biographen  Heinrichs  über  das  deutsche  Fürsten- 
tum vita  Heinr.  2  S.  14.  *  Brief  bei  Giesebrecht  S.  1228. 

5  Annal.  Altah.  z.  1062  S.  59;  vgl.  Lambert  S.  80. 

«  Cod.  Udalr.  23  S.  46  =  Brief  2  bei  Giesebrecht  S.  1226.  Der  chronol. 
Ansatz  ist  nicht  sicher;  Giesebrecht  S.  1093  verlegt  den  Brief  in  den  Spät- 
sommer 1062,  dagegen  nimmt  Meyer  v.  Knonau  I  S.  271  an,  daß  er  vor 
dem  Kaiserswerther  Raub  geschrieben  wurde,  also  im  Frühjahr  1062.  Das 
scheint  auch  mir  wahrscheinlicher.  Dann  muß  man  aber  annehmen,  daß 
Anno  wie  mit  dem  Herzog  Otto,  so  auch  mit  EB.  Siegfried,  der  sich  an- 
fangs abweisend  verhielt  (se  velut  caput  coniurationis  effert),  sich  zu  ver- 
ständigen wußte.  Denn  nach  Breßlaus  Nachweis  ist  die  Nachricht  des 
Sachs.  Annalisten,  daß  er  an  der  Tat  beteiligt  war,  begründet,  N.A.  XXVIl 
S.  755. 


—     715     — 

Hof  blieb  nicht  unbemerkt,  daß  etwas  gegen  die  Kaiserin  im 
Werke  sei.  Schon  im  Sommer  1061  gab  man  Günther  Schuld, 
er  plane  Krieg,  sein  letztes  Ziel  sei  die  Absetzung  der  Herrscherin  \ 
Aber  trotz  aller  Schwierigkeiten  führte  Anno  die  Sache  durch; 
Anfang  April  1062  entführte  er  den  jungen  König  seiner  Mutter. 
Jedermann  weiß  von  dem  Frevel  in  Kaiserswerth.  Agnes  machte 
keinen  Versuch,  die  unerhörte  Gewalttat,  die  ihr  angetan  ward, 
abzuwehren  und  um  ihre  Stellung  zu  kämpfen.  Sie  fügte  sich  in 
das  Unrecht,  als  wäre  es  eine  Strafe  Gottes.  Ihre  politische  Rolle 
war  ausgespielt.  Wer  soUte  nicht  geneigt  sein,  die  arme  Fürstin 
auf  das  mildeste  zu  beurteilen?  Aber  gerade  ihr  Ausscheiden 
aus  dem  großen  Leben  gibt  den  Beweis,  daß  sie  nur  das  traf, 
was  sie  verdiente.  Es  gibt  Lagen,  in  denen  Schwäche  ein  Ver- 
brechen ist 

Seit  dem  Tage  von  Kaiserswerth  war  Anno  von  Köln  Herr 
im  Reich.  Er  wußte  in  offener  Versammlung  der  Fürsten  seine 
Tat  zu  rechtfertigen  ^  und  er  suchte  sich  in  der  Gewalt,  die  er  an 
sich  gerissen  hatte,  zu  befestigen,  indem  er  verhehlte,  daß  er  sie 
besaß '.  Selbst  Heinrich  von  Augsburg  stellte  er  sich  in  einer 
Weise  gegenüber,  die  eine  Verständigung  als  möglich  erscheinen 
ließ^     Die  Änderung  der  Regierung  vollzog  sich  ohne  Kampf. 

Für  das  Verhältnis  zum  Papsttum  hatte  sie  die  wichtigsten 
Folgen.  Die  Richter  im  Streite  zwischen  Alexander  und  Cadalus 
waren    nicht    mehr    die    Wähler    des    letzteren.     Die    Lage    war 


^  Sudendorf  ep.  9  S.  12.  In  diesem  Argwohn  scheint  der  Grund  zu 
liegen,  weshalb  Günther  von  seinem  Widerstand  gegen  die  Kaiserin  nach- 
ließ, ep.  11  S.  14.  Er  wollte  den  Verdacht  zerstören.  Denn  von  einem 
wirklichen  Frieden  war  nicht  die  Rede.  Das  zeigt  das  vielsagende  ad 
praesens  des  Briefs  an  Anno  S.  1227.  Es  wurde  lediglich  der  größeren 
Sache  wegen  die  kleinere  für  den  Augenblick  zurückgestellt. 
2  Sigib.  chron.  z.  1062  S.  360;  vgl.  Bonizo  VI  S.  595  f. 
'  Das  liegt  in  dem  von  Lambert  erwähnten  Vorschlag,  ut  episcopus 
quilibet,  in  cuius  diocesi  rex  tum  temporis  moraretur,  ne  quid  detrimenti 
res  publica  pateretur,  provideret  et  causis,  quae  ad  regem  delatae  fuissent, 
potissimum  responderet.   Daß  die  Ausführung  unmöglich  war,  ist  klar. 

*  Ann.  Aug.  z.  1062  S.  127.  Es  spricht  für  Heinrich,  daß  er  nicht 
nur  den  Vergleich  ablehnte,  sondern  auch  vermied,  mit  Anno  persönlich 
zusammenzutreffen.  Der  höhnische  Brief  Günthers  an  Heinrich,  Sudendorf 
S.  12  Nr.  10,  kann  meines  Erachtens  erst  in  diese  Zeit  gehören.  Denn  un- 
möglich kann  man  doch  in  dieser  Sammlung  von  Stachelreden  einen  Be- 
weis für  den  Friedensschluß  zwischen  Günther  und  dem  Hof  sehen.  Die 
morigera  lenitas  discretaque  fidelitas  sind  verständlich,  da  Heinrich  auf  den 
Kampf  um  seine  Stellung  verzichtete. 


—     716     — 

komplizierter  als  im  Herbst  1061.  Damals  hatte  der  Hof  ent- 
schieden gemäß  der  Regieiimgstradition  Heinrichs  HI,  Jetzt  lag 
die  "Wahrung  des  kaiserlichen  Rechtes  in  der  Hand  eines  Mannes, 
der  die  Emanzipation  des  Papsttums  nicht  billigen,  ebensowenig 
jedoch  als  Vorkämpfer  der  kaiserlichen  Gewalt  auftreten  konnte, 
und  der  dadurch,  daß  er  sich  bei  der  Verdammung  Nikolaus'  II. 
und  der  Wahl  Cadalus'  persönlich  im  Hintergrund  hielt,  bereits 
gezeigt  hatte,  daß  er  den  Bruch  mit  der  kirchlichen  Reformpartei 
nicht  wünschtet  In  allen  diesen  Stücken  aber  war  die  Majori- 
tät der  deutschen  Bischöfe  ohne  Zweifel  mit  Anno  gleicher 
Gesinnung. 

Wenn  somit  die  Möghchkeit  ausgeschlossen  war,  daß  die 
Entscheidung  zugunsten  des  von  der  Kaiserin  ernannten  Papstes 
fallen  werde,  so  sahen  die  Wähler  Alexanders  ihr  doch  nicht 
ohne  Bedenken  entgegen.  Einblick  in  ihre  Befürchtungen  gewährt 
Peter  Damianis  Disceptatio  synodalis,  die  er  im  Sommer  1062 
verfaßte.  Sie  sollte  ein  Bild  der  zu  erwartenden  Verhandlungen 
und  des  von  Peter  gewünschten  Ergebnisses  darbieten.  Er  gab 
zu,  daß  die  Stellung  Alexanders  deshalb  anfechtbar  sei,  weil  seine 
Inthronisation  ohne  Zustimmung  des  Königs  stattgefunden  habe. 
Aber  er  schwächte  das  Gewicht  dieser  Einrede  ab,  indem  er 
erinnerte,  an  sich  sei  die  Mitwirkung  des  Königs,  bei  der  Papst- 
wahl nicht  notwendig.  Er  erkannte  weiter  an,  daß  Heinrich  IV. 
als  Erbe  Heinrichs  III.  und  auf  Grund  der  Wahlordnung  von 
1059  das  Recht  habe,  gehört  zu  werden.  Aber  er  leugnete,  daß 
diesem  Recht  unbedingt  genug  geschehen  müsse.  Daß  es  in  diesem 
Falle  außer  acht  gelassen  wurde,  finde  seine  Rechtfertigimg  in  der 
Jugend  des  Königs  und  durch  den  Zwang  der  Verhältnisse.  Über- 
haupt sei  keine  päpstliche  Zusage  absolut  bindend;  es  stehe  in  der 
Diskretion  der  Kirche,  sie  je  nach  den  Umständen  zu  beobachten 
oder  nicht.  Und  mindestens  fraglich  sei  es,  ob  das  Recht  des 
Königs  noch  intakt  sei;  denn  dadurch,  daß  die  Deutschen  1061 
alle  Anordnungen  Nikolaus'  IL  kassiert  hätten,  sei  von  ihnen 
selbst  auch  das  im  Wahldekret  enthaltene  Privilegium  für  ihren 
König  aufgehoben  worden;  sie  hätten  kein  Recht,  sich  darauf  zu 
berufen.  Die  Wahl  Honorius'  II.  aber  sei  in  jeder  Hinsicht  un- 
kanonisch. Man  sieht  leicht,  auf  welcher  Linie  der  römische  Schrift- 
steller die  Verständigung  suchte:  die  Deutschen  sollten  Alexander 
anerkennen  und  die  Kurie  sollte  ihr  Festhalten  an  der  Wahlord- 
nung von  1059  erklären^. 

^  Er  hatte  an  der  Versatomlung  in  Basel  nicht  teilgenommen,  s. 
Lindner  S.  30. 

^  Giesebrecht  III  S.  89   sieht   in    der   Schrift   das    Anerbieten   Roms, 


—     717     — 

Die  Synode,  welche  bestimmt  war,  die  päpstliche  Frage  zu 
lösen,  trat  Ende  Oktober  1062  in  Augsburg  zusammen^.  An  der 
Spitze  der  deutschen  Bischöfe  erschienen  Anno  und  Siegfried.  Von 
jenseits  der  Berge  sah  man  etliche  Vertreter  des  lombardischen 
Episkopats  und  Gesandte  der  Römer.  Den  Vorsitz  führte  Anno; 
noch  einmal  trat  der  Einfluß,  den  die  deutsche  Kirche  länger  als 
ein  Jahrzehnt  lang  auf  die  Besetzung  des  römischen  Stuhls  aus- 
geübt hatte,  scharf  und  bestimmt  hervor.  Die  Versammelten  waren 
kehieswegs  einig.  Für  die  Gegner  Alexanders  war  es  ein  außer- 
ordentlich günstiger  Umstand,  daß  einer  der  Bischöfe,  die  an  seiner 
Inthronisation  teilgenommen  hatten,  in  Augsburg  anwesend  war. 
Denn  er  war  inzwischen  von  ihm  abgefallen  und  er  erhob  vor  der 
Synode  den  gefährlichsten  Vorwurf  gegen  den  Papst  der  Beforra- 
partei,  den  der  Simonie.  Nicht  ordnungsmäßig  unter  Zustimmung 
des  Königs  sei  er  zur  päpsthchen  Würde  gelangt,  sondern  mit 
Hilfe  der  durch  Geld  bestochenen  Normannen.  Daran  knüpfte 
sich  eine  lange  Verhandlung.  Die  Italiener  wünschten  die  Zurück- 
weismig  Alexanders.  Aber  für  die  deutschen  Bischöfe  lag  eine 
unüberwindliche  Schwierigkeit  in  dem  Umstände,  daß  er  de  facto 
Papst  war^  Man  hatte  seit  Jahrhunderten  an  den  Satz  geglaubt, 
daß  der  römische '  Bischof  von  niemand  gerichtet  werden  könne. 
Sollte  man  hier  in  Augsburg  einen  Papst  richten'*?  Um  dem 
auszuweichen,  waren  sie  geneigt,  Alexander  anzuerkennen,  obgleich 
sie  nicht  mit  ihm  einverstanden  waren*.  Aber  die  Italiener  wider- 
sprachen. Sie  erhoben  den  Einwand,  daß  ein  definitiver  Entscheid 
nicht  gf ällt  werden  könne,  da  die  Erzbischöfe  von  Mailand  und 
Ravenua  nicht  anwesend  seien.  Anno  wich  um  einen  Schritt  zu- 
rück;  er  schlug  vor,   daß  Alexander,    falls  er  ohne  Simonie  Papst 


einen  Schritt  zurück  zu  tun.  Bei  der  Verschiedenheit  der  Ansichten  Peters 
und  Hildebrands  scheint  mir  das  unwahrscheinlich. 

^  Hauptquelle  ist  der  Bericht  der  Annal.  Altah.  irrig  z.  1061  S.  58. 
Zur  Ergänzung  dienen  die  Angaben  Benzos  III,  26  S.  631  f.  Der  Beschluß 
ist  nach  Peter  Damiani  op.  18,  2,  8  S.  414  am  27.  Okt.  gefaßt.  Der  Inhalt 
des  Beschlusses  ist.  hier  falsch  angegeben.  Die  Urkunden  St.  2612  u.  2613 
zeigen  die  Anwesenheit  des  Königs  in  Augsburg  v.  24. — 29.  Okt.  1062.  Von 
den  Bischöfen  sind  durch  sie  Anno,  Sigfrid,  Ellenhard  von  Freising  und 
Vijjbert  bezeugt. 

■^  Vgl.  den  etwas  jüngeren  Brief  Annos  an  den  Papst  bei  Giese- 
brecht  HI  S.  1228  f.  Nr.  4 :  Testimonium  habetis  satis  amplum  prima  de 
investitura  sedis  apostolicae. 

^  Von  den  Altaicher  Annalen  hervorgehoben. 

■*  Benzo    läßt  übertreibend   Anno   sagen:    Quam  vis    sit    noster    adver- 


—     718     — 

geworden  sei,  vorläufig  anerkannt,  das  endgiltige  Urteil  aber  einer 
neuen  Synode  vorbehalten  werde.  Auf  diesen  Vorschlag  gingen 
die  Italiener  ein,  und  obgleich  von  deutscher  Seite  noch  einmal 
Widerspruch  erhoben  wurde,  nahm  ihn  die  Synode  an.  Ein  Be- 
vollmächtigter des  Königs  sollte  sich  nach  Rom  begeben,  um  über 
die  Anklage  der  Simonie  zu  befinden. 

Mit  dieser  Sendung  wurde  Annos  Neffe,  Burchard  II.  von 
Halberstadt,  betraut.  Es  ist  klar,  daß  Anno  die  Entscheidung  in 
der  Hand  behalten  wollte.  Aber  man  kann  seinen  Neffen  nicht 
vollständig  als  seinen  Gesinnungsgenossen  betrachten:  er  stand  den 
Interessen  des  Königtums  noch  gleichgiltiger  gegenüber,  anderer- 
seits hielt  er  sich  näher  an  die  Reformpartei.  Dem  entsprach 
seine  Entscheidung.  Obgleich  die  Gegner  Alexanders  auch  in 
Rom  nicht  schwiegen,  erkannte  er  seine  Erhebung  als  rechtmäßig 
an  \  Der  Papst  hat  ihm  dieses  Urteil  ungemein  hoch  angerechnet. 
Als  er  ihm  am  13.  Januar  1063  das  Pallium  verheb,  begründete 
er  diese  außergewöhnliche  Ehre  durch  den  Hinweis  auf  die  Dienste, 
die  er  bei  seiner  Legation  der  römischen  Kirche  geleistet  habe'. 
citWie  er,  so  wurden  auch  die  Führer  der  Regierung  in  Deutschland 
durch  päpstliche  Gunstbezeigungen  belohnt^.  Alexander  hatte 
Grund  dazu;  denn  sein  Sieg  war  nun  entschieden.  Im  Frühjahr 
1068  hat  ihn  GottMed  nach  Rom  geführt*. 

Wie  sind  diese  Vorgänge  zu  beurteilen?  Es  wäre  ungerecht 
zu  sagen,  daß  Anno,  der  deutsche  Episkopat  und  die  deutschen 
Füi'sten  die  kaiserlichen  Rechte  einfach  opferten''^.  Im  Gegenteil, 
indem  sie  beschlossen,    daß   die   gegen   den  Papst  erhobenen  An- 


1  Ann.  Altah.  z.  1061  S.  58  f.;  Benzo  111,26  S.  632;  vgl.  J.W.  4498. 

2  S.  d.  angeführte  Urkunde. 

^  Anno  wurde  in  seiner  Würde  als  Erzkanzler  der  römisclien  Kirche 
anerkannt;  er  erscheint  in  den  Urkunden  seit  d.  23.  März  1063  als  solcher. 
Siegfried  erhielt  wahrscheinlich  das  Pallium,  s.  Hermann,  Siegfr.  I  S.  15.  Daß 
auch  Günther  von  Bamberg  in  dieser  Zeit  das  Pallium  erhielt,  Cod.  Udalr.  27 
S.  53,  vermuten  Giesebrecht  und  Meyer  von  Knonau  mit  viel  Wahrschein- 
lichkeit.    Doch  hatte  er  es  gefordert  (iste  qaoque  provocatus). 

*  Die  Notiz  der  Ann.  Altah.  z.  1062  S.  61  wird  durch  Benzo  IT,  15 
S.  618  genauer  bestimmt.  Am  23.  März  urkundet  der  Papst  im  Lateran 
J.W.  4499.  Gegen  den  die  Normannen  betreffenden  Teil  der  Nachricht 
Benzos  bin  ich  bedenklicher  als  Lindner,  Forsch.  VI  S.  501  u.  Jung  S.  49. 
Irrig  sagt  Langen  S.  545,  die  Mission  Burchards  habe  zum  Zweck  gehabt, 
Alexander  nach  Rom  zurückzuführen.  Wie  kann  man  hier  dem  Zeugnis 
Lamberts,  z.  1063  S.  86,  auch  nur  das  geringste  Gewicht  beilegen? 

'  Vgl.  Meyer  von  Knonau  I  S.  302.  Martens  S.  132  scheint  mir  den 
Hauptpunkt  nicht  richtig  zu  bezeichnen. 


-^     719     - 

klagen  im  Namen  des  Königs  untersucht  werden  sollten,  schienen 
sie  die  Stellung  des  Königs  zu  wahren.  Allein  die  tatsächliche 
Bedeutung  dieses  Beschlusses  war  nicht  allziigroß.  Denn  er  hinderte 
nicht,  und  er  sollte  nicht  hindern,  daß  Alexander  anerkannt  wurde, 
obgleich  er  unter  Verletzung  der  Rechte  des  deutschen  Königs 
Papst  geworden  war.  Hierauf  hatten  die  Italiener  in  Augsburg 
die  Klage  gegen  Alexander  gegründet;  die  Erörterung  dieses 
Punktes  befürchtete  man  auch  an  der  Kurie;  das  zeigt  Peter 
Damianis  Disceptatio.  In  Augsburg  dagegen  hat  man  ihn,  ohne 
Zweifel  geflissenthch,  außer  Betracht  gelassen.  Man  muß  fragen: 
Warum?  Ich  finde  doch  keine  Antwort  auf  diese  Frage  als: 
Weil  die  kaiserlichen  Rechte  unter  den  führenden  Bischöfen  keinen 
aufrichtigen  Vertreter  hatten.  Anno  wollte  den  Papst  der  Königin, 
den  Papst  des  römischen  Adels  nicht;  deshalb  mußte  er  die  An- 
erkennung Alexanders  wollen.  Sie  wäre  erschwert,  wenn  nicht 
unmöglich  geworden,  wenn  er  auf  der  Notwendigkeit  des  kaiser- 
lichen Konsenses  bestanden  wäre.  Er  gab  sie  also  stillschweigend 
auf  und  begnügte  sich,  den  Rechten,  die  er  als  Regent  zu  wahren 
hatte,  dadurch  genug  zu  tun,  daß  er  die  Anerkennung  Alexanders 
von  einem  im  Namen  des  Königs  gesprochenen  Urteil  abhängig 
machte.  Er  mochte  glauben,  hiemit  zugleich  den  Einfluß  zu 
sichern,  den  der  deutsche  Episkopat  bisher  auf  die  römischen  Ver- 
hältnisse ausgeübt  hatte.  Denn  ein  deutscher  Bischof  sollte  ent- 
scheiden, ob  Alexander  ohne  Verletzung  der  kanonischen  Vor- 
schriften Papst  geworden  sei. 

Die  Rechnung  schien  klug;  denn  sie  diente  dem  fürstlichen 
Interesse,  das  Anno  zunächst  vertrat,  ohne  daß  er  geradezu  zum 
Verräter  an  den  Rechten  der  Krone  wurde.  Aber  es  lag  ein 
Fehler  in  dieser  Rechnung.  Die  deutschen  Großen  verkannten, 
wie  mächtig  das  Papsttum  schon  war.  Alexander  aber  lieferte 
ihnen  sofort  den  Beweis,  daß  er  nicht  gewillt  sei,  die  Stellung 
einzunehmen,  die  sie  ihm  zugewiesen  hatten.  Wie  es  bereits  üblich 
war,  versammelte  er  in  der  Osterzeit  1063  eine  Synode  in  Rom 
und  hier  nahm  er  die  Entscheidung  vorweg,  die  die  Bischöfe  in 
Augsburg  einer  neuen  deutsch-itahenischen  Synode  vorbehalten 
hatten:  er  belegte  Cadalus  wegen  des  Versuchs,  sich  auf  simo- 
nistische Weise  des  päpstlichen  Amtes  zu  bemächtigen,  mit  dem 
Anathema  ^  Auch  die  weiteren  auf  der  römischen  Synode  publi- 
zierten  Verfügungen-    zeigten,    daß    der    provisorisch    anerkannte 


1  Ann.  Altah.  z.  1063  S.  61. 

2  Cod.  Udalr.  24  S.  48.     Zunächst  werden   die  Simonisten   von  neuem 
verdammt,  jedoch  die  Weihe   der  von  Simonisten,    aber   gratis  Ordinierten 


—     720     — 

Papst  entschlossen  war,  zu  handeln,  als  wäre  er  definitiv  anerkannt. 
Er  äußerte  sich  über  alle  die  Zeit  erregenden  Streitfragen  in  der 
bestimmtesten  Weise,  und  er  machte  von  dem  Gehorsam  gegen 
seine  Anordnungen  die  Gemeinschaft  mit  der  römischen  Kirche 
abhängig  ^  Es  dauerte  nicht  lange,  so  verwarf  er,  was  an  ihm 
selbst  geschehen  war,  auf  das  nachdrücklicnste.  Als  Bischof 
Petrus  von  Florenz  eine  königliche  Untersuchung  seiner  Wahl 
provozierte,  erklärte  er,  das  sei  zur  Verachtung  des  apostolischen 
Stuhls  geschehen;  denn  keinem  König  oder  Kaiser  gezieme  es, 
kirchhche  Angelegenheiten  zu  erledigen^.  Man  mußte  in  Deutsch- 
land erfahren,  daß  man  einflußlos  war. 

Anno,  der  der  Eifersucht  Adalberts  und  Siegfrieds  gegenüber 
sich  in  seiner  Macht  nicht  mehr  sicher  fühlte^,  schwieg  dazu. 
Dagegen  nahm  Cadalus  den  Kampf  auf.  Er  hielt  eine  Gegen- 
synode zu  Parma  und  exkommunizierte  Alexander*.  Dann  zog 
er  von  neuem  gegen  Rom:  es  gelang  ihm,  sich  der  Leostadt  zu 
bemächtigen;  er  nahm  seinen  Sitz  in  der  Engelsburg,  Alexander 
wich  nicht;  aber  seine  normannischen  Truppen  kämpften  unglück- 
lich bei  den  Konstantinthermen.  Infolgedessen  fiel  ein  Teil  von 
Rom  mit  der  Kirche  St.  Peter  ad  vincula  in  die  Gewalt  seines 
Gegners.  Dann  aber  kamen  dessen  Fortschritte  zum  Stehen.  End- 
lich verschaffte  eine  neue  Normannenschar  Alexander  wieder  das 
Übergewicht^.  So  schwankte  der  Kampf  unsicher  hin  und  her; 
nur  das  Eingreifen  der  deutschen  Macht  schien  eine  Entscheidung 
bringen  zu  können. 

In  Deutschland  aber  waren  die  Verhältnisse  dermaßen  ver- 
wirrt, daß  die  gerade  entgegengesetzten  Beschlüsse  für  möghch  ge- 


anerkannt, zugleich  werden  solche  Ordinationen  für  die  Zukunft  unbedingt 
verworfen.  Diese  Bestimmungen  sind  wörtliche  Wiederholung  der  von  Niko- 
laus IL  1060  erlassenen,  s.  o.  S.  699.  Weiter  wird  verboten,  Messen  bei 
verheirateten  Priestern  zu  hören,  Kirchen  aus  der  Hand  von  Laien  anzu- 
nehmen etc. 

^  S.  50:  Vos  ergo  haec  et  alia  sanctorum  patrum  statuta  fideliter 
christiana  reverentia  observate,  si  vultis  s.  Romanae  ecclesiae  et  apostolicae 
sedis  pace  et  communione  atque  benedictione  et  absolutione  gaudere. 

-  J.W.  4540:  Qaod,  cum  nulli  regum  vel  imperatorum  ecclesiastica 
negotia  liceat  tractare,   ad  apost.  sedis  contemptum  videtur  factum    fuisse. 

3  Sigfrid  erhielt  am  14.  Juni  1063  die  Abtei  Seiigenstadt  (s.  u.  S.  729); 
er  sollte  offenbar  dadurch  beruhigt  werden.  Adalbert  erhielt  in  derselben 
Zeit  Anteil  am.  Regiment,  s.  Meyer  von  Knonau  I  S.  333. 

*  Ann.  Altah.  z.  1063  S.  62,  wahrscheinlich  identisch  mit  der  von 
Benzo  IL  14  S.  617  f.  erwähnten  Synode. 

•"*  Über  diese  Verhältnisse  Bonizo  VI  S.  595,  Benzo  II,  16  tf.  S.  619  tf. 


—     721     — 

halten  wurden.  Auf  der  einen  Seite  hatten  .die  Gegner  Alexanders 
ti'otz  allem,  was  geschehen  war,  die  Hoffnung  nicht  aufgegeben, 
eine  Cadalus  günstige  Entscheidung  herbeizuführen.  Eine  eigene 
Gesandtschaft  begab  sich  zu  diesem  Zwecke  über  die  Berge.  In 
feurigen  Briefen  an  den  jungen  König  und  an  Adalbert  von  Ham- 
burg mahnte,  forderte  Benzo,  daß  Gewalt  gegen  Alexander  und 
die  Normannen  gebraucht  werde  ^.  Andererseits  gab  es  auch  unter 
den  B,eformfreunden  solche,  die  Hilfe  von  Deutschland  erwarteten. 
Im  Sommer  1063  befand  sich  Peter  Damiani  auf  einer  Legation 
in  Frankreich.  Von  dort  aus  schrieb  er  an  Anno  von  Köln.  Er 
hatte  nur  Lob  für  dessen  gewaltsames  Eingreifen  in  den  Lauf  der 
Dinge;  er  sah  darin  die  Bettung  des  Reichs  und  der  Kirche.  Aber 
er  urteilte,  so  lange  Cadalus  nicht  beseitigt  sei,  sei  die  Arbeit 
nicht  vollendet.  In  dieser  Überzeugung  forderte  er  Anno  auf,  die 
Berufung  einer  allgemeinen  Synode  zu  betreiben,  durch  die  der 
Friede  in  der  Kirche  wiederhergestellt  werde  ^.  Peters  Brief  ge- 
hörte ihm  allein;  er  hatte  ihn  ohne  Vorwissen  des  Papstes  und 
Hildebrands  geschrieben.  Er  entsprach  auch  ihren  Absichten 
keineswegs.  So  wenig  Peter  etwas  derartiges  beabsichtigt  hatte, 
so  hatte  Alexander  doch  nicht  mirecht,  wenn  er  in  der  an  den 
deutschen  Erzbischof  gerichteten  Aufforderung  einen  gegen  seine 
Autorität  gerichteten  Schlag  erkannte^.  Peters  Brief  war  aus  dem 
Gedankenkreis  der  Zeit  Heinrichs  HI.  heraus  geschrieben;  eben 
deshalb  diente  er  nicht  der  Befreiung  der  Kirche,  wie  sie  Hilde- 
brand dachte. 

Unter  diesen  Verhältnissen  konnte  der  Zusammentritt  der  in 
Augsburg  beschlossenen  Synode  nicht  unterbleiben.  Sie  wurde 
für  Pfingsten  1064  nach  Mantua,  einer  Stadt  Gottfiieds,  berufen  ^ 
Wieder  schien  das  entscheidende  Wort  den  deutschen  Fürsten  zuzu- 
fallen. Auf  einer  Versammlung  in  Kaiserswerth  verständigten  sich 
die.  Führer  der  geistüchen  und  weltlichen  Großen'**.    Dann  brachen 


1  Ann.  Altah.  z.  1064  S.  64,  Benzo  III,  1—7  S.  622  S.  Ich  sehe  keinen 
Grund,  mit  Meyer  v.  Knonau  I  S.  315  diese  Briefe  zu  verwerfen. 

2  Ep.  m,  6  S.  293  ff. 

'  S.  Peters  Verteidigungsschreiben  an  den  Papst  1, 16  S.  235  ff. 

*  Hauptquelle  ist  der  Bericht  der  Ann.  Altah.  z.  1064  S.  64  ff.  Benzo 
III,  28  f.  S.  632  ff.  mischt  in  seiner  Art  gute  Nachrichten  und  krause  Phan- 
tasien, Bonizo  S.  596  u.  vollends  Lambert  z.  1064  S.  91   sind  unbrauchbar. 

5  St.  2644  f.  bezeugen  die  gleichzeitige  Anwesenheit  Gottfrieds  und 
der  EB.  von  Köln,  Mainz,  Hamburg  und  Trier,  der  B.  von  Halberstadt  und 
Münster  und  der  Herzoge  von  Nieder-  und  Oberlothringen. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    HI.  46 


—     722     — 

Anno,  Gottfried,  Otto  A^on  Baiern  und  andere  Fürsten  und  Bischöfe 
nach  Itahen  auf^. 

Dort  hatte  sich  inzwischen  die  Lage  sehr  entschieden  zu 
Gunsten  Alexanders  geändert.  Cadalus  hatte  alle  in  Bx)ni  er- 
rungenen Vorteile  wieder  eingebüßt;  er  war  wie  ein  Flüchtling  aus 
der  Stadt  gewichen^.  Alexander  war  Herr  in  Rom;  man  kann 
sich  denken,  mit  welchen  Empfindungen  er  die  Vorladung  vor  die 
Synode  empfing.  Allein,  wenn  er  sich  nicht  neue  Feinde  machen 
wollte,  konnte  er  sich  der  Teilnahme  an  ihr  nicht  entziehen.  Hilde- 
brand war  konsequent  genug,  sich  fem  zu  halten.  Cadalus,  eben- 
falls konsequent,  forderte,  daß  ihm  der  Vorsitz  zugestanden  werde, 
und  da  er  das  nicht  erreichte,  erschien  er  nicht.  Er  hatte  in 
Parma  Truppen  geworben  und  nahm  in  der  Nähe  von  Mantua 
SteUung^ 

Nach  allem,  was  vorhergegangen  war,  konnte  es  nicht  zweifel- 
haft sein,  welche  Entscheidung  getroffen  werden  würde.  Gleich- 
wohl ist  der  Verlauf  der  Synode  bemerkenswert.  Zwar  nahm 
Alexander  den  Vorsitz  ein*,  aber  als  er  die  Versammelten  auf- 
forderte, vorzubringen,  was  etwa  zu  sagen  sei,  erhob  sich  Anno. 
Er  erklärte,  der  König  und  die  Fürsten  hätten  vernommen,  daß 
Alexander  durch  Simonie  zum  päpsthchen  Stuhle  gekommen  sei, 
daß  er  sich  im  Bewußtsein  dessen  mit  den  Normannen  verbunden 
habe,  um  auf  sie  gestützt  gegen  das  Recht  der  Kirche  und  den 
Willen  des  Königs  die  päpsthche  Macht  zu  behaupten.  Im  Auf- 
trag des  Königs  habe  die  Synode  dies  zu  untersuchen.  Wie  man 
sieht,  ersparte  er  dem  Papst  nichts,  was  gegen  ihn  gesagt  werden 
konnte:  nie  hat  er  seine  rücksichtslose  Schroffheit  schärfer  gezeigt, 
als  damals.  Allein  sie  war  zwecklos.  Denn  wozu  diese  Demütigung 
des    Papstes,   wenn    Anno    entschlossen    war,    ihn    anzuerkennen? 


1  Bonizo  und  Lambert  lassen  Anno  nach  Rom  reisen,  eine  Nachricht, 
die  Hefele  S.  868  und  Langen  S.  554  als  richtig  annehmen,  die  aber  durch 
den  Bericht  der  Ann.  Altah.  ausgeschlossen  ist. 

2  Bonizo  VI  S.  595;  Ann.  Rom.  S.  256;  vgl.  Benzo  IH,  27  S.  632. 

"  Benzo  111,27  S.  632.  Auch  Peter  Damiani  kam,  entgegen  seinem 
ursprünglichen  Vorsatz,  nicht,  ep.  1, 16  S.  236;  op.  23,  Brief  an  Alex.  S.  472. 
Anwesend  war  dagegen  "Wido  von  Mailand  mit  seinen  Suffraganen,  Bonizo  VI 
S.  596.  Als  italienischer  Kanzler  fungierte  seit  dem  Sommer  1063,  vgl. 
Stumpf  2621  u.  2630,  Gregor  von  Vercelli.  Der  Austritt  Wiberts  hängt 
offenbar  mit  Annos  Stellung  zu  Cadalus  zusammen. 

*■  Martens,  Greg.  I  S.  36,  läßt  Anno  „selbstverständlich"  den  Vorsitz 
führen.  Aber  die  Ann.  Altah.  zeigen,  daß  es  nicht  der  Fall  war.  Es  war 
auch,  da  die  Synode  auf  italienischem  Boden  tagte,  nicht  selbstverständlich. 


—     723     — 

Und  daß  er  dies  war,  ist  keine  Frage.  Die  Erwiderung  Alexanders 
war  nicht  schwer.  Er  war  ja  nicht  der  erste  Papst,  der  vor  dem 
Gericht  einer  Synode  stand.  Wie  einstmals  Leo  vor  Karl  d.  Gr. 
bestand  er  darauf,  daß  er  als  Papst  nicht  verpflichtet  sei,  sich  zu 
verantworten;  aber  freiwillig,  um  der  Kirche  kein  Ärgernis  zu  geben, 
reinige  er  sich  durch  einen  Eid  von  dem  Vorwurf  der  Simonie. 
Was  seine  Erhebung  auf  den  römischen  Stuhl  anlange,  so  habe 
sie  durchaus  dem  kirchlichen  Recht  entsprochen.  Über  seine  Ver- 
bindung mit  den  Normannen  endlich  habe  er  sich  hier,  vor.  einer 
Synode,  nicht  zu  rechtfertigen;  darüber  werde  der  König  befinden, 
wenn  er  nach  Italien  komme. 

Punkt  für  Punkt  waren  die  Klagen  Annos  erwidert:  der  erste 
war  widerlegt  durch  den  Eid,  der  letzte  war  abgelehnt  wegen  Un- 
zuständigkeit des  Gerichts;  der  zweite,  der  wichtigste,  aber  war 
beantwortet  durch  eine  Behauptung,  die  den  Satz  in  sich  schloß, 
daß  das  Recht  der  Kirche  von  der  notwendigen  Teilnahme  des 
Königs  an  der  Papstwahl  nichts  wisset  In  Augsburg  war  das 
königliche  Recht  stillschweigend  bei  Seite  geschoben  worden.  Jetzt 
standen  die  deutschen  Fürsten  und  Bischöfe  vor  der  Frage,  ob  sie 
seine  ausdrückliche  Beseitigung  dulden  wollten.  Sie  haben  auch 
das  getan.  Die  Synode  erklärte,  Alexander  habe  sich  von  allen 
Anklagen  gereinigt;  mit  lautem  Zuruf  begrüßte  sie  ihn  als  recht- 
mäßig gewählten  Papst.  Sofort  begann  der  Klerus  das  Te  Deum 
jedermann  stimmte  ein.  Es  war  nur  die  Konsequenz,  daß  Alexander 
darauf  untar  Zustimmimg  der  Synode  das  Anathema  über  Cadalus 
aussprach.  Das  alles  geschah  am  31.  Mai  1064.  Der  unerwartete 
Überfall  Mantuas  durch  Cadalus  am  nächsten  Tag  konnte  an  dem 
Resultat  nichts  mehr  ändern:  die  kühle  Geringschätzung,  mit  der 
der  Abt  Wenzel  von  Altaich  dem  lärmenden  Treiben  der  Lom- 
barden zuschaute,  war  das  richtige  Urteil  über  den  Wert  desselben. 

In  Mantua  wurde  vollendet,  was  in  Augsburg  begonnen  war; 
Deutschland  ließ  den  Papst  "des  Adels  fallen;  es  hielt  an  der  Ver- 
bindung mit  dem  reformierten  Papsttum  fest.  Aber  das  geschah, 
obgleich    die  Päpste    die   Fessel    abgestreift    hatten,    die    sie    dem 


^  Der  Altaicher  Annalist  bemerkt,  daß  er  die  eigenen  Worte  des 
Papstes  wiederhole;  er  ist  sich  also  der  Wichtigkeit  eines  jeden  derselben 
wohl  bewußt.  Gegen  Annos  Worte:  Contra  regulas  ecclesiasticas,  etiam 
rege  invito,  sagt  Alexander:  Me  reclamantem  et  renitentem  traxerunt  et 
in  sede  apostolica  in  vi  tum  statuentes  consecraverunt.  Et  hoc  illi  fecere, 
qui  secundum  antiquum  Romanorum  usum  eligendi  et  consecrandi  pontificis 
curam  et  potestatem  noscuntur  habere.  Es  ist  klar,  daß  das  Recht  des 
Königs  als  in  dem  Herkommen  nicht  begründet  abgelehnt  wird. 

46* 


—     724     — 

Kaisertum  unterordnete.  Die  Fürsten  und  Bischöfe,  die  im  Namen 
des  Königs  handelten,  hatten  nichts  dawider  zu  sagen.  Soviel  es 
auf  sie  ankam  ^,  war  das  Papsttum  frei. 

Währenddessen  entwickelten  sich  die  Verhältnisse  Deutsch- 
lands in  wenig  erfreulicher  Weise.  Überall  war  zu  bemerken,  daß 
es  keinen  König  gab;  es  fehlte  die  sichere  Leitung.  Anno  von 
Köln  hatte  als  Haupt  einer  Verschwörung  Erfolg  gehabt;  aber  er 
war  nicht  groß  genug,  zum  Haupt  einer  Regierung  zu  werden. 
Schon  im  Sommer  1063  mußte  er  die  Herrschaft  mit  Adalbert 
von  Hamburg  teilen.  Nun  sollten  zwei  Männer  zusammenarbeiten, 
die  sich  gegenseitig  haßten''',  und  die  in  ihren  Ansichten,  Eigen- 
schaften und  Bestrebungen  so  verschieden  waren,  daß  sie  sich 
niemals  verstehen  konnten.  Es  gab  keinen  Berührungspunkt 
zwischen  dem  schroffen  und  harten  Egoismus  des  Kölners  und  der 
hochstrebenden  Phantastik  des  nordischen  Erzbischofs.  Dieser  war 
ein  Royalist,  ein  Gegner  des  die  Kraft  des  Reichs  zersetzenden 
Fürstentums,  jener  der  Vorkämpfer  der  deutschen  Aristokratie,  in 
seinen  Herrschaftsgelüsten  durch  ihre  Bundesgenossenschaft  gestützt. 
Auch  dadurch,  daß  Heinrich  IV.  im  Jahre  1 065  mündig  wurde  ^, 
erhielt  das  Reich  keinen  König.  Denn  Heinrich  war  noch  kein 
Mann;  er  fühlte  wohl  die  Kraft  seines  Willens  und  die  Bedeutung 
der  Macht,  die  in  seiner  Hand  lag;  aber  niemand  hatte  ihn  ge- 
lehrt, daß  nicht  im  Besitze  der  Macht,  sondern  in  ihrer  überlegten 
und  steten  Anwendung  die  Gewalt  liegt.  Seitdem  er  mündig  war, 
stand  Adalbert  ohne  Nebenbuhler  an  der  ersten  Stelle  in  seinem 
Rat.  Mit  tiefem  Grimm  sah  Anno,  daß  er  beiseite  geschoben 
wurde:  die  wichtigsten  Beschlüsse  wurden  ohne  sein  Vorwissen  oder 
entgegen  seinen  Ansichten  gefaßt*.  Doch  bald  trat  ein  Wandel 
ein.     Den    Fürsten    war    Adalberts    Macht   unertragHch;    auf   der 


1  Was  Sigfrid  Cod.  Udalr.  31  S.  59  an  Alexander  schrieb,  gehört  zwar 
nur  zu  den  würdelosen  Schmeicheleien,  die  er  liebt.  Aber  es  charakterisiert 
die  Zeitlage.  2  ^dam  111,38  S.  118. 

3  Über  das  15.  Jahr  als  Mündigkeitsalter  s.  Waitz,  VG.  VI  S.  215, 
Schröder,  D.  RG.  S.  467.  Die  Umgürtung  mit  dem  Schwert  fand  am  29.  März 
1065  in  Worms  statt,  Berth.,  Bern.  z.  1065,  S.  272  u.  428. 

^  Charakteristisch  hierfür  ist  Annos  Bf  an  Alexander,  Giesebrecht 
S.  1228  Nr.  4,  mit  dem  unverhohlenen  Ingrimm  gegen  die  augenblicklichen 
Ratgeber  Heinrichs:  er  zürnt  suis  fidelibus,  illis  in  quam,  quos  nunc  habet 
magis  familiäres,  die  ohne  ihn  beschließen  und  glauben,  die  italienischen 
Unternehmungen  ohne  ihn  hinausführen  zu  können,  jenen  Leuten,  qui  nunc 
—  sacerdotium  et  Imperium  —  sese  putant  habere  in  manibus  et  revera 
ad  quos  minime  pertinet. 


—     725     — 

Reichsversaminlung  zu  Tribur  im  Januar  1066  gelang  ihnen  sein 
Sturz  \  Damit  war  der  Platz  für  Anno  wieder  frei.  Er  war  auch 
sehr  bereit,  die  Zügel  von  neuem  zu  ergreifen,  und  glaubte  einen 
Rückhalt  an  der  Kurie  zu  finden^.  Aber  er  konnte  nicht  wieder 
herrschen  wie  vor  vier  Jahren,  als  der  König  ein  Kind  war.  Denn 
jetzt  kam  je  länger  je  mehr  der  eigene  Wille  Heinrichs  in  Beti'acht  % 
zwischen  ihm  und  Anno  aber  lag  trennend  der  ungesühnte  Frevel 
von  Kaiserswerth.  Jedermann  wußte,  daß  Heinrich  dem  Erzbischof 
seine  Tat  nicht  verziehen  hatte,  und  am  wenigsten  täuschte  sich 
Anno  über  die  tiefe  Abneigung,  die  der  König  gegen  ihn  im 
Herzen  trug*.  Wenn  dieser  den  lästigen  Ratgeber  noch  ertragen 
mußte,  so  umgab  er  sich  doch  zugleich  mit  Männern,  die  ganz 
anders  gesinnt  waren,  als  jener.  Der  hervoiTagendste  unter  ihnen 
war  der  Graf  Eberhard^,  neben  ihm  d§r  Graf  Werner*'  u.  a.    Es 


1  Adam  III,  46  S.  128  f.,  Ann.  Weiss.,  Lamb.  z.  1066  S.  53  u.  101. 

'^  S.  seinen  Bf  an  Alexander  bei  Giesebrecht  S.  1229  Nr.  5. 

»  Vita  Heinr.  2  S.  14. 

*  Vgl  ep.  5  S.  1230  und  Lambert  z.  1075  S.  245  f. 

5  Von  Lambert  wird  zweimal  ein  Eberhard,  Sobn  des  Grafen  Eber- 
hard von  Neuenbürg  genannt,  z.  1073  S.  160  als  königlicher  Befehlshaber 
von  Lüneburg  und  z.  1075  S.  219,  vgl.  Ann.  Einsidl.  Scr.  III  S.  146,  als  einer 
der  Gefallenen  in  der  Schlacht  an  der  Unstrut.  Daneben  wird  verschiedene 
Male  ein  Graf  Eberhard  als  vertrauter  Ratgeber  des  Königs  erwähnt. 
Dieser  Graf  Eberhard  kann  nicht  identisch  sein  mit  Eberhard  von  Nellen- 
burg,  dem  Stifter  des  Allerheiligenklosters  in  Schaffhausen.  Denn  er  wurde, 
wie  bekannt,  von  Gregor  exkommuniziert,  während  Eberhard  von  Neuen- 
bürg sein  Leben  als  Mönch  in  Schaffhausen  beschloß.  Ebensowenig  kann 
er  als  der  Sohn  des  späteren  Mönches  betrachtet  werden.  Das  wäre  an 
sich  möglich,  denn  der  letztere  ist  1010  oder  nicht  lange  darnach  geboren; 
sein  Vater  heiratete  1009,  Ann.  Scafh.  Scr.  V  S.  388;  sein  Sohn  kann  also 
1071  ein  Mann  gewesen  sein.  Allein  die  Annahme  scheitert  daran,  daß 
dann  der  1075  Gefallene  sein  Sohn  gewesen  sein  müßte,  und  das  ist  chrono- 
logisch unmöglich.  Es  bleibt  nichts  übrig,  als  den  Grafen  Eberhard,  den 
Ratgeber  Heinrichs,  und  Eberhard  von  Neuenbürg  für  zwei  verschiedene 
Personen  zu  halten.  Der  Graf  Eberhard  wird  auch  von  einem  Gegner  wie 
Lambert  gelobt  als  sapiens  admodum  vir,  z.  1071  S.  119.  Der  König  selbst 
erwähnt  ihn  mit  den  Worten:  Cuius  consilium  eo  in  tempore  multum  in 
nostra  viguit  curia,  Stumpf  2769.  Das  Lob  Lamberts  hindert,  ihn  für  einen 
ganz  jungen  Mann  zu  halten:  er  war  wahrscheinlich  bedeutend  älter  als 
der  1050  geborene  König.  Der  sächsische  Annalist  erwähnt  die  Ratgeber 
des  Königs  tadelnd  schon  z.  1067,  S.  695. 

8  Von  Lambert  ein  paarmal  erwähnt  z.  1063  S.  88,  z.  1064  f.  S.  92  f., 
z.  1066  S.  101.    Wenn  es  richtig  ist,  daß  er  ein  Sohn  jenes  Grafen  Wernber 


—     726     — 

liegt  in  der  Art  unserer  Quellen,  daß  wir  keine  klare  Vorstellung 
von  der  Persönlichkeit,  von  den  Überzeugungen  und  den  Absichten 
dieser  Männer  gewinnen  können.  Soviel  indes  scheint  sicher  zu 
sein,  daß  sie  ähnlich  wie  Heinrichs  Großvater,  Konrad  II.,  sich 
von  der  Herrschaft  der  geistlichen  Tendenzen  frei  hielten  und  als 
oberstes  Ziel  die  Wiederherstellung  eines  starken  Königtums  im 
Auge  hatten.  An  Geist,  Talent  und  Energie  fehlte  es  offenbar  in 
Deutschland  nicht;  gleichwohl  wurde  nichts  erreicht;  denn  die  wirk- 
samen Kräfte  hoben  sich  gegenseitig  auf. 

Die  Schwierigkeit  der  Lage  war  nirgends  deuthcher  zu  be- 
merken, als  in  den  kirchhchen  Verhältnissen.  Den  Gradmesser 
bilden  die  Bischofswahlen.  Wir  erinnern  uns,  wie  rücksichtslos 
Anno  seinen  Einfluß  ausbeutete,  um  Freunde  und  Verwandte  in 
bischöfliche  Stellen  zu  bringen.  Nicht  minder  schlimm  war,  daß 
die  Räte  Heinrichs  gerade  an  diesem  Punkt  zu  dem  Prinzip 
Konrads  II.  zurückkehrten.  Wer  Ring  und^  Stab  erhielt,  mußte 
bereit  sein,  die  Gabe  durch  Geldzahlungen  zu  erwidern:  so  erlangte 
nach  Günthers  Tod  der  Mainzer  Kanonikus  Herimann  clas  Bistum 
Bamberg:  es  empfahl  ihn  sein  Verwaltungstalent,  aber  man  tadelte 
seinen  Mangel  an  theologischer  Bildung^;  so  kam  etwas  später  der 
Magdeburger  Domherr  Karl  in  das  Konstanzer  Bistum^.  Auch 
von  der  Abtei  Reichenau»  ist  sicher,  daß  sie  wiederholt  gegen 
Geldzahlungen  vergeben  wurde  ^.  Und  sollten  es  die  einzigen  Fälle 
sein?  Bei  anderen  Ernennungen  war  das  persönUche  Moment 
ausschlaggebend.  Der  Kanonikus.  Heinrich  von  Goslar  erhielt  das 
Bistum  Speier,  ohne  daß  er  das  kanonische  Alter  hatt«;  Heinrich 
sah  darüber  hinweg,  weil  er  ihm  persönlich  nahe  stand*.  Adalbero 
von  Worms  galt  als  gänzlich  untauglich  für  ein  bischöfUches  Amt; 
aber   er   war   der  Bruder  des  königlichen   Schwagers,  Rudolf  von 


war,    der  1040  als  Fahnenträger  Heinrichs  III.  fiel,  Ann.  Saxo  z.  d.  J.,  so 
war  er  mehr  als  10  Jahre  älter  als  Heinrich  IV. 

1  Lamb.  z.  1065  S.  99  f.,  Berth.  S.  272,  Bern.  S.  428;  über  s.  Verhält- 
nis zu  Sigfrid  Lamb.  z.  1075  S.  207.  Sein  Talent  für  Geldgeschäfte  ib.  S.  205, 
seine  mangelhafte  Bildung  ibid.  u.  ö. 

2  Acta  syn.  Mogunt.  im  Cod.  Udalr.  Nr.  37  S.  71;  Lamb.  z.  1069  S.  111; 
Berth.,  Bernold.,  Ann.  Altah.  z.  1071  S.  82. 

'  1069  an  den  Hildesheimer  Mönch  Meginward,  und  als  dieser  1071 
zurücktrat,  an  Ruotpert,  Abt  von  St.  Michael  in  Bamberg,  Lamb.  z.  1069 
u.  1071  S.  111  u.  127;  Ann.  Altah.  z.  1071  S.  83  f.;  Berth.  z.  1069  u.  1071 
S.  274;  Bern.  z.  1070  S.  429. 

^  Lamb.  z.  1067  S.  104;  die  Worte  „tantae  dignitati  vixdum  per  aeta- 
tem  maturus"  glaube  ich  im  oben  angenommenen  Sinn  verstehen  zu  müssen. 


—     727     — 

Schwaben;  daraus  wird  sich  seine  Ernennung  erklären^.  Werner 
von  Straßburg  verdankte  seine  Erhebung  wahrscheinhch  seiner  Ver- 
wandtschaft mit  dem  Grafen  AVerner,  einem  der  ß,äte  Heinrichs-. 
Uoto  von  Trier  aber  war  ein  Sohn  des  Grafen  Eberhard  von 
Nellenbm'g^,  ein  Bruder  des  jungen  Eberhard,  der  in  einer  Ver- 
trauensstellung im  Dienste  des  Königs  ersch«int*. 

Man  kann  in  diesen  Ernennungen  die  Gedankenlosigkeit  eines 
jungen  Mannes  sehen,  der  wichtige  Maßregeln  als  Sache  persön- 
licher Gunst  behandelt.  Aber  damit  wüi'den  sie  aller  Wahrschein- 
lichkeit nach  falsch  beurteilt.  Es  scheint  vielmehr,  daß  König 
Heinrich  und  seine  Räte  die  Rekonstruktion  des  deutschen  Epis- 
kopats auf  der  früheren  Grundlage  im  Sinne  hatten.  Die  Bischöfe 
waren  zu  unabhängigen  Fürsten  geworden;  sie  sollten  wieder  vom 
Hofe  abhängig,  sie  sollten  wieder  die  zuverlässigen  Stützen  des 
Königs  werden  ^ 

Der  Gedanke  lag  nahe;  er  bewegte  sich  in  dem  Vorstellungs- 
kreis des  deutschen  Hofes  seit  Otto  I.  Der  Übelstand  war  nur, 
daß  seine  Dm-chführung  den  König  in  Konflikt  mit  der  herrschen- 
den Überzeugung  brachte.  Nicht  umsonst  war  seit  Jahren  die 
Beobachtung  jdes  kanonischen  Rechts  gefordert  worden.  Das  Be- 
wußtsein, daß  der  Bischof  gewählt  werden  müsse,  war  weit 
lebendiger,  als  hundert  Jahre  vorher;  es  gab  dem  Egoismus  der 
Wahlberechtigten,  die  auf  den  eigenen  Einfluß  nicht  verzichten 
wollten,  wenigstens  scheinbar,  eine  Rechtsbasis.  Daher  die  allge- 
meine Opposition  gegen  Heinrichs  Ernennungen.  Sie  richtete  sich 
ebenso  gegen  die  unter  Annos  Einfluß,  wie  gegen  die  im  könig- 
lichen Interesse  ernannten  Bischöfe:  die  Wähler  in  Magdebm-g 
entrüsteten  sich,  als  ihnen  Annos  Bruder  Wezil  statt  des  von  ihnen 
erkorenen  Friedrich  von  Wettin  zum  Bischof  gegeben  wurde;  doch 
fügten  sie  sich*^.     Dasselbe    taten    die  Wormser,    so  sehr  sie  des 


1  Lamb.  z.  1065  S.  100. 

2  Ib.  S.  93  ist  die  Verwandtschaft  beider  Männer  erwähnt. 

3  Gesta  Trevir.  contin.  I,  9  S.  183.  *  Vgl.  oben  S.  725  Anra.  5. 

^  Hiernach  bemißt  sich  auch  das  Urteil  über  die  Simonie,  die  Hein- 
rich und  seinen  Räten  zum  Vorwurf  gemacht  wird:  sie  war  Eückkehr  zu 
den  Gepflogenheiten  unter  Konrad  II.  Deshalb  wird  man  Heinrich  schwer 
von  ihr  freisprechen  können.  Das  entscheidende  Gewicht  lege  ich  dabei 
nicht  darauf,  daß  Berthold  und  die  Altaicher  Annalen  den  König  selbst 
Geld  nehmen  lassen,  während  Lambert  sich  allgemeiner  Wendungen  bedient. 
Dagegen  ist  entscheidend  das  eigene  Bekenntnis  Heinrichs  IV.:  Indignis 
ecclesias  vendidinius,  Greg.  Reg.  I,  29a  S.  47.  So  leicht,  wie  es  Mirbt  S.  264 
scheint,  läßt  sich  meines  Erachtens  dies  Bekenntnis  nicht  beseitigen. 

•^  Gesta  archiep.  Magdeb.  21  S.  400. 


—     728     — 

von  Heinrich  ernannten  körperkräftigen  aber  hinkenden  Bischofs 
spotteten.  Entschiedener  war  der  Widerspruch  in  Speier  und 
Konstanz:  hier  wie  dort  wurde  die  Anklage  der  Simonie  gegen 
den  von  dem  König  ernannten  Bischof  erhoben.  Karl  von  Kon- 
stanz konnte  wirklich  sein  Amt  nicht  antreten  \  Selbst  die  Mönche 
von  Reichenau  nötigten  den  ihnen  aufgedrungenen  Abt  Meginward 
zum  Rücktritt^.  Zu  den  schlimnjsten  Ausschreitungen  kam  es  in 
Trier:  als  sich  Annos  Neffe  Konrad,  begleitet  von  Bischof  Ein- 
hard  von  Speier,  seiner  zukünftigen  Residenz  näherte,  wurde  er 
von  einem  trierischen  Haufen  unter  Anführung  des  Vogts  Dietrich 
überfallen  und  gefangen  genommen;  die  Empörer  scheuten  vor 
dem  Äußersten  nicht  zurück:  am  I.Juni  1066  haben  sie  Konrad 
ermordet  ^. 

Das  war  nicht  eigentlich  kirchliche  Opposition,  es  war  der 
Widerspruch  der  lokalen  Gewalten  gegen  die  Anordnungen  der 
Zentralgewalt;  er  stützte  sich  aber  auf  kirchliche  Grundsätze  und 
erhielt  dadurch  größere  Bedeutung,  als  er  an  sich  hatte. 

Man  kann  eine  analoge  Bemerkung  an  einem  zweiten  Punkte 
machen.  Daß  die  Könige  über  Klöster  und  Klostergut  verfügten, 
war  in  Deutschland  vorgekommen,  seitdem  es  Klöster  gab.  Die 
Mönche  hatten  stets  darüber  geklagt  und  sich  regelmäßig  darein 
gefügt.  Es  war  eine  Wirkung  der  Klosterreform,  daß  das  Mönch- 
tum  sich  als  eine  unantastbare  Macht  fühlte.  Diese  Wirkung  trat 
auch  da  ein,  wo  man  Reformmaßregeln  mehr  oder  weniger  be- 
stimmt zurückgewiesen  hatte.  Das  Selbstbe^vußtsein  des  Standes 
war  gestiegen.  Die  Folge  war,  daß  die  Eingriffe  Heinrichs 
entschlossener  abgewehrt  wurden,  als  die  seiner  Vorgänger.  Die 
Eifersucht  zwischen  dem  Episkopat  und  den  großen,  auf  ihre 
Unabhängigkeit  stolzen  Stiftern  kam  hinzu,  um  die  Opposition  zu 
provozieren.  Denn  die  Eingriffe  begannen  schon  unter  der  Ver- 
waltung Annos;  betrafen  sie  zunächst  nur  Klostergut*,  so  bald  die 
Klöster  selbst.  Schon  im  Jahre  1062  kam  das  Chiemseekloster 
Frauenwörth  an  Gebhard  von  Salzburg^;    im    nächsten   Jahre    er- 


1  S.  unten  S.  730.  -  S.  oben  S.  726  Anm.  3. 

*  Außer  Lambert,  Berthold.,  Bernold.,  den  Weissenb.,  Augsb.  Annalen 
ist  das  Ereignis  in  den  Gesta  Trevir.  33  S.  174  u.  cont.  I,  9  S.  182,  der  vita 
et  passio  Conradi  Scr.  VIII  S.  212  und  im  triumph.  Remacli  17  S.  446  er- 
wähnt; vgl.  den  Bf  Sigfrids  Cod.  Udalr.  32  S.  61  f. 

*  Vgl.  Lamb.  z.  1063  S.  89  u.  z.  1064  S.  92;  ehr.  Lauresh.  Scr.  XXI 
S.  414;  Lamb.  z.  1071  S.  127;  Ann.  Altah.  S.  83  f.;  Berth.  z.  1070  S.  275. 

■>  St.  2616.    Die  Schenkung  geschah  auf  Fürbitte  Annos  und  Adalberts. 


-     729     — 

hielt  Siegfiied  von  Mainz  Seligenstadt  ^,  1064  wurden  Egmont  an 
Wilhelm  von  Utrecht  und  St.  Peter  bei  Goslar  an  Hezil  von  Hil- 
desheim vergebend  Kein  Jahr  aber  war  für  die  Klöster  so  ver- 
derblich, wie  1065;  damals  wurden  Malmedy,  Cornelimünster  und 
Vilich  Anno  zugesprochen  ^ ,  Adalbert  erhielt  Lorsch  und  Korvey*, 
Limburg  und  St.  Lamprecht  kamen  an  Einhard  von  Speier  ■^, 
Rheinau  an  Rumold  von  Konstanz*^,  Benediktbeuren  an  Ellinhard 
von  Freising  ^,  Polhng  an  Altwin  von  Brixen^,  Altai<;h  an  Otto 
von  Baiern  **,  Kempten  an  Rudolf  von  Schwaben  ^^.  Kein  Wunder, 
daß  die  Mönche  überall  von  tiefem  Ingrimm  erfüllt  waren:  sie 
zürnten  den  Ratgebern  des  Königs,  dem  Erzbischof  Adalbert  und 
dem  Grafen  Werner,  von  dem  sie  erzählten,  daß  er  durch  spitze 
Worte  zum  Schaden  den  Hohn  hinzufüge  ^^.  Ihr  Tadel  traf  den 
König  selbst:  er  sei  ein  Knabe,  veränderlich  wie  ein  Kind  folge 
er  bald  diesem,  bald  jenem  Ratgeber  ^'l  Aber  schwerlich  irrten  sie, 
wenn  sie  am  Hof  die  Ansicht  herrschen  ließen,  daß  der  König 
über  Klostergut  ebenso  verfügen  könne,  wie  über  irgendein  Königs- 


^  St.  2620.  Die  Übergabe  wurde  von  Sigfrid  als  Rückgabe  an  die 
Mainzer  Kirche  gefordert  und  von  Heinrieb  als  solche  gewährt.  Doch  er- 
scheinen die  von  Sigfrid  gemachten  Angaben  sehr  bedenklich.  Denn  es  ist 
sicher,  daß  die  Abtei  vor  1063  dem  Mainzer  EB.  nicht  gehörte.  I.  J.  1002 
erhielt  sie  Heinrich  von  Würzburg  auf  Lebenszeit,  Dipl.  HI  S.  5  Nr.  5,  1045 
erscheint  sie  als  selbständig,  St.  2286,  endlich  besaß  sie  Sigfrids  Vorgänger 
Liutpold  (gest.  1059)  nach  S.'s  eigener  Angabe  usque  ad  finem  vitae  suae. 
Seine  Behauptung,  abbatiam  a  sede  sua  iniuste  ablatam  esse,  ist  also  falsch. 
2  St.  2644  u.  2649. 

•5  Malmedy:  Triumph,  s.  Rem.  4  S.  440;  vgl.  Ann.  Altah.  z.  1071  S.  80, 
Lamb.  z.  1063  S.  89.  Cornelimünster:  Triumph.  3  S.  439,  Lamb.,  ehr.  Lauresh. 
S.  413.     Vilich:  ehr.  Laur. 

*  St.  2683  f.,  Triumph.  3  S.  439,  Lamb.,  ehr.  Laur.,  Ann.  Weiss,  z.  1066 
S.  53.  ^  St.  2680  f. 

6  Vgl.  St.  2705.  Die  Zeit  dieser  Schenkung  steht  nicht  fest;  1067 
wurde  das  Kl.  wieder  frei. 

'  St.  2679;  vgl.  chr.Bur.  mon.  21  Scr.  IX  S.  234;  das  Kl.  erhielt  1078 
die  Freiheit  zurück,  St.  2813.  «  St.  2671. 

9  Ann.  Altah.  z.  1065  S.  71.  Lamb.  1.  c.  Das  Kl.  wurde  1071  wieder 
frei,  Ann.  Altah.  S.  81. 

lö  Lamb.  1.  c.  Das  Kl.  wurde  wahrscheinlich  1077  wieder  frei,  da 
Heinrich  damals  Rudolf  alle  seine  Lehen  u.  Würden  entzog,  s.  Berth.  S.  294. 
11  Lamb.;  vgl.  z.  1064  S.  92:  Jocari  solebat  magno  munere  dignum  se 
esse  apud  regem,  qui  monachos  eins,  languidos  prius  in  opere  Dei  et  tepidos, 
novis  facibus  adhibitis  exsuscitasset  invitosque  ad  ieiunnia  et  nudipedalia 
coegisset.  ^-  Triumph.  4  S.  440;  Ann.  Weiss,  z.  1066  S.  53. 


,  —     730     — 

gut,  daß  die  Abte  für  ihn  nichts  anderes  seien  als  Meier  und  Ver- 
walter^. In  den  mächtigeren  Klöstern  kam  man  von  Worten  zu 
Taten,  so  in  Corvey,  Lorsch,  Stablo.  In  Corvey  fanden  die 
Mönche  die  Unterstützung  des  mächtigen  Klostervogts,  des  Herzogs 
Otto  von  Baiern  ^:  er  wußte  zu  verhindern,  daß  der  königliche 
Befehl  ausgeführt  wurde,  die  Abtei  blieb  unabhängig -^  In  Lorsch 
erhoben  sich  die  Ministerialen  und  Vasallen,  um  die  Unabhängig- 
keit zu  schützen;  bei  Heppenheim  auf  der  Höhe  des  Odenwaldes 
errichteten  sie  ein  Festungswerk:  sie  meinten,  dem  Erzbischof  hier 
die  Stirne  bieten  zu  können.  Nur  Adalberts  Sturz  verhinderte, 
daß  wirklich  die  Waffen  entschieden:  aber  auch  Lorsch  blieb  frei*. 
Am  bekanntesten  ist  der  AViderstand,  den  die  Mönche  von  Stablo 
der  Besitznahme  Malmedys  durch  Anno  entgegenstellten^.  Auch 
sie  fanden  dabei  die  Unterstützung  des  Vogtes,  dfes  Herzogs  Friedrich 
von  Lothringen:  er  versicherte  dem  Abt  Dietrich,  nie,  so  lange  er 
lebe,  werde  er  in  die  Trennung  Malmedys  von  Stablo  wilHgen. 
Nun  hinderte  zAvar  Friedrichs  Tod,  Annos  Zähigkeit  und  des  neuen 
Vogtes,  des  Herzogs  Gottfried,  Unzuverlässigkeit,  daß  die  Mönche 
ihr  Ziel  alsbald  erreichten;  aber  ihren  Widerstand  gaben  sie  des- 
halb nicht  auf.  Es  wird  der  Eindruck  dieser  Vorgänge  gewesen 
sein,  wodurch  Rumold  von  Konstanz  bestimmt  wurde,  auf  das 
Kloster  Rheinau  zu  verzichten*^. 

Das  Wesentliche  ist,  daß  sich  durch  diese  Vorgänge  erwies, 
daß  die  frühere  Macht  des  Königs  über  die  Bistümer  und  die 
Abteien  nicht  wieder  hergestellt  werden  konnte.  Dabei  mag  eine 
gewisse  Schuld  Heinrich  getroffen  haben  —  die  Überlieferung  ge- 
stattet nicht,  dies  zu  behaupten  oder  zu  leugnen  — ,  der  Haupt- 
gnind  lag  doch  in  den  Verhältnissen.  Wir,  stehen  einer  Konsequenz 
der  Tatsache   gegenüber,    daß    die  geistHchen  Großen  Fürsten  ge- 


1  Lamb.  z.  1063  S.  89.  2  Mehmel,  Otto  v.  Nordheim  S.  28. 

"  Lamb.  S.  90.  Mit  dem  Kampf  um  Corvey  hing  wohl  der  Aufenthalt 
des  Hofes  daselbst  im  Spätjahr  1065,  St.  2688  f.,  zusammen. 

*  Chron.  Lauresh.  z.  1056  S.  413  fl".  St.  2710.  Die  Darstellung  Lam- 
berts S.  90  ist  lehrreich  für  die  geringe  Glaubwürdigkeit  seiner  Einzel- 
schilderungen. 

5  Das  Folgende  nach  dem  eingehenden  Bericht  des  Triumph,  s.  Rem. 
S.  438  ff.  Ihr  Ziel  erreichten  die  Mönche  erst  1071;  vgl.  Ann.  Altah.  S.  80f., 
Lamb.  S.  125  f. 

^  St.  2705  V.  8.  Juni- 1067.  Auch  Disentis,  welches  Kloster  schon  1057 
unter  der  Regentschaft  der  Kaiserin  wieder  an  Brixen  gekommen  war, 
St.  2531,  erhielt  1073  die  Freiheit  zurück,  St.  2763. 


—     731     — 

worden  waren.  Ihre  Territorien  waren  Fürstentümer ;  sie  behaupteten 
ihre  Selbständigkeit  auch  wider  den  König  ^. 

Man  braucht  nicht  zu  sagen,  welchen  Schaden  die  Autorität 
Heinrichs  dadurch  erhtt,  daß  die  Geltung  seiner  Verfügungen  in 
der  Kiiche  tatsächlich  aufgehört  hatte.  Wenn  aber  die  Autorität 
an  emem  Punkte  ins  Wanken  gerät,  so  läßt  sie  sich  an  keinem 
mehr  behaupten.     Das  erwies  sich  damals. 

Es  war  ein  Verstoß  gegen  die  kirchliche  Regel,  daß  in  Thü- 
ringen Zehnten  nicht,  oder  vielmehr  nicht  allgemein  entrichtet 
wurden^.  Worauf  diese  Unregelmäßigkeit  beruhte,  läßt  sich  nicht 
mehr  erkennen;  genug,  daß  die  Thüringer  ihre  Zehntfreiheit  als 
ein  überkommenes  Recht  betrachteten.  Die  Mainzer  Erzbischöfe 
haben  diesen  Zustand  lange  Zeit  geduldet;  erst  im  elften  Jahr- 
hundert änderten  sie  ihre  Haltung,  besonders  erhob  Liutpold  An- 
spruch auf  die  allgemeine  Entrichtung  der  Zehnten  ^  Seine  Forde- 
rung wurde  von  Heinrich  in.  als  berechtigt  anerkannt.  Dasselbe 
geschah  unter  der  Regentschaft  der  Kaiserin  Agnes,  indem  im  Jahre 


^  Das  zeigen  auch  Vorgänge  wie  die  Raufereien  in  Hildesheim  Ostern 
1070,  Lamb.  S.  112. 

-  Ausfeld,  Lambert  von  Hersfeld  u.  der  Zehntstreit  1879.  Die  Zehnt- 
freiheit der  Thüringer  ist  nicht  ohne  Parallele;  auch  die  Slaven  in  den 
Ostalpen  haben  bis  in  die  zweite  Hälfte  des  11.  Jahrh.'s  keinen  Zehnt  ent- 
richtet, vita  II  Gebeh.  2  Scr.  XI  S.  36.  Aber  die  Zehntfreiheit  der  Thüringer 
war  nicht  vollkommen.  Denn  Fulda  erhob  von  seinen  thüringischen  Be- 
sitzungen den  Zehnten.  Dieses  Recht  beruhte  auf  Verleihung  Karls  d.  Gr., 
s.  B.M.  438.  Die  Urkunde  ist  von  Ausfeld  S.  19  verworfen;  aber  mit  Un- 
recht, s.  Mühlbacher  a.  a.  0.  und  Dobenecker,  Reg.  Thur.  Nr.  82  I  S.  25. 
Der  Widerspruch,  den  Ausfeld  zwischen  ihr  und  Nr.  439  findet,  beruht,  wie 
mich  dünkt,  auf  irriger  Deutung  der  letzteren.  Hier  ist  verfügt,  daß  die 
Zehnten  für  die  Ortskirchen  nur  a  servis  et  colonis  persoluantur,  quia  sus- 
ceptio  hospitum  et  peregrinoruum  semper  apud  eos  —  Fulda  —  indesi- 
nenter  habetur.  Das  heißt  doch  nicht:  Es  sollen  Zehnten  überhaupt  nur 
von  Knechten  und  Kolonen  erhoben  werden,  sondern  es  heißt:  Nur  von 
ihnen  für  die  Ortskirche,  weil  die  übrigen  Zehnten  dem  Kloster  verbleiben, 
das  sie  für  den  Dienst  der  Fremden  bedarf.  Die  Verleihung  Karls  wurde 
durch  Ludwig  d.  D.,  Nr.  1468,  und  Ludwig  III.  bestätigt,  Nr.  1526,  von  Kon- 
rad I.  in  die  Immunitätsurkunde  aufgenommen,  Nr.  2017.  Hersfeld  hatte 
das  Zehntrecht  in  verschiedenen  Königshöfen,  s.  die  Urkunden  B.M.  173, 
188 — 190,  211,  266,  und  scheint  auch  auf  den  Klosterhöfen  diese  Abgabe 
erhoben  zu  haben,  s.  Ausfeld  S.  30  f. 

^  Bei  dem  Streit  zwischen  Otgar  und  Hersfeld  handelte  es  sich  nur 
um  den  bischöflichen  Anteil  an  dem  vom  Kloster  erhobenen  Zehnten,'  s. 
Lambert  z.  845  S.  26  u.  vgl.  die  irreführende  Ausnützung  dieser  Angabe  in 
der  Not.  de  decimis  im  App.  zu  Lamb.  S.  355  f. 


—     732     — 

1059  die  Zehnten  der  Königshöfe  durch  Übergabe  von  120  Hüben 
an  Mainz  abgelöst  wurden^.  Im  gleichen  Jahre  gab  der  fünfte 
Kanon  der  Lateransynode  der  bischöf  Hchen  Fordening  einen  weiteren 
Halt.  Kein  Wunder,  daß  Mainz  auf  seinem  Recht  bestand.  Als 
im  Jahre  1062  Markgraf  Wilhelm  von  Thüringen  stai'b,  erneuerte 
Siegfried  seinem  Bruder  Otto  nur  unter  der  Bedingung  die  Mainzer 
Lehen,  daß  er  selbst  die  Zehnten  entrichte  und  die  Thüringer  zur 
Leistung  derselben  nötige"-.  Aber  wenigstens  die  zweite  Hälfte 
seines  Versprechens  hat  Otto  nicht  eingelöst:  die  Thüringer  ent- 
zogen sich  nach  wie  vor  der  Zehntpflicht  ^.  Die  königliche  Ent- 
scheidung war  für  sie  nicht  da. 

Diese  Unfügsamkeit  zeigte  sich  aller  Orten.  Jedermann  weiß, 
welches  Gewicht  die  Kleriker  stets  auf  Fragen  der  Etikette  legen. 
Über  eine  solche  kam  es  am  Weihnachtsfest  1062  in  Goslar  zu 
einem  Übeln  Streit.  Es  war  der  Ehrgeiz  der  Abte  von  Fulda,  daß 
ihnen  der  erste  Platz  nach  dem  Erzbischof  von  Mainz  gebühre. 
Demgemäß  ließ  damals  Abt  Widerad  seinen  Stuhl  neben  den 
Siegfrieds  stellen.  Allein  darin  sah  Hezil  von  Hildesheim  eine 
Kränkung  seiner  Ehre.  Den  Hader  der  Herren  setzten  die  Diener 
in  ihrer  Weise  fort:  nur  das  Eingreifen  Ottos  von  Nordheim  ver- 
hinderte schlimme  Tätlichkeiten.  Als  der  Hof  das  Pfingstfest  1063 
zu  Goslar  feierte,  erneuerte  sich  der  widerwärtige  Zank.  Nicht 
die  Scheu  vor  der  Heiligkeit  des  Gotteshauses,  nicht  die  Ehrfurcht 
vor  der  Anwesenheit  des  Königs  hinderte  die  Vasallen  und  Diener 
der  beiden  Prälaten  zuerst  mit  Knütteln,  dann  mit  Waffen  einander 
anzugreifen:  man  trug  Verwundete  und  Tote  aus  der  Kirche. 
Widerad,  dem  die  Hauptschuld  an  diesem  Frevel  gegeben  wurde, 
erkaufte  durch  gyoße  Geschenke  an  den  König  und  denr  Hof  Straf- 
losigkeit. Aber  die  Erbitterung  darüber  entfesselte  im  Kloster 
einen  Aufruhr  gegen  ihn.  Nur  durch  die  strengsten  Maßregeln 
vermochte  er,  seiner  Herr  zu  werden*. 


^  S.  die  Urkunden  Heinrichs  IV.  und  Liutpolds  bei  Gudenus  Cd.  I 
S.  373£F.,  in  beiden  sind  auch  die  Vorgänger  L.'s  erwähnt;  von  Lamb.  z. 
1073  S.  142  übergangen. 

2  Lamb.  z.  1062  S.  79;  vgl.  Ann.  Saxo  z.  1060  S.  693. 

'  Das  scheint  das  einzig  Sichere  an  dem,  was  Lambert  über  die 
Zehntfrage  z.  1069  S.  105  ff.  erzählt.  Der  MG.  selbst  hat  die  Zehnten  be- 
zahlt, Cd.  Sax.  I  S.  342  f.  Nr.  152. 

*  Lamb.  z.  1063  S.  81  ff.;  De  unit.  eccl.  conserv.  II,  33  S.  109;  Ann. 
Corb.  z.  1063  S.  6;  ein  heftiger  Brief  Widerads  an  Hezil  bei  Sudendorf 
Reg.  III  S.  24  Nr.  14  und  dazu  Meyer  von  Knonau  I  S.  328  u.  664  ff.;  bes. 
S.  668    gegen  den    chronolog.  Ansatz  bei  Mehmel,  Otto  v.  Nordheim  S.  15. 


—     733     — 

Mit  einem  Wort:  die  Bande  der  Ordnung  begannen  sich 
überall  in  der  deutschen  Kirche  zu  lösen.  Es  herrschte  ein  an 
Anarchie  grenzender  Zustand.  Die  schlimmsten  Folgen  für  das 
Volksleben  konnten  nicht  ausbleiben.  Der  Scholaster  Gozechiu, 
der  unter  Heinrich  III.  nach  Mainz  gekommen  war,  ist  voll  Jam- 
mers über  den  schlimmen  "Wandel  der  Zeit:  die  Wissenschaften  ver- 
achtet neben  dem  Treiben  von  Gauklern  und  Schauspielern,  Hab- 
sucht und  Geldgier  allein  mächtig,  Zucht  und  Sitte  im  raschesten 
Verfall  und  keine  Möglichkeit,  zu  hemmen  und  zu  wehrend  Die 
gleichen  Klagen  erhebt  ein  namenloses  Gedicht  dieser  Zeit:  überall 
fehlt  der  Gehorsam  gegen  das  Wort  der  Weisheit;  die  Welt  ist 
alt  geworden,  sie  bringt  nur  schlechte,  zum  Guten  schwache 
Menschen  hervor:  die  Macht  der  Könige  zergeht  in  kraftloser 
Untätigkeit,  die  der  Fürsten  in  zügelloser  Insolenz;  nicht  besser 
sind  Mönche  und  Priester;  ohne  Zucht  erliegt  das  einfältige  Volk 
dem  Verderben^. 

und  unter  diesen  Verhältnissen  hielt  es  der  dem  Range  nach 
erste  Bischof  Deutschlands  für  angemessen,  die  Heimat  und  sein 
Amt  auf  längere  Zeit  zu  verlassen:   im  November  1064  trat  Sig- 


1  Epist.  ad.  Valcher.  26 f.,  Migne  143  S.  899:  Liberales  disciplinae 
mimis  et  hietrionibus  posthabentur  et  pene  per  tabernas  mendicare  videntur, 
pecunia  illa  super  omnes  pbilosophos  habetur  (so  dürfte  zu  lesen  sein), 
mammona  super  reges  et  tetrarchas  omnibus  dominatur.  Ad  summaxn, 
omnia  virtutis  praemia  feralis  possidet  avaritia  et  in  regno  pecuniae  am- 
bitio  sua  taxat  mercimonia  .  .  .  Ex  eadem  itaque  toxicata  avaritiae  radice 
et  ex  boc  pestifero  zizaniorum  semine  mala  orta  est  et  quotidie  in  peius 
pullulat  exitiälis  morum  et  disciplinae  iactura,  adeo  ut  in  nullo  regularie 
officii  regimine  liceat  uti  solemni  maiorum  vel  ferula;  sed  si  tortuosis  viti- 
orum  anfractibus  manum  in  virga  directionis  stimulo  represseris,  continuo 
pro  maioribus  quidem  aut  multitudo  similium  propugnatrix  aut  pecunia 
defensatrix  accedat,  pro  minoribus  vero  aut  immatura  libertas  aut  allatis 
pedibus  fuga  liberatrix  intercedat. 

2  Sudendorf,  Registr.  II  S.  3  Nr.  3.  Vgl.  außer  den  im  Text  ange- 
führten Stellen 

S.  4:  Totum  pervertit  rapax 
seculum  cupiditas, 
turpat  mores,  scandit  fratres, 
sacras  leges  temerat. 
S.  5:  Sic  est  nummus  imperator, 
sie  deridet  miseros, 
i  annuit,  ne  dicant  verum, 

summis  potentatibus, 
domat  reges  et  venale 
efficit  iudioium. 


—     734     — 

frid  von  Mainz  eine  Pilgerfahrt  nach  Palästina  an.  Die  Bischöfe 
von  Utrecht,  Bamberg  und  Regensburg,  gefolgt  von  Tausenden  von 
Pilgern  begleiteten  ihn^.  Fast  ein  Jahr  lang  waren  vier  deutsche 
Diözesen,  sehr  zum  Schaden  ihrer  Interessen  verwaist  ^  Man  hört 
nicht,  daß  die  bischöflichen  Pilger  den  König  um  die  Erlaubnis 
gebeten  hätten,  wohl  aber  hatte  Sigfrid  sein  Vorhaben  in  Rom 
mitgeteilt  ^. 

Daß  die  Folge  von  dem  allen  eine  tiefe  Erschütterung  des 
Ansehens  der  deutschen  Kirche  bei  den  vom  Reiche  abhängigen 
Völkern  war,  ist  leicht  zu  verstehen.  Die  Tschechen  begannen 
an  den  kirchlichen  Einrichtungen  zu  rütteln:  im  Jahre  1063  stellte 
Herzog  Wratislaw  in  eigener  Macht  das  längst  eingegangene  Bis- 
tum Olmütz  wieder  her.  Zum  ersten  Bischof  ernannte  er  den 
Mönch  Johannes  aus  dem  Kloster  Brewnow.  Es  geschah  mit  Zu- 
stimmung des  bejahrten  Bischofs  Severus  von  Prag,  der  gegen  das 
Versprechen  einer  Entschädigung  auf  Mähren  verzichtete*.  Daß 
dabei  die  Rechte  des  deutschen  Königs  gekränkt  wurden,  konnte 
niemand  übersehen;  wenn  es  wahr  sein  sollte,  daß  gleichwohl 
Sigfrid  den  neuen  Bischof  konsekrierte  ^,  so  war  das  ein  neuer 
Beweis  seiner  Gleichgiltigkeit  gegen  die  deutschen  Interessen.  Doch 
diese  Schädigung  war  zu  ertragen:  viel  größer  war  der  Schlag, 
der  die  deutsche  Kirche  durch  die'  Vernichtung  der  Wendenmission 
traf  Mit  der  Sicherheit  im  Slavenlande  war  es  schon  seit  dem 
letzten  Lebensjahre  Heinrichs  III.  vorbei**.  Unter  Heinrich  IV. 
trat  immer  klarer  hervor,  daß  die  Liutizen  die  Abodriten  zum  Auf- 


^  Der  Zug  wird  in  allen  größeren  Annalenwerken  erwähnt,  s.  Lambert 
z.  1064  f.  S.  92  ff.,  Ann.  Altah.  z.  1065  S.  66  ff.,  Mar.  Scott,  z.  1086  S.  558  f., 
Berth.  u.  Bern.  z.  1065  S.  272  u.  428,  auch  Vit.  Altm.  3  Scr.  XII  S.  230. 
Die  Angaben  über  die  Begleiterzahl  schwanken  zwischen  7000  und  12000. 

'^  Die  Bamberger  Domherren  beklagen  sich:  Dominus  noster,  rerum 
ignarus,  in  alio  quodam  orbe  .  .  moratur;  eos  etiam,  qui  idonee  in  tanto 
discrimine  consulere  poterant,  secum  abduxit.  Cod.  üdalr.  29  S.  57. 

3  Cod    Udalr.  28  S.  54. 

*  Cosm.  ehr.  II,  20  S.  80  erzählt  nur  von  der  Zustimmung  des  Bischofs 
Severus  von  Prag.  Die  Urkundenauszüge  ^es  Herzogs  Wratislaw  lassen  die 
Stiftung  ausschließlich  als  Werk  des  Herzogs  und  seiner  Brüder  erscheinen, 
Cd.  Morav.  I  S.  138  f.  Nr.  159  f.  In  der  Schenkungsurkunde  des  Kastellans 
Zmyl  heißt  es  ausdrücklich  von  der  Olmützer  Kirche:  Que  iam  de  uolun- 
tate  prefatoruum  dominorum  nostrorum  mater  omnium  terre  ecclesiarum 
predicatur,  ib.  S.  140  Nr.  161. 

^  Nachricht  des  Gran.  Cat.  praes.  Morav.,  herausgegeben  von  Loserth, 
Arch.  f.  Ost.  Gesch.  78  S.  67.    Wahrscheinlich  ist  die  Sache  nicht. 

e  Ann.  Hild.,  August.,  Berth.  z.  1056. 


—     735     — 

stand  und  zum  Abfall  vom  Christentum  drängten.  Nur  Adalberts 
Macht  hielt  den  Ausbruch  auf.  Aber  seine  Entfernung  vom  Hofe 
zog  die  Vernichtung  seiner  gesamten  Machtstellung  nach  sich:  er 
wurde  genötigt,  den  dritten  Teil  der  Stiftsgüter,  mehr  als  tausend 
Höfe,  an  Magnus,  den  Sohn  des  sächsischen  Herzogs  Ordolf,  zu 
Lehn  zu  geben;  kaum  weniger  erhielten  der  Graf  Udo  von  Stade, 
der  Graf  Eberhard  und  andere  königliche  Räte^.  So  brach  denn 
im  Jahre  seines  Sturzes,  ohne  daß  er  zu  wehren  vermochte,  alles, 
was  er  erreicht  zu  haben  glaubte,  zusammen.  Am  7.  Juni  1066 
wurde  zu  Lenzen  an  der  Elbe  Gottschalk  erschlagen:  sein  ganzes 
Volk  war  wider  ihn,  sein  eigener  Schwager  war  der  Führer  der 
Erhebung.  Dem  Tod  des  Fürsten  folgte  die  Vernichtung  des 
Christentums  in  seinem  Lande.  Dabei  wurden  von  den  Slaven 
so  grauenhafte  Untaten  an  den  fremden  Christen  verübt,  daß  die 
Missionsgeschichte  ihnen  wenig  Ähnliches  an  die  Seite  zu  stellen 
hat.  In  Lenzen  wurde  der  Priester  Yppo  auf  dem  Altar  wie  ein 
Opfertier  geschlachtet  und  viele  andere  Geistliche  und  Laien  hin- 
gemordet; in  Ratzeburg  wurde  der  Mönch  Answer  und  andere 
Gläubige  gesteinigt;  in  Mecklenburg  schlug  man  dem  greisen 
Bischof  Johannes  Hände  und  Füße  ab;  sein  Haupt  wurde  dem 
Gott  Redigast  als  ein  Opfer  dargebracht.  Nicht  einmal  vor  Gott- 
schalks Witwe  hatten  die  slavischen  Unholde  Scheu :  nackt  trieben 
sie  die  durch  Schläge  Mißhandelte  mit  ihren  Frauen  aus  •  dem 
Lande.  Nachdem  die  Kirche  im  wendischen  Gebiet  vernichtet  war, 
stürzten  sich  die  Empörer  auf  die  benachbarten  christlichen  Land- 
schaften: die  Stormam  wurden  fast  gänzhch  aufgerieben,  Adalbert 
mußte  selbst  seine  Metropole  Hamburg  eingenommen  und  vernichtet 
sehen:  keine  Kirche  blieb  unverbrannt;  kein  Kreuz  ungeschändet". 
Das  waren  Verluste,  die  das  Reich  eben  so  schwer  trafen  wie  die 
Kirche.  Aber  die  deutschen  Fürsten  vermochten  nicht,  sich  zu 
vereinigen,  um  das  Verlorene  wiederzugewinnen.  Die  Kämpfe  des 
sächsischen  Herzogs  Ordulf^  und  des  Bischofs  Burchard  II.  von 
Halberstadt*  mit  den  Wenden  waren  nichts  als  die  Erneuerung 
des  alten  Raubkrieges  an  der  Grenze.  Auch  der  Zug,  den  Hein- 
rich im  Winter  1068 — 1069  in  das  Wendenland  ausführte,  war 
nur  ein  Verwüstungszug.  Aber  dadurch,  daß  eine  Menge  fester 
Plätze  gebrochen,  unzähhge  Dörfer  in  Brand  gesteckt,  die  Heilig- 
tümer vernichtet,    Scharen   von   Menschen    getötet   oder    gefangen 


1  Adam  III,  47  f.  S.  129 ;    die   an   Magnus    gegebenen   Lehen    erhielt 
Adalbert  1071  zurück.  III,  59  S.  139. 

2  Adam  III,  49  f.  S.  130  f.  »  Ib.  III,  50  S.  131  f. 
*  Ann.  Ausr.  z.  1068. 


—     736     — 

weggeführt  wurden-^,  ward  weder  das  Land  zurückgewonnen,  noch 
der  Boden  für  die  Missionstätigkeit  geebnet.  Die  Ausbreitung  des 
Christentums  war  für  Jahrzehnte  unmögKch  gemacht. 

In  dieser  Auflösung  der  deutschen  Verhältnisse  wirkte  die 
wiederhergestellte  Macht  und  das  erneuerte  Ansehen  Roms  wie 
ein  Magnet  auf  Eisenspäne.  Wer  etwas  erreichen  wollte,  blickte 
nicht  auf  den  König,  sondern  auf  den  Papst.  Als  Sigfrid  von 
Mainz  seine  Zehntrechte  über  die  Thüringischen  Besitzungen  von 
Fulda  auszuüben  versuchte,  klagte  das  Kloster  gegen  ihn  in  Rom^. 
Das  Gleiche  geschah,  als  Adalbero  von  Würzburg  Rechte  seiner 
Kirche  Fulda  gegenüber  geltend  machte  ^.  Umgekehrt  erhob  Sigfiid 
vor  dem  Papste  gegen  seine  rebelHschen  Diözesanen  in  Thüringen 
Klage,  da  sie  nach  wie  vor  die  Leistung  der  Zehnten  verweigerten; 
er  bat  um  Absendung  von  Legaten  zu  einer  für  Ostern  1067 
ausgeschriebenen  Synode  ■*.  In  dem  Streit  um  Malmedy  rief 
schließlich  der  Abt  von  Stablo  den  päpsthchen  Schutz  gegen  Anno 
von  Köln  an;  nur  so  glaubte  er  sein  Kloster  behaupten  zu  können*''. 
Als  die  Ermordung  Kom-ads  von  Trier  ungerächt  blieb,  bat  Sigfrid 
im  Namen  des  gesamten  deutschen  Episkopats  den  Papst ,  eine 
Untersuchung  zu  veranstalten  und  die  Verbrecher  zu  bestrafen^. 
Auch  Anno  erhob  in  Rom  Klage  gegen  Uoto,  den  Nachfolger 
seines   ermordeten  Neffen'.     Von  Konstanz^,   von  Bamberg^,    von 


1  Ann,  Weissenb.,  Altah.,  Sigib.  ehr.  z.  1069. 

■^  Die  Klage  ergibt  sieb  aus  J.W.  4658,  dem  dritten  Sehreiben,  das  der 
Papst  in  dieser  Sache  an  den  EB.  richtete.  Daß  es  sich  um  die  Zehnten 
handelte,  macht  Cd.  Fuld.  S.  370  Nr.  764  die  in  Mühlhausen  1069  getroffene 
Übereinkunft  (s.  u.  S.  737  Anm.  4)  wahrscheinlich.  Der  anonyme  Brief,  den 
Dronke  von  Abt  Widerad  an  Alexander  (c.  1062)  gerichtet  sein  ließ,  Z.  d. 
Vereins  f.  hess.  Gesch.  IV  S.  360,  ist  jünger,  s.  v.  Pflugk-Harttung,  Dipl. 
bist.  Forsch.  S.  516  ff.  3  j.w.  4748;  vgl.  4659. 

*  Briefe  Sigfrids  an  den  Papst  und  an  Hildebrand  Cod.  Udalr.  32  f. 
S.  60  ff.  nach  1.  Juni  1066.  Charakteristisch  für  Sigfrid  ist  sein  schamloser 
Bestechungsversuch  im  Brief  an  Hildebrand,  und  charakteristisch  für  den 
letzteren  ist,  daß  er  trotzdem  gut  Freund  mit  Sigfrid  blieb,  Reg.  II,  29  S.  141 

■■'  Triumph.  Rem.  I,  19  S.  447.     Die   Reise   des  Abts   fällt    in  den  An- 
fang 1067.  <*  Cod.  Udalr.  32  S.  62. 
'  Brief  an  Alexander  bei  Giesebrecht  HI  S.  1231  Nr.  7. 

*  Die  Klage  muß  sofort  erhoben  worden  sein;  denn  der  Papst  in- 
struierte Sigfrid  bei  dessen  Aufenthalt  in  Rom  Ostern  1070,  s.  Cod.  Udalr.  36 
S.  68.  Daß  dieselben  fideles  gravesque  personae,  die  in  Mainz  klagten,  ib. 
37  S.  71,  auch  in  Rom  tätig  waren,  ist  selbstverständlich.  Man  hat  sie 
gewiß  unter  dem  Kapitel  zu  suchen. 

^  In    diesem  Fall  scheint    die  Klage  erst  einige  Jahre  nach  der  Er-: 


—     737     — 

Reichenau^  aus  ergingen  Klagen  nach  Rom  wider  die  von  dem 
König  ernannten  Prälaten.  Es  war  noch  nicht  ein  Menschenalter 
her,  daß  der  Verkehr  zwischen  der  deutschen  Kirche  und  Rom 
sich  auf  wenige,  bloß  formelle  Händlungen  beschränkt  hatte.  Jetzt 
wurde  der  Papst  zu  der  Erledigung  aller  Fragen  herbeigezogen. 
Er  brauchte  nicht  um  die  Anerkennung  des  Rechtssatzes  zu  kämpfen, 
daß  die  wichtigeren  Angelegenheiten  in  Rom  beschieden  werden 
müßten :  freiwilhg  brachte  der  deutsche  Episkopat  ihm  diese  Aner- 
kennung entgegen^.  Sie  fiel  ihm  zu  als  die  natürliche  Folge  der 
Tatsache,  daß  Rom  aufrecht  stand,  während  es  innerhalb  der  deut- 
schen Kirche  keine  kraftvolle  Autorität  gab. 

Niemand  wii'd  sich  wundem^  daß  Alexander  je  länger  je  ent- 
schiedener als  Monarch  der  Kirche  handelte.  Bei  seinem  Eingreifen 
in  die  thüringischen  Zehntstreitigkeiten  fällt  eine  gewisse  Zurück- 
haltung auf.  Er  begnügte  sich  zunächst  mit  der  wiederholten 
Mahnung  an  Siegfried,  die  Rechte  des  Klosters  Fulda  nicht  zu  ver- 
letzen. Erst  als  Siegfried  diese  Aufforderung  ignorierte,  erließ  er 
eine  schroffe  Erklärung  an  ihn :  er  habe  die  gegen  das  Kloster  er- 
griffenen Maßregeln  einzustellen,  bis  der  Streit,  sei  es  durch  einen 
Legaten  in  Deutschland  oder  durch  den  Papst  persönlich  in  Rom, 
entschieden  sei^  Aber  als  nun  die  streitenden  Prälaten  unter 
Vennittelung  des  Königs  sich  verständigten'',  ließ  er  die  Sache 
fallen.  Gegen  die,  die  Zehnten  verweigernden  Thüringer  beschränkte 
er  sich  auf  die  Erklärung,  der  sei  kein  Christ,  der  die  regelmäßige 
Entrichtung  der  Zehnten   an    die   Taiifkirche,    zu    der    er   gehöre. 


Hebung  erfolgt  zu  sein.  Denn  es  wurde  erst  1070  gegen  den  1065  erhobenen 
Bischof  verhandelt,  s.  Lamb.  z.  1070  S.  111  f.  Dai-aus  folgt  aber  meines  Er- 
achtens  nicht,  daß  1065  niemand  von  einem  simonistischen  Handel  wußte 
(Beyer,  Forsch.  XII  S.  535).  Große  Zahlungen  konnten  damals,  da  sie  ja 
in  bar  oder  in  Kostbarkeiten  gemacht  wurden,  überhaupt  nicht  ohne  Vor- 
wissen anderer  Personen  geleistet  werden,  blieben  also  nie  verborgen.  Die 
späte  Anklage  aber  beweist  bei  der  anerkannten  Häufigkeit  der  Simonie 
nichts.  Denn  die  Klagen  wurden  nicht  wegen  der  Simonie,  sondern  aus 
anderem  Anlaß  auf  Grund  der  Simonie  erhoben. 

1  Lamb.  z.  1072  S.  138.     Ann.  Altah.  z.  1071  S.  82. 

-  S.  den  Brief  Sigfrids  an  Alexander,  Cod.  Üdalr.  31  S.  59:  Quia  .  . 
ad  apostolicum  verticem  referendae  sunt  maiorum   causae   negociorum  etc. 

«  J.W.  4658. 

*  Frühjahr  1069  in  Mühlhausen,  Dronke,  Cd.  Fuld.  S.  370  f.  Nr.  764, 
vgl.  auch  die  ürk.  Sigfrids,  Joannis  Ees  Mog.  II  S.  462.  Nach  dem  Über- 
einkommen sollten  die  Zehnten  von  den  Lehen  der  fuldischen  Vasallen  an  den 
EB.  entrichtet  werden,  dagegen  alle  übrigen  Zehnten  in  den  fuldischen 
Orten  dem  Kloster  bleiben. 

Haack,  Kirchengeschichte.    III.  47 


—     738     — 

verweigere^.  Die  Folge  war,  daß  es  auch  hier  unter  königUcher 
Yerinittelung  zu  einem  Vergleich  kam-.  Schroffer  schritt  er  gegen 
Adalbero  von  Würzburg  ein:  freiHch  hatte  ihn  dieser  durch  die  Rede 
schwer  gereizt,  Widerad  von  Fulda  sei  in  Rom  simonistisch  geweiht 
worden^.  Besonders  nachdrücklich  aber  nahm  er  sich  des  Abts 
von  Stablo  an:  nicht  nur  bestätigte  er  die  Privilegien  des  Klosters; 
er  untersagte  auch  Anno  in  der  schärffsten  Weise,  fernerhin  dessen 
Rechte  zu  verletzen.  Dieser  meinte  dem  Papst  Widerstand  leisten^, 
ja  die  Kurie  einschüchtern  zu  können.  Als  er  im  Frühjahr  1068 
als  Königsbote  nach  Italien  kam,  verkehrte  er  fast  ostentativ  mit 
dem  gebannten  Erzbischof  Heinrich  von  Ravenna,  selbst  ein  Zu- 
sammentreffen mit  Alexanders  Nebenbuhler,  Cadalus  von  Parma, 
vermied  er  nicht:  man  sollte  in  Rom  merken,  daß  er  gefähi'lich 
werden  könne.  Aber  wie  völlig  verfehlte  er  seinen  Zweck! 
Alexander  verweigerte  ihm,  als  er  in  der  Fastenzeit  nach  Rom  kam, 
den  Zutritt:  um  schlimmeres  zu  vermeiden,  mußte  der  stolze  Erz- 
bischof sich  zu  einer  öffentlichen  Bußübung  be(i[uemen,  er  mußte 
es  zulassen,  daß  ihm  die  päpstliche  Erzkanzlerwürde  entzogen 
wurde.^  Das  Einzige,  was  er  erreichte,  war  die  Zusage,  daß  in 
Deutschland  noch  eine  Verhandlung  über  Malmedy  vor  dem  Könige 
stattfinden  sollte:  unter  dieser  Voraussetzmig  mußte  er  versprechen, 
dem  Rechte  nachzugeben  ^.  Er  wurde  später  wirklich  genötigt,  auf 
das  Kloster  zu  verzichten".    Annos  Niederlage  war  kaum  verhüllt; 


1  J.W.  4577. 

-  10.  März  1073  in  Erfurt,  Lamb.  z.  1073  S.  141  u.  144.  Als  tatsäcli- 
licli  wird  man  seinem  Berichte  nur  entneamen  können,  1.  daß  die  Thüringer 
im  allgemeinen  die  Zehntpflicht  anerkannten,  2.  daß  Sigfrid  mit  Hersfeld 
und  Fulda  über  die  Verteilung  der  Zehnten  sich  verständigte,  die  in 
Kirchen,  die  den  Klöstern  gehörten,  anfielen;  der  Grundsatz  war:  gleiche 
Teilung  zwischen  dem  EB.  und  den  Klöstern;  eine  Ausnahme  wurde  bei 
10  Kirchen  zugunsten  Hersfelds  gemacht.  Fronhöfe  des  EB.  und  des  Abts 
von  Fulda  sollten  zehntfrei  sein.  Die  Anerkennung  der  Zehntpflicht  durch 
die  Thüringer  erwies  sich  sofort  als  wertlos,  s.  Cod.  Udalr.  40  S.  87  un- 
datiert, wahrscheinlich  aus  dem  Spätjahr  1073.  Das  ergibt  sich  aus  der 
Klage  über  die  Thüringer,  vgl.  Lamb.  S.  159. 

*  J.W.  4659;  Adalbero  mußte  sich  einer  Bußübung  unterziehen.  Der 
Streit  sollte  auf  dieselbe  Weise  wie  der  Mainzer  entschieden  werden. 

*  Er  hielt  an  dem  Besitz  von  Malmedy  fest,  Triumph.  Rem.  1, 19  u. 
22  S.  477  f. 

5  Triumph.  I,  22  S.  448,  Ann.  Altah.  z.  1068  S.  74,  hier  in  unrichtiger 
Verbindung  mit  dem  unterbliebenen  Romzug.  Er  mag  immerhin  die  Ur- 
sache der  Sendung'  gewesen  sein.  Über  die  Erzkanzierwürde  s.  Mej^er  von 
Knonau  I  S.  589.  «  I.  J.  1071. 


—     739     — 

sie  war  um  so  schmerzlicher,  da  in  derselben  Zeit  Alexander  die 
Klage  wider  Uoto  von  Trier  beschied.  Anno  hatte  auf  das  nach- 
drücklichste in  den  Papst  gedrungen,  wenn  er  sich  jemals  ein  Ver- 
dienst um  Rom  erwor])en  habe,  Uoto  abzuweisen  \  Aber  er  mußte 
erleben,  daß  seine  Bitten  nichts  galten.  Jener  reinigte  sich  durch 
einen  Eid  von  der  ihm  schuldgegebenen  Simonie:  er  erhielt  das 
Pallium  und  wurde  mit  großen  Ehren  entlassen-. 

Und  nicht  genug  daran.  Kaum  zwei  Jahre  später  wurde 
gegen  Anno  die  gleiche  Anklage  erhoben,  die  er  gegen  Uoto  ge- 
schleudert hatte.  Als  er  sich  zur  Verantwortimg  nach  Rom  begab, 
mochte  er  wohl  an  den  Tag  in  Mantua  gedenken,  wo  er  im  Namen 
des  deutschen  Episkopats  von  dem  Papste  Reclienschaft  gefordert 
hatte.  Wie  war  alles  anders  geworden!  Ein  Trost  war  es  für  ihn 
nicht,  daß  Erzbischof  Siegfried  und  die  Bischöfe  von  Bamberg  und 
Straßburg  zugleich  mit  ihm  vorgeladen  waren  'l  Es  war  ein  schlim- 
mer Tag  für  den  deutschen  Episkopat,  als  die  Sache  zur  Ver- 
handlung kam.  Denn  die  beiden  Metropoliten  vermochten  sich  nicht 
zu  rechtfertigen,  sie  mußten  eidlich  Besserung  geloben.  Siegfried 
von  Mainz  war  so  verwirrt,  daß  er  den  Gedanken  ergriff,  seine 
kirchliche  Würde  niederzulegen:  er  hätte  es  getan,  wenn  ihn  nicht 
ein  Verbot  des  Papstes  gehindert  hätte"'.  Werner  von  Straßburg 
bekannte  bebend,  daß  er  das  Keuschheitsgelübde  gebrochen  habe; 
er  erwarb  sich  dadurch  die  päpstliche  Vergebung;  aber  nicht  die 
Erlaubnis,  sein  Amt  weiter  zu  führen.  Nur  Hermann  von  Bamberg 
kehrte  ungekränkt  nach  Hause  zurück.  Da  er  einen  Reinigungs- 
eid ablegte,  so  wurde  er  von  der  Simonie  freigesprochen;  er  erhielt 
überdies  wie  sein  Vorgänger  das  Pallium.  Aber  in  Deutschland 
glaubte  niemand,  daß  er  die  Wahrheit  beschworen  habe^. 


1  Brief  bei  Giesebrecht  S.  12.31. 

■'  Ann.  Altab.  z.  1068  S.  74;  J.W.  4646. 

•'  Larab.  z.  1070  S.  111  f.  Daß  gegen  Werner  von  Straßburg  gleich- 
zeitig verhandelt  wurde,  zeigt  Greg.  Reg.  I,  77  S.  96. 

•1  Vgl.  hiezu  Greg.  Reg.  II,  29  S.  141.  1.  J.  1072  wiederholten  sich 
diese  Anwaudelungen,  Cod.  üdalr.  39  S.  81,  Lamb.  S.  139,  Ann.  Weiss.  S.  55, 
Mar.  Scot.  S.  560. 

•^  Beyer,  Forsch.  XXII  S.  535  f.  macht,  wie  mich  dünkt,  unnötige 
Schwierigkeiten.  Daß  Hermann  einen  Reinigungseid  leistete,  ist  auf  Grund 
von  Cod.  Udalr.  44  S.  98  sicher.  Daß  er  zugleich  mit  den  andern  ange- 
klagten Bischöfen  sich  für  die  Zukunft  eidlich  verpflichtete,  sich  simo- 
nistischer  Weihen  zu  enthalten,  ist  auf  Grund  von  Lamberts  Bericht  sehr 
wahrscheinlich.  Niemand  wird  Beyer  zugeben,  daß  nur  das  Eine  oder  das 
Andere  wahr  sein  kann;  denn  es  gibt  keinen  Grund,  um  dessenwillen  sich 
die  beiden  Eide  ausschließen  sollten. 

47* 


—     740     — 

Während  dessen  war  auch  die  Konstanzer  Sache  in  Fluß 
gekommen  ^  Ihre  Lösung  war  schwierig,  weil  nicht  nur  Sigfrid, 
sondern  auch  der  König  in  sie  verwickelt  war;  der  letztere  ergriff 
ofifen  Partei  für  den  angeschuldigten  Bischof,  Sigfrid  aber  hatte 
zunächst  zu  entscheiden:  bei  ihm'  war  Karl  als  Simonist  verdächtigt, 
bei  ihm  hatte  der  Klerus  von  Konstanz  Protest  gegen  seine  AVeihe 
erhoben.  Es  ist  nun  bemerkenswert,  daß  trotzdem  Alexander  die 
Leitung  der  Sache  in  die  Hand  nahm;  er  verbot  dem  Erzbischof, 
die  Konsekration  Karls  vorzunehmen,  und  verfügte,  daß  dieser  sich 
vor  einer  Mainzer  Synode  rechtfertige,  zugleich  wies  er  den  Klerus 
von  Konstanz  an,  ihm  die  Kirchen gemeinschaft  vorerst  zu  versagen. 
Nachdem  eine  erste  für  das  Jahr  1070  berufene  Synode  nicht  zu- 
stande gekommen  war,  entsandte  er  an  die  zweite  Synode,  die  am 
15.  August  1071  zusammentrat,  die  beiden  Metropoliten  Gebhard 
von  Salzburg  und  Uoto  von  Trier  als  seine  Legaten;  offenbar 
wollte  er  verhüten,  daß  die  Angelegenheit  verschleppt  würde.  Auch 
Heinrich  war  in  Mainz  anwesend.  Er  hoffte,  die  Freisprechung 
Karls  zu  erreichen,  indem  er  feierhch  versicherte,  dieser  habe  an 
die  königliche  Kammer  keine  Zahlung  geleistet.  Aber  dadurch 
wurde  Karl  nicht  gereinigt;  denn  Heinrich  bestritt  nicht,  daß  er 
seine  Umgebung  bestochen  habe.  Das  Ende  war,  daß  Karl  selbst 
einsah,  daß  seine  Freisprechung  unmöglich  sei,  und  daß  er  sich 
deshalb  entschloß,  zurückzutreten.  Am  18.  August  wurde  die 
Synode  durch  die  Mitteilung  überrascht,  er  habe  Ring  und  Stab 
an  Heinrich  zurückgegeben.  Das  Eingeständnis  seiner  Schuld  war 
dadurch  kaum  verhüllt,  daß  er  als  Grund  seines  Rücktritts  angab, 
er  wolle  nicht  wider  den  Willen  seiner  Diözesanen  Bischof  sein. 
Der  von  dem  König  ernannte  Bischof  war  somit  beseitigt.  Hein- 
rich hielt  indes  an  seinem  Ernennungsrecht  fest,  indem"  er  sofort 
das  Konstanzer  Bistum  einem  Kanonikus  von  Goslar,  namens  Otto, 
übertrug  -. 

1  Die  Quellen  für ,  das  Folgende  sind:  Cod.  Udalr.  36—38  S.  68 ff., 
Lamb.  z.  1071  S.  129  ff.,  Ann.  Altah.  S.  82,  Berth.  S.  275,  Bern.  S.  429,  Mar. 
Scot.  S.  560.  Daß  die  sämtlichen  eingehenderen  Berichte  Parteidarstellungen 
sind,  ist  klar.  Gleichwohl  kann  ich  mit  der  Auffassung  Beyers  nicht  ein- 
verstanden sein:  er  gibt  nicht  eine  Interpretation,  sondern  eine  Korrektur 
der  Quellen.  Daß  diese  aber  die  Hauptsache,  die  Schuld  Karls,  wahrheits- 
gemäß wiedergeben,  scheint  mir  zweifellos.  Man  kann  so  gering  von 
Heinrich  IV.  denken,  als  man  will;  das  aber  ist  ihm  nicht  zuzutrauen, 
daß  er  seinen  Ernannten  fallen  ließ,  wenn  er  von  dessen  Unschuld  über- 
zeugt war. 

^  Die  Ernennung  durch  den  König  ist  bei  Berthold  und  Lambert  er- 
wähnt; vgl.  auch  Cas.  mon.  Petrish.  11,27  S.  645. 


—     741     — 

Zu  einem  ähnlichen  Ausgang  führte  der  Widerspruch  der 
Reichen auer  Mönche  gegen  Abt  Ruotpert.  Nur  daß  Alexander 
hier  die  Sache  von  Anfang  an  nach  Rom  zog:  er  forderte  von 
ihm  Eücktritt  oder  Rechtfertigung,  und  als  er  trotz  wiederholter 
Vorladungen  nicht  in  Rom  erschien,  sprach  er  im  Frühjahr  1072 
Bann  und  Absetzung  über  ihn  aus.  Bischof  Otto  erhielt  den  Auf- 
trag, das  Urteil  bekannt  zu  machen  und  auszuführen.  Auch  dies- 
mal erhob  Heinrich  keine  Einsprache;  er  nahm  den  Stab  aus  der 
Hand  Ruotperts  zurück^.  Das  Kloster  erhielt  in  dem  von  den 
Mönchen  gewählten  Eggiha,rd  von  Neuenbürg  einen  neuen  Abt;  bei 
dem  nahen  Verhältnis  dieser  Familie  zu  Heinrich  schien  also  auch 
hier  der  Einfluß  des  Königs  ungebrochen  zu  bleiben'. 

In  derselben  Zeit  wurde  die  Entscheidung  über  das  Olmützer 
Bistum  in  Alexanders  Hände  gelegt.  Wratislaw  hatte  die  dem 
Bistum  Prag  zugesagte  Entschädigung  nicht  geleistet.  Vergeblich 
drang  Bischof  Gebhard,  der  im  Jahre  1068  das  Bistum  erhalten 
hatte  —  er  war  des  Herzogs  Bruder'^  — ,  in  ihn,  sein  AVort  ein- 
zulösen. Da  er  nichts  erreichte,  faßte  er  den  Plan,  Johann  zu 
verdrängen  und  die  Diözese  Olmütz  wieder  mit  Prag  zu  vereinigen. 
Diu-ch  eine  frevelhafte  Gewalttat  an  dem  Bischof  suchte  er  ihn 
zum  Rücktritt  zu  nötigen;  allein  vergebUch.  Nun  wandte  er  sich 
klagend  nach  Rom.  Auch  Wratislaw  fordei-te  den  Papst  zum  Ein- 
schreiten auf^.  Dadurch  war  offenkundig  sowohl  das  Recht  des 
Königs  als  das  des  Mainzer  Erzbischofs  verletzt.  Allein  ohne  Rück- 
sicht darauf  war  Alexander  bereit,  den  Zwischenfall  zu  entscheiden. 
Kurz  vor  seinem  Tode  machten  sich  seine  Legaten,  die  Diakone 
Bernhard  und  Gregor,  auf  den  Weg,  um  im  Hader  der  böhmischen 
Bischöfe  ein  Urteil  zu  fällen''. 

Wie  Alexander  in  alle  großen,  die  Öffentlichkeit  beschäf- 
tigenden kirchhchen  Fragen  entscheidend  eingriff,  so  auch  in  eine 


1  Greg.  Reg.  1,82  S.  102  f.;  Ann.  Altah.  z.  1071  S.  83  f.;  Larnb.  z. 
1071  f.  S.  127  f.,  138;  Berth.  z.  1071  S.  275. 

"  Greg.  Reg.  1.  c.  Ser.  abbat.  Scr.  XIII  S.  332.  Berth.  z.  1073  S.  276. 
Man  nimmt  gewöhnlich  an,  daß  die  Mönche  eigenmächtig  wählten,  Beyer, 
Bisch.-Wahlen  S.  61,  Voigt,  Kl.-Pol.  S.  64.  Das  ist  aber  allen  Analogien 
nach  sehr  unwahrscheinlich.  Man  wird  vielmehr  anzunehmen  haben,  daß 
die  Wahl  mit  Zustimmung  Heinrichs  stattgefunden  hat,  Gregor  scheint, 
wahrscheinlich  wegen  der  Familie  des  Gewählten,  Bedenken  gehabt  zu 
haben  (diligenter  examinatum).  Daß  Kggihard  auf  die  päpstliche  Seite 
trat,  ist  bekannt.  ■■'  Cosm.  ehr.  11,21  f.  S.  81. 

*  Ib.  II,  27  f.  S.  85  ff.;  vgl.  J.W.  4696  u.  Cod.  Udalr.  40  S.  85. 

■'  Greg.  Reg.  1, 17  S.  29  f. 


—     742     — 

Menge  kleiner,  lediglich  lokaler  und  persönlicher  Angelegenheiten. 
In  erster  Hinsicht  ist  die  immer  wachsende  Zahl  römischer  Schutz- 
privilegien für  Stifter  und  Klöster  bemerken sAvert:  bis  auf  Leo  IX. 
waren  sie  hur  vereinzelt,  von  ihm  zuerst  ist  eine  größere  Zahl  er- 
halten, seitdem  nimmt  ihre  Menge  nicht  mehr  ab  ^.  Die  persön- 
lichen Angelegenheiten  sind  zumeist  Disziphnarsachen :  Bischof 
Rumold  von  Konstanz  hatte  einen  Abt  des  Priestertums  und  der 
Leitung  des  Klosters  entsetzt,  weil  er  im  Zorn  einen  Knecht  so 
grausam  mißhandelt  hatte,  daß  er  an  den  Folgen  starb.  Als  der 
Abt  appellierte,  hob  Alexander  das  Urteil   auf:    der  Schuldige  er- 


^  S.  Blumenstock,  D.  päpstl.  Schutz  S.  44.  Doch  ist  zu  bemerken,  daß 
die  von  Blumenstock  angegebenen  Zahlen  falsch  sind.  Man  erreicht  sie 
nur,  wenn  man  die  Erneuerung  des  Schutzes  mitzählt,  während  es  sich 
doch  nur  um  Neuverleihung  handeln  kann.  Für  Deutschland  kommen  nur 
verhältnismäßig  wenige  Fälle  in  Betracht,  nämlich  2  für  Leo  IX.,  J.W. 
4194.  4201,  1  für  Nikolaus  IL  4400,  4  für  Alexander  IL,  4593,  4648,  4666, 
4767.  Die  beiden  Klöster,  die  von  Leo  IX.  den  päpstlichen  Schutz  erhielten, 
wurden  vorher  in  päpstliches  Eigentum  übergeben,  St.  Sim.  u.  Jud.  in 
(Tüslar  von  Heinrich  IIL,  IL  Kreuz  in  Woffenheim  von  Leo  selbst.  Dagegen 
fand  in  keinem  der  späteren  Fälle  eine  Übergabe  statt;  die  Schutzverleihung 
ist  lediglich  Gunstbezeigung  für  einflußreiche  Männer  oder  Parteigenossen: 
4400  u.  4593  für  Anno  von  Köln,  4666  für  Udo  von  Toul,  4767  für  Altmann 
von  Passau;  auch  4648  fällt  unter  diesen  Gesichtspunkt:  der  alte  Propst 
Ermenfrid  von  St.  Maria  Magd,  in  Verdun  war  ein  Gesinnungsgenosse 
Richards  von  St.  Vanne,  s.  N.A.  XV  S.  136,  er  hatte  sein  Stift  einst  von 
Leo  IX.  weihen  lassen,  J.W.  4193.  Ein  Unterschied  zwischen  den  päpst- 
lichen Schutzbriefen  besteht  also  insofern,  als  sie  entweder  auf  Grund  der 
Übergabe  oder  ohne  dieselbe  erteilt  wurden.  Aber  was  W.  Kranz,  Die 
päpstl.  Politik  etc.  1902  S.  13  ff.  sagt,  um  weitere  Unterschiede  nachzu- 
weisen, ist  für  Deutschland  unrichtig:  denn  1.,  von  specialis  tutela  ist  weder 
bei  Goslar,  noch  bei  Woffenheim  die  Rede;  2.,  in  Goslar,  obwohl  tradiert, 
wird  das  ecclesiasticum  regimen  des  Diözesanbischofs  ausdrücklich  gewahrt, 
das  Stift  hat  auch  nicht  freie  Wahl  des  Propstes,  sondern  der  Kaiser  er- 
nennt. Was  Goslar  gewährt  wurde,  unterschied  sich  also  nicht  wesentlich 
von  dem,  was  die  Kurie  nicht  tradierten  Klöstern  gewährte.  Die  Hauptsache 
war  hier  wie  dort  die  Sicherung  des  Besitzstandes,  bei  den  tradierten 
Klöstern  kam  hinzu  die  Sicherung  der  Freiheit  (Goslar:  ut  in  perpetuum 
libera  persistat,  Woffenheim:  libere  semper  maneat),  bei  den  nicht  tradierten 
die  Sicherung  der  Statuten  (St.  Mar.  in  Köln:  ut  tua  statuta  in violata  per- 
maneant,  Siegburg:  quatenus  prima  ista,  quae  modo  instituitur,  permaneat 
consuetudo,  St.  Salvator  in  Toul :  ut  nullus  alterius  ordinis  congregationem 
ibi  constituat,  St.  Nikol.  in  Passau:  ut  clerici  sub  communi  semper  vita 
consistant.  Bei  St.  Mar.  Magd,  in  Verdun  fehlt  eine  analoge  Bestimmung). 
Die  Freiheit  der  Wahl  konnte,  mußte  aber  nicht,  statutarisch  sein,  und  ist 
demgemäß  kein  i-egel mäßiger  Bestandteil  der  Schutzbriefe. 


—     743     — 

hielt  nicht  nur  das  Kloster  zurück,  sondern  er  durfte  auch  nach 
einjähriger  Buße  wieder  Messe  lesen  ^.  In  Verdun  hatte  ein 
Kleriker  in  einer  Krankheit  gelobt,  Mönch  zu  werden;  daraufhin 
waren  seine  Benefizien  von  dem  Bischof  einem  anderen  übertragen 
worden.  Nach  seiner  Genesung  aber  erfüllte  jener  sein  Gelübde 
nicht,  forderte  vielmehr,  daß  ihm  seine  Pfründen  zurückgegeben 
würden,  und  betrieb  persönhch  die  Entscheidung  in  Bom.  Alexander 
erließ  wieder  ein  dem  Appellanten  günstiges  Urteil  ^.  Ein  flüchtiger 
Passauer  Mönch,  der  da  und  dort,  ohne  Diakon  zu  sein,  Diakonen- 
dienst in  de!?  Kirchen  geleistet  hatte,  wurde,  als  er  nach  Bom  kam, 
alsbald  absol'dert;  Alexander  verfügte  überdies,  daß  er  die  höheren 
Weihen  erh;dten  kennet  Lauter  Entscheidungen,  die  sachlich  so 
auffällig  sinü,  daß  sie  fast  vde  Belohnungen  für  die  Anrufung  des 
Papstes  erscheinen.  Andere  Fragen  wurden  von  den  Bischöfen 
selbst  dorn  Papste  zur  Bescheidung  vorgelegt*. 

Die  Bedeutung  dieser  großen  und  kleinen  Vorgänge  ist  nicht 
vollständig  a'isgesprochen,  wenn  man  in  ihnen  Erfolge  der  päpst- 
lichen Ansprüche  auf  Herrschaft  in  der  Kirche  sieht.  Gewiß  waren 
sie  das.  W&a  unter  Leo  IX.  begonnen  hatte,  vollendete  sich  unter 
Alexander  II,:  wie  niemals  vorher  regieiie  das  Papsttum,  kaum 
aus  der  Abhängigkeit  von  dem  deutschen  König  befreit,  in  der 
deutschen  Kirche.  Der  Bericht,  den  Siegfried  von  Mainz  über  die 
Synode  von  1071  nach  Bom  sandte,  ist  so  untertänig,  daß  er  selbst 
an  den  Briefen  des  Bonifatius  seinesgleichen  nicht  hat:  die  deutsche 
Synode  erscheint  als  ganz  auf  päpstlicher  Autorität  beruhend^. 
Aber  nicht  minder  wichtig  ist,  daß  durch  das  römische  Eingreifen 
die  bereits  vorhandene  Desorganisation  der  deutschen  Kirche  ge- 
fördet,  man  darf  sagen:  unheilbar  gemacht  wurde.  Daß  der  König 
die  Bischöfe  und  die  Abte  der  königlichen  Klöster  ernannte,  war 
ein  durch  lange  Gewohnheit  gefestigtes  Becht.  Seine  Ausübung 
wurde  unmöglich,  wenn  der  Widerwille  der  Territorien  gegen  die 
Ernennung  ihrer  Fürsten  an  dem  Papst  eine  nie  versagende  Stütze 
fand.  Daß  die  Metropoliten  die  Bischöfe  konsekrierten,  war  ihr 
verbrieftes  Becht.  Es  wurde  illusorisch,  wenn  ihnen  das  Judicium 
über  die  Bechtmäßigkeit  der  Wahl  aus  der  Hand  genommen 
wurde.  Daß  die  Bischöfe  die  Disziplin  in  ihren  Diözesen  hand- 
habten, war  eine  ihrer  vornehmsten  Pflichten.    War  ihre  Erfüllung 


1  J.W.  4511,  vgl.  4503.  "'  J.W.  4625.  ^  j  w.  4622. 

4  J.W.  4589;  Cod.  üdalr.  31  S.  59;  32  S.  61;  38  S.  81. 

5  Cod.  Udalr.  38  S.  77  ff.;  vgl.  bes.  S.  80:  Ratum  duximus,  huius  con- 
cilii  ordinem  et  exitum  vestrae  significare  sanctitati,  ut,  cuius  auctoritate 
ceptum  et  confectum  est,  eius  et  assensu  mereatur  robarari. 


—     744     — 

möglich,  wenn  die  Appellationen  nach  Rom  fast  unfehlbar  zur 
Aufhebung  oder  Milderung  der  bischöf heben  Urteile  führten? 
Mit  einem  Wort:  indem  das  Papsttum  die  Eegierung  der  Kirche 
in  die  Hand  nahm,  störte  es  überall  bisherige  Rechte:  es  elimi- 
nierte die  Autorität  des  Königs  und  es  schwächte  die  Autorität 
des  Episkopats. 

Höchst  eigentümlich  war  nun  das  Verhältnis  der  Kurie  und 
des  Hofes:  der  Zwiespalt  der  Interessen  war  vorhanden;  aber  nur 
sehr  allmählich  kam  es  zu  einem  ausgesprochenen  Gegensatz 
Heinrich  fehlte  die  aggressive  Tendenz,  und  in  Rom  glaubte-  man. 
wie  es  scheint,  die  eigenen  Ziele  ohne  Kampf  mit  dem  König 
erreichen  zu  können. 

Schon  bei  der  Schwertumgürtung  wurde  ein  Romzug  Hein- 
richs in  Aussicht  genommen.  Man  bemerkt,  daß  er  für  die  Rechnung  . 
der  Parteien  noch  eine  unbekannte  Größe  war:  ebenso  die  Gegner 
Alexanders  wie  Peter  Damiani  sahen  seiner  Ankunft  voll  Hoffnung 
entgegen.  Jene  erwarteten  die  Anerkennung  des  königlichen 
Papstes^,  dieser  dachte  nicht  anders,  als  daß  der  Sohn  Hein- 
richs HI.  Cadalus  den  Rest  von  Macht  entreißen  werde,  den  er 
noch  hatte  ^.  Alexander  und  Hildebrand  haben  diese  Ansicht 
schwerlich  geteilt:  sie  mußten  mit  der  Tatsache  rechnen,  daß  die 
Beziehungen  des  Hofs  zu  Cadalus  trotz  der  Mantuaner  Synode 
nicht  ganz  abgebrochen  waren  ^.  Der  Romzug  Heinrichs  bai-g 
mögUche  Gefahren  in  seinem  Schöße.  In  Rom  wurde  also  die 
Nachricht,  daß  er  bis  zum  Herbst  1065  verschoben  sei^  gewiß 
nicht  mit  Bedauern  aufgenommen.  Er  kam  auch  im  Herbste  nicht 
zustande.  Im  nächsten  Jahr  erfolgte  der  Sturz  Adalberts.  Jetzt 
drang  Anno  darauf,  daß  an  der  Stellung  des  Königs  zu  beiden 
Fäpsten  kein  Zweifel  gelassen  werde;  noch  in  Tribur  wurde  be- 
schlossen, einen  eigenen  Gesandten  nach  Rom  zu  schicken,  der  alles 


1  Benzo  lU,  12  ff.  S.  621  ff.  Daß  die  hier  erzählte  Reise  Benzos  in  das 
Jahr  1065  gehört,  zeigt  Lehmgrübner  S.  105  ff. 

ä  Ep.  VII,  3  S.  437  ff.  Der  Brief  ist  erst  nach  der  Verschiebung  des 
Zugs  geschrieben ;  vgl.  S.  437  D :  Tu  non  succurris  ecclesiae. 

^  Auch  von  Benzo  abgesehen,  steht  diese  Tatsache  fest,  s.  d.  angef. 
Brief  S.  438  f.,  und  den  5.  Brief  Annos  bei  Giesebrecht  S.  1229.  Rät  Anno, 
ut  ipse  —  der  König  —  cessaret  ab  ea,  qua  diu  iani  sedem  apostolicam 
vexavit,  calumnia;  oportere  quoque,  ut  post  multas  iniurias  cum  satis- 
factione  dignum  exhiberet  honorem  summo  pontifici,  so  kann  sich  das  nur 
auf  das  unklare  Verhältnis  zu  Cadalus  beziehen. 

*  Brief  Annos  bei  Giesebrecht  S.  1228  Nr.  4,  bei  Hefele  IV  S.  876  erst 
in  d.  J,  1067  verlegt. 


—     745     '— 

ins  Gleiche  bringe  Da  Anno  Bedenken  trug,  Deutschland  zu  ver- 
lassen, so  ging  Otto  von  Baiern  als  Königsbote  über  die  Alpen*. 
In  Born  war  man  sehr  befriedigt;  nie  hat  Alexander  das  Lob 
Annos  so  laut  verkündigt,  als  in  der  nächsten  für  ihn  erlassenen 
Urkunde.  Hier  ist  er  der  fromme  und  wahrhaft  bischöfUche  Mann, 
der  treue  und  kluge  Knecht,  der  mitten  in  seinen  eigenen  Mühen 
an  die  Bedrängnisse  der  römischen  Kirche  denkt  und  ihr  seine 
Unterstützung  darbietet".  Jedes  Bedenken  gegen  den  Romzug 
Heinrichs  war  nun  geschwunden;  der  Papst  wünschte,  forderte  ihn. 
Der  Grund  für  das  letztere  lag  darin,  daß  die  Beziehungen  zu 
Richard  von  Capua  sich  getrübt  hatten.  Nicht  umsonst  hatten 
die  Normannen  das  Papsttum  unterstützt;  sie  fühlten  sich  notwendig. 
Richard  rückte  im  Jahre  1066  in  die  römische  Campägna  ein,, 
und  forderte,  daß  ihm  der  römische  Patriziat  erteilt  werde  ^.  Un- 
möglich konnte  Alexander  auf  das  Verlangen  eingehen;  er  hätte 
dadurch  das  Papsttum,  nachdem  es  von  der  Tyrannei  des  latei- 
nischen Adels  befi'eit  war,  der  nicht  minder  bedenklichen  Herr- 
schaft normannischer  Abenteuerer  ausgeHefert.  Aber  ein  Gegen- 
gewicht gegen  die  Normannen  konnte  er  nur  im  Norden  finden: 
bei  Herzog  Gottfried  oder  dem  König.  Und  höchst  bezeichnend 
ist  es  nun,  daß  er  sich  an  den  letzteren  und  nicht  an  den  Herzog 
von  Tuscien  wandte^.     Denn    liegt   nicht   darin   das   klare  Urteil, 


^  Giesebrecht  S.  1229  f.  Nr.  5.  Wo  die  Beratung  stattfand,  sagt  Anno 
nicht;  man  hat  wahrscheinlich  an  Tribur  zu  denken. 

-  J.W.  4593;  vgl.  auch  4599.  »  Leo  ehr.  Cas.  111,23  S.  714. 

■*  Amatus  VI,  9  S.  243:  Lo  pape  avoit  mande  molt  souvent  par  letres 
et  aucune  foiz  par  messages  lo  roy  Henry  pour  venir  contra  la  crudeUte  de 
li  Normant.  Anders  Bonizo,  der  von  einem  beabsichtigten  Zug  des  Königs 
nichts  weiß,  dagegen  Hildebrand  Gottfrid  zu  Hilfe  rufen  läßt,  VI  S.  599. 
Ich  kann  mich  nicht  überzeugen,  daß  v.  Heinemann  recht  tut,  Bonizo  zu 
folgen,  S.  388  f.  Denn  daß  der  Plan  der  Kaiserkrönung  bestand,  zeigen  die 
Briefe  Sigfrids,  Cod.  Udalr.  31  f.  S.  59  f.,  und  Peter  Damianis,  ep.  VII,  3 
S.  442;  ohne  vorhergehende  Unterhandlungen  aber  ist  der  Zug  zum  Zweck 
des  Empfangs  der  Kaiserkrone  sicher  nicht  geplant  worden.  Das  wäre  gegen 
alle  Analogie.  Die  Reise  der  Kaiserin  nach  Deutschland,  zu  der  Peter 
Damiani  seine  Zustimmung  gab,  ep.  VII,  8  S.  447,  ist  verständlich,  wenn  sie 
Aufträge  zu  überbringen  hatte.  Unterhandlungen  zwischen  dem  Hof  und 
der  Kurie  haben  demnach  stattgefunden.  Nun  könnte  man  annehmen,  daß 
Hildebrand  durch  seine  Verabredung  mit  Gottfried  den  offiziell  mit  dem 
König  verabredeten  Plan  kreuzen  wollte.  Die  Sache  wäre  nicht  unmöglich ; 
aber  durchaus  unwahrscheinlich  ist,  daß  Bonizo  in  eine  solche  krumme 
Maßregel  eingeweiht  war.  Ich  möchte  deshalb  annehmen,  daß  Bonizos 
Nachricht  auf  einem  Rückschluß  beruht.    Gottfried  ist  gegen  die  Normannen 


—     746     — 

daß  der  König  für  den  Papst  der  weniger  gefährliche  Helfer  sei? 
Immerhin  schienen  für  Heinrich  alle  Wege  geebnet.  Denn  auch 
die  deutschen  Großen  ließen  keinen  Zweifel  daran,  daß  sie  die 
Kaiserkrönung  wünschten.  Anfang  Februar  1067  sollte  der  Zug 
von  Augsburg  aus  begonnen  werden^.  Und  gleichwohl  unterbheb 
er  auch  diesmal.  Wenn  man  fragt,  wem  dadurch  ein  Vorteil  zu- 
fiel, so  ist  es  Herzog  Gottfried.  Und  er  war  es  denn  auch,  der 
die  Absichten  des  Königs  kreuzte,  indem  er  ihm  durch  seinen  vor- 
zeitigen Aufbruch  nach  Italien  die  Gelegenheit  zu  handeln  vor- 
wegnahm^. Man  kann  begreifen,  daß  Heinrich  darüber  aufbrauste. 
Aber  wenn  er  nun  in  trotzigem  Unmut  den  ganzen  Zug  aufgab, 
so  erklärte  sich  dieser  vorschnelle  Entschluß  doch  nur  aus  seiner 
Jugend.  Gottfried  erreichte  zunächst,  was  er  wollte:  er  drängte 
die  Normannen  rasch  aus  der  Campagna  zurück  und  schloß  dann 
Frieden  mit  ihnen.  Das  war  halbe  Arbeit:  man  wird  kaum  darüber 
zweifelhaft  sein  können,  warum  er  nicht  mehr  leistete:  er  wollte 
den  Päpsten  nötig  bleiben. 

Der  Verzicht  auf  den  Romzug  war  die  erste  Maßregel,  die 
Heinrich  IV. ^  ganz  selbständig  ergriff  und  für  die  er  allein  die 
Verantwortung  hatte.  Sie  mag  psychologisch  verständlich  sein; 
aber  für  sein  Verhältnis  zum  römischen  Hof  war  sie  Verhängnis  voll. 
Selbst  Peter  Damiani  konnte  sich  des  Zweifels  nicht  erwehren,  ob 
der  König  für  seinen  Platz  in  der  Weit  nicht  noch  zu  jung  sei^; 
er  meinte,  ihn  durch  die  Erinnerung  an  biblische  Vorbilder,  an 
seinen  Vater  zu  entschlossener  Tatkraft  entflammen  zu  müssen:  wie 


aufgetreten:    also    er   ist  darum   ersucht   worden.     Die  Nachricht  hat  aber 
dann  keinen  Wert. 

1  Amat.  VI,9  S.  243  f.;  Leo  111,23  S.  253;  Cod.  üdalr.  31  f.  S.  59  f.; 
Ann.  Altah.  z.  1067  S.  72,  Weissenb.  S.  53,  August.  S.  128.  Bei  dem  Wider- 
spruch zwischen  den  deutschen  und  italienischen  Quellen  gehen  die  An- 
sschauungen  der  Forscher  auseinander.  Zuletzt  hat  Jung  (Gottfr.  d.  B.  S.  80 ff. 
ich  sehr  entschieden  für  die  Richtigkeit  der  deutschen  und  gegen  die) 
Glaubwürdigkeit  der  ital.  Nachrichten  ausgesprochen.  Wie  mich  dünkt, 
scheitert  seine  Anschauung  daran,  daß  die  Absicht  des  Romzugs  sicher  ist. 
Der  Zug  war  von  den  Fürsten  beschlossen;  für  seine  Verlegung  gab  es 
1067  keinen  Grund ;  denn  die  Worte :  Cum  rex  in  aliis  regni  partibus  occu- 
patus  esset,  haben  keinen  Gehalt.  Ich  glaube  also  hier  den  ital.  Quellen 
folgen  zu  müssen ;  vgl.  Meyer  v.  Knonau  I  S.  549  ff. 

-  Eine  Parallele  dazu  ist  die  seltsame  Untätigkeit  Gottfrieds  auf  der 
Versammlung  von  Piacenza  Ann.  Altah.  z.  1068  S.  75. 

^  Ep.  VIT,  3  S.  437 :  An  plenae  forte  robur  aetatis  adhuc  tibi  deesse 
conquereris? 


--     747     — 

jener  solle  er  die  darniederliegende  Kirche  aufrichten;  wozu  trage 
er  die  Waffen,  wenn  er  nicht  kämpfe? 

Das  waren  wohlgemeinte  Worte,  denen  ein  Mißverständnis 
Heinrichs  zugrunde  lag.  Anders  als  der  Greis  urteilten  die  Männer, 
die  die  Politik  der  Kurie  bestimmten.  Aber  sie  verstanden  Hein- 
rich nicht  besser,  wenn  sie  in  seinem  Verhalten  den  Beweis  sahen, 
daß  man  mit  ihm  nicht  ernstUch  rechnen  müsse.  Das  Verhältnis 
zu  den  Normannen  ordneten  sie  auf  eigene  Hand;  im  Sommer 
1067  gingen  Alexander  und  Hildebrand  zu  diesem  Zweck  nach 
Süditalien:  es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  sie  den  Bund  mit 
Richard  erneuerten^:  das  war  ein  Erfolg  Gottfried  gegenüber. 
Noch  bedenklicher  war  für  ihn  die  enge  Verbindung,  in  die  der 
Graf  Wilhelm  von  Burgund  mit  der  Kurie  trat:  er  schwur  vor 
allem  Volk  an  der  Konfession  des  Apostels,  daß  er  bereit  sei)  zu 
jeder  Stunde,  sobald  der  Papst  ihn  rufe,  zur  Verteidigung  Roms 
in  den  Kampf  zu  ziehen  '^.  Die  politische  Lage  Roms  war  dadurch 
wieder  völHg  gesichert. 

Die  schroffe  Behandlung  Annos  im  Frühjahr  1068  und  das 
rücksichtslose  Vorgehen  gegen  den  deutschen  Episkopat  ist  von 
diesem  Punkte  aus  verständlich.  Nicht  minder  das  Verhalten 
Alexanders  gegen  Heinrich:  freilich  handelte  der  letztere  so,  daß 
er  die  Vorstellung  befestigen  mußte,  er  könne  niemals  zu  einem 
gefährlichen  Gegner  werden.  Am  übelsten  war  ohne  Zweifel  sein 
Ehescheidungsplan  ^.  Er  war  seit  dem  13.  Juli  1066  mit  Bertha 
von  Savoyen  vermählt.  Seine  Gemahhn  war,  wie  seine  Mutter, 
eine  unglückliche  Fürstin.  Aber  die  deutsche  Geschichte  gedenkt 
ihrer  in  Ehren;  denn  in  den  schwersten  Tagen  hat  sie  die  Pflicht 
der  Frau  getreulich  erfüllt.  Als  sie  vermählt  wurde,  war  sie  kaum 
dem  Kindesalter  entwachsen.  Sie  vermochte  den  Weg  zum  Herzen 
ihres  Gemahles  nicht  zu  finden:  er  bheb  ihr  fremd,  wurde  ihr  ab- 
geneigt. Im  dritten  Jahre  war  der  Entschluß  reif,  seine  Ehe  wieder 
zu  lösen.  Pfingsten  1069  sprach  er  ihn  im  Rat  der  Fürsten  un- 
verhohlen aus.  Der  erschreckte  Widerspruch,  den  er  fand,  die 
ernsten  Bedenken,  die  ihm  entgegen  gehalten  wurden,  vermochten 
nicht,  ihn  umzustimmen.  Es  war  ein  Unglück,  daß  kein  besserer 
Mann  als  Siegfried  von  Mainz  an  der  Spitze  des  deutschen  Episko- 
pats stand*.     Denn  statt  das  Verlangen  Heinrichs  von  Anfang  an 


^  Vgl.  V.  Heinemann  I  S.  250  f.     Doch    bezweifele    ich,    ob    schon  im 
Frieden  der  Kurie  weitere  Zugeständnisse  gemacht  wurden. 
•^  Greg.  Reg.  I,  46  S.  64. 

3  Ann.  Altah.  z.  1069  S.  78;  Lamb.  S.  105  ff.;  Cod.  Udalr.  34  S.  65. 
*  Die  angef.  Quellen  widersprechen  einander  in  bezug  aqf  die  Stellung 


—     748     — 

zurückzuweisen,  stellte  er  ihm  eine  Synodalverhaudlung  darüber  in 
Aussicht.  Davor  jedoch  schreckte  er  zurück,  die  Verantwortung 
für  das  auf  sich  zu  nehmen,  was  auf  der  Synode  geschehen  konnte. 
Er  berichtete  deshalb  nach  Rom  und  bat  um  Entsendung  eines 
Legaten.  Alexander  schickte  Peter  Damiani.  Er  konnte  keine 
bessere  Wahl  treffen.  Denn  von  allen  Kardinälen  war  keiner 
Heinrich  persönhch  so  nahe  getreten  als  er;  keiner  aber  kannte 
zugleich  in  einer  Angelegenheit  wie  diese  so  wenig  ein  Nachgeben. 
Die  Entscheidung  brachte  die  Synode  von  Frankfurt  im  Oktober 
1069.  Denn  als  hier  der  Legat  die  Erklärung  abgab,  niemals 
werde  Alexander  Heinrich  krönen,  es  sei  denn,  daß  er  von  dem 
Scheidungsplane  abstehe,  trat  Heinrich  von  seiner  Forderung  zurück. 
Das  war  recht;  aber  wer  darf  es  der  Kurie  verargen,  wenn  sie 
Heinrich  als  einen  Knaben  betrachtete,  der  leidenschaftlich  begehrte, 
aber  vor  ernstem  Widerstand  zurückwich? 

Daß  Heinrich  dem  Einschreiten  gegen  die  von  ihm  ernannten 
Prälaten  keine  Schwierigkeiten  in  den  Weg  legte,  daß  er  sich  den 
päpstlichen  Erlaß  über  die  Gründung  des  Bistums  Gurk,  durch 
den  ihm  die  Ernennung  und  Livestitur  des  Bischofs  verboten  ward, 
gefallen  ließ^,  konnte  diese  Vorstellung  nur  verstärken.  Aber  sie 
war  gefährlich;  denn  sie  war  irrig. 

Der  latente  Gegensatz  zwischen  dem  Hof  und  der  Kurie  wurde 
zu  offenem  Widerspruch  infolge  der  Mailänder  Verhältnisse. 

Seit  dem  Amtsantritt  Alexanders  hatte  sich  dort  manches 
verändert.    Zuerst  starb  der  Führer  der  Pataria,  Landulf;  er  erlag 


Sigfrids.  Die  Altaicher  JB.  behaupten:  Promiserat,  se  illi  hoc  permissuram 
synodali  iudicio.  Lambert  läßt  Sigfrid  durch  ein  Versprechen  in  bezug 
auf  die  Thüringer  Zehnten  bestochen  sein.  Dagegen  behauptet  Sigfrid  seibat, 
er  sei  ein  Gegner  der  Scheidung  gewesen  und  die  Synode  sei  durch  die  in 
Worms  anwesenden  Bischöfe  beschlossen  worden.  Man  wird  diesem  Ver- 
such, sich  rein  zu  waschen,  kaum  Glauben  schenken  können. 

1  J.W.  4673  V.  21.  März  1070  an  Gebhard  von  Salzburg.  Alexander 
gewährt  Gebhard  das  Recht  zur  Errichtung  eines  Bistums  —  Gurk  ist  erst 
in  der  königl.  Urk.  genannt  —  und  verfügt,  ut  nullus  ibi  episcopus  quan- 
doque  sive  per  investituram,  ut  dici  assolet,  vel  quocunque  pacto  inibi  con- 
stitnatur,  nisi  quem  tu  vel  tui  successores  prompta  voluntate  elegerint, 
ordinaverint  et  consecraverint.  St.  2755  v.  4.  Febr.  1072.  Hier  lautet  die 
betreffende  Stelle  fast  wörtlich  ebenso;  der  Hauptnnterschied  ist,  daß  die 
Worte,  ut  dici  assolet,  fehlen.  Daß  Heinrich  zustimmte,  erklärt  sich  ver- 
mutlich daraus,  daß  die  Diözese  Gurk  aus  dem  Salzburger  Gebiet  heraus- 
geschnitten wurde;  eine  Schädigung  Salzburgs  war  nur  dann  vermieden, 
wenn  das  Bistum  gewissermaßen  im  Besitz  des  Erzbistums  blieb. 


—     749     — 

einem  Lungenleiden  ^.  An  seine  Stelle  trat  sein  Bruder  Erlembald: 
es  charakterisiert  die  Verhältnisse,  daß  nun  ein  Laie  an  der  Spitze 
des  Bundes  stand.  Seine  Macht  nahm  dadurch  nur  zu;  denn 
Erlembald  war  ein  Mann,  wie  ihn  das  Volk  liebt:  er  gab  etwas 
auf  den  Glanz  des  Auftretens.  Den  Klerus  haßte  er  bitter;  man 
tadelte  es  nicht;  denn  er  hatte  Grund  dazu;  6s  war  ihm  einstmals 
die  Braut  von  einem  Priester  verführt  worden^;  seinen  religiösen 
Eifer  aber  hatte  er  bewährt,  indem  er  zum  Grab  des  Heirn  wall- 
fahrtete.  Er  war  tatsächlich  der  Herr  in  der  Stadt;  der  Erzbischof 
war  nicht  imstande,  irgendeiner  Anordnung  Geltung  zu  verschaffen, 
wenn  der  Führer  der  Pataria  widerstrebte.  Stets  umgab  ihn  ein 
bewaffnetes  Gefolge ;  Papst  Alexander  selbst  reichte  ihm  das  Banner, 
unter  dem  seine  Leute  kämpfen  sollten  ^.  Im  Frühjahr  1066  er- 
hoben die  Patarener  von  neuem  Klage  gegen  Wido,  und  Alexander 
bedrohte  ihn  mit  der  Exkommunikation^.  Darüber  kam  es  am 
Pfingstfest  in  der  Kirche  zu  einem  Tumult;  der  Erzbischof  wurde 
schwer  mißhandelt,  dann  stürzte  sich  das  Volk  auf  den  ßischofs- 
hof,  ihn  zu  plündern.  In  den  Unruhen,  die  nun  folgten,  wurde 
Ariald  ermordet;  aber  Erlembald  behauptete  sich;  Wido  mußte 
aus  der  Stadt  weichen.  Die  Verhältnisse  wurden  so  unerträghch, 
daß  zuletzt  die  Kurie  selbst  es  unternahm,  den  Frieden  zwischen 
den  Parteien  zu  vermitteln,  und  die  ärgsten  Ausschreitungen  der 
Pataria  zu  verhindernd  Wer  kann  sich  wundem,  daß  der  Erz- 
bischof seiner  Würde  überdrüssig  ward  und  den  Gedanken  ergriff, 
zurückzutreten  ? 

•  Damit  aber  war  die  schwierigste  Frage  aufgeworfen.  Denn  von 
wem  sollte  sein  Nachfolger  bestellt  werden  ?  Wido  hatte  das  Erz- 
bistum von  Heinrich  III.  erhalten;  ernannte  Heinrich  IV.  seinen 
Nachfolger,  so  war  die  Pataria  in  Gefahr,  alles,  was  sie  bisher  er- 
reicht hatte,  zu  verlieren.    Setzten  es  dagegen  die  Patarener  durch, 


1  Arnulf  III,  16  S.  21,  Bonizo  VI  S.  595.  Das  Jahr  läßt  sich  nicht  be- 
stimmen. Die  beinahe  18  Jahre,  die  Andreas  33  S.  1456  zwischen  dem  Tad 
Landulfs  und  dem  Erlembalds  verlaufen  läßt,  sind  sicher  unrichtig. 

2  Die  Quelle  hierfür  ist  jedoch  nur  Landulf  III,  14  S.  82  f. 

^  Ai-nulf  III,  16  S.  21,  der  auch  für  das  Folgende  Hauptquelle  ist; 
Andreas  83  f.  S.  1455  ff.;  Berth.  z.  1077  S.  305. 

*  Arnulf  sagt  111,20  S.  23:  Excommunicationis  litteras  detulit  archi- 
episcopo.  Dabei  kann  nicht  an  die  verhängte  Exkommunikation  gedacht 
•werden,  sondern  nur  an  die  angedrohte.  Denn  sonst  hätten  die  päpstlichen 
Legaten  Wido  vom  Banne  lösen  müssen. 

•^  S.  das  Protokoll  der  Verhandlung  der  päpstlichen  Legaten  vom 
1.  Auff.  1067  bei  Mansi  XIX  S.  946  ff. 


—     750     — 

daß  der  neue  Metropolit  frei   gewählt  wurde,   so  war  der  .Verlust 
Mailands,  ja  der  Lombardei  für  den  König  besiegelt.    Denn  längst 
hatte  der  Patarenerbund  sich  auch  über  andere  lombardische  Städte, 
Cremona,  Piacenza,  Turin,  Alba  u.  a,  ausgebreitet.     Was  in  Mai-^ 
land  geschah,  war  entscheidend  für  sie  alle^ 

Hier  schlössen  das  römische  und  das  königliche  Interesse  sich 
direkt  aus,  und  demgemäß  nahmen  Heinrich  und  Alexander  Stel- 
lung. Während  von  Rom  die  Losung  ausgegeben  wurde,  daß  im 
Fall  der  Erledigung  Mailands  der  neue  Erzbischof  kanonisch  ge- 
wählt und  in  Rom  bestätigt  werden  müsse-,  ernannte  Heinrich  im 
Einverständnis  mit  Wido  einen  Nachfolger  für  den  letzteren 
Seine  Wahl  traf  einen  Vertrauten  des  Erzbischofs,  den  Subdiakou 
Gottfried,  der  sich  auch  dem  König  bereits  als  dienstbereit  bewährt 
hatte.  Allein  wider  dieses  einseitige  Vorgehen  erhob  sich  in  Mai- 
land jedermann;  Brlembald  griff  zu  den  Waffen:  er  verwehrte  dem 
Ernannten  des  Königs  den  Einzug  in  Mailand.  Dieser  warf  sich 
in  seine  Burg  Castiglione ;  er  hoffte,  von  hier  aus  den  Kampf  fort- 
setzen zu  können.  Aber  die  Mailänder  waren  ihm  an  Macht  weit 
überlegen;  sie  schlössen  ihn  in  der  Burg  ein.  Während  dieser 
resultatlosen  Kämpfe  starb  Erzbischof  Wido  am  23.  August  1071". 
Nun  mußten  Gottfrieds  Gegner  sich  über  die  Wahl  eines  neuen 
Erzbischofs  schlüssig  machen.  Darüber  ging  ihre  Einigkeit  in 
Stücken.  Es  war  ledighch  der  Patarenerbund,  der  Epiphanias 
1072  den  Kleriker  Atto  zum  Erzbischof  erkor.  Seine  Gegner 
waren  zahlreich  und  kühn;  noch  am  Abend  überfielen  sie  den  Neu- 
gewählten im  Bischofshofe:  sie  schleppten  den  übel  Mißhandelten 
in  die  Kirche.  Dort  hat  er,  um  sein  Leben  zu  retten,  vor  allem 
Volk  geschworen,'  er  verzichte  für  jetzt  und  für  die  Zukunft  auf 
die  erzbischöfliche  Würde.  Der  Zwiespalt  zwischen  König  und 
Papst  wurde  dadurch  nur  vertieft.  Denn  einerseits  erklärte 
Alexander  auf  einer  römischen  Synode,  Attos  Verzicht  sei  nichtig, 
er  sei  der  rechtmäßig  gewählte  Erzbischof;  er  bannte  Gottfried  * 
und  forderte  Heinrich  zur  Anerkennung  Attos  auf  Andererseits 
schickte  der  König  eine  deutsche  Gesandtschaft  nach  der  Lom- 
bardei mit  der  Erklärung,  die  Ernennung  Gottfrieds  bestehe  zu 
Recht.  Er  forderte  dessen  Konsekration,  und  die  lombardischen 
Bischöfe  nahmen  sie  trotz  des  päpstlichen  Bannes  vor^.    Die  Folge 


1  Bonizo  VI  S.  596  ff.  -  Arnulf  III,  21  S.  23. 

*  S.  den  Mailänder  Katalog,  Scr.  VIII  S.  104,    der  den  Todestag   und 
26  Jahre  als  Amtszeit  angibt. 

*  Arnulfs  Nachricht  wird  durch  G.  Reg.  1, 15  S.  27  bestätigt;  vgl.  Bonizo 
VI  S.  599.  5  Bonizo  VI  S.  599  f.;  VII  S.  606;  Arnulf  IV.  3  S.  26. 


—     751     — 

war  der  erste  gegen  den  König  direkt  gerichtete  feindselige  Schritt 
der  Kurie.  Auf  der  Fastensynode  von  1073  sprach  Alexander  II. 
über  die  vornehmsten  Räte  des  Königs  den  Bann  aus.  Die  Be- 
gründung dieser  Maßregel  zeigte  den  ganzen  Ernst  der  Situation: 
sie  suchten  den  König  von  der  Gemeinschaft  der  Kirche  zu  trennen^. 
Der  Kampf  war  unvermeidlich. 

So  lagen  die  Dinge,  als  Alexander  starb  -.  Von  den  Männern, 
die  während  seines  Pontifikats  in  der  ersten  Linie  standen,  waren 
die  Bedeutendsten  bereits  dahingegangen.  Weihnachten  1069  war 
Herzog  Gottfried  gestorben  ^.  Sein  Tod  war  kaum  ein  Verlust  für 
das  Papsttum.  Denn  an  die  Stelle  eines  nie  ganz  sicheren  Bundes- 
genossen* trat  eine  Frau,  die  sich  stets  als  Dienerin  des  Papstes 
betrachtete.  Um  die  Jahreswende  1071 — 1072  hatte  das  Leben 
des  Gegenpapstes  Cadalus  ein  ruhmloses  Ende  genommen;  so  wenig 
bedeutete  er  mehr,  daß  kein  Chronist  den  Tag  seines  Todes  ver- 
zeichnet hat''.  Am  22.  Februar  1072  Avar  Peter  Damiani''  und 
am  16.  März  desselben  Jahres  Adalbert  von  Bremen  abgeschieden', 
zwei  Männer,  die  in  ihrem  Charakter  kaum  einen  verwandten  Zug 
hatten,  und  die  doch  darin  sich  glichen,  daß  sie  bis  zuletzt  in  den 
Gedanken  und  Anschauungen  einer  bereits  entschwundenen  Epoche 
lebten*^.  Noch  stand  Anno  auf  seinem  Platze.  Aber  nur  seine 
mönchischen  Bewunderer  konnten  davon  träumen,  daß  ihm  noch 
einmal  das  Regiment  im  Reich  beschieden  sein  werde  ^.  Er  selbst 
erkannte,  daß  seine  Zeit  vorbei  war:  Weihnachten  1072  bat  er 
den  König,  ihn  von  den  Staatsgeschäften  zu  entbinden  ^^'.    Nur  ein- 


1  Bonizo  VI  S.  600.  -  21.  Apiil  1073. 

'-'  Der  Tag  -wird  nicht  übereinstimmend  angegeben:  21.  Dez.  ehr.  s. 
Hub.  2.3  Scr.  VIII  S.  582,  24.  Dez.  Bern.  z.  1069,  Necrol.  Mog.  Böhmer 
Font.  III  S.  143;  25.  Dez.  Ann.  Weissenb.  z.  1070  S.  55,  Necrol.  Lauresh.  bei 
Böhmer  S.  152.  Einen  entscheidenden  Grund  für  den  einen  oder  den  andern 
Tacr  o'ibt  es  meines  Erachtens  nicht. 

^  Vgl.  den  erschreckten  Brief  Peter  Damianis  über  Gottfrieds  Zu- 
sammenkunft mit  Cadalus,  VII,  10  S.  448  f. 

-'  Nach  Bonizo  VI  S.  600  starb  er  kurz  vor  Heinrich  von  Ravenna. 
Der  letztere  starb  i.  J.  1072,  Ann.  Altah.  S.  84,  und  vor  Peter  Damiani. 
Vita  s.  P.  D.  21  Mign.  144  S.  142.  Heinrichs  Nachfolger  wurde  Wibert, 
Ann.  Altah.,  Bonizo. 

ß  Am  Morgen  von  Petri  Stuhlfeier,  vita  22  S.  143. 

■  Adam  ni,  66  S.  144. 

"^  Durch  den  Zwiespalt  zwischen  Kaisertum  und  Papsttum  sah  Damiani 
die  ganze  kirchliche  Lage  gefährdet,  ep.  IX,  4  S.  313 :  Ad  ecclesiastici 
Status  universale  periculum  ab  invicem  sacerdotium  imperiumque  resiliunt. 

0  Lamb.  z.  1072  S.  134  f.  i»  Ders.  z.  1073  S.  140. 


—     752     — 

mal  noch  wurde  er  als  Unterhändler  gebraucht,  im  sächsischen 
Aufinihr^  Aber  er  suchte  vergeblich,  Verhältnisse  wieder  einzu- 
renken, an  deren  Verwirrung  er  nicht  ohne  Schuld  war.  Als 
vollends  die  Empörung  der  Kölner  Ostern  1074  ausbrach  ^  wurde 
zwar  der  harte  Sinn  des  Erzbischofs  nicht  gebrochen;  aber  die 
Lust  zum  Handeln  war  dahin.  Er  lebte  zumeist  in  seinem  Klosten 
Siegburg  ^;  er  war  krank,  aber  er  verschmähte  es,  einen  Arzt  zu 
Rate  zu  ziehen*.  Seine  Tage  erfüllten  strenge  Bußübungen.  Man 
mag  bezweifeln,  ob  man  in  ihnen  das  Bekenntnis  sehen  darf,  daß 
sein  Leben  verfehlt  gewesen  sei.  Aber  es  ist  verfehlt  gewesen. 
Am  4.  Dezember  1075  ist  Anno  gestorben  ^  Die  Welt  wurde  leer 
von  großen  Männern;  es  blieben  nur  zwei,  der  neue  Papst  und 
der  zum  Mann  gereifte  König. 


1  Lamb.  z.  1073  S.  162  ff. 

2  Ders.  z.  1074  S.  185  ff.,  vgl.  den  ßf  bei  Sudendorf  I  S.  5f.  Nr.  3, 

3  Ders.  z.  1075  S.  246  f.     Vita  Annon.  II,  24  S.  496. 

■*  S.  die  Mahnung  Erps  von  Siegburg  bei  Sudendorf  II,  28  S.  35. 
5  Lamb.  z.  1075  S.  242. 


Sechstes  Kapitel. 

Fünfzig  Jahre  Streit. 


All;  22.  Aprir  1073  wurde  der  Leichnam  Alexanders  II.  in 
der  Salvatorkirche  am  Lateran  beigesetzt^.  Die  Stadt  war  ruhiger 
als  bei  den  letzten  Erledigungen.  Die  Kardinäle  hatten  dem  Volk 
den  Tod  des  Papstes  kundgegeben  und  ein  dreitägiges  Fasten, 
Litaneien  und  Almosen  Verteilungen  angeordnet;  dann  sollte  die 
Neuwahl  stattfinden.  A.lles  schien  in  die  rechte  Bahn  geleitet: 
allein  es  kam  anders  als  man  erwartet  hatte.  "Während  der 
Klerus  beschäftigt  war,  die  Papstleiche  in  die  Gruft  zu  senken, 
begann  das  in  der  Kirche  versammelte  Volk  unruhig  zu  werden; 
da  und  dort  erhob  sich  der  Ruf:  Hildebrand  sei  Papst!  Er  wurde 
rasch  allgemein.  Hildebrand  versuchte  zu  wehren;  man  ließ  ihn 
nicht  zu  Worte  kommen.  Zu  dem  stürmischen  Rufen  des  Volks 
gesellte  sich  das  dringende  Zureden  der  Kleriker-;  sie  gaben  ihm 
nicht  die  Möglichkeit,  zu  überlegen.  Ja  oder  Nein  zu  sagen:  fast 
wider    seinen   Willen    wurde    er   zu    der    bischöflichen    Kathedra 


^  Ich  versuche  die  Darstellung  des  Kampfes  in  erster  Linie  auf  die 
urkundlichen  Quellen,  die  Briefe  der  Päpste  und  ihrer  Zeitgenossen  zu 
stützen.  Die  Historiker,  die  sämtlich  durch  die  Parteistellung,  auch  durch 
die  sehr  frühzeitig  beginnende  Legendenbildung  (Paul  von  Bemried)  be- 
einflußt sind,  kommen  nur  in  zweiter  Linie  in  Betracht.  Schon  für  die 
Wahl  Gregors  sind  seine  Berichte  in  den  ersten  Briefen  des  Registrum 
Hauptquelle.  Alle  anderen  Angaben  fallen  neben  ihnen  kaum  ins  Gewicht; 
vgl.  die  sorgfältige  Kritik  bei  Mirbt,  Die  Wahl  Gregors  VU,  1892. 

'  Reg.  1, 39  S.  57 :  Qoanta  fratrum  impolsione.  Die  Beziehung  der 
fratres  auf  das  Volk  ist  nicht  unmöglich;  wahrscheinlicher  ist  jedoch  die 
Beziehung  auf  die  Kleriker. 

Hanck.  Kirchengeschichte    HI.  48 


—     754     — 

geführt,  während  das  Volk  ihn  unter  dem  Namen  Gregor  VIT. 
zum  Papst  ausrief. 

Es  ist  nie  aufgeklärt  worden,  wodurch  der  Tumult  in  der 
Kirche  verursacht  wurde.  Soviel  scheint  jedoch  sicher,  daß  er  nur 
das  Resultat  herbeiführte,  über  das  die  Führer  der  Kurie  bereits 
schlüssig  waren  \  Das  Volk  erhob  eigenwillig  den  Mann,  der 
zwei  Tage  später  in  einer  minder  unregelmäßigen  Weise  gewählt 
werden  sollte". 

So  ist  Gregor  yil.  Papst  geworden.  Man  kann  nicht  sagen: 
gemäß  der  Wahlordnung  von  1059.  Aber  Gregor  betrachtet  > 
die  formlose  Erhebung  als  rechtmäßige  Wahl.  Seit  dem  22.  April 
bezeichnete  er  sich  als  erkorenen  römischen  Bischof^.  Ebenso 
wurde  sie  auch  anderwärts  beurteilt'^.  Und  gemessen  mit  dem 
Maße  des  alten  Rechts  war  sie  in  der  Tat  nicht  unrechtmäßig: 
Gregor  war  vom  Klerus  und  Volk  frei  erwählt. 

Seine  Wahl  war  eine  Notwendigkeit.  Es  waren  nahezu 
zwanzig  Jahre  verflossen,  seitdem  der  Zögling  Roms  mit  Leo  in 
die  Stadt  der  Päpste  zurückgekommen  war.  An  allem,  was  Rom 
seitdem  erlebt  hatte,   war  er  beteihgt  gewesen,  je  länger,  je  mehr 


^  Der  Beweis  hierfür  liegt  in  dem  Namen  Gregor.  Denn  es  ist  un- 
denkbar, daß,  wenn  er  nicht  vorher  festgestellt  war,  dieser  Name  in  dem 
Tumult  allgemein  gebraucht  wurde:  er  wäre  unverständlich  gewesen.  Ist 
dies  einleuchtend,  so  erscheint  es  als  durchaus  unwahrscheinlich,  daß  die 
Szene  in  der  Kii'che  durch  irgend  einen  Zufall  herbeigeführt  wurde:  sie 
wurde  in  der  bestimmten  Absicht,  Hildebrand  sofort  zu  wählen,  veranlaßt. 
Ob  mit  Vorwissen  Hildebrands,  das  ist  eine  Frage,  die  auf  Grund  der 
Quellen  weder  bejaht  noch  verneint  werden  kann.  Hildebrands  Nachrichten 
sprechen  für  das  letztere,  entscheiden  aber  nicht  dafür.  Die  Gründe,  aus 
denen  es  rätlich  war,  die  Besetzung,  sobald  als  man  über  die  Person 
schlüssig  war,  vorzunehmen,  liegen  auf  der  Hand.  Es  war  eine  Menge  Ge- 
fahren abgeschnitten,  wenn  eine  vollendete  Tatsache  vorlag.  Ob  di©  non- 
nulla  occulta  der  ep.  coli.  1  S.  520  sich  auf  die  Wahl  beziehen  (Mirbt  S.  41), 
ist  mir  sehr  zweifelhaft.  Ich  kann  mir  keinen  Grund  denken,  der  Gregor 
veranlaßt  haben  könnte,  bedenkliche  Dinge  Lanfranc  anzuvertrauen. 

2  Bonizos  Nachricht,  VII  S.  601,  daß  bei  der  Wahl  der  Kardinal  Hugo 
der  Weiße  besonders  hervortrat,  ist  wahrscheinlich  richtig;  denn  Hildebrands 
nächste  Äußerungen  über  ihn  zeigen,  daß  er  sich  ihm  verpflichtet  fühlte. 
Reg.  1, 6  f.  S.  15  ff.     Sie  machen  sogar  Härtens  Bedenken,  Gregor  I  S.  58  f. 

3  Reg.  1, 1—12. 

4  Brief  Walos  von  St.  Arnulf  bei  Watterich  I  S.  741 :  Tantus  .  .  totius 
populi  electioni  tuae  conspiravit  assensus,  ut  nuUus  omnino  ex  tanta  multi- 
tudine  visus  fuerit  dissentire.  Darauf,  daß  Walo  der  Verf.  des  Briefs  ist, 
hat  V.  Pflugk-Harttupg  hingewiesen,  N.A.  VII  S.  222. 


—     755     — 

war  er  die  Seele  der  päpstlichen  Politik  geworden.  Jetzt,  iu  dem 
unheilschwangeren  Moment,  da  der  Ausbruch  eines  Streits  mit  dem 
König  drohte,  konnte  niemand  an  die  Spitze  treten,  als  er.  Er 
hat  vor  seiner  Wahl  wiederholt  versichert,  daß  er  die  päpstliche 
Würde  nicht  erstrebe  und  nicht  wünsche^.  Er  mag  solche  Äuße- 
rungen aufrichtig  gemeint  haben;  denn  wer  gesteht  sich  selbst, 
wohin  die  stummen  Wünsche  der  Seele  zielen?  Aber  nach  der 
Wahl  war  jedes  Bedenken  vorüber.  Wohl  ergriff  ihn  überwältigend 
das  Gefühl  der  riesengroßen  Verantwortung,  die  er  übernommen 
hatte:  er  konnte  sich  nicht  aufrechtörhalten,  zu  Bette  liegend  hat 
er  die  notwendigsten  Briefe  diktiert.  Es  dünkte  ihn,  er  sei  einem 
auf  hoher  See  in  Nacht  und  Sturm  verschlagenen  Schiffer  ver- 
gleichbar-. Aber  sein  Mut  und  seine  Tatkraft  wurden  dadurch 
nicht  gelähmt  noch  geschwächt. 

Gregor'^  hatte  das  fünfzigste  Jahr  bereits  überschritten;  er 
war  auffallend  klein  von  Statur*,  von  bleicher  Gesichtsfarbe'^,  sein 
Äußeres  wenig  anziehend,  seine  Feinde  spotteten  über  seine  Häß- 
lichkeit**. Aber  er  war  ein  Mann  von  unvergleichlicher  geistiger 
Kraft.  Alles,  was  er  dachte,  sprach  und  handelte,  war  bestimmt, 
stark  und  scharf:    das    zeigt    schon    sein   Stil.     Welchen  Aufwand 


1  Das  behaupten  die  Wormser  Bischöfe  in  ihrem  Brief  an  Gregor, 
C.I.  I  S.  107,  und  bestätigt  er  selbst  bei  der  Exkommunikation  Heinrichs, 
Reg.  III,  10a  S.  224.  2  Kegistr.  1, 1  S.  11. 

"  Die  Literatur  über  Gregor  ist  sehr  ausgedehnt.  Die  älteren  Werke 
sind  besprochen  bei  Baxmann  II  S.  340  ff.,  die  neueren  verzeichnet  bei 
Langen,  Gesch.  d.  römischen  K.  von  Gregor  VII.  bis  lunocenz  III.  1893  S.  1. 
Hinzuzufügen  ist  das  Werk  von  Martens,  Greving,  Pauls  von  Bernried  Vita 
Gregorii  1893,  Sägmüller  in  der  Th.  Quart.Schr.  1896  S.  577  ff.,  die  Rede 
Weizsäckers  am  6.  Nov.  1896,  Mirbts  Art.  in  der  P.  RE.  VII  S.  96  ff.  Zur 
Beurteilung  bes.  Meyer  von  Knonau  IV  S.  531  ff. 

*  Pet.  Dam.  carm.  194  S.  966.  Wilhelm  Malm.  Gest.  IU,  263  Scr.  X 
S.  474.  Darin  scheint  mir  Giesebrecht  zu  irrren,  daß  er  die  modica  vox  in 
Alphans  carm.  40  Str.  10  Mign.  147  S.  1262  von  einer  schwachen  Stimme 
versteht.  ^  Benzo  II,  17  S.  619:  Apparuit  in  pallore  defunctorum. 

8  Id.  VI,  2  S.  659: 

Saoensis  Buzianus  est  quidam  humuntio, 

Ventre  lato,  crure  curto,  par  podicis  nuntio, 

Tale  monstrum  non  creavit  sexuum  coniunctio. 

Falsus  monachüa  Prandellus  habet  mille  vicia. 

Quem  cognoscimus  deformem,  carne  leprositia. 

Man  braucht  nicht  zu  bemerken,  daß  hier  der  Haß  spricht  und  übertreibt. 

Aber  daß  Hildebrand  unschön  war,  wird  man  aus  diesen  Sätzen  entnehmen 

dürfen.    Das  stand  auch  späteren  Bewunderern  fest,  cf   Ann.  Saxo  z.  1074. 

48* 


—     756     — 

von  großen  "Wendungen  bedurfte  man,  um  den  Tod  eines  Papstes 
zu  melden!  Ihm  genügten  sechs  Worte:  Papst  Alexander,  unser 
Herr,  ist  tot '.  Er  liebte,  seine  Bilder  und  Gleichnisse  dem  Krieg 
zu  entnehmen,  wie  er  denn  von  Jugend  auf  lebhaftes  Interesse  am 
Waifenwesen  hattet  Bei  keinem  Papste  liest  man  so  viel  von 
Schwert  und  Wurfgeschoß,  von  Wunden  und  Tod  als  bei  ihm  ^ 
Aber  die  Kraft  Gregors  war  nicht  jene  sichere,  im  Gleichgewicht 
ruhende  Stärke,  an  die  der  Schwache  sich  gerne  anlehnt,  sie  hatte 
etwas  Unmildes,  IjeidenschaftUches.  Peter  Damiani  beklagte  sich 
einmal,  daß  er  ihn  rauh  wie  der  Nordwind  anwehe*.  Auch  das 
zeigt  sein  Stil.  Gregor  erscheint  stets  wie  im  Affekt:  geläufige 
Ausdrücke  waren  ihm  zu  matt;  er  steigerte  sie:  statt  von  dem 
Zorne  Gottes  sprach  er  von  der  Wut  des  HeiTU".  Herkömmliche 
Wendungen  waren  ihm  nicht  nachdrücklich  genug.  Er  konnte 
nicht  schreiben:  Ich  bitte  Dich,  ohne  daß  er  hinzufügte:  Ich  be- 
fehle dir  auf  alle  Weise,  nicht:  Ich  ermahne  dich,  ohne  den  Zu- 
satz: Ich  gebiete  dir*.  Man  kann  sich  den  Eindruck  seiner 
stürmischen  Beredsamkeit  vorstellen,  es  verstehen,  daß  seine  Hörer 
urteilten,  nicht  ein  Mensch,  sondern  einer  der  himmlischen  Geister 
rede  zu  ihnen '.  In  dieser  Leidenschaftlichkeit  drang  er  auf  jeder- 
mann ein:  die  Ungeduld  verzehrte  ihn;  er  drängte  seine  Korre- 
spondenten, ihm  auf  das  schnellste  zu  antworten,  seine  Beauftragten, 
die  Dinge  rasch  zu  erledigen*;  er  ließ  keine  Zögerung,  keine  Ent- 
schuldigung gelten*.  Noch  weniger  gestattete  er  einem  seiner  Mit- 
arbeiter, einen  selbständigen  Schritt  zu  tun;  wer  es  wagte,  dem 
war  herber  Tadel  sicher  ^*  Wer  ihm  aber  widerstrebte,  den  meinte 
er  mit  Gewalt  nötigen  zu  müssen  *\  Bedenken,  die  jedermann  zu- 
läßt, achtete  er  nicht :  er  konnte  den  Befehl  geben,  daß  ein  Priester^ 
der  die  bischöfliche  Würde  ablehnte,  gezwungen  werde,  sie  anzu- 
nehmen**.    Vollends  Unrecht  zu  erdulden,  war   ihm  unerträglich: 


1  Registr.  1, 1  f.  S.  10  f.  ^  -v^i^o  de  schism.  Hild.  II  S.  554. 

^  Registr.  1, 15  S.  27:  Anathematis  iaculum;  1, 17  S.  30:  Gladius  aposto- 
lioae  indignationis ;  1,35  S.  54:  Anathematis  mucro;  11,6  S.  119:  Anathe- 
matis  gladiuB  etc.  *  Ep.  1, 16  S.  236  u.  II,  8  S.  273  f. 

5  Registr.  VI,  31  S.  368. 
«  1,43  S.  62;  ly,  11  S.  255;  VIII,  16  S.  447. 
'  Lamb.  z.  1058  S.  73;  vgl.  Registr.  VIII,  58a  S.  517. 
8  Registr.  If,  10  S.  124;  ep.  coli.  11  S.  533. 

»  S.  z.  B.  1, 16  S.  28;  II,  10  S.  124;  HI,  4  S.  207.  Auch  der  Schluß  von 
1,44  S.  62  ist  charakteristisch.  ^»  Vgl.  oben  S.  721. 

"  Wido  de  schism.  Hüd.  U  S.  662;  vgl.  Registr.  VII,  28  S.  422. 
"  Registr.  1, 86  S.  54. 


—     757     — 

es  wollte  ihn  bedünken,  daß  die  Geduld  mehr  eine  Gefahr  für  die 
Menschen  sei,  als  eine  Tugend ^  Im  Tadel  fand  er  kein  Maß; 
das  strafende  Wort  wurde  in  seinem  Munde  zur  Schmähung:  den 
Vorwurf  der  Anmaßung,  der  Frechheit,  des  Wahnsinns  mußten 
Bischöfe  sich  von  ihm  gefallen  lassen".  Wen  seine  Worte  trafen, 
galt  ihm  gleich.  Man  konnte  hören,  daß  er  die  früheren  römischen 
Bischöfe  tadelte,  sie  hätten  ihre  Pflicht  vernachlässigt '^j  oder  daß 
er  urteilte,  Papst  Alexander  habe  sich  mehrfach  von  schlechten 
Menschen  umgarnen  lassen;  durch  Erschleichung  oder  Beti'ug  ver- 
führt, habe  er  Bestimmungen  erlassen,  die  gegen  die  Statuten  der 
Väter  verstießen*.  Kann  man  sich  wundern,  daß  dieser  Mann 
auch  in  seinen  Handlungen  kein  Maß  fand? 

Es  entspricht  der  energischen  Heftigkeit  seines  Geistes,  daß 
ihm  ein  Zug  zum  Phantastischen  eignetet  Nur  spielte  er  nicht 
wie  ein  Dichter  mit  verschwimmenden  Vorstellungen,  sondern  ihn 
packten  die  Gedanken  großer  Taten.  Dabei  wähnte  er  das  Un- 
mögüche  möghch :  es  schien  ihm  an  der  Zeit,  den  Zwiespalt  zwischen 
dem  christUchen  Morgen-  und  Abendland  zu  versöhnen*;  oder  er 
dachte  an  einen  Kriegszug  in  den  Orient,  um  die  Christen  gegen 
die  Sarazenen  zu  unterstützen ;  es  war  ein  Gedanke,  der  ihn  monate- 
vielleicht  jahrelang  beschäftigte":  er  malte  sich  das  Einzelne  aus, 
persönlich  wollte  er  sich  nach  Konstantinopel  begeben ;  er  rechnete 
darauf,  mehr  als  fünfzigtausend  Mann  dorthin  führen  zu  können. 
Ein  anderes  Mal  faßte  er  den  Plan,  mit  einer  Kriegsflotte  nach 
Spanien  zu  segeln,  um  König  Alfons  zum  Gehorsam  zu  zwingen^. 
Das  waren  die  Träume  Gregors  VII. 

Kein  Mensch  erträgt  die  immer  gleiche  Spannung  der  Seele. 
Deshalb  ist  es  wohl  glaublich,    daß  die  Leidenschaftlichkeit  seines 


^  I,  69  S.  88 :  Ne  haec  patientia  nostra  te  in  audaciam  erigat  et  nos 
in  culpam  neglectae  iusticiae  trahat  etc. 

2  I,  60  S.  79;  IV,  11  S.  255;  VI,  4  S.  327;  ep.  coli.  8  S.  529;  vgl.  Suden- 
dorf, Registr.  I  Nr.  4  S,  6.  »  Registr.  1, 17  S.  29. 

1  VII,  24  S.  418;  VIII,  42  S.  494. 

^  Ich  halte  das  Urteil  von  Härtens  (II  S.  205):  Hildebrand  war  ein 
Verstandesmensch,  welcher  sich  zu  beherrschen  und  den  Erregungen  des 
Augenblicks  Halt  zu  gebieten  wußte,  für  irrig. 

•*  Registr.  11,31  S.  145:  Constantinopolitana  ecclesia  .  .  concordiam 
apostolicae  sedis  expectat  .  .  Et  pene  universi  orientales  praestolantur.  quid 
fides  apostoli  Petri  inter  diversas  opiniones  eorum  decernat. 

'  1,46  S.  65  vom  2.  Febr.  1074;  1,49  S.  69;  11,3  S.  112;  11,31  8.  145; 
11,37  S.  150  f.  vom  16.  Dez.  1U74;  ep.  coli.  11  S.  532. 

8  VIII,  2  S.  430. 


—     758     — 

Wesens  in  plötzlichem  Wechsel  der  Stimmung  eine  Lösung  suchte*. 
Gleichwohl  war  er  weit  davon  entfernt,  veränderlich  zu  sein.  Schon 
die  Einseitigkeit  seines  Geistes  hütete  ihn  davor.  Denn  nichts 
war  ihm  fremder  als  das  Vielerlei  von  Interessen,  das  man  sonst 
bei  bedeutenden  Männern  findet.  Mit  der  ganzen  Energie  seines 
Denkens  und  Wollens  war  er  auf  einen  Punkt  gerichtet :  Herrschaft 
der  Kirche.  In  diesen  Gedanken  bohrte  er  sich  gewissermaßen  ein; 
seine  Verwirklichung  galt  ihm  als  die  höchste,  ja  als  die  einzige 
Aufgabe. 

Es  gibt  Menschen,  über  welche  gewisse  allgemeine  Vor- 
stellungen eine  fast  zauberhafte  Macht  besitzen.  Wer  fühlt  nicht 
etwas  davon  beim  Klange  des  Wortes  Freiheit?  So  Avar  es  bei 
Gregor  mit  der  Idee  Gerechtigkeit.  Immer  wieder  kam  er  darauf 
zurück,  daß  es  sein  Beruf  sei,  das  Recht  durchzuführen^.  Er  ver- 
sicherte, das  Wort  solle  ihn  nicht  treffen :  Verflucht  ist  der  Mensch^ 
der  sein  Schwert  zurückhält  vom  Blute;  denn  nicht  um  irgend- 
eines Menschen  willen  werde  er  das  Gesetz  Gottes  hintanstellen 
oder  von  der  Bahn  des  Rechten  weichen^.  Nicht  durch  Liebe, 
nicht  durch  Furcht,  nicht  durch  irgendwelche  Leidenschaft  sei  er 
jemals  vom  geraden  Weg  der  Gerechtigkeit  abgelenkt  worden,  oder 
könne  er  je  davon  abgelenkt  werdend  Gregor  wußte  ungerechte 
Urteile  zu  ertragen;  aber  nicht  in  diesem  Punkte:  er  forderte,  daß 
alle  Welt  anerkenne,  er  handele  nicht  aus  persönlicher  Erregung, 
sondern  allein  aus  Eifer  für  die  Gerechtigkeit"^.  Man  kann  die 
Aufrichtigkeit  dieser  Versicherung  nicht  in  Zweifel  ziehen;  denn 
Gregors  Persönlichkeit  wird  zu  einem  unlösbaren  Rätsel,  wenn  man 
sie  leugnet.  Und  gleichwohl  täuschte  er  sich;  denn  was  er  Gerech- 
tigkeit nannte,  bestand  nicht  in  der  Aufrechterhaltung  der  be- 
stehenden Rechtsordnung,  sondern  in  dem  Umsturz  derselben.  In- 
dem er  das  Recht  der  Kirche,  für  das  er  kämpfte,  nach  seiner 
Vorstellung  vom  Wesen  der  Kirche  gestaltete,  trat  er  überall  dem 


'  Benzo  VI,  6  S.  666: 

Protheus  est  monstruosus  in  diversis  vultibus, 
Modo  ridet  modo  plangit  amixtis  singultibus. 
Man  vgl.  die  eigene  Schilderung  Gregors  über  den  Wechsel  seiner  Stim- 
mungen, Registr.  VI,  21  S.  318. 

2  Registr.  1,10  S.21;  15  S.  26;  81  S.  102;  11,5  S.  117  u.  ö.  Vgl.  über 
seine  auf  Augustin  zurückgehende  Vorstellung  von  Gerechtigkeit  Bernheim 
in  D.  Ztschr.  f.  GW.  N.F.  I  S.  8  ff.  1896/7. 

»  I,  9  S.  20.  Die  angeführte  Schriftstelle  (Jer.  48,  10)  wifd  von  Gregor 
sehr  oft  wiederholt,  s.  1, 15  S.  26:  II,  5  S.  115;  11,  66  S.  186;  III,  4  S.  208  u.  ö. 

*  VII,  3  S.  383.  ■'  Ep.  coli.  13  S.  535;  14  S.  536. 


—     759     — 

bestehenden  Recht  der  Staaten  und  Völker  entgegen:  was  er  Un- 
recht nannte,  war  Jahrhunderte  hindurch  anerkanntes  Recht.  Dieser 
Gegensatz  war  unvermeidhch;  denn  die  abstrakte  Theorie  steht 
stets  in  Widerspruch  mit  dem  historisch  Gewordenen.  Eigentüm- 
h'cher  berührt  eine  andere  Bemerkung:  wähi'end  Gregor  nur  der 
höchsten  sittHchen  Idee  dienen  wollte,  verstießen  seine  Handlungen 
nicht  selten  gegen  die  Gesetze  der  Moral.  Kein  Verständiger  wird 
ihm  daraus  einen  Vorwurf  machen,  daß  er  einen  Kampf,  der 
schKeßlich  Kampf  um  die  Macht  war,  nicht  nur  mit  Worten,  son- 
dern auch  mit  Waffen  und  Geld  führte^.  Aber  es  ist  unmöglich, 
ihn  davon  freizusprechen,  daß  er  bei  der  AVahl  seiner  Mittel  mehr 
nach  ihrer  Stärke,  als  nach  ihrer  Reinheit  fragte.  Er  verwarf  die 
Lüge  nicht  unbedingt";  er  selbst  hat  sich  ihrer  bedient,  um  Ein- 
'druck  zu  machen"'.  Die  Zwietracht  anderer  hat  er  genährt,  wenn 
sie  ihm  dienlich  war*.  Fast  dämonisch  erscheint  die  Befriedigung, 
die  ihm  das  Bewußtsein  gewährte,  daß  er  die  Macht  besaß,  zu 
schaden''.  Von  gleicher,  also  gerechter  Behandlung  der  Menschen 
war  bei  ihm  nicht  die  Rede:  er  hat  bei  dem  einen  geduldet,  was 
er  bei  dem  andern  verfolgte.  Und  während  er  diesem  gegenüber 
auf  den  äußersten  Forderungen  des  Rechts  bestand,  hat  er  Männer 
als  Genossen  benutzt,  über  deren  sittlichen  Unwert  er  sich  nicht 
täuschen  konnte*^.  Man  kann  diese  Widersprüche  nicht  durch  die 
Annahme  erklären,  daß  Gregors  sittlicher  Idealismus  nur  die  klug 
gewählte  Maske  für  seine  ehrgeizigen  Absichten  gewesen  sei. 
Heuchler  sind  seltener  als  die  oberflächliche  Beurteilung  der  Men- 
schen anzunehmen  pflegt.  Auch  die  Behauptung  läßt  sich  nicht 
rechtfertigen,  daß  er  nach  dem  Grundsatz  handelte,  daß  das  schlechte 
Mittel  durch  den  guten  Zweck  gerechtfertigt  werde.  Er  hat  diesen 
Grundsatz  verworfen.  Aber  dadurch  hat  er  sich  ihm  angenähert, 
daß  er  die  fromme  Absicht  als  Entschuldigung  für  verwerfliche 
Handlungen    gelten    ließ '.     Nimmt    man    die   Leidenschaftlichkeit 


^  Vgl.  über  die  Verwendung  seiner  Gelder  Arnulf  Gest.  arch.  Med. 
IV,  2  S.  26. 

-  Er  sagt:  Ne  quidem  mendacium  ipsum,  quod  fit  pia  intentione  pro 
pace,  a  culpa  penitus  immune  esse,  probari  potest,  Registr.  VIII,  25  S.  470. 
Wie  man  sieht,  ist  dieser  Satz  nicht  minder  eine  Entschuldigung  wie  eine 
Verurteilung  der  pia  intentione  ausgesprochenen  Lüge. 

•■'  Registr.  VIT,  14  a  S.  401;  VII,  5  S.  433. 

•*  1,  25  S.  42.  •'  A.  a.  0. 

"^  Besonders  auffällig  ist  das  Lob  Hugos  d.  Weißen  Registr.  1,6  S.  15; 
vgl.  Wido  de  schism.  Hildebr.  2  S.  557. 

"^  Vel.  oben  Anm.  2. 


—     760     — 

seines  Teniperameiits  und  seine  Geringschätzung  der  Menscht  n 
hinzu,  so  wird  der  Zwiespalt  zwischen  seinem  Urteil  und  seinem 
Verhalten  verständlich  sein.  Für  ihn  hatte  nur  die  Idee  wirklichen 
Wert;  dagegen  ging  ihm  das  Verständnis  für  den  AVert  der  Per- 
sönlichkeiten ab.  Es  hat  selten  jemand  gegeben,  der  gerioger  von 
den  Menschen  dachte  als  er:  überall  sah  er  Schlechtigkeit^,  er 
urteilte,  Heiden,  Juden  und  Sarazenen  seien  besser  als  die  Christen, 
als  die  Römer,  Lombarden  und  Normannen"-;  es  dünkte  ihn,  Fürsten 
und  Bischöfe  wetteiferten  darin,  die  Kirche  zu  verderben^.  Auch 
seine  Gesinnungsgenossen  befriedigten  ihn  nicht:  er  durchschaute 
ihre  gegenseitige  Eifersüchtelei*;  er  glaubte  nicht  daran,  daß  sie 
ihn  liebten'^.  Daß  darin  schüeßlich  doch  ein  Unrecht  lag,  fühlte 
er,  ohne  es  sich  klar  zu  gestehen:  ich  fliehe,  äußert  er  einmal, 
fast  nichts  so  sehr  als  den  Argwohn^.  Aber  er  täuschte  sich; 
er  war  erfüllt  von  Mißtrauen  gegen  jedermann,  nur  zu  rasch  traute 
er  Verleumdungen  und  Anklagen ".  Auch  ihm  selbst  waren  sie 
nicht  erspart:  aber  mit  stolzer  Verachtung  hat  er  auf  sie  herab- 
gebHckt^.  Weil  er  keinen  Glauben  an  die  Menschen  hatte,  so 
hatte  er  auch  keine  Teilnahme  für  sie:  er  kannte  so  wenig  Mitleid 
mit  ihren  Schwächen  wie  Schonung  für  ihr  Gefühl:  dem  Sohne 
gegenüber  konnte  er  bitteren  Tadel  über  den  Vater  aussprechen", 
und  über  die  Krankheiten,  mit  denen  ein  alter  Mann  sich  quälte, 
konnte  er  lachen^*'.    Die  Menschen  galten  ihm  nur  als  Werkzeuge: 


1  Registr.  11,30  S.  143;  VII,  23  S.  416. 
'^  II,  9  S.  122;   II,  49   S.  164. 

2  I,  42  S.  60;  I,  70  S.  90;  11,49  S.  164;  VI,  17  S.  851;  ep,  coli.  I  S.  521. 

*  An  Beatrix  und  Mathilde,  Reg.  11,9  S.  122:  Non  vos  fugit  varios 
saepe  ad  nos  rumores  de  vobis  afferi,  sicut  mos  eorum  est,  qui  amicorum 
dilectioni  invident  et  unanimitati.  Et  quidem  si  nos  talibus  aures,  quod 
absit,  acclinare  vellemus,  non  multi  sunt,  in  quibus  sincerae  dilectionis 
affectum  nobis  patere  crederemus. 

5  Vgl.  Pet.  Dam.  ep.  II,  8  S.  273.  «  Reg.  II,  9  S.  122. 

'  Vgl.  I,  12  S.  23;  II,  29  S.  141 ;  ep.  coli.  14  S.  536;  Sudendorf,  Registr.  I 
Nr.  4  S.  6  f. 

*  Reg.  1,77  S.  97:  Neque  vero  nos  l'ugit,  quam  diversa  de  nobis 
hominum  opinio  sit  et  iudicium,  dum  in  eisdem  causis  et  actibus  alii  nos 
crudeles,  alii  nimium  mites  esse  dicunt.  Quibus  profecto  nil  verius,  nil 
rectius  respondendum  videmus,  quam  quod  ait  apostolus:  Mihi  antem  pro 
minimo  est,  ut  a  vobis  iudicer  aut  ab  humano  die. 

"  I,  72  S.  92,  an  Gottfried  den  Buckeligen :  Reminiscere  patrem  tuuui 
multa  s.  Romanae  ecclesiae  promisisse,  quae  si  executus  foret,  longe  alit.er 
et  hilarius  de  eo,  quam  sentiamus,  tecum  gauderemus. 
1«  Petr.  Dam.  ep.  1, 11  S.  214. 


—     761     — 

mit  ihrem  Willen  und  wider  ihren  Willen  sollten  sie  ihm  dienen. 
Hier  liegt  der  Grund,  weshalb  er  sich  einsam  fühlte :  man  hört 
aus  seinem  Mund  die  Klage,  daß  er  die  ganze  Last  der  geist- 
lichen und  welthchen  Geschäfte  allein  tragen  müsset 

So  war  Gregor.  Der  Historiker  darf  die  Antinomien,  die 
seinen  Charakter  so  kompUziert  erscheinen  lassen,  nicht  verwischen, 
wenn  er  ein  Bild  dessen  zeichnen  will,  was  er  gewesen  ist.  Und 
dieser  Mann  war  der  oberste  Priester  der  Christenheit.  War  er 
fromm?  Wie  man  es  bei  starken  Charakteren  nicht  selten  findet, 
hatte  er  die  lebhafteste  Empfindung  der  menschlichen  Schwäche, 
der  Gebundenheit  unseres  Tuns  und  Lassens:  des  Menschen  Weg 
steht  nicht  in  seiner  Hand,  er  muß  den  Rat  der  göttlichen  Vor- 
sehung abwarten,  um  handeln  zu  können-.  Es  liegt  ein  Anklang 
von  Fatalismus  in  dieser  Anschauung,  daß  die  Leistung  des  Men- 
schen darin  aufgeht,  die  ihm  dargebotene  Tat  zu  vollbringen. 
Aber  sie  fülirte  Gregor  nicht  zu  stiller  Ergebung  in  Gottes  Willen, 
sondern  sie  war  verbunden  mit  dem  glühenden,  verzehrenden  Wunsch 
nach  Erfolg  und  Sieg.  Er  wollte  lieber  tot  sein,  als  nutzlos  leben: 
darum  hat  er  gebetet,  nicht  einmal,  sondern  oft^  Und  doch  hatte 
das  Bild  Jesu  Christi,  des  Helden  der  entsagenden  Ergebung, 
auch  über  ihn  Gewalt:  betend  bHckte  er  zu  ihm  auf,  zu  dem  armen 
Jesus,  wie  er  ihn  wohl  nannte*.  Auch  Gregor  war  durchschüttert 
von  der  Höllenangst  dieser  Jahrhunderte^,  von  dem  nagenden 
Gefühl  der  Sündhaftigkeit.  Es  war  mehr  als  Formel,  wenn  er 
nachdrückhch  versicherte :  Ich  schäme  mich  nicht,  wie  es  wahrhaftig 
ist,  mich  als  Sünder  zu  bekennend  Dafür  suchte  er  Hilfe  bei 
dem  armen  Jesus:  er  meinte,  in  häufigem  Abendmahlsgenuß  der 
Sündenvergebung  sich  zu  versichern  '.  Neben  den  Herrn  trat  j^hm 
seine  Mutter.  Gregor  hat  Maria  hoch  gepriesen:  sie  sei  um  so 
viel  höher,  besser,  heihger  als  jede  andere  Mutter,  um  so  viel 
milder  und  fi-eundlicher  sie  sich  Sündern  und  Sünderinnen  zuneige*. 


1  Registr.  1,62  S.  81. 

-  I,  39  S.  57;  II,  3  S.  112;  II,  31  S.  145. 

"  11,49  S.  163:  Saepe  illum  rogavi  .  .  ut  aut  me  de  praesenti  vit? 
toUeret,  aut  matri  communi  per  me  prodesset. 

*  Ibid.;  V,  21  S.  318;  vgl.  VI,  17  S.  351. 

■>  P.  Damiani  erzählt  op.  19,  6  S.  433  von  einer  Predigt  Hildebrands 
in  Arezzo  de  praediis  ecclesiarum  iniuste  possessis,  in  der  er  die  Vision 
eines  deutschen  Asketen  über  die  Höllenqualen  erzählte.  Vgl.  Reg.  I,  84 
S.  105;  IV,  28  S.  285  u.  ö. 

«  Registr,  VIII,  25  S.  470.       '  '         -  I,  47  S.  66. 

8  1,47  S.  66ff.;  vgl,  1,51  S.  71;  11,49  S.  164  u.  ö. 


—     762     — 

Demi  sie,  die  höchste  Königin  des  Himmels,  die  Zier  und  der 
Ruhm  aller  Frauen,  das  Heil  und  die  Ehre  aller  Auserwählten, 
habe  es  nicht  verschmäht,  auf  Erden  ein  armes  Leben  zu  führen, 
und  sich  in  heihger  Demut  zu  bewahren  ^.  Das  sei  ihr  Verdienst, 
auf  Grund  dessen  Gott  die  Sünden  erläßt^.  So  konnte  der  Mann 
reden,  dessen  Leben  erfüllt  war  von  dem  Kampf  um  die  Welt- 
herrschaft. Li  den  Stürmen  dieses  Kampfes  wußte  er  sich  keinen 
besseren  Helfer  als  den  Apostel,  dem  die  Macht,  im  itimmel  und 
auf  Erden  zu  binden  und  zu  lösen,  übertragen  ist;  als  sein  Schütz- 
ling fühlte  er  sich,  von  Jugend  auf  habe  er  ihn  unter  seinen 
Flügeln  genährt  und  in  seinem  Schöße  gehegt^.  Der  Streiter  um 
die  Weltherrschaft  aber  war  ein  Asket.  Er  vermied  es  nicht,  die 
Pracht  zu  entfalten,  die  die  Welt  von  einem  Papst  erwartete;  aber 
sie  galt  ihm  nichts,  er  war  einfach*.  Daß  er  das  Mönchsgewand 
trug,  war  nicht  Heuchelei;  denn  es  war  ihm  ernst  damit,  sich  in 
Zucht  zu  halten;  er  hat  selbst  auf  Kleinigkeiten  verzichtet,  wenn 
er  glaubte,  daß  sie  ihm  zum  Genüsse  würden'^.  Und  es  kamen 
Augenblicke,  wo  er,  der  Mann  des  unaufhörlichen  Streites,  sich 
nach  der  Zeit  sehnte,  in  der  er  mit  allen  Menschen  Frieden  haben 
könne  ^.  Von  einer  Krankheit  genesen,  seufzte  er  fast  darüber, 
daß  ihm  der  Eintritt  in  die  Heimat  der  Ruhe  und.  der  Erquickung 
versagt  gebheben  sei  \  Auch  in  Gregors  Frömmigkeit  liegen 
disparate  Elemente,  eine  Hinneigung  zu  mystischen  Gedanken,  die 
seltsam  absticht  von  der  auch  hier  hervortretenden  energischen 
Richtung  auf  das  Diesseitige. 

Als  Gregor  das  päpsthche  Amt  übernahm,  waren  seine  An- 
schauungen über  die  Rechte  und  Pflichten  des  römischen  Bischofs 
nicht  mehr  im  Fluß  begriffen.  Sie  waren  es  um  so  weniger,  als 
man  nicht  eigentlich  sagen  kann,  daß  sie  ihm  individuell  seien. 
Die  Fundaraentalsätze,  von  denen  er  überall  ausging,  waren  Gemein- 
überzeugung. Es  gab  niemand  in  der  Welt,  der  Widerrede  erhoben 
hätte,  wenn  er  von  dem  unbeweglichen  Felsen  der  heiligen  römischen 
Kirche  sprach  ^,  oder  wenn  er  sie  die  Mutter  und  die  Lehrmeisterin 
der  ganzen  Christenheit  nanntet  Betonte  er  die  Sonderstellung 
des  Apostel  Petrus  ^^  und  folgerte    er   daraus,    daß    der    römische 


1  VIII,  22  S.  467.  -  1,50  S.  71. 

s  1,39  S.  58;  VII,  23  S.  415. 

Wido  de  schism.  Hild.  I,  2  S.  534  f. 
"  Pet.  Dam.  op.  32, 1  S.  545;  es  handelte  sich  um  den  etwas  plebeischen 
Genuß  von  Lauch  und  Zwiebeln. 

«  ßegistr.  1, 10  S.  21;  1, 18  S.  31;  III,  7  S.  212  u.  ö.  '  II,  9  S.  122. 

M,  n  S.  22.  »  I,  15  S.  27.  10  Ibid. 


—     763     — 

Bischof  Vollmacht  habe,  die  Gesamtkirche  zu  regieren^,  so  waren 
auch  dies  Sätze,  die  überall  Zustimmung  fanden.  Sie  waren  in 
der  Zeit  der  Schwäche  des  Papsttums  nicht  vergessen  worden; 
seit  seiner  Restauration  hatten  sie  die  Gemüter  mit  neuer  Macht 
ergriffen. 

Und  doch  wiederholte  Gregor  nicht  nur  allgemein  anerkannte 
Anschauungen.  Ihm  eigentümlich  ist  die  scharfe  Zuspitzung, 
welche  sie  erhielten,  man  könnte  sagen:  die  juristische  Formu- 
lierung; ihm  eigentümlich  ist  ihre  mit  ebenso  großer  Konsequenz 
wie  Leidenschaft  vollzogene  Anwendung  auf  die  verschiedensten 
Gebiete.  Der  Jurist  war  zugleich  Staatsmann,  der  Staatsmann 
ein  unvergleichlicher  Agitator.  Man  muß  auf  Nikolaus  I.  und  die 
Pseudonymen  Kirchenpolitiker  des  achten  und  neunten  Jahrhunderts 
zurückgehen,  um  Parallelen  für  Gregor  zu  finden. 

Wo  man  auch  hingreift,  kann  man  diese  verstärkte  Akzen- 
tuierung vorhandener  Gedanken  wahrnehmen.  Es  ist,  als  habe 
Gregor  nicht  das  Gewöhnlichste  wiederholen  können,  ohne  ihm 
etwas  von  dem  leidenschaftlichen  Geist,  der  in  ihm  loderte,  einzu- 
hauchen. Wie  gewöhnhch  und  wie  platt  war  die  Vorstellung  von 
Petri  römischem  Episkopat,  und  welches  Leben  erhält  sie  unter 
der  Hand  Gregors !  Da  ist  Petrus  der  Herr  und  der  Kaiser 
nächst  Gott'^,  der  mächtige  Helfer,  der  Heil  und  Ehre  dieses  und 
des  zukünftigen  Lebens  geben  und  nehmen  kann,  der  den  Hoffär- 
tigen  widersteht,  aber  den  Demütigen  Gnade  gibt  '^.  Wer  von  ihm 
geschieden  ist,  vennag  keinen  Sieg  im  Kample,  kein  Glück,  in  der 
Welt  zu  finden*.  Denn  mit  stahlharter  Strenge  zerstört  und  zer- 
sprengt er,  was  sich  ihm  entgegenstellte  Niemand  und  nichts  ist 
seiner  Macht  entzogen*^. 

Man  kann  sagen,  hier  ist  die  Macht  des  Apostelfürsten  so 
reaUstisch  gedacht,  daß  der  Unterschied  zwischen  Gott  und  der 
Kreatur  zerfließt.  Dem  entspricht,  daß  Gregor  ihn  nicht  nur  als 
den  himmlischen  Fürsprecher  der  römischen  Kirche  betrachtete: 
er  ist  ihr  gegenwärtiges,  unmittelbar  wirksames  und  tätiges  Haupt. 
Er  wiederholte  eine  abgenutzte  Phrase,  wenn  er  sagte,  in  seinen 
Dienern  werde  Petrus  geehrt  oder  gekränkt'.  Aber  er  faßte  sie 
eigentlich:  es  ist  eine  Vorstellung  von  seltsamer  Grandiosität,  die  er 
ausspricht:  jede  Botschaft,  die  an  ihn  gerichtet  sei,  mündhch  oder 
schriftlich,  nehme  Petrus  selbst  in  Empfang;  während  er  die  Zeilen 


1  ],  53  S.  73;  III,  10  a  S.  224.  ^  HI,  15  S.  229. 

8'VIII,  16   S.  447.     Man   beachte    die    Anwendung    von   Jac.  4,6   auf 
den  Apostel.  *  VI,  16  S.  349;  11,72  S.  195. 

"  II,  70  S.  193.  «  IV,  2  S.  242.  '  IV,  2  S.  241. 


—     764     — 

überblicke  oder  auf  die  Worte  lausche,  erspähe  der  Apostel,  aus 
welchem  Herzen  der  Auftrag  hervorgehe  \  Hatte  er  die  Über- 
zeugung, es  sei  Petri  Werk,  wenn  ihm  das  christliche  Volk  ge- 
horche^, so  war  das  nur  eine  andere  Seite  der  Sache.  Für  ihn 
regierte  Petrus  tatsächlich  den  römischen  Pontifikat^. 

Wie  er  die  Vorstellungen  steigerte,  genau  so,  steigerte  er  die 
Ansprüche.  Damit  aber  erschütterte  er  alle  Verhältnisse;  denn 
das  Recht  auf  die  Leitung  der  Gesamtkirche,  mit  dem  er  sich  be- 
traut glaubte,  absorbierte  jedes  andere  selbständige  Recht.  Gregor 
versicherte,  es  sei  sein  Wille,  einer  jeden  Kirche  das  ihr  eigen- 
tümliche Recht  zu  wahren  *.  Aber  wie  der  Wassertropfen  im  Strahl 
der  Sonne,  so  verflüchtigte  sich  ihm  das  partikulare  Recht  vor  der 
Übergewalt  der  päpstlichen  Vollmacht.  Dem  Episkopat  blieb  nichts 
als  die  Pflicht,  zu  gehorchen^:  nicht  die  alltägHchsten  Handlungen 
sollten  ohne  päpstliche  Zustimmung  vorgenommen  werden**;  durch 
häufige  Romreisen  ',  durch  ununterbrochenen  schriftlichen  Verkehr  ** 
sollten  die  Bischöfe  ihre  Devotion^  beweisen.  Kein  Bischof  sollte 
sich  der  römischen  Kirche  gegenüber  irgendetwas  zuschreiben^*^; 
ihr  Amt  ist  ja  nichts  als  Stellvertretmig  des  Papstes  ^^  Es  war 
Gregor  ernst  damit,  diesen  Anschauungen  gemäß  die  Dinge  zu 
gestalten.  Er  bewies  es  nicht  nur  durch  seine  Behandlung  des 
deutschen  Episkopats;  nicht  minder  bezeichnend  ist,  daß  er  in  dem 
Bestreben,  jede  Einschränkung  der  päpstlichen  Allgewalt  zu  ver- 
hüten, kanonisch  unzulässige  Zusagen  forderte:  den  Bischof  Robert 
von  Chartres  ließ  er  auf  die  Reliquien  des  Apostels  Petrus  schwören, 
er  werde,  sobald  der  Papst  verlange,  auf  sein  Bistum  verzichten  "-^ 
Von  Heinrich  von  Ravenna   forderte    er   einen  Eid,    der    ihn  wie 


1  III,  10  S.  219.  2  in^  10  a  S.  224. 

*  V,  21  S.  818.  Es  ist  entsprechend,  daß  Gregor  die  römischen  Legaten 
als  Vertreter  seiner  Person  und  deshalb  auch  des  Petrus  betrachtet,  vgl. 
Große,  D.  Rom.  Legatus  S.  8  ff. 

1  I,  24  S.  41.  5  Vgl.  VII,  24  S.  418. 

"  VI,  5  b  S.  332  fordert  er  von  den  Bischöfen,  die  vom  Papste  zu 
konsekrieren  sind,  daß  sie  Kirchengut  nicht  ohne  seinen  Konsens  zu  Lehn 
vergeben.  '  S.  I,  44  S.  62  f.;  56  S.  76;  57  S.  76  f.  u.  ö. 

*  Er  tadelte  Gebhard  von  Salzburg,  weil  diesev  einige  Monate  ver- 
streichen ließ,  ehe  er  an  ihn  schrieb,  I,  30  S.  48. 

®  1,53  S.  73:  Litteras  dilectionis  tuae  gratanter  accepimus,  quia  in 
eis  abundantiam  devotionis  tuae  erga  nos  exuberare  cognovimus. 

^*  I,  60  S.  79.  ^^  I,  12  S.  24:  Vicariae  dispensationis  munus. 

1^  III,  17  a  S.  233. 


—     765     — 

einen  Lehensmann  an  den  Papst  band^:  Von  dieser  Stunde  an 
und  fernerhin  werde  ich  treu  und  gehorsam  sein  dem  heiligen 
Petrus,  dem  Papste  Gregor  und  seinen  Nachfolgern.  Ich  werde 
nicht  an  einem  Rat,  nicht  an  einer  Tat  teihiehmen,  um  sie  des 
Lebens  und  der  Glieder,  des  Papsttums  und  der  Freiheit  zu  be- 
rauben. Zu  einer  Synode  geladen  werde  ich  erscheinen  und  ka- 
nonisch gehorchen,  oder  wenn  ich  verhindert  bin,  meine  Boten 
schicken.  Zur  Bewahrung  und  Verteidigung  des  Papsttums  und 
der  Regalien  des  heihgen  Petrus  werde  ich  hilfreich  sein,  so  weit 
es  mein  Stand  zuläßt.  Einen  Plan,  den  sie  mir  mitteilen,  werde 
ich  nie  wissentlich  zu  ihrem  Schaden  kundmachen.  Die  römischen 
Legaten  werde  ich  unterstützen,  mit  solchen,  die  der  Papst  gebannt 
hat,  nicht  wissentlich  Gemeinschaft  haben.  Ich  werde  der  römischen 
Kirche,  wenn  ich  dazu  aufgefordert  werde,  mit  Kriegsmacht  treu- 
lich beistehen. 

Im  Kirchlichen  und  Weltlichen  sollten  die  Bischöfe  nichts 
sein  als  Diener  des  Papstes.  Ihr  Anspruch  auf  den  Gehorsam 
ihrer  Diözesanen  hört  in  dem  Moment  auf,  in  dem  sie  aufhören^ 
dem  Papste  zu  gehorchen". 

So  wenig  Gregor  ein  Recht  der  Bischöfe  Rom  gegenüber 
kannte,  so  wenig  ein  solches  der  Metropoliten^  oder  der  Synoden: 
der  Papst  ist  es,  der  handelt,  entscheidet,  urteilt;  die  Synoden  sind 
nur  Zeugen  seines  Tuns*. 

Es  war  nicht  neu,  daß  Gregor  das  Recht  der  kirchlichen 
Gesetzgebung  und  der  obersten  Jurisdiktion  für  den  Papst  in  An- 
spruch nahm  und  daß  er  dabei  das  päpstliche  Urteil  Gottes  Urteil 
gleichsetzte^;  denn  darin  lag  nur  eine  Anwendung  des  oft  wieder- 
holten Schriftwortes:  AVer  euch  hört,  der  hört  mich.  Neu  aber 
war,  daß  er  es  in  das  freie  Beheben  des  römischen  Bischofs  stellte, 
wie  er  seine  Macht  anwenden  wollte.  Er  erklärte:  Der  apostoüsche 
Stuhl  hat  die  Befugnis,  wen  immer  er  wiU  und  wo  immer  er  will, 
zu  binden  und  zu  lösen*.    Demgemäß  entband  er  ganze  Kategorien 


^  VI,  17  a  S.  354f.  Daß  der  Eid  geradezu  als  Lehnseid  gedacht  ist, 
ergibt  sich  daraus,  daß  er  dem  Lehnseid  Robert  Guiscards  nachgebildet 
ist;  vgl.  den  letzteren  bei  Watterich  I  S.  234. 

■'  Registr.  IV,  11  S.  256.  »  Vgl.  I,  60f.  S.  78 ff. 

*  Dem  entspricht  z.  B.  das  Protokoll  der  röm.  Synode  von  1075, 
Reg.  n,  52a  S.  170,  und  Gregors  Äußerung  über  dieselbe,  HI,  10  S.  220  f., 
vgl.  auch  VII,  12  S.  395.  »  1, 17  S.  30;  IV,  27  S.  283. 

*  VI,  4  S.  327.  Voraussetzung  ist  die  Anschauung  G.'s  über  die  Macht 
des  Petrus:  Qui  potest  vobis  huius  vitae  et  futurae  salutem  et  honorem 
dare  vel  tollere,  VIII,  16  S.  447. 


—     7()6     — 

von  Christen  auf  eiuina,!  ihrer  Sünden,  ohne  nach  dem  Seelen- 
zustaiid  des  Einzehien  auch  nur  zu  fragen.  Das  tat  er  sch(ju  in 
seinem  offenen  Schreihen  vom  Spätjahr  1076^.  Auf  der  römischen 
Synode  von  1080  erteilte  er  von  neuem  allen  Anhängern  König 
Rudolfs  Vergebung  ihrer  Sünden  und  den  Segen  der  Apostel  in 
diesem  und  dem  zukünftigen  Leben'-.  Umgekehrt  exkommunizierte 
er  auf  der  Synode  von  1079  sechs  Bischöfe  mit  allen,  die  ihnen 
anhingen,  sowohl  Klerikern  als  Laien  ^.  Man  sieht,  daß  er  sich 
im  Gebrauch  seiner  Macht  so  absolut  frei  fühlte,  wie  mau  Gott 
dachte.  Die  Konsequenz  führte  zur  Aufhebung  jedes  positiven 
Rechtes.  Am  klarsten  wird  das  durch  seine  Stellung  zum  Eide, 
Seine  Unverbrüchlichkeit  galt  ihm  nichts :  die  Autorität  des  aposto- 
lischen Stuhles,  so  versicherte  er  seinen  deutschen  Bundesgenossen, 
wird  alle  Fesseln,  die  der  Gerechtigkeit  im  Wege  stehen,  hinweg- 
tun ^.  Diese  Fesseln  waren  Pflichten.  Muß  man  nicht  urteilen, 
daß  der  Dienst  der  Gerechtigkeit  umschlug  in  Frevel  am  Recht  ^V 

Im  Gefühl  seiner  unumschränkten  Macht  stand  Gregor  dei\ 
weltlichen  Fürsten  gegenüber.  Auch  hier  ist  leicht  zu  bemerken, 
daß  alle  seine  Behauptungen  in  xA-Uschauungen  wurzelten,  die  von 
allen  Zeitgenossen  anerkannt  waren.  Aber  auch  hier  spannte  er 
den  Bogen  bis  zum  Brechen.  Seit  Jahrhunderten  hatte  man  die 
Sätze  des  Gelasius  von  den  zwei  Gewalten,  die  Gott  zum  Besten 
der  Gläubigen  geschaffen  hat,  und  von  der  Uberordnung  der  geist- 
hchen  Gewalt  über  die  weltliche  wiederholt*'.  Allein  es  war  doch 
neu,  wenn  Gregor  behauptete:  Die  allgemeine  Regierung  ist  dem 
Papste  übertragen';  durch  seine  Sorge  und  Anordnung  wird  die 
königliche  Würde  gelenkt**;  deshalb  ist  der  König  zum  Gehorsam 


1  Ep.  coli.  18  S.  543,  vgl.  Reg.  II,  54  S.  173,  wo  diejenigen,  die  im 
Kampf  gegen  Dionys  von  Piacenza  fallen,  von  ihren  Sünden  gefreit  werden. 

2  VII,  14a  S.  404.  ^'  VI,  17  a  S.  355.  *  IV,  3  S.  247. 

'">  Auch  in  -bezug  auf  seine  gesetzgebende  Gewalt  dachte  sich  G-regor 
unbescBränkt;  yg\.  II,  67  S.  187 :  Die  römische  Kirche  kann  neue  Dekrete 
erlassen.  Daß  er  daneben  oft  und  stark  betonte,  sein  Verfahren  entspreche 
dem  kanonischen  Recht,  a.  a.  0.,  möchte  ich  nicht,  wie  Mirbt  S.  210,  als 
widerspruchsvolle  Haltung  bezeichnen:  denn  die  Gebundenheit  an  das  be- 
stehende Recht  hat,  seitdem  es  Recht  gibt,  die  Fortbildung  des  Rechts 
nicht  ausgeschlossen.  Der  Widerspruch  liegt  nur  vor  in  den  im  Texte  an- 
geführten Fällen,  in  denen  Gregor  kanonisch  Unzulässiges  forderte.  Aber 
hier  war  er  sich  ohne  Zweifel  dessen  nicht  bewußt. 

0  J.W.  632.  '  Registr.  II,  51  S.  167;  vgl.  IV,  28  S.  283. 

«  VII,  25  S.  418;  vgl.  IV,  2  S.  243;  IV,  24  S,  279;  VIII,  21  S.  455. 


—     767     — 

gegen  den  päpstlichen  Stuhl  verpflichtet  \  Der  Papst  bestimmt,  wer 
rechtmäßiger  König  ist-,  er  entscheidet  die  Streitigkeiten  der 
Fürsten  ^,  ein  König,  -der  es  wagt,  seinen  Geboten  entgegen  zu 
handehi,  entfällt  dadurch  seiner  Würde  *,  ein  König  aber,  den  er 
exkommuniziert  hat,  ist  nicht  mehr  König  ^  "Denn  alle  Kraft  der 
Könige  und  Kaiser,  alles,  was  Menschen  unternehmen  mögen,  ist 
den  apostolischen  Rechten  gegenüber  wie  Asche  und  Spreu  ^  Kein 
Wunder,  daß  ihm  wie  unwillkürlich  der  Gedanke  entschwand,  daß 
das  Königtum  eine  berechtigte  Institution  sei.  An  sich  hat  er 
daran  festgehalten'^;  aber  die  Konsequenz  der  Gedanken  drängte 
ihn  zu  widersprechenden  Aussagen.  Er  fragte:  Wie  kann  man  be- 
haupten, daß  die  königliche  Würde  höher  ist  als  die  bischöfliche? 
Und  zur  Antwort  erinnerte  er,  Augustinische  Gedanken  verwendend, 
an  den  verschiedenen  Ursprung  und  an  das  verschiedene  Ziel 
beider:  hier  menschlicher  Hochmut,  dort  die  göttliche  Liebe,  hier 
eitler  Ruhm  und  dort  ewiges  Leben*.  Die  Erfinder  des  König- 
tums waren  Tyrannen,  die  angetrieben  vom  Teufel  in  blinder  Gier 
und  unerträglicher  Anmaßung  durch  alle  erdenkbaren  Verbrechen 
die  Herrschaft  über  ihresgleichen  erstrebten.  Die  Stiftung  des 
Priestertums  dagegen  geht  zurück  auf  die  Vorsehung  des  allmäch- 
tigen Gottes:  er  hat  es  geschaffen  zu  seiner  Ehre  und  der  Welt 
geschenkt  in  seinem  Erbarmen  ^.  Hier  erscheint  die  weltliche  Herr- 
schaft als  solche  wie  die  Äußerung  eines  widergötthchen  Prinzips. 
Rein  und  hoch  steht  neben  ihr  die  geistliche  Gewalt.  Ihr  Haupt 
ist  Christus,  der  die  irdische  Herrschaft  verachtet  und  freiwillig  das 
Priesteramt  des  Kreuzes  übernommen  hat^*'.  Sie  ist  so  erhaben, 
daß  auch  der  geringste  Vertreter  der  geistlichen  Würde  gewaltiger 
ist,  als  der  mächtigste  weltliche  Herrscher  ^^.  Nur  dadurch  erhält 
die  irdische  Herrschaft  eine  relative  Berechtigung,  daß  die  Kirche 
die  Fürsten  zur  Regierung  beruft  ^^.    Es  ist  fast  natürlich,  daß  sich 


1  III,  10  Überschrift  S.  218;  IV,  3  S.  246:  Non  patet,  s.  ecclesiam  sibi 
subiectam  ut  ancillam,  sed  praelatam  ut  dominam. 

■2  IV,  23  S.  276.  3  i^  39  g,  53.  4  jy,  23  S.  277. 

»  IV,  2  S.  241.  «  m,  8  S.  216. 

'  Vgl.  z.  B.  I,  19  S.  33  und  VII,  25  S.  319.  Mirbt,  Stellung  Augustins 
1888  S.  95,  möchte  idh  darin  nicht  beistimmen,  daß  diese  Betrachtung  die 
wahre  Grundlage  der  päpstlichen  Kirchenpolitik  bildete.  Dabei  scheint  mir 
die  Politik  Gregors  zu  sehr  als  konstante  Größe  gefaßt  zu  sein.  Ich  hoflfe 
durch  die  Darstellung  zu  zeigen,  daß  sie  das  nicht  war,  sondern  daß  die 
Ziele  Gregors  sich  änderten.  ®  IV,  2  S.  243. 

9  VIII,  21  S.  457  f.  10  A.  a.  0.  i'  S.  459  f. 

12  s.  464;  vgl.  I,  70  S.  89;  II,  30  S.  143:  Tunc  demum  regiam  potestatera 


—     768     — 

Gregor  der  Gedanke  aufdrängte,  die  Ordnung  der  Welt  sei  am 
besten  gesichert,  wenn  die  christlichen  Staaten  unter  der  direkten 
Leitung  des  römischen  Bischofs  stünden.  Wie  die  Normannen 
Lehensleute  des  Papstes  geworden  waren,  so  forderte  er,  daß  der 
deutsche  König  sich  dem  Petrus  und  dem  Papst  zum  Dienstmann 
ergebet  Besonders  betrachtete  er  Sachsen  als  Eigentum  des 
Apostelfürsten ^;  von  Spanien^,  von  Ungarn*  behauptete  er,  daß 
beide  Länder  sich  im  Besitz  der  römischen  Kirche  befänden;  in 
Dalmatien  setzte  er  einen  König  ein  '"*;  Rußland  gab  er  als  Geschenk 
dem  Großfürsten  Jaropolk**;  auch  Dänemark  suchte  er  an  Rom  zu 
ketten'.  Sein  Gedanke  war  die  Verbindung  des  Nationaütäts- 
prinzips  mit  der  Obmacht  Roms.  Keine  Nation  sollte  einem  fremden 
Herrscher  unterworfen  sein;  dagegen  sollten  sich  alle  der  heihgen 
römischen  Kirche  als  der  gemeinsamen  Mutter  imterordnen;  dann 
würden  alle  die  Fi'eiheit  genießen,  die  ihnen  gebühre**. 

Solche  Äußerungen  beweisen  nicht,  daß  Gregor  die  kaiser- 
liche Macht  mit  der  päpstlichen  zu  vereinigen  strebte^.  Man  kann 
auch  nicht  sagen,  daß  er  einer  neuen  Theorie  über  das  Verhältnis 
der  beiden  Gewalten  Anerkennung  erkämpfen  wollte.  Es  sind 
leidenschaftlich  ergriffene  Gedanken  des  Vorkämpfers  der  Papst- 
macht, die  leidenschaftlich  geltend  gemacht  wurden:  Konsequenzen 
aus  einer  Vorstellung,  die  verwirklicht  werden  sollten  in  der  Welt 


recte  te  obtinere  cognoscas,  si  regi  regum  Christo  ad  restaurationem  de- 
fensionemque  ecclesiarum  suarum  faciendam  dominationis  tuae  altitudinem 
inelinas.    Daher  denn  auch  Aufforderungen  wie  11,8  S.  121;   11,30  S.  143. 

1  VIII,  26  S.  476. 

^  VIII,  23  S.  469  und  zur  Sache  Scheffer-Boichorst  in  den  Mtt.  d.  Inst. 
EBd.  IV  S.  77  if. 

'  Registr.  IV,  28  S.  286.  Wenn  man  den  Satz:  Kegnum  Hispaniae  ex 
antiquis  constitutionibus  b.  Petro  et  s.  R.  ecclesiae  in  ius  et  proprie- 
tatem  esse  traditum,  mit  der  Don.  Const.  zusammenstellt:  Omnes  .  . 
occidentalium  regionum  provincias  .  .  Silvestro  contradentes  atque  relin- 
quentes  eins  .  .  potestati  et  .  .  per  pragmaticum  constitutum  decerni- 
mus  disponendum  atque  iurae  s.  R.  ecclesiae  concedimus  permansurum,  so 
scheint  mir  sehr  wahrscheinlich,  daß  Gregor  der  Satz  der  donatio  vor- 
schwebte.     ^  ••II,  13  S.  128. 

ö  VII,  4*S.  384.  «  II,  74  S.  198. 

'  II,  51  S.  167:  II,  75  S.  199  f.  *  II,  63  S.  183. 

^  Man  könnte  das  in. dem  Satz  des  dictatus  Greg.:  Quod  solus  possit 
uti  imperialibus  insigniis  (S.  174),  finden.  Doch  trage  ich,  da  der  Dictatus 
nicht  Gregor,  sondern  wahrscheinlich  dem  Eard.  Deusdedit  angehört,  Be- 
denken, Sätze  zu  benützen,  die  nicht  aus  den  Briefen  Gregors  belegt 
werden  können. 


—     769     — 

der  Sachen.  Wenn  das  Wort  nicht  mißverständUch  wäre  und  miß- 
deutet werden  würde,  so  könnte  man  von  einer  Analogie  zum 
Kaiserwahnsinn  reden.  Gewiß  war  Gregor  geistig  gesund,  aber 
wie  dem  Wahnsinnigen  die  Grenzhnie  zwischen  den  Gebilden  seiner 
Phantasie  und  den  realen  Eindrücken  entschwunden  ist,  so  hatte  er 
das  Gefühl  für  die  Schranken  der  päpstlichen  Macht  verloren.  Er 
wähnte  nicht,  daß  ihm  persönUch  alle  Gewalt  im  Himmel  und  auf 
Erden  zur  Verfügung  stehe;  aber  er  war  von  der  Überzeugung 
durchdrungen,  daß  das  Amt,  dessen  Träger  er  war,  für  das  er  sich 
zu  klein  und  dessen  er  sich  unwürdig  fühlte,  über  das  zeitliche  und 
-ewige  Geschick  der  Menschen  zu  entscheiden  habe  und  tatsächlich 
entscheide.  Wir  haben  kein  Kecht  zu  bezweifeln,  daß  er  den 
Frieden  zwischen  dem  Imperium  und  dem  Sacerdotium  ernstlich 
wünschte*;  und  doch  ist  es  sicher,  daß  der  Friede,  seitdem  er  die 
Tiara  trug,  unmöglich  war.  Denn  nicht,  was  der  Mensch  wünscht, 
sondern  was  er  ist,  entscheidet  über  das,  was  er  tut.  Unsere 
Handlungen  sind  die  Sklaven  unseres  Charakters  und  unserer  Über- 
zeugungen. Auch  daran  wird  man  nicht  zweifeln  dürfen,  daß 
Gregor  aufrichtig  sprach,  wenn  er  versicherte,  nur  der  Gedanke 
an  seine  Pflicht  treibe  ihn  in  den  Kämpft.  Aber  er  täuschte  sich 
über  seine  Pflicht.  Denn  nur  wer  die  Schranken  des  eigenen 
Kechts  erkennt,  vermag  zu  ermessen,  was  seine  Pflicht  ihm 
gebietet. 

Wir  wenden  uns  der  Entwicklung  der  Verhältnisse  zu. 

Gregor  hat  in  der  ersten  Zeit  nach  seiner  Wahl  mit  absicht- 
lichem Nachdruck  sein  Wohlwollen  gegen  König  Heinrich^  und 
seine  fiiedliche  Gesinnung  dem  deutschen  Hofe  gegenüber*  aus- 
gesprochen. Es  ist  deshalb  wahrscheinlich,  daß  er  seine  Erhebung, 
wie  anderen  Fürsten,  so  auch  dem  deutschen  König  anzeigte  ^.  Im 
Rate  Heinrichs  fehlte  es  nicht  an  Männern,  die  den  Bruch  mit 
der  Kurie  wünschten.     Ihr  Wortführer  war  der  italienische  Kanzler 


1  Registr.  I,  19  S.  33.  ^  Vgl.  z.  B.  IV,  1  S.  240. 

3  I,  9  S.  19.  *  I,  11  S.  22. 

6  Von  Bonizo  (VII  S.  601)  wird  die  Tatsache  mit  einer  wenig  glaub- 
würdigen Begründung  berichtet.  Die  Ansichten  über  den  Wert  seiner  Notiz 
lauten  verschieden.  Ich  glaube,  daß  man  sie  anzunehmen  hat,  da  es  wenig 
wahrscheinlich  ist,  daß  Gregor  den  deutschen  Hof  weniger  rücksichtsvoll  be- 
handelte als  den  König  von  Dänemark  oder  den  Abt  von  Cluni.  Zweifel- 
hafter ist,  ob  Bonizo  darin  recht  hat,  daß  in  dem  päpstlichen  Schreiben 
der  Assens  des  Königs  erwähnt  war.  An  sich  erscheint  es  freilich  nicht 
wahrscheinlich.  Aber  die  Verzögerung  der  Konsekration  spricht  dafür. 
Ebenso  der  Brief  Walos  (s.  S.  770  Anm.  1). 

•Hauck,  Kirchengeachichte.    in.  " 


—     770     — 

Gregor  von  Vercelli:  sie  rieten,  die  Anerkejmung  der  AVahl  zu  ver- 
sagend Überhaupt  war  man  in  Deutschland  nicht  ohne  Besorg- 
nisse: man  kannte  Gregors  Heftigkeit".  Aber  auch  Heinrich  wollte 
den  Frieden.  Er  erkannte  die  Papstwahl  an;  in  Gegenwart  seines 
Kanzlers  fand  am  30.  Juni  1073  Gregors  Konsekration  statte 

Zu  diesem  Entgegenkommen  war  Heinrich  durch  die  Rück- 
sicht auf  die  deutschen  Verhältnisse,  besonders  auf  den  von  ihm 
geplanten  Feldzug  gegen  Polen  genötigt.  Der  im  Sommer  aus- 
brechende Sachsenkrieg  drängte  ihn  angesichts  der  unsicheren  Hal- 
tung der  oberdeutschen  Herzoge  zu  einem  weiteren  Schritt.  Er 
machte  den  Vorschlag  einer  engen  Verbindung  z"wischen  dem  Reg- 
num  und  Sacerdotium.  Um  sie  zu  ermöglichen,  genügte  er  den 
bisher  erhobenen  Forderungen  der  Kurie:  er  demütigte  sich  per- 
sönlich, indem  er  sich  als  schuldig  der  Simonie  und  der  Entfrem- 
dung von  Kirchengut  bekannte,  imd  besonders,  er  gab  in  der 
Mailänder  Angelegenheit  nach  ^  Gregor  war  befriedigt:  er  schenkte 
den  Versicherungen  Glauben,  die  er  von  den  verschiedensten  Seiten 
erhielt,  daß  es  Heinrich  mit  seiner  Unterwerfung  ernst  sei^.  Aber 
der  Erfolg  schnellte  ihn  gewissermaßen  weiter:  er  trat  nicht  als 
Bundesgenosse  auf  des  Königs  Seite,  sondern  als  Schiedsrichter 
zwischen  ihn  und  die  sächsischen  Aufrührer*',  Noch  war  man  in 
Deutschland   nicht    gewöhnt,   auf  das  Wort    des  Papstes    hin  die 


^  Brief  Walos  von  St.  Arnulf  an  Gregor  bei  Watterich  I  S.  741 :  Unde 
et  ille  diabolus  Vercellensis  cum  suis  cemplicibus  elaborat,  ut  tu  in  sede 
non  debeas  confirmari.  Abweichend  hievon  berichtet  Lambert  z.  1073  S.  145 
von  einer  Opposition  der  gallischen,  d.  h.  westdeutschen  Bischöfe. 

2  Brief  des  Herzogs  Rudolf  bei  Sudendorf  II  S.  22  f.  Nr.  19:  Oro  ,  ., 
ut  omnem  controversiam  iusticiae  respectus  apud  te  determinet,  ut  in  omni 
negotio  aequitas  tibi  preponderet.  Fervor  tuus  iustior  quam  proclivior 
inermi  iusticiae  libertatis  pennas  non  mutilet:  concutiet  alas  et  seeure  libera 
et  libere  secura,  te  defensore,  nesciat  uim  infestantium,  te  legibus  non 
abutente  sed  patrocinante.  Der  Brief  ist  die  Antwort  auf  Reg.  I,  19  S.  83, 
also  im  Spätjahr  1073  geschrieben.  Vgl.  auch  die  Notiz  über  die  Zweifel 
an  der  Rechtmäßigkeit  der  Erhebung  Gregors,  Ekkeh.  z.  1074  S.  201. 

^  Bonizo  a.  a.  0.  mit  falschem  Datum.  Das  richtige  im  ehr.  s.  Bened. 
Scr.  III  S.  203.  Lambert  weiß  statt  dessen  von  Sendung  des  Grafen  Eber- 
hard und  unmöglichen  Verhandlungen. 

*  Reg.  I,  29a  S.  46  ff.  Der  Brief  ist  undatiert.  Er  kam  zwischen 
dem  24.  u.  27.  Sept.  in  Rom  an;  denn  1,24  ist  noch  ohne  Kenntnis  von 
ihm  geschrieben;  1,25  wird  der  Brief  erwähnt.  Heinrich  schrieb  also  wahr- 
scheinlich Anfang  September.  Richter  S.  133  vermutet,  daß  der  Text  des 
Briefes  verfälscht  ist.  s  j^  25  f.  S.  42  f.  an  Erlembald. 

«  I,  39  S.  57  V.  20.  Dez.  1073. 


—     771     — 

Waffen  niederzulegen.  Statt  auf  den  päpstlichen  Schiedsspruch 
zu  warten,  wurden  Friedensunterhandlungen  eingeleitet.  Sie  schienen 
zur  Beilegung  des  Haders  zu  fuhren,  aber  in  diesem  Moment  ent- 
flammte eine  beispiellose  Untat  der  Sachsen,  die  Verwüstung  der 
Kirche  zu  Harzburg  und  die  Schändung  der  Füi'stengräber,  den 
Hader  von  neuem.  Für  Gregor  war  das  ein  Grewinn;  denn  nun 
vollends  bedurfte  Heinrich  des  Papstes^.  Als  eine  päpstliche  Ge- 
sandtschaft, bestehend  aus  den  Kardinälen  Gerald  von  Ostia,  einem 
deutschen  Cluniacenser,  und  Hubert  von  Palestrina,  mit  neuen  Forde- 
rungen in  Deutschland  eintraf,  erzielte  sie  einen  neuen  Erfolgt  Gregor 
Heß  dem  König  erklären,  daß  er  infolge  des  Verkehrs  mit  seinen 
gebannten  Räten  exkommuniziert  sei,  daß'  er  sich  der  Wieder- 
aufnahme in  die  Kirche  unterziehen  müsse  ^  und  zur  Beseitigung 
der  Priesterehe  und  der  Simonie  zu  verpflichten  habe*.  Bei  einer 
Zusammenkunft  mit  den  päpstlichen  Gesandten  und  seiner  Mutter 
in  Nürnberg  bald  nach  Ostern  1074  kam  Heinrich  auch  diesen 
Forderungen  nach*  Der  Friede  zwischen  dem  König  und  der 
Kurie  schien  hergestellt.  Auch  Gregor  machte  Zugeständnisse; 
nicht  nur  wurden  die  von  Alexander  exkommunizierten  Bäte  vom 
Banne  gelöst^;  viel  wichtiger  war,  daß  er  das  Investiturrecht 
des    Königs    anerkannte,    indem   er    die  AVeihe    x^nselms   Ilr  von 


^  Die  Verwüstung  der  Harzburg  fällt  in  die  Fastenzeit  1074,  s.  Lam- 
bert z.  d.  J.  S.  183  f.  Er  erzählt,  daß  Heinrich  den  Papst  wider  die  Frevler 
am  Heiligtum  aufgerufen  habe.  Ich  habe  gegen  die  letztere  Angabe  Be- 
denken, nicht  nur  weil  Gregor  die  Sache  nicht  erwähnt,  sondern  weil  eine 
königliche  Gesandtschaft  schon  vor  dem  8.  März  1074  (Weihe  Hugos  v.  Die, 
Hugo  Flav.  ehr.  II  S.  412)  in  Rom  ankam.  Sie  konnte  über  den  Frevel 
noch  nichts  berichten.  Die  Vermutung  liegt  nahe, ,  da,ß  Lambert  von  dieser 
Gesandtschaft  wußte  und  ihr  jenen  Auftrag  zuschrieb. 

2  Über  die  Gesandtschaft  bes.  Mar.  Scot.  z.  1074  S.  56,  Berth.  S.  276 f.; 
vgl.  Lamb.  S.  193,  Bonizo  VII  S.  601,  Paul  Bern.  62  S.  408.  Daß  die  Ge- 
sandten am  19.  März  1074  bereits  unterwegs  waren,  ergibt  sich  aus 
Reg.  1,  62  S.  81.  Über  den  Zweck  der  Sendung  und  ihren  Erfolg  spricht 
Gregor  1, 85  S.  106  in  einem  Brief  an  die  Kaiserin  Agnes,  die  die  Ge- 
sandten begleitet  hatte. 

^  Dies  ergibt  sich  aus  dem  angeführten  Brief  I,  85  S.  106,  s.  bes.: 
Omnia,  quae  pontificatum  et  Imperium  glutino  caritatis  astringere  valeant,  .  . 
quaeritis;  und:  Maximum  .  ,  iam  peregistis:  videlicet  filium  vestrum  H. 
regem  communioni  ecclesiae  restitui.  Sagt  Gregor :  lUo  extra  communionem 
posito,  nos  quidem  timor  divinae  ultionis  secum  convenire  prohibuit,  so 
sieht  man,  daß  er  an  eine  persönliche  Zusammenkunft  mit  Heinrich  dachte. 
Vgl.  auch  ep.  coli.  14  S.  537.  *  Reg.  H,  30  S.  142. 

6  S.  die  angef.  Stelle  Bertholds  u.  Bemold  z.  1074  S.  430. 

49« 


—     772     — 

Lucca,  gegen  welche  die  königlichen  Gesandten  Einsprache  erhoben,  ^ 
verschob  ^. 

Die  drohenden  Wolken  schienen  sich  zu  zerteilen.  Aber 
indem  das  geschah,  ballten  sie  sich  an  einem  anderen  Punkte  nicht 
minder  gefährlich  zusammen. 

Gregor  war  kein  Papst  nach  den  Wünschen  des  deutschen 
Episkopats.  Aber  der  Einfluß  der  deutschen  Bischöfe  auf  die 
Papstwahl  war  dahin;  sie  konnten  nur  dadurch  ihre  Meinung  zeigen, 
daß  sie  sich  von  Rom  ferne  hielten.  Das  taten  die  Erzbischöfe; 
sowohl  Anno  von  Köln-  als  Gebhard  von  Salzburg^  und  Sigirid 
von  Mainz  ließen  Monate  verstreichen,  ehe  sie  den  Verkehr  mit 
Gregor  anknüpften.  Mit  einem  der  Bischöfe,  Gebhard  von  Prag, 
kam  der  Pa])st  sofort  in  den  unerquicklichsten  Streit.  Gebhard 
Avar  von  den  Legaten  Alexanders  suspendiert  worden,  Gregor 
bilhgte  das  Urteil  unter  herben  Drohungen  wider  den  ungehor- 
samen Bischof*;  er  ließ  den  Einwand  unbeachtet,  den  dieser 
erhoben  hatte,  daß  er  nur  dem  Gerichte  seines  Metropohten  Rede 
zu  stehen  habe.  Dadurch  wurde  Sigfrid  genötigt,  sein  Schweigen 
zu   brechen^.     Er  richtete   ein    Schreiben  nach  Rom,  überfließend 


.1  Hugo  Flav.  chron.  II  S.  411.  Der  Brief  Reg.  1,21  S.  36  widerspricht 
nicht,  da  Gregor  nur  eine  vorläufige  Unterlassung  der  Investitur  forderte. 
Nach  V.  Ans.  4  S.  14  wurde  sie  tatsächlich  vollzogen.  Daß  er  den  Bischof 
Hugo  von  Die  trotz  der  Einsprache  der  Gesandten  weihte,  hebt  die  Wichtig- 
keit des  Zugeständnisses  nicht  auf.  Es  war  um  so  bedeutender,  da  es  vor 
der  Lossprechung  Heinrichs  gemacht  wurde. 

"-  Reg.  II,  25  S.  137. 

3  1,  30  S.  48  V.  13.  Nov.  1073.  Gregor  macht  dem  Erzbischof  den 
Vorwurf,  daß  er  die  Beschlüsse  einer  römischen  Synode,  an  der  er  teil- 
nahm, den  Cölibat  betr.,  immer  noch  nicht  durchgeführt  habe.  Man  wird 
an  die  Ostersynode  von  1063  zu  denkeji  haben.  Mayer,  Die  Alpenländer 
im  Investiturstreit  S.  28  denkt  an  die  Synode  v.  1074  und  ändert  dem- 
gemäß das  Datum  des  Briefs. 

*  Reg.  1, 17  S.  30  v.  8.  Juli  1073,  vgl.  Cod.  Udalr.  40  S.  85. 

s  Das  Folgende  nach  den  4  Briefen  cod.  Udalr.  40  u.  42  u.  Keg.  I,  60 
u.  n,  29.  Von  diesen  Briefen  ist  c.  U.  40  der  älteste ;  er  ist  der  erste  Brief 
Siegfrieds  an  den  Papst,  indes  längere  Zeit  nach  dessen  Amtsantritt  (e.  S.  86: 
multis  diebus),  demnach  wahrscheinlich  im  Spätjahr  1073  geschrieben; 
der  erste  Brief  Gregors  ist  die  Vorladung  II,  29,  deren  Umdatierung  in  den 
Dez.  1073  durchaus  einleuchtend  ist.  Gegen  Schäfer,  N.A.  XVII  S.  418  vgl. 
Meyer  v.  Knonau  II  S.  367.  Die  Boten,  welche  c.  U.  40  nach  Ron  gebracht 
hatten,  nahmen  das  päpstliche  Schreiben  mit  zurück  (s.  c.  U.  42  S.  90:  A 
reditu  etc.);  sie  hatten  auch  mündliche  Aufträge  zu  überbringen  (s.  c.  U.  42 
S.  90  f.:  De  penitentia  etc.  De  castit.  etc.).  Sie  werden  im  Januar  1074 
wieder  in  Mainz  gewesen  sein.    Nach  kurzer  Zeit  (c.  U.  S.  90)  schickte  Sieg- 


—     773     — 

von  Versicherungen  der  Freude  über  Gregors  Wahl,  von  Beteue- 
rungen des  Gehorsams  gegen  alle  päpstlichen  Anordnungen.  Aber 
den  Kern  des  Briefs  bildete  ein  Protest  gegen  das  Vorgehen  der 
Legaten  in  Böhmen.  Wie  Gregor  war,  mußte  er  dadurch  gereizt 
werden.  Seine  Antwort  war  denn  auch  kurz  und  kühl;  die  Prager 
Sache  berührte  er  nicht:  er  hatte  Gebhard  inzwischen  vor  die 
nächste  Fastensynode  geladen.  Auf  ihr  zu  erscheinen,  forderte  er 
auch  Sigfrid  auf.  Zugleich  lud  er  sechs  Bischöfe  der  Mainzer 
Diözese,  Otto  von  Konstanz,  Werner  von  Straßburg,  Heinrich  von 
Speier,  Hermann  von  Bamberg,  Embrich  von  Augsburg  und 
Adalbero  von  AVürzburg,  als  der  Simonie  verdächtig,  vor  dieselbe. 
Sigfrid  aber  erhielt  den  Auftrag,  eine  Voruntersuchung  gegen  sie 
anzustellen.  Die  Absicht  war  unverkennbar:  der  deutsche  Episko- 
pat sollte  mit  einem  Schlage  gebeugt  werden.  Die  Bischöfe  ver- 
suchten Widerstand:  Sigfrid  unterließ  die  angeordnete  Unter- 
suchung und  begnügte  sich,  den  sechs  Bischöfen  das  päpstliche 
Schreiben  mitzuteilen :  für  sich  selbst  lehnte  er  die  Teilnahme  an  der 
Synode  unter  Berufung  auf  seine  Gesundheit  ab.  So  verbindlich  auch 
diesmal  der  Ton  seines  Schreibens  war.  so  fehlte  doch  nicht  eine 
entschiedene  Verwahrung  gegen  unausführbare  Befehle.  Von  den 
Bischöfen  aber  erschien  der  einzige  Werner  von  Straßburg  in 
Rom^;  besonders  fehlte  Gebhard  von  Prag.  Es  macht  den  Ein- 
druck des  Hohns,  daß  er,  der  Herzogssohn,  sich  damit  entschul- 
digte, es  fehlten  ihm  die  Mittel  zur  Reise,  da  infolge  seiner  Sus- 
pension seine  Einkünfte  gesperrt  seiend     Man  kann  sich  vorstellen, 


fried  eine  neue  Botscliaft  mit  c.  U.  42,  der  Antwort  auf  Reg.  II,  29  nach  Rom. 
Bei  dieser  Anordnung  ist  auffällig,  daß  in  II,  29  die  Prager  Sache  nicht 
berührt  ist.  Es  erklärt  sich  wohl  daraus  daß  Gregor  sie  auf  der  Fasten- 
synode V.  1074  entscheiden  wollte,  zu  der  Siegfried  geladen  war.  Dies 
wurde  verhindert,  und  nun  schrieb  er  am  18.  März  1074  seine  scharfe  Ant- 
wort auf  Sigfrids  Einsprache  Reg.  1, 60.  Glöckner  tritt  in  seiner  unten 
S.  790  zu  nennenden  Dissertation  S.  50  ff.  für  Jafies  Datierung  der  4  Briefe 
ein,  also  Cod.  Udalr.  40  Febr.  1074,  Reg.  I,  60  März  1074,  Reg.  II,  29  Dez. 
1074.  Cod.  Udalr.  42  Jan.  1075.  Die  Anordnung  scheint  mir  an  den  Sätzen 
Cuius  rei  gratia  etc.  11,29  zu  scheitern:  es  ist  unmöglich,  daß  Gregor  sie 
schrieb,  nachdem  er  I,  60  Siegfried  erklärt  hatte,  daß  er  ihm  das  Schlimmste 
zutraue;  11,29  muß  also  vor  1,60  gerückt  werden.  Auch  der  Bezug  auf 
die  cluniacens.  Pläne  Siegfrieds  im  Herbste  1072  nötigt,  I,  60  nicht  allzu- 
weit von  diesem  Termin  abzurücken. 

^  Reg.  I,  77  S.  96.  Entschuldigungsschreiben  des  B.' Hermann  v.  Bam- 
berg Cod.  Udalr.  43  S.  91.  Das  Datum  bestimmt  sich  nach  dem  Ansatz  v. 
ep.  40  u.  42  und  ist  also  Febr.  1074. 

2  Reg.  1,44  S.  62,   v.   31.  Jan.    1074:    vermutlich    argwohnte    Gregor, 


—     774     — 

welchen  Eindruck  das  alles  auf  Gregor  machte:  sein  ganzer  Ingrimm 
flammte  auf.  Am  18.  März  1074  beantwortete  er  den  Protest 
Sigfrids  wegen  der  Behandlung  Gebhards;  in  den  heftigsten, 
verletzendsten  Worten  wies  er  jeden  Rechtsanspruch  des  Metropo- 
liten zurück;  er  bestand  darauf,  daß  er  selbst  die  Angelegenheit 
entscheiden  werde.  Es  gelang -ihm,  sie  unerwartet  rasch  beizu- 
legen. Denn  Gebhard  fand  sich  im  April  in  Eom  ein;  da  er  sich 
zu  einem  halben  Schuldbekenntnis  entschloß,  hob  Gregor  die 
Suspension  auf^.  Er  bewies,  daß,  wer  sich  Rom  unterwarf,  ein 
mildes  Urteil  erwarten  durfte.  Auch  Werner  von  Straßburg  war 
auf  der  Fastensynode  nur  suspendiert,  nicht  abgesetzt  worden^. 

Diese  Synode  ^  bildete  nun  aber  den  Ausgangspunkt  für  einen 
neuen  Streit.  Gregor  hatte  auf  ihr  Verordnungen  gegen  die 
Simonie  und  die  Unzucht  der  Priester  pubhziert  und  den  an  König 
Heinrich  gesandten  Legaten  den  Auftrag  gegeben,  sie  in  Deutsch- 
land bekannt  zu  machen*.  Immer  noch  war  die  kirchliche  Reform 
nicht  zum  Ziele  gelangt;  im  Gegenteil  war  die  Gefahr  der  Simonie 
seit  Heinrichs  III.  Tod  beständig  gestiegen;  die  Cölibatsgesetze 
Leos,    Nikolaus'    und    Alexanders^    aber    hatten    die    herrschende 


daß  das  Nichterscheinen   Sigfrids    und  Gebhards   in   Zusammenhang  stehe; 
vgl.  T,  61  S.-80,  V.  18.  März  1074. 

1  I,  44  f.  S.  62  f.;  I,  78  S.  98  v.  16.  Aprü  1074. 

2  1, 77  S.  96.  Adalbero  von  Würzburg,  später  einer  der  treuesten 
Gregorianer  Deutschlands,  scheint  sich  schon  damals  unterworfen  zu  haben; 
vgl.  Cod.  Udalr.  44  S.  94  f.     Er  war  1075  in  Rom. 

^  Einladungsschreiben  Reg.  I,  42  f.  S.  60  if.  Mitteilungen  über  die  Be- 
schlüsse Reg.  I,  86  S.  108,  bei  Marian.  Scot.  z.  1074  S.  560  f.  und  Bonizo  VIT 
S.  602.  Fraglich  ist,  ob  ep.  coli.  3—5  sich  auf  diese  Synode  beziehen  oder 
auf  die  des  J.  1075.  Glöckner  nimmt  das  erstere  an.  Aber  die  Stelle,  auf 
die  er  sich  S.  16f.  besonders  stützt,  entscheidet,  wie  mich  dünkt,  gegen 
ihn.  Er  erinnert,  daß  Reg.  11,45  S.  159  v.  11,  Jan.  1075  das  Verbot  der 
Simonie  und  des  Nikolaitismus  in  derselben  Formel  vorkommt  wie  ep.  coli.  5. 
Das  ist  richtig.  Aber  II,  45  werden  diese  Sätze  als  allgemein  bekannter 
Bestandteil  des  kanon.  Rechts  angeführt:  Sciunt  .  .  episcopi  terrae  vestrae, 
quod  et  omnibus  fidelibus  notum  esse  debet,  quoniam  in  sacris  canonibus 
prohibitum  est,  ut  hi  etc.,  ep.  5  wird  gesagt:  Nos  iuxta  auctoritatem  s. 
patrum  in  eadem  synodo  sententiam  dedisse,  ut  hi  etc.  Es  scheint  mir 
klar,  daß  nach  der  ersten  Stelle  ein  neuer  Synodalbeschluß,  der  das  alte 
Recht  bestätigte,  noch  nicht  erfolgt  ist,  während  an  der  2.  direkt  gesagt 
wird,  daß  der  neue  Beschluß  eine  alte  Formel  bestätigte.  Man  wird  also 
ep.  coli.  3 — 5  bei  1075  zu  lassen  haben. 

*  Heinrich  machte  keine  Schwierigkeit;  vgl.  Reg.  II,  30  S.  142:  Legatis 
nostris  te  benevolum  tractabilemque  praebuisti. 

^  Leo  IX.:  römische  Synode  von  1049,  Bonizo  V  S.  588,  dagegen  nicht 


—     775     — 

Sitte,  die,  mit  dem  Maße  des  kirchlichen  Rechtes  gemessen,  Un- 
sitte war,  nicht  zu  entwurzeln  vermocht.  Die  Legaten  gedachten, 
ihren  Auftrag  auf  einer  deutschen  Generalsynode,  deren  Vorsitz 
sie  in  Anspruch  nahmen,  auszuführen,  und  forderten  von  den  Erz- 
bischöfen Sigfrid  und  Liemar  darauf  bezügliche  Zusagen.  Liemar 
gehörte  nicht  zu  den  Männern,  die  über  die  Simonie  mild  ur- 
teilten^. Aber  dem  Drängen  der  Legaten  widersprach  er  unum- 
wunden, indem  er  erklärte,  ohne  Beratung  mit  den  übrigen  Bischöfen 
könnten  in  einer  solchen  Sache  keine  Schritte  geschehen.  Die 
Legaten  sahen  in  seiner  Weigerung  Ungehorsam  und  luden  die 
beiden  Metropohten  zur  Verantwortung  nach  Rom  \  Aber  an  dem 
ihm  bestimmten  Termin,  dem  Andreastage  1074,  erschien  Liemar 
nicht.  Gregor  antwortete  mit  der  Suspension  und  der  Vorladung 
vor  die  nächste  Fastensynode  ^. 

Ein    ähnhches    Schicksal   hatten    andere   Bischöfe:    schon   im 
Mai  1074  war  Dietrich  von  Verdun  wegen  Ungehorsams  zur  Ver- 


in  Rheims  1049,  s.  Bröcking,  D.  Ztschr.  f.  GeachW.  IX  1893  S.  290,  Mainzer 
Synode  von  1049,  s.  o.  S.  602  f.,  römische  Synode  von  1050,  Bonizo  V  S.  589; 
Nikolaus  IL:  röm.  Synode  von  1059,  J.W.  4404f.;  Alexander  IL:  röm.  Synode 
von  1063,  J.W.  4501.  Mirbt  erinnert,  daß  Gregors  Cölibatsgesetze  nur  die 
Verordnung  Nikolaus'  IL  wiederholen,  S.  269.  Er  wiederholt  (S.  337)  die 
herkömmliche  Ansicht,  daß  Gregor,  um  die  Priester  aus  der  Verflechtung 
in  das  Familienleben  zu  lösen,  für  den  Gölibat  eingetreten  sei.  Ich  ge- 
stehe, daß  diese  Annahme,  so  verbreitet  sie  ist,  mich  nicht  wahrscheinlich 
dünkt.  Sie  ist  eine  Verwechselung  von  Zweck  und  Folge.  Auch  war  es 
nicht  Gregor,  der  den  Kampf  für  den  Cölibat  begann;  er  ist  in  den  seit 
Leo  IX.  im  Gang  befindlichen  Streit  eingetreten.  Unter  diesem  war  der 
Cölibat  lediglich  eine  Nummer  des  Reformprogramms;  er  wurde  gefordert, 
weil  er  kanonisches  Recht  war.  Ich  kann  nicht  absehen,  warum  er  für 
Gregor  etwas  anderes  gewesen  sein  soll. 

1  Vgl.  Bernald  de  damn.  scism.  L.  d.  1.  II  S.  43. 

2  Brief  Liemars  mit  einem  Bericht  über  die  Vorgänge  bei  Sudendorf, 
Reg.  I,  5  S.  8  f.,  Erlaß  Gregors  v.  12.  Dez.  1074,  Reg.  11,  28  S.  140.  Bonizo 
VII  S.  612  und  Lambert  z.  1074  S.  193  kommen  neben  den  Briefen  nicht 
in  Betracht. 

3  Reg.  II,  28  S.  140  f.  Auch  die  Sache  der  angeklagten  Bischöfe 
schwebte  noch;  der  Beweis  liegt  in  Reg.  1,84  S.  105  v.  12.  Juni  1074.  Hier 
wird  Hermann  von  Metz  mit  der  Erledigung  der  Klage  gegen  den  Bam- 
berger Bischof  beauftragt.  Sodann  in  der  Zitation  Hermanns,  Heinrichs 
und  Werners  vor  die  Fastensynode  von  1075,  Reg.  II,  30  S.  143.  Wie  Adal- 
bero  von  Würzburg,  s.  S.  774  Anm.  2,  scheint  sich  auch  Embrich  von  Augs- 
burg bereits  unterworfen  zu  haben.  Otto  von  Konstanz  schickte  Boten 
zum  Konzil,  s.  ep.  coli.  5  S.  525,  vgl.  Reg.  II,  60  S.  180.  Er  hatte  also  min- 
destens Aufschub  des  gegen  ihn  schwebenden  Verfahrens  erlangt. 


—     776     — 

antwortung  aufgefordert  worden  ^;  im  Herbst  erging  an  Gebhard 
von  Prag  eine  neue  Vorladung,  da  er  sich  Übergrijffe  erlaubt  habe"; 
kurz  danach  wurde  über  den  Bischof  Pibo  von  Toul,  einen  sechzig- 
jährigen Mann,  auf  Grund  der  Denunziation  eines  Touler  Klerikers 
eine  Untersuchung  verhängt  und  Uoto  von  Trier  und  Hermann,  von 
Metz  beauftragt,  sie  zu  führen  ^.  Uoto  legte  das  päpstliche  Schreiben 
einer  Versammlmig  von  mehr  als  zwanzig  Bischöfen  vor.  Sie 
waren  einhelhg  der  Meinung,  daß  Gregors  Verfahren  den  bis- 
herigen ßechtsgewohnheiten  widerspreche.  Doch  stellte  er  eine 
Untersuchung  an.  Allein  jetzt  verweigerte  der  Ankläger  jede  Ant- 
wort; daraufhin  erklärte  er  Pibo  für  unschuldig.  Er  teilte  diesen 
Verlauf  der  Sache  dem  Papste  mit;  aber  er  legte  zugleich  im 
Namen  des  deutschen  Episkopats  Verwahrung  gegen  Gregors  Be- 
handlung der  kirchlichen  Angelegenheiten  ein*. 

An  den  verschiedensten  Punkten  brach  in  dieser  Weise  Zwie- 
spalt aus.  Man  war  auf  beiden  Seiten  von  tiefem  Mißtrauen 
erfüllt.  Gregor  urteilte,  daß  die  Bischöfe  nicht  aus  Unbedacht 
unrecht  handelten,  sondern  in  bewußtem  Widerstand  gegen  das 
göttUche  und  kirchliche  Rechte  Umgekehrt  äußerte  ein  so  maß- 
voller Mann  wie  Liemar,  der  Papst  sei  ein  gefährlicher  Mensch; 
er  betrachte  die  Bischöfe  wie  seine  Gutsverwalter  und  befehle  ihnen, 
was  ihm  in  den  Sinn  kommet  Der  einzige  Hermann  von  Metz 
erfreute  sich  des  päpstlichen  Vertrauens.  Als  naher  Freund  des 
Abtes  Dietrich  von  St.  Hubert  stand  er  in  engen  Beziehungen  zu 
den  lothringischen  Mönchen.  Schon  das  empfahl  ihn ;  mehr  noch, 
daß  er  von  Dietrich  begleitet,  kurz  nachdem  Gregor  sein  Amt  an- 
getreten hatte,  nach  Rom  geeilt  war,  um  dem  Papste  seine  Ergeben- 
heit zu  bezeigen'.  Auch  der  treulose  Burchard  von  Halberstadt 
näherte  sich,  so  wenig  bei  ihm  die  kirchlichen  Überzeugungen  aus- 
schlaggebend waren,  dem  Papst.  Er  traf  den  Ton.  dem  Gregor 
gerne  lauschte,  indem  er  seinen  Kummer  darüber  aussprach,  daß 
die  päpstlichen  Legaten  nicht  so  ehrenvoll  empfangen  würden,  wie 
es  sich  gebührte  ^. 


1  Registr.  I,  81  S.  102  v.  6.  Mai  1074. 

2  11,6  S.  118  V.  22.  Sept.  1074. 

3  II,  10  S.  124  V.  16.  Okt.  1074.  Über  Pibo  s.  Gesta  ep.  TuU.  45  f. 
S.  646.  *  Sudendorf,  Reg.  I  Nr.  4  S.  6  ff. 

5  Registr.  II,  11  S.  126;  11,45  S.  159.  «  S.  d.  angef.  Brief. 

'  Vgl.  Registr.  I,  84  S.  105  u.  11,10  S.  125.  11,61  S.  181;  chron.  s. 
Huberti  25  S.  583;  vgl.  Overmann,  Mathilde  v.  Tuscien  S.  247  ff. 

8  Gregors  Antwort  Reg.  II,  12  S.  126.  Der  Vorwurf  in  dieser  All- 
gemeinheit  war   unbegründet.     Das   beweist  Gregors   Dank   an  Heinrieb : 


—     777     — 

Es  war  klar,  daß  Gregor  auf  dem  bisherigen  Wege  nicht 
zum  Ziele  gelangen  konnte.  Das  bemerkte  besonders  er  selbst; 
schon  im  Januar  1075  sprach  er  von  neuen  Maßregeln,  die  er- 
griffen werden  müßten,  imi  die  Bischöfe  zur  Erfüllung  ihrer 
Pflichten  zu  nötigend  Sein  Gedanke  war,  sich  dabei  auf  die  welt- 
lichen Fürsten  zu  stützen.  Des  Königs  schien  er  so  sicher,  daß 
er  die  Absicht  aussprach,  ihm  die  Aufsicht  über  die  römische. 
Ejrche  zu  überlassen,  wenn  der  geplante  Zug  in  den  Orient  zur 
Ausführung  komme  ^.  Auch  auf  die  Unterstützung  der  Herzoge 
Rudolf  von  Schwaben  und  Berhtold  von  Kärnten  und  anderer 
Herren  glaubte  er  rechnen  zu  können^. 

Woran  er  bei  den  neuen  Maßregeln  dachte,  enthüllte  die 
Fastensynode  des  Jahres  1075*.  Gregor  verbot  allen  Laien,  Geist- 
liche zu  investieren,  und  wandte  dies  Verbot  ausdrücklich  auf  die 
Investitur  der  Bischöfe  durch  den  König  an.  Er  erklärte  ferner 
die  simonistischen  und  unzüchtigen  Priester  ihrer  Stellen  verlustig 
und  forderte  die  Laien  auf,  die  von  ihnen  vollzogenen  kirchUchen 
Handlungen  zu  meiden  und  sie  durch  ihr  Einschreiten  zui*  Vernunft 


Quia  legatis  nostris  te  benevolum  tractabilemque  pvaebuisti  eorumque  inter- 
ventu  quasdam  res  ecciesiasticas  laudabiliter  correxisti,  II,  30  S.  142. 

^  Registr.  11,45  S.  160:  Alio  quolibet  modo  contra  haec  vigilare  nos 
convenit  .  .  .  Multo  enirn  melius  nobis  videtur,  iustitiam  Dei  novis  reae- 
dificare  consiliis,  quam  animas  hominum  unacum  legibus  deperire  neglectis. 
Ich  verstehe  den  Satz  nur,  wenn  Gregor  an  das  Investiturverbot  dachte. 

2  11,31  S.  146  V.  7.  Dez.  1074.  Auch  II,  30  S.  143  zeigt,  daß  er  ein 
gutes  Verhältnis  zum  König  suchte. 

3  11,45  S.  160  V.  11.  Jan.  1075;  11,11  S.  126  v.  26.  Okt.  1074  an  den 
Grafen  Albert  von  Ballenstedt 

■*  24. — 28.  Febr.  Quellen  über  diese  Synode  sind:  1.  das  Einladungs- 
schreiben an  Wibert  von  Ravenna,  Reg.  II,  42  S,  155  v.  4.  Jan.  1075,  2.  ein 
liurzes  Schlußprotokoll  über  die  auf  der  Synode  getroffenen  disziplinaren 
Maßregeln,  II,  52a  S.  170,  und  die  Beurkundung  des  Vergleichs  zwischen 
den  Bischöfen  von  Prag  und  Olmütz,  II,  53  S.  171,  3.  identische  Mitteilungen 
über  die  gefaßten  Beschlüsse  gegen  Simonie  und  Unzucht  an  Sigfrid  von 
Mainz,  Wernher  von  Magdeburg  und  Otto  von  Konstanz,  ep.  coli.  3—5 
S.  523  ff.,  kurze  Mitteilungen  an  Richard  von  Aquileja,  Reg.  11,62  S.  182, 
und  Anno,  31,  67  S.  188,  4.  diese  Beschlüsse  bei  Bernold  z.  1075  S.  430  f., 
5.  das  Investiturverbot  bei  Arnulf  Gest.  arch.  Med.  IV,  7  S.  27,  womit  zu 
vgl.  Reg.  III,  10  S.  219  f.;  Hugo  Flav.  ehr.  II  S.  412;  Bernald  de  damn.  scism. 
42  L.  d.  1.  II  S.  45;  Mar.  Scotus  S.  561.  Im  Simonieverbot  spricht  Gregor 
nur  von  denen,  die  interventu  precii  die  Weihe  oder  ein  Amt  erhalten 
haben;  die  Frage,  ob  die  ohne  Simonie  von  Simonisten  erteilten  Weihen 
giltig  seien,  s.  o.  S.  594,  601  u.  674,  wird  nicht  berührt.  Gregor  hat  sie  erat 
auf  der  Fastensynode  v.  1078  für  nichtig  erklärt,  Reg.  V,  14  a  S.  308. 


—     778     — 

zu  bringen.  Das  Gewicht  dieser  Verfügungen  wurde  dadurch  er- 
höht, daß  gleichzeitig  Erzbischof  Liemar,  die  Bischöfe  Heinrich, 
Werner  und  Hermann,  drei  itahenische  Prälaten  und  fünf  Räte 
des  Königs  zu  kirchlichen  Strafen  verurteilt  wurden.  Der  Zweck 
war  oiäenkundig:  das  Widerstreben  des  Episkopats  sollte  zermalmt 
werden,  wenn  nötig  durch  die  Gewalttätigkeit  des  Volkes.  Die 
Revolutionierung  der  Massen,  die  sich  in  Mailand  erprobt  hatte, 
sollte  auch  in  Deutschland  ihre  Dienste  tun. 

Doch  am  folgenreichsten  war  das  Investiturverbot  \  Es  er- 
scheint wie  die  logische  Konsequenz  der  seit  Leo  IX.  über  die 
Bischofs  wählen  erlassenen  Verfügungen;  aber  nach  der  Lage  der 
Verhältnisse  im  Beginn  des  Jahres  1075  kann  man  es  nicht  als 
einen  Schlag  betrachten,  der  in  erster  Linie  gegen  den  König  ge- 
richtet war.  Es  gehörte  vielmehr  zu  den  Maßregeln,  welche  die 
Unterwerfung  des  Episkopats  unter  Rom  sichern  sollten.  Um  die 
Selbständigkeit  der  Bischöfe  zu  vernichten,  sollte  ihre  Ernennimg 
durch  den  König  beseitigt  werden.  Dabei  verhehlte  sich  Gregor 
nicht,  daß  das  Investiturverbot  von  Heinrich  als  ein  ihm  zuge- 
fügtes Unrecht  betrachtet  werden  konnte,  und  daß  er  deshalb  durch 
seinen  Erlaß  die  Gefahr  eines  Kampfes  mit  dem  König  wachrufe. 
Aber  er  glaubte,  diese  Gefahr  vermeiden  zu  können.  Zu  diesem 
Zweck  erließ  er  nach  Deutschland  beruhigende  Eröffnungen  und 
erklärte  er  sich  zu  Unterhandlungen  über  die  Ausführung  des  Ver- 
bots bereit'^;  er  wollte  in  der  Tat  nicht  jede  Einwirkung  des  Königs 
auf  die  Bischofswahlen  abschneiden  ^.  Wenn  er  die  kühne  Hoffnung 
hegte,  das  Verbot  ohne  Bruch  mit  Heinrich  durchzuführen,  so 
muß  man  gestehen,  daß  des  letzteren  bisheriges  Verhalten  ihm 
Grund  zu  einer  solchen  Hoffnung  gab. 

Bedenklicher  als  über  die  Stellung  des  Königs  war  Gregor 
über  das  Verhalten  der  Bischöfe.  Er  drängte  sie  zur  Ausführung 
seiner  Verfügungen  *.     Aber  er  erwartete  Widerstand.     Dabei  irrte 


^  Über  die  vorhergehende  kirchliche  Gesetzgebung  s.  oben  S.  675  u, 
vgl.  Mirbt,  Publiz.  S,  474  ff. 

^  Registr.  III,  10  S.  220  f.  Die  vielbesprochene  Frage,  warum  Gregor 
das  Investiturverbot  nicht  sofort  publizierte,  läßt  sich  selbstverständlich 
nicht  mit  Sicherheit  beantworten.  Der  Sachlage  nach  scheint  es  mir  am 
wahrscheinlichsten,  daß  er  die  Provokation  des  Königs,  die  in  ihm  lag,  da- 
durch mildern  wollte,  daß  er  es  nicht  sofort  aller  Welt  verkündigte,  son- 
dern sich  zuvörderst  zu  Verhandlungen  und  Erläuterungen  bereit  erklärte. 

^  Nur  aus  dieser  Absicht  erklärt  sich,  daß  er  dem  König  von  dem  an 
Sfgfrid  erteilten  Auftrag  Mitteilung  macht,  Bamberg  secundum  sanctorum 
instituta  patrum  zu  besetzen.  Reg.  III,  2  S.  205  u.  III,  3  S.  207. 

^  Vgl.  die  Briefe  an  Dietwin  v.  Lüttich  Registr.  II,  61  S.  181;  Burchard 


—     779     — 

er  sich  nicht.  Wenn  Lambert  zu  glauben  ist,  so  sprach  Wilhelm 
von  Utrecht  schon  im  Beginn  des  Streites  in  seinen  Predigten 
heftig  gegen  den  Papst  ^.  Dieser  bewies  durch  seinen  Erlaß  an 
den  Klerus  und  die  Laienschaft  in  Deutschland,  daß  er  entschlossen 
war,  die  Opposition  durch  die  stärksten  Mittel  zu  brechen^.  Als- 
bald begann  auch  der  offene  Streit.  Zuerst  kam  es  zum  Bruch 
mit  Hermann  von  Bamberg^.  Er  war  nach  dem  allgemeinen  Ur- 
teil der  Simonie,  die  ihm  Gregor  vorwarf,  wirklich  schuldig;  bisher 
war  er  der  Verurteilung  entschlüpft ;  jetzt  aber  erklärte  der  Papst, 
seme  Schuld  sei  erwiesen,  seine  bischöfliche  Würde  sei  deshalb 
nichtig,  und  er  selbst  verdammt.  Am  20.  April  1075  eröffnete 
er  dies  Urteil  dem  Klerus  und  Volk  von  Bamberg*.  Allein  Her-_ 
mann  fügte  sich  nicht:  mochte  auch  der  Klerus  die  Gemeinschaft 
mit  dem  Exkommunizierten  abbrechen,  so  behauptete  er  sich  doch, 
gestützt  auf  seine  Vasallen  und  Dieiistleute,  noch  monatelang  im 
Besitz  des  Bistums  ^.  Sodann  machte  Sigfrid  von  Mainz  Schwierig- 
keiten. Er  war  nach  Schluß  der  Fastensynode  in  Rom  einge- 
troffen, bereit,  sich  zu  untei-werfen.  Als  er  den  Befehl  erhielt,  eine 
deutsche  Synode  zu  veranstalten,  um  die  päpsthchen  Anordnungen 
über  Simonie  und  Priesterehe  durchzuführen,  erhob  er  keine  Ein- 
rede**, Aber  sobald  er  sich  wieder  in  Deutschland  befand,  ent- 
standen ihm  Bedenken.  Zunächst  gab  er  seinem  Ellerus  bis  zum 
Herbste  Frist,  um  zur  Beobachtung  des  Cölibats  zurückzukehren'; 


von  Halberstadt  11,66  S.  185;    Anno  von  Köln  II,  67  S.  187;    Wernher  von 
Magdeburg  11,68  S.  189.  ^  Lamb.  z.  1076  S.  258. 

2  Ep.  coli.  10  S.  532.  Jaffe  verlegt  den  Brief  in  den  Dezember  1074; 
mir  scheint  die  Zeit  nach  der  Synode  von  1075  wahrscheinlicher.  Der 
Brief  ist  die  Ausführung  des  4.  Kanons;  vgl.  auch  Ann.  Aug.  z.  1075  S.  128. 

3  Cod.  Udalr.  44  S.  93  ff. 

4  Registr.  II,  76  S.  200  ff.,  wiederholt  20.  Juli  III,  1  S.  203;  Aufforderung 
an  den  EB.  und  den  König,  für  Neubesetzung  des  Bistums  Sorge  zu  tragen, 
in,  2  f.  S.  204  v.  gl.  Tag. 

5  iii^  1  s.  203;  vgl.  IIl,-3  S.  206.  Erst  im  Herbst  ließ  ihn  Heinrich 
fallen;  nun  zog  er  sich  nach  Münsterschwarzach  zurück.  Die  Zeit  ergibt 
sich  annähernd  daraus,  daß  nach  Berth.  z.  1075  S.  279  Heinrich  sofort  einen 
neuen  Bischof  ernannte.  Die  Ernennung  Ruotberts  erfolgte  am  30.  November 
1075.  Einen  merkwürdigen  Bf  Hermanns  an  den  König  hat  jüngst  Manitius 
bekannt  gemacht,  N.A.  XXX  S.  173  f.,  denn  der  Nachweis  Holder-Eggers 
S.  175  ff.,  daß  er  der  Schreiber  ist,  ist  völlig  überzeugend.  Der  B.  hatte 
danach  die  Hoffnung,  von  Heinrich  restituiert  zu  werden,  noch  nicht  auf- 
gegeben. 

6  Erwähnt  Cod.  Udalr.  45  S.  98.  Der  Brief  ist  im  Sommer  1075  nach 
der  Rückkehr  Sigfrids  von  Rom  geschrieben. 

^  Lamb.  z.  1074  S.  199  f.    Die  »hier    von    Lambert    erzählten    Dinge 


—     780     — 

darauf  erklärte  er,  der  Zusammentritt  der  Synode  sei  unmöglich; 
in  einem  Schreiben  an  den  Papst  bat  er  um  Aufhebung  des  Be- 
fehls ^  Daß  Gregor  seine  Bitte  zurückwies-  diente  nur  dazu,  an 
den  Tag  zu  bringen,  daß  die  Bischöfe  bei  ihrer  Opposition  den 
niederen  Klerus  auf  ihrer  Seite  hatten.  Denn  auf  der  Mainzer 
Oktobersynode  rief  die  Promulgation  des  Cölibatsgebotes  stürmischen 
Widerspruch  hervor;  an  die  Durchführung  war  nicht  zu  denkend 
Nicht  anders  war  der  Erfolg  in  Thüringen.  Sigfrid  berief  den 
dortigen  Klerus  wenig  später  nach  Erfurt;  aber  nur  dadurch  rettete 
er  seine  persönUche  Stellung,  daß  er  versprach,  in  Rom  für  die 
Aufhebung  des  Gebotes  zu  wirken*.  Nicht  mehr  erreichte  Bischof 
Altmann  in  Passau;  eine  dortige  Diözesansynode  erwies  sich  ebenso 
unfügsam  wie  die  beiden  mitteldeutschen  Konzilien.     Und  als  der 


können  nicht  in  das  Jahr  1074  fallen.  Wie  unsicher  seine  Anschauung  ist, 
ergibt  sich  aus  den  mehreren  Synoden  Hildebrands,  die  er  vorausgegangen 
sein  läßt.  Vor  dem  Herbst  1074  hatte  aber '  eine  einzige  stattgefunden. 
Eine  allgemeine  Mahnung  zur  Durchführung  des  Cölibats  und  Beseitigung 
der  Simonie  war  zuerst  mündlich  im  Winter  1073 — 74  Sigfrid  erteilt  worden, 
Cod.  Udalr.  42  S.  91,  dagegen  enthält  das  päpstliche  Schreiben  v.  18.  März 
1074  den  von  Lambert  angenommenen  Auftrag  nicht,  eine  weitere  Zusendung 
an  ihn  erfolgte  überhaupt  nicht  mehr  in  diesem  Jahr.  Erst  nach  der  Synode 
von  1075  ist  Sigfrid  schriftlich,  ep.  coli.  3,  und  mündlich  (s.  S.  779  Anm.  6) 
zur  Durchführung  der  Beschlüsse  aufgefordert  worden.  Schon  hiemach  ist 
es  wahrscheinlich,  daß  die  Ereignisse  in  das  Jahr  1075  fallen.  Der  Beweis 
wird  vollendet  durch  Cod..  üdalr.  45.  Wären  die  Ereignisse  in  Erfurt 
vorausgegangen,  so  hätte  Sigfrid  von  ihnen,  besonders  von  seinem  dort 
gegebenen  Versprechen  nicht  schweigen  können.  Ich  nehme  doshalb  an, 
daß  sie  in  das  Jahr  1075  fallen.  Nach  seiner  Rückkehr  aus  Rom  Ende 
April  oder  Anfang  Mai  setzte  Sigfrid  seinen  Klerikern  die  Frist  bis  zum 
Herbst.  Mitte  oder  Ende  Oktober  fand  die  Erfurter  Synode  statt,  es  läßt 
sich  nicht  feststellen,  ob  vor  dem  Gerstunger  Tag  (22.  Okt.)  oder  nach  der 
Unterwerfung  der  Sachsen  auf  dem  Felde  bei  Spier  (27.  Okt.),  wahrschein- 
licher ist  das  erstere.  Lambert  hat  sie  vermutlich  in  das  Jahr  vorher  ge- 
legt, weil  ihm  die  schnelle  Folge  zweier  Synoden  unwahrscheinlich  war. 
Das  ist  sie  jedoch  nicht:  die  Mainzer  Synode  war  eine  deutsche,  die  Erfurter 
eine  Bistumssynode. 

1  Cod.  üdalr.  45  S.  97.  «  Registr.  HI,  4  S.  207. 

3  Lamb.  z.  1075  S.  226  f.  Der  Schluß  Sic  tandem  etc.  ist  historisch 
natürlich  wertlos.  Was  Siegfried  dachte,  wußten  die  Mönche  in  Hersfeld  nicht. 

*  Lamb.  z.  1074  S.  200.  Nach  Lambert  hat  Siegfried  auch  hier  von  den 
thüringer  Zehnten  gesprochen  und  dadurch  vollends  die  Synode  gesprengt. 
Einfach  erfunden  ist  das  vermutlich  nicht,  da  die  Beteiligung  der  Thüringer 
am  sächsichen  Aufstand  die  Ausführung  des  Erfurter  Vergleichs  hindern 
mußte. 


—    781     — 

Bischof  die  römische  Bulle  am  zweiten  Weihnachtstage  in  der 
Kirche  verlas,  erregte  er  dadurch  den  schhmmsten  Tumult:  er  sah 
sich  persönlich  bedroht  K  Man  kann  sich  nicht  wundern,  daß  Anno 
von  Köln  es  unterließ,  der  Aufforderung  des  Papstes  nachzukommen 
und  auf  einer  Kölner  Provinzialsynode  die  römischen  Beschlüsse 
bekannt  zu  machend 

Die  Einwände  der  Priester  waren  nicht  ohne  Gewicht.  Zwar 
Heß  sich  nicht  bestreiten,  daß  der  CöHbat  kirchliche  Vorschrift  sei; 
aber  seine  Gegner  konnten  auf  Zeugnisse  aus  der  alten  Kirche 
für  die  Zulässigkeit  der  Priesterehe  hinweisen^.  Und  sie  gingen 
zurück  auf  die  Bibel:  hatte  nicht  der  Herr  selbst  die  Ehe  seinen 
Jüngern  freigegeben?  Hatte  nicht  Paulus  sie  ausdrücklich  ange- 
raten*? Alles,  was  sich  gegen  den  Zwang  zum  Cöhbat  einwenden 
ließ,  wurde  von  einem  der  Opponenten  in  einem  offenen  Briefe  dem 
volkstümhchen  Heiligen  Ulrich  von  Augsburg  in  den  Mund  gelegt^: 
in  ernster  würdiger  Weise  ist  hier  an  die  Meinung  der  heihgen 
Schrift  und  der  alten  Kirche  erinnert,  auf  das  nachdrücklichste 
aber  werden  die  verderblichen  sittlichen  Folgen  hervorgehoben,  die 
aus  dem  Zwang  zur  Ehelosigkeit  entspringen  müßten.  Ahnhchen 
Inhalts,  aber  weit  verschieden  in  der  Form  ist  eine  anonyme  Streit- 
schrift für  die  Duldung  der  Priesterehe **.  Ihr  Verfasser  arbeitet 
mit  philosophischen  und  theologischen  Begriffen :  Form  und  Materie, 
Willensfreiheit,  Gesetz  und  Gnade,  er  kämpft  mit  exegetischen  und 
historischen  Gründen.  Dabei  wendet  er  sich  nicht  gegen  die  kirch- 
liche Hochstellung  der  Virginität,  sondern  nur  gegen  den  Zwang 
zur  Ehelosigkeit:  in  ihm  sieht  er  das  Unrecht.  Diese  Schriftchen 
sind  von  Wert,  weil  sie  zeigen,  daß  der  deutsche  Klerus  mit  gutem 


1  Die  einzige  Nachricht  von  diesen  Vorgängen  hat  die  vita  Altmanni 
11  Scr.  XII  S.  232f.  Dort  findet  sich  keine  Jahreszahl.  Vorausgesetzt  ist 
aber  der  Strafbeschluß  der  Synode  v.  107b. 

2  Gregors  Anordnung  Reg.  11,67  S.  188.  Über  die  AuBführung  ist  nichts 
bekannt;  man  muß  annehmen,  daß  sie  unterblieb. 

'  So  tat  der  Presbyter  Alboin  in  seinen  Verhandlungen  mit  Bemald^ 
L.  d.  1.  II  S.  7  ff.  Er  beruft  sich  auf  des  Paphnutius  Auftreten  in  Nicäa. 
Die  Berufung  kehrt  in  einer  anonymen  Streitschrift  für  die  Priesterehe 
wieder,  die  Dümmler  in  den  Berl.  SB.  1902  S.  418  ff.  veröffentlicht  hat, 
S.  438;  an  ders.  Stelle  wird  der  Bf  des  Dionys.  v.  Korinth  an  Pinytos  nach 
Ruf.  IV,  23  angezogen.     Dionys.  ist  mit  dem  Areopagiten  identifiziert. 

*  Lamb.  z.  1074  S.  199.  Die  angeführten  Schriftstellen  sind  Matth. 
19, 11  f.  und  1.  Ko.  7,9;  vgl.  Alboini  ep.  L.  d.  1.  II  S.  17,  und  die  eben 
angef.  Streitschrift  S.  432.  »  L.  d.  1.  1  S.  254  ff. 

ö  Dümmler  bestimmt  treffend  die  Abfassungszeit  1075 — 78.  Ein  Bruch- 
stück einer  gleichzeitigen  Schrift  für  den  Cölibat  L.  d.  1.  III  S.  584  ff. 


—     782     — 

Gewissen  das,  was  Sitte  geworden  war,  gegenüber  der  kanonischen 
Vorschrift  vertrat. 

Allein  nicht  umsonst  hatte  der  Papst  das  Volk  •  gegen  die 
ungehorsamen  Priester  aufgeboten-^.  An  mancherlei  Feindseligkeit 
gegen  den  Klerus  hat  es  zu  keiner  Zeit  gefehlt.  Nun  schien  sie 
durch  die  höchste  kirchlijche  Autorität  selbst  legitimiert  zu  sein. 
Seitdem  die  Welt  steht,  klagt  einer  der  Gekränkten,  hat  kein 
Menschenalter  eine  so  schwere  Zeit  gesehen;  man  übersieht  alle 
götthchen  Gebote  und  verschlingt  uns  nach  Willkür^.  Das  be- 
stätigt ein  unbeteiligter  Zeuge :  er  schildert,  daß  verheiratete  Priester 
sich  kaum  sehen  lassen  könnten,  ohne  verspottet,  verhöhnt,  miß- 
handelt zu  werdend  Es  kam  vor,  daß  die  Bauern  die  Zehnten 
auf  dem  Felde  verbrannten,  um  sie  nicht  in  die  Hände  der  Priester 
kommen  zu  lassen.  Und  es  blieb  nicht  bei  Gewaltakten  vor  den 
Kirchentüren.  Die  erregten  Laien  machten  von  dem  Gregors  Ver- 
bot zugrunde  liegenden  Gedanken,  daß  die  Sakramente  unwürdiger 
Priester  nichtig  seien*,  auf  ihre  Weise  Anwendung:  sie  verhöhnten 
die  heiligen  Handlungen  r  sie  traten  die  von  verheirateten  Priestern 
geweihten  Hostien  mit  Füßen,  verschütteten  absichtlich  den  Abend- 
mahlswein,  sie  verschmähten  die  Beichte,  wiesen  die  letzte  Ölung 
und  das  kirchliche  Begräbnis  zurück^;  dagegen  glaubten  sie,  die 
Sakramente  selbst  verwalten  zu  können:  sie  begannen,  ihre  Kinder 
selbst  zu  taufen.  Mit  einem  Wort:  die  Szenen,  die  einige  Jahre 
vorher  Mailand  gesehen  hatte,  wiederholten  sich  nun  wirklich  in 
Deutschland. 

Sie  riefen  neuen  Widerspruch  gegen  Gregor  wach.  Man 
kannte  die  Schriften  der  Alten  gut  genug,  um  zu  wissen,  daß  das 
Verbot,  die  Messe  eines  unwürdigen  Priesters  zu  besuchen,  eine 
Neuerung  sei,  die  den  altkirchlichen  Anschauungen  widersprach^. 
Besonders  kam  die  Verbreitung  der  pseudoisidorischen  Sammlung 
den  bedrängten  Klerikern  zugute.  Denn  aus  ihr  konnte  mit  leichter 
Mühe  bewiesen  werden,  daß  es  gegen  das  kirchliche  Recht  sei, 
wenn  Priester  von  Laien  angefeindet,  angeklagt,  ohne  ein  Synodal- 


1  Vgl.  aucli  die  Briefe  Registr.  IV,  10  fF.  S.  254. 

2  Albüin  an  Bernald,  L.  d.  1.  II  S.  17;  vgl.  Ann.  Aug.  z.  1076  f.  S.  129. 

3  Sigib.  apolog.  2  L.  d.  1.  II  S.  438. 

*  Vgl.  Registr.  IV,  2  S.  244  u.  den  Beschluß  der  Fastensynode  v.  1078, 
V,  14  a  S.  308.  Eine  Schrift,  die  die  Verwerfung  der  Sakramente  der  Häre- 
tiker vertritt,  L.  d.  1.  III  S.  12  ff.    Sie  scheint  mir  indes  etwas  jünger  zu  sein. 

6  Sigib.  chron.  z.  1074  S.  362,  apolog.  2  S.  439;  vgl.  auch  Ann.  August. 
z.  1076  S.  129,  Gas.  Mon.  Petrish.  II,  28  S.  645. 

"  Sigibert  a.  a.  0. 


—     783     — 

urteil  aus  der  Kirche  ausgeschlossen  würden  ^.  Auch  über  diese 
Fragen  trat  ein  anonymer  Traktat  ans  Licht,  der  den  Gedanken, 
die  viele  bewegten,  Worte  gab^.  Sein  Verfasser  war  der  Mönch 
Sigibert  von  Gembloux,  ein  im  Westen  Deutschlands  wegen  seiner 
Gelehrsamkeit  hochangesehener  Mann.  Er  sprach  um  so  eindrucks- 
voller, da  er  sich  unumwunden  zu  den  idealen  Zielen  der  kirchHchen 
Reform  bekannte^,  und  da  der  Kummer  über  die  Schädigung  der 
Frömmigkeit  durch  die  kirchliche  Revolution  in  jedem  seiner  Sätze 
zu  erkennen  war.  Die  Schuld  daran  gab  er  geradezu  dem  Gebote 
Gregors*;  er  glaubte  beweisen  zu  können,  daß  es  ebensosehr  dem 
Neuen  Testament,  wie  der  Lehre  der  alten  Kirche  widerspreche. 
Wie  er  selbst  Stellung  zu  nehmen  hatte,  daran  zweifelte  er  nicht 
einen  Moment^:  mit  der  ganzen  Energie  eines  sitthch  klaren 
Charakters  verwarf  er,  daß  es  zulässig  sei,  Böses  zu  tun  um  eines 
guten  Zweckes  willen^. 

Allein  die  Einwände  gegen  Gregors  Vorgehen  mochten  so 
wohl  begründet  sein  wie  immer,  so  hatte  doch  die  Opposition  des 
deutschen  Klerus  nur  dann  Aussicht  auf  Erfolg,  wenn  auch  der 
König  sich  gegen  den  Papst  erklärte.  Daran  war  so  lange  Hein- 
rich den  sächsischen  Aufstand  nicht  bewältigt  hatte,  nicht  zu  denken. 
Allein    er   errang   im  Juni  1075    einen    entscheidenden   Sieg  über 


^  Alboin  an  Bernald  ep.  4  S.  17. 

^  Die  angef.  Apologia  contra  eos  qui  calumniantur  missas  coniuga- 
torum  sacerdotum, 

^  G.  2  S.  438:  Si  ad  principia  redeas,  quid  pulchrius,  quid  christia- 
nitati  conducibilius,  quam  sacros  ordines  castitatis  legibus  subicere,  promo- 
tiones  ecclesiasticas  non  pecuniae  pacto  sed  vitae  merito  aestimare,  iuvenis 
regis  vitam  et  mores  ad  suam  et  subditorum  utilitatem  corrigere,  episco- 
palem  dignitatem  ab  omni  saecularis  servitii  necessitate  absolvere? 

*  C.  3  S.  439:  Si  quaeris,  talis  fructus  a  qua  radice  puUulaverit:  lex 
ad  laicos  promulgata,  qua  imperitis  persuasum  est  coniugatorum  sacerdotum 
missas  et  quaecunque  per  eos  implentur  mysteria  fugienda  esse,  in  rei- 
publicae  nostrae  ornatura  istud  adiecit. 

5  C.  7  S.  444:  Neque  ita  religiosi  vel  sumus  vel  esse  volumus,  ut 
contra  veteris  ac  novi  testamenti  auctoritates,  contra  evangelicas  et  aposto- 
licas  institutiones  venire  prae  nimia  religiositate  praesumamus,  etiamsi 
barum  novitatum  auctores  ad  faciendam  sibi  fidem  signis  et  prodigiis 
mirificare  videremus.  lUam  enim  apostoli,  quae  angelum  de  coelo  aliter 
evangelizantem  anatbematizat,  valde  timeo  sententiam.  Alios  nescio.  In 
me  confortata  est  et  ego  non  potero  ad  eam.  Sigibert  besteht  auf  der  alt- 
kircblichen  Vorstellung,  daß  die  Sakramente  an  sich  heilig  sind  ohne  Rück- 
sicht auf  die  Würdigkeit  oder  Unwürdigkeit  des  ministrierenden  Priesters. 

6  C.  8  S.  445. 


—     784     — 

die  Empörer.  Infolgedessen  unterwarfen  sich  Ende  Oktober  die 
sächsischen  und  thüringischen  Herren:  Otto  von  Nordheim,  Herzog 
Magnus,  der  Erzbischof  von  Magdeburg  und  der  Bischof  von  Halber- 
stadt, außerdem  eine  lange  Reihe  von  Grafen  K  Der  Widerstand 
der  Sachsen  schien  gebrochen.  Es  war  der  erste  große  Erfolg  im 
Leben  Heinrichs:  wie  mochte  ihm  die  Brust  von  Hoffnungen  ge- 
schwellt sein!  Nun  hatte  er  auch  freie  Hand,  offen  Stellung  zum 
Investiturverbot  zu  nehmen. 

Man  irrt  schwerlich,  wenn  man  vermutet,  daß  Gregor,  von 
dem  Gedanken  an  die  kirchlichen  Zustände  beherrscht  und  gleich- 
sam geblendet,  die  Bedeutung  des  Investiturverbots  für  das  Reich 
nicht  vollständig  übersah.  Wie  hätte  er  sonst  an  die  Möghchkeit 
einer  Verständigung  denken  können?  Wie  die  Dinge  lagen,  war 
es  für  Heinrich  schlechthin  miannehmbar.  Nicht  nur  durchkreuzte 
es  den  Gedanken,  der  seine  deutsche  Politik  beherrschte,  sondern 
es  erschütterte  die  Grundlage,  auf  der  seit  Otto  d.  Gr.  die  könig- 
liche Macht  beruhte.  Lediglich  auf  Grund  der  Investitur  und  des 
Lehnseides  waren  die  Bischöfe  dem  König  rechtlich  verpflichtet: 
kam  beides  in  Wegfall,  so  waren  sie  unabhängige  Fürsten:  während 
ihre  Verpflichtung  zum  Gehorsam  gegen  den  Papst  bheb,  hörte  die 
Unterordnung  unter  den  König  auf.  Dazu  kam,  daß  man  noch 
nicht  schied  zwischen  der  Übertragung  des  bischöflichen  Amts  und 
der  Verleihung  des  Bischofsguts:  beides  fiel  zusammen.  Somit 
verlor,  wenn  die  Investitur  aufhörte,  der  König  die  Verfügung  über 
den  gesamten  bischöflichen  Besitz.  Seit  länger  als  einem  Jahr- 
hundert hatten  die  Könige  Reichsgut  den  Bischöfen  übertragen,  in 
der  Überzeugung,  daß  es  dadurch  dem  Dienst  des  Reichs  nicht 
entfremdet  würde.  Jetzt  sollte  es  mit  einem  Schlag  ihm  entzogen 
werden.  Vom  Standpunkte  des  Staates  aus  betrachtet,  war  die 
päpstliche  Maßregel  revolutionär.  Heinrich  aber  wai-  konservativ; 
besonders  dachte  er  in  bezug  auf  seine  kirchhchen  Rechte  genau  wie 
seine  Ahnen.  Demgemäß  hielt  er  sich  zur  strikten  Aufsicht  über 
die  kirchliche  Verwaltung  befugt'^.  Hezil  von  Hildesheim  be- 
schwerte sich,  eben  im  Jahr  1075,  daß  er  ihm  verwehre,  was 
kein  Bischof,  ja  nicht  einmal  der  Papst  einem  Konsekrierten  ohne 
kanonisches  Urteil  versagen  dürfe  ^.  Mochte  deshalb  Gregor 
noch  so  nachdrücklich  versichern,  das  Investiturverbot  sei  keine 
Neuerung,  keine  eigene  Erfindung,  es  sei  nur  die  Wiederherstellung 


^  Wernher    von  Merseburg    hatte    sich    schon    im    Juni    unterworfen. 
Vgl.  über  diese  Ereignisse  Meyer  v.  Knonau,  JB.  II  S.  485  £F. 

2  Vgl.  Sudendorf,  Reg.  1,6  S.  10,  7  S.  lOf.,  8  S.  12;  11,20  S.  2S  f. 

3  I,  8  S.  12. 


—     785     — 

der  ursprünglichen,  allein  "berechtigten  Ordnung  ^,  so  konnte  er  da- 
durch nicht  verhindern,  daß  Heinrich  in  ihm  einen  Einbruch  in 
sein  Recht  erblickte.  Er  glaubte  die  letzten  Gedanken  Hildebrands 
zu  durchschauen:  seine  Absicht  sei,  kaiserliche  und  päpstliche 
Macht  in  seiner  Hand  zu  vereinen".  Li  dieser  Verschiedenheit 
der  Beurteilung  liegt  der  Grund  für  die  Unversöhnlichkeit  des 
Gegensatzes. 

So  sicher  also  Heinrichs  Widerstand  gegen  das  Investitur- 
verbot war,  so  zögerte  er  doch,  den  Streit  zu  beginnen.  Er  brach 
die  Beziehungen  zu  Rom  nicht  ab;  noch  im  Juli  1075  ging  eine 
königliche  Gesandtschaft  an  die  Kurie  ^.  Vorerst  beschränkte  er  sich 
darauf,  das  Verbot  zu  ignorieren:  wahrscheinlich  unmittelbar,  nach- 
dem es  bekannt  geworden  war,  ernannte  und  investierte  er  Huz- 
mann  von  Speier  ^  Im  Sommer  folgte  die  Ernennung  Heinrichs 
von  Lüttich;  er  entsprach  damit  einem  Wunsche  des  Herzogs 
Gottfried  ^  Endhch  am  30.  November  übertrug  er  das  Bistum 
Bamberg  dem  Propst  Ruotpert  von  Goslar**,  einem  seiner  Ver- 
trauten, der  ihm  fernerhin  unwandelbar  Treue  hielt.  Auch  zwei 
der  wichtigsten  Klöster,  Fulda  und  Lorsch,  erhielten  in  dieser 
Zeit   durch  Investitur   des  Königs   neue  Abte '.     In  Deutschland 


1  Kegistr.  EI,  10  S.  220  f.,  vom  8.  Jan.  1076.  Da  im  Sommer  1075 
Verhandlungen  zwischen  König  und  Papst  stattfanden,  muß  man  ähnliche 
Erklärungen  schon  in  dieser  Zeit  voraussetzen. 

-  Cod.  TJdah-.  49  S.  107.  Auch  diese  Äußerung  ist  jünger:  sie  stammt 
aus  dem  Frühjahr  1076.  Aber  es  versteht  sich  von  selber,  daß  Heinrich 
diese  Ansicht  nicht  erst  hatte,  seitdem  er  sie  aussprach.  Man  vgl.  auch 
vita  Heinr.  3  S.  16. 

^  Registr.  III,  5  S.  210.'  Im  Spätjahr  weilte  eine  päpstliche  Legation 
am  Hof,  s.  den  ßf  Heinrichs  Cod.  üdalr.  46  S.  100  u.  vgl.  Bruno  de  bell. 
Sax.  64  S.  40  f.,  dessen  Nachrichten  aber  schwerlich  zuverlässig  sind. 

^  Heinrich  von  Speier  starb  am  26.  Februar  1075,  die  Investitur  Huz- 
manns  erfolgte  so  lange  danach,  daß  der  röm.  Beschluß  bekannt  sein 
konnte;  s.  Reg.  V,  18  S.  314:  Veremur  te  contra  decretum  apostolicae  sedis 
virgam  de  manu  regis  scienter  ac  temerarie  suscepisse. 

^  Ein  anschaulicher  Bericht  im  chron.  s.  Huberti  28  Scr.  VIII  S.  587; 
vgl.  Rup.  chron.  s.  Laur.  43  S.  276;  Lamb.  z.  1075  S.  225. 

•*  Lamb.  z.  1075  S.  239  f.  Indes  ist  Lamberts  Darstellung  eine  leicht 
zu  durchschauende  Verdrehung  des  Sachverhalts.  Heinrich  ließ  den  Bischof 
Hermann  wahrscheinlich  deshalb  fallen,  weil  er  an  seiner  Zuverlässigkeit 
irre  geworden  war:  Hermann  hatte  ihn,  um  sich  rein  zu  waschen,  in  Rom 
denunziert.  Cod.  Udalr.  48  S.  92. 

'  Fulda  am  1.  Dez.  1075,  Lamb.  z.  d.  J.  S.  240  f.,  und  Lorsch,  Lamb. 
S.  241,  Chron.  Lauresh.  Scr.  XXI  S.  421. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III-  "0 


—     786     — 

nahm  niemand  daran  Anstx)ß:  unbedenklich  vollzogen  Anno  und 
Siegfried  die  Konsekration  der  neuen  Bischöfe,  nirgends  lehnte  der 
Klerus  oder  das  Volk  ihre  Anerkennung  ab. 

Der  Übergang  zum  Angriff  erfolgte,  indem  Heinrich  in  die 
itali'^nischen  Verhältnisse  eingriff.  Er  hatte  ihnen  seit  1073  keine 
sondc liehe  Aufmerksamkeit  geschenkt;  aber  dadurch,  daß  nach 
dei  Unterwerfung  der  Sachsen  der  Gedanke  der  Kaiserkrönung  in 
den  Vordergrund  trat,  wurde  er  von  selbst  auf  sie  geführt.  Und 
in  diesem  Moment  bot  sich  ihm  die  unerwartete  Möglichkeit,  sie 
mit  einem  Schlage  zum  Vorteil  der  königlichen  Gewalt  umzu- 
gestalten. In  Mailand  nämhch  war  kurz  nach  Ostern  1075  Erlem- 
bald  erschlagen  worden  ^ ;  infolgedessen  hatte  die  Macht  des 
Patarenerbundes  in  der  Stadt  für  den  Augenblick  ein  Ende.  Be- 
greifHch,  daß  der  Wunsch  nach  einer  Neuordnung  der  kirchlichen 
Verhältnisse  laut  wurde.  Zwar  gab  es  zwei  Männer,  von  denen 
jeder  sich  als  Erzbischof  von  Mailand  bezeichnete;  allein  weder 
Gottfried  noch  Atto  waren  im  Besitz  'der  Würde,  die  sie  bean- 
spruchten; der  letztere  hatte  eidlich  auf  sie  verzichtet,  den  ersteren 
hatte  der  König  fallen  lassen  ^:  es  schien  die  Erhebung  eines  neuen 
Mannes  möglich  und  notwendig.  So  urteilte  man  in  Mailand^, 
und  wie  hätte  Heinrich  diesen  Plan  zurückweisen  sollen?  Er 
eröffnete  ihm  die  Aussicht,  daß  die  Metropole  der  Lombardei  wieder 
zu  einem  Stützpunkt  für  die  deutsche  Macht  in  Italien  werden 
würde.  Lidem  er  auf  ihn  einging,  vermied  er  den  Fehler,  den  er 
im  Jahre  1071  gemacht  hatte.  Statt  selbst  zu  ernennen,  überließ 
er  den  Mailändern  die  Wahl  der  Person :  der  neue  Erzbischof  sollte 
sich  auf  die  Bevölkerung  stützen  können.  Die  Wahl  der  Mailänder 
fiel  auf  einen  vornehmen  Kleriker,  namens  Thedald,  der  in  der 
königlichen  Kapelle  Dienste  tat.  Ohne  Zögern  erteilte  ihm  Hein- 
rich die  Investitur;  Klerus  und  Volk  nahmen  ihn  an  und  die 
Mailänder  Suffragane  trugen  kein  Bedenken,  ihn  zu  konsekrieren  *. 
So  schien  Mailand  von  der  Herrschaft  der  Pataria  befreit,  für  die 
Partei  des  Königs  zurückgewonnen.  Im  Sommer  nach  Erlembalds 
Tod  wurde  die  Macht  des  Bundes  nicht  ohne  Zutun  des .  könig- 
lichen Gesandten,  des  Grafen  Eberhard,  in  Piacenza  gestüi-zt  ^.   Da 


1  Arnulf  Gesta  IV,  10  S.  28;  Bonizo  VII  S.  605. 

2  Arnulf  IV,  3  S.  26;  vgl.  Reg.  I,  26  S.  43. 

3  Arnulf  V,  2  S.  29.  *  Dere.  V,  5  S.-29f.     Bonizo  VII  S.  605. 

^  Bonizo  a.  a.  0.  Der  Zeitansatz  der  hier  erwähnten  Ereignisse  steht 
nur  im  allgemeinen  durch  den  Tod  Erlembalds,  2.  Hälfte  des  April,  und 
Gregors  Briefe  v.  7.  u.  8.  Dez.  fest.  Die  Mailänder  Sendung  an  den  Hof 
muß  in  den  nächsten  Wochen  nach  Erlembalds  Tod  erfolgt  sein;  denn  sie 


—     787     — 

auch  der  Erzbischof  Wibert  von  Ravenna,  der  frühere  itahenische 
Kanzler,  mit  Gregor  gebrochen  hatte  ^,  so  war  in  die  päpstliche 
Machtstellung  in  Oberitalien  Bresche  gelegt.  Heinrich  drängte 
weiter:  er  ernannte  neue  Bischöfe  für  Fermo  und  Spoleto  und 
begann  dadurch  seinen  Einfluß  auch  auf  das  mittlere  Italien  aus- 
zudehnen ^  Ja  selbst  im  Süden  suchte  er  die  bisherige  politische 
Konstellation  umzustürzen.  Die  Normannen  hatten  Grund,  sich 
über  Gregor  zu  beklagen.  Nicht  nur,  daß  er  die  Reste  der  lom- 
bardischen Herrschaften  in  seinen  Schutz  nahm,  auch  ungetreue 
normannische  Vasallen  fanden  an  ihm  eine  Stütze  ^.  Als  er  vollends 
Landulf  von  Benevent  in  seinen  Dienst  zog*  und  Richard  von 
Capua  von  neuem  an  Rom  band^,  kam  es  zum  Bruch  zwischen 
ihm  und  Robert  Guiscard.  Auf  den  Fastensynoden  von  1074  und 
1075  wurde  die  Exkommunikation  des  Normannenherzogs  verkün- 
digt". Die  Verbindung  zwischen  den  früheren  Bundesgenossen 
schien  so  vollständig  zerrissen,  daß  die  Verständigung  zwischen 
Robert  und  Richard  an  den  Worten  „unter  Vorbehalt  der  Treue 
gegen  den  Papst"  scheiterte:  Richard  wollte  sie  in  den  verab- 
redeten Freundschaftsvertrag  aufgenommen  haben;  aber  mit  dieser 
Klausel  war  er  für  Robert  wertlos:  er  wies  ihn  also  zurück ''.  Auf 
diese  Verhältnisse  baute  Heinrich  seinen  Plan.    Durch  den  Grafen 


hattfr  ilin  zu  melden,  Arn.  V,  2  S.  29.  Man  wird  sie  also  etwa  Mitte  Mai 
anzusetzen  haben.  Ihr  folgte  die  Sendung  Eberhards,  der  also  in  der 
zweiten  Hälfte  des  Juni  in  Italien  sein  konnte.  Der  Sturz  der  Pataria  in 
Piacenza  fällt  demnach  in  den  Juli  oder  August.  Nach  Eberhards  Ankunft, 
also  frühestens  Ende  Juni  oder  Anfang  Juli  ging  eine  zweite  Mailänder 
Oesandtschaft  an  den  Hof;  sie  verständigte  sich  mit  dem  König  über  die 
Erhebung  Thedalds.  Ihr  Aufenthalt  am  Hof  muß  ziemlich  lange  gewährt 
haben,  s.  Arn.  V,  5  S.  29:  Multa  volvens  et  revolvens  consilia.  Demnach 
kann  Thedald  nicht  vor  Ende  August  in  Italien  eingetroffen  sein;  wahr- 
scheinlich fiel  seine  Ankunft  noch  etwas  später.  Denn  am  11.  Sept.  scheint 
Gregor  noch  nichts  von  der  Neubesetzung  des  Mailänder  Bistums  gewußt 
zu  haben,  Reg.  HI,  5  S.  310.  Da  man  Thedalds  Erhebung  nicht  allzuweit 
von  Gregors  Briefen  v.  7.  u.  8.  Dez.  abrücken  darf  —  denn  Gregor  hielt 
für  möglich  seine  Weihe  zu  hindern  —  so  fällt  sie  vielleicht  erst  in  den 
Oktober.  Nach  ihr,  aber  noch  vor  dem  Dezember  ernannte  Heinrich  die 
Bischöfe  für  Spoleto  und  Fermo,  Reg.  III,  10  S.  219:  Et  nunc  quidem. 

1  Vgl.  Bonizo  V  S.  602  ff.,  der  freilich  ganz  als  Parteünann  spricht. 

2  Greg.  Reg.  III,  10  S.  219. 

3  S.  V.  Heinemann,  Gesch.  d.  Norm.  I  S.  261  f. 
*  Registr.  1, 18  a  S.  32  v.  12.  Aug.  1073. 

5  1,21a  S.  36  v.  14.  Sept.  1073.  «  1,86  S.  108;  II,  52a  S.  170. 

■'  Amatus  VII,  17  S.  287,  Sommer  1075. 

50* 


—     788     — 

Eberhard  machte  er  Robert  den  Vorschlag,  seinen  italienischen 
Besitz  vom  Reich  zu  Lehen  zu  nehmen.  Ging  Robert  darauf  ein, 
und  trat  er  damit  in  den  Dienst  des  Königs,  so  war  die  Kombi- 
nation, auf  welcher  seit  länger  als  einem  Jahrzehnt  die  Unab- 
hängigkeit des  Papsttums  beruhte,  völhg  zerstört.  Aber  es  ist  doch 
sehr  verständlich,  daß  der  Herzog  Heinrichs  Vorschlag  zurückwies  ^. 
Er  hätte  dadurch  auf  seine  Selbständigkeit  verzichtet.  Heinrichs 
italienischer  Plan  gelang  also  nur  halb.  Immerhin  war  die  päpst- 
hche  Machtstellung  nicht  mehr  so  unangreifbar,  wie  einige  Jahre 
vorher.  Bis  in  das  Kardinalskollegium  erstreckte  sich  die  Er- 
schütterung der  Autorität  Gregors:  der  Kardinal  Hugo  der  AVeisse 
sagte  sich  von  dem  Papste  los,  an  dessen  Erhebung  er  einen  her- 
vorragenden Anteil  hatte'-. 

Gregor  hat  im  Sommer  1075  nicht  an  Streit  mit  dem  König 
gedacht^;  er  erwartete  also,  daß  Heinrich  sich  dem  Investitur^ 
verbot  schließlich  fügen  werde.  Im  Laufe  des  Herbsts  wurde  er 
über  die  Absichten  des  Königs  bedenklich,  in  einem  Brief  vom 
11.  September  äußerte  er  sich  Beatrix  und  Mathilde  gegenüber  voll 
Argwohn^.  Anfang  Dezember  war  er  dessen  sicher,  daß  er  sich 
in  Heinrich  getäuscht  habe.  Und  nun  brach  er  mit  der  ganzen 
elementaren  Heftigkeit  seines  Wesens  gegen  ihn  los.  Sein  Schreiben 
vom  8.  Dezember  1075  ist  imverhüllt  feindselig''':  man  hat  es  als 
Ultimatum  bezeichnet,  und  es  trägt  in  der  Tat  den  Charakter  eines 
solchen.  Heinrichs  Verkehr  mit  seinen  gebannten  Räten,  die  Er- 
nennung der  Bischöfe  von  Mailand,  Fermo  und  Spoleto  führte  er 
als  Gründe  seines  Unwillens  an ;  indes  zeigt  seine  Verteidigung  des 
Investiturverbots  deutlich,  daß  er  klar  erkannte,  weshalb  er  Hein- 
rich sich  als  Feind  gegenüber  fand.  Zu  Milderungen  Avar  er  auch 
jetzt  bereit,  aber  nicht  zum  Nachgeben ;  ebenso  bereit  war  er  frei- 
Hch  zum  Kampf:  indem  er  seinen  Brief  mit  einer  Erinnerung  an 
die  Verwerfung  Sauls  schloß,  sprach  er  die  kaum  verhüllte  Drohung 


1  Amatus  VII,  27  S.  298  ff.  Arnulf  IV,  7  S.  27  verlegt  den  Beginn 
der  Unterhandlungen  schon  vor  die  römische  Synode. 

-  Bouizo  VII  S.  604. 

^  Der  Beweis  liegt  in  seinem  Brief  an  Heinrich  vom  20.  Juli,  III,  8 
S.  205,  und  in  dem,  was  er  über  die  Verhandlungen  im  Sommer  äußert, 
III,  5  S.  210. 

■*  Der  zuletzt  angeführte  Brief  III,  5.  Die  Mailänder  Sache  spielt  hier 
keine  Rolle;  es  handelt  sich  um  die  Beilegung  der  bisher  schon  strittigen 
Punkte.  Daß  Verleumdungen  der  politischen  Gegner  Heinrichs  mitwirkten, 
vita  Heinr.  3  S.  15  f.,  ist  wohl  möglich. 

5  Reg.  III,  10  S.  218,  irrig  v.  8.  Jan.  1076  statt  8.  Dez.  1075. 


-      789     — 

der  Absetzung  aus.  Sie  erhielt  dadurch  das  größte  Gewicht,  daß 
er  sich  weigerte,  die  Verhandlungen  über  die  Krönung  fortzusetzen, 
ehe  ihra  genuggeschehen  sei^.  War  schon  sein  Brief  drohend, 
so  noch  mehr  die  geheime  Botschaft,  welche  er  dem  König  durch 
seine  eigenen  Boten  ausrichten  ließ :  er  scheute  sich  nicht,  die  Ver- 
leumdungen zu  benützen,  welche  Heinrichs  Feinde  verbreiteten, 
und  erklärte  ihm  daraufhin,  seine  Verbrechen  seien  schauerlich 
und  weithin  bekannt;  nach  göttlichem  und  menschlichem  Rechte 
müßte  er  um  ihrer  willen  exkommuniziert  und  ohne  Hoffnung  auf 
Wiederherstellung  seines  Reichs  entsetzt  werden^.  Man  kann 
kaum  zweifeln,  daß  er  ihm  die  nächste  Fastensynode  als  Frist 
der  Buße  setzte**  und  daß  er  die  Drohung  hinzufügte,  werde  er 
ungehorsam  sein,  so  werde  er  sein  Leben  daran  setzen,  ihn  zu 
verderben^.  Der  Zweck  dieser  Erklärungen  ist  durchsichtig  genug: 
Heinrich  sollte  einsehen,  daß  er  ganz  in  der  Gewalt  des  Papstes 
stehe;  die  Furcht  vor  dem  Äußersten  sollte  seinen  Widerstand 
brechen ''. 


^  Daß  zu  den  nicht  genannten  Dingen,  die  in  Heinrichs  letztem 
Briefe  erwähnt  waren,  besonders  die  Kaiserkrönung  gehörte,  ist  so  gut  wie 
sicher.  Martens  Konjektur  „retinemus"  für  reticemus  (I  S.  87)  scheint  mir 
überflüssig.  Denn  warum  soll  Gregor  nicht  geschrieben  haben:  Auf  das, 
was  wir  in  deinem  Briefe  gelesen  haben  und  worüber  wir  jetzt  schweigen, 
werden  wir  nicht  eher  antworten,  als  etc.?  Martens  verwischt  übrigens  den 
Charakter  dieses  Briefs. 

^  So  rekapituliert  Gregor  ep.  coli.  14  S.  538. 

^  Lamberts  Nachricht  z.  1076  S.  25  ist  kein  Beweis;  aber  die  Sache 
ist  an  sich  wahrscheinlich.  Denn  die  ep.  coli.  14  erwähnten  Eröffnungen 
konnten  doch  nicht  ins  Blaue  hinein  gemacht  sein. 

*  Von  Heinrich  in  seinem  Brief  an  den  Papst  erwähnt:  Mandans,  ut 
tuis  verbis  utar,  quod  aut  tu  morereris  aut  michi  animam  regnumque  tolleres, 
C.I.  I  S.  109;  vgl.  Cod.  XJdalr.  49  S.  108:  Minitans  regnum  et  animam  se 
mihi  tollere,  quorum  neutrum  concessit.  Daß  eine  solche  Äußerung  wirk- 
lich gefallen  ist,  macht  die  analoge  Äußerung  wider  Philipp  von  Frank- 
reich, Reg.  11,5  S.  117,  so  gut  wie  gewiß.  Daß  in  Deutschland  die  Absicht 
des  Papstes  so  betrachtet  wurde,  zeigt  Cod.  üdalr.  51  S.  110.  Fraglich 
kann  nur  die  Deutung  des  animam  tollere  sein;  Weiland  z.  d.  St.  versteht 
sie  von  der  Exkommunikation;  aber  führt  nicht  der  Gegensatz  aut  tu  more- 
reris notwendig  auf  die  eigentliche  Fassung?  Daß  sie  an  der  zweiten  Stelle 
notwendig  ist,  ist  ohnehin  klar. 

6  Aus  Reg.  in,  8f.  S.  214  ff.  ergibt  sich,  daß  Gregor  in  dieser  Zeit 
den  Versuch  machte,  Thedald  und  die  Lombarden  von  Heinrich  zu  trennen. 
Denn  die  Annahme  von  Knöpfler,  CG.  S,  58,  und  Lehmgrübner,  Benzo  S.  33, 
daß  Thedald  sich  an  Gregor  gewandt  habe,  um  von  demselben  anerkannt 


—     790     - 

"Wenn  man  die  Dinge  unbefangen  erwägt,  so  wird  sich  nicht 
leugnen  lassen,  daß  Gregor  in  diesem  Augenbhck  schwere  taktische 
Fehler  beging.  Er  blieb  nicht  Herr  seiner  selbst,  sondern  ließ  sich 
durch  sein  Temperament  hinreißen.  In  seiner  leidenschaftlichen 
Erregung  verlor  er  die  Fähigkeit,  abzuwägen,  welche  Folgen  der 
Stoß,  den  er  führte,  haben  werde  und  haben  müsse.  Nach 
Drohungen,  wie  er  sie  aussprach,  war  der  Friede  mit  dem  sieg- 
reichen, des  deutschen  Episkopats  sicheren  König  unmögHch.  Da- 
durch zerstörte  er  aber  selbst  seinen  Plan;  seine  Absicht  war  ge- 
wesen, die  Bischöfe,  womögHch  ungehindert  Ton  dem  König,  unter 
die  Leitung  Roms  zu  beugen.  Das  überkühne  Mittel,  das  zum 
Ziele  führen  sollte,  hatte  versagt;  statt  diesen  Fehler  zu  erkennen, 
forderte  er  den  König  zu  einem  Kampf  auf  Leben  und  Tod  heraus 
und  verband  dadurch  zwei  Gegner,  von  denen  jeder  füi-  sich  ihm 
gefährlich  war. 

Heinrich  erhielt  am  Neujahrstage  1076  den  päpstlichen  Brief 
und  die  Eröffnungen  seiner  Gesandten  ^  Er  berief  sofort  für  den 
24.  Januar  die  deutschen  Bischöfe  nach  Worms  ^.  Sie  erschienen 
ungewöhnlich  zahlreich,  an  ihrer  Spitze  Siegfried  imd  Uoto  von 
Trier ^;    von  den  fränkischen*,   lothringischen^    und   schwäbischen** 


zu  werden,  scheint  mir  unhaltbar.  Wie  hätte  Gregor  in  diesem  Falle  sagen 
können:  Amicitiam  non  quaesitam  gratis  offerimus  (lU,  8  S.  214)? 

1  Bernold.  z.  1067  S.  432. 

«  Die  Urkunden  zum  Wormser  Tag  C.I.  I  S.  106  ff.  Nr.  58  f.  Nach 
Paul  von  Bernried  c.  66  S.  .510  u.  Donizo  Vit.  Math.  v.  1276  Scr.  XII  S.  376, 
hat  Sigfrid  von  Mainz  das  bischöflich«  Schreiben  verfaßt.  Die  Nachricht 
ist  nicht  zu  kontrollieren;  wahrscheinlich  ißt  sie  nicht  gerade.  Berichte  in 
den  sämtlichen  historischen  Quellen;  auch  ep.  coli.  14  S.  538,  Gebeh.  ep. 
ad  Herim.  33  ff.  L.  d.  1.  I  S.  278  f.  und  Bern,  de  damn.  scism.  a.  a.  0.  II 
S.  49  ist  zu  vergleichen.  Eine  Untersuchung  der  Vorwürfe  bietet  Glöckner, 
Inwiefern  sind  die  gegen  Gregor  VII.  im  Wormser  Bischofsschr.  .  .  ausge- 
sprochenen Vorwürfe  berechtigt?     Greifsw.  Dissert.  1904. 

■''  Die  übrigen  Erzbischöfe  fehlten:  Köln  war  erledigt,  Liemar  war 
suspendiert  (s.  o.),  Wernher  saß  gefangen,  Bruno  de  hello  Sax.  59  S.  38. 

*  Es  fehlte  nur  Adalbert  von  Worms.  Er  gehörte  zu  den  entschie- 
densten Gegnern  des  Königs  und  war  von  ihm  aus  Worms  verjagt,  s.  Barth. 
z.  1079  S.  283,  Lamb.  z.  1073  S.  169  u.  ö. 

5  Es  fehlte  Dietrich  von  Verdun.  Der  Grund  ist  nicht  ersichtlich: 
D.  war  damals  dem  König  treu;  Ostern  1076  befand  er  sich  in  dessen  Um- 
gebung, s.  u. 

*  Es  fehlten  Embrich  von  Augsburg  und  Heinrich  von  Chur;  der 
letztere  mag  um  der  Sache  willen  sich  ferne  gehalten  haben:  er  diente 
Gregor  1074  u.  1075  als  Bote,  s.  Lambert  S.  193  u.  226.  Bei  Embrich  ist 
kein  Grund  ersichtlich:  er  hatte  keine  feste  Parteistellung. 


—     791     — 

Bischöfen  fehlten  nur  einzelne,  selbst  die  sächsischen  waren  fast 
vollzähhg  anwesend^;  dagegen  vermißte  man  mit  dem  Erzbischof 
Gebhard  von  Salzburg  die  Mehrzahl  der  bairischen  Bischöfe:  nur 
Otto  von  Eegensburg  und  Ellenhart  von  Freising  folgten  dem  Bufe 
des  Königs^.  Neben  den  Bischöfen  sah  man  eine  große  Anzahl 
von  Äbten. 

Zu  dem  deutschen  Element  trat  das  romanische  hinzu.  Von 
den  lombardischen  Bischöfen  fand  sich  Bruno  von  Verona  ein,  von 
den  burgundischen  Burchard  von  Lausanne^.  Verhängnisvoll  war, 
daß  auch  der  Kardinal  Hugo  in  Worms  erschien  *.  Denn  welches 
Gewicht  mußte  sein  Wort  haben!  Er  aber  war  ein  ebenso  leiden- 
schaftlicher als  unehrlicher  Gegner  Gregors.  Er  legte  den  Ver- 
sammelten eine  Denkschrift  über  das  Leben  des  Papstes  vor:  ihr 
Inhalt  schien  den  Beweis  zu  liefern,  daß  der  Mann,  der  sich  als 
der  Hüter  der  göttlichen  Gerechtigkeit  gab,  dessen  herben  Tadel 
die  meisten  der  Versammelten  sich  hatten  gefallen  lassen  müssen, 
ein  verworfener,  seines  Amtes  unwürdiger  Mensch  sei. 

Es  ist  leicht  verständlich,  daß  der  lange  angesammelte  In- 
grimm gegen  Gregor  jetzt  offen  hervorbrach;  denn  wen  von  allen, 
die  in  Worms  anwesend  waren,  hatte  er  nicht  direkt  oder  indirekt 
gekränkt?  Wie  es  zu  geschehen  pflegt,  mögen  die  Versammelten 
sich  gegenseitig  in  der  Heftigkeit  der  Pläne  gesteigert  haben.  Der 
Einfluß  des  Königs  und  seiner  Bäte  kam  hinzu  ^.  Und  doch  ist 
es  fast  rätselhaft,  daß  der  Episkopat  des  Keichs  zu  den  maßlosen 
Beschlüssen  sich  hinreißen  ließ,  die  dem  Tag  von  Worms  ein 
übles  Gedächtnis  bereitet  haben.  Denn  niemand  konnte  übersehen, 
wie  viele  Gründe  dawider  sprachen,  daß  die  Synode  gegen  Gregor 
einschritt.  Überdies  wurden  die  Bedenken  dagegen  von  Hermann  von 
Metz  und  Adalbero  von  Würzburg  nachdrücklich  ausgesprochen: 
wie  könne  man  ein  Urteil  fällen  ohne  ordentliche  Untersuchung, 
ohne   daß  Klage   erhoben,    der  Beklagte  vorgeladen,   die  Anklage 


^  Es  fehlten  Benno  von  Meißen  und  Werner  von  Merseburg;  beide 
befanden  sich  in  der  Haft  des  Königs,  Lamb.  S.  268,  vgl.  S.  231.  Die  An- 
wesenheit Imads  von  Paderborn  und  Burchards  von  Halberstadt  wird  von 
Tanckhoff,  Hist.  JB.  XVH  S.  800,  mit  ungenügenden  Gründen  bestritten,- 
vgl.  Finke  in  d.  Z.  f.  vaterl.  Gesch.  54  S.  204. 

2  Gebhard,  Altmann  von  Passau  und  Günther  von  Gurk  v^aren  Grego- 
rianer,  dagegen  war  Altwin  von  Brixen  ein  treuer  Anhänger  des  Königs, 
Cod.  Udalr.  49  S.  106  f.,  Berth.  z.  1076  S.  284. 

*  Sie  sind  in  der  Überschrift  des  bisch.  Schreibens  an  letzter  Stelle 
genannt.  *  Lamb.  z.  1076  S.  253;  Donizo  v.  1278  S.  376. 

*  Ihn  hebt  Gregor  ep.  coli.  14  S.  588  allein  hervor. 


—     792     — 

bewiesen  worden  wäre?  wie  könne  vollends  eine  deutsche  Synode 
einen  römischen  Bischof  richten^?  Aber  dadurch  wurde  die  Er- 
regung nicht  gemindert.  Wenn  Lambert  recht  berichtet,  so  wandte 
Wilhehn  von  Utrecht  ein,  die  Lage  sei  so,  daß  kein  Bischof  dem 
König  seinen  Treueid  halten  könne,  wenn  er  nicht  mit  Gregor 
breche.  Sind  diese  Worte  gefallen,  so  liefern  sie  den  Beweis,  daß 
der  Wormser  Beschluß  durch  Gregors  maßlose  Drohungen  herbei- 
geführt wurde.  Allein  ganz  olme  Wirkung  sind  die  Gegengründe 
nicht  verhallt.  Das  zeigt  die  höchst  eigenartige  Form,  welche  die 
Synode  für  ihr  Einschreiten  gegen  den  Papst  wählte:  sie  setzte 
ihn  nicht  ab,  sondern  sie  erklärte,  daß  er  nicht  Papst  sei,  und 
niemals  habe  Papst  sein  können.  Damit  nahm  die  deutsche  Kirche 
die  bisherige  Anerkennung  Gregors  zurück  und  zugleich  vermied 
es  die  S}Tiode,  sich  mit  dem  allgemein  anerkannten  Satz  in  Zwie- 
spalt zu  setzen,  daß  der  römische  Bischof  von  niemand  gerichtet 
werden  könne  ^.  Aber  der  Tatsache  gegenüber,  daß  Gregor  seit 
Jahren  unbestritten  als  Papst  amtierte,  konnte  die  Behauptung, 
daß  er  zu  Lebzeiten  Heinrichs  lEI.  sich  eidhch  verpflichtet  habe, 
die  päpstliche  Würde  ohne  Zustimmung  des  Königs  nicht  zu  über- 
nehmen, und  die  Erinnerung  daran,  daß  bei  seiner  Erhebung  die 
Wahlordnung  von  1059  nicht  beobachtet  worden  war,  schwerUch 
viel  Gewicht  haben.  Deshalb  traten  neben  den  formellen  Grund 
die  materiellen  Klagen  gegen  den  Papst  ^.  Hier  ist  bedeutend, 
daß  das  bischöfliche  Schreiben  die  zwischen  König  und  Papst 
strittige  Erage  der  Investitur  außer  acht  läßt;  nicht  als  Bundes- 
genossen des  Königs,  sondern  zum  Schutz  der  durch  Gregors  Ver- 
fahren bedrohten  Ordnung  der  Kirche  erhoben  sich  die  Bischöfe: 
weil  er  schuld  sei  an  der  allgemeinen  Beunruhigung,  weil  er  die 
bischöfliche  Macht  zu  vernichten  trachte,  weil  er  die  Organisation 
der  Kirche  mit  Auflösung  bedrohe,  kündigten  sie  ihm  den  bisher 
bewiesenen  Gehorsam  auf.  Das  waren  dieselben  Klagen,  die  Sieg- 
fried, Uoto  und  Liemar  deuthcher  oder  verhüllter  Gregor  bereits 
gemacht  hatten.  Aber  damit  umgingen  die  Bischöfe  den  Haupt- 
punkt, um  den  es  sich  jetzt  handelte.  Beweist  das  nicht,  daß  in 
bezug  auf  ihn  eine  gemeinsame  Überzeugung,  zu  der  sie  selbst 
Vertrauen  hatten,  nicht  vorhanden  war? 

1  Lamb.  z.  1076  S.  254. 

^  Daraus  erklärt  sich,  daß  Hermann  und  Adalbero  den  Wormser  Brief 
mit  unterschrieben. 

^  Man  pflegt  hier  den  Einfluß  des  Kardinals  Hugo  zu  finden,  (s.  Meyer 
von  Knonau  H  S.  626),  wahrscheinlich  mit  Recht;  denn  auf  ihn  weist 
die  Verleumdung  de  cohabitatione  alienae  mulieris.  Die  Hauptsache  ist 
das  aber  nicht. 


—     793     — 

Nachdem  der  Episkopat  gesprochen  hatte,  redete  der  König. 
Vier  Vorwürfe  erhob  er  gegen  Hildebrand:  er  habe  ihn  seiner  er- 
erbten Würde  beraubt,  Itahen  seiner  Hen-schaft  zu  entfremden 
gesucht,  den  deutschen  Episkopat  geschädigt,  und  zuletzt  gedroht, 
ihm  das  Leben  und  das  Reich  zu  entreißend  Dadurch  gezwungen 
gegen  ihn  aufzutreten,  schließe  er  sich  dem  Urteil  der  Bischöfe  an, 
entsetze  ihn  aller  Rechte  des  Papsttums  und  gebiete  ihm  kraft  seiner 
patrizischen  Gewalt,  von  dem  römischen  Stuhl  zu  Aveichen. 

So  schrieb  Heinrich  an  Hildebrand;  indem  er  seinen  Brief  dem 
römischen  Klerus  und  Volke  mitteilte,  geschah  der  erste  Schritt, 
um  «das  Urteil  zu  vollstrecken.  Denn  der  König  forderte  die  Römer 
auf,  Hildebrand  zu  zwingen,  daß  er  auf  seine  Stellung  verzichte, 
und  eröfiftiete  ihnen,  daß  er  mit  ihrem  und  der  Bischöfe  Rat  einen 
neuen  Bischof  erwählen  werde,  der  die  Wunden,  die  Hildebrand 
der  Kirche  geschlagen  habe,  heilen  könne  und  wolle  ^. 

Es  ist  einleuchtend,  daß  Heinrich  hiebei  von  derselben  Rechts- 
anschauung ausging,  kraft  deren  sein  Vater  im  Jahre  1046  iu 
Sutri  und  Rom  gehandelt  hatte.  Aber  war  die  Welt  noch  dieselbe 
wie  vor  dreißig  Jahren? 

Das  Gewicht  der  deutschen  Absage  an  Gregor  sollte  dadurch 
erhöht  werden,  daß  der  lombardische  Episkopat  ihr,  beitrat.  Zu 
diesem  Zweck  sandte  Heinrich  den  Grafen  Eberhard  und  die 
Bischöfe  Huzmann  von  Speier  und  Burchard  von  Basel  nach 
Italien.  Sie  versammelten  in  Piacenza  eine  Synode  der  ober- 
italienischen Bischöfe.  Einmütig  sagten  diese  Gregor  den  Gehor- 
sam auf. 

Wenn  der  König,  der  deutsche  und  der  italienische  Episkopat 
einig  blieben,  so  konnten  sie  auf  den  Sieg  über  den  Papst  hoffen. 
Aber  von  Anfang  an  war  wenig  Aussicht  dazu  vorhanden:  im 
Briefe  der  Wormser  stehen  die  Namen  Wilhelms  von  Utrecht  und 
Hermanns  von  Metz,  Huzmanns  von  Speier  und  Burchards  von 
Halberstadt  friedlich  nebeneinander;  aber  man  braucht  sie  nur  zu 
nennen,  um  zu  erinnern,  wie  tief  die  kirchhchen  und  politischen 
Gegensätze  waren,  welche  den  deutschen  Episkopat  zerklüfteten. 
Heinrich  selbst  traute  der  Treue  der  Bischöfe  nicht:  er  ließ  in 
Worms  von  jedem  einzelnen  einen  Schein  unterzeichnen,    der  ihm 


1  C.I.  I  S.  109  Nr.  60.  Der  erste  Vorwurf  scheint  sich  auf  die  noch 
immer  nicht  vollzogene  Kaiserkrönung  zu  beziehen. 

2  Ib.  Nr.  61  S.  109. 

3  Berth.  z.  10V6  S.  282,  Bern.  S.  433,  Bruno  de  bell.  Sax.  65  S.  42, 
Bonizo  VII  S.  606,  Vit.  Ans.  14  S.  17.  Paul  von  Bernried  67  S.  511  nennt 
irrig  Pavia  als  Ort  der  Synode. 


—     794     — 

den  Übertritt  zu  Gregor  unmöglich  machen  sollte  \  Hier  liegt  der 
schwache  Punkt  in  seiner  Stellung  offen  zutage.  Sein  Anhang 
war  nicht  fest  gefügt;  er  konnte  seiner  Zusammensetzung  nach 
die  Tat,  die  er  vollbracht  hatte,  nicht  ertragen;  sie  mußte  ihn 
zersprengen.  Daß  Heinrich  das  nicht  durchschaute,  war  ein  Fehler, 
jedoch  nicht  der  einzige  und  nicht  der  schwerste  Fehler.  Schwerer 
wog  der  Wormser  Beschluß  selbst.  Wenn  Gregor  sich  überhastet 
in  den  Kampf  gestürzt  hatte,  so  überbot  ihn  der  König  noch:  er 
tat  sogleich  bei  der  Eröffnung  des  Kampfes  den  letzten  Schritt. 
Denn  darüber  hinaus,  daß  er  den  Papst  absetzte,  konnte  er  nicht 
gehen.  Ein  Absetzungsurteil  aber  hatte  nur  dann  Wert,  wenn  er 
es  an  der  Spitze  eines  Heeres  in  Rom  aussprach;  denn  nur  dann 
konnte  es  sofort  ausgeführt  werden.  Unausgeführt  war  es  nicht 
nur  nutzlos;  es  war  schädlich.  Denn  überall  in  der  Welt  rief  es 
Bedenken  hervor,  die  so  gewichtig  waren,  daß  Heinrichs  loser  An- 
hang sie  nicht  ertragen  konnte''^. 

Gregor  hatte  den  Kampf  nicht  glückhch  eröffuet;  aber  sein 
Mißhngen  schwächte  ihn  eigenthch  nicht.  Denn  niemals  war  er 
seiner  Anhänger  so  sicher  als  in  diesem  Moment.  Es  waren  noch 
nicht  acht  Wochen  verflossen,  daß  er  dem  Mordanschlage  des 
Cencius  entgangen  war.  Die  Freveltat  hatte  nur  dazu  gedient, 
seine  Getreuen  fester  an  ihn  zu  ketten^.  Er  hatte  keinen  Abfall 
zu  befürchten.  Und  ungemein  wohl  berechnet  war  es,  daß  er  die 
Botschaft  des  Königs  und  des  Episkopats  vor  einer  im  Lateran 
versammelten  Synode  entgegennahm*.     Denn   als   hier   ein  könig- 


^  Die  gesonderten  Scheine  erwähnt  Berthold  S.  282,  vgl.  Bern.  S.  433; 
der  Wortlaut  bei  Bruno  65  S.  41. 

2  Das  zeigt  das  Urteil  der  kaiserlich  gesinnten  Ann.  Aug.  z.  1076 
S    129. 

"  Knöpf  1er,  CG.  S.  62:  Wir  werden  kaum  irren,  wenn  wir  glauben, 
daß  das,  was  um  dieselbe  Zeit  Cencius  in  Rom  gegen  den  Papst  unter- 
nahm, nicht  ohne  Vorwissen  des  Königs  geschah.  Derselbe  S.  64:  Wie  be- 
merkt, hatte  König  Heinrich  ohne  Zweifel  schon  von  den  tückischen  Plänen 
des  Cencius  gewußt.  Wie  rasch  doch  aus  einer  kaum  irrigen  Annahme 
eine  zweifellose  Tatsache  werden  kann. 

*  S.  die  angeführten  Berichte;  auch  Ann.  Aug.  z.  1076  und  besonders 
den  Brief  der  Kaiserin  Agnes  an  Altmann  bei  Hugo  Flav.  II  S.  485.  Die 
Zeit  der  Synode  ist  nicht  sicher;  berufen  war  sie  auf  die  erste  Fastenwoche 
1076,  d.  h.  14.— 20.  Febr.,  Reg.  III,  8  S.  215,  vgl.  Bern,  de  damn.  scism. 
S.  49;  dagegen  läßt  Lambert  Heinrich  auf  den  Montag  der  2.  Fastenwoche 
berufen  sein  (S.  251),  d.  h.  also  d.  22.  Die  Nachricht  über  die  .Vorladung 
ist  unbegründet,  das  angegebene  Datum  wahrscheinlich  irrig.  Die  Phrase 
bei  Berthold,  auf  die  Giesebrecht  S.  1129  Wert  legt:  his  diebus  synodalibus 


—     795     — 

lieber  Dienstmann  und  der  Kanonikus  Roland  von  Parma  die  in 
Worms  und  Piacenza  beschlossenen  Erklärungen  verlasen,  als  sie 
Gregor  aufforderten,  herabzusteigen  von  dem  päpstlichen  Stuhle, 
den  er  mit  Unrecht  einnehme,  so  erregten  ihre  Worte  einen  un- 
glaublichen Sturm:  die  Synodalmitglieder  drangen  ungestüm  "auf 
die  Gesandten  ein,  sie  mißhandelten  sie,  sie  hätten  sie  in  der 
Kirche  ermordet,  wenn  nicht  Gregor  selbst  sich  ihrer  angenommen 
hätte.  In  dieser  Versammlung  hielt  der  Papst  Gericht  über  seine 
Gegner.  Von  den  Bischöfen  traf  Siegfried  von  Mainz,  als  den  Leiter 
der  Wormser  Synode,  und  die  Lombarden  die  Exkommunikation, 
den«  übrigen,  die  nur  gezwungen  dem  Wormser  Beschluß  beige- 
stimmt hätten,  wurde  Frist  bis  zum  1.  August  gewährt,  um  Genug- 
tuung zu  leisten.  Gregor  wußte,  wie  wenig  es  bedurfte,  um  die 
Einigkeit  des  deutschen  Episkopats  aufzulösen.  Dem  König  gegen- 
über unternahm  er  es,  die  früher  ausgesprochene  Drohung  wahrzu- 
machen: er  entsetzte  ihn  des  Reichs  und  belegte  ihn  mit  dem 
Bann.  In  der  eigentümlichsten  Form,  in  einem  Gebet  an  den 
Apostel  Petrus,  sprach  er  seine  Sentenz  aus,  nicht  ohne  daß  er 
eine  Rechtfertigung  seiner  eigenen  Person  vorausschickte.  Gegen 
seinen  Willen  habe  er  die  Leitung  der  römischen  Kirche  über- 
nommen, denn  er  hätte  lieber  gewünscht,  sein  Leben  in  der  Fremde 
zu  beschheßen,  als  den  Sitz  des  Petrus  zu  besteigen.  Aber  nach- 
dem ihm  die  Stellvertretung  des  Apostels  übergeben  sei,  habe  er 
die  Macht  von  Gott,  im  Himmel  und  auf  Erden  zu  binden  und 
zu  lösen.  Darauf  vertrauend,  schließt  das  Gebet,  zur  Ehre  und 
zur  Verteidigung  deiner  Kirche,  anstatt  des  allmächtigen  Gottes 
durch  deine  Macht  und  Autorität,  versage  ich  dem  König  Hein- 
rich, dem  Sohn  des  Kaisers  Heinrich,  die  Regierung  des  ganzen 
Reichs  von  Deutschland  und  Italien,  ich  entbinde  alle  Christen 
von  dem  Treueid,  den  sie  ihm  geschworen  haben  oder  schwören 
werden,  und  gebiete,  daß  niemand  ihm  als  König  diene.  Und  da 
er  verschmäht  hat,  als  ein  Christ  gehorsam  zu  sein,  da  er  zu  dem 
Herrn,  den  er  durch  den  Verkehr  mit  Exkommunizierten,  durch 
das  Vollbringen  vieler  Bosheiten  und  die  Verachtung  meiner  Mah- 
nungen verlassen  hat,  nicht  zurückgekehrt  ist,  da  er  sich  von  deiner 
Kirche,  indem  er  versucht  hat,  sie  zu  spalten,  selbst  geschieden  hat, 
so  binde  ich  ihn  an  deiner  Statt  mit  der  Fessel  des  Fluchs.  Ja, 
im  Vertrauen  auf  dich  binde  ich   ihn,    damit   alle  Völker  merken 


S.  283,  ist  o&nbar  in  dem  Gedanken  gewählt,  daß  zu  derselben  Zeit,  in 
der  Gregor  die  Strafe  über  den  König  verhängte,  Gottfried  von  der  Rache 
für  die  von  ihm  angestiftete  .Verschwörung  von  Worms"  ereilt  ward.  Sie 
ist  also  für  den  Zeitansatz  wertlos. 


—     796     — 

und  bekennen,  daß  du  bist  Petrus  und  daß  auf  deinen  Felsen  der 
Sohn  des  lebendigen  Gottes  seine  Kirche  gegründet  hat,  und  daß 
die  Pforten  der  Hölle  nicht  mächtiger  sein  werden  als  sie\ 

Gregor  war  durchdrungen  von  der  Größe  des  Moments:  sein 
Kampf  sollte  die  Sache  der  gesamten  Christenheit  werden,  deshalb 
wandte  er  sich  in  einem  offenen  Brief  an  alle  Gläubigen-:  er  gab 
ihnen  Kunde  von  dem  unerhörten  Unrecht,  das  dem  römischen 
Stuhl  zugefügt  worden  sei,  er  forderte  sie  auf,  mitzutrauern  und  zu 
beten,  daß  die  Feinde  bekehrt  oder  vernichtet  würden.  Zugleich 
machte  er  die  Bannung  des  Königs  und  die  Entbindung  der  Unter- 
tanen vom  Eid  der  Treue  bekannt. 

Diese  Proklamation  war  ein  Ruf  zum  Aufruhr^.  Man  ermißt 
seine  Gewalt,  wenn  man  sich  erinnert,  daß  die  Anschauung  fest- 
stand, daß  jeder  Verkehr  mit  Exkommunizierten  aus  der  Kirche 
ausschließe  *.  Und  der  Ruf  erscholl,  als  der  kaum  hergestellte 
Friede  in  Deutschland  wieder  zu  wanken  begann.  Der  Boden, 
auf  dem  Heinrich  stand,  war  unterwühlt;  schnell  genug  sollte  er 
es  bemerken. 

Er  feierte  das  Osterfest  1076  in  Utrecht.  Dort  erhielt  er  die 
Nachricht  von  dem,  was  auf  der  römischen  Fastensynode  geschehen 
war.     Noch  lag  ihm  der  Gedanke  an  Unterwerfung  gänzlich  ferne; 


1  Reg.  III,  10  a  S.  222  f.  Härtens  (Greg.  II  S.  98)  u.  a.  lassen  auf  der 
Synode  nicht  die  definitive  Deposition  des  Königs  erfolgen,  sondern  nur 
eine  provisorische  contradictio.  Sander,  Der  Kampf  Heinrichs  IV.  und 
Gregors  VII.  (S.  155),  spricht  von  vorläufiger  Suspension.  Aber  nach  den 
Worten  des  Papstes  scheint  mir  das  nicht  berechtigt:  er  exkommuniziert 
Heinrich  und  erklärt  ihn  infolgedessen  für  tatsächlich  abgesetzt;  daß  er 
die  Möglichkeit  des  Friedensschlusses,  d.  h.  der  Unterwerfung  Heinrichs 
gelegentlich  ins  Auge  faßte,  ändert  daran  nichts.  Denn  in  diesem  Falle 
-wurde  mit  der  Exkommunikation  auch  die  Absetzung  aufgehoben.  Von 
Suspension  könnte  man  doch  nur  dann  reden,  wenn  Gregor  das  endgiltige 
Urteil  vorbehalten  hätte.  Das  hat  er  aber  eben  nicht  getan;  er  selbst  um- 
schreibt, "was  auf  der  Synode  geschah,  mit  den  Worten:  Anathematis  vin- 
culo  alligatus  et  a  regia  dignitate  depositus  (est),  Eeg.  IV,  3  S.  245.  Vgl. 
übrigens  Meyer  von  Knonau  H  S.  640  u.  Richter  KI,  2  S.  207.  Mirbt  S.  174 
Anm.  1  bezieht  die  Worte  multas  iniquitates  faciendo  auf  die  Übergriffe 
des  Königs  in  Mailand,  Fermo  und  Spoleto.  Das  scheint  mir  dem  allge- 
meinen Ausdruck  gegenüber  zu  eng.  Über  den  Begriff  Anathema  bei 
Gregor  s.  Mirbt  S.  178  f.  u.  201  ff.,  und  über  das  Verhältnis  von  Eideslösung 
und  Absetzung  Domeier,  Die  Päpste  als  Richter  über  d.  d.  Könige  S.  17  ff. 

^  Reg.  111,6  S.  211.     Daß  er  zugleich   die  milit.  Rüstungen  nicht  ver- 
nachlässigte, zeigt  ep.  coli.  13  S.  534.  '  S.  de  unit.  eccl.  I,  5  S.  10. 

*  Vgl.  Hinschius,  KR.  V  S.  3  f. 


—     797     — 

vielmehr  erwiderte  er  Fluch  mit  Fluch  und  Absetzung  mit  Ab- 
setzung. Am  Ostertag  heß  er  im  Dome  die  Exkommunikation 
über  den  Mann  verküudigenj  für  den  bisher  in  jeder  Messe  gebetet 
worden  war^  Zugleich  erließ  er  ein  offenes  Ausschreiben  gegen 
Gregor,  oder  wie  er  ihn  jetzt  nannte,  gegen  Hildebrand,  den 
lalschen  Mönch.  Hier  stellte  er  dem  Versuch  des  Papstes,  ihn 
der  Krone  zu  berauben,  den  Satz  gegenüber,  daß  der  König  nur 
von  Gott  gerichtet  und  nur  wegen  Abfalls  vom  Glauben  abgesetzt 
werden  könne.  Das  gegen  ihn  gefällte  Urteil  widerspreche  der 
christhchen  Wahrheit:  der  wahre  Papst,  der  seh ge  Petrus  ruft  aus: 
Füi'chtet  Gott,  ehret  den  König.  Du  aber,  der  du  Gott  nicht 
fürchtest,  entehrst  in  mir  seine  Ordnung.  Deshalb  hat  der  selige 
Paulus,  wo  er  des  Engels  vom  Himmel,  wenn  er  anders  predigte, 
nicht  schont,  auch  dich  nicht  ausgenommen,  der  du  anders  predigst. 
Denn  er  sagt:  Wenn  jemand,  sei  es  auch  ein  Engel  vom  Himmel, 
anders  predigt,  als  wir  euch  gepredigt  haben,  der  sei  verflucht. 
Du  also  durch  diesen  Fluch  und  durch  das  Urteil  aller  meiner 
Bischöfe  verdammt,  steige  herab,  verlasse  den  angemaßten  aposto- 
lischen Sitz;  ein  anderer  besteige  den  Thron  des  heihgen  Petrus, 
der  der  Gewalt  nicht  die  Maske  der  Frömmigkeit  gibt,  sondern 
die  gesunde  Lehre  des  heiligen  Petrus  lehrt.  Ich  Heinrich,  König 
durch  die  Gnade  Gottes,  mit  allen  meinen  Bischöfen  sage  dir: 
Steige  herab,  steige  herab,  du  ewig  Verdammter-! 

Das  waren  Worte  voll  tragischer  Gewalt:  aber  es  waren  nur 
Worte,  welche  die  ungünstige  Entwickelung  der  Verhältnisse  nicht 
aufhalten  konnten.  Denn  bereits  war  die  Einigkeit  des  deutschen 
Episkopats  in  Auflösung.  Die  Exkommunikation  Gregors  war  am 
Karsamstag  Abend  im  Rat  des  Königs  beschlossen  worden.  Pibo 
von  Toul  sollte  sie  am  folgenden  Morgen  dem  Volk  in  der  Kirche 
kundgeben;  aber  noch  in  der  Nacht  verheß  er,  um  sich  diesem 
Auftrag  zu  entziehen,  mit  Dietrich  von  Verdun  heimlich  das  Hof- 
lager. Unter  den  anwesenden  Bischöfen  hatte  nur  ein  einziger, 
Wilhelm  von  Utrecht,  den  Mut,  das  Anathema  zu  verkündigen^. 
Gregor  hatte  vorausgesehen,  daß  es  so  kommen  würde:  er  baute 
den    Bischöfen    o;oldene    Brücken    zum    Eückzug.     AVahrscheinlich 


1  Hugo  Flav.  II  S.  458. 

-  C.I.  I  Nr.  62  S.  HO.  Die  Annahme  von  Mirbt,  AVahl  Gregors  S.  13, 
daß  dieses  Schriftstück  in  die  Zeit  nach  der  Publikation  der  Absetzung 
wehört,  also  wahrscheinlich  nach  Utrecht,  scheint  mir  ziemlich  sicher. 
Vgl.  Heidrich  N.A.  XXX  S.  124.     Anders  urteilt  Richter  III,  2  S.  202. 

'  Hugo  Flav.  II  S.  458;  vgl.  Bruno  74  S.  59.  W.  starb  einige  Wochen 
später,  am  27.  April. 


—     798     — 

dieselben  Boten,"  welche  die  Exkommunikation  des  Königs  in 
Deutschland  bekannt  machen  sollten,  überbrachten  ein  päpstUches 
Schreiben  an  üoto  von  Trier,  Dietrich  von  Yerdun  und  Hermann 
von  Metz,  das  sie  zur  Rückkehr  unter  die  Obedienz  des  Papstes 
auffordertet  Dietrich^  lind  Hermann^  unterwarfen  sich  sofort, 
Uoto  begab  sich  nach  Rom,  um  den  Papst  zu  versöhnen*;  auch 
Adalbero  von  Würzburg  muß  sich  alsbald  unterworfen  haben  ^. 
Damit  war  die  Einigkeit  des  Episkopats  zerrissen.  Hatte  Heinrich 
gedacht,  daß  er  den  Kampf  gegen  Gregor  gestützt  auf  die  deut- 
schen Bischöfe  führen  könne,  so  mußte  er  innewerden,  daß  dieser 
Stab  geknickt  war.  Die  nächsten  Wochen  belehrten  ihn,  daß  er 
die  oberdeutschen  Fürsten  und  den  sächsischen  Stamm  als  Bundes- 
genossen Roms  sich  gegenüber  finden  würde.  Die  Herzoge  Rudolf 
von  Schwaben,  Weif  von  Baiern  und  Berhthold  von  Kärnten  traten  . 
in  Einverständnis  mit  den  gregorianischen  Bischöfen  Hermann, 
Adalbert  und  Adalbero.  Ihnen  schloß  sich  Gebhard  von  Salzburg 
und  Altmann  von  Passau,  sowie  Sigehard  von  Aquileja,  endlich 
zahlreiche  sächsiche  Bischöfe  und  Große  an  ^.  Heinrich  stand  einer 
Fürstenverbindung  gegenüber,  der  er  nicht  gewachsen  war;  der 
einzige  Fürst,  auf  den  er  sich  hatte  verlassen  können,  Herzog 
Gottfried  der  Bucklige  von  Lothringen,  war  kurz  vor  Ausbruch  des 
Streites  am  26.  Februar  1076  ermordet  worden'.  Seine  Gegner 
aber  waren  zu  allem  entschlossen.  Es  waren  Handlungen  der  Em- 
pörung, daß  Hermann  von  Metz  und  ihm  folgend  andere  Fürsten 
die  ihrer  Treue  anvertrauten  sächsischen  Gefangenen  aus  der  Haft 
entheßen*,  daß  der  Graf  Hartmann  von  Dillingen  den  zu  Hofe 
reisenden  Bischof  Altwin  von  Brixen  überfiel  und  gefangen  setzte  ^. 
Um  zu  beraten,  was  weiter  zu  geschehen  habe,  berief  Heinrich 


1  Registr.  III,  12  S.  226. 

2  Hugo  Flav.  II  S.  459.  Die  Unterwerfung  war  für  ihn  dadurch  erleichtert, 
daß  er  nicht  am  Wormser  Tag  Anteil  genommen  hatte.  Er  hatte  sich  nur 
über  seinen  Verkehr  mit  den  Gebannten  zu  rechtfertigen. 

ä  Hermann  ist  schon  im  Sommer  der  Geschäftsträger  Gregors  in 
Deutschland,  Hugo  Flav.  S.  461.  *  Lamb.  z.  1076  S.  263. 

s  Das  ist  die  Voraussetzung  für  seine  antikönigliche  Stellung.  Nach 
de  Unit.  eccl.  II,  29  S.  102  verließ  er  1077  Würzburg  und  hielt  sich  10  Jahre 
in  dem  von  ihm  gestifteten  Kloster  Lambach  auf. 

6  Berth.  z.  1076  S.  283,  Lamb.  S.  257.  Die  Zeit  ist  durch  Bertholds 
Worte:  Dehinc  a  rege  vocati  ipsum  devitabant,  angedeutet. 

'  S.  Meyer  v.  Knonau  II  S.  650. 

8  Lamb.  S.  258;  Briino  82  S.  61;  Sigib.  z.  1077  S.  363.  Burkhard  von 
Halberstadt  entkam  am  24.  Juni  aus  der  Haft,  Bruno  83  S.  61  f.,  Lamb. 
S.  265  ff.  9  Berth.  S.  284. 


—     799     — 

die  geistlichen  und  weltlichen  Fürsten  auf  Pfingsten  1076  nach 
Worms  ^;  hier  sollten  wohl  die  einleitenden  Schritte  zur  Neu- 
besetzung des  römischen  Stuhles  geschehen.  Aber  die  Versamm- 
lung war  so  schwach  besucht^,  daß  die  Verhandlungen  auf  einen 
neuen  Konvent,  der  am  29.  Juni  in  Mainz  stattfinden  sollte,  ver- 
schoben werden  mußten  ^  Doch  der  Mainzer  Tag  war  kaum  besser 
besucht  als  der  Wormser.  Sein  Ergebnis  war  denn  auch  nur,  daß 
das  päpstliche  Urteil  für  ungerecht  und  nichtig  erklärt  und  der 
Bann  über  Gregor  erneuert  wurde*.  Das  gleiche  hatten  die 
italienischen  Bischöfe  auf  einer  Synode  in  Pavia  kurz  nach  Ostern 
getan  ^. 

Solche  Erklärungen  waren  dem  Gang  der  Dinge  gegenüber 
machtlos.  Die  Zahl  der  Männer,  die  auf  Heimichs  Seite  stand- 
hielten, minderten  sich  zusehends.  Besonders  machte  es  den  tiefsten 
Eindruck,  daß  Uoto  von  Trier,  seitdem  er  von  Eom  zurückgekehrt 
war,  die  Gemeinschaft  mit  allen  Bischöfen  ablehnte,  die  den  Hof 
nicht  mieden*'.  Und  nun  brach  wirklich  der  Aufruhr  in  Sachsen 
von  neuem  aus;  auch  die  süddeutschen  Fürsten  und  die  mit  ihnen 
haltenden  Bischöfe  erhoben  sich.  Alle  diese  Gegner  aber  suchten 
Fühlung  mit  Rom:  wie  die  Süddeutschen  zu  Ulm  in  Gegenwart 
Altmanns,  des  päpstlichen  Legaten,  tagten ',  so  knüpften  die  Sachsen 
Verbindungen  mit  Gregor  an  ^.  Sie  waren  entschlossen,  sein  Urteil 
über  Heinrich  zu  vollstrecken  mid  einen  neuen  König  zu  wählen. 
Auch  in,  Ulm  wurde  aller  W  ahrscheinlichkeit  nach  die  Neubesetzung 
des  Throns  ins  Auge  gefaßt.  "Währenddessen  schmolz  der  Anhang 
des  Königs  noch  weiter  zusammen.  Zuerst  fiel  Otto  von  Konstanz 
ab**;  dann  Sigfrid  von  Mainz  und  sein  Abfall  zog  andere  nach 
sich:  die  Bischöfe  von  Kamerijk,  Lüttich,  Münster.  Speier  und 
zahlreiche  Äbte;  selbst  der  kaum  ernannte  Konrad  von  Utrecht 
suchte  seinen  Frieden  mit  dem  Papste  zu  machen^". 


^  S.  das  Einladungsschreiben  an  Altwin  von  ßrixen,  Cod.  Udalr.  49 
S.  106 ff.  Über  den  Zweck  der  Versammlung  heißt  es  nur:  Quid  agendum  sit, 
doceas.  Die  Angaben  in  der  Chronik  Bertholds  möchte  ich  nicht  wieder- 
holen.    Der  Berichterstatter  selbst  diskredidiert  sie   durch  ein  ,ut  aiunt". 

2  Nach  St.  2792  waren  die  EB.  von  Mainz  und  Köln  und  die  B.  von 
Bamberg,  Utrecht  und  Naumburg  anwesend;  es  fehlten  jedoch  die  drei 
Herzoge.  ^  ßerth.  S.  284.  *  A.  a.  0.  ^  Arnulf  V,  7  S.  30. 

e  Lambert  S.  263  f.,  vgl.  Reg.  IV,  1  S.  240,  2  S.  241  v.  25.  Juli  und 
25.  Aug.  1076.  '  Lamb.  a.  a.  0.,  Bern^  pro  Gebeh.  L.  d.  1.  II  S.  110. 

8  Bruno  87  S.  64,  vgl.  Reg.  IV,  2  S.  243. 

8  Berth.  S.  286,  Bern,  pro  Gebeh.  5  L.  d.  I.  II  S.  110. 
10  Über  Gerhard  II.  von  Kamerijk  s.  Reg.  IV,  23  S.  272;  die  übrigen 
Genannten  wurden  in  Tribur  durch  Altmann  vom  Banne  gelöst,  Berth.  S.  286. 


—     800     — 

So  kamen  die  Tage  von  Tribur  und  Oppenheim^,  Sie  voll- 
endeten die  Niederlage  Heinrichs.  Er  wurde  genötigt,  von  seiner 
kirchlichen  Opposition  zurückzutreten.  Er  werde,  versprach  er  den 
Fürsten,  wie  seine  Vorfahren  in  allen  Stücken  Papst  Gregor  den 
schuldigen  Gehorsam  bewahren  und,  wenn  etwas  ihn  Beschwerendes 
vorgefallen  sei,  dafür  entsprechende  Genugtuung  leisten^.  Da- 
durch erkaufte  er  die  Zusage,  daß  vorläufig  von  der  Wahl  eines 
neuen  Königs  Abstand  genommen  werden  sollte.  Es  war  ein 
kleines  Zugeständnis.  Denn  die  Frist,  die  die  Fürsten  ihm  steckten, 
um  zum  Frieden  mit  Gregor  zu  kommen,  war  ungewöhnlich  kurz: 
wenn  Heinrich  bis  zum  Jahrestag  seiner  Exkommunikation  nicht 
vom  Banne  gelöst  sei,  so  versagten  sie  ihm  die  Anerkennung  als 
König  ^.  Heinrich  mußte  die  Ausführung  seiner  Zusagen  sofort 
dadurch  einleiten,  daß  er  in  einem  Schreiben  an  den  Papst  Gehor- 
sam und  Genugtuung  versprach.  Es  gehörte  zu  den  Demütigungen, 
die  die  meineidigen  Großen  ihrem  König  zufügten,  daß  sie  den 
Wortlaut  seines  Briefes  feststellten*.  Einer  von  ihnen,  Uoto  von 
Trier,  sollte  das  Schreiben  nach  Rom  überbringen. 

Wenn  man  fragt,  weshalb  der  so  kühn  begonnene  Feldzug 
Heinrichs  wider  Gregor  so  rasch  und  so  kläglich  scheiterte,  so  liegt 
die  hauptsächlichste  Ursache  ohne  Zweifel  in  den  politischen  Ver- 
hältnissen. Der  Aufstand  der  Sachsen  und  der  Fürsten  schlug  ihm 
die  Waffen  zum  Kampf  wider  den  Papst  aus  der  Hand.     Allein 


Hier  sind  außerdem  EB.  Uoto  und  B.  Dietrich  von  Verdun  genannt,  aber 
mit  Unrecht,  s.  S.  798,  ebenso  Werner  von  Straßburg  und  Burkhard  von 
Basel;  denn  diese  wurden  erst  in  Canossa  rekonziliiert,  Berth.  S.  290. 

1  In  der  2.  Hälfte  des  Oktober  1076. 

2  Cod.  Udalr.  53  S.  111,  auch  CT.  I  S.  114  Nr.  65;  die  Zugeständnisse 
des  Königs  betrafen  außerdem  nach  Berth.  S.  286  Rückgabe  von  Worms  an 
den  vertriebenen  B.  Adalbert,  Entlassung  der  sächsischen  Geiseln,  Ent- 
fernung der  Gebannten  vom  Hofe,  Verzicht  auf  Regierungshandlungen  bis 
zur  Absolution  durch  Gregor.  Die  Angaben  Lamberts  und  Brunos  weichen 
vielfach  ab. 

3  Berth.  S.  286,  Lamb.  z.  1076  S.  281,  Bonizo  VIII  S.  609.  Auch  hier 
gehen  die  Berichte  auseinander.  Daß  das  Zugeständnis  der  Fürsten  an 
den  König  in  dem  Verzicht  auf  eine  Neuwahl  bestand,  ergibt  die  Sachlage. 
Nach  Berth.  ist  die  einjährige  Frist  nach  dem  Abkommen  mit  dem  König 
durch  einen  einseitigen  Beschluß  der  Fürsten  bestimmt  worden. 

*  Berth.  S.  286;  Cod.  Udalr.  52  S.  110 f.  Zur  Kritik  s.  unten  S.  806 
Anm.  1;  die  ersten  beiden  Absätze  sind  unanstößig.  Zu  den  graviora 
quaedam  s.  GoU,  Mtt.  d.  Inst.  II  S.  395;  von  Martens  I  S.  106  scheinen  sie 
mir  nicht  richtig  gedeutet.  Am  nächsten  liegt  die  Beziehung  auf  Gregors 
Botschaft  ep.  coli.  14  S.  538. 


—     801     — 

der  einzige  Grund  seiner  Niederlage  ist  damit  nicht  genannt.  Er 
war  deshalb  so  vollständig  Avaffenlos,  weil  ihn  der  Episkopat  im 
Stiche  ließ.  Das  war  zum  Teil  durch  die  Interessengemeinschaft 
der  geistlichen  und  welthchen  Großen  bewirkt.  Es  zeigte  sich. 
daß  in  dem  politischen  Gedanken  Ottos  d.  Gr.  ein  Fehler  lag. 
Er  hatte  die  Bischöfe  zu  Pairs  der  Fürsten  gemacht;  aber  sobald 
sie  es  waren,  konnten  sie  nicht  mehr  Beamte  des  Königs  sein:  Ihr 
Standesinteresse  führte  sie  an  die  Seite  ihrer  weltlichen  Genossen. 
Daraus  erklärt  sich  die  Stellung  des  sächsischen  Episkopats. 
Mächtiger  war  doch  ein  anderer  Umstand.  Heinrich  hatte  es 
gewagt,  die  Bischöfe  zum  Kampf  wider  den  Papst  zu  führen;  aber 
er  hatte  den  Papst  nicht  beseitigt;  vielmehr  blieb  Gregor  tatsäch- 
lich im  Besitz  der  päpstlichen  Gewalt.  Der  Effekt  seines  Auf- 
tretens war  nur,  daß  das  Band  der  kirchlichen  Einheit  zerriß. 
Wenn  man  sich  erinnert,  mit  welchem  tiefem  Abscheu  gegen  die 
Vorstellung  Schisma  das  Zeitalter  erfüllt  war,  wie  vollständig  außer- 
halb seines  Anschauungskreises  der  Gedanke  lag,  '  daß  es  eine- 
Kirche  Jesu  Christi  ohne  Geraeinschaft  mit  Rom  gebe  ••,  so  ist  klar, 
daß  Heinrich  mehr  von  den  Bischöfen  forderte,  als  sie  ihrer  Über- 
zeugung nach  leisten  konnten,  wenn  er  erwartete,  daß  sie  im  Kampf 
gegen  den  Papst  bei  ihm  aushalten  würden.  Er  mußte  unterliegen, 
weil  er  Ideen,  die  das  Zeitalter  beherrschten,  kränkte. 

Allein  damit  ist  die  Situation  doch  imr  zum  Teil  bezeichnet. 
Heinrich  hatte  sich  nicht  nur  wider  den  Papst,  sondern  vor  allem 
für  das  Königtum,  seine  Unabhängigkeit  und  Selbständigkeit  erhoben. 
Man  kann  die  Gedanken,  in  denen  er  und  seine  Ratgeber  han- 
delten, aus  dem  Berufungsschreiben  der  Wormser  Versammlung 
ersehen-.  Hier  schleudert  er  Gregor  den  Vorwurf  entgegen,  daß 
er  im  Widerspruch  gegen  Gottes  Ordnung  König  und  Priester  zu- 
gleich sein  wolle.  Dem  gegenüber  stützte  er  sich  darauf,  daß  Gott 
ihn  zum  Königtum  benifen  habe,  und  erklärte  er,  ,,er  wolle  in  Ab- 
hängigkeit von  Gott,  nicht  vom  Papste  regieren.  Vertrat  er  in 
solchen  Sätzen,  ein  Prophet  der  Zukunft,  die  volle  Souveränetät 
der  weltlichen  Gewalt,  so  riß  er  sich  doch  nicht  von  den  bisherigen 
Anschauungen  los.  Er  forderte  das  ununterbrochene  einträchtige 
Zusammenwirken  der  beiden  Gewalten:  das  geistliche  Schwert  sei 
zu  führen  zum  Behufe  des  Gehorsams  gegen  den  König  nächst 
Gott;  das  königliche  aber  zur  Bekämpfung;  der  Feinde  Christi  und 
zum  Behufe  des  Gehorsams  gegen  die  Priester.  Das  war  die  alte 
Vorstellung  von  dem  kirchlichen  Beruf  des  Königtums.  Auch  das 
war  alt,  daß  er  die  königliche  Gewalt  der  geisthchen  übergeordnet 


1  Vgl.  De  Unit.  eccl.  1,2  S.  2.  -  CT.  I  S.  111  Nr.  63. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  51 


—     802     — 

dachte.  Es  war  nur  eine  neue  Formel  für  eine  gewohnte  An- 
schauung, wenn  er  den  Satz,  der  sonst  vom  Papste  behauptet 
wurde,  daß  er  von  niemand  gerichtet  werden  könne,  auf  den  König 
anwandte. 

In  diesen  Überzeugungen  hatten  die  früheren  Generationen 
gelebt;  sie  waren  auch  jetzt  nicht  machtlos.  So  viel  wir  sehen 
können,  herrschten  sie  am  Hofe  bei  xlen  Laien,  mit  denen  sich 
Heinrich  umgab  ^.  Der  Fortgang  zeigte,  daß  es  ihnen  auch  unter 
den  Klerikern  nicht  an  Vertretern  fehlte.  Hier  ist  der  Punkt,  auf 
dem  Heinrichs  Stärke  beruhte.  Deshalb  war  er,  obwohl  besiegt, 
keineswegs  überwunden. 

Man  sieht,  daß  auch  Gregor  keinen  leichten  Stand  hatte. 
Zwar  fehlte  es  ihm  von  Anfang  an  nicht  an  Gesinnungsgenossen. 
Alle  Männer,  für  die  die  Unantastbarkeit  des  kanonischen  Rechts 
ein  Glaubenssatz  war^,  standen  auf  seiner  Seite.  Man  fand  sie 
unter  dem  Klerus  wie  unter  den  Mönchen.  Typisch  für  die  ersteren 
ist  Hermann  von  Metz,  für  die  letzteren  der  Konstanzer  Bernold, 
der  wahrscheinhch  schon  in  dieser  Zeit  im  Kloster  St.  Blasien 
lebte  ^.  Er  war  durchdrungen  von  der  Überzeugung,  daß  jeder 
Widerspruch  gegen  kirchliche  Bechtssätze  verwerflich  sei;  wie  das 
Evangelium  müsse  man  sie  verehren  *.  Diese  Voraussetzung  machte 
ihn  skeptisch  der  historischen  Überlieferung  gegenüber:  er  urteilte, 
wenn  der  Ausspruch  eines  Heiligen  irgendeinem  Kanon  widerspreche, 
so  sei  anzunehmen,    daß   er  erfunden  sei  ^     Es   versteht   sich    von 


1  Gregor  spricht  gegen  sie  Reg.  IV,  2  S.  241,  ohne  daß  er  diejenigen 
namhaft  macht,  die  sie  teilten.  Es  ist  aber  an  und  für  sich  wahrschein- 
licher, daß  die  Ansicht  sich  bei  Laien  als  bei  Klerikern  fand:  Regem  non 
oportet  excommunicari.  Regia  dignitas  episcopalem  praecellit.  Der  s.g. 
Berthold  nennt  bestimmt  regis  complices  et  fautores,  z.  1076  S.  283.  Daß 
es  auch  unter  den  Klerikern  Männer  gab,  die  ihre  Unabhängigkeit  zu  ver- 
treten  gesonnen  waren,  zeigt  der  Brief  der  Kamerijker,  L.  d.  1.  III  S.  574. 

'^  Vgl.  oben  S.  561  f.  und,  für  diese  Zeit  den  Briefwechsel  Bernaids; 
z.  B.  1,1  S.  8:  Cum  proxime  simul  essemus  et  verba  de  canonum  sancti- 
onibus  ad  invicem  conferremus  etc.;  S.  8:  Quicunque  tuo  capitulo  consentit, 
a  predicto  concilio  dissentit.  Unde  et  damnatus  est  anathemate,  quo  s. 
Gregorius  .  .  omnes  a  Nicena  sinodo  dissentientes  damnavit;  vgl.  ep.  3  S.  13. 
Auch  Bernaids  Gegner  Alboin  erkennt  die  unbedingte  Verbindlichkeit  der 
kan.  Vorschriften  an,  ep.  2S.  11:  Me  .  .  canonicis  institutionibus  decretisve 
in  aliquo  reclamasse  nuUatenus  consentio;  ebenso  Bernhard  II,  ep.  2  S.  39. 

3  Über  ihn  Strelau,  Leben  und  Werke  des  Mönchs  Bernold  1889. 
Fournier  macht  wahrscheinlich,  daß  B.  die  Sent.  div.  patr.  benützt  hat, 
S.  204.  *  De  incont.  sacerd.  ep.  3  L.  d.  1..  II  S.  13. 

''  A.  a.  0.  Es  handelt  sich  um  Paphnutius  und  seine  Stellung  zum  Cölibat. 


—     803     — 

selbst,  daß  er  alle  Anklagen  der  Wormser  gegen  Gregor  als  an 
und  für  sich  unberechtigt  zurückwies  ^.  Ebenso  unempfänglich  war 
er  für  jedes  Bedenken  wider  die  Rechtmäßigkeit  des  päpstlichen 
Verfahrens;  denn  er  bekannte  sich  zu  der  Ansicht,  daß  die  Ge- 
walt des  Papstes  über  dem  positiven  Recht  stehe '^;  die  Fürsten 
aber  schienen  ihm  schon  deshalb  den  Päpsten  unterworfen  zu  sein, 
da  ihre  "Würde  vielmehr  auf  menschlicher  Erfindung  als  auf  gött- 
licher Anordnung  beruhe^.  In  diesen  Überzeugungen  trat  er  als 
Apologet  für  die  Beschlüsse  der  Fastensynode  1076  auf;  auch  in 
einem  Briefe  an  seinen  einstigen  Lehrer,  den  Sachsen  Bernhard 
sprach  er  sie  aus.  Der  letztere  war,  wenn  nicht  anderer  Meinung, 
so  doch  anderer  Stimmung.  Er  beklagte  tief  das  Schicksal  der 
Kirche,  die  in  diesem  Streit  wie  zwischen  zwei  Steinen  zermalmt 
werde.  Aber  um  so  bezeichnender  ist,  daß  er  sich  gleichwohl  nicht 
entschließen  konnte,  dem  Papst  zu  widersprechen.  Ich  verehre,  so 
schreibt  er,  den  römischen  Stuhl  als  das  Tribunal  Christi,  den 
römischen  Bischof  als  den  Tempel  des  heihgen  Geistes;  ich  nehme 
seine  Dekrete  an  gleich  als  Befehle  der  himmlischen  Kurie*.  An. 
Elementen  zur  Bildung  einer  streng  gregorianischen  Partei  fehlte 
es  also  nicht.  Aber  noch  war  sie  nicht  vorhanden,  geschweige 
denn  herrschend.  Neben  den  erklärten  Gegnern  und  Freunden 
gab  es  Parteilose,  die  das  Verfahren  der  beiden  streitenden  Teile 
mißbilligten '".    Es  gab  in  größerer  Zahl  andere,  die  zwar  prinzipiell 


^  De  dam.  scism.  ep.  3,20  S.  54:  Singulis  obiectionibua  sive  ut  verius 
dicam,  reprehensionibus  conspiratorum  respondere  non  necessarium  estima- 
mus,  quibus  culpam  suam  nullatenus  expurgaverant,  sed  .  .  Romano  ponti- 
fici  derogando  crimen  suum  duplicaverunt. 

'^  A.  a.  0.  ep.  3,4  S.  48:  Sed  hanc  synodicam  vocationem  nullatenus 
tarn  generalem  ponere  audemus,  ut  ipsius  apostolicae  sedis  Privilegium, 
non  ab  apostolis  sed  ab  ipso  domino  ei  concessum  infringere  temptemus. 
Apol.  21  S.  86:  Apostolica  sedes  .  .  hunc  semper  obtinuit  et  obtinebit  pri- 
inatum,  ut  totius  mundi  aecclesias  non  solum  antiquis  institutis  sed  etiam 
novis  disponat,  prout  diversorum  necessitas  temporum  expostulat. 

^  De  solut.  iuram.  4  S.  147.     Der  Brief  ist  nach  1084  geschrieben. 
*  De  damn.  scism.   ep.  2, 22   S.  38.     Über    die    Behandlung    der   Ex- 
kommunikation Heinrichs  in  den  Streitschriften  überhaupt  s.  Mirbt  in  den 
Beuter  gewidmeten  kirchengesch.  Studien  S.  97  ff. 
5  Cod,  Udalr.  51  S.  110: 

Querit  apostolicus  regem  depellere  regno. 
Rex  furit  e  contra  papatum  tollere  papae. 
Si  foret  in  medio,  qui  litem  rumpere  posset 
Sic,  ut  rex  regnum,  papatum  papa  teneret, 
Inter  utrumque  malum  fierit  discrecio  magna. 

51* 


—     804     — 

das  Recht  des  Papstes,  auch  einen  König  zu  bannen,  nicht  be- 
stritten, aber  die  Rechtmäßigkeit  des  gegen  Heinrich  eingeschlagenen 
Verfahrens  bezweifelten,  ja  leugneten:  die  kanonische  Fonn  sei 
dabei  außer  acht  gelassen  worden,  das  Urteil  sei  ungerecht,  par- 
teiisch. Denn  mehr,  um  seinem  persönlichen  Ingrimm  zu  genügen, 
als  aus  Furcht  Gottes  und  Eifer  für  die  Gerechtigkeit  habe  der 
Papst  gehandelt  \  Man  suchte  ihn  zum  Entgegenkommen  gegen 
den  König  zu  bewegen^. 

Er  dachte  nicht  daran;  vielmehr  erließ  er  im  Sommer  1076 
eine  Reihe  von  Erklärungen,  um  die  öffentliche  Meinung  zu  ge- 
winnen, wenigstens  über  das  Recht  seiner  Maßregeln  zu  beruhigen  ^. 
Niemand  wird  von  einem  leidenschafthchen  Mann,  der  mitten  im 
Streit  steht,  ein  gerechtes  Urteil  über  den  Gegner  erwarten.  Doch 
ist  Gregors  erster  Brief  eine  Anklageschrift  von  hervorragender 
Ungerechtigkeit;  denn  sie  schildert  den  König  als  einen  ebenso 
verstockten,  wie  heimtückischen  Bösewicht,  der  unzugänglich  für 
jeden  morahschen  Eindruck  von  Frevel  zu  Frevel  fortstürmt.  In 
dem  zweiten  Ausschreiben*  sind  die  Erklärungen  gegen  ihn  all- 
gemeiner, aber  nicht  minder  heftig.  Er  erscheint  als  der  prinzi- 
pielle Feind  der  Kirche,  entschlossen,  sie  zu  spalten  und  zu  zer- 
treten. Am  wichtigsten  ist  das  dritte  Schreiben,  der  berühmte 
Brief  an  Hermann  von  Metz^.  Denn  in  ihm  tritt  der  unversöhn- 
liche Zwiespalt  zwischen  dem  prinzipiellen  Standpunkt  des  Papstes 
und  dem  des  Königs  am  schärfsten  hervor.  Wenn  Heinrich  die 
Souveränetät  der  Krone  vertrat,  so  Gregor  den  Absolutismus  der 
päpstlichen  Pflicht  und  der  päpstlichen  Gewalt.  Dies,  nicht  die 
kirchliche  Reform,  nicht  die  Investitur  wurde  jetzt  zum  Gegenstand 
des  Streites*'. 

Die  Frage  liegt  nahe,  welchen  Eindruck  diese  Erklärungen 
hervorbrachten.  Niemand  wird  glauben,  daß  sie  unbeachtet  blieben. 
Wenn  sich  Ereignisse  vollziehen,  die  alle  Verhältnisse  erschüttern, 
so  lauscht  das  Volk  auf  jedes  Wort  der  handelnden  Personen. 
Sigibert  von  Gembloux  hat  geschildert,  wie  alle  Welt  über  die 
theologischen  Fragen,    die    im  Laufe   des  Streits  zur  Verhandlung 


1  Vgl.  Ep.  coli.  13  f.  S.  535  fiP.,  Registr.  IV,  2  S.  241  f.;  vgl.  die  Briefe 
de  damn.  scismaticorum  L.  d.  1.  II  S.  27  flF.;  Lambert  z.  1076  S.  264;  Berth. 
z.  1076  S.  285  fF.  ^  Vgl.  Reg.  III,  15  S.  229. 

3  Ep.  coli.  14  S.  535  ff. 

*  Registr.  IV,  1  S.  238  ff.  v.  25.  Juli. 

5  IV,  2  S.  241  ff.  V.  25.  August. 

^~  Es  ist  bezeichnend,  daß  seit  1075  der  Kampf  gegen  den  Nikolai- 
tismus  für  Gregor  in  den  Hintergrund  tritt;  vgl.  Mirbt,  Publ.  S.  268. 


—     805     — 

kamen,  disputiertet  Um  wieviel  lebhafter  mußten  die  Volks- 
genossen insgesamt  von  den  Schriftstücken,  die  vom  Hof  und  von 
der  Kurie  ausgingen,  ergriffen  werden.  Aber  wir  haben  keinen 
Maßstab,  um  sicher  zu  erkennen,  wie  sie  wirkten.  JSTur  vermuten 
kann  man,  daß  ihr  Eindruck  mehr  dem  König  als  dem  Papst  un- 
günstig war^.  Denn  Heinrich  blieb  verlassen;  es  "regte  sich  keine 
Hand  für  ihn. 

Je  übler  sich  die  Sachlage  für  ihn  gestaltete,  um  so  zuversicht- 
licher wurde  Gregor.  Schon  im  Juli  tat  er  die  Äußerung,  daß 
Gott  über  Verdienst  mid  über  Hoffen  seine  Kirche  schütze,  leite, 
verteidige  ^.  Im  September  schien  es  ihm  an  der  Zeit,  den  deut- 
schen Fürsten  Anweisungen  über  die  Neuwahl  eines  Königs  zu 
erteilen;  er  erhob  den  unerhörten  Anspruch,  daß  vor  der  Wahl 
sein  Urteil  über  die  zu  wählende  Person  eingeholt  werden  müßte*. 
Im  Oktober  glaubte  er,  es  sei  sicher,  daß  es  zu  einer  Wahl  nach 
seinem  Sinne  kommen  werde,  er  jubelte:  So  gewachsen  ist  die 
Zahl  der  Getreuen  der  römischen  Kirche,  daß,  wenn  der  König 
nicht  Genugtuung  leistet,  sie  offen  erklären,  daß  sie  einen  anderen 
König  wählen  wollen.  Er  war  überzeugt,  der  Sieg  sei  errungen  ^ 
Daß  im  Laufe  des  November  Pibo  von  Toul,  Huzmann  von  Speier 
und  andere  Kleriker  sich  in  Rom  einfanden,  um  Genugtuung  zu  leisten, 
konnte  seine  Siegesgewißheit  nur  erhöhen.  Er  fühlte  sich  so  ganz 
als  Herr  der  Lage,  daß  er  gegen  die  Teilnehmer  am  Wormser 
Tag  schroffer  auftrat  als  bisher:  die  beiden  Bischöfe  blieben  trotz 
ihrer  Unterwerfung  ihrer  Amter  entsetzt''.  Daß  schließlich  auch 
die  Fürsten  eine  Gesandtschaft  nach  Rom  schickten',  schien 
den  Sieg  zu  garantieren:  Gregor  hatte  alle  Fäden  des  Spiels  in 
der  Hand. 


1  Chron.  z.  1076:  Laici  sacra  misteria  temerant  et  de  bis  disputant .  . . 
Multi  pseudomagistri  exurgentes  in  ecclesia  profanis  novitatibus  plebem  ab 
ecclesiastica  disciplina  avertunt.  Id.  Apol.  2  S.  438:  Quid  aliud  etiam 
muliercularum  textrina  et  opificum  officinae  iam  ubique  personant,  quam 
totius  humanae  societatis  iura  confusa. 

2  Vgl.  Sigib.  z.  1079:  Gregorius  totus  in  Heinricum  imperatorem  in- 
vebitur  et  quoscunque  potest  ab  eo  verbis  et  scriptis  avertit;  Bonizo  VIII 
S.  609.  '  Reg.  IV,  1  S.  238. 

^  Ep.  coli.  15  S.  540;  Reg.  IV,  3  S.  245. 

5  IV,  7  S.  252.     Mit  Bezug  auf  Mailand:  Prope  est  redemptio  vestra. 

8  Bertb.  z.  1076  S.  287.  Beide  waren  als  Teilnehmer  an  der  Wormser 
Synode  suspendiert,  und  da  sie  nicht  vor  dem  1.  August  Genugtuung  ge- 
leistet hatten,  abgesetzt;  durch  Altmann  als  päpstlichen  Legaten  waren  sie 
bereits  losgesprochen,  Bertb.  1.  e. 

'  Die  Absendung  fürstlicher  Boten  ergibt  sich  aus  Bertb.  S.  287. 


—     806     — 

Seine  Zuversicht  wurde  jedoch  erschüttert,  als  Uoto  von  Trier 
mit  anderen  Boten  des  Königs  in  Rom  eintraf.  Sie  übergaben 
das  könighche  Schreiben^  und  meldeten,  daß  Heinrich  die  zu- 
gesagte Genugtuung  persönlich  in  flom  zu  leisten  wünschte.  Das 
war  ein  unvorhergesehener  Zug  des  Gegners''^.  Denn  in  Itahen 
war  Heinrich  von  dem  Zwang  der  Fürsten  frei,  und  wie  gefährhch 
konnte  er  dort  dem  Papste  werden!  Gregors  Argwohn  wurde  rege. 
Er  lehnte  es  ab,  mit  ihm  in  ßom  zu  verhandeln  und  faßte  den 
Entschluß,  statt  dessen  sich  selbst  nach  Deutschland  zu  begeben^: 


^  Berth.  S.  287  erzählt  von  der  Fälschung  des  in  Tribur  beschlossenen 
Schreibens,  vgl.  dazu  das  Schreiben  Cod.  Udalr.  52  S.  111,  C.I.  I  S.  114 
Nr.  64,  mit  folgendem  Schlußsatz:  Condecet  autem  et  sanctitatem  tuam, 
ea,  quae  de  te  vulgata  scandalum  ecclesiae  pariunt,  non  dissimulare,  sed 
remoto  a  publica  conscientia  et  hoc  scrupulo,  universalem  tarn  ecclesiae 
quam  regni  tranquillitatem  per  tuam  sapientiam  stabiliri.  Ich  gestehe,  daß 
ich  an  der  Wahrheit  der  Erzählung  Bertholds  Zweifel  hege,  obgleich  ich 
nicht  bezweifele,  daß  der  Schlußsatz  des  Schreibens  nicht  in  Worms  be- 
schlossen wurde.  Die  angeblich  vom  König  vorgenommene  Fälschung 
widersprach  durchaus  seinem  Interesse:  das  ist  so  klar,  daß  ihre  Vornahme 
durch  ihn  ein  unlösbares  Rätsel  ist.  Das  Rätsel  ist  um  so  unlösbarer,  da 
Heinrich  alsbald  den  Ton  änderte;  auf  dem  Weg  nach  Italien  sendet  er 
supplices  legatos  an  den  Papst;  er  verspricht  per  omnia  se  satisfacturum 
Deo  et  s.  Petro,  Reg.  IV,  12  S.  257.  Überdies  spricht  Gregor  selbst  von 
seinen  Verhandlungen  mit  den  königlichen  Boten,  aber  keineswegs  von 
einem  so  frivolen  Wortbruch  des  Königs:  Quot  et  quantas  coUuctationes 
cum  nunciis  regis  habuerimus  et  quibus  rationibus  dictis  eorum  obviaveri- 
mus,  quidquid  etc.,  ep.  coli.  17  S.  543.  Man  kommt  hiernach  nur  auf  die 
Vorstellung,  daß  die  Boten  Forderungen  erhoben,  die  Gregor  nicht  bewilligen 
wollte  und  die  er  doch  nur  schwer  ablehnen  konnte.  Nach  einem  Wort- 
bruch brauchte  er  keine  rationes;  da  konnte  er  ohne  weiteres  alles  ver- 
sagen. Es  scheint  mir  demnach  die  Annahme  notwendig,  daß  in  Rom  das 
echte  Schreiben  ohne  den  Schlußsatz  vorgelegt  wurde.  Die  Fälschung  des 
Schreibens  wie  die  Bertholdische  Geschichte  wird  auf  Rechnung  der  Gegner 
Heinrichs  kommen.  Beides  ist  Erzeugnis  des  Hasses  gegen  Heinrich. 
Knöpflers  eigentümlichem  Abänderungsvorschlag  (S.  89)  kann  ich  nicht 
beitreten. 

-  Der  Vorschlag  Heinrichs  widersprach  der  Verabredung  von  Tribur, 
8.  Berfchold:  Ipse  autem  iuxta  consilium  eorum  Interim  manendo  responsum 
apostolicum  et  reconciliationem  eins  exspectaret.  Gregor  gegenüber  war 
Heinrich  freilich  nicht  gebunden. 

•'  Nach  Berthold  S.  287  entsprach  der  Entschluß  des  Papstes  einer 
Aufforderung  der  Fürsten.  Aber  Gregor  kündigt  ep.  coli.  17  f.  S.  543  seine 
Ankunft  nicht  als  Erfüllung  ihres  Wunsches  an,  sondern  als  seinen  freien 
Entschluß.    Er  nennt  dabei  weder  Augsburg  noch  den  2.  Febr.     Dies  erregt 


—     807     — 

an  Maria  Lichtmeß  1077  wollte  er  gemeinsam  mit  den  Fürsten  in 
Augsburg  E-ats  pflegen. 

Für  Heinrich  bedeutete  die  Zurückweisung  seines  Vorschlags 
eine  neue  Niederlage.  Aber  sie  nützte  ihm,  da  sie  die  letzte  Un- 
klarheit über  seine  Lage  zerstörte.  Er  sah,  daß  Gregor  mit  seinen 
fürstUchen  Gegnern  enger  verbunden  war,  als  er  angenommen  hatte, 
und  daß  seine  Absetzung  beschlossene  Sache  sei.  Es  gab  nur  ein 
Mittel,  dieses  Ende  zu  verhüten;  wenn  es  ihm  gelang,  den  Bund 
des  Papstes  mit  den  Fürsten  zu  trennen.  Mit  den  letzteren  war 
die  Versöhnung  unmöglich.  Aber  war  nicht  der  Papst  ein  Gegner, 
der  gewonnen  werden  konnte?  In  der  Not  dieses  Moments  ergriif 
Heinrich  den  einzigen  Gedanken,  der  einen  Ausweg  darbot:  er 
appelherte,  wenn  ich  so  sagen  darf,  von  dem  Papste,  dem  Bundes- 
genossen der  deutschen  Empörer,  an  den  Papst  als  den  obersten 
Priester  der  Christenheit.  Durch  eine  Bußfahrt  nach  B,om  sollte 
Gregor  genötigt  werden,  ihm  Absolution  zu  erteilen;  er  hatte  sie 
dem  König  verweigert,  konnte,  durfte  er  sie  dem  Büßer  versagen? 
Aber  wenn  er  sie  gewährte,  dann  war  sem  Bund  mit  den  Fürsten 
zerrissen. 

Der  Gedanke  ist  so  singulär,  daß  man  ihn  nur  Heinrich 
selbst  zuschreiben  kann.  Der  Verkehr  mit  Hugo  von  Cluni  mag  ihn 
darin  bestärkt  habend     Und  er  hat  ihn  ausgeführt.     Ich  brauche 


Bedenken  nicht  nur  gegen  Lambert  S.  281,  sondern  auch  gegen  Berthold. 
Der  Plan  zur  Reise  nach  Deutschland  scheint  vielmehr  von  Gregor  ausge- 
gangen und  mit  den  fürstlichen  Gesandten  in  Rom  festgestellt  worden  zu 
sein,  Reg.  IV,  12  S.  257.  Er  war  nur  eine  Wendung  des  alten  Gedankens, 
ut  eimul  inveniamus,  qualiter  .  .  eum  absolvamus,  Reg.  IV,  2  S.  244,  und 
er  sollte  verhindern,  daß  Heinrich  in  Italien  erschien.  Der  Plan  lag  ganz 
im  päpstlichen  Interesse.  Daß  dagegen  den  Fürsten  die  Anwesenheit  des 
Papstes  in  Deutschland  kaum  minder  unerwünscht  war,  als  dem  König,  ist 
zu  vermuten,  und  daß  es  wirklich  so  war,'  haben  sie  dadurch  bewiesen, 
daß  sie  keine  Vorbereitungen  für  seinen  Empfang  trafen,  obwohl  sie  dazu 
imstande  gewesen  wären.  Dadurch  haben  sie  die  Ausführung  des  Plans 
verhindert.  Ihre  Entschuldigung  ist  so  durchsichtig,  daß  sie  den  bösen 
Willen  kaum  verschleiert.  Reg.  IV,  12  S.  257.  Der  Papst  wollte  8.  Jan.  1077 
in  Mantua  sein,  ep.  coli.  17  S.  543,  bis  zur  Veroneser  Klause  sollte  ihm  das 
deutsche  Geleite  entgegengesandt  werden.  Reg.  IV,  12  S.  257.  Er  kam  fast 
3  Wochen  vor  dem  Termin  in  die  Lombardei ;  aber  seine  deutschen  Bundes- 
genossen hatten  nicht  einmal  so  viel  Rücksicht,  ihm  rechtzeitig  zu  melden, 
daß  sie  das  Geleite  nicht  stellen  würden. 

1  Über  Hugo  s.  Am.  Gest.  V,  8  Scr.  VUI  S.  30.  Nach  Berth.  S.  289 
wurde  er  kurz  vor  dem  Tage  von  Canossa  von  der  Exkommunikation  ab- 
solviert, in  die   er  wegen   seines  Verkehrs  mit  Heinrich   verfallen  war.     In 


—     808     — 

hier  seinen  eiligen  Zug  durch  Burgund,  '  die  Übersteigung  der 
Alpen  mitten  im  Winter,  sein  unerwartetes  Eintreffen  in  Ober- 
italien, endlich  die  Tage  von  Canossa  nicht  zu  schildern :  Ereignisse 
von  einer  fast  gi-otesken  Erhabenheit,  die  jedem  Deutschen  bekannt 
sind.  Aber  daran  mag  erinnert  werden,  daß  Heinrich,  als  er  vor 
der  Burg  von  Canossa  auf  den  Entschluß  des  Papstes  harrte,  in 
einer  Hinsicht  stärker  war,  als  je  vorher  in  seinem  Leben.  Im 
Anfang  seiner  Regierung  hatte  er  das  Königtum  verwaltet,  wie  ein 
Kind  eine  Maschine  in  Gang  setzt;  dann  hatte  er  gelernt,  daß  ein 
Herrscher,  nur  wenn  er  ein  bestimmtes  Ziel  hat,  etwas  en-eichen 
kann,  er  hatte  übersehen,  daß  das  Ziel  erreichbar  sein  muß.  Jetzt 
zum  erstenmal  hatte  er  einen  Plan,  dessen  Erfolg,  wenn  er  ihn 
durchführte,  sicher  war.  Und  Heinrich  war  entschlossen,  ihn  dm'ch- 
zufiihren:  weder  die  Vorstellungen  seiner  italienischen  Anhänger 
noch  das  Zögern  Gregors  vermochte  ihn  umzustiinmen.  Vor  Canossa 
erwies  er  sich  als  Mann.  Es  mochte  etwas  wie  Freudigkeit  durch 
seine  .Seele  ziehen,  während  er  auf  Gregors  Entscheidmig  wartete; 
denn  wenn  er  auch  nicht  zu  siegen  vermochte,  so  vermochte  er 
doch  den  Gegnern  in  dem  Moment  den  Sieg  zu  entwinden,  in  dem 
sie  glaubten,  ihn  ergriffen  zu  haben. 

Die  Tragödie  von  Canossa  spielt  nicht  vor  der  Burg;  sie 
spielt  in  ihr^.  Gregor  hatte  sich  verpflichtet,  mit  den  deutschen 
Fürsten  gemeinsam  zu  handeln,  und  sein  Interesse  forderte  un- 
bedingt, daß  er  dieser  Verpflichtmig  genügte.  Daß  nun  Heinrich 
als  Büßer  vor  ihm  erschien,  brachte  seine  pohtische  Überzeugung 
in  Konflikt  mit  semer  Pflicht  als  Priester.  Hier  war  kein  Aus- 
weg: er  mußte  die  eine  der  anderen  opfern.  Kein  Berichterstatter 
hat  geschildert,  was  in  seiner  Seele  während  dieser  Tage  vor- 
gegangen ist.     Aber  daß  der  Mann,  der  gewohnt  war,  in  raschem 


Canossa  war  er  mit  den  Markgräfinnen  Adelheid  und  Mathilde  Vermittler 
zwischen  Papst  und  König,  Berth.  S.  289,  Donizo  II  v.  66  S.  381;  vgl.  Reg. 
IV,  12  S.  257,  wobei  schwerlich  an  die  Sendung  Uotos,  oben  S.  800,  zu 
denken  ist. 

^  Über  die  äußeren  Vorgänge  s.  Holder-Egger  in  d.  Lampert-Studien 
N.A.  XIX  S.  537,  Meyer  v.  Knonau,  D.  Z.  f.  GW.  XI  S.  359,  Overmann,  N.A. 
XXI  S.  436  ff.  und  Otto  in  d.  Mtt.  d.  Inst.  XVIII  S.  615;  auch  die  Zusammen- 
stellung der  Quellen  bei  Richter  III,  2  S.  236.  Das  Urteil  über  die  Bedeu- 
tung des  Tags  von  Canossa  geht  bekanntlich  weit  auseinander.  Die  ent- 
scheidende Frage  ist,  ob  die  Lossprechung  Heinrichs  im  politischen  Interesse 
des  Papstes  lag  oder  nicht.  Die  zuletzt  von  Sander  S.  12  ff.  für  die  erstere 
Möglichkeit  geltend  gemachten  Gründe  haben  mich  nicht  überzeugt.  Es 
scheint  mir  nach  wie  vor  das  natürlichste,  daß  das,  was  Gregor  unter  un- 
verhohlenem Widerstreben  tat,  von  ihm  als  schädlich  erachtet  wurde. 


—     809     — 

Griff  zu  planen  und  wie  im  Sprung  zu  handeln,  den  Mittwoch, 
den  Donnerstag,  den  Freitag  vorübergehen  ließ,  ohne  zum  Ent- 
schluß zu  kommen,  das  zeigt,  welchen  Kampf  er  kämpfte.  Am 
Freitag  Abend  hat  er  Heinrich  vom  Banne  losgesprochen.  So 
gewaltig  Gregor  war,  so  hat  man  doch  oft  Ursache,  zu  urteilen, 
daß  er  der  sittlichen  Größe  entbehrt;  in  diesem  Augenblick  hat 
er  groß  gehandelt:  denn  er  tat,  was  recht  war,  obgleich  er  da- 
durch seinen  Absichten  schadete.  Er  selbst  hat  dem  König  bei 
der  Wiederaufnahme  die  Hostie  gereicht  ^  Die  Annahme  von 
irgendwelchen  genau  formulierten  Bedingungen  wurde  nicht  gefordert; 
was  geschah,  war  die  Rekonziliation  eines  Büßers^.  Aber  die 
Lösung  vom  Bann  schloß  den  Verzicht  auf  das  Absetzungsurteil 
in  sich:  Heinrich  hat  in  Canossa  als  König  mit  dem  Papste  ver- 
handelt; er,  der  König,  verpflichtete  sich  eidlich,  daß  er  den  deut- 
schen Fürsten  entweder  nach  der  Entscheidung  des  Papstes  Genug- 
tuung leisten,  oder  sich  mit  ihnen  unter  päpstlicher  Vermittelung 
vertragen  werde,  sodann,  daß  er  der  Reise  des  Papstes  nach  Deutsch- 
land kein  Hindernis  in  den  Weg  legen  werde.  Diese  Punkte 
wurden  urkundlich  festgestellt^. 

Der  Tag  von  Canossa  war  kein  Sieg  Gregors.  Denn  er  gab 
seinem  Gegner  wieder  festen  Boden  unter  den  Füßen.  Er  war 
auch  kein  Friedensschluß:  denn  die  deutschen  Bundesgenossen  des 
Papstes  erkannten  die  Versöhnung  nicht  an  *.  Vielmehr  brach 
nun  der  Bürgerkrieg  aus.    Heinrich  konnte  nicht  hindern,  daß  die 


1  Zur  Kritik  Lamberts  s.  Martens  I  S.  127  fF.  u.  Holder-Egger  S.  557  ff. 

-  Daß  Heinrich  dem  Papst  nur  ein  formloses  Versprechen  der  Besserung 
leistete,  entspricht  dem,  daß  auch  Gregor  ihm  nur  allgemeine  Zusagen 
machte;  pure  sermone,  so  bemerkt  er  selbst,  sicut  mihi  mos  est,  IV,  12 
S.  258.  Es  ist  leicht  zu  sehen,  daß  diese  Behandlung  der  Sache  ihm  die 
größten  Vorteile  bot;  er  war  nicht  gebunden.  Daß  er  dabei  nicht  ganz 
aufrichtig  handelte,  scheint  mir  sicher;  vgl.  auch  Mirbt  S.  192  ff. 

s  Registr.  IV,  12a  S.  258  f.,  auch  C.I.  I  S.  115  Nr.  66.  Die  Formel  be- 
ginnt mit  den  Worten:  Ego  Henricus  rex.  Daß  sich  Gregor  diese  Formel 
gefallen  ließ,  ist  das  Bezeichnende.  Aber  gerade  darin  liegt  die  Unaufrichtig- 
keit,  vcl.  Reg.  VII,  14  a  S.  402.  Zugleich  mit  dem  König  wurden  die  Bischöfe 
von  Bremen,  Straßburg,  Naumburg,  Basel  und  Lausanne  absolviert,  s.  Berth. 
S.  290;  u.  vgl.  Lamb.  S.  289.  Die  lombardischen  Bischöfe  dagegen  blieben 
im  Banne  ep.  coli.  20  S.  545  f. 

*  Es  waren  Gesandte  der  Fürsten  in  der  Umgebung  Gregors,  De  unit. 
eccl.  I,  6  S.  12.  Die  Tatsächlichkeit  der  Nachricht  ist  durch  Reg.  IV,  12 
S.  257  gesichert:  es  waren  die  Boten,  die  ihm  die  Versagung  des  Geleites 
meldeten.  Gregor  hat  den  Fürsten  sofort  Kunde  von  dem  Geschehenen  ge- 
geben, s.  IV,  12  S.  256  ff.  u.  vgl.  ep.  coli.  20  S.  645. 


—     810     — 

Herzoge  und  die  abtrünnigen  Bischöfe  Rudolf  von  Schwaben  zum 
König  wählten  ^  Aber  dieser  offenkundige  Frevel  brachte  ihm 
mehr  Gewinn  als  Schaden,  zumal  da  das  Gewissen  des  Volks  durch 
seine  Absolution  beruhigt  war:  er  vermochte  den  Kampf  zwar 
nicht  siegreich,  aber  unüberwunden  zu  führen. 

Uns  beschäftigt  nur  die  Frage,  welche  Wirkung  diese  Ereig- 
nisse auf  den  kirchlichen  Zwiespalt  hatten.  Daß  Rudolf  die  päpst- 
lichen Ansprüche  in  weitem  Maße  anerkannte,  entschied  in  der 
großen  Frage,  die  zwischen  der  welthchen  und  der  geistlichen 
Macht  streitig  war,  ebensowenig  zugunsten  der  letzteren,  wie  der 
Sieg  des  Fürstentums  über  das  Königtum  dadurch  herbeigeführt 
wurde,  daß  er  auf  die  Erbhchkeit  des  Reichs  verzichtete^.  Denn 
der  Gewählte  von  Forchheim  gelangte  nie  zu  wirklicher  Macht. 
König  war  allein  Heinrich.  Er  aber  hatte  Vorsicht  und  Zurück- 
haltung gelernt.  Er  hütete  sich,  den  politischen  und  militärischen 
Kampf  durch  Erneuerung  des  Zwiespalts  mit  dem  Papste  zu  er- 
schweren. Deshalb  pflegte  er  die  Beziehungen  zu  Gregor.  Es 
hat  alle  Wahrscheinlichkeit,  daß  er  seinen  Beistand  anrief,  sobald 


^  15.  März  1077  zu  Forchheim ;  die  Krönung  fand  am  26.  in  Mainz 
statt,  vgl.  Meyer  von  Knonau  III  S.  2  ff.  u.  S.  627  ff.  Nach  dem  Brief  der 
Sachsen  Bruno  108  S.  78  stützten  sie  sich  darauf,  daß  die  Eideslösung  nicht 
kassiert  werden  könne. 

2  Daß  Rudolf  kirchliche  Zusagen  machte,  ist  sicher;  es  fragt  sich  nur 
nach  ihrem  Gehalt.  Hier  erzählt  nun  Bruno  de  hello  Sas.  91  S.  67  f.,  es 
seien  vor  der  formellen  Wahl  —  cum  singuli  eum  deberent  regem  laudare 
—  zwei  Punkte  festgestellt  worden  —  his  legaliter  constitutis  —  nämlich 
1.  ut  episcopatus  non  pro  pretio  nee  pro  amicitia  daret,  sed  unicuique 
ecclesiae  de  suis  electionem  sicut  iubent  canones  permitteret,  2.  ut  regia 
potestas  nuUi  per  hereditatem  .  .  cederet,  sed  filius  regis  .  .  potius  per 
electionem  spontaneam  quam  per  successionis  lineam  rex  proveniret.  Der 
zweite  Punkt  findet  eine  Bestätigung  durch  die  Angabe  Pauls  von  Bern- 
ried, Rudolf  habe  erklärt,  in  arbitrio  principum  esse,  ut  post  mortem  eins 
libere  non  magis  filium  eins  quam  alium  eligerent,  c.  95  Wätterich  S.  530. 
Dagegen  weiß  Paul  von  der  ersten  Festsetzung  nichts.  Schon  dies  erregt 
gegen  die  Nachricht  Brunos  Bedenken.  Sie  werden  dadurch  verstärkt,  daß 
seine  Angabe  in  Zusammenhang  mit  der  unrichtigen,  durch  die  Darstellung 
Bertholds  und  Pauls  ausgeschlossenen,  Vorstellung  steht,  daß  die  päpst- 
lichen Legaten  in  Forchheim  die  Führerrolle  spielten.  Daß  sie  berechtigt 
sind,  beweist  endlich  die  Mitteilung  Gregore  über  die  Erklärungen,  die 
ihm  Rudolf  nach  der  Wahl  machte.  Reg.  VII,  14a  S.  402:  Sese  paratum, 
michi  Omnibus  modis  obedire.  Auch  in  Forchheim  wird  es  sich  um  eine 
entsprechende  allgemeine  Erklärung  gehandelt  haben:  sie  war  für  die 
Legaten  wertvoller  und  für  Rudolf  leichter. 


—  eu- 
er die  Kunde  von  Rudolfs  Wahl  erhalten  hatte  ^.  Zu  der  Fasten- 
synode von  1078  entsandte  er  die  Bischöfe  Benno  von  Osnabrück 
und  Dietrich  von  Verdun  als  seine  Bevollmächtigten;  er  ließ  durch 
sie  in  einer  gegen  den  Papst  zuvorkommenden  Weise  die  Bitte  um 
Hilfe  erneuern^. 

Diese  Stellung  der  beiden  Gegner  schien  Gregor  von  neuem 
die  entscheidende  Rolle  zuzuweisen.  Man  bemerkt  leicht,  daß  er 
seinen  Aktionsplan  sofort  den  veränderten  Verhältnissen  anpaßte; 
das  Ziel  blieb  das  alte,  der  Weg  war  neu.  War  nicht  alles  er- 
reicht, wenn  es  gelang,  die  Dinge  dahin  zu  führen,  daß  ihm  das 
Urteil  im  Streit  mn  die  Krone  zufiel?  Dann  war  der  Schaden 
von  Canossa  ausgeglichen ;  denn  dann  war  bewiesen,  daß  der  Papst 
die  Krone  gibt,  wem  er  will.  Damit  ist  der  poh tische  Gedanke, 
der  Gregors  Verhalten  während  der  nächsten  Zeit  beherrschte, 
ausgesprochen. 

Er  forderte  die  schwerste  Leistung:  Gregor  mußte  die  Neu- 
tralität zwei  Widersachern  gegenüber,  die  beide  seine  Hilfe  in 
Anspruch  nahmen,  beobachten  und  er  mußte  zugleich  verhindern, 
daß  der  eine  den  andern  überwältigte,  und  verhüten,  daß  beide  an 
ihm  irre  wurden.  Jahrelang  hat  Gregor  diese  Aufgabe  meister- 
haft gelöst:  er  hielt  sich  neutral.  So  wenig  er  Heinrichs  An- 
wesenheit in  der  Lombardei  gerne  sah  ^,  so  behandelte  er  ihn  doch 
als  König*.  Andererseits  tagten  die  Fürsten  bei  der  Königswahl 
in  Gegenwart  seiner  Legaten:  diese  mahnten  zwar  von  der  Wahl 
ab,  verhinderten  indes  ihren  Vollzug  nichts    Nachdem  Budolf  die 


1  Bonizo  VIII  S.  611,  Bern.  z.  1077  S.  434,  bestätigt  durch  Registr. 
VII,  14a,S.  402f. 

2  Reg.  VII,  14a  S.  403;  Berth.  z.  1078  S.  306.  Hier:  der  König  fordere 
Hilfe  nicht  durch  die  Not  gezwungen,  verum  idcirco  maxime,  quia  iustum 
et  dignum  sibi  visum  sit  apostolicae  sedis  diffinitioneni  super  hoc  in  primis 
interpellare.  Die  Synode  war  berufen  für  den  25.  Febr.  bis  8.  März,  Reg. 
V,  13  S.  303,  wurde  eröffnet  27.  Febr.,  Berth.  S.  306  (nach  der  Verbesserung 
bei  J.W.  S.  625).  Akten  Reg.  V,  14a  S.  306  ff.  WertvoU  auch  der  Bericht 
Bertholds. 

3  Bis  Ostern  1077;  Ep.  coli.  20  S.  546:  Ex  eius  praesentia  pessimi 
quique  contra  nos  et  apostolicam  sedem  plus  audaciae  quam  terroris  pro 
perpetrata  iniquitate  habent. 

*  S.  die  Briefe  IV,  23  f.  S.  276  v.  31.  Mai  1077,  u.  V,  7  S.  295  v.  30.  Sept. 
1077.  Man  sieht,  daß  Berthold  mit  Unrecht  berichtet,  der  Papst  habe  sich 
bald  nach  Ostern  entschieden  gegen  den  König  erklärt,  S,  297,  eine  Nach- 
richt, die  von  Langen  S.  76  wiederholt  wird. 

&  Paul.  Bernr.  c.  93  ff.  S.  529  f.,  Berth.  S.  292;  Ekkeh.  Scr.'vi  S.  202; 
vgl.  Registr.  VE,  14a  S.  402  u.  VIE,  51  S.  503. 


—     812     — 

Krone  empfangen  hatte,  verkehrte  er  auch  mit  ihm  als  mit  einem 
König;  von  beiden  Fürsten  forderte  er  sicheres  Geleit,  damit  er 
zur  Entscheidung  ihres  Streites  nach  Deutschland  kommen  könne. 
Denn,  so  erklärte  er,  ihr  wißt,  daß  es  unsere  Pflicht  und  die  Sorge 
des  apostohschen  Stuhles  ist,  die  wichtigeren  Angelegenheiten  in 
der  Kirche  zu  untersuchen  und  nach  dem  Gebot  der  Gerechtig- 
keit zu  entscheidend  Nichts  ist  bezeichnender,  als  daß  er  von 
diesem  Verlangen  durch  ein  offenes  Schreiben  dem  deutschen  Volk 
Kunde  gab:  er  wollte,  daß  jedermann  seine  Forderung  in  ihrer 
ganzen  Schärfe  kenne;  das  Prinzip,  dem  er  diente,  sollte  zm- 
Anerkennung  kommen;  wie  die  Könige,  so  sollte  die  Nation  sich 
ihm  bedingungslos  unterwerfen.  Es  darf  euch  nicht  aus  dem 
Sinn  entfallen,  so  erklärte  er  ihr,  daß,  wer  es  verschmäht,  dem 
apostolischen  Stuhl  zu  gehorchen,  in  das  Verbrechen  des  Götzen- 
dienstes verfällt'^. 

Allein,  er  kam  nicht  zum  Ziel.  Wenn  auch  Heinrich  selbst 
sich  aggressiver  Maßregeln  enthielt,  so  hinderte  er  doch  nicht,  daß 
seine  Anhänger  päpstliche  Legaten,  die  sich  feindselig  bewiesen, 
aufhoben  und  in  sicheren  Gewahrsam  brachten.  Dies  Schicksal 
traf  Gerald  von  Ostia  in  der  Lombardei  und  den  Abt  Bernhard 
von  St.  Victor  bei  Marseille  in  Deutschland  ^.  Die  Königswahl 
brachte  nicht  den  erwarteten  Gewinn.  Denn  die  Bevölkerung 
wollte  von  B,udolf  nichts  wissen;  wie  sie  gesinnt  war,  bewiesen  die 
Vorgänge  in  Mainz  und  Worms  nach  seiner  Krönung,  der  Wider- 
stand Würzburgs  und  die  gegen  ihn  gerichteten  Erhebungen  in 
Westfalen  und  Thüringen  *.  Von  der  Neigung  zu  bedingungsloser 
Ergebung  in  die  erst  zu  treffende  päpstliche  Entscheidung  war 
nicht  die  Rede.  Fast  schlimmer  war  indes  die  Haltung  der  Geg- 
ner Heinrichs.  Sie  waren  als  Bundesgenossen  Gregors  aufgetreten; 
aber  für  seine  kirchlichen  Zwecke  hatten  sie  nicht  die  mindeste 
Teilnahme;  mit  einer  Verachtung,  die  abstoßend  wirkt,  äußert  sich 
der  päpstliche  Parteigänger  Bruno  über  Rom  und  die  Sendboten 
des  Papstes^.     Sprach   so   ein  Geisthcher,    der  Schreiber  des  Erz- 


1  Registr.  IV,  23  S.  276;  vgl.  IV,  13  S.  260;  VII,  14a  S.  403. 

2  Ib.  IV,  24  S.  277  f. 

3  Registr.  V,  7  S.  295;  vgl.  VI,  15  S..347;  Sudendorf,  Reg.  I  S.  16  Nr.  10; 
Berth.  z.  1077  S.  290  u.  297 ;  Bern.  S.  434.  Gerald  starb  kurz  nach  seiner 
Freilassung  am  6.  Dez.  1077,  ib.  S.  435.  Sein  Nachfolger  wurde  der  cluniac. 
Mönch  Otto,  der  spätere  Papst  Urban  IL  Auch  Boten  des  KLegaten  Bern- 
hard wurden  in  Haft  genommen,  Berth.  S.  300. 

^  Ekkeh.  S.  202  f.,  Berth.  S.  292  u.  302. 

^  116  S.  89.    Das  Urteil  bezieht  sich  auf  eine  etwas  spätere  Zeit  (1079): 


—     813     — 

bischofs  von  Magdeburg,  so  kann  man  sich  denken,  wie  die  welt- 
lichen Fürsten  gesinnt  waren.  Sie  hatten  Gregors  Ansprüche 
unterstützt,  jetzt  erwarteten  sie,  daß  er  ihren  Zwecken  dienstbar 
sei.  Das  forderte  Rudolf,  er  sandte  im  Herbst  1077  einen  Boten 
nach  E,om,  um  Eat  und  Beistand  zu  verlaugen^.  Das  taten  in 
der  plumpsten  Weise  die  Sachsen :  unter  heftigen  Anklagen,  unter 
kaum  verhaltenem  Hohne  gegen  die  feine  Politik  Gregors,  die  sie 
nicht  fähig  seien  zu  verstehen,  drangen  sie  darauf,  daß  er  offen  ihre 
Partei  ergreife^.  Auch  die  unverhohlene  Renitenz  Hermanns  von 
Metz  und  seines  Anhangs  war  für  Gregor  hinderlich^.  Nicht  ein- 
mal seine  Legaten  wußten  sich  in  seine  Gedanken  zu  schicken.  Der 
römische  Kardinaldiakon  Bernhard  tat,  was  die  Sachsen  von  seinem 
Herrn  heischten :  er  erneuerte  am  12.  November  1077  zu  Geslar 
die  Exkommunikation  Heinrichs,  entsetzte  ihn  des  Reiches  und  be- 
stätigte Rudolf  als  König*.  Ein  zweiter  Legat,  der  vorhin  genannte 
Bernhard  von  St.  Victor,  der  aus  seiner  Gefangenschaft  befreit  den 
Winter  1077  auf  1078  im  Kloster  Hirschau  zubrachte,  agitierte 
von  dort  aus  gegen  Heinrich:  er  richtete  einen  Brief  voll  flammen- 
den Hasses  wider  den  König  an  Uoto  von  Trier,  um  die  deutschen 


es  charakterisiert  aber  die  sächsische  Bundesgenossenschaft  Gregors  und 
ihre  Gesinnung.  Auch  der  Haß  gegen  die  Mönche  kommt  bei  Bruno  ge- 
legentlich an  den  Tag,  vgl.  den  fallax  monachus  c.  38.  Im  übrigen  Deutsch- 
land zweifelte  man  nicht  daran,  daß  die  kirchlichen  Ideen  den  Sachsen 
gleichgiltig  waren.  Der  Hersfelder  Mönch  charakterisiert  ihre  Motive  mit 
dem  Satz:  Qui  omnes  in  variis  voluntatibus  volebant  semper  regnare,  de 
un.  ecc.  IT,  16  S.  69,  und  selbst  in  Siegburg  sah  man  in  ihrem  Kampf  gegen 
den  König  nur  den  Streit  der  Sachsen  wider  die  Franken,  vita  Annon.  II,  23 
S.  495^.  '  '  Berth.  S.  302. 

2  S.  den  Brief  der  Sachsen  bei  Bruno  c.  108  S.  77  ff. 

^  Sie  führte  zur  Vertreibung  Hermanns  und  der  Besetzung  von  Metz 
vor  Mitte  Mai  1078,  Berth.  S.  311;  Sigib.  S.  364.  Hermann  exkommunizierte 
daraufhin  den  Herzog  Dietrich,  Reg.  VI,  21  S.  359. 

*  Berth.  S.  302 f.;  Bern.  S.  435;  vgl.  die  Briefe  der  Sachsen  bei  Bruno 
c.  108  S.  79  u.  110  S.  80.  Angesichts  der  letzteren  Zeugnisse  kann  ich  der 
Verwerfung  des  Ereignisses  durch  Martens  I  S.  169  ff.  nicht  zustimmen.  Der 
Brief  Bernhards  von  Marseille,  Sudendorf,  Reg.  I  S.  16  Nr.  10,  stützt  die 
Annahme  von  Martens  nicht  genügend ;  er  zeugt  vielmehr  von  solchem  Haß 
gegen  Heinrich,  daß  er  das  Vorgehen  des  zweiten  Legaten  in  Goslar  ver- 
ständlich macht.  "Warum  es  aber  unmöglich  sein  soll,  daß  gleichzeitig  der 
eine  Legat  in  Sachsen  Heinrich  bannte,  und  der  andere  von  Schwaben  aus 
in  die  lothringischen  Bischöfe  drang,  ab  eo,  quem  inoboedientem  scitis, 
incunctanter  discedere,  ist  nicht  einzusehen.  Vgl.  auch  Meyer  v.  Knonau, 
JB.  III  S.  77.  Auch  Siegfried  von  Mainz  und  7  Diözesanen  sprachen  um 
diese  Zeit  die  Exkommunikation  Heinrichs  arfs,  Brun.  112  S.  84  f. 


-     814     — 

Bischöfe  zur  Empörung  zu  bestimmen^.  Gregor  ließ  sich  durch 
diese  Schwierigkeiten  nicht  beirren.  Er  hielt  an  der  eingeschlagenen 
Richtung  fest:  ohne  daß  er  die  Bannung  Heinrichs  ausdrücklich 
mißbilligt  hätte,  behandelte  er  sie  als  nicht  geschehen^.  Auf  der 
Fastensynode  von  1078  wurden  seine  Gesandten  weit  zuvor- 
kommender empfangen,  als  die  Rudolfs^.  In  derselben  Zeit  hob 
er  die  Suspension  Huzmanns  von  Speier  auf;  etwas  später  stellte 
er  Pibo  von  Toul  die  Freisprechung  in  Aussicht*.  Er  wollte  offen- 
bar beweisen,  daß  er  unparteiisch  sei.  Aber  die  Sache  rückte  trotz- 
dem nicht  von  der  Stelle.  Hatte  er  im  Frühjahr  1077  gehofft, 
den  Thronstreit  in  Deutschland  persönlich  entscheiden  zu  können, 
so  verhehlte  er  sich  im  Sommer  nicht,  daß  dazu  wenig  Aussicht 
sei'^.  Im  Frühjahr  1078  gestand  er  das  offen  zu:  nun  faßte  er 
den  Beschluß,  päpstliche  Legaten  zur  Herstellung  des  Friedens 
über  die  Berge  zu  senden^.  Wenigstens  dies  sollte  erzwungen 
werden.  In  einem  offenen  Brief  an  die  Deutschen  sprach  er  ernst- 
liche Drohungen  gegen  alle  aus,  welche  die  Ausführimg  seines 
Planes  hindern  würden.  Er  schrieb  sodann  eigens  an  Uoto  von 
Trier,  um  ihn  aufzufordern,  für  den  Frieden  zu  wirken:  er  solle 
selbst  nach  Rom  kommen,  dem  Papste  Auskunft  erteilen  und  die 
Gesandten  nach  Deutschland  fuhren '.  Allein  das  war  alles  ver- 
geblich. Uoto  kam  nicht,  auch  die  Absendung  der  Legaten  mußte 
unterbleiben.  Gregor  begegnete  auf  allen  Seiten  unverhohlenem 
Mißtrauen.  Was  nützte  es,  daß  er  beweglich  bat,  man  solle  nicht 
an  ihm  zweifeln;  denn  er  sei  weit  davon  entfernt,  die  ungerechte 
Sache  zu  begünstigen;  lieber  wolle  er  für  das  Heil  Deutschlands 
sterben,  als  alle  Herrlichkeit  der  Welt  erlangen^?  Nicht  einmal 
seine  Bundesgenossen  waren  durch  solche  Versicherungen  umzu- 
stimmen.   Gerade  jetzt  erhoben  die  Sachsen  die  herbsten  Vorwürfe 


1  S.  den  angef.  Brief  bei  Sudendorf. 

-  Den  von  Siegfried  ausgesprochenen  Bann  ignorierte  er  vollständig. 

^  Vgl.  Berth.  S.  308:  Ut  ipsum  —  Heinrich  —  per  omnia  honorando 
ad  consensum  concordiae  industrius  contraheret  u.  S.  309 :  Legatis  Rudolfi 
a  se  dissimulatoria  et  satis  cautissima  licentia  clam  et  furtive  dimissis. 
Auch  daß  auf  der  Synode  das  Verbot  des  Verkehrs  mit  Exkommunizierten 
gemildert  wurde,  Reg.  V,  14  a  S.  308,  kam  Heinrich  zu  gut.  Denn  seine 
italienischen  Anhänger  waren  noch  im  Bann. 

*  Reg.  V,  18  S.  314  vf  19.  März  1078   u.  VI,  5  S.  328  v.  22.  Okt.  1078. 

"*  IV,  25  S.  280:  Neque  nobis  hoc  in  tempore  transire  oportunum 
esse  vidimus. 

«  Beschluß  auf  der  Fastensynode  V,  14  a  S.  306. 

'  V,  15  f.  S.  309  ff. 

8  VI,  1  S.  321  f.,  ein  Schreiben  an  alle  Deutschen  v.  1.  Juli  1078. 


—     815     — 

gegen  ihn:  sie  konnten  sich  in  seine  Haltung  nicht  finden;  sie  er- 
schien ihnen  voll  von  Widersprüchen,  besonders  gereichte  es  ihnen 
zum  Anstoß,  daß  die  Goslarer  Exkommunikation  nicht  bestätigt 
wurde;  sie  wollten  sich  nicht  länger  hinhalten  lassen^.  Die  süd- 
deutschen Gegner  Heinrichs  dachten  nicht  anders,  wenn  sie  auch 
nicht  ebenso  trotzig  sprachen  ^  Auf  der  andern  Seite  fehlte  es 
nicht  an  Spuren,  die  zeigten,  daß  die  Anhänger  des  Königs  vor 
einem  neuen  Kampfe  nicht  zurückschreckten:  in  Niederdeutschland 
wagte  Heinrich  von  Lüttich  eine  Beschwerde  gegen  Gregor  wegen 
Verletzung  seiner  Diözesanrechte  ^;  in  Oberdeutschland  fielen  nach 
der  Schlacht  bei  Meirichstadt  die  Bauern  über  die  fliehenden 
gregorianischen  Bischöfe  her:  Wernher  von  Magdeburg  wurde 
niedergemacht,  der  Merseburger  Wernher  ausgeplündert,  Sigfrid  von 
Mainz  und  Adalbert  von  Worms  gefangen^.  In  Itahen  hatte  der 
offene  Kampf  mit  den  lombardischen  Bischöfen  überhaupt  nicht 
aufgehört. 

Es    ist    deshalb    wohl    glaublich,    daß    Gregor    den    Frieden 


^  S.  die  von  Bruno  mitgeteilten  Bfe,  c.  114  S.  86,  die  Antwort  auf 
Reg.  VI,  1,  demnach  aus  dem  Herbst  1078,  c.  115  S.  88,  etwas  später,  doch 
noch  i.  J.  1078  geschrieben,  und  c.  110  S.  80.  Doch  ist  die  Datierung  des 
letzten  Briefs  nicht  sicher.  Giesebrecht  ließ  ihn  erst  nach  der  Schlacht 
bei  Flarchheim,  27.  Jan.  1080,  geschrieben  sein.  Dem  stimmt  Meyer  von 
Knonau  III  S.  246  zu.  Er  hebt  hervor,  die  Berücksichtigung  Ruotperts  von 
Bamberg,  Reg.  VI,  19  S.  356  v.  17.  Febr.  1079,  könne  nach  dem  Bfe  c.  110 
mit  seiner  Anklage  gegen  den  Bischof  nicht  stattgefunden  haben.  Aber 
Gregor  machte  sein  Verhalten  doch  nie  von  den  Klagen  und  Anklagen 
seiner  Parteigenossen  abhängig.  Auch  scheint  mir  die  Schwierigkeit,  die 
in  dem  Satze:  Inter  alia  multa  hoc  quoque  sanctitati  vestrae  nuper  indi- 
cavimus,  liegt,  durch  die  Erinnerung  an  den  Bf  c.  112  nicht  gehoben.  Denn 
nicht  nur  der  Bf  c.  108  mit  seiner  Erwähnung  der  Goslarer  Sentenz  geht 
dem  Bfe  c.  110  voraus,  wenn  der  letztere  erst  1080  geschrieben  ist,  sondern 
auch  die  Bfe  c.  114  u.  115  mit  der  gleichen  Erwähnung.  Ist  aber  dann 
das  nuper  verständlich  und  müßte  man  nicht  vielmehr  erwarten,  daß  hervor- 
gehoben würde,  daß  die  Schreiber  wiederholt  an  die  Goslarer  Sentenz  erinnert 
haben?  Es  scheint  mir  deshalb  wahrscheinlicher,  daß  der  Brief  c.  110  ins 
J.  1078  gehört;  so  auch  Heidrich,  N.A.  XXX  S.  129  ff.:  Mitte  Aug.  1078. 

"  Der  Beweis  liegt  in  Gregors  Schreiben  an  Weif  von  Baiern  (VI,  14 
V.  30.  Dez.  1078),  das  ebenfalls  bestimmt  ist,  Zweifel  an  der  Handlungs- 
weise des  Papstes  zu  beruhigen. 

3  Vgl.  Registr.  VI,  4  S.  327  v.  8.  Okt.  1078.  Auch  in  der  Form  muß 
Heinrichs  Protest  verletzend  gewesen  sein. 

*  Bruno  96  S.  70  f.;  De  unit.  eccl.  II,  16  S.  70;  vgl.  den  nicht  ganz 
übereinstimmenden  Bericht  Berth.  z.  1078.  Auch  der  KL.  Bernhard  scheint 
gefangen  worden  zu  sein,  Meyer  von  Knonau  III  S.  143. 


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wünschte.  Wenn  er  das  Unheil  überdachte,  in  das  der  kirchhche 
Kampf  Deutschland  bereits  gestürzt  hatte,  so  begann  es  ihm  zu 
grauend  Und  mußte  er  nicht  Bedenken  haben  über  die  Bundes- 
genossen, die  sich  an  ihn  drängten  und  die  ihm  in  hartem  Trotze 
vorhielten,  daß  der  Kampf,  den  er  begonnen  habe,  nicht  durch  ihn 
und  seine  Dekrete  beigelegt  werden  könne,  daß  das  Schwert  die 
Entscheidung  bringen  müsse  ^?  Aber  Frieden  wollte  er  nur  unter 
der  Bedingung,  daß  es  al&  sein  Eecht  anerkannt  würde,  den  Kampf 
zu  entscheiden.  Das  war  der  Siegespreis,  von  dem  er  den  Blick 
iiicht  abzuwenden  vermochte.  War  dann  aber  der  Friede  möglich? 
Die  Novembersynode  des  Jahres  1078  förderte  die  Sache 
nicht  ^;  im  Gregenteil,  indem  Gregor  das  unbedingte  Verbot  der 
Laieninvestitur  wiederholte  und  die  Verleihung  von  Kirchengut  durch 
die  Fürsten  verwehrte*,  war  auch  der  halbe  Friede  mit  Heinrich 
wieder  in  Gefahr  gebracht^.     Dagegen   schien  die  nächste  Synode 


1  Vgl.  Registr.  V,  14—16  S.  305  ff.,  VII,  14a  S.  403. 

2  Aus  dem  Schreiben  der  Sachsen  bei  Bruno  c.  110  S.  81.  Daß  von 
kirchlichen  Überzeugungen  bei  den  sächsischen  Fürsten  nicht  entfernt  die 
Rede  war,  tritt  überall  hervor.  Diese  seltsamen  Vorkämpfer  St.  Peters 
hatten  kein  Bedenken,  sich  Kirchengüter  anzueignen,  de  un.  eccl.  II,  23  S.  83. 

•^  Registr.  VI,  5b  S.  830;  vgl.  VI,  W  S.  340;  Berth.  S.  313  ff.;  Bern. 
S.  435.  Martens  betrachtet  ep.  coli.  23  als  das  Einladungsschreiben ;  das 
ist  aber  unmöglich,  da  Heinrich  hier  schon  als  abgesetzt  betrachtet  wird, 
S.  550 :  Heinrici  dicti  regis.  Nach  Berth.  S.  313  nahmen  Gesandte  beider 
Könige  an  der  Synode  Anteil;  es  kam  aber  zu  nichts  als  zu  der  eidlichen 
Versicherung,  daß  beide  an  dem  Unterbleiben  der  angesagten  Verhandlung 
unschuldig  seien.  Knöpfler  S.  124  bezieht  die  Erklärung  mit  Unrecht  auf 
ein  zukünftiges  Kolloquium. 

*  S.  332.  Gemeint  ist,  was  man  früher  als  precariae  verbo  regis  be- 
zeichnete; vgl.  das  Verbot  des  Übergangs  von  Zehnten  in  Laienhände  S.  334. 
Daß  den  Bischöfen  die  Verleihung  von  Kirchengut  nicht  verwehrt  wurde, 
ist  selbstverständlich.  Denn  darauf,  daß  sie  Lehnsherren  waren,  beruhte 
zum  größten  Teil  ihre  politische  Macht.  Eine  völlige  Neuerung  war  es, 
daß  der  Konsens  des  Papstes  bezw.  des  Erzbischofs  dazu  erforderlich  sein 
sollte,  S.  332. 

^  Das  Verbot  der  Fastensynode,  das,  sich  nicht  im  Protokoll,  sondern 
nur  bei  Berth.  z.  1078  S.  308  findet,  Bistümer  etc.  zu  Lehn  zu  geben,  war 
so  vorsichtig  gefaßt,  daß  die  Beziehung  auf  die  Investitur  abgelehnt  werden 
konnte;  es  war  auch  tatsächlich  weiter.  Mirbt  S.  495  scheint  mir  das 
außer  acht  zu  lassen.  Dagegen  ist  jetzt  die  Investitur  ausdrücklich  genannt 
und  für  nichtig  erklärt;  die  Straf bestimmung  beschränkt  sich  freilich  auf 
die  Kleriker.  Vgl.  auch  die  Anordnungen  über  die  Neubesetzung  Magde- 
burgs ep.  coli.  26  S.  552;    und  besonders  das  Einschreiten  gegen  den  von 


—     817     — 

im  Februar  1079  seine  Wünsche  ihrer  Verwirklichung  um  einen 
Schritt  näher  zu  fühi'en  \  Es  fanden  sich  auf  ihr  Gesandte  der  bei- 
den Könige  ein:  der  Bote  Heinrichs  hatte  den  Auftrag,  einen  Bruch 
zu  vermeiden,  jedes  sachhche  Zugeständnis  jedoch  zu  umgehen^; 
dagegen  drängten  die  Bevollmächtigten  Rudolfs  zur  Fixkommuni- 
kation  ihres  Gegners,  und  auf  der  Synode  fehlte  es  nicht  an  Män- 
nern, die  sehr  geneigt  waren,  ihnen  zuzustimmen.  Nicht  umsonst 
waren  die  Führer  der  deutschen  Gregorianer,  Hermann  von  Metz 
und  Altmann  von  Passau,  auch  der  Kardinallegat  Bernhard  in 
Rom  anwesend^.  Auch  jetzt  aber  ging  Gregor  nicht  so  weit  wie 
die  Gregorianer*:  er^ wollte  den  Gegner  Rudolfs  nicht  vernichten. 
Und  schließlich  gelang  es  ihm,  den  Gesandten  Heinrichs  zu  der 
Zusage  zu  bewegen,  daß  der  König  sich  der  Entscheidung  päpst- 
licher Legaten  unterwerfen  werde.  Eine  analoge  Erklärung  gaben 
die  Gesandten  Rudolfs  ab.  Nun  schien  der  Augenblick  gekommen, 
in  dem  der  Papst  sprechen  konnte. 

Es  ist  ein  kleiner  Zug,  aber  er  charakterisiert  Gregor,  daß  er 
nicht  abwartete,  bis  Boten  Heinrichs  zum  Geleite  seiner  Legaten 
eintrafen.     Schon  x\nfang  März  waren   die  letzteren  —  Peter  von 


Heinrich  investierten  Heinrich  von  Aquileja  auf  der  Februarsynode  von 
1079,  Berth.  S.  317  f.,  C.I.  I  S.  554  Nr.  389,  5. 

1  C.I.  I  S.  552  Nr.  388ff.,  Registr.  VI,  17a  S.  352ff.,  ep.  coli.  27  S.  553 f., 
Sudendorf,  Reg.  I  S.  19  Nr.  11,  Berth.  S.  316  f.,  Bern.  S.  435  f. 

^  Die  vom  Gesandten  Heinrichs  abgegebene  Erklärung  S.  552  Nr.  388. 
Martens  bezeichnet  das  Schriftstück  irrig  als  königliche  Erklärung  (I  S.  181). 
Der  Gesandte  redet  die  Synode  an:  Appello  misericordiam  omnium  vestrum, 
qui  adestis,  s.  Rom.  eccleeiae  filii;  er  spricht  vom  König  in  der  dritten 
Person:  Dominus  mens  H.  rex.  Demgemäß  gehört  das  Schriftstück  auch 
nicht,  wie  Martens  annimmt,  in  den  Jan.  1079.  Der  Inhalt  der  Erklärung 
ist  dilatorisch:  der  König  werde  später  mehrere  alles  Vertrauens  werte 
Gesandte  schicken,  mit  denen  die  entscheidenden  Verhandlungen  stattfinden 
sollten.  Außerdem  eine  Verwahrung  gegen  die  Annahme  der  von  den  Geg- 
nern des  Königs  gegen  ihn  erhobenen  Anklagen. 

3  Berth.  S.  316  der  Brief  der  Sachsen,  Bruno  c.  112  S.  82  fi".  ist  nach 
der  Synode  geschrieben;  der  Satz  Pervenit  antem  bezieht  sich  auf  sie. 

*  C.I.  S.  553  Nr.  389,2;  auch  aus  Bertholds  Bericht  zu  entnehmen.  In 
anderen  Punkten  fehlt  es  nicht  an  Bedenken  gegen  diesen.  Die  Angabe, 
daß  Gregor  für  die  Pfingstwoche  eine  neue  Synode  nach  Rom  berufen  habe, 
S.  318,  wird  durch  Gregors  Brief  an  die  Deutschen  widerlegt;  denn  nach 
ihm  sollte  die  Entscheidung  in  Deutschland  getroffen  werden.  Der  Behaup- 
tung, daß  der  Papst  auf  der  Synode  die  Absetzung  Heinrichs  ausdrücklich 
als  giltig  erklärt  habe,  widerspricht  der  weitere  Verlauf.  Endlich  sind  die 
sieben  vornehmen  Männer  S.  318 f.  unsicher;  der  Eid  spricht  nur  von  legati. 
Hauck,  Kircheilgeschichte.    III.  52 


—     818     — 

Albano  und  Udalrich  von  Padua  —  auf  dem  Weg  nach  Deutsch- 
land ^  Er  fühlte  sich  ganz  als  der  Schiedsrichter  des  großen 
Streites^.  Aber  maßgebend  für  ihn  war  nur  die  Frage:  Wer  von 
den  beiden  Streitenden  ist  vollkommerf,  wer  nur  scheinbar  gehor- 
sam^? Er  kannte  einmal  kein  Recht  auf  den  Thron,  alles  wurde 
bemessen  nach  dem  Verhalten  gegen  den  römischen  Stuhl.  Wer 
aber  mit  diesem  Maß  gemessen  der  rechtmäßige  König  sei,  daran 
zweifelte  er  nicht:  schon  ehe  er  den  Schiedsspruch  gefällt  hatte, 
verkehrte  er  mit  Rudolf  als  mit  einem  Manne,  der  um  Gerechtig- 
keit willen  verfolgt  werde  ^.  Wenn  er  trotzdem  den  Moment  der 
Entscheidung  hinzögerte,  so  bewies  er  damit,  daß  er  keinen  halben 
Sieg  wollte.  Denn  nur  wenn  er  sein  Urteil  in  einem  Augenblick 
sprach,  in  dem  von  keiner  Seite  ein  Widerspruch  dagegen  mögUch 
war,  hatte  er  das  Ziel  erreicht,  dem  er  seit  dem  Tag  von  Canossa 
nachstrebte.  Nur  dann  war  bewiesen,  daß  der  Nachfolger  Petri 
die  Königreiche  vergibt,  wie  er  wilP. 


»  Registr.  VI,  22  S.  359  v.  3.  März  1079.  Heinrich  hatte  zugesagt, 
seifie  Gesandten  vor  Himmelfahrt  (2.  Mai)  nach  Rom  zu  schicken.  Die 
Nam«n  der  Gesandten  sind  Registr.  VI,  38  S.  376  genannt;  vgl,  Berth.  S.  318 
und  ep.  coli.  31  S.  557  f. 

*  Ep.  coli.  25  S.  550  von  den  päpstlichen  Bevollmächtigten:  Aut  pacem 
componant  aut  veritate  praecognita  super  illos,  qui  sunt  tanti  dissidii 
causa,  canonicam  censuram  exerceant. 

*  Ep.  coli.  26  S.  552  an  Rudolf:  Omnibus  quibus  possum  niodis  hoc 
oportet  intendere,  quomodo  veram  a  falsa  iustitiam,  perfectam  a  ficta 
oboedientiam  iudicio  s.  Spiritus  valeam  discernere. 

*  Ep.  coli.  27  S.  553.  Martens  entrüstet  sich  (I  S.  187)  über  Giese- 
brecht,  der  anläßlich  dieses  Briefs  Gregors  Verhalten  als  zwiespältig  tadelt. 
Aber  auch  Martens  wird  nicht  beweisen  können,  daß  es  den  herkömm- 
lichen Vorstellungen  von  Gerechtigkeit  entspricht,  wenn  der  Richter  vor 
der  Entscheidung  die  Sache  der  einen  streitenden  Partei  für  gerecht  er- 
klärt. Das  tat  aber  Gregor.  Richters  Einwand  S.  293,  Gregor  habe  ledig- 
lich in  Rudolf  die  Meinung  bestärken  wollen,  daß  er  ihn  bevorzuge,  scheint 
mir  nicht  stichhaltig.  Denn  konnte  er,  nach  seinen  Äußerungen  Rudolf 
gegenüber,  überhaupt  noch  anders  als  für  ihn  entscheiden?  Die  Erklärung 
des  Satzes:  Sed  magis  magisque  bei  Martens  dünkt  mich  irrig.  Denn  daß 
Gregor  trotz  seines  Zitats  aus  Ezech.  13, 5  an  den  Krieg  denkt,  beweist 
seine  Veränderung  des  Zitats.  Bei  Ezech.  heißt  es:  Neque  oposuistis  murum 
pro  domo  Israel;  daraus  macht  Gregor:  Corpora  vestra  quasi  murum  pro 
domo  Israel  opponere  safcagite.  Ihre  Körper  brauchten  die  Sachsen  doch 
nicht  ,zum  moralischen  Eintreten",  wohl  aber  zum  Dreinschlagen.  Auch 
Knöpfler  S.  135  hätte  in  dem  Briefe  des  Papstes  nur  ein  paar  Zeilen  weiter 
lesen  müssen,  als  er  zitiert,  um  sich  die  Frage  an  Giesebrecht  ersparen  zu 
können:  Wo  heißt  bellico  furore  non  deficere  zu  den  Waffen  greifen? 

■"*  Giesebrechts   Vermutung   (S.  481),    Gregor    habe    an    eine    Teilung 


—     819     — 

Aber  dieser  Augenblick  war  nicht  zu  erhaschen.  Er  hatte 
Petrus  und  Udahich  zur  Pflicht  gemacht,  sich  unparteiisch  zu  ver- 
halten, sie  sollten  die  definitive  Entscheidung  erst  vorbereiten^. 
Aber  bei  der  Erregung  der  Parteien  gegeneinander  war  das  ein 
undurchführbarer  Auftrag.  König  Heinrich  empfing  in  der  Pfingst- 
zeit  die  Legaten  in  B,egensbiu-g.  Man  verabredete  eine  vorläufige 
Besprechung  in  Fritzlar.  Dort  wurde  die  Abhaltung  einer  Friedens- 
konferenz in  Würzburg  am  15,  August  1079  vereinbart.  Allein  der 
Aufenthalt  der  Legaten  bei  Heinrich  scheint  den  Argwohn  Rudolfs 
und  der  Sachsen  erregt  zu  haben;  denn  als  der  verabredete  Tag 
erschien,  blieben  sie  aus;  die  Würzburger  Besprechung  war  ver- 
eitelt. Heinrich  benutzte  sofort  den  Vorteil,  den  sie  ihm  boten, 
und  forderte,  daß  die  Legaten  gegen  Rudolf  einschritten;  hatte 
Gregor  doch  einen  jeden  mit  dem  Anathema  bedroht,  der  den 
Friedensschluß  hindern  würde.  Allein  die  Gesandten  lehnten  unter 
Berufung  auf  ihre  Instruktion  dies  ab.  Damit  war  der  Zweck 
der  Legation  verfehlt;  ohne  etwas  erreicht  zu  haben,  kehrten  sie 
nach  Italien  zurück^.  Die  Sachsen  aber  schickten  von  neuem  eine 
Anklage  gegen  Heinrich  nach  Rom,  die  ebensosehr  eine  Klage 
wider  die  zaudernde  Politik  des  Papstes  war;  nach  ihrer  Meinung 
brauchte  Heinrich  nicht  erst  exkommuniziert  zu  werden;  denn  er  sei 
es  bereits^. 

Das  MLßUngen  der  Friedensaktion  ist  die-  zweite  Niederlage 
Gregors.  Sie  traf  ihn  noch  härter,  als  die  erzwungene  Absolution 
in  Canossa.  Denn  man  kann  nicht  sagen,  daß  er  an  Heinrichs 
Widerstand  scheiterte;  er  scheiterte  vielmehr  daran,  daß  es  in 
Deutschland  niemand  gab,  der  für  sein  Ziel  eintrat:  es  war  un- 
erreichbar. Auf  dem  bisherigen  Wege  konnte  Gregor  nicht  ver- 
harren; seine  Niederlage  nötigte  ihn  zu  einer  Änderung  seiner 
Pohtik.  Worin  aber  konnte  diese  bestehen,  als  darin,  daß  er  end- 
lich Partei  ergriff? 

So  viel  wir  sehen,  war  es  Heinrich  selbst,  der  den  letzten 
Anstoß  dazu  gab.  Die  Lage  in  Deutschland  hatte  sich  für  ihn 
gebessert:  in  den  Reihen  der  sächsischen  Großen  begann  der  Ab- 


Deutschlands  gedacht,  halte  ich  für  unwahrscheinlich.     Es  ist  dabei  über- 
sehen, worauf  es  Gregor  eigentlich  ankam.  Vgl.  Meyer  v.  Knonau  III  S.  184. 

1  Ep.  coli.  31  S.  557,  vgl.  Reg.  VII,  3  S.  383. 

'2  Nach  Berth.  S.  318  ff.,  dessen  Darstellung  freilich  gerade  hier  den 
Parteistandpunkt  nirgends  verleugnet.  Die  Unzufriedenheit  Gregors  mit 
diesem  Ende  zeigt  Reg.  VII,  3  S.  383  v.  1.  Okt.  1079;  die  Gesandten  waren 
an  diesem  Tage  noch  nicht  in  Rom  eingetroffen. 

•^  Bruno  c.  112  S.  82,  s.  S.  817  Anm.  3. 

52* 


—     820     — 

fall  von  Rudolf;  die  Schlacht  bei  Flarchheim  am  27.  Januar  1080 
vermochte  diesem  das  Übergewicht  nicht  wieder  zu  verleihen:  denn 
nach  der  Schlacht  sagte  sich  ein  so  bedeutender  Fürst  wie  Ekbert 
von  Meißen  von  ihm  los^.  Jetzt  glaubte  Heinrich  sich  stark  genug, 
um  Gregor  zu  einer  ihm  günstigen  Entscheidung  zu  drängen.  Im 
Frühjahr  1080  sandte  er  Liemar  von  Bremen  und  Ruotpert  von 
Bamberg  nach  Rom :  sie  sollten  die  Exkommunikation  Rudolfs  ver- 
langen, und  wenn  sie  Gregor  verweigerte,  mit  der  Aufstellung  eines 
Gegenpapstes  drohen^.  Damit  war  der  Papst  vor  die  Notwendig- 
keit gestellt,  aus  seiner  Neutralität  herauszutreten. 

Er  konnte  sich  nur  gegen  Heinrich  erklären.  Denn  dessen 
Verhalten  seit  dem  Tage  von  Canossa  bewies,  daß  er  entschlossen 
war,  die  königHche  Macht  über  die  Kirche  festzuhalten.  Trotz  des 
Investiturverbots  besetzte  er  die  Bistümer  in  der  bisherigen  Weise. 
Schon  am  8.  September  1077  hatte  er  auf  freiem  Felde  vor  Augs- 
burg seinen  Kapellan  Sigfrid  als  Bischof  von  Augsbm-g  und  den 
Domherrn  Heinrich  von  St.  Ulrich  als  Patriarchen  von  Aquileja 
investiert.  An  demselben  Tag  hatte  er  die  Abtei  von  St.  Gallen 
seinem  Vetter  Udalrich  von  Eppenstein  übergebend  In  beiden 
Städten  hatten  kanonische  Wahlen  stattgefunden,  die  Heinrich 
durch  seine  Ernennungen  annulierte;  St.  Gallen  aber  war  nicht  er- 
ledigt, Udalrich  trat  an  die  Stelle  des  von  Rudolf  ernannten,  aber 
von  den  Brüdern  vertriebenen  Liutold.  So  wurden  die  ersten 
Bistümer  nach  der  Lösung  des  Königs  vom  Banne  besetzt.  Und 
so  handelte  Heinrich  auch  fernerhin:  Egilbert  von  Trier,  Sigewin 
von  Köln,  Dietpold  von  Straßburg,  Norbert  von  Chur  erhielten 
ihre  Stellen  durch  königliche  Ernennung.     Es  ist  ähnlich,    daß  er 


1  Nach  Berth.  S.  324  ff.  und  Bruno  c.  117  S.  89  f.  war  die  Schlacht 
eine  Niederlage  Heinrichs,  nach  Ekkehart  z.  1079  S.  203  ein  Sieg.  Der  von 
Berthold  S.  826  erwähnte  Abfall  Ekberts  von  Meißen  nach  der  Schlacht 
macht  sehr  wahrscheinlich,  daß  Berthold  mindestens  einseitig  geurteilt  hat. 
Bruno  sagt  von  Ekbert,  er  habe  sich  während  der  Schlacht  neutral  gehalten, 
um  sich  an  den  Sieger  anzuschließen.  Wenn  man  also  überhaupt  von 
einem  Siege  Rudolfs  reden  kann,  so  war  er  nicht  glänzend;  vgl.  Meyer  von 
Knouau  III  S.  241  u.  639  ff.  Vor  der  Schlacht  fielen  nach  Berth.  Herzog 
Magnus  und  sein  Oheim,  der  Graf  Hermann,  ab,  Bruno  nennt  Wiprecht  von 
Groitzsch,  Dietrich,  den  Sohn  des  Markgrafen  Gero  u.  a. 

2  Bonizo  ad  amic.  9  S.  612.  Heinrich  erwähnt  die  Gesandtschaft  Cod. 
Udalr.  66  S.  139,  vgl.  auch  Berthold  S.  326  u.  Wenr.  ep.  8  L.  d.  1.  I  S.  297. 

3  Berth.  z.  1077  S.  301;  Ann.  August.  S.  129,  vgl.  Bern.  z.  1084  S.  439; 
Cas.  s.  Galli  cont.  21  S.  47;  über  die  Wahl  in  Aquileja  Reg.  V,  5  f. 
S.  292  f.  Vgl.  Bonin,  Die  Besetzung  der  deutschen  Bistümer  1889  S.  12  ff. 
Über  Ulrich  III.  v.  St.  Gallen  Butler  im  JB.  f.  Schweiz.  Gesch.  XXH  S.  253 ff. 


—    821     — 

die  Verwaltung  des  Bistums  "Würzburg  an  Stelle  des  ihm  feind- 
seligen Adalbero  dem  Bischof  Eberhard  von  Naumburg  übertrugt. 
Nur  im  Gebiet  der  Empörer,  in  Magdeburg  und  Naumburg  wurde 
gewählt^.  Gregor  hat  von  diesen  Vorgängen  gewußt;  aber  er 
wollte  sie  nicht  beachten.  Im  Herbst  1079  hat  er  seine  Legaten 
ausdrücklich  angewiesen,  die  Investiturfrage  nicht  zu  berühren^. 
Was  heißt  das  aber  anders  als :  er  woUte  den  größeren  Erfolg  nicht 
dadurch  in  Frage  stellen,  daß  er  einen  kleinen  Streit  eiTegte. 

Jetzt,  als  er  Partei  ergreifen  mußte,  bot  ihm  die  Investitur- 
frage eine  erwünschte  Waffe.  Auf  der  Fastensynode  von  1080  * 
wiederholte  er  zunächst  das  Investiturverbot  für  die  Kleriker  und 
dehnte  es  sodann  unter  Bedrohung  mit  dem  Banne  ausdrückhch 
auf  die  Fürsten  aus.     Er  verfügte  zugleich,    daß  die  Bischöfe  von 


1  Berth.  S.  323;  Bruno  77  S.  60.     Das  Jahr  steht  nicht  fest. 

2  Berthold  S.  311.  314.  315.  323;  Gest.  Trev.  cont.  1, 11  S.  184.  Ann. 
Saxo  S.  716.  Freilich  kanonisch  waren  die  Wahlen  unter  Rudolf,  vielleicht 
von  der  Wigolds  von  Augsburg  abgesehen,  nicht  gerade.  Die  Erhebung 
Wigolds  schildert  Berthold  mit  Behagen  als  ein  kanonisch  unanfechtbares 
Schaustück,  z.  1078  S'.  309.  Sie  war  es  nicht  so  ganz,  wie  er  meinte ;  denn 
er  hat  übersehen,  daß  die  Konsekration  eines  Augsburger  Bischofs  in  Goslar 
nach  dem  alten  Rechte  unzulässig  war.  Was  Magdeburg  anlangt,  so 
wünschte  der  Klerus  nach  Wemhers  Tod  1078  den  Kanonikus  Günther, 
Ann.  Saxo  S.  716.  Rudolf  setzte  den  von  Gregor  empfohlenen  Erfurter 
Propst  Hartwig  ein,  Gesta  arch.  Magdb.  S.  404;  vgl.  Greg.  ep.  coli.  26 
S.  552.  Hier  war  1.  das  Eingreifen  des  Königs  und  2.  die  Person  Hartwigs, 
da  er  nicht  zur  Magdeb.  Diözese  gehörte,  kanonisch  anstößig,  ganz  abge- 
sehen von  Gregors  Befehl  (me  praecipiente).  Auch  Günther  von  Naumburg 
wurde  von  Rudolf  eingesetzt,  Ann.  Saxo  z.  1079  S.  716.  Wilhelm  von 
Hirschau  hatte  also  ohne  Zweifel  Recht,  wenn  er  urteilte,  daß  die  säch- 
sischen Bischofswahlen  zu  großen  Bedenken  Anlaß  gäben..  Die  beleidigte 
Antwort  der  Sachsen  ist  einer  der  vielen  Belege  dafür,  wie  bar  jedes 
kirchlichen  Interesses  diese  Gegner  Heinrichs  waren,  Sudendorf,  Reg.  I 
Nr.  15  f.  S.  50  ff. 

^  Ep.  coli.  31  S.  557 :  Volumus,  ut  de  Omnibus  istis,  qui  investituram 
per  manum  laicam  acceperunt,  nullum  praesumatis  exercere  iudicium. 

^  Reg.  Vn,  14a  S.  398  ff.,  auch  C.I.  I  S.  554  Nr.  390  f.  Blumenstock 
S.  86  irrt,  wenn  er  behauptet,  Gregor  habe  nie  das  Recht  beansprucht, 
Bischöfe  zu  ernennen;  er  sagt  von  Klerus  und  Volk  im  Fall  des  Mißbrauchs 
des  Wahlrechtes :  De  caetero  nullam  electionis  potestatem  habebit;  electionis 
vero  potestas  omnis  in  deliberatione  sedis  apostolicae  sive  metropolitani  sui 
consistat.  Und  das  war  nicht  ein  Ausweg  der  Not.  Gregor  hat  schon  im 
J.  1077  Hugo  von  Cluni  aufgefordert,  ihm  etliche  verständige  Mönche  zuzu- 
senden, quos  competenter  episcopos  ordinäre  possit.  J.W.  5056.  Die  Voraus- 
setzung ist,  daß  er  Bistümer  besetzte;  vgl.  auch  oben  Anm.  1,  unten  S.  827 
Anm.  7  und  die  von  Mirbt  S.  499  Anm.  2  gesammelten  Belege. 


—     822     — 

Kiejius  und  Volk  frei  unter  Zustimmung  des  Metropoliten  oder  des 
Papstes  zu  wählen  seien;  werde  das  Wahlrecht  mißbraucht,  so 
gehe  es  an  Eom  oder  den  Metropoliten  über.  Hier  war  nicht  nur 
das  neue  Verfahren,  das  an  Stelle  des  bisherigen  Rechtes  treten 
sollte,  bestimmt  genannt,  sondern  es  war  auch  -das  letzte  Ziel  un- 
verkennbar bezeichnet.  Die  Forderung  Heinrichs  endlich,  daß 
Rudolf  mit  dem  Banne  belegt  werde,  fand  ihre  Antwort  in  der 
Erneuerung  der  Exkommunikation  und  der  Absetzung  des  recht- 
mäßigen Königs.  Wieder  kleidete  Gregor  den  Fluch  in  die  Form 
eines  Gebets:  es  ist  eine  jener  von  tiefer  Leidenschaft  erfüllten 
Enunziationen,  wie  sie  für  Gregor  charakteristisch  sind:  Apologie 
des  eigenen  Verhaltens,  Anklage  wider  den  Gegner,  Anordnungen* 
für  die  Gegenwart  und  Weissagungen  für  die  Zukunft  gehen  neben- 
einander her.  Als  die  Schuld  Heinrichs,  welche  die  neue  Ex-^ 
kommunikation  herbeigeführt  habe,  wird  schließlich  doch  nur  die 
Verhinderung  der  Friedenskonferenz  in  Deutschland  genannt.  Ist 
somit  die  Begründung  außerordentlich  schwach  —  denn  wer  zweifelte 
daran,  daß  Heinrich  das  Mißlingen  des  Würzburger  Tags  zum 
geringsten  Teil  zur  Last  falle?  —  so  traten  um  so  deutlicher  die 
eigentlichen  Ziele  Gregors  hervor.  Um  die  päpstliche  Obergewalt 
über  alle  Reiche  dieser  Welt  zu  beweisen,  hatte  er  die  Entscheidung 
des  deutschen  Thronstreits  für  sich  in  Anspruch  genommen.  Sein 
jetziges  Urteil  ging  demgemäß  dahin,  daß  Heinrich  der  Herrschaft 
in  Deutschland  und  Italien  entkleidet,  daß  er  aller  seiner  Gewalt 
und  Würde  entsetzt  sei,  diJJ  dagegen  das  deutsche  Reich  an  König 
Rudolf,  als  Lehnsmann  der  Apostel,  übergeben  werde.  Damit 
niemand  zweifeln  könne,  um  was  es  sich  für  ihn  handelte,  schloß 
Gregor  sein  Gebet  mit  den  Worten:  Wohlan  denn,  ihr  heiligen 
Väter  und  Fürsten,  laßt  alle  Welt  erkennen,  daß,  wenn  ihr  im 
Himmel  lösen  und  binden  könnt,  ihr  auch  auf  Erden  vermögt, 
Kaisertümer,  Königreiche,  Fürsten-  und  Herzogtümer,  Markgi'af- 
schaften  und  Grafschaften  und  aller  Menschen  Besitzungen  einem 
jeden  nach  seinem  Verdienst  zu  entziehen  und  zu  verleihen.  Ihr 
habt  ja  kirchliche  Würden  oft  den  Schlechten  und  Unwürdigen 
genommen  und  frommen  Männern  gegeben;  wenn  ihr  Geistliches 
richtet,  was  muß  man  glauben,  das  ihr  im  Irdischen  vermögt! 
Nun  mögen  die  Könige  und  alle  Fürsten  der  Welt  lernen,  wie 
groß  ihr  seid  und  welche  Macht  ihr  habt,  und  mögen  sich  fiü'chten, 
das  Gebot  eurer  Kirche  zu  übertreten.  An  Heinrich  aber  vollzieht 
euer  Gericht  so  schnell,  daß  alle  erkennen,  er  falle  nicht  von  un- 
gefähr, sondeni  durch  eure  Macht.  Er  soll  zuschanden  werden  — 
möchte  es  doch  sein  zur  Buße,  damit  der  Geist  gerettet  werde  am 
Tage  des  Herrn! 


—     823     — 

Nie  vorher  hat  Gregor  mit  so  scharfer  Klarheit  ausgesprochen, 
um  was  er  kämpfte:  um  die  Herrschaft  des  Papsttums,  und  um 
sie  allein.  Alles  andere  verschwand  ihm  neben  diesem  Ziel.  Hatte 
er  es  bisher  zu  erreichen  gedacht,  indem  er  die  Kämpfenden  bewog, 
seiner  Entscheidung  sich  zu  unterwerfen,  so  sollte  der  Erfolg  nun 
erzwungen  werden  durch  die  Vernichtung  des  Mannes^  in  dem  sich 
der  Ungehorsam  gegen  das  Papsttum  zu  verkörpern  schien.  Er 
sprach,  wie  wenn  er  die  Weltregierung  in  der  Hand  hätte.  Wie 
er  sonst  seine  Legaten  drängte,  zu  handeln  und  schnell  zu  handeln, 
so  drängte  er  jetzt  die  Heihgen  des  Himmels,  die  Sentenz,  die  er 
gefällt  hatte,  zu  vollziehen  und  schnell  zu  vollziehen.  Eine  fast 
mythologische  Vorstellung!  Aber  felsenfest  war  sein  Glaube.  Als 
er  am  Ostermontag  in  der  Peterskirche  die  Messe  hielt,  verkündigte 
er  dem  Volk,  wenn  der  König  nicht  bis  zum  Peter-  und  Paulfeste 
in  sich  gehe,  so  werde  er  an  diesem  Tage  tot  oder  abgesetzt  sein; 
niemand  sollte  ihm  fernerhin  Glauben  schenken,  wenn  das  nicht 
geschehet  Sicherer  als  jemals  hielt  er  sich  seiner  Sache.  Aber 
sie  stand  gänzhch  unsicher.  Gregor  machte  die  Sentenz  gegen 
Heinrich  und  die  Anerkennung  Rudolfs  in  einem  offenen  Briefe 
der  Welt  bekannt^.  Aber  schon  in  ItaHen  war  jedermann  gegen 
ihn;  die  vorhandene  Mißstimmung  über  seine  Politik ^  wurde  durch 
die  ungerechte  Exkommunikation  noch  verschärft.  Liemar  und 
Ruotpert  hatten  es  lei_ht,  Toscana  und  die  Lombardei  gegen  ihn 
zu  verbinden  *.  Welche  Summe  von  Haß  sich  bei  den  Führern  der 
königlichen  Pai'tei  angesammelt  hatte,  kann  man  aus  Benzo  von 
Alba  lernen,  der  sich  nun  wieder  hören  ließ :  ihm  erscheint  Hildebrand 
als  der  wahrhaftige  Satan,  als  der  Mensch  des  Verderbens,  der  in 
dem  Tempel  Petri  thront;  Heinrich  aber  ist  berufen,  diesen  Koloß 
zu  stürzen '''.  Ernster  waren  die  Anklagen,  die  einer  der  Vertreter 
der  jungen  juristischen  Wissenschaft,  Petrus  Crassus,  gegen  Gregor 
und   sein  Verfahren    erhob®.     Für    ihn    war    die    Autonomie    des 


1  Bonizo  TX  S.  616,  Sigib.  z.  1080  S.  364.  Ich  kann  nicht  finden,  daß 
die  Erzählung  unwahrscheinlich  ist.  Von  dem  „cito  iudicium  vestrum 
exercete"  bis  zur  Ansetzung  eines  Tags  ist  kein  großer  Schritt. 

■^  In  der  epist.  Wenrici  4  S.  288  erwähnt,  aber  verloren, 

3  Vgl.  Registr.  VII,  3  S.  388  Tom  1.  Okt.  1079:  Quotquot  enim  laici 
sunt,  omnes  causam  Heinrici  praeter  admodum  paucos  laudant  et  defendunfr 
et  pernimiae  duritiae  ac  impietatis  circa  eum  me  redarguunt;  vgl.  die 
spätere  Äußerung  Reg.  VllI,  26  S.  474  v.  1081:  Cui  ferme  omnes  Italici 
favent.  *  Bonizo  IX  S.  612;  vgl.  Reg.  VIII,  26  S.  474. 

»  Lib.  VI,  2;  vgl.  Lehmgrübner  S.  74  ff. 

*  Defensio  Heinricis  regis,  L.  d.  1.  I  S.  432  ff. 


—     824     — 

Staates  die  unbestreitbare  Voraussetzung:  die  Herrschaft  ist  von 
Gott,  und  er  gibt  sie,  wem  er  will.  Daraus  folgerte  er,  daß  der 
Kampf  gegen  Heinrich  ein  Frevel  sei:  in  der  Kränkung  des  Königs 
ist  der  Herr  des  Friedens,  sind  die  Prediger  des  Friedens,  sind 
die  Schützer  des  Friedens  allesamt  geki'änkt.  Als  Heilmittel 
forderte  er  die  Berufung  einer  Synode  durch  den  König;  sie  sollte 
auf  Grund  des  Rechtes  über  Gregor  ein  Urteil  fällen.  Als  Recht 
aber  galt  ihm  das  Recht  der  römischen  Kaiser.  Er  berührte  damit 
einen  schwachen  Punkt  in  der  Stellung  der  königlichen  Partei:  das 
Recht  des  Papstes  war  geschriebenes  Recht,  das  des  Königs  das 
ungeschriebene  Recht  des  Herkommens.  Stets  aber  ist  das  ge- 
schriebene dem  ungeschriebenen  Recht  überlegen:  dieser  Mangel 
sollte  ersetzt  werden  durch  das  Hervorziehen  des  alten  kaiserlichen 
Rechtes. 

In  Deutschland  war  die  Wirkung  der  zweiten  Exkommunikation 
viel  geringer  als  der  Eindruck  der  ersten  gewesen  war.  Der  Grund 
liegt  ohne  Zweifel  zunächst  darin,  daß  in  dem  schon  Jahre  währen- 
den Kampf  sich  die  königliche  Partei  fest  zusammengeschlossen 
hatte.  Sodann  kam  in  Betracht,  daß  von  selten  Heinrichs  nichts 
geschehen  war,  wodurch  die  Erneuerung  des  Bannes  erklärt  wurde; 
sie  erschien  wie  eine  Handlung  der  Willkür  und  der  Feindselig- 
keit, die  überdies  der  rechtlichen.  Form  entbehrte^.  Besonders 
erregte  die  erneuerte  Absetzung  des  Königs  Anstoß;  viele  sahen 
in  ihr  einen  direkten  Widerspruch  gegen  unzählige  Stellen  der 
heiligen  Schrift^.  Auch  wer  prinzipiell  dem  Papste  das  Recht,  den 
König  zu  bannen,  zugestand,  gab  nicht  sofort  zu,  daß  er  ihn  des 
Reiches  entsetzen  könne  ^.  Der  Glaube  an  die  Weltherrschaft  des 
Papstes  endlich  fehlte  fast  überall*.  Es  ist  klar,  daß  Gregor  nicht 
zum  mindesten  dadurch  in  Nachteil  kam,  daß  jetzt  jedermann  wußte, 
wofür  er  kämpfte. 

Seine  Anhänger  befanden  sich  in  der  schwächsten  Minorität. 
Niemand,  klagte  Gebhard  von  Salzburg,  hält  uns  dessen  wert,  daß 
er  uns  anhöre;  in  vielen  Stücken  werden  wir  angeklagt  und  wir 
können  keine  Gelegenheit  finden,  uns  zu  entschuldigen.  Noch  ent- 
schiedener als  der  Klerus  ergriff  das  Volk  Partei  gegen  den  Papst; 
von  Lothringen  abgesehen,  gaben  jetzt  auch  die  Diözesanen  gregoria- 
nisch gesinnter  Bischöfe  Hemrich  recht  ^.     Die  königlich  gesinnten 


1  Vgl.  Mirbt  S.  147  ff.  2  s.  bes.  Wenrici  ep.  4  S.  289  ff. 

-  S.  z.  B.  Wido  contr.  Hildebr.  S.  469. 

^  Bernold   teilte   ihn  (s.  oben  S.  802),    ebenso   Paul  von  Bernried  (a. 
Greving  S.  137  f.)  u.  Manegold  (über  ihn  unten). 

s  L.  d.  1.  I  S.  263  f.    Brief  Gebhards    an   Hermann    von    Metz.     Daß 


~     825     — 

Glieder  der  Hierarchie  aber  taten  alles,  um  die  Erregung  zu 
steigern.  Das  Osterfest  1080  feierte  eine  Anzahl  Bischöfe  in  Bam- 
berg; in  der  Festpredigt  hörte  das  Volk  die  härtesten  Urteile  über 
Gregor;  offen  wurde  verkündigt,  daß  der  deutsche  Episkopat  in 
Zukunft  ihn  nicht  mehr  als  Papst  haben  und  halten  wollte;  diese 
Erklärung  wurde  an  anderen  Orten  wiederholt^.  Am  Pfingstfest 
versammelten  sich  neunzehn  deutsche  Bischöfe  in  Mainz  um  den 
König;  sie  beschlossen,  es  sei  notwendig,  daß  Hildebrand  entsetzt, 
daß  ein  friedhch  gesinnter  Papst  gewählt  werde-.  Wir  besitzen 
öffenthche  Ausschreiben  von  drei  Beteiligten:  Egilbejt  von  Trier, 
Huzmann  von  Speier  und  Dietrich  von  Verdun,  Parallelen  zu  den 
Schriften  Benzos  und  Peters.  Denn  sie  spiegeln  die  tiefe  Erregmig 
ab,  welche  Deutschland  ergriffen  hatte.  Die  Exkommunikation 
des  Königs  und  die  Anerkennung  Rudolfs  schienen  den  Bürger- 
krieg ins  Ungemessene  zu  verlängern^.  Das  war  die  Hauptschuld, 
die  die  Deutschen  auf  Gregor  warfen:  er  sei  die  Ursache  alles 
Unheils  und  Blutvergießens;  deshalb  wollten  sie  ihm  den  Christen- 
namen nicht  mehr  geben,  geschweige  denn  ihn  als  Papst  aner- 
kennen. Dazu  kamen  die  Klagen  über  seinen  unerhörten  Stolz 
und  die  Bedenken  über  seine  Rechtgläubigkeit.  Sein  Leben  klagt 
ihn  an,  ruft  Dietrich  aus,  seine  Verworfenheit  verdammt  ihn,  seine 
Hartnäckigkeit  belegt  ihn  mit  dem  Anathema. 

Durch  alles  das  war  der  Schlag  vorbereitet,  den  Heinrich  zu 
führen  gedachte.  Er  eilte  von  Mainz  nach  Brixen;  dort,  an  der 
Grenze  der  beiden  Hälften  des  Reichs,  versammelten  sich  geistliche 


Lothringen  eine  Ausnahme  maclite,  zeigt  die  Aufnahme,  die  Dietrich  von 
Verdun  bei  seiner  Rückkehr  von  dem  gleich  zu  erwähnenden  Mainzer  Tag 
fand.  Sein  Klerus  konnte  es  wagen,  ihn  für  suspendiert  zu  erklären,  Cod. 
Udalr    63  S.  130.  ^  Gebeh.  ep.  c.  15  S.  270. 

2  Über  den  Mainzer  Tag  berichten  die  Briefe  Cod.  Udalr.  60 — 62 
S.  126  ff.  u.  63  S.  132;  vgl.  C.I.  I  S.  117  Nr.  69;  eine  Notiz  in  den  Akten 
der  Brixener  Syn.  Cod.  Udalr.  64  S.  135,  bei  Mar.  Scot.  z.  1079  S.  560  u.  Sigib. 
S.  364.  Die  Annahme,  daß  Gregor  abgesetzt  wurde,  ist,  wie  die  Briefe 
zeigen,  irrig:  man  erklärte  nur,  ut  abdicetur  aliusque  eligatur  (S.  127),  man 
sagte  ihm  den  Gehorsam  auf:  Non  amplius  sedebit  in  loco  s.  Petri  (S.  129); 
abrenuntiavi  illi  (S.  132).  Dabei  ist  die  formelle  Absetzung  ebenso  als 
noch  zu  vollziehen  vorausgesetzt,  wie  dies  auch  in  Brixen  geschah:  iudi- 
camus  canonice  deponendum  et  expellendum  esse  (S.  135).  Seltsam  ist  die 
von  Martens  ausgesprochene  Meinung  (S.  211),  daß  Huzmann  eine  Prokla- 
mation des  Königs  verkündigte,  und  daß  am  Schluß  Heinrich  selbst 
spricht.  Die  sachliche  Übereinstimmung  der  drei  Briefe  zeigt,  daß  sie 
nach  Verabredung  von  den  Teilnehmern  der  Mainzer  Versammlung  erlassen 
wurden.  ^  Vgl.  hierzu  auch  de  un.  eccl.  II,  11  S.  56. 


—     826     — 

und  weltliche  Große  aus  Deutschland  und  Italien  ^.  Am  25.  Juni 
beschlossen  sie  eine  Erklärung,  nach  welcher  Gregor  kanonisch 
abzusetzen  und  zu  vertreiben,  und  wenn  er  nicht  freiwillig  zurück- 
trete, auf  ewig  zu  verdammen  sei.  Die  heftigsten  Anklagen  wurden 
auf  ihn  gehäuft,  Verleumdungen,  wie  sie  nur  sinnloser  Haß  erfin- 
den und  glauben  konnte :  daß  er  Mord,  Brand  und  Meineid  predige, 
daß  er  den  katholischen  und  apostolischen  Glauben  über  das 
h.  Abendmahl  erschüttere,  daß  er  an  Wahrsagungen  und  Träume 
glaube,  ja,  selbst  von  einem  Zaubergeist  besessen,  von  dem  wahren 
Glauben  abgefallen  sei.  Unterschrieben  wurde  dieser  Beschluß 
von  Hugo  dem  Weissen  an  Stelle  aller  römischen  Kardinäle,  von 
zwanzig  italienischen,  sechs  deutschen  und  einem  burgundischen 
Bischof.  An  demselben  oder  am  nächsten  Tag  wählten  die  Ver- 
sammelten, indem  Heinrich,  als  römischer  Patrizius,  die  erste  und 
entscheidende  Stimme  abgab,  Wibert  von  Ravenna  zum  Papste  ^ 
Die  Wahl  war  insofern  glücklich,  als  Wibert,  von  lange  her  ein 
Gegner  Gregors,  in  allgemeiner  Achtung  stand.  Auch  politische 
und  kirchliche  Feinde  erkannten  an,  daß  er  ein  gelehrter  und 
sittlich  unanstößiger  Mann  sei^.  Als  Papst  ist  er  in  unablässigem 
Ringen  mit  den  ungünstigsten  Verhältnissen  ohne  Ruhm,  aber  auch 
ohne  Schande  bestanden. 

Für  Gregor  kamen  die  Beschlüsse  von  Mainz  und  Brixen 
sicher  nicht  überraschend.  In  seiner  Zuversicht  erschütterten  sie 
ihn  nicht;  sie  schürten  nur  seine  Leidenschaft.  Nachdem  der  Juni 
verflossen  war,  ohne  daß  seine  Weissagung  sich  erfüllte,  schreibt  er, 


1  Das  Dekret  der  Syn.  C.I.  I  S.  118  Nr.  70  u.  im  Cod.  Udalr.  64  S.  133. 
Notizen  in  den  Ann.  Aug.  z.  1080  S.  130,  Ekkeh.  S.  203,  Bernold  S.  436, 
Mar.  Scot.,  a.  a.  0.,  V.  Ans.  Luc.  c.  18  f.  Scr.  XII  S.  18,  V.  Benn.  Osn.  18 
S.  23,  V.  Heinr.  6  S.  22,  endlich  bei  Wide  1, 19  f.  S.  548.  Hier  überall  ist 
von  dem  Vollzug  der  Absetzung  die  Rede,  was  nach  dem  Wortlaute  des 
Dekrets  nicht  genau  ist:  man  hielt  die  Einleitung  eines  kanonischen  Ver- 
fahrens offen.  Um  so  verständlicher  ist,  daß  der  Wahl  Wiberts  lange 
Verhandlungen  vorausgingen.  Ob  sie  am  25.  oder  26.  stattfand,  ist  nicht 
sicher.  Am  26.  wird  er  als  summe  sedis  electus  apostolicus  bezeichnet 
(Stumpf  2822).  Über  die  mit  seiner  Wahl  zusammenhängenden  Fälschungen 
C.I.  I  S.  657  ff.  s.  Meyer  v.  Knonau  IH  S.  298  ff.  u.  Koch,  Manegold  S.  99  ff. 

2  Über  ihn  Köhnke,  Wib.  von  Ravenna.  Er  war  1057—1063  Kanzler 
für  Italien,  seit  1073  Erzbischof.  Wenn  Bonizo  recht  berichtet,  VI  S.  600, 
so  hatte  Hildebrand  den  zögernden  Alexander  vermocht,  seiner  Erhebung 
zuzustimmen.  Zur  Geschichte  der  nächsten  Jahre  Sander,  Der  Kampf  Hein- 
richs rV.  und  Gregors  VII.;  1080—1084,  Berlin  1893. 

"  Vgl.  vita  Gelas.,  Watterich  II  S.  92;  Cas.  mon.  Petrish.  II,  30  Scr. 
XX  S.  645. 


—     827     — 

am  21.  Juli,  der  Sturz  seiner  Feinde  werde  nicht  lange  mehr  aus- 
bleiben; dann  werde  der  Friede  in  der  Kirche  auf  das  herrlichste 
sich  entfalten  ^  Er  fand  nicht  Worte  genug,  um  ihre  Verworfen- 
heit zu  schildern.  Schüler  des  Satans,  entflammt  von  diabolischem 
Stolze,  schamlos  wie  Dirnen  nennt  er  sie.  Wibert  ist  ein  mein- 
eidiger, durch  die  schandbarsten  Verbrechen  in  der  ganzen  Welt 
bekannter  Mensch,  ein  Häresiarch,  ja  der  Antichrist^.  Aber  so 
erregt  er  war,  darüber  täuschte  er  sich  nicht,  daß  der  Streit  mit 
dem  König  durch  die  Waffen  entschieden  werden  mußte.  Er  traf 
demgemäß  seine  Vorbereitungen.  In  erster  Linie  dachte  er  sich 
auf  die  Normannen  zu  stützen:  unter  Vermittelung  des  Abtes  Desi- 
derius  von  Monte  Cassino  verständigte  er  sich  mit  ihnen;  Robert 
Guiscard  wurde  vom  Banne  gelöst  und  erkannte  den  Papst  von 
neuem  als  seinen  Lehnsherren  an.  Toscanas  war  er  sicher:  die 
Markgräfin  Mathilde  hatte  bereits  ihr  ganzes  Eigengut  diesseits 
und  jenseits  der  Berge  der  römischen  Kirche  übergeben:  sie  waltete 
in  ihrem  Besitz  als  Lehnsträgerin  Gregors '^  Auch  hoffte  er,  daß 
der  Beistand  des  Adels  im  Patrimonium  ihm  nicht  fehlen  werde*. 
Er  meinte,  an  der  Spitze  eines  Heeres  Wibei*t  aus  Ravenna  ver- 
treiben zu  können^.  In  Deutschland  waren  die  Forderungen  der 
päpstlichen  Bundesgenossen  nun  endlich  erfüllt:  er  konnte  erwarten, 
daß  sie  um  so  bereitwilliger  zum  Kampfe  sein  würden,  und  er 
suchte  sie  zu  entflammen,  indem  er  ihnen  versicherte,  die  Bosheit 
der  Feinde  stehe  unmittelbar  vor  ihrem  Zusammenbruch*^. 

Aber  es  kam  alles  anders,  als  er  dachte.  Der  Zug  gegen 
Ravenna  war  unmöglich,  da  Robert  Guiscard  die  versprochene 
Hilfe   nicht  leistete'.     In  Toscana  war   die   Markgräfin   Mathilde 


«  Registr.  VIII,  5  S.  434.  »  A.  a.  O.  S.  433  f. 

»  S.  SchefFer-Boichorst,  Mtt.  d.  Inst.  IX  S.  177  flf.,  bes.  185  ff.,  und  XI 
S.  119  ff.,  Overmann,  Mathilde  v.  Tuscien  S.  143  f.  Eine  Urkunde  ist  nicht 
erhalten,  der  Inhalt  läßt  sich  aus  der  Erneuerung  der  Schenkung  i.  J.  1102 
C.I.  I  S.  653  Nr.  444  entnehmen.  Auch  die  Zeit  steht  nicht  fest ;  Overmann 
bestimmt:  nicht  vor  1077  und  nicht  nach  März  1080.  Im  Juli  1081  entzog 
Heinrich  in  Lucca  der  Gräfin  ihre  sämtlichen  Lehen,  Overmann,  N.A.  XXI 
S   432  f. 

*  Vgl.  die  etwas  spätere  Äußerung  Reg.  VIII,  34  S.  486. 

5  Registr.  VIII,  7  S.  436,  undatiert.  Der  Brief  gehört  in  den  Hoch- 
sommer. Das  Einverständnis  mit  Robert  Guiscard  wurde  Ende  Juni  her- 
gestellt, V.  Heinemann  I  S.  296;  Sander  S.  32  ff. 

6  VIII,  9  S.  438  V.  30.  Sept.  1080. 

'  V.  Heinemann  I  S.  298  ff.  Gregor  mußte  sich  begnügen,  einen  neuen 
Bischof  zu  ernennen,  s.  Registr.  VIII,  13  f.  S.  443.  Daß  Richard  nicht  ge- 
wählt wurde,  wie  Langen  S.  108  sagt  (vgl.  Martens  I   S.  220),    ergibt    sich 


—     828     — 

der  Königlichen  nicht  gewachsen  ^  Vor  allem  aber  war  die  Lage 
in  Deutschland  ungünstig.  Im  Sommer  erklärte  eine  Anzahl  von 
Bischöfen  ihre  Zustimmung  zur  Wahl  Wiberts-.  Am  15,  Oktober 
kämpften  die  beiden  Könige  an  der  Elster;  Eudolf  zum  Tode  ver- 
wundet, starb  am  Tage  darnach.  So  wenig  er  persönlich  bedeutet 
hatte,  so  war  sein  Tod  doch  ein  Verlust  für  die  Gregorianer,  denn 
er  beraubte  sie  ihres  Hauptes.  Da  eine  neue  Königswahl  nicht 
sofort  gelang,  so  war  die  politische  Stellung  Heinrichs  wesenthch 
verstärkt.  Auf  die  Stimmung  des  Volkes  aber  mußte  Rudolfs  Fall 
tief  einwirken;  denn  war  er  nicht  das  Gottesgericht,  das  Gregor 
so  zuversichtlich  vorausgesagt  hatte  ^?  Heinrichs  Ar^iang  hat  ihn 
so  betrachtet;  der  König  selbst  spricht  es  wiederholt  aus,  daß  Gott 
seinen  Feind  gefällt  habe  *.  Man  war  auf  könighcher  Seite  kampf- 
bereit, das  zeigt  der  Brief,  den  der  Scholastikus  Wenrich  von  Trier 
im  Namen  Dietrichs  von  Verdun  im  Jahre  nach  der  Brixener 
Synode  an  Gregor  richtete  ^.  Er  ist  in  der  Form  maßvoller  als 
die  meisten  anderen  Streitschriften;  aber  um  so  deuthcher  läßt  er 
erkennen,  daß  sowohl  die  rehgiösen  wie  die  sittlichen  Überzeugungen 
der  Deutschen  durch  Gregor  tief  verletzt  waren.  Das  Fluchgebet 
des  Papstes  erschien  ihnen  wie  das  gerade  Gegenteil  aller  aposto- 
lischen Ermahnungen,  und  in  der  Lösung  der  Untertanen  vom 
Treueid    erbhckten    sie    die  Verführung    zu    der    offenbarsten    und 


aus  ep.  14  S.  445:  Ravennatem  archiepiscopum,  .  .  Richardum,  quem  .  . 
nuperrime,  sicut  oKm  a  b.  Petro  Apollinarem  ita  hunc  Ravenna  ab  ecclesia 
Romana  meruit  accipere,  Studium  vobis  sit  .  .  confirmare  etc.  In  Ravenna 
fand  er,  wie  es  scheint,  keine  Aufnahme. 

1  Niederlage  bei  Volta  in  der  Nähe  von  Mantua  Mitte  Oktober  1080, 
Bern.  z.  1080  S.  436,  Bonizo  IX  S.  613. 

-  Bernold  S.  436.  Es  geschah  auf  einer  Versammlung  zu  Mainz. 
Namen  der  Teilnehmer  sind  nicht  bekannt.  Daß  die  Brixener  Beschlüsse 
auch  Bedenken  bei  gut  kaiserlich  gesinnten  Männern  hervorriefen,  zeigt 
vit.  Benn.  Osn.  18  S.  24,  und  Ann.  Aug.  z.  1080.  Bemerkenswert  ist  auch 
der  Rücktritt  Dietrichs  von  Verdun  von  der  Opposition  gegen  Gregor,  Cod. 
Udalr.  62  S.  129  ff.  Doch  trat  er  nach  wenigen  Monaten  wieder  auf  die 
königliche  Seite  über. 

■■»  Sigib.  z.  1080  S.  364;  vgl.  die  bekannte  Erzählung  des  s.g.  Ekkehard 
von  den  letzten  Worten  Rudolfs  und  dazu  Buchhclz,  Ekkeh.  von  Aura 
S.  76  f.  Schon  darin,  daß  die  Dome  von  Bamberg  und  Mainz  i.  J.  1081  ab- 
brannten, hatten  die  Anhänger  Heinrichs  ein  Gottesgericht  über  den  Gegen- 
könig gesehen,  de  un.  eccl.  II,  9  S.  55.- 

^Cod.  Udalr.  66  S.  138;  Ep.  Bamb.  9  S.  500  f. 

5  L.  d.  1.  I  S.  284  ff.  In  Betracht  kommen  bes.  c.  4  u.  6.  Über  die  Ab- 
fassungszeit Mirbt  S.  25.     Zu  den  Citaten  Dümmler,  N.A.  XXIII  S.  769. 


~     829     — 

verderblichsten  Sunde.  So  urteilte  nicht  Wenrich  allein;  er  fand 
einen  Kampfgenossen  an  dem  Trierer  Mönche  Theoderich  \ 

Die  deutschen  Gregorianer  dagegen  waren  entmutigt.  Um 
dieselbe  Zeit,  in  der  Wenrich  seine  Flugschrift  verfaßte,  richtete 
Gebhard  von  Salzburg  ein  Schreiben  an  Hermann  von  Metz^ 
Der  Ton  des  Schmerzes,  der  es  durchzieht,  hat  etwas  Ergreifendes. 
Man  glaubt  es  Gebhard  gerne,  daß  er  seine  Stellung  so  nahm, 
wie  er  sie  seinen  Überzeugungen  nach  nehmen  mußte.  Für  sie 
aber  war  der  Satz  bestimmend:  Excommunicatis  non  est  communi- 
candum.  Er  glaubte,  daß  das  ganze  Altertum  für  ihn  Zeugnis 
ablege.  Die  Erhebung  des  Episkopats  gegen  Gregor  dünkte  ihn 
eine  kirchUche  Revolution  ohne  Gleichen.  Auch  hier  war  er  ge- 
bunden durch  seine  Überzeugung,  daß  das  Recht  des  Papsttums 
unabhängig  sei  von  der  persönlichen  Würdigkeit  des  Papstes.  Da- 
gegen berührten  ihn  die  Bedenken  gegen  die  Lösung  des  Treueides 
nicht.  Gebhard  hat  nicht,  wie  andere,  mit  der  Heiligkeit  des  Eides 
ein  frevelhaftes  Spiel  getrieben;  aber  für  ihn  löste  sich  die  Schwierig- 
keit einfach  durch  den  Satz,  daß  ein  Eid,  der  zur  Sünde  ver- 
pflichtet, Frevel  ist  und  deshalb  nicht  gehalten  werden  darf;  er 
sah  in  dem  Verhalten  der  königUch  gesinnten  Bischöfe  nicht  Treue, 
sondern  Untreue  gegen  ihren  Herrn.  Es  ist  schwer  anzunehmen, 
daß  diese  Argumente  auf  die  Gegner  viel  Eindruck  machten: 
diese  ganze  Betrachtungsweise  war  zu  abstrakt  für  das  Verständnis 
des  Volks.  Selbst  in  Lothringen  begann  das  Urteil  über  das 
Recht  Gregors  zu  schwanken:  Hermann  von  Metz  war  durch  die 
Angriffe  auf  ihn  so  in  die  Enge  getrieben,  daß  er  sich  in  Rom 
Rats  erholte.  Nichts  ist  eigentümlicher  als  Gregors  Antwort.  Er 
lebte  so  ganz  im  Zirkel  der  eigenen  Gedanken,  daß  er  kein  Ver- 
ständnis für  die  Bedenken  hatte,  die  die  Deutschen  nicht  zu  über- 
winden vermochten;  er  hatte  nur  Worte  der  Geringschätzung,  der 
bitteren  Verachtmig  für  sie.  Wenn  er  gleichwohl  sich  die  Mühe 
nicht  verdrießen  ließ,  sie  eingehend  zu  widerlegen,  so  erkannte  er 
damit  an,  wie  verbreitet  und  wie  gefährhch  sie  für  ihn  waren  ^. 

An  Frieden  mit  Heinrich  dachte  er  nicht;  vielmehr  wieder- 
holte er  auf  der  Fastensynode  von  1081  die  Exkommunikation 
seiner  Gegner*.  Der  Fortsetzung  des  Kampfes  aber  sah  er  ohne 
Furcht  entgegen.    Besorgnisse  für  die  eigene  Sicherheit  waren  ihm 


1  Die  Schrift  ist  verloren;  über  sie  Gesta  Trevir.  cont.  1,14  S.  188. 

2  L.  d.  1.  I  S.  263  ff.     Der  Bf  ist  nach  dem  Aufbruch  Heinrichs  nach 
Italien,  März  1081,  geschrieben. 

3  Reg.  Vin,  21  S.  453  ff.;  die  Hauptgedanken  oben  S.  766  f. 
*  Ib.  20a  S.  452. 


—     830     — 

stets  fremd  ^;  und  täuschte  er  sich  nicht  darüber,  daß  sein  Anhang 
in  Itahen  dem  König  nicht  gewachsen  sei,  so  hoffte  er  doch  durch 
die  Unterstützung  des  Herzogs  Weif  die  Wage  ins  Gleichgewicht 
zu  bringen^.  Worauf  seine  Gedanken  gerichtet  waren,  zeigt  mit 
unbarmherziger  DeutHchkeit  der  Eid,  den  er  von  dem  neu  zu 
wählenden  König  forderte:  er  erstrebte  den  Vollzug  der  konstan- 
tinischen Schenkung,  die  Herabdrückung  des  deutschen  Königs  ziun 
päpstlichen  Vasallen  '\  So  wenig  war  er  geneigt,  auf  die  Friedens- 
mahnungen, die  an  ihn  gerichtet  wurden^,  zu  hören,  daß  er  glaubte, 
es  sei  möglich,  die  Anhänger  Heinrichs  zu  gewinnen'"^. 

Heinrich  konnte  nicht  zweifeln,  was  er  zu  tun  hatte.  Für 
ihn  gab  es  jetzt  nur  ein  Ziel:  Rom,  Dort  mußte  das  Urteil  über 
Gregor  vollstreckt,  Wibert  eingesetzt  werden.  Aber  vergeblich  ver- 
suchte er  mit  seinen  deutschen  Gegnern  zum  Frieden  oder  zum 
Waffenstillstand  zu  gelangen.  Als  auch  die  Konferenz  im  Kaufuuger 
Walde  Anfang  Februar  1081  nicht  zum  Ziel  geführt  hatte  ^,  wagte 
er  es,  Deutschland  trotzdem  zu  verlassen.  Doch  seiner  Kühnheit 
fehlte  der  Lohn.  Zwar  Eobert  Guiscard  bewies  sich  so  unzuver- 
lässig, wie  Gregor  erwartet  hatte '.  Aber  noch  waren  die  Römer 
treu.  Heinrich  fand  bei  ihnen  keinen  Glauben  für  seine  Versicherung, 
daß  er  mn-  komme,  um  die  ererbte  Kaiserwürde  in  Empfang  zu 
nehmen,  und  keine  Zustimmung  für  seinen  Plan,  den  Streit  zwischen 
Königtum  und  Priestertum  in  Rom  im  Rate  aller  seiner  Getreuen 
beizulegen^.  Wenn  er  gedacht  hatte,  er  werde,  wie  einst  sein 
Vater,  über  den  Papst  Gericht  halten  können,  so   sah  er  sich  ge- 


^  Reg.  VIII,  26  S.  474:  Quod  (Hilfe  aus  Deutschland)  si  nobia,  qui  illius 
(Heinrichs)  superbiam  parvi  pendimus,  deficiat,  non  adeo  grave  videtur. 

2  A.  a.  0. 

^  Ib.  S.  475:  Ab  hac  hora  et  deinceps  fidelis  ero  per  rectam  fidem 
b.  Petro  apost.  eiusque  vicario  pape  Gregorio,  qui  nunc  in  carne  vivit.  Et 
quodcunque  mihi  ipse  papa  praeceperit,  sub  his  videlicet  verbis:  per  veram 
oboedientiam,  fideliter,  sicut  oportet  christianum,  observabo.  De  ordinatione 
vero  ecclesiarum  et  de  terris  vel  censu,  quae  Constantinus  Imperator  vel 
Carolus  s.  Petro  dederunt,  et  de  omnibus  ecclesiis  vel  praediis,  quae  aposto- 
licae  sedi  .  .  sunt  oblata  vel  concessa,  et  in  mea  sunt  vel  fuerint  potestate, 
ita  conveniam  cum  papa,  ut  periculum  sacrilegii  et  perditionem  animae 
meae  non  incurram.  Et  Deo  sanctoque  Petro,  adiuvante  Christo,  dignum 
honorem  et  utilitatem  impendam.  Et  eo  die,  quando  illum  primitus  videro, 
fideliter  per  manus  meas  miles  s.  Petri  et  illius  efficiar. 

4  Reg.  VIII,  26  S.  474.  s  vill,  33  S.  484  f. 

«  Bruno  126  ff.  S.  97  ff.  Gebeh.  ep.  17  S.  264. 

'  Reg.  VIII,  34  S.  485 ;  vgl.  v.  Heinemann  I  S.  306  ff. 

*  Proklamation  an  die  Römer  Cod.  Udalr.  66  S.  138  f. 


—     831     — 

täuscht  Gregor  behauptete  die  Stadt  Auch  in  Deutschland  ge- 
lang ein  gegen  den  König  gerichteter  Schlag;  im  August  1081  gab 
sich  ein  Teil  der  empörten  Fürsten  in  Hermann  von  Lützelburg 
einen  neuen  König  \  Der  Bürgerkrieg  dauerte  also  fort.  Aber 
Heinrich  hielt  trotz  alledem  aus:  sein  Standpunkt  wurde  nur  schärfer 
und  bestimmter.  Anfang  1082  erneuerte  er  in  einer  Proklamation 
an  die  Römer  die  Versicherung,  der  Zweck  des  Romzugs  sei  die  Her- 
stellung des  Friedens  zwischen  dem  regnum  und  dem  sacerdotium. 
Zugleich  aber  erklärte  er  nun,  daß  Gregor  vor  ihm,  dem  König,  sich 
zu  rechtfertigen  habe;  im  Angesicht  der  ganzen  Kirche  solle  eine 
Untersuchung  über  die  Rechtmäßigkeit  seines  Pontifikats  angestellt 
werden.  Ja  er  wagte  es,  den  Satz  zu  bestreiten,  daß  der  Papst 
von  niemand  gerichtet  werden  könne:  er  glaubte  ihn  durch  Schrift- 
gründe widerlegen  zu  können^.  Auch  diesmal  fehlte  ihm  der  Er- 
folg; aber  schließlich  erzwang  seine  Zähigkeit  wie  einst  in  Canossa 
den  Sieg.  Am  3.  Juni  1083  nahm  er  die  Leostadt  ein;  diesseits 
des  Flusses  bHeb  nur  die  Engelsburg  in  der  Gewalt  des  Papstes^. 
Auf  dem  engsten  Raum  standen  jetzt  die  Kämpfenden  einander 
gegenüber.  Keiner  zeigte  sich  bereit,  die  Waffen  zu  senken.  Gregor 
hat  am  24.  Juni  den  Bann  über  Heinrich  und  Wibert  zum  vierten 
Mal  verkündigt*;  vier  Tage  später  führte  Heinrich  seinen  Papst 
nach  St.  Peter,  daß  er  Besitz  vom  bischöfUchen  Stuhle  Roms  er- 
greife^. Eine  eigentliche  Inthronisation  unterblieb;  die  Stadt  war 
ja  nicht  in  der  Macht  des  Kaisers. 

Trotzdem  fanden  in  diesen  Wochen  Unterhandlungen  statt,  um 
den  Frieden  herbeizuführen^.    Zunächst  bewegten  sie  sich  zwischen 


1  Über  das  Einzelne  s.  Giesebrecht  S.  534  ff.,  Richter  III,  2  S.  329  ff., 
Meyer  von  Knonau  III  S.  417  ff. 

2  Ep.  Bamb.  9  S.  498;  vor  oder  auf  dem  zweiten  Marsch  gegen  Rom, 
also  wahrscheinlich  im  Beginn  dee  Jahres  1082  erlassen. 

ä  Ann.  August,  z.  1083  S.  130;  Benev.  Scr.  EI  S.  182;  Bernold  S.  437  f.; 
vgl.  Reg.  VIII,  58  a  S.  516  f.  Meyer  von  Knonau  bezieht  wohl  mit  Recht 
das  von  Dümmler  L.  d.  1.  I  S.  433  herausgegebene  Gedicht  zu  1083,  s.  III 
S.  478.  *  Bern.  z.  1084  S.  441. 

5  Ann.  Aug.  z.  1083  S.  130.  An  Inthronisation  im  eigentlichen  Sinn 
kann  dabei  nicht  gedacht  werden;  sie  fand  erst  im  nächsten  Jahr  statt. 
An  Einführung  in  den  Lateranpalast  zu  denken,  scheint  mir  ebenfalls  un- 
zulässig; wahrscheinlich  war  er  im  Besitz  Gregors. 

•*  Quellen  für  das  Folgende  sind  die  Notizen  der  Historiker  über  die 
Unterhandlungen  mit  den  Römern:  Bern.  z.  1083  S.  438,  Ekkeh.  S.  205, 
Lup.  Bar.  annal.  Scr.  V  S.  61,  Bonizo  IX  S.  614,  der  Eid  der  Römer  C.I.  I 
S.  651  Nr.  442  und  die  päpstlichen  Briefe  Reg.  VEI,  51  S.  503  u.  ep.  coli.  23 
S.  550.     Der  letztere  Brief  beweist  direkte  Unterhandlungen  zwischen  dem 

4 


—     832     — 

Heinrich  und  den  Kömern.  Dabei  knüpfte  man  an  die  von  Heinrich 
längst  geforderte  Synode  an.  Es  war  kein  kleines  Entgegenkommen, 
daß  er  ihre  Berufung  durch  Gregor  zugestand  und  daß  er  versprach, 
die  gregorianisch  gesinnten  Bischöfe  an  ihrem  Besuch  nicht  zu 
hindern.  Als  man  so  weit  war,  begannen  direkte  Unterhandlungen 
zwischen  Bevollmächtigten  des  Königs  und  des  Papstes.  Sie  führten, 
wie  es  scheint,  zu  einem  Übereinkommen  auf  Grund  folgender 
Bedingungen:  Gregor  sollte  die  Synode  berufen  und  sich  ^-  man 
kann  vermuten:  nach  dem  Vorbild  Leos  III.  durch  einen  Eid  — 
von  den  gegen  ihn  erhobenen  Anklagen  rechtfertigen^,  Teibiehmer 
der  Synode  sollten  die  Bischöfe  und  Fürsten  beider  Parteien  sein  ^, 
die  Synode  aber  solle  den  kirchlichen  Streit  definitiv  entscheiden^: 
man  dachte  also  an  einen  Friedensschluß  einerseits  auf  Grund 
der  Anerkennung  Gregors,  andererseits  auf  Grund  einer  sachhchen 
Entscheidung  des  Episkopats,  der  in  seiner  Majorität  kaiserlich 
gesinnt  war. 

Allein  was  zum  Frieden  dienen  sollte,  vertiefte  nur  den  Zwie- 
spalt. Denn  Gregor  berief  zwar  die  Friedenssynode  für  den  November 
1083,  erklärte  auch,  daß  Freund  und  Feind  Teilnehmer  sein  sollten. 
Aber  seine  Ausschreiben  zeigten  nur  allzu  deuthch,  daß  sein  Ziel 
nicht  Friede  war.  Man  wird  es  als  Folge  davon  zu  betrachten 
haben,  daß,  als  der  Herbst  kam,  ein  Teil  der  zur  Synode  reisenden 
Prälaten  von  den  Parteigängern  Heinrichs  gefangen  genommen  und 
am  Besuch  der  Synode  gehindert  wurdet  Die  "Wirkung  konnte 
nur  die  tiefste  Verstimmung  Gregors  sein:  wer  wollte  ihm  Unrecht 
geben,  wenn  er  über  Bruch  des  zugesagten  Geleites  klagte? 

So  war  die  Katastrophe  nicht  aufzuhalten.    Aus  der  Friedens- 


königlichen  und  päpstlichen  Hof:  Fideles  nostri  a  maioribus,  qui  sunt  in 
curia  Heinrici  dicti  regis,  iuramento  securitatem  receperunt.  Von  diesen 
Unterhandlungen  weiß  auch  Sigibert  z.  1083  S.  364.  Was  die  Datierung 
der  beiden  Briefe  anlangt,  so  muß  ep.  coli.  23,  da  die  Synode  für  Mitte 
November  berufen  ist,  spätestens  im  Beginn  des  Herbstes  geschrieben  sein. 
Die  Verhandlungen  mit  dem  Papste  waren  also  im  Juli  oder  August  zum 
Abschluß  gekommen;  Reg.  VIH,  15  scheint  mir  den  Abschluß  vorauszusetzen; 
denn  Gregor  weiß  genau,  was  er  zu  leisten  und  was  er  zu  erwarten  hat. 
Der  Brief  ist  also  gleichzeitig  mit  ep.  coli.  23. 

^  Reg.  VIII,  51 :  In  qua  synodo  .  .  secundum  s.  patrum  decreta  parati 
erimus,  quod  iustum  est,  facere  et  iniquorum  nequitiam  revelantes  de  his, 
quae  apostoHcae  sedi  obiciuntur  .  .  ipsius  innocentiam  evidenter  ostendere. 

^  Ibid.:  Ut  ad  eum  possint  undique  terrarum  clericaüs  ordinis  et 
laicalis  amici  vel  inimici  sine  timore  convenire. 

^  Ep.  coli.  28:  Ut  .  .  discordia,  .  .  congruum  valeat  finem  sortiri. 

"  Reg.  Vm,  58  a  S.  516,  Bern.  z.  1083  S.  438,  Borizo  IX  S.  614. 


—     833     ~ 

Synode  wurde  eine  kleine  Versammlung,  deren  gedrückte  Stimmung 
Gregor  vergeblich  durch  eine  seiner  energischen  Reden  zu  heben 
versuchte.  Sie  ging  nach  drei  Sitzungen,  ohne  einen  Beschluß 
gefaßt  zu  haben,  auseinander  ^.  In  der  Tat  war  die  Lage  außer- 
ordentlich bedenklich.  Die  römische  Bevölkerung  hatte  es  kein 
Hehl,  daß  sie  des  Krieges  müde  war^.  Auch  unter  dem  Klerus 
aber  regte  sich  die  Opposition  ^  Schon  im  Mai  1082  hatte  ein 
Teil  der  römischen  Geistlichkeit  eine  Erklärung  gegen  die  Ver- 
wendung der  Kirchengüter  zum  Zwecke  des  Kriegs  beschlossen*. 
Die  Unruhe  hatte  sich,  wie  Gregor  wußte,  nicht  gelegt^.  Jetzt 
kam  es  zum  offenen  Bruch:  13  Kardinäle  und  eine  Anzahl  anderer 
Kleriker  sagten  Gregor  die  Gemeinschaft  auf.  Nur  durch  sehr 
energische  Maßregeln  konnte  er  verhindern,  daß  der  Abfall  weiter 
um  sich  grifft  Bis  zum  Frühjahr  1084  bheben  die  Verhältnisse 
in,  der  Schwebe.  Dann  öffnete  die  Stadt  dem  König  ihre  Tore: 
am  21.  März  nahm  er  vom  Lateran  und  der  päpstHchen  Kirche 
Besitz.     Am  24.  ließ  er  Wibert  inthronisieren;  am  31.,  dem  Oster- 


1  Eine  Notiz  über  die  Synode  im  Reg.  VIII,  58a  S.  516  f.;  andere  Nach- 
richten bei  Bernold.  Ob  die  von  v.  Pflugk -Harttun g,  Acta  II  S.  125  edierten 
Kanone3  Gregor  angehören,  scheint  mir  zweifelhaft;  jedenfalls  gehören  sie 
nicht  zu  dieser  Synode.  ^  Reg.  VIII,  58  a  S.  516. 

^  Sie  scheint  bis  in  die  Zeit  unmittelbar  nach  dem  Tode  Rudolfs  zu- 
rückzugehen, cf.  Reg.  VIII,  26  S.  474. 

*  Protokoll  bei  Mansi  XX  S.  577.  Schnitzer,  Die  Gesta  Rom.  eccles. 
(1892)  S.  3  spricht  von  der  Gegenwart  Gregors;  davon  weiß  das  Protokoll 
nichts.  Er  tadelt  Giesebrecht,  daß  er  die  Synode  dem  Jahre  1082  zuschreibt. 
Aber  die  Zählung  vom  Konsekrationstage  an  ist  doch  begründet.  Die  anti- 
gregorianische Absicht  scheint  mir  auf  Grund  des  Inhalts  sicher.  Eine  Be- 
stätigung liegt  darin,  daß  in  dem  Verzeichnis  der  abgefallenen  Kardinäle 
bei  Beno  Geata  I  S.  369  die  Namen  des  Johannes  von  Porto,  der  Kardinäle 
Beno,  Hugo  und  Azo  wiederkehren.  Denn  daß  in  dem  Protokoll  statt  Um- 
bertus  Ugo  zu  lesen  ist,  ergibt  sich  aus  dem  Zusatz  episc.  Praenestinus; 
in  dem  Verzeichnis  der  Kardinäle  aber  steckt  nach  Sackurs  einleuchtender 
Vermutung  Ugo  albus  in  Ugobaldus.  Auch  der  Kardinal  Romanus  gehört 
später  zu  den  Abtrünnigen,  L.  d.  1.  H  S.  405.  Daß  Bruno  von  Segni  1082 
mittagte,  ist  natürlich  kein  Grund  gegen  den  oppositionellen  Charakter 
der  Versammlung;  denn  er  am  wenigsten  scheute  vor  Widerspruch  zurück. 
Man  sieht  nur,  daß  die  verschiedenartigsten  Männer  an  Gregor  irre  zu 
werden  anfingen.  De  un.  eccl.  II,  2  S.  42  scheint  auf  die  Synode  Bezug 
zu  nehmen. 

^  Reg.  VIII,  51  S.  503 :  Quidam  fratrum  submurmurant. 

«  Landulf  Hist.  Mediol.  III,  33  S.  100  ßenon.  Scripta  I,  1  L.  d.  !.  11 
S.  369,  in,  10  S.  394. 

KO 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  *"* 


—     834     — 

fest,  empfing  er  aus  seiner  Hand  die  kaiserliche  Krone  \  Wie  be- 
absichtigt, ging  der  Inthronisation  Wiberts  die  definitive  Absetzung 
Gregors,  und  die  wiederholte  Wahl  Wiberts  voraus^.  Besonders 
bei  ihr  kam  dem  König  der  Abfall  der  Kardinäle  zu  gut  ^.  Sorg- 
fältig wurden  die  kanonischen  Formen  beobachtet:  man  wollte 
offenbar  nicht  in  den  früheren  Fehler  zurückfallen*. 

Man  kann  es  verstehen,  daß  Heinrich  voll  Siegesjubel  war. 
Unglaublich  scheint,  schrieb  er  an  Dietrich  von  Verdun,  was  greif- 
bare Wirklichkeit  ist:  durch  eine  Hand  voll  Menschen  hat  Gott 
an  mir  das  vollbracht,  was  alle  als  Wunder  betrachtet  hätten,  wenn 
es  von  unseren  Vorfahren  mit  Zehntausenden  ausgeführt  worden 
wäre.  Der  gleiche  Siegesjubel  erfüllte  seine  Anhänger:  aller  Welt 
glaubten  sie  den  Triumph  des  Kaisers  verkündigen  zu  sollen'"^. 
Wie  bitter  mußten  die  Empfindungen  sein,  die  Gregor  beseelten : 
er  hatte  zum  drittenmal  sein  Ziel  verfehlt,  vollständiger,  hoffnungs- 
loser als  je  vorher.  Darf  man  seine  Stimmung  daraus  erkennen, 
daß  er,  der  sonst  so  rasch  das  Wort  ergriff,  nun  schweigsam  vmrde? 
Aus  den  vierzehn  Monaten,  die  zwischen  dem  Einzug  des  Könige 
und  dem  Tod  des  Papstes  in  der  Mitte  liegen,  sind  nur  zwei  Briefe 
Gregors  auf  uns  gekommen^:  noch  einmal  Erlasse  an  alle  Christen. 
Sie  enthalten  die  Klagen  des  Besiegten.  Der  Gedanke,  daß  es 
sich  im  ganzen  Kampf  um  die  Freiheit  der  Kirche  gehandelt  habe, 


1  Bern.  z.  1084  S.  440  f.  Ann.  Aug.  S.  131.  Ekkeh.  S.  205.  Heinr. 
ep.  ad  Theoder.  Scr.  VIII  S.  185.  Der  Brief  ist  auf  dem  Rückweg  nach 
Deutscliland  geschrieben. 

2  De  un.  eccl.  11,7  S.  51;  Sigib.  S.  364  f.;  Ekkeh.  S.  205;  Bonizo  IX 
S.  614;    vgl.    auch   Cod.  Udalr.  69  S.  141.     Diota  cuiusd.  L.  d.  1.  I  S.  459  f. 

^  Heinrich  sagt  in  dem  eben  zitierten  Brief,  Hildebrand  sei  legali 
omnium  cardinalium  ac  totius  populi  Romani  iudicio  abgesetzt  worden.  Die 
Teilnahme  aller  Kardinäle  ist  offenbar  unrichtig:  wahrscheinlich  ist  jedoch, 
daß  die  jüngst  abgefallenen  beteiligt  waren. 

*  Die  Gregorianer  fürchteten  von  der  Inthronisation  einen  ihrer  Sache 
ungünstigen  Eindruck,  vgl.  Cod.  Udalr.  69  S.  141  f.  Die  Wibertisten  waren 
auch  jetzt  nicht  ohne  Bedenken;  sie  rechtfertigten  den  Schritt  durch  den 
Satz :  Necessitas  non  habet  legem,  de  un.  eccl.  II,  6  S.  49. 

6  Benzo  VI  S.  666  v.  25  ff.     Auch  Dicta  cuiusd.  1.  c. 

8  J.W.  5273  und  Ep.  coli.  46  S.  572  ff.  Der  letztere  Brief  ist  erst 
nach  der  Befreiung  des  Papstes  geschrieben;  er  ist  das  Begleitschreiben  für 
die  Legaten.  Ich  benütze  ihn  hier,  da  er  die  Stimmung  Gregors  kennen 
lehrt.  Giesebrecht  weist  ferner  Reg.  VIII,  28  S.  468  dem  Jahr  1084  zu;  vgl. 
dagegen  Meyer  von  Knonau  III  S.  366  Anm.  34.  Übrigens  ist  das  Schrift- 
stück kein  Brief,  sondern  eine  kurze  Instruktion  für  die  Gesandten  nach 
Frankreich. 


—     835     — 

kommt  zum  schärfsten  Ausdruck.  Gregor  ruft  Wehe  darüber,  daß 
es  ihr,  der  Braut  Gottes  und  der  Mutter  der  Gläubigen,  nicht 
erlaubt  sein  soll,  nach  dem  göttlichen  Gesetz  und  ihrem  eigenen 
Willen  ihrem  Bräutigam  anzuhängen:  Ich  rufe,  rufe  und  rufe  von 
neuem  und  verkündige  euch:  die  christHche  Frömmigkeit  und  der 
w^ahre  Glaube,  den  der  Sohn  Gottes  durch  unsere  Väter  uns  ver- 
kündigt hat,  ist,  ach  des  Jammers,  schier  zu  nichte  geworden,  ein 
Spott  des  Teufels,  der  Juden  und  Sarazenen.  Die  Schuld  schreibt 
er  der  Nachlässigkeit  und  Feigheit  seiner  Gesinnungsgenossen  zu. 
Er  selbst  fühlte  sich  auch  jetzt  schuldlos:  seitdem  er  wider  seinen 
Willen  die  päpstliche  Würde  erhalten  habe,  sei  sein  höchstes  Ziel 
gewesen,  daß  die  Kirche  die  ihr  eigene  Schönheit  wieder  erlange, 
frei,  rein  und  kathohsch  bleibe.  Der  Teufel  habe  gegen  ihn  seine 
Glieder  bewaflcnet,  daß  sie  an  ihm  Untaten  vollbracht,  wie  man 
seit  Konstantins  Tagen  sie  nicht  mehr  gekannt.  Deshalb  fordert 
er  Hilfe  von  der  Christenheit.  Ich  bitte  und  gebiete  euch  durch 
den  allmächtigen  Gott:  Helft,  stützt  euren  Vater  und  eure  Mutter, 
wenn  ihr  begehrt,  durch  sie  Vergebung  eurer  Sünden,  Segen  und 
Gnade  in  dieser  Welt  und  in  der  Ewigkeit  zu  erlangen! 

Es  ist  selten  ein  gleich  leidenschaftliches,  ein  ähnlich  ergreifen- 
des Schriftstück  von  der  Kurie  in  die  Welt  ausgegangen:  aber  es 
verhallte  fast  ungehört.  Die  europäischen  Nationen  blieben  ruhig 
und  die  deutschen  Bundesgenossen  Gregors  heßen  ihn  im  Stich. 
Endlich  erhob  sich  Robert  Guiscard.  Heinrich  war  ihm  nicht  ge- 
wachsen; auch  wollte  er  seine  Rückkehr  nach  Deutschland  nicht 
durch  einen  neuen  Krieg  verzögern  lassen^:  deshalb  verließ  er  am 
21.  Mai  Rom.  Wenige  Tage  später  erschienen  die  Normannen  an 
den  Toren:  sie  nahmen  die  Stadt  des  Papstes  ein  wie  eine  Festung 
und  sie  hausten  in  ihr  wie  Barbaren :  der  ganze,  dem  päpstlichen 
Palast  zunächst  gelegene  Teil  der  Stadt  wurde  vernichtet-.  Das 
war  nicht  eine  Beffeiung,  wie  Gregor  sie  wünschen  konnte.  Sie 
kostete  ihm  vollends  die  Treue  der  Römer  ^  Als  Robert  Guiscard 
Rom  verließ,  wagte  er  nicht,  dort  zu  bleiben.  Er  begleitete  den 
Herzog  nach  dem  Süden.  Während  Wibert  im  Lateran  seinen 
Sitz  nahm,  lebte  er  als  Verbannter  von  den  milden  Spenden  der 
Mönche  von  Monte  Cassino*.    Was  nützte  es,  daß  er  von  Salerno 


1  In  dem  S.  834  Anm.  1  erwähnten  Brief  Heinrichs  sagt  der  König: 
Quanto  citius  possumus  ad  has  partes  (nach  Deutschland)  properamus. 

"'  S.  hierüber  Gregorovius  IV  S.  224,  v.  Heinemann  I  S.  325  f.,  Meyer 
V.  Knonau  III  S.  551  ff. 

^  Von  Wido  hervorgehoben,  de  schism.  Hildebr.  20  S.  549. 

4  Ann.  Saxo  z.  1085  S.  721,  Petr.  cbron.  Mon.  Casin.  111,53  Scr.  VIE  S.74L 

53* 


—     836     — 

aus  zum  fünftenmal  den  Bann  über  Heinrich  verhängte^?  An  ihm 
selbst  war  das  Urteil  von  Brixen  vollstreckt:  er  war  entsetzt  und 
vertrieben.  Was  nützte  es,  daß  er  Legaten  aussandte,  um  die 
christliche  Welt  zu  seiner  Befreiung  aufzurufen^?  Die  Welt  ge- 
horchte ihm  nicht.  Zumal  in  Deutschland  hatte  sein  Legat  Otto 
von  Ostia  nicht  den  mindesten  Erfolg.  Er  hielt  wahrscheinhcli  in 
Gerstungen  am  20.  Januar  1085  eine  Versammlung  der  beiden 
streitenden  Parteien  ^.  Man  muß  ein  Entgegenkommen  darin  sehen, 
daß  er  mit  den  exkommunizierten  Bischöfen  gemeinsam  tagte.  Aber 
er  vermochte  sie  nicht  zu  bewegen,  daß  sie  sich  der  päpstlichen 
Anschauung  auch  nur  im  geringsten  näherten.  Während  die 
Gregorianer,  geführt  von  Gebhard  von.  Salzburg  darauf  bestanden, 
daß  das  Exkommunikationsrecht  des  Papstes  unbeschränkt  und  der 
einmal  ausgesprochene  Bann  unbedingt  giltig  sei,  bestritten  sie,  an 
ihrer  Spitze  Konrad  von  Utrecht  und  Wernher  von  Mainz,  das 
formale  Recht  der  über  Heinrich  gefällten  Sentenz;  denn  so  wenig 
gegen  einen  Kleriker  prozediert  werden  dürfe,  so  lange  er  aus 
seiner  Stelle  vertrieben  sei,  so  wenig  habe  gegen  Heinrich  zugleich 
die  Exkommunikation  und  die  Entziehung  des  Reichs  ausgesprochen 
werden  dürfen.  Es  berührt  seltsam,  daß  die  Kaiserlichen  ihren 
Satz  aus  Pseudo-Isidor  bewiesen*;  verständhch  ist  jedoch,  daß 
dieser  Beweis  Eindruck  machte.  Unter  den  Augen  des  päpstlichen 
Legaten  begann  der  Abfall  in  den  Reihen  der  Gregorianer:  Udo 
von  Hildesheim,  sein  Bruder  der  Graf  Konrad  und  der  Graf  Diet- 
rich von  Katlenburg  sagten  sich  vom  Papste  los.  Der  letztere 
fiel  in  dem  sofort  beginnenden  Kampf;  aber  die  beiden  änderen 
begaben  sich  zum  König  ^     Andere  folgten  ihrem  Beispiel. 

Die  Niederlage  Gregors  brach  nicht  seine  Überzeugungen,  aber 


1  Bemold.  z.  1084  S.  441.  ^  j]p    ^q^  45  S.  573,  Bernold  1.  c. 

*  Wir  haben  über  sie  Nachrichten:  1.  in  dem  Rundschreiben  des 
päpstlichen  Legaten  (bei  Giesebrecht  III  S.  1234  Nr.  11),  2.  bei  d.  Anon.  da 
Unit.  eccl.  II,  18  S.  74  und  in  dem  liber  can.  ctra.  Heinr.  IV.  c.  13  S.  486, 
3.  in  dem  Fragment  der  großen  Regensburger  Annalen  Scr.  XIII  S.  49,  den 
Ann.  Patherbr.  S.  100,  dem  s.g.  Ekkeh.  z.  1085,  dem  Ann.  Saxo  S.  721,  den 
Ann.  Magd.  S.  176.  Daß  das  Rundschreiben  eine  Mißdeutung  der  gegnerischen 
Erklärungen  gibt,  zeigen  der  Anon.  und  der  über  can.  Wo  die  Besprechung 
stattfand,  ist  nicht  sicher.  Der  Anon.  und  das  Regensb.  Fragment  nennen 
Geretungen,  dagegen  Frutolf,  die  Magdeb.  Annal.  und  der  sächs.  Annalist 
Berkach,  Gerstungen  gegenüber  am  rechten  Werraufer. 

*  Praef.  c.  6  S.  18. 

•'*  Zu  Udos  Abfall  vgl.  auch  das  Schreiben  des  KL.  im  ÜB.  d.  JH.  Hild. 
S.  138  Nr.  145. 


—     837     — 

seine  Kraft.  Am  25.  Mai  1085  ist  er  in  Salerno  gestorben  \ 
nachdem  er  im  vollen  Bewußtsein  des  Momentes  erklärt  hatte, 
daß  er  Heinrich  und  Wibert  die  Absolution  versage,  denen  dagegen 
sie  gewähre,  welche  nicht  zweifelten,  daß  er  die  Macht  der  Apostel- 
fürsten Petrus  imd  Paulus  besitze.  Das  war  der  Punkt,  um  den  er 
kämpfte:  mit  der  im  Tode  erstarrenden  Hand  hat  er  ihn  festgehalten. 
Herb  und  bitter  ist  sein  Abschiedswort  an  die  Welt:  Geliebt  habe 
ich  die  Gerechtigkeit  und  gehaßt  das  Unrecht,  deshalb  sterbe  ich 
im  Elend.     So  spricht  der  Besiegte. 

Es  ist  schwer,  Gregor  gerecht  zu  beurteilen.  Zwar  daran 
zweifelt  niemand,  daß  er  unter  den  vielen  großen  Päpsten  einer 
der  gewaltigsten  war,  fast  unerreicht  in  dem  hohen  Flug  seiner 
Gedanken  und  in  der  nachdrücklichen  Kraft  seines  Willens.  Aber 
damit  ist  nicht  viel  gesagt.  Denn  man  kann  die  Größe  eines 
Mannes  nicht  nach  der  Stärke  seines  Wollens  und  nach  der  Kon- 
sequenz imd  der  Kühnheit  seines  Denkens  allein  bemessen.  Nur 
der  ist  wahrhaft  groß,  bei  dem  Gedanke  und  Wille  ihr  Maß  er- 
halten durch  das  Gefühl  für  das,  was  möglich  ist,  und  durch  das 
Streben  nach  dem,  was  frommt.  Wenn  man  Gregor  mit  diesem 
Maßstab  mißt,  so  muß  man  urteilen,  daß  die  Geschichte  recht  ge- 
richtet hat,  indem  sie  den  Namen  des  Großen  nicht  dem  siebenten, 
sondern  dem  ersten  Gregor  gab.  Er  gehört  zu  den  Männern,  bei 
denen  die  Energie  des  Charakters  täuscht  über  die  Größe  des 
Talents.  Man  kann  das  Urteil  finden,  daß  er  die  Macht  Roms 
groß  gemacht  habe,  wie  nie  zuvor.  Der  Satz  ist  ein  interessantes 
Beispiel  für  jenen  leicht  verständlichen  Irrtum.  Denn  ganz  ver- 
geblich fragt  man,  wo  der  Gewinn  liegt,  den  Rom  von  den'  Regi- 
ment Gregors  VII.  gehabt  hat^.  Sein  Pontifikat  war  eine  Kette 
von  Niederlagen:  nichts  von  dem,  was  er  erstrebte,  weder  die  Unter- 
werfung des  Episkopats,  noch  die  Beseitigung  der  fürstlichen  Macht 
in  der  Kirche,  noch  die  Unterordnung  der  welthchen  Gewalt  unter 
die  geisthche  hat  er  erreicht:  hier  überall  waren  seine  Absichten 
im   Jahre   1085   von  ihrer  Verwirklichung    weiter    entfernt   als    im 


^  Die  Nachrichten  über  den  Tod  Gregors  sind  zusammengestellt  bei 
Watterich  I  S.  470  f.,  vgl.  Meyer  v.  Knonau  IV  S.  59  ff. 

'  Das  Urteil  Mirbts  (S.  610),  daß  die  Eomanisierung  der  Kirche 
wesentlich  das  Werk  Gregors  sei,  halte  ich  für  irrig.  Denn  1.  fand  er  die 
Anschauungen  über  die  Stellung  des  Papstes  in  der  Kirche  bereits  vor:  er 
hat  sie  nicht  geschaffen;  und  2.  fand  er  die  Tatsache,  daß  der  Papst 
regiert,  ebenfalls  bereits  vor:  er  hat  sie  nicht  herbeigeführt;  sie  war  mehr 
das  Werk  Leos  IX. .  als  das  seine.  Auf  beidem  aber  beruht  die  Komani- 
sierung  der  Kirche. 


—     838     — 

Jahre  1073.     Sucht  man  den  Grund,    so    ist   unleugbar,    daß    die 
Schuld   zum  Teil   ihn    selbst   trifft.     Indem  er  in   seiner  Leiden- 
schaftlichkeit einem  immer  höher,  umfassender  gedachten  Ziele  zu- 
drängte,  machte   er   selbst  jeden  Erfolg   seiner  Bestrebungen  un- 
mögHch:  er  wollte  die  zweite  Stufe  beschreiten,  ehe  die  erste  erreicht 
war.     So  handelt  der  große  Politiker  nicht.     So  ungewöhnlich  es 
scheinen  mag,    ich    kann    nicht    umhin   zu   urteilen,    daß   Gregors 
Talent  an  der  Aufgabe  scheiterte,  die  er  sich  gesteckt  hatte.   Doch 
nicht  daran   allein   darf  man  erinnern.     Der  unbestreitbare  Erfolg 
seines  Pontifikats  besteht  darin,  daß  er  dem  Papsttum  die  bewußte 
Kichtung   auf  AVeltherrschaft  verhehen   hat.     Er   hat   diesen   Ge- 
danken  nicht  zuerst   erfaßt.     Aber  was  einst  bei  Nikolaus  I.   als 
die  letzte  Konsequenz  seiner  Vorstellungen  über  den  Umfang  der 
päpstlichen  Macht  schier  überraschend  an   das  Licht  trat,    das  ist 
von  ihm  so  klar   gedacht,    so    enge   mit   den    alten  Fundamental- 
sätzen über  das  Wesen  der  päpstlichen  Gewalt  yerbunden,  daß  es 
nie  wieder  vergessen  werden  konnte,  nie  wieder  vergessen  worden 
ist.     Man   nennt   seinen  Kampf  eine  Epoche  des  Investiturstreits; 
die  Bezeichnung  ist  unrichtig,  denn  sie  spricht  nur  die  "Veranlassung 
des  Streites  aus,  nicht  seinen  Gegenstand.     Dieser  war   seit   dem 
Jahre  1076  größer  und  gewichtiger:  nicht  um  die  Investitur,  son- 
dern um  die  Weltherrschaft  kämpfte  Gregor.    Aber  dies  Ziel  waf 
unerreichbar:    nicht  einmal   seine  Mitkämpfer  haben  es  erfaßt,  ge- 
schweige denn,  daß  das  Gewissen  des  Volkes  es  gebilligt  hätte.    Es 
stimmte  Gregor  zu,  als  er  gegen  die  Simonisten  auftrat,  aber  schon 
an  der  kirchlichen  Gewalt   der  Fürsten   nahm    es   keinen  Anstoß, 
und  davon  vollends  wußte  es  nichts,    daß  der  deutsche  König  nur 
dann    legitimer  Herrscher    sei,    wenn    er    ein  Vasall    des   Papstes 
werde.    Gregor  mußte  scheitern,  nicht  allein  weil  sein  Talent  nicht 
groß   genug  war,    sondern  vor  allem  weil  die  Wirklichkeit  seinen 
Gedanken  hart  und   unüberwindlich   gegenüberstand;    an   ihr   zer- 
schellten sie.     Sein  großes  Ziel  hat  er  seinen  Nachfolgern  als  ein 
Erbe  hinterlassen.     Aber  nicht  nur  wir  Protestanten  urteilen,  daß 
er   den    römischen  Bischöfen    dadurch    die    schlimmste  Gabe    dar- 
brachte,  daß   er   ihnen   das   Streben  nach  der  Weltherrschaft  zur 
Pflicht  machte.     Denn   nichts   hat   der  päpstlichen  Macht   solchen 
Eintrag    getan,    als    dieses    Streben.     Es    bewirkte,    was   die  Ver- 
worfenheit   der    schlechtesten  Päpste   nicht   zu   bewirken  vermocht 
hatte,  daß  die  Welt  irre  wurde  an  der  Idee  des  Papsttums. 

Doch  wir  eilen  der  Entwickelung  voraus.  Kehren  wir  zu  den 
Verhältnissen  im  Jahre  1085  zurück,  so  muß  man  urteilen,  daß 
die  Kirche  in  Deutschland  wie  in  Itahen  sich  in  einem  Zustand 
der  größten  Verwirrung  und  Zerklüftung  befand.     In  Oberitalien 


—     839     ~ 

waren  die  meisten  Bischöfe  von  Gregor  suspendiert  oder  gebannt; 
als  päpstlicher  Vikar  waltete  in  der  Lombardei  Anselm  von  Lucca^. 
In  Deutschland  galten  den  Gregorianem  seit  der  Erneuerung  des 
Bannes  über  Heinrich  alle  Bischöfe,  die  ihm  Treue  hielten,  für  der 
Exkommunikation  verfallen.  Sie  bildeten  weitaus  den  größeren 
Teil:  mitten  im  Kampf  war  Heinrich  die  Rekonstruktion  des  deut- 
schen Episkopats  gelungen:  er  war  wieder  die  Stütze  des  Throns. 
Zu  der  kaiserlichen  Partei  gehörten  die  Erzbischöfe  von  Mainz, 
Köln,  Trier  und  Hamburg.  Am  letzteren  Orte  stand  immer  noch 
der  kluge,  mannigfach  gebildete  Liemar  im  Amte,  ein  Mann  von 
unwandelbarer  Treue;  er  galt  als  der  einflußreichste  Mann  im  Rate 
des  Königs^.  Was  Mainz  anlangt,  so  war  Siegfried  nach  langer, 
wenig  rühmlicher  Amtsführung  am  16.  Februar  10S4  gestorben. 
Heinrich  hatte  ihm  in  dem  Halberstädter  Domherrn  Wernher  einen 
vortreffHchen  Nachfolger  gegeben;-  auch  seine  Gegner  erkannten 
das  hervorragende  Wissen  und  die  glänzende  Beredsamkeit  des 
neuen  Erzbischofs  an;  seine  Zuverlässigkeit  war  zweifellos^.  Li 
Köln  war  seit  Weihnachten  1.078  ebenfalls  durch  königUche  Er- 
nennung der  bisherige  Dekan  Sigewin  Erzbischof*.  Trier  hatte  im 
Januar  1079  in  dem  Passauer  Propst  Egilbert  einen  mutigen  und 
überzeugungstreuen  Leiter  erhalten^.  Wie  die  Erzbischöfe,  so 
standen  auch  die  meisten  Bischöfe  auf  der  Seite  des  Kaisers:  im 
Süden  und  Westen  waren  nur  Gebhard  von  Salzburg,  Altmann 
von  Passau,  Adalbero  von  Würzburg,  Adalbert  von  Worms  und 
Hermann  von  Metz  entschiedene  Anhänger  Gregors.  Unter  ihnen 
war  Gebhard  wohl  der  angesehenste  * :  in  diesen  Jahren  ungerechter 
Leidenschaftlichkeit  sprach  man  auch  auf  gegnerischer  Seite  nicht 


1  Vita  Anselm.  24  S.  20  f. 

2  Bonizo  VII  S,  602 :  Vir  eloquentissimus  et  liberalibus  studiis  adprime 
eruditus;  IX  S.  616:  Vir  sapientisaimus  et  omnium  artium  peritissimus.  Ann. 
Stad.  z.  1081  S.  316:  Penes  quem  tunc  summa  consilli  erat.  Vgl.  Stumpf 
2851:  Nominis  nostri  precipuus  amator  atque  optime  de  nobis  merens. 

^  Seine  Ernennung  Ann.  Hild.,  August.,  Wirzib.  z.  1084.  Über  seine 
Person  ßernold  z.  1084  S.  441  und  1088  S.  448,  hier:  Eruditione  et  errore 
praecipuus;  vgl.  das  Urteil  Ur bans  II.:  Regi  .  .  diu  servierat  .  .  omni  vitae 
suae  tempore  deservivit,  ep.  Mog.  30  S.  373. 

*  Berth.  z.  1079  S.  315. 

5  Gesta  Trevir.  cont.  1,11  S.  184;  vgl.  Berth.  z.  1078  S.  314. 

«  Die  5  Prälaten  sind  Ann.  Ratisp.  mai.  z.  1084  Scr.  XIII  S.  49  ge- 
nannt. Über  Gebhard  die  vita  Gebeh.  Scr.  XI  S.  25  ff.  Mayer,  Die  öst- 
lichen Alpenländer  im  Investiturstreit  1883;  Spohr,  Über  die  polit.  u.  publiz. 
Wirksamkeit  G.'s  1890. 


—     840     — 

anders  als  achtungsvoll  von  ihm^.  Ihn  freute  der  Streit  nicht; 
aber  so  tief  er  das  Unglück  des  Kampfes  empfand,  so  konnte  er 
sich  doch  niemals  entschließen,  dem  Kaiser  auch  nur  den  kleinsten 
Schritt  entgegen  zu  tun.  Vergeblich  hatte  Heinrich  nach  der 
Eückkehr  von  Canossa  versucht,  ihn  zu  gewinnen.  Er  ertrug  es 
lieber,  in  Schwaben  und  Sachsen  als  Verbannter  zu  leben,  als  daß 
er  wider  seine  Überzeugungen  gehandelt  hätte  ^.  Vielleicht  noch 
mehr  als  er  war  Altmann  Vertrauensmann  Gregors  gewesen  ^.  Seit 
1065  stand  dieser  Westfale  an  der  Spitze  der  am  weitesten  nach 
Osten  vorgeschobenen  deutschen  Diözese:  er  wirkte  im  Sinne  der 
Keform  unter  dem  Klerus,  wie  unter  den  Mönchen.  Als  der  Streit 
zwischen  Papst  und  König  ausbrach,  ergriff  er  sofort  Partei:  er 
zuerst  unter  allen  deutschen  Bischöfen  hat  die  Exkommunikation 
über  Heinrich  verkündigt*;  dann  hat  er  als  Legat  die  Gregorianer 
gosammelt  und  geführt.  Nach  einem  längeren  Aufenthalt  in  Rom.^ 
ernannte  ihn  Gregor  zu  seinem  ständigen  Vikar  in  Deutschland**. 
Als  solcher  stand  er  stets  in  der  vordersten  Reihe  der  Kämpfer. 
Aber  so  wenig  als  Gebhard  vermochte  er  seinen  bischöflichen  Sitz 
zu  behaupten.  In  Passau  waren  die  kaiserlich  gesinnten  Domherrn 
Meister',  während  er  unter  dem  Schutz  des  Markgrafen  Liutpold 
sich  im  östlichen  Teil  seiner  Diözese  aufhielt.  Dasselbe  Schicksal 
hatten  die  übrigen  Gregorianer:  Adalbert  erreichte  zwar  die  Ent- 
lassung aus  der  Gefangenschaft,  in  die  ihn  die  Flucht  bei  Meirich- 
stadt gebracht  hatte,  aber  Worms  blieb  ihm  verschlossen^.  Adal- 
bero^,  ein  durch  seine  vornehme  Abkunft,  wie  durch  Bildung  und 
Frömmigkeit  gleich  ausgezeichneter  Mann^",  wurde  ein  Fremdling 
in  seiner  kaiserlich  gesinnten  Diözese.  Selbst  Hermann  mußte  im 
Jahre  1078  aus  seinem  Bistum  weichen.  Daß  er  wagte  zurück- 
zukehren, brachte  ihm  kein  Glück,  denn  nun  wurde  er  genötigt, 
sich    dem  Kaiser  zu  unterwerfen^-^.     Waren    somit   im   Süden    die 


1  De  un.  eccl.  II,  18  S.  75;  vgl.  das  Urteil  des  Parteigenossen  Bruno 
126  S.  98. 

2  Vita  Gebeh.  3  f.  S.  26,  Berth.  z.  1077  S.  301.  Auct.  Garst.,  Ann.  s. 
Rudb.  unrichtig  z.  1079  Scr.  IX  S.  568  u.  773. 

3  Über  ihn  die  vita  Altm.  Scr.  XII  S.  226  f. 

•*  Gest.  Trev.  cont.  I,  11  S.  184;  vgl.  sein  Auftreten  auf  der  Fasten- 
synode V.  1079  Berth.  S.  316.  '"  Vita  Altm.  14  S.  233. 

'*  A.  a.  0.;  Reg.  Greg.  VIII,  33  S.  484;  vgl.  über  seine  Stellung  Große, 
D.  Rona.  leg.  S.  20  f.  '  Vita  Altm.  13  S.  233  u.  16  S.  234. 

8  De  un.  eccl.  11,37  S.  118. 

«  Vgl.  über  ihn  Stein,  Geschichte  Frankens  I  S.  178  f. 

'^  De  un.  eccl.  11,29  S.  101. 

'^  Vertreibung  Sigib.  z.  1078  S.  364;  vgl.  den  Brief  Dietrichs  v.  V'erdun 


—     841     — 

gregorianisch  gesinnten  Bischöfe  in  der  Minorität,  so  besaßen  sie 
in  Sachsen  das  Übergewicht:  Hartwig  von  Magdeburg,  Burchard 
von  Halberstadt,  Wernher  von  Merseburg,  Günther  von  Naumburg, 
Benno  von  Meißen,  Hartwig  von  Verden,  Poppo  von  Paderborn, 
Reinhard  von  Minden  standen  unentwegt  dem  Kaiser  gegenüber^. 
Außer  Liemar  hielten  nur  Benno  von  Osnabrück^,  Friedrich  von 
Münster  und  sein  Nachfolger  Erp  ^,  sowie  Diedo  von  Brandenburg* 
ihm  die  Treue. 

Die  Verwirrung  wurde  dadurch  vermehrt,  daß  eine  Anzahl 
von  Diözesen  doppelt  besetzt  war.  Es  ist  erwähnt  worden,  daß 
Heinrich  im  Jahre  1077  seinem  Kapellan  Siegfried  das  Bistum 
Augsburg  übertrug.  Aber  der  von  den  Kanonikern  erwählte  Propst 
Wigold  verzichtete  deshalb  nicht  auf  seinen  Anspruch;  er  nahm 
seinen  Sitz  in  dem  Kloster  Füssen  und  trat  dort  als  Bischof  auf  ^. 
Als  Eilbert  von  Minden  1080  starb,  ernannte  Heinrich  einen  gewissen 
Voicmar  zum  Bischof.  Aber  Hartwig  von  Magdeburg  weihte  auf 
Befehl  Gregors  den  vorhin  genannten  Reinhard  ^.  .  In  demselben 
Jahr  erreichte  es  Altmann,  daß  dem  Bischof  Otto  von  Konstanz 
in  der  Person  Bertolfs  ein  Gregorianer  gegenübergestellt  wurde'. 
Zwar  kam  er  nie  zum  wirklichen  Besitz  des  Bistums.  Aber  er 
erhielt  im  Dezember  1084  in  dem  Hirschauer  Mönch  Gebhard, 
einem    Sohne    des    Herzogs   Berhthold  von  Zähringen,    einen    tat- 


Gesta  Trev.  cont.  I,  13  S.  186.  Er  ging  nach  Rom,  Berth.  z.  1079  S.  316, 
muß  aber  bald  wieder  nach  Metz  zurückgekehrt  sein,  s.  die  undatierte,  von 
Calmet  auf  ungefähr  1080  bestimmte  Urk.  Hist.  de  Lor.  I  Pr.  S.  479;  1084 
Unterwerfung  Ann.  Aug.  S.  181;  vgl.  St.  2864. 

^  S.  Sieber,  Haltung  Sachsens  gegenüber  Heinrich  IV.  (1883)  S.  5. 
Über  Udo  von  Hildesheim  s.  o.  S.  836. 

2  Ygl.  Berth.  z.  1078  S.  306. 

3  Über  Friedrich  Bruno  27  S.  17  u.  50  S.  33,  und  das  Schreiben  Sigi- 
wins  von  Köln  an  ihn  C.I.  I  S.  602  Nr.  424.  Über  Erp  de  unit.  eccl.  II, 
19  S.  77. 

*  Er  war  Teilnehmer  an  der  Synode  von  Brixen,  C.I.  I  S.  120. 

■^  Berth.  z.  1078  S.  310;  vgl.  Ann.  Aug.  z.  1077  und  1083  S.  129  f.  Der 
Bericht  bei  Berthold  über  Wigolds  Konsekration  in  Goslar  ist  interessant, 
weil  dabei  zum  erstenmal  die  geistlichen  und  weltlichen  Handlungen  ge- 
trennt wurden :  Cui  rex  post  peracta  legitime  omnia  quae  ad  ordinationem 
ipsius  pertinebant,  videlicit  anulo,  virga  pastorali  et  cathedra  episcopali  ab 
archiepiscopo  Mogontino  susceptis,  ex  sua  parte  quicquid  regir  iuris  fuerit 
in  procurandis  bonis  aecclesiasticis  diligenter  commendavit. 

6  De  un.  eccl.  II,  24  .S.  84;  Ann.  Yburg.  z.  1080  Scr.  XVI  S.  437. 

■  Ann.  Aug.  z.  1084  S.  131;    Bern.   ap.   pro   Gebeh.  L.  d.  1.  II  S.  111p 
vo-1.  die  von  Dümmler  N.A.  XI  S.  408  mitgeteilte  Notiz. 


—     842     — 

kräftigeren  Nachfolger  ^.  Und  ihm  gelang  es  rasch,  in  der  Diözese 
Fuß  zu  fassend  Auch  Paderborn  hatte  seit  1084  zwei  Bischöfe, 
sie  trugen  beide  den  Namen  Heinrich  ^ 

So  ging  dem  großen  Kampf  eine  Reihe  kleiner  Kämpfe  zur 
Seite.  Es  war  nur  allzu  berechtigt,  wenn  Heinrich  von  der  Zer- 
Spaltung der  Kirche '  und  des  Reiches  spracht  Kaum  gab  es  eine 
Stadt,  die  nicht  von  der  Parteiung  zerrissen  war^.  Der  Gegensatz 
war  der  schroffste.  Während  die  Gregorianer  von  den  Kaiserlichen 
als  Meineidige  und  Verführer,  als  die  Ursache  aller  vorhandenen 
und  drohenden  Übel  bezeichnet  wurden^,  erkannten  sie  umgekehrt 
keinen  Anhänger  des  Kaisers  als  rechtmäßigen  Bischof  an,  sie 
warfen  ihnen  Verrat  an  der  Kirche  vor;  ihr  Grundsatz  sei:  Wir 
haben  keinen  Papst  als  den  Kaiser '.  Nicht  Segen,  sondern  Fluch, 
brächten  ihre  Ordinationen,  alle  ihre  Amtshandlungen  seien  nichtig^ 
Bei  dieser  Gesinnung  konnte  es  nicht  fehlen,  daß  der  Kampf  mit 
allen  Mitteln  geführt  wurde,  und  daß  seine  verwüstenden  Folgen 
sich  auf  allen  Seiten  bemerklich  machten''.  Alles  Unrecht,  seufzt 
Konrad  von  Utrecht,   bricht   über  dieses  Zeitalter    herein^®.     Der 


^  Über  ihn  Meyer  v.  Knonau  in  den  Schriften  d.  Vereins  f.  d.  Gesch. 
d.  Bodensees  25.  Heft  S.  18  ff. 

2  Bern.  z.  1084  S.  441,  vgl.  apol.  pro  Gebeh.  S.  111;  Ann.  Aug.  1.  c; 
De  un.  eccl.  11,24  S.  84;  Gas.  mon.  Pertrish.  11,49  Scr.  XX  S.  648. 

^  Die  beiden  Bischöfe  genannt  De  un.  eccl.  II,  19  S.  77  f.;  vgl.  Scheffer- 
Boichorst,  Ann.  Patherbr.  z.  1084  S.  99,  u.  Ann.  Saxo  z.  1085. 

*  Brief  an  Ruotpert  von  Bamberg:  Notum  est  tibi,  quanto  periculo 
tota  fluctuat  ecclesia,  quantus  error  in  omni  surgit  Saxonia,  quantaque 
desolatione  nobilis  illa  Mettensis  penitus  destruitur  ecclesia;  et  non  solum 
ibi,  sed  et  in  diversis  partibus  ecclesia  nostri  dividitur  imperii.  (C.I.  I 
S.  120  f.) 

5  Maneg.  ctra.  Wolfelm.  23  L.  d.  1.  I  S.  306;  vgl.  von  königlicher  Seite 
Wenrici  ep.  2  S.  287. 

«  Gebeh.  epist.  2  S.  264;  vgl.  den  Brief  Konrads  von  Utrecht  Cod. 
Udalr.  65  S.  137:  A  traditione  domini  vix  aliquem  revocat  respectus  fidei 
vel  sacramenti.  Wido  v.  Osnabr.  L.  d.  1.  I  S.  468  f.,  bes.  S.  469  über  die 
Aufhebung  des  Treueides.  '  Maneg.  ctra.  Wolfelm.  23  S.  306. 

8  Vgl.  z.  B.  Bern.  z.  1084  S.  441  über  die  Weihe  Wernhers  zum  EB. 
von  Mainz. 

®  Vgl.  die  Schilderung  Widos  von  Osnabrück  S.  467  f.:  Ecclesiastica 
et  regalis  possessio  velut  praeda  undique  occupatur  et  circumquaque 
districta  ab  omnibus  rapitur.  Oves  Christi  usquequaque  pereunt.  Bella 
plus  quam  civilia  cottidie  insurgunt  et  crescunt.  Ecclesiae  cura  negligituc,"" 
eins  quoque  status  et  ordo  turbatur  .  .  .  ßasilicae  .  .  expoliantür  et  ad 
•  pugnam  faciendam  et  bella  commiscenda  et  homicidia  committenda  erogantur. 
1«  Cod.  Udalr.  65  S.  137. 


—     843     — 

stärkste  Beweis  für  die  überall  einreißende  Unsicherheit  besteht 
darin,  daß  der  Gottesfriede  jetzt  auch  in  Deutschland  Eingang  fand. 
Zuerst  hat  ihn  im  Jahre  1081  Heinrich  von  Lüttich  im  Einver- 
ständnis mit  dem  niederlothringischen  Adel  verkündigte  Seinem 
Beispiel  folgte  im  Jahre  1083  Sigewin  von  Köln^  Er  verpflichtete 
die  gesamte  Bevölkerung  des  Stifts  darüber  zu  wachen,  daß  der 
Friede  beobachtet  werde.  Indem  er  die  getroffenen  Bestimmungen 
seinen  Sufiraganen  kundtat^,  forderte  er  sie  auf,  sich  der  Kölnischen 
Einrichtung  anzuschheßen.  Im  nächsten  Jahr  führte  König  Her- 
mann den  Gottesfrieden  in  Sachsen  ein*.  Ebenso  nahm  ihn  eine 
Bamberger  Synode  von  1083  an^.  Aber  was  nützte  diese  Waffen- 
ruhe im  kleinen,    wenn   der  große  Kampf  seinen  Fortgang  hatte? 

Man  war  in  Deutschland  des  Kampfes  müde^.  Die  kaiser- 
hch  gesinnten  Fürsten  drängten  zu  Friedensunterhandlungen ',  und 
Heinrich  selbst  hoffte,  als  er  im  Sommer  1084  nach  Deutschland 
zurückkehrte,  daß  Gebhard  von  Salzburg  und  die  Sachsen  von 
ihrer  Opposition  zurücktreten  würden^.  In  einem  Ausschreiben, 
das  mit  ki-äftigen  Worten  das  Unheil  des  Reichs  schilderte,  berief 
er  die  ihm  getreuen  geistlichen  und  weltlichen  Großen  für  den 
24.  November  1084  zu  einer  Sprache  nach  Mainz,  um  zu  beraten, 
wie  die  Spaltung  in  der  Kirche  beendigt  werden  könnte^. 

Allein  auf  dem  Wege  der  Unterhandlungen  von  Partei  zu 
Partei  war  dies  Ziel  unerreichbar.  Das  bewies  der  Ausgang  des 
früher  erwähnten  Konvents  zu  Gerstungen.  Die  einige  Monate 
später,  am  20.  April  1085,  von  den  Gregorianern  unter  dem  Vor- 
sitz des  Legaten  Otto  von  Ostia  in  Quedhnburg  gehaltene  Synode 


1  Aegid.  Aur.  Gesta  ep.  Leod.  III,  13  Scr.  XXV  S.  89.  Heinrich  IV. 
bestätigte  den  Frieden,  Gesta  abbr.  S.  113.  Über  die  ganze  Friedensbe- 
wegung Herzberg-Fränkel  in  den  Forsch.  28  S.  117  flf.  u.  Nitzsch,  Gesch.  d. 
d.  V.  II  S.  109  ff.  '  C.I.  I  S.  602  f.  Nr.  424. 

3  Der  Text  des  Kölner  Friedens  ist  in  einer  Mitteilung  an  Friedrich 
von  Münster  erhalten.  *  Bern.  z.  1084  S.  440. 

^  C.I.  I  S.  605'  Nr.  425,  vgl.  Weilands  Einleitung  zu  diesem  Aktenstück. 

•^  Charakteristisch  sind  die  Worte  Bernolds  über  den  Anschluß  der 
Sachsen  an  Heinrich:  Existimantes  .  .  optata  pace  eo  regnante  se  fructuros, 
z.  1085  S.  444.  Auch  in  dem  Freisinger  Gesang  auf  Heinrich  bei  seiner 
Rückkehr  1084  wünschte  der  Sänger  v.  6:  Fax  tibi  de  celis  detur,  ut  ipse 
velis,  W.  Meyer  in  den  Münch.  SB.  1882  S.  257. 

'  Ann.  Ratisp.  mai.  z.  1085  S.  49. 

8  Brief  Heinrichs  in  Gesta  Trevir.  cont.  1, 12  S.  185. 

»  Einladungsschreiben  an  Rupert  von  Bamberg  C.I.  I  S.  120  Nr.  71  u. 
Cod.  Udalr.  70  S.  142.  Es  ist  nicht  bekannt,  ob  die  Versammlung  zu- 
stande kam. 


-     844     — 

zeigte  vollends,  daß  auf  sachliche  Zugeständnisse  ihrerseits  nicht 
zu  rechnen  sei\  So  trat  die  Frage  in  den  Vordergrund,  ob  der 
Friede,  der  mit  ihnen  nicht  herzustellen  war,  nicht  durch  ihre 
vollständige  Unterdrückung  herbeigeführt  werden  konnte.  Diesen 
Gredanken  zu  verwirklichen,  unternahm  Heinrich  auf  dem  Mainzer 
Konzil  vom  April  1085  2. 

Es  war  eine  große  Repräsentation  der  kaiserhchen  Partei  in 
der  Kirche.  Neben  dem  Kaiser  waren  die  drei  Erzbischöfe  von 
Mainz,  Köln,  und  Trier  und  sechzehn  Bischöfe  anwesend^;  Liemar 
und  die  Bischöfe  von  Toul,  Straßburg  und  Basel  waren  durch 
Bevollmächtigte  vertreten.  Auch  Wibert  hatte  nicht  versäumt, 
Legaten    nach   Mainz    zu    senden.     In   seinem  Namen    erschienen 


1  Das  Protokoll  dieser  Synode  C.I.  I  S.  651  Nr.  443;  zu  vgl.  Bern.  z. 
1085  S.  442f.;  lib.  canon.  ctra  Heinr.  15  S.  488;  de  un.  eccl.  11,22  S.  81; 
Ekkeh.  S.  206.  Bezeichnend  ist  der  erste  Beschluß:  Prolata  sunt  decreta 
de  priniatu  sedis  apostolice,  quod  nulli  unquam  liceat  eins  iudicium  retrac- 
tare  vel  de  eius  iudicio  iudicare,  quod  et  totius  synodi  publica  professione 
laudatum  et  confirmatum  est:  et  hoc  utique  contra  fautores  Heinrici,  qui 
fideles  s.  Petri  constringere  voluerunt,  ut  excommunicationem  domini  pape 
.super  Heinricum  factam  cum  illis  retractare  presumerent.  Hiegegen  erhob 
ein  Bamberger  Kleriker  —  Bernold  nennt  ihn  Gumbert  —  Einsprache.  Er 
behauptete:  Romanos  pontifices  hunc  sibi  ipsis  primatum  ascripsisse,  non 
aliunde  concessum  hereditasse.  Aber  sein  Widerspruch  machte  natürlich 
keinen  Eindruck.  Weiter  wurde  entsprechend  der  strikt  gregorianischen 
Theorie  (s.  oben  S.  782  Anm.  4)  die  Ordination  Wernhers  von  Mainz,  über- 
haupt alle  Ordinationen  und  Konsekrationen,  die  von  Exkommunizierten 
vollzogen  wurden,  für  nichtig  erklärt,  die  von  den  Kaiserlichen  in  Gerstungen 
ausgesprochenen  Behauptungen  verworfen,  endlich  der  Bann  über  Wibert, 
Hugo  den  Weissen,  Johann  von  Porto,  Wernher,  Liemar  und  Udo  von 
Hildesheim  erneuert.  Anwesend  waren  der  Gegenkönig  Hermann,  die  EB. 
Gebhard  und  Hartwig,  die  Suflfragane  des  letzteren  und  die  sächsischen, 
zum  Sprengel  von  Mainz  gehörigen  Bischöfe,  also,  da  Udo  natürlich  nicht 
teilnahm,  Halberstadt,  Paderborn  und  Verden;  Würzburg,  Worms,  Augsburg 
und  Konstanz  waren  durch  Gesandte  vertreten. 

^  Über  die  Mainzer  Synode:  das  Fragment  der  Regensburger  Annalen 
S.  49;  Bernold  S.  443;  Ann.  Aug.  S.  131;  Sigib.  S.  365;  Ekkeh.  S.  205  f.; 
Ann.  s.  Disib.  S.  9;  Gesta  arch.  Magdeb.  S.  404;  De  un.  eccL  II,  19 f.  S.  76 f. 
Liber  canon.  ctra.  Heinr.  33  f.  S.  501  ff.  Vgl.  über  die  Quellen  Meyer  von 
Knonau  IV  S.  347  ff. 

^  Dietrich  von  Verdun,  Heinrich  von  Lüttich,  Konrad  von  Utrecht, 
Ruotbert  von  Bamberg,  Huzmann  von  Speier,  Udalrich  von  Eichstätt,  Otto 
von  Konstanz,  Siegfried  von  Augsburg,  Meginward  von  Freising,  Otto  von 
Regensburg,  Udo  von  Hildesheim,  Heinrich  von  Paderborn,  Erp  von  Münster, 
Folcmar  von  Minden,  Burchard  von  Lausanne,  Gebhard  von  Prag. 


—     845     — 

Hugo  der  Weisse,  Johann  von  Porto  und  der  ehemalige  Kanzler 
Gregors,  Peter. 

Die  Synode  kam  dem  allgemeinen  Friedenswunsch  entgegen, 
indem  sie  die  Aufrichtung  des  Gottesfriedens  im  ganzen  Reiche 
beschloß.  Gewichtiger  waren  die  Maßregeln,  die  zur  Beilegung 
des  kirchlichen  Streits  getroffen  wurden.  Der  deutsche  Episkopat 
erkannte  in  seiner  Gesamtheit  die  Absetzung  Gregors  und  die 
Erhebung  Wiberts  ausdrücklich  an^,  und  er  zog  die  Konsequenz 
daraus,  indem  er  gegen  die  Gregorianer  einschritt.  Sie  waren  in 
aller  Form  geladen:  es  ist  nicht  unmöglich,  daß  sie  sich  in  Mainz 
einfanden;  aber  sie  weigerten  sich,  vor  dem  Konzil  zu  erscheinen-. 
Daraufhin  behandelte  sie  die  Synode  als  Ungehorsame,  entsetzte 
sie  ihrer  Stellung  und  sprach  das  Anathema  über  sie  aus.  Von 
diesem  Urteil  wurden  fünfzehn  Prälaten  betroffen:  die  beiden  Erz- 
bischöfe von  Salzburg  und  Magdeburg  und  die  Bischöfe  Adalbero 
von  Würzburg.  Adalbert  von  Worms,  Hermann  von  Metz,  Wigold 
von  Augsburg;,  Gebehard  von  Konstanz,  Altmann  von  Passau, 
Burchard  von  Halberstadt,  Wemher  von  Merseburg,  Günther  von 
Naumburg,  Benno  von  Meißen,  Hartwig  von  Verden,  Reginhard 
von  Minden  und  Heinrich  von  Paderborn.  Es  scheint,  daß  über- 
dies der  deutsche  Eechtsgrundsatz  bestätigt  wurde,  daß  ohne  die 
Investitur  des  Königs  niemand  als  rechtmäßiger  Bischof  anerkannt 
werden  könne  ^.  Heinrich  aber  schickte  sich  sofort  an,  das  S}Tiodal- 
urteil  zu  vollstrecken,  indem  er  die  erledigten  Stellen  neu  besetzte: 
für  Magdeburg  erkor  er  den  Abt  Hartwig  von  Hersfeld*,  der  sich 
um  die  kaiserliche  Sache  in  Sachsen  nicht  geringe  Verdienste   er- 


^  Sigibert:  Cui  (Wibert)  aliqui  manu  et  ore  faventes,  corde  tarnen 
Hildebrando  adhaerebant. 

^  Ann.  Ratisp.  mal.  Freilich  ist  nicbt  abzusehen,  wie  die  Gregorianer 
nach  dem  Beschluß  von  Quedlinburg  die  Möglichkeit  einer  Verständigung 
annehmen  konnten.  Aber  die  Bischöfe  mögen  durch  die  Anzeichen  des 
Abfalls  der  Sachsen  erschreckt  worden  sein. 

^  Bei  Anselm  ctr.  Wibert  S.  522  findet  sich  die  Notiz:  Rex  .  .  vendit 
episcopatus  suos,  edicta  proponens,  ut  nullus  habeatur  episcopus,  qui  a 
clero  electus  vel  a  populo  fuerit  expetitus,  nisi  praecesserit  honor  regius, 
quasi  ipse  sit  huius  ostii  ostiarius.  Das  ist  schwerlich  aus  der  Luft  ge- 
griffen. Meyer  von  Knonau  IV  S.  23  u.  Richter  III,  2  S.  366  erinnern  an 
das  gefälschte  Privil.  minus  Leos  VIII.  C.I.  I  S.  666  Nr.  448. 

*  De  un.  eccl.  II',  28  S.  96,  Ann.  Saxo  S.  723.  Wenn  die  Worte  Bern- 
hards, lib.  can.  ctra.  Heinr.  34  S.  503 :  Catholicis  hereticos  subrogando,  so 
genommen  werden  dürfen,  wie  sie  lauten,  so  machte  man  sich  schon  in 
Mainz  über  die  Wiederbesetzung  der  erledigten  Bistümer  schlüssig. 


—     846     — 

worben  hatte  i,  für  Salzburg  Perhtold,  den  Bruder  Burchards  von 
Moosburg,  eines  bairischen  Aristokraten^.  Auch  die  Bistümer 
wurden  neu  besetzte 

"Was  Gregor  in  einigen  Fällen  getan  hatte,  wurde  jetzt  von 
seinen  Gegnern  allgemein  durchgeführt.  Die  Frage  war  nur,  ob 
es  gelingen  würde,  die  Anerkennung  der  neuen  Bischöfe  und  die 
Entfernung  der  abgesetzten  wirklich  zu  erreichen. 

Zunächst  hatte  es  den  Anschein.  Denn  das  politische  Über- 
gewicht Heinrichs  war  im  Moment  zweifellos.  Im  Süden  hatte 
sich  der  Markgraf  Liutpold  von  der  Ostmark  schon  im  Jahre  1084 
unterworfen*.  Jubelnd  empfing  die  Bevölkerung  von  Passau  ihren 
neuen  Bischof^.     Im  Westen  gelang  es   dem  Kaiser,    unmittelbar 


1  De  un.  eccl.  1.  c. 

2  Vita  II  Gebeh.  8  S.  39,  vita  Chuonr.  7  f.  S.  66  f.  Perhtold  ernannte 
in  der  Person  Bertholds  von  Zeltschacb  einen  kaiserlich  gesinnten  Gegen- 
bischof V.  Gurk  (v.  Ankershofen,  Gesch.  d.  H.  Kärnten  II  S.  902  f.). 

3  Würzburg  erhielt  der  Bamberger  Scholastikus  Meginhard,  ein  be- 
redter, gelehrter  Mann  von  tadellosem  Wandel,  Ekkeh.  z.  1085  S.  206,  Bern, 
z.  1088  S.  448.  Worms  hatte,  wie  es  scheint,  schon  länger  einen  kaiser- 
lichen Gegenbischof.  Die  Hild.  Annalen  S.  49  u.  die  Ann.  s.  Disibodi  S.  9 
notieren  z.  1085  den  Tod  eines  Wormser  Bischofs  Thietmar;  sein  Nach- 
folger wurde  Winither,  der  im  chron.  Lauresh.  S.  421  als  Simonist  getadelt 
wird.  Metz  erhielt  der  Abt  Walo  von  St.  Arnulf,  Gesta  abb.  Trud.  III,  1 
S.  240;  Bern.  z.  1088  S.  448;  Sigib.  z.  1085  S.  365;  Hug.  Flav.  H  S.  471; 
Passau  Hermann  von  Eppenstein,  der  Bruder  des  Herzogs  Liutpold  von 
Kärnten,  vita  Altm.  15  S.  234,  Halberstadt  Hamezo,  der  Oheim  des  Grafen 
Ludwig  von  Thüringen,  Ann.  Patherbr.  S.  100;  Annal.  Saxo  S.  728,  Gesta 
arch.  Magd.  S.  404;  Gesta  ep.  Halb.  S.  100,  unter  falscher  Angabe  der  Partei- 
stellung, Merseburg  Eppo,  Chr.  ep.  Merseb.  HS.  184,  Meißen  Felix,  Cd. 
Sax.  1, 1  Nr.  157  f.  S.  346.  In  Augsburg,  Konstanz,  Minden  und  Paderborn 
gab  es  bereits  kaiserliche  Gegenbischöfe.  Ohne  Nachrichten  sind  wir  in 
bezug  auf  die  Bistümer  Naumburg  und  Verden.  Die  Wiedervereinigung 
der  Olmützer  Diözese  mit  Prag,  die  ebenfalls  in  Mainz  beschlossen  wurde, 
diente  demselben  Zweck,  Stumpf  2882 ;  Cosmas,  chron.  II,  37  f.  S.  91  ff.  Daß 
Cosmas  die  Tatsache  unrichtig  zu  1086  zieht,  daß  sie  vielmehr  zur  Mainzer 
Synode  v.  1085  gehört,  zeigt  Spangenberg  in  d.  Mtt.  d.  Inst.  XX  S.  382  ff. 
bes.  392  f.  Die  Synode  v.  1086  ist  dann  ganz  zu  streichen.  Auch  die  Er- 
hebung Wratislaws  zum  König  von  Böhmen  gehört  zu  1085.  Die  Auf- 
hebung des  Bistums  Olmütz  wurde  nicht  durchgeführt.  Denn  nach  dem 
Tode  Johanns  ernannte  Wratislaw  seinen  Kapellan  Wezel,  Cosm.  II,  41  S.  95. 
Dieser  starb  nach  Gebhard  von  Prag,  also  nach  dem  26.  Juni  1089.  Nun 
wurde  ein  gewisser  Andreas  gewählt,  den  Heinrich  IV.  4.  Januar  1092  in- 
vestierte, 11,49  S.  100.     Damit  verzichtete  er  auf  den  Mainzer  Beschluß. 

*  Ann.  Patherbr.  z.  1084  S.  99.  &  Vita  Altm.  16  S.  234. 


—     847     — 

nach  der  Mainzer  Synode  Bischof  Hermann  von  neuem  aus  Metz 
zu  verjagen.  Der  von  ihm  ernannte  Bischof  Walo  konnte  also 
seinen  Sitz  einnehmen  ^.  Auch  die  Mönche  von  St.  Vanne  mußten 
das  Kloster  räumen^.  Am  wichtigsten  war,  daß  sich  im  Sommer 
die  sächsischen  Fürsten  unterwarfen  ^.  Denn  nun  flohen  mit  König 
Hermann  die  Führer  der  gregorianischen  Bischöfe,  Hartwig  von 
Magdeburg  und  Burchard  von  Halberstadt,  nach  Dänemark*. 
Heinrich  wurde  in  Magdeburg  ein  glänzender  Empfang  bereitet: 
er  heß  sofort  seinem  Erwählten,  dem  Abt  Hartwig,  die  Weihe  zum 
Erzbischof  erteilen''.  Die  tatsächliche  Neuordnung  des  Episkopats 
schien  auch  in  Sachsen  mögUch. 

Allein  die  Hofihung  täuschte.  Der  neue  Aufetand  der  Sachsen 
im  Herbst  1085  war  das  erste  Hindernis.  Nun  mußten  die  kaum 
ernannten  kaiserlichen  Bischöfe  wieder  aus  Sachsen  weichend  Im 
nächsten  Jahre  folgte  der  Ausbruch  der  Rebellion  in  Baiern.  Ihr 
erster  Erfolg  war,  daß  Meginward  von  Freising  sich  von  der  könig- 
lichen Sache  schied ',  ein  größerer,  daß  Gebehard  von  Salzburg 
und  Altmann  in  ihre  Diözesen  zurückkehren  konnten;  Perhtold 
wurde  verjagt  und  exkommuniziert^.  Im  Sommer  zog  sich  der 
Kampf  nach  Franken:  vor  Würzburg  schien  er  zur  Entscheidung 
kommen  zu  sollen.  Und  sie  fiel  wider  den  Kaiser;  infoige  seiner 
Niederlage  bei  Pleichfeld  am  11.  August  1086  konnte  sogar  Adal- 
bero   seinen    Sitz   wieder   einnehmen^.     Mit  einem  Wort:    die    im 


^  Sigib.  z.  1085  S.  365.  Er  dankte  jedoch  bald  wieder  ab,  Gesta  abb. 
Trud.  III,  1  S.  246;  sein  Widerruf  ist  von  Hampe,  N.A.  XXIII  S.  649,  heraus- 
gegeben. Die  Wahl  seines  Nachfolgers  Brun  war  wenig  glücklich,  s.  de 
Unit.  eccl.  II,  30  S.  106. 

2  Hug.  Flavig.  S.  468.  Sie  kehrten  erst  1092  zurück,  S.  478.  Hugo 
gehörte  selbst  zu  den  Vertriebenen. 

^  Ihre  Friedensneigungen  werden  dadurch  verstärkt  worden  sein,  daß 
Otto  von  Ostia  in  Quedlinburg  die  von  ihnen  okkupierten  Kirchengüter 
zurückgefordert  hatte,  eine  Forderung,  deren  Bedenklichkeit  für  die  gregor. 
Partei  die  Bischöfe  sofort  durchschauten,  s.  de  un.  eccl.  II,  22  S.  82. 

*  Ann.  Ratisp.  S.  49,  Gest.  arch.  Magd.  S.  404,  Ann.  Saxo  S.  722  f., 
De  un.  eccl.  II,  28  S.  97,  Bern.  S.  444. 

5  Am  13.  Juli,  de  un.  eccl.  II,  28  S.  97. 

^  Ann.  Ratisp.  S.  49. 

'  Ann.  Aug.  z.  1086  S.  132.  Ein  Brief  M.'s  an  den  EB.  von  Salzburg 
ist  von  W.  Meyer  in  den  Münch.  SB.  1882  S.  259  bekannt  gemacht.  Er 
trat  später  wieder  auf  die  kaiserliche  Seite  zurück.  Vgl.  auch  die  Be- 
merkungen von  Holder-Egger,  N.A.  30  S.  177. 

s  Ann.  S.  Rudp.  z.  1086  S.  774,  Vita  Gebeh.  4  S.  26. 

9  Annal.  Aug.  S.  132,   Bern.  S.  445,    Ann.    Patherbr.    S.  100;   Ekkeh. 


—     848     — 

Frühjahr  1085  erhoffte  Pazifikation  Deutschlands  mißlang,  damit 
aber  auch  die  Durchführung  der  in  Mainz  beschlossenen  kirch- 
lichen Maßregeln.  Hatte  es  einen  Moment  lang  den  Anschein  ge- 
habt, als  werde  es  Heinrich  gelingen,  mit  einem  Zug  die  frühere 
Macht  der  Krone  über  den  Episkopat  wieder  herzustellen,  so  erwies 
sich,  daß  das  iinraöghch  sei. 

Aber  auch  die  Gegner  des  Kaisers  hatten  keinen  entscheiden- 
den Erfolg  errungen.  Der  Pleichfelder  Sieg  brachte  ihnen  keine 
Frucht  Vielmehr  trat  die  Zersetzung  der  gregorianischen  Partei 
mehr  und  mehr  an  den  Tag.  Den  sächsischen  Fürsten  waren  die 
kirchhchen  Interessen  stets  gleichgiltig  gewesen-^:  sie  waren  jetzt 
wie  früher  zum  Frieden  geneigt,  wenn  nur  das,  was  sie  für  ihr 
Recht  hielten,  gesichert  war.  Auch  die  Bischöfe  vertraten  das. 
kirchliche  Recht  weniger  aus  Überzeugung  von  seiner  Notwendig- 
keit als  aus  Rücksicht  auf  die  Partei  ^.  Aber  von  Frieden  wollten 
sie  zunächst  nichts  wissen;  sie  forderten  die  Fortsetzung  des  Kampfes 
gegen  den  exkommunizierten  Kaiser^.  Allein  sie  verloren  ihren 
bedeutendsten  Führer.  Am  6.  April  1088  wurde  Burchard  von 
Halberstadt  in  einem  Aufstand  zu  Goslar  von  den  empörten 
Bürgern,  seinen  eigenen  Diözesanen,  schwer  verwundet;  am  Tage 
danach  ist  er  im  Kloster  Bsenburg  gestorben*.  In  ihm,  dem 
„stahlharten"  Schwaben,  hatte  sich  der  Gegensatz  des  sächsischen 
Episkopats  gegen  den  Träger  der  Krone  gewissermaßen  verkörpert. 
In  der  Energie  seines  Hasses  könnte  man  ihn  mit  seinem  Oheim 
Anno  von  Köln  vergleichen:  er  ist  nicht  weniger  als  dreizehnmal 
gegen  Heinrich  zu  Felde  gezogen  ^.  Daß  seir.  langjähriger  Kampf- 
genosse, Ekbert  von  Meißen,  nicht  ohne  Mitschuld  an   seiner  Er- 

.  S,  206;  de  un.  eccl.  II,  28  S.  98.    Freilich  mußte  Adalbero  noch  1086  wieder 
aus  Würzburg  weichen,  de  unit.  eccl.  II,  29  S.  104,  Ekkeh.  S.  207. 

1  Vgl.  auch  den  etwas  jüngeren  Brief  im  Cod.  üdalr.  87  S.  171. 

2  Der  Beweis  liegt  in  ihrer  Duldung  der  Simonie  und  der  Unzucht  der 
Kleriker,  s.  d.  Bf  Wilhelms  von  Hirschau  an  König  Hermann  und  die  Ant- 
wort der  Sachsen  bei  Sudendorf,.  Reg.  I  S.  50  ff.  Nr.  15  f.  Man  sieht  zu- 
gleich, einen  wie  schweren  Stand  ein  ehrlicher  Mann  in  der  päpstlichen 
Partei  hatte.  Auch  die  Haltung  der  Quedlinburger  Synode  zu  der  kanonisch 
unzulässigen  Ehe  des  Gegenkönigs  ist  lehrreich,  c.  13  S.  651,  de  unit.  eccl. 
II,  22   S.  81  f. 

s  Vgi.  de  un.  eccl.  11,16  S.  70  u.  11,33  S.  109  u.  111. 

^  Ann.  Aug.,  Hild.,  Gorb.,  Bern.  S.  447,  Ann.  Saxo  S.  725  f.,  de  un. 
eccl.  IT,  81  S.  106  f.  Die  Angaben  über  den  Todestag  sind  widersprechend; 
der  7.  Apr.  nach  d.  Necr.  Huysb.  Zeitschr.  d.  Harzvereins  V  S.  120. 

5  De  un.  eccl.  11,31  S.  107.  Lib.  can.  praef.  L.  d.  1.  I  S.  473:  Nodus 
huius  controversiae,  pectoris  in  Christo  adamantini. 


—     849     —     - 

mordung  war  ^,  zeigt  die  volle  Auflösung  der  antikaiserlichen  Partei. 
Das  Ende  war,  daß,  wie  die  sächsischen  Großen,  so  auch  der  säch- 
sische Episkopat  die  Waffen  niederlegte.  Hartwig  von  Magdeburg 
machte  seinen  Frieden  mit  Heinrich'^.  Er  war  längst  zur  Ver- 
ständigung geneigt  und  versprach,  nun  für  den  Frieden  zu  wirken. 
Ihm  folgten  Wernher  von  Merseburg,  Günther  von  Naumburg  ^  und 
Hartwig  von  Verden  ;  Benno  von  Meißen  hatte  sich  schon  vorher 
unterworfen''.  Nur  Heinrich  von  Aßloe,  Bischof  von  Paderborn, 
und  etliche  Abte  gaben  deni  Widerstand  nicht  auf  ^.  Der  Preis 
für  die  Unterwerfung  der  sächsischen  Bischöfe  war,  daß  Heinrich 
die  von  ihm  ernannten  Gegenbischöfe  fallen  ließ;  er  erkannte  die 
in  Mainz  abgesetzten  Prälaten  wieder  als  rechtmäßige  Bischöfe  an. 
Durch  die  Unterwerfung  der  Sachsen  war  dem  Widerstand 
gegen  den  Kaiser  die  Kraft  entzogen.  Auch  der  Süden  fügte  sich. 
Den  Erzbischof  Gebhard  bewahrte  der  Tod  freundhch  vor  dem  un- 
glücklichen Schicksal,  einen  Schritt  tun  zu  müssen,  der  wider  sein 
Gewissen  war;  er  starb  in  derselben  Zeit,  in  der  Hartwig  zu  Hein- 
rich übertrat,  am  15.  Juni  1088  '.  Hermann  von  Metz  gewann  es 
über  sich,  seinen  sächsischen  Amtsgenossen  zu  folgen:  er  verständigte 
sich  mit  Heinrich.  Mit  dessen  Erlaubnis  ist  er  im  Jahre  1089  in 
sein  Bistum  zurückgekehrt**.  Dagegen  war  Adalbero  von  Würz- 
burg nicht  zu   gewinnen;   er  sagte,  töten  könne,  man  ihn,   beugen 


1  De  Unit.  eccl.  11,35  S.  113. 

2  Ibid.  S.  IIB  f.;  vgl.  11,25  S.  91  u.  Ekkeli.  z.  1102  S.  224.  Die  Ver- 
söhnung fällt  in  den  Frühling  oder  Sommer  1088,  nach  de  un.  eccl.  II,  25 
S.  91  in  das  4.  Jahr  nach  der  Mainzer  Synode  v.  1085,  d.  h.  frühestens  in 
den  Mai ;  nach  St.  2890  (vgl.  über  diese  Urk.  Meyer  v.  Knonau  IV  S.  220) 
wird  man  aber  etwas  weiter  herabgehen  müssen. 

3  Vgl.  Cd.  Sax.  reg.  I,  1  S.  350  Nr.  161.  Nach  Bernold  z.  1098  S.  455 
hat  V/ernher  Wibert  allein  unter  allen  sächs.  Bischöfen  nicht  anerkannt. 
Über  Günther  vgl.  auch  St.  2890. 

* 'Nachrichten  über  die  Unterwerfung  H.'s  fehlen;  aber  er  weihte 
1091  im  Auftrag  Liemars  das  Münster  in  Rastedt,  Hist.  mon.  Rast.  13  Scr. 
XXV  S.  502.  Das  setzt  die  Versöhnung  voraus;  vgl.  auch  Cod.  Udalr.  82 
S.  163  V.  1094,  wo  er  als  in  Verden  anwesend  erscheint. 

■i  De  un.  eccl.  11,25  S.  89;  Cd.  Sax.  reg.  1, 1  S.  347  Nr.  158.  Die  Zeit 
ergibt  dieser,  kurz  nach  d.  15.  Juni  1086  geschriebene  Brief.  Benno  er- 
kannte zugleich  Wibert  als  Papst  an.    Über  Udo  v.  Hildesheim  s.  o.  S.  836. 

«  Heinrich  fand  in  Magdeburg  Zuflucht,  Geata  arch.  Magd.  23  S.  407. 
Unter  den  Äbten  war  Herrand  von  Ilsenburg  der  Führer,  s.  S.  850. 

^  Vita  Gebeh.  4  S.  26  f. 

8  Sigib.  z.  1090  S.  366;  Bern.  z.  1089  S.  448;  dasselbe  Jahr  bei  flug. 
Plav.  S.  471.     Gest.  abb.  Trud.  IV,  7  S.  248. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  '^* 


—     850     — 

nicht*.  Schon  im  Herbst  1086  hatte  er  Würzburg  wieder  ver- 
lassen müssen:  er  hatte  sich  von  neuem  in  seine  kärntnische  Heimat 
zurückgezogen  und  seinen  Sitz  wieder  in  seinem  Kloster  Lambach 
genommen ^  Würzburg  hat  er  nicht  wieder  gesehen;  er  ist  in 
Lambach  1090  gestorben.  Wie  er,  so  war  Adalbert  von  Worms 
sich  selbst  treu:    er  blieb  ein  unversöhnlicher  Gegner  Heinrichs". 

So  kam  es  in  Deutschland  zum  Frieden.  Als  König  Hermann 
am  28.  September  1088  starb,  dachte  niemand  daran,  ihm  einen 
Nachfolger  zu  geben.  Allein  der  Friede  war  anders,  als  Heinrich 
ihn  in  Mainz  geplant  hatte.  Der  gregorianisch  gesinnte  Teil  des 
Episkopats  war  nicht  verdrängt,  der  Kaiser  hatte  ihn  vielmehr  in 
seiner  Stellung  anerkennen  müssen,  di«  kirchlichen  Verhältnisse 
waren  also  durch  den  politischen  Friedensschluß  nur  unklarer  ge- 
worden. Denn  an  ihrer  kirchhchen  Opposition  hielten  die  gregoria- 
nischen Bischöfe  fest:  sie  scheuten  vor  jeder  persönlichen  Gemein- 
schaft mit  dem  gebannten  Kaiser  zurück;  von  Anerkennung  Wiberts 
war  vollends  keine  Rede.  So  wenig  Hartwig  von  Magdeburg  in 
seiner  politischen  Treue  schwankte,  so  hielt  er  sich  doch  für  be- 
rechtigt, gegen  den  Papst  des  Kaisers  zu  agitieren*.  Noch  schroffer 
stellte  sich  der  Neffe  und  Nachfolger  Burchards,  Herrand  von 
Ilsenburg  ^.  Dadurch  wurde  Benno  von  Meißen,  der  Wibert  an- 
erkannt hatte,  wieder  bedenklich;  er  erfüllte  die  Erwartung  nicht, 
daß  er  bei  seinen  Parteigenossen  für  ihn  wirken  würde.  Selbst 
auf  die  kaiserlich  gesinnten  Bischöfe  machte  Hartwigs  Haltung 
Eindruck. 

Überhaupt  scheint  es,  daß,  während  der  politische  Gegensatz 
sich  allgemach  beruhigte,  der  kirchliche  an  Intensität  noch  gewann. 
Daß  der  Tod  den  großen  Führer  des  Streites  hinweggenommen 
hatte,  brachte  die  Parteien  einander  nicht  näher;  denn  während 
Gregors  Anhänger  ihn  sofort  wie  einen  Heiligen  betrachteten,  ihn 
wohl  mit  Henoch  zusammenstellten^,  waren  die  Gegner  überzeugt, 
daß  er  in  die  Hölle  gefahren  sei;  sie  erzählten  von  Gesichten,  die 
ihn  samt  den  Gegenkönigen  in  der  Qual  der  Verdammnis  zeigten'. 
Wie  man  im  Urteil  über  die  Personen  unduldsamer  wurde,  ebenso 
in  der  Behauptung  der  entgegengesetzten  Prinzipien  entschlossener 


1  De  un.  eccl.  II,  29  S.  103. 

a  Vita  Adalb.  10  Scr.  XII  S.  132;  de  unit.  eccl.  II,  29  S.  105:  In  dilec- 
tum  sibi  Montem-vini  secessit.  ^  De  un.  eccl.  11,37  S.  118. 

*  Ib.  II,  25  S.  89  ff. 

5  Ann.  Disib.  z.  1090  S.  10,  Ann.  Saxo  S.  726;  .T.W.  5505. 
«  De  un.  eccl.  II,  6  S.  48.  '  Ann.  Aug.  z.  1090  S.  133. 


'—     851     — 

Die  rasch  anschwellende  Streitschriftenliteratur  ^  ist  ein  Produkt 
der  wachsenden  Erbitterung;  andererseits  aber  mußte  sie  erregend 
wirken;  denn  überallhin  drangen  diese  zumeist  kurzen  Schriftstücke: 
man  las  sie  auf  den  Straßen  und  in  den  Häusern;  es  gab  keinen 
Gerichts-  und  Markttag,  an  dem  nicht  die  eine  oder  andere  mit- 
geteilt worden  wäre^  Um  einzelnes  zu  erwähnen,  so  spricht  sich 
die  ganze  unbeugsame  Schroffheit  der  deutschen  Gregorianer  in 
dem  Über  canonum  Bernhards  aus^;  stellt  man  ihn  den  früheren 
Äußerungen  desselben  Autors  gegenüber,  so  tritt  die  Steigerung 
der  Feindseligkeit  augenfällig  hervor.  Jetzt  klagte  er  nicht  mehr 
um  den  Streit,  sondern  er  drängte  zu  rücksichtsloser  Fortsetzung, 
voll  entschlossenen  Mutes  im  Gedanken  und  im  Ausdruck.  Die 
bedenkliche  Lage  der  Gregorianer  verhehlte  er  sich  nicht;  aber  sie 
flößte  ihm  keine  Furcht  ein.  Da  wir,  ruft  er  aus,  von  der  Hoff- 
nung beseelt  sind,  die  nicht  zuschanden  wird,  so  macht  uns  in 
diesem  katholischen  Kampf  auch  der  Tod  nicht  bange.  Mögen 
wir  sterben,  so  wird  doch  das  kanonische  Recht  am  Leben  bleiben*. 
Der  Gedanke,  mit  den  Gegnern  Frieden  zu  schließen,  lag  außer- 
halb seines  Gesichtskreises,  denn  seiner  Überzeugung  nach  war 
Gemeinschaft  mit  den  Exkommunizierten  nichts  anderes  als  Ver- 
leugnung Christi^.  Er  ließ  sich  dadurch  nicht  irremachen,  daß 
man  ihm  entgegenhielt,  die  Bannung  Heinrichs  sei  ungerecht.  Denn 
er  behauptete,  auch  der  mit  Unrecht  verhängte  Bann  sei  giltig  und 
kräftig,  bis  er  von  dem,  der  ihn  verhängt  habe,  wieder  aufgehoben 
werde*.  Und  da  das  Recht  Gregors,  Heinrich  zu  bannen,  außer 
Zweifel  stehe,  so  müsse  sich  jeder  Christ  dem  päpstlichen  Urteil 
fügen.  Hier  berührte  er  den  Punkt,  der  seine  Anschauung  von 
Anfang  an  beherrscht  hatte:  der  Gehorsam  gegen  den  Papst  ist  un- 
bedingt notwendig;  Widerspruch  gegen  ihn  führt  zur  Verdammnis '. 
Aber  er  führte  diese  Sätze  jetzt  in  einer  Weise  aus,  daß  man 
sieht,    der  Sinn  für   den  Staat  war  ihm  verloren  gegangen.     Das 


1  Mirbt  S.  81  f.  zählt  aus  den  Jahren  1073—78  8  Stück;  aus  1080—85 
nicht  weniger  als  24. 

2  Maneg.  ad  Gebeh.  praef.,  L.  d.  1.  I  S.  311;  c.  68  S.  420. 

3  L.  d.  1.  I  S.  471  ff.  Über  die  Autorschaft  Bernhards  s.  Thaner  in 
der  Einleitung.    Er  schrieb  im  Mai  1085.  *  C.  9  S.  483. 

*  C.  9  S.  481 :  Cum  cogimur  excommunicatis  et  communicanti  ex- 
communicatis  communicare,  idem  nobis  est  ac  si  audiamus :  Christum  negate, 
baptismati  et  reliquis  aecclesiae  sacramentis  renunciate.  Es  entspricht  dem, 
daß  Bernhard  die  Sakramente  der  Exkommunizierten  schroff  ablehnte  vgl 
c.  30  S.  500  u.  ö.  «C.  HS.  484  f. 

7  C.  6  S.  479;  26  S.  498. 

54* 


—     852     — 

Interesse   für   die  Kirche   hatte  alles  andere  absorbiert^;    aber  es 
war  gänzlich  zum  Pai-teiinteresse  geworden^. 

Bernhard  schrieb  an  seinem  Buche  in  den  Monaten,  während 
Gregors  Leben  sich  zu  Ende  neigte.     In  der  nächsten  Zeit  nach 
dem    Tode    des    Papstes    scheint    Manegolds    Gegenschrift    gegen 
Wenrich  von  Trier   an  die  Öffentlichkeit  getreten  zu  sein  ^     Das 
Werk  des  vielbelesenen  Chorherren  ist  ein  Denkmal  des  zügellosen 
Fanatismus,    der  einen  Teil  der  Gregorianer  erfüllte   und  der  ihr 
Urteil  blendete     Jede  Erinnerung  daran,  daß  es  für  die  kämpfen- 
den Parteien    eine    gemeinsame  Basis    gab,  war   ihm   verloren   ge- 
gangen: er  sah  in  allen  Kaiserlichen  schlechthin  Feinde  der  Kirche 
und  urteilte,    daß  ihr  Gegensatz   nicht  den  Personen,   sondern  der 
Frömmigkeit  selbst  gelte*.     Besonders  den  König  verfolgte  er  mit' 
glühendem    Haß'''.     Dagegen   betrachtete   er   Gregor    als   frei   von 
jedem  Vorwurf,    nicht    einmal    so    zweifellose    Tatsachen    wie    die 
Heftigkeit  seiner  Sprache  glaubte  er  zugestehen  zu  können  **.   Doch 
bedeutender  als  wegen  des  Urteils  über  die  Personen  ist  Manegolds - 
Schrift -wegen  seiner  Stellung  zu  den  sachhchen  Fragen.     Er  hate, 
einer  der  ersten  Deutschen,    von    denen    dies  gesagt  werden  kann, 
die  gregorianische  Theorie  über  die  päpstUche  Macht  sich  in  ihrem 
ganzen  Umfang  angeeignet  und  er  verkündigte  sie  rückhaltlos:  alle 
päpstlichen  Ansprüche  galten  ihm  als  unantastbares  Recht.     Denn 
die  Gemeinschaft  mit.  Born  ist  die  Bedingung  des  Heils;    wer  ihr 
entfällt,  ist  fremd,  profan,  feindselig,  Gott  verhaßt'.    Gemeinschaft 
mit  Bom  aber  hat  nur,  wer  dem  Papste  unbedingt  gehorcht  ^.   Denn 


*  Vgl.  37  S.  507:  Nulli  viventium  obedituri  nisi  in  astruendo  aeccle- 
siasticae  legis  propositum  perditissimi  nos  ipsos  maiori  quam  ullius  unquam. 
periurii  crimine  damnaremus,  si  excommunicatis  sive  communicanti  excom- 
municatis  .  .  oboediremus.  Filii  enim  aecclesiae  sacramentis  nos  aecclesiae 
et  legi  iusticiae  devovimus,  nemini  quicquam  extra  aecclesiam  et  iusticiae 
terminum  debemus.  ^  Vgl.  bes.  c.  46  f.  S.  515. 

•''  L.  d,  1.  I  S.  300  ff.  über  die  Zeit  der  Abfassung  und  Publikation 
s.  Francke  in  der  Einleitung.  Über  Manegold:  Giesebrecht,  Münch.  SB. 
1868,  2  S.  297  ff.;  Endres  in  d.  Hist.-pol.  Bl.  127  S.  389  fi".;  Meyer  v.  Knonau 
III  S.  511  ff.;  G.  Koch,  Manegold,  Berlin  1902.  Wenn  man  Manegolds  Schrift 
als  literarisches  Werk  betrachtet,  so  ist  das  Urteil  Meyers  von  Knonau: 
geringfügiges  Elaborat,  berechtigt.  Bedeutung  hat  sie  dagegen  für  unsere 
Kenntnis  der  Gesinnungen,  die  bei  den  deutschen  Gregorianern  vorhanden 
waren.     Fournier  zeigt,    daß  M.    die  Sent.    div.  patr.   benützt  hat,  S,  204  f. 

*  1  S.  314;  6  S.  321;  32  S,  368  f.  u.  ö. 

5  29  S.  363;  30  S.  366. 

•*  11  S.  333.     Natürlich  wies    er   jede   Kritik    des  päpstlichen  Urteils. 
zurück,  28  S.  361.  '7  S.  325.  "  Ibid. 


—     853     — 

es  gibt  keine  Gewalt  auf  Erden,  die  mit  der  des  Papstes  verglichen 
werden  könnte  ^.  War  damit  der  Gehorsam  gegen  den  Papst  als 
die  oberste  Pflicht  aller  Menschen  bezeichnet,  so  zog  Manegold 
klarer  als  Gregor  selbst  die  revolutionären  Konsequenzen  dieser 
Theorie,  Er  erklärte  es  für  gottlos  und  frevelhaft,  von  einer  not- 
wendigen Pflicht  des  Gehorsams  gegen  irgendeinen  Menschen  — 
den  Papst  natürlich  ausgenommen  —  zu  reden  ^.  Und  er  erkannte 
deshalb  keinen  unbedingten  Anspruch  der  Fürsten  auf  Gehorsam 
an:  die  königliche  Würde  beruht  auf  einem  Vertrag  mit  dem 
Volk:  bricht  ihn  der  König  durch  schlechte  Regierung,  so  ist 
das  Volk  seiner  Verpflichtung  gegen  -ihn  quitt  ^.  Es  kann  ihn 
verjagen.  Denn  warum  sollte  der  das  Peich  in  Besitz  haben,  der 
nicht  imstande  ist,  es  zu  regieren?  es  ist  recht,  schlechte  Fürsten 
abzusetzen  *. 

Unbedeutender  als  die  AVerke  Bernhards  und  Mauegolds  sind 
die  zahlreichen  Briefe  und  Denkschriften,  in  denen  Bernold  die 
Erörterung  der  strittigen  Probleme  fortsetzte^.  Ihn  beschäftigte 
vornehmlich  die  Frage  nach  dem  Verkehr  mit  den  Exkommuni- 
zierten. Unbekümmert  um  den  Zwang  der  tatsächlichen  Verhält- 
nisse verneinte  er  sein  Recht,  kaum  daß  er  sich  entschließen  konnte, 
einzuräumen,  daß  wenigstens  der  Umgang  mit  den  Genossen  der 
Gebannten  nicht  unmittelbar  von  der  kirchlichen  Gemeinschaft  trenne. 
Auch  er  aber  berührte  wenigstens  einmal  die  Hauptfrage^,  indem 
er  den  Grundsatz  verfocht,  daß  der  Gehorsam  gegen  den  Papst 
von  der  Pflicht  des  Gehorsams  gegen  jeden  anderen  Vorgesetzten 
entbindet: 

Während  die  deutschen  Gregorianer  in  dieser  Weise  den 
Standpunkt   ihres  Meisters    behaupteten,    traten    in   Italien  Bonizo 


1  Vgl.  ferner  c.  44  S.  386. 

-  C.  45  S.  388:  Quid  .  .  potest  esse  scelestius,  contra  voluntatem  vide- 
licet  dominicam  cuiquam  hominum  obedientiam  ex  debiti  necessitate 
inpendendam. 

3  C.  30  S.  §65;  47  S.  391.  Es  ist  charakteristisch,  daß  ihm  die  Be- 
gründer der  römischen  Republik  als  die  rechten  Vorbilder  für  tüchtige 
Männer  erscheinen.  Über  die  Widersprüche  in  Manegolds  Theorie  s.  die 
scharfsinnigen  Ausführungen  von  Koch  S.  58  ff.  u.  über  seine  Quelle  S.  62ft'. 
Koch  sieht  sie  in  der  verlorenen  ^hystoria"  Oebhards  v.  Salzburg. 

-i  C.  29  S.  364. 

5  L.  d.  1.  II  S.  89  ff.  In  Betracht  kommen  lib.  4—8  und  der  Lib.  de 
sent.  excomm.  S.  160  ff.  Denn  daß  dies  anonyme  Schriftstück  Bernold  ge- 
hört, ist  so  gut  wie  gewiß.  ®  Lib.  6  S.  101  ff. 


—     854     — 

von  Sutri^,  Anselm  von  Lucca^  und  der  Kardinal  Deusdedit  auf 
den  Schauplatz  '^.  Der  erstere  der  gregorianische  Parteihistoriker, 
die  letzteren  die  Parteijuristen.  Bonizo  ließ  die  Ereignisse  reden, 
aber  er  deutete  und  kombinierte  sie  so,  daß  sie  Zeugnis  für  das 
Recht  der  Sache,  die  er  vertrat,  gaben.  Mit  Anselms  und  Deus- 
dedits  kirchenrechtlichen  Sammlungen  beginnt  die  Kodifikation  des 
päpstlichen  Rechtes,  die  Gregor  gewünscht  hatte.  Der  kuria- 
listischen  Theorie  wurde  dadurch  für  die  Zukunft  die  stärkste 
Stütze  gegeben. 

Wenn  man  sich  vergegenwärtigen  will,  wie  tief  die  Kluft  war^ 
welche  beide  Parteien  schied,  so  muß  man  den  Werken  der  Gre- 
gorianer  die  Streitschriften  des  Kardinal  Beno  und  des  Bischofs 
Benzo  von  Alba  gegenüberstellen.  Kommt  in  den  ersteren  vor- 
nehmlich der  Haß  gegen  die  Person  Gregors  zum  Worte  ^,  so  sind 
die  letzteren  bedeutend^,  da  dieser  Italiener  der  treueste  Interpret 
der  Anschauungen  war,  die  seit  den  Zeiten  der  Merowinger  und 
Karls  am  deutschen  Hofe  in  bezug  auf  die  Stellung  des  Königs 
in  der  Kirche  herrschten.  Er  hielt  fest  daran,  daß  die  Bischöfe 
Beamte  des  Königs  seien;  von  ihm  in  ihre  Stellung  erhoben, 
müssen  sie  sich  ihm  unterordnen*.  Von  dieser  Pflicht  befreit  sie 
der  Gehorsam  gegen  den  Papst  nicht.  Denn  auch  der  Papst  ist  dem 
deutschen  König  unterworfen ;  der  letztere  hat  das  gleiche  Recht 
in  bezug  auf  die  Papstwahl  wie  auf  die  Bischofswahlen;  er  erwählt. 


1  Vgl.  über  Bonizo  Lehmgrübner,  Benzo  S.  129  ff.;  der  über  ad  amicum 
ist  zwischen  dem  Mai  1085  und  dem  Mai  1086  verfaßt  (S.  142).  Über  das 
Zeugnis  des  Rangerius  für  das  Martyrium  Bonizos,  Bern.  z.  1089  S.  449,  s. 
Overmann,  N.A.  XXI  S.  420. 

2  Liber  contra  Wibertum,  zwischen  d.  25.  Mai  1085  und  d.  18.  März 
1086  geschrieben,  L.  d.  1.  I  S.  517  ff.  Über  den  liber  apologeticus  Anselms, 
d.  b.  seine  Collectio  canonum  s.  Bernheim  S.  518  f.  Die  Kapitelüberschriften 
sind  bei  Mai,  Spicil.  Rom.  VI  S.  316  ff.  gedruckt. 

'^  Seine  Collectio  canonum  herausgegeben  von  Martinucci,  Venedig  1869. 
Fournier  zeigt,  daß  auch  er  die  Sent.  div.  patr.  benützte,  S.  207.  Etwas 
jünger,  unter  Paschalis  LI.  wahrscheinlich  vor  1106  oder  in  diesem  Jahr 
geschrieben,  ist  die  Kanonessammlung  des  Cod.  Vatic.  lat.  1348,  über  die 
v.  Glanvell  in  den  Wiener  SB.  1897  berichtet.  In  ihr  ist  die  Sammlung 
Anselms  bereits  benützt  S.  51.   Auch  sie  gehört  zu  den  Reformsammlungen. 

^  L.  d.  1.  II  S.  369  ff. ,  Benonis  scripta  I — III.  Doch  betont  Beno  auch 
nachdrücklich  die  Verpflichtung  des  Papstes  zum  Gehorsam  gegen  den 
Kaiser,  s.  bes.  IE,  8  ff.  S.  390  ff. 

*  Scr.  XI  S.  591  ff.     Dazu  Lehmgrübner  in  der  angef.  Schrift. 

«  Prol.  1.  IV  S.  634.     Vgl.  IV,  3  S.  637;  12  S.  646  u.  ö. 


—     855     — 

wen  er  will  ^  Das  Recht  des  Königs  in  der  Kirche  ist  unauf- 
löslich; denn  weil  er  der  Stellvertreter  Gottes  auf  Erden  ist,  so 
beruht  das  Heil  der  Kirche  auf  ihm"^.  Daraus  folgt  zugleich,  daß 
der  König  niemand  zur  Verantwortung  verpflichtet  ist,  als  Gott 
allein^.  So  die  Überzeugungen  Benzos.  Es  ist  bezeichnend,  daß 
unter  allen  deutschen  Herrschern  neben  Karl  d.  Gr.*  Otto  III. 
derjenige  war,  der  ihn  am  meisten  begeisterte '\  Die  Vollendung 
dessen,  was  diese  Männer  begonnen  hatten,  erwartete  er  von 
Heinrich  IV.  Und  sprach  er  nicht  in  der  Tat  das  Recht  aus,  für 
dessen  Erhaltung  sein  Kaiser  kämpfte? 

Prinzipiell  stand  der  deutsche  Anonymus,  dessen  kurze  Ab- 
handlung über  das  römische  Papsttum  auf  uns  gekommen  ist,  auf 
demselben  Boden  ^.  Auch  bei  ihm  erscheint  die  päpstliche  Macht 
überragt  von  der  kaiserhchen:  zwar  wird  der  Papst  von  niemand 
gerichtet,  aber  es  gibt  einen  Ausnahmefall:  wenn  jemand  im  Wider- 
spruch gegen  das  Kaisertum  zur  päpstlichen  Würde  gelangt  ist. 
Neben  ihm  vertrat  der  Kleriker  Wido,  der  später  das  Osnabrücker 
Bistum  erhielt,  diese  Überzeugungen'.  Wie  alle  Konservativen, 
hing  er  mit  ganzer  Seele  an  dem  Frieden  der  beiden  Gewalten**. 
Ihn  aber  glaubte  er  nur  dann  gewahrt,  wenn  die  kaiserlichen  Rechte 
bei  der  Papstwahl  unverletzt  .blieben.  Daß  Gregor  durch  die  Ex- 
kommunikation Heinrichs  die  Eintracht  zwischen  dem  Königtum 
und  dem  Papsttum  gestört,  daß  er  die  Untertanen  durch  die 
Lösung  des  Treueides  zum  Eidbruch  verführt  hatte,  das  machte 
ihn  zum  Gegner  des  Papstes**. 

Am  schärfsten  wurden  die  großen  Prinzipienfragen,  die  bei 
dem  Streite  in  Betracht  kamen,  von  dem  Hersfelder  Mönch  erfaßt, 
der  im  Jahre  1084  das  erste  Buch  einer  Schrift  über  die  Einheit 
der  Kirche  vollendete,  dem  er  später  zwei  weitere  nachfolgen  ließ  ^^. 


1  VIL  1  f.  S.  670  f.;  vgl.  II,  4  S.  614. 

2  I,  1  S.  600;  V,  5  S.  651. 

2  I,  7  ff.  S.  602  f.;  I,-23  S.  608;  I,  26  S.  609. 

*  I,  17  S.  606.  "  III,  6  S.  624;  Vü,  2  S.  670. 

*^  Dicta  cuiusdam  de  discordia  papae  et  regis,  L.  d.  1.  I  S.  454  ff.,  bes. 
S.  456:  (Romana  ecclesia)  omnes  iudicavit;  ipsa  autem  a  nemine,  nisi  a  se 
ipsa  iudicata  est,  nisi  forte  contigerit,  ut  iniuste  et  contra  imperatoriam 
dignitatem  subintroductus  quis  fuerit. 

'  Excerpta  ex  Widonis  libro  de  controversia  inter  Hildebr.  et  Hein- 
ricum  imp.  L.  d.  1.  I  S.  461  fl. 

8  s.  462.  "  S.  467  ff. 

1°  Über  die  vielbesprochene  Frage  nach  dem  Verfasser  der  Schrift  s. 
Meyer  v.  Knonau  in  den  Festgaben  für  Büdinger  1898.  Er  zeigt,  daß  man 
über  den  anonymen  Hersfelder  Mönch  nicht  hinauskommt. 


—     856     — 

Schon  dadurch  erhob  er  sich  weit  über  die  übrigen  deutschen 
Autoren^  daß  er  nicht  an  Einzelfragen  hängen  Wieb  ^,  sondern  den 
Kern  des  Streites  hervorhob:  es  ist  der  Streit  um  die  Herrschaft'''. 
Für  seine  Beurteilung  der  kämpfenden  Parteien''  aber  war  einer- 
seits maßgebend  seine  Überzeugung  von  dem  götthchen  Recht  des 
Königtums*,  andererseits  seine  Anschauung  über  den  Beruf  der 
Kirche.  Die  erstere  führte  ihn  zu  dem  klar  ausgesprochenen  Satz 
von  der  UnverantwortHchkeit  des  Königs'^;  von  der  letzteren  aus 
kam  er  zu  Behauptungen,  die  weit  von  den  herrschenden  Ansichten 
ablagen:  die  katholische  Kirche  ist  nicht  die  Gemeinschaft  derer, 
die  sich  um  Gregor  scharen,  sondern  sie  ist  die  Gesamtheit  der 
Gläubigen,  die  durch  den  Geist  des  Friedens  und  der  Liebe  Ge- 
meinschaft habend  Sie  hat  keine  irdische  Gewalt  zu  üben;  denn 
ihr  gebührt  nur  das  Schwert  des  Geistes  d.  i.  das  Wort  Gottes ''. 
Wohl  hat  Petrus  das  Schwert  gezogen,  aber  er  tat  es,  als  er 
noch  nicht  wußte,  was  Gottes  ist^-  Noch  war  die  Zeit  für  diese 
Gedanken  nicht  reif;  aber  es  dauerte  nicht  allzulange,  bis  sie 
wieder  hervortraten. 

Man  sieht,  in  jeder  Hinsicht  standen  die  Anschauungen  der 
Parteien  einander  wie  Ja  und  Nein  gegenüber.  Noch  fehlten  alle 
Voraussetzungen  für  den  Friedensschluß.  Es  ist  bezeichnend  für 
die  Lage,  daß  zu  gleicher  Zeit  von  den  entgegengesetzten  Seiten 
aus  der  Versuch  gemacht  wurde,  eine  Verständigung  anzubahnen, 
und  daß  er  beide  Male  mißlang,  ohne  daß  er  auch  nur  momentan 
die  Stellung  der  Parteien  änderte.  Kurz  nach  Gregors  Tode  ver- 
faßte Wido  von  Ferrara  seine  Schrift  über  das  Schisma  Hilde- 
brands ^.      Seine    Absicht    war,    die    gemäßigten    Gregorianer    zur 


^  Er  hat  sie  natürlicli  berührt;  so  besonders  den  Satz:  Excommuni- 
catis  non  est  communicandum.  Er  hat  ihn  in  thesi  zugegeben,  11,25  S.  91. 
Die  Anwendung  auf  Heinrich  fiel  für  ihn  deshalb  weg,  weil  er  in  Wibert 
den  rechtmäßigen  Papst  sah.  -  II,  15  S.  63. 

3  Er  betrachtet  Gregor  als  Parteiführer:  Quomodo  ille  Hildebrant 
■catholicus  extitit,  qui  non  ecclesiae  sed  parti  praefuit?  II,  6  S.  49;  vgl. 
1, 17  S.  38  f.  *  Vgl.  I,  12  S.  24;  II,  13  S.  59  u.  ö. 

■■'  A.  a.  0.  S.  25:  Haec  potestas,  quae  a  Deo  ordinata  est  et  quae 
iubetur  honoriflcari,  ubi  tandem  debet  iudicari?  Utrum  in  ecclesia  an  in 
curia?  Si  in  ecclesia,  fortasae  ecclesia  fit  curia,  quae  a  cruore  dicitur  .  .  . 
Et  cum  ecclesiastica  prohibeant  decreta  .  .,  ut  inferior  quilibet  gradus  non 
praesumat  superiorem  accussare,  quis  accusabit  regem  quasi  praecellentem  ? 

«  11,2  S.  43.  '  T,  3  S.  4f.;  II,  11  S.  57. 

«  II,  13  S.  59. 

"  L.  d.  1.  J  S^.  529  ff.  Über  ihn  Panzer,  Wido  von  Ferrara  1880  und 
Dümmler  in  der  Einleitung  zu  seiner  Schrift. 


—     857     — 

Anerkennung  Wiberts  und  zur  Vereinigung  mit  den  Kaiseriichen 
zu  bewegen.  In  derselben  Zeit  wandte  sich  Anselm  von  Lucca 
an  Wibert  selbst,  um  ihn  zum  Rücktritt  zu  bestimmen  und  da- 
durch die  Beseitigung  des  Schismas  möglich  zu  machend  Allein 
wie  hätte  Widos  Schrift  den  gewünschten  Erfolg  haben  sollen?  sie 
ist  lediglich  ein  Beweis  für  das  Auseinandergehen  der  Urteile  und 
Anschauungen.  Anselm  aber  sah  sich  in  so  schroffer  Weise  zurück- 
gewiesen, daß  die  Hoffnung,  die  er  gehegt  hatte,  für  immer  zer- 
stört war^.     Das  Schisma  war  nicht  zu  beseitigen. 

Wibert  war  kurz  nach  Gregors  Tod  aus  Rom  vertrieben 
worden^.  Aber  er  amtierte  von  Ravenna  aus  als  Papst.  Ende 
Februar  1086  hielt  er  dort  eine  große  Synode*;  mit  den  kaiserlich 
gesinnten  Fürsten  und  Bischöfen  Deutschlands  stand  er  in,  freilich 
wenig  regem,  Verkehrt  Auf  gregorianischer  Seite  unterlag  es  von 
Anfang  an  keinem  Zweifel,  daß  an  Gregors  Stelle  ein  neuer  frei- 
gewählter Papst  treten  müsse.  Aber  die  Schwierigkeiten  waren 
nicht  gering:  erst  am  24.  Mai  1086  wurde  der  Abt  Desiderius  von 
Monte  Cassino  als  Viktor  III.  gewählt,  und  nach  neuer,  langer 
Verzögerung  am  9.  Mai  1087  konsekriert*^. 

Im  ganzen  Verlauf  des  Streits  sind  wir  über  nichts  so  schlecht 
unterrichtet,  wie  über  die  Meinungsverschiedenheiten  im  Lager  der 
Gregorianer.  Daß  solche  vorhanden  waren,  unterliegt  keinem 
Zweifel;  führten  sie  doch  zu  einer  so  heftigen  Katastrophe  wie 
dem  Abfall  der  dreizehn  Kardinäle.  Allein  auch  nachher  waren 
sie  nicht  ausgeglichen.  Für  die  weitere  Entwickelung  der  Verhält- 
nisse war  es  nun  von  Wichtigkeit,  daß  Desiderius  den  Standpunkt 
Gregors  nicht  vollständig  teilte.  Als  die  Protestversammlung  der 
römischen  Kleriker  stattfand,  fehlte  er;  als  die  Dreizehn  zu  Wibert 


^  Von  Anselm  selbst  erwähnt  in  seiner  Schrift  contra  Wibertum, 
L.  d.  1.  I  S.  520;  vgl.  Ekkeh.  z.  1080  S.  204. 

-  Wiberts  Antwort  ist  ebenso  wie  Anselms  Brief  verloren  gegangen. 
Ihr  Inhalt  läßt  sich  aus  Anselms  eben  erwähnter  Schrift,  die  gegen  sie  ge- 
richtet ist,  ersehen.  ^  Bern.  z.  1085  S.  444. 

*  Mansi  XX  S.  615. 

5  Er  erteilte  Egilbert  von  Trier  das  Pallium,  Gesta  Trevir.  cont.  I,  14 
S.  187,  mahnte  Wratislaw  von  Böhmen,  die  dem  h.  Petrus  längst  schuldige 
Oblation  endlich  zu  entrichten  und  Felix  in  Meißen  einzusetzen  (vgl. 
hierüber  auch  den  Brief  Hartwigs  von  Magdeburg  an  den  König,  Cd. 
Sax.  II,  1  S.  40  Nr.  36)  J.W.  5324,  auch  den  Beschluß  der  Mainzer  Synode 
von  1085  zu  gunsten  Gebhards  von  Prag  erkannte  er  an,  Cosm.  ehr.  II,  38 
Scr.  IX  S.  93. 

6  Petri  chron.  Gas.  III,  66  Scr.  VII  S.  748  f.  u.  III,  68  S.  750.  Brief 
Hugos  von  Lyon  an  Mathilde  bei  Hug.  Flav.  ehr.  II  S.  466. 


—     858     — 

übertraten,  hielt  er  sich  zurück;  aber  Frieden  mit  Kaiser  Hein- 
rich hat  er  geschlossen^.  Diese  Stellung  hielt  er  fest,  auch  nach- 
dem er  Papst  war.  Er  sprach  es  offen  aus,  daß  er  nicht  mit 
allen  Maßregeln  seines  Vorgängers  einverstanden  sei;  im  Gegen- 
satz zu  ihm  erkannte  er  die  politischen  Rechte  Heinrichs  unum- 
wunden an^ 

Man  kann  die  Wichtigkeit  dessen  kaum  hoch  genug  schätzen. 
Denn  seit  der  Wahl  Viktors  änderte  sich  der  Gegenstand  des 
Streits:  Gregor  hatte  um  die  Weltherrschaft  gekämpft,  Viktor  III. 
trat  um  einen  Schritt  zurück:  er  erinnerte  sich  wieder,  daß  der 
Ausgangspunkt  eine  Frage  der  kirchlichen  Verwaltung  gewesen 
war.  Der  Kampf  ging  nun  zwar  fort:  Viktor  erklärte  Gregors 
Urteil  über  Heinrich  und  seine  Anhänger  für  bestätigt '^;  er  wieder-, 
holte  auf  der  Synode  zu  Benevent  das  unbedingte  Verbot  der  Laien- 
investitur*.  Dennoch  wird  man  urteilen  müssen,  daß  durch  seine 
Wahl  der  erste  Schritt  geschah,  um  den  Frieden  zu  ermöglichen. 
Denn  der  Streit  um  die  Weltherrschaft  war  unlösbar;  aber  der 
Streit  um  eine  Einzelfrage  konnte  beigelegt  werden. 

Um  so  übler  war,  daß  Viktor  bereits  am  16.  September  1087 
starbt  Wieder  folgte  eine  lange  Sedisvakanz;  endlich  am  12.  März 
1088  wurde  Otto  von  Ostia  als  Urban  IL  zum  römischen  Bischof 
gewählt  und  sofort  inthronisiert '^.  Er  war  wie  Viktor  ein  Mönch'; 
ein  Nordfranzose  von  Geburt,  hatte  er  jahrelang  in  Cluni  zugebracht, 


1  Petri  chron.  Gas.  III,  50  ff.  S.  738  ff.;   über  die  Zeit  Sander  S.  191  ff. 

^  So  viel  glaube  ich  dem  Briefe  Hugos,  obgleich  derselbe  Zeugnis 
eines  Gegners  ist,  entnehmen  zu  können. 

'^  Bern.  z.  1087  S.  446.  Es  liegt  nahe,  die  Nachricht  zu  verwerfen, 
da  Heinrich  auf  der  Synode  zu  Benevent  nicht  erwähnt  wird.  Doch  bin 
ich  bedenklich  dagegen ;  denn  Viktor  mußte,  wenn  er  seine  Wahl  anzeigte, 
irgendwie  Stellung  zu  Heinrich  nehmen.  Daß  er  mit  einem  offenen  Rück- 
zug begann,  wird  niemand  glauben.  Dann  blieb  ihm  abet  nur  die  Er- 
klärung übrig,  daß  Gregors  Urteil  zu  Recht  bestehe.  Daß  er  gleichwohl 
zum  Entgegenkommen  geneigt  war,  zeigen  die  Verhandlungen  in  Benevent, 
die  sich  nur  gegen  Wibert  richteten. 

*  Petri  chron.  Gas.  HI,. 72  S.  751  f.  Die  Synode  fand  Ende  Aug.  statt, 
vgl.  J.W.  5347.  / 

^  Petr.  chron.  Gas.  111,  73  S.  753. 

«  Ib.  IV,  2  S.  760  f.;  Ann.  Benev.  z.  1088  Scr.  III  S.  182.  Brief  ürbans 
an  die  Deutschen  ep.  Bamb.  HS.  503  und  an  Hugo  von  Cluni  Migne  151 
S.  284.  Ein  sehr  ungünstiges  Urteil  über  Urban  enthält  die  Satire  De 
Albino  et  Ruf.  L.  d.  1.  II  S.  422  ff.  Über  Urban  b.  außer  den  S.  666  Anm.  1 
angeführten  Werken,  Stern,  Zur  Biogr.  U.'s  II.  Halle  1883. 

'  Vgl.  die  bei  Watterich  I  S.  571  zusammengestellten  Notizen. 


—     859      — 

bis  er  von  Gregor  nach  Eom  berufen  wurde.  Von  ihm  erhielt  er 
als  Nachfolger  des  Deutschen  Gerald  im  Jahr  1078  das  Bistum 
Ostia;  seitdem  stand  er  an  der .  Spitze  des  Kardinalskollegiums. 
Dafüi-,  daß  er  jetzt  gewählt  wurde,  mag  der  Umstand  ins  Gewicht 
gefallen  sein,  daß  er  die  Verhältnisse  und  Persönlichkeiten  in 
Deutschland  aus  eigener  Anschauung  kannte.  Den  Ausschlag  gab, 
daß  Viktor,  obgleich  Otto  bei  seiner  Wahl  zur  Opposition  gehört 
hatte  \  ihn  empfahl  ^  Somit  war  die  Fortsetzung  der  bisherigen 
Politik  zu  erwarten.  Zwar  lautete  das  erste  Ausschreiben  ürbans 
kriegerisch:  er  mahnte  die  deutschen  Gregorianer,  in  ihrem  Kampfe 
für  die  römische  Kirche  auszuhalten,  und  versicherte,  er  sei  gewillt, 
durchaus  auf  Gregors  Bahn  zu  verharren:  was  er  verworfen  hat, 
verwerfe  ich,  was  er  verdammt  hat,  verdamma  ich,  was  er  gehebt 
hat,  ergreife  ich,  was  er  für  recht  und  kathohsch  erachtet  hat,  be- 
stätige und  billige  ich:  wie  er  dachte,  so  denke  auch  ich  in  allen 
Stücken^.  Schien  diesen  Worten  nach  der  Wind  sich  zurückzu- 
drehen, so  war  das  in  Wirklichkeit  doch  nicht  der  Fall;  vielmehr 
hielt  Urban  zunächst  an  der  maßvolleren  Richtung  Viktors  fest. 
Sie  entsprach  seinem  Charakter.  Denn  während  Gregor,  sobald 
er  auf  Widerstand  stieß,  geneigt  war,  seine  Forderungen  zu 
steigern,  war  ürban  in  dem  gleichen  Falle  bereit,  sie  zu  ermäßigen. 
Er  gehörte  zu  den  Männern,  die  ihre  Handlungen  den  Umständen 
anpassen  und  um  ihretwillen  auf  das  starre  Prinzip  verzichten.  Seine 
Laufbahn  als  Kardinal  ist  nicht  frei  von  auffälhgen  Schwankungen, 
und  als  Papst  hat  er  mehr  als  einmal  die  Rücksicht  auf  die  Be- 
drängnis der  Zeit  als  Motiv  für  seine  Maßregeln  angeführt*.  Über- 
haupt war  er,  der  die  Genüsse  des  Lebens  mehr  zu  schätzen  wußte 
als  Gregor^,  kein  Mann  des  unbeugsamen  Rechtes:  wenn  er  sich 
im  Gefühl  seiner  Übergewalt  einem  Bischof  gegenüber  über  die 
Schranke  der  kanonischen  Vorschriften  hinwegsetze^,  so  konnte  er 


^  S.  den  Brief  Hugos  von  Lyon  S.  467. 

2  Petr.  ehr.  Gas.  III,  78  S.  753.    . 

^  J.W.  5348:  Der  Brief  ist  an  Gebhard  von  Salzburg,  Altmann,  Mein- 
liard  von  Würzburg,  Adalbert  von  Worms,  Wigold  von  Augsburg,  Gebhard 
von  Konstanz  und  die  Herzoge  Weif  von  Baiern,  Berthold  von  Schwaben 
und  Berthold  von  Zähringen  gerichtet. 

*  J.W.  5378:  Pro  temporis  labore;  5380:  Pro  tempore;  5383:  Pro  tem- 
porum  ac  personarum  qualitate. 

*  Vgl.  die  ironischen  Schilderungen  de  Albino  S.  425  ff. 

^  Als  B.  Walcher  von  Kamerijk  unter  Berufung  auf  das  kanon.  Recht 
eine  unbegründete  Forderung  U.'s  zurückwies,  war  die  Antwort:  Cessent 
canones,  meae  leges  erunt  auctorizabiles.  Gest.  ep.  Cam.  cont.  8  S.  503. 


—     8G0     — 

ebenso,  um  die  Gegner  zu  gewinne^,  auf  ihre  genaue  Beobachtung 
verzichten.  In  Rom  bheb  somit  die  Neigung  zu  Konzessionen 
herrschend. 

Das  Ziel,  das  Urban  dabei  im  Auge  hatte,  war  mehr,  Wibert 
zu  beseitigen  und  dadurch  die  allgemeine  Anerkennung  zu  erringen, 
als  Gregors  Absichten  durchzuführen. 

Die  Anschauungen  Hugos  von  Cluni  mögen  nicht  ohne  Ein- 
fluß auf  ihn  gewesen  sein-^.  Als  sein  Vertrauensmann  in  Deutsch- 
land trat  Gebhard  III.  von  Konstanz  in  den  Vordergrund.  Er 
hatte  ihn  einst  während  seiner  deutschen  Legation  zum  Bischof 
geweiht,  jetzt  ernannte  er  ihn  zum  Gehilfen  Altmanns  im  deutschen 
Vikariat.  Gebhard  hatte  auf  die  Schwierigkeit  der  Lage  in  Deutsch- 
land aufmerksam  gemacht.  Der  Papst  antwortete,  indem  er  die. 
Grundsätze  bestimmte,  nach  denen  sein  Vikar  verfahren  sollte. 
Sie  bezeichnen  das  entschiedenste  Zurückweichen  hinter  Gregors 
Standpunkt.  Der  Satz,  daß  jeder  Verkehr  mit  Exkommunizierten 
aus  der  Kirche  ausschließt,  wird  ersetzt  durch  den  anderen,  daß 
ein  solcher  Verkehr  befleckt.  Die  Verschuldung  kann  verschieden 
groß  sein;  demgemäß  verfügte  ürban,  daß,  wo  in  den  Umständen 
eine  Entschuldigung  liege,  nur  eine  leichte  Buße  als  Bedingung 
der  kirchlichen  Gemeinschaft  gefordert  werden  sollte,  eine  schwere 
nur  da,  wo  es  sich  um  ein  wiUentliches  Unrecht  handele.  Als 
tatsächlich  exkommuniziert  werden  nur  diejenigen  bezeichnet,  dLe 
mit  Rat  und  Tat  Wibert  oder  Heinrich  unterstützt  hatten.  Noch 
wichtiger  war,  daß  er  in  offenem  Gegensatz  gegen  Gregor  die 
Weihen  exkommunizierter  Bischöfe,  vorausgesetzt,  daß  sie  nicht 
Simonisten  waren,  anerkannte^.  Das  Programm  der  neuen  Re- 
gierung lautete  also  auf  Entgegenkommen  gegen  die  kirchliche 
Opposition;  der  Übertritt  sollte  ihr  erleichtert  werden.  Daß  der 
stets  kaisertreue  Pibo  von  Toul  sich  Urban  unterwarf,  zeigt,  daß 
diese  Poütik  nicht  aussichtslos  war^ 


1  Er  berief  ihn  sofort  nach  Rom,  J.W.  5349.  5364. 

2  J.W.  5893,  18.  April  1089;  ürban  gab  'dem  deutschen  Episkopat 
von  diesem  Erlaß  eigens  Kenntnis,  s.  J.W.  5394.  Die  Synode  von  Piacenza 
traf  dem  entsprechend  ihre  Beschlüsse,  ürban  hat  demnach  seine  Ansicht 
gewechselt;  denn  unter  seinem  Vorsitz  war  in  Quedlinburg  1085  der  ent- 
gegengesetzte Beschluß  gefaßt  worden,  s.  ö.  S.  844.  Noch  in  der  ersten 
Zeit  nach  Antritt  des  päpstlichen  Amtes  stand  er  ebenso.  Er  hat  damals 
einen  von  Wezel  von  Mainz  ordinierten  Diakon  reordiniert  und  diese  Hand- 
lung damit  begründet,  daß  Wezel,  quia  nihil  habuit,  dare  nihil  potuit  ei, 
cui  manus  imposuit,  s.  J.W.  5383.  Sein  Stellungswechsel  tritt  zuerst  J.W. 
5386  zutage.  Über  die  ganze  Frage  S.  Gigalski  in  der  Theol.  QS.  1897 
Bd.  79  S.  217  ff.  ^5  J.W.  5409,  21.  Sept.  1089. 


—     861     — 

Allein  die  Entscheidung  lag  nicht  in  der  Unterwerfung  des 
einen  oder  anderen  Bischofs,  sondern  in  der  Stellung  des  Kaisers. 
Denn  .so  lange  er  Wibert  stützte,  hatte  Urban  wenig  Hoffnung, 
seinen  Gegner  zu  beseitigen.  Das  fortwährende  Schwanken  des 
Übergewichts  in  Italien,  wo  jetzt  Urban,  jetzt  Wibert,  jetzt  beide 
in  Rom  ihren  Sitz  nahmen^,  zeigt  das  einleuchtend.  Wibert 
selbst  war  entschlossen,  nicht  zu  weichen;  er  hielt  im  Jahr  1089 
eine  Synode  in  Rom.  Dadurch,  daß  er  sich  hier  zu  dem  alten 
Reformprogramm  —  Beseitigung  der  Simonie  und  der  Unzucht  der 
Kleriker  —  bekannte  und  den  anfechtbaren  Satz  der  Gregorianer 
über  die  Nichtigkeit  der  Amtshandlungen  schismatischer  Priester 
verwarf-,  suchte  er  ebensosehr  die  Stellung  seines  Gegners  zu 
untergraben  wie  die  seine  zu  verstärken.  Und  konnte  Heinrich  ihn 
fallen  lassen?  Unter  den  deutschen  und  italienischen  Großen  fehlte 
es  nicht  an  Männern,  die  eine  Verständigung  mit  Urban  für  mög- 
lich hielten.  Aber  die  Besprechungen,  die  zu  diesem  Zweck  in 
den  Jahren  1089,  1090  und  1091  stattfanden,  scheiterten  sämtlich: 
Heinrich  war  nicht  zu  bewegen,  Wibert  aufzugebend  Sein  Ent- 
schluß war  verhängnisvoll;  aber  er  war  unvermeidlich.  Denn  durch 
die  Entscheidung  der  persönlichen  Frage  wäre  auch  die  sachliche 
entschieden  worden.  Heinrich  kämpfte  für  das  Recht  des  Kaiser- 
tums und  für  seinen  Einfluß  auf  die  Papstwahlen;  unmöglich  konnte 
er  den  Mann  verleugnen,  aus  dessen  Hand  er  die  Krone  empfangen^ 
den  er  zum  Papste  ernannt  hatte. 

Da  es  nicht  zum  Frieden  kam,  so  lag  es  in  der  Natur  der  Sache, 
daß  der  offene  Kampf  wieder  ausbrach.  Zwar  führte  ihn  Heinrich, 
der  im  Jahr  1090  zum  drittenmal  nach  Italien  ging,  glücklich; 
Urban  sah  sich  genötigt,  Rom  zu  verlassen.  Aber  der  Zusammen- 
schluß der  oberitahenischen  Städte  gegen  Heinrich^,  die  Empörung 
seines    Sohnes  Konrad    im  Jahr  1093  '^    endlich    die    Flucht    der 


1  Wibert  verließ  Rom  im  Frühjahr  1088,  im  Herbst  war  Urban  ia  der 
Stadt,  das  hinderte  nicht,  daß  1089  Wibert  zurückkehrte;  im  Herbst  mußte 
er  sie  wieder  verlassen,  aber  1091  öffnete  sie  ihm  ihre  Tore  wieder. 

2  Wiberts  offenes  Schreiben,  L.  d.  1.  I  S.  622.  Eine  aus  Hirschau  her- 
vorgegangene Beantwortung  desselben  ist  de  unit.  eccl.  H,  2  S.  42,  6  S.  48, 
38  S.  120  u.  III,  2  S.  144  erwähnt.  Daß  man  in  der  Verurteilung  der  Simo- 
nie einig  sei,  gab  ein  so  entschiedener  Gegner  wie  Bruno  von  Segni  zu, 
ep.  4  S.  565. 

3  Darüber  Bern.  z.  1089  S.  450;  z.  1091  S.  452;  Ann.  Aug.  z.  1089  u. 
1091  S.  133  (bei  Verona),  Ann.  Saxo  z.  1090  S.  726  (zu  Speier). 

*  Vgl.  Cod.  Udalr.  81  S.  162. 

5  Bern.  S.  456;    Ann.  Aug.  S.  134;   vgl.  Meyer  v.  Knonau  IV  S  391  ff- 


—     862     — 

Kaiserin  Adelheid  und  die  Anklagen,  die  sie  gegen  ihn  schleuderte ^ 
raubten  ihm  alle  seine  Erfolge:  Urban  nahm  im  November  1093 
seinen  Sitz  wieder  in  Eom,  er  war  durch  die  Anwesenheit  Hein- 
richs in  Italien  kaum  mehr  gefährdet  ^  In  Deutschland  aber 
führte  die  Erneuerung  des  Streites  dazu,  daß  die  gregorianische 
Partei  sich  reorganisierte.  Ihre  Überwältigung  war  jetzt  unmög- 
licher als  jemals. 

In  Konstanz  behauptete  sich  Gebhard  III.;  keiner  der  ihm 
entgegengestellten  Bischöfe  vermochte  ihn  zu  verdrängen'^,  dagegen 
wußte  er  die  führenden  süddeutschen  Fürsten,  Berhtold  von  Zäli- 
ringen  und  Weif,  dazu  zu  bestimmen,  daß  sie  sich  als  Dienstleute  des 
Papstes  von  ihm  in  Pflicht  nehmen  ließen*.  Was  Salzburg  anlangt, 
so  vergingen  allerdings  fast  zwei  Jahre,  ehe  es  den  Gregorianern 
gelang,  dem  Erzbischof  Gebhard  einen  Nachfolger  zu  geben.  Aber 
am  25.  März  1090  wählten  sie  den  Abt  Thiemo  von  St.  Peter; 
es  war  eine  der  letzten  Handlungen,  die  Altmann  und  Adalbero 
gemeinsam  vollzogen,  daß  sie  ihn  am  7.  April  konsekrierten.  Urban 
übersandte  ihm  alsbald  das  Pallium '\  Als  im  Jahr  danach  Alt- 
mann starb,  erhielt  er  in  dem  Propst  Udalrich  von  Augsburg  einen 
ihm    gleichgesinnten    Nachfolger*.     Für  Augsburg    ernannte  1094 


1  Ann.  Aug.  z.  1094  S.  134;  Bern.  S.  457.  Berta  war  am  27.  Dez.  1087 
gestorben,  Ann.  Aug.  z.  1088;  1089  hatte  Heinrich  Adelheid,  eigentlich 
Praxedis,  eine  russische  Fürstentochter,  geheiratet,  Ann.  Aug.  Sie  war  die 
Witwe  des  Markgrafen  Heinrich  von  der  Nordmark, 

-  Brief  Ivos  an  einen  Normannen  Endo,  Migne  162  S.  40:  De  ipso 
papa,  de  quo  quaesisti,  hoc  tibi  dico,  mense  Novembri  cum  eo  Romam 
pacifice  intravi;  mense  Januax-io  ibi  eum  dimisi.  Ibi  adhuc  moratur  et  ad- 
verearios  Rom.  ecclesiae,  quantum  Deo  donante  praevalet,  obluctatur.  Urban 
hatte  schon  im  März  1091  auf  der  Synode  zu  Benevent  das  Anathema  über 
Wibert  erneuert,  Bern.  S.  451. 

*  Der  kaiserliche  B.  Otto  starb  im  Beginn  d.  J.  1086.  Es  ist  nicht 
sicher,  wer  ihm  nachfolgte.  Man  hat  wahrscheinlich  an  Thietbald  und 
Siegfried  zu  denken,  die  als  episcopi  non  ordinati  bezeichnet  werden,  s.  Lade- 
wig in  Z.  f.  Gesch.  d.  Oberrh.  N.F.  I  S.  223  ff.  Am  28.  März  1092  ernannte 
und  investierte  Heinrich  im  Lager  vor  Mantua  den  Mönch  Arnold  von 
St.  Gallen  zum  Bischof,  Gas.  s.  Galli  cont.  33  S.  85  f.;  aber  die  Konstanzer 
Bürger  versagten  ihm  die  Anerkennung,  Bern.  S.  455.  An  Bedenken  gegen 
die  Rechtmäßigkeit  Gebharda  fehlte  es  nicht.  Bernold  schrieb  gegen  sie 
seine  epist.  apolog.,  L.  d.  1.  II  S.  109  ff. 

*  Bern.  z.  1093  S.  457,  vgl.  Meyer  von  Knonau  IV  S.  402  f. 

5  Passio  Thiem.  5f.  Scr.  XI  S.  55;  vita  Gebeh.  et  success.  10  f.  S.  40; 
Bern.  z.  1090  S.  450;  vita  Altm.  30  S.  238. 

«  Bern.  z.  1092  S.  454,  Ann.  Aug.  S.  134. 


—     863     — 

König  Konrad  den  Abt  Eberhard  von  Kempten;  er  sollte  den 
kaiserlich  gesinnten  Siegfried  verdrängen^.  Bei  der  Neubesetzung 
von  Chur  im  Jahr  1095  gelang  die  Erhebung  des  ausgesprochen 
gregorianisch  gesinnten  Wido^  Auch  in  Metz  wurde  der  Platz 
Hermanns  alsbald  wieder  besetzt;  ürban  hat  die  Wahl  der  Kano- 
niker, die  Poppo,  einen  Domherrn  von  Trier  traf,  gut  geheißen, 
ÜTigo  von  Lyon  hat  ihn  geweiht  ^  Überdies  erhielt  die  gregoria- 
nische Partei  in  Lothringen  dadurch  eine  sehr  erwünschte  Ver- 
stärkung, daß  Pibo  von  Toul  und  Richer  von  Verdun  sich  von 
ihrem  Metropoliten  lossagten.  Der  von  Heinrich  1089  ernannte 
Richer  ließ  sich  Ostern  1094  von  Hugo  von  Lyon  weihen*.  Für 
Sachsen  endlich  hat  Urban  selbst  dem  schon  im  Jahre  1090  ge- 
wählten Herrand  von  Halberstadt  am  29.  Januar  1094  die  Konse- 
kration erteilt  ^ 

So  bestand  eine  gregorianische  Partei  unter  den  deutschen 
Bischöfen  fort;  gegnerischerseits  rechnete  man  dreizehn  Bischöfe 
oder  etliche  mehr  zu  ihr^.  In  Lothringen  hatte  sie  die  Oberhand. 
Dort  war  die  Heimat  des  Reformmönchtums  mit  seiner  Hochstellung 
des  kanonischen  Rechts;  von  ihm  beherrscht,  stimmte  das  Volk  der 
Rede  bei,  daß  nur  auf  Seiten  Urbans  katholische  Christen  zu  finden 
seien;  alle  anderen  seien  exkommuniziert^.  Egilbert  von  Trier, 
der  allein  Widerpart  hielt,  geriet  in  eine  äußerst  bedenkh che  Lage; 
er  wünschte  den  Zusammentritt  einer  Synode  der  Wibertisten,  um 
seine  Stellung  zu  verstärken^.  Im  übrigen  Deutschland  hatten 
die  Gregorianer  einen  schwierigeren  Stand,  besonders  Thiemo  von 
Salzburg  war  fast  machtlos  dem  kaiserlichen  Erzbischof  gegenüber; 
eine  Zeitlang  war  er  der  Gefangene  seiner  Gegner;  dann  lebte 
er  als  Verbannter  in  Schwaben  ^  Aber  gerade  diesseits  des  Rheins 
vollzog  sich  schheßlich  ein  Umschwung  in  der  Haltung  des  Volkes, 
der  für  die  Sache  des  Kaisers  verderblich  wurde.    Er  ist  dadurch 


1  Ann.  Aug.  z.  1094  S.  134.  Bern.  z.  1093  S.  456  fabelt  von  einer 
kanonischen  Wahl  Eberhards.  ^  Ann.  Aug.  z.  1095  S.  134. 

3  Hugo  Flav.  chron.  II  S.  473;  Bern.  z.  1093  S.  456;  J.W.  5442  vom 
1.  Febr.  1091. 

"  Hugo  Flav.  S.  478,  vgl.  Bern.  1.  c,  Laur.  Gest.  10  S.  497. 

5  J.W.  5505—5507;  Gesta  S.  101;  über  die  Wahl  Ann.  Sax.  z.  1090 
S,  726.  ®  De  un.  eccl.  II,  3  S.  44. 

'  Cod.  Udalr.  86  S.  169;  vgl.  Ann.  Aug.  z.  1084,  Bern.  z.  1088  S.  447 
u.  1093  S.  456. 

8  Vgl.  den  eben  angeführten  Bericht  Ruthards  von  Mainz  an  Rupert 
von  Bamberg,  Cod.  Udalr.  86  S.  168  ff. 

9  Passio  Thiem.  8  S.  56  f.;  vgl.  Mayer  S.  117  ff. 


—     864     — 

herbeigeführt,    daß    das  Mönchtum    handelnd  in  die  Entwickelung 
eingriff. 

Von    einheithcher    Parteinahme    der    Mönche    im    kirchhchen 
Kampf  kann   lange  Zeit   nicht  die  Rede   sein.     Daß  und  in  wie 
fern  die  Lothringer  und  Cluniacenser  den  Boden  für   die  kuriah- 
stischen  Ideen  bereiteten,   haben   wir  gesehen^.     Aber  als  Führer 
im  Streit  sind  sie  nicht  aufgetreten,  geschweige  denn,  daß  in  ihrem 
Kreise   die   gregorianischen    Ideen    erzeugt   worden  wären.     Hugo 
von  Cluni  hielt  sich  nahezu  neutral;    er  hat  niemals   den  Verkehr 
mit  Heinrich  IV.  abgebrochen,    auch    auf  die   Gefahr   päpstlicher 
Zensuren  hin  ^.    Noch  weniger  waren  die  deutschen  Mönche  geneigt 
und  geeignet,  sich  in  den  Kampf  mit  dem  Kaiser  zu  stürzen.    Schon 
deshalb  nicht,    weil    sie    nicht   einig  waren.     Zwar   hatte    sich   im 
allgemeinen  das  Bewußtsein,  daß  die  kanonische  Norm  binde,  ver- 
stärkt: aber  weder  in  den  königlichen  Klöstern  noch  bei  der  Be- 
völkerung   war    die    frühere   Abneigung    gegen    die    lothringischen 
Neuerungen  verschwunden.     Das    zeigte    sich    an    den    Stiftungen 
Annos  von  Köln.     Er  hatte,  nachdem  seine  ehrgeizigen  Pläne  ge- 
scheitert waren,  sein  Kloster  Siegburg  dadurch  zu   einem  Muster- 
kloster  zu   machen    unternommen,    daß    er   es    mit   Mönchen    aus 
Fructuaria,  Schülern  Wilhelms  von  Dijon,  besetzte.     Die  in  Sieg- 
burg getroffenen  Einrichtungen  wurden  in  kurzem  nach  St.  Pantaleon, 
Grafschaft  und  Saalfeld ^,   später  auch  nach  Sinsheim*  übertragen. 
Der    erste   Eindruck,    den    die    fremden    Mönche    in   Deutschland 
machten,  war  günstig^;    aber  schon  nach  wenigen  Jahren  schlug 
die  Stimmung  um,  und  bald  waren  in  Köln  keine  Mönche  so  ver- 
haßt wie  die  von  St.  Pantaleon  \    Aus  den  Klöstern,  in  denen  die 
Gewohnheiten  von  Fructuaria  eingeführt  werden  sollten,  entwichen 
die    Mönche    in    Scharen'.     Sie    wollten    nichts    von    Neuerungen 
wissen.     Am  bezeichnendsten  ist,  daß  ein  Mann  wie  Lambert  von 
Hersfeld,  nachdem  er  länger  als  ein  Vierteljahr  bei  den  Siegbm'gern 
zugebracht   hatte,    zu  dem  Urteil  kam,   die  Einrichtungen    in    den 
deutschen  Klostern  entsprächen  der  Regel  besser  als  die  von  Fruc- 
tuaria*.     Die    Erklärung    der    Abtei    Monte    Cassino    gegen    die 


1  Vgl.  oben  S.  495  ff. 

2  Vgl.  oben  S.  807  u.  die  Bfe  Heinrichs,  d'Achery,  Spicih  III  S.  441  ff. 

3  Vita  Annon.  1,23  S.  476;  Lamb.  z.  1071  S.  132. 
*  1092  Chron.  Sinsh.  4  bei  Mone,  QS.  I  S.  205. 

5  Lamb.  a.  a.  0. 

**  Lamb.  z.  1074  S.  190:  Quod  novum  illic  inusitatumque  religionis 
genus  instituissent. 

'  Lamb.  S.  133.  Vgl.  auch  die  Äußerungen  Udalrichs  in  seinem  Briefe 
an  Wilhelm  von  Hirschau,  Migne  149  S.  636.  »  Lamb.  S.  133. 


~     865     — 

cluniaceiisischen  Gewohnheiten  konnte  die  Deutschen  nur  in  ihrer 
ablehnenden  Haltung  bestärkend 

Aus  diesen  Verhältnissen  erklärt  es  sich,  daß  die  Mönche  den 
Kampf  zwischen  Kaiser  und  Papst  sehr  verschieden  beurteilten  ^ 
Man  findet  sie  auf  beiden  Seiten,  wenn  auch  vielleicht  in  größerer 
Anzahl  auf  der  päpstlichen.  Keinen  treueren  Anhänger  hatte 
Heinrich  in  Schwaben  als  den  Abt  Udalrich  HI.  von  St.  Gallen^, 
und  mit  ihm  waren  seine  Mönche  durchaus  einverstanden*.  Da- 
gegen war  die  benachbarte  Abtei  Reichenau  gregorianisch  gesinnt^ 
In  Hersfeld  wirkte  als  Abt  der  königstreue  Hartwig  und  schrieb 
der  Verfasser  der  Schrift  über  die  Einheit  der  Kirche;  aber  auch 
Lambert,  dieser  erklärte  Gegner  Heinrichs,  hat  dort  sein  Geschichts- 
werk verfaßt.  Dachten  die  Mönche  in  Niederaltaich  so  entschieden 
königlich,  daß  sie  selbst  den  Gold-  und  Silberschatz  des  Klosters 
nicht  schonten,  um  Heinrich  im  Kampf  zu  unterstützen^,  so  waren 
die  Kanoniker  von  St.  Nikolaus  in  Passau  so  ausgesprochen  päpst- 
lich gesinnt,  daß  sie  ihr  Kloster  als  profaniert  betrachteten,  nachdem 
es  Heinrich  betreten  hatte'.  So  war  es  überall:  das  Mönchtum 
als  solches  ergriff  nicht  Partei. 

Nach  und  nach '  kam  jedoch  in  Süddeutschland  eine  neue 
Bewegung  zum  Durchbrach.  Dort  war  seit  lange  Maria  Einsiedeln 
ein  Zentralpunkt  des  reformierten  Mönchtums^.  Sodann  besaßen 
die  Cluniazenser  Niederlassungen  auf  dem  Rüggisberg  im  Bemer 
Mittelland"  und  zu  Grüningen   im  Breisgau ^*',   1083   erwarben  sie 


1  Brief  der  Mönche  von  Monte  Cassino  an  Hartwig  von  Hersfeld, 
N.A.  III  S.  189.  Wenn,  wie  es  wahrscheinlich  ist,  der  Brief  vor  Gregors 
Tod  geschrieben  ist,  so  charakterisiert  er  die  Stellung  des  Abts  Desiderius 
zu  seinem  Vorgänger. 

2  Vgl.  Vita  II  Annon.  23  S.  495,  wo  die  Entzweiung  der  Mönche  als 
Folge  des  Streits  bezeichnet  wird. 

3  Gas.  8.  Galli  cont.  21  ff.  S.  47  ff. 

*  21  S.  43:  Monachi  honorem  Heinrici  imperatoris  fideliter  defendentes. 

5  S.  44.  Heinrich  übertrug  sie  1079  Udalrich  von  St.  Gallen,  c.  23 
S.  53,  der  sie  aber  nicht  behaupten  konnte. 

6  Vgl.  M.B.  XI  S.  159  Nr.  39. 

'  Vita  Altmanni  13  S.  233;  vgl.  J.W.  4945. 

8  S.  0.  S.  373  u.  Ringholz  in  den  Stud.  u.  Mitt.  aus  dem  Bened.O.  VU 
S.  50  ff. 

®  Das  Kl.  auf  dem  Mona  Rotgeri  ist  Anfang  der  siebziger  Jahre  ent- 
standen und  von  Udalrich  von  Zell  eingerichtet,  vita  IL  Udalr.  21  S.  258. 
Eb  lag  im  Bistum  Lausanne.  Für  die  Vollendung  der  Gründung  läßt  sich 
aus  der  falschen  Urk.  Stumpf  2788  vom  27.  März  1076  nichts  entnehmen. 
Denn  schwerlich  liegt  ihr  eine  echte  Vorlage  zugrunde. 

*"  Cluni  besaß  seit  1072  die  Kirche  in  Rimesingen,  jetzt  Rimsingen  bei 
Hauck,  Kirchengeschichte.  III.  55 


—     866     —  ■ 

das  Kloster  St.  Alban  in  Basel  \  um  dieselbe  Zeit  gründeten  sie 
ein  Priorat  in  Altkirch  im  Sundgau-,  üdalrich,  der  Prior  von 
Grüningen,  war  einer  der  ersten  deutschen  Mönche  gewesen,  die  in 
Cluni  eintraten  ^.  Er  war  dort  zum  begeisterten  Verehrer  der  neuen 
Einrichtungen  geworden:  er  hat  einen  ausführlichen  Bericht  über 
sie  aufgezeichnet  und  für  ihre  Annahme  in  deutschen  Klöstern  ge- 
wirkt^. Diesen  Stiftungen  zur  Seite  traten,  sie  bald  an  Bedeutung 
übertreffend,  das  schwäbische  Kloster  St.  Blasien  und  das  fränkische 
Hirschau^.  Hier  überall  war  man  reformfreundlich  gesinnt;  man 
blickte  mit  tiefer  Unzufriedenheit  auf  die  Durchschnittszustände 
unter  den  deutschen  Mönchen^,  und  man  verwarf  voll  Abscheu  das 
Wibertistische  Schisma.  So  ergriff  mau  Partei,  in  St.  Blasien  wohl 
noch  besonders  veranlaßt  durch  die  Beziehungen  Rudolfs  von 
Rheinfelden  zu  dem  Kloster'.  Doch  das  war  nichts  Sonderliches; 
denn  wer  konnte  in  dem  großen  Streit  neutral  bleiben?  Das  Neue 
war,  daß  die  Mönche  dieser  Klöster  begannen  agitatorisch  zu  wirken. 
Dadurch  hat  Wilhelm  von  Hirschau  eine  Bedeutung  erlangt,  die 
alle   früheren    Klosterreformatoren    in    Schatten    stellt^.     Wir  ver- 


Breisach,  Recueil  des  chartes  de  l'abbaye  de  Cluny  IV  S.  557  ff.  Nr.  3448  f.; 
von  dort  wurde  die  Stiftung  alsbald  nach  dem  benachbarten  Grüningen 
verlegt.  Auch  hier  blieb  sie  nur  kurze  Zeit,  1087  verlegte  sie  Üdalrich 
nach  Zell  am  Feldberg  im  Schwarzwald,  vita  II,  Udalr.  27  S.  261  und  29 
S.  262,  Schw.  UE.  I  S.  388  Nr.  1436. 

1  Schw.  UR.  I  S.  424  Nr.  1521. 

2  In  der  Urk.  Paschais  II.  v.  8.  Febr.  1107  J.W.  6122  ist  Altkirch  als 
unter  B.  Burchard  v.  Basel  (1072 — 1106)  von  Graf  Friedrich  geschenkt  ge- 
nannt; vgl.  Vita  Morandi,  Biblioth.  Cluniac.  S.  503.  Ein  älteres  Clunia- 
censerkloster  an  der  Grenze  des  deutschen  und  roman.  Sprachgebiets  war 
Peterlingen  im  Waadtland,  Bist.  Lausanne,  s.  o.  S.  382.  Auch  hier  war 
Üdalrich  eine  Zeitlang  tätig,  Vit.  IL  Udalr.  25  S.  260.  In  Niederdeutschland 
hatte  Meinwerk  v,  Paderborn  schon  1015  Abdinghof  mit  Cluniazensern  be- 
setzt, vita  Meinw.  28  S.  118.  Daß  die  Cluniazenser  anfangs  mit  ähnlichem 
Argwohn  betrachtet  wurden,  wie  die  Mönche  von  Fructuaria,  zeigt  Vit.  IL 
Udalr.  24  S.  259;  41  S.  265. 

3  Vita  I  Udalr.  6  S.  253.    E.  Hauviller,  Ulrich  v.  Cluny,  Münster  1896. 

*  Migne  149  S.  635  ff.  Die  Consuetudines  Cluniacenses  antiquiores  sind 
soeben  im  2.  Bde  der  Consuet.  monastic.  herausgegeben  r.  B.  Albers,  er- 
schienen, Monte  Cassino  1905. 

5  Bern.  z.  1083  S.  439;  vgl.  Gas.  s.  Galli  cont.  31  S.  82.  Paul.  Bernr. 
118  S.  543. 

*  Vgl.  die  Vorrede  Udalrichs  zu  den  cons.  Clun.  Migne  149  S.  635  ff. 
'  Seine  Gemahlin  Adelheid  ist  dort  begraben,  Bern.  z.  1079  S.  319. 

*  Die  wenig  wertvolle  Biographie  Wilhelms  Scr.  XII  S.  211  ff.  Helms- 
dörfer, Forschungen  zur  Geschichte  des  Abtes  Wilhelm   1874,  Giseke,  Die 


_     867     — 

weilen  einen  Moment  bei  seiner  Persönlichkeit.  Hirschaii  war  kurz 
vor  dem  Ausbruch  der  kirchlichen  Streitigkeiten  von  dem  Grafen 
Adalbert  von  Calw  durch  Mönche  von  Einsiedeln  rekonstruiert 
worden  ^  Es  war  ein  kleines  Klösterlein,  für  nicht  mehr  als  fünf- 
zehn Brüder  bestimmt.  Im  Jahr  1069  wurde  Wilhelm,  bisher 
Mönch  in  St.  Emmeram,  zu  seiner  Leitung  berufen;  zwei  Jahre 
später  erhielt  er  die  Abtsweihe.  Man  kann  ihn  sich  wohl  vor- 
stellen: lang  und  hager,  mit  kahlem  Scheitel  und  von  dunkler  Ge- 
sichtsfarbe, besonders  auffallend  seine  großen  Hände  und  seine 
mächtige  Stimme -.  Er  hatte  ungewöhnliches  mechanisches  Geschick; 
auch  als  Schriftsteller  versuchte  er  sich";  doch  war  er  vor  allem 
ein  treuer  Mönch.  Bemerkenswert  ist  nun  die  Entwickelung  seiner 
Anschauungen.  Als  Schüler  von  St.  Emmeram  stand  er  in  der 
Tradition  der  deutschen  Klöster  und  er  hielt  etwas  auf  die  Ein- 
richtungen, an  die  er  gewöhnt  war.  Er  hat  sie  in  Hirschau  ein- 
geführt. Aber  auf  die  Dauer  genügten  sie  ihm  nicht;  er  meinte 
nun  zu  bemerken,  daß  sie  ein  Zeugnis  für  das  Erschlaffen  der 
mönchischen  Energie  seien;  bald  stand  sein  Entschluß  fest,  die 
Regensburger  Gewohnheiten  mit  anderen,  vollkommneren  zu  ver- 
tauschen *,  Man  möchte  vermuten,  daß  die  Bekanntschaft  mit  den 
Cluniazenserniederlassungen  in  Schwaben  diesen  Umschwung  her- 
beiführte: mit  üdalrich  von  Grüningen  war  er  von.  Jugend  auf 
befreundet''^.  Dann,  wahrscheinhch  im  Jahr  1075,  finden  wir  ihn 
in  Rom.  Er  hatte  die  Kurie  aufgesucht,  um  die  Bestätigung  der 
Unabhängigkeit  seines  Klosters  zu  erlangen  ^.  Aber  er  lernte  dabei 
Gregor  VII.  persönHch  kennen,  und  wie   mußte  die   imponierende 


Ausbreitung  der  Hirschauer  Regel  1877  und  Die  Hirschauer  während  des 
Inv.-Str.  1883,  Mayr  in  den  Mtt.  d.  Inst.  1880,  Bessert  in  der  Würt.  KG. 
S.  108  ff.,  Hafner  in  d.  Stud.  u.  Mitt.  aus  d.  Bened.O.  XII  S.  244  ff. 

1  Urk.  Heinrichs  v.  9.  Okt.  1075  St.  2785  u.  Bericht  in  der  Hist.  Hirs. 
monast.  1  f.  Scr.  XIV  S.  255  f.  Das  Kloster  erhielt  durch  die  Urk.  Heinrichs 
die  freie  Abtswahl,  die  Möglichkeit  der  Absetzung  eines  unwürdigen  Abts, 
die  Wähl  des  Vogts  zunächst  aus  der  Familie  des  Stifters,  wenn  nötig 
auch  ohne  diese  Beschränkung.  Diese  Urkunde  wurde  das  Muster  für  die 
Privilegien  jüngerer  Hirschauer  Klöster,  s.  Lechner  in  den  Mtt.  d.  Inst.  XXI 
S.  92.  Analoge  Rechte  suchten  sich  ältere  Benediktinerklöster,  wie  Lechner 
S.  37  ff.  zeigt,  durch  Herstellung  falscher  Diplome  zu  verschaffen. 

2  Hist.  Hirs.  mon.  3  S.  256;  vita  Wilh.  2  S.  212. 

3  Bern.  z.  1091  S.  451;  seine  Schrift  de  musica  Migne  150  S.  1147. 
*  Vorrede  zu  den  Constit.  Hirs.  Migne  150  S.  927. 

5  A.  a.  0.  S.  929. 

6  J.W.  5279;  die  Urkunde  ist  undatiert..  Nach  vita  4  S.  218.  u.  Berth. 
z.  1075  S.  281  muß  man  die  Reise  in  diese  Zeit  verlegen. 

55* 


—     868     — 

Größe  des  Papstes  auf  ihn  wirken!  Als  der  Streit  ausbrach,  hielt 
er  sich  ohne  Wanken  auf  dei;^  päpstlichen  Seite.  Er  berichtete 
über  die  deutschen  Verhältnisse  nach  Rora^,  bot  dem  Legaten 
Bernhard  von  Marseille  in  Hirschau  eine  Zuflucht;  fast  ein  volles 
Jahr  hat  er  ihn  bei  sich  beherbergt.  In  dieser  Zeit  hat  Bernhard 
ihn  von  neuem  auf  die  Einrichtungen  Clunis  hingewiesen.  Und 
nicht  vergeblich;  er  wußte  sich  genaue  Kenntnis  von  ihnen  zu  ver- 
schaffen^, und  in  ihnen  erkannte  er  die  vollkommnere  Ordnung  des 
Mönchwesen,  die  er  suchte;  nach  ihrem  Vorbild  hat  er  das  Leben 
in  Hirschau  gestaltet.  Nun  wurde  jene  erdrückende  Regelung  aller, 
auch  der  unwillkürHchen  Regungen,  aller  Bewegungen  und  Hand- 
lungen durchgeführt,  die  der  Benediktinerregel  so  fremd  ist,  und 
die  bisher  die  deutschen  Benediktiner  so  bestimmt  abgelehnt  hatten. 
Auch  in  einem  deutschen  Kloster  wurde  es  jetzt  Sitte,  mehr  durch 
Zeichen  als  dm*ch  Worte  zu  reden,  sich  in  genau  vorgeschriebener 
Weise  zu  neigen  und  zu  verbeugen,  sich  in  der  gleichen  Manier 
auszuziehen  und  anzuziehen.  Dabei  wurde  das  Verhalten  der 
einzelnen  dm'ch  bestellte  Beobachter  fast  ununterbrochen  überwacht: 
nie  und  nirgends  sollte  bei  dem  Mönche  die  gespannte  Achtsam- 
keit auf  sich  selbst  nachlassen^.  Der  Zweck  dieser  rücksichtslosen 
Unterdrückung  alles  Individuellen  war,  die  Klosterbrüder  an  un- 
bedingten Gehorsam  zu  gewöhnen;  Wilhelm  kannte  kein  größeres 
Verbrechen  als  eine  Verletzung  desselben:  schon  der  Widerspruch 
gegen  die  Klostergesetze  wurde  durch  Einschließung  in  ein  Verließ 
bestraft,  das  weder  Fenster  noch  Türe  hatte,  in  das  man  auf  einer 
Leiter  hinabstieg*;  bei  der  Bestrafung  der  Auflehnung  aber  wurde 
dem  Abt  und  den  Mönchen  ausdrückhch  die  Unbarmherzigkeit  zur 
Pflicht  gemacht''*. 


1  Vgl.  Greg.  Registr.  VIII,  26  S.  474.  Pfingsten  1077  feierte  der  Gegen- 
könig Rudolf  in  H.,  Bern.  S.  434;  vgl.  auch  St.  2998. 

2  Berth.  z.  1077  S.  298.  Vorrede  a.  a.  0. ;  vgl.  Bernhards  Brief  bei 
Sudendorf,  Reg.  I  Nr.  10  S.  18.  Wilhelm  nennt  neben  ihm  als  seinen  Ge- 
währsmann den  Prior  Udalrich  von  Zell;  dieser  schrieb  für  ihn  die  consuet. 
CluD.  nieder,  Migne  149  S.  635  ff.,  vgl.  vita  II  Udalr.  34  S.  263.  Er  sandte 
überdies  zweimal  Boten  nach  Cluni,  um  die  dortigen  Einrichtungen  kennen 
zu  lernen.  Giseke  u.  a.  sprechen  von  der  Cluniazenaerregel ;  eine  solche 
gibt  es  nicht;  die  Regel  der  Cluniazenser  war  die  regula  s.  Benedicti. 

^  Const.  Hirs.  11,21  S.  1067:    üt  nee  locus  sit  nee  hora,  in  qua  frater 
ullus  securus  sit.  *  Vgl.  II,  7  S.  1047. 

^  11,9  S.  1048:  In  huiusmodi  solo  nomine  monacho  non  ordo  ser- 
vandus,  non  abbatis  commiseratio,  non  seniorum  compassio  adhibenda,  sed 
corporalis  districtio  tamdiu  est  exaggeranda,  quousque  hoc  volimtarie  fäcere 
incipiat,  quod  prius  induratio  non  sinebat. 


—     869     — 

Wer  möchte  sich  wundern,  daß  die  Hirschauei'  Gewohnheiten 
in  den  alten  Benediktinerklöstem  den  gleichen  Widerspruch  er- 
regten, wie  vorher  die  der  Lothringer?  Wilhelm  hatte  die  weiße 
Tracht  der  Cluniazenser  eingeführt;  man  spottete  darüber,  daß  er 
sich  anstelle,  als  ob  das  Kleid  und  nicht  die  Tugend  den  Mönch 
mache  ■^;  nicht  minderen  Widerspruch  erregte  die  große  Tonsur,  die 
die  Hirschauer  trugen^.  Doch  war  es  sicher  jetzt  wie  früher  im 
tiefsten  Grunde  die  seehsche  Knechtung,  gegen  welche  der  deutsche 
Individuahsmus  sich  empörte.  So  urteilte  man  in  Hersfeld  ^,  in 
Lorsch"*,  in  St.  Gallen^,  in  Tegernsee*^,  in  Petershausen '.  Und 
trotzdem  hatte  Wilhelm  Erfolg;  denn  er  vermochte,  was  keinem 
vor  ihm  gelungen  war,  Begeisterung  für  die  neuen  Einrichtungen 
wachzurufen:  die  Zahl  der  Mönche  in  Hirschau  verzehnfachte  sich 
während  seiner  Amtsführung^,  und  die  Hirschauer  Gewohnheiten 
wurden  mit  überraschender  Schnelligkeit  weithin  in  den  Klöstern 
des  südlichen  und  mittleren  Deutschlands  herrschend^.  Verhältnis- 
mäßig geringen  Eingang  fanden  sie  in  Franken;  hier  schlössen  sich 
nur  Hasungen,  Komburg  und  Schönrein  an  Wilhelm  an  ■^^,  Um 
so  größer  war  die  Zahl  der  Hirschauer  Klöster  in  Schwaben  ^^•.  das 


^  Lorscher  Spottgedicht  v.  84  ff.  Scr.  XXI  S.  432. 
2  Ib.  V.  76  S.  432.  *  Vgl.  de  un.  eccl.  II,  42  f.  S.  132  tf. 

*  Als  Winither  von  Lorsch  die  Hirschauer  Gewohnheiten  in  seinem 
Kloster  einführen  wollte,  scheiterte  sein  Unternehmen  an  dem  einhelligen 
Widerspruch  der  Mönche,  Chron.  Laur.  S.  421.  Als  später  Gebhard  von 
Hirschau  das  Kloster  Lorsch  von  Heinrich  V.  erhielt  und  nun  wirklich  die 
Hirschauer  Ordnungen  angenommen  werden  sollten,  konnte  er  nur  durch 
die  Verjagung  eines  großen  Teils  der  Mönche  Gehorsam  ei'zwingen.  Nach 
seinem  Tode  wurden  sie  wieder  abgeschafft,  ib.  S.  430  u.  433  f. 

5  Gas.  s.  Galli  contin.  31  S.  82. 

•*  Abt  und  Konvent  legten  Protest  gegen  die  Reform  ein.  Der  Vor- 
gang spielt  später  unter  Bischof  Otto  c.  1145,  mag  aber  hier  angeführt 
werden,  Meichelb.  1, 1  S.  331.  unter  den  modernae  institutiones  et  con- 
suetudines  claustralium  kann  man  kaum  etwas  anderes  verstehen  als  die 
Hirschauer  Gewohnheiten. 

'  Gas.  mon.  Petrish.  III,  2  S.  649;   es  kam  zu  einem  Auszug. 

«  Hist.  Hirs.  mon.  3  S.  256. 

^  Ich  nenne  nur  die  Hirschauer  Klöster  dieser  Zeit;  ein  vollständiges 
Verzeichnis,  aber  ohne  Quellenangaben,  bietet  Albers  in  der  Festschrift  z. 
elfhundertj,  Jabil.  d.  d.  Gampo  Santo  in  Rom  S.  115  ff. 

10  Hasungen,  Diöz.  Mainz  1081,  Annal.  Ottenb.  z.  1081  Scr.  V  S.  7;  Hist. 
Hirs.  mon.  app.  S.  263.  —  Komburg,  Diöz.  Würzburg,  vor  1090,  Wirt.  ÜB.  I 
S.  286  Nr.  239,  Bern.  z.  1091  S.  451;  vita  Wilh.  22  S.  219.  —  Schönrein, 
Diöz.  Würzburg,  vor  1090,  Wirtemb.  ÜB.  II  S.  5  S. 

11  Weilheim  vor  1078,  Bern.  z.  1093  S.  456,  vita  Wilh.  22  S.  219,  Geneal. 


—     870     — 

Salvatorkloster  in  Schaffhauseii,  St.  Georg  und  St.  Gregor  im 
Schwarzwald,  Zwietalten,  Petershausen,-  Weilheim  u.  T.,  Sindelfingen, 
Blaubeuren  sind  hier  zu  nennen.  Dazu  kamen  in  Baiern  Krems- 
münster, St.  Paul  im  Lavanttal,  Admont  und  St.  Margareta  in 
der  ZelP,  in  Thüringen  Eeinhardsbrunn  und  St.  Peter  auf  dem 
Berge  zu  J^rfurt^.  Der  Tod  Wilhelms  am  5.  JuU  1091  minderte 
den  Einfluß  und  das  Ansehen  Hirschaus  kaum.  Denn,  obgleich 
es  nicht  zur  Gründung  einer  Hirschauer  Kongregation  gekommen 
war,  so  breitete  sich  doch  die  Reformbewegung  auch  unter  seinen 
Nachfolgern  Gebhard  und  Bruno    noch   weiter    aus^.     Gleichzeitig 


Zaring.  Scr.  XIII  S.  735,  Freib.  Diöz.  Arch.  XIII  S.  285;  1093  nach  St.  Peter 
bei  Freiburg  i.  B.  verlegt.  —  Sindelfingen  vor  1083,  bald  in  ein  Chorherren- 
stift verwandelt,  Fund.  Scr.  XVII  S.  800.  —  Schaff  hausen  1080,  Relatio  Burch. 
Quellen  zur  Schweiz.  Gesch.  III,  1  S.  14  f.  Nr.  6,  Registr.  VII,  24  S.  417,  Vita 
Wilh.  22  S.  219,  Bern.  z.  1091  S.  451.  —  St.  Gregor  oder  Reichenbach  1082, 
Stift.Urk.  Wirt.  ÜB.  I  S.  284  Nr.  236,  Notit.  Reich.  Scr.  XV  S.  1023,  Bern, 
z.  1091,  vita  Wilh.  22.  —  St.  Georg  1083-1084,  Notit.  fund.  Scr.  XV  S.  1007, 
Bern.  z.  1088  S.  447  u.  1091  S.  451,  vita  Wilh.  22.  —  Petershausen  1086, 
vita  Wilh.  22  S.  219,  Gas.  mon.  Petrish.  III,  1  ff.  Scr.  XX  S.  649,  Bern.  z. 
1091.  —  Zwifalten  1089,  Wirt.  ÜB.  I  S.  298  Nr.  242,  Ortlieb.  ehr.  1. 1  ff. 
Scr.  X  S.  71  ff.  —  Blaubeuren  um  1090,  Eist.  Hirs.  mon.  S.  263,  Wirt.  ÜB.  I 
S.  313  Nr.  253,  Ann.  Spir.  Scr.  XVII  S.  82. 

1  Kremsmünster,  Hist.  Chremif.  z.  1082  Scr.  XXV  S.  631,  Vita  Altm.  10 
S.  232.  —  St.  Paul.  c.  1085,  Hist.  fund.  Scr.  XV  S.  1058,  J.W.  5784,  Vita 
Wilh.  22.  —  Admont,  Vita  II  Gebeh.  11  Scr.  XI  S.  40  f.  —  St.  Margaret  c. 
1079,  Chron.  Schir.  8  Scr.  XVII  S.  617;  vgl.  Scr.  XV  S.  1068,  das  Kloster 
wurde  zuerst  nach  Fischbachau,  dann  nach  Usenhofen,  endlich  nach 
Scheiren  verlegt. 

2  Reinhardsbrunn  1085,  J.W.  5906,  Chr.  s.  Petr.  Erph.  z.  1085  S.  16, 
Chr.  Gozec.  II,  14  Scr.  X  S.  154,  Vita  II  Gebeh.  11  Scr.  XI  S.  40  f.  Die  Urk. 
Heinrichs  Reg.  dipl.  Thur.  I  S.  201  Nr.  947  ist  gefälscht.  —  St.  Peter  na'ch 
1085,  Vita  Wilh.  22,  Hi&t.  Hirs.  mon.  app.  S.  263,  Ann.  s.  Petri  Erph.  z. 
1100  S.  16. 

3  In  dem  Verzeichnis  der  von  Hirschau  ausgesandten  Äbte  Scr.  XIV 
S.  263  werden  außer  den  genannten  folgende  Klöster  angeführt:  Altdorf, 
Magdeburg,  d.  i.  Kl.  Bergen,  Hugshofen,  Rosacium  in  Friaul,  Paulinzelle, 
Bamberg,  d.  i.  St.  Michael,  Prüfening,  Breitenau,  Bosau,  Langenau,  El- 
chingen, Amorbach  (?),  Mettlach,  Schwarzach  am  Main,  Schwarzach  am 
Rhein,  Theres,  Wessobrunn,  Bregenz,  d.  i.  Meherau,  Lorsch,  Bleidenstadt, 
Hornbach,  Deggingen,  Beinwil,  dazu  das  unbekannte  Odenheim.  In  dem 
von  Mayr,  Mtt.  d.  Inst.  I  S.  126  f.  publizierten  bairischen  Verzeichnis  sind 
als  verbrüderte  Klöster  genannt  Admont,  St.  Emmeram,  Prüfening  Prühl, 
Biburg,  Mallersdorf,  Reichenbach.  Das  gleichfalls  bair.  Verzeichnis,  das 
Heinisdörfer  mitteilt  (S.  118),  nennt  außerdem:   Michelfeld,  Ennsderf,  Attel, 


\—     871     — 

drangen  von  St.  Blasien  her^  die  Gewohnheiten  von  Fructuaria  in 
Schwaben  und  Baieni,  und,  wie  es  scheint,  direkt  von  Burgund 
aus  die  cluniazensischen  Einrichtungen  in  Norddeutschland  vor. 
St  Blasien  folgten  in  Schwaben  Muri,  St.  Ulrich  und  Afra  zu 
Augsburg,  Kempten,  Wibhngen,  Ochsenhausen-,  in  Baiern  Gött- 
weih, Garsten  und  St.  Lambert^.  Die  Cluniazensergewohnheiten 
wurden  im  Anfang  des  zwölften  Jahrhunderts  in  St  Bertin  und 
St  Truijen,  St  Jacob  und  St  Lorenz  in  Lüttich  herrschend ^  schon 
etwas  früher  in  Ilsenburg,  Hillersleben,  Harsefeld  und  Huysburg^. 
Bedeutend  war,  wie  gesagt,  diese  neue  Welle  klösterlicher 
Beformen  um  der  Einwirkung  auf  das  Volk  willen.  Herrand  von 
Ilsen  bürg  und  Giselbert  von  Beinhardsbrunn  gehörten  zu  den  ein- 
flußreichsten Gregorianem  des  Nordens.  Im  Süden  waren  St.  Blasien, 
Schaffhausen  und  besonders  Hirschau  gewissermaßen  gregorianische 
Festungen.  Dort  fanden  die  bedrängten  und  vertriebenen  Ge- 
sinnungsgenossen eine  sichere  Zuflucht®  und  von  dort  aus  wurde 
der  Angriff  auf  die  Gegner  geleitet'. 


Aspach,  Weihenstefan,  Weltenburg,  Münchsmünster,  Kastei,  Benediktbeuren, 
Seeon,  St  Jakob  in  Regensburg,  Rott  und  zwei  nicht  zu  identifizierende 
Klöster.  Außerdem  ist  sicher  der  Einfluß  Hirschaus  auf  Corvey  (Ann.  Pegav. 
z.  1101  Scr.  XVI  S.  246)  und  Pegau  (ibid.). 

^  Beide  Klöster  und  Muri  standen  seit  ca.  1086  in  einer  Gebetsver- 
brüderung, Wirt.  ÜB.  V  S.  372. 

-  Acta  Murensia  9,  Quellen  z.  Schweiz.  Gesch.  III  S.  31.  In  Augsburg 
und  Kempten  leitete  der  gleich  zu  erwähnende  Hartmann  von  Göttweih  die 
Klöster,  vita  Altm.  40  S.  241,  Ser.  abb.  s.  Udalr.  Scr.  XIII  S.  280,  Stiftungs- 
urkunde Ochsenhausens,  Wirt.  ÜB.  I  S.  321  Nr.  256;  Bern.  z.  1093  S.  456. 
Auch  Alpirsbach  hat  wahrscheinlich  die  Gewohnheiten  von  St.  Blasien  an- 
genommen, da  seine  Gründung  unter  Beirat  des  Abts  üto  von  St.  Blasien 
erfolgte,  Wirt  ÜB.  S.  315  Nr.  254. 

3  Über  die  Tätigkeit  Hartmanns  in  Göttweih  vita  Altm.  38  f.  S.  241, 
Bern.  z.  1094  S.  460,  Auct  Garst  z.  1094  Scr.  IX  S.  568,  Ann.  Adm.  z.  1094 
S.  576.  Über  St  Lambert  Vita  Altm.  40  S.  241.  Über  Garsten  Auct  Garst 
z.  1107  S.  568. 

*  Sim.  Gesta  abb.  s.  Bert.  II,  64  ff.  S.  648,  weitere  Reformen  von'  s. 
Bertin.  aus  c.  71  ff.  S.  649  f.,  Gesta  abb.  Trud.  VI,  21  S.  262,  VIII,  16  S.  278. 

5  ÜB.  des  Kl.  Ilsenburg  S.  6  Nr.  5  v.  1085,  vgl.  Ann.  Saxo  z.  1088 
S.  726;  ÜB.  von  Halberstadt  I  S.  81  Nr.  118  v.  1096;  Hamb.  ÜB.  I  S.  118 
Nr.  126  f. 

«  Vgl.  Bernold  z.  1083  S.  439;  Gas.  mon.  Petrish.  11,48  S.  648;  vita 
Paulinae  29  (ed.  Mitzschke  S.  64);  Hist.  Hirs.  mon.  3  S.  256;  Pass.  Thiem.  4 
Scr.  XI  S.  54. 

'  Wie  ausschließlich  die  Hirschauer  und  St.  Blasier  Klöster  das  päpst- 
liche Vertrauen    hatten,    zeigen    die    Schutzbriefe  Urbans  II.  für  Hirschau 


—     872     — 

Seitdem  der  Zug  der  Irländer  nach  dem  fränkischen  Reiche 
aufgehört  hatte,  waren  in  Deutschland  mönchische  Wanderprediger 
unbekannt  geworden.  Jetzt  traten  sie  von  neuem  auf:  von  den 
Hirschauer  Klöstern  aus-,  durchzogen  sie  das  Land.  So  feurig  und 
hinreißend  wie  einstmals  die  Kelten  predigten  sie  die  asketische 
Frömmigkeit  ^ :  die  Worte  Geistlich  und  Fleischlich  waren  in  ihrem 
Munde  gleichbedeutend  mit  Mönch  und  Laie  -.  Ihre  Gegner  warfen 
ihnen  vor,  sie  leugneten,  daß  Verheiratete  selig  werden  könnten, 
und  forderten,  daß  alle  Eheleute  sich  trennten  und  das  Ihre  ver- 
ließen^. Und  ohne  Zweifel  drangen  sie  auf  die  Unterordnung 
aller  unter  die  geistliche  Leitung:  wie  im  Kloster  der  Gehorsam- 
gegen  den  Abt  das  A  und  0  war,  so  sollte  in  der  Welt  der  Ge- 
horsam gegen  die  Kirche  aufgerichtet  werden  *.  Unmöglich  konnten 
sie  von  dem  kirchlichen  Streite  schweigen:  sie  donnerten  wider  den 
wahnsinnigen  Wibert,  der  Unzucht  und  Simonie  gebiete^,  wider  die 
weltlichen  Fürsten,  die  die  Kirche  verfolgen  wie  einstmals  Antiochus 
die  Juden,  wider  die   unwürdigen  Priester,    die  das  Gegenteil  von 


5543,  St.  Blasien  5504,  5783,  Schaffhausen  5429,  5457,  5580,  Reinhards- 
brunn 5462,  5508,  Zwiefalten  5483,  St.  Georg  5542,  St.  Peter  5545,  Wib- 
lingen  5697,  Göttweih  5698,  Blaubeuren  5781,  St.  Peter  in  Kärnthen  5784. 
Von  Lothringen  abgesehen  (St.  Vincenz  und  St.  Salvator  in  Metz  5623  f., 
St.  Gislen  5593),  gibt  es  außerdem  4  Schutzbriefe  Urbans  für  deutsche 
Klöster:  für  Raittenbuch,  die  Stiftung  des  Herzogs  Weif  und  Altmanns  von 
Passau  (5428,  5459),  Marbach,  die  Stiftung  Manegolds  von  Lautenbach 
(5629),  Neresheim,  die  Stiftung  des  Grafen  Hartmann  von  Dillingen,  eines 
päpstlichen  Parteigängers  (5765),  u.  Reichenau,  das  sich  an  die  Hirschauer 
angeschlossen  hatte  (5541a),  mit  andern  Worten:  Urban  hat,  abgesehen 
von  drei  Neustiftungen  erklärter  Anhänger,  ausschließlich  an  Klöster,  die 
mit  Hirschau  und  St.  Blasien  zusammenhingen,  Schutzbriefe  erteilt. 

^  Ich  benütze  zu  der  folgenden  Charakteristik  der  Hirschauer  Ansichten 
den  Brief  Wilhelms  an  König  Hermann  bei  Sudendorf,  Registr.  I  S.  50 
Nr.  15,  das  Lorscher  Spottgedicht,  die  Notizen  des  Hersf.  Anonymus  und 
den  Psalmen-Kommentar,  der  unter  dem  Namen  Haimos  geht,  s.  über  ihn 
Beilage  II. 

'^  Vgl.  die  Gegenüberstellung  von  spiritualis  professio  und  carnalium 
hominum  vita  in  der  vita  II  Udalr.  Cell.  29  S.  261.  Bei  Haimo  bilden  die 
activi  und  contemplativi  stehende  Kategorien;  vgl.  z.  B.  Ps.  21  S.  267;  23 
S.  272;  32  S.  303;  54  S.  379  etc. 

^  Lorscher  Spottgedicht  v.  19  ff.  S.  431 ;  v.  44. 

*  Brief  Wilhelms. 

^  Haimo  zu  Ps.  90  S.  510:  Non  timebimus  a  gravissima  persecutione 
manifesta,  qualis  esset  persecutio,  si  aliquis  nefandus  episcopus  praedicaret 
et  praeciperet  fornicationem  vel  simoniam  sicut  Guibertus  demens  (vgl.  zu 
dieser  Roheit  Deusdedit,  contra  invas.  H,  12  S.  330). 


—     873     — 

dem  tun,  was  sie  predigen,  wider  die  Weltweisen  und  ihre  listigen 
Lehren^.  Gleichwohl  waren  sie  nicht  Gesinnungsgenossen  Gregors 
im  strengen  Sinn  des  Wortes:'  die  Weltherrschaft  des  Papsttums 
und  die  Unterwerfung  des  Kaisers  zu  einem  Vasallen  Roms,  das 
waren  Gedanken,  für  die  den  Lobrednem  der  Askese  die  Empfäng- 
lichkeit fehlte.  Wilhelm  selbst  dachte  über  die  Stellung  und  die 
Macht  des  Königs  in  der  Kirche  nicht  viel  anders  als  die  ge- 
mäßigten Antigregorianer:  er  verwarf  nicht  die  Laieninvestitur  an 
und  für  sich,  sondern  nur  den  dabei  geschehenden  Übergriff  in  das 
geistliche  Gebiet,  er  schrieb  dem  König  die  Pflicht  zu,  die  Simonie 
und  die  Unkeuschheit  der  Priester  auszurotten^.  Sein  Nachfolger 
nahm  unbedenklich  ein  Bistum  aus  der  Hand  des  Königs  an.  So 
kam  für  die  Hirschauer  fast  allein  die  reUgiöse  Seite  des  Streits  in 
Betracht.  Um  so  eindrucksvoller  aber  mußten  ihre  Reformforderungen 
sein:  wer  konnte  widersprechen,  wenn  sie  verlangten,  daß  die 
Simonie  abgetan,  die  Zucht  unter  dem  Klerus  wieder  hergestellt 
werde?  Und  wer  wurde  nicht  erschüttert,  wenn  sie  verkündigten, 
die  Durchführung  der  Reform  sei  die  Bedingung,  um  das  der 
Welt  drohende  Unheil  zu  vermeiden^?  Denn  die  Verfolgung, 
welche  die  Heihgen  in  der  Gegenwart  zu  bestehen  hätten,  beweise 
die  Nähe  des  Endes:  noch  sei  der  Antichrist  nicht  da,  aber  die 
letzte  Stunde  vor  seiner  Ankunft  sei  vorhanden*.  An  der  Kirche 
habe  sich  das  Psalmwort  erfüllt:  Wir  sind  eine  Schmach  geworden 
unseren  Nachbarn,  ein  Spott  und  Hohn  denen,  die  um  uns  her 
sind.  Aber  der  Herr  werde  kommen  und  seinen  Grimm  ausschütten 
über  die  Könige,  die  seinen  Namen  nicht  angerufen  haben '^.  Und 
wer  werde  dann  gerettet  werden?  Die  Hirschauer  Prädikanten 
antworteten:  Nur  die  Glieder  der  Kirche;  aber  die  Kirche  ist 
allein  in  der  Gemeinschaft  der  Gregorianer  vorhanden,  nur  dort 
gibt  es  ein  Priestertum,  nur   dort  finden   sich  Himmlische,   Geist- 


^  Haimo  zu  Ps.  78  S.  469:  Haec  eadem  mala  sunt  inventa  in  ecclesia 
eodem  modo;  S.  470:  Haec  persecutio,  quam  sustinemus;  zu  Ps.  23  S.  271: 
Per  flumina  accipit  saeculares  principes  .  .  super  quos  Deus  fecit  ecclesiam, 
quia  etiam  principum  persecutiones  superat  ecclesia;  zu  Ps.  77  S.  467:  Simi- 
liter  sacerdotes  nostri  cadunt  in  gladio  oris  Dei,  cum  his  quae  bene  an- 
nuntiant  contraria  faciunt.  Auch  gegen  die  Mönche  a.  a.  0.:  Per  viduas 
quoslibet  in  ecclesia  castitatem  voventes  possumus  accipere,  qui  iuste  non 
plorantur,  si  votum  frangentes  recedunt  in  usum  libidinis;  zu  Ps.  11  S.  231. 

^  Brief  an  König  Hermann.  ^  Ibid. 

"*  Haimo  zu  Ps.  70  S.  431 :  Caritas  incipit  frigescere,  ut  in  hoc  tem- 
pore ante  Antichristum. 

s  Haimo  zu  Ps.  78  S.  469. 


—     874     — 

liehe,  Kinder  Gottes  ^.  Wie  verwerflich  mußte  von  diesem  Punkte 
aus  der  Verkehr  mit  den  Exkommunizierten^,  die  Anerkennung 
Heinrichs  als  Kaiser  erscheinen!  Sie  versicherten:  Wer  sich  von 
der  Einheit  der  Kirche  Gottes  scheidet,  der  stürzt  in  die  Tiefe; 
denn  niemand  steht  so  hoch,  daß  er  nicht  durch  sie  geschirmt 
würde  ^.  Alle  Häretiker  -sind  verloren :  für  die  Getreuen  der  Kirche 
ist  es  heilige  Pflicht,  jede  Gemeinschaft  mit  ihnen  zu  meideu;  denn 
sie  sind  die  Feinde  des  Dienstes  Gottes,  ihr  Opfer  ist  von  dem 
der  Kirche  geschieden.  Die  Prediger  der  Gerechtigkeit  müssen  sie 
töten,  indem  sie  sie  exkommunizieren;  wer  sich  zu  Gott  bekehrt, 
muß  ihnen  widerstehen  bis  aufs  Blut*. 

So  predigten  die  Hirschauer  in  Schwaben  und  Franken.  Und 
wie  sie,  so  wirkte  im  Elsaß  der  Magister  Manegold  von  Lauten- 
bach ^,  in  Lothringen  der  Abt  Rudolf  von  St.  Vanne®,  in  Flandern 
und  Brabant  der  Mönch  Wederich  von  St.  Peter  in  Gent'. 

Wir  wissen  nicht  nur  aus  dem  Munde  der  Gegner,  daß  das 
Predigen  der  Mönche  bei  vielen  großen  Anstoß  erregtet  Auch 
ein  so  entschiedener  Gregorianer  wie  Bernold  mißbilhgte  es^  Die 
Kaiserlichen  erinnerten  an  den  Benediktinergrundsatz,  daß  die 
Mönche  in  der  Klausur  zu  verharren  haben,  und  bezeichneten  die 
umherziehenden  Agitatoren  als  Häretiker  ^•^.  Aber  das  Volk  fragt 
nie  nach  dem  formellen  Recht:  es  wm'de  ergriffen  von  dem  mäch- 
tigen   Eindi-uck   der   religiösen    Überzeugung,   die    hier  wider   das 


1  S.  De  un.  ecd.  II,  2  f.  S.  43  ff.,  38  S.  120  f.  und  das  Lorscher  Gedicht 
V.  16  ff.  S.  431. 

•2  Lorscher  Gedicht  v.  52  ff.  ^  Haimo  zu  Ps.  79  S.  478. 

^  Haimo  z.  Ps.  25  S.  278,  z.  Ps.  58  S.  391,  z.  Ps.  67  S.  418. 

5  Bern.  z.  1094  S.  461 ;  vgl  auch  Ann.  Argent.  z.  1090  Scr.  XVII  S.  88. 
Manegold  wurde  Propst  in  dem  1090  von  ihm  gegründeten  Stift  Marbach, 
s.  J.W.  5629,  und  über  die  Stiftung  Marbachs  Ann,  Argent.  S.  88,  Bern.  z. 
1094  S.  459  f.  Wie  groß  sein  Einfluß  war,  zeigt  seine  Gefangensetzung 
durch  Heinrich,  Bern.  z.  1098  S.  466 ;  vgl.  auch  die  gegen  ihn  gerichteten 
Verse  L.  d.  1.  I  S.  430  f.  «  Laur.  Gesta  ep.  Vird.  9  S.  496. 

'  Chron.  Affligh.  1  Scr.  IX  S.  407. 

"*  Vgl.  de  un.  eccl.  II,  38  S.  120,  und  Ann.  Aug.  z.  1075  S.  128:  Giro- 
vagi  (vgl.  Reg.  s.  Bened.  c.  1)  sub  specie  religionis  discurrentes  maximam 
ubique  seminant  discordiam. 

®  An  Adalbert  von  Speier,  S.  98:  De  praedicatione  monachorum  quod 
iterum  notatis,  et  nobis  placet,  ut  non  nisi  ordinati  praedicent  catholicoque 
obediant  praesuli,  nisi  ab  apostolica  sede  fuerint  emancipati.  Man  möchte 
vermuten,  daß  Bernold  sich  1084  die  Priesterweihe  deshalb  erteüen  ließ, 
um  in  seiner  agitatorischen  Tätigkeit  ungehindert  zu  sein. 
"  De  un.  eccl.  a.  a.  0.  S.  120  f. 


—     875     — 

Schisma  und  für  die  Gemeinschaft  mit  Rom  sich  erhob.  Man 
kann  den  Erfolg  der  Hirschauer  Prediger  in  dem  kaisertreuen 
Franken  bemerken^.  Geradezu  überwältigend  war  er  in  Schwaben \ 
Von  überall  her  drängten  sich  Freigeborene  dazu,  dem  Kloster 
Hirschau  die  notwendigen  äußeren  Dienste  zu  tun;  nirgends  war 
die  Zahl  der  dienenden  Brüder  größer  als  dort^.  Sie  verstärkten 
den  Einfluß  des  Ordens,  denn  das  Volk  staunte  sie  an  als  halbe 
Heilige  und  zugleich  standen  sie  ihm  näher  als  die  Mönche.,  Die 
Führer  erkannten  rasch,  welchen  Wert  es  hatte,  solche  Elemente 
dauernd  festzuhalten.  Wilhelm  hat  auf  den  Rat  Udalrichs  von 
Zell  die  dienenden  Brüder  zu  einer  eigenen  Genossenschaft  kon- 
stituiert*. Die  natüiiiche  Folge  davon  war,  daß  ihre  Zahl  beschränkt 
werden  mußte.  Aber  gerade  jetzt  bewies  sich,  wie  ungemein 
mächtig  die  von  den  Prädikanten  hervorgerufene  Bewegung  war^ 


^  De  un.  eccl.  11,43  S.  140:  Consyderanda  sunt  haec,  quae  s.  patres 
conscribunt  super  eo  genere  monachorum,  quod  nunc  in  nostra  quoque 
provincia  aut  primum  est  äut  solum. 

2  Vgl.  über  die  Erfolge  Manegolds  im  Elsaß  Bern.  z.  1094  S.  461. 

^  Der  Ursprung  der  Einrichtung  ist  nicht  aufgeklärt.  Sie  stammt 
vielleicht  aus  dem  Orient,  s.  Grrützmacher,  P.  RE.  XIII  S.  226,  5.  Daß  sie 
im  Abendland  zuerst  in  Cluni  ausgebildet  worden  ist,  ist  möglich.  Sicher 
unrichtig  ist,  daß  Gualbert  sie  in  Vallombrosa  zuerst  getroffen  hat;  sie 
begegnet  schon  in  den  Gewohnheiten  von  Subjaco  als  alteingewurzelt,  c.  41 
S.  210  f.,  52  S.  225.  Die  Notiz,  an  die  Riezler,  G.  B.s  I  S.  520  Anm.  3  er- 
innert, daß  Altmann  in  St.  Nikolaus  zu  Passau  Kleriker  und  Laien  sammelte, 
bringt  keine  genaue  Parallele.  Denn  St.  Nikolaus  war  ein  Chorherrenstift, 
hatte  also  nur  Priester  zu  Bewohnern,  während  unter  den  Benediktinern 
stets  nur  wenige  die  Priesterweihe  erhielten.  Darf  man  vermuten,  daß  um 
der  Agitation  unter  dem  Volke  willen  in  Hirschau  die  Ordination  bereit- 
williger erteilt  wurde?  Dann  würde  sich  die  Notwendigkeit  dienender 
Brüder  erklären.     Vgl.  übrigens  Reg.  s.  Ben.  48. 

*  Brief  Udalrichs  an  Wilhelm  Migne  149  S.  637:  In  obsequio  quoti- 
diano  tales  famulos  habere  meruistis,  qui  ex  liberis  ingenuis  ultro  se  humi- 
liantes  vobisque  servientes  non  aliam  vitam  quam  illam,  quae  est  coelestis 
et  ,  perpetua,  expectant.  De  quibus  tamen  unum  .  .  in  proximo  mutari 
vellem.  Vellem  utique,  ut  non  amplius  permitterentur  extra  claustrum 
commorari;  daretis  eis  habitum  nostrum.  Et  quia  non  ad  hoc  valent,  ut 
sint  lectores  vel  cantores  cum  litteratis,  ulmi  vivae  vivas  quoque  vites, 
iuxta  quadamtenus  dictum  est,  portarent,  ut  eodem  modo,  quo  hucusque, 
serviendo  litteratis  litteratorum  mercedem  consequerentur.  Dazu  die  Schil- 
derung vita  Wilh.  23  S.  219  f.  Bernold  z.  1083  S.  439.  Lorsclier  Spottgd. 
-V.  89  f.  S.  432.     Passio  Thiem.  10  S.  57. 

5  Bemerkenswert  ist,  daß  die  Synode  von  Autun  1094  den  Mönchen 
verbietet,   i.e  parochialium   sacerdotum  officia  in  parochiis  usurpent,   Bern. 


—     876     — 

oie  erzeugte  eine  völlig  neue  Erscheinung  im  deutschen  Volksleben. 
An  vielen  Orten  bildeten  sich  Laienvereinigungen  zum  Zwecke 
gemeinsamen  Lebens  unter  geistlicher  Leitung.  Die  Hirschauer 
Prediger  hatten  ihre  Hörer  für  die  Herrhchkeit  der  Urkirche  u 
begeistern  gewußt:  indem  jene  Vereine  die  Gütergemeinschaft  ein- 
führten, überhaupt  der  ganzen  Lebenshaltung  eine  religiöse  Färbung 
verliehen,  meinten  sie  die  Zustände  der  apostolischen  Zeit  von 
neuem  zu  verwirklichen.  Sowohl  Männer  als  Frauen  schlössen  sich 
ihnen  an;  es  kam  vor,  daß  ganze  Dörfer  sich  gewissermaßen  in 
geistHche  Genossenschaften  umgestalteten^.  Man  kann  diese  Be- 
wegung mit  der  Pataria  vergleichen.  Doch  ist  sie  nicht  identisch; 
denn  sie  hat  weniger  politischen,  mehr  religiösen  Gehalt.  Für  den 
Kaiser  aber  war  sie  deshalb  so  gefährlich,  weil  allen,  die  unter 
dem  Einfluß  der  Hirschauer  standen,  die  Gemeinschaft  mit  Rom 
als  das  Höchste  galt,  wogegen  die  Gemeinschaft  mit  dem  Gebannten 
schroff  abgelehnt  wurde. 

Diese  volkstümliche  Erhebung  scheint  in  der  ersten  Hälfte  der 
neunziger  Jahre  ihren  Höhepunkt  erreicht  zu  haben.  Man  erkennt 
ihre  Macht  daran,  daß  die  schwäbischen  Herren,  als  sie  sich  auf 
einem  Tage  zu  Ulm  im  November  1093  insgesamt  für  ürban  er- 
klärten, den  vnbertistischen  Bischof  Arnold  von  Konstanz  ausdrück- 
lich von  dem  Landfrieden  ausnahmen,  den  sie  aufrichteten^.  Im 
April  des  nächsten  Jahres  hielt  Bischof  Gebhard  eine  große  Synode 
in  Konstanz,  auf  der  er  Maßregeln  traf,  um  mit  Hilfe  des  erregten 
Volks  den  letzten  Widerstand  gegen  Urban  zu  vernichten  ^.  Wie 
die  Gregorianer  Sachsens  dachten,  zeigte  der  von  Herrand  von 
Halberstadt  im  Namen  des  Grafen  Ludwig  von  Thüringen  an 
Bischof  Waltram  von  Naumburg   gerichtete  Brief:    er   weist  jede 


S.  461.  Niemand  wird  annehmen,  daß  der  Beschluß  im  Hinblick  auf  die 
Hirschauer  gefaßt  wurde.  Er  zeigt  aber,  daß  das  öffentliche  Hervortreten 
der  Mönche  sich  in  Burgund  ebenso  sark  bemerklich  machte  wie  in 
Deutschland. 

^  B^rnold  z.  1091  L  S.  452f.  Die  Einrichtung  muß  in  ihren  Wurzeln 
in  die  Zeit  Gregors  zurückgehen.  Denn  Urban  sagt  in  dem  von  Bernold 
aufgenommenen  Bruchstück,  daß  er  sie  aus  eigener  Anschauung  kenne. 
Diese  Kenntnis  kann  er  nur  während  seiner  deutschen  Legation  erworben 
haben.  ^  Bern.  z.  1093  S.  457. 

^  Ders.  z.  1094  S.  458:  Ibi  incontinentiam  presbiterorum  et  violentiam 
simoniacorum  adeo  prohibuit,  ut  etiam  populum  ab  eornm  officio  penitus 
sub  banno  prohibuisset,  si  ipsi  in  tali  facinore  positi  contra  fas  et  ius 
ministrare  praesumpsissent.  Im  Okt.  folgte  ein  Tag  in  Augsburg;  von  den 
Verhandlungen  wissen  wir  nichts,  Ann.  Aug.  S.  134. 


—     877     — 

Gemeinschaft  mit  Heinrich  zurück;  denn  dieser  sei  ein  Häretiker: 
ferne  sei  es,  ruft  Herrand  aus,  daß  wir  ihn  als  Bruder  oder  Christen 
anerkennen  I  Wir  bringen  den  Haß  gegen  ihn  als  ein  großes 
Opfer  Gott  dar^ 

Die  Lage  war  so,  daß  Urban  einen  neuen  Vorstoß  wagen 
konnte:  am  16.  Oktober  1094  heß  er  auf  einer  Synode  zu  Autun 
dm'ch  Erzbischof  Hugo  von  Lyon  den  Bann  über  Heinrich,  Wibert 
und  ihre  Anhänger  neuerdings  verkündigen  ^.  Im  März  1095  hat 
er  selbst  zu  Piacenza  den  Fluch  über  den  Gegenpapst  und  seine 
Genossen  wiederholt^.  Jetzt  äußerte  er  sich  mit  einer  Heftigkeit 
wider  seme  Gegner,  die  der  Gregors  mindestens  gleichkommt.  Der 
Kaiser  erscheint  als  der  Zerstörer  des  christlichen  Friedens,  als  der 
Verderber  des  römischen  Reichs,  als  der  Vater  und  Vorkämpfer 
der  Häretiker.  Wibert  ist  das  von  ihm  im  Heihgtum  aufgerichtete 
Götzenbild,  zu  dessen  Anbetung  die  Menschen  gezwungen  werden 
sollen,  das  Tier  aus  dem  Abgrund,  das  mit  den  Heihgen  Gottes 
Krieg  führt;  die  wibertistisch  gesinnten  Bischöfe  werden  gescholten 
als  die  Bannerträger  des  Antichrists  und  die  Lasttiere  des  Satans; 
die  Orte,  die  sie  anerkennen,  erklärt  Urban  für  ein  neues  Sodom  *. 
Von  einer  Mittelstellung,  wie  sie  Hartwig  von  Magdeburg  suchte, 
wollte  er  nichts  wissen.  Sie  schien  ihm  eine  gefährliche  Halbheit^. 
Urban  warf  sich  mit  solcher  Leidenschaftlichkeit  in  den  Sti'eit, 
weil  er  überzeugt  war,  daß  die  Sache  der  Wibertisten  verloren 
sei^:  nur  der  letzte  Stol3,  so  schien  es,  ^ußte  ihr  noch  versetzt 
werden.  Wemi  man  sich  an  die  Erfolge  erinnert,  die  die  Synoden 
von  Piacenza  und  Clermont  ihm  gebracht  hatten,  so  ist  dies  Urteil 


1  Annal.  s.  Disib.  z.  1090;  auch  L.  d.  1.  II  S.  285  ff. 

2  Bern.  z.  1094  S.  461.  Über  Hugo:  Luhe,  Hugo  von  Die.  Straßb. 
Diss.  1898. 

■'  C.I.  I  S.  560  ff.  Nr.  393;  Bern.  z.  1095  S.  461;  über  die  Synode  vgl. 
Langen  S.  189  ff.,  .  Knöpf  1er  S.  215  ff.,  Meyer  v.  Knonau  IV  S.  442.  Die- 
selben auch  über  die  Synode  von  Clermont,  deren  Verlauf  hier  nicht  dar- 
zustellen ist. 

*  Aus  dem  Trostbriefe  Urbans  an  den  von  Heinrich  vertriebenen  Abt 
Berengar  von  St.  Lorenz  in  Lüttich,  J.W.  5538  aus  d.  J.  1094 — 1095.  Ahn- 
liche Äußerungen  5422,  welcher  Brief  meines  Erachtens  mit  1089  zu  früh 
angesetzt  ist,  u.  5662  (27.  Juli  1096).  ^  J.W.  5422. 

«  Ibid.,  vgl.  J.W.  5678  (Jan.  1097):  De  statu  nostro  nobiscum  Deo 
gratias  age,  quia  usque  ad  urbem  cum  comite  M.  pacifice  venimus,  urbem 
honestissime  cum  procedentium  stipatione  frequentissima  introivimus.  Urbem 
ipsam  maiori  iam  ex  parte  habemus.  Synodum  Laterani  solemniter  cele- 
bravimus.  Cives  nobis  et  regiones  omnes  sacramentis  astringimus.  Gratias 
Deo,  honeste,  tute,  alacriter  sumus. 


—     878     - 

über  die  Lage  wohl  begreiflich.  In  der  Tat  war  die  Stellung,  die 
er  jetzt  einnahm,  nicht  zu  erschüttern.  Der  gänzliche  Misserfolg, 
unter  welchem  der  letzte  Anlauf  der  opponierenden  Kardinäle,  Ein- 
fluß auf  den  Gang  der  Dinge  uz  gewinnen,  erlag,  zeigt  das  mit 
voller  Deutlichkeit^. 

Es  charakterisiert  Urban,  daß  er,  indem  er  die  Aggresive 
ergriff,  zugleich  Maßregeln  traf,  um  die  Auflösung  der  bischöflichen 
Opposition  durch  den  Rücktritt  ihrer  Glieder  zu  fördern.  Er  hatte 
im  Beginne  seines  Episkopats  den  Grundsatz  aufgestellt,  daß  nicht- 
simonistische  AVeihen  gegnerischer  Bischöfe  anerkannt  werden  sollten. 
Jetzt,  auf  dem  Höhepunkt  seiner  Erfolge,  ging  er  noch  einen  Schritt 
weiter.  Seitdem  Humbert  seine  Schrift  gegen  die  Simonisten  ge- 
schrieben hatte,  waren  in  Rom  Laieninvestitur  und  Simonie  gleich-r 
gestellt  worden.  Dagegen  brach  die  Synode  zu  Piacenza  mit  dieser 
Vorstellung,  indem  sie  zwischen  Häretikern,  d.  i.  Simonisten,  und 
Schismatikern,  d.  i.  den  vom  Kaiser  ohne  Simonie  investitierten 
Bischöfen  unterschied-.  Nur  die  Weihen  der  ersteren  wurden  — 
und  auch  sie  nicht  unbedingt  —  verworfen,  die  der  letzteren  da- 
gegen anerkannt^.  Man  braucht  nicht  hervorzuheben,  daß  dadurch 
der  Übergang  kaiserlicher  Bischöfe  in  das  päpstliche  Lager  außer- 
ordentlich erleichtert  wurde;  denn  jetzt  kam  das  Bedenken  in  Weg- 
fall, daß  durch  die  Anerkennung  Urbans  der  gesamte  kirchhche 
Zustand  der  Diözese  erschüttert  werden  würde. 

Urban  handelte  in  'klarem  Bewußtsein  von  der  Bedeutung 
dieses  Schrittes.  Das  ergibt  die  Schrift  des  Kardinals  Deusdedit 
wider   die  Eindringhnge    und    Simonisten*,    die    zwei    Jahre    nach 


^  Hierüber  gibt  Kunde  die  Sammlung  der  Briefe  ßenos  und  der 
übrigen  Kardinäle  Nr.  4 — 11  S.  403  ff.  Daß  die  versus  Hugonis  contra 
Manegoldum,  L.  d.  1.  I  S.  430  f.,  aus  dem  gleichen  Kreise  hervorgegangen 
sind,  scheint  mir  sicher.  Welcher  der  beiden  Hugo  ihr  Verfasser  ist,  läßt 
sich  nicht  feststellen.  * 

2  C.I.  I  S.  560  ff.  Nr.  398.  C.  2  wird  der  frühere  enge  Begriff  von 
Simonie  erneuert:  Quicquid  vel  in  sacris  ordinibus  vel  in  aecclesiasticis 
rebus  vel  data  vel  promissa  pecunia  acquisitum  est,  etc.  Die  Bezeichnung 
der  Simonisten  als  Häretiker  liegt  in  c.  8  f.  C.  10  werden  genannt:  Epis- 
copi,  quondam  quidem  catholice  ordinati  sed  in  hoc  scismate  a  Roraana 
aecclesia  separati.  Jedermann  wußte,  daß  diese  schismatischen  Bischöfe 
sämtlich  vom  Kaiser  investiert  waren. 

^  C.  3  f.  c.  8 — 11.  Die  non  simoniace  von  Simonisten  vollzogenen 
Weihen  werden  anerkannt,  wenn  der  Empfänger  beweisen  kann,  daß  er 
den  Ordinator  nicht  als  Simonisten  gekannt  hat,  c.  3. 

^  L.  d.  1.  n  S.  292  ff.,  vgl.  Meyer  von  Knonau  V  S.  15  ff.  und  seine 
Rektoratsrede  v.  1897,  Theol.  Ztschr.   aus  d.  Schweiz  XIV  S.  129  ff.     Mirbt 


—     879     — 

der  Synode  von  Piacenza  in  zweiter  Bearbeitung  veröffentlicht 
wurde.  Sie  hat  für  den  Gang  des  kirchhchen  Streites  ähnliche 
Bedeutungj  wie  der  Traktat  Humberts,  aber  sie  setzt  die  Linie, 
welche  jener  eingehalten  hatte,  nicht  fort^,  sondern  sie  biegt  sie 
um.  Auch  Deusdedit  verleugnete  den  kurialistischen  Standpunkt 
nirgends,  im  Gegenteil  mit  absichtlicher  Schärfe  kehrte  er  ihn  her- 
vor: er  wollte  nichts  wissen  von  irgend  einer  Unterordnung  der 
Kirche  unter  die  königliche  Gewalt  und  er  verwarf  deshalb  jeden 
Einfluß  des  Herrschers  auf  die  Bestellung  der  Bischöfe.  Er  leug- 
nete, daß  eine  abweichende  Bechtsbildung  der  Geltung  des  kano- 
nischen Rechts  präjudizieren  könne;  im  Falle  des  Zwiespalts 
zwischen  staatlichem  und  kirchlichem  Rechte  habe  unbedingt  das 
letztere  Geltung^.  Aber  trotzdem  hegt  die  Abweichung  von  dem 
gregorianischen  Standpunkt  überall  klar  zutage.  Unumwunden  wird 
die  Berechtigung  der  königlichen  Gewalt  anerkannt:  obgleich  sie 
nicht  wie  die  priesterliche  direkte  göttliche  Stiftung  ist,  so  ist  sie 
doch  kraft  göttlicher  Erlaubnis  eingeführt  ^,  Und  auf  das  bestimm- 
teste wird,  als  für  beide  Gewalten  notwendig,  ihr  einträchtiges  Zu- 
sammenwirken gefordert.  Die  Kirche  verlangt  nicht  mehr  die 
"Weltherrschaft,  sie  fordert  nur  die  Freiheit,  nach  ihrem  Rechte  zu 
leben*.  Doch  wichtiger  war  für  den  Augenblick  die  Fassung  der 
Simonie.  Und  hier  war  nun  von  unermeßlicher  Bedeutung,  daß 
Deusdedit  zu  dem  früheren,  engen  Begriff  von  Simonie  zurück- 
kehrte: ein  Simonist  ist  derjenige,  der  irgendwann  für  sein  Amt 
Geld  gegeben  hat^.  Demgemäß  unterschied  er  zwischen  Simonisten 
und  Schismatikern:  die  ersteren  sind  diejenigen  Häretiker,  welche 
eine  Kirche  kaufen  oder  verkaufen;  dagegen  sind  diejenigen,  welche 
ohne     Geldzahlung    vom    König    eine    Kirche    annehmen,    Schis- 


scheint  mir  der  Bedeutung  der  Schrift  für  die  Möglichkeit  d.er  Annäherung 
der  beiden  Parteien  nicht  ganz  gerecht  geworden  zu  sein. 

1  Mirbt  S.  69. 

-  Vorrede  S.  301;  I,  14  S.  313;  III,  12   S.  352  f. 

3  III,  12  S.  353.  Mirbt  S.  546  findet  in  dieser  Stelle  das  Nachklingen 
der  gregorianischen  Theorie.  Mir  scheint  vielmehr  die  Abwendung  von 
derselben  vorzuliegen.  Sagt  Gregor:  Illam  quidem  superbia  humana 
repperit,  hanc  divina  pietas  instituit ;  illa  vanam  gloriam  incessanter  captat, 
haec  ad  coelestem  vitam  semper  aspirat,  IV,  2  S.  243,  so  ist  der  Gegensatz 
wie  zwischen  Göttlichem  und  Widergöttlichem;  sagt  aber  Deusdedit:  Nee 
mirum  sacerdotalem  auctoritatem  quam  Deus  ipse  per  se  ipsum  constituit, 
in  huiusmodi  causis  praecellere  potestatem  quam  sibi  humana  praefecit 
adinventio,  eo  quidem  permittente,  non  tarnen  volonte,  so  ist  der  Gegensatz 
wie  zwischen  Gut  und  Erlaubt.  Beide  Anschauungen  sind  also  durchaus 
nicht  gleich.  *  I,  17  S.  317.  ^  II,  1  S.  317  f. 


—     880     — 

matiker^.  Jene  sind  der  Gemeinschaft  des  Glaubens  entfallen, 
diese  haben  sich  dem  Gehorsam  gegen  die  kirchliche  Autorität  ent- 
zogen^. Das  war  nicht  nur  eine  sehr  begründete  theoretische 
Unterscheidmig,  sondern  es  hatte  unmittelbar  praktische  Bedeutung. 
Denn  nach  der  Überzeugung  des  Kardinals  konnten  diejenigen, 
die  von  einer  Häresis  zur  Kirche  übertraten,  klerikale  Würden 
nicht  erlangen,  dagegen  hielt  er  dies  den  altkirchhchen  Anschau- 
ungen gemäß  bei  Schismatikern  für  zulässig  ^.  Auf  die  augenblick- 
Uche  Lage  angewandt,  bedeutete  dieser  Grundsatz,  daß  wibertistische 
Bischöfe,  soweit  sie  nicht  Simonisten  oder  Gegeubischöfe  von 
Gregorianern  waren,  in  ihren  Amtern  anerkannt  werden  sollten. 

Urbans  Politik  hatte  Erfolg;  denn  obgleich  sich,  als  Heinrich 
im  Frühjahr  1097  nach  Deutschland  zm-ückkehrte  *,  die  pohtischen 
Verhältnisse  für  ihn  nicht  ungünstig  gestalteten^,  so  löste  sich  doch 
der  kirchliche  Zusammenhang  der  königlich  Gesinnten  vollständig 
auf.  Die  Bischöfe  Emehard  von  Würzburg,  Otto  von  Straßbürg^, 
Ruthard  von  Mainz '  gingen  in  Urbans  Lager  über,  ihrem  Beispiele 
folgte  Hermann  von  Augsburg^;  selbst  Rupert  von  Bamberg  ließ 
die  Verbindung   mit  Wibert  einschlafen,    wenn  er  sie    auch  nicht 


^Vorrede  S.  300.  Die  Bestellung  der  Bischöfe  durch  den  König  ver- 
warf D.  besonders,  weil  sie  ein  seminarium  aymoniacae  haereseos  sei,  s. 
I,  15  S.  314;  bezeichnend  ist  auch  die  Rechtfertigung  des  Investiturverbots 
1, 16  S.  815.     Den  kgl.  Konsens  verwirft  er  nicht  unbedingt,  I,  10  S.  308  f. 

2  11,14  S.  322.  3  II,  10  S.  328. 

*  Er  urkundete  am  15.  Mai  1097  zum  erstenmal  wieder  auf  deutschem 
Boden  zu  Nußdorf  am  Inn  (St.  2935). 

5  Kirchlich  war  von  Bedeutung  die  Vertreibung  Thiemos  aus  Salzburg, 
Dez.  1097,  Pass.  Thiem.  8  S.  56,  Vita  Chuonr.  7  S.  67,  zum  zeitlichen  An- 
satz Ann.  s.  Rudb.  S.  774,  und  Poppos  aus  Metz  in  dems.  Jahr,  Satira  in 
Mett.  L.  d.  1.  III  S.  619  ff. 

6  Bern.  z.  1096  S.  464,  vgl.  J.W.  5762. 

'  Ruthard  war  seit  1089  Wernhers  Nachfolger;  er  stand  zuerst  'aui 
Wiberts  Seite,  Cod.  üdalr.  86  S.  168  f.;  daß  Heinrich  sein  Unrecht  gegen 
die  Juden  nicht  gewähren  ließ,  bestimmte  ihn  zum  Parteiwechsel,  Ekkeh.  z. 
1098  S.  209.  Er  agitierte  nun  für  Urban,  Brief  an  den  Halberst.  Klerus 
Ep.  Mog.  31  S.  374.  Wibert  setzte  ihn  ab,  Ep.  Mog.  32  S.  377  v.  29.  Juli 
1099;  dagegen  erkannte  ihn  Urban  jetzt  an,  J.W.  6057. 

*  Sein  Parteiwechsel  wird  von  Paschal  am  7.  April  1100  erwähnt, 
J.W.  5825.  Vorausgegangen  waren  wiederholte  Briefe  Hermanns  und  eine 
Erkundigung  des  Papstes  bei  Gebhard,  nebst  dessen  Antwort.  Es  ist  dem- 
nach möglich,  daß  Hermann  schon  unter  Urban  sich  zum  Anschluß  ent- 
schloß, möglich  auch,  daß  er  den  Regierungswechsel  in  Rom  benützte.  Er 
wurde  durch  die  Bevölkerung  zum  Frieden  gedrängt,   s.  N.A.  VI  S.  629  ff. 


—     881     — 

geradezu  abbracht     Man  konnte  den  Augenblick  kommen  sehen, 
in  dem  Heinrich  genötigt  war,  sich  Urban  zu  unterwerfen. 

Doch  ehe  er  eintrat,  wurde  der  Papst  vom  Tode  ereilt,  am 
29.  Juli  1099.  Im  Jahre  darnach  starb  Wibert^.  Schon  am 
13.  August  erhielt  Urban  in  dem  Abte  Rainer  von  S.  Lorenzo 
einen  Nachfolger;  er  nannte  sich  Paschal  11.^.  In  jungen  Jahren 
war  er  einstmals  in  Angelegenheiten  seines  Klosters  nach  Rom 
geschickt  worden.  Gregor  VII.  hatte  ihn  dort  zurückgehalten.  Jetzt 
stand  er  an  seiner  Stellet  Die  ^italienischen  Wibertisten  zögerten 
gleichfalls  nicht,  eine  Neuwahl  vorzunehmen.  Aber  keiner  der  von 
ihnen  Erkorenen  vermochte  irgend  zu  Ansehen  zu  gelangen. 

In  Deutschland  würde  die  Neigung  zum  Frieden  durch  diese 
Todesfälle  ungemein  verstärkt,  Heinrich  berief  auf  die  Kunde  von 
Wiberts  Tod  hin  die  Fürsten  für  Weihnachten  1100  nach  Mainz. 
Er  wollte  mit  ihnen  Rats  pflegen  über  die  Wiederherstellung  der 
so  lange  entbehrten  kirchlichen  Einheit^.  Zahlreich  folgten  sie 
seiner  Aufforderung;  sie  waren  darin  einig,  daß  nun  der  Zeitpunkt 
fiir  die  Aufrichtung  des  Friedens  gekommen  sei,  und  rieten,  durch 
die  Absendung  einer  Gesandtschaft  nach  Rom  die  Unterhandlungen  • 
anzuknüpfend  Vielleicht  ging  Heinrich  noch  einen  Schritt  weiter; 
man  findet  die  Nachricht,  er  habe  auf  einem  Fürstentag  Weih- 
nachten 1101  den  Gedanken  hingeworfen,  es  sei  das  Beste,  daß 
er  selbst  noch  einmal  nach  Rom  ziehe;  dort  könne  eine  allgemeine 
Synode  seinen  Streit  mit  der  Kurie  entscheidend  Darin  lag  seine 
BereitwilHgkeit  zur  Anerkennung  Paschais.  Er  kam  auf  den  Ge- 
danken, wie  einstmals  in  Canossa  die  Lösung  vom  Banne  zu  er- 
zwingen.   Mußte  sie  ihm  nicht  gewährt  werden,  wenn  er  das  Kreuz 


1  Cod.  Udalr.  90  S.  175. 

-  Am  8.  Sept.,  vgl.  Meyer  von  Knonau  V  S.  107  f. 

"  Zur  Literatur:  Schum,  Heinrich  V.  und  Pasclialis  IL  in  den  JB.  der 
Akademie  zu  Erfurt  N.F.  VIII  S.  191  ff.  Guleke,  Deutschlands  innere  Kirchen- 
politik von  1105 — 1111,  Dorp.  1882.  Peiser,  Der  Investiturstreit  unter  H.V. 
Leipz.  1883.  Needon,  Beiträge  zur  Gesch.  H.s  V.  Leipz.  1885.  Schneider, 
D.  Vertrag  von  S.  Maria  del  Turri,  Duderstadt  1881.  Gernandt,  Die  erste 
Romfahrt  H.  V.  Heidelb.  1890.  Stutzer,  Zur  Kritik  der  Investit.-Verhand- 
lungen  Forsch.  XVIII  S.  223  ff.  *  Vita  Pasch.  Lib.  pont.  II  S.  296. 

5  C.I.  I  S.  124  f.  Nr.  73. 

ß  Ann.  Hild.  z.  1101  S.  50.  Die  Fassung  der  Nachricht  ist  nicht  ganz 
klar;  doch  zeigt  Ekkeh.  z.  1102  S.  223,  daß  es  sich  um  die  allgemeine 
Anerkennung  Paschais  handelte. 

'  Ekkeh.  a.  a.  0.  S.  223.  Die  Kritik,  die  Buchholz  S.  137  ff.  an  der 
Nachricht  übt,  hat  mich  nicht  überzeugt.  Unmöglich  ist  nur  die  Fassung 
der  Nachricht  in  der  Rezension  ß. 

Hauck,  Kirchengeachichte.    III.  56 


—     882     — 

nahm?  An  Epiphanias  1103  erklärte  er  öffentlich,  er  sei  ent- 
schlossen, zum  heiligen  Grab  zu  ziehen^.  In  Deutschland  sprach 
jedermann  von  dem  baldigen  Frieden,  man  zweifelte  nicht,  daß 
Paschal  dazu  geneigt  sei ".  Die  schroffen  Gregorianer  verließen  den 
Kampfplatz:  Thiemo  von  Salzburg,  Otto  von  Ilsenburg,  Giselbert 
von  Reinhardsbrunn  u.  a.  wallfahrteten  nach  Jerusalem '^ 

Aber  man  täuschte  sich  über  die  Absichten  des  Papstes.  Dieser 
eilte,  die  irrigen  Vorstellungen  über  seine  Pläne  zu  zerstören;  in 
einem  Brief  an  Gebhard  von  Konstanz  erklärte  er,  es  sei  nichtiges 
Gerede,  daß  er  in  Einverständnis  mit  dem  Kaiser  treten  werde*. 
Auf  der  römischen  Fastensynode  von  1102  erneuerte  er  sodann 
das  Anathema  über  seine  kirchhchen  Gegner.  Dabei  tat  er,  was 
Urban  nie  getan  hatte ^,  er  nannte  Heinrich  ausdrücklich:  er  warf 
ihm  vor,  daß  er  nicht  aufhöre,  die  Kirche  durch  Raub  und  Brand 
zu  verwüsten  und  durch  Üppigkeit,  Meineid  und  Mord  zu  beflecken. 
Er  selbst  verkündete  am  Gründonnerstag  in  der  lateranischen 
Basilika  den  Bannfluch  vor  allem  Volk*^.  Und  es  war  ihm  ernst 
damit:  er  schürte  in  Deutschland  zu  neuem  Kampf.  Bei  ihrem 
Gehorsam  gegen  die  Apostel  und  um  der  Vergebung  der  Sünden 
willen  gebot  er  den  Schwaben  und  Baiern,  solche  Ketzer  wde 
Heinrich  nicht  nur  zu  vermeiden,  sondern  auf  das  heftigste  zu  be- 
kämpfen'. Er  verwarf  den  Gedanken  an  Auswanderung:  die  An- 
hänger Roms  sollten  bleiben,  um  unter  dem  verkehrten  deutschen 
Volk  ihi'  Licht  leuchten  zu  lassen  **.  Dem  Grafen  Robert  von 
Flandern  aber  erklärte  er.,  kein  lieberes  Opfer  könne  er  Gott  dar- 
bringen,   als  wenn   er  den  Kaiser,   diesen  Feind  Gottes,    bestreite. 


1  Brief  an  Hugo  von  Cluni  bei  d'Achery  Spicil.  III  S.  443;  vgl.  Ann. 
s.  Alb.  bei  Buchholz,  D.  Würzb.  Chronik  S.  68;  Ann.  Hild.  z.  1103  S.  50; 
Ekkeh.  z.  d.  J.  S.  224  f. 

2  Vgl.  J.W.  5817.     Über  die  Datierung  Buchholz,  Ekkehard  S.  140. 

3  Ekkeh.  z.  1101  S.  219;  Ann,  Rosenv.  z.  1100  Scr.  XVI  S.  102;  Ann. 
s.  Petr.  Erph,  z.  1100  S.  16.  *  S.  d.  angeführten  Brief  5817. 

5  In  der  disputatio  Paschalis  pap.  L.  d.  1.  II  S.  660  wird  eine  drei- 
malige Exkommunikation  Heinrichs  durch  Urban  behauptet:  zu  Piacenza, 
Clermont  und  Rom.  Allein  in  Piacenza  wurde,  wenn  Bernold  genau  be- 
richtet, nur  Wibert  namentlich  verflucht;  der  Kaiser  war  unter  seinen  Ge- 
nossen nur  mit  begriffen.  In  Clermont  und  Rom  (April  1099)  aber  wurden 
nur  die  Beschlüsse  von  Piacenza  bestätigt.  Der  Name  des  Kaisers  scheint 
auf  keiner  dieser  Synoden  genannt  worden  zu  sein. 

6  Ekkeh.  z.  1102  S.  224.  '  J.W.  6970,  v.  2.-Febr.  1104. 

8  J.W.  5971  ohne  Dat.;  vgl.  5972  u.  5973  v.  10.  Febr.  1104;  das  Jahr 
ist  nicht  sicher.  Meyer  von  Knonau  hält  dafür,  daß  die  4  Briefe  schon 
ins  Jahr  1103  gehören. 


—     883     — 

der  der  Kirche  die  Herrschaft  zu  entreißen  wage.  Er  verhieß  als 
Lohn  des  Kampfes  Vergebung  der  Sünden,  Eintiitt  in  das  himm- 
lische Jerusalem^. 

Wie  erklärt  sich  diese  neue  Wendung  der  römischen  Politik? 
Aus  der  Rücksicht  auf  die  politische  Lage  läßt  sie  sich  nicht  ab- 
leiten. Denn  im' Jahr  1102  konnte  Paschal  nicht  hoffen,  die 
Stellung  des  Kaisers  zu  erschüttern.  Man  kann  also  nui-  an- 
nehmen, daß  er  dui'ch  seine  kirchliche  Überzeugung  bestimmt 
handelte.  Seine  tiefe  Abneigung  gegen  die  deutsche  Nation  mochte 
ebenfalls  von  Einfluß  sein  '\  An  Grund  zu  Klagen  fehlte  es  nicht. 
Denn  auch  als  Heinrich  sich  mit  dem  Gedanken,  die  Nachfolger 
Gregors  VH.  anzuerkennen,  zu  befreunden  begann,  hielt  er  an  dem 
Investiturrecht  unverrückt  fest^.  Gerade  der  Kampf,  in  dem  er 
stand,  wird  ihn  in  der  Überzeugung  bestärkt  haben,  daß  die  kaiser- 
liche Macht  verloren  war,  wenn  er  auf  die  Ernennung  der  Bischöfe 
verzichtete^.  Paschal  andererseits  erneuerte  zwar  nicht  den  Kampf 
Gregors  um  die  Weltherrschaft;  aber  ihm  genügte  auch  nicht,  wie 
Urban,  die  Anerkennung  seiner  päpstlichen  Würde.  Ihm  lag  alles 
an  der  Freiheit  der  Kirche;  sie  al)er  sah  er  durch  die  Investitur 
vernichtet.     Deshalb  erschien  ihm  ihre  Duldung,   geschweige  denn 


1  J.W.  5889,  V.  21.  Jan.  1102;  vgl.  den  späteren  Brief  an  Weif  von 
Baiern  u.  andere  oberdeutsche  Große,  5973  v.  10.  Febr.  1104. 

^  Er  bezeichnet  Deutschland  als  natio  prava  et  perversa,  J.W.  5971, 
spricht  von  der  ferocia  illius  gentis,  J.W.  6206.  Noch  auf  seinem  Sterbe- 
bett ermahnt  er  die  Seinen,  zu  verharren  in  execratione  Gibertinörum  et 
enormitatis  Teutonice,  vitft  Pasch.  S.  305;  vgl.  Suger,  vita  Lud.  VI.  9  Scr. 
XXVI  S.  51. 

"  Ich  verweise  aus  der  Zeit  nach  1085  auf  die  Ernennung  Otberts  von 
Lüttich  1091—1092,  chron.  s.  Hub.  69  S.  602;  Chr.  s.  Laur.  45  f.  Scr.  VIII 
S.  277.  Investitur  der  B.  Cosmas  v.  Prag  und  Andreas  v.  Olmüti;  4.  Jan. 
1092  in  Mantua.  Cosmas  sagt  11,49  S.  100:  Desponsat  eos  anulis  ad  singulas 
ecclesias,  dans  eis  pastorales  virgas.  Investitur  Arnolds  v.  Konstanz  28.  März 
1092,  Cas.  s.  Gall.  cont.  33  S.  85  f.,  Bern.  z.  1092  S.  455,  Cas.  mon.  Petrish. 
III,  29  S.  656.  Ernennung  Hermanns  von  Augsburg  1097,  Udalsc.  de  Egin. 
12  S.  437,  Friedrichs  von  Köln  1100,  f^kk.  S.  218,  Hum.berts  von  Hamburg 
1101  (die  Ernennung  folgt  daraus,  daß  er  Heinrichs  Kanzler  war),  Ottos  von 
Bamberg  und  Bruns  von  Trier  1102,  Ekk.  S.  224  u.  Gesta  Trevir.  cont.  I,  18 
S.  192,  Erlungs  von  Würzburg  und  Udalrichs  von  Regensburg  1105,  Ekk. 
S.  228.  Daß  der  Kaiser  dabei  einen  offenen  Gegensatz  zu  den  Wünschen 
der  Wähler  möglichst  vermied,  ergibt  sich  aus  Cod.  Udair.  87  S.  172. 

-•  Ann.  Patherbr.  z.  1102  S.  107:  Mortuo  Hartwigo  archiepiscopo  Magte- 
burgensi  clerus  elegit  Heinricum  de  Aslo;  sed  Heinrieus  Imperator  asserens, 
in  hoc  regiam  potestatem  esse  contemptam,  non  consensit. 

56* 


—     884     — 

ihre  Zulassung  wie  ein  unsagbarer  Frevel:  mit  Abscheu  wies  er 
jeden  Gedanken  daran  zurück  ^  Man  sieht,  das  Streitobjekt  war 
niedriger  gefaßt  als  in  den  Tagen  Gregors;  denn*  was  für  jenen 
eines  der  Mittel  im  Streite  war,  das  war  f  üi-  Paschal  das  Ziel.  Es 
war  schäl  fer  gefaßt  als  unter  Urban;  denn  nicht  nur  die  formelle 
Anerkennung  forderte  er,  sondern  das  sachliche  Zugeständnis  eines, 
des  wesentUchsten  Punktes.  Daß  insofern  eine  Annäherung  des 
Kaisers  an  die  päpstlichen  Anschauungen  erfolgt  war,  als  er  die 
Simonie  im  eigentlichen  Sinn  abgetan  hatte  ^  und  die  Notwendig- 
keit der  Wahl  durch  Klerus  und  Volk  anerkannte  ^,  kam  kaum  in 
Beti"acht.  Der  Gegensatz  konzentrierte  sich  auf  eine  Frage,  aber 
^  er  war  so  unversöhnHch  wie  unter  Gregoi'. 

In  Deutschland  wollte  niemand  von  einem  neuen  Kampfe 
wissen''.  Der  Parteimann  Bernold  war  äußerst  bedrückt  durch  die 
Bemerkung,  daß  der  Bann  seine  Wii-kung  nicht  mehr  wie  früher 
tat;  er  klagte,  daß  selbst  Mönche  sich  nicht  scheuten,  mit  den  Ex- 
kommunizierten zu  verkehren,  ja  geistliche  Stellen  unter  ihnen  an- 
zunehmen^. Aber  auch  er  gab,  wenngleich  seufzend,  die  Notwendig- 
keit, Zugeständnisse  zu  machen,  zu".  In  einem  offenen  Schreiben 
sprach  die  Kii'che  von  Lüttich  ihren  Schmerz  und  ihren  Kummer 
darüber  aus,  daß  ein  Papst  imstande  sei,  zu  Kampt  und  Mord  auf- 
zufordern: Rom.  meine  geliebte  Mutter,  ist  mir  zum  Wunder  ge- 
worden. Denn  was  ist  so  wundersam,  was  so  beklagenswert?  Wir, 
die  Kinder  der  römischen  Kirche,  sehen  den  römischen  Bischof^ 
diesen  Engel  des  Herrn,  dastehen  mit  dem  über  die  Kirche  ge- 
zückten Schwert.  David  hat  einst  gebetet:  Möge  das  Volk  nicht 
sterben.  Unser  Engel  betet:  Sie  sollen  sterben.  Es  war  ohne 
Zweifel  den  meisten  Deutschen  aus  dem  Sinne  gesprochen,  wenn 
die  Lütticher  erklärten,  der  ganze  Bau  der  Kirche  werde  ins 
Schwanken  geraten,  wenn  nicht  der  Friede  hergestellt  würde'. 
Paschal  selbst  täuschte  sich  nicht  darüber,  daß  die  Stimmung  in 
Deutschland  der  Erneuerung  des  Kampfes  ungünstig  sei^. 


1  Vgl.  bes.  J.W.  5928;  auch  586S  u.  5929. 

^  Das  hat  einer  der  entschiedensten,  aber  ehrlichsten  Gegner  Heinrichs 
ausgesprochen,  Bruno  von  Segni,  ep.  4  S.  565. 

3  Cod.  Udalr.  87  S.  172:  Si  electione  cleri  et  populi  fieri  possit. 

*  Vgl.  Bernold  z.  1100  S.  467.  6  a.  a.  0. 

'^  Libell.  14  S.  151 :  Modo  summa  necessitas  illum  rigorem  quodam- 
modo  emolliri  cogit.  Das  Entgegenkommen  liegt  besonders  in  Bernolds 
Anerkennung  der  Sakramente  der  Exkommunizierten  S.  152  iF. 

■^  L.  d.  1.  II  S.  451  flf.     Das  Schreiben  ist  von  Sigibert  verfaßt. 

«  J.W.  5970. 


—     885     — 

Gleichwohl  war  seine  Lage  günstiger  als  die  Heinrichs.  Denn 
er  war  fast  allgemein  anerkannt,  und  die  Sehnsucht  nach  der  Be- 
seitigung des  Schismas  begann  in  Deutschland  alle  anderen  Motive 
in  den  Hintergrund  zu  drängen  ^.  Überdies  verschärfte  sich  zu- 
sehends der  Gegensatz  zwischen  der  volkstümlichen  ßeichspolitik 
des  Kaisers  und  dem  Partikularismus  der  Fürsten.  Die  Entscheidung 
wurde  herbeigeführt  durch  die  im  Bunde  mit  den  Füi'sten  unter- 
nommene Empörung  des  jüngeren  Heinrich.  Der  Kaiser  suchte 
durch  einen  raschen  Friedensschluß  mit  Rom  seine  Stellung,  zu 
verstärken.  Aber  wenn  er  jetzt  Paschal  zusagte,  er  werde  sich 
unterwerfen  '^,  wenn  er  dann  trotz  der  Feindseligkeit,  die  er  erfahren 
hatte,  sich  persönlich  an  ihn  wandte,  um  ihm  den  Vorschlag  gegen- 
seitiger Anerkennung  zu  machen^,  so  war  es  zu  spät:  der  Papst 
war  bereits  der  Bundesgenosse  des  Empörers;  er  hatte  ihn  bereit- 
willig von  dem  Bann  und  dem  seinem  Vater  geleisteten  Eid  frei- 
gesprochen*. So  geschah,  was  geschehen  mußte:  der  Kaiser  erlag 
seinen  Gegnern.  Am  31.  Dezember  1105  entsagte  er  gezwungen 
dem  Reiche.  Nachdem  er  noch  einmal  den  aussichtslosen  Kampf 
aufgenommen,  ist  er  am  7.  August  des  nächsten  Jahres  gestorben. 

Kein  deutscher  König  ist  von  einem  großen  Teil  des  deutschen 
Volkes  so  glühend  gehaßt  worden  wie  Heinrich  IV. ^.  Auch  jetzt 
noch  kann  man  kaum  ein  sicheres  Bild  seiner  Persönlichkeit  ge- 
winnen, so  verzerrt  sind  die  Linien,  mit  denen  die  Zeitgenossen 
seine  Gestalt  zeichnen,  so  widersprechend  ist  das  Urteil,  das  sie 
über  ihn  fällen.     Zwar  seinen  scharfen,  umsichtigen,  mißtrauischen 


1  Ekkeh.  z.  1105  S.  227  von  der  Synode  von  Nordhausen:  Ingens  ibi 
cum  episcopis  et  clericis  etiam  abbatum  atque  monachorum  aecclesiasticam 
sitiens  unitatem  confluxerat.     Ann.  Hild.  z.  1105  S.  52. 

^  Erlung  von  Würzburg  an  Otto  von  Bamberg:  Dominus  noster  lau- 
davit  obedientiam  papae,  Cod.  Udalr.  118  S.  230,  vgl.  134  S.  251. 

3  Cod.  Udalr.  120  S.  280  ff.     Der  Brief  ist  undatiert. 

*  Annal.  Hildesh.  z.  1104  S.  52.  Ekkeh.  z.  1105  S.  227.  Ann.  s. 
Disib.  S.  19. 

5  Man  braucht  nicht  nur  auf  die  gleichzeitigen  Parteischriftsteller  zu 
verweisen.  Auch  spätere,  wie  der  sächsische  Annalist,  zeugen  von  einem 
Haß,  dem  nichts  töricht  genug  war,  um  es  zu  glauben.  Er  hat  seine  Er- 
zählungen meist  aus  Bruno  genommen;  ihm  eigentümlich  ist  die  Nachricht 
von  dem  ägyptischen  Götzenbild,  das  Heinrich  verehrte.  Am  seltsamsten 
ist,  daß  der  Haß  gegen  den  Toten  selbst  in  der  Gegenwart  nicht  auf- 
gehört hat.  Looshorn  (Bist.  Bamberg  I  S.  451)  z.  B.  urteilt,  daß  Heinrich 
gewiß  alle  Verbrecher  seines  großen  Reichs  an  Nichtswürdigkeit  über- 
boten habe.    Ein  Urteil  von  unvergleichlicher  Frivolität. 


—     886     — 

Geist  erkennen  Freunde  und  Gegner  an^  und  daß  seine  leiden- 
schaftliche Natur  ihn  zu  Ausschreitungen  hinriß,  bestreiten  auch 
die  ersteren  nicht  ganz-.  Aber  damit  hört  die  Übereinstimmung 
auf;  denn  während  er  den  einen  der  fromme  Fürst  ist'^,  gilt  er 
den  anderen  als  fähig  zu  unvorstellbaren  Freveln;  während  die 
einen  in  ihm  den  Schützer  des  Friedens  sehen  ^,  ist  er  für  die 
anderen  der  Urheber  alles  Unfriedens.  Soviel  scheint  jedoch  sicher 
zu  sein>  daß  er  mehr  seinem  Großvater  als  seinem  Vater  ähnlich 
war:  wie  jener  war  er  in  einem  fast  ausschließlich  kirchlich  ge- 
richteten Jahrhundert  ein  überwiegend  welthcher  Charakter.  Auch 
in  seiner  rastlosen  Tätigkeit^  erinnert  er  an  Konrad  II.  Vor  allem 
aber  trifft  sein  politisches  Ziel  mit  dessen  Absichten  überein.  Daß 
er  die  Macht  der  Krone  erhalten,  steigern  wollte,  verwickelte  ihn 
in  seine  Kämpfe  mit  den  Fürsten,  und  war  der  Grund  seines 
Zwiespalts  mit  Gregor  VII.  Für  diese  zwei  Männer  war  in  dem 
Reiche  kein  Platz  nebeneinander.  Heinrich  hat  in  dem  Kampfe, 
der  sein  Leban  erfüllte,  nicht  gesiegt;  aber  an  Erfolgen  hat  es  ihm 
nicht  gefehlt.  Und  ist  es  angesichts  der  Lage,  in  der  er  sich  be- 
fand, nicht  schon  ein  Ruhm,  daß  er  nicht  unterlag?  Als  er  von 
dem  eigenen  Sohn  genötigt,  den  Kampfplatz  verließ,  hatte  er  von 
den  Rechten  des  Königtums  in  der  Kirche  nicht  eines  aufgegeben. 
Paschal  konnte  glauben,  daß  der  Sieg  für  das  Papsttum  durch 
die  Absetzung  und  den  Tod  Heinrichs  gesichert  sei.  Denn  der 
junge,  kränkliche  König  schien  sich  ebenso  bereitwillig  den  Fürsten*^ 
wie  dem  Papste'  unterordnen  zu  wollen.  Er  erklärte  auf  einem 
Tag  in  Goslar  kurz  nach  Ostern  1105  den  sächsischen  Herren, 
sein  Bestreben  sei  nur,  mit  ihrer  aller  Rat'  die  Kirche  aus  dem 
Schisma  zur  Einheit  herzustellen  ^  In  bezug  auf  die  Investitur 
gab  er  völlig  befriedigende  Erklärungen  **  und  den  Verkehr  mit 
Exkommunizierten  schien  er  so  gewissenhalt  zu  vermeiden,  daß-  er 
selbst  die  Verhandlungen  mit  seinem  Vater  ablehnte,  so  lange   er 


1  Vgl.  z.  B.  Lambert  z.  1075   S.  213;    Bruno   c.  27   S.  17;    117  S.  89; 
Ekkeh.  d.  h.  die  Kaiserchronik  z.  1105  S.  227;  de  un.  eccl.  1,3  S.  7. 

2  Ekkeh.   d.  h.  Frutolf  z.   1068  S.  199,   Wido  Ferr.  I,  3  S.  536;   vgl. 
Mirbt  S.  176  f. 

3  Annal.  Aquens.  z.  1106  Scr.  XVI  S.  685,  Greg.  Catin.  8  Scr.  XI  S.  561. 
*  So  schildert  ihn  die  vita  Heinrici.    Vgl.  Ann.  Ottenbur.  z.  1106  S.  9: 

Pauperum  pater.  »  Vgl.  Bruno  121  S.  93  ff. 

"  S.  Ann.  Hildeeh.  z.  1105  S.  52. 

'  S.  die  Briefe   an  die  Äbtissin  Gisla    und  Herzog  Dietrich  von  Loth- 
ringen in  Seheri  Primord.  Calrnos.  Scr.  XII  S.  334  f. 

8  Ann.  Hildesh.  1.  c.  »  Disp.  Pasch,  pap.,  L.  d.  1.  II  S.  660. 


—     887     — 

nicht  vom  Banne  gelöst  sei.  Auf  der  Pfingstsynode  zu  Nordhausen 
1105^  sah  man  nichts  als  Demut  und  Unterwürfigkeit  an  ihm: 
mit  Tränen  in  den  Augen  versicherte  er,  nicht  aus  Herrschsucht, 
sondern  genötigt  von  seinem  Gewissen  habe  er  sich  gegen  seinen 
Vater  erhoben ;  würde  dieser  in  christlicher  Ordnung  sich  den  Nach- 
folgern Petri  unterwerfen,  so  sei  er  bereit  aus  dem  Reiche  zu 
weichen,  oder  ihm  Untertan  zu  sein.  Er  schien  so  völlig  entschlossen, 
auf  die  Herrschaft  in  der  Kirche  zu  verzichten,  daß  er  erst,  als 
die  Synode  ihn  lud,  in  ihrer  Mitte  erschien,  um  den  nach  deutscher 
Gewohnheit  ihm  gebührenden  Vorsitz  einzunehmen.  Unter  seiner 
Autorität  verwarf  die  Synode  Simonie  und  Nikolaitismus  und  be- 
schloß sie  die  Absetzung  der  kaiserlichen  Gegenbischöfe.  Wie  an 
Ruthard,  so  schloß  er  sich  enge  an  den  päpsthchen  Vikar  Gebhard 
von  Konstanz  an;  seinen  Beichtvater  wählte  er  aus  dem  Kreise 
der  Hirschauer^,  An  seinem  Gehorsam  gegen  die  Kirche  schien 
nichts  auszusetzen;  Ruthard  von  Mainz  wagte  es,  bei  der  Übergabe 
der  königlichen  Insignien  ihm  vor  allem  Volk  zuzurufen,  es  möge 
ihm  ergehen,  wie  seinem  Vater,  wenn  er  sich  nicht  als  gerechter 
Schützer  der  Kirchen  bewähre^,  und  er  ließ  sich  das  trotzige  Wort 
gefallen. 

Sein  erstes  Auftreten  versprach  viel  und  er  schien  ernstlich 
gesonnen,  seine  Worte  einzulösen.  Sofort  nach  seiner  Erhebung 
legte  er  Hand  an,  um  die  schismatischen  Bischöfe  zu  entfernen; 
er  begann  mit  Sachsen.  Im  Frühjahr  1105  wurde  Widelo  von 
Minden  abgesetzt  und  sein  Bistum  im  Einverständnis  mit  Gebhard 
einem  gewissen  Gottschalk  übertragen*.  Das  machte  Eindruck: 
Uto  von  Hildesheim,  Heinrich  von  Paderborn  und  Friedrich  von 
Halberstadt  beeilten  sich,  auf  der  Synode  von  Nordhausen  ihren 
Frieden    mit   den  Gregorianern   zu  machen^.     Unmittelbar  darauf 


1  Über  die  Nordhauser  Synode  berichteten  Ekkeh.,  Ann.  Hild.,  Ann. 
Saxo,  Ann.  Patherbr.  z.  1105.  Sie  fand  in  der  Woche  vor  Pfingsten,  21. 
bis  27.  Mai  statt,  Ann.  Hild.  S.  53;  Ekkeh.  irrig  am  29.  Mai.  Auf  den  Vor- 
sitz des  Königs  legt  Guleke  S.  20  unnötiges  Gewicht ;  er  entsprach  dem 
deutschen  Herkommen  (s.  S.  578).  Bemerkenswert  ist  die  Sache  nur,  weil 
sie  zeigt,  wie  entfernt  der  deutsche  Episkopat  auch  jetzt  von  den  streng 
gregorianischen  Anschauungen  war. 

'^  Der  Abt  Dietrich  von  Petershausen  wurde  sein  Beichtvater,  Gas. 
mon.  Petrish.  HI,  36  S.  657.  »  Ann.  Hildesh.  z.  1106  S.  56. 

■^  Ann.  Hildesh.  z.  1105  S.  53.  Der  Name  Gottschalk  ist  hier  nicht 
genannt;  er  findet  sich  z.  1107  S.  60. 

•'  Ekkeh.,  vgl.  Ann.  Patherb.  z.  1105  S.  HO.  Die  letzteren  lassen  den 
EB.  Ruthard  in  der  Osterzeit  die  3  Bischöfe  ab  officio  suspendieren  S.  109. 
An  eine  eigentliche  Suspension  kann  man  nicht  denken;    denn   sie  waren 


ließ  der  König  den  längst  gewählten,  aber  von  den  Kaiserlichen 
nicht  anerkannten  Heinrich  von  Magdeburg  weihen  und  inthroni- 
sieren^. Um  dieselbe  Zeit  scheint  Walram  von  Naumburg  sich 
Paschal  unterworfen  zu  haben ".  Dann  kam  Franken  an  die  Reihe. 
Hier  war  vor  allem  der  von  dem  Kaiser  kurz  vorher  erhobene 
Erlung  von  AVürzburg  gefährlich:  er  wurde  vertrieben  und  das 
Bistum  dem  Propst  Rupert  übertragen  '.  Speier  war  erledigt ; 
Heinrich  gab  es  im  Herbst  1105  an  den  Hirschauer  Abt  Gebhard*. 
In  Worms  lebte  noch  der  alte  Adalbert,  einer  der  wenigen  deut- 
schen Bischöfe,  die  den  Anfang  des  Streites  mit  erlebt  hatten.  Da 
Otto  von  Bamberg'^  und  Eberhard  von  Eichstätt^  Paschal  aner- 
kannten, so  war  seine  Obedienz  in  ganz  Franken  hergestellt.  Nicht 
anders  war  es  in  Lothringen:  Brun  von  Trier  hatte  sich  im  März 
1105  unterworfen',  Friedrich  von  Köln  stand,  obwohl  ein  Zögling 
Bambergs  und  vom  Kaiser  ernannt,  von  Anfang  an  in  Beziehung 
zu  Paschal*,  ebenso  die  drei  oberlothringischen  Bischöfe^;  nun  gab 
auch  der  niederlothringische  Otbert  von  Lüttich  seinen  Widerspruch 
auf  ^''.   Was  Schwaben  anlangt,  so  mußte  Arnold  jetzt  aus  Konstanz 


nach  gregor.  Anschauung  im  Banne.  Es  wird  sich  also  um  ein  ausdrück- 
liches Verbot  jeder  Amtstätigkeit  gehandelt  haben.  Die  Restitution,  die 
die  Synode  von  Nordhausen  in  Aussicht  stellte,  war  möglich,  weil  es  in 
Hildesheim  keinen  päpstlichen  Gegenbischof  gab,  weil  der  gregorianische 
Bischof  Herrand  von  Halberstadt  nicht  mehr  am  Leben  und  der  Pader- 
borner Gegenbischof  Erzbischof  von  Magdeburg  geworden  war.  Die  von 
den  kaiserl.  Bischöfen  vollzogenen  Ordinationen  wurden  anerkannt,  nur 
mußten  die  Empfänger  sich  der  Rekonziliation  unterziehen. 
1  Ekkeh.  1.  c. 

-  Die  Tatsache  wird  in  seinem  Briefwechsel  mit  Anselm  erwähnt, 
Migne  158  S.  551  f.  Die  Unterwerfung  muß  vor  der  Synode  von  Guastalla 
(Okt.  1106  s.  u.)  erfolgt  sein. 

3  Ekkeh.  1.  c;  vgl.  d.  Würzb.  Eid  Cod.  Udalr.  119  S.  230. 
*  Ekkeh.,  Chron.  Lauresh.  S.  430.  ^  Cod.  Udalr.  128  S.  239  ff. 

^  Ergibt  sich  aus  der  gleich  zu  erwähnenden  Sendung  nach  Rom. 
"  Gesta  Trev.  cont.  1, 18  S.  192.  Die  Kombination  dieser  Reise  mit 
der  im  Oktober  1106  stattfindenden  Synode  von  Guastalla,  Knöpfler  S.  286 
nach  Älteren,  scheint  mir  sehr  unwahrscheinlich.  Die  Absendung  Brunos 
zu  Unterhandlungen,  s.  S.  891,  setzt  ja  doch  voraus,  daß  er  Gemeinschaft 
mit  Paschalis  hatte. 

8  Vgl.  Cod.  Udalr.  95  S.  188  u.  Ekkeh.  z.  1106. 

»  Über  Pibo  v.  Toul  s.  o.  S.  860,  über  Richer  S.  863,  Laur.  Gesta  10 
S.  497,  über  die  Metzer  Bern.  z.  1003  S.  456. 

1"  Seine  Obedienzerklärung  Epist.  Bamb.  14  S.  509.  Der  Zeitpunkt  läßt 
sich,  soviel  ich  sehe,  nicht  genau  feststellen;  die  früheste  Zeitgrenze  ist 
der  Tod   des  Kaisers  7.  Aug.  1106,  vgl.  Ann.  Hild.  S.  57,    die  späteste  der 


—     889     — 

weichen,  Gebhard  kehrte  zurück;  Wido  von  Chur  war  ein  Gregorianer, 
Hermann  von  Augsburg  hatte  sich  unterworfen;  nur  Konrad  von 
Straßburg  hielt  an  dem  Widerspruch  fest;  aber  um  so  entschiedener 
drängte  das  Domkapitel  auf  die  Beseitigung  des  Schismas^.  In 
Baiern  endlich  war  der  einzige  Udalrich  von  Passau  gregorianisch 
gesinnt;  allein  gerade  hier  griff  Heinrich  gewaltsam  durch,  indem 
er'Perhtold  von  Salzburg,  Udalrich  von  Regensburg  und  Berthold 
von  Gurk  verjagte^.  Das  Erzbistum  Salzburg  erhielt  im  Jahre 
1106  an  Konrad  aus  dem  fränkischen  Hause  Abenberg  einen  Erz- 
bischof, der  ebenso  diu-ch  Kraft  des  Geistes  und  Entschiedenheit 
der  Gesinnung  hervorragte,  wie  durch  den  Besitz  äußerer  Macht- 
mittel^. Hugo  von  Brixen  und  Heinrich  von  Freising  scheinen 
sich  gefügt  zu  haben.  Denn  sie  blieben  in  ihren  Stellen*.  Der 
Fanatismus  der  siegenden  Partei  schonte  selbst  den  Toten  nicht: 
man  entfernte  die  Leichname  der  wibertistischen  Bischöfe  aus  den 
Kirchen"'^. 

So  wurde  das  Schisma  in  Deutschland  beendet.  Das  ist  der 
kirchliche  Erfolg  der  Empörung  Heinrichs  V.:  die  unter  Heinrich  IV. 
begonnene  Bewegung,  der  die  Sympathie  des  Volks  gehörte,  kam 
zum  Ziel.  Aber  die  Fragen,  die  die  Spaltung  hervorgerufen  hatten, 
waren  dadurch  nicht  gelöst.  Es  ist  begreiflich,  daß  Paschal  sie  in 
seinem  Sinne  zu  lösen  gedachte.  In  einem  Brief  an  Buthard  von 
Mainz  entwarf  er  sein  Programm.  Der  lange  Streit,  so  erklärte 
er  hier,  habe  seine  Ursache  in  den  Übergriffen  der  Füi^steu,  durch 
welche  die  Kirche  ihrer  Freiheit  beraubt  sei.  Die  Wurzel  alles 
Unheils  liege  in  der  Ann^aßung  der  Investitur.  Ebenso  wie  es 
seine  Absicht  sei,  alle  fürstlichen  Rechte  ungekränkt  zu  lassen,  so 
fordere  er  auch  volle  Freiheit  für  die  Kirche.  Nicht  einmal  der 
königliche  Primat  in  der  Kirche   solle  aufhören:   aber   er   bestehe 


September  d.  J.  Damals  muß  ihn  Heinrich  von  Magdeburg  rekonziliiert  haben. 
Paschal  erkannte  diese  Rekonziliation  nicht  an,  sondern  exkommunizierte 
Otbert  in  Guastalla,  aber  nur  um  sogleich  danach  seine  Lösung  vom  Banne 
anzuordnen  (J.W.  6099),  s.  u. 

1  Über  Arnold  Gas.  mon.  Petrish.  111,36  S.  657;  Ann.  Rosenv.  z.  1105 
S.  102.  Über  Hermann  und  Wido  S.  873  u.  856.  Brief  des  Domkapitels  in 
Straßburg,  mit  der  Aufforderung  an  den  Papst,  dorthin  zu  kommen,  um 
die  kirchlichen  Verhältnisse  zu  ordnen,  Cod.  Udalr.  137  S.  254. 

2  Ekkeh.  z.  1105  S.  229.  ■'  Vita  Chuonr.  5  S.  65. 

*  Konrad  von  Salzburg  lehnte  die  Gemeinschaft  mit  Heinrich  stets  ab; 
aber  er  war  nicht  stark  genug,  ihn  abzusetzen,  vita  Chuonr.  22  S.  76. 

•^  Beschluß  der  Nordhäuser  Synode,  Ann.  Hild.  z.  1105  S.  53;  vgl. 
Ekkeh.  S.  234  und  die  gegen  diese  Roheit  gerichtete  Schrift  L.  d.  1.  III 
S.  689. 


-     890     — 

darin,  daß  die  Fürsten  sich  als  Schützer  der  Kirche  bewiesen,  wie 
sie  von  ihr  gefördert  würden,  nicht  darin,  daß  sie  den  priesterUchen 
Ring  und  den  bischöfUchen  Stab  erteilten^. 

Somit  war  die  päpsthche  Forderung  klar  formuliert:  Paschal 
hatte  den  einen  Punkt,  der  für  ihn  wesentlich  war,  herausgegriffen. 
In  bezug  auf  persönliche  Fi^agen  war  er  zum  Entgegenkommen 
bereit^:  seine  Legaten  Richard  von  Albano  und  Gebhard  von 
Konstanz  erhielten  die  Vollmacht,  die  Bischöfe  der  kaisei-lichen 
Partei  zu  absolvieren^.  Es  fragte  sich  nur,  welche  Stellung  der 
König  und  die  Füi'sten  nehmen  würden.  Unmittelbar  nach  dem 
Rücktritt  des  Kaisers  und  der  erneuten  Wahl  Heinrichs  V.  be- 
schloß der  Fürstentag  in  Mainz*,  eine  bischöfliche  Gesandtschaft 
nach  Rom  zu  schicken;  sie  sollte  Unterhandlungen  über  die  von 
Paschal  gestellten  Forderungen'''  beginnen;  die  definitive  Entschei- 
dung dachte  man  auf  einer  deutschen,  in  Gegenwart  des  Papstes 
abzuhaltenden  Synode  zu  treffen.  Die  Bischöfe  waren  von  einigen, 
vom  König  abgeordneten  weltlichen  Räten  begleitet.  Zwar  erreichte 
die  Gesandtschaft  ihr  Ziel  nicht,  da  sie  in  Trient  von  den  Kaiser- 
lichen aufgehoben  wurde**.  Aber  dieser  Unfall  blieb  ohne  weitere 
Folgen.  Denn  Paschal  erklärte  in  einem  Schreiben  an  den  König 
sich  bereit,  nach  Deutschland  zu  kommen.  Er  war  erfüllt  von  der 
Freude  des  Sieges;  schon  stellte  er  Heinrich  die  Kaiserkrönung 
in  Aussicht'.  Ganz  ohne  Bedenken  scheint  er  jedoch  nicht  ge- 
wesen zu  sein.  Denn  als  die  Zeit  der  Synode  kam,  berief  er  sie 
nicht  nach  Deutschland,  sondern   nach  Oberitalien.     Sie  fand  am 


1  J.W.  6050  V.  11.  Nov.  1105.    • 

2  A.  a.  0.  S.  380:  De  ordinationibus  clericorum,  qui  in  nostri  temporis 
schismate  ordinati  sunt,  non  aliud  .scribendum  duximus,  quam  in  Piacentina 
synodo  .  .  deliberatum  est.  Porro  episcopos,  qui  sub  excommunicatione  in 
eodem  schismate  manus  impositionem  susceperunt,  ad  concilii  sententiam 
deferendos  arbitramur.  '  Udals.  de  Egin.  2  S.  433. 

*  Über  den  Mainzer  Tag  Ekkeh.  z.  1106  S.  280,  Ann.  Hild.  S.  55. 

*  Der  Fortsetzer  Ekkehards  spricht  von  einer  römischen  Botschaft 
super  aecclesiarum  regni  istius  commaculatione  diversa  et  inveterata,  und 
gibt  als  Auftrag  der  deutschen  Gesandtschaft  an,  de  obiectis  rite  rationem 
reddere  et  de  incertis  sagaciter  investigare. 

*  Ekkeh.  z.  1106.  Die  Gesandten  waren:  für  Lothringen  Brun  von 
Trier,  für  Sachsen  Heinrich  von  Magdeburg,  für  Franken  Otto  von  Bamberg, 
für  ßaiern  Eberhard  von  Eichstätt,  für  Schwaben  Gebhard  von  Konstanz, 
für  Burgund  Wido  von  Chur. 

'  Das  Schreiben  ist  bei  Petr.  ehr.  Gas.  111,36  S.  779  erwähnt;  die 
Einwände  Peisers  S.  10  f.  gegen  Giesebrechts  Datierung  des  Briefs  scheinen 
mir  nicht  stichhaltig;  vgl.  Udals.  de  Egin.  14  S.  438. 


—     891     — 

22.  Oktober  1106  in  Guastalla  statt  \  Der  König  war  nicht  an- 
wesend, doch  hatte  er  Brun  von  Tner  und  den  Grafen  Hermann 
von  Winzenburg  als  Gesandte  geschickt^;  von  deutschen  Bischöfen 
sah  man  außerdem  Konrad  von  Salzbm-g,  Gebhard  von  Konstanz, 
Otto  von  Bamberg  und  Wido  von  Chur;  Rupert  von  AVürzburg 
war  auf  der  Reise  gestorben.  Hier  wurde  der  Sieg  des  Papstes 
verkündigt:  Nachdem  lange  Zeit  die  katholische  Kirche  von 
schlechten  Menschen,  sowohl  Klerikern  als  Laien,  zertreten  worden 
ist,  viele  Spaltung  und  Irrung  infolgedessen  entstand,  sind  durch 
die  Gnade  Gottes  die  Urheber  dieser  Schlechtigkeit  beseitigt  und 
erhebt  sich  die  Kirche  zu  der  ihr  angeborenen  Freiheit,  jubelte  der 
Papst.  Er  glaubte  durch  die  Erneuerung  des  Investiturverbotes 
die  Ursache  künftiger  Spaltungen  abschneiden  zu  können.  Die 
Deutschen  schwiegen  dazu;  aber  einverstanden  waren  sie  nicht. 
So  schien  der  Streit  beigelegt.  Daraufhin  wurde  das  Ende  des 
deutschen  Schismas  dadurch  bestätigt,  daß  die  kaiserlichen  Bischöfe, 
sofern  sie  nicht  Eindringhnge,  Simonisten  oder  sonst  Verbrecher 
waren,  anerkannt  wurden,  ebenso  auch  die  Kleriker.  Demgemäß 
wurden  nur  Friedrich  von  Halberstadt  und  "Widelo  von  Minden 
abgesetzt;  Otbert  von  Lüttich  wurde  zwar  gebannt,  aber  alsbald 
wieder  gelöst  und  Hermann  von  Augsburg  auf  neue  Klagen  hin- 
suspendiert ^ 

Heinrich  hatte  durch  seine  Gesandtschaft  die  Forderung  er- 
heben lassen,  daß  der  Papst  ihm  die  Gerechtsame  seines  Reiches 
zugestehe*;  eine  allgemeine  Wendung,  unter  der  schwerlich  etwas 
anderes  als  die  Investitur  gemeint  war.  Paschal  wollte  sie  nicht 
so  verstehen ;  aber  er  erneuerte  seine  Zusage,  in  Deutschland  persön- 
lich mit  dem  König  zu  verhandeln.  Hoffte  er  ihm  das  Investitur- 
recht zu  entwinden? 

Selten  hat  der  Führer  einer  großen  Partei  sich  so  vollständig 
über  die  Lage  der  Verhältnisse  geirrt,  wie  Paschal  in  diesem  Augen- 


1  C.I.  I  S.  564  Nr.  395;  Ekkeh.  S.  240;  Chr.  Reg.  Col.  z.  1106  S.  45; 
Ann.  Patherbr.  S.  113  f.;  Donizo  II  v.  1089ff.  S.  400;  Vita  Pasch.  S.  299. 

-  Translat.  s.  Modoaldi  11  Scr.  XII  S.  295. 

'-'  Auch  gegen  Konrad  von  Straßburg  erklärte  sich  Paschal,  Cod.  Udalr. 
138  S.  256. 

*  Donizo  II  V.  1091  f.  S.  400.  Der  Sinn  wird  durch  die  Erklärungen 
der  königlichen  Gesandten  in  Chälons  gegeben.  In  der  vita  Pasch.  S.  299 
findet  sich  die  Notiz,  es  sei  de  investituris,  de  hominiis  et  sacramentis  epis- 
coporum  laicis  exhibitis  exhibendisque  certis  capitulis  gehandelt  worden. 
Es  läßt  sich  nicht  sehen,  ob  im  Zusammenhang  mit  dem  Investiturverbot 
oder  mit  der  königlichen  Forderung. 


—     892     — 

blick.  Statt  vor  dem  siegreichen  Frieden  stand  er  vor  neuem 
Kampf.  Er  täuschte  sich  ebensosehr  in  Heinrich  wie  in  den  päpst- 
lichen Bundesgenossen  in  Deutschland.  Wie  hätten  die  Fürsten 
jetzt  mehr  kirchliche  Interessen  haben  sollen  als  vordem?  Aus 
Haß  gegen  den  Vater  hatten  sich  die  sächsischen  Großen  an  den 
Sohn  angeschlossen;  aber  schon  als  sie  das  taten,  hatten  sie  ihn 
darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  er  in  der  Lage  sein  würde,  eine 
Reihe  von  Bistümern  neu  zu  besetzen  ^.  Heinrich  V.  selbst  stand 
den  kirchlichen  Interessen  noch  femer  als  sein  Vater  ^:  kalt,  be- 
rechnend, mit  einem  gewissen  Zug  zur  Frivolität^,  .und  ohne  jede 
Spur  von  Edelmut  dachte  er  nur  an  die  Herrschaft;  mußte  er  sie 
jetzt  noch  mit  den  Fürsten  teilen,  so  war  er  um  so  mehr  ent- 
schlossen, seine  kirchUchen  Rechte  zu  behaupten:  vor  allem  das 
Recht,  die  Bistümer  zu  vergeben.  Unmittelbar  nach  seiner  Er- 
hebung hat  er  begonnen,  Bischöfe  zu  ernennen,  und  ohne  sich  durch 
die  Beschlüsse  von  Guastalla  im  mindesten  irremachen  zu  lassen, 
hat  er  damit  fortgefahren.  Ostentativ  investierte  er  km'z  nach 
ihrem  Schluß  Reinhard,  einen  Mainzer  Kleriker,  der  als  Begleiter 
Bruns  an  ihr  teilgenommen  hatte,  mit  Ring  und  Stab  zum  Nach- 
folger Friedrichs  in  Halberstadt*.     Nicht  minder  hielt   er  an  der 


1  Cod.  Udalr.  117  S.  228.  Daß  der  Brief  von  säclis.  Großen  stammt, 
beweist  der  Name  des  Pfalzgrafen  Friedrich. 

2  Die  Vergebung  von  Reichsgut  an  Kirchen  hörte  unter  ihm  so  gut 
wie  ganz  auf;  eine  Ausnahme  bildet  die  Vergebung  königlicher  Klöster  an 
Bistümer:  St.  Georg  in  Groslar  an  Hildesheim,  St.  3025,  Pfäfers  an.Basel, 
St,  3109,  3168,  Benediktbeuren  an  Augsburg,  St.  3125. 

»  Vgl.  die  Erzählung  Ottos  von  Freising  Gesta  Fried.  1, 11  S.  22. 

*  Ostern  1105  erwählte  er  zu  Goslar  Gottschalk  zum  Bischof  von 
Minden  an  Stelle  Widelos,  Ann.  Hild.  S.  53,  Ann.  Saxo  S.  739,  an  Pfingsten 
ließ  er  Heinrich  von  Magdeburg  in  Merseburg  konsekrieren,  im  Sommer 
folgte  die  Ernennung  Ruperts  von  Würzburg  und  Hartwigs  von  Regens- 
burg, im  Herbst  die  Gebhards  von  Speier  (s.  o.).  Dazwischen  liegt  die 
Synode  von  Nordhausen.  Man  könnte  auf  den  Gedanken  kommen,  daß 
Heinrich  sich  hier  deshalb  so  absichtlich  zurückhielt,  um  einer  Erklärung 
über  seine  Stellung  zur  Investitur  auszuweichen.  Buchholz  nimmt  auf 
Grund  der  Wendung  bei  Ekkeh.  S.  227 :  Quaedam,  quae  et  graviora  vide- 
lantur,  .  .  differebantur,  geradezu  Vertagung  der  Investiturfrage  an,  S.  190  f. 
Wenn  die  Teilnahme  des  Klerus  oder  des  Klerus  und  des  Volkes  bei  der 
Bestellung  der  Bischöfe  erwähnt  wird,  so  wird  dadurch  nicht  ausgeschlossen, 
daß  der  König  das  entscheidende  Wort  sprach.  Daß  es  der  Fall  war,  be- 
weist der  Tadel,  den  Paschal  über  diese  Ernennungen  aussprach,  s.  Ann. 
Hild.  z.  1107  S.  60f.,  J.W.  6620.  1106  erhielt  Konrad  das  Erzbistum  Salz- 
burg, vita  Chuonr.  5  S.  65.    Hier  die  bekannte  Schilderung  des  Verfahrens: 


-     893     — 

Jurisdiktionsgewalt  fest:  auf  einem  Hoftage  zu  Lüttich  wurde  der 
Streit  um  die  Abtei  St.  Truijen,  auf  einem  solchen  zu  Speier  die 
Sache  des ,  Kanonikus  Ellenhard  entschieden  ^.  Selbst  die  Straf-, 
gewalt  über  die  Bischöfe  gab  er  nicht  auf".  Von  der  Freiheit  der 
Kü'che  im  Sinne  des  Papstes  war  also  Deutschland  so  weit  ent- 
fernt als  je.  Man  hat  den  Männern  in  der  Umgebung  des  Königs 
Äußerungen  zugeschrieben,  die  seine  kirchliche  Macht  auf  das 
schärfste  betonten^.  Es  ist  kar,  daß  trotz  des  Personenwechsels 
die  Regierungstradition  ungebrochen  war.  Fast  könnte  man  er- 
staunen, daß  der  deutsche  Klerus  sich  jetzt  widerspruchslos  fügte: 
nicht  nur  Ruthard  von  Mainz  "*,  auch  Gebhard  von  Konstanz  und 
Wido  von  Chur  erhoben  keine  Einsprache  gegen  die  Nomination 
der  Bischöfe  durch  den  König  ^;  selbst  der  Abt  von  Hirschau  nahm 
ohne  Bedenken  ein  Bistum  aus  seiner  Hand  an.  Nicht  minder 
ließ  sich  der  Propst  Hartmann  von  St.  Blasien  trotz  des  kh-chlichen 


Forma  electionis,  quae  tunc  fiebat  episcoporum  et  regalium  abbatum,  talis 
erat:  Defuncto  ecclesiae  cuiuslibet  episcopo  vel  monasterii  abbate  mox  ad 
palatium  profieisci  non  differunt  prepositus,  decanus,  magister  scolarium  et 
prior  monasterii  et  cum  eis  maioris  et  sanioris  consilii  personae  de  civitate 
annulum  episcopalem  secum  portantes  et  baculum,  communicatoque  consilio 
cum  bis,  quos  in  palatio  circa  imperatorem  invenerint  episcopis,  cancellario 
et  capellanis  secundum  beneplacitum  et  favorem  imperatoris,  qui  sustinen- 
dus  erat,  eligebatur.  Im  Frübjahr  1107  folgte  die  Ernennung  Reinhards 
von  Halberstadt,  Ann.  Saxo,  Ann.  Patberbr.,  epist.  Mog.  34—37  S.  381  ff. 
Reinhard  sagt  hier  über  seine  Wahl:  Vos  scire  volo,  quod  ad  onus  durissime 
provincie  imperio  domini  mei  regis,  violentia  principum  nolens  et  reclamans 
raptus  sum  (S.  382).  Die  Teilnahme  der  Fürsten  war  keine  Neuerung,  s.  o. 
S.  547,  784  f.  Guleke  S.  111  irrt,  wenn  er  von  einem  rein  persönlichen 
Ernennungsrecht  aller  früheren  Herrscher  spricht.  1107  wurden  Richard  IL 
von  Verdun,  Laur.  Gesta  15  S.  499,  und  Adelgot  von-  Magdeburg,  Gesta  arch. 
Magd.  24  S.  409,  1109  Adalbert  von  Mainz  ernannt,  Brief  Heinrichs  bei 
Giesebrecht  III,  1239,  Ann.  Corb.  S.  7;  Disib.  S.  20.  Das  Verfahren  Hein- 
richs unterscheidet  sich  in  nichts  von  dem  seines  Vaters.  Daß  auch  unter 
dem  letzteren  Rücksicht  auf  die  Wähler  genommen  wurde,  j^t  oben  bemerkt. 

1  Gesta  abb.  Trud.  VI,  23  ff.  263  ff.    Cod.  Udalr.   S.  367  ff.  Nr.  201—208. 

-  Vgl.  die  Gefangensetzung  Adalberts  von  Mainz. 

^  Laur.  Gesta  ep.  Verd.  18  S.  502:  Eum  regem  pariter  et  summum 
sacerdotem  .  .  .  predicasse,  eins  iuris  esse,  ut  praesules  faciat  et  deponat. 

*  Er  konsekrierte  den  von  Heinrich  zum  Bischof  von  Speier  ernannten 
Abt  Gebhard,  Ann.  Hild.  z.  1105  f.  S.  54  f. 

5  Die  Erhebung  Reinhards  von  Halberstadt,  die  Paschal  als  unkano- 
nisch verwarf,  pries  Gebhard  als  durchaus  kanonisch,  Ep.  Mog.  36  S.  383; 
Wido  nahm  sich  Paschal  gegenüber  des  von  Heinrich  investierten  Ulrich 
von  Konstanz  an,  N.A.  III  S.  170  Nr.  5. 


_     894     — 

Verbots  nach  und  nach  vier  Abteien  ^  übertragen.  Das  scheint  ein 
Widerspruch  gegen  alles  Bisherige,  aber  ist  es  mit  nichten:  der 
deutsche  Episkopat  hatte  zu  einem  geringen  Teil  dem  exkommuni- 
zierten König  den  Gehorsam  versagt,  er  hatte  zu  einem  großen  Teil 
die  Beseitigung  des  Schismas  erstrebt;  aber  an  den  alten  Rechten 
des  Königs  in  der  Kirche  hatte  er  nie  Anstoß  genommen^. 

Zeigte  schon  die  Berufung  der  Synode  nach  Guastalla.  daß 
Paschal  Bedenken  trug,  sich  dem  König  anzuvertrauen,  so  redete 
die  Unterlassung  der  versprochenen  Reise  nach  Mainz  "^  und  die  Un- 
zufiiedenheit  mit  der  raschen  Verständigmig  der  deutschen  Bischöfe 
untereinander  eine  noch  klarere  Sprache*.  Bereits  im  Mai  1107 
kam  es  denn  auch  zu  einem  Zusammenstoß.  Der  Papst  hatte 
sich  nach  Franki-eich  begeben.  _  Ihn  zu  begrüßen,  erschien  der  ge- 
wandte Brun  von  Trier  an  der  Spitze  einer  königlichen  Gesandt- 
schaft in  Chälons.  Aber  der  Eindruck  der  höflichen  Worte,  die 
man  austauschte,  wurdfe  dadurch  gestört,  daß  Brun  namens  des 
Königs  das  Festhalten  an  der  Investitur  erklärte;  es  sei  in  Deutsch- 
land seit .  der  Zeit  Gregors  d.  Gr.  üblich,  daß  die  Bischofswahien 
auf  Grund  der  königlichen  Zustimmung  erfolgten,  nach  der  Wahl 
finde  die  Weihe  statt,  endlich  empfingen  die  Gewählten  Ring  und 
Stab  vom  König  und  leisteten  ihm  den  Treueid.  Das  sei  Rechtens ; 
denn  Papst  Hadrian  habe  dies  Privilegium  Karl  d.  Gr.  erteilt;  und 


1  S.  oben  S.  871   Anmerk.  3. 

^  Es  ist  bezeichnend,  daß  in  den  Streitschriften  der  deutschen 
Gregorianer  die  Investiturfrage  kaum  erörtert  wird.  Nur  der  radikale 
Demokrat  Manegold  spricht  sich  im  Sinn  des  bedingungslosen  Verbots  aus 
(S.  399  f.).  Dagegen  schweigt  Gebhard  von  Salzburg  und  zwar  offenbar 
absichtlich:  hatte  er  doch  selbst  am  11.  Juni  1060  Ring  und  Stab  aus  der 
Hand  des  Königs  genommen.  Demnach  glaube  ich  nicht,  daß  Mirbt  S.  483 
die  Stelle  c.  34  S.  279  richtig  deutet.  Auch  mit  dem,  was  er  S.  482  über 
Bernhard  sagt,  bin  ich  nicht  einverstanden.  Das  non  per  ostium  intrare 
schließt  nur  die  unter  Verletzung  des  Wahlrechts  vollzogene  Investitur  aus. 
Endlich  scheint  ^r  mir  auch  Bernolds  Anschauung  nicht  richtig  wiederzu- 
geben; sein  Geschichtswerk  zeigt,  daß  er  nicht  jeden  Investierten  für  einen 
Simonisten  hielt.     Vgl.  auch  Ekkeh.  z.  1107  S.  241. 

"  Chr.  reg.  Col.  z.  1107  S.  45.  Er  sollte  Weihnachten  1106  in  Mainz 
sein,  entschuldigte  sich  aber  asperitate  et  viae  et  temporis.  Den  wahren 
Grund  nennt  Ekkeh.  z.  1107:  er  traute  weder  den  Deutschen  noch  dem  König. 

^  Ruthard  von  Mainz  hatte  Uto  von  Hildesheim  restituiert;  er  wird 
deshalb  getadelt,  J.W.  6145;  Heinrich  von  Magdeburg  wird  überhaupt 
desavouiert:  Q.uod  Magdeburgensis  episcopus  super  huiusmodi  reconciliati- 
onibus  passim  facere  dicitur,  tamquam  sine  Romanae  ecclesiae  praecepto 
factum,  ratum  habere  non  possumus,  J.W.  6099. 


—     895     — 

das  sei  notwendig;  denn  nur  durch  die  königliche  Belehnung 
könnten  die  Bischöfe  die  Regalien  erhalten,  Paschal  antwortete 
rund  ablehnend;  er  schied  von  den  Gesandten  in  Unfrieden.  Bereits 
hörte  man  die  Drohung  mit  dem  Schwert^.  Aber  er  war  ent- 
schlossen, kein  Zugeständnis  zu  machen.  In  der  Himmelfahrtszeit 
hielt  er  in  Troyes  eine  große  Synode;  hier  erklärte  er  das  freie 
Wahlrecht  der  Gemeinden  für  erneuert  und  verfügte  er  die  Absetzung 
aller  Kleriker,  welche  von  nun  an  die  Investitur  oder  eine  geist- 
Kche  Würde  aus  der  Hand  eines  Laien  annehmen  würden.  Noch 
zögerte  er,  gegen  den  König  einzuschreiten:  er  gewährte  ihm  Frist, 
seine  Sache  auf  einer  Synode  in  Rom  zu  vertreten.  Dagegeii 
suspendierte  er  die  Häupter  des  deutschen  Episkopats,  Ruthard 
von  Mainz  und  Friedrich  von  Köln  samt  ihren  Suffraganen.  Nur 
die  Rücksicht  auf  die  früheren  Verdienste  Gebhards  von  Konstanz 
verhütete,  daß  auch  er  von  dem  gleichen  Urteil  betroffen  wurde-. 
Wie  erwähnt,  hatte  Heinrich  kurz  vorher  Reinhard  mit  dem  Bistum 
Halberstadt  investiert;  Paschal  verweigerte  ihm  die  Anerkennmig''; 
er  forderte  aus  dem  gleichen  Grund  den  neuen  Erzbischof  Adalgot 
von  Magdeburg  nach  Rom  ^  und  verhängte  über  Richard  von 
Verdun  die  Exkommunikation '.  Er  war  seines  AVeges  vollständig 
sicher:  in  einem  Briefe  an  Anselm  von  Canterbury  äußerte  er,  er 
habe  die  Investituren  nicht  geduldet,  noch  werde  er  sie  dulden. 
Jetzt  sprach  auch  er  davon,  daß  er  das  Schwert  des  Petrus  zu 
zücken  im  Begriff  sei:  er  täuschte  sich  nicht  darüber,  daß  Heinrich 


Suger  vita  Ludov.  VI.  9  Scr.  XXVI  S.  50;  vgl.  Chr.  reg.  Col.  z.  1107 
S.  46;  Ann.  Patherbr.  S.  117.  Die  Namen  der  Gesandten,  abgesehen  von 
Brun,  werden  verschieden  angegeben.  Ich  sehe  keine  Möglichkeit  einer 
einigermaßen  sicheren  Entscheidung. 

2  c.I.  I  S.  566  Nr.  396;  Ekkeh.  z.  1107  S.  242;  Ann.  Hild.  z.  1107  S.  60; 
Ann.  Patherbr.  S.  117;  Ann.  Saxo  S.  745;  Chr.  reg.  Col.  1.  c;  Ep.  Mog.  37  f. 
S.  383  flf.  Die  Kölner  Königschronik  läßt  irrig  Gebhard  von  Konstanz  sus- 
pendiert werden;  ich  kann  trotz  Scheffer- Boichorst  und  Peiser  die  Worte 
des  Papstes:  Cum  usque  ad  interdictionem  tui  officii  iusticie  gladius  dese- 
visset,  preteritorum  bene  gestorum  memoria  et  fratrum  nostrorum  nos 
supplicatio  revocavit,  nur  so  verstehen,  daß  er  suspendiert  werden  sollte, 
aber  schließlich  geschont  wurde.  Man  kann  einem  doch  nicht  in  einem 
Atem  die  Suspension  und  die  Aufhebung  derselben  insinuieren.  Dagegen 
wird  die  Königschronik  im  Recht  sein,  wenn  sie  den  Kölner  EB.  von  dem- 
selben Urteil  wie  Ruthard  betroffen  sein  läßt.  Ruthard  unterwarf  sich 
sofort,  8.  Reg.  Mog.  I  S.  240  Nr.  79. 

»  J.W.  6144.     Reinhard  hat  sie  später  erlangt,  J.W.  6469. 

*  J.W.  6173;  der  Grund  ist  nicht  bestimmt  genannt;  er  ergibt  sich 
aus  Ann.  Patherb.  z.  1107  S.  118.  &  J.W.  6146,  6195,  6227. 


—     896     — 

ganz  auf  der  Bahn  seines  Vaters  gehe^  Die  Lage  war  unheil- 
schwanger: denn  der  Episkopat  schien  bereit,  sich  dem  König  anzu- 
schUeßen*  bereits  wurde  Widerspruch  gegen  die  unmittelbare  Re- 
gierung der  Kirche  durch  den  Papst  laut^. 

Unter  diesen  Verhältnissen  ist  es  verständlich,  daß  die  in 
Aussicht  genommene  Verhandlung  in  Rom  unterbUeb.  Dagegen  tat 
Pascha]  noch  einen  Schritt  vorwärts:  im  Oktober  1108  erneuerte 
er  in  Benevent  das  Investiturverbot,  und  dabei  erklärte  er  den,  der 
die  Investitm-  gewährt,  für  exkommuniziert  wie  den,  der  sie  em- 
pfängt^. Das  war  ein  Urteil,  das  Heinrich  traf  Aber  ob  man  in 
Deutschland  Kunde  von  der  süditalienischen  Synode  erhielt?  Jeden- 
falls ließ  sich  Heinrich  auf  seinem  Wege  nicht  beirren.  Im  Jahre 
1109  forderte  er  die  ihm  längst  zugesagte  Kaiserkrönung.  Nun 
mußte  die  Investiturfrage  berührt  werden.  Eine  ansehnliche  Gesandt- 
schaft begab  sich  im  nächsten  Jahre  nach  Rom,  um  die  Unter- 
handlungen zu  pflegen.  Sie  bestand  aus  Brun  von  Trier,  Friedrich 
von  Köln,  Walcher  von  Kamerijk  und  dem  eben  zum  Erzbischof 
von  Mainz  ernannten  bisherigen  Kanzler  Adalbert,  außerdem  dem 
Grafen  Hermann  von  Winzenburg  und  anderen  Fürsten^.  Wir 
besitzen  eine  Denkschrift  über  die  Investitur,  die  im  Sommer  1109 
verfaßt  ist.  Man  darf  sie  vielleicht  als  Instruktion  für  die  Unter- 
handlungen betrachten^,  Sie  fordet  die  unbedingte  Behauptung 
der  Investitur  ebenso  sehr  um  des  Reichs,  wie  um  der  Kirche 
willen.  Als  das  Wesen  der  Handlung  gilt  die  Übertragung  der 
Regalien;  mit  erstaunlicher  Unbefangenheit  wird  die  Form  als 
gleichgiltig  behandelt:  die  Investitur  könne  geschehen  mündlich, 
oder  durch  ein  Präzept,   durch  den  Stab   oder    durch  irgendetwas 


1  J.W.  6206  (12.  Okt.  1108). 

2  S.  die  von  Bernheim  in  der  Westd.  Zeitschr.  I  S.  374  ff.  edierten 
Kölner  Kapitel.  Bezeichnend  ist  besonders  der  Satz:  Sicut  pont.  Rom.  de 
Colon,  archiepiscopo  debitam  exigit  subiectionem,  ita  Col.  arch.  exigit  a 
Rom.  praesule,  ut  in  regiminis  sui  iure  servet  ei  canonicum  correctionis 
ordinem. 

^  Chron.  Cas.  III,  33  S.  777:  Et  dans  et  accipiens  communione  privetut. 

*  Ekkeh.  z.  1110  S.  243:  Chron.  reg.  Col.'  z.  1109  S.  48;  Ann.  Patherbr. 
z.  1109  S.  120.  Über  Heinrichs  Brief  an  Otto  von  Bamberg,  Cod.  Udalr. 
173  S.  305  f.,  der  nach  Giesebrecht  von  der  Rückkehr  dieser  Gesandtschaft 
spricht,  s.  Peiser  S.  60  Anm.  7,  u.  C.I.  I  S.  156  Nr.  103,  Vorbemerk. 

^  De  investit.  episc,  L.  d.  1.  II  S.  498.  Auf  die  Vermutung,  daß  hier 
eine  Instruktion  für  die  Gesandten  vorliegt,  führt  die  Übereinstimmung  mit 
der  Erklärung  der  Gesandten  in  Chälons  und  die  Form  des  Schriftstücks. 
Es  spricht  jemand,  der  zu  gebieten  gewohnt  ist:  Cavendum  est,  servanda 
est,  notandum  est  u.  dgl.     Vgl.  Peiser  S.  50  ff. 


—     897     — 

anderes,  daran  liege  nichts.  Notwendig  sei  sie  nur  wegen  des  Be- 
sitzes und  der  Rechte  der  Kirchen;  wären  die  Kirchen  so  arm  wie 
einst,  so  würde  der  König  sie  fallen  lasse»  könnend 

In  den  Verhandlungen  mit  den  Gesandten  erhob  Paschal 
keinen  Einspruch  gegen  den  Romzug;  aber  über  die  strittigen  Fragen 
kam  es  zu  keiner  Verständigung.  Denn  es  war  ihm  nichts  w®ter 
zu  entlocken  als  die  allgemeine  Erklärung,  er  fordere  nur  das,  was 
kanonischen  Rechtes  sei,  die  königlichen  Gerechtsame  werde  er  in 
nichts  vermindern^.  Ein  nichtssagendes  Versprechen,  da  er  wohl 
wußte,  daß  Heinrich  über  die  königlichen  Gerechtsame  anders 
dachte,  als  er.  Die  Ergänzung  brachte  die  Fastensynode  von  1110; 
denn  auf  ihr  ließ  der  Papst  einen  Beschluß  annehmen,  der  unter 
sorgfältiger  Begründung  das  ausschließliche  Recht  der  Bischöfe  auf 
die  Leitung  der  kirchlichen  Angelegenheiten  und  die  Verwaltung 
des  kirchhchen  Besitzes  behauptete;  zugleich  erneuerte  er  das  in 
Troyes  erlassene  Investiturverbot ^.  In  derselben  Zeit  rüstete 
Heinrich  seinen  Romzug;  auch  er  begann  seine  Absichten  zu  ent- 
hüllen: er  schrieb  an  den  Abt  von  Cluni,  seine  Mönche  sollten 
beten,  daß  der  Papsl  aufhöre,  sich  der  Gerechtigkeit  entgegenzu- 
stellen*. Er  komme,  erklärte  er  den  Römern,  um  sein  Recht  zu 
empfangen  ^. 

Im  August  trat  er  den  Marsch  an.  Anfang  Februar  1111 
stand  er  vor  Rom.  Jetzt  mußte  sich  zeigen,  wer  von  diesen  beiden 
Männern,  von  denen  jeder  genau  wußte,  was  er  wollte,  seinen  Willen 
durchsetzen  würde  ^.  Heinrich  hatte  schon  von  Arezzo  aus  eine 
Gesandtschaft  an  den  Papst  geschickt;  er  forderte  sein  Recht;  die 


1  S.  502. 

2  Ann.  Patherb.  z.  1110  S.  120  ff.;  Chr.  reg.  Col.  z.  Ii09f.  S.  48  f.; 
Gesta  ep.  Camer.  contin.  27  S.  519.  So  widerspruchsvoll  wie  Peiser  S.  55 
kann  ich  das  Verhalten  des  Papstes  nicht  finden.  Ich  glaube,  daß  er  in 
dessen  Erklärung  zu  viel  einträgt.  Auch  hat  der  Papst  schwerlich  die 
Hoffnung  auf  Verständigung,  sondern  vielmehr  die  Erwartung  der  Unter- 
werfung Heinrichs  gehegt.  Ich  halte  es  deshalb  nicht  für  wahrscheinlich, 
daß  er  schon  jetzt  sich  mit  dem  Gedanken  trug,  auf  die  Regalien  zu  ver- 
zichten. Das  war  überhaupt  nicht  seine  Absicht,  sondern  nur  das  äußerste 
Mittel,  um  seine  Absicht  —  Abschaffung  der  Investitur  —  zu  erreichen. 

3  CT.  I  S.  567  ff.  Nr.  297. 

*  D'Acherjt,  Spicil.  III  S.  449:  Orate,  rogamus,  pro  unitate  regni  et 
sacerdotii,  quam  diligimus  et  quaerimus,  et  ut  dominus  papa  cesset  contraire 
nobis  de  nostra  iustitia. 

5  Cod.  Udalr.  148  S.  268  f.  Der  Brief  ist  wahrscheinlich  von  Arezzo 
aus  nach  Rom  geschickt. 

ö  Die  Urk.  über  die  Verhandlungen  C.I.  I  S.  134  ff.  Nr.  83  ff. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  57 


—     898    — 

Antwort  waren  allgemeine  freundliche  Erklärungen  ^.  Sie  genügten 
ihm  nicht.  Am  4.  Februar  begannen  neue,  die  entscheidenden  Ver- 
handlungen; sie  fanden  in  S.  Maria  in  Turri  statt.  Nichts  natür- 
licher, als  daß  der  Papst  noch  einmal  als  Bedingung  der  Krönung 


^  Ekkeh.  z.  Uli  ist  der  einzige,  der  diese  Sendung  erwähnt.  Er  er- 
zählt, daß  die  königlichen  Gesandten  bei  Aqua  pendente  als  boni  nuncii 
bajuli  wieder  mit  dem  König  zusammengetroffen  seien.  Peiser  S.  62  f. 
findet  diese  Gesandtschaft  allerdings  in  der  königl.  Encyklika,  C.I.  S.  150 
Nr.  100,  erwähnt.  Allein  es  scheint  mir  unmöglich,  wie  er  tut,  den  Bericht 
Heinrichs  auf  zwei  Gesandtschaften  zu  verteilen:  er  läßt  die  Rede  des 
Papstes  an  die  erste  Gesandtschaft  gerichtet  sein,  und  die  'Antwort  der 
Gesandten  auf  diese  Rede  erst  durch  eine  zweite  Gesandtschaft  überbracht 
werden.  Aber  so  konnte  kein  Leser  das  königliche  Schreiben  verstehen. 
Der  Grund,  daß  die  Gesandten  keine  Antwort  auf  den  nicht  vorgesehenen 
Vorschlag  hätten  geben  können,  ist  nicht  stichhaltig.  Denn  der  Einwand, 
den  sie  erhoben,  lag  sehr  nahe  und  ihre  schließliche  Erklärung  verpflichtete 
den  König  nicht,  da  seine  Bestätigung  vorgesehen  war.  Ahnlich  wie  Peiser 
urteilt  Schneider,  S.  17  ff.  Sein  Grund  ist,  daß  Heinrich,  als  er  die  2.  Ge- 
sandtschaft abschickte,  die  Grundlagen  gekannt  haben  müsse,  auf  welche 
hin  Paschal  den  Frieden  eingehen  wollte,  S.  16.  Endlich  hat  Gernandt 
S.  14  ff.,  dem  Richter  zustimmt  111,2  S.  561,  die  ganze  Verhandlung  der 
ersten  Gesandtschaft  zugeschrieben.  In  Betracht  scheint  mir  zu  kommen, 
daß  Paschal  im  März  1110  an  die  Aufgabe  der  Regalien  nicht  gedacht  hat. 
Denn  sonst  wäre  die  Bestimmung-  der  Lateransynode:  Si  quis  principum 
vel  aliorum  laicorum  dispositionem  vel  donationem  rerum  sive  possessionum 
ecclesiasticarum  sibi  vindicaverit,  ut  sacrilegus  iudicetur,  unverständlich: 
sie  hätte  ja  nur  sein  Vorhaben  gestört.  Erklärt  werden  muß  also,  wann 
und  wodurch  der  Papst  auf  den  Gedanken  des  Verzichts  kam.  Erst  die 
zweite  Frage  ist,  wann  er  ihn  Heinrich  mitteilte.  Zwischen  dem  7.  März 
und  der  Gesandtschaft  aus  Arezzo  hat,  soviel  wir  wissen,  ein  Verkehr  mit 
dem  König,  der  Paschal  auf  seinen  neuen  Gedanken  hätte  bringen  können, 
nicht  stattgefunden.  Die  erste  Berührung  mit  dem  König  fand  vielmehr 
durch  die  Gesandtschaft  aus  Arezzo  statt.  Liegt  da  nicht  die  Annahme 
nahe,  daß  Heinrich  jetzt  offen  mit  dem  herausrückte,  was  er  unter  seinem 
Recht  verstand?  Man  kann  nicht  einwenden:  Das  wußte  Paschal  längst. 
Denn  die  Erklärung  von  Chälons  betrachtete  er  nicht  als  definitiv;  das 
zeigt  die  Verhandlung  mit  dem  Kanzler  Adalbert.  Wenn  dagegen  Heinrich 
sie  jetzt  unmittelbar  vor  der  Kaiserkrönung  an  der  Spitze  eines  Heeres  er- 
neuerte, so  konnte  Paschal  sich  nicht  verhehlen,  daß  an  Nachgeben  nicht 
zu  denken  war.  Dann  aber  zerstörte  die  Gesandtschaft  jeden  Rest  von 
Hoffnung,  daß  Heinrich  sich  unterwerfen  werde.  Damit  stand  der  Papst 
vor  der  Notwendigkeit,  einen  neuen  Weg  zu  ersinnen,  um  sein  Ziel,  Ab- 
schaffung der  Investitur,  zu  erreichen.  In  der  Zwischenzeit  zwischen  der 
ersten  und  zweiten  Gesandtschaft  wird  er  also  den  Gedanken  ergriffen 
haben,    im  schlimmsten  Falle  auf  die  Regalien  zu   verzichten.     Die  ersten 


—     899     — 

den  Verzicht  auf  die  Investitur  forderte.  Allein  der  Einwand  der 
königlichen  Gesandten,  daß  dadurch  die  Macht  der  Krone  vernichtet 
wüi'de,  war  unwiderlegbar.  Blieb  ein  jeder  bei  seinem  Worte,  so 
war  eine  Verständigung  unmöglich.  Es  ist  bekannt,  daß  Paschal 
einen  Ausweg  suchte,  indem  er  die  Rückgabe  aller  B.egalien  an 
die  Kj'one  anbot;  für  die  Kii-chen  genügten  die  Zehnten  und  Obla- 
tionen. Damit  kam  man  auf  den  Punkt,  der  in  der  Denkschrift 
über  die  Investitur  berührt  war,  Paschal  bot  für  die  G-egenwart  an, 
was  dort  als  ein  längst  vergangenes  Faktum  erwähnt  war.  Konnte 
er  damit  das  Zugeständnis  erreichen:  Einer  solchen  Kirche  gegen- 
über ist  die  Investitur  nicht  notwendig?  Die  kaiserlichen  Boten 
zögerten;  sie  hoben  die  Schwierigkeit  des  päpstlichen  Vorschlags 
.hervor,  indem  sie  äußerten,  es  sei  nicht  des  Königs  Wille,  der 
Kirche  Gewalt  anzutun,  oder  durch  den  Raub  ihres  Besitzes  ein 
vielfältiges  Sakrilegium  zu  begehen.  Der  Einwand  war  gewichtig; 
denn  mit  welcher  Energie  hatte  die  Kirche  stets  die  Entziehung 
ihres  Besitzes  abgewehrt.  Allein  Paschal  hatte  seiiiea  Vorschlag 
wohl  überlegt;  er  wußte  Rat:  er  selbst,  der  Papst,  wolle  die  Re- 
galien der  deutschen  Kirchen  auf  dem  Wege  des  Rechtes  dem 
König  zurückgeben.  Er  ließ  ein  schriftliches  Versprechen  darüber 
ausstellen,  daß  er  am  Tage  der  Kaiserkrönung  ihre  Rückgabe  an- 
ordnen werde.  Nun  versicherten  die  Gesandten,  werde  der  Papst 
diese  Zusage  erfüllen,  so  werde  der  König  auf  die  Investitur  ver* 
ziehten.  Auch  diese  Erklärung  wurde  schriftlich  niedergelegt.  Die 
Verständigung  schien  erzielt.  Heinrich  bestätigte  am  9.  Februar 
in  Sutri  die  Übereinkunft  imter  Vorbehalt  der  Zustimmung  der 
geistlichen  und  weltlichen  Großen^. 


Gesandten  aber  wird  er  mit  allgemeinen,  seinen  bisherigen  analogen  Ver- 
sicherungen entlassen  haben.  So  konnte  sie  Ekkehard  wohl  als  Bringer 
einer  guten  Botschaft  bezeichnen.  Der  König  aber  war  mit  dem  Ergebnis 
ihrer  Unterhandlungen  nicht  zufrieden;  das  beweist  der  Wechsel  in  der 
Person  der  Gesandten,  den  Ekkehard  erwähnt  (remissis  aliis  nuntiis).  Wählte 
Heinrich  jetzt  neben  seinem  Kanzler  lauter  Laien,  so  war  die  Absicht  wahr- 
scheinlich ein  energischeres  Auftreten.  Man  erinnere  sich  an  Herzog  Weif 
in  Chälons.  Hätte  der  Papst  schon  nach  Aqua  pendente  den  Verzicht  auf 
die  Regalien  anbieten  lassen,  so  war  die  Absendung  neuer  Gesandter 
zweckwidrig:  die  Sache  sollte  ja  geheim  bleiben.  Überdies  wozu  dann  die 
erste  Hälfte  der  Verhandlungen  in  S.  Maria  in  Turri?  Die  Urkunden 
widersprechen,  wie  mich  dünkt,  nicht.  Denn  sie  verleugnen  nicht,  daß  sie 
einem  Präliminarvertrag  angehören. 

^  Die  angef.  Bedingung  erwähnt  Ekkehard,  im  Eid  des  Königs  findet 
sie  sich  nicht.  Bei  der  Stellung  der  Fürsten  zu  Heinrich  ist  sie  fast  selbst- 
verständlich.    Bemerkenswert   ist,    daß   Heinrich    in   seinem  Eide  den   auf 

57* 


—     900     — 

Es  gibt  vielleicht  keinen  Vertrag,  der  so  schwer  verständlich 
ist  als  dieser.  König  Heinrich  hat  scharf  und  bestimmt  über  ihn 
geurteilt:  er  meinte  den  päpstlichen  Vorschlag  als  einen  großen 
Betrug  betrachten  zu  dürfen;  denn  Paschal  sei  von  Anfang  an 
sich  dessen  bcAvußt  gewesen,  daß  er  Unmögliches  verspreche;  er 
habe  seine  Zusage  nur  geleistet,  um  ihm  den  Verzicht  auf  die 
Investitur  zu  entlocken  ^  Dieser  Überzeugung  gemäß  hat  Heinrich 
gehandelt:  er  hat  seine  Maßregeln  so  getroffen,  daß  Pascha]  in  das 
Netz  verstrickt  wurde,  das  er,  wie  er  annahm,  ihm  gelegt  hatte. 
Aber  es  ist  überaus  unwahrscheinlich,  daß  dieser  schwere  Vorwm*f 
begründet  ist.  Der  Betrug  wäre  zu  plump.  Für  eine  Maßregel 
verzweifelter  Hoffnungslosigkeit  wird  man  das  Anerbieten  des 
Papstes  ebenfalls  nicht  halten  können.  Denn  verzweifelt  war  seine. 
Lage  mit  nichten;  wer  hinderte  ihn,  sich  nach  dem  Süden  zu  be- 
geben und  sich  dadurch  der.  Gewalt  des  Königs  zu  entziehen? 
Endlich  läßt  sich  auch  die  Annahme  nicht  aufrecht  erhalten,  daß 
er  im  Unklaren  darüber  war,  was  die  Aufgabe  der  Regalien  für 
die  deutschen  Bischöfe  bedeutete.  Seit  einem  halben  Jahrhundert 
standen  die  deutscheu  Angelegenheiten  im  Mittelpunkt  der  päpst- 
lichen Politik,  und  der  Papst  soll  nicht  gewußt  haben,  daß  die 
deutschen  Bischöfe  Keichsfürsten  waren  Das  ist  die  unmöglichste 
Vorstellung  l  Es  bleibt  nur  die  Annahme  übrig,  daß  der  ehemalige 
Mönch  vor  die  Frage  gestellt,  ob  er  um  der  Freiheit  der  Kirche 
willen  von  neuem  einen  Kampf  mit  allen  seinen  Schrecken  be- 
ginnen wollte,  davor  zurückbebte  und  lieber  den  Ausweg  traf,  auf 
ihre  äußere  Macht  zu  verzichten.  Die  Einsicht,  daß  der  Fürsten- 
stand der  Bischöfe  mit '  seiner  Verpflichtung  zu  den  mannigfachsten 


die  Investiturfrage  bezüglichen  Teil  der  Verabredung  von  S.  Maria  in  Turri 
nicht  beschwor.  Nur  am  Schluß  bezog  er  sich  auf  die  Konvention.  Man 
darf  in  diesem  Verfahren  wohl  sein  Mi^ßtrauen  gegen  Paschal  und  seine 
Absichten  bei  ihr  erkennen. 

1  Encyklika  S.  150. 

^  Dieselbe  Vorstellung,  nur  anders  gewandt,  findet  sich  bei  Knöpfler 
S.  298,  nach  welchem  Paschal,  ein  apostolischer  und  ideal  gesinnter  Mann, 
vielleicht  annehmen  m.ochte,  daß  die  deutschen  Prälaten  bereit  sein  würden, 
den  größeren  Teil  ihrer  irdischen  Güter  dem  Interesse  der  kirchlichen 
Freiheit  zu  opfern.  Ich  halte  Paschal  für  den  unbedeutendsten  unter  den 
Päpsten  des  großen  Kirchenstreits;  aber  für  so  blind  wie  Knöpf ier  möchte 
ich  ihn  nicht  halten.  Es  fehlte  ihm  nicht  an  Verstand,  sondern  an  Kraft. 
Überdies  ist  sicher,  daß  er  den  Widerspruch  der  Bischöfe  voraussah;  denn 
er  rüstete  sich  bereits,  das  Anathema  zu  verhängen  (promissio  Nr.  8-5). 
Was  er  nicht  voraussah,  war  der  einhellige  Widersjiruch  der  deutschen 
Fürsten  und  das  Zurückweichen  Heinrichs  vor  ihm. 


—     901     — 

Reichsdiensten  für  die  Kirche  schädlich  sei,  fehlte  in  Rom  keines- 
wegs; der  Kardinal  Deusdedit  hat  sie  sehr  bestimmt  ausgesprochen*. 
Warum  sollte  Paschal  sie  nicht  geteilt  haben?  Sie  lag  ihm  durch- 
aus nicht  ferne  ^.  Und  sollte  der  Mönch  füi*  den  konsequenteren 
Gedanken  unempfänglich  gewesen  sein:  Die  Kirche  ist  geistüch; 
deshalb  gehört  ihr  an  sich  nichts  Irdisches^?  Wenn  es  so  war, 
so  betrog  Paschal  nicht;  aber  er  täuschte  sich  in  einem  Augen- 
blick, in  dem  er  -sich  nicht  täuschen  durfte.  Denn  sein^  Vertrag 
war,  wie  der  König  richtig  sagte,  unausführbar.  In  diesem  Irrtum 
lag  die  Schuld  des  Papstes;  sie  hat  sich  bitter  an  ihm  gerächt. 

Am  12.  Februar  erfolgte  der  Einzug  des  Königs*.  Im  Atrium 
von  St.  Peter  erteilte  er  die  herkömmliche  Zusage  des  Schutzes 
für  den  Papst  und  die  Kirche.  Dann  betrat  er  von  Paschal  ge- 
leitet die  Basilika.  Hier  verkündigte  er  die  Bestätigung  aller 
kirchlichen  Rechte  und  Besitzungen  ^.    Und  nun  forderte  der  Papst 


1  Contra  Invasor.  1, 15  S.  314.  Vgl.  I,  2  S.  301  über  die  Folgen  des 
Reichtums  der  Kirche. 

'^  S.  J.W.  5909  an  Anselm  v.  April  1102:  Liberam  esse  ecclesiam 
Paulus  dicit.  Indignum  est  igitur  ut  clencus,  qui  iam  in  Dei  sortem  est 
assumptus  et  iam  laicorum  dignitatem  excessit,  pro  terrenis  lucris  hominium 
faciat  laico,  ne  forte  dum  reperitur  servi  saecularis  obnoxius,  vacet  aut 
gravetur  ecclesia.  Scriptum  est  enim:  Nemo  militans  Deo  implicat  ee 
negotiis  saecularibus.  Das  ist  derselbe  Gedankengang  wie  bei  Deusdedit. 
Die  nächste  Folgerung  die  Paschal  daraus  zog,  war:  Also  kein  Lehnseid 
und  keine  Leistung  der  Lehnspflicht.  Er  konnte  aber  auch  folgern:  Also 
Verzicht  auf  die  Güter,  an  denen  die  Lehnspflicht  hängt. 

^  Placidus  von  Nonantula  polemisiert  gegen  die  Anschauung:  Aecclesia 
spiritualis  est  et  ideo  nichil  ei  terrenarum  rerum  pertinet,  nisi  locus  tan- 
tum,  qui  consueto  nomine  aecclesia  dicitur,  s.  d.  Prol.  S.  568.  Sie  berührte 
sich  mit  patarenischen  Meinungen,  s.  S.  693. 

■*  Quellen  für  das  Folgende  sind  neben  den  angeführten  Urkunden 
Sigib.,  Ekkeh.,  Ann.  Hild.  bezw.  Patherbr.,  Vita  Chunr.  9  S.  68,  Otto  Frising. 
chron.  VII,  14  S.  309  f.,  Petr.  Chron.  Gas.  111,38  S.  780,  Notiz  aus  einer 
Londoner  Handschrift  N.A.  XI  S.  100. 

^  Das  decretum  de  bonis  ecclesiarum  entspricht  nicht  dem  herkömm- 
lichen Kaisergelübde.  Schneider  S.  56  und  Gernandt  S.  36  verwerfen  über- 
haupt, daß  dieses  Dekret  erlassen  worden  sei;  die  entsprechende  Stelle  der 
Encyklika  biete  eine  absichtliche  Fäls^hung.  Die  Annahme  ist.  mir  un- 
wahrscheinlich; denn  die  Fälschung  war  zu  leicht  nachweisbar.  Dagegen 
ist  das  Dekret  an  seiner  Stelle  durchaus  verständlich:  indem  Heinrich  die 
Besitzungen  der  Kirche  bestätigte,  lehnte  er  den  Vorwurf,  daß  er  die  Rück- 
gabe der  Regalien  erpreßt  habe,  ab:  die  letztere  erschien  ganz  als  Tat 
des  Papstes.     Eine  Aufhebung  des  Vertrags  war  das  keineswegs,  und  eine 


—     902     — 

den  Vollzug  der  getroffenen  Verabredung:  den  Verzicht  auf  die 
Investitur.  Heinrich  ließ  seine  Urkunde  verlesen.  Daraufhin 
erklärte  auch  er  sich  zur  Erfüllung  seiner  Zusage  bereit;  er  hatte 
eine  Bulle  ausfertigen  lassen,  welche  unter  Erinnerung  an  die  alten 
kirchlichen  Bestimmungen,  wonach  kein  Bischof  weltliche  Geschäfte 
treiben  dürfe,  die  Rückgabe  aller  Regalien  gebot,  andererseits  aber 
die  Investitur  unbedingt  verwarf.  Auch  diese  Urkunde  wurde  ver- 
lesen. Nun  trat  ein,  was  Heinrich*  vorausgesehen  hatte:  sie  erregte 
einen  Sturm  des  Unwillens  unter  den  deutschen  Fürsten.  Nicht 
nur  die  Bischöfe  widersprachen,  sondern  ebenso  lebhaft  die  welt- 
lichen Herren;  sahen  die  ersteren  sich  ihrer  Fürstenstellung  beraubt, 
so  glaubten  die  letzteren  sich  im  Besitz  ihrer  Kirchenlehn  bedroht 
und  dadurch  in  ihrer  ganzen  Machtstellung  erschüttert.  In  voller 
Einmütigkeit  erklärten  die  geistlichen  und  weltlichen  Großen,  das 
päpstliche  Privilegium  könne  nicht  in  gerechter  und  giltiger  "Weise 
vollzogen  werden.  Damit  war  der  Moment -für  Heinrich  gekommen: 
er  verlangte  die  Genehmigmig  der  Investitur  ^.  An  den  Vollzug  der 
Krönung  war  nicht  zu  denken.  Der  Tag  endete  vielmehr  mit  der 
Gefangennahme  des  Papstes  und  der  Kardinäle.  Der  Friedens- 
vertrag war  jäh  zerschlitzt. 

Zwei  Monate  lang  blieb  Paschal  der  Gefangene  des  Königs. 
Dann  war  seine  Widerstandskraft  gebrochen.  Man  hatte  ihn  zu 
früh  als  Märtj^rer  gerühmt^.  Er  tat,  was  allen  seinen  Über- 
zeugungen widersprach,  und  gestand  am  11.  April  1111  Heinrich 
und  seinen  Nachfolgern  das  Recht  der  Investitur  zu:  die  frei,  ohne 
Simonie,  aber  unter  Zustimmung  des  Königs  gewählten  Bischöfe 
und  Abte  sollten  die  Investitur  vom  König,  die  Konsekration  von 
dem  dazu  berechtigten  Bischof  erhalten;  die  Verweigerung  der 
ersteren  sollte  die  Erlangung  der  Weihe  verhindern.  Überdies 
gelobte  Paschal,  niemals  den  Streit  um  die  Investitur  zu  erneuern 
oder  den  Bann  über  Heinrich  zu  verhängen.  Durch  diese  Zusagen 
erkaufte  er  seine  Freiheit,  die  Anerkennung  seines  Pontifikats  und 
die  Versicherung  aller  Patrimonien  und  Güter  der  römischen  Kirche. 
Am  11.  April  wurde  das  neue  Übereinkommen  im  königlichen 
Lager  am  Anio  bei   Ponte  Mommolo   abgeschlossen.     Zwei    Tage 


ungeheure  Tragweite  hatte  es  ebensowenig :  eine  Rechtsbestätigung  schafft 
kein  neues  Recht. 

^  Allein  von  Donizo  v.  1200  ff.  8.402  erwähnt;   aber   durchaus  glaub- 
lich; denn  auf  diesen  Moment  hatte  Heinrich  geharrt. 

2  Lamentatio  pro  capt.  Pasch.,  L.  d.  1.  II  S.  668:   Sic  apostolicam  se- 
dem  rexit,  ut  et  apostolicae  passionis  imitator  fieri  mereretur. 


—     903     — 

später  krönte  der  Papst  Heinrich  zum  Kaiser:    dabei  übergab   er 
ihm  das  Privilegium,  das  ihm  das  Investiturrecht  zugestand^. 

Es  war  ein  Fehler  Heinrichs,  daß  er  den  Februarvertrag  an- 
nahm, obgleich  er  wußte,  daß  er  nicht  durchzuführen  sei.  Der 
Fehler,  der  in  dem  Abschluß  des  Aprilvertrags  lag,  war  noch 
größer.  Denn  jetzt  täuschte  sich  Heinrich  darüber,  daß  er  einen 
unausführbaren  Vergleich  einging.  Er  ahnte  nicht,  welche  Stärke 
die  kirchlichen  Überzeugungen  seiner  Gegner  hatten. 

"War  das  erste  Abkommen  an  dem  Widerspruch  der  deutschen 
Fürsten  gescheitert,  so  scheiterte  das  zweite  an  dem  der  Gregorianer. 
Ohne  Rücksicht  darauf,  daß  Paschal  das  Anathema  und  die  Ab- 
setzung über  jeden  ausgesprochen  hatte,  der  dem  Investiturprivi- 
legmm  widersprechen  würde,  sagten  sie  sich  von  ihrem  Führer  los. 
In  B,om  kündigte  ihm  eine  Schar  von  Geistlichen  die  Kirchen- 
gemeinschaft auf".  Darin  lag  das  alte  Urteil,  die  Laieninvestitur 
sei  eine  Häresie;  es  wurde  jetzt  auf  den  Papst  angewandt.  Die 
Kardinalbischöfe  Johann  von  Tusculum  und  Leo  von  Ostia,  neben 
ihnen  Bruno,  Bischof  von  Segni  und  Abt  von  Monte  Cassino,  wai-en 
die  Führer  einer  in  der  Form  gemäßigteren,  in  der  Sache  nicht 
minder  entschiedenen  Opposition ^  So  sehr  Bruno  beteuerte:  Ich 
liebe  dich,  wie  ich  meinen  Yater  und  Herrn  heben  muß,  und  ich 
wünsche,  so  lange  du  lebst,  keinen  anderen  Papst  zu  haben,  so 
rücksichtslos  verwarf  er  das  Investiturprivilegium:  es  sei  der  Frömmig- 
keit und  der  Religion  zuwider;  das  Investiturverbot  von  Guastalla 
müsse  erneuert  werden*.  Der  gleichen  Meinung  war  der  Mönch 
Placidus  von  Nonantula.  Er  war  ein  strenger  Gregorianer,  über- 
zeugt, daß  der  Papst  über  das  Geisthche,  wie  über  das  Welthche 
Herr  sei.  Aber  in  diesem  Moment  richteten  sich  die  Konsequenzen, 
die    er   aus    den   gregorianischen  Prämissen  zog,    nicht  nur  gegen 


1  C.I.  1, 91  ff.  S.  142  ff. 

2  Vgl.  ihr  Schreiben  an  Kalixt  Mansi  XXI  S.  224  u.  Ekkeh.  z.  1112. 
Offenbar  mit  Rücksicht  auf  den  Vorwurf  der  Häresie  legte  Paschal  auf  der 
Lateransynode  von  1112  eine  Art  Glaubensbekenntnis  ab,  C.I.  I  S.  571 
Nr.  399  f.,  Ekkeh.  1.  c.  Gleichwohl  wurde  der  Vorwurf  auf  der  Synode  von 
1116  von  neuem  laut,  Ekkeh.  z.  1116  S.  249. 

3  Paschal  an  die  Kardinäle  J.W.  6301;  Briefe  Brunos  L.  d.  1,  II  S.  562  fi". 
Johann  war  seit  1093  B.  von  Tusculum,  Leo  seit  1101  B.  von  Ostia  und 
Velletri,  Bruno  seit  1079  B.  von  Segni,  seit  1107  A.  von  Monte  Cassino. 
Bruno  und  Johann  von  Tusculum  hatten  bereits  gegen  Gregor  Opposition 
gemacht,  Mansi  XX  S.  577;  vgl.  oben  S.  883,  4.  Über  den  ersteren  Gigalski, 
Bruno,  B.  von  Segni.    Münster  1898. 

*  Epist.  2  S.  564.  Auch  er  griff  auf  die  Meinung  zurück,  daß  die 
Laieninvestitur  Häresie  sei. 


—     904     — 

den  Kaiser,  sondern  auch  gegen  den  Papst :  auch  er  habe  nicht 
die  Macht,  die  Kirche  dem  Kaiser  auszuliefern ;  sein  Privilegium 
sei  dem  heiligen  Geist  und  dem  kanonischen  Recht  zuwider;  es 
müsse  aufgehoben  werden-^.  Bald  sprachen  die  Extremen  von  der 
Notwendigkeit  ihn  abzusetzen,  damit  der  von  ihm  abgeschlossene 
Vertrag  vernichtet  werden  könnet 

Mit  nicht  minderer  Entschiedenheit  trat  die  Kirche  von  Frank- 
reich und  Burgund,  geführt  von  Guido  von  Vienne  gegen  die  Ge- 
währung der  Investitur  in  die  Schranken^.  Mit  unbarmherziger 
Klarheit  zerstörte  Gottfried  von  Vendome  die  leichten  Gründe,  mit 
denen  Paschal  seinen  Schritt  zu  rechtfertigen  suchte;  auch  er  ver- 
langte sofortige  Zurücknahme*.  Ebensowenig  ließ  Cluni  einen 
Zweifel  an  seiner  Stellung^.  Es  gewann  den  Anschein,  als  drohe 
ein  Schisma  Frankreichs.  Joscerannus  von  Lyon  berief  eine  franzö- 
sische Generalsynode  nach  Anse;  seine  Absicht  war,  auf  ihr  die 
Laieninvestitur  für  eine  Häresie  erklären  zu  lassen.  Niemand 
konnte  zweifeln,  daß  das  die  Einleitung  zur  Absetzung  des  Papstes 
war.  Nun  scheiterte  zwar  das  Unternehmen  an  dem  Widerspruch 
des  verständigen  Ivo  von  Chartres^  Allein  die  Auü-egung  unifer 
den  französischen  Gregorianern  beruhigte  sich  nicht. 

Nur  in  Deutschland  hielten  sich  die  Gregorianer  zurück.  Das 
erklärt  sich  leicht  aus  der  Stellung  der  Bischöfe  zur  Livestitur 
Überdies  fehlte  es  ihnen,  seitdem  Gebhard  von  Konstanz  tot  war, 
an  einem  hervorragenden  Führer'.  Den  Erzbischof  Adalbert  von 
Mainz,  der  am  15.  August  1111  Ring  und  Stab  aus  der  Hand 
des  Kaisers  entgegengenommen  hatte,  und  der  dann  in  jähem 
Gesinnungswechsel    sich   an   die   Spitze  der   gregorianischen  Partei 


1  De  honore  eccl.  Die  Hauptstellen  sind  praef.  S.  568;  c.  6  f.  S.  576  f.; 
18  S.  579;  28  S.  582;  118  S.  625  f.;  127  S.  627  f.;  142  S.  631. 

2  Cod.  Udalr.  161  S.  288.  »  Ekkeh.  z.  1112  S.  246. 

*  Libell.  1,  L.  d.  1.  II  S.  680  ff.,  an  den  Papst  selbst  gerichtet.  Er  be- 
harrte auf  dem  Satz,  die  Laieninvestitur  sei  Häresis,  Libell.  2  S.  68-3  ff. 

f*  Simon.  Gesta  abb.  s.  Bert.  97  Scr.  XIII  S.  654. 

ö  S.  die  Briefe  Ivos  und  Josceranns  L.  d.  1.  II  S.  649  ff.  Ivo  bestritt 
nachdrücklich,  daß  die  Laieninvestitur  als  Häresie  betrachtet  werden 
könne,  S.  658. 

■^  Er  starb  am  10.  November  1110.  Heinrich  ernannte  sofort  in  der 
Person  Ulrichs  I.  einen  neuen  Bischof.  Auch  Paschal  aber  traf  Fürsorge 
für  die  Verwaltung  der  Konstanzer  Diözese.  Sein  darauf  bezügliches 
Schreiben,  das  bei  Amann,  Praest.  aliq.  cod.  Frib.  not.  gedruckt  ist,  ist  un- 
bekannt geblieben.  Ich  habe  es  im  Anhang  der  1.  Aufl.  dieses  Buchs  von 
neuem  abdrucken  lassen. 


—     905     — 

zu  schwingen  suchte,  nahm  Heinrich  in  Verhaft  ^.  Konrad  von 
Salzburg,  der  ebenfalls  ein  Gegner  der  Investitur  war.  floh  nach 
Itaben-.  Wido  von  Chm-  aber,  der  in  Schwaben  jetzt  in  der  ersten 
Linie  stand,  war  zu  allem  eher  geneigt,  als  zur  Opposition  gegen 
den  Papst'".  Indessen  ist  sicher,  daß  es  auch  unter  den  deutschen 
Gregorianern  nicht  an  Elementen  fehlte,  die  zu  einem  stürmischen 
Kampf  gegen  den  Papst  bereit  waren.  Man  sieht  es  aus  einer 
anonymen  Streitschrift,  die  in  dieser  Zeit  an  das  Licht  trat.  Sie 
behandelte  die  alte  Frage,  ob  es  zulässig  sei,  Messen  verheirateter 
Geistlicher  zu  besuchen.  Schon  der  Ingrimm  ihres  Verfassers 
gegen  „die  eselhafte  Duldsamkeit"  gewisser  Katholiken  zeigt  den 
Geist,  in  dem  sie  geschrieben  ist,  und  ganz  unverhohlen  wird  das 
Schlagwort  ausgegeben:  Für  die  Wahrheit,  wenn  auch  gegen  die 
Dekrete  des  Papstes  Paschal*! 

Paschal  schien  anfangs  den  Sturm  aushalten  zu  wollen'';  er 
verbarg  den  Widerstrebenden  seinen  Unwillen  nicht.  Aber  das 
machte  keinen  Eindruck  auf  sie.  Bruno  von  Segni  schrieb  so 
knapp  und  klar,  wie  er  pflegte:  Der  Papst  hebt  weder  mich  noch 
meinen  Rat;  ich  aber  behaupte,  was  ich  behauptet  habe,  und  hoffe 
zu  Gott,  daß  ich  dabei  bis  an  das  Ende  beharren  werde  ^.  Um 
so  mehr  Eindiiick  machte  der  Widerstand  auf  Paschal.  Es  dauerte 
nicht  ein  Vierteljahr,  bis  seine  Stimmung  umschlug;  schon  sein 
Schreiben  an  Johann  von  Tusculum  aus  dem  Juli  1111  ließ  er- 
kennen, daß  sein  Gewissen  seinen  Tadlern  recht  gab "'.  Bald  sprach 
er  das  offen  aus  * ;  er  trug  sich  mit  dem  Gedanken,  zurückzutreten*^. 
Das  Ende  war,  daß  er  den  Forderungen  der  Gregorianer  nachgab 


1  Ekkeh.  z.  1112  S.  245  f.;  Manifest  Heinrichs  bei  GiesebrecM  S.  1239 
Nr.  14.  -  Vita  Chuonr.  12  S.  69  f. 

3  S.  seine  Briefe  N.A.  III  S.  170  Nr.  3  u.  4. 

*  Die  Schrift  ist  herausgegeben  von  Sdralek,  Wolfenb.  Fragmente 
S.  148 ff.,  vgl.,S.  105 f.,  u.  L.  d.  1.  III  S.  Iff. 

5  Brief  an  Heinrich  Cod.  Udalr.  158  S.  283. 

6  Ep.  3  S.  565;^vgl.  J.W.  6802—6304. 

'  J.W.  6301 :  Nos  confisi  de  misericordia  divina,  pro  animae  nostrae 
Salute  cogitamus  et  commissum,  quod  pro  fratribus  atque  filiis,  pro  excidio 
urbis  et  universae  provinciae  fecimus,  emendare  curabimus,  ut  quod  terreni 
in  me  quoque  correxisse  ostendatur  ecclesiae. 

*  Brun.  ep.  2  an  Paschal  S.  564:  Foedus  illud  .  .  ego  non  laudo.  At 
vero  neque  tu,  sicut  a  pluribus  referentibus  audivi. 

9  Brief  Hildeberts  von  Le  Mans,  L.  d.  1.  II  S.  670 :  Et  ad  extremum 
Signa  relinquere,  detrectare  militiam,  arma  proicere,  fugere  et  latere.  Sackur 
bezieht  die  Worte  auf  den  Aufenthalt  des  Papstes  auf  der  Insula  Pontiana. 
Sollte  dabei  nicht  an  Rücktrittsgedanken  gedacht  sein? 


—     906     — 

und  die  Heinrich  erteilte  Zusicherung  kassieren  Heß.  Das  geschah 
am  21.  März  1112  auf  einer  Synode  im  Lateran.  Der  Bischof 
Gerhard  von  Angouleme  hat  den  schhmmen  Ruhm,  den  Weg 
gezeigt  zu  haben,  auf  dem  Paschal  seinen  Eid  brechen  konnte, 
während  er  behauptete,  er  halte  ihn^  Man  kann  diesen  Papst 
nur  bedauern.  Daß  die  Widerstandskraft  seines  Charakters  nicht 
so  fest  war,  wie  seine  kirchlichen  Ansichten,  führte  ihn  zuerst  da- 
zu, daß  er  ihnen  entgegenhandelte,  und  führte  ihn  sodann  dazu,  daß 
er  Wort  und  Eid  brach.  Er  erscheint  als  unvergleichlich  gewissen- 
los. Aber  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  war  er  es  nicht:  er  war 
nur  schwach.  Keine  gefährlichere  Gabe  gibt  es  für  den  Menschen, 
als  Schärfe  des  Intellekts,  verbunden  mit  Schwäche  des  Charakters. 
In  Deutschland  traten  die  Folgen  dieser  Wendung  nicht  sofort 
an  den  Tag.  Denn  Heinrich  ließ  sich  durch  die  Handlungen  der 
Gregorianer  nicht  schrecken;  sie  galten  ihm  nicht  als  durch  die 
kirchhche  Autorität  getragen  -.  Als  Gerhard  von  Angouleme  im 
Auftrag  der  Lateransynode  das  Ansinnen  an  ihn  stellte,  auf  die 
Investitur  zu  verzichten,  lehnte  er  es  rundweg  ab'^.  Er  fuhr,  so- 
weit die  politische  Lage  es  gestattete,  fort,  die  Bischöfe  zu  ernennen  *. 
Und  der  deutsche  Episkopat  schien  in  seiner  Majorität  gewillt, 
ihm  die  Treue  zu  halten:  als  er  an  Epiphanias  1114  seine  Ver- 
mählung mit  Mathilde  von  England  in  Mainz  feierte,  zählte  man 
5  Erzbischöfe  und  30  Bischöfe  als  Teilnehmer  des  Festes  ^  Paschal 
aber,  mochte  seine  Gesinnung  sein  wie  immer,  unterließ  jeden  gegen 
die  Person  des  Kaisers  gerichteten  Schritt.  Niemand  war  mit  ihm 
zufrieden:  die  kaiserlich  Gesinnten  sahen  in  seinem  Verhalten  nur 
schlaue  Verhüllung  seiner  eigentlichen  Pläne**,    den    Gregorianern 


1  CX  I  S,  570  ff.  Nr.  399  f.;  vgl.  Gesta  episc.  et  com.  Engolism.  35 
Scr.  XXVI  S.  823,  und  den  Bericht  Beralds  von  Farfa  an  den  Kaiser,  Cod. 
Udalr.  162  S.  289. 

2  Ekkeh.  z.  1112  S.  246  über  das  Vorgehen  Guidos  von  Vienne:  Quia 
coeptum  eins  apostolica  indeque  omni  ecclesiastica  auctoritate  videbatur 
carere.  »  Gesta  ep.  et  com.  Engolism.  a.  a.  0. 

*  Er  hat  während  der  Gefangenschaft  des  Papstes,  also  im  Februar 
oder  März  1111,  Udalrich  von  Konstanz  investiert.  Gas.  mon.  Petrish.  111,39 
S.  658,  am  15.  Aug.  1111  Adalbert  von  Mainz,  Ekkeh.  S.  245;  1113  Gerhard 
von  Merseburg,  ehr.  ep.  Mers.  13  S.  187.  Zwar  ist  hier  das  Wort  investieren 
oder  ernennen  nicht  gebraucht,  aber  die  Worte  datur  nobis  rector  sagen 
das  gleiche;  1114  Burchard  von  Kamerijk,  Gesta  Burch.  1  Scr.  XIV  S.  212, 
1115  Bruning  in  Hildesheim,  Ann.  Saxo  S.  751,  Ann.  Patherbr.  S.  129,  1117 
Heinrich  von  Verdun  ernannt,  Laur.  Gesta  ep   Vird.  24  S.  504. 

5  Ekkeh.  z.  1114  S.  247  f. 

«  S.  den  Brief  des  Abts  von  Farfa,  Cod.  Udalr.  S.  289  Nr.  162. 


—     907     — 

aber  tat  er  nicht  entfernt  genug:  sie  suchten  ihn  weiter  zu  drängen. 
Zu  diesem  Zweck  hielt  im  September  1112  Guido  von  Vienne 
eine  Synode;  sie  wandte  zwar  das  "Wort.  Häresie  nicht  auf  das 
päpsthche  Privilegium  an,  aber  sie  erklärte  es  für  nichtig  und  sie 
exkommunizierte  den  Kaiser.  Drohend  forderte  sie  von  Paschal 
die^  Bestätigung  ihrer  Beschlüsse  ^.  Er  war  nicht  mehr  in  der  L^ge, 
Widerstand  zu  leisten;  sein  erster  Eidbruch  zog  den  zweiten  mit 
logischer  Notwendigkeit  nach  sich :  er  tat,  was  von  ihm  verlangt 
wurde ^.  So  war  der  Kaiser  wieder  exkommuniziert;  aber  der  Papst 
brach  den  Verkehr  mit  dem  Exkommunizierten  nicht  ab :  er  nannte 
den,  dessen  Verfluchung  er  eben  gut  geheißen,  seinen  in  Christo 
geliebten  Sohn  und  versicherte  ihm,  daß  er  für  seine  Ehre  und  sein 
Heil  aufrichtig  besorgt  sei  ^  Er  wagte  es,  einem  deutschen  Bischof 
zu  schreiben,  der  Bund  mit  dem  Kaiser  sei  intakt*. 

Das  war  ein  so  unnatürhcher  Zustand,  daß  er  nicht  von 
Dauer  sein  konnte.  Die  Erneuerung  des  offenen  Kampfes  war 
unvermeidlich.  Und  die  Lage  war  für  die  Gregorianer  insofern 
günstig,  als  seit  dem  Jahre  1112  die  Einigkeit  Heinrichs  mit  den 
deutschen  Fürsten  in  Brüche  ging.  Zwar  die  süddeutschen  Her- 
zoge hielten  Frieden;  aber  die  sächsischen  Aristokraten  standen 
gegen  den  Kaiser  im  Felde,  und  nun  erneuerte  sich  der  Bund  der 
Kurie  mit  dem  Aufruhr.  Man  ist  an  die  Kämpfe  Heinrichs  IV. 
erinnert;  doch  besteht  ein  großer  Unterschied:  er  liegt  in  der 
Haltung  des  Episkopats.  Heinrich  IV.  hatte  es  vermocht,  die 
Bischöfe  zu  Bundesgenossen  des  Königtums  im  Kampf  mit  dem 
Papst  und  den  Fürsten  zu  machen.  Auch  als  sie  schließlich  von 
ihm  abfielen,  fielen  sie  nicht  von  dem  Königtum  ab.  Heinrich  V. 
dagegen  fand  den  Episkopat  zum  größeren  Teil  unter  seinen  Feinden. 
Nicht  nur  in  Sachsen  standen  geistliche  und  weltliche  Große  zu- 
sammen ^,  sondern  mit  ihnen  verbunden  waren  jetzt  die  Erzbischöfe 
von  Mainz,  Köln  und  Salzburg,  die  Bischöfe  von  "Würzburg®,  Worms, 


1  Mansi  XXI  S.  75  ff.:  Si,  .  .  nostrae  paternitatis  assertiones  praedictas 
roborare  nolueritis,  pro}4itius  sit  nobis  Beus,  quia  nos  a  vestra  subiectione 
et  obedientia  repellitis. 

2  J.W.  6330;  vgl.  Ekkeh.  z.  1117  S.  258. 

3  J.W.  6339  V.  25.  Jan.  1113;  vgl.  6263. 

*  J.W.  6363,  an  Wido  von  Chur. 

^  Ekkeb.  z.  1115  S.  248  f.  Gegner  Heinricbs  waren  Adelgot  von 
Magdeburg,  Gesta  arch.  Magd.  24  S.  409  f.,  Heinrieb  von  Paderborn,  Rein- 
hard von  Halberstadt,  Ann.  Patberb.  z.  1118  S.  186;  über  Merseburg,  Verden, 
Hildeaheim,  Münster,  Osnabrück  s.  u. 

*  Brief  Heinrichs  an  Hartwig  von  Regensburg  Cod.  Udalr.  175  S.  307; 
vgl.  Ekkeh.  z.  1116  S.  249  fF. 


—     908     — 

Speier ^,  Straßbiirg^.  Konstanz^,  Utrecht*  u.  a.  Es  ist  vielleicht 
der  grösste,  jedenfalls  der  verhängnisvollste  Mißerfolg  in  der  E,egie- 
iTing  des  letzten  fränkischen  Königs,  daß  es  ihm  nicht  gelungen  ist, 
die  alte  Verbindung  zwischen  Königtum  und  Episkopat  aufrecht 
zu  erhaltend  Sein  ehemaliger  Kanzler,  Adalbert  von  Mainz,  den 
er  im  Jahre  1115  wieder  frei  geben  mußtet  war  der  Führer  aller 
seiner  Gegner  "'.  Ein  Mann  von  hervorragender  geistiger  Bedeutung 
war  er  dem  Kaiser  Jahre  lang  außerordentlich  nahe  gestanden; 
Heinrich  selbst  hat  von  ihm  gesagt,  er  sei  der  Mitwisser  aller  Ge- 
heimnisse des  Reichs  gewesen,  ohne  ihn  habe  er  nichts  beschlossen  ^. 
Alle  seine  Gedanken  schienen  in  der  Förderung  der  königlichen 
Macht  aufzugehen:  noch  im  Jahre  1111  hatte  er  hervorragenden 
Anteil  an  der  Vergewaltigung  des  Papstes  genommen  ^  Jetzt  da- 
gegen gab  er  sich  ganz  als  Vertreter  der  gregorianischen  An- 
schauungen^". Er  unterwarf  sich  dem  päpstlichen  Legaten  Dietrich; 
er  erklärte  mit  Nachdruck,  daß  seine  Autorität  in  jeder  Hinsicht 
von  Rom  abhänge -"^  Aber  wer  möchte  zweifeln,  daß  die  kirchhchen 
Gedanken  für  ihn  nur  Vorwand  waren?  Denn  bei  ihm  war  der 
Bischof  ganz  in  dem  Fürsten  untergegangen.  Beseelt  von  dem 
glühendsten  Ehrgeiz  dachte  er  nur  daran,  sein  Territorium,  sei  es 
auch  auf  Kosten  des  Reichs,  zu  erweitern.  Nichts  lag  ihm  ferner 
als   die  Erinnerung  an   die  Lehnstreue.     So  kam  er  in  Zwiespalt 


^  Sie  unterschrieben  nach  der  Befreiung  Adalberts  dessen  berühmtes 
Privilegium  für  Mainz.  Guden.  I  S.  119.  Auch  Burchard  von  Worms  war 
ursprünglich  kaiserlich  gesinnt  (s.  u.). 

-  B.  Konrad  gehörte  zu  den  Anhängern  Heinrichs  IV.  (s.  S.  889),  dem 
Sohn  stand  er  gegenüber,  ep.  Mog.  S.  393  f. 

•■'  Über  B.  Ulrich  s.  o.,  sein  Abfall  Gas.  mon.  Petrish.  Fv ,  7  S.  662. 

*  Genannt  Ann.  Patherbr.  z.  1116  S.  132. 

^  Entschieden  kaiserlich  waren  Hermann  von  Augsburg,  s.  u. :  er  war 
suspendiert,  J.W.  6445;  Hartwig  von  Regensburg,  Cod.  Udalr.  178  S.  313, 
J.W.  6621  f.;  Hugo  von  Brixen,  J.W.  6569;  Burchard  von  Münster,  Cod. 
üdalr.  160  S.  302.  Von  einer  neutralen  Partei  kann  man  nicht  reden.  Es 
gab  einzelne,  die  sich  neutral  hielten,  besonders  Otto  von  Bamberg,  auch 
Brun  von  Trier;  aber  sie  handelten  nicht  gemeinsam. 

ß  Ekkeh.  z.  1115  S.  249;  Ann.  Hild.  S.  63  f.,  Patherbr.  S.  131;  Cod. 
Udalr.  177  S.  310  f. 

'  Über  ihn  Kolbe,  Erzb.  A.  v.  M.  1872. 

*  Manifest  Heinrichs  bei  Giesebrecht  HI  S.  1239. 

9  Vgl.  Petr.  Chron.  Casin.  HI,  38  S.  780,    Otto  Frising.  VII,  14  S.  310. 

10  Vgl.  bes.  die  Briefe  Cod.  Uddlr.  187  ff.  S.  323  ff. 

11  Cod.  Udalr.  187  S,  324;   Ekkeh.  z.  1115  S.  249;    die    Nachricht   von 
der  Konsekration  durch  Dietrich  ist  irrig. 


—     909     — 

mit  Heinrich;  daß  ihn  dieser  drei  Jahre  lang  in  strenger  Haft 
hielt,  entzündete  einen  Hass  in  ihm,  der  nie  wieder  zu  versöhnen 
war.  Es  liegt  eine  "Welt  zwischen  der  Gesinnung,  die  ihn  beseelte, 
und  den  Anschauungen  der  alten  Bischöfe,  die  sich  als  Beamte 
des  Königs  fühlten.  Aber  als  Gegner  war  er  gefährlich ;  in  welchem 
Maße,  kann  man  an  dem  gi'immigen  Zorn  des  Kaisers  wider  ihn 
ermessen:  nie  hat  ein  Fürst  gegen  einen  Diener  ein  ähnliches 
Manifest  erlassen,  -wie  Heinrich  gegen  seinen  früheren  Kanzler^. 
Bei  anderen  Prälaten  wie  bei  Friedrich  von  Köln  und  Konrad  von 
Salzburg  waren  die  kirchUchen  Überzeugungen  vielleicht  stärker 
ausgeprägt;  ab^  sie  erhielten  doch  auch  bei  ihnen,  wenn  ich  so 
sagen  darf,  einen  Zug  von  Territoriahsmus :  die  Freiheit  der  Kirche 
war  schheßlich  gedacht  als  die  Unabhängigkeit  des  Episkopats  vom 
Hofe ,  von  der  Leitung  und  Beeinflussung  durch  den  König  '\ 
Diese  Metropoliten  erstrebten  eine  unverantwortliche,  d.  h.  eine 
fürstliche  Stellung  im  Reich  und  zugleich  den  entscheidenden  Ein- 
fluß auf  die  Ernennung  der  Bischöfe. 

Fragt  man,  wie  es  kam,  daß  der  Episkopat  sich  jetzt  im 
Lager  der  kaiserlichen  Gegner  findet,  so  mag  man  an  die  früher 
hervorgehobene  Solidarität  der  fürsthchen  Interessen  erinnern. 
Schon  bei  der  Erhebung  Heinrichs  hatte  sie  sich  wirksam  erwiesen. 
Aber  sollte  nicht  besonders  der  Februarvertrag  von  1111  von  Ein- 
fluss  gewesen  sein?  Er  schien  das  letzte  Ziel  der  kaiserhchen 
PoHtik  zu  enthüllen;  was.  man  einst  Heinrich  lY.  vorgeworfen 
hatte,  daß  er  allein  Herr  über  alle  sein  wolle,  ohne  einen  anderen 
Herrn  neben  sich  zu  dulden^,  das  schien  in  noch  höherem  Maße 
die  Absicht  des  Sohnes;  war  damals  zunächst  das  weltliche  Fürsten- 
tum bedroht,  so  glaubte  sich  jetzt  der  Episkopat  in  erster  Linie 
gefährdet. 

Der  Kampf  wurde  mit  den  alter  Mitteln  geführt.  Die  Ex- 
kommunikation des  Kaisers  sollte  ihn  seiner  TVaffen  berauben. 
Nachdem  der  Kardinallegat  Kuno*,  ein  Deutscher,  der  ganz  in 
den  gregorianischen  Ideen  lebte,  sie  im  Jaln-e  1114  in  Beauvais 
und  1115  in  Rheims  verkündigt  hatte,  wurde  sie  zu  Ostern  1115 
in  St.  Gereon  zu  Köln  wiederholt.  Im  Herbste  fand  sich,  von  den 
sächsischen  Fürsten  eingeladen,  der  römische  Legat  Dietrich  in 
Niederdeutschland  ein;   er  hielt  am  8    September  zu  Goslar  eine 


1  S.  S.  908  Anm.  8. 

2  S.  Friedrichs  Brief  an  Otto  von    Bamberg    Cod.  Udalr.  167  S.  294, 
über  Konrad  vita  Chuonr.  5  S.  65  f. 

3  Bruno  de  bello  Sax.  60  S.  39. 

*  Über  ihn  und  sein  Wirken:  Schöne,  Kardinallegat  Kuno.  1857. 


—     910     — 

Synode.  Auch  hier  wurde  der  Bann  über  den  Kaiser  und  die 
von  ihm  investierten  Bischöfe  kundgegeben  ^  Das  wiederholte  sich 
in  den  Weihnachtstagen  zu  Köln:  hier  wurde  jedermann  für  ex- 
kommuniziert erklärt,  der  Gemeinschaft  mit  ihm  pflegen  würde  ^. 
Die  Lateransynode  vom  März  1116  brachte  die  ausdrückhche  Ver- 
dammung des  Investiturprivilegiums  und  die  Anerkennung  der  Ex- 
kommunikation Heinrichs  durch  den  Papst  ^.  In  Deutschland  aber, 
das  Heinrich  im  Frühjahr  1116  verheß,  griffen  seine  kirchhchen 
Gegner  schonungslos  durch;  sie  begannen  wie  früher  den  Verkehr 
mit  den  ihm  treuen  Männern  als  mit  Exkommunizierten  abzulehnen* 
and  sie  unternahmen  es,  den  Episkopat  von  allen  zweifelhaften 
Elementen  zu  reinigen.  Damit  wurde  schon  im  Jahre  1115  in 
Sachsen  begonnen,  indem  der  kaiserhch  gesinnte  Gerhard  aus 
Merseburg  verjagt  und  ihm  ein  Gegenbischof  gegenübergestellt 
wurde.  Im  nächsten  Jahre  übertrugen  die  oppositionellen  Bischöfe 
das  Bistum  Verden,  dessen  Inhaber  bei  Heinrich  in  Itahen  weilte, 
einem  Gegner  des  Kaisers  Namens  Thietmar'"^.     Die  gleichen  Ab- 


1  Ekkeh.  z.  1115  S.  249;  Ann.  Patherb.  S.  131;  Transl.  Auct.  Scr.  XII 
S.  315;  vgl.  Cod.  Udalr.  170  S.  303  u.  178  S.  314. 

2  Auf  Andringen  Adalberts  von  Mainz  berief  der  Legat  Dietrich  auf 
Weihnachten  1115  eine  Synode  nach  Köln,  Ekkeh.  S.  249.  Der  Legat  starb 
auf  der  Reise  zur  Synode,  Ekkeh.  z.  1116  S.  249,  Chr.  reg.  CoL  S.  57.  Nach 
Ekkeh.  fand  die  Versammlung  instante  festo  natalis  domini  statt,  also 
wahrscheinlich  am  24.  Dez.,  während  Chr.  reg.  Col.  das  Weihnachtsfest 
selbst  nennt.  Aus  Ann.  Patherb.  z.  1116  S.  131  ergibt  sich  die  Anwesen- 
heit von  14  Bischöfen,  des  Herzogs  Lothar  und  anderer  Fürsten.  D^r  Be- 
schluß bei  Ekkeh.,  ergänzt  durch  Cod.  Udalr.  178  S.  313. 

3  Ekkeh.  z.  1116  S.  249  f.;  vgl.  J.W.  6558  an  Friedrich  von  Köln  vom 
24.  April  1117.  In  vollem  Widerspruch  hierzu  stehen  die  Erklärungen,  die 
Paschal  an  Heinrich  richtete.  Cod.  Udalr.  175  S.  307  f.  u.  178  S.  314. 

•*  Vgl.  die  Behandlung  des  Bischofs  Erlung  von  Würzburg  in  Köln, 
Ekkeh.  z.  1116  S.  249,  und  bes.  Cod.  Udalr.  185  u.  188  f.  S.  322  fif.  Giese- 
brecht  III  S.  1202  wird  im  Recht  sein,  indem  er  den  Brief  185  Burchard  IL 
von  Worms  zuschreibt.  Aber  er  irrt,  indem  er  in  ihm  liest,  daß  Adalbert 
den  Schreiber  gebannt  habe.  Das  kann:  Cum  me  de  banno  argueret,  nicht 
heißen.  Offenbar  handelte  es  sich  um  den  Verkehr  mit  dem  Kaiser,  der 
Burchard  zum  Vorwurf  gemacht  und  um  dessen  willen  er  als  exkommuni- 
ziert behandelt  wurde. 

6  Chr.  ep.  Meraeb.  13  S.  187,  vgl.  Cod.  Udalr.  164  f.  S.  291  f.  Hienaoh 
war  Gerhard  in  Gegenwart  Adelgots  von  Magdeburg  gewählt,  und  erhielt 
er  von  diesem  die  Priesterweihe.  Darauf  jedoch  versagte  ihm  der  EB.  die 
Konsekration  zum  Bischof  und  vertrieb  ihn  aus  der  Stadt.  Es  geschah 
nach  der  Chron.  unter  dem  Einfluß  Reinhards  von  Halberstadt.  Paschal 
ordnete   eine    neue  Untersuchung  an,   die,    wie  es  scheint,    zur  Absetzung 


—     911     — 

sichten  faßte  man  alsbald  in  Metz  ^.  In  Verdun  wurde  der  vom 
Kaiser  ernannte  Bischof  Heinrich  ^  zum  Übertritt  auf  die  päpsthche 
Seite  vermocht.  Für  Anfang  Juli  1117  beriefen  sodann  die  Erz- 
bischöfe von  Mainz,  Köln,  Salzburg  und  Magdeburg  eine  deutsche 
Generalsynode  nach  Mainz.  Offenbar  sollte  die  Unterdrückung 
gegnerische!*  Bischöfe  in  größerem  Stile  in  Gang  gebracht  werden. 
Zwar  unterbheb  diese  Synode,  da  der  päpsthche  Legat,  in  dessen 
Gegenwart  die  Beratungen  stattfinden  sollten,  nicht  rechtzeitig  ein- 
traft. Dagegen  fand  in  den  Bogationstagen  1118  eine  Synode  in 
Köln  statt*;  hier  wurde  mit  den  Maßregeln  gegen  die  noch  wider- 
strebenden Bischöfe  Avirkhch  begonnen,  indem  Hermann  von  Augs- 
burg mit  dem  Banne  belegt  ward^.  Kurz  danach  wurde  Bruning 
von  Hildesheim  beseitigt,  Münster'^  und  Metz  neu  besetzt^,  end- 
lich auf  einer  größeren  Synode  zu  Fritzlar  am  28.  Juli  1118  Otto 
von  Bamberg  suspendiert^;  man  verzieh  es  ihm  nicht,  daß  er  sich 
neutral  hielt.  Die  dringende  Aufforderung,  den  kirchhchen  Frieden 
zu  wahren  und  zu  fördern,  die  er  einst  an  Adalbert  gerichtet  hatte, 
war  in  den  Wind  geredet  gewesen  ^*^.  Als  Adelgot  von  Magde- 
burg am  12.  Juni  1119  starb,  bekam  auch  er  einen  ohne  Zu- 
stimmmig    Heinrichs    gewählten   Nachfolger.      In   demselben   Jahr 


führte.  Ann.  Patherb.  z.  1116  S.  182,  Annal.  Saxo  S.  753,  vgl.  Cod.  Udalr. 
177  S.  311.  Der  Heinrich  treue  Bischof  Mazo  ist  am  14.  Febr.  1116  in 
Augsburg,  am  1.  Juli  1116  in  Burgulia  und  am  3.  Dez.  1116  in  Savignano 
in  der  Umgebung  des  Kaisers,  Stumpf  Nr.  3125,  3147,  3160.  Er  starb 
25.  Okt.  1117.  1  Vita  Theog.  11,  3  S.  467. 

2  Gesta  ep.  Vird.  24  S.  504  f. 

"  Schreiben  Konrads  von  Salzburg  an  Hartwig  von  Regensburg  und 
dessen  Antwort  Cod.  Udalr.  179f.  S.  315  ff. 

*  Über  diese  Synode  Ekkeh.  mit  falscher  Jahresangabe  (1119);  Ann. 
Patherb.  z.  1118  S.  135;  Chr.  reg.  Col.  z.  1118  S.  58;  Vita  Theog.  11,13 
S.  472.  Briefe  Adalberts  Cod.  Udalr.  187  S.  323  f.  u.  Ep.  Mog.  43  S.  389; 
Udalsc.  de  Egin.  23  S.  441.  ^  Udalsc.  1.  c. 

*  Adalbert  an  den  Klerus  von  Hildesheim  ep.  Mog.  44  S.  389.  Hie- 
nach  wurde  die  Wahl  Brunings  auf  einer  Synode  in  Gandersheim  von  dem 
EB.  und  dem  Legaten  Kuno  für  nichtig,  weil  unkanonisch,  erklärt.  Kuno 
war  6.  Juli  1U8  in  Corvey,  Vit.  Theog.  II,  17  Scr.  XII  S.  474,  am  28.  Juli 
in  Fritzlar.  Der  Aufenthalt  in  Gandersheim  kann  zwischen  die  beiden  Tage 
fallen,  aber  auch  vor  den  Tag  in   Corvey. 

'  Ekkeh.  z.  1121  S.  256. 

8  Am  7.  Juli  1118,  Vita  Theog.  II,  17  S.  475. 

9  Ekkeh.  irrig  zu  1119;  Ann.  Patherbr.  z.  1118  S.  135  f. ;  Cod.  Udalr. 
187  S.  324,  189  S.  327;  Gesta  abb.  Trud.  XI,  2  S.  298. 

10  Brief  an  Adalbert  bei  Pez.  Thes.  VI  S.  302. 


—     912     — 

stellte  -Friedricli  von  Köln  in  Lüttich  dem  vom  Kaiser  investierten 
Bischof  Alexander  den  Propst  Friedrich  als  Gegenbischof  entgegen 
und  erhielt  Osnabrück  einen  antikaiserlichen  Bischof  ^  im  nächsten 
Jatr  geschah  das  Gleiche  in  Metz.  Bereits  begann  auch  die 
Hirschauer  Agitation  sich  wieder  zu  regend 

Der  Einfluß  des  Königs  auf  die  deutsche  Kirche  war  im 
Momente  so  gut  wie  beseitigt;  Adalbert,  dem  1118  die  Legaten- 
würde erneuert  wurde  ^,  war  mächtiger  als  er.  So  wurde  die  Lage, 
so  lange  Paschal  lebte,  immer  schwieriger*;  es  schien  immer  un- 
möglicher, aus  dem  Widerstreit  der  einander  bekämpfenden  Inter- 
essen einen  Ausweg  zu  finden.  Am  21.  Januar  1118  ist  er  ge- 
storben. Unter  dem  kurzen  Pontifikate  Gelasius'  11.^  verwirrten 
sich  die  Verhältnisse  mehr,  als  daß  sie  sich  lichteten.  Denn 
während  Gelasius  keinen  Zweifel  daran  Heß,  daß  er  sich  nie  von 
den  Gregorianern  trennen  werde**,  entschloß  sich  Heinrich,  in  der 
Person  Gregors  VIII.  einen  Gegenpapst  aufzustellen '.  Damit 
aber  erhob  sich  die  Gefähr  eines  neuen  Schismas  in  unmittelbarer 
Nähe.  Mit  unverhohlenem  Schrecken  hat  man  in  Deutschland 
diese  Möglichkeit  ins  Auge  gefaßt  ^  Da  war  es  denn  ein  Glück, 
daß  am  2.  Februar  1119  in  Kalixt  11.^  ein  Mann  die  päpsthche 
Würde  erhielt,  der  die  Verhältnisse  mit  größerem  Blick  als  seine 
beiden  Vorgänger  betrachtete.  Als  Erzbischof  von  Vienne  hatte 
er  sich  als   schroffer  Gegner  Heinrichs  bewährt.     In    Deutschland 


1  Rudger  von  Magdeburg,  Ekkeh.  z.  1119  S.  255,  Epist.  Bamb.  22  S.  515; 
Alexander  und  Friedrich  von  Lüttich,  V.  Frid.  Scr.  XII  S.  502  ff.,  Aegid. 
III,  20  S.  95,  V.  metr.  Frid.  Anal.  BolL  II  S.  264  ff.,  Gesta  abb.  Trud.  XI,  8 
S.  299;  vgl.  die  Bfe  Anal.  Boll.  II  S.  269  u.  N.A.  XXII  S.  386  f.;  Diethard 
von  Osnabrück,  Osn.  ÜB.  I  S.  197  Nr.  232;  Stefan  von  Metz,  Gcsta  ep.  Mett. 
51  S.  544,  cont.  I  R.  544  f. 

■^  Vita  Theog.  1,29  S.  463,  vgl.  ep.  Mog.  41  S.  387. 

"  Er  führt  den  Titel  zum  erstenmal  in  einer  ürk.  v.  20.  Juni  1118, 
Nass.  ÜB.  I  S.  97  Nr.  168. 

•^  Der  Verkehr  zwischen  Kaiser  und  Papst  wurde  auch  nach  der 
Lateransynode  nicht  abgebrochen.  Aber  irgend  welches  Ergebnis  hatten 
die  mancherlei  Verhandlungen  nicht;  man  kann  sie  kaum  für  ernstgemeint 
halten.  &  24.  Jan.  1118—29.  Jan.  1119. 

ö  J.W.  6635  u.  6642.  Am  18.  Mai  1118  erneuerte  Kuno  von  Präneste 
als  sein  Legat  zu  Köln  die  Exkommunikation  Heinrichs,  Ekkeh.  z.  1119 
S.  254.     Ann.  Patherb.  S.  135.  '  Ann.  Romani  S.  478. 

s  Ekkeh.  z.  1118  S.  254:  Scisma  crudeliter  revixit.  Vgl.  die  Excerpta 
ex  Widone,  die  wahrscheinlich  damals  der  Osnabrücker  Propst  Thiedhard 
herstellte,  L.  d.  1.  I  S.  462  ff. 

M.  Maurer,  Papst  Calixt  IT.  1889;  Robert,  Hist.  d.  p.  Calixte  IL  1891. 


—     913     — 

war  man  vielleicht  gerade  deshalb  nicht  ohne  Bedenken  gegen  seine 
Anerkennung,  doch  wurde  sie  auf  einem  Tag  in  Tribur  am  24.  Juni 
1119  ausgesprochen.  Auch  der  Kaiser,  der  im  Herbst  1118  nach 
Deutschland  zurückgekehrt  war,  erklärte  sich  unter  dem  Druck 
der  Fürsten  zum  Entgegenkommen  bereit.  Er  versprach  eine  von 
Kahxt  berufene  Synode  zu  besuchen,  um  Verhandlungen  über  den 
Frieden  zu  führen^. 

Man  stand  wieder  auf  demselben  Punkte  wie  im  Jahre  1111. 
Konnte  jetzt  eine  Basis  für  den  Frieden  gefunden  werden^?  Sie 
war  genau  genommen  in  der  Instruktion  der  Gesandten  von  1109 
bereits  gegeben.  Der  Grund,  weshalb  die  Gregorianer  die  Investitur 
unbedingt  verwarfen,  war,  daß  Laien  ein  geisthches  Amt  nicht 
übertragen  könnten  ^.  Hier  war  irgend  welche  Konzession  unmög- 
hch.  Aber  in  jenem  Schriftstück  war  mit  der  klarsten  Bestimmt- 
heit dargelegt,  daß  dies  bei  der  Investitur  nicht  beabsichtigt  sei: 
sie  übertrage  nur  den  Besitz;  deshalb  würden  nach  ihrem  Vollzug 
Ring  und  Stab  auf  den  Altar  gelegt,  um  bei  der  Konsekration 
dem  Ordinanden  gereicht  zu  werden;  mit  ihnen  empfange  er  das 
Hirtenamt  von  der  Autorität  des  Petrus.  Wenn  gleichwohl  an 
der  Investitur  mit  dem  Stab  festgehalten  worden  war,  so  doch  nur, 
weil  sie  passend  sei;  keineswegs  sollte  der  Stab  als  notwendiges 
Symbol  betrachtet  werden*.  Diese  Gedanken  wurden  im  Jahre 
1109  nicht  zum  ersten  Male  ausgesprochen;  sie  waren  allmähhch 
zu  der  Klarheit  gereift,  mit  der  sie  uns  in  der  königlichen  Denk- 
schrift entgegentraten;  sie  waren  seit  1111  vielfach  von  neuem  er- 


1  Ekkeh.  z.  1119  S.  255  f.;  Ann.  Patherb.  S.  136;  über  abweichende 
Zeit-  und  Ortsangaben  s.  Richter  III,  2  S.  608.  Ekkeh.  spricht  bestimmt 
von  der  Anerkennung  Kalixts.  Giesebrecht  S.  1206  widerspricht,  da  Fried- 
rich von  Köln  nach  Order.  Vital,  erst  in  Rheims,  Okt.  1119,  seine  Aner- 
kennung angezeigt  habe.  Doch  scheinen  mir  beide  Nachrichten  sich  nicht 
auszuschließen.  Auch  der  Bericht  der  Paderb.  Annalen  widerspricht  nicht; 
denn  wenn  sie  den  Beschluß  mitteilten:  Omnis  causa,  quae  hactenua 
aecclesiam  disturbaverat  .  .  usque  in  praesentiam  domni  apostolici  Calisti 
difl'erretur  ibique  determinaretur,  so  liegt  doch  hierin  die  Anerkennung 
Kalixts.  Daß  Männer,  wie  Bruning  von  Hildesheim,  Kalixt  nicht  aner- 
kannten, ist  selbstverständlich,  er  wurde  sofort  als  Eindringling  erklärt, 
J.W.  6717.  Einladungsschreiben  zu  der  Synode  J.W.  6688,  6693,  6729, 
Ann.  Patherb.  S.  136. 

"  Es  ist  bekanntlich  das  Verdienst  Bernheims,  die  Entwickelung  der 
Anschauungen  klar  gelegt  zu  haben  in  seiner  Untersuchung  Zur  Geschichte 
des  Wormser  Konkordats  1878. 

8  Vgl.  z.  B.  disput.  vel.  def.  S.  663  u.  665. 

1  L.  d.  1.  II  S.  501. 
Hauek,  Kirehengesehiehte.   III.  «^8 


—     914     — 

wogen  worden.     Und  nicht  umsonst:  es  hatte  sich  nach  und  nach 
ein    gewisses    Einverständnis    über   die    zugrunde    Hegende   Unter- 
scheidung  zwischen   der   geisthchen   und   weltHchen  Seite    bei  der 
Bestellung  der  Bischöfe  und  zwischen  dem  rein  kirchlichen  Besitz 
und   dem  Keichsgut   bei   der  Ausstattung   der   Bistümer   gebildet. 
Fragt  man,  wann  diese  Gedanken  zuerst  hervortraten,  so  wird 
man  weit  zurückgeführt:  schon  die  Kapläne  des  Herzogs  Gottfried 
hatten,  um  das  Verbrechen  der  Simonie  milder  erscheinen  zu  lassen, 
daran  erinnert,  daß  ein  Unterschied  sei  zwischen  dem  bischöilichen 
Amt   und    den   mit    ihm   verbundenen  Temporalien^     Etwa   zwei 
Jahrzehnte   später   hatte  Wido    von  Ferrara    ohne    solche  Neben- 
absichten den  Gedanken  entwickelt,  jeder  Bischof  sei  Träger  eines 
doppelten  Rechtes,  eines  geistlichen  und  eines  welthchen:    geistüch . 
sei  die  bischöfhche  Amtsgewalt,  dagegen  s%in  Gerichtsbann,   seine 
Höfe  und  Besitzungen,  mit  einem  Wort,  die_ Regalien  seien  weltlich; 
jene  stamme  von  dem  heiligen  Geist,  diese  seien  von  den  Fürsten 
und  welthchen  Herren  der  Kirche  übertragen,  deshalb  sei  die  erstere 
der  kaiserhchen  Macht  nicht   unterworfen,   wohl   aber  sei  dies  bei 
den  letzteren  der  Fall;    sie    würden   von    den  Fürsten   immer  von 
neuem  der  Kirche  bestätigt,    und  sie  seien  es,   die  durch  die  In- 
vestitur  übertragen   werden^.     Aber   ganz   rein   hatte  Wido    diese 
Gedanken  nicht  festgehalten^.     Die  Tatsache,  daß  der  König  den 
Bischof  bestellte,  griff  hindernd  ein:  er  glaubte  sie  rechtfertigen  zu 
können    durch    die  Erinnerung    an    den    geistlichen  tÜharakter  des 
Königtums :  damit  aber  verstieß  seine  Theorie  gegen  den  Satz  der 
Gregorianer,  daß  das  geistliche  Amt  niemals  von  Laien  übertragen 
werden    könnte.     Diese  Inkonsequenz    wurde    beseitigt    durch    die 
Fassung,   die  wieder  nach  einer  längeren  Pause  Ivo  von  Chartres 
den  Gedanken  Widos  gab^.    Li  der  Ablehnung  der  sakramentalen 
Kraft  der  Investitur  war  er  mit  ihm  völlig  einig:  die  Könige  hätten 
nicht  entfernt  die  Absicht,  eine  geistliche  Gabe  zu  übertragen,  sie 
verliehen  den  Erwählten  lediglich  die  äußeren  Güter,  die  die  Kirche 
durch  ihre  Munificenz  erworben  habe.  Deshalb  sei  nicht  abzusehen, 
inwiefern  die  Vornahme  oder  die  Unterlassung  der  Investitur  dem 
Glauben  und  der  Religion    schade   oder  nütze;    die  Art  aber,  wie 
sie  vollzogen  wird,  sei  bedeutungslos;   sie   sei  keineswegs   an  Ring 
und  Stab  gebunden.     Schon  in    diesem  Satze   lag  ein  Fortschritt; 
denn  er  zeigte  die  Möglichkeit,  daß  die  Fürsten  auf  den  Gebrauch 
der  kirchUchen  Symbole  bei  der  Investitm-  verzichten  könnten.  Weit 
wichtiger  war  indes,  daß  Ivo  darin  einen   anderen  Weg  einschlug 


1  S.  oben  S.  671.  2  Lib.  1  S.  564  f.  ^S.  566, 

*  Epist.  ad  Hug.  S.  645f. 


—     915     — 

als  sein  italienischer  Amtsgenosse,  daß  er  die  königliche  Ernennung 
der  Bischöfe  nicht  billigte;  er  bestand  auf  der  ^^ahl  durch  Klen's 
und  Volk,  wurde  jedoch  der  fürstlichen  Macht  dadurch  gerecht, 
daß  er  ihr  die  Bestätigung  der  Wahl  vorbehielt.  Die  Trennung 
der  Gebiete  ist  also  bei  ihm  konsequent  durchgeführt.  Seine  Dar- 
legungen gewannen  dadurch  an  Gewicht,  daß  er  sich  für  seine 
Beurteilung  des  Kirchengutes  auf  die  gi'oße  Autorität  Augustins 
berufen  konnte,  und  daß  er  es  wagte,  die  päpstliche  Politik  der 
letzten  Zeit  offen  zu  tadeln  und  an  die  vergessenen  rehgiösen  Auf- 
gaben der  Kirche  zu  erinnern.  Kein  Wunder,  daß  seine  Gedanken 
fortwirkten.  Man  begegnet  einem  Anklang  bei  Sigibert^.  In  der- 
selben Zeit  eignete  sich  Hugo  von  Fleury  das  Wesentliche,  die 
Unterscheidung  einer  doppelten  Investitur,  an;  er  überwies  den 
Gebrauch  von  Ring  und  Stab  ausschheßlich  dem  Metropoliten  zur 
Übertragung  der  cura  animarum  und  urteilte,  würde  man  so  ver- 
fahren, dann  werde  das  Wort  des  Herrn  erfüllt:  Gebt  dem  Kaiser, 
was  des  Kaisers  ist,  und  Gott,  was  Gottes  ist".  Nach  dem  ent- 
scheidungsvollen Jahre  1111  Heß  sich  der  Farfenser  Mönch  Gregor 
von  Catina  vernehmen.  Hielt  er  an  dem  Eecht  der  königHchen 
Investitur  mit  Ring  und  Stab  fest,'  so  doch  nur  unter  sehr  nach- 
drücklicher Betonung  dessen,  daß  dabei  an  Übertragung  einer  geist- 
lichen Gabe  oder  eines  geistlichen  Amtes  nicht  gedacht  sei ".  Gregor 
und  Hugo  waren  Gegner  der  gregorianischen  Ideen  über  den  Staat; 
mit  der  Polemik  dagegen  beginnt  der  letztere  sein  Buch.  Im  Unter- 
schied von  Ivo  schien  ihnen  demgemäß  eine  aktive  Beteiligung  der 
Fürsten  an  der  Wahl  nicht  nur  zulässig,  sondern  notwendig. 
SchließUch  fand  jedoch  der  Grundgedanke,  den  sie  vertraten,  auch 
auf  Seite  der  Gregorianer  Annahme.  Man  darf  darin  eine  Folge 
des  Februarvertrags  von  1111  sehen.  Denn  gerade  die  beiden 
Männer,  die  aus  Anlaß  dieses  Vertrags  das  Wort  erg»-iifen,  Placidus 
von  Nonantula  und  Gottfried  von  Vendome,  traten  den  dargelegten 
Anschauungen  sehr  bestimmt  nahe.  Der  erstere  verwahrte  sich 
dagegen,  daß  er  die  Fürsten  von  der  Bischofswahl  ausschließen 
wollte:  er  gab  die  Berechtigung  des  königlichen  Konsenses  zu;  er 
leugnete  nur,  daß  die  Fürsten  das  Recht  hätten,  kraft  ihrer  fürst- 
lichen Gewalt  Bischöfe  zu  bestellen  und  zu  investieren.  Aber  die 
letztere  Behauptung  verstand  er  nicht  mehr  im  ursprünglich 
gregorianischen  Sinn,  wonach  sie  jeden  Einfluß  des  Königs  auf 
das  Reichskirchen  gut  ausschloß.    Der  notwendige  Friede  schien  ihm 


1  Leod.  ep.  7  S.  459.  -  De  regia  potest.  5  S.  472. 

^  Orthod.  defens.  5  S.  5-38;  das  Recht  auf  die  Investitur  begründet  er 
durcli  die  Konstant.  Schenkung  4  S.  537. 

58' 


-     916     — 

möglich,  wenn  zwischen  den  kirchhchen  und  staaÜichen  Handlungen 
und  zwischen  dem  Kirchengut  und  den  Regalien  geschieden  werde; 
zu  den  kirchlichen  Handlungen  rechnete  er  die  kanonische  Wahl, 
Investitur  und  Weihe.  Nach  Vollzug  derselben  sollte  der  Bischof 
vom  Kaiser  die  Übertragung  nicht  des  Kirchenguts  überhaupt,  aber 
der  Regalien  durch  ein  Präzept  erbitten  und  erhalten  ^.  Im  wesent- 
lichen derselbe  Vorschlag  findet  sich  bei  Gottfried  von  Vendome  ^ 
Der  anonyme  Verfasser  der  disputatio  vel  defensio  Paschalis  papae 
endlich  macht  den  bestimmten  Vorschlag,  der  König  solle  die 
Investitur  mit  den  Regahen  mittelst  des  Szepters  vollziehen^. 

Eine  bedeutende  Annäherung  der  Anschauungen  hatte  dem- 
nach stattgefimden.  Immer  aber  war  der  Unterschied  noch  groß 
genug;  er  trat  an  das  Licht  in  der  verschiedenen  Ordnung  der 
Handlungen:  königlicherseits  forderte  man  die  Vornahme  der 
Investitur  mit  den  Regalien  vor  der  Weihe,  die  G-regorianer  be-  • 
trachteten  es  als  selbstverständlich,  daß  sie  erst  nach  der  Konse- 
kration erfolge.  Dort  war  der  Gedanke,  daß  die  Versagung  der 
Investitur  den  Vollzug  der  Konsekration  ausschließe,  hier  ging 
man  von  der  Vorstellung  aus,  daß  sie  nichts  sei  als  eine  Besitz- 
bestätigung. 

So  standen  die  Parteien,  als  Kalixt  die  päpstHche  Würde 
übernahm;  er  zögerte  nicht,  seine  Neigung  zu  einem  Friedens- 
schluß kund  zu  geben*.  Und  nun  erwarben  sich  zwei  französische 
Theologen  Wilhelm  von  Champeaux,  Bischof  von  Chälons,  und 
der  Abt  Pontius  von  Cluni^,  ein  großes  Verdienst  um  denselben, 
indem  sie  den  Beginn  von  Unterhandlungen  vermittelten.  •  Sie  be- 
gaben sich  im  Herbst  1119  zum  Kaiser  nach  Straßburg  ^.  Der 
Erfolg    ihrer  Vorstellungen  war,    daß   Heinrich    im  Einverständnis 


1  De  hon.  ecci.  37  S.  585;  93  S.  615.  "-  Libell.  4  S.  691. 

■■'  L.  d.  1.  II  S.  665. 

*  J.W.  6729  an  Wido  von  Chur:    Nos  pacis  et  concordiae  omnimod 
operam  damus. 

s  Er  wirkte  schon  1116  als  Vermittler,  Ekkeh.  z.  d.  J.  S.  249. 

"  Hessonis  relatio,  Cod.  üdalr.  199  S.  353  u.  L.  d.  I.  III  S.  21  ff.;  Ekkeh. 
■/..  1119  S.  255;  kurze  Notizen  in  Anselms  Fortsetzung  der  Chronik  Sigiberts 
z.  1119  S.  377  und  in  d.  Ann.  Mosom.  z.  1120  Scr.  III  S.  162;  vgl.  auch 
Ordr.  Vit.  Hist.  eccl.  XII  Scr.  XX  S.  72.  Einen  zusammenfassenden  Bericht 
über  die  Vorgänge  seit  Paschais  Tod  gibt  Gerhoh  de  invest.  Antichr.  1, 26  flf. 
S.  335.  Er  ist  nicht  frei  von  Irrtümern.  Weder  Hesso  noch  Ekkehard 
lassen  Wilhelm  und  Pontius  von  Kalixt  bevollmächtigt  sein:  sie  erbieten 
sich  lediglich  zur  Vermittelung :  das  entspricht  der  Stellung,  die  Cluni  stets 
eingenommen  hatte.  Über  die  Verhandlungen  und  über  die  Tendenz  Hessos, 
Haller  in  d.  N.  Heidelb.  JB.  II  S.  147  ff. 


—     917     — 

mit  den  am  Hofe  anwesenden  Großen  seine  Bereitwilligkeit  ziim 
Frieden  mit  dem  Papste  erklärte  und  den  Verzicht  auf  die  Investitur 
nicht  mehr  geradezu  ablehnte,  vorausgesetzt,  daß  die  Verpflichtung 
der  Bischöfe  gegen  das  Eeich  gesichert  sei.  Er  gab  den  beiden 
Prälaten  Vollmacht,  den  Papst  hievon  in  Kenntnis  zu  setzen.  Sie 
eilten  nach  Paris,  wo  Kalixt  sich  aufhielt.  Dieser  verbarg  sich 
die  Schwierigkeit  eines  Übereinkommens  nicht:  möchte  es,  sagte 
er,  schon  geschlossen  sein,  wenn  es  ohne  Trug  geschlossen  werden 
kann.  Aber  er  ging  auf  weitere  Verhandlungen  ein :  die  bedeutendsten 
Glieder  der  Kurie,  Lambert  von  Ostia  und  den  Kardinaldiakon 
Gregor,  betraute  er  neben  Wilhelm  und  Pontius  mit  dem  Auftrage, 
sie  zu  führen.  Sie  trafen  den  Kaiser  zwischen  Verdun  und  Metz. 
Alles  schien  nach  Wunsch  zu  gehen;  denn  schneller  als  man  er- 
warten konnte,  wurde  ein  Vertrag  verabredet,  nach  welchem  einer- 
seits der  Kaiser  dem  Papste  die  Investitur  aller  Kirchen  überließ, 
andererseits  der  Papst  dem  Kaiser  und  den  Seinen  Frieden  ge- 
•  währte,  d.  h.  die  Exkommunikation  aufhob  \  Er  sollte  zu  Mouzon 
am  24.  Oktober  von  beiden  Fürsten  persönlich  vollzogen  werden. 
So  gelobte  Heinrich  durch  Handschlag,  und  so  schwuren  der  Her- 
zog Weif  und  andere  Fürsten  und  Bischöfe.  KaUxt  verweilte  zu 
Rheims,  wo  er  eine  Synode  um  sich  versammelt  hatte '^i  er  ließ  vor 
ihr  über  den  beabsichtigten  Vertrag  Bericht  erstatten,  nicht  ohne 
daß  er  auch  jetzt  seinem  Zweifel  an  der  Aufrichtigkeit  Heinrichs 
Ausdruck  gegeben  hätte.  Doch  brach  er  nach  Mouzon  auf.  Als 
nun  aber  vor  der  Zusammenkunft  mit  dem  Kaiser  die  Vertrags- 
urkunden von  den  Begleitern  des  Papstes  noch  einmal  verlesen 
wurden,  erhoben  sich  schwerwiegende  Bedenken:  die  Überlassung 
der  Investitur  schien  ungenügend,  da  dabei  der  Besitz  der  Kirche 
nicht  ausdrücklich  genannt  war:  man  fürchtete,  daß  Heinrich  nur 
die  geistliche  Investitur  im  Sinne  habe;  ebenso  schien  die  Friedens- 
zusicherung zu  weit:  es  war  nicht  ausgeschlossen,  daß  Heinrich 
darin  die  Anerkennung  der  kaiserlichen  Gegenbischöfe  fand.  Mau 
kam  zu  dem  Beschluß,  eine  authentische  Erklärung  des  Vertrags 
von  Heinrich  zu  fordern  ^.  Mit  diesem  Auftrag  ging  eine  neue 
Gesandtschaft  in  sein  Lager.  Sie  trug  ihm  das  päpstliche  Ver- 
ständnis desselben  vor.  Heinrich  war  ohne  Zweifel  im  Recht, 
wenn  er  erklärte,  davon  habe  er  nichts  versprochen.  Und  kann 
man    sich   wundern,    daß    ihm    die  Zusage,    der  Papst  werde   den 


1  C.I.  I  S.  157  Nr.  104  f.  ^  Mansi  XXI  S.  234  ff. 

^  Haller  lehnt  diese  Nachricht  ab,  nimmt  vielmehr  an,  daß  man  den 
Kaiser  gewissermaßen  überrumpeln  wollte,  um  die  Zusage,  die  man  von  An- 
fang an  nicht  offen  zu  fordern  wagte,  ihm  in  letzter  Stunde  zu  entreißen. 


—     918     — 

Bischöfen  gebieten,  ihre  staatHchen  Flüchten  treuhch  zu  erfüllen, 
nicht  genügte?  Die  Unterredung  wurde  abgebrochen,  ohne  daß 
ein  Einverständnis  erzielt  war.  Heinrich  wünschte  eine  nochmalige 
Zusammenkunft  am  nächsten  Morgen;  sie  fand  auch  statt..  Aber 
da  er  nun  erklärte,  ohne  die  Zustimmung  der  Fürsten  den  Ver- 
trag nicht  vollziehen  zu  können,  so  brachen  die  päpstlichen  Ge- 
sandten die  Unterredung  ab.  Kalixt  reiste  nach  Rheims  zurück: 
er  warf  alle  Schuld  an  der  Vereitelung  des  Friedens  auf  den  Kaiser. 
Auf  der  Synode  erneuerte  er  das  Investitui-verbot^;  er  sprach  zu- 
gleich den  Bann  über  Heinrich  aus,  und  entband  alle,  die  ihm 
geschworen  hatten,  von  ihren  Eiden.  Es  waren  elf  deutsche 
Bischöfe  hierbei  anwesend". 

Woran  scheiterte  der  Friede?  Nach  dem  Berichte  des  Straß- 
burger Scholastikus  Hesso  verstanden  die  beiden  Parteien,  als  der 
Vertrag  verabredet  wurde,  ihn  nicht  im  gleichen  Sinn.  Heinrich 
verzichtete  auf  die  Handlung  der  Investitur  in  der  Voraussetzung, 
daß  ihm  in  bezug  auf  die  Übertragung  der  Regahen  freie  Hand 
bleiben  werde.  Die  Unterhändler  glaubten  die  Investitur  schlecht- 
hin gewonnen   und   hielten   eine  eigene  Übertragung  der  Regalien 


"  Giesebrechts  Fassung  des  Investiturverbots,  es  beziehe  sich  nur  auf 
die  Amtsgewalt  der  Bischöfe  und  Äbte,  scheint  mir  unmöglich.  Wozu  denn 
dann  noch  der  Streit?  Hessos  hier  recht  unklarer  Bericht  ist  doch  klar 
genug,  dies  Verständnis  auszuschließen.  Er  bemerkt  über  den  vorgeschlagenen 
Kanon :  Videbatur  eis,  quod  sub  hoc  capitulo  domnus  papa  decimas  et  cetera 
ecclesiastica  beneficia,  quae  antiquitus  laici  tenuerant,  conaretur  minuere 
vel  auferre.  Die  Laien  fürchteten  für  die  Lehen,  die  sie  von  der  Kirche 
hatten.  Giesebrecht  macht  daraus:  man  besorgte  eine  große  Einbuße  der 
Kirchen,  indem  sie  alle  Güter,  welche  sie  bisher  durch  Investitur  von  Laien 
besessen  hätten,  herauszugeben  genötigt  werden  könnten.  Aber  das  ist 
eine  ganz  unmögliche  Deutung.  Allerdings  ist  auch  gänzlich  unklar,  wie 
die  Laien  das,  was  sie  nach  Hesso  fürchteten,  in  dem  Kanonestwurf  finden 
konnten.  Wahrscheinlich  hat  Hesso  die  Hauptsache  verschwiegen:  die  Laien 
wollten  sich  die  Übertragung  der  Kirchen,  die  in  ihrem  Eigentuni  waren, 
nicht  entziehen  lassen.  Deshalb  forderten  sie  die  Ersetzung  der  Worte 
omnium  ecclesiarium  durch  episcopatuum  et  abbatiarum.  Die  Investitur 
mit  Reichskirchen  war  im  bisherigen  Sinn  und  Umfang  verboten;  die  Ver- 
gebung von  Kirchen  im  Privatbesitz  war  freigegeben.  Das  war  inkon- 
sequent; aber  diese  Inkonsequenz  ist  sehr  verständlich.  Maurer  folgt  Giese- 
brechts Fassung  (S.  74).  Wie  unmöglich  sie  ist,  beweist  eine  unwillkür- 
liche Korrektur,  die  er  vornimmt:  statt  des  Zehnten  Hessos,  sagt  er  Güter. 
Den  Satz  „Zehnten,  die  früher  in  der  Hand  von  Laien  waren  und  dem- 
gemäß auch  von  ihnen  vergeben  wurden"  hätte  er  schwerlich  geschrieben. 

*  Adalbert  von  Mainz,  mit  5  Suäraganen,  Friedrich  von  Köln,  je 
2  Suffragane  von  Trier  und  Magdeburg,  Mansi  XXI  S.  256. 


—     919     — 

fiii-  überflüssig,  obgleich  sie  die  aus  ihrem  Besitz  sich  ergebenden 
staatlichen  Pflichten  nicht  bestritten  \  Daß  nun  päpstlicherseits 
gefordert  wurde,  Heinrich  sollte  ausdrücklich  die  Übergabe  der 
Regahen  aufgeben,  sprengte  den  Vertrag.  Näherte  man  sich  gegen- 
seitig in  der  Anerkennung  der  Doppelstellung,  die  die  Bischöfe 
hatten,  so  konnte  man  doch  nicht  übereinkommen,  da  die  Konse- 
quenz, die  sich  aus  ihr  ergab,  von  der  Umgebung  des  Papstes 
abgelehnt  wurde  ^. 

Die  Exkommunikation  des  Kaisers  und  die  Lösung  der  Unter- 
tanen vom  Treueide  verfehlten  ihre  Wirkung.  So  sehr  Adalbert 
von  Mainz  sich  bemühte,  den  Kampf  in  Gang  zu  bringen,  kam  es 
doch  nicht  zum  Abfall  Deutschlands  vom  Kaiser^.  Andererseits 
war  Kalixt  schier  überall  anerkannt.  Heinrich  übte  zwar  sein  In- 
vestiturrecht*; aber  er  tat  nichts,  um  die  Obedienz  Gregors  VIII. 
zu  erweitern '".  Die  Verhältnisse  schienen  nicht  von  der  Stelle  rücken 
zu  wollen.  Eine  Änderung  wurde  hervorgebracht  durch  das  Ein- 
greifen der  Fürsten.  Als  Heinrich  im  Frühjahr  1121  gegen  Mainz 
zog  und  es  zwischen  ihm  und  Adalbert  zum  Kampf  zu  kommen 
schien,  traten  sie  in  die  Mitte:  sie  forderten  die  Entscheidung  de^ 
Streitfragen  durch  gütUches  Übereinkommen  der  Fürsten  beider 
Parteien**.  Wie  die  Verhältnisse  im  Augenblicke  waren,  kann 
man   nicht   sagen,    daß   ihre  Forderung  die  Spitze  gegen  Heinrich 


1  Vgl.  die  Straßburger  Erklärung  Wilhelms,  Hesso  S.  354. 

^  Giesebrechts  Urteil,  daß  sich  zu  Rheiras  die  Prinzipien  durchsetzten, 
welche  den  Abschluß  des  Wormser  Konkordats  ermöglichten,  ist  eine  Folge 
seiner  irrigen  Deutung  des  2.  Kanons  und  fällt  mit  derselben.  Auch  seine 
weitere  Konstruktion  ist  nicht  haltbar. 

^  Die  Kölner  nahmen  vor  Weihnachten  1119  den  Kaiser  trotz  des 
Widerspruchs  des  EB.  Friedrich  auf,  Chr.  reg.  Col.  S.  59,  vgl.  ep.  Mog.  45 
S.  392.  Die  gegnerischen  Bischöfe  von  Speier  und  Worms  wurden  verjagt, 
Ekkeh.  z.  1121  S.  258.  Nach  ann.  Patherbr.  z.  1120  S.  137  vertrugen  sich 
die  sächsischen  Fürsten  zu  Goslar,  also  im  Januar  d.  J.,  s.  Stumpf  3162  f., 
mit  dem  Kaiser.  Eine  weitere  Friedenszusammenkunft  fand  an  Allerheiligen 
statt  unter  Widerspruch  Adalberts  und  etlicher  Bischöfe,  Annal.  Patherbr. 
S.  138.  Dann  wurde  der  Friede  allerdings  durch  die  Wiedereinsetzung 
Dietrichs  in  Münster  1121  gestört,  ib.  S.  139.  Allein  die  Neigung  zum 
frieden  war  doch  offenkundig.  Gegen  die  Zusammenkunft  an  Allerheiligen 
scheinen  mir  Bedenken  nicht  notwendig  zu  sein. 

*  Ernennung  des  Archidiakon  Alexander  zum  Bischof  von  Lüttich. 
Friedrich  von  Köln  ließ  ihm  gegenüber  den  Dompropet  Friedrich  zum  Bischof 
wählen,  den  Kalixt  weihte,  Gesta  abb.  Trud.  XI,  3  S.  299. 

5  Vgl.  die  Klagen  Gregors  VUI.  J.W.  7180. 

«  Ekkeh.  z.  1121  S.  256f. 


—     920     — 

richtete:  er  hatte  bei  dem  Abbruch  der  Verhandlungen  in  Mouzon 
die  Mitwirkung  der  Fürsten  bei  der  "Regelung  der  Investiturfrage 
gefordert.  Nicht  ihm,  sondern  dem  Erzbischof  und  seiner  extrem 
gregorianischen  Richtung  traten  die  Fürsten  entgegen  \  ^Sie  ver- 
abredeten einen  Friedenskongreß,  Derselbe  trat  zu  Würzburg 
Michaelis  1121  zusammen.  Hier  kamen  die  friedlich  gesinnten 
Männer  zu  Wort,  besonders  Otto  von  Bamberg  und  Herzog  Heinrich 
von  Baiern.  In  langwierigen  Beratungen  gelangte  man  schließUch 
zu  einer  Verständigung^:  der  Kaiser  sagte  die  Anerkennung  Kalixts 
und  der  kanonisch  gewählten  Bischöfe  zu,  die  Fürsten  aber  ver- 
sprachen, den  Frieden  zwischen  ihm  und  der  Kirche  zu  vermitteln, 
besonders  verpflichteten  sie  sich,  in  dem  Kampf,  den  die  Kirche  über 
die  Investitur  gegen  den  Kaiser  und  das  Reich  führe,  dahin  zu 
arbeiten,  daß  dem  Reiche  seine  Ehre  gewahrt  bleibe.  Es  unter- 
liegt keinem  Zweifei,  daß  sie  entschlossen  waren,  das  Reichs- 
kirchengut dem  Reiche  zu  erhaltend  Die  Verständigung  mit  dem 
Papste  sollte  auf  einer  allgemeinen  Synode  stattfinden.  Gesandte 
des  Kaisers  und  der  Fürsten  gingen  nach  Rom,  um  den  Würz- 
burger Vertrag  dem  Papste  vorzulegen  und  die  Berufung  einer 
Synode  zu  bewirkend 

Alles  kam  darauf  an,  wie  Kahxt  sich  zu  dem  Vorgehen  der 
Deutschen  stellen  würde.  Es  dauerte  lange,  bis  eine  Äußerung 
seinerseits  erfolgte.  Erst  am  19.  Februar  1122  sandte  er  den 
Bischof  Azzo  von  Aqui  mit  einem  Schreiben  an  den  Kaiser^.  Es 
zeigte  klar,  daß  er  wenig  geneigt  war,  entgegenkommende  Schritte 
zu  tun.  Zwar  wiederholte  er  die  Versicherung,  daß  die  Kirche 
nichts  von  dem  Recht  des  Kaisers  und  des  Reichs  beanspruche, 
aber  zugleich  verlangte  er  unter  offenen  Drohungen,  daß  Heinrich 
seinen  Widerstand  aufgebe.  Daraufhin  ging  eine  neue  Gesandt- 
schaft, bestehend  aus  Brun  von  Speier  und  Erluf  von  Fulda,  nach 
Rom ;  sie  erreidite,  daß  Kalixt  Lambert  von  Ostia  und  zwei  weitere 
Kardinäle  mit  Vollmacht  zum  Abschluß  des  kirchlichen  Friedens 
nach  Deutschland  sandte*.    Es  scheint,  daß  die  Boten  der  Fürsten 


^  Diese  Annahme  folgt  aus  dem  Ergebnis  der  Vermittelung;  auch  daraus, 
daß  Heinrich  von  Baiern  und  Otto  von  Bamberg  die  Vertrauensmänner  der 
Fürsten  waren,  Ekkeh.  z.  1121  S.  258. 

«  C.I.  I  S.  158  Nr.  106;  vgl.  Ekkeh.  S.  257. 

^  Die  vorgetragene  Deutung  ergibt  sich  aus  Ekkeh.:  Regalia  vel 
fiscalia  regno.  Bezeichnend  ist  auch,  dass  der  Investiturstreit  als  gegen 
das  Reich  geführt  betrachtet  wird.  Adalbert  nennt  später  als  seine  Gegner 
universa  laicorum  multitudo,  ep.  Bamb.  25  S.  519. 

*  Kalixt  war  seit  dem  Frühjahr  1120  in  Italien.  ■'  J.W.  6950. 

6  Ans.   cont.   Sigib.  z.  1122  S.  378,  Ekkeh.   z.  1122  S.  259.     Von  den 


—     921     — 

ihn  darüber  aufklärten,  daß.  die  Zahl  der  strengen  Gregorianor 
unter  den  deutschen  Bischöfen  geringer  sei,  als  er  dachte;  die  Ein- 
wirkung des  itahenischen  Episkopats  mag  in  der  gleichen  Richtung 
sich  bewegt  haben  ^. 

Die  deutschen  Fürsten  dachten,  die  Friedensverhandlungen 
wieder  zu  Würzfeurg",  die  römischen  Legaten,  sie  zu  Mainz  zu 
haltend  Es  war  ein  Sieg  des  Kaisers,  daß  sie  in  "Worms,  einer 
Stadt,  die  in  seiner  Gewalt  war^,  stattfanden.  Sie  begannen  am 
8.  September,  und  nicht  ohne  Schwierigkeit  kamen  sie  zum  Ziel''; 
denn  einerseits  trat  der  Kaiser  mit  der  Forderung  hervor,  daß  die 
Investitur  als  Recht  des  Reiches  erhalten  bleiben  müsse,  und  lösten 
die  Fürsten  ihre  Zusage  ein,  indem  sie  ihm  beistimmten ;  anderer- 
seits vertrat  Adalbert  von  Mainz  die  gregorianische  Forderung  des 
vorbehaltlosen  Verzichtes  auf  die  Investitur.  Man  erkennt  den 
Scharfblick  Heinrichs  darin,  daß  er  jetzt  mit  der  Investiturfi^ge  die 
Wahlfrage  verband.  Sie  war  in  den  bisherigen  Streitigkeiten  weit 
weniger  besprochen  worden,  tatsächhch  hatte  sie  die  größte  Be- 
deutung; denn  nur  wenn  dem  Kaiser  eine  mehr,  als  formelle  Mit- 
wirkung bei  der  Wahl  zustand,  war  ihm  der  notwendige  Einfluß 
auf  die  Zusammensetzung  des  deutschen  Episkopats  gesichert.  Des- 
halb forderte''  Heinrich,  daß  die  Wahlen  der  Bischöfe  und  Abte 
in  der  Gegenwart  des  Königs  stattfänden.  Adalbert  erkannte  das 
Bedenkliche  der  Forderung.  Aber  die  päpstlichen  Legaten  und  die 
anwesenden  Bischöfe  gestanden  sie  zu'.  Nun  verzichtete  Heinrich 
auf  die  Investitur  mit  Ring  und  Stab,  wogegen  ihm  die  Investitur 
mit  dem  Zepter  eingeräumt  wurde.  Das  in  Mouzon  abgelehnte 
Zugeständnis  wurde  also  jetzt  gemacht.     Eine  Schwierigkeit  blieb: 


Boten  gehörte  Bruno  von  Speier  bisher  zu  den  Gegnern  Heinrichs,  Fulda 
stand  auf  kaiserlicher  Seite,  s.  Ekkeh.  z.  1116  S.  252. 

1  Nach  Anselm  sandte  Kalixt  seine  Boten  tarn  consultu  totius  ßomani 
senatus  quam  etiam  omnium  episcoporum  Italicorum. 

"2  Ekkeh.  S.  259.     Als  Datum  wurde  der  1.  Aug.  ins  Auge  gefaßt. 

3  S.  die  Berufungsschreiben  Lamberts  Cod.  Udalr.  210  S.  383  ff.  Das 
von  ihm  gewählte  Datum  war  der  8.  Sept. 

*  Würzburger  Abkommen  Nr.  2. 

*  Das  Folgende  nach  dem  Briefe  Adalberts  Ep.  Bamb.  25  S.  518  ff. 
ö  Ergibt  sich  aus  dem  sustinuimus  Adalberts  (S.  519). 

'  Bemheim  S.  23  -sagt:  In  passiver  Gegenwart  des  Königs.  Ich 
zweifele,  ob  diese  Erklärung  richtig  ist.  Denn  wenn  simonia  et  aliqua 
violentia  ausgeschlossen  wird,  so  ist  dabei  die  Voraussetzung,  daß  der 
König  mitwirkt.  Das  entsprach  dem  deutschen  Herkommen.  Auch  bei  der 
Entscheidung  zwiespältiger  Wahlen  scheint  mir  ein  passives  Verhalten  des 
Königs  ausgeschlossen. 


—     922     — 

die  Reihenfolge  der  Handlungen.  Wir  haben  gesehen,  daß  man 
in  den  beiden  Lagern  hierüber  verschieden  dachte:  dieser  Zwiespalt 
wurde  nicht  gelöst;  man  verständigte  sich  vielmehr  dahin,  daß  bei 
deutschen  Wahlen  die  Investitur  mit  den  Regalien  der  Weihe 
vorhergehen,  bei  italienischen  ihr  nächfolgen  solle.  Auf  diese  Be- 
dingungen hin  wurde  am  23.  September  1122  zu  Lobwiesen  bei 
Worms  der  Vertrag  abgeschlossen,  der  den  langen  kirchlichen  Streit 
beendete-^.  Nun  nahm  Lambert  von  Ostia  öffentlich  und  feierlich 
den  Kaiser  wieder  in  die  Gemeinschaft  der  Kii'che  auf.  Höfliche 
Schreiben,  die  zwischen  Kaiser  und  Papst  gewechselt  wurden, 
besiegelten  den  Friedensschluß^;  die  Lateransynode  von  1123  hat 
ihn  bestätigte  Man  feierte  ihn  in  Rom  wie  einen  Sieg:  Kalixt 
ließ  den  Text  des  Vertrags  als  Inschrift  in  einem  der  Gemächer 
des  Lateran  anbringen*. 

War  der  Sieg  errungen?  Eines  ist  einleuchtend:  die  großen 
Fragen,  an  deren  Lösung  Gregor  VII.  seine  ganze  Energie  gesetzt 
hatte,  waren  nicht  gelöst.  Der  Papst  war  nicht  im  Besitze  der 
Weltherrschaft,  nicht  einmal  die  unbedingte  Macht  über  den  deut- 
schen Episkopat  war  erreicht:  die  Bischöfe  blieben  vom  König 
abhängig,  in  ihrer  Erwählung  und  durch  das  Lehnsverhältnis  ^. 
Nur  der  italienische  Episkopat  war  dem  Einfluß  des  Kaisers  mehr 
als  bisher  entrückt.  Dagegen  war  Urbans  Ziel  erreicht:  ganz 
Deutschland  erkannte  wieder  die  Obedienz  des  römischen  Bischofs 
an.  Auch  die  Investitur  war  beseitigt.  Aber  beseitigt  um  den 
Preis,  der  noch  in  Mouzon  für  viel  zu  hoch  erklärt  worden  war: 
der  König  investierte  die  Bischöfe  mit  den  Besitzungen  der  Kirche. 
Die  Bevollmächtigten  des  Papstes  hatten  den  Weg  eingeschlagen, 
den  Jahrzehnte  vorher  die  Parteigänger  Heinrichs  IV.  gewiesen 
hatten.  Groß  war  somit  der  Sieg  Roms  nicht:  statt  daß  cie  Ver- 
hältnisse neu  geregelt  wurden,  waren  sie  nur  einigermaßen  ver- 
schoben. Adalbert,  der  Vertreter  der  gregorianischen  Theorie, 
urteilte  richtig,  wenn    er  sich   nicht   als  Sieger  fiihlte.     Mit  mehr 


1  C.I.  I  S.  159  f.  Nr.  107  f.  Der  Ort  bei  Gerb,  de  invest.  Ant.  1, 28 
S.  338.  2  cj    I  s,  162  f.  Nr.  109  f 

3  Mansi  XXI  S.  287.  Vit.  Suger.  27  Scr.  XXVI  S.  53;  Cont.  Sigib. 
Atreb.  z.  1123  S.  443. 

*  Vita  Calixti  S.  322:  Queir  admodum  in  Lateranensi  palatio  tabula 
privilegii  repraesentat,  pax  ad  velle  papae  ab  imperatore  simul  et  recepta 
est  et  perpetuo  annuente  Domino  stabilita.  Über  die  Frage,  ob  die  päpst- 
lichen Zugeständnisse  Heinrich  nur  persönlich  oder  in  ihm  dem  Reich  ge- 
macht wurden,  s.  Beilage  III. 

^  Sie  leisteten  den  Lehnseid  s.  Bernheim  S.  27  f. 


—     923     — 

Recht  konnte  sich  Heinrich  als  den  Sieger  betrachten;  denn  er 
hatte  mehr  erreicht,  als  ihm  in  Mouzon  versagt  worden  war.  Aber 
sein  Sieg  war  nur  persönlich;  die  Sache,  die  er  als  Kaiser  vertrat, 
hat  im  kirchlichen  Streit  verloren.  Heinrich  HE.  bestellte  die 
Bischöfe  im  Reich,  Heinrich  V.  belehnte  die  unter  seiner  Mitwirkung 
Gewählten  mit  den  Regalien:  die  Einbuße  an  Macht  ist  klar.  Sie 
ist  nicht  dm'ch  den  Wormser  Vertrag  herbeigeführt  worden,  sondern 
sie  war  schon  vorhanden,  als  man  die  Beratungen  über  ihn  begann: 
die  Königsmacht  hat  darunter  gehtten,  daß  infolge  dei  kirchlichen 
Reform  die  Erinnerung  an  das  alte  Wahlrecht  wieder  lebendig 
wurde.  Das  war  an  und  für  sich  ein  Nachteil.  Gesteigert  wurde 
derselbe  durch  den  gleichzeitig  eintretenden  Aufschwung  der  fürst- 
lichen Macht.  Denn  die  Territorialherren,  deren  Stimme  oder  deren 
Einfluß  bei  den  Bischofswahlen  nun  ausschlaggebend  wurde,  nützten 
das  "Wahlrecht  aus  im  dynastischen  Interesse.  Schon  darin  liegt, 
daß  die  Einbuße  an  Macht,  welche  das  Königtum  erlitt,  nicht  dem 
Papsttum,  sondern  dem  Fürstentum  zugute  kam.  Zunächst  dem 
welthchen;  aber  auch  dem  geisthchen:  bei  zweifelhaften  Wahlen 
war  der  König  an  das  Gutachten  der  Metropoliten  und  der  Kom- 
provinzialen  gewiesen;  nicht  an  das  Urteil  Roms:  die  geisthchen 
Fürsten,  nicht  der  Papst  entschieden  über  den  Eintritt  in  ihren 
Stand.  Der  Wormser  Friede  war  ein  Werk  der  Fürsten  und  dem 
Fürstentum  ist  sein  Gewinn  zugefallen.  Denn  er  vollendete  die 
Bildung  der  bischöflichen  Fürstenmacht. 


Siebentes  Kapitel. 

Fortschritte  des  geistigen  Lebens. 


Die  Frage  liegt  nahe,  ob  durch  den  langen  Streit  zwischen 
Staat  und  Kirche  die  Entwickelung  des  geistigen  Lebens  in  Deutsch- 
land gehemmt  oder  gefördert  wurde  ^.  Unwillkürlich  ist  man  ge- 
neigt, das  erstere  zu  vermuten.  Denn  eine  Zeit  geräuschvollen 
Kampfes  scheint  wenig  geeignet,  die  wissenschaftliche  und  künst- 
lerische Tätigkeit  zu  glücklicher  Entfaltung  zu  führen.  Schon 
dadurch,  daß  das  allgemeine  Interesse  auf  einen  Punkt  gerichtet 
wird,  scheint  die  Gefahr  gegeben,  daß  andere  Seiten  des  geistigen 
Lebens  vernachlässigt  werden  und  infolge  davon  verkümmern.  Das 
hat  Deutschland  erfahren.  Denn  kennt  nicht  jedermann  die  ver- 
wüstenden Wirkungen,  welche  die  theologischen  Streitigkeiten  der 
Orthodoxie  für  das  protestantische  Deutschland  hatten?  Doch 
Analogien  trügen.  Das  elfte  Jahrhundert  war  glücklicher  als  das 
sechzehnte:  es  zeigt  auf  allen  Gebieten  des  Kulturlebens  große  und 
ununterbrochene  Fortschritte. 

Am  klarsten  hegt  diese  Tatsache  zutage  bei  der  kirchlichen 
Kunst,  in  erster  Linie  der  Architektur.  Wii  haben  früher  bemerkt, 
einen  wie  kräftigen  Anlauf  zur  national'^n  Durchbildung  des  über- 
lieferten Kirchenbaus  die  Ottonenzeit  nahm-.  Das  elfte  Jahrhundert 
blieb  hinter  dem  zehnten  nicht  zurück;  es  hat  das,  was  jenes  ver- 
sprach, reichlich  erfüllt.  In  mancher  anderen  Zeit  mag  mehr  ge- 
baut worden  sein.  Aber  wenn  viele  neue  Kirchen  errichtet  werden, 
so    sind    sie   in    der  Eegel    nur   bestimmt,    dem  rasch   wachsenden 


^  Ich  beschränke  mich    auf  diese  Frage;    mit  der  Charakteristik  des 
religiösen  Zustandes  hat  das  nächste  Buch  zu  beginnen,  s.  ßd.  IV  S.  3  tf. 
-  Vgl.  oben  S.  834-337. 


—     925     — 

Bedürfnis  zu  genügen.  Jetzt  erneuerte  man  alte  Bauten,  um  den 
lebhaft  erwachten  Kunstsinn  zu  befriedigen.  Er  wurde  nicht  zurück- 
gedämmt, als  auf  die  glückliche  Zeit  Heinrichs  II.  und  die  glänzende 
Heinrichs  III.  die  unruhige,  aufgeregte  Epoche  Heinrichs  IV.  folgte. 
So  wenig  war  an  Erschöpfung  des  künstlerischen  Vermögens  und 
Erlahmen  des  künstlerischen  Interesses  zu  denken,  daß  gerade 
während  der  Jahre  des  großen  Streites  die  wichtigsten  Probleme 
gelöst  und  die  Vollendetsten  Werke  geschaffen  worden  sind\ 

Was  dabei  dem  heutigen  Beschauer  zuerst  auffällt,  ist  das 
stetige  Festhalten  der  einmal  eingeschlagenen  Richtung.  Die  Ent- 
wickeln g  wird  durch  kein  fremdartiges  Element  aufgehalten,  ge- 
kreuzt, von  ihrer  Linie  abgelenkt.  Zwischen  den  Leistungen  der 
Ottonenzeit  und  den  Werken  des  elften  Jahrhunderts  ist  kein 
Spalt.  Wenn  man  St,  Michael  in  Hildesheim,  die  schönste  Kirche, 
die  der  treffliche  Bernward  hat  erbauen  lassen,  mit  der  BasiHka 
von  Gernrode  vergleicht,  so  findet  man  kaum  ein  neues  künst- 
lerisches Motiv:  der  reizvolle  Wechsel  in  der  Verwendung  von 
Säule  und  Pfeiler,  die  reiche  Anlage  eines  doppelten  Chors  in  Ost 
und  West  und  ihr  entsprechend  die  Anordnung  zweier  Querschiffe, 
selbst  die  Anlehnung  der  Treppentürme  an  das  Querschiff  —  dies 
alles  ist  schon  an  dem  älteren  Werk  vorhanden.  Aber  während 
der  Meister  von  Gemrode  gewissermaßen  noch  tastet,  um  das 
richtige  Verhältnis  der  einzelnen  Baugheder  zu  finden,  und  während 
er  es  nicht  überall  trifft,  ist  in  St.  Michael  wie  mit  sicherem  Griffe 
die  schönste  Harmonie  erreicht. 

Der  deutsche  Süden  und  Westen  folgten  der  in  Sachsen  sich 
vollziehenden  Fortbildung  des  Basihkenschemas  mit  ihrem  unver- 
kennbaren Streben  nach  malerischem  B.eize  nicht  unmittelbar.  Man 
hielt  an  der  einfacheren  Gestalt  der  Säulen-  oder  der  Pfeilerbasihka 
fest.  Nicht  auf  Erweichung  oder  Bereicherung  der  alten  strengen 
und  schlichten  Formen  war  die  Absicht  der  Architekten  gerichtet, 
sondern  auf  die  höchste  Leistung,  die  innerhalb  des  überlieferten 
Rahmens  möglich  war:  es  kam  vor,  daß  sie  wie  eigensinnig  auf 
malerische  Motive  verzichteten^,  um  allein  durch  den  herben  Ernst 
aller  Baugheder  und  durch  die  Wucht  der  Masse  zu  wirken.  Und 
in  der  Tat  erreichten  die  Säulenbasihken  Poppos  ^    in  Stablo  und 


1  DeMo  u.  V.  Bezold,  Die  kirchliche  Baukunst  des  Abandlandes  1 
S.  201  ff.  u.  475  ff.  Dohme,  Gesch.  d.  deutschen  Baukunst  S.  28  ff.  Kraus, 
Gesch.  d.  christl.  Kunst  II,  1  S.  98  ff. 

2  Auf  den  runden  Ghorscbluß  und  die  doppelchorige  Anlage. 

"  Poppo  war  wahrscheinlich  nicht   selbst    Architekt.      Bei  dem    Bau 


—     926     — 

St.  Truijen,  in  Limbui'g  und  Hersfeld  durch  ihre  Weiträumigkeit 
eine  Größe  des  Eindrucks,  durch  die  sie  den  sächsischen  Bauten 
überlegen  sind,  obgleich  ihnen  die  harmonische  Ghederung,  die  an 
diesen  erfreut,  abgeht.  Die  künstlerische  Tendenz  Poppos  wurde 
durch  die  Hirschauer  Bauschule  aufgenommen.  Dank  dem  weit- 
reichenden Einfluß  Wilhelms  und  seiner  Nachfolger  entstanden 
nun  in  allen  deutschen  Gauen  Säulenbasiliken  von  ähnlicher 
Größe  und  gleichem  Charakter,  wie  sie  Poppo  im  Westen  des  Reichs 
errichtet  hatte  •". 

Währenddessen  war  auch  die  Pfeilerbasilika  in  die  Ent- 
wickelung  hineingezogen  worden.  Sie  ist  an  sich  die  kunstloseste, 
man  möchte  sagen,  elementarste  Gestalt  des  übererbten  Kirchen- 
baus, eine  dem  deutschen  Gefühl  für  das  Starke  angepaßte  Um- 
formung der  altkirchhchen  Basilika.  Aber  gerade  hier  geschah  der 
größte  Fortschritt,  technisch  und  ästhetisch  gleich  wertvoll.  Zu- 
nächst freilich  wetteiferte  man  nur  in  bezug  auf  Weite  und  Höhe 
mit  den  Säulenbasiliken:  da  der  Pfeilerbau  es  ermöglichte,  die 
Maße  noch  größer  zu  nehmen,  so  konnten  die  Meister  der  Dome 
von  Mainz,  Bamberg,  Worms,  Speier  und  Würzburg  wirklich  die 
mächtigen  Abteikirchen  Poppos  noch  überbieten.  Aber  bald  be- 
gnügte man  sich  nicht  mehr  daran.  Seit  einem  Jahrtausend  war 
die  christliche  Welt  an  flachgedeckte  Kirchen  gewöhnt.  Sie  hatte 
der  Norden  von  Italien  überkommen  und  Jahrhunderte  hindurch 
reflexionslos  festgehalten;  die  Aachener  i  alastkapelle  blieb  ein  ver- 
einzeltes Beispiel  eines  völhg  überwölbten  Raumes  von  bedeutendem 
Umfang.  Offenbar  genügte  der  gradlinige  Abschluß  der  weiten 
Halle  lange  Zeit  dem  künstlerischen  Empfinden;  man  suchte  nicht 
mehr.  Schheßlich  jedoch  drängten  praktische  Rücksichten  dazu, 
die  flache  Holzdecke  durch  das  Steingewölbe  zu  ersetzen.  Je 
größer  die  Fülle  unschätzbarer  Wertstücke  wurde,  die  sich  im 
Innern  der  Kirchen,  auf  den  Altären  und  an  den  Wänden  an- 
sammelten, um  so  verwüstender  wirkten  die  häufigen  Brände.  Es 
gab  nur  ein  Mittel,  ihnen  zu  wehren:  man  mußte  das  Innere  der 
Kirchen  durch  eine  feuersichere  Bedeckung  schützen,  d.  h.  über- 
wölben. Am  technischen  Vermögen  mangelte  es  nicht;  denn  an 
den  alten  Sitzen  der  römischen  Kultur  am  Rhein  und  an  der 
Donau  war  die  Handwerkstradition  niemals  abgerissen.     Die  Bau- 


von  Stablo  wird  ein  gewisser  Hubald  genannt,   cuius  ingenio  et   labore  id 
opus  satis  proceaait,  Vita  P.  22  S.  306. 

1  S.  Dohme  S.  88  ff.,  Dehio  u.  v.  Bezold  S.  209  ff.,  Bär,  Die  Hirsauer 
Bauschule,  1897.  Die  Hauptbauperiode  umfaßt  die  Zeit  von  1082  bis 
ca.  1150. 


—     927     — 

arbeiter  waren  wohl  imstande.  Gewölbe  zu  errichten;  an  einzelnen 
Teilen  der  Kirchen,  besonders  den  Krypten,  sodann  den  Turm- 
hallen und  wahrscheinh'öh  auch  den  Seitenschiffen  hatten  sie  längst 
begonnen,  ihre  Kraft  zu  erproben.  So  war  es  mehr  eine  Frage 
des  technischen  Mutes  als  des  Könnens,  ob  man  sich  getraute, 
über  dem  hochragenden  breiten  Mittelschiff  ein  auf  den  Pfeilern 
schwebendes  Gewölbe  zu  konstruieren.  Mitten  im  Getümmel  des 
kirchenpolitischen  Kampfes  fanden  die  Architekten  diesen  Mut. 
Im  Jahre  1090  oder  kurz  danach  begann  die  Überwölbung  des 
Doms  in  Speier,  der  ersten  gewölbten  Basihka,  die  Deutschland 
kennt.  Man  weiß,  daß  kurz  vorher  die  Mönche  von  Cluni  die 
Kirche  ihrer  Abtei  hatten  ebenfalls  wölben  lassend  Aber  das 
Vorbild,  das  sie  gafeen,  war  für  die  Architekten  Heinrichs  IV.  doch 
mehr  Anstoß  als  Muster:  es  zeigte,  was  erreicht  werden  konnte; 
aber  es  leistete  nicht  mehr.  Denn  die  deutschen  Meister  ver- 
schmähten es,  denselben  Weg  einzuschlagen  wie  die  Burgunder: 
während  diese  von  der  Verwendung  des  Tonnengewölbes  ausgingen, 
griffen  sie  sofort  zum  Kreuzgewölbe  und  wagten  es,  dasselbe  ein- 
fach über  den  Pfeilern  zu  errichten.  Wer  hat  diesen  kühnen  Ge- 
danken gefaßt  und  durchgeführt?  AVir  wissen,  daß  längere  Zeit 
Otto,  der  spätere  Kanzler  Heinrichs  und  Bischof  von  Bamberg,  den 
Bau  des  Königsdomes  leitete.  Es  ist  wenigstens  die  Möghchkeit 
nicht  ausgeschlossen,  daß  ihm  der  Plan  gehört".    Wenn  es  so  ist, 


1  Seit  1088 ,"  s.  Dehio  u.  v.  Bezold  S.  387  f.  Auf  den  umstand,  daß 
die  Länge  der  Kirche  der  von  St.  Peter  gleich  war,  scheinen  mir  die  Ver- 
fasser zu  großes  Gewicht  zu  legen.  Es  ist  bekannt,  daß  im  10.  u.  11.  Jhrh. 
nicht  selten  die  Maße  berühmter  Kirchen  für  Neubauten  zugrunde  gelegt 
wurden.  So  war  z.  B.  auch  die  Kirche  von  Petershausen  nach  dem  Muster 
der  Peterskirche  in  Rom  gebaut,  vita  Gebeh.  13  S.  587. 

■^  Ebonis,  vita  Otton.  I,  4  S.  593,  Herbordi  vita  Otton.  III,  36  S.  829. 
Ich  bin  bedenklich,  so  bestimmt  wie  Dehio  und  von  Bezold  dem  Kaiser 
und  Otto  das  Verdienst  des  Baues  zuzueignen.  Denn  Ebo  und  Herbord 
sprechen  zunächst  nur  davon,  daß  Heinrich  das  Rechnungswesen  des  Baues 
in  die  Hände  Ottos  legte;  als  Folge  seines  Eintritts  bezeichnen  sie  Ersparung 
an  Mitteln  und  raschere  Förderung  der  Arbeit.  Das  Technische  war  Sache 
der  Architekten,  der  magistri  operis,  wie  Ebo  sagt;  Herbord  nimmt  seiner 
Weise  nach  den  Mund  voller,  und  nennt  sapientes  et  industrios  architectos, 
fabros  et  cementarios  aliosque  opifices  regni  sui  vel  etiam  de  aliis  regnis, 
spricht  aber  dann  auch  von  den  Meistern  des  Werks,  die  inbezug  auf  die 
Kosten  an  Otto  gewiesen  wurden.  Nur  in  einer  Bemerkung  Ebos  ist  eine 
Teilnahme  Ottos  an  der  Bauleitung  erwähnt:  Ad  indicium  ingeniöse  dili- 
gentie-sue  equam  fenestrarum  ecclesie  mensuram  prudenter  a.  se  dispositam 
imperatori  -considerandam   offerebat.     Demnach  ist  es  allerdings    möglich. 


—     928     — 

dann  kennt  die  Baugeschichte  des  deutschen  Mittelalters  keinen 
größeren  Namen  als  den  seinen.  Denn  in  der  gewölbten  Basilika 
wurde  ein  Typus  für  den  Kirchenbau  geschaffen,  der  alles  Bisherige 
übertraf,  und  über  den  auch  die  Folgezeit  nicht  hinausgeführt  hat. 
Er  eint  die  schlichte  Würde  der  älteren  Werke  mit  der  harmo- 
nischen Erhabenheit,  die  das  gesteigerte  künstlerische  Empfinden 
und  die  entwickeltere  Kultur  forderten.  Erreicht  er  in  Hinsicht 
auf  strenge  Geschlossenheit  die  Vorzüge  der  Zentralbauten  nicht, 
so  übertrifft  er  sie  doch  dadurch,  daß  bei  ihm  jenes  Auseinander- 
fallen  des  architektonischen  und  des  kultischen  Hauptpunktes  ver- 
mieden ist,  woran  sie  leiden.  Mögen  wir  uns  auch  daran  erinnern, 
daß  die  gewölbte  Basilika  die  letzte  künstlerische  Gestaltung  ist, 
die  allein  aus  der  nationalen  Entwickelung  der  deutschen  Kunst 
erzeugt  ward.  Alles  Spätere:  der  gothische  Bau  und  die  Rennaissance, 
Barok  und  Zopf,  Klassizismus  und  Romantik,  ist  von  außen  im- 
portiert, zum  Teil  umgebildet,  zum  Teil  nur  nachgeahmt  worden. 
Sie  dagegen  ist  das  Werk  unseres  Volkes:  sie  ist  es,  obgleich  es 
an  fremden,  französischen,  italienischen  und  orientalischen  Ein- 
flüssen im  elften  Jahrhundert  nicht  fehltet  Das  nationale  Em- 
pfinden war  mächtig  genug,  daß  es  aus  seiner  Richtung  nicht 
abgelenkt  wurde. 

Nichts  ist  begreiflicher,  als  daß  der  Dom  von  Speier  die 
Zeitgenossen  in  jeder  Hinsicht  befriedigte:  mehr  als  alle  Werke 
der  alten  Könige,  sagt  der  Biograph  Heinrichs,  sei  er  des  Lobes 
und  der  Bewunderung  würdig;  ebenso  nennt  ihn  der  Bamberger 
Mönch   Ebo    ein   großes    und   wunderbares    Bauwerk'^.     Er   zeigte 


daß  auch  der  Plan  der  Überwölbung  von  ihm  herrührt,  aber  überliefert  ist 
es  nicht.  Andererseits  scheint  mir  Juritsch,  der  Otto  , offenbar  in  Unter- 
ordnung unter  dem  Speierer  Bischof  das  Amt  eines  Bauaufsehers "  bekleiden 
läßt,  Gesch.  Ottos  S.  22  f.,  seine  Stellung  am  Bau  zu  sehr  herabzudrücken. 
Hatte  er  die  Yerfügung  über  die  Geldmittel,  so  konnte  der  Plan  der  Über- 
wölbung, die  viel  größere  Summen  erforderte  als  eine  flache  Decke,  ohne 
ihn  weder  gefaßt  noch  ausgeführt  werden. 

^  Schon  1033  schickte  Meinwerk  von  Paderborn  den  Abt  Wino  von 
Helmwardshausen  nach  Jerusalem,  um  das  Maß  der  Grabeskirche  zu  nehmen. 
Seine  Absicht  war,  die  Kirche  des  Marienklosters  nach  diesem  Vorbild  zu 
errichten,  vita  Meinw.  120  ff. ;  1076  erbaute  man  in  St.  Hubert  ein  Ora- 
torium ebenfalls  nach  dem  Vorbild  des  h.  Grabes,  ehr.  s.  Hub.  33  S.  589. 
Für  die  Bartholomäuskapelle  in  Paderborn  hatte  Meinwerk  griechische 
Arbeiter,  vita  Memw.  155.  Daß  Adalbert  von  Hamburg  den  Dom  von 
Benevent  nachahmen  wollte,  ist  oben  S.  651  erwähnt.  Schon  Bezelin-Ale- 
brand  hatte  übrigens  einen  Turm  ,opere  italico  munitam"  gebaut,  Adam 
II,  67.     Französische  Einwirkungen  sind  bei  Poppo  selbstverständlich. 

-  Vita  Heinr.  1  S.  10;  Ebo  1,4  S.  593. 


—     929     —       ■ 

das  verwirklicht,  was  das  Jahrhundert  unbewußt  gesucht  hatte: 
deshalb  wirkte  er  sofort  als  Vorbild.  Noch  während  die  Arbeiter 
in  Speier  die  Grewölbe  fügten,  heß  Heinrich  den  im  Wiederaufbau 
begriffenen  Mainzer  Dom  für  die  Wölbung  umgestalten^.  Die 
gleichzeitig  begonnene  Abteikirche  von  Laach  war  von  Anfang  an 
auf  sie  berechnet^;  kann  die  in  der  waldigen  Einsamkeit  an  dem 
stillen  Kratersee  gelegene  Kirche  an  Größe  nicht  mit  den  Domen 
der  alten  Rheinstädte  wetteifern,  so  verdient  sie  doch  durch  die 
Originalität  ihrer  Konzeption  und  den  unvergleichlichen  Zauber 
ihrer  Verhältnisse  neben  jenen*  genannt  zu  werden.  Seit  diesen 
Bauten  findet  das  ästhetische  Gefühl  sein  Genügen  nur  noch  an 
gewölbten  Kirchen. 

Man  kann  die  künstlerische  Kraft  eines  Zeitalters  würdigen^ 
wenn  man  fragt,  welche  neuen  Ideen,  Gestalten  und  Typen  es 
hervorgebracht  hat.  Sie  läßt  sich  aber  auch  am  Umfang  des 
künstlerischen  Einflusses  bemessen.  Es  hat  in  Deutschland  niemals 
an  Kirchen  gefehlt,  die  als  Kunstwerke  betrachtet  werden  mußten. 
Zu  den  aus  der  Römerzeit  stammenden  Bauten  hatte  ein  Jahr- 
hundert um  das  andere  neue,  ihnen  ebenbürtige  gesellt.  Aber  ihre 
Zahl  war  verhältnismäßig  gering;  erst  im  elften  Jahrhundert  schwoll 
sie  mächtig  an.  Das  läßt  sich  nicht  nur  aus  den  literarischen 
Notizen  entnehmen,  sondern  man  kann  es  unmittelbar  von  den 
Denkmälern  ablesen.  Denn  so  vieles  auch  zugrunde  gegangen, 
umgestaltet,  bis  zur  Unkenntlichkeit  verändert  ist,  so  ist  die  Menge 
des  Erhaltenen  doch  so  groß,  daß  der  Kirchenbau  des  elften  Jahr- 
hunderts in  fast  allen  deutschen  Gauen  als  die  älteste,  bestimmt 
wahrnehmbare  Schicht  deutscher  Kunst  erscheint.  Dieses  Jahr- 
hundert ist  das  erste,  das  zur  Bildung  des  architektonischen 
Charakters  Deutschlands  einen  unverwischbaren  Beitrag  lieferte. 

Nicht  minder  beachtenswert  ist  die  Erhöhung  der  durchschnitt- 
lichen Anforderungen,  die  an  die  künstlerische  Ausführung  gestellt 
wurden.  Schon  den  alten  Beobachtern  fiel  es  auf,  daß  sie  im 
Verlauf  des  elften  Jahrhunderts  stiegen.  So  macht  der  Biograph 
Altmanns  die  Bemerkung,  daß  bis  über  das  Jahr  1050  hinaus  die 
meisten  Gotteshäuser  in  der  Passauer  Diözese  Holzkirchen  gewesen 
seien,  die  des  künstlerischen  Schmuckes  entbehrten;  während  der 
Verwaltung  Altmanns  dagegen  seien  sie  zum  großen  Teil  aus  Stein 
neugebaut  und  mit  Büchern,  Bildern  und  anderem  Schmuck  aus- 
gestattet worden^.  Diese  Schilderung  paßte  schwerhch  nur  auf 
das  Land  zwischen  dem  Abhang  der  Alpen  und  dem  Böhmerwald; 


1  Vita  Heinrici  a.  a.  0.;  Schneider,  D.  Dom  zu  Mainz,  Berlin  1886. 
-  Dehio  u.  v.  Bezold  S.  466  f.  '^  Vita  Altm.  17  S.  234. 

Haisek,  Kirchengeschichte.    III.  59 


—     930     — 

denn  auch  in  Nachrichten  aus  dem  "Westen  und  Norden  Deutsch- 
lands wird  gelegentUch  bemerkt,  daß  hier  oder  dort  eine  Holzkirche 
durch  einen  Steinbau  ersetzt  wurde  ^. 

In  der  kirchlichen  Kunst  ist  mehr  noch  als  in  der  profanen  die 
Architektur  die  Herrscherin,  der  Skulptur  und  Malerei  dienen. 
Man  darf  deshalb  von  Anfang  an  vermuten,  daß  die  hohe  Blüte 
der  Baukunst  einen  ähnlichen  Aufschwung  der  Schwesterkünste 
hervorrief.  In  der  Tat  rühmt  der  kunstverständige  Biograph 
Heinrichs  IV.  wie  den  Bau,  so  auch  die  Skulpturen  des  Doms  zu 
Speier.  Durch  eine  spätere  Nachricht  erfahren  wir,  daß  unter 
anderen  die  Bilder  der  fränkischen  Herrscher  am  Portal  angebracht 
waren  ^.  Auch  sonst  fehlt  es  nicht  an  Stimmen,  welche  die  Werke 
der  Bildhauer  und  Maler  preisen^.     Aber,  es  ist  schwieriger,  eine 


1  Adam  11,67  S.  88;  vgl.  III,  10  S.  102.  Gesta  abb.  Trud.  IX,  30  S.  289. 
Nass.  ÜB.  I  S.  60  Nr.  117.     Neue  Holzbauten   scheinen  nur  provisorisch  er- 
richtet   worden    zu    sein:    Kirche   zu  Harzburg:    accelerandi    operis    studio 
Interim  lignis  elegantissime  constructa,  Lamb.  z.  1074  S.  184. 
•     2  Chron.  pvaes.  Spir.  (Böhmer,  Fontes  IV  S.  338). 

^  Ich  stelle  eine  Anzahl  Notizen  aus  verschiedenen  Gegenden  Deutsch- 
lands zusammen:  Bardo  von  Mainz  ließ  um  1050  an  dem  Bogen  über  dem 
Ostaltar  im  Dom  eine  honesta  pictura  anbringen,  Vita  brev.  S.  529;  im 
übrigen  war  der  Dom  nur  geweißt,  ibid.  Etwas  später  wurde  das  Kloster 
Goseck  ausgemalt,  Chron.  Gozec.  12  Scr.  X  S.  145.  In  Zwiefalten  wurde 
kurz  vor  1100  ein  Crucifixus  als  Wandgemälde  hergestellt,  Qrtl.  Zwif.  ehr. 
1,14  Scr.  X  S.  81;  1109  malte  der  Mönch  Berthold  daselbst  die  Kirche;  er 
war  auch  als  Glasmaler  erfahren  und  fertigte  nicht  minder  die  Zeichnung 
für  die  Kirchenleuchter,  Berth.  Zwif.  ehr.  11  u.  46  S.  103  u.  120.  Unter 
Gebhard  von  Eichstätt  (1042 — 1057)  wurde  die  Blasiuskapelle  daselbst  mit 
, bewundernswerten"  Gemälden  verziert,  Anon.  Haser.  30  S.  262.  Unter  den 
Schülern  Hartmanns  von  Göttweih  waren  pictores,  sculptores,  fusores  et 
aliis  artibus  praeclari,  vita  Altni.  41  S.  242.  Über  die  Glasarbeiten  in 
Tegernsee  s.  die  Briefe  bei  Meichelbeck,  H.  Fris.  I,  2  S.  472  Nr.  1113,  7  und 
Migne  141  S.  1314  ff.  Nr.  4  u.  8.  Die  Kirclje  in  Brauweiler  wurde  unter 
Abt  Wolfhelm  (f  1091)  durch  varios  ornatus  picturae  vel  fabricae  seu 
etiam  musivi  operis  decore  geschmückt,  Vita  Wolfh.  19  Scr.  XII  S.  189. 
Im  Touler  Dom  ließ  Bischof  Pibo  picturam  dominicae  maiestatis  imminen- 
tem  altari,  also  in  der  Halbkuppel  des  Chors,  äußerst  kunstreich  ausführen, 
Gesta  ep.  TuU.  47  S.  647.  In  St.  Hubert  wird  um  die  Mitte  des  Jahr- 
hunderts der  praecentor  Fulco  gerühmt  als  kundig  in  illuminationibus 
capitalium  litterarum  et  incisionibus  lignorum  et  lapidum.  Gleichzeitig 
wirkte  dort  der  Maler  Herbert,  ehr.  s.  Hub.  8  ,Scr.  VIH  S.  573;  für  die 
Herstellung  von  Glasmalereien  berief  man  indes  einen  Franzosen,  Roger 
von  Rheims,  19  S.  579.  Was  Niederdeutschland  anlangt,  so  vgl.  über  die 
Kunstpflege   in  Hildesheim  unter  Bernward    das    im    Text    Gesagte,    unter 


—     931     — 

sichere  Vorstellung  von  der  Entwickelung  dieser  Künste  zu  gewinnen, 
als  von  der  der  Architektur^.  Denn  die  Zahl  der  erhaltenen 
Werke  ist  viel  geringer,  und  während  dort  das  Bedeutende  erhalten 
blieb,  sind  hier  zum  überwiegenden  Teil  nur  die  Leistungen  der 
Kleinkunst  auf  uns  gekommen. 

Versuchen  wir  es  trotz  dieser  Schwierigkeit  ims  ein  Urteil  zu 
bilden,  so  kommt  uns  der  Umstand  zugute,  daß  w^enigstens  von 
einer  hervorragenden  deutschen  Kunststätte  die  Hauptwerke  er- 
halten sind :  von  der  Hildesheimer  Gießhütte.  Wer  aber  in  den 
Domtüren  und  der  Bernwardssäule  etwas  Vollendetes,  der  Archi- 
tektur Ebenbürtiges,  erwartet,  wird  von  den  B,eliefs,  welche  die 
Meister  Bernwards  herstellten,  wenig  beMedigt  sein.  Denn  sie 
sind  in  vieler  Hinsicht  zunächst  ein  Beweis  für  ihr  Unvermögen. 
Man  kann  sich  kaum  etwas  Unvollkommeneres  denken,  als  die 
kurzen,  plumpen,  leblosen  Gestalten,  die  sich  auf  der  Säule  drängen, 
als  die  ungelenken,  von  ihren  eigenen  Bewegungen  sozusagen 
fortgewirbelten  Figuren,  welche  die  Flächen  der  Türflügel  nicht 
füllen,  sondern  leer  lassen.  Es  scheint  töricht,  hier  von  einem 
Fortschritt  zu  reden  gegenüber  den  unvollkommenen,  aber  immer- 
hin klar  disponierten  und  anziehend  gestalteten  Werken  der  vor- 
hergehenden Zeit.  Und  doch  ist  ein  solcher  vorhanden.  Niemand 
bezweifelt,  daß  der  Gedanke  zur  Bernwardssäule  im  Anschauen  der 
Säulen  Trajans  und  Mark  Aureis  entstand;  ähnlich  mögen  die 
Türen  inspiriert  sein  durch  die  HolzreHefs  am  Portale  von  S.  Sabina. 
Aber  hier  wie  dort  ist  keine  Spur  von  sklavischer  Nachahmung 
zu  bemerken:  die  deutschen  Künstler  suchten  die  Aufgabe,  die  sie 
im  Wetteifer  mit  antiken  und  altchristUchen  Werken  unternahmen, 
selbständig  zu  lösen :  weder  im  Gegenstand,  noch  in  der  Ausführung 
schlössen  sie  sich  dem  gegebenen  Vorbild  an:  ersetzten  sie  an  der 
Säule  die  Taten  des  Kaisers  durch  die  des  Herrn,  so  gaben  sie 
auf  den  Türen  an  Stelle  der  fast  rätselhaft  gehäuften  Bilderfülle 
wenige,  aber  in  einem  klaren  Gedanken  ausgewählte  Szenen.  Was 
sie,  abgesehen  von  diesem  Anstoß,  ihren  Vorbildern  verdankten, 
war  die  Einsicht,  daß  das  plastische  Werk  mehr  sein  kann  als 
ein  Ornament  am  Bau,  oder  eine  Verzierung  auf  dem  Buchdeckel: 


Godehard  vita  I  Godeh.  37  S.  195;  es  ist  besonders  ein  Maler  Buno  ge- 
nannt, vita  II,  29  S.  213 ;  auch  die  Glasmalerei  wurde  gepflegt,  ib.  35 
S.  217;  in  Bremen  arbeitete  unter  Adalbert  ein  italienischer  Maler,  Bruno 
de  hello  Sax.  4. 

1  Über  die  Skulptur  s.  Bode,  Gesch.  der  deutschen  Plastik  S,  22  ff , 
über  die  Kleinkunst  v.  Falke,  Gesch.  des  deutschen  Kunstgewerbes  S.  44  ff., 
über  die  Malerei  Janitschek,  Gesch.  d.  deutschen  Malerei  S.  78  ff. 

59* 


—     932     — 

die  Säule  und  die  Türen  wollen  Kunstwerke  für  sich  sein  und  sie 
sind  es  auch.  Lag  nun  aber  nicht  in  diesem  Anspruch  die  Voraus- 
setzung für  den  Fortschritt  der  plastischen  Kunst?  Wir  können 
ihn  nicht  durch  die  Jahrzehnte  hindurch  verfolgen:  es  fehlen  die 
Zeugen.  Aber  wenn  man  das  große  Werk,  das  am  Ausgang  der 
Zeit  entstanden  ist,  mit  der  wir  uns  beschäftigen,  das  mächtige 
Kelief  der  Extersteine,  den  Arbeiten  der  Hildesheimer  gegenüber- 
stellt, so  ist  klar,  daß  die  Einsicht,  welche  die  deutsche  Plastik 
Bernward  verdankte,  nicht  wieder  verloren  gegangen  ist.  In  den 
Jahren,  in  denen  die  Sehnsucht  nach  der  Beilegung  des  großen 
Streits  am  lebhaftesten  war,  wagte  es  ein  deutscher  Künstler,  das 
schwermütige  Bild  des  toten  Gottes  auf  die  Felswand  zu  meißeln: 
Figuren  weit  über  Menschengröße,  ein  Werk,  für  das  er  nirgends 
ein  Vorbild,  einen  Anstoß  hatte:  ein  Gedanke,  so  selbständig,  wie 
die  in  den  gleichen  Jahren  vollendete  Wölbung  des  Doms  zu 
Speier.  Niemand  wird  bestreiten,  daß  das  westfälische  Steinbild 
viel  unvollkommener  ist,  als  das  rheinische  Münster:  die  kurzen, 
schwerfälligen,  der  richtigen  Verhältnisse  entbehrenden  Gestalten 
sind  kaum  besser,  jedenfalls  nicht  schöner  als  die  der  Bernwards- 
säule.  Und  doch  glaube  ich  darin  nicht  zu  irren,  daß,  auf  den 
Gehalt  des  Bildes  gesehen,  der  Fortschritt  immens  ist:  die  Kunst 
ist  in  den  Jahren  des  Streites  national  geworden:  die  stille,  in  sich 
geschlossene  Wehmut,  die  dieses  Werk  bei  all  seiner  Unvollkommen- 
heit  verständlich  und  ergreifend  ausspricht,  ist  kein  Erbe  aus  der 
altchristlichen  Kunst:  sie  ist  deutsch. 

Daß  das  technische  Bemühen  dabei  nicht  stille  stand,  zeigen 
die  Werke  des  Kunsthandwerks,  die  geschnitzten  Elfenbeinplatten 
ebenso,  wie  die  Lichtkronen  und  Leuchter  der  Gelbgießer,  und 
die  Kelche,  Reliquienachreine  und  Kreuze  der  Goldschmiede.  Die 
Produktivität  in  solchen  Werken  war  ungemein  groß.  Das  mußte 
der  Schulung  der  Hand  und  des  Auges  zugute  kommen.  Deshalb 
mag  es  richtig  sein,  daß  das  Kunsthandwerk  sich  rascher  gehoben 
hat  als  die  monumentale  Kunst.  In  bewußter  Absicht  erstrebten 
die  Künstler  vor  allem  Sicherheit  der  Technik.  Dafür  ist  das 
gewichtigste  Zeugnis  die  erste  Anweisung  für  die  Kunstübung,  die 
wir  aus  dem  Mittelalter  besitzen.  Wahrscheinlich  gegen  Ende  des 
elften  Jahrhunderts  schrieb  der  Mönch  Theophilus  seine  Rezepte 
füi-  mancherlei  Künste \  Wir  wissen  nichts  von  ihm;  nur  daß  er 
ein  Deutscher  war,  muß  man  vermuten;  denn  von  allen  Landen 
dünkte  ihn  Deutschland  weitaus  das  kunstreichste^.    Vielleicht  war 


*  Theophili  presb.  et  mon.  libri  III  de  diversis  artibua  ed.  Hendrie  1847. 
-  Vgl.  praef.  S.  1:   Quam  —  seine  Schedula  —  si  diligentiua  Berseru- 


—     933     — 

er  selbst  als  Künstler  tätig;  wenigstens  stellte  er  den  Wert  der 
Kunst  sehr  hoch;  er  meinte,  daß  zur  Vollendung  eines  echten 
Kunstwerks  der  siebenfältige  Geist  Gottes  nicht  minder  notwendig 
sei,  wie  zur  Erlangung  des  ewigen  Heilst  Und  wie  freute  ersieh 
seiner  Kenntnisse,  wie  sorgfältig  war  er  in  ihrer  Mitteilung!  dem 
Maler  und  Glasarbeiter,  dem  Goldschmied  und  Erzgießer,  dem 
Orgelbauer  und  Steinschneider  gab  er  eingehende  und  verständ- 
liche Unterweisung:  er  hat  damit  zunächst  dem  Handwerk  ge- 
dient.    Aber  das  Handwerk  ist  das  Fundament  der  Kunst. 

Kaum  kann  man  es  wagen,  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  die 
Entwickelung  der  kirchlichen  Malerei  ein  ähnliches  Bild  zeigt,  wie 
die  der  Skulptur.  Denn  in  noch  höherem  Maße  leidet  die  Forschung 
hier  unter  dem  Mangel  an  Denkmälern.  So  sicher  es  ist,  daß  die 
Wandmalerei  im  elften  Jahrhundert  nicht  minder  reiche  Pflege 
fand,  als  in  der  Karolingerzeit  ^,  so  sind  doch  von  dieser  vergäng- 
lichsten aller  Künste  nur  zwei  größere  Werke  auf  uns  gekommen: 
das  jüngste  Gericht  an  der  Kirche  zu  Oberzell  und  die  Darstellung 
des  gleichen  Gegenstandes  in  Burgfelden  in  Württemberg,  jenes 
aus  der  Zeit  Heinrichs  II.,    diese    aus    der  Heinrichs  IV.  ^.     Und 


teris,  illic  invenies,  quicquid  in  diversorum  colorum  generibus  et  mixturis 
habet  Graecia,  quicquid  in  electrorum  operositate  seu  nigelli  varietate 
novit  Tuscia,  quicquid  ductili  vel  fusili  seu  interrasili  opere  distinguit 
Arabia,  quicquid  in  vasorum  diversitate  seu  gemmarum  ossiumve  sculptura 
aura  decorat  Italia,  quicquid  in  fenestrarum  pretiosa  varietate  diligit  Francia, 
quicquid  in  auri,  argenti  cupri  et  ferri,  lignorum  lapidumque  subtilitate 
sollers  laudat  Germania.  ^  Prol.  z.  3.  Buch  S.  202. 

*  Ib.  S.  204:  Domum  Dei  tanto  lepore  decorasti  et  laquearia  seu 
parietes  diverse  opere,  diversisque  coloribus  distinguens  paradjsi  Dei 
speciem  floribus  variis  vemantem,  gramine  foliisque  virentem  et  sanctorum 
animas  diversi  meriti  coronis  foventem  quodammodo  aspicientibus  ostendisti, 
quodque  creatorem  Deum  in  creatura  laudant  et  mirabilem  in  suis  operi- 
bus  praedicant,  effecisti.  Nee  enim  perpendere  valet  humanus  oculus,  cui 
operi  primum  aciem  infigat;  si  respicit  laquearia,  vernant  quasi  pallia;  si 
considerat  parietes,  est  paradisi  species ;  si  luminis  abundantiam  ex  fenestris 
intuetur,  inestimabilem  vitri  decorem  et  operis  pretiosissimi  varietatem 
miratur.  Quod  si  forte  Dominicae  passionis  effigiem  liniamentis  expressam 
conspicatur  fidelis  anima,  compungitur;  si  quanta  sancti  pertulerint  in 
suis  corporibus  cruciamina  quantaque  vitae  aeternae  perceperint  praemia, 
conspicit,  vitae  melioris  observantiam  arripit;  si  quanta  sunt  in  coelis 
gaudia,  quantaque  in  tartareis  flammis  cruciamenta  intuetur,  spe  de  bonis 
suis  artibus  animatur  et  de  peccatorum  consideratione  fermidine  concutitur. 
Vgl.  über  die  von  Aribo  geplante  Ausmalung  des  Mainzer  Doms  oben  S.  582 
und  die  S.  930  Anm.  3  zusammengetragenen  Stellen. 

'  Über    das   erstere   Kraus,    Die  Wandgemälde   in  der  Georgenkirche 


—     934     — 

doch  genügen  diese  beiden  Bilder,  um  die  Ansicht  wahrscheinHch 
zu  machen,  daß  dieselbe  Erweiterung  des  Anschauungskreises  und 
die  gleiche  Vertiefung  des  künstlerischen  Empfindens,  die  man  an 
den  Werken  der  Schwesterkünste  wahrnimmt,  auch  in  der  Malerei 
nicht  fehlte.  Denn  wer  im  Beginn  des  elften  Jahrhunderts  es 
unternahm,  das  jüngste  Gericht  darzustellen,  der  konnte  nicht  einem 
von  alters  her  überlieferten,  jedermann  verständlichen  Typus  folgen. 
"Wohl  war  seit  der  altchristlichen  Zeit  da  und  dort  der  Versuch 
gemacht  worden,  die  erhabene  Vorstellung,  mit  der  der  christliche 
Glaube  die  Tragödie  der  Weltgeschichte  abschließen  läßt,  im  Bilde 
zu  fassen^.  Aber  offenbar  hatte  noch  keine  Darstellung  die  Zeit- 
genossen völlig  befriedigt:  man  suchte  noch  nach  dem  Typus.  Das 
Reichenauer  Bild  zeigt  ihn  gefunden.  Die  Anordnung,  die  man 
dort  sieht:  Christus  in  der  Herrlichkeit  in  der  Mitte,  ihm  zur  Seite 
Maria,  die  Fürbitterin,  und  der  Engel  mit  dem  anklagenden  Kreuz, 
weiterhin  die  würdigen  Gestalten  der  zwölf  Apostel,  zu  den  Füßen 
derselben  die  Toten  aus  den  Gräbern  sich  erhebend,  und  über 
ihnen  den  Himmel  durcheilende  Engel  —  wie  oft  ist  sie  seitdem 
mit  geringen  Abänderungen  variiert  worden!  Daß  die  Fortbildung 
und  Bereicherung  des  hier  gegebenen  Schemas  sich  mit  erstaun- 
Hcher  Schnelligkeit  vollzog,  lehren  die  Reste  des  Wandbildes  in 
Burgfelden:  wir  finden  fast  die  gleiche  Disposition  der  Figuren, 
aber  an  die  Stelle  der  feierlichen  Ruhe,  die  auf  dem  älteren  Bilde 
die  Gestalten  bindet,  ist  der  jähe  Sturm  der  Empfindungen  ge- 
treten, die  sie  erfüllen,  bewegen,  verzerren.  Wir  können  hier  nur 
von  diesen  beiden  Bildern  reden;  aber  diese  verschwindend  geringen 
Reste  ungezählter  Werke  scheinen  doch  hinzureichen,  um  zu  be- 
weisen, daß  der  seit  der  Mitte  des  zwölften  Jahrhunderts  bemerk- 
bare Aufschwung  der  Wandmalerei  nicht  improvisiert  ist:  er  wurde 
durch  die  Werke  der  vorhergehenden  Zeit  vorbereitet.  Eine  Be- 
stätigung bietet  die  Buchmalerei.  Unter  der  Regierung  Heinrichs  II. 
stand  diese  bescheidene  Kunst  in  hoher  Blüte.  Was  im  Zeitalter 
der  Karohnger  und  der  Ottonen  angelegt  war,  das  kam  in  den 
Jahren,  in  denen  der  letzte  sächsische  Herrscher  in  Deutschland 
waltete,  zu  schöner  Reife.    Noch  bewundert  man  die  Prachtkodices, 


zu  Oberzeil;  über  das  letztere  Weber,  Die  Wandgemälde  zu  Burgfelden; 
eine  Lithographie  auch  in  den  Kunstdenkmalen  Württembergs,  Schwarz- 
waldkreis 0.  A.  Balingen.  Über  das  Alter  des  Oberzeller  Bildes  s.  oben 
S.  339  Anm.  2.  Das  Burgfelder  Bild  weist  auch  Weber  der  2.  Hälfte  des 
11.  Jahrh.'s  zu,  S.  40ff. 

1  S.  Kraus  a.  a.  0.  S.  17  S.  und  Voß,  Das  jüngste  Gericht  S.  35  ff. 


'  —     935     — 

mit  denen  er  seine  Stiftungen  in  Bamberg  ausstattete  ^,  die  Bilder- 
laandschriften,  die  aus  Bernwards  Schreibstube  zu  Hildesheim  oder  aus 
den  klösterhchen  "Werkstätten  in  Regensburg ^  hervorgegangen  sind. 
Man  freut  sich,  auf  jedem  Blatt  den  Spuren  von  dem  Fortleben  der 
ältesten  christlichen  Kunst  zu  begegnen.  Aber  die  Leistungen  der 
Buchmaler  Heinrichs  und  Bernwards  sind  nicht  richtig  beurteilt, 
wenn  man  nur  auf  ihren  Zusammenhang  mit  den  Miniaturen  der 
karolingischen  und  weiter  zurück  der  altchristlichen  Zeit  achtet. 
Nicht  minder  bemerkenswert  ist  das  Vorwärtsdrängen  der  Künstler. 
Es  ist  ja  unzweifelhaft,  daß  Darstellungen,  wie  die  des  jüngsten 
Gerichts  in  dem  Evangelarium  Heinrichs  in  München^  oder  die 
des  Fleisch  gewordenen  Wortes  in  dem  Evangelienbuche  Bernwards  * 
sich  überall  an  den  Formen-  und  Gedankenkreis  der  früheren  Zeit 
anlehnen;  aber  als  Konzeptionen  sind  sie  neu.  Und  weit  darüber 
hinaus  führen  die  Bilder  der  Bamberger  Handschrift  des  Hohen- 
lieds und  der  Weissagungen  Daniels^,  die  der  Zeit  Heinrichs  IV. 
angehören  mögen:  sie  sind  das  Vollkommenste,  was  die  deutsche 
Buchmalerei  der  Frühzeit  geleistet  hat,  ebenso  ausgezeichnet  dm'ch 


1  Vöge  S.  8  Anm.  1. 

'^  Swarzenski,  D.  Regensb.  Buchmalerei  S.  62  ff. 

ä  München,  Staatsbibl.  Cimel.  57. 

*  Beissel,  Des  h.  Bernward  Evangelienbuch,  1891.  Auch  das  Münchener 
Perikopenbuch  Cim.  179  enthält  neue  Szenen,  s.  Swarzenski  S.  145. 

5  Die  Handschrift  enthält  nicht  einen  Kommentar,  wie  gewöhnlich 
angegeben  wird,  sondern  den  Text  mit  kurzen  Glossen.  Eines  der  4  Bilder 
ist  vortrefflich  wiedergegeben  bei  Leitschuh,  Aus  den  Schätzen  der  k. 
Bibliothek  zu  Bamberg  I,  Tfl.  10.  Das  Urteil  von  Janitschek,  daß  die 
Technik  genau  mit  der  in  der  Bamberger  Apokalypse  übereinstimme,  scheint 
mir  unrichtig.  Ich  verweise  nur  auf  zwei  charakteristische  Verschieden- 
heiten: in  der  Apokalypse  fallen  die  Gewänder  in  fast  geraden  Linien,  die 
Falten  sind  wie  gezogen;  im  Daniel  sind  alle  Falten  geschwungen.  Recht 
deutlich  iät  dieser  Unterschied  in  der  Darstellung  des  thronenden  Christus 
Dan.  Min.  2  u.  Apok.  10,  28,  47  oder  der  Seraphim  Dan.  2  u.  Apok.  13. 
Sodann  ist  der  Schatten  unter  den  Augenbrauen  hier  und  dort  konsequent 
verschieden  gezeichnet.  Ich  halte  die  Danielhandschrift  für  jünger;  sie 
wird  erst  der  Zeit  Heinrichs  IV.  angehören.  Für  diesen  Ansatz  beweisend 
ist  1.  der  künstlerische  Charakter,  2.  der  Umstand,  daß  die  Mönche  in 
hellen  Kutten  gehen;  das  geschah  erst  seit  Poppo  von  Stablo  und  dem 
Auftreten  der  Hirschauer;  3.  folgende  Glosse  zu  Daniel  12:  Ex  hoc  loco 
discimus,  ne  temere  nos  offeramus  periculis,  sed  quantum  in  nobis  est  in- 
sidias  declinemus.  ünde  et  Daniel  non  in  foro,  non  in  plateis  faciebat 
contra  regis  imperium  sed  in  abscondito,  ut  Dei  veri  omnipotentis  iussa 
non  neglegeret.  Für  diese  Reflexion  fehlte  unter  Heinrich  IL  jeder  Anlaß; 
sie  bezeichnet  aber  genau  die  Maxime,  nach  der  Otto  von  Bamberg  handelte. 


—     936     — 

Selbständigkeit  im  Entwurf  des  Ganzen  wie  durch  zartes  Schön- 
heitsgefühl  in  der  Gestaltung  des  Einzelnen^.  Die  nächsten  Jahi-- 
zehnte  kamen  auf  diesem  Wege  nicht  weiter.  Aber  sie  suchten 
nach  neuen  Yorwüi'fen  und  nach  neuen  Darstellungsmitteln.  Schon 
dadurch  wurde  der  Bilderkreis  erweitert,  daß  man  bei  den  Minia- 
tm-en  der  Psalterien  begann,  sich  der  reinen  Wortülustration  zuzu- 
wenden^; nicht  minder  dadurch,  daß  man  es  unternahm,  auch  das 
eine  oder  andere  Heiligenleben  in  Bildern  zu  zeigen.  Hier  wie 
dort  strebte  die  Phantasie  hinaus  über  die  engen  Schranken  der 
Überlieferung:  sie  fühlte  sich  stark  genug,  um  sich  frei  zu  bewegen. 
Noch  gelang  es  nur  unvollkommen:  die  Bilder  des  Leipziger  Psal- 
ters^ stehen  weit  zurück  hinter  denen  des  Bamberger  Hohenlieds, 
und  auch  der  niederdeutsche  Mönch,  der  sich  an  die  Schildermig  des 
Lebens  Liudgers  wagte,  vermochte  seine  Aufgabe  nicht  zu  bewältigen*. 
Aber  verloren  waren  die  Bemühungen  nicht.  Ein  Werk  aus  dem 
Beginn  der  nächsten  Epoche,  der  Bilderschmuck  des  Salzburger 
Antiphonars  aus  dem  12.  Jahrhundert^,  zeigt,  wohin  die  Ent- 
wickelung  führte:  wohl  sind  hier  zumeist  die  überheferten  Gestalten 
wiederholt;  aber  die  Empfindung,  die  sie  beseelt,  ist  neu:  auf  diesem 
Wege  lagen  die  Fortschritte  des  zwölften  Jahrhunderts. 

Von  der  Kunst  wenden  wir  uns  zu  der  Literatur.  Sie  be- 
herrschte nicht  in  demselben  Maße,  wie  später,  das  geistige  Leben 
des  Mittelalters,  aber  sie  war  auch  damals  schon  der  vdchtigste 
Faktor  desselben.  Welches  Bild  gewährt  ihre  Entwickelung?  Es 
ist  früher  dargestellt  worden,  daß  sich  in  der  Ottonenzeit  trotz 
ihrer  Abhängigkeit  von  der  karolingischen  Kultur  da  und  dort  An- 
sätze zu  neuer,  eigenartiger  Produktivität  zeigten^.  Für  die 
weitere  Entfaltmig  derselben  lagen  die  Verhältnisse  im  elften  Jahr- 
hundert insofern  günstig,   als    das  Schul-  und  Unterrichtswesen  in 


*  Auch  das  Königsgebetbuch  mit  Miniaturen  in  Pommersfelden  bei 
Bamberg  mag  hier  erwähnt  werden;  vgl.  über  dasselbe  Endres  u.  Ebner  in 
der  Festschrift  zum  1100jährigen  Jubiläum  des  deutchen  Campo  santo  in 
Rom  S.  296  ff.  Nach  dem  Stil  der  Bilder  scheint  es  mir  wahrscheinlicher, 
daß  es  Heinrich  IV.,  als  daß  es  Heinrich  V.  angehörte;  selbst  Heinrich  HL 
als  Besitzer  ist  nicht  ausgeschlossen. 

2  Vgl.  Goldschmidt,  Der  Albanipsalter,  1895,  S.  23. 

^  Janitschek  S.  91  f.  Von  seinen  sechs  Bildern  bringen  4  typische 
Szenen;  über  die  beiden  ei-sten  möchte  ich  nicht  ganz  so  scharf  urteilen 
wie  Janitschek.  *  S.  Janitschek  S.  95  f. 

*  Lind,  Ein  Antiphonarium  mit  Bilderschmuck  im  Stift  St.  Peter,  1871: 
Wickhoff,  Beschr.  Verzeichnis  der  ill.  Handschr.  in  Österreich,  H  S.  32  ff. 

«  S.  oben  S.  308  f.,  318  ff. 


—     937     — 

Deutschland  sich  m  aufsteigender  Linie  entwickelte  ^.  Die  formalen 
Voraussetzungen  für  die  literarische  Tätigkeit  waren  also  gegeben. 
Doch  kann  man  diesen  Satz  nicht  ohne  Einschränkung  aussprechen. 
Denn  die  Schulen  bewahrten  auch  jetzt  den  Charakter  von  Fach- 
schulen; ihr  nächster  Zweck  war  die  Heranbildung  des  Klerus, 
nur  in  verschwindendem  Maße  dienten  sie  der  Laienbildung ''^.  Da- 
durch geschah  dem  AVert,  den  sie  für  die  Nation  hatten,  der  größte 
Eintrag;  vor  allem  hörte  die  Teilnahmlosigkeit  nicht  auf,  mit  der 
die  Laienwelt  allem  gegenüberstand,  was  mit  der  literarischen  Kultur 
zusammenhing.  Nirgends  war  der  Fortschritt  schwieriger  als  an 
diesem  Punkte.  Allein  er  bahnte  sich  an.  Schon  das  war  ein 
Gewinn,  daß  man  anfing,  den  Bildungsmangel  der  Laien  in  Deutsch- 
land als  schädlich  und  wenig  rühmenswert  zu  betrachten  ^.  Daß 
der  Verkehr  mit  Italien  im  Lauf  des  elften  Jahrhunderts  immer 
reger  wurde,  konnte  diese  Einsicht  nur  verstärken;  denn  jenseits 
der  Alpen  hatte,  dank  den  Resten  der  alten  Kultur,  die  in  allem 
Verfall  sich  erhielten,  die  geistige  Bildung  der  Laien  nie  ganz  auf- 
gehört*. Als  dann  endlich  der  kirchenpolitische  Streit  ausbrach, 
so  nötigte  er  den  Laien  die  Teilnahme  für  die  an  den  großen 
Problemen  sich  abringende  Gedankenarbeit  gewissermaßen  auf. 
Noch  war  die  Bildung  Privilegium  der  Kleriker,  aber  es  war  doch 
zu  sehen,  daß  sie  es  nicht  bleiben  werde. 

Auch  in  anderer  Hinsicht  bheben  die  Verhältnisse  stationär. 
Soviel  wir  sehen  können,  kam  es  in  Deutschland  nirgends  zu  einer 
Veränderung  oder  Verbesserung  des  Lehrziels  und  der  Lehrmethode^. 


^  Specht,  Gesch.  des  Unterrichtawesens  in  Deutschland  S.  192  ff.  Auch 
Mirbt,  Publizistik  S.  104  ff.  gibt  eine  Übersicht. 

^  Ganz  gefehlt  hat  die  Rücksicht  auf  die  weltlichen  Verhältnisse  nicht. 
In  Toul  wurden  bei  dem  Studiengang  auch  die  forenses  controversiae  be- 
rücksichtigt, vgl.  Wib.  vita  Leon.  I,  4  S.  131.  Hersfeld  war  berühmt  studiia 
artium  liberalium  mundanarumque  rerum,  Gesta  abb.  Trud.  1,5  S.  232. 
Auch  Ekkehard  setzt  voraus,  daß  Laien  vel  alii  minus  docti  einfaches  Latein 
verstehen,  z.  1110  S.  243.  Vgl.  außerdem  Othloh  de  trib.  quaest.  14  S.  78: 
Eadem  caecitas,  quae  clericis  ex  liberalis  scientiae  evenit  abusione,  laicis 
nascitur  ex  saecularis  sapientiae  praesumptione.  Cum  enim  tantam  peritiam 
dicendi  quaelibet  et  defendendi  -habeant,  ut  in  eis  ipsum  Tullium  dispu- 
tantem  putares,  tantaeque  sapientiae  talentum  ex.  Deo  acciperent  causa 
defendendi  simplices  et  pauperes,  illi  econtra,  .  .  quorumque  bona  possunt 
devorant.  Anhang  zu  de  trib.  quaest.  S.  136.  Othloh  setzt  voraus,  daß  sein 
Werk  de  cursu  spir.  auch  von  Laien  gelesen  wird,  c.  2  S.  144. 

ä  Wipo  Tetral.  v.  183  ff.  S.  61.  *  Wipo  v.  197  ff. 

5  Zur  Methode  vgl.  z.  B.  vita  Meinw.  160  S.  140:  Ibi  musici  fuerunt 
et  dialectici,   enituerunt  rhetorici   clarique  grammatici;   .  .  magistri  artium 


—     938     — 

Hie  blieb  alles  beim  Alten.  Abgesehen  von  der  Gewandtheit  im 
lateinischen  Ausdruck  und  der  Überlieferung  einer  gewissen  Summe 
positiver  Kenntnisse  erstrebte  der  Unterricht  nach  wie  vor  die  dia- 
lektische Schulung  an  der  Hand  der  aristotehschen  Logik.  Auch 
die  Bildungsmittel  blieben  die  gleichen;  die  Kenntnis,  welche  die 
abendländische  Welt  von  der  antiken  und  altchristlichen  Literatur 
besaß,  wurde  in  dieser  Zeit  nicht  wesentlich  erweitert,  ihr  Ver- 
ständnis wurde  nicht  geklärt  und  vertieft. 

Daß  die  Bildungsanstalten  sich  stetig  vermehrten,  hat  keine 
allzu  große  Bedeutung.  Die  Tatsache  ist  zweifellos;  sie  war  das 
natürliche  Ergebnis  der  immer  wachsenden  Menge  geistUcher  Stif- 
tungen. Wo  immer  ein  neues  Bistum  gegründet,  ein  neues  Kloster 
errichtet  wurde,  da  trat  auch  eine  neue  Schule  ins  Leben.  Wie  die 
Domstifter  zu  Mersebm-g,  Zeitz,  Naumburg^  und  Bamberg  sofort 
ihre  Schulmeister  hatten,  so  ordnete  schon  der  erste  Abt  von 
Gembloux  den  Unterricht  in  seinem  Kloster^,  so  war  fast  die 
erste  Sorge  der  Mönche  in  Paulinzelle  die  Eröffnung  einer  Schule*. 
Wenn  die  Verhältnisse  nur  einigermaßen  günstig  waren,  so  kamen 
auch  junge  Anstalten  rasch  zur  Blüte,  die  Bamberger  Domschule 
z.  B.  nahm  schon  in  dem  Jahrhundert  ihrer  Gründung  einen  her- 
vorragenden Platz  unter  den  deutschen  Bildungsstätten  ein*.  Doch, 
wie  gesagt,  man  darf  die  Wichtigkeit  der  Vermehrung  der  Schulen 


exercebant  trivium,  quibus  omne  Studium  erat  circa  quadruvium ;  ubi  mathe- 
matici  claruerunt  et  astronomici;  habebantur  phisici  atque  geometrici; 
viguit  Oratius  magnus  et  Virgilius,  Crispua  ac  Sallustius  et  Urbanus  Statius; 
ludusque  fuit  Omnibus  insudare  versibus  et  dictaminibus  iocundisque  canti- 
bus.  Quorum  in  scriptura  et  pictura  iugis  instantia  claret  multipliciter 
hodierna  experientia;  dum  studium  nobilium  clericorum  usu  perpenditur 
utilium  librorum.  Vgl.  Gozech.  ep.  ad  Walch.  4  Migne  148  S.  887:  Tu 
vices  absentis  magistri  inter  auditorii  nostri  concelliones  ita  exsequebaris, 
ut  quaeque  vel  legende  vel  disputando  perplexe  intricata  vel  in  theoso- 
pbicis  vel  in  sopbisticis  occurrissent,  ea  nodosus  ipse  sagaciter  enodares  et 
de  bis  ambigentibus  ad  votum  satisfaceres.  Vita  Wolfh.  4  S.  183,  wonach 
in  der  Kölner  Domscbule  die  h.  Schrift,  die  Dichter,  Redner  und  Philo- 
sophen studiert  wurden.  Auch  die  Roheiten  blieben  die  alten,  vgl.  die  Be- 
schwerden eines  Hildesheimer  Schülers  bei  Sudendorf,  Reg.  III  S.  80  Nr.  18; 
auch  Gozech.  3  S.  887. 

^  1089  wird  ein  magister  scholarum  in  Naumburg  erwähnt,  Cd.  Sax. 
1,  1  S.  354  Nr.  164,  1105  ein  solcher  in  Merseburg,  I,  2  S.  7  Nr.  7,  1140  in 
Zeitz,  S.  99  Nr.  137;  die  Erwähnung  zeigt,  daß  trotz  der  Verlegung  des 
Bistums  die  Schule  fortbestand. 

^  Gesta  abb.  Gembl.  2  Scr.  VIII  S.  524. 

3  Vita  Paulin.  45  S.  92.  *  Hirsch,  JB.  II  S.  111  ff. 


—     939     — 

nicht  überschätzen ;  denn  sie  erleichterte  es  nur  den  Klerikern,  ihi-e 
Ausbildung  zu  finden  ^;  aber  sie  öffnete  den  Zugang  zur  literarischen 
Kultur  nicht  einer  neuen  Bevölkerungssehicht.  Insofern  veränderte 
sie  das  Gesamtbild  nicht.  Vollends  belanglos  ist  für  die  allgemeine 
Betrachtung  die  Blüte  der  einen  oder  der  anderen  Schule.  Denn 
das  schwankende  Auf  und  Ab  in  der  Entwickelung  der  einzelnen 
Anstalten  kompensierte  sich  gegenseitig. 

Blieben  somit  in  vieler  Hinsicht  die  alten  Zustände  unver- 
ändert, so  ist  gleichwohl  ein  großer  Fortschritt  unverkennbar:  er 
liegt  in  dem  Erwachen  des  wissenschaftlichen  Interesses.  Man  kann 
es  an  etwas  Äußerlichem  wahrnehmen :  an  dem  Wandern  der  Schüler 
zu  den  namhaftesten  Meistern.  Nach  Art  der  Studenten,  erzählt 
Norbert  von  Iburg  über  Benno  von  Osnabrück,  besuchte  er  die 
berühmtesten  Lehrer;  er  nennt  besonders  Hermann  den  Lahmen 
von  Heichenau".  Diese  Studienreisen  waren  bald  so  gewöhnhch, 
daß  ein  Mann,  der  nur  eine  einzige  Schule  besucht  hatte,  darum 
angesehen  wurde  ^.  Und  suchte  man  zuerst  nur  deutsche  Meister 
auf,  so  dauerte  es  nicht  lauge,  bis  das  Studium  in  der  Fremde  in 
Aufnahme  kam.  Mehr  als  in  späteren  Jahrhunderten  war  im 
Mittelalter  die  Wissenschaft  international:  der  Gedanke,  Studien- 
reisen ins  Ausland  zu  imternehmen,  lag  also  nicht  ferne;  in  vielen 
Fällen  war  seine  Ausführung  dadurch  erleichtert,  daß  die  Sprach- 
grenzen und  die  politischen  Grenzen  sich  nicht  deckten.  Bereits 
in  dieser  Zeit  aber  zog  vornehmlich  Frankreich  die  Deutschen  an. 
Der  in  dem  doppelsprachlichen  Gebiet  an  der  Grenze  heimische 
Olbert,  der  spätere  Abt  von  Gembloux,  ist  einer  der  ersten,  der 
seine  Studien  zum  großen  Teil  in  Frankreich  machte.  Nachdem 
er  sie  in  Laubach  begonnen,  setzte  er  sie  in  St.  Germain,  Paris, 
Troyes  fort,  um  sie  bei  Fulbert  in  Chartres  zu  beschließen  *.    Unter 


^  Ähnlich  ist  über  die  Vermehrung  und  das  Anwachsen  der  Biblio- 
theken zu  urteilen.  An  Nachrichten  darüber  fehlt  es  nicht:  Merseburg 
Thietm.VI,  36  S.  155,  IX,  13  S.  247;  Magdeburg  Thietm.VII,  17  S.  178;  Hildes- 
heim vita  Bernw.  6  S.  760;  Admont  vita  Gebeh.  18  S.  43;  Gembloux  Gesta 
abb.  Gembl.  42  S.  540;  Goseck  chron.  Goz.  13  S.  146;  Göttweih  vita  Altm. 
42  f.  S.  242.  Dazu  d.  Katalog  von  Stablo  aus  d.  J.  1105  bei  Gottlieb  S.  284 ff. 
Er  hat  283  Nummern;  aber  nichts,  was  nicht  auch  in  älteren  Bibliotheken 
vorkommt. 

^  More  studentium,  V.  Bennon.  3  S.  4.  Die  Bezeichnung  Student  auch 
in  dem  Hildesheimer  Brief  bei  Sudendorf,  Reg.  III  S.  4  Nr.  2.  Nach  Hers- 
feld wurden  Schüler  aus  St.  Emmeram  und  Hildesheim  gesandt,  Othl.  vis. 
I,  5  S.  378. 

^  Vgl.  Anon.  Haser.  28  S.  261  über  den  Eichstätter  Scholaster  Gunderam. 

*  Gesta  abb.  Gembl.  26  S.  536. 


—     940     — 

den  Späteren  haben  Adalbero  von  Würzburg  und  Gebhard  von 
Sakburg  in  Paris,  Friedrich  von  Köln  in  Angouleme  studiert^. 
Die  gleichen  Wege  gingen  viele  namenlose  Jünglinge;  sie  mußten 
mitunter  den  Aufenthalt  in  der  Fremde  durch  das  armseligste  Leben 
erkaufen';  aber  das  hielt  sie  nicht  ab,  und  das  mindeiie  auch  ihre 
Begeisterung  nicht.  Wenn  er,  schreibt  ein  Pariser  Student  in  die 
Heimat,  Meister  Wilhelm  dozieren  höre,  dann  dünke  es  ihn,  daß 
nicht  ein  Mensch,  sondern  ein  Engel  vom  Himmel  rede.  Nie  habe 
er  -eine  ähnhche  Schule  gesehen,  noch  von  ihr  gehörte 

Gingen  die  Schüler  in  die  Fremde,  so  suchte  man  in  der 
Heimat  die  berühmtesten  Lehrer  zu  gewinnen.  In  den  höflichsten 
Wendungen  wm'den  die  Unterhandlungen  mit  den  Männern,  die 
man  ins  Auge  gefaßt  hatte,  begonnen,  vorsichtig,  unter  Zuziehung 
von  Zeugen  geführt  und  zum  Abschluß  gebracht  *,  Bei  der  Wahl 
sah  man  weder  auf  vornehme  Geburt'"^,  noch  auf  die  Zugehörigkeit 
zum  eigenen  Stamm  oder  Volk.  Der  Austausch  der  Lehrkräfte 
ist  alte  deutsche  Sitte.  Der  berühmteste  Lehrer  von  Konstanz 
war  der  Sachse  Bernhard^;  in  derselben  Zeit  wurde  der  Glanz  der 
Schule  von  Hildesheim  durch  den  Schwaben  Benno  erneuert';  in 
Würzburg  war  der  Schotte  David  eine  Säule  für  den  Ruf  der 
Schule  ^,  in  Halberstadt  lehrte  eine  Zeitlang  der  Franzose  MauriUus 
aus  Rheims  ^,  für  Fulda  wünschte  Heinrich  HI.  die  Berufung  eines 
Scholastikus  aus  Lüttich  ^^.  Literarische  Leistungen  galten  nicht 
als  unbedingt  notwendig;  der  tüchtige  Lehrer  konnte  auch  ohne 
solche  weitreichendes  Ansehen   erwerben^*.     Wie  man  sich  Mühe 


1  Vita  Adalber.  2  f.  Scr.  XII  S.  130;  Gesta  Alber.  11  Scr.  VIII  S.  249. 
Gesta  pontif.  Engol.  S.  823.  Eine  Schilderung  der  Studien  in  Paris  in  dem 
Briefe  Cod.  Udalr.  160  S.  285  ff.;  über  das  Zuströmen  zu  Lanfranc,  Williram 
prolog.  ed.  Seemüller  S.  2.  Andere  warnten  vor  Frankreich,  s,  den  Brief 
bei  Sudendorf  III  S.  46  Nr.  28. 

2  Sudendorf,  Registr,  III  S.  1  Nr.  1. 

3  Cod.  Udalr.  160  S.  286. 

*  S.  das  charakteristische  Berufungsschreiben  Cod.  Udalr.  110  S.  199 
aus  dem  Jahr  1101  oder  1102;  vgl.  auch  114  S.  226. 

^  Gesta  pont.  Camer.  III,  61   S.  177:    Qui   honor  —  die    Leitung    der 
Schulen  —  propter  laborem  rarus  nobilibus  committitur. 
®  Er  ist  im  6.  Kapitel  mehrfach  genannt. 
'  Vita  Benn.  5  S.  5.  s  Ekkeh.  z.  1110  S.  243. 

*  Acta  arch.  Rothom.  in  Gallia  ehr.  XI  S.  30. 

^**  Vita  Theod.  abb.  16  S.  45.  Daß  Anselm,  der  Peripatetiker,  in  Deutsch- 
land nicht  ankam,  macht  dem  Urteil  der  Deutschen  alle  Ehre.  Über  diese 
wenig  anziehende  Persönlichkeit  Düramler,  Ans.  d.  P.  1872. 

1^  Z.  B.  Benno  in  Hildesheim  vita  Benn.  4  f.  S.  5,    Franko   in  Lüttich 


—     941     — 

gab,  tüchtige  Lehrer  zu  gewinnen,  so  trug  man  kein  Bedenken, 
untaugliche  zu  entlassen  und  säumige  zu  genauer  Pflichterfüllung 
anzuhalten:  die  Bamberger  Domherren  sperrten  ihrem  Scholaster 
den  Gehalt,  weil  er  gewagt  hatte,  sich  zwei  Tage  ohne  Urlaub  zu 
entfernen  ^. 

Bei  diesem  lebhaften  Interesse  für  die  wissenschaftliche  Unter- 
weisung ist  es  leicht  begreiflich,  daß  das  Selbstgefühl  der  Gelehrten 
sich  mächtig  steigerte.  Von  der  herkömmlichen  mönchischen  De- 
mut war  bei  gar  manchem  nicht  mehr  viel  zu  finden.  Jener  ge- 
maßregelte Bamberger  Schulmeister  erklärte  den  Kanonikern,  sie 
sollten  ihre  Präbende  nur  behalten,  er  wolle  lieber  ins  Wasser 
gehen,  als  sich  vor  ihnen  demütigen.  Und  der  Italiener  Anselm 
prahlte  damit,  daß  sein  Ruhm  in  Italien  und  Deutschland  gleich 
ausgebreitet  sei^.  Bereits  gewährte  das  Lehren  nicht  nur  Ruhm, 
sondern  nicht  minder  Reichtum^.  Wie  früher  schon  in  Itahen, 
so  begannen  im  elften  Jahrhundert  in  Deutschland  einzelne  Lehrer 
tätig  zu  sein,  ohne  daß  ihnen  die  Zugehörigkeit  zu  irgendeiner 
kirchlichen  Korporation  eine  sichere  Stellung  gab;  sie  wagten  es, 
vom  Lehrberuf  zu  leben*. 

Mit  dem  Selbstgefühl  der  Lehrer  stieg  der  Korporationsgeist 
der  Schüler.  Jeder  Scholar  war  eifrig  bestrebt,  den  Ruhm  des 
Meisters,  zu  dessen  Füßen  er  saß,  auszubreiten  und  zu  erhöhen, 
seine   vorzüglichen  Eigenschaften    als   Mensch   und   als  Lehrer   zu 


Gesta  abb.  Trud.  II,  5  S.  237,    der  allerdings  ein  Buch  über  die  Quadratur 
des  Zirkels  schrieb,  Wolzo  in  Worms,  ÜB.  d.  St.  Worms  I  S.  351  Nr.  8. 

1  Cod.  Udalr.  109  S.  197;  vgl.  97  S.  136. 

2  Ans.  Rhetorim.  S.  15. 

^  Vita  Benn.  4  S.  5.  Vgl.  auch  in  dem  unten  zu  erwähnenden  Würz- 
burger Gedicht  V.  48:  Praeter  mercedem  licet  eins  visere  sedem.  Wilhelm 
von  Champeaux  wird  gerühmt,  weil  er  umsonst  lehrte.  Cod.  üdalr.  160 
S.  286.  Dagegen  über  einen  gewissen  Heribert  Sudend.  III  Nr.  3  S.  8:  Nun- 
quam  in  lectione  danda  se  venditare  presumeret  vel  presumpsisset,  nisi 
fiducia  parti  cuiusdam  libri,  quam  per  me  habuit,  nee  si  adhuc  in  Francia 
stetisset,  tres  obulos  per  legere  suum  habere  potuisset. 

*  Benno  wurde  von  seinen  Eltern  einem  Magister  in  Straßburg  zum 
Unterricht  übergeben.  Lehrer  an  einer  Stiftsschule  scheint  derselbe  nicht 
gewesen  zu  sein,  V.  Benn.  3  S.  4;  vgl.  Gozech.  ep.  28  S.  900:  Quidam  facti 
suae  cuiusdam  institutionis  pseudomagistri,  dum  certum  ignorant  praesepe, 
nee  in  sua,  quae  non  habent,  se  possunt  recipere,  hac  illac  per  villas 
pagosque  ürbesque  circumcursant,  novas  Psalterii,  Pauli,  Apokalypsis 
lectiones  tradunt,  iuventutem  novorum  cupidam,  levitatis  pedissequam,  dis- 
ciplinae  refugam  post  se  per  voluptatum  declivia  trahunt.  In  Italien  war 
dergleichen  längst  üblich,  s.  Rather,  Synod.  13  S.  564. 


—     942     — 

preisen  ^.  Und  wie  eifersüchtig  waren  sie  auf  den  Ruf  der  Schule, 
der  sie  angehörten!  In  jahrelangem  Streit  haderten  die  Würzburger 
und  Wormser  Studenten  ^.  Wahrscheinhch  im  Lauf  dieses  Streites 
entstand  jenes  hochtönende  Lobgedicht  auf  Würzburg  ^,  das  von 
Interesse  ist  als  eines  der  frühesten  Erzeugnisse  des  Anstalts- 
patriotismus, der  in  den  deutschen  Schulen  herrschend  blieb.  Da 
wird  schon  in  dem  Namen  der  Stadt  eine  Andeutung  dafür  ge- 
funden, daß  sie  denen,  die  an  dem  Gebresten  der  Torheit  leiden, 
die  heilkräftigen  Kräuter  der  Wissenschaft  darbietet.  Dann  wird 
geschildert,  wie  die  Schüler  von  überall  her,  auch  aus  weiter  Ferne 
nach  Würzburg  eilen,  um  den  berühmten  Lehrer  —  gemeint  ist 
wahrscheinhch  David  —  zu  hören :  Reiche  und  Arme  seien  gleicher- 
maßen füi'  ihn  begeistert:  nur  die  törichte  Jugend  von  Worms 
verschmähe  sein  Auditorium. 

In  allen  diesen  Zügen  spricht  sich  das  steigende  Interesse 
für  die  geistige  Arbeit  aus.  Die  Frucht  mangelte  nicht.  Man 
kann  sie  in  der  zunehmenden  Vertrautheit  mit  der  lateinischen 
Sprache  wahrnehmen.  Wohl  hebten  es  auch  die  Schriftsteller 
des  elften  Jahrhunderts,  die  eigene  Rede  durch  Anspielung  auf 
klassische  Stellen  zu  schmücken.  Aber  das  fremde  Gut  hebt  sich 
nicht  mehr  unschön  von  dem  eigenen  Besitz  ab.  Schriftsteller  wie 
Sigibert,  Lambert,  Wenrich,  der  Biograph  Heinrichs  IV.  bewegen 
sich  kaum  gehemmt  durch  die  fremde  Form;  sie  haben  gelernt  zu 
schreiben.  Bedeutender  ist  das  wachsende  Vertrauen  auf  die 
Dialektik:  man  bemerkt  es  überall;  auch  wer  ganz  unter  dem  Bann 
der  Autorität  stand,  stellte  wenigstens  ratio  und  auctoritas  neben- 
einander *.  Vor  allem  aber  fordert  das  Anschwellen  der  literarischen 
Produktivität  Beachtung^.  Es  trat  in  allen  deutschen  Gebieten 
ein.    Weniger  als  je  kann  man  in  dieser  Zeit  von  einem  Zentrum 


1  Sudendorf,  Reg.  III  Nr.  3  S.  7:  Aliis  quam  pluribus  Francigenis, 
NormaDnis  et  Theutonicis  ita  bonum  et  gloriosum  te  commendavi,  ut  tibi 
nondum  viso,  tantam  fama  noto  fidelia  sua  servitia  benigne  poUiceantur. 
Es  handelt  sich  um  einen  französischen  Lehrer. 

2  S.  d.  Briefe  bei  Boos,  ÜB.  von  Worms  I  S.  356  f.  Nr.  19  f.,  c.  1025 
bis  1035.  Als  Briefe  der  Wormser  Geistlichkeit,  N.A.  III  S.  326  Nr.  15, 
329  Nr.  25  f.,  scheinen  sie  mir  unverständlich. 

3  Ztschr.  f.  deutsche  Philol.  XIV  S.  434.  Es  steht  im  Kodex  Froumunds, 
gehört  aber  nicht  zu  dessen  Gedichten,  a.  a.  0.  S.  402  ff.  Die  Kombination 
mit  den  Briefen  der  Lorscher  Sammlung  scheint  mir  naheliegend. 

*  Dietrich  von  Faderborn,  Migne  147  S.  333;  Bernhard  von  Konstanz, 
lib.  can.  9  L.  d.  1.  S.  482. 

^  Von  den  Ann.  Aug.  z,  M)41  für  die  Zeit  Heinrichs  III.  hervorgehoben. 


—     943     — 

der  geistigen  Arbeit  in  Deutschland  reden.  Am  ehesten  möchte 
man  geneigt  sein,  als  solches  den  Westen,  mit  Lüttich  als  Hauptort, 
zu  betrachtend  Aber  die  Zahl  und  das  Gewicht  der  Werke,  die 
diesseits  des  Rheins  entstanden,  sind  so  bedeutend,  daß  es  nicht 
möglich  ist,  diesen  Gedanken  festzuhalten.  Die  Lust  zu  schaffen 
aber  bewährte  sich  nach  den  verschiedensten  Richtungen  hin:  am 
frühesten  in  der  intensiveren  Beschäftigung  mit  der  Geschichte, 
sodann  im  Verlauf  des  großen  Streites  durch  die  Entstehung  der 
Streitschriftenliteratur,  nicht  zum  mindesten  endlich  in  dem  Er- 
wachen theologischer  Forschung. 

In  den  hundertundzwanzig  Jahren,  die  zwischen  dem  Tode 
Ottos  III.  und  dem  Wormser  Konkordate  liegen,  sind  in  Deutsch- 
land mindestens  fünfmal  so  viel  geschichtliche  Werke  geschrieben 
worden,  als  in  dem  Jahrhundert  vorher^.  Und  die  Zahl  nimmt 
während  der  Jahre  des  Streites  nicht  ab,  sondern  sie  wächst  von 
Vierteljahrhundert  zu  Vierteljahrhundert.  Fast  in  demselben  Maße 
erweiterte  sich  der  Umfang  der  einzelnen  Schriften:  die  Mitteilungen 
werden  reichlicher  und  mannigfaltiger.  Vor  allen  Dingen  aber 
steigert  sich  ihr  literarischer  Wert,  Während  vordem  der  Autor 
von  dem  Stoff,  den  er  behandelte,  gewissermaßen  geknechtet  war, 
beginnt  er  jetzt,  sich  ihm  frei  gegenüberzustellen:  er  versucht  ihn 
zu  beherrschen,  indem  er  ihn  selbständig  gestaltet  und  geistig 
durchdringt.  Darin  liegt  die  Geburt  schriftstellerischer  Indi- 
viduahtäten  ^. 

Am  klarsten  prägt  sich,  wie  mich  dünkt,  diese  Entwickelung 
bei  den  Biographien  aus.  Der  Quellpunkt  der  mittelalterlichen 
Biographie  liegt  im  Heihgenleben ;  dann  hatte  Einhard  in  bewußter 
Nachahmung  des  antiken  Vorbilds  die  Persönlichkeit  Karls  d.  Gr. 
geschildert.  Die  sächsische  Epoche  hatte  darüber  nicht  hinaus- 
geführt.    Achtet   man   nun    auf  die    älteren  Lebensbeschreibungen 


1  Vgl.  Ekkeh.  z.  1110  S.  243;  Gozech.  ep.  ad  Walch.  34  S.  902. 

2  In  den  Monumenta  Germaniae  füllen  die  Schriften  der  säclisischen 
Zeit,  Heinrich  IL  inbegriffen,  den  3.  und  4.  Band  der  Scriptores,  während 
die  Geschichtsquellen  der  fränkischen  Zeit  den  5. — 12.  Band  einnehmen. 

"  Zum  Folgenden  verweise  ich  auf  Wattenbachs  bekanntes  Werk 
über  die  Geschichtsquellen  Deutschlands,  und  auf  Gundlach,  Heldenlieder 
der  deutschen  Kaiserzeit  II.  1896.  Es  kann  natürlich  nicht  meine  Absicht 
sein,  sämtliche  historische  Werke  zu  erwähnen;  ich  begnüge  mich,  dasjenige 
hervorzuheben,  was  mir  für  die  Gesamtent Wickelung  charakteristisch  zu 
sein  scheint.  Ich  verzichte  auch  darauf,  die  große  Spezialliteratur  über 
die  genannten  historischen  Schriften  anzugeben,  da  sie  in  W.s  Buche,  das 
in  jedermanns  Hand  ist,  sorgföltig  verzeichnet  ist. 


—     944     — 

aus  der  Zeit,  die  uns  beschäftigt,  so  ist  der  Anschluß  an  die 
Heihgenbiographien  leicht  zu  bemerken.  Wie  oft  ist  Thangmars 
Werk  über  Bernward  gerühmt  worden,  und  wer  betrachtet  nicht 
gerne  dieses  liebevoll  gezeichnete  Bild  eines  trefflichen  Mannes? 
Aber  trotz  seiner  Vorzüge  ist  doch  unleugbar,  daß  es  im  wesent- 
Uchen  auf  dem  Standpunkt  des  Heihgenlebens  verharrt.  Das  ist 
nicht  nur  durch  die  von  Thangmar  selbst  stark  hervorgehobene 
erbauhche  Tendenz  bedingt;  wichtiger  ist,  daß  für  den  Autor  die 
Individualität,  die  er  schildert,  und  ihre  Entwickelung  kein  Problem 
büdet:  sein  Held  ist  ihm  verständhch,  da  er  ein  Heiliger  ist,  und 
sein  Lebensgang  verläuft  rationell,  da  ihm  wdderfährt,  was  einem 
Heihgen  widerfahren  muß.  So  schildert  er  den  frommen  Jünghng, 
der  zu  einem  tugendreichen  Bischof  heranreift,  den  fehlerfreien 
Mann,  der  doch,  da  der  Gerechte  nicht  ohne  Versuchung  bleiben 
kann,  manches  Übel  ertragen  muß,  und  der  endlich,  nachdem  er 
den  guten  Kampf  gekämpft  hat,  die  Krone  der  Gerechtigkeit  er- 
langt. Man  sieht,  dieser  Heiligenbiograph  verfährt  nicht  so  plump 
wie  die  älteren:  nicht  dadurch  macht  er  seinen  Helden  zu  einem 
Heihgen,  daß  er  ihm  Wunder  über  Wunder  zuschreibt;  aber  er 
bleibt  auf  ihrer  Spur,  indem  er  ihn  als  ethisch  vollkommen  be- 
trachtet: Leidenschaft,  Selbstsucht,  Trotz,  Unlauterkeit  sind  wohl 
in  der  Weit,  aber  an  diese  Persönlichkeit  hat  das  Unrecht  nie 
herangereicht:  sie  leidet  nur  darunter,  ohne  daß  das  eigene  Handeln 
irgendwie  den  Gegensatz  provozierte.  Das  ist  Heihgenbiographie; 
denn  hier  wird  eine  psychologisch  unmöghche,  eine  gänzlich  wunder- 
bare Persönlichkeit  geschildert.  Daß  der  Schriftsteller  dies  tut, 
verhindert  ihn,  die  Pflicht  der  Wahrhaftigkeit  vorbehaltlos  zu  er- 
füllen. Thangmar  war  sich  ihrer  bewußte  Er  hat  sich  deshalb 
gehütet,  Bern  ward  Taten  anzudichten,  die  er  nie  vollbrachte;  aber 
seiner  Darstellung  des  Gandersheimer  Streites  kann  man  das  Lob 
unparteiischer  Wahrhaftigkeit  nicht  erteilen.  Schwerhch  wollte  er 
seine  Leser  täuschen :  aber  er  konnte  das  Wirkliche  nicht  erkennen, 
da  sein  Blick  durch  sein  Urteil  über  seinen  Helden  getrübt  war. 
Die  Biographie  Bernwards  hat,  wenn  ich  so  sagen  darf,  den 
Ton  für  HeiUgenleben  höherer  Gattung  angeschlagen.  Sie  ent- 
sprach den  Forderungen  des  Zeitalters;  deshalb  fand  Thangmar 
mehr  als  einen  Nachfolger:  Wolfheri  von  Hildesheim  hat  sein  in 
doppelter  Bearbeitung  vorliegendes  Werk  über  das  Leben  Godehards 
genau  auf  denselben  Ton  gestimmt.  Und  kaum  anders  kann  man 
über  Wiberts  eingehende  Schilderung  des  Lebens  Leos  IX.,  über 
die  Biographien  Poppos   und  Altmanns   urteilen.     Lauter  Werke, 

1  Vffl.  c.  14. 


—     945     — 

die  viele  nützliche  und  wertvolle  Nachrichten  enthalten.  Aber  so, 
wie  in  ihnen  diese  Männer  geschildert  sind,  waren  sie  nicht.  Man 
erkennt  ihre  Art  nicht  aus  dem,  was  die  Verfasser  sagen  und  sagen 
wollen,  sondern  man  ahnt  sie  aus  dem  einen  oder  dem  anderen 
kleinen  Zug,  den  sie  wie  unwillkürlich  berichten.  Die  Aufgabe 
der  Biographie  ist  noch  nicht  erfaßt  und  noch  nicht  gelöst. 

Andere  Werke  vermochten  sich  nicht  über  das  Niveau  der 
alten  Heiligenleben  zu  erheben.  Dies  Urteil  trifft  z.  B.  die  Bio- 
graphie Wilhelms  von  Hirschau.  Bedeutender  sind  die  aus  dem- 
selben Kreise  hervorgegangenen  Schriften  über  Udalrich  von  Zell 
und  Theoger  von  St.  Georg  im  Schwarzwald. 

Gleichwohl  bezeichnet  Thaiigmar  nicht  den  Höhepunkt.  Der 
Fortschritt  über  ihn  hinaus  vollzog  sich  in  doppelter  Richtung: 
einerseits  durch  erschöpfendere  Verwertung  der  Quellen,  anderer- 
seits durch  den  Versuch,  in  das  Geheimnis  der  Persönhchkeit 
einzudringen. 

^In  ersterer  Hinsicht  wirkte  Othloh  von  St.  Emmeram^  bahn- 
brechend, ohne  daß  man  eigenthch  sagen  kann,  daß  er  aus  klarer 
Einsicht  in  die  Mängel  der  bisherigen  Geschichtschreibung  han- 
delte. Denn  in  den  Legenden  der  Heihgen  Nikolaus,  Alto  und 
Magnus  ging  er  ganz  im  gewohnten  Gleise:  sie  sind  Dutzend- 
ware, geschrieben  aus  Gefälligkeit  gegen  drängende  Freundet 
Aber  schon  in  dem  Leben  WoKgangs  erhob  er  sich  über  das  Ge- 
wöhnliche: der  Widerspruch,  der  Quellen,  die  ihm  zur  Verfügung 
standen,  nötigte  ihn,  den  Wert  ihrer  Nachrichten  gegeneinander 
abzuwägen^:  er  tat  die  ersten,  recht  unsicheren  Tritte  auf  dem 
Felde  der  Kritik,  Vollends  bedeutend  wurde  seine  Biographie 
des  Bonifatius.  Sie  sollte  ursprünglich  nichts  anderes  werden  als 
die  stiKstische  Verbesserung  eines  alten  ungefügen  Werkes*.  Aber 
auch  hier   drängte   die  Aufgabe    den  Schriftsteller  weiter.     Sobald 


1  Vgl.  Dümmler  in  den  Berl.  SB.  1895  S.  1071  ff.  Über  Othloli  als 
theologischen  Schriftsteller  unten. 

-  De  tentat.  II  Migne  146  S.  56.  Der  Prolog  u.  ein  Stück  der  V.  Nicol. 
N.A.  X  S.  408  f.;  über  die  V.  Alt  s.  Bd.  I  S.  541  Anm.  2.'  Bruchstücke  aus 
der  ungedruckten  V.  Magni  hat  Dümmler,  Berl.  SB.  1895  S.  1098  heraus- 
gegeben. '^  Vita  Wolfk.  Prol.  Scr.  IV  S.  521. 

^  Vorrede  bei  Jaffe,  Bibl.  III  S.  482.  Die  Biographie  herausgegeben 
V.  Levison,  Vitae  s.  Bonif.  1905  S.  111  ff.  Bemerkenswert  ist  die  Notiz,  daß 
die  Mönche  von  Fulda  Leo  IX.  zu  einer  Überarbeitung  veranlaßt  hatten. 
Sie  hatten  zu  diesem  Zweck  ihm  weitere  Quellen  und  einen  Schreiber 
nach  Rom  geschickt.  Aber  Leo  starb,  aus  der  Revision  wurde  nichts, 
jedoch  die  Bücher  blieben  in  Rom.     S.  111  f. 

Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  60 


—     946     — 

er  Hand  anlegte,  um  das  Werk  Willibalds  zu  erneuern,  bemerkte 
er  seine  Dürftigkeit.  Daneben  lernte  er  in  Fulda  die  Briefsamm- 
lung des  Bonifatius  kennen.  Bei  ihrem  Studium  ging  ihm,  als 
einem  der  ersten  Männer,  die  Einsicht  auf,  daß  die  Geschicht- 
schreibung, soweit  es  möglich  ist,  auf  die  ersten  Quellen  gegründet 
werden  muß^.  In  diesem  Gedanken  hat  er  nicht  nur  die  Form 
der  alten  Biographie  geglättet,  er  hat  sie  aus  den  Briefen  erweitert 
und  damit  die  erste,  hauptsächlich  auf  urkundlichem  Material  be- 
ruhende Biographie  geschaffen,  die  es  gibt.  Die  Einsicht,  zu  der  er 
gelangte,  ist  nicht  wieder  verloren  gegangen.  Möglicherweise  lebte 
in  Begensburg  noch  mit  ihm  zusammen  jener  Paul,  der  später 
Kanonikus  in  dem  schönen  Bernried  am  Starnberger  See  geworden 
ist^.  Er  hat  die  Methode  Othlohs  übernommen.  Seine  Biographie 
Gregors  VII.  erscheint  in  mancher  Hinsicht  wie  eine  Nachahmung 
der  vita  Bonifatii.  Denn  auch  sie  schöpft  vor  allem  aus  der  Brief- 
sammlung Gregors.  Der  Fortschi-itt,  der  in  diesen  AVerken  geschah, 
ist  sehr  bedeutend.  Man  wird  sagen  dürfen,  daß  in  der  Literatur 
der  Heiligenleben  die  Grenzlinie  zwischen  Geschichte  und  Dichtung 
noch  nicht  bestimmt  gezogen  ist.  Indem  Werke  entstanden,  die 
auf  dem  sicheren  Fundament  authentischer  Quellen  beruhten,  be- 
gannen die  beiden  Gebiete  klar  auseinanderzutreten. 

Doch  weit  bedeutender  noch  ist  der  Schritt  vorwärts,  der  sich 
an  den  Namen  Adams  von  Bremen  knüpft.  Wir  dürfen  ihn  in 
diesem  Zusammenhang  erwähnen,  da  in  seiner  Gesclnchte  der 
Erzbischöfe  von  Hamburg  das  biographische  Moment  durchaus  im 
Vordergrunde  steht. 

Von  seinem  eigenen  Leben  wissen  wir  fast  nichts.  Nur  daß 
er  in  der  Hamburger  Erzdiözese  ein  Fremdhng  war,  berichtet  er 
selbst,  er  nennt  sich  einen  Proselyten  und  Zugewanderten  und 
erwähnt,  daß  er  im  vierundzwanzigsten  Amtsjahre  Adalberts  nach 
Bremen   gekommen  sei^.     Die  Erinnerung  daran  blieb  in  Bremen 


^  S.  113.  Mihi,  consideranti  litteras  omnes,  quas  de  eo  habetis,  in 
nullis  maior  tanti  presulis  auctoritas,  quam  in  epistolis  ab  ipso  vel  ad 
ipsum  directis  videtur  esse.  Ibi  namque  apertissime  inspicifcur,  quanta 
veneratione  primitus  fuerit  susceptus  a  pontifice  Romano,  qualiter  eum  or- 
dinatum  raiserit  ad  predicandum  cunctis  Germaniae  populis,  quanto  etiam 
labore  eandem  Germaniam  ad  fidem  Christi  converterit  et  quod  non  solum 
a  paganis  et  hereticis,  sed  etiam  a  pseudochristianis  et  pravis  sacerdotibus 
eam  velut  a  luporum  morsibus  eripuerit,  etc. 

«  Vgl.  über  ihn  May,  N.A.  XII  S.  333  ff.  u.  XIV  S.  565  tf. ,  Greving, 
P.'s  V.  B.  Vita  Greg.,  1893.     Er  war  1102—1121  in  Regensbmg. 

3  Vorrede  an  Liemar  S.  1 ;  lU,  4  S.  98. 


—     947     — 

erhalten;  ein  jüngerer  Bremer  Geistlicüer,  der  sein  Geschichtswerk 
mit  Glossen  versah,  findet,  daß  durch  seine  Sprache  seine  ober- 
deutsche Herkunft  bestätigt  werdet  Das  ist  alles,  was  über  sein 
äußeres  Leben  erkundet  werden  kann;  aber  so  unbekannt  uns  das 
ist,  was  ihm  widerfuhr,  so  klar  ist  seine  geistige  Physiognomie  im 
Spiegel  seines  Werkes  zu  erkennen.'  Er  war  ein  an  den  Schriften 
der  Alten  wohl  gebildeter  Mann,  der  nicht  entfernt  die  Abneigung 
gegen  die  heidnische  Literatur  teilte,  die  man  bei  anderen  Zeit- 
genossen bemerkt.  Auch  die  Geschichtschreiber  der  späteren  Zeit 
hatte  er  gelesen:  Gregor  von  Tours,  den  „sehr  gelehrten"  Einhard, 
die  Biographie  des  Bonifaz,  Regino  von  Prüm,  die  Annalen  von 
Fulda  u.  a.^  Die  Studien  für  seine  Geschichte  betrieb  er  mit 
methodischer  Sorgfalt:  er  übersah  keine  Quelle,  in  der  er  Nach- 
richten finden  konnte:  wie  in  den  Geschichtswerken,  so  sammelte 
er  sie  im  Archiv  der  Earche  von  Bremen;  im  Verkehr  mit  älteren 
Zeitgenossen  suchte  er  ungeschriebene  Kunde  ^.  Doch  mehr  als 
dem  Studium  verdankte  er  der  Natur:  sie  hatte  ihn  mit  dem  frischen 
Bück  für  das  wirkliche  Leben,  mit  dem  scharfen  Auge  für  das 
Charakteristische  ausgestattet.  In  hohem  Maße  eignete  ihm  die 
wertvolle  Gabe,  zu  fragen.  Und  dabei  war  er  beseelt  von  jenem 
Wohlwollen  für  die  Menschen  und  erfüllt  mit  jener  Freude  an 
dem,  was  ist,  ohne  die  es  kein  Verständnis  der  Menschen  und  der 
Verhältnisse  gibt.  So  war  er  befähigt,  auf  allen  Seiten  die  Schranken 
der  herkömmlichen  Anschauungen  zu  durchbrechen:  er  ist  der  erste 
unter  den  deutschen  Geschichtschreibern,  der  sich  den  Zusammen- 
hang von  Land  und  Leuten,  von  geographischer  Lage  und  Geschichte 
deutlich  machte^.     Und  wenn  sein  Werk  von  etwas  klares  Zeug- 


1  Sdiol.  145  S.  182.  Man  pflegt  an  Obersachsen  oder  Thüringen  zu 
denken,  soviel  ich  sehe,  ohne  jeden  Schein  von  Grund.  Eher  möchte  ich 
vermuten,  daß  Adam  ein  Lothringer  war;  denn  er  setzt  voraus,  daß  seine 
Leser  wissen,  daß  das  Grab  des  h.  Willibrord  sich  in  Echternach  befand 
(I,  12  S.  9),  und  daß  ihnen  Halitgar  von  Cambrai  nicht  unbekannt  ist  (1,  17 
S.  16).  Aber  die  Verwechselung  von  Utrecht  und  Mastricht  (I,  40  S.  29) 
macht  bedenklich. 

2  Vgl.  I,  1  S.  3;  I,  3  S.  4;  L  11  S.  8f.;  1,  24  S.  21;  1,42  S.  31  u.  a. 
Daß  Adam  Tacitus  kannte,  hat  Manitius  wahrscheinlich  gemacht,  N.A. 
XXV  S.  202  f. 

^  Vorrede  S.  2:  De  hiis,  quae  scribo,  aliqua  per  scedulas  dispersa 
coilegi,  multa  vero  mutuavi  de  hystoriis  et  privilegiis  Romanorum,  pleraque 
seniorum,  quibus  res  nota  est,  traditione  didici.  Charakteristisch  für  seinen 
realistischen  Sinn  ist,  daß  ihm  die  Wundersucht  anstößig  war,  vgl.  I,  42  S.  31. 

*  Vgl.  abgesehen  von  der  descriptio  insularum  aquilonis  S.  153  fl'.,  die 
Schilderung  Sachsens  I,  1  S.  3. 

60* 


—     948     — 

nis  gibt,  so  davon,  daß  er  in  der  Geschichte  nicht  nur  eine  Folge 
von  Ereignissen  sah,  sondern  eine  Verkettung  von  Ursachen  und 
Wirkungen.  Er  beobachtete,  wie  in  diesem  Spiel  der  Kräfte, 
unter  dem  Zusammenwirken  der  Anlagen  und  Handlungen,  der 
Neigungen  und  Verhältnisse,  der  Erfolge  und  der  Niederlagen  der 
Mann  das  wird,  was  er  ist.  Indem  im  Blick  auf  das  wechselvolle 
Leben  Adalberts  diese  Einsicht  sich  ihm  erschloß,  hat  er  zuerst  — 
man  darf  sagen:  seit  Augustins  Konfessionen  —  die  Aufgabe  der 
Biographie  erfaßt;  in  der  Lebensbeschreibung  Adalberts,  die  das 
dritte  Buch  seiner  Bistumsgeschichte  füllt,  hat  er  sie  in  einer  fiir 
seine  Zeit  mustergiltigen  Weise  gelöst.  Sie  bildet  einen  Höhe- 
punkt der  mittelalterlichen  Geschichtschreibung.  Wenn  man  ihren 
Wert  bemessen  will,  so  muß  man  sie  Einhards  Vita  Caroli  gegeur 
überstellen.  Wohl  ist  sie  lange  nicht  so  durchsichtig  und  abgeklärt, 
wie  die  nach  dem  Vorbilde  der  Alten  vollendete  Schrift  des  kunst- 
begabten Freundes  Karls  d.  Gr.;  sie  macht  weit  weniger  den  Ein- 
druck des  Klassischen.  Aber  niemand  wird  leugnen,  daß  sie  trotz- 
dem den  Vorzug  verdient:  sie  repräsentiert  eine  fortgeschrittnere 
Fassung  der  Aufgabe  der  Biographie. 

Ob  die  Zeitgenossen  fähig  waren,  Adams  Verdienst  zu  wür- 
digen? Die  Beantwortung  dieser  Frage  scheint  unmögHch;  aber 
vielleicht  darf  man  den  Eindruck,  den  sein  Werk  auf  sie  machte, 
in  dem  Urteil  finden,  das  Norbert  von  Iburg'  über  die  landläufigen 
Biographien  seiner  Zeit  abgibt ;  sie  seien  deshalb  tadelnswert,  weil 
sie  ihre  Helden  nur  lobten,  und  statt  ihre  Taten  zu  erzählen,  viel- 
mehr das  schilderten,  was  jene  hätten  tun  sollen^.  Denn  hier 
wird  die  Verschiedenheit  zwischen  Adam  und  der  herkömmlichen 
Heihgenbiographie  berührt:  er  bot  die  Widergabe  der  WirkUchkeit, 
sie  ein  gedachtes  Ideal. 

Die  drei  Kaiserbiographien  dieser  Zeit  fallen  aus  der  gezeich- 
neten Entwickelungsreihe  nicht  heraus:  Adalbold  von  Utrecht  sah 
die  Aufgabe  des  Geschichtschreibers  noch  ausschließlich  darin,  ein 
glänzendes  Kaiserbild  zu  zeichnen.  Viel  frischer,  reahstischer  ist 
die  Schilderung  Wipos;  aber  es  läßt  sich  doch  nicht  leugnen,  daß 
sie  hinter  der  Adams  zurücksteht;  denn  darin  wenigstens  erinnert 
Wipo  an  die  Heiligenbiographien^  daß  auch  er  als  Lobredner  schrieb, 
nur  schüchtern  wagte  er  einen  Tadel  auszusprechen^;  er  suchte 
die  Persönhchkeit,  von  der  er  erzählte,  nicht  zu  analysieren;  sie 
galt  ihm  nur  als  eine  gegebene  Tatsache,  nicht  als  ein  zu  ergrün- 


^  Vita  Benn.  8   S.  10.     Norberts   eigenes  Werk  steht   nicht  auf  der- 
selben Höhe  wie  das  Adams. 

^  Vgl.  c.  8  S.  23  über  Konrads  Simonie. 


—     949     — 

dendes  Problem:  so,  wie  er  sie  sah,  schilderte  er  sie;  aber  warum 
sie  so  war,  das  beschäftigte  ihn  nicht.  Dagegen  wurde  diese  Frage 
von  dem  anonymen  Biographen  Heinrichs  IV.  erfaßte  Freilich 
stand  er  dem  Manne,  von  dem  er  sprach,  anders  gegenüber  als 
Adam.  Der  letztere  hat  die  großen  Züge  im  Wesen  Adaiberts 
bewundernd  anerkannt.  Aber  der  Unterschied  zwischen  dem  exzen- 
trischen Bischof  und  dem  ruhigen  gelassenen  Zeugen  seiner  Taten 
war  zu  tief,  als  daß  er  sich  ganz  an  ihn  hätte  hingeben  können. 
Dagegen  der  Biograph  des  unglücklichen  Kaisers  schrieb  jedes 
Wort  als  ein  Parteigänger  seines  Herrn:  den  großen  und  den  guten 
Mann  erblickte  er  in  ihm;  aber  um  so  dringender  wurde  nun  die 
Frage:  Woher  der  Widerstand,  den  er  fand,  warum  das  widrige 
Geschick,  dem  er  erlag?  Diese  Rätsel  suchte  er  zu  lösen.  So 
wurde  seine  Biographie  zur  Schilderung  des  tragischen  Geschickes 
eines  Helden,  der  den  Biesenkampf  mit  den  widrigsten  Verhältnissen, 
mit  den  mächtigsten  Feinden  aufnehmen  muß,  der  in  diesem  Kampfe 
zum  Unrecht  gedrängt  wird  und  schHeßlich  erliegt  ^ 

In  anderer,  aber  nicht  minder  bedeutender  Weise  als  in  den 
Biographien  zeigt  sich  der  Aufschwung  der  Historiographie  in  den 
Darstellungen  der  Reichsgeschichte. 

Unter  ihnen  ist  das  erste  Werk,  das  über  das  Mittelmaß  her- 
vorragt, die  Chronik  Thietmars.  Der  Vergleich  mit  Widukinds 
Sachsengeschichte  drängt  sich  von  selbst  auf.  Dabei  ist  der  erste 
Eindruck,  daß  der  Schritt  von  Widukind  zu  Thietmar  von  einer 
lebhafteren,  individuellen  Auffassung  zu  einer  ziemlich  verblaßten 
führt.  Doch  das  ist  eine  leicht  erkennbare  Täuschung:  Widukind 
erscheint  nur  deshalb  als  der  lebhaftere,  weil  er  die  stark  getärbte 


*  Giesebrechts  Vermutung,  daß  Erlung  von  Würzburg  der  Verfasser 
der  Biographie  sei,  KZ.  III  S.  1050  ff.,  scheint  mir  ansprechend.  Vgl.  was 
Holder-Egger,  N.A.  XXVI  S.  176  f.  zu  ihrer  Begründung  sagt.  Dagegen  hält 
P.  V.  Winterfeld,  N.A.  XXVII  S.  513  f.  die  von  Gundlach  angenommene  Ab- 
fassung durch  Gottschalk,  s.  u.  S.  973,  für  möglich.  Der  Gegensatz  der 
Ansichten  beruht  auf  dem  verschiedenen  Verständnis  der  Eingangsworte: 
Quis  dabit  aquam  capiti  meo  et  fontem  lacrimarum  oculis  meis,  ut  lugeam 
non  excidia  captae  urbis,  non  captivitatem  vilis  vulgi,  non  damna  rerum 
mearum  sed  mortem  Heinrici  imperatoris  augusti.  Da  der  Verf.  Jeremias 
nicht  zitiert,  sondern  in  Worten  des  Jeremias  von  sich  selbst  spricht,  so 
muß  man  an  die  Verwüstung  einer  Stadt  denken,  dadurch  er  betroffen 
wurde.     Das  paßt  besser  auf  Erlung. 

•^  C.  6  S.  17:  Cernens  rex,  apostolicum  ad  hoc  tendere,  ut  se  regno 
privaret,  nee  alia  sui  oboedientia  contentum,  nisi  ut  regno  renunciaret,  ex 
oboedientia  in  rebellionem,  ex  humilitate  in  tumorem  relabi  coactus,  hoc 
apostolico  facere  parabat,  quod  apostolicus  sibi  faciendum  intenderat. 


—     950     — 

Stammesauffassung,  also  eine  sagenartige  Verarbeitung  der  Ge- 
schichte wiedergab.  Dagegen  war  Thietmar  von  dieser  Abhängig- 
keit von  einem  fremden  Urteil  frei:  er  gibt  überall  seine  eigene 
Auffassung.  Aus  seinem  AVerke  würde  man  nicht  schließen,  daß 
er  der  Sprößling  einer  vornehmen  sächsischen  Famihe  war,  wenn 
er  nicht  mannigfach  von  sich  und  seinen  Verwandten  gesprochen 
hättet  Aber  er  tat  es,  ohne  seine  Anschauung  irgend  mit  der 
ihren  zu  identifizieren.  BHnde  Voreingenommenheit  für  seine  Lands- 
leute trübte  sein  Urteil  so  wenig,  daß  wir  gerade  durch  ihn,  den 
Sachsen,  die  unvergleichliche  politische  Unzuverlässigkeit  des  säch- 
sischen Stammes  kennen  lernen-.  Freihch  betrachtete  Thietmar 
die  Ereignisse  unter  dem  Gesichtswinkel  des  Mersebiu-ger  Bischofs. 
Aber  eigentümlich  genug,  wurde  es  ihm  dadurch  erleichtert,  unab- 
hängig zu  urteilen.  In  den  Reichsgeschichten  pflegte  den  Herrschern 
gegenüber  der  Tadel  zu  verstummen:  so  konnte  er  es  nicht  halten. 
Denn  das  Merseburger  Bistum  hatte  von  den  Königen  nicht  nur 
Gunst  erfahren,  sondern  das  schhmmste  Unrecht,  die  Unterdrückmig: 
dadurch  wurde  er  gewissermaßen  genötigt,  an  den  Handlungen  der 
Könige  Ki-itik  zu  üben,  wie  an  denen  anderer  Menschen.  Auch 
in  dieser  Hinsicht  wurde  die  Geschichte  bei  ihm  individueller  als 
bei  den  Alteren. 

Hält  man  die  annalistischen  Werke  des  zehnten  und  elften 
Jahrhunderts  aneinander,  so  ist  der  Unterschied  geringer  als  bei 
dem  Vergleich  von  Widukind  und  Thietmar.  Das  ist  nicht  auf- 
fällig; denn  längst  hatte  sich  eine  bestimmte  Manier  für  diese,  nur 
von  dem  Interesse  für  das  Einzelereignis  beherrschten  Aufzeich- 
nungen der  Reichsgeschichte  gebildet.  Doch  ist  auch  an  ihnen  das 
Aufsteigen  der  literarischen  Bewegung  wohl  erkennbar:  zwar  wird 
das  Gesichtsfeld  kaum  weiter;  aber  das  Interesse  für  den  geschicht- 
lichen Verlauf  im  einzelnen  nimmt  zu  und  infolgedessen  "wird  die 
Darstellung  anschaulicher,  umfassender.  Das  zeigen  z.  B.  die  Alt- 
aicher  Annalen,  verglichen  mit  der  Fortsetzung  Reginos.  Sie  aber 
sind  typisch  für  die  ganze  Klasse:  die  Augsburger  und  die  scharf- 
sinnig wiederhergestellten  Paderborner  Jahrbücher^  stehen  nicht 
bedeutend  hinter  ihnen  zurück;  die  Regensburger  Reichsannalen 
haben  sie,  wenn  man  nach  dem  erhaltenen  Bruchstück  urteilen 
darf,  übertroffen.  Und  damit  ist  das  vollendetste  Beispiel  dieser 
nur  sachlich  bestimmten  Geschichtswerke  noch  nicht  genannt:  es 
ist  die  Chronik  Herimanns  von  Reichenau. 


^  Vgl.    die   Zusammenstellung  in    der  Einleitung  zu  Kurzes   Ausgabe 
S.  17.  -  Vgl.  oben  S.  629. 

^  Scheffer-Boichorst,  Die  Annales  Patherbrunn.     1870. 


—     951     — 

Kaum  kennt  die  Geschichte  des  hterarischen  Lebens  in 
Deutschland  ein  rührenderes  Bild  als  das  dieses  Mönches-^.  Von 
Jugend  auf  an  alleii  Gliedern  gelähmt,  selbst  im  Sprechen  gehindert 
Avurde  er  doch,  dank  seinem  hervorragenden  Talent,  einer  der  ge- 
lehrtesten Männer  seiner  Zeit.  Sein  Schüler  Berthold  hat  geschil- 
dert, wie  er  zusammengekrümmt,  untähig,  sich  auch  nur  auf  die 
andere  Seite  zu  wenden,  in  einem  Tragstuhl  mehr  lag  als  saß.  Und 
diesen  Krüppel  hat  er  einen  glücklichen  Mann  genannt.  Er  dachte 
dabei  an  die  immer  gleichbleibende  Heiterkeit  seines  Wesens,  er 
hätte  auch  an  die  Erfolge  seines  Lebens  denken  können.  Denn 
Herimann  war  die  Bewunderung  der  Mitlebenden;  Schüler  von 
überall  her  drängten  sich  um  seinen  Stuhl:  sie  lauschten  seinen 
mühsam  hervorgebrachten,  schwer  verständlichen  Worten,  staunend 
über  den  Geist  und  den  Verstand,  der  sie  erfüllte,  und  voll  Ehr- 
furcht vor  dem  fröhlichen  Dulder,  der  die  Dinge,  die  ihn  umgaben, 
so  frisch  auffaßte,  und  der  in  seinem  heiteren  Wohlwollen  allen, 
die  ihm  nahe  traten,  Freude  bot. 

Der  lahme  Mönch  war  ein  vielseitiges  Talent:  man  bewunderte 
seine  mathematische  Begabung  und  sein  mechanisches  Geschick", 
und  was  nicht  immer  mit  diesen  Anlagen  verbunden  ist,  er  be- 
herrschte die  Sprache.  Seine  feinen,  ernsten  und  zugleich  heiteren 
Verse  ^  lassen  fast  vergessen,  daß  die  Poesie  im  elften  Jahrhundert 
ein  Schulgegenstand  war.  Doch  sein  Hauptverdienst  liegt  auf  dem 
Gebiet  der  Geschichte.  Dessen  war  er  sich  wohl  bewußt:  als  er 
seinen  Tod  nahe  fühlte,  übergab  er  seine  Chronik  seinem  Schüler 
Berthold  wie  ein  Erbteil,  indem  er  ihm  zur  Pflicht  machte,  sie  zu 
vollenden  und  zu  publizieren:  dies  Werk  galt  ihm  als  die  Leistung 
seines  Lebens.  Seine  Absicht  dabei  war,  eine  Weltgeschichte  von 
der  Geburt  Christi  an  zu  geben.  Als  Grundlage  benützte  er  eine 
ältere  Chronik,  neben  ihr  eine  Anzahl  primärer  Quellen;  von  1043 
an  arbeitete  er  selbständig.  Diesem  nur  zwölf  Jahre  umfassenden 
Teil  seines  Werkes  verdankt  er  seinen  Euhm:  er  bietet  das  Muster 
chronikalischer  Aufzeichnung,  zuverlässig  in  den  mitgeteilten  Tat- 
sachen, wohl  überlegt  in  der  Auswahl  der  Notizen  und  völlig 
zurückhaltend  im  Urteil. 

Aber  die  Zeit  für  die  Teilnahmlosigkeit  den  Vorgängen  gegen- 
über  war   vorbei.     In    den    Kämpfen  Heinrichs  IV.    zerbrach    die 


^  Das  Folgende  nach  der  Charakteristik,  die  Berthold  S.  267  von 
seinem  Lehrer  gibt. 

2  Vgl.  Berthold  a.  a.  0.  Herimann  schrieb  über  das  Astrolabium, 
herausgegeben  von  Pez,  Thesaur.  III  S.  94,  daraus  bei  Migne  142  S.  381. 

^  Opusc.ad  amiculas  suas,  herausg.v.Dümmler,  Z. f.d.  Altert.  XIIIS.385ff. 


—     952     — 

Übereinstimmung  in  den  fundamentalen  Anschauungen  und  Urteilen, 
die  früher  geherrscht  hatte.  Die  Welt  ward  in  Gegensätze  zerspalten. 
Das  spiegelt  sich  in  der  Geschichtschreibung:  es  beginnt  die  Zeit 
der  Parteischriftsteller.  Schon  Herimanns  Erbe  Berthold  vermochte 
die  objektive  Stimmung  seines  Meisters  nicht  festzuhalten^.  Sein 
Beispiel  zeigt  zugleich,  wie  schwer  es  für  einen  Kleriker  war, 
einen  sicheren  Standpunkt  zu  finden.  Im  Beginn  des  Streites  hatte 
er  keinen  Zweifel  an  dem  Recht  des  Königs;  er  folgte  wohl  der 
in  den  B,eichsabteien  im  allgemeinen  vorherrschenden  Tendenz: 
von  dieser  Überzeugung  aus  galt  ihm  die  Wahl  des  Cadalus  als 
berechtigt  und  betrachtete  er  Alexander  II.  als  Eindringling^. 
Aber  so  entschieden  er  anfangs  urteilte,  so  hat  er  doch  für  die 
Dauer  an  dieser  Ansicht  nicht  festgehalten.  Vielleicht  daß  die 
Ernennung  Meginwards  zum  Abt  von  Reichenau  und  Ottos  zum 
Bischof  von  Konstanz  ihn  bedenklich  gemacht  hat.  Das  Mißlingen 
Cadalus' kam  hinzu:  schließUch  findet  man  ihn  auf  der  Gegenseite ; 
seit  1070  betrachtete  er  Alexander  als  rechtmäßigen  Papst.  Doch 
hat  er,  wie  es  scheint,  bald  den  Griffel  niedergelegt:  er  wirkte 
fernerhin  nur  als  Lehrer  und  ging  nun  ganz  mit  den  Gregorianem. 
Man  sieht  es  daraus,  daß  Bernold,  ein  ausgesprochener  Parteimann, 
zum  Jahr  1088.  seinen  Tod  anmerkt,  indem  er  ihn  als  einen  vor- 
züghchen  Theologen  rühmt :  er  hätte  es  nimmermehr  getan,  wenn 
Berthold  an  der  Sache  des  exkommunizierten  Kaisers  noch  irgend- 
welches Recht  gefunden  hätte.  Bertholds  Werk  wurde  für  die  Jahre 
1075 — 1080  in  einem  der  schwäbischen  Klöster  fortgesetzt.  Man 
merkt  den  neuen  Verfasser  sofort  au  der  Änderung  des  Stiles, 
mehr  noch  an  der  entschiedenen  und  ungerechten  Parteinahme: 
der  Anonymus  erzählt  nicht  nur  die  Ereignisse,  sondern  er  motiviert 
alle  Handlungen;  mit  dem  Scharfsinn  des  Argwohns  vermutet  er 
bei  jedem  Schritte  des  Königs  irgendeinen  unrechten  Beweggrund. 
Noch  bezeichnender  ist,  daß  er  den  Gesichtspunkt  der  Reichs- 
geschichte aufgegeben  hat.  Seine  Darstellung  hat  nicht  mehr  ein 
Zentrum,  den  König;  sie  ist  eine  Ellipse  mit  zwei  Brennpunkten: 
den  Taten  des  Königs  treten  regelmäßig  die  des  Papstes  gegen- 
über. Auch  sie  werden  motiviert,  aber  während  Heinrich  als  ver- 
schlagener und  gewalttätiger  Feind  des  götthchen  und  menschlichen 
Rechts   betrachtet   wird,    ist  Gregor  der  Reformator,    der   Knecht 


^  Die  Annalen  Bertholds  sind  nicht  erhalten;  wir  kennen  sie  haupt- 
sächlich aus  der  auf  ihnen  beruhenden  Kompilation  von  St.  Blasien,  die 
herkömmlich  als  Berthold  zitiert  wird. 

2  Vgl.  die  fast  gewiß  dem  Werke  Bertholds  angehörige  Fortsetzung 
Herimanns  Scr.  XIII  ö.  730  z.  1061. 


—     953     — 

Gottes,  der  noch  hofft,  wo  lüchts  zu  hoffen  ist,  der  ein  einziges 
Ziel  hat:  den  Acker  des  Herrn  von  dem  Unkraut  zu  reinigen,  das 
ihn  bedeckt.  In  ähnhchem  Sinne  hat  der  Mönch  Bernold  seit 
1074  für  das  Kloster  Schaffhausen  eine  Weltgeschichte  verfaßt, 
im  Anfang  ältere  Quellen  verarbeitend,  seit  1075  unabhängig  be- 
richtend: in  stets  unveränderter  Parteistellung,  stets  gleich  unge- 
recht gegen  den  König  und  gleich  voreingenommen  für  die  Päpste, 
folgt  er  den  ersten  fünfundzwanzig  Jahren  des  großen  Streites. 

Man  kann  nicht  sagen,  daß  diese  Parteigeschichten  anziehend 
sind;  aber  sie  sind  wei-tvoll.  Und  wer  möchte  leugnen,  daß  auch 
sie  einen  Fortschritt  der  historischen  Betrachtung  bezeichnen?  Wie 
Adam  von  Bremen  im  Norden,  so  kamen  diese  Mönche  des  Südens 
darüber  hinaus,  nur  die  Folge  der  Ereignisse  zu  betrachten,  sie 
suchten  nach  der  Verkettung  von  Ursache  und  Wirkung;  sie  hatten 
eine  Ahnung  von  dem  Ineinandergreifen  allgemeiner  Ideen  und  per- 
sönlicher Motive:  deshalb  sind  sie  Historiker,  nicht  mehr  nur  Chro- 
nisten: es  wurde  während  des  Streites  nicht  nur  mehr  geschrieben 
als  vorher.     Es  wurde  auch  mehr  über  die  Dinge  nachgedacht. 

In  der  Reihe  dieser  reflektierenden  Historiker  nimmt  Lambert 
von  Hersfeld  einen  hervorragenden  Platz  ein^.  Auch  von  seiner 
Persönlichkeit  wissen  wir  wenig;  nicht  einmal  daß  er  Lambert  hieß, 
ist  über  begründete  Zweifel  erhaben^:  sicher  ist  nur,  daß  auch  er 
ein  Oberdeutscher  war,  und  nicht  unwahrscheinlich  ist,  daß  man 
ihn  als  einen  Zögling  der  Bamberger  Schule  betrachten  darf^. 
Nach  seinen  eigenen  Angaben  hat  er  im  Jahre  1058  in  Hersfeld 
das  Mönchsgelübde  abgelegt;  noch  in  demselben  Jahre  erhielt  er 
von  Liutpold  von  Mainz  in  Aschaffenburg  die  Priesterweihe.  Un- 
mittelbar danach  begab  er  sich,  ohne  auch  nur  die  Erlaubnis  des 
Abtes  einzuholen,  auf  eine  Wallfahrt  nach  Palästina;  am  17.  Sep- 
tember 1059  ist  er  zurückgekehrt*.  Schon  dieser  eine  Schritt  läßt 
ihn  als  einen  Mann  von  energischem  Willen  erkennen.  Und  dem 
entspricht,  daß  er  in  allen  Kämpfen  der  Gegenwart  lebhaft  Partei 
ergriff.     Zunächst   für   sein  Kloster;    dann  aber  auch  in  den  all- 


1  Holder-Egger,  Studien  zu  Lambert  von  Hersfeld  N.A.  XIX  S.  141, 
369,  507;  ders.  P.  RE.  XI  S.  223;  Dieffenbacher,  D.  Z.  f.  GW.  VI  S.  301  ff.; 
Eigenbrodt,  Lampert  von  Hersfeld,  1896;  ders.  Lamp.  u.  die  Wortauslegung, 
1896;  Meyer  v.  Knonau  II  S.  785  ff.  u.  791  ff. 

2  Gundlach,  Heldenlieder  II  S.  191  ff.,  glaubt  in  dem  Abte  Hartwig 
von  Hersfeld  den  Geschicbtschreiber  finden  zu  sollen.  Ihm  stimmt  Kurze, 
D.  Z.  f.  GW.  N.F.  n  S.  174  ff.  zu. 

•''  Vermutung  von  Holder-Egger  in  der  Einleitung  zu  seiner  Ausgabe 
der  Werke  Lamberts.  *  Ann.  z.  1058  f.  S.  73  ff. 


—     954     — 

gemeinen  Verhältnissen.  Weil  er  Parteimann  war,  wurde  er  Ge- 
schieh tschreiber;  demgemäß  galt  sein  Interesse  zunächst  der  Zeit- 
geschichte und  erst  von  ihr  aus  kam  er  zur  Vergangenheit-^.  Aber 
auch  das  Vergangene  vermochte  er  sich  nicht  zu  vergegenwärtigen, 
ohne  Partei  zu  ergreifen:  man  sieht  es  aus  seiner  Biographie  Luis. 
Aus  der  dürftigen  und  dem  Stifter  seines  Klosters  nicht  immer 
günstigen  Überlieferung  wußte  er  das  Lichtbild  eines  Heiligen  ohne 
Schatten  zu  gestalten.  Noch  weniger  war  es  ihm  möglich,  objektiv 
zu  urteilen,  wenn  er  von  der  Gegenwart  sprach.  Und  gleichwohl 
kann  man  nicht  sagen,  daß  er  in  der  großen  Prinzipienfrage,  ob 
Herrschaft  des  Kaisers  oder  des  Papstes,  bestimmt  Stellung  ge- 
nommen hat.  Er  war  keineswegs  ein  Gregorianer  in  demselben 
Sinne  wie  Bernold:  er  nahm  keinen  Anstoß  an  der  Ernennung 
der  Bischöfe,  wenn  nur  die  Mitwirkung  von  Klerus  und  Volk  nicht 
gänzlich  ausgeschlossen  wurde-;  für  Heinrichs  IH.  Gericht  über 
die  Päpste  und  die  Erhebung  Clemens'  IL  hatte  er  kein  Wort 
des  Bedenkens,  vielmehr  betrachtete  er  die  königliche  Zustimmung 
zur  Papstwahl  als  notwendig  ^.  Dagegen  kann  man  in  seiner  Dar- 
stellung leicht  zwischen  den  Zeilen  lesen,  daß  die  schroffe  Durch- 
führung des  CöHbats  ihm  bedenklich  erschien,  obgleich  er  die  Be- 
rechtigung der  Forderung  natürlich  anerkannte*.  Für  Gregors  VII. 
große  Ideen  scheint  ihm  die  EmpfängUchkeit  gänzlich  gemangelt 
zu  haben.  Es  ist  klar,  daß  aus  dieser  unsicheren  Stellung  zu  den 
prinzipiellen  Fragen  sich  der  Schein  von  UnparteiHchkeit  erklärt, 
der  die  späteren  Historiker  so  lange  getäuscht  hat;  denn  unpar- 
teiisch war  Lambert  mit  nichten.  Bedingt  aber  war  sein  Urteil 
zunächst  dadurch,  daß  er  Mönch  war;  deshalb  waren  ihm  alle 
hervorragenden  Mönche  sympathisch;  für  Friedrich  von  Lothringen, 
für  Gregor  VII.  war  er  eingenommen,  schon  weil  sie  die  Kutte 
trugen.  Dazu  kam,  daß  er  Hersfelder  war:  wer  seiner  Meinung 
nach  das  Recht  seines  Klosters  verletzt  hatte,  dem  vergab  er  das 
niemals.     Als  Mönch   aber   fühlte   er   sich   im    Gegensatz    zu    der 


1  Inst.  Herv.  eccl.  praef.  S.  345:  Ad  hoc  —  zur  Geschichtschreibung  — 
me  accendunt  studia  rerum  moderno  tempore  gestarum,  quamquam  sciam 
me  ad  has  describendas  minus  idoneum.  Der  letztere  Satz  ist  ein  Aus- 
spruch der  üblichen  Bescheidenheit,  der  hier  a,ber  das  Rechte  traf. 

"  Nur  dies  ist  ihm  bei  der  Ernennung  Konrads  von  Trier  anstößig, 
z.  1066  S.  102. 

^  Sedem  apostolicam,  inconsulto  rege  et  principibus,  invasit,  Bene- 
dietus,  z.  1058  S.  73.  Man  vergegenwärtige  sich,  daß  dieser  Satz  nicht 
gleichzeitig,  sondern  erst  in  den  siebziger  Jahren  geschrieben  ist. 

•^  Z.  1074  S.  198  f. 


—     955     — 

Welt  und  den  "Weltlichen:  er  war  überzeugt,  daß  seine  Standes- 
genossen nicht  genügend  in  Achtung  stünden  ^,  und  deshalb  geneigt, 
Menschen  und  Verhältnisse  ungünstig  zu  beurteilen;  er  glaubte 
sich  berechtigt  und  verpflichtet,  überall  den  strengsten  moralischen 
Maßstab  anzulegen. 

Hieraus  erklärt  sich  seine  Parteinahme  gegen  den  König. 
Prinzipiell  war  er  von  dem  royalistischen  Standpunkt  nicht  allzuweit 
entfernt,  aber  er  war  überzeugt,  daß  Heinrich  diu-ch  die  Ent- 
scheidung über  die  thüringischen  Zehnten  sein  Kloster  geschädigt 
habe-,  und  was  er  von  seinem  Leben  hörte,  gereichte  ihm  zum 
größten  Anstoß.  So  wandte  er  seine  Sympathien  den  sächsisch- 
thüringischen Empörern  zu.  Sie  schienen  ihm  Recht  und  Moral 
dem  König  gegenüber  zu  vertreten.  Bedenklich  war  diese  Be- 
schränktheit der  Auffassung,  da  sie  bei  Lambert  verbunden  war 
mit  großem  schriftstellerischen  Talent.  Mehr  als  irgendein  anderer 
Zeitgenosse  verwandte  er  Mühe  darauf,  die  Gründe  der  Ereignisse 
darzulegen.  Aber  sein  Verfahren  war  durchaus  pragmatisch : 
er  suchte  die  Motive  der  handelnden  Personen  nicht  zu  erkunden, 
sondern  er  folgerte  aus  seinem  vorgefaßten  Urteil  über  sie,  warum 
sie  so  oder  so  gehandelt  haben.  Er  folgte  nicht  dem  wirklichen 
Zusammenhang  der  Ereignisse,  sondern  er  ersetzte  ihn  durch  eigene 
Kombinationen.  Deshalb  ist  seine  Darstellung  von  Anfang  bis  zu 
Ende  subjektiv  gefärbt.  Sie  ist  das  gerade  Gegenteil  der  älteren 
Annalistik:  hier  ist  der  Schriftsteller  der  Herrscher  über  den  Stoff; 
aber  er  beweist  seine  Herrschaft,  indem  er  das  geschichtliche  Bild 
vergewaltigt. 

Noch  mögen  die  beiden  Historiker  genannt  werden,  die  am 
Ausgang  der  fränkischen  Epoche  schrieben,  Frutolf  und  Sigibert. 
Der  erstere  war  Prior  im  Kloster  Michelsberg  bei  Bamberg;  die 
Zeitgenossen  kannten  ihn  als  Verfasser  einer  Weltchronik;  aber 
erst  die  neueste  Forschung  hat  ihm  sein  Recht  auf  den  Hauptteil 
des  mit  dem  Namen  Ekkehards  von  Aura  bezeichneten  Geschichts- 
werks zurückgegeben^.     Wenn  man  seine  Chronik  als  Ganzes  be- 


1  Z.  1071  S.  128,  132.  2  Z.  1073  S.  141  fF. 

"  Breßlau,  Bamberger  Studien  N.A.  XXI  S.  197  ff.  Er  hat  bewies 
daß  die  Rezension  A  der  Micbelsberger  Chronik,  d.  h.  der  bis  1099  bezw. 
1101  reichende  Teil,  Frutolf  angehört.  Der  Wechsel  des  Standpunkts  in 
der  Chronik  ist  also  nicht  Folge  einer  Gesinnungsänderung  des  Verfassers, 
sondern  die  Rezension  B,  die  die  Chronik  bis  1106  fortsetzt,  und  in  der 
Frutolfs  Werk  tendentiös  überarbeitet  wird,  ist  das  Werk  eines  anderen 
Mannes.  Frutolf  war  am  17.  Jan.  1103  gestorben.  Wer  seine  Arbeit  nach 
seinem  Tode  fortführte,  wissen  wir  nicht;    sicher  ist  nur,   daß   er  es  nicht 


—     956     — 

trachtet,  so  ist  die  Stelle,  die  ihr  in  der  Entwickelung  der  mittel- 
alterlichen Geschichtschreibung  zukommt,  leicht  erkennbar.  In 
ihrem,  alle  älteren  Werke  übertreffenden  Stoffreichtum  zeigt  sie 
das  wächsende  Interesse  für  die  Einzelheiten  der  Geschichte.  Man 
braucht  sich  nur  an  die  kaum  ein  halbes  Jahrhundert  ältere  Chronik 
Herimanns  zu  erinnern,  um  das  wahrzunehmen.  Sodann  ist  be- 
merkenswert, daß  jene  Ansätze  zur  Quellenkritik,  die  wir  bei 
Othloh  beobachteten,  auch  bei  Frutolf  sich  finden:  entging  es  ihm 
doch  nicht,  daß  die  Nachrichten  über  die  ältesten  römischen  Bischöfe 
unvereinbar  sind;  er  legte  die  Widersprüche  offen  dar  und  suchte 
sie  durch  eine  dem  elften  Jahrhundert  naheliegende  Hypothese  zu 
lösend  Dabei  aber  blieb  er  sich  dessen  bewußt,  daß  durch  eine 
Hypothese  die  weitere  Forschung  nicht  abgeschnitten  wird:  er 
wollte  durch  seine  Darlegungen  die  Kundigen  zu  eingehenden 
Untersuchungen  veranlassen''*.  Erwähnt  man  endlich,  daß  bei  ihm 
die  Disharmonie  zwischen  den  dürftigen  Notizen  über  die  Ver- 
gangenheit und  dem  eingehenden  Bericht  .über  die  Gegenwart,  an 
der  die  früheren  Werke  leiden,  zwar  nicht  ganz  vermieden,  jedoch 
vermindert  ist,  so  ist  klar,  daß  er  auch  in  formeller  Hinsicht  seine 
Vorgänger  übertrifft :  seine  Chronik  ist  das  umfassendste  und  abge- 
rundetste Geschichtswerk,  das  das  elfte  Jahrhundert  hervorgebracht 
hat.  Daß  ihre  Bedeutung  als  Geschichtsquelle  nur  auf  dem  Teile 
beruht,  in  dem  er  als  Zeitgenosse  berichtet,  braucht  man  nicht 
zu  sagen.  Das  große  Werk  wurde  nach  Frutolfs  Tode  von 
einem  Michelsberger  Mönch  bis  zum  Jahre  1106  fortgesetzt.  Um 
dieselbe  Zeit  unternahm  der  Otto  von  Bamberg  nahestehende  Abt 
Ekkehard  von  Aura  gleichfalls  eine  Überarbeitung  und  Fortsetzung 
der  Chronik,  die  er  Heinrich  V.  und  dem  Abt  Erkenbert  von 
Corvey  widmete.  Endlich  wurde  nach  Heinrichs  Kaiserkrönung 
auf  dessen  Wunsch   aus    der  Weltchronik   eine   Kaiserchronik   in 


in  Frutolfs  Sinne  tat;  denn  sein  Standpunkt  war  dem  Frutolfs  gerade  ent- 
gegengesetzt. Daß  Ekkehard  von  Aura  mit  zwei  anderen  Rezensionen  und 
Fortsetzungen  D  und  E  zu  tun  hatte,  ist  sicher.  Das  beweisen  die  Vor- 
reden S.  10  u.  S.  231.  Doch  halte  ich  es  nicht  für  wahrscheinlich,  daß  ihm 
die  Fortsetzung  bis  1125  angehört;  die  Änderung  des  Urteils  über  Hein- 
rich V.  spricht  dagegen.  Ausgeschlossen  scheint  mir,  daß  die  Rezension  C, 
die  Kaiserchronik,  ihm  gehört.     Hier  spricht  ein  anderer  Mann. 

^  Z.  46  S.  99.  Er  meinte,  Linus  und  Cletus  seien  Chorbischöfe  des 
Petrus  gewesen. 

^  Ib.:  Ut  prudentiores  ad  hanc  —  die  Wahrheit  —  subtilius  investi- 
gandam  provocentur. 


—     957     — 

drei  Büchern  gestaltet  und  bis  1114  fortgeführte  Der  Überarbeiter 
hat  seinen  Namen  nicht  genannt;  wir  wissen  nicht,  wo  man  ihn 
zu  suchen  ha,t.  Diese  Fortsetzungen  gewinnen  dadurch  besonderen 
"Wert,  daß  in  ihnen  der  Wandel  der  Gesinnungen  sich  abspiegelt, 
der  im  Verlaufe  des  großen  Kampfes  eintrat.  Frutolf  lebte  in 
überwiegend  kaiserhch  gesinnter  Umgebung  und  er  selbst  teilte 
ihre  Anschauungen:  er  vertrat  den  kaiserlich  wibertistischen  Stand- 
punkt. Den  Tod  des  Gegenpapstes  führt  er  mit  den  Worten  an: 
Papst  Wigpert,  der  auch  Clemens  heißt,  ist  gestorben.  Sein  Fort- 
setzei: dagegen  bekannte  sich  zu  den  Ansichten  der  Gregorianer. 
Er 'erwähnt  'dasselbe  Ereignis  mit  dem  Satze:  Wigbert,  der  Erz- 
bischof von  Ravenna,  den  man  an  die  Stelle  Hildebrand- Gregors 
erhoben  und  Papst  Clemens  genannt  hat,  ist  gestorben,  und  er 
unterläßt  nicht  anzumerken,  daß  er  Wibert  selbst  den  Wunsch 
habe  äußern  hören:  Hätte  ich  doch  nie  den  apostolischen  Namen 
angenommen^.  Genau  in  derselben  Weise  schlägt  das  Urteil  über 
den  Kaiser  um.  Auch  Ekkehard  schrieb  als  Gegner  des  alten 
Kaisers;  er  war  weit  heftiger  als  der  anonyme  Mönch;  dagegen 
liebte  er  in  dem  Sohne  den  Wiederhersteller  des  Friedens.  Ruhiger 
ist  die  Haltung  der  Kaiserchronik.  Während  Ekkehard  bei  der 
Erwähnung  des  Todes  des  Kaisers  ihn  als  den  archipyrata  et 
haeresiarcha,  apostata  persecutorque  schmäht,  schildert  die  von 
Heinrich  V.  veranlaßte  Chronik  fast  liebevoll,  wie  der  Kaiser,  nach- 
dem er  sein  Haus  bestellt  und  die  letzte  Ölung  empfangen  hatte, 
verschied,  als  wenn  er  entschlummert  wäre.  An  die  Stelle  der 
Schmähworte  Ekkehards  tritt  hier  der  Satz,  daß  es  nach  vieler 
Urteil  in  der  Gegenwart  niemand  gegeben  habe,  der  des  Kaiser- 
tums würdiger  war  als  der  vierte  Heinrich^. 

Sigiberts.  Chronik  ist  von  geringerem  Umfang  als  die  Frutolfs 
und  bietet  demgemäß  weit  weniger  für  die  Zeitgeschichte.  Aber 
noch  entschiedener  tritt  die  wissenschafthche  Tendenz  hervor:  der 
ganze  chronologische  Aufbau  ist  in  der  Erkenntnis  der  Unvoll- 
konunenheit  der  bisherigen  Leistungen  unternommen.  Und  weit 
größer  ist  die  wissenschaftliche  Unbefangenheit:  der  gut  kaiserlich 
gesinnte  Schriftsteiler  sucht  beiden  Teilen  gerecht  zu  werden.  Doch 
darf  man  den  hochangesehenen  Lehrer  der  Schule  von  Gembloux 
nicht  nur  nach  seiner  Chronik  beurteilen.  Noch  wichtiger  vielleicht 
ist,  daß  er  es  unternahm,  in  seinem  Schriftstellerkatalog  seiner  Zeit 
das  zu  leisten,  was  Hieronymus  und  Gennadius  für  die  alte  Kirche 


1  Prolog  der  Kaiserchronik  S.  8,  Prolog  Ekkehards  an  Erkenbert  S.  10, 
an  Heinrich  V.  S.  231.  "'  Z.  J.  1100  S.  218  u.  219. 

3  Z.  J.  1105  S.  239  u.  238  rechte  Spalte. 


—     958     — 

geleistet  hatten.  Gewiß  ist  sein  Werk  genau  ebenso  unvollkommen, 
wie  seine  Vorbilder:  statt  eine  Geschichte  der  mittelalterlichen 
Literatur  bietet  es  lose,  nicht  einmal  chronologisch  geordnete 
Notizen  über  zahlreiche  kirchliche  Schriftsteller  und .  ihre  Werke. 
Und  doch  gibt  es  kein  Buch,  das  den  Aufschwung,  den  die  schrift- 
stellerische Tätigkeit  in  der  deutschen  Kirche  genommen  hatte,  so 
prägnant  bezeichnete  als  dieses:  man  war  so  weit,  daß  man  es 
wagte,  neben  die  großen  Namen  der  Vergangenheit  die  der  Zeit- 
genossen zu  stellen;  der  Ruhm,  ein  kirchlicher  Schriftsteller  zu  sein, 
schien  jedem  anderen  Ruhm  mindestens  gleich-^. 

In  dieser  Weise  entwickelte  sich  die  klösterliche  Geschicht- 
schreibung. Sie  gewann  an  wissenschaftlicher  Haltung:  die  Auf- 
gaben, die  der  Geschichtschreiber  zu  lösen  hat,  fingen  an,  erkannt 
zu  werden.  Zugleich  aber  wurde  die  Geschichte  in  höherem  Maße 
als  vorher  ein  Spiegel  des  Zeitalters,  dem  sie  entstammte,  und  der 
geistigen  Bewegung,  von  der  es  erfüllt  war.  Sie  wurde  lebendig, 
indem  der  Odem  politischer  Leidenschaft,  Liebe  und  mehr  noch 
Haß,  ihre  Darstellung  erregte,  indem  das  Parteiinteresse  die  matten 
Töne,  mit  denen  die  historische  Kunst  sich  bisher  begnügt  hatte, 
durch  tiefere  und  leuchtendere  Farben  ersetzte.  Eine  Folge  davon 
war,  daß  auch  von  den  historischen  Werken  ein  Einfluß  auf  die 
Zeitgenossen  ausgeübt  werden  konnte:  die  Geschichtschreiber  des 
kirchlichen  Streites  arbeiteten  in  dieser  Absicht:  sie  wollten  nicht 
mehr  nur  die  Kunde  von  den  Ereignissen  den  Späteren  über- 
mitteln, sondern  sie  versuchten  die  Anschauungen  der  Gegenwart 
zu  bestimmen. 

Die  letztere  Absicht  herrschte  ausschließlich  in  der  Streit- 
schriffcenliteratur.  Wir  haben  die  einzelnen  Werke,  soweit  sie  auf 
die  Entwickelung  der  Verhältnisse  einen  Einfluß  übten  oder  sie 
charakterisieren,  im  Verlaufe  der  Darstellung  kennen  gelernt.  Hier 
haben  wir  nur  nach  der  Bedeutung  dieser  Literaturgattung  für  das 
geistige  Leben  zu  firagen. 

Dabei  drängt  sich  eine  Bemerkung  sofort  auf.  Seit  dem  neun- 
ten Jahrhundert  hatte  die  Literatur  aufgehört,  ein  Moment  des 
öffentlichen  Lebens  zu  sein.  Im  Verlaufe  des  kirchlichen  Streites 
und  durch  ihn  wurde  sie  es  wieder;  sie  ist  es  seitdem  geblieben. 
Es  gibt  keine  Größe  in  der  Welt,  deren  Macht  so  ununterbrochen 
gestiegen  wäre,  wie  die  ihre.  Das  beruht  auf  ihrem  unmittelbaren 
Zusammenhang  mit  der  öffentlichen  Meinung.     Mit  Recht  ist  be- 


^  Vgl.  c.  40  S.  558  über  Justinian:  Videtur  illustrior  fuisse  aliis  im- 
peratoribus,  per  hoc  quod  etiam  inter  ecelesiasticos  scriptores  locum 
acquisivit. 


—     959     — 

merkt  worden,  daß  diese  aus  Imponderabilien  resultierende  Kraft 
im  elften  Jahrhundert  vorhanden  war  und  sich  wirksam  bewiest 
Man  kann  die  Spuren  ihrer  Existenz  schon  in  der  Zeit  Heinrichs  IIL 
und  Leos  IX.  bemerken.  Denn  was  beweisen  die  Reden  des 
Kaisers  an  das  Volk,  die  Publizität,  die  der  Papst  allen  seinen 
Handlungen  verlieh,  anders,  als  daß  beide  Männer  die  Macht, 
welche  die  allgemeine  Überzeugung  über  den  Einzelnen  hat,  kannten 
und  im  Dienst  ihrer  Zwecke  zu  benützen  strebten?  Weit  ge- 
waltiger beweist  sie  sich  in  den  Jahrzehnten  des  kirchlichen  Streits. 
Nicht  Gregor  allein  hat  die  Massen  zum  Handehi  aufgerufen, 
sondern  die  Führer  beider  Parteien  haben  an  das  Urteil  der  All- 
gemeinheit appelliert,  indem  sie  ihren  Streit  in  öffentlichen  Schrifte)! 
führten  und  die  Welt  zur  Parteinahme  aufriefen:  hier  ist  kein  unter- 
schied zwischen  Gregor  VII.  und  Wibert,  zwischen  Heinrich  IV. 
und  Heinrich  V.  Sie  alle  erkannten  tatsächhch  die  Bedeutung  der 
öffentlichen  Meinung  an. 

In  diesen  Verhältnissen  lag  für  die  kämpfenden  Parteien  die 
Aufforderung,  fast  könnte  man  sagen,  die  Nötigung  zu  dem  Versuch, 
Einfluß  auf  die  öffentliche  Meinung,  womöglich  die  Herrschaft  über 
sie  zu  gewinnen.  Diesem  Zweck  diente  die  Streitschriftenliteratur: 
Prälaten,  wie  der  Kardinal  Humbert  und  der  Erzbischof  Gebhard 
von  Salzbm'g,  Gelehrte  wie  Sigibert  von  Gembloux  und  Bernold, 
Mönche  und  Kleriker;  wie  der  Hersfelder  Anonymus  und  Manegold 
haben  sich  gleich  eifrig  an  ihr  beteihgt:  selbst  der  Name  eines 
Laien  findet  sich  in  der  Reihe  dieser  Pubhzisten^.  Schrieben  sie 
selbstverständlich  zumeist  in  Prosa,  so  fehlen  doch  einzelne  Bei- 
spiele dafür  nicht,  daß  auch  die  Kunst  der  Metrik  in  den  Dienst  der 
Parteiinteressen  genommen  wurdet 

Alle  diese  Schriften  erstrebten  eine  Wirksamkeit  in  die  Breite: 
sie  sollten  nicht  nur  von  den  wenigen  beachtet  werden,  welche  die 
lateinische  Bildung  beherrschten,  sondern  von  allen.  Das  war  die 
offen  ausgesprochene  Absicht  der  Schriftsteller:  gegenseitig  warfen 
sie  sich  den  Vorwurf  zu,   den   rechten  Glauben  der  Ungebildeten 


>  Mirbt,  Publiz.  S.  121  ff. 

'■'  Graff  Ludwig  von  Thüringen.  Freilich  hat  er  den  Brief  an  Waltram 
von  Naumburg,  der  seinen  Namen  trägt,  nicht  selbst  verfaßt;  er  ist  von 
Herrand  von  Halberstadt,  L.  d.  1.  11  3.  285tff. 

3  Gedicht  über  die  Einnahme  Roms,  L.  d.  1.  I  S.  433,  Altercatio  inter 
Urbanum  et  dementem,  L.  d.  1.  II  S.  170  ff.,  Querela  in  gratiam  nothorum, 
Bouq.  XI  S.  444  ff.,  Rhythmus  de  captiv.  Paschalis  p.,  L.  d.  1.  II  S.  673  ff., 
und  das  Lorscher  Spottgedicht,  s.  o.  S.  872  Anm.  1.  Deutschen  Ursprungs 
ist  nur  d'AS  letztere. 


—     960     — 

und  Uliteraten  zu  stören;  jeder  wollte  zu  dem  Zwecke  schreiben, 
um  aufklärend  und  belehrend  gerade  ihnen  zu  dienen  ^.  Man  muß 
fragen:  wie  war  das  möglich  bei  Schriften,  die  nicht  in  der  Volks- 
sprache geschrieben  waren,  die  nur  in  verhältnismäßig  wenigen 
Exemplaren  hergestellt  werden  konnten?  Die  Antwort  liegt  in  der 
großen  Zahl  der  Kleriker  und  Mönche  und  in  dem  regen  geistigen 
Austausch:  dieselbe  Handschrift  lief  von  Hand  zu  Hand,  Männer 
aber,  die  sie  verstanden,  die  als  Dolmetscher  dienen,  wenigstens 
den  Inhalt  mitteilen  konnten,  fand  man  überall:  nicht  nur  in 
kirchlichen  Amtern  und  Diensten,  sondern  in  allerlei  weltlichen 
Beschäftigungen.  In  jedem  reichen  Haus  gab  es  Kleriker,  die  als 
Verwalter,  als  Schreiber,  nicht  selten  auch  als  Arzte  sich  nützlich 
machten;  die  einen  leisteten  ihre  Arbeiten  gegen  Bezahlung,  die  , 
anderen  wurden  durch  die  Hoffnung  auf  die  Erlangung  irgend- 
eines kirchlichen  Benifiziums  festgehalten^.  Sie  vornehmlich  waren 
die  Vermittler  zwischen  den  lateinisch  schreibenden  Literaten  und 
dem  deutsch  redenden  Volke. 

So  ist  die  Literatur  wieder  zu  einer  Macht  im  öffentlichen 
Leben  geworden:  wie  groß  ihr  Einfluß  war,  haben  wir  beobachtet. 
Wenn  Humberts  Schrift  wider  die  Simonisten  im  Beginn  des 
Streites  geradezu  verhängnisvoll  wirkte,  so  war  es  umgekehrt  ein 
Glück,  daß  im  Verlaufe  nicht  nur  die  Parteimänner  zu  Worte 
kamen,  sondern  auch  solche,  die  für  einen  bilHgen  Ausgleich  der 
Gegensätze  eintraten.  Durch  ihre  Erörterungen  erhielt  die  öffent- 
liche Meinung,  welche  die  Beilegung  des  Streites  forderte,  solches 
Gewicht,  daß  sie  den  Frieden  gewissermaßen  erzwang.  Die 
Literatur  aber  war  es,  durch  die  sie  zu  einer  unabhängigen  Macht 
wurde. 

Die  Bedeutung  der  Streitschriften  für  das  geistige  Leben  ist 
damit  jedoch  noch  nicht  erschöpft.  Nur  zum  geringsten  Teil  waren 
sie  bedeutende  Leistungen;  besonders  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß 
die  deutschen  Werke  im  allgemeinen  hinter  den  fremden  zurück- 
stehen. Weit  weniger  als  die  Romanen  haben  die  deutschen 
Schriftsteller  Ideen  gegeben;  .sie  haben  sie  nur  verarbeitet.  Und 
dennoch  diente  auch  ihre  Tätigkeit  der  beginnenden  Befreiung  des 
Geistes  von  der  unbedingten  Herrschaft  des  Überlieferten. 

Der  Satz  kann  seltsam  erscheinen;  denn  auf  allen  leiten  be- 
rief man  sich  in  diesem  "Streit  auf  die  historische  Autorität.  Wenn 


1  Vgl.  De  un.  eccl.  I,  8  S.  18  und  Gebeh.  ep.  7  S.  266.  Der  Schotte 
David,  der  auf  Befehl  Heinrichs  V.  eine  Geschichte  von  dessen  Romzug 
schrieb,  hat  dabei  auch  an  Laien  als  Leser  gedacht,  Ekkeh.  z.  1110  S.  243. 

2  Vgl.  Humb.  adv.  Sim.  III,  20  S.  224. 


—     961     — 

Gebhard  von  Salzburg  sagte^,  daß  er  viele  und  leuchtende  Zeugen 
für  seine  Lehre  habe:  die  Apostel  und  ihre  Nachfolger,  die  Päpste, 
überdies  die  reiche  Menge  der  katholischen  Väter,  so  war  das  ein 
Wort,  das  jedermann  wiederholen  konnte.  Denn  alle  Schriftsteller, 
die  Wibertisten  nicht  minder  wie  die  Gregorianer,  bewiesen  ihre 
Säti;  auf  dieselbe  Weise,  und  ihnen  allen  galt  dasselbe  als  Autorität: 
die  Bibel  und  die  ältere  kirchhche  Literatur,  die  päpstlichen  Er- 
lasse und  die  Beschlüsse  der  Konzilien.  Sie  alle  waren  überzeugt, 
daß  allein  das  Überheferte  und  daß  alles  Überlieferte  berechtigt  sei. 
Aber  der  prinzipiell  festgehaltene  Satz  ließ  sich  den  Tatsachen 
gegenüber  nicht  durchlühren.  Die  Einsicht  war  alt,  daß  die  kirch- 
lichen Rechtssätze  sich  vielfach  widersprechen'^;  durch  die  inten- 
sivere Beschäftigung  mit  dem  Altertum  wurde  sie  verstärkt.  Frei- 
lich konnte  man  Widersprüche  durch  dialektische  Künste  beseitigen, 
aber  bei  allen  war  das  nicht  möglich.  Wider  seinen  Willen  wurde 
das  Zeitalter  zur  Kritik  der  Überlieferung  gedrängt;  man  wagte  es 
in  einzelnen  Fällen,  ihre  Sicherheit  anzufechten^,  in  anderen,  Ur- 
kunden, die  die  großen  Namen  des  Altertums  vor  sich  hertrugen^ 
zu  verwerfen*.  Von  dem  Satze:  Alles  Überlieferte  ist  geheiligt, 
kam  man  unvermerkt  zu  der  Frage:  Was  ist  die  echte  Überheferung? 
Ich  möchte  die  Bedeutung  dessen  nicht  überschätzen:  man  war 
noch  sehr  weit  davon  entfernt,  an  dem  Recht  des  Autoritätsprinzipes 
irre  zu  werden;  man  fragte  nur  nach  der  sicheren  Autorität  und 
man  stellte  diese  Frage  nicht  prinzipiell,  sondern  nur  für  den  ein- 
zelnen Fall.  Aber  lag  nicht  auch  hierin  schon  ein  Schritt,  der 
aus  der  bisherigen  Unmündigkeit  herausführte? 

Wie  die  Entstehung  der  Publizistik,  so  ist  die  Fortbildung 
der  kirchenrechtlichen  Literatur  eine  Wirkung  des  kirchhchen 
Streites.  Wir  haben  der  Sammlung  Burchärds  von  Worms  früher 
gedacht;  sie  repräsentiert  das  Reichskirchenrecht  in  seinem  zwie- 
spältigen Inhalt.  Während  des  Streits  begann  mit  den  Werken 
Anselms  und  Deusdedits  die  Kodifizierung  des  päpsthchen  Rechts^ 


1  Ep.  7  S.  266. 

2  S.  oben  S.  498  über  Abbo  von  Fleury.  Wido  de  schism.  Hildebr.  11 
S.  552. 

3  Bernold  über  die  Erzählung  der  Hist.  tripart.  von  Paphnutius,  de 
incont.  sacerd.,  L.  d.  1.  II  S.  7.  Man  kann  freilich  nicht  sagen,  daß  es  sich 
hier  um  histor.  Kritik  handelt. 

*  Humbert    erkannte    nur    50    apostol.    Kanones    an,    adv.    Sim.   I,  8 
S.  112;  ebenso  andere,  Bern.,  de  exe.  vit.  17  S.  119;  es  kam  auch  vor,  daß 
sie  überhaupt  verworfen  wurden,  ib.  27  S.  124. 
»  S.  oben  S.  854. 
Hauck,  Kirchengeschichte.    III.  "*  . 


—    962     — 

Auch  sie  begnügten  sicli,  zu  sammeln;  den  Schritt  über  sie  hinaus 
bezeichnet  Alger  von  Lüttich:  an  die  Stelle  der  Sammlung  tritt 
bei  ihm,  man  kann  kaum  sagen:  die  Untersuchung,  aber  wenigstens 
die  Verarbeitung  des  Stoffes^. 

Und  wie  entwickelte  sich  nun  in  dieser  Zeit,  in  der  überall 
bewußt  oder  unbewußt  Neues  sich  regte,  die  Theologie? 

Im  Laufe  des  zehnten  Jahrhunderts  waren  die  ersten  schwachen 
Spuren  davon  hervorgetreten,  daß  die  Theologie  sich  anschickte, 
die  bloß  reproduzierende  Methode  zu  verlassen.  Noch  vor  der 
Mitte  des  elften  wurde  der  Bruch  mit  ihr  in  Frankreich  vollzogen. 
Nicht  ohne  Leidenschaftlichkeit  setzte  sich  Berengar  von  Tours 
der  absoluten  Herrschaft  der  Autorität  entgegen:  er  wollte  rationelle 
Erkenntnis  des  kirchlichen  Glaubens.  Daß  es  ein  Unrecht  sei,  die 
Wahrheit  mit  Hilfe  der  Dialektik  zu  erkunden,  gab  er  nicht  zu; 
im  Gegenteil,  das  sei  Pflicht:  denn  wer  sich  auf  die  Dialektik 
stütze,  stütze  sich  auf  die  Vernunft.  Und  bestehe  nicht  in  ihrem 
Besitze  das  götthche  Ebenbild?  Wie  könne  der  Mensch,  der  auf 
seine  höchste  Ehre  verzichtet,  von  Tag  zu  Tag  erneuert  werden 
zum  Bilde  Gottes?  Besser  sei  es,  mit  der  Vernunft  zugrunde  zu 
gehen,  als  den  Autoritäten  zu  weichen  ^  Daß  Berengar  die  Lehre 
Badberts  über  das  h.  Abendmahl  verwarf,  und  daß  er  es  tat,  weil 
sie  irrationell  sei,  gab  gewaltigen  Anstoß:  es  stürzte  den  rücksichts- 
losen Dialektiker  in  die  Kämpfe,  in  denen  er  zugrunde  ging. 
Denn  bereits  galt  die  Wandelmigslehre  als  kirchHches  Dogma: 
überall  in  Frankreich  konnte  man  die  Rede  vernehmen,  Berengar 
sei  von  der  Einheit  des  katholischen  Glaubens  abgefallen,  er  lehre 


^  De  miseric.  et  iustitia  bei  Martene  et  Durand,  Thes.  nov.  V  S.  1021  ff 
Über  seine  Absicht  sagt  Alger  in  der  Vorrede  S.  1023:  Quia  praecepta 
canonica  variis  personis,  euntibus  temporibus,  vario  ordine,  varia  discretione 
contemperanda  sunt,  ut  aliter  haereticus  aliter  peccator,  aliter  subditus 
aliter  praelatus,  sed  et  aliter  et  aliter  arguendus  sit  quicynque  varia  infcen- 
tione  vel  operatione  vel  conditione  discretus,  ad  haec  quantum  dedit  Deus 
discernendum  elaboravi,  ut  in  canonibus  adeo  intentionis,  utilitatis,  veritatis 
eluceret  unitas,  ut  nuUam  contrarietatis  discordiam  pararet  aliqua  eorum 
diversitas.  Für  die  Methode  Algers  bezeichnend  ist  z.  B,  1, 83  S.  1058  f., 
wo  die  Verschiedenheit  der  Aussagen  über  die  Exkommunikation  behandelt 
wird:  Ex  qua  praeceptorum  varietate  sanctis,  quorum  unus  est  spiritus, 
non  dissensionis  sed  pacis,  non  est  ulla  contrarietas  imputando,  sed  cum 
omnes  viae  Domini  sunt  misericordia  et  veritas,  maxima  discretio  est  atten- 
denda  .  .,  ut  sc.  non  dissone,  sed  concinne  et  concorditer  utrumque  esse 
exequendum  suo  ordine,  sua  discretione  demonstremuö. 

*  De  Sacra  coena  ed.  Vischer  S.  100  ff. 


—     963     — 

anders  wie  die  Kirche  ^  Den  Streit  führten  zunächst  romanische 
Theologen.  Doch  war  Deutschland  mehr  als  ein  stummer  Zu- 
schauer. Man  lauschte  mit  lebhaftem  Interesse  den  Nachrichten 
aus  dem  Nachbarlande  und  man  nahm  in  dem  Streit  sehr  ent- 
schieden Stellung. 

Die  erste  Äußerung  kam  von  einem  Landsmann  und  Studien- 
freunde Berengars,  dem  Kanonikus  Adelmann,  der  als  Lehrer  an 
der  Domschule  zu  Lüttich,  dann  in  Speier  tätig  war.  Er  hatte  als 
Schüler  Fulberts  mit  Berengar  Freundschaft  geschlossen.  Deshalb 
beunruhigten  ihn  die  Gerüchte,  die  über  jenen  umliefen.  Je  weiter 
er  davon  entfernt  war,  in  die  rasche  Verurteilung  des  jüngeren 
Freundes  einzustimmen,  um  so  mehr  war  er  um  ihn  besorgt.  Denn 
das  stand  ihm  fest,  daß,  wenn  die  Nachrichten  über  seine  Lelire 
begründet  seien,  er  gegen  den  katholischen  Glauben  verstoße.  In 
einem  freundlichen  Schreiben  suchte  er  ihn  zu  warnen,  zurück- 
zuhalten. Bemerkenswert  ist  sein  prinzipieller  Standpunkt.  Es 
fehlte  ihm  jedes  Verständnis  für  die  Gedankengänge  Berengars; 
denn  seiner  Überzeugung  nach  gab  es  innerhalb  des  Christentums 
kein  Problem,  kein  Recht  der  Untersuchung:  Gott  haßt  diejenigen, 
die  zu  weit  gehen  in  der  Forschung^.  Das  christliche  Gemein- 
wesen ist  von  den  Vorfahren  so  trefflich  geordnet,  daß  kein  neuer 
Häretiker  mehr  erstehen  kann,  ohne  sofort  überwunden  zu  werden. 
Als  Häresis  aber  galt  ihm  alles,  was  gegen  die  herrschende  An- 
schauung verstieß.  Der  Trugschluß:  Was  jetzt  gelehrt  wird,  ist 
wahr;  also  ist  es  stets  gelehrt  worden,  ist  das  Fundament  seiner 
Gesamtanschauung:  er  berief  sich  auf  Augustin,  Hieronymus  und 
Ambrosius,  ohne  zu  ahnen,  wie  verschieden  sie  gerade  über  das 
Abendmahl  dachten.  Für  ihn  stand  alles  fest:  wie  die  Betonung 
der  kirchlichen  Lektionen,  so  die  Grammatik,  sO  das  Dogma'.  Er 
war  der  konsequenteste  Vertreter  der  StabiHtät. 

Etwas   später   lehrte   in    Mainz    der   Scholastikus    Gozechin*. 

1  Vgl.  Adelmanns  gleich  zu  erwähnenden  Brief  an  Berengar,  heraus- 
gegeben von  Schmid,  Braunschweig  1770;  ein  größeres  Bruchstück  bei 
Migne  143  S.  1289  ff.  Der  Brief  ist  wahrscheinlich  i.  J.  1049  geschrieben; 
jedenfalls  vor  der  römischen  Synode.  Von  Adelmann  hat  Mabillon,  Vet. 
Anal.  2.  Aufl.  S.  382  Rythmi  alph.  de  viris  illustrib.  herausgegeben.  Er  er- 
wähnt in  der  Zuschrift  seinen  früheren  Aufenthalt  in  Lüttich,  am  Schluß 
der  Verse  seinen  jetzigen  in  Speier.  Nach  Sigibert  de  scr.  eccl.  153  S.  582 
wurde  er  B.  von  Brescia. 

-  S.  23:  Odit  dominus  nimios  scrutatorea. 

3  S.  31  f.:  Berengar  verachtet  Donat,  er  accentuieit  die  kirchlichen 
Lektionen  eigentümlich;  jenes  ist  audacia  pervicax,  dieses  insolentia. 

*  Über  ihn  Holder-Egger  im  N.A.  XIII  S.  11  ff.    Gozechin  ist  identisch 

61* 


—     964     — 

Auch  er  war  ein  Lobredner  des  Alten,  unzufrieden  besonders  mit 
allen  Neuerungen  im  Studien wesen;  er  urteilte,  daß  sie  nur  ge- 
eignet seien,  Zucht  und  Sitte  zu  zerstören.  Polternd  machte  er 
in  einem  Brief  an  seinen  Schüler  Walcher  seiner  Indignation  über 
Berengars  verderbliche  Neuerungen  Luft:  die  vermessene  Weise, 
wie  Berengar  argumentierte,  schien  ihm  unendlich  weit  abzuliegen 
von  der  ehrfurchtsvollen  Zurückhaltung,  mit  der  die  Alten  die  die 
menschhche  Vernunft  übersteigenden  Geheimnisse  berührten.  Er 
konnte  von  der  jungen  Wissenschaft  nur  die  verderblichste  Frucht 
erwartend  Das  sind  zwei  Äußerungen,  aber  die  Stimmung,  in 
der  Adelraann  und  Gozechin  urteilten,  war  weit  verbreitet.  Der 
letztere  versichert,  daß  Huzmann  von  Speier,  Meginhard  von  Bam- 
berg und  andere  hervorragende  Männer  im  Kummer  über  die 
Wendung,  welche  die  Wissenschaft  genommen  habe,  der  Theologie 
Valet  gesagt  hätten^. 

Lu  Jahre  1088  Heß  sich  sodann  Bernold  vernehmend  Er 
verleugnete  auch  der  dogmatischen  Frage  gegenüber  den  Historiker 
nicht.  Denn  er  war  ledigHch  darauf  bedacht,  die  gegen  Berengar 
ergangenen  kirchlichen  Urteile  zusammenzustellen.  Damit  aber 
genügte  er  zugleich  seinem  dogmatischen  Standpunkt.  Denn  ebenso 
fest  wie  Adelmann  war  er  davon  überzeugt,  daß  die  von  Berengar 
behandelte  Frage  einer  Untersuchung  überhaupt  nicht  bedürfe; 
nach  der  Meinung  der  Väter  genüge  ja  die  Entscheidung  einer 
einzigen  allgemeinen  Synode  gegen  jede  Häresie.  Freilich  war  er 
unterrichtet  genug,  um  sich  nicht  zu  verhehlen,  daß  Berengar  einen 
disputabeln  Punkt  berührt  hatte;  aber  er  beruhigte  sich  dabei, 
daß  der  kathohsche  Christ  nicht  alles,  was  er  glaube,  mit  der 
Vernunft  erfassen  müsse;  denn  wo  bliebe  sonst  das  Verdienst  des 
Glaubens  ? 

Schließlich  trat  auch  der  Abt  Wolfhelm  von  Brauweiler  in 
die  Reihe  der  Bestreiter  Berengars  ein.  Man  erwartet  nicht,  ihn 
hier  zu  finden;  denn  er  galt  bei  den  entschiedenen  Vertretern  des 
Alten  als  ein  Freund  der  Philosophie.  Aber  in  einem  Brief  an 
den  Abt  Meginhard  von  Gladbach  spricht  er  sich  nicht  minder 
schroff  als  Gozechin  aus:  seiner  Ansicht  nach  ist  die  ganze  Frage 


mit  Goswin,  dem  Verfasser  der  passio  s.  Albani.  Die  Abfassungszeit  der 
epistola  ad  Walch.  ergibt  sich  daraus,  daß  der  Tod  Heinrichs  III.  (1056) 
und  Liutpolds  von  Mainz  (1059)  c.  34  S.  903  erwähnt  ist. 

1  Vgl.  c.  29  ff.  S.  900  f. 

^  Er  nennt  c.  33  S.  902  außer  diesen  Deutschen  Drogo  von  Paris  und 
Herimann  von  Rheims. 

'  Migne  148  S.  1453,  de  Beringerii  damnatione  multiplici. 


—     965     — 

entschieden  schon  durch  die  Einsetzungsworte:  denn  da  aer  All- 
mächtige sagt:  Das  ist  mein  Leib,  so  ist  es  schlechthin  notwendig, 
daß  es  so  ist^ 

Für  die  Geschichte  des  Dogmas  haben  die  Äußerungen  der 
Deutschen  gegen  Berengar  im  Vergleich  mit  den  Werken  Lan- 
francs  und  Guitmunds  kaum  Bedeutung.  Für  unsere  Betrachtung 
sind  sie  von  Wert;  denn  sie  zeigen,  daß  die  deutschen  Theologen 
des  elften  Jahrhunderts  weit  mehr  geneigt  waren,  auf  dem  traditio- 
nalistischen Standpunkt  zu  verharren,  als  der  dialektischen  Unter- 
suchung der  Kirchenlehre  sich  zuzuwenden. 

Es  ist  kaum  zu  verwundern,  daß  sie  auch  an  der  alten  Vor- 
stellung der  Übereinstimmung  ihrer  Autoritäten  festhielten:  kaum 
einen  Zwiespalt  zwischen  den  Lehren  der  alten  Philosophen  und 
den  Dogmen  der  Kirche  meinte  z.  B.  Wolfhelm  von  Brauweiler 
zugestehen  zu  müssen.  Aber  das  war  eine  Anschauung,  die  das 
verschärfte  kirchliche  Bewußtsein  nicht  mehr  ertrug.  Als  Wolfhelm 
bei  einem  Aufenthalte  im  Stift  Lautenbach  im  Elsaß  seine  Meinung 
kundgab,  rief  er  den  heftigsten  Widerspruch  des  jungen  Manegold 
hervor:  dieser  behauptete,  man  finde  eine  Menge  Sätze  bei  den 
Philosophen,  die  dem  Glauben  und  dem  Heil  der  Menschen  zu- 
wider seien.  Der  im  Gespräch  im  Klostergarten  zu  Lautenbach 
begonnene  Disput  fand  seine  Fortsetzung  in  einer  heftigen  Streit- 
schrift Manegolds  gegen  Wolfhelm  ^.  Hier  sprach  er  ohne  Rück- 
halt: das  weltliche  Studium  sei  überflüssig,  ja  gefährlich;  weder  die 
Philosophen  führten  ihre  Schüler  zu  Gott,  noch  die  Dichter,  diese 
Spaßmacher  beim  Hochzeitsfest  des  Götzendienstes'^.  Nicht  zum 
Studium  weltlicher  Weisheit  habe  Gott  die  Liebhaber  des  ewigen 
Lebens  berufen,  sondern  zur  Erwartung  der  Verheißung  des  Vaters : 
sie  sollten  nichts  wissen  als  den  gekreuzigten  Jesus*. 

So  weit  die  Ansichten  Wolfhelms  und  Manegolds  auseinander 
gingen,    die  Konsequenz  beider  wäre    das  Festhalten    an   der  bloß 


^  Der  Brief  ist  in  die  V.Wolf  heims  aufgenommen,  Migne  154  S.  412  ff. 

2  Muratori  Opere  XI,  1  S.  102  ff.,  auch  Migne  155  S.  149  ff. 

^  C.  9:  loculatores  ad  nuptias  idololatriae  concurrentes.  / 

*  C.  20  S.  127,  15  S.  121.  Auch  der  S.  966  erwähnte  Dietrich  von 
Ämorbach  bemerkt:  Non  enim  monachis  vel  niinistris  s.  altaris  ullo  modo 
canonica  auctoritate  permittitur  gentilium  libros  vel  discere  vel  docere,  zu 
1.  Ptr.  1, 13  Bl.  48.  Ebenso  schroff  wie  Manegold  äuBert  sich  ein  Kapellan 
Heinrichs  IV.,  der  Mönch  Gottschalk  von  Limburg;  er  sagt:  De  duobus 
unum  elige  tibi,  quod  placet,  aut  cum  dialectico  argumentum  rerum  appa- 
rentium,  quod  rationis  est,  aut  cum  catholico  argumentum  rerum  non  appa- 
rentium,  quod  fidei  est,  op.  1, 12  S.  74. 


—     966     — 

reproduzierenden  Methode   in   der  Theologie  gewesen.     Allein  sie 
ließ  sich  in  dieser  Zeit  nicht  mehr  behaupten ;  auch  in  Deutschland 
begann  die  Abkehr  von  ihr. 

Das  zeigt  sich  sehr  bestimmt  in  der  Exegese:  die  Schrift- 
ausleger der  karolingischen  Zeit  Alkuin,  Rhaban,  Walahfrid  hatten 
Exzerpte  zusammengetragen.  Genau  nach  ihrem  Vorbilde  legte 
kurz  vor  der  Mitte  des  elften  Jahrhunderts  Brun  von  Würzburg 
den  Psalter  und  neun  biblische  Hymnen  aus\  Aber  man  hatte 
doch  nachgerade  genug  von  den  Alten  gelernt,  um  nicht  mehr  ge- 
nötigt zu  sein,  ihre  Sätze  und  Worte  zu  wiederholen:  man  konnte 
versuchen,  ihre  Gedanken  zu  einer  halbwegs  selbständigen  Schrift- 
auslegung zu  gestalten. 

In  diesem  Sinne  selbständig  wird  man  sich  Aribos  Auslegung, 
der  Stufenpsalmen  denken  dürfen^,  und  erklärte  sein  Zeitgenosse 
Dietrich,  der  wahrscheinlich  Mönch  in  Amorbach  war,  die  katho- 
lischen Briefe^.  Als  der  Abt  Richard  von  Fulda  die  Aufforderung 
zu  dieser  Arbeit  an  ihn  richtete,  erschrak  er  fast;  denn  es  dünkte 
ihn,  es  liege  in  ihr  eine  Geringschätzung  der  Alten.  Aber  Folge 
geleistet  hat  er  ihr  dann  doch.  Seine  Auslegung  blieb  insofern 
innerhalb  des  gewohnten  Kreises  stehen,  als  sie  durchaus  praktisch 
gerichtet  war:  so  wie  sie  war,  sollte  sie  zur  Erbauung  der  Brüder 
in  den  Klöstern  vorgelesen  werden  können.  Aber  gerade  darin 
liegt  ihr  Wert:  denn  Dietrich  liebte  direkte  Beziehungen  auf  die 
gegenwärtigen  Verhältnisse.  Man  erkennt  einen  Mann,  welcher 
der  kirchlichen  Beform  geneigt,  doch  nicht  zum  Parteigänger  der 
Lothringer  wurde;  das  Höchste,  was  er  kannte,  war  neben  der 
heiligen  Schrift  die  Eegel  Benedikts. 

Etwas  später  lebte  in  Paderborn  der  Kanonikus  Dietrich,  ein 
Schüler  Lanfrancs.  Von  ihm  bewogen  hat  Lanfranc  gegen  Be- 
rengar  geschrieben*.  Auch  er  selbst  aber  war  imstande,  einen 
theologischen  Traktat  zu  verfassen.  Wir  besitzen  6ine  Auslegung 
des  Vaterunsers,  die  er  dem  Gedächtnis  des  Bischofs  Immad  wid- 


1  Migne  142  S.  49  ff.  Über  die  Authentie  s.  S.  576  Anrn.  5.  Die  be- 
nutzten Schriften  sind  die  gewöhnlichen,  s.  Denzinger  in  d.  Prolegora.  S.  25. 

2  Sigib.  de  scr.  eccl.  140  S.  578.     Ekkeh.  S.  193. 

3  Über  ihn  Dümmler  in  den  Abh.  der  Berl.  A.  1894.  Im  Anhang  zu 
der  l.Aufl.  dieses  Buchs  habe  ich  von  dem  noch  ungedruckten  Kommentar, 
auf  den  zuerst  Scheps,  N.A.  XIX  S.  221,  aufmerksam  gemacht  hat,  das 
Widmungsschreiben  an  Abt  Richard  von  Fulda  (1018—1039),  und  eine  An- 
zahl Stellen  zur  Charakteristik  der  Methode  abdrucken  lassen.  Zahlreichere 
Auszüge  gibt  Dümmler. 

*  Scheffer- Boichorst,  Annal.  Patherbr.  S.  70. 


—     967     — 

mete\  An  sich  nicht  von  großem  Wert  dient  sie  doch  der  Kenn- 
zeichnung der  theologischen  Lage.  Schon  in  den  ersten  Zeilen  stellt 
Dietrich  Vernunft  und  Autorität  nebeneinander;  beid«  seien  gleich 
ehrfurchtsvoll  anzunehmen;  er  unterläßt  nicht,  gelegentlich  seine 
dialektische  Bildung  zu  zeigen.  An  der  überkommenen  Auslegung 
hält  er  nicht  unbedingt  fest,  vielmehr  tritt  er  mit  stark  ausgeprägtem 
Selbstgefühl  für  das  Recht,  eine  eigene  Meinung  zu  haben,  ein;  es 
sei  kein  Tadel,  daß  eine  Ansicht  neu  sei. 

Während  der  Jahre  des  heftigsten  Streites  verfaßte  der  Mönch 
Haimo,  den  man  wahrscheinlich  in  Hirschau  zu  suchen  hat,  seinen 
Kommentar  zu  den  Psalmen  ^  Sein  exegetisches  Verfahren  ist 
dasselbe  wie  das  Dietrichs  von  Hersfeld:  wie  dieser  folgte  er  mit 
seinen  Erläuterungen  dem  Texte  Satz  für  Satz.  Er  prahlte  nicht 
mit  Gelehrsamkeit,  aber  er  zitierte  doch  gelegentlich  ältere  Autoren, 
unterließ  auch  nicht  anzumerken,  wenn  sie  einander  widersprachen^. 
Daß  seine  eigene  Auffassung  durchaus  von  den  Alteren  abhängig 
ist,  lehrt  schon  der  Vergleich  seines  Psalmenkommentars  mit  dem 
Werke  Bruns  von  Würzburg.  Wie  dieser  benützte  er  besonders 
Cassiodor;  doch  kann  man  nicht  sagen,  er  habe  ihn  exzerpiert. 
Denn  Haimo  schrieb  nicht  nur  ab,  sondern  er  verarbeitete  die  über- 
kommenen Gedanken,  und  ähnlich  wie  Dietrich  gab  er  seinem 
Werk  dadurch  eine  eigentümhche  Färbung,  daß  er  da  und  dort 
in  ausgesprochenem  oder  unausgesprochenem  Bezug  auf  die  Gegen- 
wart schrieb^.  Es  war  die  Folge  davon,  daß  der  kirchliche 
Streit  alle  Gedanken  der  Mitlebenden  ergriff.  Man  kann  diese 
Bemerkung  auch  anderwärts  machen:  selbst  in  den  bescheidenen 
Glossen,  mit  denen  ein  Bamberger  Kleriker  den  Daniel  und  das 
hohe  Lied  versah,  fehlte  der  Hinblick  auf  die  Zeitlage  nicht  voll- 
ständig^. 

Während  die  Exegeten  in  dieser  Weise  schüchtern  wagten, 
wieder  selbständige  Schritte  zu  tun,  suchten  andere  Theologen  nach 
neuen  Gegenständen. 

Unter  den  Gelehrten,  die  in  der  ersten  Hälfte  des  elften  Jahr- 
hunderts wirkten,  war  Bern  von  B,eichenau  der  angesehenste  ^  Wir 
haben  seine  Schriften  über  das  Quatemberfasten  und  die  Zählung 


1-  Migne  147  S.  333.  2  Migne  116;  vgl.  Beilage  2. 

'  Zu  Ps.  44  S.  352,  Widerspruch   zwischen  Augustin  und  Hieronymus. 
*  Vgl.  die  oben  S.  872  ff.  gegebenen  Auszüge. 
"'  Vgl.  oben  S.  935  Anm.  5. 

0  Er  war  1008—1048  Abt,  s.  Herim.  Aug.  z.  1048.     Sein  Ansehen  be- 
zeugt auch  Sigibert  de  scr,  eccl.  156  S.  583. 


—     m6S     — 

der  Adventssonntage  bereits  erwähnt^.  Umfänglicher  sind  seine 
Untersuchungen  über  die  Gestalt  der  Messe  ^;  er  setzte  durch  sie 
Arbeiten  der  KaroUngerzeit  fort;  aber  er  ging  dabei  einen  neuen 
Weg,  indem  er  unbedenklich  Einrichtungen^  die  er  vorfand,  tadelte 
und  Änderungen  als  zulässig  erklärte,  auch  wenn  sie  der  römischen 
Übung  fremd  waren  ^.  Später  hat  der  Bamberger  Mönch  Frutolf 
eine  urafängHche  Schrift  über  die  kirchlichen  Gottesdienste  ge- 
schrieben. Auch  als  Musikschriftsteller  tritt  er  an  die  Seite  Berns*. 
Neben  diesen  Männern  ist  noch  einmal  Othloh  von  St.  Emmeram 
zu  nennen.  Man  kennt  ihn  fast  nur  als  Historiker,  aber  er  ver- 
dient auch  um  seiner  theologischen  Schriften  willen  Beachtung^. 
Schon  deshalb,  weil  in  ihnen  seine  Persönlichkeit  noch  bestimmter 
hervortritt  als  in  jenen.  Denn  nicht  ungern  erzählt  er  von  sich 
und  seinen  Erlebnissen,  und  seine  "Worte  geben  die  anschaulichsten 
Bilder:  man  sieht  ihn  vor  sich,  wie  er  als  junges  Schülerlein, 
zitternd  vor  dem  Stock  des  Lehrers,  verstohlen  die  Hände  faltet 
und  betet,  daß  Gott  ihm  das  Verständnis  für  die  Geheimnisse  der 
lateinischen  Sprache  öffnen  möge*;  man  erfährt  dann  von  seiner 
Begeisterung  für  die  weltliche  Literatur,  von  seinem  resoluten 
Bruch  mit  diesen  Studien  und  seinem  Entschluß,  in  das  Kloster 
2U  treten '.  Oder  er  spricht  davon,  daß  er  nach  der  berühmten 
Schule  zu  Hersfeld  geschickt  wurde,  und  ohne  es  zu  suchen,  zeich- 
net er  dabei  ein  Bild  aus  den  Mußestunden  in  der  Klosterschule: 
die  aus  den  verschiedensten  Gegenden  her  stammenden  Schüler 
sitzen  beisammen  und  unterhalten  sich,  indem  sie  von  der  Heimat 
erzählen:  der  Sachse  prahlt,  der  naive  Süddeutsche  hört  bewundernd 
zu*.  Lidern  endlich  Othloh  berichtet,  wie  er  zum  Schriftsteller 
ward,  und  aus  welchen  Erwägungen  er  diese  und  jene  Schrift  ge- 


1  S.  oben  S.  531,  5;  553  f. 

2  De  quibusdam  rebus  ad  inissae  officium  pert.,  Migne  142  S.  1055  if. 

8  C.  2  S.  1058,  über  daa  Singen  des  Gloria  in  der  Messe.  Sein  Grund- 
satz S.  1060:  His  instruimur  exeraplis,  nil  nos  delinquere,  si  ea  quae  e*x 
auctoritate  pontificum,  qui  illum  s.  virum  —  Gregor  I.  —  tempore  prae- 
cesserunt,  instituta  suscepimus  et  vel  ex  Gallicanarum  ecclesiarum  aut 
Hispanicarum  usu  mutuavimus,  fideli  devotione  servamus.  Über  die  Ar- 
beiten der  Karolingerzeit  s.  Bd.  II  S.  644  und  v£\.  Mönchemeier,  Arüalar 
von  Metz,  1898. 

*  Die    Schrift    de   divinis    officiis    ist   ungedruckt;    man   vgl.  über  sie 
Breßlau,  N.A.  XXI  S.  223  ff.    Über  das  Breviarium  de  musica  dens.  S.  220ff. 
5  Migne  146  S.  27  ff.   Über  die  einzelnen  Schriften  Dümmler  S.  1087  ff. 
ö  De  cursu  spirit.  23  S.  223. 
'  De  doctr.  spirit.  14  S.  277  ff.  s  visio  5  S.  357. 


—    969    — 

schrieben  hat,  nähert  er  sich  der  Aufgabe  der  Selbstbiographie  ^ 
Ahnhch  wie  Adehnann  und  Gozechin  war  er  wenig  zufrieden  mit 
den  Zuständen  der  Gegenwart;  besonders  gereichte  auch  ihm  die 
dialektische  Richtung,  die  in  der  Theologie  aufkam^  und  die  aus- 
schließliche Benützung  der  klassischen  Literatur  im  Unterricht  zum 
Anstoßt,  Aber  so  vielfach  er  Mißbilligung  und  Tadel  aussprach, 
so  war  er  doch  nicht  entfernt  zu  einem  mißgestimmten  Krittler 
geworden.  Will  man  sich  vergegenwärtigen,  was  er  war,  so  sind 
die  Züge,  die  dem  Leser  seiner  Schriften  am  bestimmtesten  ent- 
gegentreten^ seine  frische  Auffassung  der  Wirklichkeit*,  seine  glück- 
liche Anlage,  in  allen  Dissonanzen  des  Daseins  schließlich  doch  die 
große  Harmonie  zu  entdecken^,  und  seine  redhche  Absicht,  mit  dem, 
was  er  vermochte  und  leistete,  seinen  Nebenmenschen  zu  nützen^. 
Er  war  ein  Gegner  der  dialektischen  Richtung,  nicht  weil  er  ein 
beschränkter  Kopf,  sondern  weil  er  ein  sachlicher  Geist  war,  der 
der  Tyrannei  der  Worte  und  der  Schulformen  sich  nicht  fügen 
wollte'.      Dadurch  ist   nun    besonders    seine    theologische    Schrift- 


1  De  tentat.  suis  et  scriptis  S.  29  ff. 

2  Vgl.  z.  ß.  de  trib.  quaest.  prql.  S.  60  u.  62. 

^  Übrigens  zeigen  die  herkömmlichen  Wendungen,  mit  denen  die 
Sache  erwähnt  wird,  daß  man  Othloh  nicht  kennt.  So  sagt  z.  B.  Giseke, 
Die  Hirsch.  S.  12:  Othloh  eiferte  in  zelotischer  Weise  gegen  alle  weltliche 
Wissenschaft,  besonders  aber  gegen  die  Beschäftigung  mit  den  Alten. 
Othloh  selbst  beginnt  den  Prolog  zu  seiner  Sprichwörtersammlung,  in  der 
er  das  Verbrechen  begeht,  die  Fabeln  Avians  fabulos  zu  nennen,  und  die 
von  ihm  selbst  gesammelten  Sentenzen  für  nützlicher  als  die  Catos  zu  er- 
klären, mit  der  Bemerkung:  Cum  nuper  illa  quae  dicuntur  Senecae  pro- 
verbia  per  alphabeti  ordinem  distincta  legissem,  primo  quidem  mirabar 
tantam  cuiquam  infidelium  prudentiam  inesse  posse,  quanta  in  quibusdam 
eorundem  proverbiorum  dictis  reperitur.  Deinde  non  parum  incitabar  ad 
hoc,  ut  eum  aliquo  simiii  studio  imitarer,  und  er  wünscht,  daß  in  den 
Schulen  zuerst  seine  eigenen  Sentenzen  gebraucht  würden,  damit  die  Schüler 
in  his  aliquatenus  instructi,  postea  saeculares  litteras  arti  grammaticae 
congruas  securius  discant  (S.  299  ff.).  Das  scheint  mir  ziemlich  das  Gegen- 
teil von  zelotischem  Eifern. 

■*  Er  geht  überall  von  tatsächlichen  Verhältnissen  aus  und  es  steht 
ihm  immer  die  ganze  Buntheit  der  wirklichen  Welt  vor  Augen;  vgl.  z.  B. 
de  adm.  der.  et  laic.  7  S.  257. 

5  Vgl.  z.  B.  de  trib.  quaest.  43  ff,  S.  119  ft'. 

ö  Vgl.  z.  B.  die  Vorrede  zu  de  cursu  spirituali  S.  139  ff. 

■^  S.  prol.  zu  de  trib.  quaest.  S.  60:  Dialecticos  quosdam  ita  simplices 
inveni,  ut  omnia  s.  scripturae  dicta  iuxta  dialecticae  auctoritatem  con- 
stringenda  me  decernerent,  magisque  Boethio  quam  sanctis  scriptoribus  in 
pluriniis  dictis  crederent.    Unde  et  eundem  Boethium  secuti,  me  reprehen- 


—     970     — 

stellerei  bestimmt.  Er  spekulierte  nie.  Auch  wenrt  er  über  die 
Trinität  sprach,  tat  .er  es  nicht:  er  suchte  lediglich  Analogien  für 
sie  in  der  sichtbaren  Welt^  Die  letztere  war  für  ihn  überhaupt 
erfüllt  von  sinnbildHchem  Gehalte^.  Doch  das  war  mehr  ein  Spiel. 
Die  Fragen,  die  ihn  wirklich  beschäftigten,  lagen  auf  einem  ganz 
anderen  Gebiet,  In  seinem  Dialog  de  tribus  quaestionibus  erörterte 
er  die  fundamentalen  religiösen  Probleme.  Denn  sie  machten  ihm 
Schwierigkeiten:  Er  glaubte  an  den  Gott,  dessen  Güte  die  Welt 
erfüllt,  und  er  sah  die  Welt  und  das  Menschenleben  voll  von  Übel'^; 
er  glaubte  an  den  Gott,  der  gerecht  richtet,  und  er  las  in  der 
HeiHgen  Schrift,  daß  durch  eines  Menschen  Sünde  alle  verdammt 
sind*;  er  war  sich  dessen  bewußt,  daß  die  Gnade  frei  und  un- 
verdient ist,  und  er  hielt  dennoch  menschliche  Leistungen  für  not- 
wendig^: wie  lösen  sich  diese  Fragen?  Nicht  minder  war  sein 
Nachdenken  durch  Tatsachen  beschäftigt,  die  das  Leben  und  die 
Welt  ihm  zeigte:  er  bemerkte,  daß  Sünden  segensreiche  Folgen 
haben  ^,  er  sah,  daß  das  jüdische  Volk  zum  Unglauben  wie  ver- 
urteilt ist,  daß  das  Heidentum  trotz  Christi  Erscheinung  noch 
fortexistiert':  wie  kann  man  diese  widerspruchsvollen  Tatsachen 
verstehen?  Der  Grundgedanke,  der  in  seinen  Antworten  immer 
wiederkehrt,  ist  der  der  göttlichen  Erziehung  des  Menschen- 
geschlechts und  des  Einzelindividuums  ^ :  mag  Gott  das  Böse  zu- 
lassen oder  das  Gute  darbieten,  immer  ist  seine  Absicht  mildes 
Erbarmen:  er  zieht  die  Menschen  zu  sich^.  So  die  religiösen 
Fundamentalgedanken.  Die  ethische  Richtung  seiner  Reflexion 
wird  durch  das  Werk  über  den  geistlichen  Wettlauf  anschaulich. 
Es  entspricht  seinem  stark  realistischen  Zug,  daß  er  nicht  mit 
allgemeinen  Forderungen  beginnt,  sondern  einem  jeden  vorhält,  was 
er  nach  Stand  und  Beruf  zu.  tun  hat:  der  Mönch  soll  in  frommer 
Betrachtung  leben;    der  Laie  treu  in  der  Ehe  sein,   seine  Kinder 


debant,  quod  personae  nomen  alicui  nisi  substantiae  rational!  ascriberem. 
Quae  reprehensio  si  iusta  est,  iustum  est  etiam,  ut  alia  nomina  et  verba, 
quae  in  litteris  sacris  inveniuntur  aliter  posita,  quam  dialectica  doceat,  re- 
prehendantur,  ut  substantia,  specieSj  genus,  sentire  et  habere  aliaque  plura. 

1  Z.  B.  de  admon.  der.  et  laic.  2  S.  247  ff. 

2  De  trib.  quaest.  33  S.  102.  3  c.  2  S.  63  f. 
*  C.  11  S.  73;  28  S.  96.  ^  c.  16f.  S.  81;  c.  27  S.  94 f. 
«  C.  18  S.  83.                                                            '  C.  26  S.  93  f. 

^  C.  2  S.  44:  Haec  vita  schola  maxima  est.  Sein  Verhältnis  zu 
Augustin  ist  das  gewöhnliche :  die  Entgegensetzung  von  gratia  und  meritum 
ist  augustinisch,  z.  B.  c.  18  S.  84,  die  Lösung  des  Problems  gleichwohl 
pelagianisierend,  c.  27  S.  94  f.  »  C.  23  S.  91. 


—     971     — 

wohl  erziehen,  die  Grenzsteine  seines  Gutes  nicht  verrücken,  seinem 
Herrn  treuen  Dienst  leisten,  alten  Aberglauben  meiden  und  neue 
Moden  nicht  annehmen;  der  Bischof  hat  seine  große  Verantwortung 
immer  im  Sinne  zu  tragen,  sich  als  Pastor  und  Rektor  zu  beweisen 
und  als  Christi  Stellvertreter  auch  Christi  Wandel  nachzuahmen-^. 
Es  ist  besonders  der  Psalter,  den  Othloh  als  Handbuch  der  Moral 
benützte  ^. 

Etwas  jünger  als  er  war  der  Abt  Thiofrid  von  Echternach^. 
Seine  flores  epitaphii  sanctorum  sind  ein  seltsames  in  barock  über- 
ladenem Stil  geschriebenes  Buch.  Aber  eigenartig  ist  es;  und 
zwar  nicht  nur  in  der  Form.  Denn  wenn  Thiofrid  versuchte,  den 
Wert  der  Reliquien  theoretisch  zu  begründen  und  dadurch  ihre 
Verehrung  zu  rechtfertigen,  so  wagte  er  sich  an  ein  Unternehmen, 
für  das  er  ein  direktes  Vorbild  nicht  hatte:  er  mußte  seinen  Weg 
selbst  suchen*. 

Wenige  Jahre  vor  Thiofrids  Tode  wurde  der  Mönch  Berengos 
Abt  in  St.  Maximin  ^.  Auch  er  war  ein  Schriftsteller.  Seine  Werke 
über  die  Auffindung  des  Kreuzes  Christi  und  über  das  Geheimnis 
des  Holzes  des  Herrn  sind  in  formeller  Hinsicht  Parallelen  zu  den 
Blüten  Thiofrids:  sie  sind  in  bald  schwülstiger  bald  hölzerner 
Reimprosn  geschrieben*"'.  SachHch  beweisen  auch  sie,  daß,  wer 
jetzt  al?  theologischer  Schriftsteller  auftrat,  sich  verpflichtet  fühlte, 
etwas  ihm  Eigenes  zu  sagen.  Auf  den  ersten  Gegenstand  wurde 
Berengos  durch  seinen  Lokalpatriotismus  geführt  —  die  Bürger 
von  Trier  rühmten    sich    dessen,    daß  Konstantins  Mutter  Helena 


1  C.  2  f.  S.  143  ff.  -^  C.  4  ff.  S.  148  ff. 

^  Seine  flores  epitaphii  sanctorum  sind  Brun  von  Trier  1102 — 1124 
gewidmet,  Migne  157  S.  313;  da  Thiofrid  1110  starb,  Cat.  abb.  Ept.  Scr.  XIII 
S.  740,  so  sind  sie  annähernd  zu  datieren.  Um  Thiofrids  Stil  zu  charakteri- 
sieren, begnüge  ich  mich,  die  Adresse  seines  Widmungsbriefs  zu  wieder- 
holen: Olivae  uberi,  pulchrae,  speciosae,  fructiferae  in  domo  domini,  s.  Trev. 
sedis  archipraesuli  Brunoni  oleaster  aridus,  Efternacensis  coenobii  nullius 
momenti  ygumenos  Th.  psyches  et  somatis  incorruptionem  et  internam 
summi  boni  contemplationem. 

*  Bemerkt  mag  werden,  daß  auch  Thiofrid  auf  Berengar  Bezug  nimmt 
II,  3  S.  347  u.  III,  2  S.  391. 

5  Erste  urkundliche  Erwähnung  2.  Mai  1107  MRh.  ÜB.  I  S.  471  Nr.  412. 
Seine  Werke  bei  Migne  160. 

^  Z.  B.:  Quum  antiqua  divinitas  humano  generi  tempus  praevideret 
opportunum,  ut  filiosj  qui  erant  dispersi,  congregaret  in  unum,  ad  redimen- 
dum  hominem,  quem  propriae  voluntatis  arbitrium  a  Deo  divisit,  in  vineam 
ecclesiae  primo  et  secundo  servos,  tertio  filium  misit.  So  geht  es  fast  100 
Spalten  lang  fort. 


—     972     — 

aus  ihrer  Stadt  stamme  —  ^ ;  aber  er  begnügte  sieb  nun  nicht  damit, 
eine  blühende  Wiederholung  der  bekannten  Legende  zu  geben, 
sondern  in  der  bizarrsten  Weise  flocht  er  die  Erzählung  von  der 
Kxeuzauffindung  und  die  Darlegung  von  allerhand  alttestament- 
lichen  Vorbildern  des  Kreuzes  Christi  ineinander.  Einen  bedeuten- 
deren Gegenstand  behandelte  er  in  den  kurzen  Reden,  die  in  der 
zweiten  Schrift  zusammengestellt  sind:  die  Offenbarung  Christi  als 
des  wahrhaftigen  Lichtes.  Die  ganze  Schöpfung  dünkte  ihn  voll 
von  geheimnisvollen  Hindeutungen  auf  den  Herrn  und  sein  Werk 
und  er  war  überzeugt,  daß  Christus  als  das  wahrhaftige  Licht  von 
Anfang  an  in  der  heiligen  G-eschichte  geleuchtet  habe.  Davon 
sprach  er.  Es  sind  Gedanken,  die  weit  abliegen  von  der  kirchen- 
politischen Frage,  die  alle  Gemüter  erfüllte.  Aber  auch  er  lebte 
in  ihr:  er  konnte  es  nicht  unterlassen,  in  seinen  halbpoetischen 
Reden  ein  nachdrückliches  Wort  für  den  Frieden  der  kämpfenden 
Parteien  zu  sagen  ^. 

Wer  urteilt,  daß  die  sämtlichen  hier  erwähnten  Schriften  un- 
bedeutend seien,  wird  schwerlich  viel  Widerspruch  finden.  Aber 
für  die  Entwickelung  des  geistigen  Lebens  ist  nicht  allein  das 
Vollendete  wertvoll.  Auch  Produktionen,  die  an  sich  geringhaltig 
sind,  haben  Wert,  wenn  sie  auf  eine  neue  Bahn  führen.  Die 
Werke,  die  wir  uannten,  haben  der  deutschen  Kirche  diesen  Dienst 
geleistet.  Denn  in  ihnen  vollzog  sich  die  Abkehr  von  der  niu* 
reproduzierenden  Methode  in  der  Theologie.  Die  Zeit  war  vorüber, 
in  der  die  Schriftsteller  bedrückt  von  dem  Gefühl  der  jugendlichen 
Unvollkommenheit  der  deutschen  Kultur,  nicht  wagten,  einen  Satz 
zu  schi'eiben,  der  ihnen  selbst  gehörte:  jetzt  war  Deutschland  bereit 
einzutreten  in  das  große  Gespräch  der  Wissenschaft  der  abend- 
ländischen Welt.  So  blickt  die  Theologie  der  fränkischen  Zeit 
vorwärts,  wie  die  der  Ottonenzeit  rückwärts.  Der  Augenblick  für 
eine  neue  produktive  Epoche  war  gekommen.  .  Für  sie  aber  war 
bei  dem  engen  Zusammenhang  der  europäischen  Kulturwelt  be- 
stimmend, daß  der  Übergang  zur  produktiven  Tätigkeit  in  Frank- 
reich,  überaupt   in    den  romanischen  Ländern  sich  eher  vollzogen 


^  Er  rühmt  die  erhaltene  (adhuc  testatur)  Pracht  des  Elternhauses 
der  Helena:  Ubi  pavimentum  domus  illius  variis  marmoribus  et  Pario  quon- 
dam  lapide  Stratum  bene  declarat,  quantum  ibi  prae  aliis  videretur  habere 
primatum  otc. 

^  S.  1006:  Multum  eri-as,  o  Christiane,  nimirum  haeretice,  qui  more 
phreneticorum  regnum  et  sacerdotium  soles  agitare  phrenetiee,  dum  duas 
personas,  que  in  ecclesia  Dei  semper  fuere  sublimes,  diversis  haeresibus  ab 
invicem  separare  non  times  etc. 


—     973     — 

hatte  als  in  Deutschland.  Während  Othloh  über  die  Rätsel  des 
religiösen  Lebens  nachsann  und  Berengos  über  die  Symbohk  der 
Schöpfung  träumte,  schicktö  sich  die  Theologie  bei  unserem  Nach- 
barvolke, bestimmt  durch  dessen  hervorragende  formale  Begabung, 
an,  das  überkommene  Dogma  mit  Hilfe  der  Dialektik  geistig  zu 
verarbeiten.  Der  Ton  für  die  Scholastik  war  bereits  angegeben. 
Niemand  wird  den  Gewinn  leugnen,  den  sie  der  geistigen  Schulung 
der  europäischen  Welt  gebracht  hat.  Und  doch  möchte  man  fast 
bedauern,  daß  die  deutsche  Theologie  nicht  die  Wege  ging,  auf 
die  Othloh  hindeutete  und  die  der  Geistesart  unseres  Volkes  ent- 
sprachen. Denn  so  gewiß  sie  dabei  an  wissenschafthcher  Haltung 
gewann,  so  gewiß  verlor  sie  an  religiösem  Gehalt. 

Noch  zwei  Seiten  der  hterarischen  Tätigkeit  des  deutschen 
Klerus  ziehen  misere  Aufmerksamkeit  auf  sich:  die  Poesie  und  die 
deutschen  Übersetzungen. 

Es  war  längst  herkömmlich,  daß  der  des  Latein  mächtige 
Kleriker  seine  Gewandtheit  in  der  Metrik  durch  Gedichte  des 
verschiedensten  Inhalts  bewies.  Zu  der  Poesie  hatten  diese  Verse 
nur  ausnahmsweise  eine  Beziehung;  im  Durchschnitt  waren  sie  so 
hölzern,  wie  Schulleistungen  zu  sein  pflegen,  oder  so  lehrhaft,  wie 
die  Gedichte  alter  Männer  in  der  Regel  sind\  WirkUches  Leben 
hatte  nur  die  Sequenzendichtung.  Auf  den  Wegen,  die  einstmals 
Notker  mit  so  viel  Ruhm  beschritten  hatte,  folgten  ihm  in  St.  Gallen 
Ekkehart  L  u.  IL,  in  Reichenau  Hermann  d.  L.,  endlich  der  frucht- 
barste und  eigenartigste  dieser  Dichter  der  Mönch  Gottschalk  in 
Limburg  a.  H.  Er  widmete  seine  Sequenzensammlung  Kaiser 
Heinrich  IV. ^.   Auf  die  übrige  lateinische  Dichtung  wirkte  fordernd 


1  Das  letztere  gilt  von  der  Sprichwörter-Dichtung,  die  an  sich  nicht 
ohne  Wert  ist,  s.  die  Zusammenstellung  bei  MüUenhoff  und  Scherer  S.  57  ff. 
Nr.  27,  und  Piper,  Älteste  deutsche  Litt.  S.  276  ff.,  ferner  Wipo  S.  52  ff. 
Über  Herimann  s.  oben  S.  951. 

2  Über  Ekk.  I.  u.  II.  Gas.  s.  Gall.  80  S.  288  u.  109  S.  375,  über  Hermann 
d.  L.  Gottschalk  op.  2, 12  S.  105,  über  Gottschalk  Dreves,  Godescalcus  Lintpur- 
gensis,  1897.  Hier  ist  zuerst  Licht  über  diese  rätselhafte  Persönlichkeit 
verbreitet.  Dreves  zeigt,  daß  der  Sequenzendichter  Mönch  in  Limburg  a.  H., 
Propst  am  Münster  zu  Aachen  und  Kapellan  Heinrichs  IV.  war ;  er  sammelt 
die  ihm  sicher  und  die  ihm  wahrscheilich  gehörigen  Sequenzen  und  gibt 
einige  Prosaschriften  G.'s,  2  Reden,  op.  3  u.  5,  und  3  Abhandlungen  zur 
Rechtfertigung  einiger  in  den  Sequenzen  und  in  op.  3  gebrauchten  Wen- 
dungen. P.  v.  Winterfeld  identifiziert  N.A.  XXVII  S.  509  G.  mit  dem  G. 
des  Anonymus  Mellicensis,  und  indem  er  statt  Declinge  de  Clinge,  d.  h.  von 
Klingenmünster  liest,  gewinnt  er  die  Nachricht,  daß  G.  auch  eine  Zeitlang 
dem  letzteren  Kloster  angehört  haben  muß.    Endlich  hat  Gundlach    seine 


—     974     — 

die  immer  stärker  hervortretende  Neigung,  Verhältnisse  und  Ereig- 
nisse der  Gegenwart  in  den .  Gedichten  zu  behandehi.  Man  be- 
merkt sie  im  Anfang  des  elften  Jahrhunderts  bei  Froumund  von 
Tegernsee^  gelegentlich  auch  bei  dem  anonymen  Scholastikus,  der 
dem  Bischof  Adalbold  von  Utrecht  seinen  seltsamen  Liber  prorae 
et  puppis  widmete-;  später  herrscht  sie  bei  Wipo,  vor  allem  aber 
in  den  schönen  Kaiserliedern  und  in  den  im  kirchlichen  Streit 
entstandenen  Gedichten.  Dadurch  begann  die  Dichtkunst  den 
handwerksmäßigen  Charakter  abzustreifen;  sie  gewann  lebendigen 
Gehalte 

Weit  kräftiger  als  die  lateinische  Poesie  setzte  seit  der  Mitte 
des  elften  Jahrhunderts  die  deutsche  Dichtung  ein*.  Auch  sie  war 
Kunstdichtung;  aber  es  kam  ihr  zu  gute,  daß  sie  nicht  schulmäßig 
geübt  wurde,  infolgedessen  bewahrte  sie  im  Vergleich  mit  ihrer 
lateinischen  Schwester  einen  volkstümlicheren  Zug.  Ein  Teil  der 
deutschen  Lieder  war  für  den  Gesang  bestimmt:  mit  den  Worten 
zugleich  fand  man  die  Weise ^.  Andere  waren  rein  lehrhaft,  manch- 
mal mehr  gehobene  Prosa  als  Lied.  Reichliche  Pflege  fand  end- 
lich das  biblische  Epos. 

Den  Anfang  der  singbaren  Lieder  macht  Ezzos  Gesang  von 
den  Wundern  Christi.  Ezzo  war  Scholastikus  in  Bamberg,  ein 
Begleiter  des  Bischofs  Günther  auf  seiner  Wallfahrt  nach  Jeru- 
salem®.    Von    ihm  wurde    er   zu  seinem  Werke  aufgefordert.     Es 


früher  ausgesprochene  Ansicht,  der  Aachener  Propst  sei  der  Diktator  einer 
größeren  Anzahl  von  Briefen  und  Urk.  Heinrichs  IV.  und  der  Verfasser  des 
Carmen  de  hello  Saxonico  und  der  Vita  Heinrici  IV.  (Ein  Dictator  aus  der 
Kanzlei  Heinrichs  IV.  1884.  Wer  ist  der  Verf.  des  Carm.  d.  b.  S.?  1887, 
Heldenlieder  II  S.  231  ff.)  auch  nach  den  Nachweisen  von  Dreves  ausdrück- 
lich aufrecht  erhalten  und  mit  ihnen  kombiniert,  Heldenlieder  III  S.  987  ff. 

1  Migne  141  S.  1291  ff.  Nerue  Ausg.  v.  Seiler,  Ztschi-.  f.  deutsche  Phil. 
XIV  S.  406  ff.  Fr.  starb  vor  dem  20.  Okt.  1012,  s.  OB.  Arch.  Bd.  50  S.  42; 
Ztschr.  f.  deutsche  Phil.  XIV  S.  404. 

'^  Mitteilungen  daraus  von  Bartsch,  Germania  XVIII  S.  310 — 353  und 
N.A.  I  S.  594  ff. 

^  Daß  dies  noch  entschiedener  als  von  den  erwähnten  Liedern  von 
dem  Ruodlieb  gilt,  brauche  ich  nicht  hervorzuheben.  Doch  kann  dieses 
Gedicht  rein  weltlichen  Charakters  hier  natürlich  nicht  besprochen  werden. 

*  Scherer,  Geschichte  d.  deutschen  Dichtung  im  11.  und  12.  Jahrh. 
(Quellen  und  Forschungen  XII,  1875);  Piper,  Die  geistl.  Dichtung  des  M.A. 
1888;  Kelle,  Geschichte  der  deutschen  Litteratur  II,  1896.    , 

^  S.  den  gleich  zu  erwähnenden  Gesang  Ezzos:  Ezzo  begunde  scriben, 
Wille  vant  die  wise  (Müllenhoff  u.  Scherer  I  S.  78  Nr.  31). 

«  Vita  Altm.  3  S.  230.  Die  Quelle  Ezzos  ist  Hrabans  Schrift  de  laudib. 
8.  crucis,  8.  Kelle  in  d.  Wiener  SB.  Bd.  129,  1892,  Nr.  1. 


—     975     — 

ist  ein  eigentümliches  Lied:  wenn  man  sagt,  daß  es  die  Grundtat- 
sachen der  Heilsgeschichte:  Schöpfung,  Fall  und  Erlösung  der 
Menschen,  schildert,  so  erwartet  man  gereimte  Prosa;  aber  das  ist 
es  nicht.  Es  ist  überall  voll  lebendiger  und  poetischer  Anschauung; 
es  schildert  z.  B.  die  Wirkung  von  Adams  Fall:  Da  ward  es 
Nacht  und  Dunkel;  nebelfinstere  Nacht  beschattete  die  Sterne,  bis 
Gottes  Sohn  erschien,  die  wahre  Sonne  vom  Himmel.  Oder  es  wird 
das  heilige  Kreuz  angeredet:  Deine  Aste  trugen  die  himmlische 
Bürde,  an  dir  floß  das  heilige  Blut,  deine  Frucht  ist  süß  und  gut, 
da  damit  alles  Menschengeschlecht  erlöst  ist.  Selbst  die  Klang- 
farbe der  Verse  schmiegt  sich  ungesucht  dem  Inhalt  an.  Wer  hört 
nicht  den  Unterschied  zwischen  den  dumpfen  Versen: 

Duo  sih  Adam  duo  beviel, 

Duo  was  naht  unde  vinstri, 
und  den  hellen: 

Do  irscein  uns  der  gotes  sun 

in  meniscHchemo  bilde: 

den  tach  braht  er  von  himele. 
Ähnlichen  Inhalts  ist  das  ebenfalls  in  Franken  entstandene 
Bruchstück  von  Christ  und  Antichrist^:  nur  daß  es  nicht  Schuld 
und  Erlösung,  sondern  das  Leben  Christi  und  das  Ende  der  Welt 
parallelisiert.  Bereits  macht  sich  auch  der  Aufschwung  der  Marien- 
verehrung bemerklich:  es  beginnen  die  weichen  Lieder,  die  von  der 
Blume  singen,  die  das  Reis  aus  der  Wurzel  Jesse  getragen  hat-. 
Und  nach  wie  vor  ergriff  der  Gedanke  des  Todes  die  Gemüter: 
kein  eindrucksvolleres  Lied  hat  diese  Zeit  hervorgebracht,  als  das 
Memento  mori,  schwäbischen,  wahrscheinlich  St.  Gallischen  Ur- 
sprungs^. Da  heißt  es:  Nun.  denket,  Weib  und  Mann,  wohin  ihr 
fahren  sollt.  Ihr  liebt  diese  Vergänglichkeit  und  wähnt,  immer, 
hier  zu  bleiben;  aber  sie  mag  euch  noch  so  liebenswert  dünken, 
so  werdet  ihr  sie  doch  nur  eine  kurze  Weile  haben,  ihr  mögt  an 
der  Zeit  noch  so  sehr  hangen,  so  müßt  ihr  doch  diesen  Leib  lassen. 
Mit  großer  Kraft  wird  die  Gleichheit  aller  vor  dem  Tode  und  der 
Leichtsinn  dem  stets  nahen  Tode  gegenüber  geschildert;  das  ganze 
Lied  klingt  aus  in  den  Bittruf:  Herr,  hehrer  König,  erbarm  dich 
unser!  du  mußt  uns  den  Sinn  geben,  daß  wir  die  kurze  Weile, 
die  wir  hier  sind,  die  Seele  bewahren;  denn  wir  müssen  doch  von 
hinnen  fahren. 

Wie  im  Liede,  so  steht  in  der  didaktischen  Dichtung  Franken 


1  Müllenboff  u.  Scherer  S.  100  Nr.  33. 

-  Ib.  S.  141  ff.  Nr.  38—40.     Nr.  38  ist  fränkisch,  39  u.  40  bairisch. 

'^  Ib.  S.  73  ff.  Nr.  30b. 


—     976     — 

obenan.  Dort  entstand  die  gereimte  Summa  christlicher  Lehre,  die 
durch  die  Fülle  des  knapp  zusammengedrängten  Stoffes  dunkel 
und  schwer  verstau dhch  wird\  Ebenfalls  fränkischen  Ursprungs 
ist  das  Stück  von  Himmel  und  Hölle^,  in  dem  irgendein  Kleriker 
die  Herrlichkeit  des  Himmels  und  den  Graus  der  Hölle  in  nahezu 
metrisch  bewegter  Prosa  mit  eindrucksvoller  Kraft  schildert.  Gereimt, 
aber  ohne  viel  Schwung  ist  die  Rede  von  dem  heiligen  Glauben, 
eine  Auslegung,  oder  sagen  wir  besser  Umschreibung  der  konstan- 
tinopohtanischen  Formel,  als  deren  Verfasser  sich  am  Schluß  „der 
arme  Hartmann"  nennt  ^.  Man  wird  an  Stücken,  wie  den  beiden 
zuletzt  genannten,  sich  eine  Vorstellung  von  dem  bilden  dürfen, 
was  die  deutsche  Predigt  dieser  Zeit  zu  leisten  imstande  war. 

Den  Stoff  für  die  epischen  Gedichte  bot  zumeist  das  alte 
Testament:  Genesis  und  Exodus  wurden  in  Versen  behandelt ^ 
Auch  die  Geschichte  einzelner  Personen  der  späteren  Zeit:  Salomos, 
der  drei  Jünghnge  im  Feuerofen,  Judiths^,  wurde  als  dankbarer 
Vorwurf  ergriffen.  Wie  bei  den  didaktischen  Liedern  wird  man 
auch  hier  an  die  Predigt  erinnert.  Der  Verfasser  der  Wiener 
Genesis  beginnt  sein  Gedicht  geradezu  mit  den  Worten:  Nun 
höret,  meine  Lieben,  ich  will  eine  Rede  vor  euch  tun.  Und  ganz 
wie  man  bei  den  meisten  Predigten  annehmen  muß,  ist  der  Lihalt 
des  Gedichtes  Umschreibung  des  Textes  und  Nutzanwendung  für 
die  Hörer. 

Die  deutsche  Prosa  dieser  Zeit  ist  durch  zwei  berühmte  Namen 
vertreten:  Notker  den  Deutschen  und  Williram  von  Ebersberg. 
Notker^  war  ein  Neffe  Ekkeharts  I.,  von  ihm  in  das  Kloster 
St.  Gallen  gebracht.  Was  man  dort  lernen  konnte,  hat  er  gelernt, 
er  brachte  es  zur  Fertigkeit  im  Latein,,  las  klassische  und  theo- 
logische Schriften  und  wußte  Pechenschaft  zu  geben  über  die 
Kenntnisse  der  Zeit  in  Mathematik,  Astronomie  und  Musik.  Sein 
Wissen  verwertete  er   im   anspruchslosen  Dienst  des  Klosters:    er 


1  MüUenhoff  u.  Scherer  S.  114  Nr.  34.  ^  jb.  s.  67  flf.  Nr.  30. 

^  Herausgegeben  von  Maßmann,  Deutsche  Gedichte  I  S.  Iff.  Über 
den  Verf.  v.  3736  ff.:  üise  rede  .  .  di  ih  arme  hartman  uon  deme  heiligen 
gelouben  han  getan. 

*  Wiener  Genesis  und  Exodus  bei  Hoffmann,  Fundgruben  H  S.  9  ff., 
über  die  Quellen,  Avitus  u.  Hraban,  s.  Kelle  11  S.  22  ff.  Diese  Werke  sind 
bairisch.  ^  MüUenhoff  und  Scherer  S.  124ff.  Nr.  35—37. 

^  Ausgaben  von  Hattemer  in  den  Denkmalen  Bd.  11  u.  111.  und  von 
C.  Piper  1883—84;  vgl.  Holz,  P.  RE.  XIV  S.  220  f.,  Bächtold,  Deutsche 
Litteratur  in  der  Schweiz  S.  58  ff.,  über  die  Quellen  der  Paraphrase  der 
Psalmen  Henrici  in  den  Quellen  und  Forsch  XXIX  (1878). 


—     977     — 

war  Lehrer.     So    ist   er   in    der   gleichen,    engen    Umgebung   vom 
Jünghng  zum  Greise  geworden:    von  einem  frischen  Jünghng,   der 
trotz  der  Kutte  der  Lust,   an   einer  AVoHsjagd  teilzunehmen,   nicht 
widerstehen  konnte,  zu  einem  müden,  resignierten  Greis  ^:  die  Not- 
wendigkeit,   nicht    unser  Wille    regiert    uns,    schreibt  er  an  Hugo 
von  Sitten,    und    den,    was    über   ims  verhängt    ist,   vermögen  wir 
nicht  zu  widerstehen  '^.   Er  grämte  sich  um  Jugenderinnerungen  und 
ängstete   sich,    ob  ihm   der  Himmelspförtner  die  Türe   aufschließen 
werde.    Und  doch  blieb  die  Grundstimmuiig  seines  Wesens  heiter: 
als  er  auf  dem  Sterbebette  lag,  ließ  er  Arme  um  sich  versammeln 
und    sie    speisen:    das   letzte,    was    er   auf  Erden    sah,    sollten   die 
fröhlichen  Mienen  der  Gesättigten  sein.     Mehr  als  siebzigjährig  ist 
er  an  der  Pest  am  29.  Juni  1022  gestorben  'l    Seinen  Ruhm  ver- 
dankt Notker  seinen  Übersetzungen.    Wie  er  Lehrer  war,  so  Avollte 
er  mit  ihnen  der  Schule  dienen;  demgemäß  übertrug  er  die  AVerke 
einer    Reihe    von    Schulautoren:    Cato,    Virgil,    Marcian    Capeila, 
Aristoteles.    Seine  Hauptwerke  sind  indes  theologisch:  er  übersetzte 
und  erläuterte  im  Anschluß  an  Augustin  die  Psalmen,   und   über- 
trug die  Moralia  Gregors.    An  seinem  Todestag  hat  er  die  letztere 
Arbeit  vollendet.     Man  bezeichnet  den  Wert  dieser  Werke,   wenn 
man  daran   erinnert,    daß    sie    die    ersten  theologischen  Bücher  in 
deutscher    Sprache    waren.     Wohl    sind    sie    Übersetzungen;    aber 
Notker  war  von    seinen  Vorlagen    kaum    mehr    abhängig    als   die 
lateinischen  Exegeten  seiner  Zeit,  und  als  Übersetzer  ins  Deutsche 
mußte  er  weit  mehr  selbständige  Arbeit  leisten  als  sie.     Indem  er 
die  wissenschaftlichen  Kunstausdrücke  der  Alten  deutsch  wiedergab, 
gestaltete  er  die  deutsche  Sprache  zu  einem  Werkzeug  wissenschaft- 
licher Arbeit.    Er  war  durchdrungen  von  dem  Wert  seines  Unter- 
nehmens; denn  er  erkannte  klar,  daß  wir  nur  dasjenige  vollkommen 
verstehen,    was    wir   in    der   eigenen  Sprache    ausdrücken    könne]i. 
Daß  er  etwas  Ungewöhnliches  wagte,  das  verhehlte   er  sich   nicht, 
und  er  sagte    sich   selbst,    daß    seine  Übersetzungen    die  lateinisch 
gebildeten  Kleriker  eher  zurückstoßen  als  anziehen  würden.     Aber 
er  verließ  sich  darauf,    daß    ihr  Recht    sich  nach  und  nach  Aner- 
kennung erringen  werde.    Allgemach,  schreibt  er  aji  Bischof  Hugo, 
werden  diese  Werke  sich  euch  empfehlen,  und  ihr  werdet  imstande 
sein,  sie  zu  lesen,  und  bemerken,  wie  rasch  man  das,  was  in  fremder 


1  Vgl.  das  Stück  aus  dem   liber  beiied.  Ekkeharts  IV.  Scr.  II  S.  57  f. 

2  Piper  I  S.  859  ff. 

■^  Necrol.  Sangall.  S.  476:    Obitus  Notkeri    doctissirai   atque    benignis- 
simi  magistri. 

*  Ekkebart:  Propter  caritatem  discipulorum  plures  libros  exponens. 


Hauck,  Kirchengeschichte.    III.    30.  IX.  1905. 


62 


—     978     — 

Sprache  nicht  ganz  oder  nicht  recht  verstanden  würde,  in  der 
Muttersprache  erfaßt. 

Ganz  anderer  Art,  als  der  Schwabe  Notker,  war  der  Franke 
Wilhram\  Eiiner  Familie  entsprossen,  aus  der  mehr  als  ein 
Kii'chenfürst  hervorgegangen  war,  glaubte  auch  er  sich  zu  großen 
Dingen  berufen.  Als  er  im  Jahre  1048  die  Abtei  Ebersberg  er- 
hielt, sah  er  darin  vermutlich  nur  das  Angeld  für  höhere  Wijrden. 
Die  Gunst  Heinrichs  III.  schien  die  Erreichung  seines  Zieles  zu 
sichern.  Und  er  wäre  wohl  für  die  halb  kirchliche,  halb  weltüche 
Tätigkeit  eines  Bischofs  geeignet  gewesen.  Denn  mit  vielseitigem 
Talent  verband  er  die  Kraft  eines  selbstbewußten  Willens  und  den 
Sinn  für  geordnete  Administration:  wie  als  Schriftsteller  in  zwei 
Sprachen,  so  hat  er  als  Architekt  gewirkt;  als  Abt  wußte  er  den 
Besitz  seines  Klosters  zu  verjnehren  und  vertrat  er  die  Rechte 
desselben  als  ein  stets  wachsamer  Verteidiger.  Aber  Heinrichs 
frühzeitiger  Tod  zerstörte  seine  Hoffnungen.  Er  blieb  Abt  von 
Ebersberg;  ohne  ein  Bistum  erlangt  zu  haben  starb  er  nach  nahezu 
vierzigjähriger  Amtsführung  am  5.  Januar  1085. 

Seine  äußere  Stellung  legte  ihm  nicht  wie  Notker  den  Ge- 
danken nahe,  durch  deutsche  Schriften  dem  Unterricht  zu  dienen. 
So  fühi't  denn  auch  nichts  auf  die  Annahme,  daß  er  bei  seiner 
Paraphrase  des  Hohenliedes  an  die  Unterweisung  der  Kleriker 
dachte.  Es  widmete  vielmehr  sein  Werk  dem  jungen  König  Hein- 
rich IV.  Darin  scheint  unmittelbar  zu  liegen,  daß  er  sich  als 
Leser  nicht  nur  Kleriker  wünschte:  er  wollte  auch  den  Laien  ein 
Buch  deuten,  das  dem  Mittelalter  als  sinnvolles,  weil  durch  den 
Zauberschlüssel  der  Allegorie  lösbares  Rätsel  galt:  was  den  Theo- 
logen die  lateinischen  Kommentare  darboten,  sollte  ihnen  durch 
erläuternde  Umschreibung  verständlich  gemacht  werden.  Wenn 
diese  Annahme  richtig  ist,  so  beruht  die  Bedeutung  von  WiUirams 
Werk  auf  seinem  Zweck:  er  weist  darauf  hin,  daß  die  Zeit  im 
Verschwinden  begriffen  war,  in  der  allein  die  Kleriker  als  Träger 
des  geistigen  Lebens  in  Betracht  kamen. 


Das  erste  Viertel  des  zwölften  Jahrhunderts  bildet  den  Über- 
gang zu  'einer  neuen  Epoche  der  deutschen  Kirchengeschichte. 
Die  Erscheinungen,    die    wir   zuletzt   an   uns  vorübergehen  ließen. 


^  Ausgabe  von  Seemüller  in  den  Quellen  und  Forschungen  XXVIll 
(1878);  vgl.  Scherer  in  den  Sitzungsberichten  der  Wiener  Akademie  Bd.  53 
S.  197  ff,     Kelle  urteilt:  W.  war  ein  Meister  des  Stils,  II  S.  58. 


—     979      — 

weisen  sämtlich  vorwärts.  Der  Wormser  Vertrag  dagegen  weist 
rückwärts:  er  ist  der  Grenzstein  der  Epoche,  während  welcher  die 
kirchhchen  Verhältnisse  Deutschlands  vorwiegend  durch  die  welt- 
lichen Herrscher  gelenkt  und  bestimmt  wurden.  Man  kann  es 
tadehi,  daß  das  Kirchliche  in  dieser  Zeit  wie  eine  Funktion  des 
Staatlichen  erschien,  daß  zwei  selbständige  Lebensgebiete  nicht  nur 
verbunden,  sondern  vielfach  vermischt  waren.  Aber  das  ist  das 
Urteil  der  abstrakten  Theorie,  die  nur  rationelle  Erscheinungen 
anerkennen  will,  die  Wirklichkeit  ist  erfüllt  von  irrationellen.  Der 
Wert  des  Wirklichen  aber  bemißt  sich  nicht  nach  seinem  theore- 
tischen Eecht,  sondern  nur  nach  seiner  Ijeistung.  Von  diesem 
Gesichtspunkte  aus  wird  sich  nicht  bestreiten  lassen,  daß  die  staat- 
liche Leitung  der  kirchlichen  Tätigkeit  sich  in  vieler  Hinsicht  heil- 
sam bewies.  In  den  Jahrzehnten,  in  denen  sie  am  vollkommensten 
verwirkhcht  war,  während  der  Regierung  Karls  d.  Gr.,  ist  mit  einer 
Energie  an  der  Lösung  der  geisthchen  und  der  geistigen  Aufgaben 
der  Kjrche  gearbeitet  worden,  die  alles  Frühere  hinter  sich  ließ. 
Im  weiteren  Verlaufe  jedoch  trat  die  Förderung  der  genuin  kirch- 
lichen Zwecke  zurück;  es  kam  dahin,  daß  die  Rechte  der  Fürsten 
in  der  Kirche  nur  oder  fast  nur  deshalb  betont  wurden,  weil  sie 
für  die  Macht  des  Königs  im  Reich  unentbehrlich  waren.  Wir 
haben  bemerkt,  daß  der  Grund  in  der  Entstehung  und  den  raschen 
Fortschritten  des  territorialen  Fürstentums  lag.  Doch  wird  da- 
durch allein  die  Vernachlässigung  der  kirchlichen  Aufgaben  trotz 
der  fortdauernden  Herrschaft  der  Könige  in  der  Kirche  nicht  er- 
klärt. Sie  hängt  damit  zusammen,  daß  in  demselben  Maße,  in 
dem  die  politischen  Aufgaben  der  Krone  durch  den  Kampf  mit 
der  fürstlichen  Macht  erschwert  wurden,  der  Gedanke  zurücktrat, 
daß  das  Königtum  die  Lösung  der  Kulturaufgaben  des  Volkes  zu 
leiten  habe  Karls  Regierung  ist  durch  diesen  Gedanken  beherrscht. 
Er  tritt  unter  Heinrich  III.  noch  einmal  hervor;  aber  unter  Hein- 
rich IV.  und  V.  findet  man  sich  nirgend  mehr  an  ihn  erinnert. 
Das  Königtum  wurde  im  Kampf  um  seine  politische  Stellmig  zu 
einer  ausschließlich  politischen  Macht.  Es  ist  leicht  zu  sehen,  daß 
diese  Beschränkung  der  x^ufgabe  des  Herrschers  für  die  Anwendung 
seiner  kirchlichen  Gewalt  von  ausschlaggebender  Bedeutung  war: 
er  fühlte  sich  nicht  mehr  berufen  und  verpflichtet,  die  kirchliche 
Tätigkeit  auf  bestimmte  Ziele  hinzulenken,  d.  h.  sie  zu  regieren. 
Das  bheb  zunächst  den  Bischöfen  überlassen.  Aber  ihnen  nicht 
allein.  Denn  während  das  königliche  Regiment  in  der  Kirche  er- 
mattete, hatte  die  Ausbildung  des  päpstlichen  begonnen;  seit 
Leo  IX.  war  es  eine  Tatsache,  im  kirchlichen  Streit  hat  es  sich 
behauptet.     Es   trat   nicht  einfach   an  die  Stelle  des  könighchen; 

62* 


—     980     — 

denn  es  hatte  in  vieler  Hinsicht  einen  anderen  Inhalt  und  durch- 
weg eine  andere  Form.  Aber  es  war  vorhanden :  die  Frage  für  die 
Zukunft  war,  ob  es  Größeres .  leisten  werde  als  jenes. 

Noch  an  einen  anderen  Punkt  mag  erinnert  werden.  Seit 
dem  neunten  Jahrhundert  waren  Könige  und  Fürsten,  Päpste  und 
Bischöfe  die  einzigen  Träger  der  kirchlichen  Entwickelung.  Im 
elften  Jahrhundert  trat  zuerst  ein  neuer,  obwohl  längst  vorhandener 
Faktor  als  mithandelnd  ein:  das  Mönchtum.  In  derselben  Zeit 
begann  die  Literatur  die  stillen  Schreibstuben  in  den  gegen  die 
Außenwelt  abgeschlossenen  Klöstern  zu  verlassen:  sie  erwuchs 
sofort  zu  einer  Macht  im  öftenthchen  Leben.  Und  nicht  genug 
daran :  es  regte  sich  in  den  Tiefen  des  Volks.  Seitdem  Karl  d.  Gr. 
vergeblich  versucht  hatte,  den  Stand  der  Gemeinfreien  vor  der 
Aufsaugung  durch  die  Großen  zu  retten,  hört  man  in  der 
Geschichte  nichts  mehr  von  dem  deutschen  Volk,  bis  sich  die 
schwäbischen  Bauern  und  die  Bürger  in  den  Rheinstädten  für 
Heinrich  IV.  erhoben  und  bis  später  der  Druck  der  öffentlichen 
Meinung  die  Beendigung  des  Schismas  erzwang.  Das  waren  die 
ersten  Windstöße  des  kommenden  Frühlings;  sie  kündeten  den 
Eintritt  des  Volkes  als  eines  Faktors  der  kirchlichen  Entwickelung 
an.  Das  elfte  Jahrhundert  schließt  die  alte  enge  Zeit:  neue  Kräfte 
standen  auf  dem  Plan:  die  ganze  Bewegung  erweitert,  vertieft, 
kompliziert  sich. 


Bischofslisten. 

I.  Erzbistum  Mainz. 
1.  Mainz. 

Heriger.  Die  Quellen  führen  seine  Erhebung  z.  912,  Cont.  Reg.'  S.  155, 
Lamb.  S.  32,  oder  z.  913  an,  Ann.  Col.  S.  98,  Herim.  Aug.  S.  112.  Da 
913  als  Todesjahr  Hattos  feststeht,  so  ist  das  letztere  Jahr  richtig.  H. 
starb  1.  Dez.  927,  Ann.  necr.  Fald.  Scr.  XIII  S.  193,  Ann.  Corb.  S.  4, 
Wirz.  S.  241,  Mar.  Scot.  S.  553.     Unrichtig  Cont.  Reg.  S.  158:  926. 

Hildibert,  Dez.  927,  Ann.  Corb.,  Wirz.  u.  a.,  vgl.  Dipl.  I  S.  52  ff.  Nr.  15 
u.  17.  Gest.  31.  Mai  937,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  195,  Thietm.  11,34  S.  40, 
Ann.  Corb.,  Quedl.  u.  a.     Unrichtig  Cont.  Reg.  S.  159  u.  a.:  936. 

Friedrich,  ernannt  Juni  937,  s.  Dipl.  I  S.  99  Nr.  11,  geweiht  9.  Juli;  der 
Tag  berechnet  sich  nach  der  Amtsdauer,  Ser.  Mog.  Scr.  XIII  S.  315. 
Gest.  25.  Okt.  954,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  198,  Wilh.  Mog.  mem.,  Jaffe, 
Bibl.  III  S.  706,  Ann.  Hild.  S.  21,  Quedl.  S.  58,  Cont.  Reg.  S.  168  u.  a. 
Unrichtig  Ann.  Wirz.  S.  242:  953,  Herim.  Aug.  S.  115:  955. 

Wilhelm,  gewählt  17.  Dez.,  geweiht  24.  Dez.  954,  Wilh.  mem.  a.  a.  0., 
Cont.  Reg.  S.  168  u.  a.  Gest.  2.  März  968,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  201, 
Thietm.  II,  18  S.  29,  Ann.  Wirz.  S.  242  u.  a.  Unrichtig  Ann.  Corb.  S.  5: 
3.  März  967. 

Hatto  IL,  ernannt  im  Sommer  968,  Ann.  Wirz.  S.  242,  Hild.  S.  23  u.  a., 
vgl.  Dipl.  I  S.  502  Nr.  366.  Die  Amtsdauer,  1  J.  8  W.,  führt  auf  den 
23.  Nov.  als  Weihetag.  Gest.  18.  Jan.  970,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  201, 
Wirz.  S.  242  u.  a.,  Necr.  eccl.  Mog.,  Jaffe,  Bibl.  III  S.  722.  Necr.  Fuld. 
Forsch.  XVI  S.  172:  17.  Jan.     Unrichtig  Ann.  Hild.  S.  23  u.  a.:  969. 

Ruodbert,  970,  Ann.  Wirz.,  Hild.  u  a.  Die  Amtsdauer,  4  J.  10  M.,  führt 
auf  d.  8.  oder  15.  März  als  Weihetag.  Gest.  13.  Jan.  975,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  202,  Hild.     Unrichtig  Ann.  Wirz.  S.  242 :  977. 

Willigis,  ernannt  vor  25.  Jan.  975,  Thietm.  111,5  S.  50,  Ann.  Corb.  S.  5, 
Hild.  S.  23,  vgl.  Dipl.  II  S.  109  Nr.  95.  Nach  d.  Amtsdauer,  35  J.  6  M. 
6  T.,  war  d.  18.  Aug.  der  Weihetag.  Gest.  23.  Febr.  1011,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  210,  Wirz.  S.  242,  Mar.  Scot.  S.  555  u.  a.  Necr.  eccl.  Mog. 
S.  723  u.  a. 

Erchanbald,  geweiht  1.  Apr.  1011,  V.  Bernw.  45  S.  778,  Ann.  Wirz.  S.  242 
u.  a.  Gest.  17.  Aug.  1021,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  211,  s.  Bonif.  S.  118, 
Mar.  Scot.  S.  556,  Necr.  eccl.  Mog.  S.  726.  Unrichtig  'Ann.  Wirz.  S.  242, 
Hild.  S.  32 :  1020. 

Aribo,  1021,  Ann.  s.  Bonif.  S.  118,  August.  S.  125;  Mar.  Scot.  S.  556:  1022; 
Weihetag  nach  der  Amtsdauer,  9  J.  6  M.  5  T.,  1.  Okt.  Gest.  6.  Apr. 
1031  zu  Como,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  311,  Hild.  S.  36,  August.  S.  125, 
Salisb.  S.  90  u.  a.  Necr.  eccl.  Mog.  S.  724.  Unrichtig  Ann.  Wirz. 
S.  243:  1030. 
Bardo,  investiert  30.  Mai,  geweiht  29.  Juni  1031,  V.  Bard.  S.  544,  Ann.  Hild. 
S.  36,  August,  u.  a.  Gest.  10.  Juni  1051,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214,  August. 
S.  126,  Herim.  Aug.  S.  130,  Necr.  eccl.  Mog.  S.  725.     Ann.  necr.  Prüm. 


—     982     — 

S.  220  11.  Juni  1061,  ebenso  Necr.  Blidenst.  S.  152  u.  a.  Unrichtig 
Ann.  Hild.  S.  46,  Wirz.  S.  244:  1050. 

Liutpold,  1051  vor  d.  31.  Juli,  Ann.  Aug.  S.  126,  Lamb.  S.  63,  vgl.  St. 
2410.  Gest.  7.  Dez.  1059,  Lamb.  S.  77,  Ann.  Hild.  S.  47,  Wirz.  S.  244, 
Ann.  necr.  Prüm.  S.  221,  Mar.  Scot.  S.  558,  Necr.  eccl.  Mog.  S.  728,  s. 
Maxim.  Bonner  JB.  57  S.  118.  Unrichtig  Ann.  Weissenb.  S.  51:  1058, 
Ann.  August.  S.  127,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  215:  1060. 

Siegfried  L,  investiert  7.  Jan.  1060,  Ann.  Altah.  S.  55,  August.  S.  127, 
Mar.  Scot.  S.  558;  unrichtig  Ann.  Hild.  S.  47  u.  a.:  1059.  Gest.  16.  Febr. 
1084,  Ann.  Bild.  S.  49,  Wirz.  S.  245,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  222  u.  a., 
Necr.  eccl.  Mog.  S.  723,  Lauresh.  S.  145. 

Wernher,  Wezelin,  ernannt  im  Sept.  oder  Anf.  Okt.  1084.  Denn  Hein- 
rich IV.,  der  sich  Mitte  Aug.  in  Eegensburg  aufhielt,  Ann.  Aug.  S.  180 f., 
Bern.  S.  441,  ging  von  da  nach  Franken,  um  das  Mainzer  Bistum  zu 
besetzen;  am  4.  Okt.  fungierte  Wezil  bereits  als  EB.  und  Erzkanzler, 
St.  2863.  Der  Ernennung  folgte  die  Weihe  sofort,  Ann.  Aug.  S.  131. 
Gest.  6.  Aug.  1088,  Ann.  Aug.  S.  183,  Ottenb.  S.  8,  Hild.  S.  49,  Bern. 
S.  448,  Necr.  eccl.  Mog.  S.  726. 

Ruthard,  ernannt  25.  Juli  1089,  Ann.  Wirz.  S.  246,  Hild.  S.  49.  Gest. 
2.  Mai  1109,  Ekkeh.  S.  248,  Ann.  Hild.  S.  58,  Corb.  S.  7,  Necr.  eccl. 
Mog.  S.  725. 

Adalbert  I.,  ernannt  1109,  Ann.  Corb.  S.  7,  s.  Disib.  S.  20,  investiert 
15.  Aug.  1111,  Ekkeh.  S.  245,  Ann.  Hild.  S.  62,  Patherbr.  S.  125,  geweiht 
25.  Dez.  1115,  Ann.  Hild.  S.  64,  Patherbr.  S.  132.  Gest.  23.  Juni  1137, 
Ann.  Hild.  S.  69,  Patherbr.  S.  164,  s.  Disib.  S.  25  u.  a.  Necr.  Lauresh. 
S.  147. 

2.  Augsburg. 

Hiltin,  909.  Er  ist  am  28.  Dez.  909  Zeuge,  St.  Galler  ÜB.  II  S.  362  Nr.  761. 
Herim.  Aug.  setzt  also  seinen  Amtsantritt  mit  Unrecht  zu  910,  S.  112. 
Er  fällt  in  das  Frühjahr  909.  Das  Todesjahr  ist  nach  Vit.  Oudalr.  1 
S.  387  d.  J.  924.  Doch  ist  wahrscheinlich  928  das  richtige  Jahr;  denn 
Hiltin  starb  am  8.  November,  Necrol.  Merseb.  N.  Mtt.  XI  S.  244;  wenn 
928,  so  im  noch  nicht  vollendeten  15.  Amtsjahr,  wenn  erst  924,  so  nach 
1572  Jahren.  Bei  den  15  Jahren  der  vita  Oudalr.  wird  man  die  erste 
Berechnung  anzunehmen  haben.  Zur  Bestätigung  dient  Herim.  Aug., 
der  wie  den  Amtsantritt  so  den  Tod  um  ein  Jahr  zu  spät  ansetzt. 

Udalrich,  28.  Dez.  923  geweiht,  V.  Oudalr.  1  S.  387.  Über  das  Jahr  s.  b. 
Hiltin.  Gest.  4.  Juli  973,  Ann.  Sang.  mai.  S.  68,  Ann.  necr.  Füld.  S.  202, 
V.  Oudalr.  27  S.  414,  Necr.  Aug.  Div.  S.  277.  Unrichtig  nennen  als 
Todesjahr  Ann.  August.  S.  124:  974,  Wirz.  S.  242:  975. 

Heinrich  L,  22.  Sept.  978  investiert,  V.  Oudalr.  28  S.  415  f.,  gefallen  in 
der  Schlacht  gegen  die  Araber  Mitte  Juli  982,  Ann.  August.  S.  124, 
Vita. Oudalr.  28  S.  418  mit  d.  falschen  Jahr  988.  Über  den  Tag  ist 
die  Überlieferung  zwiespältig.  Das  Necrol.  s.  Udalr.  S.  124,  Faucens. 
S.  83,  Merseb.  S.  237  haben  den  13.  Juli,  ihn  gibt  Thietmar  als  Tag 
der  Schlacht  III,  20  S.  61.  Nun  findet  sich  aber  der  Tod  des  Bischofs 
im  Necr.  Merseb.  auch  z.  16.  Juli  eingetragen.  Diesen  Tag  als  Datum 
der  Niederlage  haben  die  Gesta  ep.  Mett.  46  Scr.  X  S.  542;  ferner  findet 
man,  wie  Uhlirz,  JB.  I  S.  261  erinnert,  bei  dem  arab.  Geschichtschreiber 
Ibn  al  Atir  den  15.  Juli  als  Schlachttag,  u.  ihn  hat  auch  Lambert  ann. 
S.  44.  Endlich  der  14.  Juli  als  Todestag  Heinrichs  hat  das  Zeugnis  der 
Ann.  necr.  Fuld.  S.  205.  Eine  sichere  Entscheidung  scheint  mir  nicht 
möglich. 

Etich,  982,  Ann.  Aug.  S.  124.  Gest.  24.  Juni  988,  Ann.  Aug.,  Einsidl.  S.  143, 
Lib.  anniv.  Aug.  S.  64,  Necr.  Merseb.  S.  286. 

Liudolf,  989,  Ann.  Aug.  S.  124;  Ann.  Einsidl.  S.  143  schon  zu  988.  Gest. 
27.  Juli  996,  Ann.  Aug.,  Quedl.  S.  73,  Necr.  Fauc.  S.  84;  Thietm.  IV,  26 
S.  79  nennt  d.  25. 


—     983     — 

Gebhard,  996,  Ann.  Aug.  S.  124,   Quedl.  S.  73.     Gest.  8.  Juli  1000,  Ann. 
necr.  Fuld.  S.  208.    Die  Augsb.  JB.  nennen  als  Todestag  irrig  d.  9.  Juli 
1001  S.  124. 
Siegfried  I.    Sein  Amtsantritt  fällt  in  d.  J.  1000;  denn  er  nahm  im  Jan. 
1001  an  einer  röra.  Synode  Anteil,  V.  Bernw.  22  S.  769;  d.  J.  1002  der 
Augsb.  JB.  ist  also  irrig.     Gest.  4.  Mai  1006,   Ann.   necr.  Fuld.  S.  209, 
Lib.  anniv.  S.  62,  Necr.  s.  Udalr.  S.  123.     Die  Augsb.  JB.   haben   auch 
für    den  Tod    ein   falsches  Jahr,  1007,    das  Necr.  Merseb.  S.  239  einen 
falschen  Tag:  14.  Aug. 
Brun.     Seine  Ernennung  fällt  zwischen  d.  4.  u.  28.  Mai  1006,   s.  Dipl.  III 
S.  140  Nr.  114,  welche  Urk.  schon  sein  Nachfolger  als  Kanzler  ausstellt. 
Gest.  24.  Apr.  1029,  Ann.  Aug.  S.  125,  Hüd.  S.  35,  Herim.  Aug.  S.  121. 
Chr.  Suev.  univ.  S.  70,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  211,  Lib.  anniv.  S.  61. 
Eberhard,  Eppo,  1029,  Ann.  Aug.,  Hild.  u.  a.    Gest.  25.  oder  26.  Mai  1047, 
Ann.  Aug.  S.  126,    Ann.   necr.  Fuld.  S.  213,    Herim.  Aug.  S.  127,    Lib. 
anniv.  S.  63,  Necr.  s.  Udalr.  S.  123. 
Heinrich  IL,  ernannt  28.  Mai  1047,   Ann.  Aug.,  Herim.  Aug.  u.  a.     Gest. 
3.  Sept.  1063,  Ann.  Aug.  S.  127,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  215,  ßerth.  S.  272 
u.  a.,  Lib.  anniv.  S.  67,  Lib.  anniv.  s.  Galli  S.  480. 
Embrich,  1063,  Ann.  Aug.,  Berth.  u.  a.;  irrig  Lamb.:  1064.    Gest.  30.  Juli 
1077,  Ann.  Aug.  S.  129,  Berth.  S.  296,  Lib.  anniv.  S.  66,  Necr.  s.  Udalr. 
S.  125;  Necr.  Ottenb.  S.  111:  31.  Juli,  Bern.  S.  434:  Anf.  Juli. 
Siegfried  IL,    investiert  8.  Sept.  1077,  Ann.  Aug.   S.  129,  Berth.  S.  301; 
geweiht  2.  Febr.  1085,  Ann.  Aug.  S.  131,  Ann.  Saxo  S.  723.  Gest.  4.  Dez, 
1096,  Ann.  Aug.  S.  135,  Lib.  anniv.  S.  72. 

Gregorianische  Gegenbischöfe:  Wigold,  erwählt  vor  8.  Spt. 

1077,  geweiht  8.  Apr.  1078,  Berth.  S.  301  u.  309.  Gest.  11.  Mai 

1088,  Ann.  Aug.  S.  133,  Ekkeh.  S.  207,  Necr.  Ottenb.  S.  107. 

Werinhar,  gewählt  u.  gest.  im  Sommer  1088,  Ann.  Aug.  S.  133. 

Eggehard,  gewählt  im  Sommer,  gest.  24.  Nov.  1088,  Ann.  Aug. 

S.  133,  Necr.  Ottenb.  S.  116,  Aug.  Div.  S.  281. 
Eberhard,  wahrscheinlich  von  König  Konrad  ernannt  1094,  bald 
darauf  gest.,  Ann.  Aug.  S.  134,  vgl.  Bern.  z.  1093  S.  456. 
Hermann,   investiert  Dez.  1096  oder  Anf.  1097  u.  alsbald  geweiht,  Udals. 
de  Eg.  12  f.  S.  437  ff. ,    zur  Weihe  vgl.   d.   undat.   Schreiben  Ruothards 
V.  Mainz  M.B.  XXXllI,  1  S.  11  Nr.  12.     Gest.  19.  März  1132,  Ann.  Saxo 
S.  767,  Lib.  anniv.  S.  59,  Necr.  s.  Udalr.  S.  122,  Fauc.  S.  81. 

3.  Bamberg. 

Eberhard,  ernannt  und  geweiht  1.  Nov.  1007,  Thietm.  VI,  32  S.  153.  Gest. 

12.  oder  13.  Aug.  1040,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  212,  Ekkeh.  S.  195,  Necr.  s. 

Mich.  S.  564  u.  575. 
Suitger,    geweiht  25.  Dez.  1040,    Ann.  Saxo  z.  1041  S.  685,  Herim.  Aug. 

S.  123;    Papst  24.  Dez.  1046,  S.  590.    Gest.  9.  Okt.  1047,   Herim.  Aug. 

S.  127,  Bern.  necr.  Scr.  V  S.  392,  Necr.  s.  Mich.  S.  576. 
Hartwich,  ernannt  Weihnachten  1047,  Lamb.  z.  1048  S.  61,  Ann.  Altah. 

S.  44.  Gest.  6.  Nov.  1053,   Herim.  Aug.  S.  133,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214, 

Ann.  Altah.  S.  49,  Necr.  s.  Petr.  Bamb.  S.  559,  Necr.  s.  Mich.  S.  578. 
Adalbero,    ernannt  Weihnachten    1053,    Herim.  Aug.  S.  133,  Ann.  Altah. 

S.  49.    Gest.   14.  Febr.  1057,    Ann.  Altah.   S.  54,    Necr.  s.  P.  S.  557,  s. 

Mich.  S.  568. 
Günther,    ernannt    und   geweiht  30.  März  1057,  Ann.  Altah.  S.  54.    Gest. 

23.  Juli  1065  zu  Ödenburg,  Ann.  Altah.  S.  70,  Lamb.  S.  99,  Herim.  ehr. 

cont.  Scr.  XIII,  732  Necr.  s.  P.  S.  559,  s.  Mich.  S.  574. 
Hermann,  ernannt  1065  (S.  726),  abgesetzt  1075  (S.  779),  gest.  1084,  Ann. 

Hild.  S.  94. 
Ruotpert,  ernannt  und  geweiht  30.  Nov.  1075,  Lamb.  S.  240,  Berth.  S.  279, 

Ekkeh.  S.  201.    Gest.  11.  Juni  1102,  Ekkeh.  S.  224,  Necr.  s.  P.  S.  558, 

s.  Mich.  S.  572. 


—     984     — 

Otto,  investiert  25.  Dez.  1102,  Ekkeh.  S.  224,  Mon.  Priefl.  6  S.  885,  Ebo 
1,8  S.  597,  geweiht  13.  Mai  1106  von  Paschal  IL,  Cod.  Udalr.  132  f. 
S.  249f.;  Ebo  1,11  S.  601.  Gest.  30.  Juni  1139,  Ebo  111,26  S.  688  ff., 
Necr.  Ursb.  S.  134,  Zwif.  S.  255,  s.  Rudb.  Salisb.  S.  147. 

4.  CUur. 

AValdo   L,    nach  913    (s.   B.M.  2028),    gest.    10.   oder   11.  Sept.  949,    Ann. 

Sangall.  mai.  S.  78,  Lib.  ann.  s.  Gall.  S.  480,  Necrol.  Aug.  Div.  S.  279. 
Hartbert,   949,   Cont.  Regin.  S.  164.    Gest.   nach  966,   29.  Dez.,  s.  Dipl.  I 

S.  441  Nr.  326,  Lib.  ann.  s.  Galli  S.  487;  Lib.  anniv.  Cur.  S.  620:  6.  Jan. 
Hiltebold,  erste  urk.  Erwähnung  2.  Jan.  976,  Mohr  I  S.  93  Nr.  65,  letzte 

20.  Okt.  988,  ib.  S.  98  Nr.  69,   Todestag  8.  Okt.,   Lib.  ann.  Cur.  S.  641. 
Waldo  IL  findet   sich  bei  Mooj^er  und  anderwärts  in  den  Listen;   ich  ver- 
mag ihn  nicht  zu  belegen.     Der  liber   anniv.  eccl.  Cur.  hat  ihn  nicht. 
Udalrich  L,   1002  zuerst  erwähnt  Thietm.  V,  13  S.  114,  im  Mai  1024  zum 

letztenmal  ep.  Mog.  25  S.  362.   Gest.  22.  Aug.,  L.  a.  s.  Galli  S.  479;  L. 

a.  Cur.  S.  637:  23.  Aug. 
Hartmann  L,    19.  Sept.  1030  erste,    26.  Jan.  1036  letzte  urk.  Erwähnung, 

Mohr  T  S.  113  Nr.  81,  S.  116  Nr.  83.    Todesmonat  Nov.,  Not.  necr.  Eins. 

S.  363. 
Dietmar,   23.  Jan.  1040  erste  urk.  Erwähnung,   Mohr  S.  125  Nr.  88.    Gest. 

28.   oder  29    Jan.    1070,  Berth.  S.  275,  Lib.  anniv.  Cur.  S.  621,  Necr.  s. 

Rudb.  Salisb.  S.  100. 
Heinrich  L,   geweiht  24.  Apr.  1070,  Berth.  S.  275,  Mohr  I  S.  136  Nr.  97. 

Gest.  23.  Dez.  1078,  Berth.  S.  315,  Lib.   anniv.  Cur.  S.  646,  Lib.  ann.  s. 

Galli  S.  487. 
Norbert,   ernannt  Spätherbst  1079,   Berth.  S.  323,   geweiht  2.  Febr.  1085, 

Ann.  August.  S.  131,  Ann.  Saxo  S.  72S.  Gest.  26.  Jan.  1087,  Ann.  Aug. 

S.  133,  lib.  anniv.  Aug.  S.  57,  Cur.  S.  621  mit  d.  J.  1088. 
Udalrich,.  1087,  Ann.  Aug.    Gest.  30.  Juli  1095,  ib.  S.  134,  L.  a.  Cur.  S.  635 

mit  dem  Jahr  1096. 
Wido,  1095,   Ann,  Aug.     Gest.  18.  Mai  1122,    Necr.  Petrish.    S.  671;    L.  a. 

Cur.  S.  630:  17.  Mai. 

5.  Eichstätt. 

Starchand,  933,  s.  Gundech.  Lib.  pont.  Scr.  VII  S.  244.  Gest.  11.  oder 
12.  Febr.  966,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  200,  Cont.  Reg.  S.  177,  Freis.  Toten- 
buch, Forsch.  XV  S.  162;  L.  p.  S.  244:  11.  Febr.  965. 

Reginold,  geweiht  im  Aug.  966,  s.  Ind.  cons.  ep.  Scr.  XIII  S.  323  u.  Cont. 
Reg.  S.  177.  Gest.  4.  Apr.  988  oder  989.  Das  erstere  Jahr  im  Auct. 
Garst.  S.  567  und  in  den  Ann.  s.  Rudb.  S.  772,  das  letztere  im  L.  p. 
S.  244.     Unrichtig  Ann.  necr.  Fuld.  S.  206:  991. 

Megingoz,  989  oder  990,  nach  der  Amtsdauer,  24  J.,  im  L.  p.  und  in  der 
Ser.  ep.  S.  336.  Gest.  28.  Apr.  1014,  L.  p.,  Necr.  inf.  mon.  Ratisb.  S.  484. 

Gundechar  L,  1014,  nacii  der  Amtsdauer,  5  J.,  vgl.  An.  Has.  25  S.  260. 
Gest.  20.  Dez.  1019,  L.  p.  S.  245. 

Walter,  1019,  nach  der  Amtsdauer,  2  J.  Gest.  20.  Dez.  1021,  L.  p.  S.  245, 
An.  Haser.  26  S.  261. 

Heribert,  1021  oder  1022,  Amtsdauer  22  J.  Gest.  24.  Juli  1042,  L.  p. 
S.  245,  Ann.  Altah.  S.  32,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  220,  Necr.  inf.  mon.  S.  484. 

Gezmann,  Aug.  1042,  Ann.  Altah.  S.  82,  Lamb.  S.  58,  Amtsdauer  2  M. 
Gest.  17.  Okt.  1042,  L.  p.  S.  245,  Ann.  Altah.,  Lamb.,  An.  Haser.  33 
S.  263. 

Gebhard  L,  Weihnachten  1042,  Ann.  Altah.  z.  1043  S.  32,  An.  Haser.  34 
S.  263,  Lamb  S.  58;  zum  Papst  ernannt  Sept.  1054.  Gest.  28.  Juli  1057, 
L.  p.  S.  21.,  Ann.  Aug.  S.  127,  Lamb.  S.  70,  An.  Haser.  41  S.  266. 

Gundechar  IL,  Gunzo.  nominiert  d.  20.  Aug.,  investiert  d.  5.  Okt.,  ge- 
weiht d.  27.  Dez.  1057,  L.  p.  S.  245,  Ann.  Altah.  S.  54,  August,  z.  1058 


—     985     — 

5.  128,  Lamb.  S.  70.  Gest.  1075,  Ann.  August.  S.  128,  Ann.  necr.  Prüm 
.     S.  222,  1.  Aug.  Necr.  Baumb.  S.  247. 

Udalrieh  L,  Ende  1075,  Ann.  Aug.  S.  128.  Gest.  17.  Nov.  1099,  L.  p.  S.  250, 

Ann.  Wirz.  S.  246,  Hild.  S.  50,  s.  Disib.  S.  16  mit  dem  falschen  Namen 

Konrad. 
Eberhard,  wahrscheinlich  1099,  13  Amtsjahre;  1110  geweiht,  Cod.  Udalr 

144  S.  260.   Gest.  6.  Jan.  1112,  L.  p.  S.  250,   Chr.  reg.  Col.  S.  52,  Ann. 

Patherbr.  S.  250,  Ann.  Saxo  S.  750,  Necrol.  s.  Emmer.,  M.B.  XIV  S.  366. 
Udalrieh  IL,  wahrscheinlich   1112,    13  Amtsjahre.    Gest.  2.  Sept.  1125,  L. 

p.  S.  250,  Ekkeh.  S.  265,  Necr.  Altah.  sup.  S.  575. 

6.  Halberstadt. 

Bernhard,  geweiht  8.  Febr.  924.  Die  sächs.  Quellen  lassen  B.  Sigmund 
923  sterben  und  verlegen  demnach  den  Amtsantritt  Bernhards  in  dieses 
Jahr,  Ann.  Quedl.  S.  52,  Thietm.  I,  22  S.  13  f.  Dagegen  geben  die  Ann. 
necr.  Fuld.  S.  192  den  14.  Jan.  924  als  S.'s  Todestag.  Da  die  säch- 
sischen Quellen  auch  über  das  Todesjahr  B.'s  im  Unrecht  sind,  Thietm. 
II,  18  S.  29,  Ann.  Corb.  z.  967  S.  36,  während  die  Angabe  der  Ann. 
necr.  Fuld.:  968,  feststeht,  so  wird  man  den  letzteren  auch  für  das 
Todesjahr  Sigmunds  zu  folgen  haben.  Daß  B.  an  seinem  Ordinations- 
tag  starb,  bemerkt  Thietmar.  Über  den  Tag  herrscht  keine  Überein- 
stimmung; Thietmar  hat  den  3.  Febr.,  ebenso  die  Gesta  ep.  Halb.  Scr. 
XXIII  S.  85;    Ann.   necr.   Fuld.   S.  200    den   9.  Febr.,    Ann.   Corb.   den 

6.  März;  wahrscheinlich  ist  der  3.  Febr.  richtig. 

Hildiward,  gewählt  30.  März,  geweiht  21.  Dez.  968,  Gesta  S.  85,  Ann.  Saxo 
S.  621,  vgl.  Ann.  Quedl.  z.  992.  Gest.  25.  Nov.  996,  Thietm.  IV,  26  S.  79, 
Ann.  Quedl.  S.  73,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  208,  Gesta  S.  88,  Necr.  Merseb. 
S.  245. 

Arnolf,  geweiht  13.  Dez.  996,  Thietm.  IV,  26  S.  79,  Ann.  Quedl.  S.  73.  Gest. 

7.  Sept.  1023,   Ann.  Quedl.  S.  88,   Hild.  S.  34,   Gesta  S.  92,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  211,  Ann.  Saxo  S.  675,  Necr.  s.  Mich.  Bamb.  S.  562. 

Brandag.  ernannt  25.  Dez.  1023,  Ann.  Quedl.,  Hild.,  Gesta.    Gest.  27.  Aug. 

1036,  Ann.  Hild.  S.  41,  Gest.  S.  93,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  212. 
Burchard  1.,  geweiht  18.  bezw.  26.  Dez.  1036,  Ann.  Hild.,  Gesta  S.  94. 
Gest.  18.  Okt.  1059,  Ann.  Altah.  S.  55,  Gest.  S.  96,  Ann.  necr.  Prüm. 
S.  221,  Lamb.  S.  76,  Necr.  Huysb.  Harzz.  V  S.  136.  Unrichtig  Ann.  Saxo 
S.  692:  12.  Okt.  1058. 
Burchard  IL,  ernannt  25.  Dez.  1059,  Ann.  Altah.  z.  1060  S.  55,  Lamb. 
Gest.  7.  Apr.  1088,  Ann.  Aug.  S.  133,  Hild.  S.  49,  Corb.  S.  7,  Ann.  Saxo 
S.  724,  Necr.  Huysb.  S.  120,  Bern.  S.  447,  Gesta  S.  101.  Die  letzten 
beiden  mit  abweichendem  Todestag. 

Kaiserl.   Gegenbischof:   Hamezo,    ernannt   1085,    Ann.  Saxo 
S.  723,  Gest.  arch.  Magdb.  S.  404;  unrichtige  Darstellung  Gesta 
S.  100. 
Thietmar  L,  gewählt  25.  Jan.  1089.    Gest.  10.  Febr.  1089,    Gesta  S.  101, 

vgl.  ÜB.  d.  H.  Halberst.  I  S.  111  Nr.  146. 
Herrand,  Stephan,    gewählt  1090,  Ann.  Saxo  S.  726,  Gesta  S.  101,  Ann. 
Rosenv.  S.  101,  von  Urban  IL  in  Rom  geweiht  29.  Jan.  1094,  Cod.  Udalr. 
82  f.  S.  163,  ÜB.  I  S.  77  Nr.  115.    Gest.  23.  oder  24.  Okt.  1102,   Gesta 
S.  101,  Ann.  Rosenv.  S.  102,  Necr.  Huysb.  S.  136.  Necr.  Sanblas.:  22.  Okt. 
Gegenbischöfo:    Thietmar  IL,    1090    gewählt,    Gesta  S.   101, 
Ann.  Saxo  z.  1100  S.  733.  Gest.  1093.    Denn  Anf.  1094  ist  nur 
noch  ein  Gegenbischof  vorhanden,  ÜB.  I  S.  77  Nr  115,  während 
1090  zwei  gewählt  worden  waren. 
Friedrich,  1090  gewählt,  Gesta  S.  101,  Ann.  Saxo  S.  733,  abge- 
setzt 1106,  Ann.  Patherbr.  S.  113,  Chr.  reg.  Col.  S.  45. 
Reinhard,  ernannt  im  März,  geweiht  31.  März  1107,  Ann.  Patherb.  S.  116, 
Ann.  Saxo  S.  745,   Ann.  Hild.  S.  60,   vgl.  ÜB.  I  S,  86  Nr.  124  ff.     Gest. 
27.  Febr.  1123,    Ann.  Rosenv.  S.  104,    Ann.  Saxo  S.  759,    Necr.  Luneb. 


-     —     986     — 

S.  365;    Ann.  Magdb.  S.  182  mit  1.  März;    Gesta  S.  105,   Necr.  Huysb. 
S.  117:  2.  März. 

7.  Hildesheini. 

Sehard,  919,  gest.  10.  Okt.  928,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  193,  Chr.  Hild.  9  S.  852, 

Necr.  Hild.  Leibniz  Scr.  I  S.  766. 
Thiedhart,  928,  Ann.  Hild.  S.  20.   Gest.  13.  Sept.  954,  Ann.  Hild.  S.  21, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  198,  Thietm.  Zusatz  zu  11, 12  S.  25,  Necr.  Hild.  S.  766. 
Otwin,  954,  Ann.  Hild.,  Thietm  ,  Chr.  Hild.  10  S.  852.   Ann.  Quedl.  S.  58: 

955.     Gest.   1.  Dez.  984,    Ann.   Hild.   S.  24,   Ann.  necr.  Fuld.  S.  205, 

Thietm.  IV,  9  S.  69,  Necr.  Hild.  S.  767. 
Osdag,   gewählt  985,  Ann.  Hild.   S.  24,  Thietm.  IV,  9.    Gest.  8.  Nov.  989, 

Ann.  Hild.  S.  25,  Quedl.  S.  25,  Thietm.  IV,  9,  Necr.  Hild.  S.  767. 
Ger  dag,    geweiht  19.  Jan.  990,   Ann.  Hild.  S.  25,  Thietm.  IV,  9.    Gest.  zu 

Como  7.  Dez.  992,    Ann.  Hild.,    Ann.  necr.  Fuld.  S.  207,    Chr.  Hild.  12 

S.  852,  Necr.  Hild.  S.  767,  Merseb.  S.  245. 
Bernward,  geweiht   15.  Jan.  993,   Ann.  Hild.   S.  25,  V.  Bernw.  4  S.  759. 

Gest.  20.  Nov.  1022,  Ann.  Hild.  S.  32,  Quedl.  S.  88,  Lamb.  S.  52,  V.  Bernw. 

54  S.  781,  Necr.  s.  Mich.  Luneb.  S.  88. 
Godehard,  geweiht  2.  Dez.  1022,  Vit.  I  God.  16  S.  179,  Ann.  Hild.    Gest. 

5.  Mai  1038,  Ann.  Hild.  S.  42,  Necr.  s.  Rudb.  Salisb.  S.  132,  Hild.  S.  764. 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  212:  13.  Mai. 
Thietm  ar,  geweiht  20.  Aug.  1038,   Ann.  Hild.- S.  43.   Gest.  14.  No.v.  1044, 

Lamb.   S.  59,    Ann.  Hild.  S.  46,  Vit.  II  Godeh.  33  S.  215,    Necr.  Hild. 

S.  767. 
Azelin,  1044,  Lamb.,  Ann.   Hild.,  V.  II  God.  33.  Gest.  8.  März  1054,  Ann. 

Hild.  S.  46,  Lamb.  S.  66,  Necr.  s.  Mich.  Hild.  bei  Leibniz  11  S.  104,  wo 

Chelinus  verschrieben  ist;  Necr.  Wettenb.  S.  569:  9.  März. 
Hezelo,  1054,  Ann.  Hild.,  Lamb.   Gest.  5.  Aug.  1079,  Ann.  Hild.  S.  48,  Ann. 

necr.  Prüm.  S.  222.  Berth.  S.  323,   Necr.  s.  Mar.  Fuld.  Font.  IV  S.  453, 

Necr.  Hild.  S.  765,  Luneb.  S.  57  u.  ä. 
Udo,   1079,   Ann.  Hild.,  Berth.    Gest.  19.  Okt.  1114,  Ann.  Hild.  S.  63,  Chr. 

reg.  Col.  S.  55,  Necr.  Hild.  S.  767. 
Bruning,    investiert   1115,    Ann.  Saxo   S.  751,    Chr.  reg.  Col.   S.  56,    Ann. 

Fatherbr.  S.  129;  tritt  1119  zurück,  Ann.  Saxo  S.  756,  Chr.  Hild.  S.  855, 

vgl.  ÜB.  I  S.  158  f.  Nr.  176  f. 
Berthold,  1119.    Die  Wahl  fand  nach  Mitte  Juli  und  vor  Mitte  Okt.  statt,' 

ÜB.  I  S.  159  f.  Nr.  177  f.,   vgl.  auch  Ann.  Saxo  z.*  1119  S.  756  und  Ep. 

Mog.  44  S.  389  f.    Gest.   14.  März  1130,    Ann.  Palid.  S.  78,    Ann.  Saxo 

S.  766,  Necr.  Hild.  S.  766,  Mollenb.  S.  347. 

8.  Konstanz. 

Nothing,  erwählt  920,  geweiht  921,  Ann.  Weing.  S.  67.  Gest.  934,  Ann. 
Sang.  mai.  S.  78,  Chr.  Suev.  univ.  S.  67  u.  a.  Todestag  21.  Nov.,  Lib. 
ann.  s.  Gall.  S.  484;  dagegen  Necr.  Aug.  Div.  S.  278:  12.  Aug. 

Konrad,  erwählt  934,  V.  II  Chuonr.  13  S.  438,  Chr.  Suev.  univ.  u.  a.  Die 
Angabe  der  Ann.  Sang.  mai.  S.  78:  935,  bezieht  sich  vermutlich  auf  die 
Weihe,  schließt  aber  nicht  aus,  daß  diese  Weihnachten  934  stattfand. 
Gest.  26.  Nov.  975,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  203,  Chr.  Suev.  un.  S.  68,  der 
Tag  auch  im  L.  a.  s.  Gall.  S.  485,  Necr.  Einsidl.  S.  361  u.  a.  Unrichtig 
V.  Chuonr.  11  S.  434  u.  a.:  976. 

Gamenolf,  975,  Chr.  Suev.  un.  Investitur  und  Weihe  fanden  wahrschein- 
lich an  Weihnachten  statt,  s.  Cons.  Erkenb.  Scr.  XIII  S.  328  u.  Dipl.  II 
S.  138  Nr.  122b.  Gest.  22.  Mai  979,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  204,  Chr.  Suev. 
un.  u.  a.,  L.  a.  s.  Gall.  S.  474,  Necr.  Einsidl.  S.  360  u.  a.  Unrichtig 
Ann.  Einsidl.  S.  143:  980. 

Gebehard  IL,  979,  Ann.  Sang.  mai.  S.  80,  Chr.  Suev.  un.  S.  68  u.  a.,  vgL 
Cons.  Erkenb.  S.  323.  Gest.  27.  Aug.  995,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  507,  Chr. 
Suev.  un.  S.  69,  Ann.  Quedl.  S.  73;  der  Tag  V.  Gebeh.  22  S.  589,  c.  27 


-     987     — 

S.  590  das  falsche  Jahr  996,  d.  Tag  L.  a.  s.  Gall.  S.  479  u.  a.     Necr. 
Merseb.  S.  240;  26. 
Landbert,  995,    Chr.  Suev.  un.,   Ann.  Quedl.  u.  a.     Gest.   16.  Mai  1018, 
Chr.  Suev.  un.  S.  70,   Ann.  August.  S.  124,  Thietm.  IX,  18  S.  250,  L.  a. 
s.  GalU  S.  474,  Necr.  Merseb.  S.  234  u.  a. 
Rudhard,  prnannt  25.  Mai  1018,  Thietm.,  Ann.  Aug.  u.  a.    Gest.  28.  Aug. 
1022,    Ann.  Sang.  mai.  S.  82,    Aug.  S.  125,    Chr.  Suev.  un.  S.  70,   Ann. 
necr.  Fuld.  S.  211,  L.  a.  s.  Gall.  S.  479  u.  a. 
Heimo,  1022,  Chr.  Suev.  un.,  Ann.  Sang,  mai.,  Aug.     Gest.  18.  März  1026, 

Chr.  Suev.  un.,  Ann.  Sang,  mai.,  Aug.,  L.  a.  s.  Gall.  S.  469. 
Warmann,  geweiht  20.  Sept.  1026,  vita  I  Godeh.  30  S.  189,  Chr.  Suev.  un. 
S.  70,    Ann.  Sang.  mai.  S.  83,    Aug.  S.  125  u.  a.     Gest.  10.  Apr.  1034, 
Chr.  Suev,  un.,  Ann.  Sang,  mai.,  Aug.  u.  a.     L.  a.  s.  Gall.  S.  471. 
Eberhard  I.,   1034,  s.  S.  547.    -Gest.  in  Rom  25.  Dez.  1046,   Herim.  Aug. 

S.  126,  Ann.  Aug.  S.  126  u.  a     L.  a.  s.  Gall.  S.  487. 
Theoderich,  ernannt  1047,  Herim.  Aug.  S.  126,  Ann.  Aug.   Gest.  22.  Juni 
1051,  Herim.  Aug.  S.  130,  Ann.  Ältah.  S.  47  u.  a.    L.  a.  s.  Gall.  S.  476. 
Rumold,  ernannt  1051,  Herim.  Aug.,  Ann.  Altah.  u.  a.    Gest.  4.  Nov.  1069, 

Berth.  S.  274,  Lamb.  S.  111  u.  a.  L.  a.  s.  Gall.  S.  483. 
Karl,  ernannt  Febr.  1070,  Berth.  S.  274,  Ann.  Aug.  S.  128,  Ann.  Altah.  z. 
1071  S.  82,  Lamb.  z.  1069  S.  111;  tritt  zurück  18.  Aug.  1071,  Berth. 
S.  275,  Ann.  Altah.  S.  82,  Lamb.  S.  129,  Ann.  Aug.  S.  128. 
Otto  1.,  ernannt  Aug.  1071,  Berth.  S.  275,  Ann.  Altah.  S.  83:  post  paucos 
dies;  Lamb.  S.  131.  Gest.  Anfang  1086,  Bern.  S.  444,  Cas.  mon.  Petrish. 
n,49  S.  648. 

Päpstliche  Gegenbischöfe:  Pertolf,  1080,  Bern.  Epist.  apol. 

pro  Gebeh.  7  S.  111.     Gest.  1084,  Ann.  Aug.  S.  131. 
Gebehard  HL,  ge  .vählt  21.,  geweiht  22.  Dez.  1084,  Bern.  S.  441, 
Cas.  mon.  Petrish.  II,  49  S.  648,  Ann.  Aug.  S.  131,  De  un.  eccl. 
11,24  S.  84.     Gest.  12.  Nov.  1110,  Ann.  Corb.  S.  7,  Necr.  Zwif. 
S.  264,  Necr.  Ottenb.  S.  116  u.  a. 
Kaiserliche  Gegenbischöfe:  Thietbald,  s.  S.  856. 
Sigefrid,  s.  S.  856. 
Penno, 

Udalrich,  s,  Regesta  ep.  Const.  Nr.  664. 

Arnold,  ernannt  und  investiert  28.  März  1092,  Cas.  s.  Galli  cont. 

S.  85,    Ann.  Aug.  z.  1084  S.  131;    vertrieben   1105,    Cas.  mon. 

Petrish.  III,  36  S.  657. 

Ulrich  L,  investiert  zwischen   d.  12.  Febr.  u.  d.  12.  Apr.  1111,  Cas.  mon. 

Petrish.  111,39  S.  658.    Gest.  27.  Aug.  1127,  Ann.  s.  Disib.  S.  24,  Neresh. 

S.  21  u.  a.    Necr.  Ottenb.  S.  112,  Zwif.  S.  259  u.  a. 

9.  Olmütz. 

Jo4iann  L,  ernannt  u.  geweiht  1063,  s.  S.  734.  Gest.  25.  Nov.  1086,  Cosm. 
Chr.  II,  37  S.  91. 

Wezel,  ernannt  von  Wratislaw  nach  1086,  Cosm.  11,41  S.  95.  Tod  un- 
bekannt; aber  nach  dem  Tode  Gebhards  v.  Prag,  wahrscheinlich  1091. 

Andreas  I.,  von  Heinrich  IV.  investiert  4.  Jan.  1092,  Cosm.  11,49  S.  100. 
Gest.  22.  Mai  1096,  Dudik,  Gesch.  Mährens  II  S.  489. 

Heinrich,  s.  Dudik  IV  S.  IIL 

Peter,  b.  Dudik  1.  c. 

Johann  H.,  gewählt  1104,  Cosm.  111,17  S.  109.  Gest.  19.  Febr.  1126,  Cosm. 
contin.  Saz.  S.  157. 

10.  Paderborn. 

Unwan,  geweiht  25.  Jan.  917,  Necr.  Heris.  bei  Wilmans  KU.  I  S.  504.  Das 
Jahr  ergibt  sich  aus  den  19  Amtsjahren  der  vita  Meinwerci  1  S.  107. 
Gest  20.  Juli  935,  Necr.  Päd.  s.  Erhard  Reg.  535  S.  123.  Letzte  urk. 
Erwähnung  11.  Mai  935,  Dipl.  I  S.  72  Nr.  38. 


—     988     — 

Dudo,  935,  gest.  26.  Juli  960,  Necr.  Heris.,  wenn  Udo  =  Dudo,  nach  Necr. 

Päd.  Erhard  I  S.  130  Nr.  585,  Osnabr.  S.  126:  25;   vita  Meinw.  1  S.  107 

25  Amtsjahre. 
Folcmar,  961,  vita  Meinw.  6  S.  109.     Gest.  17.  Febr.  983,  Ann.  Corb.  S.  5, 

Ann.  Patherbr.  S.  93,   Ann.  Saxo  S.  630,  Ann.  necr.  Fald.  S.  205.     Der 

Todestag  im.  Paderborner  Nekrol.,  s.  Erhard  I  S.  138  Nr.  651,  wo  aber 

mit  Unrecht  981  als  Todesjahr  angenommen  ist. 
Rethar,  983;  die  Weihe  in  Sp,eier,  s.  Consecr.  episc.  Scr.  XIII  S.  323,  föllt 

spätestens  in  den  Anfang  Mai;  denn  am  7.  Juni  983  befand  sich  Willi- 

gis  bereits  in  Verona,  Dipl.  II  S.  351  Nr.  298.    Gest.  6.  März  1009,  Ann. 

Quedl.  S.  80,  Hild.  S.  30,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  209,  Necr.  Heris 
Meginwerk,  geweiht  13.  März  1009,  vita  Meinw.  11  S.  112,  Ann.  Quedl., 

Hild.     Gest.   5.   oder  6.  Juni   1036,  Ann.   Hild.   S.  40,   Patherbr.  S.  94, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  212,  Necr.  Heris. 
Rudolf,    1036,   Ann.  Hild.  S.  40,    Patherbr.  S.  94;    Lamb.  S.  54  unrichtig: 

1035.    Gest.  6.  Nov.  1051,  Ann.  Patherbr.  S.  94,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214, 

Imad,  geweiht  25.  Dez.  1051,  Ann.  Patherbr.  S.  94,  Lamb.  z.  1052  S.  63. 
Gest.  3.  Febr.  1076,  Berth.  S.  283,  Ann.  Patherbr.  S.  97,  Yburg.  S.  436, 
Necr.  Heris.,  Ann.  necr,  Prüm.  S.  222. 
Poppo,  ernannt  1076,  Berth.  S.  283,  Lamb.  S.  259,  Ann.  Patherbr.  S.  97, 
Yburg.  S.  436.  Gest.  28.  Nov.  1083,  Ann.  Patherbr.  S.  99,  Yburg.  S.  437; 
der  Tag  bei  Erhard  S.  201  Nr.  1216  nach  dem  Necr.  Abdingh. 
Heinrich  von  Asloe,  von  König  Hermann  ernannt  1083,  Ann.  Patherbr. 
S.  99,  Yburg.  S.  437,  Gest.  arch.  Magdb.  23  S.  406;  wird  1102  EB.  von 
Magdeburg. 

Kaiser].  Gegenbischof:  Heinrich  von  Werle,  ernannt  1084, 
Ann.  Patherbr.  S.  99,  Yburg.  S.  438;  tritt  1105  auf  die  päpst- 
liche Seite,  s.  S.  880.  Gest.  14.  Okt.  1127,  Ann.  Patherbr. 
S.  151;  Hild.  S.  67,  Chr.  reg.  Gol.  S.  65,  Necr.  Heris. 

11.  Prag. 

Deothmar.  Seine  Weihe  fällt  wahrscheinlich  in  den  Anfang  Jan.  976 
Aus  den  consecr.  Erkenb.  S.  323  ist  bekannt,  daß  sie  in  Brumath  statt- 
fand und  von  Willigis  unter  Assistenz  Erchanbalds  von  Straßburg  voll- 
zogen wurde.  Da  Willigis  Ende  Jan.  975  sein  Amt  antrat  und  Deoth- 
mar am  28.  April  976  an  einer  Mainzer  Synode  als  Bischof  Anteil 
nahm,  Reg.  Mog.  I  S.  119  Nr.  13,  so  muß  sie  zwischen  diese  beiden 
Termine  fallen.  Nun  waren  Willigis  und  Erchanbald  am  27.  Dez.  975 
zu  Erstein  im  Elsaß  in  der  Umgebung  des  Kaisers,  Dipl.  11  S.  138 
Nr.  122  b.  Mitte  Jan.  976  weilte  der  Hof  in  Bruchsal,  S.  141  Nr.  125. 
Die  Annahme  liegt  nahe,  daß  die  Weihe  auf  dem  Weg  von  Erstein 
nach  Bruchsal  in  Brumath  vorgenommen  wurde.  Gest.  wahrscheinlich 
2.  Jan.  983.  Doch  stehen  weder  Tag  noch  Jahr  ganz  fest.  Den  Tag 
gibt  Cosm.  1,24  S.  50  mit  falschem  Jahr.  Das  Jahr  hängt  von  der 
Berechnung  des  Amtsantritts  Adalberts  ab. 

Adalbert,  gewählt  18.  oder  19.  Febr.  983,  investiert  3.,  geweiht  29.  Juni, 
Canap.  7  f.  S.  584,  Cosm.  I,  25  S.  50.  Nach  Canap.  war  der  Wahltag 
Adalberts  ein  Sonntag.  Diese  Angabe  führt  auf  982;  denn  in  diesem 
Jahr  fiel  der  19.  Febr.  auf  einen  Sonntag.  Da  aber  nach  der  Erzählung 
des  Canaparius  ausgeschlossen  ist,  daß  zwischen  der  Wahl  und  der 
Investitur  mehr  als  ein  Jahr  liegt,  so  wird  man  einen  Irrtum  im 
Monats-  oder  im  Wochentag  anzunehmen  und  als  Jahr  983  anzusetzen 
haben.  Gest.  23.  Apr.  997,  Ann.  Ottenb.  S.  5,  Lamb.  S.  48,  V.  Adalb 
30  S.  595,  Prag.  S.  119,  vgl.  Cosm.  1,31  S.  54. 

Thieddag.  crnannfc  997  (S.  266).  Gest.  10.  Juni  1017,  Thietm.  Vllf,  56 
S.  227,  Ann.  Quedl.  S.  84,  Prag.  S.  120,  Cosm.  1,39  S.  62, 

Ekkehard,  geweiht  6.  Okt.  1017,  Thietm.  VIII.  65  S.  232,  Ann.  Quedl.,  Prag. 
S.  120.     Gest.  3.  Aug.  1023,  Ann.  Quedl.  S.  89,  Cosm.  1,40  S.  63. 


—     989     — 

Hizo,  ernannt  Weihnachten  1023,  Ann.  Quedl.  S.  89,  Prag.  Gest  30.  Jan 
1030,  Cosm.  I,  41  S.  64,  Ann.  Prag.  S.  120. 

Severus,  1030,  Ann.  Prag.,  geweiht  29  Juni  1031,  Ann.  Saxo  S.  678,  Cosm. 
1,41.     Gest.  9.  Dez.  1067,  Cosm.  11,21  S.  80;    Ann.  Prag.  S.  120:    1066. 

Gebhard  (Jaromir),  ernannt  15.  Juni  1068,  geweiht  6.  Juli,  Cosm.  II,  22  ff., 
S.  81  ff.  Gest.  26.  Juni  1089,  Ann.  Saxo  S.  726;  Cosm.  11,41  S.  96  läßt 
den  B.  erst  1090  sterben. 

Cosmas,  gewählt  4.  März  1090;  Cosm.  11,42  S.  96:  1091  infolge  des  un- 
richtigen Ansatzes  von  Gebhards  Tod;  investiert  4.  Jan.  1092,  11,49 
S.  100;  geweiht  12.  März  1094,  III,  2  S.  103.  Gest.  10.  Dez.  1098,  Cosm. 
111,6  S.  104;  Ann.  Prag.:  1097. 

Hermann,  gewählt  28.  Febr.,  investiert  20.  Apr.  1099,  Cosm.  111,8  S.  105, 
geweiht  8.  Apr.  1100,  III,  10  S.  106.  Gest.  17.  Sept.  1122,  Cosm.  111,49 
S.  124,  Ann    Prag. 

1*2.  Speler. 

Bernhard,   wahrscheinlich   918   gewählt,    nur  durch    den  Bischofskatalog 

bezeugt,  Scr.  XIII  S.  319. 
Amalrich,  gest.  7.  Mai  941,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  196. 
Reginbald  I.,    wahrscheinlich.  Sommer  941,  s.  S.  30,  6.    Gest.  30.  Juni  949, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  197;  Ann.  Weiss.  S.  87:  950. 
Godefrid,  wahrscheinlich  950,  s.  Ann.  Weiss.  S.  37;  Otto  ist  im  Febr.  950 

in  Speier,  B.O.  185.    Gest.  16.  oder  17.  Mai  961,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  199, 

Necr.  Spir.  Zeitschr.  f.  Gesch.  des  Oberrheins  XXVI  S.  429,   Necr.  can. 

Spir.  Font.  IV  S.  321,  Necr.  Mers.  S.  234. 
'Otgar,  961,  erste  Erwähnung  963,  Cent.  Reg.  S.  173.     Gest.  13.  Aug.  970. 

Ann.  Weiss.  S.  41,  Necr.  Spir.  S.  434,  Necr.  can.  Spir. 
Balderich,  970,  Ann.  Weiss.     Gest.  15.  Apr.  986,  Ann.  Weiss.  S.  47,  Necr. 

can.  Spir.  S.  316,  Weissenb.  S.  310,  Spir.  S.  427,  Mers.  S.  232;  Ann.  necr. 

Fuld.  S.  206:  987. 
Ruoppert,  986,  Ann.  Weiss.    Gest.  10.  Juli  1004,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  209, 

Necr.  Spir.  S.  432,  Necr.  can.  Spir. 
Walther,   1004,  Ann.  Weiss    S.  47.     Gest.   3.  Dez.  1027,  Ann.  necr.  Fuld. 

S.  211,  Necr.  Spir.  S.  442,  Necr.  can.  Spir. 
Reginger,  1028?    Gest.  20.  Mai  1032,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  211,  wenn  Regi- 

nold  als  verschrieben  für  Reginger  betrachtet  werden  darf,  Necr.  Weiss., 

can.  Spir.  S.  317.     Das  Jahr  steht  auch  abgesehen  von  diesem  Eintrag 

fest;  denn  R.  wird  zuletzt  21.  Febr.  1032  urkundlich  erwähnt,  St.  2030, 

sein  Nachfolger  Reginbold  II    weihte  1033  die  Peterskirche  in  Weißen- 
burg, Ann.  Weiss.  S.  49. 
Reginbald  IL,   1032?     Gest.  13.  Okt.  1039,  Herim.   Aug.,  Chr.  Suev.  un. 

S.  71,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  212,  Aug.  S.  125  u.  a.,  Necr.  Spir.  S.  439  u.  a. 
Sigebod,    Sibich,    1039,   Lamb.  S.  56.     Gest.  11.  oder  12.  Apr.  1054,  Ann. 

necr.  Fuld.  S.  214,  Lamb.  S.  51,  Necr.  Weiss.  S.  311;  Necr.  Spir.  S.  426; 

can.  Spir.  S.  316:  11.  Apr. 
Arnold  L,  1054,  Lamb.     Gest.  2.  Okt.  1055,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214,  Chr. 

Herim.  cont.  S.  731  u.  a.     Necr.  Weiss.  S.  313,  Lamb.  S.  70:  1056. 
Konrad,  ernannt   1056,   Herim.   cont.  S.  731,  Lamb.,  Berth.  S.  270.     Gest. 

12.  Dez.  1060,  Herim.  cont.,  Lamb.  S.  77  u.  a.     Necr.  Spir.  S.  442. 
Einhard  IL,    Ende   Dezember   1060  B.,    Lamb.   S.  77,    Ann.  Aug.   S.  127; 

Altah.   S.  55    irrig    zum    Sommer.     Gest.  23.  März  1067,   Lamb.  S.  104, 

Berth.  S.  273,  Necr.  can.  Spir.  S.  316. 
Heinrich  L,  Sommer  1067,  Lamb.  S.  104,  Berth.  S.  273,  Ann.  Weiss.  S.  53; 

die  Jahreszeit  ergibt  sich  aus  dem  Itinerar  Heinrichs.     Gest.  26.  Febr. 

1075,  Bern.  S.  430,  vgl  Berth.  S.  278,  Lamb.  S.  227,  Ann.  s.  Disib.  S.  7; 

Necr.  can.  Spir.  S.  315. 
Huzmann   (Rüdiger),    April   oder   Mai   1075,    Lamb.  S.  227,  Berth.  S.  278, 

der  Monatsansatz   nach  dem  Itinerar  Heinrichs.     Gest.  22.  Febr.  1090, 

Ann.  Saxo  S.  726,  Ann.  Wirz.  S.  246,  Necr.  Spir.  S.  421,  can.  Spir.  S.  315. 


—     990     — 

Johann  L,  1090  B.,  Ann.  Wirz.,  Spir.  S.  82,  Ann.  Saxo  S.  726.  Gest.  26.  Okt. 

1104,  Ann.  August.  S.  136,  Ekkeh.  S.  226,  Ann.  Hild.  S.  52,  Necr.  Spir. 

S.  440;  Necr.  eccl.  metr.  Mog.:  28.  Okt. 
Gebhard.  ernannt  1.  Nov..  Hist.  Hirs.  mon.  4  S.  257,  Ekkeh.  S.  229,  Chron. 

Lauresh.  S.  430,  geweiht  27.  Dez.  1105,  Ann.  Hild.  z.  1106  S.  55;  tritt 

zurück  und  stirbt  kurz  danach,  1.  März  1107,  Hist.  Hirs.  mon.  S.  258, 

Gesta  ep.  Vird.  22  S  504. 
Brun,  gest.  19.  Okt.  1123,  Ann.  Disib.  S.  23,  Necr.  Spir.  S.  439. 

13.  Strassburg. 

Gozfrid,    Catal.  ep.   Scr.  XHI  S.  323,    Böhmer,  Font.  HI  S.  3;    hieraach 

amtierte  er  8  Wochen  lang  und  starb  am  10.  Nov.     Als  Jahr  ergibt 

sich  aus  dem  Tode  Otberts:  913. 
Ricbwin,  vor  916,  s.  Syn.  Alth.  29  S.  625.     Gest.  30.  Aug.  933,  Ann.  necr. 

Fuld.  S.  194,  Necr.  Arg.,  Böhmer,  Font.  III  S.  XV. 
Ruodhard,  vor  939,  Gont.  Reg.  S  161.  Gest.  950,  Cont.  Reg.  S.  164.  Todes- 
tag 15.  Apr.,  Vers.  Erch.  S.  3. 
Udo,  950,  Cont.  Reg.     Gest.* 26.  Aug.  965,  Cont.  Reg.  S.  176,  Necr.  Arg., 

Vers.  Erch.;  Ann.  necr.  Fuld.  S  200:  27.  Aug. 
Erchanbald,    17.   Sept.   965   investiert,    24.  geweiht,    Vers.  Erch.-     Gest. 

12.  Okt.  991,  Ann.  Quedl.  S.  68,  Necr.  Arg.  1.  c;  Ann.  necr.  Fuld.  S.  206: 

10.  Okt.,  Necr.  Arg.  Font.  IV  S.  310:  11.  Okt. 
Widerolf,  991  oder  992?     Gest.  999,  Ann.  necr.  Fald.  S.  208,  vgl    Herim. 

Aug.  z.  1000. 
Ale  wich,  1000,  Herim.  Aug.,  chron.  Suev.  univ.  S.  69.    Gest.  3.  Febr.  1001, 

Ann.   necr.  Fuld.  S.  208;   Necr.  Weiss.  Fontes  IV  S.  310. 
Wernher  L,   von  Otto  IlL,  also  vor  dem  24.  Jan.  1002  ernannt,  Dipl.  III 

S.  38  Nr.  34.     Gest.  28.  Okt.  1028,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  211,  Aug.  S.  125, 

Herim.  Aug.   z.  1027,  Necr.  Arg.  S.  XV,  Hermetisv.  S.  434;    Ann.  Hild. 

S.  35,  Lamb.  S.  52  unrichtig:  1029. 
Wilhelm,  1029,  s.  S.  547.     Gest.  7.  Nov.  1046,  Herim.  Aug.  z.  1047  S.  126, 

Necr.  Arg.  S.  XV. 
Herrand    (Heremann,    Hezilo),    ernannt  Weihnachten   1046,    Herim.  Aug., 

Ann.  Aug.  z.  1047  S.  126.     Gest.   12.  oder  13.  Jan.  1065,   Lamb.  S.  93, 

Necr.  Arg.  S.  XV,  Cal.  Hon.  Z.  f.  G.  d.  ORh.  IV  S.  251. 
Wernher  II.,   1065,   Lamb.     Gest.  14.  Nov.  1077,  Berth.  S.  301,  Ann.  necr. 

Prüm.  S.  222,  Necr.  can.  Spir.  Font.  IV  S.  325.    Ann.  Arg.  unrichtig  zu 

1079  Scr.  XVH  S.  88. 
Dietpald,  ernannt  13.  Mai  1078  oder  in  den  nächsten  Tagen,  Berth.  S.  311. 

Gest.  2.  Aug.  1082,  Ann.  August.  S.  130,  Arg.  S.  88,  Necr.   can.  Spir. 

S.  322. 
Otto,    ernannt  vor  d.  21.  März   1084,   s.  St.  2854,   Ann.  Arg.  S.  88.     Gest. 

3.  Aug.  1100,  Bern.  S.  467,  Necr.  Arg.,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  223. 
Baldewin,  Aug.  1100.  Gest.  Mitte  Sept.  1100,  Ann.  Arg.  S.  88,  Wirz.  S.  246. 
Kuno,  1100  B.,   Ann.  Arg.  S.  88,    abgesetzt  1123,   Ann.  Saxo  S.  759,  Ann. 

Arg.  S.  88. 

14.  Verden. 

Adalward.  erste  Erwähnung  29.  Juni  916,  B.M.  2040.    Gest.  27.  Okt.  933- 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  194,  Necr.  Merseb.  S.  243,  Mollenb.,  Wigand,  Arch 

V  S.  376. 
Amolong,    erste  Erwähnung   21.  Sept.  937,    Dipl.  I  S.  101  Nr.  14.     Gest. 

5.  Mai  962,  Thietm.  11,32  S.  38,  Ann.  Saxo  S.  615,  Necr.  Merseb.  S.  233. 
Brun  L,   962   ernannt,   Thietm.  II,  32  S.  38,  Ann.  Saxo  S.  615.     Gest.  976, 

wahrscheinlich   27.  Apr.,   Chr.  ep.  Verd.    16  bei   Leibn.  Scr.  II   S.  216. 

Thietm.  III,  6  S.  51  läßt  Brun  9.  März  975  sterben.     Hier  ist  das  Jahr 

sicher  unrichtig,    da  der  B.  Dipl.  II   S.  128  Nr.  114  am  28.  Juni  d.  J. 

als  lebend  genannt  wird;   das  Jahr  kann  also  nur  976   sein.     Der  Tag 


—     991     — 

ist,  wie  Kurze  zu  Thietm.  Vl],35  iS.  189  ei'innert,  der  Todestag  Bruns 
von  Querfurt,  da  Thietmar  für  diesen  einen  falschen  Todestag  angibt, 
14.  Febr.,  so  nimmt  Kurze  an,  er  habe  die  beiden  Tage  vertauscht. 
Aber  diese  Vermutung  scheitert  an  der  Angabe  des  Chr.  ep.  Verd.  bei 
Leipniz  Scr.  II  S.  216. 

Erp,  ernannt  976,  Thietm.  111,6  S.  51,  Adam  11,5  S.  46;  über  seine  Weihe 
s.  Consecr.  Erkanb.  Scr.  XIII  S.  323,  51.  Gest.  19.  Febr.  994,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  207,  Ann.  Quedl.  S.  72,  Chr.  ep.  Verd.  S.  216,  Necr.  Luneb.  S.  14. 

Bernhar  IL,  994  B.,  Ann.  Quedl.  S.  72,  Thietm.  IV,  19  S.  75.  Über  seinen 
Tod  sind  die  Angaben  zwiespältig;  der  Tag,  25.  Juli,  ist  sicher:  Thietm. 
VIII,  31  S.  211,  Necr.  Merseb.  S.  238,  Luneb.  S.  54;  aber  die  Angaben 
über  das  Jahr  differieren:  1014  haben  Ann.  Quedl.  S.  82,  Corb.  S.  5; 
in  d.  J.  1015  verlegt  Thietmar  B.'s  Tod  VIII,  31  S.  211,  in  d.  J.  1013 
Adam  11,44  S.  72.  Von  der  letzteren  Angabe  kann  man  absehen;  die 
Entscheidung  für  die  zweite  gibt  nicht,  wie  F.  Wichmann  annimmt, 
die  Urk.  NEh.  ÜB.  I  S.  91  f.  Nr.  148;  denn  sie  ist  unecht.  Somit  ent- 
scheidet für  1014  die  im  Chr.  ep.  Verd.  S.  215  Nr.  19  benützte  Urk. 
Wichers. 

Wicher,  Wikkier,  ernannt  24.  Aug.  1014,  Thietm.  VIII,  31  S.  212,  Ann. 
Quedl.  S.  82.  Gest.  16.  Aug.  1031,  Ann.  Hild.  S.  36;  Necr.  Hild.  S.  766, 
Necr.  Luneb.  S.  60. 

Thietmar  L,  B.  1031.  Gest.  25.  Juni  1034,  Ann.  Hild.  S.  38,  Necr.  Hild. 
S.  765,  Luneb.  S.  47. 

Brun  IL,  B.  1034,  Ann.  Hild.  S.  39;  nach  Gest.  arch.  Magdb.  19  S.  399  ge- 
wählt. Gest.  21.  Aug.  1049,  Ann.  Saxo  S.  688,  Necr.  Weiss.  S.  318; 
Necr.  Hild.:  20.  Aug.,  Necr.  Mers.  S.  239:  19.  Aug. 

Sigebert,  Sizzo,  B.  1049,  Ann.  Saxo  S.  688.  Gest.  1060,  Lamb.  S.  77, 
9.  Okt.  Necr.  Luneb.  S.  75,  oder  10.  Okt.  Necr.  Mollenb.  S.  374. 

Kichbert,  B.  1060,  Lamb.  S.  77,  letzte  Erwähnung  24.  Jan.  1076,  C.L  I 
S.  106  Nr.  58.  Gest.  29.  Nov.,  Chr.  ep.  Verd.  S.  216,  Necr.  Mollenb. 
S.  381.     Das  Jahr  ist  unbekannt. 

Hart  wich,  erste  Erwähnung  Mitte  Jan.  1085,  Ann.  Magdb.  S.  176,  Ann. 
Saxo  S.  721.  Gest.  14.  Okt.  1097,  Ann.  Saxo  S.  730,  Chr.  ep.  Verd., 
Necr.  Luneb.  S.  76,  Mollenb.  S.  375.  Das  Necr.  Verd.  hat  d.  4.  Febr. 
als  Todestag. 

Mazo,  B.  1097,  Ann.  Saxo.  Gest.  wahrscheinlich  1117;  denn  er  ist  I.Juli 
und  3.  Dez.  1116  urkundlich  nachweisbar,  St.  3147  u.  3150.  Todestag 
25.  Okt.,  Chr.  ep.  Verd. 

Thietmar  IL,  geweiht  Herbst  1116,  Ann.  Patherbr.,  Ann.  Saxo  S.  758. 
Gest.  23.  Sept.  1148,  Ann.  Palid.  S.  84,  Stad.  S.  327,  Necr.  Hild.  S.  766, 
Luneb.  S.  71,  Chr.  ep.  Verd, 

15.  Worms. 

Richowo,  wahrscheinlich  914.    Gest.  949  oder  950,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  197; 

Cent.  Reg.  S.  164. 
Anno,  wahrscheinlich  Febr.  950,  Cont.  Reg.    Otto  ist  im  Febr.  in  Worms, 

B  0.  182b.    Gest.  979,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  204;  wenn  der  in  dem  jungen 

Chron.  Worm.   bei  Boos,  Monum.  Worm.  S.  31    überlieferte  Todestag, 

24.  Dez.,  richtig  sein  sollte,  so  müßte  978  als  Todesjahr  angenommen 

werden. 
Hildibold      Seine  Erhebung  fällt  zwischen   d.  15.  Jan.  und  8.  Febr.  979, 

s    Dipl.  n  S.  207  Nr.  182  u.  S.  208  Nr.  183.     Gest.  3.  Aug.  998,  Ann. 

necr.  Fuld.  S.  208,  Necr.  Weiss.  S.  812;  Necr.  Mers.  S.  238:  4.  Aug. 
Franko,  Aug.  oder  Sept.  998  ernannt,  Thietm.  IV, 61  S.  98.    Gest.  28.  Aug. 

999,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  208. 
Erfo,  gest.  999,  vita  Burch.  4  S.  834. 

Razo,  gest.  999,  l.  c.  ..,-,,  o 

Burchard,    ernannt  Mitte  Febr.  1000.     Die  Zeit  ergibt  sich   daraus,    daK 

Otto  III.    am    6.   Febr.    noch    in  Regensburg  weilte,    Dipl.  II   S.  776  f. 


—     992     — 

Nr.  347  f.,  und  daß  er  auf  dem  Wege  von  da  nach  Gnesen  in  Kirch - 
berg  Burchard  ernannte,  vita  Burch.  5  S.  834;  nach  einigen  Tagen  fand 
die  Priester-,  dann  dio  Bischofsweihe  statt,  1.  c.  6  S.  834,  die  letztere 
also  wahrscheinlich  am  25.  Gest.  20.  Aug.  1025,  Ann.  necr.  Fuld. 
S.  211,  Necr.  Weiss.  S.  313. 
Azechö,    1025,   ÜB.  v.  Worms  I  S.  352.     Gest.    17.  Jan.  1044,    Ann.   necr. 

Fuld.  S.  218,  Lamb.  S.  59,  Necr.  Weiss.  S.  310. 
Adaiger,    ernannt  vor,    gest.   nach  d.  16.  Juni  1044,  Lamb.  S.  59,  ÜB.  v. 

Worms  I  S.  46  Nr.  52. 
Arnold  L,    1044,  Lamb.     Gest.   30.  Apr.  1065,    Lamb.  S.  100,    Ann.    necr. 

Prüm.  S.  221,  Necr.  ine.  loci  Fontes  IV  S.  507. 
Adalbero,  1065,  Lamb.    Gest.  6.  Aug.  1070,  Lamb.  S.  117,  Ann.  Aug.,  L.  an. 

s.  Galli  S.  478. 
Ad  albert,    1070,    Ann.   Aug.,    Lamb.     Gest.   6.   Juli   1107,    Schannat,    Ep. 
Worm.  I  S.  347. 

Kaiserliche  Gegenbischöfe:  Thietmar,  Zeit  der  Ernennung 

unbekannt.     Gest.  1085,   Ann.  Hild.  S.  49,   Ann.  Wirz.  S.  245. 

Winither,    1085    erwähnt    Chr.   Lauresh.   Scr.  XXI   S.  421,    vgl. 

Bern,  z,  1088. 
Ebbe,  erwähnt  Chr.  Lauresh.  S.  423. 

Kunc,    erwähnt  9.  Nov.  1099,    Remling  ÜB.  I  S.  68  Nr.  69,    und 
6.  Jan.  1100,  Wirt.  ÜB.  I  S.  320  Nr.  255. 
Ebbo  IL,  von  Schannat  S.  348  f.  genannt;  ich  kann  ihn  nicht  belegen. 
Burchard  IL,  wenn  in  d.  ü.  v.  18.  Mai  1127,  ÜB.  v.  Worms  I  S.  55  Nr.  63. 
YII    richtig   ist,    seit    1120;   jedenfalls  vor  Sept.  1121,  s.  C.I.  I  S.  158 
Nr.  106;  die  60  Jahre  Cod.  Udalr.  172  S.  305  verstehe  ich  nicht.    Gest. 
6.  Dez.  1149,  Ann.  s.  Petri  Erph.  S.  20,  Pegav.  S.  258,  Necr.  can.  Spir. 
S.  326,  ^.  Mich.  Bamb.  S.  579. 

16.  Würzburg. 

Burchard  IL,  nach  der  Amtsdauer  B.  seit  1.  oder  2.  Dez.  931,  sicher  vor 
1.  Juni  932,  C.L  I  S.  3  Nr.  2.  Gest.  24.  oder  25.  März  941,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  196,  Ann.  Wirz.  S.  241,  Cat.  ep.  S.  933,  Necr.  Weiss.  S.  311, 
Mers.  S.  230. 

Poppo  L,  ernannt  wahrscheinlich  im  Sommer  941,  s.  S.  30,5.  Die  Amts- 
dauer ist  zu  hoch.  Geweiht  vor  d.  13.  Dez.  941,  Dipl.  I  S.  129  Nr.  44. 
Gest.  14.  oder  15.  Febr.  961,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  199,  Cat.  ep.  S.  339, 
Cont.  Reg.  S.  170,  Ann.  Wirz.  S.  242,  L.  a.  s.  Galli  S.  467. 

Poppo  IL,  961,  Cont.  Reg.  Gest.  15,  21.  oder  22.  Juli  983.  Das  Jahr  ist 
durch  die  Übereinstimmung  der  Ann.  necr.  Fuld.  S.  205  und  der  Ann. 
Altah.  S.  15  gesichert  trotz  des  Widerspruchs  der  Würzb.  Überlieferung, 
die  984  gibt,  s.  Ann.  Wirz.  Scr.  II  S.  242  u.  Cat.  ep.  Wirzeb.  Scr.  XIII 
S.  339.  Auch  der  Tag  wird  verschieden  angegeben,  Ann.  necr.  Fuld.: 
15.  Juli,  die  Würzb.  Quellen:  22.  Juli,  ebenso  das  Nekr.  v.  Reichenau 
(Necr.  I  S.  278)  und  das  von  Füssen  (S.  84),  das  Merseb.  Nekr.  hat  den 
Eintrag  doppelt  z.  21.  u.  22.  Juli  (S.  237),  z.  21.  der  Lib.  ann.  s.  Galli 
S.  477.     Eine  sichere  Entscheidung  scheint  mir  nicht  möglich. 

Huc,  983  oder  984,  Ann.  Wirz.;  die  Amtsdauer  führt  auf  den  1.  .Jan.  984 
als  Ordinationstag.  Gest.  29.  Aug.  990,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  207 ;  Series 
episc,  Necr.  Weiss.;  L.  a.  s.  Galli  S.  478:  31. -Aug. 

Brunward,  wahrscheinlich  990.  Gest.  20.  Sept.  995,  Ann.  Wirz.  S.  242, 
Hild.  S.  27,  Thietm.  IV,  28  S.  81,  Ann.  Quedl.  z.  996,  Necr.  Mers.  S.  241. 

Heinrich  L,  995  oder  996.  Gest.  14.  Nov.  1018,  Cat.  ep.  S.  933,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  210,  Quedl.,  Wirz.  S.  242. 

Meginhard,  geweiht  1.  Jan.  1019,  nach  der  Amtsdauer  des  Katalogs,  Ann. 
s.  Bonif.  S.  118.  Gest.  22.  März  1034,  Annmecr.  Fuld.  S.  211,  Hild.  S.  38, 
Aug.  S.  126,  Cat.  ep.,  Necr.  Weiss.  S.  311;  Necr.  Fuld.  Forsch.  XVI 
S.  173:  23. 

Brun,  geweiht  14.  Apr.   1034,  Herim.  Aug.  S.  122,  Ann.  Hild.,  Aug.     Gest. 


—     993     — 

26.  oder  27.  Mai   1045,    Herim.  Aug.  S.  125,    Ann.  necr.   Fuld.   S.  213, 
Corb.  S.  6,  Aug.  S.  126  u.  a.     Necr.  Weiss.  S.  311. 
Adalbero,  erhoben  29.  Juni  1045,  Ann.  Hild.  z.  1090  S.  49.  Wirz    z    1045 
S.  246,  Aug.  S.  126,  Lamb.  S.  59.    Gest.  6.  Okt.  1090,  Ann.  Hild.,  Wirz 
S.  246,  Ekkeh.  S.  207,  Bern.  S.  450  u.  a. 

Kaiser].  Gegenbischof:  Meginhard,  25.  Mai  1085,  Ann. Wirz. 
S.  245,- Ekkeh.  S.  206.    Gest.  20.  Juni  1088,  Bern.  S.  448,  Ekkeh. 
S.  207,  Cat.  ep.  S.  339. 
Emehard,   ernannt  25.  Juli  1089,  Ann.  Hild.  S.  49,  Wirz.  S.  246,   Cat.  ep. 
Wirz.  S.  339;   Ekkeh.   irreführend   bei  1088  S.  207.     Geweiht  27.  März 
1098,  Ann.  Wirz.  S.  245.     Gest.  27.  Febr.  1105,  Cat.  ep.  S.  339,  Ann.  s. 
Disib.,  Necr.  s.  Mar.  Fuld. 
Erlung,   ernannt   1105    wahrscheinlich    kurz    nach   Emehards    Tod;    denn 
Erlung    erscheint   nach  demselben  nicht  mehr  als  Kanzler,   s.  St.  2974 
u.  2975,  Ekkeh.  S.  228.     Gest.  28.  Dez.  1121,  Ekkeh.  S.  258. 

Gegenbischof  Heinrichs  V.:  Euppert,  ernannt  Juli  1105, 
Ekkeh.  S.  228,  geweiht  27.  Dez.  1105,  Ann.  Hild.  S.  55.  Gest. 
1106,  Ekkeh.  S.  241,  Chr.  reg.  Col. 


IL  Erzbistum  Köln. 
1.  Köln. 

Wicfrid,  923  oder  924.  Das  erstere  Jahr  Cont.  Eeg.  S.  157,  das  letztere 
nach  dem  Todesjahr  Hermanns  in  d.  Ann.  necr.  Fuld.  S.  192.  Da  die 
Fortsetzung  Reginos  in  bezug  auf  das  Todesjahr  im  Rechte  ist,  so  ist 
923  wahrscheinlicher.  Gest.  9.  Juli  953,  Cont.  Reg.  S.  167,  Ann.  Col. 
S.  98,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  198,  Chr.  reg.  Col.  S.  27,  Necr.  Col.  Font.  111 
S.  343. 

Brun,  gewählt  im  Juli,  V.  Brun.  11  S.  12,  bestätigt  zw.  d.  11.  u.  20.  Aug., 
Dipl.  I  S.  248  Nr.  166  vgl.  mit  S.  249  Nr.  168,  geweiht  25.  Sept.  953, 
Cont.  Reg.,  Ann.  Col.,  Chr.  reg.  Col..  Ratherii  Phrenes.  Prooem.  Migne 
136  S.  136.  Gest.  11.  Okt.  965,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  200,  V.  Brun.  45 
S.  46,  Cont.  Reg.  S.  176,  Ann.  Col.  S.  98,  Chr.  reg.  Col.  S.  29  u.  a.,  Necr. 
Col.  S.  343,  s.  Maxim.  S.  117;  s.  Mart.  S.  348:  10.  Okt. 

Folcmar,  Poppo,  965,  Cont.  Reg.,  Ann.  Col.,  Chr.  reg.  Col.  u.  a.  Die  Er- 
hebung fällt  wahrscheinlich  in  die  Weihnachtszeit,  die  Otto  in  Köln 
zubrachte.  Gest.  18.  Juli  967,  Ann.  Col.  S.  98,  Thietm.  II,  24  S.  34, 
Necr.  Col.  S.  343,  Gladb.  S.  360.  Ann.  necr.  Fuld.  S.  201  u.  Chr.  reg. 
Col.  S.  29 :  969,  vgl.  zur  Chronologie  Leipz.  Progr.  1891  S.  28  Anm.  3. 
Aus  V.  Brun.  42  S.  43  folgt  nichts  für  die  Abfassungszeit  der  V.  und 
für  den  Tod  Folcmars.  Denn  in  den  Worten  una  cum  diva  matre, 
sorore  regina,  nepotibus  filiisque  regibus  ist  diva  "::icht  von  der  ver- 
storbenen zu  verstehen.  Die  Bezeichnung  steht  den  anderen  regina 
und  regibus  gleich  und  rühmt  also  die  lebende  als  göttlich. 

Gero,  ernannt  Ostern  969,  Thietm.  11,24  S.  34,  Chr.  reg.  Col.  S.  29;  Ann. 
Col.  S.  98  unrichtig:  967.  Gest.  29.  Juni  975,  Ann.  Col.,  Thietm.  in,4 
S.  50,  Necr.  Mers.  S.  236,  Gladb.  S.  360.  Jahr  und  Tag  sind  unsicher, 
Ann.  necr.  Fuld.  S.  203,  Chr.  reg.  Col.  S.  31  und  Ann.  s.  Bonif.  S.  118 
haben  976,  Necr.  Col.  S.  343:  28.  Juni. 

Warin,  gewählt  und  geweiht  975,  Ann.  Col.,  Thietm.  Gest.  21.  Sept.  985, 
Ann.  Col.  S.  99,  Chr.  reg.  Col.  S.  31,  Necr.  Col.  S.  343. 

Everger,  985,  Ann.  Col.,  Chr.  reg.  Col.  Gest.  11.  Juni  999,  Ann.  necr. 
Fuld.  S.  208,  Col.  S.  99,  Necr.  Col.  348.  s.  Mart.  S.  347  f ,  Mers.  S.  235 
u.  a.     Chr.  reg.  Col.  S.  32:  1000. 

Heribert,  geweiht  Weihnachten  999,  yVnn.  Col.,  Bruniw.  S.  725.  Gest. 
16.  März  1021,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  210,  Chr.  Suev.  un.  S.  70,  Herim. 
Aug.  S.  120,  Ann.  Col.  S.  99,  Bruniw.  S.  725,  Aug.  S.  125,  Quedl.  S.  86, 

Hauck,  Kirchengeschichte.  HI.  6° 


—     994     — 

V.  Herib.  12  S.  753,  Necr.  Col.  S.  342,  Weiss.  S.  311.     Ann.  Corb.  S.  5, 

Hild.  S.  32  u.  a.;  1020. 
Piligrim,    geweiht  29.  Juni  1021,   Gest.  pont.  Cam.  III,  17  S.  470,  Herim. 

Aug.,  Chr.  Suev.  un.,  Ann.  Col.,    Aug.,  Bruniw.  S.  725.     Gest.  24.  oder 

25.  Aug.  1036,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  212,  Herim.  Aug.  S.  122,  Chr.  Suev. 

un.  S.  71,    Ann.  Aug.  S.  125,    Bruniw.  S.  725,    Hild.  S.  40  u.  a.     Necr. 

Col.  S.  343,  Gladb.  S.  360.     Chr.  reg.  Col.  S.  35 :  1035. 
Heriniann  IL,    1036,    Herim.  Aug.,    Chr.  Suev.  un.,    Ann.  Bruniw.,    Aug., 

Hild.  u.  a.     Gest.  11.  Febr.  1056,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214,  Herim.  Cont. 

S.  731,    Ann.  Bruniw.,    Aug.  S.  127,    Lamb.  S.  68,    Berth.  S.  270,    Necr. 

Col.  S.  342.     Necr.  Gladb.  S.  358:  10.  Febr.     Chr.  reg.  Col.  S.  37,  Ann. 

Hild.  S.  46  u.  a.:  1055. 
Anno  IL,    geweiht    3.  März    1056,    Lamb.    S.  68,  V.  Ann.  5    S.  469,    Ann. 

Bruniw.,  Aug.,  Berth.  u.  a.     Gest.  4.  Dez.  1075,    Ann.  Bruniw.,    Lamb. 

S.  242,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  222,  Berth.  S.  280,  Necr.  Col.  S.  344,  Gladb. 

S.  362,  s.  Maxim.  S.  118.     Unrichtig  Chr.  reg.  CoL  S.  38:    1076,    Ann. 

Hild.  S.  48  u.  a.:  1077. 
Hildolf,   ernannt  6.,  geweiht  13.  oder  20.  März  1076,   Lamb.  S.  257,  Chr. 

reg.  Col.  S.  38,    Berth.  S.  280,    Ann.  Leod.  S.  29  u.  a.;    die    Brauweiler 

Ann.    erwähnen    die  Nachfolge  Hildolfs   schon   z.  1075.     Gest.  21.  Juli 

1078,   Ann.  Bruniw.  S.  725,  Berth.  S.  313,  Ann.  Hild.  S.  48,   Necr.  ine. 

loci  Font.  IV  S.  507.     Unrichtig  Chr.  reg.  Col.:  1079. 
Sigewin,    ernannt    nach  Weihnachten  1078,  Berth.  S.  315,  Ann.  Bruniw., 

Wirz.  S.  245,  Hild.  S.  48,  vgl.  Chr.  reg.  Col.     Gest.  81.  Mai  1089,   Chr. 

reg.  Col.  S.  39,  Ann.  Bruniw.  S.  726,  Wirz.  S.  246,    Hild.  S.  49,    Necr. 

Col.  S.  343,  s.  Mart.  S.  347,  Gladb.  S.  359. 
Herimann  III.,   ernannt  25.  Juli  1089,  Ann.  Hild.,  Wirz.,   Bruniw.,  Leod. 

S.  29,  Chr.  reg.  Col.     Gest.  21.  oder  22.  Nov.  1099,  Ekkeh.  S.  218,  Ann. 

necr.  Prüm.  S.  223,  Bruniw.,  Hild.  S.  50,  Corb.  S.  7,  Chr.  reg.  Col.  S.  40, 

Necr.  Col.  S.  344,  can.  Spir.  S.  326. 
Friedrich  L,   ernannt  6.  Jan.,  geweiht  11.  Nov.  1100,  Ekkeh.  S.  218,  Cat. 

arch.  Col.  S.  341.     Gest.  25.  Okt.  1131,    Ans.   cont.   Sig.  S.  384,    Ann. 

Patherbr.  S.  156  u.  a.     Ann.  Bruniw.  S.  726:    1132.     Necr.  Col.  S.  344; 

can.  Spir.  S.  325:  26. 

2.  Lütticli. 

Kichar,  gewählt  920,  Ann.  Flodo.  S.  369,  Lob.  S.  238;  in  Rom  geweiht 
922,  Gest.  abb.  Lob.  c.  19  S.  63;  Ann.  Stab.  S.  42:  921.  Gest.  945, 
Cont.  Reg.  S.  163,  Ann.  Flodo.  S.  392  f.,  Leod.  S.  16,  Lob.,  Stab. 

Gegenbischof:  Hilduin,  920,  s.  o.  S.  19,    abgesetzt  922,  J.W. 
8564,  Richer,  Hist.  I,  26  S.  26. 

Ougo,  945,  Cont.  Reg.  S.  163,  Ann.  Flodo.,  Lob.  u.  a.  Gest.  26.  Jan.  947, 
Ann.  Leod.,  Lob.,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  197,  Necr.  s.  Maxim.  S.  110. 

Farabert,  947,  Ann.  Leod.,  Lob.,  Stab.  Gest.  28.  Aug.  953,  Ann.  Leod., 
Lob.,  vgl.  Scr.  Vn  S.  201  n.  98. 

Rather,  geweiht  25.  Sept.  958,  Ann.  Leod.,  Lob.,  Ratherii  Phren.  Prooem. 
Migne  136  S.  136,  verjagt  955,  Ann.  Leod.,  Lob. 

Baldrich  L,  955,  Ann.  Leod.,  Lob.     Gest.  959,  Ann.  Leod.,  Lob.,  Stab. 

Evraker,  959,  Ann.  Leod.,  Lob.,  Stab.  Gest.  27.  Okt.  971,  Ann.  Leod, 
S.  17,  Lob. 

Notker,  geweiht  23.  Apr.  972,  Ann.  Leod.,  Lob.,  Stab.  Der  Tag  ist  wahr- 
scheinlich unrichtig;  denn  der  Sonntag  Quasimodogeniti  fiel  nicht  i.  J. 
972,  sondern  971  auf  den  23.  Apr.;  971  war  er  der  14.  Gest.  10.  Apr. 
1008,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  209,  Quedl.  S.  79,  Hild.  S.  80,  Leod.  S.  18, 
Aegid.  Aur.  Gest.  II,  58  S.  63;  dagegen  haben  die  Ann.  Stab.  S.  43:  1007. 

Baldrich  H.,  1008,  vor  d.  12.  Sept.,  Ann  Quedl.  S.  79,  Hild.  S.  30  u.  a., 
vgl.  Dipl.  m  S.  221  Nr.  186.  Gest.  29.  Juli  1018,  Ann.  Quedl.  S.  84, 
Leod.  S.  18,  Thietm.  IX.  28  S.  256,  Necr.  Weiss.  S.  312;  Mers.  S.  238:  30. 

Walbod,  Fulmod,   1018,   vor  d.  26.  Nov.,  Ann.  Quedl.  S.  84,  Leod.  S.  18, 


—     995     — 

vgl.  Dipl.  m  S.  508  Nr.  396.    Gest.  21.  April  1021,  Herim.  Aug.  S.  120, 

Ann.  Leod.,  Gest.  ep.  Leod.  II,  35  S.  208  f.  Aegid.  II,  70  S.  68. 
Durand,  1021,  Ann.  Leod.  S.  18.   Gest.  14.  oder  23.  Jan.  1025,  Ann.  necr. 

Fuld.  S.  211,  Leod.  S.  18,  Aegid.  II,  71  S.  69,  vgl.  Scr.  VII  S.  209  n.  50. 
Reginard,  1025,  Ann.  Leod.,  Chr.  s.  Laur.  Leod.  28  S.  271,  Gest.  ep.  Leod. 

11,  37  S.  209.     Gest.  5.  Dez.  1037,  Ann.  Leod.,  Sigib.  auct.  Gembl.  S.  391, 

Chr.  s.  Laur.  37  S.  274,  V.  Reg.  18  S.  578,  Grabschrift  N.A.  XXII  S.  376. 
Nithard,  1037,   s.  S.  547.     Gest.  16.  Aug.  1042,  Sigib.  auct.  Gembl.  S.  391, 

vgl.  Scr.  VII  S.  210  n.  64. 
Wazo,  1042,  Ann.  Leod.,  Gest.  ep.  Leod.  11,50  S.  219.     Gest.  8.  Juli  1048, 

Herim.  Aug.  S.  128,  Gest.  II,  72  S.  234,  Ann.  Leod.  'S.  20,  Necr.  s.  Maxim. 

S.  114. 
Dietwin,  1048,  Ann,  Leod.,  Herim.  Aug.  S  128.    Gest.  23.  Juni  1075,  Ann. 

Leod.  cont.  S.  28,    s.  Jac.  Leod.  S.  639,    Lamb.   S.  225,    Berth.   S.  281, 

Aegid.  III,  10  S.  88. 
Heinrich,  Sommer   1075,    Berth.  S.  281,   Bern.  S.  431,  Lamb.  S.  225  u.  a. 

Gest.  31.  Mai  1091,  Sigib.  S.  366,  Ann.  Leod.  cont.  S.  28,  Aegid.  IE,  13 

S.  90,  Necr.  s.  Vitoni  S.  141.     Meyer  v.  Knonau  IV  S.  366  betrachtet  d. 

2.  Nov.  als  Todestag  auf  Grund  des  Lib.  defunct.  v.  Lüttich. 
Otbert,  ernannt  im  Winter  1091—92,  geweiht  1.  Febr.  1092,  Chr.  s.  Laur. 

45  f.  S.  277,  Sigib.  z.  1091  S.  366,  Ann.  Leod.  cont.  S.  29.    Gest.  31.  Jan. 

1119,  Ann.  s.  Disib.  S.  23,   Aegid.  III.  18  S.  94.     Unrichtig  Ann.  Leod. 

cont.  S.  30,  s.  Jac.  Leod.  S.  640:  1118,  vgl.  NRh.  ÜB.  I  S.  189  Nr.  289. 
Alexander,    1119    investiert,    tritt    zurück.    Gest.  abb.  Trud.  X,  3  S.  299, 

s.  S.  904  Anm.  11. 
Friedrich,    gewählt  1119,    geweiht  26.  Okt.  d.  J.  in  Rheims,    Hess.   rel. 

S.  426,  V.  Frid.  3  S.  503,  Ans.  cont.  Sigib.  S.  377,    Ann.  Parch.  S.  605. 

Unrichtig  Ann.  Leod.  cont.  S.  30  u.  s.  Jac.  Leod.  S.  640:   1118.     Gest. 

27.  oder  28.  Mai  1121,  V.  Frid.  8  S.  506,  Gest.  abb.  Trud.  XI,  12  S.  302, 

Ann.  Leod.  cont.  S.  30,  s.  Jac.  Leod.  S.  640,  s.  Disib.  S.  23  u.  a.    Necr. 

s.  Vit.  S.  140.     Irrig  Aegid.  III,  21  S.  96:  30.  Juni. 

3.  Minden. 

Liuthar,  914?    Gest.  27.  Juli  927,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  193,  Necr.  Visb.  Font. 

IV  S.  498,  Mollenb.  S.  362. 
Evergis,  927?    Gest.  18.  Okt.  950,  Necr.  Visb.  S.  499,  Mollenb.  S.  375,  vgl. 

S.  43  Anm.  4. 
Helmward,  950?    Gest.  12.  Febr.  958,  Lerbeck  Chr.  ep.  Mind.  bei  Leibniz 

Scr.  n  S.  165,  Necr.  Halberst.  N.  Mitt.  VIII  S.  61. 
Lantward,  958?    Gest.  27.  Sept.  969,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  201,  Necr.  Visb. 

S.  498.  Mollenb.  S.  371,  Mers.  S.  242. 
Milo,  969?    Gest.  18.  Apr.  996,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  208,  Necr.  Visb.  S.  497, 

Mollenb.  S.  351. 
Ramward,  996?    Gest.  8.  Okt.  1002,  Necr.  Visb.  S.  499.     Das  Jahr  ergibt 

sich  aus  dem  Vergleich   von  Thietm.  V,  15   S.  115,   wonach  R.  25.  Juli 

1002  noch  lebte,  und  Dipl.  III  S.  49  Nr.  42,  wonach  er   im  März  1003 

tot  war. 
Thiedrich  IL,   vor   13.  März  1003,  Dipl.  UT  S.  50  Nr.  42.     Gest.  19.  Febr. 

1022,  Ann.  Hild.  S.  33,  Necr.  Visb. 
Sigibert,    1022.     Gest.  10.  Okt.  1036,    Ann.  Hild.  S.  41,    Ann.  necr.  Fuld. 

S.  212,  Necr.  Visb.  S.  499,  Mollenb.  S.  374;  L.  a.  s.  GalH  S.  482:  9.  Okt. 
Brun,   geweiht  29.  Mai  1037,  Ann.  Hild.     Gest.  10.  Febr.  1055,  Necr.  Visb. 

S.  496,  Mollenb.  S.  344.    Das  Jahr  ist  daraus  zu  vermuten,  daß  Egilbert 

1055  zuerst  urkundet,  Reg.  Westf.  1  S.  173  Nr.  1067. 
Egilbert,    1055,    s.  o.     Gest.  1.  Dez.  1080,   Ann.   Fatherbr.   S.  98,  Yburg. 

S.  437,  Necr.  Visb.  S.  499,  Mollenb.  S.  381. 
Volcmar,    von    Heinrich   IV.    ei-nannt,    wie    es    scheint   noch    1080,    Ann. 

Patherbr.  S.  98,    Ann.  Yburg.   S.  437.     Ermordet  29.  Aug.  1095,    Necr. 

63* 


—     996     — 

Visb.  S.  498,    Mollenb.  S.  367;    bei  Leibeck  S.  174   ein    Regest   seines 
Nachfolgers  v.  9.  Febr.  1096. 

Sächsischer  Gegenbischof:  Reginhard,  gewählt  1080,  Ann. 
Patherbr.  S.  98 ;  von  Hartwig  von  Magdeburg  geweiht,  de  unit. 
eccl.  11,24  S.  84;  geht  1085  in  das  Kl.  Helmwardhausen,  kehrt 
aber  bald  zurück,  Ann.  Saxo  S.  723.  Gest.  25.  Febr.  unbe- 
kannten Jahres,  Lerbeck  1084,  Erhard  verbessert  1089,  Necr. 
Visb.  S.  496. 
Udalrich,    Ende   1095    oder  Anf.   1096,  s.   o.     Gest.   7.  Dez.   1097,  Ann. 

necr.  Prüm.  S.  223,  Necr.  Visb.  S.  500,  Mollenb.  S.  382. 
Widelo.     Der  Amtsantritt  läßt  sich   nicht  feststellen.     Urkundlich  ist  W. 
zuerst   10.  Febr.  1099    nachzuweisen,    NRh.  ÜB.  I  S.  164  Nr.  254,    zur 
Datierung  vgl.  Meyer  v.  Knonau  V  S.  59.    Gest.  28.  Dez.  1120,  Lerbeck 
S.  174,  Necr.  Visb.  S.  500,  Mollenb.  S.  384. 

Sachs.  Gegenbischof:   Gottschalk,   ernannt  und  geweiht  in 

der  Osterzeit   1105,    Ann.  Hild.  z.  1105  S.  52  f.,    Ann.  Saxo  z. 

1105  S.  739.     Gest.  15.  Dez.  1112,    Chr.  reg.  Col.  S.  52,  Necr. 

Visb.  S.  500,  Mollenb.  S.  383. 

Sigeward,   geweiht  30.  März  1124,  Reg.  Westf.  I   S.  232  Nr.  1485.     Gest. 

28.  Apr.  1141,  Ann.  Patherbr.  S.  169,   Chr.  reg.  Col.  S.  78,  Necr.  Visb 

S.  497;  Mollenb.  S.  352:  29.' 

4.  Münster. 

Rumald,    922?     Gest.  19.  Juni,    Jahr   unsicher,    Necr.  Monast.   GQ.  d.  B. 

Münster  I  S.  348. 
Hildibold,    zuerst   erwähnt  947,   Flodo.  ann.  S.  394.     Gest.  17.  Nov.  969, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  201;  Ann.  Corb.  S.  3:  967;  Necr.  s.  Mar.  Fuld.,  Mers. 

S.  248:  18.  Nov. 
Duodo,  969?     Gest.  15.  Dez.  993,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  207,  Ann.  Col.  S.  99, 

Quedl.  S.  69,  Necr.  Mers.  S.  246,  wenn  Duodo  =  Thiodo. 
Switger,   ernannt  993  oder  994,   Thietm.  IX,  25  S.  253,   Ann.  Quedl.,  Col. 

Gest.  19.  Nov.  1011,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  210,  Ann.  Quedl.,  Thietm.  IX,  26 

S.  254;  Necr.  Mers.  S.  244:  16.  Nov. 
Thiedrich,   1011,    Ann.  Quedl.     Gest.  22.  oder  23.  Jan.  1022,   Ann.  Hild. 

S.  32,  Necr.  Monast.  S.  346. 
Sigifrid,  1022,  Ann.  Hild.     Gest.  27.  Nov.  1032,  Ann.  Hild.  S.  37. 
Herimann,  1032,  Ann.  Hild.    Gest.  21.  Juli  1042,  Lamb.  S.  58,  Ann.  necr. 

Prüm.  S.  220,  Necr.  Monast.  S.  348. 
Rudpert,   1042,   Lamb.     Gest.  16.  Nov.  1063,  Necr.  Monast.   S.  349,    Das 

Jahr  ergibt  sich  aus  dem  Amtsantritt  seines  Nachfolgers. 
Friedrich,  Febr.  1064  B.,  Gest.  arch.  Magdb.  21  S.  400;  er  amtiert  4.  Febr. 

1064    zuletzt   als    Kanzler,    St.   2640.     Gest.  18.  Apr.  1084,   Ann.  necr. 

Prüm.  S.  222,  Necr.  Monast.  S.  346. 
Erp,  erhielt  das  Bistum  nach  d.  30.  Dez.  1084  und  vor  dem  11.  Jan.  1085, 

s.  Reg.  Westf.  I  ÜB.   S.  129  Nr.  164  u.   S.  106  Nr.  134.    Gest.  9.  oder 

11.  Nov.  1097,  Necr.  s.  Maur.  bei  Erhard  Reg.  1279,  Necr.  Mon.  S.  349. 

Das   Jahr  ist   unsicher;    seine  Wahrscheinlichkeit    beruht  darauf,    daß 

Erp  zum  letztenmal  1096  nachweislich  ist,  Hamb.  ÜB.  I  S.  116  Nr.  121. 
Burchard.     Der  Amtsantritt  läßt   sich  nicht  feststellen.     Urkundlich  ist 

Burchard   als  B.   zuerst  am   10.  Febr.  1099  nachzuweisen,   NRh.  ÜB.  I 

S.  164,    z.   Jahr  vgl.  Meyer  v.  Knonau  V  S.  59.     Gest.  19.  März   1118, 

Ann.  Patherbr.  S.  135,  Chr.  reg.  Col.  S.  58,  Necr.  Monast.  S.  346. 
Dietrich  IL,    gewählt,   Ekkeh.  z.  1121  S.  256.     Die   Wahl   fand  vor   dem 

28.  Juli  1118  statt;    denn  Dietrich  nahm   bereits   an  der-  Synode  von 

Fritzlar   Anteil,    Ann.  Patherbr.    S.  136.      Gest.   28.   Febr.   1127,    Ann. 

Patherbr.  S.  150,  Chr.  reg.  Col.  S.  65,  Ann.  Saxo  S.  765,  Necr.  Hild.  S.  764. 

5.  Osnabrück. 

Doddo  I.,  vor  7.  Nov,  921,  C.L  I  S.  2  Nr.  1;    zuletzt    nachweislich  7.  Juni 


~     997     — 

948,  CT.  I  S.  13  Nr.  6.     Da  sein  Todestag  d.  14.  Mai  oder  14.  Juni  ist, 

Necr.   Osnabr.   Mtt.   d.  h.  V.  f.  0.  lY  S.  106,   Mers.  S.  234  u.  235,    und 

sein  Nachfolger  Drogo  am  15.  Apr.  950  vorkommt,  Dipl.  I  S.  205  Nr.  123, 

so  ist  das  Todesjahr  949. 
Drogo,   zwischen   d.  Juni  949  u.    Apr.  950,   s.  o.     Gest.  7.  Nov.  967,  Ann. 

Corb.  S.  5;  Necr.  Osnabr.  S.  188,  Mers.  S.  244. 
Liudolf,  B.  seit  Ende  967;  die  Nachricht  von  seiner  Weihe  durch  Folcmar 

von  Köln,  Scr.  XIII  S.  323,  ist  irrig.    Gest.  978,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  204. 
Doddo  IL,  978?     Gest.  14.  Mai  oder  14.  Juni  996,  Osn.  Ann.,  GQ.  I   S.  2; 

die  Ann.  necr.  Fuld.  S.  207    verzeichnen  z.  25.  Juli   dieses  Jahres   zum 

2.  Mal  den  Namen  Liutolf;  es  liegt  wohl  eine  Verwechselung  vor. 
Günther,  ernannt  996.    Gest.  24.  oder  27.  Nov.  998,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  208, 

Necr.  Mers.  S.  245:  24.  Nov.,  Necr.  Osnabr.  S.  195:  27.  Nov.,  vgl.  Thietrc 

IV,  69  S.  102,  er  nennt  d.  24.  als  Todestag  und  behauptet  ^ine  fast  vier- 
jährige Amtsdauer. 
Othilulf,    998?     Gest.  17.  Febr.    1003,    Necr.  Osnabr.  S.  37;    am    28.  Juli 

1002  war  0.  Intervenient,  Dipl.  III  S.  9  Nr.  8. 
Thiedmar,    ernannt    1003,    Thietm.  VEI,  67   S.  234.     Gest.  18.  Juni  1028, 

Ann.  Osnabr.  S.  2,  vita  Meinw.  176  S.  145,  Necr.  Osnabr.  S.  114. 
Meginher,    vor  27.  Juli  1023,   Dipl.  III  S.  625  Nr.  491.     Gest.  1027,  Ann. 

Osnabr.  S.  2. 
Gozmar,  1027  oder  1028,  s.  St.  1974.    Gest.  10.  Dez.  1036  oder  1037,  Ann. 

Hild.  S.  41,  Osnabr.  S.  2. 
Alberich,    1036  oder   1037.     Gest.  3.  Dez.  1052,  Ann.  Osnabr.  S.  2,  Necr. 

Osnabr.  S.  207. 
Benno  L,  1052?     Gest.  19.  oder  20.  Sept.  1068,  Ann.  Osnabr.  S.  2;  Lamb. 

S.  104:  1067.     Necr.  Osnabr.  S.  156  f. 
Benno  II.,    ernannt   23.  Nov.  1068,    geweiht  1.  Febr.  1069,  vita  Benn.  11 

S.  12  ff.     Gest.  27.  oder  28.  Juli  1088,  Ann.  Osnabr.  S.  2,  vita  Benn.  26 

S.  35  u.  28  S.  39,  Necr.  Osnabr.  S.  127,  Mog.  S.  726. 
Marcward,    erwähnt   1088,  Osnabr.  ÜB.  I  S.  175  Nr.  203,  abgesetzt  1093, 

Ann.  Osnabr.  S.  2.     Gest.  18.  Dez.  1107,  s.  Cat.  Corb.  Jaffe  I  S.  70. 
Wido,  1093,  Ann.  Osnabr.  S.  2,  erwähnt  1094,  Osnabr.  ÜB.  I  S.  181  Nr.  209. 

Gest.  11.  Nov.  1101,  Ann.  Osnabr.  S.  2,  Necr.  Osnabr.  S.  189. 
Johann,  1101.    Gest.  13.  Juli  1110,  Ann.  Osnabr.  S.  2,  Necr.  Osnabr.  S.  122, 

Mog.  S.  726. 
Godescalk,    1110.     Gest.  31.  Dez.  1118  oder  1.  Jan.  1119,    Necr.  Osnabr. 

S.  15,  MoUenfb.  S.  343  Grabschr.,  s.  Philippi,  Reg.  231. 
-Diethard,   gewählt  1119,   geweiht  11.  Apr.  1120,   Bruchstück  der  Iburger 

Annalen,  Osnabr.  GQ.  I  S.  185.  Gest.  11.  Febr.  1137,  s.  Philippi,  Reg.  257. 
Kaiserl.   Gegenbischof:    Konrad,    zuerst   erwähnt   1119,  St. 
3161,  zuletzt  1122,  St.  3178  f. 

6.  Utrecht.* 

Balderich,  1.  März  918  konsekriert,  Ann.  s.  Mar.  Ultraiect.  S.  1301.  Das 
nächste  sichere  Datum  ist  B.'s  Anwesenheit  bei  dem  Vertragsabschluß 
zwischen  Heinrich  I.  und  Karl  d.  E.  am  7.  Nov.  921,  C.I.  I  S.  2  Nr.  1. 
Als  Todesjahr  geben  Ann.  Egm.  S.  445  und  Ann.  s.  Mar.  S.  1301:  976, 
in  den  Ann.  necr.  Fuld.  S.  203  ist  der  Name  doppelt  eingetragen:  zu 
975  und  zu  976.  Als  Todestag  haben  Necr.  Gladb.  Font.  III  S.  362  und 
Necr.  Mers'.  S.  247  den  27.  Dez.  Daraus  ergibt  sich,  wie  Uhlirz  S.  76 
bemerkt,  975  als  Todesjahr;  denn  Weihnachten  war  Jahresanfang.  Das 
Necr.  Egm.  Oork.B.  I  S.  332  hat  unrichtig  d.  10.  Mai  977  als  Todestag. 

Volcmar,  geweiht  nach  d.  8.  Juni  976,  Ann.  s.  Mar.  1.  c,  s.  Dipl.  II 
S.  146,24  Nr.  129.  Gest.  11.  Dez.  991,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  206,  Necr. 
Mers.  S.  246.     Unrichtig  Ann.  s.  Mar.  u.  Necr.  Egm.:  990. 

Baldewin,  991?  Gest.  995,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  207,  Hild.  S.  26.  Un- 
richtig Ann.  s.  Mar.  u.  Necr.  Egm.:    994.     Hier  10.  Mai  als  Todestag. 

Ansfrid.     Seine  Erhebung  fällt  wahrscheinlich  Ende  Apr.  oder  Anf.  Mai 


—  ■  998     — 

995;  aus  Thietm.  IV,  35  S.  84  ergibt  sich,  daß  sie  in  Aachen  stattfand. 
Dort  verweilte  Otto  III.  und  Notker  von  Lüttich,  der  nach  Thietm.  be- 
teiligt war,  in  der  angegebenen  Zeit,  Dipl.  II  S.  576  f.  Nr.  164  f.,  Ann. 
Col.  S.  99,  Hild.  S.  26,  vgl.  auch  Alp.  de  divers,  temp.  I,  12  S.  706. 
Gest.  3.  Mai  1010,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  209,  Hild.  S.  30,  Quedl.  S.  80, 
Thietm.  IV,  36  S.  84,  Mers.  S.  233.  Unrichtig  Ann.  s.  Mar.:  1009;  Necr. 
Bgm.:  1008  mit  richtigem  Tag. 

Adalbold,  1010,  Ann.  Hild.  Gest.  27.  Nov.  1026;  zwar  haben  Ann.  s. 
Mar.,  Egm.  S,  446,  Necr.  Bgm.:  1027.  Aber  da  Bernulf  im  Sept.  1027 
Teilnehmer  der  Frankf.  Synode  war,  C.I.  I  S.  86  Nr.  41,  so  muß  man 
A.'s  Tod  in  d.  J.  1026  verlegen. 

Bernulf,  1026  oder  1027.  Gest.  19.  Juli  1054,  Ann.  Egm.  S.  447,  s.  Mar., 
Necr.  Bgm.,  L.  a.  s.  Galli  S.  477. 

Wilhelm,  1054?  Gest.  27,  Apr.  1076,  Lamb.  S.  259,  Berth.  S.  283,  Bern. 
S.  433,  Ann.  s.  Mar.;  Egm.  S.  448,  Necr.  Egm.  S.  333  irrig  1075. 

Konrad,  ernannt  vor  23.  Mai  1076,  s.  St.  2792,  Berth.  S.  284,  Lamb. 
S.  259.  Ermordet  13.  Apr.  1099,  Ann.  Hild.  S.  50,  Aug.  S.  135,  Wirz. 
S.  246,  Egm.  S.  448,  s.  Mar.  S.  1301,  Necr.  Egm.  mit  falschem  Tag, 
Necr.  Gladb.  S.  358.  Ann.  Leod.  Cont.  S.  29  und  Sigib.  S.  367  irrig 
zu  1098. 

Burchard,  geweiht  30.  Mai  1100,  Ann.  s.  Mar.  S.  1302.  Gest.  16.  Mai 
1112,  Ann.  Egm.  S.  450,  s.  Mar.,  Necr.  Arg.  S.  XV.  Necr.  Bgm.:  17.  Juni. 

Godebald,  1114,  Ann.  s.  Mar.  Gest.  12.  Nov.  1127,  Ann.  Bgm.  S.  452, 
s.  Mar.,  Chr.  reg.  Col.  S.  65,  Ann.  Saxo  S.  765;  Necr.  Bgm.  S.  333:  1128. 


III.  Erzbistum  Trier 
1,  Trier. 

Ruotbertj  geweiht  931,  Ann.  s.  Maxim.  S.  213;  Cont.  Reg.  S.  158  irrig 
z.  928.  Gest.  18.  oder  19.  Mai  956,  Cont.  Reg.  S.  169,  Ann.  Hild.  S.  21, 
riod.  S.  403,  Necr.  s,  Maxim.  Bonner  JB.  57  S.  113,  AVeiss.  S.  312. 

Heinrich,  956,  Cont.  Reg.,  Ann.  Hild.,  Flod.  Gest.  3.  Juli  964,  Cont.  Reg. 
S.  174,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  200,  Necr.  s.  Max.  S.  114,  L.  a.  s.  Galli  S. 
476.     Unrichtig  Ann.  Hild.  S.  22:   963. 

Dietrich,  ernannt  vor  2.  Juni  965,  Cont.  Reg.  S.  176,  vgl.  Mansi  XVIH 
S.  492.  Gest.  5.  Juni  977.  Ann.  necr.  Fuld.  S.  204,  Necr.  s.  Maxim. 
S.  114. 

Ekbert,  ernannt  zwischen  30.  Juli  u.  8.  Sept.  977,  vgl.  Dipl.  II  S.  181  ff. 
Nr.  161  u.  163.  Gest.  8.  oder  9.  Dez.  993,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  206,  Necr. 
s.  Maxim.  S.  118,  Mers.  S.  246,°  Weiss.  S.  314. 

Liudolf,  994  geweiht,  Ann.  Quedl.  S.  72,  Col.  S.  99.  Gest.  7.  Apr.  1008, 
Ann.  necr.  Fuld.  S.  209,  Hild.  S.  29,  Corb.  S.  5,  Herim.  Aug.  S.  119,  Chr. 
Suev.  un.  S.  70  u.  a.  Necr.  s.  Maxim.  S.  112,  Luneb.  S.  27;  Mers. 
S.  232:  6.  Apr. 

Megingoz,  Frühjahr  1008  ernannt,  Thietm.  VI,  35  S.  154,  Herim.  Aug., 
Chr,  Suev.  un.,  Ann.  Col.  S.  99,  Hild.  u.  a.  Die  Zeit  ergibt  sich  an- 
nähernd daraus,  daß  Heinrich  IL  am  18.  u.  19.  Mai  in  Mainz  urkundet, 
Dipl.  III  S.  211  ff.  Nr.  177  ff.,  und  seit  d.  12.  Sept.  in  Trier  verweilt, 
S.  221  ff.  Nr.  186  f.  Die  Ernennung,  die  einen  Mainzer  traf,  fand  wahr- 
scheinlich in  Mainz  statt,  die  Weihe  fiel  in  Heinrichs  Trierer  Aufent- 
halt, Thietm.  a.  a.  0.  Im  Okt.  erhielt  Megingoz  das  Pallium,  MRh 
ÜB.  I  S.  338  Nr.  286.  Er  starb  24.  Dez.  1015,  Thietm.  VIII,  26  S.  208, 
Ann.  s.  Euch.  S.  10,  Quedl.,  Aug.  u.  a.  Necr.  s.  Max.  S.  119,  eccl.  metr. 
Mog.:  25.  Dez. 

Poppo,  geweiht  1.  Jan.  1016,  Gest.  Trev.  cont.  1,1  S.  175,  Thietm.  VIII,  26 
S.  209,  Ann.  s.  Euch.  S.  10,  Quedl.,  Aug.  u  a.  Gest.  16.  Juni  1047,  Ann. 
necr.  Fuld.  S.  213,  s.  Euch.  S.  10,  Altah.  S.  44,  Herim.  Aug.  S.  127  u.  a. 
Necr.  s.  Maxim.  S.  114,  Weiss.  S.  312. 


—     999     — 

Eberhard,   geweiht  28.  Juni  1047,  Herim.  Aug.  S.  127,   Gest.  Trev.  cont. 
.     I,  8  S.  181,  Ann.  s.  Euch.,   MRh.  ÜB.  I  S.  411  Nr.  354.     Gest.  15.  Apr. 

1066,    Gest.  Trev.  cont.  1,8  S.  182,    Ann.  s.  Euch.,    Weiss.  S.  71,    Aug. 

S.  128,    Lamb.  S.  102,    Bern.  S.  428,    Ann.  necr.  Prüm.  S.  221,    Necr.  s. 

Maxim.  S.  112,  Weiss.  S.  311. 
Konrad,  ernannt  und  investiert  vor  dem  18.  Mai,    ermordet  1.  Juni  1066, 

Vita  et  pass.  Conr.  2  S.  215,     Gest.  Trev.  cont.  1,9  S.  182,    Ann.  Aug. 

S.  128,    Weiss.  S.  71,    Herim.  cont.  S.  732,    Lamb,  S.  102   u.  a.     Necr. 

Weiss.  S.  811. 
Uoto,  gewählt  1066,  Gest.  Trev.  cont.  1,9  S.  182,  Ann.  s.  Euch.  S.  10,  Lamb. 

S.  103,  Bern.  S.  428.     Gest.  11.  Nov.  1078,  Bruno  de  bell.  Sax.  76  S.60 

u.  103  S.  74,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  222;   Ekkeh.  S.  203  z.  1077;   Necr.  s. 

Maxim.  S.  118;  s.  Vit.:  13.  Nov.;  Ann.  s.  Euch.:  1079.     Grabschrift  bei 

Kraus  II  S.  166. 
Egilbert,    ernannt  6.  Jan.  1079,    Gest.  Trev.  cont.  1,11  S.  184,    wo    1078 

genannt,    aber    1079    gemeint    ist,    geweiht  Okt.  1084 .  in   Mainz,  I,  14 

S.  186  f.,    die  Zeit  ergibt  sich  aus  der  Erhebung  Wernhers  von  Mainz; 

Ann.  s.  Euch.   S.  10:    1083.     Gest.  3.  oder  5.  Sept.  1101,    1,17  S.  191, 

Ekkeh.  S.  219,  Mar.  Scot.  cont.  I  S.  562,  Necr.  s.  Maxim.  S.  116.     Grab- 
schrift Kraus  II  S.  167. 
Brun,    ernannt    Weihnachten    1101,    geweiht    6.   Jan.   1102,    MRh.   ÜB.  I 

S.  492  Nr.  431,  Gest.  Trev.  cont.  1,18  S.  192:    13.  Jan.     Gest.  25.  Apr. 

1124,  I,  25  S.  198. 

2.  Metz. 

Wigerich,  geweiht  30.  Jan.  917.  Gest.  1.  März  927,  Ann.  Flod.  S.  877, 
Cat.  ep.  Mett.  Scr.  XIII  S.  306.  Der  Ordinationstag  berechnet  sich  aus 
der  hier  angegebenen  Amtsdauer  10  Jahre  30  Tage.  Cont.  Reg.  S.  158 
irrig  925. 

Benno,  Frühjahr  927  ernannt,  s.  S.  19;  tritt  zurück  929,  Ann.  Flod.  z.  929 
S.  378,  Mir.  Glod.  46  S.  237  f.,  Vita  Jo.  Gorz.  40  S.  348. 

Adalbero  L,  929  gewählt.  Mir.  Glod.,  V.  Jo.  Gorz.  1.  c.  Gest.  26.  Apr. 
962;  Cont.  Reg.  S.  172,  Cat.  ep.  Mett.  S.  306;  Ann.  Mett.  breviss.  Scr.  III 
S.  155  =  Metzer  Annalen  bei  Rose,  Lat.  Meerman  Hdschr.  S.  282. 

Sedisvakanz. 

Dietrich  I.,  ernannt  Anfang  965,  Cont.  Reg.  S.  176,  die  eben  angeführten 
Metzer  Annal.  haben  963.  Gest.  7.  Sept.  984,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  205, 
vita  Theod.  22,  mit  irriger  Jahreszahl;  Metzer  Ann.:  983. 

Adalbero  IL,  ernannt  16.  Okt.,  geweiht  28.  Dez.  984,  vita  Adalb.  2  u.  4 
Scr.  IV  S.  660.  Gest.  14.  Dez.  1005,  vita  Adalb.  1  S.  659,  84  u.  37  S.  672, 
Necr.  Mers.;  Ann.  necr.  Fuld.  S.  209:  19.  Dez.  Der  14.  Dez.  1005  als 
Todestag  steht  fest,  da  dieser  Tag  i.  J.  1005  wie  die  vita  Adalb.  an- 
gibt, auf  einen  Freitag  fiel;  XIV  Kai.  Jan.  in  den  Ann.  necr.  Fuld.  ist 
möglicherweise  nur  ein  Schreibfehler  statt  XIX.  Die  Stelle  Thietm. 
VI,  18  S.  143  f  wird  mit  Unrecht  gegen  das  angenommene  Datum  ver- 
wandt. Denn  dort  ist  offenbar  nicht  Dietrich  11.  von  Metz,  sondern 
Dietrich  IL  von  Minden  gemeint.  Nur  er  paßt  zwischen  die  Kölner 
Diözesanec. 

Dietrich  IL  Die  S.  402  f  nach  Sigib.  z.  1009  S.  354,  Thietm.  VI,  35  S.  154 
erzählten  Ereignisse  müssen  sich  alsbald  nach  Adalberos  Tod  ereignet 
haben;  denn  Dietrich  zählte  1030  als  das  25.  Jahr  seines  Episkopats, 
Vita  Deoder.  1,23  S.  483;  1006  war  also  das  erste.  Gest.  30.  Apr.  1047, 
Ann  necr.  Fuld.  S.  213,  Gest.  ep.  Mett.  48  S.  543,  Necr.  s.  Maxim.  S.  113; 
Not,  Ransh.  Scr.  IV  S.  791:  2.  Mai. 

Adalbero  IIL,  ernannt  1047,  Herim.  Aug.  S.  127,  Ann.  s.  Vinc.  S.  157; 
Sigib.  S.  358  unrichtig:  1046.  Gest.  13.  Nov.  1072,  Lamb.  S.  140,  Gesta 
S.  543,  Necr.  s.  Vit.  S.  148,  s.  Maxim.  S.  118. 

Herimann,  wahrscheinlich  Anf  1073  ernannt,  Sigib.  S.  362,  Ann.  s.  Vinc. 
Mett.  S.  158,   wogegen  Lamb.  1072  nennt;  Gest.  S.  543,  Hug.  Flav.  II 


—     1000     — 

S.  453.     Gest.  4.  Mai  1090,  Ann.  Hild.  S.  49,  Bern.  S.  450,  Gesta  S.  543, 
Necr.  s.  Vit.  S.  139;  Hug.  Flav.  ehr.  II  S.  472:. 7.  Mai. 

Kaiserliche  Gegenbischöfe:   Walo,    ernannt  und  zurückge- 
treten 1085,  Bern.  z.  1088  S.  448,  Gest.  abb.  Trud.  III,  15  S.  246, 
Sigib.  S.  365,  Hug.  Flav.  II  S.  471. 
Bruno,  ernannt  1085,  Gest.  abb.  Trud.  III,  15  S.  246,  verjagt  1088, 
Bern.  S.  447,  Gest.  abb.  Trud.,  Sigib.,  Hugo. 
Poppe,    gev^ählt  1090,   wahrscheinlich   unmittelbar   nach  Herimanns  Tod, 
da   man   dem   Kaiser   zuvorkommen    mußte,    Ann.  s.  Vinc.  S.  158,  vgl. 
Gest.  abb.  Trud.  VII,  11  S.  269,    Gest.  ep.  Mett.  51  S.  543,    Hug.  Flav. 
S.  473,  geweiht  6.  März  1093,  Hug.  Flav.  S.  473,  Chr.  s.  Hub.  71  S.  604f.; 
Bern.  S.  456  unrichtig:  27.  März.    1097  verjagt  nach  Chr.  s.  Clem.  Scr. 
XXIV  S.  500,  wo  er  nur  8  Amtsjahre  hat;    1103  gest.,    vgl.  Chr.  univ. 
Mett.  Scr.  XXIV  S.  514,  Gall.  ehr.  XHI  S.  736. 

Kaiserl.  Gegenbisehof:  Adalbero  IV.,  1097  ernannt,  Bern. 
S.  456,  vita  Theog.  11,1  Scr.  XII  S.  466.  Das  Jahr  Chron.  s. 
Clem.  Scr.  XXIV  S.  500.  1117  oder  1118  abgesetzt,  Gest. 
Alberon.  4  S.  246;  vgl.  Gest.  ep.  Mett.  51  S.  543  f.,  vita  Theog. 
II,  2  ff.  S.  466  f. 
Theoger,  geweiht  7.  Juli  1118,  vita  Theog.  II,  17  S.  474  f.    Gest.  29.  Apr. 

1020,  Ekkeh.  S.  256,  Necr.  s.  Vit.  S.  139. 
Stephan,    1120,    s.  S.  904  Anm.  11.      Gest.  30.  Dez.  1163,    Gest.  cont.  1 
S.  544  f.,  Ann.  s.  Vinc.  S.  158. 

3.  Toul. 

Gauzlin,  geweiht  17.  März  922,  Gest.  ep.  TuU.  31  S.  639,  Ann.  Flod.  S.  370. 

Gest.   7.  Sept.  962,  Ann.  s.  Ben.  Div.  Scr.  V  S.  41,  vita  Ger.  3  S.  493, 

vgl.  Mirac.  Maus.  8  S.  511. 
Gerard  L,  geweiht  29.  März  963,  Ann.  s.  Ben.  Div.  S.  41.     Gest.  23.  Apr. 

994,  ib.,  vita  Ger.  22  S.  503. 
Stephan,    geweiht   24.  Juni  994,    Gesta  35    S.  642.     Gest.   12.  März  996, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  207;  Ann.  s.  Ben.  S.  41  mit  falschem  Jahr. 
Berthold,  geweiht  11.  Okt.  996,  Gesta  36  S.  642,  Ann.  s.  Ben.  S.  41.   Gest. 

24.  oder  25    Aug.  1019,  Necr.  Weiss.,  Gesta  36  S.  642;    die  hier  ange- 
gebene   22jährige  Amtsdauer   würde    auf  1018    als    Todesjahr   führen; 

allein  vgl.  Gallia  ehr.  XHI  Instr.  S.  461  Nr.  17. 
Herimann,    geweiht  20.  Dez.  1019.     Gest.  1.  Apr.  1026,    Gesta  37  S.  643, 

Wiberti  vita  Leon.  8  S.  135. 
Brun,   inthronisiert   20.  Mai  1026,    geweiht    9.  Sept.   1027,    vita  Leon.  11 

S.  140  u.  142,  Dez.  1048  Papst,  19.  Apr.  ,1054  gest. 
Udo,    geweiht  18.  Aug.  1051,  Gesta  43  S.  645.     Gest.  14.  Juli  1069,  ib.  44 

S.  646,  Lamb.  S.  111. 
Pibo,  Bibo,  nach  d.  15.  Aug.  1069  ernannt,  Lamb.  S.  111,  vgl.  St.  2724  f. 

Gest.  24.  Nov.  1107,  Gesta  50  S.  648;  Necr.  s.  Vit.:  23.  Nov. 
Richwin,  spätestens  1109  gewählt,  s.  J.W.  6247.    Gest.  7.  Febr.  1126,  Chr. 

Alber.  mon.  tr.  Font.  Scr.  XXIII  S.  826;  Necr.  s.  Vit.  S.  136. 

Gegenbischof:  Konrad,  s.  Gallia  ehr.  XIII  S.  995  f.  Er  lebte 
noch  im  Jahr  1124,  s.  Gest.  Trev.  cont.  1,25  S.  198,  Gest. 
Godefr.  2  S.  201.     Todestag  29.  Apr.,  Necr.  Hild.  S.  764. 

4.  Verdun. 

Hugo,  923  gewählt,  Flod.  ann.  S.  373,  verjagt  925,  ib.  S.  376. 

Bernuin,  925  ernannt,  Flod.  S.  376,  Ann.  s.  Ben.  Div.  Scr.  V  S.  40.    Gest. 

939,    Ann.  s.  Ben.  Div.  S.  40;    Ann.  Vird.  S.  8;    940;    Ann.  s.  Viton.  S. 

526:  941. 
Berengar,  B.  940,   Ann.  s.  Ben.     Gest.  12.  Aug.  959,  Necr.  s.  Vit.  S.  144. 

Die  Ann.  s.  Vit.  verzeichnen  seinen  Tod  schon  z.  958  S.  526. 
Wicfrid,   B.  9o0  oder  'J60.     D.u    Vr..  :tz  ergibt  sich  daraus,    daß  eine  von 

ihm   am   25.  Febr.  anno  VI.   reornante  Ottone  rege  filio   domni  Ottonis 


—     1001     — 

imperatoris  d.  i.  967  gehaltene  vSynode,  s.  Baluzius  Miscellanea  IV  S.  431,, 
.     in  sein  8.  Amtsjahr  fällt.     Gest.  31.  Aug.  984,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  205, 

Necr.  s.  Vit.  S.  145;  Ann.  s  Vit.  S.  526:  986. 
Adalbero  L,    984  gewählt,    aber  verläßt  Verdun  sofort,  um  B.  von  Metz 

zu  werden,  Gest.  ep.  Vird.  cont.  5  S.  47,  s.  o.  S.  999. 
Adalbero  IL,    Ende  Okt.  984  B.     Gest.  18.  Apr.  988,  Necr.  s  Vit.  S.  139, 

Hug.  Flav.  ehr.  1  S.  367;  das  Jahr  wird  bestätigt  durch  die  dreieinhalb- 
jährige Amtsdauer,  Gest.  ep  Vird.  cont.  6  S.  47;  Ann.  necr.  Fuld.  S.  206: 

991;  Ann.  s.  Vit.  S.  526:  990. 
Haimo,  988  B.,  Hug.  Flav.  I  S.  367.     Gest.  30.  Apr.  1024,  Hug.  Flav.  11,16 

_  S.  392,  Necr.  s.  Vit.  S.  139. 
Raimbert,  wahrscheinlich  1025  B.,  g.  Gest.  cont.  10:  14  Amtsjahre.   Gest. 

29.  Apr.  1039,  Ann.  necr.  Fuld.'  S.  212,  Ann.  s.  Vit.,  Necr.  s.  Vit.  S.  139; 

Hug.  Flav.  11,30  S.  402:  1038. 
Richard  I.,    1039  oder   1040  B.,- Hug.  Flav.  11,30  S.  403.     Gest.  7.  Nov. 

1046,  Gesta  10  S.  50,  Necr.  s.  Vit.  S.  147,  Ann.  s.  Ben.  S.  41;  Hug.  Flav. 

11,30  S.  405:  6.  Nov. 
Dietrich,    geweiht  Weihnachten   1046,  Ann.  Aug.  z.  1047  S.  126,    Herim. 

Aug.     Gest.  4.  Mai  1089,  Hug.  Flav.  S.  472,  Ann.  s.  Vit.  S.  526  u.  Laur. 

Gesta  10  S.  497  erwähnen  den  Tod  zu  1088;  das  Jahr  ist  irrig,  da  die 

Anwesenheit  des  Kaisers  in  Lothringen,  der  Richer  investiert,  für  1089 

feststeht. 
Richer,    1089,  wahrscheinlich  im  Mai,    investiert,    Laur.  Gesta  10  S.  497; 

9.  Apr.  1094  geweiht,  Gesta  10,  Hug.  Flav.  S.  473;   Ann.  s.  Vit.  S.  526 

irrig  1095.    Gest.  8.  März  1107,  Ann.  s.  Vit.  S.  526,  Necr.  s.  Vit.  S.  137. 
Richard  IL,  ernannt  1107.  Gest.  1114,  Laur.  Gesta  15  S.  499  u.  22  S.  504, 

Ann.  s.  Vit. 
Sedisvakanz. 
Heinrich,    ernannt  1117,  Laur.  Gesta  24  S.  504,   tritt  zurück  1129,  ib.  27 

S.  505,  Ann.  s.  Vit.  S.  527,  Ann.  s.  Disib.  S.  24. 


IV.  Erzbistum  Salzburg. 
1.  Salzburg. 

Udalbert,  Amtsantritt  Sept.  923,  Ann.  Salisb.  S.  89,    Juvavia  Anh.  S.  122 

Nr.  61.     Gest.  14.  Nov.  935,  Auct.  Garst.  S.  566,   Ann.  s.  Rudb.  S.  771, 

Necr.  s.  Rudb.  S.  185. 
Egilolf,   935  EB.,  Auct.  Garst.     Gest.  22.  Aug.  939,  Auct.  Garst.,  Necr.  s. 

Rudb.  S.  161.     Unrichtig  Ann.  s.  Rudb.  S.  771:  940. 
Herold,  vor  29.  Mai  1040  erhoben,  s.  DipL  I  S.  115  Nr.  29,   tritt   zurück 

958,  Cont.  Reg.  S.  169. 
Friedrich,    geweiht  18.  Apr.  958,  Cont.  Reg.  S.  169,  Auct.  Garst.  S.  566. 

Unrichtig  Ann.  s.  Rudb.  S.  772:  957,  Ann.  Admont.  S.  574:  959.     Gest. 

1.  Mai  991,    Ann.  necr.  Fuld.  S.  206,    Ann.  s.  Rudb.  br.  S.  757,    Quedl. 

S.  68,    Necr.  s.  Rudb.  S.  131,  Weiss.  S.  311.     Unrichtig  Ann.  s.  Rudb., 

Admont.,  Auct.  Gart.:  990. 
Hartwich,  geweiht  8.  Nov.  991,  Ann.  s.  Rudb.  br.  S.  757,  vgl.  Auct.  Garst. 

z.  990  S.  567.     Gest.  5.  oder  6.  Dez.  1023,  ib.,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  211, 

Necr.  s.  Rudb.  S.  190,  Weltenb.  S.  572  u.  a. 
Günther,    geweiht   26.  Jan.  1024,  Ann.  s.  Rudb.  br.  S.  757,   Ann.  Salisb. 

S.  90    Gest.  1.  Nov.  1025,  ib.,  Auct.  Garst.  S.  567,  Necr.  s.  Rudb.  S.  181, 

Admont.  S.  305.     Unrichtig  Ann.  s.  Rudb.  S.  772:  1026. 
Dietmar  IL,  geweiht  21.  Dez.  1025,  s.  Rudb.  ann.  br.  S.  757.  Gest.  28.  Juli 

1041,  ib.,  Necr.  s.  Rudb.  S.  154,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  220. 
Baldewin,    geweiht  25.  Okt.  1041,  s.  Rudb.  ann.  br.  S.  757,  Ann.  Salisb. 

S.  90.     Gest.  8.  Apr.  1060,    Ann.  s.  Rudb.  br.  S.  757,    s.  Rudb.  S.  773, 

Necr.  s.  Rudb.   S.  123.     Unrichtig   Auct.  Garet.   S.  567,    Ann.  Admont. 

S.  575:  1059. 


—     1002     — 

Gebehard,  investiert  11.  Juni  1060,  geweiht  30.  Juli  1060,  vita  Gebeh.  1 

S.  35  u.  4   S.  37,    s.  Rudb.  ann.  br.  S.  757,   Auct.  Garst.  S.  568.     Gest. 

15.  Juni   1088,    vita  Gebeh.  4  S.  37,    Bern.   S.  448,    Ann.  Aug.  S.  133, 

Necr.  s.  Rudb.  S.  143  u.  a. 

Kaiserl.  Gegenbischof:  Perhtold,  Mai  1085,  vita  II  Gebeh.  8 
S.  39,    verjagt  1106.     Ann.  s.  Rudb.  S.  773    bei    dem    falschen 
Jahr  1075. 
Thiemo,    gewählt  25.  xMärz,    geweiht  7.  Apr.  1090,    Ann.  s.  Rudb.  S.  774, 

Bern.  S.  450,  Pass.  Thiem.  6  Scr.  XI  S.  55,  Auct.  Garst.  S.  568;  ermordet 

im  Herbst  1101,  Passio  Thiem.  11  S.  58.    Der  Todestag  ist  nicht  sicher; 

die  Necr.  s.  Rudb.  verzeichnen  ihn  zweimal  z.  5.  u.  28.  Sept.  S.  165  u. 

172,  z.  5.  auch  das  Necr.  Secc.  S.  422,  d.  Necr.  Adm.  S  305  z.  30.  Sept., 

Necr.  sup.  mon.  S.  487  z.  19.  Aug. 
Konrad,    ernannt   7.  Jan.,    geweiht  21.  Okt.  1106,    vita  Chuoni'.  5  S.  65, 

Auct.  Garst.   S.  568,    Ekkeh.  S.  240.     Gest.  8.  oder  9.  Apr.  1147,    vita 

II  Gebeh.  20  S.  44,    Cont.  Adm.  S.  581.    Necr.  s.  Mich.  Babenb.  S.  501, 

8.  Rudb.  S.  123,  Michaelb.  S.  214  u.  a. 

2.  Brixen  (Seben). 

Nithard,  auf  der  Synode  zu  Dingolfing  932,  s.  Leges  III  S.  482. 

Wisund,  bezeugt  durch  die  Fälschung  J.W.  3614  und  einen  undatierten 
Tauschvertrag  bei  Redlich,  Die  Traditionsbücher  d.  H.  Brixen  S.  1  Nr.  2. 

Hugo,  ist  wahrscheinlich  zu  streichen;  denn  der  einzige  Beleg,  die  Er- 
wähnung auf  der  Augsburger  Synode  952,  Leges  II  S.  27  ist  nur  eine 
Korrektur  von  Pertz. 

Rihpert,  erwähnt  967,  Dipl.  II  S  21  Nr.  14  und  in  einigen  undatierten 
.  Traditionen  8.  1  Nr.  2 — 4.  Gest.  10.  Dez.  unbekannten  Jahres,  Necr. 
Fris.  Forsch.  XV  S.  165. 

Albuin,  erwähnt  7.  Sept.  977,  Dipl.  II  S.  183  Nr.  163.  Gest.  3.  oder 
5.  Febr.  1005  oder  1006,  Necr.  s.  Rudb.  S.  102,  sup.  mon.  S.  585,  das 
Jahr  ist  nicht  überliefert;  Albuin  ist  zuletzt  am  10.  Apr.  1004,  St.  1376, 
sein  Nachfolger  zuerst  am  1.  Nov.  1007  bezeugt,  s.  u. 

Adalbero,  Amtsantritt  und  Todesiahr  unbekannt;  bezeugt  1.  Nov.  1007 
u.  22.  Mai  1011,  Dipl.  III  S.  171  Nr.  143  u.  S.  263  Nr.  228. 

Herward,  ebenso,  24.  Apr.  1020  bezeugt,  Dipl.  III  S.  538  Nr.  424,  Necr. 
Osnabr.  z.  7.  Okt.  S.  167. 

Hartwig,  ebenso,  1027  bezeugt  St.  1956,  erwähnt  1038,  s.  Sinnacher,  Bei- 
träge II  S.  206.     Todestag:  30.  Jan.,  Necr.  s.  Rudb.  S.  100. 

Poppo,  Amtsantritt  unbekannt,  16.  Jan.  1040  bezeugt,  St.  2158 — 2160. 
25.  Dez.  1047  Papst,  9.  Aug.  1048  gest. 

Altwin,  geweiht  1049,  Ann.  Salisb.  S.  90.  Gest.  28.  Febr.  1097,  Ann.  Aug. 
S.  136,  Necr.  s.  Rudb.  S.  110.  Die  Ann.  necr.  Prüm.  S.  223  verzeichnen 
den  Tod  zu  1096. 

Anto,  gefangen  1097,  Ann.  Aug.  S.  135, 

Hugo,  gewählt  aus  der  kais.  Kapelle,  s.  Sinnacher  III  S.  10,  zuerst  er- 
wähnt 4.  Juli  1111,  St.  3067,  abgesetzt  vor  Aug.  1125,  vita  Chuonr. 
Salisb,  21  S.  76. 

3.  Freisinn. 

Wolfram,  926?  B.,    Gesta  ep.  Fris.  Scr.  XXIV  S.  320.     Gest.  9.  Juni  937, 

Ser.  ep.  S.  358,  Mart.  Fris.  Q.  u.  Er.  VII  S.  460,  Abh.  d.  B.  Akad.  XIV,2 

S.  47;  Ann.  s    Stef.  Fris.  Scr.  XIII  S.  51:  938. 
Lantbert,    937  B.,   s.  Ann.  s.  Stef.  S.  51,    940    erste    Erwähnung,    Dipl.  I 

S.  116  Nr.  30.     Gest.  19.  Sept.  957,    Ser.  ep.,  Mart.  Fris.,  Ann.  s.  Stef. 
Abraham,    geweiht    21.   Dez.   957,    Miss.   Fris.    bei    Lechner,    Mittelalter!. 

Kirchenfeste  S.  23,    Ann.  s.  Stef.     Gest.  7.  Juni  993,    Ser.   ep.,    Ann.  s. 

Stef.,    Mart.  Fris.   S.  459,    Ann.   necr.  Fuld.   S.  207.     Miss.  Fris.   S.  15: 

8.  Juni,  Necr.  Fris.  Forsch.  XV  S.  163:  26.  Mai. 


—     1003     — 

Godescalc,  993  B.,  Ann.  s.  Stef.,  erste  Erwähnung  995,  Dipl.  II  S.  581 
Nr.  170.  Gest.  6.  Mai  1005,  Necr.  Fris.  1.  c,  Necr.  inf.  mon.  S.  484, 
Ann.  necr.  Fuld.  S.  209. 

Egilbert,  ernannt  im  Mai  (vgl.  Dipl.  HI  S.  121  f.  Nr.  96  f.),  geweiht  25. 
oder  26.  Aug.  1005,  Mart.  Fris.  S.  463,  Necr.  Fris.  Font.  IV  S.  587.    Gest. 

4.  Nov.  1039,  Ser.  ep.,  Mart.  Fris.  S.  408,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  212;  Ann. 
s.  Stef.  S.  52:  1040. 

Nithard,    Nitker,    investiert  11.  Nov.,    geweiht  21.  Dez.  1039,  Miss.  Fris. 

5.  22  f.,  das  Jahr  nach  St.  2148.  Gest.  6.  Apr.  1052  oder  1053,  Ser. 
ep.;  Herim.  Aug.  u.  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214,  vgl.  "Wib.  Vita  Leon.  11,7 
Migne  143  S.  495:  1052,  ebenso  Necr.  Fris.  S.  103;  gleichwohl  muß, 
wenn  die  Urk.  St.  2424  echt  ist,  der  Tod  mit  Ann.  s.  Stef.  in  das  Jahr 
1053  gelegt  werden. 

Ellinhard,   geweiht    15. -Nov.  1052    oder  1053,    Mart.  Fris.   S.  469,    Necr. 

miss.  Fris.  Font.  IV  S.  586,  Ann.  s.  Stef.     Gest.  11.  März  1078,  Ann.  s. 

Stef.,  Ser.  ep.,  Grabschrift  bei  Meichelbeck  1,1  S.  274. 
Meginward,    geweiht  22.  März   1078,   Ann.  s.  Stef.     Gest.  28.  Apr.  1098, 

ib.  S.  53,  Ser.  ep.,  Necr.  can.  Spir.  S.  316. 

Kaiserl.  Gegen bischof:    Herim ann,  1090,  Ann.  s.  Stef.,  vgl. 
Gest.  ep.  Fris.  S.  321. 
Heinrich,  geweiht  28.  Juni  1098,  Ann.  s.  Stef.,  Meli.  S.  500,  Bf  EB.  Konrads 

Meichelbeck  I  S.  300  f.     Gest.  9.  Okt.  1137,  Ser.  ep.,  Ann.  s.  Stef.,  MeU. 

S.  503,    Gest.  ep.  Fris.  S.  821,    Necr.  s.  Rudb.  S.  175,    Grabschrift   bei 

Meichelbeck  1, 1  S.  314. 

4.  Gurk. 

Günther,    geweiht   6.  Mai  1072,   vita  Gebeh.  2  S.  26,  Auct.  Garst.  S.  568, 

Ann.  s.  Rudb.  S.  773,   vgl.  Jasch,    Gurker  GQ.  S.  68  fF.  Nr.  27,  30  u.  32. 

Gest.  15.  Juni  1090,  Chr.  Gurc.  Ser.  XXIII   S.  8,  Necr.  s.  Rudb.  S.  140, 

Adm.  S.  298. 
Berthold,  ernannt  1090,  Chr.  Gurc.  2  S.  8;  exkommuniziert  und  vertrieben 

1106  (da  Hildibold  25  Jahre    amtierte,  Chr.  Gurc.  3  S.  9,    so  fällt  die 

Vertreibung  Bertholds  in  dieses  Jahr). 
Hildibold,  1106  B.,  s.  o.    Gest.  7.  oder  8.  Okt.  1131,  Ann.  s.  Rudb.  S.  775, 

Chr.  Gurc.  S.  9,  Necr.  Gurc.  S.  453,   s.  Rudb.  S.  175,  Adm.  S.  304  u.  a. 

5.  Fassau. 

Gundbolt,  914  B.,  nach  den  17  Amtsjahren  der  Kataloge  S.  363,  Hist'.  ep. 

Fat.  Ser.  XXV  S.  621 :  915.  ..  Gest.  12.  Mai  wahrscheinlich  930,  Necr.  s. 

Emmer.  M.B.  XIV  S.  382.     Über  das  Todesjahr    gibt   es  keine  sichere 

Überlieferung;    Ann.  s.  Emmer.  S.  47:   929;    Auct.  Garst.  S.  566:  930; 

Hist.  ep.  Fat.  Ser.  XXV  S.  621:  931;  Auct.  Cremif.  S,  552:  932.     Sicher 

falsch  ist  932;    wahrscheinlich    richtig   930;    denn  Gundbolt  und  Tuto 

starben  in  demselben  Jahr,  Ann.  s.  Emmer.,  für  den  letztem  aber  steht 

930  fest.- 
Gerhard,    zuerst'  erwähnt   14.  Jan.  932,  M.G.  Leges  III  S.  482;  Hist.  ep. 

S.  621:  931.     Gest.   3.  Jan.,    wahrscheinlich   946,   Auct.  Cremif.  S.  552. 

Der  Tag  nach  d.  Necr.  Altah.  b.  Köpke,  Otto  S.  78. 
Adalbert,   wahrscheinlich   946  B.,   948  zuerst   erwähnt,  C.I.  I  S.  13  Nr.  6, 

Ann.  Flodo.  S.  395;  25  Amtsjahre  Ser.  ep,  S.  363;  Hist.  ep.  S.  621:  945. 

Gest.  15.  Juni  971,   Auct.  Cremif.  S.  552:  970;    Necr.  Fris.  Forsch.  XV 

S.  163. 
Piligrim,  971  B.,  Hist.  ep.  S.  621,  972  zuerst  erwähnt,  Dipl.  II  S.  36  Nr.  27. 

Gest.  20.  Mai  991,   Ann.  necr.  Fuld.   S.  206,  Quedl.  S.  68,  Necr.  Weiss. 

S.  311. 
Christian,  wahrscheinlich  991  B.,  Hist  ep.:  992,   27.  Jan.  993   zuerst   er- 
wähnt,   Dipl.  n   S.  523  Nr.  112.     Gest.  20.  oder  21.  Sept.  1013,   Auct. 

Cremif.  S.  552,    Ann.  Hild.  S.  31,    Pass.   Necr.    bei  Dümmler,    Piligrim 

S..102,  Necr.  inf.  mon.  S.  484,  Mers.  S.  241. 


—     1Ö04     — 

Beringer,  1013  B.,  Ann.  Hild.,  Eist.  ep.    Gest.  14.  Juli  1045,  Ann.  Altah. 

S.  40,  Necr.  s.  Rudb.  S.  150;  Auct.  Cremif.  S.  553:  1046. 
Engilbert,  wahrscheinlich   1045  B.,  s.  o.;  Hist.  ep.:  1046.     Gest.  17.  Mai 

1065,  Ann.  Altah.  S.  71,  Larab.  S.  100,  Herim.  cont.  S.  732,  Berth.  S.  272, 

Bern.  S.  428,  Necr.  s.  Rudb.  S.  135. 
Altmann.     Die  Ernennung  fällt  wahrscheinlich  in  den  Hochsommer  1065, 

weil  vor  die  Rückkehr  A.'s  von  seiner  Pilgerfahrt,  Lamb.  S.  100,  Ann. 

Altah.  S.  70,    Herim.  cont.  S.  732,    Berth.  S.  272.     Gest.   8.  Aug.  1091, 

Bern.  S.  452,  Ann.  Meli.  S.  500,  Necr.  s.  Rudb.  S.  157. 

Kaiserliche   Gegenbischöfe:    Hermann,   1085 — 1087,    Bern. 

S.  446  f.,  vita  Altm.  16  S.  234. 
Thiemo,  1087—  c.  1092,  vita  Altm.  16  S.  234. 
Udalrich,    geweiht   16.  Mai  1092,    Bern.  S.  464,    Ann.  Aug.  S.  134,    Meli. 

S.  500.     Gest.  6.  Aug.  1121,  Ann.  Meli.  S.  50i,  Necr.   s.  Rudb.   S.  156. 
Reginmar,   1121  B.,  Ann.  Meli.  S.  501.     Gest.  30.  Sept.  1138,  Ann.  Meli. 

S.  503,    Cont.  Cremif.  S.  545,    Gotw.  S.  602,    Necr.  s.  Flor.  s.  Scr.  XH 

S.  226  n.  2. 

6.  Begensburg. 

Isimgrim,  wahrscheinlich  930  ß.,  Auct.  Garst.  S.  566;  Ann.  s.  Emraer.  min. 
Scr.  Xin  S.  47:  933.  Gest.  5.  Febr.  940.  Der  Tag  im  Necr.  Weltenb. 
S.  568 ;  als  Jahr  haben  Auct.  Garst.  S.  566,  Ann.  s.  Emmer.  br.  Scr.  XVH 
S.  571  u.  Ratisp.  S.  583:  942;  allein  nach  Dipl.  I  S.  115  Nr.  29  war  I. 
am  29.  Mai  940  bereits  tot.  Dazu  stimmt  die  11jährige  Amtsdauer, 
Ser.  ep.  S.  360. 

Günther,  gest.  8.  Okt.  nach  halbjähriger  Amtsführung,  Thietm.  H, 26  S.  35, 
Ann.  s.  Emmer.  min.  S.  47,  Auct.  Garst.  S.  566,  Necr.  Weltenb.  S.  571. 
Das  Jahr  ergibt  sich  aus  dem  Ansatz  des  Todesjahrs  Isimgrims. 

Michael,  ernannt  wahrscheinlich  940  oder  941;  Thietm.  11,27  S.  36  er- 
wähnt die  Ernennung,  aber  ohne  Jahr.  Ann.  s.  Emmer.  min.  S.  47 
nennen  944,  dazu  stimmen  die  27  Amtsjahre  der  Kataloge  S.  360;  allein 
eine  so  lange  Erledigung  des  Bistums  ist  unwahrscheinlich,  weil  un- 
veranlaßt.  M.  starb  23.  Sept.  972,  Ann.  necr.  Fuld.  Cod.  1  b  S.  202  — 
jedoch  geben  Cod.  1.  2.  2  b  den  Tod  zu  973  — ,  Auct.  Garst.  S.  566, 
Mart.  Fris.  S.  466,  Necr.  Weltenb.  S.  571,  sup.  mon.  S.  487. 

Wolfgang,  investiert  25.  Dez.  972,  Othl.  V.  Wolfk.  14  S.  531,  vgl.  Arn. 
de  8.  Emmer.  II,  2  f.  S.  55.7,  Ann.  s.  Emmer.  min.  S.  47,  Einsidl.  S.  145. 
Gest.  31.  Okt.  994,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  207,  Altah.  S.  15,  Einsidl.  S.  144, 
Lamb.  S.  48,  Necr.  inf.  mon.  S.  485,  Mers.  S.  244,  Mart.  Fris.  S.  467. 
Thietm.  nennt  V,  42  S.  131  unrichtig  d.  30.  Sept.  als  Todestag. 

Gebehard  L,  ernannt  994,  Thietm.  V,  43  S.  131,  Lamb.  S.  48,  Ann.  Altah, 
Einsidl.;  s.  Emmer.  min.  S.  47:  995.  Gest.  27.  März  1023,  Ann.  Aug. 
S.  125,  Auct.  Garst.  S.  567,  Herim.  Aug.  S.  120,  Necr.  inf.  mon.  S.  484, 
Weltenb.  S.  569. 

Gebehard  IL,  ernannt  1023,  Ann.  s.  Emmer.  min.  S.  48,  Aug.  S.  125, 
Herim.  Aug.  S.  120.  Gest.  16.  oder  17.  März  1036,  Ann.  Aug.,  Herim! 
Aug.,  Chr.  Suev.  univ.  S.  71,  Auct.  Garst.  S.  567,  Necr.  inf.  mon.  S.  483, 
sup.  mon.  S.  486,  s.  GaU.  S.  469  u.  a. 

Gebehard  III.,  ernannt  1036,  Ann.  s.  Emmer.  min.  S.  48,  Aug.  S.  125, 
Herim.  Aug.  S.  122,  Chr.  Suev.  univ.  Gest.  2.  Dez.  1060,  Ann.  Aug. 
S.  127,  Altah.  S.  66,  Ann.  necr.  Prüm.  S.  221  u.  a.  Necr.  sup.  mon. 
S.  487,  Weltenb.  S.  572,  s.  Rudb.  S.  189. 

Otto,  Ende  1060  oder  Anf.  1061  B.,  Ann.  s.  Emmer.  min.  S.  48,  Altah. 
S.  66,  Lamb.  S.  77,  Ann.  Aug.  S.  127,  Berth.  S.  271.  Gest.  6.  Juli  1089, 
Ann.  Aug.  S.  133,  Hild.  S.  49,  Ekkeh.  S.  207,  Auct.  Garst.  S.  568,  Necr. 
sup.  mon.  S.  486,  Weltenb.  S.  570. 

Gebehard  IV.,    ernannt  1089,  Ann.  Aug.,  Ekkeh.,  Auct.  Garst.    Ermordet 


—     1005     — 

14.  oder  15.  Juli  1105,  Ekkeh.  S.  228,  Necr.  sup.  mon.  S.  486,  Weltenb. 

S.  570. 
Udalricli,  1105  von  Heinrich  IV.  ernannt  und  von  Heinrich  V.  vertrieben, 

Ekkeh.  S.  228  f. 
Hartwich,    im    Sommer    1105    von    Heinrich  V.    ernannt,    Ekkeh.  S.  229; 

Auet.  Garst.   S.  568:    1106.     Gest.   3.  März   1126,    Ann.  s.  Disib.  S.  23, 

Adm.  S.  578,  Auct.  Garst.  S.  569,  Necr.  sup.  mon.  S.  486,  Weltenb.  S.  569. 

Unrichtig  Cont.  Meli.  S.  502:  1128. 


V.  Erzbistum  Hamburg.     . 

1.  Hamburg-Bremen. 

Reginward,  nach  dreivierteljähriger  Ämtsdauer  1.  Okt.  918  gest.,  Adam 

I,  55  S.  38,  Chr.  Brem.  Scr.  VII  S.  391,  Ser.  ep.  Scr.  XIH  S.  345,  Necr. 

s.  Mich.  Luneb.  S.  73,  Mers.  fe.  242. 
Unni,  918  EB.     Das  Jahr  ergibt  sich  aus  den  18  Amtsjahren,  Adam  1,56 

S.  38.     Gest.  17.  Sept.  936,  Cont.  Reg.  S.  159,  Adam  1,64  S.  41  f.,  Ann. 

Corb.  S.  4,  Necr.  Luneb.  S.  69. 
Adaldag,    zwischen  4.  Febr.  und  30.  Juni  937   ernannt,  vgl.  Dipl.  I  S.  95 

Nr.  7  u.  S.  98  Nr.  11,  V.  II.  Mahth.  8  Scr.  IV  S.  288;  Cont.  Reg.  S.  159 

unrichtig:  936.    Gest.  29.  Apr.  988,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  206,  Adam  II,  26 

S.  61,  Necr.  Mers.  S.  233;  Luneb.  S.  31:  28.  Apr. 
Liäwizo  L,    ernannt  988,  Thietm.  IV,  18  S.  74.     Gest.  4.  Jan.  1013,  Adam 

11,44  S.  72,  Ann.  Quedl.  S.  81,  Thietm.  VII,  28  S.  185  mit  falschem  Tag, 

Necr.  Luneb.  S.  2. 
Unwan,   nach  Thietm.  VII,  29  S.  185  am  2.  Febr.  1013  ernannt,    aber  vgl. 

Necr.  Heris.  z.  25.  Jan.,  Wilmans  KU.  I  S.  504;  über  Hamb.  ÜB.  I  S.  63 

Nr.  59  s.  Dipl  IH  S.  415;  Ann.  Quedl.  S.  81.    Gest.  26.  oder  27.  Jan.  1029, 

Adam  11,  60  S.  82,  Necr.  Luneb.  S.  7.     Ann.  Hild.  S.  36:  1030. 
Liäwizo  n.,  ernannt  1029,  Adam  11,61  S.  82,  nach  Ann.  Hild.  1030.    Gest. 

24.   oder  25.  Aug.   1032,    Ann.  Hild.   S.  37,    Adam   II,  65  S.  85,    Necr. 

Luneb.  S.  62. 
Herimann,  1032  EB.,  Adam  11,66,  Ann.  Hild.    Gest.  18.  Sept.  1035,  Adam 

n,  66,  Ann.  Hild.  S.  39. 
Alebrand-Bezelin,    ernannt    vor    d.    16.  Okt.    1035,    Hamb.  ÜB.  I  S.  69 

Nr.  68,  geweiht  21.  Dez    1035,  Ann.  Hild.     Gest.  15.  Apr.  1043,  Adam 

n,  78  S.  94.     Unrichtig  Lamb.  S.  60:  1045. 
Adalbert,    ernannt    und    geweiht    Mai    1043,    s.  o.  S.  649  Anm.  2.     Gest. 

16.  März  1072,    Adam  111,64  u.  66  S.  143  f.,   Ann.  necr.  Prüm.  S.  222, 

Bern.  S.  429;  Lamb.  S.  134:  17.  März. 
Liemar,    ernannt    27.  Mai  1072,    Lamb.  S.  137,  Adam  S.  191  v.  41,  Bern. 

Gest.  16.  Mai  1101,  Ekkeh.  S.  219,  Ann.  Stad.  S  317,  s.  Disib.  S.  19  u.  a. 

Bleiplatte  im  Grabe  L.'s,  s.  Ztschr.  f.  vaterl.  Gesch.  Westfalens  Bd.  54 

S.  192. 
Humbert,    ernannt  nach    1.  Juli  1101,    da    er    an   diesem  Tage  noch   als 

Kanzler  amtiert,  St.  2954,  aber  noch  i.  J.  1101,  Ann.  Stad.  S.  317.    Gest. 

10.  Nov.  1104,  Ann.  Saxo  S.  738,  Ann.  Rosenv.  S.  102. 
Friedrich,   1104  EB.,  Ann.  Saxo  S.  738.     Gest.  30.  Jan.  1123,   Ann.  Saxo 

S.  759,  Ann.  Magdb.  S.182,  Rosenv.  S.  104. 

2.  Mecklenburg. 

Reginbert,  erwähnt  992,  Ann.  Quedl.  S.  69. 
Bernhard,  gest.  1023,  Ann.  Quedl.  S.  89. 
Johannes,  ermordet  1066,  Adam  111,50  S.  130. 

3.  Oldenburg. 

Egward,    geweiht   968,    s.    S.    107,    Todestag    13.   Febr.,     Necr.    MoUenb. 
S.  344;  Jahr  unbekannt. 


—     1006     — 

Wago,  Adam  11,24  S.  59. 

Ezico,  ibid.;   beide  Bischöfe  sind  von  Adaldag,  also  vor  988  geweiht.     E. 

scheint  990  infolge  des  Abfalls  der  Abodriten   seine  Diözese  verlassen 

zu  haben;  er  ist  995  in  der  Mainzer  Diözese  tätig,  S.  255. 
Folcward,  geweiht  von  Liäwizo  L,  Adam  11,44  S.  72,  wahrscheinlich  990 

nach  Ezicos  Flucht.     Nach  Adam    ist    anzunehmen,    daß   er  überhaupt 

nicht  zur  Tätigkeit  kam. 
Reginbert,  geweiht  zwischen  d.  15.  März  u.  16.  Okt.  992.    Dieser  Ansatz 

ergibt  sich  daraus,  daß  er  nach  Thietm.  VI,  43  S.  160  das  Bistum  nach 

dem  Tode    seines  Vaters,    des   Grafen  Sigfrid,    gest.  am  15.  März  992, 

IV,  17  S.  74,  erhielt,    und   am   16.  Okt.  d.  J.  als  Bischof  an  der  Weihe 

des    Halberstadter    Domes    Anteil    nahm,    Ann.  Quedl.  S.  69;  Gest.  ep. 

Halb.  Scr.  XXIII  S.  87.     Todestag  16.  April,  Necr.  Mers.  S.  232. 
Bernhard,    geweiht    zwischen   d.   2.  Febr.  1013    und   d.  4.  Juli  1014,  vgl. 

Adam  II,  47  S.  74  u.  Thietm.  VIII,  8  S.  195.     Gest.  13.  Aug.  1023,  Ann. 

Hild.  S.  34,  Necr.  Luneb.  S.  59. 
Reinhold,   1023   B.,  Ann.  Hild.     Gest.    vielleicht    1032,    Ann.  necr.  Fuld, 

S.  211;  jedoch  ist  wahrscheinlich  Reginger  von  Speier  gemeint. 
Meinher,  geweiht  1032,  weil  von  Liäwizo  IL,  Adam  11,62  S.  83. 
Abhelin-Stephan,    geweiht  von  EB.  Alebrand,    also   1035—1043,  Adam 

II,  70  S.  89. 
Ezzo,    geweiht   nach   1043,  weil  von  Adalbert,    Adam  111,20  S.  110,   1068 

1072  u.  74  im  Mainzer  Erzbistum  tätig,  Zeuß,  Trad.  S.  802,  Not  Weiss. 

Scr.  XIII  S.  47,  Lamb.  S.  174. 

4.  Ratzeburg. 

Aristo,  geweiht  nach  1062,  s.  Hamb.  ÜB.  Nr.  90  S.  89,  und  vor  1066 
Adam  111,50  S.  130f. 

5.  Schleswig. 

Hored,  geweiht  947,  s.  S.  100.  21.  April  vor  973  gest.,  Ser.  ep.  Scr.  XIII 
S.  349,  Necr.  Mers.  S.  232. 

Marco,  Merka,  wird  vor  973  B. ,  s.  o.  S.  105  Anm.  5.  Gest.  11.  Nov., 
Ser.  ep. 

Adaldag,  gest.  4.  Mai,  Amtsdauer  12  Jahre,  Ser.  ep. 

Folgbert,  erwähnt  988,  Hamb.  ÜB.  I  S.  57  Nr.  50.  Gest.  14.  Dez.,  Amts- 
dauer 7  Jahre,  Ser.  ep. 

Poppo,  erwähnt  vor  995,  Adam  Gesta  11,33  S.  65.  Gest.  19.  Juli,  Amts- 
dauer 5  Jahre,  Ser.  ep.,  vgl.  S.  635  Anm.  2. 

Ekkihard,  erwähnt  Herbst  1000,  vita  Bernw.  18  f.  S.  766.  Gest.  1026, 
Ann.  Hild.  S.  34.  Der  Katalog  gibt  ihm  nur  11  Jahre  und  läßt  ihn 
am  12.  Febr.  sterben. 

Rudolf,  ernannt  1026,  Ann.  Hild.  cf.  vita  Godeh.  31  S.  190;  Adam  läßt 
ihn  erst  unter  Alebrand,  also  nach  1035  ordiniert  werden,  II,  70  S.  89. 
Gest.  4.  Nov.,  Amtsdauer  19  Jahre,  Ser.  ep.  Das  52.  Scholion  zu  Adam 
II,  66  läßt  von  EB.  Hermann  einen  B.  Esiko  ordiniert  werden,  also 
1032 — 1035.  Der  Bischofskatalog  kennt  ihn  nicht.  Und  wenn  die 
Amtsdauer  Rudolfs  richtig  ist,  so  ist  in  der  Schleswiger  Reihe  kein 
Raum  für  ihn.  Es  liegt  wahrscheinlich  eine  Verwechselung  mit  Ekki- 
hard vor. 

Ratolf,  geweiht  von  Adalbert,  Adam  IV,  3  S.  156,  wahrscheinlich  1045 
(nach  den  19  Amtsjahren  seines  Vorgängers). 


—     1007     — 

VI.  Erzbistum  Magdeburg. 

1.  Magdeburg, 

Adalbert,  ernannt  968,  s.  S.  127.    Gest.  20.  Juni  981,  Thietm.  111,11  S.  54, 

Ann.  Weiss.  S.  45.   Ann.  necr.  Fuld.  S.  204,  Necr.  Magdb.  N.  Mtt    X  2 

S.  262,  Mers.  S.  236. 
Gisiler,  ernannt  10.  Sept.  981,  Uß.  d.  H.  Halberst.  I  S.  31  Nr.  47 f.,  Thietm 

lir,  14  S.  56,     Gest.  25.  Jan.  1004,  Thietm.  V,  39  S.  129,  Ann.  necr.  Fuld 

S.  209,  Gesta  14  S.  392;  Necr.  Magdb.  S.  266:  27.  Jan. 
Tagino,   gewählt  und  investiert  30.  Jan.,   geweiht  2.  Febr.  1004,  Thietm. 

V,  41  S.  130,  44  S.  132,  Necr.  Magdb.  S.  260.    Gest.  9.  Juni  1012,  Thietm. 

VII,  1  S.  170,    Ann.  necr.  Fuld.  S.  210,    Hild.  S.  30,   Quedl.  S.  81,  Gesta 

15  S.  399,  Necr.  Magdb.  S.  266,  Mers.  S.  235. 
Walthard.    geweiht   22.  Juni.    Gest.   12.  Aug.  1012,    Thietm.  VII,  8  u.  12 

S.  174  u.  176,  Ann.  Hild.,  Quedl.,  Gesta  16  S.  395  f.,  Necr.  Magdb.  S.  263, 

Mers.  S.  239.  • 
Gero,  geweiht  22  Sept.  1012,  Thietm.  VII,  21  S.  181,  Ann.  Hild.  S.  30.   Gest. 

22.  Okt.  1023,  Ann.  Magdb.  S.  168,  Hild.  S.  38,  Quedl.  S.  89,  Ann.  necr. 

Fuld.  S.  211;  Gesta  18  S.  398:  1022.   Necr.  Magdb.  S.  267,  Mers.  S.  248. 
Hunfrid,    ernannt  1023,    Ann.  Hild.,  Quedl.     Gest.  28.  Febr.  1051,   Lamb. 

S.  63,  Ann.  Saxo  S.  688,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  214,  Gesta  19  S.  398,  Necr. 

Magdb.  S.  266,  Möllenb.  S.  345. 
Engelhard,  ernannt  1051,  Lamb.,  Ann.  Saxo.    Gest.  30.  oder  31.  Aug.  1063, 

Herim.   cont.    S.  732,    Berth.   S.  272,    Ann.  Magdb.   S.  174,    Ann.  Saxo 

S.  694,  Necr.  Magdb.  S.  267,  Gesta  20  S.  399. 
Werinhar,  Wezel,    ernannt  wahrscheinlich  im   Sept.  1063,    Berth.  S.  272, 

Ann.  Magdb.  S.  174,    Ann.  Saxo  S.  694,    Gesta  21    S.  400;    Ann.  Altah. 

irrig  z.  1062  S.  61.     Gefallen  7.  oder  8.  Aug.  1078,  Berth.  S.  312,  Ann. 

Aug.  S.  129,  Rosenv.  S.  100,  Ekkeh.  S.  203,  Gesta  21  S.  403,  Necr.  Magdb. 

S.  266,  ine.  loci,  Font.  IV  S.  507. 
Hartwig,    auf  Vorschlag   Gregors  VII.,   s.  ep.  coli.  26   S.  552  f.,    gewählt, 

bezw.  von  König  Rudolf  eingesetzt  7.  oder  8.  Aug.  1079,  Berth.  S.  323, 

Ann.  Magdb.  S.  175,  Ann.  Saxo  S.  716,  Gesta  21  S.  403.     Gest.  17.  Juni 

1102,  Ekkeh.  S.  224,  Ann.  Magdb.  S.  180,  Rosenv.  S.  102,  Gesta  22  S.  405, 

Necr.  Magdb.  S.  266,  Hild.  S.  765. 

Kaiserl.    Gegenbischof:     Hartwig,    13.    Juli    1085    geweiht, 
s.  S.  847. 
Heinrich  v.  Asloe,    gewählt  im  Juni  1102,  Ann.  Magdb.  S.  180,  Patherbv. 

S.  107,    Gesta  23   S.  406  f.,    geweiht  11.  Juni  1105,  Gesta  S.  408  f.,  vgl, 

Ann.  Magdb.  S.  181,   Patherbr.  S.  110  f.,  Ekkeh.  S.  227  f.    Gest  16.  Apr. 

1107,    Ann.  Magdb.   S.  181,    Rosenv.  S.  103,    vgl.  Chr.  reg.  Col.  S.  47; 

Ann.   Corb.   S.  7   irrig   zu    1106.     Der  Todestag  im  Necr.  Hild.  S.  764, 

Magdb.  S.  266.     Der  sächs.  Annalist  gibt  S.  746.  irrig  d.  24.  Febr.  als 

Tag  der  Beisetzung. 
Adelgoz,  investiert  2.  Juni  1107,  Ann.  Magdb.  S.  181,  Chr.  reg.  Col.  S.  47, 

Ann.  Saxo  S.  746.     Gest.  12.  Juni  1119.    Ekkeh.  S.  2-55.    Ann.  s.  Disib. 

S.  23,-  Rosenv.  S.  104,    Ann.  Saxo  S.  756,    Gesta  S.  409,    Necr.  Magdb. 

S.  266,  Necr.  s.  Rudb.  S.  142. 
Rotger,    gewählt   und    geweiht    Juni    1119,    Ekkeh.  S.  255,    Gesta  S.  411, 

Ann,  Rosenv.  u.  a.     Gest.  19.  oder  20.  Dez.  1125,  Ann.  Magdb.  S.  183, 

Rosenv.  S.  104,  Zusatz  zu  Ekkeh.  S.  264,  Ann.  Saxo  S.  762,   Chr.  Mont. 

Ser.  S.  140,  Fund.  Grat.  Dei  2  S.  686,  Necr.  Magdb.  S.  267.    Ann.  Hild. 

irrig:  1126. 

2.  Brandenburg. 

Thiedmar,  ernannt  949,  Thietm.  II,  22  S.  32,  als  erster  Bischof  bezeichnet. 
Gest.  wahrscheinlich  7.  oder  8.  Aug.,  Necr.  Mers.  S.  238,  Hild.  S.  766, 
Luneb.  S.  57;  das  Jahr  ist  unbekannt;  spätestens  967,  vgl.  Dipl.  I  S.  503 
Nr.  366  u.  die  Bemerkung  zu  Dodilo. 


—     1008     — 

Dodilo,  geweiht  zwischen  d.  25.  Sept.  965  u.  d.  2.  März  968,  Indic.  cons. 

ep.  Scr.  XIII  S.  323,  ermordet  980,  Thietm.  III,  17  S.  58. 
Folcmar  I.,  verjagt  1.  Juli  983,  Thietm.  1.  c. 
Wigo,  erwähnt  zuerst  6.  Febr.  1004,  Thietm.  VI,  1  S.  134,  zuletzt  22.  Febr. 

1017,  ib.  VIII,  52  S.  225.     Todestag:  14.  Jan.,  Necr.  Lüneb.  S.  4. 
Ezilo,    gewählt,  aber  vor  der  Konsekration  gestorben,    e.  Breßlau  in  den 

Forsch,  z.  brandenb.  u.  preuß.  Gesch.  I,  2  S.  65. 
Liuzo,  konsekriert  vor  1028,  s.  Gest.  arch.  Magdb.  18  S.  398, 
Rudolf,  scheint  überhaupt  nicht  bezeugt  zu  sein;  denn  in  der  von  Riedel 

Cd.  Brandenb.  VIII  S.  66  angezogenen  Urkunde  ist  Rudolf  von  Pader- 
born gemeint 
Dankward,    im    Okt.    1049    auf   der  .Mainzer   Synode,   J.W.  4188.     Gest. 

zwischen  1057  und  1075,  vielleicht  26.  Sept.  1063,  s.  Breßlau  S.  67. 
Folcward,  19.  Mai  Todestag,  Necr.  Hild.  S.  764. 
Thiedo.  erste  Erwähnung  11.  Juni  1069,  Hamb.  ÜB.  I  S.  97  Nr.  101,  letzte 

13.  Juli  1085,  De  unit.  «eccl.  II,  28  S.  97. 
Folcmar  IL,  von  Hartwig  von  Magdeburg  geweiht,    also  vor  1102,  Gest. 

arch.  Magdb.  22  S.  406.     Über  den  Todestag  differieren  die  Angaben, 

Necr.   Mers.  S.  246f.:   3.  u.  10.  Dez.,  Mollenb.  S.  382:   10.  Dez.,  Luneb. 

S.  92:  3.  Dez. 
Hartbert,  von  Hartwig  von  Magdeburg  geweiht,  also  vor  1102,  Gest.  ep. 

Magdb.  1.  c.     Letzte  Erwähnung  1122,  M.B.  29,1  S.  242. 

3.  HaTelberg. 

Dudo,  947,  erster  Bischof,  Thietm.  11,22  S.  32,  erwähnt  968,  Dipl.  I  S.  503 
Nr.  366.     29.  Juni  983  Vernichtung  des  Bistums,  Thietm.  III,  17  S.  58. 

Hilderich,  von  Gisiler,  also  nach  981  geweiht,  Gest.  arch.  Magdb.  14 
S.  392.  Gest.  30.  Okt.  1008,  Ann.  QuedL  S.  79,  Thietm.  VI,  46  S.  161, 
Necr.  Mers.  S.  243. 

Erich,  1008  B.,  Ann.  QuedL,  vgl.  Thietm.  VI,  37  S.  156,  von  Tagino  ge- 
weiht, Gest.  arch.  15  S.  394.  Nov.  1028  genannt,  Wichmann,  Untersuch. 
S.  136  Nr.  2. 

Godescalc,  geweiht  von  Hunfrid  von  Magdeburg,  Gesta  19  S.  399.  Gest. 
1085,  Ann.  Saxo  S.  723. 

Wichmann,  geweiht  von  Hartwig,  Gesta  22  S.  406. 

Ezelin,  erste  Erwähnung  26.  Juli  1096,  Ann.  Fegav.  S.  245,  letzte  1108, 
Cd.  Brandenb.  VI  S.  388. 

Bernhard,  gest.  1118,  Ann.  Saxo  S.  755. 

Hemmo,  1118  B.   Gest.  1120,  ib.  S.  755 f.,  Ann.  Magdb.  S.  182. 

Gumbert,  1120  B.   Gest.  1125,  Ann.  Saxo  S.  762. 

4.  Geissen. 

Burchard,  geweiht  Weihnachten  968,  Thietm.  E,  22  S.  32  mit  falscher 
Jahreszahl.  B.  starb  969,  wenn  Thietmar  die  Amtsdauer  seiner  Nach- 
folger richtig  angibt,  s.  IV,  6  S.  67  und  VIH,  25  S.  208.  Necr.  Mers. 
S.  242:  25.  Sept. 

Wolcold,  23  Amtsjahre,  Thietm.  IV,  6  S.  67,  also  992  gest.,  23.  August, 
ibid.,  Necr.  Mers.  S.  239. 

Eid,  992  B.,  s.  o.,  23  Amtsjahre,  Thietm.  VIH,  25  S.  208.  Gest.  20.  Dez. 
1015,  Ann.  QuedL  S.  84,  Thietm.  VIII,  25  S.  207,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  210. 
Ann.  Hild.  S.  32  irrig  1017.     Necr.  Mers.  S.  246. 

Agilward,  geweiht  18.  März  1016,  Thietm.  VIII,  26  S.  209.  Gest.  23.  Apr. 
1022,  Ann.  necr.  Fuld.  S.  211,  oder  1023,  Ann.  QuedL  S.  89,  Necr.  Mers. 
S.  232.  Als  Todestag  gibt  ein  Meißner  Manuskript  des  15.  Jahrh.  den 
16.  März  (Posse,  Markgr.  von  Meißen  S.  89,  vgl.  S.  12  Anm.  6).  Bei  der 
Jugend  der  Nachricht  ist  sie  ohne  Wert. 

Huprecht,  Weihnacht  1023,  Ann.  QuedL  S.  89;  nach  dem  Meißner  Manuskr. 
gest.  27.  März  1024,  Posse  S.  89. 


—     1009     — 

Thiederich,  1027  u.  1029  erwähnt,  vita  Godeh.  prior.  31  S.  190,  35  S.  193 
Ann.  Saxo  S.  677. 

Aico,  1040  erwähnt,  Cd.  Sax.  1,1  Nr.  88  S.  301. 

Brun,  erwähnt  1058,  Gund.  lib.  pont.  Eich.  S.  246.  Sein  Tod  muß  vor  d. 
30.  Aug.  1063  erfolgt  sein;  da  nach  Gest.  arch.  Magdb.  20  S.  399 
Reginbert  von  dem  an  diesem  Tag  gestorbenen  EB.  Engelhard  geweiht 
wurde.  Das  Datum  von  St.  2636  erklärt  sich  also  aus  nachträglicher 
Beurkundung. 

Reginbert,    vor  30.  Aug.  1063   geweiht,   s.  o.     Gest.  1066,  Lamb.  S.  104. 

Kraft,  gest.  kurz  nach  der  Investitur  1066,  Lamb.  1.  c. 

Benno,  erhält  nach  Lambert  das  Bistum  i.  J.  1066;  als  Todesdatum  wird 
d.  16.  Juni  1106  angegeben,  s.  Cd.  Sax.  reg.  II,  1  S.  17.  Der  Tag  ist, 
wie  es  scheint,  eine  spätere  willkürliche  Annahme.  Das  Jahr  kann 
richtig  sein;  denn  B.'s  Nachfolger  Herwig  wurde  zwischen  d.  28.  Mai 
1105  und  dem  24.  Apr.  1107  geweiht,  s.  u. 

Kaiserl.   Gegenbischof:    Felix,    1085,  Cd.  Sax.  1,1  Nr.  157  f. 
S.  346  f. 

Herwig.  Die  Zeit  seiner  Weihe,  zw.  d.  28.  Mai  1105  u.  d.  24.  Febr.  1107, 
ergibt  sich  daraus,  daß  er  sie  von  Eß.  Heinrich  von  Magdeburg  erhielt, 
s.  Gest.  arch.  Magdb.  23  S.  409.  Gest.  angeblich  27.  Juni  1119,  Cd.  Sax. 
II,  1  S.  XVII.  Da  Herwig  Ruotgor  von  Magdeburg  weihte.  Gest.  arch. 
Magdb.  S.  411,  so  ist  1119  das  früheste  mögliche  Todesjahr. 

Godehold,  zum  erstenmal  erwähnt  Nov.  1122,  Cd.  Sax.  reg.  1,2  S.  55 
Nr.  65.    Gest.  31.  Aug.  1140,  Ann.  Magdb.  S.  187,  Cd.  Sax.  11,1  S.  XVIII. 

5.  Merseburg. 

Boso,  geweiht  Weihnachten  968,  vgl.  Burchard  von  Meißen.    Gest.  1.  Nov. 

970,  Thietm.  II,  36  S.  41,  Necr.  Mers.  S.  244. 
Gisiler,  geweiht  Juni  971,  Thietm.  II,  37  S.  42,  nach  Chr.  ep.  Mers.  2  S.  167: 

Juli;  10.  Sept.  981  EB.  von  Magdeburg.     Das  Bistum  unterdrückt. 
Wigbert,  geweiht  6.  Febr.  1004,  nach  der  Amtsdauer  v.  5  Jahren,  6  Wochen 

u.  5  Tagen,    Thietm.  VI,  37   S.  156,    Chr.   ep.  Mers.   2    S.  170.      Gest. 

24.  März   1009,    Ann.   QuedL  S.  80,    Thietm.  VI,  87   S.  156,    Oal.  Mers. 

S.  982. 
Thietmar,  geweiht  24.  Apr.  1009,  Thietm.  VI,  40  S.  158,  Ann.  QuedL  S.  80. 

Gest.  1.  Dez.  1018,    Ann.  QuedL  S.  84,    Chr.  ep.  Mers.  4  S.  177;    Ann. 

Saxo  S.  674:  1019,  Ca!.  Mers.  S.  1005. 
Bruno,   gest.  im  Aug.  1036,   Chr.  ep.  Mers.  5  S.  178:   7.  Aug.;    Cal.  Mers. 

S.  994:   8.  Aug.;    Ann.  Hild.  S.  40:    13.  Aug.;    Ann.  necr.  Fuld.  S.  212: 

27.  Aug. 
Hunold,  1036  B.,  Ann.  Hild.  S.  40.     Gest.  5.  Febr.  1050,  Ann.  necr    Fuld. 

S.  214,  Ann.  Saxo  S.  688,  Chr.  ep.  Mers.  6  S,  180,  Cal.  Mers.  S.  979. 
Alberich,  urk.  bezeugt  3.  Aug.  1050,  ÜB.  d.  H.  Mers.  I  S.  63  Nr.  71.    Gest. 

2.  Apr.  unbekannten  Jahres,  Chr.  ep.  Mers.  7  S.  181,  Cal.  Mers.  S.  983. 
Ezelin,  Amtsantritt  unbekannt.     Gest.  26.  Okt.  unbekannten  Jahres,   Chr. 

ep.  Mers.  8  S.  182,  Cal.  Mers.  S.  1002. 
Woffo,  1053  oder  1054  B.,  erwähnt  27.  Dez.  1057,  Gundech.  lib.  p.  Eichst. 

Scr.  VII  S.  246.    Gest.  15.  Apr.  1058  im  5.  Amtsjahr,  Chr.  ep.  Mers.  9 

S.  183,    Das  Jahr  ergibt  sich  aus  dem  Todesjahre  Winthers.    Necr.  Mers. 
Winther,  vor   d.  13.  Sept.  1058  B.,   s.  St.  2558.     Gest.  24.  März  1059  im 

ersten  Amtsjahr,  Chr.  ep.  Mers.  10  S.  183,  Ann.  necr.  Prüm    S.  221,  Cal. 

Mers.  S.  982! 
Wetnher,    wahrscheinlich    1059    B.     Gest.    11.   oder   12.  Jan.   1093,    Bern. 

S.  455,  vita- Wernh.  4  S.  248,  Cal.  Mers.  S.  976. 

Kaiserl.  Gegenbischof:  Eppo,  1085,  Chr.  ep.  Mers.  11  S.  184. 
Albuin,  ernannt  Juli  1097,  Chr.  ep.  Mers.  12  S.  186,  geweiht  vor  d.  23.  Sept. 

1097,  s.  Ann.  Peg.  z.  1104  S.  247.     Gest.  23.  Okt.  1112,  Chr.  L  c;  Cal. 

Mers.  S.  1001:  22. 
Gerhard,  erhielt  das  Bistum  nach  einer  beinahe  einjährigen  Sedisvakanz. 

Hauck,  Kirchengeschichte.   III.  64 


—     1010     — 

Chr.  ep.  Mers.  13  S.  187,  also  im  Aug.  oder  Sept.  1113;  er  wurde  bald 
danach  wieder  entsetzt,  Chr.  ep.  Mers.  13  S.  187,  Cod.  Udalr.  164 f. 
S.  291. 
Arnold,  1116  oder  1117  gewählt,  von  Kalixt  auf  der  Synode  von  Rheims 
1119  anerkannt,  Chr  ep.  Mers.  13  S.  187,  29.  Mai  oder  12.  Juni  1126 
nacli  neunjähriger  Amtsführung  getötet,  ib.,  Ann.  Saxo  S.  763,  Cal. 
Mers.  S.  989. 

6.  Zeitz-Naumburg. 

Hug  I.,    geweiht  Weihnachten  968,    s.  Burchard  von  Meißen.     Gest.  979, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  204. 
Friedrich  L,  erwähnt  981,  Thietm.  111,16  S.  57. 
Hut=r  IL,  von  Gisiler  geweiht.  Gest.  ep.  Magdb.  14  S.  362,   zuletzt  erwähnt 

^1002,  Thietm.  V,  15  S.  115. 
Hildiward,  zuerst  erwähnt  1004,  Thietm.  VI,  1  S.  134.    Gest.  3.  Aug.  1030, 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  211,  Necr.  Mers.  S.  238. 
Cadalus,  vor   16.  Nov.  1030  ß..   Cd.  Sax.  1,1   S.  293  Nr.  75.     Gest.  1045 

Ann.  necr.  Fuld.  S.  213,  Lamb.  S.  59. 
Eppo,    Eberhard,   ernannt  1045,  Lamb.  S.  59.    Gest.  1079,  Berth.  S.  323; 

nach   einer    nicht  mehr  vorhandenen  Inschrift  im  Dom  war  d.  5.  Mai 

sein  Todestag,  s.  Lepsius,  Gesch.  d.  Bisch,  von  Naumburg  I  S.  26  f. 
Günther,   gewählt   1079,   Berth.  S.  323,    nach   d.  8.  Aug.,   weil   nach  der 

Besetzung  von  Magdeburg  durch  Hartwig,  s.  Ann.  Saxo  z.  1079  S.  716. 

Gest.  1.  Apr.  1090,  Chr.  Gozec.  I,  22  S.  149,  s.  Mirbt,  Publ.  S.  55  ff. 
Friedrich  IL,  1090  gewählt,    von  Heinrich  wird  im  Dez.   die  Bestätigung 

versagt,  Chr.  Gozec.  I,  22—25  S.  149. 
Walram,  ernannt  Ende  1090  oder  Anfang  1091,  vgl.  Chr.  Gozec.  1.  c,  Ann. 

Fegav.  z.  1091  S.  244.     Gest.  12.  Apr.  1111,  Necr.   can.  Babenb.  Font. 

IV,  505. 
Dietrich,  zuerst  erwähnt  16.  Juni  1112,  MRh.  ÜB.  I  S.  482  Nr.  422;   von 

einem  sorbischen  Mönch  ermordet  27.  Sept.  1123,  Ekkeh.  S.  261  f.,  Ann. 

Magdb.  S.  182,  Grabschrift  bei  Lepsius  I  S.  36. 


Klösterverzeichnis. 

L  Erzbistum  Mainz. 


1.  Mainz. 


9.  oder  10.  Jahrh.?  Erfurt,  St.  Severus,  Kanoniker.  Ursprung  unbe- 
kannt. Die  älteste  Nachricht  ist  die  Notiz  über  die  Übertragfung  der 
Reliquien  des  Severus  nach  Erfurt  durch  EB.  Otgar;  dabei  erscheint  als 
ursprünglicher  Titel  der  Kirche:  Sfc.  Paul,  Transl.  s.  Sev.  Scr.  XV  S.  292, 
Zusatz  zu  Lamb.  845  S.  24,  s.  Petr.  Auct.  Ekkeh.  z.  836  S.  28. 

9.  oder  10.  Jahrb.?  Erfurt,  St.  Peter,  Mons  s.  Petri.  Ursprung  unbe- 
kannt. Man  schrieb  im  11.  Jahrh.  die  Gründung  Dagobert  zu.  Zusatz  zu 
Lamb.  S.  10,  s.  Petri  Auct.  Ekkeh.  z.  706  S.  25.  Damals  war  St.  Peter  ein 
Kollegiatstift ;  EB.  Siegfried  I.  stellte  das  Mönchsleben  wieder  her,  Reg. 
Mog.  I  S.  181  Nr.  3. 

9.  oder  10.  Jahrb.?  Grossburschla,  Brustlaha,  an  d.  Werra,  Kr.  Mühl- 
hausen; von  Fulda  abhängig.  Über  den  Ursprung  fehlt,  so  viel  ich  sehe, 
jede  Nachricht.  Die  erste  Erwähnung  findet  sich  in  dem  Verzeichnis  der 
Mönche  und  Schüler  der  von  Fulda  abhängigen  Klöster  Scr.  XIII  S.  218. 
Hier  werden  40  Mönche  und  18  Schüler  genannt.  Das  Verzeichnis  ist  iaa 
10.  Jahrh.  geschrieben,  aber  vielleicht  älter.  In  den  Ann.  necr.  Fuld.  wird 
zu  1008  der  Brand  der  Jakobskirche  in  Burschla  erwähnt,  S.  209,  45.  Viel- 
leicht ist  das  Kloster  infolgedessen  eingegangen,  denn  später  erscheint  es 
als  Kanonikat,  Wolf,  Eichsfeld.  KG.  S.  18  Nr.  19  v.  1307.  Hermann,  Z.  d. 
Ver.  f.  thür.  Gesch.  VHI  S.  109  Nr.  48  läßt  es  980  gegründet  sein. 

vor  930  Rodenbach,  Rotunbah,  Kr.  Büdingen,  St.  Nazarius.  930  an 
Fulda  übergeben,  Dronke,  G.d.  S.  314  Nr.  677;  942  Abt  Harricho,  Nass.  ÜB.  I 
S.  42  Nr.  87. 

937—954  Mainz,  St.  Peter,  Kanoniker.  Von  EB.  Friedrieh  gestiftet, 
Urk.  Siegfrieds  I.  Nass.  ÜB.  I  S.  68  Nr.  127;  Alber.  ehr.  z.  945  Scr.  XXIII 
S.  764.  Eine  Peterskirche  gab  es  in  Mainz  lange  vorher,  s.  Cd.  Fuld.  S.  60 
Nr.  101  V    791. 

946—950  Pöhlde,  Palida,  Kr.  Osterode,  St.  Joh.  B.  u.  Servatius,  Kano- 
niker (später  Prämonstr.).  Stiftung  der  Königin  Mathilde,  V.  Mahth.  ant.  11 
S.  579,  Auu.  Magdb.  z.  968  S.  148. 

vor  952  Kusel,  Cosla,  Remigiusberg,  Rheinpfalz.  Gründung  unbekannt. 
Erste  Erwähnung  die  Bestätigungsurk.  f.  St.  Remi  in  Rheims,  Dipl.  I  S.  237 
Nr.  156. 

960  Hildwardshausen,  Hildiwardeshusun ,  Kr.  Einbeck,  St.  Maria 
u.  Stefan,  Nonnen  (später  Prämonstr.).    Stiftungsurk.  Dipl.  I  S.  284  Nr.  206. 

961 — 965  Nordhausen,  Northusen,  St.  Maria  u.  h.  Kreuz,  Nonnen. 
Stiftung  der  Königin  Mathilde,  V.  Mahth.  ant.  14  S.  850,  Ann.  Magdb.  z.  968 
S.  148;  Vgl.  Dipl.  I  S.  535  Nr.  393,  HI  S.  481  Nr.  377. 

vor  963  Bibra,  Biberaha,  Kr.  Eckartsberga,  St.  Joh.  B.,  Peter  u.  Paul. 
Über  die  Gründung  Dipl.  I  S.  499  Nr.  363,  päpstliche  Bestätigung  v.  963 
J.W.  3694. 

vor  966  Hagenmünster,   Hagenenmunistar,   Haganonis  monast.,  bei 

64* 


—     1012     — 

Mainz.  Das  Münster  kam  966  aus  dem  Besitze  der  Herz.  Konrad  u,  Eber- 
hard an  St.  Moritz  in  Magdeburg,  Dipl.  I  S.  447  Nr.  333,  II  S.  41  f.  Nr.  31  f. 
u.  S.  491  Nr.  82.  Es  läßt  sich  nicht  entscheiden,  ob  an  eine  Kirche  oder 
an  ein  Kloster  zu  denken  ist. 

vor  966  Mainz,  St.  Gingolf,  Kanoniker.  Stiftung  des  späteren  EB. 
Dietrich  v.  Trier,  Zusatz  zu  Gest.  Trev.  29  S.  169,  Dipl.  I  S.  435  Nr.  321. 

vor  974  Aschaffenburg,  Aascaffinburg,  St.  Peter  u.  Alex.,  Kanoniker. 
Stiftung  des  Herzogs  Otto  v.  Schwaben  u.  IBaiern.  Älteste  Urk.  Dipl.  II 
S.  99  Nr.  84. 

975—992  Mainz,  St.  Stefan,  Kanoniker.  Stiftung  des  EB.  Willigis, 
Ann.  s.  Disib.  z.  975  S.  6,  Ser.  arch.  Mog.  Scr.  XIII  S.  315.  Älteste  Urk. 
Dipl.  II  S.  518  Nr.  107  v.  992.  Hier  heißt  die  Kirche  noviter  constructa 
et  consecrata. 

vor  979  Memleben,  Mimelevo,  Kr.  Eckartsberga,  St.  Maria  u.  Trinit. 
Gründung  Ottos  II.  Gründungsjahr  unbekannt,  älteste  Urk.  v.  20.  Mai  979 
Dipl.  II  S.  217  Nr.  191,  vgl.  Nr.  194—196  u.  Thietm.  III,  1  S.  48. 

980  Ohrdruf,   Ordorf,  (Herzogt.  Gotha),   St.  Peter,    Kanoniker.     Von 
Abt  Gozbert  von  Hersfeld  gegründet,  Lamb.  z.  980  S.  44,  vgl.  Dobenecker, . 
Reg.  Thur.  I  S.  115  Nr.  516. 

987?  Dorla,  Turloh,"  Kr.  Mühlhausen,  St.  Peter  u.  Paul,  Kanoniker. 
Marian.  Scot.  z.  987  S,  555,  Reg.  Thur.  I  S.  119  Nr.  537. 

994  oder  995  Mainz,  St.  Viktor,  Kanoniker.  Über  die  ältere  Zeit  s. 
Pass.  s.  Bonif.  S.  482.  Durch  Willigis  u.  Burchard  erneuert,  Vit.  Burch.  2 
Scr.  IV  S.  833,  Ser.  arch.  Mog.  S.  315.  Nach  der  Pass.  fand  die  Weihe  des 
Neubaus  am  5.  Juni,  wahrscheinlich  995,  in  Gegenwart  Ottos  III.  statt,  vgl. 
zum  Jahr  Dipl.  II  S.  578  Nr.  166;  Schenkung  v.  17.  Juli  997  S.  667  Nr.  251. 
vor  1006  Bingen,  Pinguia,  St.  Martin,  Kanoniker.  Gründung  unbe- 
kannt. Im  angegeb.  Jahr  zuerst  erwähnt,  MRh.  ÜB.  I  S.  337  Nr.  285.  Die 
Kirche  war  weit  älter,  s.  Cd.  Fuld.  S.  62  Nr.  105  v.  793. 

vor  1006  Göllingen,  Gellingin,  in  Schwarzburg-Rudolstadt,  St.Wig- 
bert,  von  Hersfeld  abhängig.  Gründung  unbekannt.  1006  zuerst  erwähnt, 
vita  H  Godeh.  8  S.  201,  vgl.  Ann.  Hild.  z.  1006  u.  1008  S.  29  f. 

1008 — 1017  Kaufungen,  Capungun,  Cofunga,  bei  Kassel,  St.  Salvator 
u.  h.  Kreuz,  Nonnen.  Stiftung  der  Königin  Mathilde,  Thietm.  VIII, 54  S.  226, 
IX,  18  S.  250,  Dipl.  in  S.  479  Nr.  375  f.;  vgl.  die  interpolierte  Urk.  S.  216 
Nr.  182  v.  1008. 

vor  1011  Jechaburg,  Gicheburg  in  Schwarzburg-Sonderhausen,  St. 
Peter  u.  Paul,  Kanoniker.  Von  Willigis  gegründet  nach  dessen  Grabschrift, 
Reg.  Mog.  I  S   143. 

1011 — 1021  Mainz,  St.  Maria  im  Feld,  ex  campis,  Kanoniker.  Stiftung 
des  EB.  Erchanbald,  Ser.  arch.  S.  315.  Die  Kirche  ist"  älter,  s.  Cd.  Fuld. 
S.  126  Nr.  244  v.  808. 

vor  1022  Heiligenstadt,  RB.  Erfurt,  St.  Aureus  u.  Justinus,  Kano- 
niker. Die  älteste  Urk.  ist  die  Schenkung  Heinrichs  IL  Dipl.  III  S.  613 
Nr.  481  v.  1022;  danach  ist  vielleicht  Erchanbald  der  Stifter. 

1012 — 1024  Johannisberg  bei  Hersfeld,  von  diesem  Kloster  abhängig. 
Gegründet  von  Abt  Arnold,  s.  die  von  Holder-Egger  zu  Lamb.  Inst,  flerv. 
eccl.  S.  350  angeführten  Verse. 

1030  St.  Andreas  bei  Fulda,  Neuenberg.  Fuldische  Propstei,  von 
dem  Grafen  Hartmann  u.  Abt  Richard  (1018 — 1031)  gegründet  und  von  EB. 
Aribo  (1021—1031)  geweiht,  Urk.  Richards  v.  1030  bei  Schannat,  Dioec. 
Fuld.  S.  249,  Tradit.  Fuld.  S.  61  Nr.  26,  V.  Bard.  mai.  6  S.  222. 

1021—1031  Burghasungen,  Kr.  Wolfhagen,  St.  Peter  u.  PauL  Als 
Chorherrenstift  von  Eß.  Aribo  gegründet,  Ann.  Palid.  z.  1022  S.  67,  V.  Meinw. 
170  S.  145,  Ann.  Saxo  z.  1021  S.  675,  von  EB.  Siegfried  1082  in  ein  Bene- 
diktinerkl.  umgewandelt,  Urk.  S.'s  bei  Falckenheiner,  Gesch.  Hess.  Städte 
II,  ÜB.  S.  111  Nr.  1,  Ann.  Ottenb.  S.  7,  Hist.  Hirs.  mon.  app.  S.  263,  vgL  oben 
S.  869  Anm.  10. 

vor  1035  Naumburg,  Nuenburg,  bei  Hanau,  St.  Cyriak,  Propstei.    Im 


—     1013     ~ 

angef.  Jahr  zuerst  erwäiint,  Hess.  ÜB.  11, 1  S.  34  Nr.  56,  1086  an  Speier  ver- 
geben, S.  44  Nr.  68. 

1036  Erfurt,  St.  Jakob,  Schottenkloster.  Von  Walther  v.  Glisberg 
gegründet,  Zusatz  zu  Lamb.  S.  54,  Cron.  s.  Petri  Erf.  mod.  S.  152. 

1036  Mainz,  St.  Johann,  Kanoniker.  Die  Kirche  ist  der  alte  Dom; 
nach  der  Weihe  des  Neubaus,  10.  Nov.  1086,  gründete  EB.  Bardo  an  der 
alten  Kirche  ein  Chorherrenstift,  V.  Bard.  brev.  10  S.  254. 

vor  1049  Herrenbreitungen,  Breidinge,  Bretingen,  Kr.  Schmalkalden, 
St.  Maria,  Doppelkl.  Ursprung  unbekannt;  in  späteren  Fälschungen  wird 
er  in  die  Zeit  Heinrichs  I.  verlegt,  Dipl.  I  S.  621  Nr.  458.  Der  erste  sichere 
Beleg  ist  die  Datierung  einer  Urk.  ,in  monasterio  Br."  v.  1049,  Dronke, 
Cd.  Fuld.  S.  359  Nr.  249.  Seit  1150  Augustinerchorherren,  Henneb.  ÜB.  1 
S.  6  Nr.  9  u.  10, 

1051 — 1059  Mainz,  St.  Jakob,  in  monte  specioso.  Von  EB.  Lupoid 
gegründet,  Lamb.  z.  1059  S.  77,  Ser.  arch.  S.  315,  Urk.  Siegfrieds  L  v.  4.  Nov 
1070,  Würdtwein,  Dipl.  H  S.  502.  Die  Benediktiner  wurden  1177  durch 
Prämonstr.  ersetzt,  J.W.  12918. 

1055  Nörten,  Nortzun,  Northun,  Kr.  Einbeck,  St.  Maria  u.  Peter 
Kanoniker.  Von  EB.  Lupoid  gegründet,  verunechtete  Stiftungsurk.  bei  Wolf, 
Dipl.  Gesch.  des  Petersstifts  zu  Nörten  S.  5  S. 

1069  Mainz,  St.  Maria  zu  den  Staffeln,  ad  gradus,  Liebfrauenstift, 
Kanoniker.  Von  EB.  Siegfried  L  gegründet,  Ser.  arch.  S.  315,  23.  Nov.  1069 
geweiht,  Mar.  Scot.  S.  560,  vgl.  Nass.  ÜB.  I  S.  98  Nr.  169. 

1071  Altenmünster  bei  Lorsch,  St.  Peter.  Von  Abt  Udalrich  er- 
neuert, Ser.  abb.  S.  317,  Chr.  Lauresh.  S.  419  f.,  vgl.  die  gefälschte  Urk. 
St.  2746. 

1071  Saalfeld,  St.  Peter  u.  Paul.  Von  EB.  Anno  von  Köln  für 
Kanoniker  gegründet,  1071  Benediktinern  übergeben,  Stiftungsurk.  v.  1071 
Schultes,  Cob.  Saalf.  Landesgesch.  2.  Abt.  ÜB.  Nr.  1 ;  vgl.  V.  Ann.  23  S.  476, 
Ann.  Hild.  z.  1077  S.  48.  Lamb.  z.  1071  S.  132. 

1074  Ravengirsburg,  Rabengeresburc ,  Kr.  Simmern,  St.  Christof, 
Kanonikei*.  Von  dem  G-rafen  Berthold  gegründet,  von  EB.  Siegfried  L  be- 
urkundet, MRh.  ÜB.  1  S.  431  Nr.  374. 

vor  1075  Eschwege,  Eskenewege,  RB.  Kassel,  St.  Cyriak,  Nonnen. 
Gründung  unbekannt.  Von  Heinrich  IV.  an  Speier  gegeben,  Remling,  ÜB.  I 
S.  56  Nr.  56,  Winkelmann,  Acta  1  S.  469  Nr.  582. 

vor  1083  Northeim,  in  Hannover,  St.  Maria  u.  Blasius.  Gründung 
Ottos  V.  Northeim,  s.  Cd.  Sax.  1,2  S.  43  Nr.  51. 

1085  Reinhardsbrunn,  im  Herzogt.  Gotha,  St.  Maria  u.  Joh.  Ev. 
Von  Graf  Ludwig  L  von  Thüringen  gestiftet,  Cron.  Reinh.  S.  526,  vgl.  vita 
II  Gebeh.  11  S.  41,  Chr.  Gozec.  II,  14  S.  154,  1089  von  Heinrich  IV.  bestätigt, 
St.  2898,  1102  von  Paschal  IL,  J.W.  5906. 

vor  1089  Ettersburg,  Eiterisburc,  bei  Weimar,  St.  Justin  u.  Lorenz, 
Kanoniker.  Vor  1.  Apr.  des  angef  Jahres  zuerst  erwähnt.  Reg.  Thur.  I  S.  205 
Nr.  964,  vgl.  Rein,  Thur.  sacra  II  S.  75  Nr.  1. 

1089?  Oldisleben,  Udislewe,  Großh.  Weimar,  St.  Veit.  Von  Kuni- 
gunde,  der  Gem.  Wiprechts  v.  Groitsch,  gegründet,  s.  Reg.  Thur.  I  S.  212 
Nr.  996,  und  vgl.  Ann.   Pegav.  z.  1110  S.  250. 

nach  1089  Johannisberg  im  Rheingau,  St.  Joh.  u.  Nik.  Als  Propstei 
von  St.  Alban  gegründet,  seit  1130  selbstständig,  Nass.  ÜB.  I  S.  108  ff. 
Nr.  179  f     Die  falsche  Stiftungsurk.  v.  1090  S.  75  Nr.  136. 

1089 — 1109  Lippoldesberg,  Kr.  Hofgeismar,  St.  Maria  u.  Georg, 
Nonnen.  Von  Graf  Heinrich  v.  Northeim  und  EB.  Ruthard  gegründet,  Chr. 
Lipp.  5  Ser.  XX  S.  549. 

1090—1100  Höchst,  Hochstedin,  am  Main,  St.  Justin.  Propstei  von 
St.  Alban,  Nass.  ÜB.  I  S.  74  Nr.  135,  S.  85  Nr.  147. 

1093  Bursfeld,  Kr.  Göttingen,  St.  Thomas  u.  Nik.  Von  Graf  Hein- 
rich V.  Northeim  gegründet,  von  EB.  Ruthard  bestätigt.  Reg.  Mag.  I  S.  226 
Nr.  14.  1103  Bestätigung  Paschais  IL,  J.W.  5935. 


—     1014     — 

vor  1096  Fulda,  Stift  bei  St.  Michael.  Stifter  Abt  Ruthar,  Dronke, 
Trad.  S.  61,27. 

11.  Jahrb.?  Einbeck,  Embeke,  in  Hannover,  St.  Alexander,  Kanoniker. 
Der  Ursprung  des  Stifts  liegt  im  Dunkeln.  Man  schreibt  die  Gründung 
dem  Grafen  Dietrich  II.  von  Katelenburg  zu,  um  1060,  s.  Harland,  Gesch. 
d.  St.  Einbeck  1  S.  20. 

um  1100  Reinhauseu.  Kr.  Göttingen,  St.  Maria  u.  Christof.  Ge- 
stiftet von  dem  Grafen  Hermann  v.  Winzenburg,  gefälschte  Bestätigungsurk. 
Adalberts  I.  Cd.  Sax.  1,2  S.  33  Nr.  39.  Schutzbrief  Konrada  HI.  v.  1144, 
St.  3480. 

um  1100?  Gerode,  Gerinrode,  im  Eichsfeld,  St.  Michael.  Gestiftet 
von  dem  Grafen  Widelo,  1124  an  das  Domstift  zu  Mainz  übergeben,  Guden.  I 
S.  60  Nr.  26. 

1104  Falkenau,  Falkenaha,  ^ella  an  d.  Werra  bei  Bischofsroda,  St. 
Georg.  Von  EB.  Ruthard  gegründet  und  St.  Peter  in  Erfurt  übergeben, 
Guden.  I  S.  34  Nr.  17,  vgl.  Not.  dedic.  s.  Fetri  Erf.  S.  436  f. 

1102—1120  Steina,  Mariensteine,  Kr.  Einbeck.  Von  EB.  Rut- 
hard begonnen,  von  EB.  Adalbert  vollendet,  s.  die  Urk.  Z.  d.  bist.  Ver.  f. 
Niedersacbsen  1871  S.  100  Nr.  1  u.  2,  u.  bei  Wenck  11,2  S.  738. 

1105  oder  1106  Katelenburg,  Kr.  Osterrode,  St.  Johann.  Von  Graf 
Dietrich  von  Katelenburg  gegründet.  Bestätigungsurk.  Ruthards  von  Mainz, 
Orig.  Guelf.  IV  S.  546.     Die  Datierung  ist  unsicher. 

1106  Paulinzelle,  Schwarzburg-Rudolstadt,  St.  Maria,  Doppelkl.  Von 
Paulina  u.  ihrem  Sohne  Werner  gestiftet,  s.  Vit.  Paulin.  18  ff.  h.  v.  Mitzschke 
S.  49  ff.,  vgl.  die  Urk.  Heinrichs  V.  v.  1108  ÜB.  d.  Kl.  Paulinzelle  S.6  Nr.  6; 
1114  von  Heinrich  V.  bestätigt,  S.  7  Nr.  7,  ebenso  v.  Paschal  IL,  vit.  Paul. 
27  S.  61  f.,  vgl.  die  Fälschung  J.W.  6399. 

vor  1108  Langenselbold,  Selbod,  Kr.  Hanau,  St.  Joh.  B  Als 
Kanonikat  gegründet,  Schutzbrief  Paschais  IL  J.W.  6207,  1139—1158  Prä- 
monstratenser,  Hess.  ÜB.  II,  1  S.  50  Nr.  77  u.  S.  70  Nr.  97. 

vor  1123  Sponheim,  Kr.  Kreuznach,  St.  Maria  u.  Martin.  Von  Graf 
Meginhard  gegründet;  1123  Weihe  der  Gebäude,  Reg.  Mag.  S.  269  Nr.  125, 
1125  von  Heinrich  V.  bestätigt,  St.  3207. 

vor  1123  Breitenau,  Bretenowe,  Kr.  .Melsungen,  St.  Maria.  Gegr. 
von  Graf  Werner,  von  EB.  Adalbei-t  I.  bestätigt,  Guden.  I  S.  60  Nr.  25. 

1123  Erfurt,    St.  Gyriak,    Nonnen.     Durch  Verlegung    des    auf   dem, 
Severiberg  liegenden  Kl. 's  entstanden,  Lib.  cron.  Erford.  S.  778,    Cron.  Erf. 
Engelh.  S.  790;  vgl.  die  Unterschr.  Roricus  in  raonte  s.  Ciriaci  primus  unter 
einer  Urk.  v.  1133,  ÜB.  der  St.  Erfurt  I  S.  8  Nr.  18. 

2.  Augsburg. 

9.  Jahrb.?  Augsburg,  St.  Afra.  Seit  Erbauung  des  Domes  ein  selb- 
ständiges Stift,  als  solches  V.  Oudalr.  4  S.  393  erwähnt,  durch  B.  Brun 
(1006—1029)  Mönchski.,  Cat.  ep.  Aug.  S.  280. 

vor  924  Häbach,  Hewibach,  BA.  Weilheim,  Kanoniker.  Erste  Er- 
wähnung V.  Oudalr.  5  S.  393;  durch  Norbert  von  Chur  1085  erneuert,  vgl. 
Leidinger,  N.A.  XXIV  S.  676. 

924 — 973  Augsburg,  St.  Stefan,  Nonnen.  Stiftung  Udalrichs,  V.  Oudalr. 
19  S.  406. 

um  950  D eggin  gen,  Teggingen,  BA.  Nördlingen,  St.  Mai-tin,  Nonnen. 
Gründung  unbekannt;  als  Eigentum  der  Eltern  Heinrichs  IL  erwähnt 
DipL  HI  S.  460  Nr.  357. 

10.  Jahrb.?  Diessen  am  Ammersee,  St.  Georg,  Kanoniker.  Sagen- 
hafte Nachrichten  über  den  Ursprung  Scr.  XVII  S.  329;  kurz  vor  1132  nach 
St.  Stefan  verlegt,  J.W.  7533. 

1002  Neuburg  a.  d.  Donau,  Nivanburch,  St.  Maria,  Nonnen.  Von 
Heinrich  IL  gegründet,  Auct.  Garst.  S.  567,  Ann.  s.  Rudb.  S.  772,  vgl.  Dipl. 
m  S.  193  Nr.  163. 

1011  Kühbach,   Chuibach,   BA.  Aichach,   St.  Magnus,  Nonnen.     Von 


—     1015      - 

Graf  Adalberu  (von  Eberaberg,  wenn  nicht  vielmehr  von  Kühbach?,  s.  v. 
Oefele,  Münch.  SB.  1894  S.  269  ff.)  gegründet,  von  Heinrich  II.  bestätigt, 
Dipl.  III  S.  267  Nr.  230,  vgl.  die  Urk.  der  K.  Kunigunde  S.  693  Nr.  1  und 
Hißt.  Weif.  Weing.  7   S.  17. 

vor  1020  Di  essen  am  Ammersee,  St.  Stefan,  Kanoniker.  Gründerin 
ist  die  vielleicht  1020  gestorbene  Gräfin'  Kunigunde,  s.  die  fragliche  Inschrift 
M.B.  VIII  S.  120,  u.  Scr.  XVII  S.  329. 

1026?  Lietzheim,  Liedesheim,  BA.  Dillingen,  Nonnen.  Steichele, 
Bist.  Augsb.  III  S.  759  teilt  eine  Urk.  mit,  nach  der  d.  Kl.  in  diesem  Jahr 
gestiftet  wurde.     Weitere  Urk.  gibt  es  erst  aus  d.  14.  Jahrh. 

vor  1029  Augsburg,  St.  Moritz,  Kanoniker.  Wahrscheinlich  eine 
Stiftung  des  B.  Bruno,  der  dort  begraben  liegt,  s.  Herim.  Aug.  z.  1029. 

1030  Donauwörth,  Heil.  Kreuz,  Nonnen.  Von  Manegold  gestiftet, 
s.  Scr.  XV  S.  767,  St.  2000  v.  17.  Jan.  1030,  von  Leo  IX.  3.  Dez.  1049  ge- 
weiht, J.W.  4207.  Im  Anf.  des  12.  Jahrh.  wurden  die  Nonnen  durch  Mönche 
ersetzt,  1135  ist  D.  Mönchski.,  s.  J.W.  7719. 

vor  1042  Gempfing,  Gemphingin,  BA.  Neuburg  a.  D.,  Nonnen.  Von 
dem  Grafen  Leodegar  von  Lechsgemünd  gestiftet  als  Filiale  von  St.  Wal- 
burg in  Eichstätt,  Anon.  Haser.  31  S.  262;  wie  es  scheint,  bald  wieder  ein- 
gegangen. 

um  1070?  Hohenwart,  BA.  Schrobenhausen ,  St.  Georg,  Nonnen. 
Über  den  Ursprung  fehlt  jede  sichere  Kunde;  die  Klosterüberlieferung  nennt 
1074  als  Gründungsjahr;  aber  sie  ist  erst  im  14.  Jahrh.  bezeugt,  s.  Steichele 
IV  S.  868.     Die  älteste  Tradition  ist  von  1208,  M.B.  XVII   S.  101. 

vor  1071  Augsburg,  St.  Gertrud,  Kanoniker.  Die  Kirche  wird  im 
angef.  Jahr  geweiht,  Ann.  August.  S.  128,  aber  nach  dens.  zu  1077  S.  129, 
handelte  es  sich  dabei  nur  um  einen  Neubau.  Möglicherweise  hängt  die 
Organisation  des  Stifts  mit  dem  Neubau  der  Kirche  zusammen. 

vor  1077?  Augsburg,  St.  Peter,  Kanoniker.  Von  B.  Embrich  be- 
merken die  Ann.  Aug.  z.  1077  S.  129,  daß  er  zu  den  vorhandenen  Kirchen 
und  Klöstern  drei  neue  hinzufügte.  Diese  lassen  sich  nicht  nachweisen. 
Doch  ist  es  nicht  unwahrscheinlich,  daß  St.  Peter  dazu  gehörte. 

1095  Neresheim,  Nemistheim,  Württemberg,  St.  Ulrich  u.  Afra,  Kano- 
niker. Gegründet  von  Graf  Hartmann  von  Dillingen  und  Rom  übergeben, 
von  Urban  II.  bestätigt,  Wirt.  ÜB.  I  S.  304  Nr.  246,  Ann.  Neresh.  Scr.  X 
S.  21.  Das  Stift  wurde  im  Anf.  des  12.  Jahrh.  in  ein  Benediktinerkl.  ver- 
wandelt. Gas.  mon.  Petrish.  III,  38  f.  Scr.  XX  S.  657  f. 

1102  Lorch,  Loricha,  OA.  Welzheim,  St.  Maria.  Von  Herzog  Fried- 
rich von  Schwaben  gegründet  und  Rom  übergeben.  Urk.  Friedrichs  Wirt. 
ÜB.  I  S.  334  Nr.  264. 

vor  1122  Bernried,  am  Würmsee,  St.  Martin,  Aug.-Chorherren.  Von 
Graf  Otto  von  Scheiern  gegründet  und  Rom  übergeben,  von  Kalixt  IL  be- 
stätigt, J.W.  6993,  M.B.  Vni  S.  319  ff. 

vor  1122  Echenbrunn,  Echinbrunnen,  BA.  Dillingen,  St.  Peter  u. 
Paul.  Von  dem  nobilis  vir  Gumpert  gegründet  und  Rom  übergeben,  von 
Kalixt  IL  1122  bestätigt,  J.W.  6959,  desgl.  von  B.  Hermann,  Reg.  Boic.  I 
S.  125. 

3.  Bamberg. 

10.  Jahrh.?  Forchheim,  St.  Martin.  1002  und  1017  als  abbatia  be- 
zeichnet, Dipl.  III  S.  3  Nr.  3  u.  S.  476  Nr.  372;  denn  die  Abtei  Erlangen  in 
der  letzten  Urk.  verdankt  offenbar  nur  einer  Vertauschung  der  beiden 
Namen  ihren  Ursprung.  Nach  Dipl.  II  S.  148  Nr.  132  v.  976  wird  man 
St.  Martin  schon  damals  für  eine  Kollegiatkirche  halten  dürfen.  1353  wurde 
das  Stift  erneuert,  Ussermann  S.  280. 

1007  Bamberg,  Domstift,  St.  Peter  u.  Georg,  s.  S.  424  ff. 

1009  Bamberg,  St.  Stefan,  Kanoniker,  s.  S.  428. 

1015  Bamberg,  St.  Michael,  s.  S.  428. 


—     1016     - 

1057—1065  Bambergs,  St.  Gangolf,  Kanoniker.  Gründer  B.  Günther, 
V.  Heinr.  7  S.  794. 

1065 — 1072  Bamberg,  St.  Jakob,  Kanoniker.  Gründer  B.  Hermann, 
V.  Heinr.  7  S.  794,  1072  wurde  das  Oratorium  in  der  Krypta,  1109  die 
Kirche  geweiht,  Not.  s.  Jac.  Scr.  XVII  S.  637. 

vor  1109  Weißennohe,  Wizanaha,  BA.  Forchheim,  St.  Bonifaz.  Von 
Pfalzgraf  Aribo  IL  gestiftet  und  Rom  übergeben,  von  Paschal  IL  1109  be- 
stätigt, J.W.  6233. 

1119  Michelfeld,  BA.  Eschenbach,  St.  Johann  Ev.  Stiftung  Ottos 
V.  Bamberg,  Ussermann,  C.  pr.  S.  67  Nr.  70  f.,  Relat.  de  p.  op.  Ott.  3  u.  5 
S.  1157  f.,  Mon.  Priefl.  1,11  S.  886,  Ebo  1,17  S.  833,  Herb.  1,24  S.  758, 
J.W.  7047. 

4.  Chur. 

vor  926  ad  Impidines,  Müstail  a.  d.  Albula  (s.  JB.  f.  Schweizer 
Gesch.  XV  S.  164)  St.  Peter,  Nonnen.  Im  angef.  Jahr  erwähnt,  Dipl.  I  S.  48 
Nr.  11,  vgl.  Lib.  confr.  Sangall.  S.  144,29. 

10.  Jahrh,?  Chur,  St.  Lucius,  Kanoniker.  Ursprung  unbekannt;  er- 
wähnt in  der  unechten  Bulle  J.W.  3889,  seit  1160  Prämonstratenserkl., 
Ann.  Osterh.  S.  541. 

10.  Jahrh.'?  Livate,  Clavades.  Das  Kl.  stand  in  Konfraternität  mit 
Pfäfers,  Confr.  Fabar.  S.  384  Sp.  112  f. 

vor  1095  Schuls,  apud  Schulle,  im  Erigadin,  St.  Maria.  Von  Eber- 
hard von  Tarasp  gegründet,  alsbald  nach  St.  Stefan,  endlich  nach  Marien- 
berg im  Vintschgau  verlegt,  Mohr,  Cd.  I  S.  146  Nr.  102  u.  S.  170  Nr.  124. 

nach  1095  Marienberg,  S.  Maria  in  monte,  bei  Burgeis  durch  Ver- 
legung von  Schuls  entstanden,  s.  o.  Die  Verlegung  fand  vor  1125  statt, 
s.  Mohr  I  S.  157  Nr.  113. 

5.  Eiclislätt. 

976  Bergen,  Barigin,  BA.  Neuburg  a.  D.,  St.  Maria,  Nonnen.  Von 
der  Herzogin  Biletrud  gestiftet,  Auct.  Garst.  S.  566,  Ann.  s.  Rudb.  S.  772, 
Anon.  Haser.  14  S.  257  f.,  vgl.  Dipl.  II  S.  155  Nr.  141,  J.W.  3856. 

10.  Jahrh..  Auhausen  a.  d.  Wörnitz,  Ahusen,  BA.  Nördlingen,  St. 
Maria.  Eine  offenbar  junge  Inschrift  bei  Hirsching,  Stifts-  u.  Closter- 
lexikon  I  S.  234  gibt  958  als  Todesjahr  des  angeblichen  Stifters.  Die  Urk. 
beginnen  erst  im  13,  Jahrh.,  Falckenstein,  Cd.  Nordgav.  S.  41  Nr.  31. 

1021  — 1042  Eichstätt,  mens  vetus,  d.  h.  der  Willibaldsberg.  Hier 
gründet  B.  Heribert  ein  Mönchski.,  Anon.  Haser.  30  S.  262. 

1035  Eichstätt,  St.  Walburg.  Von  B.  Heribert  als  Nonnenkl.  er- 
neuert, Anon.  Haser.  30  f.  S.  262,  L^rk.  Heriberts  bei  Lefflad,  Regesten  I 
S.  12  Nr.  104. 

11.  Jahrh?  Wilzburg,  Wilciburg,  BA.  Weißenburg  a.  S.,  St.  Peter 
u.  PauL     Älteste  Erwähnung  um  1090  bei  Ebo,  V.  Otton.  I,  2- S.  591. 

1102  Kastl,  BA.  Neumarkt  in  d.  Oberpfalz,  St.  Peter.  Von  den 
Grafen  Beringer  und  Friedrich  von  Kastl  gegründet,  Schutzbf  Paschais  II. 
J.W.  5917,  an  Petershausen  gegeben,  Gas.  mon.  Petrish.  III,  33  u.  37  S.  657. 
Vgl.  auch  den  Cat.  abb.  Scr.  XIII  S.  337,  wonach  der  erste  Abt  Altmana, 
1108  eingesetzt  wurde. 

6.  Halberstadt. 

936  Quedlinburg,  St.  Servaz  u.  Dion.,  Nonnen.  Stiftung  der  Königin 
Mathilde,  Dipl.  I  S.  89  Nr.  1,  Thietm.  1,21  S.  13,  Vit.  I  Mahth.-7  S.  577, 
Ann.  Quedl.  z.  937,  Ann.  Magdb.  z.  968   S.  148. 

936  Groningen,  Groninga,  Kr.  Oscbersleben,  St.  Veit,  von  Corvey 
abhängig.  Von  Graf  Sigfrid  gegründet,  von  Abt  Folkmar  v.  Corvey  beurk., 
ÜB.  d.  H.  Kalberst.  I  S.  8  Nr.  21,  vgl.  Nr.  20,  Ann.  Saxo  z.  965  S.'619. 

nach  942  Walbeck,  Wallibici,  bei  Helmstedt,  St.  Maria  u.  Andreas, 


—     1017     — 

Kanoniker.  Von  Graf  Liuthar  von  Walbeck,  dem  Großvater  Thietmars  von 
Merseburg,  gegründet,  Thietm.  VI,  43  S.  160. 

vor  950  Frohse,  Frasa,  Kr.  Kalbe,  St.  Cyriak.  Stifter  Markgr.  Gero, 
s.  Dipl.  I  S.  211  Nr.  130;  961  Nonuenkl.  u.  Gernrode  unterworfen,  II  S.  13  Nr.  4. 

vor  961  Quedlinburg,  St.  Wiebert  u.  Jakob,  in  piano  iuxta  curtem 
regiam,  Kanoniker.  Stiftung  der  Königin  Mathilde,  Vit.  Mahth.  ant.  11 
S.  579,  Ann.  Magdb.  z.  968  S.  148,  vgl.  Dipl.  I  S.  313  Nr.  228 

961  Gernrode,  Geronisroth,  am  Harz,  St.  Cyriak,  Nonnen.  Von 
Markgraf  Gero  gestiftet,  Dipl.  I  S.  314  Nr.  229,  Cd.  Anhalt.  I  S.  26  Nr.  36, 
Thietm.  II,  19  S.  29,  Ann.  Quedl.  z.  1014  S.  82. 

961  Hadm  er  sieben,  Hathümersleva ,  Kr.  Wanzleben,  St.  Feter  u. 
Stefan,  Nonnen.  Von  B.  Bernhard  v.  Halberstadt  gestiftet,  von  Otto  II.  be- 
stätigt, ÜB.  I  S.  15  Nr.  32. 

970  Thankmarsfeld,  Wüstung  bei  Ballenstedt  in  Anhalt,  St.  Maria. 
Von  EB.  Gero  v.  Köln  und  seinem  Bruder,  MG.  Thietmar,  gegründet,  Cd. 
Anhalt.  I  S.  36  ff.  Nr.  47  u.  49,  Ann.  Magdb.  z  970  S.  151.  I.  J.  975  nach 
München-Nienburg,  Diöz. -Magdeburg,  verlegt,  Dipl.  II  S.  128  Nr.  114,  Chr. 
Mont.  Ser.  z.  1171  S.  153  f.,  Ann.  Saxo  z.  975  S.  626,  Ann.  Magdb.  z.  971  S.  151. 
975?  Hagenrode,  3t.  Joh.,  Propstei  von  Nienburg.  Die  Stiftung  ist 
wahrscheinlich  weit  jünger;  denn  was  das  Chr.  Mont.  Ser.  z.  1171  S.  154 
über  die  Entstehung  sägt,  ist  Folgerung  aus  dem  Namen,  also  unglaub- 
würdig. Der  Ort  gehörte  983  dem  Kl.,  Cd.  Anhalt.  I  S.  55  Nr.  71,  die  Propstei 
ist  erst  1179  belegbar  S.  419  Nr.  567. 

979  Aisleben,  Eleslebo,  an  d.  Saale,  St.  Johann,  Nonnen.  Von  Graf 
Gero  gegr.,  von  Otto  II.  best.,  Dipl.  II  S.  216  Nr.  190,  Privil.  Benedikts  VII. 
V.  983  Gott.  Nachr.  1902  S.  203,  Ann.  Magdb.  z  979  S.  154,  Thietm.  HI,  9  S.  53. 

vor  983  Arne  bürg  a.  Elbe,  Kr.  Stendal,  St.  Maria  u.  Thomas.  Von 
Graf  Brun  von  Arneburg  gestiftet,  983  von  Benedikt  VII.  als  königliches 
Kl.  bestätigt,  J.W.  3819.  Die  Abtei  war  schon  1006  aufgelöst;  damals 
kamen  Güter  an  Magdeburg;  es  sollte  in  A.  ein  Stift  errichtet  werden, 
Dipl.  III  S.  136  Nr.  111.     Das  scheint  aber  nicht  geschehen  zu  sein. 

vor  985  Gerbstedt,  Gerbizstedi,  Seekreis  Mansfeld,  St.  Joh.  B.,  Nonnen. 
Von  MG.  Ricdag  von  Meißen  gegründet,  Ann.  Saxo  z.  985  S.  633;  kommt 
durch  B.  Friedrich  1064—84  an  Münster,  ÜB.  d.  Kl.  d.  Grafsch.  Mansfeld 
S.  1  Nr.  3. 

986  Quedlinburg,  St.  Maria  in  monte  occidentali,  Münzenberg, 
Nonnen.  Stiftung  der  Königin  Mathilde,  Ann.  Quedl.  S.  67,  Vit.  Mahth. 
ant.  11  S.  579.  Der  Abtei  St.  Servaz  unterworfen,  ÜB.  d.  Kl.  d.  Grafsch. 
Mansfeld  S.  536  Nr.  2. 

991  Vitzenburg,  a.  Unstrut,  Kr.  Querfurt,  St.  Maria  u.  Dionys, 
Nonnen.  Von  dem  Edlen  Brun  gestiftet,  von  Otto  III.  privilegiert,  Dipl.  II 
S.  475  Nr.  68,  vgl.  Ann.  Pegav.  z.  1110  S.  250. 

992  Wal b eck,  St.  Andreas,  Nonnen.  Otto  III.  übergibt  den  seiner 
Großmutter  Adelheid  gehör.  Hof  Walbeck  behufs  Gründung  eines  Nonnenkl. 
an  die  Abtei  St.  Servaz  in  Quedlinburg,  Dipl.  II  S.  489  Nr.  81;  vgl.  Ann. 
Quedl.  z.  997  S.  74  f.,  Ann.  Saxo  z.  992  S.  638,  Ann.  Magdb.  z.  992  S.  158. 

995  Stötterlingeburg,  Kr.  Halberstadt,  St.  Lorenz,  Nonnen.  Von 
B.  Hildeward  gestiftet,  Ann.  Quedl.  S.  73,  Ann.  Saxo  z.  992  S.  638;  1107— 
1109  erneuert,  ÜB.  I  S.  95  Nr.  133. 

996—1023  Halberstadt,  St.  Maria,  Kanoniker.  Von  B.  Arnulf  ge- 
gründet, ÜB.  I  S.  51  Nr.  69. 

10.  Jahrb.  Kalbe  a,  d.  Milde,  Kr.  Salzwedel,  St.  Lorenz,  Nonnen; 
s.  S.  141  Anm.  1. 

10.  Jahrh.  Hillersleben,  Hilleslevo,  Kr.  Neuhaldensleben,  St.  Lorenz, 
Nonnen.  Gründung  unbekannt.  1002  von  den  Slaven  zerstört,  s.  Thietm. 
IV,  52  S.  93,  vgl.- Ann.  Saxo  S.  644,  der  die  Zerstörung  z.  J.  999  berichtet. 
Nun  wurde  das  Kl.  Kanonikat,  1096  übergab  es  Herrand  von  Halberstadt 
an  Mönche  von  Ilsenburg,  ÜB.  I  S.  81  Nr.  118,  vgl.  Ann.  Saxo  z.  1110  S.  748, 
Ann.  Magdb.  S.  181. 


—     1018     — 

10.  Jabrh.  Köibigk,  Colebice,  in  Anhalt,  St.  Magnus  u.  Stefan.  Ur- 
sprung unbekannt.  Das  Kl.  soll  durch  Heinrich  11.  an  Bamberg  gekommen 
sein,  kam  herunter  und  wurde  1142  als  Prämonstratenserstift  erneuert.  Cd. 
Anhalt.  I  S.  216  S.  Nr.  293  u.  294. 

1018  Ilsenburg,  Elisinaburg,  im  Harz,  St.  Peter  u.  Paul.  Die  An- 
fänge reichen  in  d.  10.  Jahrh.  zurück,  s.  Ann.  Hild.  z.  994  S.  26  und  die 
Notiz  über  eine  Schenkung  Ottos  III. ,  ÜB.  d.  Kl.  Ilsenb.  I  S.  2  Nr.  2. 
Definitiv  kam  der  Ort  durch  Heinrich  II.  in  den  Besitz  des  Bistums,  S.  1 
Nr.  1,  woraufhin  B.  Arnulf  die  Gründung  vollzog,  S.  2  Nr.  2.  Das  Kl.  wurde 
1085  m'it  Cluniacensern  besetzt,  S.  6  Nr.  5;  vgl.  Ann.  Saxo  z.  1088  S.  726. 
1020 — 1036  Jena,  wahrscheinlich  Großjena  bei  Naumburg.  Der  MG. 
Ekkehart  erscheint  als  Eigentümer  der  abbatia  in  Jena  tunc  confirmata, 
Chr.  ep.  Mers.  5  S.  178;  sie  scheint  nicht  zu  dauernder  Existenz  gekommen 
zu  sein. 

1023—1036  Halberstadt,  St.  Bonifaz,  Boßleben,  Kanoniker.  Von  B. 
Brantag  gegründet,  Ann.  Saxo  z.  1036  S.  680,  Ann,  Magdb.  z.  1086  S.  171, 
Gest.  ep.  Halb.  S.  93;  vgl.  ÜB.  des  Stifts  St.  Bon.  S.  3  Nr.  3. 

1023 — 1036  Halberstadt,  St.  Johann,  Kanoniker.  Von  B.  Brantag 
gegründet,  Ann.  Saxo  z.  1036  S.  680,  Ann.  Magdb.  z.  1036  S.  171. 

vor  1038  Wimmelburg,  Wimodeburc,  Seekreis  Mansfeld,  St.  Cyriak. 
Stifterin  die  Gräfin  Christina,  erste  Erwähnung  1038,  Ann.  Hild.  S.  43.  W. 
scheint  ursprünglich  Stift  gewesen  zu  sein,  wurde  unter  Burchard  II. 
1059—1088  mit  Mönchen  besetzt,  Urk.  B.  Reinhards  Uß.  I  S.  120  Nr.  150. 
1041  Gosek,  Abbatia  Gozzicana,  Kr.  Querfurt,  St.  Maria  u.  Mich. 
Von  EB.  Adalbert  von  Hamburg  gestiftet  und  1053  der  Kirche  in  Bremen 
übergeben,  Hamb.  ÜB.  I  S.  76  Nr.  76,  Adam  111,9  S.  101,  Chr.  Gozec.  1,1' 
u.  7  S.  141  S. 

1046?  Ballenstedt  am  Harz,  St.  Pankraz,  Kanoniker.  Unechte, 
aber  inhaltlich  unanstößige  Urk.  Heinrichs  III.  vom  Tag  der  Weihe  Cd. 
Anhalt.  I  S.  95  Nr.  120;  die  Kirche  war  von  dem  Kl.  Nienburg  abhängig, 
s.  Cd.  Anhalt.  I  S.  118  Nr.  148,  vgl.  146  v.  1073;  1123  in  eine  Bened.-Abtei 
verwandelt,  Ann.  Magdb.  S.  182,  Ann.  Saxo  S.  760;  vgl.  Cd,  Anhalt.  I 
S.  237  Nr.  319. 

1059—1088  Halberstadt,  St.  Paul,  Kanoniker.  Von  B.  Burchard  IL 
gegründet,  Ann.  Saxo  z.  1071  S.  698;  vgl.  ÜB.  der  Koll.-Stifter  St.  Bonif. 
u.  St.  Paul  S.  292  Nr.  2. 

1084  Huysburg,  Kr.  Oschersleben,  St.  Maria,  Doppelkl.  Von  B. 
Burchard  II.  gegründet,  Stiftungsurk.  ÜB.  I  S.  74  Nr.  106;  als  Doppelkl.  er- 
scheint H.  in  der  Urk.  B.  Reinhards  v.  1118  S.  107  Nr.  142.  1156  wurden 
die  Nonnen  entfernt,  S.  215  Nr.  248. 

1107 — 1123  Lodersburg,  Ludesburc,  Kr.  Querfurt,  St.  Maria  u.  Bruno. 
Von  Dietrich  v.  Querfurt  unter  B.  Reinhard  gegründet,  unter  B.  Rudolf 
1146  nach  Eilwardestorp  verlegt;  das  Kl.  heißt  seitdem  Marienzell,  Uß.  I 
S.  179  Nr.  213. 

1108  Osterwieck,  Hosterwich,  Kr.  Halberstadt,  Kanoniker  nach  der 
Regel  Aug.'s.  Von  B.  Reinhard  geordnet,  ÜB.  I  S.  90  Nr.  130;  1112  nach 
Hamersleben  verlegt,  S.  100  Nr.  136. 

um  1110  Reinsdorf,  Regenheresdorf,  Kr.  Querfurt,  St.  Joh.  B,  Von 
Wiprecht  v.  Groitzsch  und  Otto  v.  Bamberg  gestiftet,  Ann.  Pegav.  z.  1110 
S.  250,  Mon.  Priefi.  1, 11  S.  886  u.  13  S.  887,  von  Kalixt  II.  1123  bestätigt, 
I,  22  S.  887. 

1112  Hamersleben,  Hameresleve,  Kr.  Oschersleben,  St.  Pankraz, 
Kanoniker  naoh  d.  Regel  Aug.'s.  Durch  Verlegung  von  Osterwieck  ent- 
standen, s.  o.  u.  vgl.  Ann.  Magdb.  z.  1109  S.  181. 

1115  Braunschweig,  St.  Ägidien.  Von  der  Markgr.  Gertrud  ge- 
stiftet, Uß.  I  S.  105  Nr.  139. 

1115?  Rohrbach.  Kr.  Sangerhausen,  St.  Maria,  Nonnen,  v.  Ledebur, 
Corresp.-Bl.  1866  S.  65,    und  Hermann,  Ztschr,  d.  Ver.  f.  thür.  Gesch.  1871 


—     1019     — 

S.  147  Nr.  121,  lassen  das  Kl.  i.  a.  J.  gegründet  sein.  Ich  kenne  keinen 
Beleg. 

vor  1120  Konradsburg,  Kr.  Aschersleben,.  St.  Sixt.,  Kanoniker.  Ur- 
sprung unbekannt.  1120  unterschreibt  Rodolph,  vicedominus  et  praepositus 
in  Conradesburg,  eine  Urk.  des  B.  Reinhard,  Uß.  I  S.  116  Nr.  147. 

vor  1120  Schöningen,  in  Braunschweig,  St.  Lorenz.  Nonnenkl.  un- 
bekannter Gründung,  1120  in  ein  Aug.-Chorherrenstift  verwandelt,  ÜB,  I 
S.  118  Nr.  149. 

1120  Kaltenborn,  Kr.  Sangerhausen,  St.  Job.,  Kanoniker  nach  der 
Regel  Aug-'s.  Von  B.  Reinhard,  nach  test.  Bestimmung  des  Gr.  Wichmann 
gestiftet,  ÜB.  I  S.  112  Nr.  147,  von  Honor.  IL  1126  bestätigt,  LW.  7247. 

7.  Hildesheim. 

vor  973  Gandersheim,  in  superiore  plaga  civitatis,  St.  Maria,  Nonnen, 
von  der  Abtei  abhängig.  Die  erste  Gründung  ist  unbekannt,  973  erneuerte 
die  Äbt.  Gerberg  das  Kl.  für  30  Nonnen,  Dipl.  II  S.  44  Nr.  35. 

993 — 1002  Heiningen,  Heningi,  Kr.  Liebenburg,  St.  Maria  u.  Peter, 
Nonnen.  Unter  Otto  III.  und  B.  Bernward  von  der  ingenua  femina  Hilde- 
suit  gegründet,  von  Heinrich  IL  bestätigt,  Dipl.  III  S.  308  Nr.  261. 

1003  ölsburg,  Aisburg,  im  H.  Braunschweig,  Kanoniker.  Stiftung 
des  Grafen  Altmann,  von  Heinrich  IL  bestätigt;  so  Lüntzel,  der  I  S.  340 
Anm.  3  eine  ungedruckte  Bestätigungsurk.  Heinrichs  erwähnt. 

1000 — 1007  Steterburg,  Stederburg,  H.  Braunschweig,  St.  Jak.  u. 
Christoph,  Nonnen.  Von  Frederun,  der  Tochter  des  Grafen  Altmann,  gestiftet, 
von  Heinrich  IL  bestätigt,  Ann.  Stederb.  Scr.  XVI  S.  199,  Dipl.  III  S.  151 
Nr.  126.     1070  Weihe  der  Kirche,  Ann.  Sted.  S.  202. 

1011 — 1015  Hildesheim.  St.  Michael.  Stiftung  Bernwards,  Urk.  Bern- 
wards  v.  996,  1019  u.  1022  ÜB.  d.  H.  Hildesh.  I  S.  27  Nr.  38,  S.  55  Nr.  62 
u.  S.  63  Nr.  67,  die  letzte  ist  gefälscht;  Urk.  Heinrichs  IL  v.  1022  S.  610 
Nr.  479  {.,  vgl.  die  Fälschung  S.  304  Nr.  260.  V.  ßernw.  46  f.  S.  778,  Ann. 
Hild.  z.  1015  S.  31. 

vor  1021  Ringelheim,  Kr.  Liebenburg,  St.  Abdon  u.  Sennen,  Nonnen. 
Gründung  unbekannt;  man  schrieb  sie  im  Kl.  später  der  Zeit  Ottos  I.  zu, 
s.  d.  Fälschung  Dipl.  I  S.  587  Nr.  435;  die  erste  echte  Urk.  ist  Dipl.  III 
S.  569  Nr.  447. 

1023  Hildesheim,  St.  Maria  u.  Epiphan.,  Kanoniker.  Von  B.  Gode- 
hard  1023  in  australi  parte  principalis  ecclesiae  gegründet,  1126  geweiht, 
Ann.  Hild.  S.  34,  Vita  I  Godeh.  37  S.  194,  II,  18  S.  206.  Das  Stift  brannte 
noch  unter  Godehard  ab,  die  Kongregation  löste  sich  auf,  Chr.  Hild.  14 
S.  853. 

1024  Hildesheim,  St.  Barthol.,  an  d.  Sülze,  in  Sultia,  Kanoniker. 
Stiftung  Godehards,  Vita  I  Godeh.  37  S.  194.  Vita  11,20  S.  207;  seit  B. 
Bruning  Regel  Aug.'s,  ÜB.  I  S.  230  Nr.  243. 

1025  Hildesheim,  St.  Moritz.  Von  B.  Godehard  1025  begonnen, 
1028  geweiht,  Ann.  Hild.  S.  34,  Vita  I  Godeh.  37  S.  194,  H,  21  S.  208,  die 
Kirche  war  Chorherrenstift;  B.  Hezilo  entfernte  die  Kanoniker  und  übergab 
das  Kl.  an  Nonnen,  Chr.  Hild.  17  S.  854,  vgl.  ÜB.  I  S.  98  Nr.  100  v.  1058. 
Doch  müssen  alsbald  die  Kan.  zurückgeführt  worden  sein,  ÜB.  I  S.  129  ff. 
Nr.  135—137;  vgl.  S.  145  Nr.  157. 

1029  Wrisb ergholzen,  Holthuson,  Kr.  Marienberg  in  Hannover,  St. 
Benedikt.  Von  B.  Godehard  21.  März  1029  geweiht  und  mit  den  Mönchen 
von  St.  Michael  besetzt,  diese  wurden  jedoch  bald  wieder  zurückgeführt, 
Vita  I  Godeh.  37  S.  194  L 

1039—1056  Goslar,  Georgenberg,  Kanoniker.  Von  Heinrich  IIL  be- 
gonnen, ÜB.  d.  St.  Goslar  I  S.  194  Nr.  151,  1050  geweiht,  Ann.  Stederb. 
S.  202.     1152  Regel  Aug.'s,  s.  St.  3625. 

vor  1047  Goslar,  St.  Simon  u.  Jud.,  Kanoniker.  Stiftung  Heinrichs  111., 
Urk.  Heinrichs  v.  1047  ÜB.  d.  St.  G.  I  S.  127  Nr.  40,   1049  von  Leo  IX.  in 


-     1020     — 

päpstl.  Schutz  genommen,  S.  131  Nr.  43,  1050  geweiht,  Ann.  Stederb.  S.  202, 
Saxo  S.  688;  vgl.  Lamb.  z.  1051  S.  68. 

vor  1056  Goslar,  Petersberg,  Kanoniker  Stiftung  Heinrichs  III.,  Urk, 
Heinrichs  IV.  v.  1062  ÜB.  I  S.  155  Nr.  82,  Ann.  Saxo  z.  1056  S.  691,  vgl. 
V.  Altm.  2  Scr.  XII  S.  230. 

1068 — 90  Braunschweig,  St.  Cyriak,  Kanoniker.  Stiftung  des  MG. 
Ekbert,  Ann.  s.  Blas.  z.  1090  Scr.  XXIV  S.  824. 

um  1079  Hildesheim,  H.  Kreuz,  Kanoniker.  Stiftung  d.  B.  Hezilo, 
Chr.  Hild.  17  S.  854,  vgl.  ÜB.  d.  St.  H.  I  S.  13  Nr.  32. 

1117  Riechenberg  bei  Goslar,  St.  Maria,  Aug.-Chorherren.  Von  dem 
Subdiakon  Peter  in  Goslar  gestiftet,  1122  geweiht,  1131  von  B.  Bernhard 
beurkundet,  ÜB.  I  S.  181  Nr.  198,  das  Jahr  der  Stiftung  und  Weihe  Ann. 
Stederb.  S.  203. 

1125  Marienrode,  Backenrode,  Betzigerode,  Novale  ßacconis,  b.  Hildes- 
beim,  St.  Maria,  Aug.-Chorherren.  Von  B.  Berthold  gestiftet,  ÜB.  I  S,  163 
Nr.  183,  Chr.  Hild.  19  S.  855,  Cat.  ep.  S.  748. 

S.  Konstanz. 

nach  900  Altdorf,  OA.  Ravensburg,  St.  Martin,  Nonnen.  Von  dem 
Weifen  Heinrich  gegründet,  Hist.  Weif.  Weing.  S.  15.  Das  Kl.  kam  im 
Verlauf  an  Kanoniker^  1036  führte  die  Gräfin  Irmgard  die  Nonnen  zurück, 
Herim.  Aug.  S.  122.  Nach  der  Klostertradition  versetzte  Weif  IL  (gest. 
1055)  die  Nonnen  nach  Altomünster  und  die  Mönche  von  dort  nach  Alt- 
dorf, Hist.  Weif.  Weing.  10  S,  18;  1053  brannte  das  Kl.  ab,  Herim.  Aug.: 
irifolgedessen  wurde  es  nach  Weingarten  verlegt,  Hist.  Weif.  Weing.  12  S.  19. 

934  Einsiedeln,   Cella  s.  Meginradi,  St.  Maria  u.  Moritz,  s.  S.  376. 

934 — 976  Konstanz,  St.  Moritz,  Kanoniker.  Stiftung  des  B.  Konrad, 
V.  Chuonr.  6  S.  432,  Hist.  Weif.  Weing.  5  S.  16. 

vor  962  St.  Blasien  im  Schwarzwald.  Von  dem  Einsiedler  Regin- 
bert  gegründet,  Ann.  s.  Blas.  Scr.  XVII  S.  275,  Cont.  Begin.  z.  962  S.  172. 
Dipl.  II  S.  350  Nr.  297. 

nach  973  Hohentwiel,  Mons  Duellus,  St.  Maria,  Georg  u.  Cyrill. 
Von  der  Herzogin  Hadwig  errichtet,  Ekkeh.  Cas.  s.  Galli  94  S.  343,  Cas. 
mon.  Petrish.  1, 43  f.  S.  637  u.  II,  B  S.  640,  nach  Stein  a.  Rh.  verlegt,  ib., 
vgl.  auch  die  Fälschung  Dipl.  III  S.  654  Nr.  511. 

988  Petershausen  bei  Konstanz,  St.  Gregor.  Gründung  Gebhards  II. 
von  Konstanz,  983  begonnen,  992  geweiht.  V.  Gebeh.  10  u.  13  S.  586  f., 
Cas.  mon.  Petrish.  I,  9  S.  630  f.,  Dipl.  II  S.  538  Nr.  126. 

vor  993  Sulzburg,  Mons  Salsuginis,  Kr.  Lörrach,  St.  Cyriak,  Nonnen. 
Gegründet  von  dem  Grafen  Birchtilo  (Bezelinus)  und  an  das  Bistum  Basel 
übergeben,  Dipl.  II  S.  540  Nr.  129,  Geneal.  Zaring.  Scr.  XHI  S.  735,  Trouillat, 
Mon.  de  Bäle  I  S.  137  Nr.  83,  Krüger  S.  768. 

vor  994  Waldkirch,  Mon.  Silvatense,  im  Breisgau,  St.  Maria  u. 
Margar.,  Nonnen.  Stiftung  unbekannt.  Erste  sichere  Erwähnung  Dipl.  II 
S.  568  Nr.  157;  das  Kl.  stand  in  Konfraternität  mit  St.  Gallen,  Confr.  Sang. 
S.  144. 

vor  1007  Stein  a.  Rhein,  Kant.  Schaff  hausen,  St.  Maria,  Georg  u. 
Cyrill.  Durch  Verlegung  von  Hohentwiel  entstanden,  s.  o.,  1007  bambergisch, 
Dipl.  m  S.  195  Nr.  166. 

1027  Muri  im  Aargau,  St.  Martin,  Doppelkl.  Von  B.  Werner  und  der 
Gräfin  Ita  gegründet.  Acta  fundat.  Quellen  z.  Schweiz.  Gesch.  III,  2  S.  16  ff. 
Urk.  Wernhers  V.  1027  S.  107  Nr.  1.  Propstei  von  Einsiedeln.  Seit  1114 
selbständig,  Urk.  Heinrichs  V.  S.  40. 

vor  1036  Beromünster,  Kant.  Luzern,  St.  Michael,  Kanoniker.  Von 
Graf  Ulrich  von  Lenzburg  gestiftet,  Schweiz.  ÜR.  I  S.  328  Nr.  1304,  Schutz- 
brief Heinrichs  HI.  v.  1045  S.  840  Nr.  1330. 

1042  Isny,  St.  Georg,  Doppelkl.  Von  Graf  Manegold  v.  Veringen  ge- 
gründet, im  angef.  Jahr  geweiht,  Not.  Isn.  NA.  VIII  S.  158,  vgl.  Necr.  Isn. 
z.  7.  Febr.  S.  177. 


—     1021     — 

vor  1044  Embrach,  Imbriaga,  Kant.  Zürich,  St.  Peter  u.  Paul,  Kano- 
niker. Von  dem  Besitzer,  dem  Straßb.  Kanon.  Hunfred,  an  Straßburg  über- 
geben, ÜB.  V.  Zürich  I  S.  126  Nr.  233. 

1050  Schaffhausen,  St.  Salvator  u.  Alle  Heiligen.  Von  dem  Zürich- 
gauischen  Grafen  Eberhard  v.  Neuenbürg  gegründet,  Leo  IX.  weiht  22.  Nov. 
1052  einen  Altar,  3.  Nov.  1064  Weihe  der  Kirche,  Ann.  Scafh.  Scr.V  S.  388, 
Not.  s.  Salv.  Scafh.  Scr.  XIII  S.  721-,  Urk.  Eberhards  von  1050  Quellen  z. 
Schweiz.  Gesch.  lU,  1  S.  6  Nr.  S. 

1058  Weingarten,  OA.  Ravensburg,  St.  Martin.  Durch  Verlegung 
von  Altdorf  entstanden,  s.  o. 

1072  Ulrichszeil  am  Feldberg,  St.  Peter,  s.  S.  865  Anm.  10. 

vor  1078  Weilheim  unter  Teck,  St.  Peter,  s.S.  869  Anm.  11.  1093 
nach  St.  Peter  im  Schwarzwald  verlegt,  s.  u. 

1082  Reichenbach,  OA.  Freudenstadt,  St.  Gregor,  s.  S.  869  Anm.  IL 

vor  1083  Sindelfingen,  OA.  Böblingen,  St.  Martin,  s.  S.  869  Anm.  11. 

1083—84  St.  Georgen,  Kr.  Villingen  im  Schwarzwald,  s.  S.  869 
Anm.  11. 

nach  1084  Münsterlingen,  Münsterlin,  Monasteriolum,  am  ßoden- 
see  im  Thurgau,  St.  Remigius  u.  Walburg,  Nonnen.  B.  Gebhard  IIT.  ver- 
legte hierher  das  in  Verfall  geratene  Hospital  von  Kreuzlingen.  1125  war 
es  Nonnenkl.,  Urk.  Heinrichs  V.  v.  1125  Thurg.  ÜB.  II  S.  43  Nr.  19. 

nach  1087  Bollschweil,  Boleswiler,  BA.  Staufen,  St.  Fides,  Nonnen, 
von  Cluni  abhängig.  Von  Ulrich  von  Zell  gegründet,  V.  Udalr.  32  S.  262, 
1115  nach  Sölden  im  Breisgau  verlegt,  Urk.  des  Abts  Pontius  von  Cluni, 
Mabill.  Ann.  ord.  s.  Bened.  V  S.  659  Nr.  90. 

1089  Zwiefalten,  ad  duplices  aquas,  OA.  Münsingen,  St.  Maria, 
Doppelkl.     Von  den  Grafen  Liudulf  u.  Kono  gegründet,    s.  S.  869  Anm.  11. 

um  1090  Blaubeuren,  St.  Joh.  B.  Von  den  Grafen  Heinrich,  und 
Hugo  gegründet,  s.  S.  869  Anm.  11. 

vor  1092  W'agenhausen,  Vachinhusin,  am  Rhein  bei  Stein,  St.  Maria. 
Von  Abt  Siegfried  von  St.  Salvator  in  Schaffhausen  erbaut,  s.  Thurg.  ÜB.  IL 
S.  23  Nr.  8.  Das  Kl.  erwarb  den  Ort  Wagenhausen  1083,  S.  17  Nr.  6;  vgl. 
Gas.  mon.  Petrish.  111,  27  S.  656. 

vor  1092  Schaff  hausen,  St.  Agnes,  Nonnen.  Von  Abt  Siegfried  von 
St.  Salvator  erbaut,  s.  Urk.  v.  Allerheil.  S.  48  Nr.  26  und  zum  zeitl.  Ansatz 
S.  15  Nr.  6. 

1093  St.  Peter  im  Schwarzwald  bei  Freiburg.  Durch  Verlegung  von 
Weilheim  u.  T.  entstanden,  Bern.  z.  1093  S.  456,  Geneal.  Zaring.  S.  735f., 
Vit.  Wilh.  Hirs.  22  S.  219;  J.W.  5545  v.  1095. 

1093  Wiblingen,  OA.  Laupheim,  St.  Martin.  Von  dem  Grafen  Hart- 
mann und  seinem  Bruder  Otto  gestiftet  und  Rom  übergeben,  1093  geweiht, 
Bern.  S.  456,  Bestätigungsurk.  Urbans  II.  v.  1098  Wirt.  Uß.  I  S.  808  Nr.  250. 

1098  Ochaenhausen,  OA.  Biberach,  St.  Georg,  von  St.  Blasien  ab- 
hängig. 1093  geweiht,  Bern.  S.  456  f.  Stiftungsurk.  des  Abts  Uto  v.  St. 
Blasien,  Wirt.  ÜB.  I  S.  321  Nr.  256;  vgl.  die  Urk.  Lothars  IIL  S.  369  Nr.  288. 

1095  Alpirsbach  im  Schwarzwald,  OA.  Oberndorf,  St.  Maria  u. 
Benedikt.  Von  Ruotmann  v.  Hausen,  Adalbert  v.  Zollern  u.  Alwig  v.  Sulz 
gegründet,  Stiftungsurk.  Wirt.  ÜB.  I  S.  315  Nr.  254. 

1096?  Grafenhausen,  Gravinhusin,  BA.  Bonndorf,  St.  Fides,  von 
St.  Salvator  in  Schaff  hausen  abhängig.  1095  hatte  St.  Salv.  zwar  Besitz 
in  Gr.,  aber  eine  Zelle  bestand  noch  nicht,  s.  Schweiz.  UR.  I  S.  408  Nr.  1484. 
Die  letztere  wird  genannt  in  der  falschen  Urk.  Heinrichs  V.  v.  1111  St.  3074. 
Das  Jahr  1096  als  Weihejahr,  Reg.  Const.  584,  ist  also  wahrscheinlich  un- 
richtig und  ist  die  Zelle  jünger,  s.  die  Daten  bei  Krüger  S.  205. 

vor  1097  Beuron,  Burun,  OA.  Sigmaringen,  St.  Martin,  Aug.-Chor- 
herren.  Von  einem  gewissen  Peregrin  gegründet  und  Rom  übergeben, 
Urk.  Urbans  II.  J.W.  5692. 

vor  1097  Andelsbueh,    Andoltisbuch     St.  Peter.     Von    dem    Grafen 


—     1022     — 

Ulrich  V.  Bregenz  gegründet;  von  Petershausen  abhängig,  1097  nach  Meherau 
verlegt,  Gas.  mon.  Petrish.  III,  24  f.  S.  654. 

1097  Meherau,  Augia  maior,  Bregenz,  St.  Peter  u.  Paul.  Okt.  1097 
von  B.  Gebhard  III.  geweiht. 

1100—1108  Weitenan,  Witenowa,  BA.  Schopfheim,  St.  Gangolf,  von 
St.  Blasien  abhängig.  Die  Kirche  kam  1100  an  das  Kl.,  Gerbert,  Hist.  Silv. 
nigr.  III  S.  38  Nr.  26,  nach  der  Klostertradition  entstand  die  Zelle  vor  1108, 
Gerbert  1  S.  408,  urkundlich  nachweislich  ist  sie  1126,  Wirt.  ÜB.  I  S.  371 
Nr.  288. 

1102?  Kohlborg,  Coloberc,  OA.  Nürtingen,  St.  Nikol.  Zwiefaltische 
Propstei.  1102  wird  die  Weihe  der  Kapelle  erwähnt,  Ann.  Zwif.  Scr.  X 
S.  55,  vgl.  Ortl.  ehr.  1,6  S.  75  f. 

1107  —  1113?  Amtenhausen,  BA.  Engen,  Nonnen,  von  St.  Georg  im 
Schwarzwald  abhängig.  Von  Theoger  gestiftet,  V.  Theog.  1, 28  S.  462,  vgl. 
Fürstenb.  ÜB.  V  S.  41  Nr.  69,  2. 

1113  Wislikhofen,  Wizlinchovin,  im  Aargau,  St.  Oswald,  von  St 
Blasien  abhängig.  1113  gestiftet  und  an  St.  Blasien  übergeben,  1137  von 
Innocenz  IL  bestätigt,  Wirt.  ÜB.  II  S.  2  Nr.  307,  vgl.  I  S.  871  Nr.  288. 

1115  Sölden,  Seieden,  BA.  Freiburg  i.  B.,  St.  Fides,  Nonnen.  Durch 
Verlegung  von  Bollschweil  entstanden,  s.  o. 

1120  Engelberg,  Mons  angelorum,  ob  d.  Wald,  St.  Maria.  Von  einem 
gewissen  Konrad  i.  a.  J.  gegründet,  Ann.  s.  Blas.  z.  1120  S.  278,  Schutzbrief 
Kalixts  II.   V.  1124  J.W.  7148,  unechte  Urk.  Heinrichs  V.  v.  1124  St.  3202. 

vor  1123  Kreuzungen,  Crucelingen,  bei  Konstanz,  St.  Ulrich  u.  Afra, 
Aug.-Chorherrn.  B.  Konrad  stiftete  das  Hospital  in  Kreuzungen  935 — 976; 
dasselbe  geriet  in  Verfall  u.  wurde  von  B.  Ulrich  wiederhergestellt,  Thurg. 
ÜB.  II,  1  S.  43  Nr.  19,  S.  52  Nr.  21.  Heinrich  V.  u.  Honorius  U.  Urkunden 
1125  für  das  KL,  St.  3203,  J.W.  7220;  der  Propst  Heinrich  wird  schon 
1123  erwähnt,  Transl.  Chuonr.  2  S.  444,  vgl.  c.  7  u.  10. 

vor  1123  St.  Märgen,  Cella  s.  Mariae  in  Nigra  silva,  bei  Freiburg  i.  Br., 
Kanoniker.  Von  dem  Straßburger  Propst  Bruno  gegründet,  Urk.  Honorius  II. 
V.  27.  Nov.  1125  Uß.  d.  St.  Freiburg  I  S.  213.  Da  Bruno  1123  B.  wurde, 
fällt  die  Gründung  vor  dieses  Jahr. 

vor  1126  Berau,  Berowa,  BA.  Bonndorf,  St.  Pankraz,  Nonnen;  von 
St.  Blasien  abhängig.  Der  Ursprung  ist  unbekannt.  Als  Zelle  von  St.  Blasien 
zum  erstenmal  1126  genannt,  Wirt.  ÜB.  I  S.  369  Nr.  288,  vgl.  die  Erwäh- 
nung der  Nonnen,  Uß.  v.  Zürich  I  S.  164  Nr.  279  v.  1130. 

vor  1126  Bürgein,  Burgilun,  BA.  Müllheim,  St.  Johann.  Im  a.  J.  als 
S.  blasianische  Zelle  erwähnt  Wirt.  Uß.  I  S.  371  Nr.  288,  Urk.  des  B. 
Ulrich  II.  V.  Konst.  v.  1130,  Schweiz.  UR.  I  S.  510  Nr.  1668. 

9.  Olmütz. 

um  1045  Raigern  b.  Brunn,  St.  Peter  u.  Paul,  von  Brewnow  abhängig. 
Annahme  von  Dudik  X  S.  322. 

1077  Hradisch,  Mon.  Gradicense,  bei  Olmütz,  St.  Stefan.  Von  Herz. 
Otto  von  Mähren  gegründet,  Ann.  Gradic.  S.  648,  1151  den  Prämonstrat. 
übergeben,  Hugo  I  S.  749. 

1109  Trebitsch,  St.  Maria,  s.  Dudik  X  S.  323. 

10.  Paderborn. 

939  Schildesche,  Sceldice,  Kr.  Bielefeld,  St.  Maria,  Nonnen.  Von 
der  matrona  Martswith  gegründet,  Fund.  Scr.  XV  S.  1045,  Schutzbf  Ottos  I. 
V.  940  Dipl.  I  S.  121  Nr.  35. 

952  Geseckti,  Gesiki,  Kr.  Lippstadt,  St.  Maria  u.  Cyriak,  Nonnen. 
Von  Hoholt  und  seinen  Verwandten  noviter  gegründet,  Schutzbf  Ottos  L 
Dipl.  I  S.  239  Nr.  158. 

997  Helmmarshausen,  Helmwardeshusen,  Kr.  Hofgeismar,  St.  Salv., 
Maria  u.  Peter.  Von  Graf  Ekkard  gegründet,  von  Otto  III.  bestätigt,  Dipl.  11 
S.  673  Nr.  256;  Ann.  Saxo  z.  1000  S.  645,  V.  Meinw.  16  S.  114. 


—     1023     — 

1015  Paderborn,  St.  Maria,  Peter  u.  Paul,  Abdinghof.  Stiftung  des 
B.  Meinwerk,  der  das  Kl.  mit  Cluniacensern  besetzt,  V.  Meinw.  28  S.  118, 
1031  geweiht,  180  S.  148,  Ann.  Saxo  S.  679,  vgl.  die  Urk.  Heinrichs  II.  v. 
1017  Dipl.  ni  S.  473  Nr.  370. 

1034  Paderborn,  St.  Maria,  Peter  u.  Andreas,  Bußdorf,  Kanoniker. 
Stiftung  Meinwerks,  1036  geweiht,  V.  Meinw.  217  S.  159. 

11.  Jahrb.?  Atlon  St.  Maria.  Es  bestand  hier  eine  Kongregation, 
die  aber  i.  J.  1123  längst  aufgelöst  war,  Urk.  Heinrichs  v.  Paderborn,  Reg. 
Westf.  I  S.  151  Nr.  194. 

1101  Flechtorf,  Flietorp,  in  Waldeck,  St.  Maria  u.  Landelin.  Das 
Kl.  wurde  vor  1101  von  dem  Grafen  Erph  in  Bocka  an  d.  Lippe  gestiftet, 
Seibertz,  ÜB.  I  S.  41  Nr.  36,  1101  nach  Flechtorf  verlegt,  I  S.  42  Nr.  37  v.  1104. 

11.  Prag. 

nach  967?  Prag,  St.  Georg,  Nonnen.  Nach  Cosm.  ehr.  1,22  S.  48  f. 
von  Boleslav  II.  für  seine  Schwester  Mlada-Maria  errichtet.  Die  Kirche 
war  älter. 

993  Brewnow,  St.  ßened.,  Bonif.  u.  Alex.  Sowohl  die  Stiftungsurk. 
Boleslavs  II.  wie  der  Schutzbf  Johanns  XV.,  Boczek  I  S.  101  ff.  Nr.  117  u. 
119,  sind  unecht.  Doch  wird  die  Stiftung  durch  den  Herzog  und  den  B. 
Adalbert  richtig  sein.  Dadurch  erhält  auch  d.  J.  993  Halt.  Als  Schutz- 
beiliger  erscheint  später  Adalbert,  s.  Cosm.  cont.  z.  1089  S.  154. 

um  1010  Ostrow  bei  Prag,  St.  Job.  B.  Von  Boleslav  II.  gegründet, 
der  erste  Abt  kam  von  Altaich,  Auct.  Ekkeh.  Altah.  S.  363,  Erben,  Reg. 
S.  50  Nr.  119. 

um  1035  Sazawa,  H.  Kreuz.  Über  die  Gründung  durch  den  Ein- 
siedler Prokop  Cosm.  cont.  Sazav.  S.  149. 

1039  Alt-Bunzlau,  St.  Cosm.  u.  Damian  (St.  Wenzel),  Kanoniker. 
Von  H.  Bracizlav  I.  gegründet,  Cosm.  II,  7  S.  72,  1046  geweiht,  II,  13  S.  75. 

1057  Leitmeritz,  Lutomericum,  St.  Stefan,  Kanoniker.  Von  Herzog 
Spitignew  II.  gegründet,  Frind  I  S.  128. 

um  1070?  Wissegrad,  St.  Peter,  Kanoniker.  Nach  Cosm.  cont, 
Wissegr.  S.  134  von  H.  Wratizlav  errichtet,  von  Sobezlav  1129  wieder  her- 
gestellt. Lippert,  Mtt.  d.  Ver.  f.  Gesch.  d.  Deutschen  in  B.  XXXII  S.  241 
bezieht  Greg.  Reg.  I,  61  S.  80  v.  1074  auf  das  Stift.  Die  Annahme  ist  nicht 
unwahrscheinlich;  dadurch  erhält  die  Notiz  des  Fortsetzers  der  Chron.  eine 
Stütze;  vgl.  auch  die  Fälschung  J.W.  4753 

1086  Oppatowitz  bei  Königgrätz,  St.  Lorenz.  Gründungsurk. Wratiz- 
lavs.  Erben,  Reg.  I  S.  72  Nr.  166. 

vor  1119  Melnik,  am  Einfluß  der  Moldau  in  die  Elbe,  St.  Peter, 
Kanoniker.  Gründung  unbekannt.  Zwischen  1119  u.  1121  widmet  Cosmas 
seine  Chronik  dem  Propst  Severus  v.  Melnik,  S.  31  f. 

1115  Kladrau,  St.  Maria,  Bened.  u.  Wolfg.  Von  H.  Wladizlaw  ge- 
gründet, Cosm.  HI,  58  S.  130,  Gründungsurk.,  Erben  I  S.  89  Nr.  202. 

12.  Speier. 

987  St.  Lamprecht  bei  Neustadt  a.  H.,  Doppelkl.  Von  d.  fränk. 
Herzog  Otto  gestiftet,  987  beurk.  Act.  acad.  Palat.  VI  S.  265,  kommt  1065 
an  d.  Bistum,  St.  2681,  schließlich  an  den  Dominikanerorden,  Würdtwein, 
Subsid.  dipl.  X  S.  314. 

1016?  Oberstenfeld,  OA.  Marbach,  St.  Maria,  Job.  u.  Blasius,  Nonnen. 
Nach  der  unechten  Stiftungsurk.  Wirt.  ÜB.  I  S.  249  Nr.  211  f.  von  dem 
Grafen  Adelhart  gestiftet. 

1024—1039  Speier,  St.  Job.,  später  St.  Wido,  Kanoniker.  Von  Kon- 
rad II.  gegründet,  Chr.  praes.  Spir.,  Böhmer,  Fontes  IV  S.  332,  Heinrich  III. 
überträgt  die  Widoreliq.  nach  St.  Job.,  S.  334,  Herim.  Aug.  z.  1047  S.  127. 

1025  Limburg  a.  H.,  St.  Joh.  Ev.  u.  h.  Kreuz.  Von  Konrad  IL  durch 
Poppo   von  Stablo  gegründet,  V.  Popp.  19  S.  305,    Ekkeh.  z.  1025  S.  195, 


—     1024     — 

1034  geweiht,  Chr.  Suev.  univ.  S.  71,  vgl.  St.  2030,  2045,  2070;  vgl.  oben 
S.  501. 

vor  1092  Spei  er,  St.  Germanus.  Bei  der  Kirche  bestand  ein  Mönchski. 
unbekannter  Gründung,  B.  Johann  verlegte  1092  die  Mönche  nach  Sins- 
heim, s.  u.,  und  machte  St.  Germanus  zum  Stift,  Ann.  Spir.  S.  82. 

1092  Sinsheim,  Sunnesheim,  Kr.  Heidelberg,  St.  Maria  u.  Mich.  Von 
B.  Johann  gegründet,  Stiftungsurk.  Wirt.  ÜB.  I  S.  318  Nr.  255  v.  1100, 
Ekkeh.  z.  1104  S.  226  Das  Jahr  nach  der  Chron.  v.  Sinsheim  bei  Mone. 
QS.  I  S.  205.  Sinsheim  gehörte  zur  Diözese  Worms,  B.  Johann  ertauschte 
es  für  Speier,  Ann.  Spir.  S.  82,  Würdtwein,  Subsid.  IV  S.  329  Nr.  90. 

vor  1110  Gottesau,  Gotsawe,  Augia  Dei,  bei  Karlsruhe,  St.  Maria. 
Von  dem  Grafen  Berthold  v.  Hohenberg  gegründet,  von  Heinrich  V.  be- 
stätigt, Dümge,  Reg.  Bad.  S.  28. 

1103  Hert,  Herdi,  bei  Germersheim,  St.  Maria,  Aug.-Ghorherren.  Von 
dem  ingenuus  homo  Herimann  gestiftet  und  der  Kirche  von  Speier  über- 
geben. Reg.  Bad.  S.  119  Nr.  72. 

1116  Backnang,  St.  Pankraz,  Aug.- Chorherren.  Von  dem  MG.  Hein- 
rich gestiftet  und  Rom  übergeben,  Wirt.  ÜB.  I  S.  343  ff.  Nr.  271  u.  276. 

vor  1122  Oden  heim,  Wigoldesberg,  BA.  Bruchsal,  St.  Peter  u.  Paul. 
Von  Eß.  Brun  von  Trier,  mit  Zustimmung  seines, Bruders,  des  Grafen  Poppo, 
gestiftet  und  der  röm.  Kirche  übergeben,  1122  von  Heinrich  V.  beurkundet, 
Wirt.  ÜB.  I  S.  350  Nr.  277. 

13,  Strassburg. 

nach  973  Selz,  Salsi,  Kr.  Weißenburg,  St.  Peter.  Stiftung  der  Kaiserin 
Adelheid,  Odil.  epit.  Adalh.  10  S.  641,  Ann.  Arg.  z.  999  S.  87;  das  Kl.  war 
991  bereits  konstituiert,  Dipl.  II  S.  483  Nr.  77,  wurde  995  von  Johann  XV. 
bestätigt,  J.W.  3857,  u.  996  geweiht,  Epit.  Adalh.  10  S.  641. 

974  Altdorf,  Altum  coenob.,  Kr.  Molsheim,  St.  Cyriak.  Von  dem 
Grafen  Hugo,  Vater  Leos  IX.,  gegründet,  von  Leo  1049  geweiht,  s.  S.  606; 
Urk.  Leos  J.W.  4206,  Notit.  Altorf.  Scr.  XV  S.  992,  Wib.  V.  Leon.  1, 1  S.  129. 

1031  Straßburg,  St.  Peter,  ante  portam,  Kanoniker.  1.  a.  J  von 
ß.  Wilhelm  begonnen,  Ann.  Arg.  S.  88.  In  einer  Urk.  v.  1039  erscheint  das 
Stift  als  vollendet,  ÜB.  d.  St.  Straßb.  I  S.  45  Nr.  53. 

1074?  St.  Walburg  im  Heiligenforst.  Von  dem  Mönche  Wibert  ge- 
gründet. Das  Jahr  nach  einer  offenbar  jungen  Inschrift,  Gall.  ehr.  V  S.  836, 
Schutzbrief  Heinrichs  V.  v.  1106  St.  3009. 

1094  Schlettstadt,  St.  Fides.  1094  übergibt  Hildegard,  die  Mutter 
des  Herz.  Friedrich  v.  Schwaben,  mit  ihren  Kindern  die  Kirche  und  die 
Klostergebäude  an  das  Kl.  Conques,  Diöz.  Rodez,  das  sie  mit  Mönchen  be- 
setzt, Urk.  Hildegards  bei  Würdtwein,  Nova  Subsid.  VI  S.  256  Nr.  109,  vgl. 
Fund.  mon.  s.  Fid.  Scr.  XV  S.  997. 

11.  Jahrb.  Hugshofen,  Hugonis  curia,  St.  Michael.  Von  dem  Grafen 
Werner  gegründet,  1061  an  das  Bist.  Straßburg  übertragen,  ÜB.  d.  St. 
Straßb.  I  S.  48  Nr.  57,  von  Kalixt  IL  1122—24  bestätigt,  J.W.  7130,  vgl. 
V.  Theog.  I,  28  S.  462. 

nach  1100?  Biblisheim,  Kr.  Weißenburg,  St.  Job.  B.,  Nonnen.  An- 
gabe von  Schöpf  lin,  Als.  ill.  II  S.  449;  u.  v.  Clauß,  Topogr.  Wörterb.  S.  123. 
Die  älteste  Urk.  ist  von  1310,  Als.  dipl.  II  S.  93  Nr.  851. 

1109  Sankt  Leonhard  b.  Börsch,  Kr.  Molsheim,  Kanoniker.  Von 
einem  gewissen  Erkenbald  gegründet,  1109  geweiht,  Fundat. ,  Scr.  XV 
•  S.  1000  f. 

1115  Sindeisberg,  Mons  Sindenus,  Kr.  Zabern,  St.  Maria  u.  Blasius, 
Nonnen.  1115  in  Abhängigkeit  von  Maurmünster  gestiftet,  1137  geweiht, 
Not.  fund.  Scr.  XV  S.  1002;  vgl.  die  Urk.  des  B  Burkhard  v.  1147,  Als. 
dipl.  I  S.  232  Nr.  279. 

14.  Verden. 

?  Bardowick  bei  Lüneburg,  Kollegiatstift  unbekannter  Gründung. 


—     1025     — 

vor  956  Lüneburg,  St.  Michael.  Stiftung  Hermann  Billungs,  Chr. 
s.  Mich.  Luneb.  Scr.  XXIII  S.  394,  Ann.  Saxo  z.  967  S.  621.  wiederholt  zu 
970  S.  624,  vgl.  die  Urk.  Ottos  I.  v.  956  Dipl.  I  S.  266  Nr.  183.  Nach  ihr 
befanden  sich  damals  Kleriker  in  St.  Mich.  Hermanns  Sohn  Bernhard  er- 
setzte sie  durch  Mönche,  s.  Ann.  Hild.  z.  1011  S.  30.  Das  muß  vor  992 
geschehen  sein;  denn  in  diesem  Jahr  wird  ein  Abt  v.  Lüneb.  erwähnt,  Ann. 
Quedl.  S.  69;  vgl.  auch  Bernhards  ürk.  bei  Wedekind,  Noten  III  S.  118 
V.  1004. 

973  Oldenstadt,  üllesen,  Kr.  Ulzen,  St.  Maria  u.  Joh.,  Nonnen.  Von 
B.  Brun  gegründet,  von  Otto  II.  973  bestätigt,  Dipl.  II  S.  42  Nr.  33,  vgl.  III 
S.  131  Nr.  107.     1142  Mönchski.,  Orig.  Guelf.  II  S.  546  Nr.  84. 

15.  Wornis. 

10.  Jahrb.?  Worms,  St.  Andreas,  Kanoniker.  Unbekarnter  Gründung, 
von  B.  Burchard  erneuert,  Vit.  Burch.  17  S.  840. 

10.  Jahrb.?  Worms,  St.  Maria,  Nonnenmünster.  Unbekannter  Grün- 
dung, von  B.  Burchard  erneuert,  Vit.  Burch.  12  S.  837  f.,  vgl.  ÜB.  d.  St. 
Worms  I  S.  35  Nr.  45;  1236  wurden  die  Cisterz.-Ordnungen  eingeführt, 
S.  130  Nr.  183. 

10.  Jahrb.?  Worms,  St.  Martin,  Kanoniker.  Unbekannter  Gründung, 
1016  zuerst  erwähnt,  ÜB.  I  S.  37  Nr.  45;  über  die  Fälschung  Dipl.  II  S.  862 
Nr.  428  8.  Breßlau,  N.A.  XXIH  S.  158. 

1002  Worms,  St.  Paul,  Kanoniker.  Stiftung  Burchards,  V.  Burch.  9 
S.  837,  vgl.  Dipl.  III  S.  23  Nr.  20;  Stiftungsurk.  ÜB.  I  S.  34  Nr.  43. 

10.  oder  11.  Jahrb.?  Wimpfen  im  Thal,  Wimpina,  St.  Peter,  Kano- 
niker. Unbekannter  Gründung.  Die  Kirche  in  Wimpfen  war  im  10.  Jahrb. 
im  Besitz  des  Bistums,  Dipl.  I  S.  425  Nr.  310  v.  965;  das  Stift  ist  zuerst 
1068  nachweislich,  ÜB.  d.  St.  Worms  I  S.  47  Nr.  55. 

vor  1125  Frankenthal  in  d.  Rheinpfalz,  St.  Maria  Magd.,  Aug.-Chor- 
herren.  Von  dem  Wormser  Bürger  Erkembert  gegründet,  1125  von  Bur- 
chard n.  beurkundet,  Schannat,  Prob.  S.  65  Nr.  72. 

16.  Würz  bürg.  . 

995—1018  Würzburg,  St.  Stefan,  Kanoniker.  Von  B.  Heinrich  I. 
gegründet,  Ussermann,  Cod.  prob.  S.  60  Nr.  20,  seit  1057  Benediktinerkl., 
indem  B.  Adalbero  die  Mönche  von  Neumünster  nach  St.  Stefan  und  die 
Chorherren  nach  Neumünster  verlegte,  Ussermann  S.  51. 

996  Würzburg,  Neumünster,  St.  Joh.  Ev.,  Kilianszell.  Von  B.  Hein- 
rich 1.  mit  Unterstützung  Ottos  III.  als  Benediktinerkl.  gestiftet,  s.  Dipl.  II 
S.  644  Nr.  229;  Chorherrenstift  seit  1057. 

vor  1002  Würz  bürg,  Stift  Haug,  St.  Joh.  B.,  Kanoniker.  Stifter  ist 
wahrscheinlich  B.  Heinrich  I.,  s.  die  Schenkung  Heinrichs  H.  Dipl.  IH 
S.  3  Nr.  3. 

vor  1003  Petersberg  bei  Hersfeld,  Kanoniker,  s.  S.  447  u.  456. 

1003  Laufen  am  Neckar,  Loafen,  St.  Reginiswind,  Nonnen.  Von  B. 
Heinrich  im  Auftrag  Heinrichs  IL  gegründet,  Dipl.  III  S.  74  Nr.  60. 

vor  1015  Schwein  fürt,  Suinvordi.  Von  der  Gräfin  Eila  von  Walbeck 
gegründet,  Zusatz  zu  Thietm.  VIII,  19  S.  204,  vgl.  63  S.  231,  Ann.  Saxo  zu 
1015  S.  669;  vgl.  Cosm.  1,40  S.  62. 

vor  1020 — 37  Öhringen,  Oringowe,  St.  Peter,  Kanoniker.  Von  Geb- 
hard  von  Regensburg  und  seiner  Mutter  Adelheid  gegründet,  Wirt.  ÜB.  I 
S.  254  Nr.  215  u.  S.  263  Nr.  222. 

1043  Theres,  Thareisa,  am  Main  o.  Schweinfurt,  St.  Veit  u.  Stefan. 
Von  B.  Suidgar  v.  Bamberg  gegründet,  J.W.  4150,  der  Ort  war  durch 
Heinrich  H.  an  Bamberg  gekommen,  Dipl.  III  S.  256  Nr.  219. 

1058  Banz  am  Main  o.  Bambarg,  St.  Dionys.  I.  a.  J.  von  der  Gräfin 
Albracbt  an  Fulda  übergeben  zur  Besetzung  mit  Mönchen,  Trad.  Fuld. 
S.  138  Nr.  60a;  vgl.  Österreicher,  Gesch.  d.  Herrsch.  Banz  II  S.  8 f.  Nr.  4. 

Hauck,  Kircbengescliichte.    III.  65 


—     1026     — 

1069  Heiden feld  am  Main  u.  Schweinfurt,  Kanoniker.  I.  a.  J.  vom 
Stifter,  dem  Grafen  Hermann  v.  Banz,  an  Adalbero  v.  Würzburg  übergeben, 
Cod.  Udalr.  35  S.  66;    später  Aug.-Regel,  s.  Ussermann,  Prob.  S.  35  Nr.  35. 

1079—1088  Komburg,  Kahenberch,  bei  Schwab.  Hall,  St.  Maria  u. 
Nikol.  Von  d.  Grafen  Burchard,  dem  Bruder  des  B.  Emehard,  gegründet, 
1088  geweiht;  1090  von  EB.  Ruthard  v.  Mainz  beurkundet,  Wirt.  ÜB.  I 
S.  286  Nr.  239,  vgl.  S.  391  Nr.  1  und  Fund.  mon.  Comb.  S.  1028  ff.  Hirschauer 
Gewohnheiten  s.  Bern.  z.  1091  S.  451,  V.  Wilh.  22  S.  219. 

1085 — 1090  Schönrein,  Sconenren,  am  Main,  BA.  Lohr,  St.  Johann. 
Von  den  Grafen  Ludwig  u.  Beringer  von  Thüringen  gestiftet  und  Wilhelm 
von  Hirschau  übergeben,  von  B.  Embrich  von  Würzburg  1139  beurkundet. 
Cd.  Sax.  1,2  S.  92  Nr.  127. 

1088  Triefenstein,  ad  petram  stillantem,  am  Main,  BA.  Heidenfeld, 
St.  Peter  u.  Paul,  Kanoniker  nach  d.  Regel  Aug.'s.  Nach  der  Haustradition 
von  dem  Kan.  Gerung  am  Neumünster  gestiftet,  Ussermann  S.  378  f.,  von 
Kalixt  II.  1123  bestätigt,  J.W.  7067. 

1102?  Münchsteinach,  Steinaha,  BA.  Neustadt  a.  A.,  St.  Nikolaus. 
Ussermann  S.  423  f.  gibt  1102  als  Gründungsjahr.  Nachweisen  läßt  sich  das 
Kl.  im  12.  Jahrh.  nur  durch  die  Namen  seiner  Äbte  im  Nekrolog  von  St. 
Michael,  Mon.  Bamb.  S.  561  ff. 

1108  Aura,  Uraugia,  an  d.  Saale  b.  Kissingen,  St.  Lorenz.  Von  Otto 
von  Bamberg  1108  begonnen,  1122  beurkundet.  Ussermann,  Prob.  S.  29 
Nr.  28,  vgl.  de  piis  op.  Ott.  3  S.  1157,  Mon.  Priefl.  1,9  u.  11  S.  886,  Herb. 
Dial.  1, 12  S.  713;  Schutzbf  Kalixts  II.  v.  1123  J.W.  7047. 

1108  Klein-Komburg,  Minus  Kamberg,  bei  Schw.  Hall,  St.  Ägid., 
Nonnen.     Von  dem  Grafen  Heinrich  gegründet,  Fund.  3  S.  1031. 

nach  1121  Münchaurach,  Uraha,  BA.  Höchstadt  a.  A.,  St.  Peter. 
Von  dem  Grafen  Goswin  im  Verein  mit  Otto  v.  Bamberg  gegründet,  s.  die 
Urk.  Friedrichs  I.  v.  1158,  Ussermann,  Prob.  S.  41  Nr.  43  a,  de  piis  op.  Ott. 
3  S.  1157,  u.  Herb.  Dial.  1, 12  S.  713.  Die  Zeit  ist  nicht  sicher.  Da  Her- 
zogenaurach 1121  an  Bamberg  kam,  s.  Dipl.  HI  S.  580  Nr.  457,  so  wird  die 
Gründung  des  benachbarten  Klosters  nicht  früher  fallen. 


n.  Erzbistum  Köln. 
1.  Kölu. 

935  Königsdorf,  Landkr.  Köln,  St.  Maria,  Nonnen.  Angeblich 
Stiftung  Karls  d.  Gr.,  nach  der  Zerstörung  durch  die  Normannen  935  von 
Herzog  Giselbert  erneuert.  1103  mit  Mönchen  von  St.  Pantaleon  besetzt, 
Handschr.  Fundat.,  s.  Kunstdenkmäler  IV,  1  S.  141. 

953 — 965  Köln,  St.  Martin.  Die  Annahme,  daß  St.  Martin  eine 
Stiftung  des  8.  Jahrh.'s  gewesen  sei,  s.  Bd.  II  S.  804,  kann  nicht  mehr  auf- 
recht erhalten  werden,  nachdem  Oppermann  den  Nachweis  geführt  hat, 
daß  das  Chron.  s.  Mart.  eine  Fälschung  ist,  Westd.  Z.  XIX  S.  271  ff.  Jetzt 
behält  die  Nachricht  recht,  nach  der  EB.  Brun  bei  St.  Martin  ein  Stift 
gründete,  Chr.  Lauresh.  Scr.  XXI  S.  390,  und  EB.  Everger  das  Stift  an 
Schottenmönche  gab.  Mar.  Scot.  z.  975  S.  555,  Chr.  Gladb.  Scr.  IV  S.  77, 
vgl.  Necr.  s.  Mart.  S.  347. 

953 — 965  Köln,  St.  Andreas.  Eine  ältere  Kirche,  die  EB.  Brun  Kano- 
nikern übergab,  V.  Brun.  34  S.  34. 

955—965  Köln,  St.  Pantaleon.  Stiftung  Bruns,  V.  Brun.  27  f.  S.  28, 
Thietm.  IV,  15  S.  73,  Chr.  reg.  Col.  z.  964  S.  29;  Ennen  u.  Eckertz  I  S.  468 
Nr.  14.  Die  Stiftungsurk.  NRh.  ÜB.  I  S.  61  Nr.  106  ist  unecht.  Die  Kirche 
war  älter;  sie  gehörte  dem  Domstift,  s.  B.M.  1273  v.  866. 

vor  965  Köln,  H.  Ewalde.  Stift  unbekannter  Gründung;  erwähnt  V. 
Brun.  49  S.  51,  vgl.  V.  Annon.  1,37  S.  482.  Die  Urk.  NRh.  ÜB.  I  S.  142 
Nr.  218  ist  unecht. 


—      1027     — 

nach  965  Soest,  St.  Patroclus,  Kanoniker.  EB.  Brun  bestimmt  ein 
Legat  zur  Gründung,  V.  Brun.  49  S.  52. 

10.  Jahrh.  Kerpen,  Cerpene,  Kr.  Bergheim,  St.  Martin,  Kanoniker. 
Von  dem  Grafen  Sigebod  gegründet,  s.  N.A.  XXVI  S.  165  f. 

vor  973  Vilich,  Vilike,  Kr.  Bonn,  St.  Cornel.  u.  Cypr.,  Nonnen. 
Unter  Otto  I.  von  dem  nobilis  vir  Megingoz  gegründet,  987  von  ihm.  Otto  II. 
übergeben,  Dipl.  II  S.  431  Nr.  32. 

974  München-Gladbach,  St.  Veit.  Stiftung  des  EB.  Gero,  Chr. 
Gladb.  S.  74  ff.  Der  Ort  gehörte  zu  Lüttich,  wurde  aber  von  EB.  Everger 
für  Köln  ertauscht.  Eine  Inschrift  bei  Böhmer,  Font.  III  S.  353  nennt 
schon  972  als  Gründungsjahr. 

997  Aachen,  St.  Adalbert,  Kanoniker.  Stiftung  Ottos  III.,  nach  einer 
verlorenen  Urk.  desselben,  s.  N.A.  XXIII  S.  150  f.,  und  vgl.  die  Urk.  Hein- 
richs IL  V.  6.  u.  7.  Juli  1005,  Dipl.  III  S.  122  Nr.  98  f. 

10.  Jahrh.  Steinfeld  in  der  Eifel,  Kr.  Schieiden,  Doppelkl.  Von  den 
Vorfahren  des  Grafen  Dietrich  v.  Ahr  gegründet,  von  EB.  Friedrich  1121 
mit  Aug.-Chorherren  besetzt,  NRh.  ÜB.  I  S.  191  Nr.  292,  seit  ungeföhr  1135 
Prämonstratenser,  a.  Bd.  IV  S.  360  Anm.  3. 

vor  1000  Ö dingen,  Odingi,  Kr.  Meschede,  St.  Salvator  u.  Maria, 
Nonnen.  Von  einer  gewissen  Gerberg  gegründet,  Schutzbf  Ottos  III.  v. 
1000,  Dipl.  II  S.  792  Nr.  863. 

1002?  Engelnthal,  St.  Maria  ad  vallem,  bei  Bonn,  Nonnen.  Binterim 
u.  Mooren  I  S.  94  Nr.  5,  ohne  Beleg. 

1003  Deutz,  Diutium,  St.  Maria.  Stiftung  des  EB.  Heribert,  V.  Her  ib. 
8  S.  746.  Die  Urk.  H.'s  NRh.  ÜB.  I  S.  84  ff.  Nr.  136  ff.  sind  großenteils  ge- 
fälscht, s.  Oppermann,  Westd.  Z.  XX  S.  114;  als  echt  erkennt  0.  an  Nr.  137, 
141,  147. 

vor  1015  Dietkirchen,  Thietkiricha,  bei  Bonn,  St.  Peter,  Nonnen. 
Gründung  unbekannt;  die  erste  Erwähnung  ist  die  Schenkung  Heinrichs  II. 
V.  1015,  DipL  III  S.  422  Nr.  333. 

vor  1021  Zifflich,  Saflika,  Seblica,  Kr.  Kleve,  St.  Martin,  Kanoniker. 
Gegründet'  von  dem  Grafen  Balderich,  älteste  Urk.  NRh.  ÜB.  I  S.  98  Nr.  159. 
Die  Zeit  der  Gründung  bemißt  sich  nach  dem  Todesjahre  Balderichs,  1021, 
Alp.  de  div.  temp.  17  S.  718. 

1021—1036  Köln,  St.  Aposteln,  Kanoniker.  Von  EB.  Piligrim  ge- 
gründet,   Chr.  reg.  Col.  z.  1035  S.  35,    Catal.  arch.  Col.  Scr.  XXIV  S.  339  f. 

1024  Brauweiler,  Bruniwilarense  mon.,  bei  Köln,  St.  Nikolaus.  Von 
dem  PfG.  Ezzo  gestiftet,  s.  S.  503  Anm.  4;  1028  geweiht,  Ann.  Bruniw.  S.  725, 
Fundat.  act.  Scr.  XIV  S.  121  ff.  Über  die  Urkk.  s.  Oppermann,  Westd.  Z. 
XXII  S.  184  ff. 

1040  Rees,  Ressa,  am  Rhein,  St.  Maria,  Kanoniker.  Von  Irmingard, 
einer  Nichte  Heinrichs  III.,  gegründet,  s.  NRh.  ÜB.  I  S.  109  Anm.  1,  vgl. 
Nr.  175.  Die  Urk.  Annos,  die  die  Übergabe  an  das  EB.  bestätigt,  S.  144 
Nr.  222,  ist  nach  Oppermann  gefälscht. 

vor  1050  Neuß,  Nussia,  St.  Maria,  St.  Quirin,  Kanonissen.  Nach  einer 
jungen  Inschrift  825  gegründet.  Kraus,  Inschr.  II  S.  335  Nr.  49.  Die  Grün- 
dung der  Kirche  im  9.  Jahrh.  ist  nicht  unwahrscheinlich,  s.  KD.  III,  2  S.  68. 
Daß  eine  congregatio  canonicarum  mit  ihr  verbunden  war,  ist  damit  jedoch 
nicht  gesagt.  Vielleicht  gab  die  Übertragung  der  Quirinus-Reliq.  nach 
Neuß  Anlaß  zur  Gründung  des  Stifts.  Aber  sie  läßt  sich  chronologisch 
nicht  festlegen;  denn  die  Ann.  Noves.  bei  Martene,  Ampi.  coli.  IV  S.  538 
berichten  sie  zu  876,  eine  Neußer  Inschrift  KD.  HI,  3  S.  69  zu  1050.  Für 
die  Mitte  des  12.  Jahrh. 's  ist  das  Stift  nachweislich,  s.  Bruniw.  mon.  fund. 
acta  9  S.  130. 

1056 — 1059  Köln,  St.  Maria  zu  den  Staffeln,  ad  gradus,  Kanoniker. 
Stiftung  Annos  IL,  V.  Ann.  16  S.  474,  Ann.  Hild.  z.  1077  S.  48,  Lamb.  z. 
1075  S.  244.  Die  Urkk.  NRh.  ÜB.  I  S.  125  ff.  Nr.  195  u.  220  sind  nach 
Oppermann  gefälscht. 

65* 


_     1028     ~ 

1056 — 1075  Köln,  Zu  den  Machab..  Kanoniker.  Das  Stift  bestand 
unter  Anno  11.,  s.  NRh.  ÜB.  I  S.  211  Nr.  318. 

1059  Köln,  St.  Georg,  Kanoniker.  Stiftung  Annos  II.,  V.  Ann.  17 
S.  474,  Ann.  Hild.  z.  1077  S.  48,  Lamb.  z.  1075  S.  244.  Die  Stiftungsurk. 
NRh.  ÜB.  I  S.  135  Nr.  209  ist  nach  Oppermann  verunechtet;  vgl.  J.W.  4401 
V.  1.  Mai  1059. 

1064  Siegburg,  St.  Michael  u.  Moritz.  Stiftung  Annos  IL,  1066  ge- 
weiht, V.  Ann.  18  ff.  S.  475  tf.,  Ann.  Hild,  z.  1077  S,  48,  Lamb.  z.  1075  S.  244. 
Die  4  Stiftungsurk.  sind  nach  Opperraann,  Westd.  Z.  XXI  S.  59  ff.  gefälscht; 
ein  interpolierter  Text  der  echten  Urk.  ist  in  A  =  NRh.  ÜB.  I  S.  129  Anm. 
u.  Westd.  Z.  S.  115  ff.  erbalten. 

1072  Grafschaft,  Grascaft,  Kr.  Meschede,  St.  Alexander.  Stiftung 
Annos  IL,  V.  Ann.  23  S.  476  u.  28  S.  478,  Ann.  Hild.  z.  1077  S.  48,  Lamb. 
z.  1075  S.  244.     Stiftungsurk.  bei  Seibertz  I  S.  32  Nr.  30. 

1110 — 1117  Remagen,  Apollinarisberg ,  St.  Martin.  Siegberger 
Propstei,  1117  geweiht,  NRh.  ÜB.  I  S.  185  Nr.  284. 

vor  1113  Wissel,  Wischel,  Kr.  Kleve,  St.  Clemens,  Kanoniker.  Eine 
junge  Neußer  Inschrift  führt  den  Ursprung  auf  825  zurück.  Kraus,  Inschr. 
n  S.  335  Nr.  49.  Die  Urkunden  beginnen  aber  erst  mit  1113,  s.  Westd.  Z. 
EH.  U  S.  131. 

nach  1116  Fürstenberg,  Vorstberg,  bei  Xanten,  Kr.  Mors,  St.  Maria. 
Siegburger  Propstei,  NRh.  ÜB.  I  S.  182  Nr.  280;  die  Stiftungsurk.  S.  190 
Nr.  290  ist  gefälscht;  vgl.  V.  Norb.  4  S.  673. 

vor  1118  Dünnwald,  Dunwald,  Kr.  Mühlheim,  Aug.-Chorherren.  1118 
beurkundet  EB.  Friedrich  die  Stiftung,  NRh.  ÜB.  I  S.  188  Nr.  288;  sie  scheint 
aber  nicht  wirklich  ins  Leben  getreten  zu  sein,  s.  Ann.  Rod.  z.  1129  S.  708. 
Everwin  v.  Steinfeld  verlegte  die  Nonnen  von  dort  hierher  1138,  s.  Hugo  I 
S.  643.    Doch  vgl.  NRh.  Annalen  44  S.  18  f. 

um  1122  Altenkamp,  Mon.  Campense,  Kr.  Mors,  St.  Maria,  Gister- 
aienser.  Gründung  des  Eß.  Friedrich,  s.  NRh.  ÜB.  S.  194  Nr.  297  ohne 
Datum,  Chr.  Camp.  z.  1122,  NRh.  Ann.  20  S.  263,  J.W.  7997. 

vor  1126  Rolandswert,  Ruleicheswerd,  St.  Maria  u.  Clenk,  Nonnen, 
von  Siegberg  abhängig.  Von  EB.  Friedrich  und  Abt  Kuno  gegründet, 
NRh.  ÜB.  I  S.  197  Nr.  301  v.  1126.  Damals  war  Kuno  schon  B.  v.  Regens- 
burg; die  Gründung  muß  also  einige  Zeit  vorhergehen. 

2.  Lfittich. 

914  Brogne,  Bronium,  bei  Namur,  St.  Eugen,  später  St.  Gerhard, 
Kanoniker,  später  Mönche,  s.  S.  347;  vgl.  Wauters  1  S.  331  v.  919. 

920—945  Lüttich,  St.  Peter,  in  pede  publici  montis,  Kanoniker.  B. 
Richar  errichtete  das  Stift  an  der  älteren,  von  ihm  erweiterten  Kirche, 
Ans.  Gesta  ep.  Leod.  II,  22  S.  201. 

940  Waulsort  (Waussor)  Walciodorus,  an  d.  Maas,  Prov.  Namur,  St. 
Maria,  s.  o.  S.  371. 

vor  945  Hastiere,  Hasteria,  an  d.  Maas,  Prov.  Namur,  St.  Maria. 
Ursprung  unbekannt;  im  Besitze  der  Vorfahren  des  B.  Adalbero  I.  v.  Metz; 
von  ihm  945  an  St.  Glodesind  gegeben,  Calmet,  Eist,  de  Lorr.  I  Pr.  S.  359f., 
Hist.  Walciod.  mon.  17  S.  612,  durch  Dietrich  L,  965—983,  an  Waulsort, 
wird  nun  Mönchski.,  V.  Deod.  6  S.  467,  Hist.  Wale.  18  S.  513. 

um  945  Gembloux,  Gemmelaus,  Prov.  Namur,  St.  Salvator,  Peter  u. 
Exuperius,  s.  S.  370  f.  u.  vgl.  Ann.  Parch.  z.  946  S.  599. 

959—971  Lüttich,  St.  Paul,  Kanoniker.  Gründung  Ebrakers,  V.  Bald. 
18  Scr.  IV  S.  731,  Ans.  Gest.  11,24  S.  202,  Chr.  s.  Laur.  5  S.  263;  Ann. 
Parch.  z.  963  S.  600. 

nach  962  Turne,  Torna,  an  d.  Maas,  Limburg,  Nonnen.  Von  Graf 
Ansfrid,  dem  späteren  B.  v.  Utrecht,  gegründet  u.  an  St.  Lorenz  in  Lüttich 
übergeben,  Thietm.  IV,  32  S.  83,  Alp.  de  div.  temp.  1, 16  S.  708. 

965  Lüttich,  St.  Martin,  Kanoniker.     Gründung  Ebrakers,  Stiftungs- 


—     1029     — 

Urkunde  Mansi  XVIII  S.  489  ff.,  vgl.  B.O.  392,  Ans.  Gest.  11,24  S.  202;  Ann. 
Parch.  z.  963  S.  600. 

972—1008  Lüttich,  H.  Kreuz,  Kanoniker.  Von  B.  Notker  gestiftet, 
Ans.  Gest.  II,  26  S.  204,  Chr.  s.  Laur.  7  S.  264. 

972—1008  Lüttich,  St.  Dionys,  Kanoniker.  Von  Nithard,  dem  Kustoa 
des  Domes,  unter  B.  Notker  gegründet.  Ans.  Gest.  II,  27  S.  204. 

kurz  vor  997  Lüttich,  St.  Joh.  Ev.,  Kanoniker.  Von  B.  Notker  ge- 
stiftet, Urk.  Ottos  III.  V.  997  Dipl.  II  S.  657  Nr.  240.  vgl.  über  dieselbe 
Bloch,  N.A.  XXIII  S.  145  f.,  Ans.  Gest.  II,  27  S.  204,  Chr.  s.  Laur.  7  S.  264, 
V.  Bald.  18  S.  731;  Ann.  Parch.  z.  977  S.  600. 

997  Luisberg,  Luouesberg,  bei  Aachen,  St.  Salvatoru.  Corona,  Nonnen. 
Von  Otto  m.  gegründet.  Dipl  II  S.  679  Nr.  262,  von  Heinrich  11.  dem 
Adalbertsstift  in  Aachen  übergeben,  Dipl.  III  S.  123  Nr.  99. 

10.  Jahrh.  Huy,  Hoiense  mon.,  Prov.  Lüttich.  St.  Maria.  1006  als 
bischöfliche  Kirche  genannt,  Dipl.  III  S.  141  Nr.  115,  vgl.  II  S.  238  Nr.  210 
u.  S.  413  Nr.  16  und  die  Urk.  Dietwins  Wauters  I  S.  519  v.  1066,  wodurch 
St.  Maria  eximiert  wird. 

vor  1002  Burt scheid,  Porcied,  Purcetum,  St.  Apoll,  n.  Nik.,  Reichs- 
abtei. Die  Errichtung  ist  von  Otto  III.  begonnen,  von  Heinrich  IL  vollendet, 
Dipl.  III  S.  484  Nr.  880,  vgl.  S.  463  Nr.  360.  1018  geweiht,  Gesta  ep.  Cam. 
m,  35  S.  480 ;  über  die  Zugehörigkeit  zu  Lüttich  ib.  S.  479  f.  Das  Kl. 
kommt  durch  Friedrich  U.  an  die  Nonnen  vom  Salvatorsberg,  Huill.  Breh.  11 
S.  232  f. 

1002  Florennes,  Florines,  Prov.  Namur,  St.  Gingolf,  Kanoniker.  Von 
dem  Vater  des  B.  Gerard  v.  Cambrai  gegründet  und  von  diesem  vollendet, 
Gest.  ep.  Cam.  III,  18  S  470,  Ann.  Floretf.  S.  622,  vgl.  die  vei-fälschten  Urk. 
bei  Berliere.  Docum.  inedits  I  S.  7  Nr.  2  u.  Dipl.  III  S.  493  Nr.  387.  1010 
oder  1011  kommen  Mönche  nach  Florennes,  Auct.  Gembl.  Scr.  VI  S.  391, 
Ann.  Floreff.  S.  622,  Mirac.  s.  Geng.  8,  Gest.  ep.  Cam.  111,18  S.  470.  Die 
Kirche  wurde  jetzt  St.  Johannes  geweiht. 

vor  1005  Aachen,  St.  Nikol.  Von  Heinrich  II.  gegründet,  Dipl,  IH 
S.  122  Nr.  98. 

1008  —  1018  Lüttich.  St.  Barthol..  Kanoniker.  Von  dem  Propst  Gott- 
schalk gegründet,  V.  Bald.  6  S.  726,  Ans.  Gesta  II,  31  S.  207. 

1015  oder  1016  Lüttich,  St.  Jacob.  Von  B.  Balderich  begonnen,  von 
Walbod  vollendet,  1030  geweiht.  V.  Bald.  18  f.  S.  751,  Ann.  s.  Jac.  z.  lOlS 
u.  1030  S.  688,  Urk.  Balderichs  v.  1016  bei  Martene,  Ampi.  coli.  I  S.  377, 
Ans.  Gesta  11,31  S.  207,  Chr.  s.  Laur.  13  S.  267,  Gest.  abb.  Gembl.  35  S.  538. 

vor  1040  Bilsen,  Münsterbilsen,  Belg.  Limburg,  St.  Amour,  Kanonissen. 
Älteste  urk.  Erwähnung  Wauters  I  S.  483. 

nach  1069  Bouillon,  Bulonium,  Belg.  Luxemburg,  St.  Peter.  Von 
Dietrich  von  St.  Hubert  nach  Anordnung  des  Herzogs  Gottfried  gegründet, 
Chr.  s.  Hub.  23  ff.  S.  580  ff. 

um  1087  Cons,  Cella  Cunensis,  Dep.  Meuse,  St.  Michael.  Propstei  von 
St.  Hubert,  um  1087  erworben,  Chr.  s.  Hub.  66  S.  601. 

vor  1091  Mirwart,  Mirvold,  Bei.  Luxemburg,  St.  Michael.  Propstei 
von  St.  Hubert,  von  Abt  Dietrich  gegründet,  V.  Theod.  28  S.  54,  Chr.  s. 
Hub.  43  S.  591. 

11.  Jahrh.  Im  Condroz,  Condrustri,  d.  h.  dem  Wald  zwischen  Huy 
und  Lüttich  wird  eine  Propstei  erwähnt,  Chr.  s.  Hub.  9  S.  573.  LTrsprung 
und  Ende  unbekannt. 

1101  Huy,  H.  Grab  u.  Joh.  B.,  Novum  monasterium,  Kanoniker.  Über 
die  Gründung  durch  niederländ.  Wallfahrer  berichtet  Albrici  chron.  S.  815. 

1104  Klosterrat,  Rode,  bei  Aachen,  St.  Maria  u.  Gabriel,  Aug. -Chor- 
herren u.  Chorfrauen.  Von  dem  Grafen  Ailbert  gegründet,  Ann.  Rod.  z. 
1104  S.  701. 

um  1100  Namur,  St.  Aubin,  Kollegiatstift.  Über  die  Entstehung  in 
dieser  Zeit  Wauters  I  S.  619. 


—      1030     — 

vor  1107  St.  Symphoriaa,  im  Walde  zwischen  Huy  u.  Lüttich.  I.  a. 
J.  als  Cluuiacenser  Zelle  erwähnt,  Gest.  abb.  Trud.  VlI,  7  S.  267.  Die  Kirche 
war  seit  1091  im  Besitze  von  Cluni,  Wauters  1  S.  576. 

vor  112G  Milien,  Kr.  Heinsberg,  St.  Maria,  Gengulf  u.  Quirin.  Sieg- 
burger Propstei,  unter  Abt  Kuno  1.  gestiftet,  NRh.  ÜB.  I  S.  239  Nr.  351. 

3.  Minden. 

955  Fischbeck,  Viscbiki,  Kr.  Rinteln,  St.  Maria  u.  Johann,  Nonnen. 
Von  der  Matrone  Helmburch  gegründet,  von  Otto  I.  bestätigt,  Dipl.  I  S.  256 
Nr.  174,  kommt  1147  durch  Konrad  IIl.  an  Corvey  und  wird  mit  Mönchen 
besetzt,  Chr.  Corb.  S.  54,  58  f.,  St.  3543  f.,  Wibaldi  ep.  180  S.  301. 

vor  967  Kemnade,  Keminetan,  Kr.  Holzminden,  St.  Maria,  Nonnen. 
Von  der  Äbtissin  Frederun  und  ihrer  Schwester  Imma  mit  Hilfe  des  Grafen 
Gero  gegründet,  von  Heinrich  IL  1004  bestätigt,  Dipl.  III  S.  109  Nr.  87, 
vgl.  S.  464  Nr.  362;  wenn  die  Notiz  Ann.  Saxo  z.  967  u.  970  S.  621  u.  624 
richtig  ist,  so  fällt  die  Stiftung  vor  967.  Das  Kl.  kam  1147  mit  Fiechbeck 
an  Corvey  und  wurde  mit  Mönchen  besetzt,  s.  o.  1194  war  es  verlassen 
und  wurde  an  Nonnen  gegeben,  Reg.  Westf.  II  S.  84  Nr.  2333. 

vor  986  Walsrode,  Rode,  Kr.  Fallingbostel,  Nonnen.  Von  dem  Grafen 
Walo  gegründet,  s.  Dipl.  II  S.  425  Nr.  26.  1179  war  das  Kl.  mit  Mönchen 
besetzt,  J.W.  13295. 

998  Widegenburg,  Kr.  Minden,  St.  Maria,  Nonnen.  Von  B.  Milo 
gegründet,  Schutzbf  Ottos  III.  Dipl.  II  S.  546  Nr.  136. 

nach  1022  Minden,  St.  Maria,  in  monte,  Nonnen.  Von  B.  Sigebert 
begonnen,  von  B.  Brun  vollendet,  Urk.  Heinrichs  III.  v.  1043,  Wilmans, 
KU.  II  S.  251  Nr.  196. 

vor  1033  Minden,  St.  Martin,  Kanoniker.  Von  B.  Sigebert  gegründet. 
Das  Stift  hatte  zwei  Bestätigungsurk.  Konrads  IL  v.  1029  u.  1033,  Wilmans, 
KU.  n  S.  211  Nr.  172  u.  S.  231  Nr.  185.  Die  zweite  ist  im  Original  er- 
halten; gegen  die  Echtheit  der  ersten,  nur  abschriftlich  erhaltenen,  erhebt 
Wilmans  begründete  Bedenken. 

1043  Minden,  St.  Moritz,  auf  einer  Weserinsel.  Von  B.  Bruno  ge- 
gründet, Wilmans,  KU.  U  S.  251  Nr.  196. 

vor  1072  P]sbeck,  Aspice,  Kr.  Hameln,  Kanoniker.  Von  Adalbert  v. 
Bremen  begonnen,  Adam  111,9  S.  101. 

4.  Münster. 

vor  973  Borghorst,  Burghurst,  Kr.  Steinfurt,  St.  Nikomed,  Nonnen. 
Von  den  Nonnen  ßertha  und  Hathwig  unter  Otto  I.  gegründet,  Dipl.  II 
S,  101  Nr.  86,  vgl.  S.  455  Nr.  52. 

10.  Jahrh.  Vreden,  Fredena,  Kr.  Ahaus,  St.  Felicitas,  Nonnen.  1014 
von  Heinrich  IL  an  die  Äbt.  Adelheid  von  Quedlinburg  übergeben,  Ann. 
Quedl.  S.  82. 

1040  Münster,  St.  Maria,  Überwasser,  Nonnen.  Von  B.  Hermann 
gestiftet,  1041  geweiht,  Reg.  Westf.  I  S.  403  Nr.  134  =  Not.  Mon.  Scr.  XVI 
S.  439,  Nr.  135  =  St.  2202,  Nr.  136.  Ann.  Saxo  z.  1041  S.  685,  Ann.  Magdb. 
S.  172. 

1064—1084  Münster,  St.  Moritz,  Kanoniker.  Von  B.  Friedrich  ge- 
gründet, Reg.  Westf.  I  S.  201  Nr.  1215. 

5.  Osnabrück. 

vor  947  Engern,  Angeri,  Kr.  Herford,  St.  Maria  u.  Lorenz,  Kano- 
niker. Von  der  Königin  Mathilde  gegründet,  Vit.  I.  Mahth.  2  S.  575,  Ann. 
Magdb.  z.  968  S.  148,  Ann.  Saxo  z.  968  S.  621,  Dipl.  I  S.  173  Nr.  91;  S.  205 
Nr.  123. 

1011  Osnabrück,  St.  Johann,  Kanoniker,  Von  B.  Thietmar  ge- 
gründet und  1011  geweiht,  Osnabr.  ÜB.  I  S.  107  Nr.  122,  Zusatz  zu  V.  Meinw. 
8  S.  111. 

1067 — 1088  Gertrudenberg  vor  Osnabrück.     B.  Benno  IL   errichtet 


—     1031     — 

das  KL,  um  die  Nonnen  von  Herzebrock  dorthin  zu  versetzen;  seine  Ab- 
sicht acheitert  an  deren  Widerspruch,  V.  Benn.  12  S.  14  f.  Die  K.  gehörte 
nun  zur  Präbende  eines  Domherrn;  durch  B.  Udo  wurde  sie  Doppelkl.,  B. 
Philip  führte  die  Benedikt.-Regel  ein,  Osnabr.  ÜB.  I  S.  211  ff.  Nr.  258,  268 
u.  272,  vgl.  II  S.  15  Nr.  22. 

1077—1082  Iburg,  Kr.  Melle,  St.  Clemens.  Von  Benno  II.  gegründet, 
V.  Benn.  19  ff.  S.  25  ff.,  Ann.  Yburg.  z.  1077  u.  1082  S.  437,  vgl.  Breßlau, 
N.A.  XXVIII  S.  124.  Iburg  scheint  Doppelkl.  gewesen  zu  sein;  denn  der 
Nonnenkonvent  wurde  1136 — 1142  nach  Gehrden,  D.  Paderborn,  verlegt,  s. 
Bd.  IV  S.  949. 

6.  Utrecht. 

?  Emmerich,  Embrich,  Kr.  Rees,  St.  Martin,  Kanoniker.  Unbekannten 
Ursprungs,   1131  zuerst  erwähnt,  NRh.  ÜB.  I  S.  200  Nr.  311. 

?  Oldenzaal,  Oberijsel,  Kanoniker,  s.  Moll,  Kerkgeschiedenis  I  S.  317. 

?  Eist,  Prov.  Geldern,  Kanoniker,  s.  Moll  I  S.  318. 

?  Dokkum,  Friesland,  St.  Bonifaz,  Kanoniker,  s.  Moll  I  S.  318,  seit 
Anfang  des  13.  Jahrh.'s  Prämonstr.,  s.  d.  Bf  des  Abts  Konrad  v.  Premontre, 
OB.  V.  Groning.  I  S.  45  Nr.  66. 

?  Staveren,  Stauria,  in  Friesland,  St.  Osulf,  Kanoniker,  s.  Moll  I 
S.  318,  später  Benediktiner,  s.  Bd.  IV  S.  964. 

892  Thiel,  Tiala,  Geldern,  St.  Walburg,  Kanoniker.  Von  dem  Grafen 
Waltger  gegründet,  Alp.  de  div.  temp.  I,  8  S.  704,  Dipl.  I  S.  206  Nr.  124; 
vgl.  I  S.  23,  37  Nr.  24  u.  Ann.  Tiel.  z.  892  S.  23;  1007  zerstört,  von  B.  Adal- 
bold  wiederhergestellt,  a.  a.  0.  z.  1026  S.  23,  vgl.  o.  S.  487. 

944  Utrecht.  Nach  Muller,  Westd.  Z.  XVI  S.  256  ff.,  gab  es  bis  944 
in.  Utrecht  nur  eine  Kirche,  St.  Salvator,  oder  St.  Martin,  oder  St.  Maria. 
Erst  seitdem  bestehen  St.  Salvator,  die  alte  Kirche,  und  St.  Martin,  der 
neue  Dom,  nebeneinander,  s.  Dipl.  I  S.  140  Nr.  58. 

vor  968  Elten,  Altena,  Hochelten,  Kr.  Rees,  St.  Salv.  u.  Veit,  Damen- 
stift. Von  dem  Grafen  Wichmann  gegründet,  968  von  Otto  I.  ausgestattet, 
Dipl.  I  S.  491  Nr.  358,  S.  540  Nr.  397. 

um  1000  Hilwarenbeek,  Kanoniker,  s.  Moll  IL  1  S.  842. 

1006  Hohorst,  Heiligenberg,  Prov.  Utrecht,  St.  Paul.  Von  B.  Ans- 
frid  gegründet,  Thietm.  IV,  36  S.  84,  Alp.  de  div.  temp.  1,14  S.  707;  Stif- 
tungsurk.  A.S.  Mai  I  S.  430,  vgl.  o.  S.  487 ;  um  1050  nach  Utrecht  verlegt. 

um  1050  Utrecht,  St.  Paul,  St.  Maria  u.  h.  Kreuz.  Durch  Verlegung 
von  Hohorst  entstanden,  vgl.  die  Urk.  B.  Bernulfs  v.  1050,  OB.  v.  Holland  I 
S.  51  Nr.  83. 

vor  1085  Utrecht,  St.  Johann,  Kanoniker,  s.  Bd.  IV  S.  964. 

um  1090  Foswerd,  in  Friesland.  Durch  Verlegiing  eines  älteren  KL 
auf  der  Infeel  Ameland  entstanden;  s.  Moll  I  S.  322. 

vor  1100  Utrecht,  St.  Peter,  Kanoniker,  b.  Bd.  IV  S.  964. 

vor  1113  Oostbroek  bei  Utrecht,  Doppelkl.,  s.  Bd.  IV  S.  964. 

1118  Wassenberg,  Kr.  Heinsberg,  St.  Maria  u.  Georg,  Kanoniker. 
Von  dem  Grafen  Gerhard  gestiftet,  NRh.  ÜB.  I  S.  189  Nr.  289. 


III.  Erzbistum  Trier. 
1.  Trier. 

?  Garden,  Kr.  Kochem,  St.  Maria  u.  Castor,  Kanoniker.  Unbekannten 
Ursprungs. 

?  Dietkirchen  a.  Lahn,  St.  Lubentius,  Kanoniker;  ebenso. 

?  Wetzlar,  St.  Maria,  Kanoniker;  ebenso. 

vor  940  Münster  appel,  BA.  Kirchheimbolanden,  Rheinpfalz.  Appola, 
von  St.  Maximin  abhängige  Zelle.  I.  a.  J.  erwähnt  Dipl.  I  S.  117  Nr.  31; 
der  Ort  Appula  erscheint  schon  893  im  Besitz  von  St.  Maximin,  MRh.  ÜB. 
I  S.  140  Nr.  133. 


—     1032     — 

vor  949  Koblenz.  St.  Florin,  Kanoniker.  Unbekannten  Ursprungs. 
Erste  Erwähnung  Dipl.  I  S.  198  Nr.  115. 

vor  966  Kesselheim,  Kescelenheim,  am  Rh.,  Kr.  Koblenz,  Nonnen. 
Eigentum,  also  auch  Stiftung  der  Konradiner.  966  von  Otto  I.  an  Magde- 
burg geschenkt,  Dipl.  I  S.  445  Nr.  331,  und  wohl  infolgedessen  eingegangen. 

vor  966  Taben,  Tavena,  Kr.  Saarburg,  St.  Cyriak,  Propstei  von  St. 
Maximin.  Von  Abt  Wicker  gegründet,  Necr.  s.  Maxim,  z.  8.  Mai  Bonner 
JB.  57  S.  113,  vgl.  die  Maximiner  Fälschungen  Dipl.  H  S.  597  Nr.  442  u.  III 
S.  637  Nr.  500. 

10.  Jahrh.  Boppard,  Bohbardo,  am  Rh.,  St.  Peter,  Kanoniker.  Die 
K.  im  Kastell  Boppard  wird  975  erwähnt,  Dipl.  II  S.  115  Nr.  101.  Sie 
scheint  schon  damals  eine  KoUegiatkirche  gewesen  zu  sein;  1000  wird  der 
Propst  Nannichinus  genannt,  S.  800  Nr.  373. 

1016  Prüm,  Brumia,  St.  Maria,  Kanoniker.  Von  Abt  Urold  gestiftet, 
Schutzbrief  Heinrichs  IL,  Dipl.  III  S.  461  Nr.  358. 

1041  Trier,  St.  Simon  in  d.  porta  nigra,  Kanoniker.  Von  EB.  Poppo 
gegründet,  Gest.  Trev.  cont.  1.3  S.  177,  MRh.  Uß.  I  S.  382  Nr.  328. 

1083  Luxemburg,  Alt-Münster,  St.  Trinit.  u.  Maria.  Von  Konrad 
von  Luxemburg  gegründet,  Stiftungsurk.  v.  1083  Publ.  de  la  sect.  histor. 
de  rinstit.  grandd.  de  Luxemb.  Bd.  44  S.  25.  1123  von  EB.  Brun  bestätigt, 
vgl.  die  ürk.  des  Grafen  Wilhelm  v.  1122  Gall.  ehr.  XIII  Instr.  S.  342  Nr.  68. 

1093  Laach,  St.  Maria.  Von  PfG.  Heinrich  gestiftet,  gefölschte 
Stiftungsurk.  MRh.  ÜB.  I  S.  444  Nr.  388,  1112  von  Heinrich  V.  bestätigt, 
S.  481  Nr.  421;  Gluniacensergewohnheiten  S.  602  Nr.  544. 

vor  1106  Hosingen,  Luxemburg,  Nonnen.  Von  Graf  Gerhard  von 
Sponheim  gegründet;  so  ßertholet,  Hist.  de  Lux.  III  S.  334,  wohl  nach  der 
Haustradition.     Urk.  sind  nicht  vorhanden. 

vor  1107  Springirsbach,  Sprencheresbach,  Kr.  Wittlich,  St.  Maria, 
Aug.-Chorherren.  Von  der  inzwischen  verstorbenen  Witwe  Benigna  ge- 
gründet, 1107  V.  EB.  Bruno  beurkundet,  MRh.  ÜB.  I  S.  475  Nr.  415. 

1107  Trier.  Bei  einer  Marienkirche  auf  d.  Berge  bei  Trier  werden 
in  diesem  Jahre  2  devotae  feminae  illic  inclusae  erwähnt,  Transl.  Modoaldi 
23  S.  300.  Es  scheint  nicht  zur  Gründung  einer  dauernden  Niederlassung 
gekommen  zu  sein. 

1110  Hirzenach,  Hertenowe,  Kr.  St.  Goar,  St.  Maria,  Joh.  u.  Barthol. 
Siegburger  Propstei,  von  EB.  Friedrich  v.  Köln  gestiftet,  MRh.  ÜB.  II  S.  24 
Nr.  38  V.  4.  Mai  1110,  vgl.  NRh.  ÜB.  I  S.  175  Nr.  271  u.  S.  179  Nr.  276. 

1101 — 24  Lipporn,  Lietprun,  bei  Goarshausen  am  Rhein,  St.  Florin. 
Von  dem  Grafen  Dudo  von  Laurinburg  gegründet  und  an  das  Kl.  Aller- 
heiligen in  Schaff  hausen  übergeben;  von  EB.  Bruno  bestätigt,  undat.  Ur- 
kunden beider  bei  Wenck,  Hist.  Abb.  S.  127  Nr.  1  u.  2.  Ihre  Echtheit  ist 
zweifelhaft.  Die  Briefe  Cod.  Udalr.  72  u.  80,  die  Roth,  Visionen  d.  h. 
Elisabeth  S.  VIII  herbeizieht,  haben  keinen  Bezug  auf  Lipporn;  es  handelt 
flieh  hier  um  Wagenhausen.  Das  beweist  schon  die  lex  Swevorum  des 
letzten  Briefs. 

2.  Metz. 

?  St.  Arnual,  Kr.  Saarbrücken.  Stift  unbekannter  Gründung, 
Schenkung  Heinrichs.  III.  v.  1046,  St.  2293. 

um  950  Metz,  St.  Clemens  (St.  Felix),  s.  S.  359  f. 

959  Varengeville,  Waringisi  villa,  Gorzer  Propstei,  s.  S.  466  f. 

966  Vergaville,  Kr.  Chateau  Salines,    St.  Maria,   Nonnen,  s.  S.  369. 

968  Metz,  St.  Vinzenz,  in  insula,  in  suburbio.  Von  B.  Dietrich  I. 
begonnen,  1030  geweiht,  Ann.  s.  Vinc.  S.  157,  vgl.  S.  369. 

984—1005  Metz,  St.  Maria,  Nonnen,  s.  S.  369;  vgl.  MabiUon,  Ann. 
Ord.  s.  Bened.  IV  S.  19. 

um  1020  Metz,  Pucelles,  Nonnen.  Unter  B.  Dietrich  entstanden, 
Mabillon  S.  166:  Guius  nulla  fere  supersunt  vestigia. 


—     1033     — 

1024  "Viviers,  Vivaria,  Bibera,  Kr.  Chateau  Salines,  Priorat  v.  Mett- 
lach,  s.  Kunst  u.  Alterfc.  S.  1025. 

1033  Busendorf,  Bosonis  villa.  Kr.  Bolchen,  H.  Kreuz,  s.  S.  504. 

vor  1049  Hessen,  Kr.  Saarburg,  St.  Maria,  Mart.  u.  Lorenz,  Nonnen, 
8.  S.  606. 

um  1070  Metz,  St.  Salvator  infra  urbem,  Kanoniker.  Adalbero  III. 
erweiterte  die  Kirche  und  gründete  das  Stift,  Gall.  ehr.  XIII  Pr.  S.  399  Nr.  29, 
Gest.  ep.  Mett.  49  S.  543. 

1093  Diedersdorf,  Tihecurth,  Kr.  Bolchen,  St.  Trinit.  u.  h.  Kreuz, 
Cluniacenserpriorafc.  Von  Gerhard  v.  Diedersdorf  gegründet,  1093  durch  B. 
Poppo  bestätigt,  Calmet  I  Pr.  S.  496. 

1096  Pierremont,  Dep.  Vosges,  St.  Peter,  Regul. -Kanoniker.  Auf 
Grund  und  Boden,  den  die  MG.  Mathilde  schenkte,  gegründet,  1106  von  ihr 
bestätigt,,  Calmet  I  Pr.  S.  504  u.  520._^ 

vor  1099  Insmingen,  Asmigium,  Kr.  Chateau  Salines,  St.  Maria,  Kano- 
niker. Ursprung  unbekannt,  1099  von  Graf  Dietrich  v.  Bar  an  St.  Mihiel 
übertragen,  Calmet  I  Pr.  S.  515. 

vor  1123  Vic,  Vicum,  Bodesius  vicus,  a.  SeiUe,  Kr.  Chateau  Salines, 
St.  Christoph.  Priorat  von  Senones  von  Abt  Anton  gegründet,  Richer. 
Senon.  Chr.  II,  23  S.  283. 

3.  Toul. 

934—965  Toul,  St.  Mansuet,  s.  S.  363. 

935  Bouxieres,  Buxerias,  Dep.  Meurthe,  St.  Maria,  Nonnen,  s.  o. 
S.  362, 1. 

um  950  Acheri,  auf  dem  Belmont  in  den  Vogesen,  von  Moyen-moutier 
abhängig,  s.  o.  S.  368. 

957  Bainville,  Dep.  Meurthe,  St.  Salvator  u.  Moritz;  von  St.  Evre 
abhängig,  s.  S.  369. 

963—973  Toul,  St.  Gengulf,  Nonnen,  später  Kanoniker,  s.  S.  369. 

963 — 994  Bar-le-Duc,  Mon.  Barense,  Dep.  Meuse,  St.  Maximin.  Von 
dem  Ritter  Heselo  gestiftet,  von  Gerhard  I.  geweiht,  Fundat.  Scr.  XV  S.  980 f. 

963—994  Epinal,  Dep.  Vosges,  St.  Goerich,  Nonnen,  s.  S.  369. 

10.  Jahrb.?  Toul,  St.  Genovefa.  In  einem  Zusatz  zu  einer  Urk.  Ottos  11. 
v.  973  genannt,  Dipl.  II  S.  73  Nr.  62. 

996--1019  St.  Salvator  in  den  Vogesen,  s.  S.  369. 

988 — 1024  Dieulouard,  Gellani  mons,  Dep.  Meurthe  et  Moselle,  St. 
Lorenz,  Kanoniker.  Von  Propst  Dudo  von  Verdun  gestiftet,  Gest.  ep.  Vird.  7 
S.  47,  1028  von  Konrad  II.  bestätigt,  St.  1969. 

1005  St.  Belin,  Brittiniaca  curtis,  St.  Benignus;  s.  o.  S.  467,  vgl. 
Vit.  II  Guill.  24  Migne  141  S.  865  u.  Migne  143  S.  585  Nr.  2. 

um  1015 — 1030  Poussay,  Portus  suavis,  Dep.  Vosges,  St.  Maria  u. 
Menna,  Nonnen.  Von  B.  Berthold  begonnen,  von  seinen  Nachfolgern  voll- 
endet, s.  J.W.  4175  u.  Wib.  V.  Leon.  IX.  1. 13  S.  143. 

um  1034  Hareville,  Arevilla,  Dep.  Vosges,  St.  Kalixt,  von  St.  Mihiel 
abhängig.     Von  Abt  Nanter  gestiftet,  Chr.  s.  Mich.  33  f.  S.  85. 

vor  1043  Deuilly,  Daguliacus,  St.  Maria.  Von  Walter  von  Deuilly 
gegründet  und  St.  Evre  übergeben,  von  B.  Bruno  beurkundet,  Calmet  I  Pr. 
S.  417  ff. 

vor  1048  Bleurville,  Bliderici  villa,  Dep.  Vosges,  St.  Bertar  u.  Atalen, 
Nonnen.  Von  dem  Grafen  Reinard  gestiftet,  von  ß.  Brun  geweiht,  beur- 
kundet 1050,  J.W.  4243. 

1050  Chaligny,  Cella  de  Calliniaco,  Dep.  Meurthe  et  Moselle.  Von 
Adalbero  III.  v.  Metz  mit  Mönchen  besetzt  und  an  St.  Vincenz  übergeben, 
s.  J.W.  4242. 

1051 — 1069  Toul,  St.  Salvator  u.  Anian,  Kanoniker.  Von  B.  Udo  ge- 
gründet, abhängig  vom  Dome,  MRh.  ÜB.  I  S.  425  Nr.  368,  vgl.  Gest.  ep. 
Tüll.  43  S.  646. 

nach  1070  Chatenai,  Cella  Castiniacensis,  Dep.  Vosges,  St.  Peter  u. 


-     1034     — 

Maria.  Von  der  Mutter  des  Herzogs  Dietrich  gegründet  und  St.  Evre  über- 
geben, s.  Calmet  I  Pr.  S.  536  f.  u.  Gall.  ehr.  XIII  Instr.  S.  470  Nr.  24. 

1088  Bar-le-Duc,  St.  Maria,  Propstei  von  St.  Mihiel.  Gegründet 
von  der  Gräfin  Sophie  v.  Bar,  Gall.  ehr.  XIII  Instr.  S.  564  Nr.  16. 

1091  Toul,  St.  Leo  u.  Nikolaus,  Aug.-Chorherren.  Von  dem  Dekan 
Liutolf  gegründet,  von  ürban  11.  1095  bestätigt,  Gall.  ehr.  XIII  Instr. 
S.  472  Nr.  27,  Bern,  zu  1095  S.  463,  Seheri  Prim.  Calm.  I  Scr.  XII  S.  326,  30. 

vor  1094  Chamouzey,  Calmusiacum ,  St.  Maria,  Leo  u.  Nik.,  Aug.- 
Chorherren.  In  Le  Chatelet,  Dep.  Vosges,  gegründet,  bald  nach  Ch.  verlegt, 
Seheri  Prim.  Calm.  I  S.  325  u.  326. 

4.  Verdun. 

951  Verdun,  St.  Vanne,  s.  S.  366. 

959  Amel,  Amella,  Dep.  Meuse,  St.  Peter,  Kanoniker,  später  Mönche, 
s.  S.  467. 

973  Verdun,  St.  Paul,  s.  S.  369.  Seit  1135  Prämonstrat.,  s.  Hugo  II 
Prob.  S.  326,  St.  3314,  Laur.  Gesta  32  S.  510. 

990 — 1024  Verdun,  St.  M.  Magd.,  Vetus  monasterium,  Kanoniker. 
Von  dem  Archidiak.  Ermenfrid  gegründet,  von  Leo  IX.  1049  geweiht,  Gest. 
ep.  Vird.  7  S.  50,  Hug.  Flav.  ehr.  z.  1011  S.  391,  Laur.  Gesta  3  f.  S.  493, 
J.W.  4193;  vgl.  die  Besitzbestätigung  Heinrichs  III.  v.  1040  N.A.  XV  S.  136. 
Nach  ihr  war  Ermenfrids  Gründung  nur  eine  Erneuerung. 

990—1024  Verdun,  St.  Job.  u.  Maurus,  Nonnen,  s.  S.  370. 

990 — 1024  Verdun,  St.  Lorenz,  Kanoniker.  Von  dem  Propst  Dudo 
gestiftet,  Hug.  Flav.  z.  1011  S.  391. 

990 — 1024  Verdun,  H.  Kreuz,  Kanoniker.  Von  dem  Propst  Amicus 
gestiftet.  Gest.  ep.  Vird.  cont.  7  S.  47,  vgl.  Hug.  Flav.  z.  1011  S.  391.  Die 
Kirche  gehörte  dem  Nonnenkl.  St.  Job.  u.  Maurus,  s.  J.W.  4190, 

vor  1038  Verdun,  St.  Agerich.  Von  B.  Raimbert  begonnen.  Gest.  ep. 
Vird.  10,  Zusatz  S.  51  not.  2,  J.W.  4248,  St.  2205. 

1047 — 1088  Verdun,  St.  Maria,  Novum  monasterium.  Von  B.  Dietrich 
gegründet  und  geweiht,  Hug.  Flav.  ehr.  II  S.  461. 

11.  Jahrb.?  Verdun,  St.  Michael.  Unbekannter  Gründung.  Die  Kirche 
wurde  um  1065  erneuert  und  die  Krypta  von  Udo  v,  Trier,  Dietrich  v. 
Verdun  und  Udo  v.  Toul,  also  1066—69  geweiht,  Urk.  Dietrichs  von  1078 
Gall.  ehr.  XHl  Instr.  S.  562  Nr.  14. 

1107 — 1111  Palecroix,  Cella  ad  Pauli  crucem.  1107  wird  das 
alodium  Pauli  crucis  an  St.  Vanne  geschenkt,  1111  wird  die  Zelle  erwähnt, 
Laur.  Gesta  13  8.  499  u.  20  S.  503. 

um  1117 — 1127  La  Chalade,  Caladia,  in  den  Argonnen,  St.  Sulpiz. 
Der  Anfang  reicht  unter  B.  Heinrich  zurück;  1127  an  Cisterzienser  gegeben, 
die  Kirche  wurde  von  Adalbero  III.,  also  nach  1131,  geweiht,  Urk.  Alberos 
Gall.  ehr.  XIH  Instr.  S.  568  Nr.  21,  Laur.  Gesta  32  S.  513. 


IV.  Erzbistum  Salzburg. 
1.  Salzburg. 

vor  975  Lieding,  Liubedinga,  im  Gurktal,  St.  Maria,  Mart.  u.  Gregor. 
Von  einer  Witwe  Imma  begonnen,  s.  Dipl.  H  S.  123  Nr.  110.  Es  scheint, 
daß  die  Stiftung  nicht  zustande  kam  oder  bald  wieder  einging. 

vor  977  Michaelbeuern,  Biwern,  bei  Lauffen,  Salzburg.  Von  dem 
PfG.  Hartwich  gestiftet.  Die  Zeit  ergibt  sich  aus  Dipl.  II  S.  184  Nr.  164, 
über  die  Stiftung  s.  J.W.  7840. 

983  Pörtsehach  am  Wörther  See  in  Kärnten,  St.  Lambert.  Otto  IL 
macht  eine  Schenkung  für  die  zu  gründende  Kongregation,  Dipl.  H  S.  345 
Nr.  292;  es  ist  jedoch  fraglich,  ob  die  Gründung  zustande  kam. 

987  Salzburg.     Im  angef.  Jahr  wurde  das  Benediktinerkl.  St.  Peter 


—     1035     — 

eine  selbständige  Abtei  unter  einem  eigenen  Abt,  die  Güter  zwischen  der 
Abtei  und  dem  Domstift  geteilt,  s.  S.  382. 

1002 — 1025  St.  Georg  am  Längsee,  Kärnten,  Nonnen.  Von  d.  Gräfin 
Wichpurg  gegründet,  Lib.  fundat.  Kämt.  GQ.  S.  80  ff.  Nr.  204,  Stiftungsurk. 
S.  86  Nr.  205. 

vor  999  Seeon,  Sewa,  am  Chiemsee,  St.  Lambert.  Von  dem  PfG. 
Aribo  gegründet.     Schutzbf  Ottos  III.  Dipl.  II  S.  744  Nr.  318. 

10.  Jahrb.?  Maria  Saal,  im  Zollfeld,  Kärnten.  Stift  unbekannter 
Gründung.  Die  Kirche  ist  schon  im  9.  Jahrh.  nachweislich.  Kämt.  GQ, 
S.  11  Nr.  27;  927  erhielt  sie  der  ChorB.  Gotabert,  S.  34  Nr.  90;  vielleicht 
ist  das  Stift  durch  ihn  entstanden. 

vor  1020  Goß,  Gosse,  an  d.  Mur,  Steiermark,  St.  Maria  u.  Andreas, 
Nonnen.     Stiftung  des  PfG.  Aribo,  von  seinem  Sohn  vollendet,  s.  S.  532. 

vor  1028  Ossiach,  Oscewach,  Kärnten.  Von  den  Eltern  des  Patr. 
Poppe  von  Aquileja  gegründet.  Kämt.  GQ.  S.  102  Nr.  243a. 

1074  Admont,  Steiermark,  St.  Maria  u.  Blas.  Von  EB.  Gebhard  ge- 
gründet und  am  29.  Sept.  1074  geweiht,  V.  Gebeh.  1  S.  25,  Auct.  Garst. 
S.  668,  vgl.  ÜB.  d.  H.  Steiermark  I  S.  85  Nr.  77. 

vor  1088  Millstadt  in  Kärnten,  St.  Salvator,  Doppelkl.  Von  PfG. 
Aribo  und  seinem  Bruder  Boto  gegründet,  Necr.  Milst.  z.  18.  u.  z.  1.  März 
S.  457;  Aribo  ist  1102,  Boto  1104  gest.,  b.  Ekkeh.  z.  d.  J.  S.  224  u.  225.  Das 
KL  zu  Lebzeiten  EB.  Gebhards  gegründet,  J.W.  15930,  vgl.  auch  6962.  Daß 
das  Kl.  Doppelkl.  war,  ergibt  die  Notiz  Necrol.  11  S.  455  Anm.  1. 

vor  1091  St.  Paul  im  Lavanttal,  Kärnten.  Von  dem  Grafen  Engel- 
bert gegründet,  Fund.  Scr.  XV  S.  1058.  Schenkung  Engelberts  v.  Mai  1091, 
Kämt.  GQ.  S.  192  Nr.  496.  vgl.  V.  Wilh.  Hirs.  22  S.  219,  Hist.  Hirs.  mon. 
S.  263.     Schutzbf  Urbans  II.  v.  1099  J.W.  5784. 

1096  St.  Lamb recht,  Obersteiermark.  Von  Herzog  Markward  und 
seinem  Sohne,  H.  Heinrich  II.  gestiftet,  s.  die  Fälschung  St.  2933  und  die 
Urkk.  Heinrichs  II.  ÜB.  d.  H.  Steiermark  I  S.  108  Nr.  94  f.,  Paschais  IL 
S.  114  Nr.  97. 

1106—1147  Reichenhall,  St.  Zeno,  Aug.- Chorherren.  Stiftung  Kon- 
rads L  V.  Salzburg,  V.  Chuonr.  21  S.  75. 

um  1111  Berchtesgaden,  St.  Joh.  u.  Mart.,  Aug.-Chorherren.  Von 
Graf  Berengar  von  Sulzbach  gegründet,    Fund.  Scr.  XV  S.  1064,  J.W.  6433. 

1115—1137  Admont,  Nonnen.  Von  Abt  Wolvold  gestiftet,  Vita  II 
Gebeh.  15  S.  42. 

um  1115  Baumburg,  BA.  Traunstein,  St.  Margaret,  Aug.-Chorherren. 
Von  Graf  Berengar  v.  Sulzbach  gegründet,  Fund.  Scr.  XV  S.  1061;  Schutz- 
brief Paschais  IL  J.W.  6434. 

2.  Brixen. 

985 — 993  St.  Georgenberg  bei  Schwaz,  Kanoniker.  Gründung  un- 
bekannt. Die  angegebene  Zeit  ergibt  sich  aus  den  Traditionen,  Acta  Tirol.  I 
S.  9  ff.  Nr.  18,  39,  46,  47.  In  der  letzten  Urk.  sind  die  clerici  inservientes  s. 
Georgio  ausdrücklich  genannt;  seit  1138  erscheint  Georgenb.  als  Kl.,  J.W. 
7895,  Act.  Tir.  I  S.  108  Nr.  509. 

vor  1039  Sonnenburg,  Suanapurc,  im  Tal  der  Rienz,  Nonnen.  Von 
dem  Diakon  Volkold  gestiftet,  Sinnacher  li  S.  379  Nr.  79. 

3.  Freising. 

934  Ebersberg,  St.  Sebastian,  Kanoniker,  seit  990  Benediktiner, 
s.  S.  383. 

1021  Weihenstefan  b.  Freising.  B.  Egilbert  entfernte  die  Kano- 
niker und  führte  die  Benedikt.-Regel  ein,  Ann.  s.  Steph.  Scr.  XIII  S.  51, 
vgl.  Dipl.  HI  S.  581  Nr.  459. 

1052—1078  Freising,  St.  Andreas,  Kanoniker.  Von  B.  Eberhard  ge- 
gründet, Meichelbeck  1, 1  S.  254  f.  u.  274. 

1074  Rottenbuch,  Raittenbuch,  BA.  Schongau,  St.  Maria,  Aug. -Chor- 


—     1036     — 

herren  u.  Nonnen.  Von  Herzog  Weif  und  Altmann  von  Passau  gestiftet, 
Meichelb.  1, 1  S.  266,  vgl.  Bern.  z.  1091  S.  452,  Schutzbf  Urbans  II.  v.  1092 
.T.W.  5428.  Hundt- öewold  III  S.  99:  Fuisse  ibi  etiam  mon.  raonialium, 
structurae  satis  indicant. 

1077  St.  Margaret  in  d.  Zell,  Interior  cella,  BA.  Miesbach.  Im  a.  J. 
geweiht,  dann  an  Hirschau  übergeben,  Chr.  Schir.  u.  Ann.  Schir.  Scr.  XVII 
S.  616  u.  629,  1087  nach  Fischbachau,  St.  Martin,  BA.  Miesbach,  Dedic. 
Scr.  XV  S.  1068,  V.  Wilh.  22  S.  218,  J.W.  5923,  vor  1104  nach  Eisenhofen, 
üsenhoven,  b.  Freising,  J.W.  5988,  endlich  nach  Scheiern,  Schira,  St.  Martin, 
BA.  Pfaffenhoven,  verlegt.  Die  letzte  Verlegung  fand  sicher  vor  1123  statt, 
vgl.  den  Schutzbf  Kalixts  IL  v.  1123  J.W.  7027.  Das  Chron.  u.  die  Ann. 
Schir.  geben  abweichende  aber  unmögliche  Zahlen. 

vor  1086  Rott  a.  Inn,  BA.  Wasserburg,  St.  Marin  u.  Anian.  Von 
PfG.  Kuno  gegründet,  V.  Marini  et  Aniani  Scr.  XV  S.  1069,  vgl.  N.A.  XIU 
S.  22  und  die  Fälschung  St.  2767. 

vor  1087  Attel  a.  Inn,  BA.  Wasserburg,  St.  Maria  u.  Mich.  Von  Graf 
Engelbert  erneuert,  M.B.  I  S.  266  Nr.  1. 

1098  Dietramszell,  BA.  München,  St.  Martin,  Aug.-Chorherren.  Von 
A.  Udalrich  v.  Tegernsee  gegründet,  1102  von  B.  Heinrich  v.  Freising  beur- 
kundet, M.B.  VI  S.  163  Nr.  10,  Fund.  Scr.  XV  S.  1071  f. 

1121  Beuerberg,  BA.  München,  St.  Peter,  Aug.-Cherherren.  Von 
Otto  V.  Euraspurg  gegründet.  Schutzbf  Kalixts  II.  J.W.  6898. 

vor  1123  Scheiern,  Schira,  BA.  Pfaffenhoven,  s.  St.  Margar.  in 
der  Zell. 

4.  Gurk. 

1041 — 1043  Gurk,  St.  Maria,  Nonnen.  Von  der  Gräfin  Hemma  von 
Friesach  gegründet,  V.  Chuonr.  4  S.  64;  bei  der  Errichtung  des  Bistums 
aufgehoben,  Vita  II  Gebeh.  5  S.  37  f. 

5.  Passau. 

vor  976  St.  Polten,  an  d.  Traisen,  Österr.  u.  Enns,  St.  Hippolyt, 
Kanoniker.     Wiederhergestellt,  s.  S.  161. 

vor  976  Passau,  St.  Salvator  u.  Maria.  Nindernburg,  Nonnen.  Die 
Abtei  kommt  976  an  das  Bistum,  Dipl.  II  S.  153  Nr.  136. 

997  Hengersberg,  Helmgeresberch ,  BA.  Deggendorf,  St.  Maria, 
Kanoniker.  Von  A.  Godehard  von  Altaich  gegründet,  Vita  I  Godeh.  12 
S.  177. 

1019  Rinchnach,  Günterszeil,  BA.  Regen,  St.  Johann.  Von  dem  Ein- 
siedler Günter  gegründet,  s.  S.  631,  vgl.  M.B.  XI  S.  142  Nr.  28  u.  XXVIII,  2 
S.  210.      . 

1049  Ardacker,  an  d.  Donau  unterh.  Enns,  Kanoniker.  Von  B.  Nitker 
von  Freising  gestiftet,  St.  2362,  1063  von  Anno  von  Köln  geweiht,  Arch.  f. 
Österr.  Gesch.  46  S.  467. 

um  1050  Erlach,  Erla,  Erlaha,  OÖsterr.,  St.  Maria,  Ptr.  u.  Joh.  B., 
Nonnen.  Von  einem  gewissen  Otto  gestiftet,  Stiftungsurk.  ÜB.  d.  L.  o. 
Enns  II  S.  86  Nr.  67;  vgl.  S.  256  Nr.  171. 

vor  1056  Lambach  a.  Traun,  St.  Maria  u.  Kilian.  Von  Arnold,  dern 
Vater  Adalberos  v.  Würzburg,  als  Stift  gegründet,  von  Adalbero  1056  mit 
Mönchen  besetzt,  V.  Adalb.  7  u.  10  S.  131  ff.;  Vita  II  Gebeh.  4  S.  37,  der 
Stiftungsbf  ÜB.  d.  L.  o.  Enns  II  S.  89  Nr.  70  ist  gefälscht. 

um  1060  Garsten  a.  Enns,  OÖsterr.,  St.  Maria.  Als  Stift  von  MGr. 
Otachar  v.  Steier  gegründet,  1107  von  seinem  gleichnamigen  Sohn  in  ein 
Mönchski.  verwandelt,  DB.  d.  L.  o.  Enns  II  S.  121  Nr.  10,  Ann.  Mellic.  z. 
1107  S.  500,  Auct.  Garst,  z.  1107  S.  568;  Ann.  Admont.  z.  1108  S.  577,  der 
ältere  Otachar  war  1088  bereits  tot,  ÜB.  I  S.  117  Nr.  82. 

1067  Passau,  St.  Nikol.,  Aug.-Chorherren.  Von  B.  Altmann  gestiftet, 
V.  Altm.  8  S.  231,  Bern.  z.  1091  S.  452  verfälschte  Stiftungsurk.  M.B.  28,  2 
S.  213  Nr.  11,  vgl.  IV  S.  293,  u.  KG.  IV  S.  341  Anm.  1. 


—     1037     — 

1072  Göttwei^,  Cotewicb,  bei  Mautern,  UÖsterr.,  St.  Maria.  Yon 
Altmann  v.  Passau  als  Stift  gegründet,  V.  Altm.  10  S.  232,  27  f.  S.  237 ff., 
Vita  II  Gebeh.  4  S.  87,  Ann.  Gotwic.  S.  601,  1088  geweibt,  Ann.  Gotwic, 
Stiftungsurk.  Altmanns  von  1083  Font.  rer.  Austr.  11,8  Bd.  51  S.  6  Nr.  5f, 
1094  in  ein  Kl.  (Üoppelkl.,  s.  V.  Altm.  27  S.  237)  verwandelt,  V.  Altm.  38  f. 
S.  241,  Bern.  S.  460,  Auct.  Garst.  S.  568. 

vor  1084  Rannshofen  bei  Braunau,  OÖsterr.,  St.  Pankraz,  Aug.-Chor. 
herren.  Von  Heinrieb  IV.  gegründet  und  ausgestattet,  so  nach  der  ürk- 
Konrads  III.  ÜB.  d.  L.  o.  E.  11  S.  198  Nr.  134.  Die  ältesten  Traditionen 
werden  der  Zeit  um  1070  zugeschriebeii,  I  S.  207  flf.  Nr.  1,  29,  32.  Der  An- 
satz ist  zu  früh,  da  Heinrich  den  Kaisertitel  führt. 

1084  Reichersperg  am  Inn,  OÖsterr.,  St.  Michael,  Aug.-Cborherren. 
Von  Werinher  v.  Reichersperg  gegründet,  Magni  Reich.  Chron.  S.  447,  ÜB. 
d.  L.  o.  E.  I  S.  281  Nr.  3. 

1089  Melk,  Medilich,  a.  d.  Donau,  UÖsterr.,  H.  Kreuz,  St.  Peter  u. 
Kolom.  Von  MGr.  Liutpold  III.  gegründet,  1113  geweiht,  Ann.  Mellic.  S.  500  f. 
Es  scheint  vorher  ein  Stift  in  M.  bestanden  zu  haben. 

um  1090  Vornbach,  Formbach  am  Inn,  BA.  Passau,  St.  Maria  u. 
Martin;  als  Stift  gegründet,  1104  durch  d.  Grafen  Ekbert  Abtei,  s.  ÜB.  d. 
L.  0.  E.  S.  625  Nr.  1. 

um  1100  Suben,  Subuna  am  Inn  b.  Passau,  St.  Lambert,  Kanoniker. 
Von  den  Vorfahren  des  B.  Altmann  von  Trient  gegründet,  s.  ÜB.  d.  L.  o. 
E.  I  S.  425  Nr.  1  u.  3,  1142  von  ihm  an  Salzburg  gegeben,  behufs  Ein- 
führung der  Aug.-Regel,  H  S.  205  Nr.  139;  V.  Chuonr.  20  S.  75. 

1109  Seitenstetten,  UÖsterr.,  St.  Veit.  Von  den  Besitzern,  Regin- 
bert  und  Udalschalk,  an  Passau  geschenkt,  von  Udalschalk  1116  in  ein  Kl. 
verwandelt,  M.B.  28,2  S.  218  Nr.  12,  S.  219  Anm.  Auct.  Garst.  S.  568  und 
Ann.  Admont.  S.  577  führen  die  Gründung  zu  1112  an. 

1112  St.  Georg  a.  Donau,  am  Einfluß  der  Traisen,  UÖsterr.,  Kano- 
niker. Stiftungsbrief  Udalrichs  von  Passau,  Österr.  Arch.  IX  S.  239;  1244 
nach  Herzogenburg  verlegt,  S.  298  Nr.  40. 

1114  Klosterneuburg,  UÖsterr.,  St.  Maria,  Säkularkanoniker.  Ge- 
gründet von  MG.  Liutpold,  Cont.  Claustroneob.  S.  609,  M.B.  28,  2  S.  94  Nr.  124; 
1138  Aug.-Ghorherren,  Cont.  Claustr.  S.  611,  1136  geweiht,  a.  a.  0.  S.  613, 
Ann.  Mellic.  S.  502. 

6.  Regensbnrg. 

973 — 994  Regensburg,    St.  Paul,    Mittelmünster,    Nonnen,  s.  S.  381. 

999  Prül  bei  Regensburg,  St.  Barthol.  u.  Veit,  s.  S.  384. 

1002  Regensburg,  Alte  Kapelle,  St.  Maria,  Kanoniker.  Von  Hein- 
rich IL  erneuert,  Dipl.  III  S.  29  Nr.  26,  S.  31  Nr.  28. 

1037  Geisenfeld,  BA.  Pfaffenhofen,  St.  Maria  u.  Zeno,  Nonnen.  Von 
dem  Grafen  Eberhard  von  Ebersberg  gestiftet,  M.B.  XIV  S.  180  f.  u.  272, 
Chr.  Ebersp.  post.  34  Scr.  XXV  S.  871,  Hist.  Weif.  Weing.  7  S.  17. 

vor  1079  Regensburg,  St.  Peter,  Schotten.  Das  älteste  Datum  ist 
die  1079  vom  Abt  Marianus  geschriebene  Handschr.  der  paul.  Briete,  Mon. 
palaeogr.  Lief.  10, 1;  seit  1111  St.  Jacob,  St.  2894  u.  3084. 

1109  Prüfening,  Priefling,  a.  d.  Donau  b.  Regensburg,  BA.  Stadt- 
amhof,  St.  Georg.  Stiftung  Ottos  von  Bamberg,  Relat.  de  piis  op.  S.  1157, 
Mon.  Priefl.  1,10  S.  886,  Herb.  1,13  S.  713,  Ann.  Pruven.  S.  606,  Ratisp. 
S   585 

1118  Reichenbach  a.  Regen,  BA.  Roding,  St.  Maria.  Von  MG. 
Dietpald  gegründet,  1135  geweiht,  Ried,  Cd.  1  S.  177  Nr.  190  u.  192;  Scr. 
XV  S.  1078  f.;  Auct.  Altah.  S.  365. 

1121—1123  Ensdorf,  Enzisdorf,  BA.  Amberg,  St.  Maria,  Joh.  u.  Jak. 
Von  dem  vir  nobilis  Friedrich  und  seinem  Schwiegersohn,  Otto  v.  Wittels- 
bach,  gegründet,   von  Otto  v.  Bamberg  1123  geweiht,    Ried,  Cd.  I  S.  178 


—     1038     — 

Nr.  194,  Fundat.  Scr.  XV  S.  1080  ff.,  Ann.  Scheffel,  mal.  S.  336,  Relat.  Scr.  XV 
S.  1157,  Mon.  Priefl.  1,11  S.  886,  Herb.  1,13  S.  713,  vgl.  J.W.  7047.  Das 
Jahr  1123  ist  nicht  sicher;  die  Bemerkung  Chunone  in  episcopatum  assumpto 
führt  auf  1126. 


V.  Erzbistum  Hamburg. 

1.  Bremen-Uamburg. 

938 — 973  Heeslingen,  Kr.  Rothenburg  in  Hannover,  St.  Veit,  Nonnen. 
Von  dem  Grafen  Hed  gestiftet,  Thietm.  II,  42  S.  44,  vgl.  Adam  II,  11  S.  49 
u.  Brem.  GQ.  III  Nr.  1  S.  5.  Die  Urk.  Dipl.  I  S.  98  Nr.  11  beweist,  daß 
das  Kl.  937  noch  nicht  bestand;  nach  llS6  nach  Zeven,  Zeeuena,  verlegt, 
Ann.  Stad.  S.  323. 

983  Repesholt,  Hripesholt,  Ostfriesland,  St.  Mortiz,  Kanoniker.  Von 
einem  gewissen  Wendila  gestiftet,  983  von  Otto  II.  bestätigt,  Dipl.  II  S.  357 
Nr.  302,  vgl.  Adam  II,  11  S.  49. 

1001 — 1010  Harsefeld,  Rosenfeld,  Kr.  Stade,  St.  Maria,  Kanoniker. 
Von  dem  Grafen  Heinrich  v.  Stade  gegründet,  Adam  11,43  Cod.  4  S.  71, 
Ann.  Saxo  z.  1010  S.  661,  Ann.  Stad,  z.  1144  S.  325,  Albiani  z.  1001  Scr.  rer. 
Dan.  I  S.  200;  von  dem  MG.  Udo  als  Kl.  erneuert  1102,  Hamb.  UB.I  S.  118 
Nr.  126  f.,  Ann.  Rosenv.  z.  1102  S.  102,  Palid.  S.  72,  Ann.  Saxo  z.  1101 
S.  735  —  auch  z.  1087  S.  724  —  Ann.  Magdb.  z.  1101  S.  180. 

1013—1030  Hamburg,  Domstift  St.  Maria.  Von  EB.  Unwan  errichtet, 
Adam  11,47  S.  74,  vgl.  oben  S.  639,1;  um  1140  von  EB.  Adelbero  erneuert, 
Hamb.  ÜB.  I  S.  152  Nr.  162,  vgl.  Nr.  235. 

1045 — 1072  Bremen,  St.  Paul,  Kanoniker.  Stiftung  Adalberts,  Adam 
111,9  S.  101;  die  Ann.  Hamab.  S.  382  geben  1051  als  Gründungsjahr  an. 
1139  in  ein  Kl.  verwandelt,  Urk.  Adalberos  Hamb.  UB.I  S.  150  Nr.  161. 

1045 — 59  Süllberg,  Sollemberg,  bei  Blankenese  a.  d.  Elbe,  St.  Jak., 
Sekund.  und  die  Thebäer,  Kanoniker.  Von  EB.  Adalbert  gegründet, 
Adam  III,  9  S.  101,  25  S.  113.  Die  Hamb.  Ann.  geben  auch  hier  1051  als 
Gründungsjahr.  Daß  das  Stift  1059  bestand,  zeigt  die  Urk.  Hamb.  ÜB.  I 
S.  81  Nr.  80. 

1045 — 1072  Bremen,  St.  Stefan,  Kanoniker.  Gründung  Adalberts, 
Adam  III,  9  S.  101. 

1045—1072  Bremen,  St.  Willehad,  Kanoniker;  ebenso.  1139  auf  den 
Stefansberg  verlegt,  ÜB.  I  S.  148  Nr.  160. 

1045 — 1072  Losum,  Liastimona,  bei  Bremen,  Kanoniker.  Gründung 
Adalberts,  Adam  III,  9  S.  101.  Der  Hof  Lesum  kam  1062  in  Besitz  Ham- 
burgs, ÜB.  I  S.  86  Nr.  87. 

1124Rastede  in  Oldenburg,  St.  Maria.  Von  dem  Grafen  Huno  ge- 
gründet und  Rom  übergeben,  von  Kalixt  II.  1124  bestätigt,  Hamb.  ÜB.  I 
S.  127  Nr.  138,  vgl.  Nr.  150. 

2.  Mecklenburg. 

?  Mecklenburg,  Nonnen;  s.  S.  137  u.  656. 

3.  Oldenburg. 

?  Lübeck,  s.  S.  656. 
?  Oldenburg,  s.  S.  656. 

4.  Ratzeburg. 

'?  Ratzeburg,  s.  S.  656. 


—     1039     — 

V^.  Erzbistum  Magdeburg. 

1.  Magdeburg. 

937  Magdeburg,  St.  Moritz,  s.  S.  110,  seit  968  Domstift. 

966  Magdeburg,  St.  Job.  Bapt.,  Kl.  Bergen,  s.  S.  129. 

975  Münchea-Nienburg,  Anhalt,  St.  Maria  u.  Cyprian.  Durch  Ver- 
legung von  Tbankmarsfeld,  s.  S.  1017,  entstanden. 

992  Magdeburg,  St.  Andreas,  Nonnen.  Stiftung  der  Kaiserin  Adel- 
heid, Ann.  Magdb.  S.  158. 

10.  Jahrh.?  Kalbe  an  d.  Saale,  St.  Lorenz,  Nonnen,  s.  S.  141  Anm.  1. 

1012—1023  Magdeburg,  St.  Job.  Ev.p Kanoniker.  Stiftung  des  Eß. 
Gero,  Ann.  Magdb.  ».  1023  S.  168,  Ann.  Saxo  S.  676. 

1013  Magdeburg,  St.  Peter  u.  Nik.,  Kanoniker.  Von  Propst  Walt- 
härd  gegründet,  Gest.  arch.  Magdb.  16  S.  395,  vgl.  19  S.  398. 

1016  Magdeburg,  St.  Maria,  Kanoniker.  Von  EB.  Gero  gegründet, 
Stiftungsurk.  von  1016,  Cd.  Anhalt.  I  S.  78  Nr.  100,  Ann.  Magdb.  z.  1023 
S.  168,  Ann.  Saxö  S.  675,  seit  1129  Prämonstr.,  ÜB.  S.  3  Nr.  3  f.,  V.  Norb. 
post.  18  S.  695  f. 

1114 — 1121  Halle  a.  S.,  Neuwerk,  St.  Maria  u.  Alex.,  Aug.-Chor- 
herren.  1114  von  Eß.  Adelgot  in  Gibichenstein  gegründet,  1116  nach  Neu- 
werk verlegt,  1121  von  EB.  Roger  vollendet,  Cbr.  Mont.  Ser.  z.  1144  S.  145, 
■  Cd.  Sax.  I,  2  S.  53  Nr.  62. 

2.  Brandenburg. 


3.  Harelberg. 

?  Lenzen,  Kr.  Westprignitz,  s.  S,  656. 

4.  Meissen. 

968  Meißen,  Domstift,  St.  Joh.  Ev.  u.  Donat,  s.  S.  130  u.  vgl.  J.W.  3724. 

1114  Würzen,  St.  Maria,  Kanoniker.  Von  B.  Heinrich  gestiftet.  Cd. 
Sax.  I,  2  S.  38  Nr.  45. 

vor  1119  Riesa,  Rieszowa,  St.  Maria  u.  Joh.  B.  Von  B.  Dietrich  v. 
Naumburg  gestiftet,  von  B.  Udo  1168  als  Bosauisehe  Zelle  erneuert,  J.W. 
6766,  Cd.  Sax.  I,  2  S.  239  Nr.  350. 

5.  Merseburg. 

968  Merseburg,  Domstift,  St.  Lorenz,  s.  S.  130,  vgl.  ÜB.  d.  H.  Merse- 
burg I  S.  7  Nr.  6. 

1004  Aldenberg  bei  Merseburg,  St.  Peter,  Kanoniker.  Das  Stift 
wurde  wahrscheinlich  bei  der  Wiederherstellung  des  Bistums  errichtet,  seit 
1091  mit  Mönchen  besetzt,  V.  Wernh.  4  S.  248,  Chr.  ep.  Mers.  11  S.  184; 
vgl.  ÜB.  I  S.  71  Nr.  82. 

1092  Pegau,  Kr.H.  Leipzig,  St.  Jakob.  Von  Wiprecht  von  Groitsch 
gestiftet,  1092  mit  Mönchen  besetzt,  1096  geweiht,  Ann.  Peg.  S.  244  f., 
J.W.  5969. 

6.  Zeitz-Nauniburg. 

968  Zeitz,  Domstift,  St.  Peter  u.  Paul,  s.  S.  130,  seit  1032  Kollegiat- 
stift,  s.  S.  555. 

vor  1030  Naumburg,  St.  Maria  u.  Georg,  s.  S.  555  Anm.  2. 

1032  Naumburg,  Domstift,  St.  Peter  u.  Paul.  Durch  Verlegung  des 
Bischofssitzes  entstanden,  s.  S.  554f. 

um  1032  Naumburg,  St.  Moritz,  Nonnen,  später  Kanoniker,  s.  S.  555 
Anm.  2. 

vor  1066  SchmöUn,  Zmulna,  S.Altenburg,  Nonnen,  dann  Mönche. 
Von  der  Kaiserin   Agnes  gegründet   und  an  das   Bistum  übergeben,    Cd, 


—     1040     — 

Sax.  1, 1  S.  328  Nr.  132.  1132  mit  Cisterz.  besetzt,  s.  Bd.  IV  S.  562  Anm.  1, 
1140  nach  Schulpforta  verlegt,  s.  Cd.  Sax.  I,  2  S.  99  Nr.  138. 

1114  Bosau,  Bosowa,  bei  Zeitz,  St.  Maria  u.  Joh.  B.  Von  B.  Diet- 
rich gegründet,  s.  Reg.  Thur.  I  S.  238  Nr.  1102,  Stiftungsark.  Dietrichs  bei 
Schöttgen  u.  Kreysig  II  S.  419  Nr.  2,  Ekkeh.  z.  1123  S.  261. 

1118  Zwickau,  St.  Maria.  Als  Bosauer  Priorat  von  der  Gräfin 
Bertha  gegründet.  Cd.  Sax.  I,  2  S.  45  Nr.  53. 

vor  1119  Zeitz,  St.  Stefan,  Kanoniker  nach  d.  Regel  Aug.'a.  Von 
B.  Dietrich  gegründet,  J.W.  6766,  1151  werden  Nonnen,  1185  Nonnen  und 
Regularkanoniker  erwähnt,  Forsch.  V  S.  429,  Lepsius  S.  56. 


Beilagen. 

1.  Die  literarische  Hinterlassenschaft  Adalberts  von  Prag. 

Unter    dem  Namen  Adalberts   von  Prag    gehen    einige   Schriftstücke, 
die  Voigt   im    Anhang    seiner    Biographie    zusammengestellt    hat  S.  345  fF. 
Sieht  man  von  V  u.  VI,   zwei  Bruchstücken,    die    Brunos  Vita  Adalb.   ent- 
nommen sind,  ab,  so  sind  es  folgende:    1.  das  angebliche  Autograph  seines 
Mönchsgelübdes,    2.   die   Passio   s.  Gorgonii    samt    dem  Widmungsbrief   an 
Bischof   Milo    von    Minden,    3.   eine  Homilie    auf   den    h.   Alexius,    4.    ein 
böhmisches    und    ein    polnisches   Lied.     Voigt  betrachtet   die  Echtheit  der 
Professio  als  zweifelhaft,  die  der  beiden  Lieder  als  ganz  ungewiß,  dagegen 
hat    er    kein  Bedenken    gegen    die  Authentie    der    in   Monte   Cassino   dem 
Prager  Bischof  zugeschriebenen  Rede  und  des   an  Milo  gerichteten  Briefs, 
und    nimmt    er  auf  Grund   des   letzteren   die    Passio   Gorg.    für  A.    in  An- 
spruch.    Ebenso  urteilt  Eaindl  über  die   letzten  Stücke,   Mtt.   d.  Inst.  XIX 
S.  537,  vgl  auch  Wattenbach,  N.A.  XXIII  S.  273  f.   Zurückhaltender  äußern 
sich  die  ßollandisten ;  sie  erinnern  Anal.  Boll.  XVIII  S.  1  ff.,  daß  der  Brief 
zwar  einem  Bischof  Adalbert  angehört,   daß  sich  aber  eigentlich  nicht  be- 
weisen läßt,  daß  dieser  Adalbert  der  Prager  Bischof  war.     Und  sie  zeigen, 
daß,   wenn    es   sicher  wäre,    daß   der  Apostel  der  Preußen  ihn  geschrieben 
hat,    die   Abfassung    der  Homilie    durch    ihn    um    so    zweifelhafter    würde. 
Denn    der  Brief  und    die  ihm  beigegebene  Passio  Gorgonii  sind   in  Reim- 
prosa geschrieben,    dagegen   die  Homilie   nicht.     Soll  man  annehmen,   daß 
Adalbert  zwei  Stilarten  schrieb?     Und  wenn  nicht,  was  gehört  ihm  dann? 
In  Frage  kommen  nach  dem  Gesagten  nur  die  Homilie  und  der. Brief, 
bezw.  die  Passio.     Adalberts  Anspruch  auf  die  Homilie  beruht  ausschließ- 
lich  auf  deren  Überschrift:   Omilia  Venerabilis  Adelberti  Episcopi  et  Mar- 
tins.    Denn  die  Rede   gibt    sich   zwar  als  in  einer  Bruderschaft  Roms  ge- 
halten, S.  363,  aber  nicht  eine  Wendung  deutet  auf  den  geflohenen  Bischof 
als    Verfasser.      Eher    könnte    man    sagen,    daß    die    dreimal    wiedei-holte 
Erinnerung    an    des  Heiligen  Gebet  für  Rom    auf  einen  geborenen  Römer 
hinweist.      Doch    auch    wenn    man    zugibt,    daß    kein    Grund   nötigt,    die 
Richtigkeit  der  Überschrift  zu   verwerfen,    so    ist  damit    für  Adalbert  als 
Schriftsteller  wenig  gewonnen.    Denn  die  Homilie  ist  nicht  eine  Arbeit  des 
Redners:  sie  ist  in  ihrer  ersten  Hälfte  wörtliche  Wiederholung  der  Homilie 
Bedas    über    Benedictus    Biscopius,    in    ihrer    zweiten    Rekapitulation    der 
Alexiuslegende.     Sie   gibt  uns  also,  auch  wenn   die  Überschrift  im  Rechte 
sein  sollte,  nichts,  was  zur  Charakteristik  Adalberts  dient. 

So  bleibt  der  Brief  an  Milo  nebst  der  Passio.  Was  ihn  anlangt,  so 
steht  er  in  einem  höchst  eigentümlichen  Verhältnisse  zu  einem  Briefe  Milos 
an  die  Gorzer  Mönche,  bei  Voigt  S.  349.  Beide  sind  Begleitschreiben  zu 
der  Passio  Gorgonii;  das  eine  Mal  sendet  der  Bischof  Milo  das  von  ihm 
entdeckte  Werk  den  Mönchen  von  Gorze,  das  andere  Mal  widmet  der 
Bischof  Adalbert  das  von  ihm  vei-faßte  Werk  seinem  Freunde  Milo.  Die 
zwei  Briefe  sind  also  Doppelgänger,  und  zwar  berühren  sie  sich  nicht  nur 
Hauck,  Kirchengeschichte.  III.  66 


—     1042     — 

inhaltlich,  sondern  sie  trefifeu  auch  in  so  zahlreichen  Wendungen  zusammen, 
daß  man  urteilen  muß:  Entweder  hat  Milo  den  Brief-  seines  Freundes 
Adalbert  benützt,  als  er  den  Mönchen  in  Gorze  schrieb,  oder  der  Bischof 
Adalbert  verwertete  den  Brief  Milos,  als  er  seine  Widmung  an  diesen 
abfaßte. 

Betrachtet  man  jeden  Brief  für  sich,  so  beginnt  das  Schreiben  Milos 
mit  der  Erinnerung  an  einen  Aufenthalt  in  Lothringen,  der  schon  einige 
Zeit  zurückliegt,  und  bei  dem  er  das  Kloster  Gorze  kennen  lernte.  Die 
Mönche  nahmen  ihn  nicht  nur  ehrenvoll  auf,  sie  erwiesen  ihm  mehr  als 
gewöhnliche  Freundlichkeit,  es  dünkte  ihn  fast,  er  sei  einer  der  Ihren.  Bei 
den  Gesprächen  kam  man  auf  den  gemeinsamen  Schutzheiligen,  Gorgonius, 
ÄU  reden:  die  Gorzer  beklagten,  daß  sie  der  Passio  und  der  Miracula  des 
Heiligen  entbehrten,  auch  Milo  kannte  sie  nicht;  er  faßte  aber  den  festen 
Vorsatz,  Nachforschungen  nach  diesen  Schriften  anzustellen.  In  die  Heimat 
zurückgekehrt,  führt  er  seinen  Vorsatz  aus:  er  sucht  in  diesem  und  jenem 
Buch,  und  entdeckt  schließlich,  daß  er  den  Schatz  besaß,  den  nicht  zu  be- 
sitzen er  beklagt  hatte:  er  findet  —  man  wird  anzunehmen  haben  —  in 
dem,  dem  Martyrologium  Ados  vorangestellten  Kalendarium,  daß  der  Tag 
des  Gorgonius  am  9.  September  gefeiert  wurde,  und  unter  diesem  Tag 
findet  er  —  im  Martyrologium  selbst  —  eine  kurze  Passio  des  Heiligen,  und 
sie  schickt  er  nun  nach  Gorze. 

Es  ist  klar,  daß  dies  alles  Hand  und  Fuß  hat:  man  steht  Verhält- 
nissen gegenüber,  die  vorstellbar  sind.  Sie  sind  es  um  so  mehr,  da  fest- 
steht, daß  Milo  von  Minden  Lothringen  kannte:  er  befand  sich  im  Sommer 
973  im  Gefolge  Ottos  II.  daselbst,  Dipl.  II  S.  57  Nr.  48.  Wir  wissen,  daß 
damals  auch  der  Abt  Johann  von  Gorze,  Immos  dritter  Vorgänger,  am  Hof 
erschien  und  von  Otto  einen  Gunstbeweis  erhielt,  S.  64  Nr.  54.  Daß  der  B. 
mit  ihm  und  dann  auch  mit  dem  Kloster  Beziehungen  anknüpfte,  liegt  also 
im  Bereiche  der  Möglichkeit.  Wir  wissen  femer,  daß  Minden  ursprünglich 
Petrus  und  Gorgonius  geweiht  war,  daß  aber  der  Dienst  des  Gorgonius 
eine  Zeitlang  außer  Übung  kam:  in  den  JJ.  961,  973,  975  wird  der  Dom 
nur  als  ecclesia  constructa  in  honorem  s.  Petri  bezeichnet,  Dipl.  I  S.  312 
Nr.  227,  n  S.  57  Nr.  48,  S.  110  Nr.  96;  dagegen  erscheint  977  neben  Petrus 
wieder  der  Märtyrer  Gorgonius,  S.  165  Nr.  147.  Schrieb  Milo  den  Satz  V 
id.  Sept.  Gorgonii  et  Dorothei  solemnitatem  per  singulos  annos  fuisse  na- 
talem  nach  977,  so  verliert  das  anstößige  fuisse  alles  Unverständliche.  Er 
spricht  im  Blick  auf  die  Zeit,  in  der  man  Gorgonius  in  Minden  zwar  als 
patronus  betrachtete,  da  man  Gorg.-Reliq.  hatte,  sein  Fest  jedoch  nicht 
feierte.  Mit  einem  Wort:  Milos  Brief  gibt  für  sich  betrachtet  keinen  An- 
laß zu  Bedenken. 

Und  nun  der  Brief  Adalberts.  Er  beginnt  mit  der  Erklärung,  daß  A. 
sich  gedrungen  fühle,  seinem  Freunde  Milo  ein  Geschenk  zu  machen,  um 
die  Freundschaft  zu  erhalten.  Er  bietet  ihm  deshalb  ein  opusculum  suae 
rusticitatis,  also  eine  von  ihm  verfaßte  Schrift,  an  und  bittet,  sie  nicht 
zurückzuweisen.  Sodann  erinnert  er  seinen  Freund,  daß  sie  über  die  Gesta 
Gorgonii  gesprochen  hätten,  ob  man  von  seinem  Martyrium  irgendwo  etwas 
finden  könne.  Auch  habe  Milo  gezweifelt,  wessen  Genosse  Gorgonius  im 
Martyrium  gewesen  sei.  Deshalb  habe  er  in  vielen  Büchern  eifrig  gesucht 
und  den  28.  Aug.  als  Tag  des  h.  Dorotheus  und  Gorgonius  gefunden.  Ihre 
Passio  habe  er  begierig  ergriffen  und  schicke  sie  ihm  nun.  Man  wird  nicht 
sagen  können,  daß  dieser  Brief  sich  durch  Klarheit  und  Vorstellbarkeit 
auszeichnet:  schon  der  Anlaß  des  Geschenkes  ist  so  allgemein,  daß  er  kein 
Anlaß  ist;  sodann  ist  unaufgeklärt,  wie  der  Schreiber  zu  seinem  Interesse 
für  den  Heiligen  kommt.  Endlich  bleibt  ganz  im  Unklaren,  was  er  seinem 
Freunde  schickt,  ob  ein  eigenes  Werk  oder  ein  von  ihm  gefundenes  fremdes. 
Denn  zuerst  sagt  er  dies  und  nachher  das.  Hätte  man  nur  die  beiden 
Briefe,  so  wäre  weitaus  die  einfachste  und  deshalb  die  wahrscheinlichste 
Lösung,  daß  der  Brief  Milos  echt  und  der  des  Bischofs  Adalbert  eine  im 
Anschluß  an  ihn  verfaßte  Stilübung  ist. 


—     1043     — 

Aber  so  einfach  liegt  die  Sache  nicht.  Sie  wird  durch  den  in  der 
angeführten  Abhandlung  Anal.  Boll.  XVIII  S.  12  geführten  Nachweis  kom 
pliziert,  daß  wir  in  der  Passio  Gorgonii  kein  altes  Werk  besitzen.  Sie  ist 
in  Reimprosa  geschrieben  und  stammt  demgemäß  frühestens  aus  dem  Ende 
des  10.  Jahrhunderts,  ihre  Vorlage  ist  die  Passio  des  Heiligen  im  Martyro- 
logium  Ados,  S.  14  f.  Weiter  haben  die  Neo-Bollandisten  auch  darauf  auf- 
merksam gemacht,  daß  wie  die  Passio  so  Adalberts  Brief  in  Reiraprosa  ge- 
schrieben ist.  Vermuten  sie  daraufhin,  daß  hier  und  dort  derselbe  Mann 
schreibt,  daß  also  die  Passio  Gorgonii  das  opus  seiner  rusticitas  ist,  so  hat 
diese  Vermutung  die  allergrößte  Wahrscheinlichkeit  für  sich.  Auch  ist  sie 
ja  genau  genommen  durch  die  Wendung  im  Briefe  gefordert.  Allerdings 
ist  auch  Milos  Brief  in  Reimprosa  geschrieben;  aber  der  Mindener  Bischof 
erhebt  nicht  den  Anspruch,  die  Passio  geschrieben,  sondern  nur,  sie  ge- 
funden zu  haben.  Nun  kann  er  die  frühestens  in  seiner  Zeit  geschriebene 
Passio  nicht  als  ein  altes  Werk  entdeckt  haben:  ist  sein  Brief  wahrhaftig, 
so  hat  er  nicht  sie,  sondern  eine  Abschrift  des  Stückes  aus  Ado  nach  Loth- 
ringen geschickt. 

Wir  stehen  also  einerseits  einem  Briefe  gegenüber,  dessen  Inhalt  für 
sich  kein  Bedenken  erregt,  im  Gegenteil  durch  urkundliche  Notizen  eine 
ungesuchte  Bestätigung  findet,  andererseits  einem  Schreiben,  dessen  Ur- 
heber sich  einen  bekannten  Namen  gibt,  ohne  doch  klar  zu  sagen,  daß  er 
der  Träger  des  Namens  ist,  an  den  jeder  Leser  zuerst  denkt.  Daß  er  der 
Verfasser  der  Passio  ist,  die  er  bevorwortet,  sagt  er  selbst  und  seinen  An- 
spruch bestätigt  seine  Weise  zu  reden.  Ist  bei  dieser  Sachlage  wirklich  die 
einzige  oder  wenigstens  die  wahrscheinlichste  Lösung  die  Annahme,  daß 
Milo  die  von  ihm  in  Lothringen  vermißte  Vita  weder  gesucht  noch  ge- 
funden, sondern  von  einem  Freunde  erhalten  hat,  und  daß  er  dann  dieses 
ihm  durch  einen  glücklichen  Zufall  in  die  Hand  gespielte  Werk  als  die 
Frucht  seines  Suchens  nach  Gorze  schickte?  Ich  gestehe,  daß  mir  die 
Wahrscheinlichkeit  nicht  gar  groß  scheint.  Denn  der  Ruhm,  den  Milo 
durch  seine  Lüge  erhaschte :  Repperi  quod  prius  me  non  habere  vehementer 
extimui,  ist  so  unbedeutend,  daß  man  sich  nicht  vorstellen  kann,  daß  er 
um  seinetwillen  die  Wahrheit  sollte  außer  acht  gelassen  haben.  Liegt  es 
dem  gegenüber  nicht  näher  anzunehmen,  daß  die  Prefatio  Adelberti  epis- 
copi  in  passionem  s.  Gorgonii  ein  betrügerisches  Machwerk  ist?  Der 
anonyme  Verfasser  der  Passio  suchte  seinem  Werke  größeres  Ansehen  zu 
geben,  indem  er  ihm  den  Namen  des  Bischofs  Adelbert  anheftete;  vielleicht 
glaubte  er  auch  den  Ruhm  Adelberts  von  Prag  dadurch  erhöhen  zu  können, 
daß  er  ihn  als  Schriftsteller  erscheinen  ließ.  Den  Brief  Milos  muß  er  ge- 
kannt haben :  er  mag  mit  dem  Exemplar  der  älteren  Passio  Gorgonii,  das 
er  für  sein  Werk  benützte,  in  seine  Hand  gekommen  sein.  Und  er  diente 
ihm  dann  für  die  Erfindung  seiner  Parallelgeschichte.  Mit  dem  Prager 
Bischof  aber  haben  Brief  und  Passio  nichts  zu  tun:  er  war  kein  Literat. 


2.  Der  dem  Bischof  Haimo  von  Halberstadt  zugeschriebene 
Psalmenkommentar. 

In  der  ersten  Auflage  dieses  Werkes  Bd.  II  S.  597  f.  habe  ich  daran 
erinnert,  daß  in  den  unter  Haimos  Namen  gedruckten  Kommentaren  sich 
Stellen  finden,  die  von  dem  Bischof  des  neunten  Jahrhunderts  nicht  ge- 
schrieben sein  können.  Ich  habe  sodann  auf  manchfache  Berührungen  der 
Gedanken  mit  den  im  Kreise  der  Hirschauer  herrschenden  Ansichten  auf- 
merksam gemacht,  vgl.  Bd.  III  S.  865,  und  daraufhin  die  Vermutung  aus- 
gesprochen, daß  die  Kommentare  dem  Hirschauer  Mönch  Haimo  angehören. 
Gegen   meine  Vermutung  erhob    Dümmler    brieflich  den  Einwand,    daß    es 

66* 


—     1044     — 

Handschriften  der  Haimokommentare  gebe,  die  älter  seien  als  der  Hirschauer 
Mönch,  die  Hypothese  sei  also  undurchführbar.  Das  Gleiche  erinnerte 
Traube  Poet.  lat.  III  S.  422  Anm.  4.  Er  nannte  als  ältere  Handschriften 
den  Cod.  Laud.  37  und  Harleianus  3026.  Der  letztere  enthält  die  expositio 
in  apocal.,  der  erstere  den  Jesajaskommentar.  Ich  bin  der  Sache  weiter 
nachgegangen  und  habe  gefunden,  daß  es  außer  diesen  beiden  Handschriften 
noch  eine  größere  Anzahl  anderer  gibt,  die  vor  das  elfte  Jahrhundert 
zurückgehen.  Ich  nenne  aus  dem  neunten:  Epythoma  succinctae  expositio- 
nis  s.  libr.  Apocalypsis  in  Valenciennes,  Catal.  gener.  Bd.  25  S.  226  Nr.  92, 
Tractat.  in  Cant.  cant.  in  Angers  Bd.  31  S.  286  Nr.  290,  Comm.  in  Genes. 
in  Rouen  Bd.  I  S.  343  Nr.  1377,  aus  dem  zehnten,  Comm.  in  Jes.  in  Trier, 
Keuffer,  Verz.  d  Handschr.  der  Stadtbibl.  zu  Trier  Bd.  I  S.  54  Nr.  64,  ders. 
in  Vercelli,  Bloch,  N.A.  XXII  S.  122,  Expos,  s.  evang.  sec.  Luc.  in  München, 
Catal.  cod.  Latin.  Bibl.  Monac.  1,3  S.  74  Nr.  6217,  Tract.  in  Cant.  cant.  da- 
selbst Bd.  11,3  S.  198  Nr.  18665  u.  11,4  S.  4  Nr.  21539.  Die  Kommentare 
zu  Jes.,  d.  H.  Lied,  Genes.,  Luc.  stammen  demnach  sicher  nicht  aus  dem 
Kreise  der  Hirschauer,  sie  sind  älter. 

Die  Stellen,  von  denen  meine  Vermutung  ausging,  stehen  im  Psalmen- 
kommentar. Die  wichtigste  ist  die  Bemerkung  zu  Ps.  90  S.  510:  Non  time- 
bimus  a  gravissima  persecutione  manifesta,  qualis  esset  persecutio,  si  ali- 
quis  nefandus  episcopus  praedicaret  et  praeciperet  fornicationem  vel  simo- 
niam  sicut  Guibertus  demens.  Sodann  kommt  in  Betracht  zu  Ps.  48,  12: 
Tabernacula  eoi'um  duratura  in  progenie  et  progenie  vocaverunt  nomina 
sua  i.  e.  praenomina  sua,  ut  dicatur  palatium  Tiberii,  turris  Crescentii  et 
hoc  faciebant,  ut  memoria  eorum  ha.beretur,  quae  tarnen  non  erat  nisi  in 
terris  suis.  Auch  die  Zusammenstellung  monachi  et  boni  canonici  zu  Ps. 
101  S.  535,  und  zu  Ps.  103  S.  547  ist  bemerkenswert;  denn  sie  setzt  den 
Gegensatz  zwischen  Regulär-  und  Säkularkanonikern  voraus.  Diese  Stellen 
beweisen,  daß  der  Psalmenkommentar  kein  Werk  des  9.  Jahrhunderts  ist. 
Der  Name  turris  Crescentii  für  die  Engelsburg  ist  damals  so  unmöglich  wie 
die  Polemik  gegen  Wibert  und  der  Seitenhieb  auf  die  Säkularkanoniker. 
Der  Psalmenkommentar,  so  wie  er  uns  vorliegt,  stammt  sicher  nicht  von 
einem  Autor  der  Karolingerzeit;  er  ist  frühestens  ein  Werk  des  ausgehenden 
elften  Jahrhunderts. 

Dieses  ist  die  Sachlage:  man  muß  demnach  den  Psalmenkommentar 
aus  der  Reihe  der  übrigen  Kommentare  ausscheiden  und  annehmen,  daß 
unter  demselben  Autornamen  uns  Werke  verschiedener  Verfasser  überliefert 
sind.  Dies  wird  bestätigt  durch  die  Angaben  der  mittelalterlichen  Literar- 
historiker: weder  Sigibert  noch  der  Anonymus  Mellicensis  nennen  den 
Psalmenkommentar.  Der  erstere  sagt  de  scr.  eccl.  135:  Haymo  exposuit 
totum  Paulum  apostolum,  apocalypsin,  Isaiam,  Cantica  cant.  et  alia,  der 
letztere  nennt  c.  76  S.  80  als  Werke  des  Mönchs  Haimo  von  Auxerre  die 
Kommentare  super  apostol.,  in  libr.  apocal.,  super  Cant.  cant.,  super  textum 
duodecim  prophetarum  et  super  evangelia.  Auch  in  den  Consuet.  Farf. 
(um  1010)  S.  186  wird  Aynio  super  ep.  pauli  und  super  apocal.  erwähnt. 

Der  Psalmenkommentar  ist  zum  erstenmal  von  Erasmus  aus  einer 
Handschrift  des  Augustinerchorherren  stifts  Marbach  im  Elsaß,  Diözese  Basel, 
herausgegeben.  Über  den  Verbleib  dieser  Handschrift  etwas  zu  erkunden, 
•ist  mir  nicht  gelungen.  Überhaupt  waren  Nachforschungen  nach  Hand- 
schriften des  Psalmenkommentars  last  ergebnislos.  Zwar  nennen  die  Hand- 
schriftenverzeichnisse der  Bibliotheken  in  Dresden,  München  und  Bamberg 
Handschriften  mit  dem  Psalmenkommentar  Haimos.  Aber  mit  Unrecht. 
Die  Dresdener  Handschrift  A  Nr.  60,  Katal.  d.  Handschr.  I  S.  19  enthält 
lediglich  die  Glossa  ordinaria  des  Walahfrid  Strabo.  Die  Münchener,  Nr. 
13583  11,2  S.  115  ist  ein  Bruchstück;  sie  beginnt  in  der  Auslegung  des 
110.  Ps.  und  erklärt  das  Buch  zu  Ende;  doch  fehlt  der  Schluß.  Zum  Namen 
Haimos  kam  sie  dadurch,  daß  eine  Hand  des  15.  Jahrb. 's  am  unteren  Rand 
des  1.  Blatts  bemerkt  hat:  D.  Haymonis.  Aber  mit  Haimo  hat  dieser 
Kommentar  nichts  zu  tun;   er  enthält  scholastische  Exegese  des  12.  Jahr- 


1045 


hunderts;  man  braucht  nur  die  erste  Seite  zu  Ende  zu  lesen,  so  findet  man 
die  Interlinearglosse  des  Magister  Anselm  von  Laon  zitiert.  Endlich  ent- 
hält auch  die  Bamberger  Handschrift  Nr.  57  (B  11,  19)  nicht  den  von  Eras- 
mus  herausgegebenen  Kommentar.  Sie  wird  am  Schlüsse  als  Liber  s.  Mich, 
in  monte  Babenb.  scriptus  a.  d.  J.  1186  bezeichnet;  aber  auch  sie  ist  ein 
Bruchstück;  denn  es  fehlt  ihr  der  Anfang.  Sie  enthält  überhaupt  keinen 
Psalmenkommentar,  sondern  die  Homilien  zu  den  Psalmen,  die  unter  der» 
Titel  Hieronymi  breviarium  in  psalmos  gehen,  Migne  26  S.  821  ff.  Die 
einzige  mir  bekannt  gewordene  Handschrift  der  Haimonschen  Psalmenaus- 
legung befindet  sich  im  Kloster  Maria  Einsiedeln,  Catal.  cod.  manuscr.  Mon. 
Einsidl.  descr.  G.  Meier  Bd.  I  S.  336.  Dank  dem  Entgegenkommen  der  Ver- 
waltung der  dortigen  Bibliothek  konnte  ich  sie  einsehen.  Sie  enthält  auf 
acht  Blättern,  wovon  eins  verletzt  ist,  ein  kleines  Bruchstück  des  Kommen- 
tars, nämlich  die  Auslegung  von  Ps.  109,1 — 118,9,  und  ist  in  einer  klaren, 
aber  stark  abkürzenden  Schrift  des  12.  Jahrhunderts  geschrieben.  Der  Text 
zeigt  eine  Menge  Abweichungen  von  dem  bei  Erasmus  bezw.  bei  Migne. 
Aber  sie  betreffen  stets  nur  Worte,  nicht  die  Auffassung  als  solche;  auch 
finden  sich  nirgends  größere  Stücke,  die  bei  Erasmus  fehlen,  oder  fehlen 
solche,  die  man  bei  Erasmus  liest.  Dessen  Text  wird  also  im  großen  und 
ganzen,  als  der  im  12.  Jahrhundert  verbreitete  bestätigt. 

Man  muß  und  kann  demnach  bei  der  Beurteilung  des  Psalmen- 
kommentars nach  wie  vor  den  Druck  des  Erasmus  zugrunde  legen.  Gigalski, 
Bruno  von  Segni  S.  228,  der  den  Kommentar  trotz  Wibert  und  dem  Cres- 
centiusturm  als  Werk  des  Halberstädter  Bischofs  betrachtet,  bezeichnet  ihn 
als  einen  kürzeren  Auszug  des  Kommentars  von  Cassiodor  mit  Benützung 
von  Augustinus.  Aber  diese  Charakteristik  ist  irreführend.  Der  Kommen- 
tar gehört  nicht  in  die  Reihe  der  exzerpierenden,  sondern  der  bearbeitenden 
Werke  und  er  folgt  Cassiodor,  den  er  benützt,  keineswegs  überall.  Die  Art 
der  Benützung  zeigen  folgende  Beispiele: 

1.  Berührung  in  Wort  und  Gedanke^  Ps.  1,5. 


Cassiodor  S.  31 B:  Et  folium  eins 
non  decidet.  Id  est  sermo  ipsius 
nuUo  casu  a  veritate  discedit  .  .  . 
sicut  in  evangelio  legitur:  Coelum 
et  terra  transibunt  etc.  Et  intuere 
domini  verba  foliis  arboris  comparata, 
quia  sicut  illa  fructus  tegunt,  sie 
promissiones  suas  et  ista  custodiunt. 


Haimo  S.  199D:  Et  folium  eius, 
i.  e.  sermo  eius  nullo  casu  a  veritate 
defluet  i.  e.  decidet.  Sic  etenim  do- 
minus ait:  Coelum  et  terra  etc.  Ser- 
mo significatur  per  folium,  quia  sicut 
folium  protegit  et  decorat  fructum 
sie  verba  Christi  dona  decorant  et 
protegunt. 


2,  Übernahme  des  Gedankens  mit  selbständiger  Ausführung,  Ps.  90. 


Cassiodor  S.  650  C:  Divisio  psalmi. 
in  prima  parte  Psalmista  profitetur 
omnem  fidelissimum  divina  protecti- 
one  vallari,  (v.  1 — 6).  Secunda  lau- 
dem  decantat  domino  salvatori,  (v. 
7 — 13).  Tertia  verba  sunt  patris  ad 
omnem  fidelem,  quem  in  se  devo- 
tissime  sperare  cognoscit  et  in  mun- 
do isto  defensionem  et  in  futuro  illi 
praemia  compromittens,   (v.  14 — 16). 


Haimo  S.  508  D:  Modus.  In  pri- 
ma parte  ostenditur,  qualis  sit  ille 
qui  a  Deo  liberatur  scilicet  sperans 
omnino  in  domino.  Ostenditur  in 
eadem  parte,  qualis  sit  protectio  Dei 
et  a  quantis  periculis  et  quam  infi- 
nitis  fiat  illa  Dei  protectio,  (v.  1 — 6). 
In  secunda  parte  ostendit  quod 
Christus  malos  qui  suos  hie  multis 
tentationibus  persequuntur  tandem 
damnabit  et  suos  remunerabit,  (v. 
7 — 18).  In  tertia  parte  inducit  pro- 
pheta  Deum  promittentem  membris 
Christi  et  in  hac  vita  protectionem 
et  post  hanc  se  datürum  aeternitatem 
(v.  14—16). 

3.  Übernahme  des  Gedankens  mit  abweichender  Ausführung,  Ps.  51. 
Beide  beziehen  den  Ps.  auf  den  Antichrist,  Cassiodor  zerlegt  ihn  jedoch 
in  vier,  Haimo  dagegen  in  drei  Teile,  s.  S.  373  B. 


—     1046     — 

Der  Psalmenkommentar  ist  somit  eine  vergleichsweise  selbständige 
Leistung.  Läßt  sich  nun  die  Zeit  söiner  Entstehung  bestimmen?  Der 
terminus  post  quem  ist  durch  die  Erwähnung  Wiberts  gegeben:  nach  1080. 
Der  terminus  ante  quem  ergibt  sich  aus  dem  literarischen  Abhängigkeits- 
verhältnis, in  dem  die  Kommentare  Brunos  von  Segni  und  Honorius'  von 
Autun  zu  ihm  stehen.  Zwar  sind  die  meisten  der  Stellen,  die  Gigalski 
S.  229  S.  gesammelt  hat,  um  die  Abhängigkeit  Brunos  von  Haimo  darzutun, 
nicht  beweisend ;  denn  sie  erklären  sich  aus  der  anerkannten  Benützung 
Cassiodors  bei  beiden.  Aber  seine  Bemerkung,  daß  Bruno  den  Haimo- 
kommentar  kannte,  ist  trotzdem  richtig.  Den  Beweis  "bieten  Stellen  wie 
die  Auslegung  von  Ps.  100,8.  Das  Verständnis  ist  verschieden;  denn  nach 
Haimo  spricht  David  vel  quicunque  iustus,  nach  Bruno  die  Kirche.  Um  so 
bezeichnender  ist  das  Zusammentreffen  im  Wort,  das  sich  hier  nicht  aus 
der  Benützung  Cassiodors  erklärt,  der  völlig  andere  Wege  geht. 

Haimo  S.  532C:  Ideo  separabam  |  Bruno  S.  181 A:  Ecclesia  omnea 
me  a  talibus,  quia  interficiebam  i.  e.  i  peccatores  se  in  matutino  interfe- 
interficiendos  intelligebamomnespec-  i  cisse  dicit,  quia  eos  in  iudicio  dam- 
catores  terrae  in  matutino  i.  e.  in  |  nandos  et  interficiendos  esse  iudicavit. 
iudicio.  i 

Daß  auch  Honorius  die  Auslegung  Haimos  kannte,  zeigt  z.  B.  die 
Auslegung  von  Ps.  1.  Aus  Cassiodors  Worten:  Lex  domini  est  in  decli- 
nandis  peccatis  sancta  praeceptio  S.  29B  macht  Haimo:  Lex  Dei  est  in 
devitandis  peccatis  bonisque  perpetrandis  sancta  praeceptio,  S.  198  C,  und 
dieser  Gedanke  erhält  bei  Honorius  die  Form:  Lex  domini  est  mala  devi- 
tare  et  bona  facere,  S.  276 B.  Aus  Haimos  Satz:  Quoniam  novit  dominus  i. 
e.  approbat  iustos  et  viam  iustorum,  S.  200 D,  wird  bei  Honorius:  Quoniam 
novit  dominus  vitam  iustorum  i.  e.  approbat  vitam  illorum. 

Bruno  schrieb  seinen  Kommentar  in  der  Zeit  von  1100 — 1110  (Gigalski 
S.  226),  der  des  Honorius  ist  jedenfalls  nicht  älter.  Somit  ist  der  Haimo- 
kommentar  zwischen  1080  und  1110  verfaßt. 

Doch  trägt  er  den  Namen  Haimos  mit  Recht?  Nach  dem  oben  Ge- 
sagten mangelt  das  handschriftliche  Zeugnis  und  die  Bestätigung  durch  die 
mittelalterlichen  Literarhistoriker,  unsere  einzige  Autorität  ist  Erasmus,  der 
den  Verfasser  seines  Kommentars  Haymo,  monachus,  abbas  et  episcopus 
nennt.  Das  Bedenken  liegt  nahe,  daß  Erasmus  mit  seiner  Marbacher  Hand- 
schrift ebenso  verfuhr,  wie  man  vor  und  nach  ihm  mit  den  Handschriften 
in  Dresden,  Bamberg  und  München  verfahren  ist :  er  kann  einem  anonymen 
Werk  den  Namen  eines  bekannten  Exegeten  gegeben  haben.  Aber  das 
Bedenken  ist  wahrscheinlich  grundlos.  Die  Berliner  Bibliothek  besitzt  einen 
ungedruckten  Psalmenkommentar  aus  dem  12.  Jahrhundert,  in  dem  der 
Haimokommentar  benützt  und  genannt  ist,  s.  Rose,  Die  Meerman-Handschr. 
S.  7  Nr.  7.  Es  steht  somit  fest,  daß  unser  Psalmenkommentar  im  12.  Jahrh. 
als  Werk  eines  Haimo  bekannt  war;  nur  die  Bezeichnung  des  Verfassers 
als  monachus,  abbas  et  episcopus  wird  auf  Rechnung  des  Erasmus  kommen. 

Ich  fasse  zusammen:  Wir  stehen  einem  Werke  gegenüber,  das 
zwischen  1080  und  1110  entstanden  ist,  das  aus  dem  Kreise  der  heftigsten 
Gregorianer  hervorging,  das  in  Siidwestdeutschland  bekannt  war  und  dessen 
Verfasser  den  Namen  Haimo  trug.  Fragt  man,  wer  dieser  Haimo  war,  so 
scheint  mir  alles  für  den  Mönch  von  Hirschau  zu  sprechen:  er  war  in  dieser 
Zeit  literarisch  tätig,  er  gehörte  der  gregorianischen  Partei  an,  daß  sein 
Werk  nach  Marbach  und  Maria  Einsiedeln  kam,  ist  bei  den  engen  Be- 
ziehungen dieser  Klöster  zu  Hirschau  verständlich;  selbst  die  Zusammen- 
stellung monachi  et  boni  canonici  findet  durch  das  Zusammengehen  Mane- 
golds  mit  den  Hirschauern  eine  ungesuchte  Erklärung.  Ich  glaube  somit 
meine  frühere  Hypothese  mit  Einschränkung  auf  den  Psalmenkommentar 
festhalten  zu  sollen. 

Unbeantwortet  muß  ich  die  Frage  lassen,  wer  der  Verfasser  der 
übrigen  Kommentare  war.  Hier  müßte  zunächst  festgestellt  werden,  was 
die    Handschaiften    wirklich    enthalten.     Denn    meine    Erfahrungen    beim 


—     1047     — 

Psalmenkömmentar  beweisen,  daß  dieser  Name  sehv  verschiedenes  Gut  deckt. 
Daß  es  bei  den  übrigen  Kommentaren  nicht  anders  ist,  lehrt  eine  freund- 
liche Mitteilung  des  Herrn  Bibliothekar  Dr.  Fischer  in  Bamberg  über  Cod. 
Bamb.  89  B.  II,  20  saec.  XI.  Auch  dort  ist  die  Bezeichnung  Haymonis  ex- 
positiones  von  neuer  Hand  und  sind  die  Kommentare  nicht  die  unter 
Haimos  Namen  gedruckten. 


3.  Zum  Wormser  Konkordat. 

Man  hat  längst  bemerkt,  daß  die  beiden  Urkunden,  in  denen  der 
Worraser  Friedensschluß  niedergelegt  ist,  sich  nicht  genau  entsprechen. 
Der  Kaiser  überläßt  die  Investitur  Gott,  den  Aposteln  und  der  katholischen 
Kirche,  dagegen  gesteht  der  Papst  Kaiser  Heinrich  V.  zu,  daß  die  Wahlen 
der  deutschen  Bischöfe  und  Äbte  in  seiner  Gegenwart  stattfinden.  Dort  ein 
Verzicht  .-^u  gunsten  der  Kirche  als  solcher,  hier  ein  Zugeständnis  an  eine 
einzelue,  namentlich  genannte  Person.  Die  verschiedene  Formulierung  der 
gegenseitigen  Zugeständnisse  führte  zu  einer  sehr  verschiedenen  Wertung 
ihrer  Bedeutung.  Der  Unterschied  ist  jüngst  von  Schäfer  mit  großer  Be- 
stimmtheit dahin  ausgesprochen  worden,  daß  die  kaiserliche  Urkunde  ein 
Zugeständnis  für  alle  Zeiten  enthalte,  eine  völkerrechtlich  bindende,  dauernde 
Verpflichtung,  deren  Lösung  nur  mit  Einwilligung  des  Urkundenempfängera 
möglich  war,  während  der  Inhalt  der  päpstlichen  Urkunde  mit  dem  Tode 
eines  der  beiden  Vertragsschließenden  seine  Bedeutung  verlor,  Abbandl.  der 
Berliner  Akademie  1905.  Schäfer  beweist  nicht  eigentlich  sein  Verständnis 
des  Vertrags,  er  setzt  es  auf  Grund  des  Wortlauts  als  unanfechtbar  voraus. 
Er  erklärt:  Wer  es  anders  ansieht,  muß  sich  gegenwärtig  halten,  daß  er 
sich  mit  dem  Inhalt  der  urkundlichen  Quellen  im  Widerspruch  befindet,  S.  7. 

Ist  dies  Verständnis  des  Wormser  Konkordats  wirklich  unanfechtbar? 

Am  12.  April  1111  räumte,  wie  bekannt,  Papst  Paschal  II.  Heinrich  V. 
die  Investitur  der  Bischöfe  ein.  Sein  Zugeständnis  hat  folgenden  Wort- 
laut: Illam  dignitatis  prerogativam,  quam  predecessores  aostri  ?estris  pre- 
decessoribus  catholicis  imperatoribus  concesserunt  et  pr.v^'egiorum  paginis 
confirmaverunt,  nos  quoque  dilectioni  tuae  concedimus  ei  ^.  asentis  privüegii 
pagina  confirmamus,  ut  regni  tui  episcopis  vel  abbatib.is  libere  preter  vio- 
lentiam  et  simoniam  electis  investituram  virgae  et  anuli  conferas.  Man 
üieht:  dio  Formulierung  ist  dieselbe,  wie  in  der  päpstlichen  Urkunde  von 
1122:  was  der  Papst  zugesteht,  gesteht  er  dem  mit  ihm  verhandelijtden 
Kaiser  zu.  Hat  man  nun  auch  über  das  Privilegium  von  Uli  zu  urteilen, 
es  habe  nur  persönliches  Recht  schaffen  sollen,  das  mit  dem  Tode  des 
Kaisers  erlosch?  Niemand  wird  das  für  wahrscheinlich  halten.  Denn 
Heinrich  V.  hätte  sich  dann  mit  einem  kleinen  Zugeständnis  begnügt, 
während  er  in  der  Lage  war,  das  größte  zu  erzwingen.  Doch  braucht  man 
hier  nicht  zu  fragen,  was  wahrscheinlich  und  was  unwahrscheinlich  ist. 
Denn  hier  kennen  wir  die  Bedeutung  des  päpstlichen  Zugeständnisses  ganz 
genau.  Es  ist  die  Ausführung  der  Zusage:  Domnus  papa  Paschalis  coneedet 
domno  regi  Heinrico  et  regno  eins  et  privilegio  suo  sub  anathemate  con- 
firmabit  et  corroborabit,  episcopo  vel  abbate  libere  electo  sine  simonia 
assensu  regis,  quod  domnus  rex  illum  anulo  et  virga  investiat,  Nr.  91  S.  142. 
Das  Zugeständnis  war  dem  König  und  dem  Reiche  gemacht.  Trotz  der 
Fassung  des  Privilegiums  erlosch  es  also  nicht  mit  dem  Tode  Heinrichs, 
Wie  die  persönliche  Fassung  des  Privilegiums  zu  verstehen  ist,  braucht 
man  nun  auch  nicht  zu  erraten.  Denn  hierüber  gibt  die  römische  Relation 
authentische  Auskunft,  Sie  wurde  so  wenig  als  eine  Einschränkung  des 
Zugeständnisses  betrachtet,  daß  sie  vielmehr  als  eine  Verschärfung  erschien, 
Nr.  99  S.  149:  Restabat  illa  exactionis  et  extorsionis  portio,  ut  de  investi- 
ture  permissione  Privilegium  regi  personaliter  scriberetur. 


—     1048     — 

Icli  ziehe  aus  dem  Gesagten  nicht  den  Schluß:  Was  1111  der  Fall  war, 
war  auch  1122  der  Fall;  wie  dort  das  persönliche  Privilegium  Ausführung 
des  dem  Reiche  gemachten  Zugeständnisses  war,  so  auch  hier.  Denn  dieser 
Schluß  wäre  voreilig.  Aber  soviel  scheint  mir  der  Vorgang  von  1111  aller- 
dings zu  beweisen,  daß  die  persönliche  Fassung  eines  Privilegiums  nicht 
ohne  weiteres  zu  der  Annahme  einer  bloß  persönlichen  Geltung  desselben 
führt.  Trotz  der  Fassung  der  Wormser  Urkunde  muß  die  Frage,  wie  sie 
gemeint  war,  erst  untersucht  werden. 

Beginnen  wir  mit  der  Frage:  Wie  haben  sie  die  Zeitgenossen  ver- 
standen? In  der  Chronik  Ekkehards  werden  die  beiden  Urkunden  mit 
folgenden  Worten  eingeleitet:  Qualiter  (Heinricus)  aecclesiasticas  investi- 
turas,  caeteraque  spiritalia  negotia,  quae  tanto  tempore  reges  Teutonici 
administraverant,  quaeque  ipse,  ne  regni  diminueretur  honor,  nunquam  vita 
comite  dimissurum  proposuerat,  humiliatus  pro  Christo  coram  multitudine 
masima  abnegaverit  et  in  manus  domni  episcopi  Ostiensis  ac  per  ipsum 
domino  nostro  Jesu  Christo  suaeque  in  perpetuum  ius  aecclesiae  dimiserit, 
rursumque  qualia  sibi  ob  honorem  regni  conservandum  auctoritas  aposto- 
lica  concesserit,  utriusque  partis  melius  edocebunt  scripta,  Scr.  VI  S.  259  f. 
Hier  sind  die  beiden  Urkunden  als  inhaltlich  entsprechend  gedacht:  wie 
der  Kaiser  sein  Zugeständnis  an  die  Kirche  macht,  so  der  Papst  das  Seine 
ob  honorem  regni  conservandam.  Dieselbe  Vorstellung  •  herrscht  in  der 
Paderborner  Fortsetzung  der  Hildesheimer  Annalen  S.  66,  bezw.  in  den 
Paderborner  Annalen  S.  141 :  Imperator  ut  ecclesiasticae  iusticiae  satisfaceret, 
investituras  ecclesiasticarum  dignitatum  s.  Petro  remisit,  ita  dumtaxat  ut 
libera  electione  precedente  et  canonum  gravitate  conservata  imperialis^  auc- 
toritas quod  sui  iuris  est  in  constituendis  episcopis  sive  abbatibus  vel  abba- 
tissis  non  amitteret  et  si  in  constituendis  his  dignitatibus  discordia,  ut  sepe 
fit,  oboriretur  imperialis  potestas  consilio  sapientum  contrariet.  Nicht  minder 
begegnet  man  ihr  in  den  Ann.  Eosenv.  S.  104:  Canonica  auctoritate  sanc- 
citum  est,  ne  amplius  sibi  regalis  potestas  usurparet  investire  spiritualia 
sed  Libera  electio  fieret  a  clero  et  populo  et  sie  insigniretur  regalibus  per 
sceptrum,  und  in  der  Summa  des  Honorius  Scr.  X  S.  131 :  Heinricus  eccle- 
siae  concessit,  ut  iure  ecclesiastico  episcopos  et  abbates  electione  cleri  et 
populi  constituat,  electus  a  rege  regalia  accipiat,  und  ist  sie  in  der  be- 
kannten Bemerkung  Ottos  von  Freising  vorausgesetzt;  die  gleiche  Auf- 
fassung ist  in  jüngere  Werke  (Kölner  Königschronik,  sächsischer  Annalist) 
übergegangen.  Die  angeführten  Stellen  sind,  wenn  mir  nichts  entgangen 
ist,  die  sämtlichen  Aussagen  von  Zeitgenossen,  die  über  die  Bedeutung  des 
Wormser  Konkordats  handeln;  denn  die  bloße  Erwähnung  des  Friedens- 
schlusses oder  des  Verzichtes  auf  Ring  und  Stab  sagt  nichts.  Keinem  dieser 
Männer  kommt  auch  nur  der  Gedanke,  daß  die  Geltung  des  päpstlichen 
Privilegiums  mit  dem  Tode  Heinrichs  zu  Ende  sein  könnte;  sie  alle  be- 
trachten es  in  derselben  Weise  als  dem  regnum  gewährt,  wie  der  Verzicht 
Heinrichs  der  Kirche  zu  gut  gemacht  ist. 

Es  stehen  sich  also  nicht  nur  verschiedene  Ansichten  der  Gelehrten 
der  Gegenwart  gegenüber,  sondern  das  Verständnis  des  Wormser  Konkor- 
dats bei  denen,  die  es  miterlebten,  und  bei  Späteren. 

Welches  ist  im  Rechte?  Hier  muß  man,  wie  ich  glaube,  ausgehen 
von  dem  Würzburger  Abkommen  von  1121.  Durch  dasselbe  verpflichteten 
sich  die  Fürsten  in  bezug  auf  die  Investitur:  sine  dolo  et  sine  simulatione 
elaborare  intendunt,  ut  in  hoc  regnum  honorem  suum  retineat,  Nr.  106 
S.  158.  Es  handelte  sich  für  sie  zuvörderst  um  das  Reich;  sie  sagen  kein 
Wort  vom  Kaiser.  Nun  wird  nirgends  der  Vorwurf  erhoben,  daß  sie  ihre 
Zusage  brachen.  Schon  dies  präjudiziert  dem  Verständnis  der  Wormser  Ur- 
kunde; denn  in  Verhandlungen  mit  den  Fürsten  ist  der  Vertrag  zustande 
gekommen,  den  sie  verlautbart.  Auch  zeigt ,  wie  mich  dünkt,  ihr  Inhalt, 
daß  die  Fürsten  ihrem  Versprechen  gerecht  wurden.  Das  liegt  darin,  daß 
der  Kaiser  nicht  auf  die  Investitur  an   und   für  sich,    sondern   auf  omnem 


—     1049     — 

investituram  per  anulum  et  baculum  verzichtete.  In  dem  Abkommen  von 
1119  hatte  es  geheißen:  Dimitto  omnem  investituram  omnium  ecclesiarum, 
Nr.  104  S.  157.  Aber  an  diesem  Satz  war  das  Abkommen  gescheitert. 
Man  fürchtete  päpstlicheraeits ,  daß  der  Kaiser  trotzdem  die  Bischöfe  mit 
dem  Kirchengut  investieren  würde,  d.  h.,  daß  er  seinen  Verzicht  nur  von 
der  geistlichen,  nicht  aber  von  der  weltlichen  Investitur  verstehe,  Hess.  rel. 
S.  25;  man  wollte  ihm  überhaupt  keine  Investitur  zugestehen.  Verstän- 
digte man  sich  nun  in  Worms  über  die  Formel  „Investitur  mit  Ring  und 
Stab",  so  scheint  mir  einleuchtend,  daß  durch  das  Eingreifen  der  Fürsten 
die  kaiserliche  Fassung  Recht  behielt.  Verständlich  war  die  Wormser 
Formel  für  jedermann ;  man  hatte  ja  seit  Jahren  von  dem  unterschied  zwischen 
der  geistlichen  und   der  weltlichen  Investitur  gesprochen  und  geschrieben. 

Dem  Verzichte  auf  die  geistliche  Investitur  in  der  kaiserlichen  Urkunde, 
entspricht  die  Anerkennung  der  weltlichen  in  der  päpstlichen.  Kalixt  sagt 
nicht,  er  räume  sie  ein  oder  gestehe  sie  zu,  sondern  er  sagt  nur:  Electus 
regalia  per  sceptrum  a  te  recipiat  et  quae  ex  his  iure  tibi  debet  faciat. 
Das  ist  schwerlich  zufällig.  Denn  auch  die  entschiedensten  Gregorianer  haben 
nie  geleugnet,  daß  die  Bischöfe  die  Regalien  vom  Reiche  haben  und  dem 
Reiche  dafür  verpflichtet  seien.  Man  vergleiche  die  Schilderung,  die  Bert- 
hold von  der  Einsetzung  Wigolds  von  Augsburg  gibt,  oben  S.  841  Anm.  5. 
In  der  Form  des  Satzes  liegt  also,  daß  der  Papst  ein  von  dem  Kaiser 
beanspruchtes  Recht  auch  seinerseits  anerkennt;  aber  er  schafft  nicht  dieses 
Recht  durch  sein  Privilegium.  Das  hatten  die  päpstlichen  Unterhändler 
schon  bei  der  Besprechung  v.  24.  Okt.  1119  unumwunden  anerkannt:  Non 
enim  domnus  papa  statum  imperii  aut  coronam  regni  in  quolibet  imminuere 
adtemptat.  Immo  palam  omnibus  denunciat,  ut  in  exhibitione  miliciae  et 
ceteris  omnibus,  in  quibus  tibi  et  antecessoribus  tuis  servire  consueverant, 
modis  omnibus  deserviant,  Hess.  rel.  S.  25.  Der  Satz  „quae  ex  his  iure  tibi 
debet,  faciat"  ist  diese  denuntiatio;  sie  ist  nur  etwas  verschärft,  indem  an 
die  Stelle  der  consuetudo  das  ins  tritt.  Das  Neue,  was  in  Worms  erreicht 
wurde,  ist  die  Anerkennung  der  weltlichen  Investitur;  1119  war  sie  zurück- 
gewiesen worden;  jetzt  wurde  zwar  das  Wort  vermieden,  aber  es  wurde 
anerkannt,  daß  der  Bischof  die  Regalien  vom  König  empfängt.  Es  ist  dem 
Sachverhalte  nach  klar,  daß  von  einer  päpstlichen  Gewährung  dieses  Rechtes 
nicht  die  Rede  sein  kann.  Ist  dies  richtig,  dann  ist  ausgeschlossen,  daß 
die  Belehnung  mit  dem  Szepter  als  mit  dem  Tode  Heinrichs  hinfällig  be- 
trachtet wurde:  sie  war  ihrer  Natur  nach  Königsrecht  und  dauerte  deshalb 
unangesehen  die  Person  des  Königs.  Bezüglich  des  zweiten  Satzes  der 
päpstlichen  Urkunde  wird  also  das  Verständnis  der  Zeitgenossen  dem  der 
Späteren  gegenüber  im  Rechte  sein.  Was  den  ersten  Satz  anlangt,  so  sind 
wir  über  seine  Entstehung  durch  den  Brief  Adalberts  von  Mainz  an  den 
Papst  unterrichtet,  ©p.  Bamb.  25  S.  519.  Wir  erfahren  hier,  daß  das  Zu- 
geständnis in  bezug  auf  die  Wahl  der  Preis  war,  durch  den  der  Verzicht 
auf  Ring  und  Stab  erkauft  wurde.  An  sich  ist  die  Möglichkeit  natürlich 
nicht  ausgeschlossen,  daß  es  sich  hier  um  ein  persönliches  Zugeständnis 
handelte.  Aber  wenn  Adalbert  seinen  Bericht  damit  beginnt,  daß  das  Reich 
den  Besitz  von  Riug  und  Stab  in  Anspruch  nahm,  wenn  er  bemerkt,  daß 
alle  Laien  ihn  als  destructor  imperii  schalten,  weil  er  dies  nicht  gelten 
ließ,  so  ist  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  der  Verzicht  auf  ein  Reichsrecht 
den  Fürsten  durch  ein  persönliches  Zugeständnis  an  Heinrich  abgekauft 
werden  konnte,  so  gering,  daß  man  sie  als  nicht  vorhanden  betrachten  darf. 
Es  ist  demnach  auch  in  bezug  auf  diesen  Satz  nahezu  sicher,  daß  das  im 
12.  Jahrhundert  herrschende  Verständnis  richtig  war. 

Das  Wormser  Konkordat  sollte  der  Friedensschluß  zwischen  dem 
regnum  und  dem  sacerdotium ,  nicht  nur  der  zwischen  Heinrich  V.  und 
Kalixt  11.  sein.  Natürlich  ist  das  Verständnis  des  Wormser  Konkordats 
maßgebend  für  die  Beurteilung  der  Kirchenpolitik  der  Nachfolger  Hein- 
richs V.     Doch  habe  ich  davon  hier  nicht  zu  handeln. 


Literaturübersicht. 

Die  Bd.  I,  3.  4  S.  603 ff.,  Bd.  II,  2  S.  811  ff.  u.  Bd.  IV,  i-  2  S.  984ff.  angeführten 
Werke  sind  in  dieses  Verzeichnis  nicht  aufgenommen. 

I.  Quellen. 

a)    Sammlungen  und  Einzelausgaben. 

Adelmanni  de  veritate  corporis  et  sanguinis  Domini  ad  Berengarium  epi- 
stola  ed.  C.  A.  Schmid.    Braunschweig  1770. 

Amatus  Ystoire  de  li  Normant  p.  p.  0.  Delarc.     Kouen  1892. 

Annales  Patherbrunnenses,  eine  verlorene  Quellenschrift  des  12.  Jahrb. 's, 
wiederhergestellt  v.  P.  Scheffer-Boichorst.     Innsbruck  1870. 

ßerengarii  Turonensis  de  sacra  eoena  adv.  Lanfiancum  lib.  post.  ed.  A.  F. 
u.  Th.  Vischer.     Berlin  1834. 

Ecbasis  captivi,  Das  älteste  Thierepos  des  MA.,  herausg.  v.  E.  Voigt.  Straß- 
burg 1875. 

Gallus  Ohem.  Die  Chronik  des  G-  Ö.,  bearbeitet  von  K.  Brandi,  Heidel- 
berg 1893. 

öerbert.     Oeuvres  de  Gerbert,  par  A.  Olleris.     Clermont  1867. 

—  Lettres  de  Gerbert  p.  p.  J.  Havet.     Paris  1889. 
GegchLchtebibliothek,  thüring.-sächs.,  begr.  v.  P.  Mitzschke.   1.  Bd.  Sigebots 

Vita  Paulinae.    Gotha  1889. 
Hißtoriae  Anglicanae  scriptores  decem,  ed.  R.  Twysden.     London  1652. 
Hrotsvith.     Barack,  C.  A.,  Die  Werke  der  Hrotsvitha.     Nürnberg  1858. 

—  Opera  Hrotsvithae  reo.  et  em.  P.  de  Winterfeld.    Berlin  1902. 
Poesies  populaires  latines  p,  M.  E.  du  Meril.     Paris  1848. 
Scriptores  rerum  Danicarum  coli.  J.  Langebek.     Kopenhagen  1772  ff. 
Scriptores  Rerum  Italicarum  coli.  L.  A.  Muratori.     Mailand  1725. 
Sequenzen,   Lateinische,   des  MA.   aus  Handschriften  u.  Drucken  herausg. 

V.  J.  Kehrein.     Mainz  1873. 
Simeon  Dunelm.  s.  Hist.  Angl.  script. 

Slavische  Bibliothek,  herausg.  v.  F.  Miklosich.     Wien  1858. 
Spicilegium   s.  coUectio  veterum   aliquot  scriptorum  op.  L.  d'Achery.    Nov. 

editio  p.  L.  F.  J.  de  la  Barre.     Paris  1723. 
Spicilegium  Romanum  ed.  Ang.  Mai.    Rom  1839 — 44. 

Theophili  presb.  et  mon.  libri  III  de  diversis  artibus  ed.  Hendrie.  London  1847. 
Veterum    scriptorum    et  monumentorum    aropliesima   collecUo  p.  st.  et  op. 

Ed.  Martene.     Paris  1724. 
Vitae  s.  Bonifatii  arch.  Moguntini,  rec.  W.  Levison.     Hannover  1905. 
Waltharius,   Latein    Gedicht  des   10.  Jahrb. 's,    heraueg.  v.  J.  V.  Scheffel  u- 

A.  Holder.     Stuttgart  1874. 
Waltheri  Spirersis  Vita  et  Passio  s.  Christophori   martyris,   herausg.  v.  W, 

Harster.     München  1878. 


—     1051     - 

Willirams  deutsche  Paraphrase  d.  h.  Lieds,  herausg.  v,  J.  Seemüller.   Straß- 
l)urg  1878. 


b)  Gesetze,  Urkunden,  Briefe,  Regesten, 

Acta    Tirolensia.      Urkundl.    Quellen    zur    Geschichte    Tirols.       Innsbruck 

1886  u.  99. 
Cartulaire  de  l'abbaye  de  Gorze  p.  p.  A.  d'Herbomez.     Paris  1898. 

—  de  8.  Bavon  ä  Gand  p.  p.  Serrure,  unvollendet  o.  J.  u.  0. 

Codex  diplomaticus  Austriaco-Frisingensis,  herausg.  v.  J.  Zahn.    Wien  1870. 

—  antiquitatum  Nordgaviensium  ed.  J.  H.  v.  Falckenstein.  Frankf.  a  M.  1733. 
Consuetudines  monasticae,  V.  I.  Cons.  Farfenses  rec.  Br.  Albers.     Stuttgart 

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Vogel,  A.,  Ratherius  v.  Verona  u.  d.  10.  Jahrh.    Jena  1854,    - 


—     1056     — 

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—  D.  Schriftwesen  des  MA.     2.  Aufl.     Leipzig  1875. 
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Wolter,  F.,.  Gesch.  d.  Stadt  Magdeburg.    Magdeburg  1890. 

Zint,  Br.,  Über  Roswithas  Carmen  de  gestib.  Ottonis.     Königsberg  1875. 


b)  Periodische  Publikationen. 

Acta  Academiae  Theodoro-Palatinae.     Mannheim. 

Archief,  Kerkhistorisch.     Amsterdam. 

Archiv,  Neues,  f.  sächsische  Geschichte.     Dresden.  , 

Jahrbücher  d.  Kgl.  Akademie  zu  Erfurt. 

Mittheilungen  des  Vereins  f.  Gesch.  der  Deutschen  in  Böhmen.     Prag. 

Publications  de  la  sect.  bist,  de  l'institut  grandd.  de  Luxembourg.    Luxem« 

bürg  1868  fi^. 
Repertorium  f.  Kunstwissenschaft.     Stuttgart  u.  Wien. 
Schriften  des  Vereins  für  die  Gesch.  des  Bodensees.     Lindau. 
Sitzungsberichte  der  böhmischen  Gesellschaft  der  Wissensch. 
Studien,  Strassburger.    Zeitschr.  f.  Gesch.,  Sprache  u.  Litterat.  des  Elsasses. 
Zeitschrift,  theol.,  aus  d.  Schweiz.     St.  Gallen. 


I 


Register. 


A.  =  Abt.  Ä  =  Äbtissin.  B.  =  Bischof.  D.  =  Diakon.  EB.  =  Erzbischof. 
6.  =  Graf,  Gräfin.  H.  =  Herzog,  Herzogin.  K.  =  Kaiser  oder  König, 
Kaiserin,  Königin.  Kd.  =  Kardinal.  KL.  =  Kardinallegat.  L.  =  Lehrer. 
M.  =  Mönch.  MG.  =  Markgraf.  N.  =  Nonne.  P.  =  Papst.  PG.  =  Pfalz- 
graf.    Pr.  =  Priester. 


Aachen  23  f.  25.  27.  256. 

338.  54L 
Aachener  Statuten  697  f 
Aorhus    58,  5.    99.    106. 

255.  635,2.  660. 
Abbo,  A.  262,4.  263.  498. 

529 
Abendmahl  36. 38. 50.641 . 
Aberglaube  166.  535. 
Abodriten  72, 1.  76.  108. 

136  f.  253.  647  f.  654. 

734  f. 
Abraham,  B.  57,1.2.  154. 

159.  319.  328.  382.  395. 
Abteien,  königl.  56,1 .  450. 
Adalbero 

B.  V.  Augsburg  49.  B. 

V.  Basel  459.   546.    L, 

B.V.Metz  19.353-361. 

368, 3.  447,  3.  IL,  B.  v. 

Metz  252, 3.  337.361,1. 

365.    368  f.    404.   464. 

467.  567,4.  III,  B.  v. 

Metz  597.  B.  v.  Worms 

726.     B.  V.  Würzburg 

580.611.  668.  736.  738. 

773.  775,3.  791.792,2. 

798.821.839—850.862. 

940. 1025.  EB.v.Rheims 

469.  H.  V.Kärnten  65 f 

542.     Neffe  Ulrichs  v. 

Augsb.    50—52.    68,5. 

Propst  in  Trier  402.488. 
Adalbert 

A.  V.  Gorze  354,  1.   A. 

V.  Hornbach  360,  6.  A. 

V.  Weißenburg  30. 314. 


385,  s.  A.  EB.  V 
deburg.  B.  v.  Passau 
28,4.  161—163.  166. 
B.  V.  Prag  176.  185,  2. 
200.  243.  257.  266. 
271  f  328.415,3.  B.  v. 
Worms790.  798.  800,2. 
815.  839  ff.  888.  D.  in 
Metz  322.  EB.  v.  Ham- 
burg 82.  607. 649—664. 
707.  720  f.  724.  729  f 
735.  751.  946.  1018. 
EB.  V.  Magdeburg  30. 
55,1.  127  ff.  138.  144. 
EB.  V.  Mainz  893.  896 
—922.1014.  EB.v.Ra- 
venna  408.  522.  G.  v. 
Calw  867.  G.  in  Loth- 
ringen 504,  1.  G.  V. 
Marchtal  50.  G.  im 
Thurgau  8.  M.  in  St. 
Emmeram  379.  MG.  v. 
Ivrea  214.  Sohn  Be- 
rengars  221. 

Adalbold,  Adelbold,  B. 
324,  2.  406,  4.  431,  2. 
486  f.  503,3.  948.  974. 

Adaldag,  EB.  28.  52.  91 
—  94.100.103.105.110. 
136  f.  208,6.  646. 

Adalgar,  EB.  52,  4.  80,  2. 

Adalward 

B.v.Sictona  662. 663,5. 
B.  V.Verden  12.  14,3. 
17,3.  18,4.  83.  91. 

Adam  89,3.  946—948. 

Adel  490  f.  629,  4. 


Hauck,  Kirchengeschichte.   III. 


Adelart,  Adalard,A.  485,4. 

503,5. 
Adelgot,Adelgoz,EB.  893. 

895.  907,5.  910,5.  911. 
Adelheid 

Ä.v  Gandersheim 577,6. 

Gemahlin  Ottos  L  216  ff. 

258, 1.  385.  461.  1024. 

Gemahlin  Heinrichs  IV. 

862.     MG.  807, 1. 
Adelmann,  L.  963. 
Adso  322,3. 
Adventius,  B.  354, 1. 
Adventszeit  531,  5.  553f. 
Afrika  614. 
Aga  63. 
Agapetn.,  P.  45,7.68,3. 

93.    99,2.    115  ff.   207. 

210,7.  218.  220. 
Agilward,  B.  404,  3. 
Agnes 

Gemahlin  Heinrichs  lU. 

498.  576.  666—672.  698 

—702.   706—715.  731. 

771.  794,4. 
Akklamation  54. 
Alawich,  A.  386. 
Alba  750. 

Alberade,  Ä.  548,  8. 
Alberich 

B.  V.  Osnabrück  546, 7. 

B.   V.  Wendila    660,2. 

Konsul  212  f  218.220. 

d.  j.  521.  559. 
Albin,  A.  547, 1. 
Albuin,  Albwin,  Alboin 

B.    V.    Brixen    162,  1. 

67 


—     1058 


Einsiedler  322.  Schrift- 
steller 802,  2. 
Alebrand -Bezelin,  EB. 

566.  648,.  648.  651. 
Alemar,  L.  327,  3. 
Aletram,  A.  371. 
Alexander 

B.    V.    Lüttich    912,  1. 

919,4.    IL,  P.    659,2. 

662.  704—753. 
Alf  ker,  A.  459,  5. 
Alfons,  K.  757. 
Alger  962. 
Almerich,  L.  571,  6. 
Almosen  293.  396. 
Altenburg  131,3. 
Altmann 

A.  V.  Ebersberg  577.  B. 

V.  Passau  668.780.794,4. 

798f.  805,6.817.  839  ff. 

862.  929. 
Altmark  71. 
Altwin,  B.   729.   791,  2. 

798. 
Amalar  39,  2.  1 

Amalrich,  B.  28.  110,  3. 
Amalung,    Amolong,    B. 

28.  95.  110,3. 
Ambrosius  284.  321. 
Anatrog  648,  5. 
Ancona  691. 
Andernach  26. 
Andreas 

A.  V.  Montfaueon  351. 

B.  V.  Olmütz  883,3. 
Angilbert,  A.  370,3. 
Angilram  439. 

Anno 

A.  V.  St.  Gallen  276,  2. 

A.  V.  St.  Moritz,  B.  v. 
Worms    38.    110.   112. 

B.  v:  Freising  57,1.2. 
EB.  V.  Köln  94,  5.  580. 
668.698.712—730.736. 
738.  751  f.  772.  781. 
786.  864. 

Anonymus 

collectio  Anseimo  de- 
dicata  439.  de  corpore 
et  "sang.  dom.  319  f. 
de  exord.  vel  interpr. 
ac  offic.  ep.  53, 1.  de 
discord.  pap.  et  reg.  855. 
de  investitura  ep.  896. 
de  ordin.  pontif.  599. 
de  unitate  eccl.  855. 
de  vitanda  missa  905. 
Divers,  sent.  patr.  610, 
Ecbasis     captivi     318. 


Über  prorae  et  puppis 

974.  vita  Heinrici  949. 
Anselm 

L,  B.  V.  Lucca  667.  672. 

693.  695  f.  699.  703,  s. 

Alexander  IL  P.  IL,  B.v. 

Lucca   771.    839.    854. 

857.  961.     EB.  v.  Can- 

terbury  895.     d.  Peri- 

patetiker  940, 10.  941. 
Ansfrid,  G.  u.  B.  371.  486. 
Anskar 

EB.    V.    Hamburg    33. 

654.  MG.v.Spoleto214. 
Ansteus,  A.  337.  359. 
Answer  735. 
Antrieb,  L.  328. 
Anund  Jakob  662. 
Apokryphen  300. 
Appellationen   260.   362. 

431.  440.  534.  536.  694. 

744. 
Aquileja  65.  159.  558. 
Arbo,  G.  150,8. 
Archidiakon  436. 
Archimbald,  A.  362.  369. 
Architektur  s.  Baukunst. 
Archiv,  röm.  37,  1. 
Ardennergrafen  490. 
Arduin,  K.  408.  497,  3. 
Arezzo  523.  897. 
Ariald  693.  749. 
Aribert,  EB.  560.  575. 
Aribo,  Aripo 

EB.    V.    Mainz    404,4. 
406,  3.  5.    407,  3.    418. 
531—540.      547—552. 
556.    561.    966.    1012. 
Maler  379.    PG.  384,  4. 
482. 
Aristoteles  331.  938.  977. 
Arn,  B.  625,4. 
Arnold 

A.  V.  Hersfeld  504, 10. 
513. 1012.  A.v. Weißen- 
burg 577.  B  V.  Frei- 
sing 57,  1.2.  B.V.Kon- 
stanz 876.  883,3.  888. 

B.  V.  Speier  577.  EB. 
V.  Ravenna  406,6.  522. 
524.  2.  Kan.  in  Paris 
322'. 

Arnulf,  Arnolf 

B.  V.  Halberstadt  400  f. 
412.  417.  420.  427.  436. 
530.  1017  f.  B.  V.  Metz 
109.  B.V. Orleans 262, 4. 
264.  EB.  V.  Rheims 
264.469.  G.v.  Flandern 


349.     H.  v.  Baiem  8  f. 

12.  14f.  17.  18,6.  156. 

171.   213.   276,2.    278. 

K.   76.   187.  211.    PG. 

50.  Stifter  v.  Bainville 

369,  3. 
Aschaffenburg  327. 
Asfred  81,  1. 
Askese  305.  356  f.  372  f. 

448  f.  762. 
Astrik,  Aschric,  Anasta- 

sius,  EB.  271.  430,  3. 
Atto 

B.  v.  Vercelli  229.  330. 

EB.  V.Mailand  750.786. 
Aufgebot  V.  981.  32,  3. 
Auga  63. 
Augsburg  19.  30,2.  32,3. 

49  ff.  276,2.   281.  317. 

336.   583.    615,4.   680. 

746.  806,3.  807. 
Augustin  284.  291.297,6. 

327.  356.  767.  967,3. 
Avo,  A.  297,4. 
Avoco,  B.  659. 
Azecho,    B.    546,  7.   547. 

565. 
Azelin,  B.  610,3. 
Azo,  Azzo 

B.  v.  Aqui   920.     Pro- 

tosceiniar    221.    234  L 

2.38. 

Babenberger  7. 

Babylon  488. 

Baiern    4  ff.    12.    17.   26. 

50.  65.  150.  277—279. 

324.  336.  426,1.    621. 

846  ff.  870  f.  889. 
Baldrich,  Balderich 

B.    V.    Lüttich    287,3. 

289,  1.  404.  406,  4.  484. 

B.  V.  Speier  323.  325. 

B.  V.  Utrecht   28.  42. 

110,3.     G.  398,2. 
Balduin,  MG.    478.   500. 

504,  3. 
Bamberg  278,  3.  396.  418 

—428.  450.  524.  603,  3. 

607.    611,4.  615.   711. 

736  f.  825.  926.  935. 
Bardo,  A.,  EB.    504,  10. 

514, 1.  533.  546,  7.  613. 

930,3.  1013. 
Basel  458,  2.  705. 
Baukunst  334—337.  482. 

507.  532.  545.  621.  661. 

924—930,   8.  Kirchen- 
bau. 


—     1059 


Beatrix,  MGin.670  f.  707. 

788. 
Beauvais  909. 
Babo  394.  436. 
Beda  310. 
Belxem  251.  280,2. 
Benodikt 

A.  V.  Aniane  343.  Kd. 
129,2.  L.  282.  Levita 
439.  V.,  P.  92.  208. 
235—238.  373.  VI.,  P. 
177,  3.  178.  VII.,  P. 
126,1.3.  144.  180,3. 
196.  210,  7.  414.  VIII., 
P.  434.  518—540.  688. 
IX.,  P.  559  f.  569-571. 
582-590.  X.,  P.  679 
—681. 

Benediktinerregel  345. 
355.  360  ff.  375  ff.  452. 
966. 

Benevent  352.  615.  688. 
690. 

Benno 

B.V.Meißen  841  ff.  845. 
849.  850.  B.  V.  Metz  19. 
353.  376.  B.  v.  Osna- 
brück 811.  841.  939  f. 
941,4. 

Beno,  Kd.  854. 

Benzo,  B.  682.  686.  707. 
721.  823  f.  854. 

Berengar,  Beringer 

B.  V.  Cambrai  31.  B. 
V.  Passau  631,3.  B.  v. 
Verdun  31.  366.  467. 
Kanon,  in  Tours  962 — 
965.  971,  4.  Lektor 
416,  2.  MG.  V.  Ivrea,  K. 
214.  221.  229.  231. 

Berengos  971  f. 
Bergeil  63. 

Berhtold,  Berthold,  Perh- 
told.  Bertald 

B.  V.  Gurk  846,  2.  889. 

B.v.  Toul369.465.489. 

EB.  V.  Besan9on  613. 

EB.    V.   Salzburg  846. 

889.  Gesch.-Schr.  952. 

H.v.Baiem  10,1.18,6. 

26.   28.  152.   156.  324. 

H.  V.  Kärnten  777.  798. 

H.    V.   Zähringen  862. 

841.  Maler  930,  3. 
Bern 

A.  V.  Reichenau  482, 5. 

486,2.    493,1.    52^,3. 

531,4.    559.  562.  620. 

967f.  B.v.Chalons58,5. 


Bernacer,  Pr.  350. 

Berner,  Pr.  352. 

Bernhar,  A.  447.  455. 

Bernhard,  Bernard 
A.v.St.Maximin501,2. 
A.  v.  St.  Viktor  812  ff, 
868.  B.  V.  Halberstadt 
28.  95.110,3.121.  123. 1 
1017.  B.  V.  Oldenburgi 
647  f.    B.    V.   Schonen  I 
642,2.  G.  77.  I.,  H.  v. 
Sachsen    66.    250.    H., 
H.  V.  Sachsen  66.  638. 
648.  655.  657.  Kd.  741. 
813.815,4. 817.  L.802, 2. 
803.  851  f.  940.  942,  4. 

Bernold  802  f.  853.  874. 
884.  952.  964. 

Bemuin,  ß.  19. 

Bemward,B.269f.  276,2. 
332.  399  f.  415,3.431. 
448.  925.  935. 

Bertha,  K.  747. 

Bertolf,  ß.  841. 

Besan90n  614. 

Bessungen  63,  7. 

Betto,  A.  354,  1. 

Bezelin  s.  Alebrand. 

Bibliotheken  279,  2.  280. 
282,4.  300.  327  f.  329  f. 
378.  380.  383.  502,4. 
620.  939,1. 

Bibo  s.  Pipo. 

Bilderhandschriften  s. 
Prachthandschriften. 

Biographie  943—949. 

Birka  81. 

Bischöfe 

Eid  54.  Gericht  über 
die  B.  441  f.  772.  Stel- 
lung 6  ff.  17  ff.  27  ff. 
32  ff'.  65  ff.  68,1.  69,1. 
440  f.  611.  764  f.  Wahl 
18  ff.  28  ff.  53. 209. 397  ff. 
436.  441.  546.  564  f. 
576.  613.  667.  677.  726 
—728.  821  f.  892  f. 
Weihe  53.  435. 

Bischofsstab  52  f. 

Boethius  285, 4.  297,  6. 
298.300.  301,7.  319,1. 
331,2.  383,6.  486,2. 

Böhmen  s.  Tschechen. 

Boloslav,  Boleslaus 
L,  H.  190—195.  IL,  H. 
195.201.246.  249.  266. 
IIL,    H.    267.    Chabry 
626,  3.  632.  635. 

Boliliut  352. 


Bonifatius 

B.  v.  Albano  669.  682. 

690.  EB.  37.  39, 2.  608. 

946.  MG.  622. 
Bonizo,  B.  853  f. 
Bor  136,2. 
Boriwoi  183,2.  185  f. 
Bosau  98,4. 

Bo30,B.  95f.98.130. 139. 
Botfeld  622. 
ßovo 

L,   A.    V.   Corvey  297. 

IL,  A.  V.  Corvey  297. 

lU.,  A.  V.  Corvey  298. 

A.  V.  Gorze  354,1. 
Brandenburg  35,1.  58,5. 

75.   78.    90.  96.   102  f. 

108. 123. 137.  251  f.  630. 
Branthog,    Brandag,    B. 

403.  456,5.  1018. 
Breisach  35. 
Bremen  93.  276,  2.  280,  2. 

566.578.638.651.660,5. 
Breslau  272. 
Britten  351.  355. 
Brixen  64.  162.  450. 
Brotwin  104,  1. 
Bruderschaften  491.  497. 

545.  643. 
Brumath  198. 
Brun,  Bruno 

B.  V.Augsburg 406, 4. 5. 
571,6.  1014f.  B.  V. 
Langres  464.  B.  v. 
Minden  546,  7.  548,  8. 
B.v.S6gni833,4.  884,2. 
903.  905.  B.  V.  Speier 
920.  B.  V.  Straßburg 
1022.  B.   V.  Toul  466. 

467.2.  488.  490.   506. 

546,  7.  576,  s.  Leo  IX. 
ß.  V.  Verden  172.  1025. 
B.  V.  Verona  791.  B. 
V.  Würzburg  546, 7.  576. 
966.  EB.  V.  Köln  26. 
29,1.  30,2.3.  31.  33. 
41—46.  93.  103.  116,5. 
208,6.7.326.336.368,4. 
6.7.  373 f.  EB.  v.  Trier 

883.3.  888.  890,6.  891. 
894ff.  908,5. 1024.  H.  6. 
Maler  930,  3.  v.  Quer- 
furt 177.  200.261.  393. 
436.  629-631.  646. 

Brunicho,  Pr.  439. 
Bruning,   B.  906,4.  911. 

913,  1. 
Bücherpreise  331,  6. 
Budetsch  186. 
67* 


—     1060 


Buno,  Maler  930,3. 
Bunzlau  192. 
Burchard,  Burkhari,  Pur- 
chard 

A.  V.  Hersfeld  20,  s.  B. 
V.  Würzb.  I.,  A.  V.  St. 
Gallen  316.  IL,  A.  v. 
St.  Gallen  511.  B.  v. 
Basel   793.   799,  10.  L, 

B.  v.Halberstadt546,7. 
698.  IL,  B.  V.  Halber- 
stadt 668.  718.  721,5. 
735.  776.  784.  841  ff. 
847.  1018.  V.  Kamerijk 
906, 4.  B.  V.  Lausanne 
791.  B.  V.  MeiBen  130. 
B.  V.  Münster  908,5. 
B.v  Passau  12,5. 162,3. 
L,  B.  V.  Worms  279, 4. 
409,  5.  415,  3.  416  f. 
437—442. 562. 567.594. 
1025.  IL,  B.  V.  Worms 
908,1.  910,4.  IL,  B.  v. 
Würzburg28. 83. 110,3. 
BG.  V.  Regensburg  154. 
EB.  V.  Lyon  560.  G.  7. 
d.j.G.16.  H.V.Schwaben 
20.  49.  M.  in  Reiche- 
nau  316. 

Burg  138,1. 
Burgfelden  933  f. 
Burgund  217.  463  f.  544. 
Burgward  78. 
Bußwesen  536.  573,2. 

Cadalus,  Xadeloh 
B.  T.    Naumburg  555. 
582,4.  627.  B.V.Parma 
703.  705,s.  flonoriusll. 

Cadore  63. 

Cambrai  s.  Kamerijk. 

Camerarii  447, 1. 

Camerino  622.  671.  710. 

Canossa  808  ff. 

Canterbury  642. 

Cassiodorius  284.  967. 

Castiglione  750. 

Cato  969,3.  977. 

Catullus  285,4. 

Cencius  794. 

Chalons  894. 

Chartres  439. 

Chnuba  80. 

Cholomann,  Koloman  169. 

Chorbischöfe  155.  209,6. 

Chrisma  39,  2. 

Christian,  B.  65.  453. 

Christina,  Ä.  299. 

Christusbilder  276,1. 


Chrysostomus  284. 
Chuniberfc,  L.  324.  340,  2. 
Churl7, 3. 32,3.58,2.5.63. 
€hutizi  97.  132. 
Cicero  285,4. 
Cieruisti  103,1. 
Circipanen  657. 
Clemens  IL,  P.  590-594. 
Cluniacenser  460ff.  561  f. 
Colditz  8.  Koldilz. 
Cölibat  69,1.  529.  566— 

568.  774—783. 
Columba  284. 
Constantin,  A.  369,7. 
Cosmas 

B.  V.  Prag  883,  3.  Ge- 

schichtschr.  89. 
Credo  434. 
Cremona  560.  750. 
Crescentier  517  f.  570. 
Crescentius 

B.  V.  Silva  cand.  609. 

G.  V.  MonticelH  678. 
Crossen  131,3. 
Cyrül,  B.  321,  2. 

Dagobert  61. 
Dalbye  660. 
Daleminzier  73  f.  78r  84. 

108.  132  f. 
Dalmatien  768. 
Damasus  IL  594. 
Damiani  497,1.  563.  583. 

593.    598.    672  f.    679. 

682.  696.  702.  709.  716. 

721.  744.  748.  751. 
Dänen  70.  76.  80  f.  106. 

250.    254 f.    634—644. 

658—661.  768. 
Dankwart,  B.  630,2. 
Dassiri  103. 

David,  L.  940.  942.  | 

Dedi  554,  4.  714. 
Derlingau  112. 
Desiderius,  A.  569.  689  f. 

827,  8.  Viktor  IE. 
Desseri  104,1. 
Deusdedit,  £d.  768, 9. 854. 

878  f.  901.  961. 
Deutsche  Bildung  974  — 

978. 
Deventer  42. 
Dialektik  942.  962.  973. 
Dictatus  Gregorii  768,  9. 
Dietach  167. 
Dietbald,  Dietbold,  Diet- 
pold 

B.    v.    Straß  bürg  820. 

G.  50. 


Diethard,  B.  912,1. 
Dieto,  Dioto 

B.  v.  Brandenburg  841. 

B.  V.  Würzbui^  12. 
Dietrich,  Thiedrich,  Thia- 
drich,  Theoderich 

A.  V.  St.  Hubert  474, 2. 

478.  776.  A.  v.  Stablo 

730.  L,  B.V.Metz  145,1. 

337.368f.n.,  B.V.Metz 

404  f.    430.    435.   489. 

503, 1.  L,  B.  V.  Minden 

7.  U.,  B.v.  Minden  324,4. 

430,1.    B.   v.  Münster 

919,  3.  B.  v.  Naumburg 

98,4.  135.  B.v.  Verdun 

597.  775.  790,5.  797  f. 

811.  824,5.   825.  828. 

834.  EB.  V.  Trier  370. 

1012.  G.V.Holland  500. 

G.  V.  Katetenburg  836. 

1014.  H  V.  Lothringen 

404.  429,2.  Kanon,  in 

Paderborn  942, 4. 966  f. 

Legat  909.  MG.  141, 1. 

251.  -M.'  in  Amorbach 

966.  Vogt  V.  Trier.728. 
Dionysius 

Exiguus  284.  439.    B. 

V.  Piacenza  766,1. 
Diözesansynoden  38.  47. 

581.  663. 
Disziplin,  kirchl.  38.68, 1. 

69,1.  581.  742  f. 
Dobrowa  201. 
Dodilo,  B.  138. 
Dorla  415,  2. 
Domburg  96,3. 
Dracholf,    B.    12.    18,  6. 

57,1.2. 
Dragomir  188  f.  193. 
Drenthe  63. 
Drogo,  G.  688. 
Drontheim  661. 
Druhtmar,M.  u.  A.  327,2. 

457. 
Duisburg  81,  2. 
Durand,  B.  324,  2.  406,  4. 

433.  485.  545. 
Durham  640. 

Ebergi8,B.28.43,4.110,3. 
Eberhard,     Eburhard, 
Everard 
A.v.  Einsiedeln  48. 376. 

A.  V.  Tegemsee  454,  4. 
L,  B.V. Augsburg 546, 7. 
IL,  B.  V.  Augsburg  863. 

B.  V.  Bamberg  404,  2. 


—     1061 


406,4.415,3.425.428,1. 

430.3.  431,2.  B.  v. 
Eichstätt 888.  B.V.Kon- 
stanz 546,7.  561.  B. 
V.  Naumburg  821.  B. 
V.  Parma  713,3.  EB.  v. 
Trier  597.  600  f.  605. 
607.721,5.  G.  725. 735. 
786.  788.  793.  G.  v. 
Ebersberg  383.  G.  v. 
Neuenbürg  725,5. 1021. 
H.  V.  Franken  12.  16. 
17,3.  20.  26.  28.  92. 

Ebermannstadt  419,  3. 
Ebo  928. 

Eburnant,  M.  360,6. 
Edgith  Ulf. 
Egbert,  Ekbert 

EB.  V.  Trier  340.  370. 

MG.  V.Meißen  820.  848. 

1020. 
Eggolsheim  422. 
Egilbert,  Eilbert 

A.  V.  Cateau-Cambresis 

484.      B.    V.    Freising 

406.4.  542,3.  571,6. 
B.V.Minden  713,3.  841. 
EB.  V.  Trier  820.  825. 
839.  863.  Stifter  v. 
Waulsort  371.  375. 

Egilmar,  B.  209,1. 
Egilulf,  A.  123. 
Egino,  B.  660,3. 
Egward,  B.  105.  107. 
Ehewesen  68,1.  249.  430. 
498.  506.   533  f.  535  f. 
545.  602. 
Eichstätt  18.  32,  3.  58,  2. 

61.  329.  427. 
Eid,  im  allg.    766.   796. 
der  Bisch.  54.  595.  642. 
645.  662,  der  Kleriker 
578 
Eid,  B.  625. 

Eigenkirchen  68,  1.  535.  ! 

Eilenburg  140.  | 

Eil  ward  626,1.  «j 

Einhard,  B.  668.  728  f.     j 

Einold  351  f.  354.  368,3.  | 

Einsiedler  374.  452.  472.  I 

Ekkehard,  Ekkehart,  Ek-  i 

kihart,  Eggehard       ' 

A.  V.  Aura  956.    L,  A.  i 

V.  Reichenau  316.  385.  j 

444.    IL,  A.  V.  Reiche- , 

nau    741.     B.   v.   Prag  i 

404,  2.   B.  V.  Schleswig 

255.  643.  G.  450,  2.  L. 

in   Magdeburg    328,  4. 


MG.    75, 2.   400.    554.  I 
626.  820,  1.     l.,  M.  in  i 
St.   Gallen    280.    324.  i 
331.  532.  973.     IL,  M.  I 
323.  340.  973.    IV.,  M. 
343.  509.  531. 
Elias,  A.  482,  1. 
Ellinger,  A.  514.  547, 1. 
577.  I 

EUinhart,  Ellenhard 
B.    717,1.     729.     791.1 
Kanonik.  893. 
EUo,  A.  V.  Brauweiler 

503,  4. 
Elnod,  EB.  642.  | 

Elsaß  605.  I 

Elster,  Schlacht  a.  d.  828.  i 
Embrich,  B.   531,  1.  773.  j 

775.3.  790,6.  1015.  | 
Emehard,  B.  880. 
Emund  Gamul  662.  | 
Engelsburg  212.  | 
Engilbert,  A.  149.  277.  I 
England  637.  645  f.  661.! 
Ennsburg  162.  166.  i 
Entführung  67, 1.  j 
Eppo,  B.  846,3.  : 
Erchanger  11.  14  f. 
Erenbert,  A.  505,2.  ! 
Erfurt  738,2.  | 
Erich  ! 

B.  406,4.     G.  124. 

Erigaudus,  A.  354, 1. 

Erkanbald,     Erkenbald,  1 
Erchanbald  | 

A.V.Fulda,  EB. V.Mainz  : 
405.407,3.430,3.431,2.1 
435.  456, 6.  459.  530.  I 
533.  1012.  B.  V.  Eich-  i 
statt  329.  B.  v.  Straß-  I 
bürg  323  f.  : 

Erkanbert,     Erkambert,  | 

Erchanbert,    Erken-  j 

bert 

A.  V.  Altaich  384.  451.  | 

A.  V.  Corvey  956.     B.  ! 

V.  Freising  57,  1. 

Erlaf  161. 

Erlangen  422.  i 

Erlembald  749  f.  786.       ' 

Erlewin,  Erluin  | 

A.  V.  Gembloux  u.  Lau-  i 
bach  345.  370.  B.  v.  i 
Kamerijk  324,  2.  ' 

Erluf  A.  920. 

Erlung,    B.    883,  3.    888.  I 

910.4.  949,1.  I 
Ermenald-,  B.  125,  5.  ! 
Ermenfrid,  Propst  742,1.  ; 


Ernst 

H.   V.  Schwaben    488. 

d.  J.    H.  V.   Schwaben 

542. 
Erp,  B.  415,  3.  841. 
Erzbistum  611.  743.  765. 
Erzguß  416. 
Etich,  B.  415,3. 
Everaker,  B.  125,5.  323. 

371. 
Everger,  EB.  374.  480,1. 
Evergisil  46. 
Everhelm,  A.  v.  Hautmont 

504,  2. 
Exegese  966  f. 
Exemption  557. 
Exkommunikation   68.  1. 

814,  3. 
Extersteine  932. 
Eytra  131,2. 
Eziko,  B.  253.  415,  3. 
Ezzo 

PG.  491.  503,4.  Scho- 

lastikus  974  f. 

Fälschungen  93,4. 99. 104, 

2.   133,3.    158:   162,4. 

165,5.    166,2.    167,4. 

168,  2.     178  f.     374,  3. 

424, 1.  554,  2. 
Fasten    68,  1.    293.    358. 

430.  535.  553. 
Feldkirchen  156,5. 
Felix,  B.  109. 
Fermo  787. 

Festtage  68,1.  69,1.  535. 
Fingenius,  A.  369.  467  f. 
Finnen  663,  3. 
Flarchheim,  Schi,  bei  820. 
Florenz  587.  680. 
Folcbert,  Folgbert,  B. 

255,  4. 
Folcmar,  Volkmar 

A.  V.  Corvey  309.  B.  v. 

Brandenburg  251.  B.  v. 

Minden  841.  995.  EB.v. 

Köln  31,3.  315,1. 
Folcward,  Volkward  253  f. 

646. 
Folcwin,Folcuin,  Fulcuin 

A.  V.  Hautmont  476.2. 

504,7.    A.  V.  Laubach 

326.  336. 
Fol  mar,  A.  502,4. 
Forchheim  422.  810, 1. 
Formosus  93.  204.  206. 
Franco,  L.  940,  11. 
Franken  4  f.  26.  70.  262. 

279.  282  f.   314  f.   336. 


—     1062     — 


410.2.  421.  426,1.847. 
869.  888. 

Frankreich  53,1.217.463f. 

584.    599.    612  f.    619. 

661.721.939.  962. 972f. 
Freising  10,1.  18,6.  58,5. 

63.  159.  328. 
Friedrich,  Friturich 

A.  V.  St.  Hubert  365. 
368.  B.  V.  Halberstadt 
887.  891.  B.  V.  Lüttich 
912,  1.  919,  4.  B.  V. 
Münster  721,  5.  799. 
841.  843,3.  EB. V.Köln 

883.3.  888.  909.  912. 
940.  EB.  V.  Mainz  28. 
34-39.  94.  105.  110. 
116.  208.7.  210.  218. 
374 f.  1011.  EB. V.Salz- 
burg 29,  4.  157  f.  163. 
180.  225.  382  f.  452.  G. 
V.  Verdun  470.  490.  H. 
V.  Lothringen  353, 2. 
366.730.  H.V.Schwaben 
1015.  Kd.  458,3.  610. 
622.  668  f.,  8.  Stephan 
IX.  KL.  270.  M.  in 
Fulda  567. 

Friesach  156,  5. 
Friesen  4. 

Friesenfeld  127.  143,4. 
Friesland  660,5. 
Fritzlar  819. 
Froumund     161.     319, 1. 

Frutoif,  Gesch.-Schr.  955. 

968.     V 
Fulbert  939.  963. 
Fulco,  Künstler  930,  3. 
Fulda  611. 
Fulmod,  B.  404,4. 
Fünen,     Fuhnen     101, 2. 

635.  642. 
Fürth  426, 1. 

Gamenolf,  B.  415,  3. 
Gaudentius,  EB    272. 
Gaukler  393.  619.  733. 
Gauzlin,     B.     361—364. 

368,  3.  369,  8. 
Gebhard,  Gebehard 

B.  V.  Augsb.  317.  B. 
V.  Eichstätt  580.  613. 
621.  930,  s.  Viktor  IL 
IL,  B.  V.  Konstanz  377. 
415,  3.  1020.  III.,  B.  V. 
Konstanz  841.845.860.  i 
862.  876.  882.  887. 890f. 
893.  1021.     B.  V.  Prag  | 


741.  772.  776.  L,  B.  v. 

Regensb.    278,9.    384. 

411.430.459.  m.,B.v. 

Regensb.  546,7.  578,4. 

B.  v.  Speier  888.    EB. 

V.  Salzburg    668.   728. 

740.  748,1.  764,6.  772. 

791.798.824.829.839. 

843.  849.  940. 
Geddo,  L.  328,4. 
Gedichte,    latein.    973  f., 

deutsche  974  f. 
Geilo,  A.  373. 
Geisa  171  f. 
Gelasius 

L,  P.  766.  IL,  P.  912. 
Genadius  957. 
Gerald,  Kerald 

B.  V.  Ostia    771.    812. 

859.    M.  in  St.  Gallen 

281.  316,1.  324.  340. 
Gerberg,  Ä.  299. 
Gerbert 

EB.,  als. Papst  Silvester 

n.    241.    257  f.    262  ff. 

275.  319,2.328,4.  332f. 

469. 
Gerbrand,  B.  642. 
Gerburg,  Gerberg 

L,Ä.v.Gandersh.299,8. 

IL,Ä.v.  Gandersh.  269. 

299,8.  301. 
Gerhard,  Gerard,  Girard 

A.  V.  Brogne  346—350. 
357.  364.  368,  3.  A.  v. 
St.  Gallen  446,  4.  508. 

B.  V.  Angouleme  906. 
B.  V.  Florenz  680  f.,  s. 
Nikolaus  IL  B.v.Kame- 
rijk  404,4.  431,2.434. 
478.  483.  489  f.  495. 
498.  505.  561.  581,4. 
B.  V.  Merseburg  906,4. 
910.  B.  V.  Toul  337. 
363,4.  368  f.  565.  604. 
607.  G.  367.  G.  v.  Ga- 
leria  678.  702.  Pr.  34,1. 
39.  317. 

Gerichtsbarbeit  59f.  408. 
444.  575. 

Germanisierung  97f.  138. 
140.  143.  154  f.  159. 
419. 

Gero 

EB.  V.Köln  29,2.  31,3. 
374. 1017.  EB.  V.Magde- 
burg 402.406,3.  518,3. 
530.634.  MG.  75,2.  77. 
90.103.110,2.200.1017. 


Gerstungen  836.  8i3. 
Geschichtschreibung  283. 

308—317.  372  f.  943— 

958. 
Gesichte  472.  479  f.  492. 

495.  761,5. 
Girard,  G.  678. 
Giselbrecht,  Giselbert 

A.  871.  882.    H.  17,3. 

20.  26.  42.  348  f.  364. 

367,  7. 
Gisiler,  Gisilher,B.  u.EB. 

97.   142  ff.    251.   267  f. 

400.  410. 
Gisla,  K.  547. 
Glandschach  157,  4. 
Glasgemälde  383.  930,  3. 
Glaubensbekenntnis     37. 

208. 
Glocken  383. 
Glomuziquell  84. 
Gnesen  272. 
Gneus  648,  5. 
Godehart,  Godehard,  Go- 

tahart,  A.  u.  B.  160,  7. 

164,3.    324,4.    404,1. 

406,5.  407,3.  418.  451 

—455.  459.  504.  549— 

552.  631.  1019. 
Goldmacher  650. 
Goldschmiedekunst    341. 

932. 
Gorm,  K.  80  f.  99. 
Görschen  139. 
Görtschitz  156, 5. 
Goslar622.732. 813. 919,3. 
Gotabert  155. 
Gotebald,  B.  637.  646. 
Gottesdienst  38. 166.  434. 

535. 
Gottesfrieden    490.   581. 

843.  845. 
Gottesurteil  210,1.   563. 
Gottfried,  Gotefrid 

A.  V.  Vendöme  904. 
915  f.  B.v.  Speier  30,3. 
44.  EB.  V.  Mailand  750. 
786.  6.470,1.  D.Bärt., 
H.v.  Lothr.  483,3.605. 
619.668.670—672.680. 
688.691.709.718.721,5. 
730.  745  f.  751.  760,9. 
D.  Buckel.,  H.  v.  Lothr. 
760,9.  798. 

Gottorper      Runensteine 

81,1. 
Gottschalk,  Goddescalc 

B.  V.  Freising  328.  453. 
B.  V.  Minden  887.   M. 


—     1063     — 


949, 1.     965,  4.     973  f. 

Wen(ienfürst654— 657. 

735. 
Gozbert 

A.   V.   Hersf.  1012.    Ä. 

V.  Tegernsee  382.  451. 
Gozechin ,    Goswin    783. 

963  f. 
Gozmar  327,  3. 
Grado  558.  582. 
Graisehaft  62.  410.  426. 

444.  487,  3.  543. 
Gregor 

A.  V.  Einsiedeln  376. 

B.  V.  Nazianz  323,  8. 
B.  V.  Tours  947  B.  v. 
Vercelli  618.  722,3. 770. 
G.  V.  Tusculum  678. 
Kd.  741.  917.  M.  in 
Farfa  915,  I.,  P.  39,  2. 
284.  322.  331,2.  356. 
II.,P.  37,1.  III.,  P.  37,1. 
V.,  P.  259—264.  559. 
VI.,  P.  570 f.  583—590. 
Vn-.,  P.  753-838.  959, 
s.  Hildebrand.  VIE.,  P. 
912.  919.  Gewählter  P. 
518. 

Greifenstein  168. 

Griechen  43.  281,5.  338. 
355.  525.  709.- 

Griechische  Sprache  u. 
Literatur  42'.  281.  285. 
298.  323.  331,2.  616,1. 

Grimmersieben  142,  2. 

Grimsloben  78. 

Großjena  554,  3. 

Grundherrschaft  59  ff. 

Gualbert  875,  3. 

Gubbio  673. 

Guido  s.  Wido. 

Gumpold,  B.  184,1.  275. 

Gundachar 

I.,  B.  V.  Eich8tätt404,2. 
406.  408.  427.  IL,  B.  v. 
Eichstätt  667,  8.  668. 

Gunilde,  K.  543.  643. 

Günther,  Günther 

B.V.Bamberg  668.711. 
718,3.  734.  974.  1016. 
B.  V.  Gurk  791,2.  B. 
v.Naumburg821, 2.841. 
845.  849.  B.  v.  Regens- 
burg 30,  3.  EB.  V.  Salz- 
burg 324, 2.  406.3.  Ein- 
siedler 585.  630  f.  Ka- 
nonik.  821,2. 

Guntram,  A.  485, 5. 503, 5. 
509. 


Gunzizi  119. 
Gunzo  330. 
Gurk  748. 

Hadamar,A.38.93,4.115. 

336.  343.  387. 
Hadwig,  H.  338.  1020. 
Haimo,  Heimo,  Heymo 

B.    V.    Verdun    276,  2. 

324,  2.  370.  470  f.  480. 

489.M.inHirschau967. 
Hakon,  K.  644. 
Halberstadt  29.  30,1.  79. 

114.  403.  407,5.  412. 
Halinard 

A.   in  Dijon  56L   EB. 

V.  Lyon  595.  6Ö1,  1. 
Halle  a.  S.  72. 
Hamburg  29. 30, 1.58,2.5. 

60.64.66.  80.  92  f.  99  f. 

105.136  f.  235. 253.402  f. 

407.578.634—664.735. 
Hamezo,  B.  846,3. 
Hammelburg  86,  3. 
Hammerstein,  Otto  v.  431. 

434.  522.  533. 
Handauflegung  39,1. 
Handel  71. 

Handschriften   23.   934  f. 
Harald 

Blauzahn,    K.   81.    99. 

101.106.250.Hardradr. 

K.  661. 
Häretiker  433.  568. 
Harlungerberg  84. 
Hartaknut  648,  6.  658. 
Hartbert,    B.  50,1.  218. 

375,7. 
Hartmann 

A.v.St.Gallen280.283. 

G.v.Dillingen  798.1015. 

1021.  Pr.  V.  St.  Blasien 

893.   „Der  arme*  976. 
Hartwig,  Hartwich 

A.v.Her8f.,EB.  V.Mag- 
deburg 513, 5.  845.  847. 

865.    A.   V.    Tegernsee 

382.     ß.    V.    Regensb. 

892,4.  908,5.  B.  v.  Ver- 
den 841.  845.  849.  EB. 

V.    Magdeburg    821,2. 

841.  847.  849.  877.  EB. 

V.  Salzburg  430,  3. 
Harzburg  771.  930. 
Harzgau  112. 
Hatheburch  21,  7. 
Hatto 

A.V.Fulda  223.  L,EB.v. 

Mainz7.  lOf.  30,4.  105, 


1.123.125,5.126.208,6. 

U.,  EB.  V.  Mainz  415. 
Hathumod,   Ä.  299.  310. 
Hauwidis,  Ä.  361. 
Havelberg  35,1.  58, 5.78. 

102  ff.    108.   123.    137. 

251.  630. 
Hazecha  325. 
Heilige, im  allg.:  396.604, 

einzelne:  Agnes  304. 
Alto  945.  Christopho- 
rus  45,7.  325.  Clemens 
185,2.  Cyriak  110,2. 
Dionysius  304. 607.  Eli- 
fiu845,7.  Emmeraml87. 
Eugenius  347.  Evergi- 
Sil  46.  Fridolin  323,  4. 
Gallus  323,4.  Gerhard 
604.    607.    Glodesinde 

252,  3.  Gongolf  303. 
Gorgonius355.617.Gre- 
gor45,7.Hilarius323,4. 
Innocenz  110.  Kuth- 
bert  640.  Lampert  396. 
Lorenz  114. 137,4.  Mag- 
nus 945.  Marcus  283. 
Maria  245.  304.  Martin 
448.  452.  Maurus  370,1. 
Maximin  364.  Moritz 
110,5  396.  Nikolaus945. 
Pantaleon  45, 7.  Pa- 
troclus  45,  7.  Pelagius 
303.  Petrus  762—765. 
Privatus  45,7.  Pusinna 
299.  Remigius  604  f. 
Stefan  109.  252,  3.  Ul- 
rich 48.  553.  Veit  191. 
296.310.  Wigbert283. 

Heiligenstadt  660,  5. 
Heinrich 

L,  B.  v.  Augsburg  65. 

IL,  B.  V.  Augsburg  666. 

715.    B.    V.   Chur  790. 

B.  V.  Freising  889.  B. 

V. Lüttich 785. 799.  815. 

843.    B.   V.   Paderborn 

842.845.849.887.907,5. 

B.  V.  Speier  726.  773. 

775,  3.  778.  785.  B.  v. 

Verdun  906,4.  911.  B. 

V.  Würzburg  420—427. 

436.  449.  1025.  EB.  v. 

Aquileja816,5.820.EB. 

V.  Magdeb.  888.892,4 

894,4.  EB.  V.  Trier  31. 

45, 1.  326.  EB.  v.  Ra- 

venna  738.  751,5.  764. 

L,  H.    V.  Baiern  22,  5. 

26.  40  f.  124.  153.  162. 


1064     — 


194  f.  218.  247.  301. 
IL,  H.  V.  Baiern  65. 
154.  Iß8. 181.  196.  382. 
IV.,  H;  V.  Baiern  s.  IL, 
K.IX.,H.v.  Baiern  920. 
H.  V.  Burgund  464.  L, 
K.  llf.  13,2.  16flF.  18,6. 
21.  58,5.  62.  73  f.  76. 
82.  87  ff,  189.  211.  213. 
277.  280,2.  364.  IL,  K 
63.98.104.2.169.170,1. 
278,2.391—442.448— 
540.  565  626  ff.  633. 
643.  648.  1014.  LH.,  K. 

497.5.  498.  565.  571— 
622.  626  f.  633.  643. 
688.731. 959.978.1019f. 
IV.,  K.  666.  705.  721 
—886.  973.  978.  V.,  K. 
885—923.  956. 

Helfta  131,2. 
Helmold  85.  89,  3. 
Heppenheim  730. 
Heribert,  Herbert 

A.   V.   St.  Arnulf  359. 

365.  A.  V.  St.  Vinzenz 

503,1.  ß.  V.  Eichstätt 

1016.  EB.  V.  Köln  322. 

397  f.  422.  427.  430,3. 

482.  L.  941,3.    Maler, 

M.  in  St.  Gallen  340. 

Maler    in    St.    Hubert 

930,  3. 
Heribrand,A.502, 2.505,3. 
Heric,Erich,K.634f.  646. 
Herifrid,  B.  52,  4. 
Heriger 

A.   V.    Hohorst   503,3. 

A.  V.  Laubach  319,2. 
326.  485,1.  486,2.  EB. 
V.  Mainz  12.  18,  4.  83. 

Hermann,  Herimann 

B.  V.  Augsburg  880. 
883,3.  889.  891.  908,5. 
911.  B.v  Bamberg  726. 
739.  773.  775,3.  778  f. 
1016.  B.  V.  Metz  479. 
775,3.  776,-791.  792,2. 
798.804.  813.829. 839f. 
845.  849.  B.  v.  Passau 
846,3.B.  v.Toul466,  3. 
480.  596.  B.  V.  Wilton 
601.  EB.   V.  Hamburg 

648.6.  L,  EB.  v.  Köln 
19.  206.  208,6.  210,1. 
IL,  EB.  V.  Köln  546,7. 
G.  V.  Eenham  490.  G. 
v.Winzenburg891.896. 
1014.    H.    V.    Sachsen 


23,2.   24.   66.  77.  107. 

124.   223.   1025.   L,  H. 

V.  Schwaben   26.   214. 

IL,    H.    V.    Schwaben 

392  f.  400.  K.  831.  843. 

847.  850.  MG.  554.  629. 

Patr.  V.  Aquileja  582,3. 

D.    Lahme    620.    939. 
I      951.  973. 
j  Herold,  EB.  39.  225. 
Herrand 

A.  V.  Tegernsee  577. 
620,10.  B.  V.  Halberst. 
850.863.871.876,1017. 

Herzogenaurach  426,1. 
Herzogenberg  170,1. 
Herzogtum  3  ff.  20,  25  f. 

64  ff.  544. 
Hessengau  112.  127.  132. 

143. 
Hesso  916,6. 
Heueldun  103,1. 
Heveller  75.  110. 
Hezii 

B.  V.  Hildesheim  729. 
732.784.B.v.Toul324,2. 

Hieronymus  284.   297,6. 

321.  331,2.957.  967,3. 
Hilarius  321,2.  323,4. 
Hildebald,  Hildibald,Hil- 
dibold 

B.  V.  Worms  63.  397. 

L.  352. 
Hildebert,  Hildibert 

A.  V.  Fulda  20.  EB.  v. 

Mainz  27.  83. 
Hüdebrand    272,  1.    590. 

597.    669.    672.    679— 

752,  8.  Gregor  VII. 
Hildegund,  G.  467,  1. 
Hildesheim  209,2.  268— 

^70.  276.  399.  407.  410. 

414.  925.  931  f.  935. 
Hildiwart,  Hildiward,  B. 

29,  3.   54.   123,  1.   124. 

125,5.126.252,3.1017. 
Hildrad,  A.  367,6. 
Hilduin,  B.  19  f.  206. 
Hiltin,  B.  12.  49. 
Himbrico,  A.   278,9. 
Himiltrud,  Ä.  361.- 
Hir8chauer866— 877. 912. 

926. 
Hitto,  B.  57, 1. 
Hofrecht  Burchards  438. 
Heger,  EB.   52,4.   80,2. 
Hohbuki  71,2. 
Homagium  54,  4. 
Homer  331. 


Homiliar  379. 

Honorius  IL,  P.  707.  719. 

738.   744.  751. 
Honorius  III.,  P.  84.  1. 
Horaz285, 4.  331,2.383,1. 
Hored,  B.  100. 
Hraban,EB.  33. 317.974,6. 
Hrotsuith 

Ä.  V.  Gandersh.  299,8. 

N.  117,4.208.299—308. 
Hubald,Baumeister925,3. 
Hubert 

B.v.  Palestrina771.  B. 

V.  Parma  125,  5. 
Hucbald,  M.  42. 
Hugo,  Huogo,  Ugo 

A.  V.   Gluni  580.   618. 

807.   860.  864  f.   A.   v. 

Farfa539,2.A.v.Fleury 

915.A.V.  Laubach  485. 

A.  V.  St.  Maximin  365. 

375.    L,    B.  V.   Brixen 

(Seben)  28,4.  IL,  B.  v. 

Brixen   889.  908,5.  B. 

V.  Die  772,1.  B.V.Naum- 
burg (Zeitz)  130.  B.  v. 

Verdun  19.  EB.  v.  Be- 

san90n     614.     EB.     v. 

Lyon   863.   877.    G.    v. 

Egisheim  562.  1024.  K. 

v.     Frankreich    262,4. 

K.  v.  Italien  212  ff.  D. 

Weiße,  Kd.  458,3.609. 

754,2.  788.  791.  792,3. 

826.  845. 
Humbert 

A.  V.  Echternach  502,1. 

505,  3.  548,  2.   A.  v.  St. 

Aper  350    363.     A.  v. 

St.  Vanne   366.  467,  4. 

D.  in  Mainz  612.   EB. 

V.Hamburg  883,3.  Kd. 

608.  669.  673.  679.  686. 

690.  703.  960. 
Hunfrid 

EB.  V.  Magdeb.  119,4. 

634.     EB.   V.  Ravenna 

613.  615. 
Huprecht,  B.  §26,1. 
Huy  63. 
Huzmann  B.  785. 793. 799. 

805.  814.  825.  964. 

Jahna  74.  89. 
Jaropolk  768. 
Jerusalem  488.  734.  749. 

953.  974. 
Imma,  G.  638. 
Immad,  B    966. 


1065     — 


Immed,  G.  637. 

Immo 

A.v.  Gorze456f.458,l• 
465.559.A.v.St.Gallen 
508.  A.  V.  Waußor  372. 
D.  in  Worms  565. 

Immunität  12.  59  if. 

Inthronisation  54.  679,  2. 

Investitur  52—56.  246. 
577.  667.  677.  771. 777f. 
784  ff.  820  ff.  878ff.  889 
—923. 

Johann 

A.  V.  Fecamp  603.  A. 
V.  Gorze  352  ff.  368,3. 
A.  V.  St.  Arnulf  872  f. 
A.v.  St.  Maximin  u. Lim- 
burg 501,2.   510.  513. 

A.  V.  St.  Vaast  504,  8. 

B.  V.  Auxerre  262,  4.  B. 
V.  Mecklenburg  735.  B. 
V.  Olmütz  734.  741.  B. 
V.Porto 845.  B.v. Speier 
1024.  "B.  V.  Tusculum 
903.  905.  B.  V.  Velletri 
679,  8.  Benedikt  X.  Ca- 
labr.  332.  Canaparius 
200.  Crescentius  243. 
517.  D.,  röm.  221.  234. 
EB.  V.  Aquileja  427. 
430,3.  L.  332.  Maler 
338.  Vm.,  P.  207.  IX., 
P.  205.  X.,  P.  13.  205. 
XL,  P.  206.  212,  5.  XIL, 
P.  118. 120, 3.122. 220  ff. 
XIII.,P.  40,1. 123. 128. 
157,3.  238.  XV., P. 48,9. 
261  f.  553.  XVIIL,  P. 
424.  516  f.  XIX.,  P.  496. 
555  f.  559.  561. 

Jordan,  B.  202. 
Jordanis  309. 
Joscerannus,  EB.  904. 
Irmgard,  G.  431.  536. 
Isidor  284. 
Italien  211  ff'.  338.  434f. 

464.  544. 563  f.  619.651. 
Island  663,3. 
Juden  37.  39.  94,3.  114,3. 

210.291,1.  433,2.526. 

650,  5.  760.  880,  7. 
Judith,  H.  153  f. 
Jütland  659. 
Juvenal  331,2. 
Ivo.  B.  862,2.  904.  914. 
Ivois  530. 

Kaddroe  360. 
Eadeloh  s.  Gadalus. 


Kaiserswerth  715. 
Kaisertum  219.  243.  258 

—265.  526  f.  555. 
Kalixt  IL  912—923.  s. 

Wido  EB. 
Kamerijk  29.  32,3.  58,5. 

63.  410.  471. 
Kanoniker  279. 
Kanonisation  48.  604. 
Kanonisches  Recht  3 17  f. 
437.  498  f.  561  f.  575 f. 
599.  766,5.  802. 
Kapelle,  kgl.  577. 
Kardinäle  608.  685.  833. 

857. 
Karl 

B.v.  Konztanz  726.728. 
740.  d.  D.,  K.  57.1.  d. 
E.,  K.  19, 1.  62.  d.  Gr., 
K.  54,3.  56.  61.  71.  79. 
278.  343.  541.575.  HL, 
K.  206. 
Karnburg  156,  5. 
Kärnten  65. 150. 154. 159. 
Karolinger  61  f. 
Katharer  433. 
Kaufungen  830. 
Kirchberg  96.  140. 
Kirchen,inkorp.68,1.492f.  ! 
Kirchenbauten:  allg.  334 
!      —337.  Im  Wendenland  I 
'      94.  625,  2.  656.    Mainz  i 
:      415f.  532.  Worms  438.1 
1      Bremen   638.    Utrecht! 
!      487.    Poppos  507.  | 

I  Kirchengeräte     276,  1. 
j      279,2.  341.  507.  932. 
i  Kirchengut  8  ff.  16,1.  18. 
i      28.55,2.56—58.225,8. 
I      409  f.    434.    523.    547. 

553,2.  675.  784.  833. 
I  Kirchenrecht  317  f.   498. 
I      854.  961  f. 
Kizo  252,2. 
Klerus  37. 

Klöster,    im    allg.    67,  1. 
275—282.  577  ff.  728  ff. 
Klöster  u.  Stifter 

Aachen:  St.  Adalbert 
1027,  St.  Maria  61,  8. 
St.  Nikol.  1029.  Ab- 
dington 209,2.  Acheri 
1033.Admont870.l035. 
Aldenbergl039.Alpirs- 
bach  1021.  Alsleben 
1017.  Altaichs.Nieder- 
altaich.  Alt-Bunzlau 
1023.  Altdorf  b.Ravens- 
burg  1020.     Altdorf  i. 


Eis.  606.  870,  3.  1024. 
Altenkampl028.  Alten- 
münster b.  Lorsch  1013. 
Altkirch  866.  Amel 
467.  1034.  Amorbach 
870, 3.  Amtenhausen 
1022.  Andelsbuch  1021. 
Andlau  458,  3.  606. 
Ansbach  58,5.  Ardacker 
1036.  Arras:  St.  Vaast 
474.  1.  476,  2.  478.  501. 
504.Arneburg386.1017. 
Aschaffenburg:  St.  Pe- 
ter 419,3.  1012.  Aspach 

870.3.  Atlon  1023.  Attel 
870,3.1036.  Augeburg: 
St.  Gertrud  1015.  St. 
Moritz  1015.    St.  Peter 

1015.  St.Stefan  48.1014. 
St.  Ulrich  u.  Afra  48. 
871.  1014.      Auhausen 

1016.  Aulne  289,1.  Aura 
1026.  Backnang  1024. 
Bainville  369.  1033. 
Ballenstedt  1018.  Bam- 
berg: St.  Gangulf  1016. 
St.  Jakob  1016.  St.  Mi- 
chael 428.  870,3.  955. 
1015.  St.  Peter  U.Georg 

1015,  St.  Stephan  422. 
428.  524.  1015.  Banz 
1025.  Bardowick  1024. 
Bar-le-Ducl033f.  Basel: 
St.  Alban  866.  Baum- 
burgl035.Beaulieu366. 
473,8.  474,4.  475.  476,2. 
501.507.  Beinwil870,3. 
Belmont369.Benedikt- 
beuern  277  f.  377.  514. 
729.870,3.  Beraul022. 
Berchtesgaden  1035. 
Berg  im  Donaugau  278. 

381.4.  Bergen  b. Magde- 
burg 129  f.  141.  142,1. 
459.870.3. 1039.  Bergen 
D.Eichstätt425,4.711,8. 

1016.  Bergh  St.Winnoc 
475,1.478.  Bergholzzell 
606.  Bernried  1015.  Be- 
romünsterl020.  Beuer- 
bergl036.  Beuronl021. 
Beze464,3.  Biblisheim 
1024.  Bibra  1011.  Bi- 
burg  870,3.  Billi-Berc- 
lau  478.  Bilsen  1029. 
Bingen  1012.  Bischofs- 
berg 282.  Blandigni 
386,6.  Blaubeuren  870. 
1021.    Bleurville  1033. 


-     1066 


Bleidenstadt415. 870,3. 
Boll8chweill021.  Bon- 
moutier  363,6.  Bonn: 
St.  Cass.  u.  Flor.  46, 6. 
Boppard  1032.  Borg- 
horst 1030.  Bo8au98,4. 
870,3.  1040.  Bouillon 
1029.  Bouxiöres  363  f. 
368f.386,6.1033.  Braun- 
schweig: St.  Ägid.  1018. 
St.  Cyriak  1020.  Brau- 
weiler 483.  503.  713. 
930,3.  1027.  Breitenau 
870,3.  1014.  Bremen: 
St.  Paul  652,2.  1038, 
St.  Stefan  652,2.  1038, 
St.Willehad652,2.1038. 
Breteuil  475,1.  Brew- 
now  249.  734.  1023. 
Brogrne  347  f.  1028. 
Brunshausen  269.  Bü- 
cken 639, 1.  Bürgein 
1022.  Burghasungen  i. 
Hasungen.  Bursfeld 
1013.  Biirtscheid  438, 
1029.  Busendorf  504. 
606.  1033.  Cambrai  s. 
Kamerijk.  Canterbury: 
Christusk.  640.  Gar'den 
1031.Cateau-Gambre8i8 
483  f.  Chaligny  1033. 
Chalons  s.M.:  St.  Peter 

475.1.  St.  Urban  475,1. 
Chammünster  381, 4. 
Chamouzey  1034.  Cha- 
tenai  1033.  Chiem8ee: 
Frauen  Wort  728.  Chur: 
St.  Lucius  1016.  Cluni 
222.  344.  357.  366.  385. 
448.  460  ff.  470.  504. 
557.  597,-2.  865 f.  871. 
897.  904.  927.  1018. 
Conques  1024.  Cons 
1029.  Corbie  475,  1. 
Corvey  58,1.60,2.209, 
1.  2.  280.  296.  309.  434. 

444.2.  456  f.  548.  577. 
729f.  870,3.  Deggingen 
425,  4.  870,  3.  1014. 
Denaifl  478.  Deuilly 
492,5.1033.  Deutz482. 
1027.  Diedersdprf  1033. 
Diessön :  St.Georgl014. 
St.  Stephan  1015.  Diet- 
kircben  b.  Bonn  1027. 
Dietkirchen  a.  L.  1031. 
Dietramszell  1036. 
Dieulouardl033.  Dijon : 
St.  Benignus  463>  466. 


Disentis450.  Disiboden- 
berg415.  Dokkuml031. 
Donauwörth  606. 608,3. 

1015.  Dorlal012.  Dünn- 
wald 1028.  Ebersberg 
383.  577.  978.  1035. 
EchenbrunnlOlS.  Ech- 
ternach  840.370.386,6. 

444.2.  502.  505,3.  507. 
513.  548.  Egmont  729. 
Eichstätt:  St.  Walburg 

1016.  Wilibaldsberg 
1016.  Einbeck  1014. 
Eieenhofen  1036.  Ein- 
siedeln 48.  175.  336. 
376f.  384f.  386,6.  454,4. 
865.  1020.     Elchingen 

870.3.  Ellwangen  32, 3. 
50,1.375,7.458,3.  Eist 
1031.  Eltenl031.  Emb- 
rach  1021.  Emmerich 
1031.  Enfonvelle  363,6. 
Engelberg  1022.  En- 
gelnthal 1027.  Engem 
130.1030.En8dorf870,3. 
1037.  Epinal  337.  369. 
1033.  Erfurt:  St.  Cyriak 
1014.St.Peter  870.1011. 
StSeveruslOlLErlach 
1036.  Esbeck  652,2. 
1030.  Eschwege  1013. 
Essen577.  Etival344,8. 
363,6.  492,5.  Etters- 
burg  1013.  Falkenau 
I014.-Farfa241.497,3. 

523.4.  577.  Fecamp 
464,2.494.  Feucbtwan- 
gen  49.  328.  383.  Fisch- 
bachau  1036.  Fischbeck 
1030.  Flavigny  445,4. 
Flechtorf  1023.  Fleury 
360  f.  366.  371.  469. 
Florennes  474,2.  476.2. 
1029.  Forchheim  1015. 
Foewerd  1 03 1 .  Fr  anken- 
thal  1025.  Frauenwört 
728.  Freising:  St.  An- 
dreas 1035.  St.  Veit  277. 
FrohselOn.  Fructuaria 
465,4.497.713.864.871. 
Fulda:St  Salv.32,3.38,6. 
58,5.  61,3.  63,7.  208,8. 
279,  3.  282  f.  336.  394. 
407,5.444.447,1.450,8. 
456  f.  .524.  577.  611. 
615.  731, 2.  732.  736. 
785.  946.  St.  Michael 
1014.Für8tenbergl028. 
Füssen     50.    383.  841. 


Gandersheim:St.Innoc. 
u.Anast  60.  63,7  209,2. 
268-270.280.299.307. 
400.  414.  444,4.  533. 
548— 551.577.St.Mana 
1019.  Garsten871.1036. 
Geisenfeld  1037.  Gem- 
bloux  370.  372.  386,  6. 
485.  Gempfing  1015. 
Gengenbach  425,  4. 
Gent:St.Bavo349.434,5. 
478.  Blandinium  249. 
St.  Peter  475, 1.  Gerb- 
stedt  1017.  Gernrode 
90.334.608,3.611.925. 
1017.  Gerode  1014. 
Gertrudenberg  1030. 
Geseckel022.Göllingen 
513.  631,2..1012.  Gorze 
277.  279,3.  353  f.  368; 
370 f.  386,6.  447.  464. 
492,  5,  Goseck  652,  2. 
930,3.  1018.  Goslar: 
Georgenberg  545, 2. 
1019.  St.  Maria  102O. 
St.  Peter  729.  1020.  St. 
Sim.u.Jud.  742,1. 1019. 
Goß.  482.  532.  1035. 
Gottesau  1024.  Gött- 
weig  871.  930,3.  1036. 
Grafenhausen  1021. 
Grafschaft  713,  1.  864. 
1028.  Groningen  1016. 
Großburschla  1011. 
Großjena  554,  3.  1018. 
Grüningen  865.  Gurk 
1036.  Häbach  50. 1014. 
Hadmersleben  95, 2. 
1017.  Hagenmünster 
122,2.1011.  Hagenrode 

1017.  Halberstadt:  St. 
Bonif.    1018.    St.  Joh. 

1018.  St.  Maria  1017. 
St. Paul  1018.  Hallea.S. 
1039.  Hamburg:  Dom- 
stift 639. 1038.  Hamers- 
leben  1018.  Harevüle 
1033.  Harsefeld  871. 
1038.  Haslach  425,4. 
Haspres  478.  Hasungen 
532.  869.  1012.  Haut- 
mont  474,1.476,2.504. 
Heeslingen  1038.  Hei- 
denfeld 1025.  Heiligen- 
stadt 1012.   Heiningen 

1019.  Helfta  143,  3. 
Helmmarshausen  450. 
1022.  Hengersberg 
453,2.  1036.    Herbitz- 


—     1067 


heim  361,  1.  Herford 
59,4.  60,3.  209,1.  280. 
299.  444,2.  Herrenbrei- 
tungen  1013.  Hersfeld 
32,3.  143.  277.  282  f. 
394.  444.  447.  450. 
455.  463,2.  502.  504. 
507.  513.  548.  631,2. 
731,  2.  869.  926.  Hert 
1024.  Hesse  606.  1033. 
Hildesheim :  St.  Barth. 
1019.  H.  Kreuz  1020. 
St.  Mar.  1019.  St.  Mi- 
chael 399,2.  925.  1019. 
St.  Moritz  1019.  Hild- 
wardshausenlOll.  Hil- 
lersleben  871.1017.  Hil- 
warenbeek  1031.  Hir- 
schau  380.  813.  866  ff. 
Hirzenach  1032.  Höchst 

1013.  Hohentwiell020. 
Hohenwart  1015.  Ho- 
horst  487.  503.  1031. 
Holzkirchen  282.  Hom- 
blieres475,l.Hombach 
360.  870,3.  Hosingen 
1032.  Hostieres  502. 
Hradi8chl022.  Hugsho- 
fen870,3. 1024.  Hünfeld 
282.Huyl029.Huysburg 
871.  1018.  Iburg  1031. 
Jechaburg  415.  1012. 
Ilsenburg848.871.1018. 
Impidine8,adl016.  Ins- 
mingen  1033.  Johannis- 
berg  b.  Hersfeld  1012. 
Johannisberg  i.  Rhein- 
gau 1013.  Isen  279,  1. 
Isny    1020.     Jumieges 

464.2.  Kalbe  a.S.  141,1. 
1039.  Kalbe  a.  Milde 
141,1. 1017.  Kaltenborn 
1019.  Kamerijk:St.Ma- 
lia  474,1.  476,2.  Kastl 
871.1016.  Katelenburg 

1014.  Kaufungen  1012. 
Kemnade  1030.  Kemp- 
ten 32,3.  49.  61,5.  444. 

458.3.  548.  729.  871. 
Kerpen  1027.  Kessel- 
heim 122,2.  1032.  Kit- 
zingen 425,  4.  711,8. 
Kladrau  1023.  Klein- 
Komburg  1026.  Klin- 
genmünster 365.  Klo- 
sterneuburg 1037.  Klo- 
sterrat 1029.  Koblenz: 
St.  Florin  450.  1032. 
Kochelsee  278.    Kohl- 


bergl022.Kölbigkl018. 
Köln:  St.  Andreas  45. 

1026.  St.  Apost.  482. 

1027.  St.  Cäcilia  45,  6.  I 
46.  St.  Ewald  45,6. 1026. 
St.  Georg  713, 1.  1028. 
St.Gereon45,6.St.Kuni- 
bert    45, 6.     Machab. 

1028.  St.  Maria  auf  d. 
Kap.  45,6.  St.  Maria  z. 
Stiegen  713.  742,  1, 
1027.  St  .Martin  45. 374. 
482  f.  1026.  St.  Panta- 
leon  45.  336.  374.  383. 
482 f  864. 1026.  St.  Se- 
verin  45,6.482.  St.  Ur- 
sula 45,6.  209,2.  Kom- 
burg869. 1026.  Königs- 
dorf 1026.  Konradsburg 
1019.Konstanz:  St. Mo- 
ritz 39, 5. 1020.  Korneli- 
münster,  Jnden  32,  3. 
344,3.365.444,2.458,3. 
729.  Korvey  s.  Corvey. 
Kremsmünster  152.165. 
277.279,2.870.  Kreuz- 
ungen 1022.  Kühbach 
1014.Kusell011.Laach 
929.  1032.  La  Chalade 
1034.  Lambach  850.  I 
1036.  Langenau  870.  3. 
Langenselbold  1014. 
Laubach,  Lobbes  285. 
345.371.474,2.  476,2. 
481.  484.  Laufen  1025. 
Lautenbach  965.  Leit- 
meritzl023.Lenzen656. 
1039.Lesum652,2.1038. 
Liedingl034.  Liesborn 
450.  Lietzheim  1015. 
Limburg  a.  H.  501.507. 
577.729.  926. 1023.  Lip- 
poldesberg  1013.  Lip- 
pom  1032.  Livate  1016. 
Lobbes  s.  Laubach.  Lo- 
cedia  461.  479.  Loders- 
burglOlS.  Longueville 
360.Lorch  1015.  Lorsch 
32,3.43.58,5.340.374. 
394.444.548.577.611. 
729  f.  785.  869.  870,3. 
Lübeck656. 1038.  Luis- 
berg 1029.  Lüneburg 
654.  1025.  Lüttich:  St. 
Barthol.  1029.  St.  Dio- 
nysl029.St.Jakob338. 
484.871.1029.  St.  Joh. 
336.  H.  Kreuz  1029.  St. 
Lorenz  371. 474,2.476,2. 


481.  484.  502.  512,2. 
871.  1029.  St.  Martin 
371. 1029.  St.  Paul  371. 
1028.  St.  Peter  367,  8. 
1028.  Luxemburg  1032. 
Magdeburg:  St.  An- 
dreas 141.  1039.  St.  Jo- 
hann Ev.  1039.  St.  Jo- 
hann d.  Tfr.  s.  Bergen. 
St.  Lorenz  141,  1.  St. 
Maria  1039.  St.  Moritz 
60,2.110.384.1039.  St. 
Peter  1039.  Mainz:  St. 
Alban  276,  1.  323.  St. 
Üingolf  1012.  St.  Jakob 
1013.  St.  Joh.  1013.  St. 
Maria  im  Feld  1012. 
St.  Maria  z.  d.  Staffeln 
1013.  St.  Ptr37.  1011. 
St.  Stephan  416.  1012. 
StrViktor  41 6.437. 1012. 
Mallersdorf  870,3.  Mal- 
medy  344,3. 367  f.  458,1. 
501.729f.736.738.Mal- 
mesbury  209,  1.  Mar- 
chiennes478.504.Maria 
Saal  1035.  Marienberg 
1016.  Marienrode  1020. 
Marienzell  1018.  Maro- 
ailles484.Mattseel66,2. 
Maurmünster  458,  3. 
Mecklenburg  137.  656. 
1038.  Meherau  870,  3. 
1022.  Meinradszelle48. 
Mei£enl039.Melkl037. 
Melnikl023.Memleben 
141,  1.  143,  4.  386.  450. 
1012.  Merseburg  1039.  . 
Mestris,  Meseritz  27 1>4. 
Metelen  60.  Metten 
381,4.458.3.  Mettlach 
365.  870,  3.  Metz:  St. 
Arnulf  359.  375.  464. 
605.  St.  Felix  359.  467. 
1032.St.Glodesind361. 
St.  Maria  369. 1032.  St. 
Martin  350.  St.  Peter 
350.  361.  492,  5.  Pu- 
celles  1032.  St.  Salva- 
tor  350.  1033.  St.  Sym- 
phorian  337.  350.  369. 
467.  St.  Vincenz  337. 
369.  474,  3.  502.  1032. 
Michaelbeuern  384. 
1034.  Michelfeld  870, 3. 
1016.  Milien  1030.  Mill- 
stadt  1035.  Minden:  St. 
Maria  1030.  St.  Martin 
1030.  St.  Moritz  1080. 


—     1068 


Mii-wart  1029.  Mogli- 
ano:  St.  Angelo  450,7. 
Molemes464,3.  MöUen- 
beck  548,  8.  Mondsee 
459.  Monte  Amiata 262. 
MonteCassino352.617. 
668. 688.  864.  Montfau- 
con  351.  468.  Mosbach 
565.  Moutierender 

209,2.  Mouzon  475,1. 
Moyen-moutier  344,  3, 
345.  360,6.  363.  369. 
487.  606.  Münchaurach 
1026.  München-Glad- 
bach  374.  1027.  Mün- 
chen-Nienburg  141. 
142,1.2.  458,3.  1017. 
1039.  Münohsmunster 
277.279.870,3.Mütich- 
steinach  1026.  Münster 
in  Westfalen:  St.  Maria 

1030,  St.  Moritz  1030. 
Münster  im  Gregorien- 
tal  458,  3.  Münster- 
appel  370.  1031.  Mün- 
stereifel  61,  8.  Mün- 
sterlingen  1021.  Mur- 
bach 32,  3.  446, 3.  458. 
Muri871.1020.Namur: 
St.  Aubin  1029.  Naum- 
burg a.  S. :  Domstift 
1039. St.  Maria  U.Georg 
555,  2.  1039.  St.  Moritz 
555,2.  1039.  Naumburg 
b.  Hanau.  1012.  Neres- 
heim  47,  6.  1015.  Neu- 
burg a.  D.  425,4.  711,8. 
1014.  Neuenheer8e6C,3. 
Neuhausen  279,4.  Neu- 
münster 361,  1.  369. 
Nenß  1027.  Niederalt- 
aich  9.  160.  163..  169. 
324.  -383.  444,2  451  f. 
631.  729.  865.  Nenan- 
tula  450,7.  Nordhausen 

315. 1011.  Nörten  1013. 
Northeim.  1013.  Nova- 
lese 546,  Oberstenfeld 
1023.  Ochsenhausen 
871.  1021.  Odenheim 
870,  3.  1024.  Odilien- 
berg606."Ödingenl027. 
Öhlenberg606.  Ohrdruf 

327.1012.  Öhren  446, 3. 
Öhringen  1025.  Olden- 
burg 656.  1038.  Olden- 
stadt  1025.    Oldenzaal 

1031.  Oldisleben  1013. 
Ölsburg     1019.     Oost- 


broek  1031.   Ordruf  s.  i 
Ohrdruf.      Oppatowitz  | 
1023.    Osnabrück:    St. 
Job.  1030.  Ossiach  1035.  I 
Osterhofen425,4.0ster-  i 
wieck     1018.     Ostrow  j 
1023.  Ottenbeuren  49.  I 
458,3.  Otting278.  Öt- | 
ting   166,  2.    Ottmars-  I 
heim 606. 608, 3.  Pader-  | 
born:  Abdinghof  866, 2.} 
1023.     Bußdorf    1023.  | 
Palecroix  1034.  Passau : 
St.  Maria  166^  1036.  St. 
Nik.  742,1.  865.  875,3. 

1036.  Paulinzelle  870,3. 
1014.P-egaul039.Peter- 
lihgen  385. 386,6. 866,2. 
Petersberg  b.  Hersfeld 
447.  456.  1025.  Peters- 
hausen 336.337,6.377. 
869.  870  927,1.  1020. 
Pfäfer3  7.  386,3.  Pfalzl 
489.  Pierremont  1033. 
Pöhlde  143,  3.  1011. 
PoUing  9.  729.  Pört- 
schach  1034.  Poussay 
1033.  Prag:  St.  Georg 
1023.  Prüfening  870,3. 

1037.  Prül  384.  870,  3. 
1037.  Prüm :  St.  Maria 
1032,  St.  Salvator  32, 3. 
60,8.  344,3.  364.  367. 
434.444,2.446,3.458,1. 
Quedlinburg.  St.  Mar. 
1017.  St.  Servaz  24,7. 
335.577.  1016.  St.  Wi- 
pert  335. 1017.  Raigern 
1022,  Raitenhaslach 
278.  Rameslo  639,  1. 
Rannshofen  1037.  Ras- 
dorf 282.  Rastedel038. 
Ratzeburg  656:  1038. 
Ravengirsburg  1013. 
R©e8l027.  Regensburg: 
St.  Enj-meram  12.  58,5. 
83.  194.  276,  2.  378fF. 
386,6.  452.  459.  514. 

870.3.  St.  Jakob  870,3. 
1037.  St.  Maria  278. 396. 

425.4,  1037,  T^ieder- 
münster382.  Obermün- 
ster 381.  St.  Paul  381, 
1037.  Reichenau  32,  S. 
48.  60,3.  61,5.  83.280. 
283.  316.  336.  338.  340. 
385.  444,2.  456  f.  548, 
606.  726  728.  737.  865. 
Reichenbach  a.  R.  1037. 


Reichenbach  i.  Schw. 
870,3.  1021,  Reichen- 
hall 1035.  Reichersperg 
1037.  Reinhardsbrunn 
870.  1013.  Reinhausen 
1014.  Reinsdorf  1018, 
Remagen  1028.Remire- 
mont  363,6.  458,3.480'. 
606.  Repesholt  639,  1. 
1038.Rheims:St.Remi- 
gius469.Rheinau458,3. 
729  f.  Riechenberg  s. 
Goslar,  St.  Maria.  Riesa 
1039.  Rinchnach  631. 
1036.  Ringelheim  1019. 
Rodenbach  1011.  Ro- 
ding  381,  4.  Rolands- 
wert 1028.  Rohrbach 
1018,  Rom:  St,  Alessio 
248.  266.  272.  St.  An- 
dreas 524,6.  St  Maria 
auf  d.  Aventin  222, 
597,2.St.  Paul  600.  La- 
teran 597,  Rosacium 
870,3,  Rott870, 3. 1036. 
Rottenbuch  1035. 

Rouen:  St.  Ouen  464,2, 
RufFach :  St.  Mark,  606, 
Rüggisberg  865.  Saal- 
feld 94,  5.  713, 1.  864. 
1013.Salona3614.Salz- 
bürg:St.Peter382.San- 
dau278.St.Amand349. 
475,  1.  St.  Andreas  b. 
Fulda  1012.  St.  Arnual 
1032.  St.  Avold  361,1. 
St.  Bavo  492,  5.  St. 
Belin  467. 1033.  St.  Ber- 
tin 349.  475, 1.478. 871. 
St.  Blasien  802.  866. 
871. 1020.  St.  Penis  296. 
347.  St.  Die  344,3. 363.6. 
606.  St.  Florian  166. 
^t.  Gallen  7.  32,  2.  48. 
58,5  277.279,4.  280  f. 
283.315f.  331.340.343. 
385  444.  446.  502.  507 
—512.  St.  Georg  a.  Do- 
nau 1037.  St.  Georg  a, 
Längsee  1035.  St.  Georg 
im  Schwarzwald  870. 
102L  St.  Georgenberg 
1035.  St.  Germain  des 
pres  464,  2.  St.  Gislen 
345.  348.  502  505,3. 
St.Goar450.4.  St.  Gre- 
gor s.  Reichenbach. 
St.  Hubert  368.  474,  2. 
478.  930,3.    St.  Josse 


1069     — 


475, 1.  St.  Lambert  871.  { 
St.  Eambrecht,  Steier- 
mark  1035.    St.    Lam-  | 
precht  729.    1023.    St. 
Leonhardl024.St.Mar-  | 
garet870.1086.St.Mär-| 
gen  1022.  St.  Maurice  | 
48.  St.  Michel  in  d  Nor-  [ 
mandie464,2.St.Micbel 
beiTonnerre  464,3.  St. 
Mihiel  282.   352.   365. 
474,  4.  476,  2.  St.  Paul 
(Lavant)  870.  1035.  St. 
Peter  im  Schwarzwald 
1021.    St.   Polten  152. 
IBOf.  163.166. 277.1036. 
St.   Quentin  475,1.  St. 
Riquier  475,1.  St.  Sal- 
vator  369. 1033.  St.  Sa- 
tumin    a.  Rhone  462. 
St.  Symphorian  D.  Lüt- 
tich 1030.   St.  Thierri 
484.  501.    St.  Thomas 
in    Umbrien    594.    St. 
Truijen     276,  1.     503.  1 

505.3.  871.   893.   926. 
St.  Vaast  s.  Arras.  St.  | 
Vincenz     a.    Volturno  i 
577.  St.  Walburg  1024.  I 
St.    Wandrille    475,1.! 
Sazawa    1023.    Schaff-  \ 
hausen:  St. Agnes  1021. 
Allerheiligen      725,  5.  i 
870.    1021.    Scheftlarnj 
279,  1-.   Scheiern  1036.  i 
Schildesche  450.  1022.  1 
Schlettstadt  1024.  I 
Schmölln  1039.   Schö- 
nau  381,4.  Schöningen 
1019.    Schönrein    869.  1 

1026.  Schulpfortal040.  j 
Schulä  1016.  Schuttern  1 

425. 4.  Schwarzach  a.  i 
M.779,5. 870,3.  Schwar- 
zach a.  Rh.  450.  870,3. 
Schweinfurt  1025. 
Seeon  384.  482.  870,3. 
1035.  Seitenstetten 
1037.  Seligenstadt  449. 
729.  Selz  1024.  Senones 
344,  3.  345.  363.  Sieg- 
burg 713,1.  742.1.752. 
864.  1028.  Sindelfingen 
870.  1021.  Sindeisberg 
1024.  Sinsheim  864. 
1024.  Soest  45,  6.  374. 

1027.  Sölden  1022.  Son- 
nenburg 1035.  Soracte 
229.  Speier:  St.  Germ. 


1024.St.Joh.l023.Spo- 

leto:  St.  Eufemia 450,7. 
Sponheiml014.  Spring- 
irsbach  1032.  Stablo 
82. 2. 323, 8. 344, 3. 367  f. 
386,6.444,2.458,1.501. 
507.  730.  736.  738.  925. 
Stade  652,2.  Staffelsee 
49.  Staveren  1031.  Stein 
a.Rh.425,4.1020.Steina 
1014.  Steinfeld  1027. 
Steterburg  1019.  Stöt- 
tprlin^eburg  1017. 

Stra,ßburg:  St.  Peter 
1024.  St.  Stefan  449. 
Suben  1037.  Süllberg 
652.2.  1038.  Sulzburg 

1020.  Taben  370.  1032. 
Tegernbach  278.  Te- 
gernsee  9.  160.  169. 
319,1.328.  382  f.  386, 6. 
451.  453  f.  548.  577. 
869. 930,3.  Thankmars- 
feld  .141.  374,  7.  1017. 
Theres  870,  3.  1025. 
Thiel  487. 1031.  Thier- 
haupten  278.  Toul :  St. 
Aper  318.  362  f.  366. 
369.464.467.480.492,5. 
497.  St.  Gengulf  337.  1 
369.  1033.  St.  Genovefa  | 
1033.St.Germain363,6. 
St.  Leo  1034.  St.  Man- ! 
suet  363.  467.  492,  5. 
1033.  St.  Martin  363, 6. 
St.  Salv.  742, 1.  1033. 
Trier:  St.  Euchar  370. 
489.503.505,3.  St.Maria 
370.489.  St.  Martin  370. 
St.  Maximin  110.  844,3. 
355.364  370.372ff.375. 
878.  382.  384  f.  386,  6. 
444,2.446.447,1.449,3. 
458,1.489.2.501.505,3. 
548.  St.  Paulin  340. 
489,  2.  605.  St.  Simon 
1032.  Traunkirchen 
150,  8.  Trebitsch  1022. 
Triefenstein  1026. 
Turne  371.  Ulrichszeil 

1021.  Utrecht:  St.  Job. 

1031.  St.  Mart.  1031. 
St.  Paul  1031.  St.  Peter 
1.031.  Vallombrosa  875, 
8.  Varangeville  369.467. 

1032.  Verdun:  St.  Age- 
rich474,4.1034.  St.  Jo- 
hann u.  Maurus  370. 
474.4.476.2.492,4.1034. 


H.Kreuzl034.St.Lorenz 
1034.    St.  Maria  1034. 
St.Mar.Mgd.  605. 742,1. 
1034.  St.  Michael  1034. 
St.Paul  369.  386,6.492. 
1034.  St.Vanne366.386, 
fi.467ff.491f.  847. 1034. 
Vergaville  492,5.  1032 
Vergy  464,  2.     Vezeiai 
462.2.  479.  496.     Vic 
363,6.    1033.       Vüich 
729.  1027.    Vitzenburg 
1017.      Viviers     1033. 
Vornbach  1037.  Vreden 
1030.       Wagenhausen 
1021.     Walbeck  1016. 
1017.  Waldkirch  1020. 
Walsrode  1080.  Waslo- 
gium  s.  Beauiieu^  Was- 
senberglOSl.  Wausaor, 
Waulsort360.371f.375. 
502.      Weihenstephan 
277.  870.3.  1035.  Weil- 
burg 58,5.61,8.    Weil- 
heim 870.  1021.  Wein- 
garten 1021.  Wei£enb. 
32,3. 128.  130. 142.  314. 
373.  385.  444.  502.  504. 
507,2. 577.  Weißennohe 
1016.    Weitenau  1022. 
Weltenburg  381,4.  870. 
3.Werden6U.458,3.Wes- 
sobrunn  279,  1.  870,  3. 
Wetzlar  1031.  Wiblin- 
gen871.1021.Widegen- 
burg  1080.  Wiesensteig 
49.      Wilzburg     1016. 
Wimmelburg         1018. 
Wimpfen  1025.  Wislik- 
hofenl022.  Wissegrad 
1023.Wissell028.Wof- 
feiiheim     606.    608, 3. 
742,1.  Worms:  St.  An- 
dreas 1025.    St.  Maria 
1025    St.  Martin  1025. 
St.Paul  438. 1025.  Wris- 
bergholzenl019.Wun8- 
torf  548,8.  Würzburg: 
St.  Johann  (Stift  Hang) 
422.  1025.  Neumünster 
1025.  St.  Stefan  1025. 
Würzen  1039.  Xanten: 
St.  Vict.  45.  6.     Zeitz; 
Domstift  555.  1039,  St. 
Stefan  1040.      Ziffüch 
1027.    Zürich  17.  Zur- 
zach  386.     Zwiefalten 
863.  980,  3.  1021.   Zwi- 
ckau 1040. 


1070 


Klostergewohnheiten : 
Cluni  362,1.  466.  513,5. 
864.  868.  Fleury  362. 
Hirschau  868f.  Regens- 
burg, St.  Erum.  379,3. 
St.  Benign. in  Dijon466. 
St.  Vanne  476. 

Klostergut  443ff.449.728  f. 

Klosterrefarm   449 — 515. 

Knut,  K.  639—644.  655. 

Koblenz  402. 

Kohren  628. 

Kolberg  272. 

Kolditz  78.  625. 

Köln  29.  31,3.44.  62.  93. 
326.  336.  341,1.  482. 
578.  752.  909.  919,3. 

Kolocsa  271,4. 

Kolonisation  97  f.  153  ff. 
157.  169.  627. 

Königswahl  u.  Krönung 
25.  27. 

Königtum  64 ff.  440f.  449. 
572—579.  582.  675. 
766—769.  801  f. 

Konrad,  Chuonrat,  Euno, 
Cono,  Chuono 

A.  V.  Busendorf  504,  1. 

B.  V.  Konstanz  39.  336. 
1020.1022.  B.v.  Straß- 
burg 889.  B.V.Utrecht 
799.  836.  842.  Chorb. 
18,  6.  EB.  V.  Salzburg 
889  f.  892,4.  905.  909. 
EB.v.  Trier  713,3.  728. 
736.  G.  V.  Luxemburg 
605.  H.,  d.  Rote  26.  35. 
62.  262.  KL.  909.  912,6. 
L,  K.  5.  8.  12.  16.  18,2. 
20.  58,5.  156.211.  U., 
K.  63.  65. 408.  483. 488. 
497.  501.  541—571. 
626  ff.  643.  688.  1028. 
K.,  Sohn  Heinrichs  IV. 
861.     Propst  567,  3. 

Konradiner  4  f. 

Konsekration  der  B.  743. 

Konstantin,  B.  281,5. 

Konstantinische  Schen- 
kung 264.  690.  768,  3. 

Konstantinopel  557.  757. 

Konstanz  58,  2.  5.  276,  2. 
281.  336.  393.  728. 
736.  841  f. 

Krain  154.  159. 

Krakau  272. 

Krems  170,  1. 

Kreuzzüge  757. 

Kunigunde,K.539.G,1013. 


Kunst  23.  276,1.  333— 
342.  399.  487  f.  508. 
577.  924—936. 

Laienäbte  349,6.  354,1. 

367,  7.  445  f. 
Laienbildung  21,  4.  274. 

937. 
Laienbrüder  875. 
Laienvereine  876. 
Landerich,  G.  479. 
Landulf 

E.V. Benevent 787.  Pa- 

tarener  693  ff.  748. 
Lanfranc  940,  1.  966. 
Langenzenn     35,  2.     36. 

426, 1. 
Langres  62.  205. 
Lantpert,  Landbert,  Lam- 

pert,  Lambert 

A.  V.  Waussor  485,  5. 

502,6.510.  B.v. Freising 

28,4.57,1.2.  B.V.  Kon- 
stanz 400, 3.  B.V.Ostia 

917.920.  Einsiedler 351. 

M.    in    Hersfeld    865. 

953—955. 
Lateinische  Literatur  28 1 . 

285.  297.  304f.  938.  947. 
Lausitz  74f.  103.133.544. 

626. 
Lavanttal  156,  5. 
Lechfeld  153. 
Leduin,  M.,  A.  473.  478. 

490.  495.  504,  8. 
Legaten,  päpstl.   13.   37. 

68,3.   517.   741.   771  f. 

811.    812  f.    815.    817. 

836.  840.  843.  890.  909. 
Leibnitz  157,  5. 
Leipzig  625. 
Leitzkau  630. 
Lenzen  75.  89.  735. 
Leo 

B.v.Vercelli265,2.479. 

528, 5.    Legat  262.    I,. 

in  Lüttich  323.    I.,  P. 

284.    VE.,  P.   37.  210. 

355.  VIIL,  P.  233—238. 

373.  IX.,  P. 458,3.493,1. 

595—620.     661.     689. 

959.al024. 
Lessin     157, 4. 
Lesum  660,  5. 
Lewy  Hradek  185,2. 
Liäwizo,  Lievizo,  Liben- 
tius 

L,  EB.v.  Hamburg 235. 

254  f.     270,1.     634,2. 


635.637.  IL,  EB.v.Ham- 

burg546,7.  566.  643,4. 

648. 
Liafdag,  B.  100.  644. 
Libutius  128. 
Liemar,  EB.    775.  776  f. 

790,3.  820.  823.    839. 

841.  844. 
Lietbert,  B.  578. 
Liezizi  104,1.  110. 
Linagga  104,1. 
,' Linoner  76. 
I  Linz  167,  5. 
i  Litania  maior  69,1. 
j  Literar.    Bildung     274— 

333.  372  f.  936—962. 
i  Liudfrith,  L.  324. 
i  Liudger,  G.  632,  5. 
Liudmilla  188  f. 
Liudolf,  Ludolf 

B.v.  Augsburg  415,3.  B. 

V.Osnabrück  31.  EB.v. 

Trier 402.  H.V.Franken 

U.Schwaben  26. 50. 139. 

H.  V.  Sachsen  4  f.  269. 
Liutbert,  EB.  58,4.  209. 

210. 
Liutfred 

A.  V.   Murbach  446,3. 

A.  V.  S.Vincenzo  577, 6. 
Liuthar 

A.  V.  Reichenau  23,  5. 

G.  V.  Walbeck    1017. 
.  M.  23. 

Liuthard,  A.  502,4. 
Liutizen  s.  Wilzen. 
Liutold,  A.  820. 
Liutpold,  Liutbold, 
Lupoid 

EB.  V.  Mainz  580.  612. 

731.953.1013.  MG.  4t. 

7.150.162.488.  v.Baben- 

berg,.  MG.    154.     MG. 

840.  846. 
Liutprand,  B.  207. 
Livius  309. 
Lobdengau  63. 
Loburg  137,4. 
Lobwiesen  922. 
Lodoin,  A.  354,1. 
Lombardei  815.  823.861. 
Lommatzsch  84. 
Lonnerstadt  423,2. 
Lorch  161.  166.  178f. 
Lothar,  K.  v.  Italien  215. 
Lothringen  4f.  20.  26.  44. 
I      282.     317.     344—373. 
I      463—507.  604 f.  824. 
!  Lovo  153. 


—     1071 


Lucan  285,4.  331,2. 
Lucca  588.  618. 
Lndhelm,  B.  344,5. 
Ludwig^ 

G.V.Thüringen  876.959. 

1013.  K.,  d.  D.53.57,1. 

K.,  d.  Fr.  56.57,1.  61. 

76.  IV.,  K.  8.  10.  52,4. 

57,1.   61.   140,8.    211. 

IV.,K.v.Frankreich217. 
Luna  520. 
Lund  660. 
Lungau  156,2.5. 
Lüttich  19.58,2.  63.286. 

323.    336.    366  f.    370. 

410,2.  471.  884.  943. 
Lützen-  84. 


Macrobius  297,6. 
Madalwin  150,7.  162,3. 
Magdeburg  29,6.  30.  58, 
2.  5.  62.  72.  108ff.  135. 
145,3.201.  209,2.  225. 
239.  272.  400  ff.  410  ff. 
633.f.  727. 
Maggenrod  143,2. 
Magnus 

B.v.  Wendila  660,2.  H. 
V.  Sachsen  735.  784.  K. 
V.  Norwegen  648,6. 654. 
658.  661. 
Mähren  182—184.  734. 
Mahthild,  Mehthüd,  Ma- 
thilde 
Ä.  V.  Andlau  606.  Ä.  v. 
Quedlinburg628.K.906. 
K.  17,3.  21,4.  92.  123. 
299,5. 315. 1011  f.  1016  f. 
MG.  788.  807,1.  827. 
Maüand   560.    691—697. 
'705.748—751.770.786. 
Mainwenden  4 18  f. 
Mainz    20.   35.  37.  58,2. 
62f.  83.  105.  114.  197. 
268—270.     326.     336. 
414  ff.    444.    532.   812. 
825.881.894.  919.921. 
926.  929.  930,1. 
Majolus,  A.  375,7.  385  f. 

462. 
Mais  10,1.  18,6. 
Malerei  23.337—341.379. 
532.  654.  930,3.  933— 
936. 
Manegold  852.  874.  965. 
Manichäer  433.  568. 
Mantua  722  f. 
Marco,  B.  106. 


Marienburg  104,2.  138,1. 
Mariendienst     245.    304. 

761  f. 
Mariapfarr  156,5. 
Maria  Rain  156,5. 
Maria  Saal  156,4. 
Maria  Wörth  156,5. 
Marinus 

B.v.  Bomarzo,  Leg.  68, 3. 

103.    B.  V.  Sutri  235,6. 

238.     P.  207. 
Marktrecht  61.  444. 
Markward,  Markwart 

B.v.Hildesheira  7.  MG. 

154. 
Marozia  212. 
Martianus  Capeila  285,4. 

300.  330.  977. 
Matfrid,  G.  367. 
Mathildische  Schenkung 

827. 
Maurilius,  L.  940. 
Mecklenburg     254.    657. 

660,5.  735. 
Meginbert,  B.  12. 
Meginfred,  L.  328.4. 
Megingaud,  Megingoz 

B.v.Eichstätt407.  453. 

EB.v.  Trier  402.  430.3. 

435. 
Meginhard.  Meinhard 

A.  V.  Gladbach  964.  B. 

V.  Würzburg  846.3.  G. 

150,8.    L.  (?)  in  Bam- 
berg 964. 
Meginher,  A.  698. 
i  Meginrat.   Meinrad    376. 
Meginward.  Meinward 

A.  V.  Reichenau  726,  3. 
I  728.  952.  B.  v.  Freising 
I  ,    847. 

i  Meginwerk.  Meinwerk,  B. 
I  276,2.  393,4.  404,1. 
!  405.  406.4.  407,3.  415,3. 
I  459  f.  638.  1023. 
!  Meiningen  423. 
]Meißeno8,5.  74.  77f.l23. 
!      130  ff.  440.  145,  3.  247. 

255.  412  f.  625—627.  ^ 
Melfi  690.     . 
Meirichstadt  815. 
I  Mergesbach  415,  2. 
Merowinger  61. 
Merseburg77.  88.  98.114. 

121.  123.  130ff.  142ff. 

267 f.  405.  410f.  627 f. 
Messe  434.  523,3.  968. 
Methodius   185. 
Metz  19.  31,3.  109.  337. 


350.    369.    471.    604  f. 
629.  911. 
Michael,  B."  153,4.  191,5. 

194  f.  328. 
Milo,  B.  63. 
Milziener  74. 
Minden  29.  63.  407,  5. 
Misarez  104,  1. 
Miseco   141,  1.  201.  626. 
Mistav  107. 
Mistizlav  647. 
Mistui  253. 
Mlada  195. 
Möckern  137,4. 
Molk  170. 
Mönchtum    38.    222.  343 

—387.    443—515.   864 

—876. 
Moosburg   158. 
Morizani,  Moracini  103,1. 

HO.  119. 
Mouzon  917.  921. 
Mühlhausen  423,2. 737,4. 
Münster  450. 
Münzrecht  61.  444. 
Murizi  104,  1. 
Musik  620. 
Mysach,  A.  485,  1. 

Naarn  167,  5. 
Nanter,  A.  485,  5. 
Naumburg  554  f.  627. 
Nazarius  693. 
Neletiza,    Neletice,    Nie- 

litizi  98.104,1.119.130. 
Neuburg  a.  D.  12. 
Nibelungenlied  164. 
Nikolaitismus  s.  Priester- 
ehe, Unzucht. 
Nikolaus 

L,  P.  441.  678.  n.,  P. 

681—702.  742, 1. 
Nilus  257. 
Nimptsch  629. 
Niseni  133. 
Nithard,  B.  546,7. 
Nitker,  Nizo.  B.  580.612. 
Nitzow  104. 
Nizizi  130. 
Nordgau  427. 
Nordthüringgau  112.127. 
Nöring  153,  1. 
Normannen  7.  42.  76.  344. 

370,3.  399. 
Normannen  in  Süditalien 

688—691.    710.    745  f. 

768.  787.  827. 
!  Norpert,  Norbert 

A.v.St.Gallen508.513,3. 


-      1072     — 


A.  V.  Iburg  939.  948. 

B.  V.  Chur  820.  1014. 
Norwegen  644 — 646.661  f. 
Noting,  B.  283,3. 
Notker,  Notger 

A.  V.   St.   Gallen  512. 

B.  V.  Lüttich  323.  326. 
336.372.  M.,d.Deut8che 
508.976— 978.  M.,  Pfef- 
ferkorn 316.  340,2.  M., 
d.  Stammler  280.  285. 

Novara  330. 
Nudiczi  119.  130. 
Nürnberg  771. 

Oberzell  933  f. 
Octavian  s.  Johann  XII. 
Oda  141, 1. 

Odalbert,  Odelbert,  Odil- 
bert 

A.  V.  Gorze  337.  KB. 
V.  Salzburg  18,6.  57,1. 
156. 

Odalrich,  Odelrich 

B.  V.  Bergamo  125, 5. 
Pr.  in   Rheims  618, 5. 

Odense  250,2.  660. 

Oder  79. 

Odilo 

A.  V.  Cluni  448.  460. 
462.  470.  477.  505.  515. 
580.  585.  A.  V.  Stablo 
367,7.  368. 

Odinkar 

B.  V.  Fünen  635.  646. 
B.  V.  Ripen  635. 

Odo  8.  Otto. 

Ohtric   144.  244.  275,3. 

328. 
Olaf 

d.  Dicke.  K.  644  f.  661. 

Schoßkönig,K.636.646. 

662,  3.    Trygvason,  K. 

636.  644  f. 
Olbert,  A.  439.  485.  939. 
Oldenburg  85. 105fiF.646f. 

657.  660. 
Olmütz  734.  741.  846,3. 
Oppenheim  800. 
Ordulf,  Ordolf,  H.  735. 
Orkaden  663,3. 
Orlagau  94,  5. 
Orosius  509,  2. 
Oedag,  B.  268,  2.  269. 
Osmund,  B.  662  f. 
Osnabrück  58, 5. 
Osterwitz  166,  5. 
Ostfalen  280,  2. 
Ostfranken  83,2. 


Ostmark  150.  152  ff.  167. 

169.   181.   243.   381,4. 
Ostrom.  Reich  338. 
Otbert 

B.    V.    Lüttich    883,  3. 

888.  891.  MG.  222. 
Otgar,  B.  234. 
Othelbold,  A.  434,  5. 
Othelrich,  B.  400. 
Othloh,M.945f.968— 971. 
Otto,  Odo 

A.  V.  Cluni  222.  361. 
367,  6.  A.  V.  Ilsenburg 
882.  ß.  V.  Bamberg 
883,3.888.  890,6.891. 
908,5.  911.  920.  927  f. 

B.  V.  Konstanz  740  f. 
773.  775,3.  799.  B.  v. 
Ostia  812,  3.  836.  843. 
s.Urban  II.  B.v. Regens- 
burg 668,6.  734.  791. 
B.  V.  Straßburg  880. 
G.  V.  Thüringen  732. 
G.  V.  Hammerstein  431. 
434.  535  f.  548.  552. 
H.  V.  Baiern  (Otto  v. 
Northeim)  714.  722. 
729f.  732. 745.784.1013. 
H.  V.  Franken  438.  H. 
V.  Lothringen  26.  H. 
V.  Sachsen  5.  73.  H. 
V.  Schwaben  65.  L,  K. 
20ff.  275.  330.  355.  373. 
384 f.  461.  IL,  K.  30,2. 
62  ff.  97.  104,  2.  144. 
172.  181.  183.  223.  240 
—243.  275.  332.  382. 
386.  443.  627.  III.,  K. 
62  ff.  104,2.  255—273. 

275.  332.  338.  386.  398. 
627.  635. 

Otwin,  B.  327. 
Oudalgis  164. 
Ovidius  285,4. 

Paderborn  58,2.  60.  63  f. 

276,  2.  405/.  408.  410. 
450;  548,9. 

Paderga  63. 
Pahlen  660;  5. 
Palestrina  594. 
Pallium  30.  208.  225.  516. 

518,3.527.538.614.698. 

707.  718.  739.  862. 
Pannonien  150  f.  157  f. 
Papsttum  203—239.  259 

—265.  440  f.  495  f.  516 

-623.  660  f.  665—721. 

736—752.  762—769. 


Papstwahl  232.  236.  683 

—700.  716—719.  723. 
Paris  439    939. 
Parma  722. 

Paschal  IL,  P.  881—912. 
Pa88au58.  63,6. 160. 181. 

383.  840.  929. 
Pastoralanweisung  562. 
Pataria  691—697.  748— 

751.  786. 
Patriarchat,  nord.  658 — 

661. 
Patriciat,  röm.  222,2. 591. 

745. 
Paulus  Diaconus  309. 
Pavia    215.    217.   261,  5. 

294.  385. 
Perhtrich  278. 
Persius  285,  4.  331,  2. 
Peter 

ArchiD.,    röm.    583,2. 

Bibliothekar,  röm.  610. 

B.  V.  Albano  817.  819. 

B.  V.  Florenz  671.  720. 

B.  V.  Orta  13.  Crassus 

823  f.  Kanzler,  röm.  845. 
Petschenegen  630. 
Pettau  158. 
Pfarreien  660,4. 
Philipp,  M.  281,  5. 
Philosophie  965. 
Piacenza  587.  750.  786. 
Pibo,Bibo,Phibo,B  566,6. 

776.  797.  805.  860. 863. 

930,  3. 
Piligrim 

B.  V.  Passau  151.  163 

—  180.208,7.271.324,4. 

EB.   V.  Köln  406,  3.  5. 

433.  482.   531.  539,2. 

EB.v.Salzburgl2.150,8. 
Pisa  520. 
Pistoja  125. 
Placidus,  M.  903. 
Piatonismus  298.  331. 
Plauen  135. 
Plautus  285,4. 
Pleichfeld,  Schi,  bei  847. 
Plinius  285,4. 
Plön  85. 
Ploni  103, 1. 
Ploth  104, 1. 
Pöhlde  143,3. 
Polaber  76. 
Polen200— 202.  246.270. 

272.  393.  544.  572.  624. 

628.  770. 
Pommersfelden  936, 1. 
Pontius,  A.  916. 


1073     - 


Poppo 
A  V.  Lorsch  457.  A. 
V.  Stablo  458,1.476,2. 
483.  485,4.  487.  489. 
499— 508.576.580.925  f. 
B.  V.  Brixen  594,  als 
P.  Damasus  II.  B.  v. 
Metz  863.  B.  v.  Pader- 
born 841.  B.  V.  Schles- 
wig 101,  5.  255.  635. 
L,  B.  V.  Würzburg  31. 
282.330.  II..  B.v.  Würz- 
burg 31.95.  EB.vAqui- 
leja  406,5.  558.  582,  3. 
EB.  V.  Trier  101,  5. 
402.  404.  406,5.  431,2. 
435.  487  f.  503,2.  MG. 
V.  Krain  154. 

Posen  201.  272- 

Prachthandschriften  339 
—341.  360,6.  365,5. 
379.  934—936. 

Prag  87,  3.  186.  189.  191. 
194—200.  243.  266. 
582,  2. 

Predigt  u.  Prediger  38. 
47.  414. 

Preußen  266.  630. 

Prie8terkinder529  f.  567  f. 
575. 

Prie8terehel67.247.431  f. 
528.  566  f.  602  f.  618, 
671.  692.    771.  804,6. 

Priesterstand  494.  565 — 
568. 

Pritzerbe  104. 

Privatmessen  68,1. 

Privilegien  516. 

Prosper  284. 

Prunvvart,  B.  177. 

Pseudocyprian  284. 

Pseudodionysius  39,  2. 

Pseudoisidor  34.  39,  2. 
210,5.  262,4.  263.  269. 
285. 317.435.  437. 439  f. 
535,1.537.  598.  615,9. 
658.  782.  836. 

Püchau  413,3.  627,1. 

Pythagoras  331. 

Quatember  531,5.  553. 
Quedlinburg  385. 

Radbert  Paschasius  284. 
Radüod 

B.  v.  Utrecht  42.  EB. 

V.  Trier  370,  3. 
Radenzgau  423.  2.  425. 
Rading,  Klerik.  350. 


Radla  271,  3. 

Rado,  A.  428, 1. 

RafFelstädterZollordnung 

150,  7. 
Raidulf,  G.  688. 
Raimbert  474,  4. 
Rainulf,  G.  688. 
Ramesloh  660,  5. 
Ramwold,   A.  378.  380f. 

386.  395.  398.  452.  484. 
Rangau  63. 
Kanshofen  453. 
Rather  B.  284— 295. 345  f. 
Ratibor  648.  5.  654. 
Ratmund  383.  451. 
Ratzeburg  657. 660,5. 735. 
Ravenna    125.    710.   827. 
Recknitz  90. 
Redarier  75 f.  85.88.628. 

657. 
Redigast  85. 
Rednitzwenden  83. 
Reformen  37  f. 
Regensburg  12.  29,6.  31. 

58,2.  65.  160.  184.  192. 

194  f.      276,2.      341,2. 

378.  607.  819.  935. 
Reginald,  B.  125,5.  329. 
Reginar,  Reiner. 

G.    V.   Hennegau    498. 

H.  4.  5,2. 
Reginard,  Reinhard 

B.v.  Halberstadt  141,1.- 

892.  895.  907,5.  1018  f. 

B.  v.  Lüttich  481.  485. 

545.  562.  B.  v.  Minden 

841. 
Reginbert 

B.  V.  Fünen  642,  2.    B. 

v.  Mecklenburg  254.  B. 

v.  Oldenburg  1006. 
Reginbrand,  B.  100. 
Regino,  A.  317.  367.  370. 

439.  947. 
Reginward,  KB.  80,  2. 
Reichenhall  426. 
Reichsabteien  450. 
Reichsversammlungen  u. 
Hoftage 

926    Worms    18.     937 

Magdeburg    28.       951 

Frankfurt    67,  1.     952 

Augsburg  68,  4.     1006 

Pöhlde417. 1048Worms 

595.     1061   Basel   705. 

1064  Kaiserswert  721. 

1066  Tribur   725.  744. 

1076  Worms  799,  Mainz 

799,  Tribur  800,  Oppen- 


Hauck,  Kirchengeschichte.    III. 


heim  800.  1080  Brixen 
825.  1084  Mainz  843. 
1100  Mainz  881.  1119 
Tribur  913.  1121  Würz- 
burg 920.  1122  Worms 
921. 

Reifnitz  160. 

Reiner,  M.  485,  3. 

Reliquien45.  47. 110.194. 
252,  3.  253.  283.  296. 
299.310.347.374.379. 
396.  472  f.  574.  582. 
604.  607. 

ReOrdinationen     601,  2. 
860,  2. 

Rereger  76. 

Rethar,  B.  408,2. 

Rethra  85.  632. 

Rheims   68,3.   262  f.  434. 

603.3.  604. 
Riaciani  103,1. 
Ribe  s.  Ripen. 
Ricdag,  A.  459,6. 
Richar,  Richer 

A.  V.  Monte  Cassino 
577,6.  A.  V.  Prüm,  B. 
V.  Lüttich  19,1.  A.  V. 
St.  Moritz  in  Magdeb. 
127.   B.  V.  Lüttich  367. 

B.  V.  Verdun  863.  895. 
M.  in  Gembloux  372. 

Richard 

A.  V.  Fulda  966.  1012. 
A.  V.  St.  Euchar  503,2. 
A.  V.  St.Vanne  366,3. 
467—481.  489.  495  ff. 
557.580.  I., B.V. Verdun 
481.     II.,  B.  V.  Verdun 

892.4.  G.v.Aver8a689. 
704f.  745.  787.  H.  v.  d. 
Norman  die  464. 

Richardis,  Rikkardis  300. 

606. 
Richbert,  Rihpert 

ß.  V.  Brixen  162,  1.    B. 

V.  Verden  668,6. 
Richeza,  K.  713,4. 
Richwin,  B.  209,4. 
Rihkarius,  L.  319. 
Rimbert,    EB.    52,4.    80. 

654. 
Ripen ,    Ribe    58, 5.    99. 

106.  654.  659  f. 
Riwin,  B.  18,4. 
Robert 

B.  V.  Chartres  764.    B. 

V.  Metz  354,  1.     Guia- 

card,    G.    689.    765,  1. 

787.  827.  830.  835.  K. 
.  68 


1074 


V.  Frankreich  263.  464. 

530. 
Rochlitz  78.  62b. 
Roderich,  A.  475,1.  478. 

490. 
Roding,  M.  473,  8.  496. 
Roeskild  660. 
Roger,  Glasmaler  930. 
Roland 

Propst  587.  Kanonikus 

795. 
Rom  203.212ff.219— 239. 

243.256.265.569—571. 

582—592.640.680.702. 

720.722.793.830—835. 
Romanua,  P.  204. 
Römische  Klöster  611. 
Romreisen  195.  486.  496. 

500.  536.  552.  607.  698. 

764. 
Romulf,  EB.  262,4. 
Rotland,  Klerik.  350. 
Rudolf,  Rodulf 

A.  V.  Hersfeld    502,  3. 

514.1.  A.  V.  Hostieres 

505.2.  A.  V.  St.Vanne 
874.  B.  V.  Paderborn 
546,7.  B.  V.  Schleswig 
643.  B.  V.  Würzburg  7. 
H.V.Schwaben,  K.  726. 
729.  777.  798.  810— 
828.  K.v.  Burgund  110. 
213 

Rumoid,  B.  729  f.  742. 
Ruotbert,  Ruotpert,   Ru- 
pert 

A.  F.  Deutz  404.  A.  v. 
Reichenau  726,3.  741. 

B.  V.  Cambrai  29,5.  B. 
V.  Bamberg  779, 5.  785. 
820.  823.  880.  EB.  v. 
Trier  19.  287,  3.  364  f. 
B.v.Würzburg  888.891. 

Ruotger,  Rudger,  Rotger 

EB.v.Magdeburg912,l. 

EB.  V.  Trier    19.    317. 

Kl.  in  Köln  33.  46.  315. 
Ruothard,Ruodhard,Rad- 
hard,  Ruthard 

B.  V.  Kamerijk  324,2. 

B.  V.  Konstanz  404,2. 

B.  V.  Paderborn  415,3. 

B.  V.  Straßburg  35.  39. 

EB.  V.  Mainz  880.  887. 

889.    893.  895.   1013  f. 
Ruotmann,  A.  385. 
Rußland  128.  768. 
Rutherich,  A.  365. 


Saalfeld  94,5. 

Saaz  393. 

Sachsen  4  f.  6.  73  f.  279. 

280,2.    296—314.    307 

—314.   334—336.   392. 

768.  770.  783  f.   798  f. 

847  If.  887  f.   907.  925. 
Sakramente  782. 
Säkularisationen     9.    11. 

278. 
Salacho,  A.  350.  360,6. 
Sallust  285,4.  309.  331,2. 
Salomo 

111.,  B.7f.l0f.  14.281,5. 

K.  272,1. 
Salzburg  29. 58. 60,3. 155ff. 

169.  178.  180.  278.  382. 

847.  936. 
St.  Gallen  276,2. 
Sandrat,  A.  374.  385.  504. 
Sarazenen  203.  520. 
Schenkungen  57. 
Schkeuditz  78. 
Schlesien  84. 
Schleswig  58,5.  60,2.  80f. 

99. 106. 255. 635,2. 659f. 
Schloßborn  415,2. 
Schonen  101,2.  635.  642. 

660. 
Schönering  167,5. 
Schotten  43.369.371.374. 

465.  482  f. 
Schulwesen  280—282.322 

—329    372,1.  582.936 

—942. 
Schulen,  einzelne: 

Altaichl64.324.  Angou- 

leme    940.    Aschaffen- 

burg327.Augsburg281. 

382,7.  Bamberg  668,4. 

938.941.953.  Bischofs- 
berg 282.  Bremen  328. 

BudGtschl87f.  Chartres 

939.  Einsiedeln  377. 
Fecamp  494.  Fulda  282. 

940.  Gandersheim  300. 
Gembloux  938.  957. 
Gorze  372,1.  397.  Hal- 
berstadt327. 940.  Hers- 
feld 282.  937,  2.  968. 
Hildesheim  327.  395. 
940.  Hofschule  43,  5. 
Holzkirchen  282.  Hün- 
feld282.Köln326.937,5. 
Konstanz  281. 940.  Lau- 
bach 285.  939.  Lüttich 
323.940.11.963.  Magde- 
burg 244.  327.  Mainz 
822.  326.   531.   Merse- 


burg827. 938.  Metz 282. 
Mouzon  478.  Moyen- 
moutier  372, 1.  Naum- 
burg 938.  Ohrdruf327. 
Paderborn  327.  Paris 
439.  939  f.  Paulinzelle 

938.  Rasdorf  282.  Re- 
gensburg 328.  Reiche- 
nau 175.  281.  Rheims 
469.  Salzburg  324.  452. 
St.  Gallen  280  f.  322  ff. 
508.St.Germain939.St. 
Mihiel  282.  352.  St. 
Vanne471.  Speier  323. 
963.  Stablo  478.  Straß- 
burg 323.  Tegernsee 
328.  Toul  282.  937,  2. 
Trier  175.  326.  Troyes 

939.  Utrecht  42.  283. 
Verdun478.Worms397. 
940,11.  942.  Würzburg 
175.282.940.942.  Zeitz 
988. 

Schutzprivilegien       111. 

209.  608.  742. 
Schwaben  4.  11.  20.  26. 

65.  279.  283.  336.  392. 

426,1.  869  f. 
Schwabmünchen  50. 
Schweden  81.  101,2.  254. 

630.  635.  646  f.  662  f. 
Schwerin  647. 
Schwerter,     die     beiden 

673,  2.  856. 
Sehen  159  f.  162. 
Sederich  648,  3. 
Sedulius  319, 1. 
Seeland  101,  2.  635.  642. 

659. 
Segeberg  85. 
Selibur  107. 
Sendgericht  47.  419.  436. 

553,  2. 
Sendrecht  der  Mainwen- 
den 418. 
Seneca  285,  4. 
Sequenzen  316.  978  f. 
Sergius  IV.,  P.  516 f. 
Serimunt  130.  138f. 
Setleboresdorfl31,4. 140. 

627. 
Severus,  B.  734. 
Sictona  663,  5. 
Siena  681 
Sierning  167,  5. 
Sigehard 

EB.  V.  Aquileja  713,  3. 

798.  M.  372. 
Sigerich,  G.  369. 


—     1075     — 


Sigeward,  A.  577. 
Sigewin,EB.  820. 839.843. 
Sigfrid,  Siegfried 

A.  V.  Gorze362,1.498f. 

506.513,1.561.576.580. 

617.  A.  V.  Schaffhausen 

1021    A.  V.  Tegernsee 

620,3.  ß.  V.  Augsburg 

820.  841.  EB.  V.  Mainz 

667f.  698.  714.717.720. 

721. 5. 724, 1.729. 732  ff. 

736.  739 f.  743.  747.772 

-775.   779.   786.   790. 

795.    799.   813,4.   815. 

839.  1011  ff.  G.  77.  251. 

Sohn   Geros  90. 
Sigibert 

A.  362,1.  M.  783.  884,7. 

955.  957  f. 
Sigibod.  Sigebod,  ß.566,6. 

580.  603. 
Sigrith  655. 
Silva  Candida  609,  4. 
Silvester  II.  P.  256.486,  2. 
Silvester    III.,     P.     570. 

583—589. 
Simon,  A.  505,  3. 
Simonie  494. 523. 527. 545. 

553,2.    557.    563—66. 

570.  575.  584.  593.  600. 

603.    608.   618,2.   671. 

674 f.  688.692.699.714. 

717.  719,2.  726  ff.  739. 

771—779.  878-880. 
Sintpert,  M.  278. 
Siriaudus,  A.  369,7. 
Siusile  119. 

Skandinavien  634 — 647. 
Skara  646.  663.  5. 
Sklaven  68, 1.  87. 
Skulptur341f.  930— 932. 
Slaven  s.  Wenden. 
Slavische    Liturgie    185. 

188. 
Smeldinger  76. 
Sobottin  271,  4. 
Sonntagsfeier  68,  1. 
Sophie,  Ä.  269  f.  417,  6. 
Sorben  71,  2f.  72,1.  73 f. 

78.  84.  97.  108.  624. 
Sorethfeld  63. 
Spanien  757.  768. 
Speier  30.  32,  3.  58,  2.  5. 

62.  323.  444.  728.  926 

—929  f. 
Spitignev  186  f. 
Spoleto  622.671.710.787. 
Stade  660,  5. 
Städtewesen  276. 


iStaggo,  B.  255,6.  415.6. 

j  Starchand  329. 

lStatius285,4.331,2.383,l. 

!  Steiermark  150. 

I  Steinheim  415,  2. 

!  Steinkirchen  161.  182. 

[  Stephan 

A.v.  St.  Lorenz,  Lüttich 

481.485,2.  B.  v.  Metz 

912,1.    Kd.    609.   700. 

K.  s.  Wajk.  L.  282.  7. 

330.   III.,   P.  37. 1.  V.. 

P.  208,8.  209.6.  210,5. 

VL,  P.  204.  IX.,  P.  670 

—678.  689.  694. 
Steuern  61. 
Stinkil.  B.  663. 
Stoinef  90. 
Stormarn  735. 
Straßburg   61.   323.   393. 

449.  916. 
Streitschriften   783.  828. 

851—856.  958—961. 
Studienreisen  939. 
Suidgar,B.  580. 590. 1025, 

s.  Clemens  IL 
Sünde,  Sündenvergebung 

305.  761.  765f. 
Susali  132. 
Sutn  588.  708.  899. 
Swein,  Suein,  Swend 

K.,  Gabelbart  250.  255. 

634.  K.,  Estridson  137. 

254.  648,6.  657  f.  663. 
Symbol  523,  3.  641. 
Symeon 

Grieche  281,  5.  Eremit 

489. 
Synodalwesen  18.  28.  38. 

47.  68.  260.  428—433. 

440  f.   534  f.  559.  578. 

663.  765. 
Synoden 

325    Nicäa    210.     859 

Savonieres  54,3.  915 — 

931  Trier  317.  916 
Hohenaltheim  9,1.13tf. 
205.209,4.  922  Koblenz 
68,1.  929Duisburg68,l. 

932  Erfurt  18.68,1  358. 
Regensburg  18, 3.  Din- 
golfing  18,  3.  279,  1. 
942  Bonn  68.  948  Mou- 
zon  207.  Ingelheim  28, 
4.  68.  100.  161.  209.3. 
c.  951  Mainz  38.  208. 
952  Augsburg  28,4.  38. 
68  f.  375.  385.  529,  1. 
958  Ingelheim  68.  962 


Rom  120.  225.  963  Rom 
232.  964  Rom  236.  318. 
967  Ravenna  40,1.  123. 
238.971— 991Enn8burg 
u.  Mautern  168.  972 
Ingelheim  51.  68.  981 
Rom  145.  c.  985  Lorch 
152,2.  168.  Mistelbach 
167,5.Mauternl68.  990 
Ansa  529.  1.  992  Rom 
248.  995  Mouzon  262,4. 

996  Rom  260,3.  266,1. 

997  Pavia  263.267.  998 
Rom  260,  3.  267.  1000 
Quedlinb.  267.  Aachen 
267.  Gandersheim  269. 
Poitiers  529,  1.  1001 
Rom  269.  399.  Pöhlde 
270.  Frankfurt  270.271, 
4.  1003  Diedenhofen? 
429,2.  1004  Mainz?  429, 
2.  lü05Dortmund635,5. 
1006  Merseburg?  430. 
1007Frankfurt397,419, 

j      4.    424  f.     Mainz   423, 

I      Rom424.  1012Bamberg 

I      430.  Koblenz  431.  1014 

I      Ravenna  433,1.    521  f. 

!  Rom  522  f.  1018  Nim- 
wegen  431.  1019  Goslar 
431.567.  1020Bamberg 
432,2.  527f.  1022  Pavia 

i  432,2.528.  1022  unbek. 
Orts  433.  1023  Mainz 
433.  534.  Aachen  433. 
Selisrenstadt  534—536. 

I  5.53,1.  1024  Höchst  534, 
6.  539.  1025  Grona  549. 

'      1026Seligenstadt534,6. 

i      549.1027Frankfart540, 

;  1.  549.  552.  Rom  557. 
1028  Geisleden  534,  6. 
550.  Pöhlde  550.  1033 

i  Konstanz  559.  1036 
Tribur552f.  561.  1043 

!      Konstanz  573.  1046  Pa- 

'  via  578,1.586.  Sutri588f. 
1047Rom593. 1049  Rom 
600.  774,5.  Pavia  602. 

i  Mainz  602  f.  774, 5. 
Rheims  602.  612f.  1050 
Salerno     602.     Sipont 

i      602.   688,4.   Rom  602. 

I  774,5.  Vercelli  601,2. 
602.1051Rom601,2.602. 

'  1053  Mantua  602.  Rom 
602.  1055  Florenz  622. 
1059Sutri68  I.Bamberg 
581,2.  711.  Worms  667. 


1076     — 


699,  Benevent  u.  Melfi 
690.  Rom  684. 696f.  732. 
774,5.  1060  Rom  699. 
1061  unbek.  Orts  700. 
1062Augsburg717.1063 
Rom  719.  772,3.  774,5. 
Parma720. 1064Mantua 
721—724.  1069Frank- 
furt748.1071Mainz740. 
743. 1073  Rom751. 1074 
Rom  773  f.  787.  1075 
Rom  775.  777  f.  787. 
Mainz  780.  Erfurt  780. 
Pa88au780. 1076Worms 
790,  Piacenza  793.  Rom 
794  J'avia799. 1078Rom 
777.811.814.816.1079 
Rom  766. 1080  Rom  766. 
821. 1081  Rom  829. 1083 
Rom832f.  Bamberg843. 
1085  Quedlinburg  843  f. 
860,2,  Mainz  844f.  846,3. 
1086Ravenna857. 1087 
Benevent858. 1089Rom 
861. 1094  Konstanis876. 
Autun877. 1095  Piacen- 
za 860,2.  877.  Clermont 
877.  1105  Nordhausen 
887.1 106  Gua8talla891. 
1107  Troves  895.  11Q8 
Benevent  896. 1 1  lORom 
897.  1112  Rom  906.  Vi- 
enne  907.  1115  Goalar 
909  f.  1116  Rom  910. 
1118  Köln  911.  Fritzlar 
911.  1119  Rheims  917f. 
1123  Rom  922. 


Tacitus  309.5.  947,2. 
Tagino  119,4.  400  f.  406, 

3.5.  411.  415,3.  430,3. 

459.  634. 
Taocha  139. 

Tausch  vertrage  28,5.  57f. 
Terentiu8285,4.304.831,2. 
Territorialgewalt        der 

Bischöfe  59ff.409f.487. 
Teuchem  139. 
Thankmar,     Thangmar 

268,2.  327.  944. 
Thedald,  EB.  786.  789,5. 
Theobald,  A.  524,2. 
Theoderich  s.  Dietrich. 
Theodora  204  f. 
Theologie  286.  318—322. 

962-978. 
Theophano  241.  258,1. 
Theophüus,  M.  932  f. 


Thiadhelm,  L.  328. 
Thieddag,  B.  266. 
Thiedo,  B.  83. 
Thiemo,  EB.  862  f.  882. 
Thietbald,  A.  508. 
Thiethard,  B.  28.  110,3. 
Thietmar,  Thiedmar,The- 
otmar,       Deothmar, 
Dietmar 

B.  V.  Brandenburg  105. 

B.  V.  Hildesheim    547. 

B.  V.  Merseburg  32.  54. 

66.    135  f.    401.    404,3. 

405.    407,3.    413.   417. 

430,3.  436.   628.  949  f. 

B.  V.  Osnabrück  404,1. 

B.  V.  Prag  198  ff.  415,3. 

B.  V.  Worms  846,3.  EB. 

V.  Salzburg  7.  150  f. 
Thiofrid,  A.  971. 
Tholosanten  657. 
Tholenz  104,1. 
Thurgot,  B.  647. 
Thüringen  4.  731  f.  736  P. 

780.  812. 
Tito,  A.  382. 
Tollense  85. 
Toscana    587.    708.    823. 

827. 
Totenbund  430, 1. 
Toul  17,3.  30,2.  62.  337. 

351  f.    361.    491.    565. 

596.  615.  930,3. 
Traismauer  163. 
Traungau  150. 
Treben  139. 
Treveresga  63. 
Tribur  800. 
Trier  19.  31,3.  32,3.  58,5. 

61.  63.  -326.  364.  370. 

402.450.  487f.  728.  971. 
Troyes  439. 
Tschechen  72,1.184—200. 

243—249. 266.572f.734. 
Tucharin  139. 
Tudo,  Tnto,  Tuoto 

B.   V.   Havelberg    105. 

B.   V.   Regensburg    12. 

187.  191. 
Tugumir  90  f.  102. 
TuUn  169,  170,1. 
Tunglo  73,1. 
Tuotilo  276,1. 
Turin  750. 
Tusculum,  G.  v  518.  570. 


Udalfrid,  ß.  12.  18,  3. 
Udalgis,  L.  324. 


Udalrich,  Ulrich 

L,  A.  V.  St.  Gallen  508. 
III.,A.v.  St.  Gallen 820. 
865.  A.  V.  St.  Emmeram 
577.  A.  V.  Lorsch  1013. 

A.  V.  Tegernsee  566,  4. 

B.  V.  Augsb.  19.  28.  47. 
51.110,3.276,2.317,2. 
336.  375,7.  377.  1014. 
B.  V.  Basel  545.  B.  v. 
Konstanz  904,7.  1022. 
B.  V.  Padua  818f.  B. 
v.  Passau  862.  889.  B. 
V.  Regensfcurg  883,  3. 
889.G.v.Ebersberg383. 
G.  V.  Lenzburg  1020. 
Prior  V.  Grüningen  u. 
Zell  866.  875.  1021. 

üdalrici  «p.  de  cont.  der. 

781. 
Udo,  Uto,  Uodo,  Uoto 

Abodritenfürst   648,  3. 

654.  A.  V.  St.  Blasien 

1021.  A.V.Prüm  458,1. 

B.  V.  Freising  7.  57,1. 

150.  B.  V.  Hildesheim 

836.  887.  894,4.  B.  v. 

Naumburg  135,7.  B.  v. 

Straßburg  38  f.    B.    v. 

Toul  610.  EB.  V.  Trier 

736.    739  f.    776.    790. 

798ff.806.813  f.  Kanzler 

610.  G.  V.  Stade  735. 
Ulm  799.  876. 
Ungarn  50.  74.  83.  147  ff. 

170ff.   231.  243.  270f. 

275-280.344.572.624. 

768. 
Unger,  B.  272  f. 
Universalien  332. 
Unni,  EB.  13.  80  f.  654. 
Unwan,  EB.  66.  406.  637 

644 

Unzucht  566.  682 f.  739. 

774. 
Urban  U.,  P.  858—881. 
Urold,  A.  505,  3.  513. 
Utrecht  58, 5. 61.63  f.  410. 

486  f.  796. 

Yarro  285,4. 
Venedig  558. 
Verden  83  f.  95.  660. 
Verdun   19.   276,2.  350. 

365—367.369.471.481. 

605.  743. 
Verona  286  f.  289,1. 
Vikariat,  päpstl.  37.  117. 

210.  375. 


107- 


Viktor 

L.    in   Straßburg   323. 

n.,  P.  621.   666—669. 

689.  in.,  P.  857-858. 
Villach  155,1-  160. 
Virgil  297,  6.  331,  2.  977. 
Visionen  s.  Gesichte. 
Visitation  47.  459. 
Vivilo  180. 
Vogt  59  f.  444. 
Volkfeld  423,  2.  425. 
Volkold,  B.  247.  255.  414. 

415,  5. 
Vukraner  Vucri  76.  103. 


Wachau  160. 
Wachenrod  423,  2. 
Wagrien  71.  76. 105.  253. 

648. 
Wahlprivilegien  29.  382. 

385.  400.  407  f.  667. 
Wajk,  K.  177,1.  271. 
Wal 

A.,   B.  V.  Metz  754,  4. 

846,3.  847.  B.  v.  Ripen 

659. 
Walcher,  B.  859,  6. 
Waldo 

B.   V.    Chur   18,4.   83. 

B.  V.  Como222.  229,4. 

B.  V.  Freising  57,  1.  2. 
Waldpert,  EB.  222. 
Waldsazin  63. 
Wallfahrten  47.  350.352. 

448.  472.  488.  500.  640. 

734.  953.  974. 
Walram,  Waltram 

A.  V.  St.  Vanne471,3. 

B.  V.  Naumburg  876. 
Walsleben  91. 
Walthard,  EB.  518,  3. 
Waltbariuslied  280.  324. 
Walther 

"  B.  V.  Eichstätt  404,  2. 

B.v.  Speier  325.429,2. 

439.  521. 
Waltherd,  Pr.,EB.  400 ff. 
Waltolf,  B.  668,  2. 
Wanzlo  104,1. 
Warin 

A.  V.  Corvey  297.  EB. 

V.  Köln  993. 
Warinbert,    Klerik.  350. 
Warmann,  B.  559. 
Wamaber  76. 
Wasserburg  280. 
Wazo,  B.  484.  562.  574 

579.  598. 


Wederich.  M.  874. 
Weihen   der  Simonisten 

594.  601.  674  f.  699^4. 

719,  2.  777,  4.  878. 
Weitaha  139. 
Welatalen  s.  Wilzen. 
Weif,  H.  798.  815.2.  830. 

862.  917.  1020. 
Welser  Haide  152. 
Weltende  491. 
Wenden  70ff-82ff.  134ff. 

171.    250—255.    418  f. 

554,4.   624.  647-657. 

711.  731,  2.   734—736. 
Wendila  660. 
Wendilgart,  Ä.  299,  9. 
Wenilo,  EB.  54,  3. 
Wenrich  828.  852. 
Wenzel 

A.   V.  Altaich  723.   H. 

187—193. 
Weomad  61,  2.  6. 
Werben  633.  648,  4. 
Wernher,       Werinhar, 
Werner,  Wezil 

A.  V.  Fulda  54.  A.  v. 
Reichenau  456,  4.  B. 
V.  Merseburg  136,  3. 
784,1.815.841.845.849. 

B.  V.  Straßburg  739. 
773  f.  775,3. 778. 799,10. 
EB.  V.  Magdeb.  119,4. 
713,3.  727.  784.  790,3. 
815.821,2.  EB.  V.Mainz 
836.  839.844,1.  860,2. 
G.  725.  729. 

Westfalen  812. 

Wibert,  Wipert,  Guibert 

Biograph  Leos  IX.  944. 

Einsiedler585.  Kanzler, 

EB.  V.  Ravenna  als  P. 

Clemens  ITI.  681.  686. 

703.  705.  717,  1.  7.22,3. 

751,5.787.826.828.831. 

833.837.844.850.  857. 

881.  959. 
Wibold,  B.  29,  5. 
Wiborad  48,  11. 
Wiborg  660. 
Wiebert,  Wigbert 

B.   V.  Merseburg  328. 

404,  3.  407,  3.  412.  627. 

Stifter  v.Gembloux370. 
Wicfrid,  Wigfrid 

B.  V.  Verdun  46.  368  f. 

EB.  V.  Köln  27.  93. 
Widelo,  B.  887.  891. 
Widei-ad,  A.  732.  738. 
I  Widger,  EB.  578. 


Wido  Guido 

Bibl.  129,  2.  B.  v.  Chur 

863.  889.  891.  893  905. 

B.  v.  Ferrara  856.  914. 

B.   V.    Osnabrück  855. 

EB.  V.Mailand 692. 696. 

722,  3.     749  f.    EB.    v. 

Vienne  904.  907.  912, 

s.    Kalixt    n.    MG.    v. 

Tuscien212.M.v.Arezzo 

594. 
Widrich,  Widericus 

A.  V.  Gorze  354,  1.  Pr. 
V.  St.  Aper  467,2.  480. 

Widukind  v.  Corvey  33. 

308—314. 
Wieselburg  161. 
Wigerich,  B.  19.  354,  1. 
Wigo,ß.401.630,4. 1008. 
Wigold,   ß.  821,  2.  841. 
Wikker,  Wigger,Wikkier 

A.v.St.Maximin372,5. 

B.  V.  Verden  404,  1. 
Pr.  550. 

Wilderod,  B.  263,  3. 
Wildeshausen  660,  5. 
Wilhelm 

A.  V.  Dijon  461-467. 
478f.  494.  497.557.568. 
A.v.Hirschau  380.821,2. 
848,  2.   867—870.  875. 

B.  v.Chälons916f.  940. 
941,3.  ß.  V.  Roeskfld 
660,3.  B.  V.  Straßburg 
546,7.  553.  1024.  B.  v. 
Ütrecht713, 3.  729.734. 

■779.   792.   797.  EB.  v. 

Mainz22,1.31.39.40,l. 

113,3.  115,2.  117.  120. 

123     127.    210.    G.    V. 

Burgund     747.     G.    v. 

Thüringen     732.     Der 

Eisenarm,  G.  688. 
Willigis  198.  210,7.  248. 

255,  6.   266.  268—270. 

327.  336.  397.411.414 

—418.  424.    437.  455. 

459.  530.  637.  1012. 
Williram,  A.  976.  978. 
Wilmar,  B.  84,7. 
Wilzen  7 1,2  f.  72,1.  75  f. 

84.108.188,3.247.251. 

628  f.   647.   657.  734  f. 
Wingarteiba  63. 
Winither 

A.  V.  Lorsch  869,4.  B. 

V.  Merseburg  668,6.  B. 

V.  Worms  846,  3. 


—     1078     — 


Wipo  Gesch. -Sehr.  571, 6. 

582.  620.  656.  948.  974. 
Witigowo,A.  316.336.339. 

456,  4. 
Wittstock  104,  2. 
Wolbod,Wolpod,ß.  406,4. 

484.  502,7. 
Wolfdio,  Pr.  377. 
Wolfgang,  B.  80,  4.  160. 

174ff.    182.    196.    318. 

319.1.  326.    328.   330. 

341.2.  377  f.  381  f.  395. 
411.  607. 

Wolfhelm,A.  930,3.  964f. 
Wolfheri  944. 
Wolfram,  B.  57,1.2. 
Wolzo,  L.  910.11. 
Worms    32,3.    58,5.    61. 


i      63.  394.  410.  438.  612. 
I      727.  812.  921.  926. 
i  Wörthsee  159. 
Wosze  104,1. 
I  Wracen.  ß.  183,1. 
I  Wratislav 

böhm.  Fürst  186  fl".    H. 
734.  741. 
Würzburg  20.  29  f.  58,2. 
61.  83.  330.  410.  418ff. 
444.  611.  615.  812.849. 
921.  926. 
Wunder  473. 
Würzen  140.  413,3. 

Yppo  735. 

Zacharias 

B.v.Seben  7.150.  P.  39,2. 


i  Zamcici  103,1. 
'Zehnten  68,1.  140,3.  249. 
I      553,2.  602.  627,1.  698. 
I      731  f.  737  f. 

Zeitz    77.    96.    98.    123. 
I      ISOff.  145,3.  412.  554. 
I      627  f. 
iZemzizi  103,1.  104.1. 

Zeno,  B.  284. 

Ziesar  104. 

Zitice  119. 

Zobten  84. 
!  Zoll  61.  444. 

Zpriauuani  103,1. 

Ztrahquaz  194.  266. 

Zutibure  84,6. 

Zwenkau  78.  131,2. 


S.  51 

Z. 

25  V. 

0. 

,  83 

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22  , 

0. 

,  119 

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8  , 

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,  187 

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9  , 

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.   247 

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3  , 

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,  444 

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10  , 

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,  450 

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,  475 

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,  536 

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22  „ 

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,  630 

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14  , 

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,  742 

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18  , 

u. 

,  778 

B 

12  „ 

u. 

Berichtigungen. 

lies  972  statt  962. 

,  Mönche  statt  Kanoniker. 

,  Taginos  statt  Daginos. 

„  des  Bisch,  statt  der  Burg. 

„  Heinrichs  IL  von  Baiern  statt  Heinrichs  d.  Zänkers. 

,  Prüm  statt  Prün. 

,  2357  statt  2857. 

„  Chalons  statt  Chartres. 

,  II  statt  V. 

„  Wigo  statt  Wipo. 

„  Kraaz  statt  Kranz. 

,  677  statt  675. 


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